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Full text of "Handbuch der Waldwertberechnung. Mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der forstlichen Praxis"

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Handbuch 


Waldwertberechnung. 


Mit beſonderer Berückſichtigung der Bedürfniſſe 


der 
korſtlichen Praxis 
bearbeitet von 


Dr. Franz Baur, 


o. ö. Profefjor der Forſtwifſenſchaft an der Univerfitat München. 


LIBRARY 

FACULTY OF FORESTRY 
UNIVERSITY OF TORONTO (+ 
Berlin. 


Derlag von Paul Parey. 
Verlagsdandlung für Landwirtſchaft, Sartenbau und Sorſtweſen 


1886. 


Vorwort. 


Es giebt keine forſtliche Disziplin, bei welcher die aufgeſtellten 
theoretiſchen Sätze in der forſtlichen Praxis noch ſo wenig Anwendung 
finden, als die Waldwertberechnung. Die thatſächlich beſtehenden Gegen— 
ſätze wurden in den letzten dreißig Jahren durch die Anhänger der ſo— 
genannten Bodenreinertragstheorie, — welche ihre wichtigſten Sätze nicht 
aus dem im nachhaltigen Betriebe ſtehenden Walde, ſondern aus der 
Blöße und den im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtänden ableiten, 
— noch weſentlich verſchärft. Trotzdem für die neue Lehre unaufhörlich 
gewirkt wurde und dieſelbe nun wohl an allen forſtlichen Bildungs⸗ 
anſtalten vorgetragen wird, vermochte ſie in der forſtlichen Praxis bis 
jetzt nur wenig Boden zu gewinnen. 

Die Lehre von dem Boden- und Beſtandserwartungswert, von dem 
Beſtandskoſtenwert u. ſ. w. führt nämlich, namentlich bei Hochwald— 
umtrieben, wie ſie die forſtliche Praxis bedarf, vielfach zu unbrauchbaren 
Reſultaten. Selbſt Anhänger der genannten Lehre ſtellen dieſe That— 
ſache nicht in Abrede, aber — wie anders machen — hörte ich ſchon 
öfter einwenden! 

So gern ich nun auch die großen Verdienſte G. Heyers um die 
theoretiſche Weiterbildung der Waldwertberechnung anerkenne und ſo ſehr 
ich Preßler als anregendes Ferment zu würdigen weiß, ſo glaube ich 
doch nicht, daß der von dieſen Schriftſtellern bis jetzt eingeſchlagene 
Weg zur Löſung einer Reihe von praktiſchen Aufgaben der Waldwert— 
berechnung von den Bewirtſchaftern des Waldes viel betreten wer— 
den wird. 

Die Waldwertberechnung von G. Heyer ſtellt nach meiner Anſicht 
die teilweiſe auf falſche Vorausſetzungen ſich ſtützenden mathematiſchen 


IV Vorwort. 


Formeln zu ſehr in den Vordergrund und entſpricht, wegen ungenügen⸗ 
der Würdigung der volkswirtſchaftlichen und forſtlichen Verhältniſſe, zu 
wenig den Forderungen der Praxis. 

Ich habe mir daher in meinem Buche die Aufgabe geſtellt, dieſe 
vielfach empfundene Lücke nach Kräften auszufüllen. Der Gegenſtand 
iſt ſchwierig und ich bitte daher um jo mehr um eine nachſichtige, ob- 
jektive Beurteilung und um gütige Mitteilung von Verbeſſerungsvor⸗ 
ſchlägen, als ich ſelbſt recht gut empfinde, daß mein Lehrgebäude erſt im 
Rohbau aufgerichtet iſt. Wie ſich z. B. die erſte Auflage der G. Heyer— 
ſchen Waldwertberechnung ſehr weſentlich von der dritten Auflage unter⸗ 
ſcheidet, ſo wird auch mein Buch, im Falle es eine günſtige Aufnahme 
erfahren ſollte, künftig noch in manchen Teilen verbeſſert werden müſſen. 

Im vorbereitenden Teile habe ich die volkswirtſchaftlichen Grund— 
lagen, namentlich die Lehre von der Grundrente der Forſtwirtſchaft, die 
forſtliche Bedürfnisfrage und die Preisbeſtimmungsgründe der Forſt⸗ 
wirtſchaft eingehender beſprochen, als dieſes ſeither in den Lehrbüchern 
der Waldwertberechnung der Fall war. Dasſelbe gilt von der jo un⸗ 
gemein wichtigen Lehre von dem Zinsfuße. Hier habe ich die Anſicht 
zu begründen geſucht, daß es unzuläſſig iſt, in der Waldwertberechnung 
nur mit einem Zinsfuße zu rechnen, und daß man bei Befolgung 
meiner Vorſchläge auch bei Anwendung von Zinſeszinſen zu ganz brauch⸗ 
baren Reſultaten gelangt, während ſolches bei Rechnung mit nur einem 
Zinsfuße vielfach nicht der Fall iſt. 

Auch die forſtlichen Grundlagen der Waldwertberechnung fanden eine 
weit eingehendere Beſprechung, als in der G. Heyerſchen Waldwertbe— 
rechnung, und ich hoffe, daß die hier gegebenen Winke und Anregungen 
dem Wirtſchafter willkommen ſein und ihn vor einer ſchablonenmäßigen 
Behandlung von Waldwertberechnungsfragen bewahren werden. 

Im ausführenden Teile fanden alle Methoden der Boden-, Be— 
ſtands⸗ und Waldwertberechnung Aufnahme und eine kritiſche Beleuch— 
tung. Dabei habe ich § 44 zu beweiſen geſucht, daß der Bodenwert des 
ausſetzenden Betriebes ein kleinerer iſt, als wenn man nachhaltige Wirt⸗ 
ſchaft unterſtellt; eine Anſicht, welche bereits, wenn auch in anderer 
Form, in Inſtruktionen der Waldwertberechnung verſchiedener Staaten 
Würdigung gefunden hat. 

Mittelſt meines neuen Verfahrens der Berechnung des Normalvor— 
rats ($ 52 E) in Verbindung mit der Formel für den Waldrentierungs⸗ 
wert, gelangte ich zu Bodenwerten ($ 44), welche mit den thatſächlichen 


Vorwort. v 


Bodenverkaufswerten ſich in weit größerer Übereinſtimmung befinden, 
als dieſes bei der Methode des Bodenerwartungswerts der Fall iſt, bei 
welcher die Reſultate je nach der Wahl des Zinsfußes um Hunderte von 
Prozenten differieren können. Zugleich zeige ich hier, daß der Boden, 
ſobald der Wald eine Rente abwirft, unter allen Umſtänden 
und bei jedem beliebigen Verzinſungsprozent poſitiv werden 
muß, während die Formel für den Bodenerwartungswert auch bei that— 
ſächlich vorhandenem Waldreinertrag häufig zu negativen und darum 
unzuläſſigen Bodenwerten führt. 

Es folgt aus dieſer Thatſache die Unbrauchbarkeit der Formel des 
Bodenerwartungswertes, bei Unterſtellung des nachhaltigen Be— 
triebes, von ſelbſt, weil es keinem Waldbeſitzer einfallen wird, ſeinen 
Waldboden zu verſchenken oder dem Käufer gar noch eine Summe für 
die Gefälligkeit aufzuzahlen, daß letzterer jo gütig iſt, den Boden über- 
haupt zu nehmen. 

Aus den neueſten Methoden der Waldwertberechnung, wie ſie z. B. 
von G. Heyer dargeſtellt wurden, erfährt man (abgeſehen von dem ſehr 
kurz beſprochenen Waldrentierungswert) nur die Berechnung des Wertes 
einer Waldabteilung, nicht aber die Wertsermittlung eines Wirtſchafts— 
ganzen, eines Reviers oder eines ganzen Herrſchaftsbeſitzes, und doch iſt 
es bezüglich des anzuwendenden Verfahrens, wie jeder erfahrene Prak— 
tiker weiß, ein großer Unterſchied, ob man eine Waldparzelle oder einen 
zum nachhaltigen Betriebe eingerichteten Wald anzukaufen hat. Es wurde 
mir bis jetzt wenigſtens kein Fall bekannt, in welchem man den Wert 
eines ganzen Revieres aus der Summe der Koſtenwerte der einzelnen 
Beſtände und der Bodenerwartungswerte der einzelnen Abteilungen ab— 
geleitet hätte. Die forſtliche Praxis bedient ſich hier ganz anderer und 
viel einfacherer Methoden. Dieſe Thatſache beſtimmte mich denn auch, 
in der Lehre von der Ermittlung des Waldwerts in zwei Kapiteln den 
Waldwert des ausſetzenden und des nachhaltigen Betriebes geſondert zu 
behandeln, was dem Wirtſchafter jedenfalls willkommen ſein dürfte, ob— 
gleich er ſich vielfach noch einfacherer Methoden, als der gelehrten, be— 
dienen muß. 

Weiter habe ich mich bemüht, diejenigen Lehren der Wertberechnung 
eingehender zu behandeln, welche im praktiſchen Dienſte des Forſtwirtes 
am häufigſten vorkommen. Es gehören hierher namentlich die Berech— 
nung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Abtretung von Wald zu 
öffentlichen Zwecken ($ 64), ſodann die Berechnung der Vergütung für 


VI Vorwort. 


Benutzung des Bodens zur Gewinnung von Foſſilien ($ 65), endlich und 
ganz beſonders die Berechnung der Abfindungsſumme für Waldſervi⸗ 
tuten ($ 66) und die Ermittlung der Waldſteuerkapitalien ($ 67). Da 
ich auf dieſen Gebieten ſelbſt vielfach praktiſch thätig war, ſo habe ich 
denſelben eine vermehrte Aufmerkſamkeit geſchenkt und die Methoden 
überall durch aus der Praxis entnommene Beiſpiele erläutert. 

Anhang I enthält in 54 Tabellen für Buchen, Kiefern, Fichten I. 
und III. Bonität: 1. eine Material- und Geldertragstafel; 2. eine Be⸗ 
rechnung des Waldnaturalertrags; 3. eine Berechnung des Waldroh⸗ 
ertrags; 4. eine Berechnung des Waldreinertrags; 5. eine Berechnung 
des Bodenerwartungswerts mit 2 pCt.; 6. eine ſolche mit 2½ und 7. 
eine mit 3 pCt. Zinſeszinſen; 8. eine ſolche nach meiner Methode mit 
2—3¼ pCt. und 9. eine Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe 
(nachhaltiger Betrieb). Am Schluſſe des I. Anhanges findet ſich auch 
eine Material- und Geldertragstafel für Kiefern nach Burckhardt, 
um Vergleiche anſtellen zu können, weil z. B. G. Heyer ſich derſelben 
vielfach bediente. 0 

Es geht aus dieſen tabellariſchen Zuſammenſtellungen hervor, daß 
die Umtriebszeiten des Waldrohertrags und des Waldreinertrags nahezu 
mit denjenigen der höchſten Bodenverwertung, d. h. der höchſten Boden- 
renten zuſammenfallen und ſich zwiſchen 100—110 Jahren bewegen, ſo⸗ 
bald man je nach der Länge des Verzinſungszeitraumes mit verſchiedenen 
Zinsfüßen operiert. Es muß letztere Forderung auch jedem Praktiker ein 
leuchten, da innerhalb der langen Umtriebszeiten, mit welchen wir zu 
rechnen haben, unter allen Umſtänden Verluſte an Kapital und Zinſen 
eintreten müſſen, ſo daß für lange Verzinſungszeiträume ein niedrigerer 
Zinsfuß angezeigt erſcheint. 

Nur bei Würdigung dieſes Geſichtspunkts, welcher ſeither unberück⸗ 
ſichtigt blieb, dürfen wir in der Waldwertberechnung überhaupt mit 
vollen Zinſeszinſen operieren und die großen Differenzen, welche ſeither 
noch bezüglich der Wahl der Umtriebszeit beſtanden, werden nur unter 
dieſer Vorausſetzung einen befriedigenden Ausgleich finden. Auch der be— 
dauerliche Streit zwiſchen Bodenreinerträglern und Waldreinerträglern 
welcher leider auch auf das perſönliche Gebiet übergewälzt wurde, wird 
dann in nicht allzuweiter Ferne zu einem beide Teile befriedigenden ge— 
ſunden Frieden führen. 

Den Schluß des Werkes bildet Anhang II. Er enthält die am 


Vorwort. VII 


häufigſten vorkommenden fünf Zinſeszinstabellen, welche die Ausführung 
der Rechnungen erleichtern und den Gebrauch der Logarithmen erſparen. 
Da ich, wie erwähnt, mein Handbuch ſelbſt noch für verbeſſerungs— 
fähig halte, ſo nehme ich ſelbſtverſtändlich jede Belehrung mit Dank ent— 
gegen. Nur glaube ich erwarten zu dürfen, daß meiner objektiven Dar— 
ſtellungsweiſe auch eine objektive Kritik entgegengeſtellt wird. Kund— 
gebungen, welche einſeitige Parteileidenſchaften zum Ausdrucke bringen, 
werde ich unbeachtet laſſen. Ich weiß, daß ich bei den Theoretikern, 
welche noch auf dem nach meiner Anſicht unhaltbaren Standpunkte des 
Bodenerwartungswerts ſtehen, der jetzt ſelbſt von Preßler aufgegeben 
wurde, zunächſt noch auf heftigen Widerſtand ſtoßen werde; auf der an— 
deren Seite bin ich aber auch überzeugt, daß alle Fachgenoſſen, welche 
den Wald aus eigener Anſchauung genügend kennen und ſich mit Fragen 
der Waldwertberechnung praktiſch beſchäftigt haben, bald die guten 
und brauchbaren Seiten meines Handbuches herausfinden werden. In— 
dem ich dasſelbe hiermit der ſtudierenden Jugend, den Männern des 
Waldes und allen, welche ſich für Fragen der Waldwertberechnung 
intereſſieren, in die Hand lege, verbinde ich damit die Hoffnung, ich 
möchte durch meine gegebenen Anregungen manches dazu beigetragen 
haben, daß auch in der Waldwertberechnung endlich eine Sonderung der 
Spreu von den guten Körnern immer mehr zur Thatſache werde. 


München, den 4. Januar 1886. 


Dr. F. Baur. 


14 


Inhalt. 


Einleitung. 
Seite 
I. Begriff 51. 1 
II. Stellung im Syſtem der Forſtwiffenſchaft $ 1 
III. Aufgaben der Waldwertberechnung 8 3 * 2 
IV. Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen § 4 3 
V. Geſchichte und Litteratur der Waldwertberechnung $ 5 5 
1. Geſchichte . C EIER TERN 5 
2. Litteratur 7 
I. Borbereitender Teil. 
Die Grundlagen der Waldwertberechnung. 
Erſter Abſchnitt. 
Volkswirtſchaftliche e 

Vorbemerkungen S6 ; u 
eee Preis ))) 12 
. 3 : 8 n 
r en 
eis 14 

II. Die in der osalswentberechung üblichen u Methoden der Wert: 
beſtimmung S8 „ 
e ert 15 
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4. Der Holzvorrats wert „% ˙ . 
5. Der Verkaufswert „ e a Fr Baer a nn EB 
6. Kombinierte Werts sbeſtimmung⸗ 8 r 
III. Die volkswirtſchaftliche Produktion N Grace An ale 
2 a ad ent 
2. Die elementaren Fuste der Srobaklion er la Te A 
„ ee ae Ir 
beit F 2 
3. Die e der Produktion Er 2 


A. Natürliche Bedingungen der Produktion FFT 


X Inhalt. 


B. Wirtſchaftliche Bedingungen der Produktion 22 
a) Arbeitsfähigkeit j 9 . 

b) Arbeitsflei . - . - ee 

c) Arbeitsteilung und Pete 23 

d) Das Kapital 24 


a) Begriff rr 

8) Arten des Kapitals ir ee Me 

y) Bildung der Kapitaliees = Ver 

J) Produktivität der Kapitalien . 27 

e) Unternehmer, e Unternefmergewim 28 

IV. Die Grundrente der Waldwirtſchaft S Be 
V. Die forftlihen Bedürfniſſe S 111 ae 
VI. Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft $ 3 
Vorbemerkungen. 3 

1. Preisbeſtimmungsgründe von Seiten der . 3 

2. Preisbeſtimmungsgründe von Seiten der Aus bieter. 55 


Zweiter Abſchnitt. 


Mathematiſche Grundlagen. 
Vorbemerkungen 8 1 - --.- = 


Erſtes Kapitel. 
Der Jinsfuß. 


I. Begriff S 114 66 
II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des 3insfuhes im all⸗ 
e 13: 2°. .% IP . 
1. Beſtimmungsgründe für De Ausbietenden Eh oe 68 
2. Beſtimmungsgründe für den . Mieter ober Pächter 5 von 
Kapit alien u 01... Me 
3. Veränderlichkeit des Zinsfußes im allgemeinen ae 2 Ge 


III. Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß 8 16 2 
IV. Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß §17 83 
V. Die bis jetzt gemachten Vorſchläge zur Ermittlung des forſt⸗ 


lichen Zinsfußes S 18 91 
1. Beſtimmung des forſtlichen Bine sfußes 5 dent kandesnblichen 
Zinsfusß 91 


2. Beſtimmung des forflichen Zinsfußes nad Berk sr Landwirtſchaft 93 
3. Beſtimmung des forſtlichen N aus Waldreinertrag und 


Waldrentierungswert . 97 
4. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Bobenreiile u Bodemwert 99 
VI. Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß $ 19. 101 


Zweites Kapitel. 
Hon den Zinsberechnungsarteu. 


Vorbemerkungen Favbvobo . 102 
L Einfache Zinſen 8 1ĩ141111;k T?T88Üy!f 


Inhalt. 


II. Zinſeszinſen § 22 1 b - 
III. Arithmetiſch mittlere Zinſen 8 23 l 
IV. Geometriſche Mittelzinſen S 24. 
V. Beſchränkte Zinjeszinjen § 25. 


Drittes Kapitel 
Die Formeln der Jinſeszinſeurechnung. 


Vorbemerkungen § 26 
I. Summierung der in der Waldwertberechnung vorkommen⸗ 
den geometriſchen Reihen § 27 a n 
1. Begriff . 5 
2. Summierung der ſlelgenden endlichen Felice Reihen } 
3. Summierung der fallenden endlichen geometriſchen Reihen 
4. Summierung der fallenden unendlichen geometriſchen Reihen 
II. Entwicklung der in der Waldwertberechnung vorkommen— 
den Zinſeszinſenformeln § 28. x E 
. Beitimmung des Nachwerts eines Kapitals 
Beſtimmung des Vorwerts eines Kapitals . ; 
. Beitimmung des Nachwerts einer ausſetzenden endlichen ee 
Beſtimmung des Nachwerts einer jährlichen endlichen Rente 
. Beitimmung des Vorwerts einer ausſetzenden endlichen Rente . 
. Beitimmung des Vorwerts einer jährlichen endlichen Rente. 
Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen immerwährenden Rente 
Beſtimmung des Vorwerts einer periodiſchen immerwährenden Rente 
Verwandlung ausſetzender Renten in jährliche Renten. 


Dritter Abſchnitt. 
Forſtliche Grundlagen. 


Vorbemerkungen § 29 
I. Grenzen, Vermeſſung und Kartierung S 30 
1. Feſtſtellung der Grenzen N 
2. Vermeſſung und Kartierung 
II. Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtaudes $ 31 
III. Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers § 32. L 
IV. Holz⸗ und Betriebsart, . und Walpbehandtungs- 
art § 33 5 
1. bat 
2. Betriebsart . 
3. Umtriebszeit. 4 
4. Waldbehandlungsart . 
V. Waldeinteilung 5 34 A 
VI. Ermittlung der Holzvorräte $ 35 
VII. Von den Waldeinnahmen $ 36 . 
Vorbemerkungen 


D 9 


XI 


Seite 
105 
107 
108 
109 


110 


111 
111 
111 
112 
112 


112 
112 
114 
115 
116 
116 
118 
118 
119 
122 


125 
126 
126 
126 
127 
129 


129 
129 
132 
134 
136 
137 
138 
140 
140 


XII Inhalt. 


1. Einnahmen der Hauptnutzungen 
A. Holzertragstafeln . 
B. Geldertragstafeln . 
C. Holzpreiſe 
2. Einnahmen der Stebenmrkungen. 
VIII. Von den Waldausgaben S 37 
IX. Von der Waldbeſchreibung § 38 


II. Ausführender Teil. 


Die Methoden der Waldwertberechnung. 
Erſter Abſchnitt. 
Von der Ermittlung des Bodenwerts. 
Vorbemerkungen $ 39 SR: 

I. Von der e des Bodenverkaufswerts > 40 
1. Begriff . N 0 
2. Verfahren 
3. Würdigung der Methode . 

II. Von der Ermittlung des Bodenwerts nach dem Nentierungs- 
wert S 41 „ ĩͤ U U F 
= Begriff 
2. Verfahren E 
3. Würdigung der Methode g 

III. Von der Ermittlung 25 Bodeuwerts aus a | Durcjchmitte 
ertrag (Waldreute) 8 5 : 
1. Begriff * 

2. Verfahren 
3. Würdigung der Methode Ar 5 
IV. Von der Ermittlung des Bodenerwartungswerts 3 43 
1. Begriff a g „ 
2. Verfahren. 
3. Den Bodenerwartungs zwert be Fukloxen 
4. Würdigung der Methode 8 
V. 1 der Ermittlung des Bodenwerts der detriebs laſſ 9 44 
1. Begriff e „ - 
2. Verfahren 5 

VI. Von der Ermittlung des Bodenkoſtenwerts § 45 
1. Begriff 3 3 5 \ 

2. Verfahren. 
3. Würdigung der Methode 


Zweiter Abſchnitt. 
Von der Ermittlung des Beſtandswerts. 


Vorbemerkungen § 46 2 
IJ. Von der Ermittlung des Beſtandserwartungswerts 8 47 


160 
161 
161 
161 
162 


164 
164 
164 
165 


165 
165 
165 
166 
173 
173 
173 
181 
185 
195 
195 
195 
201 
201 
201 
202 


203 
204 


Inhalt. XIII 


Seite 
// // AN ERZRE 
rens . 
3. Den Heſtandserwartungswert benen de Faktor ee 
4. Würdigung der Methode .. E 
II. Von der 8 des Bejtandsfoftenmerte 8 48 1220 
f TEEN er A 
2. Verfahren 333220 
3. Den Beſtandskoſtenwert Neude Folteten 0 
4. Würdigung der Methode . e 7; 
III. Von der Ermittlung des Veftandevorratewerte N 49 Pe 
T 8 r 
2. Verfahren . a 7 
3. Den eandsvorratswert innen Fuente 2 
4. Würdigung der Methode . . . In 208 
IV. Bon der Ermittlung des Bejtandsverfanfewert 8 50 . 
— = J e 
2. Verfahren 230 
V. Von der Ermittlung des Betandewerte aus Dem Durch 
ertrag 8 111 PTR, 0 
1 7% FFC SE © oh 
ren n I 
3. Würdigung der M 9 . 232 
VI. Von der Ermittlung des Werts des b N 52 233 
C re „ 
Verfahren 8 2 
A. Ermittlung des Normalporrals 100 bert e 234 
a) Ermittlung des Normalvorrats nach der e 
Kameralta ge.. 3 
b) Ermittlung des Normalvorrats a e ee 3 
B. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandserwar— 
%%% Ä ² ² w ⅛ͤͤ-A“ x E 


C. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandskoſtenwert 243 
D. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Rentierungswert. 249 
E. Ermittlung des Normalvorrats nach dem jährlichen Holz— 
reinertragge . 1 
VII. Von der Ermittlung des Werts einzelner Bäume N 53 se AG 


Dritter Abſchnitt. 


Von der Ermittlung des Waldwerts. 
Dorbemerkingen d 2364 


Erſtes Kapitel. 
Hon der Ermittlung des Waldwerts im ausſetzenden 
Getriebe. 


I. Von der Ermittlung des Waldvorratswerts 8 55. 265 


xIV Inhalt. 


II. Von der Ermittlung des Waldverkaufswerts § 56. DE 
III. Von der Ermittlung des Waldwerts aus dem Dee 
ertrage § 57. 4 5 
IV. Von der Ermittlung des Walderwartungswerts N 58 
V. Von der Ermittlung des Waldkoſtenwerts § 59. 
Zweites Kapitel. 
Bon der Ermittlung des Waldwerts im nachhaltigen 
Brtriebe. 
Vorbemerkungen § 60 5 
I. Von der Ermittlung des Waldwerts der normalen Betriebs⸗ 
klaſſe (Waldrentierungswert) § 61. 
II. Von der Ermittlung des Waldwerts der abnormen Betriebs⸗ 
klaſſe § 62. . 
1. Ermittlung des Woldwerts bei gegebener r 
2. Ermittlung des Waldwerts bei beliebiger Umtriebszeit 


Vierter Abſchnitt. 


Seite 
266 


267 
267 


. 275 


276 


278 


Behandlung bejonderer Fragen der Waldwertberechnung. 


Vorbemerkungen § 63 N 
I. Die Berechnung der zu leiſtenden Entihädigungen für die 
Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken § 64 . 3 
1. Berechnung der Entſchädigung für den abzutretenden Waldboden 
Berechnung der Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen. 
Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der Beſtände 
Berechnung der Entſchädigung für Sturmſchaden 
Berechnung der Entſchädigung für andere aus der Ehre 
entitehende Nachteile . 8 
II. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des Bodens 
zur Gewinnung von Foſſilien § 65. 
1. Berechnung der Entſchädigung für dauernd abzutteteude Gelände 
2. Berechnung der Entſchädigung für vorübergehend abzutretendes 
Gelände . { 
III. Die Berechnung der eUopindungsfummen für _ Walbfervis 
tuten 8 66 i 


oem 


Vorbei 
1. Berechnung der Abfindungsſummen im allgemeinen : 
2. Berechnung der Abfindungsſummen für ſpezielle Fälle der Wald- 
0 2 ol Re 
A. Ablöſung von Waldſtreuſervituten 4 
B. Ablöjung von Waldgrasjervituten . 
C. Ablöſung von Waldweideſervituten. x 
1. Bemeſſung des Werts einer Waldweide Has dem Sätti⸗ 
gungseffekt und dem relativen und abſoluten Nähreffekt . 


Inhalt. xv 


2. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Pacht— bir 
werte des Weidefutters, der direkten ee der 
n 5 ö 324 

D. Ablöſung von Holgfekbiluten . Zu, „ 

E. Ablöſung im landwirtſchaftlichen Gelände ur Wald „ 

IV. Von der Ermittlung der e ee S 1 
Vorbemerkungen . 

1. Waldbeſteuerung bei nachhaltigem Betriebe.. .. 332 

2. Waldbeſteuerung bei ausſetzendem Betriebe. . . 324 


V. Von der Teilung und Zuſammenlegung der Wälder $ 68 = 
1. Teilung jeder Abteilung, welche ſich von der andern durch Alter, 


Standorts- und Beſtandsgüte unterſcheidet . . 335 
2. Teilung des ganzen Waldes mit möglichſter S des Zu- 
ſammenhangs der einzelnen Teile . . 336 


3. Teilung des ganzen Waldes nach gleichwerligen Bodenteilen und 
Ausgleichung 1 . us a 


zahlungen 8 N u 
Anhang J. 

Material⸗ und Geldertragstafel. für Buchen III. Bonität. Tabelle I, 1 341 

Waldnaturalertragstafel 5 1 en 

Waldrohertragstafel N a „ 

Waldreinertragstafel 55 5 N I, 4 344 

Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 5 1 R I, 5 345 

* 17 2 1 " " " 2 6 346 

1 x 7 . 

„ 2—3½ a 5 * 5 

Bodenwert d. Betriebskl. „ 2 3½ „ „ E „ 

Material⸗ und Geldertragstafel für Buchen J. Bonität. I k. 0 

Waldnaturalertragstafel 3 3 „1 

Waldrohertragstafel 5 x „ 1 

Waldreinertragstafel Me „ II, 4 353 

Bodenerwartungswert bei 2 pCt. ; 5 „ 2,5, 354 

" 11 2" 2n " " 7 II, 6 355 

n " 3 1 7 1 " II, 7 356 

7 „ 2—3½ pCt. „ 7 „„ 

Bodenwert d.Betriebskl., 2—3¼ „ a x BR 

Material- und Geldertragstafel . für Kiefern III. Bonität. „ III, 1 359 

Waldnaturalertragstafel 1 £ „ III, 2 360 

Waldrohertragstafel 2 5 „ III, 3 36 

Waldreinertragstafel a 5 362 

Bodenerwartungswert bei 2 pCt. £ * 8 

5 5 > u „ III, 6 364 

n 5 5 1 . 

„ 2—3½ pCt. „ „N IIE 8366 

Bodenwert d. Betriebskl. „ 2—3½ „ * 4 III, 9 3 


XVI 


Material- und Geldertragstafel 


Waldnaturalertragstafel 
Waldrohertragstafel 
Waldreinertragstafel 


Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 


9 


Bodenwert d. Betriebskl., 


Material- und Geldertragstafel . für Fichten III. Bonität. 5 


Waldnaturalertragstafel 
Waldrohertragstafel 
Waldreinertragstafel 


Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 


" * 25 " "n 7} " 

" " 3 " " n " 

" „ 2—3½ pCt. + 1 " 
Bodenwert d. Betriebskl., 2—3½ „ * 15 
Material- und Geldertragstafel . für Fichten I. Bonität. Tabelle 
Waldnaturalertragstafel 15 5 5 
Waldrohertragstafel 5 5 5 
Waldreinertragstafel a A & 
Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 1 A 1 

1 " 255 " 5 n 1 

„ „ 3 „ „ „ „ 

7 2—39‚ 2 pCt. " L " 

Bodenwertd. Betriebskl. „ 2 „ „ 


Inhalt. 


ür Kiefern I. Bonität. Tabelle 
7 " I 
" 1 " 
" " 9 
„ 2 „ 
2% 2 * 7] " " 
i 5 " " " 
2—3½ pCt. „ 5 5 
2—3½ „ 1 N 


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4432333 


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A 


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A 


2 
Im 
Ne) 


Material⸗ und Geldertragstafel für Kiefern mittlerer Bonität nach 


Burckhardt 


Prolongierungs- oder 
Diskontierungs- oder 
Periodenrententafel. 


E 


Seite 272 Zeile 2 von unten leſe enthalten ſtatt erhalten. 


„ 265 
265 


9 


" 


Anhang II. 
Zinſeszins⸗Tabellen. 


Nachwertstafel . 
Vorwertstafel. 


Renten-Endwertstafel . 
Renten⸗Anfangswertstafel 


Druckfehler. 


1 „ oben „ e ft 
a, 5 „ Durchſchnittsertrags. 


Einleitung. 


I. Begriff. 


I. 

Die Waldwertberechnung beſchäftigt ſich mit der Ermittelung des 
Kapital⸗ und Rentenwerts der Forſtgründe, Holzbeſtände, Neben— 
nutzungen und Waldungen, ſowie der auf letzteren ruhenden Servituten 
und Laſten. 

Alle Schriftſteller ſetzten ſeither den Waldwert aus Boden- und Holz— 
beſtandswert zuſammen; da aber der Wald nicht ſelten beträchtliche 
Nebennutzungen in Form von Streu, Rinde, landwirtſchaftlichen Zwiſchen— 
nutzungen, Gras, Foſſilien u. ſ. w. abwirft, ſo ergibt ſich der Waldwert 
richtiger aus dem Werte des Bodens, des Holzbeſtandes und der Neben— 
nutzungen. Letztere ſpielen namentlich auch bei der Ablöſung von Servi— 
tuten eine wichtige Rolle. 


II. Stellung im Syſteme der Jorſtwiſſenſchaſt. 


§ 2. 

Da die Waldwertberechnung ſich auf die Ertragsverhältniſſe des 
Waldes ſtützt, ſomit die Kenntnis der Lehren der Baum- und Beſtandes— 
ſchätzung und der Forſteinrichtung vorausſetzt, ſo bildet dieſelbe den letzten 
Teil der Forſttaxationslehre im weiteſten Sinne (forſtliche Betriebslehre). 
Weniger logiſch wird die Waldwertberechnung dem Forſthaushalte zuge— 
wieſen, da dieſer ſich mit der Darſtellung des Forſtorganismus nach 
ſeinen Zwecken und Aufgaben zu beſchäftigen hat.“) 

Alle namhaften forſtlichen Schriftſteller weiſen in der That die Wald— 
wertberechnung der Taxationslehre im weiteſten Sinne (forſtliche Be— 
triebslehre) zu. So wird z. B. die Taxationslehre geteilt von: 

1. C. Heyer in a) Waldertragsregelung; b) Waldwertberechnung. 
2. G. König in a) Baumſchätzung; b) Beſtandesſchätzung; c) Wald— 
ertragsſchätzung; d) Waldwertſchätzung. 

) Micklitz: Forſtl. Haushaltungskunde, Berlin 1859 u. 1880. 

Baur, Waldwertberechnung. 1 


2 


5. 


6. 


Aufgaben der Waldwertberechnung. 


. Ch. Hundeshagen in a) Materialſchätzung der Waldungen und 


b) Waldwertberechnung. 


W.. Pfeil in a) Holztaxation; b) Wirtſchafts einrichtung; e) Wald⸗ 


wert⸗Berechnung; d) Abſchätzung behufs des Nachweiſes einer Wald— 
devaſtation; e) behufs der Feſtſtellung der Grundſteuer. 

C. Stumpf in a) Ermittlung und Feſtſtellung des Holzertrags; 
b) Feſtſtellung des Geldwerts der Waldungen. 

W. H. Gwinner in a) Holzſchätzung im engeren Sinne; b) Wirt⸗ 
ſchaftseinrichtung und c) Waldwertberechnung. 


III. Aufgaben der Waldwertberechnung. 
8 3. 


Den in der Waldwertberechnung vorkommenden Aufgaben können 
privatwirtſchaftliche, ſtaatswirtſchaftliche und rechtliche Motive zu Grunde 


liegen. 


A. Priuatwirtſchaftliche Aufgaben: 


k 
2. 


Freiwilliger An- und Verkauf, ſowie Tauſch von Waldungen. 
Feſtſtellung der vorteilhafteſten Bodenbenutzungsart, Betriebs-, 
Holz⸗ und Kulturart, Umtriebszeit. 
Ermittelung des Waldeinkommens zum Zweck der Haushaltungs⸗ 
einrichtung des Beſitzers, des Pachtertrages für etwaige in Zeit⸗ 
pacht zu gebende Waldungen. 

Da jedoch Waldungen ſchlechte Pachtobjekte ſind, ſo kommen 
Waldverpachtungen nur ſelten vor. 


B. Ataatsmirtſchaftliche Aufgaben: 


1: 
2 


— 


3. 


Beſtimmung der Waldſteuerkapitalien. 

Beurteilung von Geſuchen um Freigaben von Wald zu anderen 
Benutzungsarten. 

Ans und Verkauf, Tauſch von Waldungen. 


C. Rechtliche Aufgaben: 


1. 
2. 
3. 


= 


Verunterpfändung von Waldungen, Konkurſe. 
Abgabe von Waldboden zu öffentlichen Zwecken. 
Erbſchaftsteilungen, Teilung von Geſamtwaldungen (Mark- 
waldungen). 


. Ablöfung von Forſtſervituten, in Wald, Geld oder Grund— 


ſtücken. 
Gründung von Fideikommiſſen zum Zweck der Sicherung der 
Waldſubſtanz gegen Übernutzungen. 


Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen. 3 


6. Erledigung von Klagen über Wald-Devaſtationen, Wildſchaden, 
Brandſtiftung, Frevel u. ſ. w., Entwurf von Waldſchadenerſatz— 
und Werttarifen. 


IV. Grad der Sicherheit der Waldwerkberechnungen. 
84. 


Eine genaue Ermittelung der Boden-, Beſtands- und Waldwerte, 
insbeſondere bei ſolchen Waldungen, welche mit hohen Umtrieben bewirt— 
ſchaftet und nicht ausgeſtockt werden ſollen, ſtößt auf weit größere 
Schwierigkeiten, als bei landwirtſchaftlich behandelten Grundſtücken, 
welche jährlich genutzt und jährlich angebaut werden. 

Die Urſachen liegen in der Schwierigkeit einer ſicheren Erhebung 
derjenigen Thatbeſtände, welche die Grundlagen der Waldwertberechnung 
bilden, nämlich: 

1. Feſtſtellung der Größe der Naturalerträge an Haubar⸗ 
keits⸗, Zwiſchen⸗ und Nebennutzungen und ihrer Eingangszeiten. 
Dieſelbe iſt um ſo ſchwieriger, als während der langen Umtriebszeiten 
die Waldungen einer Menge von Störungen, durch Witterungsverhält- 
niſſe, Feuer- und Inſektenbeſchädigungen, Sturm, Schneedruck und Duft— 
bruch, Frevel u. ſ. w. ausgeſetzt ſind, welche ſich oft ſchwer veranſchlagen, 
noch weniger ſicher vorausſehen laſſen. Dazu kommt, daß die Art der 
Bewirtſchaftung und Waldpflege ſehr weſentlich auf die Größe der Erträge 
einwirken und daß insbeſondere Größe und Eingangszeiten der Zwiſchen— 
nutzungen in hohem Grade beeinflußt werden von der Lage des Waldes 
zum Marktgebiet, von der Abſatzgelegenheit und den disponiblen Arbeits— 
kräften. 

2. Feſtſtellung der Sortimentsverhältniſſe. Da die verſchie⸗ 
denen Sortimente verſchieden teuer bezahlt werden, ſo übt die Art der 
Ermittelung derſelben natürlich einen großen Einfluß auf den Wert des 
Naturalertrages aus. Hierbei darf nicht überſehen werden, was ſeither 
allgemein geſchah, daß die Sortimentsverhältniſſe mit der fortſchreitenden 
Entwickelung der Volkswirtſchaft ſich ändern, daß insbeſondere das Nutz— 
holzprozent zu Gunſten künftiger Einnahmen im Aufſteigen begriffen iſt. 

3. Feſtſtellung der Preiſe für die einzelnen Holzſortimente 
und Waldnebennutzungen. Wenn es ſchon ſchwer hält, die gegen— 
wärtigen Durchſchnittspreiſe genau zu berechnen, ſo hält es noch weit 
ſchwerer, die künftigen Preiſe der einzelnen Sortimente anzugeben, wie 

1* 


4 Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen. 


ſie ſich nach 100 und mehr Jahren oder in unendlicher Ferne geſtalten 
werden. Man hat es zwar verſucht, aus früheren Preiſen, ſoweit ſie ſich 
noch ermitteln ließen, die künftigen zu berechnen und Kurven zu kon⸗ 
ſtruieren, welche die künftigen Preiſe zur Darſtellung bringen ſollen; aber 
es blieb bis jetzt nur bei beſcheidenen Verſuchen und der Praktiker ſcheute 
ſich, auf Grund ſolcher Unterlagen Rentabilitätsrechnungen zu gründen 
und ſeine Wirtſchaft auf ſolch unſicherem Boden aufzubauen. Denn wenn 
auch die Preiſe irgend eines Sortimentes in den letzten n Jahren um 
x geſtiegen ſind, ſo folgt daraus noch lange nicht, daß ſie auch in den 
nächſten n Jahren um den gleichen Betrag ſteigen werden. 

4. Feſtſtellung der künftigen Ausgaben für Kulturen, Fäller⸗ 
und Bringerlöhne, Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. Die 
Kulturmethoden ändern ſich, die Arbeitslöhne ſind abhängig von dem 
Angebot und der Nachfrage nach Arbeit, der Verwaltungsorganismus, 
erfährt Vereinfachungen, die Gehalte werden, wie die Steuern, von Zeit 
zu Zeit neu reguliert, ohne daß ſich Zeit und Umfang dieſer Abänderungen 
ſicher vorausſagen ließen. 

5. Feſtſtellung des Zinsfußes. Wie ſich ſpäter ergeben wird, 
müſſen gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben oft auf ſpätere Zeiträume 
prolongiert und umgekehrt künftige Werte mittelſt eines angenommenen 
Zinsfußes auf die Gegenwart diskontiert werden. Da der Zinsfuß von 
einer großen Menge ſich nach Zeit und Ort ändernden Faktoren abhängt, 
ſo iſt es ungemein ſchwer, denſelben für längere Zeiträume genügend 
genau ſeſtzuſtellen und doch iſt derſelbe für die Rechnungsreſultate von 
dem ee ee ir 

weiſen wir Fes Beinieläinette nur darauf hin, daß eine am Ende jeden 
Jahres und im Ganzen 200 mal zu machende Ausgabe von je 1 Mk. in 
dieſer Zeit von 200 Jahren bei Unterſtellung von Zinſeszinſen — 
nach der Rententabelle D und den beigeſetzten 
Procenten: 2 3 4 5 
zur Summe von ME. 2574 12 279 63744 345 831 
bei 4 pCt. iſt daher der Endwert 25 mal größer als bei 2 pCt. 


" 5 „ aber „ 1 134 " " „ „ 2 „ 
woraus die Bedeutung des Zinsfußes für die Waldwertberechnung klar 
hervorgeht. 


6. Feſtſtellung der Holzart, Betriebsart und Umtriebszeit. 
Da der Preis gleicher Sortimente aber verſchiedener Holzarten ſehr 
differiert, die Materialerträge unter gleichen Standortsverhältniſſen aber 
verſchiedenen Betriebsarten ebenfalls von einander abweichen und es 


Geſchichte und Literatur. 5 


keineswegs gleichgiltig iſt, ob z. B ein Haubarkeitsertrag bei 50jährigem 
Umtrieb ſchon nach 50 Jahren, bei 100jährigem Umtrieb aber erſt nach 
100 Jahren eingeht, ſo iſt es einleuchtend, daß auch die Holzart, Betriebs— 
art und Umtriebszeit einen großen Einfluß auf die Höhe der Kapitalwerte 
ausüben und ihre richtige Feſtſetzung weſentlich auf die Zuverläſſigkeit 
der Reſultate einwirken muß. 

7. Individuelle Beurteilung. Der Wert eines Waldes wird 
verſchieden beurteilt werden, je nachdem man ihn in ſeitheriger Weiſe 
fortbewirtſchaftet oder die Holzbeſtände verſilbert und den Boden land— 
wirtſchaftlich bewirtſchaftet; je nachdem der Käufer nur eine mäßige 
Verzinſung der auf den Ankauf verwendeten Kapitalien verlangt oder 
aus dem Walde noch einen beſonderen Unternehmergewinn herausſchlagen 
will und endlich je nachdem ein Wald, der ſeither größere Regiekoſten 
beanſpruchte, künftig mit einem andern Wald vereinigt werden ſoll, wo— 
durch bedeutende Gelderſparungen in Ausſicht ſtehen. 

Aus allen dieſen Gründen iſt eine abſolute richtige Preis— 
beſtimmung mißlich. Die Rechnung wird ſich häufig darauf beſchränken 
müſſen, dem Käufer das Maximum, was er bieten kann und dem Ver— 
käufer das Minimum, was er erhalten muß, nach Möglichkeit anzu— 
geben. Bei der erſten Berechnung wird es ſelten ſein Bewenden 
haben. Käufer und Verkäufer werden ſich vielmehr ihre beſonderen 
Anſichten über den Wert des Objektes bilden, man wird bieten und 
wieder bieten, ſchließlich das Geſchäft zum Abſchluß bringen, was ja 
überhaupt nicht möglich wäre, wenn die beiderſeitigen Anſichten über den 
Wert des Waldes ganz die nämlichen wären. Deshalb können die auf 
mathematiſche Formeln und Zinſeszinſen gegründeten ſogenannten wiſſen— 
ſchaftlichen Rechnungsmethoden häufig nur den Zweck von Kontroll— 
rechnungen haben, während bei der definitiven Feſtſtellung des Kauf— 
preiſes noch eine ganze Reihe von Erwägungen maßgebend ſein werden, 
welche in der Formel keinen Ausdruck finden konnten. 


Y. Geſchichte und Literatur der Waldwerkberechnung. 


§ 5. 

1. Geſchichte. Die Waldwertberechnung iſt noch eine junge Wiſſen— 
ſchaft und daher auch einer weiteren Ausbildung ſehr bedürftig. Schon 
zu Ende des vorigen Jahrhunderts finden wir in forſtlichen Zeitſchriften 
Andeutungen über Waldwertberechnung. Zu einem weiteren Ausbau der 


6 Geſchichte und Literatur. 


Lehre konnte es damals aber ſchon deshalb nicht kommen, weil eine 
genaue Erhebung der forſtlichen Thatbeſtände unmöglich war. Die 
Zuwachsgeſetze der Bäume und Beſtände ſtanden noch nicht feſt, zuver— 
läſſige Zahlen über die Höhe der Maſſenerträge an Haupt- und Zwiſchen⸗ 
nutzungen und ihrer Eingangszeiten fehlten, die Koſten für Verwaltung, 
Schutz und Betrieb waren ſchwer zu ermitteln, die Lehren der Forſt— 
einrichtung, auf welche ſich auch die Waldwertberechnung vielfach zu 
ſtützen hat, waren noch wenig entwickelt, auch die allgemeine Wirtſchafts— 
lehre (Nationalökonomie) harrte noch eines der fortſchreitenden Wirtſchaft 
entſprechenden Ausbaues. 

Selbſt die in den erſten Dezennien dieſes Jahrhunderts erſchienenen 
ſelbſtſtändigen Werke über Waldwertberechnung von H. Cotta, von 
Seutter, G. L. Hartig u. ſ. w. (ſiehe Literatur Seite 7) konnten aus 
ähnlichen Gründen keinen Anſpruch auf Vollſtändigkeit machen, regten 
jedoch zur weiteren wiſſenſchaftlichen Ausbildung der Lehre weſentlich 
an. Die Art der Behandlung der Zwiſchen- und Nebennutzungen fehlte 
in den genannten Schriften noch, wohl teilweiſe deshalb, weil dieſelben 
in vielen Waldungen von untergeordneter Bedeutung waren. Auch 
berückſichtigten die genannten Autoren bei Berechnung der Waldwerte 
nur die Haubarkeitserträge der erſten oder zweiten Umtriebszeit und 
zogen alle nach dieſer Zeit zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben 
der Einzelbeſtände wohl deshalb nicht in Rechnung, weil ihnen die 
Summirungsformel für die immerwährende Periodenrente noch unbekannt 
war. Bezüglich des einzuhaltenden Rechnungsmodus beſtanden eben— 
falls große Differenzen. So legte z. B. G. L. Hartig bei der Diskon⸗ 
tierung von künftigen Erträgen nur einfache Zinſen zu Grunde (1812), 
während H. Cotta in der zweiten Auflage ſeiner Waldwertberechnung 
(1804) mit Zinſeszinſen rechnete, in der zweiten Auflage (1819) aber 
arithmetiſche Mittelzinſen einführte. Der volkswirtſchaftliche und 
mathematiſche Teil erfuhr durch von Thünen (Der iſolierte Staat, 
1826) bereits eine weſentliche Begründung und geiſtreiche Behandlung 
und ein großer Teil der Gedanken, welche ſpäter (1858) Preßler in 
ſeinem rationellen Waldwirt entwickelte, find daher auf Thünen und 
andere zurückzuführen. 

Um die weitere mathematiſche Ausbildung der Disziplin haben 
ſich im Anfange des Jahrhunderts F. Schweins (1812), in hervorragen— 
der Weiſe aber W. Hoßfeld (1825) und auch Riecke (1829) verdient 
gemacht. 


Geſchichte und Literatur. ri 


Dieſe Schriftſteller gingen aber wieder dadurch zu weit, daß fie, 
ohne im Beſitze der nötigen forſtwirtſchaftlichen Kenntniſſe zu ſein, ihre 
Formeln direkt zur Löſung praktiſcher Fälle der Waldwertberechnung 
anwandten. H. Cotta, Pernitzſch und von Gehren ſuchten in der— 
ſelben Zeit durch Bearbeitung bequemer Tafeln dem Praktiker und Nicht— 
mathematiker die Rechnungen zu erleichtern, während H. Cotta, 
W. König und Ch. Hundeshagen an der Ausarbeitung und Aus- 
bildung des forſtlichen Teils der Waldwertberechnung arbeiteten. 

Uebrigens lieferte auch W. König nicht unwichtige Bauſteine zur 
weiteren Ausbildung der notwendigen Formeln. 

Um die Mitte des Jahrhunderts ſind einige Arbeiten Oetzel's in 
der Allgemeinen Forft- und Jagdzeitung und insbeſondere diejenigen 
Fauſtmann's ebendaſelbſt hervorzuheben. Namentlich lieferte derſelbe 
eine ſehr klare Auseinanderſetzung über den Produktionswert (Koſten— 
wert) des Holzes, welche ſpäter (1859) von Preßler in ſeinem rationellen 
Waldwirt reproduziert wurde. 

Aus der neueſten Zeit ſind noch Arbeiten von Burckhardt, 
G. Heyer, R. Preßler, J. Albert, H. Boſe, Borggreve, Kraft, 
Knorr, E. Braun, R. Micklitz, v. Helferich zu erwähnen, deren 
Schriften, ſowie diejenigen des Verfaſſers, in nachſtehender Literatur— 
nachweiſung aufgeführt werden ſollen. 


2. Literatur. 


H. Cotta: Syſtem. Anleitung zur Taxation der Waldungen, II. Abt., 
Berlin, 1804. 

G. L. Hartig: Anleitung zur Berechnung des Geldwertes eines in 
Betreff ſeiner Naturalerträge ſchon taxirten Waldes, Berlin, 
1812. 

Derſelbe: Anleitung zur Taxation der Forſte, 3. Aufl., Gießen 1813. 

Krauſe: Anleitung zur Berechnung der Abſchätzung des Geldwertes der 
Grundſtücke. Leipzig, 1812. 

von Seutter: Grundſätze der Wertbeſtimmung der Waldungen. Ulm, 
1814. 

H. Cotta: Entwurf einer Anleitung zu Waldwertberechnungen. 

Dresden, 1818; 4. Aufl. 1849. 

Klein: Formeln zu den Cotta'ſchen Wertberechnungstafeln. München, 
1823. 

Pernitzſch: Anleitung zur Waldwertberechnung. Leipzig, 1820. 


8 Geſchichte und Literatur. 


W. Hoßfeld: Waldwertbeſtimmung. Hildburghauſen, 1825. (3. Teil 
von deſſen Forſttaxationen.) 

Pernitzſch: Unterſuchung über den Kapitalwert der Waldungen. 
Frankfurt a. M., 1842. 

von Gehren: Waldwertberechnung. Caſſel, 1825. 

Ch. Hundeshagen: Forſtabſchätzung. Tübingen, 1826, 1848. 

von Thünen: Der iſolierte Staat. 1826. 

Riecke: Über die Berechnung des Geldwertes der Waldungen. Stuttgart, 
1829. 

Winkler: Waldwertſchätzung, II. Aufl. Wien, 1836. 

Smalian: Forſteinrichtung. Berlin, 1840. 

Reber: Handbuch der Waldtaxation. Kempten, 1840. 

W. König: Die Forſtmathematik. Gotha, 1835 u. f. Aufl. 

W. Pfeil: Die Forſtabſchätzung. Berlin, 1833; 3. Aufl. 1858. 

Hierl: Anleitung zur Waldwertberechnung. München, 1852. 

Breymann: Anleitung zur Waldwertberechnung. Wien, 1855. 

M. R. Preßler: Rationeller Waldwirt. I. u. II. Buch. Dresden, 1858 

und 1859. 

Derſelbe: Das Geſetz der Stammbildung. Leipzig, 1865. 

H. Burckhardt: Der Waldwert. Hannover, 1860. 

R. u. J. Micklitz: Beleuchtung des rationellen Waldwirtes. Olmütz, 
1861. 

Beiwinkler: Anleitung zur Waldwertberechnung. Wien, 1862. 

J. Albert: Lehrbuch der Waldwertberechnung. Wien, 1862. 

H. Boſe: Beiträge zur Waldwertberechnung. Darmſtadt, 1863. 

E. Braun: Der ſogenannte rationelle Waldwirt. Darmſtadt, 1865. 

Derſelbe: Staatsforſtwirtſchaft und Bodenreinertragstheorie. Bonn, 


1879. 
G. Heyer: Anleitung zur Waldwertberechnung. Leipzig, 1865, 1867, 
1883. 


Anleitung zur Waldwertberechnung: Im Auftrage des Finanz⸗ 
miniſteriums verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterial-Forſtbureau. 
Berlin, 1866. 

F. Baur: Über die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen für 
die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. Wien, 1869. 

Derſelbe: Die Fichte in Bezug auf Ertrag, Zuwachs u. Form. Berlin 1876. 

Derſelbe: Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form. 
Berlin 1881. 


Geſchichte und Literatur. 9 


B. Borggreve: Die Forſtreinertragstheorie, insbeſondere die ſogenannte 
forſtliche Statik Profeſſor Dr. G. Heyer's. Bonn, 1878. 

A. Knorr: Aus forſtlicher Theorie und Praxis. Berlin, 1878. 

Kraft: Zur Praxis der Waldwertberechnung und forſtlichen Statik. 
Hannover, 1882. a 

J. A. R. v. Helferich: Die Forſtwirtſchaft. (Vergl.: Handbuch der 
politiſchen Okonomie, herausgegeben von G. Schönberg. Tübingen, 
1881; zweite Auflage 1885.) 

Hervorzuheben ſind noch die Artikel in verſchiedenen forſtlichen 
Zeitſchriften. Z. B. Gwinner's forſtliche Mitteilungen 3. Heft, Monats- 
ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen (ſpäter forſtwiſſenſchaftliches Central— 
blatt), namentlich die Jahrgänge 1870-1875, 1884, Allgemeine Forſt— 
und Jagdzeitung Jahrgänge 1849 bis zur Gegenwart u. ſ. w. 


I. Vorbereitender Teil. 
Die Grundlagen der Waldwertberechnung. 


Erſter Abſchnitt. 
Volkswirtſchaſtliche Grundlagen. 


Vorbemerkungen. 
§ 6. 

Die politiſche Okonomie, eine ſozialpolitiſche Disziplin, hat den Zu⸗ 
ſammenhang der Privatwirtſchaften untereinander und ihren Zuſammen⸗ 
fluß zu größeren Wirtſchaftsgemeinſchaften (Staat, Gemeinden ꝛc.) dar⸗ 
zuſtellen und die Regeln für die zweckmäßigſte Ordnung dieſer Verhält- 
niſſe, welche ſich von Kulturſtufe zu Kulturſtufe ändern, zu lehren*). 
Sie erreicht nach von Scheel ihre Ziele: durch politiſche Erforſchung 
der wirtſchaftlichen und wirtſchaftrechtlichen Entwicklung, ſowie durch 
Beobachtung der wirtſchaftlichen Zuſtände der Gegenwart, endlich durch 
philoſophiſche Erforſchung der in der Geſchichte und Gegenwart gegebenen 
Erſcheinungen, Weiterbildung der ſich in ihnen zeigenden Ideen und 
Aufſtellung von Zielen für die Zukunft. 

Die Volkswirtſchaftslehre hat es daher keineswegs mit der zuſammen⸗ 
hangsloſen Betrachtung einer Anzahl Einzelwirtſchaften allein zu thun, 
wie dies von verſchiedenen forſtlichen Schriftſtellern, welche über die 
Rentabilitätsfrage der Waldungen geſchrieben haben, behauptet wird. 


) Vergleiche: von Scheel, Handbuch der polit. Okonomie, herausgegeben 
von Dr. Schönberg, Tübingen 1882. 2. Aufl. 1885. 


Volkswirtſchaftliche Grundlagen. 11 


Im Gegenteil, ſie hat ſich die wichtigeren und höheren Aufgaben zu 
ſtellen, die Ziele und Intereſſen der Einzelwirtſchaften, mit denen der 
Geſammtheit in möglichſten Einklang zu bringen und dafür zu ſorgen, 
daß nicht wichtige Güter, welche ein unentbehrliches Bedürfnis der ganzen 
Nation ſind, aber nicht jederzeit in zureichender Menge auf den Markt 
geworfen werden können, in verſchwendriſcher oder gewinnſüchtiger Weiſe 
von Einzelnen zum Nachteile kommender Geſchlechter ausgebeutet werden, 
wie ſolches namentlich bei dem ſo langſam nachwachſenden Walde ſo 
leicht vorkommen kann und ſchon viel vorgekommen iſt. 

Der Forſtwirt, welcher daher der Meinung wäre, ſein Rüſtzeug 
brauche nur in mathematiſchen Formeln und forſtwirtſchaftlichen Kennt— 
niſſen allein zu beſtehen, wäre deßhalb doch nur unvollkommen aus— 
gerüſtet; er muß ſich vielmehr auch tüchtige Kenntniſſe in der Volks- 
wirtſchaftslehre aneignen, wenn er die Aufgaben ſeines Berufes und die 
Bedeutung des Waldes für Volk und Staat richtig erfaſſen will. 

Wir betrachten daher die Volkswirtſchaftslehre als eine der wich— 
tigſten Grundlagen der Waldwertberechnung. Trotzdem läßt ſich das 
Hereinziehen der Nationalökonomie in ein Lehrbuch der Waldwertberech— 
nung nicht rechtfertigen. Dagegen dürfte die Feſtſtellung einiger Grund— 
begriffe, welche zum Verſtändniſſe verſchiedener Fragen der Waldwert— 
berechnung weſentlich beitragen, für eine Reihe von Leſern nicht unwill— 
kommen ſein. 

Die Nationalökonomen konnten ſich bezüglich der Grundbegriffe ihrer 
Wiſſenſchaft bis jetzt nicht immer einigen. Es ſcheint dieſes in der 
Natur der Sache zu liegen. Während in den feſtſtehenden mathema— 
tiſchen Disziplinen, ſowie in den Naturwiſſenſchaften niedergelegte, unab— 
änderliche Geſetze ſich leicht definieren laſſen, iſt ſolches in der Volks- 
wirtſchaftslehre viel ſchwieriger. Letztere, als ſoziale politiſche Wiſſen⸗ 
ſchaft, hat nämlich wechſelnde Ziele, und Forderungen, welchen ſich die 
Begriffe immer wieder anſchmiegen müſſen. 

Wer daher glaubt, in der Volkswirtſchaftslehre für alle Zeiten feſt— 
ſtehende Definitionen geben zu können, würde dieſelbe damit leicht zum 
Stillſtand verurteilen. 

Nachſtehend ſollen nun zunächſt die notwendigſten volkswirtſchaft— 
lichen Grundegriffe gegeben werden, wobei wir uns ſelbſtverſtändlich an 
die Definitionen unſerer tüchtigſten Fachmänner möglichſt anſchließen. 


2 Gut, Wert und Preis. 


I. Gut, Wert und Preis. 
ER 

1. Gut. Schon die erſten Menſchen kannten Bedürfniſſe und der 
Trieb nach Selbſterhaltung ſchuf Mittel dieſelben zu befriedigen. „Das 
Bedürfnis iſt der Anfang, ſeine Befriedigung das Ziel der Wirtſchaft“.“) 
Aus dem Triebe für ſich und andere unausgeſetzt zu ſorgen und aus der 
Befürchtung, man könne in Verhältniſſe kommen, aus welchen heraus 
ſich nicht alle notwendigen menſchlichen Bedürfniſſe ſofort befriedigen 
ließen, gingen die Güter hervor. 

Unter Gut verſteht Roſcher nämlich alles dasjenige, was 
zur Befrie digung menſchlicher Bedürfniſſe anerkannt brauch— 
bar iſt; während Schäffle (Nationalökonomie) die Außengegen— 
ſtände als Mittel zur Befriedigung der Bedürfniſſe Güter 
nennt. Man kann wieder zwiſchen freien und wirtſchaftlichen 
(ökonomiſchen) Gütern unterſcheiden. Freie Güter ſind ſolche, welche 
ohne Zuthun und Opfer der Menſchen verfügbar ſind (Licht, Luft, Sonnen⸗ 
wärme), im umgekehrten Falle hat man es mit ökonomiſchen Gütern 
zu thun. Nur die letzteren bilden einen Gegenſtand der National⸗ 
ökonomie. 

Es genügt aber nicht, daß wir überhaupt nur Güter, d. h. anerkannt 
brauchbare Dinge zur Befriedigung von Bedürfniſſen ſchaffen, ſondern 
dieſes Beſtreben ſoll auch von dem Gedanken höchſter Wirtſchaftlichkeit 
getragen ſein, d. h. wir ſollen mit möglichſt wenig Arbeit mög- 
lichſt viele Güter der Natur in der Produktion abringen und 
in der Konſumtion (Güterverzehrung) aus möglichſt geringem 
Güteraufwand den höchſten Nutzen für die Zwecke der Menſchen 
ziehen (Schäffle). Neumann?“ ſpezialiſiert den Güterbegriff noch 
weiter. Nach ihm ſind Güter: A. Sachen, B. auf Sachen oder 
Leiſtungen bezügliche Rechte und C. andere zum entgeltlichen Austauſch 
geeignete Dinge, welche den Wünſchen, Bedürfniſſen, Zwecken oder In— 
terreſſen Jemandes zu entſprechen geeignet ſind. 

2. Wert. Das ökonomiſche Gut wird dadurch, daß mit ſeiner Her- 
ſtellung Arbeiten (Opfer) verbunden ſind, wert; d. h. es erlangt die 
Tauglichkeit für den Beſitzer brauchbar zu werden oder gegen andere 
ökonomiſche Güter umgetauſcht werden zu können. Uebrigens wurde 


) Hermann: Staatswirtſch. Unterſuchungen. München 1870. S. 78. 
*) Handbuch der politiſchen Okonomie, herausgegeben von G. Schönberg 
Tübingen. 1882. 2. Aufl. 1885. 


Gut, Wert und Preis. 13 


auch der Wertbegriff von den Nationalökonomen ſeither verſchieden defi— 
niert. Nach Neumann haben aber die verſchiedenen Wertbegriffe das 
untereinander gemein, daß ſie zur Beurteilung der Tauglichkeit eines 
Dinges beitragen, menſchlichen Intereſſen, Bedürfniſſen, Wünſchen und 
Zwecken zu dienen. Rau verſteht unter Wert daher auch: den im 
menſchlichen Urteil anerkannten Grad der Nützlichkeit eines 
Gutes. 

Nach Roſcher iſt Wert: Der Grad jener Brauchbarkeit, welche 
einen Gegenſtand zum Gut erhebt. 

Nach Schäffle: das in der menſchlichen Schätzung vorhandene 
Nützlichkeitsmaß. 

Nach Mangold: Die den Gegenſtänden der Außenwelt infolge 
der ihnen zuerkannten Fähigkeit, einem Bedürfnis zu entſprechen, bei— 
gelegte Bedeutung. 

Nach Schmoller: Das Maß der Bedeutung, welche eine wirt— 
ſchaftliche Leiſtung oder ein wirtſchaftliches Gut für die menſchlichen 
Lebenszwecke hat. 

Schon Adam Smith unterſchied je nach der Art der Tauglich— 
keit eines Gutes zur Befriedigung menſchlicher Bedürfniſſe: 

1. den Gebrauchswert; d. h. die Tauglichkeit eines Gutes zum 
Gebrauche des Beſitzers ſelbſt; oder nach Rau: den Grad der Nützlich⸗ 
keit eines Gutes, ſeinem Beſitzer bei der eigenen Verwendung einen Vor— 
teil zu gewähren und 

2. den Tauſchwert; d. h. die Tauglichkeit zum Fortgeben im 
Tauſch; oder nach Roſcher: den Grad der Fähigkeit eines Gutes, gegen 
andere Güter eingetauſcht zu werden. 

Ad. Smith führte noch weitere Wertbegriffe ein, wie: Produktions-, 
Genuß⸗, Verbrauchs-, Erzeugungs-, Kauf, Miet-, Pacht-, Beleihungs-, 
Nähr⸗, Heiz⸗, Dungwert u. ſ. w., welche wir aber für unſere nach— 
folgenden Betrachtungen glauben übergehen zu können. Ebenſo über— 
gehen wir die für unſere Zwecke ſchon zu ſehr ins Detail gehenden Wert— 
begriffe Neumann's ), denn der ſubjektive Wert (Neumann's), 
welcher ſich auf gewiſſe Perſonen und ihre Intereſſen, Bedürfniſſe, 
Wünſche, Zwecke bezieht, ſowie der konkrete Wert (Rau's); d. h. der 
Wert den ein Gut für eine gewiſſe Perſon hat. fällt doch weniger 
oder mehr mit dem Gebrauchswert zuſammen. Ahnlich verhält es ſich 
mit dem mehr individuellen Werte der Vorliebe oder Affektions— 
wert (Rau), welcher weniger auf einem eigentlichen Nutzen, als auf 


) G. Schönberg, Handbuch der polit. Okonomie Tübingen. 1882. 1885. 


14 Gut, Wert und Preis. 


einem aus dem Gemüte entſpringenden Gefühle beruht. In der That 
verſteht auch Roſcher unter Affektionswert einen nur von Einem an⸗ 
erkannten Gebrauchswert. 

3. Preis. Unter dem Preis eines Gutes verſteht man im all⸗ 
gemeinen den Tauſchwert desſelben, ausgedrückt in dem Quantum eines 
beſtimmten anderen Gutes, das dafür erworben werden kann. Deßhalb 
nennt Rau den Gegenwert, welcher bei der Vertauſchung eines 
Gutes in andern Gütern für dasſelbe geboten wird, den 
Preis. Der Tauſchverkehr bleibt aber ſo lange ein ſehr ſchwerfälliger, 
als wir nicht für die Meſſung der im Werte ſich gleichgeſtellten ſehr ver— 
ſchiedenen Tauſchquantitäten einen ganz beſtimmten möglichſt ſicheren 
Maßſtab beſitzen. Letzteren haben wir in den überall wertgeſchätzten 
edlen Metallen, in dem überall giltigen Gelde, welches als die zir= 
kulationsfähigſte Ware angeſehen werden kann. Schäffle verſteht 
daher auch unter Preis den in Geld ausgedrückten Tauſchwert eines 
Gutes. 

Ein abſolutes Wertmaß der Güter, welches man bald in dem Ge- 
treide, bald in dem Arbeitslohn, bald in den Edelmetallen zu finden 
glaubte, beſteht übrigens nicht, weil auch die Werte dieſer Dinge nach 
Zeit und Ort Schwankungen unterliegen. 

Der Begriff Preis ſchließt ſich nach Neumann dem objektiven 
Tauſchwertsbegriffe an, weicht aber darin von ihm ab, daß der Werth 
aus Schätzung und Beurteilung hervorgeht, der Preis aber auf ein⸗ 
oder zweiſeitiger Feſtſetzung und Normierung beruht. Man kann nach 
dem Wert der Ein- und Ausfuhr, dem Werte der zu expropriirenden 
Grundſtücke fragen, dagegen nach dem Preis einer Ware, eines Markt⸗ 
artikels. 

Deshalb hält auch Neum ann die ältere Auffaſſung: „Preis ſei der 
in Geld ausgedrückte Wert“ nicht für ausreichend, ſondern verſteht unter 
Preis: 

1. den Umſtand, daß für einen Gegenſtand nach ein- oder zwei⸗ 
maliger Normierung andere Dinge eingetauſcht werden oder ein— 
zutauſchen ſind; 
den Grad, in dem für einen Gegenſtand nach ein- oder zwei⸗ 
maliger Normierung andere Dinge einzutauſchen oder eingetauſcht 
jind (Tauſch⸗ oder Kaufkraft); 

3. dasjenige ſelber, was nach ein- oder zweimaliger Normierung für 

ein Ding eingetauſcht oder einzutauſchen iſt (3. B. der für das 
Warenlager x erlöſte Preis iſt gerichtlich deponirt worden). 

Bei den Waldprodukten unterſcheidet man den Preis an der Er— 

zeugungsſtelle (Waldpreis) von dem an der Konſumtionsſtelle (Markt⸗ 


10 


Methoden der Wertberechnung. 15 


preis) Letzterer ſchließt die Transportkoſten zwiſchen Erzeugungsſtelle 
und Konſumtionsſtelle, eventuell auch den Unternehmergewinn ein. 


II. Die in der Waldwertberechnung üblichen Methoden 


der Wertbeſtimmung. 
88. 

Bei der Beſtimmung des Boden-, Holzbeſtands- oder Waldwertes 
kommen im allgemeinen fünf Methoden vor, welche bald in dem einen, 
bald in dem anderen Falle angewendet werden und von denen jede ihre 
Licht⸗ und Schattenſeiten beſitzt. Dieſe Methoden ſind: 

1. Der Erwartungswert. Man verſteht darunter die Summe 
der mittelſt Diskontorechnung auf die Gegenwart reduzierten reinen 
Nutzungen, welche von einem Gute (Boden, Holzbeſtande) überhaupt 
zu erwarten ſind. 

Wie es ſchon im Worte liegt, beſtimmt man nach dieſer Methode den 
Wert von Gütern aus ſämtlichen künftig zu erwartenden Erträgen, 
welche dieſelben mutmaßlich liefern werden. So ſetzt man 3. B. bei dem 
Waldboden, im Falle derſelbe mit Holzgewächſen beſtockt und wirtſchaft— 
lich behandelt wird, immerwährende Erträge voraus und unterſtellt da— 
bei, daß man den Wert des Waldbodens in der Differenz erhalten müſſe, 
welche ſich ergibt, wenn man von dem gegenwärtigen Werte aller künf— 
tigen Einnahmen denjenigen der Ausgaben in Abzug bringt. Es beſteht 
hier nur in ſofern ein Unterſchied zwiſchen landwirtſchaftlichem und forſt⸗ 
lichem Boden, als von erſterem jährliche und ſich ziemlich gleichbleibende 
Einnahmen und Ausgaben zu erwarten ſind, während bei forſtlichem 
Gelände, wegen der langen Reihe von Jahren, welche die Bäume zu 
ihrer Hiebsreife bedürfen, ausſetzende Einnahmen, neben jährlichen und 
ausſetzenden Ausgaben, unterſtellt werden müſſen. 

Deshalb pflegt man den Wert des Waldbodens bei ausſetzendem Be— 
triebe aus immerwährenden Periodenrenten, denjenigen des landwirt— 
ſchaftlichen Geländes aus immerwährenden Jahresrenten zu berechnen 
(Methode 3, S. 16). Auch für den Wert unreifer Holzbeſtände, welche 
man mit Verluſt verwerten müßte, wenn man ſie alsbald zum Hiebe 
brächte, hat man die Berechnung nach dem Erwartungswert aus deſſen 
künftigen Einnahmen und Ausgaben vorgeſchlagen. 

Selbſtverſtändlich wird letzteres Verfahren um ſo richtigere Reſultate 
liefern, je genauer die künftigen Einnahmen und Ausgaben vorherbeſtimmt 
werden können, was aber leider bei den hohen Umtrieben, mit welchen 
viele unſerer Holzarten bewirtſchaftet werden müſſen, mit großen Schwie⸗ 
rigkeiten verbunden iſt. Hierzu kommt noch, daß künftige Einnahmen 
und Ausgaben gegenwärtig einen geringeren Wert haben; ſie müſſen da⸗ 
her, wie erwähnt, mittelſt Diskontorechnung auf die Gegenwart reduziert 


16 Methoden der Wertberechnung. 


werden, was nur mittelſt beſtimmter Zinsfüße möglich iſt. Die genaue 
Feſtſtellung des Zinsfußes für die in der Forſtwirtſchaft unvermeidlichen 
langen Verzinſungszeiträume ſchließt aber eine weitere Schwierigkeit ein, 
wodurch die Reſultate der Wertberechnung nach dieſer Methode recht 
problematiſch werden können. 

Die erſten Grundlagen zur Berechnung des Erwartungswertes liefer— 
ten ſchon Finanzrat J. Nördlinger (Stuttgart) und W. Hoßfeld im 
Jahre 1805 in der Zeitſchrift Diana III. Band. Von da ging die Me⸗ 
thode in die Riecke ſche Schrift (ſiehe Literatur Seite 8) über. Dieſe 
Schriftſteller gaben jedoch noch keine Definition der Methode. Das Wort 
„Erwartungswert“ dürfte zuerſt Preßler 1859 gebraucht haben?) 
Von da an hat ſich dasſelbe in den Schriften über Waldwertberechnung 
vollſtändig eingebürgert. 

2. Der Koſtenwert. (Produktions-, Anſchaffungswert.) 

Man verſteht darunter denjenigen Wert, wie er ſich aus der Be- 
rechnung des Aufwandes ergiebt, den man zur Herſtellung eines Gutes 
gemacht hat. 

Der Ausdruck „Koſtenwert“ iſt in der Volkswirtſchaftslehre längſt 
eingebürgert und findet ſich ſchon in einer ganzen Reihe älterer Schriften. 
M. Fauſtmann wählte den Ausdruck Produktionswert und lieferte 
über denſelben eine ſehr verſtändliche Auseinanderſetzung (Allgem. Forſt⸗ 
und Jagdzeitung 1849 u. 1854). Der Koſtenwert drückt für den Produ⸗ 
zenten das Minimum des Preiſes aus, um welchen er ein Gut, eine 
Ware abſetzen darf, wenn er keinen Verluſt erleiden ſoll. In der Wert⸗ 
berechnung des Waldes pflegt man unter gewiſſen Vorausſetzungen den 
Koſtenwert der Holzbeſtände aus den in dieſelben wirklich geſteckten Auf— 
wände, ſammt Zinſeszinſen, zu berechnen. Für jüngere Beſtände, wo 
die gemachten Aufwände leicht nachweisbar ſind, hat die Methode gegen— 
über dem Erwartungswert, entſchiedene Vorzüge Dagegen iſt es meiſt 
unthunlich, die früher gemachten Aufwände für jetzt hiebsreife oder nahe— 
zu hiebsreife Beſtände noch feſtzuſtellen (Vergleiche § 48). 

3. Der Rentierungswert. (Kapitaliſierungswert, Ertragswert.) 

Man verſteht darunter denjenigen Wert, wie er ſich ergiebt, wenn 
man die als gleichbleibend zu denkenden reinen Jahreseinnahmen (Rente) 
zum Kapital erhebt. 

Bezeichnet man daher die Jahresrente mit r, das Prozent mit p 
und das zu ſuchende Kapital mit K ſo beſteht die Proportion 

p: 100 r: K oder 


) M. R. Preßler, der rationelle Waldwirt. 1859. 2. Buch. S. 184. 
Vergl. auch Neumann: Grundbegriffe der Volkswirtſchaftslehre in Schön— 
berg's politiſcher Okonomie. 


Methoden der Wertbeſtimmung. 17 


r + 100 
100.r_ 100  r 
r 
100 


Der Rentierungswert ſetzt, wie bemerkt, eine ſich gleichbleibende, immer 
am Schluſſe des Jahres wiederkehrende reine Einnahme voraus. Dieſe 
Vorausſetzung trifft aber bei Bodenprodukten ſelten zu, weil ſelbſt unter 
ganz gleichen Standortsverhältniſſen die Witterung und mit ihr der 
Ertrag wechſelt. Deshalb muß man ſich begnügen aus einer Reihe von 
ungleichen Jahreserträgen das Mittel zu ziehen und dieſes der Rechnung 
zu Grunde zu legen. Die Methode des Rentierungswertes iſt nament— 
lich bei Wertbeſtimmungen von landwirtſchaftlichen Grundſtücken üblich. 
Ebenſo läßt ſich der Waldwert nach dieſer Methode beſtimmen, im Falle 
derſelbe zum Nachhaltbetriebe eingerichtet und ſo weit normal iſt, daß 
jährlich ziemlich gleiche Erträge erwartet werden können. Dagegen kann 
der Wert einzelner Beſtände nicht nach dieſer Methode beſtimmt werden, 
weil dieſe nicht jährlich gleich große und immerwährende reine Ein— 
nahmen gewähren. Für den Wert einzelner Beſtände iſt daher die Me— 
thode des Koſten- oder Erwartungswertes u. ſ. w. mehr am Platze. 

Da es ſich bei dem Rentierungswert um augenblicklich vorhandene, 
feſtſtehende reine jährliche Einnahmen, bei dem Erwartungswert aber 
um in der fernen Zukunft liegende und darum ſchwer vorausbeſtimm— 
bare Einnahmen und Ausgaben handelt, ſo muß auch erſtere Methode 
zuverläſſigere Reſultate liefern, obgleich es ſich hier und dort um die 
Summierung unendlicher Reihen handelt. 5 

Da nämlich in Zukunft eingehende Einnahmen um ſo geringere gegen— 
wärtige Werte repräſentieren, je ſpäter ſie zu erwarten ſind, ſo muß 
natürlich auch das Rechnungsverfahren beſſere Reſultate liefern, welches 
von Anfang an zuverläſſige Größen einſetzt (Rentierungswert), als ein 
ſolches, bei welchem man erſt nach vielen Jahren eingehende und darum 
ſchwer beſtimmbare Werte auf die Gegenwart reduzieren muß (Er— 
wartungswert). Der Einwand, die Methode der Rentierungswerte leide 
an denſelben Gebrechen, wie diejenige der Erwartungswerte, weil ſie 
ſich ebenfalls auf die Formel für die Summierung immerwährender 
Renten ſtütze, iſt deßhalb ein unbegründeter. Der Rentierungswert 
ſtützt ſich auf alsbald erfolgende ſichere Jahresrenten, der 
Erwartungswert auf mutmaßliche in weiter Zukunft liegende 
ausſetzende Renten. Die Faktoren des Rentierungswertes ſtehen daher 
auf feſtem Grunde, diejenigen des Erwartungswertes ſind erſt abzuwarten 


Baur, Waldwertberechnung. 2 


18 Methoden der Wertheſtimmung. 


und ſchweben daher in der Luft. Hierin dürfte ein Hauptunterſchied 
zwiſchen beiden Verfahren zu ſuchen ſein. 

4. Holzvorratswert ß). Man verſteht darunter denjenigen Wert, 
welcher ſich ergiebt, wenn man die gegenwärtig vorhandene Holzmaſſe 
eines Beſtandes aufnimmt, dieſen in Geldwert umſetzt und die Gewinnungs⸗ 
koſten in Abzug bringt. 

Der Holzvorratswert fällt in der Mehrheit der Fälle mit den drei 
erſtgenannten Wertarten nicht zuſammen. So kann z. B. ein junger Be⸗ 
ſtand noch gar keinen Vorratswert haben, weil die Gewinnungskoſten 
noch den kaum brauchbaren Vorratswert überſteigen, während derſelbe 
Beſtand ſchon einen Koſten- oder Erwartungswert repräſentirt. Der 
Vorratswert wird daher beſtimmt werden müſſen, ſo oft es ſich um 
den ſofortigen Abtrieb unreifer Beſtände (Expropriation), oder um die 
Vernichtung oder Beſchädigung derſelben und in Verbindung damit um 
den Erſatz etwaiger Entſchädigungsanſprüche handelt. In ſolchen Fällen 
hat nämlich der Beſtand vielleicht nur einen geringen Vorratswert, wohl 
aber, als Träger einer künftigen Einnahme, jetzt ſchon einen beträchtlichen 
wirtſchaftlichen Wert. 

G. Heyer führt in ſeiner Waldwertberechnung den Vorratswert unter 
den Methoden der Wertbeſtimmung nicht auf, ſondern fügt dafür den 
ſogenannten Verkaufswert ein. Der Vorratswert kann aber in der Wald- 
wertberechnung nicht wohl entbehrt werden, weil er den Verkaufswert 
nicht immer deckt. Ein Vorratswert wird ſich natürlich nur dann er⸗ 
geben, wenn der Beſtand ſchon einen Gebrauchswert beſitzt. 

5. Verkaufswert. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher 
ſich ergiebt, wenn man von dem bekannten Verkaufspreis eines Gutes, 
auf den Wert eines noch zu verkaufenden Gutes gleicher oder ähn— 
licher Beſchaffenheit ſchließt. 

Hat man z. B. für 1 Feſtmeter Eichennutzholz 60 Mk. bezahlt, ſo kann 
man für das gleiche Quantum Eichenholz derſelben Beſchaffenheit, der⸗ 
ſelben Lage, unter denſelben Marktverhältniſſen, denſelben Preis anlegen. 
— Oder hat eine Eiſenbahnverwaltung für 1 ha Waldboden 600 Mk. ge⸗ 
zahlt, jo kann man für ein anderes Hektar Waldboden derſelben Be— 
ſchaffenheit unter gleichen Marktverhältniſſen denſelben Preis annehmen, 
oder denſelben bei etwas abweichender Beſchaffenheit entſprechend modi— 
fizieren. 

Man würde alſo richtiger von einem Verkaufspreiſe, als von einem 
Verkaufswerte ſprechen, weil derſelbe nicht mehr auf Schätzung, ſondern 
auf einer zweiſeitiger Normierung beruht. 


) Vergl. Preßler, der rationelle Waldwirt. II. Buch. 1859. S. 185. 
Der Holzvorratswert kann in gewiſſem Sinne als „Gebrauchswert“ aufgefaßt 
werden. 


Die volkswirtſchaftliche Produktion. 19 


Faßt man den Verkaufswert in dem angegebenen Sinne auf, ſo wird 
derſelbe nur dann zuverläſſig ſein, wenn der erſte Verkauf richtig; d. h. 
mit Berückſichtigung aller einſchlagenden Faktoren abgeſchloſſen wurde, 
weil die folgenden ſich auf den erſten gründen. Daraus folgt weiter, 
daß der Verkaufswert ſich mit dem Vorratswert nicht zu decken braucht, 
d. h. daß letzterer namentlich dann nicht entbehrt werden kann, wenn 
überhaupt für gleiche oder ähnliche Güter noch kein Verkaufswert vor— 
liegt. Der Vorratswert ſpielt mehr bei Wertſchätzungen von Beſtänden, 
der Verkaufswert dagegen bei Bodenſchätzungen und Wertsermitt— 
lungen kleinerer und junger Waldparzellen eine Rolle. 

6. Kombinierte Wertbeſtimmung. Schließlich ſei noch be— 
merkt, daß man in der Waldwertberechnung auch durch entſprechende 
Kombinationen der vorgenannten Methoden Wertbeſtimmungen vornehmen 
kann. So läßt ſich z. B., wie ſpäter näher gelehrt werden wird, der 
Waldbodenwert beſtimmen, indem man von dem Waldrentierungswert 
den Wert des normalen Vorrats abzieht. Umgekehrt hat man auch den 
Wert des Normalvorrats durch Abzug des Bodenerwartungswertes von 
dem Waldrentierungswert beſtimmt, wenn ſich auch, wie ſich ſpäter er— 
geben wird, gegen dieſe Methode ſehr weſentliche Bedenken geltend 
machen laſſen. 


III. Die volkswirtſchaftliche Produktion.“) 


1. Begriff. 


Unter volkswirtſchaftlicher Produktion verſteht man die 
Hervorbringung von Werten für die Wirtſchaften der Menſchen. 

Hierbei werden entweder neue Werte geſchaffen oder die Werte 
bereits vorhandener Güter werden erhöht. Die Werte können materielle 
und immaterielle ſein. Die Natur produziert neue Werte, der Menſch 
bildet ſie zu wertvolleren Gütern um, womit immer eine Zerſtörung von 
Werten verbunden iſt. Der erzeugte Wert muß immer größer 
als der zerſtörte ſein (der Küfer fertigt wertvollere Fäſſer aus rohem 
Holze), ſonſt iſt die Produktion unwirtſchaftlich. 

Bei den Merkantiliſten war nur die auf den Erwerb von Edel— 
metallen gerichtete Thätigkeit produktiv. Die Phyſiokraten nannten 
die Landwirtſchaft produktiv, weil nur durch ſie die Menge der zum 
Leben dienenden Güter vermehrt würde. 


) Bei der kurzen Bearbeitung dieſes Abſchnitts folgen wir, abgeſehen von 
den Schlußbemerkungen, namentlich Friedrich Kleinwächter. Vgl. Handbuch 
der polit. Okonomie von G. Schönberg. Tübingen 1882. 2. Aufl. 1885. 

2* 


20 Die volkswirtſchaftliche Produktion. 


Die Smithianer nannten nicht nur die Arbeit der Landwirtſchaft, 


ſondern auch jede auf Erhöhung der Werte gerichtete Thätigkeit produktiv. 
J. B. Say zeigte, daß auch die immaterielle Thätigkeit produktiv ſei. 
Durch die Produktion ſoll der Bedarf an Gütern gedeckt werden. 
Die materielle Produktion beſteht: 
1. in der Okkupation von Sachgütern, die keiner weiteren Verarbeitung 
bedürfen (Bergbau, Jagd, Fiſcherei, Urwald); 
2. in der Leitung der Naturkräfte zum Zwecke der Hervorbringung. 
von Sachgütern (Landwirtſchaft, Forſtwirtſchaft ꝛc.); 
3. in der Verarbeitung der Rohſtoffe zu Gebrauchsgegenſtänden (Ge— 
werbe, Induſtrie); 
4. in der Gewinnung von Transportwegen und Anſtalten; 
in der auf den Umſatz gerichteten Thätigkeit (Handel-, Kredit- und 
Verſicherungsweſen). 

Die immaterielle Produktion erzeugt nützliche Ideen und Dienſte 
(Haus- und Sanitätsdienſte, Thätigkeit der Lehrer, Geiſtlichen, Beamten, 
Gelehrten, Künſtler, Militär). 

Man unterſcheidet Produktion für den eigenen Bedarf und für 
den Umtauſch (gewerbliche Produktion), erſtere ſieht mehr auf den Ge—⸗ 
brauchswert letztere mehr auf den Tauſchwert— 


or 


2, Die elementaren Faktoren der Produktion. 

Die materielle Produktion (Erzeugung von Sachgütern) beſteht 
in der Herbeiſchaffung von Gütern, die uns die Natur fertig liefert und 
in der Bearbeitung von Rohſtoffen. Natur und Arbeit ſind deshalb 
die Grundbedingungen, die elementaren Faktoren der Produktion. 


A. Die Natur. 

Sie liefert Stoffe und Kräfte zur menſchlichen Produktion. 

a) Die Stoffe beſtehen in Genuß- und Produktionsmitteln. 

) Je größer die natürlich dargebotenen Genußmittel ſind, deſto 
geringer braucht die Produktion 1 6 zu ſein. 

3) Je mehr Produktionsmittel, d. h. Naturſchätze, vorhanden 
ſind, um ſo blühender kann ſich die Produktion eines Landes 
geſtalten. 

b) Die Naturkräfte ſind wichtig, weil ſie neue Stoffe hervorbringen 
(Bodenprodukte) und weil ſie dem Menſchen produzieren helfen. 
(Sonnenlicht, Wärme, Kraft des Windes und fließenden Waſſers, 
Klima ꝛc.). 


Die volkswirtſchaftliche Produktion. 21 


B. Die Arbeit. 

Die produktive materielle Arbeit bezweckt die Deckung des Bedarfes 
an Sachgütern. Sie durchläuft in der Wirtſchaftslehre verſchiedene 
Stadien. 

a) Bei der Okkupation der Naturprodukte, welche nicht oder 
nur wenig bearbeitet werden, tritt die Arbeit in ihrer einfachſten 
Form auf, der Naturfaktor herrſcht in der Produktion (ge— 
ſammelte Früchte und erbeutete Tiere liefern Nahrung, rohe Tier— 
fälle Kleidung, Steine, Knochen, Holzſtücke dienen als Waffe oder 
Werkzeug). 

b) Im zweiten Stadium wird die Arbeit kunſtreicher, ſie wird durch 
allerlei Werkzeuge unterſtützt, aber der Schwerpunkt der Produktion 
liegt noch in der Handarbeit (Arbeitsfaktor). 

c) Der Menſch verwertet die Naturkräfte zur Produktion, das Werk— 
zeug wird immer vollkommener und durch die Maſchinen wird 
ſchließlich faſt die ganze Arbeit verrichtet, der Menſch bedient das 
Produktionswerkzeug nur noch, das Kapital wird zur Be— 
ſchaffung der Produktionswerkzeuge als Produktions— 
mittel notwendig, es wird zum weſentlichſten Faktor der 
Produktion. 

Bei der immateriellen Produktion iſt die Arbeit maßgebend, 
weil der Stoff (Papier, Tinte) kaum in Betracht kommt. Je größer 
und verſchiedener aber die materielle Arbeit wird, um ſo mehr nimmt 
auch die immaterielle (Bureauarbeit, Leitung) zu, um das Ganze ein- 
heitlich zuſammenzufaſſen. 


3. Die Bedingungen der Produktion. 


A. Natürliche Bedingungen der Produktion. 


Die Natur mit ihren Stoffen und Kräften wirkt weſentlich auf die 
Produktion ein. In den Tropenländern, wo die Natur reichlich ihre 
Naturgaben ſpendet, hat das Volk wenig Veranlaſſung zur Arbeit — es 
wird ſchlaff. In den Polarländern, Steppen, Hochgebirgen iſt da— 
gegen die natürliche Produktionskraft gering, der Menſch friſtet bei aller 
Arbeit nur notdürftig ſein Leben, die nationale Produktion bleibt auch 
hier gering. In den gemäßigten Zonen hält die Natur zwiſchen 


25 Die volkswirtſchaftliche Produktion. 


Mangel und Reichthum die Mitte, der Menſch wird zur freiwilligen 


Thätigkeit angeſpornt, ſeine Arbeit findet Lohn und die Produktion blüht. 
Deshalb iſt auch die Geſtaltung des Territoriums für die Ent— 
wicklung der Volkswirtſchaft ſehr einflußreich. Es kommen in Betracht: 
a) Das Land im allgemeinen, z. B. das Hochgebirge mit ſeiner 
geringen Fruchtbarkeit (Alpenwirtſchaft), das Hügelland und die 
fruchtbare Ebene. 
b) Die Erdrinde, in Bezug auf Mineralien, Fruchtbarkeit des 
Bodens. 
c) Die Gewäſſer, bezüglich ihrer Betriebskräfte und Schiffahrt. 
d) Die Luft, bezüglich des Klimas und der Feuchtigkeit. 
e) Die Lage der einzelnen Landesteile zu einander und zu anderen 
Ländern u. ſ. w. 
f) Endlich auch die Menſchen ſelbſt je nach ihrer körperlichen Be— 
ſchaffenheit (träg, ſchwach, ſtark), ihren Anſprüchen und Bildungs⸗ 
ſtufen. 


B. Wirtſchaftliche Bedingungen der Produktion. 


Hierher gehören: Arbeitsfähigkeit, Arbeitsfleiß, Arbeitsteilung und 
Vereinigung, das Kapital und der Betrieb in den Unternehmungen. 


a) Die Arbeitsfähigkeit. 

Sie beſteht in Kraft und Geſchicklichkeit, beide ſind für die Produktion 
von der größten Bedeutung. Die Kraft hängt ab von der Körperfon- 
ſtitution, der Ernährungsweiſe, Arbeitszeit, vom Arbeits- und Wohnraum. 

Die Geſchicklichkeit iſt abhängig von den Anlagen, der moraliſchen 
und techniſchen Ausbildung (Schule, Lehrzeit, Familienleben). 


b) Der Arbeitsfleiß. 

Er iſt beeinflußt vom Volkscharakter (die Bewohner vom Weſten 
ſind im allgemeinen fleißiger als die vom Oſten Europa's), vom Kampf 
um's Daſein, von der Rechtsſicherheit, von der Höhe des Verdienſtes, 
Sicherſtellung in der Zukunft, Größe der Bedürfniſſe, vom Dienſtver- 
hältnis (der Unternehmer, dem der Gewinn zufällt, iſt fleißiger, als der 
Lohnarbeiter), von der Lohnform (Zeitlohn, Stücklohn, Akkordlohn), 
von ſittlicher Triebfedern (Pflichtgefühl, Dankbarkeit, Liebe u. ſ. w.) 


Die volkswirtſchaftliche Produktion. 23 


c) Arbeitsteilung und-Vereinigung. 

Man verſteht unter Arbeitsteilung die Zerlegung der Arbeit in ihre 
einzelnen Akte, aus welchen ſie faſt immer beſteht (A. Smith wirkte 
beſonders bahnbrechend). Es laſſen ſich folgende Formen der Arbeits— 
teilung unterſcheiden: R 

a) Zeitliche Arbeitsteilung, wobei eine Perſon die Arbeit in 
ihre einzelnen Akte zerlegt und die gleichen Akte gleichzeitig 
vornimmt. (In einem Beſtande wird erſt alles Holz gefällt, 
dann aufgeſetzt, dann numerirt und ſchließlich abgezählt und 
verwertet; nicht aber umgekehrt alle Akte an jedem einzelnen 
Kubikmeter vorgenommen, ſobald er fertig geſtellt iſt). 

8) Perſönliche Arbeitsteilung, wobei verſchiedene Perſonen 
die verſchiedenen Arbeitsakte übernehmen. (Kulturbetrieb). 

y) Räumliche Arbeitsteilung, wobei die einzelnen Produktions— 
akte ſich nach Ländern (internationale Arbeitsteilung) Landes— 
teilen (Stadt und Land) teilen (der Dorfarzt behandelt alle 
Kranke, in der Stadt giebt es Spezialiſten); der Landſchneider 
macht alle Kleider, der Stadtſchneider vielleicht nur Knopf— 
löcher). 

Die perſönliche Arbeitsteilung bietet folgende Vorteile: 

Erlangung größerer Geſchicklichkeit, leichtere Erlangung von Ver— 

beſſerungen, kürzere Zeit der Erlernung der Arbeit, Verwendung von 
weniger fähigen Arbeitern, Zeit- und Kapitalerſparung. Kurz man pro— 
duziert mehr, billiger, beſſer und mannigfaltiger und ver— 
beſſert damit die Lage der menſchlichen Geſellſchaft im allge— 
meinen. 

Nachteile der perſönlichen Arbeitsteilung ſind dagegen: 

Das ewige Einerlei der Beſchäftigung erzeugt Krankheiten, geiſtige 
Verkümmerung, der Arbeiter wird von ſeinem Brodherrn zu abhängig. 
Umgekehrt iſt der Unternehmer, der nur einen Gegenſtand produziert 

viel leichter Krieſen, Mißernten ausgeſetzt. (Bauern mit kleinem Ge— 
werbebetrieb überſtehen eine Mißernte leichter, als der Baumwollen— 
ſpinner). Die Fabriken beſchäftigen auch Frauen und Kinder und löſen 
das Familienleben, ſie erzeugen niedere Löhne, Arbeitsloſigkeit, Maſſen— 
elend, Seuchen, Aufſtände. 

Die Arbeitsvereinigung beſteht darin, daß mehrere Perſonen 


24 Die volkswirtſchaftliche Produktion. 


gleichzeitig eine Arbeit verrichten, welche eine Perſon allein nicht ver⸗ 
richten könnte. (Tragen von Holz auf Tragbahren, Sägen des Holzes). 

Hierher gehört auch die Werkfortſetzung Roſcher's, bei der kom— 
mende Geſchlechter vorher begonnene Arbeiten vollenden (Dome, Straßen, 
Gijenbahnen). 


d) Das Kapital. 

4) Begriff: Der Begriff Kapital iſt wohl der ſchwankendſte in der 
Nationalökonomie und die Schriftſteller haben ſich über denſelben noch 
nicht geeeinigt. 

Im Mittelalter bezeichnete man mit Kapital allgemein — dar⸗ 
geliehene Geldſummen. Die Kirche verbot ſpäter nach dem Grund— 
ſatze „die geliehenen Geldſtücke bringen keine Jungen zur 
Welt“ das Nehmen von Zins bei Darlehen. Man machte dagegen 
geltend, daß man das geliehene Geld ja zum Ankauf eines Grundſtückes 
verwenden könne, was in ſeinem Jahresertrage Zinſen abwerfe. So 


dehnte ſich der Begriff Kapital auch auf geliehene Güter aus, ohne daß 


man jedoch die Konſequenzen zog. 

Die Merkantiliſten gebrauchten den Ausdruck Kapital nur für 
verliehene Geldſummen. Die Phyſiokraten traten dieſer Anſchauung 
entgegen. Turgot ſagt z. B.: „Wer mehr Güter (valeurs) einnimmt, 
als er zu verbrauchen (depenser) genötigt iſt, kann den Überſchuß zurück⸗ 
legen und anhäufen. Dieſe angehäuften Güter (valeurs accumulees) 
ſind das, was man Kapital nennt“, mögen dieſe Güter nun in 
Geld oder anderen Dingen beſtehen. Damit war der Kapitalbegriff 
weſentlich ausgedehnt und die Smithianer gingen dann noch weiter. 

Zur beſſeren Orientierung in der Frage fügen wir noch einige 
Kapitalbegriffe bei: 

Ad. Smith: „Beſitzt Jemand Vermögen genug, um Monate oder 
Jahre davon zu leben, ſo verſucht er natürlich den größeren Teil davon 
nutzbar zu machen, und verwendet nur ſoviel zum unmittelbaren Unter— 
halt, als er bis zur Erhebung ſeiner Einkünfte notwendig braucht. 
So zerfällt ſein Vermögen in zwei Teile. Der Teil, von dem er 
Einkünfte erwartet, wird Kapital genannt. Der andere dient zur 
Verzehrung“. 

J. B. Say ſagt: „Ein Kapitalwert kann ſehr verſchiedene Formen 
annehmen, z. B. von Geldſtücken, Häuſern, Geräten, Waaren u. ſ. w. 
Deshalb nenne ich dieſen Wert, ſobald er in Gegenſtänden enthalten iſt, 


74 


Die volkswirtſchaftliche Produktion. 25 


welche zu einer produktiven Thätigkeit gehören und verwendet werden, ein 
Kapital, gleichviel in welchen Gegenſtänden es auch enthalten ſein mag“. 

J. St. Mill: Neben den beiden urſprünglichen Produktionsfaktoren, 
Natur und Arbeit, iſt noch ein dritter erforderlich, ein vorgängig an— 
geſammelter Vorrat von Erzeugniſſen früherer Arbeit. Dieſer an— 
geſammelte Vorrat von Arbeitsertrag heißt Kapital. 

Baſtiat: Die Kapitalien ſind Arbeitsinſtrumente. 

W. Roſcher: Kapital iſt jedes Produkt, welches zur ferneren Pro— 
duktion aufbewahrt wird. 

Hermann: Güter, die die dauernde Grundlage einer Nutzung ent— 
halten, welche Tauſchwert hat, nennt man Kapital. 

Faßt man die verſchiedenen Definitionen von Kapital zuſammen, 
ſo ſtimmen ſie darin überein, daß Kapital ein Vermögensbeſtandteil iſt, 
der irgendwie beim Erwerb oder bei der Produktion in betracht 
kommt. 

Ad. Wagner definiert daher das Kapital wie folgt: Kapital, 
privatwirtſchaftlich betrachtet, iſt Erwerbsmittel, volkswirt— 
ſchaftlich betrachtet, aber Produktionsmittel. 

Nach Hermann und Knies umfaßt der Kapitalbegriff nicht nur 
Produktionsmittel, ſondern auch Genußmittel. Lebhafte Kontroverſe be— 
ſtehen zur Zeit noch über die Frage, inwieweit Grund und Boden 
zum Kapitalbegriff gehören. Die Einen rechnen zum Kapital alle 
materiellen Produktionsmittel, alſo auch die Grundſtücke, ſoweit ſie Pro— 
duktionsmittel ſind; die Andern rechnen unter Kapital nur die von 
Menſchen hergeſtellten Produktionsmittel. Produktive Grundſtücke, 
welche nicht durch Aufwand von Arbeit und Kapital produktiv wurden, 
werden daher von dieſen nicht zum Kapital gerechnet. 

Diejenigen, welche den Grundſtücken keinen Kapitalcharakter zu— 
erkennen, begründen ihre Anſicht auf die Unterſchiede, welche zwiſchen 
der Natur der Grundſtücke und den durch Menſchen hergeſtellten mate— 
riellen Produktionsmitteln beſtehen. 

Man ſagt: 

1. Die Grundſtücke ſeien Naturprodukte, freie Güter, Quantität und 
Qualität ſei gegeben, ihre Herrichtung verurſache keine Koiten (7), 
dagegen verurſache die Herſtellung von Kapitalien Koſten, die 
Kapitalien ſeien Produkte der Menſchen; 

2. die Kapitalien ſeien beliebig vermehrbar, die Grundſtücke nicht 
(der Wert der Grundſtücke nimmt aber doch auch zu!); 


26 Die volkswirtſchaftliche Produktion. 


die Kapitalien verſchwänden, die Grundſtücke nicht; 

die Kapitalien ſeien beweglich oder ließen ſich mit einem be— 
ſtimmten Orte verbinden, die Grundſtücke ſeien dagegen ganz un⸗ 
beweglich; 

die Grundſtücke ſeien unabhängig von Menſchen ertragsfähig, 
die Kapitalien ſeien das Produkt der Menſchenarbeit. 

Hiergegen wurde eingewendet: 

Gegenſtände, die nur zur Produktion dienen, ſind 
auch immer Kapitalien; Gegenſtände, die aber ver— 
ſchiedenen Zwecken dienen, ſind nur dann Kapitalien, 
wenn ſie zur Produktion dienen, im anderen Falle 
ſind ſie einfacher Gebrauchs- oder Genußgegenſtand 
(Ad. Wagner). 

Wird ein Grundſtück zu Feld verwandelt, ſo iſt es Kapital, dient 
es einem Luſtgarten, ſo iſt's kein Produktionsmittel mehr. Wein auf 
Lager iſt für den Händler ein Kapital enen trinkt er ihn 
ſelbſt, ſo wird er zum Genußmittel. 

3) Arten des Kapitals: 

1. Stehendes und umlaufendes Kapital. 

Umlaufendes Kapital wird bei der Produktion mit ſeiner Nutzung 
ſamt Kapitalſtock verwendet, ſeine Subſtanz wird wenigſtens in der ur⸗ 
ſprünglichen Form bei der Produktion zerſtört. 

Stehendes (fixes) Kapital wird bei der Produktion nur mit 
ſeiner Nutzung und einem Teil des Kapitalſtockes (Amortiſationsquote) 
verwendet, es wirkt wiederholt bei der Produktion. Dieſe Definitionen 
ſind für die Berechnung der Produktionskoſten wichtig; auch iſt das 
fixe Bodenkapital fähig eine Extrarente (außer dem Zins) abzuwerfen. 

Betriebskapital drückt überhaupt das in einem Unternehmen 
wirkſame Kapital aus. Es zerfällt bei vielen Produktionszweigen in 
umlaufendes und ſtehendes Betriebskapital. 

2. Produktives- und Gebrauchskapital (Nutzkapital). Dieſe 
Unterſcheidung wird jetzt weniger mehr gemacht, ſie hat zur Vorauss 
ſetzung, daß auch Gebrauchsgüter (Wohnhäuſer, Möbel) zum Kapital 
gerechnet werden. Verſteht man unter Kapital aber Produktionsmittel, 
dann hat dieſe Unterſcheidung keinen Wert. 

3. Materielles und immaterielles Kapital. Dieſe Unter⸗ 
ſcheidung wird von denjenigen gemacht, die auch die immateriellen Pro— 


80 


or 


Die volkswirtſchaftliche Produktion. 27 


duktionsmittel (Kenntniſſe, Fähigkeiten, Kundſchaft, Patentrecht u. ſ w.) 


zum Kapital rechnen. 


4. Produktives und totes Kapital. Iſt totes Kapital, ein 
Erwerbs⸗ oder Produktionsmittel, welches augenblicklich unbenutzt 
iſt; ſo hat die Unterſcheidung Sinn, ſonſt nicht. Ein Schmuck, den 
Jemand trägt, iſt aber für den Beſitzer kein totes Kapital, auch kein 
Erwerbs⸗ oder Produktionsmittel, ſondern lediglich Gebrauchsgegen— 
ſtand. 

y) Bildung der Kapitalien. 

Die Frage der Kapitalsbildung iſt eine andere, je nachdem man 
Grundſtücke zu dem Kapital rechnet und die Frage vom privat- oder 
volkswirtſchaftlichen Stande beurteilt. 

Schließt man den Boden aus, verſteht man alſo unter Kapital nur 
die von Menſchen hergeſtellten materiellen Produktionsmittel, dann 
können Kapitalien nur durch wirtſchaftliche Tätigkeit (Arbeit) her- 
geſtellt werden. Die Bildung neuer Kapitalien ſetzt ein Nichtkonſu— 
mieren oder ein Sparen und damit vielfach erhöhte Arbeitſamkeit 
voraus. 

Kapitalvermehrung, durch welche das Geſamtvermögen 
der Volks wirtſchaft erhöht wird, kann erfolgen durch Herſtellung 
einzelner neuer Kapitalgüter (neue Fabriken) und durch ſiegreiche Kriege, 
wodurch das Volk in den Beſitz neuer Produktionsmittel gelangt (hier— 
durch wird allerdings nicht die ganze Menſchheit, ſondern nur der Sieger 
reicher, der Beſiegte ärmer). 

Es kann aber auch Kapitalvermehrung ohne Erhöhung 
des Geſamtvermögens erfolgen, wenn z. B. Genußvermögen in 
Produktionsmittel umgewandelt wird (Verwandlung von Luxusgebäuden 
in Werkſtätten u. ſ. w.). 

Rechnet man unter den Kapitalbegriff auch die Grundſtücke, dann 
handelt es ſich um eine zweite Gruppe von Kapitalien, welche allerdings 
nicht durch Menſchenhände geſchaffen wurden, ſondern freiwillige Gaben 
der Natur ſind. Solche Grundſtücke ſind, ſobald alle wirtſchaftlich be— 
nutzt werden, zwar unvermehrbar, aber ihre Kapitalwerte können im 
Laufe der Zeit mit wachſenden Bedürfniſſen ſteigen. 

6) Produktivität der Kapitalien. 

Die Frage, ob das Kapital bei der Produktion von Sachgütern 
mitwirkt, wurde und wird verſchieden behandelt. 

Wird das Kapital als Arbeitsinſtrument (Produktionswerkzeug) auf⸗ 


28 Die volkswirtſchaftliche Produktion. 


gefaßt, ſo muß es auch produktiv ſein, denn der Menſch kann mit Hilfe 
desſelben bei gleichem Kojtenaufwand mehr Güter erzeugen und Güter 
gewinnen, welche er ohne Arbeitsinſtrument nicht gewinnen könnte. 

Der von den Sozialiſten behauptete Gegenſatz zwiſchen Arbeit und 
Kapital beſteht nicht, beide müſſen ſich ergänzen. Das Kapital in der 
Geſtalt von Maſchinen u. ſ. w. erleichtert dem Menſchen viele Arbeit. 

Ein Gegenſatz zwiſchen Arbeit und Kapital beſteht nur bezüglich 
der Verteilung des Einkommens, welches Arbeit und Kapital zuſammen 
gewähren. Es handelt ſich darum, den Ertrag der gemeinſamen Pro— 
duktion gerecht zwiſchen Arbeit und Kapital zu verteilen, wenn, wie in 
der Regel, die Arbeit und das Kapital im Eigentum verſchiedener Per— 
ſonen ſich befindet. Der Konflikt wird dann dadurch hervorgerufen, daß 
der Kapitaliſt, als Arbeitgeber, vom Gewinn zu viel auf das Kapital, 
zu wenig auf die Arbeit überträgt. Die Produktion liegt gegenwärtig 
zu viel in der Hand der Kapitaliſten. Ginge dieſelbe von den Arbeitern 
aus, würden dieſe das Kapital mieten, dann könnte die Sache leicht ins 
umgekehrte Verhältnis umſchlagen. 

Über Vorteile und Nachteile der Maſchinenarbeit als Produftions- 
mittel ſiehe Schönberg, polit. Okonomie. 1. Aufl. S. 180—182. 


e) Unternehmer, Unternehmereinkommen, Unternehmergewinn“!). 

Die Produktionsfaktoren werfen ihren Beſitzern Grundrenten, Ar— 
beitslohn und Kapitalzins ab. Der Unternehmer hat die wichtige 
Aufgabe auf eigene Rechnung und Gefahr die Produktionsfaktoren zum 
Zwecke der Produktion zuſammenzufaſſen und zu verwenden. Er erhält 
dafür den geſamten Rohertrag der Produktion, muß aber auch alle 
Koſten derſelben tragen. Produkte, welche für den Verkehr beſtimmt 
ſind, müſſen — eine vollendete Produktion vorausgeſetzt — abgeſetzt 
und bezahlt ſein. 

Zu den Pro duktionskoſten werden gerechnet: die zur Produktion 
verbrauchten Güter, Erſatz für die Abnutzung ſtehenden Kapitals, Ver— 
ſicherungsquote für eintretende Kapitalverluſte, ausbedungene Vergütung 
für fremde Arbeitskräfte und fremde ſachliche Produktionsmittel. 
Der nach Abzug dieſer Koſten vom Rohertrage verbleibende Überſchuß 
iſt Eigentum des Unternehmers, er bildet das Einkommen aus der 
betreffenden Unternehmung. 


Vergl. Th. Mithof im Handbuch der polit. Okonomie, herausgegeben 
von G. Schönberg. 


Die volkswirtſchaftliche Produktion. 29 


Das Unternehmereinkommen iſt demnach der Überſchuß 
aus dem Ertrage der Produktion über die Koſten derſelben. 
Das Unternehmereinkommen enthält alſo noch die Vergütung für die 
eigene Arbeit und die Nutzung des eigenen Kapitals des Unternehmers, 
ſowie den Überſchuß des Ertrages fremder Arbeit und fremden Kapitals 
über den ausgedungenen Nutzungspreis. Bringt man daher von dem 
Unternehmereinfommen die vom Unternehmer ſelbſt aufgewendeten 
eigenen Arbeitskräfte und Kapitalien in Abzug, ſo weit dieſe auch an 
Andere hätten zur Nutzung überlaſſen werden können, ſo erhält man in 
der Differenz den Unternehmergewinn. Derſelbe iſt daher gleich 
dem Unternehmereinkommen, abzüglich des Lohnes und Zinſes, 
den ſich der Unternehmer für ſeine Arbeitsleiſtungen und 
Kapitalnutzungen nach den für dieſelben gezahlten markt— 
mäßigen Preiſen anrechnen kann (Mithoff). 

Das Unternehmereinkommen iſt von anderen Einkommen in ver— 
ſchiedenen Punkten zu unterſcheiden. Einmal läßt ſich dasſelbe nicht 
vorher ausbedingen und in ſeiner Höhe feſtſtellen, ſondern es hängt 
von dem Erfolge der Produktion ab, der ſich erſt nachher beurteilen 
läßt. Sodann muß der Unternehmer Arbeitslohn und Zins von fremdem 
Kapital ſchon vorher für die nachfolgende Produktion entrichten, ehe 
alſo die Produkte fertig und bezahlt ſind. Arbeitslohn und Zins werden 
daher für gewöhnlich aus dem vorhandenen Kapital beſtritten, während 
das Unternehmereinkommen erſt aus zu ſchaffenden Gütern fließt. End— 
lich iſt noch darauf aufmerkſam zu machen, daß das Unternehmereinkommen 
die Vergütung für die kombinierte Nutzung zweier Einkommensquellen, 
nämlich von Arbeit und Kapital iſt; dagegen enthalten andere Ein— 
kommen nur den Preis für die Nutzung je einer Einkommensquelle. 
Allerdings kann Arbeit in der Regel nicht allein produzieren, ſondern 
ſie muß durch das Kapital befruchtet werden und umgekehrt, allein in 
der Güterverteilung treten Arbeitslohn und Kapitalzins getrennt auf, 
und inſofern hat die Verfolgung dieſes Verhältniſſes hohes Intereſſe. 

Die Arbeitsleiſtung des Unternehmers, welche geiſtiger, körperlicher 
und ſittlicher Natur ſein kann, kann in der Unternehmung als Gründung, 
Organiſation, Spekulation, Leitung, Beaufſichtigung und als eigene 
Mitarbeit zum Ausdruck kommen. Der Unternehmer bezieht aus ſeiner 
Geſamtthätigkeit ein Arbeitseinkommen, was aber nicht mit dem vorher 
ausbedungenen Arbeitslohn des gewöhnlichen Arbeiters (d. h. der Ver— 
gütung für die Überlaſſung der perſönlichen Arbeitskraft an Andere) ver- 


30 Die volkswirtſchaftliche Produktion. 


glichen werden darf, denn der Unternehmer bezieht kein ausbedungenes, 
ſondern urſprüngliches Arbeitseinkommen und iſt meiſt auch Kapitaliſt. 
Das Arbeitseinkommen des Unternehmers wird daher auch von dem 
Umfang, der Schwierigkeit, Unannehmlichkeit, Gefährlichkeit, Seltenheit 
der Unternehmung und von perſönlichen Eigenſchaften desſelben abhängen. 
Da das Unternehmereinkommen ſich aus Arbeitseinkommen und Kapital⸗ 
zins zuſammenſetzt, ſo läßt ſich das Arbeitseinkommen nur dadurch 
berechnen, daß man von dem Unternehmereinkommen die Nutzung des 
verwendeten Kapitals nach dem Zins abzieht, den es beim Verleihen 
gewähren würde. Ebenſo würde ſich der Kapitalgewinn ergeben, wenn 
man vom Unternehmereinkommen das Arbeitseinkommen nach dem 
Betrage abzöge, welchen der Unternehmer für ſeine Arbeit anderwärts 
beziehen könnte. Ein Unterſchied beſteht hier auch nur inſofern, als der 
Darleiher vom Kapital einen vorher ausbedungenen Zins bezieht, 
während der Zins für das ſelbſt in die Unternehmung geſteckte Kapital 
ein urſprünglicher iſt, der von dem Ertrage der Unternehmung ab- 
hängt. Die Frage, ob der Arbeit oder dem Kapital ein größerer Anteil 
am Gewinn zufällt, iſt allgemein nicht zu e da ſie von der 
Art der Unternehmung abhängt. 

Bei kleinen Unternehmungen, in welchen wenig flüſſiges und ſtehen⸗ 
des Kapital wirkt, wird das Arbeitseinkommen vorwiegen und um- 
gekehrt. 

Die Berechtigung des Unternehmergewinnes. Da das 
Unternehmereinkommen der Überſchuß aus dem Ertrage der Produktion 
über die Koſten iſt, zu den Koſten aber die Arbeitslöhne gehören, ſo 
wird natürlich bei Verminderung der Arbeitslöhne der Unternehmer- 
gewinn ſteigen müſſen. Die Intereſſen der Arbeiter ſtehen daher denen 
der Unternehmer entgegen. Dies der Grund, warum namentlich von 
ſozialiſtiſcher Seite (Laſſalle, Baſtiat, Rodbertus, Marx) die 
Berechtigung des Unternehmergewinns angegriffen wurde, welche die 
wirtſchaftlichen Güter nur als Ergebnis der materiellen Arbeit betrachten 
und lehren, daß der Mehrwert der Güter, ſo weit derſelbe den 
auf die Herſtellung verwendeten Lohn überſteigt, als Teil des 
Unternehmergewinns den Arbeitern durch die Unternehmer 
lediglich Kraft ihres Eigentumrechts entzogen werde. 

Noch verſchärft wird der Gegenſatz, wenn man nach Smith, 
Ricardo u. ſ. w. den Unternehmergewinn nur aus der Kapitalverwendung 
herleitet. Jedenfalls iſt der Unternehmergewinn ſo berechtigt wie Lohn 


Die volkswirtſchaftliche Produktion. 31 


und Zins. Die Thätigkeit des Unternehmers iſt eine durchaus wirt— 
ſchaftliche, ſie macht (nach Schäffle) die unfertigen Produkte tauſch— 
wert und verleiht ihnen den konkreten Gebrauchswert. 

Die ganze gegenwärtige Tendenz der Produktion geht dahin, die 
großen Unternehmungen auf Koſten der kleinen zu vermehren, wodurch 
der Unternehmungsgewinn einer immer kleineren Zahl von Unternehmern 
zugeführt wird. Es iſt daher volkswirtſchaftlich von großer Bedeutung, 
daß eine Gemeinſchaft von Perſonen zu einer Unternehmung zuſammen— 
tritt. Dieſes geſchieht namentlich durch Produktivgenoſſenſchaften 
der Arbeiter, weil dadurch noch am beſten dem Gegenſatz zwiſchen 
Kapital und Arbeit entgegen gewirkt werden kann; der Arbeiter wird?) 
dadurch ſelbſt Unternehmer. f 

Einige forſtliche Schriftſteller gebrauchen den „Unternehmer— 
gewinn“ in einem weſentlich anderen Sinne, als die Nationalökonomen 
und wie vorſtehend auseinander geſetzt wurde. Erſtere bezeichnen nämlich 
die Differenz zwiſchen Bodenerwartungswert und Koſtenwert und im 
Falle letzterer gleich Null iſt, einfach den Bodenerwartungswert als Unter— 
nehmergewinn. Es dünkt uns, als wäre das Wort „Unternehmergewinn“ 
als Ausdruck für das Endreſultat der forſtlichen Produktion nicht richtig 
gewählt. Im gewöhnlichen Geſchäftsbetriebe, bei welchem das Ergebnis 
der Produktion jährlich oder doch nach kurzer Zeit feſtgeſtellt werden 
kann, läßt ſich wohl der Unternehmergewinn berechnen. Ebenſo kann ein 
Spekulant einen Wald billig kaufen, die Holzvorräte raſch und vorteilhaft 
verwerten und ſo bedeutenden Gewinn erzielen; aber dieſer Gewinn 
wird nicht der Differenz zwiſchen Bodenerwartungswert und Koſtenwert 
gleich ſein. Das Ergebnis der Bodenwirtſchaft iſt vielmehr die Grund— 
rente, das der Waldwirtſchaft die Waldrente. Wenn nun auch nicht 
geleugnet werden ſoll, daß die Grundrente in einem gewiſſen Sinne als 
Unternehmergewinn (oder Gewerbeverdienſt nach Rau) aufgefaßt werden 
kann, ſo beſtehen zwiſchen beiden doch weſentliche Unterſchiede. 

Der Unternehmergewinn iſt mehr als eine Vergütung für wirt— 
ſchaftliche Intelligenz, welche der Unternehmer der Produktion zuwendet, 
zu betrachten und läßt ſich nicht wie der Arbeitslohn oder der Kapitalzins 
voraus bedingen, während die Grundrente (vergl. § 10) ſich aus 


) Die Auseinanderſetzung der Hinderniſſe ſolcher Unternehmungen, ſowie 
weitere Anſchauungen über Unternehmergewinn, würde hier zu weit führen. 
Wir verweiſen auf G. Schönberg, polit. Okonomie. 1. Aufl. S. 498 und 
folgende. 


32 Die volkswirtſchaftliche Produktion. 


den gegebenen Verhältniſſen der Bodenfruchtbarkeit und der Verkehrs- 
lage ergiebt. Die Grundrente iſt mit anderen Worten nicht direkt von 
der wirtſchaftlichen Intelligenz der Unternehmer abhängig; denn von 
zwei gleich intelligenten Waldbeſitzern kann, bei Aufwand gleicher Pro— 
duktionskoſten, der Eine in dem Extrage der Produktion nur die auf— 
gewendeten Produktionskoſten zurück erhalten, während dem Anderen 
noch ein Extragewinn in Form einer Grundrente zufließt, welche er, 
wegen Beſchränktheit gleich guten Bodens, unter allen Umſtänden 
erhalten muß, im Falle ſein Wald auf fruchtbarerem Boden ſtockt oder 
günſtiger zum Markte liegt. 

Bei der Verpachtung von landwirtſchaftlichen Gütern fällt der 
Unternehmergewinn namentlich dem Pächter zu. Bei der Waldwirtſchaft 
aber, welche ſich nicht für das Pachtſyſtem eignet, liegt die Sache anders. 
Bewirtſchaftet der kleinere Privatwaldbeſitzer ſeine Waldungen ſelbſt und 
es bleibt ihm nach Abzug ſämtlicher Produktionskoſten noch ein Über⸗ 
ſchuß, ſo enthält dieſer neben der Vergütung für die aufgewendete eigene 
Arbeit und Intelligenz auch die Bodenrente. 5 

Zieht es der Privatwaldbeſitzer jedoch vor, die Wirtſchaftsführung 
beſoldeten Beamten zu übertragen, ſo hat er die Gehalte derſelben zu 
den Produktionskoſten zu ſchlagen, und die Beamten beziehen dann auch 
einen Teil des Unternehmergewinnes, wenn ſie ihrer größeren oder 
geringeren Intelligenz entſprechend höher oder niedriger bezahlt werden, 
oder gewiſſe Tantiemen beziehen. 

In der Staatsforſtverwaltung (auch Gemeindeverwaltung) iſt der 
Staat der Unternehmer und die Bewirtſchaftung erfolgt durch Beamte 
mit feſtem Gehalt. Die Auslagen für Schutz, Verwaltung, Inſpektion, 
Direktion, welche für die mit forſttechniſchen Kenntniſſen und Intelligenz 
ausgerüſteten Beamten gemacht werden müſſen, ſchließen hier offenbar 
einen Teil des Unternehmergewinns in Geſtalt von Produktionskoſten 
ein. Zieht man dieſelben nebſt den gewöhnlichen Arbeitslöhnen, dem 
Kapitalzins, der Grundſteuer u. ſ. w. von dem rohen Ertrage ab und es 
verbleibt noch ein Überſchuß, ſo bildet dieſer die Grundrente. Es 
dürfte daher, bei Unterſtellung einer gegebenen Umtriebszeit und einer 
nachhaltigen Waldwirtſchaft, der Natur der forſtlichen Produktion der 
Ausdruck forſtliche Bodenrente ſtatt Unternehmergewinn mehr ent— 
ſprechen. 


Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 33 


IV. Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 
$ 10. 


Die Anhänger des „rationellen Waldwirts“ von Preßler wollen 
die finanziell vorteilhafteſte Umtriebszeit in dasjenige Beſtandsalter ver— 
legt haben, in welches der aus den Zukunftserträgen abgeleitete Boden— 
erwartungswert ein Maximum erreicht, d. h. in welchem die größte 
Bodenrente erfolgt. Die Lehre von der Bodenrente ſpielt daher in 
der Waldwertberechnung und insbeſondere in der Rentabilitätsfrage der 
Waldungen eine wichtige Rolle. Es muß daher auffallen, daß die 
Nationalökonomen bis jetzt nur die Lehre von der Grundrente des Acker— 
baues entwickelten und weiter bildeten, während ſie die Rente des Wald— 
bodens vielfach ignorirten, obgleich noch ca. 14 Millionen Hektar Wald den 
deutſchen Boden bedecken und die forſtliche Grundrente ſich weſentlich 
anders entwickeln mußte, als es in der Landwirtſchaft der Fall war. 

Um die Unterſchiede nachweiſen zu können, müſſen wir zunächſt einen 
kurzen Blick in die Entwickelung der landwirtſchaftlichen Bodenrente 
werfen. Es kann hier natürlich nicht unſere Aufgabe ſein, auf die unter 
den Nationalökonomen ſelbſt noch beſtehenden Meinungsverſchiedenheiten 
näher einzugehen, denn auf der einen Seite ſtehen Ricardo und Thünen 
nebſt einer großen Anzahl neuerer Nationalökonomen, wie Roſcher, 
Hermann, Schäffle, Schmoller, Rau, Berens, Mithoff und 
Andere, auf der anderen Seite dagegen unverſöhnlich namentlich Baſtiat 
und Carey. Wir beſchränken uns vielmehr darauf, die Entwicklung 
der landwirtſchaftlichen Bodenrente mit wenigen Worten nach der jetzt 
herrſchenden Anſchauung der Nationalökonomen (Ricardo-Thünenſche 
Theorie) auseinander zu ſetzen und ſchließen uns dabei namentlich an 
die Anſchauungen Schmollers und Mithoffs an. Dieſe Theorie 
dürfte in Kürze folgende ſein ): 

Mit dem Beginne des Ackerbaues in einem Lande wurde nicht auf 
einmal die heutige Kulturfläche urbar gemacht, ſondern ganz den 
Bedürfniſſen der Bevölkerung folgend erſt nach und nach erweitert“). 


) Ausführlicher haben wir uns über dieſen Gegenſtand in der Monats- 
ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, Jahrgang 1872. S. 201 u. 244 ausgeſprochen. 

* Zu Anfang dieſes Jahrhunderts betrug die Acker- und Gartenfläche in 
Preußen noch ca. 6 Millionen Hektaren, jetzt beträgt ſie über 15 Millionen 
Hektare. 

Baur, Waldwertberechnung. 3 


34 Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 


Zuerſt wählte man offenbar nur diejenigen Grundſtücke aus, welche ſich 
durch größte Fruchtbarkeit, oder günſtigſte Lage zum Markt, oder durch 
geringere Urbarmachungskoſten auszeichneten. Man nahm mit anderen 
Worten Flächen in Kultur, welche bei gleichem Aufwand von 
Arbeit und Kapital möglichſt gleich wertvolle Erträge in Aus⸗ 
ſicht ſtellten. 

Die Unternehmer erhielten dadurch in ihren Produkten eine an⸗ 
gemeſſene Vergütung für die aufgewendeten Produktionskoſten, einſchließ⸗ 
lich eines entſprechenden Unternehmergewinnes. Auf eine eigentliche 
Bodenrente mußten ſie aber noch jo lange verzichten, bis ſich bei zu⸗ 
nehmender Bevölkerung ſteigende Bedürfniſſe ergaben, welche auch auf 
den Anbau minder fruchtbaren oder weniger günſtig gelegenen Bodens 
hinwieſen und dem neuen Unternehmer einen vollen Erſatz der auf- 
gewendeten höheren Produktionskoſten in Ausſicht ſtellten. Da ſich unter 
ſolchen Verhältniſſen die Preiſe ſtets nach den zuletzt aufgewendeten 
höchſten Produktionskoſten richten, ſo mußten jetzt alle billiger pro— 
duzierenden Grundbeſitzer, welche zuerſt den beſten Boden bebauten, 
eine den ſteigenden Einnahmen entſprechende Extraeinnahme, einen Über⸗ 
ſchuß über die Produktionskoſten, eine Bodenrente beziehen, während 
den Bebauern des ſchlechteren, weniger günſtig gelegenen Bodens nur 
die Produktionskoſten erſetzt wurden. 

Auch jetzt blieben noch eine Menge ſchlechte oder ungünſtig zum 
Markte gelegene Grundſtücke unangebaut liegen. Aber die Bevölkerung 
ſtieg weiter, gleichzeitig vermehrte ſich die Nachfrage nach Lebensmitteln 
und Handelsgewächſen, die Preiſe gingen infolge deſſen ſoweit in die 
Höhe, daß der Anbau noch ſchlechteren oder ungünſtiger gelegenen Bodens 
die jetzt noch höheren Produktionskoſten zu decken verſprach. Die Preiſe 
regelten ſich geſetzmäßig auch hier wieder nach der zuletzt beim Anbau 
des ſchlechteſten Bodens aufgewendeten höheren Koſten; hierdurch erhielt 
der Bebauer des Mittelbodens ſeine erſte Rente, während der Be— 
ſitzer des beſten Bodens zu der Rente, die er bereits hatte, noch eine 
zweite Rente erhielt, ohne daß ſich ſeine Produktionskoſten vermehrt 
zu haben brauchten ꝛc. 

Aus dieſer kurzen Darſtellung der Theorie der landwirtſchaftlichen 
Bodenrente folgt, daß, da gleichwertiger Boden nicht beliebig ver— 
mehrbar iſt, der Beſitzer beſſerer Grundſtücke ſich in der günſtigen Lage 
befindet, außer den aufgewendeten Produktionskoſten dauernd auch noch 
eine Rente zu beziehen, während der Bebauer des weniger ergiebigen 


Die Grumdrente der Waldwirtichaft. 35 


Bodens jih mit dem Erſatze der aufgewendeten Produktionskoſten be— 
gnügen muß. 

Die ſoeben beſprochene Rentenbildung wird ſelbſtverſtändlich nur dann 
eine dauernde ſein können, wenn man ſich ein Land mehr iſolirt und 
nicht unter dem Einfluſſe fremder Konkurrenz ſtehend denkt. Durch die 
vollſtändig veränderten Verkehrsverhältniſſe der Neuzeit wird z. B. 
Deutſchland jetzt viel mit fremden landwirtſchaftlichen Produkten über— 
ſchwemmt. Landwirte, die vorher, dem lokalen Bedürfniſſe folgend, auch 
ſchlechten Boden bebauen konnten, ſind dadurch momentan in eine 
üble Lage geraten. Durch die Zufuhr von Außen leiden ſie an einer 
Überproduktion, die Kreiſe des Kulturbodens ſind dadurch zu weit ge— 
worden, ſie ſollten ſich nach den Centren des beſten Bodens wieder mehr 
zuſammenziehen, was aber zur notwendigen Folge haben muß, daß die 
ſchlechter ſituirten Landwirte zurückſchreiten, wenn nicht zu Grunde gehen 
müſſen, im Falle ſie ſich nicht auf andere Produktionszweige werfen können. 

Bei der Bildung der landwirtſchaftlichen Bodenrente iſt weiter noch 
die Frage von einſchneidender Wirkung, ob der Grundbeſitz noch ſtabil 
iſt, oder öfter durch Kauf ſeine Beſitzer gewechſelt hat. Bei jedem 
Wechſel des Beſitzers wird natürlich die vorhererwirtſchaftete Grund— 
rente kapitaliſiert; der neue Beſitzer muß daher dem entſprechend 
den Boden höher bezahlen und kann alſo in nächſter Zeit nur den Zins 
des Bodenkapitals erwirtſchaften. Auf eine eigentliche Bodenrente muß 
er ſo lange verzichten, bis bei für ihn gleichbleibenden Produktionskoſten, 
die Bedürfniſſe und damit die Preiſe der Bodenprodukte wieder ſteigen. 

Namentlich beim bäuerlichen Beſitze, in ſchlechter Lage, ſind in 
neueſter Zeit Bodenverkäufe ſehr häufig geworden, woraus ebenfalls 
auf die ſchlechte Lage dieſer Volksklaſſe geſchloſſen werden kann. 

Weit weniger iſt der Wald, dem Beſttzwechſel ausgeſetzt (Staats⸗ 
und Korporationswald, Großgrundbeſitz), weßhalb auch hier die Rentenbil⸗ 
dung eine weit normalere ſein könnte, wenn nicht andere Verhältniſſe wieder 
hemmend eingriffen. 

Die Entwickelung der Bodenrente des Waldes folgt in der That weſent⸗ 
lich andern Geſetzen, als diejenige des landwirtſchaftlichen Bodens, und 
wenn man vielfach die allerdings meiſt nicht berechtigte Anficht aus⸗ 
ſprechen hört, der Wald trage nicht einmal ſeine Produktionskoſten, ſo 
liegt dies wenigſtens teilweiſe in der eigentümlichen Bodenrentenbildung 
des Waldes. Treten wir dem Gegenſtand daher etwas näher. 

Während die Landwirtſchaft, wie wir geſehen haben, nach und nach 
ihre Kreiſe erweiterte, ganz nach dem Bedürfnis Weideflächen in Feld 
umwandelte, Waldungen ausſtockte und urbar machte, naſſe Gründe, 

3 * 


36 Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 


ſobald ſie die Kojten zu decken verſprachen, trocken legte; — kurz, wäh⸗ 
rend die Landwirtſchaft der Nachfrage entſprechend mit Auslagen für 
Urbarmachung ꝛc. begann und dann erſt zum Anbau der begehrteſten 
Bodenprodukte ſchreiten konnte, waren die nutzbaren Produkte des 
Waldes ſchon in einem das wirkliche Bedürfnis überjteigen- 
den Angebote vorhanden, die Natur hatte den fertigen hiebs— 
reifen Wald den Bewohnern koſtenlos hingeſtellt, ſie brauchten 
von demſelben nur Beſitz zu ergreifen. 

Welch himmelweiter Unterſchied erſchließt ſich uns hier! Es iſt 
ja bekannt, daß Deutſchland und andere Länder früher ohne menſchliches 
Zuthun faſt ganz mit Wald bedeckt waren, nur die fortſchreitende Kultur 
drängte denſelben nach und nach faſt ganz auf den abſoluten Waldboden 
zurück. Es iſt ſonderbar, wir erhielten den Wald von der Natur in 
überreicher Menge koſtenlos und doch ſoll ſich derſelbe nach den An⸗ 
ſchauungen der Anhänger des rationellen Waldwirts vielfach nicht ren⸗ 
tieren!!! Wie reimt ſich das zuſammen, wie löſen ſich dieſe Wider⸗ 
ſprüche? N 

Sie löſen ſich in einfacher Weiſe, wenn wir einmal unterſuchen, 
wie ſich nach und nach die Bodenrente des Waldes hätte entwickeln 
müſſen, wenn fie denſelben wirtſchaftlichen Geſetzen, wie bei dem Acker⸗ 
bau, gefolgt wäre und wie ſie ſich wirklich entwickelt hat. 

Wäre die forſtliche Grundrente nach und nach wie in der Landwirt⸗ 
ſchaft der ſteigenden Nachfrage entſprechend entſtanden, dann hätten un⸗ 
ſere Vorfahren Deutſchland waldlos antreffen müſſen. Die damals noch 
dünne Bevölkerung hätte dann gewiß nicht die ganze, von der Land⸗ 
wirtſchaft noch nicht eingenommene Fläche auf einmal angelegt, ſondern 
ſie hätte, dem Bedürfnis folgend, zunächſt auch nur diejenigen Flächen 
in Angriff genommen, welche bei Aufwendung gleicher Quantitäten von 
Arbeit und Kapital möglichſt gleich hohe Erträge vorausſichtlich hätten 
erwarten laſſen *). Unter dieſen Vorausſetzungen wären damals die 
ſchlechten und weit von den Wohnorten entlegenen Gründe nicht in An⸗ 
griff genommen worden, ſondern man hätte auf den Anbau der unwirt⸗ 
ſchaftlichen Lagen, der ſteilen, ſteinigen und trockenen Hänge, der ent⸗ 

*) Wir erblicken in dem Umſtande, daß die erſten Bewohner die Länder 
nicht waldlos angetroffen haben, eine große Weisheit des Schöpfers, denn 
hätten ſich dieſelben in Deutſchland und allen rauheren Ländern erſt das Holz 
erziehen müſſen, ſie wären inzwiſchen erfroren oder richtiger geſagt, ſolche Länder 
hätten überhaupt unbewohnt bleiben müſſen. 


Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 37 


legenen Hochplateaux gerne verzichtet, und ſich auf den Anbau von Flächen 
beſchränkt, welche mindeſtens einen vollen Erſatz der aufgewendeten Pro— 
duktionskoſten in ſichere Ausſicht geſtellt hätten. 

Dann wären aber auch ganz gewiß keine 200—300jährige Beſtände 
erzogen worden, wie ſie uns die Natur koſtenlos geliefert hat Ebenſo 
wenig würde man aber Umtriebe gewählt haben, bei welchen noch nicht 
einmal das Maximum des größten Durchſchnittszuwachſes er— 
folgt, wie das in neuerer Zeit verlangt wird, denn ſonſt hätte man ja 
neben den beſſeren auch ſchlechtere Grundſtücke anbauen müſſen, um die 
vorhandenen Bedürfniſſe befriedigen zu können. Zunehmende Bevölkerung 
und wachſende Bedürfniſſe hätten erſt ſpäter zu einer größeren Nachfrage 
nach Holz geführt und ſo wären denn, gerade wie in der Landwirtſchaft, 
nach und nach auch ſchlechtere und weniger günſtig gelegene Böden, wenn 
auch mit größeren Produktionskoſten in Bau genommen worden. Die 
Preiſe wären bis zum Erſatz der zuletzt aufgewendeten höchſten Pro— 
duktionskoſten geſtiegen und gerade dadurch hätten dann die Waldbeliger, 
welche zuerſt den beſten Boden anbauten, aber auch nur dieſe, neben 
den Produktionskoſten noch eine Extraeinnahme, eine Bodenrente, be— 
zogen ꝛc. Kurz die Bodenrente hätte ſich, das Land waldlos gedacht, 
gerade wie in der Landwirtſchaft entwickelt. Klagen, daß viele Waldun— 
gen nicht einmal die Produktionskoſten deckten, hätten bei einer derartigen 
normalen Entwicklung der Forſtwirtſchaft überhaupt nicht entſtehen 
können und der rationelle Waldwirt von Preßler, der ſo vielen über— 
flüſſigen Staub aufwirbelte, hätte dann wahrſcheinlich das Licht der Welt 
gar nicht erblickt. 

Thatſächlich aber lagen in der Forſtwirtſchaft die Verhältniſſe ganz 
anders. Der Wald war, wie bemerkt, in überreicher Menge hiebsreif und 
koſtenlos vorhanden. Das Holz hatte in früheren Jahrhunderten kaum 
einen Wert. Noch im 16. und 17. Jahrhundert war der Ertrag des 
Holzes aus den Forſten gegenüber den Erträgen aus Wild-, Maſt- und 
Schweinezucht ein verſchwindend kleiner *). 


) Noch 1590 wurden in die ca. 25 000 Morgen großen Lauenſteiner Amts- 
forſten (Hannover) 9039 Schweine eingetrieben und aus dieſem Recht eine 
Jahreseinnahme von 8659 Fl. 10 kr. erzielt, während in demſelben Jahre 
an Holzertrag nur 84 Fl. 4 kr. eingenommen wurde. Im Jahre 1753 be— 
zahlte die Glashütte in Winterberg (Böhmerwald) 10—30 Fl. jährlich „Brand— 
geld“, wofür ſie ohne Beſchränkung ihren Holzbedarf aus den umliegenden 
Wäldern decken durfte. 


38 Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 


Man baute damals keine Wälder an, ſondern ſuchte das zu große 
Angebot unausgeſetzt durch Ausſtockungen zu vermindern, bis endlich 
forſtpolizeiliche Beſchränkungen eintraten und mit dieſen der erſte 
Eingriff in die normale Entwicklung der forſtlichen Bodenrente ſich 
vollzog. Es durften, trotzdem noch vielfach zu große Holzvorräte vor= 
handen waren, ohne polizeiliche Genehmigung keine weiteren Ausſtockungen 
mehr ſtattfinden. Gerade diejenigen Waldungen aber, welche an ent— 
fernten, ſteilen Gebirgshängen lagen, die größten Produktionskoſten er⸗ 
forderten und die geringſten Einnahmen lieferten, mußten erhalten bleiben 
und drückten durch die überflüſſigen Holzmaſſen, welche ſie lieferten, noch 
die Holzpreiſe der eigentlichen Wirtſchaftswaldungen und ließen dieſelben 
zu keiner normalen Entwicklung der Rentenverhältniſſe kommen. Trotz⸗ 
dem war ein derartiges Eingreifen in die Waldwirtſchaft, namentlich im 
Gebiete der eigentlichen Schutzwaldungen, eine volkswirtſchaftliche Not- 
wendigkeit. 

Dazu geſellte ſich noch der Umſtand, daß die Forſtwirte, auch ſolche 
ſchlechte Gründe, welche nicht zu den eigentlichen Schutzwaldungen ge⸗ 
hören, nachdem das hiebsreife Holz genutzt war, nicht öde liegen ließen, 
ſondern immer wieder zu Wald beſtimmten und Arbeit und Kapital 
ſelbſt dann aufwendeten, wenn vorausgeſehen werden konnte, daß die= 
ſelben ſpäter vielleicht im Produkte die Produktionskoſten nicht ganz decken 
würden. 

Auf der andern Seite darf man aber nicht überſehen, daß die 
künftigen Holzbedürfniſſe und Holzpreiſe ſehr ſchwer vorauszubeſtimmen 
ſind. Eine Anlage ſcheint uns jetzt vielleicht die Koſten nicht zu decken, 
während ſie ſich nach 100 Jahren, und mit ſolchen Zeiträumen haben wir 
zu rechnen, doch ganz gut rentieren kann. Dazu kommt noch das natürliche 
und Anerkennung verdienende Gefühl der Waldbeſitzer und Forſtwirte, von 
den Einnahmen, welche der koſtenfreie Wald lieferte, wenigſtens einen 
kleinen Teil zu Neuanlagen wieder zu verwenden, damit auch kommende 
und wahrſcheinlich größere Bedürfniſſe wieder befriedigt werden können. 

Faſſen wir allerdings die Frage der forſtlichen Grundrentenbildung 
rein theoretiſch und vom privatwirtſchaftlichen finanziellen Standpunkt 
auf, dann dürfte man ſtrenggenommen bei noch zu großem Angebote 
zunächſt noch nicht ſehr viel Arbeit und Kapital auf den neuen Anbau von 
entlegenem Grunde z. B. von Mooren, Hochgebirgslagen, ſteilen, trockenen, 
ſüdlichen Hängen, Geröllen, ſumpfigen und ſchwer zu entwäſſernden 
Geländen ꝛc. verwenden. In derartigen theuern und unrentablen Kul- 


Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 39 


turen ſind weit eher die „faulen und trägen Geſellen“ zu erblicken, unter 
welchen Preßler namentlich die älteren Holzbeſtände verſteht, welche 
nach ihm die „goldene; d. h. beſte Blüthe des Waldes erdrücken ſollen“. 

Für derartige Verhältniſſe dürfte privatwirtſchaftlich und rein 
theoretiſch betrachtet mehr die folgende Wirtſchaftsregel am Platze 
ſein: Veräußere ſo ſchnell als möglich alle haubaren Holzvorräte, welche 
auf Böden ſtocken, welche zunächſt noch keine den aufzuwendenden Koſten 
entſprechende Erträge zu liefern verſprechen, laſſe die ſo entſtehenden 
Blößen einſtweilen als für die Waldkultur unproduktiv liegen oder ver— 
pachte ſie als Viehweiden ꝛc. Fahre, zunächſt auf jede Kultur ver— 
zichtend, in der Abholzung des weniger produktiven Bodens ſo lange 
fort, bis Du ſchließlich an Waldböden von ſolcher Beſchaffenheit kommſt, 
welche gerade noch ihre Produktionskoſten decken (allerdings keine leichte 
Aufgabe!). An dieſem Punkte angelangt, werden dann die noch beſſeren 
und beſten Böden, namentlich wenn ſie günſtig zum Markte liegen, eine 
dem allgemeinen Rentenverhältnis entſprechende Grundrente abwerfen 
und die Wirtſchaft wird ſich im finanziellen Gleichgewicht befinden. 
Selbſtverſtändlich werden ſich jetzt, durch das entſprechende Vermindern 
der produktiven Waldfläche und das Ausſcheiden der wirtſchaftlich kranken 
Glieder, die Umtriebszeiten ſelbſt mindeſtens auf einer Höhe erhalten, 
bei welcher die größte Maſſenproduktion erfolgt, bei guten Bonitäten 
aber ſich noch beträchtlich erhöhen. Nimmt dann im Laufe der Zeit die 
Bevölkerung zu, vermehren ſich damit die Bedürfniſſe an Forſtprodukten, 
und ſteigen dementſprechend die Preiſe, ſo wird es ſich, gerade wie in 
der Landwirtſchaft, alsdann verlohnen, nach und nach auch wieder ſchlech— 
tere Gründe in Kultur zu nehmen, bis endlich die Zeit kommt, wo man 
ſelbſt den ſchlechteſten Boden noch anbauwürdig findet. 

Mit Eintritt dieſes Zeitraumes wäre das höchſte Stadium der Landes— 
kultur ohne finanzielle Opfer erreicht, jeder Quadratmeter Land wäre 
mit land- und forſtwirtſchaftlichen Gewächſen auf die rationellſte Weiſe 
angebaut. Dieſes Stadium höchſter Kultur kann durch weitere Umwand— 
lung von Wald in landwirtſchaftliches Gelände, im Falle letzteres eine 
höhere Rente verſprechen würde, noch beſchleunigt werden; wie um— 
gekehrt auch landwirtſchaftliche Grundſtücke, welche als Wald mehr tragen, 
wieder in dieſen umgewandelt werden können. 

Preßler ſucht das wirtſchaftliche Gleichgewicht in anderer Weiſe zu 
erreichen, indem er lehrt: „Sobald der Zuwachsgang eines Beſtandes in 
die Periode gekommen iſt, da ſein Weiſerprozent w (Verhältnis zwiſchen 


40 


Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 


Kapitalwert des Jahreszuwachſes des Baumes oder Beſtandes, nicht 
des Wirtſchaftsganzen, und dem Kapital, an welchem dieſer Zuwachs 
erfolgt) unter das Wirtſchaftsprozent p (mit welchem ſich die in dem 
Walde ruhenden Kapitalien verzinſen ſollen) zu ſinken beginnt und dieſes 
Sinken durch keinerlei Pflege des Qualitäts- und Quantitätszuwachſes 
mehr aufgehalten werden kann, ſo iſt das Holz wirtſchaftlich haubar oder 
forſtlich reif, denn der betr. Wirt hätte im Sinne ſeines p Verluſt, 
wenn er es früher — und Verluſt, wenn er es ſpäter erntete“. Anders 
ausgedrückt lautet dieſe Wirtſchaftsregel auch: Haue deine Beſtände, 
ſobald der Bodenerwartungswert desſelben und mit ihm die Boden- 
rente ein Maximum erreicht hat. Bekanntlich gelangt man bei Be⸗ 
folgung dieſer Regel und, wie ſpäter noch näher begründet werden 
ſoll, in der Mehrheit der Fälle zu Umtrieben, welche je nach dem an— 
genommenen Zinsfuß 20 — 25 Jahre unter diejenige Periode des Beſtan— 
deslebens fallen, in welcher der größte Durchſchnittszuwachs; d. h. die 
größere und wertvollere Maſſenproduktion auf der kleinſten 
Fläche erfolgt. Bei ſolchen künſtlich herausgerechneten Umtrieben iſt 
das Holz noch nicht oder ſchlecht abſetzbar und der Zweck der Produktion 
wird weniger erreicht. 

Wie leicht einzuſehen, bringt Preßler ſeinem nach Gutdünken ange— 
nommenen Verzinſungprozent den Wald zum Opfer, indem er ſich nicht 
ſcheut, Beſtände gerade in ihrer günſtigſten Wachstumsperiode nieder⸗ 
zuhauen, in welcher ſie in den nächſten Jahren vielfach noch mehr und 
namentlich wertvolleres Holz erzeugen würden als gegenwärtig und 
in den bereits zurückgelegten Perioden. Statt die kranken Glieder, 
die „trägen Geſellen“, d. h. die Waldflächen, welche ihre Pro— 
duktionskoſten noch nicht decken können, ganz auszuſcheiden, 
macht Preßler auch die geſunden Glieder der Wirtſchaft noch 
krank, indem er durch Kürzung der Umtriebszeit (% — 7) des 
Normalvorrates ſollen als überflüſſiges Betriebskapital 
langſam verſilbert werden!) zwar eine beſſere Verzinſung, 
aber nur auf Koſten einer künftig kleiner werdenden Wald— 
rente und eines weit ſchlechteren Produktes anzubahnen jtrebt. 

So lange noch nicht alle Waldungen die Produktionskoſten zu decken 
ſcheinen, darf man Kapital und Arbeit nur auf eine möglichſt intenſive 
Wirtſchaft ſolcher Beſtände verwenden, welche ſich durch hohe oder ge— 
nügend hohe Produktionskraft auszeichnen und eine günſtige Lage zum 
Markt haben, muß aber die ſchlechteren und entlegeneren Beſtände mehr 
als unproduktives Land behandeln, oder ſie ganz extenſiv bewirtſchaften. 
Durch bloße Verkürzung der Umtriebe läßt ſich das „finanzielle Gleich- 
gewicht“ gewiß am wenigſten herſtellen. Übrigens wird ſich ſpäter Ge— 
legenheit bieten, auch die mathematiſche Unrichtigkeit vieler Lehren des 
rationellen Waldwirtes nachzuweiſen. 


Seither haben wir die Entwicklung der forſtlichen Grundrente nur 


vom theoretiſchen und privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus betrachtet. 


Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 41 


In der angegebenen Weiſe könnte man wirtſchaften, wenn der Wald nur 


die Beſtimmung hätte, die Holzbedürfniſſe zu befriedigen und dem Be— 


ſitzer eine Rente abzuwerfen und wenn er überhaupt mit den gewöhn— 
lichen Gewerben vergleichbar wäre. Wir müſſen aber bei voller Be— 
urteilung der Frage noch einen Faktor in Rechnung ziehen, welcher 
weder bei der Landwirtſchaft, noch bei einem anderen Gewerbe her— 
vortritt. 

Gerade diejenigen Beſtandteile der Forſtwirtſchaft nämlich, welche 
ihrer Erträge wegen als ungeſunde Glieder aus dem Kulturverbande 
ausgeſchieden werden ſollten, ſind vielfach, und namentlich im Gebirge, 
zugleich Diejenigen, deren Erhaltung im Intereſſe der Geſamtheit der 
Bevölkerung dringend notwendig erſcheint. Wir meinen die ſogenannten 
Schutzwaldungen. Da dieſe notwendig erhalten werden müſſen, ſo 
läßt ſich volkswirtſchaftlich eine raſche Ausnutzung ſolcher Waldungen 
und ein Liegenlaſſen der kahlgehauenen Flächen, bis ſich die Waldwirt— 
ſchaft vielleicht einmal hier lohnt, nicht rechtfertigen. Der Waldbeſitzer 
muß hier, und zwar auf Koſten der Rentabilität ſeines Bodens, der Ge— 
ſamtheit ein Opfer bringen und dieſem Opfer entſprechend, muß der vorhin 
von uns aufgeſtellte Wirtſchaftsgrundſatz überall, wo es ſich um Schutz⸗ 
waldungen handelt, mögen dieſe in der nordiſchen Sandebene oder im 
Gebirge liegen, etwas modifiziert werden. 

Wenn nämlich dieſe Opfer auf ein Minimum reduziert werden ſollen, 
ſo wird man, da die etwa ihre Produktionskoſten nicht deckenden Schutz⸗ 
waldungen nicht kahl abgetrieben und raſch abgenutzt werden dürfen, in 
dieſelben wenigſtens zunächſt weder Kapital noch Arbeit ſtecken. Man 
wird, wie bereits angedeutet, ſolche Waldungen auf entfernten Hochpla= 
teaux und in der Nähe der Vegetationsgrenze am beſten ſich ſelbſt über— 
laſſen und ſie als wildes, unproduktives Land behandeln, während man 
in ſchon etwas beſſeren Lagen eine Art Femelwirtſchaft betreiben 
muß, bei der der Wald als Nutzungsobjekt mehr zurücktritt, in der Haupt- 
ſache aber dahin gearbeitet wird, daß derſelbe jederzeit von ſelbſt ſich 
koſtenlos auf natürlichem Wege verjüngt und ſtets ſeiner Beſtimmung 
als Schutzwald genügt. 

Solche Waldungen dürfen aber dann auch nicht als Nutzungsobjekte 
betrachtet und unter den produktiven Waldflächen aufgeführt werden, ſelbſt 
wenn ſie hin und wieder kleine Erträge abwerfen ſollten. So lange 
nämlich ſolche Waldungen ihre Produktionskoſten den Waldbeſitzern noch 
nicht decken, obgleich ſie für die Allgemeinheit von großem Werte ſind, 


42 Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 


ſo lange ſie deshalb zur Befriedigung der nötigſten Holzbedürfuiſſe noch 
nicht abſolut gehören, aber doch erhalten werden müſſen, ſo lange drücken 
ſie, ſobald Holz von ihnen auf den Markt kommt, die Preiſe und ver— 
ringern dadurch die Rente der wirklich produktiven Waldflächen. Dieſe 
Mißverhältniſſe können nur dadurch einigermaßen beſeitigt werden, daß 
man derartige Schutzwaldungen in den produktiven Waldflächenver— 
zeichniſſen gar nicht aufführt, die Erträge aber, die ſie liefern, den an⸗ 
grenzenden produktiven Waldungen zu Gute ſchreibt. 

Man ſieht hieraus weiter, daß unter Umſtänden auch Waldwirtſchaft 
getrieben werden muß, welche dem Beſitzer Verluſt, dem Lande aber 
Gewinn bringen kann. 

Wir glauben hiermit den Nachweis erbracht zu haben, daß ſich die 
Bodenrente des Waldes umgekehrt wie in der Landwirtſchaft und bei 
anderen Induſtriezweigen, welche fähig ſind Renten abzuwerfen, entwickeln 
mußte und entwickelt hat. Wir faſſen daher ſchließlich unſere Dar⸗ 
legungen in dem einen Satze kurz zuſammenfaſſen: In der Land— 
wirtſchaft entwickelte ſich die Grundrente aus der ſteigenden 
Nachfrage, in der Forſtwirtſchaft mußte ſie aus dem ſinkenden 
Angebot herauswachſen. 

Wenn daher Preßler meint, „ſeit Beginn ihrer ſyſtematiſchen Ge= 
ſtaltung laſte auf der Wirtſchaft des Waldes ein merkwürdiger Irrtum“, 
ſo fällt dieſer Irrtum wohl auf den Theſenſteller ſelbſt zurück, welchem 
das Geſetz der forſtlichen Rentenbildung lediglich nicht zum vollen Be— 
wußtſein gekommen iſt. Eine Rente läßt ſich durch keine Formel er— 
zwingen, ſondern ſie muß ſich aus den wirtſchaftlichen Zuſtänden eines 
Volkes heraus entwickeln. In dem Augenblicke, wo auch in der Forſt⸗ 
wirtſchaft einmal das Angebot der Nachfrage entſpricht, werden die jetzt 
noch beſtehenden Gegenſätze von ſelbſt fallen. Was in Bezug auf Wald— 
wirtſchaft privatwirtſchaftlich richtig erſcheint, wird (ausſchließlich den 
Schutzwaldungen) dann in der Regel auch keinen volkswirtſchaftlichen 
Gegenſatz mehr bilden. 

Wir dürfen jedoch die Lehre von der forſtlichen Bodenrente nicht 
ſchließen, ohne noch eines Punktes zu gedenken, der uns für die Nenta= 
bilitätsfrage der Waldungen ſehr wichtig zu ſein ſcheint und vielfach 
noch nicht genugſam gewürdigt wurde. Die Rentabilität der Waldungen 
beziffert ſich nämlich privatwirtſchaftlich ganz anders, je nachdem die— 
ſelben von je her in einer Hand waren oder ein oder mehrere Male 


Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 43 


ihre Beſitzer gewechſelt haben. Profeſſor Dr. G. Schmoller“) drückt 
ſich hierüber wie folgt aus: 

„Vom Standpunkte der Volkswirtſchaft wird man bei jeder Produk— 
tion nur fragen, welche Quantität von Arbeit, von Stoffen, von Grund 
und Boden wird zu einer Produktion verbraucht. Das iſt volkswirt— 
ſchaftlich das allein Entſcheidende 20.” „Der privatwirtſchaftliche Stand— 
punkt wird zwar nicht weniger hiernach fragen, denn auch für ihn bilden 
die verbrauchten Quantitäten die Grundlagen ſeiner Produktionskoſten; 
aber doch kann er ſich dabei nicht begnügen; er muß nicht allein 
fragen, welche Quantitäten an Boden, Stoffen, Arbeit brauche 
ich; ſond ern auch welche Werte verbrauche ich in ihnen, welche 
Werte hatten dieſe Quantitäten, als ich ſie in meinen Beſitz 
brachte? Auf das kommt es für ihn an. Er rechnet nicht nach 
verbrauchten und erzeugten Güterquantitäten, ſondern nach 
verkauften und erzeugten Werten.“ 

Es iſt dieſe Auffaſſung der Verhältniſſe für die Frage, ob der Boden— 
wert reſp. die Bodenrente zu den forſtlichen Produktionskoſten zu rechnen 
ſei, von großer Bedeutung. Will der Staat, welcher ſeine Waldungen 
früher durch Okkupation erworben hat, die Rentabilität ſeiner Waldungen 
berechnen, wollen Gemeinden, Korporationen, Privatwaldbeſitzer in ähn— 
licher Lage das gleiche thun, ſo kann in allen dieſen Fällen von einer 
Aufrechnung des Bodenwertes keine Rede ſein, weil bei allen dieſen Er— 
werbungen keine Werte aufgewendet wurden. Die Produktion wird ſelbſt 
für den Privaten ſchon dauernd eine wirtſchaftliche ſein, wenn die auf— 
gewendeten Produktionskoſten, beſtehend in Auslagen für Kultur, Ver— 
waltung, Schutz und Steuern ſpäter in den Einnahmen für das erzeugte 
Produkt wieder vollſtändig erſetzt werden und der Boden nicht in an— 
derer Weiſe z. B. in der Landwirtſchaft hätte vorteilhafter benutzt werden 
können. Wenn z. B. der jetzt lebende Fürſt Schwarzenberg in Böhmen, 
deſſen Vorfahren zur Zeit der Joſephiniſchen Kataſtralaufnahme ſich 
herbei ließen einen Teil des Böhmerwaldes gegen Entrichtung der 
Grundſteuer zu übernehmen, weil er ſonſt als „herrenlos“ erklärt worden 
wäre,“) heute eine Rentabilitätsrechnung dieſer Waldungen wollte an— 
ſtellen laſſen, ſo dürfte hierbei ſelbſtverſtändlich nicht die jetzige Boden— 


Mitteilungen des landwirtſchaftlichen Inſtitutes der Univerſität Halle, 
herausgegeben von Dr. J. Kühn. Berlin 1865. S. 133. 


) Prof. Dr. Exner: Vortrag über die Induſtrie des Böhmerwaldes. 
Wien 1872. 


44 Die Grundrente der Waldwirtichaft. 


rente unter die Produktionskoſten aufgenommen werden. Die Boden— 
rente muß ja überhaupt erſt erwirtſchaftet werden. 

Würde aber eine ſolche Rentabilitätsrechnung ergeben, daß dieſe 
Waldungen jetzt wirklich in Folge größerer Nachfrage und höherer Preiſe 
eine Bodenrente liefern, ſo würde der Fürſt, wollte er jetzt ſeine Wal⸗ 
dungen verkaufen, ſich nicht nur den Holzbeſtand, ſondern auch den 
Bodenwert in Form der kapitaliſirten Bodenrente bezahlen laſſen. 

Stellte ſich unter dieſen Bedingungen ein Käufer ein, denn auf 
niedrigere Gebote würde ſich der Fürſt nicht einlaſſen können, ſo wäre 
dann die Annahme „weil der Fürſt Schwarzenberg ſeither aus ſeinen 
Waldungen eine Bodenrente erwirtſchaftete, müßte auch der neue Käufer 
augenblicklich und in Zukunft die gleiche Rente beziehen“, ganz falſch. 

Es darf nämlich hier durchaus nicht aus dem Auge gelaſſen werden, daß 
bei jedem neuen Ankaufe die früher erwirtſchaftete Bodenrente kapitaliſirt 
als Bodenwert bezahlt wird, ſo daß der Verkäufer in den Zinſen des 
ihm bezahlten Bodenkapitals die Rente fortbezieht, während der Käufer 
zunächſt nicht nur leer ausgeht, ſondern auch künftig noch den Wert des 
aufgewendeten Bodenkapitals vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte 
aus unter die Produktionskoſten zählen muß. Der neue Waldbeſitzer 
beginnt ſeine Wirtſchaft daher zunächſt ohne Bodenrente, er muß ſich 
eine ſolche erſt wieder erwirtſchaften und er wird auch im Laufe der Zeit 
wieder eine ſolche beziehen, wenn in Folge erweiterter Nachfrage die 
Preiſe ſteigen, die Produktionskoſten aber gleich bleiben, oder ſich we— 
nigſtens nicht im gleichen Verhältnis mehren. 

Bei jedem neuen Verkauf werden ſich die Verhältniſſe wiederholen, 
und die Ausſichten des neuen Käufers auf eine Rente werden immer 
nur davon abhängen, ob die Holzbedürfniſſe noch weiter ſteigen. Fallen 
dieſelben, ſo wird der neue Beſitzer nicht nur keine Rente beziehen, 
ſondern die aufgewendeten Koſten werden ihm ſogar nur teilweiſe zu— 
rückerſtattet werden. Dieſes fortwährende Kapitaliſirungsprinzip, was 
glücklicher Weiſe in der Forſtwirtſchaft weniger als in der Landwirtſchaft 
vorkommt, hat für den Käufer unter Umſtänden und namentlich dann 
ſeine ſehr bedenklichen Seiten, wenn er jederzeit kündbare Kapitalien für den 
Ankauf aufnehmen muß. Es wurde daher auch in der Landwirtſchaft in 
letzterer Zeit auf dieſe Mißſtände des Kapitaliſirungsprinzips, wiederholt 
hingewieſen.“) 


„ Man vergleiche u. A.: J. H. von Thünen und Rodbertus. Kapi⸗ 


Die forſtlichen Bedürfniſſe. 45 


V. Die forſtlichen Bedürfniſſe. 
$ 11. 

Mit der Erſchaffung des erſten Menſchen trat auch ſchon das Be— 
dürfnis mit in die Welt, nämlich das Bedürfnis Adams nach einer 
Eva. 

Aber die erſten Menſchen hatten noch wenig Bedürfniſſe, ſie brauchten 
ſich noch nicht mit ängſtlicher Sorge die Frage vorzulegen: Was werden 
wir eſſen, was werden wir trinken und womit werden wir uns kleiden? 
denn in dem Garten Eden, in welchen ſie der Herr verſetzt hatte, goß 
die reiche Natur, ohne Hinzufügung von Kapital und Arbeit, ihr Füll— 
horn von Bedürfnis⸗Befriedigungsmitteln noch reichlich über dieſelben 
aus. Erſt nach dem Sündenfall bedeckten ſich nach der Schrift die 
Menſchen mit Feigenblättern, denn ſie ſchämten ſich vor dem Herrn, 
welcher zornig mit den Worten: „im Schweiße deines Angeſichtes ſollſt 
du dein Brot eſſen“ ſie aus dem Garten Eden vertrieb, daß ſie das 
Feld baueten, davon ſie genommen waren. 

Wir finden alſo ſchon bei den erſten Menſchen wirtſchaftliche Keime. 
Bedürfniſſe ſtellten ſich ein und der Trieb der Selbſterhaltung ſchuf 
Mittel, dieſelben zu befriedigen. Der erſte Sohn Adams, Kain, 
war ein Ackersmann, der zweite, Abel, war ein Schäfer und von Tu— 
balkain wiſſen wir, daß er ein Meiſter in allerlei Erz und Eiſenwerk 
war (1. Moſ. 4, 22). So ſorgen denn mit ſteigender Kultur die ge— 
ſitteten Völker nicht für ſich, ſondern auch für die Bedürfniſſe anderer. 
Der Vater erkennt die Verpflichtung ſür ſein noch arbeitsunfähiges Kind 
zu ſorgen und dieſes ſorgt ſpäter wieder für die Bedürfniſſe des alt 
und ſchwach gewordenen Vaters. 

Die Bedüfnisfrage ſpielt auch in der Forſtwirtſchaft und ſpeziell in 
der Rentabilitätsfrage der Waldungen eine wichtige Rolle. 

Unter Bedürfnis verſteht man bekanntlich in der Nationalökonomie 
das Verlangen der wirtſchaftlichen Perſönlichkeit nach Mitteln 
zur Erreichung ſeiner ſinnlich-ſittlichen Lebenszwecke 
(Schäffle). Die Lebensbedürfniſſe der unvernünftigen, unwirtſchaft— 
lichen Thiere bleiben wohl innerhalb ſehr langer Zeitabſchnitte gleich; 


taliſirungsprinzip oder Rentenprinzip? Von H. Schuhmacher zu Zarchlin in 
Mecklenburg. Roſtock 1870. 


46 Die forſtlichen Bedürfniſſe. 


der mit Vernunft und perſönlicher Freiheit ausgerüſtete wirtſchaftliche 
Menſch arbeitet dagegen nachhaltig an ſeiner Vervollkommnung und an 
der Verbeſſerung ſeiner Lage. 

Was ihm daher heute noch dringendes Bedürfnis iſt, ſcheint ihm 
morgen ſchon se ſelbſt läſtig und deshalb find ſeine Bedürf— 
niſſe nach Art, Ort und Zeit, nach Volk, Sitte und Kulturſtufe einem 
fortwährenden Wechſel unterworfen. „Das Bedürfnis iſt der An- 
fang, jeine Befriedigung das Ziel der Wirtſchaft“ ). 

Derjenige Wirtſchafter, welcher die Sitten, Gebräuche und den Ge— 
ſchmack ſeines Volkes am gründlichſten ſtudiert, mit dem fortſchreitenden 
Zeitgeiſte gleichen Schritt hält, die Bedürfniſſe der Menſchen leicht er— 
kennt und dieſelben am ſchnellſten zu befriedigen verſteht, wird aus 
ſeinem Gewerbe die größten Gewinne ziehen. Andern ſich die Bedürf⸗ 
niſſe, ſo wird derjenige Produzent wieder im Vorteil ſein, welcher Arbeit 
und Kapital am ſchnellſten aus dem nicht mehr rentierenden Gewerbe 
ziehen und in einem anderen ebenſo raſch wieder unterbringen kann. 

Die Forſtwirtſchaft iſt in dieſer Beziehung am ſchlechteſten ſituiert, 
weil ſie zu langſam produziert, da das Holz oft hundert und mehr 
Jahre zu ſeiner Reife bedarf. 

So kann der Landwirt z. B. den wechselnden Bedürfniſſen alsbald 
folgen, er kann in dem einen Jahre Getreide, im anderen Hopfen oder 
Tabak bauen, wenn es ökonomiſch erſcheint. Am häufigſten wechſeln 
Modeartikel. 

Anders in der Forſtwirtſchaft. Eröffnet ſich heute für irgend eine 
neue Holzart eine vorzügliche Abſatzquelle, ſo kann der Waldbeſitzer das 
neue Bedürfnis doch bei aller Intelligenz nicht befriedigen, weil Holz 
nicht wie Gras und Tabak jährlich reift. Bis die fragliche Holzart 
herangezogen wäre, können die Bedürfniſſe wieder ganz andere ge— 
worden ſein. 

Die Forſtwirtſchaft bietet daher nur ein beengteres Feld 
zur Spekulation. Intelligente Geſchäftsleute können viel leichter in 
kurzer Zeit zu großem Gewinn kommen, weil ſie im Stande ſind, den 
Schwerpunkt der Wirtſchaft, dem wechſelnden Bedürfnis folgend, raſcher 
zu verrücken, während in der Waldwirtſchaft die in derſelben verwen— 
deten Kapitalien und Arbeitskräfte viel länger gebannt ſind und nur 
geringe Beweglichkeit beſitzen. Deshalb iſt auch kaum anzunehmen, daß 


) Hermann: Staatswirtſchaftl. Unterſuchungen. München 1870. S. 78. 


— 


Die forſtlichen Bedürfniſſe. 47 


ſich der eine Waldbeſitzer raſch große Reichtümer erwirbt, während der 
andere verarmt. Aus demſelben Grunde iſt auch der Zudrang zur Forſt— 
wirtſchaft ein geringerer, dieſelbe bietet zu wenig Gelegenheit zur 
Spekulation, ihr Charakter iſt der geldgierigen Maſſe gegenüber zu kon— 
ſervativ. Jedoch bietet auch der Wald, bezüglich der raſchen Erkennung 


und Befriedigung der Bedürfniſſe an Forſtprodukten, einige Gelegen- 


heit, nur darf ſich der Waldbeſitzer dabei auf keinen zu doktrinären 
Standpunkt ſtellen. Er muß mehr fällen, wenn die Geſchäfte gut gehen 
und muß ſeine Vorräte für beſſere Zeiten aufbewahren, wenn die Preiſe 
ſtärker ſinken. Es läßt ſich dieſes ermöglichen, ohne das Prinzip der 
Nachhaltigkeit zu verletzen oder aufzugeben. Gehen Hopfenſtangen gut, 
ſo durchforſte man mehr und umgekehrt. Wurden infolge von Krieg, 
Brand u. ſ. w. viele Gebäude zerſtört, ſo daß vorausſichtlich die Nach— 
frage nach Bauhölzern ſteigt, ſo überſchreite man den Etat und ſpare 
den Mehrhieb in mageren Jahren wieder ein. Im letzten franzöſiſchen 
Kriege war die Zufuhr an Mineralkohlen in Württemberg längere Zeit 
reduziert, die Preiſe eines Raummeters Buchenſcheitholz ſtiegen infolge 
deſſen in manchen Revieren auf 15—20 Mk. In ſolchen Zeiten kann 
der intelligente Forſtwirt auch wieder einmal mit jeinen Brennholzvor⸗ 
räten aufräumen. 

Wenn eine Eiſenbahn in einem ſeither dem Verkehr noch wenig 
aufgeſchloſſenen Waldgebiete neu angelegt werden ſoll, ſo ſtellt ein auf⸗ 
merkſamer Waldbeſitzer vielleicht eine transportable Dampfſäge nächſt 
der Bahnlinie in den Wald, um das Bedürfnis nach Bahnſchwellen zu 
befriedigen, und bezieht dadurch einem anderen gegenüber, welcher dieſe 
Gelegenheit unbenutzt vorübergehen läßt, einen anſehnlichen Unternehmer⸗ 
gewinn. 

Derartige Gelegenheiten zur Spekulation gehören jedoch in der 
Waldwirtſchaft mehr zu den Ausnahmen. Im allgemeinen wird ſich 
daher auch der bereits ausgeſprochene Satz nicht in Abrede ſtellen laſſen, 
daß der Wald weit weniger ſichere Gelegenheit zu gewinnbringenden 
Spekulationen bietet, eben weil die Produkte des Waldes zu langſam 
reifen, und weil die Bedürfniſſe nach dieſer oder jener Holzart, dieſen 
oder jenen Sortimenten ſich ſo ſchwer vorausbeſtimmen laſſen. Dieſe 
Thatſache mahnt uns aber die Umtriebszeiten nicht auf das 
äußerſte Minimum herabzuſetzen, denn produzieren wir, wie 
ſeither, ſo auch künftig, altes, mittelaltes und junges Holz 
in verſchiedenen Arten, ſo werden wir jedenfalls die Bedürf— 


48 Die forſtlichen Bedürfniſſe. 


niſſe leichter zu befriedigen vermögen, als wenn wir nur 
mittelaltes und junges Holz in wenig Sorten den Konſu— 
menten anbieten. 

Die forſtlichen Bedürfniſſe haben ſich im Laufe der Jahrhunderte ſehr 
geändert und werden ſich auch künftig ändern. Wer hätte geahnt, daß 
Waldungen, die man noch vor 20—30 Jahren zu Kohlen brannte, jetzt ſchon 
pro Raummeter 10—12 Mk. abwerfen würden. Wem iſt nicht bekannt, 
daß es Zeiten gab, wo Jagd, Bienenzucht und Maſt die Haupteinnahme⸗ 
quellen des Waldes waren? Wer hätte geglaubt, daß die früher jo ver- 
breitete Harznutzung jo raſch in Rückgang kommen würde, und war nicht 
der letzte amerikaniſche Krieg, wodurch die Einfuhr von Harz aus Amerika 
mehr oder weniger unterbrochen wurde, die Veranlaſſung, daß mancher 
deutſche Waldbeſitzer auch wieder mit dieſem Induſtriezweige vorüber- 
gehend ein gutes Geſchäft machte? Wer konnte vorausſehen, daß Holz 
einmal zu ſo enormen Quantitäten, wie gegenwärtig, zu Papierſtoff, 
Buchenholz zu Möbeln, Eſſig, Straßenpflaſter ꝛc. verarbeitet würde? 

Schließlich ſei noch bemerkt, daß der Menſch nicht nur an eine ge⸗ 
wiſſe Quantität notwendiger, natürlicher, (niederer) Bedürfniſſe ge⸗ 
wieſen iſt, ohne welche er nicht beſtehen kann; ſondern daß er, eben weil 
er als geiſtiges Weſen nicht vom Brode allein lebt, ſich auch noch nach 
Befriedigung anderer Bedürfniſſe ſehnt, die ihn ſeine Notdurft vergeſſen 
laſſen und ihn über die tieriſche Natur ſtellen. Dieſe Bedürfniſſe können 
freie, höhere Bedürfniſſe genannt werden, ſie ſind bald gemeiner, bald 
edler Art. Zu den letzteren gehört auch der Wald, in ſeiner Eigenſchaft 
ein großes freies Gut zu ſein, in welchem der Zerſtreuung ſuchende 
Menſch noch reine Freuden des Lebens genießen kann, ohne 50 Pf. Ein- 
trittsſteuer für jeden Gang zahlen zu müſſen, in welchem er ſein banges 
Herz beruhigen und ſeinen Körper zu neuer produktiver Arbeit kräftigen 
kann. 

Wie manche große Stadt würde jährlich viele Tauſende aufbieten, 
wenn ſie in ihrer unmittelbaren Nähe einen Wald haben könnte, in 
welcher ſich die Bewohner derſelben ungehindert ergehen könnten, einen 
Wald, in welchem auch noch Bäume wären, um eine ganze Geſellſchaft 
Glücklicher unter ihren wohlthuenden Schatten aufzunehmen. Aber Wäl- 
der laſſen ſich nicht aus der Erde ſtampfen. - 

Aber diejenigen Forſtwirte, welche nur mit den Zinſeszinstabellen arbei- 
ten, ſind vielfach deshalb unempfindlich für ſolche höhere Bedürfniſſe, weil 
durch deren Befriedigung keine „Werte“ erzeugt würden. Die vielen 
geiſtigen Güter, die der Wald produziert, die vielen Genüſſe, die er der 
waldbedürftigen Nation verſchafft, die materielle Hülfe, welche er der 
armen Waldbevölkerung und den kleinen Bauern in freien Tagen als 
Verfrachter des Holzes und der Induſtrie gewährt, ſind für dieſelben keine 
Größen, welche den Wert des Waldes erhöhen. Die nach Wald dürſtende 
Bevölkerung mag ſich mit den Bäumen in Anlagen und ihnen ver— 
ſchloſſenen Parks begnügen, die arme Gebirgsbevölkerung mag betteln 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 49 


gehen oder auswandern und in den Fabrikſtädten ihr geſundes Lebens— 
mark aufbrauchen, der Gewerbsmann mag ſehen, wo er ſein Holz für 
ſein Geſchäft herbekommt, er kann es aus Rußland und Ungarn beziehen, 
die Transportkoſten auf die Ware ſchlagen, nur ſoll der Staat keine 
„Almoſenwirtſchaft“ treiben, ſo wird gepredigt!! 

Und doch iſt die Staatswirtſchaft, die Staatshilfe, für jeden Staats- 
bürger mehr oder weniger eine Almoſenwirtſchaft. So lange nämlich 
nicht die Staatsmittel, die für gemeinnützige Zwecke aufgewendet werden, 
jedem Unterthan in gleichem Verhältnis zu gute kommen, empfängt bald 
dieſer, bald jener Stand, von dem andern ein Almoſen. Das Holz iſt 
aber ein Bedürfnis für alle Menſchen. Eine unnatürliche Steigerung 
der Preiſe für unentbehrliche Bedürfniſſe iſt aber wirtſchaftlich nament⸗ 
lich dann bedenklich, wenn es der ärmeren Volksklaſſe, deren Erhaltung 
im Intereſſe des Staates liegt, an „Zahlungskraft“ fehlt. 

Wir bitten, dieſen Ausdruck nicht ſo aufzufaſſen, als wollten wir eine 
unrationelle Waldwirtſchaft befürworten; wir werden ſpäter das 
Gegenteil beweiſen. Unſere Abſicht iſt vielmehr nur die, davor zu 
warnen, daß der Wald, der Dom Gottes, aus nicht ſelten trügeriſcher 
Spekulationsſucht, wenigſtens nicht mutwillig eingeriſſen und eine dürftige 
Hütte an ſeine Stelle geſetzt werde, unwürdig, der nach höheren Zielen 
ſtrebenden edleren Menſchennatur, insbeſondere aber ungenügend 
für die leichte und nachhaltige Vefriedigung der verſchieden— 
artigen Bedürfniſſe der Nation an Holz und den übrigen 
Produkten des Waldes. 

Wenn auch die Rohprodukte des Waldes vielfach jetzt noch nicht die 
für die Waldbeſitzer erwünſchten Preiſe beſitzen, weil ſich die Rente des 
Waldes aus den entwickelten Gründen nach andren Geſetzen als die 
Bodenrente der Landwirtſchaft entwickeln mußte, ſo überſehe man doch 
nicht, wie viele das rohe Holz des Waldes verarbeitende Gewerbe 
blühen, wie viele Brod ſuchende Menſchen durch ſie ernährt und wie 
viele Werte aus ihnen geſchaffen werden. 

Viele Geſchäftsleute klagen jetzt ſchon über zu hohe Holzpreiſe, was 
würden ſie erſt ſagen, wenn Staaten, Gemeinden und die großen 
Privatwaldbeſitzer die Rohprodukte ihrer Waldungen ſelbſt verarbeiten, 
und ihnen ſo den Verdienſt entziehen würden! 


VI. Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 
§ 12. 


Vorbemerkungen. 
Aus der Beſprechung der forſtlichen Bedürfnisfrage hat ſich ergeben, 
wie richtig zur ſicheren Beurteilung der Verhältniſſe der Waldungen und 


ihrer Rentabilität ein gründliches Studium der en der verſchie⸗ 
Baur, Waldwertberechnung. 


50 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 


denen holzverbrauchenden Gewerbe nach den nutzbaren Produkten des 
Waldes ſei, weil nur derjenige ſich des höchſten Gewinnes bei ſeinem 
Geſchäftsbetriebe erfreuen könne, welcher am raſcheſten und ſicherſten 
die verſchiedenen Bedürfniſſe ſeines Volkes nach Art und Menge der 
Produkte erkenne. Wir haben uns aber überzeugt, wie ſchwierig es 
gerade beim Betriebe der Forſtwirtſchaft iſt, die Bedürfniſſe vorauszuſehen, 
weil das wichtigſte Produkt des Waldes, das Holz, oft ſehr lange Zeit- 
räume zu ſeiner Hiebsreife in Anſpruch nimmt. Wir zogen hieraus den 
Schluß, daß die Forſtwirtſchaft gegenüber anderen Gewerben weit weniger 
ſpekulative Seiten beſitzt, daß ſie deshalb wenig Gelegenheit bietet, dem 
einen Beſitzer raſch große Gewinne, dem anderen große Verluſte zu bringen, 
daß aber auch gerade deshalb es ſelten vorkommt, daß ein Waldbeſitzer 
verarmt, eben weil das Geſchäft, das er betreibt, weniger ſchwindelhaften 
Unternehmungen zugänglich iſt. Nur derjenige Waldbeſitzer ſetzt ſich unter 
Umſtänden Gefahren aus, welcher ſeine Wirtſchaft nur auf einſeitige, 
mathematiſche Formeln ſtützt, ohne die weit wichtigeren forſtlichen und 
volkswirtſchaftlichen Momente genügend wirken zu laſſen. 

Zu dieſen wichtigen volkswirtſchaftlichen Momenten gehören auch die 
Preisbeſtimmungsgründe. Über den Preis im allgemeinen haben 
wir uns bereits in §7, ſoweit es in einem Lehrbuch für Waldwertberech— 
nung zuläſſig iſt, ausgeſprochen. 

„Im Verkehr geht der Preis hervor aus dem Kampf zweier 
Partien von entgegengeſetzten Intereſſen unter dem Einfluſſe 
beiderſeitigen Mitbewerbes (Konkurrenz)“ (Hermann). 

Das Terrain, auf welchem ſich unter freier Konkurrenz Angebot und 
Nachfrage eines Gutes bewegen, heißt ſein Markt, der auf demſelben 
vereinbarte Preis ſein Marktpreis. Das Marktgebiet iſt zeitlich und 
räumlich elaſtiſch; je nach der Konkurrenz dehnt es ſich bald aus, bald 
zieht es ſich wieder zuſammen, dabei ſtets Schwankungen im Marktpreis 
hervorrufend. Es wäre aber unrichtig, zu behaupten, der Preis ergebe 
ſich nur aus dem Verhältnis zwiſchen Nachfrage und Angebot; denn 
ſonſt müßte ſich z. B. durch vermindertes Angebot von Holz in zuſammen⸗ 
hängenden großen Staatswaldungen der Preis desſelben beliebig ſteigern 
laſſen, was aber bekanntlich nicht der Fall iſt, weil auch die Kaufkraft, 
die Zahlungsfähigkeit der Konſumenten weſentlich auf die Höhe des 
Preiſes einwirkt 

Hermann (ſtaatswirtſchaftliche Unterſuchungen) führt daher auch 
folgende drei Preisbeſtimmungsgründe auf und zwar: 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 51 


für den Begehrer: Gebrauchswert, Zahlungsfähigkeit und ander— 
weitige Anſchaffungskoſten (3. B. Transportkoſten); 

für den Ausbietenden: Produktionskoſten, Tauſchwert des 
Zahlungsmittels und anderweitigen Verkaufspreis. 

Wir wollen nun die von den Nationalökonomen, namentlich Hermann, 
aufgeſtellten allgemeinen Preisbeſtimmungsgründe kurz skizzieren und unter— 
ſuchen, inwiefern dieſelben auch in der Forſtwirtſchaft ihre Giltigkeit haben. 
Es wird ſich aus dieſer Betrachtung ergeben, daß die Forſtwirtſchaft nicht 
immer, wie vielfach behauptet wird, wie ein gewöhnliches Gewerbe auf— 
gefaßt werden kann, ſondern daß ſie in vielen Punkten von demſelben 
abweicht. Zu einem beſſern Verſtändnis der Lehre dürfte es beitragen, 
wenn wir die Preisbeſtimmungsgründe der Nachfragenden getrennt von 
denen der Ausbietenden behandeln. 


1. Preisbeſtimmung von Seiten der Nachfragenden. 


Man wird einen Preis für irgend ein Gut anlegen, wenn es einem 
Bedürfnis entſpricht und brauchbar iſt. Der unmittelbare Gebrauchs— 
wert iſt daher die Grundlage der Nachfrage. Steigt und erweitert 
ſich der Gebrauchswert eines Gutes, ſo ſteigert ſich auch die Nachfrage 
nach ihm und umgekehrt. Aſpenholz war früher kaum als ſchlechtes 
Brennholz verwertbar, jetzt iſt es zu Papierſtoff ſehr geſucht. Nachfrage 
und Preis ſind bedeutend geſtiegen. Auch Buchenholz, welches ſeither 
der Induſtrie verhältnismäßig wenig diente, findet jetzt in den Holzeſſig— 
und Möbelfabriken u ſ. w. vielfache Verwendung. Entſpricht nur 
ein Gut einem Bedürfnis, dann hat es meiſt einen höheren Gebrauchs— 
wert, läßt ſich aber ein Gut, z. B. Holz, durch ein anderes ſurrogieren, 
dann verliert es an Brauchbarkeit und der Preis kann ſinken. Wollte 
man den Preis des Nutzholzes durch vermindertes Angebot künſtlich zu 
ſehr ſteigern, ſo würde billigeres Eiſen, Stahl u. ſ. w. bald an ſeine 
Stelle treten und die Spekulation könnte leicht ins Gegenteil umſchlagen. 
Ahnlich mit Brennholz, was durch Stein- und Braunkohlen, Torf u. ſ. w. 
ſurrogiert werden kann. In der That blicken die Waldbeſitzer ſchon jetzt 
mit Sorgen auf die Surrogate des Holzes und lieferte der Erfindungs— 
geiſt der Menſchen nicht immer wieder neue Verwendungsarten für das 
Holz, ſo würde es bald mit der Rente des Waldes ſchlecht ausſehen. 

Iſt das Bedürfnis periodiſch unterbrochen, z. B. das Bedürfnis an 
Handels- und Bauhölzern in Kriegszeiten, oder in ſeiner Größe wechſelnd, 
wie z. B. das Brennholzbedürfnis in warmen gegenüber ſtrengen Wintern, 

4 * 


52 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 


ſo ändert ſich hiermit auch die Nachfrage und der Preis. Wird vor⸗ 
zugsweiſe Holz als Brennmaterial verwendet, ſo ſteigen die Preiſe in 
ſtrengen Wintern und umgekehrt. 

Wie aber das Bedürfnis und die Brauchbarkeit des Gutes 
auf die Nachfrage wirkt, ſo äußert ſich auch die Quantität, in 
welcher das für brauchbar gefundene Gut verlangt wird 
(Hermann). 

So machen Detailhändler mit Tabak in Deutſchland meiſt einen 
großen Gewinn; denn jeder Schuſterjunge kauft ſich zwar eine Cigarre, 
während er ſich ſcheut, ein billigeres Kiſtchen auf einmal zu kaufen. Eine 
arme Witwe in einer größeren Stadt muß ihr Holz vielleicht ſcheiterweiſe 
vom Händler kaufen und zahlt dafür viel mehr, als der reiche Rentier, der 
ſeinen Bedarf im großen bezieht. Der arme Tagelöhner kann ſich vielleicht 
nur ½ Pfd. Fleiſch kaufen, bekommt deshalb ein ſchlechteres Stück, muß 
aber dafür denſelben Preis zahlen. — Bei Holzverſteigerungen im Walde, 
bei welchen viele kleine Leute mitkonkurrieren, aber nur wenig Holz in 
kleinen Loſen ausgeboten wird, kommen vier einzelne Raummeter Holz 
oft höher zu ſtehen, als wenn ſie auf einmal ausgeboten worden wären 
und umgekehrt. 

Ein umſichtiger Forſtverwalter darf dieſen Geſichtspunkt nicht aus 
dem Auge verlieren. 

Weniger auffallende Preisſchwankungen ſind bemerklich, wenn Güter 
in größerer Menge begehrt werden; denn größere Preisſteigerungen 
machen ſich ſofort ſtärker fühlbar, das Begehren tritt zurück. Dagegen 
können unentbehrliche Nahrungsmittel, die ſich nicht wie Holz ſurrogieren 
laſſen, bei abnehmendem Angebote ſo ſtark begehrt werden, daß ſie den 
Preis unbegrenzt erhöhen (Belagerung von Paris 1871). — Ein Pferd 
um ein Königreich, rief Richard III. im letzten Momente aus der ver— 
zweifelten Angſt ſeiner Verbrecherſeele heraus. 

Eigentümliche Unterſchiede ergeben ſich hinſichtlich des Fallens und 
Steigens der Getreidepreiſe, verglichen mit den Holzpreiſen. In Ländern, 
welche bezüglich der Getreideproduktion auf ſich ſelbſt angewieſen oder 
durch Zollſchranken abgeſchloſſen ſind, ſteigen bei Mißernten die Preiſe in 
einem weit raſcheren Verhältnis als die Holzpreiſe. Denn erntet der 
Landwirt in ſchlechten Jahrgängen nur die Hälfte Getreide, ſo braucht 
der Forſtwirt keineswegs ſeinen Fällungsetat zu erniedrigen, wenn auch 
in demſelben Jahre nur der halbe Zuwachs erfolgte. Das Fällungs⸗ 
quantum richtet ſich nämlich nicht, wie die Ernte des Landwirtes, nach 
dem letztjährigen Zuwachs, ſondern nach dem Durchſchnittszuwachs, 
und ſo iſt das jährliche Angebot, auch wenn der letzte Jahreszuwachs in 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 53 


Mißjahren verſchwindend klein ſein ſollte, jährlich ziemlich derſelbe, die 
Preisſchwankungen müſſen deshalb auch, wenigſtens innerhalb kürzerer 
Zeiträume und in einem und demſelben Marktgebiete, geringer ſein. Auch 
aus dieſem Grunde bietet das forſtliche Gewerbe weniger Grund zur 
Spekulation. Übrigens iſt hervorzuheben, daß innerhalb langer Zeit— 
räume die Getreidepreiſe den Holzpreiſen gegenüber weit geringer geſtiegen 
ſind, worin wir eine günſtige Vorbedeutung auch für die künftige höhere 
Rentabilität der Waldungen erblicken dürfen. 

Weiter iſt die Zahlungsfähigkeit der Begehrer von großem 
Einfluß auf die Preiſe, insbeſondere auch auf die Holzpreiſe. 
„Nicht wer überhaupt ein Gut bedarf und begehrt, ſondern wer zugleich 
die Mittel beſitzt, es zu kaufen, hat auf deſſen Preis Einfluß,“ ſagt 
Hermann. Die Zahlungsfähigkeit macht die Nachfrage nach einem 
Gut erſt wirkſam. 


Reicht die Zahlungsfähigkeit eines großen Teils der Bewohner eines 
Landes oder auch nur einer großen Provinz eines ſonſt blühenden Staates 
nicht aus zur Bezahlung des abſoluten Notbedarfes, ſo braucht es kein 
hohes Steigen der Preiſe von Korn, Kartoffeln und Fleiſch, um abſo— 
luten Mangel an Nahrung und bei vollen Getreideſpeichern in der Nähe 
ſelbſt Hungersnot herbeizuführen. Perſonen mit geringer Zahlungsfähig— 
keit können in kalten Räumen erſtarren, obgleich Waldbeſitzer und Holz— 
händler Holz im Überfluß ausbieten. Arme alte Männer und Witwen 
ſchleppen ſich oft mühſam in den Wald zu den Verſteigerungen, aber 
ihre Kaufkraft reicht gegenüber der in mit ſtolzen Pferden beſpannten 
Equipagen daher fahrenden reichen Metzgern, Bäckern, Bierbrauern ꝛc. 
nicht aus, ſie müſſen oft unverrichteter Sache wieder zurückkehren, und 
mit Sorgen dem ſtrengen Winter entgegenſehen. 

Man ſieht hieraus, daß die Nachfrage nach Holz eine ſehr große ſein 
kann, daß aber die Bedürfniſſe aller doch nicht befriedigt werden können, 
wenn die Zahlkraft fehlt. Die geringe Transportfähigkeit des Brenn— 
holzes wirkt hier auch mit, indem Mangel an Brennholz an einem be— 
völkerten Orte nicht wohl durch den Überfluß an dünnbevölkerten 
Gegenden gedeckt werden kann. 

Nehmen wir z. B. an, in einem Orte wohne eine Schullehrer mit 
einer Jahreseinnahme von 1000 Mk. und ein Rentier mit einem Jahres— 
einkommen von 10 000 Mk.; der für beide ganz unerläßliche Notbedarf, 
ohne das ebenfalls nötige Holz ſei 950 Mk., ſo blieben dem Schullehrer 
(ganz abgeſehen von Bildungs- und Erholungsmitteln) für Befriedigung 
ſeines Holzbedarfes noch 50 Mk., dem Rentier aber noch 9050 Mk. Die 
Fähigkeit ſeinen Holzbedarf zu kaufen, wäre daher, obgleich die Jahres— 
einnahmen der beiden nur um das J0fache differieren, doch fürden Rentner 
9050: 50 = 181 mal größer als für den Lehrer. Hätten nun beide einen 


54 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 


Notbedarf an Holz von 100 ME., jo könnte dieſer bei dem Lehrer nur zu 
½, bei dem Rentier aber 9050: 100 = 90,5fach befriedigt werden. 

Man ſieht hieraus, daß hohe Brennholzpreiſe auf die in 
weit größerer Zahl vorhandene ärmere Bevölkerung in einem 
viel geſteigerten Verhältnis drückender wirken, als auf die 
Reichen im Lande. Da aber die Nutzholzkäufer weit zahlungsfähiger 
ſind, ſo dürfte es ſich volkswirtſchaftlich nur rechtfertigen, vorzugsweiſe 
eine Erhöhung der Nutzholzpreiſe anzuſtreben und dieſes um ſo mehr, 
als die Nutzholzpreiſe im Verhältnis zu dem weit billiger zu erzeugenden 
Brennholze vielfach noch viel zu niedrig im Tarife ſtehen. Sucht man daher 
die Brennholzpreiſe künſtlich zu ſehr zu ſteigern, jo wird es aus Mangel 
an Kaufkraft nicht mehr gekauft; der Ofen der armen Leute brennt aber 
im Winter doch — das Holz wird im Walde geſtohlen. 

Auf die Preiſe, welche der Begehrer für ein Gut anlegen 
kann, wirken endlich noch die anderweitigen Anſchaffungs— 
koſten des begehrten Gutes, namentlich die Trans portkoſten. 
„Finden ſich keine Hinderniſſe des Verkehrs (3. B. Zoll), jo 
können begehrte frachtbare Güter an verſchiedenen Orten nur 
um die Frachtkoſten im Preiſe verſchieden ſein“ (Hermann). 

Das Holz iſt zwar transportfähig, verträgt aber namentlich in rohem 
Zuſtande, in welchem es im Walde gewonnen wird, keine großen Transport⸗ 
koſten und keinen weiten Transport. Es ſteht im Verhältnis zu ſeinem 
Gewichte und Volumen noch zu niedrig im Preiſe. Gold und Silber 
haben einen Weltmarkt; Thee, Gewürze, Baumwolle finden auch in 
Deutſchland noch zahlreiche Abnehmer Das Marktgebiet des meiſten 
Holzes iſt weit beſchränkter, es ſteht für die einzelnen Sortimente im 
geraden Verhältnis zum Werte derſelben. Reis- und Stückholz kann am 
wenigſten weit verfrachtet werden, dann folgen die übrigen Brennhölzer, 
dann die ſchlechten und zuletzt die beſten Nutzhölzer, Rinde, Harz, Säme⸗ 
reien u. ſ. w. Walddiſtrikte, welche nur 1—3 Stunden von größeren 
Städten liegen, liefern noch etwas Reis- und Stockholz in dieſelben, 
während in der Zone zwiſchen 3—6 Stunden vielleicht noch Nadelſcheit⸗ 
holz, in der von 6—10 Stunden vielleicht noch Buchenſcheitholz durch 
Spannfuhrwerk in die Stadt geliefert wird. Gute Nutzhölzer können 
per Axe, namentlich auf Eiſenbahnen, noch viel weiter und auf der 
Waſſerſtraße am weiteſten transportiert werden. 

Der Hauptabſatz des Holzes aus Finland, Norwegen und Schwe— 
den ging ſeither nach England und Frankreich, ſchon weniger nach 
Deutſchland. Aber das Holz muß meiſt ſchon in der Nähe der Erzeu— 
gungsſtelle nach den Bedürfniſſen der Begehrer zugerichtet und geformt 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 55 


werden, wenn es den weiten Transport vertragen ſoll. Schlechtes Nutz— 
holz bleibt dort vielleicht unbenutzt im Walde liegen, Brennholz hat 
höchſtens einen ſchlechten lokalen Markt. 

Hat daher der Begehrer große Transportkoſten für das Holz zu 
zahlen, ſo kann er dasſelbe nur um verhältnismäßig niedrige Preiſe er— 
werben. Dagegen mag der Verkäufer ſeine Produktionskoſten noch ſo 
hoch berechnen, ſie werden ihm nicht vergütet werden; er muß ſich ent— 
ſchließen ſein Produkt billiger zu geben oder er muß ſeine Wirtſchaft 
einſtellen. 

Wohl bei keinem andern Gut belaufen ſich die Transportkoſten ſo 
hoch, wie beim Holz, weil es meiſt nicht in der Nähe des Verkehres und 
an guten Transportwegen, ſondern in entfernten unwegſamen Waldungen, 
vielfach an wenig zugänglichen ſteilen Berghängen und Schluchten er— 
zeugt werden muß. 

In der Verminderung der Tranportkoſten durch Anlage guter Wald— 
wege, guter Land- und Waſſerſtraßen, feſter und trans portabler Eijen- 
bahnen ꝛc., erblicken wir daher das wirkſamſte Mittel zur Erhöhung der 
Waldrente. 


2. Preisbeſtimmung von Seiten der Ausbieter. 


Der Tauſchwert eines hinzugebenden Gutes wird nach Hermann 
nach dem marktgängigen Preiſe und nach dem Aufwand für Herſtellung 
derſelben, d. h den Koſten beſtimmt, welche wieder Anſchaffungkoſten 
und Erzeugungskoſten ſein können. 

Nach dem marktgängigen Preiſe beſtimmt man den Tauſchwert 
eines Gutes, das nur zufällig ausgeboten und wobei kein Erwerbsgeſchäft 
gemacht werden ſoll. Was die Ankaufskoſten betrifft, ſo wird der 
Verkäufer wenigſtens den Erſatz derſelben im Verkaufspreis verlangen. 
Ein Holzhändler, der einen im Walde gekauften Stamm im Walde 
wieder verkaufen will, wird wenigſtens den Ankaufspreis verlangen 
müſſen, hat er aber den Stamm bereits abgeführt, ſo wird er auch die 
Transportkoſten noch darauf zu ſchlagen haben. 

Hierbei darf jedoch nicht überſehen werden, daß bei beliebig nicht 
vermehrbaren Gütern, z. B. Grund und Boden, die Ankaufskoſten 
nicht immer preisbeſtimmend ſind, weil, wie aus der Lehre von der 
Bodenrente folgt, Grund und Boden im Laufe der Zeit ſteigen kann. 

Worin die Koſten der Erzeugung beſtehen, welche für den Ver— 
käufer maßgebend find, wurde bereits in der Lehre vom Unternehmer: 
gewinn (§ 9. B. e.) auseinandergeſetzt. 

Diejer Gejamtaufwand muß dem Verkäufer eines Produktes in 
dem Preis desſelben wieder zurückerſtattet werden, wenn derſelbe vor 


56 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 


Verluſten bewahrt werden ſoll, und wenn er insbeſondere auch ſeine 
eigene Arbeit, Mühe und Intelligenz vergütet haben will. 

Kann der Produzent ſein Erzeugnis nicht an der Erzeugungsſtelle 
abſetzen, muß er vielmehr mit ſeinen Waaren einen fremden Markt be— 
fahren, jo hat er auch die Transportkoſten noch zu den Herſtellungs⸗ 
koſten zu ſchlagen. Vermag er nun nicht billiger zu produzieren als ein 
Anderer, der ſein Produkt am Markt ſelbſt erzeugt (was in der Wald- 
wirtſchaft ſehr häufig vorkommt), ſo wird letzterer ihn unter allen Um⸗ 
ſtänden nötigen können, unter dem Koſtenpreis loszuſchlagen, d. h. wenig⸗ 
ſtens auf Bezahlung eines Teiles ſeiner eigenen Mühe und Intelligenz 
zu verzichten, denn meiſt werden ſich auf einem Markt verſchiedene Ver— 
käufer einſtellen. Produzieren z. B. drei Walbdbeſitzer gleich theuer, jo 
wird derjenige, welcher dem Markte am nächſten liegt, ſich in der gün— 
ſtigſten Lage befinden, er hat die geringſten Transportkoſten und kann 
daher ſeine Waare billiger ablaſſen. Kann derſelbe ſämtliche Bedürf- 
niſſe mit ſeinen Vorräten befriedigen, ſo macht er mit ſeinem billigen 
Ausgebot den Preis, die beiden andern müſſen mit ihren höheren Pro— 
duktionspreiſen herunterſteigen oder einen andern Markt wählen. 

Sit jedoch das Bedürfnis größer, als das Produkt des billigſt Pro⸗ 
duzierenden, dann wird die Nachfrage den Preis beſtimmen; 
d. h. derſelbe wird ſich höher als der Koſtenpreis der mit geringſten 
Opfern Produzierenden ſtellen; letzterer wird einen Extragewinn, eine 
Rente, haben. Am auffallendſten treten dieſe Verhältniſſe bei der Boden⸗ 
produktion, alſo auch in der Waldwirtſchaft hervor. Hier üben, wie ſich 
aus der Lehre von der Bodenrente ergeben hat, Lage zum Markte und 
natürliche Fruchtbarkeit des Bodens einen weit größeren Einfluß auf 
den Gewinn (die Bodenrente) als die aufgewendeten Produktionskoſten. 

Unterſuchen wir nun den: 


a) Einfluß der Preisänderung auf die Koſten: 


Die Nationalökonomen, insbeſondere Hermann, lehren: 

1. „Sinken die Preiſe eines Produktes unter deſſen 
Koſten, d. h. vergelten die Preiſe nicht mehr die in das 
Produkt verwendeten Kapitale ſamt dem üblichen 
Werte der Nutzung aller bei der Produktion angewen— 
deten und durch den Unternehmer befruchteten Kapi— 
tale, ſo wird man das Produkt anderswo ausbieten, 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 57 


oder ſeiner Herſtellung und Zufuhr Kapitale und Talent 
entziehen und ſich lohnenderen Geſchäften zuwenden.“ 

Wir halten dieſen Satz vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus 
betrachtet und ſür Gewerbetreibende, welche ihrer Produktion ſofort eine 
andere Richtung zu geben vermögen, die heute ihre Kapitalien in ein 
Hutgeſchäft, morgen in eine Schirmfabrik ſtecken können, für durchaus 
richtig und beugen uns vollſtändig unter die Logik ſeiner Schlüſſe. 

Man pflegt aber auch in neuerer Zeit den Wald in gleichem Sinne 
unter die Gewerbe zu rechnen, wie man eine Hutfabrik unter dieſelben 
rechnet und behauptet, der Wald unterliege daher auch ganz denſelben 
Geſetzen wie der gewöhnliche Gewerbsbetrieb, man treibe z. B. eine 
Almoſenwirtſchaft, im Falle die Produktionskoſten des Waldes nicht in 
jedem Augenblick vollſtändig durch die Erlöſe gedeckt würden. 

Daß auf dem Holze, ſobald der Wald einmal aus dem Urwalde 
herausgetreten iſt und aufgehört hat freies Gut zu ſein, Produktions— 
koſten wie auf jedem andern Gewerbe haften, wird von Niemanden be— 
ſtritten werden. Doch ſtellen wir die Möglichkeit in Abrede, die 
Produktionskoſten unſerer meiſten jetzt hiebsreifen Beſtände auch 
nur annähernd berechnen zu können, bezweifeln auch, ob dieſe Schwierig— 
keit ſich in Zukunft für ältere Beſtände wird beſeitigen laſſen. Nehmen 
wir aber einmal an, die Produktionskoſten der Beſtände ließen ſich be— 
rechnen und es ſtellte ſich heraus, daß die Produktionskoſten eines Be— 
ſtandes durch deſſen Erlöſe nicht gedeckt würden, ſo müßte nach vor— 
ſtehendem Satze die Waldwirtſchaft ſofort aufgegeben werden, im Falle 
nicht ein beſſerer Markt in naher Ausſicht ſtünde. Wohin das führen 
würde verſtehen wir, ſobald wir uns einmal mitten in den Wald hinein 
verſetzen. 

Da liegen einige Beſtände nebeneinander mit ſehr verſchiedenen 
Standorten, Produktionskoſten und Erträgen. Der eine Beſtand auf 
gutem Boden, in günſtiger Lage, verjüngt ſich auf natürlichem Wege 
koſtenlos, der daneben liegende beſitzt ſchlechten, flachgründigen, ver— 
härteten Boden und verlangt bedeutende Kulturkoſten, liefert aber bei 
gleichen Schutz⸗ und Verwaltungskoſten vielleicht nur den dritten Teil 
der Erträge des beſſeren. Angenommen der beſſere Beſtand vergüte 
beim Hiebe ſeine Produktionskoſten, der ſchlechtere nicht, ſo müßte hier 
die Waldwirtſchaft aufgegeben werden. Dasſelbe würde eintreten, wenn 
der dritte Beſtand wieder die Koſten deckte, der vierte aber nicht ꝛc. 
Bei einer ſolchen Wirtſchaft würden die Reviere vollſtändig durchbrochen, 


58 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 


Blößen und Holzbeſtand würden abwechſeln, alle Hiebszüge wären 
zerſtört, dem Winde wäre der Eintritt geſtattet und der Wald würde 
von ihm wohl bald ganz weggefegt ſein. 

Man wird nun einwendent ja, ſo iſt die Sache auch nicht aufzufaſſen, 
gute und ſchlechte Beſtände können ſich kompenſieren, wenn nur im 
Durchſchnitt des ganzen Revieres die Produktionskoſten gedeckt werden. 
Aber dem iſt entgegen zu halten: gerade die eifrigſten forſtlichen Ver⸗ 
fechter dieſer Theorie ſtellen die „Beſtandswirtſchaft“ nicht die „Revier⸗ 
wirtſchaft“ als das Ideal eines rationellen Betriebs hin. Aber auch 
für den Fall, daß man die Produktionskoſten der einzelnen Beſtände 
kompenſierte, wäre das Prinzip ſchon durchlöchert, denn will man einmal 
nichts produzieren, was die Koſten nicht vollſtändig deckt, ſo muß man 
ſich darin auch konſequent bleiben, und darf nicht den Gewinn auf der 
einen Seite, der beibehaltenen Verluſtwirtſchaft auf der andern Seite 
wieder zum Opfer bringen. 

Es ließen ſich hier ganz intereſſante Betrachtungen, bezüglich des 
jetzt vielfach empfohlenen „Weiſerprocentes“ anknüpfen, es wird ſich 
jedoch andern Orts Gelegenheit bieten, die Unhaltbarkeit desſelben nach— 
zuweiſen. 

Überhaupt iſt es mit dem Aufgeben der Waldwirtſchaft, im Falle 
die Preiſe unter die Koſten ſinken, eine äußerſt gefährliche Sache, denn 
wer will mit Sicherheit einen Blick in eine ſo weite Zukunft werfen 
und iſt es nicht möglich, daß die Preiſe in kurzer Zeit wieder ſteigen? 
Eine einzige nicht vorauszuſehende neue Straße kann plötzlich eine Wald— 
wirtſchaft wieder rentabel machen. Gut, hören wir einwenden, dann 
treibe man wieder von neuem Waldbau. Ein ſonderbarer Einwand, ein 
eitles Beginnen wäre das! Im gewöhnlichen Geſchäftsleben kann man 
heute Ochſen und morgen Schweine mäſten, wenn letztere die Produk— 
tionskoſten beſſer decken, man kann heute Baumwollenzeug und morgen 
Leinwand umſetzen, wenn es die Geſchäftslage wünſchenswert macht. 
Anders in der Waldwirtſchaft. Die Produktion eines hiebsreifen Be— 
ſtandes erfordert oft hundert und mehr Jahre. Darin liegt der große 
Unterſchied zwiſchen dem Waldgewerbe und ſämtlichen übrigen 
Gewerben. Man kann einen Wald niederſchlagen und es nach kurzer 
Zeit ſchon bitter bereuen, im Falle ſich die Preiſe wieder gehoben haben 
und man kann umgekehrt unter den günſtigſten Preiſen eine Holzart 
anbauen und bis ſie hiebsreif geworden, iſt das Holz vielleicht nur mit 
Verluſten abſetzbar. 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 59 


Wer daher Waldwirtſchaft treiben will, muß etwas ris— 
kieren können, darum gehört der Wald in eine feſtgeſchloſſene 
Hand, am beſten in die Hand des Staates; aber gerade des— 
halb lege man an denſelben auch nicht den gleichen Maßſtab, wie 
ihn der Strumpfhändler und Käſekrämer in der That bei 
ſeinem Geſchäftsbetriebe anlegen muß, wenn er wirtſchaftlich 
nicht ruiniert werden ſoll. 

Das Sinken der Preiſe unter die Produktionskoſten läßt ſich aber 
noch von anderer Seite beleuchten: 

Sinken nämlich die Preiſe unter die Produktionskoſten 
weil wohlfeilere Produkte auf den ſeitherigen Markt ge— 
worfen werden, ſo ſind folgende zwei Fälle denkbar. 

a) Die wohlfeilere Waare (3. B. Steinkohle gegenüber 
Brennholz) kann in jeder beliebigen Menge geliefert 
werden. In dieſem Falle wird die teurere Waare zunächſt vom 
Markte ganz verdrängt, ſie muß künftig entweder billiger pro— 
duziert werden, oder man muß, wenn das unmöglich, das Ge— 
ſchäft mit derſelben baldigſt ganz aufgeben. 


Bekanntlich führte Oſterreich-Ungarn ſeither viel Holz, namentlich auch 
Eichenholz in Deutſchland ein, weil die dortigen niedrigen Waldpreiſe 
die beträchtlichen Transportkoſten geſtatten. Könnte nun Ungarn für 
alle Zeiten Eichenholz billiger auf den Markt bringen, und unſer ganzes 
Bedürfnis decken, würden wir mit demſelben auch nie in einen Krieg ver— 
wickelt, dann würden wir allerdings finanziell beſſer wirtſchaften, wenn 
wir auf die Nachzucht der Eiche verzichteten. 

Aber wer kann dieſe Verhältniſſe für die Zeit von Eichenumtrieben 
vorausſehen? Was Ungarn jetzt an Eichenholz liefert, ſind meiſt noch 
alte Reſte früherer Okkupation, auf welchen noch wenig Produktions- 
koſten haften. Sind dieſe alten Vorräte erſt einmal verſchwunden, und 
müſſen auch die Waldbeſitzer in Ungarn jo wirtſchaften und rech— 
nen wie wir, dann werden ſie das Holz nicht billiger liefern können, 
als wir und die Spottpreiſe werden auch dort verſchwinden. Der War- 
nungsruf „Oſterreich überflutet uns mit Eichenholz, folglich baut in 
Deutſchland keine Eichen mehr an,“ erſcheint daher unbegründet, denn 
die Preisverhältniſſe werden ſich künftig, wenn unſere jungen Eichen 
einmal herangewachſen ſein werden, ganz anders lagern. Es iſt vielleicht 
eher anzunehmen, daß Ungarn noch einmal Eichenholz aus dem konſer— 
vativ wirtſchaftenden Deutſchland beziehen wird. 


b) Die plötzlich billiger auf den Markt geworfene Waare 
iſt nicht im Stande den ganzen Bedarf zu decken. 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 


In dieſem Falle werden Anfangs die Preiſe gedrückt werden, 
ein Teil der koſtſpieligen Produzenten wird ſeine Käufer ver— 
lieren, letztere werden vom Markte bleiben, d. h. nicht weiter produ= 
zieren. Da aber die eingeführte billigere Waare den Bedarf 
nicht deckt, ſo werden ſich die Preiſe ſo lange heben, bis von 
der koſtſpieligeren Waare wieder ſo viel ausgeboten wird, als 
zur Ergänzung des Bedarfes notwendig iſt. 


Hat auch vorſtehende Lehre wieder für den gewöhnlichen Gewerbebe— 
trieb ſeine Richtigkeit, ſo läßt ſie ſich auf die Waldwirtſchaft wieder 
ſchwer übertragen, weil zwar Hüte, Schirme, Käſe u. ſ. w. nach Belieben 
jährlich produziert werden können, der fehlende Bedarf an Holz aber nicht 
in einem Jahre nachgezogen werden kann und umgekehrt. Jedenfalls 
muß aber der Forſtwirt ſeine Marktverhältniſſe gründlich ſtudieren um 
ſich vor Verluſten zu bewahren. Nicht die Formel allein ſchützt vor letz⸗ 
teren, ſondern ein gründliches Studium des Marktes, der Vorräte, der 
Volkswirtſchaft überhaupt. Ein Waldbeſitzer, welcher noch über Tauſende 
von Hektaren Eichenwälder verfügen kann, ſollte vor allen Dingen die 
Eichenvorräte der konkurrierenden Länder zu erheben ſuchen, um klar 
darüber zu werden, ob er mit ſeiner Ware ſchon jetzt losſchlagen ſoll, 
oder nicht. Wir ſetzen jetzt in gar manchen Revieren vorzügliches Eichen⸗ 
holz um verhältnismäßig niedrige Preiſe ab, nur weil der Markt noch 
mit billiger produzierter Ware überführt wird. Würde nun dieſe Zufuhr 
vielleicht nur noch 20—30 Jahre andauern, ſo könnten wir nach dieſer 
Zeit vielleicht weit beſſere Geſchäfte mit dieſem Sortimente machen. 


Ein weiterer Satz der allgemeinen Wirtſchaftslehre iſt: 


2. 


„Steigen die Preiſe eines Produktes über deſſen Koſten, 
ſo gewährt die Produktion mehr Vorteile als andere 
Gewerbe; dies wird unbeſchäftigte oder weniger günſtig 
beſchäftigte Kapitale und Unternehmer beiziehen, 
deren Wettbewerb ſofort das Ausgebot ſteigert, bis es 
mit dem Begehr wieder im Gleichgewicht ſteht, wo 
dann die Preiſe nur noch die Koſten vergelten“ (Her— 
mann). 


Wegen der Beſchränktheit des Bodens iſt es allerdings möglich, daß 
die Preiſe der Bodenprodukte, wie ſich aus der Lehre von der Boden— 
rente ergab, dauernd über die Produktionskoſten ſteigen können. 

Trotzdem iſt der Herm ann'ſche Satz auf das forſtliche Gewerbe 
wieder ſchwer übertragbar. Zunächſt werden nämlich die Holzpreiſe 
ſteigen, ſo lange die Nachfrage nach Holz und die Kaufkraft der Begehrer 
im Wachſen ſein wird. Die Holzpreiſe ſind im Laufe der Zeit wohl im 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 61 


allgemeinen geſtiegen, nur iſt es bei älteren und hiebsreifen Beſtänden 
ſchwer feſtzuſtellen, ob dieſelben aus den angegebenen Gründen bereits 
über ihre Produktionskoſten geſtiegen ſind. 

Nehmen wir aber nun einmal an, die Preiſe ſtünden bei einem Be— 
triebe wirklich über den Produktionskoſten, ſo würde ſich bei vielen Ge— 
werben, welche jährlich produzieren und ihre Produkte alsbald abſetzen 
können, eine Strömung nach dieſem, einen Extragewinn in Ausſicht 
ſtellenden Induſtriezweige, bemerklich machen. Weit weniger aber bei dem 
Waldgewerbe; denn bis der neu angelegte Beſtand herangereift iſt, können 
die Verhältniſſe wieder ganz anders liegen, wobei, wie bemerkt, durchaus 
nicht überſehen werden darf, daß die Waldfläche nicht beliebig 
vermehrbar iſt, im Gegenteil im Laufe der Zeit fortwährend abge— 
nommen hat, jo daß ein Zudrang zum Waldgewerbe ſchon aus dem 
Grunde ſo lange nicht erwartet werden darf, als die landwirtſchaftliche Bo— 
denrente noch höher als die forſtliche iſt. Würde ſich aber der Waldbeſitzer 
dazu entſchließen, künftig noch mehr Wald anzubauen, ſo hätte er ſich 
zunächſt die Frage vorzulegen, ob er auch das Mehr, ſo billig wie früher 
die Hauptmaſſe herzuſtellen vermag, was vielfach nicht der Fall ſein 
dürfte. Die beſten Grundſtücke nimmt die Landwirtſchaft ein und nur 
die unergiebigſten Stellen harren hin und wieder noch der Kultur, ab— 
geſehen davon, daß der Reiz zum Anbau von neuem Walde an und für 
ſich kein großer iſt. 


b) Einfluß der Koſtenänderung auf die Preiſe. 

Herm ann ſtellt hierüber in ſeinen ſtaatswirtſchaftlichen Unter— 
ſuchungen S. 420 folgenden Satz auf: 

1. „Steigen die Koſten eines Produktes, ſo müſſen die 
Produzenten auf höhere Preiſe halten, oder vom Markte 
bleiben, ſollen ſie nicht Schaden haben.“ 

Die Produktionskoſten eines Beſtandes beſtehen in den Zinſen des 
Bodenwertes (im Falle für den Boden zur Zeit der Beſtandsbegründung 
bereits ein Preis angelegt wurde), in den jährlichen Auslagen für Steuern, 
Verwaltung, Schutz, Bureauaufwand, welche ebenfalls mit ihren Zinſen 
in den Beſtand hineinwachſen, in den Koſten für Kultur, Bergbau, Ernte 
und Aufbewahrung. Nehmen wir nun an, die Holzpreiſe hätten ſeither 
gerade den Produktionskoſten entſprochen, von nun an aber wären die 
Arbeitslöhne geſtiegen, ſo müßten dementſprechend auch die Holzpreiſe 
jetzt ſofort zunehmen, wenn den Waldbeſitzer keine Verluſte treffen jollten. 
Bleiben ferner die Umtriebszeiten dieſelben, würde alſo nach wie vor 
ein gleich wertvolles Produkt auf den Markt gebracht, ſo müßten die 
Konſumenten für ein gleich wertvolles Gut jetzt mehr zahlen, ihr wirt— 


62 Die Preisbeſtimmungsgründe der Foritwirtichaft. 


ſchaftlicher Zuſtand würde daher bezüglich der Befriedigung des Holz- 
bedürfniſſes ſich verſchlechtern, ohne daß der Produzent einen Gewinn 
aus den höheren Preiſen hätte, denn ſie decken ihm ja gerade nur die 
um die größeren Arbeitslöhne erhöhten Produktionskoſten. 

Nur der Waldarbeiter würde dann einen Gewinn haben, wenn die 
Lohnerhöhung mehr betrüge als die Preiserhöhung des Holzes für den eige⸗ 
nen Bedarf, was nicht der Fall ſein wird, weil der Arbeiter nur geringe Holz⸗ 
bedürfniſſe hat, ſämtliche Sortimente aber eine Preiserhöhung erfahren. 

In waldreichen Gegenden, wo in der Regel die ganze ärmere Be- 
völkerung der Klaſſe der Waldarbeiter angehört, könnte event. die Lage 
dieſer Leute verbeſſert werden, wenn der Waldbeſitzer die Löhne hinauf- 
ſetzte und dafür den Preis namentlich des Nutzholzes entſprechend erhöhte. 
Er bliebe dadurch ſelbſt ſchadlos, während der reichere Konſument die 
Preisſteigerung weit weniger empfinden würde. 

Es iſt aber zweifelhaft, ob der Konſument bei gleichbleibendem An- 
gebot und Bedürfnis ſich dieſe Preisſteigerung gefallen ließe, wie über⸗ 
haupt der Hermannſſche Satz ſich ſchwer auf das forſtliche Gewerbe 
übertragen läßt. Denn einmal ſind, wie wir geſehen haben, die Produk⸗ 
tionskoſten eines Beſtandes ſehr ſchwer zu berechnen und dann geht 
es bei der langen Produktionszeit der Forſtwirtſchaft nicht an, alsbald 
die Produktion aufzugeben, im Falle die Koſten die Einnahmen über⸗ 
ſteigen, namentlich ſo lange der Wirtſchaftswald noch mit Material 
zu konkurrieren hat, welches dem koſtenlos erzeugten Urwalde entſtammt 
und der Schutzwald im allgemeinen Intereſſe nicht beſeitigt werden darf. 

Jedenfalls müßten wir einen ganz anderen Verwertungsmodus für 
unſere Forſtprodukte einführen, wollten wir die Holzpreiſe proportional 
den Koſten ſteigern. Wir müßten den Koſtenpreis vorher feſtſtellen, und 
dürften das Holz nicht mehr an den Meiſtbietenden öffentlich verſteigern 
oder es auf dem Submiſſionswege an den Mann bringen. Dieſem 
Modus ſteht aber wieder die Schwierigkeit einer richtigen Berechnung 
des Koſtenwertes im Wege. Der eine Waldbeſitzer wird den Preis hoch, 
der andere niedriger ſtellen, alle werden nicht unter einen Hut zu bringen 
ſein, namentlich ſo lange die Methoden der Koſtenwertsberechnung des 
Holzes noch ſo ſehr abweichende Reſultate liefern. 

Sodann iſt aber auch der Koſtenwert des Holzes in nebeneinander 
liegenden Beſtänden äußerſt verſchieden, während der Käufer für das 
gleiche Sortiment und auf demſelben Markte doch nur einen Preis 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 63 


zahlen wird. Die Taxe nach dem Koſtenwert wird alſo wirkungslos 
bleiben, ſo lange Holz, was ſich nicht beliebig lang aufbewahren läßt, in 
reichlicher Menge vorhanden iſt. Der Kaufmann kann ſeine Waren auf— 
bewahren — abgeſehen von Fleiſch, Gemüſen, Früchten —, wenn die 
Preiſe momentan ſtocken, der Forſtwirt muß unter Umſtänden um 
jeden Preis abſetzen, wenn das Holz einmal gefällt iſt, oder durch Schnee— 
bruch, Sturmbeſchädigungen ꝛc. größere Mengen auf den Markt gebracht 
werden müſſen. 

Die Herſtellungskoſten des Holzes können aber ſchon dadurch wachſen, 
daß wir die Umtriebszeiten erhöhen. Durch Erhöhung der Um— 
triebszeit, welche wegen Mangel an Abſatz oft geboten erſcheint, wird 
der Hieb des Beſtandes hinausgeſchoben. Die Koſten wachſen deshalb 
ſamt Zinſeszinſen zu höheren Summen an, unter Umſtänden kommen noch 
neue Koſten hinzu. Unterſuchen wir dieſe Verhältniſſe näher, ſo treffen 
wir wieder auf weſentliche Unterſchiede zwiſchen den gewöhnlichen Ge— 
werben und dem forſtlichen Betrieb. Wenn der Gewerbsmann ſeine Pro— 
duktionskoſten erhöhen und die Preiſe ſeiner Ware ſteigern muß, um 
keine Verluſte zu erleiden, ſo produziert er trotz höheren Koſten keine 
wertvollere Ware, es tritt daher im allgemeinen eine Verſchlechterung des 
wirtſchaftlichen Zuſtandes der Nation ein, weil die Konſumenten für 
das gleiche Gut mehr zahlen müſſen. 

Anders in der Forſtwirtſchaft. Werden hier durch Erhöhung der 
Umtriebszeit die Koſten geſteigert, ſo erzielt man, abgeſehen von über— 
trieben hohen Umtrieben, ſtets ein wertvolleres Produkt und die 
wirtſchaftlichen Verhältniſſe werden dadurch vielfach verbeſſert. Die er— 
höhten Koſten können alſo durch wertvollere Produkte gedeckt werden. 
Steigen alſo in einem ſolchen Falle die Preiſe, jo geſchieh 
es nicht, weil man die Produktionskoſten vermehrte, denn 
darnach hätte der Käufer nicht gefragt, ſondern weil in Folge 
der Erhöhung der Umtriebszeit eine ganz andere Ware, 
nämlich: beſſeres Holz produziert wird. 

Ein weiterer Satz der allgemeinen Wirtſchaftslehre iſt endlich: 

2. „Sinken die Koſten, ſo können die Preiſe nicht auf dem 
bisherigen Stand bleiben; die Konkurrenz der Produ— 
zenten wird ſie ſelbſt auf die Koſten herabdrücken. 
Hierdurch werden dann die Produkte einer größeren 
Anzahl Käufer zugänglich, womit auch in der Regel ihr 
Abſatz ſtark zunimmt.“ (Hermann). 


64 Die Preisbeſtimmungsgründe der Foritwirtichaft. 


Dieſer für beliebig vermehrbare Produkte unumſtößliche Satz 
unterliegt für die Bodenproduktion weſentlichen Modifikationen. Die Wald⸗ 
bodenfläche iſt nämlich nicht beliebig vermehrbar, die Holzproduktion 
unterliegt daher einer gewiſſen Beſchränkung. Sinken nämlich die Pro⸗ 
duktionskoſten des Holzes auch beträchtlich, ſo werden die Preiſe doch 
nicht fallen, wenn auch künftig noch dieſelbe Quantität und Qualität 
Holz auf den Markt kommt und das Bedürfnis das gleiche bleibt. Die 
in Folge der geringen Herſtellungskoſten ſonſt übliche Konkurrenz, der 
Stachel zu neuem Holzanbau, mangelt, weil die Bodenfläche, das 
wichtigſte Produktionsmittel, fehlt. Höchſtens wird man hin und 
wieder noch eine Weidefläche, eine Odung oder ein ſchlechtes landwirt⸗ 
ſchaftliches Grundſtück zum Walde ziehen, jedoch ſind ſolche Maßregeln 
in Kulturländern wie Deutſchland von untergeordneter Bedeutung. 
Anders verhalten ſich bekanntlich beliebig vermehrbare Güter. Sinken 
die Koſten der Schweinezucht in Folge billiger Futterſtoffe, ſo kann ſich 
die Produktion beliebig ausdehnen, es werden mehr Schweine gemäſtet 
werden, bis die Preiſe wieder auf die Produktionskoſten herabge— 
ſunken ſind. Es wird mehr Fleiſch gegeſſen werden, weil es billiger zu 
haben iſt. 

Es iſt jedoch nicht anzunehmen, daß die Produktionskoſten der Wald⸗ 
wirtſchaft künftig weſentlich ſinken werden. Am erſten läßt ſich vielleicht 
an Kulturkoſten durch Einführung billiger Kulturmethoden etwas ſparen, 
vielleicht auch am Fällungs- und Holzbringungsbetriebe. Solche Be⸗ 
ſtrebungen ſind gewiß ſehr verdienſtlich und nützlich. Dagegen ſteigen 
Bodenwert und Steuern, die Verwaltung wird zwar vereinfacht, aber 
die Beamten verlangen auf der anderen Seite auch wieder mehr Gehalt. 
Wir werden deshalb höhere Preiſe und damit beſſere finanzielle Erfolge 
erzielen, wenn wir uns beſtreben, beſſere und geſuchtere Sortimente auf 
den Markt zu werfen und für billige Tranportanſtalten zu ſorgen. 

Der Vorſchlag Preßler's, durch Herabſetzung der Umtriebszeiten 
die Produktionskoſten zu vermindern, hat in der von ihm geforderten 
Form ſeine großen Bedenken, weil wir in ſchwächerer Ware jedenfalls 
ein geringeres und weniger abſetzbares und wertloſeres Material auf 
den Markt werfen. Wir ſind durchaus kein Verteidiger übertrieben hoher 
Umtriebe, im Gegenteil, wir verwerfen Umtriebe, bei welchen die Wald— 
rente nicht mehr ein Maximum erreicht; auf der anderen Seite halten 
wir aber auch die ſogenannten finanziellen Umtriebe, berechnet auf Grund 


Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 65 


der Formel für den Bodenerwartungswert, für unhaltbar, wie in dem 
ausführenden Teil näher begründet werden ſoll. 

Aus vorſtehenden Auseinanderſetzungen über die Preisbeſtimmungs⸗ 
gründe dürfte hervorgehen, daß der Preis der zu Markt kommenden 
Güter keinesweges durch die Koſten allein beſtimmt wird. „Der erſte 
und wichtigſte Faktor der Preiſe iſt vielmehr in allen Fällen 
die Nachfrage, deren Wurzeln Bedürfnis, Bedarf und Ge— 
brauchswert des Gutes und Zahlungsfähigkeit der Käufer 
ſind.“ (Hermann). 


Baur, Waldwertberechnung. 5 


Zweiter Abſchnitt. 
Mathematiſche Grundlagen. 


Vorbemerkungen. 
$ 13. 

Da das Holz nicht jährlich reift, in die Waldwirtſchaft verwendete 
Ausgaben daher vielfach nicht mit der Zeit der Ernte zuſammenfallen, 
ſo müſſen, um die Ausgaben mit den Einnahmen vergleichen und die 
Rechnungen zu einem Abſchluſſe bringen zu können, die einzelnen Poſi⸗ 
tionen auf eine gemeinſchaftliche Zeit berechnet, d. h. es müſſen in der Wald⸗ 
wertrechnung Prolongierungen und Diskontierungen vorgenommen werden. 
Die wichtigſte mathematiſche Grundlage der Waldwertberechnung iſt 
daher die Lehre von der Zinsrechnung. Die Reſultate dieſer Rech- 
nungsart werden vorzugsweiſe beeinflußt vom Zinsfuß, der Zinsberech⸗ 
nungsart und den der Rechnung zu Grunde liegenden Formeln. Dieſe 
drei Faktoren ſind daher jetzt kurz zu beſprechen. 


Erſtes Kapitel. 


Der Zinsfuß. 


I. Begriff. 
$ 14. 

Zins iſt der Preis der überlaſſenen Nutzung fremden Ver- 
mögens (Schäffle). Denkt man ſich den Zins als Bruchteil des 
Kapitals, ſo bezeichnet das geometriſche Verhältnis zwiſchen Zins und 
Kapital den Zinsfuß. Sind daher Zins er und Kapital K bekannt, jo 


it der Zinsfuß = E Der ſich auf das Kapital 100 beziehende Zins— 


Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 67 


fuß heißt Prozent. Setzt man dieſes = p, jo ergiebt ſich dasjelbe aus 
der Proportion K: r = 100: p, oder p = E 100. 


Unter landesüblichem Zinsfuß verſteht Roſcher „die mittlere 
Zinshöhe der ſicher und mühelos verliehenen Geldkapitalien“. 

Der Zinsfuß bildet das Fundament aller Waldwertberechnungen und 
erfordert daher die eingehendſte Betrachtung. Wie mächtig der Zinsfuß 
in die Reſultate der Rechnung eingreift folgt ſchon daraus, daß z. B. 
eine einmal auf Zinſeszinſen angelegte Mark bei 2 pCt. in 100 Jahren 
zur Summe 7,24 Mk. und bei 5 pCt. zu 131,50 Mk. anwächſt; desgleichen 
1 Mk. bei 2 pCt. in 200 Jahren auf 52,48 Mk. bei 5 pCt. aber zu 
17 292,58 Mk. ſteigt. Bedenkt man nun weiter, daß der Eine in der 
Waldwertberechnung mit 2 pCt., ein Anderer aber in demſelben Fall mit 
5 pCt. operieren will, ſo kann man ſich eine Vorſtellung von der Größe 

der Differenzen machen, welche ſich bei derartigen Rechnungen ergeben. 
Merkwürdigerweiſe iſt die Lehre von dem in der Forſtwirtſchaft an— 
zuwendenden Zinsfuße noch ſehr wenig entwickelt und wenn die Reſul— 
tate forſtlicher Rentabilitätsberechnungen meiſt ſo wenig befriedigen und 
die nach den Lehren der heutigen Waldwertberechnung herausgerech— 
neten Umtriebszeiten in der Mehrheit der Fälle geradezu wirtſchaftlich 
unausführbar ſind, ſo liegen die Urſachen dieſer unliebſamen Erſchei— 
nungen zwar nicht alle, aber doch zum großen Teile in den unfertigen 
Verhältniſſen des Zinsfußes. Wir haben uns bereits 1873, eingehend 
über den Gegenſtand geäußert, ein Teil unſrer damals gegebenen An- 
regungen wurde auch von ſpäteren Schriftſtellern gewürdigt. Inzwiſchen 
ſuchten wir uns den Gegenſtand noch klarer zu machen und glauben zu 
Reſultaten gelangt zu ſein, welche dazu beitragen dürften einen weſent— 
lichen Teil der Steine des Anſtoßes zu beſeitigen, die uns ſeither an der 

Gewinnung praktiſch brauchbarer Reſultate hinderten. 
Zuerſt haben wir die Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zins— 
fußes im allgemeinen und dann ſpeziell für den forſtlichen Zinsfuß zu 
beſprechen. 


II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zinsfußes 
im allgemeinen. 
8 15. 
Die Höhe des Zinſes entwickelt ſich im allgemeinen aus dem Kampf 
zwiſchen Begehr und Ausgebot der Kapitalien. 
Mehrt ſich die Maſſe der ausgebotenen Kapitalien, ſo wird bei 


*) F. Baur: Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873. Seite 289. 
5 


68 Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 


gleichem Begehr der Zinsfuß fallen und umgekehrt. Die Beſtimmungs⸗ 
gründe für den Zinsfuß ſind daher andere für den Ausbieter, als für 
den Sucher von Kapitalien. 


1. Beſtimmungsgründe für den Aus bietenden. 

Nach Hermann (ſtaatswirtſchaftl. Unterſuchungen) wird derjenige, 

welcher Kapitalien ausbietet, verlangen: 

A) Ungeſchmälerten Fortbeſtand des Kapitals und Rück— 
gabe desſelben am Ende der Benutzungszeit. Die mit 
der Rückgabe des Kapitals verbundene Gefahr entſpringt: 

a) aus der Unſicherheit des Charakters und wirtſchaftlichen 
Zuſtandes des Schuldners, 
b) aus der Unſicherheit der Unternehmung, für welche das Ka— 
pital beſtimmt iſt, 
c) aus den allgemeinen Verhältniſſen des Verkehrs und 
d) aus dem Rechtsſchutz. a 
Hierbei iſt noch beſonders zu erwägen, ob es ſich um Weggabe von 
flüſſigem oder fixem Kapital handelt, indem für letzteres die Gefahr 
des Verluſtes viel geringer iſt. Auch ſind die in Feld und Wald nieder⸗ 
gelegten fixen Kapitalien in Kulturländern kaum mehr vermehrbar, ſie 
unterliegen einer geringeren Konkurrenz und ſtellen in volkswirtſchaftlich 
noch entwicklungsfähigen Ländern neben Erſatz der Produktionskoſten 
noch einen Extragewinn, eine Extrarente, in Ausſicht. Deshalb wird 
für flüſſiges Kapital der Zinsfuß ein höherer als für fixes 
Kapital ſein. 

B) Außer der Rückgabe des Kapitals verlangt der Verleiher, Ver- 
mieter oder Verpächter noch Vergütung für die Entbehrung 
der eigenen Nutzung ſeines Kapitals, Zins im engeren 
Sinne (reiner Zins). Als Erſatz für die Verluſtgefahr wird 
aber der Darleiher neben dem reinen Zins noch eine ſogenannte 
„Riſikoprämie“ verlangen. Beide zuſammengenommen bilden 
den Geſamtzins. Deshalb iſt auch nach Hermann der 
niedrigſte Zinsfuß der, bei welchem die Kapitalbeſitzer 
ihre Kapitalien nicht mehr verleihen, ſondern lieber 
ſelbſt benutzen, ſei es in der Produktion, ſei es im 
eigenen Gebrauch. 

Sodann macht Schäffle noch darauf aufmerkſam, daß der Kapital- 

begehr mit dem Gewinne ſteigt und daß mit langen Aufkündigungszeiten 


Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 69 


ausgeliehene Kapitalien mit weit weniger Verluſten verbunden ſeien, wes— 
halb auch hier der Zinsfuß niedriger ſein könne. So ſind z. B. in jungen 
Waldkulturen niedergelegte Kapitalien lange Zeit feſtgebannt. Für kleine 
Kapitaliſten, welche raſch einen Gewinn haben wollen, eignet ſich daher 
der Betrieb der Forſtwirtſchaft nicht. Nur wer überſchüſſiges Kapital 
hat, greift zur Waldwirtſchaft. Leihkapitalien werden in derſelben 
ſelten thätig ſein, was wohl zu berückſichtigen iſt. 


2. Zinsbeſtimmungsgründe für den Borger, Mieter oder 
Pächter von Kapitalien. 
Wer Kapitalien zur Nutzung haben will, wird nach Hermann nicht 
verweigern können: 

A) den vollſtändigen Erſatz des Empfangenen, wie ihn eben der 
Kapitaleigner verlangt. Dagegen kann er 

B) für die Nutzung nicht mehr zahlen, als ihm das Kapital in den 
produktiven Anwendungen einbringt, der Gewinn iſt daher 
die obere Grenze des Zinſes. Der Zins wird aber nie 
dieſe obere Grenze erreichen dürfen, weil dem Empfänger von 
Kapital dann nichts bliebe als die Sorge um dasſelbe und das 
Riſiko der Unternehmung. 


3. Veränderlichkeit des Zinsfußes im allgemeinen. 

Wenn auch im gegebenen Augenblick der Zins ſich nach dem Ver— 
hältnis von Angebot und Nachfrage richtet, ſo hat er für die Dauer 
doch gewiſſe Richtpunkte, wie der Preis eines Gutes. So wie ſich nun 
ein Beſtreben in den verſchiedenen Produktionszweigen zeigt, die Höhe 
der Reinerträge immer mehr auszugleichen und wie ſich dieſelben im 
Laufe der Zeit immer mehr mindern, ſo wird auch der Zinsfuß auf 
die Dauer eine Tendenz zum Sinken haben, ohne jedoch gleich 
Null zu werden, weil dann der Kapitaliſierungstrieb aufhören würde. 
„Je nüchterner eine Nation, deſto tiefer kann der Zinsfuß dauernd ſinken, 
bei den Holländern lange Zeit 2—3 pCt.“ (Schäffle). In Deutſchland 
iſt der Zinsfuß in den letzten Jahren um / —1 pCt. geſunken und man 
prophezeit ein noch weiteres Sinken). 


*) Über den Wechſel des Zinsfußes macht Roſcher in ſeiner National- 
ökonomie u. A. folgende Mitteilungen: Im 12.—14. Jahrhundert nahmen die 


70 Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 


Wirft man ferner einen Blick auf die Formel für die Berechnung 
des Zinsfußes p aus Zins (Rente) r und Kapital K, nämlich auf 


p = —— x 100, jo bemerkt man jofort, daß bei gleichbleibendem 


Zins (konſtanter Jahreseinnahme) der Zinsfuß in dem Verhältnis fallen 
muß, als das Kapital wächſt. Man kann bekanntlich eine gleiche Ein— 
nahme (Zins) bei verſchieden großen Zins tragenden Kapitalien beziehen. 
Bei ſicher angelegten Wertpapieren iſt der Zinsfuß niedrig, man braucht 
daher zum Bezuge des gleichen Zinsbetrages ein größeres Kapital. Iſt 
umgekehrt der Zinsfuß hoch, ſo kauft man die Papiere billiger und man 
kann aus kleinerem Kapital denſelben Zins beziehen, dagegen iſt die 
Verluſtgefahr für das Kapital, das Riſiko, größer. 

Ahnlich in der Waldwirtſchaft. Höhere Umtriebe geſtatten nach- 
haltig ſicherere Einnahmen, verlangen ein größeres Betriebsfapital 
an ſtockendem Holzvorrat; aber die Verzinſung iſt kleiner, und umgekehrt. 
Dagegen iſt die Kapitalanlage bei höheren Umtrieben und niedrigerer 
Verzinſung ſicherer, weil man bei Vorhandenſein eines größeren Kapitals 
unvermeidlichen Unglücksfällen leichter begegnen kann. Der kleine Mann 
wirft leichter um als der große. Sind die Umtriebe einmal auf das 
Minimum reduziert, läßt ſich alſo das Betriebskapital nicht mehr ver⸗ 
kleinern, treten aber dann größere Gefahren in Form von mißglückten 
Verjüngungen, Kulturen, Feuer, Dürre, Inſekten, Schneebruch, Sturm 
u. ſ. w., ſowie vorübergehende größere Bedürfniſſe ein, dann ſtockt die 
Wirtſchaft und damit die Rente, weil die Reſerve fehlt und für den 
Waldbeſitzer wie für das Volk können große wirtſchaſtliche Mißſtände 
hervortreten. 

So kann es in einer normalen Hochwaldbetriebsklaſſe leicht vor— 
kommen, daß die Jahreseinnahmener für verſchiedene Hiebsalter gleich— 


Lombarden und Juden in Frankreich und England meiſt 20 PCt. jährlich. 
Philipp IV. von Frankreich ſetzte 1311 den Zinsfuß auf 20 pCt. feſt, für die 
Meſſen der Champagne nur 15 pCt. In Mailand galten 15 pCt. um 1197 für 
einen ganz billigen Satz. In Deutſchland ſoll der Zins während des 13. Jahr— 
hunderts meiſt 10 pCt. geweſen ſein. In den Vereinigten Staaten bekam man 
während des vorigen Jahrhunderts ſelten weniger als 8 pCt. In Frankreich 
war der geſetzliche Zinsfuß im Anfang des 16. Jahrhunderts ¼0 des Kapitals, 
ſeit 1567 J½2, 1601 (Sully) Ye, 1634 (Richelieu) ½8,⁵ 1665 (Colbert) ½o. 
Auf dieſer Höhe von 5 pCt. verharrte er mit kurzen Unterbrechungen bis zur 
Revolution. Um 1660 ſtand der landesübliche Zinsfuß in Italien und Holland 
auf höchſtens 3 pCt. (im Kriege nicht über 4 pCt.). 


Beitimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 71 


bleiben, ja ſie können ſogar bei jehr hohen Umtrieben wieder jinfen; 
während das Kapital K mit wachjender Umtriebszeit, wegen der Zu— 
nahme des Werts des Normalvorrats, größer, der Zinsfuß daher kleiner 
wird. Hieraus dürfte folgen, daß in ſolchen Fällen bei der 
Kapitalwertbeſtimmung des Waldes nach dem Rentierungs— 
wert bei höheren Umtrieben ein kleinerer Zinsfuß ange— 
nommen werden muß, weil man ſonſt wegen des großen Holz— 
vorratskapitals zu geringe Werte erhielte. Es ſtimmen jedoch 
für dieſe Anſicht noch gewichtigere Gründe, auf welche wir ſpäter zurück— 
kommen werden. 

Denkt man ji) z. B. die Umtriebszeit des größten Maſſedurchſchnitts— 
zuwachſes, ſo liefert dieſelbe dem Waldbeſitzer jährlich die größte Holz— 
maſſe, aber der Preis des Holzes kann noch im Steigen begriffen ſein. 
Noch höhere Umtriebe werden in dieſem Falle dann allerdings entſprechend 
geringere Holzmaſſen abwerfen, aber höhere Preiſe liefern, ſo daß der 
Ausfall an Maſſe durch höhere Preiſe erſetzt werden kann. Die Ein— 
nahmen können daher durch eine Reihe von Jahren gleich bleiben, ſelbſt 
ſinken, während das Betriebskapital von Jahr zu Jahr wächſt, der Zinsfuß 
aber fällt. In dieſem Falle hätte es der Waldbeſitzer bei entſprechendem 
Abſatze in der Hand, ſein Betriebskapital zu vermindern, d. h. die Um— 
triebszeit zu kürzen, gleichzeitig aber das Verzinſungsprozent zu ſteigern, 
ohne eine Einbuße an künftigen Jahreseinnahmen zu erleiden. 
In wie weit er zu dieſem Mittel greifen will, wie weit er die Erhaltung 
einer Reſerve für vorkommende Unglücksfälle für rätlich erachtet, iſt Sache 
lokaler Erwägung und hängt mit dem Vermögensſtand des Beſitzers, den 
Abſatzverhältniſſen u. ſ. w. zuſammen. Jedenfalls wird der Staat und 
die Korporation richtiger verfahren, in der Kürzung des Betriebskapitals 
nicht zu weit zu gehen. 5 

Aus dieſer kurzen abſchweifenden Zinsbetrachtung dürfte jedoch her— 
vorgehen, daß man die Frage der vorteilhafteſten Umtriebszeit in 
einer wenigſtens jetzt noch für die Praxis genügenden Weiſe unterſuchen 
kann, ohne in der Luft ſchwebende Bodenerwartungswerte, Weiſerprozente 
u. ſ. w. anwenden zu müſſen. Mehr hierüber im ausführenden Teile. 


III. Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 
$ 16. 
In der Waldwertberechnung kann ein niedrigerer Zinsfuß als bei 
allen übrigen Produktionszweigen angenommen werden, weil 


72 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


1. der Waldbeſitzer in der Regel keine Kapitalien zum 
Umtriebe ſeiner Wirtſchaft leiht, ſondern dieſe mit eigenen 
Mitteln ſelbſt umtreibt. Es gilt alſo für ihn das bereits angegebene 
niedrigſte Maß des Zinsfußes (reiner Zins); die Riſikoprämie fällt für 
ihn weg. Staaten, Gemeinden, große Privatwaldbeſitzer ſehen in erſter 
Linie auf Nachhaltigkeit, Gleichmäßigkeit und Proportionalität 
des Einkommens, ſie verzichten bei geſundem wirtſchaftlichem Sinne auf 
halsbrecheriſche Spekulationen und Unternehmungen und damit auf hohe 
Verzinſung ihrer Kapitalien und begründen dauernd ihren Wohlſtand. 

Es iſt uns daher auch kein Fall bekannt, daß ein Privatunternehmer 
zum Zwecke der Anlage einer Kahlfläche zu Wald, ſich eines Leihkapitals 
bedient hätte. Wohl aber legen Staaten, Gemeinden, Großgrundbeſitzer, 
Kapitaliſten aus ihren dem Walde oder der Induſtrie entnommenen 
überſchüſſen Grundſtücke zu Wald an, oder kaufen auch Wald, weil fie 
glauben, die gemachten Erſparniſſe auf dieſem Wege am ſicherſten 
wirtſchaftlich unterbringen zu können. 

2. der Zinsfuß für die Dauer überhaupt eine Tendenz 
zum Sinken hat, aber gerade in der Waldwertberechnung in weiter 
Ferne liegende Einnahmen und Ausgaben auf die Gegenwart diskon⸗ 
tiert werden müſſen und umgekehrt. 

3. man in der Waldwertberechnung mit weit längeren 
Verzinſungszeiträumen als bei jedem anderen Produktions— 
zweige rechnen muß. Während dieſer langen Verzinſungszeiträume 
können Verluſte an Kapital und Zins nicht ausbleiben, während man in 
Fragen der Waldwertberechnung ohne alle Berechtigung ſeither unter- 
ſtellte, es häuften ſich durch Jahrhunderte hindurch ohne jeglichen Verluſt 
Zins auf Zins. 

Wir haben bereits 18735) auf dieſen wichtigſten forſtlichen Zinsbe⸗ 
ſtimmungsgrund und andere hingewieſen. Mehrere damals als falſch 
nachgewieſene Beſtimmungsgründe fanden auch ſpäter bei forſtlichen 
Schriftſtellern, z. B. von G. Heyer, Berückſichtigung; aber im hohen 
Grade auffallend bleibt es, daß bis jetzt alle forſtlichen Schriftſteller, 
einſchließlich G. Heyer, den allerwichtigſten forſtlichen Zinsbeſtimmungs— 
grund, den langen Verzinſungszeitraum, unbeachtet ließen, aber 
gerade deshalb auch oft zu ganz unbrauchbaren Reſultaten gelangten. 
Dagegen hat u. A. einer unſerer erſten Nationalökonomen W. Roſcher, 
mit welchem wir bereits 1872 über denz Gegenſtand korreſpondierten, die 
Richtigkeit unſerer Anſchauung zugegeben, indem er ſich in ſeiner Natio— 


F. Baur: Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen. 


Beſtimmungsgründe für den foritlichen Zinsfuß. 73 


nalökonomie des Ackerbaues (Stuttgart 1873, Seite 616) über dieſen 
Punkt wie folgt ausſprach: „Auch verliert das Syſtem (Preßler's) 
für praktiſche Zwecke einen großen Teil ſeiner exakten Sicherheit durch 
die Streitigkeit des zu Grunde zu legenden Zinsfußes. Nach 
Judeich (55) kulminiert die Bodenbrutto- wie Nettorente in 70, 85, 90 
und 95 Jahren, je nachdem man den Zinsfuß 4, 3½, 3 und 2¼ pCt. 
annimmt. Und mit vollem Recht weiſt F. Baur darauf hin, daß man 
bei langjährigen Zinſeszinſenberechnungen einen ſehr niedrigen Zinsfuß 
zu Grunde legen müſſe, weil im Verlaufe von 100 Jahren ſchwerlich alle 
Kapital⸗ und Zinſenverluſte ausbleiben u. ſ. w.“ 


Die Unzuläſſigkeit auch nur mittelhoher Zinsfüße bei lange Ver⸗ 
zinſungszeiträume vorausſetzenden Waldwertberechnungen folgt aus den 
Reſultaten der Zinſeszinſenrechnung von ſelbſt. Ein Beiſpiel wird dies 
klar machen. Eine einzige Mark, welche etwa für Grundſteuer jährlich 
pro Hektar entrichtet wird, wächſt bei einem 200jährigen Eichenumtriebe 
bei Unterſtellung von 5pCt. Zinſeszinſen an zu der Summe von 345 831 Mk., 
während letztere bei 2 pCt. nur 2574 Mk. beträgt. Der Waldbeſitzer 
zahlt alſo nach und nach in 200 Jahren zuſammen nur 200 Mk., während 
dieſes Kapital ihm 345 831 200 = 345 631 Mk. Zinſen eintragen ſoll! 
Der Waldbeſitzer müßte daher, wenn ihm am Ende der Umtriebszeit in 
der Wirtſchaft auch nur die vorgeſchoſſene Grundſteuer ſamt Zinſes⸗ 
zinſen wieder zurückerſtattet werden ſoll, pro Hektar 200jährigen Eichen⸗ 
wald 345 831 Mk. löſen, während er faktiſch nach gegenwärtigen Preiſen 
dafür nur 10 000 bis 12000 Mk. erhalten dürfte! 

Unterſtellt man nun weiter, die deutſchen Waldbeſitzer hätten, — 
weil ihnen etwa Preßler vorgerechnet hätte, ihre Wirtſchaft erſtattete 
ihnen am Ende der Produktion nicht einmal die vorgelegten Steuern 
ſamt Zinſeszinſen zurück, — die Waldwirtſchaft vor 200 Jahren ganz 
aufgegeben, dagegen ſtatt Steuern pro Hektar jährlich je 1 Mk. mit 5 pCt. 
auf Zinſeszinſen gelegt, jo müßten fie jetzt bei ca. 14 000 000 ha deut⸗ 
ſcher Waldfläche, im Beſitze von 34583114000 000 = 4 841 634000000 Mk. 
ſein. 

Angeſichts einer ſolch enormen Zahl darf man wohl mit Recht fragen, 
wer ſoll alle dieſe Zinſen zahlen und iſt überhaupt ein Produktionszweig 
denkbar, der ſeine Produktionskoſten mit ſo enormen Ziffern in Anſchlag 
bringt? Ein Bauer, deſſen Vorfahren vor 200 Jahren die Waldwirtſchaft 
aufgegeben, aber jährlich ſtatt Steuern zu zahlen pro Hektar 1 Mk. in 
die Sparbüchſe gelegt hätten, müßte bei einem Waldbeſitze von nur 
100 ha jetzt ein Vermögen von 345 831 x 100 = 34 583 100 Mk. haben, 


74 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


was bei 5 pCt. einer Jahreseinnahme von 1729 155 Mk. entſpricht. 
Welche Summe hätte ſich möglicher Weiſe erſt berechnet, wenn er damals 
den Wald verkauft und auch das Kapital noch auf Zinſeszinſen gelegt 
hätte! Wir glauben, ſelbſt jeder Laie wird ſich auf Grund dieſer Nach⸗ 
weiſe von der gänzlichen Unzuläſſigkeit hoher Zinsfüße bei Unterſtellung 
von Zinſeszinſen und langen Verzinſungszeiträumen hinlänglich 
überzeugt haben. 


Die mit der Zinſeszinsrechnung in der Praxis der Waldwertberech- 
nung verbundenen Schwierigkeiten ſind auch älteren Schriftſtellern nicht 
entgangen, aber man fand bis jetzt nicht immer die geeigneten Mittel 
zur Abhülfe. 

Bekanntlich rechnete G. L. Hartig 1812 noch mit einfachen Zinſen, 
er ſuchte aber die Reſultate dieſer Rechnungsweiſe durch hohe Zinsfüße 
mehr in Übereinſtimmung mit denjenigen der Zinſeszinſen zu bringen. 
Auch wurde gegen die Anwendung einfacher Zinſen ſpäter geltend ge— 
macht, daß man bei Beſtimmung des Kapitalwerts immerwährender 
Renten geringere Reſultate, als bei endlichen Renten erhalte. 

Dagegen hebt H. Cotta (Waldwertberechnung 1818, Seite 6) hervor, 
daß 600 Thaler, welche in 100 Jahren eingehen, bei einem Zinsfuß von 
5 pCt. Zinſeszinſen gegenwärtig nur 4 Thaler 19 Sgr. wert ſeien und 
daß (Waldwertberechnung 1819, Seite 129) „bei der Zinſeszinſen⸗ 
rechnung ein Reſultat zum Vorſchein komme, das den Taxator, 
welcher es geltend machen wollte, in den Verdacht brächte, er 
ſei dem Tollhauſe entſprungen“. Deshalb empfahl auch H. Cotta 
bekanntlich ſchon 1818 arithmetiſch mittlere Zinſen, während ſich 
von Monsheim 1829, und von Gehren 1835 für geometriſche 
Mittelzinſen ausſprachen, welchem Vorſchlag auch Hierl 1852 beitrat. 
Auch auf beſchränkte Zinſeszinſen wurde von Burckhardt 1860 aufmerk⸗ 
ſam gemacht, aber alle dieſe Zinsberechnungsarten haben bekanntlich ihre 
Schattenſeiten und ſo hat man ſich in der neueren Waldwertberechnung 
wohl allgemein für Zinſeszinsrechnung, mit Anwendung entſprechend 
niederer Zinsfüße, erklärt, ohne jedoch auch nur den Verſuch zu machen, 
den Begriff „entſprechend niedrig“ wiſſenſchaftlich feſtzuſtellen. 

Bei der ſeitherigen oberflächlichen Behandlung der Zinsfußfrage 
darf man ſich denn auch nicht wundern, wenn die bis jetzt gemachten 
Vorſchläge ſich zwiſchen 2—5 pCt. und mehr bewegen. 

Man hat daher auch nicht mit Unrecht den forſtlichen Zinsfuß mit 
einer Naſe von Wachs verglichen, welche man drücken und biegen könne, 
bis die Form entſpreche. Man hat mit andern Worten, wenn man es 
ehrlich geſtehen will, den Zinsfuß in einer vorliegenden Rechnungsfrage 
ſo lange abgeändert, bis ſich das Reſultat, was wünſchenswert erſchien, 
nach langem Probieren ergab. Und ſolche Rechnungsverfahren, welche 


Beſtimmungsgründe für den foritlichen Zinsfuß. 75 


auf Umwegen schließlich zu denſelben Reſultaten führen, welche man 
vorher ſchon als verborgenen Wunſch im Herzen trug, ſollen dann auf 
ſtreng wiſſenſchaftlich eraftem Boden ſtehen. Hielt man aber umgekehrt 
an einem gegebenen Zinsfuß, z. B. 3 oder 4 pCt. feſt, ſo gelangte man, 
um mit Cotta zu ſprechen, in der That oft zu Reſultaten, welche an 
das Tollhaus erinnern. 

Will man daher ferner an der Zinſeszinſenrechnung feſthalten, und 
wir kennen für eine Reihe von Fragen der Waldwertberechnung keinen 
andern Ausweg, dann muß die Frage des zu wählenden Zinsfußes in 
ganz anderer Weiſe behandelt werden, als ſolches ſeither geſchah. Es 
kann ſich dann überhaupt nicht mehr um einen Zinsfuß handeln, ſondern 
es muß unter Umſtänden in einem und demſelben Beiſpiele mit ganz ver- 
ſchiedenen Zinsfüßen gerechnet werden. 

Wir wollen nun unſere Anſichten über dieſen Punkt entwickeln. 

Wer in der Waldwertberechnung mit Zinſeszinſen und z. B. mit dem 
ſeither meiſt vorgeſchlagenen Zinsfuße von 3 pCt. rechnen will, der muß 
vor allen Dingen nachweiſen, daß eine Jahresrente (3. B. Steuern) von 
1 Mk. thatſächlich im praktiſchen Wirtſchaftsleben etwa bei 200 jährigem 
Umtriebe zu 12 278 Mk., und eine einmalige Ausgabe (Kulturkoſten) in 
derſelben Zeit zu 369 Mk. anwächſt; oder er muß den Nachweis liefern, 
daß bei nur 100jährigem Fichtenumtriebe dieſelben Ausgaben zu 607,3 Mk., 
reſp. 19,2 Mk. anwachſen. Gelingt dieſer Nachweis, dann kann 
gegen ein derartiges Rechnungsverfahren ſchon etwas weniger 
eingewendet werden; kann derſelbe aber nicht erbracht werden 
und er dürfte ſchwer zu erbringen ſein, dann darf es aber 
auch nicht länger aufrecht erhalten, ſondern muß durch ein 
mehr auf dem Boden der Thatſachen ſtehendes, wenn auch 
mehr empiriſches Verfahren erſetzt werden. 

So weit wir unterrichtet ſind, giebt es keine Sparkaſſe, keine Renten⸗ 
und Lebensverſicherungsbank, kurz kein Geldinſtitut, welches für ſo lange 
Zeiträume, wie man in der Waldwertberechnung unterſtellt, Gelder an— 
nimmt und volle Zinſeszinſen gewährt. Derartige Anſtalten nehmen 
nämlich Anträge nur auf menſchliche Lebensdauer, d. h. auf ca. 40 bis 
45 Jahre an, die meiſten Verſicherungen werden aber zwiſchen dem 20. 
und 40. Lebensjahr abgeſchloſſen, in welchem Alter ſich die wahrſchein— 
liche Lebensdauer zwiſchen 22 und 36 Jahren bewegt. Ganz anders 
liegt die Sache bei Verzinſungszeiten von 100 und mehrjährigen Hochwald— 
umtrieben. In dieſer langen Zeit wachſen, wie wir geſehen haben, nach 


76 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


den Zinstabellen die Zinſeszinſen zu ſo enormen Summen an, wie ſie 
kein Geldinſtitut zu zahlen vermag, wenn es nicht zu Grunde gehen joll. 
Der Annahme einer Vergütung von Zinſeszinſen mit einem feſtſtehenden 
Prozente für ſo lange Zeiträume ſteht aber noch weiter entgegen, daß 
ſich Zinsfuß, Geldwert u. ſ. w. im Laufe der Zeit weſentlich ändern, 
und daß die genannten Geldinſtitute meiſt nur auf eine beſchränkte An⸗ 
zahl Jahre konzeſſioniert ſind und daher auf längere Zeit gar keine Ge— 
ſchäfte abſchließen können und dürfen. 

Wir haben auf dieſe Punkte bereits 1572 *) hingewieſen, aber es hält 
bekanntlich ſchwer, unhaltbare Anſchauungen, welche ſich einmal in den 
Köpfen feſtgeſetzt haben, raſch aus denſelben zu verdrängen. 

Um uns nämlich über die vorliegende Frage näher zu unterrichten, 
legten wir bereits 1872 einer deutſchen Rentenanſtalt folgende Fragen 
vor: 1. welche Jahresrente habe ich zu zahlen, um meinen Nachkommen 
nach 120 Jahren (Buchen- oder Tannenumtrieb) eine Summe von 
1 Million Gulden zu vermachen und umgekehrt; 2. was erhalte ich für 
1 Million Gulden, beziehbar in 120 Jahren, augenblicklich.“ 

Wie vorauszuſehen war, ging die Anſtalt, wegen des in zu weite 
Zeit geſtellten Termins, auf keine der beiden Fragen ein, dagegen wurde 
uns u. A. Folgendes geſchrieben: „Rentenverſicherungen werden 
immer nur auf ein einziges Leben, nicht aber auf deſſen Kin- 
der und Kindeskinder abgeſchloſſen; die Dauer einer ſolchen 
Verſicherung beſchränkt ſich daher im höchſten Falle auf ein 
Menſchenalter.“ 

„Die unter 1. und 2. geſtellten Fragen werden bei Rentenanſtalten 
niemals praktiſche Bedeutung erlangen, ſie ſind daher in deren Ge— 
ſchäftsplänen gar nicht vorgeſehen. Ein ſolches Geſchäft, wie das in 
den beiden Fragen berührte, führt unwillkürlich auf das Gebiet der 
Spekulation, von welchem ſich alle Renten- und Lebensverſicherungs⸗ 
anſtalten frei zu halten haben. Reiche Kapitaliſten und Bankiers können 
ein ſolches Riſiko vielleicht eingehen, allein der der desfallſigen 
Berechnung zu Grunde zu legende Zinsfuß wird gering 
genug ausfallen und jedenfalls hinter demjenigen weit zu— 
rückbleiben, welcher den auf die menſchliche Sterblichkeit 
(Sterblichkeitsliſte) baſierten, höchſtens auf ein Lebensalter 


Monatſchriſt für Forſt- und Jagdweſen. 


Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 77 


ausgedehnten Berechnungen der Renten- und Lebensver— 
ſicherungsanſtalten in der Regel zu Grunde liegt.“ 

„Den Tarifen der deutſchen Lebensverſicherungsanſtalten liegt meiſt 
ein Zinsfuß von 3, 3½, höchſtens 4 pCt. zu Grunde und es iſt ein an— 
erkannter Erfahrungsſatz, daß, je niedriger der Zinsfuß gegriffen, deſto 
ſicherer und ſolider das Fundament des Geſchäftes iſt. Mehr wie 4 pCt. 
(inzwiſchen iſt der Zinsfuß um ½—1 pCt. geſunken) darf daher keine 
Lebensverſicherungsanſtalt ihren Berechnungen zu Grunde legen, wenn ſie 
ſich nicht der Gefahr ausſetzen will, in kurzer Zeit zu Grunde zu gehen.“ 

Zur weiteren Bekräftigung vorſtehender Anſchauungen fügen wir 
noch folgende Außerung Burckhardt's (der Waldwert, 1860, Seite 102 
und 103) bei: 

„Unbemerkt kann nicht bleiben, daß es noch zur Zeit keine Anſtalt 
giebt, welche eine gemachte Einlage ſo lange ſich aufzinſen läßt, als 
bei Waldwertberechnungen teilweiſe vorausgeſetzt werden muß. So 
läßt die Hannover'ſche Kapital-Verſicherungsanſtalt ein ein- 
gelegtes Kapital, das nicht über 5000 Thlr. betragen darf, 
nicht über 30 Jahre hinaus ſtehen“. 

„Soviel über den inneren Haushalt der Lebens = Berficherungs- 
anſtalten bekannt iſt, verwirklichen ſie durchgehends nur 3 pCt. Zinſes⸗ 
zinſen, baſieren wenigſtens ihre Kalkulation auf dieſen Zinsfuß. Die 
heutzutage ſchon ziemlich verbreiteten Sparkaſſen bleiben teils unter 
3 pCt., teils erreichen ſie 3 pCt. oder gehen um ein Weniges darüber 
hinaus. Die hannover'ſche Kapitalverſicherungsanſtalt ſchreibt jährlich 
3½ pCt. gut u. ſ. w.“ Die Münchener Sparkaſſe zahlt 3,6 pCt.; die 
eingelegten kleinen Beträge dürfen aber nicht über 3000 Mk. anſteigen! 

In neueſter Zeit haben wir uns mit ſachverſtändigen Beamten von 
Geldinſtituten in München über die vorliegende Frage eingehend unter— 
halten; dieſelben ſprachen ſich ebenfalls dahin aus, daß man in gegen— 
wärtiger Zeit wohl nirgends mehr als 3 bis höchſtens 3 pCt. Zinſes⸗ 
zinſen und zwar nur auf eine Einlagezeit von 30—40 Jahren beziehen 
könne. 

Forſtwirte, welche daher auch für über 40jährige Umtriebe noch 
mit demſelben Zinsfuße wie Renten- und ähnliche Anſtalten, d. h. mit 
3—3½ pCt. rechnen zu können glauben, nehmen mit einer ſolchen un⸗ 
motivierten Annahme eine extreme Ausnahmsſtellung ein, wie man ſie 
bei keinem andern Geſchäftsbetriebe findet, ſie treiben in der That 
Mißbrauch mit der Wiſſenſchaft der Waldwertberechnung. 


78 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


Derartige ſchwindelhafte Zinsforderungen eignen ſich am allerwenigſten 
für den forſtlichen Betrieb, weil der Zuwachs der Bäume und Beſtände 
an unabänderliche Geſetze gebunden iſt. 

Will man daher in der Waldwertberechnung Zinſeszinſen beibehalten, 
ſo muß auch der Zinsfuß ſo gewählt werden, daß die in den Wald ver— 
wendeten umlaufenden Kapitalien zu keinen größeren Summen an⸗ 
wachſen, als es geſchehen würde, wenn man ſie in Geldinſtituten unter- 
gebracht hätte. Wir unterſtellen daher, daß ein Kapital nur höchſtens 
40 Jahre ſtehen bleiben darf, dann herausgenommen werden muß, um 
bei höheren als 40jährigen Umtrieben mit dem Anfangswert wieder 
verzinslich angelegt zu werden. Dieſes empiriſche Verfahren entbehrt 


zwar einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Begründung, aber man erfährt auf 


dieſe Weiſe doch richtiger zu welcher Summe ein Kapital thatſäch⸗ 


lich in 40, 50, 60 Jahren anwachſen kann und braucht dann nur aus 


der Rententafel herauszuleſen, welches in jedem betreffenden Jahre der 
zu Grund zu legende Zinsfuß iſt. Der Zinsfuß ſelbſt beſitzt dadurch für 
jeden Verzinſungszeitraum eine ganz beſtimmte Größe, und kann nicht 
mehr nach „Gutdünken“ wie eine Wachsmaſſe gedrückt werden, ſondern 
nimmt eine feſtere Geſtalt an. 

Ein Beiſpiel ſoll das Verfahren klar machen. 

Für 1—40 jährigen Umtrieb erfolgen volle Zinſeszinſen. Geht man 
alſo höchſtens von 3¼ pCt. aus, jo darf nach der Nachwertstafel (1,op") 
unterſtellt werden, daß ein Kapital 1 anwächſt 

in Jahren 10 20 30 40 
zu Mark. 1,41 1,99 2,81 3,96 

Mit 40 Jahren wird das Kapital gekündigt und mit dem Anfangs⸗ 
wert wiederholt verzinslich angelegt. Wäre die Umtriebszeit 50 Jahre, 
ſo wächſt 1 Mk. in 40 Jahren an zu 3,96 Mk., die Zinſeszinſen be⸗ 
tragen daher 2,96 Mk. Das Kapital 1 bringt nun in weiteren 10 
Jahren wieder 0,41 Zinſeszinſen, es erreicht daher in 50 Jahren nur 
die Summe 2,96 +0,41 +1,00 4,37 Mk., während die Rententafeln 
5,58 Mk. unterſtellen. Dem Kapital 4,37 Mk. entſpricht aber im 
50. Jahre ein Zinsfuß von 3 PCt.; folglich muß bei 50 jähriger Ver⸗ 
zinſungsdauer der Zinsfuß 3 gewählt werden. Bei einer Umtriebszeit 
von 60 Jahren wird unterſtellt, daß das Kapital 1 erſt in 40 Jahren 
mit vollen Zinſeszinſen zu 3,96 Mk. anwachſe und die Zinſeszinſen für 
weitere 20 Jahre 1,99 - 1=0,99 Mk. betragen. Das Kapital 1 wächſt 
alſo in 60 Jahren auf 3,96 + 0,99 4,95 Mk. an; was nahezu einem 
Zinsfuß im 60. Jahre von 2¼ pCt. entſpricht. 


Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 79 


Bei 80 jährigem Umtrieb betragen die Zinſeszinſen zweimal die vom 
40 jährigen, alſo 2,96 x 2 = 5,92 Mk., dazu das Kapital 1 macht 6,92 Mk., 
zu welcher Summe eine Mark in 80 Jahren anwächſt. Dieſer entſpricht 
im 80. Jahre ein Zinsfuß von nahezu 2½ pCt. u. ſ. w. Fährt man ſo 
fort, die Zinsfüße zu berechnen, ſo gelangt man zu dem Reſultat, daß 
bei einem 
Verzinſungszeitraum von 1—40 50 60 70 80 90 100 110 120 Jahren 
der zu wählende Zinsfuß 3½ 3 2¼ 2½ 2½ 2¼ 2 2 2 beträgt. 

Wir wollen zwar zugeben, daß dieſes Verfahren, bei welchem bei 
langen Verzinſungszeiträumen kein ſo ſchwindelhaftes Anſteigen der Ka— 
pitalien vorausgeſetzt wird, vielleicht noch verbeſſerungsfähig iſt, immerhin 
wird man aber zugeben müſſen, daß hier den unvermeidlichen Verluſten 
an Kapital und Zinſen in der Art Rechnung getragen wird, daß man 
mit wachſendem Verzinſungszeitraum den Zinsfuß eutſprechend fallen 
läßt, wie das nur naturgemäß iſt, wenn man zu keinen abſolut unbrauch— 
baren Reſultaten gelangen will. Rechnen doch auch die Anhänger der 
Bodenreinertragstheorie mit verſchiedenen Zinsfüßen (3. B. Heyer mit 
2 bis 3 PCt.), allerdings mit dem Unterſchiede, daß fie den Leſer ganz 
im Unklaren laſſen, wann z. B. mit 2 und wann mit 3 PCt. gerechnet 
werden ſoll. Es läßt ſich nach unſerer Meinung z. B. durchaus nicht 
billigen bei Eichenſchälwaldungen, welche mit 15—20 jährigem Umtriebe 
behandelt werden ſollen, mit nur 2 pCt. zu rechnen, hier können 3—4 PCt. 
am Platze ſein, während es umgekehrt gerade jo unrichtig wäre bei Er— 
mittelung der Beſtandskoſtenwerte für 120 jährige Umtriebe durchaus 
3—4 pCt. zu Grunde zu legen. 

Die Länge des Verzinſungszeitraums muß hier vorzugs— 
weiſe maßgebend ſein. 

Auch die Anleitung zur Waldwertberechnung, im Auftrage des Finanz— 
Miniſteriums verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterialforſtbüreau (Berlin 
1866) ſpricht für unſere Auffaſſung, indem ſie Seite 3 ſagt: 

„Je länger ein Zeitraum iſt, für welchen ein Kapital, ohne Unter- 
brechung und ohne daß die für die mit der Wiederanlegung des Ka— 
pitals und der Zinſen verbundenen Mühen, Koſten, Zeitverluſte und zeit— 
weiſe Zinſenausfälle eintreten, werbend ſicher angelegt wird, um ſo 
geringer kann der Zinsfuß ſein. Es würde daher dieſer Zinsfuß 
für Diskontierungen auf kurze Zeiträume höher anzunehmen 
ſein, als für längere Zeiträume.“ 

Die Königlich Preußiſche Inſtruktion ſchließt in der That Seite 7 


80 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


die Rechnung mit verſchiedenen Zinsfüßen keineswegs aus, indem ſie 
3. B. für Umtriebszeiten von: 

30-40 Jahren 3 ¼ pCt. Zinſeszinſen 

26— 33 " 3 " 


15—19 „ 4 1 5 
10—14 U au U U 
6— 9 " 4 2 " 
un 4215 " 5 


anzuwenden vorſchreibt, wobei jedoch zu berückſichtigen bleibt, daß in— 
zwiſchen der Zinsfuß um ½ 1 PCt. geſunken iſt. Nur hätte dieſe 
Inſtruktion dann konſequenter Weiſe fortfahren, d. h. für höhere als 
40 jährige Umtriebe verhältnismäßig niedrigere Zinsfüße geſtatten ſollen. 

Die Anhänger der Bodenreinertragstheorie verdienen 
daher den Vorwurf, daß ſie den ſoeben behandelten, ſo unge— 
gemein wichtigen Zinsbeſtimmungsgrund ſeither gänzlich un— 
beachtet ließen. 

4. In der Waldwertberechnung kann aber auch ein 
niedrigerer Zinsfuß noch deshalb angenommen werden, weil 
die in der Wald wirtſchaft niedergelegten fixen Kapitalien 
(Waldboden und in gewiſſem Sinne der normale Vorrat) 
namentlich in noch wenig aufgeſchloſſenen Landesteilen im 
Laufe der Zeit noch eine Extrarente in Ausſicht ſtellen. 

Hiermit ſoll geſagt werden, daß man, im Falle ſteigende Einnahmen 
in Zukunft zu erwarten find, ganz gut die Waldwirtſchaft auf einen 
niedrigeren Zinsfuß baſieren kann, weil ſich die in derſelben niedergelegten 
Kapitalien dann thatſächlich doch höher rentieren. Denn weiß man, daß 
ein zu 3 pCt. Zinſeszinſen angelegtes Geldkapital ſich in 24 Jahren ver⸗ 
doppelt, die reinen Einnahmen eines Waldes aber in derſelben Zeit auf 
die dreifache Summe anwachſen, ſo folgt aus jeder Zinſeszinstabelle, daß 
in dieſem Falle die Verzinſung im Walde nicht 3, ſondern 4½ pCt. 
beträgt. So lange alſo Preisſteigerungen der Forſtprodukte noch zu 
erwarten ſind, kann man die Wirtſchaft mit einem kleineren Zinsfuß 
kalkulieren und trotzdem eine höhere Verzinſung erzielen. Solche Preis— 
ſteigerungen ergeben ſich, indem infolge größerer Bedürfniſſe noch 
weniger aufgeſchloſſene Waldteile zugänglich gemacht werden. Die zum 
Markte günſtiger liegenden Reviere liefern dementſprechend höhere 
Preiſe. 


Vermehrte Holzeinnahmen können ſich aber auch, ohne vermehrten 


a 


Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 81 


Holzeinſchlag und ohne Preiserhöhung, ſchon dadurch ergeben, 
daß das Nutzholz, welches höher bezahlt wird, gegenüber von Brennholz 
mehr geſucht wird, d. h. eine Steigerung des Nutzholzprozentes 
eintritt. Reviere mit einem noch kleinen Nutzholzprozente (Bayern, 
Heſſen, Preußen) haben daher, unter ſonſt gleichen Verhältniſſen, bezüg— 
lich ſteigender Einnahmen noch eine größere Zukunft, als Länder, in 
welchen eine Steigerung des Nutzholzprozentes kaum mehr möglich iſt 
(Sachſen). Es iſt daher auch dieſer Umſtand bei Wahl des Zinsfußes 
wohl zu berückſichtigen. 

So machte z. B. Profeſſor Exner in Wien in einem „Vortrage über 
die Induſtrie des Böhmerwaldes, Wien 1872“ folgende intereſſante Mit- 
teilung: „Holz und Wald waren vor 100 Jahren an Böhmens Grenzen 
wertlos. Zur Zeit der Joſephiniſchen Kataſtralaufnahme des Böhmer— 
waldes ſollten die weniger zugänglichen Waldgebiete einfach als „herren— 
los“ erklärt werden. Fürſt Johann Nepomuk Schwarzenberg 
entſchloß ſich jedoch, ſie zu übernehmen (natürlich gegen Entrichtung der 
damals gewiß ſehr niedrigen Grundſteuer). Dieſe Waldflächen gaben 
anfänglich fait nur durch die „Wildbahn“ ein Erträgnis.“ . „Im 
Jahre 1753 bezahlten die Glashütten in Winterberg (Böhmen) 10—30 fl. 
jährlich „Brandgeld“, wofür ſie ohne weitere Beſchränkung ihren Holz— 
bedarf aus den umliegenden Waldungen decken durften. ..“ 

Jetzt tragen die dortigen Waldungen jährlich Hunderttauſende und 
das Waldkapital des Fürſten repräſentiert viele Millionen. Wer wollte 
und könnte behaupten, dieſer Beſitz hätte das in denſelben geſteckte Ka— 
pital nicht ausgezeichnet verzinſt? 

Deshalb verkaufen ſolide Waldbeſitzer auch ſelten ihre Waldungen 
in der Abſicht, aus dem Kaufpreiſe künftig höhere Zinſen zu beziehen, 
weil ſie recht gut wiſſen, daß das beliebig nicht vermehrbare Boden— 
und Holzkapital, abgeſehen von vorübergehenden Störungen, noch im 
Werte ſteigen kann, daß ferner größere Geldmengen leicht durch die 
Finger rinnen, während im Walde niedergelegte und nicht jeder Zeit 
kündbare und darum nicht jeder Verſuchung ausgeſetzte Kapitalien zwar 
„trägen Geſellen“ (ein Preßler'ſcher Ausdruck) gleichen können und 
nach Schäffle's Anſicht gleichen müſſen, aber gerade deshalb auch 
weit weniger der Gefahr ausgeſetzt ſind, halsbrecheriſchen Unternehmungen 
zu dienen, bei welchen Kapital und Zinſen verloren gehen können. 

Bereits 18725), habe ich mich daher auch ſchon bezüglich der damals 
laut gewordenen Klagen über ſchlechte Verzinſung der im Walde ruhenden 
Kapitalien u. A. wie folgt ausgeſprochen: „Man laſſe ſich doch durch die 
gegenwärtigen hohen Zinsfüße nicht täuſchen. Die glücklich beendigten 
Kriege (1866 und 1870—71), neue Geldzufuhren, das zurückgekehrte Ver- 


) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, Seite 302. 
Baur, Waldwertberechnung. 6 


82 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


trauen in der Geſchäftswelt, die Erweiterung des Eiſenbahnnetzes, der 
geſtiegene Kredit u. ſ. w. haben plötzlich den Unternehmungsgeiſt in einer 
unnatürlichen Weiſe geſteigert, das Kapital iſt dadurch momentan teuer 
geworden. Das wird auch wieder anders werden. Vor einem und noch 
mehr vor zwei Jahrhunderten war der Zinsfuß höher als gegenwärtig, 
nach weiteren Jahrhunderten wird er noch mehr geſunken ſein. ..“ In 
der That iſt der Zinsfuß in den letzten Jahren bereits um / — 1 pCt. 
geſunken und wird wohl noch mehr fallen. Wir erblicken darin 
einen weiteren Beweis für die Gefährlichkeit der Gründung 
der Waldwirtſchaft auf einen feſt angenommenen, aber trotz⸗ 
dem wechſelnden Zins fuß. 

5. Ein weiterer Grund für die Annahme eines niedrigen 
Zinsfußes in der Waldwertberechnung dürfte darin liegen, 
daß die im Walde angelegten Kapitalien weniger Verluſten 
und Gefahren ausgeſetzt ſind, als Geldkapitalien. b 

Die Anſichten über dieſen Punkt gehen allerdings auseinander, in— 
dem manche Schriftſteller die Sicherheit der Kapitalanlage im Walde, 
wegen der Gefahren durch Windwurf, Schneedruck, Inſektenbeſchädigungen, 
leugnen. Auf der anderen Seite wird dieſelbe aber z. B. von Th. Hartig, 
Burckhardt, Judeich und in neuerer Zeit auch von G. Heyer aner— 
kannt. 

Burckhardt ſagt in ſeinem „Waldwert 1860“ Seite 95: 

„Mit dem geringſten Zinsfuß begnügt man ſich bei Geldkapitalien, 
mit welchen Grund und Boden erworben wird. Vornehmlich iſt es die 
Sicherheit des Waldbeſitzes, welche zu einem billigen Zinsfuß bei der 
Kapitaliſierung der Reinerträge berechtigt.“ 

Th. Hartig jagt (Allg. Forſt- und Jagd-Zeitung 1855 Seite 86): 

„Die Sicherheit der Einnahmen aus dem Waldvermögen iſt eine ſehr 
große, vielleicht die größte, die es überhaupt giebt.“ 

Judeich (Forſteinrichtung 1880 Seite 66): 

„Die Sicherheit der forſtlichen Kapitalanlage iſt eine ſehr große.“ 

G. Heyer (Waldwertberechnung 1883 Seite 7): 

„Für Waldwertberechnungen iſt ein geringerer Zinsfuß anzuwenden, 
als derjenige, zu welchem Geldkapitalien ausgeliehen werden, wegen der 
verhältnismäßigen Sicherheit der Kapitalanlage im Walde.“ 

In der I. und II. Auflage ſeiner Waldwertberechnung war G. Heyer 
noch anderer Anſicht, indem er ſich wegen der Elementarereigniſſe für 
höhere Zinsfüße ausſprach. Offenbar wurden neuere Schriftſteller zu 
dem oben ausgeſprochenen Urteile durch den Umſtand gedrängt, daß bei 
Zugrundelegung des von Preßler empfohlenen landesüblichen Zinsfußes 
in der Waldwertberechnung man zu unbrauchbaren Reſultaten gelangte. 

Endlich ſei noch bemerkt, daß bei größeren Privatwaldbeſitzern der 
Wald ſchon deshalb in hohen Ehren ſteht, weil er ihnen die dauernde 


Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 83 


Ausübung der Jagd ſichert, weil ſich an ihn die Wahlfähigkeit zu 
manchen öffentlichen Amtern knüpft, weil er ſich zur Gründung von 
Fideikommiſſen eignet und weil die Verwaltung von Wald für den 
Beſitzer weniger aufregend und geiſtig angreifend iſt, als die Leitung 
eines Fabrikbetriebes. 


IV. Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtlichen 
Zinsfuß. 
$ 17. 

Neben den unter III ($ 16) behandelten Beſtimmungsgründen für 
den forſtlichen Zinsfuß hat man noch eine Reihe anderer aufgeſtellt, 
deren Richtigkeit wir aber beſtreiten. Es gehören hierher: 

1. Die Forderung, die Waldungen wären je nach dem 
Beſitzſtande mit einem Wirtſchaftszinsfuß von 3—5 pCt. ein- 
zurichten, wenn der Waldbeſitzer keine Verluſtwirtſchaft 
treiben wolle.“) 

Abgeſehen davon, daß dieſer Satz in dieſer allgemeinen Aufſtellung 
gegen die Lehren der Volkswirtſchaft verſtößt, jo haben wir bereits nach— 
gewieſen, daß es ſich in der Waldwertsberechnung überhaupt um keinen 
unverrückbar feſtſtehenden Zinsfuß handeln kann, ſondern daß derſelbe, 
je nach der Art des Kapitals, nach der Länge des Verzinſungszeitraumes, 
dem künftigen Aufſchwung der Forſtwirtſchaft u. ſ. w., ein veränderlicher iſt, 
ſo daß man in vielen Rechnungen mit mehreren Zinsfüßen zu operieren hat. 

Übrigens handelt es ſich, wie bereits angedeutet, in der Volkswirt⸗ 
ſchaft weniger um eine höchſte Verzinſung aller Kapitalien, ſondern in 
erſter Linie um die nachhaltige Befriedigung der unentbehrlichen Bedürf- 
niſſe ſittlicher Menſchen. 

Die wirtſchaftliche Thätigkeit, welche ſich mit der Beſchaffung und 
Verwendung materieller Mittel für die menſchlichen Bedürfniſſe zu be⸗ 
ſchäftigen hat, wird von den Nationalökonomen in ausführlicher Weiſe 
behandelt und die Gründe, welche die Menſchen zur wirtſchaftlichen 
Thätigkeit bewegen, d. h. „die wirtſchaftlichen Triebfedern“, können ſehr 
verſchieden ſein. Es war und iſt in dieſer Beziehung Streit, Unklarheit 
und Irrtum vorhanden. Adam Smith und ſeine Anhänger waren der 
Anſicht, daß nur der eigene Vorteil den Menſchen zur wirtſchaftlichen 


) Preßler, Der rationelle Waldwert 1859. 
6 * 


84 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 


Thätigkeit beſtimme, daß Eigennutz, die individuelle Selbſtſucht 
die einzige wirtſchaftliche Triebfeder ſei. Das war das Dogma des 
Smithianismus, dem ſich Preßler in ſeinem rationellen Waldwirt noch 
zu einer Zeit anſchloß, in welcher ſich in Deutſchland kein namhafter 
Nationalökonom mehr zu demſelben bekannte. Die Mancheſterpartei 
ging ja bekanntlich ſo weit, den Egoismus als die einzig berechtigte 
wirtſchaftliche Triebfeder hinzuſtellen und zu erklären, aus der freieſten, 
ungebundenſten Wirkſamkeit desſelben würden die beſten volkswirtſchaft⸗ 
lichen Zuſtände hervorgehen. 

Wir wollen gern zugeben, daß der Egoismus, der Trieb der Selbſt— 
erhaltung wirtſchaftlich und ſelbſt ſittlich berechtigt iſt, denn er führt zu 
wirtſchaftlicher Selbſtſtändigkeit, zu Fleiß und Sparſamkeit, aber er darf 
nicht im Widerſpruche mit der Menſchenliebe, dem Gemeinſinne und den 
ſittlichen Geboten ſtehen, er darf nicht unter Anwendung unmoraliſcher 
Mittel in Eigennutz ausarten und muß daher durch Beſchränkung der 
individuellen Freiheit gezügelt und durch Stärkung ſittlicher Motive zum 
Wohle der Geſamtheit geregelt werden; denn die Volks wirtſchaft 
hat auch eine hohe immaterielle, ethiſche und kulturelle Be- 
deutung. 

„Die Produktion (ſagt Schönberg in ſeiner politiſchen Okonomie 
1882) iſt in der Volkswirtſchaft nicht Selbſtzweck, ſondern nur Mittel zu 
einem anderen, einem ſittlichen Zweck und für die Beurteilung des ſitt⸗ 
lichen Werts einer Volkswirtſchaft, — und dieſer iſt im Grunde der 
einzige, um deſſentwillen die Volkswirtſchaft exiſtiert — kommt es, wenn 
auch die Konſumtion naturgemäß durch den Zuſtand der Produktion be— 
dingt wird, und die Förderung dieſer ſtets eine der wichtigſten praktiſchen 
Aufgaben bleibt, doch in erſter Linie nicht auf den Zuſtand de : Produk⸗ 
tion, ſondern auf den Zuſtand der Verteilung und der Konſumtion der 
Güter und der durch dieſe bedingten perſönlichen Lebenslage der Volks⸗ 
mitglieder an.“ 

Solche Worte hervorragender Nationalökonomen mögen ſich die 
forſtlichen Mancheſtermänner merken, welche das Wohl der Waldbe— 
ſitzer und des Volkes nur nach der Höhe des Prozentes beurteilt haben 
wollen. 

Bei den vielen Eigentümlichkeiten, welche die Waldwirtſchaft bietet, 
iſt es überhaupt ganz unſtatthaft, das forſtliche Betriebskapital (Holz⸗ 
vorrat) auf ein ſolches Minimum zu reduzieren, wie es bei der von 
Preßler u. A. anfänglich verlangten hohen Verzinſung notwendig ein— 


** 


Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 85 


treten müßte. So wie ein Mann, der nur von der Hand in den Mund 
leben muß, in die größte Bedrängnis kommt, wenn die Quellen einmal 
nicht mehr fließen, ſo müſſen die Bewohner des Staates in bezug auf 
ihren Holzbedarf in Verlegenheit kommen, wenn bei Verminderung des 
ſtockenden Holzvorrats auf ein Minimum, d. h. bei fehlender Reſerve, 
der Holzmangel infolge von mißglückten Kulturen, Stürmen, Schnee— 
druck, Inſektenbeſchädigungen und ſonſtigen, nicht vorauszuſehenden Ur— 
ſachen einmal ein größerer werden ſollte. Man möge dabei auch nicht 
überſehen, daß die Holz einführenden Länder, welche wenig oder nichts 
für die Forſtkultur thun, mit der Zeit in die Lage kommen werden, von 
Deutſchland Holz zu beziehen. 

Ganz unſtatthaft erſcheint es aber, wenn es ſich um eine dauernde 
Begründung der Forſtwirtſchaft handelt, dieſelbe, wie geſchehen, von dem 
jeweiligen Schuldenzuſtande des Staates abhängig zu machen, indem man 
behauptet, es laſſe ſich eine auf 2 — 3 pCt. eingerichtete Forſtwirtſchaft 
nicht mehr rechtfertigen, wenn der Staat Leihkapitalien mit 4 — 5 PCt. 
verzinſen müſſe. Die Nichtigkeit dieſes Einwandes geht aus den be— 
ſprochenen Beſtimmungsgründen für den forſtlichen Zinsfuß hervor. 
Übrigens kann der Wald doch nicht zum Sündenbock der Schuldenlaſten 
der Staaten gemacht werden. Wenn der Staat z. B. für den Bau 
einer Eiſenbahn Geld um 5 PCt. aufnimmt (in der Waldwirtſchaft 
kommen keine ſolche Anleihen vor) und die Bahn wirft ſpäter nur 
2 pCt. ab, ſo kann man dafür doch nicht den Wald verantwortlich 
machen und verlangen, daß er das Defizit decke! Wohin würde es über— 
haupt führen, wenn die mißlungenen Finanzoperationen des einen Departe— 
ments Deckung durch andere finden könnten. Wären damit nicht leicht— 
ſinnigen Spekulationen und Geldaufnahmen die Thüren geöffnet? Es 
erſcheint daher ganz ungerechtfertigt, ſchlechte Finanzgebahrung durch 
Niederſchlagen des Waldes zu decken, iſt derſelbe doch ein Gemeingut 
für Alle, namentlich auch der weniger begünſtigten ärmeren Volks- 
klaſſe. 

Daß auch im Volke dieſe Auffaſſung wurzelt, dürfte ſchon daraus 
folgen, daß die Landesvertretungen verſchiedener Staaten ſchon wieder— 
holt darauf hingewieſen haben, die Waldungen des Staates würden 
zu finanziell und zu wenig im Intereſſe der Geſamtheit bewirtſchaftet. 

Dazu kommt noch, daß die Zinsfüße in verſchiedenen Staaten, 
3. B. in Deutſchland und Oſterreich, nicht dieſelben find, während die 
Betriebskoſten nur verhältnismäßig geringe Differenzen zeigen. Dies 


86 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 


würde, wollte man den Preßler'ſchen Forderungen folgen, zu dem 
Reſultat führen, daß es in Oſterreich, wegen des dortigen höheren 
Zinsfußes, in den noch weniger aufgeſchloſſenen Landesteilen oder mit 
ſchlechten Bonitäten ausgeſtatteten Revieren, zweckmäßiger ſei die Forſt⸗ 
wirtſchaft ganz aufzugeben, weil ſich nach der Lehre vom Boden— 
erwartungswert lauter negative Bodenwerte ergeben würden. Eine 
auf einem fortwährend wechſelndem Zinsfuß gegründete 
Forſtwirtſchaft, gleicht daher dem bewegten Meere, in 
welchem das Schiff bald von den Wogen in die Höhe 
gehoben, bald wieder in die Tiefe geſchleudert wird. Die 
Waldwirtſchaft iſt aber gegen Ebbe und Sturmfluten am 
allerempfindlichſten. 

2. Die Anſicht,“) man könne von den Waldungen dieſelbe 
Verzinſung, wie von Rentenanſtalten und Sparkaſſen ver— 


langen, iſt in dieſer allgemeinen Faſſung unbegründet. Wir 


haben dieſen Punkt unter III 3 ($ 16) bereits ausführlich beſprochen 
und brauchen daher auf denſelben hier nicht nochmals zurückzukommen. 

3. Die Lehre, mit wachſender Umtriebszeit, wegen der 
ſteigenden Unſicherheit im Bezuge des Waldertrages, mit 
größerem Zinsfuß zu rechnen, iſt unbegründet und praktiſch 
unausführbar, weil Niemand im Stande iſt anzugeben, um 
wie viele Prozentteile dieſe Erhöhung ſucceſſive vorge— 
nommen werden müßte. 

G. Heyer ſprach ſich z. B. in ſeiner Waldwertberechnung (1. Aufl. 
1865 S. 7 und 2. Aufl. 1876 S. 8) über dieſen Punkt wie folgt aus: 
„Mit der Länge der Umtriebszeit nimmt — wenn auch nicht in direktem 
Verhältniſſe — die Unſicherheit im Bezuge des Waldertrags zu, weil 
viele Elementarereigniſſe, wie Windwurf, Inſektenfraß u. ſ. w. vorzugs⸗ 
weiſe den älteren Beſtänden gefährlich werden. Deshalb hat man 
für hohe Umtriebszeiten einen größeren Zinsfuß anzu— 
nehmen.“ Um welchen Betrag aber der Zinsfuß mit wachſender 
Umtriebszeit erhöht werden ſoll, wird nicht angegeben. 

Fach unſerer Anſicht hat man in dieſer Frage viel zu viel 
theoretiſiert, ohne der Praxis damit zu nutzen. Faßt man die Sache 
praktiſch auf und erinnert ſich namentlich an den Einfluß langer 
Verzinſungszeiträume in der Forſtwirtſchaft auf den Zinsfuß, ſo 


) M. R. Preßler, Der rationelle Waldwert 1859. 


„— — 


Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 87 


gelangt man zu der gegenteiligen Anſchauung. Wir haben uns daher 
auch bereits 1869 *) über dieſen Punkt u. A. wie folgt ausgeſprochen: 

„Es wird noch gelehrt, daß mit der Umtriebszeit die Unſicherheit im 
Bezuge des Waldertrags zunehme, weil viele Elementarereigniſſe (Wind, 
Inſekten, Feuer u. ſ. w.) vorzugsweiſe den älteren Beſtänden gefährlich 
würden, und man müſſe deshalb für hohe Umtriebszeiten höhere Zinsfüße 
annehmen, um geringere gegenwärtige Werte zu erhalten. Wir ſind hier 
entgegengeſetzter Anſicht, und verlangen aus anderen Gründen weit eher, 
bei Zugrundelegung von Zinſeszinſen, eine Verminderung des Zinsfußes 
mit ſteigenden Umtriebszeiten.“ 

„Die Gefahren, denen ältere Beſtände unterworfen ſein ſollen, wer— 
den jedenfalls oft überſchätzt und der Einfluß der Erhöhung des Zins— 
fußes, wenn auch nur um ½—1 pCt., auf die Verminderung der Boden— 
werte u. ſ. w. in der Regel unterſchätzt. Jedenfalls gilt Erſteres von 
der Feuer⸗ und Inſektengefahr, welche ſogar in jüngeren Beſtänden oft 
größer als in älteren iſt. Daß Sturmgefahr in älteren Beſtänden 
häufiger eintritt als in jüngeren, iſt leider richtig, dagegen wird über— 
ſehen, daß älteres vom Winde geworfenes Holz ja nicht verloren iſt, 
ſondern meiſt ohne namhaften Verluſt abgeſetzt werden kann, wenn nicht 
gerade außerordentlich große Maſſen geworfen werden (wie z. B. im 
Oktober 1870). 

„Wie viel die Vermehrung des Zinsfußes um ½—1 pCt. aus⸗ 
macht, lehrt jede Zinſeszinſentabelle. So wächſt z. B. eine einmalige 
Ausgabe von 1 Mk. an: 

in 120 Jahren bei 2½ pCt. auf 19,4 Mk. 
nn U U 3 %, " 34,7 " 
nn U " —3½ " " 62,1 U 

Desgleichen wächſt eine Jahresrente von 1 Mk. an: 

in 120 Jahren bei 2½ pCt. auf 734,3 Mk. 
5 5 A 5 e 
5 2 RN 5 1 

Je nachdem man alſo im vorliegenden Beiſpiele nur 1 pCt. mehr 
oder weniger annimmt, erhält man circa dreimal kleinere oder größere 
Reſultate.“ 

„Wird darum, wenn in einem Reviere von Tauſenden von Hektaren 


„) F. Baur, „über die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen 
für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken 1869, Seite 28. 


88 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 


hin und wieder in einzelnen Beſtänden ein Brand eutſteht oder Beſchä— 
digungen durch Sturm und Inſekten vorkommen, dieſe Wertverminderung 
ſo hoch angeſchlagen werden dürfen, als der Einfluß, welcher infolge der 
Erhöhung des Zinsfußes auch nur um / oder ½ pCt. in ganzen Revieren 
auf die Reſultate der Wertberechnung ausgeübt wird? Dieſe Frage iſt 
entſchieden zu verneinen! . ..“ 

G. Heyer hat ſich daher auch veranlaßt geſehen in der 3. Auflage 
ſeiner Waldwertberechnung (1883) ſeine Anſichten in dieſer Frage wejent- 
lich zu ändern, indem er ſeinen übrigens von G. L. Hartig herrühren— 
den Lehrſatz, mit wachſender Umtriebszeit den Zinsfuß zu erhöhen, 
aufgab und ſich unſerer Anſchauung anſchloß. Insbeſondere bringt er 
jetzt zur Stütze unſerer Auffaſſung (Seite 8) folgendes ſtatiſtiſches Ma— 
terial: 

„In den preußiſchen Staatsforſten gingen in den 13 Jahren 1868 
bis 1880 die Holzbeſtände von 6948 ha durch Brand zu Grunde, alſo 
jährlich 534 ha). Da die geſamte zur Holzzucht benutzte Fläche der 
preußiſchen Staatswaldungen im Durchſchnitt jener Jahre ſich auf 
2 373 000 ha ſtellte, jo kommt auf 4444 ha Waldfläche 1 ha Brandfläche. 


Hierbei iſt noch zu beachten, daß es meiſt junge, alſo noch nicht hoch 


im Werte ſtehenden Beſtände ſind, welche durch Feuer vernichtet zu wer— 
den pflegen.“ 

In den bayeriſchen Staatswaldungen betrug während der Jahre 
1877-1881 die Brandfläche 317,5 ha, alſo pro Jahr 63,5 ha“). Da die 
bayeriſche produktive Staatswaldfläche 836 100 ha beträgt, ſo kommt 
alſo auf 13 167 ha Waldfläche 1 ha Brandfläche. Der geſamte Schaden 


belief ſich auf 23 730 Mk., ſonach pro Jahr auf 4746 Mk. Die Rohein⸗ 


nahme für Holz betrug in den bayeriſchen Staatswaldungen im Jahre 
1881 rund 22 400 000 Mk., ſo macht alſo der Wert des durch Feuer zer— 
ſtörten Materials / pCt. von der Roheinnahme aus.“ 

Auf Grund ſolcher Zahlen läßt ſich gewiß kein mit der Umtriebszeit 
ſteigernder Zinsfuß rechtfertigen, namentlich wenn man bedenkt, daß 
die durch Naturereigniſſe verminderte Maſſenproduktion ſchon ihren Aus- 
druck in den Ertragstafeln findet. 

4. Der Lehre, den forſtlichen Zinsfuß auch von der Holz— 
art abhängig zu machen, kann nicht beigetreten werden. 

G. L. Hartig war wohl der Erſte, welcher wegen der geringen 
Beſchädigungen, denen Laubhölzer ausgeſetzt ſeien, für dieſe einen ge— 
ringeren Zinsfuß forderte. Er drückt ſich hierüber in ſeiner Forſttaxation 

) von Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens. 2. Auflage 1883. 
Seite 210. 

*) Nach einer vom kgl. Miniſterialforſtbureau gefertigten umgeänderten Zu— 
ſammenſtellung. 


Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 89 


1813, S. 172, wie folgt aus: „Bei Nadelholzwaldungen iſt die Gefahr 
größer, als bei Laubwaldungen, weil erſtere durch Raupen, Käfer und 
Feuer mehr ruiniert werden können, als letztere. Wegen dieſer größeren 
Gefahr dürfte daher dem Käufer eines Nadelwaldes immer 1 pCt. mehr 
zuzubringen ſein, als dem Käufer eines Laubholzwaldes.“ Hierbei darf 
aber nicht überſehen werden, daß G. L. Hartig mit einfachen Zinſen 
rechnete und darum mit höheren Zinsfüßen operieren mußte. 

Merkwürdigerweiſe war auch G. Heyer noch 1876 (Waldwert— 
berechnung 2. Aufl. S. 9) der G. L. Hartigſchen Anſicht von 1813, 
obgleich wir uns ſchon 1873 *) gegen dieſen Zinsbeſtimmungsgrund 
ausgeſprochen hatten. G. Heyer ſagte: „Nadelhölzer ſind den Be— 
ſchädigungen durch Feuer, Windwurf, Inſektenfraß, Schneebruch u. ſ. w. 
mehr ausgeſetzt als Laubhölzer. Deshalb ſollte für letztere ein ge— 
ringerer Zinsfuß angeſetzt werden.“ In der 3. Aufl. ſeiner Wald- 
wertberechnung wurde auch dieſer Punkt nicht mehr aufgenommen. 

Später ließ G. L. Hartig (wie vorher Hoßfeld, Diana 1805, 
3. Bd., S. 430) in ſeiner Forſtwiſſenſchaft nach ihrem ganzen Umfange 
(1832, S. 265) den Zinsfuß für verſchiedene Holzarten ungeändert, ver— 
minderte aber dafür, der Größe der Gefahr entſprechend, den Brutto— 
ertrag, betrachtete daher den Abzug als eine Art Aſſekuranz. 

H. Burckhardt ſchloß ſich in ſeinem „Waldwert“ (1860, S. 36) 
dieſer letzteren Auffaſſung G. L. Hartigs an. 

Auch hier weiſen wir darauf hin, daß die Unſicherheit im Bezuge 
künftiger Einnahmen ja ſchon in den bei Waldwertberechnungen in An— 
wendung kommenden Ertragstafeln und den ſpeziellen Beſtandsaufnahmen 
zum Ausdruck kommt. Iſt ein Beſtand infolge von Elementarereigniſſen 
durchlöchert, ſo liefert er natürlich entſprechend geringere Maſſen und ge— 
ringere auf die Gegenwart diskontierte Werte. 

Wollte man auch noch die verſchieden großen Gefahren, welchen 
Laubhölzer gegenüber den Nadelhölzern ausgeſetzt ſind, im Zinsfuß aus— 
drücken, ſo wäre ſolches ſchon deshalb ſehr mißlich, weil, ſelbſt eine und 
dieſelbe Holzart vorausgeſetzt, Lage, Boden, Gebirgsformation u. ſ. w. 
wieder ſehr beträchtliche Unterſchiede bedingen. Wir äußerten uns daher 
auch bereits 1873“ ) über dieſe Frage wie folgt: „Auf manchen Lokali— 
täten wird z. B. die Kiefer kaum, auf anderen häufiger geworfen; an 


) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 323. 
*) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 323. 


90 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß- 


manchen Orten brennt es öfters, an andern kennt man Waldbrände nur 
dem Namen nach; in manchen Gegenden hat man fortwährend die größte 
Not mit Inſektenbeſchädigungen, in anderen Lagen find fie ganz unterge- 
ordneter Bedeutung. Der Holzart dürfte daher kaum ein Einfluß auf 
den Zinsfuß einzuräumen ſein, ſchon weil dieſer aus dem Zuſammen⸗ 
wirken ſehr verſchiedener Faktoren hervorgeht und man leicht durch 
all zu vieles Theoretiſieren den praktiſchen Standpunkt ver— 
lieren könnte. Nach einer Schablone läßt ſich der forſtliche Zinsfuß 
unmöglich für alle Fälle feſtſetzen.“ 

5. Aus ähnlichen Gründen iſt auch der Lehre entgegenzu— 
treten, daß für jüngere Beſtände ein höherer Zinsfuß ange- 
wendet werden müſſe, weil in denſelben die zu erwartenden 
künftigen Erträge nicht mit derſelben Sicherheit voraus be— 
ſtimmt werden könnten, als für ältere Bejtände*). 

G. L. Hartig rechnete bei dem Ankauf einer Waldbenutzung, die 
der Waldbeſitzer erſt beziehen kann: N 

in der 1. 20 jährigen Periode 6 PCt. 


7 2. 5 1 6 ½ „ 
7 77 3. n „ 7 5 
2 [7] 4 2 77 7 7 
N 5. „ 5 8 5 
2 6. 5 5 8 n 
Wan 7. 7 1 9 [7 
Les 8. 7 1 9 5 5 

* 9 „ „ 10 „ 


Es muß jedoch auch hier wieder darauf aufmerkſam gemacht werden, 
daß Hartig mit einfachen Zinſen rechnete. 

Er würde bei Anwendung von Zinſeszinſen gewiß keine ſo enorme 
Steigerung des Zinsfußes für ſpäter eingehende Nutzungen betont haben; 
denn es iſt z. B. der gegenwärtige Wert einer einmaligen Einnahme von 
100 Mk. bei nur 3, 4 oder 5 PCt. Zinſeszinſen folgender: 

Die Einnahme von 100 Mk. eee Wert von 100 Mk. bei 


erfolgt nach Jahren pCt. 4 pCt. 5 pCt. 
40 36,7 20,8 14,2 
60 16,9 9,5 5,3 
80 9,4 4,3 2,0 


*) Vergl. G. Heyer, Waldwertberechnung 1865, Seite 8 und G. L. Hartig, 
Forſttaxation 1813, Seite 174. 


Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 91 


Die Einnahme von 100 Mk. Gegenwärtiger Wert von 100 Mk bei 
3 . 4 pCt. 


erfolgt nach Jahren pCt pCt 5 pCt. 
100 5,2 1,9 0,7 
120 2,8 0,9 0,3 
140 1,5 0,4 0,1 
160 0,8 0,2 0,04 


Aus dieſer Überſicht folgt, wie raſch die auf die Gegenwart disfon- 
tierten künftigen Einnahmen ſinken, ſelbſt wenn man nur mit 3—5 pCt. 
rechnet. Eine nach 200 Jahren beziehbare Einnahme von 10 000 Mk. 
beſitzt bei 5 pCt. jetzt nur einen Wert von 6 Mk.! 

Wie würden ſich aber erſt die gegenwärtigen Werte mindern, wenn 
man nach G. L. Hartigs Vorſchlag den Zinsfuß mit jeder ſpäteren 
Periode auch noch ſteigerte. Verſchwindend kleine Größen, nicht mehr 
der Berückſichtigung wert, wären das Ergebnis. Die langen Zeiträume, 
mit welchen wir zu operieren haben, führen an und für ſich ſchon zu ſehr 
geringen gegenwärtigen Werten, es liegt wahrlich kein Grund vor, die— 
ſelben durch periodiſche Steigerung des Zinsfußes, praktiſch genommen, 
auf Null zu reduzieren. Glücklicherweiſe ſtanden derartige wenig durch— 
dachte Lehren ſeither mehr in Büchern und kamen in der Praxis der 
neueren Waldwertberechnung wohl nie in Anwendung. 


V. Bis jetzt gemachte Vorſchläge zur Ermittelung des 
forſtlichen Zinsfußes. 
§ 18. 

Nachdem wir die Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zinsfußes 
im allgemeinen, ſowie ſpeziell die richtigen und falſchen Beſtimmungs— 
gründe für den forſtlichen Zinsfuß beſprochen haben, ſind ſchließlich noch 
vier gemachte Vorſchläge zur Ermittelung des in der Forſtwirtſchaft an— 
zuwendenden Zinsfußes zu beleuchten, nämlich: 


1. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes nach dem landesüblichen 
Zinsfuß. 

Wie bereits erwähnt, verſteht Roſcher unter landesüblichem 
Zinsfuß „die mittlere Zinshöhe mühelos und ſicher verliehener Geld— 
kapitalien“. Derſelbe ändert ſich bekanntlich nach der wirtſchaftlichen 
und politiſchen Lage des Landes. Während er in den 1870er Jahren 
in Deutſchland zwiſchen 4 und 5 PCt. betrug, iſt er jetzt um ½ bis 1 pCt. 


92 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 


geſunken. Hätte man alſo vor 10 Jahren den Wald mit einem Zins⸗ 
fuß von 4 pCt. eingerichtet und dementſprechend die Umtriebe erniedrigt 
und die älteren Holzvorräte beſeitigt, ſo müßten jetzt, bei geſunkenem 
Zinsfuß, die Umtriebe wieder erhöht werden. Das wäre ein umjtänd- 
liches und unter Umſtänden ſelbſt unausführbares Unternehmen, und 
man ſieht hieraus ſofort, daß auf einen gegebenen Zinsfuß gegründete 
Wirtſchaftsſyſteme fortwährenden Beunruhigungen ausgeſetzt ſind, welche 
leicht zum dauernden Nachteile, ja ſelbſt zum ſchließlichen Ruin des 
Waldes führen können. 

Für den landesüblichen Zinsfuß ſprachen ſich namentlich H. Cotta, 
Ch. Hundeshagen und M. R. Preßler aus. Cotta ſagt (Waldwert⸗ 
berechnung 1818, Seite 33): „Da 5 pCt. der gewöhnliche Zinsfuß iſt, jo 
wird derſelbe überall zu Grunde gelegt, wo nicht ausdrücklich ein anderer 
Zinsfuß beſtimmt wird.“ Hundeshagen ſagt (Forſtencyklopädie, 2. Aufl., 
II. Abth., 1828, Seite 314): „In Wahrheit dürfte derjenige Zinsfuß der 
richtige ſein, für den man die betreffenden Kapitalien in baarem Betrage 
zu entlehnen und zu verleihen oder auch anderwärts zu benutzen im⸗ 
ſtande ſein würde.“ 

Preßler (der rationelle Waldwirt 1859) empfiehlt: für fiskaliſche 
Forſte 3½ pCt., für Korporations⸗ und größere Privatwaldungen 4 pCt. 
und bei kleineren ſpekulativen Waldungen 4½ pCt., welche Prozente je 
nach Umſtänden um ½ pCt. erhöht oder erniedrigt werden ſollen. 

Wie man ſiehk, waren dieſen Schriftſtellern die in § 16 beſprochenen 
Beſtimmungsgründe für niedere Zinsfüße noch unbekannt, noch weniger 
waren ſie ſich über die Tragweite ihrer hohen Zinsforderung in der Forſt⸗ 
wirtſchaft und namentlich bei Berechnung des Boden- und Beſtands⸗ 
erwartungswerts, des Beſtandskoſtenwerts, ja ſelbſt des Waldrentierungs⸗ 
werts klar geworden. 

Preßler ſah ſich daher auch ſchon bei der Verſammlung deutſcher 
Land- und Forſtwirte in Wien 1868, woſelbſt wir die Unhaltbarkeit der 
hohen Zinsfüße nachwieſen, veranlaßt die Erklärung abzugeben, es ge⸗ 
nügten ihm in Staatsforſten auch 2 ½ pCt.! 

Es muß übrigens hier ausgeſprochen werden, daß ſchon Finanzrat 
Nördlinger in Stuttgart (Diana 1805, Seite 375) darauf hinwies, daß 
an den Staat, an Gemeinden und ſelbſt auf Grundbeſitz ausgeliehene 
Kapitalien nicht die gleiche Sicherheit gewährten, wie der Grundbeſitz 
ſelbſt, und daß man ſich mit einem um ſo niedrigeren Zinsfuße begnügen 
könne, je ſicherer die Kapitalanlage ſei. Von einem Boden könne der 


Vorſchläge zur Ermittelung des foritl. Zinsfußes. 93 


Ertrag einmal verloren gehen, aber nicht das Grundſtück ſelbſt. Da die 
Gefahren, welchen Grundſtücke ausgeſetzt ſeien, nicht überall dieſelben 
wären, jo könne man nicht von allen Grundſtücken gleiche Prozente 
fordern. Da weiter, nach Nördlinger, der Wald geringere Sicherheit 
als der landwirtſchaftliche Beſitz, aber größere wie ſichere Geldkapital— 
anlagen in Ausſicht ſtelle, ſo müſſe in der Forſtwirtſchaft ein zwiſchen 
dem landwirtſchaftlichen und landesüblichen Zinsfuß ſtehender angewendet 
werden. 

G. Heyer hält ebenfalls den landesüblichen Zinsfuß ſür zu hoch, 
glaubt jedoch, daß die richtige Reduktion desſelben auf den forſtlichen 
mit großen Schwierigkeiten verbunden ſei, weil die Vorteile des Wald— 
beſitzes, gegenüber der Geldkapitalanlage, ſich ſchwer in präziſer Form 
ausdrücken ließen. Ziehe man bloß den Vorteil der Preisſteigerung in 
der Waldwirtſchaft in betracht (als wenn die landwirtſchaftlichen Pro— 
dukte nicht auch teurer werden könnten!) und nehme letztere durchſchnitt— 
lich zu 1 pCt. an (wie ſoll das in jedem einzelnen Falle nachgewieſen 
werden?), während der landesübliche Zinsfuß 4 pCt. betrage, ſo würde 
der forſtliche Zinsfuß ſich auf 4 13 pCt. ſtellen. Da jedoch G. Heyer 
einige wichtige Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß unberückſichtigt ließ, 
ſo konnte er ſelbſt in der 3. Auflage ſeiner Waldwertberechnung über 
dieſen Gegenſtand noch zu keiner vollen Klarheit gelangen. 

Es iſt ja bekannt, daß reiche Leute gerne einen Teil ihrer Kapitalien 
in Wald und Waldboden anlegen. Wenn ſich derartige Kapitalanlagen 
vielleicht auch jetzt noch ſchlecht verzinſen, ſo rechnen ſie auf eine ſteigende 
Rente in Zukunft und überſehen dabei weiter nicht, daß Waldungen 
gegen äußere Gefahren, politiſche Umwälzungen, Überſchuldungen, Kon— 
kurſe u. ſ. w. doch einen gewiſſen Schutz gewähren. 

Übrigens erhält man auch in der Forſtwirtſchaft in vielen 
Fällen (3. B. Niederwald) mit dem landesüblichen Zinsfuß 3 ½ 
bis 4 pCt. ganz brauchbare Reſultate, wenn man denſelben 
nur nach unſerem Vorſchlage mit dem wachſenden Verzinſungs— 
zeitraum kleiner werden läßt. 


2. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes nach demjenigen der 
Landwirtſchaft. 

Bezüglich des landwirtſchaftlichen Zinsfußes ſind die Anſichten viel 

mehr geklärt. Da der land- und forſtwirtſchaftliche Betrieb wenigſtens 

inſoweit übereinſtimmen, als beide den Boden bebauen, ſo glaubte man 


94 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 


den landwirtſchaftlichen Zinsfuß auch für die Forſtwirtſchaft empfehlen 
zu können. Die Frage der Zuläſſigkeit dieſer Unterſtellung hängt davon 
ab, ob beide Betriebsweiſen gleiche Annehmlichkeiten und Vorteile, ſowie 
gleichen Grad der Sicherheit in ſich ſchließen, was aber ſehr ſchwer zu 
beurteilen iſt. 

A) Was die Sicherheit der Kapitalanlage in Waldungen betrifft, 
ſo wurde hervorgehoben (G. Heyer, Waldwertberechnung, 1. Aufl. S. 10; 
3. Aufl. S. 13), daß beim Walde der Zuwachs einer ganzen Reihe von 
Jahren (in maximo einer ganzen Umtriebszeit) zu Grunde gerichtet 
werden könne (z. B. durch Feuer), während beim Felde höchſtens der 
einjährige Zuwachs auf dem Spiele ſtehe.“ 

Hiergegen läßt ſich einwenden, daß dieſe Zuwachsverluſte im Walde, 
wie bereits nachgewieſen, verhältnismäßig ſelten eintreten und lange 
nicht von der Bedeutung ſind, als hier unterſtellt wird. Jedenfalls find 
landwirtſchaftliche Gewächſe gegen Trocknis, Hagelſchlag, Froſt, anhaltendes 
Regenwetter, namentlich in der Erntezeit, Krankheiten u. ſ. w. weit empfind⸗ 
licher, als die widerſtandsfähigeren Holzbeſtände. Und wenn bemerkt 
wird, daß bei landwirtſchaftlichen Gewächſen höchſtens der einjährige 
Ertrag auf dem Spiele ſtehe, jo iſt hierbei überſehen worden, daß 3. B. 
ein und derſelbe Holzbeſtand innerhalb einer Umtriebszeit wohl kaum 
mehrere Male durch Brand zerſtört wird, während Hagelbeſchädigungen, 
Ungunſt der Witterung u. ſ. w. ſich in demſelben Zeitraume bei land⸗ 
wirtſchaftlichen Gewächſen häufig wiederholen. Es giebt Fluren, die in 
Zwiſchenräumen von nur 3 bis 5 Jahren regelmäßig einmal verhagelt 
werden. Auch der wertvolle Viehſtand, die Betriebsgebäude, welche in 
der Forſtwirtſchaft faſt ganz fehlen, ſind großen Gefahren ausgeſetzt, was 
ſchon daraus folgt, daß man in der Landwirtſchaft Verſicherungsanſtalten 
der verſchiedenſten Art längſt beſitzt, während dieſelben, wegen Mangel 
an Bedürfnis, in der Forſtwirtſchaft kaum mehr als dem Namen nach 
bekannt ſind. 

B) Als Vorzug der Waldwirtſchaft wird von G. Heyer a. a. O. 
hervorgehoben, daß der Wald, wenn er einmal zum jährlichen Betriebe 
eingerichtet ſei, gleiche Erträge liefere, während die Größe der land— 
wirtſchaftlichen Ernte von Jahr zu Jahr wechſele und oft ſehr bedeutenden 
Schwankungen unterliege. 

Hiergegen läßt ſich einwenden, daß auch bei dem nachhaltigen 
Betriebe in der Forſtwirtſchaft die Jahreserträge großen Schwankungen 
unterliegen. Dieſelben werden veranlaßt durch Schnee- und Windbrüche, 


Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 95 


Heranziehung verſchiedenwertiger Beſtände zur Fällung und namentlich 
durch die Schwankungen in den Holzpreifen. 

Wenn weiter die Anſicht vertreten wird, die Forſtwirtſchaft habe den 
Vorzug, daß ſie ein weniger zahlreiches Betriebsperſonal beanſpruche und 
weniger Mühe als die Landwirtſchaft verurſache, ſo mag das vielleicht 
für die Großgrundbeſitzer manche Annehmlichkeiten haben. Es iſt jedoch 
als eine entſchiedene Schattenſeite der Waldwirtſchaft hervorzuheben, daß 
ſich dieſelbe weniger für den Kleinbetrieb eignet. Landwirtſchaftliche 
Grundſtücke werden gerade deshalb in der Nähe bevölkerter Orte ſo teuer 
bezahlt, weil ſie dem kleinen Gewerbsmann und dem kleinen Bauer 
Gelegenheit bieten, ſeine eigene Arbeitskraft zu verwerten, welche ſonſt 
unbenutzt bleiben müßte. 

C) Zum Nachteile der Forſtwirtſchaft hat man angeführt: 

a) Daß neu begründete oder junge Holzbeſtände eine Reihe von 
Jahren keine oder nur geringe Erträge abwürfen. Für den 
ausſetzenden Betrieb, alſo die Ausnahme, iſt dieſer Ein— 
wand richtig, für den nachhaltigen Betrieb iſt er bedeutungslos. 

b) Daß die Waldungen für den Beſitzer ein ſchlechtes Pacht— 
objekt ſeien. Es läßt ſich dieſe Anſicht nicht beſtreiten, doch 
darf man hierbei nicht überſehen, daß die wenigſten Waldbeſitzer 
Pächter ſuchen, ſondern es zweckmäßiger finden, ihre Waldungen 
durch eigenes geſchultes Forſtperſonal verwalten zu laſſen, mit 
welchem ſie offenbar weniger Verdrießlichkeiten haben dürften, 
als mit auf ihren eigenen Vorteil ſehenden Waldpächtern. 

e) Daß ſich künftige Walderträge ſchwer voraus beſtimmen ließen, 
während ſich die durchſchnittlichen Reinerträge der Landwirt— 
ſchaft aus den Wirtſchaftsbüchern erſehen ließen oder ortsbekannt 
ſeien. (G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl. 1883, S. 12.) 
Dieſer Einwand hat für den ausſetzenden Betrieb ſeine Richtig— 
keit, nicht aber für den die Regel bildenden nachhaltigen Betrieb. 
Bei letzterem laſſen ſich die jährlichen Waldreinerträge aus den 
Wirtſchaftsbüchern gerade ſo genau wie beim landwirtſchaftlichen 
Betriebe entnehmen. Übrigens muß wiederholt werden, daß es 
ungemein ſchwierig iſt, bezüglich der Wahl des Zinsfußes, die 
Licht⸗ und Schattenſeiten der Land- und Forſtwirtſchaft gegen⸗ 
einander abzuwägen, weil bald die Landwirtſchaft, bald die 
Forſtwirtſchaft einen Aufſchwung nimmt, viel zu viele Faktoren 
auf beide Betriebsweiſen einwirken und auch die Getreide- und 


96 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 


Holzzollpolitik einen nicht zu unterſchätzenden Einfluß auf die 
Rentabilität derſelben ausübt. 

Soviel ſcheint übrigens feſtzuſtehen, daß im Augenblick ſich wieder 
ein größeres Streben bemerklich macht, landwirtſchaftliche Gründe mit 
ſchlechtem Boden und Klima oder ungünſtiger Lage zum Verkehr wieder 
in Wald umzuwandeln; d. h. der Waldwirtſchaft den Vorzug vor der 
Landwirtſchaft einzuräumen. Ebenſo läßt ſich umgekehrt nicht leugnen, 
daß in fruchtbaren Landſtrichen, mit reichlichem Kleingewerbe und bäuer— 
lichem Beſitze die Preiſe der Grundſtücke fortwährend ſo hoch ſtehen, daß 
man einen ſehr mäßigen Zinsfuß (1¼ —2 ½ pCt.) annehmen muß, um 
aus der reinen Jahreseinnahme (Bodenrente) den gegendüblichen Kapital- 
wert von Ackern, Wieſen und dergleichen zu finden. Endlich iſt es eine 
bekannte Thatſache, daß deutſche Staatsgüter ſelten höher wie 1½ bis 
2 pCt. rentieren, obgleich ſie an den Verkehrswegen liegen und oft 
trefflichen Boden beſitzen. Es wäre jedoch aus den entwickelten Grün⸗ 
den nicht angezeigt, den landwirtſchaftlichen Zinsfuß, der gegenwärtig in 
Deutſchland zwiſchen 2 und 3 pCt. ſtehen mag, direkt auf die Forſtwirt⸗ 
ſchaft zu übertragen, obgleich derſelbe bei Beurteilung des forſtlichen 
Zinsfußes Berückſichtigung verdient. 

Hinſichtlich der Wahl des Zinsfußes beſtehen überhaupt zwiſchen 
dem land- und forſtwirtſchaftlichen Betriebe wenig Beziehungen und die 
Annahme, in der Landwirtſchaft würde überhaupt nur mit einem Zins⸗ 
fuße gerechnet, wäre eine ganz irrige. Je nach der Art des Kapitals, 
was in der Landwirtſchaft werbend angelegt wird, iſt auch der Zins— 
fuß ein ganz verſchiedener, er kann z. B. bei der Amortiſierung land⸗ 
wirtſchaftlicher Maſchinen 10—15 pCt. betragen, ein Fall, der in der 
Forſtwirtſchaft kaum vorkommt. Bei Berechnung des Wertes größerer 
landwirtſchaftlicher Güter kommen nämlich ganz andere Grundſätze und 
andere Zinsfüße als bei Waldwertberechnungen in Anwendung und nur 
da, wo es ſich um die Berechnung des Wertes eines einzelnen 
Grundſtückes aus deſſen Reinertrag, alſo um den Rentierungswert han⸗ 
delt, könnte es ſich fragen, ob der hier oft nur 1½—2 ½ pCt. betragende 
Zinsfuß nicht auch in der Forſtwirtſchaft in der Lehre des Wald— 
rentierungswerts Anwendung finden dürfte. Prolongierungen oder 
Diskontierungen von Werten, welche ſich auf Zeiträume von 100 und 
mehr Jahre erſtrecken, kommen in der Landwirtſchaft überhaupt nicht 
vor und deshalb können ſich auch die Beſtimmungsgründe für den 


Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 97 


anzuwendenden Zinsfuß in der Land- und Forſtwirtſchaft nicht überall 
decken. 

3. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Waldrein— 
ertrag und Waldrentierungswert. 

Die Methode beſteht darin, daß man aus dem ermittelten durch— 
ſchnittlich jährlichen Reinertrag r eines Waldes und dem aus deſſen 
Verkauf bekannt gewordenen Werte K, das unbekannte Prozent nach der 
K x 100. 

Wäre z. B. der aus den Erträgen der letzten Jahre ermittelte durch— 
ſchnittliche jährliche Reinertrag eines Waldes, welcher für 1 333 320 Mk. 
verkauft wurde, 40 000 Mk., jo würde dieſem Verkaufe ein Zinsfuß von 

v K 100 = 1885820 100 1883380 > 3 vet 
zu Grunde gelegt worden ſein. 

G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl. 1883, S. 15) knüpft an 
die Anwendbarkeit dieſer Methode folgende Bedingungen: 

1. daß der Ertrag des verkauften Waldes genau bekannt, alſo 

nicht etwa durch eine bloße Schätzung erhoben war; 

daß der Wald wenigſtens annähernd im Normalzuſtande für den 
jährlichen Betrieb ſich befand, insbeſondere kein beträchtliches 
Vorratsplus oder Defizit enthielt; 

3. daß keine Liebhaberpreiſe gezahlt wurden und daß eine hin— 
reichende Zahl von Käufern konkurrierte, weil ſonſt der Wald 
von dem bedürftigen Verkäufer unter dem wahren Werte hätte 
losgeſchlagen werden müſſen. 

Gegen dieſe theoretiſch richtigen Vorbehalte iſt folgendes einzuwen— 
den: Wer aus bekannt gewordenen Waldverkäufen und den zugehörigen 
Waldrenten den forſtlichen Zinsfuß ableiten will, wird in der Regel nicht 
in der Lage ſein, die von G. Heyer geſtellten drei Bedingungen auf ihr 
Vorhandenſein zu prüfen. Denn wie ſoll man feſtſtellen, wenn z. B. aus 
Polen ein Waldverkauf bekannt wird, ob daſelbſt die genannten drei 
Bedingungen vorhanden waren. Man müßte gerade an Ort und Stelle 
reiſen und daſelbſt den Thatbeſtand erheben, was jedenfalls ſehr koſt— 
ſpielig wäre und vom Beſitzer des Waldes vielleicht nicht einmal ge— 
ſtattet würde. 

Dabei iſt noch weiter zu bemerken, daß ſich Waldkäufe und Wald⸗ 
verkäufe in der Regel auf Inſtruktionen ſtützen, in welchen der in Anwen— 

Baur, Waldwertberechnung. 7 


Formel K: r = 100: p beſtimmt. Es iſt nämlich p = 


1 


98 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


dung zu bringende Zinsfuß vorgeſchrieben iſt. Man würde in dieſem Falle 
durch das genannte Verfahren auf Umwegen durch Rechnung nur erfahren, 
was man direkt aus der betreffenden Inſtruktion für Waldwertberechnung 
hätte wiſſen können. Wird nämlich K aus a berechnet, dann iſt: 
r ER 100 . 
p=K * 100 = r 100 — = p; d. h. man erhält immer das bei 
P 


jedem einzelnen Waldverkaufe der Rechnung unterſtellte Prozent, welches 
man auch ohne Rechnung hätte wiſſen oder erfahren können. 

Auch wenn G. Heyer z. B. aus der Finanzwiſſenſchaft von Rau 
(5. Aufl., S. 184) die Mitteilung entnimmt, daß in den Jahren 1831 
bis 1835 in Frankreich 116 780 ba Staatswald mit einer reinen Jahres⸗ 
einnahme von 3 734925 Fres. um 114 297 000 Fres. verkauft worden 
— 5 000 0 100 3,27 pCt. ableitet, 
ſo läßt ſich mit einer ſolchen Durchſchnitts-Rechnung bezüglich des 
in einzelnen Fällen der Waldwertberechnung zu wählenden 
Zins fußes an und für ſich noch nichts anfangen. Jedenfalls müßte 
man über die forſtlichen und wirtſchaftlichen Verhältniſſe jedes einzelnen 
zum Verkaufe gekommenen Waldes ganz genaue Auskunft erhalten können. 

es iſt ja bekannt, daß im Laufe dieſes Jahrhunderts, insbeſon⸗ 
dere um die Mitte desſelben, vielleicht nur infolge ſchlechter Finanzlage, 
eine große Menge Staatswaldungen in Oſterreich verkauft wurden. Ei⸗ 
nige Kronländer (z. B. Böhmen) find jo um ihren wertvollen Staatswald⸗ 
beſitz gekommen und man konnte damals die Außerung vernehmen: „Wer 
ein reicher Mann werden will, braucht nur einen öſterreichiſchen Staats⸗ 
wald zu kaufen.“ Es würde nun der öſterreichiſchen Staatsforſtverwaltung 
nicht ſchwer fallen in jedem einzelnen Verkaufe aktenmäßig den Kauf⸗ 
ſchilling und die zugehörigen durchſchnittlichen jährlichen Waldreinerträge 
feſtzuſtellen, um aus beiden das der Rechnung unterlegte Prozent zu er⸗ 
mitteln. Aber auch damit wäre nichts erreicht weil das Prozent ja ſelbſt 
direkt aus den Akten zu erſehen iſt. Man hatte nämlich damals, wie 
uns geſagt wurde, trotz der vorhandenen hohen Umtriebszeiten und 
großen Holzvorräte, der Rechnung nicht nur den landesüblichen Geld— 
zinsfuß, meiſt 5—6 pCt., zu Grunde gelegt, ſondern dadurch auch die Wald— 
werte viel zu klein berechnet. Der Käufer brauchte nur das Holz von den 
20— 25 älteſten Jahresſchlägen zu verwerten, jo hatte er ſein aufgewen— 


ſeien und daraus den Zinsfuß p- 


Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 99 


detes Kapital wieder in der Taſche, die noch vorhandenen Holzvorräte 
und der ganze Boden fielen ihm als Geſchenk des Staates von ſelbſt zu. 

Die Feſtſtellung des forſtlichen Zinsfußes aus Waldrente und Wald— 
wert wird deshalb in allen den Fällen wertlos ſein, in welchen ſich 
nicht nachweiſen läßt, daß bei der Wahl des ſolchen Verkäufen unter- 
ſtellten Zinsfußes, alle Beſtimmungsgründe desſelben reichlich erwogen 
und berückſichtigt wurden. Da aber die Lehre des forſtlichen Zinsfußes 
erſt in neueſter Zeit weiter entwickelt wurde, ſo darf bei älteren Wald— 
verkäufen die genannte Unterſtellung in der Regel nicht gemacht werden 
und das ſoeben beſprochene Verfahren iſt daher für die Beſtimmung des 
forſtlichen Zinsfußes ungeeignet. 

4. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Bodenrente 
und Bodenwert. 

Während das Verfahren 3 für den Nachhaltbetrieb empfohlen wurde, 
ſo ſoll dieſe Methode bei Unterſtellung des ausſetzenden Betriebes ange— 
wendet werden, womit zugleich der von den Bodenreinerträglern rechneriſch 
geleugnete, aber doch beſtehende Unterſchied zwiſchen beiden Betriebsarten 
indirekt zugeſtanden wird. Das Verfahren beruht auf folgenden An— 
nahmen: 

Bezeichnet B den aus wirklich vollzogenen Bodenverkäufen erzielten 
Erlös eines forſtlichen Grundſtückes, r die Rente desſelben, p das 


Prozent, jo iſt bekanntlich p = + x 100. 


Nun ermittelt G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., S. 13) 
die Bodenrente r in der Art, daß er nach der ſpäter zu beſprechenden 
Methode der Ermittlung des Bodenerwartungswertes aus den von dem 
Boden zu erwartenden Walderträgen und Produktionskoſten unter Zu⸗ 
grundelegung irgend eines Zinsfußes p den wirtſchaftlichen Bodenwert 
berechnet und durch Multiplikation desſelben mit 0,0p die Bodenrente r 
feſtſtellt. Angenommen der durch Rechnung ermittelte Bodenerwartungs— 


wert ſei B. gefunden worden, jo wäre r B, x 0,0p und p = ze x100. 


Nun ſoll durch Einführung verſchiedener Prozente die Rechnung des Bo— 
denerwartungswertes ſo lange wiederholt werden, bis man das aus 
letzter Gleichung berechnete unbekannte Prozent erhält, durch welches der 
Gleichung Genüge geleiſtet wird. 
Beiſpiel: Angenommen, es ſei der Bodenwert pro Hektar durch 
einen Verkauf auf 362 Mk feſtgeſtellt worden, der Boden verſpreche aber 
1 


100 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 


die in der Burckhardt'ſchen Kiefernertragstafel (Tabelle A in Heyer's 
Waldwertberechnung) angegebenen Erträge, die Kulturkoſten ſeien pro 
Hektar 24 Mk. und die Koſten für Verwaltung, Schutz und Steuern zu⸗ 
ſammen jährlich 3,6 Mk, ſo berechnet ſich bei Unterſtellung von 4 PCt. 
und 70 jährigem Umtrieb ein Bodenerwartungswert von rund 139 Mk., 
ſomit eine Bodenrente von r = 139 x 0,04 = 5,56 Mk. Der Boden rentiert 


ſich daher nur mit 
139x0,0p „ 100 556. 


B x O, Op 2 * 5 


weil er höher bezahlt wurde, als ſein eigentlicher wirtſchaftlicher Wert 
beträgt. Es wäre ſomit p= 1,54 oder 0 - 1,54 — p und da p=4 pCt. 
angenommen wurde 0 - 1,54 4 — 2,46. Der Gleichung wäre alſo 
nicht genügt. 

Setzt man jetzt aber p=3 pCt. in die Rechnung, jo erhält man 
einen Bodenwert B, = 362 Mk., eine Bodenrente r = 362 x 0,03 = 10,86 ME. 
8 ä OP x 100 = 1 x100=3 pCt. 

In dieſem Falle wäre daher der Gleichung genügt und der anzu— 
wendende Zinsfuß betrüge 3 pCt. 

Dieſes Verfahren wurde in der Hauptſache vom kgl. bayriſchen Forſt— 
meiſter Egger (Allgem. Forſt- und Jagdzeitung, 1854, S. 345) ent⸗ 
wickelt und in der oben mitgeteilten Weiſe von G. Heyer a. a. O. dar⸗ 
geſtellt. Letzterer knüpft an ſeine Darſtellung noch folgende Sätze: 

„Der in dieſer Weiſe ermittelte Zinsfuß ließe ſich nun wieder zur 
Berechnung der Bodenwerte von andern Waldungen benutzen, deren Ver— 
hältniſſe mit denjenigen des Bodens, welcher verkauft worden iſt, über— 
einſtimmen.“ 

„Die vorſtehend geſchilderte Methode würde jedoch nur dann ein 
richtiges Reſultat liefern, wenn die Käufer es verſtünden, den Waldboden- 
wert richtig zu ſchätzen, was ſelten der Fall ſein wird, weil jener Wert 
ſich erſt durch eine, und zwar nicht weniger als überſichtliche, Rechnung 
ergiebt. Gewöhnlich nehmen die Käufer als Anhaltspunkt für ihre 
Schätzung den Wert an, welchen der Boden als Agrikulturgelände be— 
ſitzen würde. Dieſer Maßſtab iſt indeſſen kein richtiger, weil der Boden, 
je nachdem er zur Land- und Forſtwirtſchaft verwendet wird, einen ſehr 
verſchiedenen Wert haben kann.“ 

Wenn wir nun auch die bekannte Thatſache gern zugeben, daß Boden, 
je nachdem er land- oder forſtwirtſchaftlich benutzt wird, einen andern 


und daher p = 


Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß. 101 


Wert haben kann, ſo müſſen wir uns doch gegen die Brauchbarkeit dieſer 
Methode zur Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes deshalb ausſprechen, 
weil ſich dieſelbe in Zirkelſchlüſſen bewegt. 

Wenn nämlich von G. Heyer das in der That unerläßliche Zuge— 
ſtändnis gemacht wird, die Methode ſei nur dann zuläſſig, wenn der 
Wert des verkauften Bodens auch richtig ermittelt; d. h. ſo groß gefunden 
worden wäre, als ſich nach der Methode des Erwartungswertes ergiebt, 
dann iſt das Verfahren 4 überhaupt zwecklos. Denn iſt der Bodener— 
wartungswert B, gleich dem wirklichen Verkaufswert B, iſt alſo B- B,, 


dann geht die Formel p ns 100 über in: 


p= b. 100 0 p. 100 5 


d. h. der Bedingung der Gleichung wird bei jedem Prozente genügt, es 
kann alſo das Verfahren kein Maßſtab für die Beſtimmung des Zins— 
fußes ſein. Man würde einen Umweg machen, erſt mit einem gewiſſen 
Prozent den Bodenerwartungswert, aus dieſem die Bodenrente und aus 
beiden den Zinsfuß zu ſuchen, weil letzterer ja unter allen Umſtänden dem 
angenommenen Zinsfuß bei der Berechnung des Bodenerwartungswertes 
gleich kommen muß. 


VI. Schluß ſätze über den forſtlichen Zinsfuß. 
$ 19. 

Am Schluſſe unſerer Unterſuchungen über den forſtlichen Zinsfuß 
angelangt, faſſen wir dieſelben in folgenden Sätzen zuſammen: 

1. Der forſtliche Zinsfuß iſt keine konſtante Größe, derſelbe ergiebt 
ſich vielmehr aus einer Menge nach Zeit, Ort, Umtriebszeit, wirtſchaft⸗ 
liche Lage u. ſ. w. veränderlichen Faktoren, welche denſelben fortwährend 
modifizieren. 

2. Der forſtliche Zinsfuß wird beeinflußt von der Natur des Ka— 
pitals; da in der Forſtwirtſchaft aber ſtehende und umlaufende Kapita— 
lien wirkſam ſind, ſo ſollte für umlaufendes Kapital ein höherer, für 
ſtehendes ein niedrigerer Zinsfuß in Anwendung kommen. 

3. Je länger ein Kapital verzinslich angelegt wird, d. h. je länger 
der Verzinſungszeitraum und die Umtriebszeit iſt, ein um ſo kleinerer 
Zinsfuß muß unterſtellt werden. Deshalb iſt auch die Lehre, mit wach— 
ſender Umtriebszeit den Zinsfuß zu erhöhen, verwerflich. 


102 Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß. 


4. Aus Satz 2 und 3 folgt, daß das Rechnen mit nur einem Zins- 
fuße bei langen Verzinſungszeiträumen, ſelbſt in einem und demſelben 
Beiſpiele, wie es ſeither üblich war, unzuläſſig iſt. 

5. Eine etwa in Ausſicht ſtehende künftige Preisſteigerung des Holzes 
ſollte bei Rentabilitätsberechnungen nicht in einer entſprechenden Ernie— 
drigung des Zinsfußes zum Ausdruck kommen, ſondern direkt bei Auf- 
ſtellung der Geldertragstafeln Berückſichtigung finden, wenn man überhaupt 
dieſen ſchwierigen Weg der Spekulation betreten will. 

6. Die unter Ziffer IV, 1—4 (§ 18) bis jetzt gemachten Vorſchläge zur 
Ermittlung des forſtlichen Zinsfußes führen entweder nicht zum Ziele, 
oder bewegen ſich in Zirkelſchlüſſen. 

7. Die Anhänger derjenigen Bodenreinertragstheorie, wie ſie ſeither 
in forſtlichen Zeitſchriften und Werken gelehrt wurde, ſind bis jetzt den 
Beweis ſchuldig geblieben, daß man jede Summe zu jeder Zeit und für 
jeden beliebigen Zeitraum, alſo auch für 100- und mehrjährige Hochwald— 
umtriebe, mit einem während des ganzen Verzinſungszeitraums 
unveränderlich bleibenden Zinsfuße (3. B. 3 pCt.), ohne Verluſt 
an Kapital und Zins mit Zinſeszinſen anlegen kann. So lange ſie dieſen 
Beweis nicht liefern und ſo lange ſie insbeſondere das Geldinſtitut nicht 
angeben, welches jede Geldſumme auf 100 und mehr Jahre Zinſeszinſen 
voll verzinſt, ſind die Reſultate ihrer Rechnungen (Boden- und Beſtands⸗ 
erwartungswert, Beſtandskoſtenwert, Normalvorrat u. ſ. w.) anfechtbar 
und für die forſtliche Praxis zu verwerfen. Es dürften ſich daher die 
von uns in Vorſchlag gebrachten Zinsfüße mehr empfehlen. 


Zweites Kapitel. 


Hon den Jinsberechnungsarten. 


Vorbemerkungen. 
§ 20. 

Im vorigen Kapitel wurde die Frage des Zinsfußes näher unter— 
ſucht. Handelt es ſich nämlich darum, gleichbleibende Jahresrenten, 
mögen dieſe in Einnahmen oder Ausgaben beſtehen, zu kapitaliſieren, 
d. h. zu unterſuchen, wie viel mal man die Rente nehmen muß, um das 
Kapital zu finden, ſo genügt einfach die Kenntnis des Zinsfußes, weil 
ſich aus der Rente r und dem Zinsfuß p das Kapital K nach der Formel 


Einfache Zinſen. 103 


K = — = Dr ergiebt. Die Zinsberechnungsart ſpielt hierbei keine 
Rolle, dagegen wird der Käufer bei derartigen Kapitaliſierungen für 
Anwendung eines möglichſt hohen, der Verkäufer aber für einen mög— 
lichſt niedrigen Zinsfuß ſprechen; denn bei 3 pCt. zahlt der Käufer 
das 33 ½ fache, bei 4 pCt. nur das 25fache der gleichbleibenden Jahres— 
nutzung oder Rente. 

Anders liegt aber der Fall, wenn forſtliche Einnahmen und Aus— 
gaben, welche bald früher, bald ſpäter, bald in größeren oder kleineren 
Beträgen zu erwarten ſind, prolongiert oder diskontiert werden müſſen, 
d. h. wenn es ſich um ſogenannte Verzugszinſen handelt. In dieſem 
Falle iſt die Zinsberechnungsart keineswegs gleichgiltig und daher die 
Betrachtung der verſchiedenen Zinsberechnungsweiſen unerläßlich. Man 
hat in der Waldwertberechnung bis jetzt fünf Zinsberechnungsarten, 
nämlich die Rechnung mit einfachen Zinſen, Zinſeszinſen, arithmetiſchen 
Mittelzinſen, geometriſchen Mittelzinſen und beſchränkten Zinſeszinſen vor— 
geſchlagen, welche nun einer kurzen Betrachtung unterworfen werden ſollen. 


I. Einfache Zinſen. 
9 21. 

Dieſelben unterſtellen, daß nur das Kapital Zinſen trägt, daß aber 
die jährlich entfallenden Zinſen ſelbſt keine Zinſen bringen. Trägt daher 
ein Kapital nur einfache Zinſen, ſo wachſen dieſelben für ſich, ſowie das 
Kapital ſamt den Zinſen in einer arithmetiſchen Reihe erſter Ordnung an. 

Wird ein Kapital K mit dem Prozent p angelegt, jo trägt dieſes 


Kapital in einem Jahre — Zinſen, d. h. es ſind mit Ende des 


100 

1. Jahres die Zinſen a 0 b und Kapital ſamt Zinſen K + — 
2. K 2. K 

2. N 7 n 100 1 I " n K + 100 
3. K · p 3. K . p 

3. 7 775 5 m I 1 " I K 7 2108, .% 
n. K n-K- 

n " " " 4100 „ " " „. K+ 100 


Bezeichnet man die Summe, zu welcher das Kapital ſamt Zinſen in 
n Jahren anwächſt, mit 8, jo iſt: 


104 Einfache Zinſen. 


n-K:p _ 
8 K 100 K 


Aus dieſer Gleichung folgt: 
100.8 100 (8 - K 100 (8 K 
W 100 1 K a 9 . 

Die einfache Zinsrechnung entſpricht der Einrichtung der heutigen 
Geldinſtitute nicht mehr vollſtändig, weil man in denſelben kleinere und 
größere Summen, alſo auch den Jahreszins eines Kapitals, ſofort wieder 
verzinslich anlegen kann. Es trägt alſo nicht nur das Kapital, ſondern 
auch der Zins vom Kapital ſelbſt wieder Zins, nur darf man keine zu 
hohe Verzinſung beanſpruchen und die Kapitalien nicht ſo lange ſtehen 
laſſen, wie das in der Waldwirtſchaft unterſtellt wird, wenn Zinszins 
gewährende Geldinſtitute (Sparkaſſen, Rentenanſtalten u. ſ. w.) beſtehen 
ſollen. So läßt“) die hannoverſche Kapital-Verſicherungsanſtalt ein 
eingelegtes Kapital, das nicht über 15000 Mk. betragen darf, nicht über 
30 Jahre hinaus ſtehen und ſchreibt jährlich 3 / pCt. gut. 


100) K (8159) 


Wie bereits erwähnt, ſprach ſich G. L. Hartig“ zuerſt für einfache 
Zinſen aus, weil weitaus die meiſten Waldbeſitzer die Zinſen (Jahres— 
einnahmen) aus ihren Waldungen verzehren oder zu ihrem Unterhalte 
verwenden müßten, ſie alſo nicht wieder auf Zinſen legen könnten. Dem 
läßt ſich entgegen halten, daß Einnahmen, welche zum Verbrauche 
dienen, keine Produktionsmittel, keine Kapitalien ſind, daß aber die 
Überſchüſſe aus den Einnahmen, welche wieder in die Waldwirtſchaft 
geſteckt werden, allerdings oft auf Zinſen hätten gelegt werden können. 

G. L. Hartig brachte jedoch die Reſultate der einfachen Zinsrechnung 
dadurch mehr in Übereinſtimmung mit den Zinſeszinſen, daß er einen 
hohen Zinsfuß (6 pCt.) annahm und denſelben periodiſch auch beträcht— 
lich ſteigen ließ. 

Gegen die Anwendung einfacher Zinſen wurde noch geltend gemacht, 
daß man bei Beſtimmung des Kapitalwerts bei immerwährenden 
Renten geringere Reſultate als bei endlichen Renten erhalte. 

G. Heyer“) ſucht dies wie folgt zu beweiſen: 

Bekanntlich trägt ein Kapital K bei einfachen Zinſen und p Prozent 


in n Jahren zu Zinſen. Setzt man nun die nmaligen Zinſen des 


Kapitals K = K, jo iſt 


H. Burckhardt, Der Waldwert, Seite 102. 
**) G. L. Hartig, Anleitung zur Berechnung des Geldwertes eines Forſtes, 
1812, Seite 11. 
* G. Heyer, Waldwertberechnung 1863, 3. Auflage, Seite 213 u. f. 


Zinſeszinſen. 105 


„En- p oder K = 100 R 
n · p 
der Kapitalwert einer alle n Jahre eingehenden immerwährenden Rente R. 
Setzt man nun R= 1; p=5 und n- 50, fo iſt 
0 el 
E ae ih 
50 5 250 
Entwickelt man nun in ähnlicher Weiſe den Kapitalwert K, einer 
endlichen Anzahl Renten, welche in Zwiſchenräumen von n Jahren m 
mal erfolgen, dann ergiebt ſich, analog der Gleichung 


K 100-8 
100 + np 
der gegenwärtige Wert der 
nach n Jahren erfolgenden Rente ... R. 100 
100 np 
7} 2n " 7 „ K ? 100 
100 +2 np 
* mn " " " * = 100 
100+m-n-p 
ä EM N 
100+n'p 100+2'np 100+m'n'p 


Nimmt man in vorſtehender Formel auch nur die zwei erſten Glieder, 
ſetzt alſo m=2 und wie vorhin R= 1, n=50 und p=5, fo erhält man: 

1 100 1 100 100 100 - a 

5 = 100 + 505 100 T2505 350 600 eee 
d. h. man kommt zu dem unmöglichen Reſultate, daß der gegenwärtige 
Wert einer unendlichen Anzahl Renten (0,40) kleiner iſt, als 
der gegenwärtige Wert einer endlichen Anzahl (0,452). Es 
giebt daher keinen Ausdruck, nach welchem ſich der Kapitalwert einer 
immerwährenden alle n Jahre eingehenden Rente bei Unterſtellung von 
einfachen Zinſen berechnen ließe. Trotzdem haben Cotta (Waldwert— 
berechnung 1818, Tafel II), von Gehren (Waldwertberechnung, Tafel III), 
Hierl (Seite 15 ſeiner Zinstabellen) und Burckhardt (Waldwert, 
Seite 112 u. Tafel IV, c, Seite 223) derartige Renten nach der Formel 
R 100 
. 


Mehr über dieſen Gegenſtand kann in G. Heyer's Waldwertberech— 
nung 3. Aufl. 1883 und in den genannten Schriften nachgeleſen werden. 


II. Zinſeszinſen. 
8 22. 
Hierbei werden die jährlich eingehenden Zinſen ſelbſt wieder als 
Kapital betrachtet und tragen als ſolches wieder neue Zinſen, es erfolgt 


) G. Heyer, Waldwertberechnung 1883, 3. Auflage, Seite 213 u. f. 


106 Zinſeszinſen. 


alſo Zins von Zins (Doppelzinſen) und die Kapitalien wachſen daher 
in einer geometriſchen Reihe an (geometriſche Zinſen). Die Rechnung 
mit Zinſeszinſen entſpricht den gegenwärtigen Geldverhältniſſen noch am 
meiſten, wenn ſich auch gegen die Anwendung derſelben bei langen Ver— 
zinſungszeiträumen gewichtige Gründe geltend machen laſſen. Denſelben 
kann aber damit begegnet werden, daß man an den Zinsfuß keine zu 
hohen Forderungen ſtellt und denſelben der Länge des Verzinſungs⸗ 
zeitraums entſprechend angemeſſen vermindert ($ 16). 

Gegen die Zinſeszinſenrechnung ſind in neuerer Zeit keine Stimmen 
mehr laut geworden und haben ſich für dieſe Berechnungsweiſe ausge- 
ſprochen: Hoßfeld, Seutter, Finanzrat Nördlinger, Hundeshagen, 
Pfeil, Pernitzſch, König, Winckler, Breymann, Preßler, C. und 
G. Heyer, Albert, Fauſtmann u. ſ. w. Auch die Inſtruktionen für 
Waldwertberechnung in Preußen, Sachſen, Bayern u. ſ. w. ſchreiben die 
Rechnung mit Zinſeszinſen vor. 

Gegen dieſe Rechnungsmethode wurde vorgebracht: 

1. Die Zinſen gingen nicht immer im Verfalltermine ein 
und könnten deshalb auch nicht rechtzeitig wieder verzinslich 
angelegt werden, woraus folge, daß ſich die Kapitalien nicht 
ganz nach den Geſetzen der Zinſeszinſen mehrten. 

Obgleich man von vielen Wertpapieren die Zinſen im richtigen Ver— 
falltermine beziehen kann und obgleich Renten- und Lebensverſicherungs⸗ 
anſtalten, Sparkaſſen mit Zinſeszinſen operieren, jo läßt ſich obiger Ein- 
wand doch nicht vollſtändig abſchwächen. In der That gehen im Laufe 
langer Zeiträume nicht nur Zinſen, ſondern nicht ſelten auch Kapitale 
verloren; aber daraus folgt noch nicht, daß man nur mit einfachen 
Zinſen rechnen dürfe. Man muß dieſe Verluſte nur in Rechnung nehmen 
und den Zinsfuß entſprechend ermäßigen, dann laſſen ſich auch Zinſes⸗ 
zinſen rechtfertigen. 

2. Viele Kapitaliſten und Waldbeſitzer müßten ihre Zinſen 
(Jahreseinnahmen aus Waldungen) zur Erhaltung ihres 
Lebens und Haushalts verbrauchen, und könnten ſie daher 
nicht auf Zinſen legen. 

Gegen dieſen Einwand G. L. Hartigs läßt ſich geltend machen, daß, 
wenn alle Kapitaliſten ihre Zinſen, d. h. die Einnahmen aus ihren Ka- 
pitalanlagen verzehrten, eine Vermehrung des Kapitalſtockes überhaupt 
nicht möglich wäre, welche Annahme den vorliegenden Thatſachen wider— 
ſpricht (Sparkaſſen). Jedenfalls können diejenigen Kapitalteile, welche 
ferner in die Waldwirtſchaft verwendet werden, und um dieſe handelt 
es ſich in der Waldwertberechnung, häufig zinsbringend angelegt werden. 

3. Die Zinſeszinſen lieferten bei Prolongierungen und 
Diskontierungen zu niedrige Reſultate. 

Dieſer Einwand iſt jedenfalls begründet, wenn man auf lange Zeit— 
räume mit hohen Zinsfüßen rechnet. Dann kommt man allerdings mit 


Arithmetiſch mittlere Zinſen. 107 


H. Cotta (Waldwertberechnung 1818, Seite 6) zu dem Reſultat, daß 
600 Thlr., welche in 100 Jahren eingehen, bei einem Zinsfuß von 5 pCt. 
gegenwärtig nur 4 Thlr 19 Sgr. wert ſeien, und daß man (Cotta, 
Waldwertberechnung, 2. Auflage 1819, Seite 129) „bei der Zinszins— 
rechnung ein Reſultat erhalte, das den Taxator, welcher es geltend 
machen wollte, in den Verdacht brächte, er ſei dem Tollhauſe enſprungen“ 
(Vergleiche $ 16, III, 3). 

Wählt man aber einen der Länge des Verzinſungs-Zeitraums ent— 
ſprechenden mäßigen Zinsfuß, und ſucht man in der Waldwertberechnung 
Methoden zu entwickeln, welche auf keine ſehr langen Zeiträume hinaus— 
zurechnen brauchen, und ſolche Methoden ſollen ſpäter gelehrt werden, 
ſo kann man auch bei Zinſeszinſen zu annehmbaren Reſultaten gelangen. 


III. Arithmetiſch mittlere Zinſen. 
§ 23. 

Dieſelben wurden 1818 zuerſt von H. Cotta empfohlen und beſtehen 
darin, daß man aus den Reſultaten der einfachen und Zinſeszinſen— 
rechnung das arithmetiſche Mittel nimmt. 

Beiſpiel: Wie groß iſt der Jetztwert von 100 Mk., welche nach 
120 Jahren eingehen, bei 3 pCt. und der Unterſtellung von arithmetiſch 
mittleren Zinſen? 

Antwort: Wie ſich bei Entwicklung der Formeln der Zinſeszinſen— 


rechnung ergeben wird, iſt der Jetztwert a einer nach n Jahren ein— 
N 


gehenden Einnahme N bei p Prozent Zinſeszinſen = 10 Pn 6 28, 
II, 2); ebenſo der Jetztwert bei einfachen Zinſen ($ 21) 100 ff 


Man hat daher nach arithmetiſchen Mittelzinſen 
5 N 100-N J. „% f 100 100100 4% 
2 nr 103 55 100 T 120 3 


= 100 - 0,0288 — 2 | 2.88 + 21,74] 224.62: 2 12,31 Mk. 


H. Cotta wurde offenbar zu den arithmetiſchen Mittelzinſen durch 
die richtige Wahrnehmung geführt, daß bei Anwendung des landesüblichen 
Zinsfußes die einfache Zinsrechnung zu hohe, die Zinſeszinsrechnung 
aber zu niedrige und mit den wirklichen Verkaufswerten nicht har— 
monierende gegenwärtige Werte liefern Da aber auch die Mittelzinſen 
mit den an den einfachen Zinſen gerügten Mängeln behaftet ſind und 
ſich brauchbare Reſultate bei hinreichend niederem Zinsfuße auch bei 
Zinſeszinſen erlangen laſſen, ſo vermochten ſich erſtere bis jetzt in der 
Waldwertberechnung nicht Bahn zu brechen. 


108 Geometritſche Mittelzinſen. 


IV. Geometriſche Mittelzinſen. 


§ 24. 

Dieſelben wurden von Monsheim („Allgem. Forſt- und Jagd⸗ 
Zeitung“, 1829, Seite 573) eingeführt, dann durch von Gehren in 
deſſen Waldwertberechnung 1835 befürwortet und von demſelben bis zu 
ſeinem Tode verteidigt, auch von Hierl (Waldwertberechnung, München 
1852) angenommen. Die Rechnung beſteht darin, daß man aus den 
Reſultaten der einfachen und Zinſeszinſenrechnung das geometriſche 
Mittel zieht. Iſt daher das Reſultat der einfachen Zinsrechnung a, das⸗ 
jenige der Zinſeszinsrechnung b, ſo iſt das Ergebniß der geometriſchen 
Mittelzinſen Va. b. 

Beiſpiel: Die in § 23 durchgeführte Aufgabe ergiebt im vorliegen- 
den Falle folgendes Reſultat: 


N 8 100 N 2 a 100 100 1288 5 21,74 
10 pu 100+n'p 1.05 20710022 12073 


62,6112 = 7,91 Mk. 

Man erhält alſo ein weſentlich kleineres Reſultat, als wie bei arith- 
metiſchen Mittelzinſen. Sonſt gilt von dieſem Verfahren das bereits in 
§ 23 ausgeſprochene Urteil. 

Insbeſondere ſpricht ſich Burckhardt (Waldwert 1860, Seite 105) 
über die Mittelzinſen wie folgt aus: „In Anſehung der Mittelzinſen fehlt 
es der einen wie der andern Art an einer Baſis; man nimmt einen 
Wert ſo oder ſo aus der Mitte zweier Extreme, die häufig ſehr weit 
auseinanderliegen, ohne klar zu überſehen, was man thut, ob man der 
einen oder der andern Seite zu nahe kommt. Es ſind gleichſam Vor— 
ſchläge zwiſchen Forderung und Gebot. Man ſucht eine Vermittlung in 
der Rechnungsweiſe, ohne dem Zinsfuß die Bedeutung zu geben, die er 
verlangt. Zudem ſind dem Verkehr wie der Geſetzgebung Mittelzinſen 
fremd. Übrigens dürften unter den beiden genannten Arten von Mittel- 
zinſen die geometriſch mittleren vor den arithmetiſch mittleren den Vor— 
zug behaupten, da ſie inſofern einen natürlicheren Verlauf nehmen, als 
ſie die vorderen Nutzungen, wie billig, mehr zu Gunſten des Ver— 
käufers, die hinteren mehr zu Gunſten des Käufers honorieren, ohne 
letztere ſo tief fallen zu laſſen, wie es die vollen Zinſeszinſen thun.“ 


V. Beſchränkte Zinſeszinſen. 
§ 25. 
Die beſchränkten Zinſeszinſen, von Burckhardt“) in die Waldwert— 
berechnung eingeführt, beſtehen darin, „daß der unmittelbare oder einfache 
) H. Burckhardt, Der Waldwert 1860, Seite 105. 


Beſchränkte Zinſeszinſen. 109 


Kapitalzins zwar wieder zum Kapital geſchlagen und darin werbend 

angelegt wird, daß jedoch der Zins vom Zins mit dieſem einmaligen 
Belegen ſein Ende findet“. 

Beiſpiel: Ein zu 4 pCt. beſchränkten Zinſeszinſen angelegtes Kapital 

von 100 Mk. wächſt in den erſten 5 Jahren zu folgenden Summen an: 


Zinsabwürfe von dem Zinsbetrage des 


Verzinſungs⸗ Einfache 
* Jahres 2. Jahres 3. Jahres 4. Jahres 5. Jahres 


Zeit Zinſen 
Mark 
Maıt ee 
nach 1 Jahr 4 — — — -— 4 — 
— 4 = | 
100 
„ 4 0,16 — — => = 
1 4 0,16 0,16 a — . 
4 0,16 0,16 0,16 — — 
„ 4 0,16 0,16 0,16 0,16 ee 
Sa. der Zinjen 20 0,64 0,48 0,32 0,16 — 


d. h. zuſammen 21,60 Mk. Zinſen. Der Nachwert des Kapitals 100 wäre 
daher 100 + 21,60 = 121,60 Mk. für den Zeitraum von 5 Jahren, während 
er bei vollen Zinſeszinſen 121,67 Mk. beträgt. 

Wie man ſieht, fallen die Reſultate der beſchränkten Zinſeszinſen 
zwiſchen diejenigen der einfachen und Zinſeszinſen und nähern ſich noch 
am meiſten den geometriſchen mittleren Zinſen, wie ſich ſolches aus fol- 
gender Zuſammenſtellung ergiebt: 

Ein Ertrag von 1000 Mk. geht ein nach 


10 30 50 70 90 
Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren 
Zinsberechnungsart 
und iſt jetzt Wert 
Mark 

Einfache Zinſen zu 5 pCt. 667 400 286 222 182 
5 ,, I 1A 455 333 263 217 

“ , I 769 526 400 323 | 270 
Zinſeszinſen zu 3 pCt.. [ 744 412 228 126 70 


Beſchränkte Zinſeszinſen zu 3 pCt.. 746 436 278 190 137 
Geometriſche Mittelzinſen zu 3 pCt.] 757 466 302 202 137 


110 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


Die vorſtehende Überſicht zeigt klar, wie die Reſultate der verſchie— 
denen Zinsberechnungsarten bei kurzen Verzinſungszeiträumen wenig 
differieren, wie aber die Differenzen mit der Zunahme der Verzinſungs— 
zeit immer größer werden und daß ſich für in weiter Zukunft liegende 
Einnahmen bei Zinſeszinſen ſehr geringe gegenwärtige Werte berechnen. 
Burckhardt ſagt daher auch (Waldwert, Seite 108): „Schon die allge— 
meinen Vorteile, welche der Staat aus Walderwerbungen zieht, die größere 
Sicherheit der Waldungen in ſeiner Hand, die gute Gelegenheit über— 
haupt Geldkapital in Bodenrente anlegen zu können, führen wohl dahin, 
daß man Wertergebniſſe des ſtrengen Zinskalküls nicht als die einzig 
maßgebenden anſieht.“ 


Das Prinzip der „beſchränkten Zinſeszinſen“ iſt nach Burckhardt 
nicht neu und wird namentlich in Preußen bei Berechnung der Bau— 
Abfindungskapitale angewendet. 


Drittes Kapitel. 


Die Formeln der Jinſeszinſenrechnung. 


* 


Vorbemerkungen 
8 26. 

Nachdem ſich ergeben hat, daß die Rechnung mit Zinſeszinſen unter 
den verſchiedenen Zinsberechnungsarten noch die wiſſenſchaftlich begründetſte 
Methode iſt und ſich auch praktiſch brauchbare Reſultate mit derſelben 
erreichen laſſen, wenn man nur den Zinsfuß entſprechend niedrig wählt, 
ſo erübrigt jetzt noch diejenigen Formeln der Zinſeszinſenrechnung in Kürze 
zu entwickeln, welche in der Waldwertberechnung Verwendung finden. 

Da es ſich hierbei um die Summierung von Werten handelt, welche 
ſteigende oder fallende endliche und fallende unendliche geometriſche 
Reihen vorſtellen, ſo müſſen erſt die Summierungsformeln für dieſe drei 
Reihen vorausgeſchickt werden. 

Die Auflöſung dieſer Formeln, nachdem gegebene Werte in dieſelben 
eingeſetzt ſind, kann zwar mit Hülfe von Logarithmen geſchehen; doch 
enthalten auch ſämtliche beſſeren Lehrbücher der Waldwertberechnung 
Tabellen, welche ohne Logarithmen die Reſultate für die Wert— 
einheit fertig berechnet angeben, wodurch die Rechnungen ungemein 
erleichtert werden. Es wird in dieſer Beziehung auf die am Schluſſe 
dieſes Werkes beigefügten Tabellen A bis E und die zugehörigen 
Gebrauchsanweiſungen verwieſen. 


Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 111 


IJ. Summierung der in der Waldwertberechnung 
vorkommenden geometrifchen Neihen. 


9 27. 


1. Begriff. 

Eine Reihe, von welcher man gleiche Quotienten erhält, wenn man 
jedes beliebige nachfolgende Glied durch das nächſt vorhergehende dividiert, 
wird eine geometriſche genannt. 

So ſind z. B. die Reihen 17 27 47 8 7 16 u. ſ. w., ſowie 
81 7 27 719 7 3 7 17 ½% +... geometrifche, weil die erſte Reihe 
2, die andere aber / zum ſtändigen Quotienten hat. Man erhält 
demnach auch umgekehrt jedes nachfolgende Glied, wenn man das nächſt 
vorhergehende mit dem Quotienten der Reihe multipliziert. Hieraus 
erhellt weiter, daß eine geometriſche Reihe nach Belieben fortgeſetzt wer— 
den kann, wenn zwei auf einander folgende Glieder oder ein Glied und 
der Quotient bekannt ſind. 

Iſt der Quotient einer Reihe größer als 1 (obige erſte Reihe), ſo 
heißt fie eine ſteigende; iſt er aber kleiner als 1 (obige zweite Reihe), 
ſo iſt ſie eine fallende geometriſche Reihe. 

Hat eine Reihe eine begrenzte Anzahl Glieder, ſo heißt ſie eine 
endliche, im entgegengeſetzten Falle eine unendliche Reihe. In der 
Waldwertberechnung kommen, wie bemerkt, zwar ſteigende und fallende 
endliche, aber nur fallende unendliche Reihen vor. 


2. Summierung der ſteigenden endlichen geometriſchen Reihe. 


Das erſte Glied ſei a, der Quotient q, die Zahl der Glieder n und 
die Summe der Reihe 8, ſo iſt: 


S Sar aq 4 ag? +... aqn - 1. 
Durch Multiplikation der beiden Seiten der Reihe mit q ergiebt ſich: 
diet ag; + ag’ +. .... „age 


Wird von dieſer Gleichung die erſte abgezogen, dann bleibt: 
48 — 8 2 Aaqun —-a oder 8 (g — 1) zen (qn — +), 
daraus 


REN 
was die Summenformel für die jteigende endliche geometriſche Reihe iſt. 


112 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


3. Summierung der fallenden endlichen geometriſchen Reihe. 
Die endliche fallende geometriſche Reihe kann ebenſo wie die ſteigende 
ſummiert werden, nur wird, da in der fallenden Reihe q < 1 iſt, ſo— 
wohl Zähler und Nenner in der Summierungsformel für die ſteigende 
Reihe negativ. Um dieſe Unbequemlichkeit zu vermeiden, multipliziert 


man Zähler und Nenner der Gleichung 8 = 4 1 mit — 1 und er⸗ 


hält dann folgende Formel für die fallende endliche geometriſche Reihe; 
3 a (qn — I) „ a Banner A 


d 1 dg — 1 F I 
FFT 
14 Lg 


4. Summierung der fallenden unendlichen geometriſchen Reihe. 
Sit die Zahl der Glieder einer Reihe unendlich groß, dann iſt n= 

und die Formel S = — geht in folgende über: S - 

Bei der fallenden ee Reihe iſt aber q<1, d. h. der Quotient 

immer ein echter Bruch. Nun aber lehrt die Mathematik, daß, wenn 

man einen echten Bruch zur Potenz „ erhebt, dieſer gleich Null wird; 

deshalb geht obige Formel für dieſen Fall über in: 

a 

1 — 9 

welcher Ausdruck die Formel für die unendliche fallende geometriſche 

Reihe iſt. 


S = 


II. Entwicklung der in der Waldwertberechnung 
vorkommenden Zinſeszinſenformeln. 
8 28. 
1. Beſtimmung des Nachwerts eines Kapitals. 
(Prolongierung.) 
Ein gegenwärtig mit dem Zinsfuß p einmal angelegtes 
Kapital V erlangt in en Jahren den Wert 
NSN 1. 
Beweis. Da ein Kapital 100 bis zum Ende des erſten Jahres 


Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 113 
auf die Summe 100 + p anwächſt, jo wird das Kapital V in derſelben 
Zeit nach der Proportion 100: (100 + p) = V: x auf Xx = V 100K 00 
anwachſen. Nach Verlauf eines weiteren Jahres wächſt das Kapital 


100 p f 100 + 
3 1000 nach der Proportion 100: (100 p) = V Uœ 100 50 ) y 
100 + p\ /100+p 100 + p\2 3 
auf 7 = V (72) (100% — u) an, d. h. das Kapital V 
5 8 E ; 100 +pı 2 
iſt am Ende des zweiten Jahres V e 
2 2 Ei en 
Aus dem Kapital y = V (Lich wird nach Verlauf eines 
weiteren Jahres: 100: (100 +p) = V | 5 ) Z, d. h. es iſt 
„ 100+p\2 Nr 00 + p Er 
2 vl) | 3 „ 100 .) . Das Kapital Viſt 
daher am Ende des 3. Jahres V 6 == = Folglich vermehrt ſich 
das Kapital V von Jahr zu Jahr nach folgender geometriſcher Reihe: 
Aus V wird bis zum Ende des 1. Jahres V (00 5 
100 + 2 
" 7 17 1 " " " 2. " N m) 7 
5 100 
U n 7 " n I n 3. 7 * 2 100 E 7 
5 10+p 
n 7 " 7 " 7 7 7 ee 5 


d. h. der Nachwert N des Kapitals V iſt 


nv I V (1 100) - =. 100 W. L. 

Da die Formel 1 ſehr viel angewendet wird, ſo findet ſich am 
Schluſſe des Werkes in der Nachwerts-Tafel A der Faktor 1,0p n für 
verſchiedene Zinsfüße und Verzinſungszeiträume zur Erleichterung der 
Rechnung fertig ausgerechnet. 

Beiſpiel: Zu welcher Summe wachſen die am Anfange 
einer Umtriebszeit verausgabten Kulturkoſten von 60 Mk. 
pro Hektar bis zum Ende der 100 jährigen Umtriebszeit bei 
3 pCt. an? 

Baur, Waldwertberechnung. 8 


114 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


Antwort: Nach Formel I auf N = V. 1, opu = 60 1,031. Da nach 
der Nachwerts-Tafel A der Faktor 1,0310 = 19,219 beträgt, ſo iſt 
N 60 * 19219 8 85 14 Mk. 


Aus der Formel N = Hi )* läßt ſich das Prozent p und der 


Verzinſungszeitraum n leicht berechnen. Es iſt nämlich: 


n 
100+p „10+p 1/N 8 
E = y? 10%, 5 daraus 


11 
x 
=1071/ = — 100 = 100 | 
p 0 5 ) 


Ebenſo folgt aus N=V -1,opn 
N 


1,opa = v und m log 1 = log N - log V, daher 


log N log V 
log 1 


2. Beſtimmung des Vorwerts eines Kapitals (Diskontierung). 
Ein nachen Jahren nur einmal eingehendes Kapital Nhat 
bei dem Zinsfuß p einen gegenwärtigen Wert von: 
N 


V= ——— II. 
1. 0p n 


Beweis: Nach Formel I iſt N= V. 1 pn, daher V= 


1, % n 


Da Formel II ſehr häufig gebraucht wird, jo findet ſich in der Vor— 


werts⸗Tafel B am Schluſſe des Werkes der Faktor ar für die üb- 
lichen Zinsfüße und Verzinſungszeiträume fertig berechnet. 


Beiſpiel: Was iſt der gegenwärtige Wert einer nach 120 
Jahren erfolgenden Haubarkeitsnutzung von 6000 Mk. pro 
Hektar und 2pCt. Zinſeszinſen? 

N 6000 
Antwort: „ nn. 
e Lopn 1.02725 
Nach der Vorwerts-Tafel B iſt der Faktor 
1025 0093, daher V = 0,098 x 6000 =558 ME. 
Ginge die Hälfte des Ertrags ſchon nach 60 Jahren ein, jo wäre der 
gegenwärtige Wert desſelben allein 
3000 5 2 
= pw” 0,305 x 3000 = 915 Mk., 
woraus ſich der Einfluß langer Verzinſungszeiträume klar ergiebt. 


Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 115 


3. Beſtimmung des Nachwerts einer ausſetzenden endlichen Rente. 


Eine zum erſten Male nach m Jahren im ganzen n mal 
in Zwiſchenräumen von m Jahren mit dem Zinsfuß p auf 
Zinſeszinſen gelegte Rente R wächſt in mn Jahren an zu der 
Summe: 5 

80A (lep .., 


III. 
1,op m — 1 


Beweis: Von den n mal in Zwiſchenräumen von m Jahren ein⸗ 
gehenden Renten kann die nach mn Jahren eingehende gar nicht mehr 
verzinſt werden, ſie repräſentiert daher einen Wert R, dagegen kann die 
m Jahre früher erfolgende m Jahre, die 2 m Jahre früher eingehende 
Rente 2 m Jahre u. ſ. w. verzinſt werden Die einzelnen Renten for- 
mieren daher eine ſteigende geometriſche endliche Reihe mit dem Werte 
Sn RTR. 1, mR. [op m R R. 1, 0p (n- m, welche ſich 


nach der Formel 8 = — ſummieren läßt. Es iſt nämlich: 


a = R; g = R. op m: R= op m und die Anzahl der Glieder n= men 
daher: 
2 R (1, mn - I) 


5 1,0p m- 1 


Dieſe Formel iſt dazu empfohlen worden, den Endwert einer Wald— 
nebennutzung (etwa eines Maſtertrags), welche zum erſten Male nach 
m Jahren im ganzen n mal und in Zwiſchenräumen von m Jahren 
erfolgt, zu berechnen. Da aber derartige Nutzungen (Renten) bald 
früher, bald ſpäter, bald in größeren und kleineren Beträgen (Vollmaſten, 
Halbmaſten, Sprengmaſten u. ſ. w.) erfolgen und zuverläſſige ſtatiſtiſche 
Nachweiſungen über die Größe ſolcher Erträge noch fehlen, ſo iſt die 
Formel von untergeordneter Bedeutung. Es iſt auch nicht einzuſehen, 
warum eingehende Nebennutzungen nicht ähnlich wie Durchforſtungs⸗ 
erträge einzeln und mit ihren mutmaßlichen Beträgen nach Formel I 
an das Ende der Umtriebszeiten prolongiert werden ſollen. 
G. Heyer giebt (Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 18) über 
Formel III folgendes Beiſpiel: Ein Hektar Buchenhochwald liefere 
im 85., 90., 95., 100., 105. und 110. Jahre jedesmal einen Maſt⸗ 
pachterlös von 24 Mk. Zu welcher Summe wächſt dieſe Ein— 
nahme bis zum Ende des 110. Jahres an? Zinsfuß 4½ pCt. 
8 * 


116 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


Antwort: Hier it n=6; m=5; p 4½z᷑; R= 24, daher 
Sn 24(045 19 24 (1045 — 1) 24,745 —; 1) _ 


1.045 — 1 1084 1 1246 — 1 
24 x 2,745 
= Era 267/ Mk. 
0,246 1 


4. Beſtimmung des Nachwerts einer jährlichen endlichen Rente. 
Eine am Ende jeden Jahres und im ganzen n mal auf 
Zinſeszinſen angelegte Rente r wächſt bei p Prozent nach 
n Jahren an zu der Summe: 
N ane IV. 
O, p 

Beweis: Am einfachſten gelangt man zu Formel IV, wenn man in 

Formel III m = 1 ſetzt, man erhält dann 
Sn = rp 1) — r (l,op® — 1) . 
150 1— 1 0,0p 

Ein zweiter Beweis kann wie folgt geliefert werden: Die am Ende 
jeden Jahres eingehenden Renten formieren folgende ſteigende geometriſche 
Reihe: 

Sn=r+r-1,opl+r-1,op+r-1,op+....r+1,opa-1, 

In dieſer Reihe iſt die Anzahl Glieder n, a r, q=r-1,opt:r= 
=1,op. Setzt man dieſe Werte in die Summenformel der ſteigenden 
endlichen geometriſchen Reihe ein, ſo ergiebt ſich: 

8 a (q I) e Cen 
1 25 2 ; 
12 1 11 0,0p 

Da die Formel IV in der Waldwertberechnung eine hervorragende 
Rolle ſpielt, ſo findet ſich in der Renten-Endwerts-Tafel D am Schluſſe 
des Werkes der ſtändige Faktor nn l fertig berechnet. 

Beiſpiel: Ein Waldbeſitzer zahlt am Ende jeden Jahres 
für Verwaltung, Schutz und Steuern pro Hektar 3,6 Mk. Zu 
welcher Summe wächſt dieſe Jahres ausgabe bei 3 pCt. Zinjes- 
zinſen bis zum Schluſſe der 80 jährigen Umtriebszeit an? 

Antwort: Su - hop" — 10 _ 3,60 (1,08 - 1) 3.60 x 321,36 = 

0,0p 0,03 
= 1156,90 ME. 


5. Beſtimmung des Vorwerts einer ausſetzenden endlichen Rente. 

Eine in Zwiſchenräumen von m Jahren und im ganzen 
nmal eingehende Rente R hat m Jahre vor dem Bezug der 
erſten Rente den Wert: 


6 TTT ̃—oirv!᷑̃˙J é —ůðͤë̃' ñ ᷑FR᷑tE ! ? !! e r 


Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 117 
R (1,op m’ n 1) 
Jop m n (J op 1) 

Beweis: Zur Formel V gelangt man auf die einfachſte Weiſe, 
wenn man Formel III, welche den Endwert der fraglichen Rente dar— 


ſtellt, nach Formel II . | 


Sr = 


8 5 ), mit Berückſichtigung, daß hier n men 


„op 
iſt, auf die Gegenwart diskontiert. Man erhält dann: 
gr Rlhopmn—1) 1 pan _Rllopm-—1) 
ep — 1 F 
Ein zweiter Beweis beſteht darin, daß man die einzelnen Renten, 
von welchen die erſte nach m Jahren, die letzte nach mn Jahren ein— 
geht, ſummiert. Man hat dann: 
Sy R R R 


= —— + —— + ...:.. 
l,opn I,opꝰm 

In dieſer Reihe iſt die Anzahl Glieder=n, a = 

R R 1 


7 1,op?m l,opı fi 1, % m 
formel für die fallende endliche geometriſche Reihe ein, ſo erhält man: 


a 12 5 R 150 m n 1 
1 1, m (nom 1,0 1 


und q= 


1pm 


Setzt man dieſe Werte in die Summen— 


a, SEEN) 1,opm — 1 
1, pm 10pm 
eren - 1) 1,0p” Rer. 


3 150m 1% m n (1,opm — J) 1 l,opm n (15m — 1) 
Bezüglich der Anwendbarkeit dieſer Formel in der Waldwert— 
berechnung gilt ähnliches wie von Formel III. Man hat den Wert 
von Waldnebennutzungen, welche nicht am Anfange der Umtriebszeit, 
ſondern erſt während derſelben eine gegebene Anzahl mal in Zwiſchen— 
räumen von m Jahren in gleichen Beträgen erfolgen, für die Zeit 
m Jahre vor der erſten Nutzung nach Formel V berechnet!). 

Beiſpiel: Ein Buchenbeſtand liefert vom 55. Jahre an (ein- 
ſchließlich) bis zum 100. Jahre (einſchließlich) alle 5 Jahre 
einen Maſtertrag von 10 Mk., welchen Wert hat dieſe Einnahme 
im 50. Jahre bei 4pCt.? 

Antwort: Hier iſt R= 10; m 5; n=10 und p=4; daher: 

10 (04 0 ) 10 (4 » 1 39.67 Mk. 


Sv — 
“= 7095-% 109°-1) 1,04% (101 1) 


) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 19. 


118 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


Derartige Übungsbeiipiele haben wenig praktiſchen Wert, weil in 
Wirklichkeit derartige Einnahmen weder in gleichen Beträgen, noch in 
gleichen Zwiſchenräumen zu erfolgen pflegen und weil deshalb derartige 
Einnahmen, im Falle ſie wirklich Beruͤckſichtigung finden ſollen, zwed- 
mäßiger in den einzelnen Poſitionen an das Ende der Umtriebszeit pro⸗ 
longiert, oder den Anfang derſelben diskontiert werden. 


6. Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen endlichen Rente. 


Der gegenwärtige Wert Sy einer nmal am Jahresſchluſſe 
eingehenden Renter iſt: 


SSS DAR 194 VI 
ee . 
Beweis: Derſelbe läßt ſich auf zwei Arten leicht erbringen. Da 
(nach Formel IV) Sn = a a ) der Ausdruck für den Nachwert einer 
! 


ſolchen Rente iſt, jo braucht man denjelben nach Formel II nur auf 
die Gegenwart zu diskontieren um die Vorwertsformel VI zu erhalteu. 
Das zweite Verfahren beſteht darin, daß man in Formel V, m = 1 
ſetzt. Da dieſe Formel häufig vorkommt, ſo iſt in der Renten-Anfangs⸗ 
150pn — 1 
15pm. O, op 
Beiſpiel: Ein Waldbeſitzer hat für Verwaltung, Schutz und 
Steuern pro Hektar 4 Mk. jährlich und während der ganzen 
SOjährigen Umtriebs zeit aufzuwenden, welchen gegenwärtigen 
Wert haben dieſe Ausgaben bei 3 pCt.? 
Antwort: Hier iſt r=4; p=3; n= 80: daher 


Sy T (Lohn -) 4 (103 0 45 30,2 = 120,8 Mk. 
FCC 


werts⸗Tafel E der Faktor fertig berechnet worden. 


7. Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen immerwährenden 
Rente. 


Der gegenwärtige Wert Su einer jährlich am Jahresſchluſſe 
aber immerwährend eingehenden Renter iſt: 


0b 
Beweis: Der gegenwärtige Wert einer nach einem Jahre eingehenden 


Einnahme er iſt einer ſolchen, welche nach 2 Jahren eingeht: 


r 
1,opt ' 


Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 119 


3 5 u. ſ. w. Der gegenwärtige Wert einer immerwährenden Jahres— 
7 
rente läßt ſich daher in der geometriſchen Reihe ausdrücken: 


Tr 4 IE 3 r r 
1,op! 1,0p277. 1,0p°® 
Die Summenformel einer immerwährenden fallenden geometriſchen 


SV 


e 


Reihe iſt aber Sv = er In diefer Formel iſt a = Ten und q = 
r r 1 
ap weni FETT daher: 
r K 
8 1,op 2 170 a r + 1,0p Er 
1 l,op-1 (1,op-1) 1, O, op 
u 1,op 1,op 


Dieje Formel haben wir bereits als Kapitaliſierungs- oder Ren⸗ 
tierungsformel kennen gelernt; ſie ergiebt ſich direkt, wenn man nach 
der Proportion p: 100 r: SV das Kapital S ſucht, welches jährlich 
r Zinſen abwirft. Es iſt dann: 


„. 200 
00 100 EB: 2 2 
P pP p Op 
100 100 


Beiſpiel: Eine Waldwieſe wirft jährlich einen reinen Er— 
trag von 40 Mk. pro Hektar ab, was iſt die Summe der Jetzt— 
werte aller dieſer Einnahmen oder was iſt der Kapitalwert 
der Wieſe bei 3 pCt.? 

1 40 4000 
r 1333,33 Mk. 

Dieſelbe Formel kommt auch bei Berechnung des Waldrentierungs— 
werts eines zum ſtrengſten Nachhaltbetriebs eingerichteten Waldes in 
Anwendung. 


Antwort: Sv= 


8. Beſtimmung des Vorwertes einer immerwährenden perio⸗ 
diſchen Rente. 


A. Der gegenwärtige Wert Sy einer von jetzt an alleen 
Jahre eingehenden immerwährenden Rente R ift: 
R 
nat 3 
Beweis: Die vorſtehende Formel läßt ſich leicht auf zwei Weiſen 
ermitteln: Man beſtimmt das Kapital Sv, welches alle n Jahre die In— 


120 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


tereſſen R liefert. Das Kapital Sy wächſt nämlich in n Jahren zur 
Summe Sy 1,0pn an. Zieht man davon das urſprüngliche Kapital 
ab, jo erhält man die n jährigen Zinſen R= Se. 1,op-Sv= 
= Sy (1, opn - 1), daraus: Sv 51 

Oder man beſtimmt den gegenwärtigen Wert Sv aller einzelnen 
immer n Jahre ſpäter eingehenden Renten. Dieſelben bilden folgende 
fallende immerwährende Reihe: 


FFF 
Sv I, opR + Topm + T,opa . 
Die Summierungsformel iſt: Sy = I Da hier a= T,opm Und 
. 3 8 
4 „ = I op ſo erhält man: 
R R 
Mer I opt, r ap Pe 
IG 1 1 op Kopn (Hope ae 
1,op" 1,op" 


Dieſe Formel jpielt in der Waldwertberechnung eine große Rolle, 
2 5 * PR 1 
und findet ſich daher in der Periodenrenten-Tafel C der Faktor 1 
7 
bereits fertig berechnet. 

Beiſpiel: Ein Hektar Fichtenwald liefert alle 100 Jahre 
einen reinen Abtriebsertrag von 8000 Mk., was iſt der gegen⸗ 
wärtige Wert all dieſer Nutzungen bei 2½ pCt.? 

R 8000 


Antwort: 8 = 1 cpr 1 1.025 50 1. 00925 x 8000 = 740 ME 


B. Der gegenwärtige Wert Sweiner zum erſten Male nach m 
Jahren, dann aber allen Jahre eingehenden immerwährenden 
Rente iſt: 


I op - 
Beweis: Die erſte Rente geht nach m Jahren ein und beſitzt daher 


einen gegenwärtigen Wert 10 die zweite Rente geht nach m+n Jahren 


pin’ 


ein, und iſt jetzt wert: u; ebenſo iſt der Jetztwert der dritten Rente 


],opm+n + 


I, opm +2n 7 


Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 121 


Die einzelnen Renten bilden daher folgende fallende geometriſche 
R R 


En 5 
. Se John . 1,opm+n I op. N + 23 und wird nach 
— 3 e ee 2 4 $ 
8 19 ſummiert. Da a 1,opm und q = J,opm+n ' T,opm 
R  1,opm n 
ien Lopa " Topn it, ſo hat man: 
. R 
Sv= 2 9 Op R : 1,op" N R 1, opn m 


14 1 — E 170 —1 2 l,opm(1,opa -I) * 1, 0pn — u 
1,op" 1,op" 


Beiſpiel: Was iſt ein 4Ojähriger Holzbeſtand wert, der im 
70. Jahre abgeholzt wird und dann und zwar alle 70 Jahre 
ſich wiederholend 4000 Mk. abwirft, bei 3 pCt.? 

— R 1, n —m 4000 1,03 2 7924000 1,03 nn 

1,op" - 1 1.03 1 1,03 * — 1 
24000 2,4273 9709 


— 2 = = 46 x 9709 = S 
0 Wel 108 W ng = 01446 x 9709 = 1403,82 Mt. 


C. Der gegenwärtige WertSv einer zum erſten Male augen— 
blicklich, dann aber allen Jahre eingehenden immerwährenden 
Rente R iſt: 

R Iopn 
150pn — 1 

Beweis: Zu vorſtehender Formel gelangt man auf drei Arten. 
Man prolongiert in Formel VIII, R aufen Jahre, oder ſetzt in Formel IX 
m o, oder ſummiert die eine fallende unendliche Reihe bildenden Renten. 

Im letzteren Falle iſt: 


Sv= 


n R 
Sv=R+ 1,op" = 1,op2n 3 ],op?n 7% 
1 ! eo ER * ER 
Die Summierungsformel iſt S = =. da hier a- Rund = Jon op R= 


18 
Tre ilt, jo hat man daher: 


. R a R R 1, opn 
* a, I, opn 1  lopa-1' 

1,0pn 1, pn 

Beiſpiel: Ein Fichtenwald, welcher mit 100jährigem Um— 
triebe behandelt wird, erfordert jetzt und am Anfange jeder 
Umtriebszeit pro Hektar einen Kulturkoſtenaufwand von 


122 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


60 Mk., wie groß iſt der gegenwärtige Wert aller dieſer Auf— 
wände bei 2½ pCt.? 
601025 % 60 11814 70881 
1. e ee eee 
= 708,84 x 0,0925 = 65,57 Mk. 

Da ſofort 60 Mk. zu verausgaben find, jo würden ſämtliche künftige 
Kulturausgaben nur einen gegenwärtigen Wert von 5,57 Mk. darſtellen. 
Theoretiſch betrachtet wäre (nach G. Heyer) 65,57 Mk. die Summe, 
welche ein Waldbeſitzer jetzt nötig hätte, um alle künftigen Kulturkoſten 
pro Hektar damit beſtreiten zu können. Praktiſch genommen, ruhen aber 
derartige Rechnungen auf einer ſehr unſoliden Unterlage, wie ſich ſpäter 
(namentlich bei Berechnung des Bodenerwartungswerts) noch ergeben 
wird; ſie ſind daher möglichſt zu vermeiden, oder durch beſſere zu er— 
ſetzen. 


Antwort: Sv= 


9. Verwandlung ausſetzender Renten R in jährliche Renten r. 
A. Erfolgt eine Rente Ralle n Jahre, ſo läßt ſich dieſelbe 
in eine jährliche Rente r wie folgt umwandeln: 
— R 850 
b 
Beweis: Nach Formel VIII iſt der gegenwärtige Kapitalwert einer 
immerwährenden Periodenrente 55 durch Multiplikation dieſes 
Kapitals mit 0, op erhält man aber die jährlichen Intereſſen r dieſes 
Kapitals, folglich iſt: 
— 1, pn 1 * O, op. 
Ein zweiter Weg wäre der, daß man die Summe der Jetztwerte der 
jährlichen Rente, derjenigen der ausſetzenden gleichſetzt und daraus r ab— 
leitete. Es iſt nämlich: 


Ser z T = Fe en Bin ar 2 d 
1,op! * T,op? 1,0p® +...= Lopn * T,open f T,opim „ DDRE 
2 * K daraus 
0,0p 1,op" 1’ Araus 
u eh op. 


Beiſpiel: Ein Hektar Waldwieſe liefert am Ende eines 
jeden Jahres einen reinen Ertrag von 70 Mk.; während die— 
ſelbe Fläche mit Fichten kultiviert am Ende jeder 80jährigen 
Umtriebszeit eine reine Einnahme von 8000 Mk. abwerfen 


l 


Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 123 


würde. Welche Benutzungsweiſe iſt bei 3 pCt. die vorteil— 
haftere? 

Antwort: Verwandelt man die ausſetzende Rente in eine jährliche, 

8000 
103 0 1 x 0,03 = 8000 x 0,1037 x 0,03 = 24,89 Mk. 

Der Wald bringt alſo jährlich 24,89 Mk., das Feld 70 Mk., folglich 
wäre die landwirtſchaftliche Bewirtſchaftung rentabler. 

Vom mathematiſchen Standpunkt läßt ſich ja gegen eine derartige 
Berechnungsweiſe nichts einwenden. Die große Schwierigkeit für die 
Praxis liegt aber darin, daß es ſehr ſchwer vorauszuſagen iſt, ob der 
genannte Fichtenwald in der That alle 80 Jahre die fragliche Summe 
abwirft, was ſehr zweifelhaft iſt. Auch drückt der lange Verzinſungszeit⸗— 
raum den Wert ſehr herunter. 


dann iſt r= 


B. Erfolgt eine Rente R zum erſten Male nach m Jahren, 
dann aber alle n Jahre, dann läßt ſie ſich in eine jährliche Rente 
wie folgt umwandeln: 

R 150pn — m 
m op 1 

Beweis: Der gegenwärtige Kapitalwert der ausſetzenden Rente iſt 
nach Formel IX: en wird dieſer Wert mit O,op multipliziert, 
jo erhält man bekanntlich den Jahreszins r desſelben, folglich iſt 

12 R 1, op n m 
1,5 pn — 1 

Oder man ſetzt die Summe des Jetztwerts der Jahresrente derje— 

nigen der ausſetzenden gleich und entwickelt aus der Gleichung r. Man 


O II. 


0, op. 


hat dann: 
r Dr 15 r R a R 8 R 
1,op! 1,op? 1,op? ie l,pm 1,opn+m 1,op?n + m 2 
8 E R · 10 pn ER R 1,0 n m 
daraus op — 1, opn = undr = ; I * O,op. 


Dieſe Formel hat, wie die vorhergehende, eine untergeordnete prak— 
tiſche Bedeutung, weil ſie ſich meiſt auf in weiter Ferne liegende ſchwer 
feſtzuſetzende Einnahmen ſtützt, welche ſehr geringe gegenwärtige Werte 
liefern. So ſtellt z. B. G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Auflage, 
Seite 21) zu dieſer Formal folgende 

Aufgabe: Welche jährliche Rente würde einem Waldeigen— 
tümer zu entrichten ſein, wenn derſelbe auf einen Durch— 
forſtungsertrag von 240 Mk. verzichten ſollte (wo kommt ein 
ſolcher Fall vor?), welchen ein mit 100jähriger Umtriebszeit 
zu behandelnder Wald jedesmal im 40. Beſtandsjahre ab— 
wirft? Zins fuß 3 pCt. 


124 Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 


240 10 0 22 5 

Antwort: r= 1,03 50 —1 x 0,03 = 2,33 Mk. 

Derartige Aufgaben kamen ſeither in der Praxis der Waldwert— 
berechnung nicht vor und werden auch künftig entbehrlich ſein; es ſind 
Übungsbeiſpiele aus der Zinszinsrechnung, die von dem Augenblicke an 
aus den Lehrbüchern ganz wegbleiben können, als die Examinatoren 
die Prüfungskandidaten nicht mehr nach derartigen Schulaufgaben fragen, 
ſondern ſich mehr auf wirkliche Fragen der Waldwertberechnung beſchränken. 


C. Erfolgt eine ausſetzende Rente R zum erſten Male 
augenblicklich, dann aber alle n Jahre, ſo wird dieſelbe in eine 
jährliche Rente r wie folgt verwandelt: 

R I/ opn 
4,0 ‚pa 1 
Beweis: Der gegenwärtige Kapitalwert einer ſolchen Rente iſt 
nach Formel X: 
R. I, op u 
1,0 n- 10 
multipliziert man dieſen Wert mit 0,0p, ſo erhält man den Jahreszins r 
dieſer ausſetzenden Rente, d. h. es iſt 
R. I, open 
150p n - 1 
Oder man ſetzt wieder die Summe des gegenwärtigen Werts der Jahres— 
rente derjenigen der ausſetzenden Rente gleich und erhält: 
r 1 R 8 8 R 4 R Hi R 
1,0p? 1% % ,o pn 1% 
r R. I op n R. 1,0 
0,0p 7 a * 1,0p u — = 

Auch von dieſer Formel 115 ſich ähnliches wie von XI und XII 
ſagen, wie ſich aus folgendem Beiſpiele ergiebt: 

Beiſpiel: Es iſt der Aufwand für Kulturkoſten, welcher 
jedesmal zu Anfang der 100jährigen Umtriebszeit pro Hektar 
60 Mk. beträgt, in eine jährliche Ausgabe zu verwandeln, wie 
hoch ſtellt ſich letztere bei 3 pCt.? 


Antwort: 105103 003 = 65,57 x. 0,03 = 1.97 Mk. 
1.03 100.1 

Würde man alle künftigen Aufwände unberückſichtigt laſſen, und nur 
die Rente der erſten Ausgaben von 60 Mk berechnen, ſo erhielte man 
60 x 0,03 = 1,80 Mk., alſo nur eine Differenz von 0,17 Mk., woraus der 
geringe Einfluß von in weiter Ferne liegenden Ausgaben auf die Reſul— 
tate folgt. Überhaupt ſind derartige Betrachtungen für im nachhaltigen 
Betriebe ſtehende Waldungen bedeutungslos. 


1 x O,op. 


„daraus 


* O, op. 


zu 2 uch 


ee Er (6 


Dritter Abſchnitt. 
Jorſtliche Grundlagen. 


Vorbemerkungen. 
§ 29. 

Wiürde man ſich in der Waldwertberechnung auf die volkswirtſchaft— 
lichen Unterlagen, ſowie auf die Feſtſetzung des forſtlichen Zinsfußes, auf 
die Entwickelung der Formeln der Zinſeszinſenrechnung und der Rechnungs- 
regeln allein beſchränken, ſo wäre das ſehr einſeitig und fehlerhaft, denn 
die Erhebung der forſtlichen Thatbeſtände oder Grundlagen ſpielt hierbei 
eine mindeſtens ſo wichtige Rolle. Zu den forſtlichen Grundlagen 
rechnet man alles forſtliche Material, welches den auszuführen— 
den Aufgaben der Waldwertberechnung als Baſis dienen ſoll. 
Mit der Mathematik allein iſt es in der Waldwertberechnung daher nicht 
gethan. Die Formeln mögen noch ſo elegant entwickelt und ſcharfſinnig 
ausgedacht ſein, ſo führen ſie doch zu falſchen und wenig brauchbaren 
Reſultateu, wenn die in dieſelben eingefügten Größen keinen Anſpruch 
auf Zuverläſſigkeit machen können. Der Feſtſtellung der forſtlichen That— 
beſtände iſt daher der höchſte Grad von Aufmerkſamkeit zuzuwenden. 

Soll z. B. ein Wald zum ſtrengſten jährlichen Nachhaltbetriebe ein— 
gerichtet werden, befindet ſich derſelbe aber noch nicht im Normalzuſtande, 
ſo kann es ſich um vorherige Aufſtellung eines vollſtändigen Hauptwirt— 
ſchaftsplanes handeln, um auf Grund desſelben die wahrſcheinlichen 
periodiſchen Maſſen- und Gelderträge und mittelſt dieſer und der Aus— 
gaben den Kapitalwert des Waldes berechnen zu können. Bei im aus⸗ 
jetzenden Betriebe ſtehenden Waldungen müſſen ebenfalls die künftigen 
Erträge und Ausgaben möglichſt genau feſtgeſtellt werden, während es 
fi) bei zum Ausſtocken beſtimmten Waldparzellen um eine möglichſt 


126 Grenzen, Vermeſſung und Kartierung. 


genaue Ermittelung der gegenwärtig vorhandenen Holzvorräte und des 
Bodenpreiſes für die künftige (landwirtſchaftliche) Benutzungsweiſe handelt. 
Die zu erhebenden forſtlichen Thatbeſtände haben ſich in der Regel 
über folgende Gegenſtände zu erſtrecken: Feſtſtellung der Grenzen und 
Flächeninhalte (Vermeſſung), Kartierung, Nutzfähigkeit des Waldes und 
Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers, Holz- und Betriebsart, Wald— 
behandlungsart, Umtriebszeit, Waldeinteilung, Unterſuchung der Ein- 
nahmen und Ausgaben des Waldes und Waldbeſchreibung. 


I. Grenzen, Vermeſſung und Kartierung. 
§ 30. 
1. Feſtſtellung der Grenzen. 

Bei allen Waldkäufen, ſowie bei Waldteilungs- und Berechtigungs⸗ 
fragen hat man ſich davon zu überzeugen, ob die in Frage kommenden 
Grenzen richtig geſtellt und dauernd bezeichnet ſind, weil ohne eine ſolche 
Klarſtellung eine genaue Vermeſſung, Flächenberechnung und Kartierung 
nicht erwartet werden darf und auch künftig nicht durchzuführen iſt. Es 
handelt ſich hierbei in erſter Linie um genaue Feſtſtellung der äußeren 
Umfangsgrenzen und dann, im Falle einzelne Waldteile mit Servituten 
belaſtet ſind, auch um genaue Kenntnis der Berechtigungsgrenzen, Triften 
u. ſ. w. Der Eigentümer iſt daher anzugehen, die Grenzen klar zu ſtellen, 
eine zuverläſſige Grenzbeſchreibung auf Grund der vorhandenen Grund— 
bücher zu liefern und die Richtigkeit derſelben auf Verlangen von den 
betreffenden Behörden beſcheinigen zu laſſen. 


2. Vermeſſung und Kartierung. 


Die Größe des Kauf- oder Tauſchobjekts läßt ſich unt nur aus 
den vorliegenden Vermeſſungsakten beurteilen. Über die Zuverläſſigkeit 
der Vermeſſung entſcheidet die am betreffenden Orte vorgeſchriebene Ver— 
meſſungsinſtruktion, die Zeit der zuletzt vorgenommenen Vermeſſung, die 
dabei in Anwendung gekommenen Inſtrumente und der Bildungsgrad 
des in Wirkſamkeit getretenen Vermeſſungsperſonals. Verdient die Ver⸗ 
meſſung kein Vertrauen oder liegt noch keine Vermeſſung vor, dann iſt 
eine neue Vermeſſung anzuordnen oder es müſſen, der Wichtigkeit des 
Objektes entſprechend, die wichtigſten Flächen, ſoweit es Zeit und Um— 
ſtände erlauben, feſtgeſtellt werden. Aus den vorliegenden oder erſt zu 


— 


Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes. 127 


ſchaffenden Flächenüberſichten muß neben der Geſamtfläche des Waldes 
auch der Flächeninhalt der einzelnen Waldabteilungen, getrennt nach 
Holz⸗ und Betriebsart, Beſtandsalter und Standortsgüten, erſichtlich 
ſein. In letzterer Beziehung erweiſt ſich unter Umſtänden ein Einblick in 
die Grundbücher des Kataſters nützlich, aus welchen erſichtlich wird, in 
welche Steuerklaſſen die einzelnen Waldteile eingeſetzt ſind. 

Gute Karten, insbeſondere Beſtandeskarten, erleichtern das Geſchäft 
der Wertberechnung ſehr. Immerhin wird es ſich empfehlen, durch einen 
Augenſchein an Ort und Stelle feſtzuſtellen, in wie weit der wirklich 
gefundene Thatbeſtand mit den Karteneinträgen übereinſtimmt. Ins— 
beſondere ſind dabei die vorkommenden Holzarten und Holzalter, ſowie 
die Beſtockungsverhältniſſe der einzelnen ausgeſchiedenen Beſtände ins 
Auge zu faſſen. 

Handelt es ſich um Teilungsfragen, bei welchen den Intereſſenten 
die Bodenflächen mit Berückſichtigung der Bonität zugeteilt werden ſollen, 
dann iſt eine ſogenannte Bonitätskarte, welche die verſchiedenen Stand— 
orte nach Flächengröße und gegenſeitiger Lage erkennen läßt, von beſon— 
derem Nutzen. Daß auf derſelben auch die nicht produktiven Flächen 
ausgeſchieden werden müſſen, iſt ſelbſtverſtändlich. 

Das Vermeſſungs- und Kartierungsweſen ſelbſt iſt Sache der Forſt— 
einrichtung und ſoll daher hier nicht weiter beſprochen werden. 


II. Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes. 
. 

1. Bezüglich des Bodenwerts iſt die Unterſuchung der Frage 
von Bedeutung, ob der Waldgrund je nach ſeiner mineraliſchen Beſchaffen— 
heit, Tiefgründigkeit, Feuchtigkeitsmenge, Expoſition, Umgebung, ſeiner Lage 
zu den Wohnorten und dem Forſtproduktenmarkte ſich nur zur Holzzucht 
oder auch zu landwirtſchaftlichen Benutzungsweiſen eignet und bei welcher 
Benutzung derſelbe das höchſte Reineinkommen verſpricht, zumal dann, 
wenn die Art der Benutzung des Grundſtückes keinerlei Beſchränkung 
(Forſtpolizei) unterliegt. Hierbei darf aber nicht überſehen werden, daß 
namentlich kleinere Waldparzellen, wenn ſie auch ihrer Bodengüte nach 
bei anderer Benutzungsweiſe einen beträchtlich höheren Ertrag abwerfen 
könnten, ſich hierzu doch aus andern Gründen für die Dauer ſelten 
lohnend erweiſen. So wirken z. B. die umgebenden hohen Holzbeſtände 
beſchattend und vermindern dadurch die Erträge der landwirtſchaftlichen 


128 Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes. 


Gewächſe nach Menge und Güte; Düngung, Bearbeitung, Aufſicht und 
Ernte ſind mißlicher und bei vorhandenem Wildſtande erleiden die Erträge 
oft noch weitere empfindliche Einbußen. 

2. Was den Wert der zu kaufenden oder einzutauſchenden Holz— 
beſtände betrifft, ſo ſpielen hierbei eine große Menge maßgebender 
Faktoren mit. Die vorhandenen Holzbeſtände ſind ins Auge zu faſſen be— 
züglich der Holzquantitäten, welche ſie enthalten, und der Werte welche ſie 
nach den vorhandenen Holzarten und Sortimenten abzuwerfen verſprechen. 
Sehr alte Beſtände enthalten oft ſchon viel anbrüchiges und darum gering⸗ 
wertiges Holz oder liefern ſo ſtarke und ſchwere Stämme, daß ſie nur mit 
großem Zeit- und Koſtenaufwande transportiert werden können. Jüngere 
Beſtände liefern wohl kleine Nutz- und Bauhölzer, aber keine wertvolle 
Schnittwaare. Beſtände zwiſchen 80—120 Jahren dürften, abgeſehen von 
der zu höheren Umtrieben geeigneten Eiche, in der Mehrheit der Fälle 
das werthvollſte Material enthalten. Dabei darf nicht überſehen werden, 
daß, bei gleichem Alter der Beſtände, namentlich die Bonität, einen 
großen Einfluß auf die Qualität des Holzes ausübt. Eine 120 jährige 
Fichte I. Bonität erreicht eine Scheitelhöhe von 35—40 m, eine ſolche 
V. Bonität von nur 10—12 m; dem entſprechend beſitzen Stämme beſſerer 
Bonitäten auch größere Durchmeſſer und Längen und ſelbſtverſtändlich 
auch einen viel höheren Nutzwert. 

Den allereinſchneidendſten Einfluß auf den Wert der Beſtände 
hat jedoch die Lage derſelben zum Markte und die Art des Marktes. 
Die ſchönſten aſtreinſten und langſchaftigſten Stämme können ſich als 
wertlos erweiſen, wenn dieſelben nicht abſetzbar ſind oder um niedrigere 
Brenn- und Kohlholzpreiſe abgegeben werden müſſen. Wer daher mit 
dem Ankaufe eines Waldes beauftragt iſt, wird in erſter Linie zu unter— 
ſuchen haben, ob derſelbe dem Markte ſchon vollſtändig erſchloſſen iſt 
oder ob es ſich noch um nicht oder ſchlecht abſetzbare Vorräte handelt. 
Er wird weiter reiflich erwägen müſſen, ob nicht ſofort oder ſpäter Ausſicht 
auf Verbeſſerung des Marktes durch Anlegung von Bahnen, Land- und 
Waſſerſtraßen, Einführung neuer holzverarbeitenden Induſtriezweige u. ſ. w. 
vorhanden iſt. Im letzteren Falle iſt ein günſtiger Abſatz mit raſch jteigen- 
den Preiſen in Ausſicht zu nehmen und man kann für ſolche Objekte 
beim Ankauf mehr bieten, als wenn der Wald noch längere Zeit ein 
ziemlich wertloſes, weil ſchlecht abſetzbares, Holzvorratsmagazin darſtellt. 
Waldungen dagegen, welche ſchon längere Zeit im lebhaften Verkehrs— 
gebiete liegen, beſitzen ſchon hohe Holzpreiſe, man muß dem entſprechend 


Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers. 129 


für ſie einen höheren Kaufpreis anlegen; eine Extrarente wird hier 
deshalb nur langſam und in geringerem Maße zu erwirtſchaften ſein, 
weil die Konkurrenz größer, der Reinertrag aber geringer iſt und ſich 
mehr Unternehmer in den Gewinn zu teilen haben. 


III. Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers. 
8 32. 


Bei allen Erwerbungen iſt die Frage, ob der Verkäufer auch der 
rechtliche und un beſchränkte Eigentümer des Beſitzes iſt, von Wichtigkeit. 
Eingehende Erkundigungen über die bezüglichen Verhältniſſe und völlige 
Klarſtellung derſelben vor dem Kaufe oder Tauſche u. ſ. w. ſind daher 
immer am Platze. 

Ergeben ſich hierbei beſchränkende Verhältniſſe, z. B. Hypotheken⸗ 
ſchulden, Grundlaſten, Servituten u. ſ. w., ſo wird es ſich darum han— 
deln, dieſelben im Einverſtändniſſe mit den Intereſſenten zu beſeitigen 
oder in anderer Weiſe zu regeln. 

Gelingen derartige Übereinkommen nicht oder werden dieſelben nicht 
gewünſcht oder für unnötig befunden, dann iſt Vorſicht von Seiten des 
Käufers um ſo mehr geboten, als ſich bezüglich der Art, des Orts und 
Umfanges der Servituten oder ſonſtiger Laſten ſpäter keine unange- 
nehmen Streitigkeiten und Verwickelungen ergeben. 


IV. Holz⸗ und Betriebsart, Umtriebszeit und 
Waldbehandlungsart. 


$ 33. 


1. Holzart. 


Beim Tauſch oder Kauf von Waldungen ſind die vorkommenden 
Holzarten von ganz hervorragender Bedeutung. Die richtige Wahl der 
Holzart übt nämlich auf die Rentabilität der Waldungen einen weit 
größeren Einfluß, als die ſo beliebt gewordenen Beſtrebungen die Um— 
triebe zu erniedrigen oder durch alle möglichen Rechenkünſteleien die 
Einnahmen des Waldes oft nur ſcheinbar zu erhöhen. 

So berechnen ſich z. B. nach den Burckhardtſchen Nr 


Baur, Waldwertberechnung. 


130 Holzart. 


die Waldreinerträge des Rotbuchen-, Fichten und Kiefernhochwaldes für 
untenſtehende Umtriebe pro Hektar wie folgt:“) 


—— — — d —ĩ4ĩ— -T—— 1 — — — 


Jahre der Umtriebszeit 


Holzart 20 40 50 60 | 70 80 | 90 100 110 120 
Mark. 

Buchen⸗Hochwaldi 55 104 14.2 18,1 211 34 25,6 27 28,1 284 

dichten. 242 47,6 656 850 1015 1110 118512 — | — 

Kiefern , 100 171 26,2 35,5 43,8 46,9 49/0 —- ZT 


Setzt man in vorſtehender Tabelle die Erträge der Buche = 1, jo 


ergeben ſich folgende Verhältniszahlen: 


Buchen⸗Hochwald] 1,0 | 1,0 10 | 10 | 10 | 150 10 1 Be 1,0 
Fichten „ 44 4 4 47 48 4% 16 48 ee 
Kiefern- 1 | 18 1718 7887 19| 21 2,0 19 — lim 


Berechnet man nach den Burckhardtſchen rtragstafeln für die⸗ 
ſelben Holzarten die Bodenerwartungswerte, weil nach den Anſichten der 
Bodenreinerträgler diejenige Umtriebszeit die vorteilhafteſte ſein ſoll, bei 
welcher ſich ein Maximum des Bodenerwartungswertes ergiebt, ſo erhält 
man folgende Reſultate, wenn man pro Hektar bei der Buche (natürliche 
Verjüngung vorausgeſetzt) 20 Mk., bei der Fichte 40 Mk. und bei der 
Kiefer 50 Mk. Kulturkoſten unterſtellt, und den jährlichen Aufwand für 
Verwaltung, Schutz und Steuern als im vorliegenden Falle irrelevant 
nicht in Rechnung ſtellt: 


Jahre der Umtriebszeit 


Holzart 30 40 60 60. 70 80,4 0 on 


LE 


Mark 


Buchen⸗ Hochwald 81,6 157,4 1030 210,8 21133 1993 185,9 168,7 148,7 130, 

Fichten „ 440,6 789,1 951.0 10360 1048 8968/6 874,8 7625 — | — 

Kiefern „ 128,0 240,5 347,1 eo 426,5 384,7 338,1 — | — | — 
| | | 


1 1 


*) K. Urich, „Holzart und Umtriebszeit“, Forſtwiſſenſchaftl. Centralblatt 
1881, S 137. Weitere Beweiſe enthalten die am Schluſſe mitgeteilten Tabellen. 


Holzart. 131 


Setzt man hier die Bodenerwartungswerte der Buche = 1, jo ergeben 
ſich folgende Verhältniszahlen: 


Jahre der Umtriebszeit 

Holzart 30 | 40 50 | 60 70 80 90 100 110 120 

| | 

Mark 

Buchen⸗ Hochwald 10 10 1,0 1,0 1,0 10 1,0 1,0 1,0 10 
Fichten = 5,4 5,0 525 | 49 | 50 49 n eee 
Kiefern⸗ 10 1,5 1,819 20 19 1 —-— BE 

| 


Aus vorstehenden Überſichten geht deutlich hervor, daß, mag man ſich 
auf den Standpunkt des Wald- oder Bodenreinertrags ſtellen, die Frage 
der Umtriebszeit von viel untergeordneterer Bedeutung iſt, als die Wahl 
der Holzart; denn die Fichte liefert bei beiden Berechnungsarten circa 
fünfmal, die Kiefer circa zweimal höhere Werte als die Rotbuche. Dieſes 
der Fichte günſtige Reſultat iſt natürlich nur unter der Vorausſetzung 
richtig, daß die in dem Beiſpiele unterlegten Größen und Werte überall 
der Wirklichkeit entſprechen. Dieſes wird nun allerdings nicht immer der 
Fall ſein, denn es giebt in der That Gegenden, in welchen die Buche 
nahezu ſo hoch rentiert, als die Fichte; immerhin wird aber auch in 
ſolchen extremen Fällen der Satz ſeine Richtigkeit behalten, daß die 
Holzart den hervorragendſten Einfluß auf die Wertverhältniſſe der Wal- 
dungen ausübt. 

Deshalb iſt auch die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob die 
vorhandene Holzart nicht alsbald oder im Laufe der Zeit durch eine 
andere erſetzt werden ſoll. Hierbei wirken entſcheidend: Boden, Lage und 
Klima, Flächengröße und Umgebung, Ertragsverhältniſſe der Holzart an 
Haupt⸗ und Nebennutzungen nach Maſſe, Wert und Abſatzgelegenheit, ihre 
Tauglichkeit zu der gewählten Betriebsart, ihre Schnellwüchſigkeit, ihr 
Bodenbeſſerungsvermögen, die Koſten ihrer An- und Nachzucht, die ihr 
örtlich drohenden Gefahren durch Schnee, Duft, Eis, Froſt, Wild, Sturm, 
Feuer u. ſ. w. 

Man gehe jedoch bei derartigen Betrachtungen nicht zu weit und 
laſſe ſich nicht auf gewagte Spekulationen ein, welche dem langſam 
wachſenden und reifenden Walde nicht zuträglich find. Dabei wolle 

1 9 * 


132 Betriebsart. 


nicht überſehen werden, daß manche Holzart oft nur momentan höher zu 
rentieren ſcheint, weil fie nur in geringeren Mengen vorhanden und des— 
halb augenblicklich größere Nachfrage nach ihr iſt; während die Ver— 
hältniſſe bei größerem Angebote ſofort umſchlagen können. Man ſei 
daher in der Frage der Umwandlung in eine andere Holzart recht vor⸗ 
ſichtig, namentlich ſo lange bezüglich eines guten Gedeihens der neu ein— 
zuführenden Holzart noch keine genügenden Erfahrungen vorliegen. Jeden— 
falls wird es ſich in zweifelhaften Fällen empfehlen, die Berechnung auf 
Grund der vorhandenen und der neu zu wählenden Holzart probeweiſe 
durchzuführen. Sind allerdings Beſtände, z. B. Buchenbeſtände, infolge 
lang anhaltender Streunutzungen oder ſonſtiger Mißſtände in ihrem 
Wuchſe ſehr herunter gekommen, dann dürfte die Wahl einer genügſamen 
und dabei doch möglichſt rentablen Holzart außer Zweifel ſein. 


2. Betriebsart. 

Bezüglich der Betriebsart ſind ähnliche Erwägungen wie bei der 
Holzart anzuſtellen. Selbſt wenn man vollkommen gleiche Holzarten 
und Standorte vorausſetzen würde, ſo berechnen ſich in der Regel für 
verſchiedene Betriebsarten auch weſentlich verſchiedene Bodenwerte und 
Waldwerte. Die Urſachen dieſer Wahrnehmung liegen weniger in der 
mit der Betriebsart wechſelnden Größe der Natural- und Gelderträge, 
obgleich auch dieſe ihren Einfluß geltend machen, als in den ſehr ver— 
ſchiedenen Umtriebszeiten, welche den einzelnen Betriebsarten unter⸗ 
liegen. Deshalb berechnen ſich für den mit kürzerem Turnus behan- 
delten Nieder- und Mittelwaldbetrieb (namentlich Eichenſchälwaldbetrieb) 
bei zweckmäßiger Bewirtſchaftung meiſt höhere Bodenwerte, als für 
Hochwälder mit ſehr hohen Umtrieben, namentlich wenn letztere wenig 
Gelegenheit zur guten und reichlichen Verwertung von Nutzholz bieten. 
Trotz dieſer Wahrnehmung liefern Hochwälder, ſo lange ſie das Maximum 
des Durchſchnittszuwachſes noch nicht weſentlich überſchritten haben, größere 
und wertvollere Naturalerträge. Wenn Hochwälder dennoch geringere gegen— 
wärtige Werte als Niederwälder liefern, ſo liegt das in den mit hohen 
Umtrieben verbundenen Diskontoverluſten, wie ſolche z. B. bei der Be— 
rechnung des Bodenerwartungswerts für den ausſetzenden Betrieb vor— 
kommen. Denn der gegenwärtige Wert einer z. B. bei Eichenſchälwald 
zum erſten Male nach 15 Jahren eingehenden und ſich alle 15 Jahre 
wiederholenden Rente 1 iſt bei 3 pCt. Zinſeszinſen 1,79, während dieſelbe 
Rente, welche ſich beim Hochwaldumtriebe vielleicht nur alle 120 Jahre 


Betriebsart. 133 


in gleicher Weiſe wiederholt, gegenwärtig nur einen Wert von 0,03 beſitzt, 
folglich 1,79 :0,03 = 60 Mal kleiner iſt, im Falle man, wie ſeither ge— 
ſchehen, in nicht zu rechtfertigender Weiſe in beiden Fällen trotz der ſehr 
verſchiedenen Verzinſungszeiträume mit gleichem Zinsfuße rechnen würde. 
Bei einem Zinsfuße von 2 pCt., welcher, gegenüber einer Umtriebszeit 
von 120 Jahren, jedenfalls mehr als 3 pCt. zu rechtfertigen wäre, be— 
trägt der gegenwärtige Wert ſchon 0,102; er iſt alſo nur noch 
1,79 :0,102 = 18 Mal kleiner, als bei 15jährigem Umtrieb. 

Trotz dieſes in vielen Fällen mehr für den Nieder- und Mittelwald— 
betrieb ſprechenden Ergebniſſes der Zinſeszinſenrechnung bedarf die Frage 
einer eventuellen Anderung der Betriebsart in der Waldwertberechnung 
einer recht ſorgfältigen Prüfung. Denn wenn auch 3. B. der Eichen- 
niederwald auf geeignetem Standort oft höher rentiert, als der Hoch— 
wald, ſo iſt dabei doch nicht zu überſehen, daß erſtere Betriebsart nur 
für verhältnismäßig wenige Standorte ganz geeignet iſt und daß auch 
die ſcheinbar gute Rente bald in das Gegenteil umſchlagen würde, ſo— 
bald man dem Schälwalde ein zu großes Terrain einräumen wollte. 
Denn iſt das Rindenbedürfnis einmal gedeckt, ſo liefert der überſchüſſige 
Schälwald nur noch ſchwaches und darum geringwertiges Brennholz. 
Der Hochwald birgt eben in ſeinem weit größeren Holzvorratskapital 
für den Beſitzer einen Sparpfennig, zu dem er im Falle der Not greifen 
kann. Der Hochwald enthält in ſeiner ſehr verſchieden alterigen Schlag— 
reihe die mannigfaltigſten Sortimente und die Wirtſchaft ſteht bei dieſer 
Betriebsform nicht auf einer Karte. Iſt nämlich das eine Sortiment im 
Augenblick ſchlecht verwertbar, ſo geht dafür ein anderes vielleicht um ſo 
beſſer. Im Hochwalde iſt für die Bedürfniſſe der Volkswirtſchaft weit 
mehr geſorgt, als bei an ſehr niedere Umtriebe gebundenen Betriebsarten. 
Der Hochwald repräſentiert in ſeinen Holzvorräten ein großes Kapital, 
verzinſt aber namentlich im ausſetzenden Betriebe den Boden ſchlechter, 
im Niederwald dagegen ſteht ein geringes Holzvorratskapital einer vielleicht 
höheren Verzinſung des Bodens gegenüber. Der Hochwaldbeſtitzer iſt daher, 
gleiche Waldflächen und ſonſtige Verhältniſſe vorausgeſetzt, doch der 
reichere, der Niederwaldbeſitzer der ärmere Mann. 

Der Kaufliebhaber für einen Nieder- oder Mittelwald wird in erſter 
Linie den Zuſtand des Waldes in Bezug auf Holzarten, Beſtockungsverhältniſſe 
u. ſ. w. ins Auge faſſen. Sind die Holzarten ſchlecht gewählt, die Beſtände 
lückig und verwahrloſt, ſo wird er entſprechend weniger zahlen, oder, wenn 
ihm die Mittel zu Meliorationen fehlen, vom Kaufe lieber ganz abſtehen, 


134 Umtriebszeit. 


weil ein ſolcher Wald ſich namentlich für einen kleinen Privatwaldbeſitzer, 
welcher auf ſoſortige Verzinſung ſeiner aufgewendeten Kapitalien ſehen 
muß, weniger eignet. 

Anders liegt die Frage für einen Unternehmer, der ſofort zu um— 
faſſenden Verbeſſerungen die Mittel hat; dieſer wird billig kaufen und durch 
Einführung einer rationellen Wirtſchaft den Zuſtand des Waldes heben 
und aus demſelben im Laufe der Zeit eine höhere Extrarente zu erwirt⸗ 
ſchaften ſuchen. 

Liegt ein Hochwald zum Kaufe oder Tauſch vor, ſo entſcheidet für 
den Wert neben der Abſatzfähigkeit der vorhandenen Holzarten namentlich 
die Frage, ob ſofort oder in nicht zu weiter Ferne größere Holzmaſſen, 
insbeſondere wertvolle Nutzhölzer, ſchlagbar werden und einen guten Markt 
finden. In dieſem Falle übt das Objekt mehr Anziehungskraft, weil ein 
Teil des Kaufſchillings durch den Verkauf überſchüſſiger Hölzer ſofort 
gedeckt oder die erzielten Erlöſe zu rentablen Meliorationen wieder in 
dem Walde angelegt werden können. . 

Sind dagegen die Vorräte gering oder ergiebt der Augenſchein die 
Notwendigkeit eines Übergangs vom Niederwald zum Mittel- oder Hoch⸗ 
wald oder ſonſtige zeitraubende und koſtſpielige Beſtandsumwandlungen, 
dann wird ſich das Kaufobjekt aus dem oben angegebenen Grunde über— 
haupt mehr für den Staat, reiche Gemeinden und Großgrundbeſitzer, als 
für den kleinen Mann eignen. 


3. Umtriebszeit. 

Die Umtriebszeiten, mit welchen dem Verkaufe ausgeſetzte Waldungen 
ſeither bewirtſchaftet wurden, müſſen natürlich auf den Wert derſelben 
einen hervorragenden Einfluß ausüben. Mit der Höhe der Umtriebs— 
zeiten wächſt nämlich der Normalvorrat und damit der Wert der vorhan— 
denen Beſtände. Überſchüſſe über den Normalvorrat können im Falle 
günſtiger Abſatzverhältniſſe alsbald verſilbert werden. Dazu kommt 
noch weiter, daß in Waldungen, deren Umtriebe höher ſind, als die Zeit, 
in welchem das Maximum des Durchſchnittszuwachſes erfolgt, alle Be— 
ſtände genutzt werden können, welche dieſes Maximum bereits überſchritten 
haben, im Falle älteres Holz nicht teurer bezahlt wird (Qualitäts- 
zuwachs), auch keine Steigerung der Preiſe in Zukunft in Ausſicht 
ſteht (Teuerungszuwachs). In dieſem Falle wäre für den Käufer die 
Möglichkeit einer Umtriebsverkürzung ſogar ohne Verminderung der jähr— 
lichen Waldrente gegeben; er könnte die einen rückſchreitenden Zuwachs 


Umtriebszeit. 135 


befienden Beſtände verwerten, mit den Erlöſen einen Teil der Ankaufs— 
ſumme abtragen und künftig doch noch aus dem Walde die gleichen 
Jahreseinnahmen beziehen. Der Kaufliebhaber hat daher dieſe Ver— 
hältniſſe, bevor er den Kauf abſchließt, wohl zu erwägen, um ſein Angebot 
danach bemeſſen zu können. 

Weiter iſt bei der Frage der Umtriebszeit an die Diskontoverluſte 
zu erinnern, welche unter Umſtänden mit hohen Umtrieben verbunden 
ſind, bei welchen dieſe Einbußen nicht mehr durch beſſere Bezahlung des 
älteren Holzes ausgeglichen werden können. 

Um einſtweilen und bevor die Methoden der Rentabilitätsberechnung 
gelehrt werden können, einen beiläufigen Einblick in dieſe Verhältniſſe zu 
gewinnen, denken wir uns einen friſch abgetriebenen Niederwald und 
unterſtellen der Kürze wegen einen gleich großen und gleichwertigen 
jährlichen Zuwachs = 1. Dieſe Annahme iſt zwar nicht ganz richtig, 
aber für den Zweck der allgemeinen Klarlegung der Verhältniſſe doch 
zuläſſig. Nehmen wir weiter einen 20- und einen 40jährigen Umtrieb 
und 3 PCt. an, jo beträgt der gegenwärtige Wert der periodiſchen 
Renten: “) 


bei 20jährigem Umtrieb und 3 pCt. Diskonto 20 x 1,240 = 24,80, 
„ 40 " " „ 3 „ " 40 x 0,442 = 17,68, 
daher Kapitalverluſt bei 3 pCt. Diskonto = 7,12. 


Es würde daher der 40jährige Umtrieb nur 17,68: 24,80 - 0,71 des 
Kapitalwerts vom 20 jährigen Umtrieb gewähren oder es müßte bei 
40jährigem Umtrieb deſſen durchſchnittlich jährliche Rente ſich auf das 
24,80: 17,68 14 fache von der dem 20jährigen Umtriebe entſprechenden 
Jahresrente erhöhen, wenn gleiche Kapitalwerte erfolgen ſollten. 

Die für den 40 jährigen Niederwaldumtrieb berechnete Rentenerhöhung 
wäre nur möglich infolge 

a) eines höheren jährlichen Maſſezuwachſes (Quantitätszuwachs) 

oder 

b) einer mit den Jahren ſteigenden Holzqualität (Qualitätszu⸗ 

wachs) oder 

e) einer mit den Jahren ſteigenden Preisſteigerung (Teuerungs— 

zuwachs) oder 


Siehe Rententabelle C am Schluſſe des Werks. 


136 Waldbehandlungsart. 


d) eines höheren jährlichen Maſſezuwachſes und einer ſtattfinden⸗ 

den Wertſteigerung des Holzes *). 

Ob und inwieweit dieſe Vorausſetzungen eintreten werden, hängt 
von den Holzarten, Standorts- und Marktverhältniſſen ab. Im all⸗ 
gemeinen kann man annehmen, daß der jährliche Maſſen-Durchſchnitts⸗ 
zuwachs der Niederwaldungen nach dem 20. Jahre nicht mehr ſteigt. 
Ein höherer Umtrieb würde ſich daher von dieſem Geſichtspunkt aus be⸗ 
trachtet finanziell kaum rechtfertigen. Dagegen liefert der 40 jährige Um⸗ 
trieb ſtärkere und unter Umſtänden wertvollere Holzſortimente, als der 


20 jährige. Dieſer Gewinn iſt jedoch ſelten groß, weil der Niederwald⸗ 


betrieb überhaupt kein ſtarkes Nutzholz liefert, das ſogenannte Klein- 
nutzholz aber in der Regel bei niederem Umtriebe wertvoller iſt. Beim 
Eichenſchälwald würde aber der vermeintliche Vorteil ſchon aus dem 
Grunde wegfallen, weil hier das Hauptgewicht in der Rinde liegt, dieſe 
aber bei 20 jährigem Umtriebe wertvoller als bei 40 jährigem Um⸗ 
triebe iſt. 

Noch größere Unterſchiede bezüglich des gegenwärtigen Wertes der 
Kapitalwerte ergeben ſich beim Vergleiche von Hochwaldungen mit mitt⸗ 
lerem Umtriebe, mit ſolchen von ſehr hohen Umtrieben, namentlich dann, 
wenn mit dem Wachſen der Umtriebszeit nicht auch die Holzpreiſe ent⸗ 
ſprechend ſteigen. 

Doch darf hier zu Gunſten des Hochwaldes nicht überſehen werden, 
daß bei dieſer Betriebsart nicht, wie meiſt beim Niederwaldbetriebe, das 
geſamte Holz auf einmal am Ende der Umtriebszeit geerntet, ſondern 
daß ein beträchtlicher Teil (20—40 pCt.) ſchon früher, nämlich in Form 
von Vornutzungen bezogen wird und daß die von letzteren erzielten Baar⸗ 
erlöſe (ausſetzenden Umtrieb vorausgeſetzt) von der Zeit ihres Eingangs 
an bis zum Ende der Umtriebszeit, oft verzinslich angelegt werden und 
ſo zu nicht unbeträchtlichen Summen heranwachſen können. 


4. Waldbehandlungsart. 


Dieſelbe iſt für die Beſtimmung der Waldkapitalwerte nicht ohne 
Einfluß. Es kommt dabei in Frage, ob keine größeren Kulturrückſtände 


*) Die hier über den Quantitäts-, Qualitäts- und Teuerungszuwachs an- 
geſtellten kurzen Betrachtungen ſind nicht etwa dem rationellen Waldwirt von 
Preßler (1859) entnommen, ſondern es ſind Gedanken, welche mein hochge— 
ehrter Lehrer Prof. Karl Heyer in Gießen, bereits 1848 in ſeinen Vorleſungen 
über Waldwertberechnung, ausſprach. 


Waldeinteilung. 137 


vorhanden, keine teueren Meliorationen, wie Entwäſſerungen, Weg- 
und Triftbauten ꝛc., notwendig find; ob die Reinigungs- und Durch— 
forſtungshiebe früher oder ſpäter beginnen, öfter oder ſeltner und in 
welcher Stärke vorgenommen werden können; ob man natürliche oder 
künſtliche Verjüngung bei der Rechnung unterſtellt, mit kleineren oder 
größeren Pflanzen operieren, oder mit Saat billiger ſeinen Zweck er— 
reichen kann. 

Jedoch empfiehlt es ſich auch hier, ſich in keine zu kühnen Speku⸗ 
lationen einzulaſſen, ſondern ſich mehr an die thatſächlichen Verhält⸗ 
niſſe und Erfahrungen zu halten. 


V. Waldeinteilung. 


834. 

Handelt es ſich um die Wertbeſtimmung ganzer Reviere, ganzer 
Wirtſchaftseinheiten oder Betriebsklaſſen, in welchen ſich häufig mehrere 
Standortsgüten, verſchieden alte Beſtände, oft auch verſchiedene Holzarten 
finden, dann muß bei ſorgfältiger Berechnung eine förmliche Wirtſchafts⸗ 
einrichtung (Waldertragsregelung) namentlich dann vorausgehen, wenn 
der Wald nicht ausgeſtockt, ſondern fortbeſtehen und deſſen Wert aus 
ſeinen Zukunftserträgen ermittelt werden ſoll. 

Liegt eine neue Wirtſchaftseinrichtung vor, ſo kann dieſe unter Um⸗ 
ſtänden der Berechnung als Grundlage dienen, doch hat der mit dem 
Ankaufe beauftragte Sachverſtändige ſich vorher genau an Ort und 
Stelle zu orientieren, nach welchen Grundſätzen und mit welcher Ge— 
nauigkeit die Forſteinrichtung durchgeführt und namentlich welche Um— 
triebszeit zu Grunde gelegt wurde, weil dieſe, wie ſich ergeben hat, auf 
die Berechnung der Kapitalwerte den größten Einfluß ausübt. 

Bezüglich der Waldeinteilung muß auf die Lehren der Forſteinrich⸗ 
tung ſelbſt verwieſen werden. Was jedoch die vorkommenden Beſtan— 
des verſchiedenheiten, insbeſondere deren Beſtockungsverhältniſſe an⸗ 
langt, ſo ſind dieſe mehr für den Wert der Holzvorräte von Einfluß, 
während die Standortsgüte den Ausgangspunkt für die Aufſtellung 
von Ertragstafeln bildet, welche ſich auf normale Beſtandesverhältniſſe 
zu beziehen haben. 

Ohnehin wird bei Waldteilungen, Zuſammenlegungen dc. in der 
Regel mehr von der Güte des Bodens mit der Unterſtellung ausgegangen, 
daß jeder der Betheiligten womöglich gleiche Bodenwerte zugeteilt erhält, 


138 Ermittlung der Holzvorräte. 


während die auf dem Boden ſtockenden und ſich ſelten gleich verteilenden 
Holzvorräte eher durch Geld ausgeglichen werden können. Eine Ver⸗ 
teilung der Vorräte aber in der Art, daß jeder Beteiligte gleich von vorn— 
herein ſeinen Anteil in Beſtänden erhält, welche eine normale Schlag- 
reihe bilden, wird kaum in einem Falle erreichbar ſein 

Handelt es ſich nur um den Ankauf einzelner Waldparzellen, welche 
nicht nach den Grundſätzen des ſtrengſten jährlichen Nachhaltbetriebes 
bewirtſchaftet werden können, jo muß man ſich natürlich darauf be= 
ſchränken, alle jene Waldteile auszuſcheiden, welche hinſichtlich des Be— 
ſtandswerts pro Flächeneinheit und der Standortsgüte differieren und 
jede ſolche Parzelle oder Beſtandespartie für ſich berechnen. 

Sehr zu warnen iſt aber unter Umſtänden vor dem Verfahren, 
welches aus den Waldreinerträgen der letzten Jahre den künftigen Ka— 
pitalwert der Waldungen ableitet, indem hierbei der Käufer, wenn in 
der letzten Zeit überhauen wurde, oder auch der Verkäufer, im Falle 
er ſeither ein ſparſamer Wirt war, ſehr üble Erfahrungen machen könn⸗ 
ten. Deshalb wird der Käufer eine ſolche Wirtſchaftseinrichtung des 
Kaufobjekts zu machen ſuchen, von welcher er glaubt dauernd den meiſten 
Vorteil ziehen zu können. 


VI. Ermittlung der Holzvorräte. 
$ 35. 

Wer einen Wald kaufen will, den werden vor allen Dingen die 
vorhandenen Holzvorräte intereſſieren, und iſt der Kaufluſtige ein Privat⸗ 
unternehmer, der aus dem Walde einen möglichſt hohen Gewinn heraus— 
ſchlagen will, ſo wird er zunächſt feſtſtellen, wie viel Holz alsbald oder 
in den nächſten Jahren geſchlagen werden kann. Die jüngeren Beſtände, 
die unangebauten Kulturflächen werden einen geringeren Reiz auf ſeinen 
Unternehmerſinn ausüben. Die ſpezielle Beſtandsaufnahme erſtreckt ſich 
daher meiſt auch nur auf die wertvollen haubaren und nahe haubaren 
Hölzer, während die Maſſen jüngerer Beſtände zweckmäßiger nach Er— 
tragstafeln feſtgeſtellt werden. 

Es werden jedoch noch ſehr viele Waldkäufe abgeſchloſſen, welchen gar 
keine ſpeziellen Beſtandsaufnahmen vorausgehen. Selbſtverſtändlich kann 
bei einem ſolchen ſummariſchen Verfahren der Wert auch um Tauſende 
von Mark zu hoch oder zu niedrig gefunden werden. Praxis und Theorie 


der Waldwertberechnung gehen leider bis zur Stunde noch ſehr ausein— 
ander. 


S 


Ermittlung der Holzvorräte. 139 


Über die Art und Weiſe der Maſſenermittlung und Zuwachsbeſtim— 
mung von Bäumen und Beſtänden geben die Lehrbücher über Holz— 
meßkunde Anleitung *). Hier ſei nur bemerkt, daß es ſich in Fragen 
der Waldwertberechnung um mein und dein handelt, und daß deshalb 
in der Regel diejenigen Methoden den Vorzug verdienen, welche, neben 
der Geſamtmaſſe, auch die Sortimente möglichſt genau liefern. Es 
gehören hierher die Beſtandesſchätzungsmethoden von Draudt und Urich, 
welche bekanntlich das Fällen von Probeſtämmen vorausſetzen. Bei 
weniger intenſiven Wirtſchaften und überall da, wo die Holzpreiſe noch 
niedrig ſtehen, auch der Nutzholzabſatz noch gering iſt, oder die Fällung 
von Probeſtämmen nicht zuläſſig, oder als zu zeitraubend befunden 
würde, kann man auch mittelſt der bayriſchen Maſſentafeln und guten 
Formzahlen noch recht befriedigende Reſultate erhalten. 

Wohl ſelten wird ſich das Fällen von Probeſtämmen bei der Auf— 
nahme einzelner, eingewachſener Oberſtänder (Waldrechter) verlohnen, 
da die Holzmaſſe derſelben im Verhältnis zum geſamten Holzvorrat 
des Waldes doch zurücktritt. Hier genügt eine ſtammweiſe Aufnahme 
wertvoller Bäume mit der Kluppe und Beſtimmung des Inhalts nach 
Maſſentafeln oder durch Okularſchätzung. Bei derartigen eingewachſenen 
älteren Stämmen iſt auch zu erwägen, ob dieſelben jetzt noch ohne 
den vorhandenen Unterbeſtand zu beſchädigen, genutzt werden können. 
Andernfalls ſind ſelbſt die ſchönſten Stämme momentan wertlos. 

Die Durchforſtungserträge werden am beſten nach lokalen Ertrags- 
tafeln bemeſſen, zur Vornahme kleiner Probedurchforſtungen wird meiſt 
die Zeit fehlen 

Für Niederwaldungen und das Unterholz in Mittelwaldungen findet 
man in der Regel genügende Anhalte in den ſeitherigen Fällungsergeb— 
niſſen, wenn ſich dieſelben gut aus den Rechnungen entnehmen laſſen 
und nicht mit andern Holznutzungen vermiſcht ſind. Das Oberholz kann 
in ähnlicher Weiſe wie im Hochwald aufgenommen werden. 

Handelt es ſich um Ankauf ſehr großer Waldungen in wirtſchaftlich 
noch weniger aufgeſchloſſenen Gegenden, oder um ſolche, welche aus— 
gehauen ſind und in nächſter Zeit überhaupt wenig oder nur geringe 
Erträge abwerfen, dann wird ſich eine genauere Aufnahme der vorhan— 
denen Holzvorräte überhaupt weniger empfehlen. Das Hauptgewicht 


) Vergleiche des Verfaſſers „Holzmeßkunde“ 3. Aufl., Wien bei W. Brau- 
müller, 1882. Jetzt Paul Parey in Berlin. 


140 Bon den Waldeinnahmen. 


liegt dann im Boden, und ein mehr ſummariſches Wertſchätzungsverfahren, 
bei welchem man den durchſchnittlichen Waldwert der Flächeneinheit feſt⸗ 
zuſtellen ſucht, wird mehr am Platze ſein. Werden ja jetzt noch hin und 
wieder Waldungen (Holzbeſtand ſamt Boden) um einen Preis von 100 
bis 200 Mk. pro Hektar gekauft; bei ſolchen Kaufobjekten lohnt ſich 
natürlich die Anwendung feiner, wiſſenſchaftlich begründeter Methoden 
noch nicht, hier iſt unter Umſtänden ein ganz rohes, ſummariſches 
Schätzungsverfahren nicht nur zuläſſig, ſondern auch vielfach üblich. 


VII. Von den Waldeinnahmen. 
§ 36. 
Vorbemerkungen. 


Wenn auch in $ 35 bereits die Ermittlung der Holzvorräte im all⸗ 
gemeinen beſprochen wurde, ſo genügen dieſe Betrachtungen doch noch 
nicht zur Feſtſtellung der gegenwärtigen und künftigen Einnahmen eines 
Waldes. Dieſelben ſetzen ſich bekanntlich aus den Hauptnutzungen 
und Nebennutzungen zuſammen. Erſtere zerfallen wieder in Hau- 
barkeits- oder Abtriebsnutzungen und in Zwiſchennutzungen 
(Durchforſtungserträge u. ſ. w.). Alle dieſe Nutzungen nehmen aber erſt 
dann lebendige Geſtalt an, wenn ſie mit den Preiſen derſelben gewogen 
und in Geld umgewandelt werden; ſie liefern dann das Material zu 
den Wald-Bruttofapital- Werten. 

Für viele Fragen der Waldwertberechnung bedarf man zur Ver⸗ 
anſchlagung der Hauptnutzungen Geldertragstafeln, welche ſich auf 
Holzertragstafeln ſtützen, d. h. aus dieſen mit Beiziehung der Preiſe 
abgeleitet werden. Wir haben daher die Waldeinnahmen in Haupt- und 
Nebennutzungen zu trennen und bei erſteren die Holz- und Geldertrags⸗ 
tafeln, ſowie die Preiſe einer näheren Betrachtung zu unterziehen. 


1. Einnahmen der Hauptnutzungen. 


A Holzertragstafeln. 


Man unterſcheidet allgemeine und Lokalertragstafeln. Beide müſſen 
ſich auf die anbauwürdigſten Holzarten beziehen und ſollen für ver— 
ſchiedene Bonitäten (meiſt fünf) die Holzgehalte pro Hektar für die ein— 
zelnen Beſtandesalter unter Vorausſetzung normaler Beſtockung an— 
geben. Die Lokalertragstafeln beziehen ſich auf einen abgegrenzten 


Von den Waldeinnahmen. 141 


kleineren Bezirk, etwa ein Revier; die allgemeinen Normalertragstafeln 
dehnen ſich über größere Waldgebiete, ganze Provinzen oder Länder 
aus. Bezüglich der Methoden der Aufſtellung ſolcher Tafeln verweiſen 
wir auf unſer Lehrbuch der Holzmeßkunde, ſowie auf unſere bezüglichen 
Schriften über die Fichte und Rotbuche ). 

Für lokale Fälle der Waldwertberechnung würden begreiflicherweiſe 
Lokalertragstafeln die beſten Reſultate in Ausſicht ſtellen. Leider 
ſind aber Lokalertragstafeln bis jetzt nur ganz vereinzelt entworfen und 
noch ſeltener veröffentlicht worden. Ihre Aufſtellung ſtößt nämlich viel⸗ 
fach auf unüberwindliche Schwierigkeiten, weil das Material zu ſolchen 
auf kleinem Waldgebiet meiſt nicht in genügender Menge zu finden iſt. 

Man muß ſich daher bis zur Stunde meiſt noch mit allgemeinen 
Ertragstafeln behelfen, was auch keinen weſentlichen Bedenken unterliegt, 
wenn dieſelben nur mit genügend reichem und gutem Material entworfen 
ſind und neben der Derb- und Reisholzmaſſe auch die Kreisflächenſummen, 
mittleren Beſtandeshöhen und unter Umſtänden auch die Stammzahlen 
enthalten. Denn ob es neben den verſchiedenen Standortsklaſſen auch 
noch beſondere Wuchsgebiete giebt, wie manche annehmen, iſt eine noch 
unentſchiedene, auch ſehr ſchwer lösbare Frage. 

Die älteren Extragstafeln entſprechen den an ſie geſtellten Beding— 
ungen im ganzen nicht. Die Phantaſie ſpielt in denſelben eine größere 
Rolle als die Wirklichkeit. Dagegen verdienen die von einzelnen Mit⸗ 
gliedern der deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten in der neueſten Zeit 
veröffentlichten Holzertragstafeln ſchon deshalb weit mehr Vertrauen, 
weil fie wenigſtens auf gemeinſchaftlicher Baſis aufgebaut wurden, ob⸗ 
gleich auch ſie ausnahmslos noch der Verbeſſerung bedürftig ſind. Man 
darf eben in jetziger Zeit an ſolche Tafeln noch keine zu großen Anfor- 
derungen ſtellen, weil wir noch zu wenig gleichmäßig behandelte Beſtände 
haben, das Material für Normalertragstafeln infolge abnormer 
Begründung und Behandlung der Beſtände daher auch ſehr ſchwer zu 
finden, noch ſchwieriger aber ſo zu verarbeiten iſt, daß die Ergebniſſe keinen 
Anlaß zu bis jetzt meiſt ſchlecht motivierten Ausſtellungen geben. Unter 


*) F. Baur, Die Holzmeßkunde, 3. Aufl., Wien 1882, Verlag W. Brau⸗ 
müller, jetzt Paul Parey in Berlin. 
Derſelbe, Die Fichte in bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form, 
Berlin 1876, J. Springer. 
Derſelbe, Die Rotbuche in bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form, 
Berlin 1881, Paul Parey. 


142 Bon den Waldeinnahmen, 


die von Mitgliedern der deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten veröffent⸗ 
lichten neueren Ertragstafeln gehören neben unſeren ſoeben namhaft 
gemachten Tafeln über die Fichte und Rotbuche diejenigen von Kunze), 
Weije**), Schuberg***) und Lorey ). 

Will man nun ſolche allgemeine Normalertragstafeln für einen 
gegebenen Fall anwenden, ſo beſteht die wichtigſte Aufgabe zunächſt 
darin, unter den zur Verfügung ſtehenden Tafeln diejenige heraus zu 
wählen, welche bezüglich der unterſtellten Standortsgüte mit derjenigen 
des einzuſchätzenden Beſtandes am meiſten übereinſtimmt. Man empfahl 
als zuverläſſigſten Standortsweiſer früher die Maſſe, indem man die 
Maſſe und das Alter des einzuſchätzenden Beſtandes feſtſtellte und dann 
unter den disponiblen Ertragstafeln diejenige als die maßgebende erklärte, 
welche bezüglich der genannten beiden Faktoren die größte Überein⸗ 
ſtimmung zeigte. Dieſer Weg kann aber in der Regel deshalb nicht 
zum Ziele führen, weil die Normalertragstafeln durchweg und 
in allen Teilen des Beſtandes normale Beſtockung voraus— 
ſetzen, eine derartige Vorausſetzung aber in der großen Mehr— 
zahl der praktiſchen Fälle nicht gemacht werden darf; denn es 
dürfte ſich kaum ein größerer Beſtand finden, der in allen ſeinen Teilen 
vollkommen beſtockt iſt, d. h. der eine ſo große Holzmaſſe aufzuweiſen 
hätte, als man ſie erhält, wenn man die in der Tafel ſtehende Maſſe 
pro Hektar mit der in Hektar ausgedrückten Beſtandesfläche multipliziert. 
Die wirkliche Beftandesmaſſe pro Hektar wird daher, vielleicht einige 
wenige Ausnahmen abgerechnet, immer hinter derjenigen der Ertrags⸗ 
tafeln zurück bleiben. Deshalb kann auch die Beſtandesmaſſe und das 
Alter allein keinen zuverläſſigen Weiſer für die Beurteilung der Stand- 
ortsgüte und die richtige Auswahl der Ertragstafel abgeben. Man 
überzeugt ſich ſofort von der Richtigkeit dieſer Anſicht, wenn man ſich 
in Gedanken in einen Samen-, Licht- oder Abtriebsſchlag verſetzt, der 
bonitiert werden ſoll. Der Beſtand kann auf dem vorzüglichſten 
Standorte ſtocken, beſitzt aber vielleicht noch nicht einmal die Holzmaſſe, 


) Kunze, Beiträge zur Kenntnis des Ertrags der Fichte, Tharander 
forſtl. Jahrbuch 27. Band, Supplementheft 1877. 

) Weiſe, Ertragstafeln für die Kiefer, Berlin, J. Springer, 1880. 

n Schuberg, Ertragstafeln für Buchenhochwald. Forſtwiſſenſchaftliches 
Centralblatt 1882, S. 153 u. f. Desgleichen über die Weißtanne, daſelbſt 1884, 
Seite 626 u. f. 

) Lorey, Ertragstafeln für die Weißtanne, J. D. Sauerländer, 1884. 


Von den Waldeinnahmen. 143 


welche bei gleichem Alter der geringſten Standortsgüte entſpricht. 
Für ſolche und faſt alle andern Fälle kann daher die zufällig vorhandene 
Maſſe und das Alter unmöglich für die richtige Bonität entſcheidend ſein. 

Nach unſeren Unterſuchungen und Veröffentlichungen?) eignet ſich 
nach dem jetzigen Standpunkte unſerer forſtlichen Erkenntnis für die 
Bonitierung noch am meiſten die mittlere Beſtandeshöhe, wie ſie 
aus unter mittleren Schlußverhältniſſen erzogenen Hochwaldbeſtänden 
ſich heraus entwickelt. 

Dieſe Anſchauung findet in allen neueſten Ertragsunterſuchungen 
ihre Beſtätigung; es giebt für den Praktiker keinen greifbareren 
Maßſtab für die Beurteilung der Bonität als die Beſtandes— 
höhe. Es läßt ſich in der That auch kein Grund namhaft machen, 
warum z. B. ein unter mittleren Verhältniſſen erzogener Beſtand beſten 
Standorts im Alter a eine geringere oder gleiche Höhe befiten ſollte, 
als ein gleich alter Beſtand geringſter Bonität und umgekehrt. Liegt 
es doch ſchon im Gefühle des praktiſchen Taxators, aus lang aufge— 
ſchoſſenen Bäumen auf einen guten Standort zu ſchließen. Stehen dagegen 
auf einem Abtriebsſchlage nur noch wenige Bäume, ſo vermag man aus 
deren geringen Maſſe keinen Schluß auf den Standort zu machen, wohl 
aber kann man letzteren mit Sicherheit beſtimmen, wenn neben dem 
Alter nur noch die Baumhöhe angegeben iſt. Deshalb iſt die 
Beſtandeshöhe und nicht die Beſtandesmaſſe der ſicherſte 
Führer in der Bonitierungsfrage. Die Beſtandesmaſſe iſt 
bei gegebenem Alter der Ausdruck für die Beſtandesgüte, die 
Beſtandeshöhe aber für die Standortsgüte. Beide Begriffe 
werden leider noch öfter verwechſelt. 

G. Heyer übergeht in den beiden erſten Auflagen ſeiner Waldwert— 
berechnung (1865 und 1876) dieſe wichtige Frage noch mit Stillſchweigen, 
widmet überhaupt der ſo überaus wichtigen Frage der Verrechnung der 
Waldeinnahmen und Ausgaben nur eine einzige Seite! In der 3. Aufl. 
Seite 25 berührt er den Gegenſtand mit mehreren Zeilen wie folgt: 
„Um für jeden Beſtand die ſeiner Standortsgüte entſprechende Ertrags— 
tafel ausfindig zu machen, unterſucht man ſein Alter a und ſeine Maſſe 
Ma oder was ſich beſonders für lückige und junge Beſtände empfiehlt 
ſeine Höhe Ha und wählt nun unter den vorhandenen Tafeln diejenige 
aus, welche für das nämliche Alter die nämliche Maſſe oder Höhe auf— 
weiſt.“ Wie man ſieht macht G. Heyer der Bonitierung nach der Höhe 
ſchon weſentliche Konzeſſionen, aber er vermag ſich von ſeiner früheren 


) Vergleiche unſere vorhin angezogenen Schriften. 


144 Von den Waldeinnahmen. 


Anſchauung, bei der Bonitierung ſei die Maſſe entſcheidend, noch nicht 


ganz zu trennen. Er würde den Faktor „Maſſe“ ſicher ganz geſtrichen 
haben, wenn er ſeine eigene Lehre an einem Beiſpiele praktiſch durchgeführt 
hätte; denn er wäre dann zu dem Reſultate gekommen, daß es keine 
Tafel giebt deren Maſſenangaben bei gleichem Alter mit denjenigen des 
vorliegenden Beſtandes übereinſtimmen, weil eben die Beſtände immer 
lückig und in allen ihren Teilen nie normal ſind. 

Da man im Intereſſe größerer Überſichtlichkeit innerhalb der ein⸗ 
zelnen Holzarten jetzt meiſt nur fünf Bonitäten ausſcheidet, ſich unter 
Umſtänden (3. B. bei der Weißtaune) ſogar noch auf eine geringere Zahl 
reduziert, während im Walde thatſächlich viel mehr Bonitäten vorhanden 
ſind und die Übergänge daher nie ſo plötzlich ſtattfinden, ſo werden ſich 
natürlich viele Beſtände finden, welche bei demſelben Alter doch nicht 
genau mit der zugehörigen Höhe in der Tafel übereinſtimmen. In ſolchen 
Fällen kann man ſich in der Art helfen, daß man auch die Anſätze in 
den Tafeln den abweichenden Höhen entſprechend reduziert. 

Beiſpiel: Ein normaler Buchenbeſtand II. Bonität beſitzt nach un⸗ 
jeren Ertragstafeln im Jahre a- 90 die Höhe Ha = 25 m und die Holz- 
maſſe Ma = 544,5 fm. Ein einzuſchätzender Beſtand habe in gleichem 
Alter die Höhe H'a - 24 m, fo iſt deſſen Maſſe 

Wa Ha, Ma = 24 x 544,5 = 0,96 x 544,5 = 522,7 fin. 
Ha 25 

Nach dieſem einfachen Maßſtabe kann man ſich leicht eine Holzertrags⸗ 
tafel für jeden beliebigen Beſtand in kürzeſter Zeit entwerfen. 

Schließlich ſei noch bemerkt, daß Blößen und junge Beſtände, in 
welchen die Höhe noch nicht zum richtigen Ausdruck gelangen konnte, 
am ſicherſten nach angrenzenden älteren Beſtänden gleicher Standortsgüte 
bonitiert werden. 

Für die Zwiſchennutzungen (Durchforſtungen) müſſen beſondere 
Holzertragstafeln aufgeſtellt werden. Ihrer richtigen Konſtruktion ſtehen 
ganz beſondere Schwierigkeiten entgegen, weil einesteils die Anſichten 
über Beginn, Wiederkehr und Stärke der Durchforſtungen noch ſehr aus- 
einander gehen, andernteils aber aus Mangel an Abſatz oder Arbeits- 
kräften dieſe ſonſt ſo wertvollen Erträge noch keine oder nur eine ganz 
untergeordnete Rolle ſpielen. Hier ſind alſo lokale Vorertragstafeln 
beſonders am Platze, welche man auf Grund örtlicher Erfahrungen ent⸗ 
wirft und mit der Zeit weiter entwickelt. Wollte man eine in einem 
Lehrbuche der Waldwertberechnung mitgeteilte Vorertragstafel direkt auf 
die Verhältniſſe irgend eines Reviers übertragen, ſo wäre das in vielen 
Fällen ſehr fehlerhaft. 


| 
| 


Bon den Waldeinnahmen. 145 


Nach den bis jetzt vorliegenden Unterſuchungen bleiben undurchforſtete 
Beſtände bezüglich ihrer Maſſe und Stärke gegenüber von durchforſteten 
weſentlich zurück. Die Durchforſtungsmaſſen können daher im ganzen als 
Gewinn betrachtet werden, nur darf man dieſelben da nicht in die Rech— 
nung ziehen, wo thatſächlich keine Durchforſtungen ſtattfinden können. 


B. Geldertragstafeln. 


Die Holzertragstafeln dienen den Zwecken der Materialſchätzung 
namentlich in der Forſteinrichtung; die Geldertragstafeln ſind in 
Fragen der Wertberechnung unentbehrlich. Letztere ergeben ſich, wenn 
man die in den Holzertragstafeln ſtehenden Maſſeneinheiten mit dem zu— 
gehörigen Preiſe einer Maſſeneinheit multipliziert. Wenn auch hiernach 
die Umwandlung von Holzertragstafeln in Geldertragstafeln ſehr einfach 
zu ſein ſcheint, ſo macht die richtige Durchführung in der Praxis doch 
oft recht große, ſelbſt unüberwindliche Schwierigkeiten. Die in den 
Holzertragstafeln enthaltenen Maſſeneinheiten ſetzen ſich nämlich aus ſehr 
verſchiedenen, ungleichwertigen Sortimenten von ſehr wechſelnden Brozent- 
verhältniſſen zuſammen. Die älteren Holzertragstafeln enthalten meiſt 
nur in einer Summe die Geſamtmaſſe, die neueren unterſcheiden nur 
zwiſchen Derb⸗ und Reisholz. Um zuverläffige Geldertragstafeln zu 
ſchaffen, muß das Derbholz wieder in die verſchiedenen Nutz- und Brenn⸗ 
holzſortimente zerlegt werden, welche bekanntlich nach Alter, Bonität, 
Holzart, Abſatzgelegenheit u. ſ. w. ungemein differieren. Die Geld— 
ertragstafeln müſſen daher ausgeſprochene Lokalertrags— 
tafeln ſein, und wenn man der einſchlagenden Literatur zum Vorwurf 
macht, ſie ſei zu arm an Geldertragstafeln, ſo iſt dieſer Vorwurf deshalb 
unbegründet, weil dieſelben nur dann von Wert ſind, wenn ſie dem 
engſten Lokale ihre Entſtehung verdanken. Wer ſich mit Fragen der 
Waldwertberechnung mit Erfolg befaſſen will, der muß vor allen Dingen 
das Material zu den unentbehrlichen Geldertragstafeln an Ort und Stelle 
ſammeln und mit aller Sorgfalt ſelbſt verarbeiten. Es giebt keine 
Geldertragstafeln, welche für ganze Länder, Provinzen oder Regierungs- 
bezirke gleich gut paſſen; die Specialiſierung iſt hier vielmehr ſo weit zu 
treiben, daß in einem und demſelben Revier für eine Holzart unter Um⸗ 
ſtänden mehrere Geldertragstafeln entworfen werden müſſen, wenn man 
für den Einzelbeſtand befriedigende Reſultate erzielen will. 

Man denke ſich doch nur ein im Hochgebirge liegendes Revier. In 
einer Abteilung iſt das Material leicht und billig an die Abfuhrwege, 
Baur, Waldwertberechnung. 10 


146 


Bon den Waldeinnahmen. 


Floßſtraßen oder Rießen zu bringen, nicht nur die verſchiedenen Nutz⸗ 
holz⸗, ſondern auch die Brennholzſortimente ſtehen hier hoch im Preiſe, 
während in einer andern, vielleicht nur eine viertel Stunde weiter lie⸗ 
genden Abteilung die Bringung des Holzes ſo große Schwierigkeiten be⸗ 
reitet, daß, ganz gleiche Holzqualität vorausgeſetzt, dasſelbe verfaulen 
oder vielleicht gegen Rückerſatz der Fällerlöhne abgegeben werden muß. 
Was ſollen hier aus Büchern entnommene Geldertragstafeln und auf die⸗ 
ſelben ſich gründende Boden- oder Beſtandserwartungswerts-Berech⸗ 
nungen () für einen Wert haben? 

Bisher war man vielfach gewohnt in Fragen der Rentabilität der 
Waldungen und in Lehrbüchern der Waldwertberechnung von den Burck⸗ 
hardt'ſchen Geldertragstafeln auszugehen. Wir bezweifeln keinen Augen⸗ 
blick, daß die Burckhardt ſchen Ertragstafeln für einzelne Verhältniſſe 
ganz zutreffend ſein mögen, denn Burckhardt war eine praktiſch vor⸗ 
züglich angelegte Natur, deſſen Verdienſte um die Waldwertberechnung 
bleibend ſein werden. Burckhardt war aber ſelbſt am allerwenigſten 
der Meinung, ſeine Geldertragstafeln genügten für alle deutſchen Wald- 
verhältniſſe. Es wäre daher ein großer Fehler, aus den Reſultaten, zu 
welchen man auf Grundlage der Burckhardt'ſchen Tafeln gelangt, 
Schlüſſe auf die geſamte Forſtwirtſchaft Deutſchlands machen zu 
wollen. Wer Aufgaben der Waldwertberechnung löſen, Unterſuchungen 
über die Rentabilität eines Reviers oder Beſtandes machen will, der 
muß ſich die Grundlagen der Berechnung ſelbſt ſchaffen und dies um ſo 
mehr, als die neueren Unterſuchungen ergeben haben, daß die Burck⸗ 
hardt'ſchen Holzertragskurven einen weſentlich anderen Verlauf nehmen, 
als durch die forſtlichen Verſuchsanſtalten feſtgeſtellt wurde. 

Auch für den Unterricht können die Burckhardt'ſchen Geldertrags- 
tafeln nur den Zweck haben, die Methoden der Berechnung des Boden- 
und Beſtandeswerts an Beiſpielen zu erläutern, weitere Schlüſſe darf 
man für die forſtliche Praxis deshalb aus den gewonnenen Reſultaten 
noch nicht ziehen. 

Aus dieſen Gründen (andere werden noch ſpäter namhaft gemacht 
werden) wird auch die ſogenannte Beſtandeswirtſchaft, d. h. die rechne⸗ 
riſche Feſtſetzung der Umtriebszeit für jeden einzelnen Beſtand, in der 
forſtlichen Praxis kaum feſten Boden gewinnen können, weil die Methode 
viel zu umſtändlich und die Schwierigkeit, für jeden Beſtand brauchbare 
Holz- und Geldertragstafeln aufzuſtellen, viel zu groß iſt. Man wird 
daher erprobtere Mittel anwenden und derartige Fragen auf anderem 
Wege in einfacherer und überzeugenderer Weiſe zu löſen ſuchen. 

Zu einfacheren Methoden der Wertberechnung, bei welchen man ſich von 
trügeriſchen allgemeinen Holz- und Geldertragstafeln namentlich mittel⸗ 
alter und jüngerer Beſtände möglichſt unabhängig zu machen ſucht, wird 
man ſchon aus dem Grunde hingedrängt, weil richtige Geldertrags- 
tafeln für niedere Umtriebe jetzt überhaupt nicht aufgeſtellt werden können, 
denn es fehlen uns darüber zur Zeit faſt alle Erfahrungen. 


Von den Waldeinnahmen. 147 


Wer könnte es unternehmen z. B. eine richtige Geldertragstafel für 
40 jährigen Fichtenumtrieb zu berechnen? In dem Markte erſchloſſenen 
Revieren gewinnen wir zwar 40 jähriges Durchforſtungsmaterial und er- 
zielen dafür oft vorzügliche Preiſe; aber über die Haubarkeitserträge 
ſolcher Beſtände fehlen alle maßgebenden Erfahrungen, denn wir können 
das Material in dieſem Alter aus Mangel an zureichendem Abſatz 
nicht ſchlagen Würden wir z. B. alle Fichtenbeſtände mit 40 jährigem 
Umtriebe behandeln, ſo würden die Erlöſe wahrſcheinlich ſehr gering aus— 
fallen. Die Geldwerte, welche für ſolche Beſtandesalter eingeſetzt werden, 
die von den ſeitherigen Umtriebszeiten weſentlich abweichen, ſind daher 
bezüglich der Haubarkeitsmaſſe unrichtig und haben nur für die Gelder— 
tragstafeln der Vornutzungen praktiſche Bedeutung. 

Man hat vorgeſchlagen “), bei mangelnden lokalen Geldertragstafeln 

ſeine Zuflucht zu ſolchen zu nehmen, welche für andere Abſatzgebiete ent- 
worfen ſind. Es ſoll dabei wie folgt verfahren werden: „Man ermittelt 
aus dem bekannten Erlöſe, welchen ein haubarer möglichſt normal be— 
ſchaffner Holzbeſtand innerhalb des betreffenden Abſatzgebietes geliefert 
hat, den durchſchnittlichen Verkaufspreis g eines Feſtmeters und leitet 
die Feſtmeterpreiſe für die übrigen Beſtandsaltek aus den Feſtmeter⸗ 
preiſen einer vorhandenen Geldertragstafel nach dem Verhältnis her, in 
welchem g zu dem Feſtmeterpreiſe g. ſteht, den die Geldertragstafel für 
das nämliche Alter aufweiſt.“ 
Wir können dieſem Vorſchlage keinen großen praktiſchen Wert zuſprechen, 
denn er ſetzt die Proportionalität der Feſtmeterpreiſe des haubaren Beſtan⸗ 
des mit den Feſtmeterpreiſen aller jüngeren Glieder der gegebenen Geld— 
ertragstafel voraus, welche aber in der Regel nicht vorhanden ſein wird. 
Man darf nämlich daraus, daß in einem Beſtande Im 100 jähriges 
Buchenholz 10 Mk. koſtet, in der vorhandenen Geldertragstafel aber für 
dasſelbe Sortiment in gleichem Alter 8 Mk. angeſetzt ſind, noch nicht 
ſchließen, dasſelbe Verhältnis bleibe auch für die jüngeren Beitandsglie- 
der beſtehen. In demſelben Beſtande kann vielleicht Buchenreis- oder 
Stockholz gar nicht abgeſetzt werden, während an dem Orte, wo die Er— 
tragstafeln aufgeſtellt wurden, beide Sortimente hoch im Preiſe ſtehen 
können. 

Es giebt ferner Orte, wo 100 jähriges Fichten-Nutzholz im Preiſe ganz 
gleich ſtehen kann, während z. B. 40 jähriges Hopfenſtangenmaterial an 
dem einen Orte verfaulen muß, welches an einem zweiten Orte vielleicht 
doppelt jo hoch als das 100 jährige Nutzholz gezahlt wird. Unter ſolchen 
Verhältniſſen dürfte der Praktiker immer noch ſicherer gehen, ſich ſeine 
Geldertragstafeln auf Grund gemachter lokaler Erfahrungen zu ent- 
werfen, als Hülfe bei fremden Tafeln zu ſuchen, deren Zuverläſſigkeit 
ſogar nicht immer nachgewieſen werden kann. 


) G. Heyer, Waldwertberechnung. 3. Aufl. S. 26. 


10* 


148 Bon den Waldeinnahmen. 


Am Schluſſe unſeres Lehrbuchs haben wir in den Tabellen I, 1 bis 
VI, 1 einige Holz⸗ und Geldertragstafeln mitgeteilt. Die Holzertrags⸗ 
tafeln für Rotbuche und Fichte find unſeren bezüglichen Schriften, die⸗ 
jenigen der Kiefer den Ertragstafeln von Weiſe entnommen, zu welchen 
die forſtlichen Verſuchsanſtalten das Material geliefert haben. Die Geld- 


ertragstafeln ſind natürlich nur für ſolche Beſtände direkt brauchbar, 


welche dieſelben Holzpreiſe haben. Im übrigen haben ſie den Zweck, 
den ſpäter folgenden Übungsbeiſpielen als Grundlage zu dienen. 

Endlich muß noch ausdrücklich darauf hingewieſen werden, daß die 
Anſätze in den Ertragstafeln normale Beſtockungsverhältniſſe vor- 
ausſetzen; dieſelben gründen ſich nämlich auf Beſtandespartieen von einem 
ſo hohen Vollkommenheitsgrade, als man ihn zuſammenhängend auf 
einer Fläche von mindeſtens 0,25 ha finden kann. Man kann gar manches 
Revier durchſuchen, ohne auch nur eine Beſtandespartie zu finden, welche 
den Anforderungen ganz entſpricht, welche man an eine zu Ertragstafeln 
geeignete Normalfläche ſtellen muß. 

Es geht hieraus hervor, daß an den Anſätzen der Normalertrags⸗ 
tafeln Abzüge zu machen ſind, wenn ſie wirtſchaftlichen Zwecken dienen 
ſollen. Nach unſeren, auf dieſem Gebiete reichlich gemachten langjährigen 
Erfahrungen kann man an den Anſätzen in den neueſten Ertragstafeln 
20 bis 25 pCt. in Abzug bringen, bis man auf Werte kommt, welche 
den wirklich erreichbaren Ergebniſſen einer aufgeklärten, intenſiven Wirt⸗ 
ſchaft im großen und ganzen entſprechen. In einzelnen, ſehr gleichmäßig 
geſchloſſenen Beſtänden betragen die Abzüge vielleicht nur 5 bis 10 pCt.; 
in anderen reichen dagegen 50 pCt. noch nicht ganz aus. 

Dazu geſellt ſich noch der Mißſtand, daß dieſe Abzüge in einer und 
derſelben Lokalität, in einem und demſelben Beſtande ſich nicht einmal 
in allen Lebensjahren gleich bleiben. Je älter ein Beſtand iſt, um ſo 
größeren Gefahren wird er unter ſonſt gleichen Verhältniſſen ausgeſetzt ge⸗ 
weſen ſein. Daraus ergeben ſich Abzüge, welche mit wachſendem Alter des 
Holzes ſteigen müſſen. Ferner find Nadelhölzer meiſt größeren Beſchä— 
digungen ausgeſetzt als Laubhölzer; lichtbedürftige Holzarten lichten ſich 
früher und ſtärker als ſchattenertragende. All dieſe Verhältniſſe bedürfen 
in ſpeziellen Fragen der Wertberechnung einer eingehenden Würdigung. 
Trotz aller Aufmerkſamkeit werden aber unſere reduzierten Ertrags— 
tafeln und damit die forſtlichen Grundlagen der Waldwertberechnung 
immer mangelhaftes menſchliches Stückwerk bleiben. 


E 


Bon den Waldeinnahmen. 149 


Schon Hoßfeld?) empfahl als eine Art Aſſekuranz, ohne Rückſicht 
auf Holzart und Umtriebszeit, etwa 0,1 pCt. des jährlichen Ertrags in 
Abzug zu bringen. Auch G. L. Hartig“ ſprach ſich je nach Holz- und 
Betriebszeit für derartige Abzüge aus; desgleichen Burckhardt“) Er 
jagt: „Nieder- und Mittelwälder, von Dieberei und etwaiger Boden— 
verderbnis abgeſehen, leiden weniger als Hochwaldungen, unter dieſen 
wieder die Eiche und nächſtdem die Buche weniger, als der Nadelwald. 
Hoher Umtrieb führt minder vollkommene Beſtände mit ſich, als kür— 
4 „Für Mittel- und Niederwälder, wie für die Eiche, wird 
es ſelten einer beſonderen Aſſekuranz bedürfen und für die Buche in 
nicht allzu bedrohter Lage können 2—3 pCt. des Bruttoertrages oder 
eine entſprechende Ermäßigung der anzuwendenden Ertragsſätze aus— 
reichend ſein. Die meiſte Bedeutung hat die Aſſekuranz bei Nadel— 
wäldern, obwohl nach der Ortlichkeit ſehr verſchieden. Mit Einrech— 
nung des Ausfalles, welcher durch die meiſtens unentbehrlichen Betriebs- 
blößen entſteht, rechnen wir unter mittleren Verhältniſſen 810 pCt. des 
Rohertrags als Aſſekuranz auf beſondere Ereigniſſe inſoweit, als deren 
Einfluß über den herrſchenden Beſtandescharakter hinausreicht. Es kann 
dieſer Satz für die eine Ortlichkeit als ein reichlich hoher erſcheinen, 
während er in der andern nicht ausreicht. Lokale Erfahrungen und An— 
ſchauungen müſſen hier leitend ſein.“ 

Wenn hier Burckhardt verhältnismäßig kleine Abzüge vorſchlägt, 
ſo darf dabei nicht überſehen werden, daß ſich dieſelben mehr auf außer— 
ordentliche Beſchädigungen beziehen. Die fraglichen Abzüge müſſen aber 
auch deshalb gemacht werden, weil die Beſtände im ganzen nie die 
hohen Erträge liefern, als in den Normal - Ertragstafeln unterſtellt 
wird. * 

Man hat vorgeſchlagen, ſtatt die Anſätze in den Normalertragstafeln 
auf Grund lokaler Erfahrungen zu ermäßigen, den Zinsfuß dafür ent⸗ 
ſprechend zu erhöhen. G. L. Hartig ließ bekanntlich den Zinsfuß von 
Periode zu Periode ſteigen (§ 17), ohne die Richtigkeit ſeiner offenbar 
nach Gutdünken gemachten Annahmen zu beweiſen. Auch von Fabrice) 

und G. Heyer ie) ſprechen ſich über den Gegenſtand aus. G. Heyer 
unterſcheidet ſich aber von G. L. Hartig darin, daß er, allerdings nur 


*) Diana, 1805, Band III, Seite 430. 

) G. L. Hartig, Forſtwiſſenſchaft nach ihrem ganzen Umfange, 1831, 
Seite 264. 

das) Burckhardt, Waldwert, 1860, Seite 36 und 37. 

+) v. Fabrice, Über die Bedeutung einer Erhöhung des Nadelholz-Zins⸗ 
fußes über den des Laubholzes. Allgem. Forſt⸗ u. Jagdzeitung 1880, Seite 80. 

ir) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 28—30. 


150 Bon den Waldeinnahmen. 


für die Haubarkeitsnutzungen, das Maß der Zinsfußerhöhung berechnet, 
welches erforderlich iſt, um dieſelben Waldkapitalwerte zu erhalten, welche 
eine Verminderung der Ertragsanſätze hervorbringen würde. 

Wir können in derartigen theoretiſchen Beſtrebungen nicht nur keinen 
praktiſchen Wert erkennen, ſondern halten ſie ſogar nicht einmal für 
zuläſſig. Macht man nämlich die Abzüge nicht, ſo ſtellt man Werte in 
die Rechnung ein, welche der Wirklichkeit nicht entſprechen. Sodann iſt 
kein Grund einzuſehen, warum man die Abzüge, nachdem ſie bekannt 
ſind, nicht direkt machen, ſondern auf Umwegen die Erhöhung des Zins⸗ 
fußes auf Grund dieſer Abzüge berechnen ſoll. Der forſtliche Zinsfuß 
iſt ja leider an und für ſich ſchon eine von vielen Beſtimmungsgründen 
abhängige Größe, ſo daß man jede weiteren Künſteleien ernſtlich von 
ihm abhalten ſollte. Endlich iſt nicht zu überſehen, daß dieſe Abzüge, 
wie in der Rechnung unterſtellt wird, weder für die Haubarkeitsmaſſe, 
noch für die Vornutzungen konſtante, ſondern im einzelnen Falle vom 
Beſtandesalter abhängige und darum im Laufe der Umtriebszeit ſehr 
wechſelnde Größen ſind. j 


C. Holzpreiſe. 

Aus den Holzertragstafeln (Maſſenertragstafeln) werden, wie ſoeben 
auseinandergeſetzt wurde, auf Grund der zugehörigen Holzpreiſe, die 
Geldertragstafeln entworfen. Bei Feſtſtellung der Holzpreiſe muß 
daher mit der größten Sorgfalt und Umſicht verfahren werden. Da je 
nach Angebot und Nachfrage die Holzpreiſe fortwährenden kleineren 
oder größeren Schwankungen unterliegen, ſo empfiehlt es ſich im all⸗ 
gemeinen aus den Holzverſteigerungserlöſen u. ſ. w. der einzelnen Sor⸗ 
timente innerhalb gleicher Marktgebiete aus den letzten 10 bis 20 Jahren 
Durchſchnittspreiſe zu berechnen und dieſe der Rechnung zu Grunde zu 
legen. Da ab- oder aufſteigende Bewegungen in den Preiſen nicht ſelten 
eine Reihe von Jahren anhalten, ſo empfiehlt es ſich in ſolchen Fällen 
die Durchſchnitte nicht aus einer zu geringen Anzahl Jahre zu berechnen; 
auch kann es ſich rechtfertigen, ganz extreme Jahre, z. B. Überflutung 
des Marktes durch große Windwurfanfälle, ganz aus der Rechnung aus⸗ 
zuſchließen. 

Selbſtverſtändlich dürfen bei derartigen Berechnungen nicht die 
arithmetiſchen, ſondern die geometriſchen Mittel genommen werden. 
Wären z. B. für irgend ein Sortiment 


* 


Von den Waldeinnahmen. 151 


im 1. Jahre a= 2 fm Holz für die Summe S = 20 Mk., 
" 2. U b 7 3 fm " " 5 " 81 — 42 " 
" 3. " e=12 fm " " " " 82 = 180 " 


verkauft worden, jo iſt der richtige Durchſchnittspreis nicht 
1 2 5 AD \ g 
* — 3.0 28 5 wu 12) 3-(0 141% 8-13 Mk, 
a b 0 


2 347 419 
-_(8+8,+8) _ 20+42+180 242 144 Mk 
ſondern a bre 273712 17 ga 


Sollte die Wahrſcheinlichkeit groß ſein, daß die jo ermittelten Durd)- 
ſchnittspreiſe ſpäter merklichen Anderungen unterliegen, jo müßte dieſer 
Umſtand allerdings berückſichtigt werden, ſo ſchwierig es auch iſt, in 
dieſer Beziehung ſichere Anhalte zu gewinnen. So kann z. B. die maſſen⸗ 
hafte Anpflanzung einer und derſelben Holzart, die Anlage neuer Wege, 
Eiſenbahnen, Waſſerſtraßen, Hämmer, Ziegeleien, Glasfabriken, wech- 
ſelnde Anſchauungen in der Zollpolitik u. ſ. w. umgeſtaltend auf die 
Sortimentsbildung und die künftigen Preiſe wirken. In der Regel 
werden die Preiſe an der Erzeugungsſtelle, d. h. die Waldpreiſe, in 
betracht kommen, von welchen man dann noch die Gewinnungskoſten 
(Holzhauer⸗ und Rückerlöhne) in Abzug bringt. In den Geldertrags— 
tafeln ſind daher, wenn nicht das Gegenteil bemerkt iſt, dieſe 
Koſten bereits abgezogen. 

Dienen die Geldertragstafeln zur Berechnung des Bodenerwartungs— 
werts einer einzelnen Parzelle oder des Beſtandeserwartungswerts, dann 
müſſen die den erſteren unterlegten Preiſe natürlich auch genau dieſen 
Lokalitäten entſprechen, d. h. es müſſen in ein und demſelben Reviere 
für ein und dasſelbe Sortiment unter Umſtänden verſchiedene Preiſe 
berechnet werden. 

Es iſt von den Anhängern der Bodenreinertragstheorie, insbeſondere 
von den Vertheidigern des Bodenerwartungswertes lange überſehen wor— 
den, daß es im Begriffe des Erwartungswerts liegt, der Rechnung nicht 
die gegenwärtigen, ſondern die künftigen Preiſe zu Grunde zu legen, 
wie ſie ſich nach 1, 2, 3 u. ſ. w. Umtriebszeiten ergeben werden. Es iſt 
aber eine ganz unlösbare Aufgabe, zu beſtimmen, wie hoch die Preiſe 
der verſchiedenen Holzſortimente in jeder Waldabteilung, denn darauf 
kommt es in dieſem Falle allein an, in 100 und mehr Jahren ſein 
werden. Gerade dadurch verlieren aber dieſe Methoden, welche man die 
wiſſenſchaftlich exakten glaubte nennen zu dürfen, ihre reelle Unterlage. 

Man glaubte zwar aus der Wahrnehmung, daß die Preiſe im 


152 Von den Waldeinnahmen. 


großen ganzen bis auf die Gegenwart geſtiegen ſind, auch auf das Steigen 
der Preiſe in Zukunft ſchließen zu dürfen. Ja man ſprach ſogar mit 
Zuverſicht die Hoffnung aus, daß es gelingen werde, aus dem vor⸗— 
handenen ſtatiſtiſchen Material Kurven zu erfinden, aus welchen die 
Zukunftspreiſe mit genügender Sicherheit entnommen werden könnten; 
aber derartige brauchbare Kurven fehlen bis jetzt noch. Ein auch fer⸗ 
neres Steigen der Holzpreiſe iſt ja, abgeſehen von vorübergehenden Rück⸗ 
ſchlägen, an vielen Orten wahrſcheinlich, aber in welchen Abteilungen 


und in welchem Grade dieſe Steigerungen eintreten werden, iſt un⸗ 


berechenbar. Deshalb wird man ſich im allgemeinen zwar an die 
gegenwärtigen, aus einer Reihe von Jahren berechneten Durchſchnitts⸗ 
preiſe halten, aber ſolche Methoden der Wertsbeſtimmung meiden müſſen, 
welche vorzugsweiſe an in ſehr ferner Zukunft liegende Erträge (Boden⸗ 
erwartungswerte) geknüpft ſind. 

G. Heyer berührt merkwürdigerweiſe dieſen ſehr wunden Punkt 
künftiger Preisbeſtimmung in den beiden erſten Auflagen ſeiner Wald⸗ 
wertberechnung gar nicht und ſucht in der 3. Aufl. Seite 30 über den⸗ 
ſelben durch folgende zwei ungenügende Sätze hinwegzuſchlüpfen: 

„Wie bereits Seite 9 angegeben wurde, iſt der Preis der Forſtpro⸗ 
dukte und insbeſondere des Holzes fortwährend geſtiegen; es läßt ſich 
daher mit großer Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß dies auch fernerhin 
der Fall ſein wird. Da nun aber ſchon bei der Beſtimmung des forſt⸗ 
lichen Zinsfußes auf das Steigen der Holzpreiſe Rückſicht genommen 
wurde, ſo dürfen bei Waldwertberechnungen in der Regel nicht die künf⸗ 
tigen, ſondern es müſſen die gegenwärtigen bezw. die für die Zeit der 
Wertberechnung geltenden Preiſe in Anſatz gebracht werden ..“ Man 
könnte ſich ja mit dieſer Anſchauung einverſtanden erklären, wenn ange⸗ 
geben wäre, um wie viel das Prozent infolge der künftig ſteigenden Holz⸗ 
preiſe vermindert werden ſoll. Nach einer derartigen Angabe ſucht man 
aber an genannter Stelle vergebens; es läßt ſich eine ſolche auch nicht 
machen, eben weil dazu wieder die uns unbekannten künftigen Preiſe 


gehören würden. Da die Preiſe ja nach und nach und nicht plötzlich 


ſteigen, ſo müſſen natürlich die Preiſe der nach und nach eingehenden 
Durchforſtungserträge und ſchließlich der Haubarkeitsnutzung verſchie⸗ 
dene ſein und folglich in ein und derſelben Rechnung auch gerade ſo 
viele Zinsfüße angenommen werden, als in der Berechnungszeit Holz⸗ 
erträge angeſetzt wurden. Das ſcheint aber nicht beachtet und deshalb 
auch nicht vorgeſchlagen worden zu ſein. 

Jedenfalls genügen jo allgemeine Angaben?) — daß die Holzpreiſe 
jährlich in Württemberg von 1590—1830 um 1 pCt., in Böhmen 
(Kaiſerl. Domäne Buſchtehrad) von 1670—1869 um 1,5 pCt., in Bayern 


) G. Heyer, Waldwertberechnung, Seite 9. 


| 
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Bon den Waldeinnahmen. 153 


von 1851—1880 um 1,3 pCt. geitiegen ſeien — zur Löſung der vorliegen- 
den Frage nicht, weil es ſich hier nur um die Preisſteigerungen in 
denjenigen Abteilungen handeln kann, in welchen Erwartungswerte be— 
rechnet werden ſollen; das ſind aber ſtatiſtiſch nicht nachweisbare Größen. 
Die ſogenannte Beſtandeswirtſchaft, welche auf Kenntnis dieſer Größen 
angewieſen iſt, ſcheint deshalb ſchon von dieſem Geſichtspunkte aus be— 
trachtet, unhaltbar zu ſein. 

Eine intereſſante Mitteilung zur Bewegung der Holzpreije im ehe— 
maligen Königreich Hannover enthalten die „Beiträge zur Kenntnis der 
forſtwirtſchaftlichen Verhältniſſe der Provinz Hannover“ (Hannover, 
Klindworth's Verlag, 1881). Es heißt daſelbſt Seite 53: 

„Nach der vorliegenden Zuſammenſtellung iſt der Preis des Eichen— 
holzes in Ilfeld von 1834—1879 auf das 3,72 fache, in Rotenkirchen 
von 1814—1879 auf das 4,01 fache, der Preis des Buchenholzes in 
Rothenkirchen von 1809 —1879 anf das 4,64 fache, in Weſterhof von 
1814-1879 auf das 10,24 fache, der Preis des Fichtenholzes in Weſter— 
hof von 1814—1879 auf das 10,81 fache und der Preis des Kiefernholzes 
in Uchte von 1804-1879 auf das 6,98fache geſtiegen.“ 

„Danach berechnen ſich die Preisſteigerungsprozente nach Zinſeszinſen 
bezw. zu jährlich 3,0; 2,2; 2,2; 3,6; 3,7 und 2,6 pCt.“ 

„Zur Darſtellung des finanziellen Effekts der Preisſteigerung würde 
die innerhalb der betreffenden Periode eingetretene Preisminderung des 
Geldes berückſichtigt werden müſſen“. 

„Wird dieſe Geldpreisminderung mit jährlich etwa 1,5 pCt. abgeſetzt 
(die Begründung dieſes Prozentes würde zu weit führen), ſo beträgt die 
eigentliche Preisſteigerung des Holzes für Weſterhof (Buchen und Fichten) 
jährlich reichlich 2 pCt.“ 

„Wäre alſo dort im Jahre 1814 der Betrieb nach finanzwirtſchaftlichen 
Grundſätzen eingerichtet, ſo hätte man für den Fall, daß man mit der 
Verwirklichung eines Wirtſchaftszinsfußes von 3 pCt. ſich begnügt haben 
würde, die Wirtſchaft mit Rückſicht auf die Preisſteigerung des Holzes 
unter Zugrundelegung der damaligen Preiſe nach dem Zinsfuße von 
1 pCt. regulieren können. Eine zu jener Zeit nach dem Zinsfuße von 
2½ pCt. erfolgte Einrichtung der Wirtſchaft würde auf ein thatſächliches 
Wirtſchaftsprozent von 4½ und eine Einrichtung von 3 pCt. auf eine 
Verwirklichung von 5 pCt. Zinſeszinſen geführt haben.“ 


2. Einnahmen der Nebennutzungen. 


Zu den Nebennutzungen rechnet man alle außer dem Holze in den 
Waldungen vorkommenden Nutzungen. Die wichtigſten ſind: Lohrinden 
(an manchen Orten zu den Hauptnutzungen gehörig), Maſt von Bucheln 
und Eicheln, Samen der anbauwürdigen Holzarten und Kulturgräſer, 
Streumaterialien, Gras von Waldwieſen, Wegen, Triften, Mähplatten 
u. ſ. w., landwirtſchaftliche Gewächſe, nutzbare Steine, Erden und Mine- 


154 Bon den Waldausgaben. 


ralien, Erträge von Jagd und Fiſcherei, ſowie in Waldgebieten mit 
niederen Holzpreiſen das Harz der Fichte, Lärche und Kiefer. 

Außer den genannten Nutzungen giebt es noch eine Menge anderer, 
welche zwar dem Waldbeſitzer keine oder nur geringe Einnahmen ge⸗ 
währen, welche aber doch deshalb von großer volkswirtſchaftlicher Be— 
deutung ſind, weil ſie der armen Klaſſe der Bevölkerung Gelegenheit 
bieten, ihre ſonſt nicht verwendbaren Arbeitskräfte nutzbar zu machen 
und ihr dadurch Quelle des Einkommens zu werden. Es gehören hierher 
nutzbare Beeren und Pilze, Mooſe, Zapfen, immergrüne Pflanzen und 
Zweige, Blüten u. ſ. w. zu Kränzen und ſonſtigen Dekorationen, durch 
welche, namentlich in größeren Städten, in Deutſchland allein jährlich 
Millionen umgeſetzt werden. 

Wenn man nun auch der Anſicht beitreten kann, es ſeien von den 
Nebennutzungen nur diejenigen bei Waldwertberechnungsfragen zu berück⸗ 
ſichtigen, durch deren Nutzung die Haupterträge (das Holz) keine 
weſentliche Schmälerung erführen, ſo darf man doch auch auf der anderen 
Seite nicht überſehen, daß mit dieſen Faktoren doch ſo lange gerechnet 
werden muß, als dieſelben nicht beſeitigt werden können (Streunutzungen). 

Die Nebennutzungen werden am beſten veranſchlagt, wenn man aus 
einer Reihe von Jahren die Durchſchnitte zieht und ebenſo mit den 
Preiſen verfährt. Erſcheint es hierbei auch zuläſſig und trägt es ſogar 
zur Vereinfachung der Rechnung bei, wenn man bei Berechnung der 
Erwartungswerte (ausſetzender Betrieb) die Nebennutzungen wie die 
Hauptnutzungen (Durchforſtungserträge) behandelt, ſo kann es bei nach⸗ 
haltiger Wirtſchaft doch unerläßlich ſein, auch den Kapitalwert der Neben⸗ 
nutzungen zu beſtimmen. Denn wenn z. B. gelehrt wird, man erhalte 
den Wert des Normalvorrats, indem man von dem Waldrentierungswert 
den Bodenerwartungswert abziehe, ſo iſt das doch nicht ganz korrekt, 
weil ſich ja der Waldwert aus der Summe von Normalvorrat Boden⸗ 
wert Nebennutzungswert zuſammenſetzt, und daher der Normalvorrat = 
Waldwert (Bodenwert + Nebennutzungswert) ſein muß. i 


VIII. Von den Waldausgaben. 
§ 37. 
Man kann dieſelben in fortdauernde und einmalige Ausgaben 
teilen. 
Zu den fortdauernden Ausgaben gehören: Koſten für Direktion, In⸗ 
ſpektion, Verwaltung, Schutz, Gelderhebung und Geldauszahlung, Unter— 
haltung der Dienſtwohnungen, Holzhauereibetrieb und Holzbringung, 


7 


Von den Waldausgaben. 155 


Steuern und Laſten, Bau und Unterhaltung der Bezirks- und Waldwege, 
Kulturen, Vermeſſung, Kartierung, Unterhaltung der Grenzen, Prozeſſe, 
Jagd, Fiſcherei, Nebenbetriebsanſtalten (Sägemühlen, Köhlerei), Holz- 
verkauf, Inſektenvertilgung, Verſuchsweſen, Examen levent. forſtlichen 
Unterricht), außerordentliche Arbeitshilfe, Remunerationen, Umzugskoſten, 
Porto, Literatur u. ſ. w. Zu den einmaligen Ausgaben kann man rech⸗ 
nen: Erwerbung von Grundſtücken, Ankauf und Neuerbauung von Forſt⸗ 
dienſtwohnungen, Neubau von Waldwegen, Zuſchuß zu Forſtkulturen, 
Erbauung von Sägemühlen, Koſten für Ablöſung von Berechtigungen. 


Man war ſeither gewohnt die jährlichen Ausgaben unter dem Namen 
„Koſten für Verwaltung, Schutz und Steuern“ zuſammen zu faſſen. 
Wir haben dieſelben etwas mehr ſpezialiſiert, weil man ſonſt leicht in 
die Lage kommt einzelne Poſten zu vergeſſen So rechnet z. B. G. Heyer 
in ſeinen Übungsbeiſpielen für Verwaltung, Schutz und Steuern pro 
Hektar 3,6 Mk. Es mag dieſer Betrag in wenigen Fällen forſtlicher 
Praxis zutreffen, für die Staatsforſtverwaltung und viele größere Pri— 
vatforſtverwaltungen iſt er zu niedrig. 

In Eljaß-Lothringen*) ſind z. B. die jährlichen Geſamtausgaben 
für die Staatswaldungen und den Staatsanteil der ungeteilten Wal— 
dungen folgende: 


(Siehe umſtehende Tabelle.) 
Es folgt aus nachſtehenden Mitteilungen, daß z. B. in Elſaß⸗Lothringen 
die jährlichen Koſten für Oberförſter und Schutzdiener pro Hektar allein 


ſchon 6 Mk. betragen. 


Weſentlich iſt auch hier wieder, daß alle Ausgaben für die be— 
treffende Ortlichkeit erhoben werden. Landesdurchſchnitte bieten für 
die Wertbeſtimmung konkreter Fälle keine genügende Anhalte. 


Beiträge zur Forſtſtatiſtik von Elſaß⸗Lothringen. I. Heft. 1884. 


156 Bon den Waldausgaben. 


pro i ö 
Hektar in We | 


jamt- | Ge Brutto- 
Wald- | jamt- Ein⸗ 


fläche] Aus⸗ 
a) Fortdauernde Ausgaben: Mk, gabe nahme 

1. Für die a 8 den e | | 

N 5 1,19 5,42 317 
2. Für die Oberförſter. ee 2 2,76 | 12,62 7,38 
3. Für das Forjtihußperfonal-. . ». » 2.2... 3,25 14,82 8,67 
4. Für die Gelderhebung und Auszahlung. 0,45 207| 121 
5. Für Unterhaltung und DAS von Bor 

dienitgebäuden . . » 1,42 8 3,80 
6. Für Holgmerbung.. gg were rund, So 1 Sue | 
7. Für Kommunal⸗ er Reallaſten . ter 3 1,08 4,95 2,91 | 
8. Zum Bau und Unterhaltung der Bote. 2c. | 

Wege, Forſtwegeaufſeher .. g 0,81 3,71 2,18 
9. Forſtkulturen, Holzabfuhr, Wegebauten, Ber | 

Meſſunggen . RER 1,85 8,47 49 | 
10. Auseinanderjegungen, Grenzen, Prozeſſe .. 0,12 0,55 033 | 
11. Sagbverwalng - - = = 2. 2 0.0200. 0051 Po 
12. RebenbetriebSanftalten. -. » » 2 2 2 2 2. 0,27 121| 0,73 
13. Formularien, Holzverkauf . 8 0,23 1,07 0,63 
14. Inſektenvertilgung, en Reifetoen, 

Examen, Unterjtügungen . . . $ 0,15 0,69 0,41 
15. Außerordentliche Arbeitshülfe, 8 0 

kk 0,26 1520 0,70 

= a i 19.50 
b) Einmalige Ausgaben: 

1. Erwerbung von Grundſtücken 2c. 055 2,511 1 
2. Ankauf und en von e e 

mimige n 8 0,43 1,97 1,16 
3. Neubau wichtiger A ne 0,76 3,47 2,04 
4. Zuſchuß zu Forſt kulturen. 0,09 0,41 0,24 
5. Erbauung von Holzſägemühlen c ..] 0,50 2,30 1,35 
6. Ablöſung von Berechtigungen auf Staatskoſten. 0,09 0% 0,20 


Zuſammen . 21,92 J 100,00 | 58,50 


Von den Waldausgaben. 157 


Der Aufwand der Staatsforſtverwaltung in Baden in den 
zwei Budgetperioden 1872/73 und 1880,81 betrug jährlich pro Hektar)): 


Budget⸗Nachweis 


1872/3 | 188081 
Art des Aufwandes 4 
im ganzen pro ha im ganzen pro ha 


Jährlich Mark 


I. Laften. 
Steuern und Gemeindeumlagen ?) 8 
Beiträge zu Landſtraßen u. Gemeindewegen 
Abgaben an Berechtigte u. Vergünſtigungen 
Sonſtige Laſten, Abgang, Nachlaß 2 


80 600 0,93, 118 321 1 
67 815 0,79 78883 0 
51658 0,60 53612 | O 

1300 0,01 1428 0 


201373 | 2,33 252244 | 2,83 


U. Aufwand für die Verwaltung. 


Gentralverwaltung . 
Kaſſenverwaltung b 
Bezirksforſtverwaltung 
Vermeſſung und Einrichtung 
Verſchiedene und zufällige Ausgaben. 
Forſtſchutz und Aufſicht EHEM, 


477173 0,55 60 400 0,68 
4 718 875 322 400 3,61 
247 776 3 N 
14400 15000 

1 776 10,19 5162 f 93 
161782 | 1,87) 189 603 212 


550 569 6,36 592565 | 6,64 


III. Betriebsaufwand. 


Berichtigung u. Unterhaltung der Grenzen 

Holzabfuhrwege und Floßanſtalten (% für 
Neubauten, ½ für Wegpflege . . - - 

Waldkulturkoſten (einjchliegl. Neuanlagen). 

. — der Erzeugniſſe . 3 
erwertung der Erzeugniſſe. 


1789 | 0,02 4811 0,05 


139155 | 1,60 211709 | 237 
97357 | 1,11 127 575 183 
583 423 6,73 692068 | 7.75 
8963 | 0,13) 13 128 015 


830 687 9,59 1049 291 | 11,75 


Im ganzen . .|1582629 1828 1894100 | 21,22 


1) Karl Schuberg, Die Forſtverwaltung Badens. Karlsruhe 1884. 

2) Das Walditeuerfapital hatte bis zu dieſer Periode eine Höhe von 
30,3 Mk. erreicht; die Umlagen waren ebenfalls geſtiegen. Steuern und Um⸗ 
lagen betrugen zuſammen 26 Pf. auf 100 Mk. Steuerkapital. Staatsſteuern 
werden keine davon erhoben. 

3) Von dem Geſamtaufwand der Centralverwaltung (für alle Domänen 
und die Leitung der Forſtpolizei) ſind hierher , von der Kaſſenverwaltung 
(Domänengüter und Forſte) ½ gerechnet. 

4) Vom Aufwand für die lokale Betriebs⸗ und Forſtpolizeiverwaltung 
(Oberförſter und Gehilfen einſchließlich ihrer Büreau⸗, Diäten- und Reiſekoſten⸗ 
reverſen, Wohnungsgeldzuſchüſſe zc.) find hier °/, gerechnet. 


57 


158 Von den Waldausgaben. 


Die Lohnſätze betrug im Durchſchnitt aller Landesteile in Mark: 


Tagelöhne in der Gedingſätze 
= * | Hauerlohn für | Hauer- und Setzer⸗ 
Jahr Kulturzeit Hiebszeitf I fm Nutzholz vu bi 
Männer Frauen Männer] Laubholz Nadelholz Laubholz Nadelholz 
| 
1878 1,82 192 0,80 0.80 | 0,85 0,82 
| | | 
1879 | 176 | 121 | 1,9 0,79 | 079 | 0,82 | 0,81 
1880 1,74 129 08 0.11.71: 0,78 | 0,80 0,77 
1881 170 ı 118 | 18 0,77 | 078 | 078 0,77 
| 


Über die Kulturkoſten in den badiſchen Domanialforſten macht 

Schuberg folgende Angaben: 

Die Saat (Samen und Arbeitslohn) kam durchſchnittlich auf 46,1 Mk. 
pro Hektar zu ſtehen und bewegten ſich zwiſchen 25—100 Mk.; die 
Pflanzung (Arbeitslohn) auf 78,3 Mk., mit dem Wert der Pflanz auf 
131,75 Mk. pro Hektar, wenn man die Pflanzenverſchulungskoſten, nach Ab⸗ 
zug des Erlöſes aus verkauften Pflanzen, als Erziehungsaufwand rechnet. 
Die Pflanzungskoſten ſteigen örtlich bis auf 200 Mk. pro Hektar. Die 
Bodenvorbereitungen kamen durchſchnittlich auf 41,7 Mk. pro Hektar und 
die Anlage von Entwäſſerungsgräben auf 11 Mk., von Schonungsgräben 
3,5 Mk. pro 100 m. Geſamtaufwand für 1 ha der Geſamtwaldfläche 
im Jahre 1882 1,42 Mk. In Württemberg betrug der Aufwand für 
Kultur auf 1 ha der Geſamtwaldfläche im gleichen Jahre 1,52 Mk., 
alſo wenig mehr wie in Baden. Wegbaukoſten auf 0,79 Mk. pro Hektar 
Waldfläche. 

Im Kgl. Bayriſchen Regierungsbezirk Oberpfalz und von Regensburg 
beziffert ſich z. B. pro 1883 der Aufwand für 

Mark pro Hektar 


n 2 = Son ste 
Sag ð 
e . -i 
Perzeptionskoſten 028 
Gewinnungskoſten für Haupt⸗ und Neben⸗ 
mitzungng f ; QQ 
Wegbaukoſten e n e eee e 
Forſteinrichtungskoſte n. 0,02 
Kulturkoſten 0,89 
Ständige Bauausgaben ud Unterhaltung der 
Forſtgebäudee - 355 0,29 
Aufwand für Kreis, Diſtrikt, Gemeinde . Bunacl 
Übrige Ausgaben 011 


Zuſammen . . 12,19 


Von der Waldbejchreibung. 159 


In Württemberg beträgt der Aufwand pro 1883 in den Staatswal— 
dungen (vergl. forſtſtatiſtiſche Mitteilungen aus Württemberg, Stuttgart 
1885) bei einer ertragsfähigen Staatswaldfläche von rund 187 700 ha 
Aufwand für das 
f Mark pro Hektar 


Forſtverwaltungsperſonal . 4,07 
raherional. 1: 2... 0 en ra 
VTV 
/ ͤ˙ 9 
ehren 8,21 
1 
iingen 042 

Zuſammen . . 21,53 


IX. Von der Waldbeſchreibung. 


8 38. 

Handelt es ſich um den Kauf und Tauſch größerer, zuſammen— 
hängender Waldkomplexe, jo wird namentlich dem mit den Verhältniſſen 
unbekannten Kaufliebhaber eine genaue Forſtbeſchreibung erwünſcht ſein. 
Dieſelbe kann ähnlich wie bei Forſteinrichtungen in eine generelle und 
ſpezielle ſich abteilen, ſoll aber mehr die für die Waldwertberechnung 
wichtigen Momente hervorheben. In der allgemeinen Waldbeſchreibung 
wären mehr die Größenverhältniſſe, die äußere und innere Beſchaffenheit 
des Waldes, die ſeitherigen Abſatz-, Preis-, Berechtigungs- und poli⸗ 
tiſchen Verhältniſſe, die Bewirtſchaftungsweiſe u. ſ. w. auseinanderzu⸗ 
ſetzen, während in der ſpeziellen Waldbeſchreibung die einzelnen Abtei— 
lungen und Unterabteilungen bezüglich ihrer Beſtandes-, Standorts- und 
Kulturverhältniſſe, künftige Bewirtſchaftung und Erträge näher gewür— 
digt werden ſollen. 

Die Waldbeſchreibung, welche von Forſttechnikern auszuarbeiten iſt, 
dient namentlich dem Käufer, der oft Laie in forſtlichen Dingen iſt, zu 
ſeiner näheren Unterrichtung und iſt beſonders dazu geeignet demſelben 
das bei der Wertberechnung eingehaltene Verfahren klar zu machen. 


II. Ausführender Teil. 
Nie Methoden der MWaldwertberechnung. 


Erſter Abſchnitt. 


Von der Ermittlung des Vodenwerts. 


Vorbemerkungen. 


$ 39. 

Sieht man von den Waldnebennutzungen ab, ſo ſetzt ſich der Wald- 
wert aus der Summe von Boden- und Holzbeſtandswert zuſammen. 
Wenn es nun auch in vielen Fragen der Waldwertberechnung nicht not= 
wendig iſt Boden- und Beſtandswert getrennt für ſich zu berechnen, ſo 
gibt es doch auch wieder eine Reihe von Fällen, in welchen dieſes ge— 
ſchehen muß. So z. B. beim Ankauf von Böden, welche erſt ſpäter mit 
Wald beſtockt werden ſollen; bei Wertanſchlägen ſeitheriger Waldböden, 
welche aber künftig dem landwirtſchaftlichen Betriebe zu übergeben ſind; 
bei Beurteilung der Frage, ob ſich der Anbau von Waldblößen für den 
Beſitzer überhaupt lohnt; bei dem Abtreten von Waldboden zu öffent⸗ 
lichen Zwecken (Expropriationen), für den Bergbau, zu Steinbrüchen, 
Erd- und Sandgruben, Bauplätzen u. ſ. w. 

Für die Beurteilung des landwirtſchaftlichen und forſtwirtſchaftlichen 
Bodenwerts wird neben der Lage zum Markt in erſter Linie die Menge 
nutzbarer Kultur- oder Holzpflanzen, welche derſelbe nachhaltig zu liefern 
vermag, d. h. deſſen Erzeugungswert von Bedeutung ſein. Je nach der 
Art der Benutzungsweiſe, d. h. je nachdem man den Boden für den 
Nieder- oder Hochwaldbetrieb beſtimmt, und je nach der Wahl der Holz— 
art werden ſich ſehr verſchiedene Bodenwerte berechnen. 


Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 161 


Bei der Berechnung des Bodenwerts können folgende Methoden in 
Betracht kommen: 
1. der Verkaufswert, 
2. der Rentierungswert, 
3. der Walddurchſchnittsertrag (Waldrente), 
4. der Erwartungswert, 
5. der Bodenwert der Betriebsklaſſe und 
6. der Koſtenwert. 


I. Von der Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 


$ 40. 


1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich 
ergibt, wenn man von dem Werte bekannter Bodenverkäufe auf den 
Wert des zu kaufenden Bodens gleicher oder ähnlicher Beſchaffenheit und 
Lage ſchließt. 

2. Verfahren. Es kann ſich hier um die Erwerbung von forſt— 
lichem Grunde für künftige landwirtſchaftliche Zwecke und um den um— 
gekehrten Fall handeln. 

a) Landwirtſchaftlicher Boden. Handelt es ſich um den An— 
oder Verkauf von ausgeſtocktem Waldboden, welcher künftig der Land— 
wirtſchaft übergeben werden ſoll, ſo liefern die Preiſe, welche ſeither bei 
Veräußerung von nahe liegenden, gleich guten, landwirtſchaftlichen Grund— 
ſtücken erzielt wurden, um ſo mehr die ſicherſten Anhalte, als dieſelben 
der Ausdruck für die Anſchauungen verſchiedener Sachverſtändigen find, 
zudem ohne beſondere Mühe feſtgeſtellt und Mittelwerte aus ihnen gezogen 
werden können. Müſſen an dem betreffenden rohen Waldgrunde erſt 
noch Rodungs⸗ oder ſonſtige Urbarmachungsarbeiten (Planierungen, 
Entwäſſerungen u j. w.) vorgenommen werden, jo ſind die auflaufenden 
Koſten hierfür in Abzug zu bringen. Fehlt es an neueren landwirt— 
ſchaftlichen Bodenverkäufen gleicher Beſchaffenheit, dann können auch die 
Erlöſe von etwas beſſeren oder ſchlechteren Grundſtücken unterlegt werden, 
nur ſind in dieſem Falle die erforderlichen Preisreduktionen vorzunehmen. 
Mangelt es in einer Gegend an allen neueren Bodenverkäufen, dann 
it der Preis nach dem Rentierungswert ($ 41) zu berechnen. 

b) Forſtlicher Boden. Sollen ſchlechte Felder und Wieſen, Hut— 
weiden, Odungen u. ſ. w. für die forſtliche Kultur gewonnen werden, ſo 

Baur, Waldwertberechnung. 11 


162 Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 


können für dieſelben auch häufig die nämlichen Preiſe angelegt werden, 
welche ſeither bei landwirtſchaftlicher Benutzung gleicher Grundſtücke erzielt 
wurden. Käufer und Verkäufer werden ſich dann zwar vielfach nicht 
ganz klar darüber ſein, welche Produktionsfähigkeit ſolcher Boden künftig 
bei forſtlicher Benutzung hat; aber trotzdem wird man die landwirt⸗ 
ſchaftlichen Preiſe für forſtliche Erwerbungen unterſtellen dürfen, weil es 
ſich ja meiſt um ſchlechte Gründe handelt, welche bekanntlich noch eine 
forſtliche Rente abwerfen können, ſelbſt wenn eine landwirtſchaftliche Boden⸗ 
rente nicht mehr möglich iſt Auch werden ſich Landwirte ohne zwin⸗ 
genden Grund ſchwer entſchließen, ihren Boden unter dem ſeither üblichen 
Verkaufspreiſe abzugeben. Beſſere Grundſtücke werden ſich dagegen bei 
landwirtſchaftlicher Benutzung häufig höher rentieren. Man wird dieſelben 
aber auch nur ausnahmsweiſe, z. B. in der Abſicht beſſerer Arrondierung, 
für forſtliche Zwecke erwerben und ſich in ſolchen Fällen unter Umſtänden 
entſchließen müſſen einen höheren Preis anzulegen, als dem forſtwirt⸗ 
ſchaftlichen Werte zukommt. Übrigens berechnen ſich für gute landwirt⸗ 
ſchaftliche Gründe oft auch ſehr hohe forſtwirtſchaftliche Bodenwerte 
(vergl. $ 45). 

3. Würdigung der Methode, Die Methode der Wertsermittlung 
nach dem Verkaufswerte hat ihre entſchiedenen Vorzüge ſchon deswegen, 
weil bei derartigen Bodenverkäufen die Anſchauungen vieler Techniker 
über den Bodenwert zum Ausdruck kommen. Insbeſondere wird ſich das 
Verfahren bei dem Erwerbe einzelner ſeither landwirtſchaftlich benutzter 
Parzellen, ſowie bei Expropriationen empfehlen, weil im erſteren Falle 
meiſt Erfahrungen über den eigentlichen forſtwirtſchaftlichen Wert ab⸗ 
gehen, im letzteren Falle dieſer Wert aber nicht immer maßgebend iſt. Bei 
Expropriationen (Zwangsentäußerung im Intereſſe des öffentlichen Wohles) 
ſollen vor allen Dingen gerechte Forderungen der zu Expropriierenden 
befriedigt werden, und iſt dabei der ortsübliche Bodenpreis oft ent⸗ 
ſcheidender, als der künſtlich herausgerechnete forſtwirtſchaftliche Wert des 
Bodens. 

Man hat gegen die Bodenwertsermittlung nach dem Verkaufswert 
vorgebracht“), dieſelbe dürfe nur dann angewendet werden, wenn die der 
Wertbeſtimmung zu Grunde gelegten Verkaufspreiſe mit den nach der 
Methode der Erwartungswerte (ſiehe Methode § 43) ermittelten überein⸗ 
ſtimmten. Da dieſe Bedingung aber nur ſelten vorhanden ſei, ſo werde 


) G. Heyer: Waldwertberechnung, 3. Aufl, S. 49 und 51. 


Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 163 


von dieſer Methode nicht häufig Gebrauch gemacht werden; ſie empfehle 
ſich überhaupt nur für folgende zwei Fälle: 
| a) „wenn die Abſchätzung des Bodenwerts mit dem geringiten 
Koſtenaufwande bewerkſtelligt werden ſoll und 

b) wenn die Wertbeſtimmung aus Veranlaſſung einer Expropriation 
ſtattfinde, weil es ſich in dieſem Falle mehr um den ortsüblichen Boden— 
preis, als um den forſtwirtſchaftlichen Wert deſſelben handle“. 

Thatſächlich hat man dem Verkaufswert ſeither eine weit größere 
Bedeutung zuerkannt; denn wird Waldboden der Landwirtſchaft über— 
geben, dann entſcheidet für den Preis nicht der forſtwirtſchaftliche Wert. 
Umgekehrt wird der Waldbeſitzer, welcher landwirtſchaftliche Parzellen 
für die Forſtwirtſchaft erwerben will, ſich bequemen müſſen, den üblichen 
landwirtſchaftlichen Bodenverkaufspreis anzulegen, was er um ſo lieber 
thun wird, wenn eine vergleichende Nebenrechnung nach der Methode des 
Erwartungswerts ($ 43) oder des Bodenwerts der Betriebsklaſſe ($ 44) 
ein höheres Reſultat liefern ſollte. Dabei darf auch nicht überſehen 
werden, daß die Methode des Erwartungswerts zwar von den Ver— 
theidigern der Bodenreinertragstheorie als die wiſſenſchaftlich begründetſte 
hingeſtellt wird, daß ſie aber, wie ſich ſpäter ergeben wird, unter Um— 
ſtänden auf ſehr ſchwachen Füßen ſteht und überhaupt nur für den aus⸗ 
ſetzenden Betrieb einige Bedeutung hat. 

In der forſtlichen Literatur finden ſich eine Reihe von Angaben über 
wirklich vollzogene Bodenkäufe. 

Burckhardt (Waldwert 1860, S. 13) macht hierüber folgende Mit— 
teilungen: „In Hannover werden für größere Heideflächen (Kiefernboden) 
behufs forſtlicher Unternehmungen nach Umſtänden 100 — 200 Mk. pro 
Hektar bezahlt; Bodenankäufe von 230 — 350 Mk. pro Hektar ſetzen ſchon 
beſſeres voraus und 460 — 580 Mk. pro Hektar (wir geben die in Thalern 
und hannoverſchen Morgen angegebenen Zahlen hier in neuem Maße 
abgerundet wieder) wird man für forſtliche Unternehmungen wohl ſelten, 
oder nur für recht gute Gründe und unter Vorausſetzung einträglicher 
Nutzholzwirtſchaft anlegen können und wollen“. 

Boſe giebt in ſeinen Beiträgen zur Waldwertberechnung (1863, 
S. 160) die Preiſe aus zahlreichen Bodenverkäufen im Großherzogtum 
Heſſen, bei einem Preiſe für 1 heſſiſchen Kubikfuß Buchenſcheitholz von 
3 —4 Kreuzer und für mittleren Boden, auf 200 Mk. an. 

Preßler (Rat. Waldwirt, 1859, Seite 78) giebt für abſoluten Wald- 
boden in den kultivierten Gegenden Deutſchlands auf Grund von Boden— 
verkäufen aus der Neuzeit ca. 150 — 200 Mk. pro Hektar an. 

Donner (die forſtlichen Verhältniſſe Preußens 1883, I., S. 123) 
teilt mit, daß von der preußiſchen Staatsregierung in den Jahren 1867 

1 


164 Ermittlung des Bodenrentierungswerts. 


bis 1881 für den Preis von 7292 072 Mk. (inkl. Aufforſtungskoſten) 
38 329 ha Boden angekauft wurden. „Dieſe Summe ſchloß den Kauf- 
preis für die mit angekauften, meiſt jüngeren Holzbeſtände, ferner für 
einzelne Gebäude ein; auch iſt zu berückſichtigen, daß für wertvolle 
Enklaven verhältnismäßig hohe Preiſe angelegt werden mußten. Für 
das Gros der Ankäufe wird, wenn nur der Grund und Boden in 
betracht kommt, mit Einſchluß der Aufforſtungskoſten ein Preis von 
200 Mk. pro Hektar als ausreichend zu erachten ſein.“ 


II. Von der Ermittlung des Bodenwerts nach dem 
Nentierungswert (Ertragswert). 


8 41. 

1. Begriff. Unter Boden⸗-Rentierungswert verſteht man denjenigen 
Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man den als gleichbleibend zu denkenden 
reinen Jahresertrag (Rente) des Bodens zum Kapital erhebt. 

2. Verfahren. Liegen über den land- oder forſtwirtſchaftlich zu 
benutzenden Boden keine zureichenden, zuverläſſigen Verkaufswerte aus 
neuerer Zeit vor, dann kann man aus den jährlichen Reinerträgen oder 
Pachterträgen gleichwertiger Böden, unter Zugrundelegung des landwirt- 
ſchaftlichen Zinsfußes (2¼—3 pCt.) den Kapitalwert ableiten, wobei man 
unter Umſtänden den Rat tüchtiger Landwirte einholen kann. Handelt 
es ſich um Erwerb von forſtlichem Grund für die Landwirtſchaft, dann 
müſſen die etwa noch aufzuwendenden Urbarmachungskoſten an dem Ren⸗ 
tierungswerte in Abzug gebracht werden. 

Beiſpiel. Eine 1 ha große Waldparzelle liegt in einer Ackerflur. 
Der Beſtand iſt abgetrieben worden und der Boden ſoll künftig land— 
wirtſchaftlich benutzt werden. Nach vorliegenden Erfahrungen wirft 
1 ha angrenzendes Ackerland jährlich durchſchnittlich einen Reinertrag 
von 60 Mk. ab. Wie groß iſt der Bodenrentierungswert bei 3 pCt.? 

Antwort. Da 1 ha Ackerland jährlich und immerwährend 60 Mk. 
Reinertrag abwirft, der Wert der immerwährenden Jahresrente nach 


= 3 2 

Formel VII aber ann iſt, jo erhält man: 
60 6000 e 

1 33 2000 Mk. 


Die Urbarmachung veranlaßt, nach Dareingabe des im Boden befind— 


lichen Stock- und Wurzelholzes, noch einen Aufwand von 200 Mk., jo 


daß der reine Bodenwert 2000 — 200 = 1800 Mk. beträgt. 


Wäre in der fraglichen Gegend der Boden wegen dichter Bevölkerung 
ſehr geſucht, der Wert desſelben daher ſehr hoch, dann müßte der land— 


Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 165 


wirtſchaftliche Zinsfuß unter Umſtänden noch um ½—1 PCt. erniedrigt 
werden, um den zutreffenden Bodenwert zu finden. 

3. Würdigung der Methode. Das Verfahren iſt überall am 
Platze, wo land- oder forſtwirtſchaftlich benutzter Boden jedes Jahr einen 
ſich ziemlich gleichbleibenden Ertrag abwirft. Es kann ſolches in folgenden 
Fällen der Fall ſein: 

a) bei Waldwieſen oder ſtändig der Landwirtſchaft überwieſenem 
Forſtgrunde (Dienſtgelände). 

b) Bei Waldboden, welcher der Landwirtſchaft dauernd überwieſen 
werden ſoll, und deſſen Wert daher aus den reinen künftigen 
landwirtſchaftlichen Jahreserträgen ermittelt werden muß. 

e) Bei Waldboden, auf welchem Holz dauernd in einjährigem 
Umtriebe erzogen wird, wie z. B. bei der Flechtweidenzucht in 
ſogenannten Weidenheegern. - 

Dagegen iſt die Methode des Bodenrentierungswerts bei Berechnung 
des wirtſchaftlichen Werts des Waldbodens überall da nicht anwendbar, 
wo die Umtriebszeiten, wie das mit Ausnahme der Flechtweidenzucht in 
der Regel der Fall iſt, mehr- oder vieljährige ſind. 


III. Von der Ermittlung des Bodenwerts aus dem 
Durchſchnittsertrag (Waldrente). 
§ 42. 

1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich 
berechnet, wenn man den durchſchnittlichen jährlichen Waldreinertrag zum 
Kapital erhebt. 

2. Verfahren. Dieſes Verfahren iſt in verſchiedenen Staaten unter 
gewiſſen, noch näher zu erörternden Vorausſetzungen zur Berechnung des 
Bodenwertes inſtruktionsmäßig vorgeſchrieben, beruht aber mehr auf 
praktiſchen Erwägungen, als auf einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Begrün— 
dung und beſteht darin: man addiert ſämmtliche Einnahmen und Aus— 
gaben pro Flächeneinheit für die ganze Umtriebszeit, zieht, ohne Rückſicht 
auf die Eingangszeiten der Einnahmen und Ausgaben zu nehmen, die 
letztere von der erſteren ab, dividiert den Reſt durch die Jahre der Um— 
triebszeit und erhält in dem Quotienten den koſtenfreien Ertrag pro 
Flächeneinheit und Jahr, welcher mit dem vorgeſchriebenen Zinsfuß 
kapitaliſiert, den Bodenwert liefern ſoll. 

Beiſpiel. Ein Hektar Fichtenwald liefert bei 80jährigem Umtrieb in 


166 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 


6 verſchiedenen Durchforſtungen, abzüglich der Aufbereitungskoſten, zu⸗ 
ſammen 1200 Mk., einen Abtriebsertrag im 80. Jahre von 6000 Mk., an 
Nebennutzungen 80 Mk., alſo eine Geſamteinnahme von 7280 Mk. Die 
Ausgaben für Kulturkoſten ſeien 120 Mk., für Steuern jährlich 2 Mk., alſo 
in 80 Jahren 160 Mk, daher Geſamtwert der Ausgaben 280 Mk. Somit 
die reinen Einnahmen in 80 Jahren pro Hektar = 7280 — 280 = 7000 Mk., 
oder durchſchnittlich jährlich 7000 : 80 = 87,5 Mk. Wird dieſer Rein⸗ 
ertrag r nach Formel VII. kapitaliſiert, jo erhält man: 


e e, ET 
bei 3 pCt.: 0,03 — 3 2917 Mk. 
87,5 8750 

= = = 918 
" 4 I * 0,04 4 2187 7 
87 0 
De. 5 5 i 


Wie man ſieht, erhält man nach dieſem Verfahren unverhältnißmäßig 
hohe Reſultate, welche nicht ſelten den Wert von vorzüglichem landwirt- 
ſchaftlichem Boden in guter Lage überſteigen. Die Reſultate werden um 
ſo bedenklicher, wenn man, wie ſolches doch ganz gerechtfertigt erſcheint, 
mit einem mäßigen Zinsfuß (3 pCt.) rechnet. 

Nach dem Expropriationsgeſetz im ehemaligen Königreich Hannover 
vom 6. September 1840, ſowie nach der großherzoglich heſſiſchen Inſtruktion 
über die Berechnung der Entſchädigung für Waldboden u. j. w. vom 
28. April 1868, muß der Reinertrag mit 3 pCt, nach der 1884 auf⸗ 
gehobenen bayeriſchen Inſtruktion zur Ermittlung der Entſchädigung für 
die Überlaſſung von Staatswaldgrund zum Bau und Betrieb der Eijen- 
bahn vom 3. März 1857 (vergl. forſtl. Mitteilungen, II. Band, 4. Heft, 
Seite 91 — 94, von 1858) mit 4 pCt. und nach der Anleitung zur Wald⸗ 
wertberechnung, verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterial-Forſtbureau 
(Berlin 1866, Seite 7 u. 8) mit 5 p&t. kapitaliſiert werden. Die in 
Heſſen inſtruktionsmäßig berechneten Reſultate weichen daher in dem⸗ 
jelben Falle von denen in Preußen um 60 pCt. ab. 

3. Würdigung der Methode. Nach dem unter Ziffer 2 geſchil⸗ 
derten Verfahren ſoll der Bodenwert nach den namhaft gemachten In⸗ 
ſtruktionen nur dann ermittelt werden, wenn (wie ſolches z. B. § 9 der 
Preußiſchen Inſtruktion vorſchreibt) das anzukaufende Grundſtück einem 
vorhandenen Waldkomplexe angefügt werden kann, welcher eine genügende 
Menge ſchlagbaren Holzes enthält, ſo daß der Einſchlag in demſelben 
ſich ſofort, dem Zuwachs auf der zugegangenen Fläche entſprechend, ver 
ſtärken läßt. Auch für den Fall, daß einem zum Nachhaltbetriebe ein⸗ 
gerichteten Komplexe eine gewiſſe Fläche dauernd entzogen werden ſoll, 


Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 167 


wird dieſelbe Unterſtellung gemacht. Insbeſondere fügt die Großh. Heſſ. 
Inſtruktion hinzu, daß der fragliche Berechnungsmodus weiter voraus— 
ſetze, daß die abzutretenden Waldſtücke im Verhältniß zum ganzen Wirt⸗ 
ſchaftsverbande nur jo klein ſeien, daß durch deren Abtretung keine 
weſentliche Störung des Nachhaltbetriebes in letzterem herbeigeführt werde. 
Auf Grund dieſer Vorausſetzungen wird dann weiter unterſtellt, „daß 
eine Perſon, welche die Produktion einer anzukaufenden Fläche, d. h. die 
Bodenkraft des Grundſtückes, einem beſtehenden Walde hinzufügt, dieſe 
Produktion höher bezahlen kann, als eine Perſon, welche ſie einem Walde 
nicht zuzufügen vermag.“ 

Jedenfalls verdient die Frage, mit welcher ſchon viel unpraktiſche 
Haarſpalterei getrieben wurde, eine verſchiedene Beurteilung, je nachdem 
man es mit dem ausſetzenden oder nachhaltigen Betriebe zu thun hat. 

a. Unterſtellt man den ausſetzenden Betrieb, dann iſt die 
Ermittlung des Bodenwerts durch Kapitaliſierung des Durchſchnitts— 
ertrages unter allen Umſtänden verwerflich. Während bei Berechnung 
des landwirthſchaftlichen Bodenwertes das Verfahren (wegen des 
einjährigen Turnus) ganz richtig iſt, liefert es (vergl. § 41 3 c) in der 
Forſtwirtſchaft nur bei einjährigem Flechtruthenbetriebe zuläſſige Reſul⸗ 
tate. Der oben berechnete Reinertrag drückt nämlich nicht die Boden— 
rente, ſondern die Waldrente (Rente von Boden + Holzbeſtand + Neben- 
nutzungen) aus, deßhalb iſt auch die kapitaliſierte Waldrente nicht der 
Ausdruck für den Bodenwert, ſondern für den Waldrentierungswert. 

Man erhält daher nach dieſem Verfahren, abgeſehen von dem ver— 
hältnißmäßig ſelten vorkommenden Falle der Unterſtellung eines ein 
jährigen Umtriebes, ein zu hohes Reſultat. 

Beweis. Wäre der koſtenfreie Durchſchnittsertrag wirklich den 
Jahreszinſen des Bodenkapitals gleich, dann müßte derſelbe in u Jahren 
gleich dem Werth des Abtriebsertrags ſein. Iſt nämlich der Wert des 
Abtriebsertrags Au, die Umtriebszeit u, ſo iſt der Durchſchnittsertrag 


Au 8 5 A 
3 oder für u Jahre = — 


u- Au; d. h. der u jährige Durchichnitts- 
ertrag gleich dem Abtriebsertrag. Dieſes kann aber nur unter der Vorauss 
ſetzung richtig ſein, daß der Durchſchnittsertrag während der ganzen Um— 
triebszeit auch gar keine Zinſen abwirft, welche Annahme mit den gegen— 
wärtigen Geldverhältniſſen in Widerſpruch ſteht. 

In der That wächſt der jährliche Durchſchnittsertrag nach Formel IV 


168 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 


2 = Au 1,opu — 1 er 
in u Jahren zu Zee es an. Es müßte daher 
Au 
u 0,0p 0,0p 


ſein. Dieſe Bedingung trifft aber nur für den Fall zu, als u=1 ift, 
1,0 — 1 1,op 1 O,op 1 
0, p 00p 0,op 
b. Geht man von dem nachhaltigen Betriebe aus, jo lagern 
ſich die Verhältniſſe weſentlich anders. Wenn man auch von einer un⸗ 
beſtockten Fläche, welche keinen Materialvorrat beſitzt, den Durchſchnitts⸗ 
ertrag nicht ſogleich beziehen kann, ſo iſt dies doch der Fall, nachdem die 
angebaute Blöße, welche künftig zum nachhaltigen Betrieb beſtimmt iſt, 
etwa das halbe Haubarkeitsalter erreicht hat. 

Während man beim ausſetzenden Betriebe zu unterſtellen pflegt, der 
erſte Haubarkeitsertrag erfolge nach u Jahren, alſo nach Ablauf der Um⸗ 
triebszeit (vergl. Bodenerwartungswert IV, § 43), ſo kann man bei dem 
Nachhaltbetrieb annehmen, der erſte Haubarkeitsertrag erfolge ſchon nach 
2 Jahren. Es müßte daher, wenn man die Methode beibehalten will, der 


u 
2 


denn dann iſt auch 


*. 


Durchſchnittsertrag noch für 5 Jahre auf die Gegenwart diskontiert 


— 2 2 2 1 f 
werden. Der ſich aus Jahre berechnende Durchſchnittsertrag wird 


allerdings im Anfang, weil das Holz noch nicht ganz hiebsreif iſt, ein 
entſprechend niedrigerer ſein, aber will man vom ausſetzenden Betrieb 
zum nachhaltigen übergehen, ſo geht das ohne Opfer nicht ab. 

Die Vertreter der Anſicht, daß eine Waldblöße, welche einem im nach⸗ 
haltigen Betriebe ſtehenden Wirtſchaftskomplex zugeteilt werde, einen 
höheren Wert habe, als wenn man dieſelbe für ſich bewirtſchafte, gehen 
aber noch von anderen Annahmen aus. So ſagt z. B. die preußiſche 
Inſtruktion Seite 8: 

„Bei jeder Taxationsmethode bildet für die Regulierung des Betriebes 
und im beſonderen für die Höhe der alljährlich abzunehmenden Ernte 
einen weſentlichen Faktor der jährliche Zuwachs auf der Geſamtfläche. 
Hieraus folgt, daß — wenn für die vorhandene und für die hinzu⸗ 
kommende Waldfläche ein gemeinſamer Betriebsplan aufgeſtellt wird — 
der neue Abnutzungsſatz den früheren, d. h. den für den zu vergrößernden 
Wald bisher giltig geweſenen, ſelbſt wenn das hinzutretende Areal aus 
einer ganz jungen Kultur oder kulturfähigen Blöße beſteht, ohne Gefähr⸗ 
dung der Nachhaltigkeit überſteigen kann und in den meiſten Fällen auch 
überſteigen wird. Ob dieſe zuläſſige Erhöhung des Abnutzungsſatzes 
ſofort die ganze Produktion der Ankaufsfläche oder nur einen Teil der- 


Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 169 


ſelben umfaßt, ändert an der entſcheidenden Thatſache nichts, daß — 
wenn eine zur forſtlichen Benutzung beſtimmte Fläche einem beſtehenden 
Walde zugefügt wird, die Produktion der erſteren eher zur Hebung 
gelangen kann, als wenn ſie für ſich bewirtſchaftet werden muß. Ganz 
beſonders aber fällt dieſer Umſtand bei den Prinzipien ins Gewicht, 
welche bei den Betriebsregulierungen in den preußiſchen Staatsforſten 
Giltigkeit haben. Nach ihnen wird, ſo weit thunlich, dahin geſtrebt, die 
Nachhaltigkeit des für die erſte Periode berechneten Abnutzungsſatzes 
durch ein Anſteigen der ſpäteren periodiſchen Flächen reſp. Erträge 
zweifellos darzulegen. Selbſtverſtändlich darf dieſe Annahme eine un- 
gebührliche Ausdehnung nicht erhalten. Tritt nun eine neue Fläche einem 
in dieſer Weiſe angemeſſen regulierten Reviere hinzu, ſo iſt klar, daß 
deren Produktionen — wenn ſie erſt in einer der ſpäteren Perioden zur 
Hebung kommen — das Verhältnis in dem Anſteigen der periodiſchen 
Flächen und Erträge verſchieben und über das Ziel hinausführen müſſen. 
Die praktiſche Folge hiervon wird faſt ohne Ausnahme ſein, daß die erſte 
reſp. die vor der Ernte der Ankaufsfläche liegenden Perioden in ihren 
Flächen und Abnutzungen werden verſtärkt werden, d. h. alſo, daß min— 
deſtens ein Teil der Erträge des hinzutretenden Areals früher wird 
erhoben werden, als wenn das Grundſtück mit einem Forſtkomplexe nicht 
wäre vereinigt worden. Bemißt nun jeder wirtſchaftliche Käufer den 
Preis, welchen er für ein Kaufobjekt anlegen kann, nach den Zinſen, 
welche das letztere ihm abwirft, und muß er ſich für den Zeitraum, 
während deſſen die Verzinſung ausbleibt, ein Diskonto in Rechnung 
ſtellen, ſo tritt hervor, daß der Käufer, welcher ein forſtlich zu benutzendes 
Grundſtück einem beſtehenden Walde hinzufügen kann, in den meiſten 
Fällen einen höheren Preis zu zahlen vermag, als eine Perſon, welche 
erſt die Reife der Holzernte auf dem Grundſtücke ſelbſt abwarten, alſo 
die erſt dann eintretenden Geldeinnahmen auf den Jetztwert diskontieren 
muß.“ - 
Wenn wir nun auch dieſer Auffaſſung eine gewiſſe Berechtigung zuer- 
kennen und ihr daher nicht ganz widerſprechen wollen, ſo kann aus der— 
ſelben doch noch weniger die Richtigkeit des Verfahrens abgeleitet werden, 
den Bodenwert durch Kapitaliſierung des Durchſchnittsertrags zu berechnen. 
Die Begründung des genannten Verfahrens iſt offenbar einer Anſicht 
Pfeils entlehnt, welche derſelbe bereits im 16. Bande, Heft 2, ſeiner 
kritiſchen Blätter, Seite 77, in folgenden Worten ausgeſprochen hat: 
„Denken wir uns z. B. daß in einem Kiefernforſte in regelmäßigem, 
nachhaltigem Betriebe der Etat ſo geordnet iſt, daß die Abholzung genau 
im Gleichgewicht mit dem Zuwachs erfolgt. Von dieſem werden bei 
120 jährigem Umtriebe 10 Morgen mit 400 Kubikfuß jährlichem Zuwachs 
von einer 1 Jahr alten Schonung abgetreten. Da durchſchnittlich der 
Kubikfuß mit 1¼ Sgr. bezahlt wird, jo macht dies eine jährliche Rente 
von 20 Thlr. Obwohl das 1 Jahr alte Holz jetzt nicht den Kapitalwert 
hat, daß davon jährlich 20 Thlr. Zinjen erhoben werden können, jo ver- 


170 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 


mindert ſich doch ſtreng genommen durch die Abtretung dieſer 10 Morgen 

der Etat des Forites um 400 Kubikfuß oder 20 Thlr. jetzt gleich augen- 

blicklich; denn wenn man einmal nicht mehr holzt als den jährlichen 

Zuwachs, ſo muß man den Etat auch jetzt um ſo viel herunterſetzen, da 

derſelbe durch die Veräußerung von 10 Morgen denſelben um 400 Kubik⸗ 

fuß vermindert hat. Es muß alſo als Entſchädigung für dieſen ein- 

jährigen Beſtand ein Kapital gezahlt werden, das jetzt gleich fortwährend 

20 Thlr. Zinſen trägt, weil der Etat des Forſtes um ſo viel vermindert 
worden iſt, indem man die Forſtfläche um 10 Morgen verkleinerte.“ 

„Nun iſt aber doch bei der Expropriation nicht zu beſtreiten, daß ein 
Forſtbeſitzer nachhaltig wirtſchaften und den Einſchlag aus ſeinem Forſte 
dem jährlichen Zuwachſe gleichſtellen kann, — 

daß mithin ein Morgen angebaute Blöße für den Einſchlag und mit- 
hin für den Geldertrag gerade ebenſoviel Wert hat, als ein Morgen 
haubares Holz. 

daß folglich auch durch die Abtretung von Blößen oder Boden, der 
gleich angebaut worden wäre, der Etat ſchon in der Gegenwart vermin- 
dert wird — 

und daß deshalb der Forſtbeſitzer von demjenigen, der ihn zu dieſer 
Abtretung nötigt, eine Entſchädigung zu fordern hat, welche die Ver— 
ringerung des Einkommens in der Gegenwart vollſtändig erſetzt.“ 

Pfeil bewegt ſich hier in einer Reihe von Trugſchlüſſen. Er geht 
von einem Walde aus, „deſſen Abholzung genau im Gleichgewicht mit 
dem Zuwachs erfolgt“. Ein ſolcher Wald läßt ſich nur denken, wenn 
er ſich, wie Pfeil ſelbſt ſagt, im vollſtändigen Normalzuſtande befindet, 
d. h. wenn der Normalvorrat in der regelmäßigen Schlagreihe und 
Altersitufenfolge, ſowie der Normalzuwachs gerade vorhanden iſt. 

Abgeſehen davon, das ſich ſolche Waldungen in der Wirklichkeit kaum 
finden und daß wir den Fällungsetat eines größeren Waldkomplexes 
bis auf 400 Kubikfuß genau kaum feſtzuſetzen vermögen, ſo iſt auch die 
Behauptung, der Fällungsetat vermindere ſich alsbald durch das Ab- 
treten der 10 Morgen einjähriger Kultur genau um 400 Kubikfuß, un⸗ 
richtig. Ein Beiſpiel mag dieſe Anſicht begründen. 

Angenommen ein Wald von 1200 Morgen werde mit 120 jährigem 
Umtriebe behandelt, beſitze einen Durchſchnittsertrag von 40 Kubikfuß 
pro Morgen und befinde ſich ganz im Pfeilſchen Normalzuſtande, ſo 
daß alſo der Normalzuwachs nz genutzt werden könne. Nach der öſter— 
reichiſchen Kameraltaxe (oder nach der K. Heyerſchen Methode) iſt dann: 
der Normalvorrat nv = = nn 2 2 880 000 Kubikfuß. Der 
Normalzuwachs nz = 1200 40 = 48 000 Kubikfuß und der Fällungsetat 
nach der Kameraltaxe 

ei. 2 880 000 — 2 880 000 = 48.000 Kubikfuß, 
u 120 
d. h. es wird der jährliche Zuwachs in dieſem Falle und auch 
nach Pfeils Anſicht vollſtändig genutzt. 


8 


Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 171 


Wird nun von obigen 1200 Morgen eine einjährige Holzkultur von 
10 Morgen, d. h. gerade der jüngſte Jahresſchlag von 1200: 120 = 10 
Morgen, weggenommen, ſo wird dadurch offenbar der Normalzuſtand 
geſtört und muß die Wirtſchaft, wenn auch fernerhin gleich viel 120 
jähriges Holz geſchlagen werden ſoll, entſprechend umgeändert werden. 
Der verminderten Fläche von 1200 — 10 - 1190 Morgen entſpricht aber 
jetzt natürlich ein anderer Normalvorrat, ein anderer wirklicher Vorrat 
und ein anderer Normalzuwachs. Es iſt nämlich jetzt der zu 1190 

5 5 1190 40 120 5 
Morgen erforderliche Normalvorrat nv = — N 2856000 Kubik⸗ 
fuß, ſomit gegen vorhin um 2880 000 — 2 856 000 = 24 000 Kubikfuß 
kleiner. 

Dagegen iſt der wirkliche Vorrat nicht mehr 2 880 000, ſondern, da 
10 Morgen 1jährige Kultur abgegangen ſind, nur noch 2 880 000 — 400 = 
2879 600 Kubikfuß. Ebenſo iſt nz jetzt 1190 40 = 47 600; letzterer hat 
ſich daher um 48 000 — 47 600 = 400 Kubikfuß vermindert. Der Fällungs⸗ 
etat ſtellt ſich daher jetzt nach Abtretung von 10 Morgen Jjähriger Kultur 
nicht mehr auf 48 000 Kubikfuß, ſondern iſt: 

W nf? 47 600 5 2 856 000 
120 
= 47 600 + 197 = 47 797 Kubikfuß. 

Die Differenz zwiſchen dem jetzigen Etat und dem früheren beträgt 
daher nicht, wie Pfeil meint, 400 Kubikfuß, ſondern nur 

48 000 — 47 797 = 203 Kubikfuß, 

reduziert ſich daher ganz nahe auf die Hälfte. Es erklärt ſich das da— 
durch, daß durch die Verringerung der Waldfläche um 10 Morgen ſich 
der Normalvorrat um 24000 Kubikfuß, dagegen der wirkliche Vorrat nur 
um 400 Kubikfuß vermindert. Es ergiebt ſich deshalb ein Vorratsüber— 
ſchuß, der als totes Kapital abgenutzt, ja ſogar unter Umſtänden nicht 
nach und nach in 120 Jahren, ſondern ſogleich im erſten Jahre ſchon ge— 
erntet werden kann. Im letzteren Falle hätte ſogar gleich im erſten 
Jahre, aber natürlich nur für 1 Jahr, der Fällungsetat um 23 600 Kubif- 
fuß, infolge der Abtretung von 10 Morgen, erhöht werden können. 
Allerdings hätte ſich dann der künftige Etat jährlich um 400 Kubikfuß 
vermindert. 

Ebenſowenig trifft die Anſicht zu, als könne durch Zuteilung einer 
Blöße oder einer jungen Kultur zu einem normal beſchaffenen Wirtichafts- 
ganzen der Fällungsetat desſelben alsbald um den jährlichen Durch— 
ſchnittszuwachs erhöht werden. Wäre dieſe Anſicht richtig, ſo müßte im 
obigen Beiſpiele, durch Zuteilung von 10 Morgen 1 jährigen Beſtandes, 
der Fällungsetat ſofort von 48 000 Kubikfuß auf 

48 000 + 400 = 48 400 Kubikfuß 
geſetzt werden können. Die Sache verhält ſich aber anders. Der Nor: 
malvorrat für 1200 + 10 = 1210 Morgen ſtellt ſich auf 


2104012 
24050420 2 904 000 Kubitfuß. 


We S UZ 


172 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 


Dagegen vermehrt ſich der wirkliche Vorrat 2 880 000 Kubikfuß nur um 
10 * 40 = 400 Kubikfuß, es iſt alſo wy = 2 880 400 Kubikfuß. Der Nor⸗ 
malzuwachs nz jteigt dagegen von 48 000 Kubikfuß auf 

1210 x 40 = 48 400 Kubikfuß 
Somit künftiger Fällungsetat 


VV = u 2 880 400 — 2 904 000 
u 


we=nz + = 48400 + 150 


= 48400 — 197 = 
= 48 203 Kubikfuß. 

Der Fällungsetat erhöht ſich daher auch nicht um 400 Kubikfuß, jon- 
dern nur um 203, derſelbe könnte ſogar im erſten Jahre eine Abmin⸗ 
derung von 23 600 Kubikfuß erleiden, wenn man die Differenz, um welche 
der Normalvorrat kleiner iſt als der wirkliche Vorrat, alsbald im Walde 
anſammeln wollte. 

Überhaupt läßt ſich kein Grund auffinden, warum eine eben ange- 
baute und zu einem geordneten Wirtſchaftskomplexe zugeteilte Wald⸗ 
blöße ſür die Nachhaltigkeit denſelben Wert wie ein haubarer Beſtand 
haben ſollte. Dann könnte man ſich ja ſtatt einer Waldblöße einen Wald 
eintauſchen, oder umgekehrt könnte ein Waldbeſitzer zuvor das Holz eines 
haubaren oder mit Holz bewachſenen Beſtandes in ſeinem eigenen In⸗ 
tereſſe verwerten und den Boden dennoch um denſelben Preis verkaufen. 


Wenn nun auch aus vorſtehenden Auseinanderſetzungen die Unrichtig- 
keit der Berechnung des Bodenwertes durch Kapitaliſierung des Durch- 
ſchnittsertrags klar hervorgehen dürfte, jo ſoll damit doch nicht aus⸗ 
geſprochen werden, es ſei ganz gleichgültig, ob eine Bodenparzelle künftig 
für ſich bewirtſchaftet oder einem Wirtſchaftskomplex zugeteilt werde. 
Wird ein Stück Waldgrund einer normalen Betriebsklaſſe zugeteilt, ſo 
hat dieſes den Vorteil, daß der volle Zuwachs auf Erſterem ſchon nach 


u - 85 m : P — — 
5 Jahren genutzt werden kann. Es werden ſich daher in dieſem Falle 


jedenfalls eher Kaufliebhaber einſtellen. Auch läßt ſich nicht leugnen, 
daß mit dem Erwerbe ſolcher Parzellen für den Käufer noch mancherlei 
Vorteile verbunden ſein können. Dieſelben können z. B. Enclaven eines 
größeren Waldkomplexes bilden, ſo daß durch deren Erwerb Frevel und 
andere dem Walde drohende Gefahren gemindert, Schutz-, Verwaltungs-, 
Grenz- und andere Koſten vielleicht erſpart werden. 

Wie man unter Vorausſetzung einer nachhaltigen Wirtſchaft den 
Bodenwert richtiger berechnen kann, ſoll unter Ziffer V. ($ 44) näher 
auseinander geſetzt werden. 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 173 


IV. Von der Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 
8 43. 

1. Begriff. Unter dem Bodenerwartungswert verſteht man die 
Differenz, welche verbleibt, wenn man von der Summe der Jetztwerte 
aller von einem Boden künftig zu erwartenden Einnahmen, die Summe 
der Jetztwerte aller künftigen Produktionskoſten abzieht. 

Zieht man nämlich von der Summe des gegenwärtigen Werts aller 
bis in die fernſte Zukunft zu erwartenden Einnahmen, die diskontierte 
Summe aller in Zukunft erfolgenden Ausgaben ab, ſo muß offenbar die 
poſitive Differenz dem Vorteile gleich ſein, welcher aus dem Anbau des 
Bodens entſpringt, d. h. man muß in dieſer Summe den Bodenwert 
ſelbſt erhalten. 

Sollte ſich bei dieſer Rechnung eine negative Differenz ergeben, was 
bei hohen Umtrieben, hohem Zinsfuß, niedrigen Produktenpreiſen und 
großen Produktionskoſten leicht vorkommen kann, ſo folgt daraus, daß 
ſich der Anbau der Fläche bei dem angenommenen Zinsfuß nicht verlohnt. 

2. Verfahren. Der Bodenerwartungswert wurde früher nicht 
in übereinſtimmender Weiſe berechnet. Zwar hat ſchon Hoßfeld (3. B. 
in ſeiner Waldwertberechnung, Hildburghauſen 1825, Seite 62— 67) eine 
Anleitung zur Löſung dieſer Frage gegeben und ſo den Grundſtein ge— 
legt, auf welchen ſpätere Schriftſteller weiter bauen konnten; aber es 
fehlte doch noch lange Zeit eine Formel, welche, unter Berückſichtigung 
nicht nur der Haubarkeitserträge, ſondern auch der Durchforſtungen, 
Waldnebennutzungen und Ausgaben, den ganzen Rechnungsgang klar 
und überſichtlich darſtellte. Dieſe Formel lieferte der Gr. Heſſ. Ober— 
förſter Fauſtmann ). Bei der nachſtehenden Entwicklung der Formel 
für den Bodenerwartungswert folgen wir der Darſtellungsweiſe Fauſt— 
mannns “) und G. Heyers *). 


A. Berechnung des Jetztwerts der Einnahmen. 


a) Haubarkeitsnutzungen. Setzt man den in Geld ausgedrückten 
Haubarkeitsertrag (am beſten für die Einheit der Fläche) Au, die Um- 
triebszeit u und das der Rechnung unterſtellte Prozent -P, jo iſt nach 


) Allgem. Forſt⸗ und Jagdzeitung von 1849. Von da ging dieſelbe 
auch in den „rationellen Waldwirt“ von Preßler, 1858 und 1859, ohne An— 
gabe der Quelle über. 

5 G. Heyer: Waldwertberechnung. 3. Aufl. 


174 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


Formel VIII ($ 26) der Jetztwert ſämtlicher bis in die fernſte Folgezeit 
eingehenden und ſich alle u Jahre wiederholenden Haubarkeitserträge: 
Au 
ae 

b Zwiſchennutzungen an Holz. Nennt man die in den 
Jahren a, b. . J eingehenden und ſich alle u Jahre wiederholenden 
Zwiſchennutzungen Da, Db. . . Dq, jo find nach Formel IX ($ 26) die 
Jetztwerte derſelben: 


Da DD PT tar Dq-1,opu = d 
1, u 1 N 1,0p u —1 
Ba: 1,0p" 2 + Dbel,0op" 7b 4 »»Dg - A, op 

1,opu =1 


Ein im Jahre a, wobei a u, eingehender Durchforſtungsertrag Da 
kann nämlich, bevor der Haubarkeitsertrag erfolgt, noch u a Jahre 
auf Zinſeszinſen gelegt werden, erreicht alſo am Ende der erſten Um— 
triebszeit den Wert Da 1,0pu— a; da dieſe Einnahme alle u Jahre in 
Ausſicht ſteht, ſo iſt natürlich der gegenwärtige Wert aller dieſer in 
Perioden von u Jahren * Einnahmen Da 1,0 pu- a nach 
Da 1, hu a 

 Lopu-1 


Formel VIII jetzt wert: . Ebenjo für die übrigen Durch⸗ 


forſtungserträge. 
c) Nebennutzungen. Da die Nebennutzungen ſich rechneriſch von 
den Zwiſchennutzungen an Holz (Durchforſtungserträgen ꝛc.) nicht unter⸗ 
ſcheiden, ſo können ſie auch wie dieſe behandelt werden. Es ſind näm⸗ 


lich auch die Jetztwerte der in den Jahren e, e .. . . i erfolgenden und 
alle u Jahre wiederkehrenden Nebennutzungen Ne, Ne..... Ni 
Ne: Io u Ne-1,opı =-e Ni 1% b 1 
5 1,opu 1 150 b = 1 FIR 1,opu 1 
Ne 1,0p%=®.} Ne-1,0pa-e +... Ni-1,0pu 3 
7 150 1 f 


B. Berechnung des Jetztwerts der Ausgaben. 


a) Kulturkoſten. Unterſtellt man, daß zur Begründung eines 
neuen Beſtandes jedesmal zu Anfang der Umtriebszeit die Summe e 
erforderlich iſt, jo wächſt dieſelbe nach Formel I ($ 26) in u Jahren 
zur Summe c 1opu an. Im Falle ſich dieſe Auslagen alle u Jahre 
in gleichem Betrage wiederholen, berechnet ſich der Jetztwert des ge— 
ſamten Kulturkoſtenaufwands nach Formel X ($ 26) auf 

€ + I, opu 
150 pu 1 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 175 


Die Unterſtellung, daß ſich die Kulturkoſten nach Ablauf jeder Um— 
triebszeit in gleichem Betrage wiederholen, darf aber nicht immer ge— 
macht werden. Wird z. B. ein Niederwald neu angelegt, ſo entſtehen 
nur am Anfange der erſten Umtriebszeit für den künſtlichen Anbau 
größere Koſten, während dieſelben in den nächſten Umtrieben ſehr klein 
find, weil die Stöcke und Wurzeln von ſelbſt ausſchlagen. In dieſem 
und ähnlichen Fällen müſſen daher die Kulturkoſtenaufwände anders be— 
rechnet werden. 

Beträgt nämlich der Kulturkoſtenaufwand am Anfange der erſten 
Umtriebszeit e, in den folgenden Umtrieben aber jedesmal die kleinere 
Summe c, jo iſt der gegenwärtige Wert aller Kulturkoſtenaufwände, 
d. h. das Kulturkoſtenkapital = c + 1 8 15 

b) Jährliche Koſten. Setzt man den Geldbetrag der jährlichen 
Koſten für Direktion, Inſpektion, Schutz, Steuern, Wegbauten ꝛc. -v und 
unterſtellt, daß ſich dieſelben fortwährend in gleichen Beträgen am Ende 
des Jahresſchluſſes wiederholen, ſo iſt der Jetztwert dieſer immerwähren— 
den Jahresausgaben gleich einem Kapital V, welches jährlich » Zinjen 
trägt, nämlich nach Formel VII (§ 26): 


V 


O, 

c) Erntekoſten. Es empfiehlt ſich den Ausdruck für dieſelben 
nicht in die Formel für den Bodenerwartungswert einzufügen, ſondern 
die baaren Auslagen gleich an den Waldpreiſen der Forſtprodukte in 
Abzug zu bringen. Wäre z. B. der durchſchnittliche Verſteigerungspreis 
eines Raummeters Fichtenſcheitholz 6 Mk., und die Gewinnungskoſten 
betrügen pro Raummeter 1,2 Mk., jo werden in der Rechnung 6— 1,2 
= 4,8 Mk. eingeſtellt. Andere noch vorkommende beſondere Einnahmen 
oder Ausgaben, können in analoger Weiſe behandelt werden. 


C. Allgemeine Formel für den Bodenerwartungswert. 

Wenn es auch möglich wäre, eine Formel aufzuſtellen, in welcher 
alle überhaupt nur denkbaren Einnahmen und Ausgaben vorkämen, ſo 
wäre ein ſolches Verfahren doch nicht zweckmäßig. Eine ſolche Formel 
würde zu kompliziert und zu wenig überſichtlich. Man wird deshalb in 
weniger einfachen Fällen beſſer zum Ziele kommen, wenn man jeden 
der einzelnen Einnahme- und Ausgabepoſten in der angegebenen Weiſe für 
ſich berechnet und die Reſultate ſchließlich zuſammenſtellt. Übrigens er— 


176 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


hält man die Fauſtmannſche Formel in einfachſter Geſtalt, wenn man 
ſich uuter Da, Db. Da, ſowohl Zwiſchen- und Nebennutzungen, 
unter Au, Da, Db .. . Dq die bereits von den Ernte- und Erhebungs⸗ 
koſten befreiten Einnahmen vorſtellt und endlich annimmt, daß die 
; = 5 0p 
weiteren Ausgaben nur in Kulturkoſten e, mit dem BR 10 
und den jährlichen Koſten », mit dem Jetztwert 695 p“ beſtehen. In 


dieſem Falle iſt die Formel für den ee uB: 
en Au Da 1,opu—a Db. 1,opu-b+,..Dqg-1,opu d - c-1,opa 
1,0pu — 1 


Beiſpiel: Ein Hektar Buchenhochwald liefert bei 100 jährigem 
Umtrieb einen Abtriebsertrag von 2521 Mk. (Siehe Tabelle I. 1) und 
i den ihrer “00. . 30 40 50 60 TOTEr 
Zwiſchennutzungserträge von Mk. 12 36 56 6 

Wie groß iſt der Bodenerwartungswert pro Hektar, wenn am An⸗ 
fange jeder Umtriebszeit für Kulturkoſten (in der Hauptſache natürliche 
Verjüngung unterſtellt) 20 Mk, für Verwaltung, Schutz, Wegbau, Steuern, 
Erhebungskoſten ꝛc. aber jährlich 6 Mk. aufgewendet werden, bei 3 pCt? 

Antwort: Dieſe Werte in obige Formel für «B eingeſetzt giebt: 


uB= Au Da- 1, % u- a .. Dq 1, u = 1, opu v 


1,opı = 1 op 
_ 321 +12:1,03”° + 36:103%+56- 1,03% + 61°1,03%°+61-1.03%°+61-1,03% 
= 100 — 
1,03 — 1 
64˙1.03—20 1,0306 V6 
1.03 = 1 0,03 
_ 2521+ 12-7,918+ 365,892 + 564,384 + 61°3,262 - 61°2,427 +61°1, 806 | 
1 0310 — 1 
641,344 20. = 219 
1 031⁰⁰ N — 200 5 
_ 2321 ‚00 + 95, Bi 212,12 + 245,50 z 198,98 + 148,05 + 110,17 
1 03100 _ 
86,02 — 384,38 3617.86 — = 38 8 b m. 
1031 200 = 090 - — 200 = 3233,48 0,055 — 200 = 


= 177,84 - 200 = 22,16 Mk. 


Wie man ſieht, ergiebt fich bei den angenommenen Einnahmen und 
Ausgaben und dem Prozent 3 eine negative Größe, d. h. der Boden ver— 
lohnt unter dieſen Verhältniſſen den Anbau nicht. Nur wenn es ge— 
länge, die jährlichen Koſten auf 5,1 Mk. zu vermindern, würde v = 170 Mk. 


uB = 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 177 


und der Bodenwert wäre dann 177,84 — 170 = 7,84 Mk., d h. eine mini⸗ 
male Größe, um welche der Boden ſicherlich nicht käuflich wäre. Wollte 
man nun den 100 jährigen Umtrieb nicht verlaſſen, weil vielleicht 
ſchwächeres Material nicht gut abſetzbar wäre, ſo könnte nur dann ein 
den ſeitherigen Anſchauungen mehr entſprechender Bodenerwartungswert 
erzielt werden, wenn man ſich mit einer geringeren Verzinſung begnügte. 
Behält man nämlich dieſelben Einnahmen und Ausgaben bei, ſetzt 
aber 2 pCt. in die Rechnung ein, ſo erhält man: 
25217 12•1,0 27736 ·1,02056 5 1.020 611.029 + 61° 102. 


uB 
1 02:9 _ 
64.102 20-102 6 
1,09% 71 0,08 ” 
_ 321,004 124,000 + 36°3,281+56°9,692+61°2,908+61-1,811+61:1,486 
1.02% 1 
641219 —20.7,245 5 
0 
2521,00 + 48,00 + 118,12 + 150,75 + 134,69 + 110,47 + 90,65 
+ 1,00% 1 + 
78,02 - 144,90 3251,70 — 144,90 8 8 1. 
1021 300 - 1021 — 300 = 3106,80 0,16 300= 


= 497,09 — 300 = 197,09 ME. 

Bedenkt man den langen Verzinſungszeitraum von 100 Jahren und 
die übrigen Zinsbeſtimmungsgründe, ſo kann man ſich mit einer Ver⸗ 
zinſung von 2 pCt. bei ausſetzendem Betriebe wohl begnügen; auch 
dürfte ein Wert von 197 Mk. pro Hektar bei III. Bonität und der wenig 
Nutzholz liefernden Buche gegenüber den wirklichen Preiſen mehr entſprechen. 

Die Fauſtmann'ſche Formel für den Bodenerwartungswert läßt 
ſich noch in etwas anderer Geſtalt anſchreiben. Es iſt nämlich: 

- 1, un 10 . 
1,0 pu — 1 1,opı—1 
Setzt man dieſen Wert in den allgemeinen Ausdruck ein, jo ergiebt ſich: 


Au Da 1, opu-a f Db-1,opu-b+.. Dq-1,opu-4a—c „ 
1, qu —1 2 005 ‚op 


Unterſtellt man aber, daß, wie z. B. beim Eichenſchälwaldbetriebe, die 
Kulturkoſten am Anfange der erſten Umtriebszeit e, dann aber am Anfange 
aller folgenden Umtriebe e“ betragen, dann geht, wie wir geſehen haben, 


das Kulturkoſtenkapital Ip 1 


als eee 
Baur, Waldwertberechnung. 12 


0 
über in c+ 15 und man erhält 


178 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


Au Da- 1, pu-a T. . Dq - 1, opu-d - c! v 
uB =: N ‚Op = (ee 

Beiſpiel: Was iſt der Bodenerwartungswert pro Hektar, bei Unter- 
ſtellung eines mit 15jährigem Umtriebe behandelten Eichenſchälwaldes 
mittlerer Standortsgüte, welcher bei ſeiner Begründung e- 60 Mk., bei 
jedem folgenden Abtrieb aber e“ = 20 Mk. Kulturkoſten, ferner jährlich 6 ME. 
Auslagen für Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. verurſacht und nach⸗ 
ſtehende Erträge liefert, bei 3 pCt.? 

Durchforſtungsertrag im 10. Jahre 25 fm 


Raumholz a 1 Mk.. = 25,00 Mk. 
Abtriebsertrag 60 Ctr. Rinde & 6,5 Mk. 390,00 „ 
16 10 fm Knüppel a5 „ = 50,00 „ 
1 30 ,„Reisfnüppelä4 „ = 120,00 „ 
N 20 ,, Reifig à 1, Mk. = 30,00 „ 
Summa des Abtriebsertrags = 590,00 Mk. 
Antwort: 
_Au+Da-1op-e | „ 590 4. 25 17035 — 20 6 
Pe 1,opu —1 0 N 951 8 1,035 — 1 - (6 N sch 
590 + 25 - 1,159 — 20 590 + 28,98 — 20 
ee NE Lie 2 ' — 260 = 
1 660 + 200 10381 260 
618,98 20 „ 598,98 „ ee 
03851 260 = 1.0351 260 = 598,98 x 1,791 — 260 = 812,77 ME. 


Während wir alſo bei Buchen-Hochwaldbetrieb mittlerer Bonität 
bei viel bedeutenderen Abtriebserträgen und 3 p&t. auf einen negativen 
Bodenwert kamen, erhalten wir bei Unterſtellung von Eichenſchälwald einen 
Bodenwert von 812,77 Mk., einen Wert alſo, wie man ihn kaum bei 
großen zuſammenhängenden Flächen erzielen dürfte, denn in einem Re⸗ 
viere von nur 2000 ha betrüge der Bodenwert allein 1625 540 Mk. 

Es geht hieraus hervor, daß man bei dieſer Betriebsweiſe, ſchon 
wegen des kurzen Verzinſungszeitraums, eine weit höhere Verzinſung 
fordern kann, um den ortsüblichen Bodenverkäufen mehr entſprechende 
Bodenwerte zu erhalten. 

Bei Unterſtellung von 5 pCt. erhält man in der That: 


590 + 25 - 1,05° — 20 
| — Dre N 
eh (6 005 
590 + 25 - 1,276 20 a 90 — 20 18 
601 90 


1 1 180 = 601,90 x 0,927 — 180 = 377,96 Mk, 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 179 


welcher Preis den wirklichen Bodenverkäufen ſchon mehr entſprechen dürfte. 
Es würde ſich daher die Wirtſchaft mit 5 pCt., und bei noch niedrigeren 
Bodenpreiſen noch höher rentieren. 


uB = 


Die „Anleitung zur Waldwertberechnung, verfaßt vom Kgl. Preuß. 
Miniſterial⸗Forſtbureau, 1866“, bedient ſich bei Berechnung des Boden— 
werts von Grundſtücken, welche ſelbſtſtändig für ſich bewirtſchaftet wer— 
den ſollen, eines ähnlichen Verfahrens, welches zu dem gleichen Reſultat 
wie die Fauſtmanni'ſche Formel führt. 

Es werden hierbei die Jetztwerte der in der erſten Umtriebszeit er— 
folgenden Einnahmen 

Au Da Dq 

Lopu 1% ũ . I. 
für ſich berechnet und die Kulturkoſten e abgezogen; die in den folgenden 
Umtriebszeiten zu erwartenden Einnahmen und Kulturkoſten werden dann 
als alle u Jahre wiederkehrende Periodenrenten betrachtet, zu der erſten 
Summe addiert und ſchließlich das Kapital der jährlichen Koſten 


v 
* Dep abgezogen. 
Man erhält dann folgenden Ausdruck: 
Au Da 1 
Au 8 DR 1. p 25 1,opa we: 1,opa us v 
Lopa I opa I op A 1 1,opu—1 . 


Der Fauſt mann ſchen Formel gebührt jedoch wegen ihrer größeren 
Bequemlichkeit bei der Berechnung der Vorzug. 


Zur Geſchichte des Bodenerwartungswerts. 

Die erſte Anleitung zur Berechnung des Bodenerwartungswerts gab 
wohl Hoßfeld. Schon im III. Bande der Diana (1805) finden wir 
Anregungen, welchen Hoßfeld aber in ſeiner Waldwertberechnung (Hild- 
burghauſen 1825, Seite 62—67) beſtimmteren Ausdruck gab: 

Hoßfeld ſtellt hier folgende 

Aufgabe: Es iſt ein Stück Wald durch einen einzigen Jahres— 
ſchlag ſoeben abgetrieben worden und hat einen reinen Erlös 
von 860 fl. geliefert. Wenn nun nach 30 Jahren und fortan 
alle n⸗ 30 Jahre die Hauung wieder dahin kommt, und dieſes 
Stück Wald jedesmal a 860 fl. einträgt, was iſt das abge— 
triebene Stück d. h. Grund und Boden jetzt wert bei p = 4 pCt.? 

Auflöſung: Geſetzt, man gebe jetzt w fl. dafür, jo hat man 30 
Jahre lang gar keine Einnahme von dem Waldboden zu erwarten und 
es wächſt das ausgelegte Kapital w mit den Intereſſen binnen n = 30 
Jahren zu W. 1,0430 an. Zieht man hiervon das anfängliche Kapital w 
ab, jo bleiben die rückſtändigen Intereſſen W. 1,0430 — w = w (1,0430 — 1) 
übrig. Werden nun die rückſtändigen Intereſſen durch die jedesmalige 
Hauung bezahlt, ſo bleibt das Kapital wieder auf die folgende Hauung 


ausſtehen und es iſt alles in Ordnung, weil nach der folgenden Hauung 
12* 


180 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


der Wald wieder eben jo viel, wie jetzt, nämlich w fl. wert iſt. Setzt 
man nun die rückſtändigen Intereſſen des ausgelegten Kapitals = dem 
Ertrage a aus der Hauung, ſo folgt: 


a 


a = W (1, opn - 1) oder w= Asp 


welche Formel zugleich der Ausdruck für eine immerwährende allen Jahre 
eingehenden gleichen Rente a iſt, und darum die Grundlage zur Berech— 
nung des Bodenerwartungswerts bildet. 


Daß aber Hoßfeld auch ſchon die Zwiſchennutzungserträge und Kul- 
turkoſten würdigte, geht aus folgender Aufgabe (Seite 64) hervor: 

Wenn ein Morgen Blöße, zu Wald erzogen, im 60. Jahre 
durchforſtet und alle 90 Jahre abgetrieben werden kann, und 
man aus der Durchforſtung 3½ Klafter oder 12 fl. und aus dem 
wirklichen Abtriebe 45 Klafter oder 180 fl. gewinnt, wie viel 
iſt dieſer Morgen Blöße nach dem Anbau oder Anfluge wert! 


Antwort: Wegen der Revenue 180 fl. aus dem Abtriebe, welcher 
alle 90 Jahre erfolgt und alle 90 Jahre wiederkehrt, iſt er nach voriger 
Formel: i 

a 180 
W= po er 
und wegen der Durchforſtung, welche ebenfalls alle 90 Jahre ſich wieder— 
holt, aber das erſte mal um 30 Jahre früher erfolgt, iſt er: 
121,045 


1,04% — 1 = 117 15 


und mithin im ganzen 5,43 + 1,17 = 6,60 fl. wert, und man ſieht hieraus, 
daß man Grund und Boden muß geſchenkt erhalten, wenn man 6 fl. 
Kulturkoſten auf die Blöße verwenden muß, wobei die Steuern und Ab— 
gaben, welche auf 1 Morgen Wald fallen, noch nicht einmal in Anſchlag 
gebracht worden ſind. 


Hoßfeld fügt dann noch am Schluſſe bei: „Die Kulturen wohl— 
feil und ſicher zu verrichten, muß daher das Hauptſtudium 
eines Forſtmanns ſein, worauf wir ſchon ſo oft aufmerkſam 
gemacht haben.“ 

Oberſtudienrat von Riecke lehrt in ſeiner Schrift: „über die Berech⸗ 
nung des Geldwerts der Waldungen 1829“ das Hoßfeld'ſche Rech— 
nungsverfahren. 


Eine der Fauſtmann'ſchen Berechnungsweiſe nahezu gleichkommende 
Methode lehrte auch König (Anleitung zur Holztaxation, 1813, S. 257). 
Nur unterſtellte derſelbe, daß nur einmal mit Beginn der erſten Umtriebs— 


zeit kultiviert werde und daß für ſpätere Umtriebe die Verjüngung koſten⸗ 
los erfolge. 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 181 


G. Heyer“) ſetzte das König'iſche Zahlenbeiſpiel in folgende alge— 
braiſche Formel um: 
Au Da 1, opu -a Y.. . Dq 1, 4 v 
et 1718 1 eee 

3. Den Bodenerwartungswert beſtimmende Faktoren. Die 
Größe des Bodenerwartungswerts hängt von folgenden Verhältniſſen 
ab, deren Einfluß ſich ſchon beim Anblick der für denſelben aufgeſtellten 
Formel bis zu einem gewiſſen Grad beurteilen läßt: 

A. Von der Größe der Einnahmen und Ausgaben. Je größer 
die zu erwartenden Einnahmen und je kleiner die mutmaßlichen Ausgaben 
ſind, um ſo höhere Bodenerwartungswerte werden ſich unter ſonſt gleichen 
Verhältniſſen berechnen. Die Einnahmen ſteigen aber mit wachſender 
Standortsgüte, mit der günſtigen Lage zum Markte und der Gelegenheit 
zum Abſatze großer Prozentſätze Nutzholz um hohe Preiſe und mit der 
richtigen Wahl der Holzart; während die Kulturkoſten, die Auslagen für 
Verwaltung und Schutz von dieſen Verhältniſſen viel weniger beeinflußt 
werden. 

B. Von der Umtriebszeit. Junge Beſtände liefern ein nicht, 
oder nur ſchwer verkäufliches Holz, beſitzen daher keinen, oder einen nur 
geringen Gebrauchswert (Holzvorratswert); während auf ihnen die Aus⸗ 
lagen ſo gut wie auf älteren Beſtänden laſten. Daher erhält man bei 
Berechnung der Bodenerwartungswerte für niedere Umtriebe, bei welchen 
aus den Holzerlöſen kaum die Fällerlöhne gedeckt werden, negative 
Größen. Solche Umtriebe wird man natürlich nicht wählen. Mit dem 
Wachſen der Umtriebszeit ſteigt auch der Gebrauchswert des Holzes, 
der Bodenerwartungswert wird dann = 0, und ſpäter poſitiv, wenn der 
Zinsfuß ſich in beſcheidenen Grenzen bewegt. Je nach den Preiſen des 
Holzes in den verſchiedenen Altern ſteigt der Bodenerwartungswert lang— 
ſamer oder raſcher, erreicht endlich ein Maximum und ſinkt von da an im 
Anfang langſamer und ſpäter raſcher. Der Bodenerwartungswert nimmt 
übrigens nicht immer dieſen geſetzmäßigen Verlauf. Bei Holzarten, wie 
die Fichte, welche reichliche Gelegenheit zum guten Abſatz von kleinen 
Nutzhölzern (Hopfenſtangen) liefern, kann das Maximum des Boden— 
erwartungswerts unter Umſtänden ſchon mit 40 Jahren eintreten. In 
der Periode der ſchwachen Sparren- und Bauhölzer ſinkt dann der 
Bodenwert wieder beträchtlich, um ſpäter, wenn das Holz ſtarke und 


) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 45. 


182 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


wertvolle Schnittware liefert, ſich wieder zu heben und noch ein zweites 
Maximum zu erreichen. 

C. Von dem Aufwand an Kulturkoſten. Die Kulturkoſten ver⸗ 
mindern die Einnahmen des Waldbeſitzers, und deshalb auch die Boden- 
erwartungswerte. Billige Kulturmethoden empfehlen ſich deshalb vor 
teueren dann, wenn fie dieſelbe Sicherheit und dieſelben Erfolge in Aus⸗ 
ſicht ſtellen. Inſofern wäre die Naturverjüngung der künſtlichen Auf⸗ 
forſtung vorzuziehen. Dieſer Vorzug iſt aber deshalb oft nur ein ſchein⸗ 
barer, weil bei ſehr dichten Naturbeſamungen (auch zu dichten künſtlichen 
Saaten) der Länge-, Stärke- und Maſſezuwachs der Beſtände oft in einer 
ganz unnatürlichen und unverantwortlichen Weiſe zurückgehalten wird, 
im Falle nicht frühzeitige Beſtandesreinigungen und Durchforſtungen 
vorgenommen werden. 

Auch auf die Höhe des Kulturkoſtenkapitals hat die Umtriebszeit 
einen gewiſſen, wenn auch keinen ſehr großen Einfluß. Unterſtellt man 
nämlich, daß immer zu Anfang einer Umtriebszeit e= 1 Kulturkoſten ver⸗ 
ausgabt würden, ſo ee 1 95 Annahme des ausſetzenden Betriebes 


das Kulturkoftenfapital © bei den nebenſtehenden Umtriebszeiten 


1 155 — 
die untenſtehende Summe: 
Umtrieb: 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100. 
Kulturk.⸗Kapital: 3,91 2,24 1,70 1,44 1,30 1,20, 1,14, 1,10, 1,08 1,05. 

Bei nachhaltigem Betriebe iſt zu berückſichtigen, daß die Kulturfläche 
bei gegebenem Flächengehalt der Betriebsklaſſe mit abnehmender Um⸗ 
triebszeit proportional zunimmt. Geht man z. B. vom 100jährigen Um⸗ 
triebe zum 50jährigen über, ſo wird dadurch die jährliche Kulturfläche, 
und damit der jährliche Kulturaufwand doppelt ſo groß. 

D. Von den Eingangszeiten der Zwiſchen- und Neben— 
nutzungen. Frühzeitig eingehende derartige Nutzungen ſteigern (bei 
Unterſtellung des ausſetzenden Betriebes) den Bodenerwartungswert unter 
Umſtänden beträchtlich, weil die Erträge derſelben zu um ſo größeren 
Summen bis zum Ende der Umtriebszeit anwachſen, je früher ſie ein 
gehen. Es berechnen ſich auf dieſe Art natürlich dann auch höhere gegen— 
wärtige Werte. Frühzeitige, wenn auch kleinere Durchforſtungs- und 
Nebennutzungserträge üben daher auf die Bodenerwartungswerte des 
ausſetzenden Betriebes einen verhältnismäßig weit günſtigeren Einfluß 
als erſt ſpät erfolgende Vorerträge und Haubarkeitsnutzungen; wozu noch 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 183 


kommt, daß durch den frühzeitigen Aushieb von Durchforjtungsmaterial 
der bleibende Beſtand nach Maſſe und Qualität weſentlich geſteigert 
wird. Leider iſt ſchwaches Material nicht überall abſetzbar und würde 
noch mehr im Preiſe ſinken, wenn man plötzlich von höheren Umtrieben 
zu niederen überginge und dadurch den Markt mit ſchwachen Sortimenten 
noch mehr überführe. 

E. Von den Verwaltungskoſten. Die jährlich erfolgenden und 
für alle Zeiten als gleichbleibend zu betrachtenden Ausgaben für Verwal— 
tung, Schutz, Steuern, Wegbau u. ſ. w., werden als eine immerwährende 

1 4 

O, op. 
Dieſes negativ wirkende Verwaltungskapital übt auf den Bodenerwar— 
tungswert einen großen Einfluß aus und bedarf eine verſchiedene Be— 
handlung je nach dem der anzukaufende oder zu veräußernde Boden im 
ausſetzenden, oder nachhaltigen Betriebe bewirtſchaftet werden ſoll. Es iſt 
dieſer Punkt ſeither viel zu wenig berückſichtigt worden. Wird eine Acker-, 
Wieſen⸗, Weide- oder auch Waldbodenparzelle für eine im nachhaltigen 
Betriebe ſtehende Betriebsklaſſe angekauft, jo werden dadurch Koſten für 
Verwaltung, Schutz, Gelderhebung u. ſ. w. in der Regel nicht ver— 
mehrt und wird das Grundſtück für den Staat erworben, ſo fallen ſogar 
oft die Steuern hinweg. In dieſem Falle kann » ſehr klein angenommen, 
oder ſelbſt = O geſetzt, werden. Durch letztere Annahme wurde der Bodenwert, 


6 
= 200 Mk. 
0,03 200 Mk 


Jahresrente v betrachtet und beſitzen den gegenwärtigen Wert V= 


wenn etwa ſonſt v = 6 Mk. und der Zinsfuß = 3 wäre, um 


pro Hektar vermehrt. 

Durch den Zuſchlag einer kleineren Fläche zu einem beſtehenden Wald— 
komplexe wird ſogar künftig » pro Flächeneinheit vermindert, weil das 
gleich gebliebene » jetzt mit einer größeren Waldfläche dividiert und darum 
kleiner wird. Auch für den Fall, daß eine Boden- oder Waldparzelle 
künftig für ſich fortbeſtehen ſoll, wird v einer anderen Beurteilung be— 
dürfen, weil in einem ſolchen Falle der kleine Waldbeſitzer kein Perſonal 
für Schutz und Verwaltung des Waldes und für Gelderhebung u. ſ. w. 
aufzuſtellen pflegt. 

Überhaupt iſt die Unterſtellung, ein friſch angelegter Beſtand, möge 
dieſer klein oder groß ſein, nehme alsbald die vollen Verwaltungskoſten 
» des nachhaltigen Betriebes in Anſpruch, eine ganz irrige und liegt in 
dieſer Thatſache ein weiterer Beweis, für den faktiſch beſtehenden Unter— 
ſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe. Ein Wald— 


184 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


beſitzer, welcher z. B. 1000 ha im nachhaltigen Betriebe ſtehen hat, muß 
alsbald die vollen Verwaltungskoſten jährlich aufwenden. Anders aber 
bei einem Waldbeſitzer, der 1000 ha Hutweide gleichzeitig zu Wald an— 
legt. Wer wird in einem ſolchen einjährigen Walde einen Oberförſter 
anſtellen? Was ſoll derſelbe thun? Nicht einmal ein Schutzbeamter 
hätte im Anfange Beſchäftigung und auch die Steuer ſollte dem Beſitzer 
wenigſtens ſo lange erlaſſen bleiben, bis der Wald die halbe Umtriebs— 
zeit erreicht hat. Sollte der Wald im ausſetzenden Betriebe bleiben, 
jo würde die Aufſtellung einer Perſon, welche nach u Jahren den Wald 
abtreiben läßt und das Holz verwertet, genügen. Dann könnten die Ver⸗ 
waltungskoſten wieder u Jahre geſpart werden. Wollte man aber die 
1000 ha gleichalterigen Holzes in den Nachhaltbetrieb überführen, dann 
u 


ginge der Hieb jedenfalls nicht vor 2 Jahren an und könnten daher 


auch in dieſem Falle die Verwaltungskoſten 5 — Jahre geſpart werden, 
2 
‚op 
RL V. 
von den etwa alsbald jährlich zu entrichtenden Steuern) ———— Es 
l,op 2 

wird alſo in dieſem Falle in der Formel für den Bodenerwartungswert V 
unrichtig berechnet. 

Auf der andern Seite haben manche Schriftſteller bei Berechnung des 
Bodenerwartungswerts von in nachhaltigem Betriebe ſtehenden Waldungen 


d. h. das Verwaltungskapital wäre nicht V = Bar ſondern (abgeſehen 


häufig zu kleine Beträge für » angenommen. So ſetzt z. B. G. Heyer 


allgemein v = 3,6 Mk. Derartige Beträge ſtimmen mit den wirklichen Auf— 
wänden größerer Forſtverwaltungen in der Regel nicht. Das Einſtellen 
ſo ſehr niedriger Verwaltungskoſten geſchah wohl teilweiſe in der Ab— 
ſicht, die an und für ſich bei der Heyerſchen Art der Bodenwertsberech— 
nung oft ſehr klein oder gar negativ ausfallenden Werte, nicht noch 
mehr abzumindern. 


F. Von dem Zinsfuß. Der Zinfuß übt weitaus den größten Ein- 
fluß auf die Bodenerwartungswerte aus. Da bei der gleichen Einnahme 
(Zinsmenge) bei hohem Zinsfuß ein geringeres Kapital erforderlich iſt, 
als bei niederem Zinsfuße, ſo muß der Bodenerwartungswert mit ſinken— 
dem Zinsſuß wachſen. 

Wie z. B. aus den in Tabelle I, 5 und 7 beigefügten Bodenerwar— 


— 


| 


E67. Ve 


Ermittlung des Vodenerwartungswerts. 185 


tungswerten für Buchenhochwald III. Bonität hervorgeht, betragen die— 
ſelben bei 


einer Umtriebzeit von 40 60 80 100 120 Jahren 
und 4 pCt. Mark — 65 — 4 — 69 — 90 — 109 
„ ET THESE neee 
„ 18 197 192 13 


Es folgt aus dieſen Zahlen, daß eine Erhöhung des Zinsfußes um 
nur 1 pCt. den Bodenwert um das Zweihundertfache (ſiehe SOjähr. Um— 
trieb) vermindern kann, und zwar ſteigt der Bodenerwartungswert in 
einem weit raſcheren Verhältniſſe als der Zinsfuß ſinkt. 

In innigem Zuſammenhang mit dieſer Wahrnehmung ſteht die weitere 
Thatſache, daß das Maximum des Bodenerwartungswerts bei hohem Zins— 
fuße früher eintritt, bei niederem Zinsfuße aber weſentlich weiter hinaus— 
gerückt wird, wie ſolches ebenfalls aus den am Schluſſe folgenden tabella— 
riſchen Ueberſichten hervorgeht. 

4. Würdigung der Methode. Dem Verfahren, aus dem auf 
der Flächeneinheit für alle Zeiten zu erwartenden und auf die Gegen— 
wart zu reduzierenden Einnahmen und Ausgaben, den Bodenerwartungs— 
wert zu berechnen, ſchreiben die Vertreter der Bodenreinertragstheorie 
ſeit etwa 25 Jahren die größte Bedeutung zu. Da dieſelben lehren, der 
finanziell vorteilhafteſte Umtrieb ſei der, bei welchem der Bodenerwartungs— 
wert der Flächeneinheit ein Maximum erreiche, ſo liegt natürlich das 
ganze Fundament der ſogenannten „forſtlichen Finanzrechnung“ in dem 
Bodenerwartungswert, d. h. in der Art ſeiner Berechnung. Man 
hat in der That behauptet,“) die Methode des Bodenerwartungswerts 
ſei die einzige, welche den wahren wirtſchaftlichen Wert des Bodens 
angebe, weil ſie ſich auf die Produktionsfähigkeit des letzteren gründe. 
Abgeſehen davon, daß auch andere Methoden der Berechnung des Boden— 
werts dieſen letzteren Vorzug in Anſpruch nehmen, wird der Nachweis 
nicht ſchwer fallen, daß, wie ſich z. B. Forſtdirektor Jäger ausdrückt: “) 
„die ſeitherige Lehre vom Bodenerwartungswert einem Gebäude gleicht, 
welches, ohne Roſt auf Sumpf gebaut, weder Halt noch Dauer noch 
Wohnlichkeit beſitze, auch mit einem Stück gummi elasticum zu ver— 
gleichen ſei, welches man nach Belieben in die Länge und Breite ziehen 


) Vergl. z. B. G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 43. 
*) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 49 u. f. 


186 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


könne.“) Wenn wir auch die theoretiſche Richtigkeit, welche den einzelnen 
Gliedern der Formel zu Grunde liegt, in den Hauptgedanken und abge— 
ſehen von V nicht angreifen wollen, jo kann und darf ein Wirtſchafts⸗ 
ſyſtem auf dieſe Formel doch deshalb nicht gegründet werden, weil in dem 
Verfahren die weſentlichen Unterſchiede zwiſchen ausſetzendem und nach— 
haltigem Betriebe nicht berückſichtigt wurden, weil ferner die Werte, 
welche in die Formel eingefügt werden müſſen, bei ſo langen Verzinſungs⸗ 
zeiträumen, wie ſie der ausſetzende Hochwaldbetrieb erfordert, mit ge— 
nügender Sicherheit nicht vorausbeſtimmt werden können und weil end— 
lich die Methode nur für eine Betriebsform, nämlich den kahlen Abtrieb, 
zugeſchnitten und bis jetzt genügend entwickelt worden iſt, dagegen die 
andern Betriebsarten ganz oder faſt ganz ignoriert. Die Methode des 
Bodenerwartungswertes ſetzt nämlich voraus: 

A. Eine richtige Holzertragstafel für den Neben- und 
Hauptbeſtand des zu berechnenden Bodens. Wie bereits in 
§ 36. 1. A nachgewieſen wurde, fehlen derartige Tafeln in der Regel; 
ſie ſind auch aus Mangel an Zeit, Mittel und Material oft nicht zu 
beſchaffen. Wer will voraus beſtimmen, welchen Haubarkeitsertrag z. B. 
eine anzubauende Weidefläche nach 100 und mehr Jahren liefern wird. 

B. Eine richtige Geldertragstafel für den Haupt- und 
Nebenbeſtand des zu berechnenden Bodens. Macht auch die 
Aufſtellung einer richtigen Holzertragstafel ſchon große Schwierigkeiten, 
jo ſind dieſelben aus den in § 36. 1. B entwickelten Gründen für Geld- 
ertragstafeln noch viel größer. Zum Begriffe des „Erwartungswerts“ 
gehört nämlich Kenntnis der Holzpreiſe zur Zeit der 1, 2, 3. .. n 
Durchforſtung, ſowie des Haubarkeitsertrags nach Ablauf der erſten 
Umtriebszeit, ſowie Kenntnis der Gelderträge für alle bis ins Unend— 
liche erfolgenden Einnahmen. Wenn nun auch bei ſeitherigen mittleren 
Hochwaldumtrieben die nach der erſten Umtriebszeit noch zu erwartenden 
Einnahmen auf das Reſultat keinen weſentlichen Einfluß mehr haben, 
weil dieſelben mit Zinſeszins diskontiert nur geringe gegenwärtige Werte 
darſtellen, ſo ſollten aber doch die Preiſe während der erſten Umtriebs— 
zeit mit genügender Sicherheit voraus beſtimmt werden können. 

Die Anhänger des Bodenerwartungswerts gingen anfänglich von 
der falſchen Meinung aus, die gegenwärtigen Holzpreiſe wären dieſelben 
wie die nach u—a, u—b, . . . . u Jahren. Da aber ſeither die 


Vergl. Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 1873, Seite 49 u. f. 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 187 


Preiſe, abgeſehen von vorübergehenden rückläufigen Bewegungen, im 
ganzen geſtiegen ſind, ſo wurden die Gelderträge vielfach zu niedrig 
eingeſetzt, die Bodenwerte daher auch entſprechend zu klein gefunden. 
Man hat nun in neueſter Zeit vorgeſchlagen, aus der durchſchnittlichen 
Preisſteigerung des Holzes der Vergangenheit, auf die der Zukunft zu 
ſchließen. Aber ganz abgeſehen davon, daß das bis jetzt vorhandene 
ſtatiſtiſche Material viel zu dürftig iſt, weil es ſich hier um ganz 
ſpezielle Lokalpreiſe für den zu berechnenden Boden handelt, ſo iſt auch 
der Schluß von den Vergangenheitspreiſen auf diejenigen der Zukunft 
ganz unzuläſſig. Es ſind daher die in ſehr weiter Zukunft liegenden 
Lokalpreiſe mit der nötigen Genauigkeit nicht voraus zu beſtimmen und 
gerade deshalb muß man ſich gegen dieſe Methode der Bodenwertsberech— 
nung in allen den Fällen ausſprechen, in welchen dieſe Vorausſetzung 
gem acht werden muß. 

C. Richtige Vorausbeſtimmung der Eingangszeiten der 
Neben-, Zwiſchen- und Hauptnutzungen. Wenn es ſchon ſchwer 
fällt, die künftigen Maſſe- und Gelderträge einer Blöße für eine Umtriebs— 
zeit voraus zu bejtimmen, jo hält es noch ſchwerer, die Eingangszeiten 
dieſer Nutzungen richtig in die Rechnung einzuſtellen. Welchen Geſchicken 
iſt der einzelne Beſtand innerhalb einer Umtriebszeit nicht ausgeſetzt, 
namentlich in den ſo häufig vorkommenden reinen Fichtenbeſtänden? Erſt 
haben wir es mit Froſtbeſchädigungen zu thun, dann bricht Schnee-, Duft⸗ 
und Eisanhang Löcher in die Beſtände, es folgen ſchädliche Forſtinſekten 
und ſchließlich noch Stürme, welche die Beſtände oft früher zur wirtſchaftlichen 
Benutzung zwingen, als es dem Wirtſchafter vielleicht angenehm iſt. Die 
Durchforſtungen müſſen oft aus Mangel an Abſatz oder wegen zu vielem 
Windbruch⸗ oder Dürrholz zurückgeſtellt werden; kurz die Vorausbeſtim— 
mung der Eingangszeiten iſt im Einzelbeſtande ſehr mißlich und un- 
ſicher und deshalb können Methoden der Bodenwertberechnung, bei welchen 
nach der Formel keine Störungen in den Eingangszeiten der Nutzungen 
des einzelnen Beſtandes vorkommen dürfen, nicht unſer Vertrauen 
erwecken. Wir müſſen vielmehr nach Methoden ſuchen (ſiehe $ 44), 
welche ihre Unterlagen nicht aus der Wirtſchaft des einzelnen Beitan- 
des, ſondern aus denjenigen des Waldes ſchöpfen. Wird ja doch auch 
der Wert des landwirtſchaftlichen Bodens, welcher Raps, Weizen, Gerſte, 
Klee, Kartoffeln u. ſ. w. produziert, nicht aus den Erträgen der einen 
Fruchtart, ſondern aus denjenigen der ganzen Wirtſchaft abgeleitet. 


5 


188 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


D. Richtige Beſtimmung des Zinsfußes. Üben auch die 
unter A—C beſprochenen Faktoren ſchon einen bedeutenden Einfluß auf 
die Größe des Bodenerwartungswertes aus, ſo iſt dieſes in noch weit 
höherem Grade bei dem Zinsfuße der Fall. In der Unmöglichkeit die 
Höhe des Zinsfußes auf Jahrhunderte voraus zu beſtimmen, liegt neben 
vielen andern doch die Hauptſchwäche der Formel des Bodenerwartungs— 
wertes. Wir haben nämlich bei Betrachtung der Beſtimmungsgründe 
des landesüblichen und insbeſondere des forſtlichen Zinsfußes folgen— 
des feſtgeſtellt: 


a) Der Zinsfuß hat mit der Dauer eine Tendenz zum 
Sinken. Die Formel des Bodenerwartungswerts nimmt irrtümlich 
aber bis in die fernſte Zukunft den Zinsfuß als gleichbleibend an, ſie 
rechnet daher mit einem und demſelben Zinsfuß für früh oder ſpät ein— 
gehende Zwiſchennutzungen, für niedrige und hohe Umtriebe. 

b) Der Zinsfuß iſt für umlaufendes Kapital ein höherer, 
für fixiertes Kapital ein niedrigerer. Die Bodenreinertrags— 
theoretiker ignorierten ſeither dieſen in der Volkswirtſchaft allgemein 
anerkannten Satz. 

c) Jeder Produktionszweig hat im Laufe der Zeit Verluſte 
an Kapital und Zins Unterſtellt man daher in der Waldwertberech— 
nung Zinſeszinſen, ſo iſt das nur dann zuläſſig, wenn man den Zinsfuß 
mit der Länge des Verzinſungszeitraums entſprechend fallen läßt. In 
der Formel für den Bodenerwartungswert wird auch dieſer höchſt wichtige 
Umſtand nicht berückſichtigt, ſie ſtellt deshalb an den Wald unerfüllbare 
Forderungen und gelangt deshalb bei höheren Umtrieben zu unbrauch— 
baren und mit den beſtehenden Thatſachen im Widerſpruch ſtehenden Re— 
ultaten. 

Die Formel für den Bodenerwartungswert liefert je nach der Wahl 
der Umtriebszeit und des Zinsfußes viel zu ſtark abweichende Reſultate, 
als daß man ſie zu genaueren Bodenwertsbeſtimmungen gebrauchen könnte. 
Noch weniger aber iſt es zuläſſig, die forſtlichen Wirtſchaftsſyſteme auf 
dieſelbe zu gründen und die Umtriebe in den Zeitpunkt zu verlegen, in 
welchem ein Maximum an Bodenerwartungswert erfolgt. 

Mit Recht haben die deutſchen Staats-, Gemeinde- und größeren 


ſolideren Privatforſtverwaltungen ſeither dieſem neuen Evangelium wenig 
Glauben geſchenkt und hervorragende, wiſſenſchaftlich gebildete und litte— 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 189 


rariſch thätige Praktiker wie Boje*, Burckhardt“), v. Hagen“ ), 
Jäger), Dankelmann, Grebe, Braun und viele andere haben 
ſich daher auch gegen die Lehre ausgeſprochen. 

H. Boſe ſagt (Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 1873, S. 431): 
„Sobald wir den alten bewährten Grundſatz: 

„Behandle Deine Waldungen ſo, daß Du auf einer ge— 
gebenen Fläche die den konkreten Verhältniſſen entſprechende 
möglichſt große und möglichſt wertvolle Holzmaſſe erziehen 
kannſt“, oder mit andern Worten: „richte Deine Waldungen ſo 
ein, daß ſämtliche Zukunftsreinerträge des Normalwaldes 
auf die Gegenwart diskontiert, ein Maximum bilden“, 
verlaſſen, und zum Prinzip des größten Bodenerwartungswerts über— 
gehen, entziehen wir unſerer Waldwirtſchaft allen reellen Boden und 
predigen geradezu die Walddevaſtation, wie ich in meinen Rechnungs— 
beiſpielen nachgewieſen habe.“ 

H. Burckhardt ſagte, nachdem er ſich mit aller Entſchiedenheit gegen 
die Preßlerſche Reinertragslehre und damit gegen den Bodenerwar— 
tungswert ausgeſprochen hatte, u. a. folgendes: 

„Größte und beſte Holzmaſſe in nachhaltigem und regel— 
mäßigem Bezuge bei thunlichſter Sicherheit des Waldes iſt 
das Hauptkriterium unſerer heutigen Waldbehandlung”.Tr) 
Dann (Seite 60): „Keine Zeit darf vergeſſen, daß ſie der Zukunft ver— 
antwortlich iſt, und wohl hatte Lintz vor Jahren in gleichem Falle 
Recht, wenn er die bedeutungsvollen Worte ſprach: „Der Wald iſt ein 
Fideikommiß, der Generation Rechtlichkeit anvertraut, ein Kapital, deſſen 
Ertrag der lebenden Welt, es ſelbſt der Ewigkeit angehört.“ Endlich 
thut er am Schluſſe ſeiner Abhandlung gegen Verkürzung der Umtriebs— 
zeit noch folgenden Ausſpruch: „Und doch dreht ſich die Erde um die 
Sonne, höre ich ſagen. Jawohl, ſie thut es gewiß, wie der Wald im 
großen und ganzen ſich um das Volkswohl dreht und drehen muß, und 
nur die ſolide Waldrente iſt ſein berechtigter Trabant“. 

Am unzweideutigſten ſpricht ſich O. v. Hagen) über die Frage aus: 

„Die Preußiſche Staatsforſtverwaltung bekennt ſich nicht zu den 
Grundſätzen des nachhaltig höchſten Bodenreinertrags unter Anleh— 
nung an eine Zinſeszinſenrechnung, ſondern ſie glaubt, im Gegenſatz zur 
Privatwirtſchaft ſich der Verpflichtung nicht entheben zu dürfen, bei der 
Bewirtſchaftung der Staatsforſten das Geſamtwohl der Einwohner des 


) Boſe, Beiträge zur Waldwertberechnung ꝛc., Darmſtadt 1863. Sowie 
Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, namentlich Jahrgang 1872 und 1873. 

*) Burckhardt, Aus dem Walde, Heft 1, Seite 153, 1863. 

a) v. Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens, Berlin 1867. 

) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, 1873, Seite 49. 

17) H. Burckhardt, Aus dem Walde, 1863, Seite 155. 

Iii) O. von Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens, 1867, S. 123. 


190 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


Staates ins Auge faſſen und dabei ſowohl die dauernde Bedürfnisbe- 
friedigung in Beziehung auf Holz und andere Waldprodukte, als auch 
die Zwecke berückſichtigen zu müſſen, denen der Wald nach ſo vielen andern 
Richtungen hin dienſtbar iſt. Sie hält ſich nicht für befugt, eine einſeitige 
Finanzwirtſchaft, am wenigſten eine auf Kapital und Zinſengewinn be⸗ 
rechnete reine Geldwirtſchaft mit den Forſten zu treiben, ſondern für ver⸗ 
pflichtet, die Staatsforſten als ein der Geſamtheit der Nation gehören⸗ 
des Fideikommiß ſo zu behandeln, daß der Gegenwart ein möglichſt 
hoher Fruchtgenuß zur Befriedigung ihres Bedürfniſſes an Waldprodukten 
und an Schutz durch den Wald zu gute kommt, der Zukunft aber ein 
mindeſtens gleich hoher Fruchtgenuß von gleicher Art geſichert wird.“ 

Solche und ähnliche Grundſätze gelten auch bei den übrigen Staats⸗ 
forſtverwaltungen und auch die ſoliden großen Privatwaldbeſitzer ſetzten 
bis jetzt in die ihnen verheißenen „goldenen Berge“ kein Vertrauen und 

die wenigen Waldbeſitzer, welche ſich anſchickten, zu den Umtriebszeiten 
des größten Bodenerwartungswerts überzugehen, haben meiſt bereits ein 
Haar darin gefunden und ſind keineswegs von der „rein mathematiſchen“ 
Forſtwirtſchaft begeiſtert! 

Oberforſtrat E. Braun warnt in ſeinem „ſogenannten rationellen 
Waldwirt ꝛc.“ (Frankfurt a. M. 1865) vor der neuen Lehre, und thut 
dasſelbe in verſchärfter Weiſe in ſeiner Schrift: „Staatsforſtwirtſchaft 
und Bodenreinertragstheorie (Bonn 1873). 

Forſtdirektor Jäger jagt*): „Nach Boſe's Beiträgen zur Wald⸗ 
wertberechnung (Seite 83) ergaben ſich für die Betriebsklaſſe „Buchen⸗ 
hochwald“ in mittlerer Bonität nach den Ertragstafeln von Oberforſtrat 
Grebe, folgende Größen pro heſſiſchen Morgen, in heſſiſchen Kubikfußen 
Buchenſcheitholz im Werte von 3,71 kr. ausgedrückt: f 

Im Jahre 40 50 60 70 80 90 100 

bei 3½ pCt. 181. 211, 9 Te 49 2,7 

5 5 300 362 378 329 267 202 14 
> 416 589 641 600 534 4 

„Hier ſehen wir, daß eine Abweichung im Berechnungszinsfuß von 
nur ½ pCt., bei gleichem Alter eine ſolche von 2,7 bis 141 Kubikfuß, 
ſonach den 52 fachen Betrag des Ganzen zur Folge hat, und daß die ein⸗ 
zelnen Altersklaſſen vom einfachen bis zum 788fachen differieren. Wir 
müſſen uns ſonach überzeugen, daß der Bodenerwartungswert eine viel 
zu veränderliche, viel zu dehnbare Größe iſt, um als Grundſtein zum 
forſtlichen Gebäude gebraucht werden zu können.“ 

„Bei 3½ prozentigem Zinsfuß kulminiert der Bodenerwartungswert 
ſchon mit 50 Jahren, ſonach zu einer Zeit, wo kaum die Durchforſtungs⸗ 
fähigkeit der Beſtände eingetreten iſt; bei 3 und 2½ pCt. mit 60 Jahren, 
während der Durchſchnittsertrag erſt im 100 jährigen Alter ſeinen höchſten 
Stand erreicht. Da der Zinsfuß, welcher den größten Einfluß auf die 


) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 50. 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 191 


Größe des Bodenerwartungswerts übt, eine ſtets wandelbare und richtig 
ſehr ſchwer beſtimmbare Größe iſt, ſo folgt ſchon hieraus, daß der Bo— 
denerwartungswert höchſtens als eine gutachtliche, keineswegs aber als 
eine nachweisbar feite! Größe anzuſehen und hiernach auch deſſen Wert 
zu bemeſſen iſt. Als Grundlage zu einem Wirtſchaftsſyſtem iſt derſelbe 
kaum zu gebrauchen, weil er ſelbſt auf unrichtigen Grundlagen und 
Unterſtellungen beruht.“ 

B. Borggreve*, B. Dankelmann !) und K. Grebe“) ſind 
ebenfalls große Gegner der Bodenreinertragstheorie nach dem Boden— 
erwartungswert. Charakteriſtiſch für die Geſchichte des Bodenerwartungs— 
werts iſt endlich, daß Preßler, welcher in ſeinem rationellen Waldwirt, 
1859, Seite 93 u. 94 den Bodenwert nach der Fauſtmannſchen Weiſe, 
nur in populärer Form, entwickelte, in den forſtlichen Blättern von 
Borggreve, 1879, Seite 41 die Formel abzuleugnen ſucht und ſich be— 
züglich ſeiner ganzen Lehre auf den „Lichtungszuwachs“ zurückzieht. Als 
wenn man nicht ſchon lange wüßte, daß freiſtehende Bäume ein größeres 
laufendes Zuwachsprozent haben, als im vollen Schluſſe erwachſene! 


E. In der Formel für den Bodenerwartungswert wird 
nicht zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe unter— 
ſchieden. Die Anhänger der Bodenreinertragstheorie wollen zwar einen 
Unterſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe nicht aner— 
kennen; ſie unterſtellen vielmehr, daß jeder Schlag im nachhaltigen Betriebe 
als wie im ausſetzenden ſtehend betrachtet werden könne. Dieſe Annahme 
wäre aber nur dann richtig, wenn der Waldbeſitzer u zerſtreut liegende 
gleichwertige Bodenparzellen hätte, deren Beſtände je um ein Jahr im Alter 
differierten. In dieſem Falle könnte z. B. jede Parzelle in einem anderen 
Landesgebiete liegen, ſie würden zuſammen genommen den nachhaltigen 
Betrieb formieren, es wäre dann in der That kein Unterſchied zwiſchen 
ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe. So liegen aber die Verhältniſſe 


in Wirklichkeit nicht. Der Waldbeſitzer, deſſen ſämtliche Waldflächen 


nur einen gleichalterigen Beſtand bilden, hat keinen nachhaltigen Betrieb, 
er muß ſich denſelben, wenn er jährlich Holz ſchlagen will, erſt mit mehr 
oder weniger großen Opfern ſchaffen. 

Da die Bodenreinerträgler nur beim nachhaltigen Be— 


) B. Borggreve, Die Forſtreinertragstheorie, insbeſondere die ſogen. 
forſtl. Statik G. Heyers, Bonn, 1878. 

*) B. Dankelmann, Rede gehalten in der XXII. General-Berjamm- 
lung des Schleſiſchen Forſtvereins zu Görlitz, 1874. 

) K. Grebe, Betriebs- und Ertragsregelung der Forſte, 2. Auflage 
Seite 189 u. f. 


192 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 


triebe einen der Umtriebszeit entſprechenden Normalvorrat 
unterſtellen, nicht aber auch für den ausſetzenden Betrieb, ſo 
folgt hieraus von ſelbſt ſchon der Unterſchied zwiſchen beiden 
Betriebsarten. 

Wer den Normalwald mit richtiger Schlagreihe und Altersſtufen⸗ 
folge aus der Blöße, z. B. einem aufgegebenen landwirtſchaftlichen Gute 
oder einer Gemeindeweide aufbauen ſoll, der wird nicht jährlich einen 
Schlag anbauen und die übrigen Teile unangebaut liegen laſſen, ſondern 
er wird ſo raſch wie möglich, womöglich in einem Jahre zum Anbau 
ſchreiten. Dann aber auch nicht nach Ablauf der erſten Umtriebszeit, 
alſo nach u Jahren, den erſten Haubarkeitsertrag beziehen, ſondern ſchon 
nach 5 Jahre, nach welcher Zeit der Normalvorrat ſich angehäuft 
haben wird. Die Formel für den Bodenerwartungswert unterſtellt aber, 
daß die erſte Hauptnutzung erſt nach u Jahren erfolgt, was wohl für den 
ausſetzenden Betrieb, nicht aber für den nachhaltigen Betrieb richtig iſt. 
Die Formel liefert daher für letzteren Betrieb ein zu kleines Reſultat. 
Es iſt überhaupt in der Forſtwirtſchaft, in welcher der nachhaltige 
Betrieb Regel, der ausſetzende Betrieb Ausnahme iſt, unzuläſſig, den 
Bodenwert aus den Erträgen des einen Schlages berechnen zu wollen. 
Der Wald bildet ein organiſches Ganze und deshalb muß auch der 
Bodenwert aus dieſem berechnet werden (vergl. § 44). 


Zu vorſtehender Anſicht bekennen ſich namentlich die forſtlichen Prak⸗ 
tiker und eine Reihe forſtlicher Schriftſteller. So äußerte ſich u. A. 
Forſtdirektor P. Jäger wie folgt über dieſe Frage): „Der größte 
Fehler der finanziellen Forſtwirte und die Unhaltbarkeit deren ganzen 
Lehre liegt offenbar darin, daß ſie ſtets nur einzelne Parzellen oder 
Waldteile, ja ſelbſt nur einzelne Bäume im Auge haben, und dieſe nach 
ihrem Zuwachſe befragen. Sie bekümmern ſich ſtets nur um den Zu⸗ 
wachs der älteſten Beſtände, nie um den des ganzen Waldes, und 
wollen aus dem Stande jener auf die rationellſte Behandlung des gan⸗ 
zen Waldes ſchließen, was aber ein Trugſchluß iſt“. 

„Die Staatsforſtwirte und Waldeigentümer ſtellen bei Beurteilung 
des finanziellen Effektes der Forſtwirtſchaft zuverläſſig nun die Frage: 
was rentiert der Wald, und wie hoch verzinſen ſich die in 
demſelben ſteckenden Kapitalien?“ denn hierauf kommt es einzig 
und allein an.“ 


) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 52. 


Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 193 


Auch Roth (Darmſtadt) trat der Frage näher“) und machte der 

Fauſtmannſchen Formel namentlich zwei Ausſtellungen: 

a) ſie operiere nur mit einem Zinsfuß, berückſichtige daher nicht, 
daß in der Waldwirtſchaft umlaufende und fixe Kapitalien thätig 
ſeien. Für erſtere empfehle ſich die Rechnung mit einem größeren 
Prozent p“, für letztere das kleinere Prozent p. In dieſem Falle 
gehe die Fauſtmannſche Formel für den ausſetzenden Betrieb 
in folgende über: 


: ı ine F ı (l,op'u-1) 
aB = Au Da 1, op“ u- a 4. . . Dq. 1, 0p“ u - 4 - e ar 


1,opu —1 


b) die Fauſtmannſche Formel ſei nur für den ausſetzenden Betrieb 
(d. h. die Ausnahme), nicht aber für den nachhaltigen Betrieb richtig, 
ſie liefere daher immer nur Minimalwerte. Gehe man von dem 
kahlen Boden zur nachhaltigen Wirtſchaft über, ſo baue man nicht 
jährlich einen Schlag an, ſondern womöglich die ganze Fläche in 


einem Jahre, der Normalvorrat ſei daher ſchon nach 2 Jahren vor⸗ 


handen und von da an könne daher auch der erſte Haubarkeitsertrag 
bezogen werden. Der finanzielle Effekt ſei daher bei Unterſtellung 
des nachhaltigen Betriebes ein günſtigerer, der Bodenwert ein 
höherer. 

Roth ſtellt nun für den Bodenwert des nachhaltigen Betriebes fol— 


gende Formel auf. Er berechnet den Koſtenwerth des 5 jährigen Be⸗ 
ſtandes (nach den ſpäter zu lehrenden Regeln) und ſetzt dieſen dem Ren— 
tierungswerte gleich, da ja nach 2 Jahre der Durchſchnittsertrag für 


alle Zeiten fortgenutzt werden könne. Hiernach wachſen an: 


die Bodenrente in 2 Nr er 1), 
die Kulturkoſten c in > Jahren auf 6 1% p? 
„a 
3 un 2 SU . v(L,op2-1) 
Die jährlichen Verwaltungskoſten v in 2 Jahren auf er 
ı 


Gehen ſchon Durchforſtungen Da, oder Nebennutzungen Ng ein, jo 


u u 
kommen dieje mit Da-1,op2 "und Nq-1,op2 in Abzug und der 
Koſtenwert iſt: 


Er en 1 77 1 ER rg 
B(l,op 2-1) 1, ? Da op? —Nꝗq 1 p? 


>) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1874, Seite 337. 
Baur, Waldwertberechnung. 13 


194 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 8 


Da von 5 Jahren an der Durchſchnittsertrag mit 


Au+Da+Ng-ec 
u 
jährlich erfolgt, jo iſt der Waldrentierungswert: 


5 2 00% d nhde 


an, 


u 


Br 
v(1,op sine 1) 
0,0p 


= „„ :O, op oder 


u 


— u 
BG - De- 4 —Da'1,op NA 10-52 


u 
Au+D — 2 are. 
[ ai 5 N = |:0.09 +Da'1op2 ”+Ng'1op2 * 
IB = 3 
1,op2 -1 
42 9. op = — 1) 
C 1, op ar 55 x 
150p2 -1 
u 
9 at, ent an 
Wr+Da'1,op 2 “+ Ng‘1,op 2 c · 1,0% 2 — „ders —D 
2 ‚op 
10p2 —1 
Beiſpiel. Ein Hektar Buchenhochwald liefert bei 100 jährigem 
Umtrieb einen Haubarkeitsertrag Au - 2500 Mk., Durchforſtungen im 
30. Jahre 160 Mk., im 40. Jahre 190 Mk., die Kulturkoſten ſeien 20 Mk., 
die Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern v=6 Mk., wie groß iſt 
der Bodenerwartungswert bei 3 pCt.? 
Antwort: 
Wr - Bet v]: p ee ee 
[ -6]:008 = [35 — 6.003 = 23:90: 008 = 148 me. 
Daher: 
30 
743,0 + 160 1,0350 — 30 + 190 1,0350 — 40 — 2010350 — a 
— U — 
* 1,0350 — 1 X 
_ 188,0 + 160 1,81 +190 1,43 - 20 4,38 — 6. 112,8 
1.0350 — 1 
_ 148,0 42896 + 271,7 — 87,6 - 676,8 13043 - 764,4 589,9 2 
1,0850 — 1 1.0350 — 1 1,0350 — 1 


= 539,9 x 0,30 = 161,97 Mk. 


Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 195 


Hätte man im Nenner der Gleichung jtatt mit p = 3 pCt., mit 2 pCt. 
gerechnet, ſo wäre der Bodenwert noch höher ausgefallen. 

Nach der Fauſtmannſchen Formel würde man bei denſelben Ein— 
nahmen und Ausgaben einen negativen Bodenwert erhalten. 

Roth berechnet hier den Wert des Normalvorrats aus dem Koſten— 


wert des 2 jährigen Beſtandes. Nach unſerer Anſicht iſt der Koſten⸗ 


wert oft ſchwer zu berechnen, auch für die Rentabilitätsfrage der Wal— 
dungen nicht immer entſcheidend. Da das Verfahren überdies noch an 


andern Ungenauigkeiten leidet, indem es z. B. von — Jahren an jähr- 


u 
2 
lich ſich gleichbleibende Erträge annimmt, jo glauben wir dem jetzt fol- 
genden Verfahren, welches ſich in ganz naturgemäßer Weiſe entwickelt, 
den Vorzug geben zu ſollen. 


V. Von der Ermittlung des Bodenwerts der 
Betriebsklaſſe. 


8 44. 

1. Begriff. Man verſteht darunter den Bodenwert, wie er ſich 
er giebt, wenn man von dem Waldrentierungswert den Normalvorrat 
(eventl. vermehrt um den Wert der Nebennutzungen) der normalen Be⸗ 
triebsklaſſe abzieht. 

2. Verfahren. Geht man von dem nachhaltigen Betriebe aus, 
welcher doch die Regel bildet, jo liefert keine der unter I—IV beſchrie⸗ 
benen Methoden der Bodenwertberechnung den wahren forſtwirtſchaft— 
lichen Bodenwert. Den Bodenerwartungswert hat man zwar als den 
einzig richtigen hingeſtellt, allein die Berechnung deſſelben ſetzt den aus⸗ 
ſetzenden Betrieb, d. h. die Ausnahme voraus und ruht auf jo ſchwan— 
kenden Unterlagen, daß von ihm in der forſtlichen Praxis nur ausnahms⸗ 
weiſe die Rede ſein kann. Der Bodenwert des nachhaltigen Betriebes 
darf nicht aus dem einzelnen Beſtande, ſondern muß aus dem Betriebs⸗ 
verbande der normalen Betriebsklaſſe herausentwickelt werden. 

Da ſich der Waldrentierungswert Wr der normalen Betriebsklaſſe, 
abgeſehen von den Nebennutzungen, aus Normalvorrat uN und Boden— 
wert uB zuſammenſetzt, jo wird ſich umgekehrt der Bodenwert ergeben, 
wenn man von dem Waldwert den Normalvorrat abzieht, d. h. es iſt 
uB=Wr-uN. Kommen in dem Walde noch namhafte Nebennutzungen 
uNe vor, dann iſt Wr=uB+uN+uNe, und B=Wr-(uN +uNe). 

13 * 


196 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 


Man braucht alſo nur dieſe drei Werte zu ermitteln, um uB berechnen 
zu können. 

a) Ermittlung des Wald rentierungswerts. Denkt man ſich 
eine Betriebsklaſſe, welche aus ſo vielen Hektaren beſteht, als die Um⸗ 
triebszeit Jahre zählt, alſo die jährliche Schlagfläche 1 ha groß; ſetzt 
man ferner den Haubarkeitsertrag des älteſten Schlags = Au, die jähr⸗ 
lich in den jüngeren Schlägen erfolgenden Zwiſchennutzungen (excl. Neben⸗ 
nutzungen) Da, Db, . . Dq, die Kulturkoſten pro Hektar Se, die jähr⸗ 
lichen Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro Hektar v, die Um⸗ 
triebszeit u, jo iſt, wie $ 61 näher auseinandergeſetzt werden ſoll, der 
jährliche Waldreinertrag einer Betriebsklaſſe von u Hektaren: 

Au Dat Db Daerr 

Bei einem Proeent p iſt daher der Waldrentierungswert der Be— 
triebsklaſſe: 

Au I Da Db... Dq - (eu · v 
Wr — 44 ) 


und derjenige der Flächeneinheit: 


Auf Da Db... . Dq - (eu · v 
O, op · u 


b) Ermittlung des Werts des Normalvorrats. Wie ſich 
ſpäter (§ 52) ergeben wird, hat man ſeither den Normalvorrat ſehr ver— 
ſchieden berechnet. Keine der Methoden iſt jedoch ohne Schattenſeiten. 
Das folgende Verfahren, welches wir § 52, E näher begründen werden, 
dürfte den thatſächlich vorliegenden Verhältniſſen am meiſten entſprechen. 
Soll jährlich in der normalen Betriebsklaſſe der älteſte Schlag mit dem 
Werte Au gehauen werden, ſo bedarf man eine normale Schlagreihe, in 
welcher das älteſte Glied fehlt, die alſo aus u i Schlägen beſteht, weil 
an dieſen ſich im Laufe eines Jahres Au anhäuft. Der Jahresertrag 
beträgt daher Aut Da r Db. . Da- (u- v). Geht man nun von 
dem nachhaltigen Betriebe aus, jo iſt der Normalvorrat als fixiertes 
Kapital zu betrachten, von welchem jedes Jahr Au Da r.. Dꝗ - (eu · v) 
flüſſig wird“). Soll nun der Wert des Normalvorrats ermittelt werden, 


*) Ob es gerechtfertigt iſt, auch die jährlichen Zwiſchennutzungen zum Nor: 
malvorrat zu rechnen, wie das z. B. von G. Heyer geſchieht, ſoll ebenfalls 
$ 52, E noch beſprochen werden. 


Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 197 
ſo darf man den Jahresertrag des Normalvorrats nicht als eine immer— 
währende Rente behandeln, ſondern muß ihn als eine endliche Rente 
auffaſſen, weil der Normalvorrat nach 5 Jahren aufgebraucht iſt. Es 
handelt ſich daher hier um die Summierung einer abnehmenden geome— 


eie: s e 


mer in welcher r=Au+Da+..Dq-(c+u:-v), 


n => it und in welcher die erſte Einnahme nach einem Jahre, die zweite 
ein Jahr ſpäter und die letzte nach 3 Jahren erfolgt. Der gegenwärtige 


Normalvorrat giebt daher Ausſicht auf eine — mal am Ende jedes Jahres 


zu erwartende gleiche Einnahme Au Da.. Dq - (eu v), von welcher die 
Gewinnungskoſten bereits in Abzug gebracht ſind. Derſelbe repräſentiert 


gewiſſermaßen eine Anzahl (5) noch nicht fälliger Wechſel, von welchen 


der erſte nach 1, der zweite nach 2 Jahren u. ſ. w., der letzte nach 2. 
Jahren fällig wird, und welche daher nach obiger Formel diskontiert 
werden müſſen. g 
Deshalb iſt der Normalvorrat der Betriebsklaſſe 
N- [Aut Daz Db Da- Cen- (LPI) 
0,0p F 1,op 2 
und derjenige der Flächeneinheit: 
[Au+Da+Db+.. Dq - (eg u · v)] (12 - 1) 
u. O, op- 1, 0.2 
Man hat daher r= Au Dar. . Da- (eu. v) nur mit dem 
10 1 | . AR 
Bern (Tabelle E) zu multiplicieren, um in ein⸗ 
Op- I, op 
fachſter Weiſe den Wert des Normalvorrats der Betriebsklaſſe zu erhalten. 
So ergeben ſich aus Rententafel E für die nachſtehenden Prozente und 


Rentenfaktor 


Umtriebe, wenn man die zugehörigen Beträge für 2 Jahre herausſchreibt, 


folgende Rentenfaktoren: 


198 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 


Prozent 2 2½ 3 3215 4 41), 5 
Umtrieb 40 16,35 15,59 14,88 14,21 13,59 13,01 12,46 
50 19,52 18,42 17,41 16,48 15,62 14,83 14,09 
60 22,40 20,93 19,60 18,39 17,29 16,29 15,37 
70 25,00 23,15 21,49 20,00 18,66 17,46 16,37 
80 27,36 25,10 23,11 21,35 19,79 18,40 17,16 
90 29,49 26,83 24,52 22,50 20,72 19,16 17,77 
100 31,42 28,36 25,73 23,46 21,48 19,76 18,26 
110 33,17 29,71 26,74 24,26 22,11 20,25 18,63 
120 34,76 30,91 27,68 24,94 22,62 20,64 18,93 


Aus vorſtehender Überſicht folgt, daß der Wert des Normalvorrats, 
bei gleichbleibender Umtriebszeit, mit dem Wachſen des Zinsfußes fällt, 
daß er aber, bei gleichem Prozente, mit wachſender Umtriebszeit ſteigt. 

e) Ermittlung des Werts der Nebennutzungen. Sind die 
Nebennutzungen bei Berechnung des Waldrentierungswerts, wie unter a 
geſchehen, nicht berückſichtigt worden, jo braucht der Wert derſelben auch 
nicht beſtimmt und bei Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe 
abgezogen zu werden. Andernfalls wäre der Kapitalwert der jährlich 
auf allen Schlägen zu erwartenden durchſchnittlichen reinen Einnahmen 


Ne an Nebennutzungen = EN, 
Auf Grund der vorſtehenden Betrachtungen ergiebt ſich nun der 
Bodenwert der Betriebsklaſſe, wenn in dem Waldrentierungswert die 


Nebennutzungen nicht berückſichtigt werden, wie folgt: 
uB = Wr uN 
Auf Da. . Dq (eg uv) [Aug Da . . Da - (eu . v)] (4 1). 


O, p 0,0p · 10 
und für die Flächeneinheit: 


B. Auf Daz. Da- (eu- y) [Au+Da+..Dg-(c+u- ) (Ip A- 1. 


u. O op u-0,op- 1,op® 


Beijpiel. Eine normale Betriebsklaſſe von 50 ha Fichten III. Bo⸗ 
nität liefert nach der Ertragstafel (Tabelle V. 1) bei 50 jährigem Umtrieb 
einen Abtriebsertrag Au = 1880 Mk., einen Durchforſtungsertrag im 
30. Jahre von 41 Mk. und im 40. Jahre von 83 Mk.; Kulturkoſten 


Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 199 


80 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern 6 Mk. pro Hektar. Wie 
groß iſt der Bodenwert der Betriebsklaſſe pro Hektar bei 3 pCt.? 
Antwort: 


Au+Da+..Dg-(e+u-v) [Au+Da+.. Da- (eu. Y) (I7op 1) 


B= = 
u-0,0p u-. Cop; 102 


_1880+41+83- (80+50-6) _ [1880441483 -(80+50- DIL? 03 En. 


50. 0,03 50. 0,03 1 03 
= 1083 - 566 = 517 Mk. 


Geht man, wie jeither üblich war, in der Rechnung nur von einem 
Prozente aus, dann reduziert ſich obige Formel in ſehr einfacher Weiſe 
wie folgt: 


Au+Da+..Dq-(e+u.v) 


* u -0,op 
[Au+Da+..Dq-(c+u-v)] (10 1) 
5 u- O op · 1, 0p 
_ Au+Dat. Dqꝗ- (eu- v) [Au Da. . Dq bela. ep 
u. O, op u. O, op 1,0 5 
„Au+Da+..Dgq=(e+u-v) _ 
u-0,0p-1,op2° 
ut Dar. Da- Tul) 1 8 Wr 
0,op- u 1, 1, op? 


Setzt man in dieſe höchſt einfache Formel die Werte obigen Beiſpiels 

ein, ſo erhält man natürlich denſelben Bodenwert: 
B = 1083 x 0,477 = 517 Mk. 

Unterſtellt man die Ertragstafel für Fichten III. Bonität (Taf. V. 1) 
und führt die Rechnungen nach Tafel V. 4 und mit den weiteren Angaben 
des obigen Beiſpiels auch für die übrigen Umtriebszeiten aus, ſo ergiebt 
ſich für das gleiche Prozent 3 die folgende Überſicht: 


200 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 


eg Normalvorrat Bodenwert 
Umtriebs⸗ f 
. der der der | 
Ie bene B | oma fs 6 
Jahre Mk. | Mk. Mk. Mk. Mk. | ME. 
30 740 | 2248 2670 89 4770 | 159 
40 27 080 67 12080 302 15 090 375 
50 54150 1083 28 300 566 25 850 | 517 
60 80 040 1334 47 100 785 32 940 | 549 
70 111.090 1587 71610 1023 39480 564 
80 148 640 1858 103 120 1289 45 520 369 
90 185 580 2062 136 620 1518 48960 | 544 
100 225300 2253 173 900 1739 51400 | 514 
110 258 060 22346 207 020 1882 51 040 464 
120 279 960 2333 232 440 1937 47 520 | 396 
| 


Aus vorſtehender Überficht geht hervor: 

1. Daß der Waldrentierungswert pro Hektar im Anfange raſcher 
als ſpäter ſteigt und daß er mit 110 Jahren ſein Maximum erreicht. 

2. Daß auch der Wert des Normalvorrats anfänglich raſcher als 

ſpäter ſteigt, daß er aber mit 120 Jahren ſein Maximum noch 
nicht erreicht hat und 

3. daß der Bodenwert pro Hektar im 80. Jahre ſein Maximum 

erreicht, aber größer iſt als der Bodenerwartungswert, welcher 
nach Tabelle V. 8 im 60. Jahre ſein Maximum mit 308 Mk. 
erreicht. 

Rechnet man neben 3 pCt. auch noch mit 2 pCt., ſowie mit der 
Länge des Verzinſungszeitraums abnehmenden Prozenten (3¼½ —2 pCt.), 
dann ergiebt ſich die Tabelle V. 9, aus welcher folgt, daß nach unſerer 
Methode das Maximum des Bodenwerts erſt mit 100 Jahren eintritt. 

Im vorigen Beiſpiel haben wir in jeder Betriebsklaſſe gerade ſo viel 
Hektare angenommen, als die Umtriebszeit Jahre zählt; alſo z. B. bei 
50 jährigem Umtriebszeit 50 ha, bei 100 jährigem 100 ha. 

Die Verhältniſſe bleiben ſelbſtverſtändlich dieſelben, wenn man von 
einer gleichbleibenden Waldfläche, z. B. 100 ha, ausgeht und die Schlag- 
flächen im umgekehrten Verhältnis der Umtriebszeiten vergrößert oder 


Ermittlung des Bodenkoſtenwerts. 201 


verkleinert. Bei 100 jährigem Umtriebe iſt die Schlagfläche dann 
100: 100 1 ha, bei 70 jährigem 100: 70 - 1,43 ha u. ſ. w. Natürlich 
ändern ſich dann mit der Größe der Schlagflächen auch die Einnahmen 
und Ausgaben, ſo daß die Größe des Waldrentierungswerts, des Nor— 
malvorrats und Bodenwerts pro Hektar dieſelbe bleiben muß. Bei 
50 jährigem Umtriebe und 2 ha großen Schlagflächen verdoppeln ſich 
z. B. alle Einnahmen und Ausgaben, man erhält daher den doppelten 
Rentierungs⸗ und Bodenwert, auch den doppelten Normalvorrat für die 
Betriebsklaſſe; da aber dieſe Werte, um den Wert für die Flächeneinheit 
zu erhalten, auch wieder mit der doppelten Anzahl Hektare, nämlich 100 
ſtatt 50, dividiert werden müſſen, ſo bleibt der Wert der Einheit genau 
derſelbe. 

Eine eingehendere Beſprechung des Verfahrens, welches mit der Be— 
rechnung des Normalvorrats in innigem Zuſammenhang ſteht, findet 
ſich § 52, E. 


VI. Von der Ermittlung des Bodenkoſtenwerts. 


$ 45. 

1. Begriff. Unter Bodenkoſtenwert verſteht man die Summe der 
Ausgaben, welche ein Beſitzer für einen Boden machen mußte. 

2. Verfahren. Die aufzuwendenden Ausgaben können beſtehen: 
in dem Ankaufspreis des Bodens, in weiteren Koſten für die Urbar⸗ 
machung und ſonſtigen Verbeſſerungen und in den Zinſen der auf— 
gewendeten Kapitalien bis zur Zeit des Anbaues. Wäre der Boden zur 
Zeit der Erwerbung wertlos geweſen und hätte der Beſitzer vielleicht nur 
die Koſten der Urbarmachung zu beſtreiten gehabt, ſo fällt natürlich der 
Ankaufspreis hinweg und der Koſtenwert beſteht nur in dem zu machenden 
Aufwand bis zur Kultur⸗Fähigkeit des Bodens. Ob der Ankaufspreis ſich 
auf den Verkaufs-, Rentierungs⸗, Erwartungswert u. ſ. w. gründet iſt 
gleichgültig, weil es ſich hier ja nur um den Baaraufwand handelt. 
Der Koſtenwert kann daher gleich, größer oder kleiner als der wahre 
wirtſchaftliche Wert ſein. 

Beiſpiel. Eine naſſe Wieſe, welche ſich mehr zur Holzzucht eignet, 
wird zum Zwecke der Anlage mit Erlen um den Preis von 200 Mk. pro 
Hektar erworben. Da die Wieſe erſt entwäſſert werden muß, ſo kann ſie 
erſt nach einem Jahre angebaut werden. Die Koſten für Entwäſſerungs⸗ 
gräben, welche erſt im trocknen Herbſt geführt werden können, betragen 
gegen das Ende des Jahres pro Hektar 50 Mk., wie groß iſt der Koſten— 
wert bei 4 pCt.? 


202 Ermittlung des Bodenkoſtenwerts. 


Antwort: 200 - 1,04 7 50 = 208 + 50 = 258 Mk. 

3. Würdigung der Methode. Der Bodenkoſtenwert jpielt in 
der Forſtwirtſchaft meiſt keine hervorragende Rolle; weil in der Mehrheit 
der Fälle der ſorſtliche Boden keine beſonderen Urbarmachungskoſten 
verurſacht, oder weil dieſelben unter Rubrik Kulturkoſten ſchon berück⸗ 
ſichtigt werden. Erwirbt man landwirtſchaftlichen Grund für Zwecke der 
Forſtwirtſchaft, jo werden hier, abgeſehen vom gewöhnlichen Kultur⸗ 
aufwand, keine beſonderen Urbarmachungskoſten entſtehen, der Wald⸗ 
beſitzer wird meiſt den landwirtſchaftlichen Bodenverkaufspreis oder den 
Rentierungswert bezahlen müſſen. Geht umgekehrt forſtlicher Grund in 
die landwirtſchaftliche Benutzung über, jo wird man ebenfalls den land— 
wirtſchaftlichen Preis, abzüglich der Urbarmachungskoſten zu zahlen haben. 
Beſorgt der Käufer aber die Urbarmachung jelber, jo wird er die Koſten 
berückſichtigen, d. h. nur den um die Urbarmachungskoſten verminderten 
gegendüblichen landwirtſchaftlichen Bodenverkaufswert oder Rentierungs⸗ 
wert anlegen. 

Forſtlicher Boden endlich, welcher auch ferner den Zwecken der 
Forſtwirtſchaft dienen ſoll, wird ebenfalls in der Regel nur Kulturkoſten 
verurſachen, welche bei ſämmtlichen Methoden der Bodenwertsermitt⸗ 
lung Berüdfihtigung gefunden haben. Der Koſtenwert wird alſo hier 
mit dem Ankaufspreis, ſei dieſer berechnet oder nur gutachtlich beſtimmt 
worden, zuſammen fallen. 

Schließlich ſei noch bemerkt, daß ſich der Koſtenwert von Boden, 
welcher immer forſtlich benutzt war und namentlich den Beſitzer nicht ge⸗ 
wechſelt hat, überhaupt nicht beſtimmen läßt, weil der Boden in Ver⸗ 
bindung mit dem Holzbeſtand erworben wurde, man daher höchſtens den 
früheren Waldwert, nicht aber den Bodenwert kennt. Überdies beruhen 
die meiſten Walderwerbungen auf Okkupation, Schenkung u. ſ. w., die 
wenigſten auf Kauf. Niemand iſt daher im Stande in einem ſolchen es 
Reviere den Koſtenwert des Bodens einer Waldabteilung anzugeben, 
und doch haben manche Schriftſteller dem Bodenkoſtenwert bei forſtlichen 
Rentabilitätsberechnungen eine große Wichtigkeit zugeſchrieben. 


Zweiter Abjchnitt. 
Von der Ermittlung des Beſtandswerts. 
Vorbemerkungen. 
§ 46. 

Im vorigen Abſchnitt wurde die Ermittlung des Bodenwertes ge— 
lehrt. Da ſich aber der Wald aus Boden, Holzbeſtand und event. aus 
Nebennutzungen zuſammenſetzt, ſo muß zunächſt noch die Lehre von der 
Ermittlung des Beſtandswerts abgehandelt werden. Iſt ein Beſtand 
haubar, jo ergiebt ſich ſein Wert einfach nach ſeinem Vorratswert (Ge⸗ 
brauchswert), indem dann der vorhandene Holzvorrat ohne Verluſt ver- 
käuflich iſt. Anders bei nicht haubaren, namentlich jungen Beſtänden; in 
dieſen beſitzt das Holz oft keinen oder nur einen ſo geringen Vorratswert, 
daß beim Abtriebe des Beſtandes unter Umſtänden noch nicht einmal die 
Fällungskoſten gedeckt werden. Dagegen beſitzen ſolche jüngeren Beſtände, 
trotz ihrer geringen Vorratswerte, doch als Träger künftiger höherer Ein⸗ 
nahmen für den Käufer einen höheren wirtſchaftlichen Wert, weil in 
die jungen Beſtände die Auslagen für Kultur, Verwaltung, Schutz, 
Steuern ꝛc. mit ihren Zinſen und Zinſeszinſen bereits hineingewachſen 
ſind. Der Verkäufer kann daher für nicht hiebsreife Beſtände ſtatt des 
Vorratswerts den wirtſchaftlichen Wert beanſpruchen. 

Die Fälle, in welchen man den Wert unreifer Holzbeſtände zu be⸗ 
rechnen hat, kommen ziemlich oft vor. Werden z. B. junge Kulturen 
durch Viehherden, Inſekten, Schneedruck, Brand u. ſ. w. zerſtört, oder handelt 
es ſich um freiwilligen Verkauf junger Kulturen, oder um Expropriationen, 
jo dürfen die Beſtandswerte in derartigen Fällen nicht nach dem Vor⸗ 
ratswert beſtimmt werden, ſondern man muß dieſelben aus den Er- 
zeugungskoſten (Koſtenwert) ableiten, oder nach dem Erwartungs— 


204 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


wert, d. h. demjenigen Werte berechnen, welchen Beſtände als Träger 
künftiger Einnahmen gegenwärtig beſitzen. 
Hiernach dürfte der Stoff in folgender Weiſe zu gliedern und zu 
beſprechen ſein: 
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts, 
Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts, 
Ermittlung des Beſtandsvorratswerts, 
Ermittlung des Beſtandsverkaufswerts, 
Ermittlung des Beſtandswerts aus dem Durchſchnittsertrag, 
Ermittlung des Werts des Normalvorrats und 
Ermittlung des Werts einzelner Bäume. 


3 E 9 e 


I. Von der Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


§ 47. 

1. Begriff. Unter dem Erwartungswert eines m jährigen Be⸗ 
ſtandes verſteht man die Summe aller von demſelben noch zu erwartenden 
und auf das Jahr m diskontierten Einnahmen, abzüglich der auf das⸗ 
jelbe Jahr m diskontierten Werte ſämtlicher Produktionskoſten, welche zur 
Erzeugung jener Einnahmen noch aufgewendet werden müſſen. 

An den in Ausſicht ſtehenden Einnahmen werden zweckmäßig ſämt⸗ 
liche Gewinnungskoſten vor der Einſtellung in die Rechnung in Abzug 
gebracht. — Wie man ſieht, weicht die Berechnung des Erwartungswerts 
des Bodens weſentlich von derjenigen des Beſtandes ab. Handelt es 
ſich um Ermittlung des Bodenwerts, dann müſſen alle von dem Boden 
bis in die fernſte Zukunft zu erwartenden Einnahmen und auf ihm 
ruhenden Ausgaben auf die Gegenwart, d. h. das Jahr Null, diskontiert 
werden, und man erhält in der Differenz den Bodenwert. Bei dem Be⸗ 
ſtandserwartungswert handelt es ſich ſelbſtverſtändlich nur um die ein⸗ 
malige Diskontierung der mutmaßlichen künftigen Gelderträge des zu⸗ 
fällig vorhandenen Beſtandes auf das Jahr m, nicht aber um Wieder⸗ 
holungswerte in künftigen Umtriebszeiten. Auch dürfen von den auf 
das Jahr m diskontierten Gelderträgen des Holzbeſtandes nur die auf 
dem Beſtande bis zu ſeinem Abtriebe noch haftenden Ausgaben in Ab⸗ 
zug gebracht werden, weil ja die vor dem Jahre m für den Beſtand 
gemachten Aufwände als bereits in denſelben hineingewachſen zu be⸗ 
trachten ſind. 

2. Verfahren. 

A. Berechnung des Jetztwerts der künftigen Einnahmen 
des Beſtandes. Iſt ein Beſtand noch nicht hiebsreif, ſteht er alſo noch 
eine Reihe von Jahren, ſo beſitzen natürlich ſeine künftigen mutmaßlichen 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 205 


Erträge jetzt einen geringeren Wert, ſie müſſen daher mit ſo viel Jahren 
auf die Gegenwart diskontiert werden, als die betreffende Einnahme ſpäter 
eingeht. Es ſind deshalb auch Haubarkeits- und Zwiſchennutzungen ge— 
trennt zu behandeln. 

a) Jetztwert der Haubarkeits nutzung. Sit die Umtriebszeit u, 
der Haubarkeitsertrag am Ende derſelben Au und das Alter des Be— 
ſtandes m, jo geht der Haubarkeitsertrag erſt nach u m Jahren ein, 
er beſitzt daher im Jahre m, d. h. jetzt, einen Wert nach Formel II.: 

Au 
Beiſpiel: Ein Hektar m= 65jähriger Beſtand verſpricht am Ende 
der 100 jährigen Umtriebszeit einen reinen Abtriebsertrag von 6000 Mk. 
zu liefern, was iſt deſſen Jetztwert bei 3 pCt.? 
Antwort: Nach Renten-Tabelle B iſt der Jetztwert einer nach 
100 — 65 - 35 Jahren beziehbaren Mark bei 3 pCt. = 0,355, daher: 


Au 6000 6000 . 


b) Jetzwert der Zwiſchennutzungen. Erfolgt eine Zwiſchen⸗ 
nutzung im Werte von Dn im nten Jahre, wobei natürlich n größer als 
das Beſtandesalter m ſein muß, jo vergehen bis zu deren Bezug noch 
n m Jahre, weshalb die Einnahme auch mit n m Jahren auf die 
Gegenwart diskontiert werden muß, d. h. ihr Jetztwert iſt nach Formel II.: 

Du 
1,opı m 

Wird Zähler und Nenner dieſes Ausdrucks, um den Nenner des— 
jelben in Übereinſtimmung mit dem Nenner des Wertes der Haubarkeits— 
nutzung (ſiehe a) zu bringen, mit 1ù0pu multipliciert, jo erhält man: 

Dn - 1p Dn - 1,opu— n 
1,0 pn - m. 1, opu l,opu-m 


Sind in den Jahren o, qq u. ſ. w. noch weitere Zwiſchennutzungen, 
worunter ſelbſtverſtändlich keine Nebennutzungen zu verſtehen ſind, mit 
den Werten Do, Dq u ſ w. zu erwarten, jo find auch deren auf das 


f 8 Do- 1 - Dq: 10 — 4 
Ce : i 
Jahr m diskontierte Werte: Iopn= m ’ I op u m 


Beiſpiel: Ein mit 100 jährigem Umtrieb zu behandelnder m = 65“ 
jähriger Beſtand liefert im n= 70. Jahre einen reinen Durchforſtungs⸗ 
ertrag von 40 Mk., ſo iſt der Jetztwert desſelben bei 3 pCt. nach Renten⸗ 
tabelle B: 


206 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


Dn 40 40 1 
Lopu—m — 1,0305 1,088 40 x 0,86 = 34,40 ME. 
oder auch: 
Dn - 1,0opu—n 40. 1,0310070 40. 1.030 40 
1,opı-m 1.03100 65 ii 1er 34,40 Mk. 


Manche Schriftſteller (vgl. G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., 
Seite 53) bringen bei Berechnung des Beſtandswerts auch die nach dem 
Jahre m zu erwartenden Nebennutzungen (Streu, Gras, Samen, 
Erden, Steine u. ſ. w.) in Anrechnung und diskontieren deren Werte auf 
das Jahr m. Da aber zu dem Beſtande nur die Nutzungen an Holz 
gehören, ſo iſt das Hereinziehen der Nebennutzungen bei Berechnung der 
Beſtandswerte unzuläſſig, weil dieſelben wohl die Waldwerte, nicht 
aber die Beſtandswerte zu erhöhen vermögen. Es rührt dieſer Fehler 
daher, daß man ſeither den Waldwert überhaupt nur aus Bodenwert 
und Beſtandswert zuſammenſetzte. 

B. Berechnung des Jetztwerts der Ausgaben. 

a) Jetztwert der jährlichen Ausgaben für Verwaltung, 
Schutz, Steuern u. ſ. w. Sit ein Beſtand m jährig und ſoll derſelbe noch 
u m Jahre ſtehen, oder, bei ſofortigem Hiebe, die unter A bemerkten 
Einnahmen am Ende der Umtriebszeit liefern, ſo müſſen demſelben für 
dieſe Zeit noch die jährlichen Verwaltungskoſten u. ſ. w. vorgeſchoſſen 
werden; dieſelben ſind als Darlehen für künftige Einnahmen zu be⸗ 
trachten. Setzt man den jährlichen Betrag derſelben pro Hektar v, jo 
it dieſe Summe noch u m mal zu verausgaben. Wir haben es daher 
mit einer abnehmenden u - m maligen negativen Jahresrente v zu thun, 
welche zum erſten Male nach 1, zum letzten Male nach u m Jahre er⸗ 
folgt und welche nach § 28, Formel VI., (Sy er) ſummiert 
wird. Es iſt daher, da hier r=v und n=u-m iſt: 

v ,opa=m = 1) _ V Geb M 1) 
0,op · 1,0opı = m 1, opu -m 


7 
wenn man nämlich der Kürze halber ve V jeßt. 
U 


Beiſpiel: Die jährlichen Koſten für Steuern, Verwaltung, Schutz ꝛc. 
eines 65 jährigen Beſtandes, welcher mit 80jährigem Umtriebe behandelt 
werden ſoll, betragen pro Hektar v - 3,6 Mk., wie groß iſt der gegen- 
wärtige Wert derſelben bei 3 pCt.? 


Antwort: Hier iſt 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 207 


daher: 
V (1,opa-m—1) 120 (1,0383065 — 1) 120 (1,0315 — 1) 120 (1,558 — 1) 
r 1,0380 —65 7 1,0315 > 1035 


120 50,558 _ 66,96 
= 770815 10,0315 

b) Jetztwert der Bodenrente. Soll der m jährige Beſtand noch 
u m Jahre ſtehen oder am Ende der Umtriebszeit die unter A genannten 
Erträge liefern, ſo abſorbiert er in dieſer Zeit, in welcher nichts anders 
angebaut werden kann, die Zinſen des Bodenkapitals B. Es muß daher 
auch der Jetztwert dieſer u - m mal erfolgenden Bodenrente B. 0,0p be— 
rechnet werden. Nach § 28, Formel VI, iſt aber der gegenwärtige Wert 
Sy einer nmal am Jahresſchluſſe eingehenden Rente r: 

Bir (1, pn — 1) HB - 0,op (Io pu = m 1) 2 B(1,opı-m-]) 

0,0p + 1,op" 0,0p - 1,opı = m l,opu - mn 

welcher Ausdruck dieſelbe Form hat, wie der ſoeben unter a entwickelte. 

C. Formel für den Erwartungswert eines Beſtandes. Die— 
ſelbe ſetzt ſich aus vorſtehend entwickelten, teils poſitiven, teils negativen 
Gliedern zuſammen. Setzt man den Beſtandserwartungswert im Jahre 
m = Hem, dann iſt: 


= 66,96 x 0,642 = 42,99 Mk. 


7 


3 Au ep Rn | Da ep e Ven Dir 
1, pu — 1, opu — an 1,opU —m 1,5 pu ul 
B(l,pu-m-1) 

Top 
Au Dn -. 10 un Dg - 1,opt-4—- (V +B)(1,opı-m_1) 
= 1,opı = m 7 


Beiſpiel 1. Es iſt der Beſtandserwartungswert eines 65 jährigen 
Kiefernbeſtandes pro Hektar zu berechnen, welcher bis zu ſeinem Abtrieb 
im 100. Jahre (nach Burckhardts Tafel VII. 1) noch folgende Er- 
träge liefert: Durchforſtungsertrag im 70. Jahre 90 Mk., im 80. Jahre 
88,8 Mk, im 90. Jahre 86,4 Mk., Abtriebsertrag im 100. Jahre 4500 Mk. 
Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro Hektar = 3,6 Mk., Boden— 
erwartungswert bei 100 jährigem Umtrieb 203 Mk., Zinsfuß 3 pCt. 

v 3,6 


r 1320 if 2 

Antwort Da bier 0,5. 0,08 20 iſt, jo hat man 

He. 4500 +90. 1,03100-70 f 88,8. 1,0310 -80+86,4 . 1,0310 0 
6s 1,0310 — 65 7 


(420 +203) (1,0310-65— 1) _ 
1,03100 — 65 z 


208 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


4500 + 902,43 + 88,6 - 1,81+ 86,4. 1,34 323 (2,81 1) 
1,0385 2 

4500 + 218,70 + 160,37 + 115,78 — 584,63 4994,85 — 584,63 _ 

T 1,0335 > 1,0335 

= 4410,22 x 0,355 = 1565,63 Mk. 


Beiſpiel 2. Unterſtellt man diejelben Einnahmen, aber nur einen 


80 jährigen Umtrieb und dem entſprechend den Bodenerwartungswert 
318 Mk., ſo erhält man: 


He. 3608 + 90 - 1,0380 - 70 (120.319 (1,0380 —65 — 1) 
5 1,0380 — 65 m 
2 3608 +90 - 1,34 — 438 (1,0315 — 1) _ 3608+120,60 — 438 - 0,558 _ 
1,0315 N 1,035 7 
_ 3728,60 — 244,40 
1,0315 


= 3484,20 x 0,642 = 2236,86 Mk. 


Um zu ſehen, wie ſich die Beſtandserwartungswerte je nach Wahl 
der Umtriebszeit und des Zinsfußes in verſchiedenen Altern auf Grund 
einer und derſelben Ertragstafel und derſelben Ausgaben geſtalten, haben 
wir die nachſtehende Überſicht berechnet. Der Rechnung unterliegt die 
Burckhardtſche Ertragstafel für Kiefer (Tabelle VII. I). 


Umtriebszeit = 70 Jahre. 
(v= 3,6 Mk.; uB = 363 Mk.; p=3). 
CFC 25 35 45 55 65 
Beſtandserwartungswert: 306,6 562,8 873,8 1275, 9 1801,38 2496,8 Mk. 


Vergleicht man die hier berechneten Beſtandserwartungswerte mit 
den Burckhardtſchen Abtriebserträgen (Vorratswerten) in deſſen Er⸗ 
tragstafel, jo findet man, daß erſtere durchweg größer find, wie das aus 
den entwickelten Gründen auch nicht anders zu erwarten war. So iſt 
3. B. der Abtriebsertrag nach Burckhardt im 30. Jahre 302,4 Mk., 
während der Erwartungswert des 5 Jahre jüngeren, d. h. 25jährigen 
Beſtandes ſchon die Höhe 562,8 Mk. beſitzt. 

Anders lagern ſich die Verhältniſſe, wenn man ſtatt des 70jährigen 
Umtriebs, bei welchem der Bodenerwartungswert ſein Maximum erreicht, 
den 100jährigen und den dieſem entſprechenden Bodenerwartungswert 
wählt. Man hat dann: 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 209 


Umtriebszeit - 100 Jahre. 
(v = 3,6 Mk.; B = 203 Mk.; p = 3.) 
15 35 55 75 95 
Beſtandserwartungswert: 217,4 584,6 1149,38 2114,9 3839,18 Mk. 


Hier ſind die Erwartungswerte nur für die Beſtandsalter 15 und 35 
größer als die Abtriebserträge, während ſie für 55 und mehrjährige Be— 
ſtände ſchon unter dieſe herabſinken. 


Umtriebszeit - 70 Jahre. 

(v = 3,6; B= 920; p 2.) 
D 15 35 55 65 
Beſtandserwartungswert: 410,4 1085,5 1995,7 2587,2 Mk. 


Umtriebszeit - 100 Jahre. 
(v = 3,6 Mk.; B = 700 Mk.; p = 2.) 
D 15 35 55 75 95 
Beſtandserwartungswert: 338,1 866,5 1561,4 2546,4 3994,1 Mk. 


Nach Burckhardts Tafeln fällt auch bei 2 pCt. das Maximum 
des Bodenerwartungswerts in das 70. Jahr. Deshalb berechnen ſich 
auch bei 70jährigem Umtrieb und 2 pCt. überall höhere Erwartungs⸗ 
werte als Vorratswerte. Bei dem ſcheinbar weniger vorteilhaften 
100jährigen Umtriebe finfen dagegen mindeſtens von 75 Jahren an die 
Erwartungswerte ſchon unter die Vorratswerte herab. 


Bei den vorſtehenden Berechnungen der Beſtandserwartungswerte 
wurde von normal beſtockten Beſtänden ausgegangen, d. h. es kamen 
die Erträge der Ertragstafeln direkt und ohne Abzug in Anwendung. 
Anders müſſen ſich dagegen die Verhältniſſe lagern, wenn die Beſtockung 
eine abnorme iſt, wie ſich ſpäter ergeben wird. 

Die Formel für den Beſtandserwartungswert läßt nach G. Heyer 
für den Fall, daß man als Bodenwert den Bodenerwartungswert zu 
Grunde legt, und dieſer noch nicht berechnet iſt, einige Vereinfachungen 
zu. Setzt man nämlich in dem Ausdruck für den Beſtandserwartungs⸗ 
wert für B den Bodenerwartungswert B und denkt man ſich unter Dn 
die Summe der auf das Jahr nm reduzierten Zwiſchennutzungen, welche 
nach dem Sahrem eingehen, und unter Da die Summe der auf das 
Jahr a reduzierten Zwiſchennutzungen, welche vor dem Sahrem ein- 
gehen, jo hat man Hem = 
Au Da- 1, o pu- Dn- 1% n= - 10 n 

1,opı —1 
1,opı-m 
Baur, Waldwertberechnung. 14 


Au +Dn - 1 P - ( vv) 1p. 1) 


210 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


Aida (RP T Lopa-u = 1) 
= 1,opı-m 


Wird dieſer Ausdruck unter einerlei Nenner gebracht, jo ergiebt ſich: 
Au- 1, opu — Au+ Dn - 1, oz unn — Dn - 1 op- — 
7 1, um (1, u — 1) 
— (Au+ Da - I, opu -A, Dn - 1,0pı-» - - 1, % (I, op un — 1 

1, u- m (1, n — 1) 7 
Au. 1, pn — Au + Dn- 1,0p2a=n — Dn - 1,opu-n — Au -1,opı m + 
E I. opu-m (1, %% — J) 
+ Au— Da- I, opzu- -m Da - 1% u- — Dn - 1,0p?u--2-m + Dn - 1,opa—n + 
1,opa-m (1, n — ]) 


Hem 


e 1,op?u—m e 1. op 
1,0 ¼.,˙m (1, pn — 1) 


Bringt man 1, pu-m vom Nenner in den Zähler, durch Wechſel der 
Zeichen der Exponenten, ſo wird: 


Au- 1, om — Au- 1,opm=u + Dn - 1, n num — Dn - 1, o - — 


Hem 
1,opu —1 
— Au-1,0p° Au- 1,0opm -u — Da - 1 u- + Da 1 - — 
1,0opu — 1 
— Dn - 1 un , Dn- 1,0pe8-n+c -1,opı — e-1,opm 
l,opa — 1 
(Au + Dn- 1 he-) (Lopm 1 18. (% e- c=) - ede) 
7 1,opı — 1 
Da 
8 (Au + Dn - 1,0p&—n) (1% — 1) + —c ) (1, - 1,0p“ ) 
3 1,0p —1 ö 


Wir machen hier nochmals darauf aufmerkſam, daß derjenige, welcher 
bei Berechnung des Beſtandswerts den übrigens nur für den ausſetzen⸗ 
den Betrieb zuläſſigen Bodenerwartungswert einfügt, den letzteren nur 
mit Berückſichtigung der Holzeinnahmen, nicht aber auch der Einnahmen 
für Nebennutzungen berechnen darf, weil der Beſtandswerts mit den 
Nebennutzungen in keinem Zuſammenhange ſteht. Bezüglich der Be⸗ 
deutung des Bodenerwartungswerts wird nochmals auf § 43, 4 ver⸗ 
wieſen. 

3. Den Beſtandserwartungswert beſtimmende Faktoren. 

Wie der Bodenerwartungswert, ſo hängt auch der Beſtandserwar⸗ 
tungswert von der Größe der Einnahmen und Ausgaben, von der Um⸗ 
triebszeit, von den Eingangszeiten der Zwiſchennutzungen, den Verwal⸗ 
tungskoſten, dem Bodenwert und dem Zinsfuße ab, welche Faktoren nun 
zunächſt zu beſprechen ſind. 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 211 


A. Die Größe der Einnahmen und Ausgaben. Eine 
Steigerung der Einnahmen erhöht, eine Steigerung der Ausgaben ver— 
mindert den Beſtandserwartungswert. Deshalb werden ſich für beſſere 
Standorte, bei günſtiger Lage zum Markte, bei hohen Nutzholzpreiſen und 
Nutzholzprozenten, bei niederen Fäller- und Bringerlöhnen u. ſ. w. unter 
ſonſt gleichen Verhältniſſen höhere Beſtandserwartungswerte berechnen. 
Da der Beſtandserwartungswert, bei ſofortiger Veräußerung 
reſp. Nutzung des Beſtandes, nicht unter den Vorratswert 
herunterſinken darf, denn Niemand wird einen Beſtand billiger ver— 
kaufen wollen, als ſein wirklich erzielbarer Vorratswert iſt, ſo müſſen 
die den Beſtandserwartungswert beſtimmenden Faktoren mit aller Sorg— 
falt erwogen werden, wenn man auf keine Abwege und Widerſprüche 
gelangen will. Denn während ein Waldbeſitzer für einen zu früh, d.h. 
vielleicht ſchon mit 60 und 70 Jahr abgetriebenen Beſtand glaubt außer 
dem Vorratswert noch eine beſondere Entſchädigung beanſpruchen zu 
können, rechnet man ihm möglicherweiſe einen niedrigeren Beſtands— 
erwartungswert heraus, ſo daß er auf Grund dieſer Rechnung auf jede 
Entſchädigung verzichten müßte. Es müſſen deshalb vor Allem die 
künftigen Holzpreiſe in reifliche Erwägung gezogen werden. Denn iſt 
ein Beſtand erſt 20 Jahre alt, er ſoll aber, bei 100jährigem Umtriebe, 
noch 80 Jahre ſtehen, ſo ſollten die Holzpreiſe zur Zeit des Abtriebes 
bekannt ſein. Seither ging man aber immer von den gegenwärtigen 
Preiſen aus; auch den Burckhardtſchen Geldertragstafeln, auf welche 
ſich die vorſtehenden Beiſpiele ſtützen, liegen gegenwärtige Preiſe zu 
Grunde. Iſt nun eine künftige Preisſteigerung zu erwarten, ſo können die 
berechneten Beſtandswerte nicht richtig ſein, man findet ſie immer zu klein. 
Deshalb iſt namentlich bei mittelalten und nahe haubaren Beſtänden 
die Frage einer möglichen künftigen Preisſteigerung recht ſorgfältig zu 
erwägen und ſind die Ertragstafeln nach Befund feſtzuſtellen, wenn man 
nicht zu niedrige Erwartungswerte herausrechnen will, welche mit vollem 
Rechte mißtrauiſch aufgenommen würden. 

B. Die Eingangszeiten und Größe der Zwiſchennutzungen. 
Ofter und reichlich eingehende Zwiſchennutzungserträge müſſen den Be— 
ſtandserwartungswert erhöhen. Eingangszeiten und Gelderträge dürfen 
aber nicht aus allgemeinen Geldertragstafeln entnommen werden, ſondern 
müſſen ſich in jedem einzelnen Falle auf die Lage und thatſächliche Be- 
ſchaffenheit des zu berechnenden Beſtandes ſtützen. Iſt z. B. Durch⸗ 
forſtungsmaterial in Zukunft nicht oder nur ſchwer abſetzbar, ſo muß das 

14 * 


212 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


berückſichtigt werden. Insbeſondere iſt aber nicht zu überſehen, daß die 
meiſten Beſtände, namentlich in höherem Alter, nicht mehr geſchloſſen 
find; umgekehrt können ſich aber in der Jugend lückige Beſtände ſpäter noch 
ſchließen; während die Angaben in den Ertragstafeln Normalbeſtände 
unterſtellen. Man ſtelle ſich daher bei derartigen Wertberechnungen thun⸗ 
lichſt auf eigene Füße, denn man wird in der Praxis nur gar zu oft zur 
Überzeugung kommen, daß es viel leichter iſt, Formeln auszudenken, als 
die in dieſelben einzufügenden Größen mit zureichender Genauigkeit feſt⸗ 
zuſtellen. 

C. Die Verwaltungskoſten. Die Verwaltungskoſten erſcheinen 
als negatives Glied in der Formel, ſie vermindern daher den Beſtands— 
erwartungswert. Es empfiehlt ſich daher auch bei der Feſtſetzung der 
Ausgaben für Steuern, Verwaltung, Schutz, Gelderhebung u. ſ. w. um 
ſo mehr mit voller Überlegung zu handeln, als man überhaupt über die 
Art der Verrechnung dieſer Koſten ſtreiten kann. 

Teilt man nämlich einen einzelnen Beſtand, deſſen Erwartungswert 
berechnet werden ſoll, einem Wirtſchaftsganzen zu, oder trennt denſelben, 


wie bei Expropriationen, von einem ſolchen dauernd ab, jo erfahren da- 


durch die Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. in der Regel keine 
Anderung. Sit der Beſtand im Beſitz des Staates, oder ſoll er an den- 
ſelben übergehen, ſo fallen unter Umſtänden auch die Steuern hinweg. 
Es kann deshalb das Verwaltungskapital hier ganz erſpart oder doch 
gemindert und damit der Wert des Beſtandes geſteigert werden, was 
namentlich bei gewaltſamen Außerbeſitzſetzungen ganz am Platze ſein kann. 

Auch in kleinen bäuerlichen Waldbeſitzungen werden ähnliche Er— 
wägungen anzuſtellen ſein. 

D. Der Bodenwert. Die Frage, ob man den Bodenverkaufs— 
wert, den Erwartungswert oder den Bodenwert der Betriebsklaſſe in die 
Rechnung einführen ſoll, iſt nicht ſo leicht zu beantworten und wird von 
Fall zu Fall einer reichlichen Erwägung zu unterziehen ſein. Theoretiſch 
genommen ſollte man den wahren wirtſchaftlichen Bodenwert in die 
Formel einführen. Aber derſelbe iſt namentlich für den ausſetzenden 
Betrieb (Bodenerwartungswert) ſehr ſchwer zu beſtimmen und wird ins— 
beſondere von dem angenommenen Zinsfuß ſehr ſtark beeinflußt. Aus 
den vorſtehend berechneten Beſtandserwartungswerten (§ 47, 20) folgt 
z. B., daß ſich nach den Burckhardt ſchen Tafeln für Kiefer das 
Maximum des Bodenerwartungswertes bei 2 und 3 pCt. zwar auf 
70 Jahre ſtellt, daß aber der zugehörige Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 213 


920 Mk., bei 3 pCt. aber nur 363 Mk. beträgt. Was iſt nun der richtige 
Bodenerwartungswert? Fehlen nun gar ſolide Unterlagen zur Ermitt⸗ 
lung des Bodenerwartungswerts, wie das ſo häufig vorkommt, ſo dürfte 
dem ortsüblichen Bodenwert oder bei der die Regel bildenden Nachhalts— 
wirtſchaft, der Bodenwert der Betriebsklaſſe, vor dem Bodenerwartungs— 
wert, der ohnehin vielfach negativ ausfällt, der Vorzug einzuräumen 
ſein, wenn man überhaupt dem Verfahren eine praktiſche Bedeutung zu— 
erkennen will. 


G. Heyer ſpricht ſich in ſeiner Waldwertberechnung, 3. Aufl., S. 55 
dahin aus, daß für den Fall, daß der Boden auch fernerhin der Holz— 
zucht gewidmet ſein ſoll und daß die Wahl der Umtriebszeit keiner Be- 
ſchränkung unterliegt das Maximum des Bodenerwartungswerts anzu— 
nehmen ſei. „Denn, fügt er hinzu, da man den vorhandenen Beſtand zu 
jeder Zeit abtreiben und den Boden zur Anzucht eines neuen, normalen 
und mit der Umtriebszeit des größten Bodenerwartungswerts zu behan— 
delnden Beſtandes verwenden kann, ſo iſt auch die Rente dieſes Boden— 
werts unter den Ausgaben zu verrechnen.“ Gegen dieſe Auffaſſung läßt 
ſich einwenden, daß der Bodenerwartungswert, wenn man auch ſeine 
Berechtigung nicht bezweifeln wollte, gegenüber den faktiſch beſtehenden 
Umtriebszeiten, zu ſo niederen Umtrieben führt, daß es thatſächlich nicht 
möglich iſt „den vorhandenen Beſtand zu jeder Zeit abzutreiben“, wenn 
man den Markt nicht mit Holz überführen, und die Waldrente ſchädigen 
will. Der Heyer ſchen Unterſtellnng könnte man nur dann zuſtimmen, 
wenn die Umtriebe des Maximums des Bodenerwartungswerts ſchon 
eingeführt wären. 

Noch weniger kann man aber der weiteren Anſicht beitreten (S. 55), 
daß, wenn ſich der Boden landwirtſchaftlich beſſer benutzen laſſe, man 
den entſprechend höheren Wert desſelben der Beſtandswertsberechnung 
zu Grunde legen ſolle. Soll Wald ausgeſtockt werden, dann wird man 
den Boden natürlich nur nach dem Wert der andern Benutzungsweiſe 
berechnen nicht aber bei der Berechnung des Beſtandswerts von dem 
landwirtſchaftlichen Bodenwert ausgehen. Auch mit der Nachzucht neuer 
„normaler“ Beſtände gehts meiſt nicht jc leicht. 


E. Die Umtriebszeit. Für den in der Praxis allerdings ſelten 
vorkommenden Fall einer normalen Beſtockung des Beſtands macht ſich 
die Umtriebszeit nach G. Heyer in folgender Weiſe bemerklich: 

a. Bei Unterſtellung des Maximums des Bodenerwar— 
tungswerts liefert die dieſem Maximum entſprechende Um— 
triebszeit bei gleichem Zinsfuße auch die größten Beſtands— 
erwartungswerte. Ein Blick auf die $ 47 Ziffer 2 C berechneten Be— 
ſtandserwartungswerte überzeugt uns von der Richtigkeit dieſes Satzes. 


214 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


So fällt das Maximum des Bodenerwartungswerts bei 3 pCt. mit 
363 Mk. in das 70. Jahr und der dieſer Umtriebszeit entſprechende 
Beſtandserwartungswert iſt z. B. im 55. Jahre = 1801,8 Mk. Bei 
100jährigem Umtrieb und dem dieſem entſprechenden kleineren Boden- 
erwartungswert von 203 Mk iſt der Beſtandserwartungswert im gleichen 
55. Jahre nur 1198,8 Mk. Würde man gar den größeren Bodenwert 
des 70jährigen Umtriebs wählen (363 Mk.), ſo würde der Beſtandswert 
noch kleiner ausfallen. 

b. Unterſtellt man als Bodenwert das Maximum des 
Bodenerwartungswerts und eine dieſem entſprechende Um— 
triebszeit, jo ſind die rejultierenden Beſtandserwartungs— 
werte größer als diejenigen, welche ſich für andere Umtriebs— 
zeiten und die denſelben entſprechenden Bodenerwartungs-⸗ 
werte berechnen. Auch dieſer Satz ergiebt ſich aus den § 47 Ziffer 20 
berechneten Beſtandserwartungswerten. Es fällt nämlich bei 3 pCt. das 
Maximum des Bodenerwartungswerts (363 Mk.) in das 70. Jahr. 


r a era de 35 55 ſind die 
Beſtandswerte .. 306,6 873,8 1801,8; dagegen bei 100 jähr. 
Umtrieb 


und 203 Mk. Bodenwert 217,4 584,6 1149,8 u. ſ. w. 


c. Unterſtellt man einen größeren Bodenwert als das 
Maximum des Bodenerwartungswerts, ſo berechnet ſich das 
Maximum des Beſtandserwartungswerts für eine kleinere 
Umtriebszeit, als diejenige des größten Bodenerwartungs— 
werts iſt und umgekehrt. Auch von der Richtigkeit dieſes Satzes 
kann man ſich leicht durch Einfügung der entſprechenden Werte in die 
Formel überzeugen. 

G. Heyer hat in der 3. Auflage ſeiner Waldwertberechnung, S. 56 
und 57, auch den allgemeinen Beweis für die Richtigkeit der vorſtehen— 
den drei Sätze geliefert. Um nicht allzuviel Formelwerk zu bringen und 
weil dieſe Sätze doch nur für ſelten vorkommende normale Verhält— 
niſſe richtig find, glauben wir auf eine Mitteilung derſelben hier ver- 
zichten zu können. 

Wann das Maximum der Beſtandserwartungswerte für abnorme 
Beſtände eintritt, welche die Regel bilden, das muß durch beſondere Be— 
rechnungen von Fall zu Fall feſtgeſtellt werden. Die Rechnung wird 
aber dann um ſo ſchwieriger, je abnormer die Beſtände ſind, weil es 
ſich dann ſehr ſchwer vorausſagen läßt, wie weit dieſelben ſpäter noch 


au 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 215 


zuſammenwachſen und welche Erträge ſie in künftigen Jahren und bis 
zur Zeit ihres Abtriebs abwerfen werden. 

Für ſolche durchlichteten Beſtände wird, theoretiſch betrachtet, das 
zweckmäßigſte Abtriebsalter das ſein, für welches ſich ein Maximum des 
Beſtandserwartungswerts ergiebt. Man kann dieſen Zeitpunkt zwar, 
wie angegeben, auch berechnen, ob man aber in ſchwierigen Fällen that— 
ſächlich praktiſchen Erwägungen nicht doch den Vorzug vor der Rech— 
nung giebt, das iſt und bleibt allerdings eine andere Frage. 

F. Das Beſtandesalter. Ein Blick auf die § 47 Ziffer 2 C be- 
rechneten Beſtandeserwartungswerte belehrt uns, daß im allgemeinen 
dieſelben bei Annahme einer gewiſſen Umtriebszeit mit dem Beltandes- 
alter zunehmen; ſo ſind z. B. daſelbſt für die Umtriebszeit 100 und das 
Prozent 2 bei dem 


15 35 35 75 95 Jahre 
die Beſtandserwartungswerte . 338 866 1561 2546 3994 Mk. 


gefunden worden. In welchem Verhältniſſe dieſe Zunahme erfolgt, das 
hängt von der Größe und Eingangszeit der Nutzungen ab und läßt ſich 
daher nicht vorausbeſtimmen. Überhaupt bezieht ſich der ſoeben mit- 
geteilte Verlauf der Beſtandserwartungswerte auch mehr auf normale 
Beſtände und kann derſelbe daher durch mächtige Eingriffe in die Be— 
ſchaffenheit des Beſtandes, ſei es durch Aushiebe oder durch Sturm- und 
Inſektenbeſchädigungen u. ſ. w., ſehr weſentliche Abänderungen erfahren. 

Da die Zwiſchennutzungen nicht jährlich, ſondern periodiſch bezogen 
werden, ſo kann der Beſtandserwartungswert im Jahre einer ſolchen 
Nutzung kleiner ſein, als in demjenigen des vorhergehenden Jahres. 

Noch auffälliger tritt dieſe Erſcheinung bei Vorbereitungshieben, 
Sonnenſchlagſtellungen, ſtärkeren Wind- und Schneebrüchen u. ſ. w. hervor. 

Obgleich man ſchon nach einigem Nachdenken angeben kann, wie 
groß der Beſtandserwartungswert am Anfange und Ende der Umtriebs— 
zeit iſt, ſo läßt ſich ſolches doch auch, an der Hand der Formel für den 
Beſtandserwartungswert rechneriſch feſtſtellen. Derſelbe iſt nämlich: 

a. Zu Ende der Umtriebszeit für jeden beliebigen Boden— 
wert dem Haubarkeitsertrag Au gleich. In dieſem Alter ſind 
nämlich alle Zwiſchennutzungen bereits bezogen und das Beſtandesalter 
m iſt u. Daher geht die allgemeine Formel für den Beſtandserwar— 
tungswert über in: 


216 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


Hen Au — (B I. V) (Ilopa- -I) Au- A. V (1) 
1, opue= u 1 
Au- (BA V) o 
— 1 — 
Die Koſten ſollen alſo hier auf Au keinen Einfluß haben! 

b. Zu Anfang der Umtriebszeit, und im Falle als Boden- 
wert der Bodenerwartungswert geſetzt werden kann, gleich 
den aufgewendeten Kulturkoſten. Da im Jahr m So noch keine 
Zwiſchennutzungen ſtattgefunden haben, ſo iſt für dieſes Jahr der Be— 
ſtandserwartungswert: 


Au. 


He Au Da 1,0 pu- a.. . Dq. 1,5 op. = q- (B+V) (1,opı-0—]) 
0 — 
1,50 pu- 0 


Setzt man nun für B den Bodenerwartungswert, ſo iſt: 


He, = Au.. D. J, ü . . eee 
5 1,opı— 1 
7 . ehe 
— v) dp 0b -h e. 


Wenn G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 59) an vor⸗ 
ſtehende Entwicklung noch die Bemerkung knüpft: „für B>uB iſt im 
Jahre Null Heo Se; Heo kann ſogar So und negativ werden; dagegen 
für B<uB iſt Heo 2 c“, jo wird dieſes Ergebnis theoretiſcher ma— 
thematiſcher Betrachtung in der Praxis der Waldwertberechnung wenig 
Beachtung finden. Einmal iſt der Bodenerwartungswert an und für 
ſich ſchon eine richtig ſehr ſchwer beſtimmbare Größe, ſodann wird man 
aber, mag man für den Bodenwert mehr oder weniger als den Boden— 
erwartungswert bezahlt haben, nicht umhin können, die wirklich aufge— 
wendeten oder durchſchnittlich gegendüblichen Kulturkoſten bezahlen zu 
müſſen. 

Ohnehin wird man darüber ſtreiten können, ob der Beſtandserwar— 
tungswert am Anfange der Umtriebszeit überhaupt ſich immer nur um 
die aufgewendeten Kulturkoſten bewegt. Denn wenn die Kulturkoſten 
darin beſtehen, daß man den Boden z. B. mit 6jährigen Pflanzen kulti⸗ 
vierte, man alſo gleich am Anfang der Umtriebszeit ſchon vor einem 
6jährigen Beſtande ſteht, dann dürfte in demſelben doch ein höherer 
wirtſchaftlicher Wert ſtecken, als ſich aus dem Kulturaufwande ergiebt? 

G. Der Zinsfuß. Aus den $47 Ziffer 2 C mit verſchiedenen 
Zinsfüßen berechneten Beſtandserwartungswerten folgt, daß, das Maxi— 
mum des Bodenerwartungswerts vorausgeſetzt, kleineren Zinsfüßen 
größere Erwartungswerte entſprechen und umgekehrt. Der Unterſchied 
bleibt ſich aber nicht unter allen Verhältniſſen gleich. Aus der Burck— 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 217 


hardt'ſchen Ertragstafel für Kiefer ergiebt ſich bei 70 Jahren und 3 pCt. 
das Maximum des Bodenerwartungswerts mit 363 Mk., bei 2 pCt. fällt 
bei einem Bodenwert von 700 Mk. das Maximum ebenfalls in das 
70. Jahr; trotzdem berechnen ſich im letzten Falle bei faſt doppeltem 
Bodenwert höhere Beſtandserwartungswerte. Nämlich: 


Alter des Beſtandes . . pe 55 65 Jahre 
Beſtandserwartungswert bei 3 pCt. 307 874 1802 2497 Mk. 
5 e e ene 


Wäre man in beiden Fällen von demſelben Bodenwert ausgegangen, 
hätte alſo auch bei 2 pCt. den kleinern Bodenwert (363 Mk.) zu Grunde 
gelegt, dann wären die Differenzen zwiſchen den Beſtandserwartungs— 
werten bei verſchiedenen Prozenten noch größer ausgefallen. 

4. Würdigung des Verfahrens. 

Die Methode der Berechnung des Beſtandserwartungswerts leidet 
an ähnlichen Gebrechen, wie diejenige des Bodenerwartungswerts. Es 
treten dieſe Übelſtände namentlich bei jüngeren Beſtänden hervor, bei 
welchen in ſehr weiter Ferne liegende, und darum ſchwer vorauszube— 
ſtimmende Einnahmen und Ausgaben mit einem ſchwer feſtſtellbaren 
und, wie ſeither üblich, für alle Zeiten als gleichbleibend angenommenen 
Zinsfuß, auf die Gegenwart diskontiert werden müſſen. Wie hoch werden 
3. B. die Abtriebserträge eines jetzt 10 jährigen unregelmäßigen und 
lückigen Beſtandes bei ſeinem Hiebe im 100. Jahre, alſo nach 90 Jahren 
ſein, und welche Umgeſtaltungen wird inzwiſchen der Zinsfuß erfahren? 
Das ſind ſchwer zu beantwortende Fragen. Hierbei wird weiter noch 
die unzuläſſige Unterſtellung gemacht, daß auch die Jahresausgaben 
(Bodenrente, Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ w.) unter Umſtänden 
100 und mehr Jahre gleich bleiben, welche Annahme ſehr unwahrſchein— 
lich, bei der Bodenrente aber jedenfalls und deshalb falſch iſt, weil der 
unvermehrbare Boden bei ſteigenden Bedürfniſſen unter allen Umſtänden 
im Laufe der Zeit im Werte ſteigen muß. Vor einem Buchenumtrieb hatte 
der Waldboden faſt überall in Deutſchland noch keinen oder nur einen 
geringen Wert, jetzt zahlt man pro Hektar unter Umſtänden 5001000 Mk. 
Was werden die Bodenpreiſe nach weiteren 100 Jahren ſein? Wir 
haben es daher auch hier überall mit unſicheren und fehlerhaften Fak⸗ 
toren zu thun, welche auch die Veranlaſſung ſind, daß man oft zu kleine 
Beſtandserwartungswerte findet, welche mit den Anſchauungen des prak⸗ 
tiſchen Lebens in Widerſpruch ſtehen. So fallen nach der Burckhardt— 


1 


218 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 


ſchen Ertragstafel für die Kiefer bei 100 jährigem Umtriebe und 3 pCt. 
vom 50. Jahre an die Erwartungswerte ſchon unter den faktiſchen Wert 
des Abtriebsertrags (Vorratswerts), d. h. der Waldbeſitzer würde auf 
Grund dieſer „mathematiſchen“ Methode für Beſtände, welche er etwa 
im Intereſſe des öffentlichen Wohls in dem Alter von 50 und mehr 
Jahren abtreiben müßte, keine Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe 
derſelben mehr beanſpruchen können. Die Rechnung liefert ein ſolches 
Reſultat, aber die Praxis wird wohl ſchwerlich von demſelben Gebrauch 
machen können und wollen. 

Es gehören nämlich ſchon gewiſſe raffinierte Kunſtgriffe dazu, um an 
der Hand ſolcher ausgeklügelten „mathematiſchen“ Methoden höhere Be— 
ſtandserwartungswerte als die faktiſchen Abtriebserträge, d. h. eine Ent— 
ſchädigung für zu frühen Abtrieb von Beſtänden herauszurechnen, ob— 
gleich jeder Praktiker ſagen wird, daß im vorliegenden Falle unter allen 
Umſtänden eine Entſchädigung geleiſtet werden ſollte. Durch den Ein— 
wand, daß ſich an dem fraglichen Orte keine höheren Umtriebe hin⸗ 
reichend rentierten, wird ſich der Beteiligte von ſeiner Anſicht um ſo 
weniger abbringen laſſen, als wir den Nachweis glauben erbracht zu 
haben, daß die mit einem und demſelben Zinsfuß und für den aus⸗ 
ſetzenden Betrieb herausgerechnete Umtriebszeit ſamt den zugehörigen 
Bodenerwartungswerten für die forſtliche Praxis kaum und den Nach—⸗ 
haltbetrieb überhaupt nicht maßgebend ſind. 

Wir empfehlen daher die Methode des Beſtandserwartungswerts 
höchſtens für ſolche im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtände, welche be— 
reits die Hälfte der bereits beſtehenden finanziellen Umtriebszeit überſchritten 
haben, während für jüngere Beſtände die Methode der Koſtenwerte (§ 48) 
mehr am Platze ſein dürfte. Es wird zwar nachgewieſen ($ 48), daß, 
bei Unterſtellung des Bodenerwartungswerts, der Beſtandskoſtenwert mit 
dem Beſtandserwartungswert zuſammen fällt, aber dieſer Nachweis gilt 
nur für die im Walde meiſt fehlenden normalen Beſtände, für welche die 
in den Ertragstafeln ſtehenden Größen direkte Verwendung finden, nicht 
aber für abnorme Beſtände, welche die Regel bilden. Es kann des— 
halb dieſer Beweisführung auch nur ein theoretiſcher Wert beigemeſſen 
werden. 

Dagegen bietet die Beſchränkung der Methode der Beſtandserwar— 
tungswerte auf im ausſetzenden Betriebe ſtehende Beſtände, welche das 
halbe Umtriebsalter bereits überſchritten haben, die Vorteile, daß der 
Verzinſungszeitraum abgekürzt wird, die künftigen Zwiſchennutzungs- und 


Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 219 


Haubarkeitserträge, welche ja mit denen der Ertragstafel meiſt nicht über— 
einſtimmen, mit ihren Werten ſicherer vorausgeſagt werden können, daß 
auch die Bodenrente, die Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. in dem 
kürzeren Zeitraum weniger großen Schwankungen unterliegen und der 
unterſtellte Zinsfuß vorausſichtlich in kürzeren Zeitabſchnitten geringeren 
Veränderungen unterliegt. Wir machen hier wiederholt auf die Schwierig— 
keit aufmerkſam, von jüngeren lückigen Beſtänden die künftigen Durch— 
forſtungs⸗ und Haubarkeitserträge mit genügender Sicherheit voraus— 
zubeſtimmen. Dieſelben wachſen nach 40, 50 und mehr Jahren oft noch 
ganz zuſammen, ſowie auch umgekehrt in der Jugend geſchloſſene Beſtände 
im Alter ganz lückig ſein können. 

Endlich geht die Methode von der Vorausſetzung aus, daß der Wert 
eines im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtandes unter allen Um— 
ſtänden mit dem eines im nachhaltigen Betriebe ſtehenden zuſammen— 
fallen müſſe, eine Annahme, der ſich ſehr gewichtige Bedenken entgegen— 
ſtellen laſſen. 


Die in § 47 entwickelte Formel für den Beſtandserwartungswert hat 
bereits Oetzel in der allgemeinen Forſt- und Jagdzeitung von 1854, 
Seite 328, aufgeſtellt, doch konnte er ſich hierbei auf Vorarbeiten An— 
derer ſtützen. 

So lehrte z. B. ſchon Widemann (1828) im J. Heft der forſtlichen 
Blätter für Württemberg, Seite 86, die Berechnung des Beſtandserwar— 
tungswerts, indem er den Wert der Haubarkeitsnutzung taxatoriſch er— 
mittelte, dazu den Wert der an das Ende der Abtriebszeit prolongirten 
Zwiſchennutzungen fügte, mit den Ausgaben ebenſo verfuhr, letztere von 
erſterer abzog und den Reſt auf die Gegenwart (das Alter m des Be— 
ſtandes) diskontierte. Nur ſprach ſich Widemann über Art und Um— 
fang der Koſten nicht näher aus. 

Auch Riecke kam der theoretiſch richtigen Berechnung des Beſtands— 
erwartungswerts in ſeiner Schrift: „Über die Berechnung des Geldwerts 
der Waldungen, 1829, Seite 15,“ ſchon ziemlich nahe, nur ſpricht ſich 
derſelbe über die Behandlung der Zwiſchennutzungen und Verwaltungs— 
koſten nicht aus, während er die Behandlung der Bodenrente ganz richtig 
lehrt. Insbeſondere zeigt Riecke, daß man den Beſtandswert (den 
Ausdruck Erwartungswert gebraucht er nicht) unrichtig finde, wenn man 
nur den Ertrag der erſten Abholzung auf die Gegenwart diskontiere. 
Dieſes Verfahren wäre nur dann richtig, wenn dem Käufer des Holzes 
geſtattet wäre, dasſelbe bis zu Ende der Umtriebszeit noch ſtehen zu 
laſſen. 

Weitere Bauſteine zur Lehre lieferte König in ſeiner Forſtmathematik 
(1846), indem er neben dem Haubarkeitsertrage und der Bodenrente 


220 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 


auch die Zwiſchennutzungen berückſichtigte, dagegen über die Behandlung 
der jährlichen Koſten ſich nicht ausſprach, ſeine Formel wäre daher: 
Au+Dn-1,opu-n+...— B(1,opı-m - 1) 
1,opı m 5 


II. Von der Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 
8 48. 

1. Begriff. Unter dem Koſtenwert eines m jährigen Beſtandes 
verſteht man die Summe der bis zum Jahre m prolongierten Produk⸗ 
tionskoſten, weniger den bis zu demſelben Jahre prolongierten Einnahmen, 
welche der Beſtand bereits geliefert hat. 

2. Verfahren. Die Theorie des Beſtandskoſtenwertes wurde, 
den Bedürfniſſen der Zeit und der Entwicklung der Forſtwirtſchaft 
folgend, nach und nach ausgebildet. Eine recht klare Auseinanderſetzung 
des Verfahrens lieferte Fauſtmann in der Allgemeinen Forſt⸗ und 
Jagdzeitung 1854, Seite 84. Wir werden daher auch bei der jetzt 
folgenden Ausſtellung der Formel für den Beſtandskoſtenwert dem 
Fauſtmannſchen Gedankengang folgen. 

Man kann nämlich, ſagt Fauſtmann, jedem Beſtand ein Soll und 
Haben eröffnen. In das „Soll“ gehören die Zinſen des Bodenkapitals, 
oder die Bodenrente, ſowie die Ausgaben bis zum gegenwärtigen Be- 
ſtandesalter, weil dies auf den Beſtand verwendete Koſten ſind, welche 
er daher ſchuldet. Dagegen gehören in ſein „Haben“ die Einnahmen 
aus ihm, während derſelben Zeit, weil ſie dasjenige ſind, was er ge- 
leiſtet, oder gleichſam von ſeinen Koſten zurückerſtattet hat. Das Konto 
des Beſtandes iſt daher mit der bisherigen Bodenrente und den ſonſtigen 
Ausgaben zu belaſten und mit dem Werte der etwaigen in derſelben 
Zeit gelieferten Durchforſtungen u. ſ. w. zu entlaſten; die Differenz oder 
der „Saldo“ giebt ſeinen Produktionswert. Dieſe wenigen Sätze laſſen 
ſich nun leicht in eine mathematiſche Formel umſetzen. 

A. Berechnung der Produktionskoſten. 

a) Bodenrente. Zur Hervorbringung eines Beſtandes gehört vor 
allen Dingen der einen gewiſſen Wert repräſentierende Boden. Iſt der 
Beſtand m Jahre alt, jo iſt in denſelben gewiſſermaßen der m jährige 
Bodenzins (Bodenrente) hineingewachſen, weil ja der Boden, wenn er 
für den Beſtand nicht verwendet worden wäre, hätte verpachtet oder 
verkauft werden können, dem Beſitzer daher einen jährlichen Zins ab— 
geworfen haben würde. Nun aber wächſt das Bodenkapital B in m Jahren 
zu B. 15opm an und man erhält die Zinſen dieſes Kapitals, d. h. die 


1 


Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 221 


m jährige Bodenrente für ſich, wenn man vom Kapital ſamt Zins, d. h. 
von B. 10pm, das urſprüngliche Kapital B abzieht. Die m jährige 
Bodenrente iſt daher: 

B-1,opm - B B (1,opm — 1). 

Zu demſelben Ausdruck gelangt man noch durch eine andere Betrach- 
tung. Man berechnet aus dem Bodenkapital B die Bodenrente = B. O,op. 
Da dieſelbe m mal verausgabt wird, jo beſtimmt man den Nachwert 
dieſer jährlichen endlichen Rente nach $ 28, Formel IV 


1 (1,opn - 1 

Se 
und erhält, da hier r=B-0,op und n= m ift: 
B. O, op (1, o — 1) 

O, op 

b) Jährliche Koſten. Auf dem Beſtande laſten ferner die jährlich 
zu zahlenden Steuern und Ausgaben für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. 
Bezeichnet man den Betrag dieſer jährlichen Koſten mit », ſo erhält 
man die Summe derſelben nach derſelben Formel IV für die m jährige 

Jahresrente. Es iſt nämlich: 
v (1, pm — 1) 

0,0p 


wenn man nämlich jtatt der jährlichen Koſten v das Verwaltungskapital 


B (1, o - 1). 


— V (1,opm — 1), 


V . x 5 
V in di inführt. 
0% in die Formel einführt 


e) Kulturkoſten. Verurſacht der Beſtand bei ſeiner Begründung 
auch Kulturkoſten, jo vermehren dieſelben ebenfalls den Koſtenwert des 
Beſtandes. Iſt der Betrag derſelben e, ſo wachſen dieſelben bis zum 
gegenwärtigen Alter m des Beſtandes zur Summe 

e-1,opm an. 

B. Berechnung der Einnahmen. 

Hat der Beſtand bis zum Jahre m bereits Nutzungen an Durch— 
forſtungen, Windbruch⸗ oder Schneebruchhölzern u. ſ. w. geliefert, ſo wird 
derſelbe durch derartige Einnahmen von ſeinen Koſten mehr oder weniger 
entlaſtet. Es müſſen daher auch die Nachwerte dieſer Nutzungen berechnet 
und von den unter A entwickelten Koſten in Abzug gebracht werden. 
Geht daher z. B. ein Durchforſtungsertrag Da im Jahre a ein, wobei a 
immer kleiner als m jein muß, jo wächſt derſelbe bis zum Jahre m zur 
Summe Da - 1,opm a an; ebenſo ein im Jahre b eingehender Ertrag Db 
zur Summe Db. 10pm - b u. ſ. w. 


222 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 


C. Formel für den Beſtands koſtenwert. 

Addiert man die unter A entwickelten Aufwände und zieht davon 
die unter B berechneten Einnahmen oder bereits erfolgten Zurück— 
erſtattungen ab, jo erhält man für den Beſtandeskoſtenwert Hkm fol- 
genden Ausdruck: 

Hkm = B(l,opm— 1)+V(1,opm—1)-+c- 1,opm Da. I5opm - a 
+ Db . 1, opm -b+...)= 
= (B+V)(1,opm— 1)+c-1,opm— (Da-1,opm -a+Db-1,opm—-b+,,) 
Beiſpiel: Es iſt der Koſtenwert eines Hektars 5Ojährigen Fichten- 
beſtandes zu berechnen, welcher bis jetzt folgende Zwiſchennutzungserträge 
geliefert hat: 
im Jahre 25 35 45 
Mark 30 60 65 
Bodenwert pro Hektar 600 Mk., jährliche Auslagen v für Verwaltung, 


Schutz, Steuern 4 Mk., Kulturkoſtenaufwand 110 Mk., Prozent 3. 
Antwort: Es iſt 


* 90 = = 133,3 Mk., 


daher: 

Hk 50 = 19 5 (I opm — 1) TC. 1% Da. 1, a Db. 1, m = f . ) 
= (600 133,3) (1,03 1) 110-1,03°° - (30. 1,0325 60 1,03°°+65 - 1,0350 = 
= 733,3 (4,38 — 1) + 110 - 4,38 — (30 - 2,09 + 60 - 1,56 + 65 - 1,16) = 
= 2478,55 + 481,80 — (62,70 + 93,60 + 75,40) = 
= 2960,55 — 231,70 = 2728,65 Mk. 

Setzt man nach G. Heyer in die Formel für den Beſtandskoſten⸗ 
wert ſtatt B den Bodenerwartungswert uB, jo nimmt dieſelbe folgende 
Geſtalt an, wenn Da die vor dem Jahre m und Du die nach dem Jahre m 
eingehenden Durchforſtungen bedeuten: 

Be Au Da- 1, o pu- Dn- 1% un-. I, pu VIV (4, opm. 1) 

ö 150 pu - 1 N 
+ C. 1, pm — Da - 10pm - a 
5 Au+ Da. 1, ua f Dn :. 1, n 
1,opu— 1 
+ c-1,opm— Da. I,opm -a— 
_ Au-],opm — Au+Da-1 8 Da. 1,op Ta 


Far, 1,op\ 0,5 opm — 1) 


1,0pu — 1 
ze Dn ; l,opı +m-n — Dn ; l,opu -n—c. l,opı+m en ce» 1 opu + 
150 pu — 1 
+ er: 1,0p8+Mm co. 1,0p Da, 10 Da ep 
1,op“ ni 


Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 223 
ier Da- 1,0pt 24 Dn - 1% h — 
F 150pu 1 
on 150 pu -n +c- 1,0p! FIR 15pm + Da. 15 %pm — 4 2 
150 pu — 1 
(Au Dn- I, opu- u) ],opm —Au—Dn- 0p —— 6 == 
— ' 
l,opt— 1 
Da-1,op" 
En ed e 15 0pu 5 1,opın — 
150 pu — 1 
— II Da In u 
(Au-+Dn- 0) (1,opm 1) + (7,52 - e) (hop —1,0p") 
= - 2 


1,op"—1 


Wie man ſieht, ſtimmt dieſer Ausdruck vollſtändig mit derjenigen 
Formel des Beſtandserwartungswerts überein, welche man erhält, wenn 
man in den allgemeinen Ausdruck für letzteren ebenfalls den Boden— 
erwartungswert einfügt. Es folgt deshalb aus dieſer Wahr— 
nehmung weiter, daß die Formel für den Beſtandskoſtenwert 
zu dem nämlichen Reſultat wie diejenige des Beſtandserwar— 
tungswerts führt, wenn man in beiden Formeln ſtatt B den 
Bodenerwartungswert uB einführt. 

Dieſe Übereinſtimmung wird aber ſelbſt unter der gemachten Unter- 
ſtellung nur dann ſtattfinden, wenn bei der Berechnung des Beſtands— 
erwartungswerts und Beſtandskoſtenwerts diejenigen Einnahmen und 
Ausgaben, welche ſich bei Entwicklung obigen Ausdrucks (weil ſie poſitiv 
und negativ vorkommen) ſtreichen, als gleichbleibend angenommen werden 
dürfen. 

Der Beſtand müßte deshalb in erſter Linie ein Normalbeſtand ſein; 
da aber Normalbeſtände ſelten vorkommen, ſo wird man auch von letz— 
terem Ausdruck in der Praxis ſelten Gebrauch machen können. 

Dabei iſt ſeither gänzlich überſehen worden, daß ſich im Laufe der 
Umtriebszeit nicht nur V, ſondern auch B ändert. Berechnet man z. B. 
den Beſtandskoſtenwert, dann ſollte doch der Bodenwert zur Zeit der 
Begründung des Beſtandes in Anſatz kommen, während bei dem Beſtands— 
erwartungswert der Bodenwert im Jahre m entſcheidend iſt. Da aber 
bei einem z. B. m — 100 jährigen Beſtand der Bodenwert vor 100 Jahren 
offenbar ein anderer war, als er gegenwärtig iſt, ſo können, ſelbſt wenn 
in beiden Fällen normale Beſtockung vorausgeſetzt werden dürfte, doch 


224 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 


Beſtandskoſtenwert und Beſtandserwartungswert unmöglich überein- 
ſtimmen. Die behauptete Übereinſtimmung zwiſchen dieſen beiden 
Beſtandswerten beruht daher ſelbſt bei Unterſtellung normaler Beſtände 
auf falſchen Vorausſetzungen, ſie findet bei richtiger Würdigung der Ver⸗ 
hältniſſe und trotz des ſcheinbar richtigen mathematiſchen Beweiſes über- 
haupt niemals ſtatt. Hierzu ſei noch bemerkt, daß, wenn man in die 
Formel des Beſtandskoſtenwerts den Bodenerwartungswert ein— 
führt, man dann überhaupt von keinem Koſtenwert mehr ſprechen kann. 

3. Den Beſtandskoſtenwert beſtimmende Faktoren. 

Aus der Formel für den Beſtandskoſtenwert: 

Hkm = (B+V) (I, opm —1)+c-1,opm — Da. 1 m -a. . ), 
folgt, daß derſelbe mit dem Wachſen des Bodenwerts B, der Verwaltungs— 
koſten » und Kulturkoſten e jteigen und zu einer um jo größeren Summe 
anwachſen muß, je länger dieſe Kapitale dem Beſtande vorgeſtreckt 
werden. Von der Zeit an, wo der Beſtand in ſeinen Zwiſchennutzungs⸗ 
erträgen nach und nach einen Teil ſeiner Schuldigkeiten zurück erſtattet, 
kann zwar im Jahre einer Durchforſtung der Beſtandskoſtenwert kleiner 
ſein, als in einem vorhergehenden Jahre, er wird aber trotzdem im Laufe 
der Jahre immer wieder weiter ſteigen. Nur wenn durch beſondere 
Ereigniſſe, wie Schnee-, Windbruchbeſchädigungen u. ſ. w., oder durch 
ſtarke Vorhiebe in einer gewiſſen Lebensperiode des Beſtandes die 
Zwiſchennutzungen über den normalen Betrag ſteigen, kann der Beſtands⸗ 
koſtenwert in ſpäteren Jahren gleich bleiben oder ſelbſt kleiner werden. 

Selbſtverſtändlich wirkt auch der Zinsfuß auf die Größe des Be— 
ſtandskoſtenwerts ein. Unterſtellt man nämlich für verſchiedene Zinsfüße 


ein und denſelben Bodenwert, ſo muß notwendig auch dem höheren 


Zinsfuße ein größerer Beſtandskoſtenwert entſprechen. Legt man aber 
der Rechnung verſchiedene Bodenwerte zu Grunde, z. B. für den 
Zinsfuß 3 den dieſem entſprechenden kleineren und für den Zinsfuß 2 den 
dieſem entſprechenden größeren Bodenerwartungswert für ein und die— 
ſelbe Umtriebszeit, ſo tritt der umgekehrte Fall ein, es entſpricht nämlich 
dann dem niederen Zinsfuße ein höherer Beſtandskoſtenwert und um— 
gekehrt. 

G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 64—65) ſtellt noch 
eine Betrachtung darüber an, wie ſich der Beſtandskoſtenwert für den 
Anfang und das Ende der Umtriebszeit geſtaltet. Obgleich ich dieſer 
Unterſuchung nur einen theoretiſchen Wert zuerkennen kann, wollen wir, 
um den Vorwurf der Unvollſtändigkeit von uns fern zu halten, dieſelbe 
doch nicht ganz unerwähnt laſſen. 


Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 225 


1. Für den Anfang der Umtriebszeit alſo im Jahre m So, 
ſoll der Beſtandskoſtenwert für jeden der Rechnung unterſtellten 
Bodenwert den eben aufgewendeten Kulturkoſten gleich ſein. Denn da 
im Jahre O noch keine Nutzungen bezogen worden ſeien, jo ſei die For— 
mel für den Beſtands-Koſtenwert für dieſes Alter: 

(BTW (1, % 1) TC 10 % c. 

Bei ruhiger Erwägung der Sachlage kommt man aber ſchon ohne 
mathematiſche Beweisführung zu dem Reſultat, daß am Anfang der 
Umtriebszeit, alſo im Jahre o, weder Einnahmen noch Ausgaben erfolgt 
ſein können, daß alſo auch der Beſtandskoſtenwert = o ſein müſſe. In 
der That ſind im Jahre o noch keine Kulturkoſten erfolgt, auch noch keine 
Zwiſchennutzungen eingegangen; deßhalb iſt der Beſtandskoſtenwert: 
(BT Y (IL, opo -1)=(B+V)-o=o, und nicht e. 

2. Für das Ende der Umtriebszeit, alſo für m Su ſoll in 
dem Falle, daß 1. als Bodenwert der Bodenerwartungswert angenommen 
werden darf, 2. die Einnahmen von dem Beſtande, ſowie die Ausgaben 
für denſelben normal waren, 3. der Beſtand ſelbſt normale Beſchaffenheit 
beſitzt, der Beſtandskoſtenwert gleich dem Haubarkeitsertrage Au ſein. 

Es wird das, da hier m Su it, wie folgt, bewieſen: 

Hku=(B+V) (I. opu - 1) C 1% — (Da-. 1 % : 4 . . D · 1, pu q). 

Wird in dieſe Gleichung der Bodenerwartungswert eingeführt, ſo 
hat man: 


A. ( Da- 1% aT. . Dq . 1, pn 4 - · I opn 
1,0pu —1 
+ e 1, n (Da. 1, — a .. Dq . 1, p - 4) = Au. 


— V v) (I opa -1)+ 


Sodann wird noch beigefügt: „für B ug würde Hku S Au, für 
B<uB dagegen Hku < Au ſein, wogegen nichts zu erinnern iſt. 

Dagegen iſt die Einführung des Bodenerwartungswerts, unter der 
Vorausſetzung, daß der Beſtand in Bezug auf Einnahme und Ausgabe 
ſtets normal war und noch normal iſt, deßhalb zwecklos, weil dieſelbe 
in der Wirklichkeit nie zutrifft. 

Was ſind überhaupt normale Ausgaben? Doch wohl nur ſolche 
Durchſchnittswerte, im Sinne vorſtehender Formel, wie ſie ſich am An— 
fange der Umtriebszeit auf Grund lokaler Erfahrung berechnen. Die 
Jahresausgaben » ändern ſich aber nicht nur von Jahr zu Jahr, ſon— 
dern namentlich innerhalb einer Umtriebszeit ſehr bedeutend und dürfen 
daher, ſobald es ſich um lange Zeiträume (ältere Beſtände) handelt, 
nicht als gleichbleibend unterſtellt werden, wenn nicht Reſultate erzielt 
werden ſollen, welche von der Wirklichkeit allzuſehr abweichen. 

Welcher Bodenerwartungswert ſoll überhaupt in die Formel für den 
Beſtandskoſtenwert eingeſetzt werden? G. Heyer ſpricht ſich darüber 
nicht aus. Nur ſo viel geht aus ſeinen Berechnungen hervor, daß er 
die Bodenerwartungswerte aus den gegenwärtigen Preiſen berechnet und 
daß er auf dieſer Grundlage eigentlich den Bodenerwartungswert am 

Baur, Waldwertberechnung. 15 


= 


Anfang der Umtriebszeit, alſo vor u Jahren findet. Dazu gehören aber 
dann auch die jährlichen Ausgaben v, vor u- u. ſ. w. Jahren, während dieſe 
fälſchlich auch aus der Gegenwart genommen werden, ſo daß es ſich alſo 
um einen Bodenerwartungswert handelt, welcher weder für den Anfang 
noch für das Ende der Umtriebszeit richtig iſt. 

Wir haben Tabelle I, 7 den Nachweis geliefert, daß der Boden- 
erwartungswert bei Buchen III. Bonität, 100jährigen Umtrieb und 3 pCt. 
pro Hektar — 26 Mk. beträgt. Wollte man nun durch Einführung dieſes 
Bodenerwartungswerts in die Formel für den Beſtandskoſtenwert den 
Nachweis liefern, daß dann am Ende der Umtriebszeit der Beitand- 
koſtenwert gleich dem Haubarkeitsertrag Au ſei, jo müßte man B= — 26 Mk. 
ſetzen, d. h. V noch um 26 Mk. vermindern, dann käme man allerdings zu 
dem Reſultat, daß der Beſtandskoſtenwert dem Haubarkeitsertrage Au 
gleich wäre. Aber was ſollen überhaupt derartige Rechnungskünſte, 
denen alle Anklänge an die Wirklichkeit fehlen, für einen praktiſchen Wert 
haben? 

Der günſtigſte Fall wird doch in der Praxis immer der ſein, daß 
man den Boden geſchenkt bekommt, d. h. der Bodenwert gleich Null iſt. 
Kein Käufer wird aber bei dem Ankauf eines haubaren Beſtandes nach 
deſſen Koſtenwert, ſondern nur nach dem Werte, d. h. dem Vorrats⸗ 
oder Gebrauchswerte der wirklich vorhandenen Holzmaſſe fragen. 


226 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 


4. Würdigung der Methode. 

Die Methode der Berechnung des Beſtandskoſtenwerts auf Grund 
der vorſtehend entwickelten Formel leidet an ähnlichen Gebrechen, wie 
die Methode des Boden- und Beſtandserwartungswerts; ſie wird näm⸗ 
lich unſicher und. bei Rechnung mit einem und demſelben Zinsfuß, ganz 
unbrauchbar, ſobald der Beſtand bereits ein höheres Alter erreicht hat. 
Die Methode ſetzt nämlich von Anfang der Umtriebszeit an bis zum 
Jahre m, alſo unter Umſtänden bis zum Ende der Umtriebszeit, gleich 
bleibende Koſten voraus, während ſowohl » als auch B im Verlauf 
längerer Zeitabſchnitte fort und fort zu ſteigen pflegen und auch künftig 
noch weiter ſteigen werden. Der Beſtandskoſtenwert darf daher N 
nur in Anwendung kommen, ſo lange man gleichbleibende 
Koſten unterſtellen darf, d. h. der Beſtand noch jünger iſt und 
etwa die Hälfte der Umtriebszeit noch nicht überſchritten hat. 
Hier iſt derſelbe am Platze und kann auch bei Unterſtellung des aus⸗ 
ſetzenden Betriebes durch eine andere Methode nicht leicht erſetzt werden. 
Handelt es ſich z. B. um die Abtretung eines jüngeren Beſtandes zu 
öffentlichen Zwecken, ſo kann für den Werth desſelben nicht der oft noch 
ſehr geringe oder gar negative Vorratswert, ſondern nur derjenige Kojten- 


Ermittlung des Beſtandsvorratswerts. 227 


wert entſcheidend ſein, wie er ſich aus den lokalen durchſchnittlichen 
Koſten unter gleichen Verhältniſſen beziffert. 

Sodann wird in der Formel kein Unterſchied zwiſchen der 
Verzinſung des umlaufenden und fixen Kapitals gemacht. Der 
Boden B iſt fixes Kapital und hat als ſolches nur Anſpruch auf die 
demſelben zukommende niedere Verzinſung, während » und e umlau— 
fende Kapitale ſind und daher auf eine höhere Verzinſung Anſpruch 
machen können, ſelbſtverſtändlich mit Berückſichtigung der in der Forſt— 
wirtſchaft begründeten weiteren, bereits in § 16 namhaft gemachten Zins- 
beſtimmungsgründe. Es wäre daher in der Formel für fixes Kapital 
der niedere Zinsfuß p“ und für umlaufendes Kapital der höhere p ein- 
zuführen und ginge dieſelbe dann in folgende Form über: 

Hkm = B (I, op“ - I) + V (I, opm - 1) e 10m (Da. 15 oma. ..) 

Endlich wird bei Berechnung des Beſtandskoſtenwerts die Länge des 
Verzinſungszeitraumes nicht betont. Da aber erfahrungsmäßig bei 
langen Verzinſungszeiträumen bei keinem Geſchäfte volle Zinſeszinſen 
um den ſonſt üblichen Zinsfuß erwartet werden können, weil thatſächlich 
die Kapitale nicht in der unterſtellten raſchen Weiſe anwachſen, ſo ſollte, 
im Falle es ſich um längere Verzinſungszeiträume, d. h. um ältere 
Beſtände handelt, mit einem niederen Zinsfuß und umgekehrt gerechnet 
werden. Zu welch ſchwindelhaften Höhen würde ſich z. B. der Beſtands— 
koſtenwert für 150 — 200 jährige Eichen, ſelbſt wenn man der Rechnung 
nur 2 pCt. Zinſeszinſen zu Grunde legte, berechnen, da 1 Mk. bei 2 pCt. 
in 200 Jahren ſchon zu 52,48 Mk., bei 3 pCt. aber zu 369,35 ME. 
anwächſt. 


III. Von der Ermittlung des Beſtands⸗Vorratswerts. 
§ 49. 

1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich 
ergiebt, wenn man die gegenwärtige Holzmaſſe eines Beſtandes auf— 
nimmt, dieſelbe in Geldwert umwandelt und die Gewinnungskoſten in 
Abzug bringt. 

2. Verfahren. Der Vorratswert eines Beſtandes wird beſtimmt, 
wenn derſelbe aus irgend einem Grunde ſofort abgetrieben werden muß. 
Es kann ſich hierbei um die Wertsermittelung vor der Fällung und 
nach der Fällung handeln. 


Im erſten Falle wird der Beſtand nach den Regeln der Beſtands— 
15* 


228 Ermittlung des Beſtandsvorratswerts. 


ſchätzung getrennt nach Sortimenten aufgenommen und das Ergebnis 
der gefundenen Sortimente einzeln mit den zugehörigen Preiſen des 
Holzes multipliziert. Hierauf werden die einzelnen Produkte addiert und 
von der Summe ſämmtliche Fällungskoſten abgezogen. 

Im zweiten Falle, wenn nämlich der Beſtand bereits gefällt iſt, 
wird das Ergebnis nach Sortimenten aufbereitet und gerade jo ver— 
fahren, oder man verkauft das Holz zuvor und erhält dann in der 
Summe der Erlöſe, abzüglich der Gewinnungs- und Verkaufskoſten, den 
Vorratswert. Letzterer wird in dieſem Falle am genaueſten gefunden, 
weil die Maſſenermittlung des ſtehenden Holzes ſelten abſolut genau iſt. 

3. Den Beſtandsvorratswert beſtimmende Faktoren. Je nach 
dem Alter des Beſtandes kann der Vorratswert negativ, gleich Null, 
oder poſitiv ſein. Negativ iſt derſelbe bei ſo jungen Beſtänden, daß 
der Wert ihres Holzvorrats noch nicht einmal die Gewinnungskoſten 
deckt. Null iſt der Vorratswert, wenn der Erlös für den vorhandenen 
Holzvorrat gerade die Gewinnungskoſten erreicht. Poſitiv wird der— 
ſelbe jedoch, wenn die Gewinnungskoſten hinter dem Wert des vorhan⸗ 
denen Holzvorrats zurückbleiben. Von dieſer Zeit an ſteigt der Vor⸗ 
ratswert anfänglich langſam, dann raſcher und erreicht ſein Maximum 
oft erſt hinter jenem Zeitpunkt, in welchem der Beſtand ſeinen größten 
jährlichen Maſſedurchſchnittszuwachs hat, und nimmt erſt dann wieder 
ab, wenn in ſpäteren Jahren ſtärkere natürliche Lichtungen oder künſt⸗ 
liche Vorhiebe erfolgen, oder vieles Holz dürr wird oder ſonſt an Wert 
verliert (Fäulnis). Am früheſten pflegt der Kulminationspunkt bei der 
lichtliebenden Kiefer, Eiche, Birke u. ſ. w, ſpäter bei ſchattenertragenden 
Holzarten einzutreten. 

4. Würdigung der Methode. Es iſt einleuchtend, daß man den 
Wert jüngerer Beſtände nicht nach ihrem Vorratswert beſtimmen kann, 
weil ſonſt dem Waldbeſitzer die bereits vor Jahren auf den Beſtand 
verwendeten Auslagen (Steuern, Verwaltungskoſten, Bodenrente u. ſ. w.) 
ganz oder um ſo mehr verloren gingen, je wertloſer die gegenwärtige 
Holzmaſſe bei ihrem ſofortigen Verbrauche noch iſt. 

Für mittelalte und nahe haubare Beſtände, welche ſchon eine gut 
verwertbare Holzmaſſe und darum einen beträchtlichen reinen Vorrats⸗ 
wert beſitzen, hat letzterer jedoch unverkennbar jeine großen Vorzüge, ob⸗ 
gleich man, vom theoretiſchen Standpunkte aus betrachtet, ſo lange einen 
kleineren Beſtandswerth finden muß, als das Beſtandsalter die gewählte 
lukrativſte Umtriebszeit noch nicht erreicht hat. 


Ermittlung des Beſtandsvorratswerts. 229 


Wenn dieſe Methode deshalb bis jetzt und mit Recht vielfach neben 
haubaren auch noch für nahe haubare, ſelbſt mittelalte Beſtände in 
Anwendung kam, ſo mag dieſes eines Teils ſeinen Grund darin haben, 
daß es an einfachen, entſprechenden beſſeren Verfahren fehlte, anderen 
Teils aber, daß man in die Berechnung des Werts der wirklich 
vorhandenen Holzmaſſen größeres Vertrauen ſetzte, als in die erſt in 
ferner Zukunft zu erwartenden Erträge, welche ſich auf einen voraus— 
zubeſtimmenden Betriebsplan oder auf unſichere Ertragstafeln gründen 
und mit einem ziemlich ſchwer zu beſtimmenden Zinsfuß auf die Gegen— 
wart diskontiert werden müſſen. 

Für mittelalte, nahe haubare und haubare Beſtände em— 
pfiehlt ſich daher die Rechnung nach dem Beſtandsvorrats— 
wert namentlich bei hohen Umtriebszeiten und in allen Fällen, 
in welchen ſichere Anhalte über die Zukunftserträge, über 
früher gemachte Einnahmen und Ausgaben, über Boden— 
werte u. ſ. w. fehlen. 

Sache praktiſcher Erwägung wird es bei Unterſtellung nachhaltiger 
Wirtſchaft ſein, in wie weit man die Vorratsmaſſe eines Beſtandes, nicht 
mit den ſeinem Alter entſprechenden, ſondern mit den Preiſen der hau— 
baren Beſtände multiplizieren ſoll, weil, ſobald der Beſtand die halbe 
Umtriebszeit überſchritten hat, man dann ſeinen vollen Durchſchnittszuwachs 
im Werte des haubaren Holzes fortnutzen kann, namentlich wenn die 
ältern Klaſſen vorherrſchen. 

Außerdem iſt der Vorratswert ganz unentbehrlich, wenn die Differenz 
zwiſchen ihm und dem Erwartungs- oder Koſtenwert zu beſtimmen iſt, 
um in dieſer einen Maßſtab für die Größe des Verluſtes zu haben, 
welche bei Zerſtörung, Beſchädigung oder bei gänzlichem Abtrieb un⸗ 
reifer Beſtände (Expropriationen) feſtzuſtellen iſt. 

Wenn ſich die meiſten Praktiker ſeither gegen die Anwendung der 
Methode der Berechnung des Beſtandserwartungswerts mehr ablehnend 
verhielten, jo dürfte ſich dieſes ſchon daraus erklären, daß man nach 
dieſem Verfahren oft Reſultate für den Beſtandswert erhielt, welche 
kleiner waren, als der Vorratswert ſelbſt, was noch abſurd iſt. Es er— 
klärt ſich ein ſolches unnatürliches Reſultat dadurch, daß man bald mit 
einem zu hohen Zinsfuße, bald mit unrichtigen Ausgaben und Holz— 
preiſen operierte, bald auch die mutmaßlichen und auf das Jahr m zu 
disfontierendeu Haubarkeits⸗ und Zwiſchennutzungserträge allgemeinen 
Ertragstafeln entnahm, ohne zu prüfen, ob die Anſätze in denſelben auch 
für den gerade vorliegenden Fall zutreffen; endlich den Unterſchied 
zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Umtriebe nicht würdigte. 


230 Ermittlung des Beitandsverfaufswerts. 


IV. Von der Ermittlung des Beſtandsverkaufswerts. 
$ 50. 

1. Begriff, Unter dem Beſtandsverkaufswert verſteht man den⸗ 
jenigen Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man von dem bekannten Erlöſe 
aus einem verkauften Beſtande auf den Wert eines noch zu verkaufenden 
Beſtandes gleicher oder ähnlicher Beſchaffenheit ſchließt. 

2. Verfahren. Es iſt einleuchtend, daß der Verkaufswert eines 
Beſtandes nur dann für den Wert eines andern Beſtandes maßgebend 
ſein kann, wenn erſterer mit Berückſichtigung aller einſchlagenden Ver⸗ 
hältniſſe richtig feſtgeſtellt wurde und der Beſtand, deſſen Wert erſt er— 
mittelt werden ſoll, mit demſelben gleiche Lage zum Markt, gleiches 
Alter, gleiche Maſſe und gleiche Qualität beſitzt. Dieſe Bedingungen 
werden ſich eher bei jungen, als bei älteren Beſtänden vereinigt finden. 
Altere und darum auch wertvollere Beſtände haben nämlich ſelten bei 
gleichem Alter noch ganz gleiche Maſſen und werden daher auch am 
beſten nach ihrem Vorratswert aufgenommen. Dagegen kann man den 
Wert junger Saaten und Pflanzungen dann ohne Anſtand nach dem 
Verkaufswerte ähnlicher Objekte beſtimmen, wenn deren Wert mit aller 
Sorgfalt z. B. nach dem Koſtenwerte beſtimmt wurde. In dieſem 
Falle erſcheint es überflüſſig die Wertberechnungen bei gleichen Objekten 
von Fall zu Fall zu wiederholen. 


V. Von der Ermittlung des Beſtandswerts aus dem 
Durchſchnittsertrag. 
8 51. 

1. Begriff. Den Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag er— 
hält man, wenn man den in Geld ausgedrückten reinen Haubarkeits⸗ 
durchſchnittszuwachs mit dem Alter des Beſtandes multipliziert. 

2. Verfahren. So wie die öſterreichiſche Kameraltaxe den wirk⸗ 
lichen Maſſevorrat der Beſtände durch Multiplikation des Haubarkeits⸗ 
durchſchnittszuwachſes mit dem Beſtandsalter berechnet, ſo ſoll hier der 
Wert der Beſtände durch Multiplikation des Werts des Durchſchnitts— 
zuwachſes mit dem Alter ermittelt werden. Der Haubarkeitsdurchſchnitts⸗ 
zuwachs wird dabei aus vergleichbaren haubaren Beſtänden der nächſten 
Umgebung oder nach der gleichen Bonität angehörigen Extragstafeln 


7 
4 


Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag. 231 


oder ſonſtigen Erfahrungen für ein vorteilhaft ſcheinendes Hiebsalter 
feſtgeſtellt. Dem Haubarkeitsertrage Au werden aber noch die Zwiſchen— 
nutzungen Da, Db. . . zugerechnet, dagegen die jährlichen Koſten », ſowie 
die Kulturkoſten e abgerechnet. Iſt ferner das Alter des Beſtandes m 
und die Umtriebszeit u, ſo iſt der Beſtandswert: 


ten =. 


Beijpiel. Ein Hektar Kiefernwald liefert nach Burkhardts 
Tafeln (Tabelle VII, 1) bei 70jähr. Umtrieb außer dem Abtriebsertrag 
2970 Mk. noch folgende Zwiſchennutzungen: 

— 0 0 0 50 80 
12 2 57, 67,2 79,2 

Die jährlichen Koſten für Verwaltung find y- 3,6 Mk., die Kultur- 

koſten e=24 Mk., was iſt der Beſtandswert im Jahre 60% 


Antwort: 
. v) 0 - 
2970 + 12 + 42 + 57,6 4672 + 792 — 24 : 
170 3.6) 60 
— ebe ai 3,60) . 60 = (46,06 — 3,6) 60 = 2547,60 Mk. 


Um einen Einblick zu erhalten, wie ſich die Werte des Durchſchnitts— 
ertrags zu denjenigen der Vorrats- und Grwartungswerte ſtellen, ſollen 
dieſelben auf Grund der Burckhardtſchen Ertragstafel beigefügt werden, 
wobei wir für den Erwartungswert 3 PCt. unterſtellen. 


E n 35 45 55 65 
ccrktungswert . . . 563 874 1276 1802 2497 
Beſtandsvorratswert . 205 484 966 1666 2516 


Wert aus dem ertrag 1061 1486 1911 2335 2760 
Wert aus dem A 


75 1050 1350 1650 1950 
nach Burckhardt 750 105 35 55 5 


Wie man ſieht, liefert der aus dem Durchſchnittsertrag berechnete 
Beſtandswert durchweg, aber namentlich für jüngere Beſtände, nicht un— 
beträchtlich höhere Reſultate, als die andern Verfahren. 

Burckhardt iſt dieſe Thatſache auch nicht entgangen. Um etwas 
niedrigere Reſultate zu erhalten, zieht er daher, ohne jedoch ſein Ver— 
fahren näher zu begründen, neben den jährlichen Ausgaben » auch noch 
die Bodenrente B. O, op ab; während er ſich über den Abzug der Kultur- 


232 Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag. 


koſten nicht äußert. Bringt man an der vorſtehenden Formel auch be 
die Bodenrente in Abzug, dann geht fie in folgende über: 


8 . Dq - e 
u 


—(v+B-0,0p)) m. 


Berechnet man nach dieſer Formel unter Zugrundlegung eines 
Bodenwerts von 415 Mk. die Beſtandswerte, ſo erhält man die in der 
letzten Zeile befindlichen Zahlen vorſtehender Überſicht. Aus letzteren 
geht hervor, daß dann die Beſtandswerte des Durchſchnittsertrags ſich 
denen des Erwartungswerts weit mehr nähern und hinter letzteren und 
denjenigen des Beſtandsvorratswerts in ſpäteren Jahren ſogar zurück⸗ 
bleiben, was wiederum unnatürlich iſt. Selbſtverſtändlich ſteigt bei 
dieſer Methode der Beſtandswert mit wachſendem Durchſchnittsertrag 
und Beſtandsalter. 

3. Würdigung der Methode. Obgleich dieſes Verfahren einer 
ſtreng wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt, ſo hatte es ſeither unter 
den Praktikern doch ſeine Vertreter. Als ein Vorzug der Methode wird 
hervorgehoben, daß dieſelbe unabhängig von Zinsfuß und Zinſeszins⸗ 
rechnung und ohne beſondere Schwierigkeiten durchzuführen ſei. Viele 
Waldbeſitzer und Forſtwirte ſcheuen nämlich die auf lange Prolongierungen 
und Diskontierungen ſich gründenden Reſultate der Waldwertberechnung 
und uns ſelbſt iſt es in einer Waldteilungsfrage vorgekommen, daß uns 
der Waldbeſitzer auferlegte, die Beſtandeswerte für die geſtellte Wald⸗ 
teilungsfrage nicht mit Hülfe von Zinſeszinſenformeln zu berechnen. 

Burckhardt empfiehlt das Verfahren vorzugsweiſe bei Entſchädi⸗ 
gungsberechnungen, welche z. B. durch zu frühzeitigen Abtrieb jüngerer 
Beſtände (Expropriationen) nothwendig werden. Da man aus Gründen 
der Billigkeit dem zu Expropriierenden lieber etwas zu viel als zu wenig 
vergüten ſoll, ſo läßt ſich hier das Verfahren noch eher rechtfertigen, ob⸗ 
gleich wir gerade für jüngere Beſtände die Rechnung nach dem Koſten⸗ 
wert für hinreichend begründet halten. 

Das Verfahren kann aber auch da gute Dienſte leiſten, wo es ſich 
um eine flüchtige, möglichſt koſtenloſe Veranſchlagung des Werts der in 
einem größeren Walde (Revier) vorhandenen Holzvorräte handelt, um 
auf Grund einer ſolchen Erhebung etwa den Maximalpreis für derartige 
Holzvorräte feſtzuſtellen. Jedenfalls iſt das Verfahren noch einer weiteren 
Ausbildung bedürftig und würdig. 


Wert des Normalvorrats. 233 


VI. Von der Ermittlung des Werts des Normalvorrats. 
| $ 52. 

1. Begriff. Unter Normalvorrat verſteht man bekanntlich die- 
jenige Holzmaſſe, welche in der normalen Betriebsklaſſe in dem 1 bis 
u— jährigen Schlage vorhanden ſein muß, um jährlich gleich viel Holz 
im u jährigen Schlage beziehen zu können. Dieſer in Geld ausgedrückte 
Normalvorrat ſtellt den Wert desſelben vor. 

Bekanntlich kann bezüglich des Zeitpunktes der Berechnung der Nor— 
malvorrat auf drei Weiſen ermittelt werden: nämlich für Frühjahr 
in welchem das älteſte Glied der normalen Schlagreihe gerade genutzt, 
wurde, dann für die Sommermitte, indem man ſich den halben Jahres— 
zuwachs auf allen Schlägen und daher auch auf dem älteſten Schlage 
bereits wieder abgelagert denkt, und für den Herbſt, in welchem der 
Normalvorrat aus dem 1 bis ujährigen Schlag beſteht, alſo am größten 
iſt. Für unſere Unterſuchung müſſen wir uns das Vorratskapital (ſtehen— 
des Betriebskapital) als aus u—1 Schlägen beſtehend denken, in welchen 
alſo das ujährige Glied fehlt, weil ja innerhalb eines Jahres das älteſte 
Glied der Schlagreihe neu erſetzt wird, um in dem Haubarkeitsertrage Au 
als Hauptbeſtandteil der Waldrente genutzt zu werden. 

2. Verfahren. Die Kenntnis des Werts des Normalvorrats iſt 
namentlich bei Beurteilung der Verzinſung, der in den Waldungen 
ruhenden Kapitalien, bei Bodenwertsberechnungen nach 8 44, ſowie bei 
Rentabilitätsberechnungen überhaupt unerläßlich. 

Über die Art der Ermittlung des Normalvorrats waren die An— 
ſichten ſeither geteilt. Wenn z. B. gelehrt wird), der Wert des 
Normalvorrats ſetze ſich aus den Werten der einzelnen Alters— 
ſtufen zuſammen, ſo ſcheint das gerade ſo richtig zu ſein, als wenn 
man etwa ſagen würde: wenn in irgend einer Gegend ein Apfel 1 Pfg. 
koſtet, ſo findet man den Wert der daſelbſt gewachſenen Apfel, wenn 
man die Stückzahl mit 1 Pfg. multipliziert. 

Es würde ſich nämlich der Wert des Normalvorrats nur dann 
aus den Werten der einzelnen Altersſtufen zuſammenſetzen, wenn das 
Holz aller Altersſtufen in ein und derſelben Zeit, ohne Preisdrückung, 
abſetzbar wäre und abgeſetzt werden dürfte, welche Forderung im 
Nachhaltbetriebe ausgeſchloſſen iſt. Der Wert des Normalvorrats wurde 


) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 75. 


Be Wert des Normalvorrats. 


daher ſeither auch vielfach unrichtig, insbeſondere zu hoch berechnet, wie 
das jetzt nachgewieſen werden joll. 
Der Wert des Normalvorrats kann nach folgenden Methoden er— 
mittelt werden: 
A. Ermittelung nach dem Vorratswert (Gebrauchswert), 


B. ir 1 „ Erwartungswert, 

C. 10 5 „ Koſtenwert, 

D. 15 „ „ Waldrentierungswert und 
E. „ „ „ jährlichen Holzreinertrag. 


Das letzte Verfahren, nach welchem wir den Normalvorrat beſtimmen, 
iſt unſeres Wiſſens neu und noch in keinem Lehrbuch der Waldwert— 
berechnung beſprochen worden. Unterziehen wir nun dieſe einzelnen Ver⸗ 
fahren einer kritiſchen Beſprechung. 

A. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Vorratswerte. 

Das Verfahren beſteht darin, daß man die Holzmaſſe des u- 1 bis 
jährigen Schlags der normalen Betriebsklaſſe beſtimmt und dieſe durch 
Multiplikation mit den reinen Durchſchnittspreiſen der letzten Jahre in 
Geld umſetzt. Dabei hat man wieder zwei verſchiedene Wege eingeſchlagen. 

a) Ermittlung des Normalvorrats nach der öſterreichiſchen 
Kameraltaxe. 

Bekanntlich beſtimmt dieſe Methode den Normalvorrat der Maſſe 


er e 8 0 ; ; 2 
nach der Formel = Sommermitte), in welcher u die Umtriebszeit, 


Z den jährlichen Zuwachs auf allen Schlägen oder den Holzgehalt des 
älteſten Schlages ausdrückt. 

E. Braun) ſetzt nun, um den Wert des Normalvorrats zu be— 
ſtimmen, für Z „den aus einer vorderen Periode ermittelten jährlichen 
durchſchnittlichen Geldnettoertrag nach Abzug aller Koſten“ Wäre z. B. 
der jährliche Geldnettoertrag pro Hektar = 2000 Mk, die Umtriebszeit 
u = 100, jo iſt der Wert des Normalvorrats von 100 ha nach der Formel 
eee e e 


— 


Gegen dieſes Verfahren laſſen ſich namentlich zwei Einwände machen: 
1. Iſt der Begriff „jährlicher durchſchnittlicher Geldnettoertrag aus 
einer vorderen Periode berechnet“ viel zu unbeſtimmt; denn ſoll aus 


„) E. Braun: Staatsforſtwirtſchaft und Bodenreinertragstheorie, Bonn 
bei Emil Strauß, 1879, S. 80. 


J 
| 
| 


Wert des Normalvorrats. 235 


den nach der Formel De ermittelten M Feſtmetern Holzmaſſe deren Wert 


richtig beſtimmt werden, ſo iſt das nur dann möglich, wenn man den 
mittleren Wert eines Feſtmeters kennt, wie er ſich aus den Sortimenten 
der verſchiedenen Altersſtufen ableitet. Iſt dieſer mittlere Preis m, ſo 
wäre der Wert des Normalvorrats allerdings M x m, im Falle man an 


der Formel ge überhaupt keinen Anſtand nimmt. Die richtige Ab— 


leitung von m iſt aber kaum möglich, weil man die Sortimente und zu— 
gehörigen Preiſe eigentlich nur für das haubare Holz, nicht aber für die 
jüngeren Beſtände kennt, von welchen nur die nicht maßgebenden Preiſe 
aus dem ſchwachen Durchforſtungsmaterial vorliegen. 

2. Wäre es aber auch möglich nach 1 den Normalvorrat zu be— 
rechnen, ſo könnte dieſer Wert, namentlich bei Unterſtellung von Hoch— 
waldwirtſchaft, doch nicht maßgebend ſein, weil der Normalvorrat 
auf einmal nicht ohne Verluſt abſetzbar iſt und auch nicht ab— 
geſetzt werden darf, ohne den die Regel bildenden nachhaltigen Be— 
trieb überhaupt aufzugeben. Die Ermittlung des Normalvorrats nach 
Brauns Vorſchlag liefert daher ungenaue und zu hohe Reſultate und 
belaſtet das Betriebskapital der Forſtwirtſchaft in ungerechter Weiſe. 


Die Formel ar ſetzt bekanntlich voraus, daß die ältejte Stufe 


u — ½ Jahre zählt. Enthält dieſelbe aber u—1 Jahre, dann iſt die 

Formel 2 _ 2 richtiger. G. Heyer“) ſetzt daher für 2 den jähr⸗ 

lichen Reinertrag R der Betriebsklaſſe, welcher pro Flächeneinheit 
Au + Da . Da -e 


u 


v 


beträgt. Hiernach wäre der Normalvorrat der Flächeneinheit 


u- R R eee ie 


De - |@-n:2 


u 

Es iſt einleuchtend, daß nach diejer Formel der Normalvorrat ſich 
noch höher als nach Braun berechnet, weil hier unterſtellt wird, auch 
das Holz der jüngeren Altersklaſſen beſitze den Preis des hiebsreifen 
Schlages. 


Anleitung zur Waldwertrechnung. 3. Auflage, S. 81. 


236 Wert des Normalvorrats. 


b) Ermittlung des Normalvorrats nach Ertragstafeln. 

Man verfährt hierbei in der Art, daß man für die der Betriebs⸗ 
klaſſe entſprechende Bonität eine Maſſenertragstafel aufſtellt, dieſe durch 
Multiplikation der Feſtmeterzahl der betreffenden Altersſtufe mit dem 
Nettopreis eines Feſtmeters derſelben Stufe in eine Geldertragstafel 
verwandelt und an der Hand derſelben den Normalvorrat durch Sum⸗ 
mierung der Vorratswerte (Gebrauchswerte) der einzelnen Altersſtufen 
ableitet. 

Dieſe Methode wurde u. A. von Burckhardt“) und Helferich**) 
in Anwendung gebracht, iſt aber, wie Verfahren A, auch nicht ganz 
tadellos. Es fehlen nämlich auch hier zuverläſſige Anhalte für die Preiſe 
der jüngeren Altersklaſſen, weil in denſelben zwar das ſchwächere und 
wertloſere Durchforſtungsmaterial, nicht aber der Hauptbeſtand genutzt zu 
werden pflegt Wenn auch hin und wieder einmal ein jüngerer Beſtand 
in Folge von Schneebruch oder Inſektenbeſchädigungen genutzt wird, ſo 
ſind die für denſelben erzielten Preiſe doch nicht maßgebend, ſondern 
Ausnahmspreiſe. 

Fiele aber auch dieſer Einwand weg, ſo bleibt eben hier, wie bei A, 
immer noch das Bedenken, daß die Summe der Vorratswerte der ein- 
zelnen Altersklaſſen deshalb nicht den richtigen Wert des Normalvorrats 
zum Ausdruck bringen kann, weil derſelbe nicht in einem Jahre abſetzbar 
iſt, auch nicht abgeſetzt werden darf, und deshalb auch ein geringeres 
Kapital, als angenommen, repräſentieren muß. Der Wert eines Kohlen⸗ 
lagers wird bekanntlich auch nicht nach der Menge Kohlen, welche das— 
ſelbe birgt, bemeſſen, ſondern nach der Quantität, welche jährlich ge⸗ 
fördert werden kann. Übrigens erhält man nach b kleinere und darum 
richtigere Reſultate, als nach a, weil für die jüngeren Altersſtufen 
niedrigere Preiſe eingeführt werden; auch ſteht das Verfahren auf einer | 
beſſeren Baſis, als die Verfahren B, C und D, wie ſich gleich ergeben 
wird, und iſt unabhängig vom Zinsfuß. 

B. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtands— 
erwartungswert. 

Das Verfahren ſtützt ſich auf den, beiläufig geſagt, hier nicht richtig 
angebrachten Satz, daß ſich der Wert des normalen Vorrats aus den Be- 

H. Burckhardt, Hülfstafeln für Forſttaxatoren. Hannover 1873, 
S. 89 u. f. 2 

v. Helferich, Die Forſtwirtſchaft, Handbuch der politiſchen Okonomie, 
herausgegeben von Schönberg, Tübingen 1881, S. 711 u. f. 


Wert des Normalvorrats. 237 


ſtandserwartungswerten der Schläge der einzelnen Altersſtufen zuſammen— 
ſetze. Das Verfahren wird u. A. von G. Heyer?) gelehrt und von ihm 
und ſeinen Anhängern, neben dem Normalvorrat des Koſtenwerts, als 
das allein richtige erklärt. Es erſcheint daher eine Entwicklung und Be— 
leuchtung dieſer Methode unerläßlich. 

G. Heyer ſchlägt zur Ermittlung des Erwartungswerts des Nor— 
malvorrats einer Betriebsklaſſe von u Hektaren folgenden Weg ein. Er 
berechnet die Erwartungswerte des u- 1, u- 2. . 2,1 und O jährigen 
Schlages, in dem er in die bekannte Formel für den Beſtandserwar— 
tungswert 


Au T Dn - 1, %᷑ n n. . . (B+ V) (Io pu- m- 1) 


Hen 5 1 op“! — III 


ſtatt m die angegebenen Alter einſetzt und vorerſt unterſtellt, daß nur die 
q jährige Altersſtufe eine Zwiſchen- und Nebennutzung (Y) liefere. Es 
iſt dann: 
Au—(B+V)(1,op!— 1) 
1,opt 


353 — Erwartungswert der 
(u- 1) jähr. Altersſtufe. 
Au—(B+YV)(lop— 1) 
1,op2 


5 — Erwartungswert der 
(u-2)jähr. Altersſtufe. 
Au (B — V) (I, opu- - I) 
1, opu = d 


als Ae A 2 — Erwartungswert der 
g jährigen Altersſtufe. 
Au+Dg-1,opı -a—(B+YV) (1,opı (4 -D—1]) 
1,opı—(@-D 


— Erwartungswert der 
(g—1)jähr.Altersitufe. 
Au + Dg - 1,opı -a— (B+V) (1,opı -0— 1) 
E 
1, pu o 


rwartungswert des 
o jährigen Beſtandes. 


Summiert man nun die vertikalen Kolumnen, ſo erhält man: 
1,0 t _ 1,0p? 


1 1 1 
S I W Ge un 
1 


ea) (M (lr ‚opt + Top? ‚op? bs opt) + 
1 1 
1,opu-q+1 2 1, opu -d ua re) 


Au (1551 


— 


+Dg- 1.opu- 4 


) Anleitung zur Waldwertrechnung, 3. Auflage, S. 76—78. 


238 Wert des Normalvorrats. 


Es handelt ſich nun zunächſt um die Summierung der vorſtehenden vier 
in den Parentheſen ſtehenden geometriſchen Reihen. Setzt man die Summe 
derſelben wie ſie auf einander folgen 8, S., S; und $,, jo ergiebt ſich: 


1 I 1 


8 — 
5 15002 


N 


Die Summenformel für eine endliche abnehmende Reihe iſt: 


a (I- An) 
14 


und zwar iſt hier q 705 und n=u, daher: 


1 1 ya, 1 /p 1 
el Bin 2 ) 1 (l opn 1) Loh 


8 — me 
Ä De. 1,0p—1 150 1,opt(1,op—1) 
1,0p 1,op 
_ (bopu—1) 
I,opu. O, oũ ' 
Ebenſo iſt: 
l,op , 1,op? 1, p +, 
ee 5 FFW 
da man es mit u Gliedern zu thun hat. Ferner iſt wie bei S! auch: 
ag. 1 1 (1, opu - 1) RR 
9 Top Lebe . Lebe Topf: dſeh: NO: 
1 1 


8 


und da hier 9185 


«= Topa-g+ri op, op¹. d ‚op 


und n= q, jo: 


1 1 55 


ee: EN — ),opu—qg+1 1,op—1 — 
1,0p 1,0p 
2 1 (hopa—1)Lop _ (1,0p1— 1) - op EN 
 1,opu-q4+1 1, pd. O % e  1,op-1,opu. 1,0op-4.1,0p4:.0,0p 


_ (l,opa—1) 

 1,opu » O, op' 

Setzt man endlich die ſummirten Reihen in die urjprüngliche Reihe 
ein, ſo erhält man: 


Wert des Normalvorrats. 239 
Au (fol) Deb 
1,opt-0,0p- er}: 1,op1.0,0p = 


Dq - 1 l,opu 4 (1, op4— 1) 1) 


Erfolgen noch weitere Zwiſchennutzungen Da, Db... in den Jahren 
a, b. . ., jo werden für dieſelben in analoger Weiſe die Werte 


Da- 1 2 (I, opa—- I) Db. 1,0 u ep 
5 } 1,op“ - 0,op 


op. 0,0p 


beſtehen und der Erwartungswert des Normalvorrats der Betriebsklaſſe 
für u Hektare iſt: 
(Au+B+V)(1,op— + Da- 1, pu- (I, opa -I) A 

pu. O, op 


+Dgq - 1 u (1,opa— 1) u (B + V. 
1,op“ - O, op 


Will man den Normalvorrat für einen Hektar haben, jo iſt vor— 
ſtehende Formel durch u zu dividieren und man erhält: 
(Au+B+V) (l,ope— I) T Da -1,opt- 4 (1, opa 1) 4 
u-: Iopu. v,op a 


Dog -; u- Be 
u. op. 0,op 


Zu vorſtehender Formel giebt Heyer folgendes 

Beiſpiel: Für B= 720, V= 120, p 3, u- 70 und die in der 
Burckhardtſchen Kieferntafel (Tabelle VII. 1) verzeichneten Erträge 
iſt der Erwartungswert des Normalvorrats pro Hektar 
= [(2970,0 + 720 + 120) (1,037 — 1) + 12,0 - 1,03% (1,03% — 1) + 
+42,0-1,03% (1,03°° — 1) + 57,6 - 1,03%° (1,03 — 1) + 67,2. 1,03%° (1,03% — 
— 1) + 79,2 - 1,0310 (1,0360 — 1)] : 70 - 1,037° . 0,03 — (720 + 120) = 
_ (26 356,8180 + zen 77) 0,1268 840 834,52 M. 


Setzt man in die Formel für den Erwartungswert des Normal- 
vorrats der Betriebsklaſſe den Bodenerwartungswert uB, jo nimmt die— 
ſelbe folgende einfache Geſtalt an: 

(Au V) (Iopu - I) +B(Iopu - 1) Da- 1,0opu- a (opa 1) 
1% p. O, op 
D- 1/0pu d (1, opa — 1) 
1,op“ - O, op 


(Au+ V)(hopt—1) + 
I opU. O, op 


40 + V) 


240 Wert des Normalvorrats. 


Au Da. 1,opu- a.. Dꝗ - 1, opu-gA-— . 1 opu 
Arr. — 04 


15 pu - 1 
1, % p O, op 
+Da- 1,opu a (I, opa - 1) + Dq -1,opt-4(1,0p4— 1) 
1, u. O, op eee 


2 (Au V) (1, opu - 1) + Au Da- 10 u- a. . Dq. 1,0 pu- d — 
1, ph. O, op 
— c-1,opt— V. 1, ou V Da. 1, u- 4 (I, opa - 1) + 
I, op. O, op 
+Dg -1,opt=a (l,opa— 1) ee 


u: 1, 0p Au+V. l,opu — 


op. O, op opu. O, op 
— VI Auf Da- 1, opu- a Dꝗ- I, opu =- da- . 1, pu- V. I, op V 
1,5 ph. O, op 
+ Da . 1,0opt — Da. 1 opu -a D-; 1,opt — Dꝗ - 1,opu 4 
I, op. 0,0p ee 
Au Da + Dq 
7 
Nun aber iſt v e : 
Nun aber if 9 5 daher auch 
Au+Da+Dg-e _ up u Au Da D - (c+ uw) 
0,0P 0,0P 0,op 


Wie bereits (§ 44, 2) kurz auseinander geſetzt wurde und ſpäter noch 
nachgewieſen werden ſoll, it Au Da .. Dq - (eu v) der Wald⸗ 
reinertrag und Nu Dat: 00 FUN) der Waldrentierungswert 
der Betriebsklaſſe. Man erhält demnach den Normalvorrat der 
Betriebsklaſſe nach dem Erwartungswert, wenn man von dem 
Waldrentierungswert den Bodenerwartungswert abzieht. 

Der Normalvorrat der Flächeneinheit ergiebt ſich durch Diviſion 
vorſtehender Formel mit u und iſt: 


Au Da. . Da- (eu · v) 


u-0,0p = 


Auch über dieſe Formel giebt G. Heyer folgendes 
Beiſpiel. Für die im vorigen Beiſpiele verzeichneten Erträge, ſowie 
für c = 24, v=3,6 Mk., u- 70, p=3 berechnet ſich ein Bodenerwartungs- 


111 


aA 


Wert des Normalvorrats. 241 


wert WB = 362,56 Mk. Nach vorſtehender Formel wäre alſo der Wert 
des normalen Vorrats: 

2970 + 12,0 + 42,0 + 57,64 67,2 + 79,2 - (24 + 703,6) 
70 - 0,03 

Gegen das ſoeben entwickelte Verfahren und insbeſondere auch gegen 
die Einfügung eines Bodenerwartungswerts in die Formel läßt ſich 
folgendes einwenden: 

1. G. Heyer“) fügt bei Berechnung der Beſtandserwartungswerte 
auch die Nebennutzungen ein und er erhält daher erſtere um den Wert 
der Letzteren zu groß. Um den Normalvorrat richtig zu erhalten müßte 
er deshalb von dem Waldrentierungswert den Bodenwert + den Wert 
der Nebennutzungen in Abzug bringen, was nicht geſchieht. Dieſes Ver— 
ſehen iſt übrigens verbeſſerlich, was bezüglich anderer Punkte nicht der 
Fall ſein dürfte. 

2. Scheint es uns logiſch nicht richtig gedacht zu ſein, bei Berech— 
nung des Normalvorrats von einem Bodenerwartungswert auszugehen, 
der aus den meiſt in weiter Zukunft liegenden Einnahmen und Aus⸗ 
gaben des Waldes ſelbſt abgeleitet werden muß, während der Normal- 
vorrat bereits vorhanden iſt. Ich dächte, man ſollte den umgekehrten 
Weg einſchlagen und zuerſt den Normalvorrat berechnen; bleibt dann 
nach Abzug des Letzteren vom Waldwert noch ein Plus übrig, ſo wäre 
dieſes der Bodenwert. Kann ja doch ein Wald bekanntlich ſeine Pro— 
duktionskoſten ganz decken, ohne daß der Boden einen Wert zu haben 
braucht. 

Das von G. Heyer gelehrte Verfahren führt aber unter Umſtänden 
zu unzuläſſigen Widerſprüchen. Rechnet man nämlich den Bodenwert 
nach der Methode des Bodenerwartungswerts und bringt die wirk— 
lichen Ausgaben in Aufrechnung, ſo gelangt man in der Regel ſchon 


— 362,56 1043,15 Mk. 


bei 3 pCt. Zinſeszinſen und geringeren Bonitäten (3. B. III. — V. Buchen- 


bonität) zu negativen Bodenwerten. Setzt man nun den Normalvor⸗ 
rat der Betriebsklaſſe Nu, ſo wäre in dieſem Falle 


Au Da .. . 4 Dꝗ - (eu · v) 


Nu fa; — (-u-uB) = 
ee, 
0,0p 


d. h. man käme zu dem abjurden Rejultat, daß der Normalvorrat 


) G. Heyer, Waldwertrechnung, 3. Aufl., Seite 76 u. 77. 
Baur, Waldwertberechnung. 16 


242 Wert des Normalvorrats. 


gleich wäre dem um den negativen Bodenwert vermehrten 
Waldrentierungswerte. Nun wird es aber niemand einfallen, 
für den Normalvorrat mehr als den richtig berechneten Waldwert zu 
bezahlen. Ich hoffe übrigens ſpäter den Beweis zu erbringen, daß, jo= 
bald eine Waldrente und mit ihr deshalb auch ein poſitiver Wald— 
rentierungswert vorhanden iſt, der Bodenwert überhaupt nicht negativ 
ausfallen kann. Ein Bodenwert kann = 0 ſein, wie derſelbe aber, ſo— 
bald der Wald eine Rente bei irgend einem angenommenen Zinsfuß ab⸗ 
wirft, negativ werden ſoll, iſt uns unerfindlich. 

3. Bei der Entwicklung der Formel für den Normalvorrat wird 
weiter die unzuläſſige Unterſtellung gemacht, der Wert des Haubarfeits- 
ertrags Au und der Zwiſchennutzungen Da, Dq . .. bliebe während der 
ganzen Umtriebszeit derſelbe und ergebe ſich aus den gegenwärtigen 
Preiſen des Holzes! Als ob der Wert des Haubarkeitsertrags des jetzt 
haubaren (u- 1) jährigen Schlages derſelbe wäre, wie der des 1 jährigen 
Schlages, der erſt nach u—1 Jahren haubar wird! War denn der Holz⸗ 
preis vor 100 Jahren nicht ein ganz anderer als jetzt und wird er nach 
100 Jahren nicht auch wieder ein ganz anderer ſein? Es iſt daher 
nicht zu billigen, wenn in einer Formel, die den Anſpruch 
einer wiſſenſchaftlich begründeten erhebt, ſo einſchneidende 
Faktoren unberückſichtigt gelaſſen werden. 

4 Ahnlich verhält es ſich mit dem Boden- und Verwaltungs- 
kapital; auch hier wird, ohne Berückſichtigung der Folgen, einfach unter⸗ 
ſtellt, Bodenwert und Verwaltungskoſten blieben ſich während der ganzen 
Umtriebszeit gleich. Wo liegt, darf man wohl fragen, auch nur ein 
Schein von Berechtigung zu einer ſolchen Annahme? In der Nieder— 
waldwirtſchaft mit ihren niedrigen Umtrieben kann man wohl eine ſolche 
Unterſtellung machen, nicht aber in Hochwaldwirtſchaften, welche ſich auf 
100- und mehrjährige Umtriebe gründen. Gewiß hat hier die Frage 
ihre volle Berechtigung: wie groß waren die Bodenwerte und Verwal— 
tungskoſten vor 100 Jahren, und wie groß werden ſie nach 100 Jahren 
ſein? Wer wird das mit mathematischer Sicherheit vorausſagen können? 
Jedenfalls werden dieſelben künftig ganz andere, als gegenwärtig ſein. 
Die Formel unterſtellt aber gleichbleibende Werte durch die ganze Um— 
triebszeit, wodurch ihr jede ſolide Unterlage entzogen wird. 

5. Die Methode unterſtellt einen und denſelben Zinsfuß, berückſichtigt 
daher weder die Natur des Kapitals, noch den Verzinſungszeitraum, ſie 


Wert des Normalvorrats. 243 


macht daher nicht zutreffende Unterſtellungen und kann deshalb auch aus 
dieſem Grunde zu keinem befriedigenden Reſultat führen. 

6. Das Verfahren iſt nur für den Kahlſchlagbetrieb ausgebildet; 
wie bei der noch ſehr verbreiteten Mittelwaldwirtſchaft, oder bei dem 
Femel⸗ und Femelſchlagbetrieb verfahren werden ſoll, iſt bis jetzt unſeres 
Wiſſens noch nicht, oder doch nur in ungenügender Weiſe gelehrt worden. 

Wir wären daher für eine Belehrung darüber ſehr dankbar, wie der 
Normalvorrat eines ausgeſprochenen Femelwaldes oder Mittelwaldes, auf 
Grund der Beſtandserwartungswerte des 1 bis u—1 jährigen Schlages 
berechnet werden ſoll. 

So lange daher die unter 1—6 erhobenen Einwände nicht wider— 
legt werden, können wir der ſo ſehr gerühmten Methode der Berechnung 
des Normalvorrats aus der Summe der Beſtandserwartungswerte der 
normalen Schlagreihe, weder einen praktiſchen noch wiſſenſchaftlichen 
Wert zuſprechen. 


C. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandskoſten— 
wert. 

Nach dieſem Verfahren ſoll ſich der Wert des Normalvorrats durch 
Summierung der Beſtandskoſtenwerte der 0 bis u—1 jährigen normalen 
Schlagreihe ergeben. 

G. Heyer entwickelt auf dieſer Grundlage folgende Formel für die 
Fläche einer Betriebsklaſſe von u Hektaren. Er unterſtellt zunächſt, um 
die Entwicklung einfacher zu geſtalten, es liefere nur die ajährige Alters— 
ſtufe eine Zwiſchen⸗ reſp. Nebennutzung und leitet dann aus der bekannten 
allgemeinen Formel für den Beſtandskoſtenwert: 

Hkm - (B + V) (1,op® - 1) Se. 10% — Da 1 m a. . .) 
die Koſtenwerte der einzelnen Altersſtufen ab. Man erhält dann: 


hre 1, % — Koſtenwert d. jähr. 
Altersſtufe, 

ee 1% nn — Koſtenwert d. Ijähr. 
Altersſtufe, 

(B+ ) (1 opa - I) Te-. 1, oa - bB iA. — Koſtenwert d. ajähr. 
Altersſtufe, 

(B + V) (I, opa -I) Te. 10 a- Da. 10 . .= Koſtenwert d. (a+1)- 


jährigen Altersſtufe. 
(B+V) (1,opu-1— 1) Te. 1 ui Da - 1, u a1 = Koſtenwert d. (u—1)- 
jährigen Altersſtufe. 

16* 


Summiert man nun, wie beim Beſtandserwartungswert, die vertikalen 
Kolumnen, ſo ergiebt ſich: 


244 Wert des Normalvorrats. 


(B+YV)(1,op® - 1,opt — 1,op? In ann 1,0 pu (BV) (1 11972 „ Ir 
e (1,opP + 1,opl + 1% +..... 1,0pü-1) — 
— Da (1+ 1,op+ 1,op + se a ee + 1,opı 2-1) — 
= (B+V) (l,op®— 1) . (IL, opu — 1) Da (I, opu-a — 1) 
55 0, op nee O, op * O,op ; 


Unterſtellt man nun noch weitere Zwiſchennutzungen Db...+Dq im 
Jahre b. . . 4, jo liefern dieſelben die analogen Werte 


Db (1,opı-b— 1) Dq (1, o pu-A- 1) 
e 0,05 


und der Koſtenwert des Normalvorrats der normalen Betriebsklaſſe ſetzt 
ſich wie folgt zuſammen: 


B+V+.c)(1,opı = 1) Da (I, opu -a 1) T. . Dq (1, opu 4-1 
( e) (Lopu 1) HDA 059 )+-..Dq(1,op -a (BW.. 


Dividirt man dieſen Ausdruck durch u, jo erhält man den Normal⸗ 
vorrat der Flächeneinheit, nämlich: 
(B+V-+e)(1,opı—1)—[Da (1,opı-2—1)+...Dq(1,opı-4—1)] 

u- O, op 


6 


Beiſpiel. Geht man von denſelben Einnahmen und Ausgaben aus 
wie in dem Beiſpiel für den Normalvorrat des Erwartungswerts, d. h. 
ſetzt man B= 720, V= 120, p = 3, u- 70, jo erhält man den Normal- 
vorrat pro Hektar: 

4720 + 120 + 24) (1,037 — 1) — (12,0 (1,035 1) + 42,0 (1,03% — 1) + 
+ 57,6 (1,038 — 1) + 67,2 (1,032 — 1) + 79,2 (1,031 — 1) )]: 70 - 0,03 — 


— (720 + 120) = a. 292300 840 = 1863,69 M. 


Der Normalvorrat des Erwartungswerts wurde in dem gleichen Bei- 
ſpiele nur 834,52 M. gefunden! Welche Größe, jo darf man wohl fragen, 
iſt nun die richtige? 


Iſt es geſtattet, ſo fährt G. Heyer fort, in die Formel für den 
Koſtenwert des Normalvorrats den Bodenerwartungswert einzuführen, 
dann geht erſtere in folgende über: 


Au Da. 1, opu-a Lea u 
[re ner Ba er ST ey gl,op-1- 


1111 


Wert des Normalvorrats. 245 


— [Da (1, pura — 1) . . . Dq (1, opu-a — 55 0, p u (uB + V) = 


Au Da.. . Dq e D 
0,0p 0,0p 
re ED au, 


Ebenſo ergiebt ſich durch Diviſion mit u der Normalvorrat der 
Flächeneinheit: 
Au Da. . Dq - (eu · v 


u -0,0p Br 


Dieje Formeln ſtimmen mit denen des Normalvorrats nach 
dem Erwartungswert genau überein, d. h. der aus dem Koſten— 
wert berechnete Normalvorrat iſt ebenfalls gleich der Diffe— 
renz zwiſchen dem Waldrentierungswert und dem Bodener— 
wartungswert. 

Soweit wäre die Sache, vom rechneriſchen Standpunkte aus be— 
trachtet, nicht zu beanſtanden, trotzdem können wir uns von der Richtig 
keit dieſes Verfahrens nicht überzeugen, weil es ebenfalls von ganz 
falſchen Unterſtellungen ausgeht. Wir belegen unſere Anſicht mit fol- 
genden Gründen: 

1. Die Waldnebennutzungen, welche G. Heyer hereinzieht, ſtehen mit 
dem Normalvorrat in gar keinem Zuſammenhang, ſie müßten wenigſtens, 
wie bereits bei Verfahren B nachgewieſen, ſammt dem Bodenwert von 
dem Waldrentierungswert abgezogen werden, um den Wert des Normal- 
vorrats zu erhalten, oder dürften bei Berechnung des Waldrentierungs— 
werts überhaupt nicht berückſichtigt werden, dann wäre aber der Begriff 
„Waldrentierungswert“ nicht mehr richtig. 

2. Es ſcheint uns aus denſelben Gründen, wie bei Verfahren B, 
ſo auch hier, nicht richtig, erſt den Waldrentierungswert und dann den 
Bodenerwartungswert zu berechnen, um aus der Differenz (bei negativem 
Bodenwert aber aus der Summe beider!) den Normalvorrat zu berechnen; 
derſelbe ſollte vielmehr ganz unabhängig von beiden ermittelt werden, 
wie ſolches bei Verfahren E auch gelehrt werden ſoll. 

3. Die Methode muß, um zu der Schlußformel zu gelangen, die 
ganz unzuläſſige Unterſtellung machen, es blieben das Boden und Ver— 
waltungskapital (B + V), die Kulturkoſten e und die Werte der Durch— 
forſtungen Da, Db. . während der ganzen Umtriebszeit gleich; denn 


246 Wert des Normalvorrats. 


nur dadurch, daß man in allen Gliedern der normalen Schlag— 
reihe B, V, c, Da u. ſ. w. gleich groß annimmt, kann man die— 
ſelben ſummieren und zu dem End ausdruck gelangen. Wenn 
man ſich den ſorſtlichen Betrieb allerdings ſo einfach, wie hier geſchehen, 
vorſtellt, dann iſt es natürlich leicht elegante und in harmoniſchem Drei⸗ 
klang) ſtehende Formeln zu entwickeln. 

Aber bloße Vorſtellungen genügen hier nicht. 

In Wirklichkeit liegen nämlich die Verhältniſſe im Walde ganz 
anders; denn die Rente des Waldes und damit die des Bodens entwickelt 
ſich thatſächlich nach ganz andern Geſetzen. Soll man, wie verlangt wird, 
den Wert des Holzes der einzelnen Altersklaſſen nach den Koſten be= 
rechnen, ſo darf das ſelbſtverſtändlich doch nur in der Art geſchehen, daß 
man die bei der Begründung des Beſtandes und deſſen weiteren Pflege 
bis zur Haubarkeit thatſächlich aufgewendeten Koſten in Anſatz bringt, 
denn ſonſt hat das Wort Koſtenwert überhaupt keine Bedeutung. 

Es iſt uns daher auch ganz unerfindlich, wie die Anhänger dieſer 
Methode 3. B. den Koſtenwert eines jetzt hiebsreifen 120jährigen Buchen⸗ 
oder Tannenbeſtandes berechnen wollen! Dabei wollen wir von der 
Beantwortung der noch weit ſchwierigeren Frage, wie der Koſtenwert eines 
Femelbeſtandes berechnet werden ſoll, zunächſt ganz abſehen. 

Um den Koſtenwert eines 120 jährigen Beſtandes zu berechnen, muß 
man doch nothwendig kennen: 

a) Den Bodenwert vor 120 Jahren. Bekanntlich war aber vor 
120 Jahren an vielen Orten nicht nur der Waldboden, ſondern auch der 
Wald noch wertlos. Kann dieſe Thatſache nicht geleugnet werden, ſo 
darf man zu den Produktionskoſten des jetzt haubaren Beſtandes doch 
nicht die Zinſeszinſen eines Bodenkapitals rechnen, was faktiſch nicht 
exiſtierte. Aber auch zugegeben, der Boden, auf welchem der fragliche 
Beſtand ſtockt, habe vor 120 Jahren bereits einen Wert gehabt (wie groß 
derſelbe war, wird aber kaum oder nur ſelten zu ermitteln ſein), ſo darf 
man doch nur den damaligen und nicht den jetzigen Wert des Bodens 
in Rechnung nehmen, wie letzteres thatſächlich von den Anhängern dieſer 
Methode geſchieht. Der jetzige Bodenwert muß nämlich in Rech— 
nung gezogen werden, wenn der Koſtenwert eines nach 
120 Jahren und nicht jetzt hiebsreifen Beſtandes berechnet 


) Die Methode des Waldrentierungswerts D führt nämlich zu demſelben 
Reſultat. 


Wert des Normalvorrats. 247 


werden ſoll. Dazu kommt aber noch, daß der Bodenwert im Laufe 
der Zeit im großen Ganzen fortwährend geſtiegen iſt. Nimmt man zur 
Vereinfachung der Sache auch nur an, der Bodenwert irgend einer Be— 
triebsklaſſe wäre geweſen 


vor 81120 Jahren pro Hektar 50 Mk., 
„ 41— 80 5 Ä ns I 
" 1— 40 " „ " 300 " 


jo darf man den Beſtänden, aus welchen ſich der Normalvorrat zu⸗ 
ſammenſetzt, für den erſten Zeitabſchnitt doch nur die Zinſeszinſen von 
50 Mk., für den zweiten von 100 Mk. und für den dritten von 300 Mk. 
in Anſatz bringen, wenn man nicht zu ganz unbrauchbaren Reſultaten 
gelangen will. Statt deſſen legt man anſtandslos die gegenwärtigen 
Bodenpreiſe für alle Beſtandsalter zu Grunde, wie ſich ſolche nach der 
Formel für den Boden erwartungswert, berechnet mit gegenwärtigen 
Holzpreiſen, ergeben! Was bezüglich der Berechnung des Koſtenwerts 
des haubaren Beſtandes geſagt wurde, gilt ſelbſtverſtändlich auch für alle 
jüngeren Beſtände. 

Nimmt man daher für alle Beſtandsalter gleichbleibende 
Bodenwerte an, ſo ignoriert man damit die ganze Theorie 
von der Entwicklung der Bodenrente, wie ſie von Thünen= 
Ricardo gelehrt und von unſeren ueueren und neueſten tüch⸗ 
tigſten Nationalökonomen weiter ausgebildet wurde (Vergleiche 
§ 10). Man leugnet mit andern Worten die aus ſteigender 
Nachfrage und gleichbleibendem oder beſchränktem Angebot 
in aufſteigender Tendenz ſich fortentwickelnde Bodenrente, 
was um ſo ſchwerer verſtändlich iſt, als die Anhänger derſelben Schule 
jetzt einſehen, daß man die Bodenerwartungswerte mit Rückſicht auf die 
in Zukunft wahrſcheinlich ſteigenden Holzpreiſe berechnen müſſe. 

Mit dieſem Ausſpruch ſoll jedoch die Lehre von dem Beſtands⸗ 
koſtenwert durchaus nicht verworfen werden. Wir halten dieſelbe viel⸗ 
mehr für unentbehrlich und machen von dem Beſtandskoſtenwert auch 
in der forſtlichen Praxis mit beſtem Erfolge Anwendung. Aber wir 
leugnen die Zuläſſigkeit der Formel, ſowie es ſich um hohe 
Umtriebe und namentlich ſolche ältere Beſtände handelt, 
welche die halbe Umtriebszeit bereits überſchritten haben. 

b) Um den Koſtenwert eines z. B. 120 jährigen Beſtandes berechnen 
zu können, müſſen auch die Koſten für Verwaltung, Schutz, 


248 Wert des Normalvorrats. 


Steuern u. ſ. w. vor 120 Jahren bekannt ſein. Ob ſich dieſelben in 
jedem einzelnen Falle feſtſtellen und durch die ganze abgelaufene Um⸗ 
triebszeit mit genügender Sicherheit weiter verfolgen laſſen, iſt höch 
unwahrſcheinlich. Übrigens gelten auch bezüglich dieſes Punktes genau 
die unter a) gemachten Einwände. 

e) Ahnliches gilt bezüglich der Kulturkoſten, welche ebenfalls für 
die ganze Umtriebszeit als gleichbleibend angenommen werden, während 
fie vor (u- 1), (u—2) u. ſ. w. Jahren jedenfalls andere, als gegenwärtig, 
waren. Man wende hinſichtlich dieſes Punktes nicht etwa ein, man müſſe 
eben mit Durchſchnittswerten rechnen; denn um Durchſchnitte berechnen 
zu können, muß doch zunächſt der Wert der einzelnen Glieder bekannt 
ſein. Derartige Durchſchnittswerte ſind überhaupt nicht immer, wo es 
ſich um Summierung geometriſcher Reihen handelt, zuläſſig. 

d) Auch die in den Jahren a, b. .. eingehenden Werte für Durch⸗ 
forſtungen werden bei den einzelnen Gliedern der normalen Schlag⸗ 
reihe als gleich angenommen. Ganz abgeſehen davon, daß man früher, 
alſo zur Zeit der Begründung der jetzt hiebsreifen Beſtände, noch gar 
nicht durchforſtete, ſo wird doch nicht geleugnet werden wollen und können, 
daß ein Durchforſtungsertrag, welchen ein jetzt 120 jähriger Beſtand im 
30. Jahre, alſo vor 90 Jahren, abwarf, einen ganz andern Wert hatte, 
als ein Durchforſtungsertrag eines jetzt 40 jährigen Beſtandes, den der⸗ 
ſelbe ebenfalls im 30. Jahre, alſo erſt vor 10 Jahren, lieferte! 

4. Die Methode ignoriert die wichtigſten Beſtimmungsgründe für den 
Zinsfuß, indem bei ihr überhaupt nur nach einem Zinsfuß gerechnet 
wird, ganz einerlei, ob der Verzinſungszeitraum 1 Jahr oder 120 Jahre 
beträgt. 

5. Die Methode iſt nur für den Kahlſchlagbetrieb, nicht aber für 
den Mittel- und Femelwaldbetrieb ausgebildet, und würde daher eine 
Aufklärung darüber, wie der Normalvorrat dieſer Betriebsarten nach 
dem Koſtenwerte berechnet werden ſoll, gewiß mit Dank aufgenommen 
werden. 

6. Sodann wäre noch auf einen Punkt untergeordneter Bedeutung 
hinzuweiſen, der ſich auch auf die Methode des Erwartungswerts (B) 
bezieht. 

Es werden nämlich in den beſprochenen Formeln für alle Alters- 
klaſſen geometriſch gleiche Jahresſchläge unterſtellt, was, wenn man auch 
überall normale Beſtockung vorausſetzt, doch in der forſtlichen Praxis 


1 A rn TE ÄT n 


Wert des Normalvorrats. 249 


deshalb nicht zutrifft, weil ſich wohl kaum eine Betriebsklaſſe findet, deren 
Abteilungen alle einer und derſelben Standortsgüte angehören. 

Iſt dieſes aber zugegeben, dann können im Normalwald zwar gleiche 
Haubarkeitserträge erfolgen, aber dieſelben werden verſchieden große 
Jahresſchläge beanſpruchen; denn es war ſeither nicht üblich und iſt auch 
praktiſch gar nicht durchführbar, daß man innerhalb der Holzart auch 
noch für jede Bonität eine beſondere Betriebsklaſſe bildete und den Etat 
für jede derſelben feſtſetzte. Unter dieſen Umſtänden werden daher die 
einzelnen Jahresſchläge bezüglich ihrer Größe beträchtlich von einander 
abweichen, es können daher auch aus dieſem Grunde z. B. die Kultur— 
aufwände aller Altersſtufen nicht gleich ſein. 

7. Endlich muß es befremden, daß man erſt eine Formel für den 
Normalvorrat aus den Koſtenwerten der einzelnen Beſtandesglieder er— 
mittelt, dann aber ſtatt des ortsüblichen Bodenkoſtenpreiſes den Boden— 
erwartungswert in der Meinung einführt, der Normalvorrat ſei dann 
noch als Koſtenwert aufzufaſſen. Es iſt doch klar, daß, ſobald man 
den Bodenwert aus ſeinen noch zu erwartenden Einnahmen und Aus— 
gaben berechnet und nicht ſeinen Ankaufspreis zur Zeit der Begründung 
des Beſtandes zu Grunde legt, man überhaupt von keinem Koſtenwerte 
mehr ſprechen kann. 

Wir müſſen daher unſere Ueberzeugung dahin ausſprechen, daß für 
die Berechnung des Koſtenwerts der älteren Glieder der normalen Schlag— 
reihe alle zuverläſſigen Anhaltspunkte fehlen und daß aus den ent- 
wickelten Gründen überhaupt die Ermittelung des Normalvorrats aus 
den Beſtandskoſtenwerten in der forſtlichen Praxis als unzuläſſig erſcheint. 


D. Ermittelung des Normalvorrats nach dem 
Rentierungs wert. 

Dieſes Verfahren beſteht darin, daß man von dem Waldrentierungs- 
wert der Fläche der normalen Betriebsklaſſe den Bodenwert abzieht, 
und zwar wollen die Anhänger der Bodenreinertragstheorie den Boden— 
erwartungswert abgezogen haben. Man erhält dann den Normalvor— 
rat der Betriebsklaſſe 

Au Da. . Da- (eu- Y 


DB —u-uB; 
und denjenigen der Flächeneinheit: 
Au Da. . . Da - (eu · v) N 


O, op · u 2 


250 Wert des Normalvorrats 


d. h. man hätte dann in der That für die Berechnung des Normalvor⸗ 
rats nach den Methoden B-D ein und denſelben Ausdruck, allerdings 
nur für den Fall, daß überall der Bodenerwartungswert zu Grund ge- 
legt wurde und die weiter gemachten Unterſtellungen zuläſſig wären. 

Es bietet jedoch auch dieſes Verfahren Gelegenheit zu einer Reihe 
von Einwänden, von welchen wir nur folgende hervorheben wollen: 

1. Es wird nicht angegeben, welcher Bodenerwartungswert der nor= 
malen Schlagreihe vom Waldrentierungswert abgezogen werden joll. 
Der Bodenerwartungswert iſt bekanntlich keine konſtante Größe, ſondern 
ändert ſich, wie ja auch G. Heyer lehrt“), mit den Holzpreiſen, der 
Waldbehandlungsweiſe u. ſ. w. Der Erwartungswert des Bodens, auf 
dem jetzt ein hiebsreifer 120 jähriger Beſtand ſtockt, iſt ein ganz anderer, 
als derjenige, auf dem ſoeben ein Beſtand neu begründet wurde. Der 
Erſtere müßte u. A. aus den gegenwärtigen Haubarkeitserträgen, die man 
vor 120 Jahren nicht kannte, berechnet werden, der letztere (für den neu 
zu begründenden Beſtand) wäre aber aus den Haubarkeitserträgen nach 
120 Jahren abzuleiten, welche man ebenfalls nicht kennt. Man ſuchte 
nun ſeither über dieſe Schwierigkeiten in der Art hinwegzukommen, daß 
man einfach der Rechnung gegenwärtige Preiſe unterſtellte, ſich aber 
trotzdem nicht ſcheute dieſelben auf volle u Jahre auf die Gegenwart zu 
diskontieren! 

2. Die Methode bedient ſich ebenfalls nur eines Zinsfußes, ignoriert 
alſo die wichtigſten Zinsbeſtimmungsgründe. 

3. Es iſt nicht bewieſen, daß man von dem Waldrentierungswert 
den Bodenerwartungswert abziehen müſſe, um den Normalvorrat zu er⸗ 
halten. Man machte dieſe Annahme nur, weil die Methoden B und O, 
natürlich nur unter den dort gemachten unrichtigen Unterſtellungen, zu 
dieſem Reſultat führten. Wir ſtellen jedoch die Richtigkeit dieſer Formel 
ſchon aus dem Grunde in Abrede, weil dieſelbe bei Berechnung des 
Waldreinertrags von dem nachhaltigen Betriebe, bei der Berechnung 
des Bodenerwartungswerts aber von dem ausſetzenden Betriebe aus— 
geht, d. h. einen falſchen Bodenwert abzieht. Es folgt dieſes ſchon 
daraus, daß in allen Fällen, in welchen der Bodenerwartungswert 
negativ ausfällt, ſich der Normalvorrat, wie bereits nachgewieſen, aus 
der Summe des Waldreinertrags + Bodenwerts ergeben würde, was doch 
Niemand mit Ernſt wird behaupten können. 


2 


) Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 44. 


Wert des Normalvorrats. 251 


Man wird zwar den Einwand machen, es exiſtiere kein Unterſchied 
zwiſchen dem Bodenwert des nachhaltigen und ausſetzenden Betriebes, 
denn der erſtere laſſe ſich aus letzterem zuſammenſetzen, man könne aus— 
ſetzende Renten in Jahresrenten auflöſen u. ſ. w. Dieſer Einwand dürfte 
aber hinfällig ſein, weil in der That nach $ 43 u. 44 der Bodenerwar- 
tungswert nicht mit dem Bodenwert der Betriebsklaſſe zuſammenfällt. 


E. Ermittlung des Normalvorrats aus dem jährlichen Holz— 
reinertrage. 

Überblickt man die unter A bis D geſchilderten Methoden der 
Berechnung des Normalvorrats und ruft ſich die geſchilderten Mängel 
derſelben ins Gedächtnis zurück, ſo tritt das Bedürfnis nach einem beſ— 
ſeren Verfahren recht lebhaft hervor. Wenn wir nun auch die Über— 


zeugung haben, daß es nie gelingen wird, ein durchaus tadelloſes 


Verfahren zu erfinden, weil bei den langen Zeiträumen, mit welchen wir 
zu rechnen haben, Holzpreiſe, Koſten, Zinsfuß u. ſ w. zu ſehr wechſeln, 
ſo erlauben wir uns doch nachſtehend unſeren Fachgenoſſen eine Methode 
zur Prüfung vorzulegen, welche die Mängel der bis jetzt bekannten 
Berechnungsweiſen ſo weit beſeitigen dürfte, als es bei der Natur des 
Waldgewerbes und nach dem heutigen Standpunkte unſerer wirtſchaft— 
lichen und wiſſenſchaftlichen Erkenntnis überhaupt möglich iſt. Unſer 
Gedankengang iſt folgender): 

Der Normalwald ſtellt im Wirtſchaftswald des die Regel bildenden 
Nachhaltbetriebes ein ſich in die einzelnen Altersſtufen verteilendes 
fixiertes Kapital vor, von welchem am Ende jedes Jahres nur der 
älteſte Schlag mit dem Ertrage Au und die in den jüngeren Beſtänden 
vorkommenden Durchforſtungserträge mit den Werten Da, Db... Dq 
flüſſig werden. Da die Wirtſchaft nachhaltig nur dann fortgeſetzt werden 
kann, wenn der Waldbeſitzer auch die jährlich erfolgenden Koſten für 
Kultur e, Verwaltung, Schutz u. ſ. w. = v beſtreitet, jo bezieht er aus 
dem Walde der Betriebsklaſſe jährlich einen reinen Holzertrag 
Au + Da + Db... Da- (eu- w. Auf einen größeren jährlichen 
Bezug hat er bei Unterſtellung nachhaltiger Wirtſchaft und 
ſo lange er den gewählten Umtrieb für den vorteilhafteſten hält, 


) Wir haben, um verſtändlich zu werden, das Verfahren, welches auch 
mit der Bodenwertsberechnung zuſammenhängt, bereits § 44 kurz berührt, wer— 
den es aber hier, des Zuſammenhangs wegen, ausführlicher darlegen. 


252 Wert des Normalvorrats. 


keinen Anſpruch, die übrigen Glieder des Normalvorrats ſind 
als im Walde fixiertes Kapital zu betrachten und ergänzen 
ſich innerhalb eines Jahres durch neuen Zuwachs immer wie— 
der zu dem vollen Normalvorrat. 

Da die Waldnebennutzungen, welche z. B. G. Heyer in Anrechnung 
bringt, mit dem Normalvorrat gar nichts zu thun haben, ſo dürfen die⸗ 
ſelben in die Jahreseinnahmen auch nicht eingefügt werden, man würde 
ſonſt den Normalvorrat zu groß erhalten. 

Nach Verlauf eines Jahres iſt das nächſtälteſte Glied der Schlag- 
reihe auch haubar geworden. Da der Wert desſelben aber erſt nach einem 
Jahre flüſſig wird, ſo iſt er gegenwärtig geringer, er muß daher auf 
ein Jahr diskontiert werden. In gleicher Weiſe verhält es ſich mit den 
immer um ein Jahr ſpäter eingehenden Gliedern der Schlagreihe, die 
Werte derſelben ſind alle je um ein weiteres Jahr auf die Gegenwart 
zu diskontieren. 

Wie in der Forſteinrichtung gelehrt wird, iſt aber der jetzt vorhan⸗ 


dene Normalvorrat ſeiner Quantität nach in = Jahren aufgezehrt. Dieje 


Thatſache darf aber nicht ſo aufgefaßt werden, als ſei nach 5 Jahren 


überhaupt kein Normalvorrat mehr vorhanden; im Gegenteil, was jähr⸗ 
lich im älteſten Schlag genutzt wird, wächſt jährlich in allen übrigen 
Schlägen wieder zu. Man muß ſich nur rechneriſch die Sache jo vor⸗ 
ſtellen, weil thatſächlich (für Sommermitte) der Normalvorrat nur die 
Hälfte des Zuwachſes vorſtellt, welcher innerhalb der Umtriebszeit u 
erfolgt. 

Es vollzieht ſich nämlich hier ein ähnlicher Vorgang wie bei Lebens⸗ 
verſicherungsanſtalten u. ſ. w. Die Berechnung der Prämien u. ſ. w. 
ſtützt ſich ja auch auf die Annahme, daß z. B. von 1000 gegenwärtig 
vorhandenen Mitgliedern nach x Jahren Alle geſtorben find, trotzdem 
hört aber dann die Anſtalt nicht auf, weil der Abgang wieder erſetzt 
wird, aber bei den der Aufſtellung der Tarife zu Grunde liegenden 
Rechnungen muß eben immer von beſtimmten Zeitabſchnitten ausgegangen 
werden. 

Der Wert des Normalvorrats repräſentiert daher eine endliche 
Jahresrente, welche zum erſten Male nach einem Jahre eingeht und nach 


u ea — { 
Jahren aufhört und deren Summe man nach der Formel 


9 


J w m 
1 


Wert des Normalvorrats. 253 


r (1, opn — 1), 
In dieſer Formel itr=Da+Db+..Dy—(e+u-v) und n= 5 


| daher ijt die Formel für den Normalvorrat der Betriebsklaſſe u N: 
aN Ln Da DBA Dq (eu- v) (dcp 2. — ). 


u 


0,op- 1,op 2 


Beiſpiel: Eine normale Betriebsklaſſe Kiefernwald von 50 ha 
liefert nach der Burckhardt'ſchen Ertragstafel (ſiehe Tabelle VII) beim 
50 jährigem Umtrieb einen Abtriebsertrag Au = 1267,2 Mk., einen Durch⸗ 
forſtungsertrag im 20. Jahre von 12, im 30. Jahre von 42 und im 
40. Jahre von 57,6 Mk. Kulturkoſten 24 Mk. und jährliche Verwaltungs⸗ 
koſten 3,6 Mk. pro Hektar, Zinsfuß 3 pCt. Wie groß iſt der Normal- 
vorrat der Betriebsklaſſe? 

Antwort: 


8 [Au+Da+Db+..Dq- (eu · w)] 10 2 1) 3 


u 
0,op-1,op2° 
_ [(1267,2 + 12 + 42 + 57,6) — (24 + 50 - 3,6)] (1,0325 — 1) 2 
F 0,03 - 1,03® * 


1178 8 (1,03% - 1) 
= 779,08 1.0355 


(1,03% — 1) 
0,03 . 1,033 
ſchlagbar und im vorliegenden Fall 17,41 iſt, jo ergiebt ſich ſehr einfach: 
uN=1178,8 x 17,41 = 20 523 Mk. oder pro Hektar = 410 Mk. 

Wie man ſieht, ergiebt ſich der Normalvorrat nach unſerer Methode 
kurz dadurch, daß man den jährlichen Holzreinertrag der Betriebs— 
klaſſe, d. h. Au+Da....+Dq—(e+u-v), mit dem der gewählten 
Umtriebszeit und dem angenommenen Zins fuß entſprechenden 
Rentenfaktor multipliziert. 

So ergeben ſich z. B. aus der bezüglichen Rententafel für die nach— 
ſtehenden Prozente und Umtriebe, wenn man die zugehörigen Beträge für 


2 Jahre herausſchreibt, folgende Rentenfaktoren: 


Da aber der Faktor in jeder Rententafel direkt auf⸗ 


254 Wert des Normalvorrats. 


Umtrieb f ER = 
2 | 5 
| 16,35 | 15,59 | 1488 1421 13,59 1301 | 12,46 
50 19,52 18,2 | 1741 | 1648 | 152 1483 | 14,08 
60 2240 | 2093 19,60 1839 17,29 | 1629 | 15,87 
70 25,00 | 23,15 | 21,49 | 20,00 | 18,66 | 17,46 | 1637 
s0 2736 25,10 23,11 21,85 | 19,79 | 1840 | 17,16 
90 2949 | 26,83 24,52 22,50 | 2072 19,16 17, 
100 31,42 | 3836 25,73 23,46 | 2148 | 19,76 1826 
110 33,17 29,71 | 26,74 2426 22,11 2025 | 1868 
120 34,76 | 30,91 | 27,68 | 24,94 22,62 | 20,64 | 18,98 


Bei 4 pCt. und 100jährigem Umtriebe iſt daher der Normalvorrat 
der Betriebsklaſſe von 100 ha dem 21,48 fachen jährlichen Holzreinertrage 
[Au Da. . . Da- (eu- v)] gleich. Eine einfachere und klarere 
Berechnung des Normalvorrats kann man ſich doch kaum denken. 

Aus vorſtehender Überſicht folgt weiter, und zwar in voller Harmonie 
mit den vorliegenden Verhältniſſen, daß der Wert des Normalvorrats, 
bei gleichbleibender Umtriebszeit, mit dem Wachſen des Zinsfußes fällt, 
daß er aber, bei gleichem Prozente, mit wachſender Umtriebszeit ſteigt. 
Unter keinen Umſtänden kann man aber, wie das häufig bei den Methoden 
B bis D der Fall iſt, zu dem abſurden Reſultat kommen, der Normal- 
vorrat ſetze ſich aus Waldrentierungswert + Bodenerwartungswert zu⸗ 
ſammen; denn der Waldrentierungswert ergiebt ſich durch 

E 
0,0p 
für die immerwährende Rente; der Normalvorrat aber durch 


Kapitaliſierung des Waldreinertrags nach der Formel 


. ‚ » 12. EK. 2 
Summierung einer endlichen, nach 5 Jahren aufhörenden, 


ſonſt aber gleich großen Rente a folglich muß der 
Normalvorrat, wie ſolches ganz naturgemäß iſt, immer kleiner 
als der Waldrentierungswert ſein. 

Man hat gegen die vorſtehende Methode eingewendet*), ſie ignoriere 
u 


2 


die geſammte Holzmenge der jüngſten Altersſtufen und ſetze diejelbe 


*) Allgem. Forjt- und Jagdzeitung von 1855, Seite 360. 


Wert des Normalvorrats. 255 


rechneriſch 0 Wolle man überhaupt, nach der Auffaſſung der Forſt⸗ 
einrichtung, den eingeſchlagenen Weg betreten, ſo müſſe man das, was 


man an den > Renten durch Diskontierung gekürzt habe, wieder in der 


Art erſetzen. daß man auch die Diskontowerte der I ſpäteren Renten 


2 
hinzufüge. 

Beide Auffaſſungen ſind aber ganz unzutreffend. Da nämlich bei ge- 
gebener Umtriebszeit und bei Unterſtellung des ſtrengſten Nachhaltbe— 
triebes jährlich nur der Wert Au T Da T. . Dq - (eu) flüſſig wird, 
die ſämtlichen jüngeren Glieder der normalen Schlagreihe daher als fixiertes 
Kapital im Walde ruhen bleiben, ſo würde man den gegenwärtigen 
Wert des Normalvorrats ſtreng genommen in der Summe der gegenwär— 
tigen Werte aller u—1 Glieder der normalen Schlagreihe erhalten. 
Man hätte alſo auch den Wert des erſt nach u— 1 Jahren eingehenden 
einjährigen Schlages auf die Gegenwart zu diskontieren, was jedenfalls 
bei höheren Umtrieben eine verſchwindend kleine Größe ſein würde. 
Dieſes Verfahren wäre aber ſehr umſtändlich und ungenau. Umſtänd⸗ 
lich deshalb, weil die auf die Gegenwart zu diskontierenden u- 1, u- 2 
u. ſ. w. bis 1 jährigen Schläge, ganz ungleiche Werte haben, alſo nicht 
nach der Formel einer gleichbleibenden Jahresrente ſummiert werden 
könnten, ungenau aber aus dem Grunde, weil man über den Preis 
des Holzes der jüngeren Schläge auch gar keine ſicheren Anhalte 
beſitzt. 

Deshalb ſummieren wir nicht die immer kleiner werdenden Werte 
der u- 1, u- 2, u- 3 bis 1jährigen Schläge der normalen Schlag⸗ 


reihe, ſondern wir nehmen durch = Jahre gleichbleibende Er— 


träge an, indem wir den Holzgehalt des u- 1 jährigen Schlages durch 
Hinzufügung des einjährigen, denjenigen des u 2jährigen durch Bei⸗ 
fügung des zweijährigen u. ſ. w. zu einem vollen haubaren Jahresſchlag 


ergänzen, daher auch nur = volle Jahreserträge (Au+Da+..Dg - 


(e uv) auf die Gegenwart disfontieren. Hierdurch wird der lange Ber: 
zinſungs zeitraum und die Unſicherheit in der Wertsbeſtimmung der jünge- 
ren Beſtände abgeſchnitten. Es iſt deshalb der Einwand, unſer Ver⸗ 
u 
8 
det; man erhält vielmehr nach demſelben eher ein etwas zu großes Re⸗ 
ſultat. 


Wollte man aber nach dem Verbeſſerungsvorſchlage nicht > volle 


fahren jege die — jüngſten Jahresſchläge rechneriſch = 0, ganz unbegrün⸗ 


Jahreserträge, ſondern u Jahreserträge auf die Gegenwart diskontieren, 
ſo erhielte man als Reſultat den gegenwärtigen Wert des innerhalb 
einer Umtriebzeit u erfolgenden geſamten Zuwachſes, d. h. 2 uv, was 
offenbar ganz unrichtig wäre. 


256 Wert des Normalvorrats. 


Wir wiſſen recht gut, daß, wenn man einen u- 100 jährigen Umtrieb 
hat und jährlich das älteſte Glied der Schlagreihe nutzt, der Normalvorrat 
ſich immer wieder innerhalb eines Jahres anhäuft und das jetzt jüngſte 


Glied erſt nach u und nicht nach 2 Jahren genutzt wird, aber dieſe 


Nutzung iſt nicht der Normalvorrat nv, ſondern der doppelte Normalvorrat 
2. mv. Wollen wir daher den gegenwärtigen Wert von nv berechnen, jo 
dürfen wir nicht u volle reine Jahresnutzungen auf die Gegenwart dis— 
kontieren, ſondern wir müſſen entweder die u- 1 Jahresſchläge, von welchen 
jeder folgende um einen vollen Jahreszuwachs kleiner iſt, diskontieren 
und ſummieren, oder den von uns eingeſchlagenen zweiten Weg betreten, 


d. h. für 2 Jahre She ende Erträge annehmen und dieſe nach 


rm T (I.opn — 1) u 

Formel eg worin n= 2 iſt, auf die Gegenwart diskontieren. 
Erſterer Weg wäre der theoretiſch richtigere, letzterer aber der praktiſch 
brauchbarere. 


Mit dem geſchilderten Verfahren dürften telgenne klar vorliegende 
Vorteile verbunden ſein: 

1. Das Verfahren iſt ungemein einfach, weil man nur den leicht zu 
ermittelnden jährlichen Holzreinertrag der Betriebsklaſſe mit dem Renten⸗ 
faktor zu multiplizieren braucht. Will man jedoch den Normalvorrat der 
Flächeneinheit, ſo wird der Holzreinertrag (des älteſten 1 ha großen 
Schlages) zuvor mit u dividiert und der ſich ergebende Quotient, d. h. der 
jährliche Holzreinertrag pro Hektar mit dem Rentenfaktor multipliziert. 

2. Das Verfahren iſt auch ſehr leicht auf andere Betriebsarten, 
3. B. Femelwald, anwendbar, während die unter A bis D beſchriebenen 
Methoden nur für die Kahlſchlagwirtſchaft ausgebildet ſind. 

3. Das Verfahren ruht auch auf weit ſicheren Grundlagen, weil es 
nur Kenntnis der gegenwärtigen durchſchnittlichen Haubarkeits- und 
Zwiſchennutzungserträge vorausſetzt, welche leicht aus einer Reihe der 
letzten Jahre abgeleitet werden können. Dagegen fallen die Preiſe der 
nicht hiebsreifen Altersklaſſen, welche nicht oder nur ſehr ſchwer beſtimm⸗ 
bar ſind, hier ganz weg. 

Es iſt nämlich ein großer Unterſchied, und das muß hier ſcharf im Auge 
behalten werden, ob man in einer Rechnung das Eingehen des erſten 
Haubarkeitsertrags Au nach u Jahren, das zweite nach 2 u Jahren u. ſ. w. 
unterſtellt und dieſe Einnahmen als immerwährende Periodenrenten auf 
die Gegenwart diskontiert (Bodenerwartungswert), oder ob dieſe Ein— 


nahmen alsbald beginnen und ſchon nach 5 Jahren aufhören, wie ſolches 


Wert des Normalvorrats. 257 


bei unſerem Verfahren vorausgeſetzt wird. Im erſten Falle operiert man 
nämlich mit Preiſen, die bei den üblichen Hochwaldumtrieben niemand 
vorausbeſtimmen kann, im zweiten Falle ſteht man dagegen auf dem 
feſten Boden thatſächlich vorhandener gegenwärtiger Holzreinerträge. 

Man hat zwar eingewendet, um den Vorwurf der Unſicherheit der 
Reſultate einer erſt nach u und dann alle u Jahre erfolgenden immer— 
währenden Periodenrente zu entkräften, bei dem Waldrentierungswerte 
operiere man ja auch mit einer immerwährenden Rente, aber es 
gehört doch eigentlich wenig Einſicht dazu, um zu begreifen, daß aus 
den eben entwickelten Gründen dieſer Einwurf hinfällig iſt, ganz abge— 
ſehen davon, daß unſere Methode der Ermittlung des Normalvorrats 
den Waldrentierungswert nicht bedarf. 

4. Der größte Vorzug unſeres Verfahrens ſcheint aber in dem 
günſtigen Umſtande zu liegen, daß der größtmögliche Verzinſungszeitraum 


bei ihm auf nur > Jahre reduziert wird, während z. B. bei dem Koſten⸗ 


und Erwartungswerte Prolongierungen und Diskontierungen auf u Jahre 
notwendig find, der Bodenerwartungswert ſich ſogar auf Unendlichkeits— 
rechnungen ſtützt. Nun wird aber jeder unbefangene Fachmann zugeben 
müſſen, daß, wenn man in der Waldwertberechnung ſelbſt nur mit 3 pCt. 
Zinſeszinſen operiert, man doch nur dann zu brauchbaren Reſultaten 
gelangt, wenn das Geld nicht allzu lang auf Zinſeszinſen ſtehen bleibt, 
d. h. kein zu langer Verzinſungszeitraum vorausgeſetzt wird, wie ſolches 
bereits eingehend in der Lehre vom Zinsfuß ($ 16) auseinandergeſetzt 
wurde. 

Wir nehmen zwar an der Unterſtellung keinen Anſtand, daß 1 Mk. 
bei 3 pCt. in 40 Jahren auf 3,26 Mk. und in 50 Jahren auf 4,38 Mk. 
anwächſt, wenn man uns aber zu glauben zumuten wollte, dieſelbe 
Mark wachſe in der doppelten Zeit, alſo in 100 Jahren, auf 19,22 Mk., 
in 200 Jahren auf 369,36 Mk. an, ſo würden wir einen ſolchen Gedanken, 
als nach dem Ausſpruche H. Cottas ins Tollhaus gehörig, entſchieden 
zurückweiſen müſſen. Deshalb führen auch alle Rechnungen, welche ſo 
lange Verzinſungszeiträume vorausſetzen (Bodenreinertragstheorie des 
ausſetzenden Betriebs), zu Reſultaten, welche in der forſtlichen Praxis 
meiſtens als unbrauchbar gelten. 

Allerdings hat auch unſer Verfahren die jedoch unvermeidliche 


Schattenſeite, daß es während > Jahre gleichbleibende Einnahmen und 


Baur, Waldwertberechnung. 17 


258 Wert des Normalvorrats. 


Ausgaben vorausſetzt, aber es ſind dieſelben doch aus den letzten Jahren 
abgeleitete Durchſchnittswerte, deren Anwendung, wenn man überhaupt 
rechnen will, weit weniger bedenklich erſcheint, als wenn man für u und 
mehr Jahre gleichbleibende Werte unterſtellen müßte. Übrigens ſchließt 
unſer Verfahren keineswegs aus, auch die wahrſcheinlichen Preiſe 


der nächſten > Jahre in Rechnung zu ziehen, alſo z. B. ſteigende Preiſe 


zu unterſtellen, aber ſo lange die Preiſe noch ſo ſehr ſchwanken und von 
der weiteren Entwicklung der Verkehrsmittel und der Zollpolitik abhängig 
ſind und bleiben werden, nehmen wir Anſtand dieſes Gebiet gewagter 
Spekulation zu betreten. 

5. Die Werte des Normalvorrats, welche ſich nach unſerer Methode 
für verſchiedene Umtriebszeiten entwickeln, nehmen einen ganz natur⸗ 
gemäßen Verlauf, und auch die Bodenwerte, welche ſich mit Hülfe der— 
ſelben berechnen, bewegen ſich, wie aus den Tabellen I bis VI hervorgeht, 
in viel engeren Grenzen, ſind entſprechend höher, als diejenigen der 
Erwartungswerte, und dürften daher der Wirklichkeit weit mehr entſprechen. 

Aus nachſtehender Überſicht wolle entnommen werden, wie ſich die 
Normalvorräte für verſchiedene Methoden und Umtriebszeiten — nämlich 
für die Methode der Gebrauchs- oder Vorratswerte (Burckhardt, 


Helferich), der öſterreichiſchen Kameraltaxe — nach dem Erwar⸗ 
tungs⸗, Koſten⸗ und Rentierungswert mit Unterſtellung des Boden⸗ 
erwartungswerts, nämlich nach Formel er (G. Heyer) und end⸗ 
R (1, op 2 — 1) 
u. Op 1,op I- 
Erträge der Burckhardtſchen Kiefernertragstafel (Tabelle VII, I) und 
3 pCt. zu Grunde legt — geſtalten: 
(Siehe Tabelle Seite 259.) 


lich nach unſerem Verfahren wenn man überall die 


Wie man ſieht, liefert das G. Heyerſche Verfahren in nachſtehen⸗ 
dem Beiſpiele lauter poſitive Bodenerwartungswerte, und der Normal- 
vorrat wird daher nach ihm gefunden, wenn man von dem Waldren⸗ 
tierungswert den Bodenerwartungswert abzieht. 

Weſentlich anders geſtalten ſich aber die Verhältniſſe für dieſe Methode, 
wenn man ein Beiſpiel wählt, welches negative Bodenerwartungswerte 


Wert des Normalvorrats. 259 


Nach dem Erwartungs- und 
Nach der Nach dem Koſtenwert Verfahren 
Um⸗ öſterr. Vorrats— R B (G. Heyer) Baur 
Be oder . Heyer 
triebs Kameral⸗ Gebrauchs- op R(1 op 1) 
taxe 75 iche 1 f 5 f Tu, 
eit Burckhardt, Waldren⸗ Bodener: | 3 u 
b B-am-=1) |‘ Helferich) tierungs- wartungs⸗ gu ern u-0,op 17% 
2 | wert wert | Ar 
Jahre Mark pro Hektar 
40 269 208 460 174 | 286 164 
50 576 365 188 |... 2720: | 1506 409 
60 984 589 1112 34 | 771 654 
70 1455 70 1406 363 | 1043 906 
80 1799 1177 1519 318 | 1201 1083 
90 2128 1484 1594 268 | 1326 156.42 
100 2296 1720 1546 | 203 | 1343 1194 


liefert. Wir bedienen uns dabei unſerer Material- und Geldertrags- 
tafel für 1 ba Buchen⸗Hochwald III. Bonität (Tabelle I. 1) ). 

Auf Grund der dort berechneten Werte, ſowie bei e 24 und v = 6 ME. 
ergiebt ſich der Normalvorrat für genannte vier Verfahren pro Hektar 
wie folgt: 

(Siehe Tabelle Seite 260.) 

Wie man ſieht, fallen nach der Methode G. Heyer die meiſten 
Bodenwerte negativ aus; nur für den 60 jährigen Umtrieb iſt derſelbe 
+3, für den 70 jährigen + 6 Mk. pro Hektar, wofür offenbar kein Beſitzer 
ſein Waldgelände abtreten würde. 

Man erhält daher hier das abſurde Reſultat, daß ſich mit Aus⸗ 
nahme des 60- und 70⸗-jährigen Umtriebs der Wert des Normalvorrats 
nicht aus der Differenz, ſondern aus der Summe von Waldrentierungs- 
wert und Bodenerwartungswert ergiebt, während nach unſerem Verfahren, 
ſobald überhaupt ein Waldreinertrag nachweisbar iſt, ſich 
unter allen Umſtänden, alſo auch bei jedem Prozent, ein poſitiver 
Bodenwert ergeben muß, was uns nur logiſch richtig zu ſein ſcheint. 


) Vergleiche auch F. Baur: Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zu— 
wachs und Form. Berlin. Verlag von Paul Parey 1881. 
17 


260 Wert des Normalvorrats. 


Nach dem Erwartungs- und 
Nach der [Nach dem Koſtenwert Verfahren 
Um⸗ öſterr. Vorrats⸗ R 5 Baur 
Kameral⸗ Ze 5 een) u 
triebs⸗ [ Gebrauchs⸗ pP Rd,opl_1) 
a B ach. 5 dt, Wald Bod - 
zeit 5 (Burckhardt, |Waldren- | Bodener- 8 u 
2 Helferich) tierungs⸗ wartungs⸗ pe. u-0,op-1,opz 
wert wert De 
Jahre Mark pro Hektar 
40 82 124 140 — 41 181 62 
50 196 212 ae 139 
60 336 316 380 +3 377 223 
70 504 435 486 +6 480 314 
80 687 568 580 — 1 581 402 
90 890 715 666 — 12 678 490 
100 1114 876 750 — 26 776 579 
110 1291 1044 710% ER 634 
120 


1481 1213 830 — 62 892 689 


6. Endlich wäre noch die Frage aufzuwerfen, ob zu dem Normal⸗ 
vorrat nur die Haubarkeitserträge oder auch die Durchforſtungen zu rechnen 
find. Burckhardt, Helferich, ſowie die Bodenreinerträgler rechnen, 
letztere nach dem Vorgange G. Heyers, auch die Zwiſchennutzungen zu 
dem Normalvorrat. In der vorſtehenden Überſicht haben wir dieſelben 
daher ebenfalls eingerechnet, um alle Methoden vergleichen zu können. 
Wir ſchließen uns jedoch bezüglich dieſer Frage mehr an die Auffaſſung 
Karl Heyers, welcher ſich bereits in ſeiner „Waldertragsregelung“, 
Gießen 1841, Seite 41 und 42, dahin ausſprach, daß ſich der Normal⸗ 
vorrat nur auf die prädominierende (weſentliche) Holzmaſſe zu beziehen 
habe, und es hätten deshalb in Hochwaldungen die den Durchforſtungen 
anheimfallenden Holzmaſſen nicht in Aufrechnung zu kommen. Dieſer 
Auffaſſung dürfte wohl kein weſentlicher Einwand entgegengeſtellt werden 
können. So wenig der Landwirt ſeine jährliche Ernte zum ſtehenden 
Betriebskapital rechnet, ſo wenig ſollten die Holzwerte, welche jährlich 
ſozuſagen als Zins aus dem Walde gezogen werden, zum Betriebs- 
kapital gezählt werden. Der Bedingung, jährlich gleich viel haubares 
Holz in der normalen Betriebsklaſſe zu ſchlagen, kann vollſtändig ohne 
die Durchforſtungen entſprochen werden. 


Wertsermittlung einzelner Bäume. 261 


Bleiben nun die Zwiſchennutzungen bei Berechnung des Normal— 
vorrats unberückſichtigt, ſo vermindert ſich dadurch das Vorratskapital, 
während die Verzinſung der Waldwirtſchaft, wie leicht einzuſehen iſt, 
entſprechend größer wird. 


VII. Von der Ermittlung des Werts einzelner Bäume. 


$ 53. 

Es kommen in der forſtlichen Praxis Fälle vor, in welchen man, 
ganz abgeſehen von den beim jährlichen Fällungsbetrieb vorkommenden 
Stammverkäufen, den Wert einzelner Bäume und den Schaden, welcher 
etwa durch den zu frühen Abtrieb derſelben entſteht, zu berechnen hat. 
Namentlich ſind im Forſtſtrafweſen Tarife notwendig, welche den Wert 
von entwendeten oder beſchädigten Bäumen und den damit für den Wald— 
beſitzer verbundenen Schaden enthalten; denn der Forſtſträfling wird 
nicht nur wegen ſeines Vergehens beſtraft, ſondern er hat auch den Wert 
des entwendeten Objekts zu erſetzen und iſt für den verurſachten Schaden 
haftbar. Es kann ſich in derartigen Fällen auch wieder um den Vor⸗ 
ratswert (Gebrauchswert) und um den Koſten- und Erwartungswert des 
Baumes handeln. 

Der Vorratswert eines ſtehenden, gefällten oder bereits entwen— 
deten Baumes läßt ſich leicht aus deſſen Dimenſionen berechnen. Man 
beſtimmt den Kubikinhalt desſelben nach den Lehren der Baumſchätzung *), 
zerlegt den Inhalt in die einzelnen Sortimente, multipliziert die Maſſe 
jedes Sortiments mit dem Preiſe und erhält in der Summe der Werte 
der Sortimente den Vorratswert des Baumes. Wäre der Baum ent— 
wendet, aljo nur noch der Stockabſchnitt vorhanden, jo ſucht man einen 
noch ſtehenden Baum nächſter Umgebung von gleichem Stockabſchnitt 
und berechnet dieſen. 

Die Frage, ob von einem etwa durch einen Frevler gefällten Baume 
außer dem Vorratswert auch noch Schadenerſatz zu leiſten ſei, hängt in 
erſter Linie davon ab, ob der Baum dürr oder grün und im letzteren 
Falle ob unterdrückt oder prädominierend war. Bei dürren, unterdrückten 
und im Abſterben begriffenen Stämmen fällt natürlich jeder Schaden- 
erſatz hinweg; dieſelben wären ja doch bei nächſter Gelegenheit heraus— 
gehauen worden. 


Siehe des Verfaſſers „Holzmeßkunde“. 3. Auflage. 1882. 


962 Wertsermittlung einzelner Bäume. 


Anders bei noch nicht hiebsreifen prädominierenden Bäumen, welche 
entwendet oder beſchädigt wurden. Hier kann natürlich der momentane 
Vorratswert nicht allein entſcheiden, ſondern der Baum muß als Träger 
einer künftigen größeren Einnahme betrachtet und danach ſein Wert 
beſtimmt werden. Letzterer läßt ſich nach verſchiedenen Methoden berechnen. 
Für jüngere Bäume kann ſich die Wertbeſtimmung nach dem Koſten⸗ 
wert, für mittelalte diejenige nach dem Erwartungswert empfehlen; für 
nahe haubare und haubare Bäume verdient der Vorratswert ($ 49) den 
Vorzug. 

Wäre z. B. der durchſchnittliche Koſtenwert einer 30 jährigen 
prädominierenden Fichte zu berechnen, ſo ermittelt man den Wert pro 
Hektar, ſowie die Stammzahl pro Hektar und dividiert den Koſtenwert 
durch die Stammzahl. Dieſes Verfahren iſt natürlich nur für den Fall 
richtig, als der zu berechnende Stamm die arithmetiſch mittlere Stärke 
beſitzt; in jedem anderen Falle iſt der Koſtenwert Hk mit dem Kreis⸗ 
flächenverhältnis K: k zu multiplizieren, in welchem K die Kreisflächen⸗ 
ſumme des Beſtands pro Hektar, k aber die Kreisfläche des betr. Baumes 
in Bruſthöhe vorſtellt. 

Die Differenz zwiſchen Koſten- und Vorratswert wäre dann dem 
zu leiſtenden Schadenerſatz gleich, im Falle der Baum im Beſitz des 
Waldeigentümers bliebe. Im anderen Falle wäre außer dem Schaden- 
erſatz auch noch der Vorratswert des Baumes zu erſetzen. Bei der Auf⸗ 
ſtellung von Wert- und Schadenerſatztarifen müßte man ſich der Ein⸗ 
fachheit halber innerhalb jeder Bonität auf die Ausſcheidung von 3 bis 
5 Stärkeklaſſen in jedem Beſtande beſchränken. 

Wollte man den Wert eines Baumes aus dem Erwartungswert 
berechnen, dann müßten ermittelt werden: 

1. die Anzahl der Jahre, welche der Baum noch hätte wachſen 
können; 

2. der Vorratswert des Baumes zur Zeit ſeines Abtriebes; 

3. der Anteil, welcher von dem Boden- und Verwaltungskapital 
auf den betreffenden Baum fällt. 

Werden dieſe Größen in den allgemeinen Ausdruck für den Beſtands⸗ 
erwartungswert eingeführt, ſo erhält man den Erwartungswert des 
Baumes. Nun iſt es allerdings nicht ſo leicht, dieſe Zukunftswerte ſchon 
jetzt mit genügender Schärfe zu beſtimmen. Da der Waldbefiter jeden⸗ 
falls vollen Erſatz für die ihm in böswilliger Abſicht ausgehauenen 
prädominierenden Stämme verlangen kann, die Entſchädigungen aber, 


Wertsermittlung einzelner Bäume. 263 


welche nach der Formel für den Beſtandserwartungswert ſich ergeben, 
an und für ſich, namentlich bei langen Verzinſungszeiträumen, ſchon 
gering genug oder gar negativ ausfallen können, ſo dürfte es ſich wohl 
empfehlen, den Erwartungswert des Baumes nur durch Diskontierung 
des Zukunftsertrags desſelben zu berechnen und die Boden- und Ver— 
waltungsrente nicht in Abzug zu bringen. Es läßt ſich dieſe Verein— 
fachung noch damit begründen, daß für den Waldbeſitzer durch den Aus⸗ 
hieb eines Stammes die künftigen Verwaltungskoſten doch bleiben und 
die kleine Blöße, welche durch den Wegfall eines ſolchen Baumes ent— 
ſteht, bis zum Hiebe des ganzen Beſtandes ſich wieder verwächſt und nicht 
alsbald neu kultiviert werden wird. 

G. Heyer) berechnet den Koſtenwert einer dreijährigen Kiefern— 
pflanze unter der Vorausſetzung, daß der Bodenwert B pro ha= 
362,56 Mk., der Kulturkoſtenaufwand e- 24 Mk., der jährl. Aufwand für 
Verwaltung, Schutz ꝛc. v = 3,6 Mk. betrage und auf dem Hektar 6400 Pflan— 
zen ſtehen und der Zinsfuß 3 PCt. iſt, nach der Formel für den Be⸗ 
ſtandskoſtenwert theoretiſch richtig wie folgt: 

862,52 + 120) (1,035 — 1) + 24. 1,03 70,9581 
8 6400 6400 zer 

Es bedarf aber wohl kaum der Bemerkung, daß wenn der Wald- 
beſitzer für 3jährige Kiefernpflanzen, welche ihm geſtohlen werden, pro 
Stück nicht mehr als 1 Pf. verlangte, er jedenfalls nicht rationell han— 
deln würde, denn für dieſen Preis läßt ſich eine ſolche Pflanze häufig 
nicht erziehen. Man nimmt hier richtiger den ortsüblichen Verkaufs⸗ 
preis an. 

Ahnlich wird der Wert einer 45jähr. Kiefernſtange nach dem Er— 
wartungswert auf 0,36 Mk. berechnet iſt. (Seite 73, Aufgabe 2.) Dieſer 
Wert iſt ſchon deßhalb zu klein, weil die hier angenommene Stamm— 
zahl 3501 pro Hektar für das 45. Jahr viel zu hoch iſt. Weiſe giebt 
für II. Bonität 2035 an (Weiſe, Ertragstafeln für die Kiefer. Berlin 
1880). 

Angeſichts ſolcher und ähnlicher Rechnungsreſultate, wirft ſich da⸗ 
gegen die Frage auf, ob die jogenannten mathematiſchen Methoden hier 
überhaupt kurzweg angewendet werden dürfen. Nach unſerer Anſicht 
fallen hier noch eine Menge praktiſcher Erwägungen und insbeſondere 
auch der Umſtand ins Gewicht, daß die Entwender von Bäumen und 
Pflanzen nicht immer auf der That betroffen werden, der Selbſtkoſten— 
preis des Objekts als Norm für Wert und Schaden daher doch zu niedrig 
ſein dürfte. 


*) G. Heyer, Waldwertberechnung. 3. Aufl. S. 72 u. 73. 


Dritter Abſchnitt. 
Von der Ermittlung des Waldwerts. 


Vorbemerkungen. 


§ 54. 


Nachdem wir die Methoden der Wertsbeſtimmung des Waldbodens 
und der Holzbeſtände (event. auch der Waldnebennutzungen, welche wie 
die Zwiſchennutzungen zu behandeln ſind), kennen gelernt haben, bietet 
die Berechnung des Waldwertes keine beſonderen Schwierigkeiten mehr. 
Waldwertberechnungen kommen bei freiwilligen Waldverkäufen und bei 
gezwungenen Außerbeſitzſetzungen (Expropriationen), Konkurſen u. ſ. w. 
vor. Je nachdem der eine oder andere Fall zu behandeln iſt, kann das 
Verfahren der Waldwertberechnung verſchiedene Modifikationen erleiden. 
Bei freiwilligen Veräußerungen kann ſich jeder der Intereſſenten den 
Kapitalwert des Objektes von ſeinem individuellen Standpunkte aus 
bemeſſen und vermeintliche Nachteile oder Vorteile mit in Rechnung 
bringen. Dagegen iſt bei gezwungener Außerbeſitzſetzung der Gang der 
Rechnung oft ſchon durch geſetzliche Beſtimmungen vorgeſchrieben (Expro⸗ 
priationsgeſetze), oder es handelt ſich darum, dem ſeitherigen Beſitzer 
einen allen Gründen des Rechts und der Billigkeit entſprechenden Wert 
zu berechnen, auf der anderen Seite aber auch übertriebene Forderungen 
gründlich motiviert zurückzuweiſen. 

Bei Berechnung des Waldwerts muß man zunächſt zwei Hauptfälle, 
den ausſetzenden und den nachhaltigen Betrieb unterſcheiden, da auf 
beide Betriebsformen nicht dasſelbe Rechnungsverfahren anwendbar iſt. 

Steht ein Wald im ausſetzenden Betriebe, handelt es ſich alſo nur 
um die Wertsbeſtimmung einer oder einzelner Waldparzellen (Abteilungen), 
ſo iſt der Wert jeder derſelben für ſich zu berechnen und es kann dabei, 


Ermittlung des Waldvorratswerts. 265 


e nach der Lage des Falles, die Methode des Erwartungs-, Koſten-, 
Vorrats⸗ und Verkaufswerts und des Durchſchnittsertrag angewendet wer— 
den. Es ſind daher auch dieſe verſchiedenen Verfahren für ſich zu be— 
handeln. 


Erſtes Kapitel. 


Bon der Ermittlung des Waldwerts im ausſetzenden 
Betriebe. 


I. Von der Ermittlung des Waldvorratswerts 
(Gebrauchswerts). 
$ 55. 

Das Verfahren beſteht darin, daß man den Holzbeſtand der be— 
treffenden Parzelle nach den Regeln der Beſtandesſchätzung ſo genau wie 
möglich, getrennt nach Sortimenten, aufnimmt und letztere mit den orts⸗ 
üblichen Preiſen multipliziert; die Summe der Produkte liefert der Vorrats⸗ 
wert des Beſtandes. Wird zu dieſem noch der Bodenwert addiert, ſo ergiebt 
die Summe den Waldvorratswert. Kommen belangreiche Nebennutzungen 
vor, ſo ſind dieſe ebenfalls in die Rechnung einzuſtellen. Das Verfahren 
iſt für die Wertsermittlungen von Waldparzellen am Platze, welche 
überhiebsreifes, haubares und nahe haubares, mithin ohne Verluſt ver- 
wertbares Holz haben und für welche ſich überhaupt nach der Methode 
des Beſtandserwartungswerts keine höheren Reſultate als bei dem Be— 
ſtandsvorratswert ergeben. 

Setzt ſich der Beſtand aus verſchiedenalterigem Holze zuſammen, ſo 
entſcheidet für die Methode der Berechnung die Art der Altersklaſſen— 
verteilung. Herrſcht das haubare und nahe haubare Holz vor, ſo iſt der 
Vorratswert maßgebend, bei vorherrſchend jüngerem Holze kann aber die 
Berechnung nach dem Koſtenwerte mehr am Platze ſein. In einer eigentlichen 
Femelwaldparzelle (Bauernwald), in welcher jährlich ziemlich gleich viel 
Holz ausgehauen wird, kann ſogar der Waldrentierungswert des nach— 
haltigen Betriebes (§ 61) ganz befriedigende Reſultate liefern. Letzteres 
Verfahren bietet im vorliegenden Falle den großen Vorteil, daß der hier 
ſchwer zu ermittelnde Bodenwert unberückſichtigt bleiben kann, indem ſich 
der Waldwert durch Kapitaliſierung der Waldrente direkt ergiebt. 


266 Ermittlung des Waldverkaufswerts. 


Die Frage, welcher Bodenwert zu dem Beſtandsvorratswert addiert 
werden ſoll, um den Waldvorratswert zu erhalten, wird von Fall zu 
Fall beantwortet werden müſſen. Bei im ausſetzenden Betrieb ſtehenden 
Waldungen wird es oft ſchwer fallen, die entſprechende Geldertragstafel 
richtig auszuwählen oder zu konſtruieren, auf Grund derer der Boden- 
erwartungswert berechnet werden ſoll. Immerhin wird es ſich empfehlen, 
denſelben probeweiſe zu berechnen, um ſich zu überzeugen, wie weit er 
mit dem ortsüblichen Bodenverkaufswert übereinſtimmt, welcher in der 
Regel doch maßgebend ſein dürfte. 

Liegt es in der Abſicht, den Wald auszuſtocken und künftig einer 
andern Benutzungsweiſe zu übergeben, ſo entſcheidet ja überhaupt nicht 
mehr der Waldbodenwert, ſondern der Wert für die andere Benutzungsart, 
wobei ſelbſtverſtändlich die Urbarmachungskoſten zu berückſichtigen ſind. 

Im letzteren Falle kann auch das Abkommen ſo getroffen werden, 
daß der Käufer für das reife oder nahe hiebsreife Holz dem Verkäufer 
den Preis zahlt, welcher nach der Aufbereitung desſelben wirklich 
erlöſt wird. 


II. Von der Ermittlung des Waldverkaufswerts. 
$ 56. 

Der Waldverkaufswert iſt derjenige Wert, den der Wald nach Maß⸗ 
gabe anderer bekannter Waldverkäufe beſitzt. Es muß hierbei die Vor⸗ 
ausſetzung zutreffen, daß der zu verkaufende Wald mit andern in mög⸗ 
lichſt gleicher Zeit verkauften Waldungen gleiche Flächen-, Bonitäts⸗, 
Beitodungs-, Beſtands⸗ und Marktverhältniſſe hat. Da dieſe wertbe⸗ 
ſtimmenden Faktoren in dem bereits verkauften und noch zu verkaufenden 
Walde jedoch ſelten zuſammentreffen, ſo ſpielt auch der Waldverkaufs⸗ 
wert, wenn es ſich um genaue Wertsbeſtimmungen handelt, eine verhält⸗ 
nismäßig untergeordnete Rolle in der Waldwertberechnung. Namentlich 
haben ältere Beſtände ſelten einen ganz gleichen Beſtockungsgrad, und 
wenn auch die übrigen Faktoren übereinſtimmen, ſo wird ſich hier doch 
eine Berechnung des Beſtandswerts nach andrer Methode mehr empfehlen. 
Dagegen kann der Waldverkaufswert bei jungen Kulturen und Natur⸗ 
verjüngungen, welche ſich durch Gleichartigkeit der Verhältniſſe auszeichnen, 
und auch noch einen verhältnismäßig kleinen Wert beſitzen, zu ganz be⸗ 
friedigenden Reſultaten führen und namentlich bei Expropriationsgeſchäften 
zu manchen wünſchenswerten Vereinfachungen und Erleichterungen führen. 


Ei: 


nn 


Waldwertsermittlung nach dem Durchſchnittsertrag. 267 


III. Von der Ermittlung des Waldwerts aus dem 
Durchſchnittsertrag. 
$ 57. 

Führen die Methoden I und IT nicht zum Ziele oder fehlt es für 
den vorliegenden Fall an guten Ertragstafeln, oder will man überhaupt 
von den auf Zinszinsrechnung ſich gründenden Erwartungs- und Koſten— 
werten ($ 58 u. 59) unabhängig ſein, jo nehmen manche Praktiker auch 
zum Durchſchnittsertrag ihre Zuflucht. Wenn auch das Verfahren einer 
vollſtändigen wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt, ſo hat es für die 
eben berührten Fälle doch den Vorzug, daß es ſich auf greifbare, wirkliche 
Erträge ſtützt, einfach iſt und von der Zinszinsrechnung unabhängig iſt. 

Geht man von der Burckardtſchen Formel des Beſtandsdurch— 
ſchnittsertrags n 


u 


—(#+B.0,0p)) m aus (31), 


* 


ſo hätte man derſelben nur noch den Bodenwert B hinzuzufügen, um 
den Waldwert des Durchſchnittsertrags zu erhalten. Da der Zinſeszins⸗ 
rechuung hier aus dem Wege gegangen wird, der Bodenerwartungswert 
ſich aber auf dieſelbe ſtützt und an und für ſich oft zu unhaltbaren Reſul⸗ 
taten führt, ſo dürfte hier als Bodenwert in der Regel der ortsübliche 
Bodenverkaufswert einzuführen ſein. 

Bekanntlich erhält man nach dieſem Verfahren für jüngere Beſtände 
höhere Werte als nach dem Beſtandserwartungswert. Burckhardt 
empfiehlt dasſelbe daher für Expropriationszwecke, bei welchen Gründe 
der Billigkeit dafür ſprechen, die Entſchädigungen lieber etwas zu reichlich, 
als zu niedrig zu bemeſſen. Immerhin wäre zu erwägen, ob in ſolchen 
Fällen nicht der Beſtandskoſtenwert (§ 48) zu bevorzugen wäre. 

Ein ähnliches Verfahren, welches ſich auf den Durchſchnittsertrag 
(Waldreinertrag) ſtützt, von dem oben geſchilderten aber doch in einigen 
Punkten abweicht, teilt Oberforſtrat Frey aus Darmſtadt in der Zeit- 
ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen von Dankelmann, 1885, Heft 8, mit. 
Indem wir auf das Freyſche Verfahren hiermit verweiſen, bemerken 
wir noch, daß Frey den Beſtands- und Bodenwert auf Grund des Wald— 
reinertrags berechnet. 


IV. Von der Ermittlung des Walderwartungswerts. 
5 58. 
Der Walderwartungswert eines wjährigen Beſtandes Wem ſetzt ſich 
aus dem gleichalterigen Beſtandserwartungswert und dem Bodenwert 
zuſammen. Die Frage, welcher Bodenwert, ob Verkaufswert, Erwar— 


268 Ermittlung des Walderwartungswerts. 


tungswert u. ſ. w der Rechnung zu Grunde gelegt werden ſoll, iſt von 
Fall zu Fall zu beantworten. Ebenſo darf die Frage der nor= 
malen oder abnormen Beſchaffenheit des Beſtandes und die Art ſeiner 
Beſtockung nicht unberückſichtigt bleiben. Endlich ſtellt ſich die Rechnung 
anders, je nachdem der Beſtand alsbald abgetrieben werden muß (Expro⸗ 
priationen) oder noch längere Zeit ſtehen bleiben kann. 
Stellen wir zunächſt irgend einen Bodenwert B in die Rechnung 
ein, ſo iſt der Walderwartungswert 
Wem = Beſtandserwartungswert im Jahre m B, alſo 
Au Dn -1,opı#+..Dq - 10 = (BY) (I, op u 1) 
* Ko 9 
Au Dn -. I % = +- D- Io p- VA, pp 
7 10 = 
Bi. 1,op = + B == B- lopı-m 
1 
Au Dn - 1,opı-2 + . Dꝗ - 1,0p&-@ = V (1,opı-m - B 
1,opı m 


Fällt m vor die Zeit des erſten eingehenden Durchforſtungsertrags 
Da, dann geht vorſtehender Ausdruck in folgenden über: 


Au + Da. I, op = . Dq - 15 % uπν -V (I, op- — )B 
Hem = = 1. P-. — 


Bevor man dieſe allgemeine Formel auf einzelne Fälle der Wald⸗ 
wertberechnung anwendet, bedürfen folgende Punkte einer näheren 
Prüfung: 

1. Iſt der Beſtand abnorm oder normal? In der Regel, bei 
älteren Beſtänden vielleicht immer, wird man eine abnorme Beſtockung in⸗ 
ſoweit unterſtellen müſſen, als die Holzmaſſe des mjährigen Beſtandes pro 
Hektar nicht der in den Normalertragstafeln für dieſelbe Bonität und 
dasſelbe Alter enthaltenen gleichkommen wird, denn bekanntlich dienten 
zur Aufſtellung dieſer Tafeln nur ganz gleichmäßige und durchaus voll 
beſtockte Beſtandspartieen. Liegt dieſer Fall vor, dann müſſen auf 
Grund der gegenwärtigen abnormen Beſtockung der künftige Haubarkeits⸗ 
ertrag Au, ſowie die nach m Jahren noch in Ausſicht ſtehenden Durch⸗ 
forſtungserträge Da.. Dg eingejchäßt werden. Es iſt dieſes eine um jo 
ſchwierigere Aufgabe, je jünger der Beſtand iſt, d. h. je länger der Ab- 
triebsertrag Au hinausgerückt wird. Das Verfahren verliert dadurch 
an Exaktheit, und deshalb kann es, wie die Methode des Beſtands⸗ 


Ermittlung des Walderwartungswerts. 269 


erwartungswerts, höchſtens für Beſtände empfohlen werden, welche das 
Alter der halben Umtriebszeit bereits überſchritten haben. 

2. Iſt der Beſtand alsbald abzutreiben oder kann er noch 
längere Zeit ſtehen bleiben? Muß der Beſtand, wie bei Expropria— 
tionen, alsbald genutzt werden, dann iſt der Walderwartungswert auf 
Grund ſeines gegenwärtigen Alters m und der von dem Beſtande künftig 
zu erwartenden Erträge zu berechnen, für welche ſich ein Maximum des 
Beſtandserwartungswerts ergiebt. Kann dagegen der Beſtand noch längere 
Zeit ſtehen bleiben, weil er etwa nicht an einen andern Beſitzer über— 
geht, jo iſt vom Standpunkte der Rentabilität die Löſung der Frage von 
Intereſſe, wie lange man einen ſolchen abnormen Beſtand noch wachſen 
laſſen ſoll. Es wird das, wenn nicht andere wirtſchaftliche Gründe da— 
gegen ſprechen, diejenige Zeit ſein, in welcher derſelbe das Maximum 
ſeines Beſtandswerts erreicht. 


Beiſpiel. Ein 50 jähriger Kiefernbeſtand, welcher bei normaler 
Beſchaffenheit die in Burckhardts Kiefernertragstafel (Tabelle VII, 1) 
verzeichneten Erträge geliefert hätte, iſt durch Schneebruch ſo gelichtet 
worden, daß ſeine gegenwärtige Maſſe nicht, wie in der genannten Er— 
tragstafel angegeben, 1267,2 Mk., ſondern nur 800 Mk. wert iſt. Der 
Beſtand liefert daher auch keinen Durchforſtungsertrag mehr, verſpricht 
dagegen im 60. Jahre einen Abtriebsertrag von 1300 Mk. und im 70. Jahre 
einen ſolchen von 1850 Mk., Bodenwert 400 Mk., Verwaltungskoſten v= 
3,6 Mk., alſo V= 120 Mk., Umtrieb 70 Jahre, Prozent 3. Es fragt ſich 
nun, was iſt das Maximum des Beſtandserwartungs- und des Wald— 
erwartungswerts? 

Antwort: Man muß durch probeweiſe Rechnung zunächſt unter— 
ſuchen, für welches Jahr ſich auf Grund obiger Zahlenangaben das 
Maximum des Beſtandserwartungswerts ergiebt. 

Wird der Beſtand im 60. Jahre abgetrieben, dann iſt: 

1300 — (400 + 120) (1,03 1) 1300 — (520 x 0,344) 1300 179 
re 1,03” Fr 1,03% 1.0315 
= 1121 x 0,744 = 834 Mk. 


Wird er aber erſt im 70. Jahre, d. h. nach 20 Jahren, genutzt, 
dann iſt: 
1850 — (400 + 120) (1.032 1) 1850 — 520 0,806 1850 - 419 
1,032 = 1,03% Bw 
= 1431 x 0,554 = 792 Mk. 
Hiernach wäre 60 das vorteilhafteſte Abtriebsalter, weil für 70 Jahre 
ſich ein kleinerer Beſtandserwartungswert ergiebt. 
Man erhält nun leicht für das Abtriebsalter 60 und das gegenwärtige 
Beſtandsalter 50 den höchſten Walderwartungswert We 50 wie folgt: 


He, 


270 Ermittlung des Walderwartungswerts. 


Au r Da. 1, opu — 2 . . D . 1, % -4a— V (I, op“ 5 1) B 
—— 


Wem = 1,0opu ann 


da die Durchforſtungen im vorliegenden Falle hinwegfallen: 


1300 120 (1,030 — 1) 4 400 1300 — 120. 0,344 40 
FEINEN 1,03% 7 1,0370 Mi 


1700 -41,28 _ 1658,72 _ 1 55 
= 1934 Sy 1,031 — 1658,72 * 0, 144 — 1234,09 Mk. 


4 1 5 


Selbſtverſtändlich erhält man dasſelbe Reſultat, wenn man, wie hier 
geſchehen, erſt den Beſtandswert ermittelt (834 Mk.) und dazu den 
Bodenwert addiert (400 Mk.), es iſt dann der Waldwert - 1234 Mk. 

Es darf hier nicht verſchwiegen werden, daß es gerade bei durch 
Unglücksfälle ſtark gelichteten Beſtänden ſehr ſchwer iſt den künftigen 
Wert der Abtriebs- und Durchforſtungserträge ſchon jetzt voraus zu be— 
ſtimmen. Es werden deshalb auch bei den ſorgſamſten Erwägungen 
größere oder kleinere Fehler, welche den Wert der Methode abſchwächen, 
unvermeidlich ſein. Praktiſche Gründe werden daher auch hier häufig 
den Sieg über die Formelmethode erringen. 


3. Soll der Boden nach Abtrieb des Beſtandes einer 
anderen einträglicheren Benutzungsweiſe übergeben werden 
oder eignet er ſich für eine ſolche? Liegt es in der Abſicht oder 
erſcheint es rentabler, den Beſtand alsbald abzutreiben und ihn der 
landwirtſchaftlichen Benutzungsweiſe zuzuwenden, dann ſetzt ſich der 
Waldwert aus dem Beſtandsvorratswert + dem Bodenwert bei land— 
wirtſchaftlicher Benutzung unter Berückſichtigung der Urbarmachungskoſten 
zuſammen. Beſtehen jedoch Zweifel darüber, ob es rentabler iſt, alsbald 
zum landwirtſchaftlichen Betriebe überzugehen, oder einen in guten 
Wachstumsverhältniſſen befindlichen Beſtand noch eine Reihe von Jahren 
wachſen zu laſſen, dann muß eine Proberechnung angeſtellt werden. 

Es ſtehen ſich nämlich zwei Werte gegenüber: Auf der einen Seite, 
bei ſofortigem Abtrieb, ſteht der landwirtſchaftliche Bodenwert + Beitands- 
vorratswert. Angenommen, erſterer ſei 600 Mk., letzterer (nach vorigem 
Beiſpiele) 800 Mk., ſo hätte man alsbald zuſammen 1400 Mk. zur 
Verfügung. Auf der anderen Seite ſteht der noch weiter überzuhaltende 
Beſtand mit ſeinem forſtlichen Bodenwert (nach vorigem Beiſpiel) von 
400 Mk. Man hätte nun zu unterſuchen, für welches Abtriebsalter ſich 
das Maximum des Beſtandserwartungswertes ergiebt, und fände z. B. 
nach vorigem Beiſpiel für einen 50 jährigen Beſtand das Abtriebsalter 60, 
und daraus das Maximum des Walderwartungswertes 1234,09 Mk. 
Im erſten Falle hätte man alſo 1400 Mk., im zweiten 1234 Mk., und 


Ermittlung des Walderwartungswerts. 271 


würde ſich daher die ſofortige Einführung des landwirtſchaftlichen Betriebes 
mehr verlohnen. 

Auch wenn der ſeitherige Waldboden zu Eiſenbahngelände beſtimmt 
würde, derſelbe wäre aber zur landwirtſchaftlichen Benutzung tauglicher 
und darum wertvoller, ſo könnte das ſoeben beſprochene Verfahren ein— 
gehalten werden. Würde der höhere landwirtſchaftliche Bodenwert ſo fort 
vergütet, ſo wäre eine Entſchädigung wegen zu frühen Abtriebes des 
Beſtandes nur dann zuläſſig, wenn das Maximum des Walderwartungs— 
wertes größer wäre als der um den Beſtandsvorratswert vermehrte 
landwirtſchaftliche Bodenwert. 

Wäre beabſichtigt, an Stelle der ſeitherigen Holzart eine rentablere 
zu ſetzen, ſo wird es ſich um die Frage handeln, in welchem Beſtands— 
alter dieſer Wechſel am rationellſten erſcheint. Junge, wüchſige Beſtände 
wird man nicht alsbald wieder umwandeln wollen, ſonſt hätte man es 
ſchon bei der Begründung gethan, auch iſt es ja nicht gewiß, ob die 
mit Koſten verbundene Neuanlage gleich nach Wunſch ſo gelingt und die 
erhofften Vorteile auch wirklich eintreten. Man wird daher bei jüngeren 
Beſtänden nur dann zur Umwandlung ſchreiten, wenn ſie unvollkommen 
und ſchlechtwüchſig ſind und keine Zukunft verheißen. Die Berechnung 
des Eintritts des vorteilhafteſten Haubarkeitsalters wird hier, wegen 
Unſicherheit der Unterlagen, zu keinem befriedigenden Ziele führen und 
praktiſchen Erwägungen weichen müſſen. 

Ahnlich liegen die Verhältniſſe bei älteren Beſtänden. Auch hier 
wird man nach allgemeinen wirtſchaftlichen Erwägungen die vorteilhafteſte 
Zeit der Beſtandsumwandlung richtiger beſtimmen, als nach der Methode 
des Walderwartungswertes. 


G. Heyer (Waldwertrechnung, 3. Aufl., S. 85) weiß zwar auch für 
dieſen rechneriſch ſchwierigen Fall Rat, indem er für die Berechnung des 
Walderwartungswerts unter der Vorausſetzung, daß nach der Ernte des 
Holzbeſtandes eine andere Holzart eingeführt werden ſoll, folgende Vor— 
ſchrift erteilt: 

„Man ermittelt die Abtriebszeit u, für welche ſich unter Zu— 
grundelegung des Bodenwerts B der neu einzuführenden Holzart 
oder Boden-Benutzungsart der größte Beſtands-Erwartungswert 
ergiebt und berechnet den Walderwartungswert nach der Formel 

Au r Dun. 1, ou = nf. . V (loop m 1) B 
l,opu—m N 


in welcher für den Fall, daß der Beſtand abnorm iſt, A und D 
an die Stelle von A und D treten.“ 


272 Ermittlung des Walderwartungswerts. 


Eine derartige Vorſchrift iſt leicht zu erteilen, aber wir müſſen es 
dem Praktiker überlaſſen, ſelbſt Erfahrungen darüber zu ſammeln, wie 
weit dieſe Formel Vertrauen verdient und zu praktiſch brauchbaren Reſul⸗ 
taten führt. 


4. Iſt die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob bei 
der Berechnung des Walderwartungswertes die u—mjährige 
Verwaltungsrente V (1, uw 1) in Abzug gebracht werden 
darf. Im ausſetzenden Betrieb, von welchem wir eben handeln, iſt in 
der Regel kein Forſtſchutz und Verwaltungsperſonal vorhanden. Verkauft 
ein Bauer an den Staat eine Waldparzelle, ſo wird er wohl mit dem 
Abzug von V (1, op um — 1) nicht einverſtanden ſein, und umgekehrt 
hat der Staat ja auch durch die Zuteilung einer ſolchen Parzelle zu 
einem bereits beſtehenden Reviere künftig keinen größeren Aufwand für 
Forſtperſonal zu machen, höchſtens könnte daher die etwa zu entrichtende 
Grundſteuer in Frage kommen. 

5. Seither ſetzten wir den die Regel bildenden Fall voraus, der 
Wald ſei abnorm. Es kann jedoch die Unterſuchung der Frage wenigſtens 
einiges theoretiſche Intereſſe bieten, wie ſich die Berechnung bei 
Vorausſetzung normaler Beſchaffenheit des im ausſetzenden 
Betriebe ſtehenden Waldes geſtaltet. 

Sit der Wald normal beſtockt und beſitzt er einen normalen Zuwachs, 
dann müßten die in den Normal-Geldertragstafeln enthaltenen Anſätze 
für Au, Da... Dq direkt in die Formeln der Waldwertberechnung 
übertragen werden können. Ein ſolcher Fall der Normalität wird aber 
kaum irgendwo zu finden ſein, weil ja die Normalertragstafeln, wie 
bereits erwähnt, nicht durch wiederholte Aufnahme eines und desſelben 
Beſtandes von Jahr zu Jahr entſtanden ſind, ſondern aus ſehr vielen 
Beſtänden zuſammenkonſtruiert wurden. Man wird ſich daher die 
Normalerträge der Waldungen ſo zu denken haben, wie dieſelben im 
großen Durchſchnitt der Wirtſchaft bei mittlerer Betriebſamkeit erwartet 
werden dürfen. Dieſe ſind aber weſentlich geringer, als die in den 
Normalertragstafeln enthaltenen Angaben. Je nach der Lage der 
Waldungen, je nach den beſtehenden Holz- und Betriebsarten, den 
Gefahren, welchen dieſelben durch Frevel, Sturm, Inſekten, Schnee, 
Duft ꝛc. ausgeſetzt find, wird man die in den Ertragstafeln ſtehenden 
Anſätze event. mit dem Faktor 0,6—0,9 zu reduzieren haben. Die in den 
Normalertragstafeln ſtehenden Zahlen erhalten nämlich die höchſtmöglichen 
Maximalerträge auf etwa 0,25 ba großen Flächen, während die je 


9 9 


Ermittlung des Walderwartungswerts. 273 


nach dem vorliegenden Falle ſich durch Multiplikation mit den vor— 
ſtehenden Reduktionsfaktoren ergebenden Erträge die bei mittlerer 
Betriebſamkeit thatſächlich erreichbaren wahren Normalerträge ganzer 
Beſtände ſind. 

Nimmt man nun an, dieſelben Normalerträge Au, Da... D der Wirt— 
ſchaft mittlerer Betriebſamkeit könnten ſowohl in die Formel des Boden— 
erwartungswertes als des Beſtandserwartungswertes eingeführt werden, 
und die beſtehende Umtriebszeit wäre bereits derjenigen gleich, für 
welche ſich ein Maximum vom Bodenerwartungswert berechnet, dann 
wäre es ſtatthaft, in der allgemeinen Formel für den Walderwartungs— 
wert den Bodenerwartungswert einzuſetzen und die Zeit des Eintritts 
des Maximums des Walderwartungswertes fiele dann auch mit derjenigen 
des Maximums des Bodenerwartungswertes zuſammen ($ 47. 3. E.) 

Unter dieſer Vorausſetzung geht die Formel für den Walderwartungs— 
wert, wenn man für B den Bodenerwartungswert uB einführt, in folgende 
über: 


Wem = Au + Dn . I opu-n +... — V (I,opu-m — 1) + ug 
I, opu=m 
Au Dn - I, opu-n — V (I, opu-m — 1) + 
1,opu-m 
5 = + Da - 1,opu=a + — 2 ur — € + 1,opU v) 
‚OP 
1,opu-m 


=[Au+Dn - 1, opu-n — V (1,opı-m — 1)] (1,opı — 1) + 
l,opu m (I, opu — 1) 
+ Au Da. Iopu-a +... Dn . 1, un — c.1,0opt — V (1,opt — 1) 
1,opı m (1,opt — 1) 


 =Au-1,0opt — Auf Dn - 1,0pu-n. ],opt — Dn. 1, u- — 


150 um (1,opt — 1) 
V. 1,opa=m.1,opt + V.1,opı + V.1,pı-m— V+ 
15 um (, op - 1) 
+ Au Da- I, opu-—a , Dn - I opunn — . 1 opu - V.1,opt+V 
1,opı m (1,op\ —1) g 


Bringt man 1,op-m vom Nenner in den Zähler mit 1, pm, jo 
ſtreicht ſich ferner im Zähler 1,opu gegen 15 0pu im Nenner und es bleibt: 
We _ 1,0p®(Au+Dn. Io ph -n —V.1,opu-m+-V-1,op=m+-Da-1,0p-2—c) 25 

* 1,0p — 1 
Baur, Waldwertberechnung. 18 


274 Ermittlung des Walderwartungswerts. 


Da 
1, pm (au + Dn - 1,opı a + er -e) V:1,op-m (If op 1) 
1,opu — 1 (1,opt — 1) 1,op-m 
1 opm (Au + Dn - 1,opı 2 +.. N e 
Br Loge Bi, 
1,opı — 1 
Liegt das Beſtandesalter m vor dem Alter, in welchem der erſte 
Durchforſtungsertrag Da eingeht, dann hat man ſtatt voriger Formel 
zu ſetzen: 
Ijopm (Au + Da- Io pura f. . Dq - I, opu- A e) v 
A 1,opı — 1 1 


Wen 


Beiſpiel. Es iſt der Erwartungswert eines Hektars 
40jährigen Kiefern-Waldes zu berechnen, welcher die in 
Burckhardts Tafeln (Tabelle VI angegebenen Erträge liefert. 
Umtriebszeit 70, 6 = 24, v-36 und p=3. 

Antwort. Der Waldwert ſetzt ſich aus dem Bodenerwartungs— 
wert uB und dem Beſtandserwartungswert He zuſammen: 


Be Au Da-. 1, % u- D. 1 - 1, pu . 
Fr 1,opu —1 5 


2970 + 12 - 1,03°° + 42 - 1,03% + 57,6 - 1,03°° + 67,2 1,032 + 79,2 1,031 — 
Ei 1,05% —1 


= 362,56 ME. 


— 24103 36 
1.08701 0,03 


Au Dn - 1 un . D. 1, u- - (uB + V) (I, op- m 1) 
8 1,030 m 8 
2970 + 67,2 - 1,03%° + 79,2 - 1,03% — (362,56 + 120) (1,03 — 1) _ 
di 1,033 7 


He 


1034,10 Mk. 


Daher der Walderwartungswert = uB + He = 
= 362,56 + 1034,10 = 1398,66 Mk. 


Zu demſelben Reſultat gelangt man natürlich, wenn man den Wald- 
erwartungswert direkt aus der oben entwickelten Formel: 


1% pm (Au + Dn - 1, pu - 1 Leb o) 


Men 1,opı —1 


berechnet. Man erhält dann: 


1,03% (2970,0 + 67,2 1,03°° + 79,2 - 1,0810 + 100 + 10055 + 


1,03% — 1 


Wem = 


Ermittlung des Waldkoſtenwerts. 275 


57,6 
105620 
10037 (1 
= 1396,66 Mk. 
Da ſich hier der Waldwert aus Bodenerwartungswert und 
Beſtandserwartungswert zuſammenſetzt, ſo treffen das Verfahren auch die 
bei Behandlung dieſer beiden Werte bereits beſprochenen Schattenſeiten. 


— 120 = 3,262 (2970 269, 4119 — 24) 0,1446 — 120 = 


V. Von der Ermittlung des Waldkoſtenwerts. 
$ 59. 

Der Waldkoſtenwert für den ausſetzenden Betrieb ſetzt ſich aus dem 
Beſtandskoſtenwert und dem Bodenwert zuſammen. Setzt man daher 
den Bodenwert B und den Beſtandskoſtenwert Hk = 
(B+ V) (I, opm — 1) Te. 1,opm — Da. 15 opma, jo iſt der Waldkoſten— 
wert im Jahre m: 

Wkm = B (B V) (I, opm —1)+c-1,op® — Da. I, opm-a — 
BTB. Iopm— BV. Iopm— Ve. 1% m Da. 1,opm-a 
(BT Vc) 1, m (Da-. 1,5 oma .. . + V). 


Selbſtverſtändlich können auch bezüglich der Anwendung dieſer Formel 
wieder ähnliche Erwägungen gemacht werden, wie bei dem Wald- 
erwartungswert. Zum Begriffe des Koſtenwertes gehört jedoch, daß der 
Waldwert auch aus den auf ihn wirklich verwandten Koſten und den 
bereits erfolgten Einnahmen berechnet werde. Es würde ſich daher als 
Bodenwert der wirkliche Ankaufspreis deſſelben, einſchließlich etwaiger 
Urbarmachungskoſten, ſoweit ſolche nicht ſchon in den Kulturkoſten ent— 
halten ſind, empfehlen. Fehlen Notizen über die Erwerbungskoſten des 
Bodeus, dann hat der entſprechende gegendübliche Verkaufswert einzutreten; 
unter Umſtänden kann auch der Bodenerwartungswert probeweiſe 
berechnet werden, obgleich man es dann mit keinem Koſtenwerte mehr zu 
thun hätte. 

Die Frage, inwieweit beim ausſetzenden Betriebe Verwaltungskoſten 
und in welchem Betrage entſtanden ſind, muß von Fall zu Fall 
behandelt werden. 

Die bereits eingegangenen Zwiſchennutzungserträge ſind nicht aus 
allgemeinen Ertragstafeln zu entnehmen, ſondern nach ihren wirklichen 
Beträgen in Anſatz zu bringen. 

Wäre der Beſtand normal, ſtimmten etwa auch die Erträge des vor— 

18 * 


276 Ermittlung des Waldkoſtenwerts. 


liegenden Waldes pro Hektar vollſtändig mit denen der Ertragstafel 
überein (in der Regel werden ſie zu reduzieren ſein) und würde man 
unter dieſen Umſtänden den aus den nämlichen Erträgen und Ausgaben 
berechneten Bodenerwartungswert uB ſtatt B in vorſtehende Formel für 
den Waldkoſtenwert einführen, dann ginge dieſelbe in folgende über: WE.. 
—(B+V+c)1,opm (Da. 1 ma f. V) = 
Au T Da. 1 ug . . D- 1,opı-4—c- op 
150pu — 1 
— (Da: 1.0P 3 E.% u V)= 
(Au+Da-1,opt-2+...Dn-1,optn+....—c-1,opt Te. I, opu —c)l,opm — 


ä I. opn.— 


1,opı — 1 
— Da. 1,opm-a. 1,opt + Da - 1,opm a 
Bean. 22, 
1,opı — 1 
Da 


(Au Dn cg . .. . 1 % H e 10 h 


= 3opu — 1 a 


Wie man ſieht, ſtimmt dieſer Ausdruck mit dem für normale 
Verhältniſſe entwickelten Walderwartungswert überein; woraus folgt, 
daß, wenn man normale Beſtände vorausſetzt und in beiden Fällen den 
Bodenerwartungswert einführt, der Walderwartungswert dem Wald- 
koftenwert gleich iſt. Aus ug + Hen = uB Hk folgt aber auch, was 
übrigens auch früher ſchon direkt nachgewieſen wurde, daß Hen =Hks iſt. 

Man darf übrigens derartigen theoretiſchen Betrachtungen keinen 
großen praktiſchen Wert beilegen, weil die daran geknüpften Voraus⸗ 
sehungen in der Praxis der Waldwertberechnung ſelten zutreffen. 

Der Waldkoſtenwert dürfte ſich mehr für jüngere Beſtände, welche 
die halbe Umtriebszeit noch nicht überſchritten haben, empfehlen. 


Zweites Kapitel. 


Yon der Ermittlung des Waldwerts im nachhaltigen 
Betriebe. 
Vorbemerkungen. 


§ 60. 
Im vorigen Kapitel wurde gezeigt, wie man den Wert einer Wald— 
parzelle berechnet, mag dieſe für ſich im ausſetzenden Betriebe behandelt 


9 


Waldwert des nachhaltigen Betriebs. 277 


oder einem im nachhaltigen Betriebe ſtehenden Wald künftig zugeteilt 
oder ausgeſtockt werden. Wenn auch der ausſetzende Betrieb in wald— 
reichen Gegenden und beim Großgrundbeſitz die Ausnahme bildet, ſo 
kommen doch häufig Wertberechnungen von parzellierten kleineren Privat— 
waldungen vor, deren Beſitzer öfters durch ihre wirtſchaftliche Lage ge— 
zwungen find, ihr Waldeigentum zu verkaufen. Übrigens handelt es ſich 
auch bei den vielfach vorkommenden Expropriationen meiſt nur um die 
Abtretung kleinerer Waldteile. 

Ganz anders lagern ſich aber die Verhältniſſe bei Waldungen, welche 
im kontinuierlichen Betriebe ſtehen und nachhaltig bewirtſchaftet werden. 
Wollte man hier den Waldwert aus der Summe der Waldwerte einzelner 
Parzellen zuſammenſetzen, jo wäre das aus mehrfachen Gründen unzu⸗ 
läſſig. Zunächſt würde eine derartige Waldwertberechnung viel zu viel 
Zeit beanſpruchen, denn es müßte, da die Beſtände meiſt keine normale 
Beſtockung haben, die Holzmaſſe und Bonität jeder Waldparzelle für ſich 
beſtimmt werden, um annähernd feſtſtellen zu können, welche Exträge 
dieſelben künftig abzuwerfen verſprechen. Es wäre dies eine ſehr um— 
ſtändliche und kaum zu bewältigende Arbeit. Wir bezweifeln daher auch, 
ob dieſes Verfahren beim An- oder Verkauf ganzer Reviere und Herr- 
ſchaftsbeſitzungen ſchon angewendet wurde, oder künftig angewendet 
werden wird. 

Dazu kommt aber noch, daß die Zuſammenſetzung des ganzen Waldes 
aus den Werten der einzelnen Teile nicht immer richtig wäre, denn es 
würde dies gleiche wirtſchaftliche Verhältniſſe der einzelnen Abteilungen 
mit denen des ganzen Waldes vorausſetzen. Man kann nämlich einen 
einzelnen Beſtand in irgend einem vorteilhaft ſcheinenden Alter abtreiben, 
daraus folgt aber noch nicht, daß man auch für einen größeren Wald die 
Umtriebszeit in dasſelbe Alter verlegen kann. Die Anhänger der Boden— 
reinertragstheorie wollen auf ſchlechten Unterlagen rech neriſch die finan— 
ziell vorteilhafteſte Umtriebszeit für jeden Beſtand feſtſtellen. Wenn nun 
aber die ſo herausgerechneten Umtriebe viel niedriger ſind, als die ſeit— 
her üblichen, ſo können dieſelben doch nicht eingehalten werden, weil 
Abſatzverhältniſſe, Rückſichten auf Hiebsfolge, Nachhaltigkeit und andere 
wirtſchaftliche Verhältniſſe es nicht geſtatten. Die Waldwirtſchaft 
kann daher nicht der Beſtandeswirtſchaft untergeordnet 
werden, ſondern die Beſtandeswirtſchaft muß ſich in den 
Rahmen der Waldwirtſchaft fügen. Man wird auch künftig, wie 
ſolches ſeither überall üblich war, wo Forſte eingerichtet wurden, ſchlecht 


278 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 


wachſende, lückige Beſtände vorſchieben, dagegen Abteilungen, welche ſich 
in guten Zuwachsverhältniſſen befinden, in jüngere Perioden zurückver⸗ 
legen. In dieſem Sinne trieben die Forſtwirte auch ſeither ſchon Be— 
ſtandeswirtſchaft und zwar mit beſtem Erfolge. Deshalb wird man auch 
den Waldwert zuſammenhängender Waldungen auf Grund eines ſorg⸗ 
fältig ausgedachten und auch durchführbaren Wirtſchaftsplans be⸗ 
rechnen und erſcheint derjenige Betriebsplan als der rentabelſte, bei 
welchem ſich der größte gegenwärtige Waldwert ergiebt. Durch Probe⸗ 
rechnungen wird man denſelben möglichſt richtig zu ſtellen ſuchen. 

Es ſind hierbei zwei Hauptfälle zu unterſcheiden. Der Wald kann 
ſich nämlich im normalen oder annähernd normalen Zuſtande befinden, 
oder abnorm ſein. Beide Fälle ſollen bei der folgenden Darſtellung 
auseinander gehalten werden. 


Beim Studium der heutigen Waldwertberechnung bekommt man gar 
nicht mehr den Eindruck eines ein Wirtſchaftsganzes bildenden Waldes. 
Die Vertreter derſelben kennen nur noch die Wald-Parzelle, die Abteilung 
oder Unterabteilung und lehren deren Wertsermittlung. Nur der Wald- 
rentierungswert wird von ihnen noch auf wenigen Zeilen abgehandelt. 
Von welchen Geſichtspunkten man bei dem Ankauf eines ganzen Reviers 
oder gar eines großen ausgehauenen Herrſchaftsbeſitzes zu verfahren hat, 
das erfährt man nicht und doch fällt es gerade im letzteren Falle keinem 
Forſttechniker ein, den Waldwert aus den Waldkoſten- oder Erwartungs⸗ 
werten der einzelnen Beſtände zu berechnen, weil man ſich in der Praxis 
aus naheliegenden Gründen weit ſummariſcherer Methoden bedienen muß. 


I. Von der Ermittlung des Waldwerts der normalen 
Betriebsklaſſe (Waldrentierungswert). 


$ 61. 

Sind Waldungen zum jährlichen Nachhaltbetriebe eingerichtet und 
befinden ſich dieſelben bereits ſo weit im normalen Zuſtande, daß ſie 
jährlich gleiche oder nahezu gleiche Einnahmen gewähren, wie ſolches 
3. B. bei gut bewirtſchafteten Niederwaldungen, aber auch öfters bei Hoch— 
waldungen der Fall iſt, ſo kann man deren Wert nach dem Wald— 
rentierungswert berechnen. Bezeichnet nämlich R die jährliche reine 
Rente (Waldreinertrag), welche der Wald nachhaltig zu liefern verſpricht, 
* ar: R 
jo iſt der Kapitalwert des Waldes nach Formel VII. (§ 28) oe 

Man hat aljo nur R und den Zinsfuß feſtzuſtellen. Beſteht ein 


Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 279 


Revier oder Wirtſchaftsganzes nur aus einer Betriebsklaſſe, z. B. lauter 
Kiefernhochwald, ſo geſtaltet ſich die Rechnung am einfachſten. Man 
hat den durchſchnittlichen Rohertrag der letzten maßgebenden Jahre aus 
den Revierrechnungen zu erheben und ebenſo die durchſchnittlichen jähr- 
lichen Produktionskoſten in Abzug zu bringen. Der jährliche Rohertrag 
ſetzt ſich zuſammen aus dem Haubarkeitsertrag Au des älteſten Jahres- 
ſchlages und aus den Zwiſchennutzungen und Nebennutzungen Da, Db, . .. 
Dq, welche ſich jährlich in den übrigen Schlägen ergeben. Die Pro— 
duktionskoſten beſtehen in den jährlichen Kulturkoſten e des älteſten 
Schlages und etwaiger Nachbeſſerungen in jüngeren Schlägen (denn 
vollkommene Normalkulturen, bei welchen alle Nachbeſſerungen wegfallen, 
gehören zu den Seltenheiten), ſodann in den jährlichen Auslagen für 
Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w., welche ſich auf ſämmtliche Alters 
ſtufen zu beziehen haben. Sind letztere für eine Altersſtufe », ſo ſind 
fie für alle Altersklaſſen der Umtriebszeit u y- u. Damit nichts ver⸗ 
geſſen wird, entnimmt man die Beträge am ſicherſten aus Einnahme⸗ 
und Ausgabejournalen, und da die reinen Jahreseinnahmen ſich auch in 
Normalwaldungen nicht gleich bleiben, ſo müſſen, wie erwähnt, die 
Durchſchnitte aus einer genügenden Anzahl maßgebender Jahre gezogen 
werden. 

Hiernach ergiebt ſich der jährliche Reinertrag R einer Betriebsklaſſe: 


R= Au Da . . Da- (eu- v) und der Waldrentierungswert Wr iſt: 
R Au+Da+..Dg-(ce+u-v) 


N 0,0p “ 0,0p 
Au+Da+..Dgq-—e uv 
u O, op 0 
A er — 
5 u + Da . D N 
0,0p 


Aus vorſtehender Formel ergiebt ſich nun auch leicht der Wald— 
rentierungswert der Flächeneinheit. Man denkt ſich nämlich die normale 
Betriebsklaſſe nur aus jo vielen Hektaren zuſammengeſetzt, als die Um- 
triebszeit u Jahre zählt. In dieſem Falle drücken Au, Da, .. Dq, e 
und V die Werte für ein Hektar aus und es iſt 

Au Da.. Da- e 
0,0p 

der Waldrentierungswert von u Hektaren. Wird dieſer Ausdruck durch 
u dividiert, ſo erhält man den Waldrentierungswert pro Hektar: 


— 


680 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 


Au + Da . Dq e 


u u+0,op 


N. 

Beiſpiel: Ein Hektar Kiefernwald liefert nach Burckhardts (Ta⸗ 
belle VII, 1) einen Abtriebsertrag im 70. Jahre Au- 2970 Mk. und fol- 
gende Zwiſchennutzungserträge: 

im Jahre TA Een 
Mark 2% Be 


Wenn nun die Kulturkoſten pro ha jährlich 80 Mk. und ebenſo die 
Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern ꝛc. 6 Mk. betragen, wie groß 
iſt der Waldrentierungswert einer Betriebsklaſſe von 70 Hektaren und 
der Flächeneinheit bei 3 pCt.? 
Antwort: Waldrentierungswert der Betriebsklafje = 
Au T Da. Da e * 20970 + 12 +42 + 57,6 + 67,2 79,2 — 80 


0,0p Br 0,03 
„6 _ 3228 — 80 3148 
— 5 — 7 . 2 Ze in — — = 
10 0 9005 70. 200 = gg 14000 = 104933 — 14000 
= 90933 ME. 


Waldrentierungswert der Flächeneinheit = 
Au r Da . Da- e 104933 

= Ss AY % 200 = 1299 Mk. 
Setzt ſich ein Revier oder Wirtſchaftsganzes, deſſen Wert ermittelt 
werden ſoll, aus verſchiedenen Betriebsklaſſen zuſammen, für welche ver⸗ 
ſchiedene Umtriebszeiten beſtehen, ſo iſt der Rentierungswert für jede 
Betriebsklaſſe beſonders zu berechnen, was deshalb nicht immer ohne 
Schwierigkeiten durchführbar iſt, weil die Ausgaben in den Revier⸗ 
rechnungen nicht immer für jede Betriebsklaſſe ausgeſchieden werden. 

Man muß eben in einem ſolchen Falle repartieren, ſo gut es geht. 
Werden zur Feſtſtellung der Waldreinerträge des Normalwaldes die 
Erträge aus den thatſächlichen Einnahmen der letzten Jahre, die Aus⸗ 
gaben ebenſo aus den wirklichen Aufwänden entnommen, dann iſt bei 
Waldverkäufen wohl zu erwägen, ob dieſelben auch die normalen waren 
und ob nicht in Zukunft die Einnahmen fallen und die Ausgaben, etwa 
durch Gehaltsaufbeſſerungen oder Anlage guter Waldwege u. ſ. w., ſteigen. 
Es kommt nämlich nicht ſelten vor, daß Waldbeſitzer, welche die Abſicht 
haben ihren Wald zu verkaufen, vorher noch alles mögliche nutzbare Holz, 
z. B. eingewachſene ältere Nutzhölzer aus noch nicht hiebsreifen 
Beſtänden, ſowie ältere Beſtände außer dem gewöhnlichen Etat nutzen, 
um ſich auf dieſe Art Extraeinnahmen zu verſchaffen und den 
Waldreinertrag der letzten Jahre, welchen ſie glauben der Rechnung zu 


Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 281 


Grunde legen zu können, künſtlich zu ſteigern. Das Altersklaſſenver— 
hältnis kann dann ganz gut noch ein normales ſein, aber trotzdem werden 
die künftigen Jahreseinnahmen kleiner ausfallen. Man erhält in einem 
ſolchen Falle offenbar einen zu großen Waldrentierungswert. Umgekehrt 
können aber auch die Einnahmen, im Falle der ſeitherige Beſitzer ein 
ſparſamer Wirt war, künftig geſteigert werden. Werden dann trotzdem die 
ſeitherigen Einnahmen zu Grunde gelegt, ſo ergiebt ſich ein kleinerer 
Rentierungswert und der Käufer macht in dieſem Falle einen Gewinn. 

Dieſer Punkt führt uns ſchließlich noch zur kurzen Beſprechung der 
vorteilhafteſten Umtriebszeit und des zu wählenden Zinsfußes. Iſt die 
Umtriebszeit eine gegebene, alſo durch rechtliche oder forſtpolizeiliche Be— 
ſtimmungen feſtgeſtellte, oder iſt ſie vielleicht auch die finanziell vorteil— 
hafteſte, dann bleibt nur noch der Zinsfuß zu beſtimmen. Der Verkäufer 
wird hierbei einen möglichſt niedrigen, der Käufer einen möglichſt hohen 
Zinsfuß durchzuſetzen ſuchen. Es werden aber für beide Teile die bereits 
abgehandelten Zinsbeſtimmungsgründe als Richtpunkte zu dienen haben 
und wird hierbei die Frage, ob künftig die Holzpreiſe eine Steigerung 
erwarten laſſen, eine Hauptrolle ſpielen und umgekehrt. Jedenfalls wird 
man nach § 16 für hohe Umtriebe einen kleineren Zinsfuß als für niedere 
zu wählen haben. (Vergleiche Tabellen I, 9 — VI, 9) 

Iſt die Wahl der Umtriebszeit frei gegeben, jo darf man nicht über- 
ſehen, daß der Waldreinertrag, welcher ja bei Ermittlung des Wald— 
rentierungswerts zum Kapital erhoben wird, keineswegs eine konſtante 
Größe iſt. Derſelbe iſt vielmehr bei niederen Umtrieben klein, er ſteigt 
dann mit dem wachſenden Maſſe- und Wertzuwachs der Beſtände, er— 
reicht ein Maximum und fällt dann wieder, wenn der in ſpäteren Jahren 
abnehmende Maſſezuwachs keine genügende Auffriſchung durch den Wert— 
zuwachs erfährt. Es wird daher auch der Waldrentierungswert denſelben 
Geſetzen unterliegen. Er wird für mittlere Umtriebe höher, als für 
niedere und ſehr hohe ſein. Selbſtverſtändlich kann der Waldreinertrag 
und damit der Waldrentierungswert um der Zeitperiode, in welcher er 
ſein Maximum erreicht hat, auch eine Reihe von Jahren ziemlich oder 
ganz konſtant bleiben. 

Da es aber unſere Aufgabe iſt, im Falle nicht beſondere volks- und 
ſtaatswirtſchaftliche Verhältniſſe dagegen ſprechen, die höchſten Effekte 
mit kleinſtem Betriebskapital zu erzielen, das Betriebskapital im ſtockenden 
Holzvorrat aber mit wachſender Umtriebszeit und gleichbleibender Fläche 
größer wird, ſo bleibt zu erwägen, ob nicht, ohne den Waldreinertrag 


282 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 


künftig zu ſchmälern, ein Teil des überſchüſſigen Vorratskapitals durch 
Nutzung der älteſten Schläge flüſſig gemacht werden kann. Dies wird 
namentlich in ſolchen Waldungen nicht ſelten der Fall ſein, in welchen die 
älteren Beſtände ſchon längſt das Maximum des größten Maſſezuwachſes 
erreicht haben, ohne daß, wie z. B. bei ſehr alten Buchenbeſtänden, noch 
ein entſprechender Qualitätszuwachs erfolgte. 

Läßt ſich im Normalwald auch künftig noch derſelbe Waldreinertrag 
bei geringerem Umtriebe nach etwaigerteilweiſer Nutzung derälteſten Beſtände 
erzielen, was natürlich den Abſatz des Mehreinſchlags ohne Preisernie⸗ 
drigung vorausſetzt, ſo muß das bei Waldkäufen auch ſeinen Einfluß auf 
den Zinsfuß äußern. Denn derjenige Käufer, welcher beabſichtigt einen 
Teil des überhaubaren Holzes alsbald zu nutzen, der aber die Berechnung 
des Waldreinertrags auf den ſeitherigen Normalertrag des älteſten Schlags 
gründet, kann ſich offenbar mit einem geringeren Zinsfuß begnügen, 
als wenn er den Wald bereits auf die niedrigſt zuläſſige Umtriebszeit 
geſetzt fände. 

Es iſt bei Ermittlung des Waldrentierungswerts mit einem gegebenen 
Prozente jeither. vielfach überſehen worden, daß es ſich in der Wald- 
wirtſchaft des Nachhaltbetriebes keineswegs, wie bei Zinsertrag und Geld⸗ 
kapital, um ein konſtantes Verhältnis handelt. Iſt nämlich der Jahres⸗ 
ertrag eines Waldes R und der Wert des Normalvorrats W, ſo iſt das 
Verhältnis R: W ein ſehr veränderliches, je nachdem die Umtriebe hoch 
oder niedrig ſind. Iſt die Waldrente R ſchon im Sinken, ſo kann W 
immer noch zunehmen, während das Nutzungsprozent R:W ſchon ſinkt, 
woraus folgt, daß man den Rentierungswert bei noch beſtehenden hohen 
Umtrieben mit einem niedrigen Zinsfuß berechnen muß, wenn der Ver⸗ 
käufer nicht große Verluſte erleiden ſoll; denn er hätte ſelbſt vorher einen 
Teil der älteren Beſtände nutzen können, ohne daß der Waldrentierungs- 
wert dadurch ein kleinerer geworden wäre. Selbſtverſtändlich kann nach 
dem Rentierungswert auch der Wert von Femelwaldungen beſtimmt 
werden, welche jährlich durchſchnittlich gleiche Jahreserträge abwerfen. 

Schließlich ſei noch bemerkt, daß der Waldrentierungswert des Nor⸗ 
malwaldes ſich aus dem Wert des Normalvorrats und dem Bodenwert 
zuſammenſetzt. Wird der Normalvorrat nach des Verfaſſers Verfahren 
berechnet ($. 52. 2. E), dann darf als Bodenwert nicht der Bodenerwar— 
tungswert des ausſetzenden Betriebes genommen, ſondern es muß der 
Bodenwert der normalen Betriebsklaſſe in Abſatz kommen, der ſich nach 


Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 283 


§ 44 ergiebt, wenn man von dem Waldrentierungswert den Wert des 
Normalvorrats abzieht. 


II. Von der Ermittlung des Waldwerts der abnormen 
Betriebsklaſſe. 
8 62. 

Wir unterſtellen auch hier, daß die Standortsverhältniſſe (Boden, 
Lage, Klima) des Waldes eine anderweite Benutzung (Landwirtſchaft ꝛc.) 
nicht zulaſſen, oder daß polizeiliche Beſtimmungen, vorhandene Servituten, 
Verhältniſſe privatrechtlicher Natur, Fideikommiſſe u. ſ. w. eine immer⸗ 
währende Waldwirtſchaft bedingen. Iſt nun ein derartiger größerer 
Wald abnorm, d. h. fehlen normale Schlagreihe und normale Alters- 
ſtufenfolge oder normaler Zuwachs, oder alle Bedingungen des Normal— 
zuſtandes, ſo können die Jahres-Einnahmen und Ausgaben und damit 
die Waldreinerträge unmöglich gleich ſein, eine Berechnung des Wald— 
werts nach dem Rentierungswert iſt daher ausgeſchloſſen. Aber auch 
eine Berechnung der Beſtandserwartungswerte von Beſtand zu Beſtand 
wäre viel zu umſtändlich und wegen der ſchwer vorauszuſagenden Zu— 
kunftserträge auch zu unſicher. 

Trotzdem empfiehlt ſich für ſolche Waldungen der nachhaltige Betrieb 
und die Anbahnung möglichſt gleicher Erträge für die Zukunft. Es gilt 
dieſes insbeſondere bei Waldungen, welche im fideikommiſſariſchen Ver— 
bande ſtehen, oder bei denen, wie in Seniorats-, Pfarr- und Mark⸗ 
waldungen der jeweilige Beſitzer nur der Nutznießer iſt. Auch Gemeinde— 
und Staatswaldungen gehören im gewiſſen Sinne hierher, denn auch bei 
ihnen iſt der gegenwärtigen Generation nur der Zinſengenuß, nicht aber 
auch der Angriff auf das für den dauernd gleichen Zinſengenuß not— 
wendige Betriebskapital im ſtockenden Holzvorrat geſtattet. 

Der Wert ſolcher Waldungen kann daher nur auf Grund eines 
rationell und ſorgfältig aufgeſtellten Betriebsplanes ermittelt werden, und 
zwar erhält man erſteren in der Summe aller auf die Gegen— 
wart diskontierten Walderträge, dieſe vermindert um den 
gegenwärtigen Kapitalwert aller Produktionskoſten, Laſten 
und Ausfälle. Der verbleibende Überſchuß enthält dann den Kapital- 
wert des Bodens, ſowie den Wert des zum Nachhaltbetriebe erforderlichen 
ſtockenden Holzvorrats. Beide brauchen daher nicht beſonders betrachtet 
zu werden. 


284 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 


Der Waldwert wird ſich natürlich anders geſtalten, je nachdem die 
Umtriebszeit unabänderlich gegeben iſt, oder beliebig gewählt werden 
kann. Wir wollen daher auch beide Fälle getrennt von einander be— 
handeln. 


1. Ermittlung des Waldwerts bei gegebener Umtriebszeit. 

Der Berechnung haben folgende Arbeiten vorauszugehen: 

1. Aufſtellung eines Fällungsplans für die Haubarkeits⸗ 
und Zwiſchennutzungen, für die einzelnen Perioden der erſten 
Umtriebszeit, um die Gelderträge derſelben berechnen zu können. Hier⸗ 
bei muß mit aller Sorgfalt verfahren werden. Insbeſondere iſt den Er⸗ 
trägen der beiden erſten Perioden alle Aufmerkſamkeit zu ſchenken, 
weil die Werte derſelben am wenigſten durch die Diskontierung ver⸗ 
lieren, während in jpäteren Perioden eingehende Einnahmen ſchon viel ge⸗ 
ringere gegenwärtige Werte liefern und Fehler in der Ertragsbeſtimmung 
daher von verhältnismäßig geringerem Einfluß find. Deshalb erſcheint 
es auch gerechtfertigt, die nach Ablauf der erſten Umtriebszeit ein⸗ 
gehenden Erträge als normale zu betrachten, weil dieſelben auf die Gegen⸗ 
wart diskontiert, das Reſultat wenig mehr beeinfluſſen. 

Die Art der Einreihung der Beſtände in die einzelnen Perioden iſt 
natürlich nicht gleichgültig. Werden maſſenreiche und wertvolle ältere 
Beſtände in ſpätere Perioden zurückgeſchoben, minder vollwertige dagegen 
in die erſte Periode geſetzt, jo berechnen ſich natürlich geringere Wald- 
werte. Käufer und Verkäufer werden hierbei verſchiedene Standpunkte 
zu vertreten haben. Der Käufer wird wertvolle Beſtände bei der Auf— 
ſtellung des Betriebsplans zurückſtellen wollen, der Verkäufer wird für 
deren Voranſtellung wirkſam ſein. 

2. Einſchätzung des Bodens in ſeine Normalbonität, und 
Ermittlung der Flächengröße und Ertragsfähigkeit jeder 
Bodenklaſſe, um hiernach die nach Ablauf der erſten Umtriebszeit zu 
erwartenden Normalerträge berechnen zu können. Hierbei wird die Bo— 
nitierung der einzelnen Beſtände nach der mittleren Scheitelhöhe die 
beſten Dienſte leiſten. 

3. Feſtſtellung der in den einzelnen Wirtſchaftsperioden 
in die Rechnung einzuſtellenden Holzpreiſe, an welchen die Hauer— 
und Bringerlöhne in Abzug zu bringen ſind. Die richtige Preisermitt⸗ 
lung iſt die ſchwierigſte Aufgabe der ganzen Waldwertberechnung, weil 
die den einzelnen Perioden im abnormen Walde zugewieſenen Beſtände 


Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 285 


verſchiedenwertig ſind, und wahrſcheinlich die Holzpreiſe ſpäterer Perioden 
andere ſein werden, als in der Gegenwart. Ob aber die Preiſe ſteigen 
oder fallen und in welchen Grenzen ſich die Preisdifferenzen bewegen 
werden, das iſt ſehr ſchwer zu ſagen und deshalb leiden alle derartige 
Rechnungen an gewiſſen Unſicherheiten und das Reſultat iſt und bleibt 
dehnbar, je nachdem die eine oder andere Auffaſſung angenommen wird. 
Der Verkäufer wird den Nachweis künftiger Preisſteigerung zu erbringen 
ſuchen, der Käufer wird ſich auf den entgegengeſetzten Standpunkt ſtellen. 

4. Feſtſtellung der auf dem Walde ruhenden Koſten für 
Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. nach den aus den Rechnungen 
zu entnehmenden wirklichen Beträgen, unter Berückſichtigung etwaiger 
künftiger Erſparungen oder Mehrausgaben in einzelnen Poſitionen. 

5. Ermittlung der Waldnebennutzungen. Sind das Reſultat 
weſentlich beeinfluſſende Waldnebennutzungen zu erwarten, ſo ſind die— 
ſelben mit ihren Mengen und Werten ebenfalls zu ermitteln. 

6. Feſtſtellung des Zinsfußes. Hierbei ſind die bereits be— 
ſprochenen Zinsbeſtimmungsgründe abzuwägen und namentlich bei höheren 
Hochwaldumtrieben für ſpätere Perioden, wegen des längeren Verzin- 
ſungszeitraums, niedere Zinsfüße anzuwenden ($ 16). 

Die weitere Darſtellung des Verfahrens wollen wir gleich in Ver⸗ 
bindung mit einem Beiſpiele bringen. Dasſelbe kann natürlich kein 
ganzes Revier umfaſſen, ſondern muß ſich in dem engbegrenzten Rahmen 
eines Lehrbeiſpiels bewegen. Wir unterſtellen daher einen 95 ha großen, 
mit 80 jährigem Umtriebe zu behandelnden Kiefernwald. Derſelbe iſt 
wie folgt zuſammengeſetzt und verſpricht unter normalen Verhältniſſen 
die beigeſetzten Haubarkeits⸗Durchſchnittszuwachſe pro Hektar: 


Abtl. 1 15jährig mit 6 ha à 4 fm Durchſchnittszuwachs = 24 fm 
„ „ 12 „ à 5 „ " = 60 „ 
1 3 65 1 " 8 „ a4 „ " — 32 „ 
„ „a5, R a3, 
15, 4 : SIT 
„ 5 60 jährig „ 28 „ 7 „ " =1% „ 
„6 49 „ „ 30 2 à 6 „ „ —=180 „ 

Summe 95 ha 545,5 fm 


Nimmt man den durchſchnittlichen Preis eines Feſtmeters hiebsreifen 
Holzes zu 10 Mk. an, ſo hätte der Haubarkeitsertrag des Normalwaldes 
einen Wert von Au = 545 x 10 = 5455 Mk. 


286 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 


An Durchforſtungen ſtehen in Ausſicht: 
im Jahre 20 30 40 50 60 70 
Mk. 20 50 60 70 80 90 
daher Da + Db-+..= 20 + 50 + 60 + 70 + 80 + 90 = 370 Mk. 

Die jährlichen Kulturtoſten von 30 — 1,19 ha mögen 60 ME. ber 
tragen. Die jährlichen Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro 
Hektar = 3,6 Mk., alſo für 95 ha = 342 Mk. 

So wäre unter der Vorausſetzung, daß ſich der Wald im Normal⸗ 
zuſtande befindet, der Waldrentierungswert der 95 ha bei 3 pCt.: 


Wr Au+ Da A. .‚Dgq—c—-v-u 5455 4 370 — 60 — 342 
77 0,0p Fi 0,03 x 
5825 — 402 5423 


402 3180767 ME: 
0,03 0,03 a 


dagegen bei 2½ pCt., womit bei 80 jährigem Umtrieb gerechnet werden 
ſollte: 216 920 Mk. 

Nun aber iſt der Wald, wie die vorſtehenden Beſtände ergeben, 
abnorm, es muß alſo ein Betriebsplan entworfen und zunächſt der 
Wert des Ertrags jeder Periode der erſten Umtriebszeit ermittelt und auf 
die Gegenwart diskontiert werden. Da der älteſte Beſtand erſt 65 Jahre 
alt iſt, der Umtrieb aber ein 80 jähriger ſein ſoll, ſo werden ſich bei dem 
Entwurf des Betriebsplans wohl ſteigende Periodenerträge in der 
erſten Umtriebszeit ergeben. Bei 20 jährigen Perioden wäre im Normal⸗ 
wald der Periodenertrag (5455 + 370) 20 = 5825 x 20 116500 Mk. Wir 
unterſtellen daher für den abnormen Wald als Ergebnis des Betriebs⸗ 
plans in der 


I. Periode = 100 000 Mk. 


IL. „ #050. 
M 4.0 =, ArBbaın 
IV... (ELEND 


Der Kapitalwert der Einnahmen kann nun auf folgende zwei Arten 
beſtimmt werden: 

a) indem man unterſtellt, daß die jeder Periode zuge— 
wieſene Holzmaſſe in jährlich gleichen Beträgen genutzt wird. 

In dieſem Falle ſteht eine jährliche Einnahme zu erwarten in der: 


Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 287 


100 000 


I. Periode von = 5 5000 Mk. 

100500 „19x 

5 55 5025 „ 
112 000 

1 . 5600 „ 
111000 

V. S u 

[2 [2 20 755) ’ 


Die Aufgabe formuliert ſich nun wie folgt: 

Welches iſt der gegenwärtige Wert einer n- 20 Jahre lang 
in gleicher Größe erfolgenden Rente, die zum erſten Male 
nach m+ und zum letzten Male nach m+n Jahren eingeht? 

Nennen wir die Rente (Jahresertrag) R und das Prozent p, jo iſt 
ihr Kapitalwert K: 

R R R 
= Topm+t I op 2 . I,opm n 
Wird dieſe abnehmende geometriſche Reihe, deren erſtes Glied 


R 1 * 
a ir S — Glieder — 
a Io 1 und deren Quotient q an und deren Gliederzahl=n 


iſt, nach Formel S = ur ſummiert, jo erhält man: 


ge 1 150pn — 1 
R 1,op" R 1,op® 
K == 4 —— —_ — 
l,opm +1 = Dee l,opm+1 a l,op—1 
1,op 1,0p 
4 R 1,op-1,opt —1,0p R 1,op(l,opt—1) 
1,op. ],op 10pm. O, op 1, 0pm. 1% 1, pn; 0,op 
— a (1,opt — 1) 
1,opm I, op. O op 


Wird dieſe Formel auf unſer Zahlenbeiſpiel angewendet, dann iſt: 
5000 (1,0320 — 1) 


LB. 5-20 m= 0; R=5000 daher K — 8 050.005 — 74400 Mk 
II. P.: n- 20; m- 20; R= 5025 „ * I 0% 41575 „ 
II. P.: n- 20; m—40; R= 5600 „ * 105000 25577 „ 
IV. P.: u 20; m—60; R 5750 „ * 400005 147 


Summe 2156128 Mk. 


288 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 


Nach dieſem mathematiſch richtigſten Verfahren beträgt demnach bei 
einem konſtanten Zinsfuß von 3 pCt. für die Zeit des abnormen Zu⸗ 
ſtandes die Einnahme 156 128 Mk. 

Operiert man mit den von uns vorgeſchlagenen verſchiedenen Zins⸗ 
füßen, dann geſtaltet ſich die Rechnung wie folgt: 

5000 (1,03520 — 1) 


I. Periode: K = 103520 0,035 71121 Mk. 
5025 (1,035 1) 4: 
n. „ * 10355 0035 5 803 „ 
5600 (1,0350 1) 
I N 


1,0258 . 0,025 
Summa = 177819 ME. 

Es fallen alſo die Periodenerträge in einem langſameren Verhältnis 
als bei dem gleichen Zinsfuß 3, was auch naturgemäßer ſein dürfte. 

b) Unterſtellt man, der ganze Periodenertrag ginge auf 
einmal in der Mitte der Periode ein, ſo müſſen die einzelnen 
Periodenerträge von der Mitte der Periode aus auf die Gegenwart dis⸗ 
kontiert werden und man erhält in der: 

100 000 


I. Periode: 7,030 — 74 400 ME. 
IT ren: ar e 
1 105% 25536 „ 
len er TE 


Summe = 155 766 ME. 
Rechnet man auch hier wieder mit verſchiedenen Zinsfüßen, dann 
geſtaltet ſich die Rechnung wie folgt: 


I. Periode = 1055 — 100 000 x 0,709 = 70 900 Mk. 
N 12 100 500 x 0,356 = 35778 „ 
e 10005 — 112000 0,228 25536 „ 
* 10025 — 115.000 x 0,178 20 470 „ 


Summe 152 684 Mk. 


Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 289 


Die Differenz zwiſchen den Verfahren a und b beträgt daher 
bei dem gleichen Zinsfuß 3:. . . 156128 — 155766 = 362 ME. 
bei ungleichen Zinsfüßen 3¼—2½: 177819 — 152 684 = 25135 „ 

Nachdem der gegenwärtige Wert der Waldeinnahmen für die Zeit 
des abnormen Zuſtandes berechnet iſt, muß derſelbe noch für die Zeit des 
Eintritts des Normalzuſtandes ermittelt werden. Wir unterſtellen dabei, 
daß nach Ablauf der erſten Umtriebszeit der Wald einen jährlich gleich 
großen und ſeiner Ertragsfähigkeit entſprechenden Ertrag abwirft. Der— 
ſelbe wurde bereits am Anfange unſeres Beiſpiels auf 5825 Mk. feſt⸗ 
geſtellt. 

Dieſer jährlichen Einnahme vom 2. Umtriebe an entſpricht ein Kapital⸗ 
wert bei 3 pCt. von 85 8 194 167 Mk.; bei 21, pCt. aber von 
0,„%ũ 0,03 
233 000 Mk. 

Da aber dieſes der Kapitalwert nach 80 Jahren iſt, ſo muß derſelbe 
noch mit 80 Jahren auf die Gegenwart diskontiert werden. 

Der gegenwärtige Wert iſt daher 


. 194 167 N yet 
21. = = 2 2 . 
bei 3 PCt 1,030 194 167 x 0,094 = 18252 Mk 
233 000 5 2 
„ 1 —— — 233 000 x 0,139 32 387 „ 


Die Summe von 18 252 Mk. reſp. 32 387 Mk. repräſentiert ſomit 
den gegenwärtigen Wert aller nach Eintritt des Normalzuſtandes noch 
erfolgenden Einnahmen. Der Kapitalwert aller Einnahmen für den 
fraglichen Wald beträgt daher: 

für die Zeit des abnormen Zuſtandes und 3 pCt. = 156 128 Mk. 
ti normalen 15 BR IN ne 
zuſammen = 174 380 ME.; 


dagegen bei verſchiedenen Prozenten 
für die Zeit des abnormen Zuſtandes = 177 819 Mk. 
„ normalen 5 32 
zuſammen = 210 206 Mk. 

Es iſt nun noch der Kapitalwert der Ausgaben zu beſtimmen. Die 
jährlichen Kulturkoſten haben wir zu 60 Mk., die jährlichen Koſten für 
Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. zu 3,6 Mk. pro ha und für die 
Waldfläche zu 3,6 X 95 = 342 Mk., ſämtliche Jahreskoſten daher zu 
60 + 342 = 402 Mk. angenommen. Da dieſelben immerwährend erfol- 


gen, ſo beträgt der Kapitalwert derſelben bei 3 pCt.: 
Baur, Waldwertberechnung. 19 


290 f Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 


R 402 40 200 5 2 40 200 
— rent 13 4008 5 2 Li = 
0.08 003 3 Mk. und bei 2½ pC 25 


Der Kapitalwert der Einnahmen beträgt bei 3 pCt. 174 380 Mk. 


5 H „ Ausgaben 5 1 13400 „ 
Daher iſt der reine Kapitatwert des abnormen Waldes = 160 980 Mk. 
Bei Unterſtellung normaler Verhältniſſe war er 180 767 „ 

Rechnet man aber mit verſchiedenen Zinsfüßen, dann iſt 
der Kapitalwert der Einnahmen 210 206 Mk. 

u 60 „ Ausgaben 16080 „ 
Daher reiner Kapitalwert des abnormen Waldes — 194126 ME. 


Bei Unteritellung normaler Verhältniſſe und bei 2½ pCt. 
dagegen (vergl. S. 286). 216 920 


1 


2. Ermittlung des Waldwerts bei beliebiger Umtriebszeit. 


Unter 1 haben wir den Fall betrachtet, der Kapitalwert eines 
Waldes ſei unter Vorausſetzung einer unabänderlich gegebenen Umtriebs⸗ 
zeit zu beſtimmen. Der Wert, welcher ſich auf dieſe Weiſe ergiebt, wird 
daher nur dann ein größter ſein, wenn die gegebene Umtriebszeit die 
lukrativſte war. Im anderen Falle werden ſich kleinere Waldwerte und 
bei zu niedrigen, wie bei zu hohen Umtrieben auch kleinere Waldrein⸗ 
erträge ergeben, weil bei erſteren der Quantitäts- und Qualitätszuwachs 
noch ſteigt, bei letzteren aber jedenfalls der Quantitätszuwachs ſchon in 
ſtarkem Rückgang begriffen iſt. 

Es bleibt jetzt noch der Fall zu betrachten, wie ſich der Wert 
eines Waldes geſtaltet, wenn der Beſitzer oder Käufer bezüglich der Aus⸗ 
nutzung desſelben, alſo auch bezüglich der Feſtſetzung der Umtriebszeit, 
natürlich innerhalb der polizeilichen Beſtimmungen, in keiner Weiſe ge⸗ 
hemmt iſt. Man wird hier zunächſt fragen: war die ſeitherige Um⸗ 
triebszeit ſchon die vorteilhafteſte, oder können nicht durch Erhöhung 
oder Erniedrigung derſelben beſſere finanzielle Erfolge erzielt werden? 
Dieſe Frage läßt ſich nur auf dem Wege probeweiſer Rechnung in der 
Art löſen, daß man Betriebspläne für verſchiedene Umtriebszeiten, welche 
in Frage kommen können, aufſtellt, dann die Rechnungen für jede Um⸗ 
triebszeit nach 1. ausführt und unterſucht bei welcher Umtriebs⸗ 
zeit ſich ein Maximum von Waldwert ergiebt; letztere wäre dann 
als die vorteilhafteſte zu wählen, wenn nicht andere überwiegende wirt⸗ 
ſchaftliche Bedenken entgegen ſtehen. 


— 16080 Mk. 


6 


— 


e 


Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 291 


Wurde das Kaufobjekt bereits über Gebühr ausgehauen, ſo daß in 
nächſter Zeit bedeutende Einſparungen ſtattfinden müſſen, ſo werden 
auch die erſten Periodenerträge geringer ausfallen und es wird ſich dem 
entſprechend ein kleinerer Kapitalwert berechnen. Günſtiger geſtaltet ſich 
aber die Lage, wenn noch größere Holzvorräte in älteren Beſtänden 
vorhanden ſind, deren raſcher Verwertung ſich keine Hinderniſſe entgegen— 
ſtellen. In dieſem Falle werden die vorderen Perioden mit vielem und 
wertvollem Holze auszuſtatten ſein, der Fällungsetat kann infolge 
deſſen ſchon in der nächſten Zeit bedeutend erhöht werden, ein höherer 
Kapitalwert wird ſich herausrechnen, unter Umſtänden viel höher, als 
wenn man denſelben aus den ſeitherigen Waldreinerträgen nach dem 
Rentierungswerte ermittelt hätte. Ergiebt ſich daher bei Einkürzung der 
Umtriebszeit ein höherer Waldreinertrag als derjenige war, welcher ſeit— 
her verwirtſchaftet wurde, ſo kann natürlich der Vorratsüberſchuß ſobald 
wie möglich genutzt werden. In der That iſt ſchon gar mancher 
alte Wald nach dem Rentierungswert und auf Grund der ſeitherigen 
viel zu niedrigen Waldreinerträge erworben worden. Der Käufer hatte 
dann nur notwendig einen Teil des überſchüſſigen ältereren Holzes zu 
verwerten, und konnte mit dem Erlöje vielleicht den ganzen Kaufſchilling 
decken, nebenbei künftig aber noch die ſeitherigen Jahreseinnahmen, wenn 
nicht noch höhere, beziehen. Die jüngeren Beſtände nebſt Grund und 
Boden liefern in einem ſolchen Falle einen leicht verdienten Unter— 
nehmergewinn, zu welchem natürlich nur ein ſpekulativer Unternehmer 
gelangen wird, dem ein Verkäufer gegenüberſteht, welchem die einfachſten 
Grundbegriffe der Waldwertberechnung gänzlich abgehen. 

Wirft man ſchließlich noch einen Blick auf die in den Tabellen I-VI 
ausgeführten Berechnungen, jo gelangt man zu dem intereſſanten Reſul⸗ 
tat, daß ſich für Fichte und Kiefer I. und III. Bonität, ſowie für Rot⸗ 
buche I. Bonität (für die übrigen Holzarten und Bonitäten wurden keine 
Berechnungen angeſtellt) bei Unterſtellung normaler Beſtände die Um⸗ 
triebe wie folgt geſtalten: 


Umtrieb des höchſten Waldrohertragg gs. . 100-110 Jahre“) 
„ 5 „ Waldreinertrags . . 100-110 „ 
„ „ „ Bodenerwartungswerts bei ver— 
ſchiedenen pCt. (2—3 9% . . 100 1 
„ „ „ Bodenwerts der Betriebsklaſſe 100 24 


) Buchen III. Bonität 120 Jahre. 
192 


292 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 


Es fallen alſo die Umtriebszeiten des Waldrohertrags und Wald— 
reinertrags nahezu mit denjenigen der höchſten Bodenverwertung, d. h. 
der höchſten Bodenrenten zuſammen, ſobald man in der Waldwert- 
berechnung je nach der Länge des Verzinſungszeitraums mit verſchiede⸗ 
nen Zinsfüßen operiert. Nur bezüglich der Höhe des Bodenwerts findet, 
wie nicht anders erwartet werden darf, ein Unterſchied inſofern ſtatt, als 
ſich der Bodenwert der Betriebsklaſſe (Nachhaltbetrieb) weſentlich höher 
berechnet, als der des Erwartungswerts (ausſetzender Betrieb). 

Auf Grund dieſer Reſultate ziehen wir den Schluß, daß das Be— 
ſtreben der Praktiker, aus dem Walde die höchſten Reinerträge dauernd zu 
beziehen, d. h. die Umtriebe im Allgemeinen nach der Zeit des Eintritts 
des höchſten Waldreinertrags zu regeln, ſeine volle Berechtigung hat. 
Hiernach würden Umtriebszeiten von durchſchnittlich 100110 Jahren 
ſich bei normaler Beſtockung als die vorteilhafteſten erweiſen, woraus 
aber von ſelbſt folgt, daß lichte, zuwachsloſe Beſtände früher, dagegen 
ſehr wüchſige Beſtände, namentlich wenn ſtarkes Nutzholz begehrt wird 
auch mit entſprechend höheren Umtrieben bewirtſchaftet werden können. 
Die Frage, ob künftig, nachdem einmal überall ein rationeller Durch— 
forſtungsbetrieb durchführbar iſt, die Umtriebe nicht noch mehr gekürzt 
werden können, glaube ich auf Grund meiner vielfach in dieſer Richtung 
angeſtellten Unterſuchungen ebenfalls bejahen zu können; doch mag die— 
ſelbe, bis dieſes Ziel erreicht iſt, noch als eine offene betrachtet werden. 

Würde man dagegen die vorteilhafteſte Umtriebszeit nach der For— 
mel des Bodenerwartungswerts bei Unterſtellung von 3 pCt. beſtimmen 
wollen, ſo käme man z. B. bei der wichtigſten Nutzholz-Holzart, der Fichte, 
nur auf 60 —70 jährige Umtriebe, mit welchen wir unmöglich wirtſchaften 
können, weil in dieſem Alter die Fichte erſt beginnt recht in den Wert 
zu wachſen und abſetzbar zu werden. 

Überhaupt wird es ſich immer empfehlen, nachdem nach unſerm 
Verfahren für normale Verhältniſſe die vorteilhaft ſcheinenden Umtriebe 
berechnet find, erſt noch durch lokale Erwägungen feſtzuſtellen, ob die⸗ 
ſelben auch ſtreng eingehalten werden können, denn die Rechnung wird 
in der Regel nur die Bedeutung haben, die allgemeinen Richtpunkte 
vorzuzeichnen. 


* 


Vierter Abſchnitt. 


Behandlung beſonderer Fragen der Waldwert— 
berechnung. 


Vorbemerkungen. 
$ 63. 

In den drei vorigen Abjchnitten haben wir von der Ermittlung des 
Boden⸗, Beitands- und Waldwerts im allgemeinen gehandelt. Es 
kommen aber in der Waldwertberechnung noch eine Reihe wichtiger 
Spezialfragen vor, welche vielfach in die forſtliche Praxis eingreifen und 
daher noch einer beſonderen Beſprechung bedürfen. Wir rechnen hierher: 

1. Die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Ab— 
tretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 

2. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des Bodens zur 

Gewinnung von Foſſilien. 

3. Die Berechnung der Abfindungsſumme für Waldſervituten. 
Die Beſteuerung der Waldungen. 

5. Die Teilung und Zuſammenlegung der Waldungen. 


> 


I. Die Berechnung der zu leiſtenden Eutſchädigungen 
für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.“) 
8 64. 

Es iſt für die Kapitalwertbeſtimmung der Waldungen keineswegs 
gleichgültig, ob letztere der freiwilligen Veräußerung ausgeſetzt werden 


) Vergleiche des Verfaſſers Schrift über die Abtretung von Wald zu 
öffentlichen Zwecken, Berlin, Paul Parey. Die daſelbſt vor 16 Jahren 
ausgeſprochenen Sätze vermag ich heute nur noch teilweiſe aufrecht zu erhalten. 


294 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 


oder ob eine zwanlgsweije Außerbeſitzſetzung ſtattzufinden hat. Im 
erſten Falle bietet der Beſitzer ſeinen Wald zum Verkaufen an und wenn 
ihm nicht die gewünſchte Kaufſumme geboten wird, jo bleibt er im Be⸗ 
ſitze ſeines Eigentums, um beſſere Zeiten abzuwarten. Bei allen öffent⸗ 
lichen Bauten, Straßen, Eiſenbahnen, Kanälen u. ſ. w. kann aber der 
Befitzer eines Waldes zur Abtretung desſelben geſetzlich gezwungen werden, 
wenn es im Intereſſe des allgemeinen Wohles liegt. Da man aber den 
Privaten nicht zumuten kann, der Geſamtheit Opfer zu bringen, ſo 


erfordert es Recht und Billigkeit, daß der Staat oder von ihm con⸗ 


ceſſionierte Geſellſchaften u. ſ. w. nicht nur für Grund und Boden, ſondern 
für alle mit der Abtretung desſelben verbundenen direkten und indirekten 
Nachteile vollen Erſatz leiſten. 

Sollte die Verhandlung zwiſchen den Beteiligten zu keiner Ver⸗ 
ſtändigung führen, ſo muß der Gegenſtand durch Anrufen der Gerichte, 
welche zu beeidigende Sachverſtändige zu berufen haben, zum Austrage 
kommen. Dabei ſollten die Experten wohl erwägen, daß eine Expro⸗ 
priation, auch bei voller Entſchädigung des abzutretenden Objektes, 
dennoch oft eine recht empfindliche Sache für den Expropriierten bleibt, 
weshalb ſich eher eine etwas reichliche, als ängſtlich knapp bemeſſene 
Entſchädigungsſumme rechtfertigen dürfte. 

Da es ſich bei Anlage von Eiſenbahnen, Straßen u. ſ. w. um das 
Abtreten langer, ſchmaler und kahl abzutreibenden Waldesſtreifen handelt, 
welche ſich nicht für einen nachhaltigen Betrieb eignen würden, ſo iſt es 
zweckmäßig Boden- und Beſtandswert für ſich zu berechnen. Es dürfte 
ſich in den einzelnen Fällen in der Regel um folgende Feſtſtellungen 
handeln: 

1. Entſchädigung für die dauernde und vollſtändige Abtretung des 
Waldbodens. 
Entſchädigung für die auf beiden Seiten des Bahnkörpers be⸗ 
findlichen Lichtungs- oder Sicherheitsſtreifen, welche zwar im 
Intereſſe des Bahnbetriebes ausgeſchieden werden, aber bei 
geſchmälerter künftiger Nutzbarkeit in den Händen des Beſitzers 
bleiben. 
Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe der Beſtände. 
Entſchädigung für Sturmſchaden und 
Entſchädigung für andere aus der Expropriation erwachſende 
Nachteile. 


1 


9 E 9e 


A N 


me» 


Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 295 


1. Berechnung der Enſchädigung für den abzutretenden Wald⸗ 
boden. 


Der Waldbeſitzer kann, im Falle er, wie hier, zum Abtreten von 
Waldgrund gezwungen wird, jedenfalls eine Entſchädigung verlangen, 
welche der günſtigſten Benutzungsweiſe des fraglichen Bodens entſpricht. 
Es iſt daher zunächſt die Frage zu entſcheiden, ob ſich der Boden über— 
haupt zur landwirtſchaftlichen Benutzung eignet, und, im bejahenden Falle, 
ob ſich bei land- oder forſtwirtſchaftlicher Benutzung ein höherer Wert 
berechnet. Die Rechnung muß daher mit der Ermittlung des land- und 
forſtwirtſchaftlichen Bodenwerts beginnen. 

Bei Ermittlung des landwirtſchaftlichen Bodenwerts wird man 
ſich, im Falle eine genügende Anzahl vergleichbarer Bodenverkäufe vor— 
liegt, an den Verkaufswert anlehnen, kann aber auch aus dem durch— 
ſchnittlichen jährlichen landwirtſchaftlichen Reinertrage oder der Pachtrente 
ähnlicher Grundſtücke den Rentierungswert berechnen; in beiden Fällen 
unter Berückſichtigung der abzuziehenden Urbarmachungskoſten. 

Der forſtliche Bodenwert wird, im Falle keine brauchbaren forſt— 
lichen Verkaufswerte vorliegen, insbeſondere für den nachhaltigen Betrieb, 
am richtigſten nach dem Bodenwert der Betriebsklaſſe (§ 44) ermittelt. 
Das Verfahren, den Bodenwert aus dem zu kapitaliſierenden reinen 
Geldwerte des Haubarkeitsdurchſchnittsertrags pro Flächeneinheit zu berech— 
nen, läßt ſich aus den § 42 entwickelten Gründen wiſſenſchaftlich nicht 
rechtfertigen; es liefert zu hohe Reſultate und iſt daher verwerflich. 

Die Methode des Bodenerwartungswerts bezieht ſich auf den 
meiſt nicht vorliegenden ausſetzenden Betrieb und liefert für höhere 
Umtriebe und dem ſeither meiſt in Anwendung gebrachten Zinsfuß von 
3 pCt. bei Hochwaldbetrieb meiſt zu kleine und darum ebenfalls unbrauchbare 
Reſultate. Letzteren kann nur durch Anwendung von verſchiedenen gut be— 
gründeten und der Länge des Verzinſungszeitraums entſprechenden Zins— 
füßen aufgeholfen werden. Unter Umſtänden kann ſich die Ermittlung 
des Bodenwerts nach verſchiedenen Methoden empfehlen. Ergeben ſich 
dabei für den Boden-Verkaufswert höhere Reſultate, ſo läßt es ſich 
wohl begründen, auch den letzteren zu Grunde zu legen. Wenigſtens 
wird man einem Beſitzer nicht wohl zumuten können, ſeinen Waldboden 
billiger als um den ſeitherigen ortsüblichen Verkaufspreis abzugeben, 
wenn er letzteren zu jeder Zeit erhalten kann. 


296 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 


Die Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag iſt, 
unter Vorausſetzung des nachhaltigen Betriebes, in verſchie⸗ 
denen Staaten vorgeſchrieben. So z. B. in der Kgl. Preuß. Inſtruk⸗ 
tion für Waldwertberechnung vom 24. Mai 1866, § 5, 5 und § 9; ſo⸗ 
dann in der Gr. Heſſ. Inſtruktion betreffend die Berechnung der Ent- 
ſchädigung für Waldboden u. ſ. w. vom 28. April 1868. 

Auch die Vorſchrift des Kgl. Bayr. Finanzminiſteriums vom 3. März 
1857 (Forſtl. Mitteilungen, 8. Heft, Seite 91—94), betreffend die Wert⸗ 
beſtimmung des zu den Eiſenbahnbauten abzutretenden Waldbodens ſtützt 
ſich auf den Durchſchnittsertrag, denn es heißt daſelbſt S 1. „Der Boden 
wird alsdann (nachdem nämlich der Holzbeſtand abgeräumt und im 
Intereſſe des Beſitzers verwertet iſt) als eine unbeſtockte aber produktive 
Waldfläche betrachtet und auf Grund des Durchſchnittsertrags des be- 
treffenden Waldkomplexes oder Reviers in den jüngſt verfloſſenen drei 
Jahren und unter Anwendung des 4 prozentigen Zinsfußes ermittelt.“ 
In neueſter Zeit wurde dieſe alte Inſtruktion durch eine etwas beſſere 
erſetzt ). Dieſelbe ſchreibt bezüglich der Entſchädigung für dauernd und 
vollſtändig an Eiſenbahnverwaltungen, abzutretenden Waldboden, die 
Berechnung desſelben nach dem Bodenerwartungswert vor und zwar ſoll 
dabei die den genehmigten Betriebsapparaten des Reviers zu Grunde 
liegende Umtriebszeit unterſtellt und ein zweiprozentiger Zinsfuß 
angenommen werden. Durch letztere zweckmäßige Beſtimmung ge⸗ 
langt man zu Werten, welche ſich an die thatſächlich beſtehenden Boden- 
preiſe mehr anſchließen, jedoch müſſen wir dem Bodenwert der Betriebs 
klaſſe für den Nachhaltbetrieb den Vorzug einräumen 

Sit nach den geſchilderten Methoden der land- und forſtwir tſchaftliche 
Bodenwert ermittelt, ſo wird man als Entſchädigung denjenigen Boden⸗ 
wert zu gewähren haben, welcher ſich bei der vorteilhafteſten Benutzungs⸗ 
weiſe ergiebt, im Falle nicht geſetzliche Beſtimmungen ein anderes Ver⸗ 
fahren im Lande vorſchreiben. 


2. Berechnung der Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen. 
Zur Verhinderung von Feuersgefahr und um die Bahnlinie vor 
Aſten und abgebrochenen oder entwurzelten Stämmen zu bewahren, 
welche bei Stürmen über dieſelbe geworfen werden können, werden auf 
beiden Seiten des eigentlichen Bahnkörpers im Walde noch mehr oder 
weniger breite „Sicherheitsſtreifen“ abgeholzt. Die Breite dieſer Streifen 
richtet ſich nach dem Boden, der Höhe der Bäume (ob Nieder- oder 


) Inſtruktion zur Ermittlung der Entſchädigung für die Überlaſſung von 
Staatswaldgrund zum Bau und Betrieb von Eiſenbahnen. München, den 
14. Juli 1884. (Kgl. Staatsminiſterium der Finanzen.) 


2363 


Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 297 


Hochwald), der Richtung des Bahnzugs und den herrſchenden Winden 
und wird wohl meiſt von der Bahnverwaltung feſtgeſetzt. An verſchiedenen 


Orten wird der Boden des Bahnkörpers und derjenige der Sicherheits— 


ſtreifen an die Bahnverwaltung verkauft und kann es ſich dann um 
eine Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen nicht mehr handeln. In 
andern Gegenden bleiben aber die Sicherheitsſtreifen inſofern im be— 
ſchränkten Eigentum des Waldbeſitzers, als auf dieſen Flächen künftig 
höchſtens noch Buſchholzwirtſchaft, Acker- oder Wieſenbau getrieben 
werden darf. 5 

Da die Sicherheitsſtreifen meiſt ſchmal ſind, ſo leiden die auf den— 
ſelben wachſenden land- oder forſtwirtſchaftlichen Gewächſe immer mehr oder 
weniger unter der Beſchattung der angrenzenden Holzbeſtände, oder 
durch Sonnenbrand; auch iſt die Bearbeitung, Düngung und Ernte 
umſtändlicher, zeitraubender und koſtſpieliger. Es iſt daher zunächſt zu er⸗ 
wägen, ob ſich auf einer ſolchen Fläche für die Dauer Buſchholzwirtſchaft 
(Bandweidenzucht 2c.), Gras- oder Feldbau betreiben läßt. Sodann 
ſind, auf dieſe Betrachtungen geſtützt, die jährlichen reinen Erträge dieſer 
Nutzungen pro Flächeneinheit zu erheben, wobei etwaige Urbarmachungs— 
oder Anlagekoſten nicht außer Rechnung bleiben dürfen. Der ſo er— 
mittelte jährliche Reinertrag wird nun mit dem gewählten Zinsfuße 
kapitaliſiert und die gefundene Summe von dem ad 1 berechneten 
Bodenwert in Abzug gebracht und man erhält ſo in der Differenz die für 
die Sicherheitsſtreifen pro Flächeneinheit zu leiſtende Entſchädigung. 
Darf auf den Sicherheitsſtreifen Niederwaldwirtſchaft betrieben werden, 
ſo iſt der Boden nach Ziffer 1 unter Berückſichtigung wahrſcheinlicher, 
niedrigerer Erträge zu berechnen, und es beſteht die Entſchädigung 
dann ebenfalls in der aus beiden Verfahren ſich ergebenden Wert— 
differenz. 


3. Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der 
Beſtände. 


Wenn auch das Holz auf den für öffentliche Zwecke abzutretenden 
Waldflächen meiſt im Intereſſe des Waldbeſitzers verwertet wird und im 
Eigentum desſelben bleibt, ſo kann der Beſitzer trotzdem dann noch eine 
weitere Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe der Holzbeſtände 
beanſpruchen, wenn letzterer vor Ablauf der als vorteilhaft erkannten 
Umtriebszeit erfolgen mußte. Hierbei iſt jedoch zu berückſichtigen, daß 
man auf eine Entſchädigung bei nahe hiebsreifen und hiebsreifen Be— 


298 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 


ſtänden deshalb wird verzichten können, weil ſich dieſelbe entweder gleich 
Null oder doch ſehr klein berechnen wird und die Ermittlung des 
wirtſchaftlichen Werts ſolcher Beſtände wegen der ſchwierig zu ſchaffenden 
Unterlagen auch nicht abſolut ſicher iſt. 

In jüngeren Beſtänden dagegen, im Falle dieſelben wegen großer 
Lücken und allgemeiner Zuwachsloſigkeit nicht doch abgetrieben und durch 
andere ſofort erſetzt werden müßten, wird unter allen Umſtänden eine 
Entſchädigungsberechnung angeſtellt werden müſſen. 

Die zu leiſtende Entſchädigung beſteht dann in der 
Differenz zwiſchen dem wirtſchaftlichen Wert des Beſtandes 
und deſſen Vorratswert (Gebrauchswert). 

Wie der Vorratswert berechnet wird, wurde bereits § 49 gelehrt. 
Der wirtſchaftliche Wert kann nach dem Koſtenwerte ($ 48) eventuell 
Erwartungswerte (§ 47) des Beſtandes ermittelt werden. Selbſt die 
Berechnung nach dem Durchſchnittsertrag nach Burckhardts Vorſchlag 
(§ 42) kann unter Umſtänden zu befriedigenden Reſultaten führen, wenn 
auch dieſe Methode einer ſtrengen wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt.“) 

Die Kgl. Sächſ. Inſtruktion vom 15. Januar 1861 ſchreibt für die 
Wertberechnung unreifer Beſtände den Koſtenwert vor, indem fie $ 3 
folgendes beſtimmt: „Die jungen Orte vom 1. bis zum 20. und reſp. 
40. Jahre ſind, wenn ſie den für das Umtriebsalter angenommenen Er— 
trag zu gewähren verſprechen, nach dem Koſtenpreiſe, alſo unter Zu- 
grundelegung der Bodenwertzinſen nebſt Kulturkoſten-Nachwert anzuſetzen, 
und hiervon bei nicht normaler Beſchaffenheit ein entſprechender Abzug 
zu machen“. Die neue Kgl. Bayr. Inſtruktion zur Ermittlung der Ent⸗ 
ſchädigung für die Überlaſſung von Staatswaldgrund zum Bau und 
Betrieb von Eiſenbahnen findet ebenfalls die Entſchädigungsſumme in 
der Differenz zwiſchen Koſtenwert und Gebrauchswert und unterſtellt 
dabei, daß das Beſtandsmaterial im Beſitz des Waldeigentümers bleibt. 
Dabei iſt weiter angeordnet, daß dieſe Berechnungsweiſe ſich in der 
Regel auf jene Holzbeſtände zu beſchränken habe, welche drei Vierteile 
der betriebsplanmäßigen Umtriebszeit noch nicht zurückgelegt haben und 
daß dieſelbe zu unterbleiben habe bezüglich aller jener Beſtände, welche 
aus betriebstechniſchen Erwägungen bereits in den ſpeziellen Wirtſchafts— 
plan aufgenommen waren. Bei der Berechnung des Koſtenwerts iſt 
derjenige Bodenwert zu Grunde zu legen, welcher der betriebsplanmäßigen 
Umtriebszeit entſpricht, auch ſollen Koſten- und Gebrauchswert (Vor— 
ratswert) auf die Vollbeſtockung reduziert werden. 

Die Gr. Heſſ. Inſtruktion vom 28. April 1868 ermittelt den wirt- 

*) Man vergleiche in dieſer Beziehung auch die Zeitſchrift für Forſt- und 
Jagdweſen von Daukelmann. Jahrgang 1885, Seite 425. 


C ²˙ ˙ ͤ—ö_ͤi⅛2?¾⅜Ä ʃ?⏑I ? —⁵ ] 1 ET m w ⁵eé ((U a u 


Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 299 


ſchaftlichen Holzbeſtandswert aus dem Durchſchnittsertrag und leitet 
dafür folgende Formel ab: Es ſei der reine Haubarkeitsertrag H, die 
Summe ſämtlicher Durchforſtungen während des Umtriebs SD, die 
Summe der aus dem Beſtande bereits bezogenen Durchforſtungen SD, 
der Geſamtbetrag der Kulturkoſten Se, die Umtriebszeit u, das Be— 
H+SD 
u 


ſtandsalter = a, der Geſamtdurchſchnittsertrag „die Kulturkoſten pro 


Sahr = — Es wird dann weiter geſchloſſen: 

„Die Kulturkoſten wurden bei der Begründung des Beſtandes für 
die ganze Umtriebszeit vorgelegt, der auf das Beſtandsalter kommende 
Teil derſelben = — za iſt in dem Holzbeſtande gleichſam verkörpert und 


wird durch denſelben wieder erſetzt. Der auf den Reſt des Umtriebs 


(u a) e 


fallende Teil derſelben e — 1 De 7 iſt jedoch für den Wald— 


eigentümer verloren, wenn der Beſtand im aten Jahre abgetrieben wird, 
und muß ihm deshalb als Schadenserſatz zurückvergütet werden. Der dem 


Waldeigentümer zu zahlende Betrag iſt demnach en .a+ aaa 2 


wovon jedoch die ſchon bezogenen Durchforſtungen in Abzug zu bringen 

ſind. Der aus dem Durchſchnittsertrag ermittelte Holzbeſtandswert iſt 
( — " 

hiernach W a. 4 en — 8D“. 


Schließlich jei noch bemerkt, daß, wenn der Boden bei landwirt- 
ſchaftlicher Benutzung einen höheren Wert beſitzt und derſelbe auch 
vergütet wird, eine Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe des 
Beſtandes in dem Falle nicht gewährt werden kann, als der forſtliche 
Bodenwert, vermehrt um dieſen Entſchädigungsbetrag, den landwirt— 
ſchaftlichen Bodenwert erreicht oder überſteigt. Iſt der forſtliche 
Bodenwert = B, vermehrt um die Differenz d zwiſchen wirtſchaftlichem 
Beſtandswert und Beſtandsvorratswert, jedoch kleiner als der landwirt— 
ſchaftliche Bodenwert B., dann iſt die zu leiſtende Entihädigung=B,—(B-+d). 


4. Berechnung der Entſchädigung für Sturmſchaden. 


Bekanntlich unterliegen verſchiedene Holzarten, namentlich ſolche mit 
flachem Wurzelbau, langem Schafte, dichter und immergrüner Belaubung, 
mehr oder weniger dem Windwurf. Der hierdurch hervorgerufene 
Schaden tritt an Orten, welche ſchon infolge ihrer Lage den herrſchenden 
Winden ausgeſetzt ſind, beſonders ſtark hervor und wird noch weiter 
vermehrt, wenn ſeither geſchloſſene Beſtände plötzlich aufgehauen und ſo 


300 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zweden. 


dem Eindringen des Windes geöffnet werden. Es iſt daher auch eine 
bekannte Regel, daß der Forſtmann bei der Verjüngung der Waldungen 
die herrſchende lokale Windrichtung nach Möglichkeit berückſichtigt und 
die Beſtände auf der dieſer Richtung entgegengeſetzten Seite anhaut. 
Ebenſo bekannt iſt aber auch, daß der Wind in mehr herangewachſenen 
Beſtänden, welche ihr Hauptlängenwachstum bereits erreicht haben, weit 
gefährlicher wird, als in jüngeren oder kurzſchaftigen Waldungen, weil 
er ſich in den hohen dichten Kronen leichter fängt und bei dem langen 
Hebelarme des Schaftes überhaupt ein viel leichteres Spiel hat. Dagegen 
kann von einem belangreichen Windſchaden in jüngeren oder kurz— 
ſchaftigen Beſtänden, ſelbſt wenn ſie unvorſichtig angehauen worden 
wären, deshalb kaum die Rede ſein, weil ſich die Randbäume infolge 
der freien Stellung mit der Zeit kräftiger bewurzeln und dadurch viel 
windſtändiger werden (Loshiebe). 

Anders liegt die Sache, wenn haubare und nahe haubare Beſtände 
oder ältere Stangenhölzer durch das plötzliche Aufhauen der ziemlich 
breiten Eiſenbahn- und Straßenlinien dem Winde ausgeſetzt werden 
Hier find Windbeſchädigungen oft unausbleiblich und der Waldbeſitzer 
kann Anſpruch auf Entſchädigung machen. 

Bei Beurteilung der Größe des Schadens wird man neben den 
ſoeben namhaft gemachten Geſichtspunkten noch beſonders ins Auge zu 
faſſen haben, ob infolge des Durchhiebs einer Bahnlinie einzelne 
Beſtandspartieen nach allen Seiten freigeſtellt und dadurch möglicherweiſe 
in Bälde ganz von dem Winde geworfen werden können, oder ob in größeren 


Komplexen infolge des gaſſenförmigen Aufhiebs nur eine Trennung 


erfolgt und darum ein Windſchaden nur an den beiden blosgelegten 
Rändern längs der Bahnlinie zu befürchten iſt. Lokale Erfahrungen 
über Häufigkeit und Heftigkeit der Stürme ſind natürlich für die 
Beurteilung der Größe des Schadens von beſonderem Wert, und iſt es 
ſelbſtverſtändlich, daß es ſich hier nur um eine beiläufige Ver— 
anſchlagung des Windſchadens handeln kann, welcher infolge des 
Aufhiebs der Bahnlinie zu erwarten iſt, und daß alle übrigen Be— 
ſchädigungen, die auch ohne denſelben kommen könnten, außer Anſatz 
bleiben müſſen. 

Aber gerade dieſe Veranſchlagung des Schadens unterliegt großen 
Schwierigkeiten. In einem uns bekannt gewordenen Falle wichen die 
von zwei Experten angeſtellten Entſchädigungsberechnungen um 500% 
von einander ab! 


W 


Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 301 


Bezüglich der Veranſchlagung der Entſchädigung ſind uns bis jetzt 
folgende Methoden bekannt geworden: 

1. Man überſchlägt auf Grund einer Lokalbeſichtigung 
die Fläche, welche mutmaßlich bis zum Abtrieb des Beſtandes 
im Haubarkeitsalter vom Sturme heimgeſucht werden kann 
und drückt den pro Flächeneinheitentſtehenden Schaden in Teilen 
des gegenwärtigen Holzgehalts des fraglichen Beſtandes aus. 

Beiſpiel. Angenommen durch den Aufhieb einer Bahnlinie würden 
12 ha durch Sturm bedroht, es ſtünden ferner auf dem Hektar 400 fm 
Holz à 8 Mk. - 3200 Mk. und der Schaden würde auf ½ der gegen— 
wärtigen Holzmaſſe taxiert, ſo betrüge die Entſchädigung pro Hektar 
3200 : 10 = 320 Mk. und für 12 ha = 3840 Mk. 

Dieſe Methode beruht auf einer bloßen Okularſchätzung, und werden 
deshalb auch bei Anwendung derſelben ſehr verſchiedene Reſultate 
erzielt werd en. 

2. Man überſchlägt die Fläche, welche mutmaßlich vom 
Sturme betroffen wird, drückt den jährlichen Schaden in 
Teilen des Wertes des jährlichen Durchſchnittszuwachſes pro 
Flächeneinheit aus und kapitaliſiert denſelben mit einem 
zu begründenden Zinsfuße. 

Beiſpiel. Angenommen, es würden wieder 12 ha durch Sturm be— 
droht, der Durchſchnittszuwachs pro ha betrage 50 Mk. und der 
jährliche Schaden ¼0 des Durchſchnittsertrags, d. h. 50: 10 5 Mk., 
ſo wäre die Entſchädigung pro ha bei 4 pCt.: 501 — 125 Mk. 
und für 12 ha = 125. 12 = 1500 Mk. 

Auch dieſe Methode gründet ſich auf unſichere Okularſchätzung und 
leidet noch an dem Fehler, daß ſie, indem ſie den jährlichen Schaden 
kapitaliſiert, letzteren als eine immerwährende Rente betrachtet, während 
der hier in Frage kommende Windſchaden nur eine begrenzte Anzahl 
Jahre zu erwarten ſteht. Wird nämlich ein 60 jähriger Fichtenbeſtand, 
welcher im 80. Jahre abgetrieben worden wäre, jetzt durch Wind beſchä— 
digt, ſo dauert der Schaden nur 20 Jahre, weil der neue Beſtand 
ſich an den Rändern ſo ſtark bewurzelt, daß er vom Winde künftig nicht 
mehr als andere zu leiden haben wird. 

3. Die unter 1. und 2. beſprochenen Methoden können auf Zuver⸗ 
läſſigkeit keinen Anſpruch machen. Ein tadelloſes Verfahren giebt es 
überhaupt nicht. Dagegen gewänne die Baſis der Berechnung an Soli— 
dität, wenn es gelänge wenigſtens das Maximum des überhaupt mög— 


302 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 


lichen Schadens zu berechnen. Es würden auf dieſer Grundlage wenig⸗ 
ſtens unſtichhaltige Schätzungen und überſpannte Forderungen abgeſchnitten. 
Der für den Waldbeſitzer ungünſtigſte Fall wäre offenbar der, daß 


ein Beſtand alsbald nach dem Aufhiebe der Bahnlinie ganz vom 


Winde geworfen würde. In dieſem Falle aber iſt das Mari- 
mum des Schadens der Entſchädigung wegen zu frühem Ab— 
triebe des Beſtandes gleich zu ſetzen und daher auch nach Ziffer 3 
zu behandeln. 

Wäre Ausſicht vorhanden, daß der Beſtand noch 10 Jahre gehalten 
werden könnte, ſo wäre etwa der Koſtenwert des 10 Jahre älteren 
Beſtandes zu berechnen und hiervon der Vorratswert (Gebrauchswert) 
in Abzug zu bringen. Die ſich ſo ergebende Differenz müßte jedoch, 
da die Entſchädigung ſchon jetzt zu leiſten iſt, noch auf die Gegenwart 
diskontiert werden. In ähnlicher Weiſe könnten noch andere Even⸗ 
tualitäten behandelt werden. 


5. Berechnung der Entſchädigung für andere aus der 
Expropriation entſtehende Nachteile. 

Durch die Anlage von Bahnen, Straßen, Kanälen u. ſ. w. wird 
der Waldeigentümer unter Umſtänden noch von anderen Nachteilen 
betroffen, für welche er Entſchädigung verlangen kann. So können z. B. 
Veränderungen in der Wirtſchaftseinrichtung, in den Plänen und Karten 
eintreten, Verlegungen von Abfuhrwegen, Be- und Entwäſſerungsgräben, 
neue Durchläſſe notwendig werden. Sache der Lokalbeſichtigung wird 
es ſein, die erforderlichen Thatbeſtände zu erheben und nach Befund 
die entſprechenden Entſchädigungen zu berechnen, im Falle ein Abkommen 
nicht in der Art getroffen wird, daß die Bahnverwaltung auf eigene 
Koſten die etwa notwendigen neuen Durchläſſe, Übergänge, Gräben u. ſ. w. 
ſelbſt anlegt, wozu während des Bahnbaues die beſte Gelegenheit 
geboten iſt. 


II. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des 
Bodens zur Gewinnung von Foſſilien. 
§ 65. 
Kommen auf forſtlichem Grund und Boden Erze, Mineralien, nutz⸗ 
bare Steine, Torf-, Erd-, Kies-, Sand-, Mergellager u. ſ. w. vor, von 
welchen eine höhere Rente als vom Walde ſelbſt zu erwarten iſt, ſo kann, 


Abtretung von Wald zu öffentlichen Zweden. 303 


im Falle keine polizeilichen Gründe dagegen ſprechen, eine Ausbeute der- 
ſelben im Intereſſe des Waldbeſitzers liegen. Wenn nun auch die 
Ermittlung des Werts eines Bergwerks oder Steinbruchs keinen Gegen— 
ſtand der Waldwertberechnung mehr bildet, ſo berühren derartige Anlagen 
den Forſtwirt doch inſofern, als für den Betrieb derſelben dauernd oder 
vorübergehend Gelände zu Abfuhrwegen, Lagerplätzen für Schutt, Steine, 
Torf u. ſ. w. abgetreten werden muß, womit in der Regel auch Abräumungen 
von Holzbeſtänden verbunden ſind. Es kommen daher in ſolchen Fällen 
ganz ähnliche Entſchädigungsberechnungen wie bei dem Abtreten von 
Wald zu öffentlichen Zwecken vor, nur mit dem Unterſchiede, daß manches 
vorübergehend abgetretene Gelände im Verlaufe der Zeit wieder an den 
Waldbeſitzer zurückgegeben wird. Bei den hier vorkommenden Entſchä— 
digungen müſſen daher folgende zwei Fälle unterſchieden werden: 


1. Berechnung der Entſchädigung für dauernd abzutretendes 
Gelände. 

In dieſem Falle werden die Berechnungen des Werts für abzu— 
tretendes Gelände, ſowie der Entſchädigungen für zu frühen Abtrieb der 
Beſtände und dadurch vermehrte Sturmgefahr und ſonſtige Nachteile nach 
§ 64 vorgenommen. 


2. Berechnung der Entſchädigung für vorübergehend 
abzutretendes Gelände. 

Die Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der 
Beſtände, ſowie für etwaige Sturmgefahren und ſonſtige Nachteile geſchieht 
ebenfalls nach § 64; dagegen wird hier, da die Abtretung des Bodens nur eine 
vorübergehende iſt, nicht der Bodenwert, ſondern die Bodenrente für 
die Zeit der Überlaſſung des Geländes in Rechnung genommen. Dazu 
käme noch eine weitere Entſchädigung für den Fall, daß der Boden 
ſpäter in einem minderwertigen Zuſtande an den Walbdbeſitzer zurüd- 
gegeben würde. 

Wird der Waldboden nach n Jahren an den Beſitzer wieder zurück— 
gegeben, ſo kann man den Übernehmer des Bergwerks, Steinbruchs 
u. ſ. w. als Bodenpächter betrachten, dem man jährlich die Bodenrente 
B. Oop für n Jahre entrichten läßt, oder man kann ſich auch auf einmal 
den gegenwärtigen Wert der n maligen Bodenrente nach Formel: 

Sr (Ip 1) B. Cop (I,opn 1) B (Lopn — 1) 
0,op - I opn O,%üp - Lopn J„opn 


304 Ablöſung von Waldſervituten. 


zahlen laſſen. Der Bodenwert, aus welchem die Bodenrente abgeleitet 
wird, kann aber als derjenige der normalen Betriebsklaſſe ($ 44) berechnet 
werden. Da bei Vergebung von Gelände zu Steinbrüchen, Kiesgruben 
u. ſ. w. die Beſchützung dieſes und des anliegenden Geländes fortdauert, 
ja unter Umſtänden eine Steigerung erfahren muß, jo kann der Wald- 
beſitzer event. Anſpruch auf Erſatz der Verwaltungsrente V. 0, op machen, 
V(I,opn —1) 

15 pn 

Wird endlich der Boden minderwertig zurückgegeben, ſo iſt der 
kleinere Bodenwert zu berechnen und die Entſchädigung wird aus der 
Differenz zwiſchen dem urſprünglichen und dem jetzigen Bodenwert 
ermittelt. 


oder dieſelbe ſich nach Formel auf einmal erſetzen laſſen. 


III. Die Berechnung der Abfindungsſummen für 
Waldſervituten. 
8 66. 
Vorbemerkungen. 

Wenn auch in einer Reihe von Staaten (Sachſen, Preußen, Württem⸗ 
berg u. ſ. w.) die wichtigſten Waldſervituten ſchon abgelöſt ſind, ſo ruhen 
doch auf anderen Waldungen (in Bayern, Heſſen u. ſ. w.) noch ſehr 
ſchädliche Gerechtſame, welche aus ſtaats-, volks- und forſtwirtſchaftlichen 
Gründen ſo bald als thunlich beſeitigt werden ſollten. Die Lehre von 
den Servituten ſelbſt, ſowie die Entwickelung der Gründe, welche für 
den einen oder den anderen Ablöſungsmodus ſprechen, gehören nicht in 
das Gebiet der Waldwertberechnung, ſondern in dasjenige der Forſt⸗ 
politik“). Wohl aber muß in der Waldwertberechnung die Ermittelung 
der Roh- und Reinerträge der Servituten gelehrt werden, um aus dieſen 
die Abfindungsſummen ableiten zu können. 

Wenn G. Heyer (Waldwertrechnung, 3. Aufl. S. 104) bemerkt, die 
Ermittlung der Naturalrente oder des Geldwerts der Servituten komme 


in der Lehre der Waldwertberechnung nicht in Betracht, ſondern vor 
Allem die Beſtimmung des Werts und der Größe des zur Abfindung 


) Man vergleiche: Dankelmann: Die Ablöſung und Regelung der Wald— 
grundgerechtigkeiten. I. 1880. F. Baur: Monatſchrift für Forjt- und Jagd⸗ 
weſen, insbeſondere die Jahrgänge 1877-80; dann die Verhandlungen der 
deutſchen Forſtmänner in Bamberg (1877) und Dresden (1878). 


n 


Ablöſung von Waldſervituten. 305 


dienenden Waldes, ſo kann dieſer Anſicht nicht zugeſtimmt werden. Ge— 
rade die Beſtimmung der Natural- oder Geldrente der Servituten ver— 
urſacht oft die größten Schwierigkeiten und ohne Kenntnis derſelben iſt 
auch die Ermittlung „des Werts und der Größe des zur Abfindung 
dienenden Waldes“ unmöglich. Mit demſelben Rechte könnte man dann 
auch behaupten, zur Beſtimmung des Boden- und Waldwerts gehöre 
nicht die Lehre von der Ermittlung der Boden- und Waldrente ſelbſt, 
ſondern nur die Kapitaliſierung dieſer Renten. 


Die wichtigſten Waldſervituten beſtehen in Gras-, Weide-, Streu-, 
Harz⸗, Nutz⸗ und Brennholzrechten. Von dieſen ſind als beſonders nach— 
teilig diejenigen zu betrachten, welche die Produktionskraft des Bodens 
ſchädigen, wie Weide-, Gras- und Streunutzungen. Da vom Stand— 
punkte der Waldwertberechnung die einzelnen Servituten unter Umſtänden 
einer verſchiedenen Behandlung bedürfen, ſo wollen wir erſt das Ab— 
löſungsverfahren im allgemeinen betrachten und daran die Behandlung 
der einzelnen Fälle knüpfen. 


1. Berechnung der Abfindungsſummen im allgemeinen. 

Man kann zunächſt zwiſchen freiwilligen und zwangsweiſen 
Ablöſungen unterſcheiden. Im erſteren Falle treffen Belaſtete und Pflich— 
tige ein freiwilliges Übereinkommen; in letzterem wird die Ablöſung durch 
Zwang geſetzlich verfügt. Der Ablöſungsmodus wird dann im Geſetz 
vorgeſchrieben und in demſelben auch beſtimmt, ob das Recht, die Ab— 
löſung zu beantragen, nur dem Pflichtigen, oder auch dem Berechtigten 
zuſtehen ſoll. Raſcher werden ſich jedenfalls die Ablöſungsgeſchäfte ab— 
wickeln, wenn beiden Teilen die Beantragung der Ablöſung geſtattet wird. 

Die Abfindung kann geleiſtet werden: 

A. in Geld und zwar Kapital oder Rente; 

B. in landwirtſchaftlichem Gelände und 

C. in Wald. 

Im Fall keine gütliche Vereinbarung unter den Intereſſenten jtatt- 
findet wären abzulöſen: 

1. in Geldkapital alle Servituten, welche ſich auf Waldneben— 
nutzungen, oder Bau- und Nutzholz erſtrecken; 

2. in Geldkapital oder Geldrente (mit Rückſicht auf ſteigende 
oder fallende Holzpreiſe) alle Einzelnen zuſtehenden Brennholz⸗ 
Berechtigungen; 

3. in Geldkapital, Geldrente oder Wald: Berechtigungen zum 
Bezug von Brennholz bei Gemeinden und Genoſſenſchaften. 

Baur, Waldwertberechnung. 20 


306 Ablöſung von Waldſervituten. 


Dagegen ſollte Wald nur dann abgetreten werden, wenn 
1. die Erhaltung und forſtwirtſchaftliche Benutzung der abzutretenden 
Waldſtücke durch Geſetz ſicher geſtellt iſt; 
2. das abzutretende und das verbleibende Waldſtück nach den ört⸗ 
lichen Verhältniſſen und nach ſeinem Umfange zur forſtwirt⸗ 
ſchaftlichen Benutzung geeignet bleibt und 
der Verpflichtete in der Lage iſt, geeignete Waldſtücke, deren 
Abtretung zu keiner Zerſplitterung des Waldes führt, abzulaſſen. 
. Im Einverſtändnis beider Intereſſenten ſollte ſtatt Wald auch 
landwirtſchaftliches Gelände abgetreten werden können. 

Der Ablöſungspreis, beziehungsweiſe das Ablöſungskapital wäre in 
der Weiſe zu beſtimmen, daß der durch Sachverſtändige ermittelte ernte— 
koſtenfreie Jahreswert der Gerechtſame nach Abzug aller Gegenleiſtungen 
der Berechtigten mit dem für gleich ſichere Kapitalanlagen beſtehenden 
landesüblichen Zinsfuß kapitaliſiert wird (3 — 5 pCt.). 

Endlich ſollten die an Stelle von Geld eventuell zu gebenden land⸗ 
wirtſchaftlichen Gelände und Waldſtücke einen dem Ablöſungskapital 
gleichſtehenden Kapitalwert haben. 

Die Entwickelung der Gründe, welche für vorſtehende Ablöſungs⸗ 
grundſätze ſprechen, gehört nicht hierher. Ebenſo iſt es ſelbſtverſtändlich, 
daß man ſich in jedem Falle der Ablöſung, abgeſehen von etwa getrof— 
fenem freiwilligen Übereinkommen, an die betreffenden Landesgeſetze zu 
halten hat. 

Da das Ablöſungskapital ſich durch Kapitaliſierung des reinen 
Jahreswerts der Berechtigung ergiebt, ſo iſt die Frage der richtigen 
Wahl des Zinsfußes wohl ins Auge zu faſſen, denn je größer der Zins⸗ 
fuß, deſto kleiner das aus derſelben Rente ſich berechnende Kapital. 

Über die Beſtimmungsgründe des Zinsfußes haben wir uns bereits 
ausführlich ausgeſprochen; bei Ablöſungsgeſchäften ſind jedoch noch einige 
weitere Geſichtspunkte zu berückſichtigen. Es gehört hierher namentlich 
die Frage, ob die Servitute auch künftig noch denſelben Naturalertrag 
gewährt und denſelben Wert beſitzt. Es iſt das namentlich bei ver— 
ſchiedenen ungemeſſenen Servituten jedenfalls nicht der Fall. Viele 
Hutweiden haben ſich im Laufe der Zeit verſchlechtert, oder werden, 
wegen Anderung des landwirtſchaftlichen Betriebes (Stallfütterung), nicht 
mehr oder nur noch zum Scheine ausgeübt. Hier ſinkt alſo der Wert 
des Jahresertrags und damit der Kapitalwert; die Rechnung mit 


©» 


Ablöſung von Waldſervituten. 307 


einem höheren Zinsfuße erſcheint daher gerechtfertigt, wenn der Wald— 
beſitzer nicht lieber auf eine Ablöſung ganz verzichtet. 

Ahnlich verhält es ſich mit Gras- und Streunutzungen. Bei lang 
andauernden Streunutzungen ſinkt ſchließlich, wegen geſchwächter Boden— 
kraft, auch der Streuertrag. Hat der Berechtigte daher jährlich eine ge— 
gebene Fläche zu nutzen, ſo muß der reine Wert der Berechtigung im 
Laufe der Zeit ſinken, der Zinsfuß des Ablöſungskapitals daher ſteigen. 

Auch Stock- und Leſeholzberechtigungen ſinken vielfach in ihrem 
Werte, weil die Arbeitslöhne geſtiegen und die Brennholgzpreiſe infolge 
großer Einfuhren von Brennſurrogaten vielfach geſunken ſind. Wenn 
daher das Württembergiſche Geſetz vom 26. März 1873, betreffend die 
Ablöſung der auf Waldungen haftenden Weide-, Gräſerei- und Streu— 
rechte, den hochſcheinenden Zinsfuß 5 pCt. vorſchreibt, ſo iſt das mit 
Rückſicht auf das Geſagte gewiß am Platze. 

Anders verhält es ſich mit wertvollen Brenn- und Nutzhölzern, bei 
dieſen iſt unter Umſtänden eine Preisſteigerung zu erwarten, was ein 
Herabſetzen des Zinsfußes rechtfertigen könnte. Wenn man aber berück— 
ſichtigt, wie ſchwer hier ein Blick in die Zukunft ſchon deshalb iſt, weil 
noch fortwährend neue Verkehrswege erſchloſſen werden und auch die 
wechſelnde Zollpolitik mit hereinſpielt, ſo erſcheint es zweifelhaft, ob man 
auf ſo wechſelnder Unterlage für Holzberechtigungen den landesüblichen 
Zinsfuß ändern ſoll. Die Geſetzgebungsbehörden werden ſich jedenfalls 
ſchwer dazu entſchließen. 

Will man in ſolch zweifelhaften Fällen Berechtigte und Pflichtige 
vor Verluſten ſchützen, ſo kann man auch an die Stelle eines einmal 
zu zahlenden Kapitals eine jährliche, ſich nach den lokalen durchſchnitt— 
lichen Jahrespreiſen des Sortiments richtende veränderliche Jahres— 
rente ſetzen. Hierdurch werden allerdings die Servituten nicht abgelöſt, 
ſondern nur gemeſſen, aber die Berechtigten würden doch, was hoch anzu— 
ſchlagen, aus dem Walde verdrängt und die größten Schattenſeiten der 
Waldrechte durch ein ſolches Verfahren beſeitigt. 

Selbſtverſtändlich wird man bei Abtretung von Wald den Kapital- 
wert desſelben nach den in der Waldwertberechnung üblichen forſtlichen 
Zinsfüßen berechnen, wenn auch z. B. der Wert eines Weide- oder Streu- 
rechtes mit dem landesüblichen Zinsfuß ermittelt worden wäre. 


308 Ablöſung von Waldſervituten. 


2. Berechnung der Abfindungsſummen für ſpezielle Fälle der 
Waldſervituten⸗Ablöſung. 


A. Ablöſung von Waldſtreuſervituten. 

Da der Berechtigte, abgeſehen von freiwilliger Vereinbarung, als 
Aquivalent für Streumaterialien kein landwirtſchaftliches Gelände, noch 
weniger Wald beanſpruchen kann, ſo wird das Ablöſungsobjekt in der 
Regel in Geld beſtehen, deſſen Betrag durch Kapitaliſierung des reinen 
jährlichen Jahresertrags der Streunutzung erhalten wird. Letzterer muß 
daher vor allen Dingen ermittelt werden. Dieſe Aufgabe iſt oft gar 
nicht ſo einfach, als ſie auf den erſten Augenblick ausſieht. Es können 
dabei drei Hauptfälle vorkommen, welche einzeln zu beſprechen ſind. 

a) Das Steurecht iſt gemeſſen, d. h. der Berechtigte hat 
ein ganz beſtimmtes Streuquantum, z. B. einen Wagen à 20 Ctr., 
jährlich zu beziehen und es liegen auch genügende örtliche 
Erfahrungen über den Wert der Streu vor. 

In dieſem Falle wickeln ſich die Ablöſungsgeſchäfte am einfachſten 
ab. Wird z. B. jährlich Streu in Haufen à 1 Wagen von gegebener 
Größe aufbereitet und dem öffentlichen Verkaufe an die Meiſtbietenden 
ausgeſetzt (wie ſolches z. B. in Staats-, Gemeinde- und Privatwaldungen 
im Gr. Heſſen geſchieht), io iſt es leicht, den durchſchnittlichen Verſtei⸗ 
gerungspreis eines Wagens Streu einer gewiſſen Gattung zu ermitteln. 
Da aber der Berechtigte in der Regel verpflichtet iſt, ſich die Streu ſelbſt 
aufzubereiten, aufzuladen und nach Hauſe zu führen, ſo müſſen an dem 
Verſteigerungspreiſe noch die Aufbereitungskoſten und Fuhrlöhne in Ab— 
zug kommen, wobei es billig erſcheint, mäßige Anſätze zu machen, weil 
der Berechtigte ſeine eigene Arbeit und ſein eigenes Geſpann nicht ſo 
hoch anzuſchlagen pflegt. Wird nun der ſo erhaltene reine Wert eines 
Wagens Streu mit dem vereinbarten oder geſetzlich vorgeſchriebenen 
Zinsfuß zum Kapital erhoben, ſo erhält man das Ablöſungskapital für 
den jährlichen Bezug eines Wagens. 

Beiſpiel: Ein Bauer hat in einem benachbarten Staats— 
wald jährlich 5 Wagen Laubſtreu zu beziehen und die Koſten 
der Aufbereitung und den Fuhrlohn ſelbſt zu beſtreiten. 
Wie groß iſt das Ablöſungskapital bei dem Zinsfuß 5% 

Antwort. Der durchſchnittliche Verſteigerungspreis eines Wagens 


Laubſtreu, berechnet aus den etwa vorgeſchriebenen letzten 20 Jahren 
beträgt 8,60 Mk. Um einen Wagen Laubſtreu zuſammen zu rechen, 


„rr 


— 


Ablöſung von Waldſervituten. 309 


aufzuladen und in den Hof zu fahren werden vereinbart: 1 Mannstag— 
lohn 1,30 Mk., 1 Weibstaglohn 0,60 Mk. und für Fuhrlohn 2,00 Mk., 
zuſammen 3,90 Mk. Daher reiner Wert eines Wagens Streu 8,60 — 
3,90 = 4,70 Mk. Dieſe Summe mit 5 pCt. kapitaliſiert giebt 4,70 x 20 = 
94 Mk., und Ablöſungskapital für 5 Wagen = 94 x 5 - 470 Mk. 

b. Das Streurecht iſt gemeſſen, man kennt alſo das jähr— 
lich abgegebene Streuquantum, dagegen fehlen jegliche An— 
halte über erzielte Streupreiſe. 

In dieſem Falle muß der Wert der Waldſtreu auf indirektem Wege 
ermittelt werden. Es kann das in der Art geſchehen, daß man die Wald— 
ſtreu in Strohwert verwandelt, für welches ein Marktpreis beſteht. 
Zunächſt muß das Gewicht eines Wagens waldtrockener Streu ermittelt 
werden. Da aber Stroh in lufttrockenem Zuſtand, d. h. mit geringerem 
Waſſergehalt, zur Verwendung kommt, ſo muß auf dem Wege des Ver— 
ſuchs, d. h. durch Trocknen der Streu an der Sonne, dieſelbe lufttrocken 
gemacht und dann wieder gewogen werden. Man erfährt ſo das Gewicht 
eines Wagens lufttrockener Streu. Nun aber beſitzt ein Centner luft⸗ 
trockenes Stroh einen größeren Wert, als ein Centner lufttrockene Streu, 
es muß deshalb der Streuwert noch in Strohwert verwandelt werden. 

Auf dem Wege wiſſenſchaftlicher Unterſuchung und praktiſcher Er— 
fahrung hat man feſtgeſtellt, daß der Wert von 1 Ctr. Stroh, je nach 
der Qualität der Waldſtreumaterialien, gleich 2 bis 3 Ctr. Waldſtreu 
angenommen werden kann. Würde nun ein Wagen von 20 Ctr. wald— 
trockner Streu ein Lufttrockengewicht von 15 Ctr. repräſentieren, und 
käme man überein, 3 Ctr. Streu = 1 Ctr. Stroh zu ſetzen, jo hätte 
1 Wagen Waldſtreu den Wert von 5 Ctr. Stroh. Beträgt ferner der 
aus einer vorgeſchriebenen oder vereinbarten Anzahl Jahre ermittelte 
Durchſchnittspreis für 1 Ctr. Stroh 1,50 Mk., ſo wäre der rohe Wert 
eines Wagens Streu 5 X 1,50 - 7,50 Mk. Hier wäre wieder ein mäßiger 
Arbeits⸗ und Fuhrlohn für Gewinnung und Zufuhr in Abzug zu bringen 
(vielleicht 3,50 Mk.), um den reinen Wert 7,50 — 3,50 =4 Mk. und durch 
Kapitaliſterung desselben das Ablöfungstapital f. B. 005 — 5. — 80 MI. 
für einen Wagen Streu zu erhalten. 


Der Ausführung eines beſonderen Beiſpiels bedarf es im vorliegen— 
den Falle nicht. Dagegen wollen wir darauf aufmerkſam machen, daß 
von der Kgl. Württ. forſtl. Verſuchsanſtalt unter unſerer Leitung Unter— 
ſuchungen über den Ertrag an Rotbuchen-Laubſtreu in mit Streurechten 
belaſteten Beſtänden angeſtellt wurden, um Anhaltspunkte für die Ab- 


310 Ablöſung von Waldſervituten. 


löſung dieſer ſchädlichen Reſte zu gewinnen). Die Reſultate dieſer 
Unterſuchungen wollen in der Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 
1876, Seite 289 u. f. nachgeleſen werden. Es ſind daſelbſt 61 Verſuche 
unter Angabe der verſchiedenen Standortsverhältniſſe mitgeteilt, aus 
welchen u. a. hervorgeht, daß aus je 100 kg waldtrockner Streu nach 
dem Trocknen an der Sonne im Minimum 23 kg, im Maximum 84 kg 
lufttrockne Streu werden, je nachdem das Laub trockner oder feuchter 
liegt oder längere oder kürzere Zeit nach einem Regen geſammelt wurde. 
Durchſchnittlich werden aus 100 kg waldtrocknes, 55 kg lufttrocknes Laub. 
Der Ertrag an lufttrockner Buchenlaubſtreu ſchwankt pro Hektar zwiſchen 
360 (V. Bonität) und 4651 kg (I. Bonität). 
über das landwirtſchaftliche Gebrauchswertsverhältnis zwiſchen Streu- 

ſtroh und verſchiedenen Waldſtreumaterialien (Farrenkraut-, Heidefraut-, 
Heidelbeer-, Moos- und beſonders Laubſtreu), ein Hinblick auf die Ablöſung 
der betreffenden Waldſtreurechte, erſtattete Prof. Dr. W. Funke (früher 
in Hohenheim, jetzt in Breslau) ein Gutachten, welches ſich in der Zeit— 
ſchrift für die geſamten Staatswiſſenſchaften, Jahrgang 1875, Seite 21, 
Tübingen, abgedruckt findet. Funke gelangt hier zu dem Reſultat, daß 
ein Gewichtsteil lufttrocknes Stroh (mehr oder weniger durch— 
gefreſſenes Wirrſtroh, der mittleren chem. Zuſammenſetzung nach etwa 
gleich Winterroggenſtroh) gleichwertig ſei mit 3 (bis 3,25) Gewichtsteilen 
lufttrockner Laubſtreu (½ Buchen- / Eichenlaub) 

1,84 Gewichtsteilen Heidekrautſtreu, 

1,70 5 Heidelbeerſtreu. 

1,42 75 Moositreu, 

e. Das Streurecht iſt nicht gemeſſen, es fehlen alle An— 
halte über den jährlichen Naturalertrag und den Wert der 
Streu. 

Dieſer Fall kommt häufig vor. Dem Berechtigten wird dann in 
der Regel jährlich eine gewiſſe Waldfläche von dem Pflichtigen über— 
wieſen, auf welcher er die Streugewinnung unter gewiſſen Abmachungen 
ſelbſt vornimmt. Der jährliche Naturalertrag kann nun auf verſchiedene 
Weiſe erhoben werden. Liegen etwa bei dem Vorſteher der berechtigten 
Gemeinde Aufzeichnungen über die Anzahl Wagen Streu vor, welche 
jährlich in den Ort geführt wurden, ſo können dieſe zur Schätzung des durch— 
ſchnittlich jährlichen Naturalertrags und Streuwerts nach b benutzt werden. 
Ein weiterer Weg iſt der, daß man aus den den Berechtigten jährlich 
zur Streunutzung geöffneten Flächen, mit Angabe der Waldteile und 
Ertragsklaſſen, auf Grund gemachter Vorunterſuchungen (vergl. Anmerk— 


) Die Ausführung beſorgte unſer damaliger Aſſiſtent und jetziger Pro- 
feſſor der Forſtwiſſenſchaft Herr Dr. A. Bühler in Zürich. 


Fu 


Ablöſung von Waldſervituten. 311 
* 


ung bei Verfahren b) durch Schätzung feſtſtellt, wie viel Centner wald— 
und lufttrockene Streu jede Fläche pro Hektar giebt. Durch Multipli— 
kation des Ergebniſſes pro Flächeneinheit mit der Fläche, erhält man 
den jährlichen lufttrocknen Streuertrag. Wird dieſer für die geſetzlich 
vorgeſchriebene Anzahl Jahre ermittelt und durch die Anzahl der Jahre 
dividiert, ſo ergiebt ſich der durchſchnittlich jährliche Naturalertrag 
an Streu, welcher dann noch in Strohwert nach b umzurechnen iſt. 
Zieht man ſchließlich noch die Gewinnungskoſten und Fuhrlöhne pro 
Centner oder Wagen ab, ſo erhält man den reinen Jahresertrag, der mit 
dem gegebenen Zinsfuß zum Kapital erhoben die Abfindungsſumme 
ergiebt. 

Wäre, wie in Württemberg (Ablöſungsgeſetz vom 26. März 1873), 
der Zinsfuß 5 und müßte der Jahresertrag aus dem Durchſchnittser— 
gebnis der letzten 20 Jahre abgeleitet werden, ſo hätte man nur den 
reinen Geldwert der Nutzung für die letzten 20 Jahre von Jahr zu Jahr 
zu berechnen, um in der Summe direkt den Kapitalwert der Jahres— 
nutzung zu erhalten. Denn es iſt offenbar einerlei, ob man den durch— 
ſchnittlichen Jahresertrag mit 5 pCt. zum Kapital erhebt, d. h. 20 mal 
nimmt, oder ob man die einzelnen 20 Jahresnutzungen addiert. In 
dem nachfolgenden Beiſpiele iſt das Verfahren durchgeführt. 


(Siehe Tabellen Seite 312 uud 313.) 


Am mißlichſten geſtaltet ſich die Sache, wenn weder von dem be— 
laſteten Waldeigentümer noch von dem Berechtigten brauchbare Aufzeich— 
nungen über die in dem fraglichen Zeitraum genutzten Streumengen vor— 
liegen. In dieſem Falle müſſen die Experten den immerhin etwas 
ſchwankenden Boden der Schätzung betreten, indem ſie zunächſt die ganze 
belaſtete Streufläche feſtſtellen und an der Hand etwaiger forſtpolizeilicher 
Beſtimmungen die jährlich zuläſſige Nutzfläche ermitteln. 

Wir glauben das hier einzuhaltende Verfahren am beſten an einem 
zweiten Falle klarſtellen zu ſollen, welcher bei einer Streuablöſung in Würt- 
temberg auf Grund des dortigen Ablöſungsgeſetzes von 1873 im Jahre 1876 
vorgekommen iſt. 


(Siehe Beiſpiel 2, Seite 314.) 


312 Ablöſung von Waldſervituten. 
Beiſpiel 1. Berechnung des 
5 Pen I | ss ı Ss re 
Geöffnete Fläche a8 SS Su 
| | S385 53 385 
Erſtmalige Wiederholte BE» S ES 
Waldteil | 35322 1808| 858 
| Nutzung 2 68 2 ep 
55 5 | S 2eg: jez Ban 
redu⸗ redu⸗ 3 3X 855 "= 
& ganze zierten) ganze zierte‘) 8 S8 8 8 2 2 808 
= Name N 2 B S =S 288 8 
= Fläche S | 3830 5321 502 
= | | | | 
62 I Morgen Nr. ;Fuderä20Ctr.| Ctr Ctr 
CCC s 10. 
7 TE e | 
| Mooshau. 3 III „ | | 
1855)| Bergwald 5. — — 38 30 |m| 1, | 834 ea 
) do. 6 — 22%) 78” 1 y | aaNns 
Eichwald. „ | II 75 „5 1 A 
1854 | Wie 1853 _ 43 — = 163 
1855 do. el, 3 A 163 
1856 do. - |-|8|-| — — | 163 
Mooshau. . 4 | Pe 1, 80 | 
1857ʃ] Bergwald 5. 38% %%% lo, = HKERRS) 14, 342 (505 168 
1 26. 2| 3 — — III 5 34 [3 
Eichwald. „%%% | „ 49 
1858 | Wie 1853. a a 28 Bi.) 163 
1859 do. „„ r — 163 
1860 do. na er — 163 
1861 do. ln = — 163 
| Mooshau. . — u — 1,243 7 II 7 178 560 
1862] Bergwald 5. 10.| 8° | 38.) 302.01 1 448 ( = 187 
IE e e NEL 34 
Mooshau . 12 % „ 101 1435 
1863 Bergwald 5 — 30 III Re 334 3 145 
| Mooshau. . — — 42 TA le I. 
1864] Bergwald 5 el nen % 423 (534 178 
Fi e 12 3 Im 5% 353. 

1865 a a ee BE), 178 
| — — 4 — u 175 
Teufelsklinge 5. — — 2 4 NN 375 45 735 8 
1867 Ba 7 n 1) 390 | 9 
1868 1. e 7 390 130 
1869 — r — en 130 
1870 do 5 „„ — 130 
1871 — — — — — 0 — — 1 — | — 
1872 rn e a — 1 

55 406 | 


Ablöſung von Waldſervituten. 313 


es eines Laubſtreu-RNechtes. 


| 

=} 2 | D 
au 3 38 

| 2 88 27 

= —— . 8 

8 358 2 

. 

8 2 22 O 2 5 Bemerkungen 

S — . 2 8 

s 

2.0 52 | 2 | S * 

r kr. fl. kr. fl. kr 
11. e F 
6 | | 1) Zu Spalte 4 und 6. a 
| | In Spalte 4 und 6 iſt die in Spalte 3 und 5 
— 53,4 — 24 12 20964 N 52 vorgetragene Geſamtfläche durch Abzug ein— 
N I | | mal der e Be Wege, Kae der bei 
PR I den gemiſchten Beſtänden auf das Nadelholz 
48,0 24 24,0) Ser entfallenden Fläche auf die produktive Laub— 
54,0 — 24 — 30,0 81 30 5 8 Ke 
— 51 24 — 276 74 59 holzfläche reduziert. 
| 2) Zu Spalte 8. 
Spalte 8 enthält die auf früherer ſummariſcher 

— 428 — 24 — 18,8 52 38 Schätzung beruhenden Erträge der berech— 
| | ten Flächen nad) den Einträgen in die jähr- 

| lichen Streuregiſter und kommt für die Be- 

1 11,4 — 24 0 — 47,4 128 46 rechnung der genutzten Streumenge nicht weiter 

— 47,6] — 24 — 23,6 64 7 in betracht. Spalte 8 ſteht daher mit Spalte 

424 — 23,60 64 7 7 und 9 in keinem ſich ziffernmäßig darſtellen⸗ 

— 57,1 — 24 — 33,1 89 55 den Zuſammenhang (vgl. Anm. 3). 
1 3) Zu Spalte 9. 

118 — 24 — 37,8 117 49 Maßgebend für die Berechnung des Ablöſungs— 
kapitals ſind die Einträge in Spalte 9. Die⸗ 
| ſelben 1 naht die im 5 1873 von 

er ze | der forſtl. Verſuchsſtation Hohenheim im Re— 
Da 24 | 3 ers vier Hohengehren angejtellten Verſuche, welche 
| | ergaben: 
| | für die E sklaſſ 
1% — 24 — 47, 140 37 1 
| | | a) für die erſte Nutzun 
— A 2360 700 1 A 21,4 f 16,5 114 7,5 5,3 
| b) für die wiederholte Nutzung 
Summa der Jahre 1853—1865 ne 11 VVV 
u 1 — 24 — 33,1 98 12 nn lufttrockene Laubſtreu pro 1 Württbg. 
= Der Eintrag in Spalte 9 iſt das Produkt aus 

1 25 — 2 2774 114 33 der in Spalte 4 bezw. 6 a deer Mor⸗ 

RE: 1 1 genzahl multipliziert mit dem betreffenden 

1 162 24 13 32 1138 a Streuquantum vorſtehender Ertragstafel. 

El || - 1331 71 43 
— — — H — — — — [n dieſen beiden Jahren unterblieb die Nutzung 
f aus forſtpolizeilichen Gründen. 


Summa der Jahre 1853—1872 1536 


29 


314 


Ablöſung von Waldſervituten. 


Auf Grund vorſtehender Tabelle ſtellt ſich nun der Anteil der beteilig— 
ten Gemeinden an dem Ablöſungskapital wie folgt: 

Nach den gemachten Erhebungen wurde die geöffnete Streufläche von 
den 4 Gemeinden ohne Mitwirkung der Forſtbehörde in der Weiſe unter 
ſich verteilt, daß die Lauberträge der 3 Gemeinden zugeteilten Flächen 
im Durchſchnitt unter ſich gleich waren, dagegen der 4. Gemeinde, welche 
ſich übrigens im Jahre 1865 letztmals an den Streunutzungen beteiligte, 
nur ½ dieſer Beträge, ſomit nur 50 des ganzen Ertrags zufiel. 

Es verteilt ſich hiernach das Ablöſungskapital folgendermaßen: 

Anteil der letzteren Gemeinde 1 an dem Geſamtwert 

der Nutzungsſumme 1853 —1865 mit 1098 fl. 11 kr. = 109 fl. 49 kr. 
jeder der 3 weiteren Gemeinden je ½ des Reſts von 
1426 fl., 40 kr. ſomit 11e 47 


Beiſpiel 2. Berechnung des Werts einer zwei Gemeinden 
zuſtehenden Streugerechtigkeit. 

In der zwiſchen der Biſchen Gutsherrſchaft und den Gemeinden 
M. und N. ſchwebenden Streurechtsablöſungsſache kam ein gütliches 
Übereinkommen nicht zu ſtande, weshalb das Oberamt H. zur Ab- 
wicklung dieſer Angelegenheit 3 Sachverſtändige und zwar die Herren 
X., N. und Z. aufgeſtellt hat. 

Dieſe 3 amtlichen Schätzer wurden von dem K. Oberamt in Pflicht 
genommen und haben ſofort am 1. und 2. Auguſt 1876 in Anweſenheit 
von Vertretern der Berechtigten und der Belaſteten die erforderlichen 
örtlichen Beſichtigungen und Erhebungen vorgenommen und ſich nun— 
mehr zu folgendem Schätzungsergebnis vereinigt. 

Anerkanntermaßen waren die Berechtigten nur zur Gewinnung von 
Laubſtreu befugt, ſoweit überhaupt die Gewinnung derſelben forſtpolizei⸗ 
lich zuläſſig war. 

Die abzulöſenden Streurechte fallen daher als ungemeſſene unter 
Art. 79 des Geſetzes vom 26. März 1873. Demgemäß iſt zunächſt feſt⸗ 
zuſtellen, welche Streumenge in dem für die Berechnung der Ablöſungs⸗ 
ſumme maßgebenden Zeitraum von den Berechtigten bezogen worden 
it. Maßgebend iſt, nachdem ſeitens des Belaſteten die Ablöſungs-An⸗ 
meldung unterm 27. April 1875 erfolgt und ſeitens des K. Oberamts 
ſofort dem andern Teil inſinuiert worden iſt, nach Art. 80 des Geſetzes 
der 20jährige Zeitraum 1855/74. 

Weder von dem belaſteten Waldeigentümer noch von den berechtigten 
Gemeinden konnten brauchbare Notizen über die in dem Zeitraum 1855/74 
genutzte Streumenge geliefert werden, weshalb die Kommiſſion auf an— 
derem Wege ſich hierüber Anhaltspunkte verſchaffen mußte. 

Als äußerſtes wirtſchaftlich zuläſſiges Maß der Nutzung, wofür Ent⸗ 
ſchädigung zu leiſten iſt, iſt in den unangefochtenen Motiven zu Art. 80 
des Geſetzes dasjenige bezeichnet, welches unbeſchadet dauernder 
Erhaltung der beſtehenden Holz- und Betriebsart gewonnen 


Ablöſung von Waldſervituten. 315 


werden kann. Demgemäß war nun zunächſt die Fläche zu ermitteln, 
welche nach dieſen Grundſätzen von den Berechtigten jährlich berecht 
werden durfte. 

Die Gemeinden M. und N. ſind in folgenden Waldungen der B.jchen 
Gutsherrſchaft berechtigt. 


Diſtrikt G. 65% Morgen 30,4 Rth. 
PCC 8 
„VC 


191 Morgen 3,0 Rth. 

Der Diſtrikt G. iſt mit einer im Durchſchnitt etwa 12jährigen Forchen— 
kultur beſtockt und trug auch früher Forchen; es fand deshalb hier 
1855/74 keine Laubſtreu-Nutzung ſtatt. 

Der Diſtrikt H. iſt zu 50 pCt. mit Laubholz beſtockt. Dieſe 50 pCt. 
waren in der 20 jährigen Periode dem Rechen geöffnet. 0 

0,5 , 114% M. 36,6 Rth. 
2 57¼ M. 42,3 Rth. 

Der Diſtrikt N. war von jeher Mittelwald mit 30jährigem Umtrieb; 
die Mittelwaldungen ſind von Forſtpolizeiwegen dem Rechen verſchloſſen 
in der erſten Hälfte der Umtriebszeit und außerdem je 3 Jahre vor dem 
Hieb; es waren ſomit jeweilig dem Rechen geöffnet , der ganzen 
Fläche. 

1% K 12% M 32,0 Rth. 
2 5¼ M. 22,4 Rth. 
Im ganzen waren ſomit dem Rechen offen: 


Bu Diet Nn. 5 ½ M. 22, Rth. 
+ m H. . Mg 4 42,8 [2 


62°/, M. 16,7 Rth. 

Um unter den gegebenen Verhältniſſen und unbeſchadet der dauern— 
den Erhaltung der beſtehenden Holz- und Betriebsarten von 1 Morgen 
Laubwald einen Wagen mit 20 Ctr. waldtrockene Streu nachhaltig zu 
bekommen, darf nach dem Urteil der Kommiſſion dieſe Fläche nicht öfter 
als in 3 Jahren 1 mal berecht werden, es ergiebt ſich ſomit für die 

8 
Jahre 1855—1874 eine jährliche Nutzungsfläche von eV ac; * 
= 20¾ M. 7,27 Rth, ſomit rund 21 Morgen, welche nach den angeſtellten 
Ertragserhebungen im Durchſchnitte 21 Wagen waldtrockener Laubſtreu 
abgeworfen haben. 

Weil aber der Geldwert der Laubſtreu nicht unmittelbar, — etwa 
aus Aufſtreichserlöſen — erhoben werden konnte, ſo war zu ermitteln, 
wie viel Centner Stroh denſelben Geldwert haben, wie die 21 Wagen 
waldtrockene Streu. Ein Wagen mit einem Gewicht von 20 Ctr. wald— 
trockener oder 15 Ctr. lufttrockener Streu hat nach dem Gutachten der 
Kommiſſion denſelben Wert wie 5 Ctr. Stroh, ſomit ſind 21 Wagen 
waldtrockene Laubſtreu gleichwertig mit 105 Ctr. Stroh. 


9 


316 Ablöſung von Waldſervituten. 


Für 1 Ctr. Stroh wurden nach Beil. 1 im Durchſchnitt von 1855 bis 
1874 bezahlt 1 Mk. 50 Pf. 

Es beträgt ſomit der Wert von 105 Ctr. Stroh à 1 Mk. 50 Pf. 
157 Mk. 50 Pf. 

Hiervon gehen, da in dem Strohpreis von 1 Mk. 50 Pf. die Koſten 
der Beifuhr vom Orte des Strohankaufs bis zum Wohnſitz der Berech⸗ 
tigten eingeſchloſſen ſind, noch ab die Koſten der Gewinnung und Bei⸗ 
fuhr der Waldſtreu. 

Für das Zuſammenrechen und Aufladen von 1 Wagen Laubſtreu 
kommen in Anbetracht, daß die Berechtigten ſelbſt dieſe Arbeiten be⸗ 
ſorgten, folgende auf / — 57 des wirklichen Betrages ermäßigte Koſten 
in Anrechnung: 

1 Mannstaglohn à 1 Mk. 20 ff.. 1 Mk. 20 Pf. 
2 Weibstaglöhne a 60 Pf.. .. 1 
Für das Nachhauſeſchaffen der Een ie Ge⸗ 

ſchäft hier wegen des coupierten Terrains ein 


ſehr ſchwieriges wor = 20. vi si 
3 Mk. 90 Pf 
und für 21 Wagen vu mn. 
Brutto wer , 50 
Unksſennw BUSH EEE 
ſomit Nettojahreswert . 775 


Das Ablöſungskapital beträgt daher im 1 Betrag des Jahres- 
wertes rund 1512 Mk. 

Die Verteilung des Ablöſungskapitals an die berechtigten Gemeinden 
bleibt letzteren — wie bisher die Verteilung der Streu — überlaſſen. 


B. Ablöſung von Waldgras ſervituten. 

Bei Berechnung des Abfindungskapitals für Waldgräſereirechte hat 
man von ähnlichen Geſichtspunkten wie bei Streurechten auszugehen. 
Es iſt eben auch der durchſchnittlich jährliche reine Ertrag der Gras— 
nutzung zu ermitteln und mit dem vorgeſchriebenen oder vereinbarten 
Zinsfuße zum Kapital zu erheben. Die Gräſereirechte ſind ſehr verſchie⸗ 
dener Art und laſſen ſich daher die Abfindungsſummen nicht nach einer 
gegebenen Schablone berechnen. Nur folgende allgemeine Anhalte laſſen 
ſich geben. Darf das Waldgras auf Wagen, Schiebkarren fortgebracht 
werden, ſo iſt die jährliche Wagen- oder Karrenzahl nebſt Gewicht feſt⸗ 
zuſtellen; muß dagegen das Gras aus dem Walde getragen werden, ſo hat 
man wieder Zahl und Gewicht der jährlich und durchſchnittlich jährlich 
genutzten Traglaſten zu ermitteln. Auf dem einen oder andern Wege läßt 
ſich daher das durchſchnittlich jährlich aus dem belaſteten Walde be— 


zogene Gewicht des Grünfutters feſtſtellen. Dieſes Gewicht wird dann 


Ablöſung von Waldſervituten. 317 


in lufttrockenes Grünfutter umgeſetzt, was keine Schwierigkeit hat, weil 
ja der Waſſergehalt des Grünfutters und Dürrfutters bekannt iſt. So 
kann z. B. aus 5 Ctr. Gras 1 Ctr. Dürrfutter gewonnen werden. Wird 
die ſo ermittelte Centnerzahl Dürrfutter dann mit dem Preiſe eines 
Centners multipliziert, ſo erhält man den jährlichen rohen Geldwert 
der Berechtigung. Hierbei iſt nur noch zu berückſichtigen, daß Waldheu 
einen weſentlich geringeren Wert als Wieſenheu beſitzt. 

Von dem rohen Geldertrag ſind ſchließlich noch die Gewinnungs— 
koſten unter mäßigen Anſätzen (wegen Verwertung der eigenen Arbeits— 
kraft) in Abzug zu bringen, ſo ergiebt ſich der Reinertrag der Berechtigung, 
welcher noch zum Kapital zu erheben iſt. Ein der Wirklichkeit (Württem⸗ 


berg) entnommenes Beiſpiel wird das Verfahren am beſten klarſtellen. 


Beiſpiel. Berechnung des Wertes eines Waldgräſerei— 
Rechtes. 

Den Einwohnern der Teilgemeinde U. ſteht das Recht zu, das Gras 
in dem 210 Morgen großen gutsherrlich Cſchen Walde Sumpf in der 
Weiſe zu nutzen, daß im Sommer an 3 Wochentagen von jeder Vieh 
beſitzenden Familie eine mit einem Berechtigungsſchein verſehene Perſon 
das Gras mit der Sichel oder der Hand gewinnen und zu Futterzwecken 
nach Hauſe tragen darf. Ganz das gleiche Recht ſteht derſelben Teil— 
gemeinde auch noch in dem 257 Morgen großen der Gemeinde B. ge— 
hörigen ſogenannten Bannwalde zu und ſind beiderlei Rechte von den— 
ſelben Perſonen gleichmäßig ausgeübt worden und bei der Gleichartig— 
keit der Beſtandes⸗Verhältniſſe, ſowie der Lage der beiden Waldungen 
zu dem Weiler B. relativ gleichwertig. 

Es iſt aber Seitens der Teilgemeinde A. die Ablöſung nur gegen— 
über der Ciſchen Gutsherrſchaft angemeldet worden, wogegen der auf 
dem Gemeindewald von B. haftende Teil des Geſamtrechtes fort— 
beſtehen ſoll. 

Von Seiten der belaſteten Gutsherrſchaft iſt nachgewieſen und von 
der berechtigten Teilgemeinde nicht widerſprochen worden, daß in dem 
für die Ablöſung maßgebenden Zeitraum 1854/73 die beiden Rechte 
durchſchnittlich jährlich von 21 Perſonen und zwar an ca. 50 Tagen aus⸗ 
geübt worden ſind. 

Nach den von der Kommiſſion angeſtellten Erhebungen beteiligten ſich 
an der Nutzung in der Hauptſache nur Weibsperſonen, wovon ?/, er- 
wachſene und / halberwachſen waren. 

Nach den angeſtellten Verſuchen iſt ferner anzunehmen, daß erſtere 
täglich 3 Trachten à 0,7 Ctr., letztere 2 Trachten à 0,5 Ctr. zu gewinnen 
und nach Haus zu tragen im ſtande waren. 

Hiernach mögen aus beiden belaſteten Waldungen zuſammen jährlich 

(14 * 3 5 0, 4 7 2 0,5) 50 
= 1820 Ctr. Grünfutter 
= 364 „ Dürrfutter 


318 Ablöſung von Waldſervituten. 


gewonnen worden ſein, welch letzteres nach dem Urteil der Kommiſſion 
einen Bruttowert von 2 Mk. pro Ctr., ſomit im Ganzen jährlich von 
728 Mk. darſtellt. 

Daß die beiden belaſteten Waldungen dieſe Futtermenge zu liefern 
vermochten, geht daraus hervor, daß die Kommiſſion auf Grund ein- 
gehender Beſichtigung der belaſteten Waldungen deren nutzbaren Jahres⸗ 
Ertrag an Dürrfutter nach der Berechnung in Beil. 1 zu 460 Ctr. ge⸗ 
ſchätzt hat. 

Von dem geſchätzten Bruttoertrag von 728 Mk. gehen ab die Ge— 
winnungskoſten. 

Für eine erwachſene Weibsperſon werden täglich 60 Pf., für eine 
Halberwachſene 40 Pf. berechnet, wonach die jährlichen Gemwinnungs- 
koſten ſich belaufen auf 

(14 x 0,6 + 7 x 0,4) 50 = 560 Mk. 

Der reine Jahreswert der ganzen Nutzung beträgt daher 168 ME. 
Dieſe Jahresrente mit 5 p&t. kapitaliſiert, giebt ein Ablöſungskapital 
von 3360 Mk. Hiervon trifft die Gutsherrſchaft C. nach ihrem 210 
Morgen betragenden Flächenanteil an der belaſteten Geſamtfläche von 
467 Morgen 45,0 pCt. oder 1512 Mk. 


C. Ablöſung von Wald weideſervituten. 


Bezüglich der Berechnung der Abfindungsſummen für beſtehende 
Waldweiderechte geht man von denſelben Geſichtspunkten wie bei A. und 
B. aus, nur iſt die genügende Feſtſtellung des reinen Jahreswerts der 
Berechtigung mit großen Schwierigkeiten verbunden. Dieſelben liegen 
in den vielgeſtaltigen Weideformen und in dem ſehr verſchiedenen Wert 
der Waldweide, je nach Lage und Beſchaffenheit der Waldungen und der 
landwirtſchaftlichen Entwicklung. 

Die Taxation der Waldweiden wird auch dadurch noch beſonders er— 
ſchwert, daß im Laufe der Zeit der land- und forſtwirtſchaftliche Betrieb 
weſentlich umgeſtaltet wurde. An die Stelle der Viehweide iſt vielfach 
die Stallfütterung getreten und der Wald ſelbſt bietet, infolge ſorgfälti⸗ 
gerer Forſtkultur, weniger und ſchlechteres Waldgras. Deshalb wird 
das Waldweiderecht in vielen Waldungen nur noch wenig oder gar 
nicht mehr ausgeübt und oft nicht des Gewinnes, ſondern nur der Auf— 
rechterhaltung des Rechts wegen. 

An ſolchen Orten wird vorausſichtlich die Ausübung der Waldweide 
mit der Zeit von ſelbſt aufhören und der Waldbeſitzer hat daher auch 
weniger Grund auf die Ablöſung der Weiderechte zu dringen. Das Ab— 
löſungskapital wird nämlich, im Falle dasſelbe aus dem reinen Werte 
der Waldweide z. B. aus den letzten 10 oder 20 Jahren abgeleitet werden 


Ablöſung von Waldſervituten. 319 


ſoll, um ſo kleiner ausfallen, je länger man mit der Ablöſung wartet, 
weil die Befahrung der Waldweide immer mehr abnimmt. 

Weſentlich anders liegen die Verhältniſſe noch in den Hochgebirgs— 
forſten, bei der eigentlichen Almenwirtſchaft. Hier überwiegt die Milch-, 
Käſe⸗, Butter⸗ und Fleiſchproduktion den Ackerbau ſchon deshalb, weil 
die kleinen und großen Grundbeſitzer, meiſt in Thälern wohnend, ſich mit 
dem Acker⸗ und Wieſenbau nicht nach Belieben ausdehnen können, der 
Wald ſelbſt aber in den rauhen Hochlagen, bei dünner Bevölkerung und 
ſchwerer Bringung des Holzes, an ökonomiſcher Bedeutung verliert. 
Hier kann unter Umſtänden die Waldweide noch ganz am Platze ſein 
und ihre gewaltſame Verdrängung wäre in vielen Fällen vielleicht ein 
volkswirtſchaftlicher Fehler. 

Die Berechnung des Ablöſungskapitals darf und kann daher, wegen 
der Vielgeſtaltigkeit der Weiderechte, nicht nach einer beſtimmten Scha— 
blone geſchehen, ſondern erfordert von Fall zu Fall eine ſorgfältige Er— 
wägung. Je nach der Lage der Sache wird man bei der Abwicklung 
von Waldweiderechten folgende Punkte für die Anzahl Jahre, welche 
bei Berechnung des Reinertrags der Weide zu berückſichtigen ſind, in 
eingehender Weiſe zu prüfen haben. 

1. Umfang der quantitativen Ausübung des Weiderechts in der 
letzten Zeit. 

2. Täglicher Futterbedarf für ein Stück Groß- oder Jungvieh, je 
nach dem Lebendgewicht der Stücke. 

3. Tägliche Erſparnis von landwirtſchaftlich erzeugtem Futter 
durch Benutzung der Waldweide. 

4. Preis guten Wieſenheues pro Centner und Ermittlung des Ver— 
hältniſſes des Nährwerts zwiſchen Wieſen- und Waldheu oder 
Grünfutter, in Verbindung mit der Frage, ob bei der Waldweide 
die Qualität des Futters durch die Quantität erſetzt werden 
kann. 

5. Höhe des Hüterlohnes, Aufwand für Triebgaſſen, Umzäunung 
u. ſ. w. 

6. Betrag des Düngerverluſtes. 

7. Minderproduktion an Fleiſch, Fett und Milch. 

Dabei gilt der Grundſatz, daß der Berechtigte wirtſchaftlich intakt 
bleiben, d. h. durch die Ablöſung weder Vorteil noch Nachteil erleiden 
ſoll. Selbſtverſtändlich müſſen ſich die Rechnungen ſtreng an die Be- 
ſtimmungen der Ablöſungsgeſetze halten, im Falle nicht Berechtigte und 


* 


320 Ablöſung von Waldſervituten. 


Pflichtige ein freiwilliges Übereinkommen getroffen haben. Für die Be⸗ 
rechnung der Abfindungsſummen find u. a. folgende Verfahren vorge— 
ſchlagen oder befolgt worden. 


1. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Sättigungs⸗ 
effekt und dem relativen und abſoluten Nähreffekt.“) 

a) Der Sättigungseffekt bemißt ſich nach dem 'Gejamtlebend- 
gewicht der in Frage kommenden Anzahl Wiederkäuer, vielleicht auch 
Schafe oder Ziegen, welche ſich während der Weidezeit geſättigt haben 
und ſoll damit das Quantum des aufgenommenen Weidefutters zum 
Ausdruck kommen. 

b) Der relative Nähreffekt der Waldweide drückt die Nahr— 
haftigkeit eines beſtimmten Quantums des Weidefutters aus und be— 
zeichnet daher die Qualität der Weide. 

c) Der abſolute Nähreffekt ſoll den Geſamtausdruck für den 
Sättigungs- und relativen Nähreffekt abgeben und maßgebend für den 
Weide heuertrag und Gebrauchswert der Waldweide ſein. 

Die Berechnung ſoll wie folgt durchgeführt werden: 

ad a. Zuerſt wird feſtgeſtellt, wie viel Rindvieh, Schafe oder Ziegen | 
und mit wie viel Geſamtlebendgewicht jeder Tierart ſich während wie viel 
ganzer Weidetage auf der betreffenden Weide, innerhalb eines jährlichen 
Weideganges geſättigt haben. Hierauf wird der Sättigungseffekt in 
gutem Wieſenheu ausgedrückt, indem man annimmt, daß von demſelben zur 
Sättigung von Rindvieh und Schafen auf 100 Pfd. Lebendgewicht 
3 Pfd., bei Ziegen aber 4,2 Pfd. täglich gehören. Bezeichnet nun s 
den in Heu ausgeſprochenen Sättigungseffekt einer Weide, 1 das Lebend— 
gewicht der Weidetiere, und t die durchſchnittliche Anzahl der jährlichen 
Weidetage, ſo iſt 

a. bei der Ausnutzung durch Rindvieh oder Schafe: 


E 
8 UU Pfund Heu. 
8. bei der Ausnutzung durch Ziegen 
Ix t * 4,2 .. 8 
8 100 — Pfund Heu. 


*) Vergleiche Dr. E. Hartenſtein, Anleitung zur landwirtſchaftlichen 
Rechnungsführung (Bonn 1863, Seite 49) und Dr. W. Funke: zur landwirt⸗ 
ſchaftlichen Taxation bei der Ablöſung der auf Wäldern laſtenden Weide- und 
Streurechte“, in der Zeitſchr. für Staatswiſſenſchaft, Tübingen 1875, S. 1-38. 


Ablöſung von Waldſervituten. 321 


ad b. Sit der Sättigungseffekt nach a feſtgeſtellt, jo muß die Qua— 
lität der Weide, der relative Nähreffekt durch genaue Lokalbeſichtigung 
feſtgeſtellt werden. Bekanntlich iſt ja das Waldfutter (abgeſehen von 
einzelnen Hochgebirgsweiden, auf welchen faſt kein Wald mehr vorkommt) 
meiſt aus ſchlechteren Futtergewächſen zuſammengeſetzt als Wieſenfutter; 
wozu noch weiter kommt, daß das erſtere auch infolge von Beſchattung, 
vorkommenden naſſen, ſumpfigen Stellen u. ſ. w. auch weniger nahr— 
haft iſt. Das Waldweidefutter iſt deshalb geringerer Qualität. Sache 
des Taxators iſt es nun, feſtzuſtellen, ob im einzelnen Falle das Ver— 
hältnis zwiſchen Wieſen- und Waldheu bei Rindvieh durch die Zahlen 
3233 32,753 322,505 3: 2,25; 3: 2 oder 3: 1,5; bei Ziegen aber durch 
die Zahlen 4,2: 3,8; 4,2: 3,50; 4,2: 3,15; 4,2: 2,8 anzunehmen iſt. 

ad c. Iſt der relative Nähreffekt feſtgeſtellt, jo ergiebt ſich der ab— 
ſolute Nährſtoffgehalt der Weide, indem man die zweite Zahl der den 
relativen Nähreffekt darſtellenden Verhältniſſe in obigem für den Sätti⸗ 
gungseffekt gefundenen Ausdruck anſtatt 3 reſp. 4,2 einſetzt. Iſt z. B. 
von einer Rindvieh- oder Schafweide der relative Nähreffekt auf 3: 2,5 
taxiert, ſo iſt der abſolute Nähreffekt oder der Naturalertrag der Weide: 
a Pfund Weidehen. 

Beträgt die Entfernung der Weide von dem Stalle der Tiere mehr 
als 1 Kilometer, ſo wird auf je 400 weitere Meter ein Abzug von 3% 
an dem berechneten Naturalertrage der Weide für den Kraftaufwand und 
damit zuſammenhängende Verluſte gemacht. Bei einer Entfernung von 
1800 Metern wären alſo 6% des Weideertrags abzuziehen. Dieſer Abzug 
darf jedoch nur gemacht werden, wenn das Vieh täglich in den Stall 
zurückkommt, nicht aber z. B. bei Hochgebirgsweiden, wo dasſelbe 
während der ganzen Weidezeit im Freien auf der Weide die Nacht zubringt. 

Übernachtet das Weidevieh im Stalle, ſo genießt der Berechtigte 
noch einen Vorteil, der darin beſteht, daß in dem Stalle Dünger ab— 
geworfen wird, den nicht die eigene Wirtſchaft produziert. Der Wert 
desſelben muß daher an dem in Normalheu berechneten Geldwert der 
Naturalnutzung abgezogen werden. Profeſſor Dr. Funke macht nun 
den Vorſchlag — indem er andere kleine Vorteile und Nachteile, welche 
mit dem Weiderecht zuſammenhängen, ſich kompenſieren läßt —, bei dem 
in Abzug zu bringenden Düngerplus nur den Wert der wichtigſten 
Nährſtoffe — Kali und Phosphorſäure — in nt zu bringen. 


Baur, Waldwertberechnung. 


1 


322 Ablöſung von Waldſervituten. 


Den Wert dieſer Nährſtoffe berechnet er auf Grund chemiſcher Analyſen 
der Futterſtoffe und Tiere und Tierprodukte wie folgt: 


100 Pfund lufttrockenes Weideheu, durch den Kali Phosphorſäure. 


Sättigungseffekt ermittelt, enthalten (Zuſammen⸗ Pfd. Pfd. 
ſetzung des mittleren Wieſenheues ) . 1,30 0,40 
Davon gehen in tieriſche Produkte über . 1,04 0,12 
Somit enthält der Dünger den Reſt mit . 1,26 0,28 


Von dieſem Weidedünger werden im Stalle 
bei der nächtlichen Einſtallung abgeworfen 
VVT ee tar VDE 0,13 


Durch Multiplikation der deſinitiv feſtgeſtellten Centner Weideheu mit 
1,26 und 0,28 ergiebt ſich in Pfunden der Kali- und Phosphorſäure⸗ 
gehalt der zu gewinnenden geſamten Exkremente, dagegen aus der 
Multiplikation der durch den Sättigungseffekt ermittelten Centnerzahl 
lufttrockenen Weidefutters mit 0,57 und 0,13 die Pfunde Kali und 
Phosphorſäure, welche in dem bisher im Stalle angeſammelten nächt⸗ 
lichen Weidedünger enthalten waren. Werden endlich beide Produkte 
von einander abgezogen, ſo erhält man in der Differenz den Mehr⸗ 
gewinn an Kali und Phosphorſäure in dem durch Verfütterung des 
Erſatzheues zu erzielenden Düngerplus. Die Pfunde Kali und Phosphor⸗ 
ſäure mit dem Preis eines Pfundes multipliziert (31 Pfennige für beide), 
gibt den Wert dieſer Dungſtoffe. 


Beiſpiel: Zwei Kühe von zuſammen 1600 Pfd. Lebendgewicht werden 
durchſchnittlich jährlich 120 Tage auf die 1400 m entfernte Weide und 
für die Nacht in den Stall getrieben; es iſt das Ablöſungskapital zu 
berechnen bei 5 pCt. 

Antwort. Der Sättigungseffekt der fraglichen Waldweide in 
Heugewicht iſt: 

._1xtx3 1600 120-3 
100 100 
wobei das angenommene Normalheu theoretiſch allein mit ſeinem Gehalt 
an Trockenſubſtanz und dem Volum desſelben in Betracht kommt. Der 
relative Nähreffekt der Weide wird auf 3: 2,5 taxiert. Es find daher 
die 57,60 Ctr. Sättigungsfutter 
i 5 3 25 a 

100 400 I 8 _ 4800 Pfd. = 48 Ctr. Weidehen. 

Da die Kühe vom Stall bis zur Weide 1400 m zurückzulegen haben, 
ſo kommen von obigen 48 Ctr. noch 3 pCt. in Abzug, und man erhält 
in der Ziffer 48 — 48 x 0,03 = 48 — 1,44 = 46,56 Ctr. den definitiven 


= 5160 Pfd. = 57,60 Ctr.; 


Ablöſung von Waldſervituten. 323 


Naturalertrag der Weide, ausgedrückt in Centnern Weideheu, letzteres 
auch als Erſatzheu bezeichnet im Hinblick auf die an Stelle der bis— 
herigen Weidewirtſchaft angenommene Stallfütterung. Nimmt man für 
den Centner einen Durchſchnittspreis von 2,5 Mk., ſo ergiebt ſich für den 
Naturalertrag ein Geldwert von 46,56 x 2,5 = 116,40 Mk. Hiervon kommt 
jetzt noch das Düngerplus in Abzug. 


Phosphor⸗ 

Kali ſäure 

Es enthalten 46,56 Ctr. Erſatzheu 46,56 x 1,26 = 58,66 Pfd. — 
e „ 46,56 0,28 = 13,03 Pfd. 


Der bei der nächtlichen Einſtallung aufge— 
fangene Weidedünger von 57,60 Ctr. Sättigungs— 
futter enthält: 
an Kali. . 57,60 & 0,57 32,83 „ — 
„ Phosphorſäure . . 57,60 * 0,13 = — 7,48 „ 
daher enthält das durch Verfütterung des Erſatz— 
heues im Stalle zu erwartende Düngerplus .. 25,83 Pfd. 5,55 Pfd. 
Dieſes in Geld ausgedrückt giebt, da 1 Pfd. Staßfurter „ſchwefelſaures 
Kali“ und 1 Pfd. gedämpftes ſtaubfreies Knochenmehl inkl. Transport je 
0,31 Mk. koſten: 25,83 „0,31 8 Mk. für Kali und 5,55 x 0,31 = 1,72 Mk. 
für Phosphorſäure, macht zuſammen 9,72 Mk. 
Es bleibt ſomit reiner Jahreswert der Weide 116,40 — 9,72 = 106,68 Mk.; 
dieſer mit 5 pCt. zum Kapital erhoben, giebt ein Ablöſungskapital für 
2 Kühe von 106,68 x 20 = 2133,60 ME. 

So ſchön theoretiſch das geſchilderte Verfahren auch ausgedacht iſt, 
ſo hat es, vom praktiſchen Standpunkt aus betrachtet, und insbeſondere 
in der Hand eines Unerfahrenen, doch ſeine weſentlichen Bedenken. 
Schon das Reſultat gibt Veranlaſſung zum Nachdenken. Ein Ablöſungs⸗ 
kapital für ein Weiderecht von nur 2 Kühen, welche jährlich 120 Tage 
auf die Weide getrieben werden, von 2133 Mark, das iſt eine hohe 
Summe, welche auszugeben der Pflichtige ſich ſchwer entſchließen wird. 

In der That laſſen ſich namentlich folgende Einwendungen gegen 
das Verfahren vorbringen: 

a. Für Hüterlohn, Aufwand für Triebgaſſen, Umzäunungen im 
Walde u. ſ. w., welch letztere namentlich im Hochgebirge zum Verhüten 
des Abſtürzens von Vieh unentbehrlich ſind, wird kein Abzug gemacht, 
und doch vermindern dieſe Ausgaben des Berechtigten den Wert der 
Waldweide. 

b. Es wird die unbewieſene Unterſtellung gemacht, daß das aus— 
getriebene Vieh auch wirklich Stück für Stück den Sättigungseffekt 
erreiche, d. h., bei einem mittleren Lebendgewicht eines Stückes von 

ai? 


324 Ablöſung von Waldſervituten. 


600 Pfd. dasſelbe auch wirklich 6 * 3 -= 18 Pfd. Wieſenheuwert, oder 
5 * 18 = 90 Pfd. Wieſen gras wert freſſe und wie im Stalle verdaue. Das 
wird aber in der Regel nicht der Fall ſein; denn viele Weiden ſind 
dürftig und ſchlecht, ſo daß das Vieh im Walde nicht voll ernährt wird, 
und daher, im Falle es täglich in den Stall zurückgetrieben wird, noch 
Beifutter erhalten muß. Nehmen wir aber auch an, das Vieh würde 
im Walde ganz geſättigt, d. h. es freſſe ſich den Wanſt ganz voll, 
ſo würde eine volle Ernährung doch nur dann eintreten, wenn das 
Waldweidegras dieſelbe Nährkraft wie das gute Wieſengras hätte, 
was bekanntlich ſelten der Fall iſt. Hätte das Weidegras nur den 
halben Wert, ſo müßte ein Stück Rindvieh, um nicht nur geſättigt, 
ſondern auch voll ernährt zu werden, 90 x 2 = 180 Pfund Waldgras 
täglich freſſen, was ſchon die gegebene Größe des Wanſtes nicht zuläßt. 
Es iſt daher auch in dieſem Falle eine volle Ernährung unmöglich, 
vielmehr muß ein Verluſt an Fleiſch-, Fett- oder Milchproduktion ein⸗ 
treten, welcher in dem Verfahren ebenfalls nicht berückſichtigt iſt, 
übrigens, das geben wir zu, ſchwer zuverläſſig zu taxieren iſt. 

c. Auch können wir das Verfahren, den Wert einer Waldweide im 
Marktpreiſe von gutem Wieſenheu auszudrücken, ſchon deshalb nicht für 
zuläſſig erklären, weil an dem Marktpreiſe des Heues die Koſten für 
Gewinnung, Transport in die Scheunen und auf den Markt nicht in 
Abzug gebracht wurden. Wir halten daher auch den Pachtertrag von 
Weiden, abzüglich der auf dieſelben verwendeten Ausgaben, oder die 
Pachtgelder, welche der Berechtigte zahlen muß, für einen beſſeren 
und gerechteren Maßſtab für die Beurteilung des Wertes einer 
Waldweide.“) 


2. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Pachtwert 
des Weidefutters, der direkten Einſchätzung der Weide ze. 
Dieſe Methoden fanden in der Praxis der Waldweideablöſung mehr 

Anwendung, liegen auch mehr im Geiſte der Geſetzgebung. So geht 

z. B. das] Württembergiſche Ablöſungsgeſetz vom 26. März 1873 


*) Vergleiche in dieſer Frage auch: Zeitſchrift der Staatswiſſenſchaften. 
Tübingen 1876, Heft 1, Seite 151 u. f. Es heißt daſelbſt u. A.: Es iſt unrichtig, 
den Nutzen einer Waldweide nach der Menge und dem Marktpreis des Wiejen- 
heues beſtimmen zu wollen, welches der Berechtigte durch die Ausübung der 
Weide „erſpart“ haben könnte, wie auch umgekehrt Niemand verſucht ſein 
wird, „den örtlichen Heupreis“ aus Waldweidepachtpreiſen zu berechnen. 


Ablöſung von Waldſervituten. 325 


bezüglich der Einſchätzung in der Hauptſache von folgenden Geſichts— 
punkten aus: Der Artikel 80 beſtimmt, daß die Ermittlung des der 
Berechnung des Ablöſekapitals zu Grund zu legenden Jahreswertes nach 
Vorſchrift des Artikel 49 zu geſchehen habe, nur mit dem Unterſchied, 
daß der Durchſchnitt der der Ablöſungsanmeldung vorangegangen 20 Jahre 
(ſtatt 18) als Anhalt für die Schätzung zu dienen hat. 

Nach Artikel 49 haben aber die Beteiligten die in ihrem Beſitze 
befindlichen urkundlichen Nachweiſungen (Berechnungen, Pachtverträge 2c.) 
den Schätzern zur Einſicht und Benutzung bei der Schätzung zuzuſtellen. 

„Bei der Ermittlung der Ablöſungsentſchädigung iſt unter Berück— 
ſichtigung des durchſchnittlichen Reinertrags der der Ablöſung voran— 
gegangenen (18) Jahre zu erheben, welcher Nutzen dem Berechtigten aus 
der Weide unter den gegebenen Verhältniſſen entſprungen iſt.“ 

„Dabei iſt von dem Grundſatz auszugehen, daß die Belaſteten nicht 
für den aus der Viehhaltung oder Landwirtſchaft der Berechtigten ſich 
ergebenden Ertrag, ſondern nur für den reinen Weide- oder Pachtnutzen, 
ſoweit letzterer dem Weideberechtigten oder einem dritten zukommt, eine 
Entſchädigung zu geben haben.“ 

Auch die Motive zu Artikel 49 (vom 16. Dezember 1868) beſagen: 
„Bei der Ermittlung des Ablöſungskapitals iſt davon auszugehen, daß 
die Belaſteten nur für den reinen Weide- und Pferchnutzen, alſo für 
den Pachtwert des Weidefutters und den Verkaufswert des auf dem 
Weideareal gewonnenen Pferchs Entſchädigung zu geben haben, wobei 
noch die Ausgaben für Leiſtungen an den Weidepächter, z. B. Wohnhaus, 
Schafhaus, Hürden, in Abzug zu bringen ſind.“ 

Nach dieſen Beſtimmungen entſcheidet in Württemberg daher nicht 
der „Marktpreis des ſurrogierten Wieſenheues“, ſondern der Pachtwert 
des Weidefutters. 

Zum Schluß ſoll das Ablöſungsverfahren noch an einigen Beiſpielen 
gezeigt werden, welchen wirkliche Ablöſungen in Württemberg zu Grunde 
liegen. 

Beiſpiel 1. Der Gemeinde X ſteht auf der nicht mit Holz 
beſtandenen Waldweide ein Rindviehweiderecht zu, deſſen 
Wert auf folgende zwei Arten ermittelt wur de. 

1. Unter Zugrundelegung des lebenden Gewichtes der 
Weidetiere und des Futterbedarfs. Das Vieh der Berechtigten 
gehört zum Mittelſchlag. Das Großvieh, welches aus ausgemolkenen 
Kühen und einigen trächtigen Rindern (Kalbeln) beſteht, beſitzt ein durch— 
ſchnittliches Lebendgewicht von 6 Ctr, das Jungvieh ein ſolches von 2 Ctr. 


326 


Ablöſung von Waldſervituten. 


Der Futterbedarf pro Centner Lebendgewicht wechſelt zwiſchen 1,5 Pfd. 
Heuwert Erhaltungsfutter und 4 Pfd. Produktionsfutter. Das Futter, 
welches auf der Weide konſumiert wurde, beträgt etwas mehr als das 
notwendige Erhaltungsfutter und wird darum auf 2 Pfd. geſchätzt. 

Die Dauer des jährlichen Weideganges wird auf 120 Tage feſtgeſtellt. 
Die Rechnung geſtaltet ſich nun auf dieſer Grundlage wie folgt: Es 
haben durchſchnittlich geweidet 58 Stück Vieh, davon 


6 Stück a 6 Ctr. „= 36 Ctr. Lebendgewicht 
B ee ee eee 5 


zuſammen = 140 Ctr. Lebendgewicht; 


giebt 140 x 2 = 280 Pfd. Heuwert täglich und zuſammen auf 120 Tage 
konſumiertes Weidefutter 2,8 x 120 = 336 Ctr. 
Dieſe werden trotz der geringen Qualität und frei von allen Un- 
koſten taxiert zu 1,70 Mk. pro Centner, beſitzen alſo einen Wert von 
336 x 1,7 = 571,20 Mk. 
Hiervon gehen in Folge der Weideausübung ab: 


Lohn für den Hirten 150009 
Weideged 3,6047, 
Verluſt von 670 Ctr. Dünger à 30 Pf.“) 201,00 „ 354,60 „ 
bleibt reiner Jahreswert der Waldweide . . . 216,60 Mk. 


2. Unter Zugrundlegung der direkten Schätzung des Er- 
trags der Weide. Es wird durch Schätzung feſtgeſtellt, daß der Er— 
trag der fraglichen ſtändigen Weide durchſchnittlich jährlich pro Flächen- 
einheit (Hektar) 14 Ctr. oder im Ganzen 364 Ctr. Dürrfutter beträgt. 

Mit Rindvieh abgeweidet, unter den oben erwähnten Koſten und mit 
dem Verluſt des Düngers (die Morgenzugabe an Futter geht verloren 
und wird wohl nicht ganz erſetzt durch den Stallmiſt vom Weidefutter) 
verwertet ſich der Centner höchſtens rein auf 0,60 Mk., demnach wäre 
der Jahreswert der Waldweide 364 x 0,6 = 218,4 Mk. 

Zieht man aus beiden Reſultaten den Durchſchnitt, ſo erhält man 
(216,60 + 218,4): 2 = 435: 2 = 217,5 Mk. und das Ablöſungskapital beträgt 
217,5 x 20 = 4350 Mk. 

Beiſpiel 2. Der Gemeinde Y ſteht das Recht zu, den 150 ha großen, 
auf der Ortsmarkung gelegenen und in der Hauptſache mit Fichten und 
Tannen beſtockten Privatwald in fährigen Zeiten mit Schafen zu be— 
weiden. Sie hat dieſes Recht unterm 10. Oktober 1873 zur Ablöſung 
angemeldet, weshalb für die Wertsberechnung nach dem Geſetz der 


) Im Allgemeinen kann man annehmen, daß 1 Ctr. konſumiertes Weide— 


futter 2 Ctr. Dünger liefern und daß der Düngerverluſt der täglichen Weide— 
dauer entſprechend zu veranſchlagen ſei, jo daß z. B. bei 14ſtündiger Weide- 
zeit % des auf der Weide und im Stall produzierten Düngers für den Be— 
rechtigten verloren gehen. 


Ablöſung von Waldſervituten. 327 


20jährige Zeitraum 1853/72 maßgebend iſt. Die nebenbei beſtehende 
oben ſoll fortbeſtehen. 

In jenem Zeitraum hat die Gemeinde das Weiderecht in der Weiſe 
ausgeübt, daß der Gemeindeſchäfer ſeine durchſchnittlich 250 Stück hal— 
tende Herde bald auf der Feldmarkung, bald in dem gedachten Wald 
weiden ließ. 

Da es an einem direkten Maßſtabe für die Bemeſſung des Anteils 
der Waldweide an dem Ertrage der Geſamtweide mangelt, ſo bleibt nur 
übrig, den Futterertrag der Waldweide für ſich zu ermitteln und unter 
Berückſichtigung des Pachtvertrages der Geſamtweide in Geld zu be— 


rechnen. 
Von der geſamten belaſteten Fläche waren im Durchſchnitt von 18% 
verhängt (Schläge uud Kulturen)... 53 ha 
o eee 


Die fährigen 97 ha lieſerten 015 11 Gutachten der Schätzungs— 
kommiffion jährlich 
pro ha Ctr. im Ganzen Ctr. 
63 ha wegen zu dichten Beſtandes— 


ea 9 0 
eecchſchnittlich eh 225 70 
3 „ Wege und Blößen. 10 30 


Somit jährlicher Geſamtertrag der Waldweide 100 Ctr. Waldheu. 


Die Geſamtweide in Feld und Wald ernährte durchſchnittlich 250 
Schafe während 200 Tage und lieferte daher, wenn unter den gegebenen 
Verhältniſſen auf 1 Schaf 3 Pfd. Weideheu gerechnet werden, im Ganzen 
jährlich 250 x 200 x 3 = 150 000 Pfd. = 1500 Ctr. Weideheu. 

Der Bruttopachterlös aus der Geſamtweide betrug im Durchſchnitt 
der Jahre 18% jährlich 1596 Mk. und nach Abzug der Leiſtungen der 
Gemeinde an den Hirten 1500 Mk., wonach 1 Ctr. des Geſamtweide— 
ertrags einen reinen Nutzen von 1 Mk. abgeworfen hat. 

Mit Rückſicht darauf, daß das Waldweidefutter geringer iſt, als das 
Feldweidefutter, wird für erſteres der Preis gutachtlich auf 90 Pf. pro 
Centner ermäßigt. Die relativ geringe Preisermäßigung für das Wald— 
weidefutter wird damit begründet, daß die Waldweide im Hochſommer, 
wenn die Feldweide weniger befahren werden konnte, als Beſtandteil 
der Geſamtweide immerhin einen relativ höheren Wert hatte, als ander— 
wärts eine iſolierte Schaf-Waldweide. 

Die 100 Ctr. Weideheu, welche der belaſtete Wald lieferte, ſtellen 
daher einen Geldwert von 100 x 0,90 = 90 Mk. dar, wonach das Ab— 
löſungskapital 90 x 20 = 1800 Mk. beträgt. 

Beiſpiel 3. Dem Bauern A zu 2 ſteht das Recht zu, in den fährigen 
Teilen des 292 ha großen Staatswaldes Eiſenhardt 6 Stück Rindvieh 
gegen Erlegung eines jährlichen Weidegeldes von 1,70 Mk. pro Stück 
weiden zu laſſen. Zur Mitweide berechtigt ſind noch zwei weitere Guts— 
beſitzer mit 9 Stück Rindvieh. 


328 Ablöſung von Waldſervituten. 


Nach den bezahlten Weidegeldern hat A dieſes Recht in den für die 
Ablöſung maßgebenden 20 Jahren 18% ; im Ganzen mit 63 Stück und 
zwar mit 40 Kühen und 23 Stück Jungvieh ausgeübt. 

Da in der Gegend die Annahme von Stallvieh üblich iſt, ſo ſchlägt 
die Kommiſſion den einfachſten und ſicherſten Weg ein, den Nutzen, 
welchen A aus der Weide gezogen hat, unter Berückſichtigung des orts⸗ 
üblichen Weidegeldes zu beſtimmen. Nach den von der Kommiſſion 
gelieferten Nachweiſen wurde als ortsübliches Weidegeld — exkl. der 
Entſchädigung für die Stallmiete und den Hirten — im Durchſchnitt 
von 18 bezahlt für 1 Stück Großvieh 8,50—12 Mk. und für 1 Stück 
Kleinvieh 5—6 Mk. jährlich. 

Nach eingehender Vergleichung der belaſteten Weide mit den für die 
Ermittlung des ortsüblichen Weidepachtgeldes in betracht gezogenen 
Weiden hat die Kommiſſion mit Stimmenmehrheit beſchloſſen, den reinen 
Nutzen, welcher aus der belaſteten Weide pro Stück Weidevieh gezogen 
wurde, dem Höchſtbetrag der bezahlten ortsüblichen Weidepachtgelder 
gleichzuſetzen. Das dritte Mitglied der Kommiſſion hat ſich für den 
Durchſchnitt jener Pachtgelder ausgeſprochen. Demgemäß beträgt der 
Geldwert des in Frage ſtehenden Weiderechts 


40 x 12 = 480 Mk. 
23 * 6139 „ 
und der Geſamtbruttowert = 618 ME. 
Hiervon geht ab der von dem Berechtigten an den Belaſteten ent- 
richtete Weidezins für 63 Stück à 1,70 = 107,10 Mk.; wonach das Ab⸗ 
löſungskapital 618 — 107,10 = 510,90 Mk. beträgt. 


D. Ablöſung von Holzſervituten. 

Dieſelbe bietet in der Regel weniger Schwierigkeiten, als die Ab- 
löſung von Streu-, Gras- und Weiderechten, weil der reine Wert der 
Holzrechte ſich leichter feſtſtellen läßt. Beſteht das Recht in dem jähr⸗ 
lichen Bezuge eines quantitativ und qualitativ beſtimmten Holzſortiments, 
3. B. in einer Anzahl Raummeter Scheit⸗, Prügel- oder Stockholz irgend 
einer Holzart, ſo haben dieſe Sortimente einen bekannten Marktpreis, 
ſo daß leicht der Durchſchnittspreis aus den in Frage kommenden letzten 
Jahren berechnet werden kann. Ebenſo ſind Fäller- und Fuhrlöhne, im 
Falle dieſelben berückſichtigt werden müßten, leicht feſtzuſtellen. Auch 
bei Berechtigungen auf Stockholz, welches der Berechtigte ſelbſt gewinnen 
muß, ſind genugſam Erfahrungen über Quantitäten pro Flächeneinheit 
und über Gewinnungskoſten bekannt. Ahnlich verhält es ſich mit gewiſſen 
Dürrholzſortimenten, Abfallholz beim Fällungsbetrieb, Leſeholz u. ſ w. 
Über die Abgaben von Bau- und Nutzholz an Berechtigte wird der 


Ablöſung von Waldſervituten. 329 


Waldbeſitzer genaue Liſten führen, ſo daß man den durchſchnittlich jähr— 
lichen Wert desſelben berechnen und aus der geſetzlich vorgeſchriebenen 
Anzahl Jahre leicht feſtſtellen kann. 

Beiſpiel: Eine Pfarrei iſt zum jährlichen Bezug von 20 
Raummeter Buchenſcheitholz gegen Rückerſatz des Fällerlohns 
berechtigt, wie groß iſt das Ablöſungskapital bei einem vor— 
geſchriebenen Zinsfuß von 5 pCt. und wenn der Holzpreis 
aus den letzten 20 Jahren abgeleitet werden joll? 

Antwort: Der Durchſchnittspreis der letzten 20 Jahre beträgt pro 
Raummeter im Walde 9,80 Mk., die Fällerlöhne 0,80 Mk., der Fuhrlohn 
vom Walde in die Wohnung 3 Mk. Da der Berechtigte den Fällerlohn 
zu erſetzen hat, ſo beſteht der reine Nutzen für 1 Raummeter für den⸗ 
ſelben in 9,80 — (3 + 0,80) = 9,80 — 3,80 = 6 Mk.; folglich für 20 Raum⸗ 
meter in 6 * 20 = 120 Mk. Das Ablöſungskapital beträgt daher 
120 x 20 = 2400 Mk. 


E. Ablöſung in landwirtſchaftlichem Gelände und Wald. 

Obgleich der zum Bezuge irgend eines Forſtprodukts (Streu, Gras, 
Weide, Holz u. ſ. w) Berechtigte als Ablöſungsobjekt keinen landwirt— 
ſchaftlichen Boden oder Wald verlangen kann (die Entwicklung der 
Gründe iſt kein Gegenſtand der Waldwertberechnung), ein dahin ab— 
zielendes Ablöſungsgeſetz daher auch nicht den Forderungen der Billig— 
keit, namentlich dem Waldbeſitzer gegenüber, entſprechen würde, ſo kommen, 
wenn auch nicht auf dem Wege des Zwanges, ſo doch auf dem des frei— 
willigen Übereinkommens Abtretungen von landwirtſchaftlichem oder forit- 
lichem Gelände und Wald vor, und der Forſtwirt muß daher auch mit 
dem dabei einzuhaltenden Verfahren bekannt ſein. 

Soll die Entſchädigung für ein Forſtrecht in landwirtſchaftlichem Ge⸗ 
lände beſtehen, ſo muß der Kapitalwert der Berechtigung K, ſowie der 
landwirtſchaftliche Bodenwert B pro Hektar in bekannter Weiſe berechnet 


ie de - SE A 
werden und man erhält in dem Quotienten 7 die Größe des abzu— 


tretenden Grundſtücks. Ahnlich verfährt man, wenn forſtlicher Grund, 
welcher aber künftig landwirtſchaftlich benutzt werden ſoll, das Abfindungs— 
objekt bildet. Nur müſſen, im Falle man von dem gegendüblichen land— 
wirtſchaftlichen Bodenwert ausgeht, von dem forſtlichen Gelände dann 
noch die Urbarmachungskoſten abgezogen werden. Wird forſtlicher 
Boden abgetreten, der aber von Seiten des Berechtigten wieder forſtlich 
benutzt werden ſoll, dann iſt natürlich der forſt liche Bodenwert auf 


330 Ablöſung von Waldſervituten. 


Grund der richtig motivierten forſtlichen Zinsfüße zu berechnen, wäh⸗ 
rend die Berechtigungsrente unter allen Umſtänden mit dem in dem 
Ablöſungsgeſetz vorgeſchriebenen (oder vereinbarten) meiſt höheren Zins⸗ 
fuß zum Kapital erhoben werden muß. 

Soll endlich ein Wald abgelöſt werden, wozu aber der Berechtigte 
geſetzlich nicht gezwungen werden ſollte, ſo muß das Waldſtück einen 
dem Kapitalwert der Berechtigung gleichen Wert beſitzen, 
wobei es ſelbſtverſtändlich iſt, daß bei der Berechnung des Waldwerts 
der bei Waldwertberechnungen übliche, bei Ermittelung des Ablöſungs⸗ 
kapitals aber der im Geſetz vorgeſchriebene Zinsfuß zur Anwendung 
kommt. Beſtünde der abzutretende Wald aus einem Beſtande, ſo wäre 
ſein Kapitalwert W pro Hektar zu ermitteln, und die Größe des abzu⸗ 
tretenden Stückes wäre . Selbſtverſtändlich kann ſich die Abtretung 
von Wald nur dann empfehlen, wenn das in Frage kommende Wald⸗ 
ſtück ſo groß iſt, daß auf ihm künftig und mit Erfolg Forſtwirtſchaft 
getrieben werden kann. 8 

Eine Ablöſung in der Art, daß der Berechtigte ein Stück Wald 
von ſolcher Größe erhält, daß er künftig und nachhaltig aus demſelben 
gerade ſo viel Holz beziehen kann, als er ſeither von dem Pflichtigen 
bekam, halten wir, dem Letzteren gegenüber, für unbillig, weil ja der 
Wald außer dem Holze auch noch andere Nutzungen (Streu, Gras u. ſ. w.) 
liefert, welche dem Berechtigten bei einem derartigen Abkommen frei in 
den Schooß fielen. Sollte trotzdem eine derartige Ablöſung in einem 
beſonderen Falle aus irgend einem Grunde nicht zu umgehen ſein, dann 
müßte jedenfalls der Wert der übrigen Nutzungen des Waldes von dem 
Wert der Holzberechtigung erſt abgezogen werden. Für den dann noch 


verbleibenden Reſt von der jährlich zu beziehenden Raum- oder Feſt⸗ f 


meterzahl wäre dann — wenn überhaupt möglich — ein Stück Wald 
von ſolchem Altersklaſſenverhältnis abzutrennen, daß bei einem Minimum 
von Waldfläche gerade das erforderliche Holzquantum jährlich geſchlagen 
werden könnte. Es würde das für diejenige Umtriebszeit zutreffen, bei 
welcher ein Maximum von Durchſchnittszuwachs eintritt. Jede Abtretung 
von älteren Beſtänden würde eine größere Waldfläche und ein größeres 
Holzvorratskapital zum Nachteile des Pflichtigen zur Folge haben. 


Von der Waldbeſteuerung. 331 


IV. Von der Ermittelung der Waldſteuerkapitalien. 
$ 67. 


Vorbemerkungen. 


Bei der Beſteuerung des Grundeigentums geht man von dem Rein— 
ertrage aus, welcher je nach der Produktionsfähigkeit des Bodens und 
der vorliegenden Kulturart ein anderer iſt und daher durch Sachverſtän— 
dige feſtgeſtellt werden muß. Beim landwirtſchaftlichen Betriebe, welcher 
auf ein und derſelben Bodenfläche jährliche Nutzungen geſtattet, liegt 
die Sache deshalb einfacher, weil es ſich hier nur um Beſteuerung des 
Bodenkapitals reſp. der Bodenrente, d. h. um eine eigentliche Grund— 
ſteuer handelt. Anders in der Forſtwirtſchaft. Der Waldwert ſetzt ſich, 
abgeſehen von den Nebennutzungen, aus dem Bodenwert und dem in 
der Regel viel größeren Holzvorratskapital zuſammen, welches auf dem 
Boden ſtockt. Es fragt ſich daher, ob man, wie in der Landwirtſchaft, 
nur den nackten Boden, d. h. die forſtliche Bodenrente, oder den Boden 
ſamt dem Holzvorrat, d. h. den Waldreinertrag beſteuern ſoll. Würde 
man vom Walde nur den Boden beſteuern, der oft nur einen geringen 
Wert hat, ſo würde die Steuer in vielen Fällen ſehr gering ausfallen 
und das unter Umſtänden 10 — 15 mal jo große Holzvorratskapital ginge 
leer aus. Ein Waldbeſitzer 3 B., welcher einen großen Teil ſeiner Holz— 
vorräte nutzte und das dafür erzielte Geld in Papieren, Gebäuden oder 
Gewerben niederlegte, würde jetzt alsbald zur Kapitalrenten-, Gebäude— 
oder Gewerbeſteuer gezogen werden, während er, im Falle er das gleiche 
Kapital im Wald werben ließe, für dasſelbe ſteuerfrei bliebe. Aus 
dieſen Gründen empfiehlt es ſich und gilt auch in der Steuergeſetzgebung 
der verſchiedenen Staaten als Regel, nicht die Bodenrente, ſondern die 
Waldrente, d. h. den Waldreinertrag, zu beſteuern. 

Ruhen auf Waldungen noch Servituten und Reallaſten, ſo hat die 
darauf fallende Steuer der Bezugsberechtigte zu entrichten, und muß 
deshalb der Jahreswert dieſer Nutzungen von dem Reinertrage der 
belaſteten Waldungen abgezogen werden. Die Frage der Ermittlung 
der Waldſteuerkapitalien liegt bei Unterſtellung des jährlichen Nach— 
haltbetriebes anders, als wenn man vom ausſetzenden Betriebe ausgeht, 
und ſoll daher auch geſondert behandelt werden. 


332 Von der Waldbeſteuerung. 


1. Waldbeſteuerung bei nachhaltigem Betriebe. 


Weitaus die meiſten Waldungen, namentlich diejenigen des Staats, 
der Gemeinden, Stiftungen und Grundherrſchaften, werden in nachhaltigem 
Betriebe bewirtſchaftet, ſie werfen deshalb jährliche Erträge ab und 
können daher auch bezüglich ihrer Waldreinerträge (Au Da 
Db... cu v) leicht eingeſchätzt werden. Bei der Einſchätzung 
der Waldungen und Waldlaſten kommen folgende Punkte in betracht: 

A. Rohertrag. Darunter iſt der geſamte Holzertrag zu verſtehen, 
wie er ſich nach Maßgabe der Standortsverhältniſſe und bei Unterſtellung 
einer geordneten Wirtſchaft für die herrſchenden Hauptholzarten, Betriebs⸗ 
arten und Umtriebszeiten im Durchſchnitt ergiebt, wobei für Unglücksfälle 
und ſonſtige Verhältniſſe veranlaßte Zuwachsverluſte in Abzug gebracht 
werden können. Nebennutzungen (excl. Lohrinden) können namentlich 
dann unberückſichtigt bleiben, wenn durch dieſelben der Holzertrag 
geſchmälert würde. 

a) Ausſcheidung der Holzarten und Bildung der Sortimente. 

Nur die Hauptholzarten, welche entweder größere reine Beſtände 
bilden oder in Beſtandsmiſchungen eine hervorragende Rolle ſpielen, 
können bei der Beſteuerung Berückſichtigung finden. Untergeordnete 
Holzarten müſſen denjenigen herrſchenden zugewieſen werden, zu welchen 
fie am beſten paſſen. Dagegen müſſen die Hauptholzarten, den orts⸗ 
üblichen Aufbereitungs- und Verkaufsweiſen entſprechend, in Sortimente 
(Nutz⸗, Scheit⸗, Prügel⸗, Stock- und Reisholz und Rinde) mit Angabe 
der Prozentſätze zerlegt werden, um den Geldwert des Rohertrags 
berechnen zu können. 

C. Holzpreiſe. Dieſelben ſind für die Hauptholzarten und inner⸗ 
halb derſelben für alle Sortimente in allen Bezirken zu berechnen, welche 
abweichende Abſatzverhältniſſe und deshalb verſchiedene Preiſe haben. 
Dabei bedient man ſich am beſten der öffentlichen Verſteigerungspreiſe 
aus den Durchſchnitten einer Reihe von Jahren (10-20), an welchen 
die Koſten für Fällung, Aufbereitung und Bringung an die Wege u. ſ. w. 
in Abzug zu bringen ſind. Eine Berichtigung dieſer Preiſe erſcheint zu⸗ 
läſſig, wenn die Verſteigerungserlöſe eines Bezirkes ausnahmsweiſe den 
wahren Mittelpreis eines Sortiments nicht zum Ausdruck bringen ſollten. 

D. Produktionskoſten. Um den Reinertrag berechnen zu können, 
müſſen die Produktionskoſten feſtgeſtellt werden. Dieſelben beſtehen in 
Ausgaben für Kultur, Schutz und Verwaltung. Dieſelben werden mitt⸗ 


Von der Waldbeſteuerung. 333 


leren Erfahrungsſätzen entnommen. Da namentlich kleinere Waldungen 
oft keine Verwaltungskoſten verurſachen, ſo werden in manchen Steuer— 
geſetzen (z. B. Württemberg, Geſetz vom 28. April 1873, S 44) nur die 
Kultur⸗ und Schutzkoſten in Abzug gebracht. 

E. Reinertrag. Zieht man von dem jährlichen Geldwert des Roh— 
ertrags der Flächeneinheit die zugehörigen Produktionskoſten ab, ſo er— 
hält man in der Differenz den zu beſteuernden Reinertrag, welcher unter 
Umſtänden noch etwas abgerundet wird, um ihn in die nächſtliegende 
Reinertragsklaſſe einreihen zu können. 

F. Grundlaſten. Ruhen auf den Waldungen Reallaſten und Dienſt— 
barkeiten an Holz, ſo wird deren jährlicher Reinertrag ebenfalls berechnet 
und an dem Reinertrag E in Abzug gebracht, wogegen der Bezugs— 
berechtigte dieſen Betrag zu verſteuern hat. Laſten auf den Waldungen 
auch Servituten an Nebennutzungen, ſo unterwirft man dieſelben nur 
dann einer Gefällſteuer, wenn dadurch der Holzertrag geſchmälert und 
der Verluſt nicht durch Gegenleiſtungen ausgeglichen wird. 

Bezüglich des Geſchäftsganges, welcher bei Einſchätzung der Wal— 
dungen zur Steuer zu beobachten iſt, wird noch folgendes beigefügt: 

Die einem Reviere, am beſten des Staats, zugetheilten Waldungen 
bilden zweckmäßig einen Schätzungsbezirk. Sind jedoch die Abſatzverhält— 
niſſe innerhalb eines Revieres ſehr verſchieden, ſo kann dasſelbe auch 
ausnahmsweiſe in mehrere Bezirke, in welchen dieſe Verſchiedenheiten 
ihren Ausdruck finden, getheilt werden. 

In jedem Schätzungsbezirk find durch eine Kommiſſton von forſt— 
verſtändigen Mitgliedern (Landesſchätzer) für die in demſelben vor— 
kommenden Holz⸗ und Betriebsarten Reinertragsklaſſen aufzuſtellen, deren 
Prüfung und endgiltige Genehmigung einer Kataſterkommiſſion obliegt. 
. Sind die Reinertragsklaſſen in jedem Steuerbezirk feſtgeſtellt, dann 

handelt es ſich ſchließlich noch um die Einſchätzung ſämmtlicher Wal— 

dungen des Steuerbezirks (von Parzelle zu Parzelle) in die zugehörige 

Reinertragsklaſſe, wobei natürlich nicht die momentan vorhandene Be— 

ſchaffenheit des Beſtandes, ſondern nur die Standorts güte maßgebend 

ſein kann. Die Einſchätzung ſelbſt erfolgt durch eine, am beſten aus 

etwa 3 tüchtigen wirtſchaftlich und wiſſenſchaftlich gebildeten Forſtwirten 
zuſammengeſetzte Kommiſſion (Lokalſchätzer). 

Anmerkung. Wer ſich näher über das bei der Steuereinſchätzung 

von Waldungen einzuhaltende Verfahren unterrichten will, den verweiſen 

wir auf „Die forſtlichen Verhältniſſe Württembergs“. Stuttgart, 


334 Von der Waldbeſteuerung. 


Riegerſche Verlagsbuchhandlung, 1880, Seite 113—127. Wir ſelbſt 
wirkten 1877 als Landesſchätzer in Württemberg bei der Feſtſtellung 
der Reinertragsklaſſen u. ſ. w. mit und haben uns dabei von der Zweck⸗ 
mäßigkeit der im Geſetz vom 28. April 1873 niedergelegten Beſtimmungen 
überzeugt. 

Der Steueranſchlag (Reinertrag) der geſamten bis 1880 eingeſchätzten 
württembergiſchen Waldungen betrug 25,30 Mk. pro Hektar. Legt man 
eine Zprozentige Staatsſteuerquote für Grundeigentum zu Grunde, jo 
würde die Waldſteuer in Württemberg durchſchnittlich pro Hektar 
25,3 x 0,03 = 75 Pfennige betragen. Würde aber nur (wie in der Land⸗ 
wirtſchaft) der Boden beſteuert und der Waldbodenwert betrüge pro 
Hektar durchſchnittlich 300 Mk., jo wäre die Bodenrente 300 x 0,03 = 9 Mk. 
Bei dem gleichen Prozent betrüge die Steuer pro Hektar dann 9 x 0,03 = 
0,27 Mk., d. h. nur ca. / der Waldſteuer. 


2. Waldbeſteuerung bei ausſetzendem Betriebe. 


Wird ein Wald im ausſetzenden Betriebe bewirtſchaftet, ſo geſtattet 
er keine jährlichen gleichen Einnahmen; ſondern er liefert bei nur einer 
Altersitufe während einer Umtriebszeit nur einen Abtriebsertrag und 
in längeren Perioden ausſetzende Zwiſchennutzungen. Das zur Ver⸗ 
ſteuerung kommende Waldkapital wechſelt daher nach dem Alter des Be⸗ 
ſtandes und iſt unmittelbar vor dem Abtriebe am größten und gleich nach 
demſelben am kleinſten. Wollte man daher den im ausſetzenden Betriebe 
ſtehenden Wald nach den Grundſätzen einer nachhaltigen Waldwirtſchaft 
(Ziffer 1) beſteuern, ſo würde das nur für das Abtriebsalter richtig ſein. 
Am allerungerechteſten wäre aber die Beſteuerung nach Ziffer! für den 
kahlen Waldboden, weil derſelbe nur als Boden nach der Boden⸗ 
rente und nicht als Wald aus der Waldrente beſteuert werden dürfte. 

Die Frage der Beſteuerung des im ausſetzenden Betriebe ſtehenden 
Waldes iſt daher auch ſchon vielfach vom theoretiſchen und praktiſchen 
Standpunkte aus beſprochen worden. Faßt man die Frage rein theoretiſch 
auf, ſo müßte der Walderwartungswert für die verſchiedenen Jahre 
der Umtriebszeit mit einem feſtzuſetzenden Zinsfuße berechnet und von 
dieſem durch Multiplikation mit O,op die Waldrente beſtimmt werden, 
welche dann das Steuerobjekt bilden würde. Da der Walderwartungs⸗ 
wert mit dem Beſtandesalter bis zur Abtriebszeit fort und fort ſteigt, 
ſo würde auch die Waldrente dem wachſenden Waldkapital entſprechend 
zunehmen, der Beſteuerungsmodus wäre daher ein ganz gerechter. 

Dieſem theoretiſch begründeten Verfahren ſtellen ſich aber nicht ge= 
ringe praktiſche Schwierigkeiten entgegen, die namentlich darin liegen, 


Von der Teilung der Wälder. 335 


daß die für eine gegebene Bonität, Holz- und Betriebsart pro Hektar 
jährlich zu entrichtende Steuer eine ſehr veränderliche und darum die 
Fortführung der Kataſter und die Berechnung des jährlichen Steuer— 
ausſchlags eine viel zu umſtändliche und zeitraubende wäre. Deshalb 
dürfte es ſich für die praktiſche Durchführung mehr empfehlen, für im 
ausſetzenden Betriebe ſtehende Parzellen die dem Wechſel unterworfene 
zufällige Beſtockung ganz unberückſichtigt zu laſſen und dafür ein für 
alle mal nur ein Holzvorratskapital von ſolcher Größe in Rechnung zu 
nehmen, wie es der halben Umtriebszeit entſpricht. Bringt man von dieſem 
Vorratskapital die durchſchnittlich jährlichen Auslagen in Abzug, ſo erhält 
man den zu beſteuernden Waldreinertrag. Auf dieſe Weiſe berechnet ſich 
für die Zeit bis zu 5 Jahre ein zu hohes, für die Zeit von 2 bis 
u Jahre ein zu niedriges Steuerkapital. Da die auf jo kleine im aus⸗ 
ſetzenden Betriebe ſtehenden Waldungen entfallende jährliche Steuer 
an und für ſich nicht hoch iſt, pro Hektar vielleicht nur 0,30 Mk. beträgt, 
ſo dürfte ſich das genannte Verfahren im Intereſſe der Stabilität des 
Kataſters noch am meiſten empfehlen. 


V. Von der Teilung der Wälder. 
§ 68. 

Handelt es ſich um die Teilung einer einzelnen Waldabteilung, oder 
eines gleichalterigen und überall gleich beſtockten Waldes einer und der— 
ſelben Bonität, ſo daß der Wert jeder Flächeneinheit derſelbe iſt, dann bietet 
das Teilungsverfahren keine Schwierigkeit, es iſt ein rein geometriſches 
und kann nach den Lehren der Flächenteilung durchgeführt werden“). 

Anders liegt aber die Frage bei größeren Waldungen, welche ſich 
aus Beſtänden verſchiedener Altersklaſſen, Holzarten, Standorts- und 
Beſtandesgüten zuſammenſetzen. In dieſem Falle muß vor der Teilung 
der Boden⸗ und Beſtandswert jeder Waldabteilung oder Unterabteilung 
ermittelt werden und es laſſen ſich dann im Allgemeinen folgende drei 
Teilungsverfahren durchführen. 

1. Teilung jeder Abteilung, welche ſich von der anderen 
durch Alter, Standorts- oder Beſtandesgüte unterſcheidet. 


ber Flächenteilung ſiehe des Verfaſſers Lehrbuch der niederen Geo— 
däſie, 3. Auflage, Wien 1879. 


336 Bon der Teilung der Wälder. 


Dieſes Teilungsverfahren wäre jedenfalls das genaueſte, weil, wenn 
z. B. ein Wald dem Werte nach in drei gleiche Teile geteilt werden 
ſollte, jede Abteilung in drei gleiche Teile zerlegt würde. Es ſprechen 
jedoch ſehr gewichtige wirtſchaftliche Gründe gegen dieſes Verfahren. 
Der Zuſammenhang unter den einzelnen Teilen ginge nämlich ganz ver⸗ 
loren und deshalb wird ein derartiges Teilungsverfahren wohl kaum 
irgend wo zur Durchführung kommen. 

2. Theilung des ganzen Waldes mit möglichſter Erhaltung 
des Zuſammenhanges der einzelnen Teile. Wäre z. B. ein Wald 
in drei gleichwertige Teile zu zerlegen, ſo würde zunächſt der Geſammt⸗ 
wert durch drei dividiert, um den Wert eines Teiles zu erhalten Hierauf 
würde man von einer Seite des Waldes aus ſo viele im Zuſammenhang 
liegende Waldabteilungen von dem Ganzen durch eine möglichſt paſſend 
erſcheinende Linie abtrennen, bis der Bedingung der Aufgabe Genüge 
geleiſtet wäre. Selbſtverſtändlich müßte hier der Waldwert jeder Ab- 
teilung vorher ermittelt werden, ſowie es auch nicht zu vermeiden ſein 
wird, daß ſchließlich, zum gänzlichen Ausgleich, von einer oder der andern 
Abteilung noch entſprechend große Teile abgetrennt werden. 

Bei dieſem Teilungsverfahren wird zwar eine gleichwertige Teilung 
des Waldes in möglichſtem Zuſammenhang der einzelnen Teile erreicht, 
da aber der Beſtandswert in allen Abteilungen nicht derſelbe iſt, ſo 
werden ſich je nach Umſtänden ſehr verſchiedene Bodenwerte für die 
einzelnen Teilhaber ergeben, was nicht immer gewünſcht wird. Lägen 
z. B. zufällig die wertvolleren haubaren und nahe haubaren Beſtände 
ziemlich beiſammen, jo würde der betreffende Teilhaber zwar ſehr wert- 
volle Holzwerte, aber dem entſprechend auch kleine Bodenflächen erhalten. 
Um dieſes zu vermeiden, greift man zum dritten Verfahren. 

3. Teilung des ganzen Waldes nach gleichwertigen Boden- 
teilen und Ausgleichung etwaiger Beſtandsungleichheiten durch 
Geldaufzahlungen. Hierbei denkt man ſich zunächſt den Holzbeſtand 
ganz hinweg und teilt nur die Bodenfläche des Waldes mit Berückſichtigung 
der Bonität nach den Lehren der Flächenteilung in die gewünſchten Teile. 
Hierauf werden die Beſtandeswerte auf jedem Bodenteile ermittelt. Er— 
giebt ſich hierbei für einen Teilhaber ein Wertsüberſchuß an Holzbeſtänden, 
io wird derſelbe an denjenigen Teilhaber in Geld (oder auch Holz) zurüd- 
erſtattet, welcher zu wenig erhalten hat. Selbſtverſtändlich wird man 
ſich hierbei ſo weit wie thunlich bemühen, die Teilung ohne Aufhebung 


Von der Teilung der Wälder. 337 


des Zuſammenhangs ſo vorzunehmen, daß die Ausgleichungen in Geld 
eine möglichſt kleine Summe ausmachen. 

Durch dieſes Teilungsverfahren wird bewirkt, daß die einzelnen Teil— 
haber, im Falle der Wald in Teile gleicher Produktionsfähigkeit zerlegt 
wurde, mit der Zeit auch gleiche Erträge aus den ihnen zugewieſenen 
Waldſtücken erzielen können. 

Es bedarf wohl kaum noch der Erwähnung, daß auch bei der Zu— 
ſammenlegung von Waldungen, welche ſeither einzeln bewirtſchaftet 
wurden, künftig aber zu einem gemeinſchaftlichen Wirtſchaftsverband ver— 
einigt werden ſollen, die gleichen Grundſätze wie bei der Waldteilung 
befolgt werden können. 


Baur, Waldwertberechnung. 22 


* 


Anhang 1. 


Derſelbe enthält: 
I. 54 Tabellen (I, 1—VI, 9) in welchen pro Hektar 
Buchenhochwald I. und III. Bonität 
Kiefernhochwald „ „ y 8 
Fichtenhochwald „ „ 5 E 
und verſchiedene Umtriebszeiten zur Darſtellung kommen: 
. Der Material- und Geldertrag. 
. Der Waldnaturalertrag. 
Der Waldrohertrag. 
. Der Waldreinertrag. 
Der Bodenerwartungswert berechnet mit 2 pCt. Zinſeszinſen. 
Der Bodenerwartungswert berechnet mit 2½ pCt. Zinſeszinſen. 
Der Bodenerwartungswert berechnet mit 3 pCt. Zinſeszinſen. 
Der Bodenerwartungswert berechnet mit verſchiedenen Prozenten (3¼ —2). 
. Der Bodenwert der Betriebsklaſſe berechnet für 3, 2 und verſchiedene 
Prozente (31/,—2). 
II. Eine Tabelle VII, 1), welche den Material- und Geldertrag pro Hektar 
Kiefernhochwald mittlerer Bonität nach Burckhardt nachweiſt. 


+ 


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Die 54 Tabellen geſtatten einen klaren Einblick, wie ſich für die genannten 
Holzarten und Bonitäten die Waldnatural-, Roh- und Reinerträge, ſowie die 
Bodenwerte und Umtriebszeiten geſtalten, je nachdem man von dem Bodener— 
wartungswert des ausſetzenden Betriebs oder dem Bodenwert der Betriebsklaſſe 
ausgeht und mit verſchiedenen Prozenten operiert. 

Bei den nachſtehenden Berechnungen wurden die in den Normalertrags— 
tafeln enthaltenen Werte voll eingeſetzt. Da aber die wirklichen Erträge hinter 
den normalen immer zurückbleiben, ſo müſſen an den gefundenen Bodenwerten 
je nach der Vollkommenheit der Beſtände entſprechende Abzüge gemacht wer— 
den, welche bis zu 25 pCt. und mehr betragen können. 


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1 
* 


341 


Material- und Geldertragstafel für Buchen III. Bonität. 


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Naturalertragstafel für Buchen III. Bonität. 


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Waldrohertragstafel für Buchen III. Bonität. 


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Waldreinertragstafel für Buchen III. Bonität. 


344 


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347 


swert bei 3 pCt. für Buchen III. Bonität. 


Bodenerwartung 


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wert bei 2—3½ pCt. für Buchen III. Bonität. 


5 


Bodenerwartung 


348 


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Bodenwert der Betriebsklaſſe für Buchen III. Bonität 


(Berechnet auf Grund der Tabelle I, 1.) 


349 


Tabelle I, 9. 
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe 


für 
1 Hektar eech III. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. 


Kult urkoſten pro ha: c= 24 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v=6 Mk 
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40 5600 140 2 480 62 3120 78 
50 13 300 266 6950 139 6350 127 
60 22 800 380 13380 223 9 420 157 
70 34020 486 21 980 314 12 040 172 
80 \ 46 400 580 | 32 160 402 14 240 178 
90 5) 940 666 44 100 490 15 840 176 
100 \ 75000 750 | 57900 579 17 100 171 
110 | 86 900 790 69 740 634 17 160 156 
120 99 700 830 22 680 689 | 17020 142 
| 
2 pCt. ZJinſeszinſen. 
40 8 400 210 2 760 69 5 640 141 
50 20ð0 000 400 7800 156 12 200 244 
60 34200 570 15 300 255 18 900 315 
70 51 100 730 25 550 365 25 550 365 
80 99 200 865 37 840 473 31 360 392 
90 90 000 1000 53 100 590 36 900 410 
100 112 500 1 12²⁵ 70 000 707 41 800 418 
110 130 350 1185 86 460 786 43 890 399 
120 149 400 1245 103 800 865 45 600 380 
Bei dem Verzinſungs zeitraum: 
1-40, 41—50, 51 - 60, 61— 70, Tr 81—%, 91— 120 Jahren 
und dem Zinsfuß: 3 ½ 3 „ 2 PCt. 
60 4800 120 2400 60 2400 60 
50 13 350 267 6 600 132 6 750 135 
60 24 900 415 | 12 600 210 12 300 205 
70 40 880 584 20 440 292 20 440 292 
80 55 680 696 29 680 371 26 000 325 
90 80 010 889 44 100 490 35910 399 
100 112 500 | 1125 57 900 579 54 600 546 
110 130 350 1 185 73 590 669 56 760 516 
120 149400 | 1245 87 480 129 61 920 516 


Material- und Geldertragstafel für Buchen I. Bonität. 


350 


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98e 680 6988 L/ 600 951 er 08 
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Baur, Waldwertberechnung. 


Bodenerwartungswert bei 2 pCt. für Buchen I. Bonität. 


354 


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358 Bodenwert der Betriebsklaſſe für Buchen J. Bonität. 


Tabelle II, 9. 
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe 
für 
1 ha Buchenhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. 
2 (Berechnet auf Grund der Tabelle II, 1.) 
Kulturkoſten pro ha: c= 24 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v=6ME. 
u 


Au+Da+..Dq-(e+u-v) [Auf Da. Dq eu- Y) (150 21) 


Formel: B= 
u O, op u O,%op 1,02 
Wald- ’ 
Umtriebs⸗ rentierungswert Normaluorrat Bodenwert 
| der : der der 

zeit Betriebs⸗ dr Betriebs⸗ 145 Betriebs- v2 
klaſſe Hektar klaſſe Hektar klaſſe Hektar 

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3 pCt. Jinſeszinſen. 
30 6 810 227 2430 81 4 380 146 
40 19 600 490 8 760 219 10 840 27 
50 33 850 677 17 650 353 16 200 | 324 
60 53 580 893 31500 525 22 080 368 
70 75 390 1077 48 580 694 26 810 383 
80 100 000 1250 69 360 867 30 640 383 
90 132 300 1470 97 290 1081 35 010 389 
100 167000 1 670 128 900 1289 38 100 381 
110 198330 1803 159 280 1448 39 050 355 
120 216 360 1803 179 640 1497 36 720 306 
2 pCt. Zinſeszinſen. 
30 10 200 340 2610 87 7590 253 
40 29 400 135 9 600 240 19 800 495 
50 50 750 1015 19 800 396 30 950 619 
60 80 400 1340 36000 600 44 400 740 
70 113 050 ı 1615 56490 | 807 56 560 | 808 
80 150 000 1875 82 080 1026 67 920 849 
90 198 450 2205 117 090 1301 | 81360 | 904 
100 250 500 2505 157 400 1574 [93 100 931 
110 297 550 2705 197 340 1794 100 210 971 
120 324 600 2705 225 720 1881 98880 824 
Bei einem Verzinſungszeitraum: 
1-40, 41—50, 51-60, 61— 70, . 81-90, 91—120 N 
und dem Zinsfuß: 3%, 3 2°/, 2), 2½ 2¼ 2 PCt 

30 5 820 | 194 2 340 | 78 3 480 | 115 
40 16 800 420 8360 209 8 440 211 
50 33 850 677 16 750 335 17 100 3342 
60 59 500 975 29 580 493 29 920 482 
70 90 440 1292 45 220 646 45 220 646 
80 120 000 1500 64080 801 55 920 699 
90 176 400 1960 97 290 1081 79 110 879 
100 250 500 2 505 128 900 1289 121 600 | 1216 
110 297 550 2705 168 080 1528 129 470 117 
120 324 600 2705 190 080 1584 134 520 | 1121 


359 


Material- und Geldertragstafel für Kiefern III. Bonität. 


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66 ge LLyß OT 10 60 9˙8 9 011 
0s1F 868 9005 701 068 70 0˙8 8 001 
7898 189 8990 9⁰ 128 82 ap 01 06 
8619 895 9508 8˙8 979 12 v9 61 08 
7198 188 9845 0'8 LIE 8¹ 99 71 01 
8881 008 8181 v9 18% 0 vv 91 09 
9961 398 9811 87 Ne 29 GE 16 00 
011 82% 009 8˙8 808 09 vs 96 O5 
95 6¹ 008 0% 09T 97 9˙ 66 08 
861 201 801 6˙⁰¹ 06 71 80 LT 08 
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Naturalertragstafel für Kiefern III. Bonität. 


360 


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Waldrohertragstafel für Kiefern III. Bonität. 


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362 


Waldreinertragstafel für Kiefern III. Bonität. 


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‘7 III NOT 


363 


pCt. für Kiefern III. Bonität. 


2 


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Bodenerwartungswert bei 2½ pCt. für Kiefern III. Bonität. 


364 


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9L7 | 868 
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Ir | 6988 
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66 : 
86T | 00T 
EFI | ST 
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90° 191 
06 | 891 
62 69 
06 08 


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OE 
9¹ 
0996 
1957 
1118 
1196 
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06 
011 
961 
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Lv 


0L 


908 9985 
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arg | ar 
7081 601 
608 418 
9086 PI 
8881 661 
818 181 
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le | 891 
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365 


III. Bonität. 


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Bodenerwartun gswert bei 3 pCt. 


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768 | 618 
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366 Bodenerwartungswert bei 2—3 “7, 


8 III op 


Bodenwert der Betriebsklaſſe für Kiefern III. Bonität. 367 


Tabelle III, 9. 
Berechnung des e der Betriebsklaſſe 


ür 
1 ha Kiefernhochwald III. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. 
(Berechnet auf Grund der Tabelle III, 1.) 
Kulturkoſten pro Hektar: e = 80 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v6 Mk. 
pro Hektar. 1 


Au+Da+Db+..Dq-(c+u-v) [Au+Da+..Dq-(e+u-v)]d,op? 1) 


Formel: B = = 
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30 3 300 110 1170 39 2130 | 71 
40 14 920 373 6 680 167 8240 206 
50 33 150 663 17 350 347 15 800 316 
60 55200 920 32 460 541 2 WU0oH 9 
70 79 100 1130 50 960 728 28 140 402 
80 96 560 1207 66 960 837 29600 | 370 
90 114 300 1270 84060 934 30 240 336 
100 130 700 1307 100 900 1009 29 800 298 
110 144 430 1313 116 050 1055 28 380 258 
120 152 760 1273 126 840 1057 25 920 | 216 
2 pCt. Zinſeszinſen. 
30 14950 16 1260 42 3690 | 123 
40 \ 22400 560 7320 183 15 080 377 
50 49 750 995 19 400 388 30 350 607 
60 82 800 1380 37 080 618 45 720 762 
70 118 650 1695 59 290 847 59 360 848 
80 144 800 1810 79 200 990 65600 820 
90 171450 1905 101 160 1124 70290 781 
100 196 000 1960 123 200 1232 72 800 728 
110 216 700 1970 143 770 1307 72 930 663 
120 229 200 1910 159 360 1328 69 840 582 
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40 | 12800 320 6360 | 159 6 440 161 
50 33 150 663 16900 | 338 16 250 325 
60 60240 1004 30480 | 508 29760 496 
70 | 9490 | 1356 47 460 678 47 460 678 
80 115 840 1448 61 840 773 54 000 675 
90 152 370 1693 84 060 934 68 310 759 
100 196 000 1960 100 900 1009 95 100 951 
110 216 700 | 1970 122 320 1112 94 380 858 
120 229 200 1910 134 280 1119 94 920 791 


Material- und Geldertragstafel für Kiefern I. Bonität. 


368 


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Baur, Waldwertberechnung. 


Waldrohertragstafel für Kiefern I. Bonität. 


370 


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Waldreinertragstafel für Kiefern I. Bonität. 


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Bodenerwartungswert bei 2 pCt. für Kiefern I. Bonität. 


372 


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Bodenerwartungswert bei 2½ pCt. für Kiefern I. Bonität. 


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Bodenerwartungswert bei 3 pCt. für Kiefern I. Bonität. 


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376 Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3½ pCt. für Kiefern I. Bonität. 


5 Tabelle IV, 9. 
Mr Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe 
für 1 ha Kiefernhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. 
(Berechnet auf Grund der Tabelle IV, 1.) 
Kulturkoſten pro Hektar: ce = 80 Mk.; Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v= 6 Mk. 
pro Hektar. =, 


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50 66 350 | 1327 34 650 693 31 700 634 
60 106 980 1783 62 940 1049 44 040 734 
70 152 390] 2177 [ 98210 1403 || 54180 774 
80 193 360 2417 134 080 1676 ⁶(59 280 741 
90 231030 2567 || 169920 1888 61 110 679 
100 264000 2640 203 600 2036 60 400 604 
110 287430 | 2613 230 890 2099 56 540 514 
120 | 303240 | 2527 251 760 2098 51 480 429 
2 pCt. Zinſeszinſen. 
20 2300] 115 420 21 1880 94 
30 | 19050 635 4890 163 14160 472 
40 | 52600 | 1315 17200 430 || 35400 885 
50 99500 1990 38850 777 60 650 1213 
60 160500 | 2675 || 71880 | 1198 | 88 620 1477 
70 228 550 3265 114 240 1632 114 310 1633 
80 290000 3625 158 640 1983 131 360 1642 
90 | 346500 3850 [ 204390 2271 142 110 1579 
100 396 000 3960 248 900 2489 147 100 1471 
110 431 200 3920 286110 | 2601 145 090 1319 
120 454 800 3790 316 200 2635 138 600 1155 
Bei dem Verzinſungs— 
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40 30 040 751 14 920 373 15 120 378 
50 66 350 1327 | 32800 656 33 550 671 
60 116760 1946 59 040 984 || 57720 962 
70 182 840 2612 91 420 1306 91420 1306 
80 232 000 2900 123 840 1548 108 160 1352 
90 | 307980 3422 || 169920 1888 138 060 1534 
100 396000 3960 203 600 2036 192 400 1924 
110 431200 3920 243 540 | 2214 187 660 1706 
120 | 454800 | 3790 || 266400 | 2220 188 400 | 1570 


377 


tafel für Fichten III. Bonität. 


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aldrohertragstafel für Fichten III. Bonität. 


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Bodenerwartungswert bei 2 pCt. für Fichten III. Bonität. 


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Bodenerwartungswert bei 2½ pCt. für Fichten III. Bonität. 


382 


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383 


Bodenerwartungswert bei 3 pCt. kür Fichten III. Bonität. 


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Bodenerwartungswert bei 2—3', 


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8168 |766L | 6999 
OSI 86686 Se 
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61e 221 3 
118 | 896 | 981 
LEG | 686 Ile 
Od | 914 | 896 
629 199 | LOG 
TeL | 669 192 
665 | 297 | Lei 
IIS 966 | 186 


ber | ort | oor 


668 | 879 
006 | 006 
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Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3"/, pCt. für Fichten III. Bonität. 385 


Tabelle V, 9. 
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe 


für 
1 ha Fichtenhochwald III. Bonität und verſchiedene 1 elten, 
(Berechnet auf Grund der Tabelle V, 


Kulturkoſten pro Hektar: e 80 Mk., Koſten für b Schutz ꝛc.: 
pro Hektar v2 6 Mk. 


Formel: B _ Au+Da+Db+..Dq-(c+u-v) [Auf Da. - Dq (cu. II. pri 


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30 7440 248 2 670 89 | 4770 159 
40 | 27080 677 12080 | 302 15 000 375 
50 | 54150 1083 28 300 566 25 850 517 
60 80 040 1344 47 100 785 32 940 549 
70 111090 1587 71610 | 1023 || 39480 564 
80 148 640 1858 103 120 1289 45 520 56 
90 185 580 2062 136 620 1518 48 960 544 
100 225 300 2253 173 900 1739 51400 514 
110 258 060 2346 207020 1882 51040 464 
120 279 960 2333 232 440 1937 || 47520 396 
| 2 pCt. Zinſeszinſen. 
30 11 130 311 2850 95 38289 276 
40 40 600 1015 13280 | 332 27320 | 683 
50 81200 | 1624 | 31700 634 | 49500 | 990 
60 120 060 2001 || 53760 | 896 66 300 1105 
70 166 600 2380 83 300 1190 83 300 1190 
80 222 960 | 2787 122 000 1525 100 960 1262 
90 \ 278370 | 3093 164 160 1824 | 114210 | 1269 
100 338000 | 3380 |; 212400 2124 125 600 1256 
110 387090 3519 256 850 2335 130 240 | 1184 
120 420 000 | 3500 291960 2433 128 8 1067 
Bei dem langs. 
zeitraum .... 1—40, 41—50, 51-60, 61—70, 71—80, 81—90, 91—120 Jahre 
und dem Zinsfuß: 3½ 3 2, 2½ 20 2¼ 2 pCt. 
30 6360 212 2 580 | 86 3782 126 
40 | 23200 | 580 11520 288 || 11680 292 
50 54150 | 1083 26 800 536 ! 27350 547 
60 817 360 1456 44 160 736 43 200 720 
70 133 280 1904 66 640 952 66 640 952 
80 178 400 | 2230 95 280 1191 | 83120 1039 
90 247 410 2749 136 530 1517 110 880 1232 
100 338 000 3380 173 900 1739 164 100 1641 
110 387090 3519 218 680 1988 168 410 1531 


120 | 420000 | 3500 | 246020 | 2050 || 173980 | 1450 
Baur, Waldwertberechnung. 25 


Material- und Geldertragstafel für Fichten I. Bonität. 


386 


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Waldrohrertragstafel für Fichten I. Bonität. 


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394 Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3½ pCt. für Fichten I. Bonität. 


Tabelle VI, 9. 
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe 
für 1 ha Fichtenhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. 
(Berechnet auf Grund der Tabelle VI, 1.) 5 
Kulturkoſten pro Hektar: e 80 Mk.; 6 0 105 Verwaltung, Schutz ꝛc. pro Hektar: 


v=6 


u 
es S = = Se 
Formel: B Au T Da. . Da- (eu- v) [Au+Da+..Dq — (105 2—1) 
u.-0,0p u-0,0p-1,0p2 
Wald- | | 
naeh rentterungewert Hormaluorrat | — 
eit der 8 der der 
; ‚Betriebs: | beo Betriebs⸗ a Betriebs- ei 
klaſſe Hektar klaſſe Hektar klaſſe Hektar 
Jahre Mk Mk. Mk. [Mk. M. 
3 pCt. Zinſeszinſen. 
30 I’ 21810 127 7800 260 | 14010 | 467 
40 68 920 1723 30 720 768 38 200 955 
50 111 350 2227 58 200 1164 | 53150 1063 
60 I 159000 | 2650 93540 | 1559 || -65460 | 1091 
70 230 230 3289 148 400 2120 81830 1169 
80 309 360 3867 214560 | 2682 94 800 1185 
90 403 020 4478 296460 3294 || 106560 | 1184 
100 473 200 4732 365 300 3653 107 900 1079 
110 529 760 4816 426 910 3881 102 850 935 
120 576 720 4806 478 800 | 3990 97 920 816 
g 2 pCt. Zinses nen | 
30 32 700 1090 8400 280 24300 810 
40 103 280 2582 33 800 | 845 69 480 1737 
50 167 050 3341 65 250 1305 101 800 2036 
60 238 500 3975 106860 | 1781 | 131640 2194 
70 345310 4933 172690 | 2467 || 172620 2466 
80 464 000 5800 253 840 3173 | 210 160 2627 
90 604440 | 6716 356 490 3961 || 247 950 2755 
100 709 800 7098 446 100 4461 2863 700 2637 
110 794 640 1224 527230 | 4793 || 267410 | 431 
120 864 960 7208 601 440 5012 2863 520 | 2196 
Bei dem Verzinſungs— | | | 
zeitraum .. . . 1-40, 41-50, 51—60, 61—70, 71—80, 81—90, 91—120 Jahre 
und dem Zinsfuß: 2 3 27, 21% 27 2¼ 2 pCt. 
30 18 690 623 7530 251 11160 319 
40 59 040 1476 29 360 f 134 29 680 142 
50 111 350 2227 55050 | 1101 | 56300 1126 
60 173 460 2891 87 720 1462 85 740 1429 
70 | 276 290 3947 138 110 1973 138 180 1974 
80 371200 4640 198 240 2478 172 960 2162 
90 537 300 5970 296 460 | 3294 240 840 2676 
100 709 800 7098 || 365300 3653 344500 3445 
110 794 640 7224 448 910 4081 345 730 3143 
120 864 960 7208 488 760 | 4073 376 200 3135 


395 


rn mittlerer Bonität. 


Kiefe 


tafel für 


8 


Material- und Geldertrag 


000 
Fler 
78098 
008 
82908 
% 1961 
0'999 
7'208 
0801 


NG 


UAIPQ 


9885 

9˙61+ 
| 9069 
0'898 
1608 
0'998 
Ile 
90001 
0 '96 


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98861 8˙9 965 
000081 6 0'477 
7'809 8 1061 
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0˙51 
0˙¹ 
081 
018 
07% 
8% 


071 


Aenne 


910% 


Anhang I. 


Tabellen, 


welche die Rechnung mit den Zinſeszins-Formeln auf eine 
einfache Multiplikation zurückführen, und darum die 
logarithmiſche Berechnung entbehrlich machen. 


(Zur leichteren Durchführung der Rechnungen beigefügt.) 


Gebrauchsanweiſungen. 


Tafel A. Kapital⸗Prolongierungs⸗ oder Nachwertstafel (N= V. 1% ). 
Dieſe Tabelle, mit dem Faktor 1. pu, giebt den Wert an, zu welcher 72 
das Kapital 1 (3. B. 1 Mk. oder 1 Gulden) mit Zinſeszinſen binnen E 
jo viel Jahren anwächſt, als die in der erſten Spalte a = 
Sahreszahl anzeigt. 


Beiſpiel. Bei 3 pCt. wächſt 1 Mk. in 40 Jahren zu 3,262 Mk. an, Be 
und 10 Mk. werden daher 10 x 3,262 = 32,62 Mk. 


Tafel B. Kapital⸗Diskontierungs⸗ oder Vorwertstafel 63 
Dieſe Tafel, mit dem Faktor 1 


81 den zZ des VE 


der eriten Spalte ſtehende Jahreszahl 1 £ 
Beiſpiel. Eine Mark, welche nach 60 Jahren eingeht, iſt bei 3½ Fr. 

Zinſeszinſen jetzt 0,1269 wert, 20 Mk. daher 20 x 0,1269 = 2 Mk. 
Tafel C. Periodenrenten-Kapitaliſierungstafel 188 e Age 1551 Dieſe 


Tafel mit dem Faktor I ai giebt den gegenwärtigen Wert an, 


welchen eine alle n eo es aber unaufhörliche Rente 1 
am Anfang der erſten Periode hat. 


Beiſpiel. Der jetzige Wert von 1 Mk., welcher zum erſten Mal nach f 
25 Jahren und dann immerwährend alle 25 Jahre eingeht, iſt jetzt bei 
3 pCt. Zinſeszinſen 0,9143 Mk. wert; daher 30 Mk. = 27,429 Mk. 


Gebrauchsanweiſungen. 399 


r (l,op® — 1) 
,p 


Tafel D. Nenten⸗Endwertstafel (Sn = ) Diele Tafel, 


— giebt den End- oder Summenwert an, 
zu welcher eine am Jahresſchluſſe und im ganzen mmal verzinslich 
angelegte jährliche Rente 1 in jo viel Jahren (n) anwächſt, als die 
in der erſten Spalte ſtehende Jahreszahl anzeigt. 

Beiſpiel. Eine jährlich und im ganzen 40 mal eingehende Rente 
von 1 Mk. hat am Ende des vierzigſten Jahres bei 2 pCt. Zinſeszinſen 
einen Wert von 60,402 Mk., ſomit find 50 Mk. = 50 x 60,402 = 3020,10 Mk. 
wert. 


mit dem Faktor 


r (1,op" — 1) 
O, p - 1,op" 


Tafel E. Nenten-Anfangswertstafel (8 = Dieſe 


2 iebt den Kapitalwert an 
1, n. O, % ’ 9 5 
welchen ein zu Ende jedes Jahres und im ganzen nmal erfolgende 
Rente 1 zu Anfang des J. Jahres beſitzt. 
Beiſpiel. Eine am Ende jedes Jahres, und im ganzen 80 mal zu 
machende Ausgabe von 1 Mk. hat gegenwärtig, d. h. am Anfang des 
1. Jahres, bei 4 pCt. Zinſeszinſen einen Wert von 23,9154 Mk., 10 Mk. 
find daher = 23,9154 x 10 = 239,154 Mk. wert. 


Tafel, mit dem Faktor 


270 


) 


40 


0 


A. Prolongierungs- oder Nachwerts⸗Tafel. 


Faktor: 1 opu. 


| 1/ 1/ | 1 5 
Zinsf. p ö 3½ 414 5 
Prozent 
Jahr n | | 

1 | 1,0200 | 1,0250 | 1,0300 | 1,0850 | 1,0400 1,0450 1,05 
2 | 1,0404 | 1,0506 | 1,0609 | 1,0712 | 1,0816 1,0920 1,1025 
3 1,0612 1,0769 1,0927 | 1,1087 1,1249 1,1412 1,1576 
4 || 1,0824 | 1,1038 1,1255 | 1,1475 1,1699 1,1925 1,2155 
5 1,1041 1,1314 1,1593) 1,1877 12161 1,2462 1,2763 
6 11262 1,1597 | 1,1941 | 1,2293 1,2653 1,3023 | 1,3401 
7 | 1,1487 | 1,1887 ı 1,2299 | 1,2723 1,3159 1,3609 14071 
Seer 12184 ı 1,2668 | 1,3168 1,3686 1,4221 1,4775 
9 || 1,1951 | 1,2489 | 1,3048 | 1,3629 1,4233 1,4861 1,5513 
10 || 1,2190 | 1,2801 | 1,3439 | 1,4106 | 1,4802 1,5530 1,6289 
II || 1,2434 | 1,3121 | 1,3842 | 1,4600 1,5395 1,6229 1,7103 
12 || 1,2682 | 1,3449 | 1,4258 | 1,5111 1,6010 1,6959 1,7959 
13 1,2936 1,3785 | 1,4685 | 1,5640 | 1,6651 1,7722 1,8856 
14 || 1,3195 | 1,4130 | 1,5126 | 1,6187 1,7317 1,8519 1,9799 
15 | 1,3459 | 1,4483 | 1,5580 | 1,6753 1,8009 1,9353 2,0789 
16 | 1,5728 | 1,4845 | 1,6047 | 1,7340 | 1,8730 2,0224 2,1829 
17 | 1,4002 | 1,5216 | 1,6528 | 1,7947 1,9479 2,1134 2,2920 
18 | 1,4282 | 1,5597 | 1,7024 | 1,8575 | 2,0258 2,2085 2,4066 
19 || 1,4568 |: 1,5986 | 1,7535 | 1,9225 | 2,1068 2,3079 2.5269 
20 1,4859 1,6388 | 1,8061 | 1,9898 2.1911 2,4117 2,6533 
21 || 1,5157 | 1,6796 |’ 1,8603 | 2,0594 2,2788 2,5202 2,7860 
22 || 1,5460 | 1,7216 | 1,9161 2,1315 2,3699 2,6337 2.9253 
23 || 1,5769 | 1,7646 | 1,9736 2,2061 ! 2,4647 2,1522 3,0715 
24 | 1,6084 | 1,8087 | 2,0328 | 2,2833 2,5633 2,8760 3,2251 
25 | 1,6406 |- 1,8539 2,0938 | 2,3632 | 2,6658 3,0054 3,3864 
26 | 1,6734 1,9003 | 2,1566 | 2,4460 2,7725 3,1407 3,5557 
27 1,7069 | 1,9478 | 2,2213 | 2,5316 | 2,8854 3,2820 3,1335 
28 ı 1,7410 | 1,9965 | 2,2879 | 2,6202 | 2,9987 3,4297 3,9201 
29 | 1,7758 | 2,0464 | 2,3566 | 2,7119 | 3,1187 3,5840 4,1161 
30 || 1,8114 | 2,0976 | 2,4273 | 2,8068 | 3,2434 3,7453 4,3219 
31 || 1,8476 | 2,1500 | 2,5001 | 2,9050 3,3731 3,9139 4,5380 
32 || 1,8845 | 2,2038 | 2,5751 | 3,0076 | 3,5081 4.0900 4,7649 
33 | 1,9222 | 2,2589 | 2,6523 | 3,1119 | 3,6484 4,2740 5,0032 
34 1,9607 | 2,3153 2,7319 23.2209 3,7943 4,4664 5,2533 
35 || 1,9999 | 2,3732 | 2,8139 | 3,3336 | 3,9461 4,6673 5,5160 
36 | 2,0399 | 2,4325 | 2,8983 | 3,4503 4, 1039 4,8774 5,7918 
37 | 2,0807 | 2,4933 | 2,9852 | 3,5710 | 4,2681 5,0969 6,0814 
38 2,1223 | 2,5557 3,0748 | 8,6960 4,4388 5,3262 6,3855 
39 2,1647 | 2,6196 | 3,1670 3,8254 4,6164 5,5659 6,7048 
40 | 2,2080 | 2,6851 3,2620 3,9593. 48010 | 5,8164 7,0400 
41 || 2,2522 | 2,7522 3,3599 | 4,0978 | 4,9931 6,0781 7,3920 
42 || 2,2972 | 2,8210 | 3,4607 | 4,2413 | 5,1928 6,3516 | 7,7616 
43 2,3432 | 2,8915 | 3,5645 | 4,3897 5,4005 6,6374 8,1497 
44 23901 | 2,9638 | 3,6715 | 4,5433 5,6165 | 6,9861 8,5571 
45 || 2,4379 3,0379 3,7816 | 4,7024 | 5,8412 7.2482 8,9850 
46 2.4866 3, „1139 3,8950 4,8669 6,0748 7,5744 9,4343 
47 2,5363 3.1917 4,0119 5,0373 6,3178 7,9153 9,9060 
48 || 2,5871 | 3,2715 4,1323 | 5,2136 | 6,5705 8,2715 10,4013 
49 || 2,6388 3,3533 | 4,2562 | 5,3961 6,8333 8,6437 10,9213 
50 2,6916 3,4371 | 4,3839 | 5,5849 7,1067 9,0326 11,4674 


L 


A. Prolongierungs⸗- oder Nachwertstafel. 


401 


Faktor: Iopn. 


a 2 3 3, SZ Er 
Zinsf. p 95 Prozent 
Jahr n | 
51 2,7454 3,5230 4,5154 5,7804 7.3910 9,4391 120408 
52 2,8003 3,6111 4,6509 5,9827 7,8666 9,8639 12,6428 
53 | 2,8563 | 3, 7014 4,7904 6,1921 7,9941 10,3077 13,2749 
54 2,9135 3,7939 4,9341 6,4088 8,3138 10,7716 13,9387 
55 2,9717 3,8888 5,0821 6,6331 8,6464 11,2563 14,6356 
56 3,0312 3,9860 5,2346 6,8653 8,9922 11,7628 15,3674 
57 3,0918 4,0856 5,3917 7,1056 9,3519 12,2922 16,1358 
58 3,1536 4,1878 5,5534 7,3543 9,7260 12,8453 16,9426 
59 3.2167 4,2925 5,7200 7,6117 10,1150 13,4234 17,7897 
60 3,2810 4,3998 5,8916 7,8781 10,5196 14,0274 18,6792 
61 3,3467 4,5098 6,0684 8,1538 10,9404 14,6586 19,6131 
62 | 3,4136 4,6225 6,2504 8,4392 11,3780 15,3183 20,5938 
63 3,4819 4,7381 6,4379 8, 7346 11,8331 16,0076 21,6235 
64 3.5515 4,8565 6,6311 9,0403 12,3065 16,7279 22,7047 
65 | 3,6225 4,9780 6,8300 9,3567 | 12,7987 17,4807 23,8399 
66 | 3,6950 5,1024 7,0349 9,6842 13,3107 18,2673 25,0319 
67 || 3,7689 | 5,2300 7,2459 10,0231 13,8431 19,0894 26,2835 
68 3.8443 5,3607 7,4633 10,3739 14,3968 19,9484 27,5977 
69 3,9211 5,4947 7,6872 10,7370 14,9727 20,8461 28,9775 
3.9996 5,6321 7,9178 11,1128 15,5716 21,7841 30,4264 
71 4,0795 5, 7729 8,1554 11,5018 16,1945 22,7644 31,9477 
72 4,1611 5,9172 8,4000 11,9043 16,8423 23,7888 33,5451 
73 4,2444 6,0652 8,6520 12,3210 17,5160 24,8593 35,2224 
274 | 4,3292 6,2168 8,9116 12,7522 18,2166 25,9780 36,9835 
75 4.4158 6,3722 9,1789 13,1985 18,9453 27,1470 38,8327 
76 4.5042 6,5315 9,4543 13,6605 19,7031 28,3686 40,7743 
77 4,5942 6,6948 9,7379 14,1386 20,4912 29.6452 42,8130 
78 4,6861 6,8622 10,0301 14,6335 21,3108 30,9792 44,9537 
79 4,7798 7,0337 10,3310 15,1456 22,1633 32,3733 47,2014 
80 | 4,8754 7,2096 10,6409 15,6757 | 23,0498 33,8301 49,5614 
81 4.9729 7,3898 10,9601 | 16,2244 23,9718 35,3525 52,0395 
82 5,0724 7,5746 11,2889 16,7922 24,9307 36,9433 54,6415 
83 5,1739 7,7639 11,6276 17,3800 25,9279 38,6058 57,3736 
84 5,2773 7,9580 11,9764 17,9883 26,9650 40,3430 60,2422 
85 5,3829 8, 1570 12,3357 18,6179 28,0436 42,1585 63,2544 
86 5,4905 8,3609 12,7058 19,2695 29,1653 44,0556 66,4171 
87 5.6003 8,5699 | 13,0870 19,9439 30,3320 46,0381 69,7379 
88 5, 7124 8, 7842 13,4796 20,6420 31,5452 48,1098 73.2248 
89 5,8266 9,0038 13,8839 21,3644 32,8071 50,2747 76,8861 
90 5,9431 9,2289 14,3005 22,1122 34,1193 52,5371 80,7304 
95 6,5617 10,4416 16,5782 26,2623 | 41,5114 65,4708 103,0347 
100 7,2446 11,8137 19,2186 31,1914 50,5049 81,5885 131,013 
110 | 8,8312 | 15,1226 25,8282 43,9988 74,7597 | 126,7045 | 214,2017 
120 10,7652 19,3581 34,7110 62,0643 110,6626 | 196,7682 | 348,9120 
130 13,1227 24,7801 46,6486 87,5478 163,8076 | 305,5750 568,3409 
140 | 15,9965 31,7206 | 62,6919 | 123,4949 | 242.4753 | 474,5486 | 925,7674 
150 19,4996 40,6050 84,2527  174,2017 | 358,9227 736,9594 1507,9775 
160 123,169 51,9779 | 113,2286 | 245,7287 | 531,2932 1144,475 | 2456,336 
170 28,9754 66,5361 | 152,1697 | 346,6247 | 786,4438 11777,334 | 4001,113 
180 35,3208 85,1718 | 204,5033 | 488,9484 | 1164,1289 2760,147 | 6517,392 
190 43,0559 | 109,0271 274,8354 | 689,7100 1723,1912 4286,425 10616, 145 
200 52,4849 139,5639 | 369,3558 | 972,9039 | 2550,7498 6656686 17292581 
Baur, Waldwertberechnung. 26 


402 


B. Diskontierungs⸗ oder Vorwerts⸗Tafel. Faktor: 1 955 { 
ir 2, 1 1 5 
Sf. P = = L a 
Zins tex Prozent 
Jahr n | | | | 
1 0,98039 | 0,97561 0,97087 | 0,96618 | 0,96154 | 0,95694 | 0,95238 
2 96117 95181 | 94260 93551 92456 91573 90703 
3 94232 92860 | 91514 90194 | 88900 87630 86384 
4 92385 90595 88849 87144 85480 83856 82270 
5 90573 88385 86261 84197 82193 80245 78353 
6 88797 86230 | 83748 81350 79031 76790 | 74622 
7 87056 84127 81309 18599 15992 | 73483 | 71068 
8 85349 82075 78941 75941 | 73069 70319 67684 
9 83676 80073 76642 73373 70259 67290 64461 
10 82035 78120 74409 | 70892 | 67556 64393 61391 
11 \0,80426 0, 76214 0, 72242 | 0,68495 | 0,64958 | 0,61620 | 0,58468 
12 78849 74356 70138 | 66175 | 62460 58966 | . 55684 
13 1 7303 72542 68095 63940 60057 56427 53032 
14 75787 70773 66112 61778 57748 53997 50507 
15 74301 69047 64186 59689 55526 51672 48102 
16 72845 67362 62317 57671 53391 49447 45811 
17 71416 65720 60502 55720 51337 47318 43630 
18 70016 64117 58739 53836 49363 45280 41552 
19 68643 62553 57029 52016 47464 43330 39573 
20 67297 61027 | 55368 | 50257 | 45639 | 41464 | 37689 
21 0,65978 0,59539 0,53755 | 0,48557 | 0,43883 | 0,39679 | 0,35894 
22 64684 58086 | 52189 46915 | 42196 37970 34185 
23 63416 56670 50669 45329 40573 36335 32557 
24 62172 55288 49193 43796 39012 34770 31007 
25 60953 53939 47761 42315 37512 33273 | 29530 
26 59758 52623 | 46369 40884 36069 31840 | 28124 
27 58586 51340 45019 39501 34682 30469 286785 
28 57437 50088 43708 38165 33348 29157 25509 
29 [ 56311 48866 42435 36875 32065 27901 24295 
30 [55207 47671 41199 35628 30832 26700 23138 
31 0,54125 0,46511 0,39999 0,34423 0,29646 | 0,25550 | 0,22036 
32 53063 45377 38834 33259 28506 24450 20987 
33 52023 44270 37703 32134 | 27409 23397 199 
34 51003 43191 36604 31048 26355 22390 19035 
35 50003 42137 35538 29998 25342 21425 18129 
36 49022 41109 34503 28983 | 24367 20503 17266 
37 48061 40107 33498 28003 23450 19620 | 16444 
38 [ 47119| 39128 32523 27056 22529 18775 15661 
39 46195 38174 31575 26141 21662 · 17967 14915 
40 45289 37243 30656 25257 20829 17193 14205 
41 0,4401 0,36335 0,29763 | 0,24403 | 0,20028 | 0,16453 | 0,13528 
42 43530 35448 28896 23578 19257 15744 12884 
43 42677 34584 28054 22781 18517 15066 12270 
44 41840 33740 27237 22010 17805 14417 11686 
45 41020 | 32917 26444 21266 17120 13796 1108 
46 40215 32115 25674 20547 16461 13202 10600 
47 39427 31331 | 24926 19852 15828 | 12634 | 10095 
48 38654 30567 24200 19181 15219 12090 09614 
49 37896 29822 23495 18532 14634 11569 | 09156 
50 0,37153 0,29094 | 0,22811 | 0,17905 |, 0,14071 | 0,11071 | 0,08720 


E 
j. 


403 


B. Diskontierungs- oder Vorwerts⸗Tafel. Faktor: 15 
f . e 5 
Zinsf. p Prozent 
ahr n | | 
3 51 ö 036421 028385 0,2146 0,17300 | 0,13530 | 0,10594 | 0,08305 
52 | 35710 27692 | 21501 16715 13010 10138 07910 
53 35010 27017 20875 16150 12509 99701 07533 
54 34323 26358 20267 15603 12028 | 09284 07174 
55 33650 25715 19677 15076 11566 08884 06833 
56 32991 25088 19104 14566 11121 | 08501 06507 
57 32344 24476 18547 14073 10693 08135 06197 
58 31710 23879 18007 13598 10282 07785 05902 
59 31088 23297 17483 13138 09886 07450 05621 
60 30478 22728 16973 12693 09506 | 07129 | 05354 
61 0,29881 | 0,22174 | 0,16479 | 0,12264 | 0,09140 0,06822 0,05099 
29295 21633 15999 11849 08789 06528 04856 
6328720 21106 15533 11449 08451 | 06247 04625 
64 | 28157 20591 15081 11062 | 08126 05978 04404 
65 27605 20089 14641 10688 07813 05721 04195 
66 | 27064 19599 14215 | 10326 07513 05474 03995 
67 | 26533 19121 | 13801 999717 907224 05239 03805 
68 | 26013 18654 13399 09640 06946 | 05013 03623 
69 25503 18199 13009 09314 06679 | 04797 03451 
70 25003 17755 | 12630 | 08999 | 06422 | 04590 | 03287 
71 0,24513 | 0,17322 | 0,12262 | 0,08694 |, 0,06175 | 0,04893 | 0,03130 
72 24032 16900 11905 08400 05937 04204 | 02981 
73 | 23561 16488 11558 08116 05709 04023 02839 
74 | 23099 16085 11221 07842 05489 | 03849 02704 
75 t 22646 15693 10895 07577 05278 03684 02575 
76 | 22202 15310 10577 07320 05075 03525 02453 
721766 14957 | 10269 | 07073 04880 03373 02336 
78 Ä 21340 14573 | 09970 06834 | 04692 03228 02225 
79 20921 14217 09680 06603 | 04512 03089 02119 
80 20511 13870 09398 06379 04338 02956 02018 
81 0,20109 | 0,15552 | 0,09124 | 0,06164 | 0,04172 | 0,02829 | 0,01922 
8 19715 13202 | 08858 05955 04011 02707 01830 
83 19328 12880 08600 05754 03857 02590 01743 
84 18949 12566 08350 | 05559 03709 02479 01660 
85 18577 12259 | 08107 05371 03566 | 02372 01581 
86 18213 11960 07870 05190 03429 02270 01506 
87 | 17856 11669 07641 05014 03297 02172 01434 
88 17506 11384 | 07419 | 04844 03170 02079 01366 
89 17163 11106 | 07203 | 04681 03048 01989 01301 
90 16826 10836 | 06993 04522 | 02931 01903 | 01239 
95 |0,15240 | 0,09577 | 0,06032 | 0,03808 | 0,02409 | 0,01527 | 0,00971 
100 13803 | 08465 | 05203 03206 01980 01226 00760 
110 11323 06613 | 03872 02273 01337 00789 00467 
120 09289 05166 02881 01611 | 00904 00508 00287 
130 07618 04036 02143 01142 | 00610 | 00327 00176 
140 06251 03152 01595 00807 00412 00211 00108 
150 05129 02463 01187 | 00575 00278 00136 00066 
160 04207 | 01924 | 00883 | 00407 00188 00087 00041 
170 03452 01503 | 00657 00289 00127 00056 00025 
180 02831 01174 00489 | 00205 00086 00036 00015 
190 02322 00915 | 00364 00145 | 00058 00023 00009 
200 |0,01906 | 0,00716 0, 00271 0,00103 | 00,000 39 0,00015 | 0,00006 


26 * 


j 


404 
” — > + 1 
C. RBerivdenrenten-Tafel. Faktor: 2 
„„ ß ee 

Ane Prozent 

Jahr n !: 
1 50,0000 40,0000 33,3333 28,5714 25,0000 22,2222 20,0000 
2 24,7525 19,7531 16,4204 14,0400 12,2549 10,8666 9,7561 
3 16,3377 13,0054 | 10.7843 | 9,1981 8,0087 7,0839 | 6,3442 
4 12,1312 9,6327 7,9676 6,7786 5,8873 5,1943 4,6402 
5 9,6079 7,6099 | 6,2785 | 5,3280 | 4,6157 4,0620 3,6195 
6 7,9263 6,2620 5,1333 4,3620 3,7690 3,3084 2,9403 
7 6,7256 5,2998 | 4,3502 | 3,6727 | 3,1652 2,7711 2,4564 
8 || 5,8255 | 4,5787 3,1485 | 3,1565 2,1132 2,3691 2,0944 
9 5,1258 4,0183 | 3,2811 2,1596 2,3623 2,0572 | 1,8138 


10 | 4,5663 | 3,5703 2,9077 2,4355 2/0823 | 1,8084 | 1,5901 
II 1089.30 3.5060 27741 1857 | 1,6055 | 1,4078 
12 3,7280 2,8995 | 2,3487 | 1,9567 1,6638 1,4370 1/2565 
13 3,4059 26419 | 2,1343 | 1,7732 1,5086 | 1.2950 | 1,1291 
14 3,1301 2,4215 | 1,9509 | 1,6168 1,3667 | 1.1738 | 1,0205 
15 2,8913 2,2307 1,7912 14807 1,2485 | 1.0692 | 0,9268 
16 2.6825 2,0640 1,6537 1,3624 11455 | 0,9781 0,8454 
17 2.4985 1,9171 | 1,5317 | 1,2584 | 1,0550 08982 0,1740 
18 | 2,3351| 1,7868 | 1.4236 1,1662 | 0,9748 | 0,8275 | 0,7109 
19 | 2,1891| 1,6704 | 1,3271 1,0840 0,9035 | 0,7664 0,6549 
20 | 2,0578) 1,5659 | 1,2405 | 1.0103 | 0,8395 | 0,7084 | 0,6049 
21 | 1,9592 1,4715 1,1624 | 0,9439 | 0,1820 | 0,6578 | 0,5599 
22 | 1,8316. 1,3859 | 1,0916 | 0,8838 | 0,7300 | 0,6121 0,5194 
23 | 1,7334, 1,3079 | 1,0271 | 0,8291 | 0,6827 | 0,5707 | 0,487 
21 16436 1,2365 0,9682 | 0,7792 0,6397 | 0,5330 0,4494 
25 15610 1,1710 | 09143 0,7335 0,6003 04986 0,4190 
26 1,4850 1,1107 | 0,8646 0,6916 0,5642 0,4671 0,3918 
27 14147 1,0551 0,8188 | 0,6529 | 0,5310 04382 | 0,3658 
28 | 13459 1,0035 | 0,7764 0,6172 0,5003 | 04116 0,3424 
29 1.2889 0,9556 | 0,1372 | 0,5842 | 04720 | 03870 0,3209 
30 1.2325 0,9111 0,7006 | 0,5535 | 0,4458 | 0,3634 | 0,3010 
31 | 1,1798] 0,8696 | 0,6666 | 0,5249 | 0,4214 | 0, 0,2826 
32 1.1305 0,8307 0,6349 | 0,4983 | 0,3987 0,3236 | 0,2656 
33 | 1,0843 0,7944 0,6052 0,4735 | 0,3776 | 03054 | 0,2498 
34 | 1,0409 | 0,7603 | 0,5774 | 0,4503 | 0,3579 02885 | 02851 
35 1,0001 0,7282 | 0,5513 | 0,4285 | 0,3394 | 0727| 0214 
36 0,9616 0,6981 0,5268 | 0,4081 | 0.3222 02579 0,2087 
37 0.9253 0,6696 | 0,5037 | 0,3889 | 0,3060 | 0441 0,1968 
35 0,8910 0,6428 | 0,4820 | 0,3709 | 0,2908 | 02311 | 0,1857 
0,8588 0,6174 | 0,4615 0,3539 02765 02190 | 0,1758 
0 08278 0,5934 | 0,4421 | 0,3379 | 02631 | 0,2076 | 0,1656 
1 DD | 0,9228 | 0,2504 | 0,1969 | 0,1564 
42 | 0,7709| 0,5491 0,4064 | 0,3085 0,2385 0,1869 | 0,1479 
43 0,7445 0,5287 | 0,3899 | 0,2950 | 0,2272 | 0,1774 | 0,1399 
44 0,7195 0,5092 0,3743 | 02822 | 0,2166 | 0,1685 | 0,1323 
45 | 0,6955 | 0,4907 | 0,3595 | 0,2701 | 0,2066 | 0,1600 | 0,1252 
46 | 0,6727| 0,4731 0,3454 | 0,2586 | 0,1971 0,1521 0,1186 
47 | 0,6509| 0,4563 | 0,3320 | 0,2477 | 0,1880 | 0,1446 | 0,1123 
48 0,6301 0,4402 | 0,3193 0,2373 | 0,1795 | 0,1375 0,1064 
49 | 0,6102, 0,4249 | 0,3071 | 0,2275 | 0,1714 0,1308 | 0,1008 
50 0,5912 04103 | 02955 | 02181 | 0,1638 | 0,1245 | 0,0955 


C. Periodenrenten-Tafel. Faktor: Tops 10 
1 1 r 
sf. p = 

Zinsf v Prozent 

Jahr n f 
51 | 0,5729 | 0,3963 | 0,2845 | 0,2092 0,1565 | 0,1185 0,0906 
52 5555 3830 2739 2007 1496 1128 0859 
53 5387 3702 2638 1926 1430 1074 0815 
54 | 5226 3579 2542 1849 1367 1023 | 0773 
55 5072 3462 2450 1775 1308 0975 0733 
56 4323 3349 2361 1705 1251 0929 0696 
57 4781 3241 2277 1638 1197 C0886 0661 
58 4643 3137 2196 1574 1146 0844 0627 
50 4511 3037 2119 1512 1097 0805 0596 
60 4384 2941 | 2044 1454 1050 0768 0566 
61 f 0,4261 | 0,2849 | 0,1973 | 0,1395 | 0,1006 0,0732 0,0537 
62 '4143 2760 1905 1344 0964 0698 0510 
63 4029 2675 1839 1293 0923 0666 0485 
64 | 3919 | 2593 1776 1244 0884 0636 0461 
65 | 3813 | 2514 1715 1197 0848 0607 0438 
66 2438 1657 1152 0812 0579 0416 
67 3612 | 2364 | 1601 1108 | 0779 0558 0396 
8 3516 2293 1547 1067 0746 0528 0376 
59 3423 2225 1495 1027 0716 0504 0357 
70 3334 2159 1446 0989 0686 0481 0340 
71 ı 0,3247 | 0,2095 | 0,1398 | 0,0952 0,0658 0,0459 0,0323 
72 3163 2034 1351 0917 0631 0439 0307 
73 3082 1974 1307 0883 0605 0419 | 0292 
74 3004 1917 1264 0851 0581 0400 0278 
75 2928 1861 1223 0820 0557 0382 0264 
76 2854 1808 1183 0790 0535 0365 0251 
2182 1756 1144 0761 0513 0349 0239 
78 | 2713 | 1706 1107 0733 0492 6334 0227 
79 | 2646 1657 1072 0707 0473 0319 0216 
80 2580 1610 1037 0681 0454 0305 0206 
81 0,2517 0,1565 | 0,1004 | 0,0657 0,0435 0,0291 0,0196 
82 | 2456 | 1521 0972 0633 0418 0278 '0186 
83 2396 1478 0941 0610 0401 0266 0177 
84 2338 | 1437 0911 0589 0385 0254 0169 
85 2282 1397 0832 0568 0370 0243 0161 
86 2227 1358 0854 0547 0555 0232 0153 
87 2174 1321 C0827 0528 0341 0222 0145 
88 2122 1285 0801 0509 0327 0212 0138 
89 | 2072 1249 0776 0491 0314 0205 0132 
2023 215 | 075 0474 | 0302 01% | 0125 
95 0,1798 | 0,1059 | 0,0642 | 0,0396 | 0,0247 | 0,0155 | 0,0098 
100 16⁰0² 0925 0549 0331 0202 0124 0077 
110 1277 C0708 0405 0233 0136 0080 0047 
120 1024 0545 0297 0164 0091 0051 0029 
130 0825 0421 0219 0116 0061 0033 0018 
140 0667 0326 0162 0082 0041 0021 0011 
150 0541 0252 0120 0058 0028 0014 0007 
160 0439 0196 0089 0041 0019 0009 0004 
170 0357 0155 0066 0029 0013 0006 0002 
180 0291 0119 0049 0020 0009 0004 0002 
190 0238 009 0037 0015 0006 0002 0001 
200 | 0,0194 0,0072 | 0,0027 | 0,0010 0,0004 0,0001 0,0001 


406 
n 
D. Renten⸗Endwerts⸗Tafel. Faktor: 1 95 L 
U 
Zins p 7 3 ee 5 
Prozent 

Jahr u | | 
l 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 | - 1,0000 | 1,0000 
2 2,0200 2,0250 | 2,0300 2.0350 2,0400 2,0450 | 2,0500 
3 3,0604 3,0756 | 3,0909 | 3,1062 3,1216 | 3,1370 3,1525 
4 4,1216 4,1525 | 4,1836 4,2149| 4,2465 4,2782 4,5101 
5 5,2040 5,2563 | 5,3091 5,3625 5,4163 | 5,4707 5,5256 
6 6,3081 6,3877 | 6,4684 | 6,5502 6,6330 | 6,7169 6,8019 
7 74343 7,5474 | 7,6625 7,7794 7,8983 8,0192 8,1420 
8 | 8 5830 8,7361 8,8923 9,0517 9.2142 9,3800 9,5491 
9 9,7546 | 9,9545 | 10,1591 10, 3685 10,5828 108021 110266 
10 10,9497 11,2043 11,4639 | tt. 1914 | 12,0061 12,2882 12,5799 
11 12,1687 12,4835 12,8078 15. 1420 13,4864 13,8412 | 14,2068 
12 13,4121 13,7956 | 14,1920 14,6020 15,0258 15,4640 159171 
13 14,6803 15,1404 15,6178 16.1130 16,6268 17,1599 17,7130 
14 15,9739 16,5190 17,0863 | 17,6770 182919 18,9321 19,5986 
15 17,2934 17,9319 18,5989 19,2957 20,0236 20, 7841 21,5786 
16 18,6339 19,3802 20,1569 20,9710 21,8245 22, 7193 23,6575 
17 20,0121 20,8647 21,7616 22,7050 23,6975 24, 7417 25,8404 
18 21,4123 22,3863 23,4144 24,4997 25,6454 26, 8551 28,1324 
19 22,8406 23,9460 | 251169 26,3572 27,6712 29,0636 30,5390 
20 24,2974 25,5447 26,8704 28,2797 29,7781 31,3714 33,0660 
21 25,7833 27,1833 28,6765 30,2695 31,9692 33,7831 35,7193 
22 27,2990 28,8629 30,5368 32.3289 34,2480 36,3034 38,5052 
23 28,8450 30,5844 32,4529 34,4604 36,6179 38,9370 41,4305 
24 30,4219 32,3490 34,4265 36,6665 39,0826 41,6892 44,5020 
25 32,0303 34,1578 36,4593 38,9499 41,6459 44,5652 47,7271 
26 33,6709 36,0117 38,5530 41,3131 44,3117 47,5706 51,1135 
27 35,3443 37,9120 40,7096 43,7591 47,0842 50,7113 54,6691 
28 37,0512 39,8598 42,9309 46,2906 49,9676 53,9933 58,4026 
29 38,7922 41,8563 45,2188 48,9108 52,9663 57,4230 62,3227 
30 40,5681 43,9027 47,5754 51,6227 56,0849 61,0071 66,4388 
31 42,3794 46,0003 50,0027 54,4295 59,3283 64,7524 70,7608 
32 44,2270 48,1503 52,5028 57,3345 62,7015 68,6662 75,2988 
33 46,1116 50,3540 55,0778 60,3412 66,2095 72,7562 80,0638 
34 48,0338 52,6129 57,7302 63,4532 69,8579 77,0303 85, 0670 
35 49,9945 54,9282 60,4621 66,6740 73,6522 81,4966 90, 3203 
36 51,9944 57,3014 63,2759 70,0076 77, 5983 86,1610 95, 8363 
37 54,0343 59,7339 66,1742 73,4579 81, 7022 91,0413 101, 6281 
38 56,1149 62,2273 69,1594 77,0289 85, 9703 96, 1382 107 7095 
39 1582 2372 64,7830 72,2342 80,7249 90 4091 101, 4644 114, 09⁵0 
40 60, 4020 67,4026 75,4013 84.5503 95, ‚0255 107 0303 120,7998 
41 62,6100 70,0876 78,6633 88,5095 99,8265 112,8476 127, 8398 
42 64,8622 72.83 398 82,0232 92,6074 104.8196 118.9248 135, 2318 
43 67,1595 75,6608 85,4839 96,8486 110,0124 125,2764 142, 9933 
44 69,5027 78,5523 89,0484 101,2383 115,4129 131,9138 151, 1430 
45 71,8927 81,5161 92,7199 105,7817 | 121,0294 | 138,8500 159, 7002 
46 74,3306 84,5540 96,5015 110,4840 | 126,8706 146,0982 168,6852 
47 76,8172 87,6679 100,3965 115,3510 132,9454 153,6726 178,1194 
48 79,3535 90,8596 104,4084 | 120,3883 139,2632 161,5879 188, 0²⁴ 
40 81,9406 94,1311 108,5406 125,6018 145,8337 169, 8594 198, 4267 
50 84,5794 97,4843 112,7969 130,9979 | 152,6671 178, „5030 209, 3480 


w A * 7 n 1 * Zu 7 


ie De 


407 


D. Nenten⸗Endwerts⸗Tafel. Faktor: 2655. 
‚op 
: Ä 
Zins. p Wr 3 37 4 4 5 
Jahr - Prozent 
I f — — 
51 | 87,271 7418 . | g 
3 En 1 1 11 0 136,583 159,774 187,536 220,82 
Ber le 
54 | 95,673 111,757| 131,187 154,2 i 
10 75 . 4,538 182845 217 258,77 
55 98,587 115,551 136,072) 160947 2 
5 N ‚072 947 191,159 227 272.7 
4 F 7 0,94 1590 227,918 2272,71 
VV 
8 40,388 174,445 208,79 250,937 302,72 
= 150855 131 5 . 263.229 31885 
555 167383 186905 221876 216,015 335,79 
61 | 117,333) 140,55 a Ba 
bi 11501 168,945) 7 218,510 303,55 372,26 
1 124093 149.524 181.264 835 „ 
4 1275575 154,262 187,70 220,820 333,502] 412,47 
** 1 Sr 1 229,123 282,662 349,510 434 09 
8 | 124749 161096 | 201163 2481200 307767 253719 5 
67 138,444 169,199 208,198 257,8 10 % en 
er 6 208, 257,804 321,078 401,98 505,67 
68 142213 174429 215,444 26782, 334. 5 
D 334,921 421,005 531.95 
„ e 
— 282205594. 2888988, 364,2 61870 58853 
5 155 977 . sr 300,051] 379,862 483,654 618,95 
33 162218 202.608 en 311,552 396,057 506,418 650,90 
4 185,463 208672 256,007 323457 4405 580207 (7962 
15 170.792 214.888 en 35,118 430,415 555,066 719,67 
16 115,208 221,260 281,810 e e el 
77 | 179712 227792 91 2 | 361,729 467,577 608,191 795,49 
78 184.306 234,487 tt . 
5 188992 241.349 311 02| 389,588 507,771 666,205 879,07 
30 1384772 2438 2353 10907 551845 125 2715 
81 198, 588883805 1 une 5 129,55 971,25 
6 1207 5826 86 740 10725 
83 20 5 ap al,2 598,267 798,740 1072,83 
8 > a 623.19“ 835,684 112747 
5 | — 307851 485379 619,125 874.289 1184,84 
14456 311857 59780 676,090 914,632 1245,09 
87 230.017 302/796 402885 in 50 ae ee 
28 18 511856 45885 561,100 16351 1000 d 1374,76 
89 | 241380 320150 429.408 281. = 495440 1090094 151772 
J 4, 1517,72 
— u u 413,349] 603,205| 827,983, 145,269 1594.61 
100 | 312.232) 4249 607 888 882012 1287624 17901856 261008 
110 39555 == 8 2,612 1237,62 790,856 2610,03 
0 aLsı | 19958 1813,99 | 2793,47 | 4264,03 
e | 126,69 2741,56 | 4350,40 | 6958,24 
140 | 149,82 a een 6768,33 | 11346,82 
820 2056,40 | 3499,85 | 6036,88 | 10523,30 18495,35 
10% 113820 208942 | 314093 695225 1325733 2541058 | 4910673 
r 55 49106,73 
18 TE all nen mie Lasum mins nen 
a 2 13941,38 2908,22 | 61314,39 13032584 
2255 1992858 1067743 6574345 1479074 212302, 89 
2 256 1227853 27763,68 63743,75 14790414 | 345831,16 


408 
F. Nenten⸗Anfangwerts⸗Tafel. Faktor: 11 


I, opn. O % 
ie 1 1 1 | 
Zinsf. p 2 | 3 b 
3 e 2 er Prozent 
Jahr n > u, 7 Di | | 
10 0,9804 0,9756 | 0,9709 | 0,9662 | 0,9615 | 0,9569 0,9524 


2 | 1,9416| 1,9274 | 1,9135 | 1,8997 | 1,8861 | 1,8727 1,8594 
3 28839 2,8560 | 2,8286 2,8016 2,7751 | 2,7490 2,1232 
4 3,8077 3,7620 | 3,7171 | 3,6731 3,6299 | 3,5875 | 3,5459 
5 4,7135 4,6458 | 4,5797 | 4,5151 | . 4,4518 4,3900 4,3295 
6 5,6014 5,5081 54172 5,3286 5,2421 5,1579 5,0757 
3 6.4720 6,3494 6,2303 6,1145 6,0021 5,8927 5,1864 
9 


7,3255 7,1701 | 7,0197 | 6,8740 6,7327 6,5959 6,4632 
8.1622 1,9109 7,7861 7,6077 7,4353 | 7,2688 | 7,1078 
| 8/9826 8,7521 8,5302 | 8,3166 | 8,1109 7,9127 79717 
II || 9,7868] 9,5142 | 9,2526 | 9,0016 | 8,7605 | 8,5289 | 8,3064 
12 10.5753 10,2578 9,9540 9.6633 9.3851 9,1186 8.8633 
13 11,3484 10,9832 10,6350 10,3027 9,9856 | 9,6829 93936 
14 12,1062 11,6909 | 11.2961 10,9205 10.5631 | 102228 | 98986 
15 12,8493 12,3814 11,9379 11,5174 11,1184 10,7395 10.3797 
16 13,5777 13,0550 12.5611 | 12/0941 | 11,6523 11,2340 10,8378 
17 14,2919 13,7122 13,1661 12,6513 12,1657 11.7072 11.2741 
18 14.9920 14,3534 13,7535 13,1897 12,6593 12,1600 11,6896 
19 15,6785 14,9789 14.3238 13,7098 13,1339 12,5933 12,0853 
20 168514 1555892 14.8775 | 14.2124 | 13,5903 13,0079 12.4622 


21 17011 16,1845 | 15,4150 | 14,6980 | 14,0292 | 13,4047 | 12,8212 

22 17,6580 16,7654 15,9369 15,1671 | 144511 13,7844 13,1630 
23 18.2922 17,3321 16,4436 15,6204 14.8568 14.1478 13,4886 
24 18.9139 17,8850 16,9355 16,0584 | 15.2470 14,4955 13,7986 
25 19,5235 18,4244 | 174131 16,4815 15,6221 14.8282 | 14.0939 
26 20,1210 18,9506 17,8768 16,8904 | 15.9828 15,1466 14,3752 
27 20,7069 19,4640 18,3270 17,2854 16,3296 | 154513 | 14.6430 
28 21,2813 19,9649 18,7641 17,6670 16.6631 15,7429 14,8981 
29 21,8444 20,4535 19,1885 18,0358 16,9837 16,0219 15,1411 
30 22,3965 20,9303 19,6004 18,3920 17.2920 16,2889 15,3725 
31 |22,9377 | 21,3954 | 20,0004 | 18,7363 | 17,885 | 16,5444 15,5908 
32 23,4683 21,8492 20,3888 19,0689 17,8736 16,7889 15,8027 
33 23,9886 22,2919 20,7658 19,3902 18,1476 | 17.0229 16/0025 
34 24,4986 22,7238 21,1318 19,700 18,4112 17,2468 16,1929 


35 24,9986 23, 1452 21,4872 20,0007 | 18,6646 17,4610 16,3742 
36 25,4888 23, „5563 21,8323 20,2905 | 18,9083 17,6660 16,5469 
37 25,9695 23, 9573 22,16 12 | 20,5705 | 19,1426 | 17,8622 | 16,7113 


38 26 ‚1406 24, 3486 22,4925 20,8411 19,3679 18,0500 16,8679 
39 26,9026 24, 7303 22,8082 21,1025 19,5845 18,2297 17,0170 
40 27 3555 25, 1028 23,1148 21 3551 19,7928 18,4016 17,1591 
| 27,7995 | 25,4661 | 23,4124 | 21,5991 19,9931 | 18,5661 | 17,2944 
28,2348 25,8206 23, 7014 21, 8349 20,1856 18,7235 17,4232 
43 28,6616 26,1664 23, 9819 22 0627 20,3708 18,8742 17,5459 
44 29 ‚0800 26,5038 | 24, 2543 22.2828 20,5488 19,0184 17,6628 
45 29, 4902 28, 8330 24, 5187 22,4954 20,7200 19, 1563 17,7741 
46 29.8923 27, 1542 24, 7754 22,7009 20,8847 19 2884 17,8801 
47 30,2866 27 4675 250247 \ 22.8994 21,0429 19 ‚4147 17,9810 
48 30, 6731 27,7732 25,2667 23,0912 21,1951 19.5356 18,0772 
49 31.0521 280714 25,5017 23.2766 21,3415 19,6513 18,1687 
50 31,4236 28,3623 25,7298 23,4558 21,4822 19,7620 18,2559 


409 


& 7 — a, * Lop—1 
F. Renten-Anfangwerts-Tafel. Faktor: T,opn - 0, 6p 
75 75 1 
TE e . 
Prozent 
Jahr n ARE: i 


51 31,7878 28,6462 | 


512 23,6286 21,6175 19,8679 18,3390 
52 32.1449 28,9231 


9512 
‚1662 23,7958 21.7476 19,9693 18,4181 
3750 
- 77 


e be 
S ER») 


53 32,4950 29,1932 23,9573 21,8727 20,0663 18,4934 
54 32.8383 29,4568 26,5777 24,1133 21.9930 20,1592 18,5651 
55 33,1748 29,7140 26,7744 24,2641 22,1086 20.2480 18,6335 
56 33,5047 29,9649 26,9655 24.4097 22,2198 20,3330 18,6985 
33,8281 30,2096 27,1509 24,5504 22,3267 20,4144 18,7605 
34.1452 30,4484 27,3310 24,6864 | 22/4296 20,4922 18,8195 
59 34.4561 30,6814 27,5058 24,8178 22,5284 20,5667 18,8758 
60 34,7609 30,9087 27,6756 249447 22.6235 20,6380 18,9293 
61 |35,0597 31,1504 | 27,8404 | 25,0674 | 22,7149 | 20,7062 | 18,9803 
62 35,3526 | 31,3467 | 28,0003 | 25,1859 | 22,8028 20,7715 19,0288 
63 35,6398 31,5578 28,1557 25,3004 22,8873 | 20,8340 | 19,0751 
64 35,9214 31,7637 28,3065 25,4110 22,9685 20,8938 19,1191 
65 36,1975 31,9646 28,4529 35,5178 33,0467 20,9510 19,1611 
66 36,4681 32,1606 28,5950 25,6211 23,1218 21,0057 192010 
67 36,7334 32.3518 28,7330 25,7209 23,1940 21,0581 19,2391 
68 36,9936 32,5383 28,8670 258173 23,2635 21,1082 19,2753 
69 372486 32,7203 28,9971 25,9104 23,3303 21,1562 19,3098 
70 37,4986 32,8979 29,1234 26,0004 23,3945 21,2021 19,3427 
137,7437 | 33,0711 | 29,2460 | 26,0873 | 23,4563 | 21,260 19,5740 
37,9841 | 33,2401 29,3651 26,1713 23,5156 | 21,2881 | 19,4038 
73 65 07 33,4050 29,4807 26,2525 23,5727 21,3283 19,4322 
38,4507 33,5658 29.5929 26,3309 23,6276 21,3668 19,4592 
75 38,6771 33,7227 29,7018 26,4067 23,6804 21,4036 19,4850 
16 388991 33,8758 29,8076 26,4799 23,7312 21,4389 19.5095 
77 39,1168 34.0252 29,9103 26,5506 23,7800 21,4726 19,5329 
78 0 5 34,1709 30,0100 26,6190 23,8269 21,5049 19,5551 
| 


39,5394 | 34,3131 30,1068 26,6850 23,8720 21,5358 19,5763 
39,7445 34,4518 30,2008 26,7488 23,9154 21,5653 19,5965 
81 |39,9456| 15871 | 30,2920 358101 | 23,9571 | 21,5936 | 19,5157 
82 403350 34,7192 30,3806 26,8700 23,9972 21,6207 19,6340 
40,3360 34,8480 30,4666 26,9275 24.0358 21,6466 19,6514 

84 40.5255 34,9736 30,5501 26,9831 24.0729 21.6714 19.6680 
85 40,7113 35,0962 30,6312 27,0368 24,1085 21,6951 19,6838 
86 40,8934 35,2158 30,7099 27.0887 24,1428 21,7178 19,6989 
87 410720 35,3325 30,7863 27,1388 24,1758 21,7395 19,7132 
88 412470 35,4463 30,8605 27,1878 24,2075 21,7603 19,7269 
89 414187 35,5574 30,9325 27,2341 24,2380 21.7802 19,7399 
90 41,5869 35,6658 31,0024 27,2793 342673 21,7992 19,7523 
1800 36,1692 | 31,3227 2785 978 | 21,8828 | 19,8059 
100 4 55 36,6141 31,5989 27,6554 24,5050 21,9499 19,8479 
1555 37,355 32,043 27,922 24.666 22,047 19,907 
45,355 37.934 32373 28,111 24,774 22,109 | 19,943 

130 46,191 38,385 32,619 28245 24,847? 22,150 | 19,965 
140 46,874 38,739 32,802 28,341 24,897 22,175 | 19,978 
150 47,435 39,014 32,938 28,407 24,930 22,192 19.987 
160 47,896 39,230 33039 | 28.455 24953 | 22203 | 19,992 
170 48,274 | 39,399 33,114 28,489 | 24,968 | 22,210 | 19,995 
180 48,584 39,530 | 33,170 28,513 | 24,979 22,214 | 19,997 
190 48839 | 39,632 33,212 28,527 24,985 22.217 159,998 
200 49,047 39,713 33,243 28,542 24.990 22,219 | 19,999 


Dim von Gebr. Unger in Berlin, Schönebergerſtr. 174. 


Verlag von PAUL PAREY in Berlin sw. 


Der Waldbau. 


Von 
Dr. Karl Gayer, 


Kgl. Professor der Forstwissenschaft an der Universität zu München. 
Zweite, umgearbeitete Auflage. 
Mit 88 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 12 M. Gebunden 14 M. 
Der Zweck des vorliegenden Werkes ist, der in der forstlichen Litteratur vorherrschend zu 
beobachtenden Einseitigkeit, deren absolute Befolgung für die Praxis keineswegs immer das be- 
absichtigte günstige Resultat herbeizuführen vermag, zu steuern. Dieser Aufgabe bewusst, 


entwickelt der Verfasser die Prinzipien einer rationellen Forstwirtschaft in der umfassendsten 
Vielseitigkeit, überall auf die kleinsten Details mit sorgfältigstem Fleisse eingehend. 


Die Forstbenutzung. 


Von 
Dr. Karl Gayer, 
Kgl. Professor der Forstwissenschaft an der Universität zu München. 


Sechste, vermehrte und verbesserte Auflage. 
Mit 289 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 12 M. Gebunden 14 M. 


Das vorliegende Werk ist nach dem einstimmigen Urteil aller Fachgenossen und aller 
Kritiken das beste in seiner Art, und kann nur sehr empfohlen werden, um sich erweiterte 
Kenntnisse über die vorteilhafteste Art der Ausnutzung und Verwertung der verschiedenen 
Forstprodukte zu verschaffen. 

Bei der Besprechung der technischen Eigenschaften der Hölzer sind die neuesten Resultate 
der Wissenschaft stets gehörig gewürdigt, und was über Verwendung des Holzes in den ver- 
schiedenen Gewerben, über Transport, Fällung ete gesagt ist, dürfte wohl überhaupt das Aus- 


führlichste sein, was in einem Lehr- und Nachschlagebuch für den praktischen Forstmann vor- 
kommen kann. 


Die physikalischen Einwirkungen des Waldes 


auf Luft und Boden und seine klimatologische und hygieinische Bedeutung. 
Von 
Dr. Ernst Ebermayer, 


Professor an der Kgl. Central-Forstlehranstalt zu Aschaffenburg. 


I. Band. Mit in den Text gedruckten Holzschnitten, Tabellen und einer Extra-Beilage, enthaltend 
graphische Darstellungen. Preis mit Atlas 12 M. 


Die Holzzucht. 


Ein Grundriss für Unterricht und Wirtschaft. 
Von 
Dr. Bernard Borggreve, 
Königl. Preuss. Oberforstmeister und Professor, Direktor der Forstakademie zu Münden, 


Mit Textabbildungen und 6 lithographischen Tafeln. Preis 6 M. 


Inhalt: 


Einleitung. I. Teil. Die deutschen Holzgewächse. A. Allgemeines. I. Ernährung und 
Wachstum. 2. Vermehrung und Fortpflanzung. 3 Verbreitung. 4. Bedeutung. B. Die forst- 
lichen Eigenschaften der wichtigsten deutschen Holzarten. ı. Nadelhölzer. 2. Laubhölzer. 
II. Teil. Die deutsche Holzzucht. A. Bestandsgründung. 1. Die Naturbesamung. 2. Die 
Holzsaat. 3. Die Holzpflanzung. 4. Die Schlagholzverjüngung. B. Bestandspflege. ı. Die 
Läuterung. 2. Die Durchforstung. 3. Die Aufastung. 


Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 


Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW. 


Preussens landwirtschaftliche Verwaltung 
in den Jahren 1881, 1882, 1883. 
Bericht des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an Se, Majestät den Kaiser und König. 
Preis 25 M. 


Der Bericht über die Jahre 1878 — 1880 erschien im Jahre 1881 zum Preise von 20 M. 


Döbners Botanik für Forstmänner. 
Nebst einem Anhange: * 
Tabellen zur Bestimmung der Holzgewächse während der Blüte und im winterlichen Zustande. 
Vierte Auflage, vollständig neu bearbeitet von 
Dr. Friedrich Nobbe, 


Professor an der Kgl. Sächs. Forstakademie und Vorstand der pflanzenphysiolog. Versuchs- und Samenkontroll- 
Station zu Tharandt, Redakteur der „Landw. Versuchs-Stationen “. 


Mit 430 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 15 M. Gebunden 17 M. 


Dr. G. L. Hartigs Lehrbuch für Förster. 


Zeitgemäss bearbeitet durch 
Dr. Bernard Borggreve, 


Direktor der Königl. Forstakademie zu Münden. 


Zweite, verbesserte Auflage. Preis gebunden 7 M. 50 Pf. 


Lebensbilder hervorragender Forstmänner 
und um das Forstwesen verdienter 
Mathematiker, Naturforscher und Nationalökonomen. 
Von 
Dr. Richard Hess, 
Professor der Forstwissenschaft an der Universität Giessen 
Preis 10 M. 
Der Verfasser stellte sich die Aufgabe, seinen Lesern über die äusseren Lebensumstände 


und die wissenschaftliche und praktische Thätigkeit aller verstorbenen deutschen, österreichischen 
und schweizerischen Forstmänner Kunde zu geben. Die Biographieen enthalten je eine kurze 


Beschreibung des Lebensganges und sodann eine gedrängte Aufzählung der beachtenswertesten 


Leistungen der Einzelnen. Nicht nur Schriftsteller, sondern auch ausgezeichnete Kritiker fanden 
einen Platz. N 

Die Schrift ist nicht nur für den Unterricht über Forstgeschichte ein gutes Hilfsmittel, 
sondern bietet auch dem Praktiker lehrreichen Unterhaltungsstoff und liefert Beiträge zur Prüfung 
der forstlichen Bildungsfrage. 


Jägerbrevier. 

Jagdaltertümer, Weidsprüche und Jägerschreie, Jagdzeremoniell, Jagd- 

kalender, Jägerkünste, Jägeraberglauben, Freischützsagen, Festmachen, Ge- 
schichten und Sagen guter und böser Jäger etc. etc. 


Herausgegeben von 


Dr. J. G. Th. Grässe, 


Kgl. 8. Hofrat in Dresden. 
Zweite, vermehrte Auflage. 


Ausgabe in einem Band. Gebunden Preis 7 M. 


EB | 


1 
* 


HRoistliche us inantaheskunele) 


Darstellung des Forstorganismus nach seinen Zwecken und Aufgaben, in seiner 
Begründung und Wirksamkeit. 
Mit vorzugsweiser Rücksicht auf Österreich 


bearbeitet von 


Robert Micklitz, 


Oberlandforstmeister und Ministerialrat im K. K. Ackerbau - Ministerium in Wien. 
Zweite, verbesserte Auflage. Preis 6 M. 


Die Beschädigung der Vegetation durch Rauch. 


Unter Beihilfe des Königl. Preuss. Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 
herausgegeben von 
Dr. J. von Schroeder, und Karl Reuss, 


Chemiker der Versuchs-Station in Tharand. Städtischer Oberförster in Goslar. 


Mit 5 Farbendrucktafeln und 2 Karten. ‚Ereis = M. 


Der Forstwart. 


Lehrbuch der forstlichen Hilfs- und Fachgegenstände. 
Für den Selbstunterricht von Forstwarten und Kleinwaldbesitzern sowie zum 


Gebrauch an forstlichen Lehranstalten 
bearbeitet von 


Gustav Henschel, 
K. K. Forstmeister, Prof. an der K. K. Hochschule für Bodenkultur in Wien, Mitgl. d. K. K. Prüfungs- Kommission 
für Lehramts-Kandidaten forstwirtschaftlicher Mittelschulen. 


Mit 283 in den Text gedruckten Holzschnitten. Zwei Bände. Preis 16 M. 


In den oft unverhältnismässig grossen Aufsichtsbezirken des Hochgebirges muss dem Forst- 
warte gar manches übertragen werden, was in den kleineren Förstereien der Flach- und Vorberg- 
länder ausschliesslich Sache des Verwaltungsbeamten ist. Es wird hierdurch seine Stellung nicht 
blos die eines Aufsichts-, sondern bis zu einem gewissen Grade auch die eines technischen 
Wirtschaftsorganes, und dem entsprechend müssen die Anforderungen an seine Ausbildung 
höher, der des Försters im Sinne des Förstersystems gewissermassen gleichgestellt werden. 

Von diesem Gesichtspunkte und gestützt auf die Erfahrungen einer nahezu zwanzigjährigen 
Thätigkeit auf dem Gebiete der äusseren Verwaltung, ist der Verfasser bei Auswahl und Fest- 
stellung des Umfanges der Lehrgegenstände vorgegangen, und dieses ist der Grund, warum 
Einiges Aufnahme in diesem Buche fand, was streng genommen mit dem gewählten Titel »Der 
Forstwart« in unmitttelbarem Zusammenhange vielleicht nicht stehen dürfte. 


Leitfaden zur Bestimmung der 


schädlichen Forst- und Obstbaum- Insekten 


nebst Angabe der Lebensweise, Vorbauung und Vertilgung. 
Für Forstleute, Okonomen, Gärtner analytisch bearbeitet von 


Gustav Henschel, 
Forstmeister u. Leiter der Waldbauschule der K. K. Priv. Aktien- Gesellschaft der Inneberger Hauptgewerkschaft. 


Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Preis 4 M. 


Schädliche und nützliche Forstinsekten. 


Von 
C. A. L. von Binzer, 


Königl. Preussischer Forstmeister. 
Mit 50 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 2 NM. 


Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 


Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW. 


Plänterwald oder schlagweiser Hochwald. 
Eine forstliche Tagesfrage 
besprochen von 


Hermann Fürst, 
K. B. Regierungs- und Forstrat, Direktor der Kgl. Forstlehranstalt Aschaffenburg. 


Preis 2 M. 50 Pf. 


Kauschingers Lehre vom Waldschutz. 
Dritte Auflage, 


vollständig neu bearbeitet von 


Hermann Fürst, 
K. B. Regierungs- und Forstrat, Direktor der Forstlehranstalt Aschaffen b uıg. 


Mit 4 Farbendrucktafeln. Preis 3 M. 50 Pf. 


Der Bearbeiter der vorliegenden dritten Auflage des Buches schied zunächst alles aus, 
was in das Gebiet der eigentlichen Forstpolizei gehörte, erweiterte dagegen die von Kauschinger 
zum Teil sehr kurz behandelten eigentlichen Lehren des Waldschutzes und bearbeitete ins- 
besondere die Teile über Pflanzenkrankheiten, Pilze und Insektenkunde nach dem jetzigen 
Stand der Wissenschaft, unter thunlichster Beschränkung auf das Wichtigste und Notwendigste, 


Eigenschaften und forstliches Verhalten 


der wichtigeren in 


Deutschland vorkommenden Holzart 


Ein akademischer Leitfaden zum Gebrauche bei Vorlesungen über Waldbau. 
Von 
Dr. Richard Hess, 
Professor an der Universität Giessen. 
Preis 5 M. 
Der Verfasser giebt von 51 Laubhölzern und 11 Nadelhölzern: Namen, Varietäten, botani- 
sche Charakteristik, Verbreitungsbezirk, Bodenbesserungsvermögen, Wuchs, Lichtbedürfnis, 
Verhalten gegen Witterungseinflüsse, Gefahren durch Tiere, Pflanzen und Krankheiten, Aus- 


schlagsvermögen, Betriebsarten, Umtriebszeiten, technische Eigenschaften des Holzes und Ge- 
brauchswert. 


Geschichte des Forst- und Jagdwesensin Deutschland. 


Von 


Dr. Karl Roth, 


Professor an der Universität München. 


Preis 122 M. Gebunden 14 M. 


Inhalt: I. Bis zur Auf lösung des grossen Frankenreichs. II. Von Mitte des 9. 
bis Mitte des 16. Jahrhunderts. f. Kapitel: Allgemeiner Überblick der Zustände, 
2. Kapitel: Waldeigentum und Waldnutzungsrecht. 3. Kapitel: Jagdrecht und Jagdnutzung. 
4. Kapitel: Waldbienen. 5. Kapitel: Forst- und Jagdpersonal. 6. Kapitel: Strafrecht in 
Forst- und W — III. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis in die neuere 
Zeit. Einleitung. I. Kapitel: Forst- und Jagdhoheit. 2. Kapitel: Die Waldordnungen. 
3. Kapitel: be N auf die jetzigen forstlichen Zustände. 4. Kapitel: Jagdrecht und 
Jagdpolizei. 5. Kapitel Jagdbetrieb und Jagdpersonal. 6. Kapitel: Anfänge der Forst- 
litteratur. 7. Kapitel: Fortschreitende Ausbildung der Forstwissenschaft. 


Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 


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"Verlag von PAUL PAREY in Berün W. 


Das Weidwerk. 


Handbuch 
der Naturgeschichte, Jagd und Hege aller in Europa jagdbaren Tiere. 


Von 
0. von Riesenthal. 
Mit 69 Holzschnitten und 13 Farbendrucktafeln nach Zeichnungen des Verfassers. 


Preis zo M. Gebunden 23 M. 


Mit scharfsinniger Beobachtungsgabe und warmer Liebe zur Natur verbindet der Verfasser 
die umfassendsten Kenntnisse des gesamten Weidwerks und eine glänzende Gabe der Dar- 
stellung. In fesselnder Schilderung führt er uns »in das Terrain«, weiht uns in die Geheimnisse 
des Tier-Haushaltes ein, macht uns mit der Natur und den Lebensgewohnheiten des Wildes 
bekannt und lehrt, wie wir uns technisch und gesellschaftlich weidgerecht dem Letzteren gegen- 
über zu benehmen haben, kurz, er ist ein gewandter und zuverlässiger Führer für Den, der das 
ernste Bestreben hat, die Kunst, ein Weidmann und angenehmer Weidgenosse zu sein, sich 
anzueignen. 


Handbuch der Fischzucht u. Fischerei. 


Unter Mitwirkung von 


Dr. B. Benecke, und E. Dallmer, 


Professor in Königsberg in Pr. Oberfischmeister in Schieswig 


herausgegeben von 


Max von dem Borne, 


Rittergutsbesitzer auf Berneuchen. 


Mit 581 in den Text gedruckten Abbildungen. 
Preis 20 M. Gebunden 22 M. 50 Pf. 


Fischzucht und Fischerei nehmen, wie segensreich die Massnahmen vieler Behörden und 
die Wirksamkeit des Deutschen Fischerei-Vereins bislang auch schon gewesen sind, noch lange 
nicht die Stellung im Haushalte des Deutschen Reiches ein, welche ihnen gebührt. 

Die deutschen Binnengewässer müssen zu einem grossen Teile neu mit Fischen bevölkert 
werden und dazu gehört die weiteste Verbreitung von Kenntnissen in der Kunst der Fischzüch- 
tung; die deutschen Meere mit ihrem unerschöpflichen Fischreichtum müssen in ganz anderer 
Meise ausgebeutet werden, wie bisher, und dazu gehört die weiteste Verbreitung von Kenntnissen 
in der Kunst des Fischfangens. 

Das waren die Gesichtspunkte und Gründe, welche es wünschenswert erscheinen liessen, 
dass die Resultate der vielen wissenschaftlichen Untersuchungen und reichen praktischen Erfah- 
rungen der beiden letzten Jahrzehnte, unter Heranziehung alles dessen, was die ausländische 
Litteratur über diesen Gegenstand bietet, nunmehr zusammengefasst würden in einem systema- 
tischen und ausführlichen, allgemein verständlichen Handbuch der Fischzucht und Fischerei. 

Es war dabei von vornherein ausgeschlossen, dass ein Mann allein diese schwierige Auf- 
gabe lösen konnte, aber die Verlagshandlung glaubt, dass sich selten Männer bei Abfassung 
eines Handbuches gegenseitig so durchaus ergänzten, wie die drei Verfasser des vorliegenden 
Buches, und sie selbst ist sich bewusst, kein Opfer gescheut zu haben, um auch äusserlich be- 
treffs der Abbildungen etc. das Werk, seinem inneren Werte entsprechend, dem deutschen Publi- 
kum übergeben zu können. 


Das Werk zerfällt in folgende vier Abteilungen: 


Naturgeschichte u. Leben der Fische (Benecke). Fischzucht (Borne). Seefischerei 
Dallmer). Süsswasserfischerei (Borne). 


Zu beziehen durch jede Buchhandlung. 


Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW. 


Forstwissenschaftliches Centralblatt. 


Unter Mitwirkung zahlreicher Fachleute aus Wissenschaft und Praxis 
herausgegeben von 
Dr. Franz Baur, 
o. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München. 


Preis des Jahrganges von 12 Heften 14 M. 


Das »Forstwissenschaftliche Centralblatt« bringt in Monatsheften von zusammen 40 Druck- 
bogen Originalartikel, Mitteilungen, Litteraturberichte und Notizen aus der Feder der bewährte- 
sten Männer der Praxis und Wissenschaft. Die Originalartikel bezwecken, bei einfacher, aber 
wissenschaftlicher Haltung, die Weiterentwickelung aller Zweige der Forstwissenschaft; die 
Mitteilungen orientieren den Leser bezüglich der Anderungen in der Gesetzgebung, Organi- 
sation, Wirtschaftsergebnisse u. s. w. der Staats- und Gemeindeverwaltungen und bringen die 
Verhandlungen der wichtigeren Forstversammlungen; die Literaturberichte liefern objektive 
Referate über die neuen Werke der Forst- und Jagdwissenschaft, sowie der verwandten Natur- 
wissenschaften, während die Notizen kurze Mitteilungen über Erfindungen, Beobachtungen, 
Versuche, Naturereignisse, Erscheinungen im Pflanzen- und Tierleben, Personalveränderungen 
u. s. W. enthalten. 


Die Holzmesskunde. 
Anleitung zur Aufnahme der Bäume und Bestände nach Masse, Alter und Zuwachs 


von 
Dr. Franz Baur, 
o. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München, 
Dritte, umgearbeitete und vermehrte Auflage. Mit 77 Holzschnitten. Preis 10 M. 


Der Verfasser, welcher 25 Jahre auf diesem Gebiete als Lehrer thätig ist und namentlich 
in letzter Zeit als technischer Leiter des forstlichen Versuchswesens in Württemberg und Bayern 
reichliche Gelegenheit fand, bei Aufstellung von Baum- und Bestandesmassentafeln seine Be- 
obachtungen auf ein grösseres Gebiet zu erstrecken und vielfach neue, den seitherigen Anschau- 
ungen oft geradezu widersprechende Erfahrungen zu sammeln, bietet uns in dieser 3. Auflage 
alle die mit vereinten Kräften erzielten Errungenschaften der Neuzeit nebst dem bewährten alten 
Wissensschatz in klarer Darstellung, unterstützt durch mathematische Beweise und durch ver- 
deutlichende Zeichnungen. Dabei ist derselbe bestrebt, die verschiedenen Methoden unparteiisch 
und rein sachlich zu würdigen, so dass man sich mit Hilfe seines Werkes über den Stand dieses 
Zweiges der F orstwissenschaft vollständig zu orientieren imstande ist. 


Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form. 
Unter Zugrundlegung der an der Kgl. Württembergschen forstlichen Versuchsanstalt angestellten 
Untersuchungen bearbeitet von 


Dr. Franz Baur, 


Professor an der Universität München. 


Mit 6 lithographierten Tafeln. Preis 6 M. 


Über die Berechnung der zu leistenden 


Entschädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken, 


mit Rücksicht auf die neuere Theorie des Waldbaues der höchsten Bodenrente. 
Von 
Dr. Franz Baur, 


Professor an der Universität München. 


Preis 2 M. 
Lehrbuch der niederen Geodäsie. 


Für Forst- und Landwirte, Kameralisten und Geometer, sowie zum Gebrauche an mittleren 
technischen Lehranstalten bearbeitet von 
Dr. Franz Baur, 
Professor an der Universität München. 
Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. Preis 10 M. 


Das Werk zeichnet sich durch seine einfache, klare und leicht verständliche Darstellungsweise, 
sowie dadurch vor anderen Büchern dieser Art vorteilhaft aus, dass es bei dem Leser verhältnis- 
mässig geringe mathematische Kenntnisse voraussetzt und sich darum auch zum Selbststudium eignet 


Zu beziehen durch jede Bi Buchhandlung. 


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Handbuch der Waldwert- 


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