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Full text of "Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte., v.16 1902"

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Römische Quartalschrift 

für 

christliche Alterthumskunde 

und für 

Kirch engeschichte. 




Römische Quartalschrift 

für christliche Altertumskunde 
und für Kirchengeschichte. 


Unter Mitwirkung von Fachgenossen herausgegeben von 

Dr. Anton de Waal und Dr. Stephan Ehses 

Rektor des Collegiums von Campo Santo Direktor des hist. Inst, der Qörres-Oesellsch. 

für Archäologie für Kirchengeschichte 


Sechzehnter Jahrgang. 

Mit 21 Textbildern und 4 Tafeln. 




Eigenthuni des Collegiums von Campo Santo. 


Rom 1902. 


Buchdruckerei der Gesellschaft des Göttlichen Heilandes. • 

In Commission der Herder'schen Verlagshandlung zu Freiburg im Breisgau 
und der Buchhandlung Spithöver zu Rom. 



Alle Rechte Vorbehalten. 



Inhalt des XVI. Jahrganges 1902 . 

I. Christliche Alterthumskunde. 

Aufsätze: 

Duchesne, Trauerrede auf Herrn Hofrat F. X. Kraus . 

Stegensek, Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina, 
de Waal, Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren 

Kunst. 

Krause, Lieber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basi¬ 
lika di S. Paolo bei Rom und der Michaelskirche in Monte 

S. Angelo. 

F ü r e r, Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ost¬ 
sizilien . 

Schermann, Lateinische Parallelen zu Didymus . 
Wüscher-Becchi, Die Kopftracht der Vestalinnen und das 

Velum der „gottgeweihten Jungfrauen". 

Zettinger, Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der 
Stadt Rom. 

Kleinere Mittheilungen: 

Bacci, Relazione degli scavi eseguiti in S. Agnese 51. - de Waal, 
Das Baptisterium des Papstes Damasus bei St. Peter 58. -- Eine bischöf¬ 
liche Orabschrift aus Nepi 61. - Zur Konservierung der christlichen 
Kunstwerke in Italien, besonders in Rom 64. Baumstark. Wand¬ 
gemälde in Sutri, Nepi und Civita Castellana 243. - de Waal, Altchrist¬ 
liche Lampe. 350 - Ausgrabungen in Agaunum 352. - Schermann, 
Die Kapitelüberschriften der dogmatischen Bücher des hl. Ambrosius 353. 

Rezensionen: 67. 249. 356. 

Kirsch, Anzeiger für christliche Archäologie 76. 256. 364. 


S. 1 

> 7 

. 25 

* 41 

. 205 

. 232 

„ 313 

• 326 







VI 


II. Kirchengeschichte. 

Aufsätze: 

Lemmens, Die Anfänge des Clarissenordens . . . . S. 93 

Kirsch, Die Verwaltung der Annaten unter Clemens YI. . » 125 - 

Schnitzer, Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte 

Krankheit Lorenzo de’ Medici's. »152 

J ö r r e s, Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohn- 

leichnahmsfestes im Nord westen des alten Deutschen Reiches. » 170 

E u b e 1, Die durch das Baseler Konzil geschaffene Hierarchie . » 269■* 

Tacchi-Venturi, Ungedruckte Dokumente zur Beleuchtung 

der Thätigkeit Bobadilla's in Deutschland . . . . » 287 

Ehses, Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? . » 296 

Zitnmermann, Die kirchliche Politik Jakobs in England und 

Schottland . . . ... 375 

Lemmens, Zur Biographie des hl. Antonius von Padua . » 408 

Kleinere Mittheilungen: 

Göller, Aus der Camera apostolica 181. - Bu s c h b e 11, Girolamo 
Bellarmin über die Ereignisse nach dem Tode Pauls IV. 308. - Göller, 

1. Die Constitution „Ratio iuris“ Johanns XXII. und die Camera aposto* 
lica 415. — 2. Zur Geschichte des päpstlichen Schatzes im 14. Jalirh. 417. 
— Kehr, Aus dem Archiv des Fürsten Colonna 421. 

Rezensionen: 186. 310. 424. 




Wort- und Sachregister. 


Archäologisches: 


ABBATISSA 56. 

Abendmahl, letztes, 19, 21. 

Acilii 257. 

Aegypten 88. 

Agaunum 352. 

Altar 14, 365. 

Ambon 10. 

Anker 54, 257. 

Antonius, Eins., h., 247. 

Apollinaris, h., 4, 26. 

Apostel 20, f., 26, f., 245. 

Apsis 11, f., 57, 244, f., 338. 
Arkosolium 206, f., 366. 

Athos 34, f. 

Auferstehung Christi 19, 22. 

Baldachin 218, 228, f. 

Baptisterium 58, 77, 81, 326, f. 
Basilika Agnetis 51, 76, 329, 367. 

« Pauli 40, f., 338. 

» Petri 61, 331, f. 

>, Silvestri 257, 221. 

» Marci et Marcelliani 364. 
bisomus 366. 

Caneelli 24. 

Carvayal, Card., 10. 

Cathedrale 8, f. 

Christophorus, h., 245. 

Christus 16, f., 27, f., 244, f., 357, 366. 
Collegium cultorum Martyruin 65. 
Confessio 15. 

Constantinopel 45, f. 

Cosmaten 247. 


Costanza, s., bei S. Agnese, 330. 
crux gammata 258. 
xubiculum clarum 259. 

Didymus 232, f. 

Duchesne, Trauerrede, 1, f. 

Elfenbeinschnitzereien 30, f. 

Elias 20, 27, f. 

Engel 17, 22. 

Euthymius, h., 9. 

Evangelien 249. 

Fenestella confessionis 14, 18. 
Firmung 329, 336, 338. 

Fisch, 21, 27, 350. 
formae 52. 

Forum novum 8. 

Gericht, jüngstes, 19. 

Gichtbrüchiger 235. 

Glorienschein (gloria Domini) 38. 
Grabl^ammer 81, f., 205, f. 

Haartracht 314, f. 

Hand Gottes 28, f. 

Harfe 351. 

Hildebrand, Abt (Gregor VII.) 64, f. 
Himmelsleiter 366. 

Hirsch 327, 337, f. 

Hirt 24, 334. 

Infula 315, f. 

Inschriften in Katakomben 51, 61, 
257, 260, f., 341, 367. 

<i i» auf Kirchthüren 41, f. 



Inschriften auf anderen Monumenten 
244, f., 261, 316, 331, f., 344. 
Johannes Bapt. 327, f. 

Jordan 30. 

Juno pronuba 24. 

I X 0 y C 27. 

Kamm 258. 

Kanzel 24. 

Kapitel-Ueberschriften 352. 
Katakomben Agnetis 51, 367. 

„ ,, Callisti 364. 

„ n Domitillae 259. 

„ « Hermetis 259. 

„ „ in Nepi 245, f., 

„ „ Pontiani 340. 

„ » Priscillae 80, 256, 259, 

367. 

,, „ in Sicilien 81, f., 205, f. 

Konservierung der Kunstwerke 64. 
Kopten 88. 

Kopfbedeckung 18, 313, f. 

Kraus, Hofrat, Trauerrede auf, 1, f., 
71. 

Kreuz 13, 27, 33, 230, 257, 328, 335, 
342. 

Kreuzigung 19, 22, 246. 

Krypte 7, 13, 366. 

Lamm 15, 26, 27, 327. 

Lampe 215, 261, 329, f., 350. 

Lateran 226. 

LEX 15, 26. 

Litteratur, altchristliche, 73, 250. 
loculus 211, f. 
lombardische Kunst 70, f. 

Luminar 221. 

Malerei 13, f., 243, f., 257, 259, 341, 
366. 

Mandorla 20, f., 29, f. 

Marcus und Marcellianus 364. 

Maria 7, 16, 39, 76, 244, 246, 259, 
261. 

Mausoleum 330. 


Meer, rothes, 235. 

Michael 41. 

Monte S. Angelo 41, f. 

Monogramm 42, 51, f. 

Mosaik 26, 28, f., 33, 61, 82, 261, 330, 
368. 

Moses 20, 27, f., 236, 241, 366. 
Münzen 227, 261, 318, f., 

Nicolaus, h., 244. 

Nimbus 22, 28, f., 245, f. 

Noe 236, 240. 

Nymphaeum (in Priscilla) 256, 367. 

Orans 260, 324. 

Ostrianum, Worterklärung, 259. 

Pallium 244. 

Pantaleon, h., 41, 47, f. 

Passion 19, f. 

Paulus 17, 53. 

Petrus 8, 17, 21, 53, 77, 260. 
pileus 244, 315. 
piscina 59, 256. 

Portal 34, 41, f., 72. 

Presbyterium 13. 

Propheten 16. 

Psalter 68. 

Reliquien 16. 

Salona 258. 

Sarkophag 23,215,224, 259, 315, 352. 
Schlange 260. 

Schleier 313, f., 520. 

Sebastian, h. 247. 
sepulcrum aliaris 16. 

Sigma (Tisch) 21. 

Stauracius, Erzgiesser, 42. 

S. V. (sacra virgo) 56. 
suffibulum 322. 

Taube 234, 240, 260, 350. 

Taufe 232, f., 326, f. 

T-Zeichen 257. 
titulus Vestinae 336. 

Tonsur 313, 318. 



IX 


Transfiguration 19, 25, f. 
tutulus 314. 

Ursacii 8, 23. 

Velum (gottgeweihter Jungfr.) 313. 
Verklärung Christi 19, 25, f. 
Vestalinnen 313, f. 


Vescovio, Cathedr. der Sabina, 7, f. 
vitta 315. 

Vorhölle 39. 

Wagenlenker, Gemälde, 257. 
Ziegelstempel 256. 


Geschichtliches: 


Aeneas Silvius (sp. P. Pius II.) 271. 
Agnes (hl.) v. Assisi 107. 

Agnes (sei.) von Böhmen 111. 
Alciati Terenzio S. J. 297. 

Antonius (hl.) v. Padua 408. 
Aragon, Jacob, König von, 422. 
Augustin (hl.) 195 

Balduin, Erzbischof von Trier 177. 
Bellarmin Girolamo 308. 

Bernardin (sei.) v. Aquila O. M. 433. 
Bobadilla S. J. 287. 

Boehmer Joh. Friedr. 198. 

Caesarius von Heisterbach 197. 
Castiglione Joh. Stephan, mailänd. 

Gesandter in Florenz 153. 

Cavour, ital. Ministerpräsident 196. 
Cervini Alessandro 308. 

Clara (hl.) von Assisi 93. 

Colonna, römischer Fürst 421. 
Confalonieri, päpstl. Archiviar 298. 
Contelorio, päpstl. Archivar 301. 

Dominicus (hl.) 103. 

Egbert, Erzbischof von Trier 189. 
England-Schottland, König Jacob von, 
395. 

Farnese Al., Cardinal 287. 

Ferrara, Herzog Ercole von, 154. 
Frankreich, König Heinrich IV., 401. 

» „ Karl VIII., 153. 

Franz (hl.) von Assisi 93, 310. 
Fulco, Bischof von Toulouse 103. 


Heinrich, Erzbischof von Köln 175. 
Hergenröther, Cardinal 431. 

Johann, Bischof von Perugia 102. 
Johann Adam, Erzbischof von Mainz 
198. 

Juliana (hl.) von Cornillon 170. 

Konrad IV., römischer König, 422. 

Manfredi, ferrar. Gesandter in Florenz 
152. 

Massarelli, Secretär des Concils von 
Trient 194, 298. 

Medici, Lorenzo de’, 152. 

Mirandola, Pico da, 161. 

Mone Franz Joseph 198. 

Neapel, König Ferrante von, 153. 

Päpste: Alexander IV, 94. 

» Clemens V., 175. 

» Clemens VI., 125. 

„ Eugen IV., 269. 

„ Gregor IX., 94, 105. 

,, Innocenz III., 93. 

» „ IV., 94, 113. 

„ „ VIII., 153. 

„ Johann XXII., 175, 181, 415, 
417. 

„ Paul III., 287. 

„ V., 401. 

„ Urban IV., 101, 109, 170. 

„ „ VIII., 298. 

„ Felix V., Gegenpast, u. seine 
Hierarchie, 269 



X 


Pallavicini Sforza S. J. 304. 

Poliziano Angelo, Humanist, 157. 
Ponzo (da) Domenico O. M. 160. 

Robert, Bischof von Lüttich 170. 

Savonarola Hieran., O. Pr. 152. 
Severoli Hercules, Berichterstatter 
über das Koncil von Trient 194. 
Sigismund, König von Ungarn und 
römischer König 197. 


Taccone-Galucci Bischof von Tropea 
424. 

Victring, Joh. v., O. Cist., Chronist, 427. 
Vitry, Jakob von, 98. 

Weihbischöfe von Mainz, Erfurt und 
Freising 202. 

Wimpheling Jakob, 425. 

Wolfgang von Salm, Bischof von 
Passau 426. 







Trauerrede 

auf Herrn Hofrath F. X. Kraus 

von 

Monsignore Duchesne. 


Die christliche Archäologie hat durch den Tod des Hofraths 
Prof. F. X. Kraus einen ihrer hervorragendsten Kenner und Schrift¬ 
steller verloren. Das Collegium von Campo santo, dessen Arbeiten 
und Bestrebungen auf dem Gebiete der christlichen Alterthumskunde 
an dem Verstorbenen stets einen freundlichen Förderer gefunden, 
veranstaltete am Samstag, 4. Januar, ein feierliches Seelenamt für 
den Verstorbenen, wobei Herr Praelat Duchesne, Director der Ecole 
fran^aise, die folgende Leichenrede hielt: 


Römische Quartalschrift 1902. 


1 




Messieurs, 

Ce n’est pas sans apprehension que je prends la 
parole au milieu de cette ceremonie. Au lendemain 
d’une mort comme celle qui nous rassemble, devant 
une assistance toute penötree d’affliction et de regret, 
il n’est pas malaisß de s’inspirer assez du deuil commun 
pour lui donner une expression bien accueillie. C’est 
cette facilitö elle-meme qui m’effraie. De la bienveil- 
lance sort tout naturellement l’eloge, et, quand on se 
trouve en prösence d’un Souvenir comme celui de 
Franz Xavier Kraus, l’61oge, l’61oge sinc&re, s’6panche 
volontiers. 

Mais l’öloge est un jugement, et ce jugement se 
produit autour des tristes restes du mort juste au 
moment oii son äme passe, loin de notre regard, devant 
le tribunal du juge souverain. Ah! pauvre Laudatio fune- 
bris, vain ornement des deuils antiques et des douleurs 
sans esperance, ce n’est pas lä que tu ferais effet. 

Et ce n’est pas nous, chrötiens, qui voudrions lui 
attacher une importance quelconque. Nous savons bien 
ce que nous pouvons faire d’utile en ce moment, ce que 
Dieu peut accepter de nous, ce que l’Eglise nous in vite 
ä lui presenter: nos priores et rien que nos priöres. 




1 


Nous prierons donc pour notre nmi separe de nous; 
nous nous souviendrons devant Dieu qu’U fut, comme 
nous, faible et pöcheur; que si sa renommöe scienti- 
fique fut grande, il la tenait avant tout des dons ä lui 
döpartis par la bont6 supreme. Mieux que le nötre, 
roeil qui sonde les cceurs et les intentions est en 6tat 
de voir si les talents confids ont fructifid suffisamment. 

Ah! si nous pouvions apporter ici des Sentiments 
d’acad6mie, nous decririons cette longue carrifcre, com- 
menc^e dans les täches modestes de l’enseignement uni- 
versitaire et dans l’exposition des decouvertes de 
J. B. de Rossi, pour aboutir ä de grandes Oeuvres per- 
sonnelles. Nous ferions repasser sous vos yeux les 
volumes 6rudits de la Roma sotterranea, de la Realency- 
klopädie, du Manuel d’histoire ecclösiastique, de l’Hi- 
stoire de l’art chr^tien et le recueil si pröcieux des in- 
scriptions chrdtiennes du Rhin. Nous ecouterions l’histo- 
rien de l’antiquitd ecclösiastique et de l’art mddieval, 
devenu commentateur de Dante, nous expliquer ce que 
le grand poöte avait dit ä son äme, si bien faite pour 
le comprendre. Nous le regarderions m§me, non peut- 
etre sans inquiötude, se risquer jusque sur ce terrain 
des questions contemporaines, oü, malgrß son talent et 
sa bonne volontd, il rencontra plus d’dpines qu’il ne 
cueillit de fleurs. 

Mais je ne sais ce qu’une oouvre littdraire peut 
compter devant Dieu. A coup sür, et dans son ensemble, 
et plus spöcialement dans sa partie archöologique, celle- 
ci s’est inspiröe du d6sir d’etre utile aux autres et 
d’honorer l’Eglise. Kraus ötait un honnete chrötien et 
un pr§tre sincfcre. Nul ne peut douter qu’il ait voulu 
le bien et considerß son travail scientifique comme 



l’accomplissement d’un devoir sacre. Ce devoir, il l’a 
poursuivi vaillamment, avec une inflexible persdvdrance, 
sans egards pour sa sante, qui fldchit de bonne heure. 
Dans ses dernidres anndes, ce n’etait plus qu’un malade. 
Mais sa souffrance ne le terrassait pas. II se disputait 
ä eile; et, ce qu’il en obtenait de rdpit, il le consacrait 
au travail. 

Il est mort ä la täche, dans une chambre d’auberge, 
oü, attird par un climat plus doux, il avait transportd 
ä la fois et ses douleurs et ses dtudes. 

Il y est mort tout seul, lui qui avait tant d’amis. 
C’dtait un de ses traits caractdristiques. On ne peut 
pas dire que tout le monde l’aimät. Sa plume dtait 
aigue: dans les poldmiques oü il fut meid, plusieurs en 
sentirent la pointe. Mais sa personne dtait extraordi- 
nairement sympathique. Je ne sais en combien de 
langues il sera cdldbre; mais sa mort a mis, en des pays 
fort divers, bien des cceurs en deuil. Je me sens en 
ce moment l’interprdte de beaucoup d’ämes qui lui 
furent intimement devouees. 

Et si je sais combien il fut aimd, je sais aussi 
pourquoi il fut aimd. Les Sentiments qu’il dveilla peuvent 
dtre apportes devant Dieu; il est meme convenable 
qu’ils l’escortent au tribunal supreme, comme les larmes 
des pauvres y accompagnent les bienfaiteurs: l’amitid 
aussi est, ä certains egards, un bienfait, en tout cas, 
un tdmoignage. 

S’il fut aimd, ce n’est pas pour sa Science: la Science 
est indifferente au coeur. Ce n’est pas comme combattant 
et chef d’dcole: sa chevalerie eüt dtd plutot propre ä 
faire la solitude autour de lui. C’est qu’il dtait vraiment 
bon, aimable, doux, fid&le et devoud. 



5 


Entre tant d’affections, la plus prScieuse pour lui 
fut celle d’une soeur qui s’etait faite la compagne de 
sa vie et demeura longtemps la joie, l’ornement de 
son foyer. La mort la lui enleva juste au raoment oü 
il aurait eu le plus besoin d’un tel soutien. 

L’öpreuve lui fut cruelle, mais il ne pouvait se 
sentir seul au monde, entourö qu’il ötait d’amitiös 
souvent illustres, toujours vives et solides. 

Et cependant il est mort tout seul, en un des rares 
endroits oü il n’etait connu de personne, dans une 
maison banale, n’ayant autour de lui que des indifförents. 
Quelle triste fin, sommes-nous tentös de penser. Mais 
Dieu a ses voies. Il a voulu conduire cette äme dans 
la solitude, pour lui parier plus ä l’aise. 

L’entretien a £te bref; mais entre Dieu et un tel 
serviteur il n’est pas besoin de longs discours. Un 
prötre s’est approchö de son clievet pour lui porter 
les derniers sacrements de l’Eglise et diriger son regard 
mourant vers les perspectives öternelles. O ironie divine! 
Ce prötre qui exhortait Kraus appartenait ä une sociötö 
cölöbre, pour laquelle il n’eut jamais de sentiments 
bien tendres et avec laquelle il lui arrivait souvent 
de rompre des lances. 

Que cette rencontre soit un prösage de paix, de 
cette paix que les anges de Bethlöem proclament en 
ces jours bönis et que le Püre commun des fidfcles ne 
cesse de nous recommander. 

C’est aussi vers la paix, vers la paix definitive, 
öternelle, que cette c4r£monie funöbre doit orienter nos 
pensöes. 

Nous la souhaitons ä notre ami defunt; les formules 
mömes de la liturgie sacröe demandent ä Dieu pour 




lui le s6jour du repos, de la lumiäre et de la paix. 
Que de fois n’a-t-il pas d6chiffr6 ce souhait sur les 
inscriptions des catacombes: In pacel Pax tecum! Pax 
tibi cum sanctis! 

Lä est le terme oommun, assignß aux savants 
les plus renomm^s comme aux plus humbles fidüles. 
Lä est l’aboutissement de toutes les espörances chr6- 
tiennes. Ainsi espöraient les chrötiens que N6ron fit 
brüler au lieu meme oü nous sommes; ainsi ont esp6r6, 
espärent encore, tant de gönörations de croyants qui 
se sont succödö depuis les plus lointaines origines. 

Comme la foi, l’espärance est invariable. Möme les 
images qu’elle se forme, m@me les. paroles oü elles 
s’exprime sont encore maintenant ce qu’elles ßtaient au 
temps d’Hermas ou de Tertullien. C’est bien le langage 
antique que l’Eglise met sur nos lävres quand eile 
nous fait prendre congä de nos chers däfunts: 

In paradisum deducant te Angeli, 
in tuo adventu suscipiant te Martyres 
et perducant te in civitatein sanctam Hierusalem. 

Chorus Angelorum te suscipiat 
et cum Lazaro quondam paupere 
aeternam habeas requiem. 

Pas un trait, dans ce sublime adieu, qui ne soit 
empreint de la poäsie chrdtienne des premiers äges; pas 
une image qui ne se retrouve sur nos monuments les 
plus antiques. Oui, c’est bien ainsi, Franz Xavier Kraus, 
que nous vous recommandons au Püre cöleste; c’est 
bien ainsi que notre priäre partie de la terre vous 
suit dans la rögion bienheureuse: 

Au Paradis vous conduisent les Anges! 

Que les Martyrs vous re^oivent k l’arrivde, 

qu’ils vous introduisent 

dans la sainte citd de Jerusalem! 

Que le chceur angölique vous accueille! 

Avec Lazare, le pauvre Lazare, 
jouissez, ami, du repos öternel. Amen. 




Santa Maria in Veseovio, Kathedrale der Sabina 


Schon Albert! ‘ hot? rühmend das breite, von der Imetla (jetzt 
Ala genannt)■■durchflossene Thal hervor, in dem Veseovio liegt, (etwas 
über eine Stunde von der Station Sjimigliattö entfernt au? der Linie 
Roni‘0rte). Nichts stört die stille Einsamkeit Wo einst das rege 
Lebeirr errter römischen Proviiratadt pulsierte, ragen gegenwärtig 
nur noch öde aus Gusswerkblöcken aufgeschichtete Trümmer in die 
Höhe. Doch auch den frühchristlichen Monumenten ist es nicht 
besser ergangen. Die Kirche, deren Bischöfe schon im V. jahrh.- 
genannt werden, ist in den Sarazenenkämpfen dem Erdboden gleich- 
gemacht worden. Bischof und Klerus suchten eine sichere Zufluchts¬ 
stätte in Toffia, um erst in ruhigeren Zeiten wieder ihrer* Wohnsitz 
in Veseovio aufzuschlagen. Die damals neuerbaute Kathedrale ist 
noch erhalten. (Fjg, IZ) Sie ist interessant schon wegen der arehUck- 
tonischen Anlage ihrer Krypta, einzig m ihrer Ateäber dürfte sie. da- 


'■Öescrüiioiu: di iiittä &lialia. In Vfiitetia. ; Ä0LXXXI. p i(M. 

1 Die jetzt yertTjauaaeii Tttföter am Tliftrm würtl^n atjf Uer Zeicfinüiig Wvss 


ausgepart. 



8 


Stegensek 


stehen wegen der noch vollständig erhaltenen Ausmalung des Lang¬ 
schiffes, einer Arbeit von vorgiottesken, vielleicht römischen Künstlern. 
Was man gegenwärtig davon sieht, ist so vollkommen in der technischen 
Ausführung und so bedeutend in der ikonographischen Auffassung, 
dass es Pflicht eines jeden ist, der die mittelalterliche christliche 
Kunst Italiens hochschätzt und studiert, darauf hinzuwirken, dass der 
ganze Wandcyklus von der schützenden Kalkhülle befreit werde, zu¬ 
mal an einzelnen Stellen schon der Bewurf mitsammt den Gemälden 
sich von der Mauer losgelöst hat und herabzufallen droht. Wenn 
diese wichtige und dringende Arbeit irgendwie in Angriff genommen 
würde, so wären die vorliegenden Untersuchungen, die an mehreren 
Tagen an Ort und Stelle ausgeführt wurden, vollauf belohnt. 

Nach den Darlegungen des ausführlichsten Historikers der Sabina, 
Sperandio , 1 dem aber leider ein ganzer Ballast von unterschobenen Ur¬ 
kunden die Richtigkeit des Urteils getrübt hat, hätte der hl. Petrus 
in Forum novum (Vescovio) den Glauben gepredigt und das Haus 
der Ursacii zu einer Kirche geweiht; später hätte Kaiser Theodosius 
daselbst eine Basilika errichtet. Glaubwürdiger ist die Meldung des 
Mönches Benedikt von Soracte,* der von einer Schenkung der Galla 
patricia, der Tochter Symmachus’ zugunsten des foronovaner Bischof¬ 
sitzes meldet, dessen Inhaber an den römischen Synoden des V. und 
VI. Jahrhunderts auch theilgenommen haben . 3 Nach Sperandio wäre 
die Kirche ursprünglich dem Erlöser geweiht gewesen, später sei 


' Sperandio, Sabina sagra e profana. Roma 1790. Unsere Kirche 
findet sich auch behandelt in Marocco, Monumenti dello stato pontificio, T. I. 
Roma 1833, Guardabassi, Indice-guida dd monumenti deW Umbria, Perugia 
1872 und Moroni, Dizionario di erudir. stor.-eccl. Venezia 1853. voll. XXVI 
p. 13 seq. LX p. 18 seq. — ln Stevenson’s Scheden Cod. Vat. 10.551 fol. 
47 seq. finden sich historische Daten gesammelt; wertvoll ist der Hinweis auf zwei 
weitere handschriftliche Beschreibungen (aus der Feder von Galletti) cod. Vat. 7926 
fol. 251 und cod. 7939 fol. 67. — In neuester Zeit hat P. Grisar die Kirche an 
Ort und Stelle untersucht und seine wertvollen Beobachtungen in der Civiltä cat- 
tolica vom 9. Juli 1896 p. 219 seq. niedergelegt. 

* Migne, P. L. CXXX1X p. 14: Item territorio Savinense, infra massa 
qui dicitur Cornicle, que vulgo dicitur Septimiliana, basilica in onore sancti 
Valentini aepiscopi cum omnia jacentia ipsius ecclesie constituit (sc. Galla patricia) 
in episcopatum (Savinense, qui edificatum est in civitate que dicitur Forum no¬ 
vum). Das Eingeklammerte ist von einer anderen, aber mit dem Autor gleich¬ 
zeitigen Hand hinzugeiügt. 

* Duchesne, »Le sedi episcopali nell’antico ducato di Roma" im Arch. 
di st. patria 1892 p. 495. 



Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 


9 


an seine Stelle der hl. Euthymius 1 und zuletzt die Madonna getreten. 
Doch wissen wir vom ersteren Titel gar nichts, die beiden letzteren 
waren aber stets gleichzeitig bis zu Alberti in Uebung, nur wog als 
Ortsbezeichnung s. Maria in Vescovio vor. So in einem Brief des Papstes 
Hadrian * an Karl den Grossen, wo die Rede davon ist, dass in 
Gegenwart von fränkischen Gesandten die bejahrtesten Männer der 
Sabina einen Eid in unserer Kirche auf das Evangelienbuch abgelegt 
hätten, es sei nämlich das ganze Gebiet der Sabina seit uralten 
Zeiten Eigenthum des Stuhles Petri gewesen. Ebenso im Jahre 944. 3 
Da im Laufe der Zeit infolge der Verwüstungen der barbarischen 
Sarazenen die anderen sabinischen Bischofsitze, Nomentum und Cures, 
untergegangen waren, vereinigte der Bischof von Forum novum seit 
dem X. Jahrhundert die ganze Sabina unter seiner Jurisdiction. Doch 
scheint auch hier das Städtchen langsam verfallen zu sein, so dass 
schliesslich seine einzige Bedeutung auf der Auszeichnung beruhte, 
dass es Bischofsitz war. So kam es, dass man den Ort einfach mit 
»episcopium«, 4 im Volksmunde »vescovio«, bezeichnete. 

Doch auch dieser Bischofsitz blieb von den Kriegsvölkern 
nicht verschont Im VIII. Jahrhundert wurde die Kirche dem Erd¬ 
boden gleichgemacht und nach Sperandio haben sich Bischof und 
Klerus nach Toffia geflüchtet Erst dem späteren Papst Landone 
(913—914), einem Sabiner, sei es gelungen, die Kirche wiederher- 


* Ueber einen hl. Euthymius, Märtyrer in der Sabina, ist weiter nichts be¬ 
kannt Nach den «Acta ss. Anthimi presbyteri, Maximi, Bassi et Fabii, martyrum 
Via Salaria in Sabinis sub Diodetiano" hat der hl. Bassus in Forumnovum ge¬ 
litten. Ueber sein Ende heisst es daselbst: »Factum est autem ut convenirent ad 
mercatum populi in locum qui appellatur Forum-novum, ubi fiebant sacrificia 
Liberi Patri et Cereri. Tune tenuerunt Bassum et duxerunt eum . .« Da er sich 
weigerte zu opfern, fielen sie über ihn her und ohne den Richterspruch abzuwarten 
«alii pugnis alii calcibus et fustibus tamdiu eum ceciderunt quamdiu spirituni 
exhalaret.“ AA. SS. Boll. 11. Mai U p. 616. Surius-, Historiae seu vitae sancto- 
rum, V p. 312. Er scheint in Vescovio niemals verehrt worden zu sein. 

* Veröffentlicht in Cenni, Monum. domin. pontif. Romae 1760. p. 405. 
Vergl. ferner J a f f 6, Reg. rom. pont. rt. 2433. M i g n e, P. L. XCVlll p. 346. 
„Testificatos esse super alta'e intus ecclesiam sanctae Dei genetricis Mariae in loco 
quidam Forobono (lege Foronovo) coram sancta Christi evangelia." 

* Migne, P. L. CXXXI1I p. 872. Jaffe. n. 3626. (Marinus II papa 
concedit) episcopatum . . . Sabinensem, qui est ad honorem sanctae Mariae Dei 
genetricis, qui ponitur in Foronovo. 

* Nach D u c a n g e, Olossarium etc. 111 p. 107 kommt episcopium m der 
Bedeutung = Dioecesis, ecclesia cathedralis, domus episcopi und reditus episco- 
patus vor. 



10 


Stegensek 


zustellen und den Bischofsitz zurückzuverlegen. Bemerkenswert ist 
es jedenfalls, dass unsere Kirche seit 791, der Zeit Karl des Grossen, 
bis 944, also nach Landone, nicht erwähnt wird. Freilich ist bei der 
Mangelhaftigkeit der schriftlichen Ueberlieferung darauf nicht viel 
Gewicht zu legen. Sind ja auch für die spätere Epoche, besonders 
inbezug auf Bauten und Ausschmückung die Quellen gänzlich 
stumm. 1 Seit dieser Zeit schonte sie das Unglück nicht mehr; 
wiederholte Angriffe von Feinden verjagten den Klerus, verwüsteten 
die Kirche, bis schliesslich 1495 der Bischofsitz nach dem auf¬ 
strebenden Magliano übertragen wurde. In Vescovio wohnte nie¬ 
mand mehr. Vergebens war die Restauration und die Neubauten 
des baulustigen Spaniers Card. Bernardinus Carvajal (1509—1521),* der 
nur noch das Haus des primicerius vorgefunden hatte und nun 
einen neuen Palast errichtete. In der Kirche liess er an Stelle des 
alten Muttergottesbildes ein gleiches malen, errichtete zwei Ambonen 
(von denen der eine der gegenwärtig bestehende sein dürfte), sorgte 
für eine neue Sacristei und er wird auch die wichtigen Ver¬ 
änderungen bei der Confession vorgenommen haben, von denen 
später die Rede sein wird. Doch schon vor Ablauf zweier Jahr¬ 
zehnte kam 1527 der Sacco di Roma mit all den Folgen eines 
Plünderungskrieges; abermals verödete der Palast und diesmal für 
immer. Es ist unglaublich, wie so umfassende Bauten in ein paar 
Jahrhunderten soweit verfallen konnten, dass man heutzutage nur 
noch die von Schatzgräbern überall durchbrochenen Grundmauern 
zu beiden Seiten der Kirche sieht 

Durch das in der Umfassungsmauer sich öffnende breite 
Portal (Fig. 2A) mit der stolzen, 2 m langen Inschrift aus dem XVI. 
Jahrhundert 

ECCLESIA CATHEDRALIS SABINORVM * 

(vergl. Fig. 2, wo sie nach einem Abklatsch wiedergeben ist), ein¬ 
getreten, erblickt man zur Rechten eine offene Halle (C), die mit 


1 Q a 11 e 11 i. eod. Vat. 7939 vermuthet eine Restauration zur Zeit des 
Cardinais Joannes de Paulo (1205—1216). 

* Cod. Vat. 7939. Er hatte auch die Basilica S. Croce in Rom ausgestattet 
nnd liegt daselbst begraben. Sperandio schreibt die Restauration des Mutter¬ 
gottesbildes einem früheren Cardinal, Isidor von Kiew (1451 -62), zu. 

• Durch den Fehler des Lapiciden SAB1NORMM. 



Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 


11 


einer Apsis schliesst. Von den je drei im Rundbogen gewölbten 
Arkaden der Langhausmauern sind nur die ersten zwei vermauert 
und dienen als Unterbau und Keller des Kirchenhauses. Links von 
der Kirche sind in der Mauer eines Wohnraumes (Fig. 2a) zwei 



Fig. 2. 

schiesschartenähnliche Oeffnungen ausgespart. Dass sie zu Ver¬ 
teidigungszwecken gedient haben, ebenso wie die an 2 m hohe Um¬ 
fassungsmauer des ganzen Kirchenplatzes, scheint mit Rücksicht auf 




12 


Stegensek 


die Zeit des Baues sicher. Umso ungewisser ist aber die Bedeutung 
gleicher, mit Marmorpfosten eingefasster Oeffnungen, die in den 
Langhausmauern der Kathedrale über den gothischen Fenstern 
beiderseits je drei an der Zahl in unregelmässigen Abständen 
von einander Vorkommen. Sie scheinen gleichzeitig mit der sie 
umgebenden Mauer zu sein. 

Da die Aussenwände der Kirche keinen Bewurf tragen, so 
kann man leicht ihre Structur untersuchen. Der Thurm sammt 
Querschiff und Apsis sind aus Backsteinen aufgeführt, das Lang¬ 
haus aus grossen, runden Kieseln, wie sie sich im Flussbette 
und am Ufer der Imella in Fülle vorfinden. Auch hier ist der 
abschliessende Streifen unter dem Dachgesims aus Ziegeln. Die 
Einfassungen der Thüren und Fenster sind in Haustein, nur das 
rechte Seitenthor ist im Rundbogen mit Backsteinen von kleiner 
Dimension geschlossen. Es zeigt sich ein Unterschied in der Form 
der Ziegel und dem Gebrauch des Bindemittels zwischen den Lang¬ 
hauswänden und zwischen den übrigen älteren Theilen der Kirche. 
Beim letzterwähnten Thorbogen und wo sich sonst noch Ziegel im 
jüngeren Bau vorfinden, beträgt das Verhältnis zwischen der Länge 
und Höhe der sichtbaren Stirnseite in cm 17:3 und 17:4 und die 
Mörtelschicht ist 0,8—1 cm stark. Damit sind zu vergleichen die 
betreffenden Maasse im Querschiff (z. B. beim vermauerten Eingang 
links: 30 : 4,5 cm, Dicke des Bindemittels 1,5—3 cm), wo viel bessere 
Backsteine verwendet wurden. Alle sind verhältnissmässig sehr lang 
und ungleichförmig untereinander. Länge zur Höhe verhält sich 
wie 27 : 4,5, 29 : 2,5, 30 : 3, 3 : 6,5, 30 : 7 cm; und beim Thurm 
20: 3,5 und 20 : 4 cm bei einer Mörtelschicht von 3—4 cm. Hier 
wurden an den Ecken im unteren Geschoss theilweise Quader zur 
Verstärkung verwendet. Es gibt noch ein weiteres Merkmal, das 
auf verschiedene Bauperioden schliessen lässt. Die Gewände der 
Fenster des Langhauses bestehen aus gothisch profilierten Werk¬ 
stücken, während am älteren Theile alle Lichtöffnungen im Rund¬ 
bogen aus Backsteinen gemauert und, wie man noch an mehreren 
Stellen sehen kann, beworfen und mit geometrischen Motiven bemalt 
waren. Grisar ‘ meint, der ganze Bau stamme aus dem XII. Jahrh. 


1 O r i s a r, /. c. p. 226. Sperandio p. 328. 



Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 


13 


und führt unter anderem das Consolengesims der Apsis an. Doch 
die Consolen haben eine andere Form und anderen Charakter im 
älteren und jüngeren Theil. Die der Apsis und aller Gurtgesimse 
am Thurm sind länglich und ahmen römische Formen nach (es ist 
eigenthümlich, dass sich eine solche an der Apsis vorfindet und 
wahrscheinlich als Muster gedient hat), nur dass die Stelle des 
Akanthusblattes langobardisches Flechtwerk einnimmt Die Consolen 
des Hauptschiffes sind aber kubische Sparrenköpfe, deren vorderer 
unterer Rand abgefast ist. Sie bilden auch das Dachgesims des 
Thurmes, ein Beweis von Bauveränderungen in der gothischen 
Periode. Die verkümmerten Consolen des linken Querschiffstym- 
panums tragen auf der Unterseite eingeritzte gleicharmige und An¬ 
dreas-Kreuze. Das andere Querschiffsende zeigt einen ansteigenden 
Fries von vorgeblendeten Rundbögen. Weitere Anhaltspunkte zur 
Bestimmung der Bauzeit bietet das Aeussere der Kirche nicht. 

Das Innere zeigt ein Langhaus von 22,85 m Länge und 8,28 m 
Breite. Die Höhe bis zum offenen -Sparrendach dürfte der Breite 
gleichkommen. Ueber das Vorderschiff erhebt sich das Presbyterium 
um eine Stufe; von diesem aus führen in die Querschiffsenden je 
drei und in die Apsis eine Stufe; Das Querschiff ist 17 m lang, 
5,70 m breit; der Halbmesser der Apsis beträgt 4 m. 

Zu beiden Seiten des Mittelschiffs ist ein Thürchen (Fig. 2 bb) 
in die Mauer gebrochen, das sofort auf ein um 1,30 m tiefer liegen¬ 
des Niveau (Fig. 4 aa) führt. Wir stehen in der Krypta, die sich 
unter den Enden des Querschiffs ausdehnt und aus je sechs Kreuz¬ 
gewölben besteht, die von gemauerten Backsteinpfeilern getragen 
werden (Fig. 3). Dass die geringe Scheitelhöhe von 2 m ursprüng¬ 
lich ist, kann man aus den Stufen in ihrem rechten Flügel 
schliessen. Jetzt ist sie fast ganz mit Erdreich angefüllt. Von der 
ehemaligen Bemalung sind noch Reste erhalten: ein Vorhang mit 
Andreaskreuzen und Kreisscheiben in deren Winkeln und ein Bogen, 
dem Ziegelstructur in Roth und Weiss auf den Bewurf aufgemalt 
wurde. 

Der Raum unter dem Presbyterium ist ummauert und ganz 
mit Trümmern ausgefüllt. Um ihn legt sich längs der inneren Apsis¬ 
wand ein Gang (Fig. 3 C), der die beiden Flügel der Krypta ver¬ 
bindet In seinem Scheitel mündet ein auf ihm senkrecht gerichte- 






14 Sfegcosck 

■ 

ter Gang (Fig. TD, Fig. 4 D), an dessen Ernte nian ein Aitärciien 
unter einer haibkreiidwnrigcn Nische trifft. Wir stehen Jbdfti Unter¬ 
bau des HodiaHa.r's; Die Nischen zu beiden Seiten in der Wand 


ÄlSf 


. T® 


des Ganges. dienten jedenfalls zur Aufnahfite des Lichtes und zeugen 
für die Verehrung dieser Statte, Pin .Docimieut aus dem Jahre KV!ö 
spricht. von einer „interim cappella Sandissirm Salvator« diele 
eedeste rnajtfm Sabhieusis;- nach Orisär ist es nicht unwahr¬ 


scheinlich, dass die Confessio von aitdsher diesen Titel führte. Die 
Platte des erwähnten Altäre* trägt folgende Inschrift in "goth'ischcn 

M • "... ' '' V:-: r v ie-V-.V . -i •, ' »• v* • *• • *•: .. o-... 

Majuskeln: 







Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 


15 


lObeS’B'HOblfln OP-D*T0HS 

aon\n»(s , aümitK*v*o*s*p^» 

Fig. 5. 

Orisar versucht sie auf Grund von Urkunden, die Sperandio 
aus dem XV. Jahrh. bringt, so zu lesen: »Johannes de Foliano, pres- 
byter domini Johannis comitis Cunii, Antonianus, vicedominus Sabinae, 
fieri fecit“ Ein Joannes di Foliano war zur Zeit Martin V. »cano- 
nicus sancti Antonii viennensis." 

Unter dieser Altarplatte ist eine tiefe quadratische Nische, 
über der sich eine dicke römische Gesimsplatte aus Marmor be¬ 
findet; ihr Vorderrand zeigt das Eierstabmotiv. Der 68 cm hohe 
Bogen über dem Altärchen ist bemalt Ueber dem Scheitel steht 
in einem Kreise das Lamm Christi. Die Zwickel zu beiden Seiten 
füllen offene Rollen aus, die zwei nimbierte Heilige, ein älterer mit 
Bart, und ein jüngerer bartlos, halten. Die Darstellung erinnert an 
die altchristliche Scene des »dominus legem dat," ähnlich ist be¬ 
sonders ein Gemälde in einer Grabkammer in Fünfkirchen in Un¬ 
garn, 1 wo an Stelle des Lammes sich das Christusmonogramm be¬ 
findet. 

Durch den erwähnten niedrigen Bogen kommt man in einen 
querliegenden, tonnengewölbten Raum (Fig. 4 E). Die Reliquien, 
die hier vielleicht in einem kleinen Sarkophag * aufbewahrt wurden, 
waren den Gläubigen durch eine viereckige 0,78 cm hohe Oeffnung 
sichtbar, die früher durch ein Gitter mochte verschlossen sein. 
Auch davor dürfte ein Atärchen gestanden haben, während vom 
Niveau der Kirche eine Treppe hinabführte. So ist die Confession 
in St Peter in Rom disponiert. Jedenfalls war bis dahin in Vescovio 
die Sitte gewahrt geblieben, dass der Priester zum Volke gewendet, 
celebrierte. Gerade der Umstand, dass dieser Brauch immer seltener 


* De Rossi im Bull . <T arch. crist. 1874 p. 150. Tav. VII-VIII. 

* Galletti, cod. Vat. 7926, schreibt: Sotto l'altare maggiore si veggono 
urne servite a eonservare corpi santi e tre piccioli antichi altari vi si possono 
osservare. »Urne* nennt er auch die zwei noch erhaltenen Sarkophage, die er 
aber im benachbarten Convent fand. 



16 


Stegensek 


und ungewöhnlicher wurde, musste den Anlass bieten, den erwähn¬ 
ten Treppenraum mit Steinen auszufüllen, einen neuen Plattenbeleg 
im Presbyterium um eine Stufe höher als das Niveau des Lang¬ 
hauses anzulegen, und den Altar von der der Apsis entgegengesetzten 
Seite durch drei Stufen zugänglich zu machen. Die Spuren dieses 
Verfahrens sind noch vorhanden. Die Rückseite des ehemaligen 
Hauptaltars war mit einem Gemälde geschmückt Oben Maria mit 
dem Christusknaben zwischen zwei Engeln, den Apostelfürsten und 
zwei Heiligen, darunter eine breite Inschrift, die gerade über der 
erwähnten viereckigen Oeffnung liegt, und zu beiden Seiten des 
ehemaligen Gitterchens zwei Personen, Propheten oder Stifter, die 
mit ausgestreckten Armen auf die obere Scene hinweisen. Um für 
die horizontalen Fussbodenplatten einen festen Stützpunkt zu ge¬ 
winnen, wurde ein entsprechender Streifen im Altarkörper über dem 
Inschriftbande ausgebrochen. Bewundern muss man die Pietät, mit 
der man die Prophetengestalten geschont hat Man hat davor ein 
78 cm breites und 2,43 m langes Zimmerchen (Fig. 4 F) ausgespart, 
dass durch einen schiefen Stollen Luft und Licht durch eine in der 
untersten Altarstufe vorgesorgte Oeffnung erhielt. (Gegenwärtig ist 
sie zugestopft). Zugleich wurde der Hauptaltar um 20 cm höher 
gemauert, die alte Altarplatte mit noch erhaltenem Sepulchrum 
wurde als oberste Altarstufe verwendet, an ihre Stelle aber eine 
weiter nach aussen ausladende Platte gesetzt. 

Dass dieser höchst interessante Altarbau bedeutende Reliquien 
geborgen haben musste, zeigt sowohl die Figur eines Propheten (?) im 
unteren Zimmerchen, der eine custodia, ein Reliquiengefäss, in die 
Höhe hebt, als auch die Inschrift auf der Epistelseite des Altares. 
In romanischen Lettern desselben Charakters, wie die vierzeilige 
Anrufung über den Prophetenköpfen, lautet sie: 

SIGNATA CVSTODIVNt EOrum 1 . . . . cVSTOd 

Sie begann jedenfalls auf der vorderen Altarseite, und wurde 
dann auf den anderen Seiten fortgesetzt. 


1 Abgekürzt in der gewöhnlichen Form. Das O hat unten einen wagrechten 
Nachstrich, der durch das vertikale Abkürzungszeichen gekreuzt wird. O r i s a r 
übersah dies und sah das O für ein Q an und las die Inschrift, sie anders in 
Worte abtheilend: . . signat agusto diu qu . . . usto. 



Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 


17 


Beispiele einer Confession in Form von peripherischen Apsis¬ 
gängen finden sich in Rom in S. Prassede, SS. Quatro Coronati und 
in S. Cecilia, alle aus dem IX. Jahrh. 1 Doch kann unsere Anlage 
kein so hohes Alter beanspruchen, da Kirchen mit so stark aus¬ 
ladendem Querschiff wie in unserem Falle, in Rom überhaupt, in 
Toscana aber erst im XI. und XII. Jahrhundert Vorkommen.* Dem 
XI. Jahrh. möchten wir auch die Bemalung des Altarbaues zuweisen. 

Die Darstellung der zwei Heiligen mit dem Lamm des Herrn 
über dem gothischen Altärchen haben wir schon erwähnt und auch 
der Zusammengehörigkeit der Bilder auf der jetzigen Vorderseite des 
Hauptaltares — Maria zwischen zwei Engeln und 4 Heiligen (Tafel I) 
mit den zwei in die Höhe weisenden Gestalten des Confessions- 
raumes, wurde schon gedacht. Maria sitzt auf einem perlenge¬ 
schmückten Thron bis an den Hals in ein rothes Oberkleid verhüllt 
und hält mit beiden Händen das stehende Christuskind vor sich auf 
dem Schoss. Dieser segnet mit der Rechten und trägt ein weisses 
mit reichen rothen Falten versehenes Gewand. Dieselbe Farbe 
zeigen auch die Kleider der Engel; doch die Faltengebung ist grün. 
Ihre charakteristische schiefe Stellung findet sich auch auf anderen 
Monumenten z. B. in S. Urbano alla Caffarella zu beiden Seiten 
des Herrn. Um die Stirne des einen schlingt sich eine weisse 
Binde, deren getheilte Endstücke sich vom rothen Grund des Nim¬ 
bus in Wellenlinien abheben. Mit beiden Händen weisen sie nach 
dem Erlöser in der Mitte und wenden sich mit dem Kopfe zu den 
Heiligen. Petrus trägt über der hellen Tunica ein gelbes Pallium, 
vollen Bart und einen Haarkranz, wie er manchen Papstbildnissen 
von St. Paul eigenthümlich ist. Der Name steht über dem Haupte 
in den Siglen S. P. Dieselben Anfangsbuchstaben befinden sich 
über dem hl. Paulus. Der jugendliche, kraushaarige Nachbar des 
hl. Petrus ist durch S. T. (?) angedeutet. Während Petrus den 


1 D e h i o und B e z o 1 d , Die kirchliche Baukunst des Abendlandes I p. 1.80 
und Tafel 42, Nr. 9. (Grundriss der Confessio von Ss. Quattro Coronati). Aehn- 
lich in Werden a. d. Ruhr (T. 42, 4a). RohaultdeFleury, La messe II 
p. 79 seq. Die Anlage in St. Peter stammt nach letzterem aus der Zeit Leo III. 
Weitere Beispiele für Confessionen ausserhalb Roms bilden die Kirchen des hl. 
Valentin bei der via Flaminia und des hl. Marcus in Sarzana in Etrurien. Röm. 
Quartalschrift 1889, p. 332 und 1891 p. 205. 
s Dehio, /. c. Buch IV. Cap. I1I 2 . 

Römische Quartalschrift 1902. 


2 



18 


Stegensek 


Gestus der Empfehlung macht, bringt Paulus ein perlenbesetztes 
Buch dar. Er trägt einen langen spitzen Bart und spärliches auf 
die Stirne gestrichenes Haupthaar; die Augenbrauen und der Nasen¬ 
rücken sind durch Weiss hervorgehoben. Sein Unterkleid ist fast 
schwarz, das Oberkleid weiss. 

Der grüne Grund, von dem sich diese obere Darstellungs¬ 
reihe abhebt, setzt sich auch in den unteren Theil fort. Zu beiden 
Seiten der fenestella confessionis sind zwei gedrungene, mächtig 
ausschreitende Gestalten, Greise mit spitzen Bärten und einer eigen¬ 
tümlichen, einem abgestuzten Kegel vergleichbaren Kopfbedeckung, 
die beim Linken mit einem Knopf schliesst. Mit weitausgestreckten 
Händen weisen sie nach oben. In der freien Linken trägt der rechts 
stehende Greis einen kleinen, weissen, palmenblattähnlichen Zweig, 
der linke aber hebt mit der verhüllten Rechten ein cylindrisches 
konisch abschliessendes und mit Perlen besetztes Gefäss in die Höhe. 
Es wird ein Reliquiar sein. Ein Gefäss von dieser Form zur Aufbe¬ 
wahrung der hl. Eucharistie trägt der hl. Diakon Stephanus in einer 
Sculptur. 1 2 Obschon die ganze Composition an ähnliche Dar¬ 
stellungen auf römischen Triumphbögen erinnert, wo im oberen 
Streifen das Christusmedaillon oder Maria zwischen Engeln und 
Heiligen, und in den Zwickeln Propheten (z. B. S. Maria in 
Domnica) zu stehen kommen, so möchten wir unsere Greise gar 
nicht für Vertreter der 24 Aeltesten und auch nicht leicht für 
Propheten ansehen. Leider ist auch deren Namen verblichen; Reste 
sieht man nur noch beim linken: . . ALEN . . (VALENTINVS?). 
Es ist wahrscheinlich, dass es Stifter oder Wohlthäter sind. Hiermit 
würde auch die vierzeilige Anrufung über ihren Häuptern im Ein¬ 
klang stehen. Ausser einzelnen zusammenhanglosen Buchstaben 
liest man noch in der obersten Zeile die Worte: TVos GENITRIX 
und in der letzten: 

SVCcVRRAT PRO noBIS APOSTOLORum. 

evaNGELISTARum ! ERVAt NoS FACIAT ESse . . . . A. 

Sie bezieht sich also auf die die darüber dargestellten hl. Personen. 


1 M a r t i g n y , Diel, des anliquites ehret, p. 189. 

2 Das R hat das verticale Abkürzungszeichen. 




Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 19 

Stilistisch trägt die ganze Malerei einen kleinlichen, mühsamen 
Zug zur Schau. Die Hauptfalten sind hölzern, geradlinig, manchmal 
eckig gebrochen, oft parallel untereinander, oder aus einem Punkte 
strahlenförmig gezogen, die Modellierung ist in weisser Kalkfarbe 
aufgesetzt und zuweilen kammartig über die Form gestrichen. Nach 
diesen Merkmalen muss man sie dem X. oder XI. Jahrh. zuschreiben. 
Die architektonische Ausbildung des Querschiffs nöthigt uns das 
letztere Datum anzunehmen. Jünger ist freilich die unschöne vier¬ 
blättrige Rosette über dem Haupte der Madonna; sie wurde später 
hinzugefügt, um den Ansatz der erhöhten Altarmauer zu verdecken. 

Viel höheren künstlerischen Wert haben die Gemälde des 
Langhauses, das in zwei Reihen übereinander historische Compo- 
sitionen enthielt. Den Rahmen bildeten breite vielfarbige Streifen, 
die an die Incrustationstechnik der römischen marmorarii erinnern. 
In der Mitte standen davor gemalt wahrscheinlich schmächtige ge¬ 
wundene Säulchen, wie in einem Theil der Langhausmalereien von 
St. Paul in Rom 1 aus dem Ende des XIII. Jahrh.’s; davon ist eine 
hohe 6-seitige Basis sichtbar. Von den Gemälden sind bisher folgende, 
obschon noch in unzureichender Weise, freigelegt. In der unteren 
Reihe auf der Evangelienseite beim Triumphbogen beginnend, ist 
die Verklärung des Herrn, dann folgt das Abendmahl, die Kreuzig¬ 
ung (über der Seitenthüre), die Auferstehung, der Besuch der 
frommen Frauen beim Grabe. Auf der Epistelwand scheint im 
unteren Streifen eine Heiligenlegende dargestellt zu sein. Zunächst 
beim Thurm sehen wir einen Heiligen, zu dem ein Jüngling mit 
Pfeil und Bogen kommt; es folgt derselbe Jüngling hinter zwei an¬ 
springenden Hunden (?). Auf der inneren Fassadenwand befand sich 
eine mächtige Darstellung des jüngsten Gerichts. Christus sitzt 
auf einem perlengeschmückten Thron in der ovalen Mandorla und 
breitet die mit Wundmalen ausgezeichneten Hände wie zur Ein¬ 
ladung an die Seligen aus. Vom rothen Hintergrund heben sich 
die verschiedenen Leidenswerkzeuge ab. Die übrige Wand ist mit 
einer doppelten Tünche bedeckt und dank derselben sind darunter 


' A g i n c o u r t, Pitt. Tav. CXXV. 



20 


Stegensek 


die Farben viel besser erhalten, als in der stets freigelegenen 
Mandorla mit dem Richter. 1 * * 4 

Vom ikonographischen Standpunkt betrachtet, steht die Ver¬ 
klärung Christi für Rom und Umgebung einzig da als Wand¬ 
gemälde. Sie folgt dem griechischen Schema, dessen später Inter¬ 
pret, das Malerbuch vom Berge Athos, sie folgendermassen be¬ 
schreibt:-’ „Ein Berg mit drei Spitzen und auf der mittleren Spitze 
steht Christus in weissem Gewände und segnet; um ihn ist Licht 
mit Strahlen; und auf der rechten Seite hält Moses die Tafeln, auf 
der linken steht der Prophet Elias und schaut auf Christus. Und 
unter Christus liegen Petrus, Jacobus und Joannes vor sich hin und 
schauen nach oben wie verklärt . . .« Auch in unserem Bilde 
finden wir die drei grünen Bergspitzen; dahinter dehnt sich der 
blaue Himmel aus. Auf der mittleren Spitze steht Christus in einer 
gelbweissen Mandorla; breite Strahlen hellblauen Lichtes gehen von 
ihm aus. Er trägt Tunica und Pallium von weisser Farbe mit 
grauen Schatten und weissen Lichtern. Gesicht und Hände sind 
gut modelliert; letztere braun umrandet. Die röthlichen Haare sind 
in parallellaufenden Strähnen geordnet und im Scheite) getheilt; ein 
paar fallen auf die Stirne herunter. Die Augen sind weit offen, der 
Bart braun, kurz und ungetheilt. Der Nimbus ist gelb mit rothem 
Rand und blauen Kreuzbaiken. 

Der Heilige links (Moses) ist jugendlich, bartlos, mit vollem 
Haar, fast ganz ins rothe Pallium gehüllt; vom blauen Unterkleid 
ist nur ein enger Saum über den Füssen sichtbar. In anbetender 
Geberde erhebt er beide Hände gegen den Herrn. Hinter ihm 
wird die Scene durch eine Palme abgeschlossen. 

Elias trägt einen kurzen Bart und sein gelblichroth gefärbtes 
Haar ist durch braune Linien in lange Locken gruppiert, die mit 
Grün beschattet sind. Sein Kleid ist rosafarben und wird in den 
modellierten Partieen bis ins Tiefroth und Weiss abgetönt; unter 
dem Hals hat er einen braungelben Mantel geknüpft. Auch er 
macht den Gestus der Anbetung. 


1 Auch in Montebuono in der Sabina besteht noch eine Darstellung des 

jüngsten Gerichtes zugleich mit anderen alten Fresken aus dem Jahre 1204. Der 

Künstler nennt sich Jacopo di Rocco Antica. Moroni LX p. 55. 

4 ed. Schäfer, p. 189. 


J 



Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 21 

Im unteren Streifen sind die drei Lieblingsjünger des Herrn 
dargestellt. Out erhalten ist links Petrus in blauer Tunica und 
gelbem (noch nicht freigelegtem) Pallium. Er scheint vor der un¬ 
erwarteten Erscheinung in die Kniee gesunken zu sein. Auch seine 
Hände erheben sich zur Anbetung. Während der mittlere Apostel 
(Johannes) durch das Einsetzen der Kanzelbrüstung fast ganz zer¬ 
stört ist, ist der rechte erhalten und besonders voll Leben darge¬ 
stellt. Dem Anscheine nach ist er rücklings gefallen, stützt sich mit 
der Linken und erhebt die Rechte schützend über die Augen. 

Der Maler trug die Farbe ziemlich pastös auf; man kann alle 
seine Züge verfolgen. Gewöhnlich fährt er der Form entlang, 
seltener querüber. Die Art seiner Materialien bringt es mit sich, 
dass er das Modellieren nicht durch flächenhaften Auftrag einer ab¬ 
tönenden ' Farbe bewerkstelligt, soudern durch eine strichelnde, 
schattierende Manier. Um z B die Fusswölbung durch Licht her¬ 
vorzuheben, fährt er auf dem Carnationsgrunde zunächst mit leuch¬ 
tendem pastosen Weiss dem Fussrücken entlang in einem kräftigen 
Zuge; dann zieht er von dieser Linie aus kurze parallele Querstriche 
über die Wölbung und erzielt damit einen ganz guten Eindruck. 

Unsere Abendmahlsdarstellung (Tafel II) ist eine 
Weiterbildung der von Dobbert 1 besprochenen, einst in S. Sebastiano 
auf dem Palatin befindlichen aus dem VIII. Jahrh. Dort finden wir 
als Tisch noch das halbrunde Sigma. Christus sitzt auf dem Ehren¬ 
platz an der linken Ecke, hinter ihm Johannes, neben ihm hinter 
dem Tisch andere Apostel bis Petrus an der gegenüberliegenden 
Ecke. Judas hat eine Ausnahmestellung vor dem Tisch erhalten, 
die der abendländischen Kunst eigenthümlich ist; er würgt, auf einem 
Schemel sitzend, eben den Bissen herunter, den ihm der Herr ge¬ 
reicht Hier ist der Tisch rund, mit weissem Linnen gedeckt. In 
einer kelchartigen Schüssel liegt der symbolische Fisch. Links sitzt 
Christus und reicht mit der Linken Judas den Bissen, während er 
mit zwei ausgestreckten Fingern seine Rede begleitet. Judas sitzt 
kleiner an Gestalt als die übrigen Tischgenossen vor der Tafel und 
streckt beide Hände nach dem Bissen aus. Der Herr trägt eine tief- 
rothe Tunica und ein hellrothes Pallium. Sein Haupt umgiebt ein 


* I:n Repertorium für Kunstwissenschaft 1890, 1892, 1893. 



22 


Stegensek 


gelber Nimbus mit blauem Kreuz. Ihm zunächst sehen wir den 
hl. Petrus; er hat das gleiche Aeussere und denselben Typus wie 
in der Verklärungsscene. Dann folgen die weiteren Apostel, darunter 
vielleicht Johannes, der hier seinen tradionellen Platz an der Seite 
des Herrn, an dessen Brust er während des Mahles hatte ruhen 
dürfen, an Petrus abgetreten hat. 

Während die bereits besprochenen Scenen ikonographisch 
einen besonderen Wert beanspruchen dürfen, scheint es, als ob die 
folgenden von demselben Standpunkt betrachtet jünger wären, wenn 
nicht die Art der Ausführung und die fortlaufende Darstellungsreihe 
für ein gleiches Alter sprechen würden. In der Kreuzigung 
ist der Körper des leidenden Heilandes seitlich ausgebogen, links 
wird Maria von einer hl. Frau gestützt, rechts steht der trauernde 
Johannes. In der Auferstehungsscene sehen- wir auf 
grünem Grunde den schneeweissgekleideten Erlöser, von dem nach 
acht Richtungen weisse Lichtstrahlen ausgehen, in einer Mandorla 
stehen; in der Linken hält er eine blaue Kugel, mit der Rechten 
macht er wahrscheinlich den Segensgestus Darunter sieht man die 
Helme der eingeschlafenen Wächter. Das Bild ist ungenügend auf¬ 
gedeckt. Ebenso ist es beim nächsten der Fall: »Der Engel 
erscheint den Salbölträgerinnen und verkündigt ihnen 
die Auferstehung.« 1 Bemerkenswert ist die Ruhe und der Adel der 
hl. Frauen, die ganz in die matronale Palla eingehüllt sich mit Salb- 
gefässen der herrlichen, weissgekleideten Engelsfigur nahen, die am 
Rande eines Sarkophages sitzt. Hinter ihr wölbt sich der grüne 
Berg mit weissen Felsen. Ueber dem Sarkophag öffnet sich roth 
die Höhlung der Grabkammer, in der ein zusammengebundenes 
weisses Tuch hängt. 

Auffallend gering ist die Zahl der erhaltenen Sculpturen. 
Der Bischofsitz in der Apsis mit Subsellien für die Priester ist zwar 
alt, aber ohne Schönheitssinn aus Steinplatten zusammengesetzt. 
Galetti sah in der Unterkirche noch römische Reliefs. 2 Daselbst 

1 Schäfer, p. 209. 

* Cod. Vat. 7939 (Compendio storico dell'antico e nuovo stato della Chiesa 
di s. Maria et Eutimio detta oggi di Vescovio o Vescovato di Sabina.) «... una 
pietra antichissima di Altäre, che nella Chiesa veechia sta col(lo)ca(ta), dove mira- 
bilniente sono scolpite le querce, simbolo della fortezza et il lutto del Neinico Leone 
dallo stesso Ercole Supernto, et ucciso . 





Santa Maria in Vesco-tfö, 


standen «lüdr indttere Sarkaphvagiiv^: wurde;« 

und im Kloster auf dem benachbarten Hagei, der wie als Bmunci- 
getäss, der andere, zersägt, als Tischplatte in einer Wetnlaube bemiizt 
jetzt stehen beide im Landhaus der Kirche, Der erste, christliche, 
ist vollständig erhalten und: -tragt auf der Vorderseite zwischen einer 
Reihe von Singen em halb zerstörtes Tafelchen mit der- .Inschrift: 

Ä V R EL I O - V R S A- • 

Cf O - P • C r B EN EM E 
REN T: i Q - V f X I t <: :& N . . 

XXXVUl Dl • Vllfo INPACE 
DT P XVI KAL A f*R 

Daran knüpften die früheren Historiker der Sabirra die Legende 
.von einer „sedLs Ursachina« ui Ppronoyo, die vom hf. Ptfiru.V ge- 
gründet worden. Sperandio (p. 24) sah auf diesem-Sarkophag noch 
einen Deckel, auf dem ein Mann and eine Frau urid> zwei Knaben 
dargestdlt waren.* Wahrscheinlich haben w cs aber mit der noch 


fig. Cr. 

fast ganz erhaltenen Vorderwand eines Sarkophages zu tlmn, der 
spater als Tischplatte gedient hat (Fig. 6), Auf dem Mittelfeld sehen 

1 , v u« ' certatweiciU^- ertetiana incisa in una gmn csssä 

sepa!er?de n# di cui cop^c^io ^uo ^regiamente lavorate a rilieyo le ti glitt d* 
due ■por$oviaggi uomu e donita c di flnW fttnefhili; ... in essa noit iut uk*I?d 
rstwte- cWw» sottemm, die fu rcsa acccftibtie circa la nicii tid presente 
iecolo.-i^ ^XVItt)> .'' ' .• - P /'- 





etr^SE 



SlegenseV 


7, 'S0 fei'clien sfcli alle drei 

Sclwesterkünste die- 1 l.md. 
Architektur, Malerei und Scuiptut gehen Zeug»'? von denr ehr¬ 
würdigen Alter der' ehemaligen Kathedrale'' der Sabina und decken 
Iri jedem BeBesiicher den ernsten Wunsch, dass sie -recht bald 'in 
erneuertem öewande erstünde. 


* fn Kraus, Rral-E/ir. If p. i 2h. In ikr Villa des Barmi Gavmiceini hei 
Tom befinden sich Briiätetiicke eines figu’nrrttni dtrisHieiierx Sarkophag« ans clfcjti 
tU -IV. Ja)>rit. ( der ans Veseoviö stammen soll. O r i $ a r, L «. p. 222. 



Zur Ikonographie 

der Transfiguratio in der älteren Kunst. 

Von 

A. de Waal. 

Bei dem manichfaltigen Reichthum an altchristlichen Monu¬ 
menten kann es nur von Nutzen sein, wenn von dem grossen 
Baume gleichsam ein einzelnes Blatt abgepflückt und einer genauen 
Betrachtung unterworfen wird, mit andern Worten, wenn in Mono¬ 
graphien Specialstudien einen einzelnen Gegenstand nach allen 
Seiten untersuchen und darstellen. Ayf dem Gebiete der christlichen 
Ikonographie besitzen wir solche Monographien über die Taufe 
Christi, über Adam und Eva, über die Engel, über das Abendmahl 
Christi u. a., und in diese Fusstapfen soll folgende Untersuchung 
über eine biblische Scene treten, die wohl darum noch nicht speciell 
behandelt worden ist, weil ihre Darstellungen sich nicht in der früh¬ 
christlichen Kunst finden, ich meine die Verklärung des Herrn 
auf dem Berge Thabor (Matth. 17, 2 und Marcus 9, 1; vgl. 
11 Petrus 1, 18). Wenn mir dabei das eine oder andere Bild ent¬ 
gangen sein mag, und spätere Darstellungen auf abendländischen 
Monumenten nur gelegentlich in Betracht gezogen sind, so wird 
doch das vorzulegende Material für meinen Zweck ausreichen. 

Die Gemälde der Katakomben und die Sculpturen der Sarko¬ 
phage, wie die älteren Mosaiken betonen immer und in den manich- 
faltigsten Wendungen das Göttliche im Heilande; der Sohn des 
Menschen in seiner Niedrigkeit, in seinem Leiden und Sterben ist 
kein Object für die älteste christliche Kunst gewesen. Wenn die¬ 
selbe im vierten Jahrhundert mit einer unverkennbaren scheuen Ehr¬ 
furcht auch Scenen aus der Passion darzustellen beginnt, so hält sie 



26 


Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst. 


diesen Bildern der Erniedrigung auch immer die Verherrlichung 
des Gottmenschen entgegen. 

So nahe es da nun gelegen hätte, schon recht frühe gerade 
die Transfiguratio zur Darstellung zu bringen, so hat die alte Kunst 
sich doch an diesen sublimen Stoff nicht gewagt; ja, selbst auf 
späteren Werken kommt sie nicht sehr häufig vor, und auch da, 
wo wir eine Reihe von Scenen aus dem Leben des Herrn vor uns 
haben, auf Miniaturen, auf Elfenbeinschnitzereien, auf der Thür von 
S. Sabina, auf den Mosaiken zu Ravenna, auf den Erzthüren von 
Benevent aus dem 11. Jahrhundert (Ciampini Monum. Tab. IX) ist 
die Verklärung übergangen worden, mochte man sich auch sonst 
in vielfachster Weise und mit Glück an neuen Stoffen versuchen.' 
Auch Prudentius in seinem Dittochaeon hat unter den zwanzig Tituli 
für das Leben des Herrn keinen für die Verklärung 

Zunächst jedoch ist nicht zu verkennen, dass in den so be¬ 
liebten Scenen der Uebergabe der LEX an Petrus der Gedanke an 
die Transfiguratio die Composition beeinflusst hat. Christus steht in 
männlicher Schönheit, mit Bart und langem Haar, auf einem Berge, 
dem die vier Paradiesesflüsse entströmen; neben ihm erscheinen 
Petrus und Paulus, jener, der die LEX empfängt, an Moses erinnernd, 
dieser, der mit erhobener Rechten Zeugniss für den Gottessohn ab¬ 
legt, in Stellvertretung des Elias; Petrus links vom Herrn, wie auf 
den spätem Transfigurationsbildern Moses; Paulus, wie später Elias, 
zu seiner Rechten. Die Verstorbenen, welche zu Füssen des Heilandes 
knien, erinnern an die Apostel, die bei der Verklärung zugegen 
waren. 

Die erste grosse Composition, in welcher sich ein Künstler 
an unsern Gegenstand wagte, bietet das Mosaik von S. Apollinare 
in Classe zu Ravenna, das um das Jahr 550 ausgeführt wurde. Dort 
steht zunächst unten, mit seinem Namen bezeichnet (ob ursprüng¬ 
lich?), der h. Apollinaris in hohepriesterlichem Ornat, die Arme zum 
Gebet ausgebreitet, in Mitten der zwölf Lämmer, also an Stelle des 


' Dennoch mag Steinmann, Die tituli und die kirchliche Wandmalerei im 
Abendlande, S 59 Recht haben, wenn er mit Bezug auf das gleich zu besprechende 
Mosaik von Ravenna sagt: „Schon dadurch, dass dieser historische Vorgang eine 
symbolische Darstellung zuliess, scheint er in dieser Zeit (6. und 7. Jahrh.) ein be¬ 
sonders beliebter Vorwurf für bildliche Darstellungen gewesen zu sein." 




göttlichen .Lammes, das wir sonst, gewöhnlich aut dem mystischen 
Quellenbcnge stehend, als den Gegenstand der "Verehrung für die 
Doppelreihe der Lämmer finden. Weiter hinauf entwickelt sich eine 
ammdhige Landschaft mit Bäume« aller..Art,, und nun folgt oben 
die Darstellung der Verklarung. Die erhabene Erscheinung des 
Gottessohnes,; «dessen Antlitz leuchtete, wie die. Sonne und dessen 
Kleid «miss war, wie der Schnee“, hat der Künstler, ersetzt-. .durch 
ein reiches, mit Gemmen besetztes Krenz in einem kreisförmigen 
Felde, das mit Sternen besät is,t und also den .Himmel .addeutet,' 
Ueber diesem Kreuze lesen wir die Buchstaben l.X-O V t,;, Jesus, 


' 

44 


Christus, Gottes, Sohn, Erlöser, und zu beiden Enden der Kren?* 
arme die Buchstaben A und-tu (Apoc. 1, Bl, unter de.tr, - Kreuzt 
aber die Inschrift SALVS MVNDI. Nebenan erscheine^ haib ans 
Wolken hervorgdumd, Moses und Elias, die Rechte zum Redegesfus 
nach , dem Heilande ausgestreckt- Die drei Apostel aber sind dusch 


V ff)ne gewisse Par$)$e tiäbtm' wir mjf Mosaik in R Stefano rotondo, 
wo zwischen M*rt fMmus* und.. Heitehdes ein Kreuz 

.steht; das dann auf seiner SpiM dm Sn^-tbitde 'des Herrn trügt* 





28 


Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst. 


drei, ihre Köpfe zum Kreuze erhebende Lämmer repräsentiert, von 
denen eines zur Rechten, die beiden andern zur Linken des Herrn ge¬ 
stellt sind. Ueber dem Sternenkreise reicht aus den Wolken die Hand 
des himmlischen Vaters herunter, die ja stereotyp in der Höhe des 
Bogens steht, hier jedoch ohne den üblichen Kranz, sondern offen 
ausgestreckt ist, um an die Stimme aus der Wolke zu erinnern: «Dies 
ist mein geliebter Sohn, an welchem ich mein Wohlgefallen habe; 
den sollt ihr hören“. 

Das ist also eine in manigfacher Hinsicht transfigurierte 
Transfiguration; aber der Künstler hat seine Aufgabe in höchst 
genialer Weise meisterhaft gelöst. Mochte er sich unvermögend 
fühlen, den Herrn selber in seiner glorreichen und leuchtenden 
Verklärung wiederzugeben, so weiss er dafür den denkbar passendsten 
Ersatz zu finden in dem Prunkkreuze auf sternbesätem und mit 
reicher Bordüre eingefassten Himmelsgrunde, und die beigefügten 
Legenden in griechischer und lateinischer Sprache, mit dem 
interessanten Zurückgreifen auf das damals antiquierte IX(>Y ( L 
weisen auf das deutlichste auf Christus selber hin. Vielleicht mag 
bei dem Entwürfe der Composition die Stelle Matth. 24, 30 vorge- 
geschwebt haben: Et tune parebit signum Filii hominis in coelo .... 
et videbunt Filium hominis venientem in nubibus coeli cum virtute 
rnulta et majestate. Wie dem auch sein mag, mit dem Mosaik in 
S Apollinare in Classe hat die altchristliche Kunst in der Darstellung 
der Verklärung Christi ihre höchste und genialste Leistung geschaffen; 
alle ferneren Darstellungen fallen neben derselben tief ab, und wir 
müssen um ein ganzes Jahrtausend weiter auf Rafaels göttliche 
Transfiguratio schauen, um dem alten Meister einen würdigen 
Nebenbuhler an die Seite stellen zu können. 

Um zunächst bei den Mosaiken zu bleiben, so vergehen 
anderthalbhundert Jahre, bis wir wieder einer Darstellung der Ver¬ 
klärung begegnen, und der rapide Verfall der Kunst in dieser 
Periode lässt uns zum Voraus eine nach Geist und Form wesent¬ 
lich inferiore Leistung erwarten. Das unter Leo 111 (795 — 816) ge¬ 
schaffene Mosaik in dem Bogen über der Apsis von S. Nereo und 
Achileo stellt in der Mitte Christus dar, bärtig, mit Kreuznimbus, in 
einer blauen Mandorla. Die Rechte ist ausgestreckt; in der Linken 
hält er eine Rolle. Die Hand aus der Wolke fehlt. Zur Rechten 



de Waal 


29 


des Herrn steht Elias mit weissem Haar und Bart, zur Linken der 
jugendliche und bartlose Moses mit einer Tafel in der Linken und 
die andere Hand nach Christus ausgestreckt; beide sind ohne Nim¬ 
bus; alle Figuren tragen, wie der Herr, weisse Gewänder. Zu beiden 
Seiten der Mandorla ziehen sich Wolken hin. 

Eine eigenthümliche Auffassung, welche die Transfiguratio 
in das himmlische Jerusalem translociert, begegnet uns auf dem 
unter Papst Paschalis (817 — 824) in S. Prassede ausgeführten Mosaik. 
Dort ist in dem obern breiten Streifen über der Apsis die himmlische 
Stadt abgebildet, darüber Christus, frei schwebend, ohne Mandorla 
mit Kreuznimbus, in der Linken eine Rolle, die Rechte vor der Brust 
zum Segen erhoben. Neben ihm steht je ein Engel; unterhalb sind 
die beiden hh. Schwestern Pudentiana und Praxedis und im An¬ 
schlüsse an sie die zwölf Apostel abgebildet. Zu äusserst erscheinen 
über diesen links vom Beschauer Moses, bartlos, die Gesetzestafel 
haltend mit der Aufschrift LEGE, und in grauem Bart und Haar 
gegenüber Elias, die Hände im Mantel verhüllt. De Rossi in seinen 
Musaici vermuthet, dass auch Elias eine Tafel oder Schriftrolle ge¬ 
halten habe mit der Aufschrift FEDE, für beide die Vulgärform statt 
LEX und FIDES. 

Eine verwandte Darstellung bietet das unter demselben Papste 
in S. Maria in Domnica ausgeführte Mosaik. Auch dort sehen wir 
in dem breiten Streifen oberhalb der Apsis Christus in blauer 
Mandorla, mit Kreuznimbus, sitzend; neben ihm stehen je ein Engel 
und die zwölf Apostel. Die Hand aus der Höhe fehlt. Unten rechts 
und links in den Eckfeldern steht rechts vom Beschauer eine jugen¬ 
dliche, bartlose Figur, gegenüber ein älterer Mann mit vollem und 
dichtem, aber schwarzem Haar. Dass wir in diesen beiden nicht 
unbestimmt »Propheten« zu erkennen haben, wie de Rossi sagt, 
sondern Moses und Elias, lehren die vorhin besprochenen Mosaiken. 1 


* Das Mosaik in der Basilika von S. Marco ans der Zeit Gregors IV. (827 
bis 844), an der Grenze des Kunstverfalls, hat unten in den Eckzwickeln Petrus 
und Paulus, aber in der Haltung des Moses und des Elias; der Sinn der beiden 
alttestamentlichen Gestalten ist nicht mehr verstanden gewesen. Man könnte 
nach diesen Beispielen zu der Vermuthung geführt werden, dass auch schon auf 
dem Triumphbogen der Galla Placidia (425—450) in St. Paul mit dem von Strahlen 
umgebenen Brustbilde des Herrn oben, statt der beiden Apostelfürsteu in den 



30 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst. 

Gehen wir zu den Elfenbeinschnitzereien über, so würden 
wir die älteste Darstellung der Transfiguratio auf der dem vierten 
Jahrhundert angehörenden Cista von Brescia vor uns haben, wenn 
die Deutung von Graeven und von älteren Archäologen, denen sich 
auch Merkle (R. Q. S. 1896, S. 203) anschliesst, die richtige wäre. 
Dort sind auf einem Felde zwei der ältern Kunst fremde Scenen 
dargestellt, 1 das Urtheil des Apostels Petrus über Ananias und 
•Saphira, und die angebliche Transfiguratio. Die erstere Scene nimmt 
den weitaus grösseren Theil des Feldes ein, so dass die andere 
stark auf die linke Seite der Tafel gedrückt ist. Dort stehen drei 
Personen neben einander in gleicher Haltung, alle drei jugendlich 
und ohne Bart; zu der mittleren, die durch das lange Haar sich als 
Christusbild ausweist, reicht von links her eine grosse offene Hand 
aus Wolkenstreifen hinab. Zu Füssen der Gruppe ziehen sich 
Wellenlinien hin, die bei der Auffassung der Scene als Transfiguratio 
für Wolken gelten müssen, auf welchen Christus mit Moses und 
Elias steht. Die drei Apostel fehlen. — Hätten wir wirklich hier eine 
Verklärung Christi vor uns, so würde dieses Bild der erste, schüler¬ 
hafte Versuch der Darstellung der Transfiguratio sein Allein 
Garrucci hat wohl Recht, wenn er hier den Herrn mit den zwei 
Jüngern des Johannes sieht, die dem Erlöser nach seiner Taufe 
folgten (Joh. 1, 33 ff.). Die Hand oben und die Wellen des Jordan 
unten weisen auf die Stimme aus der Höhe und die eben empfangene 
Taufe hin. 2 

Im Britischen Museum befindet sich eine Elfenbeintafel 
(Graeven, Nr. 35), mit Christus aufrecht, schwebend in der 
Mandorla, jugendlich und mit leichtem Bart und langem Haar, in 
der Linken eine Rolle, die Rechte vor der Brust im Redegestus; 


Zwickelfeldern unten ursprünglich die Repräsentanten des alten Bundes gestanden 
hätten. Beide Figuren sind, wie die Tafel 257 bei Garrucci lehrt und wie auch 
de Rossi in seinen Mosaici darthut, stark überarbeitet; sicherlich ist das Schwert 
bei Paulus spätere Zuthat. Allein die dem Papste Leo dem Grossen zugeschriebenen 
Tituli unter beiden Figuren lassen über die Apostel fürsten keinen Zweifel. 

1 Garrucci, Tav. 444, Graeven, Elfenbeinwerke, Taf. 12. 

* Wenn man auch die Wellenlinien unten, analog den Streifen, aus welcher 
die Hand hervorragt, für Wolken halten will, so fehlen doch bei Moses und Elias 
die charakteristischen Besonderheiten, durch die sie auf anderen Werken erkenntlich 
sind. Die Evangelisten sagen aber auch gar nicht, dass die drei auf einer Wolke 
gestanden, und die Wolke, aus welcher die Stimme ertönte, ist dort zu suchen 
wo der Künstler die Hand als Sinnbild des Sprechens gestellt hat. 



de Waal 


31 


über ihm die Hand, ohne Kranz, die in die Mandorla hine'n auf 
den Nimbus Christi hinabreicht. Neben dem Herrn stehen, jeder 
auf einem Berge, Moses und Elias, beide bärtig, aber der zur 
Linken jünger und mit langem Haar und mit einer Tafel in der 
Linken, während der andere ein Buch hält; beide strecken die 
Rechte zur Anrede nach dem Herrn aus. Unten kniet zur Rechten 
des Herrn Petrus auf Einem Knie und erhebt die rechte Hand im 
Redegestus; die beiden andern liegen, das Gesicht verhüllend, in 
Anbetung am Boden. 

Auf einer Elfenbeintafel in der Bibliothek Barberini (d’Agin- 
court, Sculpt. XII, 24), steht der Herr in der Mandorla, bärtig, mit 
Heiligenschein, in der Linken eine Rolle, die Rechte vor der Brust 
zum Reden erhoben. Rechts von ihm steht der bärtige Elias, links 
der jugendliche, bartlose Moses, beide mit Heiligenschein und beide 
die Rechte nach Christus zur Anrede ausgestreckt. Zu den Füssen 
des Herrn sitzen, in Furcht zusammengekauert, die Apostel, indem 
sie ihre Hand zum Kopfe erheben, da ihre Augen die Fülle des 
Glanzes nicht ertragen können, der von dem Verklärten ausströmt. 

Haben nach den bisher angeführten Beispielen die Künstler 
die Glorie der Verklärung am besten durch den mandelförmigen 
Hintergrund auszudrücken geglaubt, so macht eine Ausnahme die 
Transfiguration auf dem Paliotto zu Mailand in S. Ambrogio aus 
dem neunten Jahrhundert, wo auch sonst der Meister seine eigenen 
Wege geht. Hier ist der Herr nicht in eine Mandorla eingeschlossen, 
sondern lässt nach allen Seiten Strahlen von sich ausströmen. Er 
steht mit Moses und Elias auf einem Berge, an dessen Fuss die 
drei Apostel knien. Christus, bärtig und mit langem Haar, das 
Haupt von einem Kreuznimbus umgeben, hält in der Linken ein 
offenes Buch; die Rechte ist vor der Brust zum Sprechen erhoben. 
Nach vorne gebeugt stehen, in Ehrfurcht zum Heilande gewandt, Moses 
und Elias, mit Heiligenschein, beide ihre Hände zu ihm ausstreckend. 
Von den Aposteln hält der in der Mitte die linke Hand über die 
Augen; die Rechte ist zum Ausdruck des Staunens halb ausgestreckt; 
Johannes und Jacobus liegen in Anbetung auf den Knien. Die ganze 
Composition ist voll Leben. 

Auch auf dem Paliotto von Palermo fehlt nach der mir vor¬ 
liegenden Photographie die Mandorla; nur um das Haupt des Herrn 



32 


Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst 


ist ein stark ausgeprägter Nimbus gelegt, während die übrigen fünf 
Personen keinen Nimbus haben. Der bärtige Elias steht auch hier 
rechts vom Herrn, gegenüber der jugendliche Moses mit der Tafel; 
alle drei stehen auf einem graden Linienstreifen, der wohl eine 
Wolke bezeichnen soll. Unterhalb erhebt der kniende Petrus seine 
Rechte zu Christus; die beiden andern Apostel liegen, das Gesicht 
abgewendet, am Boden. 

Von untergegangenen Transfigurationsbildern erhalten wir 
Kunde zunächst aus dem durch den h. Ambrosius in einer Basilika 
zu Mailand ausgeführten biblischen Bildercyclus. Nur das Distichon 
ist uns aufbewahrt, welches die Darstellung erläuterte: 

Majestate sua rutilans sapientia vibrat 
Discipulisque Ducem si possint cernere monstrat.' 

Wahrscheinlich bezieht sich auf die von Papst Formosus 
(891 — 896) im Langschiff der Peterskirche ausgeführten biblischen 
Scenen, unter denen sich auch eine Transfiguratio fand, eine Notiz in 
einem Pariser Codex des 10. oder 11. Jahrhunderts, wo der Worte 
gedacht wird, die Petrus zum Herrn auf dem Berge der Verklärung 
sprach: Si vis, faciamus hic tria tabernacula, tibi unum, Moysi 
unum ei Eliae unum? Ein anderes Epigramm auf ein Transfigura¬ 
tionsbild findet sich bei Euchard von St. Gallen: 

Splendidus ante Petrum, Jacobum micat atque Johanem, 
Pascha crucisque vias memorant Moyses et Elias? 

Gehen wir nunmehr zur orientalischen Kunst über, so findet 
sich die älteste Darstellung in der syrischen Rabulas-Handschrift der 
Laurenziana zu Florenz, vor 586, aber leider sark beschädigt 
(Garrucci, Tav. 133, 1). Der dem Künstler zur Verfügung stehende 
beschränkte Raum zu beiden Seiten des Textes hat ihn hier, wie 
bei andern biblischen Scenen gezwungen, die Personen in zwei 
Gruppen zu theilen und links vom Beschauer die drei Apostel, 
rechts Christus mit Moses und Elias zu stellen. Diese Auflösung 
der Einheit der Scene nöthigt den Maler, die Apostel nicht an der 
Erde knien zu lassen, sondern sie, mit einem Berge im Hintergründe, 

1 Vgl. Merkle, 1. c. S. 214. 

2 De Rossi, Inscr. II, p. 242. 

5 gteinmann, 1. c. S. 61. 



Wij ■ • 


de Waal 33 

nebeneinander zu stellen, wobei der mittlere den Finger auf den 
Mund legt, erinnernd an Matth. 17, 9, Marcus 9, 9. Die Gruppe 
des Herrn mit den beiden alttestamentlichen Heiligen, die uns be¬ 
sonders interessieren würde, ist leider so beschädigt und verblichen, 
dass kaum noch die Umrisse des Herrn, dessen Haupt mit einem 
Nimbus umgeben ist, zu erkennen sind. 

Die einzige grössere Darstellung der Transfiguratio bietet uns 
ein Apsismosaik des Marienklosters auf dem Sinai in der dortigen 
Catharina-Kapelle (Garrucci, Tav. 268). Da das Mosaik durch die 
Zeit schon ganz geschwärzt und zudem sehr ungünstig beleuchtet 
ist, so lassen sich bloss die Umrisse der Figuren constatieren, und 
auf die Detailzeichnung bei Garrucci ist kein Verlass. In durchaus 
historischer Auffassung erscheint in der Wölbung der Apsis Christus 
frei in der Mandorla mit einfachem Nimbus; neben ihm, mit ihren 
Namen bezeichnet, ohne Nimbus, zur Rechten Christi Elias, zur 
Linken Moses, beide die Hand zum Reden nach dem Herrn aus¬ 
streckend. Unten neben der Mandorla knien rechts und links Jacobus 
und Johannes, ohne Heiligenschein, die Arme voll Verwunderung 
erhoben; Petrus liegt in der Mifte zwischen ihnen zu Füssen des 
Herrn und verdeckt sein Gesicht mit beiden Händen. In der Bor¬ 
düre steht oben statt der Hand aus der Wolke ein gleichschenkeliges 
Kreuz. — Was die Entstehung des Mosaiks betrifft, so hat schon 
Garrucci dargethan und Kraus in der R. E. 933 ihm nachgeschrieben, 
dass es erst nach Kaiser Justinian (527—565), höchstens gegen Ende 
des sechsten Jahrhunderts, entstanden sein kann. Darnach wäre es 
ziemlich gleichzeitig mit dem ravennatischen Bilde; welchem von 
den beiden Künstlern die Palme zuerkannt werden muss, liegt auf der 
Hand. 1 


1 Es soll aber hier noch einer in der Hauptsache zutreffenden Bemerkung 
Steinmanns (1. c. S. 60) mit Rücksicht auf das Mosaik in Ravenna und das eben 
besprochene gedacht werden, dass nämlich die Verklärung Christi, so viel wir 
wissen, die einzige Scene aus der Geschichte Jesu auf Erden ist, die in altchrist¬ 
licher Kunst im Abendlande (wohl auch im Morgenlande) für Apsis-Darstellungen 
verwandt wurde. Hier wurde, sobald man figürliche Darstellungen wählte, Christus 
mit seinen Heiligen in himmlischer Herrlichkeit geschildert, und da lag es aller¬ 
dings nahe, dass auch die Verklärung des Herrn, in der der Heiland für Augen¬ 
blicke wenigstens seiner irdischen Gestalt sich entäusserte, aus dem Rahmen der für 
den Schmuck des Allerheiligsten bestimmten Bilder nicht herausfiel. (Für spätere 

Römische Quartal schrift 1902 


3 



34 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst. 

Von jenem Mosaik ab müssen wir gleich ein halbes Jahr¬ 
tausend überspringen, um weitere Darstellungen der Transfiguratio 
im Orient zu finden. Allerdings ist uns ja die orientalische Kunst 
noch vielfach ein verschlossenes Buch, das wir kaum aufgeschlagen 
und durchzublättern begonnen haben, und es braucht auch nur an 
die Zerstörung so vieler Monumente zur Zeit der Ikonoklasten 
erinnert zu werden, um im Morgenlande weit mehr als im Occident 
das Fehlen von Darstellungen unseres Gegenstandes erklärlich zu 
finden. 1 

Auf dem alten Portal von St. Paul, das im Jahre 1070 in 
Constantinopel angefertigt worden ist, trägt die Darstellung die 
Unterschrift H MeTAMOfcjjOCIC (sic). Christus steht nicht 
in einer ovalen, sondern in einer kreisrunden Glorie, und von ihm 
gehen Strahlen aus, wodurch wir an das durch einen Querbalken 
gekreuzte constantinische Monogramm erinnert werden könnten, 
wenn das Monument nicht so jungen Ursprungs wäre. Die untere 
hasta reicht über den Kreis hinaus. Einen Heiligenschein um 
das Haupt, schwebt der Herr frei; die Linke ist ausgestreckt; die 
Rechte hält die Falten des Gewändes. Moses und Elias stehen auf 
dem Berge, beide die linke Hand nach Christus ausgestreckt Von 
den Aposteln liegt der mittlere, auf den der verlängerte Strahl hinab¬ 
steigt, auf der Erde und verhüllt mit einem Tuche sein Gesicht; 
der Apostel zur Linken kniet, der zur Rechten steht; jener hat die 
rechte Hand auf das Knie gelegt und die andere in Verwunderung 
vor der Brust erhoben; dieser streckt die Linke nach dem auf den 
Boden liegenden Mitapostel aus. Alle drei haben keinen Heiligen¬ 
schein. 

Auf dem Berge Athos ist die Hauptkirche (Protaton) der 
Metamorphose oder Transfiguration geweiht; sie stammt aus dem 
13. Jahrhundert. Darstellungen der Verklärung wiederholen sich in 
den Gemälden der dortigen Klosterkirche (Brockhaus, S. 217 f.) und 
gleichfalls in Handschriften (Brockhaus, S. 186 f-, 226 f.). Brockhaus 

Absiden-Darstellungen vergl. die in S. Maria nova [S. Francesca Romana], in S. Maria 
in Trastevere, in S. Maria maggiore u. a.; für den Orient vgl. Brockhaus, Oie Kunst 
in den Athos-Klöstem, S. 61). 

1 Welch ein reicher Schmuck an Mosaiken und Fresken in den Kirchen 
Griechenlands, Thessaliens und Macedoniens der näheren Studien harrt, lehrt die 
Aufzählung bei Schäfer, Handbuch der Malerei vom Berge Athos, S. 2 f. 



de Waal 


35 


gibt in seinem Buche: Die Kunst in den Athosklöstern, auf Taf. 24 
und Taf. 25 (vgl. S. 187 und 190) zwei Miniaturen etwa aus dem 
elften oder zwölften Jahrhundert mit der Verklärung Christi. Die 
erstere stellt uns den Heiland dar mit den beiden Heiligen des 
Alten Bundes innerhalb des kreisförmigen Glorienscheins oder der 
Sonne. Die drei Hauptgestalten sind von blauer Luft umflossen; 
Christus ist weiss gekleidet; goldene Strahlen gehen von ihm aus. 1 
Christus, bärtig, mit Kreuznimbus, in der Linken eine Rolle, die 
Rechte vor der Brust im Gestus des Redens, neben ihm rechts und 
links die Sigla IC und XC, steht auf einem Berge, und in gleicher 
Höhe neben ihm erblicken wir zu seiner Rechten den greisenhaften 
Elias, links den jugendlich bartlosen Moses. Dieser hält in beiden 
Händen eine Tafel; jener streckt die Rechte zum Sprechen nach 
Christus aus; beide haben in Ehrfurcht das Haupt gesenkt. Die 
Hand aus der Höhe fehlt. An dem Abhange des Berges hat sich 
rechts der kniende Petrus erhoben und streckt die Rechte zum 
Reden nach dem Herrn aus; von den beiden andern Aposteln beugt 
der eine sich tief zur Erde und verhüllt sein Gesicht; der dritte 
wendet sich weg, weil er den Glanz des Glorienlichtes nicht er¬ 
tragen kann; alle drei haben Heiligenschein. Im Hintergründe stehen 
links drei, rechts vier Männer, jedoch ohne direkte Theilnahme an dem 
Vorgänge auf dem Berge zu nehmen. Man könnte hier an die auf 
den Verklärungsbericht folgende Stelle (Marcus 9, 13) denken: Et 
veniens ad discipulos suos vidit turbam magnam circa eos et scribas 
conquirentes cum eis; allein dafür ist die Haltung der Leute zu 


1 Schäfer, 1. c. S.27: „Um die Verklärung darzustellen, zeigen die Griechen 
Christus in Mitten eines feurigen Rades, an welches sich Strahlen binden, die von 
dem Gottmenschen ausgehen, welcher den Mittelpunkt oder die Axenhöhlung dieses 
himmlischen Rades bildet". Auch auf einem Glasgemälde der Kathedrale von 
Chartres steht der Christus in der Verkläruug in einem solchen Rade, eine Arbeit 
unter byzantinischen Einflüssen. Brockhaus, 1. c. S. 125: „Bei der Verklärung 
Christi erscheint Christus auf dem Gipfel des Berges Thabor zwischen Moses und 
Elias, von hellem Licht umflossen. Seine weisse Gestalt sendet Lichtstrahlen aus. 
Die Apostel, welche ihn begleiteten, sehen die lichte Erscheinung und fallen be¬ 
stürzt auf ihr Angesicht. In kleinen Figuren zeigen zwei Nebengruppen links den 
Aufstieg zum Berge, rechts den Abstieg. . . . Die drei verklärten Personen er¬ 
scheinen nicht in blossem Gespräch, nicht gleichberechtigt; sondern den Vertretern 
von Gesetz und Prophetenthum ist eine untergeordnete, dienende Stellung gegen¬ 
über dem in ihrer Mitte zugewiesen. . . . Nur ausnahmsweise erscheint auch die 
Hand Gottes und weist der Maler den Engeln ... die Rolle zu, Moses und Elias 
herbeizutragen". 



36 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst. 

ruhig. Eine gewisse Parallele haben wir in der Biblia pauperum 
(Laib und Schwarz, Taf. 6), wo links von der Verklärung die drei 
Engel, die den Abraham besuchen, rechts die drei Jünglinge im 
Feuerofen mit Christus als Engel die Prototypen der Transfiguratio 
sind. Die richtige Erklärung aber ergibt sich aus der unten folgen¬ 
der Schilderung des Malerbuches vom Berge Athos. 

Das zweite Bild mit der Ueberschrift H M6T AMO|’- 
CD CI C T O Y i<Y H M O) N iy xy trägt auch oben die 
Inschrift H MG TA MOpcjxDClC. Die drei Hauptpersonen 
sind von blauer Luft umgeben; von Christus geht ein weisser Licht¬ 
schein aus, der sechs Strahlenbüschel entsendet, von denen drei die 
zu Boden gefallenen Jünger treffen. Auch hier steht der Herr in 
einer Sonne zugleich mit den andern; aber während auf der vorhin 
besprochenen Miniatur die Sonne unten hinter der Bergspitze zurück¬ 
tritt, geht sie hier unter den Füssen der drei Personen hindurch, so 
dass diese als über der Erde schwebend erscheinen. Rechts vom 
Herrn erblicken wir den bärtigen Elias, links mit der Gesetzestafel den 
jugendlichen, bartlosen Moses; alle drei haben um das Haupt den 
Heiligenschein. Rechts und links neben der Sonne erhebt sich auf 
der Höhe des Berges ein Baum. — Von den drei Aposteln unten 
kniet der mittlere tief vornübergebeugt am Boden; der zur Rechten, 
Petrus, hebt seine Hand zum Herrn empor; der dritte wendet sich 
hinweg, indem er den rechten Arm zur Abwehr gegen den Sonnen¬ 
glanz der Verklärung ausstreckt. 1 Das britische Museum besitzt 
eine Triphychon, Gemälde aus dem 12. oder 13. Jahrh., mit der 
Darstellung der Verkündigung, der Tauf und der Verkärung (Dalton, 
Catalogue of early Christ, antiq. n. 9871). Letztere zeigt Christus 
in runder Gloria, mit der Inschrift IC und XC und der Ueberschrift 
H M G T a M O P 4» O) C l C. 

Das Handbuch der Malerei vom Berge Athos (Schäfer, Trier 
1855) liefert für die Darstellung der Metamorphose folgende Weisung: 
„Ein Berg mit drei Spitzen, und auf der mittleren Spitze steht 


1 Es mag noch erwähnt werden, dass auf derThüre von St. Paul Taufe und 
Transfiguratio neben, auf dem Paliotto von Palermo auf ein und derselben Tafel 
übereinander stehen. Der Grund liegt in der Gleichheit des himmlischen Zeug¬ 
nisses, 



de Waal 


37 


Christus in weissem Gewände und segnet, und um ihn ist Licht 
mit Strahlen. Auf der rechten Seite hält Moses die Tafeln; auf der 
linken steht der Prophet Elias und bittet und schaut auf Christum. 
Unter Christus liegen Petrus, Jacobus und Johannes vor sich hin 
und schauen nach oben wie in Verzückung. Im Hintergründe ist 
auf der einen Seite des Berges wieder Christus mit den Aposteln 
wie er mit ihnen hinaufgeht und auf die Spitze des Berges hin¬ 
weist; auf der andern Seite gehen die Apostel wieder hinab, indem 
sie mit Furcht hinter sich schauen. Ihnen folgt Christus und 
segnet sie." 

Werfen wir noch einen Blick anf die ikonographischen Eigen - 
thümlichkeiten in der Darstellung der Transfiguratio, so erscheint 
Christus hier durchgehends nicht jugendlich und bartlos, wie meistens 
bei den Wunderwirkungen, sondern in vollendetem Mannesalter, wie 
die alte Kunst den Herrn auch als Gesetzgeber auf dem Berge 
darstellt. 

Moses steht gewöhnlich zur Linken des Herrn, in jugend¬ 
lichem Alter und bartlos, mit einer Tafel in der Linken, Elias rechts 
als bärtiger Greis. Zu den Ausnahmen gehören das Mosaik zu 
Ravenna, wo bei der Figur rechts von Christus noch die Buch¬ 
staben moiSES erhalten sind, und das von S. Prassede, wo der 
Mann zur Rechten Christi eine Tafel mit dem Worte LEGE trägt. 
Dem entspricht die Stellung, welche die Apostelfürsten neben Christus 
einnehmen: Petrus, wie Moses, links Paulus, wie Elias, rechts. Für 
Moses hat die alte Kunst zwei Typen, einen jugendlichen, bartlosen, 
und einen älteren, männlichen mit Bart, wie sie ja auch für Christus 
diese beiden verschiedenen Typen hat. 1 

Der Berg der Verklärung wird in reicher Anmuth, mit 
Bäumen und Blumen bedeckt, aufgefasst, soweit der Künstler Platz 
hatte, auch dieses Landschaftliche zur Darstellung zu bringen. So 
sehen wir es auf dem Mosaik von Ravenna, auf dem von S. Nereo 


1 Beide Typen für Moses finden sich neben einander auf ein und dem¬ 
selben Fresko in San Callisto in der sog. Capelia delle pecorelle, Moses, der sich 
die Schuhe löst, jung und bartlos; wo er aber das Wasser aus dem Felsen schlägt- 
älter und bärtig. - Zu dem jugendlich unbärtigen Moses auf späteren byzan¬ 
tinischen Darstellungen vergl. Brockhaus, 1. c. S. 215. 



38 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst. 

und Achileo und auf der an zweiter Stelle beschriebenen Miniatur 
vom Berge Athos. 1 

Eine eingehendere Betrachtung erheischt der Glorienschein, 
der den Herrn umgibt, da über ihn in den Handbüchern der 
Archäologie sich eine Besprechung nicht findet. Nachweislich zu¬ 
erst kommt derselbe auf den älteren Mosaiken im Langschiff von 
S. Maria maggiore vor, die wahrscheinlich aus der alten liberianischen 
Basilika, aus der Mitte des vierten Jahrhunderts, stammen. Bei 
der Erscheinung der drei Engel bei Abraham steht der mittlere in 
der Mandorla, die beiden andern ausserhalb derselben, so zwar, dass 
der zur Rechten von der Scheibe theilweise verdeckt wird. Alle 
drei Engel stehen auf einer Wolke, unter welcher die untere Spitze 
der Mandorla herausragt (Garrucci, Tav. 215, 3; vgl. de Rossi, 
Musaici). Eben daselbst (Garrucci, Tav. 220, 2), in der Scene, wo 
die Juden den Moses, Josue und Kaleb steinigen wollen, umschliesst 
bergend eine Mandorla, in welche oben aus einer Wolke die Hand 
Gottes hinabreicht, die Verfolgten: Cumque clamaret omnis mul- 
titudo et lapidibus eos vellet opprimere, apparuit gloria Domini 
(Num. Xill, 23).* In diesen beiden Scenen haben wir, wie man 
sieht, alle Elemente für die obere Gruppe der Transfiguratio, eine 
wichtige Instanz gegen die Bedenken, welche gegen die Annahme 
einer Verklärungsscene im Mailänder Bildercyclus schon für die Zeit 
des h. Ambrosius erhoben worden sind. 3 Wir können hierher auch 
die Darstellung Christi auf der Thüre von S. Sabina aus dem An¬ 
fänge des fünften Jahrhunderts rechnen, wo der Herr in seiner 
himmlischen Glorie, aufrecht stehend, mit Nimbus um das Haupt, 
eine entfaltete Rolle in der Linken, die Rechte ausgestreckt, von 
einem runden Kranze umschlossen ist. — Auf dem Triumphbogen 
der Galla Placidia in St. Paul umgibt das Haupt des Herrn ein 
Nimbus, von welchem Strahlen ausgehen; hinter diese Strahlen legt 
sich eine, tiefer auf das Brustbild Christi hinabreichende Gloria 

1 So nahe es im Anschlüsse an die Darstellung der Uebergabe der LEX an 
Petrus gelegen hätte, aus dein Verklärungsberge die vier Paradiesströine hervor- 
fliessen zu lassen, so ist das doch nirgendwo geschehen. Unsere Darstellungen sind 
ja auch durchweg alle rein historisch. 

* Gloria Domini würde also der beste, biblisch begründete Terminus tech- 
nicus für die Mandorla sein. 

a Vgl. Merkle, R. Q. S., S. 203. 



de Waal 


39 


aus mehreren Reifen, welche mit der Scheibe des Nimbus nicht 
concentrisch sind (Oarrucci, Tav. 237, und de Rossi, Musaici). — 
Bei der Himmelfahrt Christi auf einem Gemälde der Unterkirche 
von S. Clemente aus der Zeit des Papstes Leo IV. um 850 halten 
vier Engel die Gloria, die den Herrn umschliesst. 

Wenn die spätere Kunst die Seele Christi beim Besuche der 
Väter in der Vorhölle darstellt, umgibt sie dieselbe jedesmal mit der 
Mandorla, einen Nimbus um das Haupt. So in der Kapelle des 
h. Zeno in S. Prassede (um 820), auf zwei Gemälden in der Unter¬ 
kirche von S. Clemente, auf dem Fragment eines Bildes in S. Gio¬ 
vanni e Paolo, in der ehemaligen Kapelle des Papstes Johannes VIII. 
in der alten Peterskirche, alle aus dem neunten oder zehnten Jahr¬ 
hundert, auf einem Medaillon im Schatze zu Monza, auf einer der 
Säulen in S. Marco u. s. w. 

In der orientalischen Kunst erscheint die Gloria im Rabulas- 
Codex der Laurenziana um 586, wo bei der Himmelfahrt Christus, 
den Nimbus um das Haupt, von derselben eingefasst ist. Dasselbe 
gilt von den Oelkrüglein aus Jerusalem im Schatze zu Monza, ziem¬ 
lich aus derselben Zeit, in den Scenen der Himmelfahrt Christi und 
der Sendung des h. Geistes (Garrucci, Tav. 433, 8 und 10; 434, 2 
und 3; 435, 1.), und von dem Bilde des jüngsten Gerichtes im 
Cosmas Indicopleustes der Vaticana aus dem siebenten Jahrhundert 
(Garrucci 153, 1). Eine Elfenbeintafel aus dem 9. Jahrhundert im 
brit. Museum (Dalton, 1 c. n. 299, Plate XI) stellt Christus in der 
Vorhölle dar, auf dem Regenbogen thronend, ein Suppedaneum 
unter den Füssen, in der Linken ein Buch, die Rechte ausgestreckt, 
mit Kreuznimbus um das Haupt, und um die ganze Erscheinung ein 
Oval. Auch auf den Darstellungen der xotfirjoi? der h. Jungfrau 
erscheint der göttliche Sohn in der Gloria. 1 

Nicht ein ovaler, sondern ein kreisrunder Glorienschein um¬ 
gibt den sitzenden Christus in dem zuletzt genannten Codex des 
Cosmas in der Vision des Ezechiel (Garrucci, Tav. 149, 1). Auch 
auf den Miniaturen des Athos steht der Herr in einer runden Aureola 
oder einer Sonne. Dieser ovale, resp. kreisrunde Glorienschein ist 


1 Als Variante mag es betrachtet werden, wenn zuweilen, wie in der Bibel 
von St. Paul zu Rom Fol. 115 (9. Jahrh.), sich in das Oval noch ein Doppeloval, 
eines über dem anderen, um die Figur des thronenden Christus legt 



40 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst 

in der occidentalischen, wie in der orientalischen Kunst die aus¬ 
schliessliche Praerogative des verklärten und verherrlichten Heilandes; 
sie umgibt seine ganze Erscheinung, während ein eigener Nimbus 
auch noch um das Haupt gelegt ist. Die Farbe dieses Hintergrundes, 
von welchem die Figur des Herrn sich abhebt, ist auf Gemälden 
und Mosaiken verschieden, wobei die Epoche in Betracht kommt, 
aus welcher das Bild stammt 



Lieber einige Inschriften auf den Erzthüren 

der Basilica di S. Paolo bei Rom und der 
Michaelskirche in Monte S. Angelo. 

Von 

Ernst F. Krause 

Auf den beiden Erzthüren, die der Handelsherr Pantaleon aus 
Amalfi für die Basilica di S. Paolo fuori le mura bei Rom und die 
Grottenkirche des Erzengels Michael in Monte S. Angelo auf dem 
Berge Gargano in Apulien stiftete, befinden sich ausser in den Thür¬ 
feldern auch auf einigen Querbalken Inschriften, die mit Ausnahme 
einer, in der Hildebrand, der spätere Papst Gregor VII., erwähnt 
wird, leider zu wenig Beachtung gefunden haben. Die meisten der 
Gelehrten, welche über die Erzthüren geschrieben haben, begnügten 
sich damit, die Inschriften abzudrucken, fügten auch wohl kurze An¬ 
merkungen bei, untersuchten jedoch weder die einzelnen Inschriften 
genauer, noch behandelten sie alle im Zusammenhänge. Das will 
ich im folgenden unternehmen, namentlich aber will ich das Ver¬ 
hältnis zweier Inschriften auf den beiden Thüren klarzustellen 
suchen, die teilweise denselben Wortlaut haben. 

Ich lege meiner Untersuchung für die Erzthür der Basilica di 
S. Paolo fuori le mura zu Grunde die Publikation von N. M. Nicolai, 
Deila basilica di S. Paolo, Roma 1815, tav. XI —XVII (nament¬ 
lich XI); dazu Text p. 286 — 296; und die von Agincourt, 
Histoire de l'art par les monumens, Paris 1823, IV, Sculpture, pl. 
XIII XX (namentlich XX); dazu Text in tome II, Sculpture, p. 48. 
Die Hildebrandinschrift allein, soweit sie erhalten ist — die Thür 
wurde bei dem Brande der Basilica im J. 1823 teilweise zerstört — 
ist in der Civiltä cattolica, 1895, Bd. 3, S. 205—210 herausgegeben. 



42 


Krause 


Der anonym gedruckte Artikel stammt, wie mir Herr Professor 
Scheffer-Boichorst mitteilt, von Orisar. Vergleicht man das Facsi- 
mile auf S. 208 mit den Publikationen von Nicolai und Agincourt, 
so sieht man, wie wenig zuverlässig noch diese relativ besten Publi¬ 
kationen, besonders hinsichtlich des Schriftcharakters der Inschriften 
sind. Es ist daher auch für die übrigen noch erhaltenen Teile der 
Thür eine genauere Kopie wünschenswert. Wir wissen nicht einmal, 
wie weit eigentlich die Thür durch die Feuersbrunst von 1823 zer¬ 
stört ist. 

Die Thür der Michaelskirche von Monte S. Angelo ist zu¬ 
letzt und am besten herausgegeben von H. W. Schulz, Denkmäler 
der Kunst des Mittelalters in Unteritalien, Dresden 1860, Atlas, Tafel 
XXXIX; Text dazu in Bd. I, S. 224-251. 

Ich beginne mit den Balkeninschriften auf der Thür der 
Basilica di S. Paolo. 

Es befinden sich auf zwei Balken dieser Thür drei Inschriften, 
auf dem Balken zwischen dem zweiten Felde der sechsten und dem 
zweiten Felde der siebenten Horizontalreihe eine griechische und 
eine syrische, auf dem Balken zwischen dem fünften Felde der 
siebenten und dem fünften Felde der achten Horizontalreihe eine 
lateinische. 

Die griechische Inschrift lautet nach Auflösung der Sigel: 

1 >|<; ’Exaficb&rj x ei S l Exav- 

2 gaxiov tov yvrov • ol 

3 ävayiviooxoiv- (so!) 

4 res ei>xeo&e xal imeg Ifiov 5 ^;' 

deutsch: Es (das Werk) wurde verfertigt von meiner, des 
Oiessers Stauracius Hand; die ihr dieses lest, betet auch für mich. 

Wir haben es hier mit einer Künstlerinschrift zu thun. Als 
Schöpfer des Werkes nennt sich der Giesser Stauracius; er bittet die, 
welche die Inschrift lesen, für ihn zu beten. 


1 Fehlerhaft abgedruckt bei Nicolai a. O. p. 289 (avayivcboxovtes statt avayi- 
vcbaxcovTeg) und bei E. Strehlke, Ueber byzantinische Erzthüren des XI. Jahr¬ 
hunderts und das Geschlecht des Pantaleon von Amalfi, in v. Quast und Otte, 
Zeitschrift für christliche Archaeologie und Kunst, II, S. 116 (xal nach evxcoOe fehlt; 

VJI Statt tvr eg). 



Ueber einige Inschriften auf den Erzfhüren der Basilika di S. Paolo etc. 43 

Tov xyrov in der 2. Zeile ist zu übersetzen: des Oiessers. Das 
Wort kommt zwar meines Wissens nur in zwei griechisch-lateinischen 
Glossarien vor, nämlich in den Glossae Graeco-Latinae edd. 
Götz et Gundermann in CGL II, p. 479: Xvrtjg fusor; und in den 
Hermeneumata Montepessulana ed. Götz in CGL III, p. 309: 
ebenfalls Xmtjs fusor; es liegt jedoch kein Grund vor %vxov für 

verderbt zu halten. Nicolai a. O. p. 290 fabelt von einem Stauracius 
aus Chios (Stauracio da Scio). 

Auf demselben Balken, rechts von der griechischen Inschrift, 
steht eine leider sehr schwer zu entziffernde syrische Inschrift. Sie 
scheint verständnislos nach einer Vorlage von einem eingemeisselt 
zu sein, welcher der syrischen Sprache nicht mächtig war. Herr 
Geheimrat Sachau deutet sie so: 

.. l 

.«Zitn 2 

2juI . hmlh 3 

ucnoAx. länp 4 

1 . . . portam .... 

2 hanc.quae (-i, -od) a 

3 Deo.omnis homo 

4 qui legit oret pro eo. 

Die durch Punkte wiedergegebenen Stellen der Inschrift ent¬ 

halten völlig unleserliche Worte. 

Herr Prof. Euting in Strassburg liest das Ende von Zeile 
3 und Zeile 4 so: 

ZxA .3 

(oder wxioAbw vA^w 21^1 4 

3 .jeder Mensch, 

4 der das liest, möge für mich (oder: ihn) beten. 

Aus diesem letzten Satze, der mit dem Schlüsse der griechischen 
Inschrift inhaltlich übereinstimmt, können wir schliessen, dass die 
ganze Inschrift dasselbe besagte wie die griechische, wenn man 
auch in der ersten Hälfte wegen der Unleserlichkeit der meisten 
Worte vergeblich nach einem Äquivalent für den griechischen Ge¬ 
danken sucht, das auch den Namen des Stauracius enthalten müsste. 









44 


Krause 


Dass diese beiden Inschriften, die griechische und die syrische, 
gleichzeitig mit den Bildern und den Felderinschriften eingemeisselt 
sind, ist an sich wahrscheinlich und wird noch durch den Schrift¬ 
charakter der griechischen bestätigt, der mit dem der griechischen 
Felderinschriften übereinstimmt. Unsere Inschrift unterscheidet sich 
von diesen nur dadurch, dass in ihr (wegen des Mangels an Raum) 
mehr Abkürzungen angewandt sind. 

Die lateinische Inschrift lautet: 

. 1 -f ANNO MILLESIMO SEPTVAOESIMO AB INCAR[NA- 

TIONE DN]I TEMPORI[BVS] ______ _ 

2 DNI ALEXANDRI SANCTISSIMI PP CV A[RTE DNI 
I]LDEP[RAN-] 

3 DI VENERABILI MONACHI ET [ARCHIDIACONI] 

4 CONSTRVCTE SVNT PORTEJSTE IN RESIA (so!) 

VRB[E CONP ADIVVANTE DNO] 

5 PANTALEONE [CONSVLI QVI] 

6 ILLE FIERI [IVSSIT]; 1 

deutsch: Im Jahre 1070 seit der Fleischwerdung des Herrn, 
zu den Zeiten des Herrn Alexander, des heiligsten Vaters, sind nach 
den Plänen des Herrn Hildebrand, des ehrwürdigen Mönches und 
Archidiacons, diese Thüren verfertigt worden in der Königsstadt 
Konstantinopel unter Beihilfe des Herrn Consuls Pantaleon, der sie 
machen Hess. 

Sämtliche Herausgeber der Inschrift bis auf Orisar haben 
für cum arte in Zeile 2 quarti et. Ueber diesen handgreiflichen 
Irrtum — nicht Alexander IV. (1253 — 1261) ist der Zeitgenosse 
Hildebrands gewesen, sondern Alexander II. (1061 — 1073) — hat 
man viel geschrieben, Martens hat es sogar fertiggebracht, wegen 
dieses Irrtums auch die übrigen Mitteilungen der Inschrift als un¬ 
glaubwürdig hinzustellen,’ das nur, um ein Zeugnis zu beseitigen, 
das offenbar gegen seine Annahme spricht, Gregor VII. sei nicht 


1 Die eingeklammerten Teile der Inschrift sind durch die Feuersbrunst von 
1823 zerstört; ich gebe sie mit Ausnahme von RTE in Zeile 2 nach dem Facsimile 
von Agincourt a. O. pl. XX wieder. 

# Historisches Jahrbuch der Goerres-Gesellschaft, XVI, S. 276: »Wie kann ein 
so grober Irrtum über die Lebenszeit des inbetracht kommenden Papstes für die 
übrigen Mitteilungen vertrauenerweckend sein!" 



Ueber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basilika di S. Paolo etc. 45 

Mönch gewesen. 1 Die meisten nehmen Verschreibung für secundi 
et an. Mir scheint die Inschrift jedoch durch diese Konjektur nicht 
geheilt zu werden. Ich glaube nicht, dass ein Angehöriger des 
Klosters di S Paolo, der, wie wir unten zeigen werden, die Inschrift 
höchstwahrscheinlich verfasst hat, zu Lebzeiten Alexanders gesagt 
hätte: temporibus Alexandri et lldeprandi, mochte Hildebrand 
auch noch so mächtig sein und einen noch so grossen Einfluss 
auf den Papst ausüben. Die ganze Frage ist in meinen Augen er¬ 
ledigt durch die glänzende Konjektur von Grisar a. O. cum arte, 
die alle Anstösse beseitigt. 

Ich gehe nun dazu über festzustellen, wer die Inschrift ver¬ 
fasst, wer sie eingemeisselt hat, und wann und wo das geschehen ist. 

Was den Verfasser betrifft, so ist es ausgeschlossen, dass 
Pantaleon die Inschrift verfasst und ihre Einmeisselung dem byzan¬ 
tinischen Künstler aufgetragen hat, erstens, weil sie, wie wir gleich 
zeigen werden, nicht vom Künstler, sondern von einem anderen 
eingemeisselt worden ist, sodann, weil Pantaleon sich für die In¬ 
schrift ein Thürfeld gewählt hätte, wie für die übrigen, die er ange¬ 
ordnet hat, und sie nicht auf einen Balken hätte setzen lassen, end¬ 
lich wegen ihres Inhaltes. Die Dinge, die in der Inschrift stehen, 
konnten Pantaleon ganz gleichgültig sein, selbst seine Erwähnung 
als des-Spenders der Thür, da schon aus zwei anderen Inschriften 
der Thür, im fünften Felde der fünften Horizontalreihe und im 
ersten Felde der sechsten Horizontalreihe (auf der Rolle, die der 
Apostel Paulus hält), deutlich hervorgeht, dass er der Spender ist. 

Dass sie nicht vom Künstler eingemeisselt, also auch nicht 
von ihm verfasst ist, 2 geht hervor daraus, dass der Schriftcharakter 
beträchtlich von dem der übrigen lateinischen Inschriften abweicht, 
dann aus der Erwägung, dass der Künstler doch wohl, wenn er 
drei Balkeninschriften an der Thür hätte anbringen wollen, sie der 
Symmetrie wegen, die er sonst peinlich gewahrt hat, alle in eine 
Reihe gesetzt hätte, wie wir das bei den Balkeninschriften auf der 
Thür der Michaelskirche von Monte S. Angelo sehen. Er hat viel- 


1 Martens ist noch immer nicht von der Irrigkeit seiner Ansicht überzeugt, 
trotz Scheffer-Boichorsts Aufsatz in Quiddes Zeitschrift, XI, S. 227 ff.! 

* Was Scheffer-Boichorst in Quiddes Zeitschrift, XI, S. 232, und 
Heid, Deutsches Kunstblatt, IX, S. 234, annehmen. 



46 


Krause 


mehr, da er nur zwei Inschriften (die griechische und die syrische) 
an bringen wollte, um einigermassen Symmetrie herzustellen, für sie 
den Balken zwischen dem zweiten Felde der sechsten und dem 
zweiten Felde der siebenten Horizontalreihe gewählt, dem auf dem 
rechten Flügel der Balken zwischen dem siebenten Felde der sechsten 
und dem siebenten Felde der siebenten Horizcntalreihe ent¬ 
spricht. Dieser Balken enthielt nämlich, so wie der Balken links 
neben ihm, sieben Nägel 1 im Gegensätze zu den anderen Balken, 
die nur drei Nägel enthalten. Den Inschriften auf dem einen Thür¬ 
flügel entsprechen so die Nägel auf dem anderen. 

Ist so nachgewiesen, dass die Inschrift weder von Pantaleon 
angeordnet, noch vom Künstler in Konstantinopel verfasst und zu 
gleicher Zeit mit den übrigen Inschriften eingemeisselt ist, so bleibt 
uns die Aufgabe, positiv den Verfasser der Inschrift, den Handwerker, 
der sie eingemeisselt hat, und Zeit und Ort zu bestimmen. 

Was die Zeit betrifft, so kann die Inschrift nicht nach der 
Wahl Gregors zum Papste am 22. IV. 1073 verfasst und einge¬ 
meisselt sein, denn dann hätte man sich unmöglich mit den Worten 
Ildeprandi venerabili monachi et archidiaconi begnügt, sondern hätte 
auf Gregors Papstum deutlich hingewiesen, zumal da er ,,rector et 
oeconomus“ des Klosters di S. Paolo gewesen war.* Haben wir als 
terminus ante quem den 22. IV. 1073, so ergiebt sich als terminus 
post quem das Jahr 1070, in dem die Thür angefertigt ist. Genauer 
werden wir die Zeit der Inschrift weiter unten fixieren. 

Eingemeisselt ist die Inschrift von einem italienischen Hand¬ 
werker; das beweist der Typus der Buchstaben. 3 Wir sind also 
genötigt anzunehmen, dass die Thür ohne die Inschrift an ihrem 
Bestimmungsorte angekommen ist, und dass dann erst die Inschrift 
eingemeisselt worden ist. 


1 Jetzt sind nur sechs vorhanden; dass es ursprünglich sieben waren, erhellt 
sowohl aus ihrer Anordnung: Q;VQ^Q, als auch daraus, dass der links 

vl/ 

danebenbefindliche Balken sieben Nägel enthält. 

* Monasterii sancti Pauli rcctor et oeconomus unterzeichnet er sich in einer 
Urkunde vom Jahre 1064 (Jaffe-Loewenfeld, RPR, 4494); dass er nicht Abt 
war, hat Sch eff er-Boichorst gezeigt a. O. S. 228-231. 

* Siehe Orisar a. O. S. 207. 



Ueber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basilika di S. Paolo etc. 47 

Es bleibt uns noch der Verfasser der Inschrift zu bestimmen 
übrig. Dass etwa Pantaleon die Inschrift nachträglich hätte ein- 
meissein lassen, ist unwahrscheinlich, und zwar aus dem Grunde, 
der mit gegen die Annahme sprach, er habe sie dem byzantinischen 
Künstler aufgetragen, nämlich wegen ihres Inhaltes. 1 Es bleiben als 
Verfasser nur die Mönche oder der Abt des Klosters di S. Paolo 
übrig. Der Grund, weshalb diese, die Symmetrie störende Inschrift 
nachträglich hinzugefügt ist, ist noch leicht zu erkennen. Die Mönche, 
resp. der Abt, wollten ihren „rector et oeconomus“ Hildebrand, der 
beim Papste die erste Stelle einnahm, sein Vertrauter und Leiter 
der Politik war, und der die Pläne zu der Thür entworfen hatte, 
auf der Thür erwähnt wissen. Gleichzeitig fügten sie die Jahreszahl 
und den regierenden Papst hinzu und erwähnten noch einmal 
Pantaleon als den Stifter, jedenfalls, weil er bei der Anbringung der 
Thür zugegen war. Die grammatischen und orthographischen Fehler 
der Inschrift flössen uns allerdings wenig Achtung vor den Kennt¬ 
nissen der Mönche, resp. ihres Abtes, ein. Wie tief jedoch die 
Bildung der grossen Menge des Klerus damals gesunken war, ist 
jedem bekannt, der die Zeit auch nur einigermassen kennt. 

Durch diese Erwägungen über den Verfasser der Inschrift 
wird auch ihre Zeit genauer bestimmt. Während wir oben fest¬ 
gestellt hatten, dass die Inschrift in die Zeit von 1070 bis zum 
22. IV. 1073 fällt, so ist jetzt klar, dass sie 1070 verfasst und ein- 
gemeisselt ist 

Wir kommen nun zu der Thür der Michaelskirche in Monte 
S. Angelo. Auf ihr befinden sich auf den Querbalken zwischen 
der fünften und sechsten Felderreihe zwei Inschriften, jede quer 
über zwei Balken geschrieben. 

Die erste, auf dem linken Flügel befindliche lautet: 

1 a + ROGO ET ADIVRO RECTORES SCI ANGELI MICHA 
lb VT SEMEL IN ANNO DETERGERE FACIATIS 
2a HAS PORTAS S1CVTI NOS NVNC OSTEN- 

2b DERE FECIMVS VT SINT SEMPER 
3a LVCIDE ET CLÄRE; 


1 Vgl. oben S. 45. 



48 


Krause 


deutsch: Ich bitte und beschwöre (Euch), Leiter des heiligen 
Engels Michael, dass Ihr einmal im Jahre diese Thören abwischen 
lasst, wie wir es jetzt haben zeigen lassen, damit sie immer leuchtend 
und blank seien. 

Die Inschrift bezieht sich auf die jährliche Reinigung der 
Thür. Der Sprecher, der die Weisung giebt, ist offenbar der 
Künstler selbst; mit dem Passus sicuti nos nunc ostendere fecimus 
wird ohne Zweifel darauf hingewiesen, dass zur Anbringung der 
Thür ein Fachmann mit nach Monte S. Angelo ging, der sie auch 
reinigte. Der Künstler giebt nun in der Inschrift den Vorstehern 
der Kirche die Weisung, die Thür jährlich einmal so zu reinigen, 
wie er (der Künstler) es jetzt durch den Fachmann habe zeigen 
lassen. Dass der Künstler selbst die Thür an den Aufstellungsort 
begleitete, wie Schulz a. O. S. 251 will, ist mir unwahrscheinlich, 
denn einerseits hätte er dann doch wohl die Thür selbst gereinigt 
und in der Inschrift geschrieben: sicuti nos nunc ostendimus, ander¬ 
seits glaube ich nicht, dass ein Meister sich auf so lange Zeit von 
seiner Werkstatt wird entfernt haben, wie es zur Begleitung der 
Thür an ihren Bestimmungsort erforderlich gewesen wäre. 

Die zweite Inschrift, auf dem dritten und vierten Balken der¬ 
selben Reihe, lautet: 

la + HOC OPVS COMPLETVM EST IN REGIA __ 

2b VRBEM CONSTANTINOPLI ’ ADIVBANTE DNO 
2a PANTALEONE QVI EAS FIERI IVSSIT 
2b ANNO AB 1NCARNATIONE 1 2 MILLE 

3a SIMO SEPTVAGESIMO SEXTO . • 

deutsch: Dieses Werk ist verfertigt in der Königsstadt 
Konstantinopel unter Beihilfe des Herrn Pantaleon, der sie machen 
liess im Jahre 1076 seit der Fleischwerdung (des Herrn) 

Wir erfahren aus dieser Inschrift den Anfertigungsort, den 
Stifter und das Anfertigungsjahr der Thür. 

Die beiden zuletzt besprochenen lateinischen Inschriften sind 
vom Künstler selbst an der Thür angebracht, was erhellt aus dem 


1 So das Facsimile bei Schulz; im Texte, I, S. 249: Constantinopoli. 

2 So das Facsimile bei Schulz; im Texte a,. Q. lesen wir noch dornini hinter 
incarnatione. 



Ueber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basilika di S. Paolo etc. 49 


Inhalte der Inschriften und aus dem Schriftcharakter, der genau mit 
dem der Felderinschriften übereinstimmt. Bei der zweiten Inschrift 
springt die Aehnlichkeit mit der lateinischen Balkenischrift auf der 
Thür der Basilica di S. Paolo in die Augen. Da die Ueberein- 
stimmung zu gross ist, um zufällig sein zu können, so fragt es sich, 
wie die beiden Inschriften mit einander Zusammenhängen. 

Die Annahme einer gemeinsamen Quelle, die nur Pantaleon 
sein könnte, ist unmöglich, da weder die Inschrift auf der Thür der 
Basilica di S. Paolo von ihm verfasst ist, wie wir oben gezeigt 
haben, noch diese Inschrift, wie sich ebenso leicht zeigen lässt. Es 
bleibt uns daher nur übrig anzunehmen, der Künstler der Thür der 
Michaelskirche habe die Inschrift auf der Thür der Basilica di 
S. Paolo benutzt, da diese nachweislich älter ist, nämlich aus dem 
Jahre 1070 stammt, die andere dagegen aus dem Jahre 1076. Er 
musste sie natürlich für seine Zwecke umändern. Ausserdem be¬ 
seitigte er einige Fehler der Inschrift 1 während er selbst einen neuen 
hinzufügte 2 Einen positiven Beweis für die Benutzung der Inschrift 
durch den Künstler und somit auch einen Beweis für die Echtheit 
der Inschrift bietet die Vergleichung ihres Anfanges mit der ent¬ 
sprechenden Stelle in der Inschrift auf der Thür der Michaelskirche 
von Monte S. Angelo. In der Vorlage stand: constructe sunt porte 
iste. Da der Künstler aber in der ersten Inschrift, die die Weisung 
in betreff der Reinigung der Thür enthält, schon has portas ge¬ 
schrieben hatte, so zog er den Ausdruck hoc opus completum est 
vor, ohne sich jedoch weiter an diese Änderung zu kehren, denn 
er fährt, als wenn er porte und nicht opus geschrieben hätte, in An¬ 
lehnung an seine Vorlage fort: qui eas ßeri iussit. Wer glaubt, 
dass die Hildebrandinschrift unter Benutzung der Inschrift der 
Michaelskirche von Monte S. Angelo gefälscht ist, erkläre doch, 
warum der Fälscher für die Worte hoc opus completum est die 
anderen constructe sunt porte iste eingesetzt hat! 

Da somit erwiesen ist, dass der Künstler, der die Thür von 
Monte S. Angelo angefertigt hat, die Inschrift auf der Basilica di 
S. Paolo benutzt hat, so fragt es sich, woher er eine Kopie der In- 


1 Resia regia; für den grammatisch falschen nom. ille ( - illae) setzte er eas. 
8 Adiubante statt adiuvante der Vorlage. 

Römische Quartalschrift 1902. 


4 



50 


Krause 


Schrift besass. Bei der Thür von Monte S. Angelo haben wir ge¬ 
sehen, dass ein Fachmann ihre Anbringung besorgte. Dasselbe 
werden wir für die Thür der Basilica di S. Paolo annehmen 
dürfen, zumal diese noch bedeutend grösser und kostbarer war als 
jene — sie hatte 54 Thürfelder, während jene nur 24 zählt — und 
dem Künstler daran liegen musste, dass sie gehörig und ohne Be¬ 
schädigung angebracht wurde. Dieser Fachmann, der übrigens 
selbst kein Erzgiesser war — sonst hätte man die Inschrift von ihm 
anfertigen lassen und nicht von einem Italiener -- sondern etwa 
ein Maurer oder ein Steinmetz, zu welcher Annahme der Umstand 
nötigt, dass die Thür sich in Zapfen, nicht in Angeln bewegte — 
dieser Fachmann wird dem Künstler mitgeteilt haben, dass nach¬ 
träglich noch eine Inschrift an der Thür angebracht worden ist, und 
wird eine Kopie der Inschrift mitgebracht haben, die der Künstler 
dann im Jahre 1076, als Pantaleon eine neue Thür für die Michaels¬ 
kirche bestellte, für seine Zwecke benutzte. 

Durch diese Erwägungen werden wir auch zu der Annahme 
gezwungen, dass beide Thüren nicht nur von demselben Stifter 
sondern auch von demselben Künstler, nämlich von Stauracius aus 
Konstantinopel, stammen. 

Um das Ergebnis meiner Untersuchung kurz zusammenzu¬ 
fassen, So war der ganze Hergang der: Die von Pantaleon für die 
Basilica di S. Paolo fuori le mura bestellte Thür kam in Begleitung» 
eines Fachmannes, der nicht Erzgiesser war, ohne die lateinische In¬ 
schrift an ihrem Bestimmungsorte an; die Mönche, resp. der Abt, ver¬ 
fassten die Inschrift und liessen sie von einem italienischen Erz¬ 
giesser an der Thür anbringen. Der Fachmann brachte bei seiner 
Rückkehr nach Konstantinopel eine Kopie mit zu Stauracius, der sie 
im Jahre 1076 bei der von Pantaleon für die Michaelskirche in 
Monte S. Angelo bestellten Erzthür verwandte. 



Kleinere Mittheilungen. 


Relazione degli scavi eseguiti in S. Agnese. 

Nel mese di Ottobre dell' anno teste decorso si iniziavano 
nella basilica di S. Agnese sulla via Nomentana scavi a scopo archeo- 
logico. Essi erano dovuti alla munificenza dell’ Emo Card. Giorgio 
Kopp, principe vescovo di Breslavia, Titolare della basilica, il quäle 
ne era stato sollecitato in modo speciale dal chmo Mons. Wilpert. 11 
7 Ottobre 1901 rimossa una piccola parte del pavimento del coro dietro 
l’altar maggiore, apparve il sottosuolo tuttopienodi formae cheperogni 
verso lo occupavano fino all’abside Onoriana, ricoperte di tegoloni, 
con sigilli doliari bellissimi. Questi sepolcri costituiscono un vero e 
proprio retro Sanctos. Puö precisarsene l’epoca, poiche da monete 
ricuperate fra la terra che in parte le riempiva (fra le quali un 
bellissimo aureo dell’ Imp. Onorio), risulta che esse sono del sec. 
IV-V. Sotto una di queste formae, per mezzo di una piccola frana 
apertasi casualmente potfc accedersi ad una graziosa galleria cimite- 
riale della metä del IV secolo, che racchiude circa 20 loculi con due 
arcosoli. La sua orientazione h parallela all’altar maggiore e una pa- 
rete ne rasenta i fondamenti. La galleria comunica con un’altra delle 
catacombe del IV secolo. Particolaritä degna di nota della galleria 
scoperta £ che i loculi sono intatti: quasi tutti conservano segni 
mnemonici al loro posto, e varie iscrizioni. Cosi, oltre i soliti vasi 
vitrei e lucerne fittili, vi si vedono un bellissimo onice, ed una 
graziosa testa di putto in marmo bianco. Sopra un arcosolio un 
graffito assai malandato ci presenta per due volte il monogramma 
Tre loculi hanno graffite le seguenti iscrizioni: 

1. TURTURA IN PACE 

2. m iDur nobembreis depoC BENAEMERENTI IN PACE 

3. 1111 NONNA IV IN PACE ABIIT HAGNE 
Leggonsi sopra altri le seguenti iscrizioni ancora al posto: 

4. CAPITOLINVS • SABINE • COIVGI • BNM • Q VI • ANNV XX 



52 


Kleinere Mittheilungen. 


5. STATIVS >]/ PROCVL, la quäle proviene da un loculo piü 
antico e fu qui adoperata come materiale di costruzione. 

6. T) MARCELINE BENEMERENTI 

Xp IN PACE DEP PRI NONA 
/K S MAIAS LIMENIO CATVLINO 

Quest' ultima e interessantissima perch£ ci dä l’epoca precisa 
della galleria. Essa, come risulta dalla data consolare, b del 349. 

La galleria misura m. 10 in lunghezza; b alta m. 2,20, larga 
m. 0,70 ed e intercettata nelle due estremitä dalle controfondazioni 
delle colonne dell’attuale basilica, formate in gran parte di materiale 
proveniente dalle catacombe. — II suolo della galleria b scavato a 
formae in tutta la sua lunghezza. Dietro la parete che guarda l’altare 
maggiore apparisce un gran blocco di tufo vergine, il quäle, religio- 
samente rispettato dagli antichi, ci lascia sospettare che ivi dovettero 
sempre esistere memorie preziose del sepolcro della martire eponima 
del cimitero e della basilica. Ed anche ora l’altar maggiore e l’uma 
che racchiude i resti venerandi di Agnese posa nel mezzo di questo 
blocco tufaceo. Lo spazio compreso fra questo blocco e i fondamenti 
delle colonne e pieno di terra di scarico e nella parte superiore vi 
esistono delle formae sovrapposte. 

Compiuta cosi una rapida rassegna della galleria, b necessario 
che io accenni alle principali iscrizioni ricuperate nel demolire qualche 
muro di divisione delle formae sovrastanti. Seguirö in questa citazione 
I’ordine in cui esse furono trovate. 

In primo luogo dunque viene una grande e massiccia fascia 
mawnorea del sec. IV: 


.... quae v XIT • ANN • XLV • M V • D • VII 
cum niarito s VO • FECIT • ANN • XXVIII • DEPOSITA 
.... PROVIDENTIVS VIRGINIV • FECIT 


2. 


PETRI -SECVLVS 


Notevole pel nome non comune „Petri". 


. . . . XIT • ANN • P • _Mj_XXXj. . .. 
.. .. CONSS ■ ARCHijadio 




Kleinere Mittheilungen. 


53 


II frammento di data consolare che riscontrasi in quest’ultima 
ne fissa l'epoca fra il 385 ed il 406, nel quäle periodo fu console 
Arcadio Imperatore. 

4. Appartenente ad arcosolio, fu rinvenuta la seguente: 

AURELIA AP. in bellissima paleografia. 

5. Fra la terra che riempiva due formae si rinvennero 3 frammenti di 
un’iscrizione assai piü interessante, come quella che ci rappresenta le 
immagini degli Apostoli, protettori del defunto. Notevole lo sbaglio 
deU’aiiista che sopra l'immagine di Paolo scrisse "Petrus» tratto forse 
in errore dal nome del defunto. Puö facilmente supporsi che dal- 
l’altra parte si trovasse l’immagine di Pietro coll’iscrizione «Paulus». 

PETRVS 

PETRO 

busto 


Essa fu prima pubblicata dal Marucchi, e recentemente illustrata da 
Mons. Wilpert nel Nuovo Bullettino di Archeologia. 


.... !X • M • VIIII jri .. •• 
.... ;VGI d ISCRj • • • 

.... jvs 6 XXf.. . 


Notevole per la rappresentazione del pane eucaristico sormon- 
tato dal monogramma. £ senza dubbio del sec. IV. 

7. Dai fondamenti delle colonne della basilica fu potuta estrarre 
la seguente, in cui scorgesi la formula funebre pagana D M , cam- 
biata in B onae Memoriae: 


6 . 


* 

ft 


RENATV 
QVIVIXIT ö ANNi 
BENEMEREj 
VITALIS d QVl! 
BENEMEREN: 


j B M ; 

Euni CE FILIAE BENEM \ erenti 
quae v IXIT ANNV VN!de 
CI ET DIES XX ; 
LVXVRIVS PATER f \ecit 

La paleografia permette di assegnarla al sec. IV. 





54 Kleiner? MUfhethmgen. 

8. Virile in seguito mta• beUtsshttä cd intatla, ma forse pagana: 
die« frtne, perch*. per le %m* dimensiorp potrehbe bemssinm conve- 
tiire. ud im Ipeido cmti.tha : ’ ^bbene presentf la f^vipuia Ü, 
quäle, eome £? sa. trovasi t;Uvoha ruiehe in isermonr eri'stiaue 

M y AVR AMIANTVS AVRÖJE fy AMI ATI 
l im: DVt.USSlME QVAE ^ vicxit $• ANNIS 
VIII 'I' M A' I i D XVII HAEC SVA ^ FECIT 


SH 



fi, '«ucvt<> im (»u.lettr*' di forma classica, col ttofo simbolo del- 
räncora. I'ulejiii e jieiia pafcografia e nei iacorrismo soniina aritieliitä. 
( rede* poleria asseguare ai sec. II o tutto al piü alhi prima meti del III. 






Kleinere Mittheiljungen 


10. Un frarameuto öpistugrato Ad anticliissimo fit estrktto da Ile 
fondazioni delte eoionne che infercettavano !a galleria, in caraUeri di 
forma assai antica. 


EVTYC 


• UV LG ALVMNAE 
. . . . T CVEVTYCHENET 
parc N'TIBVS LU S UBER 
. . .1 V!S 


11. Quest'aKrä i- pure bdlissitna . ed iutatta, nella-.sjupenda forma 
di carafieri dal chino De Rossi appellati astrfoni di eui vgli si ni«>- 
strava ta.nto entusiasta. tjuesta Lipide, cmne i.s precedeuie, i- pftziosa 
per La menzione assai rara di librrti nell'epigrafi.a cmtUna 


•* i ■ 






12. Um grazioso fiioietio arcaico, ventae ad arricdiire il piccplo, 
ma-. importante gruppt». d - ism/.iom deila .geilte '«Qäittiiät. ta (piate, 
come il compiamo Amidlini 'cerc<> di pfovare nella stia opera sul 
cimitero di S Agnese, sarebbe sbta la propnettria delLipogco pri- 
mitivo. Questa bpide or ma trovata rivestiva una forma ndbifissum, 
sotto Ja cattedra prestnterate de!La basilica. Diee cos); 









'0 



Kleiirere MUtU^jiim^eri 


lüHi 


neüa fobbrica 


Dove in origine appai 
della bnsiljca coswntiniana 


Al.tri framinenti noievoU sono i segueoti 


Pius• ANNO^ • XXXi 
. . . .-ivrvNiM's Ii utr 

.SU N'-.I • VIII 

cürtv cßctSiig E SVA DJE> • LXX 
iucn jNJl A • PA RL-N n tws 


* < 


(VSJrVlBÖ 
: RöWlAE: 




Ma fra lutte ie Äscrrzioni rnivettule fuon di posto nessuna certo 
piiV ppc-ziosa pel hiogo iti ein fyjTrQVäfor.-qiianto ia Kcgnerue: 














Kleinere Mittheilungen. 


57 


Ci indica il consolato di Cassiodoro che fu l’anno 514, ed h 
perciö l’unica esistente intiera di tal console: poichü se ne trova un 
altro solo frammento nell' atrio del monastero di S. Paolo. £ inoltre la 
piü antica che si conosca, in cui si menzioni una “Abbatissa«, poichü 
il De Vit ne cita un’altra, ma solo del 569-570. Dissi questa iscri- 
zione preziosa pel luogo ove fu trovata, ed infatti confenna mira- 
bilmente l'esistenza di un asceterio o monastero di sacre vergini 
presso la tomba di S. Agnese fino nella piü remota antichitä, e dopo 
poco piü di un secolo fa eco a quanto ci tramandö su tale soggetto 
il Liber Pontificalis e la tradizione, gettando inoltre nuova luce sul- 
I’interpretazione del primo verso di quel celebre acrostico: 

«Constantina Deum venerans Christoque dicata“. 

L’etä della Abbatissa, la sua qualifica di Sacra Virgo, S V, 
il titolo stesso di cui era insignita credo mi permettano di retrocedere 
assai indietro nel sec. V, forse fino oltre la sua metä, in cui la Serena 
qui citata abbracciö al pari di tante altre illustri giovinette il Santo 
proposito della verginitä. 

Finalmente un’ altra insigne scoperta coronö di lieto successo 
gli scavi giä si fecondi di risultati preziosi per l’archeologia, e questa 
fu il ritrovamento di un’abside piü antica delPattuale: spostata dall’asse 
di questa e che cominciando a sinistra circa m. 1. 50 piü indentro 
va a destra a perdersi sotto di lei e ne esce anche al difuori. Una 
lapide con data consolare murata come materiale di costruzione in 
essa, ci rende facile precisarne l'epoca ciofe la fine del V sec o prin- 
cipio del VI. Ed in quel tempo appunto, il Papa Simmaco fece l’ab- 
side a S. Agnese. La lapide h una copia fedelissima di altra giä 
conosciula e visibile nella scala di accesso alla Basilica, e come 
opinö il chmo Mons Duchesne, piü che iscrizione funebre, parrebbe 
copia di un contratto di compera del sepolcro. - £ cosi concepita 


TlioMASCVMAONETE < 
se vijVOCONPARAVERV"int 

di;EKÄL SEPTB • C ONS F Älusti 
VC • 1VN1QRIS • j 

£ del 493: e si sa che Simmaco fu Papa dal 498 al 514. 

E qui mi cade acconcio accennare una idea sortami in mente 
alla presenza dei monumenti, non priva di fondamento e su cui 



58 


Kleinere Mitthellungen. 


tornerö a parlare quando ulteriori scoperte me ne diano prove anche 
maggiori, cioe che alla cripta storica di Agnese succedesse quasi lo 
stesso che a Pietro e Marcellino, cioö che, salvo qualche modifica- 
zione, l'opera di Costantino consistesse nell’ingrandirla ed abbellirla 
di ricchi ornamenti, rimanendo essa perö sempre quasi del tutto 
sotterranea. 

Mi limiterö pure ad accennare semplicemente l’invenzione fatta 
della preziosa urna di argento in cui Paolo V ripose nel 1615 le 
reliquie ritrovate sotto l’altare, e che, come dice la relazione ufficiale 
contemporanea di quel Pontefice, furono collocate di nuovo al posto 
primitivo, di modo che possiamo pure ritenere che Agnese riposi 
ancora nel luogo in cui fu deposta originariamente, e questo luogo, 
come giä ho detto, corrisponde proprio al mezzo di quel gran blocco 
di tufo vergine, le cui dimensioni sono indicate dall'attuale presbiterio. 

Questa b la relazione delle cose piü notevoli or ora venute in 
luce negli scavi eseguiti in S. Agnese. I lavori sono ora sospesi; si 
spera perö che possano in seguito continuarsi e cosi spandere nuova 
luce sulla Basilica Nomentana e sul sepolcro primitivo della celebre 
vergine e martire romana. Augusto Bacci C. R. L. 


Das Baptisterium des Papstes Damasus bei St Peter. 

Die neuere Forschung zur Geschichte der alten Peterskirche 1 ver- 
egt die von Damasus gebaute Taufkapelle in das rechte Querschiff, und 
in jenen länglich quadratischen Anbau D, der mit einem entsprechenden 
Anbau gegenüber E für eine spätere Erweiterung der Basilika gilt. Dass 
Damasus bei St. Peter ein Baptisterium stiftete, dafür haben wir den 
authentischen Beleg in den drei uns erhaltenen Inschriften;* aber ist jener 
länglich viereckige Raum im unmittelbaren Anschluss an die Basilika die 
damasianische Taufkapelle gewesen? 

Wenn die Frage bejaht werden muss, dann ist dieses Baptisterium 
nach Form und Anlage eine völlige Abweichung von denen des vierten 
und der folgenden Jahrhunderte; dann müssen aber auch die Gründe 
für eine solche Abweichung sich nachweisen lassen. 

Die Form der Piscina, mochte sie nun rund, oder achteckig oder 
sternförmig sein oder den Grundriss eines Kreuzes haben, brachte es mit 


• Vgl. Kirsch in der R.-Q.-S. 1S90, UOf. 

* Kirsch, ). c, S. 118, 119, 




Kleiner? Mibbeihtflgea. 


sich, d<r iltröbef errichtete Sfou sich |ettcr fwm ansehloss und' daher 
durchgehend» rurnl oder yideddg war. . So naben wir heute noch das 
constantinisciie Baptisteriim»beim Lateran vor uns, und die unter de Rosst 
in der Mitte des Ruttdbaos der Qrabktrche von Santa Cbs&nza an der 


Via Nomettlana' Puntlaniente 


einer Piscina töhslätiervit 
Such dieses Heiligthum als eilte Ursprüngliche Taufkapelle bei der Basilika 
der bi. Agnes. Eine solche haben wir wahrscheinlich auch in der runden 
Kapelle de! presepio beiS. Maria Maggiore m efkenneo, die StatusV. 
durch seinen Architekten Fönte«» in. seinen prachtvollen Anbau .übertraget» 


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60 


Kleinere Mittheilungen. 


Hess. 1 2 Ausserhalb Rom kehrt constant die gleiche Grundform wieder, in 
Ravenna, in Neapel, sowie in verschiedenen, in unserer Zeit frei gelegten 
Ruinen von Baptisterien Nordafrikas und des Orients. * 

Eine zweite, in gleicher Weise überall festgehaltene Besonderheit der 
Baptisterien war die Lage derselben ausserhalb, wenngleich im nahen An¬ 
schluss an die Basiliken. Erst nach dem Empfange des Sacraments wurden 
die Neophyten, mit weissen Gewändern bekleidet, in die Versammlung der 
Gläubigen eingeführt. Die neuerdings beim Coemeterium der hl. Priscilla 
neben der Basilika des hl. Silvester an der Via Salaria wiedergefundene 
Piscina gibt dafür einen weiteren Beleg. 

Dem Rundbau war in der Regel eine dem Taufceremoniel dienende 
Vorhalle vorgebaut, wie sie noch heute bei dem constantinischen Baptisterium 
des Lateran gegenüber dem jetzigen Eingänge vorhanden ist, und von der 
auch bei Santa Costanza sich Baureste finden. 

Ist daher jener länglich viereckige Anbau an das rechte Seitenschiff 
von St. Peter, der nur durch zwei Säulen mit ihrer Obermauer von der 
Basilika architektonisch geschieden war, der seinen Eingang nicht von 
aussen hatte und in welche daher die Täuflinge nur auf dem Wege durch 
die ganze Kirche gelangen konnten, wirklich ein Baptisterium gewesen, 
welchen Grund hatte dann Papst Damasus, hier von dem früher, wie in 
der Folge so treu festgehaltenen Kanon abzuweichen? 

Und wenn sich für diese grosse und auffallende Abnormität kein 
triftiger Grund vorführen lässt, sollten wir dann nicht das damasianische 
Baptisterium bei St Peter anderwärts suchen müssen? 

Da bietet sich uns nun wie von selbst der auf der Südseite der 
Basilika liegende Rundbau F mit seiner Vorhalle 1 dar. Hier treffen alle 
die Besonderheiten und Eigenthümlichkeiten zu, welche für Baptisterien 
charakteristisch sind, die Lage, die Form, das Atrium. Dass derselbe auch 
als Grabkapelle der kaiserlichen Familie diente, kann uns nicht Wunder 
nehmen, wenn wir in Santa Costanza gleichfalls in dem Umgänge die 
Sarkophage aufgestellt finden. Dies erklärt aber auch, warum bis in späte 
Zeit die Benennung »Mausoleum" statt »Baptisterium" für jenen Rundbau 
bei St. Peter in Brauch war, bis auch dieser Name durch die Bezeichnung 
Kapelle des hl. Andreas verdrängt wurde. 

Wenn Papst Damasus die beim Neubau der Basilika erschlossenen 
Quellen des vatikanischen Hügels fasste und in seine Taufkapelle leitete, 


1 Es würde sich lohnen, bei S. Sebastiano an der appischen Strasse in dem 
jetzt zur Hälfte in eine Remise verwandelten Rundbau, auf der linken Seite vor 
dem Kloster, Nachgrabungen vorzunehmen, die wahrscheinlich auch hier Reste der 
ehemaligen Piscina zu Tage fördern und den Bau als Baptisterium (und zugleich 
als Mausosoleum) erwiesen würden. 

2 Die näheren Nachweise finden sich bei Martigny Dictionn. 78; bei Kraus, 
Realencycl. II, 839, und in den grösseren Conversations-Lexids unter Artikel 
Baptisterien. Vgl. auch unten S. 80. 



Kleinere Mittheilungen 


61 


so haben wir zwar heute noch auf der Nordseite, also entsprechend der 
Lage des vermeintlichen Baptisteriums, den Cortile di Damaso im vatika¬ 
nischen Palast, so benannt nach der dortigen Fontäne; allein die Aqua 
Damasiana fliesst ebenso auch auf der Südseite heute in der Sakristei von 
St Peter und speist auch noch den Springbrunnen im Palast des hl. 
Officiums. 

Die volle Gewissheit aber, dass wir in dem „Mausoleum" die alte 
Taufkapelle der Peterskirche zu erkennen haben, liefert uns ein deutscher 
Pilger, der im Jahre 1450 eine eingehende Beschreibung der Basilika, ihrer 
Heiligthümer, Altäre und Merkwürdigkeiten verfasste. Die Schrift ist schon 
1876 in der Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart durch Wilhelm 
Vogt veröffentlicht worden, ist aber mir erst in den letzten Tagen zuge¬ 
kommen. Ihr Verfasser ist Nikolaus Muffels, Rathsherr zu Nürn¬ 
berg, der zur Krönung Friedrichs III. nach Rom entsandt wurde. Dort 
heisst es S. 24 über den von uns in's Auge gefassten Rundbau: 

„Item darnach get man in ein capellen, da man die cristen inne tauft 
hat, ... ist mit VI seulen als zu sant Johanns latron und hat pey LX 

schuhen umbfangen und gieng auch zwei stigen hinab zu der tauf. 

Item darnach ist ein flissender prun, den man in die tauf von des babst 
garten leidt, wen man wil; den prünnen trincken die pilgram gar fast, 
dan er durch das ertrich, da der heyligen gepein ligt, geleit ist. Item dar¬ 
nach stet der altar, do sand Peter einsmals wolt mess haben, do hat er 
kein wasser, do entsprung ein pründlein aus dem hertten merbelstein 
hinter demselben altar und des wirt nit mynder wye vil man hinein 
dunckt oder vertregt, dan man nur mit einer hend hinein tuncken mag." 

Demnach war noch 1450 in jener Rundkapelle, „da man die cristen 
inne tauft hat", die piscina vorhanden, in die man auf zwei Stufen hinab¬ 
stieg; der Pilger betont die Aehnlichkeit mit dem Baptisterium des Lateran; 
das Wasier wurde durch eine Leitung aus dem päpstlichen Garten durch 
den hinter St. Peter liegenden alten Friedhof in das Taufbecken geführt; wie 
es scheint, ergoss es sich aus einer in Marmor gefassten Oeffnung hinter 
einem später davor erbauten Altäre zuerst in ein enges Becken. d. W. 


Eine bischöfliche Grabschrift aus Nepi. 

In der alten Bischofsstadt Nepi (seit 1435 mit dem Bistum Sutri ver¬ 
bunden) hat man in der Kathedrale bei der Erneuerung des Fussbodens 
eine mit Kosmaten-Mosaik verzierte Steinplatte erhoben, in welche auf 
der Kehrseite die untenstehend wiedergegebene Inschrift eingegraben ist. 
Leider ist dieselbe unten schon in alter Zeit theilweise ausgehauen; viel¬ 
leicht fehlt auch oben ein Stück. Die Inschrifl beginnt: Suscipe terra tuo 
corpus de corpore sumptum; das ist ein alter Bekannter, den jeder kennt, der 




62 


Kleinere Mittheilungen. 


sich mit der mittelalterlichen Papstgeschichte und den Grabschriften der 
Päpste beschäftigt hat; es ist ja der Anfang des Epitaphs Gregors des 
Grossen: Allein die nepetinische Inschrift gibt nicht bloss den ersten Vers 
wieder, sondern copiert vollständig die ganze Inschrift Gregors, der sie 
dann noch einige weitere Verse hinzufügt: 

Gratiosus episcopus hoc venerabile comsit 
Nomine Celsii qul polo digne micat. 

Optimi pro meritis valeat .... 

Die halb abgeschlagenen, halb erloschenen Schriftzeichen ergänzen 
sich mit ziemlicher Sicherheit in conscendere regna beata, wobei dann frei¬ 
lich statt eines Hexameters ein Heptameter herauskommt. — Zur leichteren 
Vergleichung beider Grabschriften stellen wir diejenige Gregor’s des 
Grossen nach De Rossi, Inscr. I, p. 52, cf. p. 209, hieher: 

Suscipe terra tuo corpus de corpore sumptum 
Reddere quod valeas vivificante Deo. 

Spiritus astra petit; leti nil iura nocebunt, 

Cui vitae alterius mors magis ipsa via est. 

Pontificis summi hoc clauduntur membra sepulcro, 

Qui innumeris semper vivit ubique bonis. 

Esuriem dapibus superavit, frigora veste, 

Atque animos monitis texit ab koste sacris. 

Implebatque actu quidquid sermone docebat, 

Esset ut exemplo mystica verba loquens. 

Ad Christum Anglos convertit pietate magistra 
Acquirens fidei agmina gente nova. 

Hic labor, hoc Studium, haec tibi cura, hoc pastor agebas, 

Ut Domino offeres plurima lucra gregis, 

Hisque Dei consul factis laetare triumphis, 

Nam mercedem operum iam sine fine tenes. 

Abgesehen von der Verwechselung des V und B (valeas, baleas) 
hat der Lapicida sich allerlei Schreibfehler zu Schulden kommen lassen: 
4 bita statt vitae; 7 donis st. bonis; 9 monius st. monitis; 10 hob oste st. 
ab koste; 12 essed vi st. esset ut; 13 musijca st. mystica; 16 Umstellung: 
hoc est Studium, haec st. hoc Studium est, haec. wobei hinter cura das 
Verbum fuit ausgelassen ist; 21 tenens st. tenes. — Von Bedeutung ist 
nur die beabsichtigte Aenderung in s: Pontificis summi in eps summi . 
eine Aenderung, die uns belehrt, dass der Grabstein einem Manne in 
bischöflicher Würde gehörte. Einen anderen Bischof nennt uns der 
Schlusszusatz: Gratiosus. Die Series episcoporum Nepesinensium führt 
zwei Bischöfe dieses Namens auf (Gams, p. 708; Moroni, Dizionario 
LXVII, p. 291), für die Jahre 642 und 826, also aus der ersten Hälfte des 
7., und aus der ersten Hälfte des 9. Jahrh.’s, ohne dass wir von ihnen 
Näheres wüssten. Der im vorletzten Verse genannte Celsius scheint der 





i 


64 Kk'.jnTi'. Mitthcilmigeii. 

eps» yu sein, der io Vers; ~j ec^alint ist und' dem also' der Bischof (..uatioMj^ 
den Denkstein sti/ite 

hie ürat«el?wn am Gregor den Grossen hat, abgesehen von 
Hin*ei~, auf di« Bekehrung Englands., so vevi% individuelle Färbung, 
dass sie auf jeden frommen und eifrigen Bisdnrf fasste; So hat Qratiösus 
das/päpstliche j-pitaph für seinen Celsius «opfert, selbst ohne das Ad 
Christum Aufftos omvcfiit um>üähdern in das naheliegende A4 Christum 
pepulos wrtit picta te magistra. ' . 

Welcher von den beiden Bischöfen mit NfemetvGratiosus den Ctr,i!>- 
stefa und iz-wsif sehr; wahrscheinlich seinem Vorgänger tsetitg, lasst 

sich .zunächst nicht fessleüefi, d,i die Sertes vor «lern einen, wie vor dem 
.arider?» ,efoe Ulckc von rund Jahren lässt und auch die hstlaogfnpliie 

hifer kein euvef tsssiger Führet aber äüs inm-rn Gründen möchtet mäö 

sich eher für den alteren entscheiden, so dass also jener Bischof Cvfeuts 
.ein Zeitgenosse Gregors des Or und schm'nächster! bGebfolger sejri « iirde. 

Bei örahsteiii ist im J i Jahrhundert erhoben und auf seiner Kehr- 
seite ntif Küsitiaitn - Mosaik geschmückt w<)rdcn‘.. wahrscheinlich als die 
Kathedrale einen neuen Fi urbetag tu hieb:' Bei den römischen .Arbeiten 
dieser Art sind die Gänge, in weiche das Mosaik eirrgeseiet wurde, aus 
der Maintorphnie airsgelianeti; hier dagegen Kl ein anucrev Verfahren be- 
liebt, worden, indem man näntiieh die Kehrseite' der Inschrift/ fnit einer 
Kalktage uljersog und in diese die .vlosa.ksietnchcn «nseiue hie römischen 
Kosmateh haben für zahlreicht- K.irciiev! nt der näheren onti entfern berät» •, 
Umgebung Romv gearbeitet, wie dort die ans den Katakomben entnommenen 
Grabplatten beweisen, welche von Ilmeft verwendet wurden, tue ver¬ 
schiedene Technik weist darauf hm, ite;, auch anderwärts -Werkstätten be¬ 
standen, welche solche Arbeiten anterligteh uhd den Römern Co'ncitrre-n? 
machten- d \Y 


Zur Konservierung der christlichen Kunstwerke in Italien, 

besonders in Rom, 

Wenn Italien und zumal Rom seit Jaljrluindcrten- von seinen amiken 
und mitüdaiterfichen Sriiät/en, wie von den Sehöpimi^en der neueren Kunst 
der ganzen Welt niitgeffieiU hai umlsn afs MeisRuni ttjni unter die 

5 >M tVncie wihrsrliduiibU de: m>praHdMH- K\f>, du hi/: .Qrtgoiv MV/tfrn 
gymig/. wurde, tuid werin diese Venmidimie.. r:dme. k\ drmti & mciu 

bV>s> tio- U/jhHiud! d«\- C-hius «Mutern auch die die CopfG em<§ 

eierfvri. lue- iwzr\er|Gtvji G?ps!''jMiHp!ts, 






rJL \immd 



Kleinere Mittheilungen. 


65 


Völker hinausgezogen ist, so hat doch dieser Export in den letzten Jahr¬ 
zehnten, vorwiegend in Folge der wachsenden Verarmung der Kirchen und 
ihrer Diener, einen Umfang angenommen, der gebieterisch einen Riegel 
von Seiten der kirchlichen, wie der weltlichen Autoritäten erheischt. Um 
nur einige Beispiele anzuführen, so standen in der Villa Carpegna bis vor 
einem Jahrzehnt sechs der.schönsten altchristlichen Sarcophage; heute sind 
sie verschwunden; wohin? - Aus einer Kathedrale in Mittelitalien wurde 
eine Kasel in antiker Form mit reicher Stickerei der zwölf Apostel, das 
Geschenk eines Papstes an den dortigen Bischof, um 700 Frcs. verkauft; 
wohin? — Eine andere, von vielleicht noch höherem Werthe, wurde an 
einen Althändler verkauft, und zerschnitten zur Decoration eines Salons der 
königlichen Gemächer in San Remo verwendet. Erwirbt das Ausland solche 
Schätze für ein Museum, so kann man sich sogar in gewissem Maasse 
darüber freuen; besser, dass sie dort aufbewahrt und nach ihrem Werthe 
geschätzt werden und dem Studium dienen, als dass sie hier vielfach durch 
Sorglosigkeit oder Unverstand zu Grunde gehen. Allein wie vieles wandert 
in den Privatbesitz, oft in sehr fernen Ländern, wo es nur den wenigsten 
zugänglich ist, oder geht ganz zu Grunde! Mag der Satz auch übertrieben 
sein, dass für die Italiener zu befürchten stehe, sie müssten ins Ausland 
reisen, wenn sie ihre vaterländische Kunst studieren wollen, so gibt er doch 
dem Empfinden aller einsichtigen Leute hier zu Lande Ausdruck. 

Die schon oft und viel beklagte Thatsache hat das Collegium Cultorum 
Marlyrum veranlasst, unter Vermittelung des Cardinal-Vicars Respighi sich 
in einer Eingabe an den Papst zu wenden, um zunächst für die altchrist¬ 
lichen Kunstschätze Roms und Italiens der fortschreitenden Ausfuhr entgegen 
zu treten. Zu diesem Zwecke ist an erster Stelle auf eine Inventarisierung 
aller solcher Werke in den einzelnen Bisthümern und da in jeder Kirche, 
in jeder Kapelle, dann auf die Gründung von Diöcesan- oder Provincial- 
Museen, endlich auf Errichtung von Lehrstühlen für christliche Archäologie 
und christliche Kunst überhaupt hingewiesen worden. Leo XIII. hat die 
Sache mit lebhaftem Interesse ins Auge gefasst und wir dürfen wohl bald 
ein diesbezügliches Circular an die italienischen Bischöfe erwarten. Aber 
dann sollte auch Rom selbst mit seinem Beispiele vorangehen. Wir haben 
im lateranensischen Museum eine herrliche Sammlung altchristlicher Sarko¬ 
phage und Inschriften, welche durch die Museen des Vaticans und des 
Kircherianums ergänzt werden, und hier ist den Studien reichstes Material 
geboten. Allein für die ganze mittelalterliche Kunst bis zur Renaissance 
stehen wir vor einer klaffenden Lücke von fast tausend Jahren. Wie dank¬ 
bar würde jeder Kunstfreund ein Museum begrüssen, welches die kunst¬ 
historische Brücke aus der alten Zeit in die neue bildete! 

Dadurch, dass die Grotten von St. Peter jetzt electrische Beleuchtung 
erhalten haben, ist die Klage zum Schweigen gebracht, dass die dortigen 
Monumente in Nacht und Finsterniss begraben seien, obschon es noch 
immer zu bedauern bleibt, dass der Besuch der Grotten durch Formalitäten 

Römische Quartalschrift 1902. 



60 


Kleinere Mittheilungen. 


erschwert ist, die wohl kaum ganz aus der Welt geräumt werden können. 
Allein könnte man nicht, wie dies bei anderen Domen schon geschehen 
ist, ein Kathedral - Museum von St. Peter schaffen, wofür in den weiten 
Räumen des Erdgeschosses der Canonica der Platz gegeben wäre? An 
interessanten Gegenständen, welche uns die Geschichte der Basilica und 
theilweise die Geschichte Roms und seiner Kunstentwickelung vor Augen 
führen würden, fehlt es wahrlich nicht. d. W. 



Rezensionen und Nachrichten 


Les monuments antiques de V Algerie. Par Stephane Gsell. 
Tome premier. Contenant 72 planches hors texte et 85 illustrations dans 
le texte. Lex. 8°. VIII -f- 290 p. Tome second. 34 pl. et 89 ill. 443 p. 
Paris 1901. 

Im Aufträge der französischen Regierung hat der durch seine 
Studien über die nordafrikanischen Denkmäler bestens verdiente St. Osell 
eine Beschreibung aller alten Monumente Algeriens unternommen. Er 
hält sich nicht, wie sonst üblich, an die topographische Ordnung, 
sondern stellt systematisch die zu gleichen Zwecken errichteten Bauten 
nebeneinander. Im ersten Bande behandelt er zunächst die wenigen 
Ueberreste, die noch von den Ureinwohnern und den Puniern her¬ 
rühren. Dann bespricht er die Anlagen der Römer, die Stadtanlagen, 
Tempel, Triumphbögen, Theater, Amphitheater und Circuse; die Märkte, 
Thermen, Nymphaeen und Brunnen; schliesslich die Aquaeducte, Cisternen 
und Wasserbehältnisse. Mit der Beschreibung der noch erhaltenen römischen 
Strassen-, Brücken- und Hafenbauten setzt der zweite Band ein. Die 
weiteren Ausführungen über das Privathaus und die Grabdenkmäler be- 
schliesst eine kurze Uebersicht über die decorative Ausführung der 
Bauten und das Mosaik. Den bedeutendsten Theil dieses Bandes nimmt 
die Schilderung der christlichen Cultusgebäude und Begräbnisstätten und 
der Ueberreste des byzantinischen Befestigungswesens ein. 

Jedes Hauptstück wird durch eine allgemeine Charakteristik der 
zu besprechenden Monumente eingeleitet. Man muss es G. nachrühmen, 
dass er die schwere fachmännische Beschreibung in einer durchaus 
leichten, obwohl stets rein sachlich gehaltenen Form zu geben gewusst 
hat. Hier muss besonders die zusammenfassende Charakteristik 
der afrikanischen Kirchenbauten p. 113—156 als vorzüg¬ 
lich orientierend hervorgehoben werden. Die reichen Literaturangaben 
bieten die Möglichkeit, sich über Einzelheiten genauer unterrichten zu 
können, denn G.’s Beschreibung beschränkt sich nur auf die Architek¬ 
tur, ohne auf die gewiss auch interessanten Sculpturen des näheren ein¬ 
zugehen, und auch die sonst vortrefflichen Abbildungen bringen nur 
Grundrisse und Ansichten der wichtigem Bauten ohne weitere Details, 
denn nur so konnte der Zweck des Verfassers — in einem übersicht¬ 
lichen und billigen Werke alles über die alten Monumente Algeriens 
Wissenswerte zusammenstellen — erreicht werden. 



68 


Rezensionen und Nachrichten. 


Der Psalter Erzbischof Egberts von Trier . Codex Gertrudianus in 
Cividale. II. Teil. S. 93—200. Kunstgeschichtliche Untersuchung von 

A. Ha sei off. 

Die überraschenden Resultate, zu denen Sauerland's Untersuchung 
geführt hat — wie unten im historischen Theil berichtet wird — haben 
das seltsame Schicksal des Egberts-Psalters enthüllt und zugleich ein Licht 
geworfen auf die äussere Geschichte der mittelalterlichen Prachtbücher. 
Die nothwendige Ergänzung dazu ist die Darlegung der inneren Geschichte 
unseres Codex: Verwandschaft mit anderen illustrierten Handschriften¬ 
gruppen, der Einflüsse, die auf den Künstler eingewirkt haben und endlich 
der Frage nach dem Orte der Anfertigung. Diese Arbeit war umso müh¬ 
samer, als beim lückenhaft überlieferten Material oft nicht direkt sondern 
erst auf vielfachen Umwegen vorgegangen werden konnte. Es musste die 
gesammte gleichzeitige deutsche Miniaturenmalerei herangezogen werden, 
so dass Haseloffs «Kunsthistorische Untersuchung des Egberts-Psalters" viel 
mehr leistet, als sie verspricht. Sie ist bahnbrechend für die Erkenntnis 
des Charakteristischen der ottonischen Miniaturenschulen und ihrer wechsel¬ 
seitigen Verwandschaft. 

Es ist natürlich, dass H. seine Untersuchung damit begann, die von 
Erzbischof Egbert verschenkten illustrierten Handschriften untereinander zu 
vergleichen. Doch die Erwartung, dass sie denselben stilistischen Charakter 
zeigen, wurde getäuscht. Der von Kraus publizierte Codex Egberti mit 
dem Berliner Epistolar zeichnet sich durch sorgfältige Modellierung und 
einen Hauch antiker Farbenwirkung aus, das Registrum Gregorii hingegen 
mit anderen Verwandten (das Evangelienbuch der S. Chapelle, das Lorscher 
und das Trierer Sakramentar) zeigen eine ähnliche, wenn schon viel mattere, 
aber durch das Vermeiden von roter oder schwarzer Tinte in der Zeichnung 
höchst charakteristische Behandlung. Demnach ist keine von den in Egbert's 
Auftrag ausgeführten Handschriften mit dem Psalter verwandt, wohl aber 
ein fremdes, bisher unpubliciertes, aus dem Kloster Poussay stammendes 
Evangeliar. Es ist mit dem Psalter stilistisch identisch und muss auf den 
gleichen Künstler zurückgeführt werden. Für die weitere Erforschung 
unseres Psalters ist es umso wichtiger, da es 4 Evangelistenbilder und 
8 neutestamentliche Scenen enthält. So ergänzt diese Pariser Handschrift 
den Psalter nach der ikonographischen Richtung, da dieser keine biblischen 
Bilder aufweist, und gestattet so den ikonographischen Vergleich mit der 
Bilderfolge des Codex Egberti und der der Vöge’schen Schule zu führen. 
Sie ist mit beiden verwandt, doch näher mit der letztgenannten Gruppe. 
Mit dieser theilt sie auch Initialornamentik; nur erscheint ihr Rankenwerk 
viel ruhiger gegenüber den heftig bewegten, fast verzerrten der von Vöge 
studierten Schule. Eine andere Eigentümlichkeit des Psalters, - die mit 
Masken, Vierfüsslern, Vögeln und abgerissenen Zweigen angefüllten Hinter¬ 
gründe der Bilder, -steht nicht vereinzelt da, sondern kommt in der karo- 



Rezensionen nnd Nachrichten. 


69 


lingischen Malerei in der Adagruppe vor. Deswegen geht H. auf die 
karolingische Malerei zurück und sucht zugleich die unmittelbaren Vor¬ 
gänger des Psalters aufzudecken. Für die ornamentale Seite glaubt er 
folgende Reihe aufstellen zu können: Das Evangelistar Geros in Darmstadt 
zeigt nur Flechtwerk, das Reichenauer Sakramentar in Heidelberg nimmt 
dazu noch Rankenwerk auf; ein anderes Reichenauer Sakramentar in Florenz 
zeigt noch ein drittes Element, - dasaus der Goldschmiedtechnik übernommene 
einzelne Akanthusblatt Unmittelbar an letztere Handschrift, aber ohne 
Flechtwerk, schliesst sich der Psalter Egberts an. Die Vergleichung der 
Bilder des Gerocodex mit den verwandten Handschriften ergibt eine ähn¬ 
liche Reihe, die auf die Adagruppe zurückgeht, und ihren künstlerisch am 
höchsten stehenden Vertreter im cod. Vat. pal. 50 hat. Doch, während 
diese Handschriften ornamental auf den Egbert-Psalter vorbereiten, und 
auch verwandte Widmungsbilder (im Gerocodex) aufweisen, weichen die 
Typen ihrer Evangelistenbilder gänzlich von denen der Schwesterhand¬ 
schrift des Psalters (Evangelistar von Poussay) ab. Man sieht, dass die Unter¬ 
suchung äusserst schwierig war und noch nicht überall abschliessend sein kann. 
Auch die divinatorischen Betrachtungen über den Zusammenhang der 
Adagruppe mit einer localen altbyzantinischen, vielleicht syrischen Schule, 
deren Einfluss sich sowohl in den römischen Mosaiken des VII. und VIII. 
Jahrhunderts wie besonders im Stil und in der Technik der Adagruppe 
bis zu ihrem Seitenverwandten, dem Psalter Egberts hin äussert, bedürfen 
noch des Beweises durch Monumente. 

Als Ursprungsort des Psalters galt bisher, wenn auch nicht un¬ 
bestritten, Trier. Die von der Gesellschaft für nützliche Forschungen 
unternommene Festgabe sollte diesen Anspruch zu einer Thatsache er¬ 
heben. Doch H. kam im Laufe der Arbeit zu einem ganz anderen 
Resultat. Trier war zwar Sitz einer (mehr eklektischen) Schule; ihr 
Werk ist das Registrum Gregorii und seine Verwandte; ihre Fort¬ 
setzung fand sie im benachbarten Echternach. Die Vögesche Schule 
aber, zu der im weiteren Sinn Egberts Psalter gehört, hatte ihren Sitz 
weder in Köln, noch in Trier, wie Vöge nacheinander angenommen, 
sondern auf der Reichenau, wie sich dies für viele ihrer Handschriften 
aus liturgischen Gründen aus ihrem Inhalt nachweisen lässt. So lernen 
wir die Reichenau als Vorort deutscher Buchmalerei kennen, deren 
Werke bis nach Bamberg, Bremen, Köln, Trier, Utrecht, Parenzo und 
Aquileja ihren Weg fanden. Dass sie technisch und stilistisch fast ent¬ 
gegengesetzter Ausdrucksweise fähig war, beweisen der Codex und das 
Psalterium Egberti. 

Einen eigenen Abschnitt widmet H. den wahrscheinlich in Kiew 
für die russische Fürstin Gertrude hergestellten Miniaturen. Im allge¬ 
meinen byzantinisch von Charakter, zeigen sie doch einen nationalen 
Einschlag und treten den zwei noch aus dem XI. Jahrh. erhaltenen 
russischen illustrierten Handschriften, dem Evangelium von Ostromir 



70 


Rezensionen und Nachrichten. 


und einer aus Väterwerken angelegten Sammlung des Grossfürsten 
Swiatoslaw Jaroslawn',, ebenbürtig zur Seite. N. Kondakoff schliesst sich 
in der Beilage zum „Novoje Vremja" vom 1. Febr. 1. J. den dies¬ 
bezüglichen Ausführungen der beiden Herausgeber vollständig an. 

An Einzelheiten möchten wir noch folgendes bemerken. Zu S. 50. 
Ob der Nimbus byzantinischen Kaiserbildern entnommen wurde, ist 
durch nichts bewiesen; die antike römische Kunst hatte ihn in decora- 
tiver Absicht angewendet; als Auszeichnung für Christus wird er in 
der zweiten Hälfte des IV. Jahrh. in den römischen Katakomben ziem¬ 
lich häufig. Zu S. 108. Die eigenthümlichen Initialen mit stürmisch 
bewegten, centrifugalen Ranken erinnern an byzantinische Kapitelle von 
Saloniki (S. Demetria, S. Sophia), in denen die Akanthusblätter in der 
heftigsten Weise in einer oder zwei entgegengesetzten Richtungen ge¬ 
trieben werden. 

Die Schwierigkeit der Untersuchung, das Anwachsen von Stoff 
und von neuen Gesichtspunkten im Laufe der Arbeit haben es ver¬ 
schuldet, dass die letzten Abschnitte über den Psalter minder übersicht¬ 
lich und klar gehalten sind. Neue Fragen, wie über die Kölner 
Miniaturmalerei oder über die Kunst von St. Gallen und ihr Verhält¬ 
nis zur Reichenau, hat der Verfasser für später in Aussicht genommen. 
Wir möchten noch eine weitere, jedenfalls sehr wichtige Untersuchung 
befürworten, nämlich eine Publikation der syrischen Miniaturenhand¬ 
schriften. Nur dann werden wir einen Einblick in die wichtigsten 
Eigenthümlichkeiten der lokalen syrischen Kunst gewinnen und auch 
den Einfluss richtig zu würdigen lernen, den sie nach neueren Unter¬ 
suchungen auf das Abendland ausgeübt haben soll. 

G. F. Rivoira. Le origini della architettura bmbarda e delle sue 
principali derivazioni nei paesi d' oltr' Alpe . Volume I con 464 incisioni 
intercalate nel testo e con 6 tavole fuori testo. Roma 1901. E. Loescher 
& Co. 4° pg. XVI + 371. 

Rivoira hat sich die Erforschung des Ursprungs und der ersten 
Entwicklungsphase der romanischen Kunst zur Lebensaufgabe gemacht. Der 
Mangel an schriftlich überlieferter Datierung der meisten diesbezüglichen 
Monumente hat ihn gezwungen, seine grossangelegte Untersuchung ganz 
auf die durch Vergleichung von Stil, Technik und Baumaterial gewonnenen 
Resultate zu gründen, und er hat sich dabei nicht die Mühe verdriessen 
lassen, alle Bauten an Ort und Stelle zu untersuchen. Man muss es aner¬ 
kennen, dass bis jetzt kein Werk eine solche Fülle von Vergleichungs¬ 
material sowohl in Wort und Bild ins Treffen geführt hat. Fast allen 
Illustrationen liegen Originalaufnahmen des Verfassers zugrunde. R.’s Be¬ 
weisführung , dass der lombardische Stil eine autochthone italienische 
Schöpfung, ein Werk der durch die ravennatische Kunst beeinflussten 



Rezensionen und Nachrichten. 


71 

comacini sei, wird sich die wissenschaftliche Forschung jedenfalls im 
grossen und ganzen anschliessen; umso gespannter muss man aber der 
für den zweiten Theil in Aussicht gestellten Lösung entgegensehen, in der 
R. den Nachweis liefern will, dass auch die ausseritalienische romanische 
Kunst in ihren Wurzeln auf lombardische Vermittlung zurückgehe. Der 
Anfang zu diesem Beweis liegt schon im ersten Bande vor. So ist nach 
R. die Aachener Pfalzkapelle eine Schöpfung eines byzantinischen Archi¬ 
tekten unter Mitwirkung von Franken und Italienern, und ebenso der 
Centralbau von S. Qermain de Prey. 

Immer und immer wieder kommt R. auf die byzantinische Frage zu 
sprechen. Er nimmt an, dass die griechischen Künstler zwar die ravenna¬ 
tische Sculptur beeinflusst haben, nicht aber die Architektur. Ja, für diese 
sucht er das gerade Gegentheil zu beweisen, nämlich die Priorität mancher 
stilistischer Eigentümlichkeit Ravennas gegenüber den verwandten kirch¬ 
lichen Bauten in Saloniki und Konstantinopel. Doch uns scheinen diese 
rein stilistischen Momente nicht ausschlaggebend zu sein, zumal andere 
Gelehrte für manche der in Frage stehenden byzantinischen Bauten wie 
z. B. S. Georg in Saloniki, aus anderen Gründen ein höheres Alter in 
Anspruch nehmen. 

R. verfügt über eine schöne Darstellungsgabe und einen Reichtum 
von Ausdrücken, der ihn leicht verleitet, mehrere Sätze ineinander zu ver- 
schachteln (a. O. S. 17, 30, 42). 

Wir dürfen das Werk R.'s als eine der grossartigsten Leistungen 
auf kunstwissenschaftlichem Gebiete vonseiten der Italiener bezeichnen. 

Stegensek. 

Dr. Kar! Braig, Zur Erinnerung an Franz Xaver Kraus. Im 
Namen der theologischen Fakultät an der Universität Freiburg i. Breisg. 
Freiburg i. Br., Herder 1902. 70 S. 1 Abb. 

Die „Römische Quartalschrift“ hat zur Erinnerung an den hinge- 
schiedenen Kirchenhistoriker und Führer der christl. Archäologie in 
Deutschland die Gedenkworte wiedergegeben, die ihm Duchcsne beim 
Trauergottesdienst im deutschen „Campo santo“ gewidmet hat. Sie darf 
heute mit freudiger Genugthuung auf die Erinnerungsschrift hinweisen, 
die soeben im Namen der theolog. Fakultät von einem Collegen des Ver¬ 
storbenen veröffentlicht wird. Prof. Braigs Büchlein dürfte geeignet sein, 
manches gegen Kraus vorhandene Vorurteil zahlreicher Kreise zu zer¬ 
streuen und eine gerechtere Beurteilung herbeizuführen, als sie dem Leben¬ 
den zuteil geworden ist. Mehr als bei den meisten anderen Menschen 
ist es dem viel befehdeten Kirchenhistoriker gegenüber nötig, seine Per¬ 
sönlichkeit als Ganzes ins Auge zu fassen und die einzelnen Seiten seiner 
Wirksamkeit in ihrer Tragweite und Richtung an andern zu bemessen. 
Einen Massstab hiefür und ein Charakterbild in grossen Strichen zu geben, 



72 


Rezensionen und Nachrichten. 


war Braigs Absicht. Er hat es mit der Empfindung gethan, die man 
frischen Gräbern gegenüber hat, unter denen Freunde ruhen, ,aber auch 
mit der Selbständigkeit, die sich vor der öffentlichen Meinung zu verant¬ 
worten . hat. Vielleicht wäre ein Hinweis auch erforderlich gewesen auf 
des Verstorbenen Beziehungen zur Familie VilleroyundBoch, die 
für seine spätere Entwickelung von grösster Bedeutung und für ihn die 
feste Brücke zu dem französischem Freundeskreise geworden sind. Der 
christlichen Archäologie hat Kraus bis an seinen Lebensabend das regste 
Interesse entgegengebracht und in dem klassischen Literaturbericht des 
„Repertoriums für Kunstwissenschaft" jede Bewegung und Erscheinung auf 
dem Gebiete dieser Disziplin gewissenhaft verfolgt. Seine Treue und An¬ 
hänglichkeit hat er ihr noch besonders bezeigt durch die testamentarische 
Verfügung, wonach sein Vermögen zur Gründung eines Lehrstuhls für 
christliche Archäologie verwendet werden solle. Besonders schätzbar ist 
das von Kraus selbst geführte Verzeichnis seiner Schriften (129 Nummern), 
das im Anhang der Braig'schen Schrift abgedruckt ist. Die grossen und 
wertvollen Artikel über Weihbischof Hontheim und Thomas von Kempen 
in den „Allg. deutschen Biographien" hätten ausdrücklich aufgeführt werden 
müssen. 

Adolph Goldschmidt, Die Kirchenthüre des Heiligen Ambrosius 
in Mailand. Ein Denkmal frühchristlicher Skulptur. Gr. 8°. 30 Seiten. 
6 Lichtdrucktafeln. Strassburg, J. H. Ed. Heitz 1902. Preis 3 Mark (Zur 
Kunstgesch. des Auslandes H. VII). 

Die vorliegende Studie liefert, auch wenn alle ihre Resultate nicht 
haltbar sein sollten, einen wertvollen Beitrag zur Lösung der vielen Rätsel, 
welche die Holzthüre von S. Ambrogio in Mailand stellt. Laut Inschrift 
hat letztere im J. 1750 eine infolge der Beschädigungen durch devote Pilger 
notwendig gewordene Restauration erfahren; entstanden ist sie nach bis¬ 
heriger Anschauung im 9. Jahrh., nach de Dartein gar noch später, 
im 11. Jahrh., gleichzeitig mit der marmorenen Thürfassung. Nun hat 
Goldschmidt im Archiv der Kirche ein Tafelfeld gefunden, das ehedem 
ohne allen Zweifel einen Bestandteil der Thüre gebildet hat und deutlich 
den Zustand derselben vor der Restauration im 18. Jahrh. erkennen lässt 
Alle vorragenden Teile der Holzskulpturen, namentlich Köpfe, Füsse und 
Hände der Figuren sind von den Pilgern, die hier die Thüre vor sich 
glaubten, an der der hl. Ambrosius den K. Theodosius zurückwies, abge¬ 
splittert. Alle diese Partieen sind von dem Restaurator, wie Gold¬ 
schmidts Untersuchung gezeigt hat, neu eingesetzt, oder mindestens über¬ 
arbeitet. Auch das höher liegende ornamentale Rahmenwerk, aus Ranken 
und bandartigen Voluten bestehend, wurde durchgreifend ausgebessert, 
wobei der ursprüngliche Charakter aber mehr gewahrt blieb; die zwei 
untern Tafeln auf jedem Thiirfügel sind, weil am meisten beschädigt, 



Rezensionen und Nachrichten. 


73 


durch völlig neue ersetzt worden. Die Felder mit figürlichen Darstellungen 
schildern Davids Triumph über die wilden Thiere (1. Kün. 17, 34 ff), 
seine Erwählung und Salbung durch Samuel, seinen Sieg über Sauls bösen 
Geist und über den Riesen Goliath. Den unteren Abschluss bilden auf 
jedem Flügel 2 gegeneinander kämpfende Drachen, den obern 2 schwebende, 
das Monogramm Christi tragende Engel. Als Entstehungzeit der Thüre 
nimmt Goldschmidt das Ende des 4. oder spätestens den Anfang des 
5. Jahrh. an; etwas weniger bestimmt ist die Zurückführung des ganzen Planes 
auf den hl. Ambrosius. Um mit der ikonographischen Seite der Studie 
unsere Bemerkungen zu beginnen, möchten wir als Idee des Portalcyklus 
weniger den dreifachen Triumph Davids verherrlicht sehen, als vielmehr 
David in seinem typologischen Verhältnis zu Christus als Sieger 
über das Böse: damit sind die Drachen unten und die Engel oben mit 
dem Monogramm Christi bestimmter motiviert Gar kein Gewicht aber 
ist unseres Erachtens darauf zu legen, dass der hl. Ambrosius häufig auf 
Davids Sieg über Goliath und überhaupt auf David zu sprechen kommt; in 
der kirchlichen Literatur jener Zeit ist das ein häufig wiederkehrendes Motiv, 
und solange nicht stärkere Beweise gefunden werden, stehen wir dem An¬ 
teil des hl. Ambrosius an diesem Cyklus sehr skeptisch gegenüber. Gold¬ 
schmidt huldigt hier dem so weit verbreiteten Streben, für alle ikono¬ 
graphischen Motive auch stets den Inspirator aufzusuchen, selbst bei Sujets, 
die in konventioneller Fassung Jahrhunderte hindurch in der Literatur 
wiederkehren. Und zu letzteren gehört eben die Gestalt Davids in sym- 
bolisch-typologischer Auffassung, ln der Kunst der ersten christlichen Jahr¬ 
hunderte erscheint David allerdings nur sehr selten, in cyklischer Dar¬ 
stellung aber, und das scheint mir für Goldschmidts frühe Datierung be¬ 
denklich, nicht vor den mittelalterlichen Psalterillustrationen. Stilkritisch 
lässt sich bei dem jetzigen Zustand der Thüre zu wenig Sicheres sagen, 
da leider gerade die ausschlaggebenden Partieen überarbeitet oder erneuert 
sind. Die Gewandbehandlung auf der Platte im Archiv stützt noch am 
meisten Goldschmidts Aufstellung; auch das Ornament zeigt die alten 
Formen; um so mehr ist zu bedauern, dass nicht eine Abbildung der 
wenigen noch erhaltenen ursprünglichen Teile davon zur Vergleichung ge¬ 
geben wurden. In jedem Falle hat Goldschmidt ein höheres Alter der 
Thüre, als man bisher annahm, wahrscheinlich und durch die Aufweisung 
einer ursprünglichen Platte ein wichtiges Dokument für die Geschichte und 
Beurteilung derselben zugänglich gemacht. Jos Sauer. 

Albert Ehrhard, Die altchristliche Litteratur und ihre Erforschung 
von 1884—1900. Erste Abteilung. Die vornicänische Litteratur. (Strass¬ 
burger Theologische Studien hgg. von A. Ehrhard und Eugen Müller. 
1. Supplementband) XII und 644 S. Freiburg i. Br., Herder, 1900. 

Der bekannte Wiener Kirchenhistoriker bietet hier eine Fortsetzung 
seines i. J. 1894 erschienen Berichtes über die Erforschung der altchrist- 



74 


Rezensionen und Nachrichten. 


liehen Litteratur in den Jahren 1880—1884. Das gleiche Thema wird im 
vorliegenden Bande bis zur Gegenwart fortgeführt Nach einer allgemeinen 
Darstellung, in welcher namentlich die Forderungen für die Zukunft den 
besonderen Beifall aller ernstlichen wissenschaftlichen Forscher verdienen, 
bespricht E. die überreiche Litteratur zu den vornicänischen christlichen 
Schriftstellern in folgenden Abschnitten: 1. die ältesten Denkmäler der alt¬ 
christlichen Litteratur, 2. die griechischen Apologeten, 3. die ältesten 
griechischen Polemiker, 4. die ältesten Lateiner, 5. die Alexandriner, 6. die 
Kirchenschrifsteller Kleinasiens, Syriens und Palästinas, 7. die römischen 
Kirchenschriftsteller, 8. die Afrikaner und die übrigen Abendländer, 9. das 
apostolische Symbol und die Anfänge der ascetischen und kirchenrecht¬ 
lichen Litteratur, 10. die Martyrerakten. Den Schlnss bildet eine scharf¬ 
sinnige und feine Gliederung der Entwicklungsstadien der vornicänischen 
Litteratur. 

Demjenigen, welchem die Verfolgung der Litteratur zur altchrist¬ 
lichen Litteratur schon als eine kaum zu bewältigende Aufgabe erscheint, 
mag es für den ersten Moment Schrecken einjagen, nun auch noch die 
Litteratur über die erstere, also gewissermassen die Litteratur in dritter 
Potenz, studieren zu müssen. Doch wird er den Wert solch orientierender 
Zusammenfassungen gar bald an sich erfahren. Er gleicht der Bedeutung 
eines guten Reisehandbuches, zu dem nicht nur die völlig Fremde, sondern 
auch der schon einigermassen Bewanderte greift, um Aufschluss, Rat und 
Weisung zu holen. 

Es mag auch dem Autor trotz seiner reichen Kenntnisse und Er¬ 
fahrungen nicht leicht gefallen sein, einen zuverlässigen Führer durch das 
Gebiet der altchristlichen Litteratur und ihrer Erforchung zu verfassen. 
Wir begreifen es, dass er in der Vorrede sagt, dass ihm die Arbeit sehr 
schwer geworden sei. Geradezu bewundernswert aber ist es, dass er hie¬ 
bei weniger die übergrosse Masse des zu bewältigenden Stoffes, als viel¬ 
mehr die Unmöglichkeit auf alle Einzelheiten näher einzugehen, im Auge 
hatte. Solche Beispiele der Aufopferung im Dienste einer grossen Sache 
sind in der That geeignet, auch andere Kräfte zum Streben nach hohen 
wissenschaftlichen Zielen zu, ermutigen. 

E. besitzt allerdings auch in besonderem Masse Talente, welche ihn 
zur Lösung vorliegender Aufgabe besonders geeignet machten. Formell 
verfügt er über einen äusserst gewandten und leichten Stil, welcher die 
Lektüre des nicht immer durch grünende Auen führenden Buches sehr an¬ 
genehm macht. Dabei ist E. ausgezeichnet mit einem scharfen historischen 
Sinn, der ihn, wie wenig andere, befähigt, überall die Kernpunkte und 
treibenden Elemente sofort herauszufinden. So ist er im stände, das Zu¬ 
sammengehörige in bester Weise zu vereinigen, zu gruppieren und zu 
charakterisieren. Wie von selbst verbindet sich damit dann der jedesmalige 
Hinweis auf bestehende Mängel und Lücken in der bisherigen Forschung, 
und die Mittel und Wege der Abhilfe. Gerade dieser programmatische 



Rezensionen und Nachrichten. 


75 


Bestandteil des Buches ist von der grössten Bedeutung. Er ist nicht nur 
geeignet, auch bei ferner Stehenden wieder mehr Sinn für wissenschaft¬ 
liche, namentlich historische Theologie zu erwecken, sondern gibt auch 
den patristischen Forschern selbst die dankenswertesten Anregungen. 

Gegenüber der durch die Art der Aufgabe bedingten mehr allgemein 
und in grossen Zügen gehaltenen Darstellung E.’s hat es wenig Sinn, wenn 
Spezialforscher kleinliche Korrekturen aus ihren Forschungsgebieten an¬ 
bringen. Solchen ist ein mehr in breiten Strichen gezeichnetes Bild immer 
mehr oder weniger ausgesetzt. Nur wo diese Striche direkt falsch wären, 
wäre ein solches Verfahren begründet. Vielleicht gehören Einwendungen 
gegen manche Angaben E.’s über die Apokryphenlitteratur u. a., wie sie 
namentlich ein Vergleich mit den eben erst erschienenen ausführlichen 
Darstellungen Bardenhewers im ersten Bande der Altkirchlichen Litteratur 
nahe legt, zu den auf eine prinzipiellere Basis sich stützenden Kriterien. 
Dass E. in seinem Buche allein nach den Gesetzen historischer Methode 
verfuhr, hätte ihm nie zum Vorwurf gemacht werden sollen. Rein 
historische Streitfragen, wie die Bedeutung der bekannten Irenäusstelle 
über den Primat, auch mit aprioristischen dogmatischen Gründen ent¬ 
scheiden zu wollen, gehört zu den gefährlichsten Unternehmen wissen¬ 
schaftlich theologischer Forschung. 

Die Heranziehung der Litteratur wurde fast überall als eine ziem¬ 
lich vollständige gerühmt. Bezüglich der Stellungnahme E.'s zur protestan¬ 
tischen theologischen Litteratur macht sich eine gewisse Sympathie für 
Harnack’s in der That geniale Forschungen geltend. Zahn hätte daneben 
vielleicht noch etwas mehr zur Geltung kommen dürfen. Ueber Lietz- 
mann’s Katenenkatalog, der demnächst erscheinen wird, urteilt E. vielleicht 
zu ungünstig. Das wird indes die nächste Zukunft zeigen. - 

Ich möchte meine Anzeige mit dem Wunsche schliessen, dass es 
E.’s zusammenfassendem Talente nun beschieden sein möge, die von ihm 
in Aussicht gestellten beiden grossen Werke: eine theologische Litteratur- 
geschichte des Mittelalters im Abendlande und eine neue Dogmengeschichte, 
baldigst in Angriff zu nehmen. Diese Werke werden neben der auf 6 
Bände berechneten Altkirchlichen Litteratur von Bardenhewer die Forschung 
über die theologische Litteratur im 20. Jahrh, in glücklichster Weise inau¬ 
gurieren, und ich verspreche mir von einer solchen Propaganda der That 
mehr Erfolg als von noch so schönen und gutgemeinten Programmreden 
und -Schriften. 

München, 


jos. Sickenberger. 



Anzeiger für christliche Archäologie. 

Bearbeitet von Prof. J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz). 
Nummer VI. 


i. Römische Conferenzen für christliche Archäologie. 

(Nach den Berichten des Sekretärs O. Marucchi). 

Sitzung vom 1. Dezember 1901. - Mit dieser Sitzung begann die 
«Societä delle Conferenze di arch. crist." das 27. Jahr ihrer Thätigkeit, und 
der Präsident Msgr. Duchesne lud alle Forscher auf dem Gebiete der 
christlichen Archäologie ein, durch Mitteilungen wie durch Teilnahme an 
den Diskussionen die Arbeiten der Gesellschaft zu unterstützen. 

Nachdem der Sekretär Or. Marucchi die beiden letzten Hefte des 
„Nuovo Bullettino di archeologia cristiana« vorgelegt hatte, erhielt der Chor¬ 
herr D. A. Bacci von S. Agnese ausserhalb den Mauern das Wort, um 
über die Resultate der unter der Apsis dieser Kirche vorgenommenen Aus¬ 
grabungen zu berichten. Ich verweise auf die unten folgende ausführ¬ 
lichere Behandlung dieser Nachforschungen und deren Ergebnisse. 

Msgr. Duchesne handelte über eine römische Kirche, welche sich 
über dem alten Forum des Nerva erhebt und jetzt die Namen »S. Maria 
degli Angeli alle Colonnacce" oder „S. Maria in Macello martyrum" trägt 
Die erste Bezeichnung kommt im 16. Jahrhundert vor, und der Zusatz 
„martyrum" beim zweiten Titel ist noch jüngeren Datums. In der Urkunde, 
durch welche Papst Leo X. diese Kirche der Bruderschaft der Weber über¬ 
gab, heisst sie einfach „S. M. in Macello". Doch kann man daraus nicht 
schliessen, dass dieselbe in einer öffentlichen Markthalle errichtet worden 
sei. In verschiedenen mittelalterlichen Verzeichnissen der Heiligtümer Roms, 
und zwar schon in demjenigen des Cencius Camerarius aus dem Ende 
des 12. Jahrhunderts, heisst die Kirche „S. M. in Foro". Diese Verzeich¬ 
nisse enthalten ebenfalls eine „S. M. in Macello" genannte Kirche; doch 
lag dieselbe am Fusse des Kapitols unterhalb der „Piazza Montanara“. 
Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts wird diese letztere Kirche nicht mehr 
erwähnt; sie wurde entweder zerstört oder der Name derselben wurde 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


77 


geändert in „S. M. in Vincis", eine jetzt noch dort bestehende Kirche, die 
dann mit jener identisch wäre. Jedenfalls ging der Name „in Macello" für 
die am Fusse des Kapitols gelegene Kirche unter. In der Nähe des andern 
Heiligtums lag aber eine Markthalle, die den Namen „Markt der Arche 
Noe" hatte, wie Lanciani gezeigt hat. Nun wurde der Name „in Macello" 
übertragen auf die alte Kirche S. M. „in Foro", was umso leichter geschah, 
als die beiden Bezeichnungen dem Sinne nach gleich sind. In der Nähe 
lag noch eine andere Marienkirche, welche, gleichwie der Markt, den Titel 
„S. Maria in Area Noe" führt Vielleicht kann man eine Erinnerung an 
dieses Heiligtum erkennen in einem alten Muttergottesbilde, welches sich 
auf einer Mauer zwischen den sogen. „Colonacce“ und der „Torre dei 
Conti“ befand. 

Sitzung vom 12. Januar 1902. - Nach einem früher gefassten Be¬ 
schlüsse wurde diese Versammlung benutzt zur Besprechung der Frage 
über das neu entdeckte Baptisterium in der Priscilla-Katakombe und dessen 
Zusammenhang mit der in dieser Gegend erwähnten „memoria" der „sedes 
ubi prius sedit sanctus Petrus". De Rossi hat bekanntlich diese locale 
„memoria" einer Cathedra des hl. Petrus, welche besonders in dem Ver¬ 
zeichnis der Oelampullen von Monza erwähnt wird, in das Coemeterium 
Ostrianum au der Via Nomentana verlegt. Marucchi suchte (Nuovo 
Bullettino, 1901, S. 71 ff.) nachzuweisen, dass die in der alten Inschriften¬ 
sammlung von Verdun mitgeteilte Inschrift, welche von der Cathedra des 
hl. Petrus spricht, sich in der Nähe der Sylvesterbasilika über der Priscilla- 
katakombe befand und dass darum das „Oleum de sede ubi prius sedit 
S. Petrus" des Verzeichnisses von Monza ebenfalls hier, und nicht in dem 
Coemeterium Ostrianum, vom Abte Johannes genommen wurde. Die topo¬ 
graphischen Angaben jener beiden Quellen stimmen viel mehr mit dem 
Coemeterium der Priscilla zusammen, dessen hohes Alter sowie der Um¬ 
stand, dass die Grabstätten von Apostelschülern dort verehrt wurden, es 
viel eher erklärlich machen, dass eine locale „memoria" an den Aufenthalt 
des hl. Petrus in Rom gerade hier durch die Tradition angenommen wurde. 
Selbst bei dem gegenwärtigen Stand der Forschung glaubt daher Marucchi 
annehmen zu können, man müsse sich in der Frage viel eher für die 
Priscillakatakombe als für das Coemeterium Ostrianum entscheiden. 

P. Bonavenia S. J. nahm diese Schlussfolgerung nicht an. Er 
erhob sich besonders gegen das auf die „Sylloge“ von Verdun und auf das 
Verzeichnis von Monza gegründete Argument, indem jene unvollständig sei 
und daher einen strengen Schluss auf die topographische Folge der einzelnen 
Inschriften nicht zulasse; während der Katalog von Monza bisweilen un¬ 
genau sei, wie er z. B. das Grab der hl. Felicitas an die Via Salaria vetus 
verlegt, und daher nicht in dem gegebenen Falle eher für die neue Sala- 
rische als für die Nomentanische Strasse verwendet werden könne. 

Dagegen machte wieder Marucchi geltend, dass die Inschriften¬ 
sammlung im Codex von Verdun wohl am Anfang und am Ende unvoll- 




78 


Anzeiger für christliche Archäologie. 


ständig sei, hingegen der erhaltene Teil keine Lücke zwischen den in 
genauer topographischer Reihenfolge geordneten Texten aufweise, so dass 
dieser Beweis seine Kraft behält. Was das Verzeichnis der Reliquienöle 
angeht, so kann dasselbe, falls es nicht für die Salarische Strasse beweis¬ 
kräftig ist, noch viel weniger für die Nomentanische herangezogen werden, 
wegen der Reihenfolge der angeführten Martyrergräber. 

Abbe Bannister führte zu Gunsten der Ansicht von Marucchi das 
weitere Argument an, dass am 18. Januar zugleich das Andenken der „sedes 
qua Petrus primum Romae sedit" und das Fest der hl. Prisca gefeiert 
wird, welche als zur Familie der Stifter des Priscilla-Coemeteriums ange¬ 
sehen wurde. Die alten liturgischen Texte für die Festfeier der Cathedra 
des hl. Petrus am 18. Januar beweisen die Verbindung zwischen jenen 
beiden Festen. 

Msgr. Duchesne wies auf die grosse Bedeutung der Frage hin; 
man solle die Resultate weiterer Ausgrabungen in Priscilla und neuer 
Studien abwarten, ehe man dieselbe definitiv zu entscheiden versucht 

Der Kanoniker A. Bacci setzte hierauf seinen Bericht fort über die 
Ausgrabungen in S. Agnese. Er behandelte einzelne neu entdeckte In¬ 
schriften und wies hin auf die unter dem jetzigen Chor gefundenen Mauer¬ 
reste von der alten Apsis, welche zu dem ursprünglichen Bau gehörte, 
der dort bestand, ehe Papst Honorius im 7. Jahrhundert die Kirche in der 
jetzigen Form umgestaltete. Ferner hat man unter dem Altäre die pracht¬ 
volle Silberurne gefunden, welche Papst Paul V. im Jahre 1615 anfertigen 
liess, um darin die leiblichen Ueberreste der hl. Agnes und der hl. Eme- 
rentiana beizusetzen. (S. die folg. Nummer). 


a. Ausgrabungen in der Basilika der hl. Agnes an der 
Via Nomentana . 1 

Seit Mitte Oktober werden in S. Agnese fuori le mura im Auf¬ 
trag und auf Kosten S. Em. des Kard. Kopp von Breslau, Titelkardinals 
dieser Kirche, Ausgrabungen vorgenommen zu dem Zwecke, das ursprüng¬ 
liche Grab der berühmten römischen Märtyrin möglichst genau zu unter¬ 
suchen. Man begann damit, die Marmorplatten des Bodenbelags in der 
Apsis, unmittelbar hinter dem Altar, zu entfernen. Sofort stiess man auf 
zahlreiche in Mauerwerk aufgeführte Gräber (formae), welche mit möglichst 
grosser Ausnutzung des Platzes in unmittelbarer Nähe des Grabaltares der 
Heiligen im Boden angelegt worden waren. Man grub vor den Stufen 
des Altares, nach der Apsis zu, tiefer und gelangte in einer Tiefe von etwa 


1 Zur Ergänzung des S. 51 f. gegebenen Berichtes des Lateranensischen 
Chorherrn A. Bacci. Die Red. 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


79 


17, Meter in eine Katakombengallerie, welche der Längenachse des Altares 
parallel läuft und deren Seitenwinde angefüllt sind mit zahlreichen, zum 
Teil unversehrten Arcosolien und Loculi. Mehrere von den Gräbern haben 
noch ihre Grabschriften, teils auf den marmornen Verschlussplatten, teils 
als Graffiti in den noch frischen Kalk um die Verschlussplatten eingeritzt 
Von besonderer Wichtigkeit ist folgendes Epitaph: 

MARCELINE • BENEMERENTI 
IN • PACE • DEP • PRI • NONA 
S MAIAS LIMENIO CATVLINO 

Marcel(l)in(a)e benemerenti in pace depfositae / pri[die] 
nonas Maias Limenio (et) Catulfljino [consulibusj. 

Das Consulardatum entspricht dem Jahre 349; somit ist die Galierie 
um die Mitte des 4. Jahrhunderts angelegt und zu Begräbnissen benutzt 
worden. Andere Grabschriften, welche wegen der Namen der Verstorbenen 
Interesse bieten, sind: 

IIII NONAS IV IN PACE ABI1T HAGNE 
4 nonas lu [nias oder -lias] in pace abiit Hagne. 

Die Verstorbene trug den gleichen Namen wie die Märtyrin, neben 
deren Grab sie ihre Ruhestätte fand. 

TVRTVRA IN PACE 
lautet ein anderes Graffito an einem Arcosolium. 

In einem dritten sind die Buchstaben DEPO... und EMERENTI 
IN PACE nebst dem Datum III IDVS NOBENBREIS deutlich zu lesen; 
doch blieb mir ungewiss, ob EMERENTI ein Name sei (Emerentius) oder 
der Schluss von (BENE)MERENTI. 

Die Fortsetzung der Ausgrabungen zeigte, dass diese in der Mitte 
des 4. Jahrhunderts benützte Galierie durch die Fundamentmauern der 
Basilika abgeschnitten ist. Jene bestand somit, ehe die Kirche in ihrer 
jetzigen Gestalt errichtet wurde. Dieses Resultat ist sehr wichtig, da dadurch 
erwiesen scheint, dass die jetzige Basilika nicht aus der konstantinischen 
Zeit stammt, sondern ein späterer Neubau ist, nämlich offenbar der von 
Papst Honorius im 7. Jahrhundert an Stelle der alten Coemeterialkirche 
aufgeführte Bau. Dies wurde bestätigt, als man auch unter dem Boden 
der jetzigen Apsis die Fundamentmauern der ursprünglichen Apsis fand, 
welche zu dem konstantinischen Bau gehörte. Die Fortsetzung der Nach¬ 
forschungen wird darum, das können wir hoffen, es ermöglichen, den 
Grundriss der ältesten Grabkirche der hl. Agnes genau herzustellen. Für 
die Geschichte der christlichen Baukunst in Rom ist dieses Resultat von 
grosser Wichtigkeit. 

Zu Anfang des 17. Jahrhunderts hatte Papst Paul V. den Altar der 
Agnesbasilika in prächtiger Weise restaurieren lassen. Bei dieser Gelegen' 



80 


Anzeiger für christliche Archäologie 


heit hatte man die Gebeine der hi. Agnes und der hl. Emerentiana erhoben, 
und zur Aufnahme derselben liess der genannte Papst im Jahre 1615 für 
den Preis von 8000 Scudi einen kostbaren silbernen Sarg herstellen, der 
in den neuen Atlar eingeschlossen ward. Man wollte diesen Sarg wieder¬ 
finden und machte deshalb in den Unterbau des Altares unter dem Boden 
der Basilika eine Oeffnung. Diese Arbeit hatte sofort das gewünschte 
Resultat: man stiess auf den in Form einer Truhe gearbeiteten, 1.30 m 
langen und 0,50 m breiten und hohen Sarg, der vollständig unversehrt ist 
mit seinen Verzierungen und seinen Inschriften. 

Von den altchristlichen Inschriften, welche bei den Ausgrabungsarbeiten 
zum Vorschein gekommen sind, bieten noch zwei ein besonderes Interesse. 
Die eine, im Fragment, ist geschmückt mit einem in den Marmor eingra¬ 
vierten prächtigen Paulus-Kopf; der beigeschriebene Name PETRVS weist 
auf einen zweiten Kopf, wie auf eine Beischrift PAVLVS hin. Die andere 
hat folgenden Wortlaut: 

HIC REQVIESC1T IN PACE 
SERENA ABBATISSA • SV • 

QVAE V1XIT ANNVS • PM • LXXXV 
DEP • VII • ID • MAI • SENATORE 
VC • CONS • 

Hic requiescit in pace Serena abbatissa. sfacraJ v[irgo], 
quae vixit ann(o)» p[lus] mfinusj 85. dep[osita] 8 id/usj 
Mai[as] Senatore v[iro ] c[larissimo] cons. 

Das Consulatsjahr entspricht dem Jahre 514. Dieses ist jetzt die 
älteste datierte Inschrift, welche einer Aebtissin gedenkt. Es geht daraus 
hervor, dass frühzeitig ein Frauenkloster bei S .Agnese bestand, dessen 
Gründung durch das hohe Alter der Aebtissin Serena mit Sicherheit in das 
4. Jahrhundert verlegt wird. 

Hoffen wir, dass die Fortsetzung der Arbeiten noch weitere, nicht 
minder wichtige Resultate ergeben wird, als die bisherigen Arbeiten hatten. 


3. Weitere Ausgrabungen und Funde. 

Rom. 

Die gewöhnlichen Ausgrabungen der «Commissione di archeo'ogia 
sacra" werden in der Priscillakatakombe ausgeführt. Besonderer Zweck 
derselben ist zunächst, die oberirdischen Monumente über dieser Kata¬ 
kombe zu untersuchen an jener Stelle, welche zwischen der von de Rossi 
entdeckten Basilika des hl. Sylvester und der von Marucchi behandelten 
breiten Treppe zum Baptisterium liegt (s. Röm. Quartalschrift 1901 ( 
S. 389). Nach dieser Gegend hin hatte nämlich de Rossi die Ausgrabungen 
nicht weiter ausgedehnt. Mit dem Besitzer des Terrain ist ein Ab- 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


81 


kommen geschlossen, auf Grund dessen der Boden über den historischen 
Krypten dieses Teiles von S. Priscilla vollständig durchforscht werden kann. 
Wir sind sehr gespannt auf die Resultate dieser Ausgrabungen. 

Sizilien. 

Bei Gelegenheit von Ausgrabungen in der Umgegend von Manfria 
entdeckte P. Orsi eine Anzahl von christlichen Grabhöhlen, kleinen Kata¬ 
komben, am Abhange eines Hügels. — ln der Katakombe „S. Maria di Gesü" 
bei Syrakus wurden unter Leitung von P. Orsi einige Nachforschungen 
angestellt, welche zur Entdeckung einer Anzahl von Grabstätten führten. 
Eine von diesen trug eine Inschrift des 3. Jahrhunderts; doch befand sie 
sich nicht an ihrer ursprünglichen Stelle, so dass sich für die Chronologie 
des Coemeteriums nichts daraus ergibt (Vgl. die kurzen Berichte von 
Orsi in den Notizie degli scavi, 1901, S. 310 u. 343 -344). 

Tunis. 

In Tunis hat man im Laufe der letzten Jahre eine Reihe von alt¬ 
christlichen Baptisterien ausgegraben, welche, nach dem Berichte von 
Gaukler an die Academie des Inscriptions et Beiles-lettres in Paris, manche 
interessante Einzelheiten bieten (Comptes-rendus, 1901, p. 603 /.). Am 
besten erhalten und am bedeutendsten von allen ist dasjenige, welches in 
Karthago in der Nähe der Antoninusthermen gefunden wurde. Dasselbe 
gehört zu einer prächtigen fünfschiffigen Basilika aus der Zeit der byzan¬ 
tinischen Herrschaft in Nordafrika. Es besteht aus dem Raum mit dem 
Taufbassin und aus einem Oratorium, letzteres offenbar für die Erteilung 
der Salbung (Firmung) durch den Bischof. - Ein anderes wurde in 
Siagn freigelegt, ebenfalls zugleich mit einer grossen Basilika; dasselbe hat 
die Gestalt eines Achtecks. - Ein drittes, in Oued Ramel, bildet einen 
eigenen Bau für sich, liegt aber in der Nähe von anderen christlichen 
Kultusgebäuden. Das Taufbecken hat die Form eines gleicharmigen Kreuzes. 
Der Boden des Raumes ist mit Mosaik belegt, auf welchem christlich-sym¬ 
bolische Darstellungen angebracht sind: Tauben, Hirsche, welche aus dem 
Wasser der vier Paradiesströme trinken, u. dgl. - Eine besondere Form 
des Taufbassins zeigen die Baptisterien in Hamman Lif, Upenna, 
Henchir Hakaima und die beiden in Sfax: Das Becken hat nämlich 
die Gestalt eines Sternes mit sechs oder acht Strahlen, welche eben so viele 
Ausbuchtungen bilden, so dass in jeder von diesen ein Katechumen zum 
Empfange des Taufbades Platz hatte. 

Bis jetzt kennt man auf dem Gebiet von Tunis elf altchristliche 
Baptisterien, von denen bloss vier (darunter drei in Karthogo) ziemlich 
genau die Form der römischen und griechisch-byzantinischen Taufkirchen 
aufweissen. Alle andern bieten Eigentümlichkeiten, welche eine eigene Ent¬ 
wicklung auf afrikanischem Boden erkennen lassen. 

Rom. Quart -Schrift 1902. 


6 



82 


Anzeiger für christliche Archäologie. 


Jerusalem. 

Hei Erdarbeiten im Judenviertel, nördlich vom Damaskusthor, in 
der Nähe des Hauses der Dominikaner, stiess man auf einen grossen und 
vortrefflich erhaltenen Mosaikboden. Im Hauptfelde desselben erblickt 
man zu oberst Orpheus, von verschiedenen Tieren umgeben, und zu unterst 
zwei Satyren. Ein reich verzierter Rahmen fasst dieses Bild ein. Auf 
einem weitern kleinern Felde erscheint ein mit Laubwerk verziertes Kreuz; 
ferner befinden sich unter jenem Hauptfelde rechts und links vor» einer 
Art Säule zwei weibliche Gestalten, welche mit den Namen 0EQAOCIA 
(sic) und rEÜPriA bezeichnet sind. Die erste Mitteilung davon gab 
P. Lagrange O. P. in einem Briefe, welchen Clermont-Ganneau der Pariser 
Acafcmie des Inscriptions mitteilte (Comptes-rendus 1901, S. 223 - 225). Dieser 
Gelehrte war geneigt, eine heidnische Arbeit in dem Mosaik zu erkennen. Im 
Juliheft der „Revue biblique“, 1901, erschien dann eine ausführliche Be¬ 
schreibung, in welcher die Frage, ob das Monument christichen oder 
heidnischen Ursprungs sei, nicht weiter erörtert ward. Eine kurze Mit¬ 
teilung mit der Abbildung des Hauptfeldes veröffentlichte weiter G. Ange¬ 
lin i im Nuovo Bull, di archeol. crist. 1901 (S. 217 219, tav. VII — VIII), 
und er sprach sich entschieden für den christlichen Charakter aus. Nach 
den neuesten Mitteilungen von H. Vincent (Revue biblique, 1902, 
S. 100 -103), welcher Abbildungen von neu gefundenen Stücken gibt, ist 
die Freilegung noch nicht ganz vollendet. Das Monument soll jedoch 
völlig ausgegraben, erhoben und nach Konstantinopel gebracht werden- 
Wir müssen somit die endgültigen Resultate der Untersuchungen sowohl 
über das Mosaik selbst wie über den Charakter des Baues, in dem sich 
dasselbe findet, abwarten, ehe sich der Ursprung mit Sicherheit fest¬ 
stellen lässt. 


4. Bibliographie und Zeitschriftenschau. 

A. Allgemeines und Sammelwerke. 

Carassai, C., La politica religiosa di Costantino il grande e la proprietä 
della chiesa. (Archivio della Soc. romana di storia patria. 1901. 
p. 95- 158). 

Dicht, Ch., Justinien et la civilisation byzantine au VI. siede. Paris 1901. 
Avec 200 dessins et 9 pl. 

Lowrie, W., Christian art and Archaeology. Handbock to monuments of 
the early Chureh. London 1901. 

Pelka . O Altchristliche Ehedenkmäler. (Zur Kunstgeschichte des Aus¬ 
landes, Heft V). Strassburg 1901. 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


83 


So/7, J. E., Congres international d'archeologie chretienne ä Rome 1900. 
(Bulletin monumental, t. LXV. 1901, p. 63—72). 

B. Allgemeines über einzelne Länder und Orte. 

Barth, H., Berühmte Kunststälten, Nr. 11: Konstantinopel. Leipzig 1901. 
Bock, W. de, Materiaux pour servir ä l'areh£ologie de l'Egypte chretienne. 

Edition posthume. (1 Bd. Text u. 1 Bd. Tafeln). St. Petersbourg 1901. 
Chebli, P., Notes archeologiques recueillies dans le district de Botrys- 
Batroun, mont Liban. (Revue biblique, 1901, p. 583—591). 
Clermont-Ganneau, C., Recueil d’archeologie orientale. Tom. IV, fase. 16—18. 
Paris 1901. 

Dussaud, R., et Maeler, F., Voyage archeologique au Safa et dans le Djebel 
El-Druz. Paris 1901. 

Goetz, W., Berühmte Kunststätten, Nr. 10: Ravenna. Leipzig 1901. 
Grisar, H., Note topografiche sulla piü antica residenza dei papi al Laterano. 

(Civiltä cattolica, ser. 18, t. IV, 1901, p. 274—285). 

Lammens, H., Notes epigraphiques et topographiques sur l'Eniesene. 
(Musee beige, 1901, p. 253 ss). 

Lanciani, R., Le escavazioni del Foro. (Bull, della Coinmiss. arch. com- 
munale di Roma. 1901, pag. 20—51). 

Maes, C., II primo trofeo della croce eretto da Costantino il grande nel 
Foro romano ossia la VI. e la VII. delle colonne onorarie del Foro. 
Roma 1901. 

Marucchi, Or., Un’ antichissima testimonianza del martirio di S. Pietro in 
Roma. (Nuovo Bull, di arch. crist. 1901, p. 221 s.i. 

Scriptores originum Constantinopolitanarum, rec. Th. Preger. Fase. 1: 
Hesychii ill. origines Const.; Anonymi enarrationes breves chrono- 
graphicae; Anonymi narratio de aedificatione templi S. Sophiae. 
Leipzig 1901. 


C. Ikonographie und Symbolik. 

Beissel, St., Zur Geschichte der Thiersymbolik in der Kunst des Abend¬ 
landes. (Zeitschr. f. christl. Kunst, 1901. S. 275—286). 

Colasanti, A., Le stagioni nell’ antichitä e nel!' arte cristiana. (Rivista 
d' Italia, IV, 1901, p. 669 ss.) 

Jewitt, W. H., Pagan myths and Christian figures. I. Relics on sun-worship. 
II. The moon and the maygoddess. (The Antiquary, vol. XXXVII, 
1901, u. 74-77; 101-108; 147—151; 175—180). 

Lowrie, W., A Jonah monument in the New-York Metropolitan Museum. 

(American Journal of archaeology, 1901, p. 51-57). 

Michon, E., Dalles chretiennes ornees de sujets au trait. Extrait du Bulletin 
de la Soc. nat. des Antiquaires de France, 1900). Nogent-le-Rotru, 
1901. 



84 Anzeiger für christliche Archäologie. 

D. Cultusgebäude und deren Einrichtung. 

(Bricarclli, C.), Roma e Bisanzio nella storia dell r architettura cristiana. 
(Civillä cattolica, ser. 18, t. IV, 1901, p. 147-162; 541—555). 

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Marucchi, O., Indagini nella chiesa dei ss. Giovanni e Paolo al Celio 
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(Revue archeologique, 3. ser. t. XXXIX, 1901, p. 183 201). 

Preger, Th., Die Erzählung vom Hau der Hagia Sophia. (Byzantinische 
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Rivoira, G. T., Le origini dell' architettura lombarda e delle sue principali 
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Weber, G., Basilika und Baptisterium in Gül-bagtsche bei Vurla. (Byzan- 
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E. Altchristliche Grabstätten. 

Battandier, A., La maison rornaine de I'Appia et le tombeau de S. Urbain. 
(Cosmos, 1901, p. 235- 246). 

Bi/lic, E., Necropoli antica cristiana a Slano di Ragusa. (Nuovo Bull, di 
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Galante, G. A., Relazione sulle catacombe di S. Gennaro. (Rendiconti 
della R. Accademia di Napoli, XIV, 1900, maggio-dicembre . 

Mayr, A., Die altchristlichen Begräbnisstätten auf Malta, II. (R. Quartal¬ 
schrift, 1901, S. 352 384). 


I 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


85 


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- Scavi nella catacomba di S. Maria di Qesü. (Notizie degli scavi, 
1901, p. 343 - 344). 

Salinas, A Girgenti. Necropoli Giambertone a S. Gregorio. (Notizie 
degli scavi, 1901, p. 29-39). 

Vincent, H., Le tombeau des prophetes. (Revue biblique, 1901, p. 72-88). 

F. Malerei und Skulptur. 

Angelini, Q., Un antico musaico cristiano scoperto a Gerusalemme. (Nuovo 
Bull, di arch. crist. 1901, p. 217-219). 

Gsell, St., Note sur quatre consoles chretiennes trouvees ä Morsott. (Bulletin 
archeol. du Comite des traveäux histor. 1901, p. 158 -161). 

Marucchi, O., Di un importante sarcofago cristiano rinvenuto nella chiesa 
di S. Maria Antiqua nel Foro romano. (Notizie degli scavi, 1901, 
p. 272 - 278). 

- Di un pregevole monumento di antica scultura eristiana 
rinvenuto negli scavi del Foro romano. {Nuovo Bull, di arch. crist. 
1901, p. 205-216). 

Vincent, H., Une mosaique byzantine a Jerusalem. (Revue biblique, 1901, 
p. 436 - 444; 1902, p. 100-103). 

— — Une mosaique avec inscription ä Beit Sourik. (Revue bibli¬ 

que, 1901, p. 444 -448). 


G. Kleinkunst 

Barriie-Flavy, C., Les arts industriels de la Gaule au V. siede. 3 vols. 
Paris 1901. 

Jozzi, O., Vetri cimiteriali con figure in oro conservati nel museo Britan- 
nico. Roma 1900. 

Mily, F. de, Le coffret Je Saint-Nazaire de Milan et le manuscrit de 
1* Iliade de l'Ambrosienne. (Monuments et memoires publ. par 
l’Acad. des Inscr. Fondation Piot. T. VII, Paris 1900, p. 65—78. 
Orsi, P., Stauroteca bizantina in bronzo di Ragusa inferiore in Sicilia. 

(Röm. Quartalschr. 1901, S. 345—351). 

PiUoy, L’orfevrerie lapidaire et l’emaillerie au V. siede. (Bull, archeol. 

du Comit6 des travaux histor. 1901, p. 3—14). 

Strzygowski, Bronzeaufsatz im Besitze von Hans Grafen Wilczek in 
Wien. (Jahreshefte des österr. archäol. Instituts, 1901, S. 189 303). 

H. Epigraphik. 

Bulit, F., Iscrizioni ricomposte risguardanti il cemetero di Manastirine. 

(Bull, di arch. e storia dalmata, 1901, p. 108—109). 

ContoUon, A. E., Inscriptions inedites d’Asie mineure. (Revue des etudes 
grecques. 1901, p. 295 ss.) 



86 


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Gatti, G., Notizie di recenti trovamenti di antichitä in Roma e nel suburbio. 
(Bull, della Comm. archeol. comun. di Roma, 1901, p. 129 ss.; Notizie 
degli scavi, 1901, p. 332 ss.) 

— — Nuove scoperte nella cittä e nel suburbio. — Via Nomentana. — 
Via Salaria. (Notizie degli scavi, 1901, p. 14-16). 

Jaussen, A., et Vincent, H., Notes d’epigraphie palestinienne. (Revue biblique, 
1901, p. 570-5S0). 

Munro, J. A. R., Qleanings from Mvsia. (Journal of hellenic studies, 
1901, p. 229- 237). 

Nestle, E., Zum Vaterunser von Megara. (Zeitschr. f. neutestam. Wiss. 

1901, S. 347). 

Perdrizet, P., Inscription chretienne de Dokimion. (Bulletin de correspon- 
dance hellenique, 1900, p. 291 299). 

I. Martyrien und Martyrologien. 

Acta graeca ss. Dasii, Qai et Zotici martyrum Nicomedensium. (Analecta 
Bollandiana, 1901, p. 246-248). 

Baumstark, A., Die Petrus- und Paulusacten in der 1 itterarischen Ueber- 
lieferung der syrischen Kirche. Festgruss an das Priestercollegium 
des deutschen Campo santo zu Rom. Leipzig 1902. 

Bibliotheca hagiographica latina antiquae et niediae aetatis, edd. socii Bol- 
landiani. Supplementuin. Bruxellis, 1901. 

Dschawachojf, Das Martyrium des hl. Eustatius von Mzchetha. Aus dem 
Georgischen übersetzt (Aus den Sitzungsber. der preuss. Akademie 
der Wiss.). Berlin, 1901. 

Duchesne, L., Un dernier mot sur le martyrologe hieronymien. (Analecta 
Bollandiana, 1901, p. 241—245). 

Franchi dei Cavalieri, P., La Passio ss. Mariani et Jacobi. (Studi e testi, 3 ). 
Roma, 1901. 

Gebhardt, O. von, Acta martyrum selecta. Ausgewählte Märtyrerakten und 
andere Urkunden aus der Verfolgungszeit der christl. Kirche. Berlin, 

1902. 

Jozzi, O., II corpo di S. Sisto 1 papa e martire rivendicato alla basilica 
Vaticana. Roma 1900. 

Kerval, L. de, Une fleur des catacombes. Ste. Agnes dans la legende et 
dans l'histoire. Paris, 1901. 

Knopf, R., Ausgewählte Märtyrerakten. (Sammlung ausgew. dogmen- und 
kirchengesch. Quellenschriften, 2. Ser. Heft 2). Tübingen, 1901. 

Maas, M., Die Maccabäer als christliche Heiligen. (Monatsschrift für Ge¬ 
schichte des Judentums, 1900, S. 145—156). 

Nöldeke, Th., Ueber einige Edessenische Märtyrerakten. (Festschrift zur 
46. Versammlung deutscher Philologen. Strassburg, 1901, S. 13 —225. 



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87 


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Sepp, B., Zu den Ignatiusakten. (Katholik, 190J, II, S. 264—273). 

K. Liturgik, Kirchenordnungen und Verwandtes. 

Arendzen, J., An entire Syriac Text of the »Apostolic Church Order“. 

(Journal of theological studies, III, 1901, p. 59—80). 

Boudinhon, A., La »Missa poenitentium“ dans l'ancienne discipline d’Occi- 
dent. (Revue d’hist. et de litter. relig. 1902, p. 1—20). 

Funk , F. X., La date de la Didascalie des apötres. (Revue d’hist. ecclesiast. 
1901, p. 798-809). 

— — Zur Didache, der Frage nach der Orundschrift und ihren 

Rezensionen. (Tüb. Theol. Quartalschr. 1902, S. 73—88'. 

Koch, H., Die Büsserentlassung in der alten abendländischen Kirche. 

(Tüb. Theol. Quartaljchr. 1900, S. 481—533). 

Nau, F., La Didascalie traduite du syriaque pour la premiere fois. (Le 
Canoniste contemporain, 1901, p. 401 ss., 543 ss., 653 ss.; 1902, 
p. 14 ss.). 

— — Fragment inedit d’une traduction syriaque jusqu’ici inconue du 

Testamentum D. N. Jesu Christi. (Extrait du Journal asiatique). 
Paris 1901. 

Plaine, B., De Sacramentarii Gelasiani substantiali authenticitate. (Studien 
und .Mitteil, aus dem Bened.- u. Cistercienser-Orden, 1901, S. 131-147; 
381-389). 

Schltcht, J., Doctrina XII Apostolorum. Die Apostellehre in der Liturgie 
der katholischen Kirche. Freiburg i. Br. 1901. 

L. Bibliographie und Kataloge. 

Bulic, F, Iscrizioni e rappresentazioni su oggetti di metallo acquistati dal 
museo di Spalato negli anni 1895—1901. (Bull, di arch. e storia 
dalmata, 1901, p. 139-141). 

Laban, F., Bibliographie (kunstgeschichtliche) 1900—1901. (Repertorium 
für Kunstgeschichte 1901, Heft 5). 

Seletti, E., Marmi scritti del Museo archeologico di Milano. Catalogo. 
Milano, 1901. 

Strzygowski, J., Bibliographie über byzantinische Kunstgeschichte. (Byzantin. 
Zeitschr. 1901, S. 700 - 737). 

Wierzejski, Catalogue du mus£e de Cherchel. (Revue africaine, 1901, 
p. 237 - 288). 



88 


Anzeiger für christliche Archäologie. 


5. Mitteilungen. 

Herr Prof. J. Strzygowski aus Oraz, der mit so grossem Erfolge 
auf dem Gebiete der byzantinischen Kunstgeschichte thätig ist, hatte die 
Güte, uns folgenden Bericht über seine letzte Forschungsreise nach Aegypten 
(als vorläufigen Abdruck aus der Byzantin. Zeitschr., XL, Heft 1 — 2) zu¬ 
zusenden, den wir mit bestem Dank hier zum Abdruck bringen: 

Aegypten. Expedition Strzygowski. Mit einem halbfertigen Manu¬ 
skript über die christliche Kunst Aegyptens, der ich seit meinem ersten 
Aufenthalte 1894/5 nachgegangen war, kam ich Ende Oktober 1900 zuni 
zweiten Mal an den Nil. Ich wollte meine Arbeiten nachprüfen, ergänzen, 
abschliessen. Doch änderte sich mein Programm, zum Teil schon bevor 
ich noch auf ägyptischem Boden angelangt war. Zunächst trat Wilhelm 
Bode an mich heran mit dem Ersuchen, für das neue Kaiser Friedrichs¬ 
museum in Berlin eine koptische Sammlung zu erwerben. Mir konnte ein 
solcher Antrag nur willkommen sein, weil ich auf diese Art den Handel 
und damit zugleich kennen lernen konnte, was der ägyptische Boden Tag 
für Tag freigibt. Als ich dann im ägyptischen Museum meine Arbeiten 
beginnen wollte und um die Erlaubnis bat, die unter Schloss und Riegel 
befindlichen Stücke in die Hand nehmen zu dürfen, machte mir der General¬ 
direktor, Herr Maspero, freundlich den Antrag, ich sollte die koptische 
Abteilung mit Ausnahme der Inschriften und Grabstelen, die W. E. Crum 
besorgt hatte, für den Catalogue general bearbeiten. Natürlich nahm ich 
auch dieses ehrenvolle Anerbieten um so lieber an, als mir Maspero zu¬ 
gleich volle Freiheit der Einteilung meiner Arbeit und die Erlaubnis zu 
ihrer Unterbrechung durch allfällige Reisen im Lande zusicherte. 

So war ich denn, ehe ich mich dessen recht versah, aus dem Geleise 
geworfen; die Erledigung dieser beiden Aufträge liess mir nur spärlich 
Zeit für meine eigenen Arbeiten. Es kam aber noch ein drittes Unter¬ 
nehmen hinzu. Ich erfuhr, dass der Dombaumeister von St Pauls in 
London, Somers Clarke, der jeden Winter auf seiner Dahabieh eine Nil¬ 
reise zu machen pflegt, für dieses Jahr sein Augenmerk im besonderen 
den koptischen Klöstern zu wenden wollte und den Chefarchitekten des 
Comit6 de Conservation des monuments de l'art arabe, Herz-Bey, eingeladen 
hatte, ihn zu begleiten. Dieses Unternehmen traf so* genau mit meinen 
eigenen Absichten zusammen, die Gesellschaft zweier erfahrener Architekten 
musste für mich so sehr erwünscht sein, dass ich den Anschluss suchte. 
Zwar verbrachte ich nur fünf Tage in Roda, wo ich mich der Gastfreund¬ 
schaft unseres lieben Oberhauptes zu erfreuen hatte, und dann noch eine 
Woche in Sohag in Gesellschaft der beiden Herren und ging dann, ein 
schnelleres Tempo einschlagend, meine eigenen Wege; aber die kurze 
Spanne Zeit hatte doch hingereicht, das gegenseitige Vertrauen zu wecken 
und einen gemeinsamen Plan, eine grosse Publikation über die Kirchen 
und Klöster den Nil entlang, zur Reife zu bringen. Daran haben wir nun 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


89 


den Winter über gearbeitet. Herz-Bey schenkte mir auch in der Richtung 
Gehör, dass er seine älteren für das Comite gemachten Aufnahmen der 
Natronklöster, die ich nachprüfte, und die Aufnahme von Kasr es-Schamah 
mit dem Hauptwerke vereinigen will; ich selbst füge noch die Resultate 
meiner im Verein mit Prof. Moritz uud Dr. C. H. Becker unternommenen 
Expedition nach den Klöstern am Roten Meere hinzu und was ich sonst 
auf meinen Fahrten an architektonisch wertvollem Material fand, vor allem 
meine noch vor der Zerstörung der grossen Kirche im Tempel von Medinet 
Habu gemachten Aufnahmen. Wir traten nach diesen Vereinbarungen ge¬ 
meinsam an das Comite de Conservation des monuments de l’art arabe 
heran und boten ihm unsere Arbeiten zur Publikation an. Das wurde 
angenommen, und so ist denn auch diese grosse Arbeit, deren historisch 
zusammenfassenden Teil ich übernommen habe, unter Dach und Fach. 

Nach fast sieben monatlicher Arbeit an Ort und Stelle bin ich so weit, 
dass der Katalog im Rohen fertig neben mir liegt, Bode im Besitze einer 
Sammlung ist, die ein deutliches Bild des Durchschnittes der koptischen 
und früharabischen Kunst gibt, und die grosse Publikation über die Kirchen 
und Klöster langsam aber stetig vorwärts schreitet. Somers Clarke ist im 
Augenblick durch die notwendigen Restaurationsarbeiten an St. Pauls sehr 
in Anspruch genommen, und Herz-Bey klagt über Mangel an Geldmitteln. 
Das wird sich aber wohl zu Beginn des Winters mit Hilfe der wohl¬ 
wollenden Herren des Coniites geben und die Arbeit dann frisch ihren 
Fortgang nehmen. — Ich kann diesen kurzen Bericht nicht schliessen, ohne 
Dr. von Bissing für alle lebhafte, freundschaftliche Förderung meiner 
Absichten zu danken. Auch von seiten der diplomatischen Vertretung 
meines engeren und meines weiteren Heimatlandes wurde ich stets freund¬ 
lich unterslützt. Unser vereinter Patriarch Franz-1 ascha stand mir treulich 
zur Seite, und Herr Dr. Borchardt stellte mir durch drei Monate kollegial 
seine Wohnung zur Verfügung, wodurch ich in der schwierigsten Zeit volle 
Bewegungsfreiheit gewann. Ihnen allen meinen herzlichsten, ergebensten 
Dank! 


Ph. Sauer hat der Pariser Academie des Inscriptions et Belles-lettres 
eine ausführliche und sehr umfangreiche Arbeit über die Geschichte des 
päpstlichen Patriarchiums im Lateran vorgelegt, über die E. Müntz der 
Akademie Bericht erstattete (Comptes-rendus, 1901, p. 603 ss.). Hoffen 
wir, dass der Verfasser dieselbe möglichst bald der Öffentlichkeit über¬ 
geben kann. 


Von dem kostbaren Manuskript des Matthäusevangeliums, von 
dessen Fund wir früher berichtet haben (Rötn. Quartalschrift, 1900, 
S. 229 f.), sind zwei neue Seiten aufgefunden worden in Mariupol in 



90 


Anzeiger für christliche Archäologie. 


Russland; sie befinden sich jetzt im Museum des Gymnasiums dieser 
Stadt. (Vgl. die Mitteilung von H. Omont in den Comptes-rendus de 
l’Acad. des Inscriptions, 1901, S. 199 f.). 


Der am 28. Dezember 1901 verstorbene Prof. F. X. Kraus, der 
wie kein zweiter das Gebiet der christlichen Kunstgeschichte durch seine 
schriftstellerische Thätigkeit bebaut hat, vermachte in seinem Testament den 
grössten Teil seines Vermögens zur Gründung einer Professur und 
eineslnstituts für christlicheArchäologiean d e r Uni¬ 
versität Freiburg im Breisgau. In dem eben erschienenen 
Nachruf: «Zur Erinnerung an Franz Xaver Kraus, Im Namen der theol. 
Fakultät an der Univ. Freiburg i. Br. von Dr. K- Braig, Prof, an ders. 
Fak." - die im Herder'schen Verlage herausgegebene Schrift, welcher eine 
von Prof. K. Künstle bearbeitete Bibliographie der Publikationen von 
F. K. Kraus beigegeben ist, kann im Buchhandel bezogen werden, - heisst 
es darüber (S. 15): «Die Bücher und Sammlungen von Photographien, 
das Baarvermögen und der Erlös aus der Wohnung (Wilhelmstrasse 10) 
sollen zur Gründung eines Instituts und zur Errichtung eines Lehrstuhles 
für christliche Archäologie an der Breisgauer Hochschule verwendet 
werden." 

Mit grösster Genugtuung und mit dem im Namen aller Freunde 
christlicher Archäologie ausgesprochenen tiefgefühlten Dank nehmen wir 
Kenntnis von dieser hochherzigen Stiftung. F r e i b u r g i. Br. ist die 
dritte Hochschule, an deren katholisch-theologischer Fakultät ein eigener 
Lehrstuhl für christliche Archäologie erstehen wird. Ein solcher besteht 
bekanntlich, mit einem trefflich eingerichteten Seminar, an der Universität 
Freiburg in der Schweiz seit der Gründung (1890). Für 
München liegt dem Landtag für die jetzige Sitzung die Creditforderung 
für die Errichtung einer gleichen Professur vor. Es ist dies offenbar der 
beste Beweis für das wachsende Interesse an der archäologischen Forschung 
und zugleich das beste Mittel, diese Forschung fruchtbringend zu gestalten. 



Geschichte. 




Die Anfänge des Clarissenordens. 


Von 

P. Leonhard Lemmens O. F. M. 


Unter diesem Titel hat Lempp im 13. Band der Gothaer 
Zeitschrift für Kirchengeschichte 1 einen längeren Artikel geschrieben, 
der viele und gute Einzelheiten bringt, aber das Gesammtbild ent¬ 
stellt und eine Berichtigung und Ergänzung verlangt. »Wenn wir, 
sagt Lempp S. 243 die Anfänge des Clarissenordens überblicken, so 
fällt sofort die Aehnlicheit mit den Anfängen des ersten und dritten 
Ordens des hl. Franz in die Augen, aber auch die in manchen 
Zügen nicht zu verkennenden Unterschiede. Interessant ist besonders 
zu sehen, wie vorsichtig, ja wie misstrauisch man vonseiten der Kurie 
dem von Franz auch in der formula vitae der Clarissen niederge¬ 
legten Ideal völliger Armuth gegenüberstand. Interessant ist auch 
zu verfolgen, wie gewaltthätig man auch hier mit den Anordnungen 
und Willensäusserungen Franzens umgegangen ist; man setzt einfach 
seine Regel beiseite und zwängt durch eine offizielle Regel die 
Clarissen in das alte Geleise des seither üblichen Klosterwesens.“ 
Aber Innocenz III. hat bereits »das Ideal völliger Armuth“ »cum 
hilaritate magna“ unterschrieben; »das gewaltthätige Umgehen mit 
den Anordnungen und Willensäusserungen Franzens“ lässt sich nur 
a priori beweisen, und der Orden der hl. Clara ist ein durchaus 
neuer Orden, ein wesentlicher Fortschritt in der Entwicklung des 
klösterlichen Lebens. 

Verfehlt ist auch die Darstellung, welche Ratte von den An¬ 
fängen des Ordens im Kirchenlexikon von Wetzer und Welte ge- 


1 S 181-245. 



94 


Lern mens 


geben. 1 „Der hl. Franziskus — sagt Ratte — bat kurz vor seiner 
Abreise in’s heilige Land den Kardinal Ugolino, er möge den 
Schwestern eine Regel geben. Dieser Kirchenfürst legte die Regel 
des hl. Franziskus zu Grunde. Nach der Rückkehr des hl. Franzis¬ 
kus aus dem Orient bestürmte die hl. Clara ihren geistlichen Vater 
mit der Bitte, seinen Töchtern doch auch eine eigene Regel zu 
geben. Endlich willfahrte der Heilige ihren Bitten und verfasste 
gemeinsam mit dem Kardinal Ugolino eine Ordensregel für die 
Clarissen in zwölf Kapiteln. Kardinal Ugolino approbierte sie 
schriftlich und später mündlich. Die schriftliche Approbation des 
Papstes selbst erhielt sie unter Innocenz IV. (1246). Die hl. Clara 
wünschte die feierlichste Form der päpstlichen Gutheissung, und 
diese wurde ihr von dem genannten Papste mittelst einer eigenen 
Bulle ertheilt." Um hier kurz die Fehler jener Darstellung zu 
nennen, so hat zunächst Kardinal Hugolinus nur eine Regel für 
die Clarissen verfasst, und zwar gemeinsam mit dem hl. Franziskus; 
dieser selbst hat denselben keine neue Regel gegeben. Und was 
Ratte von der wiederholten Bestätigung einer und 
derselben Regel sagt, gilt von drei verschiedenen 
Regeln; beim Tode der hl. Clara waren drei verschiedene 
Regeln von den Päpsten approbiert und in den einzelnen Klöstern 
in Uebung. Und dieser Umstand, dass der Clarissenorden nicht 
von Anfang an eine einheitliche Entwicklung. nahm, erschwert be¬ 
deutend das Studium seiner Geschichte. 

Bei unserer Darsellung stützen wir uns zunächst auf die 
einzelnen Regeln; die genaue Vergleichung derselben gibt manchen 
Aufschluss. Von grossem Nutzen sind sodann die zahlreichen 
Schreiben, welche Gregor IX. und Innocenz IV. an die Töchter der 
hl. Clara gerichtet. 2 Das Leben der Heiligen, welches Thomas von 
Celano auf Befehl Alexander IV. geschrieben, 3 und verschiedene 
Nachrichten in den Biographieen des hl. Franziskus erläutern und 
verknüpfen die päpstlichen Schreiben. 


' Bll. IIP Sp. 407. 

- In Sbaralea, Biillarium Franciscanmn, Bd. I (Rom 1759). 

3 Die Drucke dieser Legende sind verzeichnet in der Bibliotheca Hagio- 
grapliica latina antiquav et mediae aetatis (ed. ßollandiani, Brüssel 189S 1901) 

unter N. 1815; wir benützen die Ausgabe von Sedulius. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


95 


Wir theilen zur bessern Uebersieht die Entwicklung des 
Ordens in drei verschiedene Perioden. 

i. Periode. 1212—1217. 

Die erste Periode geht von 121? —1217; es ist die Zeit, in 
welcher Franziskus allein die junge Genossenschaft leitete. 

Nachdem Clara in häufiger Unterredung mit Franziskus seine 
Liebe zum Gekreuzigten, zur Busse und Armuth in sich aufgenommen 
und beschlossen hatte, die Welt zu verlassen und der Leitung Franzis- 
ci zu folgen, bestimmte dieser den Palmsonntag des Jahres 1212 
(18. März) zur Ausführung des Vorsatzes. 1 2 * * Während sie am Morgen 
prächtig gekleidet der Feier in der Kathedrale zu Assisi beigewohnt, 
stieg sie beim Dunkel der Nacht in treuer Begleitung hinab in die 
Ebene und eilte zum Kirchlein Sankt Maria von den Engeln, 
wo Franziskus und seine Brüder mit brennenden Lampen in den 
Händen die Jungfrau erwarteten. Sie legt das kostbare Gewand ab, 
opfert ihr Haar und empfängt vor dem Altar der Gottesmutter die 
»sanctae poenitentiae insignia", die Tunika, den Strick, Schleier und 
Mantel. 5 Sofort geleitet sie Franziskus in das Kloster der Benedik- 
tinerinnen zum hl. Paulus in der Nähe von Bastia. Hier und in 
dem Kloster zum hl. Angelus innerhalb der Stadt Assisi verbleibt 
Clara die ersten Wochen; und nachdem Agnes dem Beispiele der 
Schwester gefolgt, begeben sie sich zur Kirche des hl. Damian vor 
den Thoren Assisi's, wo Franziskus ihnen eine neue Heimath be¬ 
reitet hatte. 

An dieser Stätte begannen sie mit andern Jungfrauen, die 
ihnen bald gefolgt, das Leben der Busse. Clara sagt hierüber im 
6. Kapitel ihrer Regel: „Postquam altissimus Pater coelestis per gra- 
tiam suam cor meum dignatus est illustrare, ut exemplo et doctrina 
beatissimi Patris nostri sancti Francisci poenitentiam facerem, paulo 


1 Celano a. a. O. S. 528 (4. Kap.): „Jubet pater Franciscus, ut in festo comta 
et ornata procedat ad palinam cum frequentia populorum; ac nocte sequenti exiens 
extra castra mundanum gaudium convertat in luctum dominicae passionis". 

2 Innocenz IV. am 10. Juli 1254: „Clara mater ipsius ordinis ejusque sorores 

a tempore, quo beatus Franciscus illum instituit, usque nunc usae fuerunt chorda 

pro cingulo, velo quoque, tunica et mantello". Sbaralea a. a. O. I. S. 748. 



96 


Lern mens 


post conversionem ipsius una cum sororibus meis obedientiam vo- 
luntarie sibi promisi. Attendens autem beatus Pater, quod nullam 
paupertatem, laborem, tribulationem, vilitatem et contemptum saeculi 
timeremus, immo pro magnis deliciis haberemus, pietate motus 
scripsit nobis formam vivendi in hunc modum: ,Quia divina inspira- 
tione fecistis vos filias et ancillas altissimi summi Regis Patris coe- 
lestis, et Spiritui sancto vos desponsastis eligendo vivere secundum 
perfectionem sancti Evangelii, volo et promitto per me et fratres 
meos semper habere de vobis tanquam de ipsis curam diligentem 
et sollicitudinem specialem“'. 1 

„Vivere secundum perfectionem sancti Evangelii" war für 
Franziskus der Inbegriff seines Planes und Werkes; „nachdem der 
Herr — sagt er in seinem Testament — mir Brüder gegeben hatte, 
zeigte mir niemand, was ich zu thun hätte, sondern der Allerhöchste 
selbst offenbarte mir, dass ich nach der Form des hl. Evangelium 
leben sollte, und ich liess es mit wenigen und einfältigen Worten 
schreiben“. Ebenso handelte Franziskus mit seinen geistigen Töchtern; 
die volle und treue Beobachtung des hl. Evangelium war die Auf¬ 
gabe, welche er ihnen gab; und damit ist Inhalt und Umfang seiner 
Unterweisungen und Gebote gezeichnet.’ Mit besonderm Eifer empfahl 
er ihnen seine Lieblingstugend, die hl. Armuth; und mit welchem 
Erfolg er dieses that, erzählt uns Celano im Leben der hl. Clara: 
„Volens denique religionem suam intitulari titulo paupertatis, a 
bonae memoriae Innocentio III. paupertatis privilegium postulavit. 
Qui vir magnificus, tanto virginis fervore congratulans, singulare 
dicit esse propositum, quod nunquam tale privilegium a Sede 


1 Seraphicae legislationis textus originales (Quaracchi 1897) S. 62. 

3 Wie die erste Regel der Minderbrüder, so sind auch diese ersten Unter¬ 
weisungen und Vorschriften für das Kloster zum hl. Damian nicht mehr erhalten; auf 
sie beziehen sich die Worte des Schreibens, welches Gregor IX. am 11. Mai 1238 
an die sei. Agnes von Böhmen richtete: »Cum Clara et quaedam aliae devotae in 
Domino midieres elegissent eidem sub religionis observantia famulari, ipsis beatus 
Franciscus non cibum solidum, sed potu i lactis formulam vitae tradidit". Sbaralea 
a. a. O. I. S. 243 versteht (Anm 6) unter dieser formula vitae die Regel, welche 
»anno 1224 S. Franciscus Clarissis dedit“ Abgesehen davon, dass der hl. Franzis¬ 
kus in diesem Jahre den Clarisvm keine Regel gegeben hat, so wird jene Deutung 
bereits durch die Worte desselben Schreibens »formula praedicta postposita regu- 
lam (d. i. des Kardinals Hugolinus) laudabiliter obstrvaverunt« ausgeschlossen; 
jene »formula« ist mithin vor der Regel des Kardinals Hugolinus, also mehrere 
Jahre vor 1224, entstanden. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


97 


Apostolica fuerit postulatum. Et ut insolitae petitioni favor insolitus 
arrideret, Pontifex ipse cum hilaritate magna petiti privilegii primam 
novellam sua manu conscripsit “. 1 Es war das Privileg, „ut recipere 
possessiones a nullo compelli possitis“ die vollkommene Armuth 
und Ausschluss eines jeden Besitzes nicht nur für den einzelnen, 
sondern auch für die ganze Familie.* Und hierin haben wir ein 


1 A. a. O. S. 531 (Kap. 9) Bartholomäus von Pisa stellt in seinem Liber 
conformitatum (fructus VIII. pars II.) dieses so dar, als habe Innocenz III. der hl. 
Clara eine volle Regel gegeben; er schreibt (fol. 84*" in der Ausgabe von 1510): 
*A domino Innocentio III. regulam pauperum dominarum ipsa petiit et obtinuit, 
cujus principium ipse pontifex plorando ex devotione conscripsit manu sua;" die¬ 
selben Worte braucht Rodulphius Tossinianensis in seiner Historia Seraphicae Reli- 
gionis (Venedig 1586) lib. I. fol. 132. Die Veranlassung zu dieser irrigen Dar¬ 
stellung dürften der Bericht Celano’s und die Worte Philipps von Perugia (vgl. S. 
104) gegeben haben. Vgl. Acta sanctorum, August II. S. 744. 

* In ihrem Testamente (vgl. Textus originales S. 273-280) sagt die hl. Clara: 
»Ad majorem cautelam sollicita fui a Domino Papa Innocentio, sub cujus tempore 
coepimus, et ab aliis successoribus suis nostiam professionem sanctissimae pauper- 
tatis, quam et Patri nostro promisimus, eorum privilegiis facere corroborari, ne 
aliquo tempore ab ipsa ullatenus declinaremus". Das von Gregor IX. der hl. 
Clara ausgestellte privilegium paupertatis findet sich bei Sbaralea a. a. O. I. S. 771 
und Textus orig. S. 97. - Lempp bezieht S. 239 jene Worte aus dem Testamente 
der hl. Clara auf die im Jahre 1253 von Innocenz IV. bestätigte Regel und sieht 
in denselben einen neuen Grund, jenes Testament als »s p ä t e r e s Machwerk" 
zu betrachten. Es ist für unsere Untersuchung ohne grossen Werl festzustellen, ob 
das Testament echt ist oder nicht; es möge nur gesagt werden, dass die von Lempp 
gegen dasselbe gebrachten Gründe hinfällig sind. Lempp sagt: 

»1. Hat Wadding das Testament erst aus Marianus". Wadding hat das 
Testament nicht aus Marianus, sondern „ex memoriali antiquo manu - 
scripto vgl. Wadding, Annales Minorum Bd. III 2 S. 299 u. Acta Ss. 
Aug. Bd. II S. 747. 

»2. Gleich zu Anfang des Testaments ist eine Weissagung des hl. Franz 
über den künftigen Ruhm der Clarissen erzählt, welche wir meines 
Wissens frühestens aus dem Liber conformitatum kennen". Die Weissa¬ 
gung wird bereits 140 Jahre früher von Celano berichtet; »monasterium 
esse ibidem sanctarum virginum Christi clara voce prophetat", II. Cel. 
1. 8; vgl. II. Cel. 3. 132. 

„3. Sachlich unmöglich scheint mir, dass Franz sich verpflichtet habe, selbst 
oder »per religionem suam" für die Schwestern allezeit die Cura zu 
führen; wenn man dagegen seine Haltung dem Bruder Philipp gegen¬ 
über in Betracht zieht". Die genannte Verpflichtung des hl. Franziskus 
findet sich mit denselben Worten in dem 6. Kapitel der von Innocenz IV. 
1253 approbierten Regel (vgl. II. Cel. 3. 132); und seine »Haltung dem 
Bruder Philipp gegenüber" macht keine Schwierigkeit. Br. Jordan be¬ 
richtet (Anal. Franciscana Bd. 1. S. 5): »Frater Philippus, qui erat zela- 
tor dominarum pauperum, contra voluntatem beati Francisci, qui omnia 
per humäilateni maluit vlncere\ quam per judicii potesiatem , impetravit 
litteras a Sede Apostolica, quibus dominas defenderet et turbatores earum 

Römische Quartalschrift 1902. 


7 



98 


Lern mens 


Merkmal, durch welches sich das Kloster der hl. Clara wesentlich 
von allen vor ihr entstandenen Frauenklöstern unterscheidet. 

Sabatier schliesst aus einem Briefe des Erzbischofs Jakob 
von V i t r y, dass die ersten Schülerinnen der hl. Clara nicht ein 
beschauliches Leben geführt hätten. Jakob von Vitry besuchte im 
Jahre 1216 Italien und erzählt über die Eindrücke, welche er in 
Umbrien empfangen: „Unum tarnen in partibus illis inveni solatium; 
multi enim utriusque sexus, divites et saeculares, omnibus pro Christo 
relictis saeculum fugiebant .... Mulieres vero juxta civitates in 
diversis hospitiis commorantur, nihil accipiunt, sed de labore ma- 
nuum vivunt. Valde autem dolent et turbantur, quia a clericis et 
laicis plus, quam vellent, honorantur".' Sabatier folgert hieraus: „Les 
Clarisses n'etaient pas au debut un ordre contemplatif; c’etaient des 
soeurs hospitalieres qui n’acceptaient rien et vivaient du travail de 
leurs mains". Zuerst verwechselt er hier hospitium und hospitale; 
und was die Handarbeit betrifft, so schliesst das beschauliche Leben 
dieselbe in keiner Weise aus; in der Regel des Jahres 1253, welche 
ohne Zweifel einem beschaulichen Orden gilt, wird sie den Schwestern 
zur Pflicht gemacht mit den Worten: „Sorores, quibus dedit Domi¬ 
nus gratiam laborandi, post horam Tertiae laborent . . . fideliter et 
devote“ (Kap. 7). 

Hier dürfte der Ort sein, einige Worte zu der von P. Man- 
donnet O. P. in seiner Abhandlung „Les Origines de l'Ordre de 


excommunicaret;" Franziskus war mithin gegen die Weise, wie 
Br. Philipp die cura sororuin ausübte und schützte. 

„4. Dass Franz viele scripta zur Anempfehlung der Armut den Clarissen ge- 
gebe- habe, ist bei seiner sonstigen Art mindestens zweifelhaft". Das 
schon öfter genannte 6. Kapitel der Regel hat uns allein 2 scripta über¬ 
liefert. 

»5. Ganz unmöglich ist, dass Clara die von Franz ihr gegebene professio 
paupertatis, d. h. im Sinne des Testaments gesprochen die R 3 durch 
Innocenz III. und andere Päpste habe bestätigen lassen". »Im Sinne 
des Testamentes gesprochen“ ist die professio pauperlatis das von Inno¬ 
cenz III. und Gregor IX. bestätigte privilegium paupertatis und nicht 
die R 3 , d. h. die 12o3 approbierte Regel. - Lempp schliesst: »Wäre 
das Testament echt, so wäre es nur ein Zeugniss von leichtfertiger Be¬ 
handlung der geschichtlichen Thatsachenunsere Antworten auf die 
Gründe Lempp’s dürften erkennen lassen, wo diese »leichtfertige Behand¬ 
ln ng" zu suchen ist. 

1 Vgl. Sabatier, Speculum Perfectionis (Paris 1899) S. 296. 




Die Anfänge des Clarissenordens. 


99 


Poenitentia“ aufgestellten Hypothese zu sagen.' Nach ihm hatten 
Franziskus und seine Gefährten durch die Predigt der Busse ein 
„mouvement p£nitentiel" hervorgerufen, welches „un £16ment ma : 
sculin continent, un 6I£ment feminin analogue, et enfin, les person- 
nes marines“ enthielt (S. 18). Bis 1219 war es’ nur ein „£tat rudi- 
mentaire, ä peu prfcs amorphe, car eile ne possfcde ni lin£aments 
fermes, ni Organes g£n£raux ou particuliers" (S. 22). Alle hatten 
„une seule rfcgle commune",i ohne klösterliche Gemeinschaft („l’ac- 
cession ä la Fraternite n'impliquait, en aucune mati^re, un groupe- 
ment analogue ä celui d’un couvent“ (S. 23). Mit der Orientreise 
des hl. Franziskus im Sommer 1219 beginnt ^iach Mandonnet eine 
vollständige Aenderung; während seiner Abwesenheit erfolgt durch 
Eingreifen der Kirche, besonders durch Kardinal Hugolinus, die 
Theilung („la Segmentation de la fraternite") nach den drei Klassen, 
welche den grossen Verein bisher gebildet („le groupe principal 
des hommes qui gardaient le celibat, les femmes continentes et les 
personnes mariees"); und als Franziskus aus dem Orient heimkehrte, 
fand er drei gesonderte Vereine vor. 

Dass die von Franziskus ausgehende Bewegung vornehmlich 
ein „mouvement pdnitentiel" war, dass der Ausbau des sog. ersten 
Ordens in den Jahren 1219 — 1223 grosse Fortschritte machte, und 
dass Kardinal Hugolinus hierbei eine wichtige Rolle spielte, ist 
immer gesagt und angenommen worden; aber neu ist zum Theil 
die Behauptung Mandonnet’s, vor 1219 habe nur eine nicht ge¬ 
schiedene Vereinigung der einzelnen Stände (,,une masse sociale 
indivise “ S. 4) bestanden; und Mandonnet hat diese Behauptung 
nicht bewiesen. 

Die Scheidung beginnt nach ihm mit der Abtrennung der 
Jungfrauen. »Gleich nach der Abreise des hl. Franziskus in den 
Orient — sagt M. — organisiert Kardinal Hugolinus mit ihnen eine 
erste klösterliche Gruppe, die von St. Damian, gibt ihnen die Regel 
des hl. Benedikt und einige besondere Bestimmungen und ernennt 
Clara zu ihrer ersten Aebtissin. Hugolin setzt diese Arbeit fort und 
gründet in demselben Jahre und in dem folgenden einige andere 

* ln „Compte rendti du quatrieme Congres scientifique international des 
Catholiqucs tenu ä Fribourg 1897" (Freiburg 1898); vgl. Analecta Bollandiana Bd. 
XVIII S. 294. 


100 


Lemniens 


Klöster. Bei seiner Rückkehr, gegen Ende 1220, scheint Franziskus 
wenig Gefallen an dieser eiligen Aenderung gefunden zu haben, 
und die Regel des Jahres 1224, welche er gemeinsam mit Hugolino 
verfasste, sollte allen Genugthuung leisten: Der Kurie, Franziskus 
und den Armen Frauen; aber diese letzteren blieben nichts desto 
weniger ein wahrer Orden« (S. 30). 

Jeder Punkt dieser Darstellung widerspricht 
den klaren Zeugnissen, welche uns Celano und die päpst¬ 
lichen Schreiben an die Hand geben. Franziskus hat selbst Clara 
sofort, nachdem sie das Gewand der Busse empfangen, in das 
Kloster zum hl. Paulus und einige Zeit später nach St. Damian ge¬ 
leitet. An dieser Stelle beginnt Clara sogleich ein klösterliches 
Leben in voller Abgeschiedenheit von der Welt; 1 * sie gelobt Gehor¬ 
sam, Armuth und Keuschheit; Franziskus gibt ihr eine »forma vi¬ 
vendi", er lehrt sie die Beobachtung des hl. Evangelium und Ver¬ 
zicht auf jeden Besitz, Papst Innocenz III. bestätigt und sichert ihrer 
»religio« das propositum altissimae paupertatis. Franziskus, nicht 
Hugolinus, macht Clara zur ersten Oberin des Klosters; das be¬ 
zeugen die Zeitgenossen Celano und Alexander IV. ausdrücklich; 
»Post aliquot annos ipsa B. Clara monasterii et sororum regimen, 
nimis ejusdem S. Francisci devicta importunitate recepit«.* Schon 
ein Jahr vor der Orientreise Franzisci, am 31. Juli 1218, beginnt 
die Gründung des Klosters »Sancta Maria de monte Lucio" bei 
Perugia, 3 und im Sommer 1219 finden wir ausser St. Damian be¬ 
reits 4 andere Klöster urkundlich erwähnt. 4 Die erste Regel wird 
von Hugolinus vor der Orientreise des hl. Franziskus verfasst und 
von Clara und ihrem Kloster drei Jahrzehnte gehalten, und es wird 
Mandonnet nicht gelingen zn beweisen, dass Hugolinus und Franzis¬ 
kus 1224 eine zweite Regel für die Clarissen geschrieben. 

So haben wir schon vor der Orientreise des hl. Franziskus 
zu St. Damian ein wahres Klosterleben, Gelübde, eine Oberin, die 


1 „In hujus locelli ergastulo coelestis amore sponsi virgo se Clara conclu- 
sit; . . . in hoc arcto reclusorio per quadraginta duos annos . Celano, Leben 
der hl. Clara, Kap. 5. 

a In der Canonisationsbulle, vgl. Sedulius a. a. O. S. 546; Celano, a. a. O. 
Kap. 8: „Cogente beato Francisco suscepit tandeni regimen dominaruni". 

3 Urkunde bei Sbaralea a. a. O. I. S. 635. 

4 Näheres hierüber im folgenden Abschnitt. 





Die Anfänge des Clarissenordens. 


101 


beiden charakteristischen Merkmale der Stiftung: strenge Klausur 
und volle Armuth, und für letztere die päpstliche Genehmigung; 
ehe Franziskus 1219 in den Orient ging, war die 
Regel schon verfasst, und als er diese Reise antrat, war 
die Gründung des Clarissenordens vollzogen. 
Gehen wir jetzt um einige Jahre zurück. 

2. Periode. 1217—1247. 

Im Jahre 1217 kam Kardinalbischof Hugolinus von Ostia als 
Legat des apostolischen Stuhles nach Tuscien und trat mit Franziskus 
in ein inniges Freundschaftsverhältniss. Hugolin, ein frommer und 
erfahrener Greis, wurde und blieb der vertraute Rathgeber des 
hl. Franziskus. »In regulis seu vivendi formis . . dictandis, sagt 
Bernhard vo/i Bessa, 1 sanctae memoriae dominus Papa Gregorius, in 
minore adhuc officio constitutus, beato Francisco intima familiaritate 
conjunctus devote supplebat, quod viro sancto judicandi scientia 
deerat". 

Besondern Einfluss übte Kardinal Hugolin auf die Entwick¬ 
lung des Clarissenordens aus, Urban IV. nennt ihn den zweiten 
Stifter des Ordens; »Ordinem sancti Damiani almus Christi confessor 
beatus Franciscus et felicis recordationis Gregorius Papa IX. . . . in 
agro ecclesiae plantaverunt".* Ihm fiel die Aufgabe zu, eine 
eigentliche Regel für die Clarissen zu schreiben; statt der 
formula vivendi (»postposita formula vivendi'-) schrieb er eine 
längere »forma«, welche von »Franziskus angenommen, hierauf von 
Honorius III. bestätigt und von Clara und ihren Schwestern feierlich 
gelobt wurde«.* 


* Analecta Franciscana Bd. III S. 686. 

* Sbaralea a. a O. II S. 474. 

* „Praedictam regulam, schreibt Gregor IX. 1238 an die sei. Agnes von 
Böhmen, Studio compositam vigilanti et acceptatam a praedicto Sancto necnon per 
felicis recordationis Honorium papam praedecessorem nostrum postmodum conjir- 
matam dictae Clara et sorores . . . solemniter sunt professae“ (vgl. Sbaralea a. a 
O. I. S. 243). Mithin ist nicht richtig, was die Analecta Bollandiana Bd. XIX 
S. 129 sagen: „Cette confirmation ne vint qu'en 1253; et ce fut Innocent IV. qui 
la donna“. Sbaralea sieht die Bestätigung des Papstes Honorius III. in seinem 
Schreiben „Sacrosancta Romana ecclesia" vom 9. Dez. 1219 (a. a. O. S. 243 Anm. 
d); da die Bestätigung des Papstes der Annahme der Regel von Seiten 
des hl. Franziskus („postmodum confirmatam") folgte, so fand der Heilige 



102 


Leminens 


Fragen wir zunächst nach der Zeit, in welcher die Regel ent¬ 
stand, so ersehen wir aus verschiedenen Schreiben, welche Kardinal 
Hugolinus Ende Juli 1219 an einige Clarissenklöster richtete, dass 
sie um diese Zeit schon in Uebung war. 1 Daher kommen die 
Monate März 1217, vom Beginn der Sendung des Kardinals,* bis 
zum Sommer 1219 in Frage. In dieser Zeit wurden verschiedene 
Klöster der Clarissen ausserhalb der Stadt Assisi gegründet; so gab 
z. B. am 31. Juli 1218 Bischof Johannes von Perugia die Erlaubniss 
zum Bau des Klosters S Maria de Monte Lucio; 3 und diese neuen 
Gründungen dürften sowohl die Zeit, als auch die nähere Veran¬ 
lassung für die Abfassung der Ordensregel anzeigen. 

Um nun auf die Regel selbst einzugehen, so lesen wir im 
Anfang derselben: „Regulam beatissimi Benedicti vobis tradimus ob- 
servandam«. Diese Worte haben zu verschiedenen Zeiten die An¬ 
sicht veranlasst, der Orden der hl. Clara sei im Anfang ein Zweig 
der Benediktinerinnen gewesen; die Clarissen — sagt Leinpp S. 190 
— «wurden als Spezialkongregation den Benediktinern, bzw. Bene¬ 
diktinerinnen angegliedert". 4 Die-Bollandisten haben diese Ansicht 
schon so klar und bündig widerlegt, dass man sich wundert, wie 
dieselbe von neuem aufgestellt werden kann. Der Gesetzgeber hat 
selbst ausdrücklich erklärt, in welchem Sinne die genannten Worte 
zu verstehen seien: «Regula ipsa sorores non ligat ad aliud, nisi ad 
obedientiam, abdicationem proprii ac perpetuam castitatem, quae 
sub alia cujuslibet religionis existunt". Und Innocenz IV. gibt den 
Grund an, weshalb jene Worte in die Regel eingefügt wurden, «ut 


nicht erst bei seiner Rückkehr „cette brusque transformation" (Mandonnet S. 30) 
vor. - Die Regel steht in der Bulle Gregor IX. „Cum omnis vera" vom 24. Mai 
1239 und in der Bulle Innocenz IV. „Solet annuere“ vom 13. November 1245; vgl. 
Sbaralea a. a. O. I. S. 263 und 394. 

1 Am 29. Juli 1219 schreibt Kardinal Hugolinus an die Clarissen zu Siena: 
„Formulam vitae vestrae, quam a nobis humiliter recepistis . . perpetuis tempori- 
bus manere decernimus illibatamvgl. Sbaralea a. a. O. I. S. 12; dasselbeschreibt 
er an dem gleichen Tage an die Schwestern zu Perugia und einen Tag später an 
die Clarissen zu Gattajola; vgl. Sbaralea S. 10 u. 13; sowie S. 399 Anm. a. 

’ Vgl. über die Legationen des Kardinals die Angaben von Ehrle in Zeit¬ 
schrift für katli. Theologie Bd. XI. S. 733. 

* Urkunde bei Sbaralea, a. a. O. I. S. 635; vgl. oben S. 100. 

* Sabatier sagt dasselbe in seiner Vie de S. Francois; ,,Les Damianistes de- 
viennent corame une congregation de Benedictines" (S. 186); vgl. Mandonnet a. a. 
O. S. 29. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


103 


per ipsam — sagt er — quasi praecipuatn de regulis approbatis 
vestra religio authentica redderetur, nulla tarnen propter hoc neces- 
sitate inducta, ut ipsam teneamini observare«. 1 Wir werden hier an 
den Beschluss erinnert, der auf dem Laterankonzil des Jahres 1215 
gefasst wurde: «Ne nimia religionum diversitas gravem in ecclesia 
Dei confusionem inducat, firmiter prohibemus, ne quis de cetero 
novam religionem inveniat; sed quicunque voluerit ad religionem 
converti, unam de approbatis assumat. Similiter qui voluerit religio- 
sam domum fundare de novo, regulam et institutionem accipiat de 
religionibus approbatis«. 2 3 

Der erste, welcher die Wirkung dieses Erlasses erfuhr, war 
der hl. Dominikus; er war als Begleiter des Bischofs Fulko von 
Toulouse zum Konzil gekommen und bat daselbst um die Ge¬ 
nehmigung seiner Genossenschaft. Papst Innocenz III. forderte ihn 
auf, irgend eine schon approbierte Regel zu wählen; er wolle dann 
seine Bestätigung geben. 2 «Zu den Seinigen zurückgekehrt, nimmt 
Dominikus, der bereits selbst seit langem Regularkanoniker war und 
bisher mit seinen Schülern nach Art dieser Kanoniker gelebt hatte, 
die Regel des hl. Augustin und eine Auswahl der Gebräuche des 
Prämonstratenserordens als Lebensnorm für seine Genossenschaft an 
und erlangte hierauf, nach Rom zurückgekehrt, binnen kurzem die 
ihm schon von Innocenz zugesicherte Gutheissung seines neuen 
Ordens der Predigerbrüder«. 4 5 Niemand wird leugnen, dass «der 
Dominikanerorden eine ganz neue Erscheinung in der Kirche war«, 2 
und die Augustiner haben, wie die Bollandisten bemerken, nie die 


1 Siehe die beiden Erklärungen im Schreiben Innocenz IV. an die sei. Agnes 
von Böhmen vom 13. Nov. 1243 (Sbaralea I. S. 315). Dieselbe Erklärung gibt 
Innocenz IV. am 21. August 1244 allen Claris$en; er sagt u. a: „Vobis ad meren- 
dum praemia perennis vitae sufficit, quod solam praedictam formulam observetis“, 
vgl. Sbaralea a. a. O. I. S. 350. 

* Vgl. Acta Ss. a. a. O. S. 743. 

3 „Auditis igitur eis super hac postulatione Roinanus antistes hortatus est 
S. Dominicum reverti ad fratres suos et habita cum eis plena deliberatione com- 
muni eorum consensu regulam aliquam approbatam eligerent et demuin iis peractis 
rediret ad papam confirmationem super otnnibus accepturus;" so der sei. Jordan 
bei Ouetif-Echard, Ss. Ord. Praed. I. 12; vgl. Ehrle, die ältesten Redaktionen der 
Generalkonstitutionen des Franziskanerordens, in Archiv für Kirchen- und Litteratur- 
geschichte des Mittelalters 1891, S. 3. 

4 Ehrle a. a. O. S. 3. 

5 Denifle in genanntem Archiv, Bd. I. S. 182. 



104 


Lemmens 


Stiftung des hl. Dominikus für sich in Anspruch genommen. Genau 
dasselbe gilt indess vom Orden der hl. Clara; die ersten Mitglieder 
gelobten zwar, nach der Regel des hl. Benedikt zu leben, doch ver¬ 
pflichteten sie sich hierdurch nur zu den 3 Gelübden, welche das 
Wesen eines jeden Ordens bilden; sie hatten daneben eine Regel, 
die durchaus verschieden war von der Regel der Benediktiner, und 
können deshalb nicht als ein Zweig derselben gelten. 

Zum Verständniss der von Hugolinus entworfenen Regel trägt 
viel die Nachricht bei, welche uns Philipp von Perugia über ihr 
Entstehen aufbewahrt hat. P. Philipp, der Papst Gregor IX. noch 
gekannt hatte, schrieb um 1306 im Aufträge des Ordensgenerals 
Gunsalvus ein Verzeichniss der Kardinalprotektoren des Franzis¬ 
kanerordens 1 2 und berichtet daselbst über Gregor IX.: »Hoc audivi 
ab antiquis patribus, quod ipse cum beato Francisco, patre nostro, 
ordinaverunt et scripserunt regulam sororum Ordinis sancti Damiani, 
qui nunc vocatur Ordo sanctae Clarae, ad instar regulae fratrum 
Minorum, propter cujus regulae arctitudinem partim devotione 
partim compassione cardinalis ipse perfundebatur multis lacrymis 
in scribendo“. Da Kardinal Hugolinus eine andere Regel für die 
Clarissen nicht geschrieben hat, so können obige Worte nur von 
dieser Regel verstanden werden.* Die Annahme, dass Franziskus 
bei Abfassung derselben mit thätig gewesen, liegt nahe; hier wird 
sie uns ausdrücklich bestätigt, und es dürfte nicht schwer sein, fest¬ 
zustellen, in welcher Weise und Richtung er eingewirkt hat 

Zunächst lassen die Worte Philipp’s erkennen, dass die 
strengen Bestimmungen über dieUebungen der 
Busse das Werk Franzisci sind; diese Ansicht wird durch den 
Umstand bestätigt, dass Hugolinus nach seiner Erhebung auf den 
päpstlichen Stuhl und dem Tode des hl. Franziskus verschiedene 
Milderungen einführte. 3 

Vielleicht darf man auch auf den hl. Franziskus zurückführen, 
dass die Regel nichts enthält über die Beziehungen der Clarissen 

1 Vgl. Anulecta Franciscana, Bd. III. S 708. 

2 Hierüber weiteres S. 108. 

0 Vgl. das Schreiben Gregor IX. „Quia et Apostolus“ vom 10. April 1233 
an die Clarissen „per Dncaturn Spoleti, Loinbardiam et Tusciam" (Sbaralea a. a O. 
I. S. 101); ferner Sbaralea S. 213, N. 222, S. 215 N. 225 und S. 240 N. 262. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


105 


zum Orden der Minderbrüder; 1 2 dieser wird in derselben mit keinem 
Worte genannt; ein jeder erprobte und erfahrene Priester soll mit 
der Spendung der hl. Sakramente und mit der Visitation der Klöster 
betraut werden können. Schon im ersten Jahre seiner Regierung, 
am 14 Dezember 1227, ändert Gregor IX. diesen Punkt und über¬ 
gibt dem General der Minderbrüder die Sorge für die Clarissen.’ 

Desgleichen schweigt die Regel über die Besitzungen 
der Klöster. Wir wissen bestimmt, dass Franziskus und Hugolinus 
in diesem Punkte nicht übereinstimmten. Franziskus wünschte die 
Uebung der Armuth in ihrem ganzen Umfange, Hugolinus hielt es 
für besser, »propter eventus temporum et pericula saeculorum" einige 
Besitzungen zu gestatten. Es ist wohl eine Folge dieser verschiedenen 
Meinung, dass die Regel den Punkt ganz übergeht. Zu Lebzeiten 
des hl. Franziskus scheint sein Wunsch und seine Ansicht ausge¬ 
führt zu sein; wir lesen nichts von Besitzungen der Clarissen vor 
dem Jahre 1227; die den Klöstern geschenkten Güter wurden Eigen¬ 
thum der römischen Kirche. Kardinal Hugolinus hatte Honorius III. 
mitgetheilt, dass in seinem Legationsgebiete zahlreiche Jungfrauen 
und Frauen in Armuth »nihil possidentes“ dem Herrn dienen wollten 
und dass ihm mehrere Grundstücke zu diesem Zwecke »nomine 
ecclesiae Romanae« angeboten seien. Der Papst gewährte ihm am 
27. August 1218 die Vollmacht, jene Grundstücke »in jus et proprie- 
tatem ecclesiae Romanae" anzunehmen; 3 und wir sehen im Juli des 
Jahres 1219 den Kardinal verschiedene male für die Klöster des 
Ordens diese Vollmacht gebrauchen. 4 


1 Vgl. Wadding, Annales Minorum zum Jahr 1219. 

2 Bulle „Quoties cordis oculus;“ der Papst sagt daselbst: „Tibi et succes- 
soribus tuis curam committimus monialium praedictarum in virtute obedientiae 
districte praecipiendo mandantes, quatenus de illis tanquam de ovibus custodiae 
vestrae commissis curam et sollicitudinem habeatis" (Sbaralea a. a. O. 1. S 36). 

* „Litterae tuae nobis exhibitae continebant, quod quamplures virgines et 
aliae mulieres . . . desiderant fugere pompas et divitias hujus mundi et fabricari 
sibi aliqua domicilia, in quibus vivant nihil possidentes sub coelo exceptis domiciliis 
ipsis et construendis oratoriis in eisdem . . Volentes igitur piis dictaruni mulierum 

desideriis favorem Apostolicum impertiri . . praesentium tibi auctoritate manda- 
mus, quatenus fundos in jus et proprietatem ecclesiae Romanae nomine ipsius 
recipias“ (Sbaralea, a a. O. I. S. 1). 

4 S. 197 ff. Die 4 Urkunden bei Sbaralea S. 3, 10, 11, 13; sie beginnen 
mit den Worten „Prudentibus virginibus“, und die Bestätigungsschreiben Honorius III» 
mit „Sacrosancta Rornana ecclesia". 



106 


Lemmens 


Lempp bemerkt hier: »Die Ausführung dieser päpstlichen 
Anordnung Hess nun ein Jahr auf sich warten, und als sie voll¬ 
zogen wurde, war es etwas ganz anders, was ausgeführt wurde, als 
was angeordnet worden war. Die Situation hatte sich inzwischen 
völlig verändert. Am 27., 29., 30. Juli 1219 hat nämlich Hugolin 
in vier im ganzen gleichlautenden Urkunden im Namen der 
römischen Kirche die zur Gründung von vier Klöstern nöthigen 
Grundstücke übernommen, . . . und der Papst, der diesen Akt be¬ 
stätigt, sieht darin die Ausführung des im August 1218 gegebenen 
Befehles. Allein von dem Vorbehalt, dass die Klöster nichts be¬ 
sitzen dürfen auser den Häusern, ist kein Wort mehr zu finden, 
vielmehr ist jetzt diesen Klöstern von Hugolin und dann vom Papst 
Grundbesitz (in der Urkunde von Gattajola ist z. B. ein Wald ge¬ 
nannt) ausdrücklich bestätigt worden. Wie war das möglich? . . . 
Wer hat dem Kardinal Hugolin das Recht und was hat ihm die 
Veranlassung gegeben, die Regel Franzens beiseite zu schieben und 
den ganzen Charakter des Ordens zu ändern?“ Lempp knüpft 
weitere Betrachtungen über diese Frage an, die aber auf falscher 
Voraussetzung beruhen; es hatte sich die Situation in keiner 
Weise verändert; es ist ganz dasselbe »was ausgeführt wurde“ 
und »was angeordnet worden“. Honorius III. hatte gestattet, die 
Besitzungen, welche den Schwestern angeboten würden; »in jus et 
proprietatem ecclesiae Romanae“ zu übernehmen; und genau diese 
Worte finden sich in den vier von Lempp angezogenen Urkunden; 
keinem einzigen der genannten Klöster ist in denselben von Hugo¬ 
linus und vom Papste ein Grundbesitz bestätigt worden, und auch 
von dem Walde bei Gattajola wird ausdrücklich bemerkt, dass er 
»in jus et proprietatem ecclesiae Romanae" angenommen sei. Lempp 
schliesst jene Bemerkungen mit den Worten: »Wir kommen hier, 
wenn wir der Geschichte der Entstehung der ersten Regel nach¬ 
spüren, über ein non liquet nicht hinaus“. Das gilt nur dann, wenn 
man zunächst die Frage in seiner Weise verwirrt und einen Wider¬ 
spruch zwischen den Urkunden konstruiert, deren Sinn und Wort¬ 
laut im besten Einklang stehen. 

Nach dem Tode des hl. Franziskus und der Erhebung des 
Kardinals Hugolinus auf den päpstlichen Stuhl trat eine Aenderung 
ein. Gregor IX. zeigte grosse Freigebigkeit gegen die Clarissen 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


107 


und suchte auch das Mutterkloster — zum hl. Damian — zur 
Annahme von Besitzungen zu bestimmen. Clara blieb indess der 
Lehre ihres seraphischen Vaters treu. Celano berichtet in seiner 
Legende: „Felicis recordationis dominus papa Gregorius, vir sicut 
sede dignissimus, ita et meritis honorandus, paterno affectu sanctam 
istam arctius diligebat. Cui cum suaderet, ut propter eventus tem- 
porum et pericula saeculorum aliquas possessiones assentiret habere, 
quas et ipse liberaliter offerebat, fortissimo animo restitit et nulla- 
tenus acquievit". 1 Und am 17. September 1228 sandte ihr Gregor IX. 
von Perugia ein Schreiben: «Sicut igitur supplicastis, altissimae pau- 
pertatis propositum vestrum favore Apostolico roboramus, auctori- 
tate vobis praesentium indulgentes, ut recipere possessiones a nullo 
compelli possitis". 2 Dasselbe Schreiben gab er am 16. Juni 1229 
den Clarissen zu Perugia, 3 und die hl. Agnes folgte als Oberin des 
Klosters zu Florenz dem Beispiele ihrer Schwester Clara; »«Sciatis, — 
schreibt sie derselben — quod dominus papa satisfecit mihi et vobis 
in omnibus et per omnia secundum intentionem vestram et meam 
de causa, quam scitis, de facto videlicet proprii". 4 Daneben finden 
wir verschiedene Urkunden, in denen derselbe Papst Klöstern der 
Clarissen Besitzungen zuweist, und zwar nicht in der frühem Weise, 
dass das Eigenthum auf die römische Kirche übertragen und den 
Schwestern nur der Gebrauch verliehen wurde; es heisst jetzt „ vo¬ 
bis et per vos monasterio vestro concedimus et donamus “. 5 Und 
diese zweifache Observanz in Betreff der Besitzungen ist bis auf 
unsere Zeiten geblieben und bildet den Hauptunterschied zwischen 
den beiden Gruppen der Clarissen. 

Lempp stellt die Frage, „worin bei der Regel Hugolin's 
das Besondere, Neue, über die Regel Benedikt’s 
Hinausgehende liegt," und antwortet: „Es ist kein Zweifel, 
dass dies vor allem in der strengen Klausur, der 


* A. a. O. S. 531 (Kap. IX). 

? Sbaralea a. a. O. I. S. 771. 

* Sbaralea a, a. O. I. S. 50. 

4 In der Chronik der 24 Ordensgeneräle (Analecta Franciscana Bd. III) 
S. 176. 

* Sbaralea a. a. O S 73; die Urkunde (vom 18. Juli 1231) ist an das 

Kloster zu Perugia gerichtet; zxei Jahre früher hatte dasselbe Kloster sich das 

„privilegium paupertatis“ bestätigen lassen. 



108 


Lemmens 


völligen Abgeschlossenheit von der Welt zu 
finden ist". Es scheint in der That, dass unsere Regel zum 
ersten tnale die eigentliche und volle Klausur vorschreibt; „die 
Regel des hl. Donat z. B. setzt ohne weiteres voraus, dass die 
Nonnen unter Umständen das Haus verlassen", 1 und im Leben der 
hl. Hildegardis liest man, dass sie mehrere Reisen unternommen 
habe. In unserer Regel hingegen heisst es: „Omni tempore vitae 
suae dausae manere debent; et postquam claustrum hujus religionis 
intraverint aliquae regulärem habitum assumentes, nulla eis conce- 
datur licentia vel facultas inde ulterius exeundi, nisi forte causa 
plantandi vel aedificandi eandem religionem ad aliquem locum ali¬ 
quae transmittantur;" und ebenso strenge lauten die Bestimmungen 
über den Eintritt fremder Personen in die Räume des Klosters und 
über den Verkehr der Schwestern mit denselben. 

Die übrigen Bestimmungen der Regel enthalten nichts Neues 
und Besonderes, weshalb wir auf dieselben nicht weiter einzugehen 
brauchen. 

Es erübrigt noch die Frage, wie lange die Regel des Kardinals 
Hugolinus in- Kraft geblieben sei. Nach Wadding und der heute 
gewöhnlichen Meinung wurde sie bereits im Jahre 1224 durch eine 
neue ersetzt: „Sub hac regula — schreibt er — vixerunt aliquot 
annis, douec propriain regulam Clarae et sectatricibus praescripserit 
sanctus Franciscus praesente et conscribente Hugolino, ut ad annum 
1224 largius dicemus".’ Er beruft sich für diese Ansicht auf die 
schon niitgetheilte Nachricht Philipp's von Perugia, dass Franziskus 
und Hugolinus gemeinsam eine Regel für die Clarissen geschrieben. 
Aber Philipp von Perugia sagt nicht, dass dies 1224 geschehen sei;* 
sonst müsste Kardinal Hugolinus zwei Regeln geschrieben haben, 
dafür fehlt indess jeder Beleg, und Hugolinus schliesst selbst diese 
Annahme aus durch sein schon erwähntes Schreiben an die selige 


1 Lempp a. a. O. S. 193. 

* Annales Minorum, Bd. I. zum Jahre 1219, N. 47. 

8 Schwierigkeit könnten die von Philipp von Perugia hinzugefügten Worte 
„ad instar regulae fratnim minorum" bereiten; man muss indess hier zunächst be¬ 
denken, dass wir die erste Regel der Minderbrüder, welche nach der Zeit allein 
in Frage kommt, in ihrer ursprünglichen Gestalt nicht haben und kennen; wir 
können daher einen Vergleich zwischen beiden Regeln nicht anstellen. Vielleicht 
liegt aber schon bei Philipp von Perugia eine Verwechslung vor. 




Die Anfänge des Clarissenordens. 


109 


Agnes von Böhmen vom 11. Mai 1238. Agnes hatte aus den 
Unterweisungen (»formula vivendi") des hl. Franziskus und der 
Regel des Kardinals Hugolinus eine neue Ordensregel zusammen¬ 
gestellt und dem mittlerweile auf den päpstlichen Stuhl erhobenen 
Kardinal zur Bestätigung vorgelegt. Papst Gregor IX. schlug die 
Bitte aus verschiedenen Gründen ab und empfahl ihr seine Regel: 
,,Primo quia praedictam regulam . . . Clara et sorores solemniter 
sunt professae; secundo quia ipsae .. eandem regulam usque nunc 
laudabiliter observarunt“.' Genau dieselbe Erklärung gibt der 
seligen Agnes Papst Innocenz IV. am 13. November 1243; auch er 
sagt von der Regel des Kardinals Hugolinus: * »Sorores Monasterii 
sancti Damiani ac omnes aliae tui ordinis illam a professionis suae 
tempore usque nunc laudabiliter observaverunt". 3 Damit ist ganz 
klar und bestimmt gesagt, dass sie nicht diese Regel im Jahre 1224 
verlassen und anstatt derselben eine andere, vom hl. Franziskus ver¬ 
fasste Ordensregel angenommen haben. Und mit dieser Darstellung 
stimmen vollständig die ersten Biographen des hl. Franziskus über¬ 
ein; sie melden nichts von einer von ihm für Clara verfassten Regel; 
Celano z. B. erwähnt nur die »institutio gloriosa, quam a domino 
Papa Gregorio, tune temporis Ostiensi episcopo, susceperunt«. 4 

3. Periode. 1247—1263. 

Die dritte und letzte Periode der Anfänge des Clarissenordens 
beginnt mit dem Jahre 1247, in welchem Papst Innocenz IV. den 
Clarissen seine Regel gab, und endet mit dem Jahre 1263, in dem 
die Regel Urban IV. die Entwicklung des Ordens zum Abschluss 
brachte. In der ersten Periode hatte der Orden keine eigentliche 


* Sbaralea a. a. O. I. S. 242. 

* Dass Papst Innocenz IV. die Regel des Kardinals Hugolinus im Auge hat, 
ergibt sich, wie Lempp S. 187 bemerkt, aus den vom Papste angeführten Worten 
„Regulam beati Benedicti vobis tradimus observandam". Diese Worte finden sich 
nur in der besprochenen Regel des genannten Kardinals. 

* Sbaralea a. a. O. I. S. 315. 

* I. Celan. 1.8 (N. 20). Unklar und missverständlich werden die Worte 
Celano’s wiederholt von dem Compilntor der sogenannten „Legenda trium sociorum"; 
es heisst daselbst N. 24: „Quaruin vita mirifica et institutio gloriosa a sanctae 
memoriae domino papa Gregorio IX., tune temporis Ostiensi episcopo, auctori- 
tate sedis apostolicae est plenius confirmata“. Vgl. S. 118. 



110 


Lern mens 


Regel, Franzisci formula vivendi leitete die Uebungen der jungen 
Genossenschaft; in der zweiten Periode galt nur die Regel, 
welche Kardinal Hugolinus geschrieben hatte; in der dritten 
Periode kommen zu dieser drei andere mehr oder minder ver¬ 
schiedene Regeln hinzu, so dass in den verschiedenen Klöstern des 
Ordens verschiedene Regeln beobachtet wurden. 

Es wurde bereits gesagt, dass Gregor IX. der sei. Agnes von 
Böhmen 1238 eine Aenderung der Regel abgelehnt habe; kaum 
war aber Innocenz IV. auf den päpstlichen Stuhl gelangt, so er¬ 
neuerte Agnes ihre Bitte und legte dem Papste zwei Punkte vor, 
welche ihr Gewissen beunruhigten. 1 Zunächst bat sie, die Worte 
»Regulam beati Benedicti vobis tradimus observandam" zu streichen, 
«cum impossibile reputetur, quod in ordine duae regulae debeant 
observari;“ dann wünschte sie, dass die ihrem Kloster von Gregor IX. 
gewährten Milderungen in die Regel aufgenommen würden. Auch 
dieser Papst lehnte am 13. November 1243 die Bitte ab und zwar 
mit denselben Worten und Gründen, welche sein Vorgänger ge¬ 
braucht hatte; und zwei Jahre später gab er von Lyon aus eine 
feierliche Bestätigung der ersten Regel.* 

Die Bedenken der Schwestern hörten jedoch nicht auf, und 
wiederholte Bitten und Vorstellungen veranlassten endlich den Papst, 
die Regel zu ändern. In dem Begleitschreiben der neuen Regel 
sagt er: «Quoties a nobis petitur, quod fluctuantibus animis tran- 
quillitatem parit et honestati consulit et saluti, et ad id promptis 
anhelamus affectibus, et quod debitis incrementis haec proficiant, 
vigilanti animo procuranius. Cum igitur nuper regulam vestram et 
vivendi formam, ob cujus difficultatem nimiam conscientiae vestrae 
ambiguitatis scrupulo premebantur et intolerabile personis dispen- 
dium imminebat, considerato praecipue, quod multae jam et diver- 
sae dispensationum formae factae fuerint circa ipsam, propter quod 
non una, sed multiplex videbatur professio, duxerimus corrigendani, 
vobis certam regulam ac vivendi formam praesentium auctoritate 


' Wir ersehen dieselben ans der Antwort des Papstes „In divini timore no- 
tninis;“ ihr sind die citierten Worte entnommen; vgl. Sbaralca a. a. O. I. S. 315. 
2 Am 13. Nov. 1245; vgl. Sbarajea S. 395. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


111 


statuimus“. 1 Wir haben in diesen Worten die Gründe, welche die 
neue Regel veranlasst haben, Beruhigung der Gewissen 
und einheitliche Observanz, und hiermit sind die 
Aenderungen des Papstes in der Hauptsache schon gekennzeichnet. 

Die Worte »regulam beati Benedicti vobis tradimus obser- 
vandam“ werden gestrichen, und es heisst jetzt »regulam beati 
Francisci quantum ad tria tantum, videlicet obedientiam, abdicatio- 
nem proprii in speciali et perpetuam castitatem vobis statuentes«. 
Die Regel des hl. Franziskus war mittlerweile von der Kirche be¬ 
stätigt worden, und damit hörte der Grund auf, welcher Hugolinus 
veranlasst hatte, jene Worte in seine Regel aufzunehmen.* 

Die von Gregor IX. und Innocenz IV. den Clarissen ge¬ 
gebenen Dispensen und Erlasse werden, wie es Agnes von Prag 
gewünscht, in die Regel aufgenommen. Die von Gregor IX. am 
14. Dezember 1227 gegebene und von Innocenz IV. am 16. Okt. 
1245 erneuerte Verordnung, welche den Franziskanern die Seelsorge 
der Clarissen übertrug, wird dahin näher ergänzt, dass die Franzis¬ 
kaner denselben die hl. Sakramente spenden sollen, während jedes 
Kloster so viel wie möglich, einen Kaplan erhält für die hl. Messe. 3 
Die Leitung des Ordens wird in die Hände des Generals und der 
Provinziale gelegt; diese erhalten das Recht, eine Schwester aus be¬ 
stimmten Gründen in ein anderes Kloster zu versetzen und fremden 
Personen den Eintritt in die Klausur zu gestatten. Sie erhalten das 
Officium visitationis und die Vollmacht, die Wahl der Aebtissin zu 
bestätigen. Die Gründung neuer Klöster wird von der Erlaubniss 
des Generalkapitels abhängig gemacht. Die Schwestern sollen das 
Offizium beten „secundum consuetudinem ordinis fratrum minorum». 


1 Sbaralea I. S. 488; das Schreiben folgt in Reg. Vaticanum Bd. 21 fol. 459 
unmittelbar der Regel. 

5 Die Regel bei Sbaralea I. S. 476. Lempp bemerkt S. 223 zu den Worten 
regulain beati Francisci: „muss heissen Benedicti, denn Fr. gibt gar keinen Sinn". 
Es müsste freilich „Benedicti“ heissen nach seiner Darstellung, dass die Clarissen 
Benediktinerinnen waren; aber nach der ganzen historischen Entwicklung muss es 
heissen „Francisci", und es heisst so in Reg. Vat. Bd. 21 f. 457 a . 

* Der Erlass vom 16. Oktober 1295 bei Sbaralea, a. a. O. S. 387. Die von 
der neuen Regel hierüber getroffenen Bestimmungen finden sich bereits in dem 
Schreiben „Cum sicut ex parte" vom 2. Juni 1246 (Sbaralea S. 413). Lempp ver¬ 
steht S. 221 diesen Erlass, als sollten die Kapläne aus dem Orden genommen 
werden; das gerade Oegentheil wird vom Papste verfügt („Pro eo quod in nio- 
nasterio vestro ipsius ordinis fratres residere non tenentur"). 


112 


Lemmens 


Die einzelnen Klöstern schon früher gewährten Milderungen 
werden auf den Orden ausgedehnt, z. B die den Kranken und den 
sie bedienenden Schwestern ertheilte Erlaubniss, im Krankenzimmer 
zu sprechen. 1 Während die erste Regel bestimmte: „Omni tempore 
jejunent quotidie, quarta et sexta feria extra quadragesimam a pul- 
mento et vino pariter abstinentes“, heisst es jetzt: »A resurrectione 
dominica usque ad exaltationem S. Crucis, nisi sexta feria et jejuniis 
statutis universaliter ab ecclesia, jejunare minime teneantur. Vino 
quoque et piscibus, ovis, caseo et lacticiniis aliisque pulmentis licite 
possunt uti". Das früher für einige Tage vorgeschriebene Fasten 
bei Wasser und Brod fällt weg. 

Die mehreren Häusern bereits ertheilte Erlaubniss, Besitzungen 
anzunehmen und zu behalten, wird ausdrücklich und allgemein mit 
den Worten gegeben: .,Ad haec liceat vobis in communi redditus 
et possessiones recipere, pro quibus possessionibus pertractandis 
procurator unus prudens pariter ac fidelis in singulis monasteriis 
habeatur«.* 

Die erste Regel hatte nichts bestimmt über die Dauer des 
Noviziates, sie sagt nur: „Omnes intra claustrum receptae . . citius 
deponant habitum saecularem et infra paucos dies professionem 
faciant". Bald nachher — am 22. September 1222 — hatte 
Honorius III. für die Franziskaner das einjährige Noviziat vorge¬ 
schrieben; dieselbe Vorschrift wird von Innocenz IV. in seine Regel 
aufgenommen; 3 auch werden nähere Bestimmungen über die Kleidung 
der Novizinnen gegeben; erstere sollen einen weissen, die übrigen 
einen schwarzen Schleier tragen. 

Mit Ausnahme dieser an den einzelnen Orten gemachten Zu¬ 
sätze oder Aenderungen stimmt die erste Hälfte der neuen Regel 
fast Wort für Wort mit der alten überein, während die andere Hälfte 
einige ganz neue Verordnungen hinzufügt. 


1 Vgl. das Schreiben vom 13. Nov. 1243 an die sei. Agnes von Böhmen 
(Sbaralea S. 314). 

* Vgl. den genannten Erlass vom 2. Juni 1246. 

* In dem Schreiben „Solet annuere“ vom 13. Nov. 1245, durch welches 
Innocenz IV'. die erste Regel nochmals bestätigte, heisst es schon statt „.infra pa i- 
cos dies“ „infra stalutos dies“ (vgl. Sbaralea S. 396). 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


113 


Einige derselben, z. B. über die Einrichtung der Pforte, des 
Sprechzimmers und der Rota dürften auf den mittlerweile ge¬ 
machten praktischen Erfahrungen beruhen Die erste Regel hatte 
nur gelegentlich die «sorores servientes“ genannt; 1 * jetzt werden 
mehrere Bestimmungen für dieselben getroffen, sie dürfen mit Er¬ 
laubnis der Aebtissin zur Besorgung von Geschäften das Kloster 
verlassen, aber nicht die Wohnung des Kaplans und der conversi 
betreten. Letztere werden von der Regel des Kardinals Hugolinus 
gar nicht erwähnt; es waren männliche Bediente des Klosters, die 
in einem getrennten Gebäude wohnen und «obedientiam abbatissae 
voventes loci stabilitatem, et perpetuo vivere sine proprio et in 
castitate secundum dispositionem visitatoris" geloben sollten Das¬ 
selbe wird von den Kaplänen verlangt. Einige Verordnungen über 
eine gleichförmige Kleidung der Kapläne und Conversen beschliessen 
die Regel. 

Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass die Regel Inno- 
cenz IV. die genauer bestimmte und in einigen Punkten gemilderte 
Regel des Kardinals Hugolinus ist. Sie änderte nur wenig in dem 
Leben jener Klöster, welche die bereits vorher gegebenen Dispensen 
und Erlasse in Ausführung gebracht hatten; und so erklärt sich, 
dass an vielen Orten die erste Regel weiter bestehen blieb Inno- 
cenz IV. bestätigte selbst am 13. April 1253 den Clarissen zu Todi 
die Beobachtung derselben,* und sein Nachfolger Alexander IV. er- 
liess ähnliche Breven für die Clarissen zuVolterra, Foligno, 
B € z i e r s und andere. Die Clarissen zu Pfullingen erhalten 
hingegen am 21. Okt. 1252 die zweite Regel, 3 und am 18. Januar 
1255 bestätigt Alexander IV. den Clarissen zu Strassburg ihre 
Beobachtung. 4 Man darf vielleicht annehmen, dass bei neuen 
Gründungen diese zweite Regel eingeführt wurde. 


1 Wo von der Profess die Rede ist, sagt sie: „quod etiam de servientibus 
firmiter observetur". 

* Vgl. Sbaralea a. a. O. I. S. 655 und II. S. 134, 382, 386; vgl. das 
Schreiben Alexander IV. „Haberi percepimus“ vom 27. August 1258 (Sbaralea II. 
S. 305). 

3 Vgl. Potthast, Regesta Pont. Rom. 14755. 

4 Sbaralea a. a. O. II. S. 8. Vgl. Anal, braue. III. S. 271: „Innocentius IV. 
dedit sororibus ordinis s. Damiani aliam regulam laxiorem, sub qua adhuc vivunt 
monasteria Provinciae Aquitaniae et Provinciae pro majori parte“. 


Römische Quartalschrift 1002 



114 


Lemmens 


Nach der zeitlichen Reihenfolge müsste jetzt die 1253 be¬ 
stätigte Regel zur Sprache kommen; es empfiehlt sich indess wegen 
der bessern Uebersicht zunächst die Regel zu besprechen, welche 
Urban IV. am 18. Oktober 1263 den Clarissen gegeben. Sie ist 
die bekannteste von allen und wird bis zum heutigen Tage in dem 
grösseren Theile der Clarissenklöster beobachtet; und nach ihr wird 
die eine Familie der Clarissen Urbanistinnen genannt. 1 

Die Regel ist sehr wenig von der Regel Innocenz IV. 
verschieden, und die meisten Bestimmungen sind wörtlich derselben 
entnommen. 

Verschieden ist zunächst die Einleitung, und es verdient 
erwähnt zu werden, dass dieselbe dem Orden den offiziellen Titel 
«Ordo sanctae Clarae" giebt; die frühem päpstlichen Schreiben 
nennen die Schwestern „Moniales ordinis sancti Damiani« oder 
»Moniales inclusae". Verschieden ist auch die Reihenfolge 
der einzelnen Bestimmungen, welche von der neuen Regel in 26 
Kapitel eingetheilt werden. 

Unter den wenigen Zusätzen, welche zum Tlieil der Regel 
des Jahres 1253 entnommen sind, 2 finden sich einige neue Milde¬ 
rungen. Während z. B. Innocenz IV. von der Bestimmung Hugo- 
lin's: »Silentium continuum sic ab omnibus teneatur, ut nec sibi 
invicem nec alicui alii sine licentia eis loqui liceat", die Zimmer der 
kranken Schwestern ausgenommen hatte, erhält jetzt die Aebtissin 
das Recht, an den Festen und andern Tagen nach ihrem Gut¬ 
dünken »ab hora notia usque ad vesperam" das Stillschweigen auf¬ 
zuheben. 3 

1 Die Regel bei Sbaralea II. S. 508 ff. - Die Stiftung der sei. Isabella von 
Frankreich zu Longchamp („Monasteriurn humilitatis B. M. V.“, „Sorores Minores 
inclusae") kommt hier nicht in Betracht, da sie keine Beziehung zum Orden der 
Clarissen hat; ihre von vier Magistri des Franziskanerordens verfasste Regel siehe 
bei Sbaralea, a. a. O. II. S. 477. Wenig Beifall wird Zöckler finden, der die 
Nonnen von Longchamp „Urbanistinnen strenger Observanz" nennt 
(Realencyklopädie für prot. Theologie, Bd. VI. S. 215). 

* Z. B. die Anfangsworte „in nomine Domini incipit", die Worte über den 
Geist der Andacht im 8. Kapitel aus Kap. 7 - und die Ermahnungen am Ende 
des 22. Kapitels aus Kap. 9 u. 10; der erste Theil dieses Kapitels (de abbatissa) 
ist zum Theil aus dem 4. Kap. dieser Regel genommen. 

3 Eine andere Milderung im 5. Kapitel: „A festo resurrectionis dominicae 
usque ad festuni nativitatis beatae Mariae Virginis sorores dormiant post prandium 
usque ad nonam, quae voluerint". 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


115 


Nur eine wichtige Aenderung wird von Urban IV. verfügt; 
sie betrifft die schon mehrere male umstrittene Leitung des 
Ordens, und in ihr haben wir den Grund, der den Papst zu der 
neuen Ausgabe der Regel Innocenz IV. veranlasst hat. Philipp von 
Perugia erzählt darüber: 1 * „Domino Johanne Cajetano, sancti Nico¬ 
lai in carcere Tulliano diacono cardinali, ad protectorem Ordinis 
deputato, accidit, quod fratres ex certis dominarum Ordinis sancti 
Damiani temeritatibus, quibus sibi jus ministeriorum ab Ordine vin- 
dicabant, fratribus petentibus et cardinali ipso assistente,* fratres ipsi 
sive Ordo ab earum obsequiis absoluti sunt per dominum Urbanum 
praedictum, adjecta declaratione, quod Ordo nullo eis debito tene- 
batur. Unde Pape ipse eis alium cardinalem praefecit, scilicet do¬ 
minum Stephanum, episcopum Praenestinum. Sed quia hic vo- 
lebat quasi ex auctoritate fratres ad ipsarum monialium obsequia 
revocare, visum est, quod uni tantum, scilicet domino Johanni prae- 
fato, uterque, quemadmodum et aliis praecedentibus, fuit Ordo com- 
missus, qui eis ordinavit regulam, quam nunc habent, sub bulla 
domini Urbani praedicti“. 3 

Innocenz IV. hatte die Leitung des Clarissenordens dem 
General und den Provinzialministern der Franziskaner übergeben; 
Urban IV. überträgt sie dem Kardinalprotektor des Ordens, und 
alle von jenem Papste den genannten Obern gegebenen Voll¬ 
machten werden aus der Regel gestrichen. Nur für die Spendung 
der hl. Sakramente werden an erster Stelle die Franziskaner in Be¬ 
tracht gezogen, 4 und der Generalminister erhält die Erlaubniss, mit 
einigen Brüdern in die Klausur einzutreten, „quando ibidem cele- 
brare voluerit vel proponere verbum Dei". 


1 Vgl. Analecta Franciscana Bd III. S. 710; seinen Bericht hat die Chronik 
der 24 Qeneräle fast wörtlich aufgenommen, vgl. Anal. Fr. Bd. III. S. 329. 

* Die genannte Chronik fügt hinzu „et generali capitulo praefato ordinante;“ 
es ist die Rede von dem Kapitel, welches 1263 zu Pisa gehalten wurde und be¬ 
stimmte: „Ut omnino dimittatur cura sanctimonialium Damianitarum;" vgl. Ehrle, 
Generalkonstitutionen S. 37. 

* Die Chronik fügt u. a. noch hinzu: „sub qua vivunt fere omnia mo- 
nasteria Alamanniae et ltaliae provinciarum“. 

4 Im 7. Kapitel wird bestimmt: „Poenitentiam vero et alia Sacramenta 
ecclesiastica a fratribus ordinis minorum dumtaxat recipiant, vel ab eis recipiant, 
qui de mandato seu auctoritate cardinalis, cui generaliter fuerit iste ordo commis- 
sus, ea exhibendi potestatem habuerint“. 


Lern mens 


11b 


Es liegt ausser unserer Aufgabe, die später hierin eingetretenen 
Aenderungen zu verfolgen; die Anfänge des Clarissenordens er¬ 
halten mit der Regel Urban IV. ihren Abschluss; sie ist die dritte 
und letzte Redaction der ersten diesem Orden 
verliehenen Regel. 

Um ihre Geschichte zu Ende zu führen, haben wir die zeit¬ 
liche Reihenfolge verlassen und müssen nun einige Jahre zurück¬ 
gehen. Im Jahre 1253 hatte Innocenz IV Clara und ihrem Kloster 
zum hl. Damian eine neue, von den genannten verschiedene Regel 
bestätigt; ihr müssen wir jetzt unsere Aufmerksamkeit schenken. 

Clara war die Seele ihres Klosters und unermüdlich im Unter¬ 
richte der bei ihr weilenden Schwestern; »tanta eas disciplina forma- 
bat, — berichtet Celano — tantoque fovebat pietatis amore, quod 
sermo nullus explebit“. 1 Der Ruf ihrer Tugenden hatte ferner in 
allen Ländern viele Jungfrauen zur Nachfolge begeistert. „Replet 
fama virtutum ejus cameras dorninarum illustrium, attingit ducissa- 
rum palatia, ipsarum quoque penetrat penetralia reginarum; flectitur 
nobilitatis apex ad ejus sectanda vestigia et a superbi sanguinis genere 
sancta humilitate degenerat. Nonnullae ducum ac regum matrimonio 
dignae Clarae invitante praeconio arctam poenitentiam faciunt, et 
quae potentibus nupserant, Claram suo tnodulo imitantur. Ornantur 
monasteriis innumerae civitates, ipsa quoque campestria et montana 
hujus coelestis aedificii fabrica decorantur. Multiplicatur castitatis 
cultus in saeculo, Clara sanctissima praecedente, et redivivus ordo 
virgineus in medium revocatus est". s Weitere Nachrichten über den 
Einfluss Clara’s auf die Entwicklung des Ordens suchen wir bei 
Celano vergebens. Mit der ihm eigenen prächtigen Sprache hat er 
uns eine eingehende Darstellung ihrer Tugenden gegeben, 
schweigt aber über ihre Wirksamkeit als Mutter des Ordens, 
sodass wir über diesen Punkt kein sicheres Urtheil fällen können. 
Nur vereinzelt finden sich an andern Orten einige hierauf bezüg¬ 
liche Nachrichten. An erster Stelle nennen wir die schönen Briefe, 
welche Clara der sei. Agnes von Böhmen geschrieben, 3 und besonders 

1 A. a. (). S. 537 (Kap. 21). 

- Celano a. a. O. S. 530 (Kap. 7). 

a Siehe Acta Ss., März I. S. f>06 ff. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


117 


dürfte sie auf das von ihrer Schwester Agnes geleitete Kloster zu 
Florenz eingewirkt haben. 1 Indess ihr wichtigstes Werk kam wenige 
Tage vor ihrem Tode zum Abschluss; am 9. August 1253 bestätigte 
Innocenz IV. mit der Bulle „Solet annuere« die von ihr eingereichte 
Regel. Galt die Bulle auch zunächst nur „dilectis in Christo filiabus 
Clarae Abbatissae aliisque sororibus monasterii sancti Damiani Assi- 
sinatis“, so wurde die Regel doch auch von andern Klöstern ange¬ 
nommen und bis zur Stunde beobachtet; sie ist so die Grundlage 
der einen von den 2 grossen Familien geworden, welche den Orden 
der Clarissen bilden.' 2 

Die Regel ist die auf diesen Orden angepasste Regel der Fran¬ 
ziskaner; wie diese hat sie 12 Kapitel. Das erste, grundlegende 
Kapitel über die Beobachtung des hl. Evangelium, die Vorschriften 
über die Aufnahme (im 2. Kap.), über das Breviergebet (im 3. Kap.), 
über die Wahl der Aebtissin (im 4. Kap.), über die Arbeit (im 7. 
Kap.), über die Armuth (im 8. Kap.), über die Kranken (ebenda¬ 
selbst), über die Busse der Fehlenden (im 9. Kap ), über die Pflichten 
der Oberin und die Tugenden der Schwestern (im 10. Kap.), über 
den Kardinalprotektor (im 12. Kap.) sind beinahe wörtlich aus der 
Franziskanerregel herübergenommen. Die übrigen Vorschriften aber, 
für welche diese Regel keinen Anhalt bot, über die Pforte und 
Sprechzimmer (im 5. Kap.), über die dienenden Schwestern (im 10. 
Kap.), über die Pförtnerin (im 11. Kap.), über den Kaplan des 
Klosters (im 12. Kap.), finden wir — zum Theil Wort für Wort — 
in den Regeln des Kardinals hugolinus und Innocenz IV. 

Man kann nicht sagen, dass die Regel strenger sei, als 
die beiden früher den Clarissen gegebenen Regeln; die Vorschrift 
z. B. „Omni tempore sorores jejunent" steht auch in der Regel des 
Kardinals Hugolinus, und in Bezug auf das Stillschweigen führt sie 
eine bedeutende Milderung ein, indem sie dasselbe nur für be- 


1 Vgl. Anal Franc. Bd. III. S. 175. 

* Der grössere Theil beobachtet jedoch die Regel Urbans IV.; es ist nicht 
richtig, dass die Regel des Jahres 1253 die andere Regel „so verdrängt habe, dass 
man jetzt, wenn man von der Clarissenregel spricht, nur R 3 (von 1253) meint, 
gleich als hätte es nie eine andere gegeben“ (Lempp, S. 233). 



118 


Lemmens 


stimmte Stunden und Räume verschreibt. 1 Das charakteristische 
Merkmal bildet vielmehr das 6. und 8. Kapitel. Kardinal Hugo¬ 
linus hatte — wie wir sahen — in seiner Regel nichts über die 
Besitzungen der Klöster verfügt, Innocenz IV. hatte dieselben in der 
Regel ausdrücklich gestattet; die neue Regel aber bestimmt: »Sorores 
nihil sibi approprient, nec domum, nec locum, nec aliquam rem, et 
tanquam peregrinae et advenae in hoc saeculo in paupertate et 
humilitate Domino famulantes mittant pro eleemosyna confidenter“. 

Es erhebt sich nun die bereits kurz berührte Frage, wer die 
Regel verfasst oder zusammengestellt hat. Dass die Regel dem 
Geiste des hl. Franziskus entspricht und seine Wünsche und Lehren 
treu zum Ausdruck bringt, dass also ihr Inhalt in der Hauptsache 
auf ihn zurückzuführen ist, zeigt die Zusammensetzung derselben. 
Eine andere Frage ist, ob auch ihre Form von Franziskus herrührt, 
ob er selbst die Regel niedergeschrieben hat. 

Bereits im 14. Jahrhundert wird der hl. Franziskus als Ver¬ 
fasser der Regel betrachtet; 2 es lässt sich jedoch zeigen, dass die 
betreffenden Aussagen auf irriger Wiedergabe früherer Zeugnisse 
beruhen. Kardinalbischof Raytialdus hatte in dem Schreiben, 
durch welches er 1252 im Namen des Papstes vorläufig die Regel 
bestätigte, dieselbe „formam vitae, quam sanctus Franciscus verbo et 
scripto tradidit observandam", genannt; 3 die C h r o n i k d e r 24 
Generäle und nach ihr Glassberger lassen die Worte 
„verbo et scripto" fort; 4 dadurch wird aber der Sinn jener Worte 
verändert und erweitert. Der ursprüngliche Wortlaut dieser Stelle 
schreibt nur den Inhalt der Regel dem hl. Franziskus zu; liest 
man aber z. B. bei Glassberger „Quam regulam beatus Franciscus 
tradidit observandam“, so hält man den Heiligen auch für den 
Verfasser. Pisanus spricht an mehreren Stellen seines be¬ 
kannten Liber conformitatum von der Regel, welche Franziskus der 
hl. Clara gegeben, nach ihm geschah dies 1212; an einer andern 


1 „Ab liora completorii usque ad tertiani sorores silentium teneant; . . 
sileant etiam continue in ecclesia, dormitorio, in refectorio tantum dum comedunt' 
(5. Kap.)- 

2 Dass die ersten Biographen des hl. Franziskus nichts davon melden, ist 
bereits gesagt. 

3 Sbaralea, a. a. O. 1. S. 671. 

4 Anal. Franc. Bd. III. S. 274; Anal. Franc. Bd. II. S. 73. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


119 


Stelle sagt er: „A domino Innocentio III. regulam pauperum domi- 
narutn Clara petiit et obtinuit, cujus principium ipse pentifex plorando 
ex devotione conscripsit manu sua“. Wie schon gesagt, liegt hier 
eine Verwechslung vor zwischen der Regel und dem ,,privilegium 
paupertatis“, von dessen Bestätigung Celano meldet: ,,Pontifex 
ipse cum hilaritate magna petiti privilegii primam novellam sua 
manu conscripsit“} 

Im 16. Jahrhundert wiederholt — wie bereits gesagt — 
Rodulphius von Tossignano die angeführten Worte des 
Pisanus, während Gonzaga den Heiligen die Regel zur Zeit 
Honorius III. schreiben lässt* W a d d i n g hat die letztere Ansicht 
aufgenommen und mit zahlreichen Einzelheiten ausgestattet; die 
Bollandisten und die meisten neuern Autoren sind ihm ge¬ 
folgt, so dass die Darstellung Waddings fast allgemein verbreitet ist. :l 
Nach ihm bat Clara den hl. Franziskus inständig, ihr eine ähnliche 
Regel zu schreiben, wie er sie seinen Brüdern gegeben; der Heilige 
habe endlich diesen Bitten entsprochen und 1224 gemeinsam mit 
dem Kardinal Hugolinus unsere Regel verfasst, bei welcher Arbeit 
der Kardinal häufig geweint habe. Wadding beruft sich für diese 
Darstellung auf Philipp von Perugia und Marianus von Florenz; 
die Worte des ersteren sind bereits mitgetheilt: „Dominus Hugolinus 
cum beato Francisco ordinaverunt et scripserunt regulam sororum 
ordinis sancti Damiani ad instar regulae fratrum minorum, propter 
cujus regulae arctitudinem partim devotione, partim compassione 
cardinalis ipse perfundebatur multis lacrimis in scribendo". Aber 


* A. a. O. S. 531. Celano spricht auch im 25. Kap. (a. a. O. S. 538) von 
diesem Privileg; er berichtet, dass Clara den Kardinal Raynaldus, welcher sie in 
ihrer Krankheit besuchte, dringend bat, „ut privilegium paupertatis a domino papa 
cum cardinalibus sibi impetret confirmarihier fällt sach 1 ich dass „privi¬ 
legium paupertatis" mit der Regel von 1253 zusammen (vgl. Wadding ad 1252 
n. 19); an der ersten Stelle kann aber nur das „privilegium paupertatis" verstanden 
werden (vgl. Firmani. 3 ord. pars V. fol. 5), da sicher Innocenz 111. nicht eine 
Regel für die Clarissen bestätigt hat; aus demselben Grunde können die Worte 
des Testamentes der hl. Clara (Textus originales S. 277) sich nur auf dieses privi¬ 
legium beziehen; auch Lempp (S. 239) verwechselt beides. 

* Gonzaga, De Origine Ser. Religionis (Rom 1587) S. 3. 

* Wadding, Annales Minorum ad 1224 n. 1. Vgl. Acta Sanctonun a. a. 
0. und Oct. II. S. 1001, Sbaralea, Demore in seinem Leben der hl. Clara und in 
Explication de la premiere regle de S. Claire (Marseille 1884), das Herder'sche 
Kirchenlexikon an der schon genannten Stelle und Andere. 



120 


Lgnmens 


Philipp von Perugia sagt, wie schon gesagt wurde, nicht, dass 
dieses 1224 geschehen sei. Kardinal Hugolinus hat nur eine 
Regel geschrieben, welche bereits 1219 von Papst Honorius III. 
bestätigt wurde; die schon mitgetheilten päpstlichen Schreiben sagen 
deutlich, dass diese Regel noch 1238 und 1243 von Clara und 
ihrem Kloster beobachtet, also nich ( t 1224 abgeschafft und durch 
eine andere ersetzt wurde; der Bericht Philipp’s kann mithin nur 
von dieser ersten Regel verstanden werden. 1 * 

Verschiedene Gründe machen die Annahme unwahrscheinlich, 
dass Franziskus selbst 1224 die 1253 bestätigte Regel verfasst und 
Papst Gregor IX. sie genehmigt habe: 

1. Warum hat Clara seine Regel nicht 1224 angenommen, 
eine Reihe von Jahren hindurch vielmehr die frühere Regel beibe¬ 
halten? Dass jene mehr ihren Wünschen und Gesinnungen entsprach, 
kann nicht zweifelhaft sein; und wollte man erwidern, dass sie beide 
Regeln gemeinsam beobachtet, so genügt es, dagegen zu be¬ 
tonen, dass dieselben nicht übereinstimmen.' Die einzige Antwort 
scheint die zu sein, weil die Regel 1224 noch nicht bestand. 

2. Celano berichtet, dass Papst Gregor IX. die hl. Clara zur 
Annahme von Besitzungen bestimmen wollte; wir können kaum an¬ 
nehmen, dass er dieses gethan hätte, wenn er schon vorher das 6. 
und 8. Kapitel der Regel bestätigt. „Si votum formidas, nos te a 
voto absolvimus" sagte er zur Jungfrau; 3 also nicht die Regel, 
sondern das freiwillige Gelübde hinderte Clara an der Annahme 
der Besitzungen. 

3. Warum bestätigt ihr Gregor IX. am 17. September 1228 
das „altissimae paupertatis propositum“, wenn das 8. Kapitel der 
Rege) bereits bestätigt war? und warum war Clara so eifrig um 
diese Bestätigung bemüht? Als einzigen Grund kann man anführen: 
weil die damals geltende Regel diesen Punkt übergeht. 

4. Wenn 1224 die fragliche Regel bereits geschrieben und 
bestätigt worden, so lässt sich schwer erklären, warum die hl. Agnes 
von Böhmen selbst eine ähnliche Regel zusammenstellt, und 


1 Ucber die Worte ,,ad instar regulae fratrum minorum" vgl. oben S. 108 
An in. 3. 

* Z. B. in Betreff des Stillschweigens. 

3 A. a. O. S. 531. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


121 


dass Gregor IX. die Bestätigung derselben 1238 mit den Worten 
ablehnt: „quia, cum sit ita statutum, ut ubique ab omnibus eandem 
(d. i. seine Regel) profitentibus uniformiter observetur, ex praesum- 
tione contrarii grave posset ac importabile scandalum exoriri". 1 

Die 1253 bestätigte Clarissenregel entspricht 
genau den Unterweisungen und Wünschen des 
hl. Franziskus,, ist aber weder von ihm verfasst 
noch von Gregor IX. genehmigt worden. 

Lempp ist zu demselben Resultat gekommen; nach ihm ist 
die Regel „sicher erst zwischen 1247 und 1252, wahrscheinlich erst 
ca. 1252 abgefast worden“. „Die Bestimmungen über die dienen¬ 
den Schwestern, sagt er, besonders die in Kap. 4 vorausgesetzte 
Institution eines Klosterprokurators, die als novum erst durch R 2 (von 
1247) geschaffen worden war, setzen nothwendig das Bestehen der 
R 2 voraus“. Letztere Annahme ist freilich irrig, Wadding bringt 
eine Urkunde vom 8. Juni 1238, kraft deren Clara in ihrem Namen 
und im Namen des Klosters Oportulus Bernardi zum Prokurator 
der Schwestern ernennt; 2 indess scheint das Jahr 1247 richtig ge- 

1 Sbaralea, Bd. !. S. 243. — Im 3. Briefe an die sei. Agnes schreibt die 
hl. Clara: „Venio nunc ad ea, qir.e a me tibi significari petiisti, quae nimirum 
cssent ea festa, in quibus liceret nobis cibonim varietate uti. Ea ego dilectioni 
tuae, prout S. Pater noster Franciscus ca nos celebrare singulariter admonuit, tibi 
transscribo Sic igitur habet: Praeter debiles et infirmos (quibus quoscunque cibos 
cum omni sollicitudine dari admonuit ac imperavit) nemini liceat ex nobis, quae 
corpore sana ac fortis est, aliis cibis, quam quadragesimalibus uti, tum feriato tum 
festo die; sed jejunandum quotidie omnino, dominicis tantum diebus exceptis, si- 
cut et nativitatis Domini, in quibus bis in die comedendum est, similiter feria 
quinta consuetis teinporibus, prout cui libuerit, ita ut cui videtur non jejunandum, 
ad id non cogatur. Nos autem bene valentes jejunamus quotidie exceptis dominicis, 
nativitatis et omnibus resurrectioms diebus, sicut regula S. P. nostri Francisci nos 
edocet. Diebus etiam B. V. Mariae et. S. Apostolorum jejunare non tenemur, 
nisi forte in sextam feriam inciderent. tt, ut supra dixi, quae bene valemus ac fortes 
sumus, semper quadragesimalibus cibis utimur“ (acta Ss. a. a. O. S. 507). Die 
hier von der hl. Clara erwähnten Fasten Vorschriften des hl. Franziskus sind nicht 
mehr erhalten; unter der „regula S. P. nostri F'rancisci" dürfte die von Franziskus 
angenommene Regel des Kard. Hugolinus zu verstehen sein; vgl. Sbaralea I. S. 
241: Gregor IX. mildert für das Kloster zu Prag „quod omni tempore secundum 
eandem regulam in cibo quadragesimali jejunare debetis“. 

2 Wadding, Annales Minorum ad 1238 n. 15; Clara ernennt diesen Prokura¬ 
tor, damit er ein Grundstück verkaufe. Sbaralea erhebt a. a. O. I. S. 771 Anm. b 
Bedenken gegen die Echtheit dieser Urkunde, weil Papst Gregor IX bereits in 
einer Urkunde vom 17. Sept. 1228 sagt „venditis omnibus et erogatis", jedoch fällt 
dieses Bedenken, wenn wir jene Urkunde auf ein dem Kloster später zugefallenes 
Grundstück beziehen. 



122 


Lern mens 


wählt zu sein. Die in diesem Jahre bestätigte, bezw. erlassene Regel, 
welche die Annahme von Besitzungen allgemein erlaubte, hat ohne 
Zweifel ihre Wirkung auf Clara ausgeübt. Die erste Regel wurde 
von ihr nach dem Zeugnisse 2 Päpste treu gehalten, und das „privi- 
legium paupertatis" ergänzte, was in der Regel fehlte; die zweite 
Regel widersprach hingegen ihrem Ideal, und mehr denn je machte 
sich der Wunsch geltend, die Uebung voller Armuth sicher zu 
stellen. 

Ueber den Verfasser der Regel von 1253 fehlen die 
Nachrichten; an erster Stelle scheint Clara selbst in Betracht 
zu kommen; sie war mehr als andere in der Frage interessiert, und 
so dürfte sie selbst aus der Regel der Franziskaner und der von ihr 
bis dahin befolgten Regel die neue zusammengestellt haben. 1 Auf 
jeden Fall hat sie auf die Redaktion derselben eingewirkt; sie hat 
wenigstens die Worte des ersten Kapitels hinzugefügt: „Clara indigna 
ancilla Christi et plantula beatissimi Patris Francisci; i( sowie den 
grösseren Theil des 6. Kapitels, in welchem sie in der ersten Person 
den Anfang ihres Ordenslebens und die Unterweisungen des hl. 
Franziskus kurz berichtet.* 

Um am Schluss nochmals die gewonnenen Resultate zu 
überschauen und mit wenigen Worten zusammenzufassen, so werden 
zwei Männer mit Recht die Stifter des Clarissenordens von Ur¬ 
ban IV. genannt, Franziskus und H u g o 1 i n u s. Die erste 
Regel kann man füglich ein Kompromiss zwischen den 
beiden Stiftern nennen, sie schweigt über mehrere Punkte, 
besonders über das Recht der Klöster, Besitzungen anzunehmen, und 
hier haben wir das Feld für die sich in den nächsten Jahrzehnten 


1 Auch finden sich mehrere Uebereinstimmungen zwischen der Regel und 
dem Testamente der hl. Clara. 

* Wadding unterscheidet zwei Texte der Regel, den vom Jahre 1253 und 
einen früheren von Franziskus verfassten, in den später verschiedene Zusätze, wie 
die obigen Worte, sowie alle Ausdrücke, welche den Tod des hl. Franziskus vor¬ 
aussetzen, und besonders der genannte Theil des 6. Kapitels eingefügt seien; vgl. 
den ersten Text in Annales Minorum ad 1224 und in Wadding, B. P. Francisci 
Assisinatis Opuscula (Antwerpen 1623) S. 189; für unsere Untersuchung ist es ohne 
Bedeutung, auf diese Ansicht näher einzugehen; auf keinen Fall schreiben wir den 
„früheren“ Text dem hl. Franziskus zu. 



Die Anfänge des Clarissenordens. 


123 


vollziehende Entwicklung; es entstehen zwei Familien, und in ihnen 
kommen die jedem Stifter eigenthümlichen Anschauungen zur Geltung. 
Die Regel vom Jahre 1253 birgt den Geist und das Ideal des hl. 
Franziskus, die Regel der Urbanistinnen repräsentiert seinen Freund 
und Rathgeber, Kardinal Hugolinus. 

Lempp schliesst seine Abhandlung mit den Worten: „Die 
ganze von Franz ausgehende Bewegung hatte etwas Verdächtiges, 
erinnerte an die Ketzer und ihre Forderungen, darum wurde sie 
auf allen Gebieten von der Kurie in die Zügel genommen und in 
einem Mönchs- bzw. Nonnenorden begraben; das geschah 1219 bis 
1223. Allein die von Franz ausgehende Bewegung war zu stark, zu 
sehr von einer ganzen Zeitströmung getragen, als dass sie selbst von 
der Kurie aus hätte so leicht gebannt werden können, und-so errang 
sich das Ideal der Armuth, der Stolz aller Jünger und Jüngerinnen 
des hl. Franz, schliesslich doch im Clarissenorden päpstliche Be¬ 
stätigung, freilich erst, als schon längst Wege genug gefunden waren, 
die Strenge der Forderung zu umgehen". 1 „Die ganze von Franz aus¬ 
gehende Bewegung erinnert an die Ketzer“ den, welcher in jedem 
Jahrhundert „Vorläufer“ Luthers sucht und finden will. Was die 
Aufnahme des hl. Franziskus an der Kurie betrifft, so berichtet uns 
sein Schüler Thomas von Celano zum Jahre 1209, dass der Bischof 
Guido von Assisi „gaudebat plurimum tantos viros in suo episco- 
patu habere;“ der erste Kardinal, mit dem Franziskus in Berührung 
kam, war Bischof Johannes von Sabina, „qui eum benigne atque 
charitative suscipiens ipsius propositum et voluntatem plurimum com- 
mendavit;" * Papst Innocenz III. aber „distulit perficere, quod Christi 
postulabat pauperculus pro eo, quod aliquibus de cardinalibus novum 
aliquid et supra vires humanas arduum videretur;" 3 sieht man hier 
zwischen den Zeilen eine Anspielung auf Waldes und sein Gefolge, 
so baut man auf unbewiesene „Voraussetzunge n“, welche jede 
historische Forschung gefährden. 

Die Worte „die von Franziskus ausgehende Bewegung wurde 
in einem Mönchs - bezw. Nonnenorden begraben" 


■ A. a. O S. 244. 

5 Legetida prima N. 32. 

8 Legenda major S. Bonav. Kap. 3. N. 9; vgl. legenda secunda Gel. 1. 
Kap. 11 („ejus supra vires propositum"). 



124 


Lemmens 


sind eine Phrase; und es ist falsch, dass „das Ideal der Armut erst 
päpstliche Bestätigung im Clarissenorden sich errang, als schon 
längst Wege genug gefunden waren, die Strenge der Forderung zu 
umgehen;" als Clara wenige Tage vor ihrem heiligen Tode die 
päpstliche Bestätigung der Regel für sich und ihr Kloster erhielt, 
war sie vierzig Jahre treu dem Ideal der Armuth geblieben und 
hatte sorgsam alle Wege gemieden, „die Strenge der Forderung zu 
umgehen". 



Die Verwaltung derAnnaten unter Clemens VI. 


Von 

Prof. J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz). 


Für die Verwaltungsgeschichte der Annaten (d. h. der von 
den gewöhnlichen Benefizien bei direkter Verleihung durch den 
Papst an die päpstliche Kammer zu entrichtenden Abgaben) ist das 
Pontifikat Clemens’ VI. von besonderer Bedeutung. Zunächst 
scheint unter dem genannten Papste die Verwaltung dieser Art von 
Einnahmen ihre allseitige Ausgestaltung für die Zeit des 14. Jahr¬ 
hunderts erreicht zu haben. Ferner sind, wohl durch reinen Zufall, 
gerade für die Zeit von 1342—1352 eine Anzahl von Kameral- 
registern über die Annaten erhalten, welche in dieser Vollständig¬ 
keit für keines der vorhergehenden Pontifikate vorhanden sind. 
Aus diesem Grunde rechtfertigt sich eine Sonderuntersuchung über 
jenen Gegenstand für die angegebene Zeit. Es sei jedoch schon 
hier bemerkt, dass ein Fragment eines Registers aus der Zeit 
Johanns XXII, welches in der Serie Collectoriae unter Num. 280 
Fase. I im Vatikanischen Archiv erhalten ist, sowie die Erwähnung 
des Buches »Liber de fructibus beneficiorum vacancium" unter den 
Einnahmeregistern des genannten Papstes, 1 mit Sicherheit darauf 
schliessen lassen, dass bereits unter Johann XXII. die Annatenver- 
waltung wesentlich die gleiche war. Die Anfänge derselben liegen 
im 13. Jahrhundert; denn in dieser Zeit sind die eigentlichen 
Annaten entstanden, wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des ge¬ 
nannten Jahrhunderts.’ 


'Göller, Zur Geschichte d?i päpstlichen Finanzverwaltung (Röm. Quartal¬ 
schrift 1901, S. 284, 291). 

* Diese Frage werde ich demnächst ausführlich behandeln. 



126 


Kirsch 


i. Die Registrierung der verliehenen Benefizien in der Camera. 

Bekanntlich ging der Verleihung eines kirchlichen Benefiziums 
direkt durch den Papst in der Regel die Eingabe einer Supplik voraus, 
in welcher unter Anführung der für den Kandidaten sprechenden 
Gründe die Provision erbeten wurde. Die gewährten Verleihungen 
wurden, nachdem sie datiert worden waren, in die Suppliken- 
r egi ster eingetragen. Letztere sind für das 14. Jahrhundert von 
der Zeit Clemens’ VI. an, wenn auch zum Theil unvollständig, er¬ 
halten und bilden eine eigene Serie im Vatikanischen Archiv. In 
diese Register wurden nicht bloss die Provisionen für thatsächlich 
vakante Pfründen, sondern auch die Expectanzen auf zukünftig va¬ 
kant werdende Benefizien eingetragen. 

Da bei jeder Verleihung einer wirklich vakanten Pfründe, 
deren Einkünfte somit der neue Inhaber sofort beziehen konnte, 
die Annate 1 an die Camera zu entrichten war, so mussten die 
Beamten derselben genau über die verliehenen Pfründen unterrichtet 
sein. Zu diesem Zwecke wurden von besondern Schreibern der 
Camera aus den »quatemi' 1 der Supplikenregister die Provisionen 
wirklich vakanter Pfründen in eigene Benefizienregister 
der Camera eingetragen und zwar in der gleichen Reihenfolge, 
wie sie in den Supplikenregistern selbst verzeichnet waren. Dies 
ergiebt sich aus dem Vergleiche der für die Zeit Clemens’ VI. er¬ 
haltenen Register dieser Art mit den Supplikenregistern. Die hier¬ 
her gehörigen Benefizienregister der Camera sind: 

1. Pontifikatsjahr (19. Mai 1342 bis 18. Mai 1343): Coli. N. 8, 
Fase. I; Coli. N. 281, Fase. I; Coli. N. 288, Fase. I; 

2. Pontifikatsjahr: Coli. N. 281; 


3. 

ff 

Coli. „ 

281; 

4. 

ft 

Coli. „ 

282, Fase. 1 

5. 

tf 

fehlt; 


6. 

tf 

Coli. „ 

282, Fase. I 


1 Das Wort „annata" wird in den Registern aus der Zeit Johanns XXII. 
gebraucht für den Zeitraum eines Jahres. Die Einkünfte des ersten Jahres von 
einer Pfründe heissen „fructus primi anni" oder „fructus unius annatae". Die Ab¬ 
gabe, welche etwa die Hälfte des Jahreseinkommens betrug, wird ur.ter Clemens VI. 
in der Regel „annale" oder „annuale“ genannt; erst später heisst die Abgabe selbst 
auch „annata“. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 


127 


7. Pontifikatsjahr: fehlt; 

8. „ Coli. N. 286; 

9. „ fehlt; 

10. Coli. „ 288; 

11. „ Coli. „ 288. 

Dass diese Register einen Auszug aus den Supplikenregistern 
enthalten, zeigt zunächst ein Vergleich beider Arten von Handschriften. 
So z. B. finden sich von den in Coli. N. 281 fol. (18°) bis (19)' 
die entsprechenden Suppliken in der gleichen Reihenfolge im 
Register Supplic. Nr. 2 (Clemens VI., Supplic. ann. I pars II); ebenso 
stimmen die Benefizienverleihungen Coli. 281, fol. (49) mit Sup¬ 
plic. N. 3, fol. 1 und 1° überein. Am Rande der Benefizienregister 
der Camera stehen regelmässig Zahlen in kleiner Schrift; dieselben 
passen zu den Folienzahlen in den Supplikenregistem. Ferner 
finden sich in den Benefizienregistern Bemerkungen, welche auf die 
Supplikenregister hinweisen; so z. B. Coli. N. 281, fol. (2) am Rande: 
Attende CXV fol. secundi libri in prima supplicatione; fol. (19): 
Completus est secundus über, in quo sunt 250 folia, Amen. (Dieser 
Befund stimmt jetzt nicht, da das betreffende Supplikenregister un¬ 
vollständig ist). Coli. 281, fol. (60) steht neben einer Provision die 
Angabe: Quartus quatemus XCI fol., und im Register Supplic. 3 
findet sich fol. 91 oben: Quartus quaternus, und als erste bewilligte 
Supplik diejenige, wodurch die betreffende Pfründe begehrt wird. 
Diese Beweise, welche weiter auszuführen unnütz wäre, zeigen mit 
voller Bestimmtheit, dass aus den Supplikenregistern der Kanzlei 
von den Beamten der Camera für die Verwaltung der Annaten die 
verliehenen Pfründen ausgezogen und in eigene Register eingetragen 
wurden. 

Wie schon bemerkt, nahm man in diese Register nur die¬ 
jenigen Provisionen auf, welche die Verleihung einer wirklich va¬ 
kanten Pfründe enthielten. In den Supplikenregistem sind natur- 
gemäss ebenfalls die gewährten Bittschriften um Verleihung von 
Expectanzen auf zukünftig vakant werdende Pfründen eingetragen. 
Diese sind, wie wieder der Vergleich zwischen den beiden Arten 
von Büchern zeigt, in den Cameralregistern ausgelassen. Erst wenn 

* Die Folien sind nicht numeriert. 


128 


Kirsch 


später die Vakanz eintrat und auf eine neue Supplik hin die Präbende 
wirklich verliehen wurde, hatte die Camera ein Interesse an der 
Provision, weil dann erst die Annate zu erlegen war. Dass jenes 
Prinzip bei den Auszügen aus den Supplikenregistern massgebend 
war, ergibt sich aus einer Randnote in Coli. 282, Fase. I, fol (19 r ). 
Der Schreiber des Registers hatte folgendes Regest einer gewährten 
Supplik in sein Register aufgenommen: 

De canonicatu et prebenda sancti L - urentii in Lucina de Urbe 
vacantibus per mortem dni. Odonis Malabrance vel alias quovis 
modo fuit provisum Johanni Petri Pacii de canonicatu sub expecta- 
tione prebende kal. Junii. 

Dazu schrieb eine andere Hand die Bemerkung an den Rand: 
Inavertentia scribentis quia expectatio est. 

Die Eintragung in die Cameralregister geschah nicht so, dass 
die betreffenden Suppliken kopiert wurden, sondern der Schreiber 
machte ein Regest, in der Form, welche obige Aufzeichnung bietet, 
und fügte das Datum der Verleihung aus dem Supplikenregister in 
kurzer Form hinzu. 

Diese Benefizienregister waren die Grundlage für die Ein¬ 
forderung der Annaten durch die Camera. Wenn daher ein ver¬ 
liehenes Benefizium später an einen anderen Kleriker kam, so dass 
dadurch die Forderung der Annate beeinflusst wurde, merkte man 
diesen Wechsel am Rande an. So z. B. Coli 281, fol. (50"): Iste 
Stephanus de Ultra est mortuus et est provisum Bompari 4 kal. 
Januarii. Andere Randbemerkungen sollen den mit der näheren 
Verwaltung dieses Zweiges beauftragten Beamten aufmerksam machen, 
dass ein besonderer Fall vorliegt; so z. B. Coli 282, fol. 16": At- 
tende quia valde impeditum est; fol. 17: Attende sufficienter quia 
unus fecit duas permutationes cum duobus; fol. 19: Attende; nescio' 
cui est commissum; fol. (135'): Non valet quo ad fructus annales, 
quia solvit commune servitium. 1 2 Coli. 282, fol. 46" steht folgende 
Provision: 

De prioratu monasterii de Sexena ordinis hospitalis sancti 
Johannis Jerosolymitani per priorissam solito gubernari vacante per 


1 Handschrift: Necio. 

2 Von Bisthümern mul Abteien, welche das Commune servitium entrichteten, 
wurden keine Annaten cingefordert. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 129 

liberam resignationem dne. Blanche de Aragonia fuit provisum sorori 
Verrache Artal eiusdem ordinis 12 kal. Septembris. Dazu findet 
sich die Randnote: Non habet camera fructus quia per dominam. 
Wenn die Supplik undeutlich war, so dass die Art der Provision 
nicht klar erkannt werden konnte von den Cameralbeamten, Hessen 
sie sich andere aus der Kanzlei stammende Aktenstücke vorlegen. 
So heisst es Coli. 282, fol. (177) neben einem Regest: Ostendantur 
littere quia non intelligo supplicationem. 

Um ferner die Annatengelder einziehen zu können, mussten 
die Beamten genau wissen, in welcher Diözese das betreffende 
Benefizium lag. Die diesbezüglichen Angaben aus den Suppliken¬ 
registern wurden darum geprüft, und sehr häufig finden sich in den 
Benefizienregistern der Camera Korrekturen und Randbemerkungen 
zu den aus jenen Büchern gezogenen Regesten. Z. B. Coli 281, 
fol. (61) hatte der Schreiber neben eine Provision gesetzt: Campania; 
eine andere Hand setzte dazu: Non est in Campania. Coli 282, fol. 
(4), am Rande: Dubito de diocesi, tarnen ita est in regestro; fol. (11): 
Credo quod sit Turonen. diocesis; deficit in supplicatione. Coli 286, 
fol. 28, Randnote: Attende quia diocesis non exprimitur. 

Die Listen der Benefizien der verschiedenen Diözesen wurden 
auf Grund dieser Register der Camera an die Kollektoren der 
einzelnen Kollektoriebezirke geschickt. Deshalb wurden an dem 
Rande neben den einzelnen Provisionen die Namen der Kirchen¬ 
provinzen oder der Kollektoriebezirke angegeben, nach denen jene 
Listen der verliehenen Pfründen angefertigt und an die Kollektoren 
versandt wurden. In diesen Angaben finden sich ebenfalls zahlreiche 
Korrekturen und Zusätze von anderer Hand. So werden die Namen 
der Länder hinzugefügt, z. B.: In Anglia (regelmässig zu den Pfründen 
Englands hinzugesetzt). — In Sardinia. — In Cicilia. — In Scocia. — In 
Polonia.— Coli. 282, fol. 28, wurde zu dem Namen der Diözese Herbi- 
polen. hinzugesetzt: Maguntin. in Alamannia; fol. 74° zu Swerinen. der 
Zusatz': Bremen, provincie in Alamannia. Coli. 286, fol. 166 r findet 
sich folgende Provision: De canonicatu et prebenda ac decanatu 
Tarbaten. vacantibus per obitum Johannis Warendorppe fuit ’provi- 
sum Johanni Guilaberti. Dazu hatte der erste Schreiber an den 
Rand gesetzt: In Dacia. Dies wurde durchstrichen und statt dessen 
der Name der Diözese: Tharbaten, gesetzt; dann wurde die Kirchen- 


Römische Quartal Schrift 1902. 



130 


Kirsch 


provinz Rigen. hinzugeschrieben; und schliesslich noch die Angabe: 
In Liuonia et Pruscia. 

Neben den einzelnen Provisionen findet sich ein später hin¬ 
zugefügtes Kreuz (-|-) am Rand. Dasselbe wurde höchst wahrschein¬ 
lich hinzugesetzt beim Zusammenstellen der Listen für die Kollektoren, 
indem so der Schreiber dieser Listen sich selbst kontrollierte, dass 
er keine Pfründe vergessen konnte. 

Man erkennt aus den vorstehenden Bemerkungen, wie grosse 
Sorgfalt die Beamten der Camera auf die Anfertigung dieser Register 
verwendeten, welche die Grundlage für die Erhebung der Abgaben 
von den einzelnen Benefiziaten bildeten. 

2. Versendung der Listen an die einzelnen Kollektoren. 

Die Annatengelder wurden in der Regel erhoben durch 
Kollektoren, welche in den einzelnen Ländern und Kollektorie- 
bezirken angestellt waren und den Ertrag der Abgaben an die Kurie 
sandten. 1 Eine wesentliche Ausnahme davon bilden bloss die Ge¬ 
biete des deutschen Reiches, über welche unten einige Bemerkungen 
folgen. Die Begrenzung der einzelnen Bezirke, innerhalb derer ein 
Kollektor mit seinen verschiedenen Subkollektoren als päpstlicher 
Finanzbeamter thätig war, blieb nicht immer die gleiche, lieber 
diese Bezirke um die Mitte des 14. Jahrhunderts besitzen wir eine 
wohl vollständige Liste in dem alphabetischen Register der Kollek¬ 
toren, welches sich im Bande Coli 287 findet. 

Dieses Register umfasst das letzte Pontifikatsjahr des ge¬ 
nannten Papstes und die zwei ersten Jahre seines Nachfolgers 
Innocenz VI. 2 Darnach vertheilen sich die Bezirke auf das christ¬ 
liche Abendland wie folgt: 

1. Frankreich: Arles, Aix, Auch, Agen, Bourges, Bordeaux, 
Cahors, Clermont, Condom, Embrun, Angouleme, Lyon, 3 


1 Vgl. Kirsch, Die päpstlichen Kollektorien in Deutschland während des 
XIV. Jahrli. Paderborn 1894, Einleitung, S. XXX f., XLIXff. 

2 Dieses Inhalts-Verzeichniss ist unten abgedruckt als Beilage I. 

3 Dazu gehörten ausser Lyon die Kirchenprovinzen Besan<;on, Vienne, Taran- 
taise und die deutsche Kirchenprovinz Trier. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 131 

Luqoii, Maillezäis, Narbonne,' Poitiers, Perigueux, Rouen,* 
Reims, Sarlat, Tours, Saintes, ferner 6 Diözesen der Kirchen¬ 
provinz Auch. 

2. Deutschland: Die Kirchenprovinzen Trier, Köln, Mainz, 
Prag und das Land »Livonia" (Livland) werden als Bezirke 
aufgeführt; doch sind im Register bloss Benefizien ange¬ 
geben aus den Provinzen Köln und Prag sowie zwei 
Pfründen aus der Diözese Dorpat; Trier gehörte zu Lyon. 

3. Die britischen Inseln: England, Schottland und Irland 
bildeten je einen Bezirk. 

4. Die iberische Halbinsel. Bezirke: Königreich Castilien, 
Kgr. Portugal, Kgr. Aragonien. 

5. Die nordischen Reiche, Dänemark, Schweden und Nor¬ 
wegen waren Kollektoriebezirke; bloss »Suecia« kommt 
im Register vor, und es ist wohl die Kollektorie der drei 
Reiche zu verstehen. 

6. Polen und Ungarn bildeten einen Bezirk. 

7. Italien. Bezirke: Campanien, Herzogthum Spoleto, Sizilien, 
Mailand (umfasste Norditalien), Ancona, Sardinien, Neapel 
(Sicilie regnum et Terra Laboris), Tuscien, Abruzzen und 
Rom. 

An die in diesen Kollektoriebezirken thätigen Finanzbeamten 
wurden von Zeit zu Zeit, aber in unregelmässigen Zwischenräumen, 
die Listen der vom Papste in ihren Bezirken verliehenen Pfründen 
geschickt, und zwar wurden die Listen aus den oben beschriebenen 
Benefizienregistern ausgezogen. Dies sehen wir aus den am Schlüsse 
von - mehreren der letzteren eingetragenen Notizen über die Ver¬ 
sendung der Benefizien an die Kollektoren. Hier wird nämlich an¬ 
gegeben, an welchem Datum die bis zu einer bestimmten Folienzahl 
des Benefizienregisters verzeichneten Pfründen eines Kollektorie- 
bezirkes an den Kollektor derselben geschickt wurden. 3 Die Auf¬ 
zeichnungen sind nach und nach gemacht worden, sowie die Listen 
selbst abgesandt wurden. Das eine dieser Verzeichnisse ist aus dem 
sechsten Pontifikatsjahre Clemens’ VI. In demselben sind 20 Ver- 


1 Der Bezirk umfasste die Kirchenprovinzen Narbonne und Toulouse. 
5 Der Bezirk umfasste die Kirchenprovinzen Rouen und Sens. 

* S. diese Aufzeichnungen unten als Beilage II. 



132 


Kirsch 


Sendungen angegeben für die Zeit vom 31. Aug. 1347 bis 16. Sept. 
1349; in der Regel sind die Kollektoriebezirke angegeben, manchmal 
auch bloss die Namen der Kollektoren; auch wird öfter mitgetheilt, 
durch welchen Boten die Sendung ausgeführt wurde. Ein zweites 
Verzeichniss betrifft das achte Pontifikatsjahr und umfasst die Zeit 
vom 4. August 1349 bis 21. August 1350. Dieses begreift 58 ver¬ 
schiedene Zusendungen. Das dritte Verzeichniss umfasst Pfründen 
die im zehnten Pontifikatsjahr verliehen wurden, und zählt 33 Zu¬ 
sendungen für die Zeit vom 29. Oktober 1351 bis 25. August 1352. 
ln diesen drei Verzeichnissen vertheilen sich die Zusendungen auf 
die Kollektoriebezirke in sehr ungleicher Weise; es hing offenbar 
vielfach von zufälligen Umständen ab, besonders auch davon, ob 
man einen geeigneten Ueberbringer hatte, wenn dem einen Kollektor 
öfter, dem andern seltener die Benefizien geschickt wurden. 

Der Cameralbeamte, welcher diese Zusendung der Benefizien 
zu leiten hatte, führte ausser jenen Benefizienregistern noch ein be¬ 
sonderes, nach Kollektoriebezirken angelegtes Register, in welches 
die Pfründen der einzelnen Bezirke nach und nach eingetragen und 
wieder vermerkt wurde, wann und durch wen die Listen an die 
Kollektoren geschickt wurden. Ein solches Register ist erhalten im 
Bande Coli N. 287. Das unten als Beilage I veröffentlichte Inhalts- 
verzeichniss dieses Bandes zeigt an, welche Kollektorien darin Vor¬ 
kommen. Derselbe umfasst das letzte (11.) Pontifikatsjahr Clemens' VI. 
und die beiden ersten Jahre Innocenz' XI.; für einzelne Bezirke auch 
frühere Jahre Clemens’ VI. Um zu veranschaulichen, in welcher 
Weise dieses Buch geführt wurde, seien die Aufzeichnungen über 
den ersten Bezirk: Rouen und Sens, hier kurz skizziert 

Fol. 1. — Collectori. — Anno Dni. 1353, die ultima mensis 
Marcii indictione VI., pontificatus ssmi. in Chr. patris et dni. nostri 
dni. Innocentii, digna Dei providentia pape VI. anno primo tradita 
fuerunt in scriptis dno. Bertrando 1 Cariti, collectori in provinciis 
Rothomagen. et Senonen., beneficia vacantia que personis infrascriptis 
collata fuerunt per dictum dnum. nostrum papam a diebus sub- 
scriptis ut infra seriatim describitur et in registro dictorum bene- 
ficiorum ut vacantes collatorum * plenius continetur. 

1 Im Codex: Bernardo. 

8 Im Codex: collectorum, 



Die Verwaltung der Annaten unter Gemens VI. 


133 


Anno primo creationis dni. pape. 

(Nun folgt eine Liste von verliehenen Pfründen). 

Fol 1°. Hic incipit de anno XI 0 felicis recordationis dni. 
Clementis pape VI. 

(Neue Liste von Pfründen). 

Sequitur de anno primo dni. Innocentii pape VI. 

(Folgen die Benefizien). 

Fol. 2, Mitte der Seite: Ista sunt mittenda dno. collectori. 

Missa 1 * fuerunt dicta beneficia dicto collectori per Petrum le 
Chambarlantz famulum suum die 24° Aprilis (1353). 

Fol. 2°. Am Schlüsse der Liste, von anderer Hand: Comple- 
tum est.* - Diese Angabe kehrt regelmässig wieder. 

Fol. 3°: Beneficia suprascripta tradita fuerunt dno. Petro 
Ayraudi, priori sancti Eutrepii Xanctonen., portanda .. collectori die 
21" Julii (1353). 

Fol. 4 r , am Schluss einer neuen Liste: Completum est usque 
ad 4 non. Augusti. 

Fol. 5. Mitte der Seite: Completum est usque ad 14 kal. 
Septembris. 

Tradita fuerunt dicta beneficia portanda collectori Bandeto 
clerico dni. Johannis Palaysimi 3 die 11“ Septembris (1353). 

Fol. 5 C , Mitte der Seite: Collector Rothomagen. et Senonen. 
scripsit se recepisse beneficia suprascripta sibi tradita per quendam 
monachum Clugniacensem die 15“ mensis Septembris. 

Nach einer weitern Liste steht am Rande: Missa fuerunt ista 
beneficia collectori per dnum. Arnaldum Johannis, capellanum dni. 
Eblonis 4 die 25“ Octobri (1353). 

Fol. 6 r , Mitte der Seite: Completum est. — Missa fuerunt 
suprascripta beneficia collectori per famulum dni. Raynaudi de Molinis 
die 21“ Decembris (1353). 

(Neue Listen von Benefizien). 

Fol. 7, unten: Completum est de anno primo. 


1 Am Rande später eingetragen. 

* Dies bezieht sich wahrscheinlich auf den Rotulus oder Quaternus, aus 
welchem die Beneficien excerpiert wurden. 

* Dieser war Notar der Camera. 

4 Eblo de Mederio, Kamnierkleriker. 


134 


Kirsch 


Fol. 7°: Anno secundo dni. Innocentii pape VI. 

Am Schlüsse der Liste: Missa fuerunt suprascripta beneficia 
collectori Rothomagen. per dnum. Guillermum curatum de Corpore 
Sancto Lingonen. diocesis die 12 a mensis Februarii anno secundo 
Innocentii VI. (1354). 

Auf der folgenden, ursprünglich leer gebliebenen und darum 
nicht foliierten Seite wurde noch eine Liste von Pfründenverleihungen 
nachgetragen, von denen die letzte das Datum 12 kal. Martii trägt. 
Am Schlüsse derselben: Completum est. 

Missa fuerunt beneficia collectori per Raymundum la Faya 
drapperium Avinionensem omnia collata usque ad 10 kal. Junii anni 
secundi et tradita die 7“ Junii (1354). 

Beneficia collata usque ad kal. Augusti missa fuerunt collectori 
per Raynaldinum cursorem dni. pape die 15 a Julii (1354). 

Item usque ad kal. Septembris per Petrum clericum Martini 
de Sancto Petro Veteri canonici Cameracen. die 4 n Septembris (1354). 

Diese letztem Angaben wurden nicht zugleich, sondern in 
Zwischenräumen eingetragen. 

Von den Mittheilungen über Zusendung der Benefizien an 
die Kollektoren seien aus den folgenden Listen für dieselben noch 
folgende hervorgehoben: 

Fol. 24: Collector in regno Portugallie dnus. Petrus de 
Marcello (Martello?) archidiaconus Ulixbonen. cui missa fuerunt per 
Stephanum Johannis, vicarium dni. Braccaren., de primo anno dni. 
Innocentii pape VI. 

Fol. 26: Et est hic advertendum, quia aliqua beneficia regni 
Portugalie hic forte sunt registrata quia naciones ignoro et e con- 
verso. sed omnia sunt in regnis Ispanie, Castelle et Portugallie. 

Fol. 61: In diocesi Pictaviensi beneficia collata de anno nono 
fei. record. dni. Clementis pape VI. tradita fuerunt dno. Guidoni 
Giraldi, subcollectori in dicta diocesi, die 8 a Maii (1353). - Hier 
finden sich die Listen der Pfründen von 1350 bis 1354. 

Fol. 70: Die 8 rt Junii (1354) missa fuerunt collectori (Sarlaten.) 
beneficia collata usque ad 10 kal. Junii anni secundi per quendam 
ipsius collectoris famulum, qui litteram quittacionis tricesime eidem 
portavit. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 


135 


Fol. 97: In provinciis Mediolanen., Äquilegen., Graden., Ra- 
vennaten. et Patracen. beneficia collata de anno decimo pontif. dni. 
nri. pape (nämlich Clemens’ VI.). — Tradita Cassalhino de Venetiis 
famulo collectoris in Lombardia portanda eidem collectori die 
15“ Junii (1353). 

Fol. 101 r : Completum est et tradita fuerunt dno. camerario 
pro mittendo collectori die 12“ Julii (1353). 

Fol. 106: In insula Sicilie collata beneficia. — (Liste von 
2 Pfründen). — Missa fuerunt suprascripta beneficia collectori per 
dnum. camerarium; que portavit episcopus Cephaluden. 

Fol. 127: In Polonia et Ungaria beneficia collata de anno 
nono pontif. dni. nri. Clementis pape VI. — Tradita fuerunt portanda 
collectori fratri Nicholao dicto Rutenus de ordine Predicatorum 6“ 
die Junii (1353). 

Fol. 129°: Missa fuerunt beneficia collectori in regnis Polonie 
et Ungarie per Fredericum de Haulswerde clericum Prägen, diocesis 
die 27° mensis Decembris. — Dies wurde durchstrichen und von 
einer andern Hand dazugeschrieben: Non fuerunt missa, quia non 
erat notus. — Darunter: Missa fuerunt collectori per Raymundum 
Ia Cantura eius fratrem die 15“ Februarii anno 1354. 

Fol. 146: Beneficia collata in Tuscia de anno undecimo fei. 
record. dni. Clementis pape VI. — Missa collectori per dictum 
Bonacurso quando recessit coniux Nycolai Grimaudi. 

Fol. 147°: Collata beneficia de anno secundo usque ad 4 idus 
Junii missa fuerunt collectori per famulum thesaurarii Patrimonii 
sancti Petri die 24“ Junii anno 1354 — Dazu schrieb eine andere 
Hand: Dicta beneficia non portavit dictus famulus, sed tradita fuerunt 
dno. camerario per ipsum collectori mittenda. 

An mehreren Stellen (fol. 173, 176, 204) wird der Bischof 
von Ferrara angegeben als Ueberbringer der Benefizien für ver¬ 
schiedene italienische Kollektoriebezirke. 

Das Register wurde in der Weise angelegt, dass die Ein¬ 
tragungen für die verschiedenen Bezirke gleichzeitig begonnen 
wurden an verschiedenen Stellen des Buches, so dass für jeden 
Bezirk eine entsprechende Anzahl von Blättern bestimmt ward, auf 
welche nach und nach die neuen Listen geschrieben wurden. Für 
England hatte der Schreiber nicht Raum genug freigelassen, so dass 



136 


Kirsch 


er nach fol. 152 r , da er mit fol. 153 die Pfründen von Neapel ein¬ 
zutragen begonnen hatte, auf fol. 155 weiter fahren musste und dies 
durch ein Verweisungszeichen angab. 

In den Benefizienregistern, welche nach den Quaterni der 
Suppliken angelegt wurden, finden sich naturgemäss ebenfalls die 
in den Diözesen des deutschen Reiches vom Papste verliehenen 
Pfründen in gleicher Weise verzeichnet wie diejenigen der übrigen 
Länder. Auffallend ist hingegen, dass in den drei Verzeichnissen 
über die Zusendung von Benefizien an die Kollektoren in den Bänden 
Coli. 282, 286 und 288 deutsche Kollektoren kaum Vorkommen. In 
dem ersten von diesen Registern wird einmal eine Sendung an den 
Kollektor von Köln erwähnt; in dem zweiten kommen einmal die 
Diözesen Prag, Olmütz und Leutomuschl (Prager Kirchenprovinz) 
und einmal Köln vor; in dem dritten wieder nur Köln. 1 In der 
letztem Kirchenprovinz war Johannes de Casleto als Kollektor thätig. 
Die Trierer Provinz war mit Lyon, Vienne, Besangon und Tarantaise 
zu einem Kollektoriebezirk vereinigt. 2 In dem Register Coli. 287 
finden wir die beiden Bezirke Köln (Johannes de Casleto) und Prag 
(Johannes Paduanus, Dekan von Wischehrad) mit ihren Kollektoren 
verzeichnet, und die Listen der ihnen zugesandten Pfründen sind 
angegeben. Ebenso finden sich in den Listen des Kollektors von 
Lyon zahlreiche Pfründen aus den Diözesen Trier, Metz, Toul und 
Verdun. Die Kirchenprovinzen Mainz, Magdeburg und Bremen 
sowie die Bisthümer der Ostseeländer (mit Ausnahme von Dorpat) 
kommen gar nicht vor. Dies ist nicht zufällig; ich habe bereits bei 
der Publikation der Kollektorenrechnungen aus Deutschland darauf 
hingewiesen, wie grosse Opposition sich gegen die päpstlichen 
Steuern im deutschen Reiche vielfach erhob; 3 die regelmässige 
Thätigkeit der Kollektoren zur Erhebung der Annaten in den 
deutschen Diözesen selbst — mit Ausnahme von Lüttich, Metz, 
Toul und Verdun — kam auch unter Clemens VI. nicht zur Ent¬ 
faltung und auch später ging es nicht viel besser. Sehr wahrschein¬ 
lich war deshalb schon zur Zeit Clemens’ VI. die Praxis an der 
Camera eingeführt, dass diejenigen Kleriker, welche durch päpst- 

1 Unten S. 145 ff. 

* S. Kirsch, Die päpstlichen Kollektorien, Einleitung, S, XXXIX E 

a A, a. O. Einleitung. S. XL. 




Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 137 

liehe Verleihung in einer deutschen Diözese eine Pfründe erhielten, 
vor der Ausfertigung der Provisionsbullen sich gegenüber der 
Camera direkt, entweder persönlich oder durch einen eigens beauf¬ 
tragten Prokurator, verflichten mussten, innerhalb einer bestimmten 
Frist die Annaten zu zahlen. Sie mussten somit eine ähnliche 
Obligation eingehen, wie dieselbe bei den »servitia communia" üb¬ 
lich war. Die Annaten wurden dann in der Regel der Camera 
direkt bezahlt, ohne Vermittlung eines Kollektors. 1 Bei dieser Ein¬ 
richtung hatte die Camera weniger Interesse daran, in Deutschland 
die Kollektorien so systematisch einzurichten, als es in den andern 
Ländern der Fall war. Dazu kommt noch, dass die in den deutschen 
Diözesen — abgesehen von den an Frankreich grenzenden Gebieten 
— direkte päpstliche Verleihung der Benefizien nicht so häufig vor¬ 
kam als in Frankreich, und daher in letzterm Lande eine regel¬ 
mässige und ständige Erhebung der Annaten durch die Kollektoren 
viel mehr geboten war. Deshalb finden wir in Frankreich auch die 
meisten Koltektoriebezirke. 

3. Die Kontrolle der Einzahlung der Annaten. 

Die päpstliche Finanzverwaltung musste, um eine möglichst 
regelmässige Einzahlung der Annaten zu erreichen, darauf bedacht 
sein, sich Garantien zu verschaffen gegenüber den Inhabern der 
vom Papste verliehenen Pfründen. Wie die deutschen Benefiziaten 
an der Camera selbst, vor einem eigens dazu bestellten Beamten, 
ein festes Zahlungsversprechen (obligatio) machen mussten, ehe 
die signierte Supplik zur Ausfertigung der Bullen abgeliefert wurde, 
so mussten offenbar die Kollektoren der einzelnen Bezirke gleich¬ 
falls von den Klerikern, die eine Pfründe vom Papste erhalten hatten, 
eine solche »obligatio“ fordern, ehe diesen die Provisionsbullen aus¬ 
gehändigt wurden. Der stehende Ausdruck für diese vorhergehende 
Abmachung über die Annaten ist »finare". Es scheint nämlich, dass 
dort, wo die Camera einen ständigen Kollektor hatte, die Inhaber 
der Pfründen nicht an der Centralstelle der Finanzverwaltung selbst 


' Das Nähere hierüber in meinem in Druck befindlichen Werk: Die Annaten 
der kirchli hen Pfründen in Deutschland während des XIV. Jahrhunderts (Band de; 
Quellen und Forschungen, hg. von der Görresgesellschaft). 



138 


Kirsch 


ein Zahlungsversprechen zu machen brauchten. Dies geht hervor 
aus dem Vergleiche der Minuten zu den folgenden drei Akten¬ 
stücken eines Notars des Kammerklerikers Eblo de Mederio, die 
sich finden im Bande Coli. 8, Fase. III, fol. (85). 

1357, Januar 27. — Dnus. Philipus (sic) Codeforde legum 
doctor, canonicus Sarabiren., et Ouillermus Tyderle(?) canonicus 
Walen., iuraverunt et quilibet aportare litteras gratie facte per sedem 
apostolicam Johanni Blibury clerico de canonicatu et prebenda ecclesie 
collegiate sancti Johannis de Beuerlaco Eboracen. diocesis quam citius 
erunt facte ad cameram apostolicam et ibi tradere dno. thesaurario 
vel camerario dni pape, et non finaverunt, quia sunt de Anglia. 

Anno Dni. 1357 ind. X°, pontificatus dni. Innocentii pape VI 
anno quinto in domo dni. Eblonis clerici camere apostolice, fuerunt 
facte note due sequentes proxime. 

Februar 1. — Fuit missa supplicatio Petri quondam Tilonis 
aurifabri de Wratislavia de scolastria ecclesie Lubicen. de mandato 
dni. camerarii, et non finavit quia litigabat de dicta scolastria, et pro- 
♦ misit litteris factis eas aportare dno. thesaurario dni. pape et eidem 
tradere pena 1Ö0 flor. aplicandorum camere, presentibus Raymundo 
de Rebenbiges clerico et ... . (sic) — Arnaldus Johannis. — Später 
wurde hinzugefügt: Obligavit se et venit. 

Die eadem fuit missa ad dictam cancellariam supplicatio 
Johannis Hemy de Bornghan anglici Wigornien. diocesis super 
vicaria ecclesie parrochialis de Crostwantis Carleolen. diocesis et 
non finavit, quia habet camera collectorem in Anglia, sed de man¬ 
dato dni. thesaurarii promisit et iuravit aportare literas ad dictum 
dnum. thesaurarium ipsis factis pena 100 flor. camere apostolice 
aplicandorum, presentibus testibus Rigaldo Betelhe et Raymundo de 
Rebenbiges clericis Caturcen. diocesis. — Arnaldus Johannis. 

Somit wurde von den Klerikern, welche in England Pfründen 
erhielten, keine »financia" verlangt, und zwar aus dem Grunde, weil 
die Camera in England einen Kollektor hatte. In bezug auf die 
Lübecker Pfründe ist das nicht bemerkt; und thatsächlich wissen 
wir, dass unter Innocenz VI. alle Inhaber deutscher Benefizien sich 
in der Camera selbst zur Zahlung der Annaten verpflichten mussten. 

Bemerkenswerth ist aber, dass die päpstlichen Schreiben, durch 
welche die beiden englischen Pfründen verliehen wurden, nachdem 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VL 


139 


sie in der Kanzlei ausgefertigt waren, dem Thesaurar oder dem 
Camerar gebracht werden mussten. In dieser Beziehung ist weiter 
folgender Akt in demselben Register Coli. 8, fol. (143°) von Wich¬ 
tigkeit : 

1357, November 20. — Dnus. meus Eblo de Mederio, cleri- 
cus camere apostolice, tradidit dno. Andree Fortis, archidiacono 
Dubicen. in ecclesia Zagrabien., litteras apostolicas super gratiis 
factis Jacobo nato Andree de Vyfald clerico, archidiacono de Quercke 
in dicta ecclesia Zagrabien., et Michaeli nato Nicolai de Leia, archi¬ 
diacono de Kamarcha in dicta ecclesia Zagrabien., de confirmatione 
eisdem et cuilibet ipsorum facta de suo archidiaconatu; quas litteras 
dictus dnus. Andreas Fortis promisit tradere pro parte camere 
apostolice collectori in regno Polonie vel subcollectori suo in regno 
Ungarie et eis vel alteri eorum intimare et dicere, quod dicte littere 
eis vel alteri eorum mittuntur ad hoc, quod ipsi vel alter eorum 
exigant a dictis archidiaconis et quolibet eorum annale debitum dicte 
camere ratione confirmationum predictarum. Item promisit ipsam 
cameram certificare de dicta traditione litterarum et predictione et 
intimatione dictis collectori vel subcollectori factis infra proximum 
festum Omnium Sanctorum pena 500 flor. camere aplicandorum ee 
camere quando omnia premissa et ea singula non impleret, et sen- 
tentia contra ipsum promulgata, presentibus Oeraldo Fabri Suessionen. 
diocesis et Nicolao Jacobi de Brux(ellis.). — Arnaldus Johannis. 

Ich glaube, man kann aus diesen Aktenstücken den Schluss 
ziehen, dass die Provisionsbullen über die vom Papste verliehenen 
Pfründen überhaupt nicht direkt den Benefiziaten ausgehändigt 
wurden, sondern dass dieselben in die Camera kamen und von 
hier aus durch die Kollektoren den Inhabern der Pfründen geschickt 
wurden. Die Kollektoren nahmen dann vor der Uebergabe der 
Bullen den Benefiziaten das Versprechen ab, die Annaten zu zahlen. 
Es ist sehr wahrscheinlich, dass zugleich mit den Listen der in den 
einzelnen Kollektoriebezirken verliehenen Pfründen auch die ent¬ 
sprechenden päpstlichen Provisionsbullen den Kollektoren zugesandt 
wurden. 

Die Kollektoren mussten zugleich mit der Ablieferung der 
erhobenen Gelder genaue und detaillierte Rechnung ablegen, die 
sich naturgemäss auf die einzelnen Pfründen der ihnen übersandten 



14t) 


Kirsch 


Listen bezog. In der Camera selbst wurde darnach die Einzahlung 
der Annaten kontrolliert. Zu diesem Zwecke wurden in der Camera 
zunächst über die einzelnen Kollektoriebezirke besondere Register 
geführt, in welche wieder die in den Diözesen derselben verliehenen 
Benefizien eingetragen wurden, und wo am Rande vermerkt ward, 
wie es mit der Zahlung der Annaten stand. Es sind drei solche 
Register erhalten, welche alle eine Reihe von Jahren umfassen, und 
die offenbar auf Grund der Berichte der Kollektoren angelegt 
worden sind. 

Coli. 283. Einheitlich geschriebenes Register, welches die 
Kirchenprovinzen Lyon, Vienne, Besangon, Tarantaise und Trier 
umfasst, die damals einen Kollektoriebezirk bildeten, und sich über 
die Jahre 1346 bis 1354 erstreckt. Die Pfründen sind nach den 
einzelnen Diözesen und in diesen nach dem Datum der Provision 
geordnet. Die von der Hand des Cameralbeamten, welcher die 
Kontrolle vornahm, gemachten Randnoten beziehen sich auf die 
Annaten Es kommen hauptsächlich folgende vor: f. (= finavit). — 
Finavit, valet. - Finavit, nichil tarnen in receptis. — Finavit, valet 
et restat. — Finavit, nichil tarnen positum est in receptis. - Finavit, 
superius continetur eodem anno. — Finavit, valet pro prioratu ut 
supra, de cantoria nichil. — Finavit, pro prebenda nichil. — Non 
est missa subcollectori. — Finavit, restat. 

Mit solchen und ähnlichen Bemerkungen wurde angegeben, 
von welchen Pfründen noch nichts oder noch nicht alles bezahlt, 
hingegen die Forderung noch einzutreiben war.' 

Coli. 284. Register von kirchlichen Pfründen, welche in der 
Kirchenprovinz Narbonne verliehen wurden in der Zeit vom sechsten 
bis neunten Pontifikatsjahr Clemens’ VI. (1347 bis 1351). Das Register 
ist unvollständig. 

Hier wird am Rande die Taxe für die einzelnen Pfründen 
angegeben, wenn eine solche bestand; wo keine vorhanden war, 
heisst es: Non est taxata. Andere Randbemerkungen: Inutilis est.— 
Non est taxata, finavit ad 18 flor. — Totum solvit -- Finavit ad 
500 flor. de mandato camere. 


1 Vgl. damit die Bemerkungen in der Rechnung des Johannes de Casleto 
bei Kirsch, Die päpstlichen Kollektoricn, S. 263ff. 




Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 141 

Coli. 285. Register eines Cameralbeamten zur Kontrolle der 
Annaten von den Pfründen der Kirchenprovinz Arles, vom 6. Ponti¬ 
fikatsjahre Clemens'VI. bis zum 7. Jahre Gregors IX. (1347—1377). 
Unter den Randbemerkungen finden sich folgende: Non est red- 
dita in conpotis. — Finavit. — Solvit 10 flor. — Solvit 40 flor. et 
debet residuum. — Nichil solvit. Usque hic habuit subcollector. 
— Non obtinuit. — Expectatio. — Indecimabilis est, nichil valet. — 
lndecimabilis est nec valet 10 libr. — Non habuit effectum. — Do- 
cuit se solvisse dno. Guillermo de Baliua tarn per cedulas quam per 
alias scripturas manu dich dni. G. excepto uno flor. — Est indecima¬ 
bilis, consistit in cotidianis distributionibus. — Est instituta pro mortuis 
et non excedit 20 libr., ideo nichil debet. — Ista debet, set est re- 
missa per dnum. nostrum papam ut est michi mandatum per litteras 
dni. thesaurarii. — Dixit se solvisse dno. P. Gay condam subcollec- 
tori et subcollector qui nunc est vidit litteram ut dixit. — Dnus. 
P. Gay recepit ab isto 12 flor. prout vidit scriptum manu sua. Resi¬ 
duum quod restat remisit dnus. noster papa, prout habeo per litteram 
dni. thesaurarii. — Habuit collector de ista 16. flor. 8 gross, nec 
fecit mentionem de ista collatione in rationibus suis. — Concordavit 
cum dno. collectore. — Est taxata ad 182 libr. 10 sol.; fuit electum 
per me residuum quod est 200 flor., de quibus nichil solvit. 

Am Schlüsse des Bandes sind die »Censualia Romane ecclesie 
debita in provincia Arelaten." verzeichnet, und nach Aufzählung der¬ 
selben wird empfohlen: „Requiratur diligenter si sint alii census et 
exigantur." 

Ueber die in Coli. 283 angeführten Benefizien der Kollektorie 
von Lyon liegt die Rechnung des Kollektors Oerardus de Arbertco 
vor in Coli N. 65. Ich habe daraus die für die Trierer Kirchen¬ 
provinz und für Basel geltenden Partien veröffentlicht, 1 und für die 
Pfründen der Diözese Trier die Aufzeichnungen der beiden ge¬ 
nannten Handschriften verglichen. Coli. 283 beginnt mit dem annus 
quintus Clemens' VI., und der Bericht über die betreffenden Pfründen 
bis zum annus secundus lnnocenz’ VI., findet sich in meinen »Kollek- 
torien« S. 190—195. Alle hier genannten Pfründen finden sich auch 
in Coli 283 mit Ausnahme von »Pontil" und »Watflet" (S. 190), 


1 Kirsch, Die päpstlichen Kollektorien, S. 187 ff. 


142 


Kirsch 


welche höchst wahrscheinlich durch einen Irrthum des Kollektors 
hierher gesetzt wurden und in einer andern Diözese lagen; in Coli. 
283 steht dann an letzter Stelle folgende Provision, die nicht mehr 
im Berichte des erwähnten Kollektors vorkommt: De rectoria per- 
petui officii Campile nuncupati in ecclesia parrochiali in Rense Tre- 
veren. diocesis vacante per resignationem Johannis Heyranis ex causa 
permutationis fuit provisum Henrico Gerardi 2 kal. Julii. Das sind 
die einzigen Abweichungen zwischen den in beiden Registern er¬ 
wähnten Pfründen. Neben den drei Provisionen, von denen die 
eingezahlten Annaten im Berichte des Kollektors Vorkommen: Mam- 
bres, Sancti Bricii und prioratus de Sathanaco (Kollektorien, S. 190), 
findet sich im Register Coli. 283 am Rande jedesmal die Bemerkung: 
Finavit, valet, welche von einer andern Hand herrühren als der¬ 
jenigen, welche das Register schrieb; ausserdem steht über dem 
Namen »Mambre« die Bemerkung: »Non est diocesis". Neben 
allen andern Pfründen, von denen nach dem Berichte des Kollektors 
nichts gezahlt wurde, findet sich auch keine weitere Angabe in Coli. 
283. Die Bedeutung des »valet« am Rande in diesem Register ist 
also: die Annate ist gezahlt. 

Diese Art von Registern gestattete eine genaue Uebersicht 
der Rückstände, welche in den einzelnen Diözesen noch einzu¬ 
treiben waren und welche den neuen Kollektoren mitgetheilt 
wurden, damit sie weiter die Forderung eintreiben konnten, wenn 
dies möglich war. 

Auf die Frage, welche Beamten in besonderer Weise an der 
Centralstelle der Camera mit der Verwaltung der Annaten beschäftigt 
waren will ich nicht näher eingehen, da nur die Publikation der 
»Introitus et exitus« hierüber genauere Mittheilungen bieten kann. 
Es sei bloss bemerkt, dass die Leitung der Annatenverwaltung ohne 
Zweifel von einem oder mehreren Kammerklerikern geführt wurde. 
Weitere Einzelheiten wird wohl auch noch die Publikation der 
Kollektorenrechnungen für die französischen Gebiete ergeben, welche 
sehr wünschenswert!! wäre neben den Regesten der Avignoneser 
Periode. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 


143 


Beilage I. 


Inhaltsverzeichnis des Registers Collectoriae Nr. 287 im Vatikanischen 
Archiv. - Ohne Folienzahl am Anfänge des Bandes (S. oben S. 130). 
Secuntur nomina collectoriarum et colledortim secundum ordinem 


litterarum alphabeti. 

Arelaten. Guillermus de Balma prior de Tarrascone XLVI. 

Aquen. Raymundus Naulonis archidiaconus Aquen. LI. 

Auxitan. Martinus de Girando canonicus Agennen. - Dieser Name 
ist durchstrichen und darüber geschrieben: Raymundus Rogerii 
legum doctor.' LVI. 

Agennen. Episcopus. CXX. 

Anglie Hugo Pelegrini thesaurarius Lichefelden. CLI. 

Bituricen. Johannes Raymundi canonicus ecclesie sancti Petri Puel- 
larum Bituricen. XXIX. 


Burdegalen. Raymundus. - Dies durchstrichen und darüber gesetzt: 

Helias abbas monasterii sancti Salvatoris de Blavia Burdegalen. CLX1I. 
Castelle regni Augerius de Osseranno archidiaconus de Bergido in 


ecdesia Astorien. XXXV. 

Caturcen. Johannes de Palmis archipresbyter de Belayco. XL. 

Claromonten. Petrus Gervasii. CVI. 

Colonien. Johannes de Casleto canonicus Leodien. CXXXIIII. 

Co[n]domien. Episcopus. CLVII. 

Campanie. 2 CLXXVI. 

Ducatus Spoletan.* CLXXIII. 

Ebredunen. Bertrandus Brinhe (?) - Der Name ist durchstrichen. 

LXXXVII. 

Engolismen. Episcopus. CXIII. 

Ibemie.* CLXX1X. 

In insula Sicilie.* CVI. 


Lugdunen. Geraldus de Arbento obedienciarius sancti Justi Lug- 


dunen. XIX. 

Lucionen. Episcopus. CLXIX. 

Limonia (sic).* CLXXXXI1I. 

Mediolanen. Raymundus abbas sancti Nicholai in Littore de Venetiis. 

LXXXXVII. 

Malleacen. Episcopus. CXVIII. 

Marchia Anconitana. CCIIII. 

Narbonen. Bernardus de Abbate archidiaconus Mirapiscen. LXXXXI. 


’ Letzterer folgte offenbar dem ersteren als Kollektor in der Zeit von 
1353-1354. 

2 Der Name des Kollektors fehlt. 

* Für »Liuonia*; der Name des Kollektors fehlt. 


144 


Kirsch 


Portugalie regni Petrus de Marcello canonicus Hracharen. XXIIII. 

Pictaven. Episcopus l’ictavien. LXI. 

I’etragoricen. Johannes de Palmis. LXXVII. 

Polonie et Ungarie Arnaldus de la Cantura canonicus Cracovien. CXXVII. 
Prägen. Johannes Paduan. decanus ecclesie Viscegraden. Prägen. 

diocesis. CXLI. 

Rothomagen. Bertrandus Cariti canonicus Rothomagen. I. 

Remen. Johannes de Castronovo canonicus Trecen. VIII. 

Sarlaten. Episcopus P.' LXVIII. 

Sardinie Johannes archiepiscopus Calaritanus.* - Darüber steht von 
anderer Hand: Mortuus est et episcopus Sulcitanus pro ipso sub- 
stitutus. CLXVI. 

Scocie regni Guillermus de Greula decanus ecclesie Glasguen. LXXI1II. 
Suecie Johannes Guilaberti decanus ecclesie Tarbaten. CLXXXXIX. 

Sicilie regni et terre Laboris Petrus archiepiscopus Revennaten. CIII. 

Tarraconen." Fulco Pererii canonicus Bracharen. XI11I. 


Turonen. Petrus Reimundi rector ecclesie de Campanhaco Lemovicen. 

diocesis. LXXXII. 

Tuscie Andreas de Tuderto prior sancti Pauli ad Ortum Pisan. — 
Letzteres durchstrichen und darüber gesetzt: Episcopus Ariminen.* 

CXLVI. 

Terra Laboris.* GLXXXVI. 

Urbs Romana. Episcopus Urbisveteran. CLXXXVI. 

Xanctonen. Jacobus Barrani prior secularis ecclesie sancti Johannis extra 
Rupellam (LXXXII. 

In* provincia Aprucii. CCII. 

Treveren. collector archiepiscopus. 

Colonien. collector archiepiscopus. 

Maguntinen. collector archiepiscopus. 
ßaionen. Aquen. Vasaten. Aduren. 

Oloren. et Lascurien. in Vasconia - collector Johannes de Gardaga 
scolasticus Ovecten. 


1 Petrus de Mayrolles; s. Eubel, Hierarchia catholica I, S. 458. 

5 Johannes Gratiani, wurde Erzbischof 1352, Mai 18., und sein Nachfolger 
Johannes de Aragonia wurde ernannt 1354, Februar 12.; Eubel, 1. c. S. 162. 

3 Am Rande daneben: In Chatalonia et Aragonia. 

4 Andreas wurde 1353, Oktober 30. zum Bischof von Rimini ernannt. 

‘ Dieser Bezirk war mit Neapel vereinigt; s. oben. 

• Diese Zeile ist von anderer Hand; auch die folgenden Zeilen wurden nach¬ 
träglich von verschiedenen Händen eingetragen. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 145 

Beilage n. 

Aufzeichnungen über die Zusendungen der verliehenen Benefizien 

an die Kollektoren. 

/. Vatikan. Archiv, Collectoriae Nr. 282. Fol. 121. 

Anno a nativitate Dni. 1347 indictione 15 a die ultima mensis Augusti pontif. 
ssmi. in Chr. patris et dni. nri. dni. Clementis divina providentia 
pape VI anno sexto fuerunt tradita beneficia per dnum. papam collata 
in provinciis Senonen. et Rothomagen. magistro Petro Depessi 
procuratori dni. Bertrandi Carili earundem provinciarum collectori us- 
que ad 38. folium. 

Die 3* mensis Septembris fuerunt missa beneficia collectoribus Bürde- 
galen. Agennen. etCondomien. usque ad 38. folium. 

Die eadetn fuerunt missa beneficia vacantia collectori Narbonen. 
Tholosan. etAuxitan. usque ad 36. folium. 

Die eadem fuerunt missa beneficia collata in diocesibus Caturcen. 
Tutellen. Ruthenen. Vabren. Albien. etCastren. us- 
que ad 37. folium. 

Die 7 a Septembris fuerunt missa beneficia collata in diocesibus Caturcen. 
Tutellen. Ruthenen. Vabren. Albien. etCastren. us¬ 
que ad 41. folium. 

Die 7 a Septembris fuerunt missa beneficia vacantia in diocesibus Mimaten. 
Sancti Flori, Anicien. et Claromon. usque ad 41. folium. 

Die 13 a Septembris fuerunt missa beneficia in diocesi Bituricen. collec¬ 
tori usque ad 41. folium. 

Die 18 a Septembris fuerunt missa beneficia dno. Pontio de Pereto in par- 
tibus Lonibardie collectori que vacaverant in provinciis sibi decretis 
usque ad 45. folium. 

Die ultima Septembris fuerunt missa beneficia collectori Caturcen. et 
Tutellen. Ruthen. Vabren. Albien. etCastren. usque 
ad 48. folium per dnum. Benedictum Pilosi vicarium Castrinovi. 

Item eadem die fuerunt missa usque ad idem folium dno. Morerio de 
Moreriis per magistrum Vitalem nepotem suum. 

Die 22 a mensis Decembris fuerunt missa beneficia dno. Almeracio usque 
ad 58. folium. 

Fuerunt tradita beneficia dno. Petro Gervasii usque ad folium 79. 

Item fuerunt missa beneficia collectori Turonen. usque ad folium 84. 
per clericum suum Hugolinum Sicardi. 

Die 27 a Marcii fuerunt tradita beneficia collectori Colomien. (sic) us¬ 
que ad 110. folium. 

Die 29* Marcii fuerunt missa beneficia dno. collectori Rothomagen. 
et Senonen. usque ad 112. folium istius libri per Hamonetn de 
Corma notarium dicti dni. collectoris. 


Rom. Quart -Schrift 1902. 


io 



146 


Kirsch 


Fol. 12F De anno VI* 

Die 9 a mensis Septembris fuerunt missa beneficia per dnum. papam collata 
collectori provincie A q u e n. de anno sexto mensis Julii usque ad 
finem libri illius anni et de anno septimo pontificatus usque decimum 
folium. 

Iteni eadem die in provincia A r e 1 a t e n. collectori fuerunt missa usque 
ad finem illius anni. 

Item eadem die in provincia Ebredunen. fuerunt missa collectori usque 
ad finem libri illius anni. 

Item eadem die fuerunt missa collectori provincie Bituricen. usque ad 
finem dicti libri. 

Die 16 a mensis Septembris fuerunt missa beneficia collectoribus provinciarum 
Burdegalen. et Auxitan. et Tholosan. de toto anno sexto 
et de septimo collectori provincie Tholosan. usque ad 23. folium. 


2. Colledoriae Nr. 286. - Am Schluss ohne Foliierung. 

De anno octavo 

Die 4 a mensis Augusti beneficia collata in provinciis Senonen. et Ro- 
thomagen. nuniero 27 fuerunt tradita dno. B. Cariti usque ad 
16. folium. 

Die 2 a mensis Augusti fuerunt tradita beneficia provincie Terraconen. 
et Cesaraugustan. mittenda collectori dno. episcopo Barchinonen. 
usque ad 16. folium. 

Item eadem die fuerunt tradita dno. eamerario mittenda ad regnum Por¬ 
tugal i e usque ad dictum folium. 

Item eadem die fuerunt tradita eidem mittenda in dioceses Claromon- 
ten., Mimaten., Sancti Flori etAnicien. 

Die 23 a mensis Augusti fuerunt tradita beneficia de provincia N arbonen. 
dno. Bernado de Abbate collectori, 28 numero, usque ad 25. folium. 

Eadem die fuerunt tradita collectori Caturcen. de sua collectoria usque 
ad 23. folium, numero 140. 

Die 5 a mensis Septembris fuerunt tradita beneficia cuidam cursori portanda 
collectori Claromonten. de sua collectoria numero 69, usque ad 
folium 30. 

Die 18 a dicti mensis fuerunt traditia beneficia collectori A r e 1 a t e n. usque 
ad folium 32 numero 10. 

Die 21 a mensis predicti fuerunt tradita beneficia collectori Narbonen. 
scilicet dno. Bernardo de Abbate, numero 21 usque ad folium 35. 

Eadem die fuerunt tradita beneficia dno. Johanni de Palmis collectori in 
diocesibus Caturcen., Al bien., Ruthenen., Tutellen.» 
Vabren. et Castren., numero 16 usque ad folium 34. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 


147 


Die 2 a inensis Odobris fuerunt tradita beneficia dno. Roberto Capiton por¬ 
tanda dno. Isarno . . . (sic) collectori in provincia Remen. que 
papa contulerat in dicta provincia, numero 192 tarn de anno septimo, 
quam octavo usque ad folium 37. 

Eadem die fuerunt missa per Antonium Cursoren! dno. G. de Arbenco 
collectori Lugdunen. numero 53 usque ad folium 36. 

Die 24 a mensis Septembris fuerunt missa beneficia in i n s u 1 a C i p r i que 
ego tradidi dno. episcopo Barchinonen., numero 20 et usque ad 
folium 34. 

Die 3 a mensis Octobris fuerunt tradita beneficia portanda collectori P i - 
cta ven., usque ad folium 37. numero 23 et ea recepit pro mittendo 
Petrus. 

Die 5 a dicti mensis fuerunt tradita beneficia capellano colledoris Nar- 
b o n e n. numero 10 portanda eidem. 

Dicta die fuerunt missa beneficia collectori Lombard ie usque ad folium 
37. numero 60. 

Ipsa die fuerunt missa beneficia domino episcopo E n g o 1 i s m e n. numero 
20 et usque ad folium 37. 

Ipsa die fuerunt missa beneficia collectori Ciaromonten. numero 60 
usque ad folium 38. 

Ipsa die fuerunt tradita domino collectori Bituricen. numero 28 usque 
ad folium 28. 

Die 7 a dicti mensis fuerunt tradita de provinciis Terraconen. et Se- 
saraugustan. usque ad folium 42. numero 52 videlicet dno. 
B. Alauyani collectori. 

Die 22 a mensis Odobris fuerunt tradita beneficia de provincia Turonen. 
dno. R. de Cannis collectori in dicta provincia numero 82, de mense 
Maii usque ad 44. folium hujus libri. 

Die 3 a mensis Novembris fuerunt tradita beneficia collectori Castelle 
numero 48 usque ad 48. folium. 

Die 4 a didi mensis fuerunt tradita beneficia Petro Calhan civi Bürde- 
ga I e n., portanda abbati de Blauia collectori in ipsa diocesi numero 18. 

Die 7 a didi mensis fuerunt tradita Petro la Sanha cursori beneficia que 
portavit episcopo Engolismen. in sua diocesi, numero 7. 

Item eadem die fuerunt tradita dno. Guillermo Labaliua collectori Arelaten. 
numero 7 usque ad folium 57. 

Die 14 a dicti mensis fuerunt tradita beneficia de diocesibus Prägen., 
Olomucen. et Luthmislen. dno. episcopo Bachinonen. 
numero 7 usqne ad folium 61. 

Die 25 a dicti mensis fuerunt tradita 97 beneficia Johanni Flota portanda dno- 
G. de Arbenco collectori Lugdunen. que dominus noster contulit 
hoc anno in collectoria sua usque ad folium 76. 

Eadem die fuerunt tradita collectori Castelle beneficia per dnuni- 
nostrum collata in sua collectoria numero 21 usque ad folium 68. 



148 


Kirsch 


Die 3® mensis Decembris anno quo supra fuerunt tradita beneficia de 
collectoria Terraconen. et Cesaraugustan. dno. B. Alauyani 
collectori usque ad folium 80. numero 46. 

Die 9® mensis Decembris tradidi 122 beneficia in Anglia collata domino... 
(sic) Pelegrini collectori in Anglia usque ad folium 87. 

Die ll a dicti mensis fuerunt tradita beneficia collata in provinciis Senonen. 
et Rothomagen. portanda dno. B. Cariti numero 200 usque ad 
folium 88. 

Eadem die fuerunt missa collectori Turonen. numero 84 usque ad 
folium 85. 

Die ll a mensis Decembris fuerunt tradita 20 beneficia numero collata dno. 
episcopo collectori in S a r d i n i a. 

Die 23 a dicti mensis fuerunt tradita dno. M. de Oerardo collectori in pro¬ 
vinciis Tholosan. etAuxitan. numero 80 usque ad folium 93. 

Eadem die fuerunt tradita 50 beneficia numero subcollectori Maioricen. 
collata in provinciis T e r ra c o n e n. et Cesaraugustan. usque 
ad folium 92. 

Item die ll a dicti mensis trädidi 60 beneficia collata in provincia Nar- 
bonen. magistro Johanni Guilaberti. 

Eadem die fuerunt tradita beneficia portanda collectori Castelle, usque 
ad folium 94. numero 21. 

Die 10® mensis Januarii tradidi beneficia dno. G. la Baliua collectori in 
provincia A r e 1 at e n., collata in ipsa provincia numero 16 usque ad 
folium 91. 

Die 13® dicti mensis tradidi 9 beneficia collata in provinciis Tholosan. 
et A u x i tan. dno. Martino de Girardo collectori usque ad folium 100. 

Eadem die fuerunt missa per Johannem Danner cursorem dno. episcopo 
Engolismen. 7 usque ad folium 100. 

Die 12® mensis Februar» tradidi beneficia collata in provincia Remensi 
dno. Roberto Chapitoni per dnum. a mense Septembri anno septimo 
usque ad mensem Januarii anno octavo, et erant numero 300 et plus. 

Die 15® dicti mensis fuerunt tradita famulo collectoris Castelle numero 25. 

Die eadem fuerunt tradita cuidam famulo collectori[s] T u s c i e sibi por¬ 
tanda numero 30. 

Die 20® mensis Marcii fuerunt tradita dno. Roberto Chapitoni beneficia in 
provincia Re men. usque ad folium 126. 

Die 25® dicti mensis fuerunt missa collectori in Portugal ia numero 48 
usque ad dictum folium. 

Die 28 a dicti mensis fuerunt missa dno. G. de Arbenco collectori in pro¬ 
vincia Lugdunen. beneficia collata in illa provincia et in tota 
collectoria sibi deputata usque ad folium 120. 

Item eadem die fuerunt missa collectori collectorie Portugalie usque 
ad dictum folium numero 48. 

Item ipsa die collectori Lombardie usque ad dictum folium. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 


149 


Item die 2 a Aprilis fuerunt missa dno. Johanni de Palmis collectori C a - 
turcen. usque ad folium 127. 

Die 14 a mensis predicti fuerunt tradita beneficia collata in dioeesi Xanc. 
tonen, de anno septimo a mense Januarii usque ad mensem Aprilis 
de anno octavo dno. Barrani in ipsa dioeesi collectori numero 87. 

Die ultima mensis Maii fuerunt tradita beneficia collata per dnum. nostrum 
paparn in partibus Tuscie dno. Andree de Tuderto collectori dicta- 
rum parcium de principio anni octavi usque ad principium Maii pro- 
xime preteriti. 

Item eadem die de eodem tempore fuerunt tradita clerico dni. Johannis de 
Casleto collectoris in provincia C o 1 o n i e n. 

Item 2 a die mensis Junii fuerunt tradita collectori Lugdunen. collata in 
tota sua collectoria usque ad principium Maii. 

Item eadem die fuerunt tradita scutifero collectoris provincie Terraconen. 
et Cesaraugustan. 

Item eadem die fuerunt tradita magistro Johanni Guilaberti collata in pro¬ 
vincia Marbonen. ut ad tempus predictum. 

Item 12 a die dicti mensis fuerunt tradita dno Geraldo de Arbenco collata 
in provincia Lugdunen., et alia sua tota collectoria usque ad 
folium 165. 

Item 8* die dicti mensis fuerunt tradita collata in provincia Are laten, 
collectori ipsius provincie usque ad folium 159. 

Die 21 a mensis Augusti fuerunt missa beneficia collata in A n g 1 i a usque 
ad folium 19. 

3. Collectoriae Nr. 288, Fase. I, am Schluss ohne Foliierung. 

De anno decimo. 

Die 29* mensis Octobris fuerunt tradita beneficia collata in T u s c i a de 
anno nono et decimo famulo subcolledoris Januensis usque ad 40 
folia. 

Die ultima dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Turo- 
nen. usque ad 42 folia. 

Die 2 a mensis Novembris fuerunt tradita clerico collectoris Rothomagen. 
beneficia collata in provinciis Rothomagensi et Senonensi de anno 
nono incipiendo in 53. folio, et decimo usque ad 62 folia. 

Die 3 a dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Re men. 
usque ad 36 folia dicti anni. 

Die 4? dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provinciis Lugdu¬ 
nen. etc. usque ad 40 folia anni decimi predicti. 

Die 5 a dicti mensis fuerunt missa beneficia cojlata in dioeesi Caturcen. 
et aliis usque ad 40 folia anni decimi. 

Die 7 a dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in Portugalia de 
anno nono de 55 foliis usque ad 45 folia de anno decimo. 



150 


Kirsch 


Die 11* mensis Novetnbris beneficia collata in diocesibus Bituricen. 
Lemovicen. de anno nono, incipiendo a 74. folio usque ad 48 
folia anni decimi per — (so hört der Text auf). 

Die 19* dicti mensis fuerunt tradita clerico colledoris benefida collata in 
provincia Re men. de anno nono incipiendo in 48. folio usque ad 
54 folia anni decimi. 

Die 22* dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in Castello de anno 
nono incipiendo in 113. folio, usque 56 folia de anno decimo. 

Die 28» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Colonien. 
de 130 foliis anni noni, usque ad 58 folia anni decimi. 

Eadem die fuerunt missa beneficio collata in diocesi Claromonten. 
de 20 foliis usque ad 60 folia de anno decimo. 

Die 13» mensis Decembris fuerunt missa beneficia collata in provincia 
T u r o n e n. de 42 foliis usque ad 65 folia. 

Die 16» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in diocesibus Catur- 
cen. et aliis de anno nono et decimo usque ad 84 folia. 

Die 12* mensis Januarii habuit collector Narbonen. beneficia collata de 
annis octavo, nono et decimo usque ad 68 folia. 

Die 8» mensis Februarii, habuit collector Castelle beneficia collata de 
annis octavo, nono, et decimo usque ad 95 folia. 

Die 18* mensis Februarii fuerunt missa beneficia collata in Lonibardia 
de annis nono et decimo usque ad 77 folia. 

Die 27» mensis Marcii fuerunt tradita beneficia collata in provinciis R o - 
thomagen. et Senonen. collectori de 62 foliis usque ad 87 
folia anni decimi. 

Die 29* dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Renten, 
de 56 foliis usque ad 87 anni decimi. 

Die 7» mensis Aprilis fuerunt tradita beneficia collata in provincia Nar¬ 
bonen. capellatio colledoris de 68 foliis usque ad 88 folia. 

Die 9» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in A n g 1 i a de ultimo 
quaterno anni noni, et de anno decimo usque ad 88 folia. 

Die 10 1 mensis Maii fuerunt tradita collectori Ebredunen. beneficia col¬ 
lata in provincia Ebredunen. de 35 foliis usque ad 95 folia. 

Dicta die fuerunt tradita beneficia collata collectori Arelaten. usque a[d] 
93 folia. 

Die 11» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in Tuscia de annis 
nono et decimo usque ad 95 folia. 

Die 8» mensis Junii fuerunt missa beneficia collata in provinciis R o t h o - 
magen. et Senonen. de 87 usque ad 106 folia. 

Die 9* dicti mensis fuerunt tradita dno. camerario beneficia collata in pro¬ 
vinciis T e r rac o n e n. et Cesa ra u g u s tan. de 68 foliis usque 
ad 106 folia 

Dicta die fuerunt missa beneficia collata in provinciis Lugdunen. etc. 
de 90 foliis ad 106 folia. 



Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 


151 


Dicta die fuerunt missa beneficia collata in Bituricen. et Lemovi- 
cen. diocesibus de 48 foliis usque ad 106 folia. 

Die 28 a mensis Junii fuerunt missa beneficia collata in Lombardia de 
71 foliis usque ad 108 folia. 

Dicta die fuerunt missa beneficia collata in diocesi Burdegalen. de 
anno nono incipiendo a 71 foliis usque ad 115 de anno decimo. 

Die 26 a mensis Julii fuerunt tradita beneficia collata in Claromonten. 
et aliis diocesibus de 19 foliis anni decimi usque ad 12 anni un- 
decimi. 

Die 10* mensis Julii fuerunt missa beneficia collata de anno decimo, de 50 
foliis usque ad 23 folia de anno undecimo, de provincia Lugdunen. 

Die 25 a mensis Augusti fuerunt missa beneficia collata in provinciis Se- 
nonen. et Roth omagen. de anno decimo de 106 foliis usque 
ad 2 folia de anno undecimo. 



Mailändische Gesandtschaftsberichte 

über die letzte Krankheit Lorenzo de’Medici’s. 

Von 

Dr. Jos. Schnitzer. 


Wie das Leben und glänzende Wirken, so wurde auch das 
allzufrühe Hinsterben Lorenzo de'Medici’s, genannt Magni- 
fico, von Alfred von Reumont an der Hand bewährter gleich¬ 
zeitiger Autoren mit gewohnter Meisterschaft geschildert. 1 * Nur 
einen Umstand vermochte auch er nicht genügend aufzuklären, die 
so viel erörterte und so verschieden beantwortete Frage nämlich, 
welche Rolle denn Oirolamo Savonarola, der berühmte Sitten¬ 
prediger, am Sterbelager Magnifico’s gespielt habe. Und doch ist 
die Aufhellung dieses Dunkels für die Beurteilung wie des Mediceers, 
so des Dominikaners nicht ohne Bedeutung. Mit Freuden begrüssen 
wir daher jeden neuen Beitrag, der uns der Lösung jener Frage 
näher zu bringen geeignet ist. Am willkommensten, weil voraus¬ 
sichtlich am eingehendsten, wären die Berichte, welche der ferra- 
resische Gesandte M a n f r e d i über die letzten Tage Lorenzos an 
seine Gebieter erstattete; leider sind gerade sie verloren und es ist 
bis jetzt nicht gelungen, sie aufzufinden.* Dagegen ist uns im Mai¬ 
länder Staatsarchiv eine andere diplomatische Quelle von nicht ge¬ 
ringerem Werte erhalten: es sind die Mailändischen Gesandtschafts¬ 
berichte aus Florenz vom Jahre 1492. 3 Mailändischer Gesandter zu 

1 Lorenzo de’ Medici il Magnifico. Zweite, vielfach veränderte Auf¬ 
lage. Leipzig, Dunker & Humblot 1883. Zwei Bände. 

* Vgl. Reumont II, 410 Anni. 2. 

3 Ich benutze gerne diese Gelegenheit, um den Herrn Beamten des Mai¬ 
länder Staatsarchivs, insbesondere den Herrn C a p p e 11 i und P o r r o , für die 
Liebenswürdigkeit, mit welcher sie mich bei meinen Forschungen unterstützten, 
meinen geziemenden Dank su sagen. 



Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 


153 


Florenz war damals Johann Stephan Castiglione, Spross einer 
der vornehmsten Familien Oberitaliens; 1 seine Auftraggeber waren 
der jugendliche Herzog Oian Oaleazzo Sforza und dessen 
Onkel Ludwig, genannt der Mohr, der jenen in den Staats¬ 
geschäften vertrat und bald völlig verdrängte. Die Beziehungen 
zwischen den Medici und den Sforza waren dazumal wenigstens 
nach aussen hin die denkbar freundlichsten. Aber schon hatte der 
Mohr sein verhängnisvolles Ränkespiel mit Karl VIII. von Frankreich 
anzuzetteln begonnen. Gianfrancesco da Sanseverino Graf von 
Caiazzo und Carl Belgioioso waren an der Spitze einer glänzenden 
Gesandtschaft im Februar 1492 nach Paris gegangen, angeblich um 
dem jungen König zu seiner Vermählung Glück zu wünschen, in 
Wirklichkeit aber um darüber Auskunft zu erlangen, ob Mailand 
auf französischen Beistand rechnen könnte, wenn es mit dem König 
Ferrante von Neapel und mit dessen Verbündeten, dem Papste 
Innocenz VIII. und Florenz, zum Kriege käme.’ Unter 
solchen Verhältnissen musste die bedenkliche Erkrankung eines 
Staatsmannes, wie Lorenzo Magnifico, in dessen Händen das poli¬ 
tische Gleichgewicht Italiens ruhte, 3 ein Ereignis von unermesslicher 
Tragweite sein. War des Mediceers scharfblickendes Auge ge¬ 
brochen, sein gewandter Arm erlahmt, dann war für den herrsch¬ 
süchtigen Mohren ein Hindernis mehr aus dem Wege geräumt, der 
ihn ans Ziel seiner ausschweifenden Pläne führen sollte. Es ist da¬ 
her wohl anzunehmen, dass der mailändische Gesandte zu Florenz 
seinen Herrn genauen und getreuen Bericht erstattet haben werde. 
In der That können wir aus seinen Depeschen den allmähligen 
Fortschritt des heimtückischen, allzu lange unterschätzten Leidens 
Lorenzo de'Medici's vom Februar 1492 bis zur Katastrophe deutlich 
verfolgen. Die Depeschen stammen fast ausnahmslos von der Hand 
Castiglione’s, der in Santa Croce zu Florenz wohnte; nur eine, die 
erste, ist von einem anderen, wahrscheinlich einem Hilfsbeamten des 
Gesandten, eine weitere von Peter Bibiena, dem vertrauten 
Sekretär Lorenzo’s, aus C a r e g g i, wo der Kranke weilte und 
schliesslich starb, geschrieben. Im Anhänge zu diesem Aufsatze 

1 Vgl. Rcumont I, 233. 

* Reumont II, 413f. 

8 Cf. Guicciardini, Storia Fiorentina p. 82. 



154 


Schnitzer 


werden die Depeschen, soweit sie sich auf Lorenzo’s Krankheit be¬ 
ziehen, ihrem Wortlaute nach mitgeteilt. Wir sehen, wie mit der 
Gefährlichkeit der Krankheit die Ausführlichkeit der Berichterstattung 
wächst. 

Schon früher war der Mediceer häufig von seinem alten 
Leiden, der Gicht, heimgesucht worden, die in der Familie erblich 
war; sein Grossvater und Vater war damit behaftet gewesen, seine 
Mutter davon nicht verschont geblieben. 1 Bereits zu Ende August 
1491 war er so leidend, dass er sich nach Spedaletto in der Sänfte 
tragen lassen musste. Im Spätherbste stellte sich schleichendes 
Fieber mit bedenklichen Symptomen ein. Sein ganzer Organismus 
erschien mit einemmale angegriffen, Eingeweide, Gliedmassen, 
Nervensystem. Zu den arthritischen gesellten sich Knochen¬ 
schmerzen, die ihm bei Tag und Nacht die Ruhe raubten. Die 
Aerzte waren ratlos.* Gleichwohl dachte, wie wir aus Castigliones 
Depeschen ersehen, noch im Februar und März 1492, den zwei 
letzten Monaten vor seinem Tode, niemand an eine nahe Gefahr. 
Allerdings hatte Lorenzo, wie wir auch aus den Berichten des 
ferraresischen Gesandten M a n f r e d i entnehmen, 3 zuweilen unter 
heftigen, ja unerträglichen Schmerzen zu leiden. Da die Be¬ 
mühungen seines Leibarztes Pietro Lione da Castello wie 
anderer Heilkünstler erfolglos blieben, so überliess er sich, wie 
Castiglione mitteilt, der Behandlung einiger Frauen, die ihn mit 
Salbungen und Waschungen zu kurieren suchten. Wirklich Hessen 
die Schmerzen nach und der Kranke befand sich eine Zeit lang 
ziemlich gut; noch am 28. März kann Castiglione meiden, Lorenzo's 
Besserung halte an, obgleich er keine Audienzen gewähre. Bedenk¬ 
lich musste es freilich erscheinen, dass nicht einmal ein so vor¬ 
nehmer Besuch, wie der Herzog E r c o 1 e von Ferrara, der anfangs 
April als Gast in Florenz weilte und den Magnifico gerne ge¬ 
sprochen hätte, vorgelassen wurde. Vollends lässt B i b i e n a ’ s 
Schreiben vom 7. April über den Ernst der Lage keinen Zweifel 
mehr aufkommen. Darnach war in der Nacht vom 6. auf den 
7. April, Freitag auf Samstag, eine bedeutende Verschlimmerung im 


' Rcumont II, 344. 

4 Reu in o n t II, 4!0. 

3 Bei Rcumont a. a. O. 



Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 


155 


Zustande Lorenzo’s eingetreten, so dass die Aerzte, die bisher so 
zuversichtlich gesprochen hatten, ihre Besorgnisse nicht mehr zu ver¬ 
hehlen vermochten, wenngleich sie die Hoffnung auch jetzt noch nicht 
völlig aufgaben. Doch schon am Samstag Nachmittag um 21 Uhr 
(= 3 Uhr) 1 * 3 wurde der Kranke von einer so schweren Ohnmacht be¬ 
fallen, dass man sein Ende nahe glaubte und eiligst um Frati 
schickte; in der folgenden Nacht vom Samstag auf den Sonntag 
empfing er mit grosser Andacht die hl. Communion. Zwar erholte 
er sich wieder ein wenig, schwebte aber noch immer in der grössten 
Gefahr, seine Angehörigen harrten darum mit steigender Ungeduld 
der Ankunft des vom Mohren gesandten berühmten Arztes Lazaro 
Dactilo von Pavia, auf den man die letzte Hoffnung setzte, entgegen. 
Castiglione ist über dessen langsames Reisen höchst aufgebracht; 
sarkastisch bemerkt er, wenn Lazaro kein rascheres Tempo einschlage, 
so werde er gerade noch recht zum Leichenbegängnisse kommen. 
In der That kann man sich auf Grund der Darstellung Castigliones 
des Eindruckes nicht erwehren, dass Lazaro seine Ankunft absicht¬ 
lich verzögert habe, wohl in der Erkenntnis, dass dem Kranken doch 
nicht mehr zu helfen sei, und er durch eine längere Behand¬ 
lung desselben nur sein Renommee aufs Spiel setzen würde. Als 
er dann endlich am Sonntag morgens etwa um die neunte Stunde 
(= früh 3 Uhr) in Careggi eintraf, sah er einen Sterbenden vor 
sich. Die übrigen Aerzte, denen Castiglione den schweren Vorwurf 
nicht erspart,* sie hätten es an der nötigen Sorgfalt fehlen lassen, 
mussten nun vor ihrem berühmteren Kollegen zurücktreten, der mit 
seinen neuen Mitteln neuen Mut zu bringen schien. Allein nur zu 
bald war auch dieser letzte Hoffnungsschimmer erblichen. Hatte 
sich der Kranke am Sonntag bis gegen 20 Uhr (= 2 Uhr nach¬ 
mittags) den Umständen gemäss ziemlich leidlich befunden, so stellte 
sich nunmehr ein neuer unheilvoller Fieberanfall ein, von dem seine 
letzten Kräfte aufgezehrt und sein ganzer Leib in Schweiss gebadet 


1 w circha a le 21 hora;" Castiglione bedient sieh der italienischen Stunden¬ 
zählung seiner Zeit, die von Sonnenuntergang, etwa abends 6 Uhr nach unserer 

Rechnung, bis wieder dahin 24 Stunden zählte; darnach war 21 Uhr italienischer 

3 Uhr nachmittags unserer Zeit. 

* Vorwürfe dieser Art, die wohl noch in ganz anderem Tone vorgebracht 
wurden, lassen es uns erklärlich erscheinen, dass sich der arme Leibarzt Pier Leone 
nach Lorenzos Tod das Leben nahm. 



156 


Schnitzer 


wurde. Unbegreiflicher Weise meinten die Aerzte hierin ein gutes 
Zeichen erblicken zu dürfen; aber nur zu bald erkannte man, dass 
es der Beginn der Auflösung sei; in der folgenden Nacht vom 
Sonntag auf den Montag um die 7. Stunde (= 1 Uhr morgens) 
gab denn auch Lorenzo seinen Geist auf. Am Montag Vormittag 
wurde der Leichnam in die Stadt getragen und in S. Marco auf¬ 
gebahrt Noch im Laufe desselben Tages stattete Castiglione dem 
ältesten Sohne des Verstorbenen, Piero, den üblichen Condolenz- 
besuch ab und fügte dem Berichte, den er seinen Gebietern hierüber 
wie über den Inhalt seiner Unterredungen mit den angesehensten 
Bürgern der Stadt erstattete, neue Einzelheiten über das Ende 
Lorenzos bei: derselbe sei so gut vorbereitet gestorben, dass es 
nicht zu beschreiben sei und habe bis zum letzten Atemzuge stets 
bei vollem Bewusstsein gesprochen; und noch in der letzten Stunde, 
als ihm die Leidensgeschichte unseres Erlösers vorgelesen wurde, 
habe er mit grösster Aufmerksamkeit zugehört und daraus einzigen 
Trost geschöpft zu haben erklärt, sodann ein Bildnis unserer lieben 
Frau verlangt und dasselbe mit Thränen in den Augen geküsst, 
hierauf das Haupt geneigt und seinen Geist aufgegeben. Zuvor 
habe er die Anordnung getroffen, bei seinem Leichenbegängnisse 
alles Gepränge zu unterlassen, und so werde denn die Leiche noch 
denselben Abend von S. Marco nach S. Lorenzo zur Beerdigung 
übertragen. Was seinen Sohn Piero anlange, so gehe die Gesinnung 
der einflussreichsten Bürger wie des ganzen Volkes dahin, ihn in 
der Stellung seines Vaters zu belassen, und es sei gute Hoffnung, 
dass er dieselbe bewahren werde. Wahr sei freilich, dass diese 
Prediger der Stadt nichts Gutes künden; das sei nun freilich so 
ihre Gewohnheit, aber es sei doch einer, der in S. Liberata predige 
und sich ein bischen sehr herauslasse und sage, der Monat August 
werde nicht vergehen, ohne dass es in dieser Stadt zu einem furcht¬ 
baren Blutvergiessen komme; und besonders da es jüngst ein so 
schweres Gewitter gehabt, sei den Predigern umso mehr Stoff zu 
derlei Reden gegeben. 

Vergleichen wir nun diese Angaben Castigliones mit den 
Nachrichten, wie sie uns von anderen gleichzeitigen florentinischen 
Schriftstellern über das Ende Lorenzo de Medicis überliefert sind! 
Hiebei werden wir vor allem die berühmte Schilderung zu berück- 



Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 


157 


sichtigen haben, die von Angelo Poliziano, dem berühmten 
Humanisten und vertrauten Freunde Lorenzos, in seinem bekannten 
Schreiben ‘ an Jacopo Antiquario entworfen wurde und unsere auf¬ 
merksamste Beachtung aus dem Gründe verdient, weil ihr Verfasser, 
wie er selbst sagt, am Sterbebette Magnifico’s persönlich zugegen 
war und dasselbe bis zum Tode des geliebten Gönners nicht verliess. 

Wie nach den Depeschen Castigliones, so ging nach der 
Darstellung Polizians dem Tode Lorenzo’s ein zweimonatliches 
Krankenlager voraus. 1 2 Uebereinstimmend berichten Castiglione und 
Polizian, die Krankheit habe einen unmittelbar bedrohlichen Charakter 
erst am Samstag den 7. April angenommen. 3 4 Nach Polizian gab 
man sofort alle Hoffnung auf und machte sich Lorenzo selbst auf 
den Tod in christlicher Ergebung gefasst, während die mailändischen 
Depeschen erkennen lassen, dass man in der Umgebung Magnificos 
bis zum letzten Augenblicke noch immer auf Besserung rechnete 
oder doch an derselben nicht völlig verzweifelte. 

Gleich Castiglione meldet Polizian, es sei sofort der Seelen¬ 
arzt berufen worden, jedoch mit dem bemerkenswerten Unterschiede, 
dass es nach Polizian der Kranke selbst ist, der vorsichtig, wie immer, 
nachdem er seinen aussichtslosen Zustand erkannt, nach dem Priester 
schickte/ um eine Lebensbeichte abzulegen, während nach Castig¬ 
lione nicht von dem Sterbenden, sondern von dessen Angehörigen 
um Mönche geschickt wird. Sagt Castiglione nur kurz, Lorenzo 
habe sehr andächtig kommuniziert, so beschreibt Polizian ausführ- 


1 Gedruckt bei Roscoe, The Life of Lorenzo de Medici, Basil. 1799, vol. 
IV p. 122 sqq.; Thuasne, Burchardi Dian vol. I p. 560 sqq.; Fabronius, 
Laurentii Med. Vita vol. I p. 199 sqq. 

* »Laboraverat igitur circiter menses duos Laurentius Medices," Roscoe 
p. 123. Auch im Folgenden zitiere ich das Schreiben Polizians nach dem Drucke 
bei Roscoe. - Ein zweimonatliches Krankenlager Lorenzos nimmt auch an Ala- 
manno Rinuccini, Ricordi storici di Filippo di Cino Rinuccini, ed. 
Aiazzi, Firenze 1840, p. CXLVI. 

• »Pridie quam naturae satisfaceret, cum quidem in villa Carezia cubaret 
aeger, ita repente concidit totus, nullam ut jam suae salutis sem reliquam osten- 
deret,“ 1. c. 

4 Wer dies war, sagt Polizian nicht. Aus Burlamacchi, Vita di P. 
F. Girol. Savon., ed Lucca 1764 p. 28 ff. sehen wir jedoch, dass in der Umgebung 
Lorenzos die beiden Camaldulensermönche Guido und Mariano della 
Barba, »suoi familiari", sich befanden, womit die Aeusserung Castiglione's über- 
cinstimmt, man habe um frati geschickt, 


158 


Schnitzer 


lieh 1 die ergreifende Inbrunst, mit welcher derselbe den Leib des 
Herrn empfing, eine Darstellung, welche durch die noch i. J. 1492 
verfasste * Lebensbeschreibung, die Nikolaus Valori, ein mit 
Personen und Umständen vertrauter Mann, 3 dem Magnifico widmete, 
beglaubigt wird. Auch der gleichzeitige Chronist Piero Parenti 
meldet, Lorenzo habe gebeichtet und kommuniziert und wie ein 
guter Christ sein Leben beschlossen. 4 Polizian zufolge wurde die 
hl. Wegzehrung um Mitternacht 3 gespendet; nach Castiglione ge¬ 
schah dies um die 5. Stunde (--- 11 Uhr nachts); dasselbe bezeugen 
Parenti* und Bartolomeo Ce r re tan i. 1 Noch in der näm¬ 
lichen Nacht und zwar gegen Morgen um die 9. Stunde (— früh 
3 Uhr) lässt Castiglione den sehnlich erwarteten Meister Lazarus 
eintreffen; nach Polizian tröstete Lorenzo nach Empfang der hl. 
Communion seinen Sohn Piero, ruhte dann kurze Zeit, in Betrach¬ 
tung versunken, und pflog abermals und zwar diesmal eine längere 
Unterredung" mit Piero, worauf Lazarus 9 eintraf, dessen Ankunft 
also auch nach Polizian in die Morgenstunden des 8. April zu ver¬ 
legen ist. Die Massnahmen Dactilos fanden nicht bloss der Ver¬ 
sicherung seines Landsmannes Castiglione gemäss grossen Beifall, 
auch Polizian hebt hervor, derselbe habe sich sofort als ein sehr 
erfahrener Arzt bewährt. 

Mit der Angabe des Gesandten, der Kranke habe sich den 
ganzen Sonntag Morgen bis gegen 20 {= 2) Uhr nachmittags den 
Umständen entsprechend ganz wohl befunden, steht die Erzählung 
Polizians im besten Einklang, Lorenzo habe nach seinem Freunde 


' I. c. p. 124 sq. 

- „Cuius (Laurentii) vitain olim scripsimus, quo tempore terras reliquit redi- 
turus ad superos," sagt der Verfasser selbst in seiner Widmung an Leo X. Die 
Vita ist gedruckt bei Galletti. Philippi Villani über de civitatis florentinae 
famosis civibus, p. 181 sq. 

3 Wie R e u m o n t II, 450 über ihn urteilt. 

4 S. die Stelle im Hist. Jahrbuch der Görres-Oes. 1900, S. 326. 

4 „Nocte dein inedia.“ 

• 1. c.; es war die Nacht vom Samstag auf den Sonntag, 7. auf den 8. April. 
’ „addi 7 d’aprile aore cimque hauto di S. Lorenzo la ehomunione", sagt 

Bart. Cerretani in seiner handschriftlichen Geschichte von Florenz (Grenze, 
Bibi. Nazionale Ms. II. III. 74 f. 163' ); vgl. Reumont II, 443. 

* ;,exclusis dein caeteris eundem ad se natum vocat, multa monet, multa 
praccipit, multa cdocet“, 1. c. p. 125. 

’ „Medicus (ut qtiidem Visum est) experientissimus“, Roscoe 1. c. 



Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 


159 


Pico von Mirandola verlangt, mit diesem und ihm selbst heitere 
Zwiesprache gepflogen und dann den Besuch Savonarolas 
empfangen. Diese beiden Unterredungen können aber nur am 
Sonntag Vormittag stattgefunden haben, da Savonarola, der unmittel¬ 
bar nach Pico das Gemach betrat, damals Fastenprediger in S. Lorenzo 
war und den Gang nach Careggi ohne Zweifel erst nach, nicht 
schon vor seiner Predigt angetreten hat. Auf den Sonntag Nach¬ 
mittag sind die Besuche Picos und Girolamos um deswillen nicht 
anzusetzen, da schon um 2 Uhr eine solche allgemeine Schwäche 
eintrat, dass Lorenzo längere Unterhaltungen nicht mehr wohl zu 
führen vermocht hätte. Während der Zeit der fortschreitenden Auf¬ 
lösung fand dann die von Polizian berichtete Spendung der letzten 
Oelung und die Aussegnung der Seele statt: 1 * * Handlungen, an denen 
sich der Sterbende mit ungeteilter Aufmerksamkeit beteiligte. Gleich 
Castiglione erzählt Polizian, es sei dem Kranken die Leidensgeschichte 
des Herrn vorgelesen und von ihm, wie die Bewegungen seiner 
Lippen, Augen und Finger verrieten, deutlich verstanden worden. 
Castiglione und Polizian stimmen des weiteren darin überein, dass 
Lorenzo mit aller Inbrunst einen Devotionsgegenstand geküsst habe; 
sie weichen nur insoferne von einander ab, als dies nach ersterem 
ein Madonnenbildnis, nach letzterem ein kostbares silbernes Crucifix 
war. Beiden zufolge war der Magnifico bis zum letzten Hauche bei 
voller Besinnung, was übrigens auch von Parenti bezeugt wird.’ 
Ueberhaupt hat Polizian nur das detailliert angeführt, was Castiglione 
in die wenigen Worte zusammengefasst: „(Lorenzo) e morto tanto ben 
disposto, che non se poteria dire." Auf dasselbe kommt es 
hinaus, wenn Parenti in seiner trockneren Manier sagt, der sterbende 
Medici habe nach Art eines guten Christen ein inniges Schuldbe¬ 
kenntnis über alle seine Sünden abgelegt und sich beständig Gott 
befohlen,'* und wenn Valori schreibt: „Er verschied so sanft und ruhig, 
dass man in Wahrheit von ihm sagen konnte: er entschlief im 
Herrn“. 4 


1 »Totum se post illa perunctioni summae demigrantisque animae commen- 
dationi dedidit", 1. c. p. 128. 

1 Vgl. Hist. Jahrbuch a. a. O. p. 327, 

* a. a. O. p. 326. 327. 

4 a- a. O. p. 317, 



160 


Schnitzer 


Wenn dann Castiglione weiter meldet, Lorenzo habe ange¬ 
ordnet, es solle bei seiner Bestattung alles Gepränge vermieden 
werden, so überliefert dasselbe Polizian. 1 2 3 Die Leiche wurde nach 
Castiglione um 87 2 (= 7*3), nach Landucci um 5 (= 11), nach 
Cerretani um 7 (= 1), nach Parenti um 9 (=3) Uhr nachts, bezw. 
morgens, in die Stadt getragen und dem einhelligen Zeugnisse aller 
gemäss in S. Marco aufgebahrt. 

Im Einklänge mit den florentinischen Geschichtschreibern* 
versichert Castiglione, die Bürgerschaft sei ausnahmslos entschlossen 
gewesen, Piero in der Stellung seines Vaters zu erhalten. Unter 
den Predigern, die nach der Andeutung des Gesandten die Stadt 
mit ihren Weissagungen beunruhigten, sind ohne Zweifel Savonarola 
und der Franziskaner Domenico da Ponzo zu verstehen, von 
welchen der Zeitgenosse Alamanno Rinuccini* erzählt, sie hätten 
künftiges Unheil vorausverkündet. Ersterer nahm aber damals die 
Kanzel von S. Lorenzo ein; 4 dagegen war es P. Domenico, der in 
S. Liberata (dem Dome) auftrat 5 * und von dem daher die Prophezeiung 
jenes furchtbaren Gemetzels stammte.* Das schreckliche Unwetter, 
auf welches hiebei angespielt wird, fand in der Nacht vom 5. auf 
den 6. April, also wenige Tage vor dem Tode Lorenzos statt und 
erregte unter den Zeitgenossen so ungeheures Aufsehen, dass es 
von florentinischen wie ausserflorentinischen Schriftstellern 7 aufge¬ 
zeichnet und als Anzeichen bevorstehender schwerer Unglücksfälle 
betrachtet wurde. 


1 „Mandavit et de funere, ut seil, avi Cosmi exemplo justa sibi fierent, intra 
modum videlicet eum qui privato conveniat", 1. c. p. 125. 

2 Vgl. Guicciardini, Storia Fiorentina, Opp. inedite vol. III p. 94; 
Cerretani, Storia Fiorent., Ms., f. 164v . 

3 Ricordi storici di Filippo di Cino Rinuccini, ed. Aiazzi, Firenze 1840, 
p. CXLVI. 

4 Wie Parenti bezeugt, a. a. O.; vgl. auch V i 11 a r i Stör, di Gir. Sa von. 

I, 167. 

5 Wie Giovannj Catn bi mitteilt, 1. c. p. 64, und Parenti, Ms. t. I 
f. 130 (Firenze, Bibi. Naz. Ms. II. IV. 169) bestätigt. 

* Nach Parenti 1. c. prophezeite er dem Volke, »,se non si correggievano, 
che horribili scandoli nascerebbono nella citta, e sangue per le strade correrebbe 
fra brieve tempo". 

7 Nicht blo^s Parenti, Cerretani, Catnbi, Landucci, Rinuccini, Guicciardini, 
sondern auch Sigismondo Tizio, Sigismondo de’ Conti, Petrus Delphinus, Burchard, 
Jacob Antiquarius sprechen hievon. 



Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 161 

In einem nicht ganz belanglosen Punkte weicht Castiglione 
von den sonstigen Berichten etwas ab, in seiner Angabe bezüglich 
der Todesstunde Lorenzos. Aus dem Schreiben Polizians lässt sich 
dieselbe nicht sicher bestimmen. Nach C e r r e t a n i verschied der 
Kranke am 8. April um die 4. Stunde (= 10 Uhr nachts); Parenti 
und R i n u c c i n i nennen übereinstimmend die 5. Nachtstunde 
(=11 Uhr) und ihnen pflichtet Giovanni Cambi bei, gibt 
jedoch ein anderes Jahres- und Tagesdatum an.' Dagegen teilt 
Castiglione am 9. April seinem Herzoge mit: «Diese vergangene 
Nacht ungefähr um 7 Uhr (= 1 Uhr) ist Lorenzo aus diesem Leben 
geschieden." Da wir nun in seiner Depesche ein amtliches Schrift¬ 
stück vor uns haben, welches der Gesandte noch in der Todesnacht, 
wie er selbst sagt »hora nona" (— 3 Uhr morgens), und zwar ohne 
Zweifel auf Grund offizieller Mitteilung abfertigte, so verdient seine 
Angabe vor derjenigen der Chronisten entschieden den Vorzug. Es 
ist daher als Todesdatum Lorenzos der 9. April 1492, nicht 
aber, wie es gewöhnlich geschieht,' der 8. anzusetzen. 

Fassen wir nunmehr das Ergebnis unserer bisherigen Unter¬ 
suchung zusammen, so lautet es dahin, dass die Glaubwürdig¬ 
keit und Zuverlässigkeit der Depeschen Castig¬ 
lione s über jede Anfechtung erhaben ist. Durch 
sie wird nun aber die Erzählung Polizians in allen wesentlichen 
Punkten glänzend bestätigt; also sind wir berechtigt, anzu¬ 
nehmen, dass Polizian auch da Glauben verdiene, wo uns eine so 
genaue Nachprüfung seiner Angaben mangels nötigen Quellen¬ 
materials nicht möglich ist. Dies gilt namentlich hinsichtlich seiner 
so vielfach und stark bezweifelten Schilderung des Auftrittes, der 
sich zwischen dem todtkranken Medici und dem Bussprediger 
Savonarola abspielte. Polizian stellt bekanntlich die Sache so dar, 
als sei gleich, nachdem Pico von Mirandola das Gemach verlassen, 
der Ferrarese Hieronymus, ein Mann, ausgezeichnet durch Gelehr¬ 
samkeit und Heiligkeit und ein hervorragender Herold der himm- 


1 „Addi 9. d’aprile a höre 5 di notte 1491". Das irrige Jahr erklärt sich 
leicht aus der Erwägung, dass nach florentinischer Rechnung das Jahr 1492 erst 
mit dem 25. März begonnen hatte, so dass also Cambi im neuen Jahr noch das 
alte in der Feder hatte; das irrige Datum beruht wohl gleichfalls auf einem Versehen- 
* So auch von Reu m on t II, 418; Rosco e II, 245. 

Römische Quartalschrift 190?, 


11 



162 


Schnitzer 


lischen Lehre, eingetreten und habe den Kranken ermahnt, den 
Glauben zu bewahren, den Vorsatz einer gründlichen Besserung zu 
fassen, falls ihm ein längeres Leben beschieden sei, wenn aber nicht, 
den Tod mit Ergebung hinzuehmen, was Lorenzo alles mit grösster 
Bereitwilligkeit zugesagt habe. Darauf habe sich jener entfernen 
wollen, dem Kranken aber auf dessen Bitten zuvor noch seinen 
Segen gespendet, bei dem dieser andachtsvoll mitgebetet habe. 

Mit dieser Erzählung steht jedoch in unlösbarem Wider¬ 
spruch 1 der Bericht, den später dem Frate blindergebene Partei¬ 
gänger verbreiteten. Ihnen zufolge hätte der Dominikaner, der nach 
Careggi nicht aus freien Stücken, sondern nur auf den ausdrück¬ 
lichen, dringenden Wunsch Lorenzos gekommen war, von diesem drei 
Dinge verlangt, nämlich einen grossen Glauben, die Rückerstattung 
alles ungerechten Gutes und die Wiederherstellung der florentinischen 
Freiheit, und, als ihm. letzteres verweigert wurde, den Magnifico 
seinem Schicksale überlassen, der bald darauf, ohne dass es zu einer 
anderweitigen Beicht gekommen wäre, gestorben sei. 

Wir haben an anderem Orte eingehend dargethan,* wie un¬ 
wahrscheinlich diese Erzählung aus inneren wie äusseren Gründen 
sei, und können uns daher hier darauf beschränken, unsere früheren 
Erörterungen durch die Wahrnehmungen, wie wir sie aus den 
Depeschen Castigliones geschöpft, zu ergänzen. Das Resultat 
ist ein für die Piagnonenberichte geradezu ver¬ 
nichtendes. Bestehen die Mitteilungen des mailändischen Ge¬ 
sandten zu Recht, so kann sich die Sache unmöglich so zugetragen 
haben, wie die Piagnonen wollen. Ihnen zufolge bleiben nur die 
folgenden drei Annahmen übrig, die jedoch völlig unhaltbar sind, 
nämlich: 

1. Lorenzo hat den Dominikaner zur Entgegennahme seiner 
Beicht sehon vor dem 7. April 1492, dem Tage seiner 
tötlichen Erkrankung, gerufen; die Absolutionsverweigerung 
von Seiten des Mönches hat daher schon früher, nicht 
erst unmittelbar vor dem Tode Lorenzos stattgefunden. 
Diese Annahme ist jedoch gänzlich ausgeschlossen, da die 
Piagnonen selbst versichern, es habe sich um die letzte 

1 Wie Reumont II, 442 mit Recht hervorhebt. 
s Hist. Jahrbuch 1900, S. 299-327. 





Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 


163 


Beicht des Kranken nach dessen Verschlimmerung ge¬ 
handelt; 1 zudem bestand für Lorenzo, solange dieser in 
keiner unmittelbaren Todesgefahr schwebte, keine Veran¬ 
lassung, eine Lebensbeichte abzulegen und dazu mit Um¬ 
gehung seines gewöhnlichen Beichtvaters Guido, Priors 
des Camaldulenserklosters der Angeli, 2 den strengen Prior 
von S. Marco zu berufen. 

2. Savonarola ist zu Lorenzo am Samstag den 7. April be¬ 
rufen worden, nachdem in der Krankheit des letzteren die 
lebensgefährliche Wendung bereits eingetreten war. Auch 
dies ist nicht möglich, da Lorenzo; wie unbestreitbar fest¬ 
steht, am Samstag nachts die hl. Communion empfing; 
dieser Communion muss aber unbedingt eine sakramentale 
Absolution vorausgegangen sein, während dieselbe nach 
der Angabe der Piagnonen verweigert worden sein soll. 

3. Der Auftritt zwischen Savonarola und Lorenzo hat sich 
am Sonntag den 8. April vormittags gelegentlich des Be¬ 
suches abgespielt, den ersterer dem letzteren abstattete. 
Aber wie soll Lorenzo, der wenige Stunden zuvor die hl. 
Wegzehrung empfangen hatte, dazu gekommen sein, noch¬ 
mals zu beichten? und wenn dies'doch geschehen wäre, 
er aber nicht absolviert worden und in unbussfertiger Ver¬ 
stockung dahingeschieden wäre, -- hätte man dann von 
ihm mit Castiglione sagen können: „e rnorto tanto ben 
disposto, che non se poteria dire?" 

Wäre sodann der Sterbende von Savonarola brüskiert worden, 
so hätte dies doch dem beständig in des ersteren Nähe weilenden 
Polizian nicht vollständig entgehen können. Bei der innigen Ver¬ 
ehrung, die der Humanist für seinen hochherzigen Maecenas hegte, 
hätte eine so unfreundliche Behandlung desselben den überlebenden 


1 Cf. C i n o z z i, Epistola, in Villari-Casanova, Scelta di prediche, 
Firenze 1898, p. 16: „infermö detto Lorenzo e aggravando, in spazio di tempo ve- 
nendo a morte, mandö per il detto P. f. Jeronimo". - PicusMirandol., Vita 
fr. Hier. Savon., Quetif I, 23: „Laurentius, cum aeger . . . el proximus morti 
fieret, Hieronymum vocari jussit», Burlamacchi, Vita del P. F. Gir. Savon., 
ed. Lucca 1764, p. 28ff.: (Lorenzo) trovandosi infermo a morte“ etc. 
s Reumont II, 386; Burlamacchi 1. c. 



164 


Schnitzer 


Freund abstossen und mit Groll und Unwillen gegen den Domini¬ 
kaner erfüllen müssen. Davon ist aber keine Spur an Polizian zu 
entdecken; im Gegenteile bedenkt er den Frate mit den glänzendsten 
Lobsprüchen und kannte, als er zwei Jahre später, im Sept. 1494, 
dem Tode nahe war, keinen sehnlicheren Wunsch, als im Ordens¬ 
kleide der Brüder von S. Marco begraben zu werden, wie er denn 
auch von diesen in seiner letzten Krankheit heimgesucht, nach 
seinem Hingange auf Befehl Savonarolas mit dem Gewände des 
hl. Dominicus angethan und im Laienfriedhof der Kirche von 
S. Marco bestattet wurde. 1 2 * 

Hätte sich endlich der Vorgang in der von Cinozzi, Pico und 
Burlatnacchi geschilderten Weise zugetragen, so wäre es undenkbar 
gewesen, dass dies gänzlich verschwiegen geblieben wäre. Nun 
weiss aber merkwürdiger Weise von sämtlichen gleichzeitigen, noch 
dem Jahre 1492 angehörenden Berichten nicht ein einziger auch nur 
das Geringste davon zu melden, dass dem Medici auf dem Sterbe¬ 
bett, auf dem doch sonst alle, selbst die schwersten Sünden nach¬ 
gelassen werden können, die Lossprechung von Savonarola ver¬ 
weigert worden sei, obgleich doch dies eine Sensationsnachricht 
sondergleichen gewesen wäre; erst volle zehn Jahre später 
taucht ein solches Gerücht zum erstenmale auf und zwar mit Berufung 
auf die Aussage eines so unzuverlässigen Gewährsmannes, wie es 
P. Silvester Maruffi war. Man hat nun freilich gemeint, 8 Lorenzos 
Angehörige und Freunde, von Girolamos Strenge aufs peinlichste 
berührt, hätten sorgsam darüber gewacht, dass von jener dem Ruhme 
Magnificos abträglichen Scene nichts in die Oeffentlichkeit dringe, 
wie denn schon Polizians Darstellung einer Abschwächung des That- 
bestandes gleichsehe, darauf berechnet, den schlimmen Eindruck der 
über die Sache verbreiteten Nachrichten zu verwischen. Das könnte 
jedoch höchstens bei Freunden der Familie zutreffen, wie Polizian und 
Nikolaus Valori; schwieriger ist es schon, anzunehmen, dass ein so 
heftiger Gegner des mediceischen „Tyrannenregimentes", wie Piero 


1 „De Angeli Politiani morte et sepultura testimoniuni Fratris Roberti Ubal- 
dini de Galliano, sacristae ecclesiae D. Marci Flor, et aliorum de eodem", Archiv, 
stör. Ital., nuov. ser. t. IV'. pari. I p. 222 sq. 

2 Villari, La storia di Gir. Savon. 2. ed., vol. I, 182 sqq.; Reuinont 

II, 442. 



Mailändische Oesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 165 

Parenti, einer Mystifikation sollte zum Opfer gefallen sei; völlig aus¬ 
geschlossen ist aber eine derartige Annahme bei Castiglione, da 
dieser zum Glücke ausdrücklich bemerkt, er habe die Nachricht 
über den erbaulichen Tod vom Arzte L a z a r o, der seit Sonntag 
früh morgens in Careggi zugegen war, und noch von einigen 
anderen. War nun vielleicht auch der Meister Dactilo, waren alle 
Anwesenden von der Familie Medici bestochen? hat sich alles zur 
Verleugnung der Wahrheit verschworen, und das schon am 9. April, 
am Todestage Lorenzos, zu einer Zeit, da vor Schmerz, Trauer, Auf¬ 
regungen und Sorgen aller Art sicher kein Mensch an derlei In- 
triguen dachte? Ist aber das Zeugnis eines Mannes wie Lazaro und 
das auf ihm und anderweitigen Mitteilungen beruhende Schreiben 
Castigliones unantastbar, dann kann auch die durch sie bekräftigte 
Darstellung Polizians nicht weiter verdächtigt werden. 

Es bleibt demnach dabei: Polizians Schilderung 
des Auftrittes zwischen Lorenzo und Savonarola 
ist**glaubwürdig, dagegen diejenige der Piag- 
nonen als spätere tendentiöse Erfindung zu ver¬ 
werfen. 


Anhang. 

Milano, Archivio di Stato. Potenze estere, Firenze 1492. 

I. Florenz, 10. Febr. 1492. Georgius Glassiatus an den 
Herzog von Mailand: ... «La quäl lettera con 1'exemplo pre- 
dicto subito alhora debita le portai a comunicare al M co Lorenzo, 
a la presentia del quäle non essendo io poduto andare per con- 
tinuare pur anchora la sua M. in questa sua indispositione de 
gote" .... 

II. Florenz, 28. Febr. 1492. Jo. Steph. Castiglione an den 
Herzog von Mailand: «Del male del M co Lorenzo hormai non 
so che scrivere a V. Ex., perche ale volte la sua M. prende 
melioramento, poi li soprazonzeno anchora li dolori, che molto 
lo sbateno. Hogi octo di che foi da la sua M. Io ritrovai asai 
galiardo et con bona speranza di poter uscire fra dui o tri 


-» 



166 


Schnitzer 


gorni di casa, et cuosi persevero dui o tri gorni, poi anchora 
li soprazonsero qualchi dolori, et cuosi l'altra nocte passata no 
stete tropo bene, hora stasi pur asai meglio" .... 

III. Florenz, 3. März. Ders. an dens.: »Qua non se ha altro di 
novo, sinonche el M co Lorenzo quisti dui di e piu stato molto 
vexato da quisti suoi dolori, et la cura di M ro F*etro Liono da 
Castello et d’ altri medici sin a qui gli e puocho giovata, per 
modo gli e stato forza metersi hogi nele mane de alcune donne, 
le quäle le hano facto alcune onzione et bagni. Questa nocte 
et P altra P a possato molto puocho, simelmente anchora se 
reficia molto puocho, tutavolta e senza febre. M. Domenedio 
horamai per sua clementia se digna levarli quisti dolori".... 

IV. Florenz, 11. März, ders. an dens.: »11 M co Lorenzo comencia 
a ad (!) star asai bene, et li sono cessati quisti suoi dolori, quali 
no sono ne de gotte ne collici ne de fianchi, ma sono neli 
muscholli nela superficie de la carne quasi per tuta la persona, 
pur a le volte ne sente de fianchi. Questa matina essendosi a 
tavola dede una volta in salla et stete un pezo a rasonare, poi 
se levo. Se ha speranza debia perseverare in melioramento" . . . 

V. Florenz, 20. März, ders. an dens.: »Qua altro non ce di novo, 
sinonche il M co Lorenzo quisti tri di cioe da domenicha in 
qua e stato molto bene et senza dolori, pure e anchora a Caregio 
et non vuole che niuno gli dia molestia". . . . 

VI. Florenz, 28. März, ders. an dens.: »II M co Lorenzo pei^evera 
pure in melioramento, ma anchora e a Caregio et non se lassa 
parlare" .... 

VII. Florenz, 5. April, ders. an dens.: »Questa matina per tempo 
se e partito de qua lo Ill rao S. Duca di Ferrara. Io ho facto 
compagnia a sua Ex. un pezo fuora de la terra et nel tore 
licentia da quella me impose lo ricomandasse a V. Cel nc et cosi 
a lo Ill mo S. Ludovico suo barba aman™ 0 La Ex. sua ha facto 
grandissima instantia per voler vedere el M co Lorenzo, tutavolta 
no e stato puossibile. Questa matina se ne andara a disinare 
a Pozobonici et li restara per tuto hogi, domane da matina poi 
se ne andara a Sena" .... 

VIII. Careggi, 7. (?) April. Petrus Bibienensis an den 
herzoglichen Gesandten in s^ Croce: »Io mi truovo a Chareggi, 
dove la M. V. hara inteso dal cancelliere suo essermi transferito 
hoggi a cagione dello agravamento di Lorenzo, el quäle per 
essere questa nocte passata et hoggi strecto da una rimessione 
di febre potentissima, e molto peggiorato veramente contra la 
opinione de medici et nostra. E quali havendo insino a qui 
giudicato il male di Lorenzo che non sia dubioso, hora dopo 
questo nuovo accidente cominciono a parlare con grande suspi- 


Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 


167 


tione, et non pero che la salute sia desperata. Expectiamo con 
grandissimo desiderio el medico vostro da Milano, quäle s' in- 
tende essere appresso a XV migla. 

La M. V. intende in quali termini ci trovianio, et io per de- 
bito dell’officio mio et per la servitu, che ho a vostri Ill mi S ri 
ho voluto darvi notitia del tucto, accio che parendovi possiate 
darne adviso a S ri V., a quali humilmente vi priegho mi 
raccom .... Dio subvenga a tanto imminente iactura .... 
oltra che la sara a me et alle cose .... sara estimata da me 
et minore et maggiore .... io saro in gratia et protectione 
del S re Lodovio .... ogni evento sara S re et patrone di me, 
miei frategli .... come sono state sempre quelli di quello 
lll mo sangue .... raccoman diate humilmente alla Ex. del 
S re .... me raccomando la quäle intendera .... come 
Lorenzo . . . ." Das Schreiben ist teilweise defekt und ver¬ 
blichen, daher die Lücken. 

IX. Florenz, 7. April. Jo. Steph. Castiglione an den Herzog 
von Mailand: »Mando a la Ex. V. una letera la quäle in quest- 
hora, che sono circha le 3 di nocte, s. Piero Canz. del M co 
Lor° me ha mandato, acio che la Ex. V. intenda, in che essere 
sij el caso de la sua M. Heri pare che stasesse asai bene segondo 
el caso, questa nocte se e agravato: hogi poi circha e le 21 hora 
gli e soprazoncto uno accidente per modo, che ogniuno existi- 
mo ch'el dovesse passare: et subito s’e mandato per frati, pur 
con la gratia de dio se rehebe un puocho, non dimeno le cuose 
sue sono in mali termini, se m. Domenedio per la sua bonta 
non li remedia. M ro Lazaro Dactilo e expectato con gran m0 de¬ 
siderio: ma in vero me perdonera, ha usato una gran ma negli¬ 
gentia in questo suo viagio, et maxime che glie stato provisto 
de mule, et de cavalchature, et de tuto quello e stato necessario. 
Et per quanto ho inteso da uno ch’e venuto hogi, ieri disno a 
Loyano et non faceva pensiere de venire dreto al disinare sino 
fino a Scharghalasino, che li sono solo quatro milia: siche fa- 
cento questi camini cuosi curti, potera far pensiere de venier a 
li exequii, pure gli sono stati inandati 3 cavallari incontra. Non 
so sei se vora mutare di passo." 

X. Florenz, 8. April, Ders. an dens.: »Questa matina circha a le 
9. höre zonxe M ro Lazaro a Caregio acompagnato da alcuni, 
li quali li forono mandati incontra, con dopieri et altre cuose 
oportune, sin al ponte vicino a la scharparia, la venuta del quäle 
e stata tanto agrata al M co Lorenzo e a tuta la casa, chel non 
se li poteria dire, et se M. Domenedio disponesse, chel pren- 
desse meglioramento, il tuto se atribueria al dicto M ro Lazaro, 
et tuta questa cita ne restaria con gran“ 0 obligo a V. Ex. et 



168 


Schnitzer 


'cuosi a Io 111" 10 S. Ludovio Pare che quisti medici, che sono 
stati a la cura sua, siano andati molto fredamente: et M r0 Lazaro 
subito glie intrato con una cera et con lanta diversita de re- 
medii, che ha dato gran contenteza a tuta la brigata. La sua 
M. sin a le 20. hora stete asai bene segondo el caso: dopoi li 
acresciete la febre et coniincio a debilitarse la virtu, pur pare 
che circha a le 21 hora in declinatione febris se li sia scoperto 
uno sudore universale, el quäl da quisti medici e reputato per 
bon segno. Questo e quanto ne ho per aviso dal Ganz. suo. 
Tutavolta puocha speranza se ha de la salute sua. Questa nocte 
passata circha a le 5 höre se comunico molto devotamente: 
nostro s. Dio se digna de liberarlo." 

XI. Florenz, 9. April, ders. an dens.: »Con dispiacere gran mo signi- 
fico a la Ex. V., come el M co Lorenzo questa nocte passata 
circha a le 7 höre e passato di questa vita. Et cuosi a le 8’/, e 
stato portato dentro di Fiorenza. Parendo a la Ex. V. se pora 
scrivere qualche * lettera consolatoria al M c0 Piero suo fiolo. 

M ro Lazaro me mando e dire heri circha le 22 höre, ch’el 
scriveria qualche cuosa a la Ex. V. et cosi a lo Ill m0 S. Ludo- 
vico, pure non ha scripto. A la Ex. V. humielmente mi rico- 
mando. Flor, die lune* 9. Aprilis 1492.“ 

XII. Florenz, 9. [April],* ders. an dens. »Hogi tuti li ambax ri resi¬ 
dent qua et io insieine siamo stati a visitare el M 00 Piero et a 
condolerse del caso et offerirli in nome de li nri lll mi s ri .... 

Essendo questa matina in rasonamento con m. Angelo Nicolini 
et alcuni altri citadini de principali di questa cita me declara- 
rono, essere la intentione de tuti li principali et de tuto questo 
populo, di volere conservare el M co Piero ne la paterna dignita 
et auctorita: et cuosi tuto hogi gli e stato piena la casa de ci¬ 
tadini ad visitarlo, et se ha bona speranza, che ’l habia ad 
reuscire molto bene, et conservarse 1’ auctorita et dignita paterna. 
E vero, che quisti predicatori menazeno molto a questa terra; 
tutavolta e suo costume di fare cuosi: benche se ne sia uno, 
che predica in S ,a Liberata, che vene un puocho molto al spi- 
ciale, dicando (sic), che’l non passara agosto, che'I sara gran ma 
effuxione di sangue in questa cita, et tanto piu, essendo acaduto 
questi fulgori, hano hauto campo di.poter dir qualche cosa . ... 


1 Im Texte ausgestr.: alcuna. 

* Im Texte ausgestr.: hora nona. 

* Das Original ist zum Teil durchlöchert und vergilbt; das im Folgenden 
in eckigen Klammern Stehende ist vom Herausgeber ergänzt. 



Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 


169 


[EI] M eo Lorenzo, per quanto ho i[inteso] d[a] [m] r0 Lazaro 
et da alcuni altri, e morto tanto ben disposto, che non se po- 
teria [dire e]t fine al ultima emissione del spirito sempre ha 
parlato con bonissimo sentimento; et cuosi I' ultima hora, essen- 
doli lecta la passione del nro redemptore, la ascolto con gran ma 
atentione, et dixe haverne receuto singulär consolatione. Poi 
domando una certa imagine de la nra donna, la quäl baso con 
le lacrime agli ochii, poi misse zoso el capo et passo. Ha 
lassato, che non li sia facta pompa alchuna di funerali, et cuosi 
questa sera sara portato el suo corpo da sancto Marco, dove 
era poso, a S t0 Laurentio a sepelire. Non so, se ’l se deliberara 
di fare altra solempnita de funerali. Sin a hora li ambax. non 
sono invitati" .... 



Beiträge zur Geschichte 

der Einführung des Frohnleichnamsfestes 

im Nordwesten des alten Deutschen Reiches. 


Von 

Rektor Dr. P. Jörres. 


1. Es ist bekannt, dass die heilige Juliana, die gelehrte und 
von der Liebe zum allerheiligsten Sakramente durchglühte Priorin 
des Klosters Cornillon-Mont bei Lüttich, angeregt durch das Gesicht 
von dem hellleuchtenden, aber mit einem dunkelen Flecke ver¬ 
sehenen Monde und durch eine nachfolgende erklärende Offen¬ 
barung, gegen das Jahr 1234 die Einsetzung eines besonderen Fest¬ 
tages des Frohnleichnams zu erstreben begann. 1 Ihre gleichgesinnten 
Vertrauten waren die fromme Eva, eine Recluse von S. Martin bei 
Lüttich, der Lütticher Archidiakon Jakob Pantaleon (der spätere 
Papst Urban IV.), der Dominikaner-Provinzial Hugo und mehrere 
andere. Ein Priester Johannes, der in Juliana’s Kloster thätig war, 
verfasste ein Officium, und es scheint, dass die Schwestern jenes 
Klosters alsbald bei sich das Fest an einem bestimmten Tage nach 
dem genannten Officium gefeiert haben. Endlich gelang es denn 
auch, den damaligen Lütticher Bischof Robert zur allgemeinen Ein¬ 
führung des Festes in seiner Dioecese zu bewegen. Im Jahre 1246, 
etwa im August (wie Fisen annimmt), schrieb er auf einer Dioece- 


1 Ausführlich ist die Geschichte dieser Wirksamkeit der hl. Juliana erzählt 
bei Barth. Fisen, Historiae Ecclesiae Leodiensis I, 1. 13 und II, 1. 1 und 
Acta Sanct. Boll. April I. — Das mhd. Wert frönllcham heisst wohl 
nicht »der heilige Leib", sondern »des Herrn Leib", wie auch vrönehof — 
Herrenhof ist; zu Köln brauchte man entsprechend das Wort «herrenlicham". 



Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 171 

sansynode 1 vor, dass das Fest jährlich „celebriori ritu" am Donners¬ 
tage nach Dreifaltigkeitssonntag solle gefeiert werden; an demselben 
soll man sich von knechtlicher Arbeit enthalten; am Tage vorher 
soll ein Fasttag sein. Von einer Aussetzung des hh. Sakramentes 
und von einer Prozession ist nicht die Rede. Durchgeführt wurde 
die Verordnung, da B. Robert noch 1246 starb, im allgemeinen 
nicht; nur in den Klöstern der hl. Juliana und Eva ist das Fest von 
nun an sicher gefeiert worden. Im J. 1248 leitete der vorgenannte 
Dominikaner und nunmehrige Cardinallegat Hugo bei seiner An¬ 
wesenheit in Lüttich in S. Martin selbst die Feier. Kurz nachher 
schrieb derselbe zu Aachen die jährliche Feier des Festes für den 
ganzen Bereich seiner Legation (Westdeutschland?) vor. 2 In S. Lambert 
zu Lüttich und in andern Kirchen der Dioecese hat thatsächlich die 
Feier von 1249 ab stattgehabt; ob sonst noch, ausserhalb des Lütticher 
Bistums, ist nicht nachweisbar. Und selbst in Lüttich stiess das Fest 
auf Widerspruch, der auch dann noch sich geltend machte, als Ende 
1255 ein anderer päpstlicher Legat, Petrus Capoccius, zu Lüttich das 
Decret seines Vorgängers nochmals einschärfte. 

2. Am 29. August 1261 wurde der einstige Lütticher Archi- 
diakon und Berater der hl. Juliana - diese war 1258 in die himm¬ 
lische Glorie eingegangen — und ihrer Genossin Eva, Jakob Panta¬ 
leon zum Oberhaupte der Kirche erwählt und bestieg am folgenden 
4. September als Urban IV. den päpstlichen Thron. In seinem 
Herzen war das vor etwa 30 Jahren entzündete Feuer der Be¬ 
geisterung für eine besondere Feier der Liebe des Heilandes im 
allerheiligsten Sakramente nicht erloschen. Derselbe erlässt am 
8. September 1264 von Orvieto aus eine an alle Bischöfe und Prä¬ 
laten gerichtete Bulle, in welcher er nach einer längeren Einleitung 
über das hh. Sahrament sagt: „Intelleximus autem olim, dum in 
minori essemus officio constituti [zu Lüttich als Archidiakon], quod 
fuerat quibusdam catholicis divinitus revelatutn, festum huiusmodi 


1 Diese Synode wird indes in keiner mir vorliegenden Conciliensammlung 
oder Conciliengeschichte (Hartzheim, Labbe, Binterim, Hefele) erwähnt. Die Ver¬ 
ordnung selbst scheint aber bestätigt zu sein durch das Lütticher Concil von 1287 
(Siehe unten). 

* Das Dekret ist gedruckt bei Chapeaville, Historia saera etc., t. II, 
und bei F i s e n , Origo prima festi Corporis Christi, c. 46. (Letzteres Werk habe 
ich nicht einsehen können.) 




T72 Jörres 

generaliter in ecclesia celebrandum. Nos itaque . . . digne ac 
rationabiliter duximus statuendum, ut de tanto sacramento . . . 
solennior et specialior annuatim memoria celebretur, certum ad hoc 
designantes . . . diem, videlicet feriam quintam proximam post 
octavam Pentecostes . . er gebietet im Folgenden die Abhaltung 
des Festes an dem erwähnten Tage „in virtute sanctae obedientiae' 1 ; 
am Schlüsse erteilt er verschiedene Ablässe „Omnibus vere poerii- 
tentibus et confessis, qui matutinali officio festi eiusdem in ecclesia 
in qua idem celebrabitur, interfuerint, centum; qui vero missae, toti-, 
dem; qui autem in primis ipsius festi vesperis interfuerint, similiter 
centum; qui vero in secundis totidem; illis vero qui primae, tertiae, 
sextae, nonae, ac completorii officiis interfuerint, centum; illis autem 
qui per octavas illius festi matutinalibus, vespertinis, missae, ac prae- 
dictarum horarum officiis interfuerint, centum dies, singulis octava- 
rum suarum diebus, ... de iniunctis sibi poenitentiis relaxamus". 
Die Bulle übersendet der Papst im besondern auch mit einem sehr 
liebevollen Begleitschreiben „dilectae in Christo filiae Evae reclusae 
sancti Martini Leodiensis“. 1 Das Fest ist also vorgeschrieben mit 
einer Oktave. Nicht ist vorgeschrieben die Enthaltung von knecht- 
lichen Arbeiten, ja auch nicht einmal die Teilnahme der Laien an 
der Feier; endlich ist eine theophorische Prozession oder auch nur 
eine Aussetzung des hh. Sakramentes in der Bulle gar nicht erwähnt 
— Vier Wochen später war Urban IV. bereits gestorben; es dauerte 
4 Monate, bis sein Nachfolger, Clemens IV. gewählt wurde; es mag 
sein, dass in Folge davon die Bulle nicht an viele der Adressaten 
gelangt ist Sicher aber gelangte sie an Eva nach Lüttich, und wie 
wir nun zeigen werden nach Köln. 

3. In einem gegen 1340 geschriebenen Memorienbuch der 
Kirche S. Gereon zu Köln und auch in einem Copiarium derselben 
Kirche steht die Abschrift einer unedierten. aber sicher vor 1279 
und nach 1264 geschriebenen Urkunde, 2 in welcher drei Treuhänder 
ihres (verstorbenen) Mitkanonikers Hartliv von S. Gereon und zwei 


1 Die Bulle und das Schreiben an Eva u. a. bei L a b b e, Concilia, t. XI, 
p. 1, 817-20. 

1 Auszüglich veröffentlicht injoerres, Urkb. von S. Gereon (Bonn, 1893), 
p. XI. Ein Regest der Urkunde von Heinr. Schaefer steht in Nrh. Ann. Heft 71 
(vom J. 1891). 


J 



Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 173 

Treuhänder ihres (verstorbenen) Mitkanonikers Goizwin von Milne, 
ebenfalls von S. Oereon, mit Einstimmung des Kapitels angeordnet 
haben „in laudem et honorem corporis domini nostri Jesu Christi..., 
quod festum ipsius eucharistiae deinceps proxima quinta feria post 
octavas pentecostes in nostra ecclesia in perpetuum singulis annis... 
sollempniter . . . celebretur“. Es wird näher angegeben, wie das 
Fest und die Oktave zu feiern seien, und welche Praesenzgelder 
dabei gezahlt werden sollen. U. a. heisst es: „ante missam ipsa 
quinta feria sollempnis fiet processio cum cappis purpureis 1 chorali- 
bus circa claustrum cum corpore Christi deportato et capite s. mar- 
tiris [Oereonis] et corona s. Helenae reginae ... ad s. Cristophorum 
(d. i. bis zu der zu S. Gereon gehörenden Pfarrkirche] cum canti- 
bus est eundum; proxima vero dominica cum praedicta sollempni- 
tate . . . cum processione et reliquiarum deportacione [also jetzt 
nicht mit dem hh. Leibe] circa claustrum et ad. s. Quintinum [d. i. 
zu einer in der Immunität von S. Gereon gelegenen Kapelle] est 
eundum“. Papst Urban habe „vere penitentibus et confessis" mehrere 
Ablässe erteilt, welche nun wörtlich wiedergegeben werden, wie sie 
oben aus dem Schlüsse der Bulle abgedruckt worden sind. 

Hier haben wir also die theophorische Prozession bereits vor 
1279, und es ist also nicht allgemein richtig, wenn Probst in 
Kaulen’s Kirchenlexikon 4, 2063 sagt, eine solche sei erst unter 
Johann XXII. eingeführt worden. Uebrigens ist zu bemerken, dass 
in der obigen Urkunde das Frohnleichnamsfest nur für ein Kölner 
Stift, nicht für eine Pfarre angeordnet wird, und dass auch die 
Prozession sich nur innerhalb der Immunität von S. Gereon, nicht 
in der zugehörigen Pfarre S. Christoph bewegt. Weiter ist noch 
hervorzuheben, dass nicht von der Beschaffung einer Monstranz die 
Rede ist; dieselbe muss also sicher in irgend einer Form vorhanden 
gewesen sein. 

4. Das Lütticher Dioecesanconcil von 1287, c. 11, §5 enthält 
zuerst eine Vorschrift über das Fest der hh. Dreifaltigkeit und eine 
unklare Angabe über den Tag dieses Festes — gemeint ist jeden¬ 
falls der Sonntag nach Pfingsten. 2 Dann folgt: „et quinta feria eius- 


1 Jetzt ist bekanntlich die weisse Farbe vorgeschrieben. 

2 Vgl. B i n t er i m , Denkwürdigkeiten V, 1, 263. 



174 


Jörres 


dem hebdomadae [post festum Trinitatis] fiat solemniter festum 
eucharistiae, prout hactenus a nostris antecessoribus fuit constituta“.’ 
Hier also wurde das Fest schon um diese Zeit fortwährend gefeiert. 
Dasselbe war der Fall, wenigstens im Anfänge des 14. Jahrhunderts 
in der Lüttich benachbarten Dioecese Cambray; die Statuta synodalia 
ecclesiae Cameracensis 1 2 aus den Jahren 1300—1310 rechnen zu den 
Festen, an welchen knechtliche Arbeiten verboten sind, auch „dies 
s. Sacramenti". — In dem Kölner Bistum selbst war aber das Fest 
am Ende des 13. Jahrh. und auch im Anfänge des folgenden noch 
nicht allgemein eingeführt. In dem von Ennen und Eckertz 
(Quellen 2, 461 ff.) herausgegebenen Calendarium der Dom-Custodie, 
welches jedenfalls nach 127Q, 3 wahrscheinlich aber erst nach dem 
Tode des Erzbischofs Siegfrid (1297) geschrieben ist, ist das Frohn- 
leichnamsfest nicht erwähnt. Wurde es aber im Dom nicht gefeiert, 
so ist dasselbe auch im allgemeinen nicht in den andern Stifts-, 
Kloster- und Pfarrkirchen gehalten worden; wenigstens schreibt das 
Lütticher Concil von 1287, c. 11, 2 (Hartzheim IV, 696 b) vor, dass 
die Vorsteher aller Kirchen ihre Calendaria nach demjenigen der 
Cathedralkirche verbessern sollen; dasselbe thut das Kölner Concil 
von 1307, wenn anders der betreffende Canon ächt und nicht 
später von irgend Jemanden aus dem genannten Lütticher Concil 
eingeschoben worden ist. 4 Für sicher später eingeschoben erachte 
ich Cap. 6 des Kölner Concils von 1307, welches fast wörtlich mit 
c. 11, §5 des Lütticher Concils von 1287 übereinstimmt. 5 Verraten 
hat sich nämlich der Fälscher besonders dadurch, dass er auch am 
Schlüsse die Worte herübernahm „prout hactenus a nostris anteces¬ 
soribus est statutum". Darnach also wäre das Fest schon wenigstens 
unter dem zweiten Vorgänger des 1307 regierenden Erzbischofs 
Heinrich, also unter dem Erzbischof Siegfrid in der Kölnischen 
Dioecese eingeführt worden, wofür sich indes sonst auch nicht die 
geringste Andeutung findet. 


1 H a r t z h e i m , Concilia Germaniae, III, 699b, sqq. 

3 Hartzheim 1. c. IV, 81, b. 

3 Vgl. 1. c. 566 und 583 mit Lacomblet, Urkundenbuch 2, n. 727. 

4 Hartzheim IV, 107a. Der dort gebrauchte Ausdruck „capitularia" ist 
wohl verschrieben für «calendaria", oder hat wenigstens dieselbe Bedeutung. 

* Der Teil über das festum ss. Trinitatis liegt übrigens in dem Kölner Concil 
in einer besseren Gestalt vor, als in dem Lütticher, wie wir dieses heute besitzen. 



Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 175 


5. Die allgemeine Einführung des Festes wurde angebahnt, 
als P. Clemens V. zu Anfang seines Todesjahres 1314 in einem 
Consistorium die Bulle Urban’s IV. „de fratrum nostrorum consilio 
districte“ einschärfte, und sein Nachfolger Johann XXII. diese Con¬ 
stitution Clemens' V. im Oktober 1317 in den Clementinen (1. IV, 
tit. 16) veröffentlichte. — Von jetzt ab erhalten wir nun auch mehr 
Nachrichten und Beweise von der Einführung oder der Existenz des 
Festes. Eine Aachen er Chronik meldet: (im Jahre) 1319 ist erst- 
maell der heilige Sakraments tagh aengestaltt; eine zweite Aachener 
Chronik hat dieselbe Notiz mit andern Worten. 1 Trithemius meldet, 
dass im Jahre 1325 das Fest zuerst in Worms gefeiert worden ist, 
und fügt hinzu: „Etsi papa Urbanus ipsum festum multis indulgentiis 
cumulatum celebrari praecepit, per annos tarnen plus sexaginta usque 
in hoc tempus, quantum ad forum pertinet, a pluribus neglectum, a 
plerisque etiam contemptum fuit". In Strassburg befahl Bischof 
Johannes am 22. Juli 1318 die Abhaltung des Festes und die An¬ 
nahme des Officiums. 8 Für Köln, abgesehen von S. Gereon, 
haben wir keine bestimmte Nachricht aus diesen Jahren. Aber die 
„Martini Continuatio Chronicae Regiae Coloniensis“ 3 hat unter An¬ 
gabe von Ereignissen, die in die Jahre 1323 1325, und 1326 fallen, 
auch folgende Notiz: „Hic eciam papa [Johannes XXII.] Vienne 
[ = Vienne\ concilium celebrans, constituciones predecessoris sui Cle- 
mentis V. in lacius provulgavit. Ubi et festum eukaristie ab Urbano 
papa IV. statutum et usque ad se neglectum sollempniter celebrari 
constituit“, woraus man wohl schliessen kann, dass gegen 1326 das 
Fest in Köln allgemein eingeführt wurde. In der That schärft Erz¬ 
bischof Heinrich auf einer Synode zu Bonn, 1318, Ökt. 2., ver¬ 
schiedene „extravagantes constitutiones domini Clementis pape quinti" 
ein, darunter nicht die über das Frohnleichnamsfest. 4 Derselbe 
Erzbischof datiert eine Urkunde „1317 feria quarta post octavas 


* Beide Chroniken sind bezüglich durch Loersch und Käntzeler veröffent¬ 
licht worden in Niederrh. Annalen Heft 17 und 21. - Gemeint ist wohl die öffent¬ 
liche Feier mit theophorischer Prozession, da ja Aachen zur Dioecese Lüttich ge¬ 
hörte, und also wahrscheinlich schon früher das Fest »in choro" feierte. 

* Kellner, Heortologia, S. 80, mit Berufung auf Sdralek in Strassburger 
theol. Studien II, 1, 121. 

* Handausgabe von Waitz, p. 368. 

* S e i b e r t z, Urkb. für das Herzogtum Westfalen. 2, n. 574. 



176 


Jörres 


pentecostes“ (Lac. 3, n. 158), nicht etwa „proxima die ante festum 
s. sacramenti"; noch auffallender datiert das Kapitel von S. Gereon 
in Köln, Lac. 3, n. 198: „sabbato- post octavas penthecostes 1323“, 
und Wilh., Graf von Nuwenare, bei Joerres, Urkb. von S. Gereon 
n. 293: „apud Nerendorp (bei Ahrweiler) a. d. 1322 feria sexta 
post octavas penthecostes; ähnlich wie Erzbischof Heinrich datiert 
Gottfrid, Edelherr von Rüdenberg, die Urkunde Seibertz I. c. 2, 
n. 612: „feria quarta post octavas penthecostes 1325"- Dagegen 
setzt Reynold von Cleve, Herr von Bergen (Kölner Dioecese) in 
Lac. 3. 3, n. 293, das Datum „a. 1335, feria tertia post festum sa¬ 
cramenti“, und Simon, Edelherr von der Lippe, urkundet Seibertz 
1. c. n 670 zu Geseke (Paderbomer Dioecese): „des sunavendes na 
des helighen lichammen daghe“ a. 1339. Wir dürfen also auch ge¬ 
mäss diesen Daten annehmen, dass in der Kölner Dioecese das Fest 
etwa 1326, jedenfalls vor 1335 eingeführt worden ist. Für die Stadt 
Köln selbst ist es sehr auffallend, dass in den „Kölnischen Jahr¬ 
büchern" und der „Koelhoff’schen Chronik von 1499" nie eine 
Frohnleichnamsprozession in Köln ansdrücklich angeführt wird. Im 
Jahre 1401, Aug. 26., zieht eine theophorische Prozession von S. Gereon 
aus um die Stadt und wieder zurück nach S. Gereon, weil der 
Kaiser Ropert und der Erzbischof Friedrich nach Rom zur Krönung 
des ersteren reisten, also um glückliche Fahrt zu erflehen (Köln. 
Jahrb. 1 91, 12). Im Jahre 1417 „op sent Luciendach, do wart dat 
hilge sacrament us dem dorne gedragen . . . om die aide stat. ind 
dat dede man gode zu eren, dat de hilge kirche [weder] ein houft 
erworven hatte" [Martin V.] (Köln. Jahrb. 146, 8). Ferner ging im 
Jahre 1447, Juli, 4. eine Prozession mit dem heiligen Sakrament 
nach „sent Marien“ (im Kapitol) um gedeihliche Witterung zu er¬ 
flehen. Diese drei theophorischen Prozessionen werden also aus 
zufälligen Gründen, und zwar nicht um die Zeit des Frohnleich- 
namfestes gehalten. Ausserdem wird aber noch eine solche Pro¬ 
zession (Köln. Jahrb. 90, 17 und 139, 6) erwähnt: „1401, do droich 
men onsen heren got sent Gereoin us bis zo der Erenportzen us 
ind al umb die stat ind wederomb zo der Erenportzen in ind dat 


' Ich citiere nach der Ausgabe in ,.D’ie Chroniken der Deutschen Städte*, 
Band 13, 


Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfcstes etc. 177 


geschach 14 dage vur sent Johansdage so mitzsomere" (139, 6), oder 
wie übereinstimmend an der ersteren Stelle (90, 17) gesagt wird: 
„des 10 dagz iunii“. Hier ist dreierlei auffallend: eine besondere 
Veranlassung wird nicht angegeben; die Prozession geht nicht blos 
„om die aide stat", sondern, da sie zum Ehrenthor hinaus — und 
wieder hereinzieht, um die ganze Stadt, wie sie nunmehr bestand; 
endlich aber findet die Prozession statt am 10. Juni, d. h. für 1401 
.am Freitag unmittelbar nach der Oktave des Frohnleichnamsfestes. 

Ich vermute daher Folgendes: Jede der Kölnischen Kirchen 
(mit Ausnahme von S. Oereon) hielt ihre Frohnleichnamsprozession 
innerhalb ihrer Immunität, oder — jede Pfarrkirche — vielleicht inner¬ 
halb ihres Pfarrbezirkes, und zwar am Feste selbst oder an einem 
Tage der Oktav; am ersten Tage aber nach der Oktav ging die 
Hauptprozession von S. Gereon aus — in welcher Kirche auch zu 
allererst in Köln das Fest war gefeiert worden — um die ganze 
Stadt, einschliesslich ihrer neuen Teile. Wir werden alsbald ein 
teilweises Analogon in Trier finden. — In der Dioecese Utrecht 
nennt m. W. zuerst der dortige Bischof in seiner „epistola quarta 
synodica“ im J. 1345 (Hartzheim IV, 350b) das „festum sacramenti 
corporis Christi“. 

6. In der Dioecese Trier wird die „festivitas pretiosissimi cor¬ 
poris Christi" zuerst ausdrücklich als bestehend erwähnt in des Erz¬ 
bischofs Balduin „Statutum de celebratione festorum" vom 8. April 
1338, 1 und zwar als ein gebotener Feiertag. In den „Statuta syno- 
dalia Balduini archiepiscopi“ von 1339, Juni 1.* wird den Kirchen 
verboten neue Feste (willkürlich) einzuführen; mir ist es dabei auf¬ 
gefallen, dass nicht ein Vorbehalt in Bezug auf das Frohnleichnams- 
fest gemacht wird, und ich glaube daraus schliessen zu dürfen, dass 
das Fest schon einige Zeit, also etwa auch seit der Mitte der 
zwanziger Jahre bestand. Dasselbe hatte aber wohl damals noch 
keine feierliche Oktav, denn 1338, Aug. 31. gebieten „Boemundus 
archidiaconus et Nicolaus scholasticus archiepiscopi commissarii“, 
dass die Vorsteher aller Kirchen oberhalb des Alfbaches jährlich 
„ad feriam tertiam post festum s. Sacramenti“ in Trier (die übrigen 

1 Blatt au, Statuta synodalia archidioecesis Treverensis 1, 166 sqq. = 
Hartzheini, 1. c. 4, 320 sq. 

* BI atta u , 1. c. p. 184. 

Rom. Quart-Schrift 1902 


12 



178 


Jot res 


14 Tage später in Coblenz) sich versammeln sollen. 1 * Die sakra- 
mentalische Prozession wird in der Stadt Trier, wenigsens als eine 
solche, die durch die Stadt zieht, erst 1340, Oct. 10. durch einen 
Trierer Bürger fundiert und angeordnet, und zwar soll dieselbe — 
wie in Köln von S. Oereon — hier von S. Laurentius ausziehen 
und nach dieser Kirche wieder zurückkehren.* Da das Werk Blattau’s 
ausserhalb der trierischen Dioecese weniger bekannt ist, so will ich 
die auch kulturgeschichtlich merkwürdige Urkunde im Auszuge hier 
wiedergeben: Universis . . . ego Johannes dictus Rinzinbergh civis 
Trevirensis cupio fore notum, quod . . . illud celeberrimum venera- 
bilis Sacramenti Corporis Domini nostri Jesu Christi festum, quod 
etiam ex praecepto Ecclesiae feria quinta proxima post octavas 
Pentecostes annis singulis peragitur, sonoris praeconiis et ardentissi- 
mis obsequiis peragendum occurrit. Ut igitur festum ... in civitate 
Treverica celebretur, devota mente supplico et ordino (!) . . ., quod 
annis singulis in festo huiusmodi salvifici sacramenti . . . gloriosum 
Corpus Dominicum repositum in pixide crystallina et arger.tea 
deaurata sumptuosa operositate facta, imaginibus trium angelorum 
alas habentium in circuitu pixidis exterius consistentium ac unius 
sacerdotis in medio crystalli consistentis, necnon ciborii desuper 
crystallum elevati representabiliter adornata, per me dudum [ = un¬ 
längst ... ad ecclesiam s Laurentii Treviri ad hunc usum . . . 
data . . . per plebanum . . . dictae ecclesiae . . . ante pectus suum 
. . . purpurea 3 cappa super.albam vel superpellicium indutum, por- 
tantibus super ipsum plebanum duobus diaconis vel uno diacono 
et altero subdiacono ciborium velaminibus, per me ad hoc compara- 
tis, tectum, praevio viro ferente cereum magnum et altum ac duo- 
decim presbiteris et clericis, quotquot haberi poterunt,... dulcisonas 
melodias et cantus psallentibus, necnon duobus ioculatoribus cum 
tubis, si commode haberi poterunt, alioquin cum aliis instrumentis 
resonantibus musicalibus et decentibus . . . praecedentibus ... de¬ 
vote portetur. Exeundo videlicet per ianuas anteriores ecclesiae 
s. Laurentii et circumeundo palatium Treverense . . . circum eccle- 


1 ß 1 a 11 a u , 1. c. p. 172 sq. 

* Blattau, 1. c. p. 184 sqq. 

3 Vgl. oben S. 173, Note 1. 



Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 179 

siam ante domum vulgariter dictum zu der Lonen [PLoven?] ripa 
Oliviae . . . ascendatur usque versus monasterium s. Agnetis virgi- 
nis, deinde ipsa processio in Vicum Novum, dimisso monasterio 
s. Oermani a sinistra [Pdextra?], reflectat ... ad ostia suorum 
cinialorum (sic) seu ecclesiarum, ... et deinde procedente pro- 
cessione de Vico Novo per vicos panis et palatii et ante domos 
eleemosynariarum, ... ad ecclesiam s. Laurentii ... redeatur". Für 
die Kosten der Prozession (worunter auch Salarierung der Geist¬ 
lichen) bestimmt R. jährliche Renten von im ganzen 70 Solidi. — 
Erzbischof Balduin, der Offizial der Trierer Curie und der Pleban 
von S. Laurentius genehmigen die Stiftung und die Anordnung der 
Prozession. 

Es liegt nahe, dass auch bald andere Stifts-, Kloster- und 
Pfarrkirchen, soweit sie die Kosten, namentlich der Beschaffung 
einer Monstranz, bestreiten konnten, die sakramentale Prozession 
einführten. Für S. Castor in Coblenz weiss ich das nur zu belegen 
aus dem Jahre 1451,' zu welcher Zeit dort die genannte Prozession 
bereits eine althergebrachte ist. — In Ahrweiler besteht diese Pro¬ 
zession der Ueberlieferung gemäss seit der Mitte des 14. Jahrh.; 
die noch vorhandene alte Monstranz* stammt wahrscheinlich aus 
dieser Zeit. 

Soweit unsere „Beiträge“. Vielleicht veranlassen dieselben 
Andere zu berichtigenden und ergänzenden Bemerkungen. 3 

Zu dem oben im 3. Abschnitt Angeführten sei noch bemerkt, 
dass nach der Lectio VI des Festes der seligen Gertrud im Prae- 
monstratenser-Officium (und im Proprium Treverense) jene Selige, 
als sie von 1247—1296 Aebtissin im Kloster Altenburg bei Wetzlar 
Dioecese Trier war, „festivitatem corporis Christi ab eodem pontifice 
[Urbano IV] celebrari curavit" (AA. SS. Aug. t III, 143). Brower 
und Masen erzählen Aehnliches nach den Angaben des Rommers- 


1 Siehe die »Statuta“ dieses Stiftes bei B1 a 11 a u , 1. c. p. 356. 

* A. Schnüigen hat dieselbe im J. 1901 in seiner Zeitschrift beschrieben. 

* Ergänzend möchte ich hier noch hinweisen auf das Statut des Provincial- 
concils zu Paris von 1323, c. 1: «Circa solemnem processionem, quae dicta quinta 
feria fit a clero et populo in delatione praedicti sacramenti iis [his?] diebus intro- 
ducta, videlicet quoad praesens, nihil immutamus, devotioni cleri et populi relin- 
quentes. (Labbe, 11, 1711). 



180 


Jörres 


dorfer Abtes Peter Diederichs, der vor 1655 Prior zu Altenburg war, 
in der „Metropolis eeclesiae Trevericae“ ed. Stramberg, II, 78. Nach 
Kessel in Kaulen's Kirchenlexikon erfolgte diese Einführung im 
Jahre 1270, leider fehlt jeder Beleg für diese Zeitbestimmung. Ueber- 
haupt sind aber die Quellen für jene ganze Nachricht zu jung und 
zum Teil (in der Metropolis I. c.) zu trüb, als dass man mit Sicher¬ 
heit die Wahrheit aus ihnen schöpfen könnte. 



Kleinere Mittheilungen. 


Aus der Camera apostolica. 

/. Johanns XXII. Privatkasse und der „Liber de receptis a d. n. 
papa“, - Ueber die Höhe der gewaltigen Summen, welche der Legat 
Johanns XXII. Bertrand du Poyet auf dem oberitalienischen Kriegsschau¬ 
plätze in den Jahren 1321 -1327 aufwenden musste, erhalten wir, um von 
den Spezialrechnungen in der apostolischen Kammer abzusehen, den 
kürzesten Aufschluss aus zwei Schreiben des Papstes, durch die er dem 
Kardinallegaten die Verausgabung der ihm aus der apostolischen Kammer 
und auf anderem Wege zugestellten Summen bescheinigt. Darnach hatte 
Bertrand in der Zeit vom 12. März 1321 bis zum 1. Juli 1324 die Summe 
von 411 550 fl. auri, 11 sol. et 8 den. imperial, durch den Kamerar und 
Thesaurar und 61896 fl. auri et 18 sol. monete imperial, aus Zehntgeldern, 
Erträgnissen vakanter Benefizien und anderen Einnahmen, die also nicht 
an die Kammer bezahlt, 1 sondern direkt für den obigen Zweck verwendet 
wurden, erhalten, im ganzen also 473446 fl. auri, 29 sol. et 8 den. imperial. 
— In der Zeit vom 8. Juli 1324 bis zum 1. Juli 1327 wurden ihm aus 
der apostolischen Kammer 1121712 fl. auri 1 sol. et 3 den. monet imperial, 
und auf anderem Wege 42 651 fl. auri 30 sol. et 6 den. monet imperial., 
zusammen also 1 164 363 fl. auri, 31 sol. 9 den. imperial, zum Verbrauche 
übermittelt* 

Die Gesamtsumme der durch den Kamerar und Thesaurar dem 
Kardinallegaten zugestellten Gelder überschreitet demnach die Höhe von 
IV, Millionen Goldgulden. Halten wir diesen hohen Betrag zusammen 
mit der Summe aller Einnahmen der apostolischen Kammer in den Jahren 
1316-1334,* so ergiebt sich für uns ein geradezu überraschendes Resultat, 
um so mehr, da es sich feststellen lässt, dass auch nach dem hier ange¬ 
führten Endtermine des 1. Juli 1327 noch bedeutende Beträge für den 
gleichen Zweck verwendet wurden. Aus welchen Quellen Johann XXII. 
diese Geldmittel sich verschaffte und in welcher Weise sie im einzelnen 
verwendet wurden, werde ich demnächst in einem Aufsatze über «die Geld- 


* Vat. Arch. Coli. 373 fol. 170. 

* ebda fol. 170v . 

* Vgl. hiezu Röm. Quartalschr. 1901 II. S. 281 -302 und Vat. Arch. Coli. 381 



182 


Kleinere Mittheilungen. 


aufwendungen Johanns XXII. und die oberitalienischen Wirren“ zusammen¬ 
hängend darzustellen versuchen. Hier sei nur darauf hingewiesen, dass 
der Papst damals auch seine eigene Kasse nicht schonte, indem er nicht 
bloss eine geradezu erstaunliche Geldsumme dem Kamerar zu diesem 
Zwecke überweisen Hess, sondern auch eine Anzahl wertvoller Gegenstände 
der gleichen Sache dienstbar machte. 

Dass Johann XXII. eine Privatschatulle führte, ersehen wir zunächst 
aus einem Eintrag in dem sog. Liber de diversis. Der erste Teil dieses 
Rechnungsbuches enthält die unter dem Titel ,Recepta distributionum car- 
dinalatus' ursprünglich im Liber Ordinarius verzeichneten Gelder und 
darunter auch einige Summen, die Johann XXII. aus Nachzahlungen rück¬ 
ständiger Schuldner für die Zeit seines Kardinalats zufielen. Dazu findet 
sich am Rande die Bemerkung: »Attende, quia dominus noster habuit sum- 
mam predictam in studio suo per manum domini Gasberti, qui tradidit 
sibi,“ oder bei dem folgenden Posten: »Istud habuit d. n. papa et fuit 
positum in coffino suo/' Weitere Aufschlüsse erhalten wir hierüber aus 
einigen Marginalnotizen, die sich unter dem Titel »pro cera et quibusdam 
extraordinariis“ des Liber Ordinarius vom Jahre 1323 finden und zur Er¬ 
läuterung eines grösseren dem Kardinallegaten von der Kammer zuge¬ 
schickten Betrages dienen sollen. Dort heisst es (Intr.-Exit. 57 fol. 99): 
«De istis summis . . . . d. n. papa tradidit de bursa sua 10000 fl. auri* 
und fol. 100 zu einer weiteren Summe: »De ista summa 10 000 fl. domi¬ 
nus noster tradidit de bursa sua 5000 fl. auri et nos de pecunia scripta in 
receptis camere residuuni dicte summe" oder noch deutlicher bei einem 
weiteren, dem gleichen Zweck gewidmeten Betrage (Intr.-Exit. 82 fol. 87 v ): 
»Attende quod de ista summa tradidit dominus tioster de studio suo et 
cofinis suis 29000 fl. auri. Residuum dicte summe fuit de receptis camere.“ 
Ausser diesen abrupten Notizen kommt für die Beurteilung der Frage über 
die Privatkasse Johanns XXII. ein Buch in Betracht, das in dem früher be¬ 
sprochenen Rechenschaftsberichte vom Jahre 1334 erwähnt ist 1 und mir in¬ 
zwischen bei genauer Durchforschung der diese Zeit umfassenden Finanz¬ 
bücher der Camera apostolica in zwei Handschriften in die Hände fiel. 
Es ist dies der »Liber de receptis a dotnino nostro papa“, in dem alle jene 
Summen verzeichnet sind, die Johann XXII. in den Jahren 1323-1329 der 
apostolischen Kammer zur Verausgabung an den Kardinallegaten Bertrand 
du Poyet überwiesen hat. Dieses Buch ist uns erhalten: 

1) in einem Faszikel, der zusammen mit dem Liber de vasis et libris 
venditis in einen der Supplikenbände Clemens VII. (Antip. A IV p. II nr. 
61) hineingebunden ist. 

2) in Cod. Intr.-Exit. 142 fol. 50 ff., dessen erster Teil Spezialaus¬ 
gaben »pro exercitu in partibus Lombardie" enthält Fol. 50 beginnt dann: 


Röm. Quartalsclir. 1. c. S. 291. 



Kleinere Mittheilungen. 


183 


Hic est liber sive caternus continens certas quantitates peccuniarum, 
quas sanctissimus pater et dominus noster d. Johannes div. prov. papa XXII 
tradidit de coffinis et Studio suis et numerari fecit per manus cambreri- 
orum suorum ad mittendum, et que misse fuerunt una cum aliis magnis 
quantitatibus peccuniarum receptarum camere rev. patri et diio Bertrando, 
tt. s. Marcelli, presbitero cardinali apostolice sedis legato in partibus Lum- 
bardie pro solvendis stipendiis genti armigere exercitus s. Romane ecclesie 
contra hereticos et rebelles ipsius partium predictarum, et licet dicte quantitates 
tradite per prefatum dominum nostrum scripte fuerint in marginibus libro- 
rum ordinariorum expensarum camere — damit ist auf die oben ange¬ 
führten Randbemerkungen der betr. Libri ordinarii hingewiesen — quia 
ignorabamus quomodo ipse dominus noster vellet, quod scriberentur pecunie 
supradicte, ad maiorem securitatem sunt scripte in libro isto, prout inferius 
continentur et distinguuntur ab aliis certis quantitatibus pecuniarum missarum 
dido domino legato per nos camerarium et thesaurarium ipsius domini 
nostri de receptis camere et scriptis in rationibus eorundem. 

Fol. 51 beginnen dann die Einträge: 

Anno a nätivitate Domini 1323 de mense octobr. de mandato 
sandissimi patris et domini n. d. Johannis div. prov. pape XXII. verbotenus 
facto nobis Ga[sberto] camerario et A[demario] thesaurario eiusdem fuerunt 

misse per nos_domino Bertrando tituli s. Marcelli presbitero cardinali 

apostolice sedis legato in partibus Lumbardie pro solvendis stipendiis sive 
vadiis genti armigere exercitus s. R. ecclesie partium predictarum due 
summe pecunie, que ad 60 000 fl. auri ascendunt, videlicet per mercatores 
de societate Azayalorum de Florentia in Romana curia commorantes fuerunt 
missa 20000 fl. et per dominum Aymericum de Noalhaco, canonicum 
Lingonen. fuerunt missa residua 40 000 fl. auri, de quibus prefatus dominus 
noster tradidit de cophinis suis seu Studio suo 10000 fl. auri. 

Es folgen nun die übrigen vom Kamerar bis zum Oktober 1329 
dem päpstlichen Legaten zur Verfügung gesteHten Gelder in der Weise 
also, dass man den Gesamtbetrag angab und dann besonders die vom 
Papste jeweils überwiesenen Summen vermerkte.' 

Fol. 63 die mit Approbationszeichen versehene Schlusssumme: 

436 846 fl. [auri]. inclusis 19 251 fl. habitis de 
15 496 duplis auri cambitis et fabricatis. 

2 500 dupl. inextimat. 

3 904 agni auri. 

8 den. ad massiam auri. 

2 den. ad cathedram. 


1 In der andern, an erster Stelle genannten Hdschr. sind nur diese letzteren 
angeführt; das Approbationszeichen fehlt hier. 



184 


Kleinere Mittheilungen. 



15 den. ad regin. auri. 

38 lb. Tur. gross, cum o rotunda. 

4 lb. 10 sol. 6 den. Vien. 

22 den. ob. monete ad aurum. 

De qua summa sunt de navi aurea et vasis aureis et argenteis et 
quodam scuto auri et quibusdam frustris auri supra traditis per dominum 
nostrum 13 891 fl. 76 sol. 6 den. Vien, et residuum dicte est de aiiis tra¬ 
ditis per dictum dominum nostrum prout supra continetur. 1 


Setzen wir diese Gesamtsumme in Vergleich zu den eingangs ge¬ 
nannten, an den päpstlichen Legaten in der Lombardei übersandten Geldern, 1 
so ergiebt sich, dass der Papst selbst einen geradezu unverhältnismässig 
grossen Beitrag zu einer von ihm als notwendig und berechtigt erkannten 
Sache beigesteuert hat. Die Provenienz dieser, aus der Privatschatulle 
Johanns stammenden Summen wäre noch zu untersuchen. Ausser seinem 
Privatvermögen, 1 das er bei seiner Erhebung auf den päpstlichen Stuhl 
besass und das, wie wir oben gesehen, durch Nachzahlungen aus der Zeit 
seines Kardinalats vermehrt wurde, werden hier wohl hauptsächlich für ihn 
gemachte Schenkungen zu berücksichtigen sein. Dazu kommen Ein¬ 
nahmen aus Benefizien, die der Papst sich persönlich reservierte. Dies 
ersehen wir aus einem Kollektoriebericht Arnalds de Verdala (Intr.-Ex. 83) 
Kollektors der Provinz Narbonne etc., wo sich fol. 11 folgender Eintrag 
findet: „Prioratus de Palacia vacavit in curia, antequam dicti commissarii 
essent collectores dictorum annalium, per obitum d . . cardinalis de Testa, 
sed dominus noster retinuit ipsum ad mensam suant et fuit deputatus 
specialis collector d. Gasbertus de Montelegduno, quare de ipso nichil 
receperunt Doch scheint diese Einnahmequelle wenigstens in jener Zeit 
für den ,, Reservefond" des Papstes, wenn ich mich so ausdrücken darf, 
äusserst selten herangezogen worden zu sein und nur einen kleinen Bruch¬ 
teil desselben dargestellt zu haben, da mir ausser dieser Notiz eine dies¬ 
bezügliche Bemerkung in den Kollektorieberichten nicht begegnet ist. Jeden¬ 
falls wird es für die Charakteristik dieses Paptes von höchstem Werte sein, 


1 Die in der Zusatzbemerkung erwähnten Preziosen sind im Buche selbst 
bei den einzelnen Posten angeführt. 

* Wir besitzen in Intr.-Ex. 48 ein ausführliches Papierregister, in dem sämt¬ 
liche, dem Kardinallegaten in den Jahren 1321 -1334 zur Verfügung gestellten 
Gelder verzeichnet sind. Dazu kommen noch verschiedene Spezialbücher, die an 
dieser Stelle nicht näher bezeichnet zu werden brauchen. 

1 Nicht unbedeutend sind in dieser Hinsicht einige Mitteilungen aus den 
Insu'utn. Miscell. des Vat. Archives, die ich Herrn Dr. Haller verdanke. Darunter 
für das Jahr 1310 Dez. 23. eine Orig. Perg.-Urkunde, die uns von einer Anleihe 
Johanns, damaligen Bischofs von Avignon, berichtet, die dieser bei Juden von 
Beziers im Betrage von 100 fl. „pro solutione pecunie . . . summo pontifici debite* 
machte und zwar gegen Verpfändung von Gütern des Bistums bis zur Rückzahlung 
am I. November. 



Klariere Minhcthiflgcs. ISS 

m wissen, dass er der Christenheit, die von ihm wiederholt zur Untet- 
stütnmg .».pro expngnntione hereticoruw, et rebeliium ecclesie Romane'par» 
tiurrt Liimbardie'' atifgeriiteb wurde, mit dem Beispiel grösster Opferwiüig- 
fcelt vomigegingeir ist 

2. Zur Qeschkhfe der Aaäkntia atrie camere, --- Zu de» im .letzten 
Hefte dieser Zeitschrift gegebenen Mitteilungen über die Audieniai Curie 
camere und deren Beamte möge hier angefügt werden, dass wir abgesehen 
von den lökjllbbr zu koitsölttefendeh Instrnjnoitä. Mistellanea 3$wie den 
Prozessakten der Gamet alten des vaticinisdien Archivs nicht unwichtige 
Aufschlüsse aus" dem Titel de diversis der Ubri prUtnarii, Vor allem aber 
aüs dein Liber de diversis tCpIL .378’ erhalten. Hier sind an verschiedenen 
Stellen die Einnahmen verzeichnet, die de. apostolischen Kammer von sei reu 
der Audientia curte camere seit dem Jahre 1117 zu flössen und zwar 
»de obvenliortibus, quae pro mhohedienliis forme tis el leg^pidelunctorutn: 
rdietis camere ad imnus . .. auditoris. perverserem“ ferner »de bonb per 
ipsurn auditorem reeephs ab ülis pörsoms eccIcsiasuciiH que m curia Romans 
deeesserant inleätaie et a condettipnatis in curia süa:«‘ Eine nicht mibe- / 
deutende E'nvrmhme bildete das cRinluntenU'mv' sigilü ' cum- camere. Lin 
die .Jahre 1328 -13112 ist Uns noch in Gul, db der StiirGfHiS-EsiUisrdhe de 
diesbe'zügßcHes Manuale erhalten. Dte der Kammer schuldigen Stimmen 
wurden jeweils am Schlüsse des Jahres abgelieiert, später, unter Behbdlkt 1\fl. 
in halbjährlichen Raten. 

,3;- CamemiMt: am- ätr Zeit Johanns XXt/f. - Dass wirv-füt; die 
Pontifikate der Päpste römischer Reibe m der Zeit des grossen Schismas 
mir sehr spärliche Materialien besümi. ist eine bekannte lind äussersi be¬ 
dauernswerte TfiatsÄclie. Ilm so willkommener wird die. Forschung: jeden 
neuen Fund auf diesem Gebiete Ikgflissdn. Bei einem voritbcfgeUetideu 
kurzen ■ Besuch' der Natioiulbiblioihck zu f loretu; wurde ich auf 
3 Fitvaitzködices äüfmcrksavti, von denen einer <Nr XtX Bi) dem Pontifikat 
Martins V; ahgehörl, während die beulen andern fNf. Xt.X SO uiid 311 
aus der Zer! Johanns NX IIP stammen. Von den letztgenannten steift der 
kreiere einen Teil eines ..Uber üjlroytu? et exitus camere aposipllce »rteha* 
atus tempore coronaiionis sauchssimt d n. d Johannis *i prov snnnui 
pontificis XXItf anno D nf itri Jh. Christi HlO du- >3 inqnsis miu" dar, 
wälueiut Cod, XIX 81 sieh bei . uähgrenf Zusehen als ein...vollständiger 
Jniroitusi£.xitiisband 3 Atis-der Zeh vom März 1413 bis Sept. 1414 erwies. 






Rezensionen und Nachrichten. 


L. Pastor. Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel¬ 
alters. 1 Bd. 3. u. 4. Auf!. Freiburg i. Br. 1901. 

Pastors Geschichte der Päpste ist bereits bei ihrem ersten Erscheinen 
von den hervorragendsten Kritikern mit grossem Beifall aufgenommen 
worden. Hat schon die zweite Auflage durch Heranziehung neuer Quellen 
und Arbeiten eine bedeutende Bereicherung erfahren, so gestaltete sich die 
vorliegende, wie der Verf. selbst im Vorworte bemerkt, in »weitem Umfang 
zu einer Neubearbeitung". Einmal wurde auch hier für verschiedene Ab¬ 
schnitte eine grosse Anzahl neuer Belegstücke aus verschiedenen Archiven 
und Bibliotheken verwertet. Wie viele Handschriften sind nicht in diesem 
inhaltschweren Bande verzeichnet, die das scharfe Auge des unermüdlichen 
Gelehrten in ihrem Werte erkannt und für die Spezialgeschichte auf zahl¬ 
reichen Gebieten nutzbar gemacht hat. Pastors Papstgeschichte ist dadurch 
geradezu zum Wegweiser in vielen Archiven und Bibliotheken geworden. 
Dazu kommt, dass sich die Forschung in den letzten Jahren ganz besonders 
dem Zeitalter des avignonesischen Exils und der Reformkonzilien zugewandt 
und eine grosse Reihe neuer Publikationen zu Tage gefördert hat, die für 
diese Auflage zu verwerten waren. 

Die ganze Anlage des ersten Bandes der Papstgeschichte zeigt, 
dass das erste Buch von dem Verfasser lediglich nur als Einleitung 
grossen Stils gedacht war und dass auch bei den Pontificaten Martins V. 
und Eugens IV. die Darstellung noch nicht in vollem Umfange er¬ 
setzen sollte. So mögen wir es begreiflich finden, wenn verschiedene 
Fragen der inneren Verwaltung am päpstlichen Hofe (apostolische 
Kammer, Kanzlei, Urkundenwesen) sowie der äusseren Beziehungen der 
Päpste zu den deutschen Kaisern (Approbationsfrage u. a.), zu dem griechi¬ 
schen Imperium und dem christlichen Orient (die in jener Zeit besonders 
lebhaft hervortretenden Unionsbestrebungen, Kreuzzugspläne) vielfach nur 
andeutungsweise berührt wurden. Es wäre aber wohl zu wünschen gewesen, 
dass der Verfasser die in diese Gebiete einschlagenden Arbeiten von Tangl, 
Weizsäcker, Riezler (Vat. Akten) u. a., vor allem aber die neu erschienenen 
Bände der deutschen Reichstagsakten wenigstens in den Litteraturvermerken 
angeführt hätte. Dass gerade diese letztere Publikation in den Abschnitten 
über Martin V. und Eugen IV. sich nirgends erwähnt findet, muss um so 
mehr auffallen, als die Herausgeber jeweils die Ergebnisse ihrer Forschungen 



Rezensionen und Nachrichten. 


187 


m einer kurzen, den Quellen selbst vorangestellten Einleitung der Haupt¬ 
sache nach zusammengefasst haben. Vgl. bes. die Ausführungen Beck- 
mann’s über die »Entwicklung der Kirchenfrage von K. Sigmunds 
Kaiserkrönung bis zum Reichstag zu Basel“. R. T. A. XI, 1—30. 

Die zentrale Stellung des Papsttums in der Qesamtkirche, das Ver¬ 
hältnis der Kardinale, der Bischöfe und Würdenträger der einzelnen Länder 
zu dem apostolischen Stuhle, worauf gerade für diese Periode besonders 
Gewicht zu legen ist, kann nicht vollständig gewürdigt werden ohne eine 
gründliche Erforschung des kirchlichen Benefizialwesens und der päpstlichen 
Finanzverwaltung. Pastor hat an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen; 
es sind aber auf beiden Gebieten noch gewaltige Aufgaben zu lösen, bevor 
wir ein sicheres, abgeschlossenes Urteil darüber fällen können. Hier steht 
vor allem auch der Landes- und Diözesangeschichte ein grosses Feld offen 
und es wäre zu wünschen, dass so eingehende Untersuchungen, wie sie 
Fraknöi über die Beziehungen Ungarns zum apostolischen Stuhle angestellt 
hat, auch in anderen Ländern recht bald Nachahmung finden würden. Was 
das Finanzwesen anbelangt, so sei nur darauf hingewiesen, dass die An¬ 
schauung (S. 99), Johann XXII. sei vornehmlich durch die neuen Lebens¬ 
bedürfnisse seinerzeit und den grossen Luxus jener Tage auf seine »Finanz¬ 
operationen“ verfallen, nicht mehr festgehalten werden kann. (Vgl. hiezu 
die von mir gegebenen Mitteilungen dieses Heftes.) 

Zu den herrlichsten Abschnitten dieses ersten Bandes gehören die 
Untersuchungen über die litterarische Renaissance in Italien. Der Verf. 
hat auf diese Fragen in einem Einleitungsabschnitt und wiederholt im 
Laufe der Darstellung Bezug genommen und vor allem auch das Eindringen 
des Humanismus an der Kurie in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen. 
Manches bleibt freilich auch auf diesem Gebiete noch der Spezialforschung 
Vorbehalten, ln welchem Umfang der Humanismus unter den römischen 
Päpsten des beginnenden 15. Jahrhunderts, vor allem lnnocenz VII., zur 
Geltung gekommen, ist noch immer nicht völlig klargestellt. Wäre es an 
sich schon eine lohnende und dankenswerte Arbeit, wenn einmal die päpst-: 
liehen Registerbücher, besonders die Lateranbände, von Bonifaz IX. bis 
Martin V., ähnlich wie dies Ottenthal für die folgende Zeit gethan, gründ-, 
lieh untersucht würden, so Hesse sich vor allem auch für unsere Frage 
neues Material gewinnen; es könnten da auch wichtige Feststellungen über 
die Deutschen an der Kurie gemacht werden. (Ueber »Gobelinus Persoen« 
vgl. beispielsweise zwei unedierte päpstliche Schreiben in Reg. Lat. 122 A 
fol. 9 V u. 44 v . 

Allseitig umfassend und bis ins einzelne gehend wird die Darstellung 
erst mit dem Pontifikat Nikolaus V. Mit voller Liebe hat sich der Verfasser 
in die Wirksamkeit des edlen Papstes versenkt und dessen Thätigkeit, wie 
die grossen Ereignisse und Persönlichkeiten seiner Zeit, soweit sie zur 
Papstgeschichte Bezug haben, in meisterhafter Form und mit der Gewandt¬ 
heit und Gelehrsamkeit des grossen Historikers nach allen Seiten hin durch- 



188 


Rezensionen und 'Nachrichten. 


forscht und beleuchtet. Mit Spannung folgen wir seinen Ausführungen 
über Nikolaus V. selbst, seine kirchliche und kirchenpolitische Thätigkeit, 
sein Verhältnis zu Kunst und Litteratur. Dazwischen die grossen Ab¬ 
schnitte über Nikolaus von Cusa und die Verschwörung des Stefano 
Porcaro. Die orientalische Frage, die der Verfasser in den letzten Abschnitten 
dieses Buches eingehend behandelt, findet ihre Weiterführung int vierten 
Buche, in dem mit der gleichen Gründlichkeit und denselben grossen 
Gesichtspunkten Leben und Wirken Calixt's 111. vor allem als Vorkämpfers 
der Christenheit gegen den Islam zur Darstellung gelangt sind. Zur 
Würdigung der ungeheueren Arbeitsleistung des Verf. muss noch besonders 
hervorgehoben werden, dass er gerade für diese beiden so eingehend und 
glänzend behandelten (das 3. Buch umfasst allein gegen 300 Seiten) Pontifi¬ 
kate zum grossen Teil auf seine eigenen Forschungen angewiesen war und 
dass auch seit dem Erscheinen der letzten Auflage die Litteratur über diese 
Zeit keine sehr grosse Bereicherung erfahren hat. E. Göller. 

J. v. Pflugk- Harttu ng, .Die Bullen der Päpste bis zum Ende des 
zwölften Jahrhunderts. Gotha 1901. 

Der grösste Teil dieser Arbeit umfasst das Bullenwesen der Päpste 
in der alten Kanzlei und schreitet dann vorwärts bis Cölestin III. Diese 
zunächst rein chronologisch getroffene Anordnung des gewaltigen Stoffes 
bildete aber kein Hindernis, zugleich auch eine innere sachliche Einteilung 
für das Ganze zu gewinnen, da sich in der Entwicklung des päpstlichen 
Bullenwesens gewisse Wendepunkte und Einschnitte feststellen lassen, die 
es ermöglichen, die grosse Masse von Urkunden in einzelnen Gruppen 
zusammenzufassen. So ergaben sich für den Verfasser zwei grosse Zeit¬ 
räume, von denen der erstere das Bullenwesen der alten Kanzlei umschliesst, 
während der folgende von Leo IX. bis Cölestin III. reichende wieder in 
3 grössere Abschnitte zerfällt, nämlich die Uebergangskanzlei (von Leo IX. 
bis Honorius II.), das durchgebildete Bullenwesen (von Innozenz II. bis 
Calixt III.), das schematische Bullenwesen (von Alexander III. bis Cölestin III.). 

Dieser bis ins Detail durchgeführten Untersuchung, in der der Ver¬ 
fasser, soweit ihm das Material zur Verfügung stand, mit peinlicher Genauig¬ 
keit auch den kleinsten Merkmalen nachgegangen ist, geht ein Abschnitt 
allgemeiner Natur über Urkundenarten, Material, Siegel und Schnüre, 
Schreiber und Schriftwesen, Wesen und Vorkommnisse, Einflüsse und 
Wirkungen und schliesslich über die Herstellung der Bullen voraus, in 
dem der Verfasser zu einer Reihe von Ergebnissen gelangt, die für die 
Diplomatik von bleibendem Werte sein werden. Auf der andern Seite 
muss es aber als ein Mangel empfunden werden, dass v. Pflugk-Harttung 
in diesem zusammenfassenden Werke das »Innere und Formale der Bullen* 
unter Berufung auf seine früheren Aufsätze in der Archivalischen Zeit¬ 
schrift nur stiefmütterlich behandelt und das Hauptgewicht lediglich auf 



Rezensionen und Nachrichten. 


189 


das Aeussere der Bullen legt Mit dieser Arbeit, so grosse Bedeutung 
man ihr auch schon mit Rücksicht auf den Verfasser als einen der ersten 
Kenner des päpstlichen Urkundenwesens beilegen muss, sind die Forschungen 
auf dem von ihm behandelten Gebiete noch keineswegs zum Abschluss ge¬ 
langt; dazu war doch das ihm zur Verfügung stehende Material, so »über¬ 
legen« es auch sein mochte, nicht vollständig genug und es bleibt abzu¬ 
warten, wie viel von seinen Ergebnissen und Aufstellungen und nicht zu¬ 
letzt auch von seiner Terminologie festgehalten werden wird. E. G. 

H. V. Sauerland, Vatikanische Urkunden und Regesten zur Ge¬ 
schichte Lothringens. Erste Abteilung. Metz 1901. 

— - Der Psalter Erzbischof Egberts von Trier, Codex Ger¬ 

trudianus in Cividale. Historisch-kritische Untersuchung. Trier 1901. 

Es darf für die Geschichte von Elsass-Lothringen als eine sehr zu 
begrüssende und erfreuliche Thatsache angesehen werden, dass fast gleich¬ 
zeitig mit der Arbeit H a u v i 11 e r s über die Strassburger Diözese die 
Veröffentlichung der Vatikanischen Quellen zur Geschichte Lothringens in 
Angriff genommen worden ist. S’s erster Band unterscheidet sich in 
mancher Hinsicht von der Publikation des Bearbeiters der Strassburger 
Diözese, indem der Verfasser zunächst davon abgesehen hat, seinem Buche 
eine grössere Untersuchung des von ihm gebotenen Materials vorauszu¬ 
schicken. Ueber die Zweckmässigkeit und den Wert einer derartigen Ver¬ 
arbeitung des Stoffes kann man verschiedener Meinung sein; S. hat in 
dieser Veröffentlichung davon abgesehen, weil er in einer andern, soeben 
auch erschienenen Quellenpublikation über die Rheinlande auf das gleiche 
Gebiet und den gleichen Gegenstand zurückkommen musste. Was die 
Edition selbst, die die Zeit vom 24. Dezember 1294 bis 25. April 1342 
umfasst, angeht, so hat der Herausgeber in wohlthuendem Gegensatz 
zu Hauviller sich bemüht, das vorliegende Material in möglichster 
Kürze darzubieten. Dadurch ist es ihm möglich geworden, in einem ver¬ 
hältnismässig dünnen Bande einen ziemlich grossen Zeitraum zu behandeln, 
obwohl er, was in dieser Arbeit m. W. zum ersten Male geschehen, auch 
die Kameralakten durchforscht und für seine Publikation verwertet hat. 
Dadurch hat das ganze Buch eine grosse Bereicherung erfahren, für das 
Pontifikat Johanns XXII. allein eine Vermehrung um etwa 60 Nummern. 
Für die Veröffentlichung dieser Stücke verdient der Verfasser um so 
grössere Anerkennung, als es mitunter sehr umständlich und mühsam ist, 
aus der nicht geringen Anzahl indexloser Kameralienbände das Material 
zusammenzusuchen. Nur kurz sei darauf hingewiesen, dass, worauf übrigens 
nicht viel ankommt, in der Angabe der Provenienz der einzelnen Kameralien¬ 
nummern kein einheitliches System durchgeführt ist Da uns die Libri 
ordinarii für die einzelnen Jahre meistens in mehreren Exemplaren erhalten 
sind, wäre es wohl zu wünschen, dass man entweder alle, oder was noch viel 



190 


Rezensionen und Nachrichten. 


einfacher wäre, die mit dem Approbalionszeichen versehenen Bände in der 
Citation anführen würde, soweit solche vorhanden sind. Im übrigen genügt 
ein Exemplar. Jedenfalls aber sollte das einmal begonnene Schema bei¬ 
behalten werden. Das gleiche gilt auch für den Fall, wenn eine Zahlung 
sowohl in den Libri ordinarii als in den Quittungsregistern gebucht ist 
Erwähne ich beide Quellen an der einen, so werde ich sie auch an der 
andern Stelle anmerken müssen. Da die für diese Publikation in Betracht 
kommenden Collectorenbände 3 u. 135 bereits durch Kirsch publiziert 
waren, hat S. sich darauf beschränkt, in kurzen Regesten auf dieselben zu 
verweisen. 

Im Anschluss an S.s vorzügliche Arbeit möchte ich darauf aufmerksam 
machen, dass dieQuittungen für die Zehntgelder, die Raymundus deValleaurea, 
der in Coli. nr. 3 erwähnte Kollege des Trierer Kollektors Peter Guigonis, in 
den Diözesen Lausanne, Genf und Sitten gesammelt und an die apostolische 
Kammer abgeliefert hat, in Obi. 12, fol. 125 v , 132, 139 v , 142 sich finden. 
Dabei heisst es in Obi. 12, fol. 125 v , Raymundus de Valleaurea sei »ad 
exigendum et recipiendum nomine camere domini nostri pape peccunias 
tarn sexennalis quam triennalis decimarum in civitatibus et diocesibus et 
provinciis Treveren. et Bisuntinen, dudum per sedem apostolicam imposi- 
tarum commissarius una cum venerabili viro domino Petro Guigonis de 
Castronovo, archidiacono de Vico in ecclesia Meten." vom apostolischen 
Stuhle beauftragt, und wenn auch die von ihm abgelieferten Summen nicht 
aus dem Trierer Bezirk stammen, so dürfte doch erwähnt werden, dass in 
den folgenden Nummern fol. 132, 139 v und 142 unter denjenigen, die das 
gesammelte Geld der Kammer überbrachten, sich auch »Johannes de Roseriis, 
thesaurarius Tullensis" befand. - Ferner möchte ich noch auf ein Register 
der Kollektorienserie des Vat. Archivs hinweisen, das auch für die 
von dem Verfasser ins Auge gefassten Gebiete nicht ohne Wert ist. Es 
ist uns als Duplikat in den Nummern 350 und 35J erhalten und enthält 
ein Verzeichnis von Kommissionsbullen, die die päpstlichen Legaten und 
Kollektoren in den Jahren 1317-23 in Sachen der päpstlichen Kammer 
für sich und andere entweder erhalten oder auf ihrer Reise zur Ueber- 
bringung an' die Adressaten mitgenommen haben. Fol. 60: Legatio Ala- 
mannie in provinciis Magontin. Treveren. et Colonen. — Die 4. iul. anno 
quo supra XVII (1317) discreti viri magistri Petrus Duranti, canonicus 
Ebredunen. et B[ernadus] de Montevalrano, rector ecclesie de Verdono, dioc. 
Tholosan. fuerunt missi per prefatum dominum nostrum ad partes Alamannie 
cum litteris, que sequuntur, super fructibus beneficiorum vacantium per 
triennium eolligendis. — Es folgt nun die Aufzählung von 28 Bullen unter 
kurzer Angabe des Inhalts. Am 16. Sept. 1318 erhielten die Genannten 2 
weitere Schreiben. »Postque, heisst es dann, die 30. octob. anno D ni 1321 
ind. IV. die 8. ian. dictus d. Petrus Durandi arripuit iter suum.“ Im Ver¬ 
laufe dieses weiteren Aufenthaltes erhielt er zu wiederholten Malen bis 
zum Schluss des Jahres 1322 mehrere Kommissionsbullen. Ein grosser 



Rezensionen und Nachrichten. 


191 


Teil dieser hier erwähnten päpstlichen Scheiben-ist in den gedruckten 
Werken, vor allem bei Riezler, Vat. Akten etc. schon ausführlich publiziert. 
— Für die Diözese Toul findet sich ein Eintrag fol. 54: [pro] fructibus 
decanatus Tüllen. - 1323 (1322) die ultima decembr. fuerunt tradite tres 
littere bullate Johanni procuratori domini Ademarii Targe, decani Tüllen. 
Es werden nun im einzelnen die Adressaten aufgezählt. 

Dieses ganze Register ist von höchster Bedeutung vor allem auch 
deshalb, weil wir aus ihm über die einzelnen Kollektoriebezirke verschiedene 
Aufschlüsse erhalten, die uns andere Quellen nicht gegeben hätten. Was 
gerade den oben erwähnten Kollektor Petrus Durandi angeht, so ist es 
dpch sehr wichtig, dass wir (vgl. Kirsch, Kollektorien S. 81) hier 
nun auch über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland nach dem Jahre 
1320 neue Nachrichten erhalten; ausserdem können wir hier aus einer 
Unsumme von Beispielen ersehen, welch grosser Zeitraum oft zwischen der 
Ausfertigung und Expedition der päpstlichen Bullen lag. - Unter Bezug¬ 
nahme auf die Ausführungen von Kirsch in diesem Hefte (S. 125) 
sei noch erwähnt, dass wir für das 14., 15., 16., 17. und 19. Pontifikats¬ 
jahr Johanns XXII. in Coli. 280 ein Kammerregister besitzen, in dem 
die an der Kurie vakanten und von ihr besetzten Benefizien sich ver¬ 
zeichnet finden. Darunter auch verschiedene, die lothringischen Gebiete 
angehende Nummern, die S. nicht veröffentlicht hat. So besonders fol. 
35 (Ueberschrift: provincie Treveren. et Bisuntin.) fol. 57 (Ueberschrift: 
provincia Treveren. anno XVI); ausserdem auch fol. 22 v und fol. 23. Dass 
dieses Register von höchster Bedeutung für die Benefizienfrage und das 
Finanzwesen unter diesem Papste ist, braucht nicht besonders hervorgehoben 
zu werden. 

2. Unter Hinweis auf seine Abhandlung über „Bücherei und Bücher¬ 
wesen im Mittelalter“ teilt uns Max Keuffer, der dem hier zu be¬ 
sprechenden Werke ein Begleitwort mit auf den Weg gegeben, folgendes 
mit: „Während der Abfassung derselben wurde es mir deutlich, dass die 
Bearbeitung des Codex von Cividale am besten geteilt würde, dergestalt, 
dass die Geschichte der Handschrift als eines liturgischen Buches von 
einem in liturgischen Dingen bewanderten Historiker und ihre kunst¬ 
geschichtliche Seite gleichfalls von einem tüchtigen Fachmann behandelt 
würde." 

Die Bearbeitung des historischen Teiles dieser herrlich ausgestatteten 
und verdienstvollen Publikation hat nun Dr. Sauerland übernommen, 
ln seinen klaren und übersichtlichen Ausführungen gelangt S. zu höchst 
interessanten Ergebnissen; die Beschreibung der Handschrift wie die Ge¬ 
schichte des Codex selbst ist mit peinlicher Gewissenhaftigkeit und 
kritischem Scharfsinn durchgeführt. Der in Cividale aufbewahrte Codex, 
dessen Hauptbestandteile — ein Psalterium mit Allerheiligenlitanei und 
einer Reihe von Orationen, die sogen. Gertrudianischen Gebete und 
schliesslich ein Kalendar und Nekrologium - eingehend besprochen 



192 


Rezensionen und Nachrichten. 


werden, wurde auf Anordnung Bischof Egberts von Trier wahrscheinlich 
in der Abtei' Reichenau hergestellt, im Trierer Dome beim liturgischen 
Chorgebet verwendet, gelangte von dort in die Hände der russischen 
Fürstin Gertrud, — so erklärt iich die Hinzufügung der Gertrudianischen 
Gebete mit den hochinteressanten Illustrationen - kam von da (1139— 
1143) in den Besitz des Klosters Zwiefalten, wo als weitere Ergänzung 
Kalendarium und Nekrologium hinzugefügt wurden, später dann in den 
Besitz der Grafen von Andechs, wie S. mit guten Gründen vermutet, und 
schliesslich in die Hände der hl. Elisabeth, der Enkelin des Grafen Berthold IV. 
von Andechs, deren Oheim ihn für den Dom von Cividale erbat 

Der Codex hat also eine äusserst wechselvolle Geschichte. Die Ent¬ 
stehung des Psalters auf der Reichenau kann allerdings nur aus dem kunst¬ 
historischen Teile wahrscheinlich gemacht werden, wie der Verfasser aus¬ 
drücklich S. 8 hervorgehoben hat Den Hauptwert hat S. in seiner Unter¬ 
suchung auf die Sichtung und Beschreibung des Inhaltes sowie die Ge¬ 
schichte des Codex gelegt; zugleich ergaben sich hieraus auch einzelne 
wertvolle Angaben für die allgemeine Geschichte, besonders über das Ver¬ 
hältnis Russlands zum apostolischen Stuhle. Der Codex hat ferner m. E. 
eine nicht geringe Bedeutung für die Geschichte der Liturgie, wie aus der 
genauen Inhaltsangabe S.’s unschwer zu erkennen ist, und es wäre wohl 
nicht ohne Wert gewesen, in dieser Beziehung eine Untersuchung anzu¬ 
stellen und zu zeigen, in welchem Zusammenhang derselbe zu den übrigen 
liturgischen Büchern jener Zeit steht; man darf nur einen Blick in die 
Publikationen von Delisle, Ebner, Ehrensberger u. a. thun, um sofort zu 
erkennen, dass die Zusammenstellung des Psalteriums mit der Allerheiligen¬ 
litanei und den verschiedenartigen Orationen nicht auf einer Zufälligkeit 
beruht, sondern in der Gestaltung des damaligen Chorgebets seinen Grund 
haben muss. Vielleicht hätten sich hieraus auch bestimmte Anhaltspunkte 
für die Chronologie des Codex selbst ergeben. Mir will scheinen, dass 
aus der Bitte „ut regem nostrum et exercitum christianorum conservare 
digneris" ein sicherer Schluss auf die Vakanz des deutschen Kaiserthrones 
nicht gemacht werden kaun. Hinsichtlich der S. 14 erwähnten Oration 
de nocivis rebus timendis, die S. als „abergläubischen Giftsegen" be¬ 
zeichnet, möge hervorgehoben werden, dass diese kirchliche Benediktion 
nach der ikonographischen Seite (der hl. Johannes wird angerufen zum 
Schutze „ab omni prestigiorum sive veneficiomm periculo") nicht ohne Wert 
ist. - Diese wenigen hier vorgebrachten Bemerkungen sollen aber in 
keiner Weise uns abhalten, den hohen Wert und die wissenchaftliche Be¬ 
deutung dieser so interessanten Untersuchung vollauf anzuerkennen. 

E. Göller. 



Rezensionen und Nachrichten. 


193 


Concilium Tridentinum, Diarioruin, actorum, epistitlaruin, tractatuuni 
vova collectio. Edidit Societas Goerresiana. Tomus primus. Diarioruin 
pars prima. Collegit, edidit, illustravit Sebastianus Merkte. Friburgi 
Brisgoviae. Sumptibus Herder. 1901. CXXIX et 931 in 4. 

Mit der alten Losung: Hie Sarpi, hie Pallavicini, die seit 
Jahrhunderten der Geschichte des Konzils von Trient wie ein Schatten an¬ 
hing, wird es nun wohl bald ein Ende nehmen, und so sehr es von dem 
gewaltigen Eindrücke zeugt, den des letzteren Werk auf Mit- und Nach¬ 
welt hervorrief, dass die Geschichtsforschung es so lange bei seiner Dar¬ 
stellung bewenden liess, so kann doch kein Zweifel bestehen, dass die Zeit, 
welcher Pallavicini genügen konnte, längst vorüber ist. Die Forschung in 
den Archiven thut gewiss in zahllosen Fällen dar, dass der berühmte Jesuit 
wie auch etwas später der Oratorianer Raynald nicht nur mit grösster Ge¬ 
wissenhaftigkeit alle damals zugänglichen Quellenschachte aufgedeckt und 
ausgebeutet, sondern auch, im vorteilhaftesten Gegensätze zu Sarpi, die 
Wege, die sie gegangen sind, offen dargelegt und vor niemand verborgen 
haben; aber man will gegenwärtig, und mit Recht, in der Verwertung der 
Dokumente nicht auf das Urteil eines andern, selbst wenn es als unbeein¬ 
flusst gelten könnte, angewiesen sein, noch sich mit einer blossen Auswahl 
von Dokumenten begnügen, wo man das Ganze und dazu in ungleich ge¬ 
nauerer, streng kritischer Fassung haben kann. Im Einzelnen ist ja auch 
seit Pallavicini und Raynald mancher Beitrag zur Geschichte des Konzils 
von Trient geboten worden; in der Hauptsache kann man aber nur wenig 
über diese beiden hinaus, so dass gerade hier die Fortführung der Konzilien¬ 
geschichte wegen der Unzulänglichkeit der veröffentlichten Quellen ins 
Stocken geriet. 

Dieser Zustand soll nun durch das grosse Unternehmen der Görres- 
Gesellschaft vollständig beseitigt werden, und wer den vorliegenden ersten 
Band etwas näher betrachtet, wird sich durch die überwältigende Fülle von 
Fleiss und Ausdauer, von Gelehrsamkeit und Sicherheit, was Form wie In¬ 
halt betrifft, durch den ungeahnten Reichtum an kostbarem geschichtlichen 
Material, das er in exaktester Verarbeitung bietet, durch die Energie und 
unnachgiebige Beharrlichkeit des Forschers, die auf jeder Seite sichtbar 
sind, leicht überzeugen, dass der Anfang ein guter ist und auch für die 
Fortsetzung zu den besten Hoffnungen berechtigt. Bei einem Bande, der 
über tausend Seiten in möglichst reichhaltigem Quartformat und mit einem 
sehr ausgedehnten Apparat an textlichen wie sachlichen Noten enthält, wird 
es gewiss nicht an Irrtümern und Versehen fehlen; wie sehr aber dem 
Herausgeber Merkle daran lag, der Sache selbst zu dienen und seiner 
Arbeit jede erreichbare Zuverlässigkeit zu geben, beweist nicht am wenigsten 
das Verzeichnis der Addenda et corrigenda am Schlüsse. Es soll daher 
hier auf solche Einzelheiten nicht eingegangen werden, um so weniger, 
als der Herausgeber selbst wie die übrigen Mitarbeiter in den folgenden 


Römische Quartalschrift 1902 


13 



194 


Rezensionen und Nachrichten. 


Bänden Gelegenheit haben werden, berichtigend einzugreifen, wo es sich 
als nötig erweisen sollte. Eine kurze Inhaltsübersicht wird unsere Leser in 
den Stand setzen, Wert und Bedeutung dieses Tomus primus und damit 
die Wichtigkeit des ganzen Werkes zu beurteilen. 

An der Spitze des Bandes steht ein sehr gnädiges Breve Sr. Heilig¬ 
keit Leos XIII. an den Präsidenten der Görres-Gesellschaft und den Leiter 
des römischen Institutes, in welchem der Papst dem grossen Unternehmen 
seine warme Empfehlung mit auf den Weg gibt. Es folgen dann p. XIII 
bis CXXIX die Prolegomena, die gleich dem ganzen kritischen Apparat in 
lateinischer Sprache gegeben sind, da der universelle, theologische Charakter 
des Ganzen dies erheischte. Hier handelt Merkle zunächst von den Monu- 
menta Tridentina im allgemeinen und legt in sicherster Begründung die 
Notwendigkeit dar, das Material für die Geschichte des Konzils in Gesamt¬ 
heit und zwar nur nach den besten und originalsten Vorlagen zu veröffent¬ 
lichen. Daran schliessen sich die Ergebnisse ausgedehnter Forschungen 
und Reisen durch Italien, Spanien, Deutschland und Frankreich, mit dem 
Nachweis aller wichtigen Fundorte für einschlägige Archivalien oder Hand¬ 
schriften. P. XXXIV beginnt der eigentliche Gegenstand der Editions- 
thätigkeit Merkle’s, die Abhandlung über die Konzilstagebücher oder Diarien, 
die vollständig aufgezählt werden. Das zweite Kapitel der Prolegomena, 
p. XXXVI - LXV1II, gilt dem Konzilspromotor Hercules Severoli und seinem 
Commentarius, um welchen sich Merkle schon früher in scharfsinniger 
Untersuchung das Verdienst erworben hatte, den Verfasser, nämlich Severoli, 
und die grundlegende Bedeutung für unsere Kenntnis der ersten vier 
Konzilsmonate darzuthun, da auf diesem Commentarius für die genannte 
Zeit selbst die Akten Massarellis beruhen. Von Massarelli handelt dann 
ausführlich das dritte Kapitel, p. LXVIII—CXXIV mit vielen Unterab¬ 
schnitten, in denen Leben, Thätigkeit, Charakter und Schriften des Konzils¬ 
sekretärs, unter diesen namentlich seine Tagebücher und die verschiedenen 
Rezensionen der Akten, endlich die vielen handschriftlichen Materialien 
behandelt werden, die in Massarellis Besitz oder Verwahrung standen und 
nach seinem Tode früher oder später in das vatikanische Archiv überführt 
wurden. 

Die Text« selbst umfassen 873 Seiten und bieten an erster Stelle 
den Commentarius des Severoli, der vom 11. Dezember 1545 bis zur 
Translation nach Bologna im März 1547, mit einigen Zusätzen auch noch 
bis zum Beginn des Jahres 1548 reicht. Es folgt S. 151—399 bezw. 404 
das erste Diarium Massarellis, das vom 22. Februar bis 2. Mai 1545 
lateinisch, von da bis zum Schlüsse am 1. Februar 1546 italienisch ge¬ 
schrieben ist und Tag für Tag die das Konzil, die Legaten und Prälaten 
betreffenden Vorgänge, Empfang und Sendung von Schreiben u. s. w. 
aufzeichnet. Das zweite Diarium, S. 407 - 466, dem eine gedrängte Dar¬ 
stellung der Vorgeschichte des Konzils seit 1536 vorausgeht, ist nicht viel 
mehr als ein kurzes Summarium vom 6. Februar 1545 bis zur Translation 



Rezensionen und Nachrichten. 


195 


am 11. März 1547. Ungleich wichtiger sind wieder das 3. und 4., 
S. 469—873, welche mit dem 18. Dezember 1545 und mit der ersten 
Generalkongregation anhebend die ganze erste Trienter und die Bologneser 
Periode bis zur Suspension des Konzils durch Paul III. am 13. September 
1549 durchführen und dann noch bis zum Tode dieses Papstes am 10 Nov. 
gleichen Jahres fortgesetzt sind. 

Fügen wir nun noch aus dem Prospekte des Ganzen hinzu, dass 
zwei folgende Bände Fortsetzung und Abschluss der Tagebücher bringen 
werden, dass mit dem 4. Bande, dessen Druck schon weit vorangeschritten 
ist, nach der eingehenden Vorgeschichte des Konzils die Herausgabe der 
Originalakten beginnt, für welche 6 Bände in Aussicht genommen sind, 
dass endlich auch die Konzilskorrespondenz zum grossen Teile bereits 
bearbeitet ist und nach Fertigstellung des eben genannten Bandes erscheinen 
wird: so kann sich der Leser leicht ein Urteil über den Zweck und die 
Anlage des ganzen Werkes bilden, das dazu bestimmt ist, der Geschichte 
des Konzils von Trient als ebenso erschöpfende wie unbedingt zuverlässige 
Grundlage zu dienen. 

Jeder Band wird seinen eigenen Index nominum et rerum erhalten, 
und in dem vorliegenden ersten Bande hat Prof. Merkle für diese Indices 
ein Specimen geschaffen (S. 875 — 927), das uns nach Anlage, Genauigkeit 
und Vollständigkeit, abgesehen von kleineren Unregelmässigkeiten in der 
alphabetischen Folge, unübertrefflich scheint und von neuem dafür Zeug¬ 
nis gibt, dass sich der Herausgeber keiner der von ihm selbst aus höchste 
gespannten Anforderungen entzogen hat. Aber nicht nur ihm, sondern 
auch dem Verlage hat dieser Index wie überhaupt der Druck des ganzen 
Bandes ganz ausserordentliche Leistungen zugemutet, denen sich die Firma 
Herder in vornehmster Eleganz unterzogen hat. Beigegeben ist ein Plan 
der Stadt Trient nach einem venetianischen Drucke aus dem Jahre 1563 

Georg Freiherr von Hertllng. Augustin. Der Untergang der 
alten Kultur. Mit einer Kunstbeilage in Farbendruck und 50 Abbildungen. 
112 S. Mainz. Kirchheim. 

Nicht um unsere Leser auf dieses Buch aufmerksam zu machen oder 
ihnen seinen Inhalt zu skizzieren, kommen wir auf v. Hertlings Augustin 
zu sprechen, da in diesem Falle das blosse Erscheinen die wirksamste 
Empfehlung war und die schnelle Verbreitung der 1 itterarischen Besprechung 
vorauseilte, sondern um der pflichtmässigen Anerkennung für ein hervor¬ 
ragendes, in mancher Beziehuug klassisches Werk zu genügen, das in einem 
so knappen Rahmen von einer so weitragenden Persönlichkeit aus einer so 
stürmischen Epoche der Völkergeschichte ein schön abgerundetes, von Satz 
zu Satz mit Geist und Sorgfalt durchgeführtes Bild entwirft Wie man jetzt 
allenthalben Geschichte schreibt, musste es fast als eine Verwegenheit er¬ 
scheinen, auf den Raum von etwas über 100 Seiten, der noch durch viele 



1% 


Rezensionen und Nachrichten. 


Illustrationen beengt ist, alle die Ereignisse zusainmenzudrängen, die ein 
Jahrhundert der Umwälzung, gewaltiger geistigen wie physischen Kämpfe, 
ein Jahrhundert vollständigen Umschlages in Religion und Weltanschauung 
mit sich brachte; aber wie die Kunst des Lichtdruckes aus einem grossen 
Gemälde ein kleines, daraus ein noch kleineres anfertigt, in welchem man 
keine der Linien und Figuren des grösseren vermisst, im Gegenteil den 
Gesamteindruck viel schärfer und bleibender empfängt, so fehlt auch hier 
in dem Charakterbilde des hl. Augustinus und seiner Zeit kein Strich, und 
nirgendwo, wenn wir etwa von der leider etwas kurz gehaltenen Ent¬ 
wickelung von Augustins Gnadenlehre und seinen Schriften gegen den 
Pelagianismus absehen, nirgendwo hat die Kürze der deutlichen und scharf- 
linigen Zeichnung Eintrag gethan. Man ist im Zweifel, welchem Ab¬ 
schnitte des Buches man den Vorzug geben soll, dem ersten, der uns das 
Ringen Augustins mit dem Zweifel und den Versuchungen der Welt bis 
zum herrlichsten Siege über beide beschreibt, oder einem der folgenden, 
in welchen wir Augustins reife Philosophie und seine eminente Thätigkeit 
in Hippo als Bischof, Lehrer, Kirchenvater, als Leuchte der ganzen Christen¬ 
heit, als Hort des wahren Glaubens gegen alle Irrlehrer kennen lernen; 
wenn man aber das Schlusskapitel mit dem überaus geistvollen Abschnitt 
über Augustins Schrift vom Staat Gottes gelesen hat, bedauert man lebhaft, 
dass das Buch, zu Ende ist und dass der Verfasser es sich versagen 
musste, die mächtig befruchtende Wirksamkeit des Lebens und der Schriften 
Augustins durch alle folgenden Jahrhunderte zur Darstellung zu bringen. 

Franz Xaver Kraus. Cavour. Die Erhebung Italiens im neun¬ 
zehnten Jahrhundert. Mit einem Lichtdruckbild nnd 65 Abb. 100 Seiten. 
Mainz. Kirchheim. 

Ueber den bekannten Connetable Karl von Bourbon, der im Früh¬ 
jahr 1527 das Heer Karls V. gegen Rom führte und bei der Erstürmung 
der Stadt am 6. Mai des genannten Jahres ums Leben kam, schrieb i. J. 
1852 ein Herr von Schwartzenau eine Biographie. An Karl v. Bourbons 
Namen ist ausser der Empörung gegen seinen Herrscher Franz I. von 
Frankreich unabänderlich das grauenvolle Verhängnis der Stadt Rom ge¬ 
knüpft, welches noch heute als der Sacco di Roma ihre Bewohner mit 
Schrecken erfüllt. Zu der vorgenannten Biographie fällt daher Alfred von 
Reumont, ohne im übrigen auf deren wissenschaftlichen Wert einzugehen, 
das kurze Urteil: »Dass aber ein Herr von Schwartzenau sich einen Mann 
wie den Connetable von Bourbon zum Helden gewählt hat, übersteigt das 
Maass des Erlaubten.« (Gesell, der Stadt Rom. 3. Bd. 2 S. 847). Das¬ 
selbe Urteil scheint mir sowohl in Hinsicht auf den Gegenstand wie den 
Verfasser wie die Durchführung der vorliegenden Schrift das zutreffendste 
zu sein, um so mehr, als der damaligen Einnahme Roms doch sehr bald 
der Friede zwischen kirchlicher und weltlicher Macht gefolgt ist, der heute 



Rezensionen und Nachrichten. 


197 


für Italien noch in unabsehbarer Ferne liegt. Unbeschadet im übrigen der 
unbefangenen Würdigung und Hochschätzung des verewigten Verfassers, 
dessen Charakter so viel des Ausserordentlichen an sich trug. 

Emil Goeller. König Sigismunds Kirchenpolitik vom Tode Boni- 
faz’ IX. bis zur Berufung des Konstanzer Konzils (1404—1413). VIII u. 
228 S. Freiburg. Herder. 

In fünf Abschnitten behandelt die Schrift ihren Gegenstand und 
zwar in einer Weise, die in ihr keineswegs eine Erstlingsarbeit vermuten 
lässt. Kaiser Sigismund ist gewiss nicht in allen Lagen ein Muster von 
Lebensernst und Herrscherkraft oder auch von Zuverlässigkeit und Beharr¬ 
lichkeit gewesen; aber seiner Kirchenpolitik, die von weitem her die Be¬ 
seitigung des unseligen Papstschismas ins Auge fasste und in besonnener 
Konsequenz durchgeführt wurde, bis sie zum unvergänglichen Ruhme für 
Sigismund selbst zu der grossen That des Konzils von Konstanz führte, 
dieser Kirchenpolitik zollt der Verfasser, und ganz gewiss mit Recht, das 
rückhaltloseste Lob. Dennoch ist der Titel Kirchenpolitik etwas zu enge 
gefasst; denn auch der lange Kriegszustand zwischen Sigismund und Venedig, 
die hochfliegenden Bestrebungen des Königs Ladislaus von Neapel, die 
Verhältnisse im Reiche unter und nach Ruprecht mussten nebst andern 
Gegenständen in den Bereich der Erörterung gezogen werden, die sich 
dabei immer auf der Höhe der Forschung bewegt und auch die jüngsten 
Erscheinungen genau verwertet. Die Bemerkungen, die auf S. 91-93 an 
die Bestätigung der Königswahl Sigismunds durch den neuen Papst 
Martin V. geknüpft werden, scheinen mir allerdings zu weit zu gehen und 
der genügenden Begründung zu entbehren; die Approbation dürfte sich 
doch wohl leicht aus der Absicht erklären lassen, diesen Akt durch einen 
von der ganzen Christenheit anerkannten Papst vollziehen zu lassen. Wenn 
auf S. 119 der Ruf: »Viva lo re Vinceslao" authentisch ist, so vermisst 
man eine Erklärung dafür, das König Ladislaus nun einmal Wenzel heisst. 

Mehrere Einzelfragen werden in einem Anhänge (S. 179-208) durch¬ 
geführt; eine Beilage bringt die bedeutsame Relation über eine Gesandt¬ 
schaft Sigismunds und Venedigs an die Pisaner Kardinäle aus dem Jahre 
1408. Der Schrift wird in der Litteratur zur Beilegung des grossen Papst¬ 
schismas eine hervorragende Stelle anzuweisen sein. 

Aloys Meister. Die Fragmente der Libri VIII Miraculorum des 
Cäsarius von Heisterbach. Vierzehntes Supplementheft der Römischen 
Quartalschrift. Rom 1901. XLIII u. 221 S. 

Aus drei Handschriften, die sich in Bonn, Trier und Soest befinden 
und bisher zwar nicht unbekannt, aber doch nicht richtig eingeschätzt waren, 
gibt Meister die drei ersten, wahrscheinlich einzigen Bücher einer Schrift 
des bekannten Cistergiensermönches Cäsarius von Heisterbach heraus, die 



198 


Rezensionen und Nachrichten. 


als verloren galt und in dem von Cäsarius selbst aufgestellten Verzeichnis 
seiner Schriften den Titel führt: Volumen diversarum visionum seu mira- 
culorurn. Libri VIII. Die Schrift bildet eine Fortsetzung oder, wie der 
Herausgeber vorschlägt, eine zweite Folge der bekannten und überaus ver¬ 
breiteten Legendensammlung des Heisterbacher Mönches: Dialogus Magnus 
visionum seu Miraculorum. Libri XII; mit dieser teilt sie auch die hohe 
Bedeutung für »Sittengeschichte, Sagenforschung, Mythologie und Legenden¬ 
poesie.“ Der Herausgeber hatte nicht die Absicht, die äusserst vielseitige 
schriftstellerische Thätigkeil zu behandeln, die Cäsarius als Homilet, Exe¬ 
get, Lehrer und Erzähler entwickelte, gibt aber doch in der Einleitung 
p. XVIII -XLIII ausser den litterarisch-handschriftlichen Nachweisen manchen 
Beitrag zur Würdigung des merkwürdigen und anziehenden Mannes; ich 
möchte besonders auf die recht sinnige Beurteilung der Mirakel und Anek¬ 
doten des Heisterbachers, p. XXXI - XXXIV hinweisen. Die textkritische 
Behandlung ist äusserst genau und thut des Outen eher zuviel als zuwenig. 

Jakob Schmidt. Die katholische Restauration in den ehemaligen 
Kurmainzer Herrschaften Königstein und Rieneck . (Ludwig Pastor, Er¬ 
läuterungen etc . zu Janssens Gesch . des deutschen Volkes. Bd. 3 Heft 1). 
Freiburg. Herder. XII u. 124 S. 

Im Jahre 1559 fiel die Grafschaft Rieneck mit dem Hauptorte Lohr 
als erledigtes Lehen an Mainz zurück, und i. J. 1581 kam auch die Herr¬ 
schaft Königstein im Taunus als Reichslehen an das Erzbistum. Beide Ge¬ 
biete waren im Ganzen dem Luthertum anheimgefallen, und mehrere 
Mainzer Kurfürsten Hessen es dabei bewenden, bis mit Johann Adam von 
Bicken (1602) und mit Johann Schweikart von Cronberg (1604) Männer 
den Stuhl des hl. Bonifacius bestiegen, die entschlossen waren, von den 
Rechten, die ihnen der Augsburger Religionsfriede gab, Gebrauch zu 
machen. So vollzog sich im wesentlichen während der Jahre 1602-1604 
die Zurückführung der beiden Gebiete zur katholischen Kirche, friedlich 
und ohne Gewalt oder Aufruhr; nur in einigen Orten der Grafschaft 
Rieneck, deren Hoheit zwischen Mainz und Hanau geteilt war, stiess das 
Werk auf grössere, zum Teil dauernde Hindernisse. Die fleissige und 
sorgfältige Arbeit verfolgt diese Vorgänge an der Hand eines reichen 
Materials, das vornehmlich aus dem Kreisarchiv von Würzburg stammt, 
von Ort zu Ort und vereinigt in bester Weise die Lokalgeschichte mit der 
allgemeinen. Die theologische Fakultät zu Münster hat die Arbeit mit 
grossem Wohlwollen als Inauguraldissertation angenommen. 

In der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N. F. Bd. 16 
Heft 3 u. 4, S. 1-82, gibt Fr. von Weech den Briefwechsel zwischen 
Johann Friedrich Böhmer und den beiden Mone, dem Vater Franz Joseph 
und dem Sohne Fridegar heraus, den seinerzeit Johannes Janssen für 



Rezensionen und Nachrichten. 


199 


Böhmers Leben und Briefe nicht hatte erhalten können und der i. J. 1900 
an das badische Generallandesarchiv gekommen ist. Derselbe umfasst 60 
Stöcke und zieht sich durch die Jahre 1835-1863, in welchem Böhmer 
am 22. Oktober starb. Wissenschaftliches und litterarhistorisches Interesse 
haben vor allem die zwischen Böhmer und dem älteren Mone ausge¬ 
tauschten Briefe, zwei Männern von allbekanntem Ernst der Forschung 
und gereiften Anschauungen, während der jüngere Mone von Anfang an 
in krankhafter Unstätigkeit befangen war und derselben immer mehr zum 
Opfer fiel. Darüber handelt der Herausgeber in der Einleitung; ausserdem 
enthalten die zahlreichen Anmerkungen sehr schätzenswerte Nachrichten 
über Persönlichkeiten und wissenschaftliche Arbeiten, die in dem Brief¬ 
wechsel berührt werden. E h s e s. 

Conradus Eubel. Hierarchia Catholica Medii Aevi sive Summorum 
Pontificum, S. R. E. Cardinalium, Ecclesiarum Antistitum Series ab anno 
1431 usgue ad annum 1503 perduda e documentis Tabularii praesertim 
Vaticani colleda, digesta, edita. - Monasterii MDCCCCI, Sumptibus et 
typis librariae Regensbergianae. VIII, 328 Seiten, gr. 4°. 

Als Eubel vor 3 Jahren die »Hierarchia Medii Aevi" erscheinen 
Hess, ohne irgend ein Anzeichen oder eine Andeutung, dass sie über den 
Endtermin des Bandes, das Jahr 1431, hinaus weitergeführt werden sollte, 
da wurde alsbald, unter anderem auch an dieser Stelle, der Wunsch nach 
einer Fortsetzung ausgesprochen und dem selbstlosen Bienenfleiss und der 
wissenschaftlichen Akribie des Herausgebers zugleich mit dieser Vertrauens¬ 
kundgebung die verdiente Anerkennung gezollt. Glücklicherweise blieb 
Eubel für dieses begreifliche Verlangen der wissenschaftlichen Welt nicht 
unempfindlich; schon nach 3 Jahren konnte er diese Fortsetzung, die 
wenigstens bis zum Regierungsantritt Julius’ II. reicht, vorlegen. Ich sage 
»wenigstens", denn meines Erachtens wäre es ein viel natürlicherer Ab¬ 
schluss gewesen, wenn das Werk bis zum Tridentinum fortgesetzt worden 
wäre. Der jetzige Endtermin wurde nur gewählt mit Rücksicht darauf, 
dass von Julius II. an eine neue Lücke in dem Hauptquellenmaterial, den 
Provisionsbänden des Vatikanischen Archivs, anhebt. 

Dem neuen Bande, mit dem Eubels »Hierarchia" vorläufig abge¬ 
schlossen ist, darf die Anerkennung, die der erste schon gefunden hat, 
unverkürzt gespendet werden. Wir haben auch hier wieder eine glänzende 
Probe von rastlosem Spüreifer und von peinlicher Genauigkeit und Zuver¬ 
lässigkeit bei Aufstellung dieser statistischen Listen vor uns. Dass Er¬ 
gänzungen und Korrekturen doch noch möglich sind, hat sich der bescheidene 
Franziskanerkonventuale am allerwenigsten verhehlt, die lange Reihe von 
Verbesserungen und Ergänzungen am Schluss dieses Bandes zeigt, wie 
dankbar er Richtigstellungen hingenommen hat; diese relative Unvoll¬ 
kommenheit liegt in der Natur der Sache und vor allem des Materiales, 



200 


Rezensionen und Nachrichten. 


aus dem Eubel seine »Hierarchia" aufbauen musste. Ihm darob auch nur 
einen leisen Vorwurf machen, heisst völlig den dem Werke zu Grunde 
liegenden Plan und die positive Bedeutung des ersteren verkennen. Aber 
auch die prinzipiellen Ausstellungen, welche vereinzelt an der Anlage der 
ganzen Arbeit gemacht worden sind, haben vielfach das richtige Verständnis 
für den eminenten Wert dieser wissenschaftlichen Leistung vermissen lassen, 
so dass es P. Eubel ein leichtes war, gegen sie in sachlichster Weise Stellung 
zu nehmen. (Hist. Jahrb. XX, 915 ff.). 

Bezüglich der Anlage der »Hierarchia" dürfen wir auf die Besprechung 
verweisen, die dem ersten Bande von sachkundiger Seite in der »Römischen 
Quartalschrift", Xll (1898), 228 ff., zuteil geworden ist. Neu hinzugekommen 
ist diesmal, was gewiss allseitige Anerkennung finden wird, im Anhang I 
ein Katalog der Suffraganbischöfe, gegliedert, merkwürdigerweise, nicht wie 
der Bischofskatalog nach der alphabetischen Reihenfolge der Diözesen, in 
denen sie ihre Wirksamkeit entfaltet, sondern nach Ländern. Ein grosser 
Teil dieser Weihbischöfe erscheint zwar schon im Hauptteil der »Hierarchia«, 
aufgeführt jeweils in der Bischofsliste ihres Titularbistums; praktischer und 
geläufiger aber ist jedenfalls die nochmalige Erwähnung an der Stelle, wohin 
sie durch ihre Thätigkeit gehören, ganz abgesehen davon, dass in diesen 
Anhangslisten eine beträchtliche Anzahl Suffraganbischöfe stehen, welche 
im Hauptteil überhaupt nicht Vorkommen. Für England, zum Teil auch 
für Deutschland, ich erinnere nur an Basel, Konstanz, Strassburg, Münster, 
Paderborn, Würzburg u. s. w., lagen bereits Hilfsmittel vor, die bei der 
Herstellung dieser Listen gute Dienste leisten konnten. Im übrigen wird 
die Lokalforschung manche Lücke hier noch auszufüllen haben; für Strass¬ 
burg, auch für Basel hätte das schon auf Grund der Grandidier-Ingold’schen 
Alsatia sacra geschehen können. Der Konstanzer Weihbisch. Joannes 
Martini (p. 305) ist wohl nur aus Versehen als Minorit bezeichnet; 
auf seinem Grabstein (vgl. Mone, Quellensamml. III, 94) wird er als mag. 
ord. fratr. praed. bezeichnet. 

Für den Hauptteil stützte sich Eubel wie schon im ersten Bande, 
auf die glücklicherweise gut erhaltenen Provisionsdokumente des Vatik. 
Geheimarchivs, wo diese versagten, auf die Register-, die Obligations- und 
Solutionsbücher; für die letzten Jahre des behandelten Zeitraumes standen 
ausserdem noch Hilfsquellen des Consistorialarchivs zur Verfügung, darunter 
die Aufzeichnungen von Augustinus Favoritus und A s c a n i o 
Sforza, oder aber die Tagebücher von Burchardus. Aus diesem 
Material hat Eubel auch die inhaltsreichen Anmerkungen hergestellt, und 
vor allem den Anhang zur Kardinalsliste, dem eine hohe Bedeutung für 
die Geschichte dieser Tage zukommt. 

Wer sich überzeugen will, welch gewaltigen Schritt über alle Vor¬ 
gänger hinaus Eubels ,Hierarchia' bedeutet, der braucht nur einmal seine 
Kardinalslisten mit denen bei Gams zu vergleichen. Da ist auch kaum eine 
Angabe übereinstimmend; nicht etwa nur bei unbekannten Männern, 



Rezensionen mul Nachrichten.. 


201 


sondern selbst bei einem Lorenzo Cybo, einem Estouteville, 
einem Turrecremata, einem Girolamo della Rovere, einem 
Bessarion u. a. m. galt es Daten richtig zu stellen. Dieser Hinweis 
allein dürfte schon genügend darthun, dass wir in der ,Hierarchia Catholica' 
ein unentbehrliches Hilfsmittel besitzen, das alle seine Vorgänger aus dem 
Felde geschlagen und den durch einen einzelnen und die Gegenwart über¬ 
haupt erreichbaren Grad von Zuverlässigkeit und Reichhaltigkeit erzielt hat. 
Neidlos wird ihm die Fachwissenschaft für diese selbstlose Leistung Dank 
wissen. Jos. Sauer. 

Kreusch, Kirchengeschichte der Wendenlande. Paderborn, Boni- 
facius-Druckerei 1902. S. 262 gr. 8°. Preis 2 Mk. 

Eine Kirchengeschichte der Wendenlande, also ungefähr des nordöst¬ 
lichen Teiles von Deutschland, welcher gegenwärtig vorzugsweise zur 
katholischen Diaspora desselben gehört, kann von vornherein darauf 
rechnen, einem um so grösseren Interesse zu begegnen, je erwünschter 
eine genauere Kenntnis des früheren kirchlichen Zustandes in jenen 
Landen und der Art und Weise, wie der neuere herbeigeführt wurde, 
sein muss. Verfasser teilt seine Arbeit nur in zwei Teile; der erste um¬ 
fasst die Einführung, Ausbreitung und Befestigung des Christentums (in 
den wendischen Landen), der zweite bespricht die Glaubenstrennung (und 
ihre Folgen in jenen Gegenden). Es wäre aber eine schärfere Abgrenzung 
in vier Teile angezeigt gewesen; denn die Zeit der Einführung und Aus¬ 
breitung des Christentums in jenen Gegenden trägt einen ganz andern 
Charakter als jene des befestigten Zustandes und ebenso bilden die Be¬ 
strebungen, auf den Trümmern der durch die Glaubenstrennung geschaffenen 
Ruinen wieder katholische Gemeinden zu gründen, für sich ein eigenes 
Kapitel oder einen für sich abgeschlossenen Teil. Durch diese Ausscheidung 
hätte sich diese »Kirchengeschichte der Wendenlande" sicherlich noch an¬ 
schaulicher gestalten lassen. Uebrigens erscheint die Bezeichnung »Kirchen¬ 
geschichte“ als etwas zu weitgehend; für das Gebotene hätte schon die 
Bezeichnung »Abriss einer Kirchengeschichte" genügt. Ueberdies hätte 
der Verfasser, der ja immerhin das verfügbare Material gut zur Darstellung 
brachte, bei eifrigerem Suchen noch manches einschlägige Material finden 
und verwerten können. Soviel sich Referent erinnert, hat der aus Mecklen¬ 
burg stammende, aber in Hessen angestellte kath. Pfarrer B. Lesker während 
der letzten Jahrzehnte mehrere auf die Kirchengeschichte Mecklenburgs be¬ 
zügliche Artikel in den historisch-politischen Blättern und im Katholik ver¬ 
öffentlicht. In letzterem (Jahrg. 1895') findet sich auch ein Aufsatz von 
L. Goerigk über Joh. Bugenhagen und die Protestantisierung Pommerns. 
In Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte veröffentlichten erst in den 
letzten Jahren (1899-1901) Pribatsch eilten längeren Aufsatz über Staat 
Kirche in der Mark Brandenburg am Ende des Mittelalters und Gebauer 



202 


Rezensionen und Nachrichten. 


einen kürzeren zur Geschichte der letzten Mönche in der Mark. Durch 
Benützung dieser und ähnlicher Aufsätze hätte die Kirchengeschichte der 
Wendenlande nur noch gewinnen können, wie anderseits die Series epis- 
coporum von Gams und des Referenten Hierarchia catholica medii aevi 
zur genaueren Fixierung der Daten bei einzelnen Bischöfen hätten Dienste 
leisten können. Doch seien wir mit dem und zwar um billigen Prejs Ge¬ 
botenen zufrieden und verkennen wir nicht das sich hinreichend genug 
kundgebende Bestreben des Verfassers, seiner Aufgabe gerecht zu werden. 

P. K. Eubel. 

Nachstehend sei auf einige neuere Verzeichnisse von Weihbischöfen, 
die sich in verschiedenen Zeitschriften zerstreut finden, hingewiesen. In der 
archivalischen Zeitschrift N. F. B. III S. 284-295 veröffentlichte der hessische 
Pfarrer Professor Dr. Falk die Litteratur zur Geschichte der Mainzer Weih¬ 
bischöfe (rheinischen Anteils), wozu der unterdessen leider schon gestorbene 
Jesuit P. Rattinger im Katholik 1895 1 S. 140-153 und S. 245-258 einen 
wertvollen Commentar lieferte. Um die gleiche Zeit gab auch der Lyceal- 
professor Dr. Schlecht (damals in Dillingen, jetzt in Freising) im 11. Bande 
des Sammelblattes des hist. Vereins zu Eichstätt S. 125- 130 die Reihenfolge 
der Eichstätter Weihbischöfe heraus. Auf etwas breiterer Grundlage als 
diese beiden Arbeiten bauen sich dann die einschlägigen Publikationen des 
westfälischen Pfarrers Schräder und des Erfurter Pfarrers Feldkamm 
auf. Jener gab im 50. Band der Zeitschrift für vaterländische Geschichte 
und Altertumskunde Westfalens (1897) eine Zusammenstellung der Weih¬ 
bischöfe, Officiale und Generalvikare von Minden, dieser eine solche der 
Erfurter Weihbischöfe (d. h. der Mainzer Weihbischöfe thüringischen An¬ 
teils) im 21. Hefte der Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und 
Altertumskunde von Erfurt (1900). Diese wie andere früher erschienene 
Verzeichnisse leisteten dem Referenten gute Dienste bei Herstellung einer 
allgemeinen Uebersicht der Weihbischöfe, welche er dem 2. Bande seiner 
Hierarchia catholica medii aevi beigegeben. P. K. Eubel. 

U Aquitaine Straphique, Notes historiques sur l’ordre des Freres 
Mineurs et en particulier sur la province S6raphique d’Aquitaine, par le 
R. P. Othon de Pavie, religieux profes de cette province. Auch, 1900, 
t I, pages 308; 1901, t. II, pages 566. 

Teils schon in früherer teils erst in neuerer Zeit haben einzelne 
Provinzen des vom hl. Franz Seraph gestifteten Ordo Fratrum Minorum 
eine geschichtliche Darstellung gefunden. Diesen Spezialgeschichten reiht 
sich die auf 3 Bände berechnete Aquitaine Seraphique, von welcher bereits 
die vorgenannten zwei erschienen sind, würdig an, ja an Umfang wenigstens 
wird sie wohl alle übertreffen. Verfasser, gegenwärtig Generaldefinitor 
des Ordens in Rom, vorher Provinzial der aquitanischen Provinz selbst, 



Rezensionen und Nachrichten. 


203 


behandelt - allerdings mehr in annalistischer Form - im ersten Bande die 
Zeit von der Gründung des Ordens und jener Provinz bis zum Beginn 
des abendländischen Schismas, im zweiten die Zeit von diesem Schisma 
bis zur definitiven Trennung des Ordens in die Zweige der Observanten 
und der Conventualen im Jahre 1517. Er hat nicht nur die gedruckte 
Litteratur fleissig benützt, sondern auch archivaliche Forschungen in seinem 
Werke verwertet und dem einen wie dem andern Bande am Ende die 
wichtigeren Urkunden und Aktenstücke in extenso beigegeben. Schliessen 
wir die kurze Anzeige mit dem Wunsche, dass das Werk mit der baldigen 
Veröffentlichung des dritten Bandes einen glücklichen Abschluss finde. 

P. K. Eubel. 

Unter dem Titel Difesa dei primi Cristiani e martiri di Roma ac- 
cusati di avere incendiata la citlä gibt ein hervorragender römischer 
Kirchenfürst, der sich auf der letzten Seite den Namen Vindex beilegt, 
die Widerlegung einer Schmähschrift des Mailänder Professors Carlo 
Pascal ,,L'incendio di Roma e i primi Cristiani", welche i. J. 1900 er¬ 
schienen ist und seitdem schon die zweite Auflage erfahren hat. So be¬ 
quem sich nun der Angreifer die Sache gemacht hat, indem er auf 41 
Seiten das Gegenteil von dem zu beweisen sucht, was bisher allgemein 
über die Einäscherung Roms angenommen wurde, so gründlich geht 
Vindex zu Werke, indem er sämtliche Berichte der gleichzeitigen und un¬ 
mittelbar folgenden Schriftsteller einer genauen historischen wie philo¬ 
logischen Kritik unterzieht und Punkt für Punkt die Abgeschmacktheiten der 
Anklagen Pascals gegen die ersten Christen zurückweist. Im 9. Kapitel 
geht dann der Verfasser auf den rechtlichen Charakter der Christenver¬ 
folgungen ein und erörtert den viel besprochenen Gegenstand der Stellung 
des Heidentums den Christen gegenüber, das Verhältnis zwischen Juden 
und Christen, die soziale und politische Haltung der letzteren nebst ähn¬ 
lichen Fragen, die alle wie auch der übrige Inhalt des Buches mit ganz 
hervorragender Kenntnis nicht nur der klassisch römischen, sondern auch 
der modern wissenschaftlichen Litteratur, z. B. des römischen Strafrechtes 
von Mommsen, durchgeführt werden. So kann sich auch das Produkt 
des Professors Pascal gleich vielen andern schlechten oder verfehlten 
Büchern des einen Erfolges rühmen, zu einem guten und gediegenen den 
Anstoss gegeben zu haben. Die Schreibweise des Vindex ist lebhaft und 
erfrischend, zuweilen wohl für unsere Begriffe etwas zu unverhohlen in 
der Polemik, im ganzen aber durchaus dem Motto aus Cicero de nat. 
deorum 1, 3 entsprechend: Qui admonent, amice docendi sunt, qui inimice 
insectantur, repellendi. (Erschienen bei Fr. Pustet in Rom. 15 u. 249 S.) 

Eh. 










Die Katakombe 


im 

Molinello-Thal bei Augustai in Ostsizilien 

beschrieben 

von 

Dr. Joseph Führer. 

Die Bahnlinie, welche von Catania nach Syrakus führt, über¬ 
schreitet etwa vier Kilometer südwestlich von der Station A u g u s t a 
und drei Kilometer nördlich von der Station L u m i d o r o das 
Flussbett des M o 1 i n e 11 o. 

Das Thal, welches der letztere durchströmt, erweitert sich kurz 
vor der Bahnbrücke zu einem massig breiten Kessel, dessen flach 
abfallende Hänge Olivenbäume tragen, wähfend weiter unten sich 
Felder erstrecken. Schon ein paar hundert Schritte oberhalb der 
Bahnbrücke aber zeigt sich am rechten Flussufer eine Fels¬ 
wand; geht man einige Minuten weiter im Thale aufwärts, so ver¬ 
engert sich dasselbe auf beiden Seiten, und die ganze Scenerie wird 
romantischer. 

In schroffem Absturz tritt nunmehr die Felswand am rechten 
Ufer fast unmittelbar an den in grossem Bogen dahinschleichenden 
Fluss heran, an welchem undurchdringliche Schilfbestände sich aus¬ 
dehnen; an dem Steilabhang entlang ist das künstlich eingesprengte 
Bett eines weiter abwärts zu Mühlzwecken verwerteten kleinen Kanales 
mit unmerklichem Oefälle angelegt 

Oberhalb dieser Wasserleitung entdeckte ich im Jahre 1892 
an einer Stelle, an welcher die Schilfmassen auf 5 —6 m eine Unter¬ 
brechung erfahren, eine breite, nach oben hin in einem sanften Bogen 
abgeschlossene Eingangsöffnung zu einer Orabkammer, die 
fast genau gegen Norden gelegen ist. 


Römische Quartalschrift 1902. 


U 



206 


Führer 


Das Innere dieses Qrabgemaches zeigt einen unregelmässigen 
Grundriss, der einem Fünfeck sich nähert. 

Links von der Eingangsthüre springt eine grössere Wand¬ 
fläche etwas schräg einwärts; sie hat eine Ausnützung für Begräb- 
niszwecke nicht erfahren. 

An der Ecke reiht sich dann zunächst eine Grabnische 
für ein Kind an; dieselbe erhebt sich nur wenig über die Boden¬ 
fläche und weist eine trapezförmige Oeffnung auf. 

Es folgt dann ein grösseres Arkosol für einen Erwachsenen 
und sodann, durch einen stärkeren Wandvorsprung getrennt, eine 
minder tief eingreifende Grabnische von annalogem Charakter. 

Ein in gekrümmter Linie verlaufender Pfeiler leitet sodann 
zur Rückwand über, wo circa 5* 4 in von der Eingangsöffnung ent¬ 
fernt ein Arkosolgrab von aussergewöhnlichen Dimensionen 
sich erhebt. 

Rechts davon stellt ein etwas zurückliegender schräger Pfeiler 
die Verbindung mit der rechtseitigen Hauptwand der Grabkammer her. 

Diese ist ganz unregelmässig gestaltet. Von der Rückseite 
her öffnet sich zunächst ein Arkosolium; dann folgt nach 
einem kleinen Vorsprung die Schmalseite einer kleineren Grab¬ 
nische, welche schräg nach rechts einwärts zieht Noch vor dem 
rechtseitigen Abschluss dieser Nische nimmt die Seitenwand wieder 
ihre ursprüngliche Richtung auf, indem sich hier ein grosses Arko¬ 
sol anschliesst. 

An das Ende dieser Grabnische setzt sich dann fast recht¬ 
winklig eine glatte Wandfläche an; hierauf folgt in einem über¬ 
stumpfen (— konvexen) Winkel sich anreihend ein unregelmässig 
verlaufender Felsabschnitt, dessen Mitte von einer Grabnische 
eingenommen wird, deren bogenfensterartige Oeffnung sich oberhalb 
der Schmalseite der Grabstätte erhebt'. 


’ Es ist dies eine Gräberform, welche eine in später Zeit erfolgte Nach¬ 
ahmung a 11 s i k e 1 i s c h e r Grabstätten darstellt, w-ie sie in Ostsizilen in 
vielen Tausenden sich erhalten haben. Demgemäss sind derartige s i ke I i sc h - 
byzantinische Grabstätten auch nur in Ostsizilien nachgewiesen. Hier finden 
sie sich insbesondere in dem Gebiet von Cassibile, Canicattini, S. Alfano sowie in 
der Contrada Sant’ Elia bei Palazzolo; namentlich treten sie uns dort unter freiem 
Himmel reihenweise in Felswände eingetieft entgegen, erscheinen aber immerhi n 
auch in unterirdischen Begräbnisanlagen teils für sich allein, teils in Verbindung 



Die Katakombe im Moiinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 207 

Die vordere Wandfläche des Grabes selbst ist ausgebrochen. 
Das Gleiche gilt von der Vorderseite der meisten Arkosolgräber des 
Hypogeurr.s; nur das erste Arkosoi an der rechtseitigen Hauptwand 
der Grabkammer ist vollständig erhalten. Es weist einen Arkosol- 
bogen von 135 cm Höhe auf; die Grabkante steht 75 cm vom 
Boden ab. 

Die dahinter gelegene schräg einwärts ziehende Nische be¬ 
gann 115 cm über der Bodenfläche; bei dem letzten Arkosoi der 
rechten Seite setzte die Nischenöffnung erst 140 cm über der Sohle 
des Gemaches an. 

Der Arkosolbogen des mächtigen Grabes an der Rückwand 
stand 90 cm von der Bodenfläche ab und erreichte auch eine Höhe 
von 90 cm. Den gleichen Abstand vom Boden zeigte der zweite 
Arkosolbogen an der linken Hauptwand, der 82 cm hoch war; hin¬ 
gegen steht bei der ersten Grabnische der gleichen Seite der Arko¬ 
solbogen, dessen Höhe sich auf 102 cm beläuft, nur 70 cm von der 
Sohle der Grabkammer ab. 

Im übrigen steigt die Boden fläche, in welcher unmittel¬ 
bar hinter dem Eingang noch zwei mit der Schmalseite nach vorne 
gerichtete Grabstätten eingeschnitten sind, langsam nach rück¬ 
wärts an. 

Die Decke des Raumes ist im grossen und ganzen flach 
gestaltet und steht im Durchscnitte 1,70 m bis 1,80 m vom Fuss- 
boden ab; vor dem ersten Arkosoi der rechtseitigen Hauptwand er¬ 
höht sie sich noch um weitere 30 cm. Ebenso hoch steigt inner¬ 
halb des Arkosols der Rückwand die Wölbung noch über die regel¬ 
mässige Deckenlinie empor. 

In geringerem Masse wiederholt sich die gleiche Erscheinung 
innerhalb des letzten Arkosols an der rechten Seite des Grabgemaches. 


mit anderen Gräberfornien. Vgl. Paolo Orsi, Notizie degli seavi del mese di 
giugno 1895, pag. 238/9; Joseph Führer, Forschungen zur Sicilia sotterranea, 
München 1897, (Abhandlungen der k. bayerischen Akademie der Wissenschaften I 
CI. XX Bd. 111 Abth. f ) S. 680 (bezw. S. 10) nebst Anm. 3 sowie S. 678 ff. bezw. 
S. 8 ff. nebst Anm. 2, Nr. 6, 8, 9; Siciliana (Historisches Jahrbuch, 20. Bd. f 
1899), S. 411 f.; Studienreise in Sizilien, (Akten des fünften internationalen Kon¬ 
gresses katholischer Gelehrten zu München vom 2-1. bis 28. September 1900, 
(München 1901,) S. 385. 



208 


Führer 


Abgesehen von diesem Hypogeum sind in der Felswand am 
rechten Ufer des Molinello noch eine ganze Reihe von a r k o s o 1- 
ähnlichen Nischen eingeschnitten, und zwar zum Teil an 
scheinbar ganz unzugänglichen Stellen. Weiter flussaufwärts treten 
dann vereinzelt uns auch altsikelische Fenstergräber 
entgegen. 

Eine grössere Anzahl von derartigen Grabstätten, die vielfach 
paarweise angeordnet sind, findet sich nun aber auch mit Arkosolien 
gemischt am linken Ufer des Molinello. Auch dort nähern sich 
5—6 Minuten oberhalb der Eisenbahnbrücke die steinigen Hänge, 
die mit kleineren Felswänden durchsetzt sind, mehr und mehr dem 
Flusse, von dem sie schliesslich nur noch durch ein sanft geneigtes 
Terrain von 20—30 Schritten Breite abgeschieden sind; weiter auf¬ 
wärts wird dann das Thal nur mehr durch Felsabhänge begrenzt, 
welche für die erwähnten Begräbnisstätten Raum darboten 
und ausserdem noch eine natürliche Höhle aufweisen. 

Schliesslich aber gehen die felsigen Hänge oberhalb eines 
kleinen, mässig ansteigenden Weinberges in Steilwände über, auf 
welchen das Mauerwerk eines Bauerngehöftes erscheint. Eben hier 
gewahrt man zwischen Feigengebüsch und einem mächtigen Oel- 
baum halb versteckt den schmalen niedrigen Eingang 1 2 zu einer 
Katakombe, welche circa 1 1 .. Kilometer oberhalb der Eisen¬ 
bahnbrücke gelegen ist.’ 


1 Vgl. die Abbildung auf S. 200. 

2 Die Kenntnis von der Existenz dieser Katakombe erhielt ich zuerst auf 
meiner ersten Studienreise in Sizilien im Jahie 1892 durch die Güte des Herrn 
Direktors des Museo nazionale in Syrakus, Dr. Paolo Orsi, dem hiefür auch 
an dieser Stelle der verbindlichste Dank zum Ausdruck gebracht sei. 

Die damals auf Grund von Messungen mit Bandmass und Bussole gefertigte 
Planskizze ersetzte ich im November des Jahres 1894 durch einen exakten Plan 
auf Grund einer Aufnahme mittels Theodolites; auch stellte ich in jener Zeit unter 
Verwendung von Magnesiumlicht Photographien von Innenansichten her. 

Vgl. Paolo Orsi, Esplorazioni nelle cataconibe di S. Giovanni ed in 
quelle della vigna Cassia presso Siracusa (Notizie degli scavi del mese di luglio 
1893), p. 276, Ann,. 2; Joseph Führer, Forschungen zur Sicilia sotterranea 
(Abhandlungen der k. bayerischen Akademie der Wissenschaften I. CI. XX. Bd. III. 
Abth.), München 1897, S. 674 (bezw. S. 4) nebst Anm. 1 und S. 678 (bezw. S. 8) 
nebst Anm. 2 Nr. 1. 

Einige ganz summarische Bemerkungen über die Begräbnisanlage gibt auf 
Grund eines im Jahre 1895 ausgeführten Besuches derselben Vincenzo Strazzulla 
in der Schrift: Studi di epigrafia Siciliana, Palermo 1896, pag. 83 sqq. 




{??£ Katakombe m* M*>ti iWIckT^s ( : bei 'Augusita in ösfoh'ilten 


Zur. .Rechten der Eingapgsöfftwng führte ursprünglich eine 
schmale Treppe; ' weiche /wischen der eigendtche» Felswand und 
einem varspringenden 'Telskjbtz in das nartiriiehe öesftitt eilige- 
scbmttett war; mrItöWeftmor 

'Zur Unken aber, wo du- Felswand unnmtdbar neben dem 
KaiakoinbeneiMnau^ etwas tU>et hängt, um • sich sodann zu einer 
tiföhe -.vou rrj tx \ erheben, gelangt man in einer Entfernung 




yon ein paar Schritten über eine. R.eilte von Shiten, von welchen 
die obersten aus dem Felsen selbs! her ausgearbeitet sind, zu der 
mächtigen Eingangsöffnung ’ enter Identen, aber verhältnismässig 


darauf deuten die 


scheint die 
Spuren von fünf 


* Die jlOin:- der bn^et'i'unruH ito>i ?• i(Ssst-nö»i beträgt bernt- 

zutage 2,IS in, JiV Pt eite MSm 

; Vg! V i il e C U t 0 'S ! r| u j ! a , :t. ä '. ly jKTg. Ss/SO. 


hohen Grotte ‘ etnpt 

>r.b - '• ' 1 

.... 

Der Abstand vdt 

j der Sohle des Raumes b 

is zu der ziemlich 

flach; gehalterten Dc-chc 

betragt gegenwärtig circa 

2‘ oj m; Ursprung* 








210 


Führer 


Gräbern im Boden hin, deren Zwischenwände nebst der sich an¬ 
schliessenden Felsmasse beseitigt wurden. 

Zerstört sind heutzutage aucli die Arkosolgräber, welche an 
den Wänden des Raumes angelegt waren. Nur der obere Bogen¬ 
abschluss und die schräge Rückwand der Grabnischen sowie zum 
Teil auch noch die Grabkante sind erhalten geblieben. Diese spär¬ 
lichen Ueberreste zeigen, dass an der Eingangswand zur Rechten 
der Thüröffnung sowie an der rechten Schmalseite des Raumes ur¬ 
sprünglich je eine Grabnische sich fand, während die Rückwand 
von zwei Arkosolien eingenommen wurde. Die Zerstörung der 
unteren Hälfte dieser Grabnischen, durch welche der ganze Raum 
eine Länge von circa 5 1 /, m bei einer Breite von 2 3 / 4 m an der 
rechten und 3 m an der linken Seite erhielt, erfolgte erst in neuerer 
Zeit. Darauf deutet die gelbliche Färbung des Gesteins in den 
unteren Abschnitten der Grabkammer hin, die im Gegensatz zu den 
rauchgeschwärzten oberen Teilen steht; letztere aber beweisen im 
Verein mit Verschlussspuren an der jetzigen Thüröffnung, dass das 
Grabgemach längere Zeit hindurch von den Einheimischen zu prak¬ 
tischen Zwecken verwendet wurde. 

Die Felswand, in welche dieses Hypogeum und die benach¬ 
barte Katakombe selbst eingeschnitten sind, erstreckt sich im grossen 
und ganzen von Nord nach Süd. 

Die Eingangsöffnung der Katakombe ist direkt 
gegen Westen gerichtet; 1 sie war in den Jahren 1892 und 1894 nur 
in einer Höhe von 1,30 m sichtbar; ihre Breite erhöhte sich in der 
Richtung von oben nach unten von 65 cm auf 1,12 m; die nur flüch¬ 
tig behauenen Seitenflächen der mit einem schwachen Bogen abge¬ 
schlossenen Oeffnung sind beiderseits schräg nach innen gerichtet; 2 
sie bilden den Uebergang zu einem regelrecht gestalteten recht- 

1 Vgl. den Grundriss auf Tafel IV. Der Massstab 1: 100, welcher der Origi- 
nalzeiclinung des Planes zu Grunde gelegt war, konnte bei der Reproduktion nicht 
bei behalten werden. 

2 Eine beiderseits ca. 35 cm unter der Scheitelhöhe des Eingangs beginnende 
Einarbeitung scheint auf einen wohl aus sehr später Zeit stammenden Verschluss 
hinzudeuten, der etwa durch eine Gitterthüre erfolgte. Thatsächlich findet sich 
auch an der linken Seitenfläche 45 cm unter der Scheitelhöhe ein rundes Loch, in 
welchem seiner Zeit der eine der Angelhaken befestigt sein konnte, während der 
andere unter dem bis 1S94 zu Tage tretenden Niveau des Bodens angebracht ge¬ 
wesen sein müsste; zur Rechten aber gewahrt man 55 cm unter der Scheitelhöhe 
eine andere rundliche Vertiefung, in welche ein Riegel cingreifcn konnte. 



Die Katakombe im Molinello-Tlial bei Augusta in Ostsizilien. 211 

eckigen Thürstock, der noch im Jahre 1894 auch nur in einer 
Höhe von 1,30 m freigelegt war. 

An dem Thürstock selbst sind noch deutliche Spuren des 
ursprünglichen Verschlusses erhalten. 1 

Im übrigen erweitert sich die Eingangsöffnung hinter dem 
Thürstock nicht unbeträchtlich; ebenso nimmt auch die Höhe dort 
sofort um 12 cm zu und steigert sich nach innen noch um weitere 
16 cm. 

Auch in diesem rückwärtigen Abschnitt der Eingangsöffnung 
deuten einzelne Ueberreste auf einen Verschluss hin, der dem An¬ 
schein nach durch eine massive Thüre erfolgte. 2 

Unmittelbar hinter der Eingangsöffuung erstreckt sich nun 
eine Grabkammer, 3 * 5 deren Grundriss einem Trapez ähnelt, 
dessen grösste Längen- und Breitenausdehnung etwa 4 m, bezw. 
3,90 m beträgt. Die Eingangswand des Gemaches war zur Her¬ 
stellung von Kindergräbern verwertet. Rechts von der Eingangs¬ 
öffnung waren 1894 noch die Spuren von drei übereinander ein¬ 
geschnittenen L o c u 1 i sichtbar; im Gegensatz zu diesen grossen- 
teils zerstörten Grabstätten nahm man links vom Eingang noch vier 
L o c u 1 i über einander wahr, deren Grösse von unten nach oben 
abnimmt und von 1,10 m auf 65 cm sinkt. 

Unmittelbar an der Ecke aber, welche die Eingangswand mit 
der Nordseite der Grabkammer bildet, bemerkte man an der letzteren 
eine Oeffnung von 80 cm Breite, welche sich allerdings nur 35 cm 
über das damalige Niveau des Bodens erhob. 

Hinter dieser Thüröffnung, welche in einen Nebenraum 
führt, erblickte man an der Nordwand des Gemaches die Spuren 


1 Oben rechts in der Ecke des Thürstockes hat sich eine Einarbeitung von 
8 ein Tiefe, 10 cm Breite und 15 cm Länge erhalten, in welcher ursprünglich die 
Thürangel eingelassen war; ausserdem ist am Thürpfosten zur Linken etwa 
50 cm unterhalb des Thürsturzes ein R i e g e 11 o c h von 3'/, cm Länge und Breite 
und 12 cm Tiefe angebracht. 

* An der rechten, zum Teil stark ausgebröckelten Seitenwand findet sich 24, 
bezw. 75 cm von der Decke entfernt in einem 2'/, cm grossen Abstand von der 
Anschlagfläche des Thürstockes je ein A n g e 11 o c h , dessen Höhe und Breite 

3 ein beträgt, während sich die Tiefe auf 8, bezw. 6'/, cm beläuft, ln der Mitte 

der linken Seitenfläche aber ist von der Decke 73 cm entfernt 4’/, cm hinter der 
Anschlagfläche der Thüre ein R i e g e 11 o c h sichtbar, welches eine Höhe von 

5 cm, eine Breite von 3'/, cm und eine Tiefe von 6 - 7 cm aufweist. 

• Vgl. den Plan auf Tafel IV. 



212 


Führer 


von zwei grösseren Loculigräbern und einem kleineren Locu- 
lus, die über einander angebracht waren, nunmehr aber grossenteils 
ausgebrochen sind. 

Daran schloss sich unmittelbar vor der linken Ecke des 
Raumes eine kleine halbrunde Nische an, welche sich nur 45 cm 
über das damalige.Niveau des Bodens erhob; es mag dahingestellt 
bleiben, ob es sich hier um ein winziges Arkosol handelt, unter 
welchem sich die Schmalseite eines in den Boden eingetieften 
Grabes anreihte, oder vielleicht um die seitliche Erweiterung einer 
frei aus dem Felsen herausgeschnittenen, aber nunmehr grossenteils 
zerstörten Grabstätte; jedenfalls war ein Einzelgrab der Grab- 
n i s c h e vorgelagert, welche an der Rückseite des Raumes ange¬ 
bracht wurde. Die vordere Oeffnung dieser Grabnische der Rück¬ 
wand ist bei einer Gesamthöhe von 1 m zur Linken nach der Art 
von Arkosolbogen abgerundet, zur Rechten hingegen vertikal ge¬ 
staltet; ihre rückwärtige Begrenzungsfläche steigt geradlinig empor. 

Oberhalb dieser unregelmässig gestalteten Grabnische war 
mindestens ein grösserer L o c u 1 u s angebracht, welcher an der 
linken Seite noch etwas in die Felswand einschnitt, heutzutage aber 
zerstört ist. 

In kurzem Abstand von der Grabnische der Rückwand folgt 
nun dem Katakombeneingang gegenüber die Oeffnung eines 
Korridors, welcher in gerader Richtung tief einwärts führt. 

Ein verhältnismässig schmaler Pfeiler, in welchem eine Lampen¬ 
nische eingearbeitet ist, leitet sodann zu einem anderen Gange 
über, welcher die Südseite des Grabgemaches direkt vor der Stelle 
durchbricht, wo sie mit der Rückwand zusammenstösst Der Haupt¬ 
abschnitt der Südwand aber wird von der Oeffnung eines 
Arkosoliums eingenommen, über welchem noch ein teilweise 
in die Decke der Grabkammer einschneidender L o c u 1 u s einge¬ 
arbeitet war. 

Die vordere Brüstung des ersten Arkosolgrabes ist ausge¬ 
brochen, so dass heutzutage die Gesamthöhe der Nischenöffnung 
1,50 m beträgt 

Im Innern der Grabnische erstrecken sich hinter dem Doppel¬ 
grab am Anfang noch zwei weitere Grabstätten im gleichen Niveau; 
an der rechten Schmalseite dieser Gräber öffnet sich circa 20 cm über 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 213 

der Orabkante noch ein Loculus für einen Erwachsenen; hinter 
den drei ersten Gräbern des Arkosoliums nimmt dessen Höhe etwas 
ab, da die Grabladen der drei Ruhestätten, welche sich nach rück¬ 
wärts hin anschliessen, von Anfang an etwas höher gelegen waren. 

Die im Jahre 1894 noch bis auf 35 cm verschüttete Thür¬ 
öffnung an der Nordwand des Grabgemaches, dessen grösste, an 
der Rückseite gemessene Höhe damals 1,85 m betrug, führte in 
einen Nebenraum, welcher noch in dem Masse mit Erde und 
Steinen gefüllt war, dass die Gesamthöhe nirgends über 50—60 cm 
betrug. 

An der Westseite dieses korridorähnlichen Raumes war zu¬ 
nächst noch ein Arkosolium mit einem Grab erkennbar; daran 
reihte sich weiter rückwärts ein Kinderloculus; im Hinter¬ 
gründe der Gallerie erkannte man zur Rechten noch einen Ein¬ 
schnitt, welcher dem Beginn eines schmalen Ganges ähnelte; an der 
Ostseite aber schien, nahe der Eingangsthüre, abgesehen von einer 
Lampennische, ein Arkosolium von etwa 2 m Tiefe angebracht 
gewesen zu sein; indes war der Arkosolbogen nur in einer Breite 
von circa 110 cm sichtbar. 

Der an der Rückseite des eine Vorhalle ersetzenden Grab¬ 
gemaches beginnende Korridor, welcher in der Richtung von 
West nach Ost zieht, weist an seinem Anfang einen ähnlichen 
Wechsel zwischen Arkosolien und Loculigräbern auf, wie der Vor¬ 
raum selber. 

Indes sind die Grabnischen zum Teil so langgestreckt, dass 
sie besser als Gräberstollen bezeichnet werden. 

Ein derartiger Gräberstollen, welcher in einer Kurve 
verläuft, öffnet sich mit einem unregelmässigen, etwas schief nach 
links gezogenen Bogen an der Südseite des Ganges nach dem Eck¬ 
pfeiler, in welchem ein Kinderloculus in beträchtlichem Abstand von 
der Gangsohle eingearbeitet ist. 

Im Gräberstollen selbst stiegen ursprünglich 11 Grabstätten 
mässig hintereinander an; demgemäss verminderte sich auch die 
Höhe der Nischen Wölbung, deren Scheitel vorne 1,85 m, rückwärts 
1,61 m vom Grabboden absteht. 

Die Trennungswände der Einzelgräber, deren Tiefe 45 — 50 cm 
beträgt, sind meistens ausgebrochen. Ausser den Gräbern an der 



514 


Führer 


Sohle des Gräberstollens fand sich noch an dessen linker Seite gleich 
zu Anfang circa 1 m über dem Grabboden ein Kinderloculus; unter¬ 
halb der rückwärtigen Hälfte desselben beginnt ein grösserer Durch¬ 
bruch zur nächsten Grabnische. 

Diese ist unterhalb zweier Loculigräber in die Korridor¬ 
wand eingeschnitten, welche rechts vom Arkosol eine Lampennische 
aufweist. Der Scheitel der Bogenöffnung des Arkosols, deren Höhe 
mit Einschluss der weggebrochenen Grabbrüstung vorne 1,30 m be¬ 
trägt, steht 1 m von der Gangdecke ab; bis zum rückwärtigen Ende 
der Nische, welche im Ganzen sechs Gräber enthielt, verringert sich 
deren Höhe um 35 cm. 

An der Nordwand der Gallerie ist nach dem Eckpfeiler zu¬ 
nächst wiederum ein mit schöner Bogenöffnung versehener Gräber 
Stollen angelegt, welcher in einer beträchtlichen Krümmung nach 
einwärts zieht und 12 Grabstätten hinter einander enthält; von 
diesen sind die letzten 4 Gräber höher gelegen als die vorderen 8 
Grabstätten, welche indes auch ihrerseits nach rückwärts etwas an- 
steigen. Demgemäss sinkt auch die Höhe der Nischenwölbung, 
welche zu Anfang des Gräberstollens 1,45 m beträgt, bis zu dessen 
rückwärtigen Ende auf circa 80 cm. 

An der linken Seite dieser langgestreckten Grabnische, deren 
Einzelgräber durchgängig ausgebrochen sind, ist gleich am Beginn 
in einer Höhe von 65 cm über der oberen Grabkante ein Loculus 
eingearbeitet, welcher fast ganz über der Grabnische an der Rück¬ 
wand des Vorderraumes gelegen ist. Weiter rückwärts folgt dann 
ein Seitenarkosol mit einem Grabe. 

Hingegen weist die rechte Seite des Gräberstollens zwei 
Nebenarkosolien auf, von welchen das erste zwei Grab¬ 
stätten enthält, während in dem zweiten ein Grab sich findet; 1 
beide Seitenarkosolien stehen heutzutage durch Durchbrüche mit 
dem nächsten Gräberstollen in Verbindung. Letzterer reiht sich 
aber an der Korridorwand nicht unmittelbar an den ersten Gräber¬ 
stollen an; vielmehr folgt auf diesen eine Wandfläche, welche fünf 
Loculigräber über einander enthält. 


1 Hinter dein zweiten Seitenarkosol ist in geringem Abstand von der Decke 
eine viereckige Lampennische angebracht. 



t)ie Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 215 

Der zweite Gräberstollen an der Nordseite des Korridors 
umfasste 8 Grabstätten, welche nach rückwärts stark emporstiegen, 
während die Höhe der lichten Oeffnung über den Gräbern, welche 
anfangs circa 1,15 m beträgt, nach hinten beträchtlich abnahm. Nach 
rechts hin öffnet sich der Gräberstollen nach einem schmalen, gegen¬ 
wärtig ausgebrochenen Eckpfeiler mit einem Bogen gegen eine 
hallenartige Erweiterung des Coemeteriums, in welche der nahezu 
2 m hohe Gang selbst unter gleichzeitiger Erhöhung der Decke ein¬ 
mündet; sodann schliesst sich, wiederum durch einen nunmehr aus¬ 
gebrochenen Pfeiler getrennt, eine grössere Seitennische an. 

Auch diese öffnet sich gegen den hallenartigen Raum mit 
einem langgestreckten Bogen, von dessen Scheitel die Decke der 
Halle noch circa 90 cm absteht; der Pfeiler am rechtseitigen Ende 
der Bogenöffnung ist zerstört. Hinter dem Bogen erstrecken sich 
fünf mit der Schmalseite dem hallenartigen Raume zugekehrte Grab¬ 
stätten. Daran reihen sich weiter nach rückwärts zu zwei schmälere 
Gräber, welchen wieder eine Bogenöffnung vorgelegt ist, deren 
Scheitel von der Decke der Halle 70 cm absteht. Unterhalb der 
Mitte der Oeffnung springt die Wandfläche etwas vor. Sie trägt in 
ihrem weiteren Verlauf nochmals eine kleinere Bogenöffnung von 
55 cm Höhe; der Scheitel der letzteren steht in der gleichen Linie 
mit dem Scheitel der vorhergehenden hochgelegenen Nischenöffnung, 
reicht aber, da die Decke des hallenartigen Raumes sich nach rück¬ 
wärts hin zunächst beträchtlich senkt, fast unmittelbar an diese heran. 1 

Die Grabstätte, welche hinter der zuletzt genannten Bogen¬ 
öffnung sich erstreckt, wird auch an ihrer westlichen Langseite von 
einer breiten Oeffnung überragt, die eine Verbindung mit dem vor¬ 
ausgehenden Gräberkomplex herstellt; an der Ostseite öffnet sich die 
Nische, die nur zur Linken von einem Halbbogen begrenzt wird, 
dessen Vorderfront eine Einarbeitung für eine Lampe aufweist, in 
ihrer ganzen Länge nach einem um mindesten 70 cm tiefer gelegenen, 
frei aufragenden Sarkophag hin, welcher heutzutage grossenteils zer¬ 
stört ist. 

An die Schmalseite dieses Sarkophages und der darüber ge¬ 
legenen Nische stösst nun aber wieder die Vorderfront eines hoch- 


1 Vgl. die Abbildung Nr. 1 auf Tafel III. 



216 


Führer 


gelegenen Arkosoliums an, dessen rechtseitiger Pfeiler hinter 
der vorderen Begrenzungsfläche des Grabes etwas zurückliegt Es 
folgt dann ein weiteres Arkosol, dessen regelmässig gestalteter Bogen 
gleich dem der vorhergehenden Grabnische bis an die Decke reicht 
und von der Bodenfläche des hallenartigen Raumes um 85 cm ab¬ 
steht. Hingegen verringert sich der Abstand vom Boden ganz be¬ 
trächtlich bei der letzten Grabnische der Nordwand, welche in 
einem überhöhten Bogen sich öffnet. 

Der etwas schräg vorgeneigte Wandabschnitt, in welchem die 
letztgenannte Nische eingearbeitet ist, bildet bereits die linke Schmal¬ 
seite eines langgestreckten Recesses der Rückwand, über 
welchem die Decke nicht unbeträchtlich sieh erhebt. Innerhalb 
dieses Recesses waren dem Anscheine nach in zwei Reihen neben¬ 
einander 6 Grabstätten am Boden angebracht, welche von Nord nach 
Süd beträchtlich anstiegen. Oberhalb der Rückseite des hintersten 
Grabes zur Linken ist eine Lampennische eingearbeitet. 

An der stark überhangenden rechtseitigen Begrenzungsfläche 
des Recesses aber ist abgesehen von zwei Lampennischen auch noch 
ein winziges Kinderarkosol eingeschnitten; weiter rückwärts 
findet sich ein kleines Bogenfenster, welches zu einer angrenzenden 
Grabnische mit zwei Ruhestätten führt. In dem Eckpfeiler links 
von diesem Arkosol ist wieder eine Lampennische angebiacht. Die 
untere Kante der Arkosolsöffnung aber liegt mindestens 1,20 m über 
der Bodenfläche am Ausgang der Grabkammer, welche eine Vor¬ 
halle vertritt. In dem Masse steigt die Sohle des nördlichen Haupt¬ 
abschnittes der Katakombe nach rückwärts an. Indes ist eine Reihe 
von 7 mit der Schmalseite nach vorne gerichteten Gräbern, welche 
vor dem Arkosol der Rückwand und vor dem breiten Recesse sich 
erstrecken, auch ihrerseits bereits so hoch gelegen, dass der Abstand 
von der Grabkante des Arkosols nur 20 cm beträgt An der Süd¬ 
seite ist die genannte Gräberreihe von einer glatten Wand¬ 
fläche begrenzt 

An diese reiht sich in der Richtung gegen den Katakomben¬ 
eingang ein R e c e s s mit 5 Grabstätten hintereinander an, welcher 
anfangs eine sehr flache Bogendecke zeigt, weiter rückwärts aber 
von einem regelmässigen Arkosolbogen überspannt wird. An der 
linken Seite des Recesses ist ein Arkosol mit 4 Gräbern einge- 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 217 

schnitten, das nach rückwärts an Breite zunimmt und an seiner 
rechten Laibung eine Lampennische enthält; die rechte Seitenwand 
des Recesses weist zwei winzige Loculi auf, welche für Embryos 
bestimmt waren; in ihrem vorderen Abschnitt aber ist sie ausge¬ 
brochen; zerstört ist auch die weitere nördliche Fortsetzung dieser 
Wandfläche, welche die erste von 4 Grabstätten begrenzte, die 
zwischen dem Recesse der Südseite und den Schmalseiten der hinter 
einer kleinen Bogenöffnung gelegenen Nische und des da'runter auf¬ 
ragenden Sarkophages an der Nordseite sich erstreckten. 

Westwärts von dem erwähnten Durchbruch öffnet sich ein 
A r k o s o 1 mit fünf Gräbern, dessen Mündung direkt in der Ver¬ 
längerung der Südwand des Korridors liegt; die Nischenöffnung, 
welche circa 35 cm von der Decke der Halle absteht, hatte eine 
Höhe von circa 1,35 m. 

Nahezu im gleichen Niveau wie die Grabladen der Ruhe¬ 
stätten im Arkosol verliefen übrigens auch hier wiederum die Grab¬ 
platten, welche ehedem die vier vor dem Arkosol im Boden der 
Halle eingetieften Gräber bedeckten. 

An die genannte Grabnische schliesst sich in der Richtung 
nach Westen wiederum ein breiter R e c e s s an, dessen Decke in 
zwei schwachen Bogen verläuft. An der Rückseite des Recesses ist 
zur Linken eine Nische mit drei etwas ansteigenden Gräbern ein¬ 
gearbeitet, über deren rechter Schmalseite je eine Lampennische 
sichtbar ist, während eine weitere ganz hinten links sich findet. Vor 
dieser Grabnische sind links drei Grabstätten gelegen, von welchen 
die mittlere wieder von einer Lampennische überragt wird. Rechts 
aber erstrecken sich vier Gräber hintereinander. Die Grabkante der 
vordersten Gräber des Recesses erhob sich um circa 50 cm über die 
vor dem Recesse selbst in die Bodenfläche eingetieften Grabstätten, 
welche nach rückwärts etwas ansteigen. Von diesen gehören fünf 
noch der Halle selbst an, zwei sind bereits in dem Gange gelegen, 
welcher von der als Vorhalle dienenden Grabkammer nach rück¬ 
wärts zieht. 

Im Gegensatz zu den bisher behandelten Teilen der Kata¬ 
kombe zeigt jener Korridor, welcher von dem eben genannten 
Grabgemach in südlicher Richtung abgeht, eine wesentlich ver¬ 
schiedene Art der Ausnützung zu Begräbniszwecken. Denn beide 



218 


Führer 


Seitenwände der circa 1,80 in hohen Gallerie waren ausschliesslich 
mit Loculigräbern besetzt, welche zur Rechten und zur Linken 
in sechs Reihen von je fünf Gräbern übereinander angeordnet waren; 
die überwiegende Mehrzahl dieser Grabstätten ist ausgebrochen. Im 
übrigen waren dem Anschein nach auch in der Bodenfläche des 
Ganges noch Gräber eingetieft. 

Durch diesen im Jahre 1894 noch teilweise verschütteten 
Korridor gelangt man in die Südhälfte der gesamten 
Katakombenanlage, welche zu dem angegebenen Zeitpunkt 
noch vielfach mit Erdmassen und Steinen angefüllt war. Man be¬ 
tritt zunächst eine geräumige Halle, deren Grundriss beiläufig 
einem Trapeze ähnelt; sie übertrifft durch ihre Dimensionen den 
analogen rückwärtigen Abschnitt der Nordhälfte des Coemeteriums 
nicht unbedeutend und zeichnet sich vor demselben auch durch ein 
paar architektonische Eigentümlichkeiten aus. 

An der Nordwand der Halle ist links von der Ausmündung 
der Verbindungsgallerie zunächst eine Lampennische eingearbeitet; 
dann folgen zwei Grabnischen, deren Oeffnung 1 m Höhe 
hatte. Die erste der beiden Grabnischen enthält nur ein Grab, das 
von einem regelmässigen Arkosolbogen überspannt wird, dessen 
Scheitel '/ 2 m von der Decke des Raumes absteht. Die zweite Nische 
umfasst zwei Grabstätten, die zur Hälfte hinter dem vorspringenden 
Eckpfeiler gelegen sind, welcher die Längsausdehnung der Nischen¬ 
öffnung selbst beeinträchtigte; letztere ist von der Decke der Halle 
38 cm entfernt und zeigt mit Ausnahme der schräg ansteigenden 
linken Seite rechtwinklig aneinanderstossende Begrenzungsflächen. 
Rechts von der Eingangsöffnung reiht sich nur eine kurze Wand¬ 
fläche an, welche eine Lampennische aufweist, zu Begräbniszwecken 
aber nicht ausgenützt wurde. Direkt gegenüber der Korridormündung 
aber erhebt sich ein stattlicher Baldachinbau, 1 welcher an 
seinen Schmalseiten mit einem regelmässigen Arkosolbogen sich 
öffnet, während die Langseiten ursprünglich je zwei Bogenfenster 
aufwiesen. 2 


> Vgl. die Abbildung Nr. 2 auf Tafel III. 

2 Heutzutage ist der Mittelpfeiler der östlichen Lan^seite ausgebroclicn. 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 219 

Nach seinen Qrössenverhältnissen scheint der Baldachinbau 
etwa drei Grabstätten von beträchtlichem Umfang enthalten zu haben. 
Einer genaueren Fesstellung standen 1894 noch grössere Steinmassen 
entgegen. 

In mässigem Abstand von dieser durch ihre äussere Ge¬ 
staltung ausgezeichnteten Begräbnisstätte, welche wohl für eine her¬ 
vorragende Familie bestimmt war, verläuft in gleicher Richtung die 
westliche Schmalseite der Haupthalle. 

Hier findet sich zunächst eine Nische, deren 1,05 m hohe 
Oeffnung nur an der linken Seite durch einen Halbbogen abge¬ 
schlossen, an der rechten Seite aber vertikal begrenzt ist. In der 
Nische sind drei Grabstätten hinter einander angeordnet; an die 
beiden vorderen Gräber schliesst sich rechts noch ein in entgegen¬ 
gesetzter Richtung verlaufendes Grab, das rückwärts mit seiner ganzen 
Breite, vorne aber zur Hälfte in die Felsmasse eingreift 

In dem darauffolgenden Arkosol, dessen Bogen bei 20cm 
Abstand von der Decke eine Höhe von 1,20 m erreicht, waren dem 
Anschein nach zwei Gräber hintereinander gelegen, während eine 
dritte Grabsstätte im Hintergrund in einer besonderen, etwas nach 
rechts eingreifenden Nische untergebracht war. 

Das eben erwähnte Arkosol begrenzt an der Südseite ein 
mässig breiter Pfeiler, welcher den Abschluss' der kürzesten 
Wandfläche der Haupthalle bildet und fast rechtwinklig umspringt. 

In geringem Abstand von der so gebildeten Ecke beginnt 
dann eine von Nordost nach Südwest ziehende Längswand, in 
welcher drei Grabnischen eingeschnitten sind. 

Die erste von diesen enthält rechts von einer mit der Schmal¬ 
seite nach vorne gekehrten Grabstätte drei Gräber hinter einander, 
von welchen das letzte unter einem besonderen Arkosolbogen ge¬ 
legen ist, während die beiden vorderen von einer glatten Decke 
überspannt werden, die nur rechts in eine Art Bogenwölbung über¬ 
geht, links aber auf einem schrägen Pfeiler ruht; im übrigen steht 
die Decke von der Kante der ungewöhnlich tiefen Gräber, die 
mindestens 65 cm messen, etwa 1,05 m ab. 

Die zweite Grabnische umfasst zwei Grabstätten, von deren 
Kante der flachgedrückte Arkosolbogen 1,20 m absteht. Nach einem 



220 


Führer 


etwas stärkeren Pfeiler folgt dann noch ein Arkosol mit einer Grab¬ 
stätte, über welcher die Nischenwölbung 97 cm emporsteigt 

Bald darauf springt die Wandfläche rechtwinklig um und 
leitet zu einer grösseren Bogenöffnung über, die direkt ins 
Freie mündet. Ausserhalb der Bogenöffnung erscheint die Felsmasse 
zu einer Art Vorraum abgerundet 

Gleichwohl kann es fraglich erscheinen, ob wir es hier mit 
dem Haupteingang der Südhälfte der Katakombe zu thun haben, 
oder ob die Bogenöffnung etwa nachträglich hergestellt wurde und 
hauptsächlich den Zutritt von Luft und Licht zu vermitteln bestimmt 
war. Letztere Annahme wird dadurch nahe gelegt, dass der Raum 
hinter der Bogenöffnung auch seinerzeit mindestens teilweise zu Be¬ 
gräbniszwecken ausgenützt gewesen zu sein scheint 

Denn in einem Abstand von circa l'/ 2 m von der Mitte der 
Bogenöffnung erhebt sich ein Pfeiler von trapezförmigem Grundriss, 
welcher an seiner Nordwestseite durch einen Bogen mit der Mitte 
der Wandfläche zwischen den beiden zuletzt erwähnten Grabnischen 
der gegenüberliegenden Langseite verbunden ist. Unterhalb dieses 
Querbogens aber begann allem Anschein nach ein kleiner Komplex 
von Grabstätten, welcher bis an die von der Bogenöffnung durch¬ 
brochene Wandfläche heranreichte und zum Teil auch noch von der 
freien Oeffnung selbst begrenzt wurde. 

Ob analoge Verhältnisse auch am Ende der südöstlichen Lang¬ 
seite bestanden, konnte 1892 und 1894 infolge der dort lagernden 
Erd- und Steinmassen nicht festgestellt werden. 

Im übrigen ist an der genannten Langseite zunächst der ins 
Freie führenden Bogenöffnung ein einfaches Arkosolium mit 
ziemlich flacher Decke eingeschnitten, welche nur 70 cm von der 
Grabkante abstand. 

Daran schliesst sich ein grösserer R e c e s s an, an dessen 
Rückseite zwei Grabnischen eingearbeitet sind, von welchen 
die eine nur ein Grab enthält, während die andere zwei Grabstätten 
umfasst. 

Bei beiden Nischen ist die Decke flach gehalten, während 
die Seitenflächen in mehr oder minder starker Krümmung schräg 
emporsteigen; der Abstand der Decke von der Grabkante betrug 51, 
bezw. 68 cm. An der Bodenfläche des Recesses waren in zwei 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 221 

Reihen von ungleicher Ausdehnung 5 Grabstätten eingetieft, von 
welchen die hinterste der nordöstlichen Reihe nicht unbeträchtlich 
unter die zweite Grabnische der Rückwand eingriff. 

Nach einem stärkeren Pfeiler, der rechtwinklig ein wenig 
einspringt, reiht sich dann noch ein grösseres A r k o s o 1 an, dessen 
Bogenscheitel 1 m von der Grabladenhöhe absteht, ln dieser Grab¬ 
nische sind zur Linken drei Grabstätten hintereinander angeordnet, 
während zur Rechten noch ein mit der Schmalseite nach vorne ge¬ 
kehrtes Grab sich erstreckt. 

Der Pfeiler, welcher dieses Arkosol von dem vorher erwähnten 
Recess trennt, steigt bogenförmig an und leitet zu der geraden Decke 
der Gallerie über, welche nach Nordost hin sich nicht unbeträcht¬ 
lich erhöht. 

Unmittelbar vor dem Pfeiler und der mit der Schmalseite nach 
vorne gerichteten Grabstätte des Arkosols aber ist an der Decke ein 
kreisrundes L u m i n a r eingeschnitten, dessen unterer Durchmesser 
1,45 m beträgt. 

Durch diesen Lichtschacht wird zum Teil auch noch die 
Haupthalle der Südhälfte des Coemeteriums er¬ 
hellt, von welcher das zuletzt erwähnte Arkosol durch eine Wand¬ 
fläche von mässiger Ausdehnung getrennt ist. 

Innerhalb der Haupthalle ist an einer einspringenden Ecke 
der Südwand nach einem mit einer Lampennische versehenen Pfeiler 
ein Arkosol mit einem Grab gelegen; an der linken Seite der 
Nischenöffnung, die eine Höhe von 95 cm erreicht, ist ein kleines 
Bogenfenster von 27 cm Höhe und 35 cm Breite angebracht; dieses 
stellt eine Verbindung mit dem nächsten Arkosol der Südseite 
der Haupthalle her, welches vier Grabstätten enthält; die regelmässig 
gestaltete Bogenöffnung dieser Grabnische hat eine Höhe von 1,04 m. 

Der Pfeiler, welcher das eben genannte Arkosol an seiner 
Ostseite begrenzt, ist vorne übergeneigt; er bildet die Begrenzung 
einer nach oben geradlinig abgeschlossenen thorähnlichen 
Oeffnung, welche zu einem langgestreckten Recess führt; auf 
der anderen Seite wird die Thüröffnung durch die mit einer Lampen¬ 
nische ausgestattete Schmalseite einer dekorativen Fassaden¬ 
wand gebildet, welch letztere von zwei 1,10 m hohen Bogenfenstern 
durchbrochen ist 


Römische Quartalschrift 1902. 


15 



222 


Führer 


Auf diese Fassadenwand, die schon 1894 in einer Höhe von 
1,80 m freigelegt war, folgt wiederum eine oben flach verlaufende 
thorähnliche Oeffnung, durch welche man in die weiter 
rückwärts gelegenen Räume gelangt 

Indes deutet die unregelmässige Gestaltung der Konturen 
dieser Oeffnung 1 darauf hin, dass ursprünglich die Fassadenwand 
sich noch fortsetzte. Dafür spricht auch der Umstand, dass unmittel¬ 
bar hinter der jetzt vorhandenen thorartigen Oeffnung allem An¬ 
scheine nach Gräber in senkrechter Richtung zur Linie der Fas¬ 
sadenwand selbst sich erstreckten. Wenigstens ist an der Wandfläche 
an der Nordseite, welche an den vorspringenden Eckpfeiler der 
Haupthalle sich ansetzt, in einem Abstand von 45 cm über der ur¬ 
sprünglichen Bodenfläche oberhalb einer etwas vorgewölbten Ein¬ 
buchtung des Gesteins eine einspringende Leiste von 10 cm Breite 
eingearbeitet, und 10 cm höher folgt abermals eine vorspringende 
Leiste von 5 cm Breite, ehe die Wandfläche wieder in schwacher 
Krümmung etwas schräg zur Decke ansteigt. 1 Eben jener Abstand 
von 45 cm ist aber identisch mit der durchschnittlichen Gräbertiefe, 
die Einbuchtung des Gesteins entspricht der Gestaltung der Seiten¬ 
wände von Grabstätten, die eingearbeiteten Leisten aber erinnern 
unwillkürlich an die herkömmliche Bildung des Auflagers für 
Grabplatten. 

Die hier an der Nordseite beginnende Gräberreihe hat 
sich allem Anscheine nach hinter der Fassadenwand bis zu deren 
südlichem Ende fortgestetzt. Mit Rücksicht hierauf war an der 
Innenseite der Fensterwand an deren nördlichem und mittlerem 
Pfeiler je eine Lampennische angebracht. Hinter der ersten Gräber¬ 
reihe aber lag noch eine zweite Gräberreihe, von welcher sich 
Reste des Auflagers für die Grabplatten an der der Fassadenwand 
in einem Abstand von circa 3,60 cm parallel laufenden Wandfläche 
erhalten haben. 5 

Wo diese zweite Gräberreihe an die Nordwand des ob¬ 
longen Raumes sich anreihte, ist dort unmittelbar unter der Decke 
eine Nische von unregelmässigem Grundriss eingeschnitten, in 


1 Vgl. die Abbildung Nr. 2 auf Tafel III, linke Hälfte. 
* Vgl. die Abbildung Nr. 2 auf Tafel III, Mitte, 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 223 

welcher hinter einem in die Bodenfläche eingearbeiteten Grabe in 
höherem Niveau noch zwei ungewöhnlich lange Grabstätten unter 
einem Arkosolbogen von 1,20 m Höhe sich erstrecken; an der 
Vorderfront des Arkosols aber ist zu beiden Seiten der Bogen¬ 
öffnung eine Lampennische eingeschnitten. 

In einem sich nunmehr anschliessenden R e c e s s e mit nach 
rückwärts etwas ansteigender Bodenfläche und Decke war wiederum 
die Sohle vollständig mit Grabstätten ausgefüllt, von welchen 
insbesondere die vordersten grösseren Umfang hatten. 

An beiden Langseiten aber sind unmittelbar unter der Decke 
wieder Grabnischen eingearbeitet Die zwei Nischen der Nord¬ 
wand umfassen je zwei Gräber; ihre Oeffnungen, deren Höhe 98, 
bezw. 1,03 m beträgt, zeigen über mehr oder minder steilaufragenden 
Laibungen einen nahezu flachen Abschluss. 

Die gleiche Gestaltung der Decke treffen wir auch bei den 
beiden Nischenöffnungen der Südseite, deren seitliche Wandungen 
bei mässiger Krümmung schräg emporsteigen. Die vordere von 
diesen Nischen ist an ihrer Front beiderseits von einer Lampen¬ 
nische flankiert; im Innern enthält sie nur ein Grab, über welchem 
die Wölbung 84 cm hoch emporsteigt; bei der hinteren Nische, die 
zwei Grabstätten enthält, beläuft sich die Höhe der Oeffnung auf 
97 cm. 

Im Gegensatz zu diesem bis zu 1,74 m hohem Recesse und 
dem vorgelagerten oblongen Raum in seiner nördlichen Hälfte war 
die Südhälfte des mittels der Fassaderiwand abgeschlossenen Ab¬ 
schnittes des Coemeteriums 1892 und 1894 noch stark mit Erd¬ 
massen und Steinen gefüllt; diese Hessen von den ungleich breiten 
Bogenöffnungen, welche zu beiden Seiten einer mit einer Lampen¬ 
nische ausgestatteten Wandfläche in den angrenzenden südlichen 
Recess führen, nur die obere Hälfte in einer Höhe bis zu 90 cm 
frei. Auch der Recess selbst war noch grossenteils verschüttet. 
Am stärksten war die Verschüttung unterhalb eines grossen Lumi- 
nars, welches unmittelbar in der Verlängerung der Rückwand des 
hinter der dekorativen Fassadenwand sich erstreckenden Raumes 
gelegen ist; man hatte den cylinderförmigen Luftschacht, der nach 
unten hin nach Art eines Trichters sich bis zu einem Durchmesser 
von 1,45 m erweitert, offenbar seit langem benützt, um bei der 



224 


Führer 


Feldarbeit hinderliche Steine u. s. w. hinabzuwerfen; starke Regen¬ 
güsse hatten aber auch Erdreich hinabgeschwemmt. 

In die Wandfläche, die unterhalb dieses Luminars beginnt 
und die nördliche Begrenzung der rückwärtigen Hälfte des Recesses 
bildet, sind hinter dem mit einer Lampennische ausgestatteten Eck¬ 
pfeiler drei Arkosolien eingeschnitten, deren bis fast an die 
Decke reichende Bogenöffnungen eine Höhe von 0,85, 1,05 und 1 m 
aufweisen. Von diesen Orabnischen enthält die erste drei, die 
darauffolgende zwei Ruhestätten; das letzte Arkosol weist vier Grab¬ 
stätten hintereinander auf; an deren Ostseite aber ist noch ein 
Seitenarkosol mit drei Gräbern angebracht. 

Die rückwärtige Schmalseite des Recesses nimmt eine Nische 
mit einem Grabe ein, deren 80 cm hohe Oeffnung oblong gestaltet 
ist und erst weiter nach innen zu der Arkosolform sich nähert 

Den Abschluss der Südseite des Recesses bildet ein grosses 
Arkosol mit 1,23 m hoher Oeffnung; es umfasst vier Grabstätten, 
und weist an seiner Ostseite noch ein schräg einspringendes Seiten¬ 
arkosol mit fünf Ruhestätten auf. 

Vor dem mit einer Seitennische ausgestatteten Arkosol tritt 
eine nicht unbeträchtliche Erweiterung des Raumes ein. Die Wand¬ 
fläche springt hier um 2,60 m zurück; an dieselbe lehnt sich die 
Langseite eines riesigen Sarkophages, dessen Grabladen circa 
70 cm von der flachen Decke abstand; nach Westen hin aber 
schliessen sich an dieses gewaltige Grab nur die Schmalseiten von 
zwei einfachen Grabstätten an. Vor dem mit einer Lampen¬ 
nische versehenen Pfeiler, der letztere von dem nächsten Arkosol 
trennt, erstreckt sich das schon erwähnte Luminar, das eine starke 
Verschüttung des Raumes bedingte. Letztere hatte zur Folge, dass 
noch 1894 von dem Arkosolbogen, der bei 20 cm Abstand von der 
Decke ursprünglich eine Höhe von mindestens 1 m erreicht haben 
muss, nur zwei Drittel freilagen, und auch die Zahl der Gräber, 
welche wohl zu sechs sich hintereinander erstreckten, nicht sicher 
bestimmbar war. An dieses Arkosol, das an seinem rückwärtigen 
Ende an der Westseite noch ein Seitenarkosol mit einem Grabe auf¬ 
weist, schliesst sich nach vorne hin nochmals eine Grabnische 
mit drei Ruhestätten an, über welche sich die Bogenöffnung um 1 m 
erhebt. Dieses Arkosol, an dessen Front sich zu beiden Seiten eine 



Die Katakombe im MolinelioThal bei Augusta in Östsizilien. 225 

Lampennische eingearbeitet wurde, ist unmittelbar hinter der Ein¬ 
gangsöffnung des langgestreckten Recesses gelegen, der von der 
Haupthalle der Südhälfte des Coemeteriums sich abzweigt 

Innerhalb der genannten Katakombenanlage ver¬ 
mochte ich weder 1892, noch 1894 eine Spur von irgend einem 
Gemälde oder einer Dipinto- oder Graffito- oder sonstigen Inschrift 
oder auch nur von einem einzelnen symbolischen Zeichen zu ent¬ 
decken. 1 Es konnte demgemäss auch der christliche Ursprung 
des Coemeteriums nicht als absolut sicher gelten, so gross auch die 
Wahrscheinlichkeit erschien, welche aut Grund der Verwandtschaft 
mit anderen Sepulkralanlagen von unzweifelhaft christlichem Charakter 
geltend gemacht werden kann. 

Nun sind aber in Sizilien selbst solche Begräbnisanlagen, die 
in der Nähe städtischer Ansiedlungen sich entwickelten, wenn 
man von den Hauptkatakomben von Syrakus absieht, verhältnis¬ 
mässig arm an Ueberresten von Freskomalereien, Inschriften und 
ähnlichem Schmuck, welcher die Feststellung des christlichen Ur¬ 
sprungs gestattet 

Um so weniger kann uns in dem abgeschiedenen Thale des 
Molinello-Flusses, der mit dem antiken Damyrias iden¬ 
tifiziert wird,* der völlige Mangel an derartigen charakteristischen 
Anzeichen eines höheren Kulturstandes der Umwohner ernstlich 
überraschen. 

Denkbar wäre es indes immerhin, dass das eine oder andere 
Erinnerungszeichen erst im Laufe der Jahrhunderte den Blicken ent¬ 
zogen wurde; denn durch die Feuchtigkeit begünstigt haben vielfach 
grüne Algen die Obeifläche des Muschelkalkes überzogen, in welchen 
das Coemeterium eingeschnitten wurde. 

Unter diesen Umständen sind wir auch für die Feststellung 
der E n t s t e h u n g s z e i t des Katakombenkomplexes zunächst auf 
jene Kennzeichen angewiesen, welche in dem Gesamtcharakter 


* Auch Vincenzo Strazzulla, der im Jahre 1895 die Nekropole unter¬ 
suchte, war in dieser Hinsicht nicht glücklicher als ich selbst. Vgl. Strazzulla, 
a. a. O., pag. 83. 

* Vgl. Adolf Holm, Geschichte Siziliens im Alterthum, 3. Band, Leipzig 
1898: Karte von Sizilien mit Angabe der antiken Namen. 



226 


Führer 


der Anlage und in den einzelnen architektonischen 
Eigentümlichkeiten uns dargeboten werden. 

Es verbietet aber die Ausdehnung des Coemeteriums von 
vornherein, den Ursprung desselben in eine allzu frühe Zeit hinauf¬ 
zurücken. Denn in Sizilien bildete wie anderwärts die antike Ge¬ 
pflogenheit der Bestattung in kleineren Begräbnisanlagen, die für 
einzelne Familien oder auch Familien-Verbände bestimmt waren, 
den Ausgangspunkt der Entwicklung, und sie wurde auch dann 
nicht völlig zurückgedrängt, als man auf christlicher Seite begonnen 
hatte, eine Reihe von einzelnen Sepulkralanlagen um einen gemein¬ 
samen Mittelpunkt zu gruppieren, wie dies beispielsweise in Syrakus 
etwa im letzten Drittel des dritten Jahrhunderts nach Christi Geburt 
bei Errichtung des Grundstockes der Nekropole der Vigna Cassia 
geschehen ist. 1 

Nun könnte allerdings die ausschliessliche Ver¬ 
wendung von Loculigräbern, wie sie im Coemeterium 
des Molinello-Thales in der Verbindungsgallerie zwischen der Nord- 
und der Südhälfte der Gesamtanlage uns entgegentritt, sowie auch 
der Wechsel zwischen Loculigräbern undArko- 
s o 1 i e n , der uns in der vorderen Grabkammer des nördlichen 
Abschnittes der Katakombe begegnet, mit Rücksicht auf die 
Parallelen, welche sich in den ältesten Teilen des Katakomben¬ 
komplexes der Vigna Cassia zu Syrakus und in dem gleichfalls 
noch in das dritte Jahrhundet hinaufreichenden Coemeterium von 
S. Maria di Gesü dargeboten werden, 1 immerhin noch als ein 
Anzeichen eines verhältnismässig frühen Ursprungs gedeutet werden. 
Allein die gleichen Eigentümlichkeiten sind auch in späterer Zeit 
noch vertreten. 

So ist z. B. die ausschliessliche Verwendung von Loculi¬ 
gräbern noch in der kaum vor dem fünften Jahrhundert ent¬ 
standenen Katakombe zu beobachten, welche unterhalb der Kirche 
S. Lucia zu Syrakus unter Verwertung eines heidnischen 
Hypogeums mit Urnennischen angelegt wurde, welche man zum 
Teil selbst zu Loculigräbern umgestaltete. 


1 Vgl. Joseph Führer, Forschungen zur Sicilia sotterranea, München 
1897, Tafel II nebst Seite 744 ff. (S. 74 ff) und Seite 840ff. (S. 170ff.). 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 227 

Den gleichzeitigen Gebrauch von Loculigräbern und Arko- 
solien aber kann man nicht nur in der ausgedehnten Nekropole an 
der Porta Ossuna zu Palermo wahrnehmen, sondern auch in der 
Katakombe Frangapani bei Girgenti, 1 in welcher eine tomba 
vergine, die ich im Jahre 1900 in einem Nebengemach der kleinen Ro¬ 
tunde unter dem modernen Eingang entdeckte, bei ihrer unter Leitung 
des Herrn Direktors Pa tri colo aus Palermo vorgenommenen Er¬ 
öffnung infolge der Auffindung einer Bronze-Münze Constans I. (337 
—350) die Gewissheit ergab, 2 dass das Coemeterium noch um die 
Mitte, bezw. nach der Mitte der vierten Jahrhunderts benützt wurde. 

Die Wahl eines späteren Zeitansatzes für den Ursprung der 
Katakombe im Molinello-Thale wird nun aber auch durch die 
langgestreckten Gräberstollen nahegelegt, welche zu 
Anfang des Hauptganges der Nordhälfte des Coemeteriums sich 
finden. Denn Analoga zu diesen werden uns vor allem zu Syrakus 
in dem Westabschnitt der Nekropole Cassia dargeboten, der 
nicht vor dem Anfang des vierten Jahrhunderts entstanden ist, sowie 
in dem Coemeterium von S. Giovanni, dessen Grund¬ 
stock nicht vor Ablauf des ersten Drittels des vierten Jahrhunderts 
angelegt wurde. 3 

1 Eine nähere Untersuchung der Sepulkralanlagen von Santa Lucia zu 
Syrakus, sowie des Coemeteriums Frangapani bei Ciirgenti und der 
Nekropole an der PortaOssuna in Palermo habe ich schon 1892 auf meiner 
ersten Studienreise in Sizilien durchgeführt, welche ich als Inhaber des Reichsstipen- 
dims für christliche Archäologie unternommen habe. Die exakte Vermessung dieser 
Katakomben aber mit Theodolit, Bussole und Bandmass als Grundlage für die Her¬ 
stellung von Plänen und Sektionen, ferner die photographische Aufnahme von Innen¬ 
ansichten unter Verwendung von Magnesiumlicht sowie die photographische und 
zeichnerische Wiedergabe von Proben der inneren Ausstattung u. s. w. habe ich erst 
während meiner letzten Forschungsreise, auf der ich im Auftrag des kaiserlich deutschen 
archäologischen Institutes vom Oktober 1899 bis zum Juli 1900 in Sizilien ver¬ 
weilte, zur Durchführung gebracht. Vgl. hierüber den summarischen Bericht in 
den Akten des fünften internationalen Kongresses katholischer Gelehrten zu München 
vom 24. bis 28. September 1900 (München 1901), S. 384 —386. 

2 Die genaue Feststellung der starkoxydierten Münze, die dem Museum von 
Palermo überwiesen wurde, ist durch Herrn Direktor Antonio Salinas er¬ 
folgt, welchem auch an dieser Stelle der herzlichste Dank für seine gütige Aus¬ 
kunft ausgesprochen sei. Salinas glaubt die Münze identifizieren zu können mit 
jener, welche von Cohen im VI. Bande des grossen Münzwerkes (Description 
historique des monnaies frappees sous Tempire romain, Paris und London 1859 bis 
1868) auf Seite 269 unter Nr. 155 beschrieben wird. Leider ist dieses Werk mir 
nicht zugänglich gewesen. 

* Vgl. Joseph Führer, a. a. O., Tafel I und II nebst Seite 744 ff. (74 ff.) 
und Seite 840 ff. (170 ff.). 



228 


Führer 


Ausserdem sind derartige Gräberstollen noch in der Haupt¬ 
katakombe der Contrada San Marco bei Spaccaforno* 
auf uns gekommen, die allem Anschein nach einer noch späteren 
Epoche entstammt. 

Uebrigens weist auch die teilweise Auflösung der seitlichen 
Begrenzungsflächen von Arkosolien durch Bogenöffnungen 
von verschiedener Ausdehnung, wie sie in der letzten hallenartigen 
Erweiterung im rückwärtigen Abschnitt der Nordhälfte des Coeme- 
teriums im Molinello-Thale uns entgegentritt, wiederum auf eine 
verhältnismässig späte Entstehungszeit hin. 

Denn Beispiele für den Ersatz fester Wandflächen durch der¬ 
artige Bogenöffnungen treffen wir in den Hauptkatakomben von 
Palazzolo Acreide,® deren Ursprung auf Grund von In¬ 
schriften, Monogrammen u. s. w. frühestens in die zweite Hälfte 
des vierten Jahrhunderts gesetzt werden kann. 

Eben dort finden sich auch Parallelen zu den Gräber- 
reihen, welche in der Halle und den daran angrenzenden 
Recessen im Nordabschnitt der Katakombe des Molinello-Thales, 
sowie in dem oblongen Raum hinter der Fassadenwand der süd¬ 
lichen Hälfte derselben und in dessen Annex sich erhalten haben. 
Weitere Beispiele für solche Gräberreihen sind in der schon er¬ 
wähnten Katakombe F r a n g a p a n i bei Girgenti auf uns ge¬ 
kommen; auch würden solche allem Anschein nach durch die erst 
im Jahre 1899 entdeckte Nekropole von Grazia di Carini 
dargeboten, wenn daselbst umfangreichere Ausgrabungen vorge¬ 
nommen würden. 

In noch höherem Masse aber als die bisher erwähnten Einzel¬ 
heiten sind ein paar weitere architektonische Eigentümlichkeiten des 
südlichen Abschnittes des Coemeteriums im Molinello-Thale für 
dessen relativ späte Entstehungszeit beweiskräftig: ich meine die 
vorher erwähnte Fassadenwand selbst und den Baldachinbau. 


1 Die nähere Untersuchung der Begräbnisanlagen bei Spaccaforno habe 
ich auf meiner letzten Studienreise im Jahre 1899 vollzogen. 

* Die genaue Aufnahme der Katakomben in der näheren und ferneren Um¬ 
gebung von Palazzolo Acreide habe ich auf meiner letzten Forschungsreise 
im Jahre 1899-1900 zur Durchführung gebracht; die Sepulkralanlagen von Palaz¬ 
zolo selbst hatte ich auch schon 1892 untersucht. 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Östsizilien. 229 

Denn hiefür finden sich in den drei Hauptkatakomben von 
Syrakus (dem Coemeterium von S. Maria di Oesü, der Nekropole 

Cassia und der Begräbnisanlage von S. Oiovanni) noch keinerlei 
Analoga. 

Allerdings sind diese architektonischen Formen in Syrakus 
selbst nicht gänzlich unvertreten. 

So bietet eine heutzutage nur durch einen Brunnenschacht 
zugängliche Katakombe, welche ich im Oktober 1899 unter der 
Casa Peppino Calito nahe der Kirche Santa Lucia entdeckt 
habe, ein einfaches Beispiel für eine Fassadenwand sowie auch für 
einen Baldachinbau dar. 

Ausserdem findet sich eine Fassadenwand auch noch 
in einer der erwähnten Katakombe benachbarten Sepulkralanlage, 
die ich gleichfalls im Jahre 1899 kennen lernte, und zwar in einem 
gegenwärtig noch grossenteils verschütteten hallenartigen Raume. 

Insbesondere aber haben sich dekorative Fassadenwände bei 
P r i o 1 o nördlich von Syrakus erhalten 1 2 und zwar einerseits in 
einer Katakombe der Contrada Bondife, andererseits in der Kata¬ 
kombe Mano mozza; des weiteren sind auch in Begräbnisanlagen 
von Palazzolo Acreide derartige von Fenstern, bezw. auch 
Thüren, durchbrochene Wände von dekorativer Bedeutung auf uns 
gekommen. 

Baldachinbauten der manichfaltigsten Art aber haben 
sich einerseits in einem Coemeterium der Cava delle porcherie bei 
P r i o 1 o ,* sowie in der schon genannten Katakombe Mano mozza 
und in einer südlich davon gelegenen Sepulkralanlage in mehr oder 


1 Antonio Salinas, Scoperte di eatacombe romane, Notizie degli scavi 
del mese di settembre 1899, pag. 362 sqq.) gibt eine summarische Beschreibung 
dieses Katakombenkomplexes, die durch einen von dem Architekten Ettore Petri 
aufgenommenen Plan und eine Situationsskizze erläutert wird. Indes ist, wie ich 
auf Grund einer mehrtägigen Untersuchung an Ort und Stelle im Jahre 1900 fest¬ 
stellen konnte, der publizierte Plan nicht fehlerfrei und lässt ebenso wie die Be¬ 
schreibung mindestens ein Drittel der noch vielfach mit Schlammerde und Steinen 
gefüllten Gesamtanlage völlig unberücksichtigt. 

2 Auf die Existenz von Katakomben bei Priolo wurde ich 1892 durch die 
Güte des Herrn Direktor Paolo Orsi von Syrakus hingewiesen; ich habe sie 
schon damals näher untersucht, 1894 aber die exakte Vermessung und photo¬ 
graphische Aufnahme der Sepulkralanlagen durchgeführt. 

Vgl. JosephFührer, Forschungen zur Sicilia sotterranea, München 1897, 
S. 678 (S. 8), Anm. 2, Nr. 2-4. 



230 


Führer 


minder gutem Erhaltungszustände gefunden, andererseits sind solche 
auch in Katakomben auf dem Cozzo Guardiole bei C a n i c a 11 i n i, 
sowie in der Contrada San Martino und in der Contrada San Gio¬ 
vanni bei Sant’ A1 f a n o vertreten, 1 2 des weiteren in einer Reihe 
von Katakomben bei Palazzolo Acreide, sowie in der Con¬ 
trada Sant’ Elia in dessen Umgebung, ferner in den Begräbnisan¬ 
lagen von F e r 1 a * und in einem Hypogeum von L e n t i n i. 3 
Ebenso lassen sich Baldachinbauten auch in Katakomben der Con¬ 
trada San Marco bei Spaccaforno, sowie der Contrada Coda di 
Lupo und der Contrada Stafenda bei Rosolini nach weisen, ferner 
in Sepulkralanlagen der Contrada Zucconero und der Cava della 
Capreria bei G r a n i e r i, endlich in Coemeterien der Contrada 
Buttino bei Ragusa superiore. 4 

In keiner von all diesen Begräbnisanlagen von Ostsizilien hat 
sich nun aber ein Anzeichen gefunden, das gestatten würde, deren 
Entstehungszeit über die zweite Hälfte des vierten Jahrhunderts 
hinaufzurücken; wohl aber ist bei einer ganzen Reihe von diesen 
Sepulkralanlagen durch eingemeisselte Kreuze sowie z. T. auch 
durch Inschriften, Thonlampen und dergl. die grösste Wahrschein¬ 
lichkeit dafür gegeben, dass sie nicht vor dem fünften Jahrhundert 
entstanden sind. 

Demgemäss liegt es nahe, auch bei dem Zeitansatz für den 
Ursprung der Katakombe im Molinello-Thale zunächst an das fünfte 
Saeculum zu denken. 


1 Die Katakomben von Canicattini und Sant’Alfano habe ich 

1895 auf einer mit Orsi gemeinsam unternommenen Exkursion kennen gelernt und 
sodann näher untersucht, vermessen und photographiert. Vgl. Joseph Führer, 
a. a. O., S. 677 (S. 7) nebst Anm. 2 und S. 678 f. (S. 8 f.), Anm. 2, Nr. 6, 7, 9. 

2 Auf die Begräbnisanlagen von Ferla wurde ich während meines Aufent¬ 

haltes in Palazzolo Acreide im Jahre 1899 durch die Liebenswürdigkeit des 
Herrn Professor Francesco de Stefano aufmerksam gemacht; die Ergebnisse 
einer im Juli 1900 durchgeführten genauen Untersuchung und Aufnahme dieser 
Katakomben habe ich in einer kleinen Abhandlung zusammengefasst, die demnächst 
in den Mitteilungen des k. d. archäologischen Institutes in Rom erscheinen wird. 

* Die Hypogeen von Lentini habe ich 1892 näher untersucht; im Juli 
1900 habe ich dortselbst noch die Aufnahme von ein paar Photographien nach¬ 
geholt. Vgl. im übrigen Joseph Führer, a. a. O., S. 678 (S. 8), Anm. 1. 

* Die Begräbnisanlagen bei G r a n i e r i, auf welche ich durch die Freund¬ 
lichkeit des Herrn Direktor Orsi hingewiesen wurde, habe ich im Jahre 1892 

näher gewürdigt; mit der exakten Verrmessung und eingehenden Untersuchung der 
Katakomben bei Rosolini und bei Ragusa habe ich mich im Jahre 1895 befasst. 



Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 231 

Hinlängliche Sicherheit in Hinsicht auf die chronologische 
Fixierung dieses Coemeteriums aber kann nur das Ergebnis beweis¬ 
kräftiger Funde in hermetisch verschlossenen Gräbern sein. 

Nun beweist aber der Erhaltungszustand, in welchem die 
Katakombenanlage auf uns gekommen ist, dass sie von Leuten, 
welche irgendwelche Schätze dort zu finden hofften, in rücksichts¬ 
loser Weise durchsucht und dabei mehr oder minder stark be¬ 
schädigt wurde. Thatsächlich ist die überwiegende Mehrzahl der 
Grabstätten, namentlich in der Nordhälfte der Nekropole schon 
längst aufgerissen, durchwühlt und geplündert. 

Einzelne Teile des Coemeteriums aber blieben namentlich in¬ 
folge der teilweisen Verschüttung der Katakombe, welche sich in deren 
Südhälfte geltend machte, immerhin vor einem ähnlichen Schicksal 
bewahrt, so dass systematische Ausgrabungen unter sachverständiger 
Leitung dortselbst einen gewissen Erfolg versprachen, wenn auch 
übereilte Grabungen von ungeübter Seite, wie sie durch Strazzulla 
1895 vorgenommen wurden, ergebnislos verlaufen waren. 4 

Thatsächlich hat Herr Direktor Paolo Orsi im Januar des 
laufenden Jahres, nachdem er eine Reihe von altsikelischen Begräb¬ 
nisstätten sowie auch Gräber der griechischen Epoche im Molinello- 
Thale eingehend untersucht hatte, auch in der Katakombenanlage 
mit befriedigendem Erfolge Ausgrabungen veranstaltet, deren Er¬ 
gebnisse in einer Monographie über sämtliche archäologische Funde 
in jenem Thale bis zum Herbste dieses Jahres zur Publikation ge¬ 
langen werden. 


' Vgl. Vincenzo Strazzulla, a. a O., pag. 83 sqq. 



Lateinische Parallelen zu Didymus. 


Von 

Dr. Theodor Schermann. 


Zu Didymus de Trin. II 14 1 finden sich Parallelen in 
Abhandlungen zweier lateinischer Schriftsteller, die beinahe 200 
Jahre auseinanderliegen. Das Kapitel des Did. handelt hauptsäch¬ 
lich von der symbolischen Erklärung der Taufceremonien. Zwar 
hatte Tertullians Schrift de baptismo 1 ursprünglich eine apolo¬ 
getische Tendenz, ihr Inhalt ist aber wesentlich dem angedeuteten 
Thema gewidmet Auch des hl. Ambrosius Traktat de mysteriis' 
erklärt in den ersten sechs Kapiteln die mailändische Taufliturgie. 

Um nun gleich einen Teil des Resultates vorwegzunehmen, 
kann festgestellt werden, dass Ambr. nicht nur Tertullians Schrift, 
wie es sich von einem Lateiner erwarten lässt, 4 sondern auch das 
Kapitel aus Did. de Trin. zum Vorbilde hat. Zweifellos aber sind 
einige didym. Stellen solchen aus Tert.s Schrift nachgebildet. Es 
liesse sich die Kette bilden: Tertullian-Didymus-Ambrosius, könnten 
nicht die Bindestriche auch als Trennungszeichen aufgefasst werden. 
Während bei den ersteren zwei Autoren die Frage: Wie konnte ein 
Grieche einen Lateiner zur Quelle haben, da doch die lateinische 
Sprache den Griechen so ziemlich unbekannt war? eine direkte Be¬ 
jahung der Abhängigkeit des Did. von Tert. ausschliesst, bietet zur 
Feststellung der litterarischen Verwandtschaft des letzteren Paares 
die Abfassungszeit der in Betracht kommenden Schriften einige 
Schwierigkeit. 


' Migne, P. Gr. 39, 672 ff. 

* Ich citiere nach der Ausgabe von A. Reifferscheid und O. Wissovra 
im Corp. scr. ecd. lat. XX (1900) nach Seite und Zeile. 

* Migne P. L. 16, 389 ff. 

4 H. Reuter, Augustinische Studiert, Ootha 1837, 225. 



Lateinische Parallelen zu Dydimus. 233 

I. 

Bevor wir auf die Frage eingehen, ob Did. des Lateinischen 
mächtig war, werden wir die Parallelen Terts. mit Did. vergleichen. 
Der Herausgeber der didym. Schrift Joh. Al. Mingare 11 i ver¬ 
wies in seinen zahlreichen Scholien des öfteren auf ähnliche Er¬ 
klärungen Tert.s. Er vermutete, die Exegese des faciamus Gen. 1, 26 
in Did. de Tritt. II 7, 3 (565 B) sei verursacht durch Tert. adv. 
Praxeam 12 (Migne P. L. 2, 167 D), während diese Stelle schon 
von Iren. c. haer. V-13, 3 1 interpretiert und von Basil. als 
trinitarisches Argument in Anspruch genommen wird. Ebenso ist 
der Inhalt der Worte ad imaginem et similitudinem nostram in 
Did. de Tritt. II 7, 3 (565) und II 12 (680 A) als das äva/xaQTtjTov 
xai avrtgovoiov elvai nicht allein in Tert. adv. Marc. II 5 (Migne P. 
L 2, 290) vorgebildet, sondern auch Iren. c. haer. I 5, 5; V 7, 1* 
erklärt auf Grund jener Stelle den Urzustand des paradisischen 
Menschen in didym. Sinne, ein Schriftsteller, der auch beiden, Tert. 
wie Did., wie sich noch zeigen wird, Quelle war. Ueberhaupt darf 
man präsumieren, dass Did. nur in Kap. 12—14 Tert kennt, dass 
also auch die Gegenüberstellung von Did. de Tritt. II 6, 4 (520 D) 
mit Tert. de bapt. 1 (201, 12) keine Berechtigung hat. Denn der 
Ausdruck xo/Lv/ißrj&Qa findet sich gar oft auch bei Cyrill von 
Jerusalem z. B. cat. myst. II 4 (ed. Rupp 358), wie auch die 
von Cyrill überkommene Homilie den Titel führt: ek t ov naqakvxixbv 

TÖv hu xrjv xoXvußrjitgay. 

Dagegen erklären beide in gleicher Weise die Wirkung der 
Bluttaufe: Did. de Tritt. II 12 (681 B) = Tert. de bapt. 16 (214, 
13 ff); zu Joa. 3, 5 bietet auch Cyrill von Jerus. Aehnliches wie Did. 
und Tert. in cat. III 4 und XVII 5; allein der ganze Zusammen¬ 
hang verweist bei Did. auf Tert, insbesondere die Worte: 

Did. de Trin. II 13 (689 B): Tert. de bapt. 9 (208, 29): 

äno yäg rfjg jikevgäg r ov oorrijQos cum vulneratur (sc. Christus), 
vA(og xai aljua 6/uov l'ßßevoev, cbg aqua de latere prorumpsit, seit 
ovx dyvoei fj koyxij xai 6 (ngaxKmrjg. lancea militis. 


'Migne P. Gr. 7, 1166 B. Vgl. E. Klebba, DU Anthropologie des 
hl. Irenaeus, Münster 1894, 15 ff. 

* Vgl. E. Klebba a. a. O. 26. 



234 


Schermann 


Unzweideutig ist Did. in der Exegese von Gen. 1, 2 von 
Tert abhängig. 


Did. de Tritt. II 14 (692 D): 

navxl ydg ngodrjkov vnagyei (sc. to 
üvevfia) tbg xai xd imgxeipevov 
reo vnoxetfuva) xrjg olxeiag fiexadi- 
daioiv , Tv ovxatg eimo, noioxrjxog 
xai näaa vnoxeipevt] vfo) xfjg xov 
bnxeipivov <pihl notg &gjiüfciv Idio- 
xr/xog . d&sv ddiaxgixmg navxl vdaxi 
xai iv balänjj di dvayxrjg xaxa- 
laßovarjg ßämiofia ytvexai, d>g piag 
re ovarjg <pvoewg vddxcov xai n6or/g 
ayiaobeioTjg. 


Tert de bapt. 4 (203, 28): 
sanctum autem utique super 
sanctum ferebatur, aut ab eo, 
quod superferebatur id quod 
ferebat sanctitatem, mutuabatur. 
quoniam subiecta quaeque ma- 
teria eius, quae desuper imminet, 
qualitatem rapiat necesse est ita 
de sancto sanctificata natura 
aquarum et ipsa sanctificare 
concepit 


Ebenso knüpft Did. wie Tert. an die Erzählung von der Er¬ 
scheinung des heiligen Geistes in Gestalt einer Taube die Mahnung 
Matth. 10, 16: 


Did. de Tritt. II 14 (693 B): Tert. de bapt. 8 (207, 16): 

tö äyiov TTvevfta • • cbq ih] [de] rö tune ille .. Spiritus .. columbaae 
r tjnxavra iv eidei ncQioTSQäg • Ineidrj ' figura delapsus in Dominum, ut 
ro tüjov tovto äxeoruöv xi iaxi xai naturä Spiritus sancti declararetur 
yoif/g loteQ^xai ' • yiyveaüe Matth, per animal simplicitatis et inno- 
10, 16. centiae, quod etiam corporaliter 

ipso feile careat columba . ideo- 
que estote Matth. 10, 16. 

Die Zahlensymbolik, welche das Wort 7iegioxega bietet, erklärt 
Did., Tert. mit Irenaeus also: 


Did. de Tritt. II 14 Iren. c. haer. I 14, Tert de praescr. 
(696 A): $oxi ydg Tiegi- 6 (608A): ikbovxog av- haer. C. 50 (2, 70 A): 
oxega piägxaldxxaxooicov xov inl xd ßdmiopn, f} MarcUS quidem et Co- 
yi)<pov, alxiveg dtjkovvxai xijg negtoxegäg xabodog, larbasus IlOVam haere- 
dtä xov a et eo ’ xd tjxig ioxlv to xai a ■ 6 sin ex Graecorum al- 
dk moiyeTa xavxa doyrj ydg dgtbjuog avxfjg fita phabeto COmponen- 
xal xtkogoitovxabioxtjxe xai öxxaxooiai ' xai dia tes.... propter hanc 
t(öv oToiyeicov, tovto (pr\oiv avxdv a xai enim causam Christum 

co, tva Ttjv 7iegioregar dixisse: ego sum a et 



Lateinische Parallelen zu Dydimus. 


235 


firjvvof), tovtov Ijjovroff w . denique Jesum 
tov äqi&fiov tovtov tov Christum descendisse 
6qv£ov. i. e. columbam in 

Jesum venisse, quae 
graeco nomine cum 
7ieQioT£ßd pronuntietur, 
habet secundum nu- 
merum DCCCI. 

Die Auffassung des Did. von der Deutung der Buchstaben¬ 
werte ist gnindverschieden von derjenigen des Iren, und Tert 
Letztere erkannten darin eine gnostische Manipulation, nach Did. 
aber avrij (sc. yrrjfpog avvayofievt]) vnootj/uaivei n&g to inEglygamov tov 
dyiov nvev/xazog. Dennoch hatte wohl Did. Irenaeus vor Augen; es 
war ihm aber offenbar der Zusammenhang, in welchem Iren, die 
Wortzählung verwendete, nicht mehr im Gedächtnis. Dass Did. diese 
Schrift Tert.s, und überhaupt noch eine andere als de bapt. kannte, 
ist unwahrscheinlich. 

Die Vorbilder der hl. Taufe im N. und A. T., die Heilung 
der Kranken am Teiche Bethsaida, die Sintflut und den Durchzug 
der Israeliten durch das rote Meer, erklären Tert. und Did. beinahe 
Strich für Strich in ähnlicher Weise. 


Did. de Trin. II 14 (712A): 
xai ainog 6 SyysXog 6 to v6(oq 
t agaoooiv Jigodgopog rjv tov äyiov 
Jh’EV/imog • ovTtvog äyyeiov xai?’ 
ofioiörgra ’loidrvrjg äyyeXög te tov 
Kvolov ixXi'j&r] xai ngodgopog lyeve- 
to tov deondröv, xai iv vdaoiv 
ißdxTiosv. 

xai to XQ‘ a P a 'V’ omo iyoiobrj- 
rai ’Aagcov te vnö Mcovoicog, £rt 
ui]v xai ndvrsg ol dato tov hgau- 
xov xEßaTog, ol imxktj&EVTEg <biö 
tov XQio/uaTog yoyoroi, tvtiov sqpsQE 
tov fjyiaofdvov xQiofxaTog, ov Xa/ti- 
ßävo/iev fjfiEig * eI yäg xai oco/ia- 

TOCTÖg TOVTO TQEXTl, dXX' OVV yn’Xl- 

K(ög dxpeXeT. 


Tert. de bapt. 6 (206, 16): 
hic quoque figura praecessit, sic 
enim Joannes ante praecursor 
domini fuit.., ita et angelus bap- 
tismi arbiter superventuro Spiri- 
tui sancto vias dirigit ablutione 
delictorum. 

7 (206, 28): egressi de lavacro 
perungimur benedida unctione de 
pristina disciplina, qua ungi oleo 
de cornu in sacerdotio solebant; 
ex quo Aaron a Moyse unctus est, 
unde Christus dicitur a chrismate, 
quod est unctio.... sic et in 
nobis carnaliter currit unctio, sed 
spiritaliter proficit 



236 


Schermann 


Die Sintflut giebt beiden Schriftstellern folgende tertia com- 
parationis in die Hand: 

Did. de Trin. II 14 (696 A-B): 

xai 6 xaTaxXvop.bg xoivvv, 6 rrjv 
ägyaiav ädixiav ixxaßagag tov 
xöopov, jiQOFCf ijTEVEV olovetJi<og im- 
xexgvppevoog tov &no xrjg ßeiag 
xoXvpßr)ßgag tü>v upaorubv xaßagio - 
pov ' [xai i] xißaiTog airrrj, ou>- 
oaoa roi’S h avrfj elg (potfoanag, 

Eixibv zfjg oemf\g hvyyavEv *?xxhj- 
otag xai r rjg ivrevOev vnao^ovorjg 
fjfiiv äyaüijg ibiidog.] xai fj 
TTEniorega xAadöv iXaiag xo/Uoaoa 
h rfj xißaiuii, xai r rjg yfjg rljv 
ävddei£iv fujvvoaoa, laiymivE tov 
äyiov IJvEi\uaTog xrjv inupoiTrjotv 
xai tt]v ävo)&EV diaXXayrjv ’ ovußoXov 
ydo fj iXata xfjg elgrjvtjg. 

Der Durchzug der Israeliten durch das rote Meer, Moses, 
der mit dem Stabe das Wasser in der Wüste trinkbar machte, 
(Exod. 15, 23 ff) lassen in verschiedensten Farben den Zustand des 
Menschen vor der Taufe, die Wirkung des Sakramentes, deren 
causa meritoria wiederschimmern. Die Erklärung des ersten Bildes 
ist Gemeingut der Kirchenväter; es findet sich wie bei Did. de 
Trin. II 14 (696 B) und Tert. de bapt. 9 (208, 7) auch bei Äthan. 
ad Serap. I 12 (26, 561). 

Allein das letztere Symbol bei Did. hat ein eigentlichstes 
Vorbild: 


Tert. de bapt. 8 (207, 24f): 
quemadmodum enim post aquas 
diluvii quibus iniquitas antiqua 
purgata est, post baptismum, ut 
ita dixerim, mundi pacem coe- 
lestis irae praeco columba terris 
adnuntiavit . dimissa ex arca et 
cum olea reversa, quod signum 
etiam apud nationes paci prae- 
tenditur, eadem dispositione spiri- 
talis effectus terrae i. e. cami 
nostrae emergenti de lavacro 
post vetera delicta columba sancti 
Spiritus advolat pacem Dei ad- 
ferens, emissa de coelis, ubi ec- 
clesia est arca figurata. 


Did. de Trin. II 14 (697A): 
Mwvofjg de zjj gaßdco t 6 tuxqov 
vbioß xßijoipov non/oag, oomjolnv 
xadoXixijv noorjyooEi'EV * axnog ydg 
tvjtov izpegev tov xqiotov • i] de 
grißdoo tov oravgov, t 6 de mxgov 
i'dwg tov evXoyrjßevrog vdaxog rrjg 
xoXvpßtjßgag. 


Tert. de bapt. 9 (208, 13): 
item aqua de amaritudinis vitio 
in usum commodum suavitatis 
Mosei ligno remediatur. lignuffl 
illud erat Christus, venenatae et 
amarae retro naturae venas salu- 
berrimas aquas baptismi, scilicet 
ex sese temedians. 



Lateinische Parallelen zu Dydimus. 


237 


Es scheint sich die Abhängigkeit des Did. auch auf dog¬ 
matische Anschauungen, so bezüglich des Wertes der Johannestaufe, 
in de Trin. II 14 (708 D) von Tert de bapt. 11 (210, 22) erstreckt 
zu haben, dagegen spricht sich D i d. (708 B) für die Kindertaufe 
aus, während Tert. 18 (216, 26) sich dagegen erklärt. 

Die Abhängigkeit des Did. voll Tert. steht fest. Es fragt 
sich weiter: Hatte Did. eine Kenntnis des Lateinischen? Anbetracht 
seines körperlichen Gebrechens und der Analogie mit den andern 
griechischen Vätern ist die Frage zu verneinen. Zwar hatte in 
früheren Zeiten ein allgemeiner Zuzug von Osten nach der altehr¬ 
würdigen Kirche von Rom stattgefunden und selbst der bedeutendste 
Vorsteher der alexandrinischen Schule, Origenes, war um das Jahr 
212 dorthin gereist;' allein von lateinischen Kenntnissen desselben 
oder gar davon, dass unter den manigfachen Lehrfächern der alexan¬ 
drinischen Schule das Lateinische Aufnahme fand, ist nirgends die 
Rede, trotzdem Hieronymus von einem späteren Vorsteher 
Pierius (281 — 282) de vir Ul. c. 76 berichtet: „post persecutionem 
omne vitae suae tempus Romae fuisse versatum“, und auch sonst im 
Morgenlande das Latein ein Element der profanen Bildung gewesen 
zu sein schien.* 

Die Mutmassungen einer allgemeineren Kenntnis der lateinischen 
Sprache im Orient, welche man auf einzelne Angaben des Hierony¬ 
mus und Photius stützte, hielten der Kritik nicht stand. Denn der 
Bericht über Gregor den Wunderthäter de vir. Ul. c. 65: „adolescens 
ob studia Graecarum et Latinarum litterarum .. Berytum transiit ist 
eine ungenaue Uebersetzung des E u s e b. h. I. VI, 30, 3 weshalb 
unter den Latinae (Romanae) litterae das Studium des römischen 
Rechts verstanden werden muss? 


' E u s e b. h. e. VI, 14. Vgl. C. P. C a s p a r i, Quellen zur Geschichte des 
Taufsymbols und der Glaubensregel III Christiania 1875, 352. 

1 Vgl. über die Berufung des Laktanz nach Nikomedien. Hieron. de vir. 
ill. 80. H. Steinacker, Die röm. Kirche und die Sprachkenntnisse des Ma. 
in Festschrift für Theodor Gomperz, Wien 1902, 329 ff. 

• St. v. Syclowski, Hieronymus als Litterarhistoriker, München 1894, 
158 A3. Vgl. die Biographie des Gregor Thaumat, von Gregor v. Nyssa P. Gr. 
46, 893ff. 

* An den Hochschulen zu Berytus und Byzanz waren auch lat. Grammatiker 
angestellt. Vgl. A. Budinozky, Die Ausbreitung der lat. Sprache, Berlin 
1881 241. 


Röm. Quart -Schrift 1902. 



233 


Schermann 


P h o t i u s, Bibi cod. 89/ erwähnt, Oelasius von Caesarea sage 
in seiner Fortsetzung der Kirchengeschichte des Eusebius, er sei 
von Cyrill von Jerusalem zur Abfassung derselben angeregt worden, 
er aber (Photius) habe anderswo gelesen, dass Cyrill selbst und 
Oelasius die rufinische Kirchengeschichte ins Griechische übersetzt 
hätten. Die Unrichtigkeit dieser Bemerkung leuchtet durch den 
chronologischen Widerspruch ein. Auch des hl. Basilius Brief¬ 
wechsel mit den Occidentalen ist kein Beweis für dessen lateinische 
Kenntnisse; denn er war in griechischer Sprache geführt. 1 2 

Wollen wir absehen von dem in letzter Zeit, im Zusammen¬ 
hang mit der Frage nach der Echtheit der Briefe und Urkunden 
Konstantins in dessen Biographie, gestreiften Problem, ob Eusebius 
einige lateinische Urkunden selbst übersetzt habe, 3 so sind alle 
Analogien gegen die Vermutung, Did. habe Lateinisch verstanden. 
Auf einem zweifachen Wege konnte jedoch Did. von Tert. etwas 
gerettet haben: In de Trin. I 15 (297 A) findet sich in griechischem 
Text ein lateinisches Wort mit lateinischen Buchstaben, wie die 
einzige Hs, welche die drei Bücher de Trin. des D i d. uns aufbe¬ 
wahrt hat, ein Vatic. s. XI, überliefert. In dem arianischen Satze 

fjv, 8 te ovx f/v fasst er das letztere >jv als »plusquam perfectus.“ 4 

M i n g a r e 11 i schreibt zu der Stelle, es wäre nicht unmöglich, 

dass Did. von seinen Schülern, Hieronymus und Rufin, welch 
letzterer sechs Jahre in Alexandrien weilte, Latein gelernt habe. 
Dennoch wird es sehr fraglich bleiben, ob Did. sich so viele 
lateinische Kenntnisse angeeignet hat, einen lateinischen Schriftsteller 
zu verstehen. 


1 Migne P. Gr. 103, 296 A. 

* V. Ernst, Basilius des Grossen Verkehr mit den Occidentalen in ZFKO 
XVI (1896) 626 ff. 

* Die zwei Forscher, welche in letzter Zeit die Echtheit der Urkunden er¬ 
wiesen haben, scheinen nicht auszuschliessen, dass E u s. einiges selbst übersetzt 
hatte, trotzdem meistens alle Erlasse vom Kanzleivorstand ins Griechische über¬ 
setzt wurden. Jv. Heikel, Eusebius Werke I, Leipzig 1902, LXVII f. LXXV. 
O. Seek, Die Urkunden der Vita Constantini in ZFKG XVIII (1898) 342. Euse¬ 
bius erwähht in der praep. evang. keinen latein. Verfasser und kennt nicht die 
Annalen des Tacitus. Heikel a. a. O. XLIX A.3 und I. Al. 

4 Vgl. über die Aufnahme lat. Wörter in griech. Schriften. Ed. Norden, 
Die antike Kunstprosa 1, Leipzig 1898, 60 A. 2 und Krumbacher, Gesch, 
d. byzant. Litteratur s , München 1897, 30, 1136. 



Lateinische Parallelen zu Dydimus. 239 

Eine grössere Wahrscheinlichkeit dürfte die Behauptung haben, 
Did. habe die Schrift Tert.s de bapt. griechisch «vor sich gehabt. 
Die Erwähnung des Eusebius, 1 Tertullians Name sei überall bekannt, 
mag dadurch erklärt werden, dass sich bald griechische Ueber- 
setzungen von tertullian. Schriften verbreitet haben. Auch Eusebius 
selbst war mit Tert. durch eine schlechte griechische Uebersetzung 
bekannt* Ob Tert sein Buch von der Taufe, wie de spedaculis 
und de virginibus velandis, selbst auch griechisch herausgab, er¬ 
klärt das Selbstcitat de bapt. 15 (214, 6) nicht zur Genüge. Denn 
nur zu Ephes., 4, 5 sagt er: „de isto plenius iam nobis in Oraeco 
digestum est". 3 Doch mag es nicht unwahrscheinlich sein, dass Tert. 
vieles von der griechischen Schrift wieder in seiner lateinischen ver¬ 
wertete und dass Did* deshalb mit letzterer Gemeinsames aufweist. 

II. 

Did. hatte die alexandrinischen Vorbilder in ausgedehntester 
Weise sich zu eigen gemacht Mit den drei Kapadociern war die 
Theologie spekulativ entwickelt Nur in einem Punkte konnte der 
Grieche von Tert. lernen, in der Darlegung der altchristlichen Sym¬ 
bole. Tert bot in seiner Schrift de baptismo eine symbolische Aus¬ 
legung des Taufritus, wozu ihm möglicherweise die Darstellungen 
der Katakomben hilfreich die Hand geboten haben. 

Aus sprachlichen und litterarischen Gründen daher erweisen 
sich die Parallelen, die M i n g a r e 11 i manchmal zu Hilarius 
in Did. fand, als sekundäre, indem Did. und Hilar. nur in Benützung 
einer gemeinsamen Quelle Zusammentreffen. 

Die beinahe gleichzeitige Abfassung der didym. Schrift de 
Trinitate und der fünf Bücher de fide des hl. Ambrosius 
c. 378—381, machen die Verweise, welche der Herausgeber der 
Bücher des Did. zu Ambr. gemacht hat, beinahe wertlos. Bei der - 
ausgiebigen Benützung, welche der hl. Ambrosius von den Schriften 


* Chronic. II ad an. 208 (P. Gr. 19, 567): Tertullianus . . omnium eccle- 
siarum sermone celebratur. 

* Jv. Heikel a. a. O. XLIX A.3 

* M. Schanz, Gesch. d. röm. Litteratur III, München 1896, 394 bezieht 
dies auf eine griech. Schrift über die Taufe. 



240 


Schermann 


der griechischen Kirchenväter gemacht hat, darf eine Collision mit 
Did. nicht Wunder nehmen, der sich gleicher Hilfsmittel bediente. 
Es ist fraglich, ob Ambr. in seinen Büchern vom heiligen Geiste 
Did. de Tritt, gekannt hat; in der Schrift de mysteriis hat er ihn 
offenbar verwertet. Zugleich muss berücksichtigt werden, in wieweit 
Ambr. auch von Tert. abhängig sein kann. 

Did. de Tritt. II 14 (692C) beweist, dass die Neuschaffung 
des Menschen bei der hl. Taufe seine schöpferische Wirksamkeit 
bei der Konstituierung der Welt einschliesse. Die Stelle Gen. 1, 2 
bürgt wie Did, so auch Ambr. de tnyst. 3, 9 (392A), aber ebenso 
Tert. de bapt. 3 (202, 24) für die Richtigkeit des Schlusses. Die 
Symbolisierung der Eigenschaften der Taube findet sich bei Ambr. 
wie bei Did: 


Did. de Tritt. II 14 (693 B): 

axj-ßrj de Ttjvtxavza b> eidei Jiegi- 
aregäs ’ fxetöi] to qo>ov tovto dxe- 
gaiov re tan xal yoXrj<; imtnijmi. 


Ambr. de tnyst. 3, 11 (392C): 
columba est, in cuius specie 
descendit Spiritus sanctus..., qui 
tibi pacem, tranquilitatem mentis 
inspirat 


Der Wortlaut des Ambr. unterscheidet sich wesentlich von 
dem des Tert. de bapt. 8. Wohl nur dadurch, dass Ambr. aus 
dem Griechischen übersetzen musste, war seine freie, eigene Dar¬ 
stellung bedingt. Dies tritt auch zu Tage in der Schilderung der 
Sintflut, welche zwar ihre griechische Grundschrift deutlich aufweist 


Did. de Trin. II 14 
(696 A): xal 6 xaraxXva- 
fidq toiwv, 6 t tjv ägyaiav 
ädixiav ixxadagag r ov 
xöo/iov , jtgoejpijTEvev 
oiovebtcog imxexgvfi- 
pevtoq tov änö Ttj; 
ihtaq xoXvpßrj&Qag töjv 
ufiagntov xadagiofwv ... 
xal j) TiegioTtgä xXadov 
t/.mag xouiaaaa h tcö 
xißamo xal rrji yrjq 
jyjv ävdöei^iv fvjvvaaaa 


Ambr. de myst. 3, 
10 (392 B): undevolens 
Deus reparare, quod 
deerat, diluvium fecit, 
et justum Noe in ar- 
cam jussit ascendere. 
qui dum decedente 
diluvio corvum di- 
misisset prius, qui 
non revertit; dimisit 
columbam, quae cum 
ramo oleo legitur re- 
vertisse. 


Tert. de bapt. 4, 
24 (396A): et hic quare 
Spiritus sicut columba 
descendit, nisi ut tu 
videres, nisi ut agnos- 
ceres columbam etiam 
illam, quam Noe ius- 
tus emisit ex arca, 
istius columbae spe- 
ciem fuisse, ut typum 
agnosceres sacramenti ? 



Lateinische Parallelen zu Dydimus. 


241 


lai)fiaivt t ov ayiov 
IIv EVfj.cn og tyjv inupot- 
r tfoiv xai zijv ävcoftev 
dtaXAayrjv. 

Dass Ambr. auf das griechische Original zurückgeht, gesteht 
er selbst de myst. 3, 25 (396 B): „secundum Graecos in specie co- 
lumbae Spiritum sanctum descendisse", woran er dann wiederum in 
eigener Weise die Mahnung Matth. 10, 16 anschliesst. 

Es folgen sich dann in de myst. 3, 10 ff die Vorbilder der 
Taufe wie bei Did., zumteil in einander verflochten. Die Ver¬ 
gleichungspunkte der Sintflut mit der hl. Taufe sind bei Ambr. die 
gewöhnlichen, ähnlich mit Did. und Tert. Die All und Weise, wie 
Ambr. sein Vorbild übersetzt und erweitert, zeigt nachstehendes 
Beispiel: 


Did. de Tritt. II 14 (697A): 
Miüvofjs de, xjj Sdßdco tö mxßöv 
vöcoq xQrfoifxov Jion'joas, oa>zt)g!av 
xa&oXixrjv Tigorjyogevev. avzös yäg 
tv7iov Icpegev t ov ^ojotoD, • ij Sk 
ddßdos t ov oxavßov t ö de mxgov 
vdcoQ t ov evXoyy&Evxos xijs xoXvfi- 
ßry&Qas', tov dvoxg/jorov pev noxe 
cpavevTog t ois dmiozoig, evgedevxos 
de xols 7uaxols eis tiäoav ävaxyv^iv. 


Ambr. de myst. 3, 14 (393B): 
merraha fons amarissimus erat: 
misit in eum Moyses lignum, et 
dulcis est factus: aqua enim sine 
praedicatione Dominicae crucis 
ad nullos usus futurae salutis 
est: cum vero salutaris fuerit 
crucis mysterio consecrata, tune 
ad usum spiritalis lavacri et sa¬ 
lutaris poculi temperatur. 


Im folgenden gehen Did. und Ambr. sehr auseinander, trotz¬ 
dem beide ihr Gleichnis aus IV. Reg. nehmen. Während Did. IV 
Reg. 7, 4—7 sich zum Objekte nimmt und nur ganz zufällig und 
kurz auf die Heilung des Syrers Naaman in IV Reg. 5, 1 kommt, 
macht Ambr. letztere Stelle in seiner Darstellung zum einzigen Ver¬ 
gleichungsgegenstand, um daran die siebenfache Onadengabe des 
Heiligen Geistes anzuschliessen: 

Did. de Tritt. II 14 (700C): Ambr. de myst. 3, 16 (393C): 

{].. Ttvevfxauxrj jigövoia... Neepäv Naaman Syrus erat et lepram 
xdv 2vqov tov Xejzgov, zov &XX6<pv- habebat, nec ab ullo mundari 
Xov, derjdevta avzov xfjs negiodiag, poterat . . ., et cum venisset, 
eis xöv 'Ioßddvrjv htxaxis xnxa- mandavit ei, ut septies mergere- 
ßajxxiodijvat bzefiyiev. tur in Jordane fluvio. 



242 


Schermann 


Im vierten Kapitel scheint Ambr. auch Cyrills Homilie in 
paarlyticum benützt, wie sich an dessen Katechesen in dieser, wie 
in anderen Schriften angelehnt zu haben.' 

Soweit die Erklärung des Taufritus in de myst. reicht, ist 
die Schrift ohne Bedenken echt; denn die Quellen, welche hier ver¬ 
wertet sind, Cyrill von Jerus. und Didymus, haben dem hl. Ambro¬ 
sius auch in seinen andern Schriften den Stoff geboten. Einen 
Zweifel an der Abfassung durch Ambrosius könnte nur die Da¬ 
tierung beider Schriften erregen. Die Schrift des D i d. de Trin. 
ist nur kurze Zeit vor 381 geschrieben; die ambrosianische dagegen 
nach den gründlichen Ausführungen von Ferd. Probst* in den 
letzten Jahren des hl. Ambrosius. Es würde also die didymianische 
Schrift innerhalb 10 Jahren in den Occident gekommen sein. Mit 
dieser raschen Verbreitung wäre zu vergleichen die Aufnahme der 
Katechesen Cyrills in athanasianischen und basilianischen Schriften; 3 
allein auch Ambr. selbst beweist die chronologische Möglichkeit in 
der Verwendung der auch nur oder nicht einmal 10 Jahre früher 
geschriebenen Schrift des Did. vom heiligsten Geiste in seiner gleich¬ 
benannten. 


1 Th. Schermann, Die griechischen Quellen des hl. Ambrosius in den 
ll. III de Spir. s., München 1902, 9 A. 5. 

’ Liturgie des vierten / ahrh. und deren Reform, München 1893, 232 ff. 

1 Schermann a. a. O. 8 A. 3, 29. Die Notiz von F. Probst a. a. O. 
239: .selbstverständlich circulierten diese nachgeschriebenen Vorträge (de sacramen- 
tis) wie die Katechesen des Cyrill bloss unter den Neophyten und Gläubigen* ist 
zu berichtigen. 



Kleinere Mitteilungen. 


Wandgemälde in Sutri, Nepi und Civita Castellana. 

Das südliche Etrurien besitzt an den aus dem 11. bis 15. Jahr¬ 
hundert stammenden Fresken der Basilika St. Elia in der valle suppen- 
tonia bei Nepi Denkmäler mittelalterlicher Wandmalerei, auf deren her¬ 
vorragende Bedeutung von berufener Seite schon wiederholt nachdrück¬ 
lich hingewiesen wurde. Dieselben sind indessen wohl die merkwürdigste, 
aber keineswegs die einzige Erscheinung ihrer Art in der näheren Um¬ 
gebung. Zwar die Cathedralen von Sutri, Nepi und Civita Castellana - ihrer 
ursprünglichen Anlage nach eine fünfschiffige und zwei dreischiffige 
Basiliken — haben sich die Umwandlung in moderne Baroccokirchen ge¬ 
fallen lassen müssen. Die Gemälde, welche einst ihre Wandflächen und 
Apsiden geschmückt haben mögen, sind vernichtet. Ist doch selbst von 
den alten Säulenstellungen nur zu Sutri noch eine einzige Säule - in 
einen Pfeiler verbaut - sichtbar geblieben. Dafür finden sich, mehr oder 
weniger versteckt, in den drei alten Bischofsstädten hier und dort Reste 
alter Wandmalerei, deren vollständiger Untergang allzu leicht eintreten 
könnte, als dass wenigstens eine Registrierung derselben nicht zweckmässig 
erschiene. Auf eine solche werden sich allerdings die folgenden Zeilen 
beschränken müssen. Ihr Urheber hat die in Rede stehenden Monumente 
anlässlich eines zweimaligen Besuches der Gegend kennen gelernt, dessen 
Zweck die Untersuchung ihrer etruskischen und altchristlichen Grabanlagen, 
in Sonderheit der Katakombe von Nepi war. Seine Vorstudien berechtigen ihn 
nicht, der kunstgeschichtlichen Würdigung oder Einordnung des Gesehenen 
näher zu treten. Er begnügt sich damit, dessen Existenz festzustellen, 
hoffend, dass diese Notizen vielleicht einmal einen mit der Geschichte der 
Malerei besser Vertrauten veranlassen könnten, seiner Spur zu folgen. 

Sutri besitzt wie die meisten, so die ältesten der hier zu verzeichnenden 
Reste. Nicht über das 11. Jahrhundert herab wird man mit einem Denk¬ 
male gehen dürfen, das bei ungewöhnlicher Schönheit heute der Unbill 
von Wind und Wetter ausgesetzt ist An der vom antiken Amphitheater 
nach dem Friedhofe führenden Landstrasse liegt selbst schon in einiger 
Erhebung am Fusse einer weiterhin steil ansteigenden Tuffhöhe die moderne 
kleine Kirche der hl. Fortunata mit rechteckigem Grundriss. Ihre Stelle nahm, 
wie mir der hochwürdigste Herr Bischof von Sutri-Nepi Msgr. Döbbing 



244 


Kleinere Mitteilungen. 


gütigst mitteilte, ehedem ein Benediktinerinenkloster ein. Von der Kirche 
derselben mögen Pfeiler (in Hausteinen) und Bogen (in Backsteinen) her¬ 
rühren, die sich hinter der Rückwand des neuen Kirchleins in unmittel¬ 
barer Nachbarschaft einiger — eher etruskischer, als christlicher - Grab¬ 
kammern erhalten haben. Einen der Pfeiler schmückt auf einer Schmal¬ 
seite die stehende Gestalt eines hl. Papstes. Der dargestellte trägt das 
Pallium über einer roten Planeta und eine die einfachste Form des pileus 
bewahrende Tiara. Seine Linke hält ein Buch, die Rechte segnet mit 
griechischem Gestus. Das bartlose Gesicht umgiebt ein rotgelber Nimbus. 
Die Ausführung ist in hohem Grade tüchtig. 

Gleichaltrig oder wenig jünger dürften Reste von Wandmalerei in 
der fünfschiffigen Unterkirche des Domes von Sutri sein, deren Kreuz¬ 
gewölbe durch schöne romanische Säulen getragen werden. In der Apsis 
erscheint das Mittelstück einer mit lateinischem Gestus segnenden Bischofs¬ 
gestalt mit Pallium — Kopf und Füsse zerstört — in sehr guter Erhal¬ 
tung. Die dem Eintretenden zur Linken liegende Wand ist in drei höchst 
flache Nischen gegliedert. Von denselben zeigt die mittlere einen thronen¬ 
den Christus, die der Apsis zunächst liegende eine Madonna mit Kind 
überlebensgross nur mehr in verbleichenden Umrissen. Die Ausführung 
der Apsismalerei war wesentlich derjenigen hinter S. Fortunata ebenbürtig. 

Geringer in der Ausführung und - was die vorliegende obere 
Schicht anlangt - gewiss um Jahrhunderte jünger ist die Ausmalung der 
Felsenkirche S. Maria dcl parto einer in den Hügel des Amphitheaters 
gebrochenen altetruskischen Anlage, die, zum christlichen Heiligtutne um¬ 
gewandelt, die Gebeine des hl. Felix (cf. Martyrologium zum 23. Juni und 
die Acta bei Surius IV. ) und seiner Genossen im Martyrium — wohl 
in Schachtgräbern - beherbergt haben soll Die Decke zeigt teils in be¬ 
maltem rohem Relief, teils nur in Malerei eine Engelsgestalt mit riesigen 
Flügeln - den Erzengel Michael? -, um die sich eine Mehrzahl nach 
ihr zublickender kleinerer Figuren schaart. Der Erhaltungszustand ist 
ein schlechter. An der durch Fensterlucken durchbrochenen Längsseite 
nach der Aussenseite des Tuffhügels kehrt fünfmal in genau demselben 
Typus die Muttergottes mit dem Jesuskinde wieder. Die Mutter thront. 
Das Kind von ihrem linken Arme gehalten, hält mit der eigenen Linken 
eine Schriftrolle, während die Rechte nach dem Halse der Madonna zu 
erhoben ist. Mit Ausnahme der ersten Darstellung von der Apsis her war 
diese Gruppe stets durch je eine Heiligengestalt rechts und links flankiert. 
Bei der zweiten und dritten Darstellung ist die Gestalt links sicher als 
Bischof mit Pallium und niedriger Mitra erkennbar, bei der zweiten durch 
Beischrift als SANC(tus) NICOL(aus) bezeichnet. Die Gestalt rechts ist in 
der vierten Darstellung sicher eine weibliche. In der zweiten Darstellung 
präsentieren die Heiligen ein Paar knieender Gestalten, St. Nikolaus einen 
Mann, die andere, fast ganz zerstörte Figur eine Frau, — wohl das 
stiftende Ehepaar. Der Hintergrund ist bei der vierten Darstellung be- 



Kleinere Mittheilungen. 


24$ 


sonders gut erhalten, ein Teppichmuster mit tief rotem Q runde. Die Ge¬ 
wandfarben sind am zuverlässigsten in der ersten Darstellung zu erkennen. 
Mantel wie Kleid der Madonna ist rot, das Kleid des Kindes grün-blau. 
Wie die vierte Darstellung lehrt ist dies alles Neumalung eines schon in 
einer untenliegenden älteren Schicht gegebenen Sujets. Von dieser ist hier, 
wo Pickenhiebe die obere schwer beschädigt haben, besonders gut das 
Gesicht des Kindes mit Kreuznimbus (Grund gelb, Kreuz grün) und das 
weisse Kleid der Heiligengestalt zur Linken erkennbar. Die thronende 
Madonna mit Kind erscheint noch einmal linker Hand an dem zweit¬ 
obersten der aus dem lebendigen Tuff gehauenen Pfeiler, durch welche 
der Raum in drei Schiffe geteilt wird. Auf der Schriftrolie in der Hand 
des Kindes sind hier die Buchstaben G P zu lesen. Die der Apsis gegen¬ 
überliegende Eingangswand ist in Felder eingeteilt, deren jedes eine 
historische (biblische?) Darstellung enthält. Eine nähere Untersuchung der 
jedenfalls relativ sehr jungen Gemälde (aus dem 14. oder 15. Jahrh.?) 
haben mein Begleiter Herr Dr. M. J. Heer und ich nicht vorgenommen, 
wie denn überhaupt in dem dunklen Grottenraume die wenig gut er¬ 
haltenen Bilder schwer zu entziffern und zu beurteilen sind. Fresken¬ 
schmuck zeigt endlich auch die Aussenseite der Eingangswand nach einem 
auf zwei Seiten mit Troggräbern versehenen Vorraume von quadratischem 
Grundrisse zu. Links von der Thüre sieht der Beschauer noch einmal 
die Gruppe: Madonna mit Kind und zwei je eine knieende Gestalt prä¬ 
sentierenden Heiligen. Madonna mit Kind, auf welche eine Fülle kleinerer 
Gestalten zuschreiten, scheint auch über der Thüre erkennbar. Am besten 
ist hier rechts die überlebensgrosse Gestalt eines Riesen erhalten, zu dessen 
Linken eine Palme steht, während auf seiner rechten Schulter ein Kind mit 
Kreuznimbus sitzt. Wir haben ohne allen Zweifel in dem.mit hellgrünem* 
bis zur Erde reichenden Gewände und rotem Mantel Bekleideten den hl. 
Christophorus vor uns. Auch diese Bilder sind jünger als die Madonnen- 
darstelluug der oberen Schicht im Inneren, als deren Entstehungszeit ich 
mit aller Zurückhaltung etwa das 12. oder 13. Jahrhundert vermuten 
möchte. 

In Nepi verdient zunächst die mittelalterliche Ausmalung eines Arkosols 
der Katakombe Beachtung, in dessen Doppelgrab vielleicht zu gewisser Zeit 
die ursprüngliche Ruhestätte der Märtyrer Tolemeus und Romanus vermutet 
wurde. Ich will hier indessen auf diese Darstellungen Christi in Brustbild 
(mit lateinischem Segensgestus vor einem von Engeln gehaltenen Teppich) 
und der .Apostel Johannes und Jacobus (von Conipostella) nicht näher ein- 
gehen. Sie werden in der von mir geplanten Gesamtpublikation über das 
altchristliche coemeterium von Nepi ihre Stelle finden. Dort werde ich 
auch darlegen, dass und aus welchen Gründen dieselben — nicht gerade 
unerheblich - vor 1266 entstanden sein müssen. Bei ihrem vorzüglichen 
Erhaltungszustand wird die Gewinnung dieses terminus ante quem für die 
Beurteilung der Malerei von Nepi und Umgebung von einer gewissen 



246 Kleinere Mittheilungert. 

Bedeutung sein, falls wir es nicht mit einer Uebermalung aus der Zeit nach 
1542 zu thun haben. 

Hier sei hingegen auf die Kirche S. Biagio aufmerksam gemacht, 
einen kleinen Bau aus Hausteinen, der architektonisch wohl mit der Basilika 
von St. Elia zusammengehört und auch wie sie ehemals mit schöner longo- 
bardischer Steinmetzarbeit geschmückt war. Einst laut Mitteilung des hoch¬ 
würdigsten Herrn Bischofs im Besitze griechischer Mönche, ist sie, was 
den Hauptbau anlangt, heute profaniert und unter ein Dach mit der höheren 
nebenanliegenden Kirche der Madonna delle grazie gebracht, deren kleine 
romanische Fenster jetzt von links in den verwüsteten Raum herabsehen. 
Zu Kultuszwecken dient nur mehr die Unterkirche, in die man über 13 
Stufen durch einen der ursprünglich zwei Zugänge (der andere vermauert!) 
hinabsteigt und deren Decke zwei Säulen mit antiken Kapitellen tragen. 
Hier wird vom Volke „il tanto miracoloso crocifisso“ verehrt. Es ist dies 
eine in die flache Mittelnische der Rückwand gemalte Darstellung der 
Kreuzigung, vor der sich der jetzige Altar befindet. Der Herr hängt, nur 
mit dem Lendentuche bekleidet, mit wagerecht ausgespannten Armen an 
der crux commissa, welcher die Kreuzesinschrift fehlt. Das Haupt ist ge¬ 
senkt, das lange Haar blond, der spärliche Bart rötlich. Die Augen sind 
zu drei Vierteln geschlossen, die Hände krampfhaft um die Nägel ge¬ 
schlossen, die Füsse mit einem einzigen Nagel übereinander geheftet. Die 
stark blutende Seitenwunde ist später hinzugefügt. Der Kreuznimbus zeigt 
gelben Grund und blaues Kreuz mit weissen Punkten; Scheibe und Kreuz 
sind braun umrandet. Zur Rechten des Gekreuzigten steht die Mutter¬ 
gottes in lillafarbigem Kleide und über den Kopf gezogenem braunrotem 
Mantel, der weissen Rand und auf der rechten Schulter einen Stern von 
gleicher Farbe aufweist. Ihre Arme sind wagerecht dem Kreuze des Sohnes 
zu ausgestreckt Auf der anderen Seite steht Johannes mit auffallend vollem 
und rundem Gesichte und kurzem Blondhaare, den Kopf in die rechte 
Hand gestützt, die Linke unnatürlich gehalten, als trüge sie ein Buch, in 
Wirklichkeit aber ohne ein solches. Sein Kleid ist grün, sein Mantel lilla- 
farben. Die Nimben beider Zeugen sind gelb mit einem nach innen weissen, 
nach aussen braunroten Rande. Der Hindergrund ist bis zur Höhe der 
Hüften Christi gelb und hier durch einen weissen Streifen abgeschlossen. 
Weiter oben herrscht das Blau des Himmels. Die Ausführung ist hand- 
werksmässig. Auf einer noch geringeren Stufe steht diese bei einem zweiten 
Fresko an der linken Seitenwand. In dem aus der Felsenkirche von Sutri 
bekannten Typus erscheint hier die Madonna mit Kind. Nur fehlt die 
Schriftrolle in der Hand des Kindes, dessen Füsse die Mntter mit der 
rechten Hand streichelt. Das Kleid der Mutter ist rosarot, ihr Mantel ganz 
hell blau, beinahe weiss, das Kleidchen des Kindes rotbraun. Die Haare 
beider sind blond; die gelben Nimben zeigen ein rotbraunes Blättermuster. 
Der Thronsitz, auf dem ein schwellendes Polster ruht, erinnert durch den 
Reichtum seiner Dekoration an Byzantinisches, an das sonst in den Wand- 



Kleinere Mittheilungen. 


247 


malereien von Sutri-Nepi-St Elia nichts anklingt. Von den flankierenden 
Heiligengestalten ist diejenige rechts vom Beschauer sicher weiblich. Ueber 
hellgrünem Kleide trägt sie einen vor dem Halse durch eine Agraffe ge¬ 
schlossenen lillafarbenen Mantel. Die linke Hand ist wagerecht vor dem 
Leib gehalten, die rechte höchst steif und eckig erhoben. Die gleichfalls 
bartlose Gestalt zur anderen Seite, in lillafarbenem Kleide und ebensolchem 
togaartigem Um würfe scheint trotz des ziemlich langen Blondhaares die 
eines Jünglings zu sein. Ihre beiden Hände sind erhoben. Die Nimben 
der Seitenfiguren zeigen weissen Rand und gelben Grund. Der Hinter¬ 
grund ist blau. Wie in der Kreuzigungsdarstellung wollte der Maler die 
seitlichen Gestalten in Profil geben, verfällt aber immer wieder in die 
Fassung en face. Was hier vorliegt ist offensichtlich nicht allzu alt Aber 
am unteren Rand der Madonnendarstellung kommt wieder eine ältere 
Unterschicht zum Vorschein. Zumal falls eine solche sich auch unter der 
Kreuzigungsdarstellung feststellen Hesse, möchte man wünschen sie wieder 
freigelegt zu sehen. Nur könnten sich einem solchen Unternehmen De¬ 
votionsbedenken hinternd in den Weg stellen. 

Auch die Oberkirche hat übrigens bemerkenswerten Freskenschmuck. 
Die Apsis ist heute vermauert. Aber durch ein Loch in der Mauer blickt 
man auf die elenden Reste eines schönen Apsidengemäldes offensichtlich 
des 15. Jahrhunderts, dessen grösster Teil abgebröckelt als Schutt am Boden 
liegt. Zu äusserst links ist ein Dominikanerheiliger bis auf den Kopf er¬ 
halten. In der Mitte stehen noch zwei Jünglinge in spät mittelalterlicher 
Adelstracht, dnrch Unterschrift als S. ABDON und S. SENNEN bezeichnet. 
Noch jünger als diese Spuren ist anscheinend die Bemalung eines Baldachins, 
der sich mit einer Seite an die an S. Maria delle grazie anstossende Längs¬ 
wand mit einer zweiten aber an die Schmalwand bis zum Einsetzen der 
Apsis anlehnt, während die beiden anderen an der einzigen somit völlig 
freien Ecke durch eine Säule wohl des alten Ciboriums gestützt werden. 
Hier ist an der Wand nach der Muttergotteskirche zu sitzend der Titel¬ 
heilige Blasius dargestellt. In der Wölbung erscheint das Brustbild Christi. 
Die freien Seiten des Baldachins nach aussen mit ihren gotischen Türmchen 
haben ornamentale Bemalung. Nur über der Säule erblicken wir die Gestalt 
des hl. Sebastian. Zumal sie ist nicht ohne wirklich künsterischen Wert, 
das Ganze ein Werk vollst entwickelter Renaissance aus den letzten Jahren 
des 15. oder den ersten des 16. |ahrhunderts. 

Für das letztere gesichert ist schliesslich das gleich dem Schmucke 
dieses Baldachins vollständig erhaltene Apsisgemälde der Kirche St. Antonio 
in Civita Castellana. Diese selbst ist zum grössten Teile zerstört Nur der 
oberste Teil des - wie 5. Biagio in Nepi einschiffigen - Baues, als dessen 
Entstehungszeit der Cosmatenschmuck eines Seitenpförtchens etwa das 12. 
Jahrhundert erhärtet, steht noch am Rande eines im Privatbesitze befind¬ 
lichen Gartens. In Mitte der Apsis erscheint in Ueberiebensgrösse sitzend 
der Titelheilige Antonius Eremita mit Glocke und Schwein. Links -- vom 



Kleinere Mittheilungen. 


240 

Beschauer aus gesprochen — reihen sich an ihn stehend Johannes der 
Täufer und der hl. Hieronymus im traditionellen Kardinalsgewande, rechts 
dagegen die hl. Katharina von Alexandria, durch das Rad kenntlich ge¬ 
macht, und ein greiser Einsiedler, den ein Grafitto gewiss richtig als Santo 
Paolo primo eremita bezeichnet. Die Wölbung über dieser Gestaltenserie 
füllt eine Darstellung der Pietä, in welcher zwei Frauen — Salome und 
Magdalena —, Johannes der Evangelist und eine zweite, ältere männliche 
Gestalt, wohl Joseph von Arimathia die über den Leichnam des Sohnes 
gebeugte Gottesmutter umgeben. Das Bild reicht bis an den Rand der 
Apsiswölbung. Ueber diesem erblicken wir in der Mitte Gott Vater von 
Engelputti umgeben. Zu seiner Rechten begleitet eine ruhende Sibyllen¬ 
gestalt mit der Beischrift 'LIB1CA, zu seiner Linken die gleichfalls halb 
liegende Figur eines Propheten mit der Beischrift IOEL die Bogenlinie. 
Zu Füssen der Sibylle ist schliesslich in kreisrundem Medaillon das Brust¬ 
bild des Engels Gabriel, zu Füssen des Propheten ebenso dasjenige der 
heiligen Jungfrau dargestellt, die Verkündigung also. Diese Medaillons 
ruhen auf reichen Frührenaissancepilastern, welche den fünf Heiligen des 
unteren Teiles unseres Gemäldes als Umrahmung dienen. Zu Füssen 
dieser läuft die Widmungsinschrift hin: HOC OPVS FIERI FACIEBAT 
FR HIERONYMVS D ALTERISCTIS "D MONTELEONE MDXXV. Im 
Jahre 1525 ist also das Werk entstanden, das mit seiner Gegenüberstellung 
von Sibylle und Prophet in aller seiner Bescheidenheit in den Gedanken¬ 
kreis hineinführt, aus dem Michelangelo an der Decke der Sistina schöpfte. 
In aller seiner Bescheidenheit! Denn trotz einer unverkennbaren Gross¬ 
zügigkeit in Komposition und Zeichnung macht das Ganze in Folge höchster 
Flachheit der eigentlich malerischen Ausführung einen unbefriedigenden 
Eindruck. Dr. A. Baumstark. 



Rezensionen und Nachrichten 


V. Rose O. P. £tudes sur les evartgiles. Paris (Weiter) 1902. 
— XIV, 336 S. 

Die »Römische Quartalschrift" pflegt litterarische Erscheinungen auf 
dem Gebiete der Bi bei Wissenschaft nicht in den Bereich ihrer kritischen 
Umschau einzubeziehen. Wenn sie gegenüber dem Buche des dem 
Dominikanerorden angehörenden Professors zu Freiburg i/Sch. von dieser 
ihrer principiellen Haltung eine Ausnahme macht, so geschieht es, um 
dem hochw. Herrn Verfasser den Zoll unbeschränkter Anerkennung zu 
entrichten und ihre Leser auf eine Arbeit hinzuweisen, die noch mehr als 
dem Exegeten von Fache dem allgemein wissenschaftlich und theologisch 
Gebildeten erwünscht und wertvoll sein dürfte. Sind es doch die höchsten 
und bedeutsamsten Fragen neutestamentlicher Forschung, mit denen hier 
ein Geist von durchdringender Schärfe und starker, durch die Lokalein¬ 
drücke des heiligen Landes angeregter Phantasie, ein Herz voll tiefen Mit¬ 
empfindens für das Ringen einer modernen Seele im Kampfe um Christus, 
eine echte Gelehrten- und eine echte Poetennatur in mitunter klassisch 
schöner Sprache sich beschäftigt. Die Entstehung des Vierevangeliums, die 
Frage nach der übernatürlichen oder natürlichen Abstammung des »Zimmer- 
mannssohnes“ von Nazareth, die Grund- und Eckpfeiler seiner evangelischen 
Verkündigung und seines Wirkens im Leben und Sterben, wie sie durch 
die grossen Schlagworte vom Reiche Gottes, vom himmlischen Vater, vom 
Menschensohne, vom Sohne Gottes und von der Erlösung bezeichnet 
werden, endlich das leere Grab des Gekreuzigten, die Auferstehungspredigt 
der Apostel, in Sonderheit des hl. Paulus und die Auferstehungsberichte 
der Evangelien bilden die Gegenstände von acht Essays, in deren gemein¬ 
same Richtung und Grundstimmung eine durch ebenso schlichte als kraft¬ 
volle Beredsamkeit ausgezeichnete Einleitung meisterhaft einführt Durch 
eine Art „enlrevue“ mit der geschichtlichen Person Jesu, durch ein liebe¬ 
volles und gleichwohl nüchtern klares Eindringen in das Selbsbewusstsein 
dieser Person sucht P. Rose den durch kritisch - historische Zweifel ge¬ 
peinigten Denker, dessen Stellung zu dem ihm fremd gewordenen Glauben 
der Kindheit er in wenigen Worten mit wunderbarer Schärfe beleuchtet, 
zu Christus und durch ihn, den Träger seiner Offenbarung, den nach 18 
Jahrhunderten ewig neuen Träger eines absoluten Anspruches, als sein ein¬ 
geborener Sohn anerkannt zu werden, zu Gott zu führen. Er beherrscht 



250 


Rezensionen und Nachrichten. 


die moderne protestantische Forschung, ihre Aufstellungen und »Ergebnisse" 
vollständig. Er entwickelt jeweils zunächst ihre Positionen mit einer so 
unerbittlichen Strenge und Folgerichtigkeit, dass sich aus den betreffenden 
Teilen seiner Essays ein kaum zu übertreffendes, gedrängtes System ihrer 
Evangelienkritik zusammenstellen Hesse. Seine entgegengesetzten eigenen 
Darlegungen wahren überall eine vorbildliche Ruhe und Vornehmheit der 
Polemik. Diese tritt namentlich in den Abschnitten über das Vierevan¬ 
gelium, die jungfräuliche Geburt und die Auferstehung zu Tage, deren 
wesentlicher Inhalt in einer vielfach mit hervorragender dialektischer Ge¬ 
wandtheit durchgeführten Widerlegung jener Positionen besteht. Im Gegen¬ 
sätze zu diesen mehr negativen Partien des Werkes tragen die übrigen 
Abschnitte desselben in ausserordentlichem Grade den Charakter neuer 
und positiver Konstruktion, einer positiven Konstruktion, die immer wieder 
von den elementarsten Daten ausgeht, nicht beengt durch den Baiast ge¬ 
lehrter Noten, mit Freiheit und Selbständigkeit durchaus eigentümliche 
Wege verfolgt, durch ihre knappe und klare Durchführung fesselt, durch 
ihre Einfachheit überrascht. Ich dächte, dass auch Vertreter der hier be¬ 
kämpften »liberalen« geistigen Richtungen von der Gedankenarbeit dieses 
Gegners, dessen wissenschaftliche Ebenbürtigkeit sie gewiss ausnahmslos 
anerkennen dürften, nicht wenige Anregungen erfahren werden. Gewisse 
ultrakonservative Stellen haben diese Gedankenarbeit, als sie sich erstmals 
in den Spalten der Revue biblique an das Licht des Tages wagte, vom 
dogmatischen Standpunkte aus zu verdächtigen gesucht. Sie haben P. Rose 
den Vorwurf des Ebionitismus, des Adoptianismus, der Geistesverwandt¬ 
schaft mit Elipand von Toledo nicht erspart. Er, der sich solchen An¬ 
schuldigungen gegenüber mit stolzer Bescheidenheit „un modeste chritien“ 
nennt, „dont les convictions religieuses ont dt£ affermies par Vitude, soumis 
au Souverain Pontife et ä sa lumineuse direction“, wird sich, falls dieselben 
etwa nun sich wiederholen sollten, damit trösten, dass die von Kardinal 
Richard Unterzeichnete Approbation seines Buches die Drucklegung des¬ 
selben „pleinement . comme utile et opportune“ gebilligt hat. Er wird 

keinen Augenblick darüber zweifelhaft zu sein haben, welchem der beiden 
Urteile die Masse seiner denkenden Leser sich anschliessen wird. 

Dr. A. Baumstark. 

O. Bardenhewer, Qeschichte der altchristichen Litteratur. Erster 
Band. Vom Ausgange des apostolischen Zeitalters bis zum Ende des 
zweiten Jahrhundert. Freiburg i/B. (Herder). 1902. - XII, 592 S. 

Es ist der erste Band eines auf deren sechs berechneten, in jedem 
Falle wahrhaft monumentalen Werkes, den wir an der so rasch auf die 
Neuauflage der »Patrologie« gefolgten jüngsten litterarischen Gabe Barden- 
hewers mit warmem Danke für den gelehrten Verfasser begrüssen, zu dem 
wir ihn von Herzen beglückwünschen. In guter Sprache, mit meisterhafter 




Rezensionen und Nachrichten. 


251 


Klarheit, mit aller nur wünschenswerten Ausführlichkeit, aber ohne jede 
weitschweifige Vielrederei wird hier vor allem von Inhalt und Charakter der 
erhaltenen Denkmäler ältester christlicher Litteratur ein Bild gegeben, wird 
über die untergegangenen oder nur bruchstückweise erhaltenen Massen 
dieser Litteratur berichtet, werden die an jene wie an diese sich anknüpfen¬ 
den Probleme entwickelt, die sich bezüglich derselben gegenüberstehenden 
Anschauungen charakterisiert, werden die einen zurückgewiesen, die anderen 
aufs neue begründet. Es ist ein wahrer Genuss, an der Hand dieser Dar¬ 
stellung sich mit irgend einer bestimmten Erscheinung des Schrifttums der 
Kirche der zwei ersten Jahrhunderte und mit dem Stande der ihr zuge¬ 
wandten Forschung bekannt - oder wieder bekannt - zu machen. Eine 
die ganze in den letzten Jahrzehnten so riesig angewachsene Masse patro- 
logischer Arbeit beherrschende Gelehrsamkeit redet aus jeder Seite dieses 
Buches und dennoch ist es - eine ziemliche Seltenheit im Weltalter der 
ungezählten Programme, Dissertationen, Kompendien u. s. w. - ein Buch 
geworden, in dem man nicht nur nachliest, sondern das man liest - und 
gerne liest 

H a r n a c k hat Theologische Litteraturzeitung XXVII, 237 ff das Ver¬ 
dienst des vorliegenden Bandes im wesentlichen vollauf anerkennend ge¬ 
würdigt. Wenn eine grössere Arbeit des Urhebers der uns längst unent¬ 
behrlich gewordenen »Patrologie" überhaupt einer Empfehlung noch be¬ 
dürfte, so würde eine solche in dieser Thatsache weit eher zu erblicken 
sein als in der etwas überlauten und stark polemischen Anpreisung, welche 
die »Geschichte der altkirchlichen Litteratur" auf katholischer Seite etwa 
durch Beilesheim Katholik LXXXII, 475 ff oder Lauch er t Historisch- 
Politische Blätter CXXIX, 679 - 686 gefunden hat. Denn Bardenhewer steht 
in einer entschiedenen Kampfeshaltung gegenüber Harnack und Krüger. 
Sein Werk führt sich als ein mit bewusster Gegnerschaft in Angriff ge¬ 
nommenes Konkurrenzunternehmen zu ihren Darstellungen der altchrist¬ 
lichen Litteraturgeschichte, als die katholische Antwort auf die Behandlung 
desselben Stoffes durch den protestantischen Rationalismus ein. Von einem 
möglichst »konservativen" Standpunkte ausgehende Abwehr — das ist sein 
in einer höchst ausführlichen Einleitung eingehend begründeter wesent¬ 
licher Charakter. Im Einzelnen wird man eine solche Abwehr, zumal, 
wenn sie durch einen Kenner wie Bardenhewer erfolgt, unter jedem Ge¬ 
sichtspunkte willkommen heissen. Der Katholik empfindet sie als eine 
hochbedeutsame Apologie seines Glaubens und seiner Kirche. Der pro¬ 
testantische Forcher wird gleichfalls an Widerspruch und Ausstellungen 
eines den ersten Autoritäten des eigenen Lagers ebenbürtigen Mitforschers 
lernen. In Sachen der Wissenschaft bleibt es ja einmal für immer bei dem 
noXefio? jiaxrjQ navtcov des Herakleitos. Nur muss dieser wissenschaftliche 
Krieg stets eine Art Krieg im Frieden bleiben. Und schon hier möchte 
mir scheinen, als hätte hier und dort auf eine polemische Spitzigkeit, auf 
eine gewisse Schärfe des Ausdrucks ohne Schaden für die Sache verzichtet 



252 


Rezensionen und Nachrichten. 


werden können. Ich verweise als auf wenige Beispiele für viele auf S. 202 
Anm. 1. 2, 242 f. Anm. 2, 387. Anm. 1, 515 f. Anm. 3, 568. Anm. 1. 
Mussten wirklich mindere Artigkeiten, wie sie die S. 232 f. Anm. angeführten 
Aeusserungen Hamacks allerdings auch enthalten, so reichlich wett gemacht 
werden? In weit höherem Grade fordert aber die von Barderihewer ge¬ 
wählte Gesamtanlage seines Werkes zu Bedenken heraus. Der »modernen 
altchristlichen Literaturgeschichte" stellt er nicht ohne eine gewisse Leiden¬ 
schaftlichkeit das Fachwerk der »alten Patrologie« - fast muss es scheinen: 
als das einzig Richtige - gegenüber. Nun, dass »auf katholischem und 
überhaupt auf positiv christlichem Boden die Patrologie durchaus zu Recht" 
besteht, ist schlechterdings unleugbar. Eine Betrachtung und Behandlung 
der frühchristlichen Literatur, bei der bestimmte Erscheinungen derselben 
als die »Väter« aller späteren Kirchenlehre alles Interesse auf sich ziehen, 
die übrigen, namentlich die Erscheinungen heterodoxen Charakters nur um 
des unlösbaren Zusammenhanges jener mit ihnen willen beachtet werden, 
— sie ist zweifellos im Rahmen positiv christlicher Theologie wissenschaft¬ 
lich möglich und vielleicht als Reaktion gegen eine jeden übernatürlichen 
Charakter der christlichen Lehre und Lehrentwicklung ignorierende oder 
gar leugnende Auffassung der Dinge gestern, heute oder morgen praktisch 
zeitgemäss. Aber dass auf dem Boden streng katholischer Gläubigkeit auch 
eine entwicklungsgeschichtliche Betrachtung der gesamten altchristlichen 
Litteratur möglich ist, die jene »Väter«gestalten aus dem lebensvollen 
Hintergründe eines grossen, langsamen, allmäligen Werdeprocesses speci- 
fisch »kirchlichen“ Schrifttumes sich herausheben lässt, für die alles that- 
sächlich Gewesene als Glied einer nicht notwendigen, aber eben wirklichen 
Kette von Ursachen und Folgen selbständige Bedeutung hat, — das hat 
Ehrhard in dem genialen Schlussabschnitte des ersten Teiles seiner 
»Altchristlichen Litteratur und ihre Erforschung von 1884 -1900“ so licht¬ 
voll gezeigt, dass es leugnen hiesse einen Rückschritt machen. Mehr, — 
absolut genommen, muss der letzteren Betrachtung der Vorzug gegeben 
werden. Denn bei ihr allein rückt alles und jedes an seinen natürlichen 
Platz, in sein richtiges Licht. Nach der unumwundenen Anerkennung der 
hohen Vorzüge des vorlieganden Buches trage ich kein Bedenken, es 
ebenso unumwunden auszusprechen: Dieses selbst erbringt von Abschnitt 
zu Abschnitt den schlagenden Beweis für die Wahrheit der aufgestellten 
Behauptung. Sein Verfasser nennt es eine »Geschichte der altkirchlichen 
Litteratur“, um es im Titel schon deutlich von der »Patrologie« zu unter¬ 
scheiden. Aber er kommt mit dieser Titelgebung doch in recht harten 
Widerspruch. Die von S. 315 bis S. 481 reichende Behandlung der 
»häretischen Litteratur“ und der »neutestamentlichen Apokryphen*, also 
un-, ja widerkirchlichen Schrifttums steht einmal zu der von S. 481 bis 
S. 535 reichenden der »antihäretischen Litteratur" in keinem Verhältnis, 
wenn sie im Rahmen des Ganzen eigentlich nur um der letzteren willen 
eine Existensberechtigung haben soll. Was sodann den Begriff einer Ge- 



Rezensionen und Nachrichten. 


253 


schichte anlangt, so scheint es mir mit ihm kaum vereinbar, dass in einem 
der Litteratur „bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts“ gewidmeten Bande 
unter der äusserlichen Etikette „neutestamentlicher Apokryphen" nicht allein 
der Briefwechsel zwischen Paulus und Seneca, sondern sogar die nach 
Bardenhewers eigenem Urteile „zu Ende des 4. Jahrhunderts" verfasste 
Paulusapokalypse bereits behandelt wird. Entwicklungsgeschichtlich ge¬ 
hören doch solche Produkte mit ganz anderen Erscheinungen als dem 
Hebräer- und Aegypterevangelium zusammen. Und entwicklungsge¬ 
schichtlich lässt sich auch das Fachwerk, in welches die Schriftwerke der 
zwei ersten Jahrhunderte selbst eingeordnet werden, nicht in jeder Be¬ 
ziehung rechtfertigen. Zwar mit Kategorien wie derjenigen der famosen 
„apostolischen Väter" ist in dankenswerter Weise gebrochen. Aber schon 
die Stellung des Taufsymbols vor der Aidayri ist ebenso kaum schlechter¬ 
dings berechtigt wie die Bezeichnung der letzteren als „altkirchliches Rituale". 
Die Gruppe der „apologetischen Litteratur" giebt sodann freilich verhält¬ 
nismässig wenig zu Ausstellungen Veranlassung. Immerhin mussten hier 
nach der einmal beliebten Fachwerkanlage an dem Aiä r eoodgcov oder dem 
Ps.-Theophilos de la Bignes wieder recht wenig hierhergehörige Dinge be¬ 
handelt werden. Sehr prekär ist es fernerhin, einfach alle „neutestament- 
lichen Apokryphen" unter dem Begriffe „häretischer Litteratur" abthun zu 
sollen. Die Paulusakten oder das Jakobusevangelium sind eben doch 
grosskirchlichen Ursprungs. Von den ersteren wird dies zu allem Ueber- 
flusse S. 418 ausdrücklich zugegeben. Auch der geschichtlich so bemerkens¬ 
werte Process der Aneignung ursprünglich häretischen Gutes durch die 
Grosskirche, die Entstehung der „katholischen" Akten u. s. w. kommt hier 
nicht zu entsprechender Geltung. Er gehört in die Urgeschichte der 
katholischen Erzählungs- und Unterhaltungslitteratur, in die Geschichte des 
christlichen Romanes und der christlichen Novelle, in die so viele Martyrer- 
akten gehören. In der „antihäretischen Litteratur“ stehen die vjio/uvrjfzara 
des Hegesippos vielleicht zu Unrecht. Ausgemacht ist ihr wesenhaft und 
vorzugsweise antignostischer Charakter doch nicht. Am Ende hatten sie 
gar mit den 'Emdtj/uai des alten Jon eine gewisse Verwandtschaft; jeden¬ 
falls weisst schon ihr Titel auf eine bestimmte Schicht hellenistischen 
Schrifttumes hin, in der sie als einzige -- uns bekannte - christliche Er¬ 
scheinung neben der Masse heidnischer ein Plätzchen gehabt haben dürften. 
Am schlimmsten steht es endlich um den von Bardenhewer statuierten Be¬ 
griff „innerkirchlicher Litteratur". Hermas findet hier fast genau am Ende 
dieses Bandes seine Stelle. Aber der grosse Rätselhafte, über dessen Ge¬ 
sichtern wie die blutrote, untergehende Sonne eines wunderbaren Sommer¬ 
abends der letzte Widerschein alttestamentlichen Prophetentums leuchtet, 
dessen dogmengeschichtlicher Standpunkt, das Wort zuliess Ixelvo yäg xb 
xvcv/ia (sc. tö äyiov ) 6 vlog xov üeov loziv, — er hätte doch, wenn einer 
ein Anrecht zu den Vertretern der „urkirchlichen Litteratur" gerechnet zu 

Römisch« Qumrtalschrift 1092. 


17 



254 


Rezensionen und Nachrichten. 


werden. Papias möchte man von der - wenn auch „apokryphen" — 
Evangelienlitteratur, dem Aid teooqqcov und Aehnlichem nicht so absolut 
getrennt sehen. Meliton von Sardes ist einerseits Apologet, andererseits 
wohl der älteste Vertreter der wissenschaftlich-theologischen Litteratur oder 
er bezeichnet doch den Uebergang zu ihr. Mit den Bischofs- und Synodal¬ 
schreiben „aus den Tagen des Osterstreites“, die S. 578—582 registriert 
werden, stehen gewiss alle drei in keinerlei näherem Zusammenhänge. 

Mit freudigem Orusse habe ich diese Anzeige begonnen. Ernste 
Bedenken glaubte ich in ihr gleichwohl nicht verschweigen zu dürfen. 
Möge der Meister, in dessen „Patrologie" wir Jungen allesammt gelernt 
haben, deren Aeusserung verzeihen. Irrend die Wahrheit zu suchen ist 
Menschenloos; an ihm Teil zu haben, ist auch für den Tüchtigsten keine 
Unehre. Die Wahrheit nach bestem Erkennen anzustreben, aber ist auch 
des geringsten wissenschaftlichen Kärrners Pflicht Die Kirche hat sie, 
wenn sie selbst in der Gestalt der verfehmten „modernen altchristlichen 
Litteraturgeschichte" sich präsentieren sollte, nicht zu fürchten. Sie wird 
sich ihrer immer freuen dürfen, wie Leo XIII. es gegenüber den ihn zum 
25. Jahre seines Pontifikates beglückwünschenden historischen Instituten in 
der ewigen Stadt aussprach: „Splendore veritatis gaudet ecclesia“. 

Dr. A. Baumstark. 

O. M. Dalton, Catalogue of early Christian antiquities and objects 
from the Christian east in the departement of british and mediaeval anti¬ 
quities and ethnography of the British Museum. London (at the British 
Museum) 1901. — XXIII, 186 S. mit 35 Tafeln und über 150 Text¬ 
illustrationen. 

Platens »Nach Westen flieht die Weltgeschichte" hat auf dem Ge¬ 
biete der christlichen Archäologie keine Geltung. Strzygowskis so 
trefflich begründeter Streitruf in „Orient oder Rom“, die Offenbarungen, 
die wir von den Ergebnissen seiner ägyptischen Reise erhoffen dürfen ( 
und vorläufig einmal sein erster Bericht über die Kunstdenkmäler des 
Dair al-surjäm in der nitrischen Wüste, Oriens Christianus I 356-372, des 
zu frühe abgerufenen Bock hinterlassene schöne Maetriaux pour servir ä 
l'archiologie de l’figypte chretienne, die hoch beachtenswerte Verzeichnung 
zahlreicher syrischer Miniaturen in Sachaus Katalog der syrischen Hand¬ 
schriften der Kgl. Bibliothek zu Berlin - das alles mahnt uns gebieterisch, 
den Blick mit aller Entschiedenheit dem Osten zuzuwenden. In die Reihe 
dieser Erscheinungen stellt sich wesentlich auch der vorliegende, stark 1000 
Monumente verzeichnende Katalog, dessen erstes Verdienst schon darin 
besteht, dass er einmal, wie es durchaus den geschichtlichen Verhältnissen 
entspricht, christliches Altertum und christlichen Orient — bis tief ins 
Mittelalter herab - als eine unteilbare höhere Einheit behandelt. Ich habe 
ihn soeben Oriens Christianus II, 217—223 etwas eingehender besprochen 



Rezensionen und Nachrichten. 


255 


An dieser Stelle habe ich in gedrängter Uebersicht auf das reiche, bisher 
unbekannte Material aus dem Osten hingewiesen, das hier der Wissenschaft 
erschlossen wird. Gemmen und Ringe, veschiedene Pretiosen und Schmuck¬ 
gegenstände, wenigstens zwei Elfenbeinreliefs, ein herrlicher Silberschatz 
aus Lampsakos, verschiedenartige Broncegegenstände, Glasmedaillons, 
Lampen, einige Architekturbruchstücke und Textilien und ein Holzrelief 
aus dem genannten Dair al-surjäni bilden diese abwechselungsreiche Masse 
archäologischer Inedita, die namentlich für die Ikonographie der christlich- 
orientalichen Kunst von Bedeutung zu sein verspricht. Aegyten, die 
syrische Küste, Cypem, Kleinasien und Griechenland sind die hauptsäch¬ 
lichsten Fundstätten. Von den weitaus weniger zahlreichen bisher unver¬ 
öffentlichten Denkmälern westlicher Provenienz sei hier noch der einige 
besonders schöne Stücke enthaltende Silberschatz des 4/5 Jahrhunderts aus 
Karthago (No. 356—375. Vgl. Tafel XXI), nachdrücklich hervorgehoben. 
Andere hier verzeichnete Monumente sind den Archäologen aller Länder 
längst gute Bekannte. Aber auch um sie hat Dalton einerseits durch eine 
peinlich sorgfältige Registrierung der bezüglichen Litteratur, andererseits 
vielfach durch eine die früheren weit hinter sich lassende bildliche Wieder¬ 
gabe sich ein hohes Verdienst erworben. In der letzteren Beziehung ver¬ 
weise ich nur auf die Tafel XIII-XVIII füllende Detailpublikation der 
Proiecta-Ciste des Esquilinschatzes. Ueberhaupt sei auch den Lesern der 
„Römischen Quartalschrift" gegenüber ausgesprochen, dass diese Veröffent¬ 
lichung des British Museum über jedes Lob erhaben ist, sei es nun, dass 
wir mehr die höchst instruktive Einleitung, die vorzügliche Disposition 
des Stoffes oder die durchweg ausreichende Beschreibung der einzelnen 
Monumente, sei es, dass wir mehr das quantitativ und qualitativ gleich 
hervorragende Illustrationsmaterial ins Auge fassen. Nicht ohne ein ge¬ 
wisses Gefühl schmerzlicher Beschämung legt man gerade in Rom das 
Meisterwerk gelehrten Fleisses und reproduktiver Kunst aus der Hand. 
Zu lebhaft erinnern die hier vorgeführten Kleinodien an diejenigen, welche 
in stiller Kühle die Säle der vatikanischen Bibliothek beherbegen. Wann 
werden diese in gleich mustergiltiger Weise einheitlich und erschöpfend 
der christlichen Altertumswissenschaft zugänglich gemacht werden? Wann 
wird auch nur der uns nun schon so lange versprochene nächste Band der 
Roma sotterranea offiziell die Denkmälerwelt der Domitillakatakombe er- 
schliessen, jene Denkmälerwelt, die heute für die nicht der Commissione 
pontificia di sacra archeologia angehörenden oder von ihr patentierten 
Archäologen eine Art neckischer Fata morgana ist, weil alle sie — 
wenigstens ihrer Existenz nach — kennen und keiner, will er nicht illoyal 
sein, sie öffentlich benützen darf. Dr. A. Baumstark. 



Anzeiger für christliche Archäologie. 

Bearbeitet von Prof. J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz). 
Nummer VII. 


i. Römische Conferenzen für christliche Archäologie. 

(Nach den Berichten des Sekretärs O. Marucchi). 

Sitzung vom Februar 1902. - Den Vorsitz führte, in Abwesenheit des 
Präsidenten Msgre Duchesne, unser bekannter Archäologe Msgre Wilpert. 

H. abbe P i 11 e t behandelte die Spiele des Amphitheaters bei den 
alten Römern, indem er die Nachrichten des profanen Altertums über die¬ 
selben verglich mit den Beschreibungen solcher Spiele in den Martyrakten. 
Die Verurteilung »ad bestias" war nicht immer eine Verurteilung zum 
Tode, sondern wurde bisweilen bloss als eine erste Strafe angesehen; man 
muss deshalb in der »damnatio ad bestias" unterscheiden zwischen den 
»primae poenae" und den »ultimae poenae". Er wandte dann dieses 
Resultat in eingehender Behandlung auf die bekannten Akten der hll. 
Perpetua und Felicitas an. 

Der Sekretär Or. Marucchi berichtete über die Ausgrabungen in 
der Priscillakatakombe. Dort wurde eine Krypta von grossen 
Dimensionen aufgedeckt, welche die Gestalt eines antiken Nymphaeums 
hat; man fand in derselben einen sehr seltenen Ziegelstempel aus dem 
1. Jahrhundert (L • CORNELI • PVPVL • EPICRATES). Es scheint, 
dass diese Krypta das Grab eines Märtyrers enthielt, da dieselbe noch in 
Verehrung gehalten ward, nachdem man aufgehört hatte in den Kata¬ 
komben beizusetzen. Sie liegt in der Nähe eines der alten Zugänge in 
die Katakombe; doch hat man noch keinen Anhaltspunkt gefunden, 
welcher von den in Priscilla begrabenen Blutzeugen, deren Grabstätten 
noch nicht aufgefunden sind, hier ruhte. 

Dann handelte M. von den antiken Wasserbehältern (piscinae) in der 
genannten Katakombe, über welche man jetzt besser urteilen kann, und 
von denen mehrere als Grabkammern eingerichtet wurden; er erwähnte be¬ 
sonders jenen uralten Teil des zweiten Stockwerkes jenes Coemeteriums, in 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


25? 


welchem sich eine Treppe befindet, welche bloss zu dem Zwecke angelegt 
wurde, zu einem Wasserbehälter hinunter zu führen. Aus allem schloss 
er, dass man dieses Coemeterium in der That mit dem Namen »ad nymphas“ 
bezeichnen konnte. Das führte ihn wieder auf die alte römische »memoria“ 
des hl. Petrus, welcher in dem Coemeterium »ad nymphas“ die hl. Taufe 
gespendet haben soll. Vielleicht wurde in der Apsis der, über der Katakombe 
gelegenen Basilika ein Monument, als Erinnerung daran, als »memoria beati 
Petri“ verehrt Es stand nämlich sicher eine Kathedra im Hintergründe 
der Apsis, welche vielleicht diese »memoria« war. Denn die Basilika war 
ursprünglich weder dem Papst Sylvester noch einem der in der Katakombe 
ruhenden Märtyrer geweiht; sie war hineingebaut in mehrere Räume des 
alten Hauses der Acilier, welches dort lag als Villenpalast, gleichsam als 
ob man in diesen Räumen eine lokale Erinnerung hätte festhalten wollen; 
endlich war diese Basilika in prächtiger Weise ausgeschmückt, von Oratorien 
und Mausoleen umgeben, und nicht weniger als 7 Päpste fanden hier ihre 
Ruhestätte. So bestätigt sich immer mehr die früher von M. ausgesprochene 
Hypothese, dass das Coefneterium »ad nymphas«, wo der hl. Petrus ge¬ 
tauft haben soll, hier und nicht an der Nomentanischen Strasse zu suchen ist. 

Msgre Wilpert legte die farbigen Kopien der Malereien eines 
Arkosols in der Katakombe von S. Trasone an der Salarischen Strasse 
vor. Man hat bisher dieses Monument für ein heidnisches gehalten, weil 
die Bilder nichts Christliches aufweisen und einige nackte Figuren als 
heidnisch-mythologische angesehen wurden. W. bewies, dass diese letztem 
Figuren rein dekorativ sind. Die Scene im Arkosol, aus dem 4. Jahrhundert, 
stellt einen Wagenlenker dar, und bezieht sich offenbar auf das Gewerbe 
des Verstorbenen. Die Grabstätte ist ganz regelmässig in der christlichen 
Katakombe angelegt und ist sicher christlichen Ursprungs; die Malereien 
sprechen nicht dagegen. Bei dieser Gelegenheit wies M a r u c c h i hin 
auf die in S. Sebastiano gefundene Grabschrift eines Wagenlenkers (cata- 
dromarius) aus dem 4. Jahrhundert, auf welcher die Zahl der von ihm er¬ 
rungenen Siege bei Wettfahrten verzeichnet ist. 

Sitzung vom März. — Msgre Wilpert sprach über das Kreuz 
auf den Monumenten der römischen Katakomben. Während das Kruzifix¬ 
bild in der christlichen Kunst der vier ersten Jahrhunderte gar nicht vor¬ 
kommt, erscheint das einfache Kreuzbild bereits auf einigen Monumenten 
des zweiten Jahrhunderts; häufiger wird dasselbe im 3. und noch mehr im 
4. Jahrhundert, um dann vom folgenden Jahrhundert an in ganz allge¬ 
meinen Gebrauch zu kommen. Speziell behandelte er dann das Kreuz 
zwischen den Bildern der hll. Milix und Pigmenius aus dem 6. Jahrh., 
unter welchem er nach genauer Untersuchung die Aufschrift INDVL- 
GENTIA ABVNDANS entziffern konnte. Ferner teilte W. die Resultate 
seiner Untersuchungen mit über die verhüllten Kreuzbilder der ersten Jahr¬ 
hunderte, unter denen besonders zu nennen sind der Anker, das älteste 
dieser Bilder, und der Buchstabe T; er wies hin auf den symbolischen 



258 


Anzeiger für christliche Archäologie. 


Inhalt dieser Darstellungen und schloss aus dem Gesagten, dass das Kreuz¬ 
bild in den Katakomben sich häufiger findet als man meistens annimmt 

Der Sekretär Or. M a r u c c h i legte die von Msgre Buliö über¬ 
sandte Photographie von einem Fragment eines in den Ausgrabungen bei 
Salona in Dalmatien gefundenen Kammes aus Elfenbein vor. Auf beiden 
Seiten ist Christus als Lehrer zwischen den Aposteln dargestellt; der Stil 
weist vielleicht noch auf das 4. Jahrhundert hin. M. verglich diesen Kamm 
mit einem ähnlichen, der in Chiusi gefunden ward und sich jetzt im christ¬ 
lichen Museum der Vatikanischen Bibliothek befindet (vgl. De Rossi, 
Bullettino 1881). Er schloss daraus, dass der in Salona gefundene Kamm 
vielleicht zum liturgischen Gebrauche gedient habe, indem in einzelnen 
alten Liturgien ausdrücklich erwähnt wird, dass der Bischof vor Beginn 
der kirchlichen Funktionen sich die Haare kämmen sollte. Da das bischöf¬ 
liche Haus in Salona neben der Kathedrale lag, kann derselbe leicht aus 
diesem herstammen. 

Der Präsident Msgre Duchesne wies auf eine von Dr. Friedrich 
in den Sitzungsberichten der Münchener Akademie veröffentlichte Abhand¬ 
lung hin, in welcher dieser letztere die Unechtheit der Kanones des Konzils 
von Sardika nachweisen will. D. hält an der Echtheit derselben fest. Er 
wies hin auf einen Text, den er zum ersten Mal vor einigen Jahren in 
den „Annales de Philosophie chretienne« veröffentlicht hat, und nach 
welchem ein kirchlicher Prozess zwischen zwei Prätendenten auf den 
Metropolitansitz von Arabia, auf den Beschluss einer orientalischen Synode 
hin, vor den Papst Siricius verwiesen wurde. Dieser schrieb an den 
Patriarchen Theophilus von Alexandrien, derselbe möge eine neue Synode 
berufen, um das Urteil der ersten zu untersuchen, und diese Appellsynode 
fand 394 statt. Der ganze Vorgang ist eine Anwendung des Kanons von 
Sardika über die Appellation an den Papst. D. stellte eine grössere Unter¬ 
suchung der ganzen Frage in Aussicht. 

Sitzung vom April. - Msgre Wilpert setzte seine Ausführungen 
über die Darstellung des Kreuzes auf den ältesten christlichen Monu¬ 
menten fort. Er legte den Abklatsch einer Inschrift aus der Domitillakata- 
konibe vor; es ist das Epitaph einer Antonia, auf welchem unter dem 
Namen der Verstorbenen der kreuzförmige Anker zwischen zwei Fischen 
dargestellt ist, eine Gruppe, welche bekanntlich bedeutet: M Spes in cruce 
Christi"; und um diesen Sinn klarer hervorzuheben, ward auf der Inschrift 
noch das Bild des Kreuzes hinzugefügt. Er zeigte ferner den Abklatsch 
einer andern Grabschrift aus Domitilla, auf welcher De Rossi ein Kreuz¬ 
bild hatte erkennen wollen; doch schien W. diese Ergänzung unsicher. 
Zum Schlüsse fügte er einige Worte über die „crux gammata" hinzu, von 
welcher sicher datierbare Beispiele sich bereits im Anfänge des 2. Jahrh. 
vorfinden; häufiger kam dieselbe im 3., am meisten jedoch im 4. Jahrh. 
zur Anwendung. 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


250 


P. Bonavenia legte den Abguss eines Skulpturfragmentes aus 
der Katakombe des Hermes vor, auf welchem eine Barke mit einigen 
Schiffern dargestellt ist, über welcher Reste der Grabschrift eines Petrus 
oder Petronius erhalten sind. Er verglich diese Darstellung mit ähnlichen 
auf bereits bekannten altchristlichen Sarkophagen. Man kann in jenem 
neuen Beispiel wie in diesen ein Symbol des nach dem Hafen der ewigen 
Seligkeit hinsteuernden Gläubigen erkennen. Und wenn der Name des 
Verstorbenen wirklich Petrus lautete, so wird diese allegorische Deutung 
noch mehr nahegelegt durch die Rücksicht auf den Apostelfürsten als 
Steuermann des mystischen Schiffes. 

Der Sekretär M a r u c c h i führte seinen Bericht über die Aus¬ 
grabungen in der Priscillakatakombe fort. Er beschrieb die Krypta in 
Form eines Nymphaeums, welche dort aufgefunden wurde, und sprach die 
Möglichkeit aus, dass dieselbe identisch sei mit dem »cubiculum darum 
quod patet", in welchem nach dem Liber Pontificalis Papst Marcellinus, 
der als Märtyrer in der Diokletianischen Verfolgung starb, ruhte, ln der 
Gruppe der Märtyrer, welche nebst dem genannten Papste in Priscilla ver¬ 
ehrt wurde, befindet sich auch ein Maurus. M. hält es für sehr wahrschein¬ 
lich, dass dieser der Begleiter des Papstes ist. In den Akten dieser beiden Blut¬ 
zeugen wird der Ort »ad nymphas S. Petri" erwähnt, eine Bezeichnung, 
die sich demnach auf das Grab des Marcus in der Priscillakatakombe be¬ 
ziehen würde. In diesem Falle müsste das Coemeterium Ostrianum mit 
einer Region der genannten Katakombe der Priscilla identificiert werden. 
M. schlug auch eine neue Etymologie der Bezeichnung »Ostrianum“ vor, 
welche nicht von dem Namen der »gens Ostoria", sondern von „ostria" 
herkäme, dem Namen eines Baumes, der nach Plinius besonders bei wasser¬ 
getränkten Felsen vorkam. 

Der Präsident Msgre Duchesne sprach über die Kirche im Borgo, 
welche jetzt den Namen S. Maria in Traspontina führt. Ursprüng¬ 
lich hiess dieses Gotteshaus „S. Maria in Hadrianio" und dann »S. M. in 
Traspadina"; erst im 15. Jahrhundert kam die Bezeichnung „in Traspon¬ 
tina" auf. Der Name „Traspadina" könnte seinen Ursprung dem Viertel 
der Longobarden in dieser Gegend verdanken, auf welche auch die Be¬ 
zeichnung „S. Giustino dei Longobardi" zurückgeführt werden könnte; 
letztere Kirche befand sich in der Nähe der Porta di bronzo zum Vatikan. 


a. Unbekannte Fresken in der Domitillakatakombe. 

In der Nähe der Ampliatuskrypta der Domitillakatakombe befinden 
sich zwei Fresken, auf deren hohe Bedeutung erst jüngst Msgre Wilpert 
aufmerksam gemacht hat Dieselben traten, nachdem die darüber liegende 
Kruste von Erde und Stalaktit entfernt worden war, klar hervor, und nun 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


560 

zeigte sich, dass das eine eine völlig neue Scene zur Darstellung bringt. 
Die Malerei befindet sich auf dem Feld zwischen zwei Gräbern; der linke 
Teil derselben ist erhalten. Die Mitte der ganzen Scene nimmt das Bild 
einer Orans ein, von der bloss der untere Teil vorhanden ist; neben der 
Orans steht ein Milcheimer. Im Felde daneben erblickt man einen Baum, 
an dessen Stamm sich eine Schlange emporwindet, und auf den Schwanz 
derselben setzt ein Lamm den Fuss; weiter nach links steht eine Taube mit 
dem Oelzweig im Schnabel. Der tiefe, bis jetzt einzigartige symbolische 
Inhalt dieser Malerei tritt von selbst klar hervor. Ueber den Scenen ist 
der Anfang der Grabschrift erhalten: CALENDINA • VIBES . . . ., offen¬ 
bar zu ergänzen „in Deo“ oder durch einen entsprechenden ähnlichen 
Ausdruck. 

Ein anderes Fresko befindet sich in der Lünette eines Arkosoliums. 
Rechts erblickt man eine Orans, links einen durch seine Kleidung als 
solchen kenntlich gemachten Heiligen, welcher klar die charakteristischen 
Züge des hl. Petrus trägt. Dieser erscheint somit als der „advocatus“, 
welcher durch seine Fürsprache der hingeschiedenen Seele die Aufnahme 
in die Seligkeit verschafft hat (vgl. Litterarische Beilage zur „Kölnischen 
Volkszeitung“ 1902, Nr. 17, S. 125 f.). 


3. Weitere Ausgrabungen und Funde. 

Rom. 

Die von der „Commissione di archeologia sacra" geleiteten Aus¬ 
grabungen in der Priscillakatakombe ergaben wichtige Resultate. 
Ausser der neuen Krypta in Form eines Nymphaeums (s. oben die Berichte 
Marucchi's in Nr. 1) wurden mehrere sehr alte Inschriften gefunden, welche 
Gräber in den Gallerien um das unterirdische Baptisterium verschlossen. 
Eine derselben, noch an dem ursprünglichen Standorte, lautet: 

P • MARCELLO • BETERANO 
AAGG NN EQR 

Publio Marcello veterano duorum Augustorum nostrorum equiti Romano. 

Die beiden Augusti sind Septimius Severus und Caracalla. 

Es seien ausserdem folgende drei Texte mit alten Acclamations- 
formeln initgeteilt: 

EVGENI • PAX 
TECV 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


261 


PLVTARCHE 
VIBAS IN DEO 
. . . PAX TECV 
.. IORVM 

ATTICAE 
ALEXANDER 
EVCARPIA • CARISSI 
MA DEVS REFRIGERET 
sic SPIPTVM TVVM 
Zeile 5, 1. SPIR1TVM. 

Ferner wurde der Zusammenhang der Treppe des Baptisteriums mit 
der Sylvesterbasilika untersucht. Die Achse der Basilika ist auf jene Treppe 
hin gerichtet, und die äusserste der erhaltenen Mauern von der genannten 
Basilika ist etwas über 20 m von der Treppe entfernt. Hinter der Apsis 
der Basilika befand sich ein Gebäude, in weiches ein Wasserkanal mündet, 
und das die Form eines Nymphaeums hat Vielleicht war dies ein ober¬ 
irdisches Baptisterium, das in irgendwelcher Beziehung zu der viel altern 
unterirdischen Piscina stand. 

Kfcinasien. 

InKizil-Euren, in der Nähe von Konia, wurde eine wahr¬ 
scheinlich der Gottesmutter geweihte Kapelle gefunden, in deren Innern 
zwei leider zum grossen Teil unlesbare Inschriften erhalten sind (Journal 
of hellenic studies, 1902, p. 95sqq;). 

In Mileh wurde bei den Ausgrabungen die Ruine einer frühbyzan¬ 
tinischen Muttergotteskirche blossgelegt (Sitzungsberichte der preuss. Akad., 
Berlin 1901, S. 903-911). 

Palästina. 

In Jerusalem sind auf einem den deutschen Katholiken gehören¬ 
den -Grundstück beim Damaskusthor die Ueberreste meines altchristlichen 
Begräbnissplatzes gefunden worden. Thonlampen mit dem Bilde des 
Kreuzes, Münzen der Kaiser Justinian, Mauritius und Phokas, welche auf 
der Stätte zum Vorschein kamen, lassen darüber keinen Zweifel bestehen. 
Der Platz wurde später von den Kreuzfahrern benutzt, indem dieselben 
wahrscheinlich eine Begräbnisskrypta dort erbauten. Man fand drei Reihen 
Pfeiler, und in dem Boden, etwa 1 m über den altchristlichen Gräbern, 
Münzen aus der Zeit der Kreuzfahrer. 

In Madäbä wurden prächtige Mosaikböden aufgedeckt, von 
denen einer eine Inschrift enthielt, in deren Text ein Bischof Sergius er¬ 
wähnt wird. Dieselbe ist datiert, nämlich vom Jahre 473 (= 578 - 579 p. 
Chr.). Ein kurzer Bericht darüber findet sich in der »Revue biblique« 
1902, S. 426-428. 



262 


Anzeiger für christliche Archäologie. 

4. Bibliographie und Zeitschriftenschau. 


A. Allgemeines and Sammelwerke. 

Qurtitt, C., Geschichte der Kunst 2 Bde. Stuttgart 1902. 

Schultze, V., Kunst und Kirche. (Realencyklopädie für protest Theologie, 
3. Aufl. XI, S. 175-178). 

B. Allgemeines über einzelne Linder and Orte. 

Butler, H. C., Report of an American archeological expedition in Syria. 

(American Journal of archaeology, 1900, p. 415—440). 

Clement, C. E., The etemal city: Rome. Its religious monuments, littera- 
ture and art 2 vols. London 1902. 

Cronin, H. S., First report of a joumey in Pisidia, Lycaonia and Pamphylia. 

(Journal of hellenic studies, 1902, p. 94—125). 

Crum, W. E., Christian Egypt. (Egypt Exploration Found. Archaeo- 
logical report 1900-1901, p. 64-81). 

Franziss, Die ältesten Denkmäler des Christentums in Bayern. (Historisch¬ 
politische Blätter 1901, Bd. 128, S. 313-326, 389-401). 

Qayet, A., L’art copte. Paris 1902. 

Grisar, H., Memorie sacre intorno alla porta Ostiense di Roma. (Civillä 
cattolica, ser. 18, vol. 6, 1902, p. 211—221). 

Gsell, St., Les monuments antiques de l’Algerie. 2 vols. Paris 1902. 
Kaufmann, C. M., Ein altchristliches Pompeji in. der libyschen Wüste. 
Mainz 1902. 

Schneider, G., I monumenti e le memorie crisliane di Velletri. (Nuovo 
Bull, di archeol. crist. 1901, p. 269—276). 

Schuster, J., Di una collezione d' eulogie dei luoghi santi di Palestina. 

(Nuovo Bull, di archeol. crist. 1901, p. 259—268). 

Zaccaria, E., Scoperte in Gerusalemme. (Nuovo Bull, di archeol. crist. 
1901, p. 302 s.). 


C. Ikonographie und Symbolik. 

Schultze, V., Kreuz und Kreuzigung. (Realencykl. f. protest. Theol. 3 A., 
XI, S. 90-92). 

— — Kruzifix. (Ebda. S. 155—157). 

de Waal, A.,- Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst. 
(Röm. Quartalschrift 1902, S. 25 - 40). 

D. Cultusgebäude and deren Einrichtung. 

Bacci, A., Scavi nella basilica di S. Agnese sulla via Nomentana. (Nuovo 
Bull, di arch. crist. 1901, p. 297—300). 

Stegensek, A., Santa Maria in Vescovio, Kathetrale der Sabina. (Röm. 
Quartalschrift 1902, S. 7-24). 



Anzeiger für christliche Archäologie. 263 

Hauch, A., Kirchenbau. (Realencykl. für protestantische Theol. 3 A., X, 
S. 774 - 794). 

Hehl, Ch., Die altchristliche Baukunst in der Auffassung des Architekten. 

(Deutsche Bauzeitung, 1901, S. 186—188, 193—194). 

Orisar, H., II monastero primitivo di S. Qregorio Magno äl Celio. (Civiltä 
cattolica, ser. 18, vol. 6, p. 711 -725). 

Kaufmann C. M., Das Kaisergrab in den Vatikanischen Grotten. München 
1902. 

Strzygowski, J., Der Schmuck der älteren el-Hadrakirche im syrischen 
Kloster der sketischen Wüste. (Oriens christianus, 1901, S. 356-372). 
de Waal, A., Das Baptisterium des Papstes Damasus bei St Peter. (Röm. 
Quartalschrift 1902, 58-61). 

E. Altchristliche Grabstätten. 

Bacti, A., Relazione degli scavi eseguiti in S. Agnese. (Röm. Quartalschr. 
1902, S. 51-58). 

Hettner, Die Grabkammem von S. Matthias bei Trier. (Westdeutsche 
Zeitschr. für Geschichte u. Kunst, 1901, S. 99—109). 

Marucchi, O., Scavi nelle catacombe romane. (Notizie degli scavi, 1901, 
p. 484—495). 

— — Scavi nelle catacombe romane. (Nuovo Bull, di archeol. 

crist. 1901, p. 295-296). 

— — Ulteriori osservazioni sulla Memoria della sede primitiva 

. di S. Pietro. (Nuovo Bull, di arch. crist. 1901, p.'277—290). 

Müller, N., Koimeterien. Die altchristl. Begräbnisstätten. (Realencykl. f. 

prot. Theol. 3. A., X, S. 794 - 877). 

Schnyder, W., Eine neue wichtige Entdeckung in den römischen Kata¬ 
komben. (Schweizer. Kirchenzeitung 1901, S. 221—222). 

F. Malerei und Skulptur. 

Goldschmidt, A., Die Kirchenthür des Heiligen Ambrosius in Mailand, ein 
Denkmal frühchristlicher Skulptur. Strassburg 1902. 

Manfredi, G., Nouvelle mosalque ä inscription a Madäbä? (Revue biblique, 
1902, p. 426 - 428). 

Omont, H., Peintures d'un manuscrit grec de l’6vangile de St. Matthieu. 
(Monuments et M6moires. Fondation Piot. T. VII, fase. 2, 1901, 
p. 175-185). 

Strzygowski, Das Petrus-Relief aus Kleinasien im Berliner Museum. 

(Jahrb. der k. preuss. Kunstsammlungen 1901, S. 29—34). 

% 

G. Kleinkunst 

Dalton, O. M., The gilded glasses of the catacombs. (Archaeological Journal, 
1901, p. 227-253). 



264 Anzeiger für christliche Archäologie. 

H. Epigraphik. 

Camoy, A., Le latin d'Espagne d’apres les inscriptions. (Le Museon 1901, 
p. 74 ss.). 

Chapot, V., Inscriptions d’Arabie. (Bull, de correspond. hellen. 1901, 
p. 575 - 581). 

Churth, J. E., Beiträge zur Sprache der lateinischen Grabinschriften. 1. T. 
Diss. München 1901. 

Crostarosa, P., Inventario dei sigilli impressi sulle tegole del tetto di 
S. Croce in Gerusalemtne in Roma. (Nuovo Bull, di archeol. crist. 

1901, p. 291 -294). 

- - Epitaphe chrdtienne. (Revue epigraphique 1901, p. 204 s.). 
Oianopoulos, N. J., Inscriptions chretiennes de Thessalie. (Bull, de corresp. 

hellen. 1899 - erschien 1901 — t. XXIII, p. 396-416). 

Kneller, C. A., Was die ältesten christlichen Eigennamen erzählen. (Stimmen 
aus Maria-Laach, 1902, I, S. 171 ff., 272 ff.). 

Krause, F. Emst., Ueber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basilika 
die S. Paolo bei Rom und der Michaelskirche in Monte 5. Angelo. 
(Röm. Quartalschrift 1902, 51—50). 

Ladek, A. v. Premerstein, N. Vulit. Antike Denkmäler in Serbien. (Jahres¬ 
hefte des österr. arch. Instituts, 1901, Beiblatt S. 74 ff.). 

Marucchi, O., Iscrizione consolare rinvenuta fra i muri della basilica di S. Va- 
lentino sulla via Flaminia. (Nuovo Bull, di archeol. crist. 1901, p. 300s.). 

— — Di un gruppo di antiche iscrizioni cristiane spettanti al 
cimitero di Domitilla e recentemente acquistate dalla Commissione di 
archeologia sacra. (Nuovo Bull, di arch. crist. 1901, p. 233 - 255). 

Mendel, Q., Inscriptions de Bithynie. (Bull, de corresp. hellen. 1901, 
p. 361-426). 

Monchamp, G., Une inscription m£rovingienne in6dite ä Glons. (Bull. 

de l’Acaddmie r. des Sciences, Bruxelles 1901, p. 642 - 666). 
PJlugk-harttungJ. v., Papsturkunden auf Marmor. (Quellen u. Forschungen 
aus ital. Archiven u. Bibi. 1901, S. 167—183). 
de Waal, A., Eine bischöfliche Grabschrift aus Nepi. (Röm. Quartalschr. 

1902, 61-64). 

Villani, C., Iscrizioni consolari rinvenute a S. Paolo fuori le mura. 

(Nuovo Bull, di arch. crist. 1901, p. 301 s.). 

Vincent, H., Notes £pigraphiques. (Revue biblique, 1902, p. 436-441). 
Wilpert, O, Frammento d' una lapide cimiteriale col busto di S. Paolo. 
(Nuovo Bull, di arch. crist. 1901, p. 257—258). 

I. Martyrien und Martyrologien. 

Franchi <& Cavalieri, P., 1 martirii di S. Teodoto e di S. Ariadne con 
un appendice sul testo originale del martirio di S. Eleuterio. (Studi e 
Testi Nr. 6). Roma 1901. 




Anzeiger für christliche Archäologie. 


265 


Leclercq, H., Les martyrs. Recueil de pieces authentiques sur les martyrs. 

Tome I. Les temps NSroniens et le deuxieme siede. Paris 1902. 

Pereira, F. M. E., O santo martyr Barlaam. Estudo de critica historica. 

(Extr. do vol. 48 do Instituto.) Coimbra 1901. 

Vetter, P., Die armenischen apokryphen Apostelakten. I. (Oriens christia- 
nus, 1901, S. 217-231). 

K. Liturgik, Kirchenordnungen und Verwandtes. 

Mercati, O., Antiche reliquie liturgiche ambrosiane e romane con un Ex- 
cursus sui frammenti dogmatici ariani del Mai (Studi e Testi Nr. 7). 
Roma 1901. 

Morin, O., L’annee liturgique ä Aquilee anterieurement ä l'epoque caro- 
lingienne d’apres le Codex Evangeliorum Rehdigeranus. (Revue bene¬ 
dictine, 1902, p. 1—12). 

Plaine, B., De Sacramentari Gelasiani substantiali authenticitate. (Studien 
u. Miltheilungen aus d. Ben. - u. Cisterz. - Orden, 1901, S. 577—588, 
Schluss). 

L. Bibliographie und Kataloge. 

Baumstark, A., Bibliographie über die Denkmäler des christlichen Orients. 

(Oriens christianus, 1901, S. 419—424). 

Strzygowski, J., Bibliographie über byzantinische Denkmäler. (Byzan¬ 
tinische Zeitschrift, 1902, S. 263—283). 


5. Mitteilungen. 

Unter der Leitung des Benediktiners Dom C a b r 0 1 wird ein neuer 
»Dictionnaire d’archeologie chretienne et de liturgie« bearbeitet, welcher 
den für seine Zeit vortrefflichen, aber heute vielfach veralteten ./Dictionnaire“ 
voo abbe Martigny ersetzen soll. Der Schriftleiter hat eine grosse Anzahl 
von Mitarbeitern in verschiedenen Ländern gewonnen. Im Herbste soll 
der erste Fase erscheinen. 






Geschichte. 




Die durch das 


Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 

Von P. Konrad Eubel Ord. Min. Conv. 

I. Papst und Kardinäle. 

Kaum war auf dem Konzil zu Konstanz von den vereinigten 
drei Obedienzen, welche das grosse occidentalische Schisma ge¬ 
zeitigt hatte, nach Verzichtleistung Gregors XII. und Absetzung 
Benedikts XIII. sowie Johanns XXIII. durch die Wahl Martins V. 
der Kirche ein einziges, allgemein anerkanntes Oberhaupt gegeben 
und so das Schisma beseitigt worden, als schon das nächstfolgende 
Konzil, jenes von Basel, wieder ein ähnliches hervorrief, indem es 
dem rechtmässigen Papste Eugen IV. in der Person Felix’ V. einen 
andern gegenüberstellte. Hand in Hand ging damit die Schaffung 
eines neuen Kardinalskollegiums und die Ernennung oder Bestätigung 
von Bischöfen solcher Diözesen, welche im Obedienzbereiche dieses 
Gegenpapstes lagen. In letzterer Hinsicht hatte übrigens das Basler 
Konzil schon vorher aus eigener Machtvollkommenheit vielfach 
eingegriffen. Im Nachfolgenden soll nun eine diese Hierarchie be¬ 
leuchtende Zusammenstellung gegeben werden, soweit dies an der 
Hand der zu Gebote stehenden Quellen möglich ist. Als Haupt¬ 
quelle hiefür erscheint die »Historia gestorum generalis concilii 
Basiliensis" des Johannes de Segovia, die aber in allen vorhandenen 
Exemplaren leider nur bis 1444 reicht. 1 


* Vgl. Haller, Beiträge zur Geschichte des Konzils von Basel , in Zeitschr. 
f. d. Gesch. des Oberrh. N. F. XVI, 9-27 u. 207-245. - Soweit jenes Werk 
als Bestandteil der „Monum. concil. gener. saec. XV - Conc. Bas. Script.« bereits 
im Druck erschienen ist, wird es nach ihren Herausgebern Birk-Beer citiert 
werden, während für das noch nicht veröffentlichte Bruchstück da* Manuscript der 
Vat. Bibi. (Vat. lat. 4183) als Vorlage, nach welcher citiert wird, diente. - Das 
vat. Archiv, welches doch wenigstens einen Registerband des Gegenpapstes Nicolaus V. 

Römisch* Quartalschrift 1902. IS 



270 


Eubel 


Der Wahl eines neuen Papstes bei Lebzeiten des bisherigen 
musste das Basler Konzil notwendig die Absetzung dieses Papstes 
vorausgehen lassen. Sie erfolgte am 25. Juni 1439. 1 Bei der von 
diesem Konzil praetendierten Superiorität über dem Papste muss es 
eigentlich Wunder nehmen, dass es noch die Wahl eines neuen 
Papstes für notwendig hielt Aber der Hauptteilnehmer und Haupt¬ 
geschichtschreiber dieses Konzils, Johann von Segovia, belehrt uns 
da eines andern, indem er in der Einleitung zu dem der Papstwahl 
gewidmeten 16. Buche seiner Historia ausdrücklich darüber handelt, 
»quanta sit necessitas e divini Juris auctoritate, ut papatus officium 
continue permaneat in ecclesia", und die Beweggründe auseinander¬ 
setzt, welche die Basler Synode zwängen, „ut post depositionem 
Eugenii IV plenopere intenderet ad electionem Romani pontificis“.* 
War man aber auch über die Notwendigkeit einer solchen 
Wahl einig, so erforderte doch die Frage, durch wen sie vollzogen 
werden sollte, noch längere Beratung. Damals gehörte dem Konzil 
überhaupt nur mehr ein einziger Kardinal an, nämlich Ludwig 
Almand vom Titel der hl. Cäcilia und zugleich Erzbischof von Arles, 
darum gewöhnlich „cardinalis Arelatensis" genannt. Aber wenn es 
auch noch mehrere gewesen wären, so hätte das Basler Konzil noch 
viel weniger als einst das Konstanzer bei der Wahl Martins V. diesen 
allein die Wahl des neuen Papstes überlassen. Auch die dem Konzil 
angehörenden Bischöfe, Aebte und sonstigen Prälaten einschliesslich 
der Doktoren wollten und sollten hiebei entsprechend beteiligt sein. 
Die Auswahl derselben beschloss man einem Ausschuss von drei 
Konzilsmitgliedern mit dem Recht der Cooptation zu übertragen. 
Es waren dies der Cistercienserabt Thomas von Dondragna in der 
schottischen Diözese Withorn, unser Johannes de Segovia Archidiacon 
des Archidiaconats Villavitiosa von Oviedo und Thomas de Corcellis 
Canonicus von Amiens. Diese cooptierten sich noch den Mag. 
Christian von Königgrätz, Propst von St Peter in Brünn, damals 
noch zur Diözese Olmütz gehörig, und erkoren dann am 28. Okt 
1439 im Kloster der Franziskaner zu Basel als Papstwähler. den Erz¬ 


enthält, besitzt von den Registerbänden Felix’V. keinen einzigen, noch auch sonst 
etwas Originales, das aus dessen Kanzlei hervorgegangen. 

1 Das betr. Dekret bei Birk-Beer 1. c. III, 325. 

* L. c. p. 399. 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 271 

bischof Johann von Tarentaise und die 10 Bischöfe Otto von Tortosa, 
Georg von Vieh, Franz von Genf, Ludwig von Viseu, Bernard von 
Dax, 1 Wilhelm von Vercelli, Georg von Augsburg, Johann von 
Ivrea, Friedrich von Basel und Ludwig von Turin nebst 7 Aebten 2 
und 14 sonstigen Prälaten und Doktoren; darunter befanden sich 
die erwähnten 4 Urwähler selbst und der Metzer Archidiacon 
Guilelmus Hugonis de Stagno (d'Estaing), später Kardinal. Die 
Zahl der Wähler betrug also einschliesslich des einzig vorhandenen 
Kardinals 33. 

Man brauchte aber auch gewisse Officiale für die Vornahme 
der Wahl, zunächst einen Leiter derselben (den Camerarius oder 
Camerlengo), Conclave-Wächter, Ceremonienmeister und dgl. Als 
Camerarius oder vielmehr locumtenens Camerarii wählte man den 
Bischof Ludwig von Lausanne und zwar besonders deshalb, weil 
derselbe schon bei der Wahl Martins V. als Vicecamerarius und bei 
der Wahl Eugens IV. als Camerarius fungiert hatte. 3 Als Conclave- 
Wächter erkor man die Bischöfe Percevallus von Belley und Nico¬ 
laus von Grosseto, 2 Aebte, den Minoriten Franz Fuste, Magister 
der Theologie, welcher auf dem Konzil eine nicht unbedeutende 
Rolle spielte, 4 und 3 Domherrn. Als Ceremonienmeister fungierten 
Aeneas Silvius von Siena, Domherr von Trient (der spätere Papst 
Pius II.), und ein Domherr von Beauvais, als Promotoren Hugo 
Barardi und Johann Sletzenrode, als Fiscalprocurator Robertus 
Magnani, als „Soldanus« Petrus von Atri. Am 30. Oktober appro¬ 
bierte das Konzil diese Tags vorher verkündeten Wahlen. 

Nach Erledigung dieser Wahlformalitäten betraten die Wähler 
das Conclave und hielten vom 1. bis 5. (mit Ausnahme des 2.) Nov. 
täglich Scrutinien. An letzterem Tage hatte Herzog Amedeus VIII. 
von Savoyen, welcher nach dem Tode seiner Gemahlin und Ueber- 
weisung der Staatsgeschäfte an seinen Sohn Ludwig im Jahre 1434 


1 Aquensis, und darum vielfach als Bischof von Acqui betrachtet, da dieses 
Bistum die gleiche lateinische Namensform hat; derselbe lehnte jedoch ab und so 
wurde anstatt seiner der Bischof Ludwig von Marseille gewählt. 

* Birk-Beer a. a. O. S. 423, wo übrigens nur 6 namentlich aufgeführt sind. 

» A. a. O. S. 416. 

4 Im Jahre 1453 erscheint er als episcopus Orenaden. (Oranaden. i. e. 
Granada in Spanien) und als Weihbischof von Lausanne. Ohne Zweifel war er 
noch vor Beendigung des Basler Schismas ernannt. 



272 


* Eubel 


in die 1430 von ihm für 6 Ritter des hl. Mauritius gestiftete Ein¬ 
siedelei Ripaille sich zurückgezogen hatte und dort mit 5 Genossen 
ein philosophisch-religiös beschauliches Leben führte, 26 Stimmen, 
also über die erforderliche Zweidrittelmajorität; beim ersten Scru- 
finium waren nur 16, beim zweiten 19, beim dritten 21 Stimmen 
auf ihn gefallen. Ausser ihm erhielten bei diesen Scrutinien (zwischen 
2 und 6) Stimmen die Kardinäle Petrus de Fuxo, Johannes Cervantes 
und Ludwig Almand, die Erzbischöfe von Köln und Lyon, der 
Bischof von Vieh, der Administrator des Christusordens (ein Onkel 
des Königs von Portugal), der Karthäuser-General, und die oben¬ 
genannten Johannes de Segovia und Thomas de Corcellis. So wurde 
also gemäss der ausgegebenen Losung, »ut non doctissimus, sed 
potens eligeretur",' ein Mann zum Papste gewählt, von dessen Ein¬ 
fluss und Machtstellung zu hoffen war, dass er möglichst allgemeine 
Anerkennung finden werde. Allerdings gab man sich hiebei zu 
grosser Hoffnung hin. 

Das Nächste, was nun oblag, war, dass die Wahl vom Konzil 
bestätigt und dem Erwählten mitgeteilt werde. Ersteres geschah in 
der Sitzung vom 17. November, während man am folgenden Tage 
das Personal der an den Erwählten abzuordnenden Gesandtschaft er¬ 
nannte. Dieselbe, welche auf 25 Personen festgesetzt wurde und an 
deren Spitze der Kardinal Ludwig Almand mit den Bischöfen 
von Tortosa, Vieh, Genf, Viseu, Marseille, Augsburg und Basel sich 
befand, traf Mitte Dezember beim Erwählten in Ripaille ein. Dieser 
erklärte schliesslich die Annahme der Wahl mit dem Beifügen, dass 
er mit Rücksicht darauf, dass dieselbe am Feste des hl. Felix erfolgte, 
den Namen Felix V. annehmen wolle. Das officielle Schreiben 
hierüber an das Konzil erliess er am 2. Januar 1440. Aber es 
dauerte noch über ein halbes Jahr, bis er selbst nach Basel kam, 
um dort die Krönung als Papst zu empfangen. 

Eine Consequenz dieser Papstwahl war die Schaffung eines 
neuen Kardinalskollegiums, da, wie gesagt, nur der einzige 
Kardinal von Arles vorhanden war. Das Konzil gab hiezu seine Zu¬ 
stimmung 2 und Felix V. ernannte daraufhin vier Kardinäle, nämlich 

1 B i r k - B e e r a. a. O. S. 406. 

’ »Ut (Felix V.), priusquam Basiliam veniret insignia coronationis receptums, 
aliquos fama praeclaros ac scientia seu magnae nobilitatis generositate conspicuos ... 
in s. Romanae ecclesiae cardinales assumere et publicare posset“. L. c. p. 463. 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 


273 


den Bischof Ludwig von Lausanne, den Bischof 
Bartholomaeus von Novara, den Erwählten von 
Utrecht, Walram von Mörs, und den Protonotar 
Alfons von Carillo. Doch scheint nur der Erstgenannte 
dieser Würde thatsächlich teilhaftig geworden zu sein; er führt von 
nun an immer den Beinamen »de Varambon e", während er 
früher mehr unter dem Beinamen »de Palude (de la Palu)" be¬ 
kannt war. Vom Bischof von Novara sagt man, dass er diese 
Würde nur heimlich, nicht aber öffentlich angenommen habe. Der 
Erwählte von Utrecht gab wohl seiner Dankbarkeit für die ihm er¬ 
wiesene Ehre gebührenden Ausdruck; aber, wie er nicht in den 
Besitz des Bistums Utrecht gelangen konnte, so scheint er auch den 
roten Hut thatsächlich nie erhalten zu haben. Ebenso erscheint 
Alfons von Carillo nie als wirklicher Kardinal. Im April 1440 
approbierte das Konzil diese Ernennung. 

Am 24. Juli 1440 wurde endlich Felix V. zu Basel feierlich 
gekrönt, nachdem er vorher die verschiedenen kirchlichen Weihen — 
von den niedern des Priestertums bis zur bischöflichen Consecration 
— erhalten hatte. Gemäss der vom Konzil erhaltenen Befugnis 
wählten die Kardinäle von Arles und Varambone, die einzigen, 
welche vorläufig vorhanden waren, den Erzbischof von Tarentaise 
und die Bischöfe von Tortosa, Vieh, Maurienne, Vercelli, Lausanne 
und Basel aus, um als Vertreter des ordo presbyteralis und diaco- 
nalis des Kardinalats bei der Krönung zu fungieren, während sie 
selbst die Stellvertreter des Kardinalbischofs von Ostia (bezüglich 
der Erteilung der bischöflichen Consecration) und bezw. des ersten 
Diakons (bezüglich der Aufsetzung der päpstlichen Krone) machten.' 

Wie bei dieser Krönung, so machte sich auch sonst der 
Mangel an Kardinälen fühlbar, weshalb das Konzil dem neuen 
Papste für Creierung neuer die entsprechenden Befugnisse erteilte.* 
Gemäss denselben wurden am 12. Sept. 1440 nachfolgende 8 Prä¬ 
laten zu Kardinalpriestern mit den in Klammern beigefügten Titeln 


1 A. a. O. S. 494. 

* „Fuit dispensatum, ut non obstantibus quibusdam qualificationibus, in de- 
creto sessionis XXIII. de creatione cardinalium expressis, posset aliquos assumere 
in cardinales, de quibus eidein videretur, quod essent utiles aut necessarii ecclesiae 
et sanctitati 'suae* (1. c. p. 503). 



274 


Eubet 


promoviert: Alexander Patriarch von Aquileja und 
Administrator von Trient (s. Laurentii in Damaso), Otto Bischof 
von Tortosa (s. Pudentianae), Oeorg B. vonVich (s. Ana- 
stasiae), Franz B. von Genf (s. Marcelli), Bernard B. von 
Dax (ss. Nerei et Achillei), Joannes (de Ragusio O. Pr.) 
B. von A r d j i s c h 1 (s. Sixti), Joannes (Grünwalde r) Ad¬ 
ministrator von Freising (s. Martini in niontibus) und 
Joannes de Segovia Archidiakon von Villavi- 
t i o s a der Kirche von Oviedo (s. Calixti). 

Wie ersichtlich, befanden sich unter diesen Kardinalen keine 
Franzosen, nicht als ob man solche nicht hätte wählen wollen, 
sondern weil man nicht sicher war, ob dieselben die Neigung und 
zugleich die Erlaubnis vom Könige hätten, die auf sie gefallene 
Wahl anzunehmen. Als aber hierüber zustimmende Nachrichten 
aus Frankreich eingetroffen waren, ernannte Felix V. am 12. Nov. 
1440 den Patriarch Dionys von Antiochien, zugleich 
Administrator von Paris, dann die Erzbischöfe Amedeus 
von Lyon und Philipp von Tours, sowie die Bischöfe 
Johann von Nantes und Gerard von Chartres nebst 
dem Erzbischof Nicolaus von Palermo, ebenfalls zu 
Kardinälen.* Es ist aber doch sehr zweifelhaft, ob irgend einer von 
diesen — vom Erzbischof von Palermo abgesehen — den roten 
Hut und in Verbindung damit einen Kardinalstitel wirklich erhielt. 

Von jenen Kardinälen, welche Eugen IV. im Dezember 1439 
ernannt hatte, standen zwei, der Bischof von Augsburg 
(Peter von Schaumberg) und der Bischof von Krakau (Sbig- 
neus Olesnitki) weniger auf seiner als auf des Gegenpapstes Seite. 
Während aber von jenem nicht bekannt ist, dass er sich die 
Kardinalswürde auch von Felix V. geben liess, geschah dies von 
Seite des letzteren; es geht dies aus der Danksagung, die er 
hiefür schriftlich durch sein Schreiben vom 4. Oktober 1441 und 


1 „Argensis", nicht „Argentinensis“, wie bei Ciacc.-Old., Vitae et res 
gestae Summ. Pont, et S. R. E. Card., zu lesen ist. Den Fehler machte zunächst 
C.iaconius (p. 939 n. XI), Oldoinus suchte ihn zu verbessern und fügte, in jenem 
Joannes ep. Argentin. den Joannes de Ragusio nicht erkennend, denselben (p. 947 
n. XXVI) als einen von jenem verschiedenen Kardinal hinzu. Vgl. unten S. 280. 

* Birk-Bcer l. c. p. 560. 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 


275 


mündlich durch seinen Gesandten vor Felix V. aussprach, akten- 
mässig hervor. 1 

Wenn nun auch das Konzil einen neuen Papst erwählt und 
demselben die Schaffung eines Kardinalskollegiums gestattet hatte, 
so wollte es damit doch seiner Superiorität über den Papst nicht 
das Geringste vergeben. Man kann sich leicht vorstellen, dass 
bei derartigen Ansprüchen diesem das Zusammensein mit jenem von 
Tag zu Tag lästiger fallen und dass es früher oder später zu einer 
Trennung kommen musste. Zu dieser kam es in der That Ende 
des Jahres 1442, indem Felix V. Basel verliess und sich nach Lau¬ 
sanne zurückzog. In seiner Begleitung befanden sich dem gegen¬ 
seitigen Abkommen gemäss die Kardinäle von Varambone, von 
Aquileja, von Genf und s. Sixti, während zu Basel die Kardinäle 
von Arles, von Tortosa, von Vieh, von Dax, s. Martini, s. Calixti 
und von Palermo zurückblieben. Die Leitung der Cancellarie und 
der Poenitentiarie wurde am Hofe des Papstes den Kardinälen von 
Varambone bezw. von Aquileja, am Orte des Konzils aber den 
Kardinälen von Arles bezw. von Palermo übertragen.* Wir sehen 
so ein förmliches doppeltes Kirchenregiment vor unsern Augen. 

Unterm 14. März 1444 schrieb Felix V. an das Konzil, es 
befände sich bei ihm nur mehr ein einziger Kardinal (Varambone), 
da der Kardinal von Aquileja abwesend, der Kardinal s. Sixti aber 
vor einigen Monaten und der Kardinal von Genf jüngst gestorben 
seien; er sehe sich deshalb zu einer neuen Kardinalspromotion ver¬ 
anlasst Eine solche erfolgte auch am 6. April 1444 zu Genf, wo¬ 
von Johann de Segovia nur mehr anzugeben weiss, dass dabei vier 
Kardinalpriester und ein Kardinaldiakon creiert, von denselben aber 
nur der Erzbischof Johann von Tarentaise und der 
Bischof Ludwig von Viseu öffentlich genannt worden 
seien. 3 Die drei andern waren der Bischof Bartholomaeus 
von Corneto, der Metzer Archidiakon Guilelmus 
H u g o n i s und Thomas deCorcellis, Domherr von 
Paris alias Amiens, letzterer als Diakon. Von Einigen wird auch 
noch der Erzbischof Vincenz von Gnesen hinzugezählt. 


1 L c. p. 970. 

* Bibi. Vat. 1. c. p. 254. 

* Birk-Beer 1. c. p. 274. 



2?6 


Eubel 


Hiemit sind die von Felix V. vorgenommenen Kardinalspro¬ 
motionen erschöpft Bei seiner, nach dem Tode Eugens IV. unter 
Nicolaus V. erfolgten Unterwerfung und Abdankung, wobei er (im 
April 1449) selbst den Titel eines Kardinalbischofs von Sabina er¬ 
hielt, wurden nur die Kardinale von Varambone und von Tarentaise, 
sowie der frühere Archidiakon von Metz als solche rehabilitiert. 

# Die übrigen verloren mit der Kardinalswürde teilweise sogar die 
Bistümer, deren Bischöfe sie zugleich waren. Insbesondere traf der 
Verlust der Kardinalswürde auch den Johannes de Segovia. Dafür 
wurde ihm zwar am 21. Juli 1449 das Bistum Saint-Paul-trois-Chäteaux 
verliehen, diese Verleihung aber am 11. Mai 1450 schon wieder 
widerrufen. Aehnlich war es mit dem Bistum Maurienne, welches 
er am 13. Okt. 1451 erhielt. Diese Verleihung wurde am 26. Januar 
1453 cassiert und ihm dafür das Titularerzbistum Caesarea verliehen. 1 

II. Bischöfe. 

Was die Bestätigung oder Ernennung von Bischöfen betrifft, 
so bethätigte solche, wie bereits angedeutet, das Konzil von Basel 
schon vor Erwählung seines Papstes. Zunächst waren es strittige 
oder sich mit Provisionen von Papst Eugen IV. durchkreuzende 
Wahlen von Domkapiteln, um deren Erledigung das Konzil 
angegangen wurde. Die erste derartige „Causa" war jene von 
Lausanne, zugleich aber die langwierigste.* Am 6. Juni 1431 
ernannte nämlich Eugen IV. den Benediktinerabt Ludwig de Palude 
(de la Palu al. Palud) zum Bischof von Lausanne, versetzte ihn aber 
am 4. Nov. 1433 nach Avignon, um gleichzeitig den vom Kapitel 
von Lausanne erwählten Johann de Prangins zu bestätigen. Allein 
Ludwig willigte nicht in diese Versetzung und fand hiebei Rückhalt 
am Konzil, obgleich er im Bistume selbst fast gar keine Anerkennung 
fand, während sein Rival nicht nur fast im ganzen Bistume anerkannt, 
sondern auch vom Herzog von Savoyen (dem nachmaligen Papst 


1 Vgl. meine Hierarchia cath. medii aevi t. II unter „Tricastrin.“ und 
„Maurianen." Er starb zwischen Ende Mai und 4. Juli 1458. Vgl. Haller a. 
a. O. S. 10. 

* „Prima fuit Lausanen. ecclesiae de mense Aug. 1431, quae accessu prior, 
sed consummatione fuit diuturnior; siquidem vix a. (14)39 finem adepta est*. Cfr. 
Birk-Beer II, 189. 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 


277 


Felix V.) protegiert wurde. Die Angelegenheit wurde auf dem 
Konzil am 21. Mai und 12. Juni 1434 verhandelt und am folgenden 
6. Juli eine eigene Abordnung an den Herzog von Savoyen ge¬ 
schickt, um ihn für Ludwig günstig zu stimmen, jedoch ohne Erfolg. 
Nichtsdestoweniger sprach sich das Konzil am 28. Januar 1435 zu 
Gunsten Ludwigs aus, indem es ihn als rechtmässigen Bischof von 
Lausanne erklärte. Um so mehr muss es auffallen, dass Johann de 
Prangins im Oktober 1438 dennoch als Bischof von Lausanne dem 
Konzil incorporiert wurde, während dieses doch Ludwig de Palud 
nach wie vor als solchen anerkannte. Erst nachdem Felix V. alsbald 
nach seiner Erwählung zum Papste gebeten wurde, den Lausanner 
Bischofsstreit endgiltig zu schlichten, fand man einen einigermassen 
zufriedenstellenden Ausweg. Ludwig wurde Kardinal und erhielt 
zugleich das Bistum Maurienne, Johann de Prangins aber musste das 
Bistum von Lausanne mit jenem von Aosta, dessen Bischof, Georg 
von Saluzzo, nach Lausanne versetzt wurde, vertauschen; 1 er soll 
1444 noch nach Nizza versetzt worden und 1446 gestorben sein. 

Die zweite Bistumsbetzung, womit sich das Basler Konzil zu 
befassen hatte, war jene von Trier. Nach dem am 13. Febr. 1430 
erfolgten Tode des dortigen Erzbischofs, Otto von Ziegenhain, trat 
eine zwiespältige Wahl ein; maior et sanior pars wählte den Trierer 
Archidiakon Jakob von Sirk, die Minderheit den Trierer Domherrn 
(Archidiakon von St Mauritius in Tholey) und Kölner Domdekan 
Ulrich von Manderscheid. Papst Martin V. verwarf jedoch beide 
und versetzte am 22. Mai 1430 den Speyerer Bischof Rhaban von 
Helmstadt nach Trier. Jakob von Sirk fügte sich der päpstlichen 
Entscheidung, nicht so aber Ulrich von Manderscheid, was einen 
förmlichen Successionskrieg zur Folge hatte. 2 Das Konzil, an 
welches die Sache im August 1431 gelangte, entschied sich am 
15. Mai 1434 zu Gunsten Rhabans, 3 welcher schliesslich auch mit 
Waffengewalt sich des Erzbistums bemächtigte, bis er am 13. Mai 
1439 zu Gunsten des vorgenannten Jakob von Sirk resignierte. 


1 Birk-Beer II, 532, 621, 777, 981; III, 162, 364, 454; cfr. Schmitt- 
Gremaud, Mimoires hist . sur le dioc. de Lausanne, II, 160. 

* Vgl. hierüber Hist. Jahrb. XV, 721 ff. 

• Birk-Beer 1. c. II, 189, 202, 219, 343, 623, 629. 



270 


Eubel 


Sodann beschäftigte die Bistumsbesetzung von Bayeux das 
Konzil fast drei Jahre (1432—1434). Papst Eugen IV. hatte am 
29. Januar 1432 den Bischof Zanno von Lisieux, den Neffen des 
Kardinals Branda de Castillione, dahin transferiert, während der 
Herzog von Burgund für den vom Kapitel erwählten Johannes de 
Exquais sich engagierte; schliesslich gab jedoch dieser seine An¬ 
sprüche auf. 1 

Nach dem Tode des Bischofs Ernst von Gurk providierte 
Eugen IV. am 28. Januar 1433 auf dieses Bistum den vom Herzog 
Friedrich von Oesterreich protegierten Brixener Propst Dr. Johann 
Schallermann, während der Erzbischof von Salzburg kraft des ihm 
auf dieses Bistum zustehenden Besetzungsrechtes den Bischof Lorenz 
von Lavant dorthin versetzte. Die Sache kam vor das Konzil, welches 
schliesslich für den vom Papste Ernannten sich entschied.* 

Am 22. Mai 1433 schrieb der Herzog Philipp von Burgund 
an das Konzil zu gunsten des Bischofs von Bethlehem (Laurentius 
Pignon), seines Beichtvaters, welchen Eugen IV. am 30. Mai 1432 
nach A u x e r r e versetzte, wogegen das dortige Kapitel seinen Dekan 
zum Bischof gewählt hatte. — Auf das durch Tod des Bischofs Petrus 
erledigte Bistum Alby transferierte Eugen IV. am 12. April 1434 
den Bischof Robert von Chartres unter Verwerfung der vom Kapitel 
vollzogenen Wahl; das Konzil entschied jedoch zu Gunsten des Er¬ 
wählten am 19. Dez. 1435, obwohl es vom König von Frankreich 
ein gegen denselben gerichtetes Schreiben erhalten hatte. 3 Uebrigens 
blieb seine Entscheidung ohne Erfolg für den Erwählten.* 

Am 3. Mai 1436 entschied das Konzil in der U t r e c h t e r 
Bistumsangelegenheit zu gunsten der vom Kapitel vollzogenen 
Postulation des auch vom Herzog Stephan von Bayern unterm 
23. April 1435 empfohlenen Walram von Mors mit der beigefügten 
Erklärung, dass dem (vom Papste am 10. Dez. 1432 providierten) 
Rudolf von Diepholt kein Recht auf das Bistum zustehe; doch 
folgten Kapitel und Vassallen grösstenteils der von Eugen IV. im 


» L. c. p. 202. 

* L. c. p. 518, 656. 

3 Haller, a. a. O. S. 213 Nr. 7. 

* Birk-Beer I. c. p. 835. 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 279 

Nov. 1436 an sie gerichteten Aufforderung und gehorchten dem 
von ihm Ernannten. 1 

Die von Eugen IV. am 5. Nov. 1436 vollzogene Versetzung 
des Bischofs von Tournay, Johannes von Harcourt, nach Narbonne 
und die Ernennung des Johannes Chevrot, Archidiakons von Rouen, 
zum Bischöfe von T o u r n a y begegnete heftigem Widerstand. 
Gegen die Versetzung wehrte sich nicht nur Johannes von Harcourt 
selbst, sondern protestierte auch der König von Frankreich, welcher 
deshalb am 4. Mai 1437 an das Konzil schrieb; der Herzog von 
Burgund dagegen protegierte die Beförderung Chevrots. Dieser 
blieb schliesslich auch Sieger, obwohl das Konzil sich für Cassierung 
jener Versetzung entschied. 2 

Auch in Basel und Besangon fanden zwiespältige 
Bischofswahlen bezw. päpstliche Provisionen mit andern Persön¬ 
lichkeiten als den von den Kapiteln erwählten statt, was dem 
Konzil Anlass gab, sich im Mai 1437 damit zu beschäftigen. 3 Am 
31. Okt. 1437 wurde in dessen Generalkongregation auch das 
Schreiben des Herzogs Amedeus von Savoyen verlesen, wodurch 
dieser dem Konzil die Bestätigung des zum Bischof von Saint 
Pons de Thomifcres erwählten Isarnus Azemarii empfahlt Im 
März 1438 bestätigte das Konzil die Versetzung des Bischofs Ludwig 
von Vence nach Marseille unter Verwerfung der vom Papste 
vollzogenen Ernennung des Carmelitengenerals Bartholomaeus zum 
Bischof dieser Stadt. 5 Gleichwohl blieb schliesslich dieser im Be¬ 
sitze des Bistums. 

Im Jahre 1433 hatte Eugen IV. seinem Neffen Marcus Con¬ 
dulmaro, seit 1331 schon Kardinal, das Erzbistum von Tarentaise 
und i. J. 1437 auch noch dazu das Erzbistum Besangon ver¬ 
liehen; hier wie dort stiessen diese Verleihungen auf Widerstand. 
Was Besangon anbetrifft, so ist dies vorhin schon angedeutet worden; 
bezüglich Tarentaise war es der Landesherr, der Herzog von Savoyen 
(nachmaliger Gegenpapst Felix V.), der hierüber beim Konzil sich 


' L. c. p. 259, 293, 897; H a 11 e r, 1. c. p. 215. 

5 Birk-Beer 1. c. II, 976; III, 116, 163; Ha 11 er, 1. c. p. 220. 

8 Birk-Beer 1. c. II, 976. 

4 Haller 1. c. p. 223 n. 16. Ob das Konzil darauf einging, ist nicht be¬ 
kannt; von Eugen IV. wurde er sicher nicht anerkannt. 

8 Birk-Beer, 1. c. III, 104. S. oben S. 271. 



280 


Eubel 


beschwerte. 1 Schliesslich gab Eugen IV. nach und verlieh seinem 
Neffen statt des Erzbistums Tarentaise das Patriarchat Orado und 
statt des Erzbistums Besangon des Bistum Verona. 

Seinerseits liess das Konzil am 27. Okt 1438 die postulierte 
Versetzung des Bischofs Nikolaus von Wexioe 2 nach Upsala zu; 
einen Monat früher hatte es den Marcus de Milano (al. de Mari- 
naribus) decr. doct auf das Bistum Alessandria befördert. 3 
Ueber die Versetzung des ersteren findet sich in den Registerbänden 
Eugens IV. nichts, letzterer dagegen wurde erst am 16. Febr. 1441 
anerkannt, »absolutus prius a censuris in eum quovismodo latis et 
habilitatus." — Auf das Bistum Agram, dessen Administration 
i. J. 1438 dem 20jährigen Abel Christophori de C'urczola von 
Eugen IV. übertragen wurde, versetzte das Konzil von Basel fast 
gleichzeitig den Bischof Paul von Ardjisch (Argen.) und beförderte 
den später zum Kardinal «s. Sixti“ ernannten Dominikaner Johannes 
de Ragusio zum Bischof von Ardjisch (an der ungar.-walach. 
Grenze). Als dann i. J. 1440 Eugen IV. zum Bischof von Agram 
den dortigen Archidiakon Benedikt ernannte, entschied sich das 
Konzil zu Basel für den dortigen Propst Petrus Koram al. Kottrer, 
welcher der Kanzler der Königin von Ungarn und von dieser am 
13. August 1440 dem Papste Felix V. empfohlen worden war/ 

Gegen Ende des Jahres 1438 und im Verlauf des Jahres 1439 
nahm das Konzil von Basel, an welches sich auch der König von 
Frankreich zu gunsten des vom Kapitel von Angers zu seinem 
Bischof gewählten Gerardus und gegen den vom Papste Eugen IV. 
eingesetzten Wilhelm von Estouteville gewendet hatte, folgende Be¬ 
setzungen von Bistümern oder darauf bezügliche Verfügungen vor: 
die (erfolglose) Ernennung des Abtes Isidor von Rosciate zum Bischof 


1 L c. p. 117. 

* Vexovien. (nicht: Lexovien., wie bei Bi rk-Beer zu lesen ist). 

* L. c. p. 154. — Um jene Zeit (zwischen Nov. 1438 und März 1439) hielt 
der oben (S. 271) genannte Aeneas Sylvius auf dem Konzil eine (von Haller in 
Quellen u. Forsch, aus ital. Arch. u. Bibi. III, 82—102, veröffentlichte) Rede, 
welche in dem Verlangen gipfelte, dass künftig im Falle der Ernennung eines 
Bischofs durch das Konzil die mit der Prüfung beauftragten Prälaten ihr Gut¬ 
achten immer nur nach Vernehmung der Zeugen und unter Eid abgeben sollen. 

‘ Birk-Beer 1. c. p. 162, 235, 512; Haller 1. c. p. 230 n. 24. Hier heisst 
es übrigens, dass der (von Eugen IV. am 4. Mai 1442 nach Grosswardein ver¬ 
setzte) Bischof Johann von Zengg das Bistum Agram occupiert habe. 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 


281 


von Bergamo unter Absetzung des von Eugen IV. i. J. 1437 er¬ 
nannten Bischofs Polydorus Foscari, die Bestätigung der übrigens 
auch von Eugen IV. genehmigten Wahl Ludwigs von Romagnano 
zum Bischof von Turin, die Genehmigung der vom Kapitel von 
Chieti einstimmig beschlossenen Wahl des überdies von den Bis¬ 
tumsangehörigen und vom König Alfons von Aragonien(-Sizilien) 
empfohlenen, im 24. Lebensjahre und nur in den niedern Weihen 
stehenden Nikolaus Antonius zum Bischof von Chieti in der Art, 
dass er bis zum 28. Lebensjahre nur als Administrator sich geriere; 1 
sodann bezüglich des Bisums S i s t e r o n die Entscheidung zu 
gunsten des Erwählten, Raymundus Talon decr. doct., welcher sich 
jedoch, wie es scheint, gegen den von Eugen IV. eingesetzten Abt 
Mitrus Gastinel nicht behaupten konnte; endlich die (allem Anschein 
nach erfolglose) Besetzung des Bistums Grosseto in der Person 
des Dominikaners Nikolaus de s. Geminiano (s. oben S. 271) und 
die (auch von Eugen IV. vollzogene) Versetzung des Bischofs 
Johannes (Prigent) von Saint Pol de Leon nach Brieuc. 2 

In das Jahr 1439 fallen dann noch die Ernennung des Angelus 
von Peragallo zum Erzbischof von T r a n i, welche jedoch keinen 
Erfolg hatte, obgleich der König von Aragonien(-Sizilien) sich für 
ihn verwendete; sowie die Ernennung des Minoriten Geraldus 
zum Titularbischof von P h i 1 o p o 1 i s (Philippopolis?). Im Januar 
1440 beschäftigte das Konzil der Bischofsstreit von Le Mans; 
hier stand dem vom Papste ernannten Bischof Johann von Hieray 
der vom Kapitel erwählte Guilelmus de Malestricto entgegen, doch 
gab sich dieser später damit zufrieden, dass er von Eugen IV. das 
Bistum Nantes erhielt. Gleichzeitig beförderte das Konzil auf das 
Bistum C i v i t ä in Sardinien den Dominikaner Laurentius Scopulart 
(jedoch, wie es scheint, ohne Erfolg) und sprach die Absetzung der 


1 Demselben gelang es endlich i. J. 1445, auch die Anerkennung Eugens IV. 
zu finden. 

• Birk-Beer 1. c. p. 165, 212, 235, 237, 255. An letztere Versetzung 
knüpft Joh. de Segovia die Bemerkung: „Quoniam multi ambitiosi, viis duabus 
terram ingredientes, promotiones obtentas a papa post suspensionem ejus ab ad- 
ministratione papatus de novo obtineri per concilium instabant, ordinatum extitit, 
ut eorum supplicationes non expedirentur, nisi personaliter ad concilium venirent 
aut per procuratores sufficiens habentes mandatum id peterent, renuntiaturi illiu§- 
modi provisionibus". 



282 


Eubel 


Bischöfe Petrus von D i g n e (in Frankreich) und Antonius von 
Porto (in Portugal) aus. Im Juni 1440 verlieh es sodann einem 
Dominikaner Heinrich ein Titularbistum mit der Befugnis der Vor¬ 
nahme weihbischöflicher Funktionen in der Dioezese Minden. 1 

Wir kommen nun zu dem Zeitpunkte, da nicht nur vom 
Konzil ein Papst gewählt worden war, sondern dieser auch schon 
zweimal Kardinäle ernannt hatte, so dass ein Konsistorium vorhanden 
war, welchem fernerhin die Besetzung der Bistümer zustehen sollte. 

Anschliessend an die Mitteilung über die Ernennung der 
Kardinäle am 12. Okt. 1440 bemerkt deshalb Joh. de Segovia: 
i, Promotiones ecclesiarum et monasteriorum, quae primo synodali 
auctoritate fiebant, relatione praevia in generali congregatione, factae 
deinceps fuere in consistorio secreto per papam et cardinales“.* Ja 
schon vor Ernennung von Kardinälen nahm Felix V., wie wir oben 
(S. 277) gesehen haben, einige Versetzungen von Bischöfen (Lau¬ 
sanne, Maurienne, Aosta) vor. 3 Aber auch das Konzil 
wusste sich, wie schon aus dem vorhin angeführten »relatione prae¬ 
via in generali congregatione" hervorgeht, seinen Einfluss auf die 
Besetzung von Bistümern fernerhin zu wahren und wurde darin um 
so mehr bestärkt durch den Umstand, dass manche Bischofskandi¬ 
daten wohl die Anerkennung durch das Konzil, nicht aber die Be¬ 
stätigung durch den von ihm erwählten Papst Felix V., sondern 
eher noch durch den von ihm abgesetzten Papst Eugen IV. wünschten. 
Dies trat ganz besonders ein Jahr später bei Besetzung des Salz¬ 
burger Stuhles, um diese gleich hier anzuführen, hervor. Es 
wurde deshalb beschlossen, »ut expedirentur litterae provisionis sub 
nomine et papae et concilii aut concilii tantum, prout, cuius intererat, 
instaret". 4 


> L. c. p. 343, 462, 475. Unter den Weihbischöfen von Minden ist übrigens 
um jene Zeit kein Weihbischof Namens Heinrich bekannt. Den Bischof Petrus 
(de Versailles) von Digne versetzte Eugen IV. am 25. Sept. 1439 nach Meaux, den 
Bischof Anton von Porto ernannte er am 18. Dez. 1439 zum Kardinal. 

* L. c. p. 514. 

* ln jene Zeit dürfte auch die Ernennung des Minoriten Rudolf von Oruyere 
zum Titularbischof von Hebron und zum Weihbischof von Lausanne fallen. 
Vgl. meine Gesch. der oberdeutschen Minoritenprovinz (Würzburg 1886) S. 186 
Nr. 7, sowie meine Hier. cath. t. II p. 307 s. v. Hebronen. 

4 Birk-Beer 1. c. p. 971- 973. 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 


283 


Die erste im Konsistorium und zwar noch im Okt. 1440 vor¬ 
genommene Besetzung eines Bischofsstuhles war jene von Florenz, 
wohin der Bischof Robert von Volterra versetzt wurde unter Ge¬ 
stattung der Beibehaltung dieses Bistums auf so lange, bis er in den 
ruhigen Besitz des Erzbistums Florenz gelangt sei, ein Fall, der 
wohl nie eintrat. Gleichzeitig erfolgte die Besetzung des Bistums 
M i r e p o i x in der Person des postulierten Eustachius (de Levis), 
welchen übrigens auch Eugen IV. am 17. Mai 1441 ernannte, und 
des Titularbistums Daria in der Person des Minoriten Wilhelm, 
Beichtvaters der Mutter des Herzogs Ren£ von Burgund und Prae- 
tendenten des Königreichs Sizilien. Um dieselbe Zeit liess sich auch 
dem Konzil incorporieren „Martinus electus Petenen.« (Pedena 
al. B i b e n in Istrien), welcher kurz vorher vom röm. Kaiser 
Friedrich III. ernannt und i. J. 1445 auch vom Papst Eugen IV. an¬ 
erkannt worden sein soll. 1 

Im Mai 1441 wurden sodann folgende Bistümer im geheimen 
Konsistorium besetzt: Tana am Azow’schen Meer mit dem Wormser 
Minoriten Herbord, welcher als Weihbischof von Worms fungieren 
sollte; F e 11 r e, das damals noch mit Belluno vereinigt war, mit 
Johannes de Comitano; Rochester mit dessen Archidiakon Andreas 
und Aberdeen mit des Grafen von Douglas Sohn Johannes, 
welcher übrigens wegen zu jugendlichen Alters einstweilen nur als 
Administrator eingesetzt wurde. 2 

Im Juni 1441 wurde der Augustiner Jacobus Liss zum Titular- 
bischof von Tripolis befördert unter Anweisung einer jährlichen 
Pension auf die Einkünfte des Bistums Utrecht, woraus hervorgeht, 
dass er dort als Weihbischof fungieren sollte; dies wird ihm aber 
nur in dem beschränkten Maasse möglich gewesen sein, als der Er¬ 
wählte desselben, Walram von Mörs, in dessen Besitz gelangen 
konnte. In glücklicherer Lage befand sich der um jene Zeit vom 
Konzil zum Titularbischof von H i e r a p o 1 i s beförderte Minorit 
Konrad (Ströber) mit der Befugnis, in der Dioezese Regensburg als 
Weihbischof zu fungieren, wofür ihm die Erträgnisse der dem je¬ 
weiligen Weihbischof von Regensburg reservierten Pfarrei (Alten- 


* L. c. f. 514, 554. 

* L. c. p. 555. Keiner von diesen Ernannten scheint von Eugen IV. aner¬ 
kannt worden zu sein. 



284 


Eubel 


eglofsheim) zugewiesen wurden. Gleichzeitig wurde der Pfarrer 
(Mathias) von Brüx zum Bischof von L e i t o m i s c h 1 und im 
folgenden September der Minorit Julian von Rom zum Bischof von 
C a 1 v i, der Abt Sigismund von Hohenfurt (de Altovado) aber zum 
Titularbischof von S a 1 o n a ernannt Dieser stand an der Spitze 
der von Ulrich von Rosenberg, dem Administrator des Königreichs 
Böhmen und Erwählten des Erzbistums Prag, nach Basel geschickten 
Gesandtschaft; im Jahre 1447 erscheint er als Weihbischof von Passau. 
Der am 20. Jan. 1440 zum Bischof von Würzburg erwählte 
Sigismund von Sachsen liess sich im Okt. 1441 dem Konzil in* 
corporieren, woraus zu schliessen ist, dass er von demselben auch 
anerkannt wurde; 1 Eugen IV. jedoch ernannte am 16. Okt. 1443 
Gottfried Styrum von Limburg zum Nachfolger des am 10. Januar 
1440 gestorbenen Bischofs Johann von Würzburg. 

In den Anfang des Jahres 1442 fallen folgende Bistumsbe¬ 
setzungen: jene von Gaeta in der Person des Dominikaners Philipp 
Phidagel, Beichtvaters des Königs von Aragonien (-Sizilien), und jene 
von Rosa in der Person des Augustiners Nicolaus Sbicelli, welcher 
als Weihbischof des Erwählten von Strassburg in Aussicht ge¬ 
nommen war.* Im März 1442 wurde sodann dem Kardinal von 
Trient (Alexander von Masovien) die Administration des durch den 
Tod des Bischofs Johannes Naso erledigten Bistupis Chur über¬ 
tragen, bis er in den ungestörten Besitz des durch den Tod des 
Patriarchen Ludwig von Teck erledigten und von Eugen IV. dem 
bisherigen Erzbischof von Florenz, Ludwig Scarampi, bereits am 
18. Dezember 1439 verliehenen Patriarchats Aquileja gelangen 
würde, wozu es bekanntlich nie kam. Endlich wurde bezüglich 
der Ansprüche, welche auf das Bistum von Lu?on sowohl 
Petrus de Claravalle, Abt von Saint Maxent, als auch Andreas de 
Rocha erhoben, beschlossen, dass keinem ein Recht darauf zustehe; 
von Provisionswegen verlieh dann das Konzil das Bistum jenem 
Petrus, und diesem Andreas die nun erledigte Abtei S. Maxent. 3 

1 L. c. p. 958, 968, 971. 

s Es war dies aber nicht mehr Conrad von Bussnang, welcher im Jan. 1440 
sich dem Konzil incorporieren liess (1. c. p. 462), sondern Rupert von Bayern- 
Simmern, welcher noch im gleichen Jahre an Conrads Stelle trat. 

* L. c. p. 978, 980. Von Eugen IV. war letzteres Bistum am 31. Jan. 1442 
dem Nicolaus Cordis (Coeur) verliehen worden; nach dessen Tod i. J. 1451 wurde 
der obengenannte Andreas sein Nachfolger. — Die weiteren Bistumsbesetzungen, 



Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 285 

Im Oktober 1442 wurden die Wahlen der Minoriten Blasius 
und Raymundus — jenes als Bischofs von T e r r a 1 b a, dieses als 
Bischofs von Sulci in Sardinien — bestätigt; keiner der beiden fand 
Anerkennung durch Eugen IV. Im vorausgehenden September war 
der Bischof Oalesius von Limasol auf das durch den Tod des 
Kardinals von Cypern, Hugo von Lusignan, erledigte Erzbistum 
Nicosia (Levkosia) in Cypern versetzt, dagegen die Administration 
von Limasol dem Jacobus Bodini de Noras, Archidiakon von 
Paphos, übertragen worden »salvis decretis concilii Basileen., si fieri 
electionem contingeret, de quo non multum sperabatur". 1 

Nach dem Tode des Bischofs Nicodemus von F r e i s i n g 
bemühten sich beim Konzil einerseits der röm. Kaiser Friedrich III. 
um die Promotion seines Kanzlers Heinrich von Schlick und anderer¬ 
seits der Herzog Albrecht von Bayern um Bestätigung des vom 
Kapitel von Freising zum Bischof erwählten Johann Grünwalder, 
eines natürlichen Sohnes seines Bruders, den wir bereits als von 
Felix V. ernannten Kardinal kennen gelernt haben (s. oben S. 274). 
Das Konzil war dadurch in eine schwierige Lage gebracht, weit es 
einerseits auf den Kaiser möglichst Rücksicht zu nehmen hatte, anderer¬ 
seits aber die Chancen der Wahl, welche der Erwählte für sich hatte, 
sowie seine hervorragende und einflussreiche Stellung im Schoosse 
des Konzils nicht unbeachtet lassen durfte. Nach längerem Zaudern 
entschloss es sich denn auch für diesen, während der vom Kaiser 
empfohlene die Anerkennung Eugens IV. fand. 4 

Im Dezember 1443 endlich wurde dem zum Erzbischof von 
A i x erwählten und bestätigten Wilhelm de Littera das Pallium er¬ 
teilt Es scheint aber, dass er gegen den von Eugen IV. am 10. Juli 
1443 eingesetzten Erzbischof Robertus Rogerii nicht aufkommen konnte. 

Hiemit schliesst sowohl der gedruckte als auch der noch un¬ 
gedruckte Teil der »Historia gestorum generalis concilii Basiliensis" 


welche vom Konzil von Basel und dem von ihm erwählten Papst Felix V. vor¬ 
genommen wurden, finden sich nicht mehr in dem schon gedruckten Teile des 
Werkes von Johann de Segovia; sie sind deshalb aus dem noch ungedruckten 
Reste und zwar, wie eingangs S. 269 Anm. 1 erwähnt, aus Cod. Vat. lat. 4183 
ergänzt. 

1 Cod. Vat. lat. 4183 f. 248. Am 18. März 1443 wurde auch durch 
Eugen IV. jene Versetzung und diese Ernennung vollzogen. 

' L. c. f. 268 et 271. 

i'i 


Röm. Quart -Schrift 1902 



286 


Eubtl 


des Joh. de Segovia, womit zugleich die Hauptquelle für unsere Dar¬ 
stellung versiegt Allerdings kamen auch Felix V. und das Basler 
Konzil immer weniger in die Lage, Bistumsbesetzungen vorzu¬ 
nehmen. Doch können diese mangels der bezüglichen Quellen 
nicht mehr namhaft gemacht werden. Es ist sogar durchaus nicht 
ausgeschlossen, dass selbst in der vorstehenden Zusammenstellung 
sich Lücken finden. 

Zur besseren Uebersicht seien noch die hier vorkommenden 
Bistümer, nach Ländern geordnet, zusammengestellt. Die in Klammem 
beigefügten Zahlen bedeuten die Seitenzahl des Druckes. Es sind: 
Feltre (283). Bergamo (281), Ivrea (271), Novara (273), Vercelli (271), 
Alessandria (280), Aosta (282), Turin (281), Florenz (283), Cometo 
(275), Orosseto (281), Oaeta (284), Calvi (284), Chieti (271), Trani 
(381), Palermo (274), Civitä (281), Terralba (285) und Sulci (285) in 
Italien und den dazu gehörigen Inseln; Tortosa und Vieh (274) 
in Spanien; Viseu (275) und Porto (282) in Portugal; Dax 
(274)), Alby (278), Lugon (284), Nantes (274), Tours (274), Angers 
(280), le Mans (281), Saint Pons (279), Mirepoix (283), Aix (285), 
Arles (272), Digne (282), Marseille (279), Vence (279), Sisteron (281), 
Lyon (_274), Besan^on (279), Belley (271), Tarentaise (279), Maurienne 
(282), Auxerre (278), Chartres (274), Paris (274), Brieuc (281) und 
Bayeux (278) in Frankreich; Lausanne (276), Genf (274), Basel 
(279), Chur (284) in der Schweiz; Tournay (279) in Belgien; 
Utrecht (278) in Holland; Rochester (283) in England; Aber¬ 
deen (283) in Schottland; Upsala (280) in Schweden; Köln 
(272), Trier (277), Strassburg (284), Augsburg (284), Freising (285), 
Würzburg (284) in Deutschland; Gnesen (275) und Krakau 
(274) im damaligen Polen; Leitomischl (284), Salzburg (282), Gurk 
(278), Trient (274), Aquileja (284), Pedena (283), Agram (280) und 
Ardjisch (280) in Oesterreich-Ungarn; Levkosia (285) und 
Limasol (285) auf der Insel C y p e r n; endlich folgende Titular- 
bistümer: Daria (383), Hierapolis (283), Philippopolis (281), Rosa 
(284), Salona (284), Tana (283), Tripolis (283), Hebron (282). 



Ungedruckte Dokumente 

zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s 

in Deutschland. 


Von 

P. Tacchi-Venturi S. J. 

Jene unerschöpfliche Quelle von Dokumenten, die unter dem 
Namen „Carte Farnesiane" im Staatsarchive zu Neapel aufbewahrt 
ist, wurde bisher nicht so ausgebeutet, dass weitere Forschungen 
unberechtigt und unnütz wären. Ueber die Thätigkeit des Jesuiten 
Bobadilla ist manches in unseren Zeiten daraus geschöpft worden, 
aber wie bedeutend es auch war, so bleibt immer dem Forscher 
noch etwas zu finden. Einen Beweis dafür liefern uns die zwei 
neuentdeckten Briefe des merkwürdigen Mannes, auf welche der 
Unterzeichnete vor einigen Monaten stiess. Der erste von diesen 
ist aus Worms datiert und scheint unbestritten der bedeutendste. 
Am 25. Mai 1545 hatte Bobadilla an den Papst und vielleicht 
auch an den Kardinal Farnese einen Brief über den schlimmen Zu¬ 
stand Deutschlands geschickt. Er machte Paulus III. einige Vor¬ 
schläge; unter anderem bat er auch um gewisse Vollmachten, wie 
z. B. um die Erlaubnis, verbotene Bücher zu lesen, Konvertiten zu 
absolvieren u. s. w. 1 Dieses Schreiben wurde vom Kardinal am 
16. Juni beantwortet und Bobadilla gab ihm gleich Antwort in dem, 
Briefe, der hier zum ersten Male veröffentlicht wird. Dem Inhalte 
nach ist der Brief wichtig wegen seiner Erörterung der Art und 
Weise, auf welche es, wie er meinte, möglich wäre, die Protestanten 
zur Annahme des allgemeinen Konzils zu bewegen. Auch der 


* Vergl. Duhr, Der Jesuit N. Bobadilla in Deutschland, in der Römischen 
Quartalschrift 11, (1897) 570. 



288 


Tacchi-Vcnturi 


Bericht über die notwendigen Ausgaben für seinen ärmlichen Unter¬ 
halt ist nicht ohne Bedeutung. Wir können aus demselben ersehen, 
mit welcher Klugheit dieser Mann handelte, um seine Freiheit in 
den Verhandlungen über die Religion nicht zu beeinträchtigen. 

Was den zweiten Brief an den Papst betrifft, so trägt er das¬ 
selbe Datum wie derjenige an Kardinal Farnese, den P. Duhr ver¬ 
öffentlicht hat 1 In diesem letzten Briefe schrieb Bobadilla am 
25. August 1547 von Augsburg aus an den Kardinal, dass er dem 
Papste einige „Articuli" über die besten Mittel der Reformation 
schicke. Der Farnesianische Fascikel 415 hat uns das Schreiben, das 
Bobadilla an demselben Tage an den Papst richtete, glücklich auf¬ 
bewahrt. Aber leider bleiben die in dem Briefe an den Kardinal 
wie auch in demjenigen an den Papst erwähnten Artikel bis jetzt 
noch unbekannt. 

Diesen zwei Briefen können wir noch ein anderes sehr wich¬ 
tiges Aktenstück beifügen, nämlich die Instruktion über die religiösen 
Angelegenheiten der Stadt Köln, welche das Kölner Kapitel und die 
Universität im Jahre 1546 unserem Bobadilla einhändigten. P. Duhr 
hat das Dokument schon angedeutet. 2 Es schien auf den ersten 
Blick ein Fragment zu sein; doch ergab eine nähere Prüfung, dass 
nur das zweite und dritte der vier Blätter miteinander vertauscht 
worden sind. 


Nr. 1. 

Bobadilla an den Kardinal A. Farnese. Worms 27. Juni 1545. 

Ulme ac Rev n i c Domine observ™' 

Gratia et pax Christi domini sit semper nobiscum Amen. Reccebi 
la letra de V. S. R") a del 16 del presente y me ha dado buena esperanza 
de las facultades que con jnstantia cada dia se demandan y esperan; la 
suplico se manden presto y con effecto etc. Me marabillo cömo non 
ha reccebido la letra que mand£ con mons. Pröspero Sancta Cruz en la 


1 Ibid. S. 589. 

* Ibid. S. 572 Anm. 3. 




Ungedruckte Dokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s etc. 28^ 

quäl hacia mentiön cömo la magestad del Rey me diö parte de 4 cosas 
que V. S. R"!* le propuso, entre las quales era la del concilio diciendo 
que ö no se habriese 6 que procediese de verdad; y por que no dudo 
sino que habria ya recebido aquella letra con tres libros que mandö el 
uno de vera et manifesta Christi ecclesia y dos epylogos sobre la epistola 
ad Romanos y ad Oalathas, por agora no diremos, sino suplicarla que se 
pagen allä los 35 escudos ha un dodor cömo le escribo para que lo soli- 
cite, y que para lo por venir se me provea lo neccessario, que cierto me 
atreno ansi ademandarlo; porque si tomase del Rey ö destos, no tendria la 
libertad que tengo para decir la verdad y servir bien el ministerio mio. 
Esto V. S. R“ a con su prudentia lo podrä bien considerar y la del tiempo 
lo requiere que otramente lo tendria por verguenza agora no, que queria 
mas dexpojar todas las yglesias de Hespana ö Italia que non tomar en 
estas partes cosa ninguna etc. 

Quanto ä la concordia que V. S. R™* despera no estä fuera de mi 
sententia, tarnen nihil intentatum reliquendum est yd este negotio hemos 
tractado la magestad del Rey y yo la semana pasada; verbi gratia si se 
allaria algun modo de reducir los protestantes ä que quieran acceptar el Con¬ 
cilio universal, por que si no se hace con comun consenso de Catholicos y 
protestantes trabajo habra en la Republica Christiana por muchas raqones 
por las quales conturbarian la Christiandad etiam damando el Thurco en 
su ajuda contra nosotros y se fortificarian mäs y los de Alemania serian 
en peligro y tanto que seria forcado dejar el progreso del concilio etc El 
medio para la concordia que allabamos era que la Caesarea magestad pro- 
poniese a los protestantes que forma quieren de Concilio y que les quiere 
ajudar en todo lo justo. 

1. Ö demandan concilio universal al modo antiguo donde los laicos 
tenian voto consultivo y los eclesiästicos difinitivo. Este no lo 
quieren deciendo que los edesiästicas son los reos. 

2. Si quieren que en el concilio universal se tomen laicos doctos y 
pios que difinan juntamente con los eclesiästicos, solo que en la 
publica sesiön pronuncien lo difinido por ambas partes solos los 
eclesiästicos por que se guarde en parte la disciplina antigua etc. 

3. Si demandan que los laicos solos hombres doctos y pios mandados 
de los principes, prelados y senados sean difinidores, y lo que ellos 
difinieren se pronuncie por los eclesiästicos cum modo supradicto. 

4. Si quieren concilio ita libero que confusamente vengan doctos y 
jndoctos, laicos y eclesiästicos que seria una confusiön. 

Destos quatro medios el primero no lo quieren, el 3 y 4 no lo de- 
mandarän por su verguenza. Resta el secundo el quäl donde paresciese ä 
su Sanctidad y al emperador paresce que no habria peligro y que seria 
un medio honesto para ellos que no le podrian refutar con ra^on, si con 
este medio se podiesen traher de tentar se habria condescendiendo ä lo 



290 


Tacchi-Venturi 


enfermedad dellos y ä la malicia del tiempo, que cierto grän cosa es quan- 
do el emfermo se quiere curar. Las ra^ones destos quatro medios no escri- 
vo por no ser mas prolixo; si V. S. R ma mandarä que se le escriva largo 
lo hart etc. Todo esto se consulta dejändolo al consejo de la Sanctidad de 
N. S., mas el zelo Christiano hace vuscar medios que pienso yo que si del 
modo y forma se conueniese que del lugar no habria tanta dificultad. El 
mal es que eilos no quieren concilio universal por ningun modo, sabiendo 
que los de Italia, Hespana y Francia serian siempre mäs, sino demandan 
que les den el concilio national para fundar sus heresfas y no obedescer 
ni papa ni emperador; esta es su conclusion; mas nosotros hariamos nu- 
estro debito y despues Christo lo remediaria por otro modo etc. 

Quanto ä lo del Herbipolense yo ho facto lo officio e su S? respon- 
diö que no sabe como pagar la cortesia que V. S. R™ lo muestra y que 
le tendrä siempre por buen hijo obediente; cierto que es buen hombre soy 
decir que nunquam serä lutherano. Christo lo conserve siempre en su 
gratia la quäl de cumplidamente ä V. S. R"!* Christo nuestro S. Amen. 

De Wormatia 27 Junii 1545. 


D"j s V. IU"! ae et Rev mnc 


B o b a d i 11 a. 


[Aussenadresse) Hl™ 0 ac Rev"! 0 Domino / Cardinali Farnesio/Domino 
meo obser 1 ". 0 etc. 


Romae. 


Autogr. Neapel, Staatsarch. Carte Farnesiane, 415. 


Nr. 2. 

Bobadilla an Paul III. Augsburg 25. August 1547. 

Sanctissime pater Domine Domine beatissime. 

Gratia et pax Christi domini sit semper nobiscum Amen. Quantum 
ego laboraverim hactenus ad componendam Religionem in Germania apud 
omnes principes, testis est optimus V. S. Nuncius Verallus et tola curia 
Caesaris et Regis ac omnes prelati Germanie nec defficiam in hac dieta 
Augustana quae videtur et est conclusio preteritarum ubi si qui possint 
volunt ex animo, haud dubie componetur Religio; quibus medijs hoc pre- 
standum sit, ex his Articulis ex parte claret. Si Caesar agat cum Germanis 
et serio et amice, ut religio et alia negocia germanica amicabili concordia 



Ungedruckte bokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s etc. 291 

componantur. Faxit Christus optimus maximus ut det semper christianam 
mentem Caesari ut simul cum V. Sanctitate videant ecclesiatn catholicam 
Christi restitutam reformatamque quod Christus concedere dignetur ad 
gloriam suam et pacem ac tranquillitatem orbis Christiani Amen. 

Ex Augusta 25 Augusti 1547. 


Sanetitatis V. beatissimae. 


B o b a d i 11 a. 


[Aussenadresse] Sanctissimo Domino Paulo III / pontifici maximo 
Domino / beatissimo etc. 


R o m a e. 


Autogr. Neapel, Staatsarch. ibid. 


Nr. 3. 

Agenda per Eximium magistrum nostrum D. a Bobadilla Theologum. 

Clerus et Universitas accepto Imperiali Decreto declaratorio, cum 
insertione mandati poenalis in causa Religionis valde gauisi sunt Sperantes 
illud esse tale, quo viso R m . us Archiepiscopiis Coloniensis resipiscere et ipsi 
semel ex istis angustiis tribulationibus et terroribus liberari deberent. 

Verum haec illorum spes, procurante non dubium Diabolo omnis 
mali satore, valde concutitur, non solum ob R™‘ Archiepiscopi inobediens 
responsum infra memoratum, sed etiam ob quorundam, qui inter nos sunt, 
pravas et sinistras machinationes, qui suis detorsionibus et depravationibus 
Student corrumpere Diploma Caesaris. 

Qui cum Domino a Bobadilla designati sint, non est cur hic no¬ 
mine designentur. Prothocollum Protestationis hic appositum unum illorum 
satis indicat, qui quos potest in suam sententiam attrahere nititur. 

Quae vero sint argumenta attenuationis Imperialis Decreti, ostendit 
Instrudio Juris, quam Clerus et Universitas tumultario editam coacti sunt 
cavillationibus istis opponere. 1 Atque utinam eorum sententia, quae ad Cae¬ 
saris auctoritatem et Ma tfm tuendani tendit, suae Maiestati et Caesareo 
Senatui per omnia placeat, quo moveatur ad faciendam necessariam provi- 
sionem. Quam ut faciant, rebus in tanto discrimine constitutis, modis Om¬ 
nibus curabit D. a Bobadilla. 


1 [Am Rande] Consignata fuit R. D. Rossanen. 



292 


Tacchi-Venturi 


Maxime [cum] ex Responsione R”' Archiepiscopi data ad insinua- 
tionem Decre[ti impe]rialis plus satis proh dolor constet, eum veile jussis 
Imperatoriis quantum potest obsistere, eaque frivolis exceptionibus et 
cavillationibus eludere et suum Capitulum destruere, cui nomen abrogat et 
auctoritatem tarn contra Caesarea edicta, quam R™ Nuncii seu legati 
Apostolici sententiam. 

Certe efficaci provisione aduersus virus istud tarn nocens et validum 
magnopere opus est. Fuerit autem provisio optima, si Caesar sententiam 
difinitiuam ferat, eaque lata exequatur. Quod in memorato Decreto se 
exequuturum minatur. Quid enim prodest sententias et decreta ferri nisi 
sequatur exequutio? Quod si Caesari nondum placet sententiam ferre diffi- 
nitivam, sattem dispitiat ex suo offitio Imperiali, ne prava detorsione suum 
Decretum et mandatum reddalur delusoriuni. 

Quod certo ut fiat diligenter curatur. Archiepiscopus enim u[t sensijt 
decretum quoddam esse latum, statim in[dix]it Conventum delectorum Stat. 
Patrum, qui celebrabitur die Sabbati proxima in Poppelstorff. Hic conven- 
tus convocatus est ad consultandum et concludendum super rebus occur- 
rentibus iuxta novissimum Recessum Conventus Bonniensis vere terribilis. 

Non inutile quidem fuisset ut Caesar hunc Conventum quoque sua 
auctoritate dissipasset. Sed conventus iste et siniiles tarn subito indicuntur 
ut neque nos in tempore adinonere Caesarem, neque Caesar tenipestive 
prospicere possit. 

Ad haec eo res Nussiae deducta est ut Tribuni plebis in partes 
Archiepiscopi pertracti a Burgimagistris et Senatu Claues oppidi acceperint 
detrectarintque ad solennem diem constitutum proxime elapsum nouos 
Consules et Senatum eligere. Ita quod nunc oppidum illud et Consulibus 
et Senatu destitutum est. Missus est Secretarius oppidi ad R n ! um Archiepis- 
copum fortasse, petiturus ut ille mittat suos qui politiam rursus constituant 
(quid enim non extorquet metus!). Sed quantum niali ex tali ordinatione 
huic Diocesi metuendum sit quis non videt? 

Et quam minime R"! us Archie[piscopus] apud se constitutum 1 habeat 
literis Imperatoriis obedire, vel[ex eo] abunde liquet q[uod die] Vene[ris] 
proxime preterita quae ex ecclesiastica traditione memoriae Dominicae pas- 
sionis est consecrata et Jeiunio dicata, ille notus omnibus dictus Pastor in 
Lyskirchen qui aliquot annis censuris ecdesiasticis ab Officiali Coloniensi 
fulminatis insorduit, Apostata malignus, suam meretricem Bonnae publice 
duxit uxorem, adhibitis saltationibus et esu camium, quo omnino constaret 
quam nihil i habeantur et summi Pontificis et Caesaris mandata Bonnae. 
Quid agatur in Westphalia non satis scimus nisi quod Abbas quidam huc 
nuper scripsit deplorandam conditionem homin[i$ illius] quem R m . us vult 
prefici oppido Arnsbergensi iuxta exemplar signatum C. 


1 Im Ms. Constitum. 



Üngedruckte Dokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s etc. 293 

Ne Capitulum videretur insolentius agere adversus suum Episcopum 
tametsi tarn refractarium noluit illi insinuari Caesaris Decretum, nisi ad- 
derentur litere supplicatorie sic ubi forte adhuc moveri posset Archiepis- 
copus humilibus praecibus. Quae littere apposite sunt signate D. 1 Sed ut 
predictum est adeo non prebuit aurem sanctis et piis postulatis, ut etiam 
referret grauem iniuriam atque ideo spolium tituli nominis et autoritatis 
Capitularis. Quid nunc in conventu isto Poppelstorffensi cum suis delectis 
consultaturus et orsurus sit nescimus et si multe cause sunt ut nihil nisi 
quae internitionem minentur ominari possimus maxime cum Protestantes 
nunc agant istic apud Caesarem causam Archiepiscopi omnibus viribus 
commendaturi et nostram depressuri. Deus adiuvet nos et qui Dei 
potestate in terris fungitur Caesar. Pro prospero successu rerum quae 
Caesar ad defensionem fidei et Religionis et Reipublicae instauratione 
molitur, nos hic supplicationes instituimus secundum exemplar signatum 
E. Utin[am Deus] semel exaudiat clamantes ad se et liberet nos iam tribu- 
[la]tos et vexatos semel ex omnibus tribulationibus nostris ad sui nominis 
gloriam et honorem et Ecclesiae Catholicae conservationem et tranquilitatem. 

Hodie quoque est lecta in Clero Bulla apostolica Jubilei ob pro- 
movendum pijs precibus concilium oecumenicum toto Christiano orbi con- 
cessum et conclusum ut quoniam Dominus Archiepiscopus omnem obe- 
dientiam S. D. N. Papae renunciavit, bulla officiali eius presentetur, quo ille 
eam transumat et publicet si quo minus dispiciturum Capitulum, ut tarn 
pijs jussis pontificijs pareatur. Haec pia vota Cleri sunt tarn per [C]aesarem 
quam R"; um Nuncium apostolicum iuvanda. Iuvabunt autem si obstruantur 
necessarijs provisionibus ora loquentium [contr]a per expeditionem cause 
nostre salutarem. 

Non est quod ita metuant nobis istic, putant enim si provideant se 
nocituros, quod non est ita. Presidio destitutos facile est prosternere; sed 
habentes arma tutantur se quamdin possunt. Nec sumus hic omnes tarn 
vecordes, ut sine ullo consilio et plane temere concessis armis utamur. 
Habitis enim armis, queruntur consilia et sternuntur vie ut illis quam 
comodissime citra ullum metum et ullum maius dispendium utamur. Prop- 
terea non oportet nobis istic ob persuasionem (nescimus cuius nostre stu- 
piditatis) nobis denegari necessarias provisiones, sine quibus necesse.est 
perire hanc urbem, cui capiunde et in sectam redigende tot hostes tarn 
manifesti quam clancularii noctes et dies invigilant. Nobis metitur et seritur, 
nos soli in periculo sumus et mirum est quod qui extra omne periculum 
sunt, nobis magis metuant quam sibi. Nos pro illis militamus et cervices 
opponimus. Illi vero presidium nobis denegant, volentes (ut apparet) exi- 
tium nostr[um] aliqu[anti]sper differre quod tarnen hac dilatione et pro- 
r[ogat]ione adeo non mitiga[nt], ut etiam asperius et durius efficiant; [si] 


' [Am Rande] Exemplar habuit R. D. Rossanensis, est Germanicuni. Eigen¬ 
händige Bemerkung Bobadilla’s. 



^94 


Tacchi-Venturi 


succumbet hic Religio, succumb[at] nobis saltem in aciae (sic) stantibus, 
non desertoribus, quales tarnen quam plures fecerit denegata necessaria 
provisio. 

Quae in tempore concessa et si irritet malos, mirabiliter tarnen 
consolatur bonos, et tuetur multos pios alioqui in graue trahendos discri- 
men. Non enini in totum Coloniae exoleuit tarn Pontificia quam Caecarea 
authorilas modo utraque potestas et (dum tempus est et res postulat) gra- 
uiter et ut se decet uterentur Iste pusillanimitates roborant nostros aduersarios 
et nos misere deprimunt. 

Hinc est quod Decanus Ecelesiae Maioris tempore insinuationis 
dixisse dicitur, se bene sciuisse ma[nda]tum aliquod dandum nobis, sed 
nunquam sententiam proferendam. Propterea sibi valde placere hoc man- 
datum et optatius esse sibi quam 2000 auri, fortasse quod putant Archiepis- 
copum eo facturum Protestantes in nos insaniores atrociores et truculen- 
tiores et quod sperant se per suas calumnias nos pertrahere in inuidiam 
maiorem. Audent enim dicere se veile omnia narrata in literis Caesaris 
mendacij arguere, cum tarnen sint notoria et luce meridiana clariora. Dici¬ 
tur quoque dixisse Archiepiscopum ne tantilli quidem facere litteras istas 
Caesaris, Caesarem non tarn esse iratum Archiepiscopo ut nobis persuadea- 
tur, futuram aliam rerum faciem. 

Talia quoque Burgimagistris huius Civitatis persuadentur, quonim 
unus eo quoque venit, ut Caesareo Diplomati omnem propemodum detra- 
hat authoritatem, literas esse dicens et nihil amplius, immo illusionem 
quandam. 

His in tempore occurrere oportet. Non occurretur autem melius 
quam si mittatur ex Urbe Roma Pontificia et ex Caesaris Aula Imperiali 
diffinitiva sententia. si [qu]ominus talis prouisio qu[ae manife]stum faciat 
Caesarem quod decreuit, seria mente decreuisse et exequi quoque veile. 

Caesar mandauit iamdudum Senatui ut assisteret Inquisitioni here- 
ticae prauitatis. Et nunc R m . us Nuncius Apostolicus in defectum Ordinarii 
adiunctos Inquisitores dedit. Sed de assistentia adhuc dubitatio est.' Valde 
valde referret quod Caesar rursus serio iuberet Senatui debitum offitium 
Religioni impendere et Deputatis comniissarijs pro Religione suum offitium 
impartiri. Et forte expedierit aliquam seriam commissionem. Det Domino 
Arnold[o] Siegen Consuli, ut haec ad Senatum serio orete[nus] perferat et 
hanc esse Caesaris o[ptima]ni mentem et voluntatem expon[a]t. Non oportet 
hic metuere aliquid tempore oportuno agendum esse. Nam Commissarij 
valde trepidant. Hoc solum queritur si possent schismatici ad auditum 
istorum mandatorum Pontificis et Caesaris terreri, ut suapte sponte Colonia 
excederent ne foret necessarium aduersus eos inquirere. 

1 [Am Rande] R m . us intellecta deputatione apostolica ut eam in irritum de- 
ducat et impediat, deputavit suo nomine Decanum suspectum S. Severini non ut 
officio fungatur sed ut apostolieis commissarijs obsistat. 



eingedruckte Dokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla's etc. 29ü 

Rmus d Nuncius nuper confirmanit Statutum ecclesie sancti Qereo- 
nis de non admittendis hereticis et schismaticis. Simile Statutum et paulo 
locupletius conditum est per Uniuersitatem superioribus diebus missum 
ad R mum legatum signatum F. Fecerit profecto R"! us Legatus rem suo officio 
dignissimam, si idem Statutum in parte dispositiva saltem apostolica auc- 
toritate confirmet et eo diplomale universitatem egenam et pauperem donet. 
Et simul unacum commissarijs nostris impetret literas Caesaris (quas vo- 
cant placati) apertas ad universitatem, ut idem Statutum acriter exequantur. 
Heri in congregatione universitatis ad Minor[e]s conclusum est, hanc ob 
rem apud utramque potestatem preces esse porrigen[das]. 

Hodie quoque consultatum de instauratione studiorum et datum 
mandatum quibusdam qui cogitent quo pacto prebende que Professoribus 
destinate sunt in suum usum restitui possint iuxta Bullas apostolicas Boni- 
fatij noni, Eugenii 4 et Nicolai quinti. 1 Si convenerit de ordinatione, oratur 
ut D. Bobadilla et Pontificiam et Caesaream confirmationein tarn pij insti- 
tuti (ubi ab eo id petitum fuerit) obtinere non dctrectet, propter opus tarn 
pium in hac civitate tarn necessarium, quam tandem impossibile erit a 
Lupis hiantibus tueri, nisi alantur canes latrantes et abigentes bestias illas 
ovili Domini tarn se[d]ulo insidiantes. 

Utinam comoda et bona ratione possit pe[r Cae]sarem, et si videbi- 
tur etiam per nunciuni apostolicum admoneri Ulustrissimus Dux Cleuen- 
sis, non solum ut constans in Religione avita permaneat, seque ab ea nullis 
malorum persuasionibus divelli sinat, sed et ut de oppidis Wesalia et Su- 
sation dum fieri adhuc forsan potest in Ecclesie et suam obedientiam 
reducendis serio cogitet. Nam valde timendum est, nisi hoc quam matur- 
rime fiat fore ex hijs opidis utpote non parum munitis et de heresi in 
heresim subinde labentibus toti Germaniae aliquod irrestinguibile incendium 
quandoque oriturum, quod prohiberi posset si in tempore provideatur, 
alioqui ubi semel eruperit dificillime cohibendum. Quid nos torqueat 
D. Bobadilla a nobis intellexit et novit. 

Oratur D. a Bobadilla ut dignetur impetrare a R m0 Domino Nuncio 
propter Deum provisionem seu collationem Ecclesiae Parrochialis in Lys- 
kirchen civitatis Coloniensis vacantis per incestas nuptias celebratas Bonnae 
die Veneris praeterite ut prefertur pro viro docto et zeloso, qui se dure 
oppfonat haere]ticis Domino Conrado, Tyman Mindensi etc. 

Orig. Neapel, Staatsarchiv, Carte Farnesiane 718 sub B. 


Siehe dazu Ehses, Kölner Nuntiatur Bd. 2 unter Köln, Universität. 



Geheimhaltung 

der Akten des Konzils von Trient?? 

Von 

Dr. Stephan Elises. 


Der Vorwurf gegen die römische Kurie, dass sie die Akten 
des Trienter Konzils geheim halte, wurde zuerst durch den ab¬ 
trünnigen Erzbischof von Spalatro, Markus Antonius de Dominis, in 
dem Dedikationsschreiben an König Jakob I. von England erhoben, 
welches er der ersten Ausgabe von Paolo Sarpis Geschichte des 
Konzils von Trient (London 1619) vorausschickte. Die Verheim¬ 
lichung sollte den Zweck haben, das Gewebe von List und Falsch¬ 
heit zu verbergen, mit welchem jenem Autor zufolge die Päpste das 
Konzil und die daselbst versammelten Väter umsponnen haben. 
Die Anklage war in beiden Teilen grundfalsch. Denn einmal steht 
von solchen Dingen entfernt nichts in den Akten, die vielmehr voll 
sind von Beweisen uneingeschränktester Rede- und Bewegungs¬ 
freiheit in Trient; sodann hatte ursprünglich, während wie nach 
Schluss des Konzils, die Absicht bestanden, die Akten in grösster 
Ausdehnung zu veröffentlichen, und die Vorarbeiten, die der Konzils¬ 
sekretär Angelo Massarelli zu diesem Zwecke unternommen und ge¬ 
leitet hat, übersteigen weit die Anforderungen, die man im allge¬ 
meinen an die Ausdauer selbst des fleissigsten Mannes stellen darf. 
Leider starb er bereits i. J. 1566; Papst Marcellus II., der als Kardinal 
und Legat dieser Frage die grösste Aufmerksamkeit gewidmet hatte, 
war schon lange vor Schluss des Konzils gestorben; Papst Pius IV. 
überlebte diesen nur ganz kurze Zeit, die Nachfolger wandten sich 
mehr der Ein- und Durchführung der Canones et decreta zu und 
noch manche andere Umstände wirkten dem Drucke der Akten ent¬ 
gegen. Kurz, derselbe unterblieb, und dies zu bedauern hat der 



Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 297 

aufrichtigste Anhänger der katholischen Kirche viel mehr Anlass als 
derjenige, der etwa in den Akten Waffen gegen dieselbe zu finden 
hoffte. 1 

Dennoch wurde das Unterlassen der Herausgabe immer wieder 
gegen die römische Kurie ausgebeutet und kein geringerer als 
Ranke hat die Anklage in fast typischen Ausdruck gebracht, in¬ 
dem er sein Urteil über die beiden Geschichtschreiber des Konzils, 
Sarpi und Pallavicini, mit dem Satze abschloss, es werde nicht zu 
einer Darstellung des Konzils nach den authentischen Quellen 
kommen, »da diejenigen, die es allenfalls vollführen könnten, es 
nicht wollen, und die, welche es wollen, es nicht vermögen.“ 2 
Ranke selbst hätte noch reichlich Gelegenheit gehabt, seine Be¬ 
hauptung wenigstens für die Gegenwart einzuschränken, da das 
vatikanische Archiv seit über 20 Jahren der Forschung im weitesten 
Masse offen steht; aber auch für die früheren Jahrhunderte ist die¬ 
selbe vollständig unzutreffend, wie im Folgenden bewiesen werden 
soll. Schon die Worte Pallavicinis, dass die Konzilsakten bei ver¬ 
schiedenen Anlässen vielen Personen mitgeteilt und ausgeliehen 
worden seien, 3 musste zur Vorsicht mahnen, und die ausserordent¬ 
lich reichliche Ausnützung des Vatikan. Archives, der wir bei Palla¬ 
vicini selbst von Anfang bis zu Ende seines Werkes wie auch bei 
dem fast gleichzeitigen Oratorianer Raynald begegnen, ist ein offen¬ 
kundiger Beweis dafür, dass ihnen der Zugang zu den Quellen 
durch keine Schranken versperrt war. Davon weiter unten; wir 
müssen zuerst etwas zurückgreifep und wieder an das Werk Sarpis 
anknüpfen, das zuerst i. J. 1619 und dann in zahlreichen andern 
Ausgaben erschien. 

Da die schädlichen Wirkungen dieses Buches immer offen¬ 
kundiger wurden, entschloss sich, so schreibt Pallavicini (a. a. O.), 
mein Ordensgenosse Terenzio Alciati zu einer Widerlegung 
desselben. Wir vermissen hier eine nähere Zeitangabe; aber ein 
kleines Hand - und Tagebuch des päpstlichen Archivars J o h 


1 Vergl. darüber die Ausführungen von M e r k l e im ersten Bande des 
Concilium Tridentinum p. XIV sq.; Weiteres später in der Einleitung zu den Akten. 

2 Die römischen Päpste ; 10. Aufl. Leipzig 1900. Analekten S. 41. 

3 Introduzione c. 5 nr. 6. »A molti in varje occorrentie [gli atti del con- 
cilio] furono e communicati e prestati," 



298 


Ehscs 


Bapt. Confaloneri, das früher keine bestimmte Signatur trug, 
jetzt aber durch Monsgr. Wenzel unter Nr. 47 der grossen Zu¬ 
sammenstellung der Indici des vatik. Archives einverleibt ist, gibt 
uns sehr erwünschten genauen Aufschluss. Am 14. August 1626 
war nach dem Tode des Nikolaus Alemanni unser Confaloneri, 
Dr. Theol, Protonotar u. s. w., von Urban VIII. zum Archivar an 
der Engelsburg ernannt worden. 1 Kurz darauf, nämlich am 1. Sept. 
1626, legte er obiges Tagebuch an, dem er den Titel gab: „Liber 
receptorum, accommodatorum, diversorum. Ad directionem et con- 
servationem archivi castri S. Angeli a J. B. Confalonerio . . . institu- 
tus et in easdem tres partes distinctus ac distributus." Schon ganz 
kurz darauf beginnen die Aufzeichnungen, die uns hier beschäftigen 
sollen. Zum 13. Sept. 1626 schreibt nämlich Confaloneri: 2 „Es 
kam zu mir Monsgr. Agostino Oreggio, Theologe und Geheim- 
kämmerer Urbans VIII., und befahl mir in dessen Namen, nach und 
nach (a poco a poco) sämtliche Akten des Konzils von Trient, die 
im Archiv der Engelsburg sich befinden, dem Jesuitenpater Terenzio 
Alciati einzuhändigen, von welch letzterem ich sodann erfuhr, dass 
der Papst dieses angeordnet habe, damit Alciati auf gewisse Bücher 
antworten könne, die gegen das Konzil erschienen seien. Monsgr. 
Oreggio befahl mir dabei, mir die Uebergabe der Bücher durch 
Alciati bestätigen zu lassen.“ 

Terenzio Alciati stand damals bereits hoch in Jahren, da er im 
Jahre 1570 und zwar in Mailand aus der bekannten, durch Studium 
der Rechte hervorragenden Familie.geboren war. Dass ihm Urban VIII. 
selbst die Widerlegung Sarpis aufgetragen habe, ist aus obigem Ein¬ 
trag nicht mit Sicherheit zu entnehmen; es lässt sich aber ohne 
Mühe daraus schliessen und scheint auch sonst beglaubigt zu sein.* 
Ganz gewiss ist, dass Urban an den Arbeiten Alciatis den regsten 
Anteil nahm; schon vor Ende 1627 soll dieser dem Papste einige 
Kapitel vorgelegt und dessen volle Billigung dafür gefunden haben. 1 
Etwas später, am 21. April 1629, stellte sodann Urban dem Jesuiten¬ 
pater ein Breve aus, welches allen Klosterobern, namentlich den 


1 Indice 47 f. 120. Breve in Abschrift. 

* L. c. f. 60. 

9 Sommervogel, Bibliotheque de la Comp, de Jesus 1, 147. 

* Ebenda 



Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 299 

Augustinern von St. Johannes a Carbonaria in Neapel erlaubte und 
anempfahl, dem Terenzio Alciati sämtliche in ihrem Besitze befind¬ 
lichen Schriftstücke über das Konzil von Trient zugänglich und be¬ 
nutzbar zu machen. 1 In dem genannten Augustinerkonvent zu 
Neapel befand sich damals der litterarische Nachlass des Oirolamo 
Seripando, der als Augustinergeneral, als Kardinal und Konzilslegat 
zu den hervorragendsten Trienter Vätern gehörte und überaus 
wichtige Aufzeichnungen gemacht hatte, die jetzt in der National¬ 
bibliothek zu Neapel aufbewahrt werden. 

Doch kehren wir zu den Konzilsakten zurück. Am 16. Sept. 
1626, drei Tage nach jenem päpstlichen Aufträge, notiert Confalo- 
neri in sein Tagebuch (f. 60): »Obiger Weisung gemäss habe ich 
dem Jesuitenpater Ter. Alciati ein Buch in Folio zugestellt, aus dem 
Archiv der Engelsburg, Armarium 4, ordo 1, in rotem Leder, ganz 
vergoldet, Littera C, Titel: Acta sacri oecumenici et generalis concilii 
Tridentini sub Paulo III P. M. Pars prima a prima indictione us- 
que ad sessionem quintam. 440 Blätter, mit dem Wappen Pauls III. 
Der so genau beschriebene Band ist gegenwärtig Concilio 116 und 
enthält ausser den Bullen, Breven u. s. w., die der Eröffnung des 
Konzils vorausgingen, die Akten der 5 ersten Sessionen, aber nicht 
in der ursprünglichen, während der Kongregationen aufgezeichneten 
Fassung, sondern in der letzten, von Massarelli geleiteten und für 
den Druck bestimmten Redaktion, die daher Theiner seiner Heraus¬ 
gabe der Akten zu Grunde gelegt hat. Dem Einträge des Archi¬ 
vars entspricht auf f. 100 des Tagebuches die eigenhändige Be¬ 
scheinigung und Verpflichtung Alciatis, gleichen Datums, den ge¬ 
nannten Codex erhalten zu haben und auf Verlangen Confaloneris 
sofort zurückzustellen. Schon bald darauf, am 9. November 1626, 
bezog Alciati von Confaloneri drei weitere Codices, nämlich die 
nächste Fortsetzung der Akten von der sechsten Session bis zur 
Translation nach Bologna, einen Band wie den vorigen, Littera D, 
heute Concilio 117; sodann 2 Bände aus derselben Reihe, 125 und 
126, welche einen Einblick in die Redaktionsarbeit gewähren, die 
durch Massarelli unter Mitwirkung einer vom Papste eingesetzten 

1 Arch. Vat. Urbani VIII. brevia autographa. Ann. 6 et 7 tom. 3 f. 189. 
Herr P. Lemmens ord. Min. machte mich freundlichst auf dieses Breve auf¬ 
merksam. 



300 


Ehses 


Kardinalskommission an den Akten vorgenommen wurde, um 
neben der vollständigen, äusserst ausgedehnten Fassung eine kürzere. 
herzustellen, die sich zu den Akten verhalten sollte, wie etwa heute 
ein parlamentarischer Bericht zu dem stenographierten Wortlaute. 1 

Auf diese 4 Codices bezieht sich nun ein anderer Eintrag 
Confalotieris, der erkennen lässt, dass man doch die Akten als 
Geheimgut der Kurie betrachtete und sich deren Herausgabe oder 
Vervielfältigung als ausschliessliches Recht vorbehielt. Der Archivar 
der Engelsburg schreibt nämlich zum 30. März 1627: »Derselbe 
Kardinal (Franz Barberini, Nepote Urbans VIII ) Hess durch mich den 
Jesuitenpatres sagen, dass der Papst alle diejenigen mit sofortiger 
Exkommunikation belege, die aus den 4 bei P. Alciati befindlichen 
Bänden der Konzilsakten Abschriften angefertigt hätten oder an¬ 
fertigen würden." * Das Verbot galt offenbar nicht auch für Alciati 
selbst, da er ohne Excerpte und teilweise Abschriften aus den Akten 
unmöglich eine Geschichte des Konzils hätte schreiben können; das¬ 
selbe ist vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach veranlasst durch 
den theologischen Streit de auxiliis divinae gratiae, der seit dem 
Pontifikate Sixtus V. zwischen den Jesuiten und Dominikanern 
schwebte 3 und durch die Trienter Akten leicht hätte neue Nahrung 
gewinnen können; * doch werden auch dem P. Alciati Bedingungen 
auferlegt worden sein, welche keinen Eingriff in das Eigentumsrecht 
der Kurie an den Akten zuliessen. 

Alciati wohnte damals im Collegium Romanum, wie aus dem 
Vermerk Confaloneris vom 9. Mai 1628 hervorgeht (f. 100), dass 
der Pater den ersten Band der Akten, Coric. 116 von dort zurücker¬ 
stattet habe; ein ähnlicher Vermerk findet sich zu der Ricevuta der 
drei andern Codices, diesmal ohne Zeitangabe, aber wahrscheinlich 
aus dem Jahre 1629, da erst zum 28. August dieses Jahres wieder 
eine Unterschrift Alciatis vorliegt, nach welcher er den Cod. A, 

' Indice 47 f. 101. Vergl. Merkle, Corte. Trid. 1, XV. Anm. 4. 

' Indice 47 f. 138. »II medesimo cardinale mi diede ordine, che io andassi 
a dire a padri Oesuiti, che N. Signore imponeva scommunica ipso facto incurrenda 
a tutti quelli, c‘havessero copiato qualche cosa (se pure 1’havran fatto) contenuta 
nelli 4 tomi delli atti del concilio di Trento, che tiene in mano il S r . Terenzio 
Alciati, che sono di quelli consignatili per ordine di N. Signore. 

* Vergl. E h s e s, Kölner Nuntiatur Bd. 2 unter Lessius, Löwen u. s. w. 

4 Etwas später wird dieser Grund mit deutlichsten Worten geltend gemacht. 
S, unten S. 302. 



Geheimhaltung der Akten des-Konzils von Trient?? 301 

einen Band wie die beiden ersten, 516 Blätter Text mit 13 Blättern 
Index stark und die Akten von Bologna umfassend, heute Concilio 
114, durch Confaloneri erhalten habe. Dabei erklärt der Archivar, 
die Ueberweisung des Bandes geschehe auf mündlichen Befehl des 
Papstes vom 21. August und auf schriftliche Anordnung durch den 
Kardinal Barberini vom 19. Der Vermerk über die Rückgabe (f. 
102) lautet wörtlich: widern R d . u5 P. Terentius Alciatus rector collegii 
poenitentiariorum societatis Jesu pro basilica apostolorum Petri et 
Pauli restituit mihi Jo. Bapt. Confalonerio eumdem librum signatum 
littera A sub titulo: Acta sacrosancti concilii generalis Bononien- 
sis etc., restituit inquam die 22. iulii 1633.“ Demnach war unter¬ 
dessen P. Alciati Rektor der Pönitentiäre von St Peter geworden 
und wohnte also nicht mehr im Collegium Romanum, sondern im 
Palazzo dei peniten'tieri, den jetzt zugleich mit dem Amte der Beicht¬ 
väter von St. Peter die Franziskaner Conventualen inne haben. 

Unterdessen hatte Alciati bereits einen weiteren Schritt gethan, 
der seiner wissenschaftlichen Gründlichkeit alle Ehre macht. Die 
Codd. de Concilio 114, 116 und 117, die ihm bisher zugestellt 
worden waren, enthalten wie oben erwähnt nicht die ursprünglichen 
Aufzeichnungen des Konzilssekretärs, sondern die letzte, von regel¬ 
mässiger, schöner Hand nach den Vorlagen und Anweisungen 
Massarellis durchgeführte, aber mit allen in solchen Fällen mög¬ 
lichen Mitteln beglaubigte Niederschrift. Wenn nun sogar Theiner 
in unsern Tagen sich mit der Wiedergabe dieser Redaktion be¬ 
gnügte, würde man noch weniger dem P. Alciati einen Vorwurf 
machen dürfen, wenn er es bei dieser Form der Akten hätte be¬ 
wenden lassen. Aber er that das Gegenteil. In Cod. 81 f. 65 de 
Concilio findet sich nämlich ein eigenhändiges Schreiben Alciatis 
vom 29. Mai 1629, wahrscheinlich an den Kardinal-Bibliothekar 
Barberini gerichtet, in welchem jener nach der allgemeinen Bitte 
um Unterstützung seiner Studien die besonderen Wünsche aus¬ 
spricht, die Acta originalia Pauli HI einsehen zu dürfen und durch 
Felix Contelorio über den ganzen Vorrat an Konzilsakten 
unterrichtet zu werden. 1 Felix Contelorio war Custode des eigent- 


1 Zuerst bekannt gegeben durch Sickel, Römische Berichte 1, 94, An¬ 
merkung. (Wiener Sitzungsberichte Bd. 133. Nr. 9). 

Römische Quartalschrift 1902. 


20 



302 


* Ehses 


liehen vatikanischen oder Geheim - Archives 1 und hatte demnach 
ausser der Masse anderer handschriftlichen Schätze auch die durch 
Paul V. angelegte Sammlung de Concilio mit damals einigen 50 
Bänden * zu verwahren, in denen sich allerdings ein ausgiebiger 
Bestand von ursprünglichen und originalen Aufzeichnungen Massa- 
rellis und seiner Genossen oder Vertreter vorfand, aber nur für die 
späteren Konzilsperioden. Für die erste Trienter Zeit sind dieselben 
in der zweiten Hälfte leider verloren gegangen oder noch nicht 
wieder ans Tageslicht gezogen, für die erste Hälfte stehen sie von 
dem Zeitpunkte an, von welchem Massarelli mit dem Amte des 
Sekretärs für die Generalkongregationen betraut war, d. h. vom 
1. April 1546, 3 in Conc. 62. Dieser Codex nun, der den Titel führt: 
»Acta s. concilii Tridentini sub Paulo III P. M. originalia compilata 
et scripta per me Angelum Massarellum« etc , war damals noch 
weder der Serie de Concilio, noch überhaupt dem Geheim-Archiv 
einverleibt, sondern gehörte unter Nr. 5588 der vatik. Bibliothek an, 
in welche er aus der guardarobba gekommen war. Erst im Mai 
1630 ordnete Urban VIII, offenbar durch die Nachfrage über die 
Originalakten bewogen, dessen Uebergabe an das Geheim-Archiv 
unter Contelorio an, die dann im folgenden Jahre vollzogen wurde, 
wahrscheinlich nachdem vorerst die bis dahin losen Fascikel mit 
dem heutigen Einbande versehen worden waren. 4 Einen ähnlichen 
Weg scheint der nächstfolgende Band, Conc. 63, gemacht zu haben, 
der die Massarellischen Originalakten für das Konzil von Bologna 
enthält. 

Ob nun, nachdem die Originalakten sämtlich der Obhut 
Conteloris anvertraut waren, Terenzio Alciati dieselben einsehen 
konnte? Contelori, welcher jenes Gesuch Alciatis vom 29. Mai 
1629 zu begutachten hatte, sprach sich zunächst dagegen aus, in¬ 
dem er das bereits erwähnte Bedenken ins Feld führte und daran 
erinnerte, dass schon früher einmal einem Ordensgenossen Alciatis 
wegen des zwischen Jesuiten und Dominikanern schwebenden Streites 

' Confaloneri, der unter dein 26. Oktober 1634 im Aufträge des Papstes 
einen Codex aus dem Archiv der Engelsburg an Contelorio überwies, nennt diesen 
dabei: Commissario della camera e custode dell’ archivio Vaticano. Indice 47f. 78/ 

* S i c k e 1, a. a. O. S. 91. 

' M e r k 1 e I, XLIV. 

4 Ebenda p. XCVI u. CIV. 



Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 303 

de auxiliis gratiae die Einsicht in die Akten verweigert worden sei« 1 
Nachdem aber schon die Akten der späteren Redaktion an Alciati 
übergeben und die oben mitgeteilten Vorsichtsmassregeln hinsicht¬ 
lich der Vornahme von Abschriften getroffen worden waren, hatte 
dieser Einwand keinen Sinn mehr, da gewiss in Rom niemand 
daran dachte, die durchaus grundlose Vorstellung zu erwecken, als 
enthielten die Originalakten Dinge, die man verbergen wolle und 
die in der späteren Fassung unterdrückt worden seien. Man wusste 
gewiss damals so gut, wie man es heute nachweisen kann, dass die 
Unterschiede zwischen beiden Redaktionen fast nur formeller Art 
und nur dadurch hervorgerufen sind, dass bei den tachygraphischen 
Aufzeichnungen während der Kongregationen auf Schrift, Stil und 
Satzbau wenig Rücksicht genommen werden konnte. 

Viel eher ist aus dem Umstande, dass trotz der abratenden 
Stimme Conteloris die Originalakten nach dem Geheim-Archiv über¬ 
führt wurden, so weit sie nicht schon dort aufbewahrt waren, und 
dass in der Folge Contelori selbst sich aufs eifrigste an den Vor¬ 
arbeiten für die Geschichte des Konzils beteiligte, zu schliessen, 
dass Urban VIII. hier wie bei den vorhergegangenen Anlässen zu 
Gunsten Alciatis entschied und Contelori anwies, jenem die Original¬ 
akten zur Verfügung zu stellen. Es liegt sogar ein Indicium, das 
einem vollen Beweise ähnlich sieht, dafür vor, dass Alciati die 
Originalien nach Hause erhielt, um sie zwanglos mit der späteren 
Fassung vergleichen zu können. Denn als sich die hier be¬ 
schriebenen Vorgänge mit den Originalakten der Jahre 1546—1549 
abspielten, hatte Alciati den Cod. Concilio 114 mit der Schluss¬ 
redaktion der Bologneser Akten bei sich zu Hause,* konnte also zu¬ 
nächst die Vergleichung mit den Originalien in Conc. 63 vornehmen; 
dagegen hatte er die Codd. Conc. 116 und 117 mit der Schluss¬ 
redaktion der ersten Trienter Akten schon vor Jahren zurückgestellt. 3 
Nun aber kommt Alciati am 18. November 1633 wieder zu Confa- 
loneri in die Engelsburg und bittet sich Conc. 116 zum zweiten 
Male aus, ebenso am 30. Oktober 1637 Conc. 117, nachdem er 116 


1 Sickel, Rom. Ber. 1, 94. S. oben S. 300. 

* Oben S. 300/301. 

* S. 300. 



am 18. Juni 1636 abgeliefert hatte. 1 2 Der Schluss dürfte wohl nicht 
zu gewagt sein, dass Alciati beide Fassungen der Akten auf seinem 
Arbeitstische hatte, wenn wir auch von Contelori keine Aufzeich¬ 
nungen über Ausleihungen aus dem Geheim-Archiv besitzen, wie 
von Confaloneri über das Archiv der Engelsburg. In jedem Falle 
aber dürfte durch die vorliegenden Darlegungen bewiesen sein, dass 
dem P. Terenzio Alciati für die beiden ersten Konzilsperioden der 
uneingeschränkteste Einblick in die Akten verstattet war. Und da 
Confaloneri von Anfang an beauftragt war, nach und nach sämt¬ 
liche Akten des Konzils an Alciati gelangen zu lassen,* ist mit Sicher¬ 
heit anzunehmen, dass das gleiche Verfahren auch für die späteren 
Konzilsperioden beobachtet wurde. 

ln die Archivräume selbst dagegen hat Alciati offenbar keinen 
Zutritt gehabt, obschon ihm wahrscheinlich auch dieser gewährt 
worden wäre, hätte er mit einiger Festigkeit und Importunität darum 
gebeten. Aber nach der Schilderung Pallavicinis war er eine etwas 
ängstliche Natur, und auch das zunehmende Alter mochte ihn kaum 
hoffen lassen, die gewaltige Masse der Konzilsmaterialien durch¬ 
dringen zu können, die man selbst heute bei vorzüglich geordneter 
Verwaltung und Inventarisierung des vatikanischen Archives aus 
einer Unmenge von weit auseinanderliegenden Fundstellen zu¬ 
sammensuchen muss. Er begnügte sich daher mit den Excerpten 
und Abschriften, die auf Geheiss des Papstes sowohl Contelori wie 
Confaloneri für ihn anlegten und die uns zum Teil in dem starken 
Bande Concilio 81 erhalten sind. Das Vorblatt desselben trägt von 
späterer Hand die Aufschrift: »Scritture raccolte da Monsgr. Conte- 
loro sopra la materia del concilio Tridentino e viste diligentemente 
dal padre Sforza Palavicino della compagnia di Gesü, e con questo 
aiuto specialmente diede in luce Ia sua historia del medesimo con¬ 
cilio," 3 und allerdings ist Pallavicini durch diesen Sammelband, den 
er auch citiert, öfter der Mühe enthoben worden, die betreffenden 
Stücke an ihrem ersten Fundorte aufzusuchen. Doch kann von einer 
systematischen Materialiensammlung für die Geschichte des Konzils 


1 Indice 47, einliegendes Doppelblatt zwischen f. 77 und 78. 

2 Oben S. 298. 

s Eine nähere Analyse des Bandes muss für eine andere Stelle Vorbehalten 
bleiben. 



Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 


305 


keine Rede sein und das hier Gebotene verschwindet beinahe vor 
der übrigen Masse des Stoffes, der zu dem Zwecke zu bewältigen 
war. Es wird daher leicht erklärlich, dass sich Alciati in seiner 
Gewissenhaftigkeit nicht an die Niederschrift der Konzilsgeschichte 
wagte, weil er mit allem Sammeln und Forschen in gedruckter und 
ungedruckter Litteratur doch die enorme Lücke nicht ausfüllen 
konnte, die eben nur durch uneingeschränkteste Verwertung der 
vatikanischen Quellen auszufüllen war. 

»So geschah es", schreibt Pallavicini, »dass Alciati eine lange 
Reihe von Jahren darauf verwendete, Nachrichten über das Konzil 
zu suchen und mit endloser-Mühe aufzuspeichern; aber das Ganze 
blieb dennoch lückenhaft und konnte den überaus hohen Forderungen, 
die er an sich selber stellte, nicht genügen. Die Furcht nun, nicht 
ganz Vollendetes zu leisten, liess ihn in den entgegengesetzten und 
den schlimmsten aller Fehler fallen, dass er nämlich gar nichts 
leistete." 1 Thatsächlich scheint Terenzio Alciati zu jener unfrucht¬ 
baren Klasse von Gelehrten gehört zu haben, die ganze Bibliotheken 
in sich aufnehmen, aber nichts zu verarbeiten und zu gestalten 
wissen; was er gedruckt hinterliess, ist nicht viel mehr als nichts 
und auch sein haftdschriftlicher Nachlass zählt nur drei Nummern, 
darunter an letzter Stelle: Historiae concilii Tridentini a veritatis 
hostibus evulgatae elenchus.* Wenn ihm dennoch Pallavicini hohes 
Lob spendet und sein eigenes grosses Werk zum guten Teil auf 
den Plan und die Vorarbeiten Alciatis zurückführt, so mag dahin¬ 
gestellt bleiben, in wie weit hier Pallavicinis Bescheidenheit und 
Verehrung für seinen Vorgänger mitgesprochen haben. 

Pallavicini selbst aber, der bekanntlich, nachdem Alciati am 
12. Nov. 1651 gestorben war, 3 durch den Ordensgeneral Goswin 
Nickel (1652—1664) mit der Fortsetzung und Vollendung des 
Werkes betraut wurde, schlug nun alsbald den eben bezeichneten 
Weg ein, indem« er sich die Erlaubnis zum Besuche des Archives 
erwirkte. Dieselbe wurde ihm durch Papst Innocenz X. (1644-55) 
gewährt, 3 also jedenfalls sehr bald nach Alciatis Tode, da Pallavicinis 

1 Introduzione cap. 5 nr. 6. 

* Sommervogel a. a. O. 

* Ebenda. 

4 Pallavicini 15. 13. 3. Ho veduto gli original!* conservati nelT archivio 
Vaticano, dove mi fe lecito d' entrare il Pontefice Innoc. 10. 


306 


Ehses 


Werk bereits i. J. 1656 erschien. Custode des Geheim-Archives war 
damals nicht mehr Felix Contelori, sondern seit 1644 Costanzo 
Centofiorini, zugleich Maestro di camera des Papstes, dem es Palla- 
vicini sehr hoch, anrechnet, dass er sich bei den manchfaltigen und 
dringenden Geschäften in der Umgebung des Papstes sehr oft die 
Zeit abstahl, ihn in die Archivräume zu begleiten, da Pallavicini 
eben nur im Beisein des Custoden dort arbeiten konnte. 1 * Es 
wird wohl auch sein, dass Centofiorini sich wie früher Contelori 
und Confaloneri durch Auszüge, Abschriften u. s. w. an der Arbeit 
mitbeteiligt hat; aber Pallavicini spricht davon nicht im besondem, 
und jedenfalls war es für diesen die Hauptsache, dass er an Ort 
und Stelle die Korrespondenz der Konzilslegaten und anderer, die 
Depeschen der Nuntien, die Lettere di principi, die Varia Politica 
und andere Bestände einsehen konnte, was er nach Ausweis seines 
Werkes mit bewundernswerter Umsicht und Sorgfalt gethan hat In 
Sickels sonst sehr verdienstvollen Forschungen kommt die That- 
sache, dass der berühmte Geschichtschreiber persönlich im vati¬ 
kanischen Archive gearbeitet hat, nicht zur Geltung, da nach ihm 
auch Pallavicini lediglich auf die für ihn angelegten Collektaneen 
angewiesen blieb;* auch was Döllinger 3 nach’Theiners Angaben 
ganz allgemein über die Beschränkung berichtet, denen Pallavicini 
in Benützung der Akten unterworfen worden sei, wird durch die 
Wirklichkeit ebenso gegenstandslos wie der Vorwurf, dass das Werk 
des Jesuiten »der sorgfältigsten Censur und Revision unterzogen 
wurde.“ Denn Pallavicini hatte keine andere Censur zu bestehen 
als die noch jetzt bei theologischen Werken überhaupt und bei den 
Jesuiten noch im besondem durch die Ordensregel vorgeschriebene. 


1 Ebenda. Essendomi sempre necessaria la sua presenza, si rubö egli assai 
volte alle sue assidue e strettissiine occupazioni, per favorire la mia persona e la 
mia impresa. 

’ Sickel, Rom. Berichte 1, 94. Auch Merkle 1, XIV hat auf Sickels 
Autorität dies angenommen, wenn auch mit der Einschränkung, dass wenigstens 
anfangs Pallavicini keinen Zutritt zum Archiv hatte; aber auch dafür fehlt jeder 
Beleg, vielmehr wird unsere obige Angabe noch dadurch verstärkt, dass Cento¬ 
fiorini i. J. 1656 gleichfalls in den Jesuitenorden trat; er muss also wohl schon 
bald nach Alciatis Tode begonnen haben, sich das ihm von Pallavicini gespendete 
Lob zu verdienen. 

3 Ungedruckte Berichte I, XIII. 



Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 307 

Es bleibt demnach bestehen, dass man dem Terenzio Alciati 
und mehr noch seinem Nachfolger Sforza Pallavicini den unbe¬ 
schränktesten Einblick in die Konzils-Akten und -Dokumente ver- 
stattete, sogar bis zur Verleihung nach aussen, was bekanntlich bei 
allen Archiven heute noch mit ausserordentlichen Schwierigkeiten 
verbunden, wo nicht ganz unmöglich ist. Dass unter Pius IX. in 
den Tagen des vatikanischen Konzils selbst dem Archivar des päpst¬ 
lichen Stuhles, Augustin Theiner, die Herausgabe der Acta 
Tridentina untersagt wurde, ein Verbot, welches Theiner bekanntlich 
übertrat, das ist eine Sache für sich, die unter Berücksichtigung von 
Zeit und Personen beurteilt werden muss, aber weder für frühere 
Jahrhunderte, wie wir gesehen haben, noch, wie das hochherzige 
Beispiel LeoVXIII. beweist, für unsere Gegenwart die Absicht unter¬ 
stellen lässt, diese Akten geheim zu halten. 



Kleinere Mittheilungen 


Girolamo Bellarmin über die Ereignisse nach dem Tode 

Pauls IV. 

Obwohl die in demselben berichteten Vorkommnisse schon alle be¬ 
kannt sind, entbehrt der unten abgedruckte Brief nicht des Interesses. Der 
Verfasser ist Girolamo Bellarmin, ein Oheim des bekannten Kardinals. 
Girolamo war mit seinem Verwandten, Marcellus II., als dieser noch 
Kardinal war, an den römischen Hof gekommen. 1 Nach dessen Tode 
scheint er in die Dienste des Kardinals Carpi getreten zu sein.* Der 
Brief ist gerichtet an Alexander Cervini, den Schwager des Schreibers, 
den Halbbruder des 155^ verschiedenen Marcellus II. Die Interessen, 
welche Alexander an der Papstwahl hatte, waren wohl nur die seiner 
heranwachsenden Söhne. 

Was den Inhalt des Briefes angeht, so interessiert namentlich, dass 
alle, auch sonst gemeldeten * Ereignisse sich schon sämtlich am Todestage 
abgespielt haben, da ja der Brief am Tage nachher geschrieben ist. 


Girolamo Bellarmin an seinen Schwager Alessandro Cervini. 

Roin 1559, August 19. 

Hieri scrissi a V. S. quattro lettere per quattro vie del medesimo 
tenor, una per via del ambasciator di Fiorenza, l’altra per la posta del 
Papa et l'altra dei al S r Germ[anic]o raccommandata al Deserto, secretario 


’ Vgl. meine Abhandlung im Historischen Jahrbuche 1900. S. 414 ff. be¬ 
sonders 430. 

2 Vgl. einen (ungedruckten) Brief des Guglielmo Sirleto an Alessandro Cervini 
(C. Cerv. ^ d. d. Rom 1555 Okt. 11) . . II bell’ Armino e venuto .... hieri et 

basciato le mani del R m0 di Carpi et e stato visto assai volentieri. 

* Eine Uebersicht über die bisher gedruckten Quellen gibt Th. Müller: 
Das Konklave Pius' IV. Gotha 1889 S. 17. Anm. 3. Ich beschränke mich auch 
für das im Briefe gesagte auf einen Hinweis auf dieses Buch, wo in den einleiten¬ 
den Kapiteln alles Nötige gesagt wird. 



Kleinere Mittheilungen. 


$09 

del arrivescovo et 1’ altra per un vetturale, tutti diretti alla Scala, sicome sarä 
anco questa et caso che nissuna di esse fusse capitata, prima V. S. saprä, 
come hieri alle 21 höre morte il Papa con allegreza universale et il po- 
pulo Romano ha mostrato grandissimo odio contra questo Papa, havendo 
rotta la statua sua in Campidoglio, tutte le carcere et dato il fuoco al pa- 
lazzo della inquisitione et ferite alli comisarii et messolo a sacco et se non 
era riparato volevano bruciar il convento della Minerva. 

11 Papa non e stato portato in S. Pietro al solito, ma tenuto in 
capella in palazzo per paura che il populo non lo strascinasse, non per 
irreligione alcuna, ma per odio particolar contra lui et suoi n\inistri. Il car- 
dinale Caraffa e venuto, quando il Papa era morto et Napuli ‘ ha havute 
brutte parole dal Cardinal Santa Fior che non ha voluto che si impacci in 
cosa alcuna et cosi e stato dichiarato dal collegio. 

Quelli che in banchi corrano piü al Papato k Carpi et Puteo, di 
poi Medici, Farnese et Montepulciano. Morone dicano domani esce di 
Castello et si pensa che il collegio lo assolverä. 

M r prot[onotari]o e qui in casa et pensa che V. S. non habbia a 
venir prima alla nuova creatione, si perche hora si faria poco, si ancora 
per il pericolo della sanitä, massime che li cardinali entraranno in conclave 
al principio di Settembre per quanto si dice. Pur V. S. e savia e farä si- 
condo Dio le inspirera. 

• Si pensa che s’ habbia a far qualche garbuglio come Ia gente sia 
concorsa a Roma et che per il caldo habbia da morir gente assai, essendo 
nel piü mal tempo del anno. Hoggi ancora ho dato una lettera al S r Ger- 
manico alla Ventura. 

Io sto allegro, che penso che qualunche verrä, habbia da far dimo- 
stratione contraria alla di questo passato cosi. N. S r Dio mi dia gratia che 
sia et a lei baso le mani. Di Roma alli 19 d’Agosto 1559. 

Gottfried Buschbell. 


' Alfonso Caraffa. Vgl. über den Streit Müller a. a. O. S. 22. 



Rezensionen und Nachrichten 


H. Tielemann, Cand. theol., Dr. phil., Speculum Perfectionis und 
Legenda trium sociorum, ein Beitrag zur Quellengeschichte des hl. Franz 
von Assisi, 152 S. gr. 8°, Leipzig, Paul Eger, 1902. Preis: 3 Mk. 

Paul Sabatier, der durch Erforschung und Veröffentlichung der 
ältesten Schriften über den hl. Franciscus und den von ihm gestifteten 
Orden der Fratres minores sich unstreitig grosse Verdienste erworben hat, 
kann auch auf ein negatives Verdienst Anspruch machen dadurch, dass er 
das Speculum perfectionis als »S. Francisci Assis, legenda antiquissima“ 
herausgab (vgl. hierüber diese Quartalschrift 1898 S. 324); denn dadurch 
gab er wenigstens Anstoss, dass die Kritik sich gegenwärtig umso eifriger 
mit diesen Quellenschriften und namentlich mit eben diesem Speculum per¬ 
fectionis und der damit in Verbindung gebrachten Legenda trium sociorum 
beschäftigt, wie es insbesondere in • der eingangs angeführten Schrift ge¬ 
schieht. Von dem so frühen Datum (MCCXXVUI), welches der von 
Sabatier edierte Codex Mazarinus 1743 aufweist, ganz und gar einge¬ 
nommen, war er gezwungen, den ganzen Inhalt des Speculum perfectionis 
von einem zeitlich unrichtigen Gesichtspunkte aus zu betrachten, und in¬ 
dem er dies mit Aufbietung des grössten Scharfsinns durchführte, that er 
nur seiner sonst so anerkennenswerten Publikation umso mehr Eintrag. 
Die Kritik griff denn diese Datierung und die daraus gemachten Folgerungen 
alsbald in mehr oder weniger scharf ablehnender Weise an. Tielemann, 
welcher hievon a. a. O. S. 4 eine Zusammenstellung gibt, behandelt seiner¬ 
seits die Frage am eingehendsten, und, wie ersichtlich, mit besonnenem 
Urteil. Er kommt in seiner Schrift, die aber leider von Druckfehlern 
wimmelt, zu dem Resultate, dass die Datierung des Codex Florentinus 
»Ognissanti", welcher MCCCXVIII als Jahr der Compilation angibt, als 
die richtige festzuhalten, der Inhalt derselben aber der Hauptsache nach 
schon um das Jahr 1246 entstanden ist. Er bildet nach ihm nichts anderes 
als die Ergänzung zu der nur in einem Bruchstücke auf uns gekommenen 
Legenda trium sociorum. Mit letzterer Behauptung setzt er sich freilich in 
scharfen Gegensatz zu einem andern, nicht zu unterschätzenden Kritiker, 
P. Van Ortroy, der die Legenda trium sociorum als späteres Machwerk 
hinstellt und das, was die tres socii wirklich aufgezeichnet haben, in des 
Thomas von Celano Vita II s. Francisci verarbeitet findet. Wäre es in der 
That so unhaltbar anzunehmen, dass in dem von Sabatier veröffentlichten 



Rezensionen und Nachrichten. 


311 


Speculum perfectionis im grossen Ganzen die originalen, von Thomas von 
Celano nicht überarbeiteten Aufzeichnungen der tres socii, aber nicht als 
Ergänzung zu dem bisher als Legenda trium sociorum betrachteten Bruch¬ 
stück, sondern als selbständiges Schriftwerk enthalten sind? Freilich ist die 
Originalität des von Sabatier edierten Speculum perfectionis selbst wieder 
stark erschüttert durch das von P. Leonard Lemmens als Redactio 1 ver¬ 
öffentlichte Speculum perfectionis (Documenta antiqua Franciscana, pars II, 
ad Claras Aquas 1901 (vgl. diese Quartalschrift 1901 S. 431). Leider hat 
Tielemann diese Publikation, sowie die vorausgehende Pars I, welche die 
Scripta fratris Leonis enthält, allem Anschein nach noch nicht gekannt. 
Die Schuld mag vielleicht daran liegen, dass diese Publikationen, welche 
wie alle übrigen aus der Typographia collegii s. Bonaventurae ad Claras 
Aquas (Quaracchi) hervorgehenden Werke der Herder’schen Verlagsanstalt 
in Freiburg in Commission gegeben sind, nicht frühzeitig genug bekannt 
gemacht wurden. Wahrscheinlich hätte sonst Tielemann diesem Speculum 
perfectionis vor dem von Sabatier veröffentlichten die Palme, »als Kern¬ 
stück eines auf Augenzeugschaft beruhenden Berichts", eine Quelle ersten 
Ranges zu sein, zuerkannt. 

Rom. P. K. Eubel. 

Kirsch, Dr. A. P., Zur Geschichte der kath. Beichte und Die 
historischen Brevierlektionen, Würzburg, Göbel und Scherer, 1902, S. 221 
(Preis 2 Mk 40 Pf.) und bzw. S. 31 (Preis 60 Pf.). 

Zwei altkatholische Schriften über die Beichte, die des schweizerischen 
Bischofs Dr. Herzog und die des St. Gal ler Pfarrers Dr. Weiss, sind es 
hauptsächlich, gegen welche sich die erstgenannte Schrift von Dr. A. 1*. 
Kirsch richtet. Nach einem gut orientierenden Ueberblicke über die Ge¬ 
schichte des Buss-Sakraments in den ersten christlichen Jahrhunderten wird 
die Frage aufgeworfen: Was lehrt die hl. Schrift vom Buss-Sakrament? 
Nach lichtvoller Beantwortung dieser Frage kommt eine andere an die 
Reihe, nämlich: Welche Materie war von der apost Zeit an bis zum 
4. Laterankonzil (1215) dem Bekenntnisse unterworfen? Auch diese Frage 
ist eingehend behandelt und gut gelöst. Die weitere Frage über den 
Träger der Binde- und Lösegewalt in der alten Kirche, ob dies der 
Bischof in eigener Machtvollkommenheit oder nur als Organ der Ge¬ 
meinde war, wird mit triftigen Gründen zu Gunsten der ersteren Alter¬ 
native entschieden; ebenso die weitere Frage, ob vor dem Jahre 1215 der 
Bussakt und die darauf erteilte Lossprechung als eine juristische oder als 
eine religiöse Handlung angesehen wurde, d. h. ob der Bischof bezw. 
Priester bei Ausspendung des Buss-Sakramentes in Richtergewalt oder als 
vermittelnder Fürsprecher handelte, zu Gunsten des juristischen Charakters. 
Der so oft von akatholischer Seite gemachte Vorwurf, die Beichte sei 
erst durch das 4. Laterankonzil i. J. 1215 eingeführt worden, wird durch 


312 


Rezensionen und Nachrichten. 


die Beantwortung der Frage: Kannte man vor dem Jahre 1215 keine spe¬ 
zielle Verpflichtung zur Beichte, glänzend zurückgewiesen. Wenn dann 
noch Antwort gegeben wird auf die Fragen: »Welche Vollständigkeit der 
Beichte wird verlangt“ und »Welches ist die Bedeutung der Kinder¬ 
beichte“, so ersehen wir, dass alle grossen Fragen, die hier einschlagen, 
berücksichtigt und, wie uns dünkt, in ganz korrekter Weise beantwortet 
sind. Die auch im Preise nicht zu hoch angesetzte Schrift kann deshalb 
zur Anschaffung sowohl den Geistlichen zur Belehrung Anderer als auch 
gebildeten Laien zum Selbstunterricht nur empfohlen werden. 

Das vom gleichen Verfasser im gleichen Verlage erschienene Kchriftchen 
über die historischen Brevierlektionen tritt im Gegensatz zu dem im Pastor 
bonus von Dr. Bruder veröffentlichten Aufsatz für die Reformbedürftigkeit 
einiger derselben ein. Er gibt hiezu einen sehr anschaulich gehaltenen 
Ueberblick über die bisher von der Kirche selbst teils vollzogenen teils 
(namentlich durch Papst Benedikt XIV.) beabsichtigten Reformen auf diesem 
Gebiete. Dabei lässt er es weder an der der Kirche schuldigen Ehrerbietig¬ 
keit noch an der dem Gegner gebührenden Rücksicht fehlen, so dass 
das Schriftchen namentlich den zum Breviergebet Verpflichteten bestens 
empfohlen werden kann. 

Rom. 


P. K. E u b e I. 








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Die Kopftracht der Vestalinnen 

und das 

Velum der „gottgeweihten Jungfrauen“. 

Von 

E. Wüscher-Becchi. 


Wie als bekannt vorausgeschickt werden kann, trugen sowohl 
die Virgines Vestales des heidnischen Roms, wie auch die »gott¬ 
geweihten Jungfrauen« der christlichen Zeit die allgemein und seit 
ältester Zeit gebräuchliche Brauttracht. Sowohl die Vestalin wie 
auch die christliche Nonne galt in den Augen der Römer als die 
unverletzbare und keusche Braut der Gottheit. Bei der Aufnahme 
unter die vestalischen Jungfrauen, musste die Erwählte das Opfer 
ihres Haupthaares bringen, das am arbor capillatus, dem Lotos¬ 
baum im Haine der Vesta aufgehängt wurde. Ebenso mussten in 
christlicher Zeit die Haare der »gottgeweihten Jungfrau«, der Scheere 
verfallen; dies geschah schon ziemlich frühe, und zwar zuerst im 
Orient (Aegypten und Syrien) später erst im Occident, und be¬ 
sonders aus Gründen der Reinlichkeit. 1 

Ferner war die »gottgeweihte Jungfrau« verschleiert. Wie 
die Vestalin das Suffibulum trug, so die christliche geweihte Jung¬ 
frau das Mavortium oder Flameum Christi (virginalis). 

Solche zufällige Aehnlichkeiten trugen dazu bei, die Behaup¬ 
tung aufzustellen, die christichen Nonnen hätten derartige Theile 


• J. Wilpert, »Die gottgeweihten Jungfrauen". Herder, Freiburg i. B., 

p. 47. 

* Dragendorff, »Die Amtstracht der Vestalinnen“. Rhein. Museum 
51. (18%). 

Römische Quartalschrift 1902. 


21 



314 


Wüscher-Becchi 


des Kostüms, wie auch andere Sitten und Gebräuche von den 
Virgines vestales entlehnt. 

Dragendorff, 2 in seiner Abhandlung über die »Amts¬ 
tracht der Vestalinnen«, erschienen im Rhein. Museum 1896, verwahrt 
sich dagegen indem er sagt: »Dass die Verhüllung des Kopfes bei 
der christlichen Jungfrau nicht der Hochzeitstracht entlehnt, sondern 
in diesem Punkte sich die Vestalinnen zum Muster genommen habe, 
ist schon an sich nicht glaublich, besonders aber da die Christen 
gerade gegen eine Vergleichung beider Institutionen eiferten.« 

Die römische Braut nun, der die Tracht der Vestalin entlehnt 
ist, trug sich als Matrone. Hatte sie früher das Haar frei, oder 
in einem Netz (reticulum) getragen, so trug sie es nun vom Tage 
ihrer Hochzeit an in Zöpfe geflochten, mit dem Schleier verhüllt, 
oder mit der Haube (tutulus) bedeckt. Nur bei Trauer war es den 
etruskischen sowohl als den römischen Matronen gestattet, die Haare 
aufgelöst zu tragen. 

Bei allen indogermanischen Völkern galt es von jeher als 
eine Schande, das Haar der verheiratheten Frau unbedeckt oder 
unverhüllt zu lassen. Fs durfte den Blicken der Männerwelt nicht 
ausgesetzt werden. l : nverhüilt sich auf der Strasse zu zeigen, galt 
als ein grober Verstoss gegen die gute Sitte, und Sulpicius Gallus 
verstiess deshalb, wie uns Valerius Maximus berichtet, sein Weib, 
,,Lex enim, inquit, tibi meos tanturn praefinit oculos quibus formam 
tuam adprobes. His decoris instrumenta conpara, bis esto speciosa 
horum et certiori crede notitiae. Ulterior tui conspectus supervacua 
inritatione arcessitus in suspicione et crimine haereat necesse est.“ 1 

Die römische Matrona trug ihr Haar in sechs Zöpfe oder 
Strähne (crines) geflochten, nachdem sie vorher dasselbe mit der 
hasta coelibaris geteilt.* Die Zöpfe wurden nun entweder kranz¬ 
artig um den Kopf gewunden, oder oben auf dem Scheitel zu¬ 
sammengefasst und aufgebunden. Es entstand so auf letztere Weise 
der sog. „ tutulus den, wie wir wissen, auch die Flaminica, die 
Gattin des Flamen Dialis trug. Diesen Tutulus glaube ich in einer 


1 Valer. Maxim, Fadorum et Didorum Memorabilium. Lib. VI. 3, 10. 
’ „Seais crinibus nubentes ornantur, quod his ornatus vetustissimus fuit, 
quidam quod eo Vestales virgines ornentur'. Frag. Festus XIX, p. 339 ed. Müller. 



Die Kopftracht der Vestalinnen und das Velum der »gottgeweihten Jungfrauen". 315 

kleinen Bronze, die Brun in den Monumenti dell’ Istituto 1864, 
Taf. 36 1 u. 3 veröffentlicht und in den Annali desselben Jahres 
pag. 376 beschrieben hat, zu erkennen. Es mag nur erwähnt werden, 
dass die ihre Haartour bedeckende Haube ebenfalls so genannt wurde. 4 

Diesen tutulus oder „ pileus lanatus metae Jigura“ wie ihn 
Sueton und Varro nennen, wird von Hel big mit dem xexgv<paJ.os der 
Griechinnen identificiert und seine bildlichen Darstellungen finden 
sich auf den Wandmalereien der Gräber von Cometo -Tarquinii, 
(Tomba dei vasi dipinti, t del vecchio, t. delle iscrizioni, t. d. bighe) 
und auf den Sarkophagreliefs von Chiusi (Monum. dell' Ist. VIII. 
Tav. 2).* Diese spitze, pileusartige Haube kommt, im vierten Jahr¬ 
hundert vielleicht schon, als eine andere Geschmacksrichtung 
herrschte, ausser Gebrauch, und an ihre Stelle trat eine purpurne 
Binde „vitta purpurea“, welche in die Haare verschlungen wurde. 

„ Tutulum vocari aiunt Flaminicarum capitis ornamentum, 
quod fiat vitta purpurea crinibus et exstructum in altitudinem l< 
(Fest Frag. 355a sq.), oder nach Varro loc. cit. „ crines convolutos 
ad verticem capitis-vitta velatos.“ 

Eine andere Art ist diejenige des kranzförmigen Umwindens 
der Zöpfe, wie sie sowohl bei Griechen als bei Etruskern und 
Römern vorkommt 

Solche Haartracht kommt z. B. auf einem Relief der neu¬ 
attischen Schule in den Uffizien (Florenz), sowie auf einem Sar¬ 
kophag von Veji und auf einem etruskischen Spiegel vor. 3 

Die Aehnlichheit der von den Vestalinnen getragenen Wollen¬ 
flechten mit dieser Haartracht ist in die Augen springend. Diese 
Wollflechten werden bald infulae bald vittae genannt Servius ad 
Aeneid X 538 erklärt infula mit ,Jascia in modum diadematis a qua 
vittae ab utraquae parte dependent: quae plerumque lata est, plerum- 


1 „ Tutulus appellatus ab eo quod matres familias crines convolutos ad ver¬ 
ticem capitis, quos habent vitta velatos, dicebantur tutuli.“ 

"Sueton, De re vestiaria. Varro Fest. Fragm. XIX, 335. Varro 
L. L. VII §44. Tutulati dicti ii qui in sacris in capitibus habere ut metam. 

* Amelung, »Führer durch die Antiken von Florenz". München 1897. 
Bruckmann p. 102, 103. Nr. 160 (327). Hauser, »Neuattische Reliefs*. S. 47 ff. 
Körte, »Etruskische Spiegel V." Taf. 96. Monum. dell’ Ist. VIII, 1865. Taf. XIX. 
und Annali d. Ist. 1865. 



316 


Wüscher-Becchi 


que tortilis de albo et cocco.“ 1 Vittae sind die Extremitäten der in- 
fula. Mit einem generischen Namen ist dieser ganze Kopfschmuck 
auch capital genannt; nach Varro De lingua lat. V. 130 „Item 
texta fasciola, qua cdpillum in capite alllgareni, dictum capital a 
capite, quod sacerdotulae in capite etiam nunc solent habere 
Diese infulae sind auf zahlreichen Monumenten deutlich zu sehen; 
doch zeigen auch diese die grössten Verschiedenheiten: bald sind 
sie flach, bald wulstig, bald länger, bald kürzer, bald eng an 
den Kopf anliegend, (wie bei der Medaille der Bellicia Modesta), 
bald diademartig über der Stirne sich erhebend. Sie werden 



wie die übrige Kleidung der herrschenden Mode gefolgt sein. 
Die einfachste Form der infulae ist die auf der schon erwähnten, 
von Buonarotti publicierten Medaille der Bellicia Modesta und 
dem von Fabretti publicierten Onyx mit dem Bildniss der Neratia 
V. V., ! allwo die infulae fast flach und eng an den Kopf an¬ 
liegend sind, und von denen zwei befranste Vittae in den Nacken 
fallen. Hier ist die Aehnlichkeit mit den um das Haupt gewundenen 


1 Festus ap. Paul Diacon . 113, 81, Florus IV2 sub. fin. Servius 
ai Aeneid. X. 538. Prüden t. In Symmach . II. 1086. 

1 Buonarotti, Osserv. s. alc. medaglie. Tav. 36. 1, p. 906. Museo Pio- 
Clem. III p. 254. Tav. A II, 3. Fabretti , De columna Traj. syntagma. 








Die Kopftracht der Vestalinnen und das Veluin der »gottgeweihten Jungfrauen". 317 

Zöpfen der schon erwähnten griechischen Reliefs nicht zu bestreiten 
und zwar so, dass man diese eventuell für natürliche halten könnte. 
Das natürliche Haar aber scheint ganz zu fehlen und der Kopf ein 
geschorener zu sein. Wie schon bekannt, opferte die Vestalin beim 
Eintritt in ihr Amt ihr Haupthaar. 1 Es ist fraglich, ob diese Proce- 
dur nach Jahr und Tag wiederholt wurde. Lipsius (Graev. Thesaur. 
V. XII) und Fabretti sind der Meinung, dass sie die Haare immer 
sehr kurz getragen und zwar, gestützt auf die damals einzig be¬ 
kannten figürlichen Monumente der Bellicia und Neratia V. V. Von 
den Neuern sind Lanciani (Notizie degli Scavi 1883) und Dragen- 
dorff dieser Meinung. Jordan und andere bezweifeln dies. Dragen¬ 
dorff glaubt, »dass die Vestalinnen eine Perücke getragen, welche 
das Haar fast vollständig verdeckte, dass die «gerollten« Haare über 
der Stirn (bei den Statuen der Virgines vest., die im Atrium ge¬ 
funden worden) mit dazu gehören und das freie Haar höchstens am 
Ohre zu sehen, wo es auch anders stilisiert sei. 

Jordan vergleicht nun diese infulae mit den sex crines der 
Bräute, und glaubt in ihnen eine Nachahmung derselben in Wolle 
zu sehen. Er beschreibt sie als »sechs breite, bald flach, bald 
wulstig erhöhte Streifen, welche an die andern anschliessend, auf 
einer gemeinschaftlichen Grundlage befestigt sind. Der unterste 
Streifen ist eine gemusterte Borte, darunter die gescheitelten Haare. 
Nach hinten werden die Wülste schmäler, in der Richtung nach 
dem Hinterhaupt abwärts geführt und beide Enden in eine Schleife 
verschlungen." 

Dragendorff dagegen bestreitet es wieder, dass die infulae 
der Virg. Vest. eine Imitation der sechs Zöpfe, durch welche sich die 
Braut als angehende Matrone kennzeichnet, seien. Er sagt: »diese 
runden, bunten Wollbinden sahen Haarflechten doch zu unähnlich, 
als dass man sie so nennen konnte. Dagegen spreche auch die 
Verwendung der Infulae an Tempeln, Thürpfosten, Opfertieren. Was 
sollte dort eine Flechte!" 

Ersterer Einwand ist doch nicht so ganz überzeugend. Die 
Wollflechten sind natürlichen Zöpfen gar nicht so unähnlich, wie er 

1 Plin, H. N., XVI 85. Festus is. v. Capillatam. Jordan, »Tempel 
d. Vesta und Atrium Vestae." Berlin 1886. Dragendorff (Rhein. Museum. 
1896, 51), Fabretti, »De columna Traj.“ p. 167. 



31S 


Wüscher-Becchi 


glaubt, und gerade die später so häufig vorkommenden, überlangen 
Flechten, deren Enden am Hinterhaupt verschlungen zu beiden 
Seiten auf die Brust fallen, erinnern an stilisierte archaische Haar¬ 
tracht Was den zweiten Einwurf betrifft, dass die Infulae auch 
anderseits Vorkommen und dort, als Haarflechte aufgefasst, keinen 
Sinn hätten, möchte ich nur daran erinnern, dass die auf den 
Monumenten bei Priestern männlicher und weiblicher Gottheiten, 
an Opfergeräthen, Opfertieren, an Bukranien u. s. w. vorkommen¬ 
den Infulae ganz anderer Art sind.' Es sind aneinandergereihte 
Wollflocken (filamenta lanea nennt sie Servius und Festus.), keine 
Strähne oder Flechten, wie sie die vestalischen Jungfrauen allein 
trugen. Die unlängst in Pozzuoli aufgefundene Figur, die einzig 
einen der Flechtenhaube ähnlichen Kopfputz aber ohne Vittae trägt, 
ist höchst wahrscheinlich keine Vestalin, da sie wohl einen ähn¬ 
lichen Kopfputz trägt aber ohne die charakteristische Vittae.* 

Dragendorff hält nun die infula der Vestalinnen für eine 
„sacrale Binde", entsprechend der griechischen Mitra. Angenommen, 
dem sei so, dann ist dies ein Hauptunterschied von der Kopftracht 
der christlichen »gottgeweihten Jungfrauen", die keinerlei priester- 
liche Abzeichen trugen und noch weniger ein solches für die Heiden 
besonders charakteristisches. Die Mitra, als sacrales Abzeichen aus 
dem Heidenthum übernommen, hat sich freilich bei den Bischöfen 
erhalten, die es viel später mit dem pileolus oder camelaucum ver¬ 
banden, wie ich es in meiner Abhandlung »Lieber den Ursprung 
der päpstlichen Tiara (regnum) und der bischöflichen Mitra“ glaube 
gezeigt zu haben. 3 

Gemeinschaftlich mit den Vestalinnen hatten die »gottge¬ 
weihten Jungfrauen" nur die Tonsur; aber auch hier aus ver¬ 
schiedenen Gründen. Das Opfern des Haarschmuckes war bei 
den Alten das Zeichen der höchsten religiösen Hingebung. Die 


1 Solche Infuln tragen z. B. der Archigalle, L. Cornelius, Orfitus (Capitol.- 
Museum), der Cistophor der syr. Bellona, Larthius Anthus (Im Treppenhaus der 
Vallicelliana), die Cybelepriesterin, Liberia Felicia (Museo Pio-Clem.), eine Isis¬ 
priesterin ebenda, und ist ferner auf zahlreichen Opferscenen als Schmuck der 
Hostiae zu sehen; z. B. auf den berühmten Forumsschranken. 

■ Notizie d. Scavi, 1902. Fase. 2, p. 58, Fig. 2 und 3. 

* Wüscher-Becchi, »Urspr. der päpstl. Tiara und der bischöfl. Mitra* 
(Röm. Quartalscbr. 1899, 2. Heft). 



Die Kopftracht der Vestalinnen und das Velum der »gottgeweihten Jungfrauen". 319 

griechischen Mütter weihten ihr Haar als Bittopfer für die glück¬ 
liche Niederkunft und Gesundheit des Neugeborenen der Eleithyia 
oder Hygieia, und zwar so, dass die abgeschnittenen Haare oder 
Flechten mit Binden um das Bild der Göttin gebunden wurden, 
wie die der Vestalinnen an den arbor capillatus im Lucus Vestae. 
So sah Pausanias im Asklepiostempel zu Titane das Bild der Hygieia 
über und über mit den abgeschnittenen Haaren der Frauen und 
Streifen babylonischer Teppiche behängt. Die christlichen Jung¬ 
frauen thaten dies vor allem aus Reinlichkeitsgründen oder aber 
zur Busse. 

Es mag noch erwähnt werden, dass die Flechtenhaube je 
nach der herrschenden Mode modifiziert wurde. 

Die bekannte Statue des Thermenmuseums zeigt dies, wo die 
Infula über der Stirn ein bedeutend grösseres Relief hat als die der 
Bellicia und Neratia und die Enden in langen doppelten Schleifen 
zu beiden Seiten des Kopfes auf die Brust fallen. Von ganz ausser- 
gewöhnlicher Länge sind sie an einer Büste der Uffizien (Florenz) 
zu sehen, die fälschlich Plotina betitelt ist, wo sie über der Stirn 
diadem- oder ampyxartig vorspringen. 1 Dass die Zahl der Flechten 
wechselt, — es sind bald sechs, bald fünf, bald drei —, hat Dragen- 
dorff veranlasst, die Hypothese, als wären es die in Wolle ausge¬ 
führten „sex crines“, fallen zu lassen. 

Es wäre wichtig, genau bestimmen zu können, welcher Zeit 
die Münze der Bellicia, sowie die Statue des Thermenmuseums an¬ 
gehören, um die ursprüngliche Form der Sechsflechtenhaube be¬ 
stimmen zu können. 

Da die Münze der Bellicia die einfachste Form zeigt und 
von allen andern Darstellungen die einzige ist, welche die kurzen, 
befransten Vittae zeigt, so spräche Vieles dafür, hier die älteste Ge¬ 
stalt der Sechsflechtenhaube und die der ältesten Haartracht am 
Aehnlichsten zu sehen; schon weil eine complicierte Form für ge¬ 
wöhnlich die spätere ist. Jordan und Dragendorff aber halten die 
Statue des Thermenmuseums für älter, und setzen sie ihrer vorzüg¬ 
lichen Arbeit wegen wohl etwas zu frühe an, die Bellicia aber ist 


1 Amelung, »Führer durch die Antiken", 1879. p. 36. Photogr. Brogi. 
Nr. 9237. 



320 


Wüscher-Becchi 


aller Wahrscheinlichkeit halber in die Zeit Hadrians oder der An¬ 
tonine zu setzen. 1 

Gemeinsame Kopftracht sowohl der Vestalinnen als der gott¬ 
geweihten Jungfrauen war der das Haupt verhüllende Schleier, 
velum, den die Vestalin über den infulae trug, nur war auch dieser, 
wie wir sehen werden, bei Beiden in Form und Gestalt verschieden. 

Der Schleier, oder besser gesagt, das Kopftuch, das die 
römische Matrone, wenn sie opferte, trug, gehört zur Familie der 
palliola (ävaßöXsia) und hiess „ rica “. Die rica gehört zur alt- 
latinischen Tracht, und war aus dunkler, naturfarbener Wolle her¬ 
gestellt Ausser bei Opferhandlungen trug man sie auch bei Trauer¬ 
feierlichkeiten. Nach Festus war sie ein quadratisches Stück Zeug 
und befranst, ein »vestimentum quadratum fimbriatum, quo Flami- 
nica pro palliola utebatur.« 2 Sie wird in späterer Zeit oft mit 
dem ricinium (recinium) verwechselt, das ebenfalls als Abzeichen 
der verheiratheten Frau, der mater familias, galt, und nach Isidor. 
Orig. XIX, 25, 4, ein Zeichen des männlichen Schutzes, unter dem 
sie steht, sein sollte. Ein kleineres Kopftuch trugen die Unver- 
heiratheten, die ricuta, und die römische Braut trug am Tage der 
Hochzeit ein solches, das von seiner feuerrothen Farbe flammeum 
geheissen wurde. ,,Est enim sanguinem propter ruborem custodien- 
dum “ sagt der Scholiast des Juvenal. Irrtümlich heisst es bei 
Festus „Flammeo vestimentum Flaminica utebatur, id est Dialis 
uxor denn die Flaminica trug die dunkle, purpurfarbige rica ,,et 
in rica surculum de drbore felice“. 

Anderweits wieder, in spätester Zeit, wird die Confusion 
noch grösser, so dass Aulus Gellius sogar rica mit Mitra übersetzt, 
Isidor recinium und rica verwechselt. 

Die vestalischen Jungfrauen trugen ein besonderes Kopftuch, 
des suffibulum (subfibulum) das uns beschrieben wird als album 
praetextatum, quadragulare oblongum“ Es wurde ausschliesslich 


1 Ein Bellicius Torquatus ist Consul d. Jahres 124 unter Hadrian, ein Belli- 
cius ist Consul des Jahres 143 und 169. Zwei Briefe des hl. Ambrosius sind an 
einen Bellicius gerichtet. 

* V a r r o L. Z..V 130. Festus ap. Paul. Diac. p. 288, 10 „ex lana sucida 
alba, et inficiatur caeruleo colore venenatum“. „ostrina riculaf ‘ Turp. apud Non. 
XIV, 8. 




Oi? Knpitrncht der and <u? Velinn der »w-AHic* eihie.n Jungfrauen* 32 I 

beim -Upfe; "getragen,' wie die rka tiniur>eiiied siel» aber vmv jener 
durch ehe färbe, die mdu dunkel, sondern vieiss, und nur mit einem 
breiten ««gewobenen purpur-wun.» (palagium, (mim) verziert war, 
und unter dein Kinn niit einer flbei /usainmengeliaUen wurde 
(fibula ■eaMpttficndintr)' Pin» siiffilniltnn fehlt au den meisten der 
im Atrium Vestae. gefundenen ist aber- aut Reliefe und 

Münzen zu ■ erkennen; z.-B. auf der Ara von ' borrent. jener von 


Palermo, dem Relief der Vitia Albani . und auf einer Münze der 
Julia Domoa, deren Revers, den ' Vestatentpel mit den opfernden 
Jungfrau en darsielitA Anfällen diesen erscheint das Suifihulum eh« 


1 Zaeff i , B')vsnvi!i?vi ! T. 22. 0>Th :irdi . ,Ä!fükv Ji.ld«,"tiVft .21; 
22, 2.’?, 24. Mittheji. d. )ii?l 1889'.dl *y.d <• t.i a'ü;. .„Sötrfftls.tserfiasis“. 

*:■: ■ .? . p.,t2t*-^3A-,H U ^oiTiiiltrierbasi«^ 

«•■•■'* d&fe. 1% p. l.öö; -Sibnid i r ;. »V’tieilmneitopt'er'’ . 
Notk. d. Scavi, iSeo t>. 4oi und Tatein, 


mw\ 




'WöSi!her-Be«Thj 


mit der palia, die "einfach unter der Haisgrube mit einer Fibel ge¬ 
heftet ist. Anders erscheint es..au»* der Statue der Gietia Cbncordta 
(Palazzo Colomu), vier Münze der Beilicia Modesta und-se-Hhessiicii 
an der StdtttiS! d<?s Tl jcrmcmmtseums, Bel der Codia Cdneordia - 
und auf. der M^izc scheibt es eilt'-kühnes, in den Nacken zurück- ' 
gesvhnbmres Kopftnch rd sein, da? auf der Brust mit einem .grbsieti 
Pectomlc cussmmeiigehahe« ist. Eine kompfieiertere form endlich 
bietet die Statue des Fhcnuehmnsehmsy Bei ihr ist das .Suffi- 
fuihim auf ga»? besondere Weise gelegt. f:s ist ein Scheinbar aus 
zwei- T heilen bestehendes weisses-Kopftuch, das aber nur durch be r 
solideres ZusainnierOeggu öo entsteht und autiallend im eine nomten- 
hafte Kopftraciit, die in Mitteleuropa'von 1300 - - l400 circa von -den 
ytr^jöratheten Fratien gefcigiyi wurde, und mit welche? jeanne 
•:i'uvretise-- Ciemahlin Karls SV. von rrankretch | t370i, dargestellt 
ist-, erinnert* 

Ein Suffibulurn, Wiedas von /gVÄöt.. 

Festus beschriebene finden w ir > ,A 

auf der Darstelly.bg der Nävi- jpjpri/J| 

salvia auf einer Ara des capi- W Jf J§ 

toi I n ischen Museums (R 1 g h e 11 i ... 

„CampidogUo“ ii 312.), wo auf. j&lTl -JÄ ' 

der Vorderseite die, bald- Ma- )} '' V -T^i 

irone bM'd V.estaiih genannte,' ß SjjßzM ^ 

Quinta Claudia Uat; Schiff mir . / 

dem Bild der grossen Mutter/ ( jffiaf 

von Pessimmi ms Land zieht ' 

Hier scheut? das Suffibuium .JU -wj Y 

der Beschreibung und dem ‘1 |j^K| I 

Kopftnciic (Rica? der Hestia 'ys v „.--.-. 'HL ! 

Giustmiani (Museo Torhinij- • ' . 'Hk I 

zu entsprechen/, nur ist es'- |. - ffl-J: : ;Hj[ 

mit der -Fibel am Halse ge- 

Der Schielet der .gattge- { M 

weihien Jungfrau wird bald. 

; Nuri/. d. -Scav'.t. ÜSSJ. 7‘- XVifl. Pig 4 u. 5 

’ V iotet I 's D.n t, vitisonni -.Io inob/iier frangais.. Paris 1872. Vol. 
111. p. 208 et iegg. 

5 He in ach, Sf.Uuaire 5 p. 419 Clarae 5'!.. 766, Nr. 1887. 








Die Koptiraciii der Vestalinnen und das Veluin der „gottgeweil»ten Jungtrauen". 3^3 

mit vtium, bald mit flamrnm, (ßatnrum, flamam Christi, ftamrum 
virgimkji ksnit mit Mafors, nmvortiuni, maforte.bezeichnet, ist aber 
schön in der färbe verschieden von dein antiken flammmm, nicht 
feuerroth, sondern album pmetixtotum Die-SclireibsWjise der christl; 
Schriftsteller ist auch tueht/7 ammcum, sondern - flähied% von Flawcn- 

eiti priesterliches Kopftuch. 


Priester,. Opferhlästii 

Majors ist nach Isidor lEtytfl, XiX, .25, 4.) v t^ert{isch mit dem 
retinium (riänhim) der MattonefL S e r y i u s ad Aencid. 1. 282, 286 
ist derselben Ansicht. S er vi u s, Va r r o und Isidor leiten den 


Namen des retiniums, das sie mit dem mavors oder mawrtium ver¬ 
gleichen, ab von rejkerr — ab rejiciendo - „ab tö quod dimidiam 
partem retrorsum jaciebant". (V'arro L L V. 132), oder „ab eo 
quod post iergutn rejicitur '* (quod vulgo mavorte diaint). 

Demnach ist das Velum der goügev/eihten Jungfrauen etwas 
ganz verschiedenes votu sUjfiputuur Dasselbe ist ein doppelt ge¬ 
legtes längliches, nicht ijuatltatiscbes Kopftuch, das begreiflich er¬ 
scheinen lässt, dass es A u ! us Oe 11 iiis mit mitra übersetzt und 
Luciiius (apnd Non. Marc. XVI 16) es neben den oraria anführt. 




324 W.^cher-Bivcii? 

• • ' • t • . ■ ■.''..'• i'- 1 - ---; i ; v '* • , • .* ■ 

Es konnte doppelt gefaltet, einfach über den Säuüiei gelegt ^eiden, 
.50 dass die beiden Enden über' die Schultern aut die brüst fielen/ 
oder cs konnte föehcräiuiHd./ unigcicsb -wcdm und sei Kopf und 
Scliuiieru durclums, und ohne AnweiHiung einer jibuiti \ erhallen, 
ähnlich, wie es mit der griechischen Mitra und dem sowie 

der -/.aAr.-nini: geschehen konnte, 


Mjft 


. • W'i 1 p e r 1 hat jo. seineneine 
mit dem. Schleier bedeckte goUgfew. fmtgfra» aus der Prisdtefctta- 
' komhe • pubiieiert, Welche die erstere Art der Umlegung des Ma- 
vortiüiris iteigt. 1 feh glaube .ntdH"irre /n gehen; wenn ich eine andere 
schon von D e f< o s s i und' W. 11 p o r t veröffentlichte" „Grans" der 


J WiIper'l : ; ; ;«B.>e..^i.r^4^iiiten4|iHgfra8en.* Tat- (, Fig I 



Die Kopftracht der Vestalinnen und das Velum der »gottgeweihten Jungfrauen«. 325 

Callixtuskatakombe heranziehe, welche möglicherweise auch eine 
gottgeweihte Jungfrau ist, und die ihren Schleier in der zweiten, 
dem ricinium-mavors ähnlichen Weise trägt. 1 

Im Mittelalter wurde unter dem Schleier oder Kopftuch ein 
zweites getragen, welches sich eng an den Kopf anlegte und zu¬ 
gleich die Schultern total verhüllte, ähnlich dem pallium der gal¬ 
lischen Mönche, und das man gorghiera oder Oorgette nannte, und 
auch von den Laien weiblichen Geschlechts, wie ich erwähnt, im 
14. Jahrh. getragen wurde. Darüber kam dann erst noch der Schleier 
zu sitzen, welcher in konventionelle Falten gelegt, und gesteift, eine 
je nach dem Orden dem die Trägerin angehörte, vielleicht auch an 
die Landessitte sich anlehnend, getragen wurde. So hat sich auch 
hier aus der ursprünglichen einfachen eine komplicierte und stereotipe 
Form herausgebildet, gerade wie aus der bloss unter dem Kinn 
gehefteten Palla und dem einfachen Suffibulum, die komplicierte Kopf¬ 
tracht der Vestalinnen der Kaiserzeit entstanden ist, so wie sie uns 
die Statue des Thermenmuseums zeigt, mit der sie grosse Aehnlich- 
keit besitzt. 


1 J. W ilpert, »Die Gewandung der Christen in den ersten Jahrh.« Köln 
1898. Vereinsschrift der Görresgesellschaft für 1875. 5. 29, Fig. 21. »Orans in 
Schleier und Dalmatik.« Mitte des 3. Jahrh.'s. 



Die ältesten Nachrichten 

über Baptisterien der Stadt Rom. 

Von 

Jostph Zettingcr. 


Rechtmässige Spender der Taufe waren im christlichen Altertum 
die Bischöfe und mit ihrer .Erlaubnis und unter ihrer Aufsicht die 
Priester und die Diakone. 1 Eine Folge davon war, dass nur die 
Kirchen der Bischöfe eigentliche Baptisterien hatten.* Mit der Ver¬ 
breitung des Christentums auf dem Lande und mit der Entwickelung 
des Pfarrsystems mussten auch nach und nach die Pfarrer als recht¬ 
liche Spender der Taufe anerkannt werden. In den Städten aber, 
besonders wenn daselbst ein Bischof residierte, entwickelte sich das 
Pfarrsystem langsamer, und so war hier den Kathedralen der 
Bischöfe noch längere Zeit das Recht die Taufe zu spenden Vorbe¬ 
halten. 3 Zwei Städte jedoch, Alexandrien und Rom, scheinen hierin 
eine Ausnahme gebildet zu haben: von Rom wenigstens sind uns 
mehrere Nachrichten erhalten über Baptisterien, welche in der Stadt 
selbst und in deren nächster Umgebung errichtet wurden. Es wird 
von einigem Interesse sein, die ältesten Nachrichten hierüber chro¬ 
nologisch zusammenzustellen. 

1. Die Taufkirche des Laterans, das alte Baptis¬ 
terium zu Rom, wie es im hieronymianischen Martyrologium zum 

4 

29. Juni heisst, ist uns noch zum grössten Teile in der Form des 
V. Jahrhunderts erhalten. Schier unzählige Male bereits wurde das- 

1 Vgl. die zahlreichen Belege bei Marten e, De antiquis Ecclesiae ritibus, 
lib. I, cap. I, art. III (Ed. Antwerpen 1763, p. 6 ff.). 

9 Mar töne, 1. c. art. II, p. 5. 

9 Bekanntlich besitzen noch heutzutage in einzelnen italienischen Städten die 
Baptisterien der Kathedrale das Taufrecht für die ganze Stadt, so in Bologna, Florenz, 
Parma, Siena, 



Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 327 

selbe eingehend beschrieben; 1 es wird trotzdem für unsere Unter¬ 
suchung nicht ganz überflüssig erscheinen, kurz die hieher ge¬ 
hörigen historischen Citate zu erwähnen: da wir nämlich am besten 
über dieses Baptisterium unterrichtet sind, können wir die Angaben 
über andere Baptisterien mit jenen in Vergleich bringen, und so 
wird Manches klarer und verständlicher werden. — Bekanntlich 
wurde das Achteck der Taufkirche unter P. Xystus III (432—440) 
vollendet. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass bereits unter 
Konstantin das eigentliche Taufbecken errichtet wurde, da es kaum 
denkbar ist, dass die Hauptkirche Roms nicht von Anfang an ihr 
Baptisterium gehabt hätte. Ganz glaubwürdig erscheint deshalb der 
Bericht des Papstbuches über diesbezügliche Schenkungen des ersten 
christlichen Kaisers.* Das grosse Taufbecken aus Porphyr war 
innen und aussen reich mit Silber überzogen; in dessen Mitte 
stand auf einer Porphyrsäule eine goldene Schale, worin während 
der Osterfeierlichkeit wohlriechendes Oel verbrannt wurde; am Rande 
des Beckens befand sich zwischen den hohen silbernen Statuen des 
Heilandes und Johannes des Täufers ein goldenes Lamm, sodann im 
Umkreis sieben silberne Hirsche, welche ebenso wie das Lamm 
Wasserstrahlen aus dem Munde ins Becken sandten; endlich wird 
noch ein goldenes, edelsteingeschmücktes Weihrauchgefäss erwähnt. 
— Die herrliche Gruppe, das Lamm zwischen dem Heiland und 
Johannes Baptista, sowie die sieben Hirsche waren treffliche Dar¬ 
stellungen für ein Baptisterium; insbesondere wurden die wasser- 


' Vgl. zuletzt Grisar, Geschichte Roms und der Päpste, I, p. 290f., 333ff. 
und die dort angeführte Litteratur. Daselbst p. 291 auch ein guter Plan der Tauf¬ 
kirche. 

* Lib. Pont. (ed. Duchesne), I, 174:... „Fontem sanctum.ex 

lapide porfyretico et ex omni parte coopertum injtrinsecus et foris et desuper et 
quantum aquam continet ex argento purissimo ... In medio fontis columna por- 
fyretica, qui portat fiala aurea ubi candela est.... ubi ardet in diebus Paschae bal- 
samum lib. CC, nixum vero ex stippa amianti. In labio fontis baptisterii agnum 
aureum fundentem aquam .. .; ad dexteram agni, Salvatorem ex argento purissimo, 
in pedibus V...; in leva agni, beatum Johannem Baptistam ex argento, in pedi- 
bus V, tenentem titulum scriptum qui hoc habet: Ecce Agnus Dei, ecce qui tollit 
peccata mundi....; cervos argenteos VII fundentes aquam ...., tymiamaterium ex 
auro purissimo cum gemmis prasinis XLVIIII" ... - Duchesne, L c. I Intro- 
duction, p. CLII, hat nachgewiesen, dass die Angaben des Liber Pontificalis über 
derartige Schenkungen zuverlässig sind, weil sie authentischen Quellen, d. h. den 
ältesten Kircheninventarien entnommen sein müssen. 




328 


Zettinger 


speienden Hirsche öfters anderswo nachgeahmt, wie wir sehen 
werden; denn ausser ihrem symbolischen Sinn 1 konnten sie zu einem 
praktischen Zwecke dienen, indem man bei der Taufhandlung, durch 
Immersio und Infusio zugleich, einfach das Haupt des Täuflings 
unter den Wasserstrahl neigte und dabei die Formel sprach. 2 — 
Unter P. Xystus III. wurden die acht Prachtsäulen aus Porphyr, 
welche bereits Konstantin dazu bestimmt hatte, im Umkreise des 
Bassins aufgerichtet 3 und das sie verbindende Marmorgebälk mit 
folgenden schönen, dogmatischen Distichen geschmückt: 

Qens sacranda polis hic semine nascüur almo 
quam fecundatis Spiritus edit aquis. 

Virgineö fetu genitrix Ecclesia natos, 
quos spirante Deo concipit, amne parit. 

Coelorum regnum sperate , hoc fonte renati, 
non recipit fclix vita semel genitos. 

Fons hic est vitae qui totum diluit orbem 
surnens de Christi vulnere principium. 

Mergere, peccator, sacro purgande fluento: 
quem veterem accipiet proferet unda novum. 

Insons esse volens isto mundare lavacro 
seu patrio premeris crimine seu proprio. 

Nulla renascentum est disiantia, quos facit unum 
unus fons, unus spiritus, una fidcs. 

Nec numerus quemquam scelerum nec forma suorum 
terreat: hoc natus flumine sanctus erit. 

P. Hilarus (461—468) vervollständigte die Taufkirche zuerst 
durch die Anlage der zwei Seiten-Oratorien, welche dem hl. Johannes 
dem Evangelisten und dem hl. Johannes dem Täufer geweiht waren; 
bei der feierlichen Taufe am Charsamstag dienten sie wohl zur 
Trennung der beiden Geschlechter. Sodann errichtete er das präch¬ 
tige Kreuzoratorium sammt einem Porticus zur Verbindung mit dem 


» Vgl. Ps. 41, 1. 

* So wird die Taufe auf den ersten christlichen Bildwerken dargestellt. Vgl. 
Duchesne, Origines du culte chretien®, pag. 302. 

* Lib. Pont. 1, 234: „Hic (Xystus) constituit columnas in baptisterium basi- 

licae Constantinianae, quas a tempore Constantini Augusti fuerant congregatas, ex 
metallo purphyretico numero VIII, quas erexit cum epistolis suis et versibus ex- 
ornavit." 




Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 329 

Baptisterium: hier wurde von jetzt ab die grosse Kreuzpartikel auf¬ 
bewahrt und den Neophyten das Sakrament der Stärkung im Glauben 
an den Gekreuzigten, die hl. Firmung, gespendet 1 2 * Endlich stattete 
er das Baptisterium wiederum mit kostbaren, goldenen und silbernen 
Geräten aus:* die eben erwähnten Geschenke Konstantins hatten 
wahrscheinlich die Stürme der Verwüstung, welche inzwischen über 
Rom dahingegangen waren, nicht überdauert. In der Mitte des 
Taufbeckens erhob sich nunmehr ein silberner, turmartiger Aufbau, 
mit Delphinen verziert, welcher wohl die goldene, mit zehn Leuchten 
versehene Lampe trug; darüber schwebte eine goldene Taube als 
Symbol des hl. Geistes. Ausserdem wurden drei neue, wasser¬ 
speiende Hirsche aufgestellt. 9 — Wir übergehen andere Stellen, an 
welchen das Lateran-Baptisterium erwähnt wird, weil sie ohne Be¬ 
deutung für unsere Untersuchung sind; nur an eine viel spätere 
Angabe des Papstbuches sei noch erinnert: P. Hadrian I. (772-795) 
Hess die Leitung der Aqua Claudia erneuern, welche, wie es dort 
heisst, ehemals am Osterfeste das Wasser für das Lateran-Baptisterium 
und für viele andere Kirchen lieferte. 4 * * * * Wenn wir nicht 
irren, ist hier ausdrücklich bezeugt, dass zu Ostern in mehreren 
Kirchen Roms, nicht bloss im Lateran, die Taufe gespendet wurde; 
freilich ist das Zeugnis späteren Datums und darum nicht ohne 
Weiteres auf die Zeit des 4.-5. Jahrhunderts anzuwenden. 

2. Das Papstbuch berichtet unter P. Silvester: »Eodem tem¬ 
pore fecit (Constantinus) basilicam sanctae martyris Agnae ex rogatu 
filiae suae et baptisterium in eodem loco, ubi et baptizata est soror 
eius Constantia cum filia Augusti a Silvestrio episcopo, ubi et con- 
stituit donum hoc ...." Es werden nun mehrere Geschenke auf- 


1 Vgl. hierüber Näheres bei Orisar, 1. c. 333 ff. 

2 Lib. Pont. I, 243. Unter andern Geschenken des Papstes lesen wir: . 

intra sanctum fontem: lucernam aureatn cum nixus luminum X_, cervos argen- 

teos III fundentes aquam ...., turrem argenteam cum delfinos ..., columbam 

auream ...“ 

* Falls die 7, von Konstantin geschenkten Hirsche noch vorhanden waren, 

so waren es jetzt im Ganzen 10, vielleicht in Symmetrie mit den 10 Leuchten 

der Lampe. 

* Lib. Pont. I, 504: »Dum vero forma quae Claudia vocatur per annorum 
spatia demolita esse videbatur, unde et balneus Lateranensis de ipsa aqua lavari 
solebat et in baptisterio ecclesiae Salvatoris domini nostri Jesu Christi et in plures 
ccclesias in die sanctum Pasche decurri solebat,... pracsul... cam renovavit...“ 


Römische Quartalschrift 1902 



330 


Zettinger 


gezählt und unter anderen: «lucerna aurea nixorum XII super fontem, 
pens. lib. XV.« 1 — Duchesne * bemerkt zu dieser Stelle, das hier 
erwähnte, bei S. Agnese an der Via Nomentana gelegene Baptis¬ 
terium sei spurlos verschwunden, man müsste denn das konstan- 
tinische Mausoleum, jetzt s. Costanza genannt, mit demselben 
identifizieren. Unmöglich sei diese Annahme nicht: das Centrum 
des Rundbaues war ganz geeignet zur Errichtung eines Taufbeckens; 
denn der grosse Porphyrsarkophag, (jetzt im Vatikanischen Museum) 
welcher bequem die 2 Leichen der Helena und der Konstantina 
bergen konnte, stand in der mittleren Nische: die Mitte des Ge¬ 
bäudes war also frei. Die noch erhaltenen Mosaiken der zwei 
Seitennischen — Gott giebt Moses das Gesetz und Petrus empfängt 
die Gesetzesrolle von Christus — stehen in inniger Beziehung zu 
der damaligen Auffassung der christlichen Initiation. 5 — Doch will 
Duchesne diese Erklärung nur als Hypothese aufstellen, da wir 
keinen Text haben, welcher S. Costanza deutlich als Baptisterium 
bezeichnet. — 

Die neueren Ausgrabungen scheinen aber den definitiven Be¬ 
weis geliefert zu haben. Wie nämlich Garrucci 4 und de Rossi 5 
bezeugen, ist bei den Ausgrabungen in den Jahren 1870 und 1888 
die Einrichtung der alten Baptisterien, besonders das grosse Tauf¬ 
becken im Centrum des Rundbaues, klar hervorgetreten. Auch 
können wir wohl mit de Rossi annehmen, dass Konstantin in den 
Jahren 326—329 das Gebäude errichten liess: 5 denn die überaus 
kostbare Auschmückung desselben, besonders das herrliche, leider 
zerstörte Mosaik der Kuppel und die klassischen, noch erhaltenen 
Mosaiken des gewölbten Rundganges weisen sicher auf ein Mitglied 
der kaiserlichen Familie als Gründer hin. Mit dieser Annahme 
stimmt auch vorzüglich die Meldung, Kaiser Konstantin habe eine 
Lampe mit 12 Leuchten für das Baptisterium, super fontem, gestiftet: 
dieser zwölfarmige Leuchter fügt sich nämlich ganz symmetrisch 


1 Lib. Pont. I, 180. 

• L. c., p. 197, n. 81. 

* Vgl. Duchesne, Origines du culte chretien*, p. 291. 

* Garrucci, Storia dell’arte cristiana, IV, p. 8. Tav. 204. 

‘ De Rossi, Musaici crist. delle Chiese di Roma. S. Costanza, fol. 2 V . 

• L. c. fol. 3 r . 



Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 331 

dem Bau von S. Costanza an, dessen Kuppel von 12 Säulenpaaren 
getragen wird. — Wir dürfen also mit Recht annehmen, dass 
S. Costanza wenigstens zeitweilig als Taufkirche diente, 1 wenn wir 
auch keinen klaren, diesbezüglichen Text anführen können. Sicher 
ist jedoch, dass bei der Kirche von S. Agnese ein Baptisterium sich 
befand, wo es auch immer gelegen'sein mag. Das bezeugt offen¬ 
bar die oben angeführte Stelle des Papstbuches, welches dann dieses 
Baptisterium noch einmal erwähnt, aber im Zusammenhang mit 
einer Begebenheit, die wiederum sehr schlecht überliefert ist. 
P. Bonifatius I. (418 — 422) soll nämlich einmal in S. Agnese Ostern 
gefeiert haben, weil der Zutritt zum Lateran ihm verwehrt war. 2 
Ich möchte die schwierige Stelle so erklären: der Papst feierte die 
Ostertaufe in der üblichen Art und Weise, aber nicht im Lateran, 
sondern in S. Agnese. — Doch ist Sicherheit in diesem Punkte nicht 
zu erlangen. 

3. Ob die Basilika von St. Peter gleich bei der Erbauung 
eine Taufkirche erhalten habe, ist sehr zweifelhaft. Erst unter Papst 
Damasus (356—384) wurde eine solche eingerichtet. In den Grotten 
von St. Peter kann man heute noch auf einer grossen Marmorplatte 
die Inschrift lesen, welche den eigentümlichen Anlass zur Gründung 
dieses Baptisteriums erzählt Sie lautet: 

Cingebant latices montem teneroque meatu 
Corpora multorum cineres atque ossa rigabant. 

Non tulit hoc Damasus communi lege sepultos 
Post requiem tristes iterum persolvere poenas. 

Protinus adgressus magnum superare laborem 
Aggeris inmensi deiecit culmina montis, 

Intima sollicite scrutatus viscera terrae, 

Siccavit totum quicquid madefecerat humor, 

Invenit fontem praebet qui dona salutis. 

Haec curavit Mercurius levita fidelis. 


* Orisar, I. c. I, 378; Mothes, Die Baukunst des Mittelalters in Italien 
(Jena, 1884) I, 128 und Andere sind dieser Meinung, während Schultze, Real- 
Encykl. f. prot. Theologie, II, 393 ff. widerspricht. 

* Lib Pont. I, 227: »Bonifatius vero sicut consuetudo erat, celebravit bap- 
tismum Paschae in basilica beatae martyris Agnae." - Vgl. dazu die Note von 
Duchesne, p. 229, n. 9. 



332 


Zettinger 


Die Basilika war dicht an den vatikanischen Hügel angebaut; 
weil man aber den Boden nicht genügend abgetragen hatte, so 
sickerte das Wasser durch und beschädigte die Gräber, welche sich 
in und um St. Peter befanden. P. Damasus Hess den Hügel weiter 
abtragen, die Wasseradern aufsuchen und vereinigen, und er ver¬ 
mittelte dann den Abfluss durch eine Leitung, welche zugleich das 
Baptisterium mit Wasser versehen musste. Diese Inschrift bezieht 
sich also vielmehr auf die Wasserleitung und erwähnt das Baptis¬ 
terium nur kurz; sie war demgemäss bei den Kanälen auf dem 
vatikanischen Hügel aufgestellt, wo sie auch im 15. Jahrhundert 
wiedergefunden wurde.' — Das Baptisterium befand sich in einem 
Anbaue* des rechten Querschiffes der Basilika: die Stelle ist im 
Salzburger Itinerar genau angegeben. 1 * 3 Vielleicht war erst durch 
die Arbeiten des Papstes Damasus das geeignete Terrain hiezu ge¬ 
schaffen worden. Die Verbindung mit der Basilika wurde dadurch 
hergestellt, dass die Seitenmauer des Querschiffes teilweise entfernt 
und durch Säulen ersetzt wurde. 4 In der Taufkirche selbst war eine 
andere Inschrift zu lesen, welche uns nur in einem Codex, und zwar 
leider verstümmelt, erhalten ist: r> 


1 Vgl. De Rossi, Inscriptiones Christ. Urb. Rom. II, 1, 349 f. 

8 Kirsch, (Beiträge zur Baugeschichte der alten Peterskirche, in »Rom. 
Quartalschrift", IV (1890) p. 110-124) vertritt mit Mothes (1. c. I, 67, Anm. 8) 
die Ansicht, dass die vorstehenden Teile des Querschiffes später angefügt worden 
seien. Schon Dionysi (Vaticanae basilicae cryptarum monumenta (Romae 1828) 
p. 64) macht auf eine Stelle im Lib. Pont, in Leonem III it. 65 (ed. Duchesne II, 
17) aufmerksam, welche einen weitern Beleg hiezu liefern kann: »Pontifex . . . bap- 
tisterium ubi supra (seil, in basilica s. Petri) conspiciens, quia prae nimia vetustate 

ruinae proximum inerat.isdem Praesul a fundamentis ipsum Baptisterium in 

rotundum ampla largitate construens in meliorem erexit statum atque sacrum fon- 
tem in medio largfori spatio fundavit eumque in circuitu columnis porphireticis 
decoravit. . .." Das Baptisterium war also in seinem Baue irgendwie unabhängig 
von-den Mauern von S. Peter. 

3 Der Pilger geht im Querschiff von links nach rechts, und nach der Con¬ 
fessio des hl. Petrus kommt er zum Baptisterium: » ... tum etiam tibi pergendum 
est ad porticum, ubi vivificae crucis vexillum servatur. Teque ad fontem ingre- 
diente . ..." De Rossi , Inscript. II, 1, 227. - Demgemäss ist die späte, S. 61 
dieser Zeitschrift erwähnte Quelle wertlos. 

4 So sehen wir es im bekannten Plane der alten Peterskirche von Alpharano. 
(Vgl. De Rossi, 1. c.) Wann diese Umänderung vor sich ging, ist aber un¬ 
bestimmt. 

* De Rossi, Inscript. II, 1, 147. 




Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 


333 


AD FONTES 

Non haec humanis opibus, non arte magistra 


Sed praestante Petro, cui tradita ianua caeli est, 

Antistes Christi conposuit Damasus. 

Una l’etri sedes, unum verumque lavacrum, 

Vincuia nulla tenent (quem liquor iste lavat.) 

Diese Distichen melden, dass P. Damasus mit besonderer 
Hilfe des hl. Petrus das Werk vollendet habe und erinnern dann 
an die Wirkung, die Sündenvergebung, der einen, wahren 
Taufe. Man wollte in den Worten „una Petri sedes« ein Argument 
finden für die Annahme, dass die wirkliche Kathedra des hl. Petrus 
in diesem Baptisterium einst gestanden habe. 1 Der Ausdruck mag 
aber wohl eher im moralisch-dogmatischen Sinne gewählt sein in 
deutlicher Beziehung auf die Bestrebungen des Ursinus, des ehr¬ 
geizigen Nebenbuhlers des Papstes Damasus, und auf die arianischen 
Wirren unter Liberius, welche auch unter P. Damasus noch fort¬ 
dauerten.* — Ueber die Einrichtung und die weitere Ausschmückung 
des Baptisteriums erfahren wir nichts Näheres; sicher aber ist, dass 
bereits zu Anfang des 5. Jahrhunderts dasselbe mit Marmor' und 
Malereien und vielleicht auch mit Mosaiken geziert war. Das be¬ 
zeugen die bekannten Verse des Dichters Prudentius, welche ohne 
Zweifel hieher zu beziehen sind. 8 

Dextra (seil. Tiberis) Petrum regio tectis tenet aureis receptum, 
canens oliva, murmurans fluento: 

namque supercilio saxi liquor ortus excitavit 
fontem perennem, chrismatis feracem. 

Nunc pretiosa ruit per marmora lubricatque clivum, 
donec virenti fluctuet colymbo. 

Interior tumuli pars est, ubi lapsibus sonoris 
stagnum nivali volvitur profundo. 


1 So De Rossi, der aber später diese Meinung fast ganz aufgegeben hat. 
Cf. Bull, di arch. crist. 1867, 34; 1877, 9. Vgl. auch Marucchi in Nuov. Bull. 
VII (1901) p. 89, 1; 97, 1. 

* Vgl. Lib. Pont. I, 212 und dazu die Anmerkungen von Duchesne. — 
Ueber die eigentümliche Art und Weise, wie der Verfasser der „üesta Liberii" im 
6. Jahrhundert die Nachrichten über die Entstehung unseres Baptisteriums ver¬ 
arbeitet hat, vgl. auch K irsch, I. c. p. 121 f. 

* Peristephanon (ed. D resset) XII, v. 31 sqq., p. 455 f. 




334 


Zettinger 


Omnicolor vitreas pictura superne tingit undas, 
tnusci relucent et virescit aurum, 

Cyaneusque latex umbram trahit inminentis ostri: 

credas moveri fluctibus lacunar. 

Pastor oves alit ipse illic gelidi rigore fontis, 
videt sitire quas fluenta Christi. 

Der gute Hirt zwischen den Lämmern, ein in der altchrist¬ 
lichen Kunst beliebtes Motiv, war vielleicht hier auf einer Wand 
oder an der Decke dargestellt, und darauf mögen die zwei letzten 
Verse anspielen. Auf jeden Fall erstrahlte das Baptisterium im 
frischem Glanze der mancherlei Farben, so dass der Dichter sich 
veranlasst fühlte, gerade diesen Teil der Basilika näher zu be¬ 
schreiben. — Wer war der Stifter dieses Schmuckes ? — In der 
Unterkirche von S. Peter befindet sich folgendes Fragment einer 
längeren Inschrift, welche offenbar von Ausschmückungs-Arbeiten 
in der Basilika meldete: 

ET ANASTASIA C. F. E1VS 
BASILICAE APOSTOLI PETRI 
ITEM COELVM 
(Da)MASVS VIR SANCTVS IN 
(suinpt)V PROPRIO MARMORV(m) 

DECORARVNT 

S a r t i 1 hatte eine Ergänzung vorgeschlagen, welche in der 
Hauptsache auch von de Rossi’ angenommen wurde; gemäss 
beiden lautete die erste Zeile: 

Longinianus v. c. praef. urb. ET ANASTASIA C. F. EIVS 

und die ganze Inschrift hätte sich auf unser Baptisterium bezogen. 
— Es ist nun sicher, dass der Text, auf den Sarti sich beruft, frei¬ 
lich einen Longinianus, praefectus urbis, und ein Baptisterium er¬ 
wähnt; er befand sich aber nicht in St. Peter, sondern in S. Anastasia, 


1 Sarti-Settele, Appendix ad Dionysii opus de Vatic. cryptis (Romae 
1840) p. 91 ff. tav. XXXIII. 

* De Rossi, Bull. 1877, 8. 



Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 


335 


wie wir gleich sehen werden. 1 * Viel entsprechender ist die Ergänzung 
von Duchesne:* 

Marinianus v. c. ET ANASTASIA C. F. EIVS. 

Damit fällt jedoch ein Hauptargument für die Annahme, in der 
Inschrift sei der »sacer fons“ des Papstes Damasus erwähnt ge¬ 
wesen. Trotzdem möchte ich dies nicht ganz ausschliessen, weil, 
wie Sarti richtig bemerkt, P. Damasus sicher darin genannt war 
und mit ihm wohl auch das Baptisterium, als dessen hervorragendes 
Werk in St. Peter. — 

Mitglieder der Familie einer Anastasia werden öfters als 
Wohlthäter von S. Peter erwähnt; 3 und so wäre es sehr gut mög¬ 
lich, dass auch die Dekoration des Baptisteriums von einem Ehe¬ 
paar dieser Familie veranlasst wurde. 4 — 

Ueber die weitere Austattung des Baptisteriums vernehmen 
wir im 5. Jahrhundert nichts mehr bis unter P. Symmachus (498-514). 
Dieser Papst errichtete zwei Oratorien, welche dem hl. Johannes 
Baptista und dem hl. Johannes dem Evangelisten geweiht waren; 
sodann auch ein Oratorium des hl. Kreuzes. 5 Einige Jahrzehnte 
früher hatte die Taufkirche des Laterans drei Oratorien mit den gleichen 
Titeln erhalten; wir haben es hier offenbar mit einer Nachahmung 


1 Vgl. unten Nr. 4. - Die vollständige Ergänzung nach De Rossi: 

Longinianus v. c. praef. urb. ] et Anastasia c. f. eius 
ad augendum splendoreni ] basilicae apostoli Petri 
pavimentum parietes j iteiji coelum 
sacri fontis, quem dudum Da ] masus vir sanctus in 

ea ... exstruxit, sumpt ] u proprio marmoru [ m 
cultu et musivo opere j decorarunt. 

* Notes sur la topographie de Rome au moyen-äge. Sainte-Anastasie. (Me- 
langes d'arch. et d’hist. VII, 1887, p. 390.) 

* Vgl. Duchesne, 1. c. p. 389f.; De Rossi, Inscript. II, 1, 55; 148. 

4 Einige andere Inschriften, welche gewöhnlich nach St. Peter versetzt 

wurden, werden jetzt mit Recht der Basilika des hl. Silvesters an der Via Salaria 
zugeteilt, vgl. unten Nr. 14. - Ueber eine weitere Inschrift, die sich wahrscheinlich 
im St. Peter befand, und worin ein „sacer fons" erwähnt ist, vgl. De Rossi, 
Inscript. II, 1, 148 n. 14. Ich wäre geneigt, diese Inschrift auf den Brunnen im 
Vorhof zu beziehen, weil die vorhergehende Inschrift betitelt ist: In Paradiso. 

* Lib . Pont I, 261 berichtet unter P. Symmachus: „Item ad fontem, in 
basilica beati Petri apostoli: Oratorium sanctae Crucis: ex argento confessionem 
et crucem ex auro cum gemmis, ubi inclaudit lignurn dominicum...; fecit autem 
oratoria II, sancti Johannis Evangelistae et sancti Johannis Baptistae.. . quas cubi- 
cula omnes a fundamento perfecta construxit. - Vgl. dazu die Noten von Duchesn e, 
p. 266, n. 20, 21, 22. 



336 


Zettinger * 


zu thun, damit St. Peter auch in diesem Punkte dem Lateran nicht 
nachstehe. Die zwei erstgenannten Oratorien, d. h. Nischen mit 
Altären, waren sicher innerhalb des Baptisteriums; in Bezug auf die 
Lage des letzteren sind die Quellen nicht ganz übereinstimmend; 1 
am wahrscheinlichsten ist die Annahme, dasselbe sei ausserhalb der 
Taufhalle gewesen; * die Neugetauften begaben sich dorthin, um 
vom Bischof gefirmt zu werden, ähnlich wie im Lateran die Firmung 
ausserhalb des eigentlichen Baptisteriums, im Oratorium S. Crucis, 
gespendet wurde. — Diese drei Oratorien waren wohl mit ent¬ 
sprechenden Inschriften geschmückt, welche aber für unsere Unter¬ 
suchung ohne Belang sind/' 

4 . Die Kirche S. Anastasia, am Fusse des Palatin und 
in der Nähe des römischen Tiberhafens gelegen, hatte eine be¬ 
sonders grosse Bedeutung in den ersten Jahrhunderten der Friedens¬ 
zeit. 4 Bereits unter P. Damasus bestand dieselbe, und um das Jahr 
402 , unter P. Innocenz I. ( 401 — 417 ) erhielt sie ein Baptisterium. 
Der Stadtpräfekt Longinianus war der Stifter, wie die uns erhaltene 
Inschrift meldet: 5 

Qui peccatorum sordes abolere prioruni 
Terrenisque optas maculis absolvere vitam, 

Huc ades ad Christi fontem sacrumque liquoreni, 

Corpus ubi ac mentes pariter sensusque lavantur 
Aeternunique datur casto baptismate munus. 

Hane autem fidei sedem construxit ab imo 
Militiae clarus titulis aulaeque fidelis 
Romanaeque urbis praefectus Longinianus. 

Näheres über dieses Baptisterium ist aber nicht überliefert. 

5. Unter dem eben genannten Papst Innocenz I. erhielt eine 
andere neu erbaute Titelkirche auch ein Baptisterium: es ist der 
,,titulus Vestinae“, später S. Vitalis genannt. Die reiche Patri- 

’ Vgl. De Rossi, Inscript. II, 1, p. 227. 

2 Kirsch, Der Altar des hl. Kreuzes in der alten Peterskirche. (Röm. 
Quartalschrift, IV, 1890, p. 273-277. 

3 Vgl. De Rossi, Inscript. II, 1, p. 258; 274. 

* Vgl. hierüber den oben erwähnten Artikel von Duchesne, in Melanges 
d’arch. et d’hist. VII (1887) p. 387-413. 

h De Rossi, Inscript. II, 1, p. 150. - Dass die Inschrift sich in S. Anas¬ 
tasia, und nicht in S. Peter, befand, geht hervor aus der Reihenfolge in der 
Sammlung, welche uns dieselbe erhalten hat. 



Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 337 

zierin Vestina opferte ihren Schmuck zur Gründung und zur Aus¬ 
stattung dieses Gotteshauses. Das Papstbuch 1 giebt uns eine lange 
Liste der gestifteten hl. Geräte, und einige der hier aufgezählten 
Geschenke lassen keinen Zweifel darüber, dass ein vollständiges 
Baptisterium eingerichtet wurde. Es werden erwähnt als «Ornatus 
baptismi": ein silberner, wasserspeiender Hirsch, silberne Gefässe 
zur Aufbewahrung der hl. Oele, ein silbernes Lavabo, 3 silberne 
Kelche (oder Schalen) für die Taufe. Letztere Angabe scheint be¬ 
sonders interessant, weil sie wohl bezeugt, dass die Taufe wirklich 
durch Immersio und Infusio zugleich gespendet wurde. Mit einer 
Schale wurde das Taufwasser über das Haupt des Täuflings ausge¬ 
gossen; eine andere Verwendung dieser »calices ad baptismum« 
wüsste ich nicht anzugeben. 

6. Die Kirche S. Sabina auf dem Aventin war unter Papst 
Coelestin (422—432) von einem Priester mit Namen Petrus ge¬ 
gründet worden; 2 * wahrscheinlich wurde dieselbe aber erst unter 
dem folgenden Papste Xystus III. elngeweiht. 2 Von Anfang an er¬ 
hielt diese Titelkirche ein Baptisterium; Einzelheiten hierüber werden 
nicht berichtet. 4 

7. P. Xystus III. hatte, wie oben gemeldet, das Baptisterium 
des Laterans fertig gestellt. Sein Hauptwerk war aber der Umbau 
der Liberianischen Basilika, von jetzt ab S. Maria Maior ge¬ 
nannt. Mit ausserordentlicher Pracht wurde dieselbe ausgeschmückt. 
So konnte auch ein Baptisterium nicht fehlen, welches wahrschein¬ 
lich eine kleine Nachahmung der genannten Taufkirche im Lateran 


1 Lib. Pont. I 220: »Eodem tempore dedicavit basilicam Qervasi et Protasi 

ex devotione cuiusdam inlustris feminae Vestinae. Et constructam usque ad 

perfeetuin basilicam, in quo loco beatissimus Innocentius ex delegatione inlustris 
feminae Vestinae titulum Romanum constituit et in eodem dominico optulit.. 
Nach den Geschenken für die Kirche heisst es: „Ornatum baptismi: Cer- 
vum argenteum fundentem aquain . . .; Vasum ad oleum crismae argenteum . ..; 

vas alium ad oleum exorcidiatum . . . .; patenas II ad erismam.calices 

argenteos ad baptismum III . . . .; aquamanilis argenteus . . . .“ 

* Die Weihe-Inschrift: Culinen apostolicum.... liest man heute noch unter 
dem Mosaik an der innern Eingangswand der Basilika. 

s Lib. Pont. I, 235: »Et huius (sc. Xysti) temporibus fecit Petrus episcnpus 
basilicam in urbe Roma sanctae Savinae, ubi et f o n tem construxit . . .« 

Die Nachricht ist hier etwas ungenau: Petrus war bloss Presbyter, nicht Episcopus. 

4 Grisar, (I. c. p. 374) glaubt, das Baptisterium habe sich wohl ausser¬ 
halb der Basilika befunden, weil dieselbe kein Querschiff hatte. 






338 


2ettinger 


war. 1 Porphyrsäulen umgaben auch hier das Taufbecken, der wasser¬ 
speiende Hirsch war vorhanden und alle zur Taufspendung nötigen 
Geräte waren aus reinem Silber. Leider hat das Baptisterium keine 
Spur in der heutigen Kirche hinterlassen. 

8. Unter demselben Papste Xystus III. erhielt die Kirche des 
hl. Laurentius ausserhalb der Mauern ein Baptisterium, 
wenn sie nicht bereits früher ein solches besass. Der Papst erbaute 
die Basilika maior in architektonischem Zusammenhänge mit der 
bestehenden kleinern Kirche, und unter den dargebrachten Ge¬ 
schenken wird erwähnt: 2 »Ministerium ad baptismum vel paeniten- 
tiae ex argento pens. Iib. V.« Was hier der Zusatz »vel paeniten- 
tiae H zu bedeuten hat, ist nicht recht klar. 3 Dass der Text auf jeden 
Fall das Bestehen eines Baptisteriums bezeugt, geht aus einer andern 
Stelle des Papstbuches unter P. Simplicius hervor, welche unten an¬ 
zuführen ist. 

9. Zu erwähnen ist ferner das Baptisterium von S. Paul, welches 
sicher aus dieser Zeit (vor dem 6. Jahrhundert) datiert, von dem 
aber keine Kunde uns hinterlassen blieb ausser der Inschrift, die 
dasselbe zierte: 4 

In Absida ad Fontem. 

Haec domus est fidei, mentes ubi summa potestas 
Liberat et sancto purgatas fonte tuetur. 

Gemäss den Worten »In Absida ad fontem“ war das Baptis¬ 
terium wohl im Querschiff der Basilika eingerichtet; in unbekannter 
Zeit wurde dasselbe zerstört. Auch ist die Ansicht von Marucchi 5 
nicht ganz zu verwerfen, welcher glaubt, die Inschrift deute eher 
auf ein Consignatorium hin; den zweiten Vers könnte man wirklich 


1 Lib. Pont. I, 233: »Hic (Xystus) fecit basilicam sanctae Mariae, quae ab 
antiquis Liberii cognominabatur .... ubi et obtulit haec . . . nach den gewöhn¬ 
lichen Geschenken für die Kirche folgt: cervum argenteum fundentem aquam..., 
omnia vasa baptismi sacrata argentea. . . . “ p. 234 heisst es: .... »fecit (Xystus) 
et fontem baptisterii ad sanctam Mariam et columnis porphyreticis exomavit." 

* Lib. Pont. I, 234. 

' Vielleicht ist es nur ein Zusatz eines unwissenden Glossators. Derselbe 
Text kehrt übrigens unter P. Hilarus wieder, fl. c. p. 244): »In basilica beati Lau- 
renti martyris (obtulit). .. Ministeria ad baptismum sive ad paenitentem argentea. 
pens. lib. X.“ 

4 De Rossi , Inscript. II, 1, p. 28. 

4 Nuov. Bull. VII (1901) p. 86 n. 1. 



Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rain. 


339 


auf die Spendung der Firmung beziehen. Damit wäre aber auch 
das Baptisterium bezeugt, weil in jener Zeit die Firmung gewöhn¬ 
lich in unmittelbarem Anschluss an die Taufe gespendet wurde. 

10. Die Basilika des hl. Laurentius in Damaso war 
von P. Damasus umgebaut und zur Titelkirche erhoben worden. 
Es ist eine begründete Vermutung, dass bei dieser Gelegenheit auch 
daselbst das Baptisterium errichtet wurde, von dem uns aber wiederum 
nichts erhalten blieb als die Inschrift, welche dort angebracht war. 
Sie lautet: 1 

Iste salutares fons continet inclitus undas 
et solet humanam purificare luem. 

Munia sacrati quae sint vis scire liquoris: 
dant regnatricem flumina sancta fidem. 

Ablue fonte sacro veteris contagia vitae, 
o nimium felix, vive renatus aqua. 

Hunc fontem quicumque petit, terrena relinquit, 
subicit et pedibus caeca ministeria. 

12. Die nähere Umgebung Roms war im 4. und 5. Jahr¬ 
hundert noch stark bevölkert: das bezeugen die vielen Oratorien, 
welche damals in der Campagna errichtet wurden.* Für diese Land¬ 
kirchen war ein Baptisterium bald eine Notwendigkeit, und so 
haben wir auch von einigen derselben bestimmte Nachrichten und 
von manchen anderen lässt sich dieser Thatbestand leicht erschliessen. 
— Unter P. Leo d. G. (440—461) hatte die gottgeweihte Jungfrau 
Demetrias auf ihrem Landgute am 3. Meilensteine der Via Latina 
dem hl. Stephanus eine Basilika errichten lassen. 3 Im Jahre 1858 
traten bei den Ausgrabungen die Grundlinien des Baues deutlich 
hervor, 4 und unter anderm kann man heute noch die Spuren eines 
Baptisteriums erkennen. Am Ende des rechten Seitenschiffes, neben 
der Absis befindet sich ein quadratischer Raum, der durch eine 
Thür mit dem Seitenschiff verbunden war. In dessen Mitte befand 


1 De Rossi, Inscript. II, 1. p. 135. - Ihm, Damasi Epigrammata, 
(Lipsiae, 1895) p. 101, versetzt die Inschrift unter die Pseudodamasiana. 

* Vgl. G r i s a r, 1. c. p. 332. 

* Lib. Pont. I, 238: »Huius (sc. Leonis I) temporibus fecit Demetria ancilla 
Dei basilicam sancto Stephano via Latina. milliario III in praedio suo." 

* L. Fortunati, Relazione generale degli scavi e scoperte fatte lungo la 
Via latina. (Roma, 1859.) 



240 


Zettinger 


sich das runde Baptisterium, welches im Innern einen Durchmesser 
von etwa zwei Meter hatte. Die Hälfte der innern Fläche ist 
durch Mauerwerk eingenommen, und man sieht dort noch Ansätze 
von Stufen. Die Zerstörung des Baues ist aber zu weit fortge¬ 
schritten, um eine genauere Rekonstruktion der einzelnen Teile zu 
ermöglichen. Einige Spuren von Kanälen für den Zufluss und Ab¬ 
fluss des Wassers sind noch vorhanden. 

12. Zu Ehren der hl. Agatha erbaute P. Symmachus 
(498—514) am 2. Meilensteine der Via Aurelia eine Kirche, welche 
auch zugleich ein Baptisterium erhielt. 1 — Die Lage der Kirche 
konnte bis heute nicht festgestellt werden. 

13. In einigen Katakomben Roms finden sich Anlagen, 
welche als altchristliche Baptisterien angesehen werden. Das eine, 
in S. P o n z i a n, ist längst bekannt. 2 Am Fusse der Treppe des 
Haupteingangs sieht man die Krypta der hl. Abdon und Sennen. 
Man steigt aber noch 10 Marmorstufen hinab und befindet sich in 
der unregelmässig angelegten Kammer. Zur Linken ist das ge¬ 
mauerte Grab der Heiligen und vor sich hat man ein kleines 
Wasserbassin, 1,14 m tief, 1,35 m lang und lm breit. Noch jetzt 
ist dasselbe immer mit Wasser gefüllt, welches öfters bis zu den 
ersten Stufen der Treppe dringt. Im Hintergrund ist ein kleiner 
Bogen ausgearbeitet, worin ein schönes, gern men besetztes Kreuz 
gemalt ist. 3 Aeusserst hübsch ist der Fuss desselben, welcher noch 
etwas unter dem Wasserspiegel sich befindet, mit Rosen geziert, so 
dass das Kreuz aus den Wassern und den Rosen emporzusteigen 
scheint Auf dem Querbalken des Kreuzes stehen 2 Leuchter, und 
unter demselben hängen an Kettchen, auf der einen Seite der Buch¬ 
stabe A, auf der andern Seite der Buchstabe CD. — Auf der Wand¬ 
fläche über dem Bogen ist die Taufe Christi im Jordan dargestellt. 


1 Lib. Pont. I, 262: w Hic (Symmachus) fecit basilicam sanctae martyris Aga- 
thae, via Aurelia, in fundum Lardarium: a fundamento cum fonte construxil .. .* 
4 Bereits Bosio hatte im J. 1618 die Krypta entdeckt. Da er aber keine 
grösseren Ausgrabungen hier vornehmen Hess, bemerkte er nichts von dem Wasser¬ 
behälter. Er beschreibt den Platz, (Rom. sott. lib. II, cap. 21 p. 127) wie folgt: 

. al fine del clesccnso si trova in faccia una Cappelletta arcuata. . .. nella cui 
facciata dalla banda di dentro si vede dipinta una Croce geinmata, la quäle da 
ogni parte del stipite germoglia rose; e sotto di essa e Y Altäre (sic), dove crediamo 
si dovcsse celebrare .. - 

* Die Abbildung dieser Fresken bei G a r r u c c i, Storia delF arte, II, tav. 86, 




Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 


341 


Der Heiland steht bis an die Hüften im Wasser; über ihm schwebt 
die Taube. Am Ufer steht Johannes der Täufer; er ist nur mit dem 
Felle bekleidet, die linke Hand hält den Stab, der rechte Arm ist 
ausgestreckt und die Hand scheint das Haupt des Heilandes zu be¬ 
rühren. Am andern Ufer hält ein Engel die Kleider des Heilandes 
bereit; weiter unten ein Hirsch, welcher aus dem Flusse trinkt.—Die 
Vorderwand des Grabes ist mit einem Fresko geschmückt: Christus 
setzt den beiden Heiligen Abdon und Sennen die Krone aufs Haupt; 
neben ihnen, je auf einer Seite, stehen der hl. Milex und der hl. 
Vincentius.' Die linke Schmalwand des Grabes war mit einem 
andern, gemmenbesetzten Kreuze geziert, welches jetzt kaum mehr 
sichtbar ist — In der Wölbung der untern Treppe sieht man die 
Büste Christi im spätrömischen Stile gemalt; das Haupt ist vom 
Kreuznimbus umgeben, die rechte Hand ist zum Segnen erhoben, 
während die linke ein geöffnetes Buch hält mit der Aufschrift: 
DOM —INVS + . . — In der Wölbung der obern Treppe ist eine 
ähnliche Büste des Heilandes, nur ist hier das Buch geschlossen, 
und unter dem Bilde steht mit weissen Buchstaben auf einem roten 
Streifen die Widmungsinschrift des Stifters: -|- DE DONIS DI 
GAVDIOSVS FECIT. — Dieser Gaudiosus hat höchst wahrschein¬ 
lich alle Malereien der Krypta ausführen lassen; sein Name steht 
auch auf der Vorderwand des Heiligengrabes: 4* DE DONIS DI 

ET SCRM ABDO ET SENNE GAVDIOSVS. + - Aus 

welcher Zeit stammt diese Anlage? — Die Frage lässt sich nicht 
bestimmt entscheiden. Wir besitzen gar keine schriftlichen Do¬ 
kumente hierüber, wie wir übrigens über die Ponzianskata- 
kombe sehr wenig erfahren. Die genannten Fresken datieren 
frühestens aus dem 6 Jahrhundert, und die ganze Anlage des 
Wasserbehälters mag aus derselben Zeit stammen; auf jeden Fall 
bestand dieselbe nicht vor der Einrichtung des Heiligengrabes: die 
Konstruktion der Kammer deutet darauf hin, und man hätte 
sicher die Heiligen anderswo bestattet, als dass man zuerst einen 
Teil eines eventuellen, schon an sich engen Baptisteriums trocken 
gelegt hätte. Aber haben wir es überhaupt mit einem Baptisterium 


1 Die beste Abbildung dieser Gruppe bei Wilpert, Die Gewandung der 
Christen in den ersten Jahrhunderten, (Köln, 1898) Fig. 16. 




342 


Zettinger 


zu thun? — Die Sache scheint trotz der gegenteiligen, fast allge¬ 
meinen Annahme sehr zweifelhaft. Die Anlage datiert, wie gesagt, 
aus der Friedenszeit. Damals wurde über der Katakombe eine 
Basilika zu Ehren der hhl. Abdon und Sennen und der hl. Candida 
erbaut Weshalb hätte man nun diesen engen, unbequemen und 
ungesunden Platz gewählt, um die heilige Taufe zu spenden, da 
gar nichts hinderte dies in der obern Kirche zu thun? An Wasser 
mangelt es in dieser Gegend keineswegs. Sodann stelle man sich 
die damalige Art der Taufspendung vor: der Täufling stieg zwar 
völlig unbekleidet in das Wasser, aber doch waren Vorkehrungen 
getroffen, damit die gute Sitte nicht verletzt wurde. War das wohl 
möglich in diesem engen Raume, in diesem Wasserbehälter, der 
kaum 1 Meter breit ist? Die hl. Geheimnisse wurden nur aus¬ 
nahmsweise in den Katakomben, an den Martyrergräbern, gefeiert, 
und dafür lassen sich gute Gründe anführen: aber lag irgend ein 
solcher Grund vor, um in der Friedenszeit auch die Taufe in der 
Nähe der Heiligen zu spenden? Wir besitzen wenigstens für S. Pon- 
zian keine Zeugnisse hierüber. — Man wird sagen, dass die 
Malereien: das Kreuz uud besonders die Taufe Christi doch auf ein 
Bapstisterium hindeuten. — Das ist wahr, scheint aber nicht absolut 
zwingend. Denn die Taufe Christi ist auch sonst in den Kata¬ 
komben öfters dargestellt, ist also nicht specifisch für ein Baptis¬ 
terium. Die Darstellung des Kreuzes ist ein beliebtes Motiv der 
spätrömischen Kunst; in S. Ponzian selbst befindet es sich noch 
zweimal: an der oben erwähnten Schmalwand des Martyrergrabes 
und einige Schritte weiter entfernt zwischen den Heiligen Milex 
und Pymenius: also wiederum keine absolute Eigentümlichkeit eines 
Baptisteriums. — Aber lässt sich denn eine andere, annehmbare Er¬ 
klärung für das Vorhandensein dieses Wasserbehälters geben? Bei 
dem Mangel an schriftlichen Zeugnissen kann man nichts Definitives 
sagen. Doch möchte ich eine Hypothese aufstellen, die mir nicht 
so gar gewagt zu sein scheint. Der zweimal genannte Gaudiosus 
Hess die Fresken dieser Krypta malen, offenbar um die grössere 
Verehrung der Märtyrer zu fördern. Es war also vor allem not¬ 
wendig, den Zutritt zum Grabe bequem zu gestalten. Nun ist aber 
bekannt, dass der Boden der Ponziankatakombe sehr locker und mit 
Feuchtigkeit ganz durchtränkt ist; man sinkt öfters in dem schlammigen 



Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 343 

Sande ein. Dieser Uebelstand musste in unserer Krypta um so fühl¬ 
barer sein, als dieselbe 10 Stufen unter der Hauptgallerie liegt, das 
Wasser sich also hier leicht ansammeln konnte. Wenn man nun 
diesen Behälter grub, so konnte damit der übrige Teil der Kammer 
trocken gelegt werden, und mit einer Marmorplatte von etwas über 
1 Meter Breite konnte man die Oeffnung teilweise schliessen; der 
allzustarke Andrang des Wassers Hess sich durch Ausschöpfen be¬ 
quem verhindern. — Wie gesagt, es ist nur eine Hypothese, und 
es wäre z. B. auch nicht unmöglich, dass das Volk dieses, durch 
den Contakt mit dem Martyrergrab gleichsam geheiligte Wasser be¬ 
sonders verehrt, oder dass irgend eine Tradition, von der wir aber 
nichts wissen, sich hier localisiert habe. Ich erwähne diesen letzten 
Fall, weil, wie mir scheint, vor kurzem die Localisierung einer alten 
Tradition in einer andern Katakombe Roms, in S. Priscilla, genügend 
festgestellt wurde. 

14. Marucchi hat voriges Jahr diese Frage in einigen Artikeln 
wieder angeregt 1 Es handelt sich um die alte Tradition, dass der 
hl. Petrus in der Gegend der Priscilla-Katakombe an der Via Salaria 
gepredigt und getauft habe, 2 eine Tradition, welche um so wahr¬ 
scheinlicher klingt, als man wirklich gemäss den Ausgrabungen die 
erste Anlage jener Katakombe bis ins 1. Jahrhundert zurückdatieren 
kann. Der Volksglaube liess aber diese ehrwürdige Ueberlieferung 
nie in solcher Unbestimmtheit: Zeit und Ort und alle Umstände 
mussten genau angegeben werden. So weiss im ö. Jahrhundert der 
Verfasser der apocryphen »Gesta Liberii papae“ zu berichten: »Erat 
enim non longe a cymiterio Novellae cymiterius Ostrianus, ubi Pe¬ 
trus apostolus baptizavit.“ Die Akten der hhl. Papias und Maurus 
melden, die Märtyrer seien begraben worden an einem Orte ge¬ 
nannt: »ad nymphas s. Petri, ubi baptizabat.“ In den Mirabilia 
Urbis Romae verzeichnet später ein Katalog der Cömeterien Roms 
auch ein »Coemeterium fontis (oder ad nymphas) s. Petri.“ Und 


1 Nuov. Bull. VII (1901) p. 71-111: »Di un antico Battistero recentemente 
scoperto nel cimitero apostolico di Priscilla e della sua importanza storica." Und 
p. 277-290: »Ulteriori osservazioni sulla memoria della sede primitiva di S. Pietro." 

* Aus der Beweisfühsung Marucchi’s geht zur Genüge hervor, dass diese 
Tradition sich nicht auf das sog. Coemeterium O s t r i a n u m, eigentlich das 
Coemeterium m a i u s, an der Via Nomentana bezieht, wie seit De Rossi ange¬ 
nommen wurde. 



344 


Zettinger 


Johannes, der fromme Gesandte der Königin Theodelinde, nimmt 
Oel von der Lampe, welche brannte vor einer »sedes ubi prius 
sedit s.. Petrus. 1 — Aus diesen Texten und deren Zusammenhang 
ergiebt sich wenigstens dieser Schluss, dass man sich im 6. Jahr¬ 
hundert, und wohl schon viel früher, in der Nähe der Priscilla- 
Katakombe einen bestimmten Platz zeigte, wo der hl. Petrus getauft 
habe, und man verehrte dort die »sedes ubi prius sedit s. Petrus." 
— Es ist nun ein Monument gefunden und von Marucchi näher 
beschrieben worden, an welches jene erstere Tradition leicht an¬ 
knüpfen konnte. Auf dem Terrain der Priscilla-Katakombe, 30 m 
von der daselbst erbauten Basilika des hl. Silvester entfernt, steigt 
man auf einer 2 Meter breiten Treppe 25 Stufen hinab, und man 
befindet sich in einem kleinen, gemauerten Raume, der mit einer 
Absis abschliesst.* Die Wände sind noch teilweise mit Stuck be¬ 
kleidet und mit Graffiti, besonders mit unzähligen Kreuzen, förmlich 
bedeckt Eine weite Oeffnung in der Absis stellt die Verbindung 
her mit einem grossen, antiken, überwölbten Wasserbehälter. Der 
vordere Bogen des Gewölbes zeigt noch einige Graffiti, aber leider 
ist der Stuck zur Hälfte abgefallen. Vor allem interessant war sicher 
eine Inschrift: QVI SITET VEN(iat ad me et bibat.) Die genannte, 
monumentale Treppe führte einzig zu diesem Wasserbehälter; erst 
neuestens hat man durch einen kleinen Durchbruch die Verbindung 
mit der Katakombe hergestellt. — Sicher ist nun vor Allem, dass 
dieser Ort sehr verehrt war: es genügt der Hinweis auf die zahl¬ 
reichen Graffiti. Sicher ist auch, dass die Verehrung des Ortes in 
irgend einem Zusammenhang stand mit dem Vorhandensein des 
Wasserbehälters: der Zugang zu letzterem war nicht ohne Grund 
so ostentativ grossartig hergerichtet. Möglich erscheint es deshalb, 
dass das Volk die Tradition von der Taufspendung des hl. Petrus 
hieher verlegt habe, obschon immerhin höchst wünschenswert ist, 
dass die weiteren Ausgrabungen noch mehr Licht in dieses Dunkel 
bringen. — Der Annahme jedoch , dass diese Piscina jemals als 
wirkliches, regelmässiges Baptisterium gedient habe, wird wohl 


' Die näheren Angaben zu diesen Texten bei Marucchi, 1. c. p. 76, 79, 
und bei De Rossi, Roma sott. I, 189 ff.; Bull, di arch. crist. 1867, 33 ff. 

2 Die genaue Beschreibung des Monumentes sammt Abbildungen bei 
M a r u c c h i, I. c. 



Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 345 

mancher sehr sceptisch gegenüberstehen. Obschon etwas geräumiger 
als das sog. Baptisterium in S. Ponzian, war dieser Ort zur Tauf¬ 
spendung doch nicht gerade wenig unbequem; auch ist bis jetzt 
keine besondere Einrichtung hier gefunden worden, welche un¬ 
zweifelhaft in diesem Sinne gedeutet werden könnte.' Anderseits 
ist der obere Stein am Wasserbehälter an einer Stelle ganz abge¬ 
nutzt durch die Eimer, womit man viele Jahre, ja vielleicht Jahr¬ 
hunderte hindurch Wasser schöpfte. Zu welchem Zwecke? Ob zur 
Taufe, ist mindestens sehr fraglich. Um die grosse Verehrung des 
Ortes von Seiten des Volkes zu erklären, genügt die Annahme, dass 
die genannte oder eine andere alte Tradition hier localisiert wurde. 
Bietet Rom nicht Beispiele genug von der Localisierung irgend eigpr 
alten Tradition, und oft an Stellen, welche weniger Anlass d 
boten als unser Monument? — Endlich war wenigstens in der 
Friedenszeit ein unterirdisches Baptisterium hier höchst überflüssig, 
da mit der obern Basilika des hl. Silvester eine regelrechte Tauf¬ 
kirche verbunden war.* Marucchi hat vollkommen Recht, wenn er, 
gestützt auf die topographische Reihenfolge der Inschriften in. der 
Sammlung von Verdun, die 2 Texte, welche bisher nach S. Peter 
verlegt wurden, für S. Silvester beansprucht Die 2 Inschriften 
lauten: 3 

Isti versiculi sunt scripti ad fontes. 

Sumite perpetuam sancto de gurgite vitam. 
cursus hic est fidei, mors ubi sola perit. 

Roborat hic animos divino fonte lavacrum, 
et dum membra madent, mens solidatur aquis. 

Auxit apostolicae geminatum sedis honorem 
Christus (et) ad coelos hanc dedit esse viam. 

Nam cui syderei commisit limina regni, 
hic habet in lemplis altera claustra poli. - 


1 Vor Allem bleibt noch die wichtige Frage zu beantworten: Wann wurde 
die sicher antike Piscina in der genannten Weise zu einem Orte christlicher Ver¬ 
ehrung umgestaltet? — Eine allseitig genügende Antwort konnte bisher noch nicht 
gegeben werden; vielleicht bringen die Ausgrabungen näheren Aufschluss. 

* Cf. Marucchi, I. c. p. 279. 

’ De Rossi, Inscript. II, 1, p. 138f. 

M 


Röm. Quart -Schritt 1902 



346 


Zettinger 


lsti versiculi scripti sunt ubi Pontifex consignat infantes. 

Istic insonte? caelesti flumine Iotas 
Pastoris summi dextera signat oves. 

Huc undis generate veni quo sanctus ad unum 
Spiritus ut capias te sua dona vocat. 

Tu cruce suscepta mundi vitare procellas 
disce magis monitus hac ratione loci. 

Wir brauchen hier auf die Tradition der »sedes ubi prius sedit s. 
Petrus«, worauf diese Texte anspielen mögen, nicht näher einzu¬ 
gehen. Viel wichtiger wäre es, wenn wir das Alter der Inschriften 
genau bestimmen könnten. Der Stil weist gemäss de Rossi 1 auf 
das 4. oder 5. Jahrhundert hin, und das Baptisterium wird wohl um 
diese Zeit eingerichtet worden sein. — 

Das sind die uns erhaltenen Nachrichten über die ersten 
Baptisterien Roms.® — Vergleichen wir damit eine Stelle des Uber 
Pontificalis unter Papst Marcellus (308 — 309), wo es heisst: »Hie 
(Marcellus)... XXV titulos in urbe Roma constituit, quasi dioecesis, 
propter baptismum et paenitentiam multorum qui convertebantur ex 
paganis.« 3 — Es ist nun sicher, dass der Verfasser des Papst¬ 

buches spätere Verhältnisse und Einrichtungen öfters in frühere 
Zeiten hinaufversetzt So gab es insbesondere unter Papst Marcellus 
noch keine 25 Titelkirchen; mehrere sind nachweisbar viel später 
gegründet worden. 4 Aber seit der Friedensperiode entstanden doch 
bald manche Kirchen, die nachmaligen »tituli«, bei welchen Priester 
eine feste Anstellung . erhielten. Hatten dieselben, wie unser Text 
anzudeuten scheint, das Taufrecht für einen bestimmten Bezirk? 
Duchesne giebt hierzu folgende Erklärung: in den einzelnen Kirchen 
wurden bloss die vorbereitenden Uebungen zur Taufe und zur 
öffentlichen Lossprechung eingeleitet, während die Taufe selbst und 


1 Bull. 1867, p. 34. 

* Die Traditionen der Kirchen S. Pudentiana und S. Prisca und 
einige andere legendenartige Berichte können hier füglich übergangen werden. 
Vgl. Lib. Pont. I, 132 und dazu die Note von Duchesne; De Rossi, Bull. 
1867, 45 ff. — Martine,!, c. lib. I, cap. I, art. II, p. 5 erwähnt noch ein Bap¬ 
tisterium in S. Pan er az io an der Via Aurelia; ich konnte aber ein altes Zeug¬ 
nis hierfür nicht auffinden. 

' Lib. Pont. I, 164 und dazu die Note von Duchesne, p. 165 n. 6. 

* Vgl. Duchesne, Notes sur la topographie de Rome au Moyen-äge. Les 
titres presbyteraux et les diaconies. (Mel. d’arch. et d'hist. VII, 1887, p. 217 sqq.) 




Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 347 

die feierliche Wiederaufnahme der Büsser in einer allgemeinen Ver¬ 
sammlung in Gegenwart des Bischofes stattfanden. — Das mag für 
das 4. Jahrhundert gelten. Faktisch haben wir für diese Zeit nur 
sichere Nachricht von einem Baptisterium innerhalb der Stadt 
Rom, und das war die Taufkirche des Laterans. Die Baptisterien 
von St Peter und event. von St. Agnese befanden sich bei Cöme- 
terialkirchen. Seit dem Beginn des 5. Jahrhunderts ist aber das Be¬ 
stehen mehrerer Baptisterien innerhalb Roms gut bezeugt und wir 
wissen wenigstens von 2 Titelkirchen, S. Vitale und S. Sabina, dass 
sie gleich bei ihrer Erbauung ein Baptisterium erhielten. Da nun 
zweifelsohne auch daselbst die Taufe gespendet wurde, sind wir ge¬ 
zwungen, für jene Zeit eine Veränderung in der Pfarr-Organisation 
anzunehmen, und zwar in dem Sinne, dass mehreren Kirchen Roms 
ausser dem Lateran das Taufrecht zugestanden wurde. Ob alle 
Titelkirchen dieses Recht damals schon erlangten, lässt sich nicht 
beweisen und ist sehr unwahrscheinlich. Bei der Verleihung dieses 
Privilegs mag vielmehr zuerst die Absicht, einige Kirchen auszu¬ 
zeichnen, massgebend gewesen sein; so z. B. bei S. Maria Maggiore: 
die Basilika war kein Titel, wohl aber seit Xystus III. die zweite 
Kathedrale Roms; so bei S. Anastasia: in der Nähe des Kaiser¬ 
palastes gelegen, hatte dieser Titel immer eine besondere Bedeutung. 
Vor Allem aber wird der praktische Grund, die Erleichterung der 
Seelsorge, seinen Einfluss gehabt haben. 

Die grössere Zahl von Baptisterien im 5. Jahrhundert 
stimmt auch vortrefflich zu den Nachrichten über die Aus¬ 
breitung des Christentums in Rom. Im 4. Jahrhundert hatten 
die Päpste noch mit einer starken, heidnischen Partei und mit 
den Anhängern des Arianismus zu kämpfen. Das hinderte 
einerseits eine ruhige Entwickelung und den Ausbau einer regel¬ 
rechten Verwaltung, und anderseits drängte es zur Einheit. Als 
aber im J. 394 der Gegenkaiser Eugenius von Theodosius besiegt 
war, trat ein grosser Umschwung ein. Der Heidentum erhob sich 
in Rom nie mehr von diesem Schlage, fast Alle wandten sich der 
neuen Religion zu. So ist es begreiflich, dass in jener Zeit eine 
andere Organisation zur leichtern Spendung der Sakramente als 
nötig erachtet wurde; deshalb erhielten erst mehrere Kirchen das 
Taufrecht, welches Privilegium später, im 6. Jahrhundert, wohl auf 



3-58 


Zettinger 


alle Titelkirchen ausgedehnt war, wie der oben erwähnte Text des 
Papstbuches andeutet. — Ein weiterer Text derselben Quelle er¬ 
läutert diese Annahme. Unter den Cömeterialkirchen Roms waren 
drei besonders ausgezeichnet und verehrt: S. Peter, S. Paul und 
S. Laurentius. Gegen Ende des 5. Jahrhunderts verordnete nun 
P. Simplicius (468—483), dass in diesen Basiliken, in deren Um¬ 
gegend damals schon kleine Kolonien von Christen sich angesammelt 
hatten, für Abhaltung des regelmässigen Gottesdienstes und für 
Spendung der Sakramente, bes. der Taufe und der Busse, ebenso 
Sorge getragen werde wie in den Titelkirchen. Die Priester der 
nächsten Stadtkirche mussten abwechselnd je eine Woche daselbst 
residieren. 1 

Bei dieser Annahme bleibt aber noch zu erklären, in welchem 
Sinne einige Päpste, Siricius und Leo d. Gr., die Einhaltung der 
überlieferten Taufzeiten, Ostern und Pfingsten, einschärfen konnten. 
Wenn die bekannten Dekrete in Rom selbst befolgt wurden, konnte 
dann nicht am Charsamstag im grossen Baptisterium des Laterans 
allen Candidaten die Taufe gespendet werden? Und waren die 
andern Baptisterien nicht überflüssig? — Allein das genannte Ge¬ 
setz betraf nur die Taufe jener Erwachsenen, welche nach einem 
regelmässigen Katechumenat zu Anfang der Fastenzeit in die Klasse 
der Electi oder Competentes eingeschrieben wurden. Der Text der 
Dekrete lässt hierüber keinen Zweifel.* Und diese Electi wurden 


1 Lib. Pont. I, 249: »Hie (Simplicius) constituit ad sanctum Petrum aposto- 
lum et ad sanctum Paulum apostolum et ad sanctum Laurentium martyrem eb- 
domadas ut presbyteri manerent, propter penitentes et baptismum: regio 111 ad 
sanctum Laurentium, regio prima ad sanctum Paulum, regio VI vel septima ad 
sanctum Petrum." Vgl. dazu die Note von Duchesne, p. 250 n. 5, sowie 
De Rossi, Rom. sott. III, 518 ff. 

* Brief des Siricius an Bischof Himerius, c. 2: ..quibus solis per an- 

num diebus (i. e. Paschae et Pentecosten) ad fidem confluentibus generalia baptis- 
matis tradi convenit sacramenta; his dumtaxat e 1 e c t i s, qui ante quadraginta, 
vel eo amplius, dies nomen dederint, et exorcismis quotidianisque orationibus atque 

ieiuniis fuerint expiati. Sicut ergo Paschalem reverentiam in nullo dicimus 

esse minuendam, ita infantibus.vel his, quibus in qualibet necessitate opus 

fuerit sacri unda baptismatis, omni volumus celeritate succurri..." — Brief Leo I. 

an die Bischöfe von Sicilien, c. 5: ..non interdicta licentia, qua in baptis- 

mo tribuendo quolibet tempore periclitantibus subvenitur.evidenter agnosd- 

tis in baptizandis electi s, qui secundum apostolicam regulam et exorcismis 
scrutandi, et ieiuniis sanctificandi et freqentibus sunt praedicationibus imbuendi 
duo tantum tempora, id est Pascha et Pentecosten esse servanda." 






Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 340 

in der Osternacht zu Rom im Lateran getauft. Für die Kindertaufe 
aber, welche an jedem beliebigen Tage des Jahres gespendet wurde, 
dienten vorzugsweise die kleineren Baptisterien der Titelkirchen; 
ausserdem konnten gelegentlich auch Erwachsene daselbst getauft 
werden, und da die ganze Osterzeit zur Taufspendung besonders 
geeignet schien, 1 ist es nicht ausgeschlossen, dass der Bischof von 
Rom öfters in den einzelnen Baptisterien den feierlichen Taufritus 
vornahm; nähere Berichte haben wir aber hierüber nicht 

Die grössere Zahl von Baptisterien bezeugt also, dass in Rom 
das Christentum im 5. Jahrhundert bereits gehörig erstarkte, um eine 
Art Pfarr-Organisation zu ermöglichen, während in anderen Städten 
die Zergliederung in Pfarreien viel später, im 10. oder 11. Jahr¬ 
hundert stattfand.* 

Bezüglich der Baptisterien in den Kirchen der römischen 
Campagna, S. Stefano an der Via Latina, S. Agata an der Via Aurelia 
und S. Silvester an der Via Salaria, ist nur kurz zu bemerken, dass 
sie für die dortigen Landgemeiden dienten; sie wurden im 5. Jahr¬ 
hundert errichtet, als auch sonstwo das Landpfarreien-System sich 
ausbreitete. 


* Vgl. Tertullian, de baptismo c. 19: »Diem sollemniorem pascha praestat 
... Exinde pentecoste ordinandis lavacris latissimum spatium est...« 

' Vgl. H i n s c h i u s , System des kath. Kirchenrechts, II, 279. - Wenn wir 
aber von einer Art Pfarr-Organisation sprechen, so wollen wir doch nicht be¬ 
haupten, dass die Rechte der damaligen Titelpriester ganz die gleichen waren, wie 
die der heutigen Pfarrer; es soll damit nur eine gewisse Einteilung in Stadtbezirke 
bezeichnet sein, und die Titelkirchen besassen unter andern auch das Taufrecht, 
freilich eines der vorzüglichsten Privilegien der heutigen Pfarreien. 






IhSL* 


Kleinere Mittheilungen 


Das Muselfitr «le$ Camps sailto hat jüngst eijöft Lampe' erworben, 


die wir m AbbildungwiMefe^Jöen. Sie würde beim Bä« des Quirjnal- 
TtinoeJs gefumkrsv a'l-io in .der Umgebung jenes. 'Mpsai W^aviinents, das 


Hialtrsehetiruh ai uivm chn-iiichen Betsaaie ck-r vorkonstant!nisclien Zeit 
gehört bat (Vgl. tiafti , Bnih'it. d. Comni. areh. fm/witusk s 190», 
p. S6~Wr. «•: ,, • 1 .. . 









Kleinere Mittheilungen. 


351 


Die Lampe ist aus grauem Thon, von der gewöhnlichen Form der 
Lampen des vierten Jahrhunderts. Auf diese Zeit weisst auch die Hand¬ 
habe hin, die platt abgestumpft und ohne Oese ist. Die Schnauze ist ab¬ 
gebrochen. Die ziemlich tief gelegene Innenfläche hat zum Eingiessen 
des Oels in der Mitte eine grössere runde Oeffnung, um die sich kreuz¬ 
weise vier andere, kleinere stellen, alle mit einem aufstehenden Rändchen. 
Die Oeffnung znnächst bei der Handhabe ist nur angedeutet, aber nicht 
durchgeführt. In den vier Zwischenräumen der Oeffnungen wechseln Fisch 
und Taube mit einander ab; es sind nicht belphine, sondern essbare 
Fische, wie wir sie auf den eucharistischen Darstellungen in Katakomben- 
Gemälden und auf Grabsteinen zu sehen gewohnt sind. In der Verengung 
der Innenfläche steht ein Gegenstand, den man beim ersten Blick gleichfalls 
für einen Fisch halten möchte, mit dem Kopfe der Flamme zugewendet, 
wie er auf einer freilich aus späterer Zeit stammenden Bronzelampe des 
christlichen Museums im Vatikan an der gleichen Stelle angebracht ist 
Allein eine genaue Untersuchung lässt keinen Zweifel, dass die Figur nicht 
ein Fisch, sondern ein musikalisches Instrument, eine Harfe darstellt. Die 
Figuren sind sehr scharf ausgeprägt und von einer Formschönheit, dass 
man an vorkonstantinische Zeit denken möchte. Die untere Seite der Lampe 
hat in einen Kreis vier sich schneidende Halbkreise, die ein Kreuz bilden. 

An dem christlichen Charakter der Lampe ist kaum zu zweifeln. 
Fisch und Taube verbunden kommen auch auf Grabsteinen vor, der Fisch 
als Symbol Christi, die Taube als Sinnbild der Gläubigen.* (Vgl. de Rossi, 
Buüett. 1854, p. 9; Museo Lateran. CI. XV, n. 45). 

Die Harfe, die sich mit ihren beiden obem Ausbiegungen an die 
Kreisöffnung für das Oel anschliesst, ist wohl bloss dekorativer Natur; auf 
altchristlichen Monumenten kommt, soweit ich mich entsinne, die Harfe 
allein nicht vor; an eine symbolische Deutung derselben auf unserer Lampe 
wird man kaum denken dürfen. Eine Erklärung derselben aber liefert uns 
eine merkwürdige, bisher unverstandene Inschrift auf einer in den Kata¬ 
komben gefundenen Lampe des Museo Borgia, über welche de Rossi 
nach R a p o n i uud M a r i n i in der Roma sotterranea III, p. 611 nota) 
berichtet Sie war von viereckiger Form und hatte folgende Inschrift: 
NATICA MEI CEMVCI SVM 

,,L' iscrizione al Marini pare inesplicabile. Paria la lucerna medesima e dice 
natica mei Oemyci sum. Sembra adunque, che il vocabulo singificante 
questa foggia di luceme fosse natica; confesso perö anche io non intendeme 
il perchfe". Das Räthsel löst sich, wenn man die Inschrift von rückwärts 
zu lesen beginnt: 

MVSICVM EGI. 


1 * Christus Dominus novit, quemadmodum columbam suam custodiat sagt 
die Märtyrin Theodora von sich vor dem Richter (Ruinart, II, 412). 




352 


Kleinere Mittheilungen. 


De Rossi hat also recht, wenn er sagt: „parla la lucema medesima“, 
nur sagt sie etwas anderes, als er vermeinte. »Ich habe den Musiker dar¬ 
gestellt (habe Musik gemacht)". Ob die beiden ersten Worte corrumpiert 
sind und, wiederum von rückwärts, hier ET TACITA zu lesen ist, lasse 
ich dahingestellt sein; jedenfalls haben wir in den beiden ersten Worten 
der Inschrift die Erklärung einer Harfe auf unserer Lampe. d. W. 


Ausgrabungen in Agaunum. 

In St. Maurice im Rhonethaie (Canton Valais), dem alten Agaunum, 
ist in den Tagen des 22. September die fünfzehnte Saecularfeier des Mar¬ 
tyriums der thebanischen Legion mit grosser Feier begangen worden. Zu 
derselben waren auch die seit langem unterbrochenen Ausgrabungen in 
den alten, an die jetzige Abtei stossenden Basiliken unter der kundigen 
Leitung des Chanoine Bourban und unter meiner Assistenz wieder aufge¬ 
nommen worden; dieselben haben überraschende Resultate geliefert. Es fanden 
sich, neben einanderstehend, neun Sarkophage, ohne Sculptur, bloss roh 
behauen und mit gewölbten Deckeln. Bis jetzt ist nur der erste derselben 
eröffnet worden; er enthielt aber nichts als die völlig verfallene Asche. 
Die Annahme, dass wir hier vor den Ruhestätten einer Reihe von Aebten 
des 6. und 7. Jahrhunderts stehen, wird hoffentlich durch die weitere 
Untersuchung ihre monumentale Bestätigung erhalten. Aussen an die alte 
Basilika anstossend wurden mehrere Gräber eröffnet, von denen eines im 
Innern rot ausgemalt und am Kopfende mit einem in weiss und schwarz 
aufgetragenen Kreuze dekoriert war. Ein anstossendes Grab hatte auf dem 
roten Anstrich in weisser Farbe die Inschrift, die aber leider gerade in 
dem wichtigsten Stücke, in der Angabe des Namens, durch die Feuchtig¬ 
keit zu Grunde gegangen war; es Hessen sich nur noch die Worte ent¬ 
ziffern: FECIT-AbEbAT ANNOS PLVMENSES (annos plus minus oder 
plenos quinquaginta quinque)-, zwischen fecit und abebat war das constanti- 
nische Monogramm in einen Kreis gemalt und daneben ein unverständ¬ 
liches Zeichen (Palme?). Dis Ausgrabungen mussten am Vorabende des 
Festes vorläufig eingestellt werden. - Einen zum Teil unter den Gebäuden 
der jetzigen Abtei sich hinziehenden langen und breiten unterirdischen 
Gang, aus dem natürlichen Gestein ausgehauen, den man Katakombe 
nennt und an welchen an einzelnen Stellen cubicula stossen, habe ich 
schon vor mehreren Jahren untersucht und dort auch einige Ausgrabungen 
vorgenommen, die jedoch nicht den Erweis lieferten, dass der Gang je zu 
Begräbnis- und Kultzwecken benuzt oder gar angelegt worden sei. Allein 
es sind hier noch manche Partien verschüttet, und es bedarf einer sorg¬ 
fältigeren Untersuchung, um zu einem abschliessenden Resultate zu ge¬ 
langen. d. W. 



Kleinere Mittheilungen. 


353 


Die Kapitelüberschriften der dogmatischen Bücher des 

hl. Ambrosius. 

1. G. Mercati suchte in einem Aufsatze, le Titulationes nelle opere 
dogmatiche di S. Ambrogio, welcher als 8. Heft dem grossen Sammel¬ 
werke Ambrosiana (Milano 1897) eingereiht ist, nachzuweisen, dass die in 
den Hss erhaltenen, von den Maurinem aber in ihrer Ausgabe abge¬ 
änderten Kapitelüberschriften von Ambrosius selbst herrühren oder jeden¬ 
falls der Klarheit wegen bald nach Verbreitung dieser dogmatischen Bücher 
— de fide 11. V, de Spir. s. II. III, das Buch de incarnationis dominicae 
sacramento hat in den Hss keine Inhaltsangabe »wegen der Kürze und 
dessen charakteristischer Eigenschaft als Rede an das Volk" - heraus¬ 
gehoben worden seien. 

Mercati hatte acht Hss verglichen. Zum Ausgangspunkt nimmt er 
Cod. Raven, (s. VI), welcher nach dem Briefe Gratians an den Bischof in 
fortlaufender Zählung die Kapitelüberschriften zu den drei 
Büchern vom heiligen Geiste in 51 Nummern giebt. Auch 
während des Textes sind die Kapitel gezählt, ohne dass aber diese 
Numerierung der vorangeschickten entsprechen würde. Zur Recon¬ 
struction der capitula de fide bietet ihm einen Anhaltspunkt 
Cod. Paris. lat. 8097 (s. V), welcher nur das erste der fünf Bücher 
mit jeweiligen Ueberschriften während des Textes enthält Die übrigen 
sechs Hss haben die capitula geteilt vor jedem Buch, oder im Texte 
jedem einzelnen Kapitelabschnitt vorangeschickt, oder am Ende um den 
Text nicht zu unterbrechen und eine kontinuierliche Lesung zu ermög¬ 
lichen, wie ein Cod. der kgl. Kapitelsbibliothek zum hl. Ambrosius in 
Mailand (s. XII), Cod. Ambros. D 268 inf. (s. VIII), Cod. Ambros. B 54 
inf. (s. XII), Cod. Vatic. lat. 267 (s. IX-X), Cod. Vatic. lat 266 (s. IX) 
ol. Corv.; Cod. Casin. 4 e 45 (s. VII) war bereits von A. Amelli nach 
diesem Gesichtspunkte untersucht und es zeigte sich, dass die vorange¬ 
stellte Tafel die Kapitel in anderer Form enthält als die im Texte ver- 
zeichneten. Mercati versuchte die ursprüngliche Gestalt der Kapitelüber¬ 
schriften wiederherzustellen, wobei aber die italienischen Hss unter sich, 
ebenso die spanische Redaktion, welche Cod. Casin. vertritt, und auch die 
französische (Cod. Vat-Corv.) gegenseitig abweichen. 

Diesen Zeugen reihen sich weitere an: Cod. Monac. lat. 8113 und 
Cod. Sangall. 98. Cod. Monac. lat 8113 (s. IX-X) ol. Mogunt. 14, Perga- 
menths in Minuskel enthält folgendes: S. 1 mit roter Schrift: Insunt Tractatussce 
memorie Ambrosi de fide et de incamatione lib. VlIII. Es sind also Text 
drei Bücher de Spirito sancto als ein Ganzes mit der Schrift de fide be¬ 
trachtet. Ohne Inhaltsverzeichnis beginnt die Schrift de fide auch im Text 
ist kein Absatz oder eine Kapitelzählung mit Ausnahme von S. 18, 22 und 
24, woselbst in schwarzer Schrift einige Ueberschriften angemerkt sind. 



354 


Kleinere Mittheilungen. 


Von S. 48 an scheint eine zweite Hand geschrieben zu haben, wie auch der 
Beginn des vierten Buches S. 60 nur mit Uncialschrift CONSIDERANTI 
Mihi hervorgehoben wird. S. 45 kehrt die ursprüngliche sorgfältige Hand 
wieder. Das fünfte Buch schliesst S. 120, die drei letzten Linien sind 
später beigefügt. Dann Titulorum adbreuiatio de spu sco incipit mit 
roter Schrift in 18 Kapiteln. Die Inhaltsangaben sind auch während des 
Textes, letztere aber ausführlicher, mit manchen Umstellungen gegenüber 
den vorausgeschickten. Das gleiche Verhältnis ist bei den Kapitelüber¬ 
schriften zum zweiten und dritten Buch, welch’ letztere nach den Be¬ 
merkungen im Texte von einer zweiten Hand corrigiert sind. Die Kapitel 
sind im Texte nicht mit Zahlen angemerkt, erst von S. 179 ab wird cap. 
XI gezählt bis cap. XXII, mit welchem die Hs ohne die Schrift de incar- 
nationis dominicae sacramento abschliesst.. 

Cod. Sangall. 95 (s. IX) hat zu den fünf Büchern de fide gar keine 
Inhaltsangaben, dagegen Cod. Sangall. 98 (s. IX). Er enthält: libri quattuor 
(tres aufgeschrieben) sei Ambrosii 7pi Ad Qratiariü augustum de spu sco 
editi, mit anderer blasser Tinte geschrieben et quartus de incamatione 
domini. Quintus vero de laude sanctorum. Diese Hs hat die capitula 
jedem Buche vorausgeschickt, und im Texte mit roter Tinte in Uncialschrift 
Auf dem Rande ist manchmal bemerkt: hunc titulum praetermitte. Die 
Kopie dieser Hs Cod. Sangall. 102 (s. X) hat bereits die Kapitelüber¬ 
schriften sämtlicher Bücher am Anfänge zusammengestellt 

Ich habe die Kapitelüberschriften collationiert, sowohl der im Text 
befindlichen als der vorausgeschickten und Cod. Monac. und Sangall. ver¬ 
glichen. Das Resultat ist: Die Hss weichen zu sehr von einander ab, als 
dass eine einheitliche Zählung, geschweige denn eine einheitliche Textgestaltung 
der capitula hergestellt werden könnte. Hätte Ambrosius selbst capitula im 
Text geschrieben, so hätten die Abschreiber nicht so willkürlich geändert 
Die mit dem Briefwechsel zwischen Gratian und Ambrosius verbundene, 
vorangestellte titulorum adbreuiatio ist später erfolgt als die im Texte 
herausgehobene; denn ihre Form ist für eine Gesammtinhaltsangabe zu¬ 
geschnitten. Dass dieser Prozess schon früh betreffs der Bücher vom 
heiligen Geiste erfolgte, zeigt Cod. Raven. Der Neuherausgeber dieser 
Bücher hat im speziellen freie Hand in der Kapiteleinteilung, zu welcher 
sich die nach inneren Kriterien am besten empfiehlt Da Ambrosius die 
einzelnen Bücher zu ganz verschiedener Zeit abfasste, also keine einheit¬ 
liche Disposition verfolgte, vielmehr von seinen Quellen sich leiten 
lässt, welche er nach dogmatischen Gesichtspunkten gruppiert, 
so lässt sich auch ein Princip, nach dem hier verfahren werden muss, 
feststellen. 

2. Die Kapitelüberschriften der Predigt de laude sanctorum des 
Bischofs Victricius von Rouen (Migne P. L. XX, 443), welche sich fälsch¬ 
lich in den eben erwähnten Codd. Sangall. 98 und 102 unter dem Namen 



Kleinere Mittheilungen. 


355 


des hl. Ambrosius findet, zeigen, dass auch bei Predigten von den Schreibern 
eine Kapiteleinteilung und Inhaltsangabe gemacht wurde. Wie Mercati (a. 
a. O. S. 8 A. 6 und 29 A. 2) selbst anmerkt, war auch die ambrosianische 
Predigt de incarnationis dominicae sacramento schon früh in Kapitel geteilt, 
ohne dass Ueberschriften dazu gemacht wurden. Die Homilie de laude 
sanctorum hat in Cod. Sangall. 98 am Ende Kapitelüberschriften in 
12 Nummern beigefügt, in Cod. Sangall. 102 aber vorausgeschickt, während 
im Texte die Anfangsworte jeden Kapitels mit roter Tinte geschrieben sind. 
Ob diese St. Oallener Hss in der Neuausgabe der Homilie von Sauvage 
und Tougard (Paris 1895) benützt wurden, kann ich augenblicklich nicht 
feststellen. 

Rom. 


Theodor Schermann. 



Rezensionen und Nachrichten 


Georg Evers, Römische Mosaiken. Neue Folge, Regensbure 1902 
XI, 696. 

Der Titel des Buches lässt zunächst an die Mosaikgemälde, zumal 
in den Kirchen denken; doch der Untertitel: »Wanderungen und Wand¬ 
lungen durch das Patrimonium St. Petri« belehrt uns, dass wir Schilderungen 
von Land und Leuten, historische Nachrichten, kunstgeschichtliche Unter¬ 
suchungen vor uns haben, bunte Steine, die zu einem Mosaikgemälde zu- 
sammengestelt sind. Dass ein sehr reiches Material zur Verarbeitung ge¬ 
kommen, lehrt die Seitenzahl von nahezu 700 Seiten; gestattet sich der 
Verf. hier und da auch etwas ferne gehende Excurse, so mag das in dem 
Titel des Buches seine Rechtfertigung finden. In zwei Abtheilungen wird 
erst der nördliche Theil des Patrimoniums (Attigliano, Montefiascone, Bol- 
sena, Cometo, Viterbo, Sutri, Nepi) dann der südliche (Sorade, Braciano, 
Veji) durchwandert und dann (S. 589—696) der Vatikan mit seinen Mo¬ 
numenten besichtigt. Etruskisches, Altchristliches, Mittelalterliches, Sitten¬ 
geschichtliches reiht sich an einander, um uns ein äusserst farbenreiches 
Mosaik vor Augen zu stellen. Litteratur ist fleissig benützt; nicht selten 
stellt der Verf. sich auf den Boden eigener Untersuchung. Manchmal ist 
bei der Schilderung von Missständen die Farbe zu dick aufgetragen. Dass 
auch unrichtige Auffassungen neben einer Menge kleinerer Verstösse und 
Flüchtigkeitsfehler Vorkommen, darf nicht verschwiegen werden. 

d. W. 

A. Bigelmair, Die Beteiligung der Christen am öffentlichen Leben, 
in vorconstantinischer Zeit. Ein Beitrag zur ältesten Kirchengeschichte. 
(Veröffentlichungen aus dem Kirchenhistorischen Seminar München Nr. 8). 
München (Lenter) 1902. — 340 S. 

»Ein schönes Thema, — nur vielleicht ein allzuschönes für eine 
Inauguraldisertation!« Mit diesem Oedanken nahm ich, es offen zu ge¬ 
stehen, erstmals das vorliegende Buch zur Hand, das in zwei Reihen von 
je vier Kapiteln die rechtlich^ Stellung der Christen der drei ersten Jahr¬ 
hunderte, ihre Stellungnahme zum Staate, zu den Staatsämtern und zum 
Militärdienste, ihre Stellung in der heidnischen Gesellschaft und ihre 
eigene Stellungnahme zu derselben, zu ihren Vergnügungen und zur 



Rezensionen und Nachrichten. 


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irdischen Arbeit, zu Gewerbe, Handel, Kunst erörtert. «Gewiss ein all¬ 
zuschönes Thema für eine akademische Preisarbeit!“ ergänzte ich meinen 
Gedanken, als ich dem Vorworte entnahm, dass sie aus der »Bearbeitung 
einer von der theologischen Fakultät der Ludwig-Maximiliansuniversität 
München für das Jahr 1896/97 gestellten Preisaufgabe" hervorging. Die 
Lektüre hat leider den ersten Eindruck nach seiner ungünstigen Seite nur 
zu verschärfen vermocht. 

Nicht dass es etwa von vornherein undenkbar erschiene, in dem 
äusserlich engen Rahmen einer Erstlingsarbeit in fruchtbarer Weise dem 
Gegenstände näher zu treten, der einer der bedeutsamsten der christlichen 
Altertumswissenschaft ist! Im Gegenteil hätte auf noch geringerem Raume 
als dem hier ausgefüllten sogar entschieden Fruchtbareres geleistet werden 
können. Mit nüchternster Kühle und Trockenheit hätten sich aus der 
Litteratur und den sepulkralen Denkmälern, nach sachlichen Rubriken ge¬ 
ordnet, die positiven Zeugnisse für das Verhältnis der vorkonstantinischen 
Christenheit zu den verschiedensten Lebensäusserungen der sie umgeben¬ 
den spätantiken Kultur zusammenstellen lassen. Das wäre eine Arbeit 
etwa im Stile von P e 1 k a ’ s Altchristlichen Ehedenkmälern geworden, — 
eine recht prosaische, etwas registerhafte und statistische Arbeit ja, dafür 
eine für uns alle höchst wertvolle und lehrreiche Arbeit. Aber einmal 
wäre zu einer solchen die Bekanntschaft auch mit den noch unpublicierten 
epigraphischen Monumenten des unterirdischen Roms mindestens sehr 
wünschenswert gewesen. Dann war die hier unerlässliche weise Selbst¬ 
beschränkung, war das Opfer, bei einer Frage von derartig höchstem 
Interesse sich jederlei allgemeine Redensarten zu versagen, von einem An¬ 
fänger schlechterdings nicht zu erwarten. Tüchtige Jugend — und das ist 
ihr gutes und edelstes Recht — liebt es den Blick mit frischem Wagemut 
auf das Grosse, das Ganze zu richten. Entsagungsvolle Detailsammlungen 
anzustellen, dazu mag nur eine echte pädagogische Begabung ihres Leiters 
auf dem Wege wissenschaftlicher Forschung fast mit eiserner Hand sie 
zwingen. So sind denn auch die Vorzüge dieser Jugendarbeit durchaus 
andere, als die von der angedeuteten, wünschenswerten Behandlung des 
Themas erforderten. 

Anzuerkennen nämlich, dass es ihr auch an wirklichen Vorzügen 
nicht fehle, ist eine Pflicht der Gerechtigkeit. Der Verfasser hat wenigstens 
die litterarischen Quellen mit Fleiss und Belesenheit benützt und bei Be¬ 
nützung der bedenklichsten Schicht derselben, der Martyrerakten, meist eine 
anerkennswerte kritische Reserve bewahrt. Er disponiert den gewonnenen 
Stoff vortrefflich. Er zeigt überall das Streben, klar und gründlich zu 
sein. Mit entschiedenem historischem Sinne bemüht er sich, Einzeler¬ 
scheinungen in grosse, entwickelungsgeschichtliche Zusammenhänge einzu¬ 
fügen. Seine Darstellung ist fliessend, durch flotten Stil bestechend, von 
einem gehobenen religiösen Gefühle erwärmt. 



358 


Rezensionen und Nachrichten. 


Schade zunächst nur, dass an einem Orte, wo wesenhaft andere not¬ 
wendig wären, bestimmte Vorzüge sich geradezu in Fehler verwandeln 
können! Das Streben nach Klarheit und Gründlichkeit hat zu ermüdender 
Breite geführt. Von einzelnen Quellenschriften wie den Tertullianischen 
Apologeticum 28—36 (S. 107 ff.), de corona militis (S. 166—170) und de 
spectaculis (S. 265—279', der Homilie de aleatoribus (S. 288 ff.) oder dem 
Briefe des Eucherius von Lyon über die thebanische Legion (S. 194-197) 
wird eine Inhaltsanalyse gegeben, die eher in eine Litterargeschichte ge¬ 
hörte. Wo, wie z. B. bezüglich der Soldatenmartyrien (S. 189—194) oder 
der christlichen Aerzte (S. 303 ff.), die Aufzählung der Thatsachen genügt 
hätte, erhalten wir eine Reihe von Erzählungen, die selbst im vorliegenden 
Zusammenhänge bedeutungsloseste Nebenumstände eher rhetorisch unter¬ 
streichen, als verschweigen. Einzelne Exkurse wie diejenigen über die 
thebanische Legion S. 194-201 oder die passio quatuor coronatorum S. 
328 ff. sind mindestens in solcher Ausführlichkeit nicht durch das mögliche 
Ergebnis für das Gesamtthema gerechtfertigt, vollends desjenigen über die 
legio fulminatrix S. 185-188 gar nicht zu gedenken, der wesentlich — 
übrigens zugestandener Massen - einen Aufsatz Mommsens referierend 
wiedergiebt. Weiteres Ueberflässiges einzubeziehen, verleitete der Wunsch 
nach Aufzeigung grosser kulturgeschichtlicher Zusammenhänge. Die beiden 
ersten Kapitel der zwei Kapitelreihen (S. 16—75, 202-224) gehören schon 
hierher, soferne sie die Stellung der heidnischen Welt zum Christentum, 
nicht diejenige des Letzteren zu Jener behandeln. Aber auch sonst muss 
der Leser gelegentlich einen kleinen Schlachtenbummel in das Gebiet an¬ 
tiker Wirtschafts- und Kulturgeschichte, Alttestamentlicher oder Nentesta- 
mentlicher Theologie mitmachen, entschliesst er sich nicht einige Seiten zu 
überschlagen. Lieber die schlechte Lage der Landwirtschaft (S. 298 f.) und 
die Abnahme der Beteiligung am Staatsleben während der römischen Kaiser¬ 
zeit (S. 126 ff.), über die römische Konskriptionsordnung (S. 175 ff.), Ent¬ 
stehung und Entwickelung des Kaiserkultus (S. 110 — 114), die Urteile der 
antiken Philosophie über den Handel (S. 313 f.) und die Verachtung der 
Arbeit durch das Altertum (S. 293—296), über die Kriege Israels (S. 165 f.), 
die Stellung des Heilandes zur Obrigkeit (S. 761, seinen und der Apostel 
Verkehr mit Beamten (S. 125) kann er, wenn er mag, sich unterrichten 
oder versuchen, ob ihm S. 181 die Stellung der Christen zum Kriegsdienst 
durch die von S. Julius Africanus in kriegswissenschaftlichem Interesse ge¬ 
gebene Lösung einer geometrischen Konstruktionsaufgabe klarer wird. 
Dass bei diesen weitausholenden Präludien und Intermezzi, deren Um¬ 
fang zu dem ihnen folgenden oder sie umgebenden streng sachlichen 
Materiale in keinerlei Verhältnis steht, an positivem Neuertrag für die 
Wissenschaft schlechterdings nichts herauskommt und nichts herauskommen 
kann, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. Immerhin sind 
sie noch weit unschuldiger Natur als die aprioristischen Betrachtungen 
darüber, was christliche Kreise vorkonstantinischer Zeit auf gewissen Ge- 



Rezensionen und Nachrichten. 


359 


bieten wie denjenigen des Verhältnisses zur Obrigkeit (S. 105) oder zum 
Militärdienste (S. 177—180) gedacht oder empfunden haben mögen, Be¬ 
trachtungen, die nur zu häufig wiederkehren, wo es an kalten, einzelnen 
Daten mangelt. Und diese wiederum sind in ihrer Langatmigkeit weniger 
bedenklich, als die kurzen Einzeleinfälle einer regen Phantasie, die, durch 
ein hübsches »vermutlich« eingeleitet und ohne jeden Schatten einer Be¬ 
gründung, zuweilen hingeworfen werden. So weiss, um nur ein einziges 
Beispiel anzuführen, Bigelmair S. 217, dass von den Eltern der hl. Caecilia 
»vermutlich« der »Vater noch Heide«, die »Mutter Christin« war, und 
gleich darauf lesen wir S. 218: »Das Coemeterium, das wir heute als das 
des Callistus bezeichnen scheint der Familie der Caecilier gehört zu haben; 
und diese überliess es dem Papste Zephyrin, der die Aufsicht über das¬ 
selbe dem Callistus übertrug.« Dazu wird dann auf Hippolytos Philos. 
IX 12 verwiesen, als ob dort von der Schenkungsgeschichte etwas gesagt 
wäre, während die Stelle eben nur von der Einsetzung des Callistus elg 
jo xoini}TrjQiov (d. h. das allbekannte, offenbar schon früher im Gemeinde¬ 
besitze befindliche Coemeterium) redet Ueberhaupt sieht man sich hin 
und wieder einer beschämenden Fülle der Weisheit und Wissenschaft 
gegenübergestellt, so wenn man S. 155 erfährt, welche Schwierigkeiten 
»sich der Ausübung des Christentumes am Hofe« unter bestimmten »Ver¬ 
hältnissen« entgegenstellten oder nicht, oder S. 57 hört, dass »der Versuch 
von christlicher Seite, ihrer Genossenschaft als collegium funeraticorum 
sozusagen politischen Schutz zu verschaffen, schon sehr früh, wohl unter 
Marc Aurel gemacht worden« sei. Wenn in den grossen unnötigen Er¬ 
weiterungen ein Stück wie die Uebersicht über die Geschichte der Christen¬ 
verfolgungen (S. 37 - 75) für gewisse Kreise noch seinen Wert haben mag, 
redet aus solchen Einzelheiten bereits die gefährlichste Geschichtsbau- 
nieisterei, die an Stelle entwickelungsgeschichtlicher Methode getreten ist 
Um einem jedes Vergnügen zu verderben, braucht nur noch die religiöse 
Wärme z. B. S. 85, 104, 331 ff. in den Ton des Andachtsbuches überzu¬ 
gehen, die Darstellung sich S. 75 zu poetischen Ausmalungen von Abend¬ 
rot beleuchteter tragischer Haupt- und Staatsaktionsmomente zu versteigen 
oder zum Stile des modernsten »historischen Romanes« herabzusinken,, 
so dass wir S. 5 von den »Anschlagsäulen« lesen, an denen am 13. Juni 
313 zu Rom »das neueste Edikt der beiden Augusti Constantin und Lici- 
nius« prangte. 

Indessen würde man sich mit Breite, Phantasterei und Geschmack¬ 
losigkeit noch zur Not abfinden können, wären nur die Quellen wirklich 
aufgearbeitet. Doch, wie schon angedeutet, ist dies höchstens bei den 
litterarischen der Fall. Den Monumenten gegenüber steht die vorliegende 
Arbeit auf einem Standpunkte, von dessen einfacher Möglichkeit man sich 
nur mit Verwunderung und Schmerz überzeugt. Einige »archäologische« 
Lichter werden hin und wieder aufgesetzt. Aber thatsächlich kommt der 
Verfasser über lediglichstes Dilletieren auf dem Gebiete der jnonumen- 



360 


Rezensionen und Nachrichten. 


talen Theologie so wenig heraus, dass er bei einem kümmerlichen Blick 
auf die Katakombenkunst (S. 327 f.) Sarkophage und Gemälde fröhlichst 
durcheinander wirft. Von einer wirklichen monumentalen Begründung 
seiner Aufstellungen fehlt jede Spur. Die Namen der vorkonstantinischen 
Christen von den Inschriften zu sammeln, aus dieser Sammlung eine Reihe 
sicherer Schlüsse über die Verbreitung des Christentums in bestimmten 
socialen Schichten zu ziehen, war die von ihm bei Behandlung seines 
Themas unbedingt an erster Stelle zu leistende Vorarbeit. Aber ihm 
scheinen eben die elementarsten Quellen und Hilfsmittel zu dieser Vor¬ 
arbeit unbekannt zu sein. Das reiche im Bullettino und Nuovo Bullettino 
veröffentlichte, ja selbst das von Marucchi in seinem Quide des cata- 
combes Romaines wieder vorgeführte epigraphische Material hat er auch 
nicht ein einzigesmal berücksichtigt Selbst de R oss i’ s Roma Sotterranea 
und seine Inscriptiones hat er höchst selten und dabei noch meist, wenn 
nicht trotz gelegentlicher Verschweigung der Mittelquelle geradezu immer, 
aus zweiter Hand citiert. Dafür sind A11 a r d und Kraus seine Ge¬ 
währsmänner. »Die Katakomben“ bleiben ihm denn naturgemäss ein so 
vager Begriff allgemeiner Natur, dass der sonst so Wortreiche S. 149 es 
für überflüssig hält, die Lage der »Gruft der Acilier“ etwa durch ein »im 
coemeterium Priscillae“ näher zu bestimmen. Ueber die Acilier selbst 
gleitet er mit drei ganzen Zeilen hinweg, ohne neben Suetonius Dom. 10 
auch nur ein einziges Monument zu citieren. Denkmäler der Domitilla- 
katakombe liegen ihm S. 184 »an der Via Apia“ (!), und auch aus dem 
glücklicherweise - wie es S. 149 merkwürdig genug heisst— »noch 
existierenden Coemeterium der Domitilla" wird keine der Inschriften 
eines Zaßdvog und seiner Schwester Tixiavr), einer Flavilla, C. Julia 
Agrippina, eines P. Aelius Rufinus, M. Aurelius Januarius, Annius Felix, 
Julius Agrippa mit seiner Gattin Rufina als monumentale Parallele zu der 
litterarischen Domitillaüberlieferung angeführt, obwohl sie selbst bei 
Marucchi S. 113 übersichtlich genug zusammenstehen. Neben so 
vielen mit anerkennenswertem Fleisse aus den litterarischen Quellen zu¬ 
sammengestellten christlichen Aerzten vermisst man den diovvotog lajQog 
TTQEoßÜTEQos, dessen schon durch die Vorstellung des profanen Berufes 
hochinteressantes Epitaph in San Callisto nahe der Gruft des Papstes Cor¬ 
nelius noch sein Grab verschliesst, und doch haben ihn die Meisten, die 
ich zu demselben zu führen Gelegenheit hatte, wenigstens ausWisemans 
Fabiola schon gekannt. Erst recht vergebens sucht man natürlich ein Wort 
über das Epitaph eines 'AXs^avdQog laroog XQtouavög xai JlrEv/ianxog 
bei R e i n e s i u s S. 898, dessen Echtheit bei dem alsdann zweifellos nicht 
grosskirchlichen Charakter von der höchsten Bedeutung wäre. Unter den 
vornehmen Familien, in denen das Christentum frühzeitig Bekenner zählte, 
fehlen die Petronii und die Aurelii d. h. Bigelmair ist nicht nur die dem 
3. Jahrhundert angehörende Grabinschrift einer ,.clarissima femina“ Petronia 
Auxentia in San Callisto, sondern sogar die ans Ende des 1. Jahrhunderts 



Rezensionen und Nachrichten. 


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zu verweisende der hl. Petronilla: Aureliae Petronillae filiae dulcissimae 
unbekannt geblieben. Dass auch der in Santa Priscilla bestattete Aug. üb. 
praepositus tabemaculorum weder bei der Besprechung des Verhältnisses 
der Hofkreise zum Christentum noch zum Kapitel der irdischen Arbeit, 
des Gewerbes und Handels erwähnt wird, ist nach solchen Proben eigent¬ 
lich selbstverständlich, wenngleich es von ziemlicher Keckheit zeugt, im 
Ernste einen »Beitrag zur ältesten Kirchengeschichte“ liefern zu wollen und 
dabei die mustergiltigste Sylloge vorkonstantinischer christlicher Inschriften 
zu ignorieren, die de Rossi an derjenigen aus den ältesten Teilen der 
Prisdllakatakombe (Bullettino 1886 S. 34-165, 1887 S. 109-117, 1892 S. 
57—129) als die kostbarste Gabe seiner letzten Jahre uns hinterlassen hat 
Ueberhaupt ist die Frage nach der Beteiligung der Christen an be¬ 
stimmten einzelnen Handwerken kaum gestreift Das Verhältnis des 
Christentums zu den socialen Kategorien des servus und des libertus teilt 
das nämliche Schicksal. Hier reden eben die Inschriften mehr als die 
Litteratur, und für ihre Sprache muss schon ein recht taubes Ohr haben, 
wer nicht einmal auf den Gedanken verfällt, die Beispiele des Prädikates 
elarissimus auf christlichen Grabsteinen als die bedeutsamsten Belege für 
die Verbeitung des Christentums in senatorischen Kreisen zu sammeln. 
Der Taubheit für die Sprache der Inschriften entspricht bei Bigelmaier 
die Blindheit für das Bild. Er handelt über Tracht und Mode der alten 
Christen, ohne nur beiläufig auf die grundlegende Skizze von Wilpert 
Die Gewandung der Christen in den ersten Jahrhunderten. Köln 1898 hin¬ 
zuweisen, geschweige denn selbst neben den litterarischen Quellen zu den 
besseren Reproduktionen der sepulkralen Malereien zu greifen. Er weiss 
nicht wie trefflich das Verhältnis des vorkonstantinischen Christen zur 
irdischen Arbeit durch eine Reihe ältester Darstellungen des Verstorbenen 
in seiner Berufsthätigkeit illustriert wird. Ich verweise nur auf zwei 
Loculusplatten aus San Caliisto: diejenige mit dem Bilde des Gärtners 
Valerius Pardus in der Nähe der Lucinakrypta und die einen Schmied in 
der Esse zeigende mit der klassisch schönen griechischen Inschrift & N 

I f H N H. Beide sind bei de R o s s i (Roma sotterranea I Tav. XX 2. 

II Tav. XLV—XLVI 55) in Abbildung Jedem zugänglich. Auch Fos- 
sorendarstellungen, wie sie schon in einer der Sakramentskapellen be¬ 
gegnen, waren in diesem Zusammenhänge zu erwähnen. Vollends das 
Kapitel Christentum und Kunst ist mit einigen billigen Redensarten ab- 
gethan. Nicht einmal der charakteristische Gegensatz zwischen der lange 
noch rein heidnischen bezw. indifferenten Sarkophagskulptur und der 
schon um die Mitte des 2. Jahrhunderts positiv christlichen Malerei ist 
berührt Und doch bezeugt er die Thatsache, dass aus naheliegenden 
Gründen die Skulptur weit weniger von christlicher Hand geübt werden 
konnte als die nicht so leicht zur Darstellung mit dem Götter¬ 
dienste zusammenhängender Sujets genötigte Malerei. Uebersehen ist, dass 
eine Reihe der quasiheidnischen Bilder, wie Jahreszeiten, Genien, Amoret- 

Römische Quartalschrift 1092. 24 



362 


Rezensionen und Nachrichten. 


ten, der Oceanuskopf u. s. w., gar nicht der vorkonstantinischen Zeit ent¬ 
stammt, sondern ihre Entstehung einer antiken Renaissancebewegung des 
4. Jahrhunders verdankt. Zu der Frage nach dem Kunstwerte der christ¬ 
lichen Bilder wird kein einziges Beispiel namhaft gemacht, als ob die 
herrliche Dionysias mit ihren Kindern aus San Callisto, die reizenden 
Amor und Psyche-Szenen aus Santa Domitilla nicht auch heute schon recht 
allgemein zugänglich wären. Doch, wie wir ihn kennen gelernt haben, 
würde der christliche Altertumsforscher an der Isar wohl selbst Wilperts 
abschliessende Publikation der römischen Katakombengemälde ignoriert 
haben, wenn sie bereits vollendet der Oeffentlichkeit vorläge. Verschmäht 
er es ja mit dem ganzen Stolze eines einseitigen Patristikers selbst da, die 
Monumente heranzuziehen, wo nur sie eine seiner mit höchster Selbst¬ 
sicherheit aufgestellten Vermutungen stützen könnten. So sagt Cyprianus 
an den S. 218 citierten Briefstellen auch nicht andeutungsweise etwas davon, 
dass Papst Cornelius „der vornehmen Familie der Cornelier" entstammte, 
und seinem Namen nach könnte der Heilige ebensogut ein Freigelassener 
der Cornelier oder der Nachkomme eines Solchen gewesen sein. Seine 
lateinische Grabinschrift im Gegensätze zu den griechischen seiner Vor¬ 
gänger und Nachfolger und die Thatsache seiner Bestattung ferne von 
diesen in der Nähe unterstellbarer Adelsgrüfte, der epigraphische und der 
topographische Befund allein geben ein Recht, in ihm social mehr zu ver¬ 
muten. Dass und wie Bigelmair natürlich nicht nur die Monumente und 
deren Publikationen, sondern erst recht die archäologische „Litteratur" vor¬ 
nehm bei Seite liegen lässt, dafür zum Schlüsse nur ein Pröbchen! Nach¬ 
dem er unmittelbar zuvor bewiesen hat, dass er noch nicht die Ardeatina 
von der Appia zu unterscheiden vermag, beschliesst er die Anführung des 
Daniasusepitaphs für Nereus und Achilleus mit der Anrempelung des heim- 
gegangenen Altmeisters, dass „die Annahme de Rossis*, die Heiligen seien 
„Prätorianer gewesen" einer mündlichen Mitteilung Weymans nach „in 
dem Elogium keine Stütze" habe. Die Darlegung de R ossis selbst 
Bulletino 1874 S. 21— 24 nachzulesen, ist dem hochberufenen Kritiker nicht 
eingefallen. Er hätte sonst gelernt, dass es sich um eine mit der grössten 
Vorsicht ausgesprochene Vermutung, nicht um eine „Annahme“ handelt 
und dass mit einer Fülle von Gelehrsamkeit leuchtend dargethan wird, 
welche gewichtige „Stütze“ gleichwohl diese Vermutung in den Versen des 
päpstlichen Poeten hat. 

Bei allem dem bekommt man sehr entschieden den allgemeinen 
Eindruck, dass es für eine ganz energische Anregung zu christlich-archäo¬ 
logischen Studien - wie sie allerdings bei der Errichtung eines ordent¬ 
lichen Lehrstuhles für Patrologie und Archäologie noch mehr zu hoffen 
gewesen wäre, als bei derjenigen eines ausserordentlichen — an der Uni¬ 
versität München nachgerade die höchste Zeit geworden ist. Von dem 
gegenwärtigen betrübenden Einzelfalle wird man aber nur mit dem warmen 



Rezensionen und Nachrichten. 


363 


Wunsche Abschied nehmen können, dass demselben die verhängnisvollste, 
leider aber so häufige Wirkung ungenügender Behandlungen eines Gegen¬ 
standes versagt bleiben möge, — diejenige, eine genügende auf absehbare 
Zeit hinaus hintanzuhalten. Dieser Wunsch möge denn auch die ein¬ 
gehende Beschäftigung mit einer Schrift entschuldigen, die unter anderem 
Gesichtspunkte vom Archäologen vielleicht besser wortlos der Vergessen¬ 
heit übergeben worden wäre. 1 Dr. A. Baumstark. 

K» Budde, Das Alte Testament und die Ausgrabumgen■ Giessen 
(Ricker’sche Verlagsbuchhandlung). 1903. - 39 S. 

Der durch G. B. de Rossi als Wissenschaft begründeten monumen¬ 
talen Theologie des christlichen Altertums tritt immer klarer und unabweis¬ 
barer eine solche des Alten Testamentes, die Frucht vor allem der Aus¬ 
grabungen im Euphrat- und Tigrisgebiete und der an dieselben anknüpfen¬ 
den assyriologischen Forschung, zur Seite. Erweist sich aber die christ¬ 
liche Archäologie durchweg als eine Stütze der altkirchlichen Tradition, be¬ 
züglich deren höchstens über ein gewisses Mehr oder Weniger von Stärke 
noch eine Meinungsverschiedenheit herrschen kann, so bedrohen die Ver¬ 
treter einer „monumentalen" d. h. auf die Denkmäler, sei es nun Assyriens 
und Babyloniens, sei es nun Aegyptens oder gar Südarabiens gegründeten 
Erklärung des Alten Testamentes nachgerade vielfach selbst den letzten 
Rest „religionsgeschichtlicher Bedeutung" desselben, wie Verfasser des vor¬ 
liegenden, auf der theologischen Konferenz zu Giessen gehaltenen Vortrages 
S. 9 treffend andeutet. An dem gelehrten evangelischen Theologen der 
Universität Marburg selbst einen, wie auch dem mit seiner bisherigen 
litterarischen Lebensarbeit nicht Vertrauten namentlich auf S. 6f. 36 ein¬ 
leuchten müsste, auf recht „fortschrittlichem" Standpunkte stehenden Alt- 
testamentler entschieden gegen Uebergriffe der Stürmer und Dränger Front 
machen zu sehen, muss auf katholischer und überhaupt auf konservativer 
Seite erfreuen. Ausgehend von dem bekannten Vottrage, über „Babel und 
Bibel", den Fr. Delitzsch am 13. Januar dieses Jahres in der Singakademie 
zu Berlin hielt und am 1. Februar im Königlichen Schlosse vor Sr. Majestät 
dem Kaiser wiederholte, wird hier vor allem an der durch Zimmern und 
Winckler uns bescherten Neubearbeitung von Schräders Die Keilin- 
schriften und das alte Testament ernste und beherzigenswerte Kritik geübt. 
Phantastische Willkür, die schon nicht nur Abraham, Isaak und Jakob, 
sondern selbst die israelitische Königszeit in babylonische Gestirnmythologeme 
auflöst, erhält einen unzweideutigen Absagebrief, und der christliche Archäo¬ 
loge wird die wenigen, aber gehaltreichen und flott geschriebenen Blätter 
mit dem Bewusstsein aus der Hand legen, dass seine Wissenschaft vollauf 
berechtigt ist, diejenige der jüngsten Erforscher altorientalischer Geschichte, 
solange dieselbe keine solidere Methode ausgebildet hat, trotz der beiden 
gemeinsamen monumentalen Grundlage als durchaus unebenbürtige Stief¬ 
schwester von sich wegzuweisen. Dr. A. Baumstark. 

1 Die Redaktion kann nicht umhin, ihre Verwundernng auszusprechen, dass 
einem Anfänger ein solches Thema gestellt wurde. Wäre wenigstens die Einschränk¬ 
ung »nach den litterarischen Quellen" hinzugefügt worden! Wenn daher die Arbeit 
misslingen musste, so hat der Verfasser sien doch redlich und nicht ohne Erfolg 
bemüht, seine Aufgabe zu lösen; das erkennt ja auch der Herr Recensent an. 



Anzeiger für christliche Archäologie. 

Bearbeitet von Prof, J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz). 

s 

Nummer VIII. 

-*- 

i. Die unterirdische Basilika der hll. Marcus und Marcellianus. 

In den eingehenden topographischen Untersuchungen über die alt¬ 
christlichen Coenieterien der Appia und der Ardeatina, welche Msgre. 
Wilpert im vorigen Jahrgang dieser Zeitschrift veröffentlicht hat (Röm. 
Quartalschr. 1901, S. 32 ff.), kommt derselbe zu dem Resultate, dass die 
Basilika des hl. Marcus mit dem Coemeterium der Balbina bei der 
Gabelung der Via Appia und der Via Ardeatina, gegenüber der Kirche 
»Domine quo vadis", gelegen habe. Da nun ebenfalls die in den alten 
Itinerarien erwähnte Basilika mit dem Grabe der beiden unter Diokletian 
gemarterten Diakonen Marcus und Marcellianus zwischen dieser Marcus¬ 
kirche und der Kirche der hl. Petronilla (im Coemeterium der Domitilla) 
gelegen war, so ist dieselbe, ebenso wie die Basilika des Damasus, auf 
dem Terrain der Trappisten zwischen der Appia und der Ardeatina, oder 
in den gegenüberliegenden Weinbergen zu suchen. »Eben dort, auf dem 
Grund und Boden der Trappisten, existiert ein Coemeterium in zwei und 
mehr Stockwerken, mit vielen zum Teil sehr grossen Grabkammern. Ich 
möchte das Coemeterium der hll. Marcus und Marcellianus um so lieber 
hierher verlegen, als Michele Stefano de Rossi im Jahre 1867 dort die 
Reste eines alten Bauwerkes gefunden hat, die ganz wohl die Ueber- 
bleibsel der Basilika jener Heiligen sein könnten." 

Dieses auf Grund der Prüfung der alten Itinerarien gewonnene 
Resultat sollte bald durch neue Funde gestützt werden. Wilpert entdeckte 
in jener Ivilakombe eine unterirdische Kirche, welche ohne jeden Zweifel ein 
hochverehrtes Doppelgrab von Märtyerern umschloss, und Alles weisst darauf 
hin, dass hier thatsüchlich die hll. Marcus und Marcellianus ihre Ruhestätte 
hatten. Lieber seinen Fund veröffentlichte Wilpert in der »Litterarischen 
Beilage“ Nr. 33 14. August 1902t der »Kölnischen Volkszeitung“ einen 
längern Bericht, den wir, zusammen mit brieflichen Angaben des Entdeckers, 
der folgenden Mitteilung zu Grunde legen wollen. 

In der südöstlich an San Callisto angrenzenden Katakombe der hll. 
Marcus und Marcellianus, die sich hinter dem Kloster der Trappisten patres 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


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ausdehnt und die noch vor 2 Jahren allgemein als diejenige der hl. Balbina 
galt, fand de Rossi ein Arkosol, welches mit dem obersten Teil des Bogens 
aus dem Schutt herausragte und einige Reste von Malereien aufwies. Es 
wurde von ihm, wohl wegen der schlechten Erhaltung der Bilder, nicht 
weiter beachtet und blieb in der Folge unbekannt, bis ein vor kurzem 
stattgehabter Einsturz es der Vergessenheit entriss. An Malereien zeigte sich, 
ein Stück von imitiertem Cassettenwerk, die Hälfte eines nimbierten Brust¬ 
bildes Christi und ein mit Tunika und Pallium, also mit der Gewandung der 
Heiligen, bekleideter Mann, der auf eine Leiter zu steigen im Begriffe ist. 
Durch die Trappisten patres wurden nun, unter Wilpert's Leitung, Aus¬ 
grabungen vorgenommen, und man deckte die übrigen, leider nur in 
ihrem untern Teil erhaltenen Malereien vollständig auf. Diese berech¬ 
tigten zu der sicheren Vermutung, dass man an der ursprünglichen 
Grabstätte der hll. Marcus und Marcellinus stand. Die Ausgrabungen 
wurden fortgesetzt und man legte eine unterirdische Basilika frei. Die¬ 
selbe ist in den Tuff, der hier eine sehr geringe Härte besitzt, angelegt 
und hat die Form eines griechischen Kreuzes. Vier gemanerte Säulen, 
von denen die zwei neben dem Eingang noch aufrecht stehen, trugen 
das gegenwärtig fast ganz zerstörte Gewölbe, Die Wände waren bis 
zur Decke mit kostbaren Marmorplatten bekleidet, ln der linken Wand 
ist das mit Fresken geschmückte Doppelgrab der Heiligen, in der rechten 
ein ähnliches Grab, das ebenfalls mit buntem Marmor ausgekleidet war. 
In der Nische der Hinterwand stand der Altar mit der Cathedra des 
Bischofs; beide sind verschwunden, nur die von grossen und dicken 
Marmorplatten gebildete Basis mit den Oeffnungen für die Stützen des 
Altars ist zurückgeblieben. Neben dem Altar befinden sich ansehnliche 
Reste des gemauerten Untersatzes, welcher das Oelgefäss trug, in dem 
die Lampe neben dem Heiligengrab brannte. Der Fussboden ist mit 
Gräbern angefüllt, die jedoch nur in der Nähe des Eingangs unversehrt 
geblieben sind. 

Die Basilika muss frühzeitig ausser Gebrauch gekommen sein, da man 
sich genötigt sah, den Märtyrern eine oberirdische Kirche zu bauen, in 
welche die leiblichen Reste der Heiligen übertragen wurden. Diese Trans¬ 
lation fand spätestens im 7. Jahrhundert statt, da der Pilger des Salzburger 
Itinerars die Märtyrer bereits sursum sub magno altari verehrte. Damals 
mag vieles aus der Unterkirche fortgetragen worden sein, um für die 
obere verwendet zu werden; und so erklärt sich auch, dass kein Fragment 
von einer Inschrift auf die Heiligen aufgefunden wurde. 

Es hatte anfänglich den Anschein, als sei der jetzige Fussboden ein 
nachträglich erhöhter. Die Ausgrabungen haben den Anschein als trügerisch 
erwiesen: der Fussboden ist der ursprüngliche. In ihm wurde das Doppel¬ 
grab der Märtyrer nicht nach Art eines Arkosols, sondern als Bodengrab 
angelegt, mit Marmorglatten ausgekleidet und mit einer Marmorplatte ver¬ 
schlossen. Von der letzteren sind über zwei Drittel an dem bisomus ver- 



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Anzeiger für christliche Archäologie. 


blieben; sie entbehrte jeglicher Inschrift. Dieser auffallende 
Mangel ist nichts anderes als eine Vorsichtsmassregel: in der diokle- 
tianischen Verfolgung wurden die officiell bekannten Katakomben konfisciert 
und konnten neue nur mit grosser Gefahr ausgegraben werden. Kurz: die 
Sicherheit, deren sich die Christen in den unterirdischen Grüften bis in die 
Regierung Valerians hinein erfreuten, existierte nicht mehr; die alte Schranke 
der Inviolabilität der Gräber war durch die feindlichen Ueberfälle gebrochen. 
Infolge dessen begrub man die Märtyrerleiber, um sie in keiner Weise zu 
gefährden, in einem anonymen Bodengrabe, — von der Hoffnung beseelt, 
dasselbe in den Zeiten des Friedens würdig ausschmücken zu können. 
Dieses geschah kurz nach der Mitte des 4. Jahrhunderts, als die ursprüng¬ 
liche, in den rohen Tuff gehauene Gruft zur Basilika umgewandelt wurde. 
Bei dieser Gelegenheit ward die Nische über dem bisomus der Heiligen 
um so viel vertieft, als notwendig war, um hinter dem Doppelgrabe auf 
einem etwas höheren Niveau, ein Grab für eine Leiche herrichten zu 
können. In so unmittelbarer Nähe der Märtyrer zu ruhen, war ein Privileg, 
auf welches der Erbauer der Kirche nicht verzichtet haben wird. Auf dem 
Hauptbilde, auf der Rückwand der Nische' des Märtyrergrabes ist zwischen 
den zwei in natürlicher Grösse dargestellten Heiligen eine in viel kleinerem 
Massstabe gehaltene Frau abgebildet, welche offenbar die Stifterin der Basi¬ 
lika ist, die in dem später zugefügten Grabe beigesetzt ward. Wer sie 
war, wissen wir nicht, da von der Inschrift, die ihr Grab verschloss, bloss 
ein kleines Bruchstück vorhanden ist. Neben diesem Votivbild, in einem 
weniger hohen Felde, ist die Scene vergegenwärtigt, wie Moses seine Schuh¬ 
riemen löst In der Höhe des Arkosolsbogens befindet sich die eingangs 
erwähnte Darstellung der Himmelsleiter, welche an die bekannte Vision 
der hl. Perpetua anknüpft. Wir sehen einen mit der Gewandung der 
Heiligen bekleideten Mann, welcher sich anschickt auf eine Leiter zu steigen; 
unter dieser krümmt sich die von ihm zertretene Schlange. Die Leiter 
steht auf der Erde, die durch einen mit grossen Weizenähren bewachsenen 
Hügel angedeutet ist. Ihre Spitze hat die Richtung auf das mittlere Feld 
des Bogens, wo die Hälfte des Brustbildes Christi erhalten ist. Ohne 
Zweifel war in dem gegenüberliegenden Felde, dessen Stuck mit der 
Malerei abgefallen ist, der andere Heilige in gleicher Haltung abgebildet. 
Die Himmelsleiter versinnbildet hier offenbar, ebenso wie in der Vision 
der hl. Perpetua, das Martyrium, durch welches die Märtyrer unmittelbar 
»zum Erlöser hinaufsteigen". 

Wir haben somit zunächst sicher die Begräbnisstätte von Märtyrern 
in der unterirdischen Basilika; es ist eine „cripta storica“. Das Martyrer- 
grab ist für zwei Leiber eingerichtet; zwei Heilige erscheinen auf dem 
Votivbild und offenbar bestiegen zwei die Himmelsleiter. Da nun die 
Grabstätte, nach den übereinstimmenden Angaben der Itinerarien, auf die 
lill. Märtyrer Marcus und Marcellianus hinweist, so trägt Wilpert kein Be¬ 
denken, in der von ihm aufgefundenen historischen Krypta die Ruhestätte 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


367 


dieser beiden Märtyrer zu erkennen. Dass keine Oraffiti von Pilgern sich 
an den Wänden befinden, erklärt sich daraus, dass diese ganz mit Marmor 
bekleidet waren. Seit Anfang Oktober haben die Ausgrabungen wieder 
begonnen. Man hat bereits das cubiculum retro sanctos, eine unter 
der Grabkirche befindliche Kammer, einen kleinen Teil der Gallerie der 
Grabkirche und zwei ihr gegenüberliegende Krypten freigelegt. So weit 
der gute Tuff reicht, ist alles in einem guten Znstande. Leider bricht er 
bei dem Eingänge der Grabkirche grade da ab, wo die Graffiti der Be¬ 
sucher eingeschrieben waren. Und dass die alten Pilger auch hier ihre 
Namen und Gebete eingeritzt haben, beweisen die Stuckfragmente, welche 
vor der Thür gefunden wurden. Auf einem derselben ist deutlich MAR- 
CELL zu lesen. Der Schutt barg eine verhältnismässig sehr grosse Zahl 
von Inschriften, von denen mehrere wertvoll sind. Eine ganz erhaltene 
sagt von der 19-jährigen Verstorbenen, dass sie „am vierten Tage nach 
Empfang der Taufe als Jungfrau gestorben ist": ACCEPTA DEI GRATIA 
QVARTA DIE VIRGO OBIT. Eine zweite bietet den Namen MARCIA 
mit dem Zusatz DOmna oder DOmni. Ihre Fragmente lagen in einem 
der Bodengräber der Grabkirche der Heiligen. Die Marcia verdient hier 
eine grosse Beachtung, denn so hiess, der Martyrerakten zufolge, die Mutter 
der hll. M. uud M. Es ist nicht auszuschliessen, dass wir die Inschrift der 
Mutter der Heiligen vor uns haben, wie auch das Gegenteil leicht möglich 
ist. Leider fehlen auch hier wieder diejenigen Fragmente, welche die Ent¬ 
scheidung bringen würden. Da der grössere Teil der Inschrift in der 
Katakombe zurückgeblieben ist, so dürfen wir mit Sicherheit annehmen, 
dass die weiteren Ausgrabungen auch die übrigen Fragmente ans Tages¬ 
licht bringen werden. Die Ausgrabungen sind daher eine dringende Not¬ 
wendigkeit; und wir hoffen, dass die opferwilligen Trappistenpatres vor 
den grossen Kosten, welche die Erforschung dieser im höchsten Grade 
rovinösen Katakombe fordert, nicht zurückschrecken, sondern die Aus¬ 
grabungsarbeiten mit derselben Energie wie bisher weiter fortsetzen werden. 
Ein besonderer Dank gebührt schon jetzt dem ehrwürdigen Abt, Pere 
Ignace Binaut, und seinem liebenswürdigen Prior, Pere Dominique. 


2. Weitere Ausgrabungen und Funde. 

Rom. 

In der Priscillakatakombe wurde in der Nähe der sog. 
Capella greca eine Krypta in Gestalt eines Oktogons freigelegt. Dieselbe 
ist ein altes Nymphaeum, das mit der Katakombe in Verbindung gesetzt 
und als Grabstätte benutzt ward. - Die Ausgrabungen in S. A g n e s e 
ausserhalb der Mauern wurden fortgesetzt. Es kamen dabei zahlreiche In¬ 
schriften, sowie Fragmente von solchen zu Tag. Innerhalb der jetzigen Apsis 




368 


Anzeiger für christliche Archäologie. 


wurden die Unterbauten einer altern Apsis blossgelegt, deren Anlage nicht 
der jetzigen entspricht Dadurch wird das Problem der Baugeschichte 
dieser interessanten Basilika noch complizierter. Ein definitives Urteil ab¬ 
geben zu wollen, wäre jetzt noch verfrüht 

Dalmatien. 

In S a 1 o n a wird die Ausgrabung der alten Basilika dieser Stadt 
weiter geführt. Das linke Seitenschiff ist vollständig bloss gelegt und hat 
eine Länge von 50 m., woraus schon jetzt ein sicherer Schluss auf die Di¬ 
mensionen des Gebäudes ermöglicht ist 

Palästina. 

In M ä d a b ä ist eine neue altchristliche Kirche, die zwölfte bis 
jetzt in dieser Stadt, aufgedeckt worden. In dieser Kirche befinden sich 
die Mosaikböden, auf welche bereits in der vorigen Nummer des „An¬ 
zeigers" hingewiesen wurde (oben S. 261). Etwa im Mittelpunkt des Haupt¬ 
schiffes findet sich im Fussboden ein Medaillon, in welchem das Meer 
(SAAACCA) dargestellt ist in Form einer symbolischen Frauengestalt, 
welche aus den Wellen, in denen Fische schwimmen, auftaucht. Um dieses 
Medaillon läuft folgende Inschrift: 

K(vqie) G(eos), 6 noirjaag röv ovQavbv xal ifjv yijv, d ö? £(oi/v 
’Avaoraotq) xal Ow/xq xal Gewdtbgq x (?) 2aHa/xavlov iprj<pa)ois. 

Herr Gott, Schöpfer des Himmels und der Erde, gib das Leben dem 
Anastasius und dem Thomas und der Theodora . . . Mosaik des Salamanios. 

(Vgl. Revue biblique, 1902, S. 599). 


3. Bibliographie und Zeitschriftenschau. 

A. Allgemeines und Sammelwerke. 

Bonnard, L., Notions elementaires d'arch£ologie monumentale. Paris 1902. 
Cornelius, C., Bildniskunst. II. Teil, Das Mittelalter. Freiburg i. Br. 1901. 
Fäh, Ad., Geschichte der bildenden Künste. 2. Aufl. Erste Lieferung. 
Freiburg i. Br. 1902. 

Dolberg, L., Zu den Anfängen der christlichen Kunst. (Studien u. Mitth. 

aus dem Bened.- und Cisterc.-Orden, 1902, S. 451—479). 

Marucchi, O., Resoconto delle adunanze tenute dalla Societa per le Con- 
ferenze di archeologia cristiana. (Nuovo Bull, di archeol. crist. 1902, 
p. 27-40). 

B. Allgemeines über einzelne Länder und Orte. 

Bertaux, E., L’art dans l'Italie m£ridionale du V e au XV« si£de. Vol. I. 
Paris 1902. 



Anzeiger für christliche Archäologie. 


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Dachesne, L., Vaticana. Note sur la topographie de Rome au moyen-äge. 
(Melanges d’arch£ologie et d'histoire, 1902, p. 3—22). 

Jullien, M., A travers les ruines de la Haute Egypte. A la recherche de 
Tabenne. (Etudes publ. par les Peres de la Comp, de Jesus, 1901, 
p. 205—217, 238 - 258). 

Lampakis, G., Memoire sur les antiquites chretiennes de la Grece, pre¬ 
sente au Congres international d’histoire comparee. Athenes 1902. 

Schlumberger, G., Note sur une mission de MM. Perdrizet et Ches- 
nay en Mac6doine dans le cours de l’ete de 1901. (Comptes-rendus 
des seances de l’Acad. des Inscriptions, 1902, p. 33—37). 

Tommassetti, G., Deila campagna romana. Vie Labicana e Prenestina. 
(Archivio della Soc. romana di storia patria, 1902, p. 61—102). 

C. Ikonographie und Symbolik. 

Jacoby, Ad., Ein bisher unbeachteter apokrypher Bericht über die Taufe 
Jesu nebst Beiträgen zur Geschichte des Didaskalie der zwölf Apostel 
und Erläuterungen zu den Darstellungen der Taufe Christi. Strass¬ 
burg 1902. 

Lüdke, W., Drei frühbyzantinische Marienbilder. (Christi. Kunstblatt, 1901, 
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Michel, K, Gebet und Bild in frühchristlicher Zeit (Studien über christl. 
Denkmäler hg. von Joh. Ficker, H. 1). Leipzig 1902. 

Stegenseck, A., Ueber angebliche Georgsbilder auf aegyptischen Textilien 
im Museum des Campo Santo. (Oriens Christ., II, 1902, S. 170-178). 

Torr, C., J6sus et st. Jean dans l’art et suivant la Chronologie. (Revue 
archlologique, t XL, 1902, p. 14-17). 

Weis-Liebersdorf, J. E, Christus- und Apostelbilder. Einfluss der Apo¬ 
kryphen auf die ältesten Kunsttypen. Freiburg i. Br. 1902. 

Wilpert, Q., La croce sui monumenti delle catacombe. (Nuovo Bull, di 
arch. crist. 1902, p. 5—14). 

D. Cultusgebäude and deren Einrichtung. 

Grisar, H., Le biblioteche nell’ antichita classica e nei primi tempi cristiani. 
(Civiltä cattolica, ser. 18, vol. 7, p. 71-729). 

Schuster, lld., Della basilica di San Martino e di alcuni ricordi Farfensi. 
(Nuovo Bull, di arch. crist. 1902, p. 47-54). 

Vincent, H., Fouilles pres du cenade ä Jerusalem. (Revue biblique, 1902, 
p. 274 s.). 

— — L’Sglise des ss. apötres ä Mädabä. (Revue biblique, 1902, 

p. 599). 

Wütig, F., Die Anfänge christlicher Architektur. Gedanken über Wesen 
und Entstehung der christl. Basilika. (Zur Kunstgeschichte des Aus¬ 
landes, X.) Strassburg 1902. 



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Oedeon, M., Bv£amvöv youirjn'joiov. (’ExxAtjoiaonxt) ’AXtföeia, 1902, 
p. 250-251). 

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F. Malerei und Skulptur. 

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Strzygowski, J., Das neugefundene Orpheus-Mosaik in Jerusalem. (Zeit¬ 
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Barbier de Montault, X., La couverture de graduel gregorien de Monza. 
(Revue de l'art chretien, 1902, p. 271—277) 

Bulii, Fr., Frammento di pettine in bosso con rappresentanze cristiane. 
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Pargoire, J., Epitaphe d’une montaniste ä DorylSe. (Echos d'Orient, 1902, 
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1902, p. 221-224). 

L. Bibliographie und Kataloge. 

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(Oriens christianus, 1902, S. 260 - 263). 

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1901. 

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d’histoire, 1902, 301-345). 

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l’Algerie et de la Tunisie. Deuxieme Serie). Paris 1902. 

Strzygowski, /., Bibliographie über byzantinische Kunstgeschichte. (Byzan¬ 
tinische Zeitschrift, 1902, S. 656-675). 



Geschichte. 






Die kirchliche Politik Jakobs in England 
und Schottland. 


Von 

A. Zimmermann. 

Wohl kein Monarch hat die allgemeinen Erwartungen der 
religiösen Parteien Orossbritaniens in demselben Masse getäuscht 
wie Jakob VI. von Schottland, der als Jakob I. den englischen 
Thron bestieg 1603 und in England sowohl als in Schottland mit 
ebenso grosser List als eiserner Konsequenz seine Kirchenpolitik 
durchführte. Auffallenderweise wurden gerade die Anglikaner, welche 
seinem Erscheinen in England mit Bangen* entgegensahen, begünstigt 
und unterstüzt, während die Presbyterianer und Katholiken seinen 
Zorn fühlen mussten. Die Katholiken hatten Grund, von dem Sohne 
der schwergeprüften Maria Stuart, für welche sie so grosse Opfer 
gebracht, von Jakob selbst, dem sie im Kampfe gegen widerspenstige 
Vasallen treu zur Seite gestanden, dem der Papst grosse Wohlthaten 
erwiesen hatte, Dankbarkeit zu erwarten. So lange seine Nachfolge 
auf dem englischen Throne nicht gesichert war, machte der schlaue 
Schotte den Katholiken und Puritanern grosse Versprechungen; als 
er ohne jegliche Schwierigkeit und mit Jubel von England als König 
empfangen wurde, da versäumte er sein königliches Wort einzulösen 
und sann auf Mittel und Wege, den Katholizismus und Presbyteria¬ 
nismus auszurotten. 

Jakob war, soweit wir urteilen können, ohne tiefe religiöse 
Ueberzeugung, er bekannte sich zum Kalvinismus, in dem er er¬ 
zogen worden war, verabscheute aber noch mehr als Elisabeth die 
kalvinische Kirchenpolitik. Der masslose Dünkel, mit dem die 
schottischen Prediger ihn im Anfang seiner Regierung zurechtge¬ 
wiesen und verhöhnt hatten, flosste ihm einen solchen Hass gegen 



376 


Zimmermann 


ihre theokratischen Ideen ein, dass er nur die günstige Gelegenheit 
die schottische Kirche (Kirk) zu- demütigen abwartete. Weit entfernt, 
die englischen Gesinnungsgenossen der schottischen Presbyterianer 
zu befriedigen und die gegen dieselben erlassenen Gesetze zu mildern, 
nahm er entschieden für die Anglikaner Partei, deren Lehre vom 
passiven Gehorsam und von der dem weltlichen Oberhaupt der Kirche 
schuldigen Verehrung ihm ganz besonders zusagte. Da sein Ver¬ 
hältnis zu den englischen Puritanern von Gardiner »History of 
England" und Wakemann »The Puritans« sehr eingehend und 
gründlich behandelt worden ist, wollen wir uns auf die Darstellung 
des Konfliktes mit den Presbyterianern in Schottland und mit den 
Katholiken in England beschränken und zeigen, wie er die Keime 
zur Empörung Schottlands unter Karl I. gelegt hat 

Wir beginnen mit der schottischen Kirchenpolitik, weil wir 
hier die von Jakob befolgte Methode bis ins einzelne verfolgen 
können und aus seinen Proklamationen, Depeschen und Briefen er¬ 
sehen, wie rücksichtslos er gegen seine Gegner voranging und ganz 
unverfängliche Handlungen als Verbrechen bestrafte. Calvin und 
Knox haben bekanntlich weit höhere Forderungen an die weltlichen 
Herrscher gestellt als irgend ein Papst sie und ihre Anhänger haben 
ihre eigenen Ansichten einfachhin mit dem ausgesprochenen Befehl 
Gottes identifiziert, und den, der sich ihren Anordnungen nicht 
blindlings unterwarf, mit Kirchenstrafen belegt. Dies wird bestritten 
von Mitcnell The Scottish Reformation, Edinburgh 1900 p. 217, der 
auf jene Stelle des »First Book of Discipline« verweist (Dunlops 
Confessions II 92—3), in welcher der weltlichen Obrigkeit das 
Recht der Erhaltung und Reinigung der Religion zugeschrieben und 
den Unterthanen der Gehorsam gegen die Anordnungen der 
Regierung zur Pflicht gemacht wird. Jedermann weiss, wie Knox 
selbst sich von dieser Pflicht absolvierte und nicht bloss Maria 
Stuart, sondern auch andere Regenten auf die massloseste Weise 
angriff und sich dabei auf das Wort Gottes und sein Amt als 
Richter und Dolmetsch des Wortes Gottes berief. Andreas Melville 
trat (Second Book of Discipline G X bei Dunlop Confession 11 
788—9) einfach in die Fusstapfen von Knox ein, wenn er be¬ 
hauptete: »Obgleich Könige und Fürsten, soferne sie gut sind, bis¬ 
weilen kraft eigener Machtvollkommenheit, wenn die Kirche ver- 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 377 

dorben und in Unordnung ist, Prediger ernennen und den wahren 
Gottesdienst wieder hersteilen können nach dem Vorbild der guten 
Könige Judas und verschiedener frommer Kaiser und Könige, wie 
ja auch das Evangelium lehrt; so müssen doch alle frommen 
Fürsten und Obrigkeiten da, wo die Kirche rechtlich begünstigt ist 
und die von ihr eingesetzten Diener ihre Pflichten treu erfüllen, die¬ 
selben hören, ihrer Stimme gehorchen und die Majestät des Sohnes 
Gottes, der durch sie spricht, ehren.« Es ist bekannt, in welch 
roher und unehrerbietiger Weise Männer wie Bruce und Melville 
den jungen König öffentlich tadelten, wie dieser sich ganz allmäh¬ 
lich emancipierte und durch Ernennung von Bischöfen die Gewalt 
des schottischen Klerus beschränkte. Durch die Erhebung auf den 
englischen Thron 1603 ward ihm die längst gewünschte Gelegen¬ 
heit gegeben, den Adel von der Kirk (schottischen Kirche) zu 
trennen und enger an sich zu ketten und durch den Geheimen Rath 
und seine Beamten, die einen Rückhalt am Adel fanden, der Kirk 
ein Recht nach dem andern zu entreissen. 

Ein Extrem ruft in der Regel das andere hervor, besonders 
in selbstständigen, dem eigenen Urteil vertrauenden Naturen. Die 
demokratischen Ideen, welche der Humanist Buchanan seinem Zog-, 
ling einzuflössen suchte, fielen auf keinen guten Boden und dienten 
nur dazu, die hohen Vorstellungen vom Königtum, seiner göttlichen 
Einsetzung und der demselben unmittelbar von Gott übertragenen 
Vollgewalt seinem Geiste einzuprägen und Jakob in seiner Ab¬ 
neigung gegen die theokratischen Ideen des Presbyterianismus zu 
bestärken. Jakob war indess zu jung und zu machtlos, als dass er 
seine wahren Gesinnungen hätte offenbaren sollen, versäumte aber 
nicht, die Exzesse der Geistlichkeit sich zu Nutze zu machen und 
unter dem Klerus Anhänger zu werben. Der bischöfliche Name be¬ 
stand noch fort, aber, seine Träger hatten fast alle Autorität eingebüsst 
Es galt den Presbyterien, den Synodal- und Generalversammlungen, 
die von ihnen angemassten Rechte und zwar eines nach dem andern 
zu entreissen. In dem Kampfe gegen den Presbyterianismus ent¬ 
wickelte der König eine Thatkraft, Schlauheit und eiserne Konse¬ 
quenz, die selbst einem Gegner, wie Masson (Register of the Privy 
Council Scotland edited by Masson XII p. XLIV) Bewunderung ab¬ 
nötigt. In den Bischöfen Spottiswoode, Gledstanes, Blackburn, in 


Römische Quartalschrift 1902. 


25 



378 


Zimmermann 


dem Grafen Dunbar und andern Adeligen fand er ebenso gefügige 
als tüchtige Werkzeuge. 

Die Erhöhung auf den englischen Thron förderte und er¬ 
leichterte seine Pläne, einmal weil der arme Adel Schottlands dem 
mächtigen König, der über so viele Aemter und Würden verfügte, 
sich nicht zu widersetzen wagte, dann weil der König an dem 
englischen Volke, oder wenigstens an einer mächtigen Partei einen 
Rückhalt hatte. Zudem war es äusserst bequem von London aus 
seine Verordnungen zu erlassen und andern die Durchführung der¬ 
selben anzuvertrauen. Das seiner natürlichen Führer beraubte Volk 
war entweder machtlos, oder verhielt sich gleichgültig. Nicht nur 
manche unter dem Klerus, sondern auch viele unter den angesehen¬ 
eren und gebildeteren Laien sahen die Demütigung der anmassen- 
den Prediger nicht ungern. Der heftige und unbesonnene Andrew 
Melville und andere arbeiteten dem König in die Hände, der seine 
Gegner nicht zu Athem kommen Hess und ihre Rathlosigkeit und 
Verlegenheit aufs rücksichtsloseste ausbeutete. Es war nicht niedrige 
Rachsucht, nicht Despotismus und Willkühr, welche den König in 
seinem Kampfe gegen Presbyterianismus und Katholizismus leiteten, 
sondern die Ueberzeugung und das Bewusstsein, dass er als Friedens¬ 
fürst berufen sei, den Religionskriegen ein Ende zu machen, die 
Kirchen, welche die Rechte der von Gott eingesetzten Obrigkeit des 
Königs beschränkten, auszurotten. Zu diesen zählte er vor allem 
die katholische Kirche und den Presbyterianismus, während der 
Anglikanismus mit seiner Lehre von dem Supremat des Königs in 
weltlichen und geistlichen Angelegenheiten und seiner Lehre vom 
unbedingten Gehorsam, seinem Ideale am nächsten kam. Weil eine 
Verbindung der englischen Puritaner mit den schottischen Pres¬ 
byterianern der Staatskirche hätte gefährlich werden können, suchte 
er durch Verfolgung der schottischen Calvinisten die englischen im 
Zaume zu halten. 

Selbst Gardiner, der in seiner ausgezeichneten Geschichte 
Englands unter den Stuarts manche Anklagen von Zeitgenossen und 
modernen Historikern zurückgewiesen hat, wird Jakob nicht gerecht 
und legt einigen Sonderbarkeiten, die auf seine Politik keinen Ein¬ 
fluss übten, zu grossen Wert bei. Weit entfernt ein Schwächling, 
ein von seinen Günstlingen beherrschter Jasager, eine Scheide ohne 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 379 

Schwert zu sein, traf * er weit weisere und zur Erreichung seines 
Zieles weit geeignetere Massnahmen als seine Vorgängerin, Elisa¬ 
beth, die durch ihre Schaukelpolitik nicht selten das was sie er¬ 
reicht hatte in Frage stellte. Im Gegensatz zu Elisabeth, die so oft 
durch ihre unberechenbaren Launen die schlauen Pläne ihrer Rath¬ 
geber durchkreuzte und um ihren eigenen Willen durchzusetzen, 
das was jedem klar war, nicht sehen wollte, verlor er den Haupt¬ 
zweck nie aus dem Auge und verstand es vortrefflich, die Mittel 
seinem Zwecke anzupassen. Elisabeth hatte die Katholiken nicht 
niederwerfen, die Puritaner nicht zu gefügigen Werkzeugen machen, 
die katholischen Grossen Irlands nicht demütigen können, weil sie 
Spanien und Frankreich gereizt, und dieselben Repressalien zu üben 
— ihre rebellischen Unterthanen zu unterstützen gezwungen hatte. 
Diesen Fehler vermied Jakob und hielt Frieden mit Spanien und 
Frankreich. Dadurch ward er in den Stand gesetzt, den Trotz der 
Grossen in der Provinz Ulster zu brechen und durch sein Siedelungs¬ 
projekt den Protestantismus in Irland zu stärken. Nicht minder 
wurden die Katholiken und Puritaner in England, da sie keine Hülfe 
von aussen zu erwarten hatten, entmutigt und gezwungen, sich Be¬ 
drückungen und Gewalttaten gefallen zu lassen, die unter Elisabeth 
nur vorübergehende Massnahmen gewesen waren. Der Hass und 
die Abneigung, mit der Puritaner und Katholiken einander betrach¬ 
teten, war indess so gross, dass eine Vereinigung derselben gegen 
ihren Bedrücker nicht zu fürchten war. 

Das presbyterianische System beruhte bekanntlich auf den 
Presbyterien, den Versammlungen der Aeltesten, den halbjährigen 
nationalen Synoden und den jährlichen Generalversammlungen, 
welche die letzte Instanz bildeten. Gegen letztere wurde der erste 
Angriff gerichtet, in letzteren sollten die Bischöfe die Führung er¬ 
halten) an Stelle des von der Versammlung erwählten Moderators 
sollte ein von der Krone ernannter Bischof treten. Vor allem suchte 
der König das Recht der Berufung an sich zu reissen und den 
Termin eigenhändig zu bestimmen. In der letzten in Holyrood- 
house abgehaltenen Generalversammlung Nov. 1602 wurde der Juli 
1604 als Termin angesetzt. Als die Zeit herankam, wurde die Ver¬ 
schiebung der Versammlung bekannt gemacht und vor jeder Zu¬ 
sammenkunft der Predig« - als ungesetzlich gewarnt Einige Prediger 



380 


Zimmermann 


der Grafschaft Fife setzten sich über diese Warnung hinweg, er¬ 
schienen in Aberdeen — dem Orte der Generalversammlung — am 
bestimmten Termin und legten Protest gegen die Massnahmen der 
Regierung ein. ln den Versammlungen der Presbyterien und Na¬ 
tionalsynoden fand der Protest der Prediger fast allgemeine Bei¬ 
stimmung (Register of Privy Council VII. 14). Die Regierung 
suchte die Bewegung im Keime zu ersticken und verbot jede ausser¬ 
ordentliche, ungesetzliche Zusammenkunft unter schwerer Strafe, 
setzte somit stillschweigend voraus, dass sie das Recht zur Berufung 
der Generalversammlung habe. Weil jedoch in der königlichen 
Proklamation eine Versammlung auf den Juli des folgenden Jahres 
anberaumt war, so legte sich allmählich der Unwille unter dem 
Klerus und dem gemeinen Volk. Man wollte sich nicht zur Unzeit 
mit der Regierung Überwerfen. Als aber der Juli 1605 kam und 
die Versammlung wieder verschoben wurde, da beschlossen einige 
der Prediger, welche von ihren Presbyterien schon vor der könig¬ 
lichen Proklamation zu Deputierten gewählt worden waren, nach 
Aberdeen zu gehen, eine Versammlung zu konstituieren nnd die 
Rechte der Kirk (schottischen Kirche) geltend zu machen. Sie Hessen 
sich von ihrem Vorhaben weder durch das an den Provost und 
die Baillies von Aberdeen gerichtete Schreiben des Geheimen Raths, 
noch durch die Drohung des Horning abhalten (1. c. VII, 62). Auch 
der Brief des Königlichen Kommissars, Laird Lauriston schreckte sie 
nicht, sie wussten, das Recht war auf ihrer Seite. So kamen denn 
am 2. Juli 19 Prediger in Aberdeen zusammen, wählten trotz des 
Protestes des Kommissars einen Moderator und Sekretär, zugleich 
schickten sie einen Brief an den Geheimen Rath, in dem sie sich 
über das unbefugte Eingreifen des Kommissars beklagten (1. c. 471-2). 
Bevor sie sich trennten, beraumten sie den letzten Dienstag des 
folgenden Monats als den nächsten Tag der Versammlung an. Zehn 
weitere Prediger, welche am 5. Juli angekommen waren, fanden, 
dass die Versammlung bereits aufgelöst war und begnügten sich 
damit, die Massnahmen ihrer Amtsbrüder gut zu heissen. Der 
König sah in den Predigern Uebelthäter und Verbrecher und zwang 
den Geheimen Rath, das Vorgehen derselben als einen Akt der 
Rebellion zu bezeichnen und dieselben vor seinen Gerichtshof zu 
zitieren. Sechszehn, welche Reue an den Tag legten, wurden mit 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 381 

einer Rüge entlassen, 13, welche festblieben, wurden gefangen ge¬ 
halten. Die Letzteren wurden nebst Robert Youngson, der seine 
Nachgiebigkeit bereute, wieder vor Gericht gestellt. Da sie sich 
mit Würde benahmen und geltend machten, dass in rein geist¬ 
lichen Angelegenheiten nur den geistlichen Gerichten eine Ent¬ 
scheidung zukomme, die Kompetenz der weltlichen Richter aber 
bestritten, so zogen sie sich ganz besonders den königlichen Un¬ 
willen zu. 

Jakob ging in seinem Ingrimm so weit, dass er die 6 vor¬ 
nehmsten Prediger des Hochverrathes anklagen liess. In dem in 
Linlithgon geführten Prozess wurden die Geschworenen derart be¬ 
arbeitet, dass 9 die Angeklagten verurteilten, 6 sie freisprachen. Der 
Rath teilte Jakob mit, wie viele Mühe es ihnen gekostet, die Ge¬ 
schworenen auf ihre Seite zu ziehen. Der König dankte dem Rath, 
äusserte aber den Wunsch, dass auch die übrigen 8 Prediger ver¬ 
urteilt würden. Um die öffentliche Meinung gegen die Angeklagten 
voreinzunehmen, sollte der Rath eine Schrift veröffentlichen und das 
gute Recht der Krone darlegen lassen. Den Vorstellungen des 
Rathes Gehör gebend, der die gereizte Stimmung bei Klerus und 
Volk in lebhaften Farben schilderte, glaubte der König, vorerst inne 
halten zu müssen. Er begnügte sich, die acht nebst den 6 Verur¬ 
teilten in Haft zu halten und den früher Begnadigten grosse Strafen 
in Aussicht zu stellen, wenn sie sich nicht korrekt benähmen. Pre¬ 
diger, welche ihre gefangenen Amtsbrüder in Schutz nahmen oder 
den König tadelten, wurden versetzt oder ihrer Aemter enthoben 
und mussten in jeglicher Weise den Zorn des Königs fühlen. Diese 
Strafen thaten ihre Wirkung, jeder befürchtete dieselben Strafen zu 
erleiden und hütete sich in seinen Reden oder Predigten den könig¬ 
lichen Spionen Anlass zur Anzeige zu gewähren. In einer Prokla¬ 
mation vom 13. Feb. 1606 wurden alle gegen das Vorgehen der 
Regierung gerichteten Reden und Urteile als aufrührerisch bezeichnet, 
die Magistrate erhielten den Auftrag, die, welche den Anordnungen 
zuwider handelten, festzunehmen. Die vom Geheimen Rath ver¬ 
öffentlichte Flugschrift „Erklärung der gerechten Ursachen des Ein¬ 
schreitens seiner Majestät gegen die des Hochverrathes überführten 
und gefangenen Prediger" wurde massenhaft unter dem Volke 
verbreitet, jede freie Meinungsäusserung aber scharf verpönt. Um 



382 


Zimmermann 


die Unzufriedenen nicht zum Aeussersten zu treiben, wurde in einer Pro¬ 
klamation vom 26. Sept. 1605 auf die Notwendigkeit der Heilung der 
kirchlichen Schäden hingewiesen und eine Generalversammlung aus¬ 
geschrieben, welche Ende Juli des folgenden Jahres in Dundee ge¬ 
halten werden sollte. Der König benützte die Zwischenzeit, um in 
den Verhandlungen mit den Presbyterien und Nationalsynoden für 
seine eigenen Ansichten über die Gewalt der Bischöfe und für seine 
Kirchenpolitik Anhänger zu werben. Die Presbyterianer waren nicht 
so mürbe, wie die königlichen Agenten gehofft hatten und machten 
denselben bittere Vorwürfe. Die Generalversammlung in Dundee 
würde, das Hess sich voraussehen, nicht nur die Freilassung der 
Gefangenen fordern, sondern vertrauend auf das Privilegium der 
Straflosigkeit die Schritte der Regierung scharf verurteilen. Der 
König fürchtete nichts mehr als einen öffentlichen Protest, der die 
allgemeine Aufregung nur erhöhen konnte, und suchte der Beweg¬ 
ung unter den Geistlichen, eine unter den Laien entgegenzusetzen. 
Er beschloss ein Parlament zu berufen und demselben seine kirch¬ 
lichen Reformen zu unterbreiten. Der Adel war dem König zum 
besondern Dank verpflichtet, es war übrigens dafür gesorgt, dass 
nur gesinnungstüchtige Männer gewählt wurden, und so stiessen in 
dem rothen Parlamente zu Perth (so genannt wegen der glänzend 
roten Kleider des Adels) die zwei sehr wichtigen Akte »Anent the 
Resitution of the Estate of Bischoppis" (Betreffs der Wiederher¬ 
stellung der bischöflichen Würde) und »Anent the Kingis Majesteis 
Prerogative“ (Betreffs der königlichen Prärogative), wodurch der 
königliche Supremat wie er in England bestand, auch in Schottland 
eingeführt und die Bischöfe in ihre Rechte eingesetzt wurden, auf 
geringe Schwierigkeiten. Juli 1606. Die orthodoxen Presbyterianer 
hatten die Beschlüsse des Parlamentes nach Kräften zu verhindern 
versucht und waren entrüstet, dass die Männer, die sie bisher ebenso 
gehasst wie verachtet hatten, im Parlament und im Geheimen Rath 
erschienen und einen weit grösseren Einfluss als die Laien übten. 
Andrew Melville und sein Neffe James waren nebst 40 andern Pre¬ 
digern erschienen. Ersterer hatte sich in den Sitzungssaal einge¬ 
schlichen und blieb, obgleich man ihn entfernen wollte. Erst nach¬ 
dem er Protest gegen die Verhandlungen eingelegt hatte, verliess er 
den Saal. 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 383 

Der Königliche Kommissar, Graf Dunbar, der Zeuge dieses 
Vorfalls gewesen war, nahm Melville diesen Akt der Kühnheit nicht 
übel und Hess in einer persönlichen Unterredung durchblicken, dass 
es ihm vielleicht gelingen könnte, den König umzustimmen. Der 
geschmeidige Diplomat wusste recht wohl, dass Melville keine Aus¬ 
sicht auf Erfolg habe; aber es kam ihm viel darauf an, Melville 
für den neuen Plan seines Herrn zu gewinnen Dieser war kein 
anderer als 8 der angesehensten und gelehrtesten Presbyterianer und 
8 Episkopale, darunter mehrere Bischöfe zu sich nach London zu 
laden und in den Konferenzen, denen auch englische Theologen und 
Bischöfe beiwohnen sollten, die strittigen Fragen zu lösen. Melville 
und seine Genossen hatten schwere Bedenken, konnten sich aber 
dem Rufe nicht entziehen und machten sich auf den Weg nach 
London. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen wurden die Kon¬ 
ferenzen in Gegenwart des Königs gehalten. 22—23. Sept. Den 
Presbyterianern wurden allerlei verfängliche Fragen gestellt, um aus 
ihren Antworten sie des Ungehorsams und der Ungesetzlichkeit zu 
überführen. Nach einem achtmonatlichen unfreiwilligen Aufenthalt 
in London wurden 6 in ihre Heimath entlassen. Andrew Melville 
wurde im Tower gefangen gehalten, sein Neffe aber nach dem Norden 
Englands verbannt (cf. Register VII, p. LIX). In einem Brief an 
den Geheimen Rath, 26. September 1606 wurden demselben zweck¬ 
dienliche Weisungen erteilt (1. c. S. 50). Jeder Prediger, der in 
seiner Predigt, seinem Gebete (die schottischen Prediger hatten die 
üble Gewohnheit, in ihren stets extemporisierten Gebeten die Ereig¬ 
nisse des Tages, politische und religiöse Fragen einzuflechten) oder 
in einer Unterredung die eingekerkerten Prediger in Schutz zu 
nehmen wage, solle sein Leben verwirken. 

Um nicht in den Verdacht der Feindschaft gegen den Pro¬ 
testantismus zu kommen, wurde allen getreuen Unterthanen strenge 
Durchführung der Strafgesetze gegen den Papismus zur Pflicht ge¬ 
macht Es gelang dem König nur zu sehr, die Aufmerksamkeit von 
seinen antipresbyterianischen Gewaltmassregeln abzulenken und die 
Presbyterianer zu Kundgebungen ihrer Loyalität zu veranlassen. In 
ihrer Freude, die Katholiken verfolgen zu können, vergassen sie die 
ihren Führern zugefügten Unbilden. Die 6 wegen Hochverath Ver¬ 
urteilten wurden aus dem britischen Reich verbannt, die 8 übrigen 



384 


Zimmermann 


aus ihren Pfarreien verwiesen und verpflichtet, in den von der 
Regierung ihnen angewiesenen Wohnsitzen zu verbleiben. Infolge 
der Freude über die Verfolgung der Katholiken vergass man die 
Leiden der eigenen Religionsgenossen. Die Klagen über die Be¬ 
drückung der presbyterianischen Kirche verstummten mehr und mehr, 
die Ruhigen und Friedliebenden gewannen die Oberhand über die 
Heisssporne; gleichwohl konnte die Regierung noch nicht wagen, 
eine Generalversammlung zu berufen. Man nahm daher seine Zu¬ 
flucht zu einer Konvention, die aus eigens vom König ernannten 
Vertretern der verschiedenen Presbyterien bestehen sollte, ausser 
diesen waren auch die schottischen Bischöfe und ihre Theologen, 
ferner verschiedene Mitglieder des Geheimen Rathes und des Adels 
eingeladen. In der zu Linlithgow tagenden Konvention, 10. Dez. 
1606, wurde scheinbar der Hauptnachdruck darauf gelegt, auf welche 
Weise man das Wachstum des Katholizismus verhindern könne; die 
grundstürzenden Aenderungen in der Kirchenpolitik, die Wieder¬ 
herstellung der Hierarchie, die Ernennung der Bischöfe zu ständigen 
Moderatoren — d. h. Richtern — in Glaubenssachen wurden als 
Nebensachen dargestellt und glücklich durchgesetzt. Manche der 
Prediger waren nicht wenig überrascht, als sie gewahr wurden, dass 
man sie durch allerlei Listen und Tücke zur Abschaffung des pres¬ 
byterianischen Systems überredet habe. Die Bestimmung die man 
in der Konvention von Linlithgow vereinbarte, war ungefähr folgende: 
»Die Moderatoren-Präsidenten der 53 Presbyterien Schottlands 
werden nicht länger von den Mitgliedern gewählt, sondern ent¬ 
weder ex officio kraft ihres Amtes wie die Bischöfe oder infolge 
einer hervorragenden Stellung ständige Moderatoren. Die voll¬ 
kommene Gleichheit aller Mitglieder besteht nicht mehr.« Der aal¬ 
glatte Graf Dunbar wusste alle die Bedenken der schwankenden 
Prediger zu beseitigen und den einzelnen Bestimmungen einen so 
unverfänglichen Charakter zu geben, dass viele sich täuschen Hessen. 
Um die Eifrigen nicht vor den Kopf zu stossen, machte Dunbar 
manche Zugeständnisse, die Jakob nicht befriedigten. In der That 
war mehr erreicht, als man hatte erwarten können und so zögerte 
der König keineswegs, aus der Konvention Vorteile zu ziehen und 
den Beschlüssen derselben dieselbe Rechtskraft zu verleihen, als wären 
sie von einer Generalversammlung ausgegangen. Die neuen Statuten 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 385 

wurden indess nicht veröffentlicht, damit die Regierung dieselben 
nach Belieben auslegen und alle Gegenvorstellungen der Presby¬ 
terianer gegen ihre Massnahmen abschneiden könnte. Sie konnte 
freilich nicht verhindern, dass die Gesetzlichkeit der Statuten in den 
Versammlungen der Aeltesten und den Provinzialsynoden bestritten 
wurde. Der Geheime Rath beantwortete die Proteste mit Ver¬ 
tagung oder Auflösung der Versammlungen und verfügte, dass 
künftighin die ständigen Moderatoren auch in den Presbyterien 
präsidieren sollten. Damit war der letzte Rest der demokratischen 
Institutionen beseitigt und der alte vorreformatorische Rechtszustand 
wieder hergestellt, Juni 1607. 

Die allgemeine Bestürzung im presbyterianischen Lager sich 
zu Nutze machend und entschlossen das Eisen zu schmieden, wenn 
es warm ist, verordnete Jakob, dass die Provinzialsynoden am 
18. August zusammentreten und die Abgeordneten für die General¬ 
versammlung im Holyroodhouse wählen sollten. Auch auf diesen 
Synoden sollten die Bischöfe als ständige Moderatoren fungieren, 
d. h. die Wahlen nach ihrem Gutdünken lenken. Diese Zumuthung 
war selbst vielen der Gemässigten zu stark, sie unterstützten die 
Forderung ihrer Kollegen, dass die Akten der Konvention von 
Linlithgow vorgelegt würden, auf die sich der Kommissar berief. 
Drohungen und Einschüchterungen verfingen nicht; um den allge¬ 
meinen Sturm zu beschwören, musste man die Dokumente in ihrem 
Wortlaute mitteilen (Mitte August). 

Das Schwanken und die Nachgiebigkeit des Rathes hatte die 
Folge, dass die Bewegung, welche so grosse Dimensionen anzu¬ 
nehmen drohte, ganz allmählig wieder einschlief. Der Klerus selbst 
* war nicht einig, viele wollten es mit der Regierung, welche die 
Pfarrgehälter aufgebessert hatte, nicht verderben, andere zogen die 
Regierung durch Bischöfe dem gewaltsamen Vorgehen und der 
Intoleranz der Generalversammlung vor, keiner wollte sich an die 
Spitze einer Bewegung stellen- und ein Märtyrer für die Freiheit der 
presbyterianischen Kirche werden. Das gemeine Volk entwickelte 
weit grösseren Eifer als die Mehrzahl des Klerus, welcher den Be¬ 
strebungen von Eiferern wie Henderson, Cunningham einen passiven 
Widerstand entgegensetzte (cf. Register of Privy Council VIII, p. LXVII; 
S. 349—51, 385, 441). Der Adel, die vermögliche Mittelklasse in 



386 


Zimmer mann 


den Städten stand auf der Seite der Gemässigten und der Regierung, 
welche infolge der engeien Verbindung mit England die materielle 
Lage der Landes gehoben hatte. Dank den zahlreichen englisch 
gesinnten Schotten und dem Einfluss der englischen Regierung war 
die katholische Kirche in Schottland unterdrückt und presbyterianische 
Verfassung eingeführt worden, 1560. 

ln dieser Zeit des Konfliktes trat das englische Wort »churcli« 
an die Stelle des schottischen «Kirk«, im Gefolge des Wortes »church« 
kamen auch englische Ideen, englische Konstitutionen. Gleich dem 
König hatten viele unter dem Klerus und Adel ihren nationalen 
Charakter verleugnet und waren Engländer geworden. Der Presby¬ 
terianismus musste es gleich andern Staatskirchen büssen, dass er 
sich zu sehr auf den Staat gestützt und den Kampf gegen die Katho¬ 
liken mit fleischlichen Waffen geführt hatte. Da der Staat seine 
Gunst der Episkopalkirche zuwandte, sank die presbyterianische in 
sich zusammen. Masson in der Einleitung zum achten Band, Re¬ 
gister VIII, p. XXI vergleicht die presbyterianische Kirche von 1607 
einem Fruchtfeld, über das die schwere Walze hinweggegangen, die 
Köpfe sind abgeschlagen, was noch stehen bleibt wird tief in den 
Boden gedrückt." Der Boden für die neue Pflanzung war vorbe¬ 
reitet, der leeren Form war ein Inhalt gegeben, die Bischöfe, die 
früher magni nominis umbra gewesen, waren jetzt die vornehmsten 
Lehrer, Richter in Glaubenssachen, und sassen im Geheimen Rath 
und im Parlament. Der äussere Glanz, mit dem der König seine 
Bischöfe umgab, war ein Symbol der ihnen verliehenen Macht. Der 
König hatte im Kampf mit den Presbyterianern vieles erreicht, war 
aber noch weit entfernt von dem Ziel das er sich gesteckt hatte — 
der Aufrichtung einer Episkopalkirche nach englischem Muster. Es 
galt jetzt vor allem die presbyterianischen Autoritäten zur Entsagung 
und Abdankung zu vermögen, die Anerkennung der Amtsgewalt der 
Bischöfe durchzusetzen. 

Am 28. Juli 1608 kam endlich eine Generalversammlung zu 
stände. Um Stimmung für die Regierung zu machen, wurden lange 
Berathungen über die Mittel und Wege gehalten, wie man der Aus¬ 
breitung des Katholizismus steuere (cf. Register VIII, p. XXVI), die 
wirklich brennende Frage wurde bei Seite geschoben und einem 
Körnitz übergeben. Dieses sollte das Verhältniss der Prediger zu 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 


387 


den Bischöfen regeln, die Rechte der Presbyterien und Provinzial¬ 
synoden bestimmen. Das Körnitz bestand natürlich aus Kreaturen 
des Königs. Der eigentliche Leiter der Generalversammlung von 
Linlithgow war nicht der Präsident, sondern der königliche Kom¬ 
missar, Graf Dunbar, der durch Versprechungen und schöne Worte, 
durch englisches Geld, das unter den Klerus verteilt wurde (1. c. 
p. XXVII), die Stimmführer des Klerus für die königlichen Pläne 
gewann. Selbst Jakob gab diesmal seiner Befriedigung Ausdruck in 
einem Briefe vom 2. Oktober 1608 (1. c. 172—173), verfehlte aber 
nicht, weitere Angriffe gegen das dem Untergang geweihte presby- 
terianische System vorzubereiten. 

Vom 8.—11. Juni 1610 tagte in Glasgow eine aus 138 Pre¬ 
digern und 34 Laien zusammengesetzte Versammlung, die fast alles, 
was der königliche Kommissar verlangte, gut hiess. Die Hauptbe¬ 
stimmungen lassen sich also zusammenfassen: 

1. Anerkennung der vom König geltend gemachten Prärogative. 
Verurteilung des Protestes der Prediger in Aberdeen. 

2. Verwandlung der halbjährigen Provinzial- in Diözesansynoden. 

3. Bestätigung und Lösung von Exkommunikation ist ein Vor¬ 
recht der Bischöfe. 

4. Die Ernennung zu vakanten Pfründen, die Prüfung der Be¬ 
werber um Pfarreien kommt dem Bischof zu. 

5. Der Bischof präsidiert dem Gericht' betreffs Absetzung von 
Klerikern. 

6. Alle Pfarrer leisten den Treueid und anerkennen den König 
als einziges geistliches Oberhaupt 

7. Die Visitation der Diözesen durch den Bischof wird einge¬ 
schärft. 

Die Verpflichtung der Bischöfe, den Rath fler Presbyterien ein¬ 
zuholen, und einige andere Beschränkungen hatten wenig zu bedeuten 
und konnten leicht umgangen werden. Auch in Glasgow wurden etwa 
£ 5000 unter dem Klerus verteilt (Register VIII, p. XXVII; S. 475). 
In der von der Regierung veröffentlichten Akte wurde die Wieder¬ 
eröffnung der Debatte über die bereits entgültig gelösten Fragen 
verpönt und eine demütige Unterwerfung unter die Beschlüsse der 
Versammlung allen zur Pflicht gemacht Wer dem zuwiderhandelte, 



388 


Zimtnermaml 


sollte seines Amtes entsetzt werden. Am 19. Juni bestätigte der 
König die gefassten Resolutionen und wünschte den Predigern, dem 
Adel und Volk zu ihrer grossen Eintracht und Gleichförmigkeit 
in religiösen Dingen Glück. 

Von dem Grundsatz geleitet, ein Dienst ist des andern werth, 
opferte er jetzt die katholischen Edelleute, die Grafen Huntly, Errol, 
Angus und den Ex-Abt Gilbert Brown, dem Fanatismus der Prediger, 
welche deren Bestrafung und Einziehung ihrer Güter längst gefordert 
hatten. Angus wurde nach Frankreich verbannt, der Tod erlöste 
Brown von weiteren Plackereien. Huntly und Errol wurden ge¬ 
fangen gehalten. Die Presbyterianer waren ebenso wenig geneigt, 
abweichende Meinungen zu dulden wie Jakob. 

Hätte es Jakob bei den erwähnten Aenderungen bewenden 
lassen, dann wäre die Ausrottung des schottischen Presbyterianismus nur 
eine Frage der Zeit gewesen; aber durch sein Streben nach Uni¬ 
formität irre geführt, forderte er das schottische Nationalgefühl heraus 
und verschaffte späterhin seinen Gegnern eine Popularität, die ihnen 
einen sichern Rückhalt bot. Der Erzbischof Spottiswoode, die 
Bischöfe Hamilton und Law wurden nach London berufen, um die 
Weihen durch englische Bischöfe zu erlangen, sie selbst sollten nach 
ihrer Rückkehr nach Schottland die übrigen Bischöfe weihen. Hatte 
schon die Verwerfung der presbyterianischen .Weihen durch den 
König böses Blut gemacht, so sollten die Ereignisse von 1617 die 
Gemüther noch mehr erbittern. Ueber den Zeitraum von 1612-17 
ist nur wenig zu berichten. Nach englischem Muster wurden zwei 
oberste Gerichtshöfe in Schottland errichtet 1613, die jedoch 1615 
in einen Gerichtshof vereinigt wurden. Die Erzbischöfe waren, die 
Präsidenten und übten eine so weitgehende Amtsgewalt aus, dass 
der Geheime Rath ganz in den Schatten gestellt wurde. Die 
Bischöfe Schottlands gingen nicht so weit wie die Englands, Spottis¬ 
woode war ein gemässigter Mann und liess sich nur den Katholiken 
gegenüber zu extremen Massregeln hinreissen, war aber doch zu 
sehr Parteimann, als dass er seine Machtbefugnisse, welche die eines 
spanischen Grossinquisitors weit überstiegen, nicht gehandhabt hätte. 

Die Presbyterianer schienen vollständig eingeschüchtert und 
gelähmt; aber das Feuer glomm unter der Asche fort, die Gleich¬ 
gültigkeit, mit der man alles über sich ergehen liess, und ein ge- 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 389 

wisser schlecht verhehlter Trotz hätten zur Vorsicht mahnen müssen. 
Die Verbreitung von wertlosen Schriften, die voll des Lobes des 
Königtums von Gottes Gnaden waren, welche englische von der 
Regierung unterstützte Buchhändler den Predigern behufs Verbreitung 
unter ihren Gemeinden aufdrängten, Hess manche die Knechtschaft, 
die sie erdulden mussten, bitter empfinden. 

Der längst angekündigte Besuch Schottlands durch den König 
1617 war wenig geeignet, die Unzufriedenheit mit der kirchlichen 
Politik zu beschwichtigen. Es war eine schlimme Vorbedeutung für 
die Kalvinisten, dass schon lange vor der Abreise des Königs von 
England englische Maler, Musiker und andere Künstler in Edin¬ 
burgh erschienen, welche die Kapelle von Holyrood ausschmücken 
sollten, dass hölzerne Statuen der 12 Apostel ausgepackt wurden, 
dass es hiess, anglikanische Bischöfe und Dr. Laud würden den 
König begleiten. Die Befürchtungen des Klerus erfüllten sich. 
Jakob Hess den Gottesdienst nach anglikanischem Ritus feiern und 
zwang den Geheimen Rath und den Adel, in Holyrood zu er¬ 
scheinen und das Abendmal kniend zu empfangen (cf. Register XI 
p. XLVII, S. 147). Dr. Laud und der Dechant von St. Paul gaben 
den schottischen Geistlichen liturgischen Unterricht. 

Diesem Vorspiel folgte die Einbringung von 63 Gesetzesvor¬ 
schlägen, welche von einem Parlamentsausschuss (Lords of the Articles) 
ausgearbeitet worden waren. Die erste Bill lautete: »Jede mit dem 
Beirath der Bischöfe erlassene königliche Verordnung betreffs kirch¬ 
licher Angelegenheit besitzt Rechtskraft und ist als geistliches Gesetz 
zu betrachten." Die weltlichen Räthe billigten den Vorschlag, die 
Bischöfe machten auf das Ungesetzliche einer solchen Verordnung 
aufmerksam und beantragten die Hinzufügung einer Klausel. Man 
schaltete nach Bischöfen die Worte »mit der Zustimmung einer ge¬ 
nügenden Anzahl von Predigern“ ein. Aber auch diese Klausel be¬ 
friedigte nicht. Trotz des Widerspruches von Spottiswoode ver¬ 
sammelten sich 55 Geistliche und votierten eine von ihnen Unter¬ 
zeichnete Adresse an den König, in der sie nach altem Recht die 
Bestätigung durch die Bischöfe und Generalversammlungen forder¬ 
ten. Hevat, der mit der Adresse betraut war, fand Spottiswoode im 
Vorzimmer, dieser wollte Hevat die Adresse entreissen; es kam zu 
einer Balgerei. Da trat plötzlich der König ins Vorzimmer, er- 



390 


Zimmermann 


kündigte sich nach der Ursache des Lärmes und nahm die Adresse 
aus der Hand des knienden Bittstellers entgegen. Dieser ent¬ 
schuldigte sich, dass er sich eines für den König so unangenehmen 
Auftrages zu entledigen habe; der König durchflog das Schriftstück, 
stellte einige Fragen und entliess den Bittsteller. Darnach wurde 
dem Lord Clerk of the Register bedeutet, die erste Bestimmung 
wegzulassen. Die übrigen erregten keinen Anstoss und wurden 
vom Parlament angenommen. 

Der oberste geistliche Gerichtshof »Court of High Commission« 
Hess 7 aus den 55 Unterzeichnern der Adresse vorladen; vier unter¬ 
warfen sich, drei blieben fest, wurden abgesetzt und vorläufig ge¬ 
fangen gehalten. Eine Konferenz zu St Andrews sollte die strittigen 
Fragen erledigen. Spottiswoode präsidierte, der König griff persön¬ 
lich in die Verhandlungen ein und hob hervor, dass ihm kraft 
seiner Prärogative die letzte Entscheidung in Glaubenssachen zu¬ 
komme. Im Anschluss an die zu Aberdeen 1616 gefassten Reso¬ 
lutionen wünsche er folgende Gebräuche in Schottland einzuführen: 

1. Knien beim Empfang der Kommunion. 

2. Privatkommunion in Nothfällen und für die Kranken. 

3. Privattaufe aus denselben Gründen. 

4. Feier der grossen Feste des Kirchenjahres, Weihnachten, Christi 

Himmelfahrt, Ostern, Pfingsten. 

5. Konfirmation durch die Bischöfe. 

Er habe die Versammlung berufen, um ihre Ansicht über 
diese Punkte zu erfahren. Nach dieser Rede warfen sich die Ver¬ 
sammelten auf ihre Knie und baten um die Erlaubnis, sich über 
eine so wichtige Angelegenheit berathen zu dürfen. Nach zwei 
Stunden kehrten sie wieder mit der Erklärung, nur eine General¬ 
versammlung könne diese Frage entscheiden. Jakob machte gute 
Miene zum bösen Spiel und versprach, dieselbe für den Nov. 1617 
nach St. Andrews zu berufen. Am 25. Nov. trafen die Bischöfe und 
Prediger in St. Andrews ein, sie waren weit weniger zahlreich und 
entgegenkommend, als man erwartet hatte und erklärten nicht nach¬ 
geben zu können bis sie weitere Erleuchtung von Gott erhalten 
hätten. Um jedoch ihren guten Willen zu zeigen, wollten sie die 
Privatkommunion unter folgenden Bedingungen erlauben: »Der Kranke 
muss mehr als ein Jahr bettlägerig gewesen sein, über den baldigen 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 


391 


Tod darf kein Zweifel bestehen, es müssen Zeugen, welche gleich¬ 
falls die Kommunion empfangen, zugegen sein.« Dabei wurde auf¬ 
merksam gemacht, dass die Kommunionbänke behufs Erleichterung 
des Reichens der Kommunion praktischer eingerichtet werden müssten. 
Jakob Hess sich die Gelegenheit, seine Gegner lächerlich zu machen, 
nicht entgehen und liess die angeregten Fragen vorläufig ruhen. 

Die Generalversammlung von Perth 25 — 27. Aug. 1618 war 
weit gefügiger und gab in allen fünf Punkten nach; nur 47 Mit¬ 
glieder protestierten. Der König bestätigte die Beschlüsse und ver¬ 
hängte schwere Strafen über alle, welche an den oben genannten 
Festtagen knechtliche Arbeiten verrichteten. Das gemeine Volk 
zeigte sich weit widerspenstiger und hartnäckiger als die Geistlichen 
und wollte von den vier Festtagen, Weihnachten, Himmelfahrt, Oster¬ 
und Pfingstmontag und vom Knien bei der Kommunion nichts 
wissen. Jakob war gegen die Presbyterianer vollkommen im Recht, 
häite aber klug daran gethan die fünf Punkte nicht zu sehr zu be¬ 
tonen. Eben weil er so viel trotz des Widerspruches der presby- 
terianischen Bevölkerung durchgesetzt hatte, wurde er zu zuversicht¬ 
lich und siegesgewiss; aber sein Takt und seine natürliche Schlau¬ 
heit Hessen ihn nie im Stich, er verstand es zeitig einzulenken und 
die Gegner durch Nachgiebigkeit zu entwaffnen. Vom Juli 1622 
bis März 1624 ruhte der Streit. Es ist höchst wahrscheinlich, dass 
wenn Jakob längeres Leben bescheert worden wäre, eine religiöse 
Einigung zwischen England und Schottland zu Stande gekommen 
wäre. Schon im Jahre 1607 hatte Jakob sich über Schottland also 
geäussert: »Hier sitze ich und regiere mit meiner Feder. Ich 
schreibe und mein Befehl wird ausgeführt. Durch einen Sekretär 
des Staatsrathes regiere ich Schottland, andere haben dasselbe nicht 
einmal durch das Schwert vermocht." Bis zu seinem Tod, bemerkt 
Masson, hielt Jakob sein Ziel unverrückbar im Auge, bis zum letzten 
Athemzug verfolgte er die presbyterianische Kirche.“ Man hat be¬ 
hauptet, dass er umsonst gearbeitet habe, dass der Presbyterianismus 
aus dem Kampfe siegreich hervorgegangen sei. Das ist kaum richtig. 
Die Reaktion verlieh dem schottischen Presbyterianismus unter Karl I. 
zeitweilig den Sieg. Schon Crom well und noch mehr Karl II. machten 
sich den Presbyterianismus dienstbar. Es ist Jakob I. der zuerst 
Bresche geschossen hat in das vom Presbyterianismus aufgeführte 



392 


Zimmerniann 


Gebäude, derselbe erholte sich nie wieder von den Niederlagen, die 
er unter dem ersten König Englands aus dem Hause Stuart erlitten 
hatte. Der schottische Presbyterianer sieht in Jakob einen Tyrannen 
und einen Verfolger, der Episkopale den Gründer und Wohlthäter 
seiner Kirche, der Katholik aber einen Politiker, der, je nachdem es 
ihm Vortheil bringt, die Katholiken verfolgt oder in Ruhe lässt 

Ueber das Verhältnis Jakobs zu den englischen Katholiken, 
die irischen lassen wir ausser Acht, ist soviel geschrieben worden, 
namentlich von Gardiner und Gerard „What was the Gunpowder Plot“ 
und in zahlreichen im „Month" veröffentlichten Artikeln, ferner von 
R. Brown in der Einleitung zu Calendars of State Papers Venice 
V. XI, dass wir uns auf die Hervorhebung einiger weniger beach¬ 
teten Gesichtspunkte beschränken können. Es gilt vor allem den 
Charakter und die Tendenzen Jakobs kennen zu lernen und zu 
zeigen, weswegen er die Katholiken in England heftiger und grau¬ 
samer verfolgte als in Schottland oder Irland. Glücklicherweise gibt 
uns die Korrespondenz des Schottenkönigs mit Cecil, dem späteren 
Grafen Salisbury hierüber Aufschluss. „Ich bin, so schrieb er 1602, 
sehr erstaunt darüber, dass die Jesuiten und Priester es wagen, nicht 
bloss nach England zu kommen und daselbst zu bleiben, sondern 
auch ganz zuversichtlich ihre kirchlichen Funktionen in allen Teilen 
der Insel ausüben, ohne Kontrolle oder Strafe fürchten zu müssen.“ 
Darnach beklagt er, dass die gegen die Katholiken gerichteten Straf¬ 
gesetze ein toter Buchstabe bleiben und dass die Katholiken sich 
offen rühmen, Keiner könne ohne ihre Mitwirkung den englischen 
Thron besteigen. Sir Robert Cecils Antwort gibt ihm den Anlass 
sich deutlicher auszusprechen: „Ich habe, so schreibt er, von jeher 
die Extreme gehasst und die goldene Mitte einzuhalten gesucht 
Mein Gewissen erlaubt mir nicht, irgend eines Menschen Blut wegen 
Meinungsverschiedenheit in religiösen Dingen zu vergiessen; gleich¬ 
wohl würde es mir sehr leid thun, wenn die Katholiken sich so 
sehr vermehrten, dass sie im Stande wären, ihre alten Praktiken 
gegen die Regierung zu erneuern. Wegen ihrer falschen Glaubens¬ 
lehre werde ich sie nie zur Strafe ziehen, wohl aber der Rebellion 
wegen. Um die Zunahme der Katholiken zu verhindern, verlange 
ich die Ausführung der Strafgesetze. So wenig ich ihre Köpfe von 
ihren Leibern zu trennen wünsche, so gerne sähe ich es, wenn ihre 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 393 

Köpfe und Leiber von dieser Insel entfernt und sicher über den 
Kanal gebracht wären, wo sie in Betrachtung ihrer eingebildeten 
Götter schwelgen mögen. Was den Unterschied zwischen Jesuiten 
und Weltpriestem betrifft, so leugne ich nicht, dass die Jesuiten 
giftige Wespen und aufrührerische Feuerbrände und deshalb uner¬ 
träglicher sind, als die, welche ihre Loyalität zur Schau tragen, 
gleichwohl verdienen die anfangs so bestechenden Beteuerungen der 
Letzteren gerade sowenig Glauben wie die Versprechungen von 
Frauen und Unmündigen, denn ihre Gewissen werden ja noth- 
wendig regiert und bestürmt von ihrem römischen Gott, der nach 
Willkühr alles gestalten und verbieten kann« (Correspondence of 
King James with R. Cecil p. 31. 33. 36, bei Gardiner G. p. 145-147). 

Wir haben Grund zur Annahme, dass Jakob seine Gesinnung 
nie geändert, dass er nie wie Heinrich IV. je tolerant geworden 
oder besonderes Wohlwollen gegen seine katholischen oder pres- 
byterianischen Unterthanen gehegt hätte. Er war bereit geduldig zu 
warten, ihnen Bedenkzeit zu geben, aber zum Vorgehen gegen die¬ 
selben entschlossen, wenn sie nicht in die anglikanische Kirche ein¬ 
träten, ihn, den König, nicht als geistliches Oberhaupt betrachteten. 
Um ohne Widerstand den englischen Thron besteigen zu können, 
hatte er sich den Puritanern und Katholiken gegenüber zu Ver¬ 
sprechen herbeigelassen, die er, sobald sich ihm eine günstige Ge¬ 
legenheit hierzu bot, zu brechen entschlossen war. Zeitgenossen 
und selbst moderne Geschichtschreiber Hessen sich durch die Be¬ 
teuerungen Jakobs täuschen, obgleich die Thaten seine Worte Lügen 
strafen. Es musste ihm viel daran liegen, den Vorwurf der Undank¬ 
barkeit und des Wortbruches zurückzuweisen, Katholiken und Puri¬ 
taner als illoyale Unterthanen, als Verschwörer, seine Verfolgung 
derselben als Nothwehr darzustellen. Die Ziele, die Mittel und Wege 
Jakobs waren die gleichen in Schottland und England, Achtung des 
historischen Rechtes, Treue in Erfüllung seiner Verpflichtungen 
dürfen wir bei ihm nicht suchen, jedes Mittel, das zur Ausdehnung 
und Steigerung seiner königlichen Rechte führte, war ihm will¬ 
kommen, jeden modus vivendi verabscheute er. 

In des Königs Charakter findet sich eine seltsame Mischung 
von Besonnenheit, planbewusstem Streben und einer sich über¬ 
stürzenden Hast, welche nicht selten die Wirkungen seiner tiefge- 


Rom. Quart -Schrift 1902. 


26 



394 


Zimmennann 


legten Pläne vereitelt Wir sehen dies ganz klar in seinem Be¬ 
nehmen gegen die Katholiken und Puritaner. Gewalttätigkeit, Ver¬ 
folgungen, Plackereien aller Art hatten nicht zum Ziele geführt, 
darum hatte Jakob dieselben durch den Köder hoher Aemter und 
Ehrenstellen anzulocken gesucht. Da der Erfolg den Erwartungen 
nicht entsprach, hatte er die Strafgesetze erneuert und die Straf¬ 
gelder wegen Abwesenheit vom sonntäglichen Gottesdienst ein¬ 
treiben lassen, ohne sich an die Klagen der Katholiken zu kehren. 
Seitdem er Frieden mit Spanien geschlossen, brauchte er eine Er¬ 
hebung der Katholiken nicht zu fürchten, die zwar noch immer 
an Zahl weit bedeutender waren als die Puritaner oder Anglikaner, 
aber infolge ihrer Uneinigkeit sich zu einem einträchtigen Zu¬ 
sammenwirken nicht entschlossen konnten. Eine Erhebung der¬ 
selben konnte ihm sogar nur willkommen sein, denn sie konnte 
zur Rechtfertigung seiner Gewaltmassregeln gegenüber den Katho¬ 
liken Englands und den katholischen Mächten — Frankreich und 
Spanien dienen. 

Jakob hatte wohl nicht nöthig, gleich Walsingham ein Kom¬ 
plott zu organisieren und die politisch Unzufriedenen durch seine 
Agenten aufzustacheln, denn es fanden sich unter den Katholiken 
zahlreiche Abenteurer, grundsatzlose Menschen, die in den Ver¬ 
schwörungen der letzten Jahre Elisabeths eine Rolle gespielt hatten, 
wenn dabei etwas zu gewinnen war. Gerard hat in seinem Buche 
»What was the Gunpowder Plot" die Urteile der Zeitgenossen über 
diese Männer zusammengetragen, und den nach unserer Ansicht voll¬ 
gültig Beweis geführt, dass Catesby und Genossen schlechte Katho¬ 
liken waren und durchaus nicht als Vertreter des Katholizismus be¬ 
trachtet werden dürfen. Dagegen hat Gardiner den Verschworenen 
die höchsten Lobsprüche erteilt, wenn er sagt: 

»Man kann nicht umhin sich zu freuen, dass so viele unter 
den Verschwörern dem Schaffott entgangen sind. So abscheulich 
auch ihr Unternehmen, so gross ihre moralische Verkehrtheit war, 
die in ihren Köpfen einen solchen Plan reifen Hess, so findet sich 
bei ihnen keine Spur (!) von Gemeinheit und Selbstsucht Sie 
hatten ihr Leben kühn in die Schanze geschlagen für das, was nach 
ihrer ehrlichen Ueberzeugung die Sache Gottes und des Vaterlandes 
war. Nur Leute, welche über die Vorstellung eines gewöhnlichen 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 395 

Verbrechens erhaben waren, konnten sich zu einer ähnlichen That 
erheben. Sie waren frei von Ehrgeiz, in allen Reden und Aeusserungen 
der Verschwörer lässt sicht auch nicht ein Wort, das selbstsüchtige 
Absichten verriethe, ausfindig machen. Sie wären nach Abstellung 
ihrer Beschwerden bereit gewesen in die Verborgenheit zurückzu- 
kehren“ (History of England I. 26). Bei keinem der Zeitgenossen 
ausser Eudaemon Johannes Apologia (bei Reusch Die Selbstbio¬ 
graphie des Kard. Bellarmin, S. 204) findet sich eine Entschuldigung 
der Verschwörer. »Es ist ganz sicher, sagt Letzterer, dass die Ver¬ 
schwörer, welche gewissenhafte Männer waren und die Sache lang 
überlegt und alle Gründe erforscht hatten, durch welche sie sich 
überzeugen konnten, dass ihr Plan keineswegs mit den göttlichen 
Geboten in Widerspruch stehe.“ Reusch nennt diesen Versuch, 
Catesby und Genossen von subjektiver Schuld freizusprechen, mit 
Recht unrichtig. Jakob selbst kommt bei jedem Anlass darauf 
zurück, die Abscheulichkeit der Verschwörung darzuthun. »Mord¬ 
anschläge gegen Könige und hochangestellte Personen, so äussert 
er sich, sind auch sonst vorgekommen, aber Komplotte, welche die 
Ausrottung einer ganzen königlichen Familie, die Tötung der Parla¬ 
mentsmitglieder und der in diesem Quartiere lebenden Leute be¬ 
zweckten, sind unerhört.« Wir haben Grund zur Annahme, dass 
Adel und Volk die Gesinnung des Königs teilten und ein Ver¬ 
brechen, das zwischen Schuldigen und Unschuldigen keinen Unter¬ 
schied machte, für so ungeheuerlich und unmenschlich hielt, dass 
infolge dessen der Katholizismus den schwersten moralischen Schlag 
erhielt 

Haben Catesby und Genossen wirklich einen solchen Plan 
auszuführen beschlossen; haben sie andere, besonders Geistliche in 
denselben eingeweiht, oder ist er ihnen von den Spionen und 
Agenten der Regierung fälschlich zugeschrieben worden? Wir 
glauben das Letztere annehmen zu müssen. Einmal, weil wir die Ver¬ 
schwörer eines solchen Verbrechens nicht fähig halten, dann, weil 
die tradionelle Darstellung, welche die Regierung in Umlauf setzte, 
mit beglaubigten Thatsachen sich nicht vereinbaren lässt. Es war 
dem geistreichen und gründlichen Forscher John Gerard Vorbehalten, 
in die traditionelle Darstellung Bresche zu schiessen und in dem 
Buche (What was the Gunpowder Plot. London 1897) nachzuweisen, 



396 


Zimmermann 


dass manche der Zeugenverhöre und anderer Dokumente, z. B. der 
Brief Winters, offenbare Fälschungen sind, die von einem modernen 
Gerichtshöfe einfachhin zurückgewiesen würden, dass das Legen der 
Mine unmöglich, dass die Minierarbeiten nothwendig entdeckt 
werden mussten. Er fasst die Ergebnisse seiner Forschungen in 
folgende Sätze zusammen: 

1. »Das uns zugängliche Beweismaterial scheint hauptsächlich 
zwei Punkte festzustellen. Die wahre Geschichte der Pulver¬ 
verschwörung ist unbekannt, die Darstellung, die heutzutage 
kursiert, ist sicher falsch. 

2. Die Annahme, die Regierung hätte nicht um die Pulverver¬ 
schwörung gewusst und zwar lange bevor sie die Entdeckung 
bekannt machte, ist unmöglich. 

3. Es ist kaum glaubwürdig, dass die Handlungen der Ver¬ 
schwörer wahrheitsgetreu überliefert worden sind. 

4. Unfraglich hat die Regierung eine unrichtige Darstellung der 
Verschwörung veröffentlicht, das Beweismaterial gefälscht; 
gerade die Punkte, auf welche sie das grösste Gewicht legt, 
erregen die grössten Zweifel. 

5. Wichtige Gründe berechtigen uns zum Schluss, dass diese 
ganze Angelegenheit für einen bestimmten Zweck mit grossem 
Geschick in Szene gesetzt worden ist und dass die Anstifter 
des Komplottes aus demselben den grössten Vorteil gezogen 
haben.« 

Der Vorwurf Gardiners, dass diese Kritik eine rein negative 
sei, dass Gerard eine Hypothese aufstellen müsse, welche die von 
der Regierung in Umlauf gebrachte Erzählung erkläre, scheint un¬ 
berechtigt. Den Spionen und Ministern, welche das Komplott ent¬ 
weder selbst ausgeheckt oder aufgebauscht haben, ist es ergangen 
wie allen Betrügern, sie haben sich Blossen gegeben, die von ihnen 
gesammelten Zeugnisse stimmen nicht miteinander überein; die 
späteren Zusätze, durch welche man die Widersprüche verschleiern 
wollte, haben die Schwierigkeiten nur noch vergrössert. 

Wir müssen betreffs der Einzelheiten auf Gerard und Gardiner 
»What Gunpowder Plot Was 1897 und die Erwiderung Gerards im 
Month hinweisen, ferner auf Laugthons Artikel in Edinburgh Review, 
und betonen, dass Gardiner durchaus nicht bewiesen hat, dass das 


Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 397 

Legen der Miene, die unterirdischen Arbeiten möglich gewesen, 
ohne die Aufmerksamkeit der Nachbarschaft zu erregen. 

Catesby und Genossen hatten sich an früheren Erhebungen 
gegen die Regierung beteiligt, galten als politisch Unzufriedene und 
standen infolge des sehr ausgebildeten Spioniersystems unter poli¬ 
zeilicher Ueberwachung. Ihr Aufenthalt in London konnte unmög¬ 
lich unbekannt bleiben. Entweder hatten Polizei und Spione den 
Auftrag, die Verschwörer gewähren zu lassen, oder der Plan, das 
Parlamentshaus in die Luft zu sprengen, ist ein Mährchen. Wir 
nehmen das Letztere an, denn so thöricht und verblendet konnten 
die Verschwörer nicht sein, dass sie durch eine so furchtbare That 
sich zum Gegenstand des allgemeinen Abscheus machten. Warum 
sollten sie, nachdem Fawkes bereits festgenommen, somit die Ver¬ 
schwörung verrathen war, London verlassen und eine Erhebung ver¬ 
sucht haben? Warum, so fragen wir, hat die Regierung, welche fn 
die Verschwörung durch den geheimnisvollen Brief Treshams an 
Lord Monteagle schon zwölf Tage vor Eröffnung des Parlamentes 
eingeweiht war, die Rebellen nicht sogleich aufgehoben und vor 
ein Gericht gestellt? Es ist sehr verdächtig, dass die von der 
Regierung in Umlauf gebrachten Berichte voll der Widersprüche sind, 
dass man Anklagen gegen einheimische Adelige, gegen Priester, 
gegen Engländer die im Auslande weilten, gegen Gesandte fremder 
Mächte erhob, die man nicht aufrecht zu halten wagte, dass man 
Garnet hinrichten Hess, obgleich die Verschworenen ihn von aller 
Mitschuld freigesprochen, dass man einige, wie Percy gar nicht ver¬ 
hörte. Aus dem Briefe Monteagles konnte nur der die Existenz der 
Pulververschwörung erschliessen, der den Plan aus einer anderen 
Quelle kannte. Prüfen wir den Bericht des venetianischen Gesandten. 

Nach dem einen (Calendar Venice X 316—7) machte der 
König zu den geheimnissvollen Worten des Briefes: »Sobald Sie den 
Brief verbrannt haben, ist die Gefahr vorüber' folgende Bemerkung: 
Wie kann die Gefahr nach der Verbrennung des Briefes vorüber 
sein, wenn sie im Parlament zu erwarten ist. Der Briefsteller will 
offenbar auf die Natur der Gefahr anspielen und sagen: Die Gefahr 
wird so lange Zeit dauern, als zur Verbrennung des Papieres noth- 
wendig ist. Darnach lachte der König über seinen barocken Einfall, 
zugleich empfand er lebhafte Scham, dass er von seinen Neben- 



39d 


Zimtnerniann 


menschen so übel denken sollte. Nach einem andern Bericht vom 
16. Nov. 1605 (1. c. 290) war der König beim Lesen obiger Worte 
ganz bestürzt und sagte: «Mein Vater kam durch eine Explosion 
um, der Schlag, der uns treffen soll, ist plötzlich, man muss den 
Keller des Parlamentsgebäudes untersuchen.“ Ein Kammerherr 
wurde sofort mit drei Leuten abgeschickt, stellte in der Nachbar¬ 
schaft und in dem Keller selbst sorgfältige Untersuchungen an, 
fand aber nichts Verdächtiges; sondern nur Reisbündel, Fässer 
und Kohlen. Der König befahl dem Kammerherrn zurückzugehen, 
die Reisbündel und Kohlen zu entfernen und zuzusehen, was 
darunter liege. Jetzt erst entdeckte man Pulverfässer und stiess mit 
Fawkes zusammen, der eben den Keller verlassen wollte. Wie 
kommt es, so fragen wir, dass die Verschworenen den Keller so 
schlecht bewachten, dass der Kammerherr denselben zweimal be¬ 
treten konnte, ohne Verdacht zu erregen. Dies bestätigt Gerards 
Annahme, das der Keller ein öffentlicher Durchgang und für das 
Legen einer Mine ganz ungeeignet war. Der König musste aus 
anderer Quelle von dem Treiben der Verschworenen Kunde er¬ 
halten haben, überdies ist es nicht ausgeschlossen, dass einer der 
Spione oder Agenten der Regierung die Pulverfässer nach dem 
Keller schaffen Hess. 

Warum sollte Jakob, der die presbyterianischen Prediger ohne 
jeglichen Grund des Hochverrathes beschuldigen und verurteilen 
liess, die Verschwörer rücksichtsvoller behandelt haben, wenn er 
sich einredete, dass Catesby und Genossen nur vorgeschobene 
Posten seien, dass der katholische Adel und die Jesuiten die Hand 
im Spiele hätten. Schüsse ins Blaue haben nicht selten getroffen 
und gerade die englische Regierung unter Elisabeth hatte keine Be¬ 
denken getragen, durch die Folter Bekenntnisse zu erzwingen, oder 
Geständnisse der Gefolterten zu fälschen. So ist, um ein Beispiel an¬ 
zuführen, der lange Brief Winters aus inneren und äusseren Gründen, 
wie Gerard nachgewiessen hat, als Fälschung zu bezeichnen. Dass 
Fawkes schon im ersten Verhör bekannt haben soll: Mylords, ich 
kann und will nicht mehr sagen, als. was ich bereits erklärt habe. 
Ich war entschlossen dem Willen Gottes zu gehorchen, der den 
König und seine Minister für die gegen die Katholiken organisierte 
Verfolgung schwer bestrafen will, scheint uns durchaus unwahr- 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 399 

scheinlich (1. c. 217). Wenn die Aussage des dem Tod entgegen¬ 
gehenden Catesby Glauben verdient, dann fällt die traditionelle Er¬ 
zählung von der Verschwörung zusammen: »Ich weiss, sagte er, ihr 
habt es vor allem auf Percy abgesehen, ihr betrachtet ihn als Führer, 
aber ihr müsst wissen, dass er erst jüngst sich uns angeschlossen 
hat, und dass ich grosse Schwierigkeit gehabt habe, ihn zu diesen 
Schritt zu überreden" (cf. Calendar Venice X, XXXIX, S. 295). Percy 
erfreute sich, wie wir durch den venetianischen Gesandten erfahren, 
der besondern Gunst des Königs, das Zeugnis Catesbys ist dem¬ 
nach glaubhaft. Jakob wünschte vor allem, so berichtet der vene- 
tianische Gesandte, Percy am Leben zu erhalten, um ihm das Ge¬ 
heimnis der Verschwörung zu entlocken, hat ihn aber, obgleich er 
erst zwei Tage nach seiner Verwundung starb, nicht verhören lassen. 
Die Erzählung von der Verwundung Winters und Percys, vom Tode 
Catesbys ist offenbar zugestutzt und sollte beweisen, dass die Uebel- 
thäter ihre schwere Schuld bereuten, zugleich den Mythus von der 
Pulververschwörung bestätigen. Die Fälscher hatten natürlich keine 
Ahnung, dass ein späterer Geschichtsforscher (Gardiner) durch diesen 
Vorfall den Edelmuth und die Uneigennützigkeit der Verschwörer 
beweisen würde. 

Der König hatte im Parlament ausdrücklich erklärt, dass unter 
seinen katholischen Unterthanen sich sehr viele loyale, ihm treu er¬ 
gebene Männer befänden, dass die Verschwörer unter der Maske 
der Religion ihre selbstsüchtigen Zwecke verfolgt hätten, das hinderte 
ihn aber keinesweges, den Jesuiten Henry Gamet entgegen dem 
Zeugnis der Verschwörer, die ihn von aller Mitschuld frei¬ 
sprachen, hinzurichten, 3. Mai 1606, und das Buch Actio in Henri- 
cum Garnetum Societatis Jesuiticae in Anglia Superiorem, London 
1607 ausgehen zu lassen. Er selbst schrieb eine Geschichte der 
Verschwörung, aber nicht in seinem Namen »Coniuratio sulphurea 
quibus ea rationibus et authoribus coeperit, maturuerit, apparuerit 
una cum reorum examine, London 1619 und war empört, wenn 
sich einer erkühnte, die traditionelle Darstellung zu bestreiten. Die 
fremden Mächte, die Könige von Frankreich und Spanien, der Papst, 
betheuerten ihre Abscheu gegen die That; Letzterer erbot sich, alle 
die, welche an der Verschwörung teilgenommen streng zu bestrafen, 
die englischen Katholiken gaben ihrer Loyalität Ausdruck und hüte- 



400 


Zimmermann 


ten sich wohl, durch etwaige Zweifel an der Echtheit der von der 
Regierung veröffentlichten Dokumente die Verfolgung noch zu ver¬ 
schärfen. Aus dem Stillschweigen der Katholiken lässt sich somit 
nichts beweisen; die Anglikaner und Puritaner aber waren zu fana¬ 
tisch, als dass sie für die Unschuld der Katholiken eingetreten wären. 

Der König war durch die Entdeckung der Verschwörung ein 
Gegenstand der Bewunderung und Verehrung aller Protestanten ge¬ 
worden, ein Märtyrer und ein Vorkämpfer für die protestantische 
Sache, man vergass vorläufig alle Beschwerden und Klagen über 
Vernachlässigung der Geschäfte, über den zu grossen Aufwand, über 
die unerschwinglichen Steuern und die Willkür der höheren Beamten 
und hoffte die endliche Ausrottung des Katholizismus. Der König 
säumte nicht, den Erwartungen der Protestanten zu entsprechen und 
legte den Katholiken einen Treueid auf, der einer Verleugnung und 
Abschwörung des Papsttums gleich kam. Vergebens hatten die 
Katholiken zwei andere Formeln eingereicht, in denen die anstössigen 
Stellen entfernt, die Verpflichtung zum Gehorsam gegen die Regierung 
aber nicht weniger streng war; Jakob wollte die von dem Apostaten 
Christoph Perkins, einem Exjesuiten abgefasste Formel beschworen 
wissen und Hess sich durch keine Bitten und Vorstellungen um¬ 
stimmen. ln dieser bei Dodd-Tiemey IV App. 20 abgedruckten 
Formel sollten die Katholiken die Gewalt des Königs und seiner 
Nachfolger gegen jedermann verteidigen, sich an eine Exkommuni¬ 
kation oder Absetzung durch den Papst nicht kehren, jede Ver¬ 
schwörung anzeigen und den König mit Gut und Blut gegen jeder¬ 
mann unterstützen. Zugleich sollten sie die Lehre, dass die Päpste 
Könige exkommunizieren oder absetzen könnten, als gottlos und 
häretisch verabscheuen und abschwören; endlich erklären, dass der 
Papst den Treueid nicht lösen könne. Hierdurch suchte man den 
Katholiken ein neues Dogma, den Glaubensartikel aufzudrängen, 
dass die Handhabung der geistlichen Strafen durch die Päpste eine 
Usurpation und eine Verletzung des göttlichen Gesetzes sei. Kein 
treuer Katholik konnte sich hierzu verstehen, der Papst aber konnte 
nie und nimmer die Hand zur Verwerfung der Handlungsweise so 
vieler durch Heiligkeit und Tugend ausgezeichner Päpste bieten. 

Hätten die Katholiken die Arglist Jakobs und seiner Minister 
durchschaut, hätten sie sich von ihrem Wahn losmachen können, 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 401 

dass der König nichts weiter als einen Beweis der Loyalität ver¬ 
lange, dann hätten sie sich viele Leiden und Demütigungen erspart 
und dem Feinde wirksamer Widerstand leisten können. Mitleid mit 
ihren armen Freunden, der Wunsch, zu retten, was noch zu retten war, 
bewog manche Katholiken, unter ihnen auch viele Priester, den Eid 
zu leisten. Dass einige Weltpriester, welche sich im Gegensatz zu den 
Jesuiten schon unter Elisabeth zu ähnlichen Zugeständnissen an die 
Regierung herbeigelassen hatten, den Eid unbedenklich fanden, setzte 
das Volk weniger in Erstaunen, dass aber der Vorsteher und Obere 
der Weltpriester, der Erzpriester Blackwell, der früher durch seine 
Anhänglichkeit an die Jesuiten sich so viele Feinde gemacht hatte, 
gleichfalls den Eid ablegte, erfüllte die eifrigen Katholiken mit Scham 
und Betrübnis. Der Fall des hochverdienten greisen Priesters er¬ 
klärt sich unschwer aus dem Mitleid, das er mit den Katholiken 
fühlte, welche infolge der Eidesverweigerung den grössten Teil ihres 
Vermögens verlieren würden und aus der Besorgnis, dass manche 
den Abfall dem Verlust ihres Gutes vorziehen würden. Er liess sich 
von seiner Umgebung (der Priester Singleton war sein böser Dä¬ 
mon) verleiten, den Eid als unverfänglich zu betrachten. Nach allem, 
was vorgegangen, glaubten Blackwell und sein Anhang noch immer 
an das' Wohlwollen des Königs und fanden das Misstrauen der 
Jesuiten, welche sie als spanische Partei bezeichneten, unbegreiflich. 
Uebertriebener Patriotismus und Loyalität verblendeten manche der 
Priester und Laien, sodass sie das, was sie mit Händen hätten 
greifen können, nicht sehen wollten. Selbst ein so gründlicher 
Kenner wie Gardiner will die Arglist Jakobs, der den Katholiken 
durch den Treueid eine Falle legen wollte, nicht anerkennen und 
nimmt an, dass der König wirklich den Frieden gesucht habe, per 
venetianische Gesandte ist der entgegengesetzten Ansicht und stellt 
Jakob als den bittersten Feind des Katholizismus hin. Venedig 
war zu dieser Zeit mit dem Papst verfeindet, sein Gesandter 
war ein heftiger Gegner der päpstlichen Ansprüche und verdient 
darum Glauben. Selbst Heinrich IV., ein sonst klarblickender 
Monarch wurde von dem schlauen Schotten getäuscht, denn er 
liess den Papst durch seinen Gesandten de Breves bitten, er 
möge den englischen König durch keinen offenen Akt reizen, 
vielmehr ihm, dem Könige von Frankreich Zeit geben, um Jakob 



402 


Zimmermann 


auf bessere Wege zu bringen. (Villeroy ä La Borderie Ambassa- 
des I, 150 ). 

Paul V. ging sofort auf die Vorstellung des französischen 
Königs ein und schickte sogar einen Kammerherrn nach London, 
der dem König zu seiner Errettung aus der Hand der Verschwörer 
Glück wünschen und eine Abänderung des Treueides erlangen 
sollte (cf. Etudes Oct. 1901, p. 65). Weder der Kammerher, noch 
der französische Gesandte La Borderie konnten etwas erlangen; der 
König wollte offenbar einen Vorwand zur Verfolgung der Katho¬ 
liken haben, und benützte jede Gelegenheit, das Ansehen des Papstes 
zu untergraben und die katholischen Mächte, vor allem Venedig 
gegen das Papstum und die Jesuiten aufzureizen. Der tiefere Be¬ 
weggrund der ihn leitete, tritt an vielen Stellen des zehnten Bandes 
der Calendars of State Papers von Venedig deutlich hervor — die 
Eifersucht auf die geistliche Macht, die sich nicht in allem der welt¬ 
lichen unterwirft, der Cäsaropapismus in seiner schlimmsten Form. 
In einem sehr gemässigten und ruhigen Breve vom 22. September 

1606 erklärte sich der Papst gegen den vorgeschriebenen Eid und 
drückte seinen Schmerz darüber aus, dass man einen solchen Eid 
fordere. Der König sah hierin eine unbefugte Einmischung und 
eine Beleidigung seiner Majestät und begann die Katholiken mehr 
als zuvor zu bedrängen. Neben vielen, welche das Beispiel des 
Oehorsams und der Ergebenheit gegen den hl. Stuhl gaben, fehlte 
e$ nicht an Verzagten, welche vor dem Sturme sich beugten, und 
dem Breve eine dem Wortlaut entgegengesetzte Auslegung gaben, 
oder dasselbe für unecht erklärten. Zu Letzteren gehörte auch der 
Erzpriester Blackwell, der aus Furcht vor den schlimmen Folgen, 
welche die Beobachtung des Breves nach sich ziehen könne, die 
Katholiken zur Leistung des Eides aufforderte. Schon im Januar 

1607 befand sich ein Exemplar des Breve in des Königs Händen, 
der sofort in den Häusern der Katholiken nach Exemplaren fahnden 
und die Priester, die in die Hände seiner Spione fielen, gefangen 
setzen Hess. Auch Blackwell, der sich in Cherkenwell in der Nähe 
Londons aufhielt, wurde festgenommen und seine mit Rom geführte 
Korrespondenz mit Beschlag gelegt, 24. Juni 1607. Er selbst wurde 
nach dem erzbischöflichen Palast Lambeth geführt. Der Erzbischof 
Bancroft, ein bitterer Verfolger der Katholiken, hielt seinen Gefangenen 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 


403 


in milder Haft, erlaubte den Katholiken freien Zutritt zu demselben, 
weil er sie hierdurch beeinflussen zu können glaubte. Das Verhör, 
in dem der Erzpriester sich gar sehr kompromittiert hatte, wurde be¬ 
kannt gemacht; was noch schlimmer war, derselbe Hess sich herbei, 
am 6. Juli ein Schreiben an seine Assistenten zu richten, sie zur 
Eidesleistung aufzufordern. Nur wenige folgten dem Beispiele 
Blackwells, seine Gründe waren zu schwach und fadenscheinig, zu¬ 
dem war die Feindseligkeit des Königs und der anglikanischen 
Geistlichkeit zu wohl bekannt, als dass man ihren Beteuerungen des 
Wohlwollens hätte Glauben schenken sollen. Das bei den Eng¬ 
ländern so stark entwickelte Unabhängigkeitsgefühl machte sich auch 
bei dieser Gelegenheit geltend, man verweigerte den Eid oder 
suchte durch Bestechung einflussreicher Höflinge oder Beamten sich 
gegen die Angriffe Bancrofts und seiner Genossen zu schützen. 

Da die Blackwell ergebenen Priester das Gerücht verbreiteten, 
der Papst hätte auf Anstiften der Jesuiten in gänzlicher Verkennung 
der Sachlage sein Breve abgefasst, sah sich derselbe genöthigt, in 
einem kurzen Briefe an die englischen Katholiken vom 22. August 
1507 zu erkären, dass sein Breve nach reiflicher Ueberlegung und 
langer Berathung abgefasst sei, dass somit alle zum Gehorsam gegen 
dessen Bestimmungen verpflichtet seien. Der Ungehorsam Black¬ 
wells wurde nicht erwähnt, weil der Papst noch immer hoffte, dass 
derselbe widerrufen und das gegebene Aergernis gut machen wolle. 
Die Briefe des Paters Parsons und des Kardinals Bellarmin, zweier 
persönlicher Freunde, machten keinen Eindruck; Blackwell erblickte 
in dem Breve und dem Briefe eine Privatmeinung des Papstes, die 
nicht im Gewissen verpflichte. In der Antwort auf Bellarmins Brief 
bestritt er nicht bloss die direkte, sondern auch die indirekte Gewalt 
des Papstes über die Könige, das Recht der Exkommunikation, der 
Absetzung weltlicher Herrscher und der Entbindung der Unterthanen 
von ihrem Treueid, ausgenommen in dem Falle, in welchem die 
Erfüllung seiner apostolischen Pflichten eine Exkommunikation 
oder Absetzung nothwendig mache. Der Brief an Bellarmin fiel 
in die Hände der Regierung, welche obige Klausel missbilligte. 
Der Papst konnte den Erzpriester nicht länger schonen, ent¬ 
setzte ihn seiner Aemter und bestellte Birkhead zu seinem Nach¬ 
folger 1. Febr. 1508. 



404 


Zimmermann 


Es war nicht in der Art Jakobs, einen einmal errungenen 
Vorteil aufzugeben, sein Opfer entrinnen zu lassen; so wurde Black¬ 
well von neuem vor ein geistliches Gericht gestellt und so lange be¬ 
drängt, bis er endlich zugab, dass der Papst in keinem Falle, auch 
nicht behufs Erfüllung seiner apostolischen Pflichten das Recht und 
die Befugnis zur Exkommunikation und Absetzung von Königen 
habe (cf. Quaestio bipartita in Georgium Blackwellum, London 1609, 
p. 111 — 2). Ein anderer hätte die Falschheit seiner vermeintlichen 
Freunde erkannt, und dieselben mit Misstrauen bstrachtet; nicht so 
Blackwell, der zuversichtlich seine Befreiung aus dem Gefängnis 
erwartete und das Wohlwollen der Regierung nicht genug rühmen 
konnte. Letztere befürchtete mit Recht, dass der wankelmütige 
Mann, wenn er seine Freiheit erlangte, sich umstimmen lassen und 
seinen Ungehorsam bereuen würde, und hielt ihn gefangen. Black¬ 
well starb am 25. Januar 1612 im Palaste Lambeth an einem Schlag, 
ohne Widerruf zu leisten. 

Weder Blackwell noch irgend einer seiner Anhänger war so 
geistig bedeutend, dass er den festen Punkt hätte bilden können, 
um den sich eine Opposition krystallisierte; auch die Gewaltmass- 
regeln zu denen man seine Zuflucht nahm, verfingen nicht; übrigens 
war der König durch seine politischen Angelegenheiten so sehr in 
Anspruch genommen, dass er seine kirchlichen Massnahmen nicht 
durchführen konnte. 

Wir haben oben nachgewiesen, welche Vorteile Jakob aus 
dem Frieden mit Spanien erwuchsen, wie er dadurch in den Stand 
gesetzt wurde, die Verfolgung der Katholiken und Puritaner syste¬ 
matisch zu betreiben. Es wjr demnach in seinem wohlverstandenen 
Interesse, wenn er alle Reibungen mit Spanien vermied und der 
Versuchung, sich als Vorkämpfer des Protestantismus auszuspielen, 
Widerstand leistete. Der Ausbruch eines neuen Religionskrieges 
musste seine Stellung gegenüber der Verfassungspartei in England, 
die mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann, gefährden und 
zu bedenklichen Konflikten führen. Jakob fiel in den bei Despoten 
so gewöhnlichen Fehler, zu viel zu unternehmen und die Macht seiner 
Gegner zu unterschätzen. Weit entfernt, Frieden mit Spanien zu 
halten, suchte er, wie aus den Depeschen des venetianischen 
Gesandten hervorgeht, demselben überall Feinde zu erwecken 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 405 

und war ungehalten darüber, dass Frankreich sich nicht an die 
Spitze einer gegen Spanien gerichteten Liga stellte. Jakob entblödete 
sich nicht, den Abschluss eines Friedens zwischen dem Kaiser und 
den Türken zu beklagen (Calendar Venice X, 451), konnte nicht 
begreifen, dass die Fürsten sich nicht einigten und die Anmassungen 
des römischen Stuhles zurückwiesen (ibidem). Aus dem Breve des 
Papstes las er eine Verwerfung der einem weltlichen Herrscher ge¬ 
bührenden Autorität und Bewegungsfreiheit heraus. Er wiegte sich 
in Träumen von einem zukünftigen Konzil, in dem die weltlichen 
Herrscher die Entscheidung geben würden (1. c. 459). Er suchte 
die Venetianer in ihrem Widerstand gegen den Papst zu bestärken 
und, nachdem dank der Vermittlung Heinrichs IV. ein Frieden 
zwischen dem Papst und der Republik abgeschlossen war, wünschte 
er, dass man die Jesuiten nicht zurückkehren lasse. Die Jesuiten 
werden bei jeder Gelegenheit als Uebelthäter, Verbrecher bezeichnet, 
jeder der sie liebt und schützt ward scharf getadelt. Z. B. Heinrich IV., 
der auf viel zu vertrautem Fuss mit denselben stehe (1. c. 470). 
Die Jesuiten sind eine Menschenrasse, die nie verfehlt, an denen 
Rache zu nehmen, von denen sie sich beleidigt glauben (S. 473). 
Jakob verkannte so sehr seinen eigenen Charakter, dass er erklärte: 
»Ich habe bloss ein Herz und einen Willen und kann nur eine 
gerade und eine einfache Politik verfolgen." (S. 479.) Heinrich IV., 
hegte offenbar eine ganz andere Ansicht von dem englischen König 
und wusste recht wohl, dass es ihm an dem guten Willen und an 
der Macht, den Krieg gegen Spanien zu eröffnen, fehle, dass, wer 
auf ihn sich stütze zu Schaden kommen werde. Auch die Holländer 
schlossen trotz aller Abmachungen Jakobs einen Waffenstillstand mit 
Spanien und gewährten demselben freie Hand gegen die protestan¬ 
tischen Fürsten Deutschlands, respektive gegen die calvinistische 
Partei, welche unter der Führung des Pfalzgrafen, des Schwieger¬ 
sohnes des englischen Königs, die Fackel des Religionskrieges ent¬ 
zündete. Auch die deutschen Calvinisten sollten zu ihrem Leid¬ 
wesen erfahren, wie wenig man sich auf Jakob verlassen könne. 
Um den Krieg mit Spanien und Oesterreich mit Energie führen zu 
können, hätte der König sich mit seinem Parlament vertragen, sich 
eine Kontrolle seiner Verwaltung durch dasselbe gefallen lassen und 
die bisher befolgte Kirchenpolitik aufgeben müssen. Das wollte und 



406 


Zimmermann 


konnte er nicht, darum suchte er nach einem Ausweg und zwar be¬ 
mühte er sich durch eine spanische, dann eine französische Allianz, 
welche durch eine Heirath seines Sohnes mit einer spanischen oder 
französischen Prinzessin besiegelt werden sollte, eine Wiederein¬ 
setzung des Pfalzgrafen, seines Schwiegersohnes, durch spanischen 
oder französischen Einfluss zu erlangen. 

Diese Wendung der Dinge war für die Katholiken von un¬ 
berechenbarem Vorteil, denn der König konnte unmöglich in dem¬ 
selben Athem Unterhandlungen mit Spanien oder Franhreich führen, 
religiöse Duldung versprechen und die Katholiken aufs heftigste ver¬ 
folgen. Hätte Jakob den für seine kirchliche Politik verhängnis¬ 
vollen Fehier nicht begangen, dann wäre die Niederwerfung und 
Schwächung der Katholiken, welche das Werk Wilhelms III. ist, 
schon damals gelungen. Hätte Jakob sich auf seinen ursprünglichen 
Plan beschränkt, den Anglikanismus zur herrschendeu Religion zu 
machen, hätte er sich damit begnügt, Katholiken und Presbyterianer 
von allen Aemtern und einträglichen Stellen auszuschliessen, dann 
würde er weit mehr Proselyten gemacht haben. Aber auch so hat 
er weit mehr erreicht, als man gewöhnlich zugiebt. Der Anglikanis¬ 
mus hatte in seiner und seines Sohnes Regierung tiefe Wurzeln ge¬ 
schlagen und ein Ansehen erlangt, das die Staatskirche nnter Elisa¬ 
beth nie besessen hat. Er hat die furchtbaren Stürme der Republik 
und des Protektorats überdauert und ist unter Karl II. neu aufge¬ 
blüht. Eine Reaktion zu Gunsten des Calvinismus hätte sich auch 
unter dem weisesten Herrscher nicht vermeiden lassen; dass sie zu 
der furchtbaren Katastrophe unter Karl I. führte, ist wahrlich nicht 
Jakobs Schuld. 

Aus unserer Skizze scheint das Eine hervorzugehen, dass 
selbst Gardiner den ersten Stuart auf dem englischen Thron zu 
gering eingeschätzt hat, und manche Vorwürfe, welche seine äussere 
und innere Politik treffen, auf seine Kirchenpolitik ausgedehnt hat. 
Der Unterschied zwischen beiden springt in die Augen, die eine 
behielt er in der eigenen Hand, die andere überliess er seinen 
Ministern und Günstlingen, die eine Reihe von Fehlern begingen, 
die sich nicht mehr gut machen Hessen. Hätte Jakob sich ganz 
den Geschäften gewidmet, weniger Zeit auf Jagden und unfrucht- 



Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 407 

bare Gelehrsamkeit verwendet, so würde er unter den englischen 
Herrschern eine weit hervorragendere Stellung einnehmen. 

Weder die weltliche noch kirchliche Politik Jakobs kann weise 
genannt werden, er suchte mit einer Hartnäckigkeit sondergleichen 
das Rad der Zeit zurückzudrehen, der freien religiösen Entwicklung 
eine Uniformität in rein äusserlichen Dingen wie Zeremonien, eine 
Hierarchie entgegenzusetzen, das Volk in seinen Vertretern von seinen 
verfassungsmässigen Rechten auszuschliessen und die Devise Lud¬ 
wigs XIV. «L’etat c’est moi“ zu antizipieren. Die Entschuldigung, 
Jakob sei einfach in den Fusstapfen Elisabeths gewandelt, gilt nicht; 
die Zeiten hatten sich verändert, man vergab der alten Königin, 
was man einem im Mannesalter Stehenden nicht vergeben konnte, 
die Regierung verlor das Vertrauen des Volkes und verstand nicht, 
zur Zeit einzulenken. 

Jakob teilt die schmachvolle Ehre, einer der schlimmsten Ver¬ 
folger der katholischen Kirche gewesen zu sein, mit Heinrich VIII., 
mit Elisabeth, mit Wilhelm III. Heinrich VIII. war brutal, Elisabeth 
launenhaft, Jakob arglistig, Wilhelm heuchlerisch. Die beiden Letzten 
stifteten grösseres Unheil als die beiden Vorhergehenden. Von allen 
Vieren kann nicht einer als Fanatiker bezeichnet werden, sie Hessen 
sich bei ihren Verfolgungen nicht sowohl durch religiöse als durch 
politische Beweggründe leiten. Bei Heinrich und Elisabeth spielten 
die jeweiligen Launen eine grosse Rolle, bei Jakob und Wilhelm 
ist der Hass des Katholizismus noch gesteigert durch das unange¬ 
nehme Gefühl des Wortbruches und der Treulosigkeit; beide hatten 
Duldung der hatholischen Kirche versprochen. 



Zur Biographie des hl. Antonius von Padua 


Von 

P. Leonhard Lemmens O. F. M. 

Während die Verehrung des hl. Antonius von Padua stetig 
zunimmt und neue Formen und Weisen findet, ist das Studium 
seines Lebens und Wirkens wenig vorangeschritten. An Bio¬ 
graphen hat es dem Heiligen nicht gefehlt, aber von fast allen 
gilt, was die Analecta Bollandiana von dem Buche Heim’s sagen: 
«l’histoire et la legende s'entremelent«; 1 * verbürgte Traditionen und 
spätere Zuthaten werden nicht geschieden, und das Bild des Heiligen 
wird entstellt 

Die letzten Jahre haben einen Fortschritt gebracht. Zunächst 
schrieb Lern pp die Artikel ,,Antonius von Padua wenn wir 
auch manche seiner Ansichten wegen der willkürlichen Kritik ab¬ 
lehnen, so gestehen wir, dass er mit Fleiss die alten Legenden und 
Nachrichten zusammenstellt, ihr gegenseitiges Verhältnis genau unter¬ 
sucht und die Scheidung zwischen Geschichte und Zuthat mit Er¬ 
folg eingeleitet hat. Einen grossen Fortschritt bedeutet sodann die 
Arbeit des Franziskaners P. Ferdinand d'Araules; er ver¬ 
öffentlichte 1900 die ,,Vita B. Antonii a fratre Joanne Rigaldi ordi- 
nata “, 3 welche eine grosse Lücke in der Geschichte des hl. Antonius 
teilweise füllt und besonders für seine Wirksamkeit in Frankreich 
gute Nachrichten gibt. Zu gleicher Zeit schenkte Lepitre sein 
schönes Buch ,, St. Antoine de Padoue welches in besonnenerWeise 
der historischen Kritik gerecht wird. 4 


1 Anal. Boll., Bd. XV S. 98. 

* ln der Gothaer Zeitschrift für Kirchengeschichie, Bd. XI, XII, XIII. 

3 Johannes Rigaldi starb 1323 als Bischof von Tregtiier. 

4 Das Werk ist erschienen in der Sammlung „Les Saints“ (Paris, Lecoffre, 

1901 ). 



Zur Biographie des hl. Antonius von Padua. 


409 


Hier wird nun eine Legende des Heiligen mitgeteilt, welche 
ohne Zweifel dem 13. Jahrh. angehört und bisher der historischen 
Forschung entgangen ist. Lempp schreibt (a. a. O. Bd. XIII S. 44): 
»Weder die älteste Legende, noch überhaupt irgend eine Legende 
des 13. Jahrhunderts weiss irgend etwas von Wundern zu Leb¬ 
zeiten“; wir wollen ganz übersehen, dass diese Behauptung falsch 
ist, da die älteste Legende uns ein Wunder berichtet, welches 
der Heilige gewirkt hat, »dum adhuc viveret"; 1 wir beschränken uns 
auf diese eine Bemerkung: hätte Lempp gesagt: irgend eine bis¬ 
her bekannte Legende, so wäre er in den Grenzen der Logik 
geblieben; aber von den wenigen bisher bekannten Legenden des 
13. Jahrhunderts auf alle schliessen ist unlogisch, und damit er¬ 
ledigt sich die unpassende Bemerkung, welche Lempp hinzufügt: 
»Die Wunder in den späteren Legenden sind teils offenbare Nach¬ 
ahmungen, teils wunderbare Ausschmückungen eines ursprünglich 
natürlichen Vorgangs, teils, soweit sie reine Erfindungen sind, läp¬ 
pische, oft fast frivole Zauberstückchen.“ Ehe man in dieser Weise 
schreibt, muss man sich mehr umsehen und eine gewisse Sicher¬ 
heit haben, dass die früheren Legenden alle auf uns gekommen 
und aus dem Staube der Bibliotheken gehoben sind. 

Die Legende, weiche hier zum ersten male mitgeteilt wird, 
steht in einer Handschrift des 13. Jahrhunderts, einem alphabetisch 
geordneten Legendarium, das besonders die Heiligen Toskana’s und 
des Franziskanerordens berücksichtigt; die Handschrift gehörte früher 
dem berühmten Kloster Santa Croce zu Florenz und kam später in 
die dortige Biblioteca Laurenziana.* Ueber den Verfasser der Legende 
vermögen wir nichts zu sagen und auch nicht über die Zeit, in welcher 
sie entstanden. Ein flüchtiger Blick zeigt, dass sie an manchen 
Stellen wörtlich übereinstimmt mit der »Vita auctore anonymo valde 
antiquo“ der Bollandisten. 3 Ihr Wert besteht darin, dass sie ver- 

* Vgl. P. Hilaire de Paris, St. Antoine de Padoue (Montreuil-Sur-Mer 1890) 
S. 59, und Ada Sandorum, Juni III, S. 213, n. 64. 

2 Cod. 9 Plud. XXXV sin.; eine ausführliche Beschreibung der Handschrift 
bei B a n d i n i, Catalogus codicum latinorum Bibliothecae Mediceae Laurentianae, 
Bd. IV (Florenz 1777) S. 322 ff.; aus demselben Codex haben wir eine Vita der 
hl. Elisabeth von Thüringen veröffentlicht in Mittheilungen des historischen Vereins 
der Diözese Fulda, IV S. 15. 

* Vgl. Acta Sandorum, Juni III, S. 198ff.; diese Legende ist eine Ueber- 
arbeitung der Uriegende „Assidua frat rum" (Bibi. Hagiographica Latina, n. 587); 

Römische Quartalschrift 1902. 27 



410 


Lemmens 


schiedene neue Berichte der Uriegende hinzufügt und die Kennt¬ 
nisse, welche das 13. Jahrhundert vom hl. Antonius gibt, beträcht¬ 
lich vermehrt. Sie erzählt mehrere Wunder, welche er zu Lebzeiten 
gewirkt; u. a. bietet sie die älteste bisher bekannte Nachricht über 
die vielgefeierte Fischpredigt des Heiligen. 

Antonius in civitate Ulixbona natus soli Deo servire cupiens ab ipsa 
pueritia se Deo et ecclesiasticis officiis dedicavit, et postmodum relictis 
mundanis vanitatibus habitum regularium canonicorum assumpsit Audiens 
tandem, quod apud Marocchium aliqui fratres minores praedicando 
christianae fidei veritatem pro Christi nomine ampQtatis capitibus gloriam 
martyrii adepti sunt, et quod eorum reliquias filius regis Portugalliae, no¬ 
mine Petrus Infans, a Marocchio detulit et passionem eorum et facta per 
eorum merita miracula divulgavit, totus a fidei fervore subripitur et ad 
martyrium animatur. Ideo habitum praedictorum minorum accepit cum hac 
protestatione, ut ad partes infidelium mitteretur. Sed cum nutu Dei pro- 
hiberetur, quia Deus ipsum ad alia elegerat, ventis sibi contrariis repug- 
nantibus et infirmitate corporali gravatus esset, se totaliter divinae volun- 
tati et dispositioni commisit, et inter fratres diu humiliter degens et omnia 
domus viliora officia peragens lumen sapientiae diu abscondit, ut quietius 
in humilitate viveret et perfectionem prius disceret et faceret, quam doceret 
Cum autem placuit Deo, ut haec ardens facula mundo innotesceret, ductus 
est a fratre Gratiano in provinciam Romandiolae, ubi ipse erat minister, et 
quandam cellam remotam in crypta habitavit orationi vacans assidue; ubi 
tanta corpus abstinentia maceravit, ut vix necessaria sumeret sustentationi 
naturae; nam panem aridum et aquam degustans in pondere et mensura 
ita corpus afflixit, ut ipsum spiritui subjiceret, quod prae nimia debilitate 
nutante vestigio se ipsum supportare vix poterat Hic diu lumen sapientiae 
abscondit et simpliciter et humiliter cum fratribus conversans omnia agebat 
domus officia viliora. Cum autem apud Forlivium pro suscipiendis ordini- 
bus plures clerici convenissent et fratres minores et praedicatores, affuit 
inter eos minister praefatus cum Antonio; et cum tempus adesset, ut ver- 
bum exhortationis proponeretur, omnes se imparatos asserunt Beatus An¬ 
tonius a suo ministro compulsus, qui de ejus sapientia nihil adverterat, 
nisi quod interdum grammatice aliqua loqui eum audierat, surrexit et 
primo se humiliter excusans potius se excercitatum esse dixit in abluendis 
paropsidibus; sed per obedientiam compulsus tanta profunditate verborum 
et mysteriorum revelatione abundavit, ut viderentur rupti omnes fontes et 
abyssi et cataractae caeli apertae, ita ut omnes converteret in stuporem. 
Et tune praeco verbi Dei factus circuibat civitates et villas praedicans ver- 


sie ist sehr alt, da Vincenz von Beauvais ihr seinen Bericht über den 
hl. Antonius wörtlich entnommen hat. 



Zur Biographie des hl. Antonius von Padua. 411 

bum Domini tanta efficacia et virtute, quod obstinatissimos in peccatis et 
raptores et usurarios et meretrices publicas et homines desperatos et scelera- 
tissimos in peccatis ad Christum converteret et jugo Christi subjiceret. 
Haereticos autem apertis rationibus convincebat et cum eis disputando 
plurimos convertebat ad Christum; inter quos famosum (fol. 8 V ) haere- 
siarchum nomine Bononillum a triginta annis errore deceptum orthodoxae 
fidei subjugavit Nam et semel praedicans haereticis, cum derideretur ab 
eis, dolens convertit se ad pisces fluminis, quod prope erat, dicens: »Pisces 
audite verbum Domini"; mox ante ipsum undique congregantur et steterunt 
erectis capitibus, donec facta praedicatione et accepta benedictione abirent. 
Tanta etiam devotione coepit populus post ipsum currere, ut in Paduana 
civitate non sufficeret locus pro multitudine, sed ad agros extra se contulit, 
et nullus apothecarius operabatur in terra, nisi viri Dei sermone finito. 
Illic episcopus aderat et clerici et religiosi et nobiles et plebei in tanta 
multitudine, quod ultra triginta millia invenirentur; nam et circumquaque 
civitates et castella sequebantur eum, et tantum ejus verba corda movebant 
audientium, quod vix sine lacrimis et cordis mutatione audiri poterant; 
nam et sacerdotes non sufficiebant confessionibus audiendis, et tanto amore 
omnes ejus vestes tangere cupiebant, quod, nisi a validis juvenibus stipatus 
defensaretur, opprimi videretur. 

Cum autem semel fratribus in capitulo praedicaret de titulo crucis 
Christi, beatus pater Franciscus, qui tune in remotis agebat, ad ostium 
capituli in aere brachiis extensis apparuit et suo perfecto filio et fratribus 
cundis, qui aderant, benedixit. Alia vice circa Quadragesimae principium 
diabolus invidus in eum irruit et guttur ejus strinxit, sed ipse mox glorio- 
sam virginem invocans oculos ab hoste über aperuit totamque cellulam 
lumine refulgentem conspexit, quia angelus lucis a virgine missus angelum 
repulit tenebrarum. Cum in quodam Castro de sacramento in Parasceve 
praedicaret, subito recordatus, quod lectionem in choro fratrum dicere de- 
bebat, siluit diu et post ad se rediens sermonem, ubi dimiserat, reincepit; 
repertumque est, quod illa hora, qua siluit, lectionem sibi debitam in choro 
fratrum cunctis audientibus legit et nihilominus eodem tempore in remotis 
partibus populis praedicabat. Quaedam domina devota cellarium aperiens 
et vinum sancto propinans alacriter incaute apertum dimisit; sed porca 
quaedam ingressa cannellam de vegete avulsit et totum dolii vinum fudit 
Rediens mulier et hoc videns flere coepit, quia de suo viro sibi aspero 
metuebat; cui vir sanctus compatiens in Deo facta oratione vegetem usque 
ad summum subito replevit, et vas vitreum in minutas partes confractum 
integre reparavit; moxque inde fugiens praecepit, ut null! hoc, dum viveret, 
aperiret. Juvenis quidam frater stimulatus a carne ad saeculum redire volens pro 
se orare petiit; sanctus Antonius celebrata missa et oratione pro eo facta cum 
paramentis indutus ad juvenem accessit; at ille obstupuit; cui sanctus: 
»Aperi, inquit, os tuum", qui timens ac stupens os aperuit; et sanctus in 
eum insufflavit, et ex tune über a tentatione in ordine perseveravit. Die 



412 


Lemmens 


quadam de colle eminenti civitatem Paduanam conspiciens coepit eam 
magnis laudibus extollere et in proximo singulari honore sublimandam 
asseruit; quod spiritu prophetico dixisse patet, quia post modicum tempus 
per ipsius sanctas reliquias et per multa divinae potentiae miracula undi- 
que confluentibus turbis singulariter honoratur. Tempore messis secessit a 
turbis, ut locum daret populis ad fruges colligendas, et in quodain nemore 
in nuce excelsa propriis manibus cellam eonstruxit, ibique tarn a terra 
quam a terrenis artibus totus remotus soli Deo vacans lacrimans et orans 
assidue immensas consolationes et divinas illustrationes promeruit Tandem 
infirmus relatus ad civitatem Paduanam, cum eum Dominus de hujus 
mundi naufragio vellet eripere, sicut et ipse Deo revelante praevidit, coe¬ 
pit alta voce hymnum gloriosae virginis decantare scilicet: «O gloriosa do- 
mina“; deinde sursum erectis (fol. 9 r ) luminibus alacri vultu aspiciens 
dixit fratribus assistentibus: „Ecce advenit dominator dominus Jesus Christus; 
ecce venit rex, occurramus obviam Salvatori nostro. Ecce agnus Dei, quem 
diu desideravi, jam video comitatum agminibus angelorum; jam quem 
speravi, teneo; quem mundo praedicavi, intueor; quem dilexi, amplector; se 
sequar, quocunque ierit; mihi tolli non poterit, cum meum cor abstuleriL 
Principes portas vestras attollite; coeli cives occurrite, triumphatori dicite: 
Salve Jesu, rex inclyte". Et post hoc surgens inter manus assistentium dor- 
mienti similis obdormivit in Domino. Et anima illa sancta innixa dilecto 
suo angelis comitantibus ad gaudia polorum perenniter regnaturus ascendit; 
decessit autem feria VI., ut perfectus passionis Christi imitator, 18. kal. Julii 
anno Domini 1231. 

Fratres vero non statim ejus transitum propalare volebant, quia tur- 
bas irruituras timebant, sed Dominus miraculose toti civitati revelavit. Nam 
pueri catervatim protinus per terram discurrentes altis vocibus clamare coe- 
perunt impulsu divino compulsi; mortuus est, inquiunt, pater sanctus, lux 
nostra migravit, praedicator egregius veritatis occubuit; sanctissimus pater 
Antonius ascendit in coelum cum Christo perenniter regnaturus. Ad quo- 
rum voces tota civitas festinanter accurrit et armati plures, ne corpus rape- 
retur. Et facto agmine populorum tarn virorum quam mulierum altis voci¬ 
bus cunctis lacrimantibus et flentibus non quidem pro sancti gloria, sed 
pro sua miseria, quia se tanlo doctore privatos videbant, dicebant: «Cur 
nos Pater sanctissime reliquisti? Cui nos doctor verissinie dimisisti? Time- 
mus enim, ne grex tuus in tuae sanctitatis absentia a lupis et leonibus la- 
ceretur; sed proculdubio, quem doctorem veritatis habuinius in terris, spera- 
inus nos semper intercessorem assiduum habituros in coelis". Tandem quin- 
to die transitus sui vix turbis sedatis eum sepelierunt. Et statim ab ipsa die 
miraculorum prodigia coruscare coeperunt; ex quibus multis approbatis a 
Romana curia solemniter catalogo sanctorum adscribitur anno eodem sui 
transitus in Pentecoste, sd. anno Domini 1232, favente etiam cardinali quo- 
dam, qui primo resistebat, sed post per visionem monitus ceteris fuit 
promptior. Visum namque est sibi, altare quoddam a papa consecrari de- 



Zur Biographie des hl. Antonius von Padua. 


413 


bere; cumque reliquias sanctorum, quas in eo poneret, non haberet et 
quaereret ab illo, et ille, unde acciperet, ignoraret, dictum est sibi, ut reli¬ 
quias novas de funere novo, quod aderat, tolleret, beati sei. Antonii con- 
fessoris, et ipsas in altari consecrando locaret; qui mox evigilans et revela- 
tionem Dei fuisse non dubitans promptior ceteris fuit ad sancti canoniza- 
tionem et honorem. Reperta sunt autem et approbata miracula plurima. 
Nam 19 contracti erecti, paralitici 5 consolidati, totidemque a gibboruin 
deformitate curati; caeci sex illuminati, trium surdorum aures apertae et 
eiusdem numeri mutorum lingae solutae; duo ab epylensia (!) totidemque a 
febris ardoribus liberati; sed et duo mortui sunt mirifice suscitati. Quaedam 
mulier cadens in aquam S. Antonium invocavit et cunctis, qui eam ex- 
traxerunt, madefactis ipsa de aqua illaesa extracta etiam cunctis vestibus 
siccis et toto corpore fuit. Alia quaedam mulier ad panici custodiam depu- 
tata propter infestationem passerum b. Antonium invocavit, ut, quia ipsa 
non poterat propter avium multitudinem et importunitatem, ipse perficeret, 
et suum sepulchrum ipsa se visitaturam promisit. Mox, mirabile dictu, mox 
omnes aviculae fugiunt, nec una quidem de cetero agrum mulieri depu- 
tatum intravit. Quidam desperabiliter naufragantes facta confessione se beato 
Antonio devoverunt, et mox lucis radio adveniente et eos in nocturnis tene- 
bris praecedente tranquillitate facta ad portum deduxit salutis. Soror quae¬ 
dam ordinis S. Clarae nomine Oliva (fol. 9 V ) ignem purgationis formidans 
pergens ad ejus corpus petiit per beatum Antonium ac obtinuit in hac vita 
purgari, sed duris nimis passionibus cruciata ceterarum sororum interventu 
per eundem meruit liberari; sieque beati Antonii meritis evasit poenas vi- 
tae praesentis pariter et futurae. Puer quidam a matre voto emisso sanatus 
a deformitate gibbosa et tumore; sed cum rnater votum negligeret, in ean- 
dem recidivavit infirmitatem; sed voto iterum iterato ac reddito perfecte 
sanatus est Miles quidam de Salvaterra, nomine Orladinus, haereticus, ad 
mensam sedens referentes miracula B. Antonii deridens sumpto de inensa 
ciato ad lapidem de alto projiciens collisit dicens: »Si hic ciatus non fran- 
gitur, sanctus est Antonius“; quo violenter projecto ad lapidem et illaeso 
servato penitus, miles erroribus abdicatis perfecte credidit Christi fidei 
orthodoxae. Clericus quidam sancti miracula irridens mox horrenda passione 
percutitur, sed ad se reversus poenitens voto emisso ad sanctum sanatus 
testis publicus efficifur veritatis. Quidam leprosus ad sepulchrnm ejus va- 
dens .cum ligneis tabellis a quodam nobili est irrisus et, ut nullatenus iret, 
tanquam ad inane quod dissuasit et dixit: „Si te Antonius curaverit, lepra 
tua sit super me"; qui nihilominus fidens in Domino et beato Antonio 
pergit iterum. Cumque post orationem aliquantulum juxta sepulchrum ob- 
dormisset, B. Antonius ei apparuit dicens: »Surge, tolle tabellas tuas et 
ambula, quia sanus factus es; et porta illi viro, qui tibi venire dissuasit et 
mihi detraxit, quia tua infirmitas ad eum transiit, sicut meruit“; qui mox 
sanus surgens id, quod sanctus praeceperat, adimplevit, qui ignarus rei mox, 
ut de manu sanati tabellas recepit, leprosus factus est; sed post poenitens 



414 


Lemmens 


et nunquam se detracturum sancto promittens redditus est sanitati. Puella, 
quae in foveam cadens suffocata extincta fuerat et in disco posita, facto 
voto a matre, ut iconam ceream sancto deferret, protinus aqua evomita 
liberatur. Alter puerulus sequens patrem in locum cecidit, quem pater mor- 
tuum domum referens in gremium matris cum lacrimis projecit, sed mater 
invocato S. Antonio mox vivum recepit. In civitate Ulixbona filius sororis 
B. Antonii vix quinquennis cum aliis pueris in mari ludens eversa navicula 
aliis natantibus ipse solus est submersus; et post tres horas mater accur- 
rens filium mortuum a piscatoribus captum recepit. Et cum eum pater cum 
ceteris vellet tradere sepulturae, dixit mater: »Aut mecum dimittite, aut me 
cum ipso sepelite"; et mox conversa cum lacrimis ad B. Antonium dixit: 
»Frater mi, qui in extraneis es pius et mirabilis, numquid sorori tuae eris 
crudelis? esto nunc tuae sorori propitia et redde mihi filium, et promitto 
tibi, quod ipsum in divino servitio tradam ordini tuo". Mox puer sanus 
surrexit, et ipsa protinus ad locum fratrum eum duxit, et habitum fratrum 
minorum accepit et usque in finem laudabilem vitam duxit. Haeretici ejus 
miracula deridentes quendam ex suis duxerunt ad sepulchrum sancti, qui 
se fingeret esse caecum, ut in elevato velamine illuminatus, dum videretur 
a populis, ipsi veritatem aperientes eos deceptos in omnibus aliis similiter 
affirmarent; et cum aliquantulum substitisset, sicut cum eis ordinaverat, 
clamavit: »Solvite fasciam, quia B. Antonius me illuminavit“. Et cum sol- 
veretur, cum ipsa fascia oculi adhaerentes radicitus cum ejus ineffabili do¬ 
lore et clamore de capite exierunt; qui mox poenitens cum confusis haere- 
ticis B. Antonium contrito corde et oculis lacrimosis orant promittentes, se 
suas nequitias populis praedicare et erroribus abdicatis vera ejus miracula 
et credere et narrare; oculis in loco suo repositis restitutus est pristinae sa¬ 
nitati; qui omnia, quae promiserant, (fol. 10 r ) protinus adimplentes ad Do¬ 
minum per B. Antonii merita mirabiliter sunt conversi. Mulier, quae eum 
secuta fuerat, unius diei meritum posuit in bilancia verbo dicens: »Domine, 
ostende nunc virtutem tuam", et tantum praeponderavit altius, quam mer- 
cator dixit: »Non possem emere pro toto meo argento; sed accipe, quantum 
vis, et dona mihi, quia, quae derisive faciebam, nunc fideliter peto“; illa 
accepit, quod sufficeret ad reditum in patriam, et narravit, quomodo servus 
Dei dixerat: »Vade et vende; vel dona, et donabitur tibi". De buffone, 
quem haeretici praeparaverant sibi dicentes: »Serva evangelium: comedite, 
quae apponuntur vobis«, qui in capponem conversus est. Usurarii cor inter 
pecunias inventum ad praeceptum ejus, cum praedicaret in funere ejus et 
diceret: »Mortuus est dives et sepultus est in infemo", plures convertit ad 
Christum. 



Kleinere Mittheilungen. 


1. Die Constitution „Ratio iuris“ Johanns XXII. und die 
Camera apostolica. 

+ 

In seinen Ausführungen über »Deux fonctionnaires de la chambre 
apostolique au XIV. siede (Melanges Paul Fabre 1902 pag. 390 ss.) lässt 
J. P. Kirsch die Frage, ob bereits unter den Vorgängern Johanns XXII. 
ein päpstlicher Kammerauditor existiert habe, unentschieden. »II m’est im- 
possible pour le moment de resoudre cette question. Peut-etre cette Charge 
fut-elle creee seulement par ce pape, ä la suite des nombreuses rfeervations 
de benefices ecclesiastiques renouvelees ou instituees par lui.« Diese An¬ 
nahme ist unrichtig. Thatsächlich gab es schon unter Nikolaus III., worauf 
ich bereits im letzten Jahrgang dieser Zeitschrift hingewiesen (pag. 425), 
einen Auditor camere; Honorius IV. ernannte am 4. März 1289 „Bernar- 
dum, canonicum Agathensem, causarum camere apostolice auditorem“ zum 
Bischof von Padua (M. P r o u, Reg. d’ Honorius IV. nr. 743. E u b e 1, 
Hierarch. cath. pag. 404). In den Rechnungsbüchern Clemens V. wird 
unter den Expensa camere ausser dem Auditor contradidarum auch der 
»auditor domini camerarii" wiederholt genannt (Cf. Regest Clem. V. App. I. 
pag. 78. 80. 82 u. s. f.) und in dem päpstlichen Schatzverzeichnis vom 
Jahre 1311 werden u. a. auch erwähnt „multa acta et munimenta causarum, 
que ventilabantur coram auditore camere cum multis aliis iuribus Romane 
ecclesie. (Reg. Clem. V. 1. c. pag. 512; F. Eh rle, Hist Bibi. Rom. Pontif. 
I. pag. 102.); kurz, die Audientia causarum curie camere war nicht erst 
eine Neuschöpfung Johanns XXII., sondern bereits eine Institution seiner 
Vorgänger, der schon unter Clemens V., wie die angeführte Notiz des er¬ 
wähnten Inventars zeigt, weitgehende jurisdiktioneile Befugnisse zustanden. 

Johann XXII. kommt aber bezüglich der Audientia camere ein 
anderes Verdienst zu. Die von ihm erlassene Constitution »Ratio iuris« 
sollte nämlich nicht bloss, wie es nach dem kurzen Regest bei T a n g 1 
(Die päpstlichen Kanzleiordnungen von 1200-1500. Innsbruck 1894, p. 83 
Nr. XI, Ueberschrift) den Anschein haben könnte, den Geschäftsgang und 
das Gebührenwesen in der Audentia sacri palatii allein regeln, sondern 
auch in manchen Punkten für die Auditoren bzw. Judices und Notare der 
übrigen Justizbehörden — der Curia camere, der Curia marescalli - sowie 
für alle übrigen Auditoren und deren Notare, nicht in letzter Linie die 



416 Kleinere Mittheilungen. 

der Kardinäle massgebend sein. Der Art. 43 der genannten Verfügung 
besagt ausdrücklich: 

Volumus insuper statuimus et etiam ordinamus, quod venerabiles 
fratres nostri sancte Romane ecclesie cardinales ab auditoribus et notariis 
suis necnon camerarius noster ab auditore vel viceauditore curie camere 
nostre ipsiusque notariis ac etiam marescallus Romane curie a iudicibus 
et notariis curie sue ac quicumque alii auctoritate apostolica causas in Ro- 
mana curia audientes seu etiam audituri a notariis suis in eisdem causis 
iuramentum recipiant iuxta formas, quibus iurare debent dicti auditores et 
notarii palatii apostolici per nos, ut premittitur ordinatas, in quantum tanget 
officia eorundem. - Und Art. 44: Item statuimus et etiarn ordinamus quod 
prefata alia quoad munera dona et ensennia ac scripturarum taxationes, 
que per nos, ut prefertur de auditoribus et notariis dicti palatii sunt statuta 
et etiam ordinata, per dictorum cardinalium et etiam curie nostre camere 
auditores ac iudices curie marescalli ac per ipsorum et quorumcunque aliorum 
in Romana curia causas auctoritate apostolica audientium et auditurorum 
imposterum notarios inviolabiliter observentur. 

Die Auditoren und Notare der Kammer hatten sich also - um nur 
diese hervorzuheben - „quoad munera dona et ensennia ac scripturarum 
taxationes“ an die Bestimmungen der Constitution „Ratio iuris“ zu halten; 
sie waren an dieselben Eidesformeln gebunden, wie die Auditoren und 
Notare der Rota. (Tangl. 1. c. pag. 45. Nr. X und XI). Den Eid selbst 
hatte der Kamerar abzunehmen. Besonders zu beachten ist, dass in dem 
Statut Johanns XXII. (Art. 43) neben dem Auditor auch der Viceauditor 
curie camere genannt wird; offenbar ein Anzeichen dafür, dass dieser nicht 
etwa von Fall zu Fall gelegentlich ernannt wurde, sondern ein ständiges 
Amt in der Kammer bekleidete. Darauf weist noch viel deutlicher das 
nachstehende Schreiben, aus dem wir übrigens auch recht interessante Auf¬ 
schlüsse über die Stellung des Kamerars zu den Auditoren erhalten. Wir 
erfahren hier: 

1. dass der vom Papst ernannte Vizeauditor die gleiche Civil- und Kri¬ 
minaljurisdiktion wie der Auditor selbst innehatte, 

2. dass aber hierdurch die Vollmachten des Kamerars, des ersten Beamten 
der Kammer, in keiner Weise derogiert werden sollten, 

3. dass vielmehr dieser nach freiem Belieben entweder selbst oder durch 
andere „causas .... audire valeat ac etiam terminare.“ 

Aus Punkt 3 geht noch besonders hervor, dass in der ober, ange¬ 
führten Constitution Johanns XXII. die Erwähnung derjenigen Auditoren, die 
nicht als solche ein selbständiges Amt bekleideten, sondern nur gelegent¬ 
lich ernannt wurden (quicunque alii auctoritate apostolica causas in Romana 
curia audientes seu etiam audituri', auch mit Bezug auf die Kammer ge¬ 
schah. Somit wird nun auch klar, warum in verschiedenen Prozessakten 



Kleinere Mittheilungen. 


417 


der Kammer weder der Auditor noch der Viceauditor genannt ist. Das 
an Stephanus de Pinu (Ueber ihn vgl. Kirsch, 1. c. pag. 393; R. Qschr. 
XV. pag. 425; Pressutti, Reg. Honorii Pape III, I. p. XCIV) gerichtete 
Schreiben lautet: 

R. V. 111 f. 338 Nr. 1616. Stephano de Pinu preposito Sistari- 
cen. causarum camere nostre viceauditori generali. — De tue circum- 
spectionis industria specialem in Dno fiduciam obtinenles ac sperantes, 
quod ea, que tibi committenda duxerimus, prudenter et fideliter exe- 
quaris, te causarum curie camere nostre tarn civilium quam criminalium 
viceauditorem generalem usque ad nostrum beneplacitum auctoritate pre- 
sentium deputamus omnia et singula, que ad officium auditorie pre- 
dide pertinent gerendi, faciendi, perficiendi et plenarie excercendi facul- 
tatem tibi plenariam concedentes, propter hoc autem venerabili fratri 
Gasberto epo Massilien. camerario nostro aut sue iurisdictioni non intendi- 
mus in aliquo derogare, q[u]um ipse causas, de quibus sibi videbitur, per se 
vel per alium seu alios audire valeat ac etiam terminare. Dat. Avinion. kal. 
maii anno septimo. — E. G ö 11 e r. 


2. Zur Geschichte des päpstlichen Schatzes im 14. Jahrh. 

Im Juni 1314 wurde der wertvollste Teil des päpstlichen Schatzes, 
den der Kardinal Gentile auf dem Transport von Perugia nach Avignon 
in der Sakristei von S. Frediano zu Lucca geborgen hatte, allem Anscheine 
nach vollständig ausgeplündert. Ausser einer Kreuzpartikel und einigen 
Reliquien konnte P. Ehrle (Cf. Arch. f. L. u. Kg. I. pag. 236 ff.) keine 
anderen Gegenstände und Kostbarkeiten anführen, die später zurückerstattet 
worden wären, so dass begründete Zweifel vorhanden waren, ob überhaupt 
grössere Bruchteile des Schatzes je wieder an die Kurie zurückgelangten. 
Diese Zweifel fielen jedoch, als der gelehrte Verfasser der Historia Biblio- 
thecae Romanorum Pontificum aus dem Liber de diversis der päpstlichen 
Kammer unter Johann XXII. die Rückerstattung weiterer Teile nachweisen 
konnte. Doch handelte es sich, auch hier nur um vereinzelte Wertgegen¬ 
stände und Bücher. Dass die Kurie thatsächlich wieder einen bedeutenden 
Bruchteil des geraubten Schatzes zurückgewonnen hat, ersehen wir nun 
aus dem Inhalt des unten folgenden Entlastungsschreibens, das Johann XXII. 
am 30. Oktober 1322 den Pisaner Kaufleuten Gaddus Gambacorte und Becus 
Sciorte ausgestellt hat. Darnach waren viele Wertsachen und Bücher, die 
sich in den mit A bis H bezeichneten Koffern befanden „certis causis ex- 
cusabilibus" in die Hände des Abtes von St. Michael bei Pisa, des Sakristans 
Andreas von S. Frediano und der obengenannten Kaufmannsfamilien ge¬ 
langt, durch die im Schreiben selbst erwähnten päpstlichen Gesandten 



418 


Kleinere Mittheilungen. 


bei letzteren »sub certis conditionibus* einstweilen deponiert und schliesslich 
wieder der päpstlichen Kammer zugestellt worden. Ist es an und für sich 
schon, obwohl wir aus dem Jahre 1311 ein Inventar des päpstl. Schatzes 
besitzen* interessant, wieviel von dem geraubten Teile wieder restituiert 
worden ist, so kommt noch hinzu, dass diese päpstliche Quittung ver¬ 
schiedene Angaben enthält, die sich in dem genannten Schatzverzeichnis 
nicht nachweisen lassen. Das Schreiben selbst findet sich in Reg. Vat 
Nr. 111 fol. 385 ff., jedoch sehr lückenhaft, ferner in einem Quittungsregister 
der päpstl. Kammer (Coli. 373), das wir für die nachstehende Veröffent¬ 
lichung zu Grunde legen. 

(Coli. 373 f. 9) Gaddo Oambacorte et Beco Sciorte mercatoribus Pisanis. 

Johannes episcopus servus servorum Dei. Dilectis filiis Gaddo Gam- 
bocorte et Becco Sciorte civibus et mercatoribus Pisanis salutem et aposto- 
licam benedidionem. Ex parte vestra fuit propositum coram nobis quod 
diledi filii Paulus abbas monasterii sandi Savini de Montione Pisane dio- 
cesis et Petrus de Banis archidiaconus Cambralie in ecdesia Lemovicen. ac 
Petrus Ramundi de ordine fratrum predicatorum eiusdem ordinis procura- 
tor apostolice sedis nuncii et super infrascriptis a nobis potestatem habentes 
nonnulla bona, que fuerunt de thesauro Romane ecclesie dudum de sacristia 
ecclesie sandi Fridiani Lucan. subrepto ac per diledos filios. . abbatem 
monasterii sandi Michaelis discaiciatorum prope Pisas, Andream sacristam 
dide ecclesie sancti Fridiani, Beccum dictum Papam, Gilium Cavalare de 
Casseuli, Beccum Alliatam cives Pisanos vel alios eorum nomine et te fili 
Gadde, ad quos certis causis excusabilibus bona hec devenerant restituta, 
penes vos sub certis conditionibus deposuerunt et padis per vos nobis et 
nostre camere integraliter assignanda sicut in quodam publico instrumento 
per dilectum filium Villanum, filium quondam Venture Cometan. de Plum- 
bino, publicum imperiali auctoritate notarium confedo, ut videbatur prima 
facie plenius asseritur contineri. Cumque vos bona huiusmodi penes vos, ut 
premittitur, deposita, que in eodem instrumento particulariter designantur, 
nobis et nostre camere feceritis assignari, fuit pro parte vestra nobis humi- 
liter supplicatum, ut providere vobis de cautele sufficientis remedio super 
hoc dignaremur. Nos autem supplicacioni vestre velut rationi consone fa- 
vorabiliter annuentes assignationem predictam fore factam pro vobis et 
vestro nomine de bonis predictis nobis et nostre camere recognoscimus et 
fatemur vosque heredes et successores et omnia bona vestra de bonis pre- 
dictis perpetuo absolvimus et quitamus. Que quidem bona sunt hec: Videli- 
cet septem toballie magne de Alamannia operate cum filo albo, unum plu- 
viale cum una planeta de samito viridi, due dalmatice pro diacono de ca- 
tasciamito viridi, due tunice pro subdiacono eiusdem coloris, unum pluviale 
eiusdem panni et coloris, unum pluviale et una planeta de diaspero albo 
cum fregiis aureis, unum pluviale et una planeta de diaspero sanguineo 



Kleinere Mittheilungen. 


419 


cum aurifregiis, unum pluviale et due planete et dalmatica et tunicella san- 
guinei coloris cum aurifregiis, due planete et unum pluviale de catassamito 
nigro cum aurifregiis, unum pallium altaris cum suo fregio cum ymagini- 
bus de sirico et auro, unum pluviale cum ymaginibus de serico et auro 
foderatum sirico viridi, una dalmatica de diaspero albo deaurato cum fre- 
giis et perlis, sex albe cum fimbriis' deauratis et ymaginibus in pectore et 
in .manibus vel de panno aureo, quatuor amictus cum capitibus sanctorum 
et in uno sunt multe perle, due stole et tres manipuli parati auro et sirico 
albo, una stola et unus manipulus de auro et sirico cum multis ymagini¬ 
bus et armis, una stola et unus manipulus sanguinei coloris cum filo aureo, 
tres corde de sirico pro ministris altaris, una cortina cum samito et panno 
deaurato cum armis ecdesie ad ponendum super altare, tres pecie panno- 
rum cum sirico diversorum colorum ad ponendum super cathedram pon- 
tificalem, unum pluviale de samito rubeo curti aurifregiis, una garda mappa 
deAlamannia, [tovallia] altaris cum sirico ornata in capitibus, unus pannus 
lineus modici valoris, unum pa[l]ium altaris panni tartarici foderatum viridi, 
quod habet in capitibus siricum viridem et rubeum, due toballie pro mensa, 
quarum capita sunt ornata sirico, unus pannus siricus pro altari, unus pan¬ 
nus aureus cum una palla altaris, una mappa mundi in panno lineo, unum 
frigium altaris modici valoris, una tovalia altaris nullius valoris. Que omnia 
erant in uno magno cofino signato ista Iitera A. Item septem paria calcia- 
mentorum papalium de corio rubeo cum aurifregiis, concordancie in duo- 
bus voluminibus, unum volumen, in quo sunt omnes orationes de tempore 
et festis, unum volumen, in quo continentur prefationes, unum missale 
completum absque epistolis et evangeliis coopertum veste vergata, unum 
volumen evangeliorum cum eadem veste, unum epistolarium coopertum 
eodem panno, unum pontificale intitulatum: domino Gentili coopertum corio 
rubeo, unum manuale vel collectorium coopertum corio rubeo, unus über 
Innocentii de missarum solemniis, unus über novem iudicum cum quibus- 
dam aliis, una pars formularii, unus über manescalcie et summa dictaminis, 
unus über de ministeriis episcopi, quando ministrat pape, unum par pla- 
nellarum vel pauciorum, una expositio super decretali una sancta ecclesia, 
epistole Cirilli ad abbatem Joachim et quedam epistola magistri Arnaldi, 
tria vexilla et una tovallia parvi valoris, et omnia superius dicta continen¬ 
tur in cofino’ viridi, ubi est hec üttera B. Item quatuor camisie, duo Vo¬ 
lumina antifanariorum, unum coopertum corio albo aliud corio rubeo, 
unum lectionarium de tempore et sandis totius anni, unum psalterium, 
unus über de questionibus magistri Ootifredi et multi quaterni questionum 
et postillarum, unum breviarium parvum, unum volumen, in quo continen¬ 
tur multe tabule astrologie astrolobium computus et spera Lincolnien.* unum 
volumen super primum et secundum sententiarum, unus über de quolibet 


’ Ms. Lincouen. 


1 Ms. frimbiis. 


* Ms. confino. 



420 


Kleinere Mittheilungen. 


magistri Henrici abbreviatus, unus über questionum super quarto senten- 
tiarum, tractatus unus fratris Egidii de potestate papaü, questiones super 
quarto sententiarum, unus über, qui dicitur otia imperatorum, unus über 
Abrahe de iudiciis et multa aüa, unum pontificale diminutum, unum Volu¬ 
men sermonum recollectorum, unum volumen, in quo sunt Ysidorus eti- 
mologiarum, et über Bernardi ad Eugenium, unum volumen sermonum 
recollectorum, unum albumasar astrologie et multe alie tabule, decretum 
sancti Stephani regis Ungarie, duo specula de calibe, unus über Johannis 
Belet de officiis, istorie Ungariorum, unum superpellicium, et ista supra- 
dicta bona erant in uno cofino rubeo, in quo est ütera C. Item tovalia una 
cum capitibus de sirico, trigintanovem mapule de üno tarn parue quam 
magne cum capitibus de sirico et duo sendalia et una scarpetta pontificaüs 
et copertorium computatur pro mappa, decem et septem mapule de serico 
aureo, unum graduale de tempore et festis, unum volumem, quod dicitur 
rosarium, decretales cum apparatu, volumen unum sermonum, quod incipit: 
abiciamus, sermones fratris Quidonis de tempore et festis, bursa cum multis 
sexternis sermonum, quorum primus incipit: non aufertur ceptrum in hiis 
que patris mei sunt, duo flascones de alabaustro, duo astralabia, mappa 
mundi in postibus, quatuor camisie, textus sexti libri decretaliuin sine ap¬ 
paratu, apparatus Johannis Andree super sexto, apparatus Dini super regu- 
lis iuris, tractatus Quillermi de Mandagoto super eleccionibus, summa abre- 
viata Ootifredi cum multis capitulis in parvo volumine, compilationes Mar¬ 
tini de Fano super decreto, unus über Tulüi de officiis, due pecie simul 
consute de samito, septem vexilla cum diversis armaturis et übellus de 
pugna viciorum et virtutum, et ista supradida erant in quodam cofino ubi est 
littera D. Item una pecia panni de üno duarum cannarum cum dimidia, unum 
bacinum de argento ponderis IIII or übrarum et octo unciarum, unum vas de 
argento, in quo portatur aqua benedida, duodecim unciarum et dimidie, 
quatuor tagie de argento unciarum triginta, aurum cum esmaltis duarum 
unciarum et quartarum trium, aurum positum in ismaltis sanis et fractis, 
argentum deauratum in diversis peciis cum ismaltis et linguis serpentinis 
ponderis vigintiquatuor unciarum, unum scindipendium cum manuleo de 
ebore cum sculturis, tres taffarie seu scutelle de osse piscis, unum calama- 
rium de osse albo, unum caput scultum in calsidonico, tria frabella operata 
cum sirico, diversa frustra panni deaurati et pecie ad ligandum brachium 
pro fleobotomia, aüque perle cum quibusdam peciis argenti, una pecia sarge 
albe fracte, septem amictus, unum manutergium, tres albe, quarum una est 
fracta, sex brachia samiti rubei, una ampulla vitrea, in qua est modicum bal- 
sami, constituciones Clementis contra hereticos, unus mantellus et una gar- 
vatia in Illl 0r peciis, una alba dilaniata; et suprascripta sunt inclusa in quo¬ 
dam cofino ubi est littera E. Item quatuor mitre, quarum una est cum per- 
lis et esmaltis, duo paria pontificaüuni cirothecarum cum perlis, quinque 
sudaria operata sirico et perlis, duo vela de sirico cum listis, una crux de 
a istallo, unum superpellicium in fundo, unus pannus Lucan. deauratus, una 



Kleinere Mittheilungen. 


421 


crux de argento deaurata cum pede in uno corio, una cassula parva, in qua 
sunt una parva crux cum pede de argento deaurato et quatuor cultelli in 
duabus vaginis cum manubriis de corallo, aliud vasculum plenum reliquiis, 
multa signacula librorum et unus pannus lineus cum multis reliquiis, cassa 
lignea, in qua sunt due cooperture corporalium, una, quarum est cum per- 
lis, alia cum litteris aureis, una bursa deaurata, unum corporale, una alia 
cassa, in qua sunt due cooperture corporalium et unum corporale, una 
alia cassa cum tribus coperturis corporalium, unum est cum auro, perlis et 
gemmis alia vero duo sunt communia et duobus corporalibus, quatuor va¬ 
gine cum cultellis de mensa magnis et parvis et broquis, unum scindipen- 
nium cum manubrio 1 de ebore, una nicla circumdata argento, unum vas 
argenteum pro crismate et duo vascula de argento pro triaca media, nux 
circumdata undique auro, coppa fracta de eristallo cum pede et copertorio 
de argento deaurato in corio, unus flasco de porfino cum uno superpellicio, 
una cuppa de mazaro cum pede argenti, una pixis pro hostiis ornata per¬ 
lis habens intus quasdam perlas et modicum de ligno crucis et una lingua 
serpentis, tria superpellicia, unus cultellus cum manubrio de iaspide; et ista 
supradida erant indusa in quodam cofino, ubi est hec littera F. Item unum 
superpellicium in fundo cofini, ubi est litera G. Quatuor tabule picte si- 
mul ligate, unum mitrale cum tribus mitris de bombace et duabus de dias- 
pero et unum vexillum, tresdecim ciphi de mazaro in corio codo, una 
magna cuppa de mazaro cum pede argenti, duo pulvinaria altaris, due scu- 
telle, una de alabaustro et alia de iaspide rubeo, duo cisoria de alabaustro in- 
voluta in una camisia et una palla de lino, una cassa de ligno, in qua sunt no- 
vem flabella et aliqua pulcra frustra coralli et quedam minute pecie de corallo. 
Et supradicta sunt in quodam cofino, in quo est littera G. Item una mappa de 
opere theotonico, unum vexillum fractum, due pecie non integre de iam- 
bellocto, aliqui quaterni sermonum, qui incipiunt: non invenire poterimus, 
unum pluviale imperfectuni cooperatum sirico et auro multis ymaginibus 
et perlis, una dalmatica cotnpleta et fornita auro et sirico, unus crucifixus 
magnus et pulcer de ebore cum pede et multis ymaginibus scultis, due ta¬ 
bule lignee depicte, quadraginta quinque anuli aurei in una cassa lignea 
depicta, una coppa de mazaro cum pede argenti, una cassa parva pulcra et 
deaurata et bene ferrata. Que omnia erant inclusa in cofino de H. Datum 
Avinion. III kal. novembris pontificatus nostri anno septimo. 

Rom. E. G ö 11 e r. 


Aus dem Archiv des Fürsten Colonna. 

In Band 15 dieser Zeitschrift habe ich aus dem Archiv des Fürsten 
Colonna fünf Diplome' publiziert, denen unterdessen der verstorbene 


Ms. manibrio. 



422 


Kleinere Mittheilungen. 


Scheffer-Boichorst ein sechstes hinzugefügt hat, das Diplom 
Konrads IV. für Eustasius Philippi von Messina, dat. 1252 April (Neues 
Archiv XXVII, 99). Ich habe Mühe gehabt, diese Urkunde aufzufinden, 
und füge darum auch deren genauere Signatur hinzu XCIII 38 (n. 5487 
des Zettelkatalogs). Denn erst jetzt sind die Ordnungsarbeiten, denen sich 
Professor O. Tomassetti mit bewunderungswürdigem Eifer unterzogen 
hat, soweit gediehen, dass eine vollständige Uebersicht über die Urkunden 
des fürstlichen Archivs möglich ist. Da bin ich nun auch noch auf ein 
siebentes Diplom gestossen, eine Urkunde desselben Konrads IV. für 
Astasius den Magister Prothontinus von Sicilien und Calabrien, dat. 
1253 Juli. 

Ich publiziere sie jetzt, mit herzlichem Bedauern, dass ich sie nicht 
mehr zu besserer Verwertung dem Gelehrten zusenden kann, dem die 
Entdeckung eines neuen staufischen Documents immer eine besondere 
Freude war. Gewiss hätte sie Scheffer-Boichorst mit einem jener 
klassischen Kommentare (und das Amt des Prothontinus verdiente wohl 
einen solchen) versehen, in denen er ein unerreichter Meister war. 

König Konrad IV. bestätigt dem Magister Prothontinus von Sicilien 
und Calabrien Astasius, Bürger von Messina, die ihm von Petrus Rufus 
von Calabrien, Grafen von Catanzaro und Marschall von Sicilien, im Teni- 
mentum Briatico angewiesenen Lehen. Vor Neapel 1253 Juli. 

Inseriert in das Diplom König Jacobs von Aragon und Sicilien von 
1291 Juli Messina für Benincäsa de Granata Pilitis, den Enkel des Astasius 
— Rom Arch. Colonna (XXIX 23). 

Conradus Dei gratia Romanorum in regem electus semper augustus, 
Jerusalem et Sicilie rex. Per presens priuilegium notum facimus uniuersis 
fidelibus nostris presentibus uidelicet et futuris quod Astasius magister 
prothentinus Sicilie et Calabrie, ciuis Mess(anensis), fidelis noster nostro 
culmini supplicauit ut, cum dudum sibi in annuo ualore quindecim uncia- 
rum auri ad seruicium unius militis et unius balistarii per Petrum Rufum 
de Calabria comitem Catancarii et regni Sicilie marescalcum, dilectum alump- 
num familiärem et fidelem nostrum, de excadenciis curie nostre in sua 
iurisdicione sistentibus mandauerimus prouideri, et idem Petrus ei in teni- 
mento Briatici de excadenciis curie nostre, uidelicet Beuito, Terraguasta 1 
et Luci massariis nostris, castrorum nostrorum municionibus seu nostris 
solaciis minime deputatis, pro eodem ualore annuo assignarit, ea sibi, 
prout ab eodem Petro assignata sunt ei, et suis heredibus confirmare de 
nostra gratia dignaremur. Cuius supplicationibus inclinati, predidas exca- 
dencias, prout ab eodem Petro assignate sunt, ei et suis heredibus in per- 
petuum de nostra gratia confirmamus, saluis in omnibus mandato ordina- 
tione et fidelitate nostra et heredum nostrorum et predicto seruicio unius 


1 Benit. Terraguast. 



Kleinere Mittheilungen. 


423 


militis et unius balistarii, quod inde nostre curie debeatur. Ad cuius rei 
memoriam et perpetuam firmitatem presens priuilegium per magistrum 
Johannem de Casali notarium et fidelem nostrum fieri et maiestatis nostre 
sigillo iussimus communiri. 

Dat. in obsidione Neapoli per manus Qualterii de Ocra regni Sicilie 
cancellarii anno incarnacionis dominice millesimo ducentesimo quinquage- 
simo tercio, mense iulii undecime indicionis. 


P. Kehr. 



Rezensionen und Nachrichten 


Monografie di storia Calabra ecclesiastica per Mons. Domenico 
Taccone-Gallucci Vescovo di Nicotera e Tropea. Reggio-Calabria 1900. 

Der um die Geschichte Calabriens wohlverdiente Bischof von Tropea 
bietet in dem vorliegenden Band eine Reihe von historischen Monographien 
zur Kirchengeschichte Calabriens. Die erste ist auch die wichtigste. Sie 
behandelt Mileto e Ia sua diocesi. 

Die Geschichte von Milet ist öfter behandelt worden, vorzüglich von 
Vito Capialbi, dem wir mehrere Untersuchungen darüber verdanken. Leider 
lässt uns aber gerade hier die Ueberlieferung sehr im Stich. Von den 
älteren Urkunden für die Kirche von Mileto ist keine mehr im Original 
erhalten; bei dem furchtbaren Erdbeben von 1783 sind die alten Doku¬ 
mente fast sämtlich zu Grunde gegangen, darunter auch die berühmte Ur¬ 
kunde Gregors VII. Ein fleissiger Geistlicher hat sie noch zuvor in seinem 
für die Geschichte von Mileto wichtigen Manuskript (Memorie per la chiesa 
vescovile di Mileto raccolte da D. Uriele Maria Napoleone) kopiert. Nicht 
viel besser steht es mit den Urkunden Rogers für Mileto; doch will ich 
immerhin erwähnen, dass ich jüngst eine Kopie s. XIII von dem grossen 
Privileg Rogers für die bischöfliche Kirche im Archiv des Fürsten Colonna 
in Rom (XL 6) fand. Bei solcher Ueberlieferung hat auch der jüngste 
Geschichtsschreiber von Mileto die ältere Geschichte dieses Bistums nicht 
wesentlich aufzuklären vermocht. Das Hauptgewicht seiner Arbeit liegt 
auch wohl in der späteren Geschichte des Bistums, in seiner Zusammen¬ 
stellung der Bischöfe und in den mitgeteilten Inschriften. 

Der Geschichtsschreiber von Mileto kann unmöglich Vorbeigehen 
an der berühmten, gleichfalls von Roger gegründeten Abtei SS. T r i n i t ä 
e S. Michele zu Mileto, der Grabstätte des Eroberers. Hier wäre nun 
aber eine erhebliche Erweiterung unseres Wissens möglich gewesen. Denn 
das Archiv dieses Klosters ist glücklicherweise fast ganz erhalten. Es be¬ 
ruht im Collegio Greco in Rom. Die Herausgabe der Urkunden dieses 
Klosters und ihre kritische Erläuterung wäre eine der dankbarsten Auf¬ 
gaben, die ein Liebhaber der älteren Geschichte Calabriens finden könnte. 

Es fällt mir auf, dass der Verf. nicht auch von der anderen Abtei 
S. Salvatore in Milet handelt. Eine daher stammende Bulle Alexanders III. 
verwahrt heute das Vatikanische Archiv (Arm. XI c. IX n. 6). 



Rezensionen und Nachrichten. 


425 


Der Kämmerer Cencius verzeichnet im Liber censuum ausser dem 
Kloster SS. Trinitä und der Kirche S. Maria della Catholica auch noch die 
Kirche S. Maria di Bagnara in der Diözese Milet. Auch deren Ge¬ 
schichte liegt noch in den Archiven verborgen. Die Urkunden für Bagnara 
sind auf dem Umweg über S. Maria de Gloria in Anagni an das Kapitel 
des Lateran gekommen. Hier erwartet den Historiker von Milet eine 
zweite lohnende Aufgabe. 

Am Schlüsse seiner Abhandlung über Milet publiziert der Verf. 
die beiden ältesten Bullen für das Hochstift, Gregor VII. Jaffä L. 5198 
und Urban II. Jaffe L. 5489, beide bereits aus älteren Publikationen 
bekannt 

Die zweite Monographie La Certosa di Calabria gilt der 
berühmten Eremitenniederlassung Torre. Mit der Ueberlieferung dieses 
Klosters sind wir bekanntlich übler daran als die älteren Historiker es 
waren, vorzüglich Tromby. Auch dem Verf. ist es nicht gelungen, neue 
Materialien herbeizuschaffen; er publiziert die Urkunde Urbans II. Jaffä L. 
5468 und die Celestins III. Jaffe L. 16 933 aus den älteren uns bekannten 
Drucken. In die Kritik der einst so heftig umstrittenen Dokumente von 
S. Stefano del Bosco einzutreten, lag offenbar nicht in seiner Absicht; wert¬ 
voll ist übrigens seine Zusammenstellung der Prioren und die Notizen 
über die Gelehrten der Certosa. 

Die dritte Monographie behandelt II Santuario di S. Dome¬ 
nico di Soriano,die vierte II clero Calabrese e lo studio 
dellescienzesacre, die fünfte S. Domenica e lesue reli- 
quie in Tropea. Ausser diesen ist 1901 eine weitere Monographie 
ähnlichen Charakters erschienen unter dem Titel Monografia del 
Santuario di S. Francesco di Paola. 

Der überaus eifrige Prälat, dem wir aufrichtig wünschen, dass seine 
weiteren Forschungen über die Kirchengeschichte Calabriens recht viel 
neues Material an den Tag bringen möchten, hat mir unterdessen eine 
neue Arbeit zugehen lassen Cronotassi dei metropolitani, 
arcivescovi e vescovi della Calabria (Tropea 1902). Das 
ist eine revidierte Zusammenstellung der Bischofslisten der calabrischen 
Bistümer, eine an sich gewiss sehr nützliche Arbeit. Noch mehr interessiert 
mich ein anderes Werk des Bischofs, von dem er in der Vorrede zur 
Cronotassi Mitteilung macht: Regesti dei Romani pontefici 
per le chiese della Calabria con annotazioni storiche. 
Ich berichte darüber im nächsten Heft. P. Kehr. 

Jos. Knepper, Jakob Wimpheling (1450- 1528). Sein Leben und 
seine Werke nach den Quellen dargestellt (Pastor, Erläuterungen und 
Ergänzungen etc. 3. Bd., 2.-4. Heft). Herder 1902. XX u. 375 S. 

Von demselben Verfasser ist vor einigen Jahren im ersten Bande 
derselben Sammlung erschienen: Nationaler Oedanke und Kaiseridee bei 

Römische Quartalschrift 1902. 23 



426 


Rezensionen und Nachrichten. 


den elsässiscken Humanisten. S. diese Zeitschrift 1899 S. 74. Dort schon 
stand Jakob Wimpheling im Mittelpunkte der Darstellung, und nun hat 
Knepper diese anziehende Persönlichkeit zum Gegenstände einer umfang¬ 
reichen Monographie gemacht, die mit ebenso warmer Begeisterung für 
den Gegenstand, wie mit ungemeinem Fleisse und einem Reichtume des 
1 itterarischen Apparates geschrieben ist, der leider fast zu sehr ins Breite 
geht und dem Leser den ruhigen Genuss des Gebotenen etwas beeinträch¬ 
tigt. Andererseits verdient es unsere volle Anerkennung, dass Kn. uns 
durch diese Art der Darstellung, namentlich durch die eingehende Analyse 
der zahlreichen Schriften Wimphelings den Mann in den allernächsten 
Gesichtskreis gerückt hat, so dass wir ihn fast wie ein Gemälde auf der 
Staffelei in seinen grossen wie kleinen und zuweilen kleinlichen Eigen¬ 
schaften betrachten können. Doch überwiegen durchaus die grossen und 
kräftigen Züge, die ihn weit über den Durchschnitt seiner Zeit erheben 
und ihm vor allem durch seine unermüdliche Thätigkeit auf dem Gebiete 
der wissenschaftlichen wie moralischen Erziehung, Besserung der kirch¬ 
lichen wie politischen Zustände, den bleibenden Ruhm des Erziehers 
Deutschlands gesichert haben. Dass Wimpheling trotz dieses Eifers und 
trotz oft sehr heftiger Sprache über kirchliche Missbräuche sehr bald von 
seiner anfänglichen Hinneigung zu Luther zurückkam und bis zu seinem 
Tode die treueste Anhänglichkeit an die alte Kirche bekundete, verdient 
besonders hervorgehoben zu werden. Auch den Historiker und Patrioten 
lernen wir schätzen und liebgewinnen, weil wir bei allen Mängeln der 
Methode und bei der fast naiven nationalen Einseitigkeit döch immer 
schnell auf den gediegenen Kern des Mannes stossen. Ohne Frage hat 
sich Knepper durch dieses Denkmal, das er dem grossen Schlettstadter 
Humanisten gesetzt hat und das auch dem Katholiken Wimpheling offen 
Rechnung trägt, allen Anspruch auf unsern Dank erworben. 

R. Reichenberger, Wolfgang von Sahn Bischof von Passau. 
1540— 1555. (H. Grauert, Studien und Darstellungen aus dem Ge¬ 
biete der Geschichte. 2. Bd. 1. Heft). Freiburg. Herder 1902. V u. 84 S. 

Das Schriftchen bietet das Lebensbild eines Mannes, dem bei 
längerem Leben voraussichtlich ein nicht geringer und gewiss vorteilhafter 
Einfluss auf die Entwickelung der kirchlichen wie politischen Verhältnisse 
Deutschlands beschieden war; denn als er am 5. Dezember 1555 vor 
vollendetem 42. Jahre starb, hinterliess er den Ruhm, zu den besonnensten, 
durch kirchliche Gesinnung wie sittenstrenges Leben hervorragenden, in 
Führung eigener wie auswärtiger politischen Geschäfte gewandtesten 
Kirchenfürsten gehört zu haben. Für die Mitte des 16. Jahrhunderts 
wiegt dieses Lob schwer genug; aber Wolfgang von Salm würde gewiss 
auch, wenn er die Zeit der kräftigen Gegenwirkung gegen den kirchlichen 
Umsturz erlebt hätte, nicht zurückgeblieben sein. Den Zusammentritt des 



Rezensionen und Nachrichten. 


42? 


allgemeinen Konzils hat er mit Eifer herbeigesehnt und warm empfohlen, 
wenn er auch nicht, wie S. 25 Anm. 2 nach Hansiz behauptet ist, der 
feierlichen Eröffnung am 13. Dezember 1545 beiwohnte. Politisch trat 
Wolfgang namentlich in den deutschen Bundesverhandlungen der Jahre 
1552/53, dann dauernd durch sein erfolgreiches Bestreben hervor, den 
Herzog von Bayern vor Konflikten mit seinem Oheim, dem Administrator 
Ernst von Salzburg, zu bewahren. In dem Abschnitte zur Reichsgeschichte 
S. 29-42 hätten die neuesten Arbeiten von Turba zur Geschichte der 
Habsburger 1548-1558 (s. Quartalschr. 1901 S. 432), wohl mit Nutzen 
herangezogen werden können. Ein Schlussabschnitt behandelt Wolfgangs 
Vorsorge für Schulen und höhere Bildung, seine gelehrte Umgebung, die 
Pflege der Volkswohlfahrt, geregelte Finanzverwaltung u. s. w. Die Arbeit 
hinterlässt durch vornehme Sprache, massvolle Abwägung und unbefangenes 
Urteil den vorteilhaftesten Eindruck. 

Al. Meister, Die Anfänge der modernen diplomatischen Geheim¬ 
schrift. Paderborn. Schöningh 1902. VII u. 65 S. 

Nach langjähriger Beschäftigung mit diesem Gegenstände gibt M. 
in vorliegender Schrift gleichsam eine Einleitung zu einer grösseren Arbeit 
über die Entwickelung des päpstlichen Chiffernwesens, ohne jedoch zu¬ 
nächst auf dieses selbst einzugehen. Nach einer sehr willkommenen Zu¬ 
sammenstellung der manchfachen Anfänge und Versuche einer Geheim¬ 
schrift bei den Römern und das Mittelalter hindurch geht M. zu der 
italienischen Kryptographie über, einer notwendigen Begleiterscheinung zu 
dem regen diplomatischen Verkehr, der im 15. Jahrh. aufkam und namen- 
lich bei den vielen italienischen Staatswesen forgfältige Pflege fand. Von 
solchen diplomatischen Centren werden Venedig, dann Mantua, Modena, 
Lucca, Florenz, Siena, Pisa, Mailand und Genua behandelt, deren Archive 
M. auf Chiffern und Chiffernschlüssel oder auf Abhandlungen über Ge¬ 
heimschriften hatte untersuchen können. Einen Beleg für das Ansehen des 
venetianischen Chiffernsekretariates, das als Centralstelle für Auflösung 
chiffrierter Depeschen betrachtet wurde, gibt Ref. in den Römischen Do¬ 
kumenten zur Ehescheidung Heinrichs VIII. S. 104. Als Beilage folgt ein 
kurzer Dechiffriertraktat des Mailänders Sicco Simonetta aus d. J. 1474. 
Seite 63 ist wohl deludi zu lesen statt decludi. Durch die Fortsetzung 
dieser Arbeiten wird Meister den Forschern in italienischen Archiven einen 
grossen Dienst erweisen. 

F. Schneider, Studien zu Johannes von Victring. 1. T. Inaugural¬ 
dissertation. 58 S. Hannover. Culemann 1902. 

Den Abt des Cisterzienserklosters Victring bei Klagenfurt in Kärnthen 
und sein vornehmlichstes Geschichtswerk Liber certarum historiarum hat 
Verfasser zum Gegenstände umfassender Untersuchungen gemacht, von 



428 


Rezensionen und Nachrichten. 


denen liier ein erster Teil erscheint Abt Johannes wird allgemein als der 
bedeutendste Historiker des späteren Mittelalters angesehen; aber die ver¬ 
schiedenen von ihm selbst herrührenden Rezensionen seines Hauptwerkes 
waren der vollen kritischen Würdigung des Autors bisher hinderlich ge¬ 
wesen. Auf Grund einer genauen Abschrift des autographen Entwurfes 
und nach sorgfältiger Durchforschung des Victringer Kloslerarchives gibt 
nun Sch. nebst einer kurzen Geschichte dieses Klosters neue, wenn auch 
nicht immer ganz unanfechtbare Aufschlüsse über die lothringische Heimat, 
das Leben und die Regierungszeit des Abtes Johann (die letztere 1312-1345), 
um dann dessen Bedeutung und Vorzüge als Geschichtschreiber seiner 
Zeit darzulegen. Eine Einleitung in Kapitel oder Abschnitte würde der 
fleissigen und exakten Arbeit grössere Uebersich tlichkeit gegeben haben; 
doch wird dieser kleine Mangel wenigstens für die Lebensgeschichte des 
Abtes beseitigt durch den Anhang von 80 Regesten, die zum weitaus 
grössten Teile nach ungedruckten Urkunden gefertigt sind. Das Schriftchen 
bedeutet einen recht tüchtigen Ansatz zu der spätmittelalterlichen Quellen¬ 
forschung. 

Wilhelm Schulte, Urkundliche Beiträge zur Geschickte des schle¬ 
sischen Schulwesens im Mittelelter. Glatz 1902, 24 S. in 4. 

In dieser wissenschaftlichen Beilage zum Programm des Kgl. kath. 
Gymnasiums zu Glatz gibt dessen Direktor eine Sammlung von Urkunden 
und Urkundenauszügen, die, um mit dem Herausgeber selbst zu reden, 
ein glänzendes Bild von dem allgemeinen Bildungsbedürfnisse gewährt, 
das in den schlesischen Städten während des Mittelalters herrschte. Für 
67 Städte und Ortschaften werden aus Archiven und Druckwerken die ur¬ 
kundlichen Nachrichten zusammengetragen, die sich auf Gründung und 
Ausstattung von Schulen, auf Stiftungen für Schüler und Lehrer u. dergl. 
beziehen. Nur bei Breslau, Glatz und Neisse ist in der Hauptsache auf 
andere Publikationen verwiesen, welche das Schulwesen dieser Städte ge¬ 
sondert behandeln. Wichtigere Stücke sind ganz oder grossenteils im Wort¬ 
laute gegeben. Zu wünchen wäre, dass der Verfasser das ausserordentlich 
reiche von ihm gesammelte Material nun auch zu einer Darstellung ver¬ 
arbeite, und dass sein Beispiel wie seine Methode für andere Provinzen 
Nachahmung finde. 

Louis Gudrard, Petite introduäion aux inventaires des archives du 
Vatican. Rome, Paris 1901. 38 S. 

Ist in Wirklichkeit ein gar kleiner Führer durch das vatikanische 
Archiv, der aber doch vor andern Arbeiten dieser Art den Vorteil hat, 
dass er die Repertorien Garampis, die von Monsgr. Wenzel in lang¬ 
jähriger Arbeit in Buchform gebracht und der Benützung zugänglich 
gemacht wurden, eingehender berücksichtigen und deren Gebrauch durch 



Rezensionen und Nachrichten. 


429 


Erläuterung der von Garampi angewendeten Abkürzungen und Siglen er¬ 
leichtern konnte. Auch fehlt es nicht an Hinweisen auf neuere Litteratur 
über den Gegenstand, wobei allerdings manche sehr verdiente Namen 
fehlen, während z. B. das wiederholt genannte Buch von De Loye über 
das päpstliche Kameralarchiv nach dem Urteile von Sachkennern sehr viel 
zu wünschen lässt. Die Serie der Konsistorialakten ist nicht verloren, wie 
S. 36 Anm. 2 angegeben wird, sondern nach dem Konsistorialarchiv zurück¬ 
gebracht worden, wenigstens soweit es sich um die Originalakten handelte. 

Luigi Carcererl, Sioria esterna del concilio di Bologna 1547-1549. 
Montevarchi 1902. 66 S. 

Der Titel Storia esterna will besagen, dass weder die theologischen 
Beratungen, noch die ausgedehnten diplomatischen Verhandlungen in Be¬ 
tracht gezogen werden, zu denen die Verlegung des Konzils von Trient 
nach Bologna Anlass gab, sondern lediglich die Aeusserlichkeiten wie die 
Reise der Legaten und Prälaten nach der neuen Konzilsstätte, die Quali¬ 
fikation von Bologna in räumlicher wie gesundheitlicher Hinsicht, das Ent¬ 
gegenkommen der Stadt gegen die Konzilsväter, Befreiung der letzteren 
von den Abgaben und Zehnten u. s. w. Ein Anhang von 23 Dokumenten, 
meist aus dem Staatsarchiv von Bologna, gibt der Arbeit besonderen Wert, 
darunter namentlich das letzte, ein Verzeichnis der Prälaten mit Angabe 
ihrer Wohnung in Bologna. Auch andere Archive hat Verf. fleissig durch¬ 
sucht; doch thut es seinem Schriftchen nicht geringen Abbruch, dass er 
Merkles ersten Band vom Concilium Tridentinum mit dem Tagebuche 
Massarellis über das Konzil von Bologna noch nicht kannte. Das Original 
einer Uebereinkunft zwischen den Konzilslegaten und der Stadt Bologna 
in der Wohnungsfrage vom 20. September 1547 findet sich im vatik. Archiv 
Concilio 148. Eh. 

P. Kehr, Aeltere Papsturkunden in den päpstlichen Registern von 
Innocenz III. bis Paul III. (Aus den Nachr. d. k. Gesellsch. der Wissen¬ 
schaften zu Göttingen. Phil.-hist Klasse. 1902. H. 4). 

Nachdem der gelehrte Herausgeber der älteren Papsturkunden die 
Pergamene, Miscellanea und Armarien des päpstl. Geheimarchives durch¬ 
forscht hatte (Nachr. 1900, S. 112 ff. und 361 ff.), machte er sich im 
Verein mit Dr. • L. Schiaparelli nicht ohne Scheu und Zagen an die 
schwierige Arbeit, die grosse Masse der Registerbände von Innocenz III. 
bis Paul IIL zu durchsuchen. 1500 Registerbände! Man begreift es in der 
That sehr wohl, dass der unermüdliche Forscher so manche Bemerkung 
eines glücklichen Humors in seinen nunmehr vorliegenden Bericht hat 
einfliessen lassen. Peracti labores iucundi! Das Ergebnis war, wie die 
trefflich geordnete Uebersicht der inserierten Urkunden zeigt, ein lohnen¬ 
des und reiches. Es Hessen sich aus den Papsturkunden des XIII., XIV. 



430 


Rezensionen und Nachrichten. 


und XV. Jahrhunderts nicht weniger als 388 Dokumente auffinden, von 
denen 82 bisher nicht bekannt oder nur mangelhaft publiziert waren. Diese 
letzteren sind in vorzüglicher Edition dem Berichte beigegeben. 

Von hohem Werte sind die einleitenden Bemerkungen, die K. seinen 
urkundlichen Mitteilungen vorausgeschickt hat. Nicht von dem Anfänger 
zu reden, der gewöhnlich erst nach manchen Irrgängen in dem dichten 
Wald von Urkunden sich zurechtfindet, auch der länger im Vat Archive 
arbeitende Historiker stösst hier auf eine Reihe von Bemerkungen, erhält 
manche Winke, die für ihn, wenn er selbst rasch und sicher arbeiten will, 
in vielen Fällen äusserst vorteilhaft sein werden. 

Was das Verhältnis der Vatikanischen zu den Avignonesischen Re¬ 
gistern des 14. Jahrhunderts angeht, so hat K. mit Rücksicht darauf, dass 
es immer noch Forscher gebe, die ohne über das Verhältnis im Einzelnen 
klar zu sein, bald bei dieser bald bei jener Serie sich Rats erholten, be¬ 
sonders darauf hingewiesen und durch einzelne Beispiele klarzustellen ver¬ 
sucht, wie notwendig eine gleichzeitige Berücksichtigung beider Serien sei. 
Im Einzelnen wäre dem noch hinzuzufügen, dass nicht bloss unter den 
späteren Avignonesischen Päpsten, sondern bereits unter Johann XXII. die 
Kopien in den Vat. Registern vielfach sehr viel zu wünschen übrig lassen. 
Nicht nur, dass in den Abschriften mitunter die Wortstellung verschoben 
ist, dass Eigennamen verschrieben und manche Worte ganz ausgelassen 
sind, es fehlen nicht selten ganze Satzgefüge und Wortreihen, die für den 
Inhalt selbst von Wert sein können. Einzelne Stücke sind in den Vat 
Reg. ohne jede Bemerkung doppelt eingetragen. Was soll man aber dazu 
sagen, wenn eine Urkunde, bei der im Papierregister die Note sich findet: 
»cancellata fuit, quia non erat ita et non fuerat bullata" nun doch ohne 
irgend welchen Zusatz von dem Kopisten registriert worden ist? — Diese 
letztere Beobachtung führt uns auf einen weiteren Punkt. Gewiss wird es 
in manchen Fällen unmöglich sein, die Avignones. Register zu benützen, 
da oft ganze Quaternionen fast vollständig vernichtet, oder nicht mehr les¬ 
bar sind. Aber selbst die Fragmente dürfen nicht unberücksichtigt bleiben, 
weil sich da und dort die Randnoten noch vorfinden, die für die Identifizierung 
mit dem Eintrag in der Vat. Serie besonders dann von Wichtigkeit sind, 
wenn sie eine Umänderung der Numerierung zum Inhalt haben. Dass 
die Nummern über den registrierten Urkunden mit den „Numeri in tergo 
originalium paparum Avenionensium“ übereinstimmen, hat schon Denifle 
(Specimina Palaeogr. pag. 13 Anm. 32) hervorgehoben und zwar mit der 
Anfügung: Saepe non conveniunt inter se numeri in hisce regestis appo- 
siti. In letzterem Falle ist darauf zu achten, ob nicht eine Abänderung der 
betr. Nummer am Rande angemerkt ist, (gewönl. in der Form: attende 
quod scripta est sub capitulo xx). Zu beachten ist ferner, dass diese 
Umänderungen sich auch in den Rubriken, die uns für das Pontifikat 
Johanns XXII. in dreifacher Anordnung erhalten sind (nach Quaternionen 
— in fortlaufender zahlenmässiger Reihenfolge — und solche mit dem Tax- 



Rezensionen und Nachrichten. 


431 


vermerk), bemerkbar machen. Dass unter den Rubriken selbst wieder die¬ 
jenigen mit dem Taxvermerk besonders wertvoll sind, braucht nicht näher 
hervorgehoben zu werden (Vgl. hiezu Tangl, [MJÖG. 13 S. 37] der sie 
übrigens erst für Bened. XII. anführt). Kurz, wir haben Grund genug, 
den nachdrücklichen Hinweis Kehrs auf die Benützung der Avignonesischen 
Original-Papierregister als vollauf berechtigt anzuerkennen. Es wäre nur 
zu wünschen, dass sich endlich tüchtig geschulte Kräfte an die Aufgabe 
machten, »die Rubriken überall zu vervollständigen resp. wiederherzu¬ 
stellen, die Quaternionen der Avignonesischen Bände genau zu verzeich¬ 
nen und ihre ursprüngliche Lage zu ermitteln (- einzelne Quaternionen 
und Blätter der Register Johanns XXII. lassen sich in den Bänden der 
nachfolgenden Päpste bis auf Bened. XIII auffinden, von Bened. XII. sind 
ebenfalls viele Stücke in die Register seiner Nachfolger versprengt. -) 
weiter das Verhältnis des Pergamentregister zu den Papierregistern zu be¬ 
stimmen, kurz, eine wissenschaftliche Beschreibung derselben ... in An¬ 
griff zu nehmen." In ähnlicher Weise müsste dann auch die Lateranserie 
der Papstregister des XV. Jahrhunderts, die bekanntlich mit dem Pontifikat 
Bonifaz IX. beginnt, bearbeitet werden. 

Rom. E. G ö 11 er. 

Kirsch, J. P. Josef Kardinal Hergenröthers Handbuch der allge¬ 
meinen Kirchengeschichte. 4. Aufl. 1. Bd. Freiburg i. B. Herd. Verlags¬ 
buchhandlung. 1902. 

Die Herstellung einer Neuauflage der Hergenrötherschen Kirchen¬ 
geschichte könnte für die vorkonstantinische Zeit durch nichts eklatanter 
motiviert erscheinen, als durch den Hinweis auf A. Ehrhards glanzvollen 
Bericht über „die Altchristl. Litteratur und ihre Erforschung von 1884-1900.“ 
Im Schlussabschnitt seines klassischen Buches hat Ehrhard mit grosser 
Meisterschaft die Entwicklungsstadien der vornicänischen Litteratur in einer 
Weise gekennzeichnet, die nicht bloss für die Weiterführung und den Aus¬ 
bau der altchristlichen Litteraturgeschichte zu Grunde gelegt, sondern auch 
dann berücksichtigt werden muss, wenn es sich darum handelt, die Ge¬ 
samtentwicklung des kirchlichen Lebens, der christlichen Kultur- und 
Geisteserzeugnisse jener Epoche zur Darstellung zu bringen. Dies um so 
mehr, wenn der Bearbeiter eines kirchengeschichtlichen Handbuches den 
gewaltigen Stoff nicht nach schematischer Anordnung, sondern nach solchen 
Einteilungsgründen zu bewältigen gedenkt, die vor allem das entwicklungs¬ 
geschichtliche Moment in den Vordergrund treten lassen. Die Entwicklung 
im Leben und in der Lehre der Kirche klar hervortreten zu lassen und 
zugleich ein übersichtliches Bild der kirchlichen Zustände in den einzelnen 
Zeitabschnitten zu gewinnen, das waren denn auch die Hauptgesichts¬ 
punkte, von denen sich Kirsch bei der Neubearbeitung der Hergen¬ 
rötherschen Kirchengeschichte hat leiten lassen. Die innere Ausgestaltung 



432 


Rezensionen und Nachrichten. 


der Kirche, ihre Lehrentwicklung, ihre Litteraturerzeugnisse, ihre äussere 
Geschichte, vor allem ihr Verhältnis zu der Staatsgewalt — das alles sind 
Faktoren, die zu verschiedenen Zeiten in verschiedenem Grade zur Gel¬ 
tung kommen, so dass sie einzeln für jede Epoche nicht gleich massgebend 
sein können. Diese Gesichtspunkte geben den Massstab ab für die Be¬ 
urteilung des von Kirsch getroffenen Einteilungsprinzips und man kann 
sagen, dass dasselbe im einzelnen auch, vortrefflich durchgeführt ist. 
Interessant ist in dieser Hinsicht ein Vergleich mit den Entwicklungs¬ 
stadien, die Ehrhard für die Geschichte der altchristl. Litteratur festgestellt 
hat. „Nach der Ueberwindung des Gnostizismus und Montanismus, heisst 
es dort (S. 613), führte der Drang nach der Erforschung des geistigen In¬ 
halts des in seinem Wesen und in seiner Lebensfähigkeit inmitten der 
grossen Welt geretteten Christentums ein neues Entwicklungsstadium der 
christlichen Litteratur herbei, das durch die Entstehung der theologischen 
Wissenschaft charakterisiert ist und den Beginn des dritten Zeitalters be¬ 
zeichnet." Als zweites Zeitalter hat E. die Zeit von 125-198 angesehen, 
und unter den drei Litteraturgebieten jener Epoche das mit dem Gnostizis¬ 
mus zusammenhängende als das bedeutendste von allen bezeichnet; als viertes 
die zweite Hälfte des 3. Jahrhunderts bis zum konstantinischen Zeitalter, 
wobei die relativ grosse Armut an Schriftstellern hauptsächlich auf den 
Kampf der römischen Staatsgewalt gegen das Christentum unter Decius 
und Valerian zurückgeführt wird. Wir brauchen nicht lange zu suchen, 
um sofort bei Kirsch im Wesentlichen die gleiche Einteilung für diesen 
Zeitraum wiederzufinden (vgl. bes. Abschn. 3. 4. 5). Das zweite Buch 
führt dann in drei Abschnitten die Darstellung weiter bis zum Ende des 
7. Jahrhunderts. Ob die Herübernahme der von Hergenröther dem Mittel- 
alter zugedachten Teile überall Anklang finden wird? Jedenfalls hat sie K. 
sehr gut begründet. 

Am schärfsten tritt der Unterschied zwischen der dritten und 
vierten Auflage dieses Bandes in der Angabe von Quellen und Litteratur 
hervor. Die von K. getroffene Anordnung ist musterhaft. — Inhaltlich 
wurden manche Abschnitte gekürzt, andere mussten infolge des gewaltigen 
Zuwachses der seit 1886 erschienenen Litteratur und vieler einzelnen neu 
gewonnenen Ergebnisse dementsprechend umgearbeitet werden. Die Arbeit, 
die K. nach dieser Seite geleistet hat, ist bei ihrer Vorzüglichkeit ganz be¬ 
sonders hoch anzuschlagen. Vielleicht wäre es wünschenswert gewesen, 
wenn die Darstellung der christlichen Litteraturenlwicklung noch etwas 
mehr Berücksichtigung gefunden hätte. — In der Einleitung dürfte die 
Litteratur unter Diplomatik (S. 12) besonders hinsichtlich des Urkunden¬ 
wesens der Päpste etwas ausführlicher verzeichnet sein. Neben Watten¬ 
bach und Lorenz ist unter den wissenschaftlichen Hilfsmitteln (S. 6) 
jetzt vor allem zu nennen: Gross G, Sources and literature of English 
history from earliest times to 1485. London 1900, ein ganz vorzügliches 
Buch. — 



Rezensionen und Nachrichten. 


433 


Deit Abschluss dieses ersten Bandes — das gleiche ist auch für 
die folgenden geplant - bildet eine über die geographische Ausbreitung 
der Kirche sehr gut orientierende Karte. Somit wird dieser erste Band 
der Hergenrötherschen Kirchengeschichte durch die treffliche Bearbeitung 
— die doch in der Anlage wie in vielen einzelnen Stücken'einer Original¬ 
schöpfung gleichkommt — auch den neuesten wissenschaftlichen An¬ 
forderungen entsprechen. 

Rom. E. Göller. 

Lemmens, P. Leonardus O. F. M. — 1. Documenta antiqua 
Franciscana, Pars III (Extractiones de legenda antiqua), apud Claras aquas 
(Quaracchi) 1902, 12°, pag. 76. — 2. B. Bernardini Aquilani Chronica fra- 
trum Minorum Observantiae, Romae 1902, gr. 8*, pag. XL et 130. 

1. Auf die bereits im Jahrgang 1901 dieser Quartalschrift S. 431 
kurz besprochenen Partes 1 et II dieser Documenta lässt P. L. nun als 
Pars III die genannten Extractiones folgen. Den Stoff zu sämtlichen drei 
Partes lieferte das Archiv des Franziskanerklosters Sant’ Isidoro zu Rom, 
wo bekanntlich Wadding seine grossen ordensgeschichtlichen Werke ver¬ 
fasste. Da jedoch aus demselben vorläufig keine weiteren solchen Publi¬ 
kationen mehr folgen sollen, so hat P. L. der Pars III wenigstens ein Ver¬ 
zeichnis der dort verwahrten, auf den hl. Franziskus irgendwie bezüglichen 
Schriften als Appendix beigefügt. In der Einleitung aber benützt er die 
Gelegenheit, sich namentlich mit P. Van Ortroy, welcher an den ersten 
beiden Partes eine ziemlich starke Kritik übte, auseinanderzusetzen. Diese 
Auseinandersetzung erstreckt sich aber auch schon auf die Pars III, da 
P. L. bereits früher die Bemerkung machte, dass die darin erscheinenden Ex¬ 
tractiones wörtliche Auszüge aus des Thomas von Celano Vita 11 s. Fran- 
cisci seien, während P. V. O. sie grösstenteils als aus dem textus commu¬ 
nis des Speculum perfectionis teils wortgetreu teils auszüglich entnommen 
erklärte. Dies veranlasste P. L., eine genaue Zusammenstellung der ein¬ 
schlägigen Stellen sowohl jener Vita als dieses Speculum anzufertigen, um 
so den augenscheinlichen Beweis zu liefern, dass nicht P. V. O., sondern 
er Recht habe. Der Wert der Extractiones selbst, als aus früheren und 
bereits hinlänglich bekannten Quellenschriften zur ältesten Franziskaner¬ 
geschichte entnommen, wäre allerdings nicht hoch anzuschlagen, wenn sie 
nicht zur Korrektur des sonst uns nicht so gut überlieferten Textes der 
erwähnten Vita II ein vorzügliches Hilfsmittel bieten und so eine bessere 
Neuausgabe derselben, die bereits beabsichtigt ist, ermöglichen würden. 
Wir müssen daher dem Herausgeber, welcher sich nicht nur durch die 
Veröffentlichung dieser Documenta antiqua sondern auch durch andere 
Publikationen, namentlich die im gegenwärtigen Jahrgang dieser Quartal¬ 
schrift erschienenen Aufsätze über die Anfänge des Clarissenordens und 
zur Geschichte des hl. Antonius von Padua, bereits grosse Verdienste um 



434 


Rezensionen und Nachrichten. 


die Aufhellung der ältesten Franziskanergeschichte erworben hat, Dank 
wissen, dass er sich der Veröffentlichung auch dieser Extractiones unter¬ 
zogen hat 2. Die Chronica fratrum Minorum Observantiae, welche der 
sei. Bernardinus von Aquila (alias von Fossano), von 1454 bis 1475 mit 
Unterbrechungen 10 Jahre lang Vikar der Observanten in der die Abruzzen 
umfassenden Provincia s. Bernardini, um 1480 verfasste, war lange Zeit 
verschollen, bis sie vor Kurzem von einem Mitbruder des P. L in der 
Nationalbibliothek zu Neapel entdeckt und diesem zur Herausgabe über¬ 
lassen wurde. Der Herausgeber weist in der Einleitung, wo er sich auch 
über die übrigen Schriften des sei. Bernardinus von Aquila verbreitet, nach, 
dass dieselbe zunächst von Marianus Florentinus für seinen Fasciculus 
chronicorum und durch dieses Medium von Wadding und Marcus von 
Lissabon benützt wurde und dass sie sich als Quelle ersten Ranges für die 
Franziskanergeschichte des 15. Jahrh. (speziell für die Geschichte der Obser¬ 
vanz, ihre Anfänge und ihre Ausbreitung) erweist. Referent gibt dies gern 
zu und anerkennt überdies den massvollen Ton, den der Verfasser dieser 
Chronik gegenüber den Conventualen im Allgemeinen beobachtet; er freut 
sich deshalb aufrichtig sowohl über die Auffindung als auch über die alles 
Lob verdienende Herausgabe derselben. P. Konrad Eubel. 

J. Schlecht, Bayerns Kirchenprovinzen. München 1902, Allgemeine 
Verlagsgesellschaft m. b. H., 4*, S. VIII u. 196. 

A. Bfichi, Die kath. Kirche in der Schweiz. München 1902, Allge- 
gemeine Verlagsgesellschaft m. b. H., 4®, S. VIII u. 145. 

Nachdem Prof. Dr. Schlecht schon zum 2. Bande des im gleichen 
Verlage erschienenen Prachtwerks »Die kath. Kirche unserer Zeit und ihre 
Diener in Wort und Bild“ die Artikel über die bayerischen Kirchenpro¬ 
vinzen Bamberg und München-Freising geliefert hatte, ist er späterhin dem 
Wunsche des Verlags, in einem eigenen Werke in gedrängter Kürze und 
doch erschöpfend die Einrichtungen der kath. Kirche in Bayern zu be¬ 
schreiben und dabei auf zuverlässige statistische Angaben einerseits, anderer¬ 
seits auf historische Entwickelung und Vertiefung des Stoffes Gewicht zu 
legen, nachgekommen und hat uns in vorstehend genanntem Buche die 
Frucht seiner desfallsigen Forschungen vorgelegt. Nach einer gehaltvollen 
geschichtlichen Einleitung, die auch des poetischen Schwunges nicht ent¬ 
behrt, hat uns Verf. mit dem Wissenswertesten und Interessantesten über 
den Stand und Bestand der Bistümer Bayerns nach der historischen, 
kunsthistorischen und statistischen Seite hin bekannt gemacht und somit 
ein Buch geschaffen, das verdiente, in jedem besser situierten kath. Hause 
oder doch in den Pfarr- und Schulbibliotheken innerhalb der weissblauen 
Grenzpfäle angeschafft zu werden. Neben den verlässigen historischen 
und statistischen Angaben sind besonders noch hervorzuheben die dem 
Texte beigegebenen Abbildungen von Kunstwerken, welche sich in diesen 



Rezensionen nnd Nachrichten. 


435 


oder jenen Kirchen und Klöstern noch erhalten haben. In der Auswahl 
und Wiedergabe derselben zeigt sich der feine Kunstgeschmack, welcher 
dem Verfasser eigen ist und welcher ihn mit Hinzunahme seiner Ge¬ 
schichtskenntnisse zur Herstellung dieses herrlichen Werkes ganz besonders 
befähigt hat. 

Gleich »Bayerns Kirchenprovinzen" von Dr. J. Schlecht, ist auch 
Dr. Büchi's Publikation eine erweiterte Ausführung des betr. Abschnitts 
im 2. Bande des im nämlichen Verlage erschienenen Prachtwerks »Die 
kath. Kirche unserer Zeit und ihre Diener in Wort und Bild*. Solche 
Separatausgaben, welche eine wiederholte Verwendung der mit nicht unbe¬ 
deutenden Anschaffungskosten verbundenen CIich£s ermöglichen, empfehlen 
sich bei einem so grossen Prachtwerk, das nicht Jeder sich anschaffen 
kann, wie auch nicht Jeder für alle Teile seines Inhalts gleiches Interesse hat, 
eigentlich von selbst und verdienen um so grössere Anerkennung, je mehr 
der Gegenstand in der Separatausgabe vertieft und für sich abgeschlossen 
erscheint Was nun die so erweiterte „kath. Kirche in der Schweiz“ betrifft, 
so ist rückhaltlos anzuerkennen, dass deren Verfasser seiner Aufgabe, eine 
möglichst vollständige Darstellung der kirchlichen Organisation und des 
kirchlichen Lebens der Schweiz in unserer Zeit mit knappem Ausblick auf 
die Vergangenheit abzufassen, wobei auf Berücksichtigung des erreichbaren 
statistischen Materials, möglichst erschöpfende Behandlung des Vereins¬ 
lebens wie der religiösen Orden und Kongregationen, politische Orien¬ 
tierung, Charakteristik der sozialen Lage der Katholiken, ihrer wirtschaft¬ 
lichen Stellung und Bedeutung, ihrer Bildungsanstalten und sozialen Wirk¬ 
samkeit, vermischt mit kunstgeschichtlichen Notizen und kirchenpolitischen 
Bemerkungen, besonders Gewicht zu legen war, voll und ganz gerecht 
geworden ist. Der Verlag seinerseits hat durch die dem Werke gegebene 
Ausstattung Alles gethan, um demselben bei billigem Preise eine möglichst 
ausgedehnte Aufnahme in den kath. Familien der Schweiz zu sichern. 
Möge es denn an dieser so verdienten Aufnahme nicht fehlen! 

P. Konrad Eubel. 





























































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