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Handbuch
Waldwertberechnung.
Mit beſonderer Berückſichtigung der Bedürfniſſe
der
korſtlichen Praxis
bearbeitet von
Dr. Franz Baur,
o. ö. Profefjor der Forſtwifſenſchaft an der Univerfitat München.
LIBRARY
FACULTY OF FORESTRY
UNIVERSITY OF TORONTO (+
Berlin.
Derlag von Paul Parey.
Verlagsdandlung für Landwirtſchaft, Sartenbau und Sorſtweſen
1886.
Vorwort.
Es giebt keine forſtliche Disziplin, bei welcher die aufgeſtellten
theoretiſchen Sätze in der forſtlichen Praxis noch ſo wenig Anwendung
finden, als die Waldwertberechnung. Die thatſächlich beſtehenden Gegen—
ſätze wurden in den letzten dreißig Jahren durch die Anhänger der ſo—
genannten Bodenreinertragstheorie, — welche ihre wichtigſten Sätze nicht
aus dem im nachhaltigen Betriebe ſtehenden Walde, ſondern aus der
Blöße und den im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtänden ableiten,
— noch weſentlich verſchärft. Trotzdem für die neue Lehre unaufhörlich
gewirkt wurde und dieſelbe nun wohl an allen forſtlichen Bildungs⸗
anſtalten vorgetragen wird, vermochte ſie in der forſtlichen Praxis bis
jetzt nur wenig Boden zu gewinnen.
Die Lehre von dem Boden- und Beſtandserwartungswert, von dem
Beſtandskoſtenwert u. ſ. w. führt nämlich, namentlich bei Hochwald—
umtrieben, wie ſie die forſtliche Praxis bedarf, vielfach zu unbrauchbaren
Reſultaten. Selbſt Anhänger der genannten Lehre ſtellen dieſe That—
ſache nicht in Abrede, aber — wie anders machen — hörte ich ſchon
öfter einwenden!
So gern ich nun auch die großen Verdienſte G. Heyers um die
theoretiſche Weiterbildung der Waldwertberechnung anerkenne und ſo ſehr
ich Preßler als anregendes Ferment zu würdigen weiß, ſo glaube ich
doch nicht, daß der von dieſen Schriftſtellern bis jetzt eingeſchlagene
Weg zur Löſung einer Reihe von praktiſchen Aufgaben der Waldwert—
berechnung von den Bewirtſchaftern des Waldes viel betreten wer—
den wird.
Die Waldwertberechnung von G. Heyer ſtellt nach meiner Anſicht
die teilweiſe auf falſche Vorausſetzungen ſich ſtützenden mathematiſchen
IV Vorwort.
Formeln zu ſehr in den Vordergrund und entſpricht, wegen ungenügen⸗
der Würdigung der volkswirtſchaftlichen und forſtlichen Verhältniſſe, zu
wenig den Forderungen der Praxis.
Ich habe mir daher in meinem Buche die Aufgabe geſtellt, dieſe
vielfach empfundene Lücke nach Kräften auszufüllen. Der Gegenſtand
iſt ſchwierig und ich bitte daher um jo mehr um eine nachſichtige, ob-
jektive Beurteilung und um gütige Mitteilung von Verbeſſerungsvor⸗
ſchlägen, als ich ſelbſt recht gut empfinde, daß mein Lehrgebäude erſt im
Rohbau aufgerichtet iſt. Wie ſich z. B. die erſte Auflage der G. Heyer—
ſchen Waldwertberechnung ſehr weſentlich von der dritten Auflage unter⸗
ſcheidet, ſo wird auch mein Buch, im Falle es eine günſtige Aufnahme
erfahren ſollte, künftig noch in manchen Teilen verbeſſert werden müſſen.
Im vorbereitenden Teile habe ich die volkswirtſchaftlichen Grund—
lagen, namentlich die Lehre von der Grundrente der Forſtwirtſchaft, die
forſtliche Bedürfnisfrage und die Preisbeſtimmungsgründe der Forſt⸗
wirtſchaft eingehender beſprochen, als dieſes ſeither in den Lehrbüchern
der Waldwertberechnung der Fall war. Dasſelbe gilt von der jo un⸗
gemein wichtigen Lehre von dem Zinsfuße. Hier habe ich die Anſicht
zu begründen geſucht, daß es unzuläſſig iſt, in der Waldwertberechnung
nur mit einem Zinsfuße zu rechnen, und daß man bei Befolgung
meiner Vorſchläge auch bei Anwendung von Zinſeszinſen zu ganz brauch⸗
baren Reſultaten gelangt, während ſolches bei Rechnung mit nur einem
Zinsfuße vielfach nicht der Fall iſt.
Auch die forſtlichen Grundlagen der Waldwertberechnung fanden eine
weit eingehendere Beſprechung, als in der G. Heyerſchen Waldwertbe—
rechnung, und ich hoffe, daß die hier gegebenen Winke und Anregungen
dem Wirtſchafter willkommen ſein und ihn vor einer ſchablonenmäßigen
Behandlung von Waldwertberechnungsfragen bewahren werden.
Im ausführenden Teile fanden alle Methoden der Boden-, Be—
ſtands⸗ und Waldwertberechnung Aufnahme und eine kritiſche Beleuch—
tung. Dabei habe ich § 44 zu beweiſen geſucht, daß der Bodenwert des
ausſetzenden Betriebes ein kleinerer iſt, als wenn man nachhaltige Wirt⸗
ſchaft unterſtellt; eine Anſicht, welche bereits, wenn auch in anderer
Form, in Inſtruktionen der Waldwertberechnung verſchiedener Staaten
Würdigung gefunden hat.
Mittelſt meines neuen Verfahrens der Berechnung des Normalvor—
rats ($ 52 E) in Verbindung mit der Formel für den Waldrentierungs⸗
wert, gelangte ich zu Bodenwerten ($ 44), welche mit den thatſächlichen
Vorwort. v
Bodenverkaufswerten ſich in weit größerer Übereinſtimmung befinden,
als dieſes bei der Methode des Bodenerwartungswerts der Fall iſt, bei
welcher die Reſultate je nach der Wahl des Zinsfußes um Hunderte von
Prozenten differieren können. Zugleich zeige ich hier, daß der Boden,
ſobald der Wald eine Rente abwirft, unter allen Umſtänden
und bei jedem beliebigen Verzinſungsprozent poſitiv werden
muß, während die Formel für den Bodenerwartungswert auch bei that—
ſächlich vorhandenem Waldreinertrag häufig zu negativen und darum
unzuläſſigen Bodenwerten führt.
Es folgt aus dieſer Thatſache die Unbrauchbarkeit der Formel des
Bodenerwartungswertes, bei Unterſtellung des nachhaltigen Be—
triebes, von ſelbſt, weil es keinem Waldbeſitzer einfallen wird, ſeinen
Waldboden zu verſchenken oder dem Käufer gar noch eine Summe für
die Gefälligkeit aufzuzahlen, daß letzterer jo gütig iſt, den Boden über-
haupt zu nehmen.
Aus den neueſten Methoden der Waldwertberechnung, wie ſie z. B.
von G. Heyer dargeſtellt wurden, erfährt man (abgeſehen von dem ſehr
kurz beſprochenen Waldrentierungswert) nur die Berechnung des Wertes
einer Waldabteilung, nicht aber die Wertsermittlung eines Wirtſchafts—
ganzen, eines Reviers oder eines ganzen Herrſchaftsbeſitzes, und doch iſt
es bezüglich des anzuwendenden Verfahrens, wie jeder erfahrene Prak—
tiker weiß, ein großer Unterſchied, ob man eine Waldparzelle oder einen
zum nachhaltigen Betriebe eingerichteten Wald anzukaufen hat. Es wurde
mir bis jetzt wenigſtens kein Fall bekannt, in welchem man den Wert
eines ganzen Revieres aus der Summe der Koſtenwerte der einzelnen
Beſtände und der Bodenerwartungswerte der einzelnen Abteilungen ab—
geleitet hätte. Die forſtliche Praxis bedient ſich hier ganz anderer und
viel einfacherer Methoden. Dieſe Thatſache beſtimmte mich denn auch,
in der Lehre von der Ermittlung des Waldwerts in zwei Kapiteln den
Waldwert des ausſetzenden und des nachhaltigen Betriebes geſondert zu
behandeln, was dem Wirtſchafter jedenfalls willkommen ſein dürfte, ob—
gleich er ſich vielfach noch einfacherer Methoden, als der gelehrten, be—
dienen muß.
Weiter habe ich mich bemüht, diejenigen Lehren der Wertberechnung
eingehender zu behandeln, welche im praktiſchen Dienſte des Forſtwirtes
am häufigſten vorkommen. Es gehören hierher namentlich die Berech—
nung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Abtretung von Wald zu
öffentlichen Zwecken ($ 64), ſodann die Berechnung der Vergütung für
VI Vorwort.
Benutzung des Bodens zur Gewinnung von Foſſilien ($ 65), endlich und
ganz beſonders die Berechnung der Abfindungsſumme für Waldſervi⸗
tuten ($ 66) und die Ermittlung der Waldſteuerkapitalien ($ 67). Da
ich auf dieſen Gebieten ſelbſt vielfach praktiſch thätig war, ſo habe ich
denſelben eine vermehrte Aufmerkſamkeit geſchenkt und die Methoden
überall durch aus der Praxis entnommene Beiſpiele erläutert.
Anhang I enthält in 54 Tabellen für Buchen, Kiefern, Fichten I.
und III. Bonität: 1. eine Material- und Geldertragstafel; 2. eine Be⸗
rechnung des Waldnaturalertrags; 3. eine Berechnung des Waldroh⸗
ertrags; 4. eine Berechnung des Waldreinertrags; 5. eine Berechnung
des Bodenerwartungswerts mit 2 pCt.; 6. eine ſolche mit 2½ und 7.
eine mit 3 pCt. Zinſeszinſen; 8. eine ſolche nach meiner Methode mit
2—3¼ pCt. und 9. eine Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe
(nachhaltiger Betrieb). Am Schluſſe des I. Anhanges findet ſich auch
eine Material- und Geldertragstafel für Kiefern nach Burckhardt,
um Vergleiche anſtellen zu können, weil z. B. G. Heyer ſich derſelben
vielfach bediente. 0
Es geht aus dieſen tabellariſchen Zuſammenſtellungen hervor, daß
die Umtriebszeiten des Waldrohertrags und des Waldreinertrags nahezu
mit denjenigen der höchſten Bodenverwertung, d. h. der höchſten Boden-
renten zuſammenfallen und ſich zwiſchen 100—110 Jahren bewegen, ſo⸗
bald man je nach der Länge des Verzinſungszeitraumes mit verſchiedenen
Zinsfüßen operiert. Es muß letztere Forderung auch jedem Praktiker ein
leuchten, da innerhalb der langen Umtriebszeiten, mit welchen wir zu
rechnen haben, unter allen Umſtänden Verluſte an Kapital und Zinſen
eintreten müſſen, ſo daß für lange Verzinſungszeiträume ein niedrigerer
Zinsfuß angezeigt erſcheint.
Nur bei Würdigung dieſes Geſichtspunkts, welcher ſeither unberück⸗
ſichtigt blieb, dürfen wir in der Waldwertberechnung überhaupt mit
vollen Zinſeszinſen operieren und die großen Differenzen, welche ſeither
noch bezüglich der Wahl der Umtriebszeit beſtanden, werden nur unter
dieſer Vorausſetzung einen befriedigenden Ausgleich finden. Auch der be—
dauerliche Streit zwiſchen Bodenreinerträglern und Waldreinerträglern
welcher leider auch auf das perſönliche Gebiet übergewälzt wurde, wird
dann in nicht allzuweiter Ferne zu einem beide Teile befriedigenden ge—
ſunden Frieden führen.
Den Schluß des Werkes bildet Anhang II. Er enthält die am
Vorwort. VII
häufigſten vorkommenden fünf Zinſeszinstabellen, welche die Ausführung
der Rechnungen erleichtern und den Gebrauch der Logarithmen erſparen.
Da ich, wie erwähnt, mein Handbuch ſelbſt noch für verbeſſerungs—
fähig halte, ſo nehme ich ſelbſtverſtändlich jede Belehrung mit Dank ent—
gegen. Nur glaube ich erwarten zu dürfen, daß meiner objektiven Dar—
ſtellungsweiſe auch eine objektive Kritik entgegengeſtellt wird. Kund—
gebungen, welche einſeitige Parteileidenſchaften zum Ausdrucke bringen,
werde ich unbeachtet laſſen. Ich weiß, daß ich bei den Theoretikern,
welche noch auf dem nach meiner Anſicht unhaltbaren Standpunkte des
Bodenerwartungswerts ſtehen, der jetzt ſelbſt von Preßler aufgegeben
wurde, zunächſt noch auf heftigen Widerſtand ſtoßen werde; auf der an—
deren Seite bin ich aber auch überzeugt, daß alle Fachgenoſſen, welche
den Wald aus eigener Anſchauung genügend kennen und ſich mit Fragen
der Waldwertberechnung praktiſch beſchäftigt haben, bald die guten
und brauchbaren Seiten meines Handbuches herausfinden werden. In—
dem ich dasſelbe hiermit der ſtudierenden Jugend, den Männern des
Waldes und allen, welche ſich für Fragen der Waldwertberechnung
intereſſieren, in die Hand lege, verbinde ich damit die Hoffnung, ich
möchte durch meine gegebenen Anregungen manches dazu beigetragen
haben, daß auch in der Waldwertberechnung endlich eine Sonderung der
Spreu von den guten Körnern immer mehr zur Thatſache werde.
München, den 4. Januar 1886.
Dr. F. Baur.
14
Inhalt.
Einleitung.
Seite
I. Begriff 51. 1
II. Stellung im Syſtem der Forſtwiffenſchaft $ 1
III. Aufgaben der Waldwertberechnung 8 3 * 2
IV. Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen § 4 3
V. Geſchichte und Litteratur der Waldwertberechnung $ 5 5
1. Geſchichte . C EIER TERN 5
2. Litteratur 7
I. Borbereitender Teil.
Die Grundlagen der Waldwertberechnung.
Erſter Abſchnitt.
Volkswirtſchaftliche e
Vorbemerkungen S6 ; u
eee Preis ))) 12
. 3 : 8 n
r en
eis 14
II. Die in der osalswentberechung üblichen u Methoden der Wert:
beſtimmung S8 „
e ert 15
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4. Der Holzvorrats wert „% ˙ .
5. Der Verkaufswert „ e a Fr Baer a nn EB
6. Kombinierte Werts sbeſtimmung⸗ 8 r
III. Die volkswirtſchaftliche Produktion N Grace An ale
2 a ad ent
2. Die elementaren Fuste der Srobaklion er la Te A
„ ee ae Ir
beit F 2
3. Die e der Produktion Er 2
A. Natürliche Bedingungen der Produktion FFT
X Inhalt.
B. Wirtſchaftliche Bedingungen der Produktion 22
a) Arbeitsfähigkeit j 9 .
b) Arbeitsflei . - . - ee
c) Arbeitsteilung und Pete 23
d) Das Kapital 24
a) Begriff rr
8) Arten des Kapitals ir ee Me
y) Bildung der Kapitaliees = Ver
J) Produktivität der Kapitalien . 27
e) Unternehmer, e Unternefmergewim 28
IV. Die Grundrente der Waldwirtſchaft S Be
V. Die forftlihen Bedürfniſſe S 111 ae
VI. Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft $ 3
Vorbemerkungen. 3
1. Preisbeſtimmungsgründe von Seiten der . 3
2. Preisbeſtimmungsgründe von Seiten der Aus bieter. 55
Zweiter Abſchnitt.
Mathematiſche Grundlagen.
Vorbemerkungen 8 1 - --.- =
Erſtes Kapitel.
Der Jinsfuß.
I. Begriff S 114 66
II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des 3insfuhes im all⸗
e 13: 2°. .% IP .
1. Beſtimmungsgründe für De Ausbietenden Eh oe 68
2. Beſtimmungsgründe für den . Mieter ober Pächter 5 von
Kapit alien u 01... Me
3. Veränderlichkeit des Zinsfußes im allgemeinen ae 2 Ge
III. Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß 8 16 2
IV. Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß §17 83
V. Die bis jetzt gemachten Vorſchläge zur Ermittlung des forſt⸗
lichen Zinsfußes S 18 91
1. Beſtimmung des forſtlichen Bine sfußes 5 dent kandesnblichen
Zinsfusß 91
2. Beſtimmung des forflichen Zinsfußes nad Berk sr Landwirtſchaft 93
3. Beſtimmung des forſtlichen N aus Waldreinertrag und
Waldrentierungswert . 97
4. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Bobenreiile u Bodemwert 99
VI. Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß $ 19. 101
Zweites Kapitel.
Hon den Zinsberechnungsarteu.
Vorbemerkungen Favbvobo . 102
L Einfache Zinſen 8 1ĩ141111;k T?T88Üy!f
Inhalt.
II. Zinſeszinſen § 22 1 b -
III. Arithmetiſch mittlere Zinſen 8 23 l
IV. Geometriſche Mittelzinſen S 24.
V. Beſchränkte Zinjeszinjen § 25.
Drittes Kapitel
Die Formeln der Jinſeszinſeurechnung.
Vorbemerkungen § 26
I. Summierung der in der Waldwertberechnung vorkommen⸗
den geometriſchen Reihen § 27 a n
1. Begriff . 5
2. Summierung der ſlelgenden endlichen Felice Reihen }
3. Summierung der fallenden endlichen geometriſchen Reihen
4. Summierung der fallenden unendlichen geometriſchen Reihen
II. Entwicklung der in der Waldwertberechnung vorkommen—
den Zinſeszinſenformeln § 28. x E
. Beitimmung des Nachwerts eines Kapitals
Beſtimmung des Vorwerts eines Kapitals . ;
. Beitimmung des Nachwerts einer ausſetzenden endlichen ee
Beſtimmung des Nachwerts einer jährlichen endlichen Rente
. Beitimmung des Vorwerts einer ausſetzenden endlichen Rente .
. Beitimmung des Vorwerts einer jährlichen endlichen Rente.
Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen immerwährenden Rente
Beſtimmung des Vorwerts einer periodiſchen immerwährenden Rente
Verwandlung ausſetzender Renten in jährliche Renten.
Dritter Abſchnitt.
Forſtliche Grundlagen.
Vorbemerkungen § 29
I. Grenzen, Vermeſſung und Kartierung S 30
1. Feſtſtellung der Grenzen N
2. Vermeſſung und Kartierung
II. Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtaudes $ 31
III. Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers § 32. L
IV. Holz⸗ und Betriebsart, . und Walpbehandtungs-
art § 33 5
1. bat
2. Betriebsart .
3. Umtriebszeit. 4
4. Waldbehandlungsart .
V. Waldeinteilung 5 34 A
VI. Ermittlung der Holzvorräte $ 35
VII. Von den Waldeinnahmen $ 36 .
Vorbemerkungen
D 9
XI
Seite
105
107
108
109
110
111
111
111
112
112
112
112
114
115
116
116
118
118
119
122
125
126
126
126
127
129
129
129
132
134
136
137
138
140
140
XII Inhalt.
1. Einnahmen der Hauptnutzungen
A. Holzertragstafeln .
B. Geldertragstafeln .
C. Holzpreiſe
2. Einnahmen der Stebenmrkungen.
VIII. Von den Waldausgaben S 37
IX. Von der Waldbeſchreibung § 38
II. Ausführender Teil.
Die Methoden der Waldwertberechnung.
Erſter Abſchnitt.
Von der Ermittlung des Bodenwerts.
Vorbemerkungen $ 39 SR:
I. Von der e des Bodenverkaufswerts > 40
1. Begriff . N 0
2. Verfahren
3. Würdigung der Methode .
II. Von der Ermittlung des Bodenwerts nach dem Nentierungs-
wert S 41 „ ĩͤ U U F
= Begriff
2. Verfahren E
3. Würdigung der Methode g
III. Von der Ermittlung 25 Bodeuwerts aus a | Durcjchmitte
ertrag (Waldreute) 8 5 :
1. Begriff *
2. Verfahren
3. Würdigung der Methode Ar 5
IV. Von der Ermittlung des Bodenerwartungswerts 3 43
1. Begriff a g „
2. Verfahren.
3. Den Bodenerwartungs zwert be Fukloxen
4. Würdigung der Methode 8
V. 1 der Ermittlung des Bodenwerts der detriebs laſſ 9 44
1. Begriff e „ -
2. Verfahren 5
VI. Von der Ermittlung des Bodenkoſtenwerts § 45
1. Begriff 3 3 5 \
2. Verfahren.
3. Würdigung der Methode
Zweiter Abſchnitt.
Von der Ermittlung des Beſtandswerts.
Vorbemerkungen § 46 2
IJ. Von der Ermittlung des Beſtandserwartungswerts 8 47
160
161
161
161
162
164
164
164
165
165
165
165
166
173
173
173
181
185
195
195
195
201
201
201
202
203
204
Inhalt. XIII
Seite
// // AN ERZRE
rens .
3. Den Heſtandserwartungswert benen de Faktor ee
4. Würdigung der Methode .. E
II. Von der 8 des Bejtandsfoftenmerte 8 48 1220
f TEEN er A
2. Verfahren 333220
3. Den Beſtandskoſtenwert Neude Folteten 0
4. Würdigung der Methode . e 7;
III. Von der Ermittlung des Veftandevorratewerte N 49 Pe
T 8 r
2. Verfahren . a 7
3. Den eandsvorratswert innen Fuente 2
4. Würdigung der Methode . . . In 208
IV. Bon der Ermittlung des Bejtandsverfanfewert 8 50 .
— = J e
2. Verfahren 230
V. Von der Ermittlung des Betandewerte aus Dem Durch
ertrag 8 111 PTR, 0
1 7% FFC SE © oh
ren n I
3. Würdigung der M 9 . 232
VI. Von der Ermittlung des Werts des b N 52 233
C re „
Verfahren 8 2
A. Ermittlung des Normalporrals 100 bert e 234
a) Ermittlung des Normalvorrats nach der e
Kameralta ge.. 3
b) Ermittlung des Normalvorrats a e ee 3
B. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandserwar—
%%% Ä ² ² w ⅛ͤͤ-A“ x E
C. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandskoſtenwert 243
D. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Rentierungswert. 249
E. Ermittlung des Normalvorrats nach dem jährlichen Holz—
reinertragge . 1
VII. Von der Ermittlung des Werts einzelner Bäume N 53 se AG
Dritter Abſchnitt.
Von der Ermittlung des Waldwerts.
Dorbemerkingen d 2364
Erſtes Kapitel.
Hon der Ermittlung des Waldwerts im ausſetzenden
Getriebe.
I. Von der Ermittlung des Waldvorratswerts 8 55. 265
xIV Inhalt.
II. Von der Ermittlung des Waldverkaufswerts § 56. DE
III. Von der Ermittlung des Waldwerts aus dem Dee
ertrage § 57. 4 5
IV. Von der Ermittlung des Walderwartungswerts N 58
V. Von der Ermittlung des Waldkoſtenwerts § 59.
Zweites Kapitel.
Bon der Ermittlung des Waldwerts im nachhaltigen
Brtriebe.
Vorbemerkungen § 60 5
I. Von der Ermittlung des Waldwerts der normalen Betriebs⸗
klaſſe (Waldrentierungswert) § 61.
II. Von der Ermittlung des Waldwerts der abnormen Betriebs⸗
klaſſe § 62. .
1. Ermittlung des Woldwerts bei gegebener r
2. Ermittlung des Waldwerts bei beliebiger Umtriebszeit
Vierter Abſchnitt.
Seite
266
267
267
. 275
276
278
Behandlung bejonderer Fragen der Waldwertberechnung.
Vorbemerkungen § 63 N
I. Die Berechnung der zu leiſtenden Entihädigungen für die
Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken § 64 . 3
1. Berechnung der Entſchädigung für den abzutretenden Waldboden
Berechnung der Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen.
Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der Beſtände
Berechnung der Entſchädigung für Sturmſchaden
Berechnung der Entſchädigung für andere aus der Ehre
entitehende Nachteile . 8
II. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des Bodens
zur Gewinnung von Foſſilien § 65.
1. Berechnung der Entſchädigung für dauernd abzutteteude Gelände
2. Berechnung der Entſchädigung für vorübergehend abzutretendes
Gelände . {
III. Die Berechnung der eUopindungsfummen für _ Walbfervis
tuten 8 66 i
oem
Vorbei
1. Berechnung der Abfindungsſummen im allgemeinen :
2. Berechnung der Abfindungsſummen für ſpezielle Fälle der Wald-
0 2 ol Re
A. Ablöſung von Waldſtreuſervituten 4
B. Ablöjung von Waldgrasjervituten .
C. Ablöſung von Waldweideſervituten. x
1. Bemeſſung des Werts einer Waldweide Has dem Sätti⸗
gungseffekt und dem relativen und abſoluten Nähreffekt .
Inhalt. xv
2. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Pacht— bir
werte des Weidefutters, der direkten ee der
n 5 ö 324
D. Ablöſung von Holgfekbiluten . Zu, „
E. Ablöſung im landwirtſchaftlichen Gelände ur Wald „
IV. Von der Ermittlung der e ee S 1
Vorbemerkungen .
1. Waldbeſteuerung bei nachhaltigem Betriebe.. .. 332
2. Waldbeſteuerung bei ausſetzendem Betriebe. . . 324
V. Von der Teilung und Zuſammenlegung der Wälder $ 68 =
1. Teilung jeder Abteilung, welche ſich von der andern durch Alter,
Standorts- und Beſtandsgüte unterſcheidet . . 335
2. Teilung des ganzen Waldes mit möglichſter S des Zu-
ſammenhangs der einzelnen Teile . . 336
3. Teilung des ganzen Waldes nach gleichwerligen Bodenteilen und
Ausgleichung 1 . us a
zahlungen 8 N u
Anhang J.
Material⸗ und Geldertragstafel. für Buchen III. Bonität. Tabelle I, 1 341
Waldnaturalertragstafel 5 1 en
Waldrohertragstafel N a „
Waldreinertragstafel 55 5 N I, 4 344
Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 5 1 R I, 5 345
* 17 2 1 " " " 2 6 346
1 x 7 .
„ 2—3½ a 5 * 5
Bodenwert d. Betriebskl. „ 2 3½ „ „ E „
Material⸗ und Geldertragstafel für Buchen J. Bonität. I k. 0
Waldnaturalertragstafel 3 3 „1
Waldrohertragstafel 5 x „ 1
Waldreinertragstafel Me „ II, 4 353
Bodenerwartungswert bei 2 pCt. ; 5 „ 2,5, 354
" 11 2" 2n " " 7 II, 6 355
n " 3 1 7 1 " II, 7 356
7 „ 2—3½ pCt. „ 7 „„
Bodenwert d.Betriebskl., 2—3¼ „ a x BR
Material- und Geldertragstafel . für Kiefern III. Bonität. „ III, 1 359
Waldnaturalertragstafel 1 £ „ III, 2 360
Waldrohertragstafel 2 5 „ III, 3 36
Waldreinertragstafel a 5 362
Bodenerwartungswert bei 2 pCt. £ * 8
5 5 > u „ III, 6 364
n 5 5 1 .
„ 2—3½ pCt. „ „N IIE 8366
Bodenwert d. Betriebskl. „ 2—3½ „ * 4 III, 9 3
XVI
Material- und Geldertragstafel
Waldnaturalertragstafel
Waldrohertragstafel
Waldreinertragstafel
Bodenerwartungswert bei 2 pCt.
9
Bodenwert d. Betriebskl.,
Material- und Geldertragstafel . für Fichten III. Bonität. 5
Waldnaturalertragstafel
Waldrohertragstafel
Waldreinertragstafel
Bodenerwartungswert bei 2 pCt.
" * 25 " "n 7} "
" " 3 " " n "
" „ 2—3½ pCt. + 1 "
Bodenwert d. Betriebskl., 2—3½ „ * 15
Material- und Geldertragstafel . für Fichten I. Bonität. Tabelle
Waldnaturalertragstafel 15 5 5
Waldrohertragstafel 5 5 5
Waldreinertragstafel a A &
Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 1 A 1
1 " 255 " 5 n 1
„ „ 3 „ „ „ „
7 2—39‚ 2 pCt. " L "
Bodenwertd. Betriebskl. „ 2 „ „
Inhalt.
ür Kiefern I. Bonität. Tabelle
7 " I
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2% 2 * 7] " "
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2—3½ pCt. „ 5 5
2—3½ „ 1 N
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Material⸗ und Geldertragstafel für Kiefern mittlerer Bonität nach
Burckhardt
Prolongierungs- oder
Diskontierungs- oder
Periodenrententafel.
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Seite 272 Zeile 2 von unten leſe enthalten ſtatt erhalten.
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265
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Anhang II.
Zinſeszins⸗Tabellen.
Nachwertstafel .
Vorwertstafel.
Renten-Endwertstafel .
Renten⸗Anfangswertstafel
Druckfehler.
1 „ oben „ e ft
a, 5 „ Durchſchnittsertrags.
Einleitung.
I. Begriff.
I.
Die Waldwertberechnung beſchäftigt ſich mit der Ermittelung des
Kapital⸗ und Rentenwerts der Forſtgründe, Holzbeſtände, Neben—
nutzungen und Waldungen, ſowie der auf letzteren ruhenden Servituten
und Laſten.
Alle Schriftſteller ſetzten ſeither den Waldwert aus Boden- und Holz—
beſtandswert zuſammen; da aber der Wald nicht ſelten beträchtliche
Nebennutzungen in Form von Streu, Rinde, landwirtſchaftlichen Zwiſchen—
nutzungen, Gras, Foſſilien u. ſ. w. abwirft, ſo ergibt ſich der Waldwert
richtiger aus dem Werte des Bodens, des Holzbeſtandes und der Neben—
nutzungen. Letztere ſpielen namentlich auch bei der Ablöſung von Servi—
tuten eine wichtige Rolle.
II. Stellung im Syſteme der Jorſtwiſſenſchaſt.
§ 2.
Da die Waldwertberechnung ſich auf die Ertragsverhältniſſe des
Waldes ſtützt, ſomit die Kenntnis der Lehren der Baum- und Beſtandes—
ſchätzung und der Forſteinrichtung vorausſetzt, ſo bildet dieſelbe den letzten
Teil der Forſttaxationslehre im weiteſten Sinne (forſtliche Betriebslehre).
Weniger logiſch wird die Waldwertberechnung dem Forſthaushalte zuge—
wieſen, da dieſer ſich mit der Darſtellung des Forſtorganismus nach
ſeinen Zwecken und Aufgaben zu beſchäftigen hat.“)
Alle namhaften forſtlichen Schriftſteller weiſen in der That die Wald—
wertberechnung der Taxationslehre im weiteſten Sinne (forſtliche Be—
triebslehre) zu. So wird z. B. die Taxationslehre geteilt von:
1. C. Heyer in a) Waldertragsregelung; b) Waldwertberechnung.
2. G. König in a) Baumſchätzung; b) Beſtandesſchätzung; c) Wald—
ertragsſchätzung; d) Waldwertſchätzung.
) Micklitz: Forſtl. Haushaltungskunde, Berlin 1859 u. 1880.
Baur, Waldwertberechnung. 1
2
5.
6.
Aufgaben der Waldwertberechnung.
. Ch. Hundeshagen in a) Materialſchätzung der Waldungen und
b) Waldwertberechnung.
W.. Pfeil in a) Holztaxation; b) Wirtſchafts einrichtung; e) Wald⸗
wert⸗Berechnung; d) Abſchätzung behufs des Nachweiſes einer Wald—
devaſtation; e) behufs der Feſtſtellung der Grundſteuer.
C. Stumpf in a) Ermittlung und Feſtſtellung des Holzertrags;
b) Feſtſtellung des Geldwerts der Waldungen.
W. H. Gwinner in a) Holzſchätzung im engeren Sinne; b) Wirt⸗
ſchaftseinrichtung und c) Waldwertberechnung.
III. Aufgaben der Waldwertberechnung.
8 3.
Den in der Waldwertberechnung vorkommenden Aufgaben können
privatwirtſchaftliche, ſtaatswirtſchaftliche und rechtliche Motive zu Grunde
liegen.
A. Priuatwirtſchaftliche Aufgaben:
k
2.
Freiwilliger An- und Verkauf, ſowie Tauſch von Waldungen.
Feſtſtellung der vorteilhafteſten Bodenbenutzungsart, Betriebs-,
Holz⸗ und Kulturart, Umtriebszeit.
Ermittelung des Waldeinkommens zum Zweck der Haushaltungs⸗
einrichtung des Beſitzers, des Pachtertrages für etwaige in Zeit⸗
pacht zu gebende Waldungen.
Da jedoch Waldungen ſchlechte Pachtobjekte ſind, ſo kommen
Waldverpachtungen nur ſelten vor.
B. Ataatsmirtſchaftliche Aufgaben:
1:
2
—
3.
Beſtimmung der Waldſteuerkapitalien.
Beurteilung von Geſuchen um Freigaben von Wald zu anderen
Benutzungsarten.
Ans und Verkauf, Tauſch von Waldungen.
C. Rechtliche Aufgaben:
1.
2.
3.
=
Verunterpfändung von Waldungen, Konkurſe.
Abgabe von Waldboden zu öffentlichen Zwecken.
Erbſchaftsteilungen, Teilung von Geſamtwaldungen (Mark-
waldungen).
. Ablöfung von Forſtſervituten, in Wald, Geld oder Grund—
ſtücken.
Gründung von Fideikommiſſen zum Zweck der Sicherung der
Waldſubſtanz gegen Übernutzungen.
Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen. 3
6. Erledigung von Klagen über Wald-Devaſtationen, Wildſchaden,
Brandſtiftung, Frevel u. ſ. w., Entwurf von Waldſchadenerſatz—
und Werttarifen.
IV. Grad der Sicherheit der Waldwerkberechnungen.
84.
Eine genaue Ermittelung der Boden-, Beſtands- und Waldwerte,
insbeſondere bei ſolchen Waldungen, welche mit hohen Umtrieben bewirt—
ſchaftet und nicht ausgeſtockt werden ſollen, ſtößt auf weit größere
Schwierigkeiten, als bei landwirtſchaftlich behandelten Grundſtücken,
welche jährlich genutzt und jährlich angebaut werden.
Die Urſachen liegen in der Schwierigkeit einer ſicheren Erhebung
derjenigen Thatbeſtände, welche die Grundlagen der Waldwertberechnung
bilden, nämlich:
1. Feſtſtellung der Größe der Naturalerträge an Haubar⸗
keits⸗, Zwiſchen⸗ und Nebennutzungen und ihrer Eingangszeiten.
Dieſelbe iſt um ſo ſchwieriger, als während der langen Umtriebszeiten
die Waldungen einer Menge von Störungen, durch Witterungsverhält-
niſſe, Feuer- und Inſektenbeſchädigungen, Sturm, Schneedruck und Duft—
bruch, Frevel u. ſ. w. ausgeſetzt ſind, welche ſich oft ſchwer veranſchlagen,
noch weniger ſicher vorausſehen laſſen. Dazu kommt, daß die Art der
Bewirtſchaftung und Waldpflege ſehr weſentlich auf die Größe der Erträge
einwirken und daß insbeſondere Größe und Eingangszeiten der Zwiſchen—
nutzungen in hohem Grade beeinflußt werden von der Lage des Waldes
zum Marktgebiet, von der Abſatzgelegenheit und den disponiblen Arbeits—
kräften.
2. Feſtſtellung der Sortimentsverhältniſſe. Da die verſchie⸗
denen Sortimente verſchieden teuer bezahlt werden, ſo übt die Art der
Ermittelung derſelben natürlich einen großen Einfluß auf den Wert des
Naturalertrages aus. Hierbei darf nicht überſehen werden, was ſeither
allgemein geſchah, daß die Sortimentsverhältniſſe mit der fortſchreitenden
Entwickelung der Volkswirtſchaft ſich ändern, daß insbeſondere das Nutz—
holzprozent zu Gunſten künftiger Einnahmen im Aufſteigen begriffen iſt.
3. Feſtſtellung der Preiſe für die einzelnen Holzſortimente
und Waldnebennutzungen. Wenn es ſchon ſchwer hält, die gegen—
wärtigen Durchſchnittspreiſe genau zu berechnen, ſo hält es noch weit
ſchwerer, die künftigen Preiſe der einzelnen Sortimente anzugeben, wie
1*
4 Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen.
ſie ſich nach 100 und mehr Jahren oder in unendlicher Ferne geſtalten
werden. Man hat es zwar verſucht, aus früheren Preiſen, ſoweit ſie ſich
noch ermitteln ließen, die künftigen zu berechnen und Kurven zu kon⸗
ſtruieren, welche die künftigen Preiſe zur Darſtellung bringen ſollen; aber
es blieb bis jetzt nur bei beſcheidenen Verſuchen und der Praktiker ſcheute
ſich, auf Grund ſolcher Unterlagen Rentabilitätsrechnungen zu gründen
und ſeine Wirtſchaft auf ſolch unſicherem Boden aufzubauen. Denn wenn
auch die Preiſe irgend eines Sortimentes in den letzten n Jahren um
x geſtiegen ſind, ſo folgt daraus noch lange nicht, daß ſie auch in den
nächſten n Jahren um den gleichen Betrag ſteigen werden.
4. Feſtſtellung der künftigen Ausgaben für Kulturen, Fäller⸗
und Bringerlöhne, Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. Die
Kulturmethoden ändern ſich, die Arbeitslöhne ſind abhängig von dem
Angebot und der Nachfrage nach Arbeit, der Verwaltungsorganismus,
erfährt Vereinfachungen, die Gehalte werden, wie die Steuern, von Zeit
zu Zeit neu reguliert, ohne daß ſich Zeit und Umfang dieſer Abänderungen
ſicher vorausſagen ließen.
5. Feſtſtellung des Zinsfußes. Wie ſich ſpäter ergeben wird,
müſſen gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben oft auf ſpätere Zeiträume
prolongiert und umgekehrt künftige Werte mittelſt eines angenommenen
Zinsfußes auf die Gegenwart diskontiert werden. Da der Zinsfuß von
einer großen Menge ſich nach Zeit und Ort ändernden Faktoren abhängt,
ſo iſt es ungemein ſchwer, denſelben für längere Zeiträume genügend
genau ſeſtzuſtellen und doch iſt derſelbe für die Rechnungsreſultate von
dem ee ee ir
weiſen wir Fes Beinieläinette nur darauf hin, daß eine am Ende jeden
Jahres und im Ganzen 200 mal zu machende Ausgabe von je 1 Mk. in
dieſer Zeit von 200 Jahren bei Unterſtellung von Zinſeszinſen —
nach der Rententabelle D und den beigeſetzten
Procenten: 2 3 4 5
zur Summe von ME. 2574 12 279 63744 345 831
bei 4 pCt. iſt daher der Endwert 25 mal größer als bei 2 pCt.
" 5 „ aber „ 1 134 " " „ „ 2 „
woraus die Bedeutung des Zinsfußes für die Waldwertberechnung klar
hervorgeht.
6. Feſtſtellung der Holzart, Betriebsart und Umtriebszeit.
Da der Preis gleicher Sortimente aber verſchiedener Holzarten ſehr
differiert, die Materialerträge unter gleichen Standortsverhältniſſen aber
verſchiedenen Betriebsarten ebenfalls von einander abweichen und es
Geſchichte und Literatur. 5
keineswegs gleichgiltig iſt, ob z. B ein Haubarkeitsertrag bei 50jährigem
Umtrieb ſchon nach 50 Jahren, bei 100jährigem Umtrieb aber erſt nach
100 Jahren eingeht, ſo iſt es einleuchtend, daß auch die Holzart, Betriebs—
art und Umtriebszeit einen großen Einfluß auf die Höhe der Kapitalwerte
ausüben und ihre richtige Feſtſetzung weſentlich auf die Zuverläſſigkeit
der Reſultate einwirken muß.
7. Individuelle Beurteilung. Der Wert eines Waldes wird
verſchieden beurteilt werden, je nachdem man ihn in ſeitheriger Weiſe
fortbewirtſchaftet oder die Holzbeſtände verſilbert und den Boden land—
wirtſchaftlich bewirtſchaftet; je nachdem der Käufer nur eine mäßige
Verzinſung der auf den Ankauf verwendeten Kapitalien verlangt oder
aus dem Walde noch einen beſonderen Unternehmergewinn herausſchlagen
will und endlich je nachdem ein Wald, der ſeither größere Regiekoſten
beanſpruchte, künftig mit einem andern Wald vereinigt werden ſoll, wo—
durch bedeutende Gelderſparungen in Ausſicht ſtehen.
Aus allen dieſen Gründen iſt eine abſolute richtige Preis—
beſtimmung mißlich. Die Rechnung wird ſich häufig darauf beſchränken
müſſen, dem Käufer das Maximum, was er bieten kann und dem Ver—
käufer das Minimum, was er erhalten muß, nach Möglichkeit anzu—
geben. Bei der erſten Berechnung wird es ſelten ſein Bewenden
haben. Käufer und Verkäufer werden ſich vielmehr ihre beſonderen
Anſichten über den Wert des Objektes bilden, man wird bieten und
wieder bieten, ſchließlich das Geſchäft zum Abſchluß bringen, was ja
überhaupt nicht möglich wäre, wenn die beiderſeitigen Anſichten über den
Wert des Waldes ganz die nämlichen wären. Deshalb können die auf
mathematiſche Formeln und Zinſeszinſen gegründeten ſogenannten wiſſen—
ſchaftlichen Rechnungsmethoden häufig nur den Zweck von Kontroll—
rechnungen haben, während bei der definitiven Feſtſtellung des Kauf—
preiſes noch eine ganze Reihe von Erwägungen maßgebend ſein werden,
welche in der Formel keinen Ausdruck finden konnten.
Y. Geſchichte und Literatur der Waldwerkberechnung.
§ 5.
1. Geſchichte. Die Waldwertberechnung iſt noch eine junge Wiſſen—
ſchaft und daher auch einer weiteren Ausbildung ſehr bedürftig. Schon
zu Ende des vorigen Jahrhunderts finden wir in forſtlichen Zeitſchriften
Andeutungen über Waldwertberechnung. Zu einem weiteren Ausbau der
6 Geſchichte und Literatur.
Lehre konnte es damals aber ſchon deshalb nicht kommen, weil eine
genaue Erhebung der forſtlichen Thatbeſtände unmöglich war. Die
Zuwachsgeſetze der Bäume und Beſtände ſtanden noch nicht feſt, zuver—
läſſige Zahlen über die Höhe der Maſſenerträge an Haupt- und Zwiſchen⸗
nutzungen und ihrer Eingangszeiten fehlten, die Koſten für Verwaltung,
Schutz und Betrieb waren ſchwer zu ermitteln, die Lehren der Forſt—
einrichtung, auf welche ſich auch die Waldwertberechnung vielfach zu
ſtützen hat, waren noch wenig entwickelt, auch die allgemeine Wirtſchafts—
lehre (Nationalökonomie) harrte noch eines der fortſchreitenden Wirtſchaft
entſprechenden Ausbaues.
Selbſt die in den erſten Dezennien dieſes Jahrhunderts erſchienenen
ſelbſtſtändigen Werke über Waldwertberechnung von H. Cotta, von
Seutter, G. L. Hartig u. ſ. w. (ſiehe Literatur Seite 7) konnten aus
ähnlichen Gründen keinen Anſpruch auf Vollſtändigkeit machen, regten
jedoch zur weiteren wiſſenſchaftlichen Ausbildung der Lehre weſentlich
an. Die Art der Behandlung der Zwiſchen- und Nebennutzungen fehlte
in den genannten Schriften noch, wohl teilweiſe deshalb, weil dieſelben
in vielen Waldungen von untergeordneter Bedeutung waren. Auch
berückſichtigten die genannten Autoren bei Berechnung der Waldwerte
nur die Haubarkeitserträge der erſten oder zweiten Umtriebszeit und
zogen alle nach dieſer Zeit zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben
der Einzelbeſtände wohl deshalb nicht in Rechnung, weil ihnen die
Summirungsformel für die immerwährende Periodenrente noch unbekannt
war. Bezüglich des einzuhaltenden Rechnungsmodus beſtanden eben—
falls große Differenzen. So legte z. B. G. L. Hartig bei der Diskon⸗
tierung von künftigen Erträgen nur einfache Zinſen zu Grunde (1812),
während H. Cotta in der zweiten Auflage ſeiner Waldwertberechnung
(1804) mit Zinſeszinſen rechnete, in der zweiten Auflage (1819) aber
arithmetiſche Mittelzinſen einführte. Der volkswirtſchaftliche und
mathematiſche Teil erfuhr durch von Thünen (Der iſolierte Staat,
1826) bereits eine weſentliche Begründung und geiſtreiche Behandlung
und ein großer Teil der Gedanken, welche ſpäter (1858) Preßler in
ſeinem rationellen Waldwirt entwickelte, find daher auf Thünen und
andere zurückzuführen.
Um die weitere mathematiſche Ausbildung der Disziplin haben
ſich im Anfange des Jahrhunderts F. Schweins (1812), in hervorragen—
der Weiſe aber W. Hoßfeld (1825) und auch Riecke (1829) verdient
gemacht.
Geſchichte und Literatur. ri
Dieſe Schriftſteller gingen aber wieder dadurch zu weit, daß fie,
ohne im Beſitze der nötigen forſtwirtſchaftlichen Kenntniſſe zu ſein, ihre
Formeln direkt zur Löſung praktiſcher Fälle der Waldwertberechnung
anwandten. H. Cotta, Pernitzſch und von Gehren ſuchten in der—
ſelben Zeit durch Bearbeitung bequemer Tafeln dem Praktiker und Nicht—
mathematiker die Rechnungen zu erleichtern, während H. Cotta,
W. König und Ch. Hundeshagen an der Ausarbeitung und Aus-
bildung des forſtlichen Teils der Waldwertberechnung arbeiteten.
Uebrigens lieferte auch W. König nicht unwichtige Bauſteine zur
weiteren Ausbildung der notwendigen Formeln.
Um die Mitte des Jahrhunderts ſind einige Arbeiten Oetzel's in
der Allgemeinen Forft- und Jagdzeitung und insbeſondere diejenigen
Fauſtmann's ebendaſelbſt hervorzuheben. Namentlich lieferte derſelbe
eine ſehr klare Auseinanderſetzung über den Produktionswert (Koſten—
wert) des Holzes, welche ſpäter (1859) von Preßler in ſeinem rationellen
Waldwirt reproduziert wurde.
Aus der neueſten Zeit ſind noch Arbeiten von Burckhardt,
G. Heyer, R. Preßler, J. Albert, H. Boſe, Borggreve, Kraft,
Knorr, E. Braun, R. Micklitz, v. Helferich zu erwähnen, deren
Schriften, ſowie diejenigen des Verfaſſers, in nachſtehender Literatur—
nachweiſung aufgeführt werden ſollen.
2. Literatur.
H. Cotta: Syſtem. Anleitung zur Taxation der Waldungen, II. Abt.,
Berlin, 1804.
G. L. Hartig: Anleitung zur Berechnung des Geldwertes eines in
Betreff ſeiner Naturalerträge ſchon taxirten Waldes, Berlin,
1812.
Derſelbe: Anleitung zur Taxation der Forſte, 3. Aufl., Gießen 1813.
Krauſe: Anleitung zur Berechnung der Abſchätzung des Geldwertes der
Grundſtücke. Leipzig, 1812.
von Seutter: Grundſätze der Wertbeſtimmung der Waldungen. Ulm,
1814.
H. Cotta: Entwurf einer Anleitung zu Waldwertberechnungen.
Dresden, 1818; 4. Aufl. 1849.
Klein: Formeln zu den Cotta'ſchen Wertberechnungstafeln. München,
1823.
Pernitzſch: Anleitung zur Waldwertberechnung. Leipzig, 1820.
8 Geſchichte und Literatur.
W. Hoßfeld: Waldwertbeſtimmung. Hildburghauſen, 1825. (3. Teil
von deſſen Forſttaxationen.)
Pernitzſch: Unterſuchung über den Kapitalwert der Waldungen.
Frankfurt a. M., 1842.
von Gehren: Waldwertberechnung. Caſſel, 1825.
Ch. Hundeshagen: Forſtabſchätzung. Tübingen, 1826, 1848.
von Thünen: Der iſolierte Staat. 1826.
Riecke: Über die Berechnung des Geldwertes der Waldungen. Stuttgart,
1829.
Winkler: Waldwertſchätzung, II. Aufl. Wien, 1836.
Smalian: Forſteinrichtung. Berlin, 1840.
Reber: Handbuch der Waldtaxation. Kempten, 1840.
W. König: Die Forſtmathematik. Gotha, 1835 u. f. Aufl.
W. Pfeil: Die Forſtabſchätzung. Berlin, 1833; 3. Aufl. 1858.
Hierl: Anleitung zur Waldwertberechnung. München, 1852.
Breymann: Anleitung zur Waldwertberechnung. Wien, 1855.
M. R. Preßler: Rationeller Waldwirt. I. u. II. Buch. Dresden, 1858
und 1859.
Derſelbe: Das Geſetz der Stammbildung. Leipzig, 1865.
H. Burckhardt: Der Waldwert. Hannover, 1860.
R. u. J. Micklitz: Beleuchtung des rationellen Waldwirtes. Olmütz,
1861.
Beiwinkler: Anleitung zur Waldwertberechnung. Wien, 1862.
J. Albert: Lehrbuch der Waldwertberechnung. Wien, 1862.
H. Boſe: Beiträge zur Waldwertberechnung. Darmſtadt, 1863.
E. Braun: Der ſogenannte rationelle Waldwirt. Darmſtadt, 1865.
Derſelbe: Staatsforſtwirtſchaft und Bodenreinertragstheorie. Bonn,
1879.
G. Heyer: Anleitung zur Waldwertberechnung. Leipzig, 1865, 1867,
1883.
Anleitung zur Waldwertberechnung: Im Auftrage des Finanz⸗
miniſteriums verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterial-Forſtbureau.
Berlin, 1866.
F. Baur: Über die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen für
die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. Wien, 1869.
Derſelbe: Die Fichte in Bezug auf Ertrag, Zuwachs u. Form. Berlin 1876.
Derſelbe: Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form.
Berlin 1881.
Geſchichte und Literatur. 9
B. Borggreve: Die Forſtreinertragstheorie, insbeſondere die ſogenannte
forſtliche Statik Profeſſor Dr. G. Heyer's. Bonn, 1878.
A. Knorr: Aus forſtlicher Theorie und Praxis. Berlin, 1878.
Kraft: Zur Praxis der Waldwertberechnung und forſtlichen Statik.
Hannover, 1882. a
J. A. R. v. Helferich: Die Forſtwirtſchaft. (Vergl.: Handbuch der
politiſchen Okonomie, herausgegeben von G. Schönberg. Tübingen,
1881; zweite Auflage 1885.)
Hervorzuheben ſind noch die Artikel in verſchiedenen forſtlichen
Zeitſchriften. Z. B. Gwinner's forſtliche Mitteilungen 3. Heft, Monats-
ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen (ſpäter forſtwiſſenſchaftliches Central—
blatt), namentlich die Jahrgänge 1870-1875, 1884, Allgemeine Forſt—
und Jagdzeitung Jahrgänge 1849 bis zur Gegenwart u. ſ. w.
I. Vorbereitender Teil.
Die Grundlagen der Waldwertberechnung.
Erſter Abſchnitt.
Volkswirtſchaſtliche Grundlagen.
Vorbemerkungen.
§ 6.
Die politiſche Okonomie, eine ſozialpolitiſche Disziplin, hat den Zu⸗
ſammenhang der Privatwirtſchaften untereinander und ihren Zuſammen⸗
fluß zu größeren Wirtſchaftsgemeinſchaften (Staat, Gemeinden ꝛc.) dar⸗
zuſtellen und die Regeln für die zweckmäßigſte Ordnung dieſer Verhält-
niſſe, welche ſich von Kulturſtufe zu Kulturſtufe ändern, zu lehren*).
Sie erreicht nach von Scheel ihre Ziele: durch politiſche Erforſchung
der wirtſchaftlichen und wirtſchaftrechtlichen Entwicklung, ſowie durch
Beobachtung der wirtſchaftlichen Zuſtände der Gegenwart, endlich durch
philoſophiſche Erforſchung der in der Geſchichte und Gegenwart gegebenen
Erſcheinungen, Weiterbildung der ſich in ihnen zeigenden Ideen und
Aufſtellung von Zielen für die Zukunft.
Die Volkswirtſchaftslehre hat es daher keineswegs mit der zuſammen⸗
hangsloſen Betrachtung einer Anzahl Einzelwirtſchaften allein zu thun,
wie dies von verſchiedenen forſtlichen Schriftſtellern, welche über die
Rentabilitätsfrage der Waldungen geſchrieben haben, behauptet wird.
) Vergleiche: von Scheel, Handbuch der polit. Okonomie, herausgegeben
von Dr. Schönberg, Tübingen 1882. 2. Aufl. 1885.
Volkswirtſchaftliche Grundlagen. 11
Im Gegenteil, ſie hat ſich die wichtigeren und höheren Aufgaben zu
ſtellen, die Ziele und Intereſſen der Einzelwirtſchaften, mit denen der
Geſammtheit in möglichſten Einklang zu bringen und dafür zu ſorgen,
daß nicht wichtige Güter, welche ein unentbehrliches Bedürfnis der ganzen
Nation ſind, aber nicht jederzeit in zureichender Menge auf den Markt
geworfen werden können, in verſchwendriſcher oder gewinnſüchtiger Weiſe
von Einzelnen zum Nachteile kommender Geſchlechter ausgebeutet werden,
wie ſolches namentlich bei dem ſo langſam nachwachſenden Walde ſo
leicht vorkommen kann und ſchon viel vorgekommen iſt.
Der Forſtwirt, welcher daher der Meinung wäre, ſein Rüſtzeug
brauche nur in mathematiſchen Formeln und forſtwirtſchaftlichen Kennt—
niſſen allein zu beſtehen, wäre deßhalb doch nur unvollkommen aus—
gerüſtet; er muß ſich vielmehr auch tüchtige Kenntniſſe in der Volks-
wirtſchaftslehre aneignen, wenn er die Aufgaben ſeines Berufes und die
Bedeutung des Waldes für Volk und Staat richtig erfaſſen will.
Wir betrachten daher die Volkswirtſchaftslehre als eine der wich—
tigſten Grundlagen der Waldwertberechnung. Trotzdem läßt ſich das
Hereinziehen der Nationalökonomie in ein Lehrbuch der Waldwertberech—
nung nicht rechtfertigen. Dagegen dürfte die Feſtſtellung einiger Grund—
begriffe, welche zum Verſtändniſſe verſchiedener Fragen der Waldwert—
berechnung weſentlich beitragen, für eine Reihe von Leſern nicht unwill—
kommen ſein.
Die Nationalökonomen konnten ſich bezüglich der Grundbegriffe ihrer
Wiſſenſchaft bis jetzt nicht immer einigen. Es ſcheint dieſes in der
Natur der Sache zu liegen. Während in den feſtſtehenden mathema—
tiſchen Disziplinen, ſowie in den Naturwiſſenſchaften niedergelegte, unab—
änderliche Geſetze ſich leicht definieren laſſen, iſt ſolches in der Volks-
wirtſchaftslehre viel ſchwieriger. Letztere, als ſoziale politiſche Wiſſen⸗
ſchaft, hat nämlich wechſelnde Ziele, und Forderungen, welchen ſich die
Begriffe immer wieder anſchmiegen müſſen.
Wer daher glaubt, in der Volkswirtſchaftslehre für alle Zeiten feſt—
ſtehende Definitionen geben zu können, würde dieſelbe damit leicht zum
Stillſtand verurteilen.
Nachſtehend ſollen nun zunächſt die notwendigſten volkswirtſchaft—
lichen Grundegriffe gegeben werden, wobei wir uns ſelbſtverſtändlich an
die Definitionen unſerer tüchtigſten Fachmänner möglichſt anſchließen.
2 Gut, Wert und Preis.
I. Gut, Wert und Preis.
ER
1. Gut. Schon die erſten Menſchen kannten Bedürfniſſe und der
Trieb nach Selbſterhaltung ſchuf Mittel dieſelben zu befriedigen. „Das
Bedürfnis iſt der Anfang, ſeine Befriedigung das Ziel der Wirtſchaft“.“)
Aus dem Triebe für ſich und andere unausgeſetzt zu ſorgen und aus der
Befürchtung, man könne in Verhältniſſe kommen, aus welchen heraus
ſich nicht alle notwendigen menſchlichen Bedürfniſſe ſofort befriedigen
ließen, gingen die Güter hervor.
Unter Gut verſteht Roſcher nämlich alles dasjenige, was
zur Befrie digung menſchlicher Bedürfniſſe anerkannt brauch—
bar iſt; während Schäffle (Nationalökonomie) die Außengegen—
ſtände als Mittel zur Befriedigung der Bedürfniſſe Güter
nennt. Man kann wieder zwiſchen freien und wirtſchaftlichen
(ökonomiſchen) Gütern unterſcheiden. Freie Güter ſind ſolche, welche
ohne Zuthun und Opfer der Menſchen verfügbar ſind (Licht, Luft, Sonnen⸗
wärme), im umgekehrten Falle hat man es mit ökonomiſchen Gütern
zu thun. Nur die letzteren bilden einen Gegenſtand der National⸗
ökonomie.
Es genügt aber nicht, daß wir überhaupt nur Güter, d. h. anerkannt
brauchbare Dinge zur Befriedigung von Bedürfniſſen ſchaffen, ſondern
dieſes Beſtreben ſoll auch von dem Gedanken höchſter Wirtſchaftlichkeit
getragen ſein, d. h. wir ſollen mit möglichſt wenig Arbeit mög-
lichſt viele Güter der Natur in der Produktion abringen und
in der Konſumtion (Güterverzehrung) aus möglichſt geringem
Güteraufwand den höchſten Nutzen für die Zwecke der Menſchen
ziehen (Schäffle). Neumann?“ ſpezialiſiert den Güterbegriff noch
weiter. Nach ihm ſind Güter: A. Sachen, B. auf Sachen oder
Leiſtungen bezügliche Rechte und C. andere zum entgeltlichen Austauſch
geeignete Dinge, welche den Wünſchen, Bedürfniſſen, Zwecken oder In—
terreſſen Jemandes zu entſprechen geeignet ſind.
2. Wert. Das ökonomiſche Gut wird dadurch, daß mit ſeiner Her-
ſtellung Arbeiten (Opfer) verbunden ſind, wert; d. h. es erlangt die
Tauglichkeit für den Beſitzer brauchbar zu werden oder gegen andere
ökonomiſche Güter umgetauſcht werden zu können. Uebrigens wurde
) Hermann: Staatswirtſch. Unterſuchungen. München 1870. S. 78.
*) Handbuch der politiſchen Okonomie, herausgegeben von G. Schönberg
Tübingen. 1882. 2. Aufl. 1885.
Gut, Wert und Preis. 13
auch der Wertbegriff von den Nationalökonomen ſeither verſchieden defi—
niert. Nach Neumann haben aber die verſchiedenen Wertbegriffe das
untereinander gemein, daß ſie zur Beurteilung der Tauglichkeit eines
Dinges beitragen, menſchlichen Intereſſen, Bedürfniſſen, Wünſchen und
Zwecken zu dienen. Rau verſteht unter Wert daher auch: den im
menſchlichen Urteil anerkannten Grad der Nützlichkeit eines
Gutes.
Nach Roſcher iſt Wert: Der Grad jener Brauchbarkeit, welche
einen Gegenſtand zum Gut erhebt.
Nach Schäffle: das in der menſchlichen Schätzung vorhandene
Nützlichkeitsmaß.
Nach Mangold: Die den Gegenſtänden der Außenwelt infolge
der ihnen zuerkannten Fähigkeit, einem Bedürfnis zu entſprechen, bei—
gelegte Bedeutung.
Nach Schmoller: Das Maß der Bedeutung, welche eine wirt—
ſchaftliche Leiſtung oder ein wirtſchaftliches Gut für die menſchlichen
Lebenszwecke hat.
Schon Adam Smith unterſchied je nach der Art der Tauglich—
keit eines Gutes zur Befriedigung menſchlicher Bedürfniſſe:
1. den Gebrauchswert; d. h. die Tauglichkeit eines Gutes zum
Gebrauche des Beſitzers ſelbſt; oder nach Rau: den Grad der Nützlich⸗
keit eines Gutes, ſeinem Beſitzer bei der eigenen Verwendung einen Vor—
teil zu gewähren und
2. den Tauſchwert; d. h. die Tauglichkeit zum Fortgeben im
Tauſch; oder nach Roſcher: den Grad der Fähigkeit eines Gutes, gegen
andere Güter eingetauſcht zu werden.
Ad. Smith führte noch weitere Wertbegriffe ein, wie: Produktions-,
Genuß⸗, Verbrauchs-, Erzeugungs-, Kauf, Miet-, Pacht-, Beleihungs-,
Nähr⸗, Heiz⸗, Dungwert u. ſ. w., welche wir aber für unſere nach—
folgenden Betrachtungen glauben übergehen zu können. Ebenſo über—
gehen wir die für unſere Zwecke ſchon zu ſehr ins Detail gehenden Wert—
begriffe Neumann's ), denn der ſubjektive Wert (Neumann's),
welcher ſich auf gewiſſe Perſonen und ihre Intereſſen, Bedürfniſſe,
Wünſche, Zwecke bezieht, ſowie der konkrete Wert (Rau's); d. h. der
Wert den ein Gut für eine gewiſſe Perſon hat. fällt doch weniger
oder mehr mit dem Gebrauchswert zuſammen. Ahnlich verhält es ſich
mit dem mehr individuellen Werte der Vorliebe oder Affektions—
wert (Rau), welcher weniger auf einem eigentlichen Nutzen, als auf
) G. Schönberg, Handbuch der polit. Okonomie Tübingen. 1882. 1885.
14 Gut, Wert und Preis.
einem aus dem Gemüte entſpringenden Gefühle beruht. In der That
verſteht auch Roſcher unter Affektionswert einen nur von Einem an⸗
erkannten Gebrauchswert.
3. Preis. Unter dem Preis eines Gutes verſteht man im all⸗
gemeinen den Tauſchwert desſelben, ausgedrückt in dem Quantum eines
beſtimmten anderen Gutes, das dafür erworben werden kann. Deßhalb
nennt Rau den Gegenwert, welcher bei der Vertauſchung eines
Gutes in andern Gütern für dasſelbe geboten wird, den
Preis. Der Tauſchverkehr bleibt aber ſo lange ein ſehr ſchwerfälliger,
als wir nicht für die Meſſung der im Werte ſich gleichgeſtellten ſehr ver—
ſchiedenen Tauſchquantitäten einen ganz beſtimmten möglichſt ſicheren
Maßſtab beſitzen. Letzteren haben wir in den überall wertgeſchätzten
edlen Metallen, in dem überall giltigen Gelde, welches als die zir=
kulationsfähigſte Ware angeſehen werden kann. Schäffle verſteht
daher auch unter Preis den in Geld ausgedrückten Tauſchwert eines
Gutes.
Ein abſolutes Wertmaß der Güter, welches man bald in dem Ge-
treide, bald in dem Arbeitslohn, bald in den Edelmetallen zu finden
glaubte, beſteht übrigens nicht, weil auch die Werte dieſer Dinge nach
Zeit und Ort Schwankungen unterliegen.
Der Begriff Preis ſchließt ſich nach Neumann dem objektiven
Tauſchwertsbegriffe an, weicht aber darin von ihm ab, daß der Werth
aus Schätzung und Beurteilung hervorgeht, der Preis aber auf ein⸗
oder zweiſeitiger Feſtſetzung und Normierung beruht. Man kann nach
dem Wert der Ein- und Ausfuhr, dem Werte der zu expropriirenden
Grundſtücke fragen, dagegen nach dem Preis einer Ware, eines Markt⸗
artikels.
Deshalb hält auch Neum ann die ältere Auffaſſung: „Preis ſei der
in Geld ausgedrückte Wert“ nicht für ausreichend, ſondern verſteht unter
Preis:
1. den Umſtand, daß für einen Gegenſtand nach ein- oder zwei⸗
maliger Normierung andere Dinge eingetauſcht werden oder ein—
zutauſchen ſind;
den Grad, in dem für einen Gegenſtand nach ein- oder zwei⸗
maliger Normierung andere Dinge einzutauſchen oder eingetauſcht
jind (Tauſch⸗ oder Kaufkraft);
3. dasjenige ſelber, was nach ein- oder zweimaliger Normierung für
ein Ding eingetauſcht oder einzutauſchen iſt (3. B. der für das
Warenlager x erlöſte Preis iſt gerichtlich deponirt worden).
Bei den Waldprodukten unterſcheidet man den Preis an der Er—
zeugungsſtelle (Waldpreis) von dem an der Konſumtionsſtelle (Markt⸗
10
Methoden der Wertberechnung. 15
preis) Letzterer ſchließt die Transportkoſten zwiſchen Erzeugungsſtelle
und Konſumtionsſtelle, eventuell auch den Unternehmergewinn ein.
II. Die in der Waldwertberechnung üblichen Methoden
der Wertbeſtimmung.
88.
Bei der Beſtimmung des Boden-, Holzbeſtands- oder Waldwertes
kommen im allgemeinen fünf Methoden vor, welche bald in dem einen,
bald in dem anderen Falle angewendet werden und von denen jede ihre
Licht⸗ und Schattenſeiten beſitzt. Dieſe Methoden ſind:
1. Der Erwartungswert. Man verſteht darunter die Summe
der mittelſt Diskontorechnung auf die Gegenwart reduzierten reinen
Nutzungen, welche von einem Gute (Boden, Holzbeſtande) überhaupt
zu erwarten ſind.
Wie es ſchon im Worte liegt, beſtimmt man nach dieſer Methode den
Wert von Gütern aus ſämtlichen künftig zu erwartenden Erträgen,
welche dieſelben mutmaßlich liefern werden. So ſetzt man 3. B. bei dem
Waldboden, im Falle derſelbe mit Holzgewächſen beſtockt und wirtſchaft—
lich behandelt wird, immerwährende Erträge voraus und unterſtellt da—
bei, daß man den Wert des Waldbodens in der Differenz erhalten müſſe,
welche ſich ergibt, wenn man von dem gegenwärtigen Werte aller künf—
tigen Einnahmen denjenigen der Ausgaben in Abzug bringt. Es beſteht
hier nur in ſofern ein Unterſchied zwiſchen landwirtſchaftlichem und forſt⸗
lichem Boden, als von erſterem jährliche und ſich ziemlich gleichbleibende
Einnahmen und Ausgaben zu erwarten ſind, während bei forſtlichem
Gelände, wegen der langen Reihe von Jahren, welche die Bäume zu
ihrer Hiebsreife bedürfen, ausſetzende Einnahmen, neben jährlichen und
ausſetzenden Ausgaben, unterſtellt werden müſſen.
Deshalb pflegt man den Wert des Waldbodens bei ausſetzendem Be—
triebe aus immerwährenden Periodenrenten, denjenigen des landwirt—
ſchaftlichen Geländes aus immerwährenden Jahresrenten zu berechnen
(Methode 3, S. 16). Auch für den Wert unreifer Holzbeſtände, welche
man mit Verluſt verwerten müßte, wenn man ſie alsbald zum Hiebe
brächte, hat man die Berechnung nach dem Erwartungswert aus deſſen
künftigen Einnahmen und Ausgaben vorgeſchlagen.
Selbſtverſtändlich wird letzteres Verfahren um ſo richtigere Reſultate
liefern, je genauer die künftigen Einnahmen und Ausgaben vorherbeſtimmt
werden können, was aber leider bei den hohen Umtrieben, mit welchen
viele unſerer Holzarten bewirtſchaftet werden müſſen, mit großen Schwie⸗
rigkeiten verbunden iſt. Hierzu kommt noch, daß künftige Einnahmen
und Ausgaben gegenwärtig einen geringeren Wert haben; ſie müſſen da⸗
her, wie erwähnt, mittelſt Diskontorechnung auf die Gegenwart reduziert
16 Methoden der Wertberechnung.
werden, was nur mittelſt beſtimmter Zinsfüße möglich iſt. Die genaue
Feſtſtellung des Zinsfußes für die in der Forſtwirtſchaft unvermeidlichen
langen Verzinſungszeiträume ſchließt aber eine weitere Schwierigkeit ein,
wodurch die Reſultate der Wertberechnung nach dieſer Methode recht
problematiſch werden können.
Die erſten Grundlagen zur Berechnung des Erwartungswertes liefer—
ten ſchon Finanzrat J. Nördlinger (Stuttgart) und W. Hoßfeld im
Jahre 1805 in der Zeitſchrift Diana III. Band. Von da ging die Me⸗
thode in die Riecke ſche Schrift (ſiehe Literatur Seite 8) über. Dieſe
Schriftſteller gaben jedoch noch keine Definition der Methode. Das Wort
„Erwartungswert“ dürfte zuerſt Preßler 1859 gebraucht haben?)
Von da an hat ſich dasſelbe in den Schriften über Waldwertberechnung
vollſtändig eingebürgert.
2. Der Koſtenwert. (Produktions-, Anſchaffungswert.)
Man verſteht darunter denjenigen Wert, wie er ſich aus der Be-
rechnung des Aufwandes ergiebt, den man zur Herſtellung eines Gutes
gemacht hat.
Der Ausdruck „Koſtenwert“ iſt in der Volkswirtſchaftslehre längſt
eingebürgert und findet ſich ſchon in einer ganzen Reihe älterer Schriften.
M. Fauſtmann wählte den Ausdruck Produktionswert und lieferte
über denſelben eine ſehr verſtändliche Auseinanderſetzung (Allgem. Forſt⸗
und Jagdzeitung 1849 u. 1854). Der Koſtenwert drückt für den Produ⸗
zenten das Minimum des Preiſes aus, um welchen er ein Gut, eine
Ware abſetzen darf, wenn er keinen Verluſt erleiden ſoll. In der Wert⸗
berechnung des Waldes pflegt man unter gewiſſen Vorausſetzungen den
Koſtenwert der Holzbeſtände aus den in dieſelben wirklich geſteckten Auf—
wände, ſammt Zinſeszinſen, zu berechnen. Für jüngere Beſtände, wo
die gemachten Aufwände leicht nachweisbar ſind, hat die Methode gegen—
über dem Erwartungswert, entſchiedene Vorzüge Dagegen iſt es meiſt
unthunlich, die früher gemachten Aufwände für jetzt hiebsreife oder nahe—
zu hiebsreife Beſtände noch feſtzuſtellen (Vergleiche § 48).
3. Der Rentierungswert. (Kapitaliſierungswert, Ertragswert.)
Man verſteht darunter denjenigen Wert, wie er ſich ergiebt, wenn
man die als gleichbleibend zu denkenden reinen Jahreseinnahmen (Rente)
zum Kapital erhebt.
Bezeichnet man daher die Jahresrente mit r, das Prozent mit p
und das zu ſuchende Kapital mit K ſo beſteht die Proportion
p: 100 r: K oder
) M. R. Preßler, der rationelle Waldwirt. 1859. 2. Buch. S. 184.
Vergl. auch Neumann: Grundbegriffe der Volkswirtſchaftslehre in Schön—
berg's politiſcher Okonomie.
Methoden der Wertbeſtimmung. 17
r + 100
100.r_ 100 r
r
100
Der Rentierungswert ſetzt, wie bemerkt, eine ſich gleichbleibende, immer
am Schluſſe des Jahres wiederkehrende reine Einnahme voraus. Dieſe
Vorausſetzung trifft aber bei Bodenprodukten ſelten zu, weil ſelbſt unter
ganz gleichen Standortsverhältniſſen die Witterung und mit ihr der
Ertrag wechſelt. Deshalb muß man ſich begnügen aus einer Reihe von
ungleichen Jahreserträgen das Mittel zu ziehen und dieſes der Rechnung
zu Grunde zu legen. Die Methode des Rentierungswertes iſt nament—
lich bei Wertbeſtimmungen von landwirtſchaftlichen Grundſtücken üblich.
Ebenſo läßt ſich der Waldwert nach dieſer Methode beſtimmen, im Falle
derſelbe zum Nachhaltbetriebe eingerichtet und ſo weit normal iſt, daß
jährlich ziemlich gleiche Erträge erwartet werden können. Dagegen kann
der Wert einzelner Beſtände nicht nach dieſer Methode beſtimmt werden,
weil dieſe nicht jährlich gleich große und immerwährende reine Ein—
nahmen gewähren. Für den Wert einzelner Beſtände iſt daher die Me—
thode des Koſten- oder Erwartungswertes u. ſ. w. mehr am Platze.
Da es ſich bei dem Rentierungswert um augenblicklich vorhandene,
feſtſtehende reine jährliche Einnahmen, bei dem Erwartungswert aber
um in der fernen Zukunft liegende und darum ſchwer vorausbeſtimm—
bare Einnahmen und Ausgaben handelt, ſo muß auch erſtere Methode
zuverläſſigere Reſultate liefern, obgleich es ſich hier und dort um die
Summierung unendlicher Reihen handelt. 5
Da nämlich in Zukunft eingehende Einnahmen um ſo geringere gegen—
wärtige Werte repräſentieren, je ſpäter ſie zu erwarten ſind, ſo muß
natürlich auch das Rechnungsverfahren beſſere Reſultate liefern, welches
von Anfang an zuverläſſige Größen einſetzt (Rentierungswert), als ein
ſolches, bei welchem man erſt nach vielen Jahren eingehende und darum
ſchwer beſtimmbare Werte auf die Gegenwart reduzieren muß (Er—
wartungswert). Der Einwand, die Methode der Rentierungswerte leide
an denſelben Gebrechen, wie diejenige der Erwartungswerte, weil ſie
ſich ebenfalls auf die Formel für die Summierung immerwährender
Renten ſtütze, iſt deßhalb ein unbegründeter. Der Rentierungswert
ſtützt ſich auf alsbald erfolgende ſichere Jahresrenten, der
Erwartungswert auf mutmaßliche in weiter Zukunft liegende
ausſetzende Renten. Die Faktoren des Rentierungswertes ſtehen daher
auf feſtem Grunde, diejenigen des Erwartungswertes ſind erſt abzuwarten
Baur, Waldwertberechnung. 2
18 Methoden der Wertheſtimmung.
und ſchweben daher in der Luft. Hierin dürfte ein Hauptunterſchied
zwiſchen beiden Verfahren zu ſuchen ſein.
4. Holzvorratswert ß). Man verſteht darunter denjenigen Wert,
welcher ſich ergiebt, wenn man die gegenwärtig vorhandene Holzmaſſe
eines Beſtandes aufnimmt, dieſen in Geldwert umſetzt und die Gewinnungs⸗
koſten in Abzug bringt.
Der Holzvorratswert fällt in der Mehrheit der Fälle mit den drei
erſtgenannten Wertarten nicht zuſammen. So kann z. B. ein junger Be⸗
ſtand noch gar keinen Vorratswert haben, weil die Gewinnungskoſten
noch den kaum brauchbaren Vorratswert überſteigen, während derſelbe
Beſtand ſchon einen Koſten- oder Erwartungswert repräſentirt. Der
Vorratswert wird daher beſtimmt werden müſſen, ſo oft es ſich um
den ſofortigen Abtrieb unreifer Beſtände (Expropriation), oder um die
Vernichtung oder Beſchädigung derſelben und in Verbindung damit um
den Erſatz etwaiger Entſchädigungsanſprüche handelt. In ſolchen Fällen
hat nämlich der Beſtand vielleicht nur einen geringen Vorratswert, wohl
aber, als Träger einer künftigen Einnahme, jetzt ſchon einen beträchtlichen
wirtſchaftlichen Wert.
G. Heyer führt in ſeiner Waldwertberechnung den Vorratswert unter
den Methoden der Wertbeſtimmung nicht auf, ſondern fügt dafür den
ſogenannten Verkaufswert ein. Der Vorratswert kann aber in der Wald-
wertberechnung nicht wohl entbehrt werden, weil er den Verkaufswert
nicht immer deckt. Ein Vorratswert wird ſich natürlich nur dann er⸗
geben, wenn der Beſtand ſchon einen Gebrauchswert beſitzt.
5. Verkaufswert. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher
ſich ergiebt, wenn man von dem bekannten Verkaufspreis eines Gutes,
auf den Wert eines noch zu verkaufenden Gutes gleicher oder ähn—
licher Beſchaffenheit ſchließt.
Hat man z. B. für 1 Feſtmeter Eichennutzholz 60 Mk. bezahlt, ſo kann
man für das gleiche Quantum Eichenholz derſelben Beſchaffenheit, der⸗
ſelben Lage, unter denſelben Marktverhältniſſen, denſelben Preis anlegen.
— Oder hat eine Eiſenbahnverwaltung für 1 ha Waldboden 600 Mk. ge⸗
zahlt, jo kann man für ein anderes Hektar Waldboden derſelben Be—
ſchaffenheit unter gleichen Marktverhältniſſen denſelben Preis annehmen,
oder denſelben bei etwas abweichender Beſchaffenheit entſprechend modi—
fizieren.
Man würde alſo richtiger von einem Verkaufspreiſe, als von einem
Verkaufswerte ſprechen, weil derſelbe nicht mehr auf Schätzung, ſondern
auf einer zweiſeitiger Normierung beruht.
) Vergl. Preßler, der rationelle Waldwirt. II. Buch. 1859. S. 185.
Der Holzvorratswert kann in gewiſſem Sinne als „Gebrauchswert“ aufgefaßt
werden.
Die volkswirtſchaftliche Produktion. 19
Faßt man den Verkaufswert in dem angegebenen Sinne auf, ſo wird
derſelbe nur dann zuverläſſig ſein, wenn der erſte Verkauf richtig; d. h.
mit Berückſichtigung aller einſchlagenden Faktoren abgeſchloſſen wurde,
weil die folgenden ſich auf den erſten gründen. Daraus folgt weiter,
daß der Verkaufswert ſich mit dem Vorratswert nicht zu decken braucht,
d. h. daß letzterer namentlich dann nicht entbehrt werden kann, wenn
überhaupt für gleiche oder ähnliche Güter noch kein Verkaufswert vor—
liegt. Der Vorratswert ſpielt mehr bei Wertſchätzungen von Beſtänden,
der Verkaufswert dagegen bei Bodenſchätzungen und Wertsermitt—
lungen kleinerer und junger Waldparzellen eine Rolle.
6. Kombinierte Wertbeſtimmung. Schließlich ſei noch be—
merkt, daß man in der Waldwertberechnung auch durch entſprechende
Kombinationen der vorgenannten Methoden Wertbeſtimmungen vornehmen
kann. So läßt ſich z. B., wie ſpäter näher gelehrt werden wird, der
Waldbodenwert beſtimmen, indem man von dem Waldrentierungswert
den Wert des normalen Vorrats abzieht. Umgekehrt hat man auch den
Wert des Normalvorrats durch Abzug des Bodenerwartungswertes von
dem Waldrentierungswert beſtimmt, wenn ſich auch, wie ſich ſpäter er—
geben wird, gegen dieſe Methode ſehr weſentliche Bedenken geltend
machen laſſen.
III. Die volkswirtſchaftliche Produktion.“)
1. Begriff.
Unter volkswirtſchaftlicher Produktion verſteht man die
Hervorbringung von Werten für die Wirtſchaften der Menſchen.
Hierbei werden entweder neue Werte geſchaffen oder die Werte
bereits vorhandener Güter werden erhöht. Die Werte können materielle
und immaterielle ſein. Die Natur produziert neue Werte, der Menſch
bildet ſie zu wertvolleren Gütern um, womit immer eine Zerſtörung von
Werten verbunden iſt. Der erzeugte Wert muß immer größer
als der zerſtörte ſein (der Küfer fertigt wertvollere Fäſſer aus rohem
Holze), ſonſt iſt die Produktion unwirtſchaftlich.
Bei den Merkantiliſten war nur die auf den Erwerb von Edel—
metallen gerichtete Thätigkeit produktiv. Die Phyſiokraten nannten
die Landwirtſchaft produktiv, weil nur durch ſie die Menge der zum
Leben dienenden Güter vermehrt würde.
) Bei der kurzen Bearbeitung dieſes Abſchnitts folgen wir, abgeſehen von
den Schlußbemerkungen, namentlich Friedrich Kleinwächter. Vgl. Handbuch
der polit. Okonomie von G. Schönberg. Tübingen 1882. 2. Aufl. 1885.
2*
20 Die volkswirtſchaftliche Produktion.
Die Smithianer nannten nicht nur die Arbeit der Landwirtſchaft,
ſondern auch jede auf Erhöhung der Werte gerichtete Thätigkeit produktiv.
J. B. Say zeigte, daß auch die immaterielle Thätigkeit produktiv ſei.
Durch die Produktion ſoll der Bedarf an Gütern gedeckt werden.
Die materielle Produktion beſteht:
1. in der Okkupation von Sachgütern, die keiner weiteren Verarbeitung
bedürfen (Bergbau, Jagd, Fiſcherei, Urwald);
2. in der Leitung der Naturkräfte zum Zwecke der Hervorbringung.
von Sachgütern (Landwirtſchaft, Forſtwirtſchaft ꝛc.);
3. in der Verarbeitung der Rohſtoffe zu Gebrauchsgegenſtänden (Ge—
werbe, Induſtrie);
4. in der Gewinnung von Transportwegen und Anſtalten;
in der auf den Umſatz gerichteten Thätigkeit (Handel-, Kredit- und
Verſicherungsweſen).
Die immaterielle Produktion erzeugt nützliche Ideen und Dienſte
(Haus- und Sanitätsdienſte, Thätigkeit der Lehrer, Geiſtlichen, Beamten,
Gelehrten, Künſtler, Militär).
Man unterſcheidet Produktion für den eigenen Bedarf und für
den Umtauſch (gewerbliche Produktion), erſtere ſieht mehr auf den Ge—⸗
brauchswert letztere mehr auf den Tauſchwert—
or
2, Die elementaren Faktoren der Produktion.
Die materielle Produktion (Erzeugung von Sachgütern) beſteht
in der Herbeiſchaffung von Gütern, die uns die Natur fertig liefert und
in der Bearbeitung von Rohſtoffen. Natur und Arbeit ſind deshalb
die Grundbedingungen, die elementaren Faktoren der Produktion.
A. Die Natur.
Sie liefert Stoffe und Kräfte zur menſchlichen Produktion.
a) Die Stoffe beſtehen in Genuß- und Produktionsmitteln.
) Je größer die natürlich dargebotenen Genußmittel ſind, deſto
geringer braucht die Produktion 1 6 zu ſein.
3) Je mehr Produktionsmittel, d. h. Naturſchätze, vorhanden
ſind, um ſo blühender kann ſich die Produktion eines Landes
geſtalten.
b) Die Naturkräfte ſind wichtig, weil ſie neue Stoffe hervorbringen
(Bodenprodukte) und weil ſie dem Menſchen produzieren helfen.
(Sonnenlicht, Wärme, Kraft des Windes und fließenden Waſſers,
Klima ꝛc.).
Die volkswirtſchaftliche Produktion. 21
B. Die Arbeit.
Die produktive materielle Arbeit bezweckt die Deckung des Bedarfes
an Sachgütern. Sie durchläuft in der Wirtſchaftslehre verſchiedene
Stadien.
a) Bei der Okkupation der Naturprodukte, welche nicht oder
nur wenig bearbeitet werden, tritt die Arbeit in ihrer einfachſten
Form auf, der Naturfaktor herrſcht in der Produktion (ge—
ſammelte Früchte und erbeutete Tiere liefern Nahrung, rohe Tier—
fälle Kleidung, Steine, Knochen, Holzſtücke dienen als Waffe oder
Werkzeug).
b) Im zweiten Stadium wird die Arbeit kunſtreicher, ſie wird durch
allerlei Werkzeuge unterſtützt, aber der Schwerpunkt der Produktion
liegt noch in der Handarbeit (Arbeitsfaktor).
c) Der Menſch verwertet die Naturkräfte zur Produktion, das Werk—
zeug wird immer vollkommener und durch die Maſchinen wird
ſchließlich faſt die ganze Arbeit verrichtet, der Menſch bedient das
Produktionswerkzeug nur noch, das Kapital wird zur Be—
ſchaffung der Produktionswerkzeuge als Produktions—
mittel notwendig, es wird zum weſentlichſten Faktor der
Produktion.
Bei der immateriellen Produktion iſt die Arbeit maßgebend,
weil der Stoff (Papier, Tinte) kaum in Betracht kommt. Je größer
und verſchiedener aber die materielle Arbeit wird, um ſo mehr nimmt
auch die immaterielle (Bureauarbeit, Leitung) zu, um das Ganze ein-
heitlich zuſammenzufaſſen.
3. Die Bedingungen der Produktion.
A. Natürliche Bedingungen der Produktion.
Die Natur mit ihren Stoffen und Kräften wirkt weſentlich auf die
Produktion ein. In den Tropenländern, wo die Natur reichlich ihre
Naturgaben ſpendet, hat das Volk wenig Veranlaſſung zur Arbeit — es
wird ſchlaff. In den Polarländern, Steppen, Hochgebirgen iſt da—
gegen die natürliche Produktionskraft gering, der Menſch friſtet bei aller
Arbeit nur notdürftig ſein Leben, die nationale Produktion bleibt auch
hier gering. In den gemäßigten Zonen hält die Natur zwiſchen
25 Die volkswirtſchaftliche Produktion.
Mangel und Reichthum die Mitte, der Menſch wird zur freiwilligen
Thätigkeit angeſpornt, ſeine Arbeit findet Lohn und die Produktion blüht.
Deshalb iſt auch die Geſtaltung des Territoriums für die Ent—
wicklung der Volkswirtſchaft ſehr einflußreich. Es kommen in Betracht:
a) Das Land im allgemeinen, z. B. das Hochgebirge mit ſeiner
geringen Fruchtbarkeit (Alpenwirtſchaft), das Hügelland und die
fruchtbare Ebene.
b) Die Erdrinde, in Bezug auf Mineralien, Fruchtbarkeit des
Bodens.
c) Die Gewäſſer, bezüglich ihrer Betriebskräfte und Schiffahrt.
d) Die Luft, bezüglich des Klimas und der Feuchtigkeit.
e) Die Lage der einzelnen Landesteile zu einander und zu anderen
Ländern u. ſ. w.
f) Endlich auch die Menſchen ſelbſt je nach ihrer körperlichen Be—
ſchaffenheit (träg, ſchwach, ſtark), ihren Anſprüchen und Bildungs⸗
ſtufen.
B. Wirtſchaftliche Bedingungen der Produktion.
Hierher gehören: Arbeitsfähigkeit, Arbeitsfleiß, Arbeitsteilung und
Vereinigung, das Kapital und der Betrieb in den Unternehmungen.
a) Die Arbeitsfähigkeit.
Sie beſteht in Kraft und Geſchicklichkeit, beide ſind für die Produktion
von der größten Bedeutung. Die Kraft hängt ab von der Körperfon-
ſtitution, der Ernährungsweiſe, Arbeitszeit, vom Arbeits- und Wohnraum.
Die Geſchicklichkeit iſt abhängig von den Anlagen, der moraliſchen
und techniſchen Ausbildung (Schule, Lehrzeit, Familienleben).
b) Der Arbeitsfleiß.
Er iſt beeinflußt vom Volkscharakter (die Bewohner vom Weſten
ſind im allgemeinen fleißiger als die vom Oſten Europa's), vom Kampf
um's Daſein, von der Rechtsſicherheit, von der Höhe des Verdienſtes,
Sicherſtellung in der Zukunft, Größe der Bedürfniſſe, vom Dienſtver-
hältnis (der Unternehmer, dem der Gewinn zufällt, iſt fleißiger, als der
Lohnarbeiter), von der Lohnform (Zeitlohn, Stücklohn, Akkordlohn),
von ſittlicher Triebfedern (Pflichtgefühl, Dankbarkeit, Liebe u. ſ. w.)
Die volkswirtſchaftliche Produktion. 23
c) Arbeitsteilung und-Vereinigung.
Man verſteht unter Arbeitsteilung die Zerlegung der Arbeit in ihre
einzelnen Akte, aus welchen ſie faſt immer beſteht (A. Smith wirkte
beſonders bahnbrechend). Es laſſen ſich folgende Formen der Arbeits—
teilung unterſcheiden: R
a) Zeitliche Arbeitsteilung, wobei eine Perſon die Arbeit in
ihre einzelnen Akte zerlegt und die gleichen Akte gleichzeitig
vornimmt. (In einem Beſtande wird erſt alles Holz gefällt,
dann aufgeſetzt, dann numerirt und ſchließlich abgezählt und
verwertet; nicht aber umgekehrt alle Akte an jedem einzelnen
Kubikmeter vorgenommen, ſobald er fertig geſtellt iſt).
8) Perſönliche Arbeitsteilung, wobei verſchiedene Perſonen
die verſchiedenen Arbeitsakte übernehmen. (Kulturbetrieb).
y) Räumliche Arbeitsteilung, wobei die einzelnen Produktions—
akte ſich nach Ländern (internationale Arbeitsteilung) Landes—
teilen (Stadt und Land) teilen (der Dorfarzt behandelt alle
Kranke, in der Stadt giebt es Spezialiſten); der Landſchneider
macht alle Kleider, der Stadtſchneider vielleicht nur Knopf—
löcher).
Die perſönliche Arbeitsteilung bietet folgende Vorteile:
Erlangung größerer Geſchicklichkeit, leichtere Erlangung von Ver—
beſſerungen, kürzere Zeit der Erlernung der Arbeit, Verwendung von
weniger fähigen Arbeitern, Zeit- und Kapitalerſparung. Kurz man pro—
duziert mehr, billiger, beſſer und mannigfaltiger und ver—
beſſert damit die Lage der menſchlichen Geſellſchaft im allge—
meinen.
Nachteile der perſönlichen Arbeitsteilung ſind dagegen:
Das ewige Einerlei der Beſchäftigung erzeugt Krankheiten, geiſtige
Verkümmerung, der Arbeiter wird von ſeinem Brodherrn zu abhängig.
Umgekehrt iſt der Unternehmer, der nur einen Gegenſtand produziert
viel leichter Krieſen, Mißernten ausgeſetzt. (Bauern mit kleinem Ge—
werbebetrieb überſtehen eine Mißernte leichter, als der Baumwollen—
ſpinner). Die Fabriken beſchäftigen auch Frauen und Kinder und löſen
das Familienleben, ſie erzeugen niedere Löhne, Arbeitsloſigkeit, Maſſen—
elend, Seuchen, Aufſtände.
Die Arbeitsvereinigung beſteht darin, daß mehrere Perſonen
24 Die volkswirtſchaftliche Produktion.
gleichzeitig eine Arbeit verrichten, welche eine Perſon allein nicht ver⸗
richten könnte. (Tragen von Holz auf Tragbahren, Sägen des Holzes).
Hierher gehört auch die Werkfortſetzung Roſcher's, bei der kom—
mende Geſchlechter vorher begonnene Arbeiten vollenden (Dome, Straßen,
Gijenbahnen).
d) Das Kapital.
4) Begriff: Der Begriff Kapital iſt wohl der ſchwankendſte in der
Nationalökonomie und die Schriftſteller haben ſich über denſelben noch
nicht geeeinigt.
Im Mittelalter bezeichnete man mit Kapital allgemein — dar⸗
geliehene Geldſummen. Die Kirche verbot ſpäter nach dem Grund—
ſatze „die geliehenen Geldſtücke bringen keine Jungen zur
Welt“ das Nehmen von Zins bei Darlehen. Man machte dagegen
geltend, daß man das geliehene Geld ja zum Ankauf eines Grundſtückes
verwenden könne, was in ſeinem Jahresertrage Zinſen abwerfe. So
dehnte ſich der Begriff Kapital auch auf geliehene Güter aus, ohne daß
man jedoch die Konſequenzen zog.
Die Merkantiliſten gebrauchten den Ausdruck Kapital nur für
verliehene Geldſummen. Die Phyſiokraten traten dieſer Anſchauung
entgegen. Turgot ſagt z. B.: „Wer mehr Güter (valeurs) einnimmt,
als er zu verbrauchen (depenser) genötigt iſt, kann den Überſchuß zurück⸗
legen und anhäufen. Dieſe angehäuften Güter (valeurs accumulees)
ſind das, was man Kapital nennt“, mögen dieſe Güter nun in
Geld oder anderen Dingen beſtehen. Damit war der Kapitalbegriff
weſentlich ausgedehnt und die Smithianer gingen dann noch weiter.
Zur beſſeren Orientierung in der Frage fügen wir noch einige
Kapitalbegriffe bei:
Ad. Smith: „Beſitzt Jemand Vermögen genug, um Monate oder
Jahre davon zu leben, ſo verſucht er natürlich den größeren Teil davon
nutzbar zu machen, und verwendet nur ſoviel zum unmittelbaren Unter—
halt, als er bis zur Erhebung ſeiner Einkünfte notwendig braucht.
So zerfällt ſein Vermögen in zwei Teile. Der Teil, von dem er
Einkünfte erwartet, wird Kapital genannt. Der andere dient zur
Verzehrung“.
J. B. Say ſagt: „Ein Kapitalwert kann ſehr verſchiedene Formen
annehmen, z. B. von Geldſtücken, Häuſern, Geräten, Waaren u. ſ. w.
Deshalb nenne ich dieſen Wert, ſobald er in Gegenſtänden enthalten iſt,
74
Die volkswirtſchaftliche Produktion. 25
welche zu einer produktiven Thätigkeit gehören und verwendet werden, ein
Kapital, gleichviel in welchen Gegenſtänden es auch enthalten ſein mag“.
J. St. Mill: Neben den beiden urſprünglichen Produktionsfaktoren,
Natur und Arbeit, iſt noch ein dritter erforderlich, ein vorgängig an—
geſammelter Vorrat von Erzeugniſſen früherer Arbeit. Dieſer an—
geſammelte Vorrat von Arbeitsertrag heißt Kapital.
Baſtiat: Die Kapitalien ſind Arbeitsinſtrumente.
W. Roſcher: Kapital iſt jedes Produkt, welches zur ferneren Pro—
duktion aufbewahrt wird.
Hermann: Güter, die die dauernde Grundlage einer Nutzung ent—
halten, welche Tauſchwert hat, nennt man Kapital.
Faßt man die verſchiedenen Definitionen von Kapital zuſammen,
ſo ſtimmen ſie darin überein, daß Kapital ein Vermögensbeſtandteil iſt,
der irgendwie beim Erwerb oder bei der Produktion in betracht
kommt.
Ad. Wagner definiert daher das Kapital wie folgt: Kapital,
privatwirtſchaftlich betrachtet, iſt Erwerbsmittel, volkswirt—
ſchaftlich betrachtet, aber Produktionsmittel.
Nach Hermann und Knies umfaßt der Kapitalbegriff nicht nur
Produktionsmittel, ſondern auch Genußmittel. Lebhafte Kontroverſe be—
ſtehen zur Zeit noch über die Frage, inwieweit Grund und Boden
zum Kapitalbegriff gehören. Die Einen rechnen zum Kapital alle
materiellen Produktionsmittel, alſo auch die Grundſtücke, ſoweit ſie Pro—
duktionsmittel ſind; die Andern rechnen unter Kapital nur die von
Menſchen hergeſtellten Produktionsmittel. Produktive Grundſtücke,
welche nicht durch Aufwand von Arbeit und Kapital produktiv wurden,
werden daher von dieſen nicht zum Kapital gerechnet.
Diejenigen, welche den Grundſtücken keinen Kapitalcharakter zu—
erkennen, begründen ihre Anſicht auf die Unterſchiede, welche zwiſchen
der Natur der Grundſtücke und den durch Menſchen hergeſtellten mate—
riellen Produktionsmitteln beſtehen.
Man ſagt:
1. Die Grundſtücke ſeien Naturprodukte, freie Güter, Quantität und
Qualität ſei gegeben, ihre Herrichtung verurſache keine Koiten (7),
dagegen verurſache die Herſtellung von Kapitalien Koſten, die
Kapitalien ſeien Produkte der Menſchen;
2. die Kapitalien ſeien beliebig vermehrbar, die Grundſtücke nicht
(der Wert der Grundſtücke nimmt aber doch auch zu!);
26 Die volkswirtſchaftliche Produktion.
die Kapitalien verſchwänden, die Grundſtücke nicht;
die Kapitalien ſeien beweglich oder ließen ſich mit einem be—
ſtimmten Orte verbinden, die Grundſtücke ſeien dagegen ganz un⸗
beweglich;
die Grundſtücke ſeien unabhängig von Menſchen ertragsfähig,
die Kapitalien ſeien das Produkt der Menſchenarbeit.
Hiergegen wurde eingewendet:
Gegenſtände, die nur zur Produktion dienen, ſind
auch immer Kapitalien; Gegenſtände, die aber ver—
ſchiedenen Zwecken dienen, ſind nur dann Kapitalien,
wenn ſie zur Produktion dienen, im anderen Falle
ſind ſie einfacher Gebrauchs- oder Genußgegenſtand
(Ad. Wagner).
Wird ein Grundſtück zu Feld verwandelt, ſo iſt es Kapital, dient
es einem Luſtgarten, ſo iſt's kein Produktionsmittel mehr. Wein auf
Lager iſt für den Händler ein Kapital enen trinkt er ihn
ſelbſt, ſo wird er zum Genußmittel.
3) Arten des Kapitals:
1. Stehendes und umlaufendes Kapital.
Umlaufendes Kapital wird bei der Produktion mit ſeiner Nutzung
ſamt Kapitalſtock verwendet, ſeine Subſtanz wird wenigſtens in der ur⸗
ſprünglichen Form bei der Produktion zerſtört.
Stehendes (fixes) Kapital wird bei der Produktion nur mit
ſeiner Nutzung und einem Teil des Kapitalſtockes (Amortiſationsquote)
verwendet, es wirkt wiederholt bei der Produktion. Dieſe Definitionen
ſind für die Berechnung der Produktionskoſten wichtig; auch iſt das
fixe Bodenkapital fähig eine Extrarente (außer dem Zins) abzuwerfen.
Betriebskapital drückt überhaupt das in einem Unternehmen
wirkſame Kapital aus. Es zerfällt bei vielen Produktionszweigen in
umlaufendes und ſtehendes Betriebskapital.
2. Produktives- und Gebrauchskapital (Nutzkapital). Dieſe
Unterſcheidung wird jetzt weniger mehr gemacht, ſie hat zur Vorauss
ſetzung, daß auch Gebrauchsgüter (Wohnhäuſer, Möbel) zum Kapital
gerechnet werden. Verſteht man unter Kapital aber Produktionsmittel,
dann hat dieſe Unterſcheidung keinen Wert.
3. Materielles und immaterielles Kapital. Dieſe Unter⸗
ſcheidung wird von denjenigen gemacht, die auch die immateriellen Pro—
80
or
Die volkswirtſchaftliche Produktion. 27
duktionsmittel (Kenntniſſe, Fähigkeiten, Kundſchaft, Patentrecht u. ſ w.)
zum Kapital rechnen.
4. Produktives und totes Kapital. Iſt totes Kapital, ein
Erwerbs⸗ oder Produktionsmittel, welches augenblicklich unbenutzt
iſt; ſo hat die Unterſcheidung Sinn, ſonſt nicht. Ein Schmuck, den
Jemand trägt, iſt aber für den Beſitzer kein totes Kapital, auch kein
Erwerbs⸗ oder Produktionsmittel, ſondern lediglich Gebrauchsgegen—
ſtand.
y) Bildung der Kapitalien.
Die Frage der Kapitalsbildung iſt eine andere, je nachdem man
Grundſtücke zu dem Kapital rechnet und die Frage vom privat- oder
volkswirtſchaftlichen Stande beurteilt.
Schließt man den Boden aus, verſteht man alſo unter Kapital nur
die von Menſchen hergeſtellten materiellen Produktionsmittel, dann
können Kapitalien nur durch wirtſchaftliche Tätigkeit (Arbeit) her-
geſtellt werden. Die Bildung neuer Kapitalien ſetzt ein Nichtkonſu—
mieren oder ein Sparen und damit vielfach erhöhte Arbeitſamkeit
voraus.
Kapitalvermehrung, durch welche das Geſamtvermögen
der Volks wirtſchaft erhöht wird, kann erfolgen durch Herſtellung
einzelner neuer Kapitalgüter (neue Fabriken) und durch ſiegreiche Kriege,
wodurch das Volk in den Beſitz neuer Produktionsmittel gelangt (hier—
durch wird allerdings nicht die ganze Menſchheit, ſondern nur der Sieger
reicher, der Beſiegte ärmer).
Es kann aber auch Kapitalvermehrung ohne Erhöhung
des Geſamtvermögens erfolgen, wenn z. B. Genußvermögen in
Produktionsmittel umgewandelt wird (Verwandlung von Luxusgebäuden
in Werkſtätten u. ſ. w.).
Rechnet man unter den Kapitalbegriff auch die Grundſtücke, dann
handelt es ſich um eine zweite Gruppe von Kapitalien, welche allerdings
nicht durch Menſchenhände geſchaffen wurden, ſondern freiwillige Gaben
der Natur ſind. Solche Grundſtücke ſind, ſobald alle wirtſchaftlich be—
nutzt werden, zwar unvermehrbar, aber ihre Kapitalwerte können im
Laufe der Zeit mit wachſenden Bedürfniſſen ſteigen.
6) Produktivität der Kapitalien.
Die Frage, ob das Kapital bei der Produktion von Sachgütern
mitwirkt, wurde und wird verſchieden behandelt.
Wird das Kapital als Arbeitsinſtrument (Produktionswerkzeug) auf⸗
28 Die volkswirtſchaftliche Produktion.
gefaßt, ſo muß es auch produktiv ſein, denn der Menſch kann mit Hilfe
desſelben bei gleichem Kojtenaufwand mehr Güter erzeugen und Güter
gewinnen, welche er ohne Arbeitsinſtrument nicht gewinnen könnte.
Der von den Sozialiſten behauptete Gegenſatz zwiſchen Arbeit und
Kapital beſteht nicht, beide müſſen ſich ergänzen. Das Kapital in der
Geſtalt von Maſchinen u. ſ. w. erleichtert dem Menſchen viele Arbeit.
Ein Gegenſatz zwiſchen Arbeit und Kapital beſteht nur bezüglich
der Verteilung des Einkommens, welches Arbeit und Kapital zuſammen
gewähren. Es handelt ſich darum, den Ertrag der gemeinſamen Pro—
duktion gerecht zwiſchen Arbeit und Kapital zu verteilen, wenn, wie in
der Regel, die Arbeit und das Kapital im Eigentum verſchiedener Per—
ſonen ſich befindet. Der Konflikt wird dann dadurch hervorgerufen, daß
der Kapitaliſt, als Arbeitgeber, vom Gewinn zu viel auf das Kapital,
zu wenig auf die Arbeit überträgt. Die Produktion liegt gegenwärtig
zu viel in der Hand der Kapitaliſten. Ginge dieſelbe von den Arbeitern
aus, würden dieſe das Kapital mieten, dann könnte die Sache leicht ins
umgekehrte Verhältnis umſchlagen.
Über Vorteile und Nachteile der Maſchinenarbeit als Produftions-
mittel ſiehe Schönberg, polit. Okonomie. 1. Aufl. S. 180—182.
e) Unternehmer, Unternehmereinkommen, Unternehmergewinn“!).
Die Produktionsfaktoren werfen ihren Beſitzern Grundrenten, Ar—
beitslohn und Kapitalzins ab. Der Unternehmer hat die wichtige
Aufgabe auf eigene Rechnung und Gefahr die Produktionsfaktoren zum
Zwecke der Produktion zuſammenzufaſſen und zu verwenden. Er erhält
dafür den geſamten Rohertrag der Produktion, muß aber auch alle
Koſten derſelben tragen. Produkte, welche für den Verkehr beſtimmt
ſind, müſſen — eine vollendete Produktion vorausgeſetzt — abgeſetzt
und bezahlt ſein.
Zu den Pro duktionskoſten werden gerechnet: die zur Produktion
verbrauchten Güter, Erſatz für die Abnutzung ſtehenden Kapitals, Ver—
ſicherungsquote für eintretende Kapitalverluſte, ausbedungene Vergütung
für fremde Arbeitskräfte und fremde ſachliche Produktionsmittel.
Der nach Abzug dieſer Koſten vom Rohertrage verbleibende Überſchuß
iſt Eigentum des Unternehmers, er bildet das Einkommen aus der
betreffenden Unternehmung.
Vergl. Th. Mithof im Handbuch der polit. Okonomie, herausgegeben
von G. Schönberg.
Die volkswirtſchaftliche Produktion. 29
Das Unternehmereinkommen iſt demnach der Überſchuß
aus dem Ertrage der Produktion über die Koſten derſelben.
Das Unternehmereinkommen enthält alſo noch die Vergütung für die
eigene Arbeit und die Nutzung des eigenen Kapitals des Unternehmers,
ſowie den Überſchuß des Ertrages fremder Arbeit und fremden Kapitals
über den ausgedungenen Nutzungspreis. Bringt man daher von dem
Unternehmereinfommen die vom Unternehmer ſelbſt aufgewendeten
eigenen Arbeitskräfte und Kapitalien in Abzug, ſo weit dieſe auch an
Andere hätten zur Nutzung überlaſſen werden können, ſo erhält man in
der Differenz den Unternehmergewinn. Derſelbe iſt daher gleich
dem Unternehmereinkommen, abzüglich des Lohnes und Zinſes,
den ſich der Unternehmer für ſeine Arbeitsleiſtungen und
Kapitalnutzungen nach den für dieſelben gezahlten markt—
mäßigen Preiſen anrechnen kann (Mithoff).
Das Unternehmereinkommen iſt von anderen Einkommen in ver—
ſchiedenen Punkten zu unterſcheiden. Einmal läßt ſich dasſelbe nicht
vorher ausbedingen und in ſeiner Höhe feſtſtellen, ſondern es hängt
von dem Erfolge der Produktion ab, der ſich erſt nachher beurteilen
läßt. Sodann muß der Unternehmer Arbeitslohn und Zins von fremdem
Kapital ſchon vorher für die nachfolgende Produktion entrichten, ehe
alſo die Produkte fertig und bezahlt ſind. Arbeitslohn und Zins werden
daher für gewöhnlich aus dem vorhandenen Kapital beſtritten, während
das Unternehmereinkommen erſt aus zu ſchaffenden Gütern fließt. End—
lich iſt noch darauf aufmerkſam zu machen, daß das Unternehmereinkommen
die Vergütung für die kombinierte Nutzung zweier Einkommensquellen,
nämlich von Arbeit und Kapital iſt; dagegen enthalten andere Ein—
kommen nur den Preis für die Nutzung je einer Einkommensquelle.
Allerdings kann Arbeit in der Regel nicht allein produzieren, ſondern
ſie muß durch das Kapital befruchtet werden und umgekehrt, allein in
der Güterverteilung treten Arbeitslohn und Kapitalzins getrennt auf,
und inſofern hat die Verfolgung dieſes Verhältniſſes hohes Intereſſe.
Die Arbeitsleiſtung des Unternehmers, welche geiſtiger, körperlicher
und ſittlicher Natur ſein kann, kann in der Unternehmung als Gründung,
Organiſation, Spekulation, Leitung, Beaufſichtigung und als eigene
Mitarbeit zum Ausdruck kommen. Der Unternehmer bezieht aus ſeiner
Geſamtthätigkeit ein Arbeitseinkommen, was aber nicht mit dem vorher
ausbedungenen Arbeitslohn des gewöhnlichen Arbeiters (d. h. der Ver—
gütung für die Überlaſſung der perſönlichen Arbeitskraft an Andere) ver-
30 Die volkswirtſchaftliche Produktion.
glichen werden darf, denn der Unternehmer bezieht kein ausbedungenes,
ſondern urſprüngliches Arbeitseinkommen und iſt meiſt auch Kapitaliſt.
Das Arbeitseinkommen des Unternehmers wird daher auch von dem
Umfang, der Schwierigkeit, Unannehmlichkeit, Gefährlichkeit, Seltenheit
der Unternehmung und von perſönlichen Eigenſchaften desſelben abhängen.
Da das Unternehmereinkommen ſich aus Arbeitseinkommen und Kapital⸗
zins zuſammenſetzt, ſo läßt ſich das Arbeitseinkommen nur dadurch
berechnen, daß man von dem Unternehmereinkommen die Nutzung des
verwendeten Kapitals nach dem Zins abzieht, den es beim Verleihen
gewähren würde. Ebenſo würde ſich der Kapitalgewinn ergeben, wenn
man vom Unternehmereinkommen das Arbeitseinkommen nach dem
Betrage abzöge, welchen der Unternehmer für ſeine Arbeit anderwärts
beziehen könnte. Ein Unterſchied beſteht hier auch nur inſofern, als der
Darleiher vom Kapital einen vorher ausbedungenen Zins bezieht,
während der Zins für das ſelbſt in die Unternehmung geſteckte Kapital
ein urſprünglicher iſt, der von dem Ertrage der Unternehmung ab-
hängt. Die Frage, ob der Arbeit oder dem Kapital ein größerer Anteil
am Gewinn zufällt, iſt allgemein nicht zu e da ſie von der
Art der Unternehmung abhängt.
Bei kleinen Unternehmungen, in welchen wenig flüſſiges und ſtehen⸗
des Kapital wirkt, wird das Arbeitseinkommen vorwiegen und um-
gekehrt.
Die Berechtigung des Unternehmergewinnes. Da das
Unternehmereinkommen der Überſchuß aus dem Ertrage der Produktion
über die Koſten iſt, zu den Koſten aber die Arbeitslöhne gehören, ſo
wird natürlich bei Verminderung der Arbeitslöhne der Unternehmer-
gewinn ſteigen müſſen. Die Intereſſen der Arbeiter ſtehen daher denen
der Unternehmer entgegen. Dies der Grund, warum namentlich von
ſozialiſtiſcher Seite (Laſſalle, Baſtiat, Rodbertus, Marx) die
Berechtigung des Unternehmergewinns angegriffen wurde, welche die
wirtſchaftlichen Güter nur als Ergebnis der materiellen Arbeit betrachten
und lehren, daß der Mehrwert der Güter, ſo weit derſelbe den
auf die Herſtellung verwendeten Lohn überſteigt, als Teil des
Unternehmergewinns den Arbeitern durch die Unternehmer
lediglich Kraft ihres Eigentumrechts entzogen werde.
Noch verſchärft wird der Gegenſatz, wenn man nach Smith,
Ricardo u. ſ. w. den Unternehmergewinn nur aus der Kapitalverwendung
herleitet. Jedenfalls iſt der Unternehmergewinn ſo berechtigt wie Lohn
Die volkswirtſchaftliche Produktion. 31
und Zins. Die Thätigkeit des Unternehmers iſt eine durchaus wirt—
ſchaftliche, ſie macht (nach Schäffle) die unfertigen Produkte tauſch—
wert und verleiht ihnen den konkreten Gebrauchswert.
Die ganze gegenwärtige Tendenz der Produktion geht dahin, die
großen Unternehmungen auf Koſten der kleinen zu vermehren, wodurch
der Unternehmungsgewinn einer immer kleineren Zahl von Unternehmern
zugeführt wird. Es iſt daher volkswirtſchaftlich von großer Bedeutung,
daß eine Gemeinſchaft von Perſonen zu einer Unternehmung zuſammen—
tritt. Dieſes geſchieht namentlich durch Produktivgenoſſenſchaften
der Arbeiter, weil dadurch noch am beſten dem Gegenſatz zwiſchen
Kapital und Arbeit entgegen gewirkt werden kann; der Arbeiter wird?)
dadurch ſelbſt Unternehmer. f
Einige forſtliche Schriftſteller gebrauchen den „Unternehmer—
gewinn“ in einem weſentlich anderen Sinne, als die Nationalökonomen
und wie vorſtehend auseinander geſetzt wurde. Erſtere bezeichnen nämlich
die Differenz zwiſchen Bodenerwartungswert und Koſtenwert und im
Falle letzterer gleich Null iſt, einfach den Bodenerwartungswert als Unter—
nehmergewinn. Es dünkt uns, als wäre das Wort „Unternehmergewinn“
als Ausdruck für das Endreſultat der forſtlichen Produktion nicht richtig
gewählt. Im gewöhnlichen Geſchäftsbetriebe, bei welchem das Ergebnis
der Produktion jährlich oder doch nach kurzer Zeit feſtgeſtellt werden
kann, läßt ſich wohl der Unternehmergewinn berechnen. Ebenſo kann ein
Spekulant einen Wald billig kaufen, die Holzvorräte raſch und vorteilhaft
verwerten und ſo bedeutenden Gewinn erzielen; aber dieſer Gewinn
wird nicht der Differenz zwiſchen Bodenerwartungswert und Koſtenwert
gleich ſein. Das Ergebnis der Bodenwirtſchaft iſt vielmehr die Grund—
rente, das der Waldwirtſchaft die Waldrente. Wenn nun auch nicht
geleugnet werden ſoll, daß die Grundrente in einem gewiſſen Sinne als
Unternehmergewinn (oder Gewerbeverdienſt nach Rau) aufgefaßt werden
kann, ſo beſtehen zwiſchen beiden doch weſentliche Unterſchiede.
Der Unternehmergewinn iſt mehr als eine Vergütung für wirt—
ſchaftliche Intelligenz, welche der Unternehmer der Produktion zuwendet,
zu betrachten und läßt ſich nicht wie der Arbeitslohn oder der Kapitalzins
voraus bedingen, während die Grundrente (vergl. § 10) ſich aus
) Die Auseinanderſetzung der Hinderniſſe ſolcher Unternehmungen, ſowie
weitere Anſchauungen über Unternehmergewinn, würde hier zu weit führen.
Wir verweiſen auf G. Schönberg, polit. Okonomie. 1. Aufl. S. 498 und
folgende.
32 Die volkswirtſchaftliche Produktion.
den gegebenen Verhältniſſen der Bodenfruchtbarkeit und der Verkehrs-
lage ergiebt. Die Grundrente iſt mit anderen Worten nicht direkt von
der wirtſchaftlichen Intelligenz der Unternehmer abhängig; denn von
zwei gleich intelligenten Waldbeſitzern kann, bei Aufwand gleicher Pro—
duktionskoſten, der Eine in dem Extrage der Produktion nur die auf—
gewendeten Produktionskoſten zurück erhalten, während dem Anderen
noch ein Extragewinn in Form einer Grundrente zufließt, welche er,
wegen Beſchränktheit gleich guten Bodens, unter allen Umſtänden
erhalten muß, im Falle ſein Wald auf fruchtbarerem Boden ſtockt oder
günſtiger zum Markte liegt.
Bei der Verpachtung von landwirtſchaftlichen Gütern fällt der
Unternehmergewinn namentlich dem Pächter zu. Bei der Waldwirtſchaft
aber, welche ſich nicht für das Pachtſyſtem eignet, liegt die Sache anders.
Bewirtſchaftet der kleinere Privatwaldbeſitzer ſeine Waldungen ſelbſt und
es bleibt ihm nach Abzug ſämtlicher Produktionskoſten noch ein Über⸗
ſchuß, ſo enthält dieſer neben der Vergütung für die aufgewendete eigene
Arbeit und Intelligenz auch die Bodenrente. 5
Zieht es der Privatwaldbeſitzer jedoch vor, die Wirtſchaftsführung
beſoldeten Beamten zu übertragen, ſo hat er die Gehalte derſelben zu
den Produktionskoſten zu ſchlagen, und die Beamten beziehen dann auch
einen Teil des Unternehmergewinnes, wenn ſie ihrer größeren oder
geringeren Intelligenz entſprechend höher oder niedriger bezahlt werden,
oder gewiſſe Tantiemen beziehen.
In der Staatsforſtverwaltung (auch Gemeindeverwaltung) iſt der
Staat der Unternehmer und die Bewirtſchaftung erfolgt durch Beamte
mit feſtem Gehalt. Die Auslagen für Schutz, Verwaltung, Inſpektion,
Direktion, welche für die mit forſttechniſchen Kenntniſſen und Intelligenz
ausgerüſteten Beamten gemacht werden müſſen, ſchließen hier offenbar
einen Teil des Unternehmergewinns in Geſtalt von Produktionskoſten
ein. Zieht man dieſelben nebſt den gewöhnlichen Arbeitslöhnen, dem
Kapitalzins, der Grundſteuer u. ſ. w. von dem rohen Ertrage ab und es
verbleibt noch ein Überſchuß, ſo bildet dieſer die Grundrente. Es
dürfte daher, bei Unterſtellung einer gegebenen Umtriebszeit und einer
nachhaltigen Waldwirtſchaft, der Natur der forſtlichen Produktion der
Ausdruck forſtliche Bodenrente ſtatt Unternehmergewinn mehr ent—
ſprechen.
Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 33
IV. Die Grundrente der Waldwirtſchaft.
$ 10.
Die Anhänger des „rationellen Waldwirts“ von Preßler wollen
die finanziell vorteilhafteſte Umtriebszeit in dasjenige Beſtandsalter ver—
legt haben, in welches der aus den Zukunftserträgen abgeleitete Boden—
erwartungswert ein Maximum erreicht, d. h. in welchem die größte
Bodenrente erfolgt. Die Lehre von der Bodenrente ſpielt daher in
der Waldwertberechnung und insbeſondere in der Rentabilitätsfrage der
Waldungen eine wichtige Rolle. Es muß daher auffallen, daß die
Nationalökonomen bis jetzt nur die Lehre von der Grundrente des Acker—
baues entwickelten und weiter bildeten, während ſie die Rente des Wald—
bodens vielfach ignorirten, obgleich noch ca. 14 Millionen Hektar Wald den
deutſchen Boden bedecken und die forſtliche Grundrente ſich weſentlich
anders entwickeln mußte, als es in der Landwirtſchaft der Fall war.
Um die Unterſchiede nachweiſen zu können, müſſen wir zunächſt einen
kurzen Blick in die Entwickelung der landwirtſchaftlichen Bodenrente
werfen. Es kann hier natürlich nicht unſere Aufgabe ſein, auf die unter
den Nationalökonomen ſelbſt noch beſtehenden Meinungsverſchiedenheiten
näher einzugehen, denn auf der einen Seite ſtehen Ricardo und Thünen
nebſt einer großen Anzahl neuerer Nationalökonomen, wie Roſcher,
Hermann, Schäffle, Schmoller, Rau, Berens, Mithoff und
Andere, auf der anderen Seite dagegen unverſöhnlich namentlich Baſtiat
und Carey. Wir beſchränken uns vielmehr darauf, die Entwicklung
der landwirtſchaftlichen Bodenrente mit wenigen Worten nach der jetzt
herrſchenden Anſchauung der Nationalökonomen (Ricardo-Thünenſche
Theorie) auseinander zu ſetzen und ſchließen uns dabei namentlich an
die Anſchauungen Schmollers und Mithoffs an. Dieſe Theorie
dürfte in Kürze folgende ſein ):
Mit dem Beginne des Ackerbaues in einem Lande wurde nicht auf
einmal die heutige Kulturfläche urbar gemacht, ſondern ganz den
Bedürfniſſen der Bevölkerung folgend erſt nach und nach erweitert“).
) Ausführlicher haben wir uns über dieſen Gegenſtand in der Monats-
ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, Jahrgang 1872. S. 201 u. 244 ausgeſprochen.
* Zu Anfang dieſes Jahrhunderts betrug die Acker- und Gartenfläche in
Preußen noch ca. 6 Millionen Hektaren, jetzt beträgt ſie über 15 Millionen
Hektare.
Baur, Waldwertberechnung. 3
34 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.
Zuerſt wählte man offenbar nur diejenigen Grundſtücke aus, welche ſich
durch größte Fruchtbarkeit, oder günſtigſte Lage zum Markt, oder durch
geringere Urbarmachungskoſten auszeichneten. Man nahm mit anderen
Worten Flächen in Kultur, welche bei gleichem Aufwand von
Arbeit und Kapital möglichſt gleich wertvolle Erträge in Aus⸗
ſicht ſtellten.
Die Unternehmer erhielten dadurch in ihren Produkten eine an⸗
gemeſſene Vergütung für die aufgewendeten Produktionskoſten, einſchließ⸗
lich eines entſprechenden Unternehmergewinnes. Auf eine eigentliche
Bodenrente mußten ſie aber noch jo lange verzichten, bis ſich bei zu⸗
nehmender Bevölkerung ſteigende Bedürfniſſe ergaben, welche auch auf
den Anbau minder fruchtbaren oder weniger günſtig gelegenen Bodens
hinwieſen und dem neuen Unternehmer einen vollen Erſatz der auf-
gewendeten höheren Produktionskoſten in Ausſicht ſtellten. Da ſich unter
ſolchen Verhältniſſen die Preiſe ſtets nach den zuletzt aufgewendeten
höchſten Produktionskoſten richten, ſo mußten jetzt alle billiger pro—
duzierenden Grundbeſitzer, welche zuerſt den beſten Boden bebauten,
eine den ſteigenden Einnahmen entſprechende Extraeinnahme, einen Über⸗
ſchuß über die Produktionskoſten, eine Bodenrente beziehen, während
den Bebauern des ſchlechteren, weniger günſtig gelegenen Bodens nur
die Produktionskoſten erſetzt wurden.
Auch jetzt blieben noch eine Menge ſchlechte oder ungünſtig zum
Markte gelegene Grundſtücke unangebaut liegen. Aber die Bevölkerung
ſtieg weiter, gleichzeitig vermehrte ſich die Nachfrage nach Lebensmitteln
und Handelsgewächſen, die Preiſe gingen infolge deſſen ſoweit in die
Höhe, daß der Anbau noch ſchlechteren oder ungünſtiger gelegenen Bodens
die jetzt noch höheren Produktionskoſten zu decken verſprach. Die Preiſe
regelten ſich geſetzmäßig auch hier wieder nach der zuletzt beim Anbau
des ſchlechteſten Bodens aufgewendeten höheren Koſten; hierdurch erhielt
der Bebauer des Mittelbodens ſeine erſte Rente, während der Be—
ſitzer des beſten Bodens zu der Rente, die er bereits hatte, noch eine
zweite Rente erhielt, ohne daß ſich ſeine Produktionskoſten vermehrt
zu haben brauchten ꝛc.
Aus dieſer kurzen Darſtellung der Theorie der landwirtſchaftlichen
Bodenrente folgt, daß, da gleichwertiger Boden nicht beliebig ver—
mehrbar iſt, der Beſitzer beſſerer Grundſtücke ſich in der günſtigen Lage
befindet, außer den aufgewendeten Produktionskoſten dauernd auch noch
eine Rente zu beziehen, während der Bebauer des weniger ergiebigen
Die Grumdrente der Waldwirtichaft. 35
Bodens jih mit dem Erſatze der aufgewendeten Produktionskoſten be—
gnügen muß.
Die ſoeben beſprochene Rentenbildung wird ſelbſtverſtändlich nur dann
eine dauernde ſein können, wenn man ſich ein Land mehr iſolirt und
nicht unter dem Einfluſſe fremder Konkurrenz ſtehend denkt. Durch die
vollſtändig veränderten Verkehrsverhältniſſe der Neuzeit wird z. B.
Deutſchland jetzt viel mit fremden landwirtſchaftlichen Produkten über—
ſchwemmt. Landwirte, die vorher, dem lokalen Bedürfniſſe folgend, auch
ſchlechten Boden bebauen konnten, ſind dadurch momentan in eine
üble Lage geraten. Durch die Zufuhr von Außen leiden ſie an einer
Überproduktion, die Kreiſe des Kulturbodens ſind dadurch zu weit ge—
worden, ſie ſollten ſich nach den Centren des beſten Bodens wieder mehr
zuſammenziehen, was aber zur notwendigen Folge haben muß, daß die
ſchlechter ſituirten Landwirte zurückſchreiten, wenn nicht zu Grunde gehen
müſſen, im Falle ſie ſich nicht auf andere Produktionszweige werfen können.
Bei der Bildung der landwirtſchaftlichen Bodenrente iſt weiter noch
die Frage von einſchneidender Wirkung, ob der Grundbeſitz noch ſtabil
iſt, oder öfter durch Kauf ſeine Beſitzer gewechſelt hat. Bei jedem
Wechſel des Beſitzers wird natürlich die vorhererwirtſchaftete Grund—
rente kapitaliſiert; der neue Beſitzer muß daher dem entſprechend
den Boden höher bezahlen und kann alſo in nächſter Zeit nur den Zins
des Bodenkapitals erwirtſchaften. Auf eine eigentliche Bodenrente muß
er ſo lange verzichten, bis bei für ihn gleichbleibenden Produktionskoſten,
die Bedürfniſſe und damit die Preiſe der Bodenprodukte wieder ſteigen.
Namentlich beim bäuerlichen Beſitze, in ſchlechter Lage, ſind in
neueſter Zeit Bodenverkäufe ſehr häufig geworden, woraus ebenfalls
auf die ſchlechte Lage dieſer Volksklaſſe geſchloſſen werden kann.
Weit weniger iſt der Wald, dem Beſttzwechſel ausgeſetzt (Staats⸗
und Korporationswald, Großgrundbeſitz), weßhalb auch hier die Rentenbil⸗
dung eine weit normalere ſein könnte, wenn nicht andere Verhältniſſe wieder
hemmend eingriffen.
Die Entwickelung der Bodenrente des Waldes folgt in der That weſent⸗
lich andern Geſetzen, als diejenige des landwirtſchaftlichen Bodens, und
wenn man vielfach die allerdings meiſt nicht berechtigte Anficht aus⸗
ſprechen hört, der Wald trage nicht einmal ſeine Produktionskoſten, ſo
liegt dies wenigſtens teilweiſe in der eigentümlichen Bodenrentenbildung
des Waldes. Treten wir dem Gegenſtand daher etwas näher.
Während die Landwirtſchaft, wie wir geſehen haben, nach und nach
ihre Kreiſe erweiterte, ganz nach dem Bedürfnis Weideflächen in Feld
umwandelte, Waldungen ausſtockte und urbar machte, naſſe Gründe,
3 *
36 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.
ſobald ſie die Kojten zu decken verſprachen, trocken legte; — kurz, wäh⸗
rend die Landwirtſchaft der Nachfrage entſprechend mit Auslagen für
Urbarmachung ꝛc. begann und dann erſt zum Anbau der begehrteſten
Bodenprodukte ſchreiten konnte, waren die nutzbaren Produkte des
Waldes ſchon in einem das wirkliche Bedürfnis überjteigen-
den Angebote vorhanden, die Natur hatte den fertigen hiebs—
reifen Wald den Bewohnern koſtenlos hingeſtellt, ſie brauchten
von demſelben nur Beſitz zu ergreifen.
Welch himmelweiter Unterſchied erſchließt ſich uns hier! Es iſt
ja bekannt, daß Deutſchland und andere Länder früher ohne menſchliches
Zuthun faſt ganz mit Wald bedeckt waren, nur die fortſchreitende Kultur
drängte denſelben nach und nach faſt ganz auf den abſoluten Waldboden
zurück. Es iſt ſonderbar, wir erhielten den Wald von der Natur in
überreicher Menge koſtenlos und doch ſoll ſich derſelbe nach den An⸗
ſchauungen der Anhänger des rationellen Waldwirts vielfach nicht ren⸗
tieren!!! Wie reimt ſich das zuſammen, wie löſen ſich dieſe Wider⸗
ſprüche? N
Sie löſen ſich in einfacher Weiſe, wenn wir einmal unterſuchen,
wie ſich nach und nach die Bodenrente des Waldes hätte entwickeln
müſſen, wenn fie denſelben wirtſchaftlichen Geſetzen, wie bei dem Acker⸗
bau, gefolgt wäre und wie ſie ſich wirklich entwickelt hat.
Wäre die forſtliche Grundrente nach und nach wie in der Landwirt⸗
ſchaft der ſteigenden Nachfrage entſprechend entſtanden, dann hätten un⸗
ſere Vorfahren Deutſchland waldlos antreffen müſſen. Die damals noch
dünne Bevölkerung hätte dann gewiß nicht die ganze, von der Land⸗
wirtſchaft noch nicht eingenommene Fläche auf einmal angelegt, ſondern
ſie hätte, dem Bedürfnis folgend, zunächſt auch nur diejenigen Flächen
in Angriff genommen, welche bei Aufwendung gleicher Quantitäten von
Arbeit und Kapital möglichſt gleich hohe Erträge vorausſichtlich hätten
erwarten laſſen *). Unter dieſen Vorausſetzungen wären damals die
ſchlechten und weit von den Wohnorten entlegenen Gründe nicht in An⸗
griff genommen worden, ſondern man hätte auf den Anbau der unwirt⸗
ſchaftlichen Lagen, der ſteilen, ſteinigen und trockenen Hänge, der ent⸗
*) Wir erblicken in dem Umſtande, daß die erſten Bewohner die Länder
nicht waldlos angetroffen haben, eine große Weisheit des Schöpfers, denn
hätten ſich dieſelben in Deutſchland und allen rauheren Ländern erſt das Holz
erziehen müſſen, ſie wären inzwiſchen erfroren oder richtiger geſagt, ſolche Länder
hätten überhaupt unbewohnt bleiben müſſen.
Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 37
legenen Hochplateaux gerne verzichtet, und ſich auf den Anbau von Flächen
beſchränkt, welche mindeſtens einen vollen Erſatz der aufgewendeten Pro—
duktionskoſten in ſichere Ausſicht geſtellt hätten.
Dann wären aber auch ganz gewiß keine 200—300jährige Beſtände
erzogen worden, wie ſie uns die Natur koſtenlos geliefert hat Ebenſo
wenig würde man aber Umtriebe gewählt haben, bei welchen noch nicht
einmal das Maximum des größten Durchſchnittszuwachſes er—
folgt, wie das in neuerer Zeit verlangt wird, denn ſonſt hätte man ja
neben den beſſeren auch ſchlechtere Grundſtücke anbauen müſſen, um die
vorhandenen Bedürfniſſe befriedigen zu können. Zunehmende Bevölkerung
und wachſende Bedürfniſſe hätten erſt ſpäter zu einer größeren Nachfrage
nach Holz geführt und ſo wären denn, gerade wie in der Landwirtſchaft,
nach und nach auch ſchlechtere und weniger günſtig gelegene Böden, wenn
auch mit größeren Produktionskoſten in Bau genommen worden. Die
Preiſe wären bis zum Erſatz der zuletzt aufgewendeten höchſten Pro—
duktionskoſten geſtiegen und gerade dadurch hätten dann die Waldbeliger,
welche zuerſt den beſten Boden anbauten, aber auch nur dieſe, neben
den Produktionskoſten noch eine Extraeinnahme, eine Bodenrente, be—
zogen ꝛc. Kurz die Bodenrente hätte ſich, das Land waldlos gedacht,
gerade wie in der Landwirtſchaft entwickelt. Klagen, daß viele Waldun—
gen nicht einmal die Produktionskoſten deckten, hätten bei einer derartigen
normalen Entwicklung der Forſtwirtſchaft überhaupt nicht entſtehen
können und der rationelle Waldwirt von Preßler, der ſo vielen über—
flüſſigen Staub aufwirbelte, hätte dann wahrſcheinlich das Licht der Welt
gar nicht erblickt.
Thatſächlich aber lagen in der Forſtwirtſchaft die Verhältniſſe ganz
anders. Der Wald war, wie bemerkt, in überreicher Menge hiebsreif und
koſtenlos vorhanden. Das Holz hatte in früheren Jahrhunderten kaum
einen Wert. Noch im 16. und 17. Jahrhundert war der Ertrag des
Holzes aus den Forſten gegenüber den Erträgen aus Wild-, Maſt- und
Schweinezucht ein verſchwindend kleiner *).
) Noch 1590 wurden in die ca. 25 000 Morgen großen Lauenſteiner Amts-
forſten (Hannover) 9039 Schweine eingetrieben und aus dieſem Recht eine
Jahreseinnahme von 8659 Fl. 10 kr. erzielt, während in demſelben Jahre
an Holzertrag nur 84 Fl. 4 kr. eingenommen wurde. Im Jahre 1753 be—
zahlte die Glashütte in Winterberg (Böhmerwald) 10—30 Fl. jährlich „Brand—
geld“, wofür ſie ohne Beſchränkung ihren Holzbedarf aus den umliegenden
Wäldern decken durfte.
38 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.
Man baute damals keine Wälder an, ſondern ſuchte das zu große
Angebot unausgeſetzt durch Ausſtockungen zu vermindern, bis endlich
forſtpolizeiliche Beſchränkungen eintraten und mit dieſen der erſte
Eingriff in die normale Entwicklung der forſtlichen Bodenrente ſich
vollzog. Es durften, trotzdem noch vielfach zu große Holzvorräte vor=
handen waren, ohne polizeiliche Genehmigung keine weiteren Ausſtockungen
mehr ſtattfinden. Gerade diejenigen Waldungen aber, welche an ent—
fernten, ſteilen Gebirgshängen lagen, die größten Produktionskoſten er⸗
forderten und die geringſten Einnahmen lieferten, mußten erhalten bleiben
und drückten durch die überflüſſigen Holzmaſſen, welche ſie lieferten, noch
die Holzpreiſe der eigentlichen Wirtſchaftswaldungen und ließen dieſelben
zu keiner normalen Entwicklung der Rentenverhältniſſe kommen. Trotz⸗
dem war ein derartiges Eingreifen in die Waldwirtſchaft, namentlich im
Gebiete der eigentlichen Schutzwaldungen, eine volkswirtſchaftliche Not-
wendigkeit.
Dazu geſellte ſich noch der Umſtand, daß die Forſtwirte, auch ſolche
ſchlechte Gründe, welche nicht zu den eigentlichen Schutzwaldungen ge⸗
hören, nachdem das hiebsreife Holz genutzt war, nicht öde liegen ließen,
ſondern immer wieder zu Wald beſtimmten und Arbeit und Kapital
ſelbſt dann aufwendeten, wenn vorausgeſehen werden konnte, daß die=
ſelben ſpäter vielleicht im Produkte die Produktionskoſten nicht ganz decken
würden.
Auf der andern Seite darf man aber nicht überſehen, daß die
künftigen Holzbedürfniſſe und Holzpreiſe ſehr ſchwer vorauszubeſtimmen
ſind. Eine Anlage ſcheint uns jetzt vielleicht die Koſten nicht zu decken,
während ſie ſich nach 100 Jahren, und mit ſolchen Zeiträumen haben wir
zu rechnen, doch ganz gut rentieren kann. Dazu kommt noch das natürliche
und Anerkennung verdienende Gefühl der Waldbeſitzer und Forſtwirte, von
den Einnahmen, welche der koſtenfreie Wald lieferte, wenigſtens einen
kleinen Teil zu Neuanlagen wieder zu verwenden, damit auch kommende
und wahrſcheinlich größere Bedürfniſſe wieder befriedigt werden können.
Faſſen wir allerdings die Frage der forſtlichen Grundrentenbildung
rein theoretiſch und vom privatwirtſchaftlichen finanziellen Standpunkt
auf, dann dürfte man ſtrenggenommen bei noch zu großem Angebote
zunächſt noch nicht ſehr viel Arbeit und Kapital auf den neuen Anbau von
entlegenem Grunde z. B. von Mooren, Hochgebirgslagen, ſteilen, trockenen,
ſüdlichen Hängen, Geröllen, ſumpfigen und ſchwer zu entwäſſernden
Geländen ꝛc. verwenden. In derartigen theuern und unrentablen Kul-
Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 39
turen ſind weit eher die „faulen und trägen Geſellen“ zu erblicken, unter
welchen Preßler namentlich die älteren Holzbeſtände verſteht, welche
nach ihm die „goldene; d. h. beſte Blüthe des Waldes erdrücken ſollen“.
Für derartige Verhältniſſe dürfte privatwirtſchaftlich und rein
theoretiſch betrachtet mehr die folgende Wirtſchaftsregel am Platze
ſein: Veräußere ſo ſchnell als möglich alle haubaren Holzvorräte, welche
auf Böden ſtocken, welche zunächſt noch keine den aufzuwendenden Koſten
entſprechende Erträge zu liefern verſprechen, laſſe die ſo entſtehenden
Blößen einſtweilen als für die Waldkultur unproduktiv liegen oder ver—
pachte ſie als Viehweiden ꝛc. Fahre, zunächſt auf jede Kultur ver—
zichtend, in der Abholzung des weniger produktiven Bodens ſo lange
fort, bis Du ſchließlich an Waldböden von ſolcher Beſchaffenheit kommſt,
welche gerade noch ihre Produktionskoſten decken (allerdings keine leichte
Aufgabe!). An dieſem Punkte angelangt, werden dann die noch beſſeren
und beſten Böden, namentlich wenn ſie günſtig zum Markte liegen, eine
dem allgemeinen Rentenverhältnis entſprechende Grundrente abwerfen
und die Wirtſchaft wird ſich im finanziellen Gleichgewicht befinden.
Selbſtverſtändlich werden ſich jetzt, durch das entſprechende Vermindern
der produktiven Waldfläche und das Ausſcheiden der wirtſchaftlich kranken
Glieder, die Umtriebszeiten ſelbſt mindeſtens auf einer Höhe erhalten,
bei welcher die größte Maſſenproduktion erfolgt, bei guten Bonitäten
aber ſich noch beträchtlich erhöhen. Nimmt dann im Laufe der Zeit die
Bevölkerung zu, vermehren ſich damit die Bedürfniſſe an Forſtprodukten,
und ſteigen dementſprechend die Preiſe, ſo wird es ſich, gerade wie in
der Landwirtſchaft, alsdann verlohnen, nach und nach auch wieder ſchlech—
tere Gründe in Kultur zu nehmen, bis endlich die Zeit kommt, wo man
ſelbſt den ſchlechteſten Boden noch anbauwürdig findet.
Mit Eintritt dieſes Zeitraumes wäre das höchſte Stadium der Landes—
kultur ohne finanzielle Opfer erreicht, jeder Quadratmeter Land wäre
mit land- und forſtwirtſchaftlichen Gewächſen auf die rationellſte Weiſe
angebaut. Dieſes Stadium höchſter Kultur kann durch weitere Umwand—
lung von Wald in landwirtſchaftliches Gelände, im Falle letzteres eine
höhere Rente verſprechen würde, noch beſchleunigt werden; wie um—
gekehrt auch landwirtſchaftliche Grundſtücke, welche als Wald mehr tragen,
wieder in dieſen umgewandelt werden können.
Preßler ſucht das wirtſchaftliche Gleichgewicht in anderer Weiſe zu
erreichen, indem er lehrt: „Sobald der Zuwachsgang eines Beſtandes in
die Periode gekommen iſt, da ſein Weiſerprozent w (Verhältnis zwiſchen
40
Die Grundrente der Waldwirtſchaft.
Kapitalwert des Jahreszuwachſes des Baumes oder Beſtandes, nicht
des Wirtſchaftsganzen, und dem Kapital, an welchem dieſer Zuwachs
erfolgt) unter das Wirtſchaftsprozent p (mit welchem ſich die in dem
Walde ruhenden Kapitalien verzinſen ſollen) zu ſinken beginnt und dieſes
Sinken durch keinerlei Pflege des Qualitäts- und Quantitätszuwachſes
mehr aufgehalten werden kann, ſo iſt das Holz wirtſchaftlich haubar oder
forſtlich reif, denn der betr. Wirt hätte im Sinne ſeines p Verluſt,
wenn er es früher — und Verluſt, wenn er es ſpäter erntete“. Anders
ausgedrückt lautet dieſe Wirtſchaftsregel auch: Haue deine Beſtände,
ſobald der Bodenerwartungswert desſelben und mit ihm die Boden-
rente ein Maximum erreicht hat. Bekanntlich gelangt man bei Be⸗
folgung dieſer Regel und, wie ſpäter noch näher begründet werden
ſoll, in der Mehrheit der Fälle zu Umtrieben, welche je nach dem an—
genommenen Zinsfuß 20 — 25 Jahre unter diejenige Periode des Beſtan—
deslebens fallen, in welcher der größte Durchſchnittszuwachs; d. h. die
größere und wertvollere Maſſenproduktion auf der kleinſten
Fläche erfolgt. Bei ſolchen künſtlich herausgerechneten Umtrieben iſt
das Holz noch nicht oder ſchlecht abſetzbar und der Zweck der Produktion
wird weniger erreicht.
Wie leicht einzuſehen, bringt Preßler ſeinem nach Gutdünken ange—
nommenen Verzinſungprozent den Wald zum Opfer, indem er ſich nicht
ſcheut, Beſtände gerade in ihrer günſtigſten Wachstumsperiode nieder⸗
zuhauen, in welcher ſie in den nächſten Jahren vielfach noch mehr und
namentlich wertvolleres Holz erzeugen würden als gegenwärtig und
in den bereits zurückgelegten Perioden. Statt die kranken Glieder,
die „trägen Geſellen“, d. h. die Waldflächen, welche ihre Pro—
duktionskoſten noch nicht decken können, ganz auszuſcheiden,
macht Preßler auch die geſunden Glieder der Wirtſchaft noch
krank, indem er durch Kürzung der Umtriebszeit (% — 7) des
Normalvorrates ſollen als überflüſſiges Betriebskapital
langſam verſilbert werden!) zwar eine beſſere Verzinſung,
aber nur auf Koſten einer künftig kleiner werdenden Wald—
rente und eines weit ſchlechteren Produktes anzubahnen jtrebt.
So lange noch nicht alle Waldungen die Produktionskoſten zu decken
ſcheinen, darf man Kapital und Arbeit nur auf eine möglichſt intenſive
Wirtſchaft ſolcher Beſtände verwenden, welche ſich durch hohe oder ge—
nügend hohe Produktionskraft auszeichnen und eine günſtige Lage zum
Markt haben, muß aber die ſchlechteren und entlegeneren Beſtände mehr
als unproduktives Land behandeln, oder ſie ganz extenſiv bewirtſchaften.
Durch bloße Verkürzung der Umtriebe läßt ſich das „finanzielle Gleich-
gewicht“ gewiß am wenigſten herſtellen. Übrigens wird ſich ſpäter Ge—
legenheit bieten, auch die mathematiſche Unrichtigkeit vieler Lehren des
rationellen Waldwirtes nachzuweiſen.
Seither haben wir die Entwicklung der forſtlichen Grundrente nur
vom theoretiſchen und privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus betrachtet.
Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 41
In der angegebenen Weiſe könnte man wirtſchaften, wenn der Wald nur
die Beſtimmung hätte, die Holzbedürfniſſe zu befriedigen und dem Be—
ſitzer eine Rente abzuwerfen und wenn er überhaupt mit den gewöhn—
lichen Gewerben vergleichbar wäre. Wir müſſen aber bei voller Be—
urteilung der Frage noch einen Faktor in Rechnung ziehen, welcher
weder bei der Landwirtſchaft, noch bei einem anderen Gewerbe her—
vortritt.
Gerade diejenigen Beſtandteile der Forſtwirtſchaft nämlich, welche
ihrer Erträge wegen als ungeſunde Glieder aus dem Kulturverbande
ausgeſchieden werden ſollten, ſind vielfach, und namentlich im Gebirge,
zugleich Diejenigen, deren Erhaltung im Intereſſe der Geſamtheit der
Bevölkerung dringend notwendig erſcheint. Wir meinen die ſogenannten
Schutzwaldungen. Da dieſe notwendig erhalten werden müſſen, ſo
läßt ſich volkswirtſchaftlich eine raſche Ausnutzung ſolcher Waldungen
und ein Liegenlaſſen der kahlgehauenen Flächen, bis ſich die Waldwirt—
ſchaft vielleicht einmal hier lohnt, nicht rechtfertigen. Der Waldbeſitzer
muß hier, und zwar auf Koſten der Rentabilität ſeines Bodens, der Ge—
ſamtheit ein Opfer bringen und dieſem Opfer entſprechend, muß der vorhin
von uns aufgeſtellte Wirtſchaftsgrundſatz überall, wo es ſich um Schutz⸗
waldungen handelt, mögen dieſe in der nordiſchen Sandebene oder im
Gebirge liegen, etwas modifiziert werden.
Wenn nämlich dieſe Opfer auf ein Minimum reduziert werden ſollen,
ſo wird man, da die etwa ihre Produktionskoſten nicht deckenden Schutz⸗
waldungen nicht kahl abgetrieben und raſch abgenutzt werden dürfen, in
dieſelben wenigſtens zunächſt weder Kapital noch Arbeit ſtecken. Man
wird, wie bereits angedeutet, ſolche Waldungen auf entfernten Hochpla=
teaux und in der Nähe der Vegetationsgrenze am beſten ſich ſelbſt über—
laſſen und ſie als wildes, unproduktives Land behandeln, während man
in ſchon etwas beſſeren Lagen eine Art Femelwirtſchaft betreiben
muß, bei der der Wald als Nutzungsobjekt mehr zurücktritt, in der Haupt-
ſache aber dahin gearbeitet wird, daß derſelbe jederzeit von ſelbſt ſich
koſtenlos auf natürlichem Wege verjüngt und ſtets ſeiner Beſtimmung
als Schutzwald genügt.
Solche Waldungen dürfen aber dann auch nicht als Nutzungsobjekte
betrachtet und unter den produktiven Waldflächen aufgeführt werden, ſelbſt
wenn ſie hin und wieder kleine Erträge abwerfen ſollten. So lange
nämlich ſolche Waldungen ihre Produktionskoſten den Waldbeſitzern noch
nicht decken, obgleich ſie für die Allgemeinheit von großem Werte ſind,
42 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.
ſo lange ſie deshalb zur Befriedigung der nötigſten Holzbedürfuiſſe noch
nicht abſolut gehören, aber doch erhalten werden müſſen, ſo lange drücken
ſie, ſobald Holz von ihnen auf den Markt kommt, die Preiſe und ver—
ringern dadurch die Rente der wirklich produktiven Waldflächen. Dieſe
Mißverhältniſſe können nur dadurch einigermaßen beſeitigt werden, daß
man derartige Schutzwaldungen in den produktiven Waldflächenver—
zeichniſſen gar nicht aufführt, die Erträge aber, die ſie liefern, den an⸗
grenzenden produktiven Waldungen zu Gute ſchreibt.
Man ſieht hieraus weiter, daß unter Umſtänden auch Waldwirtſchaft
getrieben werden muß, welche dem Beſitzer Verluſt, dem Lande aber
Gewinn bringen kann.
Wir glauben hiermit den Nachweis erbracht zu haben, daß ſich die
Bodenrente des Waldes umgekehrt wie in der Landwirtſchaft und bei
anderen Induſtriezweigen, welche fähig ſind Renten abzuwerfen, entwickeln
mußte und entwickelt hat. Wir faſſen daher ſchließlich unſere Dar⸗
legungen in dem einen Satze kurz zuſammenfaſſen: In der Land—
wirtſchaft entwickelte ſich die Grundrente aus der ſteigenden
Nachfrage, in der Forſtwirtſchaft mußte ſie aus dem ſinkenden
Angebot herauswachſen.
Wenn daher Preßler meint, „ſeit Beginn ihrer ſyſtematiſchen Ge=
ſtaltung laſte auf der Wirtſchaft des Waldes ein merkwürdiger Irrtum“,
ſo fällt dieſer Irrtum wohl auf den Theſenſteller ſelbſt zurück, welchem
das Geſetz der forſtlichen Rentenbildung lediglich nicht zum vollen Be—
wußtſein gekommen iſt. Eine Rente läßt ſich durch keine Formel er—
zwingen, ſondern ſie muß ſich aus den wirtſchaftlichen Zuſtänden eines
Volkes heraus entwickeln. In dem Augenblicke, wo auch in der Forſt⸗
wirtſchaft einmal das Angebot der Nachfrage entſpricht, werden die jetzt
noch beſtehenden Gegenſätze von ſelbſt fallen. Was in Bezug auf Wald—
wirtſchaft privatwirtſchaftlich richtig erſcheint, wird (ausſchließlich den
Schutzwaldungen) dann in der Regel auch keinen volkswirtſchaftlichen
Gegenſatz mehr bilden.
Wir dürfen jedoch die Lehre von der forſtlichen Bodenrente nicht
ſchließen, ohne noch eines Punktes zu gedenken, der uns für die Nenta=
bilitätsfrage der Waldungen ſehr wichtig zu ſein ſcheint und vielfach
noch nicht genugſam gewürdigt wurde. Die Rentabilität der Waldungen
beziffert ſich nämlich privatwirtſchaftlich ganz anders, je nachdem die—
ſelben von je her in einer Hand waren oder ein oder mehrere Male
Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 43
ihre Beſitzer gewechſelt haben. Profeſſor Dr. G. Schmoller“) drückt
ſich hierüber wie folgt aus:
„Vom Standpunkte der Volkswirtſchaft wird man bei jeder Produk—
tion nur fragen, welche Quantität von Arbeit, von Stoffen, von Grund
und Boden wird zu einer Produktion verbraucht. Das iſt volkswirt—
ſchaftlich das allein Entſcheidende 20.” „Der privatwirtſchaftliche Stand—
punkt wird zwar nicht weniger hiernach fragen, denn auch für ihn bilden
die verbrauchten Quantitäten die Grundlagen ſeiner Produktionskoſten;
aber doch kann er ſich dabei nicht begnügen; er muß nicht allein
fragen, welche Quantitäten an Boden, Stoffen, Arbeit brauche
ich; ſond ern auch welche Werte verbrauche ich in ihnen, welche
Werte hatten dieſe Quantitäten, als ich ſie in meinen Beſitz
brachte? Auf das kommt es für ihn an. Er rechnet nicht nach
verbrauchten und erzeugten Güterquantitäten, ſondern nach
verkauften und erzeugten Werten.“
Es iſt dieſe Auffaſſung der Verhältniſſe für die Frage, ob der Boden—
wert reſp. die Bodenrente zu den forſtlichen Produktionskoſten zu rechnen
ſei, von großer Bedeutung. Will der Staat, welcher ſeine Waldungen
früher durch Okkupation erworben hat, die Rentabilität ſeiner Waldungen
berechnen, wollen Gemeinden, Korporationen, Privatwaldbeſitzer in ähn—
licher Lage das gleiche thun, ſo kann in allen dieſen Fällen von einer
Aufrechnung des Bodenwertes keine Rede ſein, weil bei allen dieſen Er—
werbungen keine Werte aufgewendet wurden. Die Produktion wird ſelbſt
für den Privaten ſchon dauernd eine wirtſchaftliche ſein, wenn die auf—
gewendeten Produktionskoſten, beſtehend in Auslagen für Kultur, Ver—
waltung, Schutz und Steuern ſpäter in den Einnahmen für das erzeugte
Produkt wieder vollſtändig erſetzt werden und der Boden nicht in an—
derer Weiſe z. B. in der Landwirtſchaft hätte vorteilhafter benutzt werden
können. Wenn z. B. der jetzt lebende Fürſt Schwarzenberg in Böhmen,
deſſen Vorfahren zur Zeit der Joſephiniſchen Kataſtralaufnahme ſich
herbei ließen einen Teil des Böhmerwaldes gegen Entrichtung der
Grundſteuer zu übernehmen, weil er ſonſt als „herrenlos“ erklärt worden
wäre,“) heute eine Rentabilitätsrechnung dieſer Waldungen wollte an—
ſtellen laſſen, ſo dürfte hierbei ſelbſtverſtändlich nicht die jetzige Boden—
Mitteilungen des landwirtſchaftlichen Inſtitutes der Univerſität Halle,
herausgegeben von Dr. J. Kühn. Berlin 1865. S. 133.
) Prof. Dr. Exner: Vortrag über die Induſtrie des Böhmerwaldes.
Wien 1872.
44 Die Grundrente der Waldwirtichaft.
rente unter die Produktionskoſten aufgenommen werden. Die Boden—
rente muß ja überhaupt erſt erwirtſchaftet werden.
Würde aber eine ſolche Rentabilitätsrechnung ergeben, daß dieſe
Waldungen jetzt wirklich in Folge größerer Nachfrage und höherer Preiſe
eine Bodenrente liefern, ſo würde der Fürſt, wollte er jetzt ſeine Wal⸗
dungen verkaufen, ſich nicht nur den Holzbeſtand, ſondern auch den
Bodenwert in Form der kapitaliſirten Bodenrente bezahlen laſſen.
Stellte ſich unter dieſen Bedingungen ein Käufer ein, denn auf
niedrigere Gebote würde ſich der Fürſt nicht einlaſſen können, ſo wäre
dann die Annahme „weil der Fürſt Schwarzenberg ſeither aus ſeinen
Waldungen eine Bodenrente erwirtſchaftete, müßte auch der neue Käufer
augenblicklich und in Zukunft die gleiche Rente beziehen“, ganz falſch.
Es darf nämlich hier durchaus nicht aus dem Auge gelaſſen werden, daß
bei jedem neuen Ankaufe die früher erwirtſchaftete Bodenrente kapitaliſirt
als Bodenwert bezahlt wird, ſo daß der Verkäufer in den Zinſen des
ihm bezahlten Bodenkapitals die Rente fortbezieht, während der Käufer
zunächſt nicht nur leer ausgeht, ſondern auch künftig noch den Wert des
aufgewendeten Bodenkapitals vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte
aus unter die Produktionskoſten zählen muß. Der neue Waldbeſitzer
beginnt ſeine Wirtſchaft daher zunächſt ohne Bodenrente, er muß ſich
eine ſolche erſt wieder erwirtſchaften und er wird auch im Laufe der Zeit
wieder eine ſolche beziehen, wenn in Folge erweiterter Nachfrage die
Preiſe ſteigen, die Produktionskoſten aber gleich bleiben, oder ſich we—
nigſtens nicht im gleichen Verhältnis mehren.
Bei jedem neuen Verkauf werden ſich die Verhältniſſe wiederholen,
und die Ausſichten des neuen Käufers auf eine Rente werden immer
nur davon abhängen, ob die Holzbedürfniſſe noch weiter ſteigen. Fallen
dieſelben, ſo wird der neue Beſitzer nicht nur keine Rente beziehen,
ſondern die aufgewendeten Koſten werden ihm ſogar nur teilweiſe zu—
rückerſtattet werden. Dieſes fortwährende Kapitaliſirungsprinzip, was
glücklicher Weiſe in der Forſtwirtſchaft weniger als in der Landwirtſchaft
vorkommt, hat für den Käufer unter Umſtänden und namentlich dann
ſeine ſehr bedenklichen Seiten, wenn er jederzeit kündbare Kapitalien für den
Ankauf aufnehmen muß. Es wurde daher auch in der Landwirtſchaft in
letzterer Zeit auf dieſe Mißſtände des Kapitaliſirungsprinzips, wiederholt
hingewieſen.“)
„ Man vergleiche u. A.: J. H. von Thünen und Rodbertus. Kapi⸗
Die forſtlichen Bedürfniſſe. 45
V. Die forſtlichen Bedürfniſſe.
$ 11.
Mit der Erſchaffung des erſten Menſchen trat auch ſchon das Be—
dürfnis mit in die Welt, nämlich das Bedürfnis Adams nach einer
Eva.
Aber die erſten Menſchen hatten noch wenig Bedürfniſſe, ſie brauchten
ſich noch nicht mit ängſtlicher Sorge die Frage vorzulegen: Was werden
wir eſſen, was werden wir trinken und womit werden wir uns kleiden?
denn in dem Garten Eden, in welchen ſie der Herr verſetzt hatte, goß
die reiche Natur, ohne Hinzufügung von Kapital und Arbeit, ihr Füll—
horn von Bedürfnis⸗Befriedigungsmitteln noch reichlich über dieſelben
aus. Erſt nach dem Sündenfall bedeckten ſich nach der Schrift die
Menſchen mit Feigenblättern, denn ſie ſchämten ſich vor dem Herrn,
welcher zornig mit den Worten: „im Schweiße deines Angeſichtes ſollſt
du dein Brot eſſen“ ſie aus dem Garten Eden vertrieb, daß ſie das
Feld baueten, davon ſie genommen waren.
Wir finden alſo ſchon bei den erſten Menſchen wirtſchaftliche Keime.
Bedürfniſſe ſtellten ſich ein und der Trieb der Selbſterhaltung ſchuf
Mittel, dieſelben zu befriedigen. Der erſte Sohn Adams, Kain,
war ein Ackersmann, der zweite, Abel, war ein Schäfer und von Tu—
balkain wiſſen wir, daß er ein Meiſter in allerlei Erz und Eiſenwerk
war (1. Moſ. 4, 22). So ſorgen denn mit ſteigender Kultur die ge—
ſitteten Völker nicht für ſich, ſondern auch für die Bedürfniſſe anderer.
Der Vater erkennt die Verpflichtung ſür ſein noch arbeitsunfähiges Kind
zu ſorgen und dieſes ſorgt ſpäter wieder für die Bedürfniſſe des alt
und ſchwach gewordenen Vaters.
Die Bedüfnisfrage ſpielt auch in der Forſtwirtſchaft und ſpeziell in
der Rentabilitätsfrage der Waldungen eine wichtige Rolle.
Unter Bedürfnis verſteht man bekanntlich in der Nationalökonomie
das Verlangen der wirtſchaftlichen Perſönlichkeit nach Mitteln
zur Erreichung ſeiner ſinnlich-ſittlichen Lebenszwecke
(Schäffle). Die Lebensbedürfniſſe der unvernünftigen, unwirtſchaft—
lichen Thiere bleiben wohl innerhalb ſehr langer Zeitabſchnitte gleich;
taliſirungsprinzip oder Rentenprinzip? Von H. Schuhmacher zu Zarchlin in
Mecklenburg. Roſtock 1870.
46 Die forſtlichen Bedürfniſſe.
der mit Vernunft und perſönlicher Freiheit ausgerüſtete wirtſchaftliche
Menſch arbeitet dagegen nachhaltig an ſeiner Vervollkommnung und an
der Verbeſſerung ſeiner Lage.
Was ihm daher heute noch dringendes Bedürfnis iſt, ſcheint ihm
morgen ſchon se ſelbſt läſtig und deshalb find ſeine Bedürf—
niſſe nach Art, Ort und Zeit, nach Volk, Sitte und Kulturſtufe einem
fortwährenden Wechſel unterworfen. „Das Bedürfnis iſt der An-
fang, jeine Befriedigung das Ziel der Wirtſchaft“ ).
Derjenige Wirtſchafter, welcher die Sitten, Gebräuche und den Ge—
ſchmack ſeines Volkes am gründlichſten ſtudiert, mit dem fortſchreitenden
Zeitgeiſte gleichen Schritt hält, die Bedürfniſſe der Menſchen leicht er—
kennt und dieſelben am ſchnellſten zu befriedigen verſteht, wird aus
ſeinem Gewerbe die größten Gewinne ziehen. Andern ſich die Bedürf⸗
niſſe, ſo wird derjenige Produzent wieder im Vorteil ſein, welcher Arbeit
und Kapital am ſchnellſten aus dem nicht mehr rentierenden Gewerbe
ziehen und in einem anderen ebenſo raſch wieder unterbringen kann.
Die Forſtwirtſchaft iſt in dieſer Beziehung am ſchlechteſten ſituiert,
weil ſie zu langſam produziert, da das Holz oft hundert und mehr
Jahre zu ſeiner Reife bedarf.
So kann der Landwirt z. B. den wechselnden Bedürfniſſen alsbald
folgen, er kann in dem einen Jahre Getreide, im anderen Hopfen oder
Tabak bauen, wenn es ökonomiſch erſcheint. Am häufigſten wechſeln
Modeartikel.
Anders in der Forſtwirtſchaft. Eröffnet ſich heute für irgend eine
neue Holzart eine vorzügliche Abſatzquelle, ſo kann der Waldbeſitzer das
neue Bedürfnis doch bei aller Intelligenz nicht befriedigen, weil Holz
nicht wie Gras und Tabak jährlich reift. Bis die fragliche Holzart
herangezogen wäre, können die Bedürfniſſe wieder ganz andere ge—
worden ſein.
Die Forſtwirtſchaft bietet daher nur ein beengteres Feld
zur Spekulation. Intelligente Geſchäftsleute können viel leichter in
kurzer Zeit zu großem Gewinn kommen, weil ſie im Stande ſind, den
Schwerpunkt der Wirtſchaft, dem wechſelnden Bedürfnis folgend, raſcher
zu verrücken, während in der Waldwirtſchaft die in derſelben verwen—
deten Kapitalien und Arbeitskräfte viel länger gebannt ſind und nur
geringe Beweglichkeit beſitzen. Deshalb iſt auch kaum anzunehmen, daß
) Hermann: Staatswirtſchaftl. Unterſuchungen. München 1870. S. 78.
—
Die forſtlichen Bedürfniſſe. 47
ſich der eine Waldbeſitzer raſch große Reichtümer erwirbt, während der
andere verarmt. Aus demſelben Grunde iſt auch der Zudrang zur Forſt—
wirtſchaft ein geringerer, dieſelbe bietet zu wenig Gelegenheit zur
Spekulation, ihr Charakter iſt der geldgierigen Maſſe gegenüber zu kon—
ſervativ. Jedoch bietet auch der Wald, bezüglich der raſchen Erkennung
und Befriedigung der Bedürfniſſe an Forſtprodukten, einige Gelegen-
heit, nur darf ſich der Waldbeſitzer dabei auf keinen zu doktrinären
Standpunkt ſtellen. Er muß mehr fällen, wenn die Geſchäfte gut gehen
und muß ſeine Vorräte für beſſere Zeiten aufbewahren, wenn die Preiſe
ſtärker ſinken. Es läßt ſich dieſes ermöglichen, ohne das Prinzip der
Nachhaltigkeit zu verletzen oder aufzugeben. Gehen Hopfenſtangen gut,
ſo durchforſte man mehr und umgekehrt. Wurden infolge von Krieg,
Brand u. ſ. w. viele Gebäude zerſtört, ſo daß vorausſichtlich die Nach—
frage nach Bauhölzern ſteigt, ſo überſchreite man den Etat und ſpare
den Mehrhieb in mageren Jahren wieder ein. Im letzten franzöſiſchen
Kriege war die Zufuhr an Mineralkohlen in Württemberg längere Zeit
reduziert, die Preiſe eines Raummeters Buchenſcheitholz ſtiegen infolge
deſſen in manchen Revieren auf 15—20 Mk. In ſolchen Zeiten kann
der intelligente Forſtwirt auch wieder einmal mit jeinen Brennholzvor⸗
räten aufräumen.
Wenn eine Eiſenbahn in einem ſeither dem Verkehr noch wenig
aufgeſchloſſenen Waldgebiete neu angelegt werden ſoll, ſo ſtellt ein auf⸗
merkſamer Waldbeſitzer vielleicht eine transportable Dampfſäge nächſt
der Bahnlinie in den Wald, um das Bedürfnis nach Bahnſchwellen zu
befriedigen, und bezieht dadurch einem anderen gegenüber, welcher dieſe
Gelegenheit unbenutzt vorübergehen läßt, einen anſehnlichen Unternehmer⸗
gewinn.
Derartige Gelegenheiten zur Spekulation gehören jedoch in der
Waldwirtſchaft mehr zu den Ausnahmen. Im allgemeinen wird ſich
daher auch der bereits ausgeſprochene Satz nicht in Abrede ſtellen laſſen,
daß der Wald weit weniger ſichere Gelegenheit zu gewinnbringenden
Spekulationen bietet, eben weil die Produkte des Waldes zu langſam
reifen, und weil die Bedürfniſſe nach dieſer oder jener Holzart, dieſen
oder jenen Sortimenten ſich ſo ſchwer vorausbeſtimmen laſſen. Dieſe
Thatſache mahnt uns aber die Umtriebszeiten nicht auf das
äußerſte Minimum herabzuſetzen, denn produzieren wir, wie
ſeither, ſo auch künftig, altes, mittelaltes und junges Holz
in verſchiedenen Arten, ſo werden wir jedenfalls die Bedürf—
48 Die forſtlichen Bedürfniſſe.
niſſe leichter zu befriedigen vermögen, als wenn wir nur
mittelaltes und junges Holz in wenig Sorten den Konſu—
menten anbieten.
Die forſtlichen Bedürfniſſe haben ſich im Laufe der Jahrhunderte ſehr
geändert und werden ſich auch künftig ändern. Wer hätte geahnt, daß
Waldungen, die man noch vor 20—30 Jahren zu Kohlen brannte, jetzt ſchon
pro Raummeter 10—12 Mk. abwerfen würden. Wem iſt nicht bekannt,
daß es Zeiten gab, wo Jagd, Bienenzucht und Maſt die Haupteinnahme⸗
quellen des Waldes waren? Wer hätte geglaubt, daß die früher jo ver-
breitete Harznutzung jo raſch in Rückgang kommen würde, und war nicht
der letzte amerikaniſche Krieg, wodurch die Einfuhr von Harz aus Amerika
mehr oder weniger unterbrochen wurde, die Veranlaſſung, daß mancher
deutſche Waldbeſitzer auch wieder mit dieſem Induſtriezweige vorüber-
gehend ein gutes Geſchäft machte? Wer konnte vorausſehen, daß Holz
einmal zu ſo enormen Quantitäten, wie gegenwärtig, zu Papierſtoff,
Buchenholz zu Möbeln, Eſſig, Straßenpflaſter ꝛc. verarbeitet würde?
Schließlich ſei noch bemerkt, daß der Menſch nicht nur an eine ge⸗
wiſſe Quantität notwendiger, natürlicher, (niederer) Bedürfniſſe ge⸗
wieſen iſt, ohne welche er nicht beſtehen kann; ſondern daß er, eben weil
er als geiſtiges Weſen nicht vom Brode allein lebt, ſich auch noch nach
Befriedigung anderer Bedürfniſſe ſehnt, die ihn ſeine Notdurft vergeſſen
laſſen und ihn über die tieriſche Natur ſtellen. Dieſe Bedürfniſſe können
freie, höhere Bedürfniſſe genannt werden, ſie ſind bald gemeiner, bald
edler Art. Zu den letzteren gehört auch der Wald, in ſeiner Eigenſchaft
ein großes freies Gut zu ſein, in welchem der Zerſtreuung ſuchende
Menſch noch reine Freuden des Lebens genießen kann, ohne 50 Pf. Ein-
trittsſteuer für jeden Gang zahlen zu müſſen, in welchem er ſein banges
Herz beruhigen und ſeinen Körper zu neuer produktiver Arbeit kräftigen
kann.
Wie manche große Stadt würde jährlich viele Tauſende aufbieten,
wenn ſie in ihrer unmittelbaren Nähe einen Wald haben könnte, in
welcher ſich die Bewohner derſelben ungehindert ergehen könnten, einen
Wald, in welchem auch noch Bäume wären, um eine ganze Geſellſchaft
Glücklicher unter ihren wohlthuenden Schatten aufzunehmen. Aber Wäl-
der laſſen ſich nicht aus der Erde ſtampfen. -
Aber diejenigen Forſtwirte, welche nur mit den Zinſeszinstabellen arbei-
ten, ſind vielfach deshalb unempfindlich für ſolche höhere Bedürfniſſe, weil
durch deren Befriedigung keine „Werte“ erzeugt würden. Die vielen
geiſtigen Güter, die der Wald produziert, die vielen Genüſſe, die er der
waldbedürftigen Nation verſchafft, die materielle Hülfe, welche er der
armen Waldbevölkerung und den kleinen Bauern in freien Tagen als
Verfrachter des Holzes und der Induſtrie gewährt, ſind für dieſelben keine
Größen, welche den Wert des Waldes erhöhen. Die nach Wald dürſtende
Bevölkerung mag ſich mit den Bäumen in Anlagen und ihnen ver—
ſchloſſenen Parks begnügen, die arme Gebirgsbevölkerung mag betteln
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 49
gehen oder auswandern und in den Fabrikſtädten ihr geſundes Lebens—
mark aufbrauchen, der Gewerbsmann mag ſehen, wo er ſein Holz für
ſein Geſchäft herbekommt, er kann es aus Rußland und Ungarn beziehen,
die Transportkoſten auf die Ware ſchlagen, nur ſoll der Staat keine
„Almoſenwirtſchaft“ treiben, ſo wird gepredigt!!
Und doch iſt die Staatswirtſchaft, die Staatshilfe, für jeden Staats-
bürger mehr oder weniger eine Almoſenwirtſchaft. So lange nämlich
nicht die Staatsmittel, die für gemeinnützige Zwecke aufgewendet werden,
jedem Unterthan in gleichem Verhältnis zu gute kommen, empfängt bald
dieſer, bald jener Stand, von dem andern ein Almoſen. Das Holz iſt
aber ein Bedürfnis für alle Menſchen. Eine unnatürliche Steigerung
der Preiſe für unentbehrliche Bedürfniſſe iſt aber wirtſchaftlich nament⸗
lich dann bedenklich, wenn es der ärmeren Volksklaſſe, deren Erhaltung
im Intereſſe des Staates liegt, an „Zahlungskraft“ fehlt.
Wir bitten, dieſen Ausdruck nicht ſo aufzufaſſen, als wollten wir eine
unrationelle Waldwirtſchaft befürworten; wir werden ſpäter das
Gegenteil beweiſen. Unſere Abſicht iſt vielmehr nur die, davor zu
warnen, daß der Wald, der Dom Gottes, aus nicht ſelten trügeriſcher
Spekulationsſucht, wenigſtens nicht mutwillig eingeriſſen und eine dürftige
Hütte an ſeine Stelle geſetzt werde, unwürdig, der nach höheren Zielen
ſtrebenden edleren Menſchennatur, insbeſondere aber ungenügend
für die leichte und nachhaltige Vefriedigung der verſchieden—
artigen Bedürfniſſe der Nation an Holz und den übrigen
Produkten des Waldes.
Wenn auch die Rohprodukte des Waldes vielfach jetzt noch nicht die
für die Waldbeſitzer erwünſchten Preiſe beſitzen, weil ſich die Rente des
Waldes aus den entwickelten Gründen nach andren Geſetzen als die
Bodenrente der Landwirtſchaft entwickeln mußte, ſo überſehe man doch
nicht, wie viele das rohe Holz des Waldes verarbeitende Gewerbe
blühen, wie viele Brod ſuchende Menſchen durch ſie ernährt und wie
viele Werte aus ihnen geſchaffen werden.
Viele Geſchäftsleute klagen jetzt ſchon über zu hohe Holzpreiſe, was
würden ſie erſt ſagen, wenn Staaten, Gemeinden und die großen
Privatwaldbeſitzer die Rohprodukte ihrer Waldungen ſelbſt verarbeiten,
und ihnen ſo den Verdienſt entziehen würden!
VI. Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.
§ 12.
Vorbemerkungen.
Aus der Beſprechung der forſtlichen Bedürfnisfrage hat ſich ergeben,
wie richtig zur ſicheren Beurteilung der Verhältniſſe der Waldungen und
ihrer Rentabilität ein gründliches Studium der en der verſchie⸗
Baur, Waldwertberechnung.
50 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.
denen holzverbrauchenden Gewerbe nach den nutzbaren Produkten des
Waldes ſei, weil nur derjenige ſich des höchſten Gewinnes bei ſeinem
Geſchäftsbetriebe erfreuen könne, welcher am raſcheſten und ſicherſten
die verſchiedenen Bedürfniſſe ſeines Volkes nach Art und Menge der
Produkte erkenne. Wir haben uns aber überzeugt, wie ſchwierig es
gerade beim Betriebe der Forſtwirtſchaft iſt, die Bedürfniſſe vorauszuſehen,
weil das wichtigſte Produkt des Waldes, das Holz, oft ſehr lange Zeit-
räume zu ſeiner Hiebsreife in Anſpruch nimmt. Wir zogen hieraus den
Schluß, daß die Forſtwirtſchaft gegenüber anderen Gewerben weit weniger
ſpekulative Seiten beſitzt, daß ſie deshalb wenig Gelegenheit bietet, dem
einen Beſitzer raſch große Gewinne, dem anderen große Verluſte zu bringen,
daß aber auch gerade deshalb es ſelten vorkommt, daß ein Waldbeſitzer
verarmt, eben weil das Geſchäft, das er betreibt, weniger ſchwindelhaften
Unternehmungen zugänglich iſt. Nur derjenige Waldbeſitzer ſetzt ſich unter
Umſtänden Gefahren aus, welcher ſeine Wirtſchaft nur auf einſeitige,
mathematiſche Formeln ſtützt, ohne die weit wichtigeren forſtlichen und
volkswirtſchaftlichen Momente genügend wirken zu laſſen.
Zu dieſen wichtigen volkswirtſchaftlichen Momenten gehören auch die
Preisbeſtimmungsgründe. Über den Preis im allgemeinen haben
wir uns bereits in §7, ſoweit es in einem Lehrbuch für Waldwertberech—
nung zuläſſig iſt, ausgeſprochen.
„Im Verkehr geht der Preis hervor aus dem Kampf zweier
Partien von entgegengeſetzten Intereſſen unter dem Einfluſſe
beiderſeitigen Mitbewerbes (Konkurrenz)“ (Hermann).
Das Terrain, auf welchem ſich unter freier Konkurrenz Angebot und
Nachfrage eines Gutes bewegen, heißt ſein Markt, der auf demſelben
vereinbarte Preis ſein Marktpreis. Das Marktgebiet iſt zeitlich und
räumlich elaſtiſch; je nach der Konkurrenz dehnt es ſich bald aus, bald
zieht es ſich wieder zuſammen, dabei ſtets Schwankungen im Marktpreis
hervorrufend. Es wäre aber unrichtig, zu behaupten, der Preis ergebe
ſich nur aus dem Verhältnis zwiſchen Nachfrage und Angebot; denn
ſonſt müßte ſich z. B. durch vermindertes Angebot von Holz in zuſammen⸗
hängenden großen Staatswaldungen der Preis desſelben beliebig ſteigern
laſſen, was aber bekanntlich nicht der Fall iſt, weil auch die Kaufkraft,
die Zahlungsfähigkeit der Konſumenten weſentlich auf die Höhe des
Preiſes einwirkt
Hermann (ſtaatswirtſchaftliche Unterſuchungen) führt daher auch
folgende drei Preisbeſtimmungsgründe auf und zwar:
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 51
für den Begehrer: Gebrauchswert, Zahlungsfähigkeit und ander—
weitige Anſchaffungskoſten (3. B. Transportkoſten);
für den Ausbietenden: Produktionskoſten, Tauſchwert des
Zahlungsmittels und anderweitigen Verkaufspreis.
Wir wollen nun die von den Nationalökonomen, namentlich Hermann,
aufgeſtellten allgemeinen Preisbeſtimmungsgründe kurz skizzieren und unter—
ſuchen, inwiefern dieſelben auch in der Forſtwirtſchaft ihre Giltigkeit haben.
Es wird ſich aus dieſer Betrachtung ergeben, daß die Forſtwirtſchaft nicht
immer, wie vielfach behauptet wird, wie ein gewöhnliches Gewerbe auf—
gefaßt werden kann, ſondern daß ſie in vielen Punkten von demſelben
abweicht. Zu einem beſſern Verſtändnis der Lehre dürfte es beitragen,
wenn wir die Preisbeſtimmungsgründe der Nachfragenden getrennt von
denen der Ausbietenden behandeln.
1. Preisbeſtimmung von Seiten der Nachfragenden.
Man wird einen Preis für irgend ein Gut anlegen, wenn es einem
Bedürfnis entſpricht und brauchbar iſt. Der unmittelbare Gebrauchs—
wert iſt daher die Grundlage der Nachfrage. Steigt und erweitert
ſich der Gebrauchswert eines Gutes, ſo ſteigert ſich auch die Nachfrage
nach ihm und umgekehrt. Aſpenholz war früher kaum als ſchlechtes
Brennholz verwertbar, jetzt iſt es zu Papierſtoff ſehr geſucht. Nachfrage
und Preis ſind bedeutend geſtiegen. Auch Buchenholz, welches ſeither
der Induſtrie verhältnismäßig wenig diente, findet jetzt in den Holzeſſig—
und Möbelfabriken u ſ. w. vielfache Verwendung. Entſpricht nur
ein Gut einem Bedürfnis, dann hat es meiſt einen höheren Gebrauchs—
wert, läßt ſich aber ein Gut, z. B. Holz, durch ein anderes ſurrogieren,
dann verliert es an Brauchbarkeit und der Preis kann ſinken. Wollte
man den Preis des Nutzholzes durch vermindertes Angebot künſtlich zu
ſehr ſteigern, ſo würde billigeres Eiſen, Stahl u. ſ. w. bald an ſeine
Stelle treten und die Spekulation könnte leicht ins Gegenteil umſchlagen.
Ahnlich mit Brennholz, was durch Stein- und Braunkohlen, Torf u. ſ. w.
ſurrogiert werden kann. In der That blicken die Waldbeſitzer ſchon jetzt
mit Sorgen auf die Surrogate des Holzes und lieferte der Erfindungs—
geiſt der Menſchen nicht immer wieder neue Verwendungsarten für das
Holz, ſo würde es bald mit der Rente des Waldes ſchlecht ausſehen.
Iſt das Bedürfnis periodiſch unterbrochen, z. B. das Bedürfnis an
Handels- und Bauhölzern in Kriegszeiten, oder in ſeiner Größe wechſelnd,
wie z. B. das Brennholzbedürfnis in warmen gegenüber ſtrengen Wintern,
4 *
52 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.
ſo ändert ſich hiermit auch die Nachfrage und der Preis. Wird vor⸗
zugsweiſe Holz als Brennmaterial verwendet, ſo ſteigen die Preiſe in
ſtrengen Wintern und umgekehrt.
Wie aber das Bedürfnis und die Brauchbarkeit des Gutes
auf die Nachfrage wirkt, ſo äußert ſich auch die Quantität, in
welcher das für brauchbar gefundene Gut verlangt wird
(Hermann).
So machen Detailhändler mit Tabak in Deutſchland meiſt einen
großen Gewinn; denn jeder Schuſterjunge kauft ſich zwar eine Cigarre,
während er ſich ſcheut, ein billigeres Kiſtchen auf einmal zu kaufen. Eine
arme Witwe in einer größeren Stadt muß ihr Holz vielleicht ſcheiterweiſe
vom Händler kaufen und zahlt dafür viel mehr, als der reiche Rentier, der
ſeinen Bedarf im großen bezieht. Der arme Tagelöhner kann ſich vielleicht
nur ½ Pfd. Fleiſch kaufen, bekommt deshalb ein ſchlechteres Stück, muß
aber dafür denſelben Preis zahlen. — Bei Holzverſteigerungen im Walde,
bei welchen viele kleine Leute mitkonkurrieren, aber nur wenig Holz in
kleinen Loſen ausgeboten wird, kommen vier einzelne Raummeter Holz
oft höher zu ſtehen, als wenn ſie auf einmal ausgeboten worden wären
und umgekehrt.
Ein umſichtiger Forſtverwalter darf dieſen Geſichtspunkt nicht aus
dem Auge verlieren.
Weniger auffallende Preisſchwankungen ſind bemerklich, wenn Güter
in größerer Menge begehrt werden; denn größere Preisſteigerungen
machen ſich ſofort ſtärker fühlbar, das Begehren tritt zurück. Dagegen
können unentbehrliche Nahrungsmittel, die ſich nicht wie Holz ſurrogieren
laſſen, bei abnehmendem Angebote ſo ſtark begehrt werden, daß ſie den
Preis unbegrenzt erhöhen (Belagerung von Paris 1871). — Ein Pferd
um ein Königreich, rief Richard III. im letzten Momente aus der ver—
zweifelten Angſt ſeiner Verbrecherſeele heraus.
Eigentümliche Unterſchiede ergeben ſich hinſichtlich des Fallens und
Steigens der Getreidepreiſe, verglichen mit den Holzpreiſen. In Ländern,
welche bezüglich der Getreideproduktion auf ſich ſelbſt angewieſen oder
durch Zollſchranken abgeſchloſſen ſind, ſteigen bei Mißernten die Preiſe in
einem weit raſcheren Verhältnis als die Holzpreiſe. Denn erntet der
Landwirt in ſchlechten Jahrgängen nur die Hälfte Getreide, ſo braucht
der Forſtwirt keineswegs ſeinen Fällungsetat zu erniedrigen, wenn auch
in demſelben Jahre nur der halbe Zuwachs erfolgte. Das Fällungs⸗
quantum richtet ſich nämlich nicht, wie die Ernte des Landwirtes, nach
dem letztjährigen Zuwachs, ſondern nach dem Durchſchnittszuwachs,
und ſo iſt das jährliche Angebot, auch wenn der letzte Jahreszuwachs in
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 53
Mißjahren verſchwindend klein ſein ſollte, jährlich ziemlich derſelbe, die
Preisſchwankungen müſſen deshalb auch, wenigſtens innerhalb kürzerer
Zeiträume und in einem und demſelben Marktgebiete, geringer ſein. Auch
aus dieſem Grunde bietet das forſtliche Gewerbe weniger Grund zur
Spekulation. Übrigens iſt hervorzuheben, daß innerhalb langer Zeit—
räume die Getreidepreiſe den Holzpreiſen gegenüber weit geringer geſtiegen
ſind, worin wir eine günſtige Vorbedeutung auch für die künftige höhere
Rentabilität der Waldungen erblicken dürfen.
Weiter iſt die Zahlungsfähigkeit der Begehrer von großem
Einfluß auf die Preiſe, insbeſondere auch auf die Holzpreiſe.
„Nicht wer überhaupt ein Gut bedarf und begehrt, ſondern wer zugleich
die Mittel beſitzt, es zu kaufen, hat auf deſſen Preis Einfluß,“ ſagt
Hermann. Die Zahlungsfähigkeit macht die Nachfrage nach einem
Gut erſt wirkſam.
Reicht die Zahlungsfähigkeit eines großen Teils der Bewohner eines
Landes oder auch nur einer großen Provinz eines ſonſt blühenden Staates
nicht aus zur Bezahlung des abſoluten Notbedarfes, ſo braucht es kein
hohes Steigen der Preiſe von Korn, Kartoffeln und Fleiſch, um abſo—
luten Mangel an Nahrung und bei vollen Getreideſpeichern in der Nähe
ſelbſt Hungersnot herbeizuführen. Perſonen mit geringer Zahlungsfähig—
keit können in kalten Räumen erſtarren, obgleich Waldbeſitzer und Holz—
händler Holz im Überfluß ausbieten. Arme alte Männer und Witwen
ſchleppen ſich oft mühſam in den Wald zu den Verſteigerungen, aber
ihre Kaufkraft reicht gegenüber der in mit ſtolzen Pferden beſpannten
Equipagen daher fahrenden reichen Metzgern, Bäckern, Bierbrauern ꝛc.
nicht aus, ſie müſſen oft unverrichteter Sache wieder zurückkehren, und
mit Sorgen dem ſtrengen Winter entgegenſehen.
Man ſieht hieraus, daß die Nachfrage nach Holz eine ſehr große ſein
kann, daß aber die Bedürfniſſe aller doch nicht befriedigt werden können,
wenn die Zahlkraft fehlt. Die geringe Transportfähigkeit des Brenn—
holzes wirkt hier auch mit, indem Mangel an Brennholz an einem be—
völkerten Orte nicht wohl durch den Überfluß an dünnbevölkerten
Gegenden gedeckt werden kann.
Nehmen wir z. B. an, in einem Orte wohne eine Schullehrer mit
einer Jahreseinnahme von 1000 Mk. und ein Rentier mit einem Jahres—
einkommen von 10 000 Mk.; der für beide ganz unerläßliche Notbedarf,
ohne das ebenfalls nötige Holz ſei 950 Mk., ſo blieben dem Schullehrer
(ganz abgeſehen von Bildungs- und Erholungsmitteln) für Befriedigung
ſeines Holzbedarfes noch 50 Mk., dem Rentier aber noch 9050 Mk. Die
Fähigkeit ſeinen Holzbedarf zu kaufen, wäre daher, obgleich die Jahres—
einnahmen der beiden nur um das J0fache differieren, doch fürden Rentner
9050: 50 = 181 mal größer als für den Lehrer. Hätten nun beide einen
54 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.
Notbedarf an Holz von 100 ME., jo könnte dieſer bei dem Lehrer nur zu
½, bei dem Rentier aber 9050: 100 = 90,5fach befriedigt werden.
Man ſieht hieraus, daß hohe Brennholzpreiſe auf die in
weit größerer Zahl vorhandene ärmere Bevölkerung in einem
viel geſteigerten Verhältnis drückender wirken, als auf die
Reichen im Lande. Da aber die Nutzholzkäufer weit zahlungsfähiger
ſind, ſo dürfte es ſich volkswirtſchaftlich nur rechtfertigen, vorzugsweiſe
eine Erhöhung der Nutzholzpreiſe anzuſtreben und dieſes um ſo mehr,
als die Nutzholzpreiſe im Verhältnis zu dem weit billiger zu erzeugenden
Brennholze vielfach noch viel zu niedrig im Tarife ſtehen. Sucht man daher
die Brennholzpreiſe künſtlich zu ſehr zu ſteigern, jo wird es aus Mangel
an Kaufkraft nicht mehr gekauft; der Ofen der armen Leute brennt aber
im Winter doch — das Holz wird im Walde geſtohlen.
Auf die Preiſe, welche der Begehrer für ein Gut anlegen
kann, wirken endlich noch die anderweitigen Anſchaffungs—
koſten des begehrten Gutes, namentlich die Trans portkoſten.
„Finden ſich keine Hinderniſſe des Verkehrs (3. B. Zoll), jo
können begehrte frachtbare Güter an verſchiedenen Orten nur
um die Frachtkoſten im Preiſe verſchieden ſein“ (Hermann).
Das Holz iſt zwar transportfähig, verträgt aber namentlich in rohem
Zuſtande, in welchem es im Walde gewonnen wird, keine großen Transport⸗
koſten und keinen weiten Transport. Es ſteht im Verhältnis zu ſeinem
Gewichte und Volumen noch zu niedrig im Preiſe. Gold und Silber
haben einen Weltmarkt; Thee, Gewürze, Baumwolle finden auch in
Deutſchland noch zahlreiche Abnehmer Das Marktgebiet des meiſten
Holzes iſt weit beſchränkter, es ſteht für die einzelnen Sortimente im
geraden Verhältnis zum Werte derſelben. Reis- und Stückholz kann am
wenigſten weit verfrachtet werden, dann folgen die übrigen Brennhölzer,
dann die ſchlechten und zuletzt die beſten Nutzhölzer, Rinde, Harz, Säme⸗
reien u. ſ. w. Walddiſtrikte, welche nur 1—3 Stunden von größeren
Städten liegen, liefern noch etwas Reis- und Stockholz in dieſelben,
während in der Zone zwiſchen 3—6 Stunden vielleicht noch Nadelſcheit⸗
holz, in der von 6—10 Stunden vielleicht noch Buchenſcheitholz durch
Spannfuhrwerk in die Stadt geliefert wird. Gute Nutzhölzer können
per Axe, namentlich auf Eiſenbahnen, noch viel weiter und auf der
Waſſerſtraße am weiteſten transportiert werden.
Der Hauptabſatz des Holzes aus Finland, Norwegen und Schwe—
den ging ſeither nach England und Frankreich, ſchon weniger nach
Deutſchland. Aber das Holz muß meiſt ſchon in der Nähe der Erzeu—
gungsſtelle nach den Bedürfniſſen der Begehrer zugerichtet und geformt
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 55
werden, wenn es den weiten Transport vertragen ſoll. Schlechtes Nutz—
holz bleibt dort vielleicht unbenutzt im Walde liegen, Brennholz hat
höchſtens einen ſchlechten lokalen Markt.
Hat daher der Begehrer große Transportkoſten für das Holz zu
zahlen, ſo kann er dasſelbe nur um verhältnismäßig niedrige Preiſe er—
werben. Dagegen mag der Verkäufer ſeine Produktionskoſten noch ſo
hoch berechnen, ſie werden ihm nicht vergütet werden; er muß ſich ent—
ſchließen ſein Produkt billiger zu geben oder er muß ſeine Wirtſchaft
einſtellen.
Wohl bei keinem andern Gut belaufen ſich die Transportkoſten ſo
hoch, wie beim Holz, weil es meiſt nicht in der Nähe des Verkehres und
an guten Transportwegen, ſondern in entfernten unwegſamen Waldungen,
vielfach an wenig zugänglichen ſteilen Berghängen und Schluchten er—
zeugt werden muß.
In der Verminderung der Tranportkoſten durch Anlage guter Wald—
wege, guter Land- und Waſſerſtraßen, feſter und trans portabler Eijen-
bahnen ꝛc., erblicken wir daher das wirkſamſte Mittel zur Erhöhung der
Waldrente.
2. Preisbeſtimmung von Seiten der Ausbieter.
Der Tauſchwert eines hinzugebenden Gutes wird nach Hermann
nach dem marktgängigen Preiſe und nach dem Aufwand für Herſtellung
derſelben, d. h den Koſten beſtimmt, welche wieder Anſchaffungkoſten
und Erzeugungskoſten ſein können.
Nach dem marktgängigen Preiſe beſtimmt man den Tauſchwert
eines Gutes, das nur zufällig ausgeboten und wobei kein Erwerbsgeſchäft
gemacht werden ſoll. Was die Ankaufskoſten betrifft, ſo wird der
Verkäufer wenigſtens den Erſatz derſelben im Verkaufspreis verlangen.
Ein Holzhändler, der einen im Walde gekauften Stamm im Walde
wieder verkaufen will, wird wenigſtens den Ankaufspreis verlangen
müſſen, hat er aber den Stamm bereits abgeführt, ſo wird er auch die
Transportkoſten noch darauf zu ſchlagen haben.
Hierbei darf jedoch nicht überſehen werden, daß bei beliebig nicht
vermehrbaren Gütern, z. B. Grund und Boden, die Ankaufskoſten
nicht immer preisbeſtimmend ſind, weil, wie aus der Lehre von der
Bodenrente folgt, Grund und Boden im Laufe der Zeit ſteigen kann.
Worin die Koſten der Erzeugung beſtehen, welche für den Ver—
käufer maßgebend find, wurde bereits in der Lehre vom Unternehmer:
gewinn (§ 9. B. e.) auseinandergeſetzt.
Diejer Gejamtaufwand muß dem Verkäufer eines Produktes in
dem Preis desſelben wieder zurückerſtattet werden, wenn derſelbe vor
56 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.
Verluſten bewahrt werden ſoll, und wenn er insbeſondere auch ſeine
eigene Arbeit, Mühe und Intelligenz vergütet haben will.
Kann der Produzent ſein Erzeugnis nicht an der Erzeugungsſtelle
abſetzen, muß er vielmehr mit ſeinen Waaren einen fremden Markt be—
fahren, jo hat er auch die Transportkoſten noch zu den Herſtellungs⸗
koſten zu ſchlagen. Vermag er nun nicht billiger zu produzieren als ein
Anderer, der ſein Produkt am Markt ſelbſt erzeugt (was in der Wald-
wirtſchaft ſehr häufig vorkommt), ſo wird letzterer ihn unter allen Um⸗
ſtänden nötigen können, unter dem Koſtenpreis loszuſchlagen, d. h. wenig⸗
ſtens auf Bezahlung eines Teiles ſeiner eigenen Mühe und Intelligenz
zu verzichten, denn meiſt werden ſich auf einem Markt verſchiedene Ver—
käufer einſtellen. Produzieren z. B. drei Walbdbeſitzer gleich theuer, jo
wird derjenige, welcher dem Markte am nächſten liegt, ſich in der gün—
ſtigſten Lage befinden, er hat die geringſten Transportkoſten und kann
daher ſeine Waare billiger ablaſſen. Kann derſelbe ſämtliche Bedürf-
niſſe mit ſeinen Vorräten befriedigen, ſo macht er mit ſeinem billigen
Ausgebot den Preis, die beiden andern müſſen mit ihren höheren Pro—
duktionspreiſen herunterſteigen oder einen andern Markt wählen.
Sit jedoch das Bedürfnis größer, als das Produkt des billigſt Pro⸗
duzierenden, dann wird die Nachfrage den Preis beſtimmen;
d. h. derſelbe wird ſich höher als der Koſtenpreis der mit geringſten
Opfern Produzierenden ſtellen; letzterer wird einen Extragewinn, eine
Rente, haben. Am auffallendſten treten dieſe Verhältniſſe bei der Boden⸗
produktion, alſo auch in der Waldwirtſchaft hervor. Hier üben, wie ſich
aus der Lehre von der Bodenrente ergeben hat, Lage zum Markte und
natürliche Fruchtbarkeit des Bodens einen weit größeren Einfluß auf
den Gewinn (die Bodenrente) als die aufgewendeten Produktionskoſten.
Unterſuchen wir nun den:
a) Einfluß der Preisänderung auf die Koſten:
Die Nationalökonomen, insbeſondere Hermann, lehren:
1. „Sinken die Preiſe eines Produktes unter deſſen
Koſten, d. h. vergelten die Preiſe nicht mehr die in das
Produkt verwendeten Kapitale ſamt dem üblichen
Werte der Nutzung aller bei der Produktion angewen—
deten und durch den Unternehmer befruchteten Kapi—
tale, ſo wird man das Produkt anderswo ausbieten,
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 57
oder ſeiner Herſtellung und Zufuhr Kapitale und Talent
entziehen und ſich lohnenderen Geſchäften zuwenden.“
Wir halten dieſen Satz vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus
betrachtet und ſür Gewerbetreibende, welche ihrer Produktion ſofort eine
andere Richtung zu geben vermögen, die heute ihre Kapitalien in ein
Hutgeſchäft, morgen in eine Schirmfabrik ſtecken können, für durchaus
richtig und beugen uns vollſtändig unter die Logik ſeiner Schlüſſe.
Man pflegt aber auch in neuerer Zeit den Wald in gleichem Sinne
unter die Gewerbe zu rechnen, wie man eine Hutfabrik unter dieſelben
rechnet und behauptet, der Wald unterliege daher auch ganz denſelben
Geſetzen wie der gewöhnliche Gewerbsbetrieb, man treibe z. B. eine
Almoſenwirtſchaft, im Falle die Produktionskoſten des Waldes nicht in
jedem Augenblick vollſtändig durch die Erlöſe gedeckt würden.
Daß auf dem Holze, ſobald der Wald einmal aus dem Urwalde
herausgetreten iſt und aufgehört hat freies Gut zu ſein, Produktions—
koſten wie auf jedem andern Gewerbe haften, wird von Niemanden be—
ſtritten werden. Doch ſtellen wir die Möglichkeit in Abrede, die
Produktionskoſten unſerer meiſten jetzt hiebsreifen Beſtände auch
nur annähernd berechnen zu können, bezweifeln auch, ob dieſe Schwierig—
keit ſich in Zukunft für ältere Beſtände wird beſeitigen laſſen. Nehmen
wir aber einmal an, die Produktionskoſten der Beſtände ließen ſich be—
rechnen und es ſtellte ſich heraus, daß die Produktionskoſten eines Be—
ſtandes durch deſſen Erlöſe nicht gedeckt würden, ſo müßte nach vor—
ſtehendem Satze die Waldwirtſchaft ſofort aufgegeben werden, im Falle
nicht ein beſſerer Markt in naher Ausſicht ſtünde. Wohin das führen
würde verſtehen wir, ſobald wir uns einmal mitten in den Wald hinein
verſetzen.
Da liegen einige Beſtände nebeneinander mit ſehr verſchiedenen
Standorten, Produktionskoſten und Erträgen. Der eine Beſtand auf
gutem Boden, in günſtiger Lage, verjüngt ſich auf natürlichem Wege
koſtenlos, der daneben liegende beſitzt ſchlechten, flachgründigen, ver—
härteten Boden und verlangt bedeutende Kulturkoſten, liefert aber bei
gleichen Schutz⸗ und Verwaltungskoſten vielleicht nur den dritten Teil
der Erträge des beſſeren. Angenommen der beſſere Beſtand vergüte
beim Hiebe ſeine Produktionskoſten, der ſchlechtere nicht, ſo müßte hier
die Waldwirtſchaft aufgegeben werden. Dasſelbe würde eintreten, wenn
der dritte Beſtand wieder die Koſten deckte, der vierte aber nicht ꝛc.
Bei einer ſolchen Wirtſchaft würden die Reviere vollſtändig durchbrochen,
58 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.
Blößen und Holzbeſtand würden abwechſeln, alle Hiebszüge wären
zerſtört, dem Winde wäre der Eintritt geſtattet und der Wald würde
von ihm wohl bald ganz weggefegt ſein.
Man wird nun einwendent ja, ſo iſt die Sache auch nicht aufzufaſſen,
gute und ſchlechte Beſtände können ſich kompenſieren, wenn nur im
Durchſchnitt des ganzen Revieres die Produktionskoſten gedeckt werden.
Aber dem iſt entgegen zu halten: gerade die eifrigſten forſtlichen Ver⸗
fechter dieſer Theorie ſtellen die „Beſtandswirtſchaft“ nicht die „Revier⸗
wirtſchaft“ als das Ideal eines rationellen Betriebs hin. Aber auch
für den Fall, daß man die Produktionskoſten der einzelnen Beſtände
kompenſierte, wäre das Prinzip ſchon durchlöchert, denn will man einmal
nichts produzieren, was die Koſten nicht vollſtändig deckt, ſo muß man
ſich darin auch konſequent bleiben, und darf nicht den Gewinn auf der
einen Seite, der beibehaltenen Verluſtwirtſchaft auf der andern Seite
wieder zum Opfer bringen.
Es ließen ſich hier ganz intereſſante Betrachtungen, bezüglich des
jetzt vielfach empfohlenen „Weiſerprocentes“ anknüpfen, es wird ſich
jedoch andern Orts Gelegenheit bieten, die Unhaltbarkeit desſelben nach—
zuweiſen.
Überhaupt iſt es mit dem Aufgeben der Waldwirtſchaft, im Falle
die Preiſe unter die Koſten ſinken, eine äußerſt gefährliche Sache, denn
wer will mit Sicherheit einen Blick in eine ſo weite Zukunft werfen
und iſt es nicht möglich, daß die Preiſe in kurzer Zeit wieder ſteigen?
Eine einzige nicht vorauszuſehende neue Straße kann plötzlich eine Wald—
wirtſchaft wieder rentabel machen. Gut, hören wir einwenden, dann
treibe man wieder von neuem Waldbau. Ein ſonderbarer Einwand, ein
eitles Beginnen wäre das! Im gewöhnlichen Geſchäftsleben kann man
heute Ochſen und morgen Schweine mäſten, wenn letztere die Produk—
tionskoſten beſſer decken, man kann heute Baumwollenzeug und morgen
Leinwand umſetzen, wenn es die Geſchäftslage wünſchenswert macht.
Anders in der Waldwirtſchaft. Die Produktion eines hiebsreifen Be—
ſtandes erfordert oft hundert und mehr Jahre. Darin liegt der große
Unterſchied zwiſchen dem Waldgewerbe und ſämtlichen übrigen
Gewerben. Man kann einen Wald niederſchlagen und es nach kurzer
Zeit ſchon bitter bereuen, im Falle ſich die Preiſe wieder gehoben haben
und man kann umgekehrt unter den günſtigſten Preiſen eine Holzart
anbauen und bis ſie hiebsreif geworden, iſt das Holz vielleicht nur mit
Verluſten abſetzbar.
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 59
Wer daher Waldwirtſchaft treiben will, muß etwas ris—
kieren können, darum gehört der Wald in eine feſtgeſchloſſene
Hand, am beſten in die Hand des Staates; aber gerade des—
halb lege man an denſelben auch nicht den gleichen Maßſtab, wie
ihn der Strumpfhändler und Käſekrämer in der That bei
ſeinem Geſchäftsbetriebe anlegen muß, wenn er wirtſchaftlich
nicht ruiniert werden ſoll.
Das Sinken der Preiſe unter die Produktionskoſten läßt ſich aber
noch von anderer Seite beleuchten:
Sinken nämlich die Preiſe unter die Produktionskoſten
weil wohlfeilere Produkte auf den ſeitherigen Markt ge—
worfen werden, ſo ſind folgende zwei Fälle denkbar.
a) Die wohlfeilere Waare (3. B. Steinkohle gegenüber
Brennholz) kann in jeder beliebigen Menge geliefert
werden. In dieſem Falle wird die teurere Waare zunächſt vom
Markte ganz verdrängt, ſie muß künftig entweder billiger pro—
duziert werden, oder man muß, wenn das unmöglich, das Ge—
ſchäft mit derſelben baldigſt ganz aufgeben.
Bekanntlich führte Oſterreich-Ungarn ſeither viel Holz, namentlich auch
Eichenholz in Deutſchland ein, weil die dortigen niedrigen Waldpreiſe
die beträchtlichen Transportkoſten geſtatten. Könnte nun Ungarn für
alle Zeiten Eichenholz billiger auf den Markt bringen, und unſer ganzes
Bedürfnis decken, würden wir mit demſelben auch nie in einen Krieg ver—
wickelt, dann würden wir allerdings finanziell beſſer wirtſchaften, wenn
wir auf die Nachzucht der Eiche verzichteten.
Aber wer kann dieſe Verhältniſſe für die Zeit von Eichenumtrieben
vorausſehen? Was Ungarn jetzt an Eichenholz liefert, ſind meiſt noch
alte Reſte früherer Okkupation, auf welchen noch wenig Produktions-
koſten haften. Sind dieſe alten Vorräte erſt einmal verſchwunden, und
müſſen auch die Waldbeſitzer in Ungarn jo wirtſchaften und rech—
nen wie wir, dann werden ſie das Holz nicht billiger liefern können,
als wir und die Spottpreiſe werden auch dort verſchwinden. Der War-
nungsruf „Oſterreich überflutet uns mit Eichenholz, folglich baut in
Deutſchland keine Eichen mehr an,“ erſcheint daher unbegründet, denn
die Preisverhältniſſe werden ſich künftig, wenn unſere jungen Eichen
einmal herangewachſen ſein werden, ganz anders lagern. Es iſt vielleicht
eher anzunehmen, daß Ungarn noch einmal Eichenholz aus dem konſer—
vativ wirtſchaftenden Deutſchland beziehen wird.
b) Die plötzlich billiger auf den Markt geworfene Waare
iſt nicht im Stande den ganzen Bedarf zu decken.
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.
In dieſem Falle werden Anfangs die Preiſe gedrückt werden,
ein Teil der koſtſpieligen Produzenten wird ſeine Käufer ver—
lieren, letztere werden vom Markte bleiben, d. h. nicht weiter produ=
zieren. Da aber die eingeführte billigere Waare den Bedarf
nicht deckt, ſo werden ſich die Preiſe ſo lange heben, bis von
der koſtſpieligeren Waare wieder ſo viel ausgeboten wird, als
zur Ergänzung des Bedarfes notwendig iſt.
Hat auch vorſtehende Lehre wieder für den gewöhnlichen Gewerbebe—
trieb ſeine Richtigkeit, ſo läßt ſie ſich auf die Waldwirtſchaft wieder
ſchwer übertragen, weil zwar Hüte, Schirme, Käſe u. ſ. w. nach Belieben
jährlich produziert werden können, der fehlende Bedarf an Holz aber nicht
in einem Jahre nachgezogen werden kann und umgekehrt. Jedenfalls
muß aber der Forſtwirt ſeine Marktverhältniſſe gründlich ſtudieren um
ſich vor Verluſten zu bewahren. Nicht die Formel allein ſchützt vor letz⸗
teren, ſondern ein gründliches Studium des Marktes, der Vorräte, der
Volkswirtſchaft überhaupt. Ein Waldbeſitzer, welcher noch über Tauſende
von Hektaren Eichenwälder verfügen kann, ſollte vor allen Dingen die
Eichenvorräte der konkurrierenden Länder zu erheben ſuchen, um klar
darüber zu werden, ob er mit ſeiner Ware ſchon jetzt losſchlagen ſoll,
oder nicht. Wir ſetzen jetzt in gar manchen Revieren vorzügliches Eichen⸗
holz um verhältnismäßig niedrige Preiſe ab, nur weil der Markt noch
mit billiger produzierter Ware überführt wird. Würde nun dieſe Zufuhr
vielleicht nur noch 20—30 Jahre andauern, ſo könnten wir nach dieſer
Zeit vielleicht weit beſſere Geſchäfte mit dieſem Sortimente machen.
Ein weiterer Satz der allgemeinen Wirtſchaftslehre iſt:
2.
„Steigen die Preiſe eines Produktes über deſſen Koſten,
ſo gewährt die Produktion mehr Vorteile als andere
Gewerbe; dies wird unbeſchäftigte oder weniger günſtig
beſchäftigte Kapitale und Unternehmer beiziehen,
deren Wettbewerb ſofort das Ausgebot ſteigert, bis es
mit dem Begehr wieder im Gleichgewicht ſteht, wo
dann die Preiſe nur noch die Koſten vergelten“ (Her—
mann).
Wegen der Beſchränktheit des Bodens iſt es allerdings möglich, daß
die Preiſe der Bodenprodukte, wie ſich aus der Lehre von der Boden—
rente ergab, dauernd über die Produktionskoſten ſteigen können.
Trotzdem iſt der Herm ann'ſche Satz auf das forſtliche Gewerbe
wieder ſchwer übertragbar. Zunächſt werden nämlich die Holzpreiſe
ſteigen, ſo lange die Nachfrage nach Holz und die Kaufkraft der Begehrer
im Wachſen ſein wird. Die Holzpreiſe ſind im Laufe der Zeit wohl im
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 61
allgemeinen geſtiegen, nur iſt es bei älteren und hiebsreifen Beſtänden
ſchwer feſtzuſtellen, ob dieſelben aus den angegebenen Gründen bereits
über ihre Produktionskoſten geſtiegen ſind.
Nehmen wir aber nun einmal an, die Preiſe ſtünden bei einem Be—
triebe wirklich über den Produktionskoſten, ſo würde ſich bei vielen Ge—
werben, welche jährlich produzieren und ihre Produkte alsbald abſetzen
können, eine Strömung nach dieſem, einen Extragewinn in Ausſicht
ſtellenden Induſtriezweige, bemerklich machen. Weit weniger aber bei dem
Waldgewerbe; denn bis der neu angelegte Beſtand herangereift iſt, können
die Verhältniſſe wieder ganz anders liegen, wobei, wie bemerkt, durchaus
nicht überſehen werden darf, daß die Waldfläche nicht beliebig
vermehrbar iſt, im Gegenteil im Laufe der Zeit fortwährend abge—
nommen hat, jo daß ein Zudrang zum Waldgewerbe ſchon aus dem
Grunde ſo lange nicht erwartet werden darf, als die landwirtſchaftliche Bo—
denrente noch höher als die forſtliche iſt. Würde ſich aber der Waldbeſitzer
dazu entſchließen, künftig noch mehr Wald anzubauen, ſo hätte er ſich
zunächſt die Frage vorzulegen, ob er auch das Mehr, ſo billig wie früher
die Hauptmaſſe herzuſtellen vermag, was vielfach nicht der Fall ſein
dürfte. Die beſten Grundſtücke nimmt die Landwirtſchaft ein und nur
die unergiebigſten Stellen harren hin und wieder noch der Kultur, ab—
geſehen davon, daß der Reiz zum Anbau von neuem Walde an und für
ſich kein großer iſt.
b) Einfluß der Koſtenänderung auf die Preiſe.
Herm ann ſtellt hierüber in ſeinen ſtaatswirtſchaftlichen Unter—
ſuchungen S. 420 folgenden Satz auf:
1. „Steigen die Koſten eines Produktes, ſo müſſen die
Produzenten auf höhere Preiſe halten, oder vom Markte
bleiben, ſollen ſie nicht Schaden haben.“
Die Produktionskoſten eines Beſtandes beſtehen in den Zinſen des
Bodenwertes (im Falle für den Boden zur Zeit der Beſtandsbegründung
bereits ein Preis angelegt wurde), in den jährlichen Auslagen für Steuern,
Verwaltung, Schutz, Bureauaufwand, welche ebenfalls mit ihren Zinſen
in den Beſtand hineinwachſen, in den Koſten für Kultur, Bergbau, Ernte
und Aufbewahrung. Nehmen wir nun an, die Holzpreiſe hätten ſeither
gerade den Produktionskoſten entſprochen, von nun an aber wären die
Arbeitslöhne geſtiegen, ſo müßten dementſprechend auch die Holzpreiſe
jetzt ſofort zunehmen, wenn den Waldbeſitzer keine Verluſte treffen jollten.
Bleiben ferner die Umtriebszeiten dieſelben, würde alſo nach wie vor
ein gleich wertvolles Produkt auf den Markt gebracht, ſo müßten die
Konſumenten für ein gleich wertvolles Gut jetzt mehr zahlen, ihr wirt—
62 Die Preisbeſtimmungsgründe der Foritwirtichaft.
ſchaftlicher Zuſtand würde daher bezüglich der Befriedigung des Holz-
bedürfniſſes ſich verſchlechtern, ohne daß der Produzent einen Gewinn
aus den höheren Preiſen hätte, denn ſie decken ihm ja gerade nur die
um die größeren Arbeitslöhne erhöhten Produktionskoſten.
Nur der Waldarbeiter würde dann einen Gewinn haben, wenn die
Lohnerhöhung mehr betrüge als die Preiserhöhung des Holzes für den eige⸗
nen Bedarf, was nicht der Fall ſein wird, weil der Arbeiter nur geringe Holz⸗
bedürfniſſe hat, ſämtliche Sortimente aber eine Preiserhöhung erfahren.
In waldreichen Gegenden, wo in der Regel die ganze ärmere Be-
völkerung der Klaſſe der Waldarbeiter angehört, könnte event. die Lage
dieſer Leute verbeſſert werden, wenn der Waldbeſitzer die Löhne hinauf-
ſetzte und dafür den Preis namentlich des Nutzholzes entſprechend erhöhte.
Er bliebe dadurch ſelbſt ſchadlos, während der reichere Konſument die
Preisſteigerung weit weniger empfinden würde.
Es iſt aber zweifelhaft, ob der Konſument bei gleichbleibendem An-
gebot und Bedürfnis ſich dieſe Preisſteigerung gefallen ließe, wie über⸗
haupt der Hermannſſche Satz ſich ſchwer auf das forſtliche Gewerbe
übertragen läßt. Denn einmal ſind, wie wir geſehen haben, die Produk⸗
tionskoſten eines Beſtandes ſehr ſchwer zu berechnen und dann geht
es bei der langen Produktionszeit der Forſtwirtſchaft nicht an, alsbald
die Produktion aufzugeben, im Falle die Koſten die Einnahmen über⸗
ſteigen, namentlich ſo lange der Wirtſchaftswald noch mit Material
zu konkurrieren hat, welches dem koſtenlos erzeugten Urwalde entſtammt
und der Schutzwald im allgemeinen Intereſſe nicht beſeitigt werden darf.
Jedenfalls müßten wir einen ganz anderen Verwertungsmodus für
unſere Forſtprodukte einführen, wollten wir die Holzpreiſe proportional
den Koſten ſteigern. Wir müßten den Koſtenpreis vorher feſtſtellen, und
dürften das Holz nicht mehr an den Meiſtbietenden öffentlich verſteigern
oder es auf dem Submiſſionswege an den Mann bringen. Dieſem
Modus ſteht aber wieder die Schwierigkeit einer richtigen Berechnung
des Koſtenwertes im Wege. Der eine Waldbeſitzer wird den Preis hoch,
der andere niedriger ſtellen, alle werden nicht unter einen Hut zu bringen
ſein, namentlich ſo lange die Methoden der Koſtenwertsberechnung des
Holzes noch ſo ſehr abweichende Reſultate liefern.
Sodann iſt aber auch der Koſtenwert des Holzes in nebeneinander
liegenden Beſtänden äußerſt verſchieden, während der Käufer für das
gleiche Sortiment und auf demſelben Markte doch nur einen Preis
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 63
zahlen wird. Die Taxe nach dem Koſtenwert wird alſo wirkungslos
bleiben, ſo lange Holz, was ſich nicht beliebig lang aufbewahren läßt, in
reichlicher Menge vorhanden iſt. Der Kaufmann kann ſeine Waren auf—
bewahren — abgeſehen von Fleiſch, Gemüſen, Früchten —, wenn die
Preiſe momentan ſtocken, der Forſtwirt muß unter Umſtänden um
jeden Preis abſetzen, wenn das Holz einmal gefällt iſt, oder durch Schnee—
bruch, Sturmbeſchädigungen ꝛc. größere Mengen auf den Markt gebracht
werden müſſen.
Die Herſtellungskoſten des Holzes können aber ſchon dadurch wachſen,
daß wir die Umtriebszeiten erhöhen. Durch Erhöhung der Um—
triebszeit, welche wegen Mangel an Abſatz oft geboten erſcheint, wird
der Hieb des Beſtandes hinausgeſchoben. Die Koſten wachſen deshalb
ſamt Zinſeszinſen zu höheren Summen an, unter Umſtänden kommen noch
neue Koſten hinzu. Unterſuchen wir dieſe Verhältniſſe näher, ſo treffen
wir wieder auf weſentliche Unterſchiede zwiſchen den gewöhnlichen Ge—
werben und dem forſtlichen Betrieb. Wenn der Gewerbsmann ſeine Pro—
duktionskoſten erhöhen und die Preiſe ſeiner Ware ſteigern muß, um
keine Verluſte zu erleiden, ſo produziert er trotz höheren Koſten keine
wertvollere Ware, es tritt daher im allgemeinen eine Verſchlechterung des
wirtſchaftlichen Zuſtandes der Nation ein, weil die Konſumenten für
das gleiche Gut mehr zahlen müſſen.
Anders in der Forſtwirtſchaft. Werden hier durch Erhöhung der
Umtriebszeit die Koſten geſteigert, ſo erzielt man, abgeſehen von über—
trieben hohen Umtrieben, ſtets ein wertvolleres Produkt und die
wirtſchaftlichen Verhältniſſe werden dadurch vielfach verbeſſert. Die er—
höhten Koſten können alſo durch wertvollere Produkte gedeckt werden.
Steigen alſo in einem ſolchen Falle die Preiſe, jo geſchieh
es nicht, weil man die Produktionskoſten vermehrte, denn
darnach hätte der Käufer nicht gefragt, ſondern weil in Folge
der Erhöhung der Umtriebszeit eine ganz andere Ware,
nämlich: beſſeres Holz produziert wird.
Ein weiterer Satz der allgemeinen Wirtſchaftslehre iſt endlich:
2. „Sinken die Koſten, ſo können die Preiſe nicht auf dem
bisherigen Stand bleiben; die Konkurrenz der Produ—
zenten wird ſie ſelbſt auf die Koſten herabdrücken.
Hierdurch werden dann die Produkte einer größeren
Anzahl Käufer zugänglich, womit auch in der Regel ihr
Abſatz ſtark zunimmt.“ (Hermann).
64 Die Preisbeſtimmungsgründe der Foritwirtichaft.
Dieſer für beliebig vermehrbare Produkte unumſtößliche Satz
unterliegt für die Bodenproduktion weſentlichen Modifikationen. Die Wald⸗
bodenfläche iſt nämlich nicht beliebig vermehrbar, die Holzproduktion
unterliegt daher einer gewiſſen Beſchränkung. Sinken nämlich die Pro⸗
duktionskoſten des Holzes auch beträchtlich, ſo werden die Preiſe doch
nicht fallen, wenn auch künftig noch dieſelbe Quantität und Qualität
Holz auf den Markt kommt und das Bedürfnis das gleiche bleibt. Die
in Folge der geringen Herſtellungskoſten ſonſt übliche Konkurrenz, der
Stachel zu neuem Holzanbau, mangelt, weil die Bodenfläche, das
wichtigſte Produktionsmittel, fehlt. Höchſtens wird man hin und
wieder noch eine Weidefläche, eine Odung oder ein ſchlechtes landwirt⸗
ſchaftliches Grundſtück zum Walde ziehen, jedoch ſind ſolche Maßregeln
in Kulturländern wie Deutſchland von untergeordneter Bedeutung.
Anders verhalten ſich bekanntlich beliebig vermehrbare Güter. Sinken
die Koſten der Schweinezucht in Folge billiger Futterſtoffe, ſo kann ſich
die Produktion beliebig ausdehnen, es werden mehr Schweine gemäſtet
werden, bis die Preiſe wieder auf die Produktionskoſten herabge—
ſunken ſind. Es wird mehr Fleiſch gegeſſen werden, weil es billiger zu
haben iſt.
Es iſt jedoch nicht anzunehmen, daß die Produktionskoſten der Wald⸗
wirtſchaft künftig weſentlich ſinken werden. Am erſten läßt ſich vielleicht
an Kulturkoſten durch Einführung billiger Kulturmethoden etwas ſparen,
vielleicht auch am Fällungs- und Holzbringungsbetriebe. Solche Be⸗
ſtrebungen ſind gewiß ſehr verdienſtlich und nützlich. Dagegen ſteigen
Bodenwert und Steuern, die Verwaltung wird zwar vereinfacht, aber
die Beamten verlangen auf der anderen Seite auch wieder mehr Gehalt.
Wir werden deshalb höhere Preiſe und damit beſſere finanzielle Erfolge
erzielen, wenn wir uns beſtreben, beſſere und geſuchtere Sortimente auf
den Markt zu werfen und für billige Tranportanſtalten zu ſorgen.
Der Vorſchlag Preßler's, durch Herabſetzung der Umtriebszeiten
die Produktionskoſten zu vermindern, hat in der von ihm geforderten
Form ſeine großen Bedenken, weil wir in ſchwächerer Ware jedenfalls
ein geringeres und weniger abſetzbares und wertloſeres Material auf
den Markt werfen. Wir ſind durchaus kein Verteidiger übertrieben hoher
Umtriebe, im Gegenteil, wir verwerfen Umtriebe, bei welchen die Wald—
rente nicht mehr ein Maximum erreicht; auf der anderen Seite halten
wir aber auch die ſogenannten finanziellen Umtriebe, berechnet auf Grund
Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 65
der Formel für den Bodenerwartungswert, für unhaltbar, wie in dem
ausführenden Teil näher begründet werden ſoll.
Aus vorſtehenden Auseinanderſetzungen über die Preisbeſtimmungs⸗
gründe dürfte hervorgehen, daß der Preis der zu Markt kommenden
Güter keinesweges durch die Koſten allein beſtimmt wird. „Der erſte
und wichtigſte Faktor der Preiſe iſt vielmehr in allen Fällen
die Nachfrage, deren Wurzeln Bedürfnis, Bedarf und Ge—
brauchswert des Gutes und Zahlungsfähigkeit der Käufer
ſind.“ (Hermann).
Baur, Waldwertberechnung. 5
Zweiter Abſchnitt.
Mathematiſche Grundlagen.
Vorbemerkungen.
$ 13.
Da das Holz nicht jährlich reift, in die Waldwirtſchaft verwendete
Ausgaben daher vielfach nicht mit der Zeit der Ernte zuſammenfallen,
ſo müſſen, um die Ausgaben mit den Einnahmen vergleichen und die
Rechnungen zu einem Abſchluſſe bringen zu können, die einzelnen Poſi⸗
tionen auf eine gemeinſchaftliche Zeit berechnet, d. h. es müſſen in der Wald⸗
wertrechnung Prolongierungen und Diskontierungen vorgenommen werden.
Die wichtigſte mathematiſche Grundlage der Waldwertberechnung iſt
daher die Lehre von der Zinsrechnung. Die Reſultate dieſer Rech-
nungsart werden vorzugsweiſe beeinflußt vom Zinsfuß, der Zinsberech⸗
nungsart und den der Rechnung zu Grunde liegenden Formeln. Dieſe
drei Faktoren ſind daher jetzt kurz zu beſprechen.
Erſtes Kapitel.
Der Zinsfuß.
I. Begriff.
$ 14.
Zins iſt der Preis der überlaſſenen Nutzung fremden Ver-
mögens (Schäffle). Denkt man ſich den Zins als Bruchteil des
Kapitals, ſo bezeichnet das geometriſche Verhältnis zwiſchen Zins und
Kapital den Zinsfuß. Sind daher Zins er und Kapital K bekannt, jo
it der Zinsfuß = E Der ſich auf das Kapital 100 beziehende Zins—
Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 67
fuß heißt Prozent. Setzt man dieſes = p, jo ergiebt ſich dasjelbe aus
der Proportion K: r = 100: p, oder p = E 100.
Unter landesüblichem Zinsfuß verſteht Roſcher „die mittlere
Zinshöhe der ſicher und mühelos verliehenen Geldkapitalien“.
Der Zinsfuß bildet das Fundament aller Waldwertberechnungen und
erfordert daher die eingehendſte Betrachtung. Wie mächtig der Zinsfuß
in die Reſultate der Rechnung eingreift folgt ſchon daraus, daß z. B.
eine einmal auf Zinſeszinſen angelegte Mark bei 2 pCt. in 100 Jahren
zur Summe 7,24 Mk. und bei 5 pCt. zu 131,50 Mk. anwächſt; desgleichen
1 Mk. bei 2 pCt. in 200 Jahren auf 52,48 Mk. bei 5 pCt. aber zu
17 292,58 Mk. ſteigt. Bedenkt man nun weiter, daß der Eine in der
Waldwertberechnung mit 2 pCt., ein Anderer aber in demſelben Fall mit
5 pCt. operieren will, ſo kann man ſich eine Vorſtellung von der Größe
der Differenzen machen, welche ſich bei derartigen Rechnungen ergeben.
Merkwürdigerweiſe iſt die Lehre von dem in der Forſtwirtſchaft an—
zuwendenden Zinsfuße noch ſehr wenig entwickelt und wenn die Reſul—
tate forſtlicher Rentabilitätsberechnungen meiſt ſo wenig befriedigen und
die nach den Lehren der heutigen Waldwertberechnung herausgerech—
neten Umtriebszeiten in der Mehrheit der Fälle geradezu wirtſchaftlich
unausführbar ſind, ſo liegen die Urſachen dieſer unliebſamen Erſchei—
nungen zwar nicht alle, aber doch zum großen Teile in den unfertigen
Verhältniſſen des Zinsfußes. Wir haben uns bereits 1873, eingehend
über den Gegenſtand geäußert, ein Teil unſrer damals gegebenen An-
regungen wurde auch von ſpäteren Schriftſtellern gewürdigt. Inzwiſchen
ſuchten wir uns den Gegenſtand noch klarer zu machen und glauben zu
Reſultaten gelangt zu ſein, welche dazu beitragen dürften einen weſent—
lichen Teil der Steine des Anſtoßes zu beſeitigen, die uns ſeither an der
Gewinnung praktiſch brauchbarer Reſultate hinderten.
Zuerſt haben wir die Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zins—
fußes im allgemeinen und dann ſpeziell für den forſtlichen Zinsfuß zu
beſprechen.
II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zinsfußes
im allgemeinen.
8 15.
Die Höhe des Zinſes entwickelt ſich im allgemeinen aus dem Kampf
zwiſchen Begehr und Ausgebot der Kapitalien.
Mehrt ſich die Maſſe der ausgebotenen Kapitalien, ſo wird bei
*) F. Baur: Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873. Seite 289.
5
68 Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen.
gleichem Begehr der Zinsfuß fallen und umgekehrt. Die Beſtimmungs⸗
gründe für den Zinsfuß ſind daher andere für den Ausbieter, als für
den Sucher von Kapitalien.
1. Beſtimmungsgründe für den Aus bietenden.
Nach Hermann (ſtaatswirtſchaftl. Unterſuchungen) wird derjenige,
welcher Kapitalien ausbietet, verlangen:
A) Ungeſchmälerten Fortbeſtand des Kapitals und Rück—
gabe desſelben am Ende der Benutzungszeit. Die mit
der Rückgabe des Kapitals verbundene Gefahr entſpringt:
a) aus der Unſicherheit des Charakters und wirtſchaftlichen
Zuſtandes des Schuldners,
b) aus der Unſicherheit der Unternehmung, für welche das Ka—
pital beſtimmt iſt,
c) aus den allgemeinen Verhältniſſen des Verkehrs und
d) aus dem Rechtsſchutz. a
Hierbei iſt noch beſonders zu erwägen, ob es ſich um Weggabe von
flüſſigem oder fixem Kapital handelt, indem für letzteres die Gefahr
des Verluſtes viel geringer iſt. Auch ſind die in Feld und Wald nieder⸗
gelegten fixen Kapitalien in Kulturländern kaum mehr vermehrbar, ſie
unterliegen einer geringeren Konkurrenz und ſtellen in volkswirtſchaftlich
noch entwicklungsfähigen Ländern neben Erſatz der Produktionskoſten
noch einen Extragewinn, eine Extrarente, in Ausſicht. Deshalb wird
für flüſſiges Kapital der Zinsfuß ein höherer als für fixes
Kapital ſein.
B) Außer der Rückgabe des Kapitals verlangt der Verleiher, Ver-
mieter oder Verpächter noch Vergütung für die Entbehrung
der eigenen Nutzung ſeines Kapitals, Zins im engeren
Sinne (reiner Zins). Als Erſatz für die Verluſtgefahr wird
aber der Darleiher neben dem reinen Zins noch eine ſogenannte
„Riſikoprämie“ verlangen. Beide zuſammengenommen bilden
den Geſamtzins. Deshalb iſt auch nach Hermann der
niedrigſte Zinsfuß der, bei welchem die Kapitalbeſitzer
ihre Kapitalien nicht mehr verleihen, ſondern lieber
ſelbſt benutzen, ſei es in der Produktion, ſei es im
eigenen Gebrauch.
Sodann macht Schäffle noch darauf aufmerkſam, daß der Kapital-
begehr mit dem Gewinne ſteigt und daß mit langen Aufkündigungszeiten
Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 69
ausgeliehene Kapitalien mit weit weniger Verluſten verbunden ſeien, wes—
halb auch hier der Zinsfuß niedriger ſein könne. So ſind z. B. in jungen
Waldkulturen niedergelegte Kapitalien lange Zeit feſtgebannt. Für kleine
Kapitaliſten, welche raſch einen Gewinn haben wollen, eignet ſich daher
der Betrieb der Forſtwirtſchaft nicht. Nur wer überſchüſſiges Kapital
hat, greift zur Waldwirtſchaft. Leihkapitalien werden in derſelben
ſelten thätig ſein, was wohl zu berückſichtigen iſt.
2. Zinsbeſtimmungsgründe für den Borger, Mieter oder
Pächter von Kapitalien.
Wer Kapitalien zur Nutzung haben will, wird nach Hermann nicht
verweigern können:
A) den vollſtändigen Erſatz des Empfangenen, wie ihn eben der
Kapitaleigner verlangt. Dagegen kann er
B) für die Nutzung nicht mehr zahlen, als ihm das Kapital in den
produktiven Anwendungen einbringt, der Gewinn iſt daher
die obere Grenze des Zinſes. Der Zins wird aber nie
dieſe obere Grenze erreichen dürfen, weil dem Empfänger von
Kapital dann nichts bliebe als die Sorge um dasſelbe und das
Riſiko der Unternehmung.
3. Veränderlichkeit des Zinsfußes im allgemeinen.
Wenn auch im gegebenen Augenblick der Zins ſich nach dem Ver—
hältnis von Angebot und Nachfrage richtet, ſo hat er für die Dauer
doch gewiſſe Richtpunkte, wie der Preis eines Gutes. So wie ſich nun
ein Beſtreben in den verſchiedenen Produktionszweigen zeigt, die Höhe
der Reinerträge immer mehr auszugleichen und wie ſich dieſelben im
Laufe der Zeit immer mehr mindern, ſo wird auch der Zinsfuß auf
die Dauer eine Tendenz zum Sinken haben, ohne jedoch gleich
Null zu werden, weil dann der Kapitaliſierungstrieb aufhören würde.
„Je nüchterner eine Nation, deſto tiefer kann der Zinsfuß dauernd ſinken,
bei den Holländern lange Zeit 2—3 pCt.“ (Schäffle). In Deutſchland
iſt der Zinsfuß in den letzten Jahren um / —1 pCt. geſunken und man
prophezeit ein noch weiteres Sinken).
*) Über den Wechſel des Zinsfußes macht Roſcher in ſeiner National-
ökonomie u. A. folgende Mitteilungen: Im 12.—14. Jahrhundert nahmen die
70 Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen.
Wirft man ferner einen Blick auf die Formel für die Berechnung
des Zinsfußes p aus Zins (Rente) r und Kapital K, nämlich auf
p = —— x 100, jo bemerkt man jofort, daß bei gleichbleibendem
Zins (konſtanter Jahreseinnahme) der Zinsfuß in dem Verhältnis fallen
muß, als das Kapital wächſt. Man kann bekanntlich eine gleiche Ein—
nahme (Zins) bei verſchieden großen Zins tragenden Kapitalien beziehen.
Bei ſicher angelegten Wertpapieren iſt der Zinsfuß niedrig, man braucht
daher zum Bezuge des gleichen Zinsbetrages ein größeres Kapital. Iſt
umgekehrt der Zinsfuß hoch, ſo kauft man die Papiere billiger und man
kann aus kleinerem Kapital denſelben Zins beziehen, dagegen iſt die
Verluſtgefahr für das Kapital, das Riſiko, größer.
Ahnlich in der Waldwirtſchaft. Höhere Umtriebe geſtatten nach-
haltig ſicherere Einnahmen, verlangen ein größeres Betriebsfapital
an ſtockendem Holzvorrat; aber die Verzinſung iſt kleiner, und umgekehrt.
Dagegen iſt die Kapitalanlage bei höheren Umtrieben und niedrigerer
Verzinſung ſicherer, weil man bei Vorhandenſein eines größeren Kapitals
unvermeidlichen Unglücksfällen leichter begegnen kann. Der kleine Mann
wirft leichter um als der große. Sind die Umtriebe einmal auf das
Minimum reduziert, läßt ſich alſo das Betriebskapital nicht mehr ver⸗
kleinern, treten aber dann größere Gefahren in Form von mißglückten
Verjüngungen, Kulturen, Feuer, Dürre, Inſekten, Schneebruch, Sturm
u. ſ. w., ſowie vorübergehende größere Bedürfniſſe ein, dann ſtockt die
Wirtſchaft und damit die Rente, weil die Reſerve fehlt und für den
Waldbeſitzer wie für das Volk können große wirtſchaſtliche Mißſtände
hervortreten.
So kann es in einer normalen Hochwaldbetriebsklaſſe leicht vor—
kommen, daß die Jahreseinnahmener für verſchiedene Hiebsalter gleich—
Lombarden und Juden in Frankreich und England meiſt 20 PCt. jährlich.
Philipp IV. von Frankreich ſetzte 1311 den Zinsfuß auf 20 pCt. feſt, für die
Meſſen der Champagne nur 15 pCt. In Mailand galten 15 pCt. um 1197 für
einen ganz billigen Satz. In Deutſchland ſoll der Zins während des 13. Jahr—
hunderts meiſt 10 pCt. geweſen ſein. In den Vereinigten Staaten bekam man
während des vorigen Jahrhunderts ſelten weniger als 8 pCt. In Frankreich
war der geſetzliche Zinsfuß im Anfang des 16. Jahrhunderts ¼0 des Kapitals,
ſeit 1567 J½2, 1601 (Sully) Ye, 1634 (Richelieu) ½8,⁵ 1665 (Colbert) ½o.
Auf dieſer Höhe von 5 pCt. verharrte er mit kurzen Unterbrechungen bis zur
Revolution. Um 1660 ſtand der landesübliche Zinsfuß in Italien und Holland
auf höchſtens 3 pCt. (im Kriege nicht über 4 pCt.).
Beitimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 71
bleiben, ja ſie können ſogar bei jehr hohen Umtrieben wieder jinfen;
während das Kapital K mit wachjender Umtriebszeit, wegen der Zu—
nahme des Werts des Normalvorrats, größer, der Zinsfuß daher kleiner
wird. Hieraus dürfte folgen, daß in ſolchen Fällen bei der
Kapitalwertbeſtimmung des Waldes nach dem Rentierungs—
wert bei höheren Umtrieben ein kleinerer Zinsfuß ange—
nommen werden muß, weil man ſonſt wegen des großen Holz—
vorratskapitals zu geringe Werte erhielte. Es ſtimmen jedoch
für dieſe Anſicht noch gewichtigere Gründe, auf welche wir ſpäter zurück—
kommen werden.
Denkt man ji) z. B. die Umtriebszeit des größten Maſſedurchſchnitts—
zuwachſes, ſo liefert dieſelbe dem Waldbeſitzer jährlich die größte Holz—
maſſe, aber der Preis des Holzes kann noch im Steigen begriffen ſein.
Noch höhere Umtriebe werden in dieſem Falle dann allerdings entſprechend
geringere Holzmaſſen abwerfen, aber höhere Preiſe liefern, ſo daß der
Ausfall an Maſſe durch höhere Preiſe erſetzt werden kann. Die Ein—
nahmen können daher durch eine Reihe von Jahren gleich bleiben, ſelbſt
ſinken, während das Betriebskapital von Jahr zu Jahr wächſt, der Zinsfuß
aber fällt. In dieſem Falle hätte es der Waldbeſitzer bei entſprechendem
Abſatze in der Hand, ſein Betriebskapital zu vermindern, d. h. die Um—
triebszeit zu kürzen, gleichzeitig aber das Verzinſungsprozent zu ſteigern,
ohne eine Einbuße an künftigen Jahreseinnahmen zu erleiden.
In wie weit er zu dieſem Mittel greifen will, wie weit er die Erhaltung
einer Reſerve für vorkommende Unglücksfälle für rätlich erachtet, iſt Sache
lokaler Erwägung und hängt mit dem Vermögensſtand des Beſitzers, den
Abſatzverhältniſſen u. ſ. w. zuſammen. Jedenfalls wird der Staat und
die Korporation richtiger verfahren, in der Kürzung des Betriebskapitals
nicht zu weit zu gehen. 5
Aus dieſer kurzen abſchweifenden Zinsbetrachtung dürfte jedoch her—
vorgehen, daß man die Frage der vorteilhafteſten Umtriebszeit in
einer wenigſtens jetzt noch für die Praxis genügenden Weiſe unterſuchen
kann, ohne in der Luft ſchwebende Bodenerwartungswerte, Weiſerprozente
u. ſ. w. anwenden zu müſſen. Mehr hierüber im ausführenden Teile.
III. Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
$ 16.
In der Waldwertberechnung kann ein niedrigerer Zinsfuß als bei
allen übrigen Produktionszweigen angenommen werden, weil
72 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
1. der Waldbeſitzer in der Regel keine Kapitalien zum
Umtriebe ſeiner Wirtſchaft leiht, ſondern dieſe mit eigenen
Mitteln ſelbſt umtreibt. Es gilt alſo für ihn das bereits angegebene
niedrigſte Maß des Zinsfußes (reiner Zins); die Riſikoprämie fällt für
ihn weg. Staaten, Gemeinden, große Privatwaldbeſitzer ſehen in erſter
Linie auf Nachhaltigkeit, Gleichmäßigkeit und Proportionalität
des Einkommens, ſie verzichten bei geſundem wirtſchaftlichem Sinne auf
halsbrecheriſche Spekulationen und Unternehmungen und damit auf hohe
Verzinſung ihrer Kapitalien und begründen dauernd ihren Wohlſtand.
Es iſt uns daher auch kein Fall bekannt, daß ein Privatunternehmer
zum Zwecke der Anlage einer Kahlfläche zu Wald, ſich eines Leihkapitals
bedient hätte. Wohl aber legen Staaten, Gemeinden, Großgrundbeſitzer,
Kapitaliſten aus ihren dem Walde oder der Induſtrie entnommenen
überſchüſſen Grundſtücke zu Wald an, oder kaufen auch Wald, weil fie
glauben, die gemachten Erſparniſſe auf dieſem Wege am ſicherſten
wirtſchaftlich unterbringen zu können.
2. der Zinsfuß für die Dauer überhaupt eine Tendenz
zum Sinken hat, aber gerade in der Waldwertberechnung in weiter
Ferne liegende Einnahmen und Ausgaben auf die Gegenwart diskon⸗
tiert werden müſſen und umgekehrt.
3. man in der Waldwertberechnung mit weit längeren
Verzinſungszeiträumen als bei jedem anderen Produktions—
zweige rechnen muß. Während dieſer langen Verzinſungszeiträume
können Verluſte an Kapital und Zins nicht ausbleiben, während man in
Fragen der Waldwertberechnung ohne alle Berechtigung ſeither unter-
ſtellte, es häuften ſich durch Jahrhunderte hindurch ohne jeglichen Verluſt
Zins auf Zins.
Wir haben bereits 18735) auf dieſen wichtigſten forſtlichen Zinsbe⸗
ſtimmungsgrund und andere hingewieſen. Mehrere damals als falſch
nachgewieſene Beſtimmungsgründe fanden auch ſpäter bei forſtlichen
Schriftſtellern, z. B. von G. Heyer, Berückſichtigung; aber im hohen
Grade auffallend bleibt es, daß bis jetzt alle forſtlichen Schriftſteller,
einſchließlich G. Heyer, den allerwichtigſten forſtlichen Zinsbeſtimmungs—
grund, den langen Verzinſungszeitraum, unbeachtet ließen, aber
gerade deshalb auch oft zu ganz unbrauchbaren Reſultaten gelangten.
Dagegen hat u. A. einer unſerer erſten Nationalökonomen W. Roſcher,
mit welchem wir bereits 1872 über denz Gegenſtand korreſpondierten, die
Richtigkeit unſerer Anſchauung zugegeben, indem er ſich in ſeiner Natio—
F. Baur: Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen.
Beſtimmungsgründe für den foritlichen Zinsfuß. 73
nalökonomie des Ackerbaues (Stuttgart 1873, Seite 616) über dieſen
Punkt wie folgt ausſprach: „Auch verliert das Syſtem (Preßler's)
für praktiſche Zwecke einen großen Teil ſeiner exakten Sicherheit durch
die Streitigkeit des zu Grunde zu legenden Zinsfußes. Nach
Judeich (55) kulminiert die Bodenbrutto- wie Nettorente in 70, 85, 90
und 95 Jahren, je nachdem man den Zinsfuß 4, 3½, 3 und 2¼ pCt.
annimmt. Und mit vollem Recht weiſt F. Baur darauf hin, daß man
bei langjährigen Zinſeszinſenberechnungen einen ſehr niedrigen Zinsfuß
zu Grunde legen müſſe, weil im Verlaufe von 100 Jahren ſchwerlich alle
Kapital⸗ und Zinſenverluſte ausbleiben u. ſ. w.“
Die Unzuläſſigkeit auch nur mittelhoher Zinsfüße bei lange Ver⸗
zinſungszeiträume vorausſetzenden Waldwertberechnungen folgt aus den
Reſultaten der Zinſeszinſenrechnung von ſelbſt. Ein Beiſpiel wird dies
klar machen. Eine einzige Mark, welche etwa für Grundſteuer jährlich
pro Hektar entrichtet wird, wächſt bei einem 200jährigen Eichenumtriebe
bei Unterſtellung von 5pCt. Zinſeszinſen an zu der Summe von 345 831 Mk.,
während letztere bei 2 pCt. nur 2574 Mk. beträgt. Der Waldbeſitzer
zahlt alſo nach und nach in 200 Jahren zuſammen nur 200 Mk., während
dieſes Kapital ihm 345 831 200 = 345 631 Mk. Zinſen eintragen ſoll!
Der Waldbeſitzer müßte daher, wenn ihm am Ende der Umtriebszeit in
der Wirtſchaft auch nur die vorgeſchoſſene Grundſteuer ſamt Zinſes⸗
zinſen wieder zurückerſtattet werden ſoll, pro Hektar 200jährigen Eichen⸗
wald 345 831 Mk. löſen, während er faktiſch nach gegenwärtigen Preiſen
dafür nur 10 000 bis 12000 Mk. erhalten dürfte!
Unterſtellt man nun weiter, die deutſchen Waldbeſitzer hätten, —
weil ihnen etwa Preßler vorgerechnet hätte, ihre Wirtſchaft erſtattete
ihnen am Ende der Produktion nicht einmal die vorgelegten Steuern
ſamt Zinſeszinſen zurück, — die Waldwirtſchaft vor 200 Jahren ganz
aufgegeben, dagegen ſtatt Steuern pro Hektar jährlich je 1 Mk. mit 5 pCt.
auf Zinſeszinſen gelegt, jo müßten fie jetzt bei ca. 14 000 000 ha deut⸗
ſcher Waldfläche, im Beſitze von 34583114000 000 = 4 841 634000000 Mk.
ſein.
Angeſichts einer ſolch enormen Zahl darf man wohl mit Recht fragen,
wer ſoll alle dieſe Zinſen zahlen und iſt überhaupt ein Produktionszweig
denkbar, der ſeine Produktionskoſten mit ſo enormen Ziffern in Anſchlag
bringt? Ein Bauer, deſſen Vorfahren vor 200 Jahren die Waldwirtſchaft
aufgegeben, aber jährlich ſtatt Steuern zu zahlen pro Hektar 1 Mk. in
die Sparbüchſe gelegt hätten, müßte bei einem Waldbeſitze von nur
100 ha jetzt ein Vermögen von 345 831 x 100 = 34 583 100 Mk. haben,
74 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
was bei 5 pCt. einer Jahreseinnahme von 1729 155 Mk. entſpricht.
Welche Summe hätte ſich möglicher Weiſe erſt berechnet, wenn er damals
den Wald verkauft und auch das Kapital noch auf Zinſeszinſen gelegt
hätte! Wir glauben, ſelbſt jeder Laie wird ſich auf Grund dieſer Nach⸗
weiſe von der gänzlichen Unzuläſſigkeit hoher Zinsfüße bei Unterſtellung
von Zinſeszinſen und langen Verzinſungszeiträumen hinlänglich
überzeugt haben.
Die mit der Zinſeszinsrechnung in der Praxis der Waldwertberech-
nung verbundenen Schwierigkeiten ſind auch älteren Schriftſtellern nicht
entgangen, aber man fand bis jetzt nicht immer die geeigneten Mittel
zur Abhülfe.
Bekanntlich rechnete G. L. Hartig 1812 noch mit einfachen Zinſen,
er ſuchte aber die Reſultate dieſer Rechnungsweiſe durch hohe Zinsfüße
mehr in Übereinſtimmung mit denjenigen der Zinſeszinſen zu bringen.
Auch wurde gegen die Anwendung einfacher Zinſen ſpäter geltend ge—
macht, daß man bei Beſtimmung des Kapitalwerts immerwährender
Renten geringere Reſultate, als bei endlichen Renten erhalte.
Dagegen hebt H. Cotta (Waldwertberechnung 1818, Seite 6) hervor,
daß 600 Thaler, welche in 100 Jahren eingehen, bei einem Zinsfuß von
5 pCt. Zinſeszinſen gegenwärtig nur 4 Thaler 19 Sgr. wert ſeien und
daß (Waldwertberechnung 1819, Seite 129) „bei der Zinſeszinſen⸗
rechnung ein Reſultat zum Vorſchein komme, das den Taxator,
welcher es geltend machen wollte, in den Verdacht brächte, er
ſei dem Tollhauſe entſprungen“. Deshalb empfahl auch H. Cotta
bekanntlich ſchon 1818 arithmetiſch mittlere Zinſen, während ſich
von Monsheim 1829, und von Gehren 1835 für geometriſche
Mittelzinſen ausſprachen, welchem Vorſchlag auch Hierl 1852 beitrat.
Auch auf beſchränkte Zinſeszinſen wurde von Burckhardt 1860 aufmerk⸗
ſam gemacht, aber alle dieſe Zinsberechnungsarten haben bekanntlich ihre
Schattenſeiten und ſo hat man ſich in der neueren Waldwertberechnung
wohl allgemein für Zinſeszinsrechnung, mit Anwendung entſprechend
niederer Zinsfüße, erklärt, ohne jedoch auch nur den Verſuch zu machen,
den Begriff „entſprechend niedrig“ wiſſenſchaftlich feſtzuſtellen.
Bei der ſeitherigen oberflächlichen Behandlung der Zinsfußfrage
darf man ſich denn auch nicht wundern, wenn die bis jetzt gemachten
Vorſchläge ſich zwiſchen 2—5 pCt. und mehr bewegen.
Man hat daher auch nicht mit Unrecht den forſtlichen Zinsfuß mit
einer Naſe von Wachs verglichen, welche man drücken und biegen könne,
bis die Form entſpreche. Man hat mit andern Worten, wenn man es
ehrlich geſtehen will, den Zinsfuß in einer vorliegenden Rechnungsfrage
ſo lange abgeändert, bis ſich das Reſultat, was wünſchenswert erſchien,
nach langem Probieren ergab. Und ſolche Rechnungsverfahren, welche
Beſtimmungsgründe für den foritlichen Zinsfuß. 75
auf Umwegen schließlich zu denſelben Reſultaten führen, welche man
vorher ſchon als verborgenen Wunſch im Herzen trug, ſollen dann auf
ſtreng wiſſenſchaftlich eraftem Boden ſtehen. Hielt man aber umgekehrt
an einem gegebenen Zinsfuß, z. B. 3 oder 4 pCt. feſt, ſo gelangte man,
um mit Cotta zu ſprechen, in der That oft zu Reſultaten, welche an
das Tollhaus erinnern.
Will man daher ferner an der Zinſeszinſenrechnung feſthalten, und
wir kennen für eine Reihe von Fragen der Waldwertberechnung keinen
andern Ausweg, dann muß die Frage des zu wählenden Zinsfußes in
ganz anderer Weiſe behandelt werden, als ſolches ſeither geſchah. Es
kann ſich dann überhaupt nicht mehr um einen Zinsfuß handeln, ſondern
es muß unter Umſtänden in einem und demſelben Beiſpiele mit ganz ver-
ſchiedenen Zinsfüßen gerechnet werden.
Wir wollen nun unſere Anſichten über dieſen Punkt entwickeln.
Wer in der Waldwertberechnung mit Zinſeszinſen und z. B. mit dem
ſeither meiſt vorgeſchlagenen Zinsfuße von 3 pCt. rechnen will, der muß
vor allen Dingen nachweiſen, daß eine Jahresrente (3. B. Steuern) von
1 Mk. thatſächlich im praktiſchen Wirtſchaftsleben etwa bei 200 jährigem
Umtriebe zu 12 278 Mk., und eine einmalige Ausgabe (Kulturkoſten) in
derſelben Zeit zu 369 Mk. anwächſt; oder er muß den Nachweis liefern,
daß bei nur 100jährigem Fichtenumtriebe dieſelben Ausgaben zu 607,3 Mk.,
reſp. 19,2 Mk. anwachſen. Gelingt dieſer Nachweis, dann kann
gegen ein derartiges Rechnungsverfahren ſchon etwas weniger
eingewendet werden; kann derſelbe aber nicht erbracht werden
und er dürfte ſchwer zu erbringen ſein, dann darf es aber
auch nicht länger aufrecht erhalten, ſondern muß durch ein
mehr auf dem Boden der Thatſachen ſtehendes, wenn auch
mehr empiriſches Verfahren erſetzt werden.
So weit wir unterrichtet ſind, giebt es keine Sparkaſſe, keine Renten⸗
und Lebensverſicherungsbank, kurz kein Geldinſtitut, welches für ſo lange
Zeiträume, wie man in der Waldwertberechnung unterſtellt, Gelder an—
nimmt und volle Zinſeszinſen gewährt. Derartige Anſtalten nehmen
nämlich Anträge nur auf menſchliche Lebensdauer, d. h. auf ca. 40 bis
45 Jahre an, die meiſten Verſicherungen werden aber zwiſchen dem 20.
und 40. Lebensjahr abgeſchloſſen, in welchem Alter ſich die wahrſchein—
liche Lebensdauer zwiſchen 22 und 36 Jahren bewegt. Ganz anders
liegt die Sache bei Verzinſungszeiten von 100 und mehrjährigen Hochwald—
umtrieben. In dieſer langen Zeit wachſen, wie wir geſehen haben, nach
76 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
den Zinstabellen die Zinſeszinſen zu ſo enormen Summen an, wie ſie
kein Geldinſtitut zu zahlen vermag, wenn es nicht zu Grunde gehen joll.
Der Annahme einer Vergütung von Zinſeszinſen mit einem feſtſtehenden
Prozente für ſo lange Zeiträume ſteht aber noch weiter entgegen, daß
ſich Zinsfuß, Geldwert u. ſ. w. im Laufe der Zeit weſentlich ändern,
und daß die genannten Geldinſtitute meiſt nur auf eine beſchränkte An⸗
zahl Jahre konzeſſioniert ſind und daher auf längere Zeit gar keine Ge—
ſchäfte abſchließen können und dürfen.
Wir haben auf dieſe Punkte bereits 1572 *) hingewieſen, aber es hält
bekanntlich ſchwer, unhaltbare Anſchauungen, welche ſich einmal in den
Köpfen feſtgeſetzt haben, raſch aus denſelben zu verdrängen.
Um uns nämlich über die vorliegende Frage näher zu unterrichten,
legten wir bereits 1872 einer deutſchen Rentenanſtalt folgende Fragen
vor: 1. welche Jahresrente habe ich zu zahlen, um meinen Nachkommen
nach 120 Jahren (Buchen- oder Tannenumtrieb) eine Summe von
1 Million Gulden zu vermachen und umgekehrt; 2. was erhalte ich für
1 Million Gulden, beziehbar in 120 Jahren, augenblicklich.“
Wie vorauszuſehen war, ging die Anſtalt, wegen des in zu weite
Zeit geſtellten Termins, auf keine der beiden Fragen ein, dagegen wurde
uns u. A. Folgendes geſchrieben: „Rentenverſicherungen werden
immer nur auf ein einziges Leben, nicht aber auf deſſen Kin-
der und Kindeskinder abgeſchloſſen; die Dauer einer ſolchen
Verſicherung beſchränkt ſich daher im höchſten Falle auf ein
Menſchenalter.“
„Die unter 1. und 2. geſtellten Fragen werden bei Rentenanſtalten
niemals praktiſche Bedeutung erlangen, ſie ſind daher in deren Ge—
ſchäftsplänen gar nicht vorgeſehen. Ein ſolches Geſchäft, wie das in
den beiden Fragen berührte, führt unwillkürlich auf das Gebiet der
Spekulation, von welchem ſich alle Renten- und Lebensverſicherungs⸗
anſtalten frei zu halten haben. Reiche Kapitaliſten und Bankiers können
ein ſolches Riſiko vielleicht eingehen, allein der der desfallſigen
Berechnung zu Grunde zu legende Zinsfuß wird gering
genug ausfallen und jedenfalls hinter demjenigen weit zu—
rückbleiben, welcher den auf die menſchliche Sterblichkeit
(Sterblichkeitsliſte) baſierten, höchſtens auf ein Lebensalter
Monatſchriſt für Forſt- und Jagdweſen.
Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 77
ausgedehnten Berechnungen der Renten- und Lebensver—
ſicherungsanſtalten in der Regel zu Grunde liegt.“
„Den Tarifen der deutſchen Lebensverſicherungsanſtalten liegt meiſt
ein Zinsfuß von 3, 3½, höchſtens 4 pCt. zu Grunde und es iſt ein an—
erkannter Erfahrungsſatz, daß, je niedriger der Zinsfuß gegriffen, deſto
ſicherer und ſolider das Fundament des Geſchäftes iſt. Mehr wie 4 pCt.
(inzwiſchen iſt der Zinsfuß um ½—1 pCt. geſunken) darf daher keine
Lebensverſicherungsanſtalt ihren Berechnungen zu Grunde legen, wenn ſie
ſich nicht der Gefahr ausſetzen will, in kurzer Zeit zu Grunde zu gehen.“
Zur weiteren Bekräftigung vorſtehender Anſchauungen fügen wir
noch folgende Außerung Burckhardt's (der Waldwert, 1860, Seite 102
und 103) bei:
„Unbemerkt kann nicht bleiben, daß es noch zur Zeit keine Anſtalt
giebt, welche eine gemachte Einlage ſo lange ſich aufzinſen läßt, als
bei Waldwertberechnungen teilweiſe vorausgeſetzt werden muß. So
läßt die Hannover'ſche Kapital-Verſicherungsanſtalt ein ein-
gelegtes Kapital, das nicht über 5000 Thlr. betragen darf,
nicht über 30 Jahre hinaus ſtehen“.
„Soviel über den inneren Haushalt der Lebens = Berficherungs-
anſtalten bekannt iſt, verwirklichen ſie durchgehends nur 3 pCt. Zinſes⸗
zinſen, baſieren wenigſtens ihre Kalkulation auf dieſen Zinsfuß. Die
heutzutage ſchon ziemlich verbreiteten Sparkaſſen bleiben teils unter
3 pCt., teils erreichen ſie 3 pCt. oder gehen um ein Weniges darüber
hinaus. Die hannover'ſche Kapitalverſicherungsanſtalt ſchreibt jährlich
3½ pCt. gut u. ſ. w.“ Die Münchener Sparkaſſe zahlt 3,6 pCt.; die
eingelegten kleinen Beträge dürfen aber nicht über 3000 Mk. anſteigen!
In neueſter Zeit haben wir uns mit ſachverſtändigen Beamten von
Geldinſtituten in München über die vorliegende Frage eingehend unter—
halten; dieſelben ſprachen ſich ebenfalls dahin aus, daß man in gegen—
wärtiger Zeit wohl nirgends mehr als 3 bis höchſtens 3 pCt. Zinſes⸗
zinſen und zwar nur auf eine Einlagezeit von 30—40 Jahren beziehen
könne.
Forſtwirte, welche daher auch für über 40jährige Umtriebe noch
mit demſelben Zinsfuße wie Renten- und ähnliche Anſtalten, d. h. mit
3—3½ pCt. rechnen zu können glauben, nehmen mit einer ſolchen un⸗
motivierten Annahme eine extreme Ausnahmsſtellung ein, wie man ſie
bei keinem andern Geſchäftsbetriebe findet, ſie treiben in der That
Mißbrauch mit der Wiſſenſchaft der Waldwertberechnung.
78 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
Derartige ſchwindelhafte Zinsforderungen eignen ſich am allerwenigſten
für den forſtlichen Betrieb, weil der Zuwachs der Bäume und Beſtände
an unabänderliche Geſetze gebunden iſt.
Will man daher in der Waldwertberechnung Zinſeszinſen beibehalten,
ſo muß auch der Zinsfuß ſo gewählt werden, daß die in den Wald ver—
wendeten umlaufenden Kapitalien zu keinen größeren Summen an⸗
wachſen, als es geſchehen würde, wenn man ſie in Geldinſtituten unter-
gebracht hätte. Wir unterſtellen daher, daß ein Kapital nur höchſtens
40 Jahre ſtehen bleiben darf, dann herausgenommen werden muß, um
bei höheren als 40jährigen Umtrieben mit dem Anfangswert wieder
verzinslich angelegt zu werden. Dieſes empiriſche Verfahren entbehrt
zwar einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Begründung, aber man erfährt auf
dieſe Weiſe doch richtiger zu welcher Summe ein Kapital thatſäch⸗
lich in 40, 50, 60 Jahren anwachſen kann und braucht dann nur aus
der Rententafel herauszuleſen, welches in jedem betreffenden Jahre der
zu Grund zu legende Zinsfuß iſt. Der Zinsfuß ſelbſt beſitzt dadurch für
jeden Verzinſungszeitraum eine ganz beſtimmte Größe, und kann nicht
mehr nach „Gutdünken“ wie eine Wachsmaſſe gedrückt werden, ſondern
nimmt eine feſtere Geſtalt an.
Ein Beiſpiel ſoll das Verfahren klar machen.
Für 1—40 jährigen Umtrieb erfolgen volle Zinſeszinſen. Geht man
alſo höchſtens von 3¼ pCt. aus, jo darf nach der Nachwertstafel (1,op")
unterſtellt werden, daß ein Kapital 1 anwächſt
in Jahren 10 20 30 40
zu Mark. 1,41 1,99 2,81 3,96
Mit 40 Jahren wird das Kapital gekündigt und mit dem Anfangs⸗
wert wiederholt verzinslich angelegt. Wäre die Umtriebszeit 50 Jahre,
ſo wächſt 1 Mk. in 40 Jahren an zu 3,96 Mk., die Zinſeszinſen be⸗
tragen daher 2,96 Mk. Das Kapital 1 bringt nun in weiteren 10
Jahren wieder 0,41 Zinſeszinſen, es erreicht daher in 50 Jahren nur
die Summe 2,96 +0,41 +1,00 4,37 Mk., während die Rententafeln
5,58 Mk. unterſtellen. Dem Kapital 4,37 Mk. entſpricht aber im
50. Jahre ein Zinsfuß von 3 PCt.; folglich muß bei 50 jähriger Ver⸗
zinſungsdauer der Zinsfuß 3 gewählt werden. Bei einer Umtriebszeit
von 60 Jahren wird unterſtellt, daß das Kapital 1 erſt in 40 Jahren
mit vollen Zinſeszinſen zu 3,96 Mk. anwachſe und die Zinſeszinſen für
weitere 20 Jahre 1,99 - 1=0,99 Mk. betragen. Das Kapital 1 wächſt
alſo in 60 Jahren auf 3,96 + 0,99 4,95 Mk. an; was nahezu einem
Zinsfuß im 60. Jahre von 2¼ pCt. entſpricht.
Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 79
Bei 80 jährigem Umtrieb betragen die Zinſeszinſen zweimal die vom
40 jährigen, alſo 2,96 x 2 = 5,92 Mk., dazu das Kapital 1 macht 6,92 Mk.,
zu welcher Summe eine Mark in 80 Jahren anwächſt. Dieſer entſpricht
im 80. Jahre ein Zinsfuß von nahezu 2½ pCt. u. ſ. w. Fährt man ſo
fort, die Zinsfüße zu berechnen, ſo gelangt man zu dem Reſultat, daß
bei einem
Verzinſungszeitraum von 1—40 50 60 70 80 90 100 110 120 Jahren
der zu wählende Zinsfuß 3½ 3 2¼ 2½ 2½ 2¼ 2 2 2 beträgt.
Wir wollen zwar zugeben, daß dieſes Verfahren, bei welchem bei
langen Verzinſungszeiträumen kein ſo ſchwindelhaftes Anſteigen der Ka—
pitalien vorausgeſetzt wird, vielleicht noch verbeſſerungsfähig iſt, immerhin
wird man aber zugeben müſſen, daß hier den unvermeidlichen Verluſten
an Kapital und Zinſen in der Art Rechnung getragen wird, daß man
mit wachſendem Verzinſungszeitraum den Zinsfuß eutſprechend fallen
läßt, wie das nur naturgemäß iſt, wenn man zu keinen abſolut unbrauch—
baren Reſultaten gelangen will. Rechnen doch auch die Anhänger der
Bodenreinertragstheorie mit verſchiedenen Zinsfüßen (3. B. Heyer mit
2 bis 3 PCt.), allerdings mit dem Unterſchiede, daß fie den Leſer ganz
im Unklaren laſſen, wann z. B. mit 2 und wann mit 3 PCt. gerechnet
werden ſoll. Es läßt ſich nach unſerer Meinung z. B. durchaus nicht
billigen bei Eichenſchälwaldungen, welche mit 15—20 jährigem Umtriebe
behandelt werden ſollen, mit nur 2 pCt. zu rechnen, hier können 3—4 PCt.
am Platze ſein, während es umgekehrt gerade jo unrichtig wäre bei Er—
mittelung der Beſtandskoſtenwerte für 120 jährige Umtriebe durchaus
3—4 pCt. zu Grunde zu legen.
Die Länge des Verzinſungszeitraums muß hier vorzugs—
weiſe maßgebend ſein.
Auch die Anleitung zur Waldwertberechnung, im Auftrage des Finanz—
Miniſteriums verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterialforſtbüreau (Berlin
1866) ſpricht für unſere Auffaſſung, indem ſie Seite 3 ſagt:
„Je länger ein Zeitraum iſt, für welchen ein Kapital, ohne Unter-
brechung und ohne daß die für die mit der Wiederanlegung des Ka—
pitals und der Zinſen verbundenen Mühen, Koſten, Zeitverluſte und zeit—
weiſe Zinſenausfälle eintreten, werbend ſicher angelegt wird, um ſo
geringer kann der Zinsfuß ſein. Es würde daher dieſer Zinsfuß
für Diskontierungen auf kurze Zeiträume höher anzunehmen
ſein, als für längere Zeiträume.“
Die Königlich Preußiſche Inſtruktion ſchließt in der That Seite 7
80 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
die Rechnung mit verſchiedenen Zinsfüßen keineswegs aus, indem ſie
3. B. für Umtriebszeiten von:
30-40 Jahren 3 ¼ pCt. Zinſeszinſen
26— 33 " 3 "
15—19 „ 4 1 5
10—14 U au U U
6— 9 " 4 2 "
un 4215 " 5
anzuwenden vorſchreibt, wobei jedoch zu berückſichtigen bleibt, daß in—
zwiſchen der Zinsfuß um ½ 1 PCt. geſunken iſt. Nur hätte dieſe
Inſtruktion dann konſequenter Weiſe fortfahren, d. h. für höhere als
40 jährige Umtriebe verhältnismäßig niedrigere Zinsfüße geſtatten ſollen.
Die Anhänger der Bodenreinertragstheorie verdienen
daher den Vorwurf, daß ſie den ſoeben behandelten, ſo unge—
gemein wichtigen Zinsbeſtimmungsgrund ſeither gänzlich un—
beachtet ließen.
4. In der Waldwertberechnung kann aber auch ein
niedrigerer Zinsfuß noch deshalb angenommen werden, weil
die in der Wald wirtſchaft niedergelegten fixen Kapitalien
(Waldboden und in gewiſſem Sinne der normale Vorrat)
namentlich in noch wenig aufgeſchloſſenen Landesteilen im
Laufe der Zeit noch eine Extrarente in Ausſicht ſtellen.
Hiermit ſoll geſagt werden, daß man, im Falle ſteigende Einnahmen
in Zukunft zu erwarten find, ganz gut die Waldwirtſchaft auf einen
niedrigeren Zinsfuß baſieren kann, weil ſich die in derſelben niedergelegten
Kapitalien dann thatſächlich doch höher rentieren. Denn weiß man, daß
ein zu 3 pCt. Zinſeszinſen angelegtes Geldkapital ſich in 24 Jahren ver⸗
doppelt, die reinen Einnahmen eines Waldes aber in derſelben Zeit auf
die dreifache Summe anwachſen, ſo folgt aus jeder Zinſeszinstabelle, daß
in dieſem Falle die Verzinſung im Walde nicht 3, ſondern 4½ pCt.
beträgt. So lange alſo Preisſteigerungen der Forſtprodukte noch zu
erwarten ſind, kann man die Wirtſchaft mit einem kleineren Zinsfuß
kalkulieren und trotzdem eine höhere Verzinſung erzielen. Solche Preis—
ſteigerungen ergeben ſich, indem infolge größerer Bedürfniſſe noch
weniger aufgeſchloſſene Waldteile zugänglich gemacht werden. Die zum
Markte günſtiger liegenden Reviere liefern dementſprechend höhere
Preiſe.
Vermehrte Holzeinnahmen können ſich aber auch, ohne vermehrten
a
Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 81
Holzeinſchlag und ohne Preiserhöhung, ſchon dadurch ergeben,
daß das Nutzholz, welches höher bezahlt wird, gegenüber von Brennholz
mehr geſucht wird, d. h. eine Steigerung des Nutzholzprozentes
eintritt. Reviere mit einem noch kleinen Nutzholzprozente (Bayern,
Heſſen, Preußen) haben daher, unter ſonſt gleichen Verhältniſſen, bezüg—
lich ſteigender Einnahmen noch eine größere Zukunft, als Länder, in
welchen eine Steigerung des Nutzholzprozentes kaum mehr möglich iſt
(Sachſen). Es iſt daher auch dieſer Umſtand bei Wahl des Zinsfußes
wohl zu berückſichtigen.
So machte z. B. Profeſſor Exner in Wien in einem „Vortrage über
die Induſtrie des Böhmerwaldes, Wien 1872“ folgende intereſſante Mit-
teilung: „Holz und Wald waren vor 100 Jahren an Böhmens Grenzen
wertlos. Zur Zeit der Joſephiniſchen Kataſtralaufnahme des Böhmer—
waldes ſollten die weniger zugänglichen Waldgebiete einfach als „herren—
los“ erklärt werden. Fürſt Johann Nepomuk Schwarzenberg
entſchloß ſich jedoch, ſie zu übernehmen (natürlich gegen Entrichtung der
damals gewiß ſehr niedrigen Grundſteuer). Dieſe Waldflächen gaben
anfänglich fait nur durch die „Wildbahn“ ein Erträgnis.“ . „Im
Jahre 1753 bezahlten die Glashütten in Winterberg (Böhmen) 10—30 fl.
jährlich „Brandgeld“, wofür ſie ohne weitere Beſchränkung ihren Holz—
bedarf aus den umliegenden Waldungen decken durften. ..“
Jetzt tragen die dortigen Waldungen jährlich Hunderttauſende und
das Waldkapital des Fürſten repräſentiert viele Millionen. Wer wollte
und könnte behaupten, dieſer Beſitz hätte das in denſelben geſteckte Ka—
pital nicht ausgezeichnet verzinſt?
Deshalb verkaufen ſolide Waldbeſitzer auch ſelten ihre Waldungen
in der Abſicht, aus dem Kaufpreiſe künftig höhere Zinſen zu beziehen,
weil ſie recht gut wiſſen, daß das beliebig nicht vermehrbare Boden—
und Holzkapital, abgeſehen von vorübergehenden Störungen, noch im
Werte ſteigen kann, daß ferner größere Geldmengen leicht durch die
Finger rinnen, während im Walde niedergelegte und nicht jeder Zeit
kündbare und darum nicht jeder Verſuchung ausgeſetzte Kapitalien zwar
„trägen Geſellen“ (ein Preßler'ſcher Ausdruck) gleichen können und
nach Schäffle's Anſicht gleichen müſſen, aber gerade deshalb auch
weit weniger der Gefahr ausgeſetzt ſind, halsbrecheriſchen Unternehmungen
zu dienen, bei welchen Kapital und Zinſen verloren gehen können.
Bereits 18725), habe ich mich daher auch ſchon bezüglich der damals
laut gewordenen Klagen über ſchlechte Verzinſung der im Walde ruhenden
Kapitalien u. A. wie folgt ausgeſprochen: „Man laſſe ſich doch durch die
gegenwärtigen hohen Zinsfüße nicht täuſchen. Die glücklich beendigten
Kriege (1866 und 1870—71), neue Geldzufuhren, das zurückgekehrte Ver-
) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, Seite 302.
Baur, Waldwertberechnung. 6
82 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
trauen in der Geſchäftswelt, die Erweiterung des Eiſenbahnnetzes, der
geſtiegene Kredit u. ſ. w. haben plötzlich den Unternehmungsgeiſt in einer
unnatürlichen Weiſe geſteigert, das Kapital iſt dadurch momentan teuer
geworden. Das wird auch wieder anders werden. Vor einem und noch
mehr vor zwei Jahrhunderten war der Zinsfuß höher als gegenwärtig,
nach weiteren Jahrhunderten wird er noch mehr geſunken ſein. ..“ In
der That iſt der Zinsfuß in den letzten Jahren bereits um / — 1 pCt.
geſunken und wird wohl noch mehr fallen. Wir erblicken darin
einen weiteren Beweis für die Gefährlichkeit der Gründung
der Waldwirtſchaft auf einen feſt angenommenen, aber trotz⸗
dem wechſelnden Zins fuß.
5. Ein weiterer Grund für die Annahme eines niedrigen
Zinsfußes in der Waldwertberechnung dürfte darin liegen,
daß die im Walde angelegten Kapitalien weniger Verluſten
und Gefahren ausgeſetzt ſind, als Geldkapitalien. b
Die Anſichten über dieſen Punkt gehen allerdings auseinander, in—
dem manche Schriftſteller die Sicherheit der Kapitalanlage im Walde,
wegen der Gefahren durch Windwurf, Schneedruck, Inſektenbeſchädigungen,
leugnen. Auf der anderen Seite wird dieſelbe aber z. B. von Th. Hartig,
Burckhardt, Judeich und in neuerer Zeit auch von G. Heyer aner—
kannt.
Burckhardt ſagt in ſeinem „Waldwert 1860“ Seite 95:
„Mit dem geringſten Zinsfuß begnügt man ſich bei Geldkapitalien,
mit welchen Grund und Boden erworben wird. Vornehmlich iſt es die
Sicherheit des Waldbeſitzes, welche zu einem billigen Zinsfuß bei der
Kapitaliſierung der Reinerträge berechtigt.“
Th. Hartig jagt (Allg. Forſt- und Jagd-Zeitung 1855 Seite 86):
„Die Sicherheit der Einnahmen aus dem Waldvermögen iſt eine ſehr
große, vielleicht die größte, die es überhaupt giebt.“
Judeich (Forſteinrichtung 1880 Seite 66):
„Die Sicherheit der forſtlichen Kapitalanlage iſt eine ſehr große.“
G. Heyer (Waldwertberechnung 1883 Seite 7):
„Für Waldwertberechnungen iſt ein geringerer Zinsfuß anzuwenden,
als derjenige, zu welchem Geldkapitalien ausgeliehen werden, wegen der
verhältnismäßigen Sicherheit der Kapitalanlage im Walde.“
In der I. und II. Auflage ſeiner Waldwertberechnung war G. Heyer
noch anderer Anſicht, indem er ſich wegen der Elementarereigniſſe für
höhere Zinsfüße ausſprach. Offenbar wurden neuere Schriftſteller zu
dem oben ausgeſprochenen Urteile durch den Umſtand gedrängt, daß bei
Zugrundelegung des von Preßler empfohlenen landesüblichen Zinsfußes
in der Waldwertberechnung man zu unbrauchbaren Reſultaten gelangte.
Endlich ſei noch bemerkt, daß bei größeren Privatwaldbeſitzern der
Wald ſchon deshalb in hohen Ehren ſteht, weil er ihnen die dauernde
Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 83
Ausübung der Jagd ſichert, weil ſich an ihn die Wahlfähigkeit zu
manchen öffentlichen Amtern knüpft, weil er ſich zur Gründung von
Fideikommiſſen eignet und weil die Verwaltung von Wald für den
Beſitzer weniger aufregend und geiſtig angreifend iſt, als die Leitung
eines Fabrikbetriebes.
IV. Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtlichen
Zinsfuß.
$ 17.
Neben den unter III ($ 16) behandelten Beſtimmungsgründen für
den forſtlichen Zinsfuß hat man noch eine Reihe anderer aufgeſtellt,
deren Richtigkeit wir aber beſtreiten. Es gehören hierher:
1. Die Forderung, die Waldungen wären je nach dem
Beſitzſtande mit einem Wirtſchaftszinsfuß von 3—5 pCt. ein-
zurichten, wenn der Waldbeſitzer keine Verluſtwirtſchaft
treiben wolle.“)
Abgeſehen davon, daß dieſer Satz in dieſer allgemeinen Aufſtellung
gegen die Lehren der Volkswirtſchaft verſtößt, jo haben wir bereits nach—
gewieſen, daß es ſich in der Waldwertsberechnung überhaupt um keinen
unverrückbar feſtſtehenden Zinsfuß handeln kann, ſondern daß derſelbe,
je nach der Art des Kapitals, nach der Länge des Verzinſungszeitraumes,
dem künftigen Aufſchwung der Forſtwirtſchaft u. ſ. w., ein veränderlicher iſt,
ſo daß man in vielen Rechnungen mit mehreren Zinsfüßen zu operieren hat.
Übrigens handelt es ſich, wie bereits angedeutet, in der Volkswirt⸗
ſchaft weniger um eine höchſte Verzinſung aller Kapitalien, ſondern in
erſter Linie um die nachhaltige Befriedigung der unentbehrlichen Bedürf-
niſſe ſittlicher Menſchen.
Die wirtſchaftliche Thätigkeit, welche ſich mit der Beſchaffung und
Verwendung materieller Mittel für die menſchlichen Bedürfniſſe zu be⸗
ſchäftigen hat, wird von den Nationalökonomen in ausführlicher Weiſe
behandelt und die Gründe, welche die Menſchen zur wirtſchaftlichen
Thätigkeit bewegen, d. h. „die wirtſchaftlichen Triebfedern“, können ſehr
verſchieden ſein. Es war und iſt in dieſer Beziehung Streit, Unklarheit
und Irrtum vorhanden. Adam Smith und ſeine Anhänger waren der
Anſicht, daß nur der eigene Vorteil den Menſchen zur wirtſchaftlichen
) Preßler, Der rationelle Waldwert 1859.
6 *
84 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß.
Thätigkeit beſtimme, daß Eigennutz, die individuelle Selbſtſucht
die einzige wirtſchaftliche Triebfeder ſei. Das war das Dogma des
Smithianismus, dem ſich Preßler in ſeinem rationellen Waldwirt noch
zu einer Zeit anſchloß, in welcher ſich in Deutſchland kein namhafter
Nationalökonom mehr zu demſelben bekannte. Die Mancheſterpartei
ging ja bekanntlich ſo weit, den Egoismus als die einzig berechtigte
wirtſchaftliche Triebfeder hinzuſtellen und zu erklären, aus der freieſten,
ungebundenſten Wirkſamkeit desſelben würden die beſten volkswirtſchaft⸗
lichen Zuſtände hervorgehen.
Wir wollen gern zugeben, daß der Egoismus, der Trieb der Selbſt—
erhaltung wirtſchaftlich und ſelbſt ſittlich berechtigt iſt, denn er führt zu
wirtſchaftlicher Selbſtſtändigkeit, zu Fleiß und Sparſamkeit, aber er darf
nicht im Widerſpruche mit der Menſchenliebe, dem Gemeinſinne und den
ſittlichen Geboten ſtehen, er darf nicht unter Anwendung unmoraliſcher
Mittel in Eigennutz ausarten und muß daher durch Beſchränkung der
individuellen Freiheit gezügelt und durch Stärkung ſittlicher Motive zum
Wohle der Geſamtheit geregelt werden; denn die Volks wirtſchaft
hat auch eine hohe immaterielle, ethiſche und kulturelle Be-
deutung.
„Die Produktion (ſagt Schönberg in ſeiner politiſchen Okonomie
1882) iſt in der Volkswirtſchaft nicht Selbſtzweck, ſondern nur Mittel zu
einem anderen, einem ſittlichen Zweck und für die Beurteilung des ſitt⸗
lichen Werts einer Volkswirtſchaft, — und dieſer iſt im Grunde der
einzige, um deſſentwillen die Volkswirtſchaft exiſtiert — kommt es, wenn
auch die Konſumtion naturgemäß durch den Zuſtand der Produktion be—
dingt wird, und die Förderung dieſer ſtets eine der wichtigſten praktiſchen
Aufgaben bleibt, doch in erſter Linie nicht auf den Zuſtand de : Produk⸗
tion, ſondern auf den Zuſtand der Verteilung und der Konſumtion der
Güter und der durch dieſe bedingten perſönlichen Lebenslage der Volks⸗
mitglieder an.“
Solche Worte hervorragender Nationalökonomen mögen ſich die
forſtlichen Mancheſtermänner merken, welche das Wohl der Waldbe—
ſitzer und des Volkes nur nach der Höhe des Prozentes beurteilt haben
wollen.
Bei den vielen Eigentümlichkeiten, welche die Waldwirtſchaft bietet,
iſt es überhaupt ganz unſtatthaft, das forſtliche Betriebskapital (Holz⸗
vorrat) auf ein ſolches Minimum zu reduzieren, wie es bei der von
Preßler u. A. anfänglich verlangten hohen Verzinſung notwendig ein—
**
Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 85
treten müßte. So wie ein Mann, der nur von der Hand in den Mund
leben muß, in die größte Bedrängnis kommt, wenn die Quellen einmal
nicht mehr fließen, ſo müſſen die Bewohner des Staates in bezug auf
ihren Holzbedarf in Verlegenheit kommen, wenn bei Verminderung des
ſtockenden Holzvorrats auf ein Minimum, d. h. bei fehlender Reſerve,
der Holzmangel infolge von mißglückten Kulturen, Stürmen, Schnee—
druck, Inſektenbeſchädigungen und ſonſtigen, nicht vorauszuſehenden Ur—
ſachen einmal ein größerer werden ſollte. Man möge dabei auch nicht
überſehen, daß die Holz einführenden Länder, welche wenig oder nichts
für die Forſtkultur thun, mit der Zeit in die Lage kommen werden, von
Deutſchland Holz zu beziehen.
Ganz unſtatthaft erſcheint es aber, wenn es ſich um eine dauernde
Begründung der Forſtwirtſchaft handelt, dieſelbe, wie geſchehen, von dem
jeweiligen Schuldenzuſtande des Staates abhängig zu machen, indem man
behauptet, es laſſe ſich eine auf 2 — 3 pCt. eingerichtete Forſtwirtſchaft
nicht mehr rechtfertigen, wenn der Staat Leihkapitalien mit 4 — 5 PCt.
verzinſen müſſe. Die Nichtigkeit dieſes Einwandes geht aus den be—
ſprochenen Beſtimmungsgründen für den forſtlichen Zinsfuß hervor.
Übrigens kann der Wald doch nicht zum Sündenbock der Schuldenlaſten
der Staaten gemacht werden. Wenn der Staat z. B. für den Bau
einer Eiſenbahn Geld um 5 PCt. aufnimmt (in der Waldwirtſchaft
kommen keine ſolche Anleihen vor) und die Bahn wirft ſpäter nur
2 pCt. ab, ſo kann man dafür doch nicht den Wald verantwortlich
machen und verlangen, daß er das Defizit decke! Wohin würde es über—
haupt führen, wenn die mißlungenen Finanzoperationen des einen Departe—
ments Deckung durch andere finden könnten. Wären damit nicht leicht—
ſinnigen Spekulationen und Geldaufnahmen die Thüren geöffnet? Es
erſcheint daher ganz ungerechtfertigt, ſchlechte Finanzgebahrung durch
Niederſchlagen des Waldes zu decken, iſt derſelbe doch ein Gemeingut
für Alle, namentlich auch der weniger begünſtigten ärmeren Volks-
klaſſe.
Daß auch im Volke dieſe Auffaſſung wurzelt, dürfte ſchon daraus
folgen, daß die Landesvertretungen verſchiedener Staaten ſchon wieder—
holt darauf hingewieſen haben, die Waldungen des Staates würden
zu finanziell und zu wenig im Intereſſe der Geſamtheit bewirtſchaftet.
Dazu kommt noch, daß die Zinsfüße in verſchiedenen Staaten,
3. B. in Deutſchland und Oſterreich, nicht dieſelben find, während die
Betriebskoſten nur verhältnismäßig geringe Differenzen zeigen. Dies
86 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß.
würde, wollte man den Preßler'ſchen Forderungen folgen, zu dem
Reſultat führen, daß es in Oſterreich, wegen des dortigen höheren
Zinsfußes, in den noch weniger aufgeſchloſſenen Landesteilen oder mit
ſchlechten Bonitäten ausgeſtatteten Revieren, zweckmäßiger ſei die Forſt⸗
wirtſchaft ganz aufzugeben, weil ſich nach der Lehre vom Boden—
erwartungswert lauter negative Bodenwerte ergeben würden. Eine
auf einem fortwährend wechſelndem Zinsfuß gegründete
Forſtwirtſchaft, gleicht daher dem bewegten Meere, in
welchem das Schiff bald von den Wogen in die Höhe
gehoben, bald wieder in die Tiefe geſchleudert wird. Die
Waldwirtſchaft iſt aber gegen Ebbe und Sturmfluten am
allerempfindlichſten.
2. Die Anſicht,“) man könne von den Waldungen dieſelbe
Verzinſung, wie von Rentenanſtalten und Sparkaſſen ver—
langen, iſt in dieſer allgemeinen Faſſung unbegründet. Wir
haben dieſen Punkt unter III 3 ($ 16) bereits ausführlich beſprochen
und brauchen daher auf denſelben hier nicht nochmals zurückzukommen.
3. Die Lehre, mit wachſender Umtriebszeit, wegen der
ſteigenden Unſicherheit im Bezuge des Waldertrages, mit
größerem Zinsfuß zu rechnen, iſt unbegründet und praktiſch
unausführbar, weil Niemand im Stande iſt anzugeben, um
wie viele Prozentteile dieſe Erhöhung ſucceſſive vorge—
nommen werden müßte.
G. Heyer ſprach ſich z. B. in ſeiner Waldwertberechnung (1. Aufl.
1865 S. 7 und 2. Aufl. 1876 S. 8) über dieſen Punkt wie folgt aus:
„Mit der Länge der Umtriebszeit nimmt — wenn auch nicht in direktem
Verhältniſſe — die Unſicherheit im Bezuge des Waldertrags zu, weil
viele Elementarereigniſſe, wie Windwurf, Inſektenfraß u. ſ. w. vorzugs⸗
weiſe den älteren Beſtänden gefährlich werden. Deshalb hat man
für hohe Umtriebszeiten einen größeren Zinsfuß anzu—
nehmen.“ Um welchen Betrag aber der Zinsfuß mit wachſender
Umtriebszeit erhöht werden ſoll, wird nicht angegeben.
Fach unſerer Anſicht hat man in dieſer Frage viel zu viel
theoretiſiert, ohne der Praxis damit zu nutzen. Faßt man die Sache
praktiſch auf und erinnert ſich namentlich an den Einfluß langer
Verzinſungszeiträume in der Forſtwirtſchaft auf den Zinsfuß, ſo
) M. R. Preßler, Der rationelle Waldwert 1859.
„— —
Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 87
gelangt man zu der gegenteiligen Anſchauung. Wir haben uns daher
auch bereits 1869 *) über dieſen Punkt u. A. wie folgt ausgeſprochen:
„Es wird noch gelehrt, daß mit der Umtriebszeit die Unſicherheit im
Bezuge des Waldertrags zunehme, weil viele Elementarereigniſſe (Wind,
Inſekten, Feuer u. ſ. w.) vorzugsweiſe den älteren Beſtänden gefährlich
würden, und man müſſe deshalb für hohe Umtriebszeiten höhere Zinsfüße
annehmen, um geringere gegenwärtige Werte zu erhalten. Wir ſind hier
entgegengeſetzter Anſicht, und verlangen aus anderen Gründen weit eher,
bei Zugrundelegung von Zinſeszinſen, eine Verminderung des Zinsfußes
mit ſteigenden Umtriebszeiten.“
„Die Gefahren, denen ältere Beſtände unterworfen ſein ſollen, wer—
den jedenfalls oft überſchätzt und der Einfluß der Erhöhung des Zins—
fußes, wenn auch nur um ½—1 pCt., auf die Verminderung der Boden—
werte u. ſ. w. in der Regel unterſchätzt. Jedenfalls gilt Erſteres von
der Feuer⸗ und Inſektengefahr, welche ſogar in jüngeren Beſtänden oft
größer als in älteren iſt. Daß Sturmgefahr in älteren Beſtänden
häufiger eintritt als in jüngeren, iſt leider richtig, dagegen wird über—
ſehen, daß älteres vom Winde geworfenes Holz ja nicht verloren iſt,
ſondern meiſt ohne namhaften Verluſt abgeſetzt werden kann, wenn nicht
gerade außerordentlich große Maſſen geworfen werden (wie z. B. im
Oktober 1870).
„Wie viel die Vermehrung des Zinsfußes um ½—1 pCt. aus⸗
macht, lehrt jede Zinſeszinſentabelle. So wächſt z. B. eine einmalige
Ausgabe von 1 Mk. an:
in 120 Jahren bei 2½ pCt. auf 19,4 Mk.
nn U U 3 %, " 34,7 "
nn U " —3½ " " 62,1 U
Desgleichen wächſt eine Jahresrente von 1 Mk. an:
in 120 Jahren bei 2½ pCt. auf 734,3 Mk.
5 5 A 5 e
5 2 RN 5 1
Je nachdem man alſo im vorliegenden Beiſpiele nur 1 pCt. mehr
oder weniger annimmt, erhält man circa dreimal kleinere oder größere
Reſultate.“
„Wird darum, wenn in einem Reviere von Tauſenden von Hektaren
„) F. Baur, „über die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen
für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken 1869, Seite 28.
88 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß.
hin und wieder in einzelnen Beſtänden ein Brand eutſteht oder Beſchä—
digungen durch Sturm und Inſekten vorkommen, dieſe Wertverminderung
ſo hoch angeſchlagen werden dürfen, als der Einfluß, welcher infolge der
Erhöhung des Zinsfußes auch nur um / oder ½ pCt. in ganzen Revieren
auf die Reſultate der Wertberechnung ausgeübt wird? Dieſe Frage iſt
entſchieden zu verneinen! . ..“
G. Heyer hat ſich daher auch veranlaßt geſehen in der 3. Auflage
ſeiner Waldwertberechnung (1883) ſeine Anſichten in dieſer Frage wejent-
lich zu ändern, indem er ſeinen übrigens von G. L. Hartig herrühren—
den Lehrſatz, mit wachſender Umtriebszeit den Zinsfuß zu erhöhen,
aufgab und ſich unſerer Anſchauung anſchloß. Insbeſondere bringt er
jetzt zur Stütze unſerer Auffaſſung (Seite 8) folgendes ſtatiſtiſches Ma—
terial:
„In den preußiſchen Staatsforſten gingen in den 13 Jahren 1868
bis 1880 die Holzbeſtände von 6948 ha durch Brand zu Grunde, alſo
jährlich 534 ha). Da die geſamte zur Holzzucht benutzte Fläche der
preußiſchen Staatswaldungen im Durchſchnitt jener Jahre ſich auf
2 373 000 ha ſtellte, jo kommt auf 4444 ha Waldfläche 1 ha Brandfläche.
Hierbei iſt noch zu beachten, daß es meiſt junge, alſo noch nicht hoch
im Werte ſtehenden Beſtände ſind, welche durch Feuer vernichtet zu wer—
den pflegen.“
In den bayeriſchen Staatswaldungen betrug während der Jahre
1877-1881 die Brandfläche 317,5 ha, alſo pro Jahr 63,5 ha“). Da die
bayeriſche produktive Staatswaldfläche 836 100 ha beträgt, ſo kommt
alſo auf 13 167 ha Waldfläche 1 ha Brandfläche. Der geſamte Schaden
belief ſich auf 23 730 Mk., ſonach pro Jahr auf 4746 Mk. Die Rohein⸗
nahme für Holz betrug in den bayeriſchen Staatswaldungen im Jahre
1881 rund 22 400 000 Mk., ſo macht alſo der Wert des durch Feuer zer—
ſtörten Materials / pCt. von der Roheinnahme aus.“
Auf Grund ſolcher Zahlen läßt ſich gewiß kein mit der Umtriebszeit
ſteigernder Zinsfuß rechtfertigen, namentlich wenn man bedenkt, daß
die durch Naturereigniſſe verminderte Maſſenproduktion ſchon ihren Aus-
druck in den Ertragstafeln findet.
4. Der Lehre, den forſtlichen Zinsfuß auch von der Holz—
art abhängig zu machen, kann nicht beigetreten werden.
G. L. Hartig war wohl der Erſte, welcher wegen der geringen
Beſchädigungen, denen Laubhölzer ausgeſetzt ſeien, für dieſe einen ge—
ringeren Zinsfuß forderte. Er drückt ſich hierüber in ſeiner Forſttaxation
) von Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens. 2. Auflage 1883.
Seite 210.
*) Nach einer vom kgl. Miniſterialforſtbureau gefertigten umgeänderten Zu—
ſammenſtellung.
Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 89
1813, S. 172, wie folgt aus: „Bei Nadelholzwaldungen iſt die Gefahr
größer, als bei Laubwaldungen, weil erſtere durch Raupen, Käfer und
Feuer mehr ruiniert werden können, als letztere. Wegen dieſer größeren
Gefahr dürfte daher dem Käufer eines Nadelwaldes immer 1 pCt. mehr
zuzubringen ſein, als dem Käufer eines Laubholzwaldes.“ Hierbei darf
aber nicht überſehen werden, daß G. L. Hartig mit einfachen Zinſen
rechnete und darum mit höheren Zinsfüßen operieren mußte.
Merkwürdigerweiſe war auch G. Heyer noch 1876 (Waldwert—
berechnung 2. Aufl. S. 9) der G. L. Hartigſchen Anſicht von 1813,
obgleich wir uns ſchon 1873 *) gegen dieſen Zinsbeſtimmungsgrund
ausgeſprochen hatten. G. Heyer ſagte: „Nadelhölzer ſind den Be—
ſchädigungen durch Feuer, Windwurf, Inſektenfraß, Schneebruch u. ſ. w.
mehr ausgeſetzt als Laubhölzer. Deshalb ſollte für letztere ein ge—
ringerer Zinsfuß angeſetzt werden.“ In der 3. Aufl. ſeiner Wald-
wertberechnung wurde auch dieſer Punkt nicht mehr aufgenommen.
Später ließ G. L. Hartig (wie vorher Hoßfeld, Diana 1805,
3. Bd., S. 430) in ſeiner Forſtwiſſenſchaft nach ihrem ganzen Umfange
(1832, S. 265) den Zinsfuß für verſchiedene Holzarten ungeändert, ver—
minderte aber dafür, der Größe der Gefahr entſprechend, den Brutto—
ertrag, betrachtete daher den Abzug als eine Art Aſſekuranz.
H. Burckhardt ſchloß ſich in ſeinem „Waldwert“ (1860, S. 36)
dieſer letzteren Auffaſſung G. L. Hartigs an.
Auch hier weiſen wir darauf hin, daß die Unſicherheit im Bezuge
künftiger Einnahmen ja ſchon in den bei Waldwertberechnungen in An—
wendung kommenden Ertragstafeln und den ſpeziellen Beſtandsaufnahmen
zum Ausdruck kommt. Iſt ein Beſtand infolge von Elementarereigniſſen
durchlöchert, ſo liefert er natürlich entſprechend geringere Maſſen und ge—
ringere auf die Gegenwart diskontierte Werte.
Wollte man auch noch die verſchieden großen Gefahren, welchen
Laubhölzer gegenüber den Nadelhölzern ausgeſetzt ſind, im Zinsfuß aus—
drücken, ſo wäre ſolches ſchon deshalb ſehr mißlich, weil, ſelbſt eine und
dieſelbe Holzart vorausgeſetzt, Lage, Boden, Gebirgsformation u. ſ. w.
wieder ſehr beträchtliche Unterſchiede bedingen. Wir äußerten uns daher
auch bereits 1873“ ) über dieſe Frage wie folgt: „Auf manchen Lokali—
täten wird z. B. die Kiefer kaum, auf anderen häufiger geworfen; an
) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 323.
*) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 323.
90 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß-
manchen Orten brennt es öfters, an andern kennt man Waldbrände nur
dem Namen nach; in manchen Gegenden hat man fortwährend die größte
Not mit Inſektenbeſchädigungen, in anderen Lagen find fie ganz unterge-
ordneter Bedeutung. Der Holzart dürfte daher kaum ein Einfluß auf
den Zinsfuß einzuräumen ſein, ſchon weil dieſer aus dem Zuſammen⸗
wirken ſehr verſchiedener Faktoren hervorgeht und man leicht durch
all zu vieles Theoretiſieren den praktiſchen Standpunkt ver—
lieren könnte. Nach einer Schablone läßt ſich der forſtliche Zinsfuß
unmöglich für alle Fälle feſtſetzen.“
5. Aus ähnlichen Gründen iſt auch der Lehre entgegenzu—
treten, daß für jüngere Beſtände ein höherer Zinsfuß ange-
wendet werden müſſe, weil in denſelben die zu erwartenden
künftigen Erträge nicht mit derſelben Sicherheit voraus be—
ſtimmt werden könnten, als für ältere Bejtände*).
G. L. Hartig rechnete bei dem Ankauf einer Waldbenutzung, die
der Waldbeſitzer erſt beziehen kann: N
in der 1. 20 jährigen Periode 6 PCt.
7 2. 5 1 6 ½ „
7 77 3. n „ 7 5
2 [7] 4 2 77 7 7
N 5. „ 5 8 5
2 6. 5 5 8 n
Wan 7. 7 1 9 [7
Les 8. 7 1 9 5 5
* 9 „ „ 10 „
Es muß jedoch auch hier wieder darauf aufmerkſam gemacht werden,
daß Hartig mit einfachen Zinſen rechnete.
Er würde bei Anwendung von Zinſeszinſen gewiß keine ſo enorme
Steigerung des Zinsfußes für ſpäter eingehende Nutzungen betont haben;
denn es iſt z. B. der gegenwärtige Wert einer einmaligen Einnahme von
100 Mk. bei nur 3, 4 oder 5 PCt. Zinſeszinſen folgender:
Die Einnahme von 100 Mk. eee Wert von 100 Mk. bei
erfolgt nach Jahren pCt. 4 pCt. 5 pCt.
40 36,7 20,8 14,2
60 16,9 9,5 5,3
80 9,4 4,3 2,0
*) Vergl. G. Heyer, Waldwertberechnung 1865, Seite 8 und G. L. Hartig,
Forſttaxation 1813, Seite 174.
Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 91
Die Einnahme von 100 Mk. Gegenwärtiger Wert von 100 Mk bei
3 . 4 pCt.
erfolgt nach Jahren pCt pCt 5 pCt.
100 5,2 1,9 0,7
120 2,8 0,9 0,3
140 1,5 0,4 0,1
160 0,8 0,2 0,04
Aus dieſer Überſicht folgt, wie raſch die auf die Gegenwart disfon-
tierten künftigen Einnahmen ſinken, ſelbſt wenn man nur mit 3—5 pCt.
rechnet. Eine nach 200 Jahren beziehbare Einnahme von 10 000 Mk.
beſitzt bei 5 pCt. jetzt nur einen Wert von 6 Mk.!
Wie würden ſich aber erſt die gegenwärtigen Werte mindern, wenn
man nach G. L. Hartigs Vorſchlag den Zinsfuß mit jeder ſpäteren
Periode auch noch ſteigerte. Verſchwindend kleine Größen, nicht mehr
der Berückſichtigung wert, wären das Ergebnis. Die langen Zeiträume,
mit welchen wir zu operieren haben, führen an und für ſich ſchon zu ſehr
geringen gegenwärtigen Werten, es liegt wahrlich kein Grund vor, die—
ſelben durch periodiſche Steigerung des Zinsfußes, praktiſch genommen,
auf Null zu reduzieren. Glücklicherweiſe ſtanden derartige wenig durch—
dachte Lehren ſeither mehr in Büchern und kamen in der Praxis der
neueren Waldwertberechnung wohl nie in Anwendung.
V. Bis jetzt gemachte Vorſchläge zur Ermittelung des
forſtlichen Zinsfußes.
§ 18.
Nachdem wir die Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zinsfußes
im allgemeinen, ſowie ſpeziell die richtigen und falſchen Beſtimmungs—
gründe für den forſtlichen Zinsfuß beſprochen haben, ſind ſchließlich noch
vier gemachte Vorſchläge zur Ermittelung des in der Forſtwirtſchaft an—
zuwendenden Zinsfußes zu beleuchten, nämlich:
1. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes nach dem landesüblichen
Zinsfuß.
Wie bereits erwähnt, verſteht Roſcher unter landesüblichem
Zinsfuß „die mittlere Zinshöhe mühelos und ſicher verliehener Geld—
kapitalien“. Derſelbe ändert ſich bekanntlich nach der wirtſchaftlichen
und politiſchen Lage des Landes. Während er in den 1870er Jahren
in Deutſchland zwiſchen 4 und 5 PCt. betrug, iſt er jetzt um ½ bis 1 pCt.
92 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes.
geſunken. Hätte man alſo vor 10 Jahren den Wald mit einem Zins⸗
fuß von 4 pCt. eingerichtet und dementſprechend die Umtriebe erniedrigt
und die älteren Holzvorräte beſeitigt, ſo müßten jetzt, bei geſunkenem
Zinsfuß, die Umtriebe wieder erhöht werden. Das wäre ein umjtänd-
liches und unter Umſtänden ſelbſt unausführbares Unternehmen, und
man ſieht hieraus ſofort, daß auf einen gegebenen Zinsfuß gegründete
Wirtſchaftsſyſteme fortwährenden Beunruhigungen ausgeſetzt ſind, welche
leicht zum dauernden Nachteile, ja ſelbſt zum ſchließlichen Ruin des
Waldes führen können.
Für den landesüblichen Zinsfuß ſprachen ſich namentlich H. Cotta,
Ch. Hundeshagen und M. R. Preßler aus. Cotta ſagt (Waldwert⸗
berechnung 1818, Seite 33): „Da 5 pCt. der gewöhnliche Zinsfuß iſt, jo
wird derſelbe überall zu Grunde gelegt, wo nicht ausdrücklich ein anderer
Zinsfuß beſtimmt wird.“ Hundeshagen ſagt (Forſtencyklopädie, 2. Aufl.,
II. Abth., 1828, Seite 314): „In Wahrheit dürfte derjenige Zinsfuß der
richtige ſein, für den man die betreffenden Kapitalien in baarem Betrage
zu entlehnen und zu verleihen oder auch anderwärts zu benutzen im⸗
ſtande ſein würde.“
Preßler (der rationelle Waldwirt 1859) empfiehlt: für fiskaliſche
Forſte 3½ pCt., für Korporations⸗ und größere Privatwaldungen 4 pCt.
und bei kleineren ſpekulativen Waldungen 4½ pCt., welche Prozente je
nach Umſtänden um ½ pCt. erhöht oder erniedrigt werden ſollen.
Wie man ſiehk, waren dieſen Schriftſtellern die in § 16 beſprochenen
Beſtimmungsgründe für niedere Zinsfüße noch unbekannt, noch weniger
waren ſie ſich über die Tragweite ihrer hohen Zinsforderung in der Forſt⸗
wirtſchaft und namentlich bei Berechnung des Boden- und Beſtands⸗
erwartungswerts, des Beſtandskoſtenwerts, ja ſelbſt des Waldrentierungs⸗
werts klar geworden.
Preßler ſah ſich daher auch ſchon bei der Verſammlung deutſcher
Land- und Forſtwirte in Wien 1868, woſelbſt wir die Unhaltbarkeit der
hohen Zinsfüße nachwieſen, veranlaßt die Erklärung abzugeben, es ge⸗
nügten ihm in Staatsforſten auch 2 ½ pCt.!
Es muß übrigens hier ausgeſprochen werden, daß ſchon Finanzrat
Nördlinger in Stuttgart (Diana 1805, Seite 375) darauf hinwies, daß
an den Staat, an Gemeinden und ſelbſt auf Grundbeſitz ausgeliehene
Kapitalien nicht die gleiche Sicherheit gewährten, wie der Grundbeſitz
ſelbſt, und daß man ſich mit einem um ſo niedrigeren Zinsfuße begnügen
könne, je ſicherer die Kapitalanlage ſei. Von einem Boden könne der
Vorſchläge zur Ermittelung des foritl. Zinsfußes. 93
Ertrag einmal verloren gehen, aber nicht das Grundſtück ſelbſt. Da die
Gefahren, welchen Grundſtücke ausgeſetzt ſeien, nicht überall dieſelben
wären, jo könne man nicht von allen Grundſtücken gleiche Prozente
fordern. Da weiter, nach Nördlinger, der Wald geringere Sicherheit
als der landwirtſchaftliche Beſitz, aber größere wie ſichere Geldkapital—
anlagen in Ausſicht ſtelle, ſo müſſe in der Forſtwirtſchaft ein zwiſchen
dem landwirtſchaftlichen und landesüblichen Zinsfuß ſtehender angewendet
werden.
G. Heyer hält ebenfalls den landesüblichen Zinsfuß ſür zu hoch,
glaubt jedoch, daß die richtige Reduktion desſelben auf den forſtlichen
mit großen Schwierigkeiten verbunden ſei, weil die Vorteile des Wald—
beſitzes, gegenüber der Geldkapitalanlage, ſich ſchwer in präziſer Form
ausdrücken ließen. Ziehe man bloß den Vorteil der Preisſteigerung in
der Waldwirtſchaft in betracht (als wenn die landwirtſchaftlichen Pro—
dukte nicht auch teurer werden könnten!) und nehme letztere durchſchnitt—
lich zu 1 pCt. an (wie ſoll das in jedem einzelnen Falle nachgewieſen
werden?), während der landesübliche Zinsfuß 4 pCt. betrage, ſo würde
der forſtliche Zinsfuß ſich auf 4 13 pCt. ſtellen. Da jedoch G. Heyer
einige wichtige Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß unberückſichtigt ließ,
ſo konnte er ſelbſt in der 3. Auflage ſeiner Waldwertberechnung über
dieſen Gegenſtand noch zu keiner vollen Klarheit gelangen.
Es iſt ja bekannt, daß reiche Leute gerne einen Teil ihrer Kapitalien
in Wald und Waldboden anlegen. Wenn ſich derartige Kapitalanlagen
vielleicht auch jetzt noch ſchlecht verzinſen, ſo rechnen ſie auf eine ſteigende
Rente in Zukunft und überſehen dabei weiter nicht, daß Waldungen
gegen äußere Gefahren, politiſche Umwälzungen, Überſchuldungen, Kon—
kurſe u. ſ. w. doch einen gewiſſen Schutz gewähren.
Übrigens erhält man auch in der Forſtwirtſchaft in vielen
Fällen (3. B. Niederwald) mit dem landesüblichen Zinsfuß 3 ½
bis 4 pCt. ganz brauchbare Reſultate, wenn man denſelben
nur nach unſerem Vorſchlage mit dem wachſenden Verzinſungs—
zeitraum kleiner werden läßt.
2. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes nach demjenigen der
Landwirtſchaft.
Bezüglich des landwirtſchaftlichen Zinsfußes ſind die Anſichten viel
mehr geklärt. Da der land- und forſtwirtſchaftliche Betrieb wenigſtens
inſoweit übereinſtimmen, als beide den Boden bebauen, ſo glaubte man
94 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes.
den landwirtſchaftlichen Zinsfuß auch für die Forſtwirtſchaft empfehlen
zu können. Die Frage der Zuläſſigkeit dieſer Unterſtellung hängt davon
ab, ob beide Betriebsweiſen gleiche Annehmlichkeiten und Vorteile, ſowie
gleichen Grad der Sicherheit in ſich ſchließen, was aber ſehr ſchwer zu
beurteilen iſt.
A) Was die Sicherheit der Kapitalanlage in Waldungen betrifft,
ſo wurde hervorgehoben (G. Heyer, Waldwertberechnung, 1. Aufl. S. 10;
3. Aufl. S. 13), daß beim Walde der Zuwachs einer ganzen Reihe von
Jahren (in maximo einer ganzen Umtriebszeit) zu Grunde gerichtet
werden könne (z. B. durch Feuer), während beim Felde höchſtens der
einjährige Zuwachs auf dem Spiele ſtehe.“
Hiergegen läßt ſich einwenden, daß dieſe Zuwachsverluſte im Walde,
wie bereits nachgewieſen, verhältnismäßig ſelten eintreten und lange
nicht von der Bedeutung ſind, als hier unterſtellt wird. Jedenfalls find
landwirtſchaftliche Gewächſe gegen Trocknis, Hagelſchlag, Froſt, anhaltendes
Regenwetter, namentlich in der Erntezeit, Krankheiten u. ſ. w. weit empfind⸗
licher, als die widerſtandsfähigeren Holzbeſtände. Und wenn bemerkt
wird, daß bei landwirtſchaftlichen Gewächſen höchſtens der einjährige
Ertrag auf dem Spiele ſtehe, jo iſt hierbei überſehen worden, daß 3. B.
ein und derſelbe Holzbeſtand innerhalb einer Umtriebszeit wohl kaum
mehrere Male durch Brand zerſtört wird, während Hagelbeſchädigungen,
Ungunſt der Witterung u. ſ. w. ſich in demſelben Zeitraume bei land⸗
wirtſchaftlichen Gewächſen häufig wiederholen. Es giebt Fluren, die in
Zwiſchenräumen von nur 3 bis 5 Jahren regelmäßig einmal verhagelt
werden. Auch der wertvolle Viehſtand, die Betriebsgebäude, welche in
der Forſtwirtſchaft faſt ganz fehlen, ſind großen Gefahren ausgeſetzt, was
ſchon daraus folgt, daß man in der Landwirtſchaft Verſicherungsanſtalten
der verſchiedenſten Art längſt beſitzt, während dieſelben, wegen Mangel
an Bedürfnis, in der Forſtwirtſchaft kaum mehr als dem Namen nach
bekannt ſind.
B) Als Vorzug der Waldwirtſchaft wird von G. Heyer a. a. O.
hervorgehoben, daß der Wald, wenn er einmal zum jährlichen Betriebe
eingerichtet ſei, gleiche Erträge liefere, während die Größe der land—
wirtſchaftlichen Ernte von Jahr zu Jahr wechſele und oft ſehr bedeutenden
Schwankungen unterliege.
Hiergegen läßt ſich einwenden, daß auch bei dem nachhaltigen
Betriebe in der Forſtwirtſchaft die Jahreserträge großen Schwankungen
unterliegen. Dieſelben werden veranlaßt durch Schnee- und Windbrüche,
Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 95
Heranziehung verſchiedenwertiger Beſtände zur Fällung und namentlich
durch die Schwankungen in den Holzpreifen.
Wenn weiter die Anſicht vertreten wird, die Forſtwirtſchaft habe den
Vorzug, daß ſie ein weniger zahlreiches Betriebsperſonal beanſpruche und
weniger Mühe als die Landwirtſchaft verurſache, ſo mag das vielleicht
für die Großgrundbeſitzer manche Annehmlichkeiten haben. Es iſt jedoch
als eine entſchiedene Schattenſeite der Waldwirtſchaft hervorzuheben, daß
ſich dieſelbe weniger für den Kleinbetrieb eignet. Landwirtſchaftliche
Grundſtücke werden gerade deshalb in der Nähe bevölkerter Orte ſo teuer
bezahlt, weil ſie dem kleinen Gewerbsmann und dem kleinen Bauer
Gelegenheit bieten, ſeine eigene Arbeitskraft zu verwerten, welche ſonſt
unbenutzt bleiben müßte.
C) Zum Nachteile der Forſtwirtſchaft hat man angeführt:
a) Daß neu begründete oder junge Holzbeſtände eine Reihe von
Jahren keine oder nur geringe Erträge abwürfen. Für den
ausſetzenden Betrieb, alſo die Ausnahme, iſt dieſer Ein—
wand richtig, für den nachhaltigen Betrieb iſt er bedeutungslos.
b) Daß die Waldungen für den Beſitzer ein ſchlechtes Pacht—
objekt ſeien. Es läßt ſich dieſe Anſicht nicht beſtreiten, doch
darf man hierbei nicht überſehen, daß die wenigſten Waldbeſitzer
Pächter ſuchen, ſondern es zweckmäßiger finden, ihre Waldungen
durch eigenes geſchultes Forſtperſonal verwalten zu laſſen, mit
welchem ſie offenbar weniger Verdrießlichkeiten haben dürften,
als mit auf ihren eigenen Vorteil ſehenden Waldpächtern.
e) Daß ſich künftige Walderträge ſchwer voraus beſtimmen ließen,
während ſich die durchſchnittlichen Reinerträge der Landwirt—
ſchaft aus den Wirtſchaftsbüchern erſehen ließen oder ortsbekannt
ſeien. (G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl. 1883, S. 12.)
Dieſer Einwand hat für den ausſetzenden Betrieb ſeine Richtig—
keit, nicht aber für den die Regel bildenden nachhaltigen Betrieb.
Bei letzterem laſſen ſich die jährlichen Waldreinerträge aus den
Wirtſchaftsbüchern gerade ſo genau wie beim landwirtſchaftlichen
Betriebe entnehmen. Übrigens muß wiederholt werden, daß es
ungemein ſchwierig iſt, bezüglich der Wahl des Zinsfußes, die
Licht⸗ und Schattenſeiten der Land- und Forſtwirtſchaft gegen⸗
einander abzuwägen, weil bald die Landwirtſchaft, bald die
Forſtwirtſchaft einen Aufſchwung nimmt, viel zu viele Faktoren
auf beide Betriebsweiſen einwirken und auch die Getreide- und
96 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes.
Holzzollpolitik einen nicht zu unterſchätzenden Einfluß auf die
Rentabilität derſelben ausübt.
Soviel ſcheint übrigens feſtzuſtehen, daß im Augenblick ſich wieder
ein größeres Streben bemerklich macht, landwirtſchaftliche Gründe mit
ſchlechtem Boden und Klima oder ungünſtiger Lage zum Verkehr wieder
in Wald umzuwandeln; d. h. der Waldwirtſchaft den Vorzug vor der
Landwirtſchaft einzuräumen. Ebenſo läßt ſich umgekehrt nicht leugnen,
daß in fruchtbaren Landſtrichen, mit reichlichem Kleingewerbe und bäuer—
lichem Beſitze die Preiſe der Grundſtücke fortwährend ſo hoch ſtehen, daß
man einen ſehr mäßigen Zinsfuß (1¼ —2 ½ pCt.) annehmen muß, um
aus der reinen Jahreseinnahme (Bodenrente) den gegendüblichen Kapital-
wert von Ackern, Wieſen und dergleichen zu finden. Endlich iſt es eine
bekannte Thatſache, daß deutſche Staatsgüter ſelten höher wie 1½ bis
2 pCt. rentieren, obgleich ſie an den Verkehrswegen liegen und oft
trefflichen Boden beſitzen. Es wäre jedoch aus den entwickelten Grün⸗
den nicht angezeigt, den landwirtſchaftlichen Zinsfuß, der gegenwärtig in
Deutſchland zwiſchen 2 und 3 pCt. ſtehen mag, direkt auf die Forſtwirt⸗
ſchaft zu übertragen, obgleich derſelbe bei Beurteilung des forſtlichen
Zinsfußes Berückſichtigung verdient.
Hinſichtlich der Wahl des Zinsfußes beſtehen überhaupt zwiſchen
dem land- und forſtwirtſchaftlichen Betriebe wenig Beziehungen und die
Annahme, in der Landwirtſchaft würde überhaupt nur mit einem Zins⸗
fuße gerechnet, wäre eine ganz irrige. Je nach der Art des Kapitals,
was in der Landwirtſchaft werbend angelegt wird, iſt auch der Zins—
fuß ein ganz verſchiedener, er kann z. B. bei der Amortiſierung land⸗
wirtſchaftlicher Maſchinen 10—15 pCt. betragen, ein Fall, der in der
Forſtwirtſchaft kaum vorkommt. Bei Berechnung des Wertes größerer
landwirtſchaftlicher Güter kommen nämlich ganz andere Grundſätze und
andere Zinsfüße als bei Waldwertberechnungen in Anwendung und nur
da, wo es ſich um die Berechnung des Wertes eines einzelnen
Grundſtückes aus deſſen Reinertrag, alſo um den Rentierungswert han⸗
delt, könnte es ſich fragen, ob der hier oft nur 1½—2 ½ pCt. betragende
Zinsfuß nicht auch in der Forſtwirtſchaft in der Lehre des Wald—
rentierungswerts Anwendung finden dürfte. Prolongierungen oder
Diskontierungen von Werten, welche ſich auf Zeiträume von 100 und
mehr Jahre erſtrecken, kommen in der Landwirtſchaft überhaupt nicht
vor und deshalb können ſich auch die Beſtimmungsgründe für den
Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 97
anzuwendenden Zinsfuß in der Land- und Forſtwirtſchaft nicht überall
decken.
3. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Waldrein—
ertrag und Waldrentierungswert.
Die Methode beſteht darin, daß man aus dem ermittelten durch—
ſchnittlich jährlichen Reinertrag r eines Waldes und dem aus deſſen
Verkauf bekannt gewordenen Werte K, das unbekannte Prozent nach der
K x 100.
Wäre z. B. der aus den Erträgen der letzten Jahre ermittelte durch—
ſchnittliche jährliche Reinertrag eines Waldes, welcher für 1 333 320 Mk.
verkauft wurde, 40 000 Mk., jo würde dieſem Verkaufe ein Zinsfuß von
v K 100 = 1885820 100 1883380 > 3 vet
zu Grunde gelegt worden ſein.
G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl. 1883, S. 15) knüpft an
die Anwendbarkeit dieſer Methode folgende Bedingungen:
1. daß der Ertrag des verkauften Waldes genau bekannt, alſo
nicht etwa durch eine bloße Schätzung erhoben war;
daß der Wald wenigſtens annähernd im Normalzuſtande für den
jährlichen Betrieb ſich befand, insbeſondere kein beträchtliches
Vorratsplus oder Defizit enthielt;
3. daß keine Liebhaberpreiſe gezahlt wurden und daß eine hin—
reichende Zahl von Käufern konkurrierte, weil ſonſt der Wald
von dem bedürftigen Verkäufer unter dem wahren Werte hätte
losgeſchlagen werden müſſen.
Gegen dieſe theoretiſch richtigen Vorbehalte iſt folgendes einzuwen—
den: Wer aus bekannt gewordenen Waldverkäufen und den zugehörigen
Waldrenten den forſtlichen Zinsfuß ableiten will, wird in der Regel nicht
in der Lage ſein, die von G. Heyer geſtellten drei Bedingungen auf ihr
Vorhandenſein zu prüfen. Denn wie ſoll man feſtſtellen, wenn z. B. aus
Polen ein Waldverkauf bekannt wird, ob daſelbſt die genannten drei
Bedingungen vorhanden waren. Man müßte gerade an Ort und Stelle
reiſen und daſelbſt den Thatbeſtand erheben, was jedenfalls ſehr koſt—
ſpielig wäre und vom Beſitzer des Waldes vielleicht nicht einmal ge—
ſtattet würde.
Dabei iſt noch weiter zu bemerken, daß ſich Waldkäufe und Wald⸗
verkäufe in der Regel auf Inſtruktionen ſtützen, in welchen der in Anwen—
Baur, Waldwertberechnung. 7
Formel K: r = 100: p beſtimmt. Es iſt nämlich p =
1
98 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
dung zu bringende Zinsfuß vorgeſchrieben iſt. Man würde in dieſem Falle
durch das genannte Verfahren auf Umwegen durch Rechnung nur erfahren,
was man direkt aus der betreffenden Inſtruktion für Waldwertberechnung
hätte wiſſen können. Wird nämlich K aus a berechnet, dann iſt:
r ER 100 .
p=K * 100 = r 100 — = p; d. h. man erhält immer das bei
P
jedem einzelnen Waldverkaufe der Rechnung unterſtellte Prozent, welches
man auch ohne Rechnung hätte wiſſen oder erfahren können.
Auch wenn G. Heyer z. B. aus der Finanzwiſſenſchaft von Rau
(5. Aufl., S. 184) die Mitteilung entnimmt, daß in den Jahren 1831
bis 1835 in Frankreich 116 780 ba Staatswald mit einer reinen Jahres⸗
einnahme von 3 734925 Fres. um 114 297 000 Fres. verkauft worden
— 5 000 0 100 3,27 pCt. ableitet,
ſo läßt ſich mit einer ſolchen Durchſchnitts-Rechnung bezüglich des
in einzelnen Fällen der Waldwertberechnung zu wählenden
Zins fußes an und für ſich noch nichts anfangen. Jedenfalls müßte
man über die forſtlichen und wirtſchaftlichen Verhältniſſe jedes einzelnen
zum Verkaufe gekommenen Waldes ganz genaue Auskunft erhalten können.
es iſt ja bekannt, daß im Laufe dieſes Jahrhunderts, insbeſon⸗
dere um die Mitte desſelben, vielleicht nur infolge ſchlechter Finanzlage,
eine große Menge Staatswaldungen in Oſterreich verkauft wurden. Ei⸗
nige Kronländer (z. B. Böhmen) find jo um ihren wertvollen Staatswald⸗
beſitz gekommen und man konnte damals die Außerung vernehmen: „Wer
ein reicher Mann werden will, braucht nur einen öſterreichiſchen Staats⸗
wald zu kaufen.“ Es würde nun der öſterreichiſchen Staatsforſtverwaltung
nicht ſchwer fallen in jedem einzelnen Verkaufe aktenmäßig den Kauf⸗
ſchilling und die zugehörigen durchſchnittlichen jährlichen Waldreinerträge
feſtzuſtellen, um aus beiden das der Rechnung unterlegte Prozent zu er⸗
mitteln. Aber auch damit wäre nichts erreicht weil das Prozent ja ſelbſt
direkt aus den Akten zu erſehen iſt. Man hatte nämlich damals, wie
uns geſagt wurde, trotz der vorhandenen hohen Umtriebszeiten und
großen Holzvorräte, der Rechnung nicht nur den landesüblichen Geld—
zinsfuß, meiſt 5—6 pCt., zu Grunde gelegt, ſondern dadurch auch die Wald—
werte viel zu klein berechnet. Der Käufer brauchte nur das Holz von den
20— 25 älteſten Jahresſchlägen zu verwerten, jo hatte er ſein aufgewen—
ſeien und daraus den Zinsfuß p-
Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 99
detes Kapital wieder in der Taſche, die noch vorhandenen Holzvorräte
und der ganze Boden fielen ihm als Geſchenk des Staates von ſelbſt zu.
Die Feſtſtellung des forſtlichen Zinsfußes aus Waldrente und Wald—
wert wird deshalb in allen den Fällen wertlos ſein, in welchen ſich
nicht nachweiſen läßt, daß bei der Wahl des ſolchen Verkäufen unter-
ſtellten Zinsfußes, alle Beſtimmungsgründe desſelben reichlich erwogen
und berückſichtigt wurden. Da aber die Lehre des forſtlichen Zinsfußes
erſt in neueſter Zeit weiter entwickelt wurde, ſo darf bei älteren Wald—
verkäufen die genannte Unterſtellung in der Regel nicht gemacht werden
und das ſoeben beſprochene Verfahren iſt daher für die Beſtimmung des
forſtlichen Zinsfußes ungeeignet.
4. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Bodenrente
und Bodenwert.
Während das Verfahren 3 für den Nachhaltbetrieb empfohlen wurde,
ſo ſoll dieſe Methode bei Unterſtellung des ausſetzenden Betriebes ange—
wendet werden, womit zugleich der von den Bodenreinerträglern rechneriſch
geleugnete, aber doch beſtehende Unterſchied zwiſchen beiden Betriebsarten
indirekt zugeſtanden wird. Das Verfahren beruht auf folgenden An—
nahmen:
Bezeichnet B den aus wirklich vollzogenen Bodenverkäufen erzielten
Erlös eines forſtlichen Grundſtückes, r die Rente desſelben, p das
Prozent, jo iſt bekanntlich p = + x 100.
Nun ermittelt G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., S. 13)
die Bodenrente r in der Art, daß er nach der ſpäter zu beſprechenden
Methode der Ermittlung des Bodenerwartungswertes aus den von dem
Boden zu erwartenden Walderträgen und Produktionskoſten unter Zu⸗
grundelegung irgend eines Zinsfußes p den wirtſchaftlichen Bodenwert
berechnet und durch Multiplikation desſelben mit 0,0p die Bodenrente r
feſtſtellt. Angenommen der durch Rechnung ermittelte Bodenerwartungs—
wert ſei B. gefunden worden, jo wäre r B, x 0,0p und p = ze x100.
Nun ſoll durch Einführung verſchiedener Prozente die Rechnung des Bo—
denerwartungswertes ſo lange wiederholt werden, bis man das aus
letzter Gleichung berechnete unbekannte Prozent erhält, durch welches der
Gleichung Genüge geleiſtet wird.
Beiſpiel: Angenommen, es ſei der Bodenwert pro Hektar durch
einen Verkauf auf 362 Mk feſtgeſtellt worden, der Boden verſpreche aber
1
100 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.
die in der Burckhardt'ſchen Kiefernertragstafel (Tabelle A in Heyer's
Waldwertberechnung) angegebenen Erträge, die Kulturkoſten ſeien pro
Hektar 24 Mk. und die Koſten für Verwaltung, Schutz und Steuern zu⸗
ſammen jährlich 3,6 Mk, ſo berechnet ſich bei Unterſtellung von 4 PCt.
und 70 jährigem Umtrieb ein Bodenerwartungswert von rund 139 Mk.,
ſomit eine Bodenrente von r = 139 x 0,04 = 5,56 Mk. Der Boden rentiert
ſich daher nur mit
139x0,0p „ 100 556.
B x O, Op 2 * 5
weil er höher bezahlt wurde, als ſein eigentlicher wirtſchaftlicher Wert
beträgt. Es wäre ſomit p= 1,54 oder 0 - 1,54 — p und da p=4 pCt.
angenommen wurde 0 - 1,54 4 — 2,46. Der Gleichung wäre alſo
nicht genügt.
Setzt man jetzt aber p=3 pCt. in die Rechnung, jo erhält man
einen Bodenwert B, = 362 Mk., eine Bodenrente r = 362 x 0,03 = 10,86 ME.
8 ä OP x 100 = 1 x100=3 pCt.
In dieſem Falle wäre daher der Gleichung genügt und der anzu—
wendende Zinsfuß betrüge 3 pCt.
Dieſes Verfahren wurde in der Hauptſache vom kgl. bayriſchen Forſt—
meiſter Egger (Allgem. Forſt- und Jagdzeitung, 1854, S. 345) ent⸗
wickelt und in der oben mitgeteilten Weiſe von G. Heyer a. a. O. dar⸗
geſtellt. Letzterer knüpft an ſeine Darſtellung noch folgende Sätze:
„Der in dieſer Weiſe ermittelte Zinsfuß ließe ſich nun wieder zur
Berechnung der Bodenwerte von andern Waldungen benutzen, deren Ver—
hältniſſe mit denjenigen des Bodens, welcher verkauft worden iſt, über—
einſtimmen.“
„Die vorſtehend geſchilderte Methode würde jedoch nur dann ein
richtiges Reſultat liefern, wenn die Käufer es verſtünden, den Waldboden-
wert richtig zu ſchätzen, was ſelten der Fall ſein wird, weil jener Wert
ſich erſt durch eine, und zwar nicht weniger als überſichtliche, Rechnung
ergiebt. Gewöhnlich nehmen die Käufer als Anhaltspunkt für ihre
Schätzung den Wert an, welchen der Boden als Agrikulturgelände be—
ſitzen würde. Dieſer Maßſtab iſt indeſſen kein richtiger, weil der Boden,
je nachdem er zur Land- und Forſtwirtſchaft verwendet wird, einen ſehr
verſchiedenen Wert haben kann.“
Wenn wir nun auch die bekannte Thatſache gern zugeben, daß Boden,
je nachdem er land- oder forſtwirtſchaftlich benutzt wird, einen andern
und daher p =
Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß. 101
Wert haben kann, ſo müſſen wir uns doch gegen die Brauchbarkeit dieſer
Methode zur Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes deshalb ausſprechen,
weil ſich dieſelbe in Zirkelſchlüſſen bewegt.
Wenn nämlich von G. Heyer das in der That unerläßliche Zuge—
ſtändnis gemacht wird, die Methode ſei nur dann zuläſſig, wenn der
Wert des verkauften Bodens auch richtig ermittelt; d. h. ſo groß gefunden
worden wäre, als ſich nach der Methode des Erwartungswertes ergiebt,
dann iſt das Verfahren 4 überhaupt zwecklos. Denn iſt der Bodener—
wartungswert B, gleich dem wirklichen Verkaufswert B, iſt alſo B- B,,
dann geht die Formel p ns 100 über in:
p= b. 100 0 p. 100 5
d. h. der Bedingung der Gleichung wird bei jedem Prozente genügt, es
kann alſo das Verfahren kein Maßſtab für die Beſtimmung des Zins—
fußes ſein. Man würde einen Umweg machen, erſt mit einem gewiſſen
Prozent den Bodenerwartungswert, aus dieſem die Bodenrente und aus
beiden den Zinsfuß zu ſuchen, weil letzterer ja unter allen Umſtänden dem
angenommenen Zinsfuß bei der Berechnung des Bodenerwartungswertes
gleich kommen muß.
VI. Schluß ſätze über den forſtlichen Zinsfuß.
$ 19.
Am Schluſſe unſerer Unterſuchungen über den forſtlichen Zinsfuß
angelangt, faſſen wir dieſelben in folgenden Sätzen zuſammen:
1. Der forſtliche Zinsfuß iſt keine konſtante Größe, derſelbe ergiebt
ſich vielmehr aus einer Menge nach Zeit, Ort, Umtriebszeit, wirtſchaft⸗
liche Lage u. ſ. w. veränderlichen Faktoren, welche denſelben fortwährend
modifizieren.
2. Der forſtliche Zinsfuß wird beeinflußt von der Natur des Ka—
pitals; da in der Forſtwirtſchaft aber ſtehende und umlaufende Kapita—
lien wirkſam ſind, ſo ſollte für umlaufendes Kapital ein höherer, für
ſtehendes ein niedrigerer Zinsfuß in Anwendung kommen.
3. Je länger ein Kapital verzinslich angelegt wird, d. h. je länger
der Verzinſungszeitraum und die Umtriebszeit iſt, ein um ſo kleinerer
Zinsfuß muß unterſtellt werden. Deshalb iſt auch die Lehre, mit wach—
ſender Umtriebszeit den Zinsfuß zu erhöhen, verwerflich.
102 Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß.
4. Aus Satz 2 und 3 folgt, daß das Rechnen mit nur einem Zins-
fuße bei langen Verzinſungszeiträumen, ſelbſt in einem und demſelben
Beiſpiele, wie es ſeither üblich war, unzuläſſig iſt.
5. Eine etwa in Ausſicht ſtehende künftige Preisſteigerung des Holzes
ſollte bei Rentabilitätsberechnungen nicht in einer entſprechenden Ernie—
drigung des Zinsfußes zum Ausdruck kommen, ſondern direkt bei Auf-
ſtellung der Geldertragstafeln Berückſichtigung finden, wenn man überhaupt
dieſen ſchwierigen Weg der Spekulation betreten will.
6. Die unter Ziffer IV, 1—4 (§ 18) bis jetzt gemachten Vorſchläge zur
Ermittlung des forſtlichen Zinsfußes führen entweder nicht zum Ziele,
oder bewegen ſich in Zirkelſchlüſſen.
7. Die Anhänger derjenigen Bodenreinertragstheorie, wie ſie ſeither
in forſtlichen Zeitſchriften und Werken gelehrt wurde, ſind bis jetzt den
Beweis ſchuldig geblieben, daß man jede Summe zu jeder Zeit und für
jeden beliebigen Zeitraum, alſo auch für 100- und mehrjährige Hochwald—
umtriebe, mit einem während des ganzen Verzinſungszeitraums
unveränderlich bleibenden Zinsfuße (3. B. 3 pCt.), ohne Verluſt
an Kapital und Zins mit Zinſeszinſen anlegen kann. So lange ſie dieſen
Beweis nicht liefern und ſo lange ſie insbeſondere das Geldinſtitut nicht
angeben, welches jede Geldſumme auf 100 und mehr Jahre Zinſeszinſen
voll verzinſt, ſind die Reſultate ihrer Rechnungen (Boden- und Beſtands⸗
erwartungswert, Beſtandskoſtenwert, Normalvorrat u. ſ. w.) anfechtbar
und für die forſtliche Praxis zu verwerfen. Es dürften ſich daher die
von uns in Vorſchlag gebrachten Zinsfüße mehr empfehlen.
Zweites Kapitel.
Hon den Jinsberechnungsarten.
Vorbemerkungen.
§ 20.
Im vorigen Kapitel wurde die Frage des Zinsfußes näher unter—
ſucht. Handelt es ſich nämlich darum, gleichbleibende Jahresrenten,
mögen dieſe in Einnahmen oder Ausgaben beſtehen, zu kapitaliſieren,
d. h. zu unterſuchen, wie viel mal man die Rente nehmen muß, um das
Kapital zu finden, ſo genügt einfach die Kenntnis des Zinsfußes, weil
ſich aus der Rente r und dem Zinsfuß p das Kapital K nach der Formel
Einfache Zinſen. 103
K = — = Dr ergiebt. Die Zinsberechnungsart ſpielt hierbei keine
Rolle, dagegen wird der Käufer bei derartigen Kapitaliſierungen für
Anwendung eines möglichſt hohen, der Verkäufer aber für einen mög—
lichſt niedrigen Zinsfuß ſprechen; denn bei 3 pCt. zahlt der Käufer
das 33 ½ fache, bei 4 pCt. nur das 25fache der gleichbleibenden Jahres—
nutzung oder Rente.
Anders liegt aber der Fall, wenn forſtliche Einnahmen und Aus—
gaben, welche bald früher, bald ſpäter, bald in größeren oder kleineren
Beträgen zu erwarten ſind, prolongiert oder diskontiert werden müſſen,
d. h. wenn es ſich um ſogenannte Verzugszinſen handelt. In dieſem
Falle iſt die Zinsberechnungsart keineswegs gleichgiltig und daher die
Betrachtung der verſchiedenen Zinsberechnungsweiſen unerläßlich. Man
hat in der Waldwertberechnung bis jetzt fünf Zinsberechnungsarten,
nämlich die Rechnung mit einfachen Zinſen, Zinſeszinſen, arithmetiſchen
Mittelzinſen, geometriſchen Mittelzinſen und beſchränkten Zinſeszinſen vor—
geſchlagen, welche nun einer kurzen Betrachtung unterworfen werden ſollen.
I. Einfache Zinſen.
9 21.
Dieſelben unterſtellen, daß nur das Kapital Zinſen trägt, daß aber
die jährlich entfallenden Zinſen ſelbſt keine Zinſen bringen. Trägt daher
ein Kapital nur einfache Zinſen, ſo wachſen dieſelben für ſich, ſowie das
Kapital ſamt den Zinſen in einer arithmetiſchen Reihe erſter Ordnung an.
Wird ein Kapital K mit dem Prozent p angelegt, jo trägt dieſes
Kapital in einem Jahre — Zinſen, d. h. es ſind mit Ende des
100
1. Jahres die Zinſen a 0 b und Kapital ſamt Zinſen K + —
2. K 2. K
2. N 7 n 100 1 I " n K + 100
3. K · p 3. K . p
3. 7 775 5 m I 1 " I K 7 2108, .%
n. K n-K-
n " " " 4100 „ " " „. K+ 100
Bezeichnet man die Summe, zu welcher das Kapital ſamt Zinſen in
n Jahren anwächſt, mit 8, jo iſt:
104 Einfache Zinſen.
n-K:p _
8 K 100 K
Aus dieſer Gleichung folgt:
100.8 100 (8 - K 100 (8 K
W 100 1 K a 9 .
Die einfache Zinsrechnung entſpricht der Einrichtung der heutigen
Geldinſtitute nicht mehr vollſtändig, weil man in denſelben kleinere und
größere Summen, alſo auch den Jahreszins eines Kapitals, ſofort wieder
verzinslich anlegen kann. Es trägt alſo nicht nur das Kapital, ſondern
auch der Zins vom Kapital ſelbſt wieder Zins, nur darf man keine zu
hohe Verzinſung beanſpruchen und die Kapitalien nicht ſo lange ſtehen
laſſen, wie das in der Waldwirtſchaft unterſtellt wird, wenn Zinszins
gewährende Geldinſtitute (Sparkaſſen, Rentenanſtalten u. ſ. w.) beſtehen
ſollen. So läßt“) die hannoverſche Kapital-Verſicherungsanſtalt ein
eingelegtes Kapital, das nicht über 15000 Mk. betragen darf, nicht über
30 Jahre hinaus ſtehen und ſchreibt jährlich 3 / pCt. gut.
100) K (8159)
Wie bereits erwähnt, ſprach ſich G. L. Hartig“ zuerſt für einfache
Zinſen aus, weil weitaus die meiſten Waldbeſitzer die Zinſen (Jahres—
einnahmen) aus ihren Waldungen verzehren oder zu ihrem Unterhalte
verwenden müßten, ſie alſo nicht wieder auf Zinſen legen könnten. Dem
läßt ſich entgegen halten, daß Einnahmen, welche zum Verbrauche
dienen, keine Produktionsmittel, keine Kapitalien ſind, daß aber die
Überſchüſſe aus den Einnahmen, welche wieder in die Waldwirtſchaft
geſteckt werden, allerdings oft auf Zinſen hätten gelegt werden können.
G. L. Hartig brachte jedoch die Reſultate der einfachen Zinsrechnung
dadurch mehr in Übereinſtimmung mit den Zinſeszinſen, daß er einen
hohen Zinsfuß (6 pCt.) annahm und denſelben periodiſch auch beträcht—
lich ſteigen ließ.
Gegen die Anwendung einfacher Zinſen wurde noch geltend gemacht,
daß man bei Beſtimmung des Kapitalwerts bei immerwährenden
Renten geringere Reſultate als bei endlichen Renten erhalte.
G. Heyer“) ſucht dies wie folgt zu beweiſen:
Bekanntlich trägt ein Kapital K bei einfachen Zinſen und p Prozent
in n Jahren zu Zinſen. Setzt man nun die nmaligen Zinſen des
Kapitals K = K, jo iſt
H. Burckhardt, Der Waldwert, Seite 102.
**) G. L. Hartig, Anleitung zur Berechnung des Geldwertes eines Forſtes,
1812, Seite 11.
* G. Heyer, Waldwertberechnung 1863, 3. Auflage, Seite 213 u. f.
Zinſeszinſen. 105
„En- p oder K = 100 R
n · p
der Kapitalwert einer alle n Jahre eingehenden immerwährenden Rente R.
Setzt man nun R= 1; p=5 und n- 50, fo iſt
0 el
E ae ih
50 5 250
Entwickelt man nun in ähnlicher Weiſe den Kapitalwert K, einer
endlichen Anzahl Renten, welche in Zwiſchenräumen von n Jahren m
mal erfolgen, dann ergiebt ſich, analog der Gleichung
K 100-8
100 + np
der gegenwärtige Wert der
nach n Jahren erfolgenden Rente ... R. 100
100 np
7} 2n " 7 „ K ? 100
100 +2 np
* mn " " " * = 100
100+m-n-p
ä EM N
100+n'p 100+2'np 100+m'n'p
Nimmt man in vorſtehender Formel auch nur die zwei erſten Glieder,
ſetzt alſo m=2 und wie vorhin R= 1, n=50 und p=5, fo erhält man:
1 100 1 100 100 100 - a
5 = 100 + 505 100 T2505 350 600 eee
d. h. man kommt zu dem unmöglichen Reſultate, daß der gegenwärtige
Wert einer unendlichen Anzahl Renten (0,40) kleiner iſt, als
der gegenwärtige Wert einer endlichen Anzahl (0,452). Es
giebt daher keinen Ausdruck, nach welchem ſich der Kapitalwert einer
immerwährenden alle n Jahre eingehenden Rente bei Unterſtellung von
einfachen Zinſen berechnen ließe. Trotzdem haben Cotta (Waldwert—
berechnung 1818, Tafel II), von Gehren (Waldwertberechnung, Tafel III),
Hierl (Seite 15 ſeiner Zinstabellen) und Burckhardt (Waldwert,
Seite 112 u. Tafel IV, c, Seite 223) derartige Renten nach der Formel
R 100
.
Mehr über dieſen Gegenſtand kann in G. Heyer's Waldwertberech—
nung 3. Aufl. 1883 und in den genannten Schriften nachgeleſen werden.
II. Zinſeszinſen.
8 22.
Hierbei werden die jährlich eingehenden Zinſen ſelbſt wieder als
Kapital betrachtet und tragen als ſolches wieder neue Zinſen, es erfolgt
) G. Heyer, Waldwertberechnung 1883, 3. Auflage, Seite 213 u. f.
106 Zinſeszinſen.
alſo Zins von Zins (Doppelzinſen) und die Kapitalien wachſen daher
in einer geometriſchen Reihe an (geometriſche Zinſen). Die Rechnung
mit Zinſeszinſen entſpricht den gegenwärtigen Geldverhältniſſen noch am
meiſten, wenn ſich auch gegen die Anwendung derſelben bei langen Ver—
zinſungszeiträumen gewichtige Gründe geltend machen laſſen. Denſelben
kann aber damit begegnet werden, daß man an den Zinsfuß keine zu
hohen Forderungen ſtellt und denſelben der Länge des Verzinſungs⸗
zeitraums entſprechend angemeſſen vermindert ($ 16).
Gegen die Zinſeszinſenrechnung ſind in neuerer Zeit keine Stimmen
mehr laut geworden und haben ſich für dieſe Berechnungsweiſe ausge-
ſprochen: Hoßfeld, Seutter, Finanzrat Nördlinger, Hundeshagen,
Pfeil, Pernitzſch, König, Winckler, Breymann, Preßler, C. und
G. Heyer, Albert, Fauſtmann u. ſ. w. Auch die Inſtruktionen für
Waldwertberechnung in Preußen, Sachſen, Bayern u. ſ. w. ſchreiben die
Rechnung mit Zinſeszinſen vor.
Gegen dieſe Rechnungsmethode wurde vorgebracht:
1. Die Zinſen gingen nicht immer im Verfalltermine ein
und könnten deshalb auch nicht rechtzeitig wieder verzinslich
angelegt werden, woraus folge, daß ſich die Kapitalien nicht
ganz nach den Geſetzen der Zinſeszinſen mehrten.
Obgleich man von vielen Wertpapieren die Zinſen im richtigen Ver—
falltermine beziehen kann und obgleich Renten- und Lebensverſicherungs⸗
anſtalten, Sparkaſſen mit Zinſeszinſen operieren, jo läßt ſich obiger Ein-
wand doch nicht vollſtändig abſchwächen. In der That gehen im Laufe
langer Zeiträume nicht nur Zinſen, ſondern nicht ſelten auch Kapitale
verloren; aber daraus folgt noch nicht, daß man nur mit einfachen
Zinſen rechnen dürfe. Man muß dieſe Verluſte nur in Rechnung nehmen
und den Zinsfuß entſprechend ermäßigen, dann laſſen ſich auch Zinſes⸗
zinſen rechtfertigen.
2. Viele Kapitaliſten und Waldbeſitzer müßten ihre Zinſen
(Jahreseinnahmen aus Waldungen) zur Erhaltung ihres
Lebens und Haushalts verbrauchen, und könnten ſie daher
nicht auf Zinſen legen.
Gegen dieſen Einwand G. L. Hartigs läßt ſich geltend machen, daß,
wenn alle Kapitaliſten ihre Zinſen, d. h. die Einnahmen aus ihren Ka-
pitalanlagen verzehrten, eine Vermehrung des Kapitalſtockes überhaupt
nicht möglich wäre, welche Annahme den vorliegenden Thatſachen wider—
ſpricht (Sparkaſſen). Jedenfalls können diejenigen Kapitalteile, welche
ferner in die Waldwirtſchaft verwendet werden, und um dieſe handelt
es ſich in der Waldwertberechnung, häufig zinsbringend angelegt werden.
3. Die Zinſeszinſen lieferten bei Prolongierungen und
Diskontierungen zu niedrige Reſultate.
Dieſer Einwand iſt jedenfalls begründet, wenn man auf lange Zeit—
räume mit hohen Zinsfüßen rechnet. Dann kommt man allerdings mit
Arithmetiſch mittlere Zinſen. 107
H. Cotta (Waldwertberechnung 1818, Seite 6) zu dem Reſultat, daß
600 Thlr., welche in 100 Jahren eingehen, bei einem Zinsfuß von 5 pCt.
gegenwärtig nur 4 Thlr 19 Sgr. wert ſeien, und daß man (Cotta,
Waldwertberechnung, 2. Auflage 1819, Seite 129) „bei der Zinszins—
rechnung ein Reſultat erhalte, das den Taxator, welcher es geltend
machen wollte, in den Verdacht brächte, er ſei dem Tollhauſe enſprungen“
(Vergleiche $ 16, III, 3).
Wählt man aber einen der Länge des Verzinſungs-Zeitraums ent—
ſprechenden mäßigen Zinsfuß, und ſucht man in der Waldwertberechnung
Methoden zu entwickeln, welche auf keine ſehr langen Zeiträume hinaus—
zurechnen brauchen, und ſolche Methoden ſollen ſpäter gelehrt werden,
ſo kann man auch bei Zinſeszinſen zu annehmbaren Reſultaten gelangen.
III. Arithmetiſch mittlere Zinſen.
§ 23.
Dieſelben wurden 1818 zuerſt von H. Cotta empfohlen und beſtehen
darin, daß man aus den Reſultaten der einfachen und Zinſeszinſen—
rechnung das arithmetiſche Mittel nimmt.
Beiſpiel: Wie groß iſt der Jetztwert von 100 Mk., welche nach
120 Jahren eingehen, bei 3 pCt. und der Unterſtellung von arithmetiſch
mittleren Zinſen?
Antwort: Wie ſich bei Entwicklung der Formeln der Zinſeszinſen—
rechnung ergeben wird, iſt der Jetztwert a einer nach n Jahren ein—
N
gehenden Einnahme N bei p Prozent Zinſeszinſen = 10 Pn 6 28,
II, 2); ebenſo der Jetztwert bei einfachen Zinſen ($ 21) 100 ff
Man hat daher nach arithmetiſchen Mittelzinſen
5 N 100-N J. „% f 100 100100 4%
2 nr 103 55 100 T 120 3
= 100 - 0,0288 — 2 | 2.88 + 21,74] 224.62: 2 12,31 Mk.
H. Cotta wurde offenbar zu den arithmetiſchen Mittelzinſen durch
die richtige Wahrnehmung geführt, daß bei Anwendung des landesüblichen
Zinsfußes die einfache Zinsrechnung zu hohe, die Zinſeszinsrechnung
aber zu niedrige und mit den wirklichen Verkaufswerten nicht har—
monierende gegenwärtige Werte liefern Da aber auch die Mittelzinſen
mit den an den einfachen Zinſen gerügten Mängeln behaftet ſind und
ſich brauchbare Reſultate bei hinreichend niederem Zinsfuße auch bei
Zinſeszinſen erlangen laſſen, ſo vermochten ſich erſtere bis jetzt in der
Waldwertberechnung nicht Bahn zu brechen.
108 Geometritſche Mittelzinſen.
IV. Geometriſche Mittelzinſen.
§ 24.
Dieſelben wurden von Monsheim („Allgem. Forſt- und Jagd⸗
Zeitung“, 1829, Seite 573) eingeführt, dann durch von Gehren in
deſſen Waldwertberechnung 1835 befürwortet und von demſelben bis zu
ſeinem Tode verteidigt, auch von Hierl (Waldwertberechnung, München
1852) angenommen. Die Rechnung beſteht darin, daß man aus den
Reſultaten der einfachen und Zinſeszinſenrechnung das geometriſche
Mittel zieht. Iſt daher das Reſultat der einfachen Zinsrechnung a, das⸗
jenige der Zinſeszinsrechnung b, ſo iſt das Ergebniß der geometriſchen
Mittelzinſen Va. b.
Beiſpiel: Die in § 23 durchgeführte Aufgabe ergiebt im vorliegen-
den Falle folgendes Reſultat:
N 8 100 N 2 a 100 100 1288 5 21,74
10 pu 100+n'p 1.05 20710022 12073
62,6112 = 7,91 Mk.
Man erhält alſo ein weſentlich kleineres Reſultat, als wie bei arith-
metiſchen Mittelzinſen. Sonſt gilt von dieſem Verfahren das bereits in
§ 23 ausgeſprochene Urteil.
Insbeſondere ſpricht ſich Burckhardt (Waldwert 1860, Seite 105)
über die Mittelzinſen wie folgt aus: „In Anſehung der Mittelzinſen fehlt
es der einen wie der andern Art an einer Baſis; man nimmt einen
Wert ſo oder ſo aus der Mitte zweier Extreme, die häufig ſehr weit
auseinanderliegen, ohne klar zu überſehen, was man thut, ob man der
einen oder der andern Seite zu nahe kommt. Es ſind gleichſam Vor—
ſchläge zwiſchen Forderung und Gebot. Man ſucht eine Vermittlung in
der Rechnungsweiſe, ohne dem Zinsfuß die Bedeutung zu geben, die er
verlangt. Zudem ſind dem Verkehr wie der Geſetzgebung Mittelzinſen
fremd. Übrigens dürften unter den beiden genannten Arten von Mittel-
zinſen die geometriſch mittleren vor den arithmetiſch mittleren den Vor—
zug behaupten, da ſie inſofern einen natürlicheren Verlauf nehmen, als
ſie die vorderen Nutzungen, wie billig, mehr zu Gunſten des Ver—
käufers, die hinteren mehr zu Gunſten des Käufers honorieren, ohne
letztere ſo tief fallen zu laſſen, wie es die vollen Zinſeszinſen thun.“
V. Beſchränkte Zinſeszinſen.
§ 25.
Die beſchränkten Zinſeszinſen, von Burckhardt“) in die Waldwert—
berechnung eingeführt, beſtehen darin, „daß der unmittelbare oder einfache
) H. Burckhardt, Der Waldwert 1860, Seite 105.
Beſchränkte Zinſeszinſen. 109
Kapitalzins zwar wieder zum Kapital geſchlagen und darin werbend
angelegt wird, daß jedoch der Zins vom Zins mit dieſem einmaligen
Belegen ſein Ende findet“.
Beiſpiel: Ein zu 4 pCt. beſchränkten Zinſeszinſen angelegtes Kapital
von 100 Mk. wächſt in den erſten 5 Jahren zu folgenden Summen an:
Zinsabwürfe von dem Zinsbetrage des
Verzinſungs⸗ Einfache
* Jahres 2. Jahres 3. Jahres 4. Jahres 5. Jahres
Zeit Zinſen
Mark
Maıt ee
nach 1 Jahr 4 — — — -— 4 —
— 4 = |
100
„ 4 0,16 — — => =
1 4 0,16 0,16 a — .
4 0,16 0,16 0,16 — —
„ 4 0,16 0,16 0,16 0,16 ee
Sa. der Zinjen 20 0,64 0,48 0,32 0,16 —
d. h. zuſammen 21,60 Mk. Zinſen. Der Nachwert des Kapitals 100 wäre
daher 100 + 21,60 = 121,60 Mk. für den Zeitraum von 5 Jahren, während
er bei vollen Zinſeszinſen 121,67 Mk. beträgt.
Wie man ſieht, fallen die Reſultate der beſchränkten Zinſeszinſen
zwiſchen diejenigen der einfachen und Zinſeszinſen und nähern ſich noch
am meiſten den geometriſchen mittleren Zinſen, wie ſich ſolches aus fol-
gender Zuſammenſtellung ergiebt:
Ein Ertrag von 1000 Mk. geht ein nach
10 30 50 70 90
Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren
Zinsberechnungsart
und iſt jetzt Wert
Mark
Einfache Zinſen zu 5 pCt. 667 400 286 222 182
5 ,, I 1A 455 333 263 217
“ , I 769 526 400 323 | 270
Zinſeszinſen zu 3 pCt.. [ 744 412 228 126 70
Beſchränkte Zinſeszinſen zu 3 pCt.. 746 436 278 190 137
Geometriſche Mittelzinſen zu 3 pCt.] 757 466 302 202 137
110 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
Die vorſtehende Überſicht zeigt klar, wie die Reſultate der verſchie—
denen Zinsberechnungsarten bei kurzen Verzinſungszeiträumen wenig
differieren, wie aber die Differenzen mit der Zunahme der Verzinſungs—
zeit immer größer werden und daß ſich für in weiter Zukunft liegende
Einnahmen bei Zinſeszinſen ſehr geringe gegenwärtige Werte berechnen.
Burckhardt ſagt daher auch (Waldwert, Seite 108): „Schon die allge—
meinen Vorteile, welche der Staat aus Walderwerbungen zieht, die größere
Sicherheit der Waldungen in ſeiner Hand, die gute Gelegenheit über—
haupt Geldkapital in Bodenrente anlegen zu können, führen wohl dahin,
daß man Wertergebniſſe des ſtrengen Zinskalküls nicht als die einzig
maßgebenden anſieht.“
Das Prinzip der „beſchränkten Zinſeszinſen“ iſt nach Burckhardt
nicht neu und wird namentlich in Preußen bei Berechnung der Bau—
Abfindungskapitale angewendet.
Drittes Kapitel.
Die Formeln der Jinſeszinſenrechnung.
*
Vorbemerkungen
8 26.
Nachdem ſich ergeben hat, daß die Rechnung mit Zinſeszinſen unter
den verſchiedenen Zinsberechnungsarten noch die wiſſenſchaftlich begründetſte
Methode iſt und ſich auch praktiſch brauchbare Reſultate mit derſelben
erreichen laſſen, wenn man nur den Zinsfuß entſprechend niedrig wählt,
ſo erübrigt jetzt noch diejenigen Formeln der Zinſeszinſenrechnung in Kürze
zu entwickeln, welche in der Waldwertberechnung Verwendung finden.
Da es ſich hierbei um die Summierung von Werten handelt, welche
ſteigende oder fallende endliche und fallende unendliche geometriſche
Reihen vorſtellen, ſo müſſen erſt die Summierungsformeln für dieſe drei
Reihen vorausgeſchickt werden.
Die Auflöſung dieſer Formeln, nachdem gegebene Werte in dieſelben
eingeſetzt ſind, kann zwar mit Hülfe von Logarithmen geſchehen; doch
enthalten auch ſämtliche beſſeren Lehrbücher der Waldwertberechnung
Tabellen, welche ohne Logarithmen die Reſultate für die Wert—
einheit fertig berechnet angeben, wodurch die Rechnungen ungemein
erleichtert werden. Es wird in dieſer Beziehung auf die am Schluſſe
dieſes Werkes beigefügten Tabellen A bis E und die zugehörigen
Gebrauchsanweiſungen verwieſen.
Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 111
IJ. Summierung der in der Waldwertberechnung
vorkommenden geometrifchen Neihen.
9 27.
1. Begriff.
Eine Reihe, von welcher man gleiche Quotienten erhält, wenn man
jedes beliebige nachfolgende Glied durch das nächſt vorhergehende dividiert,
wird eine geometriſche genannt.
So ſind z. B. die Reihen 17 27 47 8 7 16 u. ſ. w., ſowie
81 7 27 719 7 3 7 17 ½% +... geometrifche, weil die erſte Reihe
2, die andere aber / zum ſtändigen Quotienten hat. Man erhält
demnach auch umgekehrt jedes nachfolgende Glied, wenn man das nächſt
vorhergehende mit dem Quotienten der Reihe multipliziert. Hieraus
erhellt weiter, daß eine geometriſche Reihe nach Belieben fortgeſetzt wer—
den kann, wenn zwei auf einander folgende Glieder oder ein Glied und
der Quotient bekannt ſind.
Iſt der Quotient einer Reihe größer als 1 (obige erſte Reihe), ſo
heißt fie eine ſteigende; iſt er aber kleiner als 1 (obige zweite Reihe),
ſo iſt ſie eine fallende geometriſche Reihe.
Hat eine Reihe eine begrenzte Anzahl Glieder, ſo heißt ſie eine
endliche, im entgegengeſetzten Falle eine unendliche Reihe. In der
Waldwertberechnung kommen, wie bemerkt, zwar ſteigende und fallende
endliche, aber nur fallende unendliche Reihen vor.
2. Summierung der ſteigenden endlichen geometriſchen Reihe.
Das erſte Glied ſei a, der Quotient q, die Zahl der Glieder n und
die Summe der Reihe 8, ſo iſt:
S Sar aq 4 ag? +... aqn - 1.
Durch Multiplikation der beiden Seiten der Reihe mit q ergiebt ſich:
diet ag; + ag’ +. .... „age
Wird von dieſer Gleichung die erſte abgezogen, dann bleibt:
48 — 8 2 Aaqun —-a oder 8 (g — 1) zen (qn — +),
daraus
REN
was die Summenformel für die jteigende endliche geometriſche Reihe iſt.
112 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
3. Summierung der fallenden endlichen geometriſchen Reihe.
Die endliche fallende geometriſche Reihe kann ebenſo wie die ſteigende
ſummiert werden, nur wird, da in der fallenden Reihe q < 1 iſt, ſo—
wohl Zähler und Nenner in der Summierungsformel für die ſteigende
Reihe negativ. Um dieſe Unbequemlichkeit zu vermeiden, multipliziert
man Zähler und Nenner der Gleichung 8 = 4 1 mit — 1 und er⸗
hält dann folgende Formel für die fallende endliche geometriſche Reihe;
3 a (qn — I) „ a Banner A
d 1 dg — 1 F I
FFT
14 Lg
4. Summierung der fallenden unendlichen geometriſchen Reihe.
Sit die Zahl der Glieder einer Reihe unendlich groß, dann iſt n=
und die Formel S = — geht in folgende über: S -
Bei der fallenden ee Reihe iſt aber q<1, d. h. der Quotient
immer ein echter Bruch. Nun aber lehrt die Mathematik, daß, wenn
man einen echten Bruch zur Potenz „ erhebt, dieſer gleich Null wird;
deshalb geht obige Formel für dieſen Fall über in:
a
1 — 9
welcher Ausdruck die Formel für die unendliche fallende geometriſche
Reihe iſt.
S =
II. Entwicklung der in der Waldwertberechnung
vorkommenden Zinſeszinſenformeln.
8 28.
1. Beſtimmung des Nachwerts eines Kapitals.
(Prolongierung.)
Ein gegenwärtig mit dem Zinsfuß p einmal angelegtes
Kapital V erlangt in en Jahren den Wert
NSN 1.
Beweis. Da ein Kapital 100 bis zum Ende des erſten Jahres
Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 113
auf die Summe 100 + p anwächſt, jo wird das Kapital V in derſelben
Zeit nach der Proportion 100: (100 + p) = V: x auf Xx = V 100K 00
anwachſen. Nach Verlauf eines weiteren Jahres wächſt das Kapital
100 p f 100 +
3 1000 nach der Proportion 100: (100 p) = V Uœ 100 50 ) y
100 + p\ /100+p 100 + p\2 3
auf 7 = V (72) (100% — u) an, d. h. das Kapital V
5 8 E ; 100 +pı 2
iſt am Ende des zweiten Jahres V e
2 2 Ei en
Aus dem Kapital y = V (Lich wird nach Verlauf eines
weiteren Jahres: 100: (100 +p) = V | 5 ) Z, d. h. es iſt
„ 100+p\2 Nr 00 + p Er
2 vl) | 3 „ 100 .) . Das Kapital Viſt
daher am Ende des 3. Jahres V 6 == = Folglich vermehrt ſich
das Kapital V von Jahr zu Jahr nach folgender geometriſcher Reihe:
Aus V wird bis zum Ende des 1. Jahres V (00 5
100 + 2
" 7 17 1 " " " 2. " N m) 7
5 100
U n 7 " n I n 3. 7 * 2 100 E 7
5 10+p
n 7 " 7 " 7 7 7 ee 5
d. h. der Nachwert N des Kapitals V iſt
nv I V (1 100) - =. 100 W. L.
Da die Formel 1 ſehr viel angewendet wird, ſo findet ſich am
Schluſſe des Werkes in der Nachwerts-Tafel A der Faktor 1,0p n für
verſchiedene Zinsfüße und Verzinſungszeiträume zur Erleichterung der
Rechnung fertig ausgerechnet.
Beiſpiel: Zu welcher Summe wachſen die am Anfange
einer Umtriebszeit verausgabten Kulturkoſten von 60 Mk.
pro Hektar bis zum Ende der 100 jährigen Umtriebszeit bei
3 pCt. an?
Baur, Waldwertberechnung. 8
114 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
Antwort: Nach Formel I auf N = V. 1, opu = 60 1,031. Da nach
der Nachwerts-Tafel A der Faktor 1,0310 = 19,219 beträgt, ſo iſt
N 60 * 19219 8 85 14 Mk.
Aus der Formel N = Hi )* läßt ſich das Prozent p und der
Verzinſungszeitraum n leicht berechnen. Es iſt nämlich:
n
100+p „10+p 1/N 8
E = y? 10%, 5 daraus
11
x
=1071/ = — 100 = 100 |
p 0 5 )
Ebenſo folgt aus N=V -1,opn
N
1,opa = v und m log 1 = log N - log V, daher
log N log V
log 1
2. Beſtimmung des Vorwerts eines Kapitals (Diskontierung).
Ein nachen Jahren nur einmal eingehendes Kapital Nhat
bei dem Zinsfuß p einen gegenwärtigen Wert von:
N
V= ——— II.
1. 0p n
Beweis: Nach Formel I iſt N= V. 1 pn, daher V=
1, % n
Da Formel II ſehr häufig gebraucht wird, jo findet ſich in der Vor—
werts⸗Tafel B am Schluſſe des Werkes der Faktor ar für die üb-
lichen Zinsfüße und Verzinſungszeiträume fertig berechnet.
Beiſpiel: Was iſt der gegenwärtige Wert einer nach 120
Jahren erfolgenden Haubarkeitsnutzung von 6000 Mk. pro
Hektar und 2pCt. Zinſeszinſen?
N 6000
Antwort: „ nn.
e Lopn 1.02725
Nach der Vorwerts-Tafel B iſt der Faktor
1025 0093, daher V = 0,098 x 6000 =558 ME.
Ginge die Hälfte des Ertrags ſchon nach 60 Jahren ein, jo wäre der
gegenwärtige Wert desſelben allein
3000 5 2
= pw” 0,305 x 3000 = 915 Mk.,
woraus ſich der Einfluß langer Verzinſungszeiträume klar ergiebt.
Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 115
3. Beſtimmung des Nachwerts einer ausſetzenden endlichen Rente.
Eine zum erſten Male nach m Jahren im ganzen n mal
in Zwiſchenräumen von m Jahren mit dem Zinsfuß p auf
Zinſeszinſen gelegte Rente R wächſt in mn Jahren an zu der
Summe: 5
80A (lep ..,
III.
1,op m — 1
Beweis: Von den n mal in Zwiſchenräumen von m Jahren ein⸗
gehenden Renten kann die nach mn Jahren eingehende gar nicht mehr
verzinſt werden, ſie repräſentiert daher einen Wert R, dagegen kann die
m Jahre früher erfolgende m Jahre, die 2 m Jahre früher eingehende
Rente 2 m Jahre u. ſ. w. verzinſt werden Die einzelnen Renten for-
mieren daher eine ſteigende geometriſche endliche Reihe mit dem Werte
Sn RTR. 1, mR. [op m R R. 1, 0p (n- m, welche ſich
nach der Formel 8 = — ſummieren läßt. Es iſt nämlich:
a = R; g = R. op m: R= op m und die Anzahl der Glieder n= men
daher:
2 R (1, mn - I)
5 1,0p m- 1
Dieſe Formel iſt dazu empfohlen worden, den Endwert einer Wald—
nebennutzung (etwa eines Maſtertrags), welche zum erſten Male nach
m Jahren im ganzen n mal und in Zwiſchenräumen von m Jahren
erfolgt, zu berechnen. Da aber derartige Nutzungen (Renten) bald
früher, bald ſpäter, bald in größeren und kleineren Beträgen (Vollmaſten,
Halbmaſten, Sprengmaſten u. ſ. w.) erfolgen und zuverläſſige ſtatiſtiſche
Nachweiſungen über die Größe ſolcher Erträge noch fehlen, ſo iſt die
Formel von untergeordneter Bedeutung. Es iſt auch nicht einzuſehen,
warum eingehende Nebennutzungen nicht ähnlich wie Durchforſtungs⸗
erträge einzeln und mit ihren mutmaßlichen Beträgen nach Formel I
an das Ende der Umtriebszeiten prolongiert werden ſollen.
G. Heyer giebt (Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 18) über
Formel III folgendes Beiſpiel: Ein Hektar Buchenhochwald liefere
im 85., 90., 95., 100., 105. und 110. Jahre jedesmal einen Maſt⸗
pachterlös von 24 Mk. Zu welcher Summe wächſt dieſe Ein—
nahme bis zum Ende des 110. Jahres an? Zinsfuß 4½ pCt.
8 *
116 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
Antwort: Hier it n=6; m=5; p 4½z᷑; R= 24, daher
Sn 24(045 19 24 (1045 — 1) 24,745 —; 1) _
1.045 — 1 1084 1 1246 — 1
24 x 2,745
= Era 267/ Mk.
0,246 1
4. Beſtimmung des Nachwerts einer jährlichen endlichen Rente.
Eine am Ende jeden Jahres und im ganzen n mal auf
Zinſeszinſen angelegte Rente r wächſt bei p Prozent nach
n Jahren an zu der Summe:
N ane IV.
O, p
Beweis: Am einfachſten gelangt man zu Formel IV, wenn man in
Formel III m = 1 ſetzt, man erhält dann
Sn = rp 1) — r (l,op® — 1) .
150 1— 1 0,0p
Ein zweiter Beweis kann wie folgt geliefert werden: Die am Ende
jeden Jahres eingehenden Renten formieren folgende ſteigende geometriſche
Reihe:
Sn=r+r-1,opl+r-1,op+r-1,op+....r+1,opa-1,
In dieſer Reihe iſt die Anzahl Glieder n, a r, q=r-1,opt:r=
=1,op. Setzt man dieſe Werte in die Summenformel der ſteigenden
endlichen geometriſchen Reihe ein, ſo ergiebt ſich:
8 a (q I) e Cen
1 25 2 ;
12 1 11 0,0p
Da die Formel IV in der Waldwertberechnung eine hervorragende
Rolle ſpielt, ſo findet ſich in der Renten-Endwerts-Tafel D am Schluſſe
des Werkes der ſtändige Faktor nn l fertig berechnet.
Beiſpiel: Ein Waldbeſitzer zahlt am Ende jeden Jahres
für Verwaltung, Schutz und Steuern pro Hektar 3,6 Mk. Zu
welcher Summe wächſt dieſe Jahres ausgabe bei 3 pCt. Zinjes-
zinſen bis zum Schluſſe der 80 jährigen Umtriebszeit an?
Antwort: Su - hop" — 10 _ 3,60 (1,08 - 1) 3.60 x 321,36 =
0,0p 0,03
= 1156,90 ME.
5. Beſtimmung des Vorwerts einer ausſetzenden endlichen Rente.
Eine in Zwiſchenräumen von m Jahren und im ganzen
nmal eingehende Rente R hat m Jahre vor dem Bezug der
erſten Rente den Wert:
6 TTT ̃—oirv!᷑̃˙J é —ůðͤë̃' ñ ᷑FR᷑tE ! ? !! e r
Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 117
R (1,op m’ n 1)
Jop m n (J op 1)
Beweis: Zur Formel V gelangt man auf die einfachſte Weiſe,
wenn man Formel III, welche den Endwert der fraglichen Rente dar—
ſtellt, nach Formel II . |
Sr =
8 5 ), mit Berückſichtigung, daß hier n men
„op
iſt, auf die Gegenwart diskontiert. Man erhält dann:
gr Rlhopmn—1) 1 pan _Rllopm-—1)
ep — 1 F
Ein zweiter Beweis beſteht darin, daß man die einzelnen Renten,
von welchen die erſte nach m Jahren, die letzte nach mn Jahren ein—
geht, ſummiert. Man hat dann:
Sy R R R
= —— + —— + ...:..
l,opn I,opꝰm
In dieſer Reihe iſt die Anzahl Glieder=n, a =
R R 1
7 1,op?m l,opı fi 1, % m
formel für die fallende endliche geometriſche Reihe ein, ſo erhält man:
a 12 5 R 150 m n 1
1 1, m (nom 1,0 1
und q=
1pm
Setzt man dieſe Werte in die Summen—
a, SEEN) 1,opm — 1
1, pm 10pm
eren - 1) 1,0p” Rer.
3 150m 1% m n (1,opm — J) 1 l,opm n (15m — 1)
Bezüglich der Anwendbarkeit dieſer Formel in der Waldwert—
berechnung gilt ähnliches wie von Formel III. Man hat den Wert
von Waldnebennutzungen, welche nicht am Anfange der Umtriebszeit,
ſondern erſt während derſelben eine gegebene Anzahl mal in Zwiſchen—
räumen von m Jahren in gleichen Beträgen erfolgen, für die Zeit
m Jahre vor der erſten Nutzung nach Formel V berechnet!).
Beiſpiel: Ein Buchenbeſtand liefert vom 55. Jahre an (ein-
ſchließlich) bis zum 100. Jahre (einſchließlich) alle 5 Jahre
einen Maſtertrag von 10 Mk., welchen Wert hat dieſe Einnahme
im 50. Jahre bei 4pCt.?
Antwort: Hier iſt R= 10; m 5; n=10 und p=4; daher:
10 (04 0 ) 10 (4 » 1 39.67 Mk.
Sv —
“= 7095-% 109°-1) 1,04% (101 1)
) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 19.
118 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
Derartige Übungsbeiipiele haben wenig praktiſchen Wert, weil in
Wirklichkeit derartige Einnahmen weder in gleichen Beträgen, noch in
gleichen Zwiſchenräumen zu erfolgen pflegen und weil deshalb derartige
Einnahmen, im Falle ſie wirklich Beruͤckſichtigung finden ſollen, zwed-
mäßiger in den einzelnen Poſitionen an das Ende der Umtriebszeit pro⸗
longiert, oder den Anfang derſelben diskontiert werden.
6. Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen endlichen Rente.
Der gegenwärtige Wert Sy einer nmal am Jahresſchluſſe
eingehenden Renter iſt:
SSS DAR 194 VI
ee .
Beweis: Derſelbe läßt ſich auf zwei Arten leicht erbringen. Da
(nach Formel IV) Sn = a a ) der Ausdruck für den Nachwert einer
!
ſolchen Rente iſt, jo braucht man denjelben nach Formel II nur auf
die Gegenwart zu diskontieren um die Vorwertsformel VI zu erhalteu.
Das zweite Verfahren beſteht darin, daß man in Formel V, m = 1
ſetzt. Da dieſe Formel häufig vorkommt, ſo iſt in der Renten-Anfangs⸗
150pn — 1
15pm. O, op
Beiſpiel: Ein Waldbeſitzer hat für Verwaltung, Schutz und
Steuern pro Hektar 4 Mk. jährlich und während der ganzen
SOjährigen Umtriebs zeit aufzuwenden, welchen gegenwärtigen
Wert haben dieſe Ausgaben bei 3 pCt.?
Antwort: Hier iſt r=4; p=3; n= 80: daher
Sy T (Lohn -) 4 (103 0 45 30,2 = 120,8 Mk.
FCC
werts⸗Tafel E der Faktor fertig berechnet worden.
7. Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen immerwährenden
Rente.
Der gegenwärtige Wert Su einer jährlich am Jahresſchluſſe
aber immerwährend eingehenden Renter iſt:
0b
Beweis: Der gegenwärtige Wert einer nach einem Jahre eingehenden
Einnahme er iſt einer ſolchen, welche nach 2 Jahren eingeht:
r
1,opt '
Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 119
3 5 u. ſ. w. Der gegenwärtige Wert einer immerwährenden Jahres—
7
rente läßt ſich daher in der geometriſchen Reihe ausdrücken:
Tr 4 IE 3 r r
1,op! 1,0p277. 1,0p°®
Die Summenformel einer immerwährenden fallenden geometriſchen
SV
e
Reihe iſt aber Sv = er In diefer Formel iſt a = Ten und q =
r r 1
ap weni FETT daher:
r K
8 1,op 2 170 a r + 1,0p Er
1 l,op-1 (1,op-1) 1, O, op
u 1,op 1,op
Dieje Formel haben wir bereits als Kapitaliſierungs- oder Ren⸗
tierungsformel kennen gelernt; ſie ergiebt ſich direkt, wenn man nach
der Proportion p: 100 r: SV das Kapital S ſucht, welches jährlich
r Zinſen abwirft. Es iſt dann:
„. 200
00 100 EB: 2 2
P pP p Op
100 100
Beiſpiel: Eine Waldwieſe wirft jährlich einen reinen Er—
trag von 40 Mk. pro Hektar ab, was iſt die Summe der Jetzt—
werte aller dieſer Einnahmen oder was iſt der Kapitalwert
der Wieſe bei 3 pCt.?
1 40 4000
r 1333,33 Mk.
Dieſelbe Formel kommt auch bei Berechnung des Waldrentierungs—
werts eines zum ſtrengſten Nachhaltbetriebs eingerichteten Waldes in
Anwendung.
Antwort: Sv=
8. Beſtimmung des Vorwertes einer immerwährenden perio⸗
diſchen Rente.
A. Der gegenwärtige Wert Sy einer von jetzt an alleen
Jahre eingehenden immerwährenden Rente R ift:
R
nat 3
Beweis: Die vorſtehende Formel läßt ſich leicht auf zwei Weiſen
ermitteln: Man beſtimmt das Kapital Sv, welches alle n Jahre die In—
120 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
tereſſen R liefert. Das Kapital Sy wächſt nämlich in n Jahren zur
Summe Sy 1,0pn an. Zieht man davon das urſprüngliche Kapital
ab, jo erhält man die n jährigen Zinſen R= Se. 1,op-Sv=
= Sy (1, opn - 1), daraus: Sv 51
Oder man beſtimmt den gegenwärtigen Wert Sv aller einzelnen
immer n Jahre ſpäter eingehenden Renten. Dieſelben bilden folgende
fallende immerwährende Reihe:
FFF
Sv I, opR + Topm + T,opa .
Die Summierungsformel iſt: Sy = I Da hier a= T,opm Und
. 3 8
4 „ = I op ſo erhält man:
R R
Mer I opt, r ap Pe
IG 1 1 op Kopn (Hope ae
1,op" 1,op"
Dieſe Formel jpielt in der Waldwertberechnung eine große Rolle,
2 5 * PR 1
und findet ſich daher in der Periodenrenten-Tafel C der Faktor 1
7
bereits fertig berechnet.
Beiſpiel: Ein Hektar Fichtenwald liefert alle 100 Jahre
einen reinen Abtriebsertrag von 8000 Mk., was iſt der gegen⸗
wärtige Wert all dieſer Nutzungen bei 2½ pCt.?
R 8000
Antwort: 8 = 1 cpr 1 1.025 50 1. 00925 x 8000 = 740 ME
B. Der gegenwärtige Wert Sweiner zum erſten Male nach m
Jahren, dann aber allen Jahre eingehenden immerwährenden
Rente iſt:
I op -
Beweis: Die erſte Rente geht nach m Jahren ein und beſitzt daher
einen gegenwärtigen Wert 10 die zweite Rente geht nach m+n Jahren
pin’
ein, und iſt jetzt wert: u; ebenſo iſt der Jetztwert der dritten Rente
],opm+n +
I, opm +2n 7
Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 121
Die einzelnen Renten bilden daher folgende fallende geometriſche
R R
En 5
. Se John . 1,opm+n I op. N + 23 und wird nach
— 3 e ee 2 4 $
8 19 ſummiert. Da a 1,opm und q = J,opm+n ' T,opm
R 1,opm n
ien Lopa " Topn it, ſo hat man:
. R
Sv= 2 9 Op R : 1,op" N R 1, opn m
14 1 — E 170 —1 2 l,opm(1,opa -I) * 1, 0pn — u
1,op" 1,op"
Beiſpiel: Was iſt ein 4Ojähriger Holzbeſtand wert, der im
70. Jahre abgeholzt wird und dann und zwar alle 70 Jahre
ſich wiederholend 4000 Mk. abwirft, bei 3 pCt.?
— R 1, n —m 4000 1,03 2 7924000 1,03 nn
1,op" - 1 1.03 1 1,03 * — 1
24000 2,4273 9709
— 2 = = 46 x 9709 = S
0 Wel 108 W ng = 01446 x 9709 = 1403,82 Mt.
C. Der gegenwärtige WertSv einer zum erſten Male augen—
blicklich, dann aber allen Jahre eingehenden immerwährenden
Rente R iſt:
R Iopn
150pn — 1
Beweis: Zu vorſtehender Formel gelangt man auf drei Arten.
Man prolongiert in Formel VIII, R aufen Jahre, oder ſetzt in Formel IX
m o, oder ſummiert die eine fallende unendliche Reihe bildenden Renten.
Im letzteren Falle iſt:
Sv=
n R
Sv=R+ 1,op" = 1,op2n 3 ],op?n 7%
1 ! eo ER * ER
Die Summierungsformel iſt S = =. da hier a- Rund = Jon op R=
18
Tre ilt, jo hat man daher:
. R a R R 1, opn
* a, I, opn 1 lopa-1'
1,0pn 1, pn
Beiſpiel: Ein Fichtenwald, welcher mit 100jährigem Um—
triebe behandelt wird, erfordert jetzt und am Anfange jeder
Umtriebszeit pro Hektar einen Kulturkoſtenaufwand von
122 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
60 Mk., wie groß iſt der gegenwärtige Wert aller dieſer Auf—
wände bei 2½ pCt.?
601025 % 60 11814 70881
1. e ee eee
= 708,84 x 0,0925 = 65,57 Mk.
Da ſofort 60 Mk. zu verausgaben find, jo würden ſämtliche künftige
Kulturausgaben nur einen gegenwärtigen Wert von 5,57 Mk. darſtellen.
Theoretiſch betrachtet wäre (nach G. Heyer) 65,57 Mk. die Summe,
welche ein Waldbeſitzer jetzt nötig hätte, um alle künftigen Kulturkoſten
pro Hektar damit beſtreiten zu können. Praktiſch genommen, ruhen aber
derartige Rechnungen auf einer ſehr unſoliden Unterlage, wie ſich ſpäter
(namentlich bei Berechnung des Bodenerwartungswerts) noch ergeben
wird; ſie ſind daher möglichſt zu vermeiden, oder durch beſſere zu er—
ſetzen.
Antwort: Sv=
9. Verwandlung ausſetzender Renten R in jährliche Renten r.
A. Erfolgt eine Rente Ralle n Jahre, ſo läßt ſich dieſelbe
in eine jährliche Rente r wie folgt umwandeln:
— R 850
b
Beweis: Nach Formel VIII iſt der gegenwärtige Kapitalwert einer
immerwährenden Periodenrente 55 durch Multiplikation dieſes
Kapitals mit 0, op erhält man aber die jährlichen Intereſſen r dieſes
Kapitals, folglich iſt:
— 1, pn 1 * O, op.
Ein zweiter Weg wäre der, daß man die Summe der Jetztwerte der
jährlichen Rente, derjenigen der ausſetzenden gleichſetzt und daraus r ab—
leitete. Es iſt nämlich:
Ser z T = Fe en Bin ar 2 d
1,op! * T,op? 1,0p® +...= Lopn * T,open f T,opim „ DDRE
2 * K daraus
0,0p 1,op" 1’ Araus
u eh op.
Beiſpiel: Ein Hektar Waldwieſe liefert am Ende eines
jeden Jahres einen reinen Ertrag von 70 Mk.; während die—
ſelbe Fläche mit Fichten kultiviert am Ende jeder 80jährigen
Umtriebszeit eine reine Einnahme von 8000 Mk. abwerfen
l
Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 123
würde. Welche Benutzungsweiſe iſt bei 3 pCt. die vorteil—
haftere?
Antwort: Verwandelt man die ausſetzende Rente in eine jährliche,
8000
103 0 1 x 0,03 = 8000 x 0,1037 x 0,03 = 24,89 Mk.
Der Wald bringt alſo jährlich 24,89 Mk., das Feld 70 Mk., folglich
wäre die landwirtſchaftliche Bewirtſchaftung rentabler.
Vom mathematiſchen Standpunkt läßt ſich ja gegen eine derartige
Berechnungsweiſe nichts einwenden. Die große Schwierigkeit für die
Praxis liegt aber darin, daß es ſehr ſchwer vorauszuſagen iſt, ob der
genannte Fichtenwald in der That alle 80 Jahre die fragliche Summe
abwirft, was ſehr zweifelhaft iſt. Auch drückt der lange Verzinſungszeit⸗—
raum den Wert ſehr herunter.
dann iſt r=
B. Erfolgt eine Rente R zum erſten Male nach m Jahren,
dann aber alle n Jahre, dann läßt ſie ſich in eine jährliche Rente
wie folgt umwandeln:
R 150pn — m
m op 1
Beweis: Der gegenwärtige Kapitalwert der ausſetzenden Rente iſt
nach Formel IX: en wird dieſer Wert mit O,op multipliziert,
jo erhält man bekanntlich den Jahreszins r desſelben, folglich iſt
12 R 1, op n m
1,5 pn — 1
Oder man ſetzt die Summe des Jetztwerts der Jahresrente derje—
nigen der ausſetzenden gleich und entwickelt aus der Gleichung r. Man
O II.
0, op.
hat dann:
r Dr 15 r R a R 8 R
1,op! 1,op? 1,op? ie l,pm 1,opn+m 1,op?n + m 2
8 E R · 10 pn ER R 1,0 n m
daraus op — 1, opn = undr = ; I * O,op.
Dieſe Formel hat, wie die vorhergehende, eine untergeordnete prak—
tiſche Bedeutung, weil ſie ſich meiſt auf in weiter Ferne liegende ſchwer
feſtzuſetzende Einnahmen ſtützt, welche ſehr geringe gegenwärtige Werte
liefern. So ſtellt z. B. G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Auflage,
Seite 21) zu dieſer Formal folgende
Aufgabe: Welche jährliche Rente würde einem Waldeigen—
tümer zu entrichten ſein, wenn derſelbe auf einen Durch—
forſtungsertrag von 240 Mk. verzichten ſollte (wo kommt ein
ſolcher Fall vor?), welchen ein mit 100jähriger Umtriebszeit
zu behandelnder Wald jedesmal im 40. Beſtandsjahre ab—
wirft? Zins fuß 3 pCt.
124 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.
240 10 0 22 5
Antwort: r= 1,03 50 —1 x 0,03 = 2,33 Mk.
Derartige Aufgaben kamen ſeither in der Praxis der Waldwert—
berechnung nicht vor und werden auch künftig entbehrlich ſein; es ſind
Übungsbeiſpiele aus der Zinszinsrechnung, die von dem Augenblicke an
aus den Lehrbüchern ganz wegbleiben können, als die Examinatoren
die Prüfungskandidaten nicht mehr nach derartigen Schulaufgaben fragen,
ſondern ſich mehr auf wirkliche Fragen der Waldwertberechnung beſchränken.
C. Erfolgt eine ausſetzende Rente R zum erſten Male
augenblicklich, dann aber alle n Jahre, ſo wird dieſelbe in eine
jährliche Rente r wie folgt verwandelt:
R I/ opn
4,0 ‚pa 1
Beweis: Der gegenwärtige Kapitalwert einer ſolchen Rente iſt
nach Formel X:
R. I, op u
1,0 n- 10
multipliziert man dieſen Wert mit 0,0p, ſo erhält man den Jahreszins r
dieſer ausſetzenden Rente, d. h. es iſt
R. I, open
150p n - 1
Oder man ſetzt wieder die Summe des gegenwärtigen Werts der Jahres—
rente derjenigen der ausſetzenden Rente gleich und erhält:
r 1 R 8 8 R 4 R Hi R
1,0p? 1% % ,o pn 1%
r R. I op n R. 1,0
0,0p 7 a * 1,0p u — =
Auch von dieſer Formel 115 ſich ähnliches wie von XI und XII
ſagen, wie ſich aus folgendem Beiſpiele ergiebt:
Beiſpiel: Es iſt der Aufwand für Kulturkoſten, welcher
jedesmal zu Anfang der 100jährigen Umtriebszeit pro Hektar
60 Mk. beträgt, in eine jährliche Ausgabe zu verwandeln, wie
hoch ſtellt ſich letztere bei 3 pCt.?
Antwort: 105103 003 = 65,57 x. 0,03 = 1.97 Mk.
1.03 100.1
Würde man alle künftigen Aufwände unberückſichtigt laſſen, und nur
die Rente der erſten Ausgaben von 60 Mk berechnen, ſo erhielte man
60 x 0,03 = 1,80 Mk., alſo nur eine Differenz von 0,17 Mk., woraus der
geringe Einfluß von in weiter Ferne liegenden Ausgaben auf die Reſul—
tate folgt. Überhaupt ſind derartige Betrachtungen für im nachhaltigen
Betriebe ſtehende Waldungen bedeutungslos.
1 x O,op.
„daraus
* O, op.
zu 2 uch
ee Er (6
Dritter Abſchnitt.
Jorſtliche Grundlagen.
Vorbemerkungen.
§ 29.
Wiürde man ſich in der Waldwertberechnung auf die volkswirtſchaft—
lichen Unterlagen, ſowie auf die Feſtſetzung des forſtlichen Zinsfußes, auf
die Entwickelung der Formeln der Zinſeszinſenrechnung und der Rechnungs-
regeln allein beſchränken, ſo wäre das ſehr einſeitig und fehlerhaft, denn
die Erhebung der forſtlichen Thatbeſtände oder Grundlagen ſpielt hierbei
eine mindeſtens ſo wichtige Rolle. Zu den forſtlichen Grundlagen
rechnet man alles forſtliche Material, welches den auszuführen—
den Aufgaben der Waldwertberechnung als Baſis dienen ſoll.
Mit der Mathematik allein iſt es in der Waldwertberechnung daher nicht
gethan. Die Formeln mögen noch ſo elegant entwickelt und ſcharfſinnig
ausgedacht ſein, ſo führen ſie doch zu falſchen und wenig brauchbaren
Reſultateu, wenn die in dieſelben eingefügten Größen keinen Anſpruch
auf Zuverläſſigkeit machen können. Der Feſtſtellung der forſtlichen That—
beſtände iſt daher der höchſte Grad von Aufmerkſamkeit zuzuwenden.
Soll z. B. ein Wald zum ſtrengſten jährlichen Nachhaltbetriebe ein—
gerichtet werden, befindet ſich derſelbe aber noch nicht im Normalzuſtande,
ſo kann es ſich um vorherige Aufſtellung eines vollſtändigen Hauptwirt—
ſchaftsplanes handeln, um auf Grund desſelben die wahrſcheinlichen
periodiſchen Maſſen- und Gelderträge und mittelſt dieſer und der Aus—
gaben den Kapitalwert des Waldes berechnen zu können. Bei im aus⸗
jetzenden Betriebe ſtehenden Waldungen müſſen ebenfalls die künftigen
Erträge und Ausgaben möglichſt genau feſtgeſtellt werden, während es
fi) bei zum Ausſtocken beſtimmten Waldparzellen um eine möglichſt
126 Grenzen, Vermeſſung und Kartierung.
genaue Ermittelung der gegenwärtig vorhandenen Holzvorräte und des
Bodenpreiſes für die künftige (landwirtſchaftliche) Benutzungsweiſe handelt.
Die zu erhebenden forſtlichen Thatbeſtände haben ſich in der Regel
über folgende Gegenſtände zu erſtrecken: Feſtſtellung der Grenzen und
Flächeninhalte (Vermeſſung), Kartierung, Nutzfähigkeit des Waldes und
Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers, Holz- und Betriebsart, Wald—
behandlungsart, Umtriebszeit, Waldeinteilung, Unterſuchung der Ein-
nahmen und Ausgaben des Waldes und Waldbeſchreibung.
I. Grenzen, Vermeſſung und Kartierung.
§ 30.
1. Feſtſtellung der Grenzen.
Bei allen Waldkäufen, ſowie bei Waldteilungs- und Berechtigungs⸗
fragen hat man ſich davon zu überzeugen, ob die in Frage kommenden
Grenzen richtig geſtellt und dauernd bezeichnet ſind, weil ohne eine ſolche
Klarſtellung eine genaue Vermeſſung, Flächenberechnung und Kartierung
nicht erwartet werden darf und auch künftig nicht durchzuführen iſt. Es
handelt ſich hierbei in erſter Linie um genaue Feſtſtellung der äußeren
Umfangsgrenzen und dann, im Falle einzelne Waldteile mit Servituten
belaſtet ſind, auch um genaue Kenntnis der Berechtigungsgrenzen, Triften
u. ſ. w. Der Eigentümer iſt daher anzugehen, die Grenzen klar zu ſtellen,
eine zuverläſſige Grenzbeſchreibung auf Grund der vorhandenen Grund—
bücher zu liefern und die Richtigkeit derſelben auf Verlangen von den
betreffenden Behörden beſcheinigen zu laſſen.
2. Vermeſſung und Kartierung.
Die Größe des Kauf- oder Tauſchobjekts läßt ſich unt nur aus
den vorliegenden Vermeſſungsakten beurteilen. Über die Zuverläſſigkeit
der Vermeſſung entſcheidet die am betreffenden Orte vorgeſchriebene Ver—
meſſungsinſtruktion, die Zeit der zuletzt vorgenommenen Vermeſſung, die
dabei in Anwendung gekommenen Inſtrumente und der Bildungsgrad
des in Wirkſamkeit getretenen Vermeſſungsperſonals. Verdient die Ver⸗
meſſung kein Vertrauen oder liegt noch keine Vermeſſung vor, dann iſt
eine neue Vermeſſung anzuordnen oder es müſſen, der Wichtigkeit des
Objektes entſprechend, die wichtigſten Flächen, ſoweit es Zeit und Um—
ſtände erlauben, feſtgeſtellt werden. Aus den vorliegenden oder erſt zu
—
Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes. 127
ſchaffenden Flächenüberſichten muß neben der Geſamtfläche des Waldes
auch der Flächeninhalt der einzelnen Waldabteilungen, getrennt nach
Holz⸗ und Betriebsart, Beſtandsalter und Standortsgüten, erſichtlich
ſein. In letzterer Beziehung erweiſt ſich unter Umſtänden ein Einblick in
die Grundbücher des Kataſters nützlich, aus welchen erſichtlich wird, in
welche Steuerklaſſen die einzelnen Waldteile eingeſetzt ſind.
Gute Karten, insbeſondere Beſtandeskarten, erleichtern das Geſchäft
der Wertberechnung ſehr. Immerhin wird es ſich empfehlen, durch einen
Augenſchein an Ort und Stelle feſtzuſtellen, in wie weit der wirklich
gefundene Thatbeſtand mit den Karteneinträgen übereinſtimmt. Ins—
beſondere ſind dabei die vorkommenden Holzarten und Holzalter, ſowie
die Beſtockungsverhältniſſe der einzelnen ausgeſchiedenen Beſtände ins
Auge zu faſſen.
Handelt es ſich um Teilungsfragen, bei welchen den Intereſſenten
die Bodenflächen mit Berückſichtigung der Bonität zugeteilt werden ſollen,
dann iſt eine ſogenannte Bonitätskarte, welche die verſchiedenen Stand—
orte nach Flächengröße und gegenſeitiger Lage erkennen läßt, von beſon—
derem Nutzen. Daß auf derſelben auch die nicht produktiven Flächen
ausgeſchieden werden müſſen, iſt ſelbſtverſtändlich.
Das Vermeſſungs- und Kartierungsweſen ſelbſt iſt Sache der Forſt—
einrichtung und ſoll daher hier nicht weiter beſprochen werden.
II. Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes.
.
1. Bezüglich des Bodenwerts iſt die Unterſuchung der Frage
von Bedeutung, ob der Waldgrund je nach ſeiner mineraliſchen Beſchaffen—
heit, Tiefgründigkeit, Feuchtigkeitsmenge, Expoſition, Umgebung, ſeiner Lage
zu den Wohnorten und dem Forſtproduktenmarkte ſich nur zur Holzzucht
oder auch zu landwirtſchaftlichen Benutzungsweiſen eignet und bei welcher
Benutzung derſelbe das höchſte Reineinkommen verſpricht, zumal dann,
wenn die Art der Benutzung des Grundſtückes keinerlei Beſchränkung
(Forſtpolizei) unterliegt. Hierbei darf aber nicht überſehen werden, daß
namentlich kleinere Waldparzellen, wenn ſie auch ihrer Bodengüte nach
bei anderer Benutzungsweiſe einen beträchtlich höheren Ertrag abwerfen
könnten, ſich hierzu doch aus andern Gründen für die Dauer ſelten
lohnend erweiſen. So wirken z. B. die umgebenden hohen Holzbeſtände
beſchattend und vermindern dadurch die Erträge der landwirtſchaftlichen
128 Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes.
Gewächſe nach Menge und Güte; Düngung, Bearbeitung, Aufſicht und
Ernte ſind mißlicher und bei vorhandenem Wildſtande erleiden die Erträge
oft noch weitere empfindliche Einbußen.
2. Was den Wert der zu kaufenden oder einzutauſchenden Holz—
beſtände betrifft, ſo ſpielen hierbei eine große Menge maßgebender
Faktoren mit. Die vorhandenen Holzbeſtände ſind ins Auge zu faſſen be—
züglich der Holzquantitäten, welche ſie enthalten, und der Werte welche ſie
nach den vorhandenen Holzarten und Sortimenten abzuwerfen verſprechen.
Sehr alte Beſtände enthalten oft ſchon viel anbrüchiges und darum gering⸗
wertiges Holz oder liefern ſo ſtarke und ſchwere Stämme, daß ſie nur mit
großem Zeit- und Koſtenaufwande transportiert werden können. Jüngere
Beſtände liefern wohl kleine Nutz- und Bauhölzer, aber keine wertvolle
Schnittwaare. Beſtände zwiſchen 80—120 Jahren dürften, abgeſehen von
der zu höheren Umtrieben geeigneten Eiche, in der Mehrheit der Fälle
das werthvollſte Material enthalten. Dabei darf nicht überſehen werden,
daß, bei gleichem Alter der Beſtände, namentlich die Bonität, einen
großen Einfluß auf die Qualität des Holzes ausübt. Eine 120 jährige
Fichte I. Bonität erreicht eine Scheitelhöhe von 35—40 m, eine ſolche
V. Bonität von nur 10—12 m; dem entſprechend beſitzen Stämme beſſerer
Bonitäten auch größere Durchmeſſer und Längen und ſelbſtverſtändlich
auch einen viel höheren Nutzwert.
Den allereinſchneidendſten Einfluß auf den Wert der Beſtände
hat jedoch die Lage derſelben zum Markte und die Art des Marktes.
Die ſchönſten aſtreinſten und langſchaftigſten Stämme können ſich als
wertlos erweiſen, wenn dieſelben nicht abſetzbar ſind oder um niedrigere
Brenn- und Kohlholzpreiſe abgegeben werden müſſen. Wer daher mit
dem Ankaufe eines Waldes beauftragt iſt, wird in erſter Linie zu unter—
ſuchen haben, ob derſelbe dem Markte ſchon vollſtändig erſchloſſen iſt
oder ob es ſich noch um nicht oder ſchlecht abſetzbare Vorräte handelt.
Er wird weiter reiflich erwägen müſſen, ob nicht ſofort oder ſpäter Ausſicht
auf Verbeſſerung des Marktes durch Anlegung von Bahnen, Land- und
Waſſerſtraßen, Einführung neuer holzverarbeitenden Induſtriezweige u. ſ. w.
vorhanden iſt. Im letzteren Falle iſt ein günſtiger Abſatz mit raſch jteigen-
den Preiſen in Ausſicht zu nehmen und man kann für ſolche Objekte
beim Ankauf mehr bieten, als wenn der Wald noch längere Zeit ein
ziemlich wertloſes, weil ſchlecht abſetzbares, Holzvorratsmagazin darſtellt.
Waldungen dagegen, welche ſchon längere Zeit im lebhaften Verkehrs—
gebiete liegen, beſitzen ſchon hohe Holzpreiſe, man muß dem entſprechend
Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers. 129
für ſie einen höheren Kaufpreis anlegen; eine Extrarente wird hier
deshalb nur langſam und in geringerem Maße zu erwirtſchaften ſein,
weil die Konkurrenz größer, der Reinertrag aber geringer iſt und ſich
mehr Unternehmer in den Gewinn zu teilen haben.
III. Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers.
8 32.
Bei allen Erwerbungen iſt die Frage, ob der Verkäufer auch der
rechtliche und un beſchränkte Eigentümer des Beſitzes iſt, von Wichtigkeit.
Eingehende Erkundigungen über die bezüglichen Verhältniſſe und völlige
Klarſtellung derſelben vor dem Kaufe oder Tauſche u. ſ. w. ſind daher
immer am Platze.
Ergeben ſich hierbei beſchränkende Verhältniſſe, z. B. Hypotheken⸗
ſchulden, Grundlaſten, Servituten u. ſ. w., ſo wird es ſich darum han—
deln, dieſelben im Einverſtändniſſe mit den Intereſſenten zu beſeitigen
oder in anderer Weiſe zu regeln.
Gelingen derartige Übereinkommen nicht oder werden dieſelben nicht
gewünſcht oder für unnötig befunden, dann iſt Vorſicht von Seiten des
Käufers um ſo mehr geboten, als ſich bezüglich der Art, des Orts und
Umfanges der Servituten oder ſonſtiger Laſten ſpäter keine unange-
nehmen Streitigkeiten und Verwickelungen ergeben.
IV. Holz⸗ und Betriebsart, Umtriebszeit und
Waldbehandlungsart.
$ 33.
1. Holzart.
Beim Tauſch oder Kauf von Waldungen ſind die vorkommenden
Holzarten von ganz hervorragender Bedeutung. Die richtige Wahl der
Holzart übt nämlich auf die Rentabilität der Waldungen einen weit
größeren Einfluß, als die ſo beliebt gewordenen Beſtrebungen die Um—
triebe zu erniedrigen oder durch alle möglichen Rechenkünſteleien die
Einnahmen des Waldes oft nur ſcheinbar zu erhöhen.
So berechnen ſich z. B. nach den Burckhardtſchen Nr
Baur, Waldwertberechnung.
130 Holzart.
die Waldreinerträge des Rotbuchen-, Fichten und Kiefernhochwaldes für
untenſtehende Umtriebe pro Hektar wie folgt:“)
—— — — d —ĩ4ĩ— -T—— 1 — — —
Jahre der Umtriebszeit
Holzart 20 40 50 60 | 70 80 | 90 100 110 120
Mark.
Buchen⸗Hochwaldi 55 104 14.2 18,1 211 34 25,6 27 28,1 284
dichten. 242 47,6 656 850 1015 1110 118512 — | —
Kiefern , 100 171 26,2 35,5 43,8 46,9 49/0 —- ZT
Setzt man in vorſtehender Tabelle die Erträge der Buche = 1, jo
ergeben ſich folgende Verhältniszahlen:
Buchen⸗Hochwald] 1,0 | 1,0 10 | 10 | 10 | 150 10 1 Be 1,0
Fichten „ 44 4 4 47 48 4% 16 48 ee
Kiefern- 1 | 18 1718 7887 19| 21 2,0 19 — lim
Berechnet man nach den Burckhardtſchen rtragstafeln für die⸗
ſelben Holzarten die Bodenerwartungswerte, weil nach den Anſichten der
Bodenreinerträgler diejenige Umtriebszeit die vorteilhafteſte ſein ſoll, bei
welcher ſich ein Maximum des Bodenerwartungswertes ergiebt, ſo erhält
man folgende Reſultate, wenn man pro Hektar bei der Buche (natürliche
Verjüngung vorausgeſetzt) 20 Mk., bei der Fichte 40 Mk. und bei der
Kiefer 50 Mk. Kulturkoſten unterſtellt, und den jährlichen Aufwand für
Verwaltung, Schutz und Steuern als im vorliegenden Falle irrelevant
nicht in Rechnung ſtellt:
Jahre der Umtriebszeit
Holzart 30 40 60 60. 70 80,4 0 on
LE
Mark
Buchen⸗ Hochwald 81,6 157,4 1030 210,8 21133 1993 185,9 168,7 148,7 130,
Fichten „ 440,6 789,1 951.0 10360 1048 8968/6 874,8 7625 — | —
Kiefern „ 128,0 240,5 347,1 eo 426,5 384,7 338,1 — | — | —
| | |
1 1
*) K. Urich, „Holzart und Umtriebszeit“, Forſtwiſſenſchaftl. Centralblatt
1881, S 137. Weitere Beweiſe enthalten die am Schluſſe mitgeteilten Tabellen.
Holzart. 131
Setzt man hier die Bodenerwartungswerte der Buche = 1, jo ergeben
ſich folgende Verhältniszahlen:
Jahre der Umtriebszeit
Holzart 30 | 40 50 | 60 70 80 90 100 110 120
| |
Mark
Buchen⸗ Hochwald 10 10 1,0 1,0 1,0 10 1,0 1,0 1,0 10
Fichten = 5,4 5,0 525 | 49 | 50 49 n eee
Kiefern⸗ 10 1,5 1,819 20 19 1 —-— BE
|
Aus vorstehenden Überſichten geht deutlich hervor, daß, mag man ſich
auf den Standpunkt des Wald- oder Bodenreinertrags ſtellen, die Frage
der Umtriebszeit von viel untergeordneterer Bedeutung iſt, als die Wahl
der Holzart; denn die Fichte liefert bei beiden Berechnungsarten circa
fünfmal, die Kiefer circa zweimal höhere Werte als die Rotbuche. Dieſes
der Fichte günſtige Reſultat iſt natürlich nur unter der Vorausſetzung
richtig, daß die in dem Beiſpiele unterlegten Größen und Werte überall
der Wirklichkeit entſprechen. Dieſes wird nun allerdings nicht immer der
Fall ſein, denn es giebt in der That Gegenden, in welchen die Buche
nahezu ſo hoch rentiert, als die Fichte; immerhin wird aber auch in
ſolchen extremen Fällen der Satz ſeine Richtigkeit behalten, daß die
Holzart den hervorragendſten Einfluß auf die Wertverhältniſſe der Wal-
dungen ausübt.
Deshalb iſt auch die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob die
vorhandene Holzart nicht alsbald oder im Laufe der Zeit durch eine
andere erſetzt werden ſoll. Hierbei wirken entſcheidend: Boden, Lage und
Klima, Flächengröße und Umgebung, Ertragsverhältniſſe der Holzart an
Haupt⸗ und Nebennutzungen nach Maſſe, Wert und Abſatzgelegenheit, ihre
Tauglichkeit zu der gewählten Betriebsart, ihre Schnellwüchſigkeit, ihr
Bodenbeſſerungsvermögen, die Koſten ihrer An- und Nachzucht, die ihr
örtlich drohenden Gefahren durch Schnee, Duft, Eis, Froſt, Wild, Sturm,
Feuer u. ſ. w.
Man gehe jedoch bei derartigen Betrachtungen nicht zu weit und
laſſe ſich nicht auf gewagte Spekulationen ein, welche dem langſam
wachſenden und reifenden Walde nicht zuträglich find. Dabei wolle
1 9 *
132 Betriebsart.
nicht überſehen werden, daß manche Holzart oft nur momentan höher zu
rentieren ſcheint, weil fie nur in geringeren Mengen vorhanden und des—
halb augenblicklich größere Nachfrage nach ihr iſt; während die Ver—
hältniſſe bei größerem Angebote ſofort umſchlagen können. Man ſei
daher in der Frage der Umwandlung in eine andere Holzart recht vor⸗
ſichtig, namentlich ſo lange bezüglich eines guten Gedeihens der neu ein—
zuführenden Holzart noch keine genügenden Erfahrungen vorliegen. Jeden—
falls wird es ſich in zweifelhaften Fällen empfehlen, die Berechnung auf
Grund der vorhandenen und der neu zu wählenden Holzart probeweiſe
durchzuführen. Sind allerdings Beſtände, z. B. Buchenbeſtände, infolge
lang anhaltender Streunutzungen oder ſonſtiger Mißſtände in ihrem
Wuchſe ſehr herunter gekommen, dann dürfte die Wahl einer genügſamen
und dabei doch möglichſt rentablen Holzart außer Zweifel ſein.
2. Betriebsart.
Bezüglich der Betriebsart ſind ähnliche Erwägungen wie bei der
Holzart anzuſtellen. Selbſt wenn man vollkommen gleiche Holzarten
und Standorte vorausſetzen würde, ſo berechnen ſich in der Regel für
verſchiedene Betriebsarten auch weſentlich verſchiedene Bodenwerte und
Waldwerte. Die Urſachen dieſer Wahrnehmung liegen weniger in der
mit der Betriebsart wechſelnden Größe der Natural- und Gelderträge,
obgleich auch dieſe ihren Einfluß geltend machen, als in den ſehr ver—
ſchiedenen Umtriebszeiten, welche den einzelnen Betriebsarten unter⸗
liegen. Deshalb berechnen ſich für den mit kürzerem Turnus behan-
delten Nieder- und Mittelwaldbetrieb (namentlich Eichenſchälwaldbetrieb)
bei zweckmäßiger Bewirtſchaftung meiſt höhere Bodenwerte, als für
Hochwälder mit ſehr hohen Umtrieben, namentlich wenn letztere wenig
Gelegenheit zur guten und reichlichen Verwertung von Nutzholz bieten.
Trotz dieſer Wahrnehmung liefern Hochwälder, ſo lange ſie das Maximum
des Durchſchnittszuwachſes noch nicht weſentlich überſchritten haben, größere
und wertvollere Naturalerträge. Wenn Hochwälder dennoch geringere gegen—
wärtige Werte als Niederwälder liefern, ſo liegt das in den mit hohen
Umtrieben verbundenen Diskontoverluſten, wie ſolche z. B. bei der Be—
rechnung des Bodenerwartungswerts für den ausſetzenden Betrieb vor—
kommen. Denn der gegenwärtige Wert einer z. B. bei Eichenſchälwald
zum erſten Male nach 15 Jahren eingehenden und ſich alle 15 Jahre
wiederholenden Rente 1 iſt bei 3 pCt. Zinſeszinſen 1,79, während dieſelbe
Rente, welche ſich beim Hochwaldumtriebe vielleicht nur alle 120 Jahre
Betriebsart. 133
in gleicher Weiſe wiederholt, gegenwärtig nur einen Wert von 0,03 beſitzt,
folglich 1,79 :0,03 = 60 Mal kleiner iſt, im Falle man, wie ſeither ge—
ſchehen, in nicht zu rechtfertigender Weiſe in beiden Fällen trotz der ſehr
verſchiedenen Verzinſungszeiträume mit gleichem Zinsfuße rechnen würde.
Bei einem Zinsfuße von 2 pCt., welcher, gegenüber einer Umtriebszeit
von 120 Jahren, jedenfalls mehr als 3 pCt. zu rechtfertigen wäre, be—
trägt der gegenwärtige Wert ſchon 0,102; er iſt alſo nur noch
1,79 :0,102 = 18 Mal kleiner, als bei 15jährigem Umtrieb.
Trotz dieſes in vielen Fällen mehr für den Nieder- und Mittelwald—
betrieb ſprechenden Ergebniſſes der Zinſeszinſenrechnung bedarf die Frage
einer eventuellen Anderung der Betriebsart in der Waldwertberechnung
einer recht ſorgfältigen Prüfung. Denn wenn auch 3. B. der Eichen-
niederwald auf geeignetem Standort oft höher rentiert, als der Hoch—
wald, ſo iſt dabei doch nicht zu überſehen, daß erſtere Betriebsart nur
für verhältnismäßig wenige Standorte ganz geeignet iſt und daß auch
die ſcheinbar gute Rente bald in das Gegenteil umſchlagen würde, ſo—
bald man dem Schälwalde ein zu großes Terrain einräumen wollte.
Denn iſt das Rindenbedürfnis einmal gedeckt, ſo liefert der überſchüſſige
Schälwald nur noch ſchwaches und darum geringwertiges Brennholz.
Der Hochwald birgt eben in ſeinem weit größeren Holzvorratskapital
für den Beſitzer einen Sparpfennig, zu dem er im Falle der Not greifen
kann. Der Hochwald enthält in ſeiner ſehr verſchieden alterigen Schlag—
reihe die mannigfaltigſten Sortimente und die Wirtſchaft ſteht bei dieſer
Betriebsform nicht auf einer Karte. Iſt nämlich das eine Sortiment im
Augenblick ſchlecht verwertbar, ſo geht dafür ein anderes vielleicht um ſo
beſſer. Im Hochwalde iſt für die Bedürfniſſe der Volkswirtſchaft weit
mehr geſorgt, als bei an ſehr niedere Umtriebe gebundenen Betriebsarten.
Der Hochwald repräſentiert in ſeinen Holzvorräten ein großes Kapital,
verzinſt aber namentlich im ausſetzenden Betriebe den Boden ſchlechter,
im Niederwald dagegen ſteht ein geringes Holzvorratskapital einer vielleicht
höheren Verzinſung des Bodens gegenüber. Der Hochwaldbeſtitzer iſt daher,
gleiche Waldflächen und ſonſtige Verhältniſſe vorausgeſetzt, doch der
reichere, der Niederwaldbeſitzer der ärmere Mann.
Der Kaufliebhaber für einen Nieder- oder Mittelwald wird in erſter
Linie den Zuſtand des Waldes in Bezug auf Holzarten, Beſtockungsverhältniſſe
u. ſ. w. ins Auge faſſen. Sind die Holzarten ſchlecht gewählt, die Beſtände
lückig und verwahrloſt, ſo wird er entſprechend weniger zahlen, oder, wenn
ihm die Mittel zu Meliorationen fehlen, vom Kaufe lieber ganz abſtehen,
134 Umtriebszeit.
weil ein ſolcher Wald ſich namentlich für einen kleinen Privatwaldbeſitzer,
welcher auf ſoſortige Verzinſung ſeiner aufgewendeten Kapitalien ſehen
muß, weniger eignet.
Anders liegt die Frage für einen Unternehmer, der ſofort zu um—
faſſenden Verbeſſerungen die Mittel hat; dieſer wird billig kaufen und durch
Einführung einer rationellen Wirtſchaft den Zuſtand des Waldes heben
und aus demſelben im Laufe der Zeit eine höhere Extrarente zu erwirt⸗
ſchaften ſuchen.
Liegt ein Hochwald zum Kaufe oder Tauſch vor, ſo entſcheidet für
den Wert neben der Abſatzfähigkeit der vorhandenen Holzarten namentlich
die Frage, ob ſofort oder in nicht zu weiter Ferne größere Holzmaſſen,
insbeſondere wertvolle Nutzhölzer, ſchlagbar werden und einen guten Markt
finden. In dieſem Falle übt das Objekt mehr Anziehungskraft, weil ein
Teil des Kaufſchillings durch den Verkauf überſchüſſiger Hölzer ſofort
gedeckt oder die erzielten Erlöſe zu rentablen Meliorationen wieder in
dem Walde angelegt werden können. .
Sind dagegen die Vorräte gering oder ergiebt der Augenſchein die
Notwendigkeit eines Übergangs vom Niederwald zum Mittel- oder Hoch⸗
wald oder ſonſtige zeitraubende und koſtſpielige Beſtandsumwandlungen,
dann wird ſich das Kaufobjekt aus dem oben angegebenen Grunde über—
haupt mehr für den Staat, reiche Gemeinden und Großgrundbeſitzer, als
für den kleinen Mann eignen.
3. Umtriebszeit.
Die Umtriebszeiten, mit welchen dem Verkaufe ausgeſetzte Waldungen
ſeither bewirtſchaftet wurden, müſſen natürlich auf den Wert derſelben
einen hervorragenden Einfluß ausüben. Mit der Höhe der Umtriebs—
zeiten wächſt nämlich der Normalvorrat und damit der Wert der vorhan—
denen Beſtände. Überſchüſſe über den Normalvorrat können im Falle
günſtiger Abſatzverhältniſſe alsbald verſilbert werden. Dazu kommt
noch weiter, daß in Waldungen, deren Umtriebe höher ſind, als die Zeit,
in welchem das Maximum des Durchſchnittszuwachſes erfolgt, alle Be—
ſtände genutzt werden können, welche dieſes Maximum bereits überſchritten
haben, im Falle älteres Holz nicht teurer bezahlt wird (Qualitäts-
zuwachs), auch keine Steigerung der Preiſe in Zukunft in Ausſicht
ſteht (Teuerungszuwachs). In dieſem Falle wäre für den Käufer die
Möglichkeit einer Umtriebsverkürzung ſogar ohne Verminderung der jähr—
lichen Waldrente gegeben; er könnte die einen rückſchreitenden Zuwachs
Umtriebszeit. 135
befienden Beſtände verwerten, mit den Erlöſen einen Teil der Ankaufs—
ſumme abtragen und künftig doch noch aus dem Walde die gleichen
Jahreseinnahmen beziehen. Der Kaufliebhaber hat daher dieſe Ver—
hältniſſe, bevor er den Kauf abſchließt, wohl zu erwägen, um ſein Angebot
danach bemeſſen zu können.
Weiter iſt bei der Frage der Umtriebszeit an die Diskontoverluſte
zu erinnern, welche unter Umſtänden mit hohen Umtrieben verbunden
ſind, bei welchen dieſe Einbußen nicht mehr durch beſſere Bezahlung des
älteren Holzes ausgeglichen werden können.
Um einſtweilen und bevor die Methoden der Rentabilitätsberechnung
gelehrt werden können, einen beiläufigen Einblick in dieſe Verhältniſſe zu
gewinnen, denken wir uns einen friſch abgetriebenen Niederwald und
unterſtellen der Kürze wegen einen gleich großen und gleichwertigen
jährlichen Zuwachs = 1. Dieſe Annahme iſt zwar nicht ganz richtig,
aber für den Zweck der allgemeinen Klarlegung der Verhältniſſe doch
zuläſſig. Nehmen wir weiter einen 20- und einen 40jährigen Umtrieb
und 3 PCt. an, jo beträgt der gegenwärtige Wert der periodiſchen
Renten: “)
bei 20jährigem Umtrieb und 3 pCt. Diskonto 20 x 1,240 = 24,80,
„ 40 " " „ 3 „ " 40 x 0,442 = 17,68,
daher Kapitalverluſt bei 3 pCt. Diskonto = 7,12.
Es würde daher der 40jährige Umtrieb nur 17,68: 24,80 - 0,71 des
Kapitalwerts vom 20 jährigen Umtrieb gewähren oder es müßte bei
40jährigem Umtrieb deſſen durchſchnittlich jährliche Rente ſich auf das
24,80: 17,68 14 fache von der dem 20jährigen Umtriebe entſprechenden
Jahresrente erhöhen, wenn gleiche Kapitalwerte erfolgen ſollten.
Die für den 40 jährigen Niederwaldumtrieb berechnete Rentenerhöhung
wäre nur möglich infolge
a) eines höheren jährlichen Maſſezuwachſes (Quantitätszuwachs)
oder
b) einer mit den Jahren ſteigenden Holzqualität (Qualitätszu⸗
wachs) oder
e) einer mit den Jahren ſteigenden Preisſteigerung (Teuerungs—
zuwachs) oder
Siehe Rententabelle C am Schluſſe des Werks.
136 Waldbehandlungsart.
d) eines höheren jährlichen Maſſezuwachſes und einer ſtattfinden⸗
den Wertſteigerung des Holzes *).
Ob und inwieweit dieſe Vorausſetzungen eintreten werden, hängt
von den Holzarten, Standorts- und Marktverhältniſſen ab. Im all⸗
gemeinen kann man annehmen, daß der jährliche Maſſen-Durchſchnitts⸗
zuwachs der Niederwaldungen nach dem 20. Jahre nicht mehr ſteigt.
Ein höherer Umtrieb würde ſich daher von dieſem Geſichtspunkt aus be⸗
trachtet finanziell kaum rechtfertigen. Dagegen liefert der 40 jährige Um⸗
trieb ſtärkere und unter Umſtänden wertvollere Holzſortimente, als der
20 jährige. Dieſer Gewinn iſt jedoch ſelten groß, weil der Niederwald⸗
betrieb überhaupt kein ſtarkes Nutzholz liefert, das ſogenannte Klein-
nutzholz aber in der Regel bei niederem Umtriebe wertvoller iſt. Beim
Eichenſchälwald würde aber der vermeintliche Vorteil ſchon aus dem
Grunde wegfallen, weil hier das Hauptgewicht in der Rinde liegt, dieſe
aber bei 20 jährigem Umtriebe wertvoller als bei 40 jährigem Um⸗
triebe iſt.
Noch größere Unterſchiede bezüglich des gegenwärtigen Wertes der
Kapitalwerte ergeben ſich beim Vergleiche von Hochwaldungen mit mitt⸗
lerem Umtriebe, mit ſolchen von ſehr hohen Umtrieben, namentlich dann,
wenn mit dem Wachſen der Umtriebszeit nicht auch die Holzpreiſe ent⸗
ſprechend ſteigen.
Doch darf hier zu Gunſten des Hochwaldes nicht überſehen werden,
daß bei dieſer Betriebsart nicht, wie meiſt beim Niederwaldbetriebe, das
geſamte Holz auf einmal am Ende der Umtriebszeit geerntet, ſondern
daß ein beträchtlicher Teil (20—40 pCt.) ſchon früher, nämlich in Form
von Vornutzungen bezogen wird und daß die von letzteren erzielten Baar⸗
erlöſe (ausſetzenden Umtrieb vorausgeſetzt) von der Zeit ihres Eingangs
an bis zum Ende der Umtriebszeit, oft verzinslich angelegt werden und
ſo zu nicht unbeträchtlichen Summen heranwachſen können.
4. Waldbehandlungsart.
Dieſelbe iſt für die Beſtimmung der Waldkapitalwerte nicht ohne
Einfluß. Es kommt dabei in Frage, ob keine größeren Kulturrückſtände
*) Die hier über den Quantitäts-, Qualitäts- und Teuerungszuwachs an-
geſtellten kurzen Betrachtungen ſind nicht etwa dem rationellen Waldwirt von
Preßler (1859) entnommen, ſondern es ſind Gedanken, welche mein hochge—
ehrter Lehrer Prof. Karl Heyer in Gießen, bereits 1848 in ſeinen Vorleſungen
über Waldwertberechnung, ausſprach.
Waldeinteilung. 137
vorhanden, keine teueren Meliorationen, wie Entwäſſerungen, Weg-
und Triftbauten ꝛc., notwendig find; ob die Reinigungs- und Durch—
forſtungshiebe früher oder ſpäter beginnen, öfter oder ſeltner und in
welcher Stärke vorgenommen werden können; ob man natürliche oder
künſtliche Verjüngung bei der Rechnung unterſtellt, mit kleineren oder
größeren Pflanzen operieren, oder mit Saat billiger ſeinen Zweck er—
reichen kann.
Jedoch empfiehlt es ſich auch hier, ſich in keine zu kühnen Speku⸗
lationen einzulaſſen, ſondern ſich mehr an die thatſächlichen Verhält⸗
niſſe und Erfahrungen zu halten.
V. Waldeinteilung.
834.
Handelt es ſich um die Wertbeſtimmung ganzer Reviere, ganzer
Wirtſchaftseinheiten oder Betriebsklaſſen, in welchen ſich häufig mehrere
Standortsgüten, verſchieden alte Beſtände, oft auch verſchiedene Holzarten
finden, dann muß bei ſorgfältiger Berechnung eine förmliche Wirtſchafts⸗
einrichtung (Waldertragsregelung) namentlich dann vorausgehen, wenn
der Wald nicht ausgeſtockt, ſondern fortbeſtehen und deſſen Wert aus
ſeinen Zukunftserträgen ermittelt werden ſoll.
Liegt eine neue Wirtſchaftseinrichtung vor, ſo kann dieſe unter Um⸗
ſtänden der Berechnung als Grundlage dienen, doch hat der mit dem
Ankaufe beauftragte Sachverſtändige ſich vorher genau an Ort und
Stelle zu orientieren, nach welchen Grundſätzen und mit welcher Ge—
nauigkeit die Forſteinrichtung durchgeführt und namentlich welche Um—
triebszeit zu Grunde gelegt wurde, weil dieſe, wie ſich ergeben hat, auf
die Berechnung der Kapitalwerte den größten Einfluß ausübt.
Bezüglich der Waldeinteilung muß auf die Lehren der Forſteinrich⸗
tung ſelbſt verwieſen werden. Was jedoch die vorkommenden Beſtan—
des verſchiedenheiten, insbeſondere deren Beſtockungsverhältniſſe an⸗
langt, ſo ſind dieſe mehr für den Wert der Holzvorräte von Einfluß,
während die Standortsgüte den Ausgangspunkt für die Aufſtellung
von Ertragstafeln bildet, welche ſich auf normale Beſtandesverhältniſſe
zu beziehen haben.
Ohnehin wird bei Waldteilungen, Zuſammenlegungen dc. in der
Regel mehr von der Güte des Bodens mit der Unterſtellung ausgegangen,
daß jeder der Betheiligten womöglich gleiche Bodenwerte zugeteilt erhält,
138 Ermittlung der Holzvorräte.
während die auf dem Boden ſtockenden und ſich ſelten gleich verteilenden
Holzvorräte eher durch Geld ausgeglichen werden können. Eine Ver⸗
teilung der Vorräte aber in der Art, daß jeder Beteiligte gleich von vorn—
herein ſeinen Anteil in Beſtänden erhält, welche eine normale Schlag-
reihe bilden, wird kaum in einem Falle erreichbar ſein
Handelt es ſich nur um den Ankauf einzelner Waldparzellen, welche
nicht nach den Grundſätzen des ſtrengſten jährlichen Nachhaltbetriebes
bewirtſchaftet werden können, jo muß man ſich natürlich darauf be=
ſchränken, alle jene Waldteile auszuſcheiden, welche hinſichtlich des Be—
ſtandswerts pro Flächeneinheit und der Standortsgüte differieren und
jede ſolche Parzelle oder Beſtandespartie für ſich berechnen.
Sehr zu warnen iſt aber unter Umſtänden vor dem Verfahren,
welches aus den Waldreinerträgen der letzten Jahre den künftigen Ka—
pitalwert der Waldungen ableitet, indem hierbei der Käufer, wenn in
der letzten Zeit überhauen wurde, oder auch der Verkäufer, im Falle
er ſeither ein ſparſamer Wirt war, ſehr üble Erfahrungen machen könn⸗
ten. Deshalb wird der Käufer eine ſolche Wirtſchaftseinrichtung des
Kaufobjekts zu machen ſuchen, von welcher er glaubt dauernd den meiſten
Vorteil ziehen zu können.
VI. Ermittlung der Holzvorräte.
$ 35.
Wer einen Wald kaufen will, den werden vor allen Dingen die
vorhandenen Holzvorräte intereſſieren, und iſt der Kaufluſtige ein Privat⸗
unternehmer, der aus dem Walde einen möglichſt hohen Gewinn heraus—
ſchlagen will, ſo wird er zunächſt feſtſtellen, wie viel Holz alsbald oder
in den nächſten Jahren geſchlagen werden kann. Die jüngeren Beſtände,
die unangebauten Kulturflächen werden einen geringeren Reiz auf ſeinen
Unternehmerſinn ausüben. Die ſpezielle Beſtandsaufnahme erſtreckt ſich
daher meiſt auch nur auf die wertvollen haubaren und nahe haubaren
Hölzer, während die Maſſen jüngerer Beſtände zweckmäßiger nach Er—
tragstafeln feſtgeſtellt werden.
Es werden jedoch noch ſehr viele Waldkäufe abgeſchloſſen, welchen gar
keine ſpeziellen Beſtandsaufnahmen vorausgehen. Selbſtverſtändlich kann
bei einem ſolchen ſummariſchen Verfahren der Wert auch um Tauſende
von Mark zu hoch oder zu niedrig gefunden werden. Praxis und Theorie
der Waldwertberechnung gehen leider bis zur Stunde noch ſehr ausein—
ander.
S
Ermittlung der Holzvorräte. 139
Über die Art und Weiſe der Maſſenermittlung und Zuwachsbeſtim—
mung von Bäumen und Beſtänden geben die Lehrbücher über Holz—
meßkunde Anleitung *). Hier ſei nur bemerkt, daß es ſich in Fragen
der Waldwertberechnung um mein und dein handelt, und daß deshalb
in der Regel diejenigen Methoden den Vorzug verdienen, welche, neben
der Geſamtmaſſe, auch die Sortimente möglichſt genau liefern. Es
gehören hierher die Beſtandesſchätzungsmethoden von Draudt und Urich,
welche bekanntlich das Fällen von Probeſtämmen vorausſetzen. Bei
weniger intenſiven Wirtſchaften und überall da, wo die Holzpreiſe noch
niedrig ſtehen, auch der Nutzholzabſatz noch gering iſt, oder die Fällung
von Probeſtämmen nicht zuläſſig, oder als zu zeitraubend befunden
würde, kann man auch mittelſt der bayriſchen Maſſentafeln und guten
Formzahlen noch recht befriedigende Reſultate erhalten.
Wohl ſelten wird ſich das Fällen von Probeſtämmen bei der Auf—
nahme einzelner, eingewachſener Oberſtänder (Waldrechter) verlohnen,
da die Holzmaſſe derſelben im Verhältnis zum geſamten Holzvorrat
des Waldes doch zurücktritt. Hier genügt eine ſtammweiſe Aufnahme
wertvoller Bäume mit der Kluppe und Beſtimmung des Inhalts nach
Maſſentafeln oder durch Okularſchätzung. Bei derartigen eingewachſenen
älteren Stämmen iſt auch zu erwägen, ob dieſelben jetzt noch ohne
den vorhandenen Unterbeſtand zu beſchädigen, genutzt werden können.
Andernfalls ſind ſelbſt die ſchönſten Stämme momentan wertlos.
Die Durchforſtungserträge werden am beſten nach lokalen Ertrags-
tafeln bemeſſen, zur Vornahme kleiner Probedurchforſtungen wird meiſt
die Zeit fehlen
Für Niederwaldungen und das Unterholz in Mittelwaldungen findet
man in der Regel genügende Anhalte in den ſeitherigen Fällungsergeb—
niſſen, wenn ſich dieſelben gut aus den Rechnungen entnehmen laſſen
und nicht mit andern Holznutzungen vermiſcht ſind. Das Oberholz kann
in ähnlicher Weiſe wie im Hochwald aufgenommen werden.
Handelt es ſich um Ankauf ſehr großer Waldungen in wirtſchaftlich
noch weniger aufgeſchloſſenen Gegenden, oder um ſolche, welche aus—
gehauen ſind und in nächſter Zeit überhaupt wenig oder nur geringe
Erträge abwerfen, dann wird ſich eine genauere Aufnahme der vorhan—
denen Holzvorräte überhaupt weniger empfehlen. Das Hauptgewicht
) Vergleiche des Verfaſſers „Holzmeßkunde“ 3. Aufl., Wien bei W. Brau-
müller, 1882. Jetzt Paul Parey in Berlin.
140 Bon den Waldeinnahmen.
liegt dann im Boden, und ein mehr ſummariſches Wertſchätzungsverfahren,
bei welchem man den durchſchnittlichen Waldwert der Flächeneinheit feſt⸗
zuſtellen ſucht, wird mehr am Platze ſein. Werden ja jetzt noch hin und
wieder Waldungen (Holzbeſtand ſamt Boden) um einen Preis von 100
bis 200 Mk. pro Hektar gekauft; bei ſolchen Kaufobjekten lohnt ſich
natürlich die Anwendung feiner, wiſſenſchaftlich begründeter Methoden
noch nicht, hier iſt unter Umſtänden ein ganz rohes, ſummariſches
Schätzungsverfahren nicht nur zuläſſig, ſondern auch vielfach üblich.
VII. Von den Waldeinnahmen.
§ 36.
Vorbemerkungen.
Wenn auch in $ 35 bereits die Ermittlung der Holzvorräte im all⸗
gemeinen beſprochen wurde, ſo genügen dieſe Betrachtungen doch noch
nicht zur Feſtſtellung der gegenwärtigen und künftigen Einnahmen eines
Waldes. Dieſelben ſetzen ſich bekanntlich aus den Hauptnutzungen
und Nebennutzungen zuſammen. Erſtere zerfallen wieder in Hau-
barkeits- oder Abtriebsnutzungen und in Zwiſchennutzungen
(Durchforſtungserträge u. ſ. w.). Alle dieſe Nutzungen nehmen aber erſt
dann lebendige Geſtalt an, wenn ſie mit den Preiſen derſelben gewogen
und in Geld umgewandelt werden; ſie liefern dann das Material zu
den Wald-Bruttofapital- Werten.
Für viele Fragen der Waldwertberechnung bedarf man zur Ver⸗
anſchlagung der Hauptnutzungen Geldertragstafeln, welche ſich auf
Holzertragstafeln ſtützen, d. h. aus dieſen mit Beiziehung der Preiſe
abgeleitet werden. Wir haben daher die Waldeinnahmen in Haupt- und
Nebennutzungen zu trennen und bei erſteren die Holz- und Geldertrags⸗
tafeln, ſowie die Preiſe einer näheren Betrachtung zu unterziehen.
1. Einnahmen der Hauptnutzungen.
A Holzertragstafeln.
Man unterſcheidet allgemeine und Lokalertragstafeln. Beide müſſen
ſich auf die anbauwürdigſten Holzarten beziehen und ſollen für ver—
ſchiedene Bonitäten (meiſt fünf) die Holzgehalte pro Hektar für die ein—
zelnen Beſtandesalter unter Vorausſetzung normaler Beſtockung an—
geben. Die Lokalertragstafeln beziehen ſich auf einen abgegrenzten
Von den Waldeinnahmen. 141
kleineren Bezirk, etwa ein Revier; die allgemeinen Normalertragstafeln
dehnen ſich über größere Waldgebiete, ganze Provinzen oder Länder
aus. Bezüglich der Methoden der Aufſtellung ſolcher Tafeln verweiſen
wir auf unſer Lehrbuch der Holzmeßkunde, ſowie auf unſere bezüglichen
Schriften über die Fichte und Rotbuche ).
Für lokale Fälle der Waldwertberechnung würden begreiflicherweiſe
Lokalertragstafeln die beſten Reſultate in Ausſicht ſtellen. Leider
ſind aber Lokalertragstafeln bis jetzt nur ganz vereinzelt entworfen und
noch ſeltener veröffentlicht worden. Ihre Aufſtellung ſtößt nämlich viel⸗
fach auf unüberwindliche Schwierigkeiten, weil das Material zu ſolchen
auf kleinem Waldgebiet meiſt nicht in genügender Menge zu finden iſt.
Man muß ſich daher bis zur Stunde meiſt noch mit allgemeinen
Ertragstafeln behelfen, was auch keinen weſentlichen Bedenken unterliegt,
wenn dieſelben nur mit genügend reichem und gutem Material entworfen
ſind und neben der Derb- und Reisholzmaſſe auch die Kreisflächenſummen,
mittleren Beſtandeshöhen und unter Umſtänden auch die Stammzahlen
enthalten. Denn ob es neben den verſchiedenen Standortsklaſſen auch
noch beſondere Wuchsgebiete giebt, wie manche annehmen, iſt eine noch
unentſchiedene, auch ſehr ſchwer lösbare Frage.
Die älteren Extragstafeln entſprechen den an ſie geſtellten Beding—
ungen im ganzen nicht. Die Phantaſie ſpielt in denſelben eine größere
Rolle als die Wirklichkeit. Dagegen verdienen die von einzelnen Mit⸗
gliedern der deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten in der neueſten Zeit
veröffentlichten Holzertragstafeln ſchon deshalb weit mehr Vertrauen,
weil fie wenigſtens auf gemeinſchaftlicher Baſis aufgebaut wurden, ob⸗
gleich auch ſie ausnahmslos noch der Verbeſſerung bedürftig ſind. Man
darf eben in jetziger Zeit an ſolche Tafeln noch keine zu großen Anfor-
derungen ſtellen, weil wir noch zu wenig gleichmäßig behandelte Beſtände
haben, das Material für Normalertragstafeln infolge abnormer
Begründung und Behandlung der Beſtände daher auch ſehr ſchwer zu
finden, noch ſchwieriger aber ſo zu verarbeiten iſt, daß die Ergebniſſe keinen
Anlaß zu bis jetzt meiſt ſchlecht motivierten Ausſtellungen geben. Unter
*) F. Baur, Die Holzmeßkunde, 3. Aufl., Wien 1882, Verlag W. Brau⸗
müller, jetzt Paul Parey in Berlin.
Derſelbe, Die Fichte in bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form,
Berlin 1876, J. Springer.
Derſelbe, Die Rotbuche in bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form,
Berlin 1881, Paul Parey.
142 Bon den Waldeinnahmen,
die von Mitgliedern der deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten veröffent⸗
lichten neueren Ertragstafeln gehören neben unſeren ſoeben namhaft
gemachten Tafeln über die Fichte und Rotbuche diejenigen von Kunze),
Weije**), Schuberg***) und Lorey ).
Will man nun ſolche allgemeine Normalertragstafeln für einen
gegebenen Fall anwenden, ſo beſteht die wichtigſte Aufgabe zunächſt
darin, unter den zur Verfügung ſtehenden Tafeln diejenige heraus zu
wählen, welche bezüglich der unterſtellten Standortsgüte mit derjenigen
des einzuſchätzenden Beſtandes am meiſten übereinſtimmt. Man empfahl
als zuverläſſigſten Standortsweiſer früher die Maſſe, indem man die
Maſſe und das Alter des einzuſchätzenden Beſtandes feſtſtellte und dann
unter den disponiblen Ertragstafeln diejenige als die maßgebende erklärte,
welche bezüglich der genannten beiden Faktoren die größte Überein⸗
ſtimmung zeigte. Dieſer Weg kann aber in der Regel deshalb nicht
zum Ziele führen, weil die Normalertragstafeln durchweg und
in allen Teilen des Beſtandes normale Beſtockung voraus—
ſetzen, eine derartige Vorausſetzung aber in der großen Mehr—
zahl der praktiſchen Fälle nicht gemacht werden darf; denn es
dürfte ſich kaum ein größerer Beſtand finden, der in allen ſeinen Teilen
vollkommen beſtockt iſt, d. h. der eine ſo große Holzmaſſe aufzuweiſen
hätte, als man ſie erhält, wenn man die in der Tafel ſtehende Maſſe
pro Hektar mit der in Hektar ausgedrückten Beſtandesfläche multipliziert.
Die wirkliche Beftandesmaſſe pro Hektar wird daher, vielleicht einige
wenige Ausnahmen abgerechnet, immer hinter derjenigen der Ertrags⸗
tafeln zurück bleiben. Deshalb kann auch die Beſtandesmaſſe und das
Alter allein keinen zuverläſſigen Weiſer für die Beurteilung der Stand-
ortsgüte und die richtige Auswahl der Ertragstafel abgeben. Man
überzeugt ſich ſofort von der Richtigkeit dieſer Anſicht, wenn man ſich
in Gedanken in einen Samen-, Licht- oder Abtriebsſchlag verſetzt, der
bonitiert werden ſoll. Der Beſtand kann auf dem vorzüglichſten
Standorte ſtocken, beſitzt aber vielleicht noch nicht einmal die Holzmaſſe,
) Kunze, Beiträge zur Kenntnis des Ertrags der Fichte, Tharander
forſtl. Jahrbuch 27. Band, Supplementheft 1877.
) Weiſe, Ertragstafeln für die Kiefer, Berlin, J. Springer, 1880.
n Schuberg, Ertragstafeln für Buchenhochwald. Forſtwiſſenſchaftliches
Centralblatt 1882, S. 153 u. f. Desgleichen über die Weißtanne, daſelbſt 1884,
Seite 626 u. f.
) Lorey, Ertragstafeln für die Weißtanne, J. D. Sauerländer, 1884.
Von den Waldeinnahmen. 143
welche bei gleichem Alter der geringſten Standortsgüte entſpricht.
Für ſolche und faſt alle andern Fälle kann daher die zufällig vorhandene
Maſſe und das Alter unmöglich für die richtige Bonität entſcheidend ſein.
Nach unſeren Unterſuchungen und Veröffentlichungen?) eignet ſich
nach dem jetzigen Standpunkte unſerer forſtlichen Erkenntnis für die
Bonitierung noch am meiſten die mittlere Beſtandeshöhe, wie ſie
aus unter mittleren Schlußverhältniſſen erzogenen Hochwaldbeſtänden
ſich heraus entwickelt.
Dieſe Anſchauung findet in allen neueſten Ertragsunterſuchungen
ihre Beſtätigung; es giebt für den Praktiker keinen greifbareren
Maßſtab für die Beurteilung der Bonität als die Beſtandes—
höhe. Es läßt ſich in der That auch kein Grund namhaft machen,
warum z. B. ein unter mittleren Verhältniſſen erzogener Beſtand beſten
Standorts im Alter a eine geringere oder gleiche Höhe befiten ſollte,
als ein gleich alter Beſtand geringſter Bonität und umgekehrt. Liegt
es doch ſchon im Gefühle des praktiſchen Taxators, aus lang aufge—
ſchoſſenen Bäumen auf einen guten Standort zu ſchließen. Stehen dagegen
auf einem Abtriebsſchlage nur noch wenige Bäume, ſo vermag man aus
deren geringen Maſſe keinen Schluß auf den Standort zu machen, wohl
aber kann man letzteren mit Sicherheit beſtimmen, wenn neben dem
Alter nur noch die Baumhöhe angegeben iſt. Deshalb iſt die
Beſtandeshöhe und nicht die Beſtandesmaſſe der ſicherſte
Führer in der Bonitierungsfrage. Die Beſtandesmaſſe iſt
bei gegebenem Alter der Ausdruck für die Beſtandesgüte, die
Beſtandeshöhe aber für die Standortsgüte. Beide Begriffe
werden leider noch öfter verwechſelt.
G. Heyer übergeht in den beiden erſten Auflagen ſeiner Waldwert—
berechnung (1865 und 1876) dieſe wichtige Frage noch mit Stillſchweigen,
widmet überhaupt der ſo überaus wichtigen Frage der Verrechnung der
Waldeinnahmen und Ausgaben nur eine einzige Seite! In der 3. Aufl.
Seite 25 berührt er den Gegenſtand mit mehreren Zeilen wie folgt:
„Um für jeden Beſtand die ſeiner Standortsgüte entſprechende Ertrags—
tafel ausfindig zu machen, unterſucht man ſein Alter a und ſeine Maſſe
Ma oder was ſich beſonders für lückige und junge Beſtände empfiehlt
ſeine Höhe Ha und wählt nun unter den vorhandenen Tafeln diejenige
aus, welche für das nämliche Alter die nämliche Maſſe oder Höhe auf—
weiſt.“ Wie man ſieht macht G. Heyer der Bonitierung nach der Höhe
ſchon weſentliche Konzeſſionen, aber er vermag ſich von ſeiner früheren
) Vergleiche unſere vorhin angezogenen Schriften.
144 Von den Waldeinnahmen.
Anſchauung, bei der Bonitierung ſei die Maſſe entſcheidend, noch nicht
ganz zu trennen. Er würde den Faktor „Maſſe“ ſicher ganz geſtrichen
haben, wenn er ſeine eigene Lehre an einem Beiſpiele praktiſch durchgeführt
hätte; denn er wäre dann zu dem Reſultate gekommen, daß es keine
Tafel giebt deren Maſſenangaben bei gleichem Alter mit denjenigen des
vorliegenden Beſtandes übereinſtimmen, weil eben die Beſtände immer
lückig und in allen ihren Teilen nie normal ſind.
Da man im Intereſſe größerer Überſichtlichkeit innerhalb der ein⸗
zelnen Holzarten jetzt meiſt nur fünf Bonitäten ausſcheidet, ſich unter
Umſtänden (3. B. bei der Weißtaune) ſogar noch auf eine geringere Zahl
reduziert, während im Walde thatſächlich viel mehr Bonitäten vorhanden
ſind und die Übergänge daher nie ſo plötzlich ſtattfinden, ſo werden ſich
natürlich viele Beſtände finden, welche bei demſelben Alter doch nicht
genau mit der zugehörigen Höhe in der Tafel übereinſtimmen. In ſolchen
Fällen kann man ſich in der Art helfen, daß man auch die Anſätze in
den Tafeln den abweichenden Höhen entſprechend reduziert.
Beiſpiel: Ein normaler Buchenbeſtand II. Bonität beſitzt nach un⸗
jeren Ertragstafeln im Jahre a- 90 die Höhe Ha = 25 m und die Holz-
maſſe Ma = 544,5 fm. Ein einzuſchätzender Beſtand habe in gleichem
Alter die Höhe H'a - 24 m, fo iſt deſſen Maſſe
Wa Ha, Ma = 24 x 544,5 = 0,96 x 544,5 = 522,7 fin.
Ha 25
Nach dieſem einfachen Maßſtabe kann man ſich leicht eine Holzertrags⸗
tafel für jeden beliebigen Beſtand in kürzeſter Zeit entwerfen.
Schließlich ſei noch bemerkt, daß Blößen und junge Beſtände, in
welchen die Höhe noch nicht zum richtigen Ausdruck gelangen konnte,
am ſicherſten nach angrenzenden älteren Beſtänden gleicher Standortsgüte
bonitiert werden.
Für die Zwiſchennutzungen (Durchforſtungen) müſſen beſondere
Holzertragstafeln aufgeſtellt werden. Ihrer richtigen Konſtruktion ſtehen
ganz beſondere Schwierigkeiten entgegen, weil einesteils die Anſichten
über Beginn, Wiederkehr und Stärke der Durchforſtungen noch ſehr aus-
einander gehen, andernteils aber aus Mangel an Abſatz oder Arbeits-
kräften dieſe ſonſt ſo wertvollen Erträge noch keine oder nur eine ganz
untergeordnete Rolle ſpielen. Hier ſind alſo lokale Vorertragstafeln
beſonders am Platze, welche man auf Grund örtlicher Erfahrungen ent⸗
wirft und mit der Zeit weiter entwickelt. Wollte man eine in einem
Lehrbuche der Waldwertberechnung mitgeteilte Vorertragstafel direkt auf
die Verhältniſſe irgend eines Reviers übertragen, ſo wäre das in vielen
Fällen ſehr fehlerhaft.
|
|
Bon den Waldeinnahmen. 145
Nach den bis jetzt vorliegenden Unterſuchungen bleiben undurchforſtete
Beſtände bezüglich ihrer Maſſe und Stärke gegenüber von durchforſteten
weſentlich zurück. Die Durchforſtungsmaſſen können daher im ganzen als
Gewinn betrachtet werden, nur darf man dieſelben da nicht in die Rech—
nung ziehen, wo thatſächlich keine Durchforſtungen ſtattfinden können.
B. Geldertragstafeln.
Die Holzertragstafeln dienen den Zwecken der Materialſchätzung
namentlich in der Forſteinrichtung; die Geldertragstafeln ſind in
Fragen der Wertberechnung unentbehrlich. Letztere ergeben ſich, wenn
man die in den Holzertragstafeln ſtehenden Maſſeneinheiten mit dem zu—
gehörigen Preiſe einer Maſſeneinheit multipliziert. Wenn auch hiernach
die Umwandlung von Holzertragstafeln in Geldertragstafeln ſehr einfach
zu ſein ſcheint, ſo macht die richtige Durchführung in der Praxis doch
oft recht große, ſelbſt unüberwindliche Schwierigkeiten. Die in den
Holzertragstafeln enthaltenen Maſſeneinheiten ſetzen ſich nämlich aus ſehr
verſchiedenen, ungleichwertigen Sortimenten von ſehr wechſelnden Brozent-
verhältniſſen zuſammen. Die älteren Holzertragstafeln enthalten meiſt
nur in einer Summe die Geſamtmaſſe, die neueren unterſcheiden nur
zwiſchen Derb⸗ und Reisholz. Um zuverläffige Geldertragstafeln zu
ſchaffen, muß das Derbholz wieder in die verſchiedenen Nutz- und Brenn⸗
holzſortimente zerlegt werden, welche bekanntlich nach Alter, Bonität,
Holzart, Abſatzgelegenheit u. ſ. w. ungemein differieren. Die Geld—
ertragstafeln müſſen daher ausgeſprochene Lokalertrags—
tafeln ſein, und wenn man der einſchlagenden Literatur zum Vorwurf
macht, ſie ſei zu arm an Geldertragstafeln, ſo iſt dieſer Vorwurf deshalb
unbegründet, weil dieſelben nur dann von Wert ſind, wenn ſie dem
engſten Lokale ihre Entſtehung verdanken. Wer ſich mit Fragen der
Waldwertberechnung mit Erfolg befaſſen will, der muß vor allen Dingen
das Material zu den unentbehrlichen Geldertragstafeln an Ort und Stelle
ſammeln und mit aller Sorgfalt ſelbſt verarbeiten. Es giebt keine
Geldertragstafeln, welche für ganze Länder, Provinzen oder Regierungs-
bezirke gleich gut paſſen; die Specialiſierung iſt hier vielmehr ſo weit zu
treiben, daß in einem und demſelben Revier für eine Holzart unter Um⸗
ſtänden mehrere Geldertragstafeln entworfen werden müſſen, wenn man
für den Einzelbeſtand befriedigende Reſultate erzielen will.
Man denke ſich doch nur ein im Hochgebirge liegendes Revier. In
einer Abteilung iſt das Material leicht und billig an die Abfuhrwege,
Baur, Waldwertberechnung. 10
146
Bon den Waldeinnahmen.
Floßſtraßen oder Rießen zu bringen, nicht nur die verſchiedenen Nutz⸗
holz⸗, ſondern auch die Brennholzſortimente ſtehen hier hoch im Preiſe,
während in einer andern, vielleicht nur eine viertel Stunde weiter lie⸗
genden Abteilung die Bringung des Holzes ſo große Schwierigkeiten be⸗
reitet, daß, ganz gleiche Holzqualität vorausgeſetzt, dasſelbe verfaulen
oder vielleicht gegen Rückerſatz der Fällerlöhne abgegeben werden muß.
Was ſollen hier aus Büchern entnommene Geldertragstafeln und auf die⸗
ſelben ſich gründende Boden- oder Beſtandserwartungswerts-Berech⸗
nungen () für einen Wert haben?
Bisher war man vielfach gewohnt in Fragen der Rentabilität der
Waldungen und in Lehrbüchern der Waldwertberechnung von den Burck⸗
hardt'ſchen Geldertragstafeln auszugehen. Wir bezweifeln keinen Augen⸗
blick, daß die Burckhardt ſchen Ertragstafeln für einzelne Verhältniſſe
ganz zutreffend ſein mögen, denn Burckhardt war eine praktiſch vor⸗
züglich angelegte Natur, deſſen Verdienſte um die Waldwertberechnung
bleibend ſein werden. Burckhardt war aber ſelbſt am allerwenigſten
der Meinung, ſeine Geldertragstafeln genügten für alle deutſchen Wald-
verhältniſſe. Es wäre daher ein großer Fehler, aus den Reſultaten, zu
welchen man auf Grundlage der Burckhardt'ſchen Tafeln gelangt,
Schlüſſe auf die geſamte Forſtwirtſchaft Deutſchlands machen zu
wollen. Wer Aufgaben der Waldwertberechnung löſen, Unterſuchungen
über die Rentabilität eines Reviers oder Beſtandes machen will, der
muß ſich die Grundlagen der Berechnung ſelbſt ſchaffen und dies um ſo
mehr, als die neueren Unterſuchungen ergeben haben, daß die Burck⸗
hardt'ſchen Holzertragskurven einen weſentlich anderen Verlauf nehmen,
als durch die forſtlichen Verſuchsanſtalten feſtgeſtellt wurde.
Auch für den Unterricht können die Burckhardt'ſchen Geldertrags-
tafeln nur den Zweck haben, die Methoden der Berechnung des Boden-
und Beſtandeswerts an Beiſpielen zu erläutern, weitere Schlüſſe darf
man für die forſtliche Praxis deshalb aus den gewonnenen Reſultaten
noch nicht ziehen.
Aus dieſen Gründen (andere werden noch ſpäter namhaft gemacht
werden) wird auch die ſogenannte Beſtandeswirtſchaft, d. h. die rechne⸗
riſche Feſtſetzung der Umtriebszeit für jeden einzelnen Beſtand, in der
forſtlichen Praxis kaum feſten Boden gewinnen können, weil die Methode
viel zu umſtändlich und die Schwierigkeit, für jeden Beſtand brauchbare
Holz- und Geldertragstafeln aufzuſtellen, viel zu groß iſt. Man wird
daher erprobtere Mittel anwenden und derartige Fragen auf anderem
Wege in einfacherer und überzeugenderer Weiſe zu löſen ſuchen.
Zu einfacheren Methoden der Wertberechnung, bei welchen man ſich von
trügeriſchen allgemeinen Holz- und Geldertragstafeln namentlich mittel⸗
alter und jüngerer Beſtände möglichſt unabhängig zu machen ſucht, wird
man ſchon aus dem Grunde hingedrängt, weil richtige Geldertrags-
tafeln für niedere Umtriebe jetzt überhaupt nicht aufgeſtellt werden können,
denn es fehlen uns darüber zur Zeit faſt alle Erfahrungen.
Von den Waldeinnahmen. 147
Wer könnte es unternehmen z. B. eine richtige Geldertragstafel für
40 jährigen Fichtenumtrieb zu berechnen? In dem Markte erſchloſſenen
Revieren gewinnen wir zwar 40 jähriges Durchforſtungsmaterial und er-
zielen dafür oft vorzügliche Preiſe; aber über die Haubarkeitserträge
ſolcher Beſtände fehlen alle maßgebenden Erfahrungen, denn wir können
das Material in dieſem Alter aus Mangel an zureichendem Abſatz
nicht ſchlagen Würden wir z. B. alle Fichtenbeſtände mit 40 jährigem
Umtriebe behandeln, ſo würden die Erlöſe wahrſcheinlich ſehr gering aus—
fallen. Die Geldwerte, welche für ſolche Beſtandesalter eingeſetzt werden,
die von den ſeitherigen Umtriebszeiten weſentlich abweichen, ſind daher
bezüglich der Haubarkeitsmaſſe unrichtig und haben nur für die Gelder—
tragstafeln der Vornutzungen praktiſche Bedeutung.
Man hat vorgeſchlagen “), bei mangelnden lokalen Geldertragstafeln
ſeine Zuflucht zu ſolchen zu nehmen, welche für andere Abſatzgebiete ent-
worfen ſind. Es ſoll dabei wie folgt verfahren werden: „Man ermittelt
aus dem bekannten Erlöſe, welchen ein haubarer möglichſt normal be—
ſchaffner Holzbeſtand innerhalb des betreffenden Abſatzgebietes geliefert
hat, den durchſchnittlichen Verkaufspreis g eines Feſtmeters und leitet
die Feſtmeterpreiſe für die übrigen Beſtandsaltek aus den Feſtmeter⸗
preiſen einer vorhandenen Geldertragstafel nach dem Verhältnis her, in
welchem g zu dem Feſtmeterpreiſe g. ſteht, den die Geldertragstafel für
das nämliche Alter aufweiſt.“
Wir können dieſem Vorſchlage keinen großen praktiſchen Wert zuſprechen,
denn er ſetzt die Proportionalität der Feſtmeterpreiſe des haubaren Beſtan⸗
des mit den Feſtmeterpreiſen aller jüngeren Glieder der gegebenen Geld—
ertragstafel voraus, welche aber in der Regel nicht vorhanden ſein wird.
Man darf nämlich daraus, daß in einem Beſtande Im 100 jähriges
Buchenholz 10 Mk. koſtet, in der vorhandenen Geldertragstafel aber für
dasſelbe Sortiment in gleichem Alter 8 Mk. angeſetzt ſind, noch nicht
ſchließen, dasſelbe Verhältnis bleibe auch für die jüngeren Beitandsglie-
der beſtehen. In demſelben Beſtande kann vielleicht Buchenreis- oder
Stockholz gar nicht abgeſetzt werden, während an dem Orte, wo die Er—
tragstafeln aufgeſtellt wurden, beide Sortimente hoch im Preiſe ſtehen
können.
Es giebt ferner Orte, wo 100 jähriges Fichten-Nutzholz im Preiſe ganz
gleich ſtehen kann, während z. B. 40 jähriges Hopfenſtangenmaterial an
dem einen Orte verfaulen muß, welches an einem zweiten Orte vielleicht
doppelt jo hoch als das 100 jährige Nutzholz gezahlt wird. Unter ſolchen
Verhältniſſen dürfte der Praktiker immer noch ſicherer gehen, ſich ſeine
Geldertragstafeln auf Grund gemachter lokaler Erfahrungen zu ent-
werfen, als Hülfe bei fremden Tafeln zu ſuchen, deren Zuverläſſigkeit
ſogar nicht immer nachgewieſen werden kann.
) G. Heyer, Waldwertberechnung. 3. Aufl. S. 26.
10*
148 Bon den Waldeinnahmen.
Am Schluſſe unſeres Lehrbuchs haben wir in den Tabellen I, 1 bis
VI, 1 einige Holz⸗ und Geldertragstafeln mitgeteilt. Die Holzertrags⸗
tafeln für Rotbuche und Fichte find unſeren bezüglichen Schriften, die⸗
jenigen der Kiefer den Ertragstafeln von Weiſe entnommen, zu welchen
die forſtlichen Verſuchsanſtalten das Material geliefert haben. Die Geld-
ertragstafeln ſind natürlich nur für ſolche Beſtände direkt brauchbar,
welche dieſelben Holzpreiſe haben. Im übrigen haben ſie den Zweck,
den ſpäter folgenden Übungsbeiſpielen als Grundlage zu dienen.
Endlich muß noch ausdrücklich darauf hingewieſen werden, daß die
Anſätze in den Ertragstafeln normale Beſtockungsverhältniſſe vor-
ausſetzen; dieſelben gründen ſich nämlich auf Beſtandespartieen von einem
ſo hohen Vollkommenheitsgrade, als man ihn zuſammenhängend auf
einer Fläche von mindeſtens 0,25 ha finden kann. Man kann gar manches
Revier durchſuchen, ohne auch nur eine Beſtandespartie zu finden, welche
den Anforderungen ganz entſpricht, welche man an eine zu Ertragstafeln
geeignete Normalfläche ſtellen muß.
Es geht hieraus hervor, daß an den Anſätzen der Normalertrags⸗
tafeln Abzüge zu machen ſind, wenn ſie wirtſchaftlichen Zwecken dienen
ſollen. Nach unſeren, auf dieſem Gebiete reichlich gemachten langjährigen
Erfahrungen kann man an den Anſätzen in den neueſten Ertragstafeln
20 bis 25 pCt. in Abzug bringen, bis man auf Werte kommt, welche
den wirklich erreichbaren Ergebniſſen einer aufgeklärten, intenſiven Wirt⸗
ſchaft im großen und ganzen entſprechen. In einzelnen, ſehr gleichmäßig
geſchloſſenen Beſtänden betragen die Abzüge vielleicht nur 5 bis 10 pCt.;
in anderen reichen dagegen 50 pCt. noch nicht ganz aus.
Dazu geſellt ſich noch der Mißſtand, daß dieſe Abzüge in einer und
derſelben Lokalität, in einem und demſelben Beſtande ſich nicht einmal
in allen Lebensjahren gleich bleiben. Je älter ein Beſtand iſt, um ſo
größeren Gefahren wird er unter ſonſt gleichen Verhältniſſen ausgeſetzt ge⸗
weſen ſein. Daraus ergeben ſich Abzüge, welche mit wachſendem Alter des
Holzes ſteigen müſſen. Ferner find Nadelhölzer meiſt größeren Beſchä—
digungen ausgeſetzt als Laubhölzer; lichtbedürftige Holzarten lichten ſich
früher und ſtärker als ſchattenertragende. All dieſe Verhältniſſe bedürfen
in ſpeziellen Fragen der Wertberechnung einer eingehenden Würdigung.
Trotz aller Aufmerkſamkeit werden aber unſere reduzierten Ertrags—
tafeln und damit die forſtlichen Grundlagen der Waldwertberechnung
immer mangelhaftes menſchliches Stückwerk bleiben.
E
Bon den Waldeinnahmen. 149
Schon Hoßfeld?) empfahl als eine Art Aſſekuranz, ohne Rückſicht
auf Holzart und Umtriebszeit, etwa 0,1 pCt. des jährlichen Ertrags in
Abzug zu bringen. Auch G. L. Hartig“ ſprach ſich je nach Holz- und
Betriebszeit für derartige Abzüge aus; desgleichen Burckhardt“) Er
jagt: „Nieder- und Mittelwälder, von Dieberei und etwaiger Boden—
verderbnis abgeſehen, leiden weniger als Hochwaldungen, unter dieſen
wieder die Eiche und nächſtdem die Buche weniger, als der Nadelwald.
Hoher Umtrieb führt minder vollkommene Beſtände mit ſich, als kür—
4 „Für Mittel- und Niederwälder, wie für die Eiche, wird
es ſelten einer beſonderen Aſſekuranz bedürfen und für die Buche in
nicht allzu bedrohter Lage können 2—3 pCt. des Bruttoertrages oder
eine entſprechende Ermäßigung der anzuwendenden Ertragsſätze aus—
reichend ſein. Die meiſte Bedeutung hat die Aſſekuranz bei Nadel—
wäldern, obwohl nach der Ortlichkeit ſehr verſchieden. Mit Einrech—
nung des Ausfalles, welcher durch die meiſtens unentbehrlichen Betriebs-
blößen entſteht, rechnen wir unter mittleren Verhältniſſen 810 pCt. des
Rohertrags als Aſſekuranz auf beſondere Ereigniſſe inſoweit, als deren
Einfluß über den herrſchenden Beſtandescharakter hinausreicht. Es kann
dieſer Satz für die eine Ortlichkeit als ein reichlich hoher erſcheinen,
während er in der andern nicht ausreicht. Lokale Erfahrungen und An—
ſchauungen müſſen hier leitend ſein.“
Wenn hier Burckhardt verhältnismäßig kleine Abzüge vorſchlägt,
ſo darf dabei nicht überſehen werden, daß ſich dieſelben mehr auf außer—
ordentliche Beſchädigungen beziehen. Die fraglichen Abzüge müſſen aber
auch deshalb gemacht werden, weil die Beſtände im ganzen nie die
hohen Erträge liefern, als in den Normal - Ertragstafeln unterſtellt
wird. *
Man hat vorgeſchlagen, ſtatt die Anſätze in den Normalertragstafeln
auf Grund lokaler Erfahrungen zu ermäßigen, den Zinsfuß dafür ent⸗
ſprechend zu erhöhen. G. L. Hartig ließ bekanntlich den Zinsfuß von
Periode zu Periode ſteigen (§ 17), ohne die Richtigkeit ſeiner offenbar
nach Gutdünken gemachten Annahmen zu beweiſen. Auch von Fabrice)
und G. Heyer ie) ſprechen ſich über den Gegenſtand aus. G. Heyer
unterſcheidet ſich aber von G. L. Hartig darin, daß er, allerdings nur
*) Diana, 1805, Band III, Seite 430.
) G. L. Hartig, Forſtwiſſenſchaft nach ihrem ganzen Umfange, 1831,
Seite 264.
das) Burckhardt, Waldwert, 1860, Seite 36 und 37.
+) v. Fabrice, Über die Bedeutung einer Erhöhung des Nadelholz-Zins⸗
fußes über den des Laubholzes. Allgem. Forſt⸗ u. Jagdzeitung 1880, Seite 80.
ir) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 28—30.
150 Bon den Waldeinnahmen.
für die Haubarkeitsnutzungen, das Maß der Zinsfußerhöhung berechnet,
welches erforderlich iſt, um dieſelben Waldkapitalwerte zu erhalten, welche
eine Verminderung der Ertragsanſätze hervorbringen würde.
Wir können in derartigen theoretiſchen Beſtrebungen nicht nur keinen
praktiſchen Wert erkennen, ſondern halten ſie ſogar nicht einmal für
zuläſſig. Macht man nämlich die Abzüge nicht, ſo ſtellt man Werte in
die Rechnung ein, welche der Wirklichkeit nicht entſprechen. Sodann iſt
kein Grund einzuſehen, warum man die Abzüge, nachdem ſie bekannt
ſind, nicht direkt machen, ſondern auf Umwegen die Erhöhung des Zins⸗
fußes auf Grund dieſer Abzüge berechnen ſoll. Der forſtliche Zinsfuß
iſt ja leider an und für ſich ſchon eine von vielen Beſtimmungsgründen
abhängige Größe, ſo daß man jede weiteren Künſteleien ernſtlich von
ihm abhalten ſollte. Endlich iſt nicht zu überſehen, daß dieſe Abzüge,
wie in der Rechnung unterſtellt wird, weder für die Haubarkeitsmaſſe,
noch für die Vornutzungen konſtante, ſondern im einzelnen Falle vom
Beſtandesalter abhängige und darum im Laufe der Umtriebszeit ſehr
wechſelnde Größen ſind. j
C. Holzpreiſe.
Aus den Holzertragstafeln (Maſſenertragstafeln) werden, wie ſoeben
auseinandergeſetzt wurde, auf Grund der zugehörigen Holzpreiſe, die
Geldertragstafeln entworfen. Bei Feſtſtellung der Holzpreiſe muß
daher mit der größten Sorgfalt und Umſicht verfahren werden. Da je
nach Angebot und Nachfrage die Holzpreiſe fortwährenden kleineren
oder größeren Schwankungen unterliegen, ſo empfiehlt es ſich im all⸗
gemeinen aus den Holzverſteigerungserlöſen u. ſ. w. der einzelnen Sor⸗
timente innerhalb gleicher Marktgebiete aus den letzten 10 bis 20 Jahren
Durchſchnittspreiſe zu berechnen und dieſe der Rechnung zu Grunde zu
legen. Da ab- oder aufſteigende Bewegungen in den Preiſen nicht ſelten
eine Reihe von Jahren anhalten, ſo empfiehlt es ſich in ſolchen Fällen
die Durchſchnitte nicht aus einer zu geringen Anzahl Jahre zu berechnen;
auch kann es ſich rechtfertigen, ganz extreme Jahre, z. B. Überflutung
des Marktes durch große Windwurfanfälle, ganz aus der Rechnung aus⸗
zuſchließen.
Selbſtverſtändlich dürfen bei derartigen Berechnungen nicht die
arithmetiſchen, ſondern die geometriſchen Mittel genommen werden.
Wären z. B. für irgend ein Sortiment
*
Von den Waldeinnahmen. 151
im 1. Jahre a= 2 fm Holz für die Summe S = 20 Mk.,
" 2. U b 7 3 fm " " 5 " 81 — 42 "
" 3. " e=12 fm " " " " 82 = 180 "
verkauft worden, jo iſt der richtige Durchſchnittspreis nicht
1 2 5 AD \ g
* — 3.0 28 5 wu 12) 3-(0 141% 8-13 Mk,
a b 0
2 347 419
-_(8+8,+8) _ 20+42+180 242 144 Mk
ſondern a bre 273712 17 ga
Sollte die Wahrſcheinlichkeit groß ſein, daß die jo ermittelten Durd)-
ſchnittspreiſe ſpäter merklichen Anderungen unterliegen, jo müßte dieſer
Umſtand allerdings berückſichtigt werden, ſo ſchwierig es auch iſt, in
dieſer Beziehung ſichere Anhalte zu gewinnen. So kann z. B. die maſſen⸗
hafte Anpflanzung einer und derſelben Holzart, die Anlage neuer Wege,
Eiſenbahnen, Waſſerſtraßen, Hämmer, Ziegeleien, Glasfabriken, wech-
ſelnde Anſchauungen in der Zollpolitik u. ſ. w. umgeſtaltend auf die
Sortimentsbildung und die künftigen Preiſe wirken. In der Regel
werden die Preiſe an der Erzeugungsſtelle, d. h. die Waldpreiſe, in
betracht kommen, von welchen man dann noch die Gewinnungskoſten
(Holzhauer⸗ und Rückerlöhne) in Abzug bringt. In den Geldertrags—
tafeln ſind daher, wenn nicht das Gegenteil bemerkt iſt, dieſe
Koſten bereits abgezogen.
Dienen die Geldertragstafeln zur Berechnung des Bodenerwartungs—
werts einer einzelnen Parzelle oder des Beſtandeserwartungswerts, dann
müſſen die den erſteren unterlegten Preiſe natürlich auch genau dieſen
Lokalitäten entſprechen, d. h. es müſſen in ein und demſelben Reviere
für ein und dasſelbe Sortiment unter Umſtänden verſchiedene Preiſe
berechnet werden.
Es iſt von den Anhängern der Bodenreinertragstheorie, insbeſondere
von den Vertheidigern des Bodenerwartungswertes lange überſehen wor—
den, daß es im Begriffe des Erwartungswerts liegt, der Rechnung nicht
die gegenwärtigen, ſondern die künftigen Preiſe zu Grunde zu legen,
wie ſie ſich nach 1, 2, 3 u. ſ. w. Umtriebszeiten ergeben werden. Es iſt
aber eine ganz unlösbare Aufgabe, zu beſtimmen, wie hoch die Preiſe
der verſchiedenen Holzſortimente in jeder Waldabteilung, denn darauf
kommt es in dieſem Falle allein an, in 100 und mehr Jahren ſein
werden. Gerade dadurch verlieren aber dieſe Methoden, welche man die
wiſſenſchaftlich exakten glaubte nennen zu dürfen, ihre reelle Unterlage.
Man glaubte zwar aus der Wahrnehmung, daß die Preiſe im
152 Von den Waldeinnahmen.
großen ganzen bis auf die Gegenwart geſtiegen ſind, auch auf das Steigen
der Preiſe in Zukunft ſchließen zu dürfen. Ja man ſprach ſogar mit
Zuverſicht die Hoffnung aus, daß es gelingen werde, aus dem vor⸗—
handenen ſtatiſtiſchen Material Kurven zu erfinden, aus welchen die
Zukunftspreiſe mit genügender Sicherheit entnommen werden könnten;
aber derartige brauchbare Kurven fehlen bis jetzt noch. Ein auch fer⸗
neres Steigen der Holzpreiſe iſt ja, abgeſehen von vorübergehenden Rück⸗
ſchlägen, an vielen Orten wahrſcheinlich, aber in welchen Abteilungen
und in welchem Grade dieſe Steigerungen eintreten werden, iſt un⸗
berechenbar. Deshalb wird man ſich im allgemeinen zwar an die
gegenwärtigen, aus einer Reihe von Jahren berechneten Durchſchnitts⸗
preiſe halten, aber ſolche Methoden der Wertsbeſtimmung meiden müſſen,
welche vorzugsweiſe an in ſehr ferner Zukunft liegende Erträge (Boden⸗
erwartungswerte) geknüpft ſind.
G. Heyer berührt merkwürdigerweiſe dieſen ſehr wunden Punkt
künftiger Preisbeſtimmung in den beiden erſten Auflagen ſeiner Wald⸗
wertberechnung gar nicht und ſucht in der 3. Aufl. Seite 30 über den⸗
ſelben durch folgende zwei ungenügende Sätze hinwegzuſchlüpfen:
„Wie bereits Seite 9 angegeben wurde, iſt der Preis der Forſtpro⸗
dukte und insbeſondere des Holzes fortwährend geſtiegen; es läßt ſich
daher mit großer Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß dies auch fernerhin
der Fall ſein wird. Da nun aber ſchon bei der Beſtimmung des forſt⸗
lichen Zinsfußes auf das Steigen der Holzpreiſe Rückſicht genommen
wurde, ſo dürfen bei Waldwertberechnungen in der Regel nicht die künf⸗
tigen, ſondern es müſſen die gegenwärtigen bezw. die für die Zeit der
Wertberechnung geltenden Preiſe in Anſatz gebracht werden ..“ Man
könnte ſich ja mit dieſer Anſchauung einverſtanden erklären, wenn ange⸗
geben wäre, um wie viel das Prozent infolge der künftig ſteigenden Holz⸗
preiſe vermindert werden ſoll. Nach einer derartigen Angabe ſucht man
aber an genannter Stelle vergebens; es läßt ſich eine ſolche auch nicht
machen, eben weil dazu wieder die uns unbekannten künftigen Preiſe
gehören würden. Da die Preiſe ja nach und nach und nicht plötzlich
ſteigen, ſo müſſen natürlich die Preiſe der nach und nach eingehenden
Durchforſtungserträge und ſchließlich der Haubarkeitsnutzung verſchie⸗
dene ſein und folglich in ein und derſelben Rechnung auch gerade ſo
viele Zinsfüße angenommen werden, als in der Berechnungszeit Holz⸗
erträge angeſetzt wurden. Das ſcheint aber nicht beachtet und deshalb
auch nicht vorgeſchlagen worden zu ſein.
Jedenfalls genügen jo allgemeine Angaben?) — daß die Holzpreiſe
jährlich in Württemberg von 1590—1830 um 1 pCt., in Böhmen
(Kaiſerl. Domäne Buſchtehrad) von 1670—1869 um 1,5 pCt., in Bayern
) G. Heyer, Waldwertberechnung, Seite 9.
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Bon den Waldeinnahmen. 153
von 1851—1880 um 1,3 pCt. geitiegen ſeien — zur Löſung der vorliegen-
den Frage nicht, weil es ſich hier nur um die Preisſteigerungen in
denjenigen Abteilungen handeln kann, in welchen Erwartungswerte be—
rechnet werden ſollen; das ſind aber ſtatiſtiſch nicht nachweisbare Größen.
Die ſogenannte Beſtandeswirtſchaft, welche auf Kenntnis dieſer Größen
angewieſen iſt, ſcheint deshalb ſchon von dieſem Geſichtspunkte aus be—
trachtet, unhaltbar zu ſein.
Eine intereſſante Mitteilung zur Bewegung der Holzpreije im ehe—
maligen Königreich Hannover enthalten die „Beiträge zur Kenntnis der
forſtwirtſchaftlichen Verhältniſſe der Provinz Hannover“ (Hannover,
Klindworth's Verlag, 1881). Es heißt daſelbſt Seite 53:
„Nach der vorliegenden Zuſammenſtellung iſt der Preis des Eichen—
holzes in Ilfeld von 1834—1879 auf das 3,72 fache, in Rotenkirchen
von 1814—1879 auf das 4,01 fache, der Preis des Buchenholzes in
Rothenkirchen von 1809 —1879 anf das 4,64 fache, in Weſterhof von
1814-1879 auf das 10,24 fache, der Preis des Fichtenholzes in Weſter—
hof von 1814—1879 auf das 10,81 fache und der Preis des Kiefernholzes
in Uchte von 1804-1879 auf das 6,98fache geſtiegen.“
„Danach berechnen ſich die Preisſteigerungsprozente nach Zinſeszinſen
bezw. zu jährlich 3,0; 2,2; 2,2; 3,6; 3,7 und 2,6 pCt.“
„Zur Darſtellung des finanziellen Effekts der Preisſteigerung würde
die innerhalb der betreffenden Periode eingetretene Preisminderung des
Geldes berückſichtigt werden müſſen“.
„Wird dieſe Geldpreisminderung mit jährlich etwa 1,5 pCt. abgeſetzt
(die Begründung dieſes Prozentes würde zu weit führen), ſo beträgt die
eigentliche Preisſteigerung des Holzes für Weſterhof (Buchen und Fichten)
jährlich reichlich 2 pCt.“
„Wäre alſo dort im Jahre 1814 der Betrieb nach finanzwirtſchaftlichen
Grundſätzen eingerichtet, ſo hätte man für den Fall, daß man mit der
Verwirklichung eines Wirtſchaftszinsfußes von 3 pCt. ſich begnügt haben
würde, die Wirtſchaft mit Rückſicht auf die Preisſteigerung des Holzes
unter Zugrundelegung der damaligen Preiſe nach dem Zinsfuße von
1 pCt. regulieren können. Eine zu jener Zeit nach dem Zinsfuße von
2½ pCt. erfolgte Einrichtung der Wirtſchaft würde auf ein thatſächliches
Wirtſchaftsprozent von 4½ und eine Einrichtung von 3 pCt. auf eine
Verwirklichung von 5 pCt. Zinſeszinſen geführt haben.“
2. Einnahmen der Nebennutzungen.
Zu den Nebennutzungen rechnet man alle außer dem Holze in den
Waldungen vorkommenden Nutzungen. Die wichtigſten ſind: Lohrinden
(an manchen Orten zu den Hauptnutzungen gehörig), Maſt von Bucheln
und Eicheln, Samen der anbauwürdigen Holzarten und Kulturgräſer,
Streumaterialien, Gras von Waldwieſen, Wegen, Triften, Mähplatten
u. ſ. w., landwirtſchaftliche Gewächſe, nutzbare Steine, Erden und Mine-
154 Bon den Waldausgaben.
ralien, Erträge von Jagd und Fiſcherei, ſowie in Waldgebieten mit
niederen Holzpreiſen das Harz der Fichte, Lärche und Kiefer.
Außer den genannten Nutzungen giebt es noch eine Menge anderer,
welche zwar dem Waldbeſitzer keine oder nur geringe Einnahmen ge⸗
währen, welche aber doch deshalb von großer volkswirtſchaftlicher Be—
deutung ſind, weil ſie der armen Klaſſe der Bevölkerung Gelegenheit
bieten, ihre ſonſt nicht verwendbaren Arbeitskräfte nutzbar zu machen
und ihr dadurch Quelle des Einkommens zu werden. Es gehören hierher
nutzbare Beeren und Pilze, Mooſe, Zapfen, immergrüne Pflanzen und
Zweige, Blüten u. ſ. w. zu Kränzen und ſonſtigen Dekorationen, durch
welche, namentlich in größeren Städten, in Deutſchland allein jährlich
Millionen umgeſetzt werden.
Wenn man nun auch der Anſicht beitreten kann, es ſeien von den
Nebennutzungen nur diejenigen bei Waldwertberechnungsfragen zu berück⸗
ſichtigen, durch deren Nutzung die Haupterträge (das Holz) keine
weſentliche Schmälerung erführen, ſo darf man doch auch auf der anderen
Seite nicht überſehen, daß mit dieſen Faktoren doch ſo lange gerechnet
werden muß, als dieſelben nicht beſeitigt werden können (Streunutzungen).
Die Nebennutzungen werden am beſten veranſchlagt, wenn man aus
einer Reihe von Jahren die Durchſchnitte zieht und ebenſo mit den
Preiſen verfährt. Erſcheint es hierbei auch zuläſſig und trägt es ſogar
zur Vereinfachung der Rechnung bei, wenn man bei Berechnung der
Erwartungswerte (ausſetzender Betrieb) die Nebennutzungen wie die
Hauptnutzungen (Durchforſtungserträge) behandelt, ſo kann es bei nach⸗
haltiger Wirtſchaft doch unerläßlich ſein, auch den Kapitalwert der Neben⸗
nutzungen zu beſtimmen. Denn wenn z. B. gelehrt wird, man erhalte
den Wert des Normalvorrats, indem man von dem Waldrentierungswert
den Bodenerwartungswert abziehe, ſo iſt das doch nicht ganz korrekt,
weil ſich ja der Waldwert aus der Summe von Normalvorrat Boden⸗
wert Nebennutzungswert zuſammenſetzt, und daher der Normalvorrat =
Waldwert (Bodenwert + Nebennutzungswert) ſein muß. i
VIII. Von den Waldausgaben.
§ 37.
Man kann dieſelben in fortdauernde und einmalige Ausgaben
teilen.
Zu den fortdauernden Ausgaben gehören: Koſten für Direktion, In⸗
ſpektion, Verwaltung, Schutz, Gelderhebung und Geldauszahlung, Unter—
haltung der Dienſtwohnungen, Holzhauereibetrieb und Holzbringung,
7
Von den Waldausgaben. 155
Steuern und Laſten, Bau und Unterhaltung der Bezirks- und Waldwege,
Kulturen, Vermeſſung, Kartierung, Unterhaltung der Grenzen, Prozeſſe,
Jagd, Fiſcherei, Nebenbetriebsanſtalten (Sägemühlen, Köhlerei), Holz-
verkauf, Inſektenvertilgung, Verſuchsweſen, Examen levent. forſtlichen
Unterricht), außerordentliche Arbeitshilfe, Remunerationen, Umzugskoſten,
Porto, Literatur u. ſ. w. Zu den einmaligen Ausgaben kann man rech⸗
nen: Erwerbung von Grundſtücken, Ankauf und Neuerbauung von Forſt⸗
dienſtwohnungen, Neubau von Waldwegen, Zuſchuß zu Forſtkulturen,
Erbauung von Sägemühlen, Koſten für Ablöſung von Berechtigungen.
Man war ſeither gewohnt die jährlichen Ausgaben unter dem Namen
„Koſten für Verwaltung, Schutz und Steuern“ zuſammen zu faſſen.
Wir haben dieſelben etwas mehr ſpezialiſiert, weil man ſonſt leicht in
die Lage kommt einzelne Poſten zu vergeſſen So rechnet z. B. G. Heyer
in ſeinen Übungsbeiſpielen für Verwaltung, Schutz und Steuern pro
Hektar 3,6 Mk. Es mag dieſer Betrag in wenigen Fällen forſtlicher
Praxis zutreffen, für die Staatsforſtverwaltung und viele größere Pri—
vatforſtverwaltungen iſt er zu niedrig.
In Eljaß-Lothringen*) ſind z. B. die jährlichen Geſamtausgaben
für die Staatswaldungen und den Staatsanteil der ungeteilten Wal—
dungen folgende:
(Siehe umſtehende Tabelle.)
Es folgt aus nachſtehenden Mitteilungen, daß z. B. in Elſaß⸗Lothringen
die jährlichen Koſten für Oberförſter und Schutzdiener pro Hektar allein
ſchon 6 Mk. betragen.
Weſentlich iſt auch hier wieder, daß alle Ausgaben für die be—
treffende Ortlichkeit erhoben werden. Landesdurchſchnitte bieten für
die Wertbeſtimmung konkreter Fälle keine genügende Anhalte.
Beiträge zur Forſtſtatiſtik von Elſaß⸗Lothringen. I. Heft. 1884.
156 Bon den Waldausgaben.
pro i ö
Hektar in We |
jamt- | Ge Brutto-
Wald- | jamt- Ein⸗
fläche] Aus⸗
a) Fortdauernde Ausgaben: Mk, gabe nahme
1. Für die a 8 den e | |
N 5 1,19 5,42 317
2. Für die Oberförſter. ee 2 2,76 | 12,62 7,38
3. Für das Forjtihußperfonal-. . ». » 2.2... 3,25 14,82 8,67
4. Für die Gelderhebung und Auszahlung. 0,45 207| 121
5. Für Unterhaltung und DAS von Bor
dienitgebäuden . . » 1,42 8 3,80
6. Für Holgmerbung.. gg were rund, So 1 Sue |
7. Für Kommunal⸗ er Reallaſten . ter 3 1,08 4,95 2,91 |
8. Zum Bau und Unterhaltung der Bote. 2c. |
Wege, Forſtwegeaufſeher .. g 0,81 3,71 2,18
9. Forſtkulturen, Holzabfuhr, Wegebauten, Ber |
Meſſunggen . RER 1,85 8,47 49 |
10. Auseinanderjegungen, Grenzen, Prozeſſe .. 0,12 0,55 033 |
11. Sagbverwalng - - = = 2. 2 0.0200. 0051 Po
12. RebenbetriebSanftalten. -. » » 2 2 2 2 2. 0,27 121| 0,73
13. Formularien, Holzverkauf . 8 0,23 1,07 0,63
14. Inſektenvertilgung, en Reifetoen,
Examen, Unterjtügungen . . . $ 0,15 0,69 0,41
15. Außerordentliche Arbeitshülfe, 8 0
kk 0,26 1520 0,70
= a i 19.50
b) Einmalige Ausgaben:
1. Erwerbung von Grundſtücken 2c. 055 2,511 1
2. Ankauf und en von e e
mimige n 8 0,43 1,97 1,16
3. Neubau wichtiger A ne 0,76 3,47 2,04
4. Zuſchuß zu Forſt kulturen. 0,09 0,41 0,24
5. Erbauung von Holzſägemühlen c ..] 0,50 2,30 1,35
6. Ablöſung von Berechtigungen auf Staatskoſten. 0,09 0% 0,20
Zuſammen . 21,92 J 100,00 | 58,50
Von den Waldausgaben. 157
Der Aufwand der Staatsforſtverwaltung in Baden in den
zwei Budgetperioden 1872/73 und 1880,81 betrug jährlich pro Hektar)):
Budget⸗Nachweis
1872/3 | 188081
Art des Aufwandes 4
im ganzen pro ha im ganzen pro ha
Jährlich Mark
I. Laften.
Steuern und Gemeindeumlagen ?) 8
Beiträge zu Landſtraßen u. Gemeindewegen
Abgaben an Berechtigte u. Vergünſtigungen
Sonſtige Laſten, Abgang, Nachlaß 2
80 600 0,93, 118 321 1
67 815 0,79 78883 0
51658 0,60 53612 | O
1300 0,01 1428 0
201373 | 2,33 252244 | 2,83
U. Aufwand für die Verwaltung.
Gentralverwaltung .
Kaſſenverwaltung b
Bezirksforſtverwaltung
Vermeſſung und Einrichtung
Verſchiedene und zufällige Ausgaben.
Forſtſchutz und Aufſicht EHEM,
477173 0,55 60 400 0,68
4 718 875 322 400 3,61
247 776 3 N
14400 15000
1 776 10,19 5162 f 93
161782 | 1,87) 189 603 212
550 569 6,36 592565 | 6,64
III. Betriebsaufwand.
Berichtigung u. Unterhaltung der Grenzen
Holzabfuhrwege und Floßanſtalten (% für
Neubauten, ½ für Wegpflege . . - -
Waldkulturkoſten (einjchliegl. Neuanlagen).
. — der Erzeugniſſe . 3
erwertung der Erzeugniſſe.
1789 | 0,02 4811 0,05
139155 | 1,60 211709 | 237
97357 | 1,11 127 575 183
583 423 6,73 692068 | 7.75
8963 | 0,13) 13 128 015
830 687 9,59 1049 291 | 11,75
Im ganzen . .|1582629 1828 1894100 | 21,22
1) Karl Schuberg, Die Forſtverwaltung Badens. Karlsruhe 1884.
2) Das Walditeuerfapital hatte bis zu dieſer Periode eine Höhe von
30,3 Mk. erreicht; die Umlagen waren ebenfalls geſtiegen. Steuern und Um⸗
lagen betrugen zuſammen 26 Pf. auf 100 Mk. Steuerkapital. Staatsſteuern
werden keine davon erhoben.
3) Von dem Geſamtaufwand der Centralverwaltung (für alle Domänen
und die Leitung der Forſtpolizei) ſind hierher , von der Kaſſenverwaltung
(Domänengüter und Forſte) ½ gerechnet.
4) Vom Aufwand für die lokale Betriebs⸗ und Forſtpolizeiverwaltung
(Oberförſter und Gehilfen einſchließlich ihrer Büreau⸗, Diäten- und Reiſekoſten⸗
reverſen, Wohnungsgeldzuſchüſſe zc.) find hier °/, gerechnet.
57
158 Von den Waldausgaben.
Die Lohnſätze betrug im Durchſchnitt aller Landesteile in Mark:
Tagelöhne in der Gedingſätze
= * | Hauerlohn für | Hauer- und Setzer⸗
Jahr Kulturzeit Hiebszeitf I fm Nutzholz vu bi
Männer Frauen Männer] Laubholz Nadelholz Laubholz Nadelholz
|
1878 1,82 192 0,80 0.80 | 0,85 0,82
| | |
1879 | 176 | 121 | 1,9 0,79 | 079 | 0,82 | 0,81
1880 1,74 129 08 0.11.71: 0,78 | 0,80 0,77
1881 170 ı 118 | 18 0,77 | 078 | 078 0,77
|
Über die Kulturkoſten in den badiſchen Domanialforſten macht
Schuberg folgende Angaben:
Die Saat (Samen und Arbeitslohn) kam durchſchnittlich auf 46,1 Mk.
pro Hektar zu ſtehen und bewegten ſich zwiſchen 25—100 Mk.; die
Pflanzung (Arbeitslohn) auf 78,3 Mk., mit dem Wert der Pflanz auf
131,75 Mk. pro Hektar, wenn man die Pflanzenverſchulungskoſten, nach Ab⸗
zug des Erlöſes aus verkauften Pflanzen, als Erziehungsaufwand rechnet.
Die Pflanzungskoſten ſteigen örtlich bis auf 200 Mk. pro Hektar. Die
Bodenvorbereitungen kamen durchſchnittlich auf 41,7 Mk. pro Hektar und
die Anlage von Entwäſſerungsgräben auf 11 Mk., von Schonungsgräben
3,5 Mk. pro 100 m. Geſamtaufwand für 1 ha der Geſamtwaldfläche
im Jahre 1882 1,42 Mk. In Württemberg betrug der Aufwand für
Kultur auf 1 ha der Geſamtwaldfläche im gleichen Jahre 1,52 Mk.,
alſo wenig mehr wie in Baden. Wegbaukoſten auf 0,79 Mk. pro Hektar
Waldfläche.
Im Kgl. Bayriſchen Regierungsbezirk Oberpfalz und von Regensburg
beziffert ſich z. B. pro 1883 der Aufwand für
Mark pro Hektar
n 2 = Son ste
Sag ð
e . -i
Perzeptionskoſten 028
Gewinnungskoſten für Haupt⸗ und Neben⸗
mitzungng f ; QQ
Wegbaukoſten e n e eee e
Forſteinrichtungskoſte n. 0,02
Kulturkoſten 0,89
Ständige Bauausgaben ud Unterhaltung der
Forſtgebäudee - 355 0,29
Aufwand für Kreis, Diſtrikt, Gemeinde . Bunacl
Übrige Ausgaben 011
Zuſammen . . 12,19
Von der Waldbejchreibung. 159
In Württemberg beträgt der Aufwand pro 1883 in den Staatswal—
dungen (vergl. forſtſtatiſtiſche Mitteilungen aus Württemberg, Stuttgart
1885) bei einer ertragsfähigen Staatswaldfläche von rund 187 700 ha
Aufwand für das
f Mark pro Hektar
Forſtverwaltungsperſonal . 4,07
raherional. 1: 2... 0 en ra
VTV
/ ͤ˙ 9
ehren 8,21
1
iingen 042
Zuſammen . . 21,53
IX. Von der Waldbeſchreibung.
8 38.
Handelt es ſich um den Kauf und Tauſch größerer, zuſammen—
hängender Waldkomplexe, jo wird namentlich dem mit den Verhältniſſen
unbekannten Kaufliebhaber eine genaue Forſtbeſchreibung erwünſcht ſein.
Dieſelbe kann ähnlich wie bei Forſteinrichtungen in eine generelle und
ſpezielle ſich abteilen, ſoll aber mehr die für die Waldwertberechnung
wichtigen Momente hervorheben. In der allgemeinen Waldbeſchreibung
wären mehr die Größenverhältniſſe, die äußere und innere Beſchaffenheit
des Waldes, die ſeitherigen Abſatz-, Preis-, Berechtigungs- und poli⸗
tiſchen Verhältniſſe, die Bewirtſchaftungsweiſe u. ſ. w. auseinanderzu⸗
ſetzen, während in der ſpeziellen Waldbeſchreibung die einzelnen Abtei—
lungen und Unterabteilungen bezüglich ihrer Beſtandes-, Standorts- und
Kulturverhältniſſe, künftige Bewirtſchaftung und Erträge näher gewür—
digt werden ſollen.
Die Waldbeſchreibung, welche von Forſttechnikern auszuarbeiten iſt,
dient namentlich dem Käufer, der oft Laie in forſtlichen Dingen iſt, zu
ſeiner näheren Unterrichtung und iſt beſonders dazu geeignet demſelben
das bei der Wertberechnung eingehaltene Verfahren klar zu machen.
II. Ausführender Teil.
Nie Methoden der MWaldwertberechnung.
Erſter Abſchnitt.
Von der Ermittlung des Vodenwerts.
Vorbemerkungen.
$ 39.
Sieht man von den Waldnebennutzungen ab, ſo ſetzt ſich der Wald-
wert aus der Summe von Boden- und Holzbeſtandswert zuſammen.
Wenn es nun auch in vielen Fragen der Waldwertberechnung nicht not=
wendig iſt Boden- und Beſtandswert getrennt für ſich zu berechnen, ſo
gibt es doch auch wieder eine Reihe von Fällen, in welchen dieſes ge—
ſchehen muß. So z. B. beim Ankauf von Böden, welche erſt ſpäter mit
Wald beſtockt werden ſollen; bei Wertanſchlägen ſeitheriger Waldböden,
welche aber künftig dem landwirtſchaftlichen Betriebe zu übergeben ſind;
bei Beurteilung der Frage, ob ſich der Anbau von Waldblößen für den
Beſitzer überhaupt lohnt; bei dem Abtreten von Waldboden zu öffent⸗
lichen Zwecken (Expropriationen), für den Bergbau, zu Steinbrüchen,
Erd- und Sandgruben, Bauplätzen u. ſ. w.
Für die Beurteilung des landwirtſchaftlichen und forſtwirtſchaftlichen
Bodenwerts wird neben der Lage zum Markt in erſter Linie die Menge
nutzbarer Kultur- oder Holzpflanzen, welche derſelbe nachhaltig zu liefern
vermag, d. h. deſſen Erzeugungswert von Bedeutung ſein. Je nach der
Art der Benutzungsweiſe, d. h. je nachdem man den Boden für den
Nieder- oder Hochwaldbetrieb beſtimmt, und je nach der Wahl der Holz—
art werden ſich ſehr verſchiedene Bodenwerte berechnen.
Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 161
Bei der Berechnung des Bodenwerts können folgende Methoden in
Betracht kommen:
1. der Verkaufswert,
2. der Rentierungswert,
3. der Walddurchſchnittsertrag (Waldrente),
4. der Erwartungswert,
5. der Bodenwert der Betriebsklaſſe und
6. der Koſtenwert.
I. Von der Ermittlung des Bodenverkaufswerts.
$ 40.
1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich
ergibt, wenn man von dem Werte bekannter Bodenverkäufe auf den
Wert des zu kaufenden Bodens gleicher oder ähnlicher Beſchaffenheit und
Lage ſchließt.
2. Verfahren. Es kann ſich hier um die Erwerbung von forſt—
lichem Grunde für künftige landwirtſchaftliche Zwecke und um den um—
gekehrten Fall handeln.
a) Landwirtſchaftlicher Boden. Handelt es ſich um den An—
oder Verkauf von ausgeſtocktem Waldboden, welcher künftig der Land—
wirtſchaft übergeben werden ſoll, ſo liefern die Preiſe, welche ſeither bei
Veräußerung von nahe liegenden, gleich guten, landwirtſchaftlichen Grund—
ſtücken erzielt wurden, um ſo mehr die ſicherſten Anhalte, als dieſelben
der Ausdruck für die Anſchauungen verſchiedener Sachverſtändigen find,
zudem ohne beſondere Mühe feſtgeſtellt und Mittelwerte aus ihnen gezogen
werden können. Müſſen an dem betreffenden rohen Waldgrunde erſt
noch Rodungs⸗ oder ſonſtige Urbarmachungsarbeiten (Planierungen,
Entwäſſerungen u j. w.) vorgenommen werden, jo ſind die auflaufenden
Koſten hierfür in Abzug zu bringen. Fehlt es an neueren landwirt—
ſchaftlichen Bodenverkäufen gleicher Beſchaffenheit, dann können auch die
Erlöſe von etwas beſſeren oder ſchlechteren Grundſtücken unterlegt werden,
nur ſind in dieſem Falle die erforderlichen Preisreduktionen vorzunehmen.
Mangelt es in einer Gegend an allen neueren Bodenverkäufen, dann
it der Preis nach dem Rentierungswert ($ 41) zu berechnen.
b) Forſtlicher Boden. Sollen ſchlechte Felder und Wieſen, Hut—
weiden, Odungen u. ſ. w. für die forſtliche Kultur gewonnen werden, ſo
Baur, Waldwertberechnung. 11
162 Ermittlung des Bodenverkaufswerts.
können für dieſelben auch häufig die nämlichen Preiſe angelegt werden,
welche ſeither bei landwirtſchaftlicher Benutzung gleicher Grundſtücke erzielt
wurden. Käufer und Verkäufer werden ſich dann zwar vielfach nicht
ganz klar darüber ſein, welche Produktionsfähigkeit ſolcher Boden künftig
bei forſtlicher Benutzung hat; aber trotzdem wird man die landwirt⸗
ſchaftlichen Preiſe für forſtliche Erwerbungen unterſtellen dürfen, weil es
ſich ja meiſt um ſchlechte Gründe handelt, welche bekanntlich noch eine
forſtliche Rente abwerfen können, ſelbſt wenn eine landwirtſchaftliche Boden⸗
rente nicht mehr möglich iſt Auch werden ſich Landwirte ohne zwin⸗
genden Grund ſchwer entſchließen, ihren Boden unter dem ſeither üblichen
Verkaufspreiſe abzugeben. Beſſere Grundſtücke werden ſich dagegen bei
landwirtſchaftlicher Benutzung häufig höher rentieren. Man wird dieſelben
aber auch nur ausnahmsweiſe, z. B. in der Abſicht beſſerer Arrondierung,
für forſtliche Zwecke erwerben und ſich in ſolchen Fällen unter Umſtänden
entſchließen müſſen einen höheren Preis anzulegen, als dem forſtwirt⸗
ſchaftlichen Werte zukommt. Übrigens berechnen ſich für gute landwirt⸗
ſchaftliche Gründe oft auch ſehr hohe forſtwirtſchaftliche Bodenwerte
(vergl. $ 45).
3. Würdigung der Methode, Die Methode der Wertsermittlung
nach dem Verkaufswerte hat ihre entſchiedenen Vorzüge ſchon deswegen,
weil bei derartigen Bodenverkäufen die Anſchauungen vieler Techniker
über den Bodenwert zum Ausdruck kommen. Insbeſondere wird ſich das
Verfahren bei dem Erwerbe einzelner ſeither landwirtſchaftlich benutzter
Parzellen, ſowie bei Expropriationen empfehlen, weil im erſteren Falle
meiſt Erfahrungen über den eigentlichen forſtwirtſchaftlichen Wert ab⸗
gehen, im letzteren Falle dieſer Wert aber nicht immer maßgebend iſt. Bei
Expropriationen (Zwangsentäußerung im Intereſſe des öffentlichen Wohles)
ſollen vor allen Dingen gerechte Forderungen der zu Expropriierenden
befriedigt werden, und iſt dabei der ortsübliche Bodenpreis oft ent⸗
ſcheidender, als der künſtlich herausgerechnete forſtwirtſchaftliche Wert des
Bodens.
Man hat gegen die Bodenwertsermittlung nach dem Verkaufswert
vorgebracht“), dieſelbe dürfe nur dann angewendet werden, wenn die der
Wertbeſtimmung zu Grunde gelegten Verkaufspreiſe mit den nach der
Methode der Erwartungswerte (ſiehe Methode § 43) ermittelten überein⸗
ſtimmten. Da dieſe Bedingung aber nur ſelten vorhanden ſei, ſo werde
) G. Heyer: Waldwertberechnung, 3. Aufl, S. 49 und 51.
Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 163
von dieſer Methode nicht häufig Gebrauch gemacht werden; ſie empfehle
ſich überhaupt nur für folgende zwei Fälle:
| a) „wenn die Abſchätzung des Bodenwerts mit dem geringiten
Koſtenaufwande bewerkſtelligt werden ſoll und
b) wenn die Wertbeſtimmung aus Veranlaſſung einer Expropriation
ſtattfinde, weil es ſich in dieſem Falle mehr um den ortsüblichen Boden—
preis, als um den forſtwirtſchaftlichen Wert deſſelben handle“.
Thatſächlich hat man dem Verkaufswert ſeither eine weit größere
Bedeutung zuerkannt; denn wird Waldboden der Landwirtſchaft über—
geben, dann entſcheidet für den Preis nicht der forſtwirtſchaftliche Wert.
Umgekehrt wird der Waldbeſitzer, welcher landwirtſchaftliche Parzellen
für die Forſtwirtſchaft erwerben will, ſich bequemen müſſen, den üblichen
landwirtſchaftlichen Bodenverkaufspreis anzulegen, was er um ſo lieber
thun wird, wenn eine vergleichende Nebenrechnung nach der Methode des
Erwartungswerts ($ 43) oder des Bodenwerts der Betriebsklaſſe ($ 44)
ein höheres Reſultat liefern ſollte. Dabei darf auch nicht überſehen
werden, daß die Methode des Erwartungswerts zwar von den Ver—
theidigern der Bodenreinertragstheorie als die wiſſenſchaftlich begründetſte
hingeſtellt wird, daß ſie aber, wie ſich ſpäter ergeben wird, unter Um—
ſtänden auf ſehr ſchwachen Füßen ſteht und überhaupt nur für den aus⸗
ſetzenden Betrieb einige Bedeutung hat.
In der forſtlichen Literatur finden ſich eine Reihe von Angaben über
wirklich vollzogene Bodenkäufe.
Burckhardt (Waldwert 1860, S. 13) macht hierüber folgende Mit—
teilungen: „In Hannover werden für größere Heideflächen (Kiefernboden)
behufs forſtlicher Unternehmungen nach Umſtänden 100 — 200 Mk. pro
Hektar bezahlt; Bodenankäufe von 230 — 350 Mk. pro Hektar ſetzen ſchon
beſſeres voraus und 460 — 580 Mk. pro Hektar (wir geben die in Thalern
und hannoverſchen Morgen angegebenen Zahlen hier in neuem Maße
abgerundet wieder) wird man für forſtliche Unternehmungen wohl ſelten,
oder nur für recht gute Gründe und unter Vorausſetzung einträglicher
Nutzholzwirtſchaft anlegen können und wollen“.
Boſe giebt in ſeinen Beiträgen zur Waldwertberechnung (1863,
S. 160) die Preiſe aus zahlreichen Bodenverkäufen im Großherzogtum
Heſſen, bei einem Preiſe für 1 heſſiſchen Kubikfuß Buchenſcheitholz von
3 —4 Kreuzer und für mittleren Boden, auf 200 Mk. an.
Preßler (Rat. Waldwirt, 1859, Seite 78) giebt für abſoluten Wald-
boden in den kultivierten Gegenden Deutſchlands auf Grund von Boden—
verkäufen aus der Neuzeit ca. 150 — 200 Mk. pro Hektar an.
Donner (die forſtlichen Verhältniſſe Preußens 1883, I., S. 123)
teilt mit, daß von der preußiſchen Staatsregierung in den Jahren 1867
1
164 Ermittlung des Bodenrentierungswerts.
bis 1881 für den Preis von 7292 072 Mk. (inkl. Aufforſtungskoſten)
38 329 ha Boden angekauft wurden. „Dieſe Summe ſchloß den Kauf-
preis für die mit angekauften, meiſt jüngeren Holzbeſtände, ferner für
einzelne Gebäude ein; auch iſt zu berückſichtigen, daß für wertvolle
Enklaven verhältnismäßig hohe Preiſe angelegt werden mußten. Für
das Gros der Ankäufe wird, wenn nur der Grund und Boden in
betracht kommt, mit Einſchluß der Aufforſtungskoſten ein Preis von
200 Mk. pro Hektar als ausreichend zu erachten ſein.“
II. Von der Ermittlung des Bodenwerts nach dem
Nentierungswert (Ertragswert).
8 41.
1. Begriff. Unter Boden⸗-Rentierungswert verſteht man denjenigen
Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man den als gleichbleibend zu denkenden
reinen Jahresertrag (Rente) des Bodens zum Kapital erhebt.
2. Verfahren. Liegen über den land- oder forſtwirtſchaftlich zu
benutzenden Boden keine zureichenden, zuverläſſigen Verkaufswerte aus
neuerer Zeit vor, dann kann man aus den jährlichen Reinerträgen oder
Pachterträgen gleichwertiger Böden, unter Zugrundelegung des landwirt-
ſchaftlichen Zinsfußes (2¼—3 pCt.) den Kapitalwert ableiten, wobei man
unter Umſtänden den Rat tüchtiger Landwirte einholen kann. Handelt
es ſich um Erwerb von forſtlichem Grund für die Landwirtſchaft, dann
müſſen die etwa noch aufzuwendenden Urbarmachungskoſten an dem Ren⸗
tierungswerte in Abzug gebracht werden.
Beiſpiel. Eine 1 ha große Waldparzelle liegt in einer Ackerflur.
Der Beſtand iſt abgetrieben worden und der Boden ſoll künftig land—
wirtſchaftlich benutzt werden. Nach vorliegenden Erfahrungen wirft
1 ha angrenzendes Ackerland jährlich durchſchnittlich einen Reinertrag
von 60 Mk. ab. Wie groß iſt der Bodenrentierungswert bei 3 pCt.?
Antwort. Da 1 ha Ackerland jährlich und immerwährend 60 Mk.
Reinertrag abwirft, der Wert der immerwährenden Jahresrente nach
= 3 2
Formel VII aber ann iſt, jo erhält man:
60 6000 e
1 33 2000 Mk.
Die Urbarmachung veranlaßt, nach Dareingabe des im Boden befind—
lichen Stock- und Wurzelholzes, noch einen Aufwand von 200 Mk., jo
daß der reine Bodenwert 2000 — 200 = 1800 Mk. beträgt.
Wäre in der fraglichen Gegend der Boden wegen dichter Bevölkerung
ſehr geſucht, der Wert desſelben daher ſehr hoch, dann müßte der land—
Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 165
wirtſchaftliche Zinsfuß unter Umſtänden noch um ½—1 PCt. erniedrigt
werden, um den zutreffenden Bodenwert zu finden.
3. Würdigung der Methode. Das Verfahren iſt überall am
Platze, wo land- oder forſtwirtſchaftlich benutzter Boden jedes Jahr einen
ſich ziemlich gleichbleibenden Ertrag abwirft. Es kann ſolches in folgenden
Fällen der Fall ſein:
a) bei Waldwieſen oder ſtändig der Landwirtſchaft überwieſenem
Forſtgrunde (Dienſtgelände).
b) Bei Waldboden, welcher der Landwirtſchaft dauernd überwieſen
werden ſoll, und deſſen Wert daher aus den reinen künftigen
landwirtſchaftlichen Jahreserträgen ermittelt werden muß.
e) Bei Waldboden, auf welchem Holz dauernd in einjährigem
Umtriebe erzogen wird, wie z. B. bei der Flechtweidenzucht in
ſogenannten Weidenheegern. -
Dagegen iſt die Methode des Bodenrentierungswerts bei Berechnung
des wirtſchaftlichen Werts des Waldbodens überall da nicht anwendbar,
wo die Umtriebszeiten, wie das mit Ausnahme der Flechtweidenzucht in
der Regel der Fall iſt, mehr- oder vieljährige ſind.
III. Von der Ermittlung des Bodenwerts aus dem
Durchſchnittsertrag (Waldrente).
§ 42.
1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich
berechnet, wenn man den durchſchnittlichen jährlichen Waldreinertrag zum
Kapital erhebt.
2. Verfahren. Dieſes Verfahren iſt in verſchiedenen Staaten unter
gewiſſen, noch näher zu erörternden Vorausſetzungen zur Berechnung des
Bodenwertes inſtruktionsmäßig vorgeſchrieben, beruht aber mehr auf
praktiſchen Erwägungen, als auf einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Begrün—
dung und beſteht darin: man addiert ſämmtliche Einnahmen und Aus—
gaben pro Flächeneinheit für die ganze Umtriebszeit, zieht, ohne Rückſicht
auf die Eingangszeiten der Einnahmen und Ausgaben zu nehmen, die
letztere von der erſteren ab, dividiert den Reſt durch die Jahre der Um—
triebszeit und erhält in dem Quotienten den koſtenfreien Ertrag pro
Flächeneinheit und Jahr, welcher mit dem vorgeſchriebenen Zinsfuß
kapitaliſiert, den Bodenwert liefern ſoll.
Beiſpiel. Ein Hektar Fichtenwald liefert bei 80jährigem Umtrieb in
166 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.
6 verſchiedenen Durchforſtungen, abzüglich der Aufbereitungskoſten, zu⸗
ſammen 1200 Mk., einen Abtriebsertrag im 80. Jahre von 6000 Mk., an
Nebennutzungen 80 Mk., alſo eine Geſamteinnahme von 7280 Mk. Die
Ausgaben für Kulturkoſten ſeien 120 Mk., für Steuern jährlich 2 Mk., alſo
in 80 Jahren 160 Mk, daher Geſamtwert der Ausgaben 280 Mk. Somit
die reinen Einnahmen in 80 Jahren pro Hektar = 7280 — 280 = 7000 Mk.,
oder durchſchnittlich jährlich 7000 : 80 = 87,5 Mk. Wird dieſer Rein⸗
ertrag r nach Formel VII. kapitaliſiert, jo erhält man:
e e, ET
bei 3 pCt.: 0,03 — 3 2917 Mk.
87,5 8750
= = = 918
" 4 I * 0,04 4 2187 7
87 0
De. 5 5 i
Wie man ſieht, erhält man nach dieſem Verfahren unverhältnißmäßig
hohe Reſultate, welche nicht ſelten den Wert von vorzüglichem landwirt-
ſchaftlichem Boden in guter Lage überſteigen. Die Reſultate werden um
ſo bedenklicher, wenn man, wie ſolches doch ganz gerechtfertigt erſcheint,
mit einem mäßigen Zinsfuß (3 pCt.) rechnet.
Nach dem Expropriationsgeſetz im ehemaligen Königreich Hannover
vom 6. September 1840, ſowie nach der großherzoglich heſſiſchen Inſtruktion
über die Berechnung der Entſchädigung für Waldboden u. j. w. vom
28. April 1868, muß der Reinertrag mit 3 pCt, nach der 1884 auf⸗
gehobenen bayeriſchen Inſtruktion zur Ermittlung der Entſchädigung für
die Überlaſſung von Staatswaldgrund zum Bau und Betrieb der Eijen-
bahn vom 3. März 1857 (vergl. forſtl. Mitteilungen, II. Band, 4. Heft,
Seite 91 — 94, von 1858) mit 4 pCt. und nach der Anleitung zur Wald⸗
wertberechnung, verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterial-Forſtbureau
(Berlin 1866, Seite 7 u. 8) mit 5 p&t. kapitaliſiert werden. Die in
Heſſen inſtruktionsmäßig berechneten Reſultate weichen daher in dem⸗
jelben Falle von denen in Preußen um 60 pCt. ab.
3. Würdigung der Methode. Nach dem unter Ziffer 2 geſchil⸗
derten Verfahren ſoll der Bodenwert nach den namhaft gemachten In⸗
ſtruktionen nur dann ermittelt werden, wenn (wie ſolches z. B. § 9 der
Preußiſchen Inſtruktion vorſchreibt) das anzukaufende Grundſtück einem
vorhandenen Waldkomplexe angefügt werden kann, welcher eine genügende
Menge ſchlagbaren Holzes enthält, ſo daß der Einſchlag in demſelben
ſich ſofort, dem Zuwachs auf der zugegangenen Fläche entſprechend, ver
ſtärken läßt. Auch für den Fall, daß einem zum Nachhaltbetriebe ein⸗
gerichteten Komplexe eine gewiſſe Fläche dauernd entzogen werden ſoll,
Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 167
wird dieſelbe Unterſtellung gemacht. Insbeſondere fügt die Großh. Heſſ.
Inſtruktion hinzu, daß der fragliche Berechnungsmodus weiter voraus—
ſetze, daß die abzutretenden Waldſtücke im Verhältniß zum ganzen Wirt⸗
ſchaftsverbande nur jo klein ſeien, daß durch deren Abtretung keine
weſentliche Störung des Nachhaltbetriebes in letzterem herbeigeführt werde.
Auf Grund dieſer Vorausſetzungen wird dann weiter unterſtellt, „daß
eine Perſon, welche die Produktion einer anzukaufenden Fläche, d. h. die
Bodenkraft des Grundſtückes, einem beſtehenden Walde hinzufügt, dieſe
Produktion höher bezahlen kann, als eine Perſon, welche ſie einem Walde
nicht zuzufügen vermag.“
Jedenfalls verdient die Frage, mit welcher ſchon viel unpraktiſche
Haarſpalterei getrieben wurde, eine verſchiedene Beurteilung, je nachdem
man es mit dem ausſetzenden oder nachhaltigen Betriebe zu thun hat.
a. Unterſtellt man den ausſetzenden Betrieb, dann iſt die
Ermittlung des Bodenwerts durch Kapitaliſierung des Durchſchnitts—
ertrages unter allen Umſtänden verwerflich. Während bei Berechnung
des landwirthſchaftlichen Bodenwertes das Verfahren (wegen des
einjährigen Turnus) ganz richtig iſt, liefert es (vergl. § 41 3 c) in der
Forſtwirtſchaft nur bei einjährigem Flechtruthenbetriebe zuläſſige Reſul⸗
tate. Der oben berechnete Reinertrag drückt nämlich nicht die Boden—
rente, ſondern die Waldrente (Rente von Boden + Holzbeſtand + Neben-
nutzungen) aus, deßhalb iſt auch die kapitaliſierte Waldrente nicht der
Ausdruck für den Bodenwert, ſondern für den Waldrentierungswert.
Man erhält daher nach dieſem Verfahren, abgeſehen von dem ver—
hältnißmäßig ſelten vorkommenden Falle der Unterſtellung eines ein
jährigen Umtriebes, ein zu hohes Reſultat.
Beweis. Wäre der koſtenfreie Durchſchnittsertrag wirklich den
Jahreszinſen des Bodenkapitals gleich, dann müßte derſelbe in u Jahren
gleich dem Werth des Abtriebsertrags ſein. Iſt nämlich der Wert des
Abtriebsertrags Au, die Umtriebszeit u, ſo iſt der Durchſchnittsertrag
Au 8 5 A
3 oder für u Jahre = —
u- Au; d. h. der u jährige Durchichnitts-
ertrag gleich dem Abtriebsertrag. Dieſes kann aber nur unter der Vorauss
ſetzung richtig ſein, daß der Durchſchnittsertrag während der ganzen Um—
triebszeit auch gar keine Zinſen abwirft, welche Annahme mit den gegen—
wärtigen Geldverhältniſſen in Widerſpruch ſteht.
In der That wächſt der jährliche Durchſchnittsertrag nach Formel IV
168 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.
2 = Au 1,opu — 1 er
in u Jahren zu Zee es an. Es müßte daher
Au
u 0,0p 0,0p
ſein. Dieſe Bedingung trifft aber nur für den Fall zu, als u=1 ift,
1,0 — 1 1,op 1 O,op 1
0, p 00p 0,op
b. Geht man von dem nachhaltigen Betriebe aus, jo lagern
ſich die Verhältniſſe weſentlich anders. Wenn man auch von einer un⸗
beſtockten Fläche, welche keinen Materialvorrat beſitzt, den Durchſchnitts⸗
ertrag nicht ſogleich beziehen kann, ſo iſt dies doch der Fall, nachdem die
angebaute Blöße, welche künftig zum nachhaltigen Betrieb beſtimmt iſt,
etwa das halbe Haubarkeitsalter erreicht hat.
Während man beim ausſetzenden Betriebe zu unterſtellen pflegt, der
erſte Haubarkeitsertrag erfolge nach u Jahren, alſo nach Ablauf der Um⸗
triebszeit (vergl. Bodenerwartungswert IV, § 43), ſo kann man bei dem
Nachhaltbetrieb annehmen, der erſte Haubarkeitsertrag erfolge ſchon nach
2 Jahren. Es müßte daher, wenn man die Methode beibehalten will, der
u
2
denn dann iſt auch
*.
Durchſchnittsertrag noch für 5 Jahre auf die Gegenwart diskontiert
— 2 2 2 1 f
werden. Der ſich aus Jahre berechnende Durchſchnittsertrag wird
allerdings im Anfang, weil das Holz noch nicht ganz hiebsreif iſt, ein
entſprechend niedrigerer ſein, aber will man vom ausſetzenden Betrieb
zum nachhaltigen übergehen, ſo geht das ohne Opfer nicht ab.
Die Vertreter der Anſicht, daß eine Waldblöße, welche einem im nach⸗
haltigen Betriebe ſtehenden Wirtſchaftskomplex zugeteilt werde, einen
höheren Wert habe, als wenn man dieſelbe für ſich bewirtſchafte, gehen
aber noch von anderen Annahmen aus. So ſagt z. B. die preußiſche
Inſtruktion Seite 8:
„Bei jeder Taxationsmethode bildet für die Regulierung des Betriebes
und im beſonderen für die Höhe der alljährlich abzunehmenden Ernte
einen weſentlichen Faktor der jährliche Zuwachs auf der Geſamtfläche.
Hieraus folgt, daß — wenn für die vorhandene und für die hinzu⸗
kommende Waldfläche ein gemeinſamer Betriebsplan aufgeſtellt wird —
der neue Abnutzungsſatz den früheren, d. h. den für den zu vergrößernden
Wald bisher giltig geweſenen, ſelbſt wenn das hinzutretende Areal aus
einer ganz jungen Kultur oder kulturfähigen Blöße beſteht, ohne Gefähr⸗
dung der Nachhaltigkeit überſteigen kann und in den meiſten Fällen auch
überſteigen wird. Ob dieſe zuläſſige Erhöhung des Abnutzungsſatzes
ſofort die ganze Produktion der Ankaufsfläche oder nur einen Teil der-
Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 169
ſelben umfaßt, ändert an der entſcheidenden Thatſache nichts, daß —
wenn eine zur forſtlichen Benutzung beſtimmte Fläche einem beſtehenden
Walde zugefügt wird, die Produktion der erſteren eher zur Hebung
gelangen kann, als wenn ſie für ſich bewirtſchaftet werden muß. Ganz
beſonders aber fällt dieſer Umſtand bei den Prinzipien ins Gewicht,
welche bei den Betriebsregulierungen in den preußiſchen Staatsforſten
Giltigkeit haben. Nach ihnen wird, ſo weit thunlich, dahin geſtrebt, die
Nachhaltigkeit des für die erſte Periode berechneten Abnutzungsſatzes
durch ein Anſteigen der ſpäteren periodiſchen Flächen reſp. Erträge
zweifellos darzulegen. Selbſtverſtändlich darf dieſe Annahme eine un-
gebührliche Ausdehnung nicht erhalten. Tritt nun eine neue Fläche einem
in dieſer Weiſe angemeſſen regulierten Reviere hinzu, ſo iſt klar, daß
deren Produktionen — wenn ſie erſt in einer der ſpäteren Perioden zur
Hebung kommen — das Verhältnis in dem Anſteigen der periodiſchen
Flächen und Erträge verſchieben und über das Ziel hinausführen müſſen.
Die praktiſche Folge hiervon wird faſt ohne Ausnahme ſein, daß die erſte
reſp. die vor der Ernte der Ankaufsfläche liegenden Perioden in ihren
Flächen und Abnutzungen werden verſtärkt werden, d. h. alſo, daß min—
deſtens ein Teil der Erträge des hinzutretenden Areals früher wird
erhoben werden, als wenn das Grundſtück mit einem Forſtkomplexe nicht
wäre vereinigt worden. Bemißt nun jeder wirtſchaftliche Käufer den
Preis, welchen er für ein Kaufobjekt anlegen kann, nach den Zinſen,
welche das letztere ihm abwirft, und muß er ſich für den Zeitraum,
während deſſen die Verzinſung ausbleibt, ein Diskonto in Rechnung
ſtellen, ſo tritt hervor, daß der Käufer, welcher ein forſtlich zu benutzendes
Grundſtück einem beſtehenden Walde hinzufügen kann, in den meiſten
Fällen einen höheren Preis zu zahlen vermag, als eine Perſon, welche
erſt die Reife der Holzernte auf dem Grundſtücke ſelbſt abwarten, alſo
die erſt dann eintretenden Geldeinnahmen auf den Jetztwert diskontieren
muß.“ -
Wenn wir nun auch dieſer Auffaſſung eine gewiſſe Berechtigung zuer-
kennen und ihr daher nicht ganz widerſprechen wollen, ſo kann aus der—
ſelben doch noch weniger die Richtigkeit des Verfahrens abgeleitet werden,
den Bodenwert durch Kapitaliſierung des Durchſchnittsertrags zu berechnen.
Die Begründung des genannten Verfahrens iſt offenbar einer Anſicht
Pfeils entlehnt, welche derſelbe bereits im 16. Bande, Heft 2, ſeiner
kritiſchen Blätter, Seite 77, in folgenden Worten ausgeſprochen hat:
„Denken wir uns z. B. daß in einem Kiefernforſte in regelmäßigem,
nachhaltigem Betriebe der Etat ſo geordnet iſt, daß die Abholzung genau
im Gleichgewicht mit dem Zuwachs erfolgt. Von dieſem werden bei
120 jährigem Umtriebe 10 Morgen mit 400 Kubikfuß jährlichem Zuwachs
von einer 1 Jahr alten Schonung abgetreten. Da durchſchnittlich der
Kubikfuß mit 1¼ Sgr. bezahlt wird, jo macht dies eine jährliche Rente
von 20 Thlr. Obwohl das 1 Jahr alte Holz jetzt nicht den Kapitalwert
hat, daß davon jährlich 20 Thlr. Zinjen erhoben werden können, jo ver-
170 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.
mindert ſich doch ſtreng genommen durch die Abtretung dieſer 10 Morgen
der Etat des Forites um 400 Kubikfuß oder 20 Thlr. jetzt gleich augen-
blicklich; denn wenn man einmal nicht mehr holzt als den jährlichen
Zuwachs, ſo muß man den Etat auch jetzt um ſo viel herunterſetzen, da
derſelbe durch die Veräußerung von 10 Morgen denſelben um 400 Kubik⸗
fuß vermindert hat. Es muß alſo als Entſchädigung für dieſen ein-
jährigen Beſtand ein Kapital gezahlt werden, das jetzt gleich fortwährend
20 Thlr. Zinſen trägt, weil der Etat des Forſtes um ſo viel vermindert
worden iſt, indem man die Forſtfläche um 10 Morgen verkleinerte.“
„Nun iſt aber doch bei der Expropriation nicht zu beſtreiten, daß ein
Forſtbeſitzer nachhaltig wirtſchaften und den Einſchlag aus ſeinem Forſte
dem jährlichen Zuwachſe gleichſtellen kann, —
daß mithin ein Morgen angebaute Blöße für den Einſchlag und mit-
hin für den Geldertrag gerade ebenſoviel Wert hat, als ein Morgen
haubares Holz.
daß folglich auch durch die Abtretung von Blößen oder Boden, der
gleich angebaut worden wäre, der Etat ſchon in der Gegenwart vermin-
dert wird —
und daß deshalb der Forſtbeſitzer von demjenigen, der ihn zu dieſer
Abtretung nötigt, eine Entſchädigung zu fordern hat, welche die Ver—
ringerung des Einkommens in der Gegenwart vollſtändig erſetzt.“
Pfeil bewegt ſich hier in einer Reihe von Trugſchlüſſen. Er geht
von einem Walde aus, „deſſen Abholzung genau im Gleichgewicht mit
dem Zuwachs erfolgt“. Ein ſolcher Wald läßt ſich nur denken, wenn
er ſich, wie Pfeil ſelbſt ſagt, im vollſtändigen Normalzuſtande befindet,
d. h. wenn der Normalvorrat in der regelmäßigen Schlagreihe und
Altersitufenfolge, ſowie der Normalzuwachs gerade vorhanden iſt.
Abgeſehen davon, das ſich ſolche Waldungen in der Wirklichkeit kaum
finden und daß wir den Fällungsetat eines größeren Waldkomplexes
bis auf 400 Kubikfuß genau kaum feſtzuſetzen vermögen, ſo iſt auch die
Behauptung, der Fällungsetat vermindere ſich alsbald durch das Ab-
treten der 10 Morgen einjähriger Kultur genau um 400 Kubikfuß, un⸗
richtig. Ein Beiſpiel mag dieſe Anſicht begründen.
Angenommen ein Wald von 1200 Morgen werde mit 120 jährigem
Umtriebe behandelt, beſitze einen Durchſchnittsertrag von 40 Kubikfuß
pro Morgen und befinde ſich ganz im Pfeilſchen Normalzuſtande, ſo
daß alſo der Normalzuwachs nz genutzt werden könne. Nach der öſter—
reichiſchen Kameraltaxe (oder nach der K. Heyerſchen Methode) iſt dann:
der Normalvorrat nv = = nn 2 2 880 000 Kubikfuß. Der
Normalzuwachs nz = 1200 40 = 48 000 Kubikfuß und der Fällungsetat
nach der Kameraltaxe
ei. 2 880 000 — 2 880 000 = 48.000 Kubikfuß,
u 120
d. h. es wird der jährliche Zuwachs in dieſem Falle und auch
nach Pfeils Anſicht vollſtändig genutzt.
8
Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 171
Wird nun von obigen 1200 Morgen eine einjährige Holzkultur von
10 Morgen, d. h. gerade der jüngſte Jahresſchlag von 1200: 120 = 10
Morgen, weggenommen, ſo wird dadurch offenbar der Normalzuſtand
geſtört und muß die Wirtſchaft, wenn auch fernerhin gleich viel 120
jähriges Holz geſchlagen werden ſoll, entſprechend umgeändert werden.
Der verminderten Fläche von 1200 — 10 - 1190 Morgen entſpricht aber
jetzt natürlich ein anderer Normalvorrat, ein anderer wirklicher Vorrat
und ein anderer Normalzuwachs. Es iſt nämlich jetzt der zu 1190
5 5 1190 40 120 5
Morgen erforderliche Normalvorrat nv = — N 2856000 Kubik⸗
fuß, ſomit gegen vorhin um 2880 000 — 2 856 000 = 24 000 Kubikfuß
kleiner.
Dagegen iſt der wirkliche Vorrat nicht mehr 2 880 000, ſondern, da
10 Morgen 1jährige Kultur abgegangen ſind, nur noch 2 880 000 — 400 =
2879 600 Kubikfuß. Ebenſo iſt nz jetzt 1190 40 = 47 600; letzterer hat
ſich daher um 48 000 — 47 600 = 400 Kubikfuß vermindert. Der Fällungs⸗
etat ſtellt ſich daher jetzt nach Abtretung von 10 Morgen Jjähriger Kultur
nicht mehr auf 48 000 Kubikfuß, ſondern iſt:
W nf? 47 600 5 2 856 000
120
= 47 600 + 197 = 47 797 Kubikfuß.
Die Differenz zwiſchen dem jetzigen Etat und dem früheren beträgt
daher nicht, wie Pfeil meint, 400 Kubikfuß, ſondern nur
48 000 — 47 797 = 203 Kubikfuß,
reduziert ſich daher ganz nahe auf die Hälfte. Es erklärt ſich das da—
durch, daß durch die Verringerung der Waldfläche um 10 Morgen ſich
der Normalvorrat um 24000 Kubikfuß, dagegen der wirkliche Vorrat nur
um 400 Kubikfuß vermindert. Es ergiebt ſich deshalb ein Vorratsüber—
ſchuß, der als totes Kapital abgenutzt, ja ſogar unter Umſtänden nicht
nach und nach in 120 Jahren, ſondern ſogleich im erſten Jahre ſchon ge—
erntet werden kann. Im letzteren Falle hätte ſogar gleich im erſten
Jahre, aber natürlich nur für 1 Jahr, der Fällungsetat um 23 600 Kubif-
fuß, infolge der Abtretung von 10 Morgen, erhöht werden können.
Allerdings hätte ſich dann der künftige Etat jährlich um 400 Kubikfuß
vermindert.
Ebenſowenig trifft die Anſicht zu, als könne durch Zuteilung einer
Blöße oder einer jungen Kultur zu einem normal beſchaffenen Wirtichafts-
ganzen der Fällungsetat desſelben alsbald um den jährlichen Durch—
ſchnittszuwachs erhöht werden. Wäre dieſe Anſicht richtig, ſo müßte im
obigen Beiſpiele, durch Zuteilung von 10 Morgen 1 jährigen Beſtandes,
der Fällungsetat ſofort von 48 000 Kubikfuß auf
48 000 + 400 = 48 400 Kubikfuß
geſetzt werden können. Die Sache verhält ſich aber anders. Der Nor:
malvorrat für 1200 + 10 = 1210 Morgen ſtellt ſich auf
2104012
24050420 2 904 000 Kubitfuß.
We S UZ
172 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.
Dagegen vermehrt ſich der wirkliche Vorrat 2 880 000 Kubikfuß nur um
10 * 40 = 400 Kubikfuß, es iſt alſo wy = 2 880 400 Kubikfuß. Der Nor⸗
malzuwachs nz jteigt dagegen von 48 000 Kubikfuß auf
1210 x 40 = 48 400 Kubikfuß
Somit künftiger Fällungsetat
VV = u 2 880 400 — 2 904 000
u
we=nz + = 48400 + 150
= 48400 — 197 =
= 48 203 Kubikfuß.
Der Fällungsetat erhöht ſich daher auch nicht um 400 Kubikfuß, jon-
dern nur um 203, derſelbe könnte ſogar im erſten Jahre eine Abmin⸗
derung von 23 600 Kubikfuß erleiden, wenn man die Differenz, um welche
der Normalvorrat kleiner iſt als der wirkliche Vorrat, alsbald im Walde
anſammeln wollte.
Überhaupt läßt ſich kein Grund auffinden, warum eine eben ange-
baute und zu einem geordneten Wirtſchaftskomplexe zugeteilte Wald⸗
blöße ſür die Nachhaltigkeit denſelben Wert wie ein haubarer Beſtand
haben ſollte. Dann könnte man ſich ja ſtatt einer Waldblöße einen Wald
eintauſchen, oder umgekehrt könnte ein Waldbeſitzer zuvor das Holz eines
haubaren oder mit Holz bewachſenen Beſtandes in ſeinem eigenen In⸗
tereſſe verwerten und den Boden dennoch um denſelben Preis verkaufen.
Wenn nun auch aus vorſtehenden Auseinanderſetzungen die Unrichtig-
keit der Berechnung des Bodenwertes durch Kapitaliſierung des Durch-
ſchnittsertrags klar hervorgehen dürfte, jo ſoll damit doch nicht aus⸗
geſprochen werden, es ſei ganz gleichgültig, ob eine Bodenparzelle künftig
für ſich bewirtſchaftet oder einem Wirtſchaftskomplex zugeteilt werde.
Wird ein Stück Waldgrund einer normalen Betriebsklaſſe zugeteilt, ſo
hat dieſes den Vorteil, daß der volle Zuwachs auf Erſterem ſchon nach
u - 85 m : P — —
5 Jahren genutzt werden kann. Es werden ſich daher in dieſem Falle
jedenfalls eher Kaufliebhaber einſtellen. Auch läßt ſich nicht leugnen,
daß mit dem Erwerbe ſolcher Parzellen für den Käufer noch mancherlei
Vorteile verbunden ſein können. Dieſelben können z. B. Enclaven eines
größeren Waldkomplexes bilden, ſo daß durch deren Erwerb Frevel und
andere dem Walde drohende Gefahren gemindert, Schutz-, Verwaltungs-,
Grenz- und andere Koſten vielleicht erſpart werden.
Wie man unter Vorausſetzung einer nachhaltigen Wirtſchaft den
Bodenwert richtiger berechnen kann, ſoll unter Ziffer V. ($ 44) näher
auseinander geſetzt werden.
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 173
IV. Von der Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
8 43.
1. Begriff. Unter dem Bodenerwartungswert verſteht man die
Differenz, welche verbleibt, wenn man von der Summe der Jetztwerte
aller von einem Boden künftig zu erwartenden Einnahmen, die Summe
der Jetztwerte aller künftigen Produktionskoſten abzieht.
Zieht man nämlich von der Summe des gegenwärtigen Werts aller
bis in die fernſte Zukunft zu erwartenden Einnahmen, die diskontierte
Summe aller in Zukunft erfolgenden Ausgaben ab, ſo muß offenbar die
poſitive Differenz dem Vorteile gleich ſein, welcher aus dem Anbau des
Bodens entſpringt, d. h. man muß in dieſer Summe den Bodenwert
ſelbſt erhalten.
Sollte ſich bei dieſer Rechnung eine negative Differenz ergeben, was
bei hohen Umtrieben, hohem Zinsfuß, niedrigen Produktenpreiſen und
großen Produktionskoſten leicht vorkommen kann, ſo folgt daraus, daß
ſich der Anbau der Fläche bei dem angenommenen Zinsfuß nicht verlohnt.
2. Verfahren. Der Bodenerwartungswert wurde früher nicht
in übereinſtimmender Weiſe berechnet. Zwar hat ſchon Hoßfeld (3. B.
in ſeiner Waldwertberechnung, Hildburghauſen 1825, Seite 62— 67) eine
Anleitung zur Löſung dieſer Frage gegeben und ſo den Grundſtein ge—
legt, auf welchen ſpätere Schriftſteller weiter bauen konnten; aber es
fehlte doch noch lange Zeit eine Formel, welche, unter Berückſichtigung
nicht nur der Haubarkeitserträge, ſondern auch der Durchforſtungen,
Waldnebennutzungen und Ausgaben, den ganzen Rechnungsgang klar
und überſichtlich darſtellte. Dieſe Formel lieferte der Gr. Heſſ. Ober—
förſter Fauſtmann ). Bei der nachſtehenden Entwicklung der Formel
für den Bodenerwartungswert folgen wir der Darſtellungsweiſe Fauſt—
mannns “) und G. Heyers *).
A. Berechnung des Jetztwerts der Einnahmen.
a) Haubarkeitsnutzungen. Setzt man den in Geld ausgedrückten
Haubarkeitsertrag (am beſten für die Einheit der Fläche) Au, die Um-
triebszeit u und das der Rechnung unterſtellte Prozent -P, jo iſt nach
) Allgem. Forſt⸗ und Jagdzeitung von 1849. Von da ging dieſelbe
auch in den „rationellen Waldwirt“ von Preßler, 1858 und 1859, ohne An—
gabe der Quelle über.
5 G. Heyer: Waldwertberechnung. 3. Aufl.
174 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
Formel VIII ($ 26) der Jetztwert ſämtlicher bis in die fernſte Folgezeit
eingehenden und ſich alle u Jahre wiederholenden Haubarkeitserträge:
Au
ae
b Zwiſchennutzungen an Holz. Nennt man die in den
Jahren a, b. . J eingehenden und ſich alle u Jahre wiederholenden
Zwiſchennutzungen Da, Db. . . Dq, jo find nach Formel IX ($ 26) die
Jetztwerte derſelben:
Da DD PT tar Dq-1,opu = d
1, u 1 N 1,0p u —1
Ba: 1,0p" 2 + Dbel,0op" 7b 4 »»Dg - A, op
1,opu =1
Ein im Jahre a, wobei a u, eingehender Durchforſtungsertrag Da
kann nämlich, bevor der Haubarkeitsertrag erfolgt, noch u a Jahre
auf Zinſeszinſen gelegt werden, erreicht alſo am Ende der erſten Um—
triebszeit den Wert Da 1,0pu— a; da dieſe Einnahme alle u Jahre in
Ausſicht ſteht, ſo iſt natürlich der gegenwärtige Wert aller dieſer in
Perioden von u Jahren * Einnahmen Da 1,0 pu- a nach
Da 1, hu a
Lopu-1
Formel VIII jetzt wert: . Ebenjo für die übrigen Durch⸗
forſtungserträge.
c) Nebennutzungen. Da die Nebennutzungen ſich rechneriſch von
den Zwiſchennutzungen an Holz (Durchforſtungserträgen ꝛc.) nicht unter⸗
ſcheiden, ſo können ſie auch wie dieſe behandelt werden. Es ſind näm⸗
lich auch die Jetztwerte der in den Jahren e, e .. . . i erfolgenden und
alle u Jahre wiederkehrenden Nebennutzungen Ne, Ne..... Ni
Ne: Io u Ne-1,opı =-e Ni 1% b 1
5 1,opu 1 150 b = 1 FIR 1,opu 1
Ne 1,0p%=®.} Ne-1,0pa-e +... Ni-1,0pu 3
7 150 1 f
B. Berechnung des Jetztwerts der Ausgaben.
a) Kulturkoſten. Unterſtellt man, daß zur Begründung eines
neuen Beſtandes jedesmal zu Anfang der Umtriebszeit die Summe e
erforderlich iſt, jo wächſt dieſelbe nach Formel I ($ 26) in u Jahren
zur Summe c 1opu an. Im Falle ſich dieſe Auslagen alle u Jahre
in gleichem Betrage wiederholen, berechnet ſich der Jetztwert des ge—
ſamten Kulturkoſtenaufwands nach Formel X ($ 26) auf
€ + I, opu
150 pu 1
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 175
Die Unterſtellung, daß ſich die Kulturkoſten nach Ablauf jeder Um—
triebszeit in gleichem Betrage wiederholen, darf aber nicht immer ge—
macht werden. Wird z. B. ein Niederwald neu angelegt, ſo entſtehen
nur am Anfange der erſten Umtriebszeit für den künſtlichen Anbau
größere Koſten, während dieſelben in den nächſten Umtrieben ſehr klein
find, weil die Stöcke und Wurzeln von ſelbſt ausſchlagen. In dieſem
und ähnlichen Fällen müſſen daher die Kulturkoſtenaufwände anders be—
rechnet werden.
Beträgt nämlich der Kulturkoſtenaufwand am Anfange der erſten
Umtriebszeit e, in den folgenden Umtrieben aber jedesmal die kleinere
Summe c, jo iſt der gegenwärtige Wert aller Kulturkoſtenaufwände,
d. h. das Kulturkoſtenkapital = c + 1 8 15
b) Jährliche Koſten. Setzt man den Geldbetrag der jährlichen
Koſten für Direktion, Inſpektion, Schutz, Steuern, Wegbauten ꝛc. -v und
unterſtellt, daß ſich dieſelben fortwährend in gleichen Beträgen am Ende
des Jahresſchluſſes wiederholen, ſo iſt der Jetztwert dieſer immerwähren—
den Jahresausgaben gleich einem Kapital V, welches jährlich » Zinjen
trägt, nämlich nach Formel VII (§ 26):
V
O,
c) Erntekoſten. Es empfiehlt ſich den Ausdruck für dieſelben
nicht in die Formel für den Bodenerwartungswert einzufügen, ſondern
die baaren Auslagen gleich an den Waldpreiſen der Forſtprodukte in
Abzug zu bringen. Wäre z. B. der durchſchnittliche Verſteigerungspreis
eines Raummeters Fichtenſcheitholz 6 Mk., und die Gewinnungskoſten
betrügen pro Raummeter 1,2 Mk., jo werden in der Rechnung 6— 1,2
= 4,8 Mk. eingeſtellt. Andere noch vorkommende beſondere Einnahmen
oder Ausgaben, können in analoger Weiſe behandelt werden.
C. Allgemeine Formel für den Bodenerwartungswert.
Wenn es auch möglich wäre, eine Formel aufzuſtellen, in welcher
alle überhaupt nur denkbaren Einnahmen und Ausgaben vorkämen, ſo
wäre ein ſolches Verfahren doch nicht zweckmäßig. Eine ſolche Formel
würde zu kompliziert und zu wenig überſichtlich. Man wird deshalb in
weniger einfachen Fällen beſſer zum Ziele kommen, wenn man jeden
der einzelnen Einnahme- und Ausgabepoſten in der angegebenen Weiſe für
ſich berechnet und die Reſultate ſchließlich zuſammenſtellt. Übrigens er—
176 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
hält man die Fauſtmannſche Formel in einfachſter Geſtalt, wenn man
ſich uuter Da, Db. Da, ſowohl Zwiſchen- und Nebennutzungen,
unter Au, Da, Db .. . Dq die bereits von den Ernte- und Erhebungs⸗
koſten befreiten Einnahmen vorſtellt und endlich annimmt, daß die
; = 5 0p
weiteren Ausgaben nur in Kulturkoſten e, mit dem BR 10
und den jährlichen Koſten », mit dem Jetztwert 695 p“ beſtehen. In
dieſem Falle iſt die Formel für den ee uB:
en Au Da 1,opu—a Db. 1,opu-b+,..Dqg-1,opu d - c-1,opa
1,0pu — 1
Beiſpiel: Ein Hektar Buchenhochwald liefert bei 100 jährigem
Umtrieb einen Abtriebsertrag von 2521 Mk. (Siehe Tabelle I. 1) und
i den ihrer “00. . 30 40 50 60 TOTEr
Zwiſchennutzungserträge von Mk. 12 36 56 6
Wie groß iſt der Bodenerwartungswert pro Hektar, wenn am An⸗
fange jeder Umtriebszeit für Kulturkoſten (in der Hauptſache natürliche
Verjüngung unterſtellt) 20 Mk, für Verwaltung, Schutz, Wegbau, Steuern,
Erhebungskoſten ꝛc. aber jährlich 6 Mk. aufgewendet werden, bei 3 pCt?
Antwort: Dieſe Werte in obige Formel für «B eingeſetzt giebt:
uB= Au Da- 1, % u- a .. Dq 1, u = 1, opu v
1,opı = 1 op
_ 321 +12:1,03”° + 36:103%+56- 1,03% + 61°1,03%°+61-1.03%°+61-1,03%
= 100 —
1,03 — 1
64˙1.03—20 1,0306 V6
1.03 = 1 0,03
_ 2521+ 12-7,918+ 365,892 + 564,384 + 61°3,262 - 61°2,427 +61°1, 806 |
1 0310 — 1
641,344 20. = 219
1 031⁰⁰ N — 200 5
_ 2321 ‚00 + 95, Bi 212,12 + 245,50 z 198,98 + 148,05 + 110,17
1 03100 _
86,02 — 384,38 3617.86 — = 38 8 b m.
1031 200 = 090 - — 200 = 3233,48 0,055 — 200 =
= 177,84 - 200 = 22,16 Mk.
Wie man ſieht, ergiebt fich bei den angenommenen Einnahmen und
Ausgaben und dem Prozent 3 eine negative Größe, d. h. der Boden ver—
lohnt unter dieſen Verhältniſſen den Anbau nicht. Nur wenn es ge—
länge, die jährlichen Koſten auf 5,1 Mk. zu vermindern, würde v = 170 Mk.
uB =
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 177
und der Bodenwert wäre dann 177,84 — 170 = 7,84 Mk., d h. eine mini⸗
male Größe, um welche der Boden ſicherlich nicht käuflich wäre. Wollte
man nun den 100 jährigen Umtrieb nicht verlaſſen, weil vielleicht
ſchwächeres Material nicht gut abſetzbar wäre, ſo könnte nur dann ein
den ſeitherigen Anſchauungen mehr entſprechender Bodenerwartungswert
erzielt werden, wenn man ſich mit einer geringeren Verzinſung begnügte.
Behält man nämlich dieſelben Einnahmen und Ausgaben bei, ſetzt
aber 2 pCt. in die Rechnung ein, ſo erhält man:
25217 12•1,0 27736 ·1,02056 5 1.020 611.029 + 61° 102.
uB
1 02:9 _
64.102 20-102 6
1,09% 71 0,08 ”
_ 321,004 124,000 + 36°3,281+56°9,692+61°2,908+61-1,811+61:1,486
1.02% 1
641219 —20.7,245 5
0
2521,00 + 48,00 + 118,12 + 150,75 + 134,69 + 110,47 + 90,65
+ 1,00% 1 +
78,02 - 144,90 3251,70 — 144,90 8 8 1.
1021 300 - 1021 — 300 = 3106,80 0,16 300=
= 497,09 — 300 = 197,09 ME.
Bedenkt man den langen Verzinſungszeitraum von 100 Jahren und
die übrigen Zinsbeſtimmungsgründe, ſo kann man ſich mit einer Ver⸗
zinſung von 2 pCt. bei ausſetzendem Betriebe wohl begnügen; auch
dürfte ein Wert von 197 Mk. pro Hektar bei III. Bonität und der wenig
Nutzholz liefernden Buche gegenüber den wirklichen Preiſen mehr entſprechen.
Die Fauſtmann'ſche Formel für den Bodenerwartungswert läßt
ſich noch in etwas anderer Geſtalt anſchreiben. Es iſt nämlich:
- 1, un 10 .
1,0 pu — 1 1,opı—1
Setzt man dieſen Wert in den allgemeinen Ausdruck ein, jo ergiebt ſich:
Au Da 1, opu-a f Db-1,opu-b+.. Dq-1,opu-4a—c „
1, qu —1 2 005 ‚op
Unterſtellt man aber, daß, wie z. B. beim Eichenſchälwaldbetriebe, die
Kulturkoſten am Anfange der erſten Umtriebszeit e, dann aber am Anfange
aller folgenden Umtriebe e“ betragen, dann geht, wie wir geſehen haben,
das Kulturkoſtenkapital Ip 1
als eee
Baur, Waldwertberechnung. 12
0
über in c+ 15 und man erhält
178 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
Au Da- 1, pu-a T. . Dq - 1, opu-d - c! v
uB =: N ‚Op = (ee
Beiſpiel: Was iſt der Bodenerwartungswert pro Hektar, bei Unter-
ſtellung eines mit 15jährigem Umtriebe behandelten Eichenſchälwaldes
mittlerer Standortsgüte, welcher bei ſeiner Begründung e- 60 Mk., bei
jedem folgenden Abtrieb aber e“ = 20 Mk. Kulturkoſten, ferner jährlich 6 ME.
Auslagen für Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. verurſacht und nach⸗
ſtehende Erträge liefert, bei 3 pCt.?
Durchforſtungsertrag im 10. Jahre 25 fm
Raumholz a 1 Mk.. = 25,00 Mk.
Abtriebsertrag 60 Ctr. Rinde & 6,5 Mk. 390,00 „
16 10 fm Knüppel a5 „ = 50,00 „
1 30 ,„Reisfnüppelä4 „ = 120,00 „
N 20 ,, Reifig à 1, Mk. = 30,00 „
Summa des Abtriebsertrags = 590,00 Mk.
Antwort:
_Au+Da-1op-e | „ 590 4. 25 17035 — 20 6
Pe 1,opu —1 0 N 951 8 1,035 — 1 - (6 N sch
590 + 25 - 1,159 — 20 590 + 28,98 — 20
ee NE Lie 2 ' — 260 =
1 660 + 200 10381 260
618,98 20 „ 598,98 „ ee
03851 260 = 1.0351 260 = 598,98 x 1,791 — 260 = 812,77 ME.
Während wir alſo bei Buchen-Hochwaldbetrieb mittlerer Bonität
bei viel bedeutenderen Abtriebserträgen und 3 p&t. auf einen negativen
Bodenwert kamen, erhalten wir bei Unterſtellung von Eichenſchälwald einen
Bodenwert von 812,77 Mk., einen Wert alſo, wie man ihn kaum bei
großen zuſammenhängenden Flächen erzielen dürfte, denn in einem Re⸗
viere von nur 2000 ha betrüge der Bodenwert allein 1625 540 Mk.
Es geht hieraus hervor, daß man bei dieſer Betriebsweiſe, ſchon
wegen des kurzen Verzinſungszeitraums, eine weit höhere Verzinſung
fordern kann, um den ortsüblichen Bodenverkäufen mehr entſprechende
Bodenwerte zu erhalten.
Bei Unterſtellung von 5 pCt. erhält man in der That:
590 + 25 - 1,05° — 20
| — Dre N
eh (6 005
590 + 25 - 1,276 20 a 90 — 20 18
601 90
1 1 180 = 601,90 x 0,927 — 180 = 377,96 Mk,
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 179
welcher Preis den wirklichen Bodenverkäufen ſchon mehr entſprechen dürfte.
Es würde ſich daher die Wirtſchaft mit 5 pCt., und bei noch niedrigeren
Bodenpreiſen noch höher rentieren.
uB =
Die „Anleitung zur Waldwertberechnung, verfaßt vom Kgl. Preuß.
Miniſterial⸗Forſtbureau, 1866“, bedient ſich bei Berechnung des Boden—
werts von Grundſtücken, welche ſelbſtſtändig für ſich bewirtſchaftet wer—
den ſollen, eines ähnlichen Verfahrens, welches zu dem gleichen Reſultat
wie die Fauſtmanni'ſche Formel führt.
Es werden hierbei die Jetztwerte der in der erſten Umtriebszeit er—
folgenden Einnahmen
Au Da Dq
Lopu 1% ũ . I.
für ſich berechnet und die Kulturkoſten e abgezogen; die in den folgenden
Umtriebszeiten zu erwartenden Einnahmen und Kulturkoſten werden dann
als alle u Jahre wiederkehrende Periodenrenten betrachtet, zu der erſten
Summe addiert und ſchließlich das Kapital der jährlichen Koſten
v
* Dep abgezogen.
Man erhält dann folgenden Ausdruck:
Au Da 1
Au 8 DR 1. p 25 1,opa we: 1,opa us v
Lopa I opa I op A 1 1,opu—1 .
Der Fauſt mann ſchen Formel gebührt jedoch wegen ihrer größeren
Bequemlichkeit bei der Berechnung der Vorzug.
Zur Geſchichte des Bodenerwartungswerts.
Die erſte Anleitung zur Berechnung des Bodenerwartungswerts gab
wohl Hoßfeld. Schon im III. Bande der Diana (1805) finden wir
Anregungen, welchen Hoßfeld aber in ſeiner Waldwertberechnung (Hild-
burghauſen 1825, Seite 62—67) beſtimmteren Ausdruck gab:
Hoßfeld ſtellt hier folgende
Aufgabe: Es iſt ein Stück Wald durch einen einzigen Jahres—
ſchlag ſoeben abgetrieben worden und hat einen reinen Erlös
von 860 fl. geliefert. Wenn nun nach 30 Jahren und fortan
alle n⸗ 30 Jahre die Hauung wieder dahin kommt, und dieſes
Stück Wald jedesmal a 860 fl. einträgt, was iſt das abge—
triebene Stück d. h. Grund und Boden jetzt wert bei p = 4 pCt.?
Auflöſung: Geſetzt, man gebe jetzt w fl. dafür, jo hat man 30
Jahre lang gar keine Einnahme von dem Waldboden zu erwarten und
es wächſt das ausgelegte Kapital w mit den Intereſſen binnen n = 30
Jahren zu W. 1,0430 an. Zieht man hiervon das anfängliche Kapital w
ab, jo bleiben die rückſtändigen Intereſſen W. 1,0430 — w = w (1,0430 — 1)
übrig. Werden nun die rückſtändigen Intereſſen durch die jedesmalige
Hauung bezahlt, ſo bleibt das Kapital wieder auf die folgende Hauung
ausſtehen und es iſt alles in Ordnung, weil nach der folgenden Hauung
12*
180
Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
der Wald wieder eben jo viel, wie jetzt, nämlich w fl. wert iſt. Setzt
man nun die rückſtändigen Intereſſen des ausgelegten Kapitals = dem
Ertrage a aus der Hauung, ſo folgt:
a
a = W (1, opn - 1) oder w= Asp
welche Formel zugleich der Ausdruck für eine immerwährende allen Jahre
eingehenden gleichen Rente a iſt, und darum die Grundlage zur Berech—
nung des Bodenerwartungswerts bildet.
Daß aber Hoßfeld auch ſchon die Zwiſchennutzungserträge und Kul-
turkoſten würdigte, geht aus folgender Aufgabe (Seite 64) hervor:
Wenn ein Morgen Blöße, zu Wald erzogen, im 60. Jahre
durchforſtet und alle 90 Jahre abgetrieben werden kann, und
man aus der Durchforſtung 3½ Klafter oder 12 fl. und aus dem
wirklichen Abtriebe 45 Klafter oder 180 fl. gewinnt, wie viel
iſt dieſer Morgen Blöße nach dem Anbau oder Anfluge wert!
Antwort: Wegen der Revenue 180 fl. aus dem Abtriebe, welcher
alle 90 Jahre erfolgt und alle 90 Jahre wiederkehrt, iſt er nach voriger
Formel: i
a 180
W= po er
und wegen der Durchforſtung, welche ebenfalls alle 90 Jahre ſich wieder—
holt, aber das erſte mal um 30 Jahre früher erfolgt, iſt er:
121,045
1,04% — 1 = 117 15
und mithin im ganzen 5,43 + 1,17 = 6,60 fl. wert, und man ſieht hieraus,
daß man Grund und Boden muß geſchenkt erhalten, wenn man 6 fl.
Kulturkoſten auf die Blöße verwenden muß, wobei die Steuern und Ab—
gaben, welche auf 1 Morgen Wald fallen, noch nicht einmal in Anſchlag
gebracht worden ſind.
Hoßfeld fügt dann noch am Schluſſe bei: „Die Kulturen wohl—
feil und ſicher zu verrichten, muß daher das Hauptſtudium
eines Forſtmanns ſein, worauf wir ſchon ſo oft aufmerkſam
gemacht haben.“
Oberſtudienrat von Riecke lehrt in ſeiner Schrift: „über die Berech⸗
nung des Geldwerts der Waldungen 1829“ das Hoßfeld'ſche Rech—
nungsverfahren.
Eine der Fauſtmann'ſchen Berechnungsweiſe nahezu gleichkommende
Methode lehrte auch König (Anleitung zur Holztaxation, 1813, S. 257).
Nur unterſtellte derſelbe, daß nur einmal mit Beginn der erſten Umtriebs—
zeit kultiviert werde und daß für ſpätere Umtriebe die Verjüngung koſten⸗
los erfolge.
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 181
G. Heyer“) ſetzte das König'iſche Zahlenbeiſpiel in folgende alge—
braiſche Formel um:
Au Da 1, opu -a Y.. . Dq 1, 4 v
et 1718 1 eee
3. Den Bodenerwartungswert beſtimmende Faktoren. Die
Größe des Bodenerwartungswerts hängt von folgenden Verhältniſſen
ab, deren Einfluß ſich ſchon beim Anblick der für denſelben aufgeſtellten
Formel bis zu einem gewiſſen Grad beurteilen läßt:
A. Von der Größe der Einnahmen und Ausgaben. Je größer
die zu erwartenden Einnahmen und je kleiner die mutmaßlichen Ausgaben
ſind, um ſo höhere Bodenerwartungswerte werden ſich unter ſonſt gleichen
Verhältniſſen berechnen. Die Einnahmen ſteigen aber mit wachſender
Standortsgüte, mit der günſtigen Lage zum Markte und der Gelegenheit
zum Abſatze großer Prozentſätze Nutzholz um hohe Preiſe und mit der
richtigen Wahl der Holzart; während die Kulturkoſten, die Auslagen für
Verwaltung und Schutz von dieſen Verhältniſſen viel weniger beeinflußt
werden.
B. Von der Umtriebszeit. Junge Beſtände liefern ein nicht,
oder nur ſchwer verkäufliches Holz, beſitzen daher keinen, oder einen nur
geringen Gebrauchswert (Holzvorratswert); während auf ihnen die Aus⸗
lagen ſo gut wie auf älteren Beſtänden laſten. Daher erhält man bei
Berechnung der Bodenerwartungswerte für niedere Umtriebe, bei welchen
aus den Holzerlöſen kaum die Fällerlöhne gedeckt werden, negative
Größen. Solche Umtriebe wird man natürlich nicht wählen. Mit dem
Wachſen der Umtriebszeit ſteigt auch der Gebrauchswert des Holzes,
der Bodenerwartungswert wird dann = 0, und ſpäter poſitiv, wenn der
Zinsfuß ſich in beſcheidenen Grenzen bewegt. Je nach den Preiſen des
Holzes in den verſchiedenen Altern ſteigt der Bodenerwartungswert lang—
ſamer oder raſcher, erreicht endlich ein Maximum und ſinkt von da an im
Anfang langſamer und ſpäter raſcher. Der Bodenerwartungswert nimmt
übrigens nicht immer dieſen geſetzmäßigen Verlauf. Bei Holzarten, wie
die Fichte, welche reichliche Gelegenheit zum guten Abſatz von kleinen
Nutzhölzern (Hopfenſtangen) liefern, kann das Maximum des Boden—
erwartungswerts unter Umſtänden ſchon mit 40 Jahren eintreten. In
der Periode der ſchwachen Sparren- und Bauhölzer ſinkt dann der
Bodenwert wieder beträchtlich, um ſpäter, wenn das Holz ſtarke und
) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 45.
182 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
wertvolle Schnittware liefert, ſich wieder zu heben und noch ein zweites
Maximum zu erreichen.
C. Von dem Aufwand an Kulturkoſten. Die Kulturkoſten ver⸗
mindern die Einnahmen des Waldbeſitzers, und deshalb auch die Boden-
erwartungswerte. Billige Kulturmethoden empfehlen ſich deshalb vor
teueren dann, wenn fie dieſelbe Sicherheit und dieſelben Erfolge in Aus⸗
ſicht ſtellen. Inſofern wäre die Naturverjüngung der künſtlichen Auf⸗
forſtung vorzuziehen. Dieſer Vorzug iſt aber deshalb oft nur ein ſchein⸗
barer, weil bei ſehr dichten Naturbeſamungen (auch zu dichten künſtlichen
Saaten) der Länge-, Stärke- und Maſſezuwachs der Beſtände oft in einer
ganz unnatürlichen und unverantwortlichen Weiſe zurückgehalten wird,
im Falle nicht frühzeitige Beſtandesreinigungen und Durchforſtungen
vorgenommen werden.
Auch auf die Höhe des Kulturkoſtenkapitals hat die Umtriebszeit
einen gewiſſen, wenn auch keinen ſehr großen Einfluß. Unterſtellt man
nämlich, daß immer zu Anfang einer Umtriebszeit e= 1 Kulturkoſten ver⸗
ausgabt würden, ſo ee 1 95 Annahme des ausſetzenden Betriebes
das Kulturkoftenfapital © bei den nebenſtehenden Umtriebszeiten
1 155 —
die untenſtehende Summe:
Umtrieb: 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100.
Kulturk.⸗Kapital: 3,91 2,24 1,70 1,44 1,30 1,20, 1,14, 1,10, 1,08 1,05.
Bei nachhaltigem Betriebe iſt zu berückſichtigen, daß die Kulturfläche
bei gegebenem Flächengehalt der Betriebsklaſſe mit abnehmender Um⸗
triebszeit proportional zunimmt. Geht man z. B. vom 100jährigen Um⸗
triebe zum 50jährigen über, ſo wird dadurch die jährliche Kulturfläche,
und damit der jährliche Kulturaufwand doppelt ſo groß.
D. Von den Eingangszeiten der Zwiſchen- und Neben—
nutzungen. Frühzeitig eingehende derartige Nutzungen ſteigern (bei
Unterſtellung des ausſetzenden Betriebes) den Bodenerwartungswert unter
Umſtänden beträchtlich, weil die Erträge derſelben zu um ſo größeren
Summen bis zum Ende der Umtriebszeit anwachſen, je früher ſie ein
gehen. Es berechnen ſich auf dieſe Art natürlich dann auch höhere gegen—
wärtige Werte. Frühzeitige, wenn auch kleinere Durchforſtungs- und
Nebennutzungserträge üben daher auf die Bodenerwartungswerte des
ausſetzenden Betriebes einen verhältnismäßig weit günſtigeren Einfluß
als erſt ſpät erfolgende Vorerträge und Haubarkeitsnutzungen; wozu noch
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 183
kommt, daß durch den frühzeitigen Aushieb von Durchforjtungsmaterial
der bleibende Beſtand nach Maſſe und Qualität weſentlich geſteigert
wird. Leider iſt ſchwaches Material nicht überall abſetzbar und würde
noch mehr im Preiſe ſinken, wenn man plötzlich von höheren Umtrieben
zu niederen überginge und dadurch den Markt mit ſchwachen Sortimenten
noch mehr überführe.
E. Von den Verwaltungskoſten. Die jährlich erfolgenden und
für alle Zeiten als gleichbleibend zu betrachtenden Ausgaben für Verwal—
tung, Schutz, Steuern, Wegbau u. ſ. w., werden als eine immerwährende
1 4
O, op.
Dieſes negativ wirkende Verwaltungskapital übt auf den Bodenerwar—
tungswert einen großen Einfluß aus und bedarf eine verſchiedene Be—
handlung je nach dem der anzukaufende oder zu veräußernde Boden im
ausſetzenden, oder nachhaltigen Betriebe bewirtſchaftet werden ſoll. Es iſt
dieſer Punkt ſeither viel zu wenig berückſichtigt worden. Wird eine Acker-,
Wieſen⸗, Weide- oder auch Waldbodenparzelle für eine im nachhaltigen
Betriebe ſtehende Betriebsklaſſe angekauft, jo werden dadurch Koſten für
Verwaltung, Schutz, Gelderhebung u. ſ. w. in der Regel nicht ver—
mehrt und wird das Grundſtück für den Staat erworben, ſo fallen ſogar
oft die Steuern hinweg. In dieſem Falle kann » ſehr klein angenommen,
oder ſelbſt = O geſetzt, werden. Durch letztere Annahme wurde der Bodenwert,
6
= 200 Mk.
0,03 200 Mk
Jahresrente v betrachtet und beſitzen den gegenwärtigen Wert V=
wenn etwa ſonſt v = 6 Mk. und der Zinsfuß = 3 wäre, um
pro Hektar vermehrt.
Durch den Zuſchlag einer kleineren Fläche zu einem beſtehenden Wald—
komplexe wird ſogar künftig » pro Flächeneinheit vermindert, weil das
gleich gebliebene » jetzt mit einer größeren Waldfläche dividiert und darum
kleiner wird. Auch für den Fall, daß eine Boden- oder Waldparzelle
künftig für ſich fortbeſtehen ſoll, wird v einer anderen Beurteilung be—
dürfen, weil in einem ſolchen Falle der kleine Waldbeſitzer kein Perſonal
für Schutz und Verwaltung des Waldes und für Gelderhebung u. ſ. w.
aufzuſtellen pflegt.
Überhaupt iſt die Unterſtellung, ein friſch angelegter Beſtand, möge
dieſer klein oder groß ſein, nehme alsbald die vollen Verwaltungskoſten
» des nachhaltigen Betriebes in Anſpruch, eine ganz irrige und liegt in
dieſer Thatſache ein weiterer Beweis, für den faktiſch beſtehenden Unter—
ſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe. Ein Wald—
184 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
beſitzer, welcher z. B. 1000 ha im nachhaltigen Betriebe ſtehen hat, muß
alsbald die vollen Verwaltungskoſten jährlich aufwenden. Anders aber
bei einem Waldbeſitzer, der 1000 ha Hutweide gleichzeitig zu Wald an—
legt. Wer wird in einem ſolchen einjährigen Walde einen Oberförſter
anſtellen? Was ſoll derſelbe thun? Nicht einmal ein Schutzbeamter
hätte im Anfange Beſchäftigung und auch die Steuer ſollte dem Beſitzer
wenigſtens ſo lange erlaſſen bleiben, bis der Wald die halbe Umtriebs—
zeit erreicht hat. Sollte der Wald im ausſetzenden Betriebe bleiben,
jo würde die Aufſtellung einer Perſon, welche nach u Jahren den Wald
abtreiben läßt und das Holz verwertet, genügen. Dann könnten die Ver⸗
waltungskoſten wieder u Jahre geſpart werden. Wollte man aber die
1000 ha gleichalterigen Holzes in den Nachhaltbetrieb überführen, dann
u
ginge der Hieb jedenfalls nicht vor 2 Jahren an und könnten daher
auch in dieſem Falle die Verwaltungskoſten 5 — Jahre geſpart werden,
2
‚op
RL V.
von den etwa alsbald jährlich zu entrichtenden Steuern) ———— Es
l,op 2
wird alſo in dieſem Falle in der Formel für den Bodenerwartungswert V
unrichtig berechnet.
Auf der andern Seite haben manche Schriftſteller bei Berechnung des
Bodenerwartungswerts von in nachhaltigem Betriebe ſtehenden Waldungen
d. h. das Verwaltungskapital wäre nicht V = Bar ſondern (abgeſehen
häufig zu kleine Beträge für » angenommen. So ſetzt z. B. G. Heyer
allgemein v = 3,6 Mk. Derartige Beträge ſtimmen mit den wirklichen Auf—
wänden größerer Forſtverwaltungen in der Regel nicht. Das Einſtellen
ſo ſehr niedriger Verwaltungskoſten geſchah wohl teilweiſe in der Ab—
ſicht, die an und für ſich bei der Heyerſchen Art der Bodenwertsberech—
nung oft ſehr klein oder gar negativ ausfallenden Werte, nicht noch
mehr abzumindern.
F. Von dem Zinsfuß. Der Zinfuß übt weitaus den größten Ein-
fluß auf die Bodenerwartungswerte aus. Da bei der gleichen Einnahme
(Zinsmenge) bei hohem Zinsfuß ein geringeres Kapital erforderlich iſt,
als bei niederem Zinsfuße, ſo muß der Bodenerwartungswert mit ſinken—
dem Zinsſuß wachſen.
Wie z. B. aus den in Tabelle I, 5 und 7 beigefügten Bodenerwar—
—
|
E67. Ve
Ermittlung des Vodenerwartungswerts. 185
tungswerten für Buchenhochwald III. Bonität hervorgeht, betragen die—
ſelben bei
einer Umtriebzeit von 40 60 80 100 120 Jahren
und 4 pCt. Mark — 65 — 4 — 69 — 90 — 109
„ ET THESE neee
„ 18 197 192 13
Es folgt aus dieſen Zahlen, daß eine Erhöhung des Zinsfußes um
nur 1 pCt. den Bodenwert um das Zweihundertfache (ſiehe SOjähr. Um—
trieb) vermindern kann, und zwar ſteigt der Bodenerwartungswert in
einem weit raſcheren Verhältniſſe als der Zinsfuß ſinkt.
In innigem Zuſammenhang mit dieſer Wahrnehmung ſteht die weitere
Thatſache, daß das Maximum des Bodenerwartungswerts bei hohem Zins—
fuße früher eintritt, bei niederem Zinsfuße aber weſentlich weiter hinaus—
gerückt wird, wie ſolches ebenfalls aus den am Schluſſe folgenden tabella—
riſchen Ueberſichten hervorgeht.
4. Würdigung der Methode. Dem Verfahren, aus dem auf
der Flächeneinheit für alle Zeiten zu erwartenden und auf die Gegen—
wart zu reduzierenden Einnahmen und Ausgaben, den Bodenerwartungs—
wert zu berechnen, ſchreiben die Vertreter der Bodenreinertragstheorie
ſeit etwa 25 Jahren die größte Bedeutung zu. Da dieſelben lehren, der
finanziell vorteilhafteſte Umtrieb ſei der, bei welchem der Bodenerwartungs—
wert der Flächeneinheit ein Maximum erreiche, ſo liegt natürlich das
ganze Fundament der ſogenannten „forſtlichen Finanzrechnung“ in dem
Bodenerwartungswert, d. h. in der Art ſeiner Berechnung. Man
hat in der That behauptet,“) die Methode des Bodenerwartungswerts
ſei die einzige, welche den wahren wirtſchaftlichen Wert des Bodens
angebe, weil ſie ſich auf die Produktionsfähigkeit des letzteren gründe.
Abgeſehen davon, daß auch andere Methoden der Berechnung des Boden—
werts dieſen letzteren Vorzug in Anſpruch nehmen, wird der Nachweis
nicht ſchwer fallen, daß, wie ſich z. B. Forſtdirektor Jäger ausdrückt: “)
„die ſeitherige Lehre vom Bodenerwartungswert einem Gebäude gleicht,
welches, ohne Roſt auf Sumpf gebaut, weder Halt noch Dauer noch
Wohnlichkeit beſitze, auch mit einem Stück gummi elasticum zu ver—
gleichen ſei, welches man nach Belieben in die Länge und Breite ziehen
) Vergl. z. B. G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 43.
*) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 49 u. f.
186 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
könne.“) Wenn wir auch die theoretiſche Richtigkeit, welche den einzelnen
Gliedern der Formel zu Grunde liegt, in den Hauptgedanken und abge—
ſehen von V nicht angreifen wollen, jo kann und darf ein Wirtſchafts⸗
ſyſtem auf dieſe Formel doch deshalb nicht gegründet werden, weil in dem
Verfahren die weſentlichen Unterſchiede zwiſchen ausſetzendem und nach—
haltigem Betriebe nicht berückſichtigt wurden, weil ferner die Werte,
welche in die Formel eingefügt werden müſſen, bei ſo langen Verzinſungs⸗
zeiträumen, wie ſie der ausſetzende Hochwaldbetrieb erfordert, mit ge—
nügender Sicherheit nicht vorausbeſtimmt werden können und weil end—
lich die Methode nur für eine Betriebsform, nämlich den kahlen Abtrieb,
zugeſchnitten und bis jetzt genügend entwickelt worden iſt, dagegen die
andern Betriebsarten ganz oder faſt ganz ignoriert. Die Methode des
Bodenerwartungswertes ſetzt nämlich voraus:
A. Eine richtige Holzertragstafel für den Neben- und
Hauptbeſtand des zu berechnenden Bodens. Wie bereits in
§ 36. 1. A nachgewieſen wurde, fehlen derartige Tafeln in der Regel;
ſie ſind auch aus Mangel an Zeit, Mittel und Material oft nicht zu
beſchaffen. Wer will voraus beſtimmen, welchen Haubarkeitsertrag z. B.
eine anzubauende Weidefläche nach 100 und mehr Jahren liefern wird.
B. Eine richtige Geldertragstafel für den Haupt- und
Nebenbeſtand des zu berechnenden Bodens. Macht auch die
Aufſtellung einer richtigen Holzertragstafel ſchon große Schwierigkeiten,
jo ſind dieſelben aus den in § 36. 1. B entwickelten Gründen für Geld-
ertragstafeln noch viel größer. Zum Begriffe des „Erwartungswerts“
gehört nämlich Kenntnis der Holzpreiſe zur Zeit der 1, 2, 3. .. n
Durchforſtung, ſowie des Haubarkeitsertrags nach Ablauf der erſten
Umtriebszeit, ſowie Kenntnis der Gelderträge für alle bis ins Unend—
liche erfolgenden Einnahmen. Wenn nun auch bei ſeitherigen mittleren
Hochwaldumtrieben die nach der erſten Umtriebszeit noch zu erwartenden
Einnahmen auf das Reſultat keinen weſentlichen Einfluß mehr haben,
weil dieſelben mit Zinſeszins diskontiert nur geringe gegenwärtige Werte
darſtellen, ſo ſollten aber doch die Preiſe während der erſten Umtriebs—
zeit mit genügender Sicherheit voraus beſtimmt werden können.
Die Anhänger des Bodenerwartungswerts gingen anfänglich von
der falſchen Meinung aus, die gegenwärtigen Holzpreiſe wären dieſelben
wie die nach u—a, u—b, . . . . u Jahren. Da aber ſeither die
Vergl. Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 1873, Seite 49 u. f.
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 187
Preiſe, abgeſehen von vorübergehenden rückläufigen Bewegungen, im
ganzen geſtiegen ſind, ſo wurden die Gelderträge vielfach zu niedrig
eingeſetzt, die Bodenwerte daher auch entſprechend zu klein gefunden.
Man hat nun in neueſter Zeit vorgeſchlagen, aus der durchſchnittlichen
Preisſteigerung des Holzes der Vergangenheit, auf die der Zukunft zu
ſchließen. Aber ganz abgeſehen davon, daß das bis jetzt vorhandene
ſtatiſtiſche Material viel zu dürftig iſt, weil es ſich hier um ganz
ſpezielle Lokalpreiſe für den zu berechnenden Boden handelt, ſo iſt auch
der Schluß von den Vergangenheitspreiſen auf diejenigen der Zukunft
ganz unzuläſſig. Es ſind daher die in ſehr weiter Zukunft liegenden
Lokalpreiſe mit der nötigen Genauigkeit nicht voraus zu beſtimmen und
gerade deshalb muß man ſich gegen dieſe Methode der Bodenwertsberech—
nung in allen den Fällen ausſprechen, in welchen dieſe Vorausſetzung
gem acht werden muß.
C. Richtige Vorausbeſtimmung der Eingangszeiten der
Neben-, Zwiſchen- und Hauptnutzungen. Wenn es ſchon ſchwer
fällt, die künftigen Maſſe- und Gelderträge einer Blöße für eine Umtriebs—
zeit voraus zu bejtimmen, jo hält es noch ſchwerer, die Eingangszeiten
dieſer Nutzungen richtig in die Rechnung einzuſtellen. Welchen Geſchicken
iſt der einzelne Beſtand innerhalb einer Umtriebszeit nicht ausgeſetzt,
namentlich in den ſo häufig vorkommenden reinen Fichtenbeſtänden? Erſt
haben wir es mit Froſtbeſchädigungen zu thun, dann bricht Schnee-, Duft⸗
und Eisanhang Löcher in die Beſtände, es folgen ſchädliche Forſtinſekten
und ſchließlich noch Stürme, welche die Beſtände oft früher zur wirtſchaftlichen
Benutzung zwingen, als es dem Wirtſchafter vielleicht angenehm iſt. Die
Durchforſtungen müſſen oft aus Mangel an Abſatz oder wegen zu vielem
Windbruch⸗ oder Dürrholz zurückgeſtellt werden; kurz die Vorausbeſtim—
mung der Eingangszeiten iſt im Einzelbeſtande ſehr mißlich und un-
ſicher und deshalb können Methoden der Bodenwertberechnung, bei welchen
nach der Formel keine Störungen in den Eingangszeiten der Nutzungen
des einzelnen Beſtandes vorkommen dürfen, nicht unſer Vertrauen
erwecken. Wir müſſen vielmehr nach Methoden ſuchen (ſiehe $ 44),
welche ihre Unterlagen nicht aus der Wirtſchaft des einzelnen Beitan-
des, ſondern aus denjenigen des Waldes ſchöpfen. Wird ja doch auch
der Wert des landwirtſchaftlichen Bodens, welcher Raps, Weizen, Gerſte,
Klee, Kartoffeln u. ſ. w. produziert, nicht aus den Erträgen der einen
Fruchtart, ſondern aus denjenigen der ganzen Wirtſchaft abgeleitet.
5
188 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
D. Richtige Beſtimmung des Zinsfußes. Üben auch die
unter A—C beſprochenen Faktoren ſchon einen bedeutenden Einfluß auf
die Größe des Bodenerwartungswertes aus, ſo iſt dieſes in noch weit
höherem Grade bei dem Zinsfuße der Fall. In der Unmöglichkeit die
Höhe des Zinsfußes auf Jahrhunderte voraus zu beſtimmen, liegt neben
vielen andern doch die Hauptſchwäche der Formel des Bodenerwartungs—
wertes. Wir haben nämlich bei Betrachtung der Beſtimmungsgründe
des landesüblichen und insbeſondere des forſtlichen Zinsfußes folgen—
des feſtgeſtellt:
a) Der Zinsfuß hat mit der Dauer eine Tendenz zum
Sinken. Die Formel des Bodenerwartungswerts nimmt irrtümlich
aber bis in die fernſte Zukunft den Zinsfuß als gleichbleibend an, ſie
rechnet daher mit einem und demſelben Zinsfuß für früh oder ſpät ein—
gehende Zwiſchennutzungen, für niedrige und hohe Umtriebe.
b) Der Zinsfuß iſt für umlaufendes Kapital ein höherer,
für fixiertes Kapital ein niedrigerer. Die Bodenreinertrags—
theoretiker ignorierten ſeither dieſen in der Volkswirtſchaft allgemein
anerkannten Satz.
c) Jeder Produktionszweig hat im Laufe der Zeit Verluſte
an Kapital und Zins Unterſtellt man daher in der Waldwertberech—
nung Zinſeszinſen, ſo iſt das nur dann zuläſſig, wenn man den Zinsfuß
mit der Länge des Verzinſungszeitraums entſprechend fallen läßt. In
der Formel für den Bodenerwartungswert wird auch dieſer höchſt wichtige
Umſtand nicht berückſichtigt, ſie ſtellt deshalb an den Wald unerfüllbare
Forderungen und gelangt deshalb bei höheren Umtrieben zu unbrauch—
baren und mit den beſtehenden Thatſachen im Widerſpruch ſtehenden Re—
ultaten.
Die Formel für den Bodenerwartungswert liefert je nach der Wahl
der Umtriebszeit und des Zinsfußes viel zu ſtark abweichende Reſultate,
als daß man ſie zu genaueren Bodenwertsbeſtimmungen gebrauchen könnte.
Noch weniger aber iſt es zuläſſig, die forſtlichen Wirtſchaftsſyſteme auf
dieſelbe zu gründen und die Umtriebe in den Zeitpunkt zu verlegen, in
welchem ein Maximum an Bodenerwartungswert erfolgt.
Mit Recht haben die deutſchen Staats-, Gemeinde- und größeren
ſolideren Privatforſtverwaltungen ſeither dieſem neuen Evangelium wenig
Glauben geſchenkt und hervorragende, wiſſenſchaftlich gebildete und litte—
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 189
rariſch thätige Praktiker wie Boje*, Burckhardt“), v. Hagen“ ),
Jäger), Dankelmann, Grebe, Braun und viele andere haben
ſich daher auch gegen die Lehre ausgeſprochen.
H. Boſe ſagt (Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 1873, S. 431):
„Sobald wir den alten bewährten Grundſatz:
„Behandle Deine Waldungen ſo, daß Du auf einer ge—
gebenen Fläche die den konkreten Verhältniſſen entſprechende
möglichſt große und möglichſt wertvolle Holzmaſſe erziehen
kannſt“, oder mit andern Worten: „richte Deine Waldungen ſo
ein, daß ſämtliche Zukunftsreinerträge des Normalwaldes
auf die Gegenwart diskontiert, ein Maximum bilden“,
verlaſſen, und zum Prinzip des größten Bodenerwartungswerts über—
gehen, entziehen wir unſerer Waldwirtſchaft allen reellen Boden und
predigen geradezu die Walddevaſtation, wie ich in meinen Rechnungs—
beiſpielen nachgewieſen habe.“
H. Burckhardt ſagte, nachdem er ſich mit aller Entſchiedenheit gegen
die Preßlerſche Reinertragslehre und damit gegen den Bodenerwar—
tungswert ausgeſprochen hatte, u. a. folgendes:
„Größte und beſte Holzmaſſe in nachhaltigem und regel—
mäßigem Bezuge bei thunlichſter Sicherheit des Waldes iſt
das Hauptkriterium unſerer heutigen Waldbehandlung”.Tr)
Dann (Seite 60): „Keine Zeit darf vergeſſen, daß ſie der Zukunft ver—
antwortlich iſt, und wohl hatte Lintz vor Jahren in gleichem Falle
Recht, wenn er die bedeutungsvollen Worte ſprach: „Der Wald iſt ein
Fideikommiß, der Generation Rechtlichkeit anvertraut, ein Kapital, deſſen
Ertrag der lebenden Welt, es ſelbſt der Ewigkeit angehört.“ Endlich
thut er am Schluſſe ſeiner Abhandlung gegen Verkürzung der Umtriebs—
zeit noch folgenden Ausſpruch: „Und doch dreht ſich die Erde um die
Sonne, höre ich ſagen. Jawohl, ſie thut es gewiß, wie der Wald im
großen und ganzen ſich um das Volkswohl dreht und drehen muß, und
nur die ſolide Waldrente iſt ſein berechtigter Trabant“.
Am unzweideutigſten ſpricht ſich O. v. Hagen) über die Frage aus:
„Die Preußiſche Staatsforſtverwaltung bekennt ſich nicht zu den
Grundſätzen des nachhaltig höchſten Bodenreinertrags unter Anleh—
nung an eine Zinſeszinſenrechnung, ſondern ſie glaubt, im Gegenſatz zur
Privatwirtſchaft ſich der Verpflichtung nicht entheben zu dürfen, bei der
Bewirtſchaftung der Staatsforſten das Geſamtwohl der Einwohner des
) Boſe, Beiträge zur Waldwertberechnung ꝛc., Darmſtadt 1863. Sowie
Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, namentlich Jahrgang 1872 und 1873.
*) Burckhardt, Aus dem Walde, Heft 1, Seite 153, 1863.
a) v. Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens, Berlin 1867.
) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, 1873, Seite 49.
17) H. Burckhardt, Aus dem Walde, 1863, Seite 155.
Iii) O. von Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens, 1867, S. 123.
190 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
Staates ins Auge faſſen und dabei ſowohl die dauernde Bedürfnisbe-
friedigung in Beziehung auf Holz und andere Waldprodukte, als auch
die Zwecke berückſichtigen zu müſſen, denen der Wald nach ſo vielen andern
Richtungen hin dienſtbar iſt. Sie hält ſich nicht für befugt, eine einſeitige
Finanzwirtſchaft, am wenigſten eine auf Kapital und Zinſengewinn be⸗
rechnete reine Geldwirtſchaft mit den Forſten zu treiben, ſondern für ver⸗
pflichtet, die Staatsforſten als ein der Geſamtheit der Nation gehören⸗
des Fideikommiß ſo zu behandeln, daß der Gegenwart ein möglichſt
hoher Fruchtgenuß zur Befriedigung ihres Bedürfniſſes an Waldprodukten
und an Schutz durch den Wald zu gute kommt, der Zukunft aber ein
mindeſtens gleich hoher Fruchtgenuß von gleicher Art geſichert wird.“
Solche und ähnliche Grundſätze gelten auch bei den übrigen Staats⸗
forſtverwaltungen und auch die ſoliden großen Privatwaldbeſitzer ſetzten
bis jetzt in die ihnen verheißenen „goldenen Berge“ kein Vertrauen und
die wenigen Waldbeſitzer, welche ſich anſchickten, zu den Umtriebszeiten
des größten Bodenerwartungswerts überzugehen, haben meiſt bereits ein
Haar darin gefunden und ſind keineswegs von der „rein mathematiſchen“
Forſtwirtſchaft begeiſtert!
Oberforſtrat E. Braun warnt in ſeinem „ſogenannten rationellen
Waldwirt ꝛc.“ (Frankfurt a. M. 1865) vor der neuen Lehre, und thut
dasſelbe in verſchärfter Weiſe in ſeiner Schrift: „Staatsforſtwirtſchaft
und Bodenreinertragstheorie (Bonn 1873).
Forſtdirektor Jäger jagt*): „Nach Boſe's Beiträgen zur Wald⸗
wertberechnung (Seite 83) ergaben ſich für die Betriebsklaſſe „Buchen⸗
hochwald“ in mittlerer Bonität nach den Ertragstafeln von Oberforſtrat
Grebe, folgende Größen pro heſſiſchen Morgen, in heſſiſchen Kubikfußen
Buchenſcheitholz im Werte von 3,71 kr. ausgedrückt: f
Im Jahre 40 50 60 70 80 90 100
bei 3½ pCt. 181. 211, 9 Te 49 2,7
5 5 300 362 378 329 267 202 14
> 416 589 641 600 534 4
„Hier ſehen wir, daß eine Abweichung im Berechnungszinsfuß von
nur ½ pCt., bei gleichem Alter eine ſolche von 2,7 bis 141 Kubikfuß,
ſonach den 52 fachen Betrag des Ganzen zur Folge hat, und daß die ein⸗
zelnen Altersklaſſen vom einfachen bis zum 788fachen differieren. Wir
müſſen uns ſonach überzeugen, daß der Bodenerwartungswert eine viel
zu veränderliche, viel zu dehnbare Größe iſt, um als Grundſtein zum
forſtlichen Gebäude gebraucht werden zu können.“
„Bei 3½ prozentigem Zinsfuß kulminiert der Bodenerwartungswert
ſchon mit 50 Jahren, ſonach zu einer Zeit, wo kaum die Durchforſtungs⸗
fähigkeit der Beſtände eingetreten iſt; bei 3 und 2½ pCt. mit 60 Jahren,
während der Durchſchnittsertrag erſt im 100 jährigen Alter ſeinen höchſten
Stand erreicht. Da der Zinsfuß, welcher den größten Einfluß auf die
) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 50.
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 191
Größe des Bodenerwartungswerts übt, eine ſtets wandelbare und richtig
ſehr ſchwer beſtimmbare Größe iſt, ſo folgt ſchon hieraus, daß der Bo—
denerwartungswert höchſtens als eine gutachtliche, keineswegs aber als
eine nachweisbar feite! Größe anzuſehen und hiernach auch deſſen Wert
zu bemeſſen iſt. Als Grundlage zu einem Wirtſchaftsſyſtem iſt derſelbe
kaum zu gebrauchen, weil er ſelbſt auf unrichtigen Grundlagen und
Unterſtellungen beruht.“
B. Borggreve*, B. Dankelmann !) und K. Grebe“) ſind
ebenfalls große Gegner der Bodenreinertragstheorie nach dem Boden—
erwartungswert. Charakteriſtiſch für die Geſchichte des Bodenerwartungs—
werts iſt endlich, daß Preßler, welcher in ſeinem rationellen Waldwirt,
1859, Seite 93 u. 94 den Bodenwert nach der Fauſtmannſchen Weiſe,
nur in populärer Form, entwickelte, in den forſtlichen Blättern von
Borggreve, 1879, Seite 41 die Formel abzuleugnen ſucht und ſich be—
züglich ſeiner ganzen Lehre auf den „Lichtungszuwachs“ zurückzieht. Als
wenn man nicht ſchon lange wüßte, daß freiſtehende Bäume ein größeres
laufendes Zuwachsprozent haben, als im vollen Schluſſe erwachſene!
E. In der Formel für den Bodenerwartungswert wird
nicht zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe unter—
ſchieden. Die Anhänger der Bodenreinertragstheorie wollen zwar einen
Unterſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe nicht aner—
kennen; ſie unterſtellen vielmehr, daß jeder Schlag im nachhaltigen Betriebe
als wie im ausſetzenden ſtehend betrachtet werden könne. Dieſe Annahme
wäre aber nur dann richtig, wenn der Waldbeſitzer u zerſtreut liegende
gleichwertige Bodenparzellen hätte, deren Beſtände je um ein Jahr im Alter
differierten. In dieſem Falle könnte z. B. jede Parzelle in einem anderen
Landesgebiete liegen, ſie würden zuſammen genommen den nachhaltigen
Betrieb formieren, es wäre dann in der That kein Unterſchied zwiſchen
ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe. So liegen aber die Verhältniſſe
in Wirklichkeit nicht. Der Waldbeſitzer, deſſen ſämtliche Waldflächen
nur einen gleichalterigen Beſtand bilden, hat keinen nachhaltigen Betrieb,
er muß ſich denſelben, wenn er jährlich Holz ſchlagen will, erſt mit mehr
oder weniger großen Opfern ſchaffen.
Da die Bodenreinerträgler nur beim nachhaltigen Be—
) B. Borggreve, Die Forſtreinertragstheorie, insbeſondere die ſogen.
forſtl. Statik G. Heyers, Bonn, 1878.
*) B. Dankelmann, Rede gehalten in der XXII. General-Berjamm-
lung des Schleſiſchen Forſtvereins zu Görlitz, 1874.
) K. Grebe, Betriebs- und Ertragsregelung der Forſte, 2. Auflage
Seite 189 u. f.
192 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.
triebe einen der Umtriebszeit entſprechenden Normalvorrat
unterſtellen, nicht aber auch für den ausſetzenden Betrieb, ſo
folgt hieraus von ſelbſt ſchon der Unterſchied zwiſchen beiden
Betriebsarten.
Wer den Normalwald mit richtiger Schlagreihe und Altersſtufen⸗
folge aus der Blöße, z. B. einem aufgegebenen landwirtſchaftlichen Gute
oder einer Gemeindeweide aufbauen ſoll, der wird nicht jährlich einen
Schlag anbauen und die übrigen Teile unangebaut liegen laſſen, ſondern
er wird ſo raſch wie möglich, womöglich in einem Jahre zum Anbau
ſchreiten. Dann aber auch nicht nach Ablauf der erſten Umtriebszeit,
alſo nach u Jahren, den erſten Haubarkeitsertrag beziehen, ſondern ſchon
nach 5 Jahre, nach welcher Zeit der Normalvorrat ſich angehäuft
haben wird. Die Formel für den Bodenerwartungswert unterſtellt aber,
daß die erſte Hauptnutzung erſt nach u Jahren erfolgt, was wohl für den
ausſetzenden Betrieb, nicht aber für den nachhaltigen Betrieb richtig iſt.
Die Formel liefert daher für letzteren Betrieb ein zu kleines Reſultat.
Es iſt überhaupt in der Forſtwirtſchaft, in welcher der nachhaltige
Betrieb Regel, der ausſetzende Betrieb Ausnahme iſt, unzuläſſig, den
Bodenwert aus den Erträgen des einen Schlages berechnen zu wollen.
Der Wald bildet ein organiſches Ganze und deshalb muß auch der
Bodenwert aus dieſem berechnet werden (vergl. § 44).
Zu vorſtehender Anſicht bekennen ſich namentlich die forſtlichen Prak⸗
tiker und eine Reihe forſtlicher Schriftſteller. So äußerte ſich u. A.
Forſtdirektor P. Jäger wie folgt über dieſe Frage): „Der größte
Fehler der finanziellen Forſtwirte und die Unhaltbarkeit deren ganzen
Lehre liegt offenbar darin, daß ſie ſtets nur einzelne Parzellen oder
Waldteile, ja ſelbſt nur einzelne Bäume im Auge haben, und dieſe nach
ihrem Zuwachſe befragen. Sie bekümmern ſich ſtets nur um den Zu⸗
wachs der älteſten Beſtände, nie um den des ganzen Waldes, und
wollen aus dem Stande jener auf die rationellſte Behandlung des gan⸗
zen Waldes ſchließen, was aber ein Trugſchluß iſt“.
„Die Staatsforſtwirte und Waldeigentümer ſtellen bei Beurteilung
des finanziellen Effektes der Forſtwirtſchaft zuverläſſig nun die Frage:
was rentiert der Wald, und wie hoch verzinſen ſich die in
demſelben ſteckenden Kapitalien?“ denn hierauf kommt es einzig
und allein an.“
) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 52.
Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 193
Auch Roth (Darmſtadt) trat der Frage näher“) und machte der
Fauſtmannſchen Formel namentlich zwei Ausſtellungen:
a) ſie operiere nur mit einem Zinsfuß, berückſichtige daher nicht,
daß in der Waldwirtſchaft umlaufende und fixe Kapitalien thätig
ſeien. Für erſtere empfehle ſich die Rechnung mit einem größeren
Prozent p“, für letztere das kleinere Prozent p. In dieſem Falle
gehe die Fauſtmannſche Formel für den ausſetzenden Betrieb
in folgende über:
: ı ine F ı (l,op'u-1)
aB = Au Da 1, op“ u- a 4. . . Dq. 1, 0p“ u - 4 - e ar
1,opu —1
b) die Fauſtmannſche Formel ſei nur für den ausſetzenden Betrieb
(d. h. die Ausnahme), nicht aber für den nachhaltigen Betrieb richtig,
ſie liefere daher immer nur Minimalwerte. Gehe man von dem
kahlen Boden zur nachhaltigen Wirtſchaft über, ſo baue man nicht
jährlich einen Schlag an, ſondern womöglich die ganze Fläche in
einem Jahre, der Normalvorrat ſei daher ſchon nach 2 Jahren vor⸗
handen und von da an könne daher auch der erſte Haubarkeitsertrag
bezogen werden. Der finanzielle Effekt ſei daher bei Unterſtellung
des nachhaltigen Betriebes ein günſtigerer, der Bodenwert ein
höherer.
Roth ſtellt nun für den Bodenwert des nachhaltigen Betriebes fol—
gende Formel auf. Er berechnet den Koſtenwerth des 5 jährigen Be⸗
ſtandes (nach den ſpäter zu lehrenden Regeln) und ſetzt dieſen dem Ren—
tierungswerte gleich, da ja nach 2 Jahre der Durchſchnittsertrag für
alle Zeiten fortgenutzt werden könne. Hiernach wachſen an:
die Bodenrente in 2 Nr er 1),
die Kulturkoſten c in > Jahren auf 6 1% p?
„a
3 un 2 SU . v(L,op2-1)
Die jährlichen Verwaltungskoſten v in 2 Jahren auf er
ı
Gehen ſchon Durchforſtungen Da, oder Nebennutzungen Ng ein, jo
u u
kommen dieje mit Da-1,op2 "und Nq-1,op2 in Abzug und der
Koſtenwert iſt:
Er en 1 77 1 ER rg
B(l,op 2-1) 1, ? Da op? —Nꝗq 1 p?
>) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1874, Seite 337.
Baur, Waldwertberechnung. 13
194 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 8
Da von 5 Jahren an der Durchſchnittsertrag mit
Au+Da+Ng-ec
u
jährlich erfolgt, jo iſt der Waldrentierungswert:
5 2 00% d nhde
an,
u
Br
v(1,op sine 1)
0,0p
= „„ :O, op oder
u
— u
BG - De- 4 —Da'1,op NA 10-52
u
Au+D — 2 are.
[ ai 5 N = |:0.09 +Da'1op2 ”+Ng'1op2 *
IB = 3
1,op2 -1
42 9. op = — 1)
C 1, op ar 55 x
150p2 -1
u
9 at, ent an
Wr+Da'1,op 2 “+ Ng‘1,op 2 c · 1,0% 2 — „ders —D
2 ‚op
10p2 —1
Beiſpiel. Ein Hektar Buchenhochwald liefert bei 100 jährigem
Umtrieb einen Haubarkeitsertrag Au - 2500 Mk., Durchforſtungen im
30. Jahre 160 Mk., im 40. Jahre 190 Mk., die Kulturkoſten ſeien 20 Mk.,
die Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern v=6 Mk., wie groß iſt
der Bodenerwartungswert bei 3 pCt.?
Antwort:
Wr - Bet v]: p ee ee
[ -6]:008 = [35 — 6.003 = 23:90: 008 = 148 me.
Daher:
30
743,0 + 160 1,0350 — 30 + 190 1,0350 — 40 — 2010350 — a
— U —
* 1,0350 — 1 X
_ 188,0 + 160 1,81 +190 1,43 - 20 4,38 — 6. 112,8
1.0350 — 1
_ 148,0 42896 + 271,7 — 87,6 - 676,8 13043 - 764,4 589,9 2
1,0850 — 1 1.0350 — 1 1,0350 — 1
= 539,9 x 0,30 = 161,97 Mk.
Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 195
Hätte man im Nenner der Gleichung jtatt mit p = 3 pCt., mit 2 pCt.
gerechnet, ſo wäre der Bodenwert noch höher ausgefallen.
Nach der Fauſtmannſchen Formel würde man bei denſelben Ein—
nahmen und Ausgaben einen negativen Bodenwert erhalten.
Roth berechnet hier den Wert des Normalvorrats aus dem Koſten—
wert des 2 jährigen Beſtandes. Nach unſerer Anſicht iſt der Koſten⸗
wert oft ſchwer zu berechnen, auch für die Rentabilitätsfrage der Wal—
dungen nicht immer entſcheidend. Da das Verfahren überdies noch an
andern Ungenauigkeiten leidet, indem es z. B. von — Jahren an jähr-
u
2
lich ſich gleichbleibende Erträge annimmt, jo glauben wir dem jetzt fol-
genden Verfahren, welches ſich in ganz naturgemäßer Weiſe entwickelt,
den Vorzug geben zu ſollen.
V. Von der Ermittlung des Bodenwerts der
Betriebsklaſſe.
8 44.
1. Begriff. Man verſteht darunter den Bodenwert, wie er ſich
er giebt, wenn man von dem Waldrentierungswert den Normalvorrat
(eventl. vermehrt um den Wert der Nebennutzungen) der normalen Be⸗
triebsklaſſe abzieht.
2. Verfahren. Geht man von dem nachhaltigen Betriebe aus,
welcher doch die Regel bildet, jo liefert keine der unter I—IV beſchrie⸗
benen Methoden der Bodenwertberechnung den wahren forſtwirtſchaft—
lichen Bodenwert. Den Bodenerwartungswert hat man zwar als den
einzig richtigen hingeſtellt, allein die Berechnung deſſelben ſetzt den aus⸗
ſetzenden Betrieb, d. h. die Ausnahme voraus und ruht auf jo ſchwan—
kenden Unterlagen, daß von ihm in der forſtlichen Praxis nur ausnahms⸗
weiſe die Rede ſein kann. Der Bodenwert des nachhaltigen Betriebes
darf nicht aus dem einzelnen Beſtande, ſondern muß aus dem Betriebs⸗
verbande der normalen Betriebsklaſſe herausentwickelt werden.
Da ſich der Waldrentierungswert Wr der normalen Betriebsklaſſe,
abgeſehen von den Nebennutzungen, aus Normalvorrat uN und Boden—
wert uB zuſammenſetzt, jo wird ſich umgekehrt der Bodenwert ergeben,
wenn man von dem Waldwert den Normalvorrat abzieht, d. h. es iſt
uB=Wr-uN. Kommen in dem Walde noch namhafte Nebennutzungen
uNe vor, dann iſt Wr=uB+uN+uNe, und B=Wr-(uN +uNe).
13 *
196 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe.
Man braucht alſo nur dieſe drei Werte zu ermitteln, um uB berechnen
zu können.
a) Ermittlung des Wald rentierungswerts. Denkt man ſich
eine Betriebsklaſſe, welche aus ſo vielen Hektaren beſteht, als die Um⸗
triebszeit Jahre zählt, alſo die jährliche Schlagfläche 1 ha groß; ſetzt
man ferner den Haubarkeitsertrag des älteſten Schlags = Au, die jähr⸗
lich in den jüngeren Schlägen erfolgenden Zwiſchennutzungen (excl. Neben⸗
nutzungen) Da, Db, . . Dq, die Kulturkoſten pro Hektar Se, die jähr⸗
lichen Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro Hektar v, die Um⸗
triebszeit u, jo iſt, wie $ 61 näher auseinandergeſetzt werden ſoll, der
jährliche Waldreinertrag einer Betriebsklaſſe von u Hektaren:
Au Dat Db Daerr
Bei einem Proeent p iſt daher der Waldrentierungswert der Be—
triebsklaſſe:
Au I Da Db... Dq - (eu · v
Wr — 44 )
und derjenige der Flächeneinheit:
Auf Da Db... . Dq - (eu · v
O, op · u
b) Ermittlung des Werts des Normalvorrats. Wie ſich
ſpäter (§ 52) ergeben wird, hat man ſeither den Normalvorrat ſehr ver—
ſchieden berechnet. Keine der Methoden iſt jedoch ohne Schattenſeiten.
Das folgende Verfahren, welches wir § 52, E näher begründen werden,
dürfte den thatſächlich vorliegenden Verhältniſſen am meiſten entſprechen.
Soll jährlich in der normalen Betriebsklaſſe der älteſte Schlag mit dem
Werte Au gehauen werden, ſo bedarf man eine normale Schlagreihe, in
welcher das älteſte Glied fehlt, die alſo aus u i Schlägen beſteht, weil
an dieſen ſich im Laufe eines Jahres Au anhäuft. Der Jahresertrag
beträgt daher Aut Da r Db. . Da- (u- v). Geht man nun von
dem nachhaltigen Betriebe aus, jo iſt der Normalvorrat als fixiertes
Kapital zu betrachten, von welchem jedes Jahr Au Da r.. Dꝗ - (eu · v)
flüſſig wird“). Soll nun der Wert des Normalvorrats ermittelt werden,
*) Ob es gerechtfertigt iſt, auch die jährlichen Zwiſchennutzungen zum Nor:
malvorrat zu rechnen, wie das z. B. von G. Heyer geſchieht, ſoll ebenfalls
$ 52, E noch beſprochen werden.
Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 197
ſo darf man den Jahresertrag des Normalvorrats nicht als eine immer—
währende Rente behandeln, ſondern muß ihn als eine endliche Rente
auffaſſen, weil der Normalvorrat nach 5 Jahren aufgebraucht iſt. Es
handelt ſich daher hier um die Summierung einer abnehmenden geome—
eie: s e
mer in welcher r=Au+Da+..Dq-(c+u:-v),
n => it und in welcher die erſte Einnahme nach einem Jahre, die zweite
ein Jahr ſpäter und die letzte nach 3 Jahren erfolgt. Der gegenwärtige
Normalvorrat giebt daher Ausſicht auf eine — mal am Ende jedes Jahres
zu erwartende gleiche Einnahme Au Da.. Dq - (eu v), von welcher die
Gewinnungskoſten bereits in Abzug gebracht ſind. Derſelbe repräſentiert
gewiſſermaßen eine Anzahl (5) noch nicht fälliger Wechſel, von welchen
der erſte nach 1, der zweite nach 2 Jahren u. ſ. w., der letzte nach 2.
Jahren fällig wird, und welche daher nach obiger Formel diskontiert
werden müſſen. g
Deshalb iſt der Normalvorrat der Betriebsklaſſe
N- [Aut Daz Db Da- Cen- (LPI)
0,0p F 1,op 2
und derjenige der Flächeneinheit:
[Au+Da+Db+.. Dq - (eg u · v)] (12 - 1)
u. O, op- 1, 0.2
Man hat daher r= Au Dar. . Da- (eu. v) nur mit dem
10 1 | . AR
Bern (Tabelle E) zu multiplicieren, um in ein⸗
Op- I, op
fachſter Weiſe den Wert des Normalvorrats der Betriebsklaſſe zu erhalten.
So ergeben ſich aus Rententafel E für die nachſtehenden Prozente und
Rentenfaktor
Umtriebe, wenn man die zugehörigen Beträge für 2 Jahre herausſchreibt,
folgende Rentenfaktoren:
198 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe.
Prozent 2 2½ 3 3215 4 41), 5
Umtrieb 40 16,35 15,59 14,88 14,21 13,59 13,01 12,46
50 19,52 18,42 17,41 16,48 15,62 14,83 14,09
60 22,40 20,93 19,60 18,39 17,29 16,29 15,37
70 25,00 23,15 21,49 20,00 18,66 17,46 16,37
80 27,36 25,10 23,11 21,35 19,79 18,40 17,16
90 29,49 26,83 24,52 22,50 20,72 19,16 17,77
100 31,42 28,36 25,73 23,46 21,48 19,76 18,26
110 33,17 29,71 26,74 24,26 22,11 20,25 18,63
120 34,76 30,91 27,68 24,94 22,62 20,64 18,93
Aus vorſtehender Überſicht folgt, daß der Wert des Normalvorrats,
bei gleichbleibender Umtriebszeit, mit dem Wachſen des Zinsfußes fällt,
daß er aber, bei gleichem Prozente, mit wachſender Umtriebszeit ſteigt.
e) Ermittlung des Werts der Nebennutzungen. Sind die
Nebennutzungen bei Berechnung des Waldrentierungswerts, wie unter a
geſchehen, nicht berückſichtigt worden, jo braucht der Wert derſelben auch
nicht beſtimmt und bei Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe
abgezogen zu werden. Andernfalls wäre der Kapitalwert der jährlich
auf allen Schlägen zu erwartenden durchſchnittlichen reinen Einnahmen
Ne an Nebennutzungen = EN,
Auf Grund der vorſtehenden Betrachtungen ergiebt ſich nun der
Bodenwert der Betriebsklaſſe, wenn in dem Waldrentierungswert die
Nebennutzungen nicht berückſichtigt werden, wie folgt:
uB = Wr uN
Auf Da. . Dq (eg uv) [Aug Da . . Da - (eu . v)] (4 1).
O, p 0,0p · 10
und für die Flächeneinheit:
B. Auf Daz. Da- (eu- y) [Au+Da+..Dg-(c+u- ) (Ip A- 1.
u. O op u-0,op- 1,op®
Beijpiel. Eine normale Betriebsklaſſe von 50 ha Fichten III. Bo⸗
nität liefert nach der Ertragstafel (Tabelle V. 1) bei 50 jährigem Umtrieb
einen Abtriebsertrag Au = 1880 Mk., einen Durchforſtungsertrag im
30. Jahre von 41 Mk. und im 40. Jahre von 83 Mk.; Kulturkoſten
Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 199
80 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern 6 Mk. pro Hektar. Wie
groß iſt der Bodenwert der Betriebsklaſſe pro Hektar bei 3 pCt.?
Antwort:
Au+Da+..Dg-(e+u-v) [Au+Da+.. Da- (eu. Y) (I7op 1)
B= =
u-0,0p u-. Cop; 102
_1880+41+83- (80+50-6) _ [1880441483 -(80+50- DIL? 03 En.
50. 0,03 50. 0,03 1 03
= 1083 - 566 = 517 Mk.
Geht man, wie jeither üblich war, in der Rechnung nur von einem
Prozente aus, dann reduziert ſich obige Formel in ſehr einfacher Weiſe
wie folgt:
Au+Da+..Dq-(e+u.v)
* u -0,op
[Au+Da+..Dq-(c+u-v)] (10 1)
5 u- O op · 1, 0p
_ Au+Dat. Dqꝗ- (eu- v) [Au Da. . Dq bela. ep
u. O, op u. O, op 1,0 5
„Au+Da+..Dgq=(e+u-v) _
u-0,0p-1,op2°
ut Dar. Da- Tul) 1 8 Wr
0,op- u 1, 1, op?
Setzt man in dieſe höchſt einfache Formel die Werte obigen Beiſpiels
ein, ſo erhält man natürlich denſelben Bodenwert:
B = 1083 x 0,477 = 517 Mk.
Unterſtellt man die Ertragstafel für Fichten III. Bonität (Taf. V. 1)
und führt die Rechnungen nach Tafel V. 4 und mit den weiteren Angaben
des obigen Beiſpiels auch für die übrigen Umtriebszeiten aus, ſo ergiebt
ſich für das gleiche Prozent 3 die folgende Überſicht:
200 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe.
eg Normalvorrat Bodenwert
Umtriebs⸗ f
. der der der |
Ie bene B | oma fs 6
Jahre Mk. | Mk. Mk. Mk. Mk. | ME.
30 740 | 2248 2670 89 4770 | 159
40 27 080 67 12080 302 15 090 375
50 54150 1083 28 300 566 25 850 | 517
60 80 040 1334 47 100 785 32 940 | 549
70 111.090 1587 71610 1023 39480 564
80 148 640 1858 103 120 1289 45 520 369
90 185 580 2062 136 620 1518 48960 | 544
100 225300 2253 173 900 1739 51400 | 514
110 258 060 22346 207 020 1882 51 040 464
120 279 960 2333 232 440 1937 47 520 | 396
|
Aus vorſtehender Überficht geht hervor:
1. Daß der Waldrentierungswert pro Hektar im Anfange raſcher
als ſpäter ſteigt und daß er mit 110 Jahren ſein Maximum erreicht.
2. Daß auch der Wert des Normalvorrats anfänglich raſcher als
ſpäter ſteigt, daß er aber mit 120 Jahren ſein Maximum noch
nicht erreicht hat und
3. daß der Bodenwert pro Hektar im 80. Jahre ſein Maximum
erreicht, aber größer iſt als der Bodenerwartungswert, welcher
nach Tabelle V. 8 im 60. Jahre ſein Maximum mit 308 Mk.
erreicht.
Rechnet man neben 3 pCt. auch noch mit 2 pCt., ſowie mit der
Länge des Verzinſungszeitraums abnehmenden Prozenten (3¼½ —2 pCt.),
dann ergiebt ſich die Tabelle V. 9, aus welcher folgt, daß nach unſerer
Methode das Maximum des Bodenwerts erſt mit 100 Jahren eintritt.
Im vorigen Beiſpiel haben wir in jeder Betriebsklaſſe gerade ſo viel
Hektare angenommen, als die Umtriebszeit Jahre zählt; alſo z. B. bei
50 jährigem Umtriebszeit 50 ha, bei 100 jährigem 100 ha.
Die Verhältniſſe bleiben ſelbſtverſtändlich dieſelben, wenn man von
einer gleichbleibenden Waldfläche, z. B. 100 ha, ausgeht und die Schlag-
flächen im umgekehrten Verhältnis der Umtriebszeiten vergrößert oder
Ermittlung des Bodenkoſtenwerts. 201
verkleinert. Bei 100 jährigem Umtriebe iſt die Schlagfläche dann
100: 100 1 ha, bei 70 jährigem 100: 70 - 1,43 ha u. ſ. w. Natürlich
ändern ſich dann mit der Größe der Schlagflächen auch die Einnahmen
und Ausgaben, ſo daß die Größe des Waldrentierungswerts, des Nor—
malvorrats und Bodenwerts pro Hektar dieſelbe bleiben muß. Bei
50 jährigem Umtriebe und 2 ha großen Schlagflächen verdoppeln ſich
z. B. alle Einnahmen und Ausgaben, man erhält daher den doppelten
Rentierungs⸗ und Bodenwert, auch den doppelten Normalvorrat für die
Betriebsklaſſe; da aber dieſe Werte, um den Wert für die Flächeneinheit
zu erhalten, auch wieder mit der doppelten Anzahl Hektare, nämlich 100
ſtatt 50, dividiert werden müſſen, ſo bleibt der Wert der Einheit genau
derſelbe.
Eine eingehendere Beſprechung des Verfahrens, welches mit der Be—
rechnung des Normalvorrats in innigem Zuſammenhang ſteht, findet
ſich § 52, E.
VI. Von der Ermittlung des Bodenkoſtenwerts.
$ 45.
1. Begriff. Unter Bodenkoſtenwert verſteht man die Summe der
Ausgaben, welche ein Beſitzer für einen Boden machen mußte.
2. Verfahren. Die aufzuwendenden Ausgaben können beſtehen:
in dem Ankaufspreis des Bodens, in weiteren Koſten für die Urbar⸗
machung und ſonſtigen Verbeſſerungen und in den Zinſen der auf—
gewendeten Kapitalien bis zur Zeit des Anbaues. Wäre der Boden zur
Zeit der Erwerbung wertlos geweſen und hätte der Beſitzer vielleicht nur
die Koſten der Urbarmachung zu beſtreiten gehabt, ſo fällt natürlich der
Ankaufspreis hinweg und der Koſtenwert beſteht nur in dem zu machenden
Aufwand bis zur Kultur⸗Fähigkeit des Bodens. Ob der Ankaufspreis ſich
auf den Verkaufs-, Rentierungs⸗, Erwartungswert u. ſ. w. gründet iſt
gleichgültig, weil es ſich hier ja nur um den Baaraufwand handelt.
Der Koſtenwert kann daher gleich, größer oder kleiner als der wahre
wirtſchaftliche Wert ſein.
Beiſpiel. Eine naſſe Wieſe, welche ſich mehr zur Holzzucht eignet,
wird zum Zwecke der Anlage mit Erlen um den Preis von 200 Mk. pro
Hektar erworben. Da die Wieſe erſt entwäſſert werden muß, ſo kann ſie
erſt nach einem Jahre angebaut werden. Die Koſten für Entwäſſerungs⸗
gräben, welche erſt im trocknen Herbſt geführt werden können, betragen
gegen das Ende des Jahres pro Hektar 50 Mk., wie groß iſt der Koſten—
wert bei 4 pCt.?
202 Ermittlung des Bodenkoſtenwerts.
Antwort: 200 - 1,04 7 50 = 208 + 50 = 258 Mk.
3. Würdigung der Methode. Der Bodenkoſtenwert jpielt in
der Forſtwirtſchaft meiſt keine hervorragende Rolle; weil in der Mehrheit
der Fälle der ſorſtliche Boden keine beſonderen Urbarmachungskoſten
verurſacht, oder weil dieſelben unter Rubrik Kulturkoſten ſchon berück⸗
ſichtigt werden. Erwirbt man landwirtſchaftlichen Grund für Zwecke der
Forſtwirtſchaft, jo werden hier, abgeſehen vom gewöhnlichen Kultur⸗
aufwand, keine beſonderen Urbarmachungskoſten entſtehen, der Wald⸗
beſitzer wird meiſt den landwirtſchaftlichen Bodenverkaufspreis oder den
Rentierungswert bezahlen müſſen. Geht umgekehrt forſtlicher Grund in
die landwirtſchaftliche Benutzung über, jo wird man ebenfalls den land—
wirtſchaftlichen Preis, abzüglich der Urbarmachungskoſten zu zahlen haben.
Beſorgt der Käufer aber die Urbarmachung jelber, jo wird er die Koſten
berückſichtigen, d. h. nur den um die Urbarmachungskoſten verminderten
gegendüblichen landwirtſchaftlichen Bodenverkaufswert oder Rentierungs⸗
wert anlegen.
Forſtlicher Boden endlich, welcher auch ferner den Zwecken der
Forſtwirtſchaft dienen ſoll, wird ebenfalls in der Regel nur Kulturkoſten
verurſachen, welche bei ſämmtlichen Methoden der Bodenwertsermitt⸗
lung Berüdfihtigung gefunden haben. Der Koſtenwert wird alſo hier
mit dem Ankaufspreis, ſei dieſer berechnet oder nur gutachtlich beſtimmt
worden, zuſammen fallen.
Schließlich ſei noch bemerkt, daß ſich der Koſtenwert von Boden,
welcher immer forſtlich benutzt war und namentlich den Beſitzer nicht ge⸗
wechſelt hat, überhaupt nicht beſtimmen läßt, weil der Boden in Ver⸗
bindung mit dem Holzbeſtand erworben wurde, man daher höchſtens den
früheren Waldwert, nicht aber den Bodenwert kennt. Überdies beruhen
die meiſten Walderwerbungen auf Okkupation, Schenkung u. ſ. w., die
wenigſten auf Kauf. Niemand iſt daher im Stande in einem ſolchen es
Reviere den Koſtenwert des Bodens einer Waldabteilung anzugeben,
und doch haben manche Schriftſteller dem Bodenkoſtenwert bei forſtlichen
Rentabilitätsberechnungen eine große Wichtigkeit zugeſchrieben.
Zweiter Abjchnitt.
Von der Ermittlung des Beſtandswerts.
Vorbemerkungen.
§ 46.
Im vorigen Abſchnitt wurde die Ermittlung des Bodenwertes ge—
lehrt. Da ſich aber der Wald aus Boden, Holzbeſtand und event. aus
Nebennutzungen zuſammenſetzt, ſo muß zunächſt noch die Lehre von der
Ermittlung des Beſtandswerts abgehandelt werden. Iſt ein Beſtand
haubar, jo ergiebt ſich ſein Wert einfach nach ſeinem Vorratswert (Ge⸗
brauchswert), indem dann der vorhandene Holzvorrat ohne Verluſt ver-
käuflich iſt. Anders bei nicht haubaren, namentlich jungen Beſtänden; in
dieſen beſitzt das Holz oft keinen oder nur einen ſo geringen Vorratswert,
daß beim Abtriebe des Beſtandes unter Umſtänden noch nicht einmal die
Fällungskoſten gedeckt werden. Dagegen beſitzen ſolche jüngeren Beſtände,
trotz ihrer geringen Vorratswerte, doch als Träger künftiger höherer Ein⸗
nahmen für den Käufer einen höheren wirtſchaftlichen Wert, weil in
die jungen Beſtände die Auslagen für Kultur, Verwaltung, Schutz,
Steuern ꝛc. mit ihren Zinſen und Zinſeszinſen bereits hineingewachſen
ſind. Der Verkäufer kann daher für nicht hiebsreife Beſtände ſtatt des
Vorratswerts den wirtſchaftlichen Wert beanſpruchen.
Die Fälle, in welchen man den Wert unreifer Holzbeſtände zu be⸗
rechnen hat, kommen ziemlich oft vor. Werden z. B. junge Kulturen
durch Viehherden, Inſekten, Schneedruck, Brand u. ſ. w. zerſtört, oder handelt
es ſich um freiwilligen Verkauf junger Kulturen, oder um Expropriationen,
jo dürfen die Beſtandswerte in derartigen Fällen nicht nach dem Vor⸗
ratswert beſtimmt werden, ſondern man muß dieſelben aus den Er-
zeugungskoſten (Koſtenwert) ableiten, oder nach dem Erwartungs—
204 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
wert, d. h. demjenigen Werte berechnen, welchen Beſtände als Träger
künftiger Einnahmen gegenwärtig beſitzen.
Hiernach dürfte der Stoff in folgender Weiſe zu gliedern und zu
beſprechen ſein:
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts,
Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts,
Ermittlung des Beſtandsvorratswerts,
Ermittlung des Beſtandsverkaufswerts,
Ermittlung des Beſtandswerts aus dem Durchſchnittsertrag,
Ermittlung des Werts des Normalvorrats und
Ermittlung des Werts einzelner Bäume.
3 E 9 e
I. Von der Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
§ 47.
1. Begriff. Unter dem Erwartungswert eines m jährigen Be⸗
ſtandes verſteht man die Summe aller von demſelben noch zu erwartenden
und auf das Jahr m diskontierten Einnahmen, abzüglich der auf das⸗
jelbe Jahr m diskontierten Werte ſämtlicher Produktionskoſten, welche zur
Erzeugung jener Einnahmen noch aufgewendet werden müſſen.
An den in Ausſicht ſtehenden Einnahmen werden zweckmäßig ſämt⸗
liche Gewinnungskoſten vor der Einſtellung in die Rechnung in Abzug
gebracht. — Wie man ſieht, weicht die Berechnung des Erwartungswerts
des Bodens weſentlich von derjenigen des Beſtandes ab. Handelt es
ſich um Ermittlung des Bodenwerts, dann müſſen alle von dem Boden
bis in die fernſte Zukunft zu erwartenden Einnahmen und auf ihm
ruhenden Ausgaben auf die Gegenwart, d. h. das Jahr Null, diskontiert
werden, und man erhält in der Differenz den Bodenwert. Bei dem Be⸗
ſtandserwartungswert handelt es ſich ſelbſtverſtändlich nur um die ein⸗
malige Diskontierung der mutmaßlichen künftigen Gelderträge des zu⸗
fällig vorhandenen Beſtandes auf das Jahr m, nicht aber um Wieder⸗
holungswerte in künftigen Umtriebszeiten. Auch dürfen von den auf
das Jahr m diskontierten Gelderträgen des Holzbeſtandes nur die auf
dem Beſtande bis zu ſeinem Abtriebe noch haftenden Ausgaben in Ab⸗
zug gebracht werden, weil ja die vor dem Jahre m für den Beſtand
gemachten Aufwände als bereits in denſelben hineingewachſen zu be⸗
trachten ſind.
2. Verfahren.
A. Berechnung des Jetztwerts der künftigen Einnahmen
des Beſtandes. Iſt ein Beſtand noch nicht hiebsreif, ſteht er alſo noch
eine Reihe von Jahren, ſo beſitzen natürlich ſeine künftigen mutmaßlichen
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 205
Erträge jetzt einen geringeren Wert, ſie müſſen daher mit ſo viel Jahren
auf die Gegenwart diskontiert werden, als die betreffende Einnahme ſpäter
eingeht. Es ſind deshalb auch Haubarkeits- und Zwiſchennutzungen ge—
trennt zu behandeln.
a) Jetztwert der Haubarkeits nutzung. Sit die Umtriebszeit u,
der Haubarkeitsertrag am Ende derſelben Au und das Alter des Be—
ſtandes m, jo geht der Haubarkeitsertrag erſt nach u m Jahren ein,
er beſitzt daher im Jahre m, d. h. jetzt, einen Wert nach Formel II.:
Au
Beiſpiel: Ein Hektar m= 65jähriger Beſtand verſpricht am Ende
der 100 jährigen Umtriebszeit einen reinen Abtriebsertrag von 6000 Mk.
zu liefern, was iſt deſſen Jetztwert bei 3 pCt.?
Antwort: Nach Renten-Tabelle B iſt der Jetztwert einer nach
100 — 65 - 35 Jahren beziehbaren Mark bei 3 pCt. = 0,355, daher:
Au 6000 6000 .
b) Jetzwert der Zwiſchennutzungen. Erfolgt eine Zwiſchen⸗
nutzung im Werte von Dn im nten Jahre, wobei natürlich n größer als
das Beſtandesalter m ſein muß, jo vergehen bis zu deren Bezug noch
n m Jahre, weshalb die Einnahme auch mit n m Jahren auf die
Gegenwart diskontiert werden muß, d. h. ihr Jetztwert iſt nach Formel II.:
Du
1,opı m
Wird Zähler und Nenner dieſes Ausdrucks, um den Nenner des—
jelben in Übereinſtimmung mit dem Nenner des Wertes der Haubarkeits—
nutzung (ſiehe a) zu bringen, mit 1ù0pu multipliciert, jo erhält man:
Dn - 1p Dn - 1,opu— n
1,0 pn - m. 1, opu l,opu-m
Sind in den Jahren o, qq u. ſ. w. noch weitere Zwiſchennutzungen,
worunter ſelbſtverſtändlich keine Nebennutzungen zu verſtehen ſind, mit
den Werten Do, Dq u ſ w. zu erwarten, jo find auch deren auf das
f 8 Do- 1 - Dq: 10 — 4
Ce : i
Jahr m diskontierte Werte: Iopn= m ’ I op u m
Beiſpiel: Ein mit 100 jährigem Umtrieb zu behandelnder m = 65“
jähriger Beſtand liefert im n= 70. Jahre einen reinen Durchforſtungs⸗
ertrag von 40 Mk., ſo iſt der Jetztwert desſelben bei 3 pCt. nach Renten⸗
tabelle B:
206 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
Dn 40 40 1
Lopu—m — 1,0305 1,088 40 x 0,86 = 34,40 ME.
oder auch:
Dn - 1,0opu—n 40. 1,0310070 40. 1.030 40
1,opı-m 1.03100 65 ii 1er 34,40 Mk.
Manche Schriftſteller (vgl. G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl.,
Seite 53) bringen bei Berechnung des Beſtandswerts auch die nach dem
Jahre m zu erwartenden Nebennutzungen (Streu, Gras, Samen,
Erden, Steine u. ſ. w.) in Anrechnung und diskontieren deren Werte auf
das Jahr m. Da aber zu dem Beſtande nur die Nutzungen an Holz
gehören, ſo iſt das Hereinziehen der Nebennutzungen bei Berechnung der
Beſtandswerte unzuläſſig, weil dieſelben wohl die Waldwerte, nicht
aber die Beſtandswerte zu erhöhen vermögen. Es rührt dieſer Fehler
daher, daß man ſeither den Waldwert überhaupt nur aus Bodenwert
und Beſtandswert zuſammenſetzte.
B. Berechnung des Jetztwerts der Ausgaben.
a) Jetztwert der jährlichen Ausgaben für Verwaltung,
Schutz, Steuern u. ſ. w. Sit ein Beſtand m jährig und ſoll derſelbe noch
u m Jahre ſtehen, oder, bei ſofortigem Hiebe, die unter A bemerkten
Einnahmen am Ende der Umtriebszeit liefern, ſo müſſen demſelben für
dieſe Zeit noch die jährlichen Verwaltungskoſten u. ſ. w. vorgeſchoſſen
werden; dieſelben ſind als Darlehen für künftige Einnahmen zu be⸗
trachten. Setzt man den jährlichen Betrag derſelben pro Hektar v, jo
it dieſe Summe noch u m mal zu verausgaben. Wir haben es daher
mit einer abnehmenden u - m maligen negativen Jahresrente v zu thun,
welche zum erſten Male nach 1, zum letzten Male nach u m Jahre er⸗
folgt und welche nach § 28, Formel VI., (Sy er) ſummiert
wird. Es iſt daher, da hier r=v und n=u-m iſt:
v ,opa=m = 1) _ V Geb M 1)
0,op · 1,0opı = m 1, opu -m
7
wenn man nämlich der Kürze halber ve V jeßt.
U
Beiſpiel: Die jährlichen Koſten für Steuern, Verwaltung, Schutz ꝛc.
eines 65 jährigen Beſtandes, welcher mit 80jährigem Umtriebe behandelt
werden ſoll, betragen pro Hektar v - 3,6 Mk., wie groß iſt der gegen-
wärtige Wert derſelben bei 3 pCt.?
Antwort: Hier iſt
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 207
daher:
V (1,opa-m—1) 120 (1,0383065 — 1) 120 (1,0315 — 1) 120 (1,558 — 1)
r 1,0380 —65 7 1,0315 > 1035
120 50,558 _ 66,96
= 770815 10,0315
b) Jetztwert der Bodenrente. Soll der m jährige Beſtand noch
u m Jahre ſtehen oder am Ende der Umtriebszeit die unter A genannten
Erträge liefern, ſo abſorbiert er in dieſer Zeit, in welcher nichts anders
angebaut werden kann, die Zinſen des Bodenkapitals B. Es muß daher
auch der Jetztwert dieſer u - m mal erfolgenden Bodenrente B. 0,0p be—
rechnet werden. Nach § 28, Formel VI, iſt aber der gegenwärtige Wert
Sy einer nmal am Jahresſchluſſe eingehenden Rente r:
Bir (1, pn — 1) HB - 0,op (Io pu = m 1) 2 B(1,opı-m-])
0,0p + 1,op" 0,0p - 1,opı = m l,opu - mn
welcher Ausdruck dieſelbe Form hat, wie der ſoeben unter a entwickelte.
C. Formel für den Erwartungswert eines Beſtandes. Die—
ſelbe ſetzt ſich aus vorſtehend entwickelten, teils poſitiven, teils negativen
Gliedern zuſammen. Setzt man den Beſtandserwartungswert im Jahre
m = Hem, dann iſt:
= 66,96 x 0,642 = 42,99 Mk.
7
3 Au ep Rn | Da ep e Ven Dir
1, pu — 1, opu — an 1,opU —m 1,5 pu ul
B(l,pu-m-1)
Top
Au Dn -. 10 un Dg - 1,opt-4—- (V +B)(1,opı-m_1)
= 1,opı = m 7
Beiſpiel 1. Es iſt der Beſtandserwartungswert eines 65 jährigen
Kiefernbeſtandes pro Hektar zu berechnen, welcher bis zu ſeinem Abtrieb
im 100. Jahre (nach Burckhardts Tafel VII. 1) noch folgende Er-
träge liefert: Durchforſtungsertrag im 70. Jahre 90 Mk., im 80. Jahre
88,8 Mk, im 90. Jahre 86,4 Mk., Abtriebsertrag im 100. Jahre 4500 Mk.
Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro Hektar = 3,6 Mk., Boden—
erwartungswert bei 100 jährigem Umtrieb 203 Mk., Zinsfuß 3 pCt.
v 3,6
r 1320 if 2
Antwort Da bier 0,5. 0,08 20 iſt, jo hat man
He. 4500 +90. 1,03100-70 f 88,8. 1,0310 -80+86,4 . 1,0310 0
6s 1,0310 — 65 7
(420 +203) (1,0310-65— 1) _
1,03100 — 65 z
208 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
4500 + 902,43 + 88,6 - 1,81+ 86,4. 1,34 323 (2,81 1)
1,0385 2
4500 + 218,70 + 160,37 + 115,78 — 584,63 4994,85 — 584,63 _
T 1,0335 > 1,0335
= 4410,22 x 0,355 = 1565,63 Mk.
Beiſpiel 2. Unterſtellt man diejelben Einnahmen, aber nur einen
80 jährigen Umtrieb und dem entſprechend den Bodenerwartungswert
318 Mk., ſo erhält man:
He. 3608 + 90 - 1,0380 - 70 (120.319 (1,0380 —65 — 1)
5 1,0380 — 65 m
2 3608 +90 - 1,34 — 438 (1,0315 — 1) _ 3608+120,60 — 438 - 0,558 _
1,0315 N 1,035 7
_ 3728,60 — 244,40
1,0315
= 3484,20 x 0,642 = 2236,86 Mk.
Um zu ſehen, wie ſich die Beſtandserwartungswerte je nach Wahl
der Umtriebszeit und des Zinsfußes in verſchiedenen Altern auf Grund
einer und derſelben Ertragstafel und derſelben Ausgaben geſtalten, haben
wir die nachſtehende Überſicht berechnet. Der Rechnung unterliegt die
Burckhardtſche Ertragstafel für Kiefer (Tabelle VII. I).
Umtriebszeit = 70 Jahre.
(v= 3,6 Mk.; uB = 363 Mk.; p=3).
CFC 25 35 45 55 65
Beſtandserwartungswert: 306,6 562,8 873,8 1275, 9 1801,38 2496,8 Mk.
Vergleicht man die hier berechneten Beſtandserwartungswerte mit
den Burckhardtſchen Abtriebserträgen (Vorratswerten) in deſſen Er⸗
tragstafel, jo findet man, daß erſtere durchweg größer find, wie das aus
den entwickelten Gründen auch nicht anders zu erwarten war. So iſt
3. B. der Abtriebsertrag nach Burckhardt im 30. Jahre 302,4 Mk.,
während der Erwartungswert des 5 Jahre jüngeren, d. h. 25jährigen
Beſtandes ſchon die Höhe 562,8 Mk. beſitzt.
Anders lagern ſich die Verhältniſſe, wenn man ſtatt des 70jährigen
Umtriebs, bei welchem der Bodenerwartungswert ſein Maximum erreicht,
den 100jährigen und den dieſem entſprechenden Bodenerwartungswert
wählt. Man hat dann:
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 209
Umtriebszeit - 100 Jahre.
(v = 3,6 Mk.; B = 203 Mk.; p = 3.)
15 35 55 75 95
Beſtandserwartungswert: 217,4 584,6 1149,38 2114,9 3839,18 Mk.
Hier ſind die Erwartungswerte nur für die Beſtandsalter 15 und 35
größer als die Abtriebserträge, während ſie für 55 und mehrjährige Be—
ſtände ſchon unter dieſe herabſinken.
Umtriebszeit - 70 Jahre.
(v = 3,6; B= 920; p 2.)
D 15 35 55 65
Beſtandserwartungswert: 410,4 1085,5 1995,7 2587,2 Mk.
Umtriebszeit - 100 Jahre.
(v = 3,6 Mk.; B = 700 Mk.; p = 2.)
D 15 35 55 75 95
Beſtandserwartungswert: 338,1 866,5 1561,4 2546,4 3994,1 Mk.
Nach Burckhardts Tafeln fällt auch bei 2 pCt. das Maximum
des Bodenerwartungswerts in das 70. Jahr. Deshalb berechnen ſich
auch bei 70jährigem Umtrieb und 2 pCt. überall höhere Erwartungs⸗
werte als Vorratswerte. Bei dem ſcheinbar weniger vorteilhaften
100jährigen Umtriebe finfen dagegen mindeſtens von 75 Jahren an die
Erwartungswerte ſchon unter die Vorratswerte herab.
Bei den vorſtehenden Berechnungen der Beſtandserwartungswerte
wurde von normal beſtockten Beſtänden ausgegangen, d. h. es kamen
die Erträge der Ertragstafeln direkt und ohne Abzug in Anwendung.
Anders müſſen ſich dagegen die Verhältniſſe lagern, wenn die Beſtockung
eine abnorme iſt, wie ſich ſpäter ergeben wird.
Die Formel für den Beſtandserwartungswert läßt nach G. Heyer
für den Fall, daß man als Bodenwert den Bodenerwartungswert zu
Grunde legt, und dieſer noch nicht berechnet iſt, einige Vereinfachungen
zu. Setzt man nämlich in dem Ausdruck für den Beſtandserwartungs⸗
wert für B den Bodenerwartungswert B und denkt man ſich unter Dn
die Summe der auf das Jahr nm reduzierten Zwiſchennutzungen, welche
nach dem Sahrem eingehen, und unter Da die Summe der auf das
Jahr a reduzierten Zwiſchennutzungen, welche vor dem Sahrem ein-
gehen, jo hat man Hem =
Au Da- 1, o pu- Dn- 1% n= - 10 n
1,opı —1
1,opı-m
Baur, Waldwertberechnung. 14
Au +Dn - 1 P - ( vv) 1p. 1)
210 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
Aida (RP T Lopa-u = 1)
= 1,opı-m
Wird dieſer Ausdruck unter einerlei Nenner gebracht, jo ergiebt ſich:
Au- 1, opu — Au+ Dn - 1, oz unn — Dn - 1 op- —
7 1, um (1, u — 1)
— (Au+ Da - I, opu -A, Dn - 1,0pı-» - - 1, % (I, op un — 1
1, u- m (1, n — 1) 7
Au. 1, pn — Au + Dn- 1,0p2a=n — Dn - 1,opu-n — Au -1,opı m +
E I. opu-m (1, %% — J)
+ Au— Da- I, opzu- -m Da - 1% u- — Dn - 1,0p?u--2-m + Dn - 1,opa—n +
1,opa-m (1, n — ])
Hem
e 1,op?u—m e 1. op
1,0 ¼.,˙m (1, pn — 1)
Bringt man 1, pu-m vom Nenner in den Zähler, durch Wechſel der
Zeichen der Exponenten, ſo wird:
Au- 1, om — Au- 1,opm=u + Dn - 1, n num — Dn - 1, o - —
Hem
1,opu —1
— Au-1,0p° Au- 1,0opm -u — Da - 1 u- + Da 1 - —
1,0opu — 1
— Dn - 1 un , Dn- 1,0pe8-n+c -1,opı — e-1,opm
l,opa — 1
(Au + Dn- 1 he-) (Lopm 1 18. (% e- c=) - ede)
7 1,opı — 1
Da
8 (Au + Dn - 1,0p&—n) (1% — 1) + —c ) (1, - 1,0p“ )
3 1,0p —1 ö
Wir machen hier nochmals darauf aufmerkſam, daß derjenige, welcher
bei Berechnung des Beſtandswerts den übrigens nur für den ausſetzen⸗
den Betrieb zuläſſigen Bodenerwartungswert einfügt, den letzteren nur
mit Berückſichtigung der Holzeinnahmen, nicht aber auch der Einnahmen
für Nebennutzungen berechnen darf, weil der Beſtandswerts mit den
Nebennutzungen in keinem Zuſammenhange ſteht. Bezüglich der Be⸗
deutung des Bodenerwartungswerts wird nochmals auf § 43, 4 ver⸗
wieſen.
3. Den Beſtandserwartungswert beſtimmende Faktoren.
Wie der Bodenerwartungswert, ſo hängt auch der Beſtandserwar⸗
tungswert von der Größe der Einnahmen und Ausgaben, von der Um⸗
triebszeit, von den Eingangszeiten der Zwiſchennutzungen, den Verwal⸗
tungskoſten, dem Bodenwert und dem Zinsfuße ab, welche Faktoren nun
zunächſt zu beſprechen ſind.
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 211
A. Die Größe der Einnahmen und Ausgaben. Eine
Steigerung der Einnahmen erhöht, eine Steigerung der Ausgaben ver—
mindert den Beſtandserwartungswert. Deshalb werden ſich für beſſere
Standorte, bei günſtiger Lage zum Markte, bei hohen Nutzholzpreiſen und
Nutzholzprozenten, bei niederen Fäller- und Bringerlöhnen u. ſ. w. unter
ſonſt gleichen Verhältniſſen höhere Beſtandserwartungswerte berechnen.
Da der Beſtandserwartungswert, bei ſofortiger Veräußerung
reſp. Nutzung des Beſtandes, nicht unter den Vorratswert
herunterſinken darf, denn Niemand wird einen Beſtand billiger ver—
kaufen wollen, als ſein wirklich erzielbarer Vorratswert iſt, ſo müſſen
die den Beſtandserwartungswert beſtimmenden Faktoren mit aller Sorg—
falt erwogen werden, wenn man auf keine Abwege und Widerſprüche
gelangen will. Denn während ein Waldbeſitzer für einen zu früh, d.h.
vielleicht ſchon mit 60 und 70 Jahr abgetriebenen Beſtand glaubt außer
dem Vorratswert noch eine beſondere Entſchädigung beanſpruchen zu
können, rechnet man ihm möglicherweiſe einen niedrigeren Beſtands—
erwartungswert heraus, ſo daß er auf Grund dieſer Rechnung auf jede
Entſchädigung verzichten müßte. Es müſſen deshalb vor Allem die
künftigen Holzpreiſe in reifliche Erwägung gezogen werden. Denn iſt
ein Beſtand erſt 20 Jahre alt, er ſoll aber, bei 100jährigem Umtriebe,
noch 80 Jahre ſtehen, ſo ſollten die Holzpreiſe zur Zeit des Abtriebes
bekannt ſein. Seither ging man aber immer von den gegenwärtigen
Preiſen aus; auch den Burckhardtſchen Geldertragstafeln, auf welche
ſich die vorſtehenden Beiſpiele ſtützen, liegen gegenwärtige Preiſe zu
Grunde. Iſt nun eine künftige Preisſteigerung zu erwarten, ſo können die
berechneten Beſtandswerte nicht richtig ſein, man findet ſie immer zu klein.
Deshalb iſt namentlich bei mittelalten und nahe haubaren Beſtänden
die Frage einer möglichen künftigen Preisſteigerung recht ſorgfältig zu
erwägen und ſind die Ertragstafeln nach Befund feſtzuſtellen, wenn man
nicht zu niedrige Erwartungswerte herausrechnen will, welche mit vollem
Rechte mißtrauiſch aufgenommen würden.
B. Die Eingangszeiten und Größe der Zwiſchennutzungen.
Ofter und reichlich eingehende Zwiſchennutzungserträge müſſen den Be—
ſtandserwartungswert erhöhen. Eingangszeiten und Gelderträge dürfen
aber nicht aus allgemeinen Geldertragstafeln entnommen werden, ſondern
müſſen ſich in jedem einzelnen Falle auf die Lage und thatſächliche Be-
ſchaffenheit des zu berechnenden Beſtandes ſtützen. Iſt z. B. Durch⸗
forſtungsmaterial in Zukunft nicht oder nur ſchwer abſetzbar, ſo muß das
14 *
212 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
berückſichtigt werden. Insbeſondere iſt aber nicht zu überſehen, daß die
meiſten Beſtände, namentlich in höherem Alter, nicht mehr geſchloſſen
find; umgekehrt können ſich aber in der Jugend lückige Beſtände ſpäter noch
ſchließen; während die Angaben in den Ertragstafeln Normalbeſtände
unterſtellen. Man ſtelle ſich daher bei derartigen Wertberechnungen thun⸗
lichſt auf eigene Füße, denn man wird in der Praxis nur gar zu oft zur
Überzeugung kommen, daß es viel leichter iſt, Formeln auszudenken, als
die in dieſelben einzufügenden Größen mit zureichender Genauigkeit feſt⸗
zuſtellen.
C. Die Verwaltungskoſten. Die Verwaltungskoſten erſcheinen
als negatives Glied in der Formel, ſie vermindern daher den Beſtands—
erwartungswert. Es empfiehlt ſich daher auch bei der Feſtſetzung der
Ausgaben für Steuern, Verwaltung, Schutz, Gelderhebung u. ſ. w. um
ſo mehr mit voller Überlegung zu handeln, als man überhaupt über die
Art der Verrechnung dieſer Koſten ſtreiten kann.
Teilt man nämlich einen einzelnen Beſtand, deſſen Erwartungswert
berechnet werden ſoll, einem Wirtſchaftsganzen zu, oder trennt denſelben,
wie bei Expropriationen, von einem ſolchen dauernd ab, jo erfahren da-
durch die Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. in der Regel keine
Anderung. Sit der Beſtand im Beſitz des Staates, oder ſoll er an den-
ſelben übergehen, ſo fallen unter Umſtänden auch die Steuern hinweg.
Es kann deshalb das Verwaltungskapital hier ganz erſpart oder doch
gemindert und damit der Wert des Beſtandes geſteigert werden, was
namentlich bei gewaltſamen Außerbeſitzſetzungen ganz am Platze ſein kann.
Auch in kleinen bäuerlichen Waldbeſitzungen werden ähnliche Er—
wägungen anzuſtellen ſein.
D. Der Bodenwert. Die Frage, ob man den Bodenverkaufs—
wert, den Erwartungswert oder den Bodenwert der Betriebsklaſſe in die
Rechnung einführen ſoll, iſt nicht ſo leicht zu beantworten und wird von
Fall zu Fall einer reichlichen Erwägung zu unterziehen ſein. Theoretiſch
genommen ſollte man den wahren wirtſchaftlichen Bodenwert in die
Formel einführen. Aber derſelbe iſt namentlich für den ausſetzenden
Betrieb (Bodenerwartungswert) ſehr ſchwer zu beſtimmen und wird ins—
beſondere von dem angenommenen Zinsfuß ſehr ſtark beeinflußt. Aus
den vorſtehend berechneten Beſtandserwartungswerten (§ 47, 20) folgt
z. B., daß ſich nach den Burckhardt ſchen Tafeln für Kiefer das
Maximum des Bodenerwartungswertes bei 2 und 3 pCt. zwar auf
70 Jahre ſtellt, daß aber der zugehörige Bodenerwartungswert bei 2 pCt.
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 213
920 Mk., bei 3 pCt. aber nur 363 Mk. beträgt. Was iſt nun der richtige
Bodenerwartungswert? Fehlen nun gar ſolide Unterlagen zur Ermitt⸗
lung des Bodenerwartungswerts, wie das ſo häufig vorkommt, ſo dürfte
dem ortsüblichen Bodenwert oder bei der die Regel bildenden Nachhalts—
wirtſchaft, der Bodenwert der Betriebsklaſſe, vor dem Bodenerwartungs—
wert, der ohnehin vielfach negativ ausfällt, der Vorzug einzuräumen
ſein, wenn man überhaupt dem Verfahren eine praktiſche Bedeutung zu—
erkennen will.
G. Heyer ſpricht ſich in ſeiner Waldwertberechnung, 3. Aufl., S. 55
dahin aus, daß für den Fall, daß der Boden auch fernerhin der Holz—
zucht gewidmet ſein ſoll und daß die Wahl der Umtriebszeit keiner Be-
ſchränkung unterliegt das Maximum des Bodenerwartungswerts anzu—
nehmen ſei. „Denn, fügt er hinzu, da man den vorhandenen Beſtand zu
jeder Zeit abtreiben und den Boden zur Anzucht eines neuen, normalen
und mit der Umtriebszeit des größten Bodenerwartungswerts zu behan—
delnden Beſtandes verwenden kann, ſo iſt auch die Rente dieſes Boden—
werts unter den Ausgaben zu verrechnen.“ Gegen dieſe Auffaſſung läßt
ſich einwenden, daß der Bodenerwartungswert, wenn man auch ſeine
Berechtigung nicht bezweifeln wollte, gegenüber den faktiſch beſtehenden
Umtriebszeiten, zu ſo niederen Umtrieben führt, daß es thatſächlich nicht
möglich iſt „den vorhandenen Beſtand zu jeder Zeit abzutreiben“, wenn
man den Markt nicht mit Holz überführen, und die Waldrente ſchädigen
will. Der Heyer ſchen Unterſtellnng könnte man nur dann zuſtimmen,
wenn die Umtriebe des Maximums des Bodenerwartungswerts ſchon
eingeführt wären.
Noch weniger kann man aber der weiteren Anſicht beitreten (S. 55),
daß, wenn ſich der Boden landwirtſchaftlich beſſer benutzen laſſe, man
den entſprechend höheren Wert desſelben der Beſtandswertsberechnung
zu Grunde legen ſolle. Soll Wald ausgeſtockt werden, dann wird man
den Boden natürlich nur nach dem Wert der andern Benutzungsweiſe
berechnen nicht aber bei der Berechnung des Beſtandswerts von dem
landwirtſchaftlichen Bodenwert ausgehen. Auch mit der Nachzucht neuer
„normaler“ Beſtände gehts meiſt nicht jc leicht.
E. Die Umtriebszeit. Für den in der Praxis allerdings ſelten
vorkommenden Fall einer normalen Beſtockung des Beſtands macht ſich
die Umtriebszeit nach G. Heyer in folgender Weiſe bemerklich:
a. Bei Unterſtellung des Maximums des Bodenerwar—
tungswerts liefert die dieſem Maximum entſprechende Um—
triebszeit bei gleichem Zinsfuße auch die größten Beſtands—
erwartungswerte. Ein Blick auf die $ 47 Ziffer 2 C berechneten Be—
ſtandserwartungswerte überzeugt uns von der Richtigkeit dieſes Satzes.
214 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
So fällt das Maximum des Bodenerwartungswerts bei 3 pCt. mit
363 Mk. in das 70. Jahr und der dieſer Umtriebszeit entſprechende
Beſtandserwartungswert iſt z. B. im 55. Jahre = 1801,8 Mk. Bei
100jährigem Umtrieb und dem dieſem entſprechenden kleineren Boden-
erwartungswert von 203 Mk iſt der Beſtandserwartungswert im gleichen
55. Jahre nur 1198,8 Mk. Würde man gar den größeren Bodenwert
des 70jährigen Umtriebs wählen (363 Mk.), ſo würde der Beſtandswert
noch kleiner ausfallen.
b. Unterſtellt man als Bodenwert das Maximum des
Bodenerwartungswerts und eine dieſem entſprechende Um—
triebszeit, jo ſind die rejultierenden Beſtandserwartungs—
werte größer als diejenigen, welche ſich für andere Umtriebs—
zeiten und die denſelben entſprechenden Bodenerwartungs-⸗
werte berechnen. Auch dieſer Satz ergiebt ſich aus den § 47 Ziffer 20
berechneten Beſtandserwartungswerten. Es fällt nämlich bei 3 pCt. das
Maximum des Bodenerwartungswerts (363 Mk.) in das 70. Jahr.
r a era de 35 55 ſind die
Beſtandswerte .. 306,6 873,8 1801,8; dagegen bei 100 jähr.
Umtrieb
und 203 Mk. Bodenwert 217,4 584,6 1149,8 u. ſ. w.
c. Unterſtellt man einen größeren Bodenwert als das
Maximum des Bodenerwartungswerts, ſo berechnet ſich das
Maximum des Beſtandserwartungswerts für eine kleinere
Umtriebszeit, als diejenige des größten Bodenerwartungs—
werts iſt und umgekehrt. Auch von der Richtigkeit dieſes Satzes
kann man ſich leicht durch Einfügung der entſprechenden Werte in die
Formel überzeugen.
G. Heyer hat in der 3. Auflage ſeiner Waldwertberechnung, S. 56
und 57, auch den allgemeinen Beweis für die Richtigkeit der vorſtehen—
den drei Sätze geliefert. Um nicht allzuviel Formelwerk zu bringen und
weil dieſe Sätze doch nur für ſelten vorkommende normale Verhält—
niſſe richtig find, glauben wir auf eine Mitteilung derſelben hier ver-
zichten zu können.
Wann das Maximum der Beſtandserwartungswerte für abnorme
Beſtände eintritt, welche die Regel bilden, das muß durch beſondere Be—
rechnungen von Fall zu Fall feſtgeſtellt werden. Die Rechnung wird
aber dann um ſo ſchwieriger, je abnormer die Beſtände ſind, weil es
ſich dann ſehr ſchwer vorausſagen läßt, wie weit dieſelben ſpäter noch
au
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 215
zuſammenwachſen und welche Erträge ſie in künftigen Jahren und bis
zur Zeit ihres Abtriebs abwerfen werden.
Für ſolche durchlichteten Beſtände wird, theoretiſch betrachtet, das
zweckmäßigſte Abtriebsalter das ſein, für welches ſich ein Maximum des
Beſtandserwartungswerts ergiebt. Man kann dieſen Zeitpunkt zwar,
wie angegeben, auch berechnen, ob man aber in ſchwierigen Fällen that—
ſächlich praktiſchen Erwägungen nicht doch den Vorzug vor der Rech—
nung giebt, das iſt und bleibt allerdings eine andere Frage.
F. Das Beſtandesalter. Ein Blick auf die § 47 Ziffer 2 C be-
rechneten Beſtandeserwartungswerte belehrt uns, daß im allgemeinen
dieſelben bei Annahme einer gewiſſen Umtriebszeit mit dem Beltandes-
alter zunehmen; ſo ſind z. B. daſelbſt für die Umtriebszeit 100 und das
Prozent 2 bei dem
15 35 35 75 95 Jahre
die Beſtandserwartungswerte . 338 866 1561 2546 3994 Mk.
gefunden worden. In welchem Verhältniſſe dieſe Zunahme erfolgt, das
hängt von der Größe und Eingangszeit der Nutzungen ab und läßt ſich
daher nicht vorausbeſtimmen. Überhaupt bezieht ſich der ſoeben mit-
geteilte Verlauf der Beſtandserwartungswerte auch mehr auf normale
Beſtände und kann derſelbe daher durch mächtige Eingriffe in die Be—
ſchaffenheit des Beſtandes, ſei es durch Aushiebe oder durch Sturm- und
Inſektenbeſchädigungen u. ſ. w., ſehr weſentliche Abänderungen erfahren.
Da die Zwiſchennutzungen nicht jährlich, ſondern periodiſch bezogen
werden, ſo kann der Beſtandserwartungswert im Jahre einer ſolchen
Nutzung kleiner ſein, als in demjenigen des vorhergehenden Jahres.
Noch auffälliger tritt dieſe Erſcheinung bei Vorbereitungshieben,
Sonnenſchlagſtellungen, ſtärkeren Wind- und Schneebrüchen u. ſ. w. hervor.
Obgleich man ſchon nach einigem Nachdenken angeben kann, wie
groß der Beſtandserwartungswert am Anfange und Ende der Umtriebs—
zeit iſt, ſo läßt ſich ſolches doch auch, an der Hand der Formel für den
Beſtandserwartungswert rechneriſch feſtſtellen. Derſelbe iſt nämlich:
a. Zu Ende der Umtriebszeit für jeden beliebigen Boden—
wert dem Haubarkeitsertrag Au gleich. In dieſem Alter ſind
nämlich alle Zwiſchennutzungen bereits bezogen und das Beſtandesalter
m iſt u. Daher geht die allgemeine Formel für den Beſtandserwar—
tungswert über in:
216 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
Hen Au — (B I. V) (Ilopa- -I) Au- A. V (1)
1, opue= u 1
Au- (BA V) o
— 1 —
Die Koſten ſollen alſo hier auf Au keinen Einfluß haben!
b. Zu Anfang der Umtriebszeit, und im Falle als Boden-
wert der Bodenerwartungswert geſetzt werden kann, gleich
den aufgewendeten Kulturkoſten. Da im Jahr m So noch keine
Zwiſchennutzungen ſtattgefunden haben, ſo iſt für dieſes Jahr der Be—
ſtandserwartungswert:
Au.
He Au Da 1,0 pu- a.. . Dq. 1,5 op. = q- (B+V) (1,opı-0—])
0 —
1,50 pu- 0
Setzt man nun für B den Bodenerwartungswert, ſo iſt:
He, = Au.. D. J, ü . . eee
5 1,opı— 1
7 . ehe
— v) dp 0b -h e.
Wenn G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 59) an vor⸗
ſtehende Entwicklung noch die Bemerkung knüpft: „für B>uB iſt im
Jahre Null Heo Se; Heo kann ſogar So und negativ werden; dagegen
für B<uB iſt Heo 2 c“, jo wird dieſes Ergebnis theoretiſcher ma—
thematiſcher Betrachtung in der Praxis der Waldwertberechnung wenig
Beachtung finden. Einmal iſt der Bodenerwartungswert an und für
ſich ſchon eine richtig ſehr ſchwer beſtimmbare Größe, ſodann wird man
aber, mag man für den Bodenwert mehr oder weniger als den Boden—
erwartungswert bezahlt haben, nicht umhin können, die wirklich aufge—
wendeten oder durchſchnittlich gegendüblichen Kulturkoſten bezahlen zu
müſſen.
Ohnehin wird man darüber ſtreiten können, ob der Beſtandserwar—
tungswert am Anfange der Umtriebszeit überhaupt ſich immer nur um
die aufgewendeten Kulturkoſten bewegt. Denn wenn die Kulturkoſten
darin beſtehen, daß man den Boden z. B. mit 6jährigen Pflanzen kulti⸗
vierte, man alſo gleich am Anfang der Umtriebszeit ſchon vor einem
6jährigen Beſtande ſteht, dann dürfte in demſelben doch ein höherer
wirtſchaftlicher Wert ſtecken, als ſich aus dem Kulturaufwande ergiebt?
G. Der Zinsfuß. Aus den $47 Ziffer 2 C mit verſchiedenen
Zinsfüßen berechneten Beſtandserwartungswerten folgt, daß, das Maxi—
mum des Bodenerwartungswerts vorausgeſetzt, kleineren Zinsfüßen
größere Erwartungswerte entſprechen und umgekehrt. Der Unterſchied
bleibt ſich aber nicht unter allen Verhältniſſen gleich. Aus der Burck—
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 217
hardt'ſchen Ertragstafel für Kiefer ergiebt ſich bei 70 Jahren und 3 pCt.
das Maximum des Bodenerwartungswerts mit 363 Mk., bei 2 pCt. fällt
bei einem Bodenwert von 700 Mk. das Maximum ebenfalls in das
70. Jahr; trotzdem berechnen ſich im letzten Falle bei faſt doppeltem
Bodenwert höhere Beſtandserwartungswerte. Nämlich:
Alter des Beſtandes . . pe 55 65 Jahre
Beſtandserwartungswert bei 3 pCt. 307 874 1802 2497 Mk.
5 e e ene
Wäre man in beiden Fällen von demſelben Bodenwert ausgegangen,
hätte alſo auch bei 2 pCt. den kleinern Bodenwert (363 Mk.) zu Grunde
gelegt, dann wären die Differenzen zwiſchen den Beſtandserwartungs—
werten bei verſchiedenen Prozenten noch größer ausgefallen.
4. Würdigung des Verfahrens.
Die Methode der Berechnung des Beſtandserwartungswerts leidet
an ähnlichen Gebrechen, wie diejenige des Bodenerwartungswerts. Es
treten dieſe Übelſtände namentlich bei jüngeren Beſtänden hervor, bei
welchen in ſehr weiter Ferne liegende, und darum ſchwer vorauszube—
ſtimmende Einnahmen und Ausgaben mit einem ſchwer feſtſtellbaren
und, wie ſeither üblich, für alle Zeiten als gleichbleibend angenommenen
Zinsfuß, auf die Gegenwart diskontiert werden müſſen. Wie hoch werden
3. B. die Abtriebserträge eines jetzt 10 jährigen unregelmäßigen und
lückigen Beſtandes bei ſeinem Hiebe im 100. Jahre, alſo nach 90 Jahren
ſein, und welche Umgeſtaltungen wird inzwiſchen der Zinsfuß erfahren?
Das ſind ſchwer zu beantwortende Fragen. Hierbei wird weiter noch
die unzuläſſige Unterſtellung gemacht, daß auch die Jahresausgaben
(Bodenrente, Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ w.) unter Umſtänden
100 und mehr Jahre gleich bleiben, welche Annahme ſehr unwahrſchein—
lich, bei der Bodenrente aber jedenfalls und deshalb falſch iſt, weil der
unvermehrbare Boden bei ſteigenden Bedürfniſſen unter allen Umſtänden
im Laufe der Zeit im Werte ſteigen muß. Vor einem Buchenumtrieb hatte
der Waldboden faſt überall in Deutſchland noch keinen oder nur einen
geringen Wert, jetzt zahlt man pro Hektar unter Umſtänden 5001000 Mk.
Was werden die Bodenpreiſe nach weiteren 100 Jahren ſein? Wir
haben es daher auch hier überall mit unſicheren und fehlerhaften Fak⸗
toren zu thun, welche auch die Veranlaſſung ſind, daß man oft zu kleine
Beſtandserwartungswerte findet, welche mit den Anſchauungen des prak⸗
tiſchen Lebens in Widerſpruch ſtehen. So fallen nach der Burckhardt—
1
218 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.
ſchen Ertragstafel für die Kiefer bei 100 jährigem Umtriebe und 3 pCt.
vom 50. Jahre an die Erwartungswerte ſchon unter den faktiſchen Wert
des Abtriebsertrags (Vorratswerts), d. h. der Waldbeſitzer würde auf
Grund dieſer „mathematiſchen“ Methode für Beſtände, welche er etwa
im Intereſſe des öffentlichen Wohls in dem Alter von 50 und mehr
Jahren abtreiben müßte, keine Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe
derſelben mehr beanſpruchen können. Die Rechnung liefert ein ſolches
Reſultat, aber die Praxis wird wohl ſchwerlich von demſelben Gebrauch
machen können und wollen.
Es gehören nämlich ſchon gewiſſe raffinierte Kunſtgriffe dazu, um an
der Hand ſolcher ausgeklügelten „mathematiſchen“ Methoden höhere Be—
ſtandserwartungswerte als die faktiſchen Abtriebserträge, d. h. eine Ent—
ſchädigung für zu frühen Abtrieb von Beſtänden herauszurechnen, ob—
gleich jeder Praktiker ſagen wird, daß im vorliegenden Falle unter allen
Umſtänden eine Entſchädigung geleiſtet werden ſollte. Durch den Ein—
wand, daß ſich an dem fraglichen Orte keine höheren Umtriebe hin⸗
reichend rentierten, wird ſich der Beteiligte von ſeiner Anſicht um ſo
weniger abbringen laſſen, als wir den Nachweis glauben erbracht zu
haben, daß die mit einem und demſelben Zinsfuß und für den aus⸗
ſetzenden Betrieb herausgerechnete Umtriebszeit ſamt den zugehörigen
Bodenerwartungswerten für die forſtliche Praxis kaum und den Nach—⸗
haltbetrieb überhaupt nicht maßgebend ſind.
Wir empfehlen daher die Methode des Beſtandserwartungswerts
höchſtens für ſolche im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtände, welche be—
reits die Hälfte der bereits beſtehenden finanziellen Umtriebszeit überſchritten
haben, während für jüngere Beſtände die Methode der Koſtenwerte (§ 48)
mehr am Platze ſein dürfte. Es wird zwar nachgewieſen ($ 48), daß,
bei Unterſtellung des Bodenerwartungswerts, der Beſtandskoſtenwert mit
dem Beſtandserwartungswert zuſammen fällt, aber dieſer Nachweis gilt
nur für die im Walde meiſt fehlenden normalen Beſtände, für welche die
in den Ertragstafeln ſtehenden Größen direkte Verwendung finden, nicht
aber für abnorme Beſtände, welche die Regel bilden. Es kann des—
halb dieſer Beweisführung auch nur ein theoretiſcher Wert beigemeſſen
werden.
Dagegen bietet die Beſchränkung der Methode der Beſtandserwar—
tungswerte auf im ausſetzenden Betriebe ſtehende Beſtände, welche das
halbe Umtriebsalter bereits überſchritten haben, die Vorteile, daß der
Verzinſungszeitraum abgekürzt wird, die künftigen Zwiſchennutzungs- und
Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 219
Haubarkeitserträge, welche ja mit denen der Ertragstafel meiſt nicht über—
einſtimmen, mit ihren Werten ſicherer vorausgeſagt werden können, daß
auch die Bodenrente, die Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. in dem
kürzeren Zeitraum weniger großen Schwankungen unterliegen und der
unterſtellte Zinsfuß vorausſichtlich in kürzeren Zeitabſchnitten geringeren
Veränderungen unterliegt. Wir machen hier wiederholt auf die Schwierig—
keit aufmerkſam, von jüngeren lückigen Beſtänden die künftigen Durch—
forſtungs⸗ und Haubarkeitserträge mit genügender Sicherheit voraus—
zubeſtimmen. Dieſelben wachſen nach 40, 50 und mehr Jahren oft noch
ganz zuſammen, ſowie auch umgekehrt in der Jugend geſchloſſene Beſtände
im Alter ganz lückig ſein können.
Endlich geht die Methode von der Vorausſetzung aus, daß der Wert
eines im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtandes unter allen Um—
ſtänden mit dem eines im nachhaltigen Betriebe ſtehenden zuſammen—
fallen müſſe, eine Annahme, der ſich ſehr gewichtige Bedenken entgegen—
ſtellen laſſen.
Die in § 47 entwickelte Formel für den Beſtandserwartungswert hat
bereits Oetzel in der allgemeinen Forſt- und Jagdzeitung von 1854,
Seite 328, aufgeſtellt, doch konnte er ſich hierbei auf Vorarbeiten An—
derer ſtützen.
So lehrte z. B. ſchon Widemann (1828) im J. Heft der forſtlichen
Blätter für Württemberg, Seite 86, die Berechnung des Beſtandserwar—
tungswerts, indem er den Wert der Haubarkeitsnutzung taxatoriſch er—
mittelte, dazu den Wert der an das Ende der Abtriebszeit prolongirten
Zwiſchennutzungen fügte, mit den Ausgaben ebenſo verfuhr, letztere von
erſterer abzog und den Reſt auf die Gegenwart (das Alter m des Be—
ſtandes) diskontierte. Nur ſprach ſich Widemann über Art und Um—
fang der Koſten nicht näher aus.
Auch Riecke kam der theoretiſch richtigen Berechnung des Beſtands—
erwartungswerts in ſeiner Schrift: „Über die Berechnung des Geldwerts
der Waldungen, 1829, Seite 15,“ ſchon ziemlich nahe, nur ſpricht ſich
derſelbe über die Behandlung der Zwiſchennutzungen und Verwaltungs—
koſten nicht aus, während er die Behandlung der Bodenrente ganz richtig
lehrt. Insbeſondere zeigt Riecke, daß man den Beſtandswert (den
Ausdruck Erwartungswert gebraucht er nicht) unrichtig finde, wenn man
nur den Ertrag der erſten Abholzung auf die Gegenwart diskontiere.
Dieſes Verfahren wäre nur dann richtig, wenn dem Käufer des Holzes
geſtattet wäre, dasſelbe bis zu Ende der Umtriebszeit noch ſtehen zu
laſſen.
Weitere Bauſteine zur Lehre lieferte König in ſeiner Forſtmathematik
(1846), indem er neben dem Haubarkeitsertrage und der Bodenrente
220 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.
auch die Zwiſchennutzungen berückſichtigte, dagegen über die Behandlung
der jährlichen Koſten ſich nicht ausſprach, ſeine Formel wäre daher:
Au+Dn-1,opu-n+...— B(1,opı-m - 1)
1,opı m 5
II. Von der Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.
8 48.
1. Begriff. Unter dem Koſtenwert eines m jährigen Beſtandes
verſteht man die Summe der bis zum Jahre m prolongierten Produk⸗
tionskoſten, weniger den bis zu demſelben Jahre prolongierten Einnahmen,
welche der Beſtand bereits geliefert hat.
2. Verfahren. Die Theorie des Beſtandskoſtenwertes wurde,
den Bedürfniſſen der Zeit und der Entwicklung der Forſtwirtſchaft
folgend, nach und nach ausgebildet. Eine recht klare Auseinanderſetzung
des Verfahrens lieferte Fauſtmann in der Allgemeinen Forſt⸗ und
Jagdzeitung 1854, Seite 84. Wir werden daher auch bei der jetzt
folgenden Ausſtellung der Formel für den Beſtandskoſtenwert dem
Fauſtmannſchen Gedankengang folgen.
Man kann nämlich, ſagt Fauſtmann, jedem Beſtand ein Soll und
Haben eröffnen. In das „Soll“ gehören die Zinſen des Bodenkapitals,
oder die Bodenrente, ſowie die Ausgaben bis zum gegenwärtigen Be-
ſtandesalter, weil dies auf den Beſtand verwendete Koſten ſind, welche
er daher ſchuldet. Dagegen gehören in ſein „Haben“ die Einnahmen
aus ihm, während derſelben Zeit, weil ſie dasjenige ſind, was er ge-
leiſtet, oder gleichſam von ſeinen Koſten zurückerſtattet hat. Das Konto
des Beſtandes iſt daher mit der bisherigen Bodenrente und den ſonſtigen
Ausgaben zu belaſten und mit dem Werte der etwaigen in derſelben
Zeit gelieferten Durchforſtungen u. ſ. w. zu entlaſten; die Differenz oder
der „Saldo“ giebt ſeinen Produktionswert. Dieſe wenigen Sätze laſſen
ſich nun leicht in eine mathematiſche Formel umſetzen.
A. Berechnung der Produktionskoſten.
a) Bodenrente. Zur Hervorbringung eines Beſtandes gehört vor
allen Dingen der einen gewiſſen Wert repräſentierende Boden. Iſt der
Beſtand m Jahre alt, jo iſt in denſelben gewiſſermaßen der m jährige
Bodenzins (Bodenrente) hineingewachſen, weil ja der Boden, wenn er
für den Beſtand nicht verwendet worden wäre, hätte verpachtet oder
verkauft werden können, dem Beſitzer daher einen jährlichen Zins ab—
geworfen haben würde. Nun aber wächſt das Bodenkapital B in m Jahren
zu B. 15opm an und man erhält die Zinſen dieſes Kapitals, d. h. die
1
Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 221
m jährige Bodenrente für ſich, wenn man vom Kapital ſamt Zins, d. h.
von B. 10pm, das urſprüngliche Kapital B abzieht. Die m jährige
Bodenrente iſt daher:
B-1,opm - B B (1,opm — 1).
Zu demſelben Ausdruck gelangt man noch durch eine andere Betrach-
tung. Man berechnet aus dem Bodenkapital B die Bodenrente = B. O,op.
Da dieſelbe m mal verausgabt wird, jo beſtimmt man den Nachwert
dieſer jährlichen endlichen Rente nach $ 28, Formel IV
1 (1,opn - 1
Se
und erhält, da hier r=B-0,op und n= m ift:
B. O, op (1, o — 1)
O, op
b) Jährliche Koſten. Auf dem Beſtande laſten ferner die jährlich
zu zahlenden Steuern und Ausgaben für Verwaltung, Schutz u. ſ. w.
Bezeichnet man den Betrag dieſer jährlichen Koſten mit », ſo erhält
man die Summe derſelben nach derſelben Formel IV für die m jährige
Jahresrente. Es iſt nämlich:
v (1, pm — 1)
0,0p
wenn man nämlich jtatt der jährlichen Koſten v das Verwaltungskapital
B (1, o - 1).
— V (1,opm — 1),
V . x 5
V in di inführt.
0% in die Formel einführt
e) Kulturkoſten. Verurſacht der Beſtand bei ſeiner Begründung
auch Kulturkoſten, jo vermehren dieſelben ebenfalls den Koſtenwert des
Beſtandes. Iſt der Betrag derſelben e, ſo wachſen dieſelben bis zum
gegenwärtigen Alter m des Beſtandes zur Summe
e-1,opm an.
B. Berechnung der Einnahmen.
Hat der Beſtand bis zum Jahre m bereits Nutzungen an Durch—
forſtungen, Windbruch⸗ oder Schneebruchhölzern u. ſ. w. geliefert, ſo wird
derſelbe durch derartige Einnahmen von ſeinen Koſten mehr oder weniger
entlaſtet. Es müſſen daher auch die Nachwerte dieſer Nutzungen berechnet
und von den unter A entwickelten Koſten in Abzug gebracht werden.
Geht daher z. B. ein Durchforſtungsertrag Da im Jahre a ein, wobei a
immer kleiner als m jein muß, jo wächſt derſelbe bis zum Jahre m zur
Summe Da - 1,opm a an; ebenſo ein im Jahre b eingehender Ertrag Db
zur Summe Db. 10pm - b u. ſ. w.
222 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.
C. Formel für den Beſtands koſtenwert.
Addiert man die unter A entwickelten Aufwände und zieht davon
die unter B berechneten Einnahmen oder bereits erfolgten Zurück—
erſtattungen ab, jo erhält man für den Beſtandeskoſtenwert Hkm fol-
genden Ausdruck:
Hkm = B(l,opm— 1)+V(1,opm—1)-+c- 1,opm Da. I5opm - a
+ Db . 1, opm -b+...)=
= (B+V)(1,opm— 1)+c-1,opm— (Da-1,opm -a+Db-1,opm—-b+,,)
Beiſpiel: Es iſt der Koſtenwert eines Hektars 5Ojährigen Fichten-
beſtandes zu berechnen, welcher bis jetzt folgende Zwiſchennutzungserträge
geliefert hat:
im Jahre 25 35 45
Mark 30 60 65
Bodenwert pro Hektar 600 Mk., jährliche Auslagen v für Verwaltung,
Schutz, Steuern 4 Mk., Kulturkoſtenaufwand 110 Mk., Prozent 3.
Antwort: Es iſt
* 90 = = 133,3 Mk.,
daher:
Hk 50 = 19 5 (I opm — 1) TC. 1% Da. 1, a Db. 1, m = f . )
= (600 133,3) (1,03 1) 110-1,03°° - (30. 1,0325 60 1,03°°+65 - 1,0350 =
= 733,3 (4,38 — 1) + 110 - 4,38 — (30 - 2,09 + 60 - 1,56 + 65 - 1,16) =
= 2478,55 + 481,80 — (62,70 + 93,60 + 75,40) =
= 2960,55 — 231,70 = 2728,65 Mk.
Setzt man nach G. Heyer in die Formel für den Beſtandskoſten⸗
wert ſtatt B den Bodenerwartungswert uB, jo nimmt dieſelbe folgende
Geſtalt an, wenn Da die vor dem Jahre m und Du die nach dem Jahre m
eingehenden Durchforſtungen bedeuten:
Be Au Da- 1, o pu- Dn- 1% un-. I, pu VIV (4, opm. 1)
ö 150 pu - 1 N
+ C. 1, pm — Da - 10pm - a
5 Au+ Da. 1, ua f Dn :. 1, n
1,opu— 1
+ c-1,opm— Da. I,opm -a—
_ Au-],opm — Au+Da-1 8 Da. 1,op Ta
Far, 1,op\ 0,5 opm — 1)
1,0pu — 1
ze Dn ; l,opı +m-n — Dn ; l,opu -n—c. l,opı+m en ce» 1 opu +
150 pu — 1
+ er: 1,0p8+Mm co. 1,0p Da, 10 Da ep
1,op“ ni
Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 223
ier Da- 1,0pt 24 Dn - 1% h —
F 150pu 1
on 150 pu -n +c- 1,0p! FIR 15pm + Da. 15 %pm — 4 2
150 pu — 1
(Au Dn- I, opu- u) ],opm —Au—Dn- 0p —— 6 ==
— '
l,opt— 1
Da-1,op"
En ed e 15 0pu 5 1,opın —
150 pu — 1
— II Da In u
(Au-+Dn- 0) (1,opm 1) + (7,52 - e) (hop —1,0p")
= - 2
1,op"—1
Wie man ſieht, ſtimmt dieſer Ausdruck vollſtändig mit derjenigen
Formel des Beſtandserwartungswerts überein, welche man erhält, wenn
man in den allgemeinen Ausdruck für letzteren ebenfalls den Boden—
erwartungswert einfügt. Es folgt deshalb aus dieſer Wahr—
nehmung weiter, daß die Formel für den Beſtandskoſtenwert
zu dem nämlichen Reſultat wie diejenige des Beſtandserwar—
tungswerts führt, wenn man in beiden Formeln ſtatt B den
Bodenerwartungswert uB einführt.
Dieſe Übereinſtimmung wird aber ſelbſt unter der gemachten Unter-
ſtellung nur dann ſtattfinden, wenn bei der Berechnung des Beſtands—
erwartungswerts und Beſtandskoſtenwerts diejenigen Einnahmen und
Ausgaben, welche ſich bei Entwicklung obigen Ausdrucks (weil ſie poſitiv
und negativ vorkommen) ſtreichen, als gleichbleibend angenommen werden
dürfen.
Der Beſtand müßte deshalb in erſter Linie ein Normalbeſtand ſein;
da aber Normalbeſtände ſelten vorkommen, ſo wird man auch von letz—
terem Ausdruck in der Praxis ſelten Gebrauch machen können.
Dabei iſt ſeither gänzlich überſehen worden, daß ſich im Laufe der
Umtriebszeit nicht nur V, ſondern auch B ändert. Berechnet man z. B.
den Beſtandskoſtenwert, dann ſollte doch der Bodenwert zur Zeit der
Begründung des Beſtandes in Anſatz kommen, während bei dem Beſtands—
erwartungswert der Bodenwert im Jahre m entſcheidend iſt. Da aber
bei einem z. B. m — 100 jährigen Beſtand der Bodenwert vor 100 Jahren
offenbar ein anderer war, als er gegenwärtig iſt, ſo können, ſelbſt wenn
in beiden Fällen normale Beſtockung vorausgeſetzt werden dürfte, doch
224 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.
Beſtandskoſtenwert und Beſtandserwartungswert unmöglich überein-
ſtimmen. Die behauptete Übereinſtimmung zwiſchen dieſen beiden
Beſtandswerten beruht daher ſelbſt bei Unterſtellung normaler Beſtände
auf falſchen Vorausſetzungen, ſie findet bei richtiger Würdigung der Ver⸗
hältniſſe und trotz des ſcheinbar richtigen mathematiſchen Beweiſes über-
haupt niemals ſtatt. Hierzu ſei noch bemerkt, daß, wenn man in die
Formel des Beſtandskoſtenwerts den Bodenerwartungswert ein—
führt, man dann überhaupt von keinem Koſtenwert mehr ſprechen kann.
3. Den Beſtandskoſtenwert beſtimmende Faktoren.
Aus der Formel für den Beſtandskoſtenwert:
Hkm = (B+V) (I, opm —1)+c-1,opm — Da. 1 m -a. . ),
folgt, daß derſelbe mit dem Wachſen des Bodenwerts B, der Verwaltungs—
koſten » und Kulturkoſten e jteigen und zu einer um jo größeren Summe
anwachſen muß, je länger dieſe Kapitale dem Beſtande vorgeſtreckt
werden. Von der Zeit an, wo der Beſtand in ſeinen Zwiſchennutzungs⸗
erträgen nach und nach einen Teil ſeiner Schuldigkeiten zurück erſtattet,
kann zwar im Jahre einer Durchforſtung der Beſtandskoſtenwert kleiner
ſein, als in einem vorhergehenden Jahre, er wird aber trotzdem im Laufe
der Jahre immer wieder weiter ſteigen. Nur wenn durch beſondere
Ereigniſſe, wie Schnee-, Windbruchbeſchädigungen u. ſ. w., oder durch
ſtarke Vorhiebe in einer gewiſſen Lebensperiode des Beſtandes die
Zwiſchennutzungen über den normalen Betrag ſteigen, kann der Beſtands⸗
koſtenwert in ſpäteren Jahren gleich bleiben oder ſelbſt kleiner werden.
Selbſtverſtändlich wirkt auch der Zinsfuß auf die Größe des Be—
ſtandskoſtenwerts ein. Unterſtellt man nämlich für verſchiedene Zinsfüße
ein und denſelben Bodenwert, ſo muß notwendig auch dem höheren
Zinsfuße ein größerer Beſtandskoſtenwert entſprechen. Legt man aber
der Rechnung verſchiedene Bodenwerte zu Grunde, z. B. für den
Zinsfuß 3 den dieſem entſprechenden kleineren und für den Zinsfuß 2 den
dieſem entſprechenden größeren Bodenerwartungswert für ein und die—
ſelbe Umtriebszeit, ſo tritt der umgekehrte Fall ein, es entſpricht nämlich
dann dem niederen Zinsfuße ein höherer Beſtandskoſtenwert und um—
gekehrt.
G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 64—65) ſtellt noch
eine Betrachtung darüber an, wie ſich der Beſtandskoſtenwert für den
Anfang und das Ende der Umtriebszeit geſtaltet. Obgleich ich dieſer
Unterſuchung nur einen theoretiſchen Wert zuerkennen kann, wollen wir,
um den Vorwurf der Unvollſtändigkeit von uns fern zu halten, dieſelbe
doch nicht ganz unerwähnt laſſen.
Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 225
1. Für den Anfang der Umtriebszeit alſo im Jahre m So,
ſoll der Beſtandskoſtenwert für jeden der Rechnung unterſtellten
Bodenwert den eben aufgewendeten Kulturkoſten gleich ſein. Denn da
im Jahre O noch keine Nutzungen bezogen worden ſeien, jo ſei die For—
mel für den Beſtands-Koſtenwert für dieſes Alter:
(BTW (1, % 1) TC 10 % c.
Bei ruhiger Erwägung der Sachlage kommt man aber ſchon ohne
mathematiſche Beweisführung zu dem Reſultat, daß am Anfang der
Umtriebszeit, alſo im Jahre o, weder Einnahmen noch Ausgaben erfolgt
ſein können, daß alſo auch der Beſtandskoſtenwert = o ſein müſſe. In
der That ſind im Jahre o noch keine Kulturkoſten erfolgt, auch noch keine
Zwiſchennutzungen eingegangen; deßhalb iſt der Beſtandskoſtenwert:
(BT Y (IL, opo -1)=(B+V)-o=o, und nicht e.
2. Für das Ende der Umtriebszeit, alſo für m Su ſoll in
dem Falle, daß 1. als Bodenwert der Bodenerwartungswert angenommen
werden darf, 2. die Einnahmen von dem Beſtande, ſowie die Ausgaben
für denſelben normal waren, 3. der Beſtand ſelbſt normale Beſchaffenheit
beſitzt, der Beſtandskoſtenwert gleich dem Haubarkeitsertrage Au ſein.
Es wird das, da hier m Su it, wie folgt, bewieſen:
Hku=(B+V) (I. opu - 1) C 1% — (Da-. 1 % : 4 . . D · 1, pu q).
Wird in dieſe Gleichung der Bodenerwartungswert eingeführt, ſo
hat man:
A. ( Da- 1% aT. . Dq . 1, pn 4 - · I opn
1,0pu —1
+ e 1, n (Da. 1, — a .. Dq . 1, p - 4) = Au.
— V v) (I opa -1)+
Sodann wird noch beigefügt: „für B ug würde Hku S Au, für
B<uB dagegen Hku < Au ſein, wogegen nichts zu erinnern iſt.
Dagegen iſt die Einführung des Bodenerwartungswerts, unter der
Vorausſetzung, daß der Beſtand in Bezug auf Einnahme und Ausgabe
ſtets normal war und noch normal iſt, deßhalb zwecklos, weil dieſelbe
in der Wirklichkeit nie zutrifft.
Was ſind überhaupt normale Ausgaben? Doch wohl nur ſolche
Durchſchnittswerte, im Sinne vorſtehender Formel, wie ſie ſich am An—
fange der Umtriebszeit auf Grund lokaler Erfahrung berechnen. Die
Jahresausgaben » ändern ſich aber nicht nur von Jahr zu Jahr, ſon—
dern namentlich innerhalb einer Umtriebszeit ſehr bedeutend und dürfen
daher, ſobald es ſich um lange Zeiträume (ältere Beſtände) handelt,
nicht als gleichbleibend unterſtellt werden, wenn nicht Reſultate erzielt
werden ſollen, welche von der Wirklichkeit allzuſehr abweichen.
Welcher Bodenerwartungswert ſoll überhaupt in die Formel für den
Beſtandskoſtenwert eingeſetzt werden? G. Heyer ſpricht ſich darüber
nicht aus. Nur ſo viel geht aus ſeinen Berechnungen hervor, daß er
die Bodenerwartungswerte aus den gegenwärtigen Preiſen berechnet und
daß er auf dieſer Grundlage eigentlich den Bodenerwartungswert am
Baur, Waldwertberechnung. 15
=
Anfang der Umtriebszeit, alſo vor u Jahren findet. Dazu gehören aber
dann auch die jährlichen Ausgaben v, vor u- u. ſ. w. Jahren, während dieſe
fälſchlich auch aus der Gegenwart genommen werden, ſo daß es ſich alſo
um einen Bodenerwartungswert handelt, welcher weder für den Anfang
noch für das Ende der Umtriebszeit richtig iſt.
Wir haben Tabelle I, 7 den Nachweis geliefert, daß der Boden-
erwartungswert bei Buchen III. Bonität, 100jährigen Umtrieb und 3 pCt.
pro Hektar — 26 Mk. beträgt. Wollte man nun durch Einführung dieſes
Bodenerwartungswerts in die Formel für den Beſtandskoſtenwert den
Nachweis liefern, daß dann am Ende der Umtriebszeit der Beitand-
koſtenwert gleich dem Haubarkeitsertrag Au ſei, jo müßte man B= — 26 Mk.
ſetzen, d. h. V noch um 26 Mk. vermindern, dann käme man allerdings zu
dem Reſultat, daß der Beſtandskoſtenwert dem Haubarkeitsertrage Au
gleich wäre. Aber was ſollen überhaupt derartige Rechnungskünſte,
denen alle Anklänge an die Wirklichkeit fehlen, für einen praktiſchen Wert
haben?
Der günſtigſte Fall wird doch in der Praxis immer der ſein, daß
man den Boden geſchenkt bekommt, d. h. der Bodenwert gleich Null iſt.
Kein Käufer wird aber bei dem Ankauf eines haubaren Beſtandes nach
deſſen Koſtenwert, ſondern nur nach dem Werte, d. h. dem Vorrats⸗
oder Gebrauchswerte der wirklich vorhandenen Holzmaſſe fragen.
226 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.
4. Würdigung der Methode.
Die Methode der Berechnung des Beſtandskoſtenwerts auf Grund
der vorſtehend entwickelten Formel leidet an ähnlichen Gebrechen, wie
die Methode des Boden- und Beſtandserwartungswerts; ſie wird näm⸗
lich unſicher und. bei Rechnung mit einem und demſelben Zinsfuß, ganz
unbrauchbar, ſobald der Beſtand bereits ein höheres Alter erreicht hat.
Die Methode ſetzt nämlich von Anfang der Umtriebszeit an bis zum
Jahre m, alſo unter Umſtänden bis zum Ende der Umtriebszeit, gleich
bleibende Koſten voraus, während ſowohl » als auch B im Verlauf
längerer Zeitabſchnitte fort und fort zu ſteigen pflegen und auch künftig
noch weiter ſteigen werden. Der Beſtandskoſtenwert darf daher N
nur in Anwendung kommen, ſo lange man gleichbleibende
Koſten unterſtellen darf, d. h. der Beſtand noch jünger iſt und
etwa die Hälfte der Umtriebszeit noch nicht überſchritten hat.
Hier iſt derſelbe am Platze und kann auch bei Unterſtellung des aus⸗
ſetzenden Betriebes durch eine andere Methode nicht leicht erſetzt werden.
Handelt es ſich z. B. um die Abtretung eines jüngeren Beſtandes zu
öffentlichen Zwecken, ſo kann für den Werth desſelben nicht der oft noch
ſehr geringe oder gar negative Vorratswert, ſondern nur derjenige Kojten-
Ermittlung des Beſtandsvorratswerts. 227
wert entſcheidend ſein, wie er ſich aus den lokalen durchſchnittlichen
Koſten unter gleichen Verhältniſſen beziffert.
Sodann wird in der Formel kein Unterſchied zwiſchen der
Verzinſung des umlaufenden und fixen Kapitals gemacht. Der
Boden B iſt fixes Kapital und hat als ſolches nur Anſpruch auf die
demſelben zukommende niedere Verzinſung, während » und e umlau—
fende Kapitale ſind und daher auf eine höhere Verzinſung Anſpruch
machen können, ſelbſtverſtändlich mit Berückſichtigung der in der Forſt—
wirtſchaft begründeten weiteren, bereits in § 16 namhaft gemachten Zins-
beſtimmungsgründe. Es wäre daher in der Formel für fixes Kapital
der niedere Zinsfuß p“ und für umlaufendes Kapital der höhere p ein-
zuführen und ginge dieſelbe dann in folgende Form über:
Hkm = B (I, op“ - I) + V (I, opm - 1) e 10m (Da. 15 oma. ..)
Endlich wird bei Berechnung des Beſtandskoſtenwerts die Länge des
Verzinſungszeitraumes nicht betont. Da aber erfahrungsmäßig bei
langen Verzinſungszeiträumen bei keinem Geſchäfte volle Zinſeszinſen
um den ſonſt üblichen Zinsfuß erwartet werden können, weil thatſächlich
die Kapitale nicht in der unterſtellten raſchen Weiſe anwachſen, ſo ſollte,
im Falle es ſich um längere Verzinſungszeiträume, d. h. um ältere
Beſtände handelt, mit einem niederen Zinsfuß und umgekehrt gerechnet
werden. Zu welch ſchwindelhaften Höhen würde ſich z. B. der Beſtands—
koſtenwert für 150 — 200 jährige Eichen, ſelbſt wenn man der Rechnung
nur 2 pCt. Zinſeszinſen zu Grunde legte, berechnen, da 1 Mk. bei 2 pCt.
in 200 Jahren ſchon zu 52,48 Mk., bei 3 pCt. aber zu 369,35 ME.
anwächſt.
III. Von der Ermittlung des Beſtands⸗Vorratswerts.
§ 49.
1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich
ergiebt, wenn man die gegenwärtige Holzmaſſe eines Beſtandes auf—
nimmt, dieſelbe in Geldwert umwandelt und die Gewinnungskoſten in
Abzug bringt.
2. Verfahren. Der Vorratswert eines Beſtandes wird beſtimmt,
wenn derſelbe aus irgend einem Grunde ſofort abgetrieben werden muß.
Es kann ſich hierbei um die Wertsermittelung vor der Fällung und
nach der Fällung handeln.
Im erſten Falle wird der Beſtand nach den Regeln der Beſtands—
15*
228 Ermittlung des Beſtandsvorratswerts.
ſchätzung getrennt nach Sortimenten aufgenommen und das Ergebnis
der gefundenen Sortimente einzeln mit den zugehörigen Preiſen des
Holzes multipliziert. Hierauf werden die einzelnen Produkte addiert und
von der Summe ſämmtliche Fällungskoſten abgezogen.
Im zweiten Falle, wenn nämlich der Beſtand bereits gefällt iſt,
wird das Ergebnis nach Sortimenten aufbereitet und gerade jo ver—
fahren, oder man verkauft das Holz zuvor und erhält dann in der
Summe der Erlöſe, abzüglich der Gewinnungs- und Verkaufskoſten, den
Vorratswert. Letzterer wird in dieſem Falle am genaueſten gefunden,
weil die Maſſenermittlung des ſtehenden Holzes ſelten abſolut genau iſt.
3. Den Beſtandsvorratswert beſtimmende Faktoren. Je nach
dem Alter des Beſtandes kann der Vorratswert negativ, gleich Null,
oder poſitiv ſein. Negativ iſt derſelbe bei ſo jungen Beſtänden, daß
der Wert ihres Holzvorrats noch nicht einmal die Gewinnungskoſten
deckt. Null iſt der Vorratswert, wenn der Erlös für den vorhandenen
Holzvorrat gerade die Gewinnungskoſten erreicht. Poſitiv wird der—
ſelbe jedoch, wenn die Gewinnungskoſten hinter dem Wert des vorhan⸗
denen Holzvorrats zurückbleiben. Von dieſer Zeit an ſteigt der Vor⸗
ratswert anfänglich langſam, dann raſcher und erreicht ſein Maximum
oft erſt hinter jenem Zeitpunkt, in welchem der Beſtand ſeinen größten
jährlichen Maſſedurchſchnittszuwachs hat, und nimmt erſt dann wieder
ab, wenn in ſpäteren Jahren ſtärkere natürliche Lichtungen oder künſt⸗
liche Vorhiebe erfolgen, oder vieles Holz dürr wird oder ſonſt an Wert
verliert (Fäulnis). Am früheſten pflegt der Kulminationspunkt bei der
lichtliebenden Kiefer, Eiche, Birke u. ſ. w, ſpäter bei ſchattenertragenden
Holzarten einzutreten.
4. Würdigung der Methode. Es iſt einleuchtend, daß man den
Wert jüngerer Beſtände nicht nach ihrem Vorratswert beſtimmen kann,
weil ſonſt dem Waldbeſitzer die bereits vor Jahren auf den Beſtand
verwendeten Auslagen (Steuern, Verwaltungskoſten, Bodenrente u. ſ. w.)
ganz oder um ſo mehr verloren gingen, je wertloſer die gegenwärtige
Holzmaſſe bei ihrem ſofortigen Verbrauche noch iſt.
Für mittelalte und nahe haubare Beſtände, welche ſchon eine gut
verwertbare Holzmaſſe und darum einen beträchtlichen reinen Vorrats⸗
wert beſitzen, hat letzterer jedoch unverkennbar jeine großen Vorzüge, ob⸗
gleich man, vom theoretiſchen Standpunkte aus betrachtet, ſo lange einen
kleineren Beſtandswerth finden muß, als das Beſtandsalter die gewählte
lukrativſte Umtriebszeit noch nicht erreicht hat.
Ermittlung des Beſtandsvorratswerts. 229
Wenn dieſe Methode deshalb bis jetzt und mit Recht vielfach neben
haubaren auch noch für nahe haubare, ſelbſt mittelalte Beſtände in
Anwendung kam, ſo mag dieſes eines Teils ſeinen Grund darin haben,
daß es an einfachen, entſprechenden beſſeren Verfahren fehlte, anderen
Teils aber, daß man in die Berechnung des Werts der wirklich
vorhandenen Holzmaſſen größeres Vertrauen ſetzte, als in die erſt in
ferner Zukunft zu erwartenden Erträge, welche ſich auf einen voraus—
zubeſtimmenden Betriebsplan oder auf unſichere Ertragstafeln gründen
und mit einem ziemlich ſchwer zu beſtimmenden Zinsfuß auf die Gegen—
wart diskontiert werden müſſen.
Für mittelalte, nahe haubare und haubare Beſtände em—
pfiehlt ſich daher die Rechnung nach dem Beſtandsvorrats—
wert namentlich bei hohen Umtriebszeiten und in allen Fällen,
in welchen ſichere Anhalte über die Zukunftserträge, über
früher gemachte Einnahmen und Ausgaben, über Boden—
werte u. ſ. w. fehlen.
Sache praktiſcher Erwägung wird es bei Unterſtellung nachhaltiger
Wirtſchaft ſein, in wie weit man die Vorratsmaſſe eines Beſtandes, nicht
mit den ſeinem Alter entſprechenden, ſondern mit den Preiſen der hau—
baren Beſtände multiplizieren ſoll, weil, ſobald der Beſtand die halbe
Umtriebszeit überſchritten hat, man dann ſeinen vollen Durchſchnittszuwachs
im Werte des haubaren Holzes fortnutzen kann, namentlich wenn die
ältern Klaſſen vorherrſchen.
Außerdem iſt der Vorratswert ganz unentbehrlich, wenn die Differenz
zwiſchen ihm und dem Erwartungs- oder Koſtenwert zu beſtimmen iſt,
um in dieſer einen Maßſtab für die Größe des Verluſtes zu haben,
welche bei Zerſtörung, Beſchädigung oder bei gänzlichem Abtrieb un⸗
reifer Beſtände (Expropriationen) feſtzuſtellen iſt.
Wenn ſich die meiſten Praktiker ſeither gegen die Anwendung der
Methode der Berechnung des Beſtandserwartungswerts mehr ablehnend
verhielten, jo dürfte ſich dieſes ſchon daraus erklären, daß man nach
dieſem Verfahren oft Reſultate für den Beſtandswert erhielt, welche
kleiner waren, als der Vorratswert ſelbſt, was noch abſurd iſt. Es er—
klärt ſich ein ſolches unnatürliches Reſultat dadurch, daß man bald mit
einem zu hohen Zinsfuße, bald mit unrichtigen Ausgaben und Holz—
preiſen operierte, bald auch die mutmaßlichen und auf das Jahr m zu
disfontierendeu Haubarkeits⸗ und Zwiſchennutzungserträge allgemeinen
Ertragstafeln entnahm, ohne zu prüfen, ob die Anſätze in denſelben auch
für den gerade vorliegenden Fall zutreffen; endlich den Unterſchied
zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Umtriebe nicht würdigte.
230 Ermittlung des Beitandsverfaufswerts.
IV. Von der Ermittlung des Beſtandsverkaufswerts.
$ 50.
1. Begriff, Unter dem Beſtandsverkaufswert verſteht man den⸗
jenigen Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man von dem bekannten Erlöſe
aus einem verkauften Beſtande auf den Wert eines noch zu verkaufenden
Beſtandes gleicher oder ähnlicher Beſchaffenheit ſchließt.
2. Verfahren. Es iſt einleuchtend, daß der Verkaufswert eines
Beſtandes nur dann für den Wert eines andern Beſtandes maßgebend
ſein kann, wenn erſterer mit Berückſichtigung aller einſchlagenden Ver⸗
hältniſſe richtig feſtgeſtellt wurde und der Beſtand, deſſen Wert erſt er—
mittelt werden ſoll, mit demſelben gleiche Lage zum Markt, gleiches
Alter, gleiche Maſſe und gleiche Qualität beſitzt. Dieſe Bedingungen
werden ſich eher bei jungen, als bei älteren Beſtänden vereinigt finden.
Altere und darum auch wertvollere Beſtände haben nämlich ſelten bei
gleichem Alter noch ganz gleiche Maſſen und werden daher auch am
beſten nach ihrem Vorratswert aufgenommen. Dagegen kann man den
Wert junger Saaten und Pflanzungen dann ohne Anſtand nach dem
Verkaufswerte ähnlicher Objekte beſtimmen, wenn deren Wert mit aller
Sorgfalt z. B. nach dem Koſtenwerte beſtimmt wurde. In dieſem
Falle erſcheint es überflüſſig die Wertberechnungen bei gleichen Objekten
von Fall zu Fall zu wiederholen.
V. Von der Ermittlung des Beſtandswerts aus dem
Durchſchnittsertrag.
8 51.
1. Begriff. Den Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag er—
hält man, wenn man den in Geld ausgedrückten reinen Haubarkeits⸗
durchſchnittszuwachs mit dem Alter des Beſtandes multipliziert.
2. Verfahren. So wie die öſterreichiſche Kameraltaxe den wirk⸗
lichen Maſſevorrat der Beſtände durch Multiplikation des Haubarkeits⸗
durchſchnittszuwachſes mit dem Beſtandsalter berechnet, ſo ſoll hier der
Wert der Beſtände durch Multiplikation des Werts des Durchſchnitts—
zuwachſes mit dem Alter ermittelt werden. Der Haubarkeitsdurchſchnitts⸗
zuwachs wird dabei aus vergleichbaren haubaren Beſtänden der nächſten
Umgebung oder nach der gleichen Bonität angehörigen Extragstafeln
7
4
Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag. 231
oder ſonſtigen Erfahrungen für ein vorteilhaft ſcheinendes Hiebsalter
feſtgeſtellt. Dem Haubarkeitsertrage Au werden aber noch die Zwiſchen—
nutzungen Da, Db. . . zugerechnet, dagegen die jährlichen Koſten », ſowie
die Kulturkoſten e abgerechnet. Iſt ferner das Alter des Beſtandes m
und die Umtriebszeit u, ſo iſt der Beſtandswert:
ten =.
Beijpiel. Ein Hektar Kiefernwald liefert nach Burkhardts
Tafeln (Tabelle VII, 1) bei 70jähr. Umtrieb außer dem Abtriebsertrag
2970 Mk. noch folgende Zwiſchennutzungen:
— 0 0 0 50 80
12 2 57, 67,2 79,2
Die jährlichen Koſten für Verwaltung find y- 3,6 Mk., die Kultur-
koſten e=24 Mk., was iſt der Beſtandswert im Jahre 60%
Antwort:
. v) 0 -
2970 + 12 + 42 + 57,6 4672 + 792 — 24 :
170 3.6) 60
— ebe ai 3,60) . 60 = (46,06 — 3,6) 60 = 2547,60 Mk.
Um einen Einblick zu erhalten, wie ſich die Werte des Durchſchnitts—
ertrags zu denjenigen der Vorrats- und Grwartungswerte ſtellen, ſollen
dieſelben auf Grund der Burckhardtſchen Ertragstafel beigefügt werden,
wobei wir für den Erwartungswert 3 PCt. unterſtellen.
E n 35 45 55 65
ccrktungswert . . . 563 874 1276 1802 2497
Beſtandsvorratswert . 205 484 966 1666 2516
Wert aus dem ertrag 1061 1486 1911 2335 2760
Wert aus dem A
75 1050 1350 1650 1950
nach Burckhardt 750 105 35 55 5
Wie man ſieht, liefert der aus dem Durchſchnittsertrag berechnete
Beſtandswert durchweg, aber namentlich für jüngere Beſtände, nicht un—
beträchtlich höhere Reſultate, als die andern Verfahren.
Burckhardt iſt dieſe Thatſache auch nicht entgangen. Um etwas
niedrigere Reſultate zu erhalten, zieht er daher, ohne jedoch ſein Ver—
fahren näher zu begründen, neben den jährlichen Ausgaben » auch noch
die Bodenrente B. O, op ab; während er ſich über den Abzug der Kultur-
232 Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag.
koſten nicht äußert. Bringt man an der vorſtehenden Formel auch be
die Bodenrente in Abzug, dann geht fie in folgende über:
8 . Dq - e
u
—(v+B-0,0p)) m.
Berechnet man nach dieſer Formel unter Zugrundlegung eines
Bodenwerts von 415 Mk. die Beſtandswerte, ſo erhält man die in der
letzten Zeile befindlichen Zahlen vorſtehender Überſicht. Aus letzteren
geht hervor, daß dann die Beſtandswerte des Durchſchnittsertrags ſich
denen des Erwartungswerts weit mehr nähern und hinter letzteren und
denjenigen des Beſtandsvorratswerts in ſpäteren Jahren ſogar zurück⸗
bleiben, was wiederum unnatürlich iſt. Selbſtverſtändlich ſteigt bei
dieſer Methode der Beſtandswert mit wachſendem Durchſchnittsertrag
und Beſtandsalter.
3. Würdigung der Methode. Obgleich dieſes Verfahren einer
ſtreng wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt, ſo hatte es ſeither unter
den Praktikern doch ſeine Vertreter. Als ein Vorzug der Methode wird
hervorgehoben, daß dieſelbe unabhängig von Zinsfuß und Zinſeszins⸗
rechnung und ohne beſondere Schwierigkeiten durchzuführen ſei. Viele
Waldbeſitzer und Forſtwirte ſcheuen nämlich die auf lange Prolongierungen
und Diskontierungen ſich gründenden Reſultate der Waldwertberechnung
und uns ſelbſt iſt es in einer Waldteilungsfrage vorgekommen, daß uns
der Waldbeſitzer auferlegte, die Beſtandeswerte für die geſtellte Wald⸗
teilungsfrage nicht mit Hülfe von Zinſeszinſenformeln zu berechnen.
Burckhardt empfiehlt das Verfahren vorzugsweiſe bei Entſchädi⸗
gungsberechnungen, welche z. B. durch zu frühzeitigen Abtrieb jüngerer
Beſtände (Expropriationen) nothwendig werden. Da man aus Gründen
der Billigkeit dem zu Expropriierenden lieber etwas zu viel als zu wenig
vergüten ſoll, ſo läßt ſich hier das Verfahren noch eher rechtfertigen, ob⸗
gleich wir gerade für jüngere Beſtände die Rechnung nach dem Koſten⸗
wert für hinreichend begründet halten.
Das Verfahren kann aber auch da gute Dienſte leiſten, wo es ſich
um eine flüchtige, möglichſt koſtenloſe Veranſchlagung des Werts der in
einem größeren Walde (Revier) vorhandenen Holzvorräte handelt, um
auf Grund einer ſolchen Erhebung etwa den Maximalpreis für derartige
Holzvorräte feſtzuſtellen. Jedenfalls iſt das Verfahren noch einer weiteren
Ausbildung bedürftig und würdig.
Wert des Normalvorrats. 233
VI. Von der Ermittlung des Werts des Normalvorrats.
| $ 52.
1. Begriff. Unter Normalvorrat verſteht man bekanntlich die-
jenige Holzmaſſe, welche in der normalen Betriebsklaſſe in dem 1 bis
u— jährigen Schlage vorhanden ſein muß, um jährlich gleich viel Holz
im u jährigen Schlage beziehen zu können. Dieſer in Geld ausgedrückte
Normalvorrat ſtellt den Wert desſelben vor.
Bekanntlich kann bezüglich des Zeitpunktes der Berechnung der Nor—
malvorrat auf drei Weiſen ermittelt werden: nämlich für Frühjahr
in welchem das älteſte Glied der normalen Schlagreihe gerade genutzt,
wurde, dann für die Sommermitte, indem man ſich den halben Jahres—
zuwachs auf allen Schlägen und daher auch auf dem älteſten Schlage
bereits wieder abgelagert denkt, und für den Herbſt, in welchem der
Normalvorrat aus dem 1 bis ujährigen Schlag beſteht, alſo am größten
iſt. Für unſere Unterſuchung müſſen wir uns das Vorratskapital (ſtehen—
des Betriebskapital) als aus u—1 Schlägen beſtehend denken, in welchen
alſo das ujährige Glied fehlt, weil ja innerhalb eines Jahres das älteſte
Glied der Schlagreihe neu erſetzt wird, um in dem Haubarkeitsertrage Au
als Hauptbeſtandteil der Waldrente genutzt zu werden.
2. Verfahren. Die Kenntnis des Werts des Normalvorrats iſt
namentlich bei Beurteilung der Verzinſung, der in den Waldungen
ruhenden Kapitalien, bei Bodenwertsberechnungen nach 8 44, ſowie bei
Rentabilitätsberechnungen überhaupt unerläßlich.
Über die Art der Ermittlung des Normalvorrats waren die An—
ſichten ſeither geteilt. Wenn z. B. gelehrt wird), der Wert des
Normalvorrats ſetze ſich aus den Werten der einzelnen Alters—
ſtufen zuſammen, ſo ſcheint das gerade ſo richtig zu ſein, als wenn
man etwa ſagen würde: wenn in irgend einer Gegend ein Apfel 1 Pfg.
koſtet, ſo findet man den Wert der daſelbſt gewachſenen Apfel, wenn
man die Stückzahl mit 1 Pfg. multipliziert.
Es würde ſich nämlich der Wert des Normalvorrats nur dann
aus den Werten der einzelnen Altersſtufen zuſammenſetzen, wenn das
Holz aller Altersſtufen in ein und derſelben Zeit, ohne Preisdrückung,
abſetzbar wäre und abgeſetzt werden dürfte, welche Forderung im
Nachhaltbetriebe ausgeſchloſſen iſt. Der Wert des Normalvorrats wurde
) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 75.
Be Wert des Normalvorrats.
daher ſeither auch vielfach unrichtig, insbeſondere zu hoch berechnet, wie
das jetzt nachgewieſen werden joll.
Der Wert des Normalvorrats kann nach folgenden Methoden er—
mittelt werden:
A. Ermittelung nach dem Vorratswert (Gebrauchswert),
B. ir 1 „ Erwartungswert,
C. 10 5 „ Koſtenwert,
D. 15 „ „ Waldrentierungswert und
E. „ „ „ jährlichen Holzreinertrag.
Das letzte Verfahren, nach welchem wir den Normalvorrat beſtimmen,
iſt unſeres Wiſſens neu und noch in keinem Lehrbuch der Waldwert—
berechnung beſprochen worden. Unterziehen wir nun dieſe einzelnen Ver⸗
fahren einer kritiſchen Beſprechung.
A. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Vorratswerte.
Das Verfahren beſteht darin, daß man die Holzmaſſe des u- 1 bis
jährigen Schlags der normalen Betriebsklaſſe beſtimmt und dieſe durch
Multiplikation mit den reinen Durchſchnittspreiſen der letzten Jahre in
Geld umſetzt. Dabei hat man wieder zwei verſchiedene Wege eingeſchlagen.
a) Ermittlung des Normalvorrats nach der öſterreichiſchen
Kameraltaxe.
Bekanntlich beſtimmt dieſe Methode den Normalvorrat der Maſſe
er e 8 0 ; ; 2
nach der Formel = Sommermitte), in welcher u die Umtriebszeit,
Z den jährlichen Zuwachs auf allen Schlägen oder den Holzgehalt des
älteſten Schlages ausdrückt.
E. Braun) ſetzt nun, um den Wert des Normalvorrats zu be—
ſtimmen, für Z „den aus einer vorderen Periode ermittelten jährlichen
durchſchnittlichen Geldnettoertrag nach Abzug aller Koſten“ Wäre z. B.
der jährliche Geldnettoertrag pro Hektar = 2000 Mk, die Umtriebszeit
u = 100, jo iſt der Wert des Normalvorrats von 100 ha nach der Formel
eee e e
—
Gegen dieſes Verfahren laſſen ſich namentlich zwei Einwände machen:
1. Iſt der Begriff „jährlicher durchſchnittlicher Geldnettoertrag aus
einer vorderen Periode berechnet“ viel zu unbeſtimmt; denn ſoll aus
„) E. Braun: Staatsforſtwirtſchaft und Bodenreinertragstheorie, Bonn
bei Emil Strauß, 1879, S. 80.
J
|
|
Wert des Normalvorrats. 235
den nach der Formel De ermittelten M Feſtmetern Holzmaſſe deren Wert
richtig beſtimmt werden, ſo iſt das nur dann möglich, wenn man den
mittleren Wert eines Feſtmeters kennt, wie er ſich aus den Sortimenten
der verſchiedenen Altersſtufen ableitet. Iſt dieſer mittlere Preis m, ſo
wäre der Wert des Normalvorrats allerdings M x m, im Falle man an
der Formel ge überhaupt keinen Anſtand nimmt. Die richtige Ab—
leitung von m iſt aber kaum möglich, weil man die Sortimente und zu—
gehörigen Preiſe eigentlich nur für das haubare Holz, nicht aber für die
jüngeren Beſtände kennt, von welchen nur die nicht maßgebenden Preiſe
aus dem ſchwachen Durchforſtungsmaterial vorliegen.
2. Wäre es aber auch möglich nach 1 den Normalvorrat zu be—
rechnen, ſo könnte dieſer Wert, namentlich bei Unterſtellung von Hoch—
waldwirtſchaft, doch nicht maßgebend ſein, weil der Normalvorrat
auf einmal nicht ohne Verluſt abſetzbar iſt und auch nicht ab—
geſetzt werden darf, ohne den die Regel bildenden nachhaltigen Be—
trieb überhaupt aufzugeben. Die Ermittlung des Normalvorrats nach
Brauns Vorſchlag liefert daher ungenaue und zu hohe Reſultate und
belaſtet das Betriebskapital der Forſtwirtſchaft in ungerechter Weiſe.
Die Formel ar ſetzt bekanntlich voraus, daß die ältejte Stufe
u — ½ Jahre zählt. Enthält dieſelbe aber u—1 Jahre, dann iſt die
Formel 2 _ 2 richtiger. G. Heyer“) ſetzt daher für 2 den jähr⸗
lichen Reinertrag R der Betriebsklaſſe, welcher pro Flächeneinheit
Au + Da . Da -e
u
v
beträgt. Hiernach wäre der Normalvorrat der Flächeneinheit
u- R R eee ie
De - |@-n:2
u
Es iſt einleuchtend, daß nach diejer Formel der Normalvorrat ſich
noch höher als nach Braun berechnet, weil hier unterſtellt wird, auch
das Holz der jüngeren Altersklaſſen beſitze den Preis des hiebsreifen
Schlages.
Anleitung zur Waldwertrechnung. 3. Auflage, S. 81.
236 Wert des Normalvorrats.
b) Ermittlung des Normalvorrats nach Ertragstafeln.
Man verfährt hierbei in der Art, daß man für die der Betriebs⸗
klaſſe entſprechende Bonität eine Maſſenertragstafel aufſtellt, dieſe durch
Multiplikation der Feſtmeterzahl der betreffenden Altersſtufe mit dem
Nettopreis eines Feſtmeters derſelben Stufe in eine Geldertragstafel
verwandelt und an der Hand derſelben den Normalvorrat durch Sum⸗
mierung der Vorratswerte (Gebrauchswerte) der einzelnen Altersſtufen
ableitet.
Dieſe Methode wurde u. A. von Burckhardt“) und Helferich**)
in Anwendung gebracht, iſt aber, wie Verfahren A, auch nicht ganz
tadellos. Es fehlen nämlich auch hier zuverläſſige Anhalte für die Preiſe
der jüngeren Altersklaſſen, weil in denſelben zwar das ſchwächere und
wertloſere Durchforſtungsmaterial, nicht aber der Hauptbeſtand genutzt zu
werden pflegt Wenn auch hin und wieder einmal ein jüngerer Beſtand
in Folge von Schneebruch oder Inſektenbeſchädigungen genutzt wird, ſo
ſind die für denſelben erzielten Preiſe doch nicht maßgebend, ſondern
Ausnahmspreiſe.
Fiele aber auch dieſer Einwand weg, ſo bleibt eben hier, wie bei A,
immer noch das Bedenken, daß die Summe der Vorratswerte der ein-
zelnen Altersklaſſen deshalb nicht den richtigen Wert des Normalvorrats
zum Ausdruck bringen kann, weil derſelbe nicht in einem Jahre abſetzbar
iſt, auch nicht abgeſetzt werden darf, und deshalb auch ein geringeres
Kapital, als angenommen, repräſentieren muß. Der Wert eines Kohlen⸗
lagers wird bekanntlich auch nicht nach der Menge Kohlen, welche das—
ſelbe birgt, bemeſſen, ſondern nach der Quantität, welche jährlich ge⸗
fördert werden kann. Übrigens erhält man nach b kleinere und darum
richtigere Reſultate, als nach a, weil für die jüngeren Altersſtufen
niedrigere Preiſe eingeführt werden; auch ſteht das Verfahren auf einer |
beſſeren Baſis, als die Verfahren B, C und D, wie ſich gleich ergeben
wird, und iſt unabhängig vom Zinsfuß.
B. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtands—
erwartungswert.
Das Verfahren ſtützt ſich auf den, beiläufig geſagt, hier nicht richtig
angebrachten Satz, daß ſich der Wert des normalen Vorrats aus den Be-
H. Burckhardt, Hülfstafeln für Forſttaxatoren. Hannover 1873,
S. 89 u. f. 2
v. Helferich, Die Forſtwirtſchaft, Handbuch der politiſchen Okonomie,
herausgegeben von Schönberg, Tübingen 1881, S. 711 u. f.
Wert des Normalvorrats. 237
ſtandserwartungswerten der Schläge der einzelnen Altersſtufen zuſammen—
ſetze. Das Verfahren wird u. A. von G. Heyer?) gelehrt und von ihm
und ſeinen Anhängern, neben dem Normalvorrat des Koſtenwerts, als
das allein richtige erklärt. Es erſcheint daher eine Entwicklung und Be—
leuchtung dieſer Methode unerläßlich.
G. Heyer ſchlägt zur Ermittlung des Erwartungswerts des Nor—
malvorrats einer Betriebsklaſſe von u Hektaren folgenden Weg ein. Er
berechnet die Erwartungswerte des u- 1, u- 2. . 2,1 und O jährigen
Schlages, in dem er in die bekannte Formel für den Beſtandserwar—
tungswert
Au T Dn - 1, %᷑ n n. . . (B+ V) (Io pu- m- 1)
Hen 5 1 op“! — III
ſtatt m die angegebenen Alter einſetzt und vorerſt unterſtellt, daß nur die
q jährige Altersſtufe eine Zwiſchen- und Nebennutzung (Y) liefere. Es
iſt dann:
Au—(B+V)(1,op!— 1)
1,opt
353 — Erwartungswert der
(u- 1) jähr. Altersſtufe.
Au—(B+YV)(lop— 1)
1,op2
5 — Erwartungswert der
(u-2)jähr. Altersſtufe.
Au (B — V) (I, opu- - I)
1, opu = d
als Ae A 2 — Erwartungswert der
g jährigen Altersſtufe.
Au+Dg-1,opı -a—(B+YV) (1,opı (4 -D—1])
1,opı—(@-D
— Erwartungswert der
(g—1)jähr.Altersitufe.
Au + Dg - 1,opı -a— (B+V) (1,opı -0— 1)
E
1, pu o
rwartungswert des
o jährigen Beſtandes.
Summiert man nun die vertikalen Kolumnen, ſo erhält man:
1,0 t _ 1,0p?
1 1 1
S I W Ge un
1
ea) (M (lr ‚opt + Top? ‚op? bs opt) +
1 1
1,opu-q+1 2 1, opu -d ua re)
Au (1551
—
+Dg- 1.opu- 4
) Anleitung zur Waldwertrechnung, 3. Auflage, S. 76—78.
238 Wert des Normalvorrats.
Es handelt ſich nun zunächſt um die Summierung der vorſtehenden vier
in den Parentheſen ſtehenden geometriſchen Reihen. Setzt man die Summe
derſelben wie ſie auf einander folgen 8, S., S; und $,, jo ergiebt ſich:
1 I 1
8 —
5 15002
N
Die Summenformel für eine endliche abnehmende Reihe iſt:
a (I- An)
14
und zwar iſt hier q 705 und n=u, daher:
1 1 ya, 1 /p 1
el Bin 2 ) 1 (l opn 1) Loh
8 — me
Ä De. 1,0p—1 150 1,opt(1,op—1)
1,0p 1,op
_ (bopu—1)
I,opu. O, oũ '
Ebenſo iſt:
l,op , 1,op? 1, p +,
ee 5 FFW
da man es mit u Gliedern zu thun hat. Ferner iſt wie bei S! auch:
ag. 1 1 (1, opu - 1) RR
9 Top Lebe . Lebe Topf: dſeh: NO:
1 1
8
und da hier 9185
«= Topa-g+ri op, op¹. d ‚op
und n= q, jo:
1 1 55
ee: EN — ),opu—qg+1 1,op—1 —
1,0p 1,0p
2 1 (hopa—1)Lop _ (1,0p1— 1) - op EN
1,opu-q4+1 1, pd. O % e 1,op-1,opu. 1,0op-4.1,0p4:.0,0p
_ (l,opa—1)
1,opu » O, op'
Setzt man endlich die ſummirten Reihen in die urjprüngliche Reihe
ein, ſo erhält man:
Wert des Normalvorrats. 239
Au (fol) Deb
1,opt-0,0p- er}: 1,op1.0,0p =
Dq - 1 l,opu 4 (1, op4— 1) 1)
Erfolgen noch weitere Zwiſchennutzungen Da, Db... in den Jahren
a, b. . ., jo werden für dieſelben in analoger Weiſe die Werte
Da- 1 2 (I, opa—- I) Db. 1,0 u ep
5 } 1,op“ - 0,op
op. 0,0p
beſtehen und der Erwartungswert des Normalvorrats der Betriebsklaſſe
für u Hektare iſt:
(Au+B+V)(1,op— + Da- 1, pu- (I, opa -I) A
pu. O, op
+Dgq - 1 u (1,opa— 1) u (B + V.
1,op“ - O, op
Will man den Normalvorrat für einen Hektar haben, jo iſt vor—
ſtehende Formel durch u zu dividieren und man erhält:
(Au+B+V) (l,ope— I) T Da -1,opt- 4 (1, opa 1) 4
u-: Iopu. v,op a
Dog -; u- Be
u. op. 0,op
Zu vorſtehender Formel giebt Heyer folgendes
Beiſpiel: Für B= 720, V= 120, p 3, u- 70 und die in der
Burckhardtſchen Kieferntafel (Tabelle VII. 1) verzeichneten Erträge
iſt der Erwartungswert des Normalvorrats pro Hektar
= [(2970,0 + 720 + 120) (1,037 — 1) + 12,0 - 1,03% (1,03% — 1) +
+42,0-1,03% (1,03°° — 1) + 57,6 - 1,03%° (1,03 — 1) + 67,2. 1,03%° (1,03% —
— 1) + 79,2 - 1,0310 (1,0360 — 1)] : 70 - 1,037° . 0,03 — (720 + 120) =
_ (26 356,8180 + zen 77) 0,1268 840 834,52 M.
Setzt man in die Formel für den Erwartungswert des Normal-
vorrats der Betriebsklaſſe den Bodenerwartungswert uB, jo nimmt die—
ſelbe folgende einfache Geſtalt an:
(Au V) (Iopu - I) +B(Iopu - 1) Da- 1,0opu- a (opa 1)
1% p. O, op
D- 1/0pu d (1, opa — 1)
1,op“ - O, op
(Au+ V)(hopt—1) +
I opU. O, op
40 + V)
240 Wert des Normalvorrats.
Au Da. 1,opu- a.. Dꝗ - 1, opu-gA-— . 1 opu
Arr. — 04
15 pu - 1
1, % p O, op
+Da- 1,opu a (I, opa - 1) + Dq -1,opt-4(1,0p4— 1)
1, u. O, op eee
2 (Au V) (1, opu - 1) + Au Da- 10 u- a. . Dq. 1,0 pu- d —
1, ph. O, op
— c-1,opt— V. 1, ou V Da. 1, u- 4 (I, opa - 1) +
I, op. O, op
+Dg -1,opt=a (l,opa— 1) ee
u: 1, 0p Au+V. l,opu —
op. O, op opu. O, op
— VI Auf Da- 1, opu- a Dꝗ- I, opu =- da- . 1, pu- V. I, op V
1,5 ph. O, op
+ Da . 1,0opt — Da. 1 opu -a D-; 1,opt — Dꝗ - 1,opu 4
I, op. 0,0p ee
Au Da + Dq
7
Nun aber iſt v e :
Nun aber if 9 5 daher auch
Au+Da+Dg-e _ up u Au Da D - (c+ uw)
0,0P 0,0P 0,op
Wie bereits (§ 44, 2) kurz auseinander geſetzt wurde und ſpäter noch
nachgewieſen werden ſoll, it Au Da .. Dq - (eu v) der Wald⸗
reinertrag und Nu Dat: 00 FUN) der Waldrentierungswert
der Betriebsklaſſe. Man erhält demnach den Normalvorrat der
Betriebsklaſſe nach dem Erwartungswert, wenn man von dem
Waldrentierungswert den Bodenerwartungswert abzieht.
Der Normalvorrat der Flächeneinheit ergiebt ſich durch Diviſion
vorſtehender Formel mit u und iſt:
Au Da. . Da- (eu · v)
u-0,0p =
Auch über dieſe Formel giebt G. Heyer folgendes
Beiſpiel. Für die im vorigen Beiſpiele verzeichneten Erträge, ſowie
für c = 24, v=3,6 Mk., u- 70, p=3 berechnet ſich ein Bodenerwartungs-
111
aA
Wert des Normalvorrats. 241
wert WB = 362,56 Mk. Nach vorſtehender Formel wäre alſo der Wert
des normalen Vorrats:
2970 + 12,0 + 42,0 + 57,64 67,2 + 79,2 - (24 + 703,6)
70 - 0,03
Gegen das ſoeben entwickelte Verfahren und insbeſondere auch gegen
die Einfügung eines Bodenerwartungswerts in die Formel läßt ſich
folgendes einwenden:
1. G. Heyer“) fügt bei Berechnung der Beſtandserwartungswerte
auch die Nebennutzungen ein und er erhält daher erſtere um den Wert
der Letzteren zu groß. Um den Normalvorrat richtig zu erhalten müßte
er deshalb von dem Waldrentierungswert den Bodenwert + den Wert
der Nebennutzungen in Abzug bringen, was nicht geſchieht. Dieſes Ver—
ſehen iſt übrigens verbeſſerlich, was bezüglich anderer Punkte nicht der
Fall ſein dürfte.
2. Scheint es uns logiſch nicht richtig gedacht zu ſein, bei Berech—
nung des Normalvorrats von einem Bodenerwartungswert auszugehen,
der aus den meiſt in weiter Zukunft liegenden Einnahmen und Aus⸗
gaben des Waldes ſelbſt abgeleitet werden muß, während der Normal-
vorrat bereits vorhanden iſt. Ich dächte, man ſollte den umgekehrten
Weg einſchlagen und zuerſt den Normalvorrat berechnen; bleibt dann
nach Abzug des Letzteren vom Waldwert noch ein Plus übrig, ſo wäre
dieſes der Bodenwert. Kann ja doch ein Wald bekanntlich ſeine Pro—
duktionskoſten ganz decken, ohne daß der Boden einen Wert zu haben
braucht.
Das von G. Heyer gelehrte Verfahren führt aber unter Umſtänden
zu unzuläſſigen Widerſprüchen. Rechnet man nämlich den Bodenwert
nach der Methode des Bodenerwartungswerts und bringt die wirk—
lichen Ausgaben in Aufrechnung, ſo gelangt man in der Regel ſchon
— 362,56 1043,15 Mk.
bei 3 pCt. Zinſeszinſen und geringeren Bonitäten (3. B. III. — V. Buchen-
bonität) zu negativen Bodenwerten. Setzt man nun den Normalvor⸗
rat der Betriebsklaſſe Nu, ſo wäre in dieſem Falle
Au Da .. . 4 Dꝗ - (eu · v)
Nu fa; — (-u-uB) =
ee,
0,0p
d. h. man käme zu dem abjurden Rejultat, daß der Normalvorrat
) G. Heyer, Waldwertrechnung, 3. Aufl., Seite 76 u. 77.
Baur, Waldwertberechnung. 16
242 Wert des Normalvorrats.
gleich wäre dem um den negativen Bodenwert vermehrten
Waldrentierungswerte. Nun wird es aber niemand einfallen,
für den Normalvorrat mehr als den richtig berechneten Waldwert zu
bezahlen. Ich hoffe übrigens ſpäter den Beweis zu erbringen, daß, jo=
bald eine Waldrente und mit ihr deshalb auch ein poſitiver Wald—
rentierungswert vorhanden iſt, der Bodenwert überhaupt nicht negativ
ausfallen kann. Ein Bodenwert kann = 0 ſein, wie derſelbe aber, ſo—
bald der Wald eine Rente bei irgend einem angenommenen Zinsfuß ab⸗
wirft, negativ werden ſoll, iſt uns unerfindlich.
3. Bei der Entwicklung der Formel für den Normalvorrat wird
weiter die unzuläſſige Unterſtellung gemacht, der Wert des Haubarfeits-
ertrags Au und der Zwiſchennutzungen Da, Dq . .. bliebe während der
ganzen Umtriebszeit derſelbe und ergebe ſich aus den gegenwärtigen
Preiſen des Holzes! Als ob der Wert des Haubarkeitsertrags des jetzt
haubaren (u- 1) jährigen Schlages derſelbe wäre, wie der des 1 jährigen
Schlages, der erſt nach u—1 Jahren haubar wird! War denn der Holz⸗
preis vor 100 Jahren nicht ein ganz anderer als jetzt und wird er nach
100 Jahren nicht auch wieder ein ganz anderer ſein? Es iſt daher
nicht zu billigen, wenn in einer Formel, die den Anſpruch
einer wiſſenſchaftlich begründeten erhebt, ſo einſchneidende
Faktoren unberückſichtigt gelaſſen werden.
4 Ahnlich verhält es ſich mit dem Boden- und Verwaltungs-
kapital; auch hier wird, ohne Berückſichtigung der Folgen, einfach unter⸗
ſtellt, Bodenwert und Verwaltungskoſten blieben ſich während der ganzen
Umtriebszeit gleich. Wo liegt, darf man wohl fragen, auch nur ein
Schein von Berechtigung zu einer ſolchen Annahme? In der Nieder—
waldwirtſchaft mit ihren niedrigen Umtrieben kann man wohl eine ſolche
Unterſtellung machen, nicht aber in Hochwaldwirtſchaften, welche ſich auf
100- und mehrjährige Umtriebe gründen. Gewiß hat hier die Frage
ihre volle Berechtigung: wie groß waren die Bodenwerte und Verwal—
tungskoſten vor 100 Jahren, und wie groß werden ſie nach 100 Jahren
ſein? Wer wird das mit mathematischer Sicherheit vorausſagen können?
Jedenfalls werden dieſelben künftig ganz andere, als gegenwärtig ſein.
Die Formel unterſtellt aber gleichbleibende Werte durch die ganze Um—
triebszeit, wodurch ihr jede ſolide Unterlage entzogen wird.
5. Die Methode unterſtellt einen und denſelben Zinsfuß, berückſichtigt
daher weder die Natur des Kapitals, noch den Verzinſungszeitraum, ſie
Wert des Normalvorrats. 243
macht daher nicht zutreffende Unterſtellungen und kann deshalb auch aus
dieſem Grunde zu keinem befriedigenden Reſultat führen.
6. Das Verfahren iſt nur für den Kahlſchlagbetrieb ausgebildet;
wie bei der noch ſehr verbreiteten Mittelwaldwirtſchaft, oder bei dem
Femel⸗ und Femelſchlagbetrieb verfahren werden ſoll, iſt bis jetzt unſeres
Wiſſens noch nicht, oder doch nur in ungenügender Weiſe gelehrt worden.
Wir wären daher für eine Belehrung darüber ſehr dankbar, wie der
Normalvorrat eines ausgeſprochenen Femelwaldes oder Mittelwaldes, auf
Grund der Beſtandserwartungswerte des 1 bis u—1 jährigen Schlages
berechnet werden ſoll.
So lange daher die unter 1—6 erhobenen Einwände nicht wider—
legt werden, können wir der ſo ſehr gerühmten Methode der Berechnung
des Normalvorrats aus der Summe der Beſtandserwartungswerte der
normalen Schlagreihe, weder einen praktiſchen noch wiſſenſchaftlichen
Wert zuſprechen.
C. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandskoſten—
wert.
Nach dieſem Verfahren ſoll ſich der Wert des Normalvorrats durch
Summierung der Beſtandskoſtenwerte der 0 bis u—1 jährigen normalen
Schlagreihe ergeben.
G. Heyer entwickelt auf dieſer Grundlage folgende Formel für die
Fläche einer Betriebsklaſſe von u Hektaren. Er unterſtellt zunächſt, um
die Entwicklung einfacher zu geſtalten, es liefere nur die ajährige Alters—
ſtufe eine Zwiſchen⸗ reſp. Nebennutzung und leitet dann aus der bekannten
allgemeinen Formel für den Beſtandskoſtenwert:
Hkm - (B + V) (1,op® - 1) Se. 10% — Da 1 m a. . .)
die Koſtenwerte der einzelnen Altersſtufen ab. Man erhält dann:
hre 1, % — Koſtenwert d. jähr.
Altersſtufe,
ee 1% nn — Koſtenwert d. Ijähr.
Altersſtufe,
(B+ ) (1 opa - I) Te-. 1, oa - bB iA. — Koſtenwert d. ajähr.
Altersſtufe,
(B + V) (I, opa -I) Te. 10 a- Da. 10 . .= Koſtenwert d. (a+1)-
jährigen Altersſtufe.
(B+V) (1,opu-1— 1) Te. 1 ui Da - 1, u a1 = Koſtenwert d. (u—1)-
jährigen Altersſtufe.
16*
Summiert man nun, wie beim Beſtandserwartungswert, die vertikalen
Kolumnen, ſo ergiebt ſich:
244 Wert des Normalvorrats.
(B+YV)(1,op® - 1,opt — 1,op? In ann 1,0 pu (BV) (1 11972 „ Ir
e (1,opP + 1,opl + 1% +..... 1,0pü-1) —
— Da (1+ 1,op+ 1,op + se a ee + 1,opı 2-1) —
= (B+V) (l,op®— 1) . (IL, opu — 1) Da (I, opu-a — 1)
55 0, op nee O, op * O,op ;
Unterſtellt man nun noch weitere Zwiſchennutzungen Db...+Dq im
Jahre b. . . 4, jo liefern dieſelben die analogen Werte
Db (1,opı-b— 1) Dq (1, o pu-A- 1)
e 0,05
und der Koſtenwert des Normalvorrats der normalen Betriebsklaſſe ſetzt
ſich wie folgt zuſammen:
B+V+.c)(1,opı = 1) Da (I, opu -a 1) T. . Dq (1, opu 4-1
( e) (Lopu 1) HDA 059 )+-..Dq(1,op -a (BW..
Dividirt man dieſen Ausdruck durch u, jo erhält man den Normal⸗
vorrat der Flächeneinheit, nämlich:
(B+V-+e)(1,opı—1)—[Da (1,opı-2—1)+...Dq(1,opı-4—1)]
u- O, op
6
Beiſpiel. Geht man von denſelben Einnahmen und Ausgaben aus
wie in dem Beiſpiel für den Normalvorrat des Erwartungswerts, d. h.
ſetzt man B= 720, V= 120, p = 3, u- 70, jo erhält man den Normal-
vorrat pro Hektar:
4720 + 120 + 24) (1,037 — 1) — (12,0 (1,035 1) + 42,0 (1,03% — 1) +
+ 57,6 (1,038 — 1) + 67,2 (1,032 — 1) + 79,2 (1,031 — 1) )]: 70 - 0,03 —
— (720 + 120) = a. 292300 840 = 1863,69 M.
Der Normalvorrat des Erwartungswerts wurde in dem gleichen Bei-
ſpiele nur 834,52 M. gefunden! Welche Größe, jo darf man wohl fragen,
iſt nun die richtige?
Iſt es geſtattet, ſo fährt G. Heyer fort, in die Formel für den
Koſtenwert des Normalvorrats den Bodenerwartungswert einzuführen,
dann geht erſtere in folgende über:
Au Da. 1, opu-a Lea u
[re ner Ba er ST ey gl,op-1-
1111
Wert des Normalvorrats. 245
— [Da (1, pura — 1) . . . Dq (1, opu-a — 55 0, p u (uB + V) =
Au Da.. . Dq e D
0,0p 0,0p
re ED au,
Ebenſo ergiebt ſich durch Diviſion mit u der Normalvorrat der
Flächeneinheit:
Au Da. . Dq - (eu · v
u -0,0p Br
Dieje Formeln ſtimmen mit denen des Normalvorrats nach
dem Erwartungswert genau überein, d. h. der aus dem Koſten—
wert berechnete Normalvorrat iſt ebenfalls gleich der Diffe—
renz zwiſchen dem Waldrentierungswert und dem Bodener—
wartungswert.
Soweit wäre die Sache, vom rechneriſchen Standpunkte aus be—
trachtet, nicht zu beanſtanden, trotzdem können wir uns von der Richtig
keit dieſes Verfahrens nicht überzeugen, weil es ebenfalls von ganz
falſchen Unterſtellungen ausgeht. Wir belegen unſere Anſicht mit fol-
genden Gründen:
1. Die Waldnebennutzungen, welche G. Heyer hereinzieht, ſtehen mit
dem Normalvorrat in gar keinem Zuſammenhang, ſie müßten wenigſtens,
wie bereits bei Verfahren B nachgewieſen, ſammt dem Bodenwert von
dem Waldrentierungswert abgezogen werden, um den Wert des Normal-
vorrats zu erhalten, oder dürften bei Berechnung des Waldrentierungs—
werts überhaupt nicht berückſichtigt werden, dann wäre aber der Begriff
„Waldrentierungswert“ nicht mehr richtig.
2. Es ſcheint uns aus denſelben Gründen, wie bei Verfahren B,
ſo auch hier, nicht richtig, erſt den Waldrentierungswert und dann den
Bodenerwartungswert zu berechnen, um aus der Differenz (bei negativem
Bodenwert aber aus der Summe beider!) den Normalvorrat zu berechnen;
derſelbe ſollte vielmehr ganz unabhängig von beiden ermittelt werden,
wie ſolches bei Verfahren E auch gelehrt werden ſoll.
3. Die Methode muß, um zu der Schlußformel zu gelangen, die
ganz unzuläſſige Unterſtellung machen, es blieben das Boden und Ver—
waltungskapital (B + V), die Kulturkoſten e und die Werte der Durch—
forſtungen Da, Db. . während der ganzen Umtriebszeit gleich; denn
246 Wert des Normalvorrats.
nur dadurch, daß man in allen Gliedern der normalen Schlag—
reihe B, V, c, Da u. ſ. w. gleich groß annimmt, kann man die—
ſelben ſummieren und zu dem End ausdruck gelangen. Wenn
man ſich den ſorſtlichen Betrieb allerdings ſo einfach, wie hier geſchehen,
vorſtellt, dann iſt es natürlich leicht elegante und in harmoniſchem Drei⸗
klang) ſtehende Formeln zu entwickeln.
Aber bloße Vorſtellungen genügen hier nicht.
In Wirklichkeit liegen nämlich die Verhältniſſe im Walde ganz
anders; denn die Rente des Waldes und damit die des Bodens entwickelt
ſich thatſächlich nach ganz andern Geſetzen. Soll man, wie verlangt wird,
den Wert des Holzes der einzelnen Altersklaſſen nach den Koſten be=
rechnen, ſo darf das ſelbſtverſtändlich doch nur in der Art geſchehen, daß
man die bei der Begründung des Beſtandes und deſſen weiteren Pflege
bis zur Haubarkeit thatſächlich aufgewendeten Koſten in Anſatz bringt,
denn ſonſt hat das Wort Koſtenwert überhaupt keine Bedeutung.
Es iſt uns daher auch ganz unerfindlich, wie die Anhänger dieſer
Methode 3. B. den Koſtenwert eines jetzt hiebsreifen 120jährigen Buchen⸗
oder Tannenbeſtandes berechnen wollen! Dabei wollen wir von der
Beantwortung der noch weit ſchwierigeren Frage, wie der Koſtenwert eines
Femelbeſtandes berechnet werden ſoll, zunächſt ganz abſehen.
Um den Koſtenwert eines 120 jährigen Beſtandes zu berechnen, muß
man doch nothwendig kennen:
a) Den Bodenwert vor 120 Jahren. Bekanntlich war aber vor
120 Jahren an vielen Orten nicht nur der Waldboden, ſondern auch der
Wald noch wertlos. Kann dieſe Thatſache nicht geleugnet werden, ſo
darf man zu den Produktionskoſten des jetzt haubaren Beſtandes doch
nicht die Zinſeszinſen eines Bodenkapitals rechnen, was faktiſch nicht
exiſtierte. Aber auch zugegeben, der Boden, auf welchem der fragliche
Beſtand ſtockt, habe vor 120 Jahren bereits einen Wert gehabt (wie groß
derſelbe war, wird aber kaum oder nur ſelten zu ermitteln ſein), ſo darf
man doch nur den damaligen und nicht den jetzigen Wert des Bodens
in Rechnung nehmen, wie letzteres thatſächlich von den Anhängern dieſer
Methode geſchieht. Der jetzige Bodenwert muß nämlich in Rech—
nung gezogen werden, wenn der Koſtenwert eines nach
120 Jahren und nicht jetzt hiebsreifen Beſtandes berechnet
) Die Methode des Waldrentierungswerts D führt nämlich zu demſelben
Reſultat.
Wert des Normalvorrats. 247
werden ſoll. Dazu kommt aber noch, daß der Bodenwert im Laufe
der Zeit im großen Ganzen fortwährend geſtiegen iſt. Nimmt man zur
Vereinfachung der Sache auch nur an, der Bodenwert irgend einer Be—
triebsklaſſe wäre geweſen
vor 81120 Jahren pro Hektar 50 Mk.,
„ 41— 80 5 Ä ns I
" 1— 40 " „ " 300 "
jo darf man den Beſtänden, aus welchen ſich der Normalvorrat zu⸗
ſammenſetzt, für den erſten Zeitabſchnitt doch nur die Zinſeszinſen von
50 Mk., für den zweiten von 100 Mk. und für den dritten von 300 Mk.
in Anſatz bringen, wenn man nicht zu ganz unbrauchbaren Reſultaten
gelangen will. Statt deſſen legt man anſtandslos die gegenwärtigen
Bodenpreiſe für alle Beſtandsalter zu Grunde, wie ſich ſolche nach der
Formel für den Boden erwartungswert, berechnet mit gegenwärtigen
Holzpreiſen, ergeben! Was bezüglich der Berechnung des Koſtenwerts
des haubaren Beſtandes geſagt wurde, gilt ſelbſtverſtändlich auch für alle
jüngeren Beſtände.
Nimmt man daher für alle Beſtandsalter gleichbleibende
Bodenwerte an, ſo ignoriert man damit die ganze Theorie
von der Entwicklung der Bodenrente, wie ſie von Thünen=
Ricardo gelehrt und von unſeren ueueren und neueſten tüch⸗
tigſten Nationalökonomen weiter ausgebildet wurde (Vergleiche
§ 10). Man leugnet mit andern Worten die aus ſteigender
Nachfrage und gleichbleibendem oder beſchränktem Angebot
in aufſteigender Tendenz ſich fortentwickelnde Bodenrente,
was um ſo ſchwerer verſtändlich iſt, als die Anhänger derſelben Schule
jetzt einſehen, daß man die Bodenerwartungswerte mit Rückſicht auf die
in Zukunft wahrſcheinlich ſteigenden Holzpreiſe berechnen müſſe.
Mit dieſem Ausſpruch ſoll jedoch die Lehre von dem Beſtands⸗
koſtenwert durchaus nicht verworfen werden. Wir halten dieſelbe viel⸗
mehr für unentbehrlich und machen von dem Beſtandskoſtenwert auch
in der forſtlichen Praxis mit beſtem Erfolge Anwendung. Aber wir
leugnen die Zuläſſigkeit der Formel, ſowie es ſich um hohe
Umtriebe und namentlich ſolche ältere Beſtände handelt,
welche die halbe Umtriebszeit bereits überſchritten haben.
b) Um den Koſtenwert eines z. B. 120 jährigen Beſtandes berechnen
zu können, müſſen auch die Koſten für Verwaltung, Schutz,
248 Wert des Normalvorrats.
Steuern u. ſ. w. vor 120 Jahren bekannt ſein. Ob ſich dieſelben in
jedem einzelnen Falle feſtſtellen und durch die ganze abgelaufene Um⸗
triebszeit mit genügender Sicherheit weiter verfolgen laſſen, iſt höch
unwahrſcheinlich. Übrigens gelten auch bezüglich dieſes Punktes genau
die unter a) gemachten Einwände.
e) Ahnliches gilt bezüglich der Kulturkoſten, welche ebenfalls für
die ganze Umtriebszeit als gleichbleibend angenommen werden, während
fie vor (u- 1), (u—2) u. ſ. w. Jahren jedenfalls andere, als gegenwärtig,
waren. Man wende hinſichtlich dieſes Punktes nicht etwa ein, man müſſe
eben mit Durchſchnittswerten rechnen; denn um Durchſchnitte berechnen
zu können, muß doch zunächſt der Wert der einzelnen Glieder bekannt
ſein. Derartige Durchſchnittswerte ſind überhaupt nicht immer, wo es
ſich um Summierung geometriſcher Reihen handelt, zuläſſig.
d) Auch die in den Jahren a, b. .. eingehenden Werte für Durch⸗
forſtungen werden bei den einzelnen Gliedern der normalen Schlag⸗
reihe als gleich angenommen. Ganz abgeſehen davon, daß man früher,
alſo zur Zeit der Begründung der jetzt hiebsreifen Beſtände, noch gar
nicht durchforſtete, ſo wird doch nicht geleugnet werden wollen und können,
daß ein Durchforſtungsertrag, welchen ein jetzt 120 jähriger Beſtand im
30. Jahre, alſo vor 90 Jahren, abwarf, einen ganz andern Wert hatte,
als ein Durchforſtungsertrag eines jetzt 40 jährigen Beſtandes, den der⸗
ſelbe ebenfalls im 30. Jahre, alſo erſt vor 10 Jahren, lieferte!
4. Die Methode ignoriert die wichtigſten Beſtimmungsgründe für den
Zinsfuß, indem bei ihr überhaupt nur nach einem Zinsfuß gerechnet
wird, ganz einerlei, ob der Verzinſungszeitraum 1 Jahr oder 120 Jahre
beträgt.
5. Die Methode iſt nur für den Kahlſchlagbetrieb, nicht aber für
den Mittel- und Femelwaldbetrieb ausgebildet, und würde daher eine
Aufklärung darüber, wie der Normalvorrat dieſer Betriebsarten nach
dem Koſtenwerte berechnet werden ſoll, gewiß mit Dank aufgenommen
werden.
6. Sodann wäre noch auf einen Punkt untergeordneter Bedeutung
hinzuweiſen, der ſich auch auf die Methode des Erwartungswerts (B)
bezieht.
Es werden nämlich in den beſprochenen Formeln für alle Alters-
klaſſen geometriſch gleiche Jahresſchläge unterſtellt, was, wenn man auch
überall normale Beſtockung vorausſetzt, doch in der forſtlichen Praxis
1 A rn TE ÄT n
Wert des Normalvorrats. 249
deshalb nicht zutrifft, weil ſich wohl kaum eine Betriebsklaſſe findet, deren
Abteilungen alle einer und derſelben Standortsgüte angehören.
Iſt dieſes aber zugegeben, dann können im Normalwald zwar gleiche
Haubarkeitserträge erfolgen, aber dieſelben werden verſchieden große
Jahresſchläge beanſpruchen; denn es war ſeither nicht üblich und iſt auch
praktiſch gar nicht durchführbar, daß man innerhalb der Holzart auch
noch für jede Bonität eine beſondere Betriebsklaſſe bildete und den Etat
für jede derſelben feſtſetzte. Unter dieſen Umſtänden werden daher die
einzelnen Jahresſchläge bezüglich ihrer Größe beträchtlich von einander
abweichen, es können daher auch aus dieſem Grunde z. B. die Kultur—
aufwände aller Altersſtufen nicht gleich ſein.
7. Endlich muß es befremden, daß man erſt eine Formel für den
Normalvorrat aus den Koſtenwerten der einzelnen Beſtandesglieder er—
mittelt, dann aber ſtatt des ortsüblichen Bodenkoſtenpreiſes den Boden—
erwartungswert in der Meinung einführt, der Normalvorrat ſei dann
noch als Koſtenwert aufzufaſſen. Es iſt doch klar, daß, ſobald man
den Bodenwert aus ſeinen noch zu erwartenden Einnahmen und Aus—
gaben berechnet und nicht ſeinen Ankaufspreis zur Zeit der Begründung
des Beſtandes zu Grunde legt, man überhaupt von keinem Koſtenwerte
mehr ſprechen kann.
Wir müſſen daher unſere Ueberzeugung dahin ausſprechen, daß für
die Berechnung des Koſtenwerts der älteren Glieder der normalen Schlag—
reihe alle zuverläſſigen Anhaltspunkte fehlen und daß aus den ent-
wickelten Gründen überhaupt die Ermittelung des Normalvorrats aus
den Beſtandskoſtenwerten in der forſtlichen Praxis als unzuläſſig erſcheint.
D. Ermittelung des Normalvorrats nach dem
Rentierungs wert.
Dieſes Verfahren beſteht darin, daß man von dem Waldrentierungs-
wert der Fläche der normalen Betriebsklaſſe den Bodenwert abzieht,
und zwar wollen die Anhänger der Bodenreinertragstheorie den Boden—
erwartungswert abgezogen haben. Man erhält dann den Normalvor—
rat der Betriebsklaſſe
Au Da. . Da- (eu- Y
DB —u-uB;
und denjenigen der Flächeneinheit:
Au Da. . . Da - (eu · v) N
O, op · u 2
250 Wert des Normalvorrats
d. h. man hätte dann in der That für die Berechnung des Normalvor⸗
rats nach den Methoden B-D ein und denſelben Ausdruck, allerdings
nur für den Fall, daß überall der Bodenerwartungswert zu Grund ge-
legt wurde und die weiter gemachten Unterſtellungen zuläſſig wären.
Es bietet jedoch auch dieſes Verfahren Gelegenheit zu einer Reihe
von Einwänden, von welchen wir nur folgende hervorheben wollen:
1. Es wird nicht angegeben, welcher Bodenerwartungswert der nor=
malen Schlagreihe vom Waldrentierungswert abgezogen werden joll.
Der Bodenerwartungswert iſt bekanntlich keine konſtante Größe, ſondern
ändert ſich, wie ja auch G. Heyer lehrt“), mit den Holzpreiſen, der
Waldbehandlungsweiſe u. ſ. w. Der Erwartungswert des Bodens, auf
dem jetzt ein hiebsreifer 120 jähriger Beſtand ſtockt, iſt ein ganz anderer,
als derjenige, auf dem ſoeben ein Beſtand neu begründet wurde. Der
Erſtere müßte u. A. aus den gegenwärtigen Haubarkeitserträgen, die man
vor 120 Jahren nicht kannte, berechnet werden, der letztere (für den neu
zu begründenden Beſtand) wäre aber aus den Haubarkeitserträgen nach
120 Jahren abzuleiten, welche man ebenfalls nicht kennt. Man ſuchte
nun ſeither über dieſe Schwierigkeiten in der Art hinwegzukommen, daß
man einfach der Rechnung gegenwärtige Preiſe unterſtellte, ſich aber
trotzdem nicht ſcheute dieſelben auf volle u Jahre auf die Gegenwart zu
diskontieren!
2. Die Methode bedient ſich ebenfalls nur eines Zinsfußes, ignoriert
alſo die wichtigſten Zinsbeſtimmungsgründe.
3. Es iſt nicht bewieſen, daß man von dem Waldrentierungswert
den Bodenerwartungswert abziehen müſſe, um den Normalvorrat zu er⸗
halten. Man machte dieſe Annahme nur, weil die Methoden B und O,
natürlich nur unter den dort gemachten unrichtigen Unterſtellungen, zu
dieſem Reſultat führten. Wir ſtellen jedoch die Richtigkeit dieſer Formel
ſchon aus dem Grunde in Abrede, weil dieſelbe bei Berechnung des
Waldreinertrags von dem nachhaltigen Betriebe, bei der Berechnung
des Bodenerwartungswerts aber von dem ausſetzenden Betriebe aus—
geht, d. h. einen falſchen Bodenwert abzieht. Es folgt dieſes ſchon
daraus, daß in allen Fällen, in welchen der Bodenerwartungswert
negativ ausfällt, ſich der Normalvorrat, wie bereits nachgewieſen, aus
der Summe des Waldreinertrags + Bodenwerts ergeben würde, was doch
Niemand mit Ernſt wird behaupten können.
2
) Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 44.
Wert des Normalvorrats. 251
Man wird zwar den Einwand machen, es exiſtiere kein Unterſchied
zwiſchen dem Bodenwert des nachhaltigen und ausſetzenden Betriebes,
denn der erſtere laſſe ſich aus letzterem zuſammenſetzen, man könne aus—
ſetzende Renten in Jahresrenten auflöſen u. ſ. w. Dieſer Einwand dürfte
aber hinfällig ſein, weil in der That nach $ 43 u. 44 der Bodenerwar-
tungswert nicht mit dem Bodenwert der Betriebsklaſſe zuſammenfällt.
E. Ermittlung des Normalvorrats aus dem jährlichen Holz—
reinertrage.
Überblickt man die unter A bis D geſchilderten Methoden der
Berechnung des Normalvorrats und ruft ſich die geſchilderten Mängel
derſelben ins Gedächtnis zurück, ſo tritt das Bedürfnis nach einem beſ—
ſeren Verfahren recht lebhaft hervor. Wenn wir nun auch die Über—
zeugung haben, daß es nie gelingen wird, ein durchaus tadelloſes
Verfahren zu erfinden, weil bei den langen Zeiträumen, mit welchen wir
zu rechnen haben, Holzpreiſe, Koſten, Zinsfuß u. ſ w. zu ſehr wechſeln,
ſo erlauben wir uns doch nachſtehend unſeren Fachgenoſſen eine Methode
zur Prüfung vorzulegen, welche die Mängel der bis jetzt bekannten
Berechnungsweiſen ſo weit beſeitigen dürfte, als es bei der Natur des
Waldgewerbes und nach dem heutigen Standpunkte unſerer wirtſchaft—
lichen und wiſſenſchaftlichen Erkenntnis überhaupt möglich iſt. Unſer
Gedankengang iſt folgender):
Der Normalwald ſtellt im Wirtſchaftswald des die Regel bildenden
Nachhaltbetriebes ein ſich in die einzelnen Altersſtufen verteilendes
fixiertes Kapital vor, von welchem am Ende jedes Jahres nur der
älteſte Schlag mit dem Ertrage Au und die in den jüngeren Beſtänden
vorkommenden Durchforſtungserträge mit den Werten Da, Db... Dq
flüſſig werden. Da die Wirtſchaft nachhaltig nur dann fortgeſetzt werden
kann, wenn der Waldbeſitzer auch die jährlich erfolgenden Koſten für
Kultur e, Verwaltung, Schutz u. ſ. w. = v beſtreitet, jo bezieht er aus
dem Walde der Betriebsklaſſe jährlich einen reinen Holzertrag
Au + Da + Db... Da- (eu- w. Auf einen größeren jährlichen
Bezug hat er bei Unterſtellung nachhaltiger Wirtſchaft und
ſo lange er den gewählten Umtrieb für den vorteilhafteſten hält,
) Wir haben, um verſtändlich zu werden, das Verfahren, welches auch
mit der Bodenwertsberechnung zuſammenhängt, bereits § 44 kurz berührt, wer—
den es aber hier, des Zuſammenhangs wegen, ausführlicher darlegen.
252 Wert des Normalvorrats.
keinen Anſpruch, die übrigen Glieder des Normalvorrats ſind
als im Walde fixiertes Kapital zu betrachten und ergänzen
ſich innerhalb eines Jahres durch neuen Zuwachs immer wie—
der zu dem vollen Normalvorrat.
Da die Waldnebennutzungen, welche z. B. G. Heyer in Anrechnung
bringt, mit dem Normalvorrat gar nichts zu thun haben, ſo dürfen die⸗
ſelben in die Jahreseinnahmen auch nicht eingefügt werden, man würde
ſonſt den Normalvorrat zu groß erhalten.
Nach Verlauf eines Jahres iſt das nächſtälteſte Glied der Schlag-
reihe auch haubar geworden. Da der Wert desſelben aber erſt nach einem
Jahre flüſſig wird, ſo iſt er gegenwärtig geringer, er muß daher auf
ein Jahr diskontiert werden. In gleicher Weiſe verhält es ſich mit den
immer um ein Jahr ſpäter eingehenden Gliedern der Schlagreihe, die
Werte derſelben ſind alle je um ein weiteres Jahr auf die Gegenwart
zu diskontieren.
Wie in der Forſteinrichtung gelehrt wird, iſt aber der jetzt vorhan⸗
dene Normalvorrat ſeiner Quantität nach in = Jahren aufgezehrt. Dieje
Thatſache darf aber nicht ſo aufgefaßt werden, als ſei nach 5 Jahren
überhaupt kein Normalvorrat mehr vorhanden; im Gegenteil, was jähr⸗
lich im älteſten Schlag genutzt wird, wächſt jährlich in allen übrigen
Schlägen wieder zu. Man muß ſich nur rechneriſch die Sache jo vor⸗
ſtellen, weil thatſächlich (für Sommermitte) der Normalvorrat nur die
Hälfte des Zuwachſes vorſtellt, welcher innerhalb der Umtriebszeit u
erfolgt.
Es vollzieht ſich nämlich hier ein ähnlicher Vorgang wie bei Lebens⸗
verſicherungsanſtalten u. ſ. w. Die Berechnung der Prämien u. ſ. w.
ſtützt ſich ja auch auf die Annahme, daß z. B. von 1000 gegenwärtig
vorhandenen Mitgliedern nach x Jahren Alle geſtorben find, trotzdem
hört aber dann die Anſtalt nicht auf, weil der Abgang wieder erſetzt
wird, aber bei den der Aufſtellung der Tarife zu Grunde liegenden
Rechnungen muß eben immer von beſtimmten Zeitabſchnitten ausgegangen
werden.
Der Wert des Normalvorrats repräſentiert daher eine endliche
Jahresrente, welche zum erſten Male nach einem Jahre eingeht und nach
u ea — {
Jahren aufhört und deren Summe man nach der Formel
9
J w m
1
Wert des Normalvorrats. 253
r (1, opn — 1),
In dieſer Formel itr=Da+Db+..Dy—(e+u-v) und n= 5
| daher ijt die Formel für den Normalvorrat der Betriebsklaſſe u N:
aN Ln Da DBA Dq (eu- v) (dcp 2. — ).
u
0,op- 1,op 2
Beiſpiel: Eine normale Betriebsklaſſe Kiefernwald von 50 ha
liefert nach der Burckhardt'ſchen Ertragstafel (ſiehe Tabelle VII) beim
50 jährigem Umtrieb einen Abtriebsertrag Au = 1267,2 Mk., einen Durch⸗
forſtungsertrag im 20. Jahre von 12, im 30. Jahre von 42 und im
40. Jahre von 57,6 Mk. Kulturkoſten 24 Mk. und jährliche Verwaltungs⸗
koſten 3,6 Mk. pro Hektar, Zinsfuß 3 pCt. Wie groß iſt der Normal-
vorrat der Betriebsklaſſe?
Antwort:
8 [Au+Da+Db+..Dq- (eu · w)] 10 2 1) 3
u
0,op-1,op2°
_ [(1267,2 + 12 + 42 + 57,6) — (24 + 50 - 3,6)] (1,0325 — 1) 2
F 0,03 - 1,03® *
1178 8 (1,03% - 1)
= 779,08 1.0355
(1,03% — 1)
0,03 . 1,033
ſchlagbar und im vorliegenden Fall 17,41 iſt, jo ergiebt ſich ſehr einfach:
uN=1178,8 x 17,41 = 20 523 Mk. oder pro Hektar = 410 Mk.
Wie man ſieht, ergiebt ſich der Normalvorrat nach unſerer Methode
kurz dadurch, daß man den jährlichen Holzreinertrag der Betriebs—
klaſſe, d. h. Au+Da....+Dq—(e+u-v), mit dem der gewählten
Umtriebszeit und dem angenommenen Zins fuß entſprechenden
Rentenfaktor multipliziert.
So ergeben ſich z. B. aus der bezüglichen Rententafel für die nach—
ſtehenden Prozente und Umtriebe, wenn man die zugehörigen Beträge für
2 Jahre herausſchreibt, folgende Rentenfaktoren:
Da aber der Faktor in jeder Rententafel direkt auf⸗
254 Wert des Normalvorrats.
Umtrieb f ER =
2 | 5
| 16,35 | 15,59 | 1488 1421 13,59 1301 | 12,46
50 19,52 18,2 | 1741 | 1648 | 152 1483 | 14,08
60 2240 | 2093 19,60 1839 17,29 | 1629 | 15,87
70 25,00 | 23,15 | 21,49 | 20,00 | 18,66 | 17,46 | 1637
s0 2736 25,10 23,11 21,85 | 19,79 | 1840 | 17,16
90 2949 | 26,83 24,52 22,50 | 2072 19,16 17,
100 31,42 | 3836 25,73 23,46 | 2148 | 19,76 1826
110 33,17 29,71 | 26,74 2426 22,11 2025 | 1868
120 34,76 | 30,91 | 27,68 | 24,94 22,62 | 20,64 | 18,98
Bei 4 pCt. und 100jährigem Umtriebe iſt daher der Normalvorrat
der Betriebsklaſſe von 100 ha dem 21,48 fachen jährlichen Holzreinertrage
[Au Da. . . Da- (eu- v)] gleich. Eine einfachere und klarere
Berechnung des Normalvorrats kann man ſich doch kaum denken.
Aus vorſtehender Überſicht folgt weiter, und zwar in voller Harmonie
mit den vorliegenden Verhältniſſen, daß der Wert des Normalvorrats,
bei gleichbleibender Umtriebszeit, mit dem Wachſen des Zinsfußes fällt,
daß er aber, bei gleichem Prozente, mit wachſender Umtriebszeit ſteigt.
Unter keinen Umſtänden kann man aber, wie das häufig bei den Methoden
B bis D der Fall iſt, zu dem abſurden Reſultat kommen, der Normal-
vorrat ſetze ſich aus Waldrentierungswert + Bodenerwartungswert zu⸗
ſammen; denn der Waldrentierungswert ergiebt ſich durch
E
0,0p
für die immerwährende Rente; der Normalvorrat aber durch
Kapitaliſierung des Waldreinertrags nach der Formel
. ‚ » 12. EK. 2
Summierung einer endlichen, nach 5 Jahren aufhörenden,
ſonſt aber gleich großen Rente a folglich muß der
Normalvorrat, wie ſolches ganz naturgemäß iſt, immer kleiner
als der Waldrentierungswert ſein.
Man hat gegen die vorſtehende Methode eingewendet*), ſie ignoriere
u
2
die geſammte Holzmenge der jüngſten Altersſtufen und ſetze diejelbe
*) Allgem. Forjt- und Jagdzeitung von 1855, Seite 360.
Wert des Normalvorrats. 255
rechneriſch 0 Wolle man überhaupt, nach der Auffaſſung der Forſt⸗
einrichtung, den eingeſchlagenen Weg betreten, ſo müſſe man das, was
man an den > Renten durch Diskontierung gekürzt habe, wieder in der
Art erſetzen. daß man auch die Diskontowerte der I ſpäteren Renten
2
hinzufüge.
Beide Auffaſſungen ſind aber ganz unzutreffend. Da nämlich bei ge-
gebener Umtriebszeit und bei Unterſtellung des ſtrengſten Nachhaltbe—
triebes jährlich nur der Wert Au T Da T. . Dq - (eu) flüſſig wird,
die ſämtlichen jüngeren Glieder der normalen Schlagreihe daher als fixiertes
Kapital im Walde ruhen bleiben, ſo würde man den gegenwärtigen
Wert des Normalvorrats ſtreng genommen in der Summe der gegenwär—
tigen Werte aller u—1 Glieder der normalen Schlagreihe erhalten.
Man hätte alſo auch den Wert des erſt nach u— 1 Jahren eingehenden
einjährigen Schlages auf die Gegenwart zu diskontieren, was jedenfalls
bei höheren Umtrieben eine verſchwindend kleine Größe ſein würde.
Dieſes Verfahren wäre aber ſehr umſtändlich und ungenau. Umſtänd⸗
lich deshalb, weil die auf die Gegenwart zu diskontierenden u- 1, u- 2
u. ſ. w. bis 1 jährigen Schläge, ganz ungleiche Werte haben, alſo nicht
nach der Formel einer gleichbleibenden Jahresrente ſummiert werden
könnten, ungenau aber aus dem Grunde, weil man über den Preis
des Holzes der jüngeren Schläge auch gar keine ſicheren Anhalte
beſitzt.
Deshalb ſummieren wir nicht die immer kleiner werdenden Werte
der u- 1, u- 2, u- 3 bis 1jährigen Schläge der normalen Schlag⸗
reihe, ſondern wir nehmen durch = Jahre gleichbleibende Er—
träge an, indem wir den Holzgehalt des u- 1 jährigen Schlages durch
Hinzufügung des einjährigen, denjenigen des u 2jährigen durch Bei⸗
fügung des zweijährigen u. ſ. w. zu einem vollen haubaren Jahresſchlag
ergänzen, daher auch nur = volle Jahreserträge (Au+Da+..Dg -
(e uv) auf die Gegenwart disfontieren. Hierdurch wird der lange Ber:
zinſungs zeitraum und die Unſicherheit in der Wertsbeſtimmung der jünge-
ren Beſtände abgeſchnitten. Es iſt deshalb der Einwand, unſer Ver⸗
u
8
det; man erhält vielmehr nach demſelben eher ein etwas zu großes Re⸗
ſultat.
Wollte man aber nach dem Verbeſſerungsvorſchlage nicht > volle
fahren jege die — jüngſten Jahresſchläge rechneriſch = 0, ganz unbegrün⸗
Jahreserträge, ſondern u Jahreserträge auf die Gegenwart diskontieren,
ſo erhielte man als Reſultat den gegenwärtigen Wert des innerhalb
einer Umtriebzeit u erfolgenden geſamten Zuwachſes, d. h. 2 uv, was
offenbar ganz unrichtig wäre.
256 Wert des Normalvorrats.
Wir wiſſen recht gut, daß, wenn man einen u- 100 jährigen Umtrieb
hat und jährlich das älteſte Glied der Schlagreihe nutzt, der Normalvorrat
ſich immer wieder innerhalb eines Jahres anhäuft und das jetzt jüngſte
Glied erſt nach u und nicht nach 2 Jahren genutzt wird, aber dieſe
Nutzung iſt nicht der Normalvorrat nv, ſondern der doppelte Normalvorrat
2. mv. Wollen wir daher den gegenwärtigen Wert von nv berechnen, jo
dürfen wir nicht u volle reine Jahresnutzungen auf die Gegenwart dis—
kontieren, ſondern wir müſſen entweder die u- 1 Jahresſchläge, von welchen
jeder folgende um einen vollen Jahreszuwachs kleiner iſt, diskontieren
und ſummieren, oder den von uns eingeſchlagenen zweiten Weg betreten,
d. h. für 2 Jahre She ende Erträge annehmen und dieſe nach
rm T (I.opn — 1) u
Formel eg worin n= 2 iſt, auf die Gegenwart diskontieren.
Erſterer Weg wäre der theoretiſch richtigere, letzterer aber der praktiſch
brauchbarere.
Mit dem geſchilderten Verfahren dürften telgenne klar vorliegende
Vorteile verbunden ſein:
1. Das Verfahren iſt ungemein einfach, weil man nur den leicht zu
ermittelnden jährlichen Holzreinertrag der Betriebsklaſſe mit dem Renten⸗
faktor zu multiplizieren braucht. Will man jedoch den Normalvorrat der
Flächeneinheit, ſo wird der Holzreinertrag (des älteſten 1 ha großen
Schlages) zuvor mit u dividiert und der ſich ergebende Quotient, d. h. der
jährliche Holzreinertrag pro Hektar mit dem Rentenfaktor multipliziert.
2. Das Verfahren iſt auch ſehr leicht auf andere Betriebsarten,
3. B. Femelwald, anwendbar, während die unter A bis D beſchriebenen
Methoden nur für die Kahlſchlagwirtſchaft ausgebildet ſind.
3. Das Verfahren ruht auch auf weit ſicheren Grundlagen, weil es
nur Kenntnis der gegenwärtigen durchſchnittlichen Haubarkeits- und
Zwiſchennutzungserträge vorausſetzt, welche leicht aus einer Reihe der
letzten Jahre abgeleitet werden können. Dagegen fallen die Preiſe der
nicht hiebsreifen Altersklaſſen, welche nicht oder nur ſehr ſchwer beſtimm⸗
bar ſind, hier ganz weg.
Es iſt nämlich ein großer Unterſchied, und das muß hier ſcharf im Auge
behalten werden, ob man in einer Rechnung das Eingehen des erſten
Haubarkeitsertrags Au nach u Jahren, das zweite nach 2 u Jahren u. ſ. w.
unterſtellt und dieſe Einnahmen als immerwährende Periodenrenten auf
die Gegenwart diskontiert (Bodenerwartungswert), oder ob dieſe Ein—
nahmen alsbald beginnen und ſchon nach 5 Jahren aufhören, wie ſolches
Wert des Normalvorrats. 257
bei unſerem Verfahren vorausgeſetzt wird. Im erſten Falle operiert man
nämlich mit Preiſen, die bei den üblichen Hochwaldumtrieben niemand
vorausbeſtimmen kann, im zweiten Falle ſteht man dagegen auf dem
feſten Boden thatſächlich vorhandener gegenwärtiger Holzreinerträge.
Man hat zwar eingewendet, um den Vorwurf der Unſicherheit der
Reſultate einer erſt nach u und dann alle u Jahre erfolgenden immer—
währenden Periodenrente zu entkräften, bei dem Waldrentierungswerte
operiere man ja auch mit einer immerwährenden Rente, aber es
gehört doch eigentlich wenig Einſicht dazu, um zu begreifen, daß aus
den eben entwickelten Gründen dieſer Einwurf hinfällig iſt, ganz abge—
ſehen davon, daß unſere Methode der Ermittlung des Normalvorrats
den Waldrentierungswert nicht bedarf.
4. Der größte Vorzug unſeres Verfahrens ſcheint aber in dem
günſtigen Umſtande zu liegen, daß der größtmögliche Verzinſungszeitraum
bei ihm auf nur > Jahre reduziert wird, während z. B. bei dem Koſten⸗
und Erwartungswerte Prolongierungen und Diskontierungen auf u Jahre
notwendig find, der Bodenerwartungswert ſich ſogar auf Unendlichkeits—
rechnungen ſtützt. Nun wird aber jeder unbefangene Fachmann zugeben
müſſen, daß, wenn man in der Waldwertberechnung ſelbſt nur mit 3 pCt.
Zinſeszinſen operiert, man doch nur dann zu brauchbaren Reſultaten
gelangt, wenn das Geld nicht allzu lang auf Zinſeszinſen ſtehen bleibt,
d. h. kein zu langer Verzinſungszeitraum vorausgeſetzt wird, wie ſolches
bereits eingehend in der Lehre vom Zinsfuß ($ 16) auseinandergeſetzt
wurde.
Wir nehmen zwar an der Unterſtellung keinen Anſtand, daß 1 Mk.
bei 3 pCt. in 40 Jahren auf 3,26 Mk. und in 50 Jahren auf 4,38 Mk.
anwächſt, wenn man uns aber zu glauben zumuten wollte, dieſelbe
Mark wachſe in der doppelten Zeit, alſo in 100 Jahren, auf 19,22 Mk.,
in 200 Jahren auf 369,36 Mk. an, ſo würden wir einen ſolchen Gedanken,
als nach dem Ausſpruche H. Cottas ins Tollhaus gehörig, entſchieden
zurückweiſen müſſen. Deshalb führen auch alle Rechnungen, welche ſo
lange Verzinſungszeiträume vorausſetzen (Bodenreinertragstheorie des
ausſetzenden Betriebs), zu Reſultaten, welche in der forſtlichen Praxis
meiſtens als unbrauchbar gelten.
Allerdings hat auch unſer Verfahren die jedoch unvermeidliche
Schattenſeite, daß es während > Jahre gleichbleibende Einnahmen und
Baur, Waldwertberechnung. 17
258 Wert des Normalvorrats.
Ausgaben vorausſetzt, aber es ſind dieſelben doch aus den letzten Jahren
abgeleitete Durchſchnittswerte, deren Anwendung, wenn man überhaupt
rechnen will, weit weniger bedenklich erſcheint, als wenn man für u und
mehr Jahre gleichbleibende Werte unterſtellen müßte. Übrigens ſchließt
unſer Verfahren keineswegs aus, auch die wahrſcheinlichen Preiſe
der nächſten > Jahre in Rechnung zu ziehen, alſo z. B. ſteigende Preiſe
zu unterſtellen, aber ſo lange die Preiſe noch ſo ſehr ſchwanken und von
der weiteren Entwicklung der Verkehrsmittel und der Zollpolitik abhängig
ſind und bleiben werden, nehmen wir Anſtand dieſes Gebiet gewagter
Spekulation zu betreten.
5. Die Werte des Normalvorrats, welche ſich nach unſerer Methode
für verſchiedene Umtriebszeiten entwickeln, nehmen einen ganz natur⸗
gemäßen Verlauf, und auch die Bodenwerte, welche ſich mit Hülfe der—
ſelben berechnen, bewegen ſich, wie aus den Tabellen I bis VI hervorgeht,
in viel engeren Grenzen, ſind entſprechend höher, als diejenigen der
Erwartungswerte, und dürften daher der Wirklichkeit weit mehr entſprechen.
Aus nachſtehender Überſicht wolle entnommen werden, wie ſich die
Normalvorräte für verſchiedene Methoden und Umtriebszeiten — nämlich
für die Methode der Gebrauchs- oder Vorratswerte (Burckhardt,
Helferich), der öſterreichiſchen Kameraltaxe — nach dem Erwar⸗
tungs⸗, Koſten⸗ und Rentierungswert mit Unterſtellung des Boden⸗
erwartungswerts, nämlich nach Formel er (G. Heyer) und end⸗
R (1, op 2 — 1)
u. Op 1,op I-
Erträge der Burckhardtſchen Kiefernertragstafel (Tabelle VII, I) und
3 pCt. zu Grunde legt — geſtalten:
(Siehe Tabelle Seite 259.)
lich nach unſerem Verfahren wenn man überall die
Wie man ſieht, liefert das G. Heyerſche Verfahren in nachſtehen⸗
dem Beiſpiele lauter poſitive Bodenerwartungswerte, und der Normal-
vorrat wird daher nach ihm gefunden, wenn man von dem Waldren⸗
tierungswert den Bodenerwartungswert abzieht.
Weſentlich anders geſtalten ſich aber die Verhältniſſe für dieſe Methode,
wenn man ein Beiſpiel wählt, welches negative Bodenerwartungswerte
Wert des Normalvorrats. 259
Nach dem Erwartungs- und
Nach der Nach dem Koſtenwert Verfahren
Um⸗ öſterr. Vorrats— R B (G. Heyer) Baur
Be oder . Heyer
triebs Kameral⸗ Gebrauchs- op R(1 op 1)
taxe 75 iche 1 f 5 f Tu,
eit Burckhardt, Waldren⸗ Bodener: | 3 u
b B-am-=1) |‘ Helferich) tierungs- wartungs⸗ gu ern u-0,op 17%
2 | wert wert | Ar
Jahre Mark pro Hektar
40 269 208 460 174 | 286 164
50 576 365 188 |... 2720: | 1506 409
60 984 589 1112 34 | 771 654
70 1455 70 1406 363 | 1043 906
80 1799 1177 1519 318 | 1201 1083
90 2128 1484 1594 268 | 1326 156.42
100 2296 1720 1546 | 203 | 1343 1194
liefert. Wir bedienen uns dabei unſerer Material- und Geldertrags-
tafel für 1 ba Buchen⸗Hochwald III. Bonität (Tabelle I. 1) ).
Auf Grund der dort berechneten Werte, ſowie bei e 24 und v = 6 ME.
ergiebt ſich der Normalvorrat für genannte vier Verfahren pro Hektar
wie folgt:
(Siehe Tabelle Seite 260.)
Wie man ſieht, fallen nach der Methode G. Heyer die meiſten
Bodenwerte negativ aus; nur für den 60 jährigen Umtrieb iſt derſelbe
+3, für den 70 jährigen + 6 Mk. pro Hektar, wofür offenbar kein Beſitzer
ſein Waldgelände abtreten würde.
Man erhält daher hier das abſurde Reſultat, daß ſich mit Aus⸗
nahme des 60- und 70⸗-jährigen Umtriebs der Wert des Normalvorrats
nicht aus der Differenz, ſondern aus der Summe von Waldrentierungs-
wert und Bodenerwartungswert ergiebt, während nach unſerem Verfahren,
ſobald überhaupt ein Waldreinertrag nachweisbar iſt, ſich
unter allen Umſtänden, alſo auch bei jedem Prozent, ein poſitiver
Bodenwert ergeben muß, was uns nur logiſch richtig zu ſein ſcheint.
) Vergleiche auch F. Baur: Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zu—
wachs und Form. Berlin. Verlag von Paul Parey 1881.
17
260 Wert des Normalvorrats.
Nach dem Erwartungs- und
Nach der [Nach dem Koſtenwert Verfahren
Um⸗ öſterr. Vorrats⸗ R 5 Baur
Kameral⸗ Ze 5 een) u
triebs⸗ [ Gebrauchs⸗ pP Rd,opl_1)
a B ach. 5 dt, Wald Bod -
zeit 5 (Burckhardt, |Waldren- | Bodener- 8 u
2 Helferich) tierungs⸗ wartungs⸗ pe. u-0,op-1,opz
wert wert De
Jahre Mark pro Hektar
40 82 124 140 — 41 181 62
50 196 212 ae 139
60 336 316 380 +3 377 223
70 504 435 486 +6 480 314
80 687 568 580 — 1 581 402
90 890 715 666 — 12 678 490
100 1114 876 750 — 26 776 579
110 1291 1044 710% ER 634
120
1481 1213 830 — 62 892 689
6. Endlich wäre noch die Frage aufzuwerfen, ob zu dem Normal⸗
vorrat nur die Haubarkeitserträge oder auch die Durchforſtungen zu rechnen
find. Burckhardt, Helferich, ſowie die Bodenreinerträgler rechnen,
letztere nach dem Vorgange G. Heyers, auch die Zwiſchennutzungen zu
dem Normalvorrat. In der vorſtehenden Überſicht haben wir dieſelben
daher ebenfalls eingerechnet, um alle Methoden vergleichen zu können.
Wir ſchließen uns jedoch bezüglich dieſer Frage mehr an die Auffaſſung
Karl Heyers, welcher ſich bereits in ſeiner „Waldertragsregelung“,
Gießen 1841, Seite 41 und 42, dahin ausſprach, daß ſich der Normal⸗
vorrat nur auf die prädominierende (weſentliche) Holzmaſſe zu beziehen
habe, und es hätten deshalb in Hochwaldungen die den Durchforſtungen
anheimfallenden Holzmaſſen nicht in Aufrechnung zu kommen. Dieſer
Auffaſſung dürfte wohl kein weſentlicher Einwand entgegengeſtellt werden
können. So wenig der Landwirt ſeine jährliche Ernte zum ſtehenden
Betriebskapital rechnet, ſo wenig ſollten die Holzwerte, welche jährlich
ſozuſagen als Zins aus dem Walde gezogen werden, zum Betriebs-
kapital gezählt werden. Der Bedingung, jährlich gleich viel haubares
Holz in der normalen Betriebsklaſſe zu ſchlagen, kann vollſtändig ohne
die Durchforſtungen entſprochen werden.
Wertsermittlung einzelner Bäume. 261
Bleiben nun die Zwiſchennutzungen bei Berechnung des Normal—
vorrats unberückſichtigt, ſo vermindert ſich dadurch das Vorratskapital,
während die Verzinſung der Waldwirtſchaft, wie leicht einzuſehen iſt,
entſprechend größer wird.
VII. Von der Ermittlung des Werts einzelner Bäume.
$ 53.
Es kommen in der forſtlichen Praxis Fälle vor, in welchen man,
ganz abgeſehen von den beim jährlichen Fällungsbetrieb vorkommenden
Stammverkäufen, den Wert einzelner Bäume und den Schaden, welcher
etwa durch den zu frühen Abtrieb derſelben entſteht, zu berechnen hat.
Namentlich ſind im Forſtſtrafweſen Tarife notwendig, welche den Wert
von entwendeten oder beſchädigten Bäumen und den damit für den Wald—
beſitzer verbundenen Schaden enthalten; denn der Forſtſträfling wird
nicht nur wegen ſeines Vergehens beſtraft, ſondern er hat auch den Wert
des entwendeten Objekts zu erſetzen und iſt für den verurſachten Schaden
haftbar. Es kann ſich in derartigen Fällen auch wieder um den Vor⸗
ratswert (Gebrauchswert) und um den Koſten- und Erwartungswert des
Baumes handeln.
Der Vorratswert eines ſtehenden, gefällten oder bereits entwen—
deten Baumes läßt ſich leicht aus deſſen Dimenſionen berechnen. Man
beſtimmt den Kubikinhalt desſelben nach den Lehren der Baumſchätzung *),
zerlegt den Inhalt in die einzelnen Sortimente, multipliziert die Maſſe
jedes Sortiments mit dem Preiſe und erhält in der Summe der Werte
der Sortimente den Vorratswert des Baumes. Wäre der Baum ent—
wendet, aljo nur noch der Stockabſchnitt vorhanden, jo ſucht man einen
noch ſtehenden Baum nächſter Umgebung von gleichem Stockabſchnitt
und berechnet dieſen.
Die Frage, ob von einem etwa durch einen Frevler gefällten Baume
außer dem Vorratswert auch noch Schadenerſatz zu leiſten ſei, hängt in
erſter Linie davon ab, ob der Baum dürr oder grün und im letzteren
Falle ob unterdrückt oder prädominierend war. Bei dürren, unterdrückten
und im Abſterben begriffenen Stämmen fällt natürlich jeder Schaden-
erſatz hinweg; dieſelben wären ja doch bei nächſter Gelegenheit heraus—
gehauen worden.
Siehe des Verfaſſers „Holzmeßkunde“. 3. Auflage. 1882.
962 Wertsermittlung einzelner Bäume.
Anders bei noch nicht hiebsreifen prädominierenden Bäumen, welche
entwendet oder beſchädigt wurden. Hier kann natürlich der momentane
Vorratswert nicht allein entſcheiden, ſondern der Baum muß als Träger
einer künftigen größeren Einnahme betrachtet und danach ſein Wert
beſtimmt werden. Letzterer läßt ſich nach verſchiedenen Methoden berechnen.
Für jüngere Bäume kann ſich die Wertbeſtimmung nach dem Koſten⸗
wert, für mittelalte diejenige nach dem Erwartungswert empfehlen; für
nahe haubare und haubare Bäume verdient der Vorratswert ($ 49) den
Vorzug.
Wäre z. B. der durchſchnittliche Koſtenwert einer 30 jährigen
prädominierenden Fichte zu berechnen, ſo ermittelt man den Wert pro
Hektar, ſowie die Stammzahl pro Hektar und dividiert den Koſtenwert
durch die Stammzahl. Dieſes Verfahren iſt natürlich nur für den Fall
richtig, als der zu berechnende Stamm die arithmetiſch mittlere Stärke
beſitzt; in jedem anderen Falle iſt der Koſtenwert Hk mit dem Kreis⸗
flächenverhältnis K: k zu multiplizieren, in welchem K die Kreisflächen⸗
ſumme des Beſtands pro Hektar, k aber die Kreisfläche des betr. Baumes
in Bruſthöhe vorſtellt.
Die Differenz zwiſchen Koſten- und Vorratswert wäre dann dem
zu leiſtenden Schadenerſatz gleich, im Falle der Baum im Beſitz des
Waldeigentümers bliebe. Im anderen Falle wäre außer dem Schaden-
erſatz auch noch der Vorratswert des Baumes zu erſetzen. Bei der Auf⸗
ſtellung von Wert- und Schadenerſatztarifen müßte man ſich der Ein⸗
fachheit halber innerhalb jeder Bonität auf die Ausſcheidung von 3 bis
5 Stärkeklaſſen in jedem Beſtande beſchränken.
Wollte man den Wert eines Baumes aus dem Erwartungswert
berechnen, dann müßten ermittelt werden:
1. die Anzahl der Jahre, welche der Baum noch hätte wachſen
können;
2. der Vorratswert des Baumes zur Zeit ſeines Abtriebes;
3. der Anteil, welcher von dem Boden- und Verwaltungskapital
auf den betreffenden Baum fällt.
Werden dieſe Größen in den allgemeinen Ausdruck für den Beſtands⸗
erwartungswert eingeführt, ſo erhält man den Erwartungswert des
Baumes. Nun iſt es allerdings nicht ſo leicht, dieſe Zukunftswerte ſchon
jetzt mit genügender Schärfe zu beſtimmen. Da der Waldbefiter jeden⸗
falls vollen Erſatz für die ihm in böswilliger Abſicht ausgehauenen
prädominierenden Stämme verlangen kann, die Entſchädigungen aber,
Wertsermittlung einzelner Bäume. 263
welche nach der Formel für den Beſtandserwartungswert ſich ergeben,
an und für ſich, namentlich bei langen Verzinſungszeiträumen, ſchon
gering genug oder gar negativ ausfallen können, ſo dürfte es ſich wohl
empfehlen, den Erwartungswert des Baumes nur durch Diskontierung
des Zukunftsertrags desſelben zu berechnen und die Boden- und Ver—
waltungsrente nicht in Abzug zu bringen. Es läßt ſich dieſe Verein—
fachung noch damit begründen, daß für den Waldbeſitzer durch den Aus⸗
hieb eines Stammes die künftigen Verwaltungskoſten doch bleiben und
die kleine Blöße, welche durch den Wegfall eines ſolchen Baumes ent—
ſteht, bis zum Hiebe des ganzen Beſtandes ſich wieder verwächſt und nicht
alsbald neu kultiviert werden wird.
G. Heyer) berechnet den Koſtenwert einer dreijährigen Kiefern—
pflanze unter der Vorausſetzung, daß der Bodenwert B pro ha=
362,56 Mk., der Kulturkoſtenaufwand e- 24 Mk., der jährl. Aufwand für
Verwaltung, Schutz ꝛc. v = 3,6 Mk. betrage und auf dem Hektar 6400 Pflan—
zen ſtehen und der Zinsfuß 3 PCt. iſt, nach der Formel für den Be⸗
ſtandskoſtenwert theoretiſch richtig wie folgt:
862,52 + 120) (1,035 — 1) + 24. 1,03 70,9581
8 6400 6400 zer
Es bedarf aber wohl kaum der Bemerkung, daß wenn der Wald-
beſitzer für 3jährige Kiefernpflanzen, welche ihm geſtohlen werden, pro
Stück nicht mehr als 1 Pf. verlangte, er jedenfalls nicht rationell han—
deln würde, denn für dieſen Preis läßt ſich eine ſolche Pflanze häufig
nicht erziehen. Man nimmt hier richtiger den ortsüblichen Verkaufs⸗
preis an.
Ahnlich wird der Wert einer 45jähr. Kiefernſtange nach dem Er—
wartungswert auf 0,36 Mk. berechnet iſt. (Seite 73, Aufgabe 2.) Dieſer
Wert iſt ſchon deßhalb zu klein, weil die hier angenommene Stamm—
zahl 3501 pro Hektar für das 45. Jahr viel zu hoch iſt. Weiſe giebt
für II. Bonität 2035 an (Weiſe, Ertragstafeln für die Kiefer. Berlin
1880).
Angeſichts ſolcher und ähnlicher Rechnungsreſultate, wirft ſich da⸗
gegen die Frage auf, ob die jogenannten mathematiſchen Methoden hier
überhaupt kurzweg angewendet werden dürfen. Nach unſerer Anſicht
fallen hier noch eine Menge praktiſcher Erwägungen und insbeſondere
auch der Umſtand ins Gewicht, daß die Entwender von Bäumen und
Pflanzen nicht immer auf der That betroffen werden, der Selbſtkoſten—
preis des Objekts als Norm für Wert und Schaden daher doch zu niedrig
ſein dürfte.
*) G. Heyer, Waldwertberechnung. 3. Aufl. S. 72 u. 73.
Dritter Abſchnitt.
Von der Ermittlung des Waldwerts.
Vorbemerkungen.
§ 54.
Nachdem wir die Methoden der Wertsbeſtimmung des Waldbodens
und der Holzbeſtände (event. auch der Waldnebennutzungen, welche wie
die Zwiſchennutzungen zu behandeln ſind), kennen gelernt haben, bietet
die Berechnung des Waldwertes keine beſonderen Schwierigkeiten mehr.
Waldwertberechnungen kommen bei freiwilligen Waldverkäufen und bei
gezwungenen Außerbeſitzſetzungen (Expropriationen), Konkurſen u. ſ. w.
vor. Je nachdem der eine oder andere Fall zu behandeln iſt, kann das
Verfahren der Waldwertberechnung verſchiedene Modifikationen erleiden.
Bei freiwilligen Veräußerungen kann ſich jeder der Intereſſenten den
Kapitalwert des Objektes von ſeinem individuellen Standpunkte aus
bemeſſen und vermeintliche Nachteile oder Vorteile mit in Rechnung
bringen. Dagegen iſt bei gezwungener Außerbeſitzſetzung der Gang der
Rechnung oft ſchon durch geſetzliche Beſtimmungen vorgeſchrieben (Expro⸗
priationsgeſetze), oder es handelt ſich darum, dem ſeitherigen Beſitzer
einen allen Gründen des Rechts und der Billigkeit entſprechenden Wert
zu berechnen, auf der anderen Seite aber auch übertriebene Forderungen
gründlich motiviert zurückzuweiſen.
Bei Berechnung des Waldwerts muß man zunächſt zwei Hauptfälle,
den ausſetzenden und den nachhaltigen Betrieb unterſcheiden, da auf
beide Betriebsformen nicht dasſelbe Rechnungsverfahren anwendbar iſt.
Steht ein Wald im ausſetzenden Betriebe, handelt es ſich alſo nur
um die Wertsbeſtimmung einer oder einzelner Waldparzellen (Abteilungen),
ſo iſt der Wert jeder derſelben für ſich zu berechnen und es kann dabei,
Ermittlung des Waldvorratswerts. 265
e nach der Lage des Falles, die Methode des Erwartungs-, Koſten-,
Vorrats⸗ und Verkaufswerts und des Durchſchnittsertrag angewendet wer—
den. Es ſind daher auch dieſe verſchiedenen Verfahren für ſich zu be—
handeln.
Erſtes Kapitel.
Bon der Ermittlung des Waldwerts im ausſetzenden
Betriebe.
I. Von der Ermittlung des Waldvorratswerts
(Gebrauchswerts).
$ 55.
Das Verfahren beſteht darin, daß man den Holzbeſtand der be—
treffenden Parzelle nach den Regeln der Beſtandesſchätzung ſo genau wie
möglich, getrennt nach Sortimenten, aufnimmt und letztere mit den orts⸗
üblichen Preiſen multipliziert; die Summe der Produkte liefert der Vorrats⸗
wert des Beſtandes. Wird zu dieſem noch der Bodenwert addiert, ſo ergiebt
die Summe den Waldvorratswert. Kommen belangreiche Nebennutzungen
vor, ſo ſind dieſe ebenfalls in die Rechnung einzuſtellen. Das Verfahren
iſt für die Wertsermittlungen von Waldparzellen am Platze, welche
überhiebsreifes, haubares und nahe haubares, mithin ohne Verluſt ver-
wertbares Holz haben und für welche ſich überhaupt nach der Methode
des Beſtandserwartungswerts keine höheren Reſultate als bei dem Be—
ſtandsvorratswert ergeben.
Setzt ſich der Beſtand aus verſchiedenalterigem Holze zuſammen, ſo
entſcheidet für die Methode der Berechnung die Art der Altersklaſſen—
verteilung. Herrſcht das haubare und nahe haubare Holz vor, ſo iſt der
Vorratswert maßgebend, bei vorherrſchend jüngerem Holze kann aber die
Berechnung nach dem Koſtenwerte mehr am Platze ſein. In einer eigentlichen
Femelwaldparzelle (Bauernwald), in welcher jährlich ziemlich gleich viel
Holz ausgehauen wird, kann ſogar der Waldrentierungswert des nach—
haltigen Betriebes (§ 61) ganz befriedigende Reſultate liefern. Letzteres
Verfahren bietet im vorliegenden Falle den großen Vorteil, daß der hier
ſchwer zu ermittelnde Bodenwert unberückſichtigt bleiben kann, indem ſich
der Waldwert durch Kapitaliſierung der Waldrente direkt ergiebt.
266 Ermittlung des Waldverkaufswerts.
Die Frage, welcher Bodenwert zu dem Beſtandsvorratswert addiert
werden ſoll, um den Waldvorratswert zu erhalten, wird von Fall zu
Fall beantwortet werden müſſen. Bei im ausſetzenden Betrieb ſtehenden
Waldungen wird es oft ſchwer fallen, die entſprechende Geldertragstafel
richtig auszuwählen oder zu konſtruieren, auf Grund derer der Boden-
erwartungswert berechnet werden ſoll. Immerhin wird es ſich empfehlen,
denſelben probeweiſe zu berechnen, um ſich zu überzeugen, wie weit er
mit dem ortsüblichen Bodenverkaufswert übereinſtimmt, welcher in der
Regel doch maßgebend ſein dürfte.
Liegt es in der Abſicht, den Wald auszuſtocken und künftig einer
andern Benutzungsweiſe zu übergeben, ſo entſcheidet ja überhaupt nicht
mehr der Waldbodenwert, ſondern der Wert für die andere Benutzungsart,
wobei ſelbſtverſtändlich die Urbarmachungskoſten zu berückſichtigen ſind.
Im letzteren Falle kann auch das Abkommen ſo getroffen werden,
daß der Käufer für das reife oder nahe hiebsreife Holz dem Verkäufer
den Preis zahlt, welcher nach der Aufbereitung desſelben wirklich
erlöſt wird.
II. Von der Ermittlung des Waldverkaufswerts.
$ 56.
Der Waldverkaufswert iſt derjenige Wert, den der Wald nach Maß⸗
gabe anderer bekannter Waldverkäufe beſitzt. Es muß hierbei die Vor⸗
ausſetzung zutreffen, daß der zu verkaufende Wald mit andern in mög⸗
lichſt gleicher Zeit verkauften Waldungen gleiche Flächen-, Bonitäts⸗,
Beitodungs-, Beſtands⸗ und Marktverhältniſſe hat. Da dieſe wertbe⸗
ſtimmenden Faktoren in dem bereits verkauften und noch zu verkaufenden
Walde jedoch ſelten zuſammentreffen, ſo ſpielt auch der Waldverkaufs⸗
wert, wenn es ſich um genaue Wertsbeſtimmungen handelt, eine verhält⸗
nismäßig untergeordnete Rolle in der Waldwertberechnung. Namentlich
haben ältere Beſtände ſelten einen ganz gleichen Beſtockungsgrad, und
wenn auch die übrigen Faktoren übereinſtimmen, ſo wird ſich hier doch
eine Berechnung des Beſtandswerts nach andrer Methode mehr empfehlen.
Dagegen kann der Waldverkaufswert bei jungen Kulturen und Natur⸗
verjüngungen, welche ſich durch Gleichartigkeit der Verhältniſſe auszeichnen,
und auch noch einen verhältnismäßig kleinen Wert beſitzen, zu ganz be⸗
friedigenden Reſultaten führen und namentlich bei Expropriationsgeſchäften
zu manchen wünſchenswerten Vereinfachungen und Erleichterungen führen.
Ei:
nn
Waldwertsermittlung nach dem Durchſchnittsertrag. 267
III. Von der Ermittlung des Waldwerts aus dem
Durchſchnittsertrag.
$ 57.
Führen die Methoden I und IT nicht zum Ziele oder fehlt es für
den vorliegenden Fall an guten Ertragstafeln, oder will man überhaupt
von den auf Zinszinsrechnung ſich gründenden Erwartungs- und Koſten—
werten ($ 58 u. 59) unabhängig ſein, jo nehmen manche Praktiker auch
zum Durchſchnittsertrag ihre Zuflucht. Wenn auch das Verfahren einer
vollſtändigen wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt, ſo hat es für die
eben berührten Fälle doch den Vorzug, daß es ſich auf greifbare, wirkliche
Erträge ſtützt, einfach iſt und von der Zinszinsrechnung unabhängig iſt.
Geht man von der Burckardtſchen Formel des Beſtandsdurch—
ſchnittsertrags n
u
—(#+B.0,0p)) m aus (31),
*
ſo hätte man derſelben nur noch den Bodenwert B hinzuzufügen, um
den Waldwert des Durchſchnittsertrags zu erhalten. Da der Zinſeszins⸗
rechuung hier aus dem Wege gegangen wird, der Bodenerwartungswert
ſich aber auf dieſelbe ſtützt und an und für ſich oft zu unhaltbaren Reſul⸗
taten führt, ſo dürfte hier als Bodenwert in der Regel der ortsübliche
Bodenverkaufswert einzuführen ſein.
Bekanntlich erhält man nach dieſem Verfahren für jüngere Beſtände
höhere Werte als nach dem Beſtandserwartungswert. Burckhardt
empfiehlt dasſelbe daher für Expropriationszwecke, bei welchen Gründe
der Billigkeit dafür ſprechen, die Entſchädigungen lieber etwas zu reichlich,
als zu niedrig zu bemeſſen. Immerhin wäre zu erwägen, ob in ſolchen
Fällen nicht der Beſtandskoſtenwert (§ 48) zu bevorzugen wäre.
Ein ähnliches Verfahren, welches ſich auf den Durchſchnittsertrag
(Waldreinertrag) ſtützt, von dem oben geſchilderten aber doch in einigen
Punkten abweicht, teilt Oberforſtrat Frey aus Darmſtadt in der Zeit-
ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen von Dankelmann, 1885, Heft 8, mit.
Indem wir auf das Freyſche Verfahren hiermit verweiſen, bemerken
wir noch, daß Frey den Beſtands- und Bodenwert auf Grund des Wald—
reinertrags berechnet.
IV. Von der Ermittlung des Walderwartungswerts.
5 58.
Der Walderwartungswert eines wjährigen Beſtandes Wem ſetzt ſich
aus dem gleichalterigen Beſtandserwartungswert und dem Bodenwert
zuſammen. Die Frage, welcher Bodenwert, ob Verkaufswert, Erwar—
268 Ermittlung des Walderwartungswerts.
tungswert u. ſ. w der Rechnung zu Grunde gelegt werden ſoll, iſt von
Fall zu Fall zu beantworten. Ebenſo darf die Frage der nor=
malen oder abnormen Beſchaffenheit des Beſtandes und die Art ſeiner
Beſtockung nicht unberückſichtigt bleiben. Endlich ſtellt ſich die Rechnung
anders, je nachdem der Beſtand alsbald abgetrieben werden muß (Expro⸗
priationen) oder noch längere Zeit ſtehen bleiben kann.
Stellen wir zunächſt irgend einen Bodenwert B in die Rechnung
ein, ſo iſt der Walderwartungswert
Wem = Beſtandserwartungswert im Jahre m B, alſo
Au Dn -1,opı#+..Dq - 10 = (BY) (I, op u 1)
* Ko 9
Au Dn -. I % = +- D- Io p- VA, pp
7 10 =
Bi. 1,op = + B == B- lopı-m
1
Au Dn - 1,opı-2 + . Dꝗ - 1,0p&-@ = V (1,opı-m - B
1,opı m
Fällt m vor die Zeit des erſten eingehenden Durchforſtungsertrags
Da, dann geht vorſtehender Ausdruck in folgenden über:
Au + Da. I, op = . Dq - 15 % uπν -V (I, op- — )B
Hem = = 1. P-. —
Bevor man dieſe allgemeine Formel auf einzelne Fälle der Wald⸗
wertberechnung anwendet, bedürfen folgende Punkte einer näheren
Prüfung:
1. Iſt der Beſtand abnorm oder normal? In der Regel, bei
älteren Beſtänden vielleicht immer, wird man eine abnorme Beſtockung in⸗
ſoweit unterſtellen müſſen, als die Holzmaſſe des mjährigen Beſtandes pro
Hektar nicht der in den Normalertragstafeln für dieſelbe Bonität und
dasſelbe Alter enthaltenen gleichkommen wird, denn bekanntlich dienten
zur Aufſtellung dieſer Tafeln nur ganz gleichmäßige und durchaus voll
beſtockte Beſtandspartieen. Liegt dieſer Fall vor, dann müſſen auf
Grund der gegenwärtigen abnormen Beſtockung der künftige Haubarkeits⸗
ertrag Au, ſowie die nach m Jahren noch in Ausſicht ſtehenden Durch⸗
forſtungserträge Da.. Dg eingejchäßt werden. Es iſt dieſes eine um jo
ſchwierigere Aufgabe, je jünger der Beſtand iſt, d. h. je länger der Ab-
triebsertrag Au hinausgerückt wird. Das Verfahren verliert dadurch
an Exaktheit, und deshalb kann es, wie die Methode des Beſtands⸗
Ermittlung des Walderwartungswerts. 269
erwartungswerts, höchſtens für Beſtände empfohlen werden, welche das
Alter der halben Umtriebszeit bereits überſchritten haben.
2. Iſt der Beſtand alsbald abzutreiben oder kann er noch
längere Zeit ſtehen bleiben? Muß der Beſtand, wie bei Expropria—
tionen, alsbald genutzt werden, dann iſt der Walderwartungswert auf
Grund ſeines gegenwärtigen Alters m und der von dem Beſtande künftig
zu erwartenden Erträge zu berechnen, für welche ſich ein Maximum des
Beſtandserwartungswerts ergiebt. Kann dagegen der Beſtand noch längere
Zeit ſtehen bleiben, weil er etwa nicht an einen andern Beſitzer über—
geht, jo iſt vom Standpunkte der Rentabilität die Löſung der Frage von
Intereſſe, wie lange man einen ſolchen abnormen Beſtand noch wachſen
laſſen ſoll. Es wird das, wenn nicht andere wirtſchaftliche Gründe da—
gegen ſprechen, diejenige Zeit ſein, in welcher derſelbe das Maximum
ſeines Beſtandswerts erreicht.
Beiſpiel. Ein 50 jähriger Kiefernbeſtand, welcher bei normaler
Beſchaffenheit die in Burckhardts Kiefernertragstafel (Tabelle VII, 1)
verzeichneten Erträge geliefert hätte, iſt durch Schneebruch ſo gelichtet
worden, daß ſeine gegenwärtige Maſſe nicht, wie in der genannten Er—
tragstafel angegeben, 1267,2 Mk., ſondern nur 800 Mk. wert iſt. Der
Beſtand liefert daher auch keinen Durchforſtungsertrag mehr, verſpricht
dagegen im 60. Jahre einen Abtriebsertrag von 1300 Mk. und im 70. Jahre
einen ſolchen von 1850 Mk., Bodenwert 400 Mk., Verwaltungskoſten v=
3,6 Mk., alſo V= 120 Mk., Umtrieb 70 Jahre, Prozent 3. Es fragt ſich
nun, was iſt das Maximum des Beſtandserwartungs- und des Wald—
erwartungswerts?
Antwort: Man muß durch probeweiſe Rechnung zunächſt unter—
ſuchen, für welches Jahr ſich auf Grund obiger Zahlenangaben das
Maximum des Beſtandserwartungswerts ergiebt.
Wird der Beſtand im 60. Jahre abgetrieben, dann iſt:
1300 — (400 + 120) (1,03 1) 1300 — (520 x 0,344) 1300 179
re 1,03” Fr 1,03% 1.0315
= 1121 x 0,744 = 834 Mk.
Wird er aber erſt im 70. Jahre, d. h. nach 20 Jahren, genutzt,
dann iſt:
1850 — (400 + 120) (1.032 1) 1850 — 520 0,806 1850 - 419
1,032 = 1,03% Bw
= 1431 x 0,554 = 792 Mk.
Hiernach wäre 60 das vorteilhafteſte Abtriebsalter, weil für 70 Jahre
ſich ein kleinerer Beſtandserwartungswert ergiebt.
Man erhält nun leicht für das Abtriebsalter 60 und das gegenwärtige
Beſtandsalter 50 den höchſten Walderwartungswert We 50 wie folgt:
He,
270 Ermittlung des Walderwartungswerts.
Au r Da. 1, opu — 2 . . D . 1, % -4a— V (I, op“ 5 1) B
——
Wem = 1,0opu ann
da die Durchforſtungen im vorliegenden Falle hinwegfallen:
1300 120 (1,030 — 1) 4 400 1300 — 120. 0,344 40
FEINEN 1,03% 7 1,0370 Mi
1700 -41,28 _ 1658,72 _ 1 55
= 1934 Sy 1,031 — 1658,72 * 0, 144 — 1234,09 Mk.
4 1 5
Selbſtverſtändlich erhält man dasſelbe Reſultat, wenn man, wie hier
geſchehen, erſt den Beſtandswert ermittelt (834 Mk.) und dazu den
Bodenwert addiert (400 Mk.), es iſt dann der Waldwert - 1234 Mk.
Es darf hier nicht verſchwiegen werden, daß es gerade bei durch
Unglücksfälle ſtark gelichteten Beſtänden ſehr ſchwer iſt den künftigen
Wert der Abtriebs- und Durchforſtungserträge ſchon jetzt voraus zu be—
ſtimmen. Es werden deshalb auch bei den ſorgſamſten Erwägungen
größere oder kleinere Fehler, welche den Wert der Methode abſchwächen,
unvermeidlich ſein. Praktiſche Gründe werden daher auch hier häufig
den Sieg über die Formelmethode erringen.
3. Soll der Boden nach Abtrieb des Beſtandes einer
anderen einträglicheren Benutzungsweiſe übergeben werden
oder eignet er ſich für eine ſolche? Liegt es in der Abſicht oder
erſcheint es rentabler, den Beſtand alsbald abzutreiben und ihn der
landwirtſchaftlichen Benutzungsweiſe zuzuwenden, dann ſetzt ſich der
Waldwert aus dem Beſtandsvorratswert + dem Bodenwert bei land—
wirtſchaftlicher Benutzung unter Berückſichtigung der Urbarmachungskoſten
zuſammen. Beſtehen jedoch Zweifel darüber, ob es rentabler iſt, alsbald
zum landwirtſchaftlichen Betriebe überzugehen, oder einen in guten
Wachstumsverhältniſſen befindlichen Beſtand noch eine Reihe von Jahren
wachſen zu laſſen, dann muß eine Proberechnung angeſtellt werden.
Es ſtehen ſich nämlich zwei Werte gegenüber: Auf der einen Seite,
bei ſofortigem Abtrieb, ſteht der landwirtſchaftliche Bodenwert + Beitands-
vorratswert. Angenommen, erſterer ſei 600 Mk., letzterer (nach vorigem
Beiſpiele) 800 Mk., ſo hätte man alsbald zuſammen 1400 Mk. zur
Verfügung. Auf der anderen Seite ſteht der noch weiter überzuhaltende
Beſtand mit ſeinem forſtlichen Bodenwert (nach vorigem Beiſpiel) von
400 Mk. Man hätte nun zu unterſuchen, für welches Abtriebsalter ſich
das Maximum des Beſtandserwartungswertes ergiebt, und fände z. B.
nach vorigem Beiſpiel für einen 50 jährigen Beſtand das Abtriebsalter 60,
und daraus das Maximum des Walderwartungswertes 1234,09 Mk.
Im erſten Falle hätte man alſo 1400 Mk., im zweiten 1234 Mk., und
Ermittlung des Walderwartungswerts. 271
würde ſich daher die ſofortige Einführung des landwirtſchaftlichen Betriebes
mehr verlohnen.
Auch wenn der ſeitherige Waldboden zu Eiſenbahngelände beſtimmt
würde, derſelbe wäre aber zur landwirtſchaftlichen Benutzung tauglicher
und darum wertvoller, ſo könnte das ſoeben beſprochene Verfahren ein—
gehalten werden. Würde der höhere landwirtſchaftliche Bodenwert ſo fort
vergütet, ſo wäre eine Entſchädigung wegen zu frühen Abtriebes des
Beſtandes nur dann zuläſſig, wenn das Maximum des Walderwartungs—
wertes größer wäre als der um den Beſtandsvorratswert vermehrte
landwirtſchaftliche Bodenwert.
Wäre beabſichtigt, an Stelle der ſeitherigen Holzart eine rentablere
zu ſetzen, ſo wird es ſich um die Frage handeln, in welchem Beſtands—
alter dieſer Wechſel am rationellſten erſcheint. Junge, wüchſige Beſtände
wird man nicht alsbald wieder umwandeln wollen, ſonſt hätte man es
ſchon bei der Begründung gethan, auch iſt es ja nicht gewiß, ob die
mit Koſten verbundene Neuanlage gleich nach Wunſch ſo gelingt und die
erhofften Vorteile auch wirklich eintreten. Man wird daher bei jüngeren
Beſtänden nur dann zur Umwandlung ſchreiten, wenn ſie unvollkommen
und ſchlechtwüchſig ſind und keine Zukunft verheißen. Die Berechnung
des Eintritts des vorteilhafteſten Haubarkeitsalters wird hier, wegen
Unſicherheit der Unterlagen, zu keinem befriedigenden Ziele führen und
praktiſchen Erwägungen weichen müſſen.
Ahnlich liegen die Verhältniſſe bei älteren Beſtänden. Auch hier
wird man nach allgemeinen wirtſchaftlichen Erwägungen die vorteilhafteſte
Zeit der Beſtandsumwandlung richtiger beſtimmen, als nach der Methode
des Walderwartungswertes.
G. Heyer (Waldwertrechnung, 3. Aufl., S. 85) weiß zwar auch für
dieſen rechneriſch ſchwierigen Fall Rat, indem er für die Berechnung des
Walderwartungswerts unter der Vorausſetzung, daß nach der Ernte des
Holzbeſtandes eine andere Holzart eingeführt werden ſoll, folgende Vor—
ſchrift erteilt:
„Man ermittelt die Abtriebszeit u, für welche ſich unter Zu—
grundelegung des Bodenwerts B der neu einzuführenden Holzart
oder Boden-Benutzungsart der größte Beſtands-Erwartungswert
ergiebt und berechnet den Walderwartungswert nach der Formel
Au r Dun. 1, ou = nf. . V (loop m 1) B
l,opu—m N
in welcher für den Fall, daß der Beſtand abnorm iſt, A und D
an die Stelle von A und D treten.“
272 Ermittlung des Walderwartungswerts.
Eine derartige Vorſchrift iſt leicht zu erteilen, aber wir müſſen es
dem Praktiker überlaſſen, ſelbſt Erfahrungen darüber zu ſammeln, wie
weit dieſe Formel Vertrauen verdient und zu praktiſch brauchbaren Reſul⸗
taten führt.
4. Iſt die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob bei
der Berechnung des Walderwartungswertes die u—mjährige
Verwaltungsrente V (1, uw 1) in Abzug gebracht werden
darf. Im ausſetzenden Betrieb, von welchem wir eben handeln, iſt in
der Regel kein Forſtſchutz und Verwaltungsperſonal vorhanden. Verkauft
ein Bauer an den Staat eine Waldparzelle, ſo wird er wohl mit dem
Abzug von V (1, op um — 1) nicht einverſtanden ſein, und umgekehrt
hat der Staat ja auch durch die Zuteilung einer ſolchen Parzelle zu
einem bereits beſtehenden Reviere künftig keinen größeren Aufwand für
Forſtperſonal zu machen, höchſtens könnte daher die etwa zu entrichtende
Grundſteuer in Frage kommen.
5. Seither ſetzten wir den die Regel bildenden Fall voraus, der
Wald ſei abnorm. Es kann jedoch die Unterſuchung der Frage wenigſtens
einiges theoretiſche Intereſſe bieten, wie ſich die Berechnung bei
Vorausſetzung normaler Beſchaffenheit des im ausſetzenden
Betriebe ſtehenden Waldes geſtaltet.
Sit der Wald normal beſtockt und beſitzt er einen normalen Zuwachs,
dann müßten die in den Normal-Geldertragstafeln enthaltenen Anſätze
für Au, Da... Dq direkt in die Formeln der Waldwertberechnung
übertragen werden können. Ein ſolcher Fall der Normalität wird aber
kaum irgendwo zu finden ſein, weil ja die Normalertragstafeln, wie
bereits erwähnt, nicht durch wiederholte Aufnahme eines und desſelben
Beſtandes von Jahr zu Jahr entſtanden ſind, ſondern aus ſehr vielen
Beſtänden zuſammenkonſtruiert wurden. Man wird ſich daher die
Normalerträge der Waldungen ſo zu denken haben, wie dieſelben im
großen Durchſchnitt der Wirtſchaft bei mittlerer Betriebſamkeit erwartet
werden dürfen. Dieſe ſind aber weſentlich geringer, als die in den
Normalertragstafeln enthaltenen Angaben. Je nach der Lage der
Waldungen, je nach den beſtehenden Holz- und Betriebsarten, den
Gefahren, welchen dieſelben durch Frevel, Sturm, Inſekten, Schnee,
Duft ꝛc. ausgeſetzt find, wird man die in den Ertragstafeln ſtehenden
Anſätze event. mit dem Faktor 0,6—0,9 zu reduzieren haben. Die in den
Normalertragstafeln ſtehenden Zahlen erhalten nämlich die höchſtmöglichen
Maximalerträge auf etwa 0,25 ba großen Flächen, während die je
9 9
Ermittlung des Walderwartungswerts. 273
nach dem vorliegenden Falle ſich durch Multiplikation mit den vor—
ſtehenden Reduktionsfaktoren ergebenden Erträge die bei mittlerer
Betriebſamkeit thatſächlich erreichbaren wahren Normalerträge ganzer
Beſtände ſind.
Nimmt man nun an, dieſelben Normalerträge Au, Da... D der Wirt—
ſchaft mittlerer Betriebſamkeit könnten ſowohl in die Formel des Boden—
erwartungswertes als des Beſtandserwartungswertes eingeführt werden,
und die beſtehende Umtriebszeit wäre bereits derjenigen gleich, für
welche ſich ein Maximum vom Bodenerwartungswert berechnet, dann
wäre es ſtatthaft, in der allgemeinen Formel für den Walderwartungs—
wert den Bodenerwartungswert einzuſetzen und die Zeit des Eintritts
des Maximums des Walderwartungswertes fiele dann auch mit derjenigen
des Maximums des Bodenerwartungswertes zuſammen ($ 47. 3. E.)
Unter dieſer Vorausſetzung geht die Formel für den Walderwartungs—
wert, wenn man für B den Bodenerwartungswert uB einführt, in folgende
über:
Wem = Au + Dn . I opu-n +... — V (I,opu-m — 1) + ug
I, opu=m
Au Dn - I, opu-n — V (I, opu-m — 1) +
1,opu-m
5 = + Da - 1,opu=a + — 2 ur — € + 1,opU v)
‚OP
1,opu-m
=[Au+Dn - 1, opu-n — V (1,opı-m — 1)] (1,opı — 1) +
l,opu m (I, opu — 1)
+ Au Da. Iopu-a +... Dn . 1, un — c.1,0opt — V (1,opt — 1)
1,opı m (1,opt — 1)
=Au-1,0opt — Auf Dn - 1,0pu-n. ],opt — Dn. 1, u- —
150 um (1,opt — 1)
V. 1,opa=m.1,opt + V.1,opı + V.1,pı-m— V+
15 um (, op - 1)
+ Au Da- I, opu-—a , Dn - I opunn — . 1 opu - V.1,opt+V
1,opı m (1,op\ —1) g
Bringt man 1,op-m vom Nenner in den Zähler mit 1, pm, jo
ſtreicht ſich ferner im Zähler 1,opu gegen 15 0pu im Nenner und es bleibt:
We _ 1,0p®(Au+Dn. Io ph -n —V.1,opu-m+-V-1,op=m+-Da-1,0p-2—c) 25
* 1,0p — 1
Baur, Waldwertberechnung. 18
274 Ermittlung des Walderwartungswerts.
Da
1, pm (au + Dn - 1,opı a + er -e) V:1,op-m (If op 1)
1,opu — 1 (1,opt — 1) 1,op-m
1 opm (Au + Dn - 1,opı 2 +.. N e
Br Loge Bi,
1,opı — 1
Liegt das Beſtandesalter m vor dem Alter, in welchem der erſte
Durchforſtungsertrag Da eingeht, dann hat man ſtatt voriger Formel
zu ſetzen:
Ijopm (Au + Da- Io pura f. . Dq - I, opu- A e) v
A 1,opı — 1 1
Wen
Beiſpiel. Es iſt der Erwartungswert eines Hektars
40jährigen Kiefern-Waldes zu berechnen, welcher die in
Burckhardts Tafeln (Tabelle VI angegebenen Erträge liefert.
Umtriebszeit 70, 6 = 24, v-36 und p=3.
Antwort. Der Waldwert ſetzt ſich aus dem Bodenerwartungs—
wert uB und dem Beſtandserwartungswert He zuſammen:
Be Au Da-. 1, % u- D. 1 - 1, pu .
Fr 1,opu —1 5
2970 + 12 - 1,03°° + 42 - 1,03% + 57,6 - 1,03°° + 67,2 1,032 + 79,2 1,031 —
Ei 1,05% —1
= 362,56 ME.
— 24103 36
1.08701 0,03
Au Dn - 1 un . D. 1, u- - (uB + V) (I, op- m 1)
8 1,030 m 8
2970 + 67,2 - 1,03%° + 79,2 - 1,03% — (362,56 + 120) (1,03 — 1) _
di 1,033 7
He
1034,10 Mk.
Daher der Walderwartungswert = uB + He =
= 362,56 + 1034,10 = 1398,66 Mk.
Zu demſelben Reſultat gelangt man natürlich, wenn man den Wald-
erwartungswert direkt aus der oben entwickelten Formel:
1% pm (Au + Dn - 1, pu - 1 Leb o)
Men 1,opı —1
berechnet. Man erhält dann:
1,03% (2970,0 + 67,2 1,03°° + 79,2 - 1,0810 + 100 + 10055 +
1,03% — 1
Wem =
Ermittlung des Waldkoſtenwerts. 275
57,6
105620
10037 (1
= 1396,66 Mk.
Da ſich hier der Waldwert aus Bodenerwartungswert und
Beſtandserwartungswert zuſammenſetzt, ſo treffen das Verfahren auch die
bei Behandlung dieſer beiden Werte bereits beſprochenen Schattenſeiten.
— 120 = 3,262 (2970 269, 4119 — 24) 0,1446 — 120 =
V. Von der Ermittlung des Waldkoſtenwerts.
$ 59.
Der Waldkoſtenwert für den ausſetzenden Betrieb ſetzt ſich aus dem
Beſtandskoſtenwert und dem Bodenwert zuſammen. Setzt man daher
den Bodenwert B und den Beſtandskoſtenwert Hk =
(B+ V) (I, opm — 1) Te. 1,opm — Da. 15 opma, jo iſt der Waldkoſten—
wert im Jahre m:
Wkm = B (B V) (I, opm —1)+c-1,op® — Da. I, opm-a —
BTB. Iopm— BV. Iopm— Ve. 1% m Da. 1,opm-a
(BT Vc) 1, m (Da-. 1,5 oma .. . + V).
Selbſtverſtändlich können auch bezüglich der Anwendung dieſer Formel
wieder ähnliche Erwägungen gemacht werden, wie bei dem Wald-
erwartungswert. Zum Begriffe des Koſtenwertes gehört jedoch, daß der
Waldwert auch aus den auf ihn wirklich verwandten Koſten und den
bereits erfolgten Einnahmen berechnet werde. Es würde ſich daher als
Bodenwert der wirkliche Ankaufspreis deſſelben, einſchließlich etwaiger
Urbarmachungskoſten, ſoweit ſolche nicht ſchon in den Kulturkoſten ent—
halten ſind, empfehlen. Fehlen Notizen über die Erwerbungskoſten des
Bodeus, dann hat der entſprechende gegendübliche Verkaufswert einzutreten;
unter Umſtänden kann auch der Bodenerwartungswert probeweiſe
berechnet werden, obgleich man es dann mit keinem Koſtenwerte mehr zu
thun hätte.
Die Frage, inwieweit beim ausſetzenden Betriebe Verwaltungskoſten
und in welchem Betrage entſtanden ſind, muß von Fall zu Fall
behandelt werden.
Die bereits eingegangenen Zwiſchennutzungserträge ſind nicht aus
allgemeinen Ertragstafeln zu entnehmen, ſondern nach ihren wirklichen
Beträgen in Anſatz zu bringen.
Wäre der Beſtand normal, ſtimmten etwa auch die Erträge des vor—
18 *
276 Ermittlung des Waldkoſtenwerts.
liegenden Waldes pro Hektar vollſtändig mit denen der Ertragstafel
überein (in der Regel werden ſie zu reduzieren ſein) und würde man
unter dieſen Umſtänden den aus den nämlichen Erträgen und Ausgaben
berechneten Bodenerwartungswert uB ſtatt B in vorſtehende Formel für
den Waldkoſtenwert einführen, dann ginge dieſelbe in folgende über: WE..
—(B+V+c)1,opm (Da. 1 ma f. V) =
Au T Da. 1 ug . . D- 1,opı-4—c- op
150pu — 1
— (Da: 1.0P 3 E.% u V)=
(Au+Da-1,opt-2+...Dn-1,optn+....—c-1,opt Te. I, opu —c)l,opm —
ä I. opn.—
1,opı — 1
— Da. 1,opm-a. 1,opt + Da - 1,opm a
Bean. 22,
1,opı — 1
Da
(Au Dn cg . .. . 1 % H e 10 h
= 3opu — 1 a
Wie man ſieht, ſtimmt dieſer Ausdruck mit dem für normale
Verhältniſſe entwickelten Walderwartungswert überein; woraus folgt,
daß, wenn man normale Beſtände vorausſetzt und in beiden Fällen den
Bodenerwartungswert einführt, der Walderwartungswert dem Wald-
koftenwert gleich iſt. Aus ug + Hen = uB Hk folgt aber auch, was
übrigens auch früher ſchon direkt nachgewieſen wurde, daß Hen =Hks iſt.
Man darf übrigens derartigen theoretiſchen Betrachtungen keinen
großen praktiſchen Wert beilegen, weil die daran geknüpften Voraus⸗
sehungen in der Praxis der Waldwertberechnung ſelten zutreffen.
Der Waldkoſtenwert dürfte ſich mehr für jüngere Beſtände, welche
die halbe Umtriebszeit noch nicht überſchritten haben, empfehlen.
Zweites Kapitel.
Yon der Ermittlung des Waldwerts im nachhaltigen
Betriebe.
Vorbemerkungen.
§ 60.
Im vorigen Kapitel wurde gezeigt, wie man den Wert einer Wald—
parzelle berechnet, mag dieſe für ſich im ausſetzenden Betriebe behandelt
9
Waldwert des nachhaltigen Betriebs. 277
oder einem im nachhaltigen Betriebe ſtehenden Wald künftig zugeteilt
oder ausgeſtockt werden. Wenn auch der ausſetzende Betrieb in wald—
reichen Gegenden und beim Großgrundbeſitz die Ausnahme bildet, ſo
kommen doch häufig Wertberechnungen von parzellierten kleineren Privat—
waldungen vor, deren Beſitzer öfters durch ihre wirtſchaftliche Lage ge—
zwungen find, ihr Waldeigentum zu verkaufen. Übrigens handelt es ſich
auch bei den vielfach vorkommenden Expropriationen meiſt nur um die
Abtretung kleinerer Waldteile.
Ganz anders lagern ſich aber die Verhältniſſe bei Waldungen, welche
im kontinuierlichen Betriebe ſtehen und nachhaltig bewirtſchaftet werden.
Wollte man hier den Waldwert aus der Summe der Waldwerte einzelner
Parzellen zuſammenſetzen, jo wäre das aus mehrfachen Gründen unzu⸗
läſſig. Zunächſt würde eine derartige Waldwertberechnung viel zu viel
Zeit beanſpruchen, denn es müßte, da die Beſtände meiſt keine normale
Beſtockung haben, die Holzmaſſe und Bonität jeder Waldparzelle für ſich
beſtimmt werden, um annähernd feſtſtellen zu können, welche Exträge
dieſelben künftig abzuwerfen verſprechen. Es wäre dies eine ſehr um—
ſtändliche und kaum zu bewältigende Arbeit. Wir bezweifeln daher auch,
ob dieſes Verfahren beim An- oder Verkauf ganzer Reviere und Herr-
ſchaftsbeſitzungen ſchon angewendet wurde, oder künftig angewendet
werden wird.
Dazu kommt aber noch, daß die Zuſammenſetzung des ganzen Waldes
aus den Werten der einzelnen Teile nicht immer richtig wäre, denn es
würde dies gleiche wirtſchaftliche Verhältniſſe der einzelnen Abteilungen
mit denen des ganzen Waldes vorausſetzen. Man kann nämlich einen
einzelnen Beſtand in irgend einem vorteilhaft ſcheinenden Alter abtreiben,
daraus folgt aber noch nicht, daß man auch für einen größeren Wald die
Umtriebszeit in dasſelbe Alter verlegen kann. Die Anhänger der Boden—
reinertragstheorie wollen auf ſchlechten Unterlagen rech neriſch die finan—
ziell vorteilhafteſte Umtriebszeit für jeden Beſtand feſtſtellen. Wenn nun
aber die ſo herausgerechneten Umtriebe viel niedriger ſind, als die ſeit—
her üblichen, ſo können dieſelben doch nicht eingehalten werden, weil
Abſatzverhältniſſe, Rückſichten auf Hiebsfolge, Nachhaltigkeit und andere
wirtſchaftliche Verhältniſſe es nicht geſtatten. Die Waldwirtſchaft
kann daher nicht der Beſtandeswirtſchaft untergeordnet
werden, ſondern die Beſtandeswirtſchaft muß ſich in den
Rahmen der Waldwirtſchaft fügen. Man wird auch künftig, wie
ſolches ſeither überall üblich war, wo Forſte eingerichtet wurden, ſchlecht
278 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe.
wachſende, lückige Beſtände vorſchieben, dagegen Abteilungen, welche ſich
in guten Zuwachsverhältniſſen befinden, in jüngere Perioden zurückver⸗
legen. In dieſem Sinne trieben die Forſtwirte auch ſeither ſchon Be—
ſtandeswirtſchaft und zwar mit beſtem Erfolge. Deshalb wird man auch
den Waldwert zuſammenhängender Waldungen auf Grund eines ſorg⸗
fältig ausgedachten und auch durchführbaren Wirtſchaftsplans be⸗
rechnen und erſcheint derjenige Betriebsplan als der rentabelſte, bei
welchem ſich der größte gegenwärtige Waldwert ergiebt. Durch Probe⸗
rechnungen wird man denſelben möglichſt richtig zu ſtellen ſuchen.
Es ſind hierbei zwei Hauptfälle zu unterſcheiden. Der Wald kann
ſich nämlich im normalen oder annähernd normalen Zuſtande befinden,
oder abnorm ſein. Beide Fälle ſollen bei der folgenden Darſtellung
auseinander gehalten werden.
Beim Studium der heutigen Waldwertberechnung bekommt man gar
nicht mehr den Eindruck eines ein Wirtſchaftsganzes bildenden Waldes.
Die Vertreter derſelben kennen nur noch die Wald-Parzelle, die Abteilung
oder Unterabteilung und lehren deren Wertsermittlung. Nur der Wald-
rentierungswert wird von ihnen noch auf wenigen Zeilen abgehandelt.
Von welchen Geſichtspunkten man bei dem Ankauf eines ganzen Reviers
oder gar eines großen ausgehauenen Herrſchaftsbeſitzes zu verfahren hat,
das erfährt man nicht und doch fällt es gerade im letzteren Falle keinem
Forſttechniker ein, den Waldwert aus den Waldkoſten- oder Erwartungs⸗
werten der einzelnen Beſtände zu berechnen, weil man ſich in der Praxis
aus naheliegenden Gründen weit ſummariſcherer Methoden bedienen muß.
I. Von der Ermittlung des Waldwerts der normalen
Betriebsklaſſe (Waldrentierungswert).
$ 61.
Sind Waldungen zum jährlichen Nachhaltbetriebe eingerichtet und
befinden ſich dieſelben bereits ſo weit im normalen Zuſtande, daß ſie
jährlich gleiche oder nahezu gleiche Einnahmen gewähren, wie ſolches
3. B. bei gut bewirtſchafteten Niederwaldungen, aber auch öfters bei Hoch—
waldungen der Fall iſt, ſo kann man deren Wert nach dem Wald—
rentierungswert berechnen. Bezeichnet nämlich R die jährliche reine
Rente (Waldreinertrag), welche der Wald nachhaltig zu liefern verſpricht,
* ar: R
jo iſt der Kapitalwert des Waldes nach Formel VII. (§ 28) oe
Man hat aljo nur R und den Zinsfuß feſtzuſtellen. Beſteht ein
Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 279
Revier oder Wirtſchaftsganzes nur aus einer Betriebsklaſſe, z. B. lauter
Kiefernhochwald, ſo geſtaltet ſich die Rechnung am einfachſten. Man
hat den durchſchnittlichen Rohertrag der letzten maßgebenden Jahre aus
den Revierrechnungen zu erheben und ebenſo die durchſchnittlichen jähr-
lichen Produktionskoſten in Abzug zu bringen. Der jährliche Rohertrag
ſetzt ſich zuſammen aus dem Haubarkeitsertrag Au des älteſten Jahres-
ſchlages und aus den Zwiſchennutzungen und Nebennutzungen Da, Db, . ..
Dq, welche ſich jährlich in den übrigen Schlägen ergeben. Die Pro—
duktionskoſten beſtehen in den jährlichen Kulturkoſten e des älteſten
Schlages und etwaiger Nachbeſſerungen in jüngeren Schlägen (denn
vollkommene Normalkulturen, bei welchen alle Nachbeſſerungen wegfallen,
gehören zu den Seltenheiten), ſodann in den jährlichen Auslagen für
Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w., welche ſich auf ſämmtliche Alters
ſtufen zu beziehen haben. Sind letztere für eine Altersſtufe », ſo ſind
fie für alle Altersklaſſen der Umtriebszeit u y- u. Damit nichts ver⸗
geſſen wird, entnimmt man die Beträge am ſicherſten aus Einnahme⸗
und Ausgabejournalen, und da die reinen Jahreseinnahmen ſich auch in
Normalwaldungen nicht gleich bleiben, ſo müſſen, wie erwähnt, die
Durchſchnitte aus einer genügenden Anzahl maßgebender Jahre gezogen
werden.
Hiernach ergiebt ſich der jährliche Reinertrag R einer Betriebsklaſſe:
R= Au Da . . Da- (eu- v) und der Waldrentierungswert Wr iſt:
R Au+Da+..Dg-(ce+u-v)
N 0,0p “ 0,0p
Au+Da+..Dgq-—e uv
u O, op 0
A er —
5 u + Da . D N
0,0p
Aus vorſtehender Formel ergiebt ſich nun auch leicht der Wald—
rentierungswert der Flächeneinheit. Man denkt ſich nämlich die normale
Betriebsklaſſe nur aus jo vielen Hektaren zuſammengeſetzt, als die Um-
triebszeit u Jahre zählt. In dieſem Falle drücken Au, Da, .. Dq, e
und V die Werte für ein Hektar aus und es iſt
Au Da.. Da- e
0,0p
der Waldrentierungswert von u Hektaren. Wird dieſer Ausdruck durch
u dividiert, ſo erhält man den Waldrentierungswert pro Hektar:
—
680 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe.
Au + Da . Dq e
u u+0,op
N.
Beiſpiel: Ein Hektar Kiefernwald liefert nach Burckhardts (Ta⸗
belle VII, 1) einen Abtriebsertrag im 70. Jahre Au- 2970 Mk. und fol-
gende Zwiſchennutzungserträge:
im Jahre TA Een
Mark 2% Be
Wenn nun die Kulturkoſten pro ha jährlich 80 Mk. und ebenſo die
Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern ꝛc. 6 Mk. betragen, wie groß
iſt der Waldrentierungswert einer Betriebsklaſſe von 70 Hektaren und
der Flächeneinheit bei 3 pCt.?
Antwort: Waldrentierungswert der Betriebsklafje =
Au T Da. Da e * 20970 + 12 +42 + 57,6 + 67,2 79,2 — 80
0,0p Br 0,03
„6 _ 3228 — 80 3148
— 5 — 7 . 2 Ze in — — =
10 0 9005 70. 200 = gg 14000 = 104933 — 14000
= 90933 ME.
Waldrentierungswert der Flächeneinheit =
Au r Da . Da- e 104933
= Ss AY % 200 = 1299 Mk.
Setzt ſich ein Revier oder Wirtſchaftsganzes, deſſen Wert ermittelt
werden ſoll, aus verſchiedenen Betriebsklaſſen zuſammen, für welche ver⸗
ſchiedene Umtriebszeiten beſtehen, ſo iſt der Rentierungswert für jede
Betriebsklaſſe beſonders zu berechnen, was deshalb nicht immer ohne
Schwierigkeiten durchführbar iſt, weil die Ausgaben in den Revier⸗
rechnungen nicht immer für jede Betriebsklaſſe ausgeſchieden werden.
Man muß eben in einem ſolchen Falle repartieren, ſo gut es geht.
Werden zur Feſtſtellung der Waldreinerträge des Normalwaldes die
Erträge aus den thatſächlichen Einnahmen der letzten Jahre, die Aus⸗
gaben ebenſo aus den wirklichen Aufwänden entnommen, dann iſt bei
Waldverkäufen wohl zu erwägen, ob dieſelben auch die normalen waren
und ob nicht in Zukunft die Einnahmen fallen und die Ausgaben, etwa
durch Gehaltsaufbeſſerungen oder Anlage guter Waldwege u. ſ. w., ſteigen.
Es kommt nämlich nicht ſelten vor, daß Waldbeſitzer, welche die Abſicht
haben ihren Wald zu verkaufen, vorher noch alles mögliche nutzbare Holz,
z. B. eingewachſene ältere Nutzhölzer aus noch nicht hiebsreifen
Beſtänden, ſowie ältere Beſtände außer dem gewöhnlichen Etat nutzen,
um ſich auf dieſe Art Extraeinnahmen zu verſchaffen und den
Waldreinertrag der letzten Jahre, welchen ſie glauben der Rechnung zu
Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 281
Grunde legen zu können, künſtlich zu ſteigern. Das Altersklaſſenver—
hältnis kann dann ganz gut noch ein normales ſein, aber trotzdem werden
die künftigen Jahreseinnahmen kleiner ausfallen. Man erhält in einem
ſolchen Falle offenbar einen zu großen Waldrentierungswert. Umgekehrt
können aber auch die Einnahmen, im Falle der ſeitherige Beſitzer ein
ſparſamer Wirt war, künftig geſteigert werden. Werden dann trotzdem die
ſeitherigen Einnahmen zu Grunde gelegt, ſo ergiebt ſich ein kleinerer
Rentierungswert und der Käufer macht in dieſem Falle einen Gewinn.
Dieſer Punkt führt uns ſchließlich noch zur kurzen Beſprechung der
vorteilhafteſten Umtriebszeit und des zu wählenden Zinsfußes. Iſt die
Umtriebszeit eine gegebene, alſo durch rechtliche oder forſtpolizeiliche Be—
ſtimmungen feſtgeſtellte, oder iſt ſie vielleicht auch die finanziell vorteil—
hafteſte, dann bleibt nur noch der Zinsfuß zu beſtimmen. Der Verkäufer
wird hierbei einen möglichſt niedrigen, der Käufer einen möglichſt hohen
Zinsfuß durchzuſetzen ſuchen. Es werden aber für beide Teile die bereits
abgehandelten Zinsbeſtimmungsgründe als Richtpunkte zu dienen haben
und wird hierbei die Frage, ob künftig die Holzpreiſe eine Steigerung
erwarten laſſen, eine Hauptrolle ſpielen und umgekehrt. Jedenfalls wird
man nach § 16 für hohe Umtriebe einen kleineren Zinsfuß als für niedere
zu wählen haben. (Vergleiche Tabellen I, 9 — VI, 9)
Iſt die Wahl der Umtriebszeit frei gegeben, jo darf man nicht über-
ſehen, daß der Waldreinertrag, welcher ja bei Ermittlung des Wald—
rentierungswerts zum Kapital erhoben wird, keineswegs eine konſtante
Größe iſt. Derſelbe iſt vielmehr bei niederen Umtrieben klein, er ſteigt
dann mit dem wachſenden Maſſe- und Wertzuwachs der Beſtände, er—
reicht ein Maximum und fällt dann wieder, wenn der in ſpäteren Jahren
abnehmende Maſſezuwachs keine genügende Auffriſchung durch den Wert—
zuwachs erfährt. Es wird daher auch der Waldrentierungswert denſelben
Geſetzen unterliegen. Er wird für mittlere Umtriebe höher, als für
niedere und ſehr hohe ſein. Selbſtverſtändlich kann der Waldreinertrag
und damit der Waldrentierungswert um der Zeitperiode, in welcher er
ſein Maximum erreicht hat, auch eine Reihe von Jahren ziemlich oder
ganz konſtant bleiben.
Da es aber unſere Aufgabe iſt, im Falle nicht beſondere volks- und
ſtaatswirtſchaftliche Verhältniſſe dagegen ſprechen, die höchſten Effekte
mit kleinſtem Betriebskapital zu erzielen, das Betriebskapital im ſtockenden
Holzvorrat aber mit wachſender Umtriebszeit und gleichbleibender Fläche
größer wird, ſo bleibt zu erwägen, ob nicht, ohne den Waldreinertrag
282 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe.
künftig zu ſchmälern, ein Teil des überſchüſſigen Vorratskapitals durch
Nutzung der älteſten Schläge flüſſig gemacht werden kann. Dies wird
namentlich in ſolchen Waldungen nicht ſelten der Fall ſein, in welchen die
älteren Beſtände ſchon längſt das Maximum des größten Maſſezuwachſes
erreicht haben, ohne daß, wie z. B. bei ſehr alten Buchenbeſtänden, noch
ein entſprechender Qualitätszuwachs erfolgte.
Läßt ſich im Normalwald auch künftig noch derſelbe Waldreinertrag
bei geringerem Umtriebe nach etwaigerteilweiſer Nutzung derälteſten Beſtände
erzielen, was natürlich den Abſatz des Mehreinſchlags ohne Preisernie⸗
drigung vorausſetzt, ſo muß das bei Waldkäufen auch ſeinen Einfluß auf
den Zinsfuß äußern. Denn derjenige Käufer, welcher beabſichtigt einen
Teil des überhaubaren Holzes alsbald zu nutzen, der aber die Berechnung
des Waldreinertrags auf den ſeitherigen Normalertrag des älteſten Schlags
gründet, kann ſich offenbar mit einem geringeren Zinsfuß begnügen,
als wenn er den Wald bereits auf die niedrigſt zuläſſige Umtriebszeit
geſetzt fände.
Es iſt bei Ermittlung des Waldrentierungswerts mit einem gegebenen
Prozente jeither. vielfach überſehen worden, daß es ſich in der Wald-
wirtſchaft des Nachhaltbetriebes keineswegs, wie bei Zinsertrag und Geld⸗
kapital, um ein konſtantes Verhältnis handelt. Iſt nämlich der Jahres⸗
ertrag eines Waldes R und der Wert des Normalvorrats W, ſo iſt das
Verhältnis R: W ein ſehr veränderliches, je nachdem die Umtriebe hoch
oder niedrig ſind. Iſt die Waldrente R ſchon im Sinken, ſo kann W
immer noch zunehmen, während das Nutzungsprozent R:W ſchon ſinkt,
woraus folgt, daß man den Rentierungswert bei noch beſtehenden hohen
Umtrieben mit einem niedrigen Zinsfuß berechnen muß, wenn der Ver⸗
käufer nicht große Verluſte erleiden ſoll; denn er hätte ſelbſt vorher einen
Teil der älteren Beſtände nutzen können, ohne daß der Waldrentierungs-
wert dadurch ein kleinerer geworden wäre. Selbſtverſtändlich kann nach
dem Rentierungswert auch der Wert von Femelwaldungen beſtimmt
werden, welche jährlich durchſchnittlich gleiche Jahreserträge abwerfen.
Schließlich ſei noch bemerkt, daß der Waldrentierungswert des Nor⸗
malwaldes ſich aus dem Wert des Normalvorrats und dem Bodenwert
zuſammenſetzt. Wird der Normalvorrat nach des Verfaſſers Verfahren
berechnet ($. 52. 2. E), dann darf als Bodenwert nicht der Bodenerwar—
tungswert des ausſetzenden Betriebes genommen, ſondern es muß der
Bodenwert der normalen Betriebsklaſſe in Abſatz kommen, der ſich nach
Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 283
§ 44 ergiebt, wenn man von dem Waldrentierungswert den Wert des
Normalvorrats abzieht.
II. Von der Ermittlung des Waldwerts der abnormen
Betriebsklaſſe.
8 62.
Wir unterſtellen auch hier, daß die Standortsverhältniſſe (Boden,
Lage, Klima) des Waldes eine anderweite Benutzung (Landwirtſchaft ꝛc.)
nicht zulaſſen, oder daß polizeiliche Beſtimmungen, vorhandene Servituten,
Verhältniſſe privatrechtlicher Natur, Fideikommiſſe u. ſ. w. eine immer⸗
währende Waldwirtſchaft bedingen. Iſt nun ein derartiger größerer
Wald abnorm, d. h. fehlen normale Schlagreihe und normale Alters-
ſtufenfolge oder normaler Zuwachs, oder alle Bedingungen des Normal—
zuſtandes, ſo können die Jahres-Einnahmen und Ausgaben und damit
die Waldreinerträge unmöglich gleich ſein, eine Berechnung des Wald—
werts nach dem Rentierungswert iſt daher ausgeſchloſſen. Aber auch
eine Berechnung der Beſtandserwartungswerte von Beſtand zu Beſtand
wäre viel zu umſtändlich und wegen der ſchwer vorauszuſagenden Zu—
kunftserträge auch zu unſicher.
Trotzdem empfiehlt ſich für ſolche Waldungen der nachhaltige Betrieb
und die Anbahnung möglichſt gleicher Erträge für die Zukunft. Es gilt
dieſes insbeſondere bei Waldungen, welche im fideikommiſſariſchen Ver—
bande ſtehen, oder bei denen, wie in Seniorats-, Pfarr- und Mark⸗
waldungen der jeweilige Beſitzer nur der Nutznießer iſt. Auch Gemeinde—
und Staatswaldungen gehören im gewiſſen Sinne hierher, denn auch bei
ihnen iſt der gegenwärtigen Generation nur der Zinſengenuß, nicht aber
auch der Angriff auf das für den dauernd gleichen Zinſengenuß not—
wendige Betriebskapital im ſtockenden Holzvorrat geſtattet.
Der Wert ſolcher Waldungen kann daher nur auf Grund eines
rationell und ſorgfältig aufgeſtellten Betriebsplanes ermittelt werden, und
zwar erhält man erſteren in der Summe aller auf die Gegen—
wart diskontierten Walderträge, dieſe vermindert um den
gegenwärtigen Kapitalwert aller Produktionskoſten, Laſten
und Ausfälle. Der verbleibende Überſchuß enthält dann den Kapital-
wert des Bodens, ſowie den Wert des zum Nachhaltbetriebe erforderlichen
ſtockenden Holzvorrats. Beide brauchen daher nicht beſonders betrachtet
zu werden.
284 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.
Der Waldwert wird ſich natürlich anders geſtalten, je nachdem die
Umtriebszeit unabänderlich gegeben iſt, oder beliebig gewählt werden
kann. Wir wollen daher auch beide Fälle getrennt von einander be—
handeln.
1. Ermittlung des Waldwerts bei gegebener Umtriebszeit.
Der Berechnung haben folgende Arbeiten vorauszugehen:
1. Aufſtellung eines Fällungsplans für die Haubarkeits⸗
und Zwiſchennutzungen, für die einzelnen Perioden der erſten
Umtriebszeit, um die Gelderträge derſelben berechnen zu können. Hier⸗
bei muß mit aller Sorgfalt verfahren werden. Insbeſondere iſt den Er⸗
trägen der beiden erſten Perioden alle Aufmerkſamkeit zu ſchenken,
weil die Werte derſelben am wenigſten durch die Diskontierung ver⸗
lieren, während in jpäteren Perioden eingehende Einnahmen ſchon viel ge⸗
ringere gegenwärtige Werte liefern und Fehler in der Ertragsbeſtimmung
daher von verhältnismäßig geringerem Einfluß find. Deshalb erſcheint
es auch gerechtfertigt, die nach Ablauf der erſten Umtriebszeit ein⸗
gehenden Erträge als normale zu betrachten, weil dieſelben auf die Gegen⸗
wart diskontiert, das Reſultat wenig mehr beeinfluſſen.
Die Art der Einreihung der Beſtände in die einzelnen Perioden iſt
natürlich nicht gleichgültig. Werden maſſenreiche und wertvolle ältere
Beſtände in ſpätere Perioden zurückgeſchoben, minder vollwertige dagegen
in die erſte Periode geſetzt, jo berechnen ſich natürlich geringere Wald-
werte. Käufer und Verkäufer werden hierbei verſchiedene Standpunkte
zu vertreten haben. Der Käufer wird wertvolle Beſtände bei der Auf—
ſtellung des Betriebsplans zurückſtellen wollen, der Verkäufer wird für
deren Voranſtellung wirkſam ſein.
2. Einſchätzung des Bodens in ſeine Normalbonität, und
Ermittlung der Flächengröße und Ertragsfähigkeit jeder
Bodenklaſſe, um hiernach die nach Ablauf der erſten Umtriebszeit zu
erwartenden Normalerträge berechnen zu können. Hierbei wird die Bo—
nitierung der einzelnen Beſtände nach der mittleren Scheitelhöhe die
beſten Dienſte leiſten.
3. Feſtſtellung der in den einzelnen Wirtſchaftsperioden
in die Rechnung einzuſtellenden Holzpreiſe, an welchen die Hauer—
und Bringerlöhne in Abzug zu bringen ſind. Die richtige Preisermitt⸗
lung iſt die ſchwierigſte Aufgabe der ganzen Waldwertberechnung, weil
die den einzelnen Perioden im abnormen Walde zugewieſenen Beſtände
Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 285
verſchiedenwertig ſind, und wahrſcheinlich die Holzpreiſe ſpäterer Perioden
andere ſein werden, als in der Gegenwart. Ob aber die Preiſe ſteigen
oder fallen und in welchen Grenzen ſich die Preisdifferenzen bewegen
werden, das iſt ſehr ſchwer zu ſagen und deshalb leiden alle derartige
Rechnungen an gewiſſen Unſicherheiten und das Reſultat iſt und bleibt
dehnbar, je nachdem die eine oder andere Auffaſſung angenommen wird.
Der Verkäufer wird den Nachweis künftiger Preisſteigerung zu erbringen
ſuchen, der Käufer wird ſich auf den entgegengeſetzten Standpunkt ſtellen.
4. Feſtſtellung der auf dem Walde ruhenden Koſten für
Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. nach den aus den Rechnungen
zu entnehmenden wirklichen Beträgen, unter Berückſichtigung etwaiger
künftiger Erſparungen oder Mehrausgaben in einzelnen Poſitionen.
5. Ermittlung der Waldnebennutzungen. Sind das Reſultat
weſentlich beeinfluſſende Waldnebennutzungen zu erwarten, ſo ſind die—
ſelben mit ihren Mengen und Werten ebenfalls zu ermitteln.
6. Feſtſtellung des Zinsfußes. Hierbei ſind die bereits be—
ſprochenen Zinsbeſtimmungsgründe abzuwägen und namentlich bei höheren
Hochwaldumtrieben für ſpätere Perioden, wegen des längeren Verzin-
ſungszeitraums, niedere Zinsfüße anzuwenden ($ 16).
Die weitere Darſtellung des Verfahrens wollen wir gleich in Ver⸗
bindung mit einem Beiſpiele bringen. Dasſelbe kann natürlich kein
ganzes Revier umfaſſen, ſondern muß ſich in dem engbegrenzten Rahmen
eines Lehrbeiſpiels bewegen. Wir unterſtellen daher einen 95 ha großen,
mit 80 jährigem Umtriebe zu behandelnden Kiefernwald. Derſelbe iſt
wie folgt zuſammengeſetzt und verſpricht unter normalen Verhältniſſen
die beigeſetzten Haubarkeits⸗Durchſchnittszuwachſe pro Hektar:
Abtl. 1 15jährig mit 6 ha à 4 fm Durchſchnittszuwachs = 24 fm
„ „ 12 „ à 5 „ " = 60 „
1 3 65 1 " 8 „ a4 „ " — 32 „
„ „a5, R a3,
15, 4 : SIT
„ 5 60 jährig „ 28 „ 7 „ " =1% „
„6 49 „ „ 30 2 à 6 „ „ —=180 „
Summe 95 ha 545,5 fm
Nimmt man den durchſchnittlichen Preis eines Feſtmeters hiebsreifen
Holzes zu 10 Mk. an, ſo hätte der Haubarkeitsertrag des Normalwaldes
einen Wert von Au = 545 x 10 = 5455 Mk.
286 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.
An Durchforſtungen ſtehen in Ausſicht:
im Jahre 20 30 40 50 60 70
Mk. 20 50 60 70 80 90
daher Da + Db-+..= 20 + 50 + 60 + 70 + 80 + 90 = 370 Mk.
Die jährlichen Kulturtoſten von 30 — 1,19 ha mögen 60 ME. ber
tragen. Die jährlichen Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro
Hektar = 3,6 Mk., alſo für 95 ha = 342 Mk.
So wäre unter der Vorausſetzung, daß ſich der Wald im Normal⸗
zuſtande befindet, der Waldrentierungswert der 95 ha bei 3 pCt.:
Wr Au+ Da A. .‚Dgq—c—-v-u 5455 4 370 — 60 — 342
77 0,0p Fi 0,03 x
5825 — 402 5423
402 3180767 ME:
0,03 0,03 a
dagegen bei 2½ pCt., womit bei 80 jährigem Umtrieb gerechnet werden
ſollte: 216 920 Mk.
Nun aber iſt der Wald, wie die vorſtehenden Beſtände ergeben,
abnorm, es muß alſo ein Betriebsplan entworfen und zunächſt der
Wert des Ertrags jeder Periode der erſten Umtriebszeit ermittelt und auf
die Gegenwart diskontiert werden. Da der älteſte Beſtand erſt 65 Jahre
alt iſt, der Umtrieb aber ein 80 jähriger ſein ſoll, ſo werden ſich bei dem
Entwurf des Betriebsplans wohl ſteigende Periodenerträge in der
erſten Umtriebszeit ergeben. Bei 20 jährigen Perioden wäre im Normal⸗
wald der Periodenertrag (5455 + 370) 20 = 5825 x 20 116500 Mk. Wir
unterſtellen daher für den abnormen Wald als Ergebnis des Betriebs⸗
plans in der
I. Periode = 100 000 Mk.
IL. „ #050.
M 4.0 =, ArBbaın
IV... (ELEND
Der Kapitalwert der Einnahmen kann nun auf folgende zwei Arten
beſtimmt werden:
a) indem man unterſtellt, daß die jeder Periode zuge—
wieſene Holzmaſſe in jährlich gleichen Beträgen genutzt wird.
In dieſem Falle ſteht eine jährliche Einnahme zu erwarten in der:
Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 287
100 000
I. Periode von = 5 5000 Mk.
100500 „19x
5 55 5025 „
112 000
1 . 5600 „
111000
V. S u
[2 [2 20 755) ’
Die Aufgabe formuliert ſich nun wie folgt:
Welches iſt der gegenwärtige Wert einer n- 20 Jahre lang
in gleicher Größe erfolgenden Rente, die zum erſten Male
nach m+ und zum letzten Male nach m+n Jahren eingeht?
Nennen wir die Rente (Jahresertrag) R und das Prozent p, jo iſt
ihr Kapitalwert K:
R R R
= Topm+t I op 2 . I,opm n
Wird dieſe abnehmende geometriſche Reihe, deren erſtes Glied
R 1 *
a ir S — Glieder —
a Io 1 und deren Quotient q an und deren Gliederzahl=n
iſt, nach Formel S = ur ſummiert, jo erhält man:
ge 1 150pn — 1
R 1,op" R 1,op®
K == 4 —— —_ —
l,opm +1 = Dee l,opm+1 a l,op—1
1,op 1,0p
4 R 1,op-1,opt —1,0p R 1,op(l,opt—1)
1,op. ],op 10pm. O, op 1, 0pm. 1% 1, pn; 0,op
— a (1,opt — 1)
1,opm I, op. O op
Wird dieſe Formel auf unſer Zahlenbeiſpiel angewendet, dann iſt:
5000 (1,0320 — 1)
LB. 5-20 m= 0; R=5000 daher K — 8 050.005 — 74400 Mk
II. P.: n- 20; m- 20; R= 5025 „ * I 0% 41575 „
II. P.: n- 20; m—40; R= 5600 „ * 105000 25577 „
IV. P.: u 20; m—60; R 5750 „ * 400005 147
Summe 2156128 Mk.
288 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.
Nach dieſem mathematiſch richtigſten Verfahren beträgt demnach bei
einem konſtanten Zinsfuß von 3 pCt. für die Zeit des abnormen Zu⸗
ſtandes die Einnahme 156 128 Mk.
Operiert man mit den von uns vorgeſchlagenen verſchiedenen Zins⸗
füßen, dann geſtaltet ſich die Rechnung wie folgt:
5000 (1,03520 — 1)
I. Periode: K = 103520 0,035 71121 Mk.
5025 (1,035 1) 4:
n. „ * 10355 0035 5 803 „
5600 (1,0350 1)
I N
1,0258 . 0,025
Summa = 177819 ME.
Es fallen alſo die Periodenerträge in einem langſameren Verhältnis
als bei dem gleichen Zinsfuß 3, was auch naturgemäßer ſein dürfte.
b) Unterſtellt man, der ganze Periodenertrag ginge auf
einmal in der Mitte der Periode ein, ſo müſſen die einzelnen
Periodenerträge von der Mitte der Periode aus auf die Gegenwart dis⸗
kontiert werden und man erhält in der:
100 000
I. Periode: 7,030 — 74 400 ME.
IT ren: ar e
1 105% 25536 „
len er TE
Summe = 155 766 ME.
Rechnet man auch hier wieder mit verſchiedenen Zinsfüßen, dann
geſtaltet ſich die Rechnung wie folgt:
I. Periode = 1055 — 100 000 x 0,709 = 70 900 Mk.
N 12 100 500 x 0,356 = 35778 „
e 10005 — 112000 0,228 25536 „
* 10025 — 115.000 x 0,178 20 470 „
Summe 152 684 Mk.
Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 289
Die Differenz zwiſchen den Verfahren a und b beträgt daher
bei dem gleichen Zinsfuß 3:. . . 156128 — 155766 = 362 ME.
bei ungleichen Zinsfüßen 3¼—2½: 177819 — 152 684 = 25135 „
Nachdem der gegenwärtige Wert der Waldeinnahmen für die Zeit
des abnormen Zuſtandes berechnet iſt, muß derſelbe noch für die Zeit des
Eintritts des Normalzuſtandes ermittelt werden. Wir unterſtellen dabei,
daß nach Ablauf der erſten Umtriebszeit der Wald einen jährlich gleich
großen und ſeiner Ertragsfähigkeit entſprechenden Ertrag abwirft. Der—
ſelbe wurde bereits am Anfange unſeres Beiſpiels auf 5825 Mk. feſt⸗
geſtellt.
Dieſer jährlichen Einnahme vom 2. Umtriebe an entſpricht ein Kapital⸗
wert bei 3 pCt. von 85 8 194 167 Mk.; bei 21, pCt. aber von
0,„%ũ 0,03
233 000 Mk.
Da aber dieſes der Kapitalwert nach 80 Jahren iſt, ſo muß derſelbe
noch mit 80 Jahren auf die Gegenwart diskontiert werden.
Der gegenwärtige Wert iſt daher
. 194 167 N yet
21. = = 2 2 .
bei 3 PCt 1,030 194 167 x 0,094 = 18252 Mk
233 000 5 2
„ 1 —— — 233 000 x 0,139 32 387 „
Die Summe von 18 252 Mk. reſp. 32 387 Mk. repräſentiert ſomit
den gegenwärtigen Wert aller nach Eintritt des Normalzuſtandes noch
erfolgenden Einnahmen. Der Kapitalwert aller Einnahmen für den
fraglichen Wald beträgt daher:
für die Zeit des abnormen Zuſtandes und 3 pCt. = 156 128 Mk.
ti normalen 15 BR IN ne
zuſammen = 174 380 ME.;
dagegen bei verſchiedenen Prozenten
für die Zeit des abnormen Zuſtandes = 177 819 Mk.
„ normalen 5 32
zuſammen = 210 206 Mk.
Es iſt nun noch der Kapitalwert der Ausgaben zu beſtimmen. Die
jährlichen Kulturkoſten haben wir zu 60 Mk., die jährlichen Koſten für
Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. zu 3,6 Mk. pro ha und für die
Waldfläche zu 3,6 X 95 = 342 Mk., ſämtliche Jahreskoſten daher zu
60 + 342 = 402 Mk. angenommen. Da dieſelben immerwährend erfol-
gen, ſo beträgt der Kapitalwert derſelben bei 3 pCt.:
Baur, Waldwertberechnung. 19
290 f Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.
R 402 40 200 5 2 40 200
— rent 13 4008 5 2 Li =
0.08 003 3 Mk. und bei 2½ pC 25
Der Kapitalwert der Einnahmen beträgt bei 3 pCt. 174 380 Mk.
5 H „ Ausgaben 5 1 13400 „
Daher iſt der reine Kapitatwert des abnormen Waldes = 160 980 Mk.
Bei Unterſtellung normaler Verhältniſſe war er 180 767 „
Rechnet man aber mit verſchiedenen Zinsfüßen, dann iſt
der Kapitalwert der Einnahmen 210 206 Mk.
u 60 „ Ausgaben 16080 „
Daher reiner Kapitalwert des abnormen Waldes — 194126 ME.
Bei Unteritellung normaler Verhältniſſe und bei 2½ pCt.
dagegen (vergl. S. 286). 216 920
1
2. Ermittlung des Waldwerts bei beliebiger Umtriebszeit.
Unter 1 haben wir den Fall betrachtet, der Kapitalwert eines
Waldes ſei unter Vorausſetzung einer unabänderlich gegebenen Umtriebs⸗
zeit zu beſtimmen. Der Wert, welcher ſich auf dieſe Weiſe ergiebt, wird
daher nur dann ein größter ſein, wenn die gegebene Umtriebszeit die
lukrativſte war. Im anderen Falle werden ſich kleinere Waldwerte und
bei zu niedrigen, wie bei zu hohen Umtrieben auch kleinere Waldrein⸗
erträge ergeben, weil bei erſteren der Quantitäts- und Qualitätszuwachs
noch ſteigt, bei letzteren aber jedenfalls der Quantitätszuwachs ſchon in
ſtarkem Rückgang begriffen iſt.
Es bleibt jetzt noch der Fall zu betrachten, wie ſich der Wert
eines Waldes geſtaltet, wenn der Beſitzer oder Käufer bezüglich der Aus⸗
nutzung desſelben, alſo auch bezüglich der Feſtſetzung der Umtriebszeit,
natürlich innerhalb der polizeilichen Beſtimmungen, in keiner Weiſe ge⸗
hemmt iſt. Man wird hier zunächſt fragen: war die ſeitherige Um⸗
triebszeit ſchon die vorteilhafteſte, oder können nicht durch Erhöhung
oder Erniedrigung derſelben beſſere finanzielle Erfolge erzielt werden?
Dieſe Frage läßt ſich nur auf dem Wege probeweiſer Rechnung in der
Art löſen, daß man Betriebspläne für verſchiedene Umtriebszeiten, welche
in Frage kommen können, aufſtellt, dann die Rechnungen für jede Um⸗
triebszeit nach 1. ausführt und unterſucht bei welcher Umtriebs⸗
zeit ſich ein Maximum von Waldwert ergiebt; letztere wäre dann
als die vorteilhafteſte zu wählen, wenn nicht andere überwiegende wirt⸗
ſchaftliche Bedenken entgegen ſtehen.
— 16080 Mk.
6
—
e
Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 291
Wurde das Kaufobjekt bereits über Gebühr ausgehauen, ſo daß in
nächſter Zeit bedeutende Einſparungen ſtattfinden müſſen, ſo werden
auch die erſten Periodenerträge geringer ausfallen und es wird ſich dem
entſprechend ein kleinerer Kapitalwert berechnen. Günſtiger geſtaltet ſich
aber die Lage, wenn noch größere Holzvorräte in älteren Beſtänden
vorhanden ſind, deren raſcher Verwertung ſich keine Hinderniſſe entgegen—
ſtellen. In dieſem Falle werden die vorderen Perioden mit vielem und
wertvollem Holze auszuſtatten ſein, der Fällungsetat kann infolge
deſſen ſchon in der nächſten Zeit bedeutend erhöht werden, ein höherer
Kapitalwert wird ſich herausrechnen, unter Umſtänden viel höher, als
wenn man denſelben aus den ſeitherigen Waldreinerträgen nach dem
Rentierungswerte ermittelt hätte. Ergiebt ſich daher bei Einkürzung der
Umtriebszeit ein höherer Waldreinertrag als derjenige war, welcher ſeit—
her verwirtſchaftet wurde, ſo kann natürlich der Vorratsüberſchuß ſobald
wie möglich genutzt werden. In der That iſt ſchon gar mancher
alte Wald nach dem Rentierungswert und auf Grund der ſeitherigen
viel zu niedrigen Waldreinerträge erworben worden. Der Käufer hatte
dann nur notwendig einen Teil des überſchüſſigen ältereren Holzes zu
verwerten, und konnte mit dem Erlöje vielleicht den ganzen Kaufſchilling
decken, nebenbei künftig aber noch die ſeitherigen Jahreseinnahmen, wenn
nicht noch höhere, beziehen. Die jüngeren Beſtände nebſt Grund und
Boden liefern in einem ſolchen Falle einen leicht verdienten Unter—
nehmergewinn, zu welchem natürlich nur ein ſpekulativer Unternehmer
gelangen wird, dem ein Verkäufer gegenüberſteht, welchem die einfachſten
Grundbegriffe der Waldwertberechnung gänzlich abgehen.
Wirft man ſchließlich noch einen Blick auf die in den Tabellen I-VI
ausgeführten Berechnungen, jo gelangt man zu dem intereſſanten Reſul⸗
tat, daß ſich für Fichte und Kiefer I. und III. Bonität, ſowie für Rot⸗
buche I. Bonität (für die übrigen Holzarten und Bonitäten wurden keine
Berechnungen angeſtellt) bei Unterſtellung normaler Beſtände die Um⸗
triebe wie folgt geſtalten:
Umtrieb des höchſten Waldrohertragg gs. . 100-110 Jahre“)
„ 5 „ Waldreinertrags . . 100-110 „
„ „ „ Bodenerwartungswerts bei ver—
ſchiedenen pCt. (2—3 9% . . 100 1
„ „ „ Bodenwerts der Betriebsklaſſe 100 24
) Buchen III. Bonität 120 Jahre.
192
292 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.
Es fallen alſo die Umtriebszeiten des Waldrohertrags und Wald—
reinertrags nahezu mit denjenigen der höchſten Bodenverwertung, d. h.
der höchſten Bodenrenten zuſammen, ſobald man in der Waldwert-
berechnung je nach der Länge des Verzinſungszeitraums mit verſchiede⸗
nen Zinsfüßen operiert. Nur bezüglich der Höhe des Bodenwerts findet,
wie nicht anders erwartet werden darf, ein Unterſchied inſofern ſtatt, als
ſich der Bodenwert der Betriebsklaſſe (Nachhaltbetrieb) weſentlich höher
berechnet, als der des Erwartungswerts (ausſetzender Betrieb).
Auf Grund dieſer Reſultate ziehen wir den Schluß, daß das Be—
ſtreben der Praktiker, aus dem Walde die höchſten Reinerträge dauernd zu
beziehen, d. h. die Umtriebe im Allgemeinen nach der Zeit des Eintritts
des höchſten Waldreinertrags zu regeln, ſeine volle Berechtigung hat.
Hiernach würden Umtriebszeiten von durchſchnittlich 100110 Jahren
ſich bei normaler Beſtockung als die vorteilhafteſten erweiſen, woraus
aber von ſelbſt folgt, daß lichte, zuwachsloſe Beſtände früher, dagegen
ſehr wüchſige Beſtände, namentlich wenn ſtarkes Nutzholz begehrt wird
auch mit entſprechend höheren Umtrieben bewirtſchaftet werden können.
Die Frage, ob künftig, nachdem einmal überall ein rationeller Durch—
forſtungsbetrieb durchführbar iſt, die Umtriebe nicht noch mehr gekürzt
werden können, glaube ich auf Grund meiner vielfach in dieſer Richtung
angeſtellten Unterſuchungen ebenfalls bejahen zu können; doch mag die—
ſelbe, bis dieſes Ziel erreicht iſt, noch als eine offene betrachtet werden.
Würde man dagegen die vorteilhafteſte Umtriebszeit nach der For—
mel des Bodenerwartungswerts bei Unterſtellung von 3 pCt. beſtimmen
wollen, ſo käme man z. B. bei der wichtigſten Nutzholz-Holzart, der Fichte,
nur auf 60 —70 jährige Umtriebe, mit welchen wir unmöglich wirtſchaften
können, weil in dieſem Alter die Fichte erſt beginnt recht in den Wert
zu wachſen und abſetzbar zu werden.
Überhaupt wird es ſich immer empfehlen, nachdem nach unſerm
Verfahren für normale Verhältniſſe die vorteilhaft ſcheinenden Umtriebe
berechnet find, erſt noch durch lokale Erwägungen feſtzuſtellen, ob die⸗
ſelben auch ſtreng eingehalten werden können, denn die Rechnung wird
in der Regel nur die Bedeutung haben, die allgemeinen Richtpunkte
vorzuzeichnen.
*
Vierter Abſchnitt.
Behandlung beſonderer Fragen der Waldwert—
berechnung.
Vorbemerkungen.
$ 63.
In den drei vorigen Abjchnitten haben wir von der Ermittlung des
Boden⸗, Beitands- und Waldwerts im allgemeinen gehandelt. Es
kommen aber in der Waldwertberechnung noch eine Reihe wichtiger
Spezialfragen vor, welche vielfach in die forſtliche Praxis eingreifen und
daher noch einer beſonderen Beſprechung bedürfen. Wir rechnen hierher:
1. Die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Ab—
tretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.
2. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des Bodens zur
Gewinnung von Foſſilien.
3. Die Berechnung der Abfindungsſumme für Waldſervituten.
Die Beſteuerung der Waldungen.
5. Die Teilung und Zuſammenlegung der Waldungen.
>
I. Die Berechnung der zu leiſtenden Eutſchädigungen
für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.“)
8 64.
Es iſt für die Kapitalwertbeſtimmung der Waldungen keineswegs
gleichgültig, ob letztere der freiwilligen Veräußerung ausgeſetzt werden
) Vergleiche des Verfaſſers Schrift über die Abtretung von Wald zu
öffentlichen Zwecken, Berlin, Paul Parey. Die daſelbſt vor 16 Jahren
ausgeſprochenen Sätze vermag ich heute nur noch teilweiſe aufrecht zu erhalten.
294 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.
oder ob eine zwanlgsweije Außerbeſitzſetzung ſtattzufinden hat. Im
erſten Falle bietet der Beſitzer ſeinen Wald zum Verkaufen an und wenn
ihm nicht die gewünſchte Kaufſumme geboten wird, jo bleibt er im Be⸗
ſitze ſeines Eigentums, um beſſere Zeiten abzuwarten. Bei allen öffent⸗
lichen Bauten, Straßen, Eiſenbahnen, Kanälen u. ſ. w. kann aber der
Befitzer eines Waldes zur Abtretung desſelben geſetzlich gezwungen werden,
wenn es im Intereſſe des allgemeinen Wohles liegt. Da man aber den
Privaten nicht zumuten kann, der Geſamtheit Opfer zu bringen, ſo
erfordert es Recht und Billigkeit, daß der Staat oder von ihm con⸗
ceſſionierte Geſellſchaften u. ſ. w. nicht nur für Grund und Boden, ſondern
für alle mit der Abtretung desſelben verbundenen direkten und indirekten
Nachteile vollen Erſatz leiſten.
Sollte die Verhandlung zwiſchen den Beteiligten zu keiner Ver⸗
ſtändigung führen, ſo muß der Gegenſtand durch Anrufen der Gerichte,
welche zu beeidigende Sachverſtändige zu berufen haben, zum Austrage
kommen. Dabei ſollten die Experten wohl erwägen, daß eine Expro⸗
priation, auch bei voller Entſchädigung des abzutretenden Objektes,
dennoch oft eine recht empfindliche Sache für den Expropriierten bleibt,
weshalb ſich eher eine etwas reichliche, als ängſtlich knapp bemeſſene
Entſchädigungsſumme rechtfertigen dürfte.
Da es ſich bei Anlage von Eiſenbahnen, Straßen u. ſ. w. um das
Abtreten langer, ſchmaler und kahl abzutreibenden Waldesſtreifen handelt,
welche ſich nicht für einen nachhaltigen Betrieb eignen würden, ſo iſt es
zweckmäßig Boden- und Beſtandswert für ſich zu berechnen. Es dürfte
ſich in den einzelnen Fällen in der Regel um folgende Feſtſtellungen
handeln:
1. Entſchädigung für die dauernde und vollſtändige Abtretung des
Waldbodens.
Entſchädigung für die auf beiden Seiten des Bahnkörpers be⸗
findlichen Lichtungs- oder Sicherheitsſtreifen, welche zwar im
Intereſſe des Bahnbetriebes ausgeſchieden werden, aber bei
geſchmälerter künftiger Nutzbarkeit in den Händen des Beſitzers
bleiben.
Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe der Beſtände.
Entſchädigung für Sturmſchaden und
Entſchädigung für andere aus der Expropriation erwachſende
Nachteile.
1
9 E 9e
A N
me»
Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 295
1. Berechnung der Enſchädigung für den abzutretenden Wald⸗
boden.
Der Waldbeſitzer kann, im Falle er, wie hier, zum Abtreten von
Waldgrund gezwungen wird, jedenfalls eine Entſchädigung verlangen,
welche der günſtigſten Benutzungsweiſe des fraglichen Bodens entſpricht.
Es iſt daher zunächſt die Frage zu entſcheiden, ob ſich der Boden über—
haupt zur landwirtſchaftlichen Benutzung eignet, und, im bejahenden Falle,
ob ſich bei land- oder forſtwirtſchaftlicher Benutzung ein höherer Wert
berechnet. Die Rechnung muß daher mit der Ermittlung des land- und
forſtwirtſchaftlichen Bodenwerts beginnen.
Bei Ermittlung des landwirtſchaftlichen Bodenwerts wird man
ſich, im Falle eine genügende Anzahl vergleichbarer Bodenverkäufe vor—
liegt, an den Verkaufswert anlehnen, kann aber auch aus dem durch—
ſchnittlichen jährlichen landwirtſchaftlichen Reinertrage oder der Pachtrente
ähnlicher Grundſtücke den Rentierungswert berechnen; in beiden Fällen
unter Berückſichtigung der abzuziehenden Urbarmachungskoſten.
Der forſtliche Bodenwert wird, im Falle keine brauchbaren forſt—
lichen Verkaufswerte vorliegen, insbeſondere für den nachhaltigen Betrieb,
am richtigſten nach dem Bodenwert der Betriebsklaſſe (§ 44) ermittelt.
Das Verfahren, den Bodenwert aus dem zu kapitaliſierenden reinen
Geldwerte des Haubarkeitsdurchſchnittsertrags pro Flächeneinheit zu berech—
nen, läßt ſich aus den § 42 entwickelten Gründen wiſſenſchaftlich nicht
rechtfertigen; es liefert zu hohe Reſultate und iſt daher verwerflich.
Die Methode des Bodenerwartungswerts bezieht ſich auf den
meiſt nicht vorliegenden ausſetzenden Betrieb und liefert für höhere
Umtriebe und dem ſeither meiſt in Anwendung gebrachten Zinsfuß von
3 pCt. bei Hochwaldbetrieb meiſt zu kleine und darum ebenfalls unbrauchbare
Reſultate. Letzteren kann nur durch Anwendung von verſchiedenen gut be—
gründeten und der Länge des Verzinſungszeitraums entſprechenden Zins—
füßen aufgeholfen werden. Unter Umſtänden kann ſich die Ermittlung
des Bodenwerts nach verſchiedenen Methoden empfehlen. Ergeben ſich
dabei für den Boden-Verkaufswert höhere Reſultate, ſo läßt es ſich
wohl begründen, auch den letzteren zu Grunde zu legen. Wenigſtens
wird man einem Beſitzer nicht wohl zumuten können, ſeinen Waldboden
billiger als um den ſeitherigen ortsüblichen Verkaufspreis abzugeben,
wenn er letzteren zu jeder Zeit erhalten kann.
296 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.
Die Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag iſt,
unter Vorausſetzung des nachhaltigen Betriebes, in verſchie⸗
denen Staaten vorgeſchrieben. So z. B. in der Kgl. Preuß. Inſtruk⸗
tion für Waldwertberechnung vom 24. Mai 1866, § 5, 5 und § 9; ſo⸗
dann in der Gr. Heſſ. Inſtruktion betreffend die Berechnung der Ent-
ſchädigung für Waldboden u. ſ. w. vom 28. April 1868.
Auch die Vorſchrift des Kgl. Bayr. Finanzminiſteriums vom 3. März
1857 (Forſtl. Mitteilungen, 8. Heft, Seite 91—94), betreffend die Wert⸗
beſtimmung des zu den Eiſenbahnbauten abzutretenden Waldbodens ſtützt
ſich auf den Durchſchnittsertrag, denn es heißt daſelbſt S 1. „Der Boden
wird alsdann (nachdem nämlich der Holzbeſtand abgeräumt und im
Intereſſe des Beſitzers verwertet iſt) als eine unbeſtockte aber produktive
Waldfläche betrachtet und auf Grund des Durchſchnittsertrags des be-
treffenden Waldkomplexes oder Reviers in den jüngſt verfloſſenen drei
Jahren und unter Anwendung des 4 prozentigen Zinsfußes ermittelt.“
In neueſter Zeit wurde dieſe alte Inſtruktion durch eine etwas beſſere
erſetzt ). Dieſelbe ſchreibt bezüglich der Entſchädigung für dauernd und
vollſtändig an Eiſenbahnverwaltungen, abzutretenden Waldboden, die
Berechnung desſelben nach dem Bodenerwartungswert vor und zwar ſoll
dabei die den genehmigten Betriebsapparaten des Reviers zu Grunde
liegende Umtriebszeit unterſtellt und ein zweiprozentiger Zinsfuß
angenommen werden. Durch letztere zweckmäßige Beſtimmung ge⸗
langt man zu Werten, welche ſich an die thatſächlich beſtehenden Boden-
preiſe mehr anſchließen, jedoch müſſen wir dem Bodenwert der Betriebs
klaſſe für den Nachhaltbetrieb den Vorzug einräumen
Sit nach den geſchilderten Methoden der land- und forſtwir tſchaftliche
Bodenwert ermittelt, ſo wird man als Entſchädigung denjenigen Boden⸗
wert zu gewähren haben, welcher ſich bei der vorteilhafteſten Benutzungs⸗
weiſe ergiebt, im Falle nicht geſetzliche Beſtimmungen ein anderes Ver⸗
fahren im Lande vorſchreiben.
2. Berechnung der Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen.
Zur Verhinderung von Feuersgefahr und um die Bahnlinie vor
Aſten und abgebrochenen oder entwurzelten Stämmen zu bewahren,
welche bei Stürmen über dieſelbe geworfen werden können, werden auf
beiden Seiten des eigentlichen Bahnkörpers im Walde noch mehr oder
weniger breite „Sicherheitsſtreifen“ abgeholzt. Die Breite dieſer Streifen
richtet ſich nach dem Boden, der Höhe der Bäume (ob Nieder- oder
) Inſtruktion zur Ermittlung der Entſchädigung für die Überlaſſung von
Staatswaldgrund zum Bau und Betrieb von Eiſenbahnen. München, den
14. Juli 1884. (Kgl. Staatsminiſterium der Finanzen.)
2363
Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 297
Hochwald), der Richtung des Bahnzugs und den herrſchenden Winden
und wird wohl meiſt von der Bahnverwaltung feſtgeſetzt. An verſchiedenen
Orten wird der Boden des Bahnkörpers und derjenige der Sicherheits—
ſtreifen an die Bahnverwaltung verkauft und kann es ſich dann um
eine Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen nicht mehr handeln. In
andern Gegenden bleiben aber die Sicherheitsſtreifen inſofern im be—
ſchränkten Eigentum des Waldbeſitzers, als auf dieſen Flächen künftig
höchſtens noch Buſchholzwirtſchaft, Acker- oder Wieſenbau getrieben
werden darf. 5
Da die Sicherheitsſtreifen meiſt ſchmal ſind, ſo leiden die auf den—
ſelben wachſenden land- oder forſtwirtſchaftlichen Gewächſe immer mehr oder
weniger unter der Beſchattung der angrenzenden Holzbeſtände, oder
durch Sonnenbrand; auch iſt die Bearbeitung, Düngung und Ernte
umſtändlicher, zeitraubender und koſtſpieliger. Es iſt daher zunächſt zu er⸗
wägen, ob ſich auf einer ſolchen Fläche für die Dauer Buſchholzwirtſchaft
(Bandweidenzucht 2c.), Gras- oder Feldbau betreiben läßt. Sodann
ſind, auf dieſe Betrachtungen geſtützt, die jährlichen reinen Erträge dieſer
Nutzungen pro Flächeneinheit zu erheben, wobei etwaige Urbarmachungs—
oder Anlagekoſten nicht außer Rechnung bleiben dürfen. Der ſo er—
mittelte jährliche Reinertrag wird nun mit dem gewählten Zinsfuße
kapitaliſiert und die gefundene Summe von dem ad 1 berechneten
Bodenwert in Abzug gebracht und man erhält ſo in der Differenz die für
die Sicherheitsſtreifen pro Flächeneinheit zu leiſtende Entſchädigung.
Darf auf den Sicherheitsſtreifen Niederwaldwirtſchaft betrieben werden,
ſo iſt der Boden nach Ziffer 1 unter Berückſichtigung wahrſcheinlicher,
niedrigerer Erträge zu berechnen, und es beſteht die Entſchädigung
dann ebenfalls in der aus beiden Verfahren ſich ergebenden Wert—
differenz.
3. Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der
Beſtände.
Wenn auch das Holz auf den für öffentliche Zwecke abzutretenden
Waldflächen meiſt im Intereſſe des Waldbeſitzers verwertet wird und im
Eigentum desſelben bleibt, ſo kann der Beſitzer trotzdem dann noch eine
weitere Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe der Holzbeſtände
beanſpruchen, wenn letzterer vor Ablauf der als vorteilhaft erkannten
Umtriebszeit erfolgen mußte. Hierbei iſt jedoch zu berückſichtigen, daß
man auf eine Entſchädigung bei nahe hiebsreifen und hiebsreifen Be—
298 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.
ſtänden deshalb wird verzichten können, weil ſich dieſelbe entweder gleich
Null oder doch ſehr klein berechnen wird und die Ermittlung des
wirtſchaftlichen Werts ſolcher Beſtände wegen der ſchwierig zu ſchaffenden
Unterlagen auch nicht abſolut ſicher iſt.
In jüngeren Beſtänden dagegen, im Falle dieſelben wegen großer
Lücken und allgemeiner Zuwachsloſigkeit nicht doch abgetrieben und durch
andere ſofort erſetzt werden müßten, wird unter allen Umſtänden eine
Entſchädigungsberechnung angeſtellt werden müſſen.
Die zu leiſtende Entſchädigung beſteht dann in der
Differenz zwiſchen dem wirtſchaftlichen Wert des Beſtandes
und deſſen Vorratswert (Gebrauchswert).
Wie der Vorratswert berechnet wird, wurde bereits § 49 gelehrt.
Der wirtſchaftliche Wert kann nach dem Koſtenwerte ($ 48) eventuell
Erwartungswerte (§ 47) des Beſtandes ermittelt werden. Selbſt die
Berechnung nach dem Durchſchnittsertrag nach Burckhardts Vorſchlag
(§ 42) kann unter Umſtänden zu befriedigenden Reſultaten führen, wenn
auch dieſe Methode einer ſtrengen wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt.“)
Die Kgl. Sächſ. Inſtruktion vom 15. Januar 1861 ſchreibt für die
Wertberechnung unreifer Beſtände den Koſtenwert vor, indem fie $ 3
folgendes beſtimmt: „Die jungen Orte vom 1. bis zum 20. und reſp.
40. Jahre ſind, wenn ſie den für das Umtriebsalter angenommenen Er—
trag zu gewähren verſprechen, nach dem Koſtenpreiſe, alſo unter Zu-
grundelegung der Bodenwertzinſen nebſt Kulturkoſten-Nachwert anzuſetzen,
und hiervon bei nicht normaler Beſchaffenheit ein entſprechender Abzug
zu machen“. Die neue Kgl. Bayr. Inſtruktion zur Ermittlung der Ent⸗
ſchädigung für die Überlaſſung von Staatswaldgrund zum Bau und
Betrieb von Eiſenbahnen findet ebenfalls die Entſchädigungsſumme in
der Differenz zwiſchen Koſtenwert und Gebrauchswert und unterſtellt
dabei, daß das Beſtandsmaterial im Beſitz des Waldeigentümers bleibt.
Dabei iſt weiter angeordnet, daß dieſe Berechnungsweiſe ſich in der
Regel auf jene Holzbeſtände zu beſchränken habe, welche drei Vierteile
der betriebsplanmäßigen Umtriebszeit noch nicht zurückgelegt haben und
daß dieſelbe zu unterbleiben habe bezüglich aller jener Beſtände, welche
aus betriebstechniſchen Erwägungen bereits in den ſpeziellen Wirtſchafts—
plan aufgenommen waren. Bei der Berechnung des Koſtenwerts iſt
derjenige Bodenwert zu Grunde zu legen, welcher der betriebsplanmäßigen
Umtriebszeit entſpricht, auch ſollen Koſten- und Gebrauchswert (Vor—
ratswert) auf die Vollbeſtockung reduziert werden.
Die Gr. Heſſ. Inſtruktion vom 28. April 1868 ermittelt den wirt-
*) Man vergleiche in dieſer Beziehung auch die Zeitſchrift für Forſt- und
Jagdweſen von Daukelmann. Jahrgang 1885, Seite 425.
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Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 299
ſchaftlichen Holzbeſtandswert aus dem Durchſchnittsertrag und leitet
dafür folgende Formel ab: Es ſei der reine Haubarkeitsertrag H, die
Summe ſämtlicher Durchforſtungen während des Umtriebs SD, die
Summe der aus dem Beſtande bereits bezogenen Durchforſtungen SD,
der Geſamtbetrag der Kulturkoſten Se, die Umtriebszeit u, das Be—
H+SD
u
ſtandsalter = a, der Geſamtdurchſchnittsertrag „die Kulturkoſten pro
Sahr = — Es wird dann weiter geſchloſſen:
„Die Kulturkoſten wurden bei der Begründung des Beſtandes für
die ganze Umtriebszeit vorgelegt, der auf das Beſtandsalter kommende
Teil derſelben = — za iſt in dem Holzbeſtande gleichſam verkörpert und
wird durch denſelben wieder erſetzt. Der auf den Reſt des Umtriebs
(u a) e
fallende Teil derſelben e — 1 De 7 iſt jedoch für den Wald—
eigentümer verloren, wenn der Beſtand im aten Jahre abgetrieben wird,
und muß ihm deshalb als Schadenserſatz zurückvergütet werden. Der dem
Waldeigentümer zu zahlende Betrag iſt demnach en .a+ aaa 2
wovon jedoch die ſchon bezogenen Durchforſtungen in Abzug zu bringen
ſind. Der aus dem Durchſchnittsertrag ermittelte Holzbeſtandswert iſt
( — "
hiernach W a. 4 en — 8D“.
Schließlich jei noch bemerkt, daß, wenn der Boden bei landwirt-
ſchaftlicher Benutzung einen höheren Wert beſitzt und derſelbe auch
vergütet wird, eine Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe des
Beſtandes in dem Falle nicht gewährt werden kann, als der forſtliche
Bodenwert, vermehrt um dieſen Entſchädigungsbetrag, den landwirt—
ſchaftlichen Bodenwert erreicht oder überſteigt. Iſt der forſtliche
Bodenwert = B, vermehrt um die Differenz d zwiſchen wirtſchaftlichem
Beſtandswert und Beſtandsvorratswert, jedoch kleiner als der landwirt—
ſchaftliche Bodenwert B., dann iſt die zu leiſtende Entihädigung=B,—(B-+d).
4. Berechnung der Entſchädigung für Sturmſchaden.
Bekanntlich unterliegen verſchiedene Holzarten, namentlich ſolche mit
flachem Wurzelbau, langem Schafte, dichter und immergrüner Belaubung,
mehr oder weniger dem Windwurf. Der hierdurch hervorgerufene
Schaden tritt an Orten, welche ſchon infolge ihrer Lage den herrſchenden
Winden ausgeſetzt ſind, beſonders ſtark hervor und wird noch weiter
vermehrt, wenn ſeither geſchloſſene Beſtände plötzlich aufgehauen und ſo
300 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zweden.
dem Eindringen des Windes geöffnet werden. Es iſt daher auch eine
bekannte Regel, daß der Forſtmann bei der Verjüngung der Waldungen
die herrſchende lokale Windrichtung nach Möglichkeit berückſichtigt und
die Beſtände auf der dieſer Richtung entgegengeſetzten Seite anhaut.
Ebenſo bekannt iſt aber auch, daß der Wind in mehr herangewachſenen
Beſtänden, welche ihr Hauptlängenwachstum bereits erreicht haben, weit
gefährlicher wird, als in jüngeren oder kurzſchaftigen Waldungen, weil
er ſich in den hohen dichten Kronen leichter fängt und bei dem langen
Hebelarme des Schaftes überhaupt ein viel leichteres Spiel hat. Dagegen
kann von einem belangreichen Windſchaden in jüngeren oder kurz—
ſchaftigen Beſtänden, ſelbſt wenn ſie unvorſichtig angehauen worden
wären, deshalb kaum die Rede ſein, weil ſich die Randbäume infolge
der freien Stellung mit der Zeit kräftiger bewurzeln und dadurch viel
windſtändiger werden (Loshiebe).
Anders liegt die Sache, wenn haubare und nahe haubare Beſtände
oder ältere Stangenhölzer durch das plötzliche Aufhauen der ziemlich
breiten Eiſenbahn- und Straßenlinien dem Winde ausgeſetzt werden
Hier find Windbeſchädigungen oft unausbleiblich und der Waldbeſitzer
kann Anſpruch auf Entſchädigung machen.
Bei Beurteilung der Größe des Schadens wird man neben den
ſoeben namhaft gemachten Geſichtspunkten noch beſonders ins Auge zu
faſſen haben, ob infolge des Durchhiebs einer Bahnlinie einzelne
Beſtandspartieen nach allen Seiten freigeſtellt und dadurch möglicherweiſe
in Bälde ganz von dem Winde geworfen werden können, oder ob in größeren
Komplexen infolge des gaſſenförmigen Aufhiebs nur eine Trennung
erfolgt und darum ein Windſchaden nur an den beiden blosgelegten
Rändern längs der Bahnlinie zu befürchten iſt. Lokale Erfahrungen
über Häufigkeit und Heftigkeit der Stürme ſind natürlich für die
Beurteilung der Größe des Schadens von beſonderem Wert, und iſt es
ſelbſtverſtändlich, daß es ſich hier nur um eine beiläufige Ver—
anſchlagung des Windſchadens handeln kann, welcher infolge des
Aufhiebs der Bahnlinie zu erwarten iſt, und daß alle übrigen Be—
ſchädigungen, die auch ohne denſelben kommen könnten, außer Anſatz
bleiben müſſen.
Aber gerade dieſe Veranſchlagung des Schadens unterliegt großen
Schwierigkeiten. In einem uns bekannt gewordenen Falle wichen die
von zwei Experten angeſtellten Entſchädigungsberechnungen um 500%
von einander ab!
W
Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 301
Bezüglich der Veranſchlagung der Entſchädigung ſind uns bis jetzt
folgende Methoden bekannt geworden:
1. Man überſchlägt auf Grund einer Lokalbeſichtigung
die Fläche, welche mutmaßlich bis zum Abtrieb des Beſtandes
im Haubarkeitsalter vom Sturme heimgeſucht werden kann
und drückt den pro Flächeneinheitentſtehenden Schaden in Teilen
des gegenwärtigen Holzgehalts des fraglichen Beſtandes aus.
Beiſpiel. Angenommen durch den Aufhieb einer Bahnlinie würden
12 ha durch Sturm bedroht, es ſtünden ferner auf dem Hektar 400 fm
Holz à 8 Mk. - 3200 Mk. und der Schaden würde auf ½ der gegen—
wärtigen Holzmaſſe taxiert, ſo betrüge die Entſchädigung pro Hektar
3200 : 10 = 320 Mk. und für 12 ha = 3840 Mk.
Dieſe Methode beruht auf einer bloßen Okularſchätzung, und werden
deshalb auch bei Anwendung derſelben ſehr verſchiedene Reſultate
erzielt werd en.
2. Man überſchlägt die Fläche, welche mutmaßlich vom
Sturme betroffen wird, drückt den jährlichen Schaden in
Teilen des Wertes des jährlichen Durchſchnittszuwachſes pro
Flächeneinheit aus und kapitaliſiert denſelben mit einem
zu begründenden Zinsfuße.
Beiſpiel. Angenommen, es würden wieder 12 ha durch Sturm be—
droht, der Durchſchnittszuwachs pro ha betrage 50 Mk. und der
jährliche Schaden ¼0 des Durchſchnittsertrags, d. h. 50: 10 5 Mk.,
ſo wäre die Entſchädigung pro ha bei 4 pCt.: 501 — 125 Mk.
und für 12 ha = 125. 12 = 1500 Mk.
Auch dieſe Methode gründet ſich auf unſichere Okularſchätzung und
leidet noch an dem Fehler, daß ſie, indem ſie den jährlichen Schaden
kapitaliſiert, letzteren als eine immerwährende Rente betrachtet, während
der hier in Frage kommende Windſchaden nur eine begrenzte Anzahl
Jahre zu erwarten ſteht. Wird nämlich ein 60 jähriger Fichtenbeſtand,
welcher im 80. Jahre abgetrieben worden wäre, jetzt durch Wind beſchä—
digt, ſo dauert der Schaden nur 20 Jahre, weil der neue Beſtand
ſich an den Rändern ſo ſtark bewurzelt, daß er vom Winde künftig nicht
mehr als andere zu leiden haben wird.
3. Die unter 1. und 2. beſprochenen Methoden können auf Zuver⸗
läſſigkeit keinen Anſpruch machen. Ein tadelloſes Verfahren giebt es
überhaupt nicht. Dagegen gewänne die Baſis der Berechnung an Soli—
dität, wenn es gelänge wenigſtens das Maximum des überhaupt mög—
302 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.
lichen Schadens zu berechnen. Es würden auf dieſer Grundlage wenig⸗
ſtens unſtichhaltige Schätzungen und überſpannte Forderungen abgeſchnitten.
Der für den Waldbeſitzer ungünſtigſte Fall wäre offenbar der, daß
ein Beſtand alsbald nach dem Aufhiebe der Bahnlinie ganz vom
Winde geworfen würde. In dieſem Falle aber iſt das Mari-
mum des Schadens der Entſchädigung wegen zu frühem Ab—
triebe des Beſtandes gleich zu ſetzen und daher auch nach Ziffer 3
zu behandeln.
Wäre Ausſicht vorhanden, daß der Beſtand noch 10 Jahre gehalten
werden könnte, ſo wäre etwa der Koſtenwert des 10 Jahre älteren
Beſtandes zu berechnen und hiervon der Vorratswert (Gebrauchswert)
in Abzug zu bringen. Die ſich ſo ergebende Differenz müßte jedoch,
da die Entſchädigung ſchon jetzt zu leiſten iſt, noch auf die Gegenwart
diskontiert werden. In ähnlicher Weiſe könnten noch andere Even⸗
tualitäten behandelt werden.
5. Berechnung der Entſchädigung für andere aus der
Expropriation entſtehende Nachteile.
Durch die Anlage von Bahnen, Straßen, Kanälen u. ſ. w. wird
der Waldeigentümer unter Umſtänden noch von anderen Nachteilen
betroffen, für welche er Entſchädigung verlangen kann. So können z. B.
Veränderungen in der Wirtſchaftseinrichtung, in den Plänen und Karten
eintreten, Verlegungen von Abfuhrwegen, Be- und Entwäſſerungsgräben,
neue Durchläſſe notwendig werden. Sache der Lokalbeſichtigung wird
es ſein, die erforderlichen Thatbeſtände zu erheben und nach Befund
die entſprechenden Entſchädigungen zu berechnen, im Falle ein Abkommen
nicht in der Art getroffen wird, daß die Bahnverwaltung auf eigene
Koſten die etwa notwendigen neuen Durchläſſe, Übergänge, Gräben u. ſ. w.
ſelbſt anlegt, wozu während des Bahnbaues die beſte Gelegenheit
geboten iſt.
II. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des
Bodens zur Gewinnung von Foſſilien.
§ 65.
Kommen auf forſtlichem Grund und Boden Erze, Mineralien, nutz⸗
bare Steine, Torf-, Erd-, Kies-, Sand-, Mergellager u. ſ. w. vor, von
welchen eine höhere Rente als vom Walde ſelbſt zu erwarten iſt, ſo kann,
Abtretung von Wald zu öffentlichen Zweden. 303
im Falle keine polizeilichen Gründe dagegen ſprechen, eine Ausbeute der-
ſelben im Intereſſe des Waldbeſitzers liegen. Wenn nun auch die
Ermittlung des Werts eines Bergwerks oder Steinbruchs keinen Gegen—
ſtand der Waldwertberechnung mehr bildet, ſo berühren derartige Anlagen
den Forſtwirt doch inſofern, als für den Betrieb derſelben dauernd oder
vorübergehend Gelände zu Abfuhrwegen, Lagerplätzen für Schutt, Steine,
Torf u. ſ. w. abgetreten werden muß, womit in der Regel auch Abräumungen
von Holzbeſtänden verbunden ſind. Es kommen daher in ſolchen Fällen
ganz ähnliche Entſchädigungsberechnungen wie bei dem Abtreten von
Wald zu öffentlichen Zwecken vor, nur mit dem Unterſchiede, daß manches
vorübergehend abgetretene Gelände im Verlaufe der Zeit wieder an den
Waldbeſitzer zurückgegeben wird. Bei den hier vorkommenden Entſchä—
digungen müſſen daher folgende zwei Fälle unterſchieden werden:
1. Berechnung der Entſchädigung für dauernd abzutretendes
Gelände.
In dieſem Falle werden die Berechnungen des Werts für abzu—
tretendes Gelände, ſowie der Entſchädigungen für zu frühen Abtrieb der
Beſtände und dadurch vermehrte Sturmgefahr und ſonſtige Nachteile nach
§ 64 vorgenommen.
2. Berechnung der Entſchädigung für vorübergehend
abzutretendes Gelände.
Die Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der
Beſtände, ſowie für etwaige Sturmgefahren und ſonſtige Nachteile geſchieht
ebenfalls nach § 64; dagegen wird hier, da die Abtretung des Bodens nur eine
vorübergehende iſt, nicht der Bodenwert, ſondern die Bodenrente für
die Zeit der Überlaſſung des Geländes in Rechnung genommen. Dazu
käme noch eine weitere Entſchädigung für den Fall, daß der Boden
ſpäter in einem minderwertigen Zuſtande an den Walbdbeſitzer zurüd-
gegeben würde.
Wird der Waldboden nach n Jahren an den Beſitzer wieder zurück—
gegeben, ſo kann man den Übernehmer des Bergwerks, Steinbruchs
u. ſ. w. als Bodenpächter betrachten, dem man jährlich die Bodenrente
B. Oop für n Jahre entrichten läßt, oder man kann ſich auch auf einmal
den gegenwärtigen Wert der n maligen Bodenrente nach Formel:
Sr (Ip 1) B. Cop (I,opn 1) B (Lopn — 1)
0,op - I opn O,%üp - Lopn J„opn
304 Ablöſung von Waldſervituten.
zahlen laſſen. Der Bodenwert, aus welchem die Bodenrente abgeleitet
wird, kann aber als derjenige der normalen Betriebsklaſſe ($ 44) berechnet
werden. Da bei Vergebung von Gelände zu Steinbrüchen, Kiesgruben
u. ſ. w. die Beſchützung dieſes und des anliegenden Geländes fortdauert,
ja unter Umſtänden eine Steigerung erfahren muß, jo kann der Wald-
beſitzer event. Anſpruch auf Erſatz der Verwaltungsrente V. 0, op machen,
V(I,opn —1)
15 pn
Wird endlich der Boden minderwertig zurückgegeben, ſo iſt der
kleinere Bodenwert zu berechnen und die Entſchädigung wird aus der
Differenz zwiſchen dem urſprünglichen und dem jetzigen Bodenwert
ermittelt.
oder dieſelbe ſich nach Formel auf einmal erſetzen laſſen.
III. Die Berechnung der Abfindungsſummen für
Waldſervituten.
8 66.
Vorbemerkungen.
Wenn auch in einer Reihe von Staaten (Sachſen, Preußen, Württem⸗
berg u. ſ. w.) die wichtigſten Waldſervituten ſchon abgelöſt ſind, ſo ruhen
doch auf anderen Waldungen (in Bayern, Heſſen u. ſ. w.) noch ſehr
ſchädliche Gerechtſame, welche aus ſtaats-, volks- und forſtwirtſchaftlichen
Gründen ſo bald als thunlich beſeitigt werden ſollten. Die Lehre von
den Servituten ſelbſt, ſowie die Entwickelung der Gründe, welche für
den einen oder den anderen Ablöſungsmodus ſprechen, gehören nicht in
das Gebiet der Waldwertberechnung, ſondern in dasjenige der Forſt⸗
politik“). Wohl aber muß in der Waldwertberechnung die Ermittelung
der Roh- und Reinerträge der Servituten gelehrt werden, um aus dieſen
die Abfindungsſummen ableiten zu können.
Wenn G. Heyer (Waldwertrechnung, 3. Aufl. S. 104) bemerkt, die
Ermittlung der Naturalrente oder des Geldwerts der Servituten komme
in der Lehre der Waldwertberechnung nicht in Betracht, ſondern vor
Allem die Beſtimmung des Werts und der Größe des zur Abfindung
) Man vergleiche: Dankelmann: Die Ablöſung und Regelung der Wald—
grundgerechtigkeiten. I. 1880. F. Baur: Monatſchrift für Forjt- und Jagd⸗
weſen, insbeſondere die Jahrgänge 1877-80; dann die Verhandlungen der
deutſchen Forſtmänner in Bamberg (1877) und Dresden (1878).
n
Ablöſung von Waldſervituten. 305
dienenden Waldes, ſo kann dieſer Anſicht nicht zugeſtimmt werden. Ge—
rade die Beſtimmung der Natural- oder Geldrente der Servituten ver—
urſacht oft die größten Schwierigkeiten und ohne Kenntnis derſelben iſt
auch die Ermittlung „des Werts und der Größe des zur Abfindung
dienenden Waldes“ unmöglich. Mit demſelben Rechte könnte man dann
auch behaupten, zur Beſtimmung des Boden- und Waldwerts gehöre
nicht die Lehre von der Ermittlung der Boden- und Waldrente ſelbſt,
ſondern nur die Kapitaliſierung dieſer Renten.
Die wichtigſten Waldſervituten beſtehen in Gras-, Weide-, Streu-,
Harz⸗, Nutz⸗ und Brennholzrechten. Von dieſen ſind als beſonders nach—
teilig diejenigen zu betrachten, welche die Produktionskraft des Bodens
ſchädigen, wie Weide-, Gras- und Streunutzungen. Da vom Stand—
punkte der Waldwertberechnung die einzelnen Servituten unter Umſtänden
einer verſchiedenen Behandlung bedürfen, ſo wollen wir erſt das Ab—
löſungsverfahren im allgemeinen betrachten und daran die Behandlung
der einzelnen Fälle knüpfen.
1. Berechnung der Abfindungsſummen im allgemeinen.
Man kann zunächſt zwiſchen freiwilligen und zwangsweiſen
Ablöſungen unterſcheiden. Im erſteren Falle treffen Belaſtete und Pflich—
tige ein freiwilliges Übereinkommen; in letzterem wird die Ablöſung durch
Zwang geſetzlich verfügt. Der Ablöſungsmodus wird dann im Geſetz
vorgeſchrieben und in demſelben auch beſtimmt, ob das Recht, die Ab—
löſung zu beantragen, nur dem Pflichtigen, oder auch dem Berechtigten
zuſtehen ſoll. Raſcher werden ſich jedenfalls die Ablöſungsgeſchäfte ab—
wickeln, wenn beiden Teilen die Beantragung der Ablöſung geſtattet wird.
Die Abfindung kann geleiſtet werden:
A. in Geld und zwar Kapital oder Rente;
B. in landwirtſchaftlichem Gelände und
C. in Wald.
Im Fall keine gütliche Vereinbarung unter den Intereſſenten jtatt-
findet wären abzulöſen:
1. in Geldkapital alle Servituten, welche ſich auf Waldneben—
nutzungen, oder Bau- und Nutzholz erſtrecken;
2. in Geldkapital oder Geldrente (mit Rückſicht auf ſteigende
oder fallende Holzpreiſe) alle Einzelnen zuſtehenden Brennholz⸗
Berechtigungen;
3. in Geldkapital, Geldrente oder Wald: Berechtigungen zum
Bezug von Brennholz bei Gemeinden und Genoſſenſchaften.
Baur, Waldwertberechnung. 20
306 Ablöſung von Waldſervituten.
Dagegen ſollte Wald nur dann abgetreten werden, wenn
1. die Erhaltung und forſtwirtſchaftliche Benutzung der abzutretenden
Waldſtücke durch Geſetz ſicher geſtellt iſt;
2. das abzutretende und das verbleibende Waldſtück nach den ört⸗
lichen Verhältniſſen und nach ſeinem Umfange zur forſtwirt⸗
ſchaftlichen Benutzung geeignet bleibt und
der Verpflichtete in der Lage iſt, geeignete Waldſtücke, deren
Abtretung zu keiner Zerſplitterung des Waldes führt, abzulaſſen.
. Im Einverſtändnis beider Intereſſenten ſollte ſtatt Wald auch
landwirtſchaftliches Gelände abgetreten werden können.
Der Ablöſungspreis, beziehungsweiſe das Ablöſungskapital wäre in
der Weiſe zu beſtimmen, daß der durch Sachverſtändige ermittelte ernte—
koſtenfreie Jahreswert der Gerechtſame nach Abzug aller Gegenleiſtungen
der Berechtigten mit dem für gleich ſichere Kapitalanlagen beſtehenden
landesüblichen Zinsfuß kapitaliſiert wird (3 — 5 pCt.).
Endlich ſollten die an Stelle von Geld eventuell zu gebenden land⸗
wirtſchaftlichen Gelände und Waldſtücke einen dem Ablöſungskapital
gleichſtehenden Kapitalwert haben.
Die Entwickelung der Gründe, welche für vorſtehende Ablöſungs⸗
grundſätze ſprechen, gehört nicht hierher. Ebenſo iſt es ſelbſtverſtändlich,
daß man ſich in jedem Falle der Ablöſung, abgeſehen von etwa getrof—
fenem freiwilligen Übereinkommen, an die betreffenden Landesgeſetze zu
halten hat.
Da das Ablöſungskapital ſich durch Kapitaliſierung des reinen
Jahreswerts der Berechtigung ergiebt, ſo iſt die Frage der richtigen
Wahl des Zinsfußes wohl ins Auge zu faſſen, denn je größer der Zins⸗
fuß, deſto kleiner das aus derſelben Rente ſich berechnende Kapital.
Über die Beſtimmungsgründe des Zinsfußes haben wir uns bereits
ausführlich ausgeſprochen; bei Ablöſungsgeſchäften ſind jedoch noch einige
weitere Geſichtspunkte zu berückſichtigen. Es gehört hierher namentlich
die Frage, ob die Servitute auch künftig noch denſelben Naturalertrag
gewährt und denſelben Wert beſitzt. Es iſt das namentlich bei ver—
ſchiedenen ungemeſſenen Servituten jedenfalls nicht der Fall. Viele
Hutweiden haben ſich im Laufe der Zeit verſchlechtert, oder werden,
wegen Anderung des landwirtſchaftlichen Betriebes (Stallfütterung), nicht
mehr oder nur noch zum Scheine ausgeübt. Hier ſinkt alſo der Wert
des Jahresertrags und damit der Kapitalwert; die Rechnung mit
©»
Ablöſung von Waldſervituten. 307
einem höheren Zinsfuße erſcheint daher gerechtfertigt, wenn der Wald—
beſitzer nicht lieber auf eine Ablöſung ganz verzichtet.
Ahnlich verhält es ſich mit Gras- und Streunutzungen. Bei lang
andauernden Streunutzungen ſinkt ſchließlich, wegen geſchwächter Boden—
kraft, auch der Streuertrag. Hat der Berechtigte daher jährlich eine ge—
gebene Fläche zu nutzen, ſo muß der reine Wert der Berechtigung im
Laufe der Zeit ſinken, der Zinsfuß des Ablöſungskapitals daher ſteigen.
Auch Stock- und Leſeholzberechtigungen ſinken vielfach in ihrem
Werte, weil die Arbeitslöhne geſtiegen und die Brennholgzpreiſe infolge
großer Einfuhren von Brennſurrogaten vielfach geſunken ſind. Wenn
daher das Württembergiſche Geſetz vom 26. März 1873, betreffend die
Ablöſung der auf Waldungen haftenden Weide-, Gräſerei- und Streu—
rechte, den hochſcheinenden Zinsfuß 5 pCt. vorſchreibt, ſo iſt das mit
Rückſicht auf das Geſagte gewiß am Platze.
Anders verhält es ſich mit wertvollen Brenn- und Nutzhölzern, bei
dieſen iſt unter Umſtänden eine Preisſteigerung zu erwarten, was ein
Herabſetzen des Zinsfußes rechtfertigen könnte. Wenn man aber berück—
ſichtigt, wie ſchwer hier ein Blick in die Zukunft ſchon deshalb iſt, weil
noch fortwährend neue Verkehrswege erſchloſſen werden und auch die
wechſelnde Zollpolitik mit hereinſpielt, ſo erſcheint es zweifelhaft, ob man
auf ſo wechſelnder Unterlage für Holzberechtigungen den landesüblichen
Zinsfuß ändern ſoll. Die Geſetzgebungsbehörden werden ſich jedenfalls
ſchwer dazu entſchließen.
Will man in ſolch zweifelhaften Fällen Berechtigte und Pflichtige
vor Verluſten ſchützen, ſo kann man auch an die Stelle eines einmal
zu zahlenden Kapitals eine jährliche, ſich nach den lokalen durchſchnitt—
lichen Jahrespreiſen des Sortiments richtende veränderliche Jahres—
rente ſetzen. Hierdurch werden allerdings die Servituten nicht abgelöſt,
ſondern nur gemeſſen, aber die Berechtigten würden doch, was hoch anzu—
ſchlagen, aus dem Walde verdrängt und die größten Schattenſeiten der
Waldrechte durch ein ſolches Verfahren beſeitigt.
Selbſtverſtändlich wird man bei Abtretung von Wald den Kapital-
wert desſelben nach den in der Waldwertberechnung üblichen forſtlichen
Zinsfüßen berechnen, wenn auch z. B. der Wert eines Weide- oder Streu-
rechtes mit dem landesüblichen Zinsfuß ermittelt worden wäre.
308 Ablöſung von Waldſervituten.
2. Berechnung der Abfindungsſummen für ſpezielle Fälle der
Waldſervituten⸗Ablöſung.
A. Ablöſung von Waldſtreuſervituten.
Da der Berechtigte, abgeſehen von freiwilliger Vereinbarung, als
Aquivalent für Streumaterialien kein landwirtſchaftliches Gelände, noch
weniger Wald beanſpruchen kann, ſo wird das Ablöſungsobjekt in der
Regel in Geld beſtehen, deſſen Betrag durch Kapitaliſierung des reinen
jährlichen Jahresertrags der Streunutzung erhalten wird. Letzterer muß
daher vor allen Dingen ermittelt werden. Dieſe Aufgabe iſt oft gar
nicht ſo einfach, als ſie auf den erſten Augenblick ausſieht. Es können
dabei drei Hauptfälle vorkommen, welche einzeln zu beſprechen ſind.
a) Das Steurecht iſt gemeſſen, d. h. der Berechtigte hat
ein ganz beſtimmtes Streuquantum, z. B. einen Wagen à 20 Ctr.,
jährlich zu beziehen und es liegen auch genügende örtliche
Erfahrungen über den Wert der Streu vor.
In dieſem Falle wickeln ſich die Ablöſungsgeſchäfte am einfachſten
ab. Wird z. B. jährlich Streu in Haufen à 1 Wagen von gegebener
Größe aufbereitet und dem öffentlichen Verkaufe an die Meiſtbietenden
ausgeſetzt (wie ſolches z. B. in Staats-, Gemeinde- und Privatwaldungen
im Gr. Heſſen geſchieht), io iſt es leicht, den durchſchnittlichen Verſtei⸗
gerungspreis eines Wagens Streu einer gewiſſen Gattung zu ermitteln.
Da aber der Berechtigte in der Regel verpflichtet iſt, ſich die Streu ſelbſt
aufzubereiten, aufzuladen und nach Hauſe zu führen, ſo müſſen an dem
Verſteigerungspreiſe noch die Aufbereitungskoſten und Fuhrlöhne in Ab—
zug kommen, wobei es billig erſcheint, mäßige Anſätze zu machen, weil
der Berechtigte ſeine eigene Arbeit und ſein eigenes Geſpann nicht ſo
hoch anzuſchlagen pflegt. Wird nun der ſo erhaltene reine Wert eines
Wagens Streu mit dem vereinbarten oder geſetzlich vorgeſchriebenen
Zinsfuß zum Kapital erhoben, ſo erhält man das Ablöſungskapital für
den jährlichen Bezug eines Wagens.
Beiſpiel: Ein Bauer hat in einem benachbarten Staats—
wald jährlich 5 Wagen Laubſtreu zu beziehen und die Koſten
der Aufbereitung und den Fuhrlohn ſelbſt zu beſtreiten.
Wie groß iſt das Ablöſungskapital bei dem Zinsfuß 5%
Antwort. Der durchſchnittliche Verſteigerungspreis eines Wagens
Laubſtreu, berechnet aus den etwa vorgeſchriebenen letzten 20 Jahren
beträgt 8,60 Mk. Um einen Wagen Laubſtreu zuſammen zu rechen,
„rr
—
Ablöſung von Waldſervituten. 309
aufzuladen und in den Hof zu fahren werden vereinbart: 1 Mannstag—
lohn 1,30 Mk., 1 Weibstaglohn 0,60 Mk. und für Fuhrlohn 2,00 Mk.,
zuſammen 3,90 Mk. Daher reiner Wert eines Wagens Streu 8,60 —
3,90 = 4,70 Mk. Dieſe Summe mit 5 pCt. kapitaliſiert giebt 4,70 x 20 =
94 Mk., und Ablöſungskapital für 5 Wagen = 94 x 5 - 470 Mk.
b. Das Streurecht iſt gemeſſen, man kennt alſo das jähr—
lich abgegebene Streuquantum, dagegen fehlen jegliche An—
halte über erzielte Streupreiſe.
In dieſem Falle muß der Wert der Waldſtreu auf indirektem Wege
ermittelt werden. Es kann das in der Art geſchehen, daß man die Wald—
ſtreu in Strohwert verwandelt, für welches ein Marktpreis beſteht.
Zunächſt muß das Gewicht eines Wagens waldtrockener Streu ermittelt
werden. Da aber Stroh in lufttrockenem Zuſtand, d. h. mit geringerem
Waſſergehalt, zur Verwendung kommt, ſo muß auf dem Wege des Ver—
ſuchs, d. h. durch Trocknen der Streu an der Sonne, dieſelbe lufttrocken
gemacht und dann wieder gewogen werden. Man erfährt ſo das Gewicht
eines Wagens lufttrockener Streu. Nun aber beſitzt ein Centner luft⸗
trockenes Stroh einen größeren Wert, als ein Centner lufttrockene Streu,
es muß deshalb der Streuwert noch in Strohwert verwandelt werden.
Auf dem Wege wiſſenſchaftlicher Unterſuchung und praktiſcher Er—
fahrung hat man feſtgeſtellt, daß der Wert von 1 Ctr. Stroh, je nach
der Qualität der Waldſtreumaterialien, gleich 2 bis 3 Ctr. Waldſtreu
angenommen werden kann. Würde nun ein Wagen von 20 Ctr. wald—
trockner Streu ein Lufttrockengewicht von 15 Ctr. repräſentieren, und
käme man überein, 3 Ctr. Streu = 1 Ctr. Stroh zu ſetzen, jo hätte
1 Wagen Waldſtreu den Wert von 5 Ctr. Stroh. Beträgt ferner der
aus einer vorgeſchriebenen oder vereinbarten Anzahl Jahre ermittelte
Durchſchnittspreis für 1 Ctr. Stroh 1,50 Mk., ſo wäre der rohe Wert
eines Wagens Streu 5 X 1,50 - 7,50 Mk. Hier wäre wieder ein mäßiger
Arbeits⸗ und Fuhrlohn für Gewinnung und Zufuhr in Abzug zu bringen
(vielleicht 3,50 Mk.), um den reinen Wert 7,50 — 3,50 =4 Mk. und durch
Kapitaliſterung desselben das Ablöfungstapital f. B. 005 — 5. — 80 MI.
für einen Wagen Streu zu erhalten.
Der Ausführung eines beſonderen Beiſpiels bedarf es im vorliegen—
den Falle nicht. Dagegen wollen wir darauf aufmerkſam machen, daß
von der Kgl. Württ. forſtl. Verſuchsanſtalt unter unſerer Leitung Unter—
ſuchungen über den Ertrag an Rotbuchen-Laubſtreu in mit Streurechten
belaſteten Beſtänden angeſtellt wurden, um Anhaltspunkte für die Ab-
310 Ablöſung von Waldſervituten.
löſung dieſer ſchädlichen Reſte zu gewinnen). Die Reſultate dieſer
Unterſuchungen wollen in der Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen,
1876, Seite 289 u. f. nachgeleſen werden. Es ſind daſelbſt 61 Verſuche
unter Angabe der verſchiedenen Standortsverhältniſſe mitgeteilt, aus
welchen u. a. hervorgeht, daß aus je 100 kg waldtrockner Streu nach
dem Trocknen an der Sonne im Minimum 23 kg, im Maximum 84 kg
lufttrockne Streu werden, je nachdem das Laub trockner oder feuchter
liegt oder längere oder kürzere Zeit nach einem Regen geſammelt wurde.
Durchſchnittlich werden aus 100 kg waldtrocknes, 55 kg lufttrocknes Laub.
Der Ertrag an lufttrockner Buchenlaubſtreu ſchwankt pro Hektar zwiſchen
360 (V. Bonität) und 4651 kg (I. Bonität).
über das landwirtſchaftliche Gebrauchswertsverhältnis zwiſchen Streu-
ſtroh und verſchiedenen Waldſtreumaterialien (Farrenkraut-, Heidefraut-,
Heidelbeer-, Moos- und beſonders Laubſtreu), ein Hinblick auf die Ablöſung
der betreffenden Waldſtreurechte, erſtattete Prof. Dr. W. Funke (früher
in Hohenheim, jetzt in Breslau) ein Gutachten, welches ſich in der Zeit—
ſchrift für die geſamten Staatswiſſenſchaften, Jahrgang 1875, Seite 21,
Tübingen, abgedruckt findet. Funke gelangt hier zu dem Reſultat, daß
ein Gewichtsteil lufttrocknes Stroh (mehr oder weniger durch—
gefreſſenes Wirrſtroh, der mittleren chem. Zuſammenſetzung nach etwa
gleich Winterroggenſtroh) gleichwertig ſei mit 3 (bis 3,25) Gewichtsteilen
lufttrockner Laubſtreu (½ Buchen- / Eichenlaub)
1,84 Gewichtsteilen Heidekrautſtreu,
1,70 5 Heidelbeerſtreu.
1,42 75 Moositreu,
e. Das Streurecht iſt nicht gemeſſen, es fehlen alle An—
halte über den jährlichen Naturalertrag und den Wert der
Streu.
Dieſer Fall kommt häufig vor. Dem Berechtigten wird dann in
der Regel jährlich eine gewiſſe Waldfläche von dem Pflichtigen über—
wieſen, auf welcher er die Streugewinnung unter gewiſſen Abmachungen
ſelbſt vornimmt. Der jährliche Naturalertrag kann nun auf verſchiedene
Weiſe erhoben werden. Liegen etwa bei dem Vorſteher der berechtigten
Gemeinde Aufzeichnungen über die Anzahl Wagen Streu vor, welche
jährlich in den Ort geführt wurden, ſo können dieſe zur Schätzung des durch—
ſchnittlich jährlichen Naturalertrags und Streuwerts nach b benutzt werden.
Ein weiterer Weg iſt der, daß man aus den den Berechtigten jährlich
zur Streunutzung geöffneten Flächen, mit Angabe der Waldteile und
Ertragsklaſſen, auf Grund gemachter Vorunterſuchungen (vergl. Anmerk—
) Die Ausführung beſorgte unſer damaliger Aſſiſtent und jetziger Pro-
feſſor der Forſtwiſſenſchaft Herr Dr. A. Bühler in Zürich.
Fu
Ablöſung von Waldſervituten. 311
*
ung bei Verfahren b) durch Schätzung feſtſtellt, wie viel Centner wald—
und lufttrockene Streu jede Fläche pro Hektar giebt. Durch Multipli—
kation des Ergebniſſes pro Flächeneinheit mit der Fläche, erhält man
den jährlichen lufttrocknen Streuertrag. Wird dieſer für die geſetzlich
vorgeſchriebene Anzahl Jahre ermittelt und durch die Anzahl der Jahre
dividiert, ſo ergiebt ſich der durchſchnittlich jährliche Naturalertrag
an Streu, welcher dann noch in Strohwert nach b umzurechnen iſt.
Zieht man ſchließlich noch die Gewinnungskoſten und Fuhrlöhne pro
Centner oder Wagen ab, ſo erhält man den reinen Jahresertrag, der mit
dem gegebenen Zinsfuß zum Kapital erhoben die Abfindungsſumme
ergiebt.
Wäre, wie in Württemberg (Ablöſungsgeſetz vom 26. März 1873),
der Zinsfuß 5 und müßte der Jahresertrag aus dem Durchſchnittser—
gebnis der letzten 20 Jahre abgeleitet werden, ſo hätte man nur den
reinen Geldwert der Nutzung für die letzten 20 Jahre von Jahr zu Jahr
zu berechnen, um in der Summe direkt den Kapitalwert der Jahres—
nutzung zu erhalten. Denn es iſt offenbar einerlei, ob man den durch—
ſchnittlichen Jahresertrag mit 5 pCt. zum Kapital erhebt, d. h. 20 mal
nimmt, oder ob man die einzelnen 20 Jahresnutzungen addiert. In
dem nachfolgenden Beiſpiele iſt das Verfahren durchgeführt.
(Siehe Tabellen Seite 312 uud 313.)
Am mißlichſten geſtaltet ſich die Sache, wenn weder von dem be—
laſteten Waldeigentümer noch von dem Berechtigten brauchbare Aufzeich—
nungen über die in dem fraglichen Zeitraum genutzten Streumengen vor—
liegen. In dieſem Falle müſſen die Experten den immerhin etwas
ſchwankenden Boden der Schätzung betreten, indem ſie zunächſt die ganze
belaſtete Streufläche feſtſtellen und an der Hand etwaiger forſtpolizeilicher
Beſtimmungen die jährlich zuläſſige Nutzfläche ermitteln.
Wir glauben das hier einzuhaltende Verfahren am beſten an einem
zweiten Falle klarſtellen zu ſollen, welcher bei einer Streuablöſung in Würt-
temberg auf Grund des dortigen Ablöſungsgeſetzes von 1873 im Jahre 1876
vorgekommen iſt.
(Siehe Beiſpiel 2, Seite 314.)
312 Ablöſung von Waldſervituten.
Beiſpiel 1. Berechnung des
5 Pen I | ss ı Ss re
Geöffnete Fläche a8 SS Su
| | S385 53 385
Erſtmalige Wiederholte BE» S ES
Waldteil | 35322 1808| 858
| Nutzung 2 68 2 ep
55 5 | S 2eg: jez Ban
redu⸗ redu⸗ 3 3X 855 "=
& ganze zierten) ganze zierte‘) 8 S8 8 8 2 2 808
= Name N 2 B S =S 288 8
= Fläche S | 3830 5321 502
= | | | |
62 I Morgen Nr. ;Fuderä20Ctr.| Ctr Ctr
CCC s 10.
7 TE e |
| Mooshau. 3 III „ | |
1855)| Bergwald 5. — — 38 30 |m| 1, | 834 ea
) do. 6 — 22%) 78” 1 y | aaNns
Eichwald. „ | II 75 „5 1 A
1854 | Wie 1853 _ 43 — = 163
1855 do. el, 3 A 163
1856 do. - |-|8|-| — — | 163
Mooshau. . 4 | Pe 1, 80 |
1857ʃ] Bergwald 5. 38% %%% lo, = HKERRS) 14, 342 (505 168
1 26. 2| 3 — — III 5 34 [3
Eichwald. „%%% | „ 49
1858 | Wie 1853. a a 28 Bi.) 163
1859 do. „„ r — 163
1860 do. na er — 163
1861 do. ln = — 163
| Mooshau. . — u — 1,243 7 II 7 178 560
1862] Bergwald 5. 10.| 8° | 38.) 302.01 1 448 ( = 187
IE e e NEL 34
Mooshau . 12 % „ 101 1435
1863 Bergwald 5 — 30 III Re 334 3 145
| Mooshau. . — — 42 TA le I.
1864] Bergwald 5 el nen % 423 (534 178
Fi e 12 3 Im 5% 353.
1865 a a ee BE), 178
| — — 4 — u 175
Teufelsklinge 5. — — 2 4 NN 375 45 735 8
1867 Ba 7 n 1) 390 | 9
1868 1. e 7 390 130
1869 — r — en 130
1870 do 5 „„ — 130
1871 — — — — — 0 — — 1 — | —
1872 rn e a — 1
55 406 |
Ablöſung von Waldſervituten. 313
es eines Laubſtreu-RNechtes.
|
=} 2 | D
au 3 38
| 2 88 27
= —— . 8
8 358 2
.
8 2 22 O 2 5 Bemerkungen
S — . 2 8
s
2.0 52 | 2 | S *
r kr. fl. kr. fl. kr
11. e F
6 | | 1) Zu Spalte 4 und 6. a
| | In Spalte 4 und 6 iſt die in Spalte 3 und 5
— 53,4 — 24 12 20964 N 52 vorgetragene Geſamtfläche durch Abzug ein—
N I | | mal der e Be Wege, Kae der bei
PR I den gemiſchten Beſtänden auf das Nadelholz
48,0 24 24,0) Ser entfallenden Fläche auf die produktive Laub—
54,0 — 24 — 30,0 81 30 5 8 Ke
— 51 24 — 276 74 59 holzfläche reduziert.
| 2) Zu Spalte 8.
Spalte 8 enthält die auf früherer ſummariſcher
— 428 — 24 — 18,8 52 38 Schätzung beruhenden Erträge der berech—
| | ten Flächen nad) den Einträgen in die jähr-
| lichen Streuregiſter und kommt für die Be-
1 11,4 — 24 0 — 47,4 128 46 rechnung der genutzten Streumenge nicht weiter
— 47,6] — 24 — 23,6 64 7 in betracht. Spalte 8 ſteht daher mit Spalte
424 — 23,60 64 7 7 und 9 in keinem ſich ziffernmäßig darſtellen⸗
— 57,1 — 24 — 33,1 89 55 den Zuſammenhang (vgl. Anm. 3).
1 3) Zu Spalte 9.
118 — 24 — 37,8 117 49 Maßgebend für die Berechnung des Ablöſungs—
kapitals ſind die Einträge in Spalte 9. Die⸗
| ſelben 1 naht die im 5 1873 von
er ze | der forſtl. Verſuchsſtation Hohenheim im Re—
Da 24 | 3 ers vier Hohengehren angejtellten Verſuche, welche
| | ergaben:
| | für die E sklaſſ
1% — 24 — 47, 140 37 1
| | | a) für die erſte Nutzun
— A 2360 700 1 A 21,4 f 16,5 114 7,5 5,3
| b) für die wiederholte Nutzung
Summa der Jahre 1853—1865 ne 11 VVV
u 1 — 24 — 33,1 98 12 nn lufttrockene Laubſtreu pro 1 Württbg.
= Der Eintrag in Spalte 9 iſt das Produkt aus
1 25 — 2 2774 114 33 der in Spalte 4 bezw. 6 a deer Mor⸗
RE: 1 1 genzahl multipliziert mit dem betreffenden
1 162 24 13 32 1138 a Streuquantum vorſtehender Ertragstafel.
El || - 1331 71 43
— — — H — — — — [n dieſen beiden Jahren unterblieb die Nutzung
f aus forſtpolizeilichen Gründen.
Summa der Jahre 1853—1872 1536
29
314
Ablöſung von Waldſervituten.
Auf Grund vorſtehender Tabelle ſtellt ſich nun der Anteil der beteilig—
ten Gemeinden an dem Ablöſungskapital wie folgt:
Nach den gemachten Erhebungen wurde die geöffnete Streufläche von
den 4 Gemeinden ohne Mitwirkung der Forſtbehörde in der Weiſe unter
ſich verteilt, daß die Lauberträge der 3 Gemeinden zugeteilten Flächen
im Durchſchnitt unter ſich gleich waren, dagegen der 4. Gemeinde, welche
ſich übrigens im Jahre 1865 letztmals an den Streunutzungen beteiligte,
nur ½ dieſer Beträge, ſomit nur 50 des ganzen Ertrags zufiel.
Es verteilt ſich hiernach das Ablöſungskapital folgendermaßen:
Anteil der letzteren Gemeinde 1 an dem Geſamtwert
der Nutzungsſumme 1853 —1865 mit 1098 fl. 11 kr. = 109 fl. 49 kr.
jeder der 3 weiteren Gemeinden je ½ des Reſts von
1426 fl., 40 kr. ſomit 11e 47
Beiſpiel 2. Berechnung des Werts einer zwei Gemeinden
zuſtehenden Streugerechtigkeit.
In der zwiſchen der Biſchen Gutsherrſchaft und den Gemeinden
M. und N. ſchwebenden Streurechtsablöſungsſache kam ein gütliches
Übereinkommen nicht zu ſtande, weshalb das Oberamt H. zur Ab-
wicklung dieſer Angelegenheit 3 Sachverſtändige und zwar die Herren
X., N. und Z. aufgeſtellt hat.
Dieſe 3 amtlichen Schätzer wurden von dem K. Oberamt in Pflicht
genommen und haben ſofort am 1. und 2. Auguſt 1876 in Anweſenheit
von Vertretern der Berechtigten und der Belaſteten die erforderlichen
örtlichen Beſichtigungen und Erhebungen vorgenommen und ſich nun—
mehr zu folgendem Schätzungsergebnis vereinigt.
Anerkanntermaßen waren die Berechtigten nur zur Gewinnung von
Laubſtreu befugt, ſoweit überhaupt die Gewinnung derſelben forſtpolizei⸗
lich zuläſſig war.
Die abzulöſenden Streurechte fallen daher als ungemeſſene unter
Art. 79 des Geſetzes vom 26. März 1873. Demgemäß iſt zunächſt feſt⸗
zuſtellen, welche Streumenge in dem für die Berechnung der Ablöſungs⸗
ſumme maßgebenden Zeitraum von den Berechtigten bezogen worden
it. Maßgebend iſt, nachdem ſeitens des Belaſteten die Ablöſungs-An⸗
meldung unterm 27. April 1875 erfolgt und ſeitens des K. Oberamts
ſofort dem andern Teil inſinuiert worden iſt, nach Art. 80 des Geſetzes
der 20jährige Zeitraum 1855/74.
Weder von dem belaſteten Waldeigentümer noch von den berechtigten
Gemeinden konnten brauchbare Notizen über die in dem Zeitraum 1855/74
genutzte Streumenge geliefert werden, weshalb die Kommiſſion auf an—
derem Wege ſich hierüber Anhaltspunkte verſchaffen mußte.
Als äußerſtes wirtſchaftlich zuläſſiges Maß der Nutzung, wofür Ent⸗
ſchädigung zu leiſten iſt, iſt in den unangefochtenen Motiven zu Art. 80
des Geſetzes dasjenige bezeichnet, welches unbeſchadet dauernder
Erhaltung der beſtehenden Holz- und Betriebsart gewonnen
Ablöſung von Waldſervituten. 315
werden kann. Demgemäß war nun zunächſt die Fläche zu ermitteln,
welche nach dieſen Grundſätzen von den Berechtigten jährlich berecht
werden durfte.
Die Gemeinden M. und N. ſind in folgenden Waldungen der B.jchen
Gutsherrſchaft berechtigt.
Diſtrikt G. 65% Morgen 30,4 Rth.
PCC 8
„VC
191 Morgen 3,0 Rth.
Der Diſtrikt G. iſt mit einer im Durchſchnitt etwa 12jährigen Forchen—
kultur beſtockt und trug auch früher Forchen; es fand deshalb hier
1855/74 keine Laubſtreu-Nutzung ſtatt.
Der Diſtrikt H. iſt zu 50 pCt. mit Laubholz beſtockt. Dieſe 50 pCt.
waren in der 20 jährigen Periode dem Rechen geöffnet. 0
0,5 , 114% M. 36,6 Rth.
2 57¼ M. 42,3 Rth.
Der Diſtrikt N. war von jeher Mittelwald mit 30jährigem Umtrieb;
die Mittelwaldungen ſind von Forſtpolizeiwegen dem Rechen verſchloſſen
in der erſten Hälfte der Umtriebszeit und außerdem je 3 Jahre vor dem
Hieb; es waren ſomit jeweilig dem Rechen geöffnet , der ganzen
Fläche.
1% K 12% M 32,0 Rth.
2 5¼ M. 22,4 Rth.
Im ganzen waren ſomit dem Rechen offen:
Bu Diet Nn. 5 ½ M. 22, Rth.
+ m H. . Mg 4 42,8 [2
62°/, M. 16,7 Rth.
Um unter den gegebenen Verhältniſſen und unbeſchadet der dauern—
den Erhaltung der beſtehenden Holz- und Betriebsarten von 1 Morgen
Laubwald einen Wagen mit 20 Ctr. waldtrockene Streu nachhaltig zu
bekommen, darf nach dem Urteil der Kommiſſion dieſe Fläche nicht öfter
als in 3 Jahren 1 mal berecht werden, es ergiebt ſich ſomit für die
8
Jahre 1855—1874 eine jährliche Nutzungsfläche von eV ac; *
= 20¾ M. 7,27 Rth, ſomit rund 21 Morgen, welche nach den angeſtellten
Ertragserhebungen im Durchſchnitte 21 Wagen waldtrockener Laubſtreu
abgeworfen haben.
Weil aber der Geldwert der Laubſtreu nicht unmittelbar, — etwa
aus Aufſtreichserlöſen — erhoben werden konnte, ſo war zu ermitteln,
wie viel Centner Stroh denſelben Geldwert haben, wie die 21 Wagen
waldtrockene Streu. Ein Wagen mit einem Gewicht von 20 Ctr. wald—
trockener oder 15 Ctr. lufttrockener Streu hat nach dem Gutachten der
Kommiſſion denſelben Wert wie 5 Ctr. Stroh, ſomit ſind 21 Wagen
waldtrockene Laubſtreu gleichwertig mit 105 Ctr. Stroh.
9
316 Ablöſung von Waldſervituten.
Für 1 Ctr. Stroh wurden nach Beil. 1 im Durchſchnitt von 1855 bis
1874 bezahlt 1 Mk. 50 Pf.
Es beträgt ſomit der Wert von 105 Ctr. Stroh à 1 Mk. 50 Pf.
157 Mk. 50 Pf.
Hiervon gehen, da in dem Strohpreis von 1 Mk. 50 Pf. die Koſten
der Beifuhr vom Orte des Strohankaufs bis zum Wohnſitz der Berech⸗
tigten eingeſchloſſen ſind, noch ab die Koſten der Gewinnung und Bei⸗
fuhr der Waldſtreu.
Für das Zuſammenrechen und Aufladen von 1 Wagen Laubſtreu
kommen in Anbetracht, daß die Berechtigten ſelbſt dieſe Arbeiten be⸗
ſorgten, folgende auf / — 57 des wirklichen Betrages ermäßigte Koſten
in Anrechnung:
1 Mannstaglohn à 1 Mk. 20 ff.. 1 Mk. 20 Pf.
2 Weibstaglöhne a 60 Pf.. .. 1
Für das Nachhauſeſchaffen der Een ie Ge⸗
ſchäft hier wegen des coupierten Terrains ein
ſehr ſchwieriges wor = 20. vi si
3 Mk. 90 Pf
und für 21 Wagen vu mn.
Brutto wer , 50
Unksſennw BUSH EEE
ſomit Nettojahreswert . 775
Das Ablöſungskapital beträgt daher im 1 Betrag des Jahres-
wertes rund 1512 Mk.
Die Verteilung des Ablöſungskapitals an die berechtigten Gemeinden
bleibt letzteren — wie bisher die Verteilung der Streu — überlaſſen.
B. Ablöſung von Waldgras ſervituten.
Bei Berechnung des Abfindungskapitals für Waldgräſereirechte hat
man von ähnlichen Geſichtspunkten wie bei Streurechten auszugehen.
Es iſt eben auch der durchſchnittlich jährliche reine Ertrag der Gras—
nutzung zu ermitteln und mit dem vorgeſchriebenen oder vereinbarten
Zinsfuße zum Kapital zu erheben. Die Gräſereirechte ſind ſehr verſchie⸗
dener Art und laſſen ſich daher die Abfindungsſummen nicht nach einer
gegebenen Schablone berechnen. Nur folgende allgemeine Anhalte laſſen
ſich geben. Darf das Waldgras auf Wagen, Schiebkarren fortgebracht
werden, ſo iſt die jährliche Wagen- oder Karrenzahl nebſt Gewicht feſt⸗
zuſtellen; muß dagegen das Gras aus dem Walde getragen werden, ſo hat
man wieder Zahl und Gewicht der jährlich und durchſchnittlich jährlich
genutzten Traglaſten zu ermitteln. Auf dem einen oder andern Wege läßt
ſich daher das durchſchnittlich jährlich aus dem belaſteten Walde be—
zogene Gewicht des Grünfutters feſtſtellen. Dieſes Gewicht wird dann
Ablöſung von Waldſervituten. 317
in lufttrockenes Grünfutter umgeſetzt, was keine Schwierigkeit hat, weil
ja der Waſſergehalt des Grünfutters und Dürrfutters bekannt iſt. So
kann z. B. aus 5 Ctr. Gras 1 Ctr. Dürrfutter gewonnen werden. Wird
die ſo ermittelte Centnerzahl Dürrfutter dann mit dem Preiſe eines
Centners multipliziert, ſo erhält man den jährlichen rohen Geldwert
der Berechtigung. Hierbei iſt nur noch zu berückſichtigen, daß Waldheu
einen weſentlich geringeren Wert als Wieſenheu beſitzt.
Von dem rohen Geldertrag ſind ſchließlich noch die Gewinnungs—
koſten unter mäßigen Anſätzen (wegen Verwertung der eigenen Arbeits—
kraft) in Abzug zu bringen, ſo ergiebt ſich der Reinertrag der Berechtigung,
welcher noch zum Kapital zu erheben iſt. Ein der Wirklichkeit (Württem⸗
berg) entnommenes Beiſpiel wird das Verfahren am beſten klarſtellen.
Beiſpiel. Berechnung des Wertes eines Waldgräſerei—
Rechtes.
Den Einwohnern der Teilgemeinde U. ſteht das Recht zu, das Gras
in dem 210 Morgen großen gutsherrlich Cſchen Walde Sumpf in der
Weiſe zu nutzen, daß im Sommer an 3 Wochentagen von jeder Vieh
beſitzenden Familie eine mit einem Berechtigungsſchein verſehene Perſon
das Gras mit der Sichel oder der Hand gewinnen und zu Futterzwecken
nach Hauſe tragen darf. Ganz das gleiche Recht ſteht derſelben Teil—
gemeinde auch noch in dem 257 Morgen großen der Gemeinde B. ge—
hörigen ſogenannten Bannwalde zu und ſind beiderlei Rechte von den—
ſelben Perſonen gleichmäßig ausgeübt worden und bei der Gleichartig—
keit der Beſtandes⸗Verhältniſſe, ſowie der Lage der beiden Waldungen
zu dem Weiler B. relativ gleichwertig.
Es iſt aber Seitens der Teilgemeinde A. die Ablöſung nur gegen—
über der Ciſchen Gutsherrſchaft angemeldet worden, wogegen der auf
dem Gemeindewald von B. haftende Teil des Geſamtrechtes fort—
beſtehen ſoll.
Von Seiten der belaſteten Gutsherrſchaft iſt nachgewieſen und von
der berechtigten Teilgemeinde nicht widerſprochen worden, daß in dem
für die Ablöſung maßgebenden Zeitraum 1854/73 die beiden Rechte
durchſchnittlich jährlich von 21 Perſonen und zwar an ca. 50 Tagen aus⸗
geübt worden ſind.
Nach den von der Kommiſſion angeſtellten Erhebungen beteiligten ſich
an der Nutzung in der Hauptſache nur Weibsperſonen, wovon ?/, er-
wachſene und / halberwachſen waren.
Nach den angeſtellten Verſuchen iſt ferner anzunehmen, daß erſtere
täglich 3 Trachten à 0,7 Ctr., letztere 2 Trachten à 0,5 Ctr. zu gewinnen
und nach Haus zu tragen im ſtande waren.
Hiernach mögen aus beiden belaſteten Waldungen zuſammen jährlich
(14 * 3 5 0, 4 7 2 0,5) 50
= 1820 Ctr. Grünfutter
= 364 „ Dürrfutter
318 Ablöſung von Waldſervituten.
gewonnen worden ſein, welch letzteres nach dem Urteil der Kommiſſion
einen Bruttowert von 2 Mk. pro Ctr., ſomit im Ganzen jährlich von
728 Mk. darſtellt.
Daß die beiden belaſteten Waldungen dieſe Futtermenge zu liefern
vermochten, geht daraus hervor, daß die Kommiſſion auf Grund ein-
gehender Beſichtigung der belaſteten Waldungen deren nutzbaren Jahres⸗
Ertrag an Dürrfutter nach der Berechnung in Beil. 1 zu 460 Ctr. ge⸗
ſchätzt hat.
Von dem geſchätzten Bruttoertrag von 728 Mk. gehen ab die Ge—
winnungskoſten.
Für eine erwachſene Weibsperſon werden täglich 60 Pf., für eine
Halberwachſene 40 Pf. berechnet, wonach die jährlichen Gemwinnungs-
koſten ſich belaufen auf
(14 x 0,6 + 7 x 0,4) 50 = 560 Mk.
Der reine Jahreswert der ganzen Nutzung beträgt daher 168 ME.
Dieſe Jahresrente mit 5 p&t. kapitaliſiert, giebt ein Ablöſungskapital
von 3360 Mk. Hiervon trifft die Gutsherrſchaft C. nach ihrem 210
Morgen betragenden Flächenanteil an der belaſteten Geſamtfläche von
467 Morgen 45,0 pCt. oder 1512 Mk.
C. Ablöſung von Wald weideſervituten.
Bezüglich der Berechnung der Abfindungsſummen für beſtehende
Waldweiderechte geht man von denſelben Geſichtspunkten wie bei A. und
B. aus, nur iſt die genügende Feſtſtellung des reinen Jahreswerts der
Berechtigung mit großen Schwierigkeiten verbunden. Dieſelben liegen
in den vielgeſtaltigen Weideformen und in dem ſehr verſchiedenen Wert
der Waldweide, je nach Lage und Beſchaffenheit der Waldungen und der
landwirtſchaftlichen Entwicklung.
Die Taxation der Waldweiden wird auch dadurch noch beſonders er—
ſchwert, daß im Laufe der Zeit der land- und forſtwirtſchaftliche Betrieb
weſentlich umgeſtaltet wurde. An die Stelle der Viehweide iſt vielfach
die Stallfütterung getreten und der Wald ſelbſt bietet, infolge ſorgfälti⸗
gerer Forſtkultur, weniger und ſchlechteres Waldgras. Deshalb wird
das Waldweiderecht in vielen Waldungen nur noch wenig oder gar
nicht mehr ausgeübt und oft nicht des Gewinnes, ſondern nur der Auf—
rechterhaltung des Rechts wegen.
An ſolchen Orten wird vorausſichtlich die Ausübung der Waldweide
mit der Zeit von ſelbſt aufhören und der Waldbeſitzer hat daher auch
weniger Grund auf die Ablöſung der Weiderechte zu dringen. Das Ab—
löſungskapital wird nämlich, im Falle dasſelbe aus dem reinen Werte
der Waldweide z. B. aus den letzten 10 oder 20 Jahren abgeleitet werden
Ablöſung von Waldſervituten. 319
ſoll, um ſo kleiner ausfallen, je länger man mit der Ablöſung wartet,
weil die Befahrung der Waldweide immer mehr abnimmt.
Weſentlich anders liegen die Verhältniſſe noch in den Hochgebirgs—
forſten, bei der eigentlichen Almenwirtſchaft. Hier überwiegt die Milch-,
Käſe⸗, Butter⸗ und Fleiſchproduktion den Ackerbau ſchon deshalb, weil
die kleinen und großen Grundbeſitzer, meiſt in Thälern wohnend, ſich mit
dem Acker⸗ und Wieſenbau nicht nach Belieben ausdehnen können, der
Wald ſelbſt aber in den rauhen Hochlagen, bei dünner Bevölkerung und
ſchwerer Bringung des Holzes, an ökonomiſcher Bedeutung verliert.
Hier kann unter Umſtänden die Waldweide noch ganz am Platze ſein
und ihre gewaltſame Verdrängung wäre in vielen Fällen vielleicht ein
volkswirtſchaftlicher Fehler.
Die Berechnung des Ablöſungskapitals darf und kann daher, wegen
der Vielgeſtaltigkeit der Weiderechte, nicht nach einer beſtimmten Scha—
blone geſchehen, ſondern erfordert von Fall zu Fall eine ſorgfältige Er—
wägung. Je nach der Lage der Sache wird man bei der Abwicklung
von Waldweiderechten folgende Punkte für die Anzahl Jahre, welche
bei Berechnung des Reinertrags der Weide zu berückſichtigen ſind, in
eingehender Weiſe zu prüfen haben.
1. Umfang der quantitativen Ausübung des Weiderechts in der
letzten Zeit.
2. Täglicher Futterbedarf für ein Stück Groß- oder Jungvieh, je
nach dem Lebendgewicht der Stücke.
3. Tägliche Erſparnis von landwirtſchaftlich erzeugtem Futter
durch Benutzung der Waldweide.
4. Preis guten Wieſenheues pro Centner und Ermittlung des Ver—
hältniſſes des Nährwerts zwiſchen Wieſen- und Waldheu oder
Grünfutter, in Verbindung mit der Frage, ob bei der Waldweide
die Qualität des Futters durch die Quantität erſetzt werden
kann.
5. Höhe des Hüterlohnes, Aufwand für Triebgaſſen, Umzäunung
u. ſ. w.
6. Betrag des Düngerverluſtes.
7. Minderproduktion an Fleiſch, Fett und Milch.
Dabei gilt der Grundſatz, daß der Berechtigte wirtſchaftlich intakt
bleiben, d. h. durch die Ablöſung weder Vorteil noch Nachteil erleiden
ſoll. Selbſtverſtändlich müſſen ſich die Rechnungen ſtreng an die Be-
ſtimmungen der Ablöſungsgeſetze halten, im Falle nicht Berechtigte und
*
320 Ablöſung von Waldſervituten.
Pflichtige ein freiwilliges Übereinkommen getroffen haben. Für die Be⸗
rechnung der Abfindungsſummen find u. a. folgende Verfahren vorge—
ſchlagen oder befolgt worden.
1. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Sättigungs⸗
effekt und dem relativen und abſoluten Nähreffekt.“)
a) Der Sättigungseffekt bemißt ſich nach dem 'Gejamtlebend-
gewicht der in Frage kommenden Anzahl Wiederkäuer, vielleicht auch
Schafe oder Ziegen, welche ſich während der Weidezeit geſättigt haben
und ſoll damit das Quantum des aufgenommenen Weidefutters zum
Ausdruck kommen.
b) Der relative Nähreffekt der Waldweide drückt die Nahr—
haftigkeit eines beſtimmten Quantums des Weidefutters aus und be—
zeichnet daher die Qualität der Weide.
c) Der abſolute Nähreffekt ſoll den Geſamtausdruck für den
Sättigungs- und relativen Nähreffekt abgeben und maßgebend für den
Weide heuertrag und Gebrauchswert der Waldweide ſein.
Die Berechnung ſoll wie folgt durchgeführt werden:
ad a. Zuerſt wird feſtgeſtellt, wie viel Rindvieh, Schafe oder Ziegen |
und mit wie viel Geſamtlebendgewicht jeder Tierart ſich während wie viel
ganzer Weidetage auf der betreffenden Weide, innerhalb eines jährlichen
Weideganges geſättigt haben. Hierauf wird der Sättigungseffekt in
gutem Wieſenheu ausgedrückt, indem man annimmt, daß von demſelben zur
Sättigung von Rindvieh und Schafen auf 100 Pfd. Lebendgewicht
3 Pfd., bei Ziegen aber 4,2 Pfd. täglich gehören. Bezeichnet nun s
den in Heu ausgeſprochenen Sättigungseffekt einer Weide, 1 das Lebend—
gewicht der Weidetiere, und t die durchſchnittliche Anzahl der jährlichen
Weidetage, ſo iſt
a. bei der Ausnutzung durch Rindvieh oder Schafe:
E
8 UU Pfund Heu.
8. bei der Ausnutzung durch Ziegen
Ix t * 4,2 .. 8
8 100 — Pfund Heu.
*) Vergleiche Dr. E. Hartenſtein, Anleitung zur landwirtſchaftlichen
Rechnungsführung (Bonn 1863, Seite 49) und Dr. W. Funke: zur landwirt⸗
ſchaftlichen Taxation bei der Ablöſung der auf Wäldern laſtenden Weide- und
Streurechte“, in der Zeitſchr. für Staatswiſſenſchaft, Tübingen 1875, S. 1-38.
Ablöſung von Waldſervituten. 321
ad b. Sit der Sättigungseffekt nach a feſtgeſtellt, jo muß die Qua—
lität der Weide, der relative Nähreffekt durch genaue Lokalbeſichtigung
feſtgeſtellt werden. Bekanntlich iſt ja das Waldfutter (abgeſehen von
einzelnen Hochgebirgsweiden, auf welchen faſt kein Wald mehr vorkommt)
meiſt aus ſchlechteren Futtergewächſen zuſammengeſetzt als Wieſenfutter;
wozu noch weiter kommt, daß das erſtere auch infolge von Beſchattung,
vorkommenden naſſen, ſumpfigen Stellen u. ſ. w. auch weniger nahr—
haft iſt. Das Waldweidefutter iſt deshalb geringerer Qualität. Sache
des Taxators iſt es nun, feſtzuſtellen, ob im einzelnen Falle das Ver—
hältnis zwiſchen Wieſen- und Waldheu bei Rindvieh durch die Zahlen
3233 32,753 322,505 3: 2,25; 3: 2 oder 3: 1,5; bei Ziegen aber durch
die Zahlen 4,2: 3,8; 4,2: 3,50; 4,2: 3,15; 4,2: 2,8 anzunehmen iſt.
ad c. Iſt der relative Nähreffekt feſtgeſtellt, jo ergiebt ſich der ab—
ſolute Nährſtoffgehalt der Weide, indem man die zweite Zahl der den
relativen Nähreffekt darſtellenden Verhältniſſe in obigem für den Sätti⸗
gungseffekt gefundenen Ausdruck anſtatt 3 reſp. 4,2 einſetzt. Iſt z. B.
von einer Rindvieh- oder Schafweide der relative Nähreffekt auf 3: 2,5
taxiert, ſo iſt der abſolute Nähreffekt oder der Naturalertrag der Weide:
a Pfund Weidehen.
Beträgt die Entfernung der Weide von dem Stalle der Tiere mehr
als 1 Kilometer, ſo wird auf je 400 weitere Meter ein Abzug von 3%
an dem berechneten Naturalertrage der Weide für den Kraftaufwand und
damit zuſammenhängende Verluſte gemacht. Bei einer Entfernung von
1800 Metern wären alſo 6% des Weideertrags abzuziehen. Dieſer Abzug
darf jedoch nur gemacht werden, wenn das Vieh täglich in den Stall
zurückkommt, nicht aber z. B. bei Hochgebirgsweiden, wo dasſelbe
während der ganzen Weidezeit im Freien auf der Weide die Nacht zubringt.
Übernachtet das Weidevieh im Stalle, ſo genießt der Berechtigte
noch einen Vorteil, der darin beſteht, daß in dem Stalle Dünger ab—
geworfen wird, den nicht die eigene Wirtſchaft produziert. Der Wert
desſelben muß daher an dem in Normalheu berechneten Geldwert der
Naturalnutzung abgezogen werden. Profeſſor Dr. Funke macht nun
den Vorſchlag — indem er andere kleine Vorteile und Nachteile, welche
mit dem Weiderecht zuſammenhängen, ſich kompenſieren läßt —, bei dem
in Abzug zu bringenden Düngerplus nur den Wert der wichtigſten
Nährſtoffe — Kali und Phosphorſäure — in nt zu bringen.
Baur, Waldwertberechnung.
1
322 Ablöſung von Waldſervituten.
Den Wert dieſer Nährſtoffe berechnet er auf Grund chemiſcher Analyſen
der Futterſtoffe und Tiere und Tierprodukte wie folgt:
100 Pfund lufttrockenes Weideheu, durch den Kali Phosphorſäure.
Sättigungseffekt ermittelt, enthalten (Zuſammen⸗ Pfd. Pfd.
ſetzung des mittleren Wieſenheues ) . 1,30 0,40
Davon gehen in tieriſche Produkte über . 1,04 0,12
Somit enthält der Dünger den Reſt mit . 1,26 0,28
Von dieſem Weidedünger werden im Stalle
bei der nächtlichen Einſtallung abgeworfen
VVT ee tar VDE 0,13
Durch Multiplikation der deſinitiv feſtgeſtellten Centner Weideheu mit
1,26 und 0,28 ergiebt ſich in Pfunden der Kali- und Phosphorſäure⸗
gehalt der zu gewinnenden geſamten Exkremente, dagegen aus der
Multiplikation der durch den Sättigungseffekt ermittelten Centnerzahl
lufttrockenen Weidefutters mit 0,57 und 0,13 die Pfunde Kali und
Phosphorſäure, welche in dem bisher im Stalle angeſammelten nächt⸗
lichen Weidedünger enthalten waren. Werden endlich beide Produkte
von einander abgezogen, ſo erhält man in der Differenz den Mehr⸗
gewinn an Kali und Phosphorſäure in dem durch Verfütterung des
Erſatzheues zu erzielenden Düngerplus. Die Pfunde Kali und Phosphor⸗
ſäure mit dem Preis eines Pfundes multipliziert (31 Pfennige für beide),
gibt den Wert dieſer Dungſtoffe.
Beiſpiel: Zwei Kühe von zuſammen 1600 Pfd. Lebendgewicht werden
durchſchnittlich jährlich 120 Tage auf die 1400 m entfernte Weide und
für die Nacht in den Stall getrieben; es iſt das Ablöſungskapital zu
berechnen bei 5 pCt.
Antwort. Der Sättigungseffekt der fraglichen Waldweide in
Heugewicht iſt:
._1xtx3 1600 120-3
100 100
wobei das angenommene Normalheu theoretiſch allein mit ſeinem Gehalt
an Trockenſubſtanz und dem Volum desſelben in Betracht kommt. Der
relative Nähreffekt der Weide wird auf 3: 2,5 taxiert. Es find daher
die 57,60 Ctr. Sättigungsfutter
i 5 3 25 a
100 400 I 8 _ 4800 Pfd. = 48 Ctr. Weidehen.
Da die Kühe vom Stall bis zur Weide 1400 m zurückzulegen haben,
ſo kommen von obigen 48 Ctr. noch 3 pCt. in Abzug, und man erhält
in der Ziffer 48 — 48 x 0,03 = 48 — 1,44 = 46,56 Ctr. den definitiven
= 5160 Pfd. = 57,60 Ctr.;
Ablöſung von Waldſervituten. 323
Naturalertrag der Weide, ausgedrückt in Centnern Weideheu, letzteres
auch als Erſatzheu bezeichnet im Hinblick auf die an Stelle der bis—
herigen Weidewirtſchaft angenommene Stallfütterung. Nimmt man für
den Centner einen Durchſchnittspreis von 2,5 Mk., ſo ergiebt ſich für den
Naturalertrag ein Geldwert von 46,56 x 2,5 = 116,40 Mk. Hiervon kommt
jetzt noch das Düngerplus in Abzug.
Phosphor⸗
Kali ſäure
Es enthalten 46,56 Ctr. Erſatzheu 46,56 x 1,26 = 58,66 Pfd. —
e „ 46,56 0,28 = 13,03 Pfd.
Der bei der nächtlichen Einſtallung aufge—
fangene Weidedünger von 57,60 Ctr. Sättigungs—
futter enthält:
an Kali. . 57,60 & 0,57 32,83 „ —
„ Phosphorſäure . . 57,60 * 0,13 = — 7,48 „
daher enthält das durch Verfütterung des Erſatz—
heues im Stalle zu erwartende Düngerplus .. 25,83 Pfd. 5,55 Pfd.
Dieſes in Geld ausgedrückt giebt, da 1 Pfd. Staßfurter „ſchwefelſaures
Kali“ und 1 Pfd. gedämpftes ſtaubfreies Knochenmehl inkl. Transport je
0,31 Mk. koſten: 25,83 „0,31 8 Mk. für Kali und 5,55 x 0,31 = 1,72 Mk.
für Phosphorſäure, macht zuſammen 9,72 Mk.
Es bleibt ſomit reiner Jahreswert der Weide 116,40 — 9,72 = 106,68 Mk.;
dieſer mit 5 pCt. zum Kapital erhoben, giebt ein Ablöſungskapital für
2 Kühe von 106,68 x 20 = 2133,60 ME.
So ſchön theoretiſch das geſchilderte Verfahren auch ausgedacht iſt,
ſo hat es, vom praktiſchen Standpunkt aus betrachtet, und insbeſondere
in der Hand eines Unerfahrenen, doch ſeine weſentlichen Bedenken.
Schon das Reſultat gibt Veranlaſſung zum Nachdenken. Ein Ablöſungs⸗
kapital für ein Weiderecht von nur 2 Kühen, welche jährlich 120 Tage
auf die Weide getrieben werden, von 2133 Mark, das iſt eine hohe
Summe, welche auszugeben der Pflichtige ſich ſchwer entſchließen wird.
In der That laſſen ſich namentlich folgende Einwendungen gegen
das Verfahren vorbringen:
a. Für Hüterlohn, Aufwand für Triebgaſſen, Umzäunungen im
Walde u. ſ. w., welch letztere namentlich im Hochgebirge zum Verhüten
des Abſtürzens von Vieh unentbehrlich ſind, wird kein Abzug gemacht,
und doch vermindern dieſe Ausgaben des Berechtigten den Wert der
Waldweide.
b. Es wird die unbewieſene Unterſtellung gemacht, daß das aus—
getriebene Vieh auch wirklich Stück für Stück den Sättigungseffekt
erreiche, d. h., bei einem mittleren Lebendgewicht eines Stückes von
ai?
324 Ablöſung von Waldſervituten.
600 Pfd. dasſelbe auch wirklich 6 * 3 -= 18 Pfd. Wieſenheuwert, oder
5 * 18 = 90 Pfd. Wieſen gras wert freſſe und wie im Stalle verdaue. Das
wird aber in der Regel nicht der Fall ſein; denn viele Weiden ſind
dürftig und ſchlecht, ſo daß das Vieh im Walde nicht voll ernährt wird,
und daher, im Falle es täglich in den Stall zurückgetrieben wird, noch
Beifutter erhalten muß. Nehmen wir aber auch an, das Vieh würde
im Walde ganz geſättigt, d. h. es freſſe ſich den Wanſt ganz voll,
ſo würde eine volle Ernährung doch nur dann eintreten, wenn das
Waldweidegras dieſelbe Nährkraft wie das gute Wieſengras hätte,
was bekanntlich ſelten der Fall iſt. Hätte das Weidegras nur den
halben Wert, ſo müßte ein Stück Rindvieh, um nicht nur geſättigt,
ſondern auch voll ernährt zu werden, 90 x 2 = 180 Pfund Waldgras
täglich freſſen, was ſchon die gegebene Größe des Wanſtes nicht zuläßt.
Es iſt daher auch in dieſem Falle eine volle Ernährung unmöglich,
vielmehr muß ein Verluſt an Fleiſch-, Fett- oder Milchproduktion ein⸗
treten, welcher in dem Verfahren ebenfalls nicht berückſichtigt iſt,
übrigens, das geben wir zu, ſchwer zuverläſſig zu taxieren iſt.
c. Auch können wir das Verfahren, den Wert einer Waldweide im
Marktpreiſe von gutem Wieſenheu auszudrücken, ſchon deshalb nicht für
zuläſſig erklären, weil an dem Marktpreiſe des Heues die Koſten für
Gewinnung, Transport in die Scheunen und auf den Markt nicht in
Abzug gebracht wurden. Wir halten daher auch den Pachtertrag von
Weiden, abzüglich der auf dieſelben verwendeten Ausgaben, oder die
Pachtgelder, welche der Berechtigte zahlen muß, für einen beſſeren
und gerechteren Maßſtab für die Beurteilung des Wertes einer
Waldweide.“)
2. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Pachtwert
des Weidefutters, der direkten Einſchätzung der Weide ze.
Dieſe Methoden fanden in der Praxis der Waldweideablöſung mehr
Anwendung, liegen auch mehr im Geiſte der Geſetzgebung. So geht
z. B. das] Württembergiſche Ablöſungsgeſetz vom 26. März 1873
*) Vergleiche in dieſer Frage auch: Zeitſchrift der Staatswiſſenſchaften.
Tübingen 1876, Heft 1, Seite 151 u. f. Es heißt daſelbſt u. A.: Es iſt unrichtig,
den Nutzen einer Waldweide nach der Menge und dem Marktpreis des Wiejen-
heues beſtimmen zu wollen, welches der Berechtigte durch die Ausübung der
Weide „erſpart“ haben könnte, wie auch umgekehrt Niemand verſucht ſein
wird, „den örtlichen Heupreis“ aus Waldweidepachtpreiſen zu berechnen.
Ablöſung von Waldſervituten. 325
bezüglich der Einſchätzung in der Hauptſache von folgenden Geſichts—
punkten aus: Der Artikel 80 beſtimmt, daß die Ermittlung des der
Berechnung des Ablöſekapitals zu Grund zu legenden Jahreswertes nach
Vorſchrift des Artikel 49 zu geſchehen habe, nur mit dem Unterſchied,
daß der Durchſchnitt der der Ablöſungsanmeldung vorangegangen 20 Jahre
(ſtatt 18) als Anhalt für die Schätzung zu dienen hat.
Nach Artikel 49 haben aber die Beteiligten die in ihrem Beſitze
befindlichen urkundlichen Nachweiſungen (Berechnungen, Pachtverträge 2c.)
den Schätzern zur Einſicht und Benutzung bei der Schätzung zuzuſtellen.
„Bei der Ermittlung der Ablöſungsentſchädigung iſt unter Berück—
ſichtigung des durchſchnittlichen Reinertrags der der Ablöſung voran—
gegangenen (18) Jahre zu erheben, welcher Nutzen dem Berechtigten aus
der Weide unter den gegebenen Verhältniſſen entſprungen iſt.“
„Dabei iſt von dem Grundſatz auszugehen, daß die Belaſteten nicht
für den aus der Viehhaltung oder Landwirtſchaft der Berechtigten ſich
ergebenden Ertrag, ſondern nur für den reinen Weide- oder Pachtnutzen,
ſoweit letzterer dem Weideberechtigten oder einem dritten zukommt, eine
Entſchädigung zu geben haben.“
Auch die Motive zu Artikel 49 (vom 16. Dezember 1868) beſagen:
„Bei der Ermittlung des Ablöſungskapitals iſt davon auszugehen, daß
die Belaſteten nur für den reinen Weide- und Pferchnutzen, alſo für
den Pachtwert des Weidefutters und den Verkaufswert des auf dem
Weideareal gewonnenen Pferchs Entſchädigung zu geben haben, wobei
noch die Ausgaben für Leiſtungen an den Weidepächter, z. B. Wohnhaus,
Schafhaus, Hürden, in Abzug zu bringen ſind.“
Nach dieſen Beſtimmungen entſcheidet in Württemberg daher nicht
der „Marktpreis des ſurrogierten Wieſenheues“, ſondern der Pachtwert
des Weidefutters.
Zum Schluß ſoll das Ablöſungsverfahren noch an einigen Beiſpielen
gezeigt werden, welchen wirkliche Ablöſungen in Württemberg zu Grunde
liegen.
Beiſpiel 1. Der Gemeinde X ſteht auf der nicht mit Holz
beſtandenen Waldweide ein Rindviehweiderecht zu, deſſen
Wert auf folgende zwei Arten ermittelt wur de.
1. Unter Zugrundelegung des lebenden Gewichtes der
Weidetiere und des Futterbedarfs. Das Vieh der Berechtigten
gehört zum Mittelſchlag. Das Großvieh, welches aus ausgemolkenen
Kühen und einigen trächtigen Rindern (Kalbeln) beſteht, beſitzt ein durch—
ſchnittliches Lebendgewicht von 6 Ctr, das Jungvieh ein ſolches von 2 Ctr.
326
Ablöſung von Waldſervituten.
Der Futterbedarf pro Centner Lebendgewicht wechſelt zwiſchen 1,5 Pfd.
Heuwert Erhaltungsfutter und 4 Pfd. Produktionsfutter. Das Futter,
welches auf der Weide konſumiert wurde, beträgt etwas mehr als das
notwendige Erhaltungsfutter und wird darum auf 2 Pfd. geſchätzt.
Die Dauer des jährlichen Weideganges wird auf 120 Tage feſtgeſtellt.
Die Rechnung geſtaltet ſich nun auf dieſer Grundlage wie folgt: Es
haben durchſchnittlich geweidet 58 Stück Vieh, davon
6 Stück a 6 Ctr. „= 36 Ctr. Lebendgewicht
B ee ee eee 5
zuſammen = 140 Ctr. Lebendgewicht;
giebt 140 x 2 = 280 Pfd. Heuwert täglich und zuſammen auf 120 Tage
konſumiertes Weidefutter 2,8 x 120 = 336 Ctr.
Dieſe werden trotz der geringen Qualität und frei von allen Un-
koſten taxiert zu 1,70 Mk. pro Centner, beſitzen alſo einen Wert von
336 x 1,7 = 571,20 Mk.
Hiervon gehen in Folge der Weideausübung ab:
Lohn für den Hirten 150009
Weideged 3,6047,
Verluſt von 670 Ctr. Dünger à 30 Pf.“) 201,00 „ 354,60 „
bleibt reiner Jahreswert der Waldweide . . . 216,60 Mk.
2. Unter Zugrundlegung der direkten Schätzung des Er-
trags der Weide. Es wird durch Schätzung feſtgeſtellt, daß der Er—
trag der fraglichen ſtändigen Weide durchſchnittlich jährlich pro Flächen-
einheit (Hektar) 14 Ctr. oder im Ganzen 364 Ctr. Dürrfutter beträgt.
Mit Rindvieh abgeweidet, unter den oben erwähnten Koſten und mit
dem Verluſt des Düngers (die Morgenzugabe an Futter geht verloren
und wird wohl nicht ganz erſetzt durch den Stallmiſt vom Weidefutter)
verwertet ſich der Centner höchſtens rein auf 0,60 Mk., demnach wäre
der Jahreswert der Waldweide 364 x 0,6 = 218,4 Mk.
Zieht man aus beiden Reſultaten den Durchſchnitt, ſo erhält man
(216,60 + 218,4): 2 = 435: 2 = 217,5 Mk. und das Ablöſungskapital beträgt
217,5 x 20 = 4350 Mk.
Beiſpiel 2. Der Gemeinde Y ſteht das Recht zu, den 150 ha großen,
auf der Ortsmarkung gelegenen und in der Hauptſache mit Fichten und
Tannen beſtockten Privatwald in fährigen Zeiten mit Schafen zu be—
weiden. Sie hat dieſes Recht unterm 10. Oktober 1873 zur Ablöſung
angemeldet, weshalb für die Wertsberechnung nach dem Geſetz der
) Im Allgemeinen kann man annehmen, daß 1 Ctr. konſumiertes Weide—
futter 2 Ctr. Dünger liefern und daß der Düngerverluſt der täglichen Weide—
dauer entſprechend zu veranſchlagen ſei, jo daß z. B. bei 14ſtündiger Weide-
zeit % des auf der Weide und im Stall produzierten Düngers für den Be—
rechtigten verloren gehen.
Ablöſung von Waldſervituten. 327
20jährige Zeitraum 1853/72 maßgebend iſt. Die nebenbei beſtehende
oben ſoll fortbeſtehen.
In jenem Zeitraum hat die Gemeinde das Weiderecht in der Weiſe
ausgeübt, daß der Gemeindeſchäfer ſeine durchſchnittlich 250 Stück hal—
tende Herde bald auf der Feldmarkung, bald in dem gedachten Wald
weiden ließ.
Da es an einem direkten Maßſtabe für die Bemeſſung des Anteils
der Waldweide an dem Ertrage der Geſamtweide mangelt, ſo bleibt nur
übrig, den Futterertrag der Waldweide für ſich zu ermitteln und unter
Berückſichtigung des Pachtvertrages der Geſamtweide in Geld zu be—
rechnen.
Von der geſamten belaſteten Fläche waren im Durchſchnitt von 18%
verhängt (Schläge uud Kulturen)... 53 ha
o eee
Die fährigen 97 ha lieſerten 015 11 Gutachten der Schätzungs—
kommiffion jährlich
pro ha Ctr. im Ganzen Ctr.
63 ha wegen zu dichten Beſtandes—
ea 9 0
eecchſchnittlich eh 225 70
3 „ Wege und Blößen. 10 30
Somit jährlicher Geſamtertrag der Waldweide 100 Ctr. Waldheu.
Die Geſamtweide in Feld und Wald ernährte durchſchnittlich 250
Schafe während 200 Tage und lieferte daher, wenn unter den gegebenen
Verhältniſſen auf 1 Schaf 3 Pfd. Weideheu gerechnet werden, im Ganzen
jährlich 250 x 200 x 3 = 150 000 Pfd. = 1500 Ctr. Weideheu.
Der Bruttopachterlös aus der Geſamtweide betrug im Durchſchnitt
der Jahre 18% jährlich 1596 Mk. und nach Abzug der Leiſtungen der
Gemeinde an den Hirten 1500 Mk., wonach 1 Ctr. des Geſamtweide—
ertrags einen reinen Nutzen von 1 Mk. abgeworfen hat.
Mit Rückſicht darauf, daß das Waldweidefutter geringer iſt, als das
Feldweidefutter, wird für erſteres der Preis gutachtlich auf 90 Pf. pro
Centner ermäßigt. Die relativ geringe Preisermäßigung für das Wald—
weidefutter wird damit begründet, daß die Waldweide im Hochſommer,
wenn die Feldweide weniger befahren werden konnte, als Beſtandteil
der Geſamtweide immerhin einen relativ höheren Wert hatte, als ander—
wärts eine iſolierte Schaf-Waldweide.
Die 100 Ctr. Weideheu, welche der belaſtete Wald lieferte, ſtellen
daher einen Geldwert von 100 x 0,90 = 90 Mk. dar, wonach das Ab—
löſungskapital 90 x 20 = 1800 Mk. beträgt.
Beiſpiel 3. Dem Bauern A zu 2 ſteht das Recht zu, in den fährigen
Teilen des 292 ha großen Staatswaldes Eiſenhardt 6 Stück Rindvieh
gegen Erlegung eines jährlichen Weidegeldes von 1,70 Mk. pro Stück
weiden zu laſſen. Zur Mitweide berechtigt ſind noch zwei weitere Guts—
beſitzer mit 9 Stück Rindvieh.
328 Ablöſung von Waldſervituten.
Nach den bezahlten Weidegeldern hat A dieſes Recht in den für die
Ablöſung maßgebenden 20 Jahren 18% ; im Ganzen mit 63 Stück und
zwar mit 40 Kühen und 23 Stück Jungvieh ausgeübt.
Da in der Gegend die Annahme von Stallvieh üblich iſt, ſo ſchlägt
die Kommiſſion den einfachſten und ſicherſten Weg ein, den Nutzen,
welchen A aus der Weide gezogen hat, unter Berückſichtigung des orts⸗
üblichen Weidegeldes zu beſtimmen. Nach den von der Kommiſſion
gelieferten Nachweiſen wurde als ortsübliches Weidegeld — exkl. der
Entſchädigung für die Stallmiete und den Hirten — im Durchſchnitt
von 18 bezahlt für 1 Stück Großvieh 8,50—12 Mk. und für 1 Stück
Kleinvieh 5—6 Mk. jährlich.
Nach eingehender Vergleichung der belaſteten Weide mit den für die
Ermittlung des ortsüblichen Weidepachtgeldes in betracht gezogenen
Weiden hat die Kommiſſion mit Stimmenmehrheit beſchloſſen, den reinen
Nutzen, welcher aus der belaſteten Weide pro Stück Weidevieh gezogen
wurde, dem Höchſtbetrag der bezahlten ortsüblichen Weidepachtgelder
gleichzuſetzen. Das dritte Mitglied der Kommiſſion hat ſich für den
Durchſchnitt jener Pachtgelder ausgeſprochen. Demgemäß beträgt der
Geldwert des in Frage ſtehenden Weiderechts
40 x 12 = 480 Mk.
23 * 6139 „
und der Geſamtbruttowert = 618 ME.
Hiervon geht ab der von dem Berechtigten an den Belaſteten ent-
richtete Weidezins für 63 Stück à 1,70 = 107,10 Mk.; wonach das Ab⸗
löſungskapital 618 — 107,10 = 510,90 Mk. beträgt.
D. Ablöſung von Holzſervituten.
Dieſelbe bietet in der Regel weniger Schwierigkeiten, als die Ab-
löſung von Streu-, Gras- und Weiderechten, weil der reine Wert der
Holzrechte ſich leichter feſtſtellen läßt. Beſteht das Recht in dem jähr⸗
lichen Bezuge eines quantitativ und qualitativ beſtimmten Holzſortiments,
3. B. in einer Anzahl Raummeter Scheit⸗, Prügel- oder Stockholz irgend
einer Holzart, ſo haben dieſe Sortimente einen bekannten Marktpreis,
ſo daß leicht der Durchſchnittspreis aus den in Frage kommenden letzten
Jahren berechnet werden kann. Ebenſo ſind Fäller- und Fuhrlöhne, im
Falle dieſelben berückſichtigt werden müßten, leicht feſtzuſtellen. Auch
bei Berechtigungen auf Stockholz, welches der Berechtigte ſelbſt gewinnen
muß, ſind genugſam Erfahrungen über Quantitäten pro Flächeneinheit
und über Gewinnungskoſten bekannt. Ahnlich verhält es ſich mit gewiſſen
Dürrholzſortimenten, Abfallholz beim Fällungsbetrieb, Leſeholz u. ſ w.
Über die Abgaben von Bau- und Nutzholz an Berechtigte wird der
Ablöſung von Waldſervituten. 329
Waldbeſitzer genaue Liſten führen, ſo daß man den durchſchnittlich jähr—
lichen Wert desſelben berechnen und aus der geſetzlich vorgeſchriebenen
Anzahl Jahre leicht feſtſtellen kann.
Beiſpiel: Eine Pfarrei iſt zum jährlichen Bezug von 20
Raummeter Buchenſcheitholz gegen Rückerſatz des Fällerlohns
berechtigt, wie groß iſt das Ablöſungskapital bei einem vor—
geſchriebenen Zinsfuß von 5 pCt. und wenn der Holzpreis
aus den letzten 20 Jahren abgeleitet werden joll?
Antwort: Der Durchſchnittspreis der letzten 20 Jahre beträgt pro
Raummeter im Walde 9,80 Mk., die Fällerlöhne 0,80 Mk., der Fuhrlohn
vom Walde in die Wohnung 3 Mk. Da der Berechtigte den Fällerlohn
zu erſetzen hat, ſo beſteht der reine Nutzen für 1 Raummeter für den⸗
ſelben in 9,80 — (3 + 0,80) = 9,80 — 3,80 = 6 Mk.; folglich für 20 Raum⸗
meter in 6 * 20 = 120 Mk. Das Ablöſungskapital beträgt daher
120 x 20 = 2400 Mk.
E. Ablöſung in landwirtſchaftlichem Gelände und Wald.
Obgleich der zum Bezuge irgend eines Forſtprodukts (Streu, Gras,
Weide, Holz u. ſ. w) Berechtigte als Ablöſungsobjekt keinen landwirt—
ſchaftlichen Boden oder Wald verlangen kann (die Entwicklung der
Gründe iſt kein Gegenſtand der Waldwertberechnung), ein dahin ab—
zielendes Ablöſungsgeſetz daher auch nicht den Forderungen der Billig—
keit, namentlich dem Waldbeſitzer gegenüber, entſprechen würde, ſo kommen,
wenn auch nicht auf dem Wege des Zwanges, ſo doch auf dem des frei—
willigen Übereinkommens Abtretungen von landwirtſchaftlichem oder forit-
lichem Gelände und Wald vor, und der Forſtwirt muß daher auch mit
dem dabei einzuhaltenden Verfahren bekannt ſein.
Soll die Entſchädigung für ein Forſtrecht in landwirtſchaftlichem Ge⸗
lände beſtehen, ſo muß der Kapitalwert der Berechtigung K, ſowie der
landwirtſchaftliche Bodenwert B pro Hektar in bekannter Weiſe berechnet
ie de - SE A
werden und man erhält in dem Quotienten 7 die Größe des abzu—
tretenden Grundſtücks. Ahnlich verfährt man, wenn forſtlicher Grund,
welcher aber künftig landwirtſchaftlich benutzt werden ſoll, das Abfindungs—
objekt bildet. Nur müſſen, im Falle man von dem gegendüblichen land—
wirtſchaftlichen Bodenwert ausgeht, von dem forſtlichen Gelände dann
noch die Urbarmachungskoſten abgezogen werden. Wird forſtlicher
Boden abgetreten, der aber von Seiten des Berechtigten wieder forſtlich
benutzt werden ſoll, dann iſt natürlich der forſt liche Bodenwert auf
330 Ablöſung von Waldſervituten.
Grund der richtig motivierten forſtlichen Zinsfüße zu berechnen, wäh⸗
rend die Berechtigungsrente unter allen Umſtänden mit dem in dem
Ablöſungsgeſetz vorgeſchriebenen (oder vereinbarten) meiſt höheren Zins⸗
fuß zum Kapital erhoben werden muß.
Soll endlich ein Wald abgelöſt werden, wozu aber der Berechtigte
geſetzlich nicht gezwungen werden ſollte, ſo muß das Waldſtück einen
dem Kapitalwert der Berechtigung gleichen Wert beſitzen,
wobei es ſelbſtverſtändlich iſt, daß bei der Berechnung des Waldwerts
der bei Waldwertberechnungen übliche, bei Ermittelung des Ablöſungs⸗
kapitals aber der im Geſetz vorgeſchriebene Zinsfuß zur Anwendung
kommt. Beſtünde der abzutretende Wald aus einem Beſtande, ſo wäre
ſein Kapitalwert W pro Hektar zu ermitteln, und die Größe des abzu⸗
tretenden Stückes wäre . Selbſtverſtändlich kann ſich die Abtretung
von Wald nur dann empfehlen, wenn das in Frage kommende Wald⸗
ſtück ſo groß iſt, daß auf ihm künftig und mit Erfolg Forſtwirtſchaft
getrieben werden kann. 8
Eine Ablöſung in der Art, daß der Berechtigte ein Stück Wald
von ſolcher Größe erhält, daß er künftig und nachhaltig aus demſelben
gerade ſo viel Holz beziehen kann, als er ſeither von dem Pflichtigen
bekam, halten wir, dem Letzteren gegenüber, für unbillig, weil ja der
Wald außer dem Holze auch noch andere Nutzungen (Streu, Gras u. ſ. w.)
liefert, welche dem Berechtigten bei einem derartigen Abkommen frei in
den Schooß fielen. Sollte trotzdem eine derartige Ablöſung in einem
beſonderen Falle aus irgend einem Grunde nicht zu umgehen ſein, dann
müßte jedenfalls der Wert der übrigen Nutzungen des Waldes von dem
Wert der Holzberechtigung erſt abgezogen werden. Für den dann noch
verbleibenden Reſt von der jährlich zu beziehenden Raum- oder Feſt⸗ f
meterzahl wäre dann — wenn überhaupt möglich — ein Stück Wald
von ſolchem Altersklaſſenverhältnis abzutrennen, daß bei einem Minimum
von Waldfläche gerade das erforderliche Holzquantum jährlich geſchlagen
werden könnte. Es würde das für diejenige Umtriebszeit zutreffen, bei
welcher ein Maximum von Durchſchnittszuwachs eintritt. Jede Abtretung
von älteren Beſtänden würde eine größere Waldfläche und ein größeres
Holzvorratskapital zum Nachteile des Pflichtigen zur Folge haben.
Von der Waldbeſteuerung. 331
IV. Von der Ermittelung der Waldſteuerkapitalien.
$ 67.
Vorbemerkungen.
Bei der Beſteuerung des Grundeigentums geht man von dem Rein—
ertrage aus, welcher je nach der Produktionsfähigkeit des Bodens und
der vorliegenden Kulturart ein anderer iſt und daher durch Sachverſtän—
dige feſtgeſtellt werden muß. Beim landwirtſchaftlichen Betriebe, welcher
auf ein und derſelben Bodenfläche jährliche Nutzungen geſtattet, liegt
die Sache deshalb einfacher, weil es ſich hier nur um Beſteuerung des
Bodenkapitals reſp. der Bodenrente, d. h. um eine eigentliche Grund—
ſteuer handelt. Anders in der Forſtwirtſchaft. Der Waldwert ſetzt ſich,
abgeſehen von den Nebennutzungen, aus dem Bodenwert und dem in
der Regel viel größeren Holzvorratskapital zuſammen, welches auf dem
Boden ſtockt. Es fragt ſich daher, ob man, wie in der Landwirtſchaft,
nur den nackten Boden, d. h. die forſtliche Bodenrente, oder den Boden
ſamt dem Holzvorrat, d. h. den Waldreinertrag beſteuern ſoll. Würde
man vom Walde nur den Boden beſteuern, der oft nur einen geringen
Wert hat, ſo würde die Steuer in vielen Fällen ſehr gering ausfallen
und das unter Umſtänden 10 — 15 mal jo große Holzvorratskapital ginge
leer aus. Ein Waldbeſitzer 3 B., welcher einen großen Teil ſeiner Holz—
vorräte nutzte und das dafür erzielte Geld in Papieren, Gebäuden oder
Gewerben niederlegte, würde jetzt alsbald zur Kapitalrenten-, Gebäude—
oder Gewerbeſteuer gezogen werden, während er, im Falle er das gleiche
Kapital im Wald werben ließe, für dasſelbe ſteuerfrei bliebe. Aus
dieſen Gründen empfiehlt es ſich und gilt auch in der Steuergeſetzgebung
der verſchiedenen Staaten als Regel, nicht die Bodenrente, ſondern die
Waldrente, d. h. den Waldreinertrag, zu beſteuern.
Ruhen auf Waldungen noch Servituten und Reallaſten, ſo hat die
darauf fallende Steuer der Bezugsberechtigte zu entrichten, und muß
deshalb der Jahreswert dieſer Nutzungen von dem Reinertrage der
belaſteten Waldungen abgezogen werden. Die Frage der Ermittlung
der Waldſteuerkapitalien liegt bei Unterſtellung des jährlichen Nach—
haltbetriebes anders, als wenn man vom ausſetzenden Betriebe ausgeht,
und ſoll daher auch geſondert behandelt werden.
332 Von der Waldbeſteuerung.
1. Waldbeſteuerung bei nachhaltigem Betriebe.
Weitaus die meiſten Waldungen, namentlich diejenigen des Staats,
der Gemeinden, Stiftungen und Grundherrſchaften, werden in nachhaltigem
Betriebe bewirtſchaftet, ſie werfen deshalb jährliche Erträge ab und
können daher auch bezüglich ihrer Waldreinerträge (Au Da
Db... cu v) leicht eingeſchätzt werden. Bei der Einſchätzung
der Waldungen und Waldlaſten kommen folgende Punkte in betracht:
A. Rohertrag. Darunter iſt der geſamte Holzertrag zu verſtehen,
wie er ſich nach Maßgabe der Standortsverhältniſſe und bei Unterſtellung
einer geordneten Wirtſchaft für die herrſchenden Hauptholzarten, Betriebs⸗
arten und Umtriebszeiten im Durchſchnitt ergiebt, wobei für Unglücksfälle
und ſonſtige Verhältniſſe veranlaßte Zuwachsverluſte in Abzug gebracht
werden können. Nebennutzungen (excl. Lohrinden) können namentlich
dann unberückſichtigt bleiben, wenn durch dieſelben der Holzertrag
geſchmälert würde.
a) Ausſcheidung der Holzarten und Bildung der Sortimente.
Nur die Hauptholzarten, welche entweder größere reine Beſtände
bilden oder in Beſtandsmiſchungen eine hervorragende Rolle ſpielen,
können bei der Beſteuerung Berückſichtigung finden. Untergeordnete
Holzarten müſſen denjenigen herrſchenden zugewieſen werden, zu welchen
fie am beſten paſſen. Dagegen müſſen die Hauptholzarten, den orts⸗
üblichen Aufbereitungs- und Verkaufsweiſen entſprechend, in Sortimente
(Nutz⸗, Scheit⸗, Prügel⸗, Stock- und Reisholz und Rinde) mit Angabe
der Prozentſätze zerlegt werden, um den Geldwert des Rohertrags
berechnen zu können.
C. Holzpreiſe. Dieſelben ſind für die Hauptholzarten und inner⸗
halb derſelben für alle Sortimente in allen Bezirken zu berechnen, welche
abweichende Abſatzverhältniſſe und deshalb verſchiedene Preiſe haben.
Dabei bedient man ſich am beſten der öffentlichen Verſteigerungspreiſe
aus den Durchſchnitten einer Reihe von Jahren (10-20), an welchen
die Koſten für Fällung, Aufbereitung und Bringung an die Wege u. ſ. w.
in Abzug zu bringen ſind. Eine Berichtigung dieſer Preiſe erſcheint zu⸗
läſſig, wenn die Verſteigerungserlöſe eines Bezirkes ausnahmsweiſe den
wahren Mittelpreis eines Sortiments nicht zum Ausdruck bringen ſollten.
D. Produktionskoſten. Um den Reinertrag berechnen zu können,
müſſen die Produktionskoſten feſtgeſtellt werden. Dieſelben beſtehen in
Ausgaben für Kultur, Schutz und Verwaltung. Dieſelben werden mitt⸗
Von der Waldbeſteuerung. 333
leren Erfahrungsſätzen entnommen. Da namentlich kleinere Waldungen
oft keine Verwaltungskoſten verurſachen, ſo werden in manchen Steuer—
geſetzen (z. B. Württemberg, Geſetz vom 28. April 1873, S 44) nur die
Kultur⸗ und Schutzkoſten in Abzug gebracht.
E. Reinertrag. Zieht man von dem jährlichen Geldwert des Roh—
ertrags der Flächeneinheit die zugehörigen Produktionskoſten ab, ſo er—
hält man in der Differenz den zu beſteuernden Reinertrag, welcher unter
Umſtänden noch etwas abgerundet wird, um ihn in die nächſtliegende
Reinertragsklaſſe einreihen zu können.
F. Grundlaſten. Ruhen auf den Waldungen Reallaſten und Dienſt—
barkeiten an Holz, ſo wird deren jährlicher Reinertrag ebenfalls berechnet
und an dem Reinertrag E in Abzug gebracht, wogegen der Bezugs—
berechtigte dieſen Betrag zu verſteuern hat. Laſten auf den Waldungen
auch Servituten an Nebennutzungen, ſo unterwirft man dieſelben nur
dann einer Gefällſteuer, wenn dadurch der Holzertrag geſchmälert und
der Verluſt nicht durch Gegenleiſtungen ausgeglichen wird.
Bezüglich des Geſchäftsganges, welcher bei Einſchätzung der Wal—
dungen zur Steuer zu beobachten iſt, wird noch folgendes beigefügt:
Die einem Reviere, am beſten des Staats, zugetheilten Waldungen
bilden zweckmäßig einen Schätzungsbezirk. Sind jedoch die Abſatzverhält—
niſſe innerhalb eines Revieres ſehr verſchieden, ſo kann dasſelbe auch
ausnahmsweiſe in mehrere Bezirke, in welchen dieſe Verſchiedenheiten
ihren Ausdruck finden, getheilt werden.
In jedem Schätzungsbezirk find durch eine Kommiſſton von forſt—
verſtändigen Mitgliedern (Landesſchätzer) für die in demſelben vor—
kommenden Holz⸗ und Betriebsarten Reinertragsklaſſen aufzuſtellen, deren
Prüfung und endgiltige Genehmigung einer Kataſterkommiſſion obliegt.
. Sind die Reinertragsklaſſen in jedem Steuerbezirk feſtgeſtellt, dann
handelt es ſich ſchließlich noch um die Einſchätzung ſämmtlicher Wal—
dungen des Steuerbezirks (von Parzelle zu Parzelle) in die zugehörige
Reinertragsklaſſe, wobei natürlich nicht die momentan vorhandene Be—
ſchaffenheit des Beſtandes, ſondern nur die Standorts güte maßgebend
ſein kann. Die Einſchätzung ſelbſt erfolgt durch eine, am beſten aus
etwa 3 tüchtigen wirtſchaftlich und wiſſenſchaftlich gebildeten Forſtwirten
zuſammengeſetzte Kommiſſion (Lokalſchätzer).
Anmerkung. Wer ſich näher über das bei der Steuereinſchätzung
von Waldungen einzuhaltende Verfahren unterrichten will, den verweiſen
wir auf „Die forſtlichen Verhältniſſe Württembergs“. Stuttgart,
334 Von der Waldbeſteuerung.
Riegerſche Verlagsbuchhandlung, 1880, Seite 113—127. Wir ſelbſt
wirkten 1877 als Landesſchätzer in Württemberg bei der Feſtſtellung
der Reinertragsklaſſen u. ſ. w. mit und haben uns dabei von der Zweck⸗
mäßigkeit der im Geſetz vom 28. April 1873 niedergelegten Beſtimmungen
überzeugt.
Der Steueranſchlag (Reinertrag) der geſamten bis 1880 eingeſchätzten
württembergiſchen Waldungen betrug 25,30 Mk. pro Hektar. Legt man
eine Zprozentige Staatsſteuerquote für Grundeigentum zu Grunde, jo
würde die Waldſteuer in Württemberg durchſchnittlich pro Hektar
25,3 x 0,03 = 75 Pfennige betragen. Würde aber nur (wie in der Land⸗
wirtſchaft) der Boden beſteuert und der Waldbodenwert betrüge pro
Hektar durchſchnittlich 300 Mk., jo wäre die Bodenrente 300 x 0,03 = 9 Mk.
Bei dem gleichen Prozent betrüge die Steuer pro Hektar dann 9 x 0,03 =
0,27 Mk., d. h. nur ca. / der Waldſteuer.
2. Waldbeſteuerung bei ausſetzendem Betriebe.
Wird ein Wald im ausſetzenden Betriebe bewirtſchaftet, ſo geſtattet
er keine jährlichen gleichen Einnahmen; ſondern er liefert bei nur einer
Altersitufe während einer Umtriebszeit nur einen Abtriebsertrag und
in längeren Perioden ausſetzende Zwiſchennutzungen. Das zur Ver⸗
ſteuerung kommende Waldkapital wechſelt daher nach dem Alter des Be⸗
ſtandes und iſt unmittelbar vor dem Abtriebe am größten und gleich nach
demſelben am kleinſten. Wollte man daher den im ausſetzenden Betriebe
ſtehenden Wald nach den Grundſätzen einer nachhaltigen Waldwirtſchaft
(Ziffer 1) beſteuern, ſo würde das nur für das Abtriebsalter richtig ſein.
Am allerungerechteſten wäre aber die Beſteuerung nach Ziffer! für den
kahlen Waldboden, weil derſelbe nur als Boden nach der Boden⸗
rente und nicht als Wald aus der Waldrente beſteuert werden dürfte.
Die Frage der Beſteuerung des im ausſetzenden Betriebe ſtehenden
Waldes iſt daher auch ſchon vielfach vom theoretiſchen und praktiſchen
Standpunkte aus beſprochen worden. Faßt man die Frage rein theoretiſch
auf, ſo müßte der Walderwartungswert für die verſchiedenen Jahre
der Umtriebszeit mit einem feſtzuſetzenden Zinsfuße berechnet und von
dieſem durch Multiplikation mit O,op die Waldrente beſtimmt werden,
welche dann das Steuerobjekt bilden würde. Da der Walderwartungs⸗
wert mit dem Beſtandesalter bis zur Abtriebszeit fort und fort ſteigt,
ſo würde auch die Waldrente dem wachſenden Waldkapital entſprechend
zunehmen, der Beſteuerungsmodus wäre daher ein ganz gerechter.
Dieſem theoretiſch begründeten Verfahren ſtellen ſich aber nicht ge=
ringe praktiſche Schwierigkeiten entgegen, die namentlich darin liegen,
Von der Teilung der Wälder. 335
daß die für eine gegebene Bonität, Holz- und Betriebsart pro Hektar
jährlich zu entrichtende Steuer eine ſehr veränderliche und darum die
Fortführung der Kataſter und die Berechnung des jährlichen Steuer—
ausſchlags eine viel zu umſtändliche und zeitraubende wäre. Deshalb
dürfte es ſich für die praktiſche Durchführung mehr empfehlen, für im
ausſetzenden Betriebe ſtehende Parzellen die dem Wechſel unterworfene
zufällige Beſtockung ganz unberückſichtigt zu laſſen und dafür ein für
alle mal nur ein Holzvorratskapital von ſolcher Größe in Rechnung zu
nehmen, wie es der halben Umtriebszeit entſpricht. Bringt man von dieſem
Vorratskapital die durchſchnittlich jährlichen Auslagen in Abzug, ſo erhält
man den zu beſteuernden Waldreinertrag. Auf dieſe Weiſe berechnet ſich
für die Zeit bis zu 5 Jahre ein zu hohes, für die Zeit von 2 bis
u Jahre ein zu niedriges Steuerkapital. Da die auf jo kleine im aus⸗
ſetzenden Betriebe ſtehenden Waldungen entfallende jährliche Steuer
an und für ſich nicht hoch iſt, pro Hektar vielleicht nur 0,30 Mk. beträgt,
ſo dürfte ſich das genannte Verfahren im Intereſſe der Stabilität des
Kataſters noch am meiſten empfehlen.
V. Von der Teilung der Wälder.
§ 68.
Handelt es ſich um die Teilung einer einzelnen Waldabteilung, oder
eines gleichalterigen und überall gleich beſtockten Waldes einer und der—
ſelben Bonität, ſo daß der Wert jeder Flächeneinheit derſelbe iſt, dann bietet
das Teilungsverfahren keine Schwierigkeit, es iſt ein rein geometriſches
und kann nach den Lehren der Flächenteilung durchgeführt werden“).
Anders liegt aber die Frage bei größeren Waldungen, welche ſich
aus Beſtänden verſchiedener Altersklaſſen, Holzarten, Standorts- und
Beſtandesgüten zuſammenſetzen. In dieſem Falle muß vor der Teilung
der Boden⸗ und Beſtandswert jeder Waldabteilung oder Unterabteilung
ermittelt werden und es laſſen ſich dann im Allgemeinen folgende drei
Teilungsverfahren durchführen.
1. Teilung jeder Abteilung, welche ſich von der anderen
durch Alter, Standorts- oder Beſtandesgüte unterſcheidet.
ber Flächenteilung ſiehe des Verfaſſers Lehrbuch der niederen Geo—
däſie, 3. Auflage, Wien 1879.
336 Bon der Teilung der Wälder.
Dieſes Teilungsverfahren wäre jedenfalls das genaueſte, weil, wenn
z. B. ein Wald dem Werte nach in drei gleiche Teile geteilt werden
ſollte, jede Abteilung in drei gleiche Teile zerlegt würde. Es ſprechen
jedoch ſehr gewichtige wirtſchaftliche Gründe gegen dieſes Verfahren.
Der Zuſammenhang unter den einzelnen Teilen ginge nämlich ganz ver⸗
loren und deshalb wird ein derartiges Teilungsverfahren wohl kaum
irgend wo zur Durchführung kommen.
2. Theilung des ganzen Waldes mit möglichſter Erhaltung
des Zuſammenhanges der einzelnen Teile. Wäre z. B. ein Wald
in drei gleichwertige Teile zu zerlegen, ſo würde zunächſt der Geſammt⸗
wert durch drei dividiert, um den Wert eines Teiles zu erhalten Hierauf
würde man von einer Seite des Waldes aus ſo viele im Zuſammenhang
liegende Waldabteilungen von dem Ganzen durch eine möglichſt paſſend
erſcheinende Linie abtrennen, bis der Bedingung der Aufgabe Genüge
geleiſtet wäre. Selbſtverſtändlich müßte hier der Waldwert jeder Ab-
teilung vorher ermittelt werden, ſowie es auch nicht zu vermeiden ſein
wird, daß ſchließlich, zum gänzlichen Ausgleich, von einer oder der andern
Abteilung noch entſprechend große Teile abgetrennt werden.
Bei dieſem Teilungsverfahren wird zwar eine gleichwertige Teilung
des Waldes in möglichſtem Zuſammenhang der einzelnen Teile erreicht,
da aber der Beſtandswert in allen Abteilungen nicht derſelbe iſt, ſo
werden ſich je nach Umſtänden ſehr verſchiedene Bodenwerte für die
einzelnen Teilhaber ergeben, was nicht immer gewünſcht wird. Lägen
z. B. zufällig die wertvolleren haubaren und nahe haubaren Beſtände
ziemlich beiſammen, jo würde der betreffende Teilhaber zwar ſehr wert-
volle Holzwerte, aber dem entſprechend auch kleine Bodenflächen erhalten.
Um dieſes zu vermeiden, greift man zum dritten Verfahren.
3. Teilung des ganzen Waldes nach gleichwertigen Boden-
teilen und Ausgleichung etwaiger Beſtandsungleichheiten durch
Geldaufzahlungen. Hierbei denkt man ſich zunächſt den Holzbeſtand
ganz hinweg und teilt nur die Bodenfläche des Waldes mit Berückſichtigung
der Bonität nach den Lehren der Flächenteilung in die gewünſchten Teile.
Hierauf werden die Beſtandeswerte auf jedem Bodenteile ermittelt. Er—
giebt ſich hierbei für einen Teilhaber ein Wertsüberſchuß an Holzbeſtänden,
io wird derſelbe an denjenigen Teilhaber in Geld (oder auch Holz) zurüd-
erſtattet, welcher zu wenig erhalten hat. Selbſtverſtändlich wird man
ſich hierbei ſo weit wie thunlich bemühen, die Teilung ohne Aufhebung
Von der Teilung der Wälder. 337
des Zuſammenhangs ſo vorzunehmen, daß die Ausgleichungen in Geld
eine möglichſt kleine Summe ausmachen.
Durch dieſes Teilungsverfahren wird bewirkt, daß die einzelnen Teil—
haber, im Falle der Wald in Teile gleicher Produktionsfähigkeit zerlegt
wurde, mit der Zeit auch gleiche Erträge aus den ihnen zugewieſenen
Waldſtücken erzielen können.
Es bedarf wohl kaum noch der Erwähnung, daß auch bei der Zu—
ſammenlegung von Waldungen, welche ſeither einzeln bewirtſchaftet
wurden, künftig aber zu einem gemeinſchaftlichen Wirtſchaftsverband ver—
einigt werden ſollen, die gleichen Grundſätze wie bei der Waldteilung
befolgt werden können.
Baur, Waldwertberechnung. 22
*
Anhang 1.
Derſelbe enthält:
I. 54 Tabellen (I, 1—VI, 9) in welchen pro Hektar
Buchenhochwald I. und III. Bonität
Kiefernhochwald „ „ y 8
Fichtenhochwald „ „ 5 E
und verſchiedene Umtriebszeiten zur Darſtellung kommen:
. Der Material- und Geldertrag.
. Der Waldnaturalertrag.
Der Waldrohertrag.
. Der Waldreinertrag.
Der Bodenerwartungswert berechnet mit 2 pCt. Zinſeszinſen.
Der Bodenerwartungswert berechnet mit 2½ pCt. Zinſeszinſen.
Der Bodenerwartungswert berechnet mit 3 pCt. Zinſeszinſen.
Der Bodenerwartungswert berechnet mit verſchiedenen Prozenten (3¼ —2).
. Der Bodenwert der Betriebsklaſſe berechnet für 3, 2 und verſchiedene
Prozente (31/,—2).
II. Eine Tabelle VII, 1), welche den Material- und Geldertrag pro Hektar
Kiefernhochwald mittlerer Bonität nach Burckhardt nachweiſt.
+
D D N 9 9
Die 54 Tabellen geſtatten einen klaren Einblick, wie ſich für die genannten
Holzarten und Bonitäten die Waldnatural-, Roh- und Reinerträge, ſowie die
Bodenwerte und Umtriebszeiten geſtalten, je nachdem man von dem Bodener—
wartungswert des ausſetzenden Betriebs oder dem Bodenwert der Betriebsklaſſe
ausgeht und mit verſchiedenen Prozenten operiert.
Bei den nachſtehenden Berechnungen wurden die in den Normalertrags—
tafeln enthaltenen Werte voll eingeſetzt. Da aber die wirklichen Erträge hinter
den normalen immer zurückbleiben, ſo müſſen an den gefundenen Bodenwerten
je nach der Vollkommenheit der Beſtände entſprechende Abzüge gemacht wer—
den, welche bis zu 25 pCt. und mehr betragen können.
1
1
*
341
Material- und Geldertragstafel für Buchen III. Bonität.
9 880
8186 984
1606 887
0808 98
2991 188
1081 268
996 0
229 PIE
60 991
081 76
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Bodenwert der Betriebsklaſſe für Buchen III. Bonität
(Berechnet auf Grund der Tabelle I, 1.)
349
Tabelle I, 9.
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe
für
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100 \ 75000 750 | 57900 579 17 100 171
110 | 86 900 790 69 740 634 17 160 156
120 99 700 830 22 680 689 | 17020 142
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50 20ð0 000 400 7800 156 12 200 244
60 34200 570 15 300 255 18 900 315
70 51 100 730 25 550 365 25 550 365
80 99 200 865 37 840 473 31 360 392
90 90 000 1000 53 100 590 36 900 410
100 112 500 1 12²⁵ 70 000 707 41 800 418
110 130 350 1185 86 460 786 43 890 399
120 149 400 1245 103 800 865 45 600 380
Bei dem Verzinſungs zeitraum:
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50 13 350 267 6 600 132 6 750 135
60 24 900 415 | 12 600 210 12 300 205
70 40 880 584 20 440 292 20 440 292
80 55 680 696 29 680 371 26 000 325
90 80 010 889 44 100 490 35910 399
100 112 500 | 1125 57 900 579 54 600 546
110 130 350 1 185 73 590 669 56 760 516
120 149400 | 1245 87 480 129 61 920 516
Material- und Geldertragstafel für Buchen I. Bonität.
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358 Bodenwert der Betriebsklaſſe für Buchen J. Bonität.
Tabelle II, 9.
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe
für
1 ha Buchenhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten.
2 (Berechnet auf Grund der Tabelle II, 1.)
Kulturkoſten pro ha: c= 24 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v=6ME.
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50 33 850 677 17 650 353 16 200 | 324
60 53 580 893 31500 525 22 080 368
70 75 390 1077 48 580 694 26 810 383
80 100 000 1250 69 360 867 30 640 383
90 132 300 1470 97 290 1081 35 010 389
100 167000 1 670 128 900 1289 38 100 381
110 198330 1803 159 280 1448 39 050 355
120 216 360 1803 179 640 1497 36 720 306
2 pCt. Zinſeszinſen.
30 10 200 340 2610 87 7590 253
40 29 400 135 9 600 240 19 800 495
50 50 750 1015 19 800 396 30 950 619
60 80 400 1340 36000 600 44 400 740
70 113 050 ı 1615 56490 | 807 56 560 | 808
80 150 000 1875 82 080 1026 67 920 849
90 198 450 2205 117 090 1301 | 81360 | 904
100 250 500 2505 157 400 1574 [93 100 931
110 297 550 2705 197 340 1794 100 210 971
120 324 600 2705 225 720 1881 98880 824
Bei einem Verzinſungszeitraum:
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und dem Zinsfuß: 3%, 3 2°/, 2), 2½ 2¼ 2 PCt
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40 16 800 420 8360 209 8 440 211
50 33 850 677 16 750 335 17 100 3342
60 59 500 975 29 580 493 29 920 482
70 90 440 1292 45 220 646 45 220 646
80 120 000 1500 64080 801 55 920 699
90 176 400 1960 97 290 1081 79 110 879
100 250 500 2 505 128 900 1289 121 600 | 1216
110 297 550 2705 168 080 1528 129 470 117
120 324 600 2705 190 080 1584 134 520 | 1121
359
Material- und Geldertragstafel für Kiefern III. Bonität.
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Bodenwert der Betriebsklaſſe für Kiefern III. Bonität. 367
Tabelle III, 9.
Berechnung des e der Betriebsklaſſe
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(Berechnet auf Grund der Tabelle III, 1.)
Kulturkoſten pro Hektar: e = 80 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v6 Mk.
pro Hektar. 1
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70 79 100 1130 50 960 728 28 140 402
80 96 560 1207 66 960 837 29600 | 370
90 114 300 1270 84060 934 30 240 336
100 130 700 1307 100 900 1009 29 800 298
110 144 430 1313 116 050 1055 28 380 258
120 152 760 1273 126 840 1057 25 920 | 216
2 pCt. Zinſeszinſen.
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60 82 800 1380 37 080 618 45 720 762
70 118 650 1695 59 290 847 59 360 848
80 144 800 1810 79 200 990 65600 820
90 171450 1905 101 160 1124 70290 781
100 196 000 1960 123 200 1232 72 800 728
110 216 700 1970 143 770 1307 72 930 663
120 229 200 1910 159 360 1328 69 840 582
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50 33 150 663 16900 | 338 16 250 325
60 60240 1004 30480 | 508 29760 496
70 | 9490 | 1356 47 460 678 47 460 678
80 115 840 1448 61 840 773 54 000 675
90 152 370 1693 84 060 934 68 310 759
100 196 000 1960 100 900 1009 95 100 951
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376 Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3½ pCt. für Kiefern I. Bonität.
5 Tabelle IV, 9.
Mr Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe
für 1 ha Kiefernhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten.
(Berechnet auf Grund der Tabelle IV, 1.)
Kulturkoſten pro Hektar: ce = 80 Mk.; Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v= 6 Mk.
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60 106 980 1783 62 940 1049 44 040 734
70 152 390] 2177 [ 98210 1403 || 54180 774
80 193 360 2417 134 080 1676 ⁶(59 280 741
90 231030 2567 || 169920 1888 61 110 679
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110 287430 | 2613 230 890 2099 56 540 514
120 | 303240 | 2527 251 760 2098 51 480 429
2 pCt. Zinſeszinſen.
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30 | 19050 635 4890 163 14160 472
40 | 52600 | 1315 17200 430 || 35400 885
50 99500 1990 38850 777 60 650 1213
60 160500 | 2675 || 71880 | 1198 | 88 620 1477
70 228 550 3265 114 240 1632 114 310 1633
80 290000 3625 158 640 1983 131 360 1642
90 | 346500 3850 [ 204390 2271 142 110 1579
100 396 000 3960 248 900 2489 147 100 1471
110 431 200 3920 286110 | 2601 145 090 1319
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50 66 350 1327 | 32800 656 33 550 671
60 116760 1946 59 040 984 || 57720 962
70 182 840 2612 91 420 1306 91420 1306
80 232 000 2900 123 840 1548 108 160 1352
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100 396000 3960 203 600 2036 192 400 1924
110 431200 3920 243 540 | 2214 187 660 1706
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Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3"/, pCt. für Fichten III. Bonität. 385
Tabelle V, 9.
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe
für
1 ha Fichtenhochwald III. Bonität und verſchiedene 1 elten,
(Berechnet auf Grund der Tabelle V,
Kulturkoſten pro Hektar: e 80 Mk., Koſten für b Schutz ꝛc.:
pro Hektar v2 6 Mk.
Formel: B _ Au+Da+Db+..Dq-(c+u-v) [Auf Da. - Dq (cu. II. pri
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50 | 54150 1083 28 300 566 25 850 517
60 80 040 1344 47 100 785 32 940 549
70 111090 1587 71610 | 1023 || 39480 564
80 148 640 1858 103 120 1289 45 520 56
90 185 580 2062 136 620 1518 48 960 544
100 225 300 2253 173 900 1739 51400 514
110 258 060 2346 207020 1882 51040 464
120 279 960 2333 232 440 1937 || 47520 396
| 2 pCt. Zinſeszinſen.
30 11 130 311 2850 95 38289 276
40 40 600 1015 13280 | 332 27320 | 683
50 81200 | 1624 | 31700 634 | 49500 | 990
60 120 060 2001 || 53760 | 896 66 300 1105
70 166 600 2380 83 300 1190 83 300 1190
80 222 960 | 2787 122 000 1525 100 960 1262
90 \ 278370 | 3093 164 160 1824 | 114210 | 1269
100 338000 | 3380 |; 212400 2124 125 600 1256
110 387090 3519 256 850 2335 130 240 | 1184
120 420 000 | 3500 291960 2433 128 8 1067
Bei dem langs.
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und dem Zinsfuß: 3½ 3 2, 2½ 20 2¼ 2 pCt.
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40 | 23200 | 580 11520 288 || 11680 292
50 54150 | 1083 26 800 536 ! 27350 547
60 817 360 1456 44 160 736 43 200 720
70 133 280 1904 66 640 952 66 640 952
80 178 400 | 2230 95 280 1191 | 83120 1039
90 247 410 2749 136 530 1517 110 880 1232
100 338 000 3380 173 900 1739 164 100 1641
110 387090 3519 218 680 1988 168 410 1531
120 | 420000 | 3500 | 246020 | 2050 || 173980 | 1450
Baur, Waldwertberechnung. 25
Material- und Geldertragstafel für Fichten I. Bonität.
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n £ 7 Aa woßungmmmagplag 430 — 7
8 J1⁸ / M 9 he ock anſsusc aog Jbpaqeg uno
08116 0618 0811 019 0 1g '08—TF r eau wmvapotsdunlntaag 299 IS
394 Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3½ pCt. für Fichten I. Bonität.
Tabelle VI, 9.
Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe
für 1 ha Fichtenhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten.
(Berechnet auf Grund der Tabelle VI, 1.) 5
Kulturkoſten pro Hektar: e 80 Mk.; 6 0 105 Verwaltung, Schutz ꝛc. pro Hektar:
v=6
u
es S = = Se
Formel: B Au T Da. . Da- (eu- v) [Au+Da+..Dq — (105 2—1)
u.-0,0p u-0,0p-1,0p2
Wald- | |
naeh rentterungewert Hormaluorrat | —
eit der 8 der der
; ‚Betriebs: | beo Betriebs⸗ a Betriebs- ei
klaſſe Hektar klaſſe Hektar klaſſe Hektar
Jahre Mk Mk. Mk. [Mk. M.
3 pCt. Zinſeszinſen.
30 I’ 21810 127 7800 260 | 14010 | 467
40 68 920 1723 30 720 768 38 200 955
50 111 350 2227 58 200 1164 | 53150 1063
60 I 159000 | 2650 93540 | 1559 || -65460 | 1091
70 230 230 3289 148 400 2120 81830 1169
80 309 360 3867 214560 | 2682 94 800 1185
90 403 020 4478 296460 3294 || 106560 | 1184
100 473 200 4732 365 300 3653 107 900 1079
110 529 760 4816 426 910 3881 102 850 935
120 576 720 4806 478 800 | 3990 97 920 816
g 2 pCt. Zinses nen |
30 32 700 1090 8400 280 24300 810
40 103 280 2582 33 800 | 845 69 480 1737
50 167 050 3341 65 250 1305 101 800 2036
60 238 500 3975 106860 | 1781 | 131640 2194
70 345310 4933 172690 | 2467 || 172620 2466
80 464 000 5800 253 840 3173 | 210 160 2627
90 604440 | 6716 356 490 3961 || 247 950 2755
100 709 800 7098 446 100 4461 2863 700 2637
110 794 640 1224 527230 | 4793 || 267410 | 431
120 864 960 7208 601 440 5012 2863 520 | 2196
Bei dem Verzinſungs— | | |
zeitraum .. . . 1-40, 41-50, 51—60, 61—70, 71—80, 81—90, 91—120 Jahre
und dem Zinsfuß: 2 3 27, 21% 27 2¼ 2 pCt.
30 18 690 623 7530 251 11160 319
40 59 040 1476 29 360 f 134 29 680 142
50 111 350 2227 55050 | 1101 | 56300 1126
60 173 460 2891 87 720 1462 85 740 1429
70 | 276 290 3947 138 110 1973 138 180 1974
80 371200 4640 198 240 2478 172 960 2162
90 537 300 5970 296 460 | 3294 240 840 2676
100 709 800 7098 || 365300 3653 344500 3445
110 794 640 7224 448 910 4081 345 730 3143
120 864 960 7208 488 760 | 4073 376 200 3135
395
rn mittlerer Bonität.
Kiefe
tafel für
8
Material- und Geldertrag
000
Fler
78098
008
82908
% 1961
0'999
7'208
0801
NG
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9885
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| 9069
0'898
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0˙51
0˙¹
081
018
07%
8%
071
Aenne
910%
Anhang I.
Tabellen,
welche die Rechnung mit den Zinſeszins-Formeln auf eine
einfache Multiplikation zurückführen, und darum die
logarithmiſche Berechnung entbehrlich machen.
(Zur leichteren Durchführung der Rechnungen beigefügt.)
Gebrauchsanweiſungen.
Tafel A. Kapital⸗Prolongierungs⸗ oder Nachwertstafel (N= V. 1% ).
Dieſe Tabelle, mit dem Faktor 1. pu, giebt den Wert an, zu welcher 72
das Kapital 1 (3. B. 1 Mk. oder 1 Gulden) mit Zinſeszinſen binnen E
jo viel Jahren anwächſt, als die in der erſten Spalte a =
Sahreszahl anzeigt.
Beiſpiel. Bei 3 pCt. wächſt 1 Mk. in 40 Jahren zu 3,262 Mk. an, Be
und 10 Mk. werden daher 10 x 3,262 = 32,62 Mk.
Tafel B. Kapital⸗Diskontierungs⸗ oder Vorwertstafel 63
Dieſe Tafel, mit dem Faktor 1
81 den zZ des VE
der eriten Spalte ſtehende Jahreszahl 1 £
Beiſpiel. Eine Mark, welche nach 60 Jahren eingeht, iſt bei 3½ Fr.
Zinſeszinſen jetzt 0,1269 wert, 20 Mk. daher 20 x 0,1269 = 2 Mk.
Tafel C. Periodenrenten-Kapitaliſierungstafel 188 e Age 1551 Dieſe
Tafel mit dem Faktor I ai giebt den gegenwärtigen Wert an,
welchen eine alle n eo es aber unaufhörliche Rente 1
am Anfang der erſten Periode hat.
Beiſpiel. Der jetzige Wert von 1 Mk., welcher zum erſten Mal nach f
25 Jahren und dann immerwährend alle 25 Jahre eingeht, iſt jetzt bei
3 pCt. Zinſeszinſen 0,9143 Mk. wert; daher 30 Mk. = 27,429 Mk.
Gebrauchsanweiſungen. 399
r (l,op® — 1)
,p
Tafel D. Nenten⸗Endwertstafel (Sn = ) Diele Tafel,
— giebt den End- oder Summenwert an,
zu welcher eine am Jahresſchluſſe und im ganzen mmal verzinslich
angelegte jährliche Rente 1 in jo viel Jahren (n) anwächſt, als die
in der erſten Spalte ſtehende Jahreszahl anzeigt.
Beiſpiel. Eine jährlich und im ganzen 40 mal eingehende Rente
von 1 Mk. hat am Ende des vierzigſten Jahres bei 2 pCt. Zinſeszinſen
einen Wert von 60,402 Mk., ſomit find 50 Mk. = 50 x 60,402 = 3020,10 Mk.
wert.
mit dem Faktor
r (1,op" — 1)
O, p - 1,op"
Tafel E. Nenten-Anfangswertstafel (8 = Dieſe
2 iebt den Kapitalwert an
1, n. O, % ’ 9 5
welchen ein zu Ende jedes Jahres und im ganzen nmal erfolgende
Rente 1 zu Anfang des J. Jahres beſitzt.
Beiſpiel. Eine am Ende jedes Jahres, und im ganzen 80 mal zu
machende Ausgabe von 1 Mk. hat gegenwärtig, d. h. am Anfang des
1. Jahres, bei 4 pCt. Zinſeszinſen einen Wert von 23,9154 Mk., 10 Mk.
find daher = 23,9154 x 10 = 239,154 Mk. wert.
Tafel, mit dem Faktor
270
)
40
0
A. Prolongierungs- oder Nachwerts⸗Tafel.
Faktor: 1 opu.
| 1/ 1/ | 1 5
Zinsf. p ö 3½ 414 5
Prozent
Jahr n | |
1 | 1,0200 | 1,0250 | 1,0300 | 1,0850 | 1,0400 1,0450 1,05
2 | 1,0404 | 1,0506 | 1,0609 | 1,0712 | 1,0816 1,0920 1,1025
3 1,0612 1,0769 1,0927 | 1,1087 1,1249 1,1412 1,1576
4 || 1,0824 | 1,1038 1,1255 | 1,1475 1,1699 1,1925 1,2155
5 1,1041 1,1314 1,1593) 1,1877 12161 1,2462 1,2763
6 11262 1,1597 | 1,1941 | 1,2293 1,2653 1,3023 | 1,3401
7 | 1,1487 | 1,1887 ı 1,2299 | 1,2723 1,3159 1,3609 14071
Seer 12184 ı 1,2668 | 1,3168 1,3686 1,4221 1,4775
9 || 1,1951 | 1,2489 | 1,3048 | 1,3629 1,4233 1,4861 1,5513
10 || 1,2190 | 1,2801 | 1,3439 | 1,4106 | 1,4802 1,5530 1,6289
II || 1,2434 | 1,3121 | 1,3842 | 1,4600 1,5395 1,6229 1,7103
12 || 1,2682 | 1,3449 | 1,4258 | 1,5111 1,6010 1,6959 1,7959
13 1,2936 1,3785 | 1,4685 | 1,5640 | 1,6651 1,7722 1,8856
14 || 1,3195 | 1,4130 | 1,5126 | 1,6187 1,7317 1,8519 1,9799
15 | 1,3459 | 1,4483 | 1,5580 | 1,6753 1,8009 1,9353 2,0789
16 | 1,5728 | 1,4845 | 1,6047 | 1,7340 | 1,8730 2,0224 2,1829
17 | 1,4002 | 1,5216 | 1,6528 | 1,7947 1,9479 2,1134 2,2920
18 | 1,4282 | 1,5597 | 1,7024 | 1,8575 | 2,0258 2,2085 2,4066
19 || 1,4568 |: 1,5986 | 1,7535 | 1,9225 | 2,1068 2,3079 2.5269
20 1,4859 1,6388 | 1,8061 | 1,9898 2.1911 2,4117 2,6533
21 || 1,5157 | 1,6796 |’ 1,8603 | 2,0594 2,2788 2,5202 2,7860
22 || 1,5460 | 1,7216 | 1,9161 2,1315 2,3699 2,6337 2.9253
23 || 1,5769 | 1,7646 | 1,9736 2,2061 ! 2,4647 2,1522 3,0715
24 | 1,6084 | 1,8087 | 2,0328 | 2,2833 2,5633 2,8760 3,2251
25 | 1,6406 |- 1,8539 2,0938 | 2,3632 | 2,6658 3,0054 3,3864
26 | 1,6734 1,9003 | 2,1566 | 2,4460 2,7725 3,1407 3,5557
27 1,7069 | 1,9478 | 2,2213 | 2,5316 | 2,8854 3,2820 3,1335
28 ı 1,7410 | 1,9965 | 2,2879 | 2,6202 | 2,9987 3,4297 3,9201
29 | 1,7758 | 2,0464 | 2,3566 | 2,7119 | 3,1187 3,5840 4,1161
30 || 1,8114 | 2,0976 | 2,4273 | 2,8068 | 3,2434 3,7453 4,3219
31 || 1,8476 | 2,1500 | 2,5001 | 2,9050 3,3731 3,9139 4,5380
32 || 1,8845 | 2,2038 | 2,5751 | 3,0076 | 3,5081 4.0900 4,7649
33 | 1,9222 | 2,2589 | 2,6523 | 3,1119 | 3,6484 4,2740 5,0032
34 1,9607 | 2,3153 2,7319 23.2209 3,7943 4,4664 5,2533
35 || 1,9999 | 2,3732 | 2,8139 | 3,3336 | 3,9461 4,6673 5,5160
36 | 2,0399 | 2,4325 | 2,8983 | 3,4503 4, 1039 4,8774 5,7918
37 | 2,0807 | 2,4933 | 2,9852 | 3,5710 | 4,2681 5,0969 6,0814
38 2,1223 | 2,5557 3,0748 | 8,6960 4,4388 5,3262 6,3855
39 2,1647 | 2,6196 | 3,1670 3,8254 4,6164 5,5659 6,7048
40 | 2,2080 | 2,6851 3,2620 3,9593. 48010 | 5,8164 7,0400
41 || 2,2522 | 2,7522 3,3599 | 4,0978 | 4,9931 6,0781 7,3920
42 || 2,2972 | 2,8210 | 3,4607 | 4,2413 | 5,1928 6,3516 | 7,7616
43 2,3432 | 2,8915 | 3,5645 | 4,3897 5,4005 6,6374 8,1497
44 23901 | 2,9638 | 3,6715 | 4,5433 5,6165 | 6,9861 8,5571
45 || 2,4379 3,0379 3,7816 | 4,7024 | 5,8412 7.2482 8,9850
46 2.4866 3, „1139 3,8950 4,8669 6,0748 7,5744 9,4343
47 2,5363 3.1917 4,0119 5,0373 6,3178 7,9153 9,9060
48 || 2,5871 | 3,2715 4,1323 | 5,2136 | 6,5705 8,2715 10,4013
49 || 2,6388 3,3533 | 4,2562 | 5,3961 6,8333 8,6437 10,9213
50 2,6916 3,4371 | 4,3839 | 5,5849 7,1067 9,0326 11,4674
L
A. Prolongierungs⸗- oder Nachwertstafel.
401
Faktor: Iopn.
a 2 3 3, SZ Er
Zinsf. p 95 Prozent
Jahr n |
51 2,7454 3,5230 4,5154 5,7804 7.3910 9,4391 120408
52 2,8003 3,6111 4,6509 5,9827 7,8666 9,8639 12,6428
53 | 2,8563 | 3, 7014 4,7904 6,1921 7,9941 10,3077 13,2749
54 2,9135 3,7939 4,9341 6,4088 8,3138 10,7716 13,9387
55 2,9717 3,8888 5,0821 6,6331 8,6464 11,2563 14,6356
56 3,0312 3,9860 5,2346 6,8653 8,9922 11,7628 15,3674
57 3,0918 4,0856 5,3917 7,1056 9,3519 12,2922 16,1358
58 3,1536 4,1878 5,5534 7,3543 9,7260 12,8453 16,9426
59 3.2167 4,2925 5,7200 7,6117 10,1150 13,4234 17,7897
60 3,2810 4,3998 5,8916 7,8781 10,5196 14,0274 18,6792
61 3,3467 4,5098 6,0684 8,1538 10,9404 14,6586 19,6131
62 | 3,4136 4,6225 6,2504 8,4392 11,3780 15,3183 20,5938
63 3,4819 4,7381 6,4379 8, 7346 11,8331 16,0076 21,6235
64 3.5515 4,8565 6,6311 9,0403 12,3065 16,7279 22,7047
65 | 3,6225 4,9780 6,8300 9,3567 | 12,7987 17,4807 23,8399
66 | 3,6950 5,1024 7,0349 9,6842 13,3107 18,2673 25,0319
67 || 3,7689 | 5,2300 7,2459 10,0231 13,8431 19,0894 26,2835
68 3.8443 5,3607 7,4633 10,3739 14,3968 19,9484 27,5977
69 3,9211 5,4947 7,6872 10,7370 14,9727 20,8461 28,9775
3.9996 5,6321 7,9178 11,1128 15,5716 21,7841 30,4264
71 4,0795 5, 7729 8,1554 11,5018 16,1945 22,7644 31,9477
72 4,1611 5,9172 8,4000 11,9043 16,8423 23,7888 33,5451
73 4,2444 6,0652 8,6520 12,3210 17,5160 24,8593 35,2224
274 | 4,3292 6,2168 8,9116 12,7522 18,2166 25,9780 36,9835
75 4.4158 6,3722 9,1789 13,1985 18,9453 27,1470 38,8327
76 4.5042 6,5315 9,4543 13,6605 19,7031 28,3686 40,7743
77 4,5942 6,6948 9,7379 14,1386 20,4912 29.6452 42,8130
78 4,6861 6,8622 10,0301 14,6335 21,3108 30,9792 44,9537
79 4,7798 7,0337 10,3310 15,1456 22,1633 32,3733 47,2014
80 | 4,8754 7,2096 10,6409 15,6757 | 23,0498 33,8301 49,5614
81 4.9729 7,3898 10,9601 | 16,2244 23,9718 35,3525 52,0395
82 5,0724 7,5746 11,2889 16,7922 24,9307 36,9433 54,6415
83 5,1739 7,7639 11,6276 17,3800 25,9279 38,6058 57,3736
84 5,2773 7,9580 11,9764 17,9883 26,9650 40,3430 60,2422
85 5,3829 8, 1570 12,3357 18,6179 28,0436 42,1585 63,2544
86 5,4905 8,3609 12,7058 19,2695 29,1653 44,0556 66,4171
87 5.6003 8,5699 | 13,0870 19,9439 30,3320 46,0381 69,7379
88 5, 7124 8, 7842 13,4796 20,6420 31,5452 48,1098 73.2248
89 5,8266 9,0038 13,8839 21,3644 32,8071 50,2747 76,8861
90 5,9431 9,2289 14,3005 22,1122 34,1193 52,5371 80,7304
95 6,5617 10,4416 16,5782 26,2623 | 41,5114 65,4708 103,0347
100 7,2446 11,8137 19,2186 31,1914 50,5049 81,5885 131,013
110 | 8,8312 | 15,1226 25,8282 43,9988 74,7597 | 126,7045 | 214,2017
120 10,7652 19,3581 34,7110 62,0643 110,6626 | 196,7682 | 348,9120
130 13,1227 24,7801 46,6486 87,5478 163,8076 | 305,5750 568,3409
140 | 15,9965 31,7206 | 62,6919 | 123,4949 | 242.4753 | 474,5486 | 925,7674
150 19,4996 40,6050 84,2527 174,2017 | 358,9227 736,9594 1507,9775
160 123,169 51,9779 | 113,2286 | 245,7287 | 531,2932 1144,475 | 2456,336
170 28,9754 66,5361 | 152,1697 | 346,6247 | 786,4438 11777,334 | 4001,113
180 35,3208 85,1718 | 204,5033 | 488,9484 | 1164,1289 2760,147 | 6517,392
190 43,0559 | 109,0271 274,8354 | 689,7100 1723,1912 4286,425 10616, 145
200 52,4849 139,5639 | 369,3558 | 972,9039 | 2550,7498 6656686 17292581
Baur, Waldwertberechnung. 26
402
B. Diskontierungs⸗ oder Vorwerts⸗Tafel. Faktor: 1 955 {
ir 2, 1 1 5
Sf. P = = L a
Zins tex Prozent
Jahr n | | | |
1 0,98039 | 0,97561 0,97087 | 0,96618 | 0,96154 | 0,95694 | 0,95238
2 96117 95181 | 94260 93551 92456 91573 90703
3 94232 92860 | 91514 90194 | 88900 87630 86384
4 92385 90595 88849 87144 85480 83856 82270
5 90573 88385 86261 84197 82193 80245 78353
6 88797 86230 | 83748 81350 79031 76790 | 74622
7 87056 84127 81309 18599 15992 | 73483 | 71068
8 85349 82075 78941 75941 | 73069 70319 67684
9 83676 80073 76642 73373 70259 67290 64461
10 82035 78120 74409 | 70892 | 67556 64393 61391
11 \0,80426 0, 76214 0, 72242 | 0,68495 | 0,64958 | 0,61620 | 0,58468
12 78849 74356 70138 | 66175 | 62460 58966 | . 55684
13 1 7303 72542 68095 63940 60057 56427 53032
14 75787 70773 66112 61778 57748 53997 50507
15 74301 69047 64186 59689 55526 51672 48102
16 72845 67362 62317 57671 53391 49447 45811
17 71416 65720 60502 55720 51337 47318 43630
18 70016 64117 58739 53836 49363 45280 41552
19 68643 62553 57029 52016 47464 43330 39573
20 67297 61027 | 55368 | 50257 | 45639 | 41464 | 37689
21 0,65978 0,59539 0,53755 | 0,48557 | 0,43883 | 0,39679 | 0,35894
22 64684 58086 | 52189 46915 | 42196 37970 34185
23 63416 56670 50669 45329 40573 36335 32557
24 62172 55288 49193 43796 39012 34770 31007
25 60953 53939 47761 42315 37512 33273 | 29530
26 59758 52623 | 46369 40884 36069 31840 | 28124
27 58586 51340 45019 39501 34682 30469 286785
28 57437 50088 43708 38165 33348 29157 25509
29 [ 56311 48866 42435 36875 32065 27901 24295
30 [55207 47671 41199 35628 30832 26700 23138
31 0,54125 0,46511 0,39999 0,34423 0,29646 | 0,25550 | 0,22036
32 53063 45377 38834 33259 28506 24450 20987
33 52023 44270 37703 32134 | 27409 23397 199
34 51003 43191 36604 31048 26355 22390 19035
35 50003 42137 35538 29998 25342 21425 18129
36 49022 41109 34503 28983 | 24367 20503 17266
37 48061 40107 33498 28003 23450 19620 | 16444
38 [ 47119| 39128 32523 27056 22529 18775 15661
39 46195 38174 31575 26141 21662 · 17967 14915
40 45289 37243 30656 25257 20829 17193 14205
41 0,4401 0,36335 0,29763 | 0,24403 | 0,20028 | 0,16453 | 0,13528
42 43530 35448 28896 23578 19257 15744 12884
43 42677 34584 28054 22781 18517 15066 12270
44 41840 33740 27237 22010 17805 14417 11686
45 41020 | 32917 26444 21266 17120 13796 1108
46 40215 32115 25674 20547 16461 13202 10600
47 39427 31331 | 24926 19852 15828 | 12634 | 10095
48 38654 30567 24200 19181 15219 12090 09614
49 37896 29822 23495 18532 14634 11569 | 09156
50 0,37153 0,29094 | 0,22811 | 0,17905 |, 0,14071 | 0,11071 | 0,08720
E
j.
403
B. Diskontierungs- oder Vorwerts⸗Tafel. Faktor: 15
f . e 5
Zinsf. p Prozent
ahr n | |
3 51 ö 036421 028385 0,2146 0,17300 | 0,13530 | 0,10594 | 0,08305
52 | 35710 27692 | 21501 16715 13010 10138 07910
53 35010 27017 20875 16150 12509 99701 07533
54 34323 26358 20267 15603 12028 | 09284 07174
55 33650 25715 19677 15076 11566 08884 06833
56 32991 25088 19104 14566 11121 | 08501 06507
57 32344 24476 18547 14073 10693 08135 06197
58 31710 23879 18007 13598 10282 07785 05902
59 31088 23297 17483 13138 09886 07450 05621
60 30478 22728 16973 12693 09506 | 07129 | 05354
61 0,29881 | 0,22174 | 0,16479 | 0,12264 | 0,09140 0,06822 0,05099
29295 21633 15999 11849 08789 06528 04856
6328720 21106 15533 11449 08451 | 06247 04625
64 | 28157 20591 15081 11062 | 08126 05978 04404
65 27605 20089 14641 10688 07813 05721 04195
66 | 27064 19599 14215 | 10326 07513 05474 03995
67 | 26533 19121 | 13801 999717 907224 05239 03805
68 | 26013 18654 13399 09640 06946 | 05013 03623
69 25503 18199 13009 09314 06679 | 04797 03451
70 25003 17755 | 12630 | 08999 | 06422 | 04590 | 03287
71 0,24513 | 0,17322 | 0,12262 | 0,08694 |, 0,06175 | 0,04893 | 0,03130
72 24032 16900 11905 08400 05937 04204 | 02981
73 | 23561 16488 11558 08116 05709 04023 02839
74 | 23099 16085 11221 07842 05489 | 03849 02704
75 t 22646 15693 10895 07577 05278 03684 02575
76 | 22202 15310 10577 07320 05075 03525 02453
721766 14957 | 10269 | 07073 04880 03373 02336
78 Ä 21340 14573 | 09970 06834 | 04692 03228 02225
79 20921 14217 09680 06603 | 04512 03089 02119
80 20511 13870 09398 06379 04338 02956 02018
81 0,20109 | 0,15552 | 0,09124 | 0,06164 | 0,04172 | 0,02829 | 0,01922
8 19715 13202 | 08858 05955 04011 02707 01830
83 19328 12880 08600 05754 03857 02590 01743
84 18949 12566 08350 | 05559 03709 02479 01660
85 18577 12259 | 08107 05371 03566 | 02372 01581
86 18213 11960 07870 05190 03429 02270 01506
87 | 17856 11669 07641 05014 03297 02172 01434
88 17506 11384 | 07419 | 04844 03170 02079 01366
89 17163 11106 | 07203 | 04681 03048 01989 01301
90 16826 10836 | 06993 04522 | 02931 01903 | 01239
95 |0,15240 | 0,09577 | 0,06032 | 0,03808 | 0,02409 | 0,01527 | 0,00971
100 13803 | 08465 | 05203 03206 01980 01226 00760
110 11323 06613 | 03872 02273 01337 00789 00467
120 09289 05166 02881 01611 | 00904 00508 00287
130 07618 04036 02143 01142 | 00610 | 00327 00176
140 06251 03152 01595 00807 00412 00211 00108
150 05129 02463 01187 | 00575 00278 00136 00066
160 04207 | 01924 | 00883 | 00407 00188 00087 00041
170 03452 01503 | 00657 00289 00127 00056 00025
180 02831 01174 00489 | 00205 00086 00036 00015
190 02322 00915 | 00364 00145 | 00058 00023 00009
200 |0,01906 | 0,00716 0, 00271 0,00103 | 00,000 39 0,00015 | 0,00006
26 *
j
404
” — > + 1
C. RBerivdenrenten-Tafel. Faktor: 2
„„ ß ee
Ane Prozent
Jahr n !:
1 50,0000 40,0000 33,3333 28,5714 25,0000 22,2222 20,0000
2 24,7525 19,7531 16,4204 14,0400 12,2549 10,8666 9,7561
3 16,3377 13,0054 | 10.7843 | 9,1981 8,0087 7,0839 | 6,3442
4 12,1312 9,6327 7,9676 6,7786 5,8873 5,1943 4,6402
5 9,6079 7,6099 | 6,2785 | 5,3280 | 4,6157 4,0620 3,6195
6 7,9263 6,2620 5,1333 4,3620 3,7690 3,3084 2,9403
7 6,7256 5,2998 | 4,3502 | 3,6727 | 3,1652 2,7711 2,4564
8 || 5,8255 | 4,5787 3,1485 | 3,1565 2,1132 2,3691 2,0944
9 5,1258 4,0183 | 3,2811 2,1596 2,3623 2,0572 | 1,8138
10 | 4,5663 | 3,5703 2,9077 2,4355 2/0823 | 1,8084 | 1,5901
II 1089.30 3.5060 27741 1857 | 1,6055 | 1,4078
12 3,7280 2,8995 | 2,3487 | 1,9567 1,6638 1,4370 1/2565
13 3,4059 26419 | 2,1343 | 1,7732 1,5086 | 1.2950 | 1,1291
14 3,1301 2,4215 | 1,9509 | 1,6168 1,3667 | 1.1738 | 1,0205
15 2,8913 2,2307 1,7912 14807 1,2485 | 1.0692 | 0,9268
16 2.6825 2,0640 1,6537 1,3624 11455 | 0,9781 0,8454
17 2.4985 1,9171 | 1,5317 | 1,2584 | 1,0550 08982 0,1740
18 | 2,3351| 1,7868 | 1.4236 1,1662 | 0,9748 | 0,8275 | 0,7109
19 | 2,1891| 1,6704 | 1,3271 1,0840 0,9035 | 0,7664 0,6549
20 | 2,0578) 1,5659 | 1,2405 | 1.0103 | 0,8395 | 0,7084 | 0,6049
21 | 1,9592 1,4715 1,1624 | 0,9439 | 0,1820 | 0,6578 | 0,5599
22 | 1,8316. 1,3859 | 1,0916 | 0,8838 | 0,7300 | 0,6121 0,5194
23 | 1,7334, 1,3079 | 1,0271 | 0,8291 | 0,6827 | 0,5707 | 0,487
21 16436 1,2365 0,9682 | 0,7792 0,6397 | 0,5330 0,4494
25 15610 1,1710 | 09143 0,7335 0,6003 04986 0,4190
26 1,4850 1,1107 | 0,8646 0,6916 0,5642 0,4671 0,3918
27 14147 1,0551 0,8188 | 0,6529 | 0,5310 04382 | 0,3658
28 | 13459 1,0035 | 0,7764 0,6172 0,5003 | 04116 0,3424
29 1.2889 0,9556 | 0,1372 | 0,5842 | 04720 | 03870 0,3209
30 1.2325 0,9111 0,7006 | 0,5535 | 0,4458 | 0,3634 | 0,3010
31 | 1,1798] 0,8696 | 0,6666 | 0,5249 | 0,4214 | 0, 0,2826
32 1.1305 0,8307 0,6349 | 0,4983 | 0,3987 0,3236 | 0,2656
33 | 1,0843 0,7944 0,6052 0,4735 | 0,3776 | 03054 | 0,2498
34 | 1,0409 | 0,7603 | 0,5774 | 0,4503 | 0,3579 02885 | 02851
35 1,0001 0,7282 | 0,5513 | 0,4285 | 0,3394 | 0727| 0214
36 0,9616 0,6981 0,5268 | 0,4081 | 0.3222 02579 0,2087
37 0.9253 0,6696 | 0,5037 | 0,3889 | 0,3060 | 0441 0,1968
35 0,8910 0,6428 | 0,4820 | 0,3709 | 0,2908 | 02311 | 0,1857
0,8588 0,6174 | 0,4615 0,3539 02765 02190 | 0,1758
0 08278 0,5934 | 0,4421 | 0,3379 | 02631 | 0,2076 | 0,1656
1 DD | 0,9228 | 0,2504 | 0,1969 | 0,1564
42 | 0,7709| 0,5491 0,4064 | 0,3085 0,2385 0,1869 | 0,1479
43 0,7445 0,5287 | 0,3899 | 0,2950 | 0,2272 | 0,1774 | 0,1399
44 0,7195 0,5092 0,3743 | 02822 | 0,2166 | 0,1685 | 0,1323
45 | 0,6955 | 0,4907 | 0,3595 | 0,2701 | 0,2066 | 0,1600 | 0,1252
46 | 0,6727| 0,4731 0,3454 | 0,2586 | 0,1971 0,1521 0,1186
47 | 0,6509| 0,4563 | 0,3320 | 0,2477 | 0,1880 | 0,1446 | 0,1123
48 0,6301 0,4402 | 0,3193 0,2373 | 0,1795 | 0,1375 0,1064
49 | 0,6102, 0,4249 | 0,3071 | 0,2275 | 0,1714 0,1308 | 0,1008
50 0,5912 04103 | 02955 | 02181 | 0,1638 | 0,1245 | 0,0955
C. Periodenrenten-Tafel. Faktor: Tops 10
1 1 r
sf. p =
Zinsf v Prozent
Jahr n f
51 | 0,5729 | 0,3963 | 0,2845 | 0,2092 0,1565 | 0,1185 0,0906
52 5555 3830 2739 2007 1496 1128 0859
53 5387 3702 2638 1926 1430 1074 0815
54 | 5226 3579 2542 1849 1367 1023 | 0773
55 5072 3462 2450 1775 1308 0975 0733
56 4323 3349 2361 1705 1251 0929 0696
57 4781 3241 2277 1638 1197 C0886 0661
58 4643 3137 2196 1574 1146 0844 0627
50 4511 3037 2119 1512 1097 0805 0596
60 4384 2941 | 2044 1454 1050 0768 0566
61 f 0,4261 | 0,2849 | 0,1973 | 0,1395 | 0,1006 0,0732 0,0537
62 '4143 2760 1905 1344 0964 0698 0510
63 4029 2675 1839 1293 0923 0666 0485
64 | 3919 | 2593 1776 1244 0884 0636 0461
65 | 3813 | 2514 1715 1197 0848 0607 0438
66 2438 1657 1152 0812 0579 0416
67 3612 | 2364 | 1601 1108 | 0779 0558 0396
8 3516 2293 1547 1067 0746 0528 0376
59 3423 2225 1495 1027 0716 0504 0357
70 3334 2159 1446 0989 0686 0481 0340
71 ı 0,3247 | 0,2095 | 0,1398 | 0,0952 0,0658 0,0459 0,0323
72 3163 2034 1351 0917 0631 0439 0307
73 3082 1974 1307 0883 0605 0419 | 0292
74 3004 1917 1264 0851 0581 0400 0278
75 2928 1861 1223 0820 0557 0382 0264
76 2854 1808 1183 0790 0535 0365 0251
2182 1756 1144 0761 0513 0349 0239
78 | 2713 | 1706 1107 0733 0492 6334 0227
79 | 2646 1657 1072 0707 0473 0319 0216
80 2580 1610 1037 0681 0454 0305 0206
81 0,2517 0,1565 | 0,1004 | 0,0657 0,0435 0,0291 0,0196
82 | 2456 | 1521 0972 0633 0418 0278 '0186
83 2396 1478 0941 0610 0401 0266 0177
84 2338 | 1437 0911 0589 0385 0254 0169
85 2282 1397 0832 0568 0370 0243 0161
86 2227 1358 0854 0547 0555 0232 0153
87 2174 1321 C0827 0528 0341 0222 0145
88 2122 1285 0801 0509 0327 0212 0138
89 | 2072 1249 0776 0491 0314 0205 0132
2023 215 | 075 0474 | 0302 01% | 0125
95 0,1798 | 0,1059 | 0,0642 | 0,0396 | 0,0247 | 0,0155 | 0,0098
100 16⁰0² 0925 0549 0331 0202 0124 0077
110 1277 C0708 0405 0233 0136 0080 0047
120 1024 0545 0297 0164 0091 0051 0029
130 0825 0421 0219 0116 0061 0033 0018
140 0667 0326 0162 0082 0041 0021 0011
150 0541 0252 0120 0058 0028 0014 0007
160 0439 0196 0089 0041 0019 0009 0004
170 0357 0155 0066 0029 0013 0006 0002
180 0291 0119 0049 0020 0009 0004 0002
190 0238 009 0037 0015 0006 0002 0001
200 | 0,0194 0,0072 | 0,0027 | 0,0010 0,0004 0,0001 0,0001
406
n
D. Renten⸗Endwerts⸗Tafel. Faktor: 1 95 L
U
Zins p 7 3 ee 5
Prozent
Jahr u | |
l 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 | - 1,0000 | 1,0000
2 2,0200 2,0250 | 2,0300 2.0350 2,0400 2,0450 | 2,0500
3 3,0604 3,0756 | 3,0909 | 3,1062 3,1216 | 3,1370 3,1525
4 4,1216 4,1525 | 4,1836 4,2149| 4,2465 4,2782 4,5101
5 5,2040 5,2563 | 5,3091 5,3625 5,4163 | 5,4707 5,5256
6 6,3081 6,3877 | 6,4684 | 6,5502 6,6330 | 6,7169 6,8019
7 74343 7,5474 | 7,6625 7,7794 7,8983 8,0192 8,1420
8 | 8 5830 8,7361 8,8923 9,0517 9.2142 9,3800 9,5491
9 9,7546 | 9,9545 | 10,1591 10, 3685 10,5828 108021 110266
10 10,9497 11,2043 11,4639 | tt. 1914 | 12,0061 12,2882 12,5799
11 12,1687 12,4835 12,8078 15. 1420 13,4864 13,8412 | 14,2068
12 13,4121 13,7956 | 14,1920 14,6020 15,0258 15,4640 159171
13 14,6803 15,1404 15,6178 16.1130 16,6268 17,1599 17,7130
14 15,9739 16,5190 17,0863 | 17,6770 182919 18,9321 19,5986
15 17,2934 17,9319 18,5989 19,2957 20,0236 20, 7841 21,5786
16 18,6339 19,3802 20,1569 20,9710 21,8245 22, 7193 23,6575
17 20,0121 20,8647 21,7616 22,7050 23,6975 24, 7417 25,8404
18 21,4123 22,3863 23,4144 24,4997 25,6454 26, 8551 28,1324
19 22,8406 23,9460 | 251169 26,3572 27,6712 29,0636 30,5390
20 24,2974 25,5447 26,8704 28,2797 29,7781 31,3714 33,0660
21 25,7833 27,1833 28,6765 30,2695 31,9692 33,7831 35,7193
22 27,2990 28,8629 30,5368 32.3289 34,2480 36,3034 38,5052
23 28,8450 30,5844 32,4529 34,4604 36,6179 38,9370 41,4305
24 30,4219 32,3490 34,4265 36,6665 39,0826 41,6892 44,5020
25 32,0303 34,1578 36,4593 38,9499 41,6459 44,5652 47,7271
26 33,6709 36,0117 38,5530 41,3131 44,3117 47,5706 51,1135
27 35,3443 37,9120 40,7096 43,7591 47,0842 50,7113 54,6691
28 37,0512 39,8598 42,9309 46,2906 49,9676 53,9933 58,4026
29 38,7922 41,8563 45,2188 48,9108 52,9663 57,4230 62,3227
30 40,5681 43,9027 47,5754 51,6227 56,0849 61,0071 66,4388
31 42,3794 46,0003 50,0027 54,4295 59,3283 64,7524 70,7608
32 44,2270 48,1503 52,5028 57,3345 62,7015 68,6662 75,2988
33 46,1116 50,3540 55,0778 60,3412 66,2095 72,7562 80,0638
34 48,0338 52,6129 57,7302 63,4532 69,8579 77,0303 85, 0670
35 49,9945 54,9282 60,4621 66,6740 73,6522 81,4966 90, 3203
36 51,9944 57,3014 63,2759 70,0076 77, 5983 86,1610 95, 8363
37 54,0343 59,7339 66,1742 73,4579 81, 7022 91,0413 101, 6281
38 56,1149 62,2273 69,1594 77,0289 85, 9703 96, 1382 107 7095
39 1582 2372 64,7830 72,2342 80,7249 90 4091 101, 4644 114, 09⁵0
40 60, 4020 67,4026 75,4013 84.5503 95, ‚0255 107 0303 120,7998
41 62,6100 70,0876 78,6633 88,5095 99,8265 112,8476 127, 8398
42 64,8622 72.83 398 82,0232 92,6074 104.8196 118.9248 135, 2318
43 67,1595 75,6608 85,4839 96,8486 110,0124 125,2764 142, 9933
44 69,5027 78,5523 89,0484 101,2383 115,4129 131,9138 151, 1430
45 71,8927 81,5161 92,7199 105,7817 | 121,0294 | 138,8500 159, 7002
46 74,3306 84,5540 96,5015 110,4840 | 126,8706 146,0982 168,6852
47 76,8172 87,6679 100,3965 115,3510 132,9454 153,6726 178,1194
48 79,3535 90,8596 104,4084 | 120,3883 139,2632 161,5879 188, 0²⁴
40 81,9406 94,1311 108,5406 125,6018 145,8337 169, 8594 198, 4267
50 84,5794 97,4843 112,7969 130,9979 | 152,6671 178, „5030 209, 3480
w A * 7 n 1 * Zu 7
ie De
407
D. Nenten⸗Endwerts⸗Tafel. Faktor: 2655.
‚op
: Ä
Zins. p Wr 3 37 4 4 5
Jahr - Prozent
I f — —
51 | 87,271 7418 . | g
3 En 1 1 11 0 136,583 159,774 187,536 220,82
Ber le
54 | 95,673 111,757| 131,187 154,2 i
10 75 . 4,538 182845 217 258,77
55 98,587 115,551 136,072) 160947 2
5 N ‚072 947 191,159 227 272.7
4 F 7 0,94 1590 227,918 2272,71
VV
8 40,388 174,445 208,79 250,937 302,72
= 150855 131 5 . 263.229 31885
555 167383 186905 221876 216,015 335,79
61 | 117,333) 140,55 a Ba
bi 11501 168,945) 7 218,510 303,55 372,26
1 124093 149.524 181.264 835 „
4 1275575 154,262 187,70 220,820 333,502] 412,47
** 1 Sr 1 229,123 282,662 349,510 434 09
8 | 124749 161096 | 201163 2481200 307767 253719 5
67 138,444 169,199 208,198 257,8 10 % en
er 6 208, 257,804 321,078 401,98 505,67
68 142213 174429 215,444 26782, 334. 5
D 334,921 421,005 531.95
„ e
— 282205594. 2888988, 364,2 61870 58853
5 155 977 . sr 300,051] 379,862 483,654 618,95
33 162218 202.608 en 311,552 396,057 506,418 650,90
4 185,463 208672 256,007 323457 4405 580207 (7962
15 170.792 214.888 en 35,118 430,415 555,066 719,67
16 115,208 221,260 281,810 e e el
77 | 179712 227792 91 2 | 361,729 467,577 608,191 795,49
78 184.306 234,487 tt .
5 188992 241.349 311 02| 389,588 507,771 666,205 879,07
30 1384772 2438 2353 10907 551845 125 2715
81 198, 588883805 1 une 5 129,55 971,25
6 1207 5826 86 740 10725
83 20 5 ap al,2 598,267 798,740 1072,83
8 > a 623.19“ 835,684 112747
5 | — 307851 485379 619,125 874.289 1184,84
14456 311857 59780 676,090 914,632 1245,09
87 230.017 302/796 402885 in 50 ae ee
28 18 511856 45885 561,100 16351 1000 d 1374,76
89 | 241380 320150 429.408 281. = 495440 1090094 151772
J 4, 1517,72
— u u 413,349] 603,205| 827,983, 145,269 1594.61
100 | 312.232) 4249 607 888 882012 1287624 17901856 261008
110 39555 == 8 2,612 1237,62 790,856 2610,03
0 aLsı | 19958 1813,99 | 2793,47 | 4264,03
e | 126,69 2741,56 | 4350,40 | 6958,24
140 | 149,82 a een 6768,33 | 11346,82
820 2056,40 | 3499,85 | 6036,88 | 10523,30 18495,35
10% 113820 208942 | 314093 695225 1325733 2541058 | 4910673
r 55 49106,73
18 TE all nen mie Lasum mins nen
a 2 13941,38 2908,22 | 61314,39 13032584
2255 1992858 1067743 6574345 1479074 212302, 89
2 256 1227853 27763,68 63743,75 14790414 | 345831,16
408
F. Nenten⸗Anfangwerts⸗Tafel. Faktor: 11
I, opn. O %
ie 1 1 1 |
Zinsf. p 2 | 3 b
3 e 2 er Prozent
Jahr n > u, 7 Di | |
10 0,9804 0,9756 | 0,9709 | 0,9662 | 0,9615 | 0,9569 0,9524
2 | 1,9416| 1,9274 | 1,9135 | 1,8997 | 1,8861 | 1,8727 1,8594
3 28839 2,8560 | 2,8286 2,8016 2,7751 | 2,7490 2,1232
4 3,8077 3,7620 | 3,7171 | 3,6731 3,6299 | 3,5875 | 3,5459
5 4,7135 4,6458 | 4,5797 | 4,5151 | . 4,4518 4,3900 4,3295
6 5,6014 5,5081 54172 5,3286 5,2421 5,1579 5,0757
3 6.4720 6,3494 6,2303 6,1145 6,0021 5,8927 5,1864
9
7,3255 7,1701 | 7,0197 | 6,8740 6,7327 6,5959 6,4632
8.1622 1,9109 7,7861 7,6077 7,4353 | 7,2688 | 7,1078
| 8/9826 8,7521 8,5302 | 8,3166 | 8,1109 7,9127 79717
II || 9,7868] 9,5142 | 9,2526 | 9,0016 | 8,7605 | 8,5289 | 8,3064
12 10.5753 10,2578 9,9540 9.6633 9.3851 9,1186 8.8633
13 11,3484 10,9832 10,6350 10,3027 9,9856 | 9,6829 93936
14 12,1062 11,6909 | 11.2961 10,9205 10.5631 | 102228 | 98986
15 12,8493 12,3814 11,9379 11,5174 11,1184 10,7395 10.3797
16 13,5777 13,0550 12.5611 | 12/0941 | 11,6523 11,2340 10,8378
17 14,2919 13,7122 13,1661 12,6513 12,1657 11.7072 11.2741
18 14.9920 14,3534 13,7535 13,1897 12,6593 12,1600 11,6896
19 15,6785 14,9789 14.3238 13,7098 13,1339 12,5933 12,0853
20 168514 1555892 14.8775 | 14.2124 | 13,5903 13,0079 12.4622
21 17011 16,1845 | 15,4150 | 14,6980 | 14,0292 | 13,4047 | 12,8212
22 17,6580 16,7654 15,9369 15,1671 | 144511 13,7844 13,1630
23 18.2922 17,3321 16,4436 15,6204 14.8568 14.1478 13,4886
24 18.9139 17,8850 16,9355 16,0584 | 15.2470 14,4955 13,7986
25 19,5235 18,4244 | 174131 16,4815 15,6221 14.8282 | 14.0939
26 20,1210 18,9506 17,8768 16,8904 | 15.9828 15,1466 14,3752
27 20,7069 19,4640 18,3270 17,2854 16,3296 | 154513 | 14.6430
28 21,2813 19,9649 18,7641 17,6670 16.6631 15,7429 14,8981
29 21,8444 20,4535 19,1885 18,0358 16,9837 16,0219 15,1411
30 22,3965 20,9303 19,6004 18,3920 17.2920 16,2889 15,3725
31 |22,9377 | 21,3954 | 20,0004 | 18,7363 | 17,885 | 16,5444 15,5908
32 23,4683 21,8492 20,3888 19,0689 17,8736 16,7889 15,8027
33 23,9886 22,2919 20,7658 19,3902 18,1476 | 17.0229 16/0025
34 24,4986 22,7238 21,1318 19,700 18,4112 17,2468 16,1929
35 24,9986 23, 1452 21,4872 20,0007 | 18,6646 17,4610 16,3742
36 25,4888 23, „5563 21,8323 20,2905 | 18,9083 17,6660 16,5469
37 25,9695 23, 9573 22,16 12 | 20,5705 | 19,1426 | 17,8622 | 16,7113
38 26 ‚1406 24, 3486 22,4925 20,8411 19,3679 18,0500 16,8679
39 26,9026 24, 7303 22,8082 21,1025 19,5845 18,2297 17,0170
40 27 3555 25, 1028 23,1148 21 3551 19,7928 18,4016 17,1591
| 27,7995 | 25,4661 | 23,4124 | 21,5991 19,9931 | 18,5661 | 17,2944
28,2348 25,8206 23, 7014 21, 8349 20,1856 18,7235 17,4232
43 28,6616 26,1664 23, 9819 22 0627 20,3708 18,8742 17,5459
44 29 ‚0800 26,5038 | 24, 2543 22.2828 20,5488 19,0184 17,6628
45 29, 4902 28, 8330 24, 5187 22,4954 20,7200 19, 1563 17,7741
46 29.8923 27, 1542 24, 7754 22,7009 20,8847 19 2884 17,8801
47 30,2866 27 4675 250247 \ 22.8994 21,0429 19 ‚4147 17,9810
48 30, 6731 27,7732 25,2667 23,0912 21,1951 19.5356 18,0772
49 31.0521 280714 25,5017 23.2766 21,3415 19,6513 18,1687
50 31,4236 28,3623 25,7298 23,4558 21,4822 19,7620 18,2559
409
& 7 — a, * Lop—1
F. Renten-Anfangwerts-Tafel. Faktor: T,opn - 0, 6p
75 75 1
TE e .
Prozent
Jahr n ARE: i
51 31,7878 28,6462 |
512 23,6286 21,6175 19,8679 18,3390
52 32.1449 28,9231
9512
‚1662 23,7958 21.7476 19,9693 18,4181
3750
- 77
e be
S ER»)
53 32,4950 29,1932 23,9573 21,8727 20,0663 18,4934
54 32.8383 29,4568 26,5777 24,1133 21.9930 20,1592 18,5651
55 33,1748 29,7140 26,7744 24,2641 22,1086 20.2480 18,6335
56 33,5047 29,9649 26,9655 24.4097 22,2198 20,3330 18,6985
33,8281 30,2096 27,1509 24,5504 22,3267 20,4144 18,7605
34.1452 30,4484 27,3310 24,6864 | 22/4296 20,4922 18,8195
59 34.4561 30,6814 27,5058 24,8178 22,5284 20,5667 18,8758
60 34,7609 30,9087 27,6756 249447 22.6235 20,6380 18,9293
61 |35,0597 31,1504 | 27,8404 | 25,0674 | 22,7149 | 20,7062 | 18,9803
62 35,3526 | 31,3467 | 28,0003 | 25,1859 | 22,8028 20,7715 19,0288
63 35,6398 31,5578 28,1557 25,3004 22,8873 | 20,8340 | 19,0751
64 35,9214 31,7637 28,3065 25,4110 22,9685 20,8938 19,1191
65 36,1975 31,9646 28,4529 35,5178 33,0467 20,9510 19,1611
66 36,4681 32,1606 28,5950 25,6211 23,1218 21,0057 192010
67 36,7334 32.3518 28,7330 25,7209 23,1940 21,0581 19,2391
68 36,9936 32,5383 28,8670 258173 23,2635 21,1082 19,2753
69 372486 32,7203 28,9971 25,9104 23,3303 21,1562 19,3098
70 37,4986 32,8979 29,1234 26,0004 23,3945 21,2021 19,3427
137,7437 | 33,0711 | 29,2460 | 26,0873 | 23,4563 | 21,260 19,5740
37,9841 | 33,2401 29,3651 26,1713 23,5156 | 21,2881 | 19,4038
73 65 07 33,4050 29,4807 26,2525 23,5727 21,3283 19,4322
38,4507 33,5658 29.5929 26,3309 23,6276 21,3668 19,4592
75 38,6771 33,7227 29,7018 26,4067 23,6804 21,4036 19,4850
16 388991 33,8758 29,8076 26,4799 23,7312 21,4389 19.5095
77 39,1168 34.0252 29,9103 26,5506 23,7800 21,4726 19,5329
78 0 5 34,1709 30,0100 26,6190 23,8269 21,5049 19,5551
|
39,5394 | 34,3131 30,1068 26,6850 23,8720 21,5358 19,5763
39,7445 34,4518 30,2008 26,7488 23,9154 21,5653 19,5965
81 |39,9456| 15871 | 30,2920 358101 | 23,9571 | 21,5936 | 19,5157
82 403350 34,7192 30,3806 26,8700 23,9972 21,6207 19,6340
40,3360 34,8480 30,4666 26,9275 24.0358 21,6466 19,6514
84 40.5255 34,9736 30,5501 26,9831 24.0729 21.6714 19.6680
85 40,7113 35,0962 30,6312 27,0368 24,1085 21,6951 19,6838
86 40,8934 35,2158 30,7099 27.0887 24,1428 21,7178 19,6989
87 410720 35,3325 30,7863 27,1388 24,1758 21,7395 19,7132
88 412470 35,4463 30,8605 27,1878 24,2075 21,7603 19,7269
89 414187 35,5574 30,9325 27,2341 24,2380 21.7802 19,7399
90 41,5869 35,6658 31,0024 27,2793 342673 21,7992 19,7523
1800 36,1692 | 31,3227 2785 978 | 21,8828 | 19,8059
100 4 55 36,6141 31,5989 27,6554 24,5050 21,9499 19,8479
1555 37,355 32,043 27,922 24.666 22,047 19,907
45,355 37.934 32373 28,111 24,774 22,109 | 19,943
130 46,191 38,385 32,619 28245 24,847? 22,150 | 19,965
140 46,874 38,739 32,802 28,341 24,897 22,175 | 19,978
150 47,435 39,014 32,938 28,407 24,930 22,192 19.987
160 47,896 39,230 33039 | 28.455 24953 | 22203 | 19,992
170 48,274 | 39,399 33,114 28,489 | 24,968 | 22,210 | 19,995
180 48,584 39,530 | 33,170 28,513 | 24,979 22,214 | 19,997
190 48839 | 39,632 33,212 28,527 24,985 22.217 159,998
200 49,047 39,713 33,243 28,542 24.990 22,219 | 19,999
Dim von Gebr. Unger in Berlin, Schönebergerſtr. 174.
Verlag von PAUL PAREY in Berlin sw.
Der Waldbau.
Von
Dr. Karl Gayer,
Kgl. Professor der Forstwissenschaft an der Universität zu München.
Zweite, umgearbeitete Auflage.
Mit 88 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 12 M. Gebunden 14 M.
Der Zweck des vorliegenden Werkes ist, der in der forstlichen Litteratur vorherrschend zu
beobachtenden Einseitigkeit, deren absolute Befolgung für die Praxis keineswegs immer das be-
absichtigte günstige Resultat herbeizuführen vermag, zu steuern. Dieser Aufgabe bewusst,
entwickelt der Verfasser die Prinzipien einer rationellen Forstwirtschaft in der umfassendsten
Vielseitigkeit, überall auf die kleinsten Details mit sorgfältigstem Fleisse eingehend.
Die Forstbenutzung.
Von
Dr. Karl Gayer,
Kgl. Professor der Forstwissenschaft an der Universität zu München.
Sechste, vermehrte und verbesserte Auflage.
Mit 289 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 12 M. Gebunden 14 M.
Das vorliegende Werk ist nach dem einstimmigen Urteil aller Fachgenossen und aller
Kritiken das beste in seiner Art, und kann nur sehr empfohlen werden, um sich erweiterte
Kenntnisse über die vorteilhafteste Art der Ausnutzung und Verwertung der verschiedenen
Forstprodukte zu verschaffen.
Bei der Besprechung der technischen Eigenschaften der Hölzer sind die neuesten Resultate
der Wissenschaft stets gehörig gewürdigt, und was über Verwendung des Holzes in den ver-
schiedenen Gewerben, über Transport, Fällung ete gesagt ist, dürfte wohl überhaupt das Aus-
führlichste sein, was in einem Lehr- und Nachschlagebuch für den praktischen Forstmann vor-
kommen kann.
Die physikalischen Einwirkungen des Waldes
auf Luft und Boden und seine klimatologische und hygieinische Bedeutung.
Von
Dr. Ernst Ebermayer,
Professor an der Kgl. Central-Forstlehranstalt zu Aschaffenburg.
I. Band. Mit in den Text gedruckten Holzschnitten, Tabellen und einer Extra-Beilage, enthaltend
graphische Darstellungen. Preis mit Atlas 12 M.
Die Holzzucht.
Ein Grundriss für Unterricht und Wirtschaft.
Von
Dr. Bernard Borggreve,
Königl. Preuss. Oberforstmeister und Professor, Direktor der Forstakademie zu Münden,
Mit Textabbildungen und 6 lithographischen Tafeln. Preis 6 M.
Inhalt:
Einleitung. I. Teil. Die deutschen Holzgewächse. A. Allgemeines. I. Ernährung und
Wachstum. 2. Vermehrung und Fortpflanzung. 3 Verbreitung. 4. Bedeutung. B. Die forst-
lichen Eigenschaften der wichtigsten deutschen Holzarten. ı. Nadelhölzer. 2. Laubhölzer.
II. Teil. Die deutsche Holzzucht. A. Bestandsgründung. 1. Die Naturbesamung. 2. Die
Holzsaat. 3. Die Holzpflanzung. 4. Die Schlagholzverjüngung. B. Bestandspflege. ı. Die
Läuterung. 2. Die Durchforstung. 3. Die Aufastung.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW.
Preussens landwirtschaftliche Verwaltung
in den Jahren 1881, 1882, 1883.
Bericht des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an Se, Majestät den Kaiser und König.
Preis 25 M.
Der Bericht über die Jahre 1878 — 1880 erschien im Jahre 1881 zum Preise von 20 M.
Döbners Botanik für Forstmänner.
Nebst einem Anhange: *
Tabellen zur Bestimmung der Holzgewächse während der Blüte und im winterlichen Zustande.
Vierte Auflage, vollständig neu bearbeitet von
Dr. Friedrich Nobbe,
Professor an der Kgl. Sächs. Forstakademie und Vorstand der pflanzenphysiolog. Versuchs- und Samenkontroll-
Station zu Tharandt, Redakteur der „Landw. Versuchs-Stationen “.
Mit 430 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 15 M. Gebunden 17 M.
Dr. G. L. Hartigs Lehrbuch für Förster.
Zeitgemäss bearbeitet durch
Dr. Bernard Borggreve,
Direktor der Königl. Forstakademie zu Münden.
Zweite, verbesserte Auflage. Preis gebunden 7 M. 50 Pf.
Lebensbilder hervorragender Forstmänner
und um das Forstwesen verdienter
Mathematiker, Naturforscher und Nationalökonomen.
Von
Dr. Richard Hess,
Professor der Forstwissenschaft an der Universität Giessen
Preis 10 M.
Der Verfasser stellte sich die Aufgabe, seinen Lesern über die äusseren Lebensumstände
und die wissenschaftliche und praktische Thätigkeit aller verstorbenen deutschen, österreichischen
und schweizerischen Forstmänner Kunde zu geben. Die Biographieen enthalten je eine kurze
Beschreibung des Lebensganges und sodann eine gedrängte Aufzählung der beachtenswertesten
Leistungen der Einzelnen. Nicht nur Schriftsteller, sondern auch ausgezeichnete Kritiker fanden
einen Platz. N
Die Schrift ist nicht nur für den Unterricht über Forstgeschichte ein gutes Hilfsmittel,
sondern bietet auch dem Praktiker lehrreichen Unterhaltungsstoff und liefert Beiträge zur Prüfung
der forstlichen Bildungsfrage.
Jägerbrevier.
Jagdaltertümer, Weidsprüche und Jägerschreie, Jagdzeremoniell, Jagd-
kalender, Jägerkünste, Jägeraberglauben, Freischützsagen, Festmachen, Ge-
schichten und Sagen guter und böser Jäger etc. etc.
Herausgegeben von
Dr. J. G. Th. Grässe,
Kgl. 8. Hofrat in Dresden.
Zweite, vermehrte Auflage.
Ausgabe in einem Band. Gebunden Preis 7 M.
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HRoistliche us inantaheskunele)
Darstellung des Forstorganismus nach seinen Zwecken und Aufgaben, in seiner
Begründung und Wirksamkeit.
Mit vorzugsweiser Rücksicht auf Österreich
bearbeitet von
Robert Micklitz,
Oberlandforstmeister und Ministerialrat im K. K. Ackerbau - Ministerium in Wien.
Zweite, verbesserte Auflage. Preis 6 M.
Die Beschädigung der Vegetation durch Rauch.
Unter Beihilfe des Königl. Preuss. Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
herausgegeben von
Dr. J. von Schroeder, und Karl Reuss,
Chemiker der Versuchs-Station in Tharand. Städtischer Oberförster in Goslar.
Mit 5 Farbendrucktafeln und 2 Karten. ‚Ereis = M.
Der Forstwart.
Lehrbuch der forstlichen Hilfs- und Fachgegenstände.
Für den Selbstunterricht von Forstwarten und Kleinwaldbesitzern sowie zum
Gebrauch an forstlichen Lehranstalten
bearbeitet von
Gustav Henschel,
K. K. Forstmeister, Prof. an der K. K. Hochschule für Bodenkultur in Wien, Mitgl. d. K. K. Prüfungs- Kommission
für Lehramts-Kandidaten forstwirtschaftlicher Mittelschulen.
Mit 283 in den Text gedruckten Holzschnitten. Zwei Bände. Preis 16 M.
In den oft unverhältnismässig grossen Aufsichtsbezirken des Hochgebirges muss dem Forst-
warte gar manches übertragen werden, was in den kleineren Förstereien der Flach- und Vorberg-
länder ausschliesslich Sache des Verwaltungsbeamten ist. Es wird hierdurch seine Stellung nicht
blos die eines Aufsichts-, sondern bis zu einem gewissen Grade auch die eines technischen
Wirtschaftsorganes, und dem entsprechend müssen die Anforderungen an seine Ausbildung
höher, der des Försters im Sinne des Förstersystems gewissermassen gleichgestellt werden.
Von diesem Gesichtspunkte und gestützt auf die Erfahrungen einer nahezu zwanzigjährigen
Thätigkeit auf dem Gebiete der äusseren Verwaltung, ist der Verfasser bei Auswahl und Fest-
stellung des Umfanges der Lehrgegenstände vorgegangen, und dieses ist der Grund, warum
Einiges Aufnahme in diesem Buche fand, was streng genommen mit dem gewählten Titel »Der
Forstwart« in unmitttelbarem Zusammenhange vielleicht nicht stehen dürfte.
Leitfaden zur Bestimmung der
schädlichen Forst- und Obstbaum- Insekten
nebst Angabe der Lebensweise, Vorbauung und Vertilgung.
Für Forstleute, Okonomen, Gärtner analytisch bearbeitet von
Gustav Henschel,
Forstmeister u. Leiter der Waldbauschule der K. K. Priv. Aktien- Gesellschaft der Inneberger Hauptgewerkschaft.
Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Preis 4 M.
Schädliche und nützliche Forstinsekten.
Von
C. A. L. von Binzer,
Königl. Preussischer Forstmeister.
Mit 50 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 2 NM.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW.
Plänterwald oder schlagweiser Hochwald.
Eine forstliche Tagesfrage
besprochen von
Hermann Fürst,
K. B. Regierungs- und Forstrat, Direktor der Kgl. Forstlehranstalt Aschaffenburg.
Preis 2 M. 50 Pf.
Kauschingers Lehre vom Waldschutz.
Dritte Auflage,
vollständig neu bearbeitet von
Hermann Fürst,
K. B. Regierungs- und Forstrat, Direktor der Forstlehranstalt Aschaffen b uıg.
Mit 4 Farbendrucktafeln. Preis 3 M. 50 Pf.
Der Bearbeiter der vorliegenden dritten Auflage des Buches schied zunächst alles aus,
was in das Gebiet der eigentlichen Forstpolizei gehörte, erweiterte dagegen die von Kauschinger
zum Teil sehr kurz behandelten eigentlichen Lehren des Waldschutzes und bearbeitete ins-
besondere die Teile über Pflanzenkrankheiten, Pilze und Insektenkunde nach dem jetzigen
Stand der Wissenschaft, unter thunlichster Beschränkung auf das Wichtigste und Notwendigste,
Eigenschaften und forstliches Verhalten
der wichtigeren in
Deutschland vorkommenden Holzart
Ein akademischer Leitfaden zum Gebrauche bei Vorlesungen über Waldbau.
Von
Dr. Richard Hess,
Professor an der Universität Giessen.
Preis 5 M.
Der Verfasser giebt von 51 Laubhölzern und 11 Nadelhölzern: Namen, Varietäten, botani-
sche Charakteristik, Verbreitungsbezirk, Bodenbesserungsvermögen, Wuchs, Lichtbedürfnis,
Verhalten gegen Witterungseinflüsse, Gefahren durch Tiere, Pflanzen und Krankheiten, Aus-
schlagsvermögen, Betriebsarten, Umtriebszeiten, technische Eigenschaften des Holzes und Ge-
brauchswert.
Geschichte des Forst- und Jagdwesensin Deutschland.
Von
Dr. Karl Roth,
Professor an der Universität München.
Preis 122 M. Gebunden 14 M.
Inhalt: I. Bis zur Auf lösung des grossen Frankenreichs. II. Von Mitte des 9.
bis Mitte des 16. Jahrhunderts. f. Kapitel: Allgemeiner Überblick der Zustände,
2. Kapitel: Waldeigentum und Waldnutzungsrecht. 3. Kapitel: Jagdrecht und Jagdnutzung.
4. Kapitel: Waldbienen. 5. Kapitel: Forst- und Jagdpersonal. 6. Kapitel: Strafrecht in
Forst- und W — III. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis in die neuere
Zeit. Einleitung. I. Kapitel: Forst- und Jagdhoheit. 2. Kapitel: Die Waldordnungen.
3. Kapitel: be N auf die jetzigen forstlichen Zustände. 4. Kapitel: Jagdrecht und
Jagdpolizei. 5. Kapitel Jagdbetrieb und Jagdpersonal. 6. Kapitel: Anfänge der Forst-
litteratur. 7. Kapitel: Fortschreitende Ausbildung der Forstwissenschaft.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
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"Verlag von PAUL PAREY in Berün W.
Das Weidwerk.
Handbuch
der Naturgeschichte, Jagd und Hege aller in Europa jagdbaren Tiere.
Von
0. von Riesenthal.
Mit 69 Holzschnitten und 13 Farbendrucktafeln nach Zeichnungen des Verfassers.
Preis zo M. Gebunden 23 M.
Mit scharfsinniger Beobachtungsgabe und warmer Liebe zur Natur verbindet der Verfasser
die umfassendsten Kenntnisse des gesamten Weidwerks und eine glänzende Gabe der Dar-
stellung. In fesselnder Schilderung führt er uns »in das Terrain«, weiht uns in die Geheimnisse
des Tier-Haushaltes ein, macht uns mit der Natur und den Lebensgewohnheiten des Wildes
bekannt und lehrt, wie wir uns technisch und gesellschaftlich weidgerecht dem Letzteren gegen-
über zu benehmen haben, kurz, er ist ein gewandter und zuverlässiger Führer für Den, der das
ernste Bestreben hat, die Kunst, ein Weidmann und angenehmer Weidgenosse zu sein, sich
anzueignen.
Handbuch der Fischzucht u. Fischerei.
Unter Mitwirkung von
Dr. B. Benecke, und E. Dallmer,
Professor in Königsberg in Pr. Oberfischmeister in Schieswig
herausgegeben von
Max von dem Borne,
Rittergutsbesitzer auf Berneuchen.
Mit 581 in den Text gedruckten Abbildungen.
Preis 20 M. Gebunden 22 M. 50 Pf.
Fischzucht und Fischerei nehmen, wie segensreich die Massnahmen vieler Behörden und
die Wirksamkeit des Deutschen Fischerei-Vereins bislang auch schon gewesen sind, noch lange
nicht die Stellung im Haushalte des Deutschen Reiches ein, welche ihnen gebührt.
Die deutschen Binnengewässer müssen zu einem grossen Teile neu mit Fischen bevölkert
werden und dazu gehört die weiteste Verbreitung von Kenntnissen in der Kunst der Fischzüch-
tung; die deutschen Meere mit ihrem unerschöpflichen Fischreichtum müssen in ganz anderer
Meise ausgebeutet werden, wie bisher, und dazu gehört die weiteste Verbreitung von Kenntnissen
in der Kunst des Fischfangens.
Das waren die Gesichtspunkte und Gründe, welche es wünschenswert erscheinen liessen,
dass die Resultate der vielen wissenschaftlichen Untersuchungen und reichen praktischen Erfah-
rungen der beiden letzten Jahrzehnte, unter Heranziehung alles dessen, was die ausländische
Litteratur über diesen Gegenstand bietet, nunmehr zusammengefasst würden in einem systema-
tischen und ausführlichen, allgemein verständlichen Handbuch der Fischzucht und Fischerei.
Es war dabei von vornherein ausgeschlossen, dass ein Mann allein diese schwierige Auf-
gabe lösen konnte, aber die Verlagshandlung glaubt, dass sich selten Männer bei Abfassung
eines Handbuches gegenseitig so durchaus ergänzten, wie die drei Verfasser des vorliegenden
Buches, und sie selbst ist sich bewusst, kein Opfer gescheut zu haben, um auch äusserlich be-
treffs der Abbildungen etc. das Werk, seinem inneren Werte entsprechend, dem deutschen Publi-
kum übergeben zu können.
Das Werk zerfällt in folgende vier Abteilungen:
Naturgeschichte u. Leben der Fische (Benecke). Fischzucht (Borne). Seefischerei
Dallmer). Süsswasserfischerei (Borne).
Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW.
Forstwissenschaftliches Centralblatt.
Unter Mitwirkung zahlreicher Fachleute aus Wissenschaft und Praxis
herausgegeben von
Dr. Franz Baur,
o. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München.
Preis des Jahrganges von 12 Heften 14 M.
Das »Forstwissenschaftliche Centralblatt« bringt in Monatsheften von zusammen 40 Druck-
bogen Originalartikel, Mitteilungen, Litteraturberichte und Notizen aus der Feder der bewährte-
sten Männer der Praxis und Wissenschaft. Die Originalartikel bezwecken, bei einfacher, aber
wissenschaftlicher Haltung, die Weiterentwickelung aller Zweige der Forstwissenschaft; die
Mitteilungen orientieren den Leser bezüglich der Anderungen in der Gesetzgebung, Organi-
sation, Wirtschaftsergebnisse u. s. w. der Staats- und Gemeindeverwaltungen und bringen die
Verhandlungen der wichtigeren Forstversammlungen; die Literaturberichte liefern objektive
Referate über die neuen Werke der Forst- und Jagdwissenschaft, sowie der verwandten Natur-
wissenschaften, während die Notizen kurze Mitteilungen über Erfindungen, Beobachtungen,
Versuche, Naturereignisse, Erscheinungen im Pflanzen- und Tierleben, Personalveränderungen
u. s. W. enthalten.
Die Holzmesskunde.
Anleitung zur Aufnahme der Bäume und Bestände nach Masse, Alter und Zuwachs
von
Dr. Franz Baur,
o. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München,
Dritte, umgearbeitete und vermehrte Auflage. Mit 77 Holzschnitten. Preis 10 M.
Der Verfasser, welcher 25 Jahre auf diesem Gebiete als Lehrer thätig ist und namentlich
in letzter Zeit als technischer Leiter des forstlichen Versuchswesens in Württemberg und Bayern
reichliche Gelegenheit fand, bei Aufstellung von Baum- und Bestandesmassentafeln seine Be-
obachtungen auf ein grösseres Gebiet zu erstrecken und vielfach neue, den seitherigen Anschau-
ungen oft geradezu widersprechende Erfahrungen zu sammeln, bietet uns in dieser 3. Auflage
alle die mit vereinten Kräften erzielten Errungenschaften der Neuzeit nebst dem bewährten alten
Wissensschatz in klarer Darstellung, unterstützt durch mathematische Beweise und durch ver-
deutlichende Zeichnungen. Dabei ist derselbe bestrebt, die verschiedenen Methoden unparteiisch
und rein sachlich zu würdigen, so dass man sich mit Hilfe seines Werkes über den Stand dieses
Zweiges der F orstwissenschaft vollständig zu orientieren imstande ist.
Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form.
Unter Zugrundlegung der an der Kgl. Württembergschen forstlichen Versuchsanstalt angestellten
Untersuchungen bearbeitet von
Dr. Franz Baur,
Professor an der Universität München.
Mit 6 lithographierten Tafeln. Preis 6 M.
Über die Berechnung der zu leistenden
Entschädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken,
mit Rücksicht auf die neuere Theorie des Waldbaues der höchsten Bodenrente.
Von
Dr. Franz Baur,
Professor an der Universität München.
Preis 2 M.
Lehrbuch der niederen Geodäsie.
Für Forst- und Landwirte, Kameralisten und Geometer, sowie zum Gebrauche an mittleren
technischen Lehranstalten bearbeitet von
Dr. Franz Baur,
Professor an der Universität München.
Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. Preis 10 M.
Das Werk zeichnet sich durch seine einfache, klare und leicht verständliche Darstellungsweise,
sowie dadurch vor anderen Büchern dieser Art vorteilhaft aus, dass es bei dem Leser verhältnis-
mässig geringe mathematische Kenntnisse voraussetzt und sich darum auch zum Selbststudium eignet
Zu beziehen durch jede Bi Buchhandlung.
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