Römische Quartalschrift
für
christliche Alterthumskunde
und für
Kirch engeschichte.
Römische Quartalschrift
für christliche Altertumskunde
und für Kirchengeschichte.
Unter Mitwirkung von Fachgenossen herausgegeben von
Dr. Anton de Waal und Dr. Stephan Ehses
Rektor des Collegiums von Campo Santo Direktor des hist. Inst, der Qörres-Oesellsch.
für Archäologie für Kirchengeschichte
Sechzehnter Jahrgang.
Mit 21 Textbildern und 4 Tafeln.
Eigenthuni des Collegiums von Campo Santo.
Rom 1902.
Buchdruckerei der Gesellschaft des Göttlichen Heilandes. •
In Commission der Herder'schen Verlagshandlung zu Freiburg im Breisgau
und der Buchhandlung Spithöver zu Rom.
Alle Rechte Vorbehalten.
Inhalt des XVI. Jahrganges 1902 .
I. Christliche Alterthumskunde.
Aufsätze:
Duchesne, Trauerrede auf Herrn Hofrat F. X. Kraus .
Stegensek, Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina,
de Waal, Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren
Kunst.
Krause, Lieber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basi¬
lika di S. Paolo bei Rom und der Michaelskirche in Monte
S. Angelo.
F ü r e r, Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ost¬
sizilien .
Schermann, Lateinische Parallelen zu Didymus .
Wüscher-Becchi, Die Kopftracht der Vestalinnen und das
Velum der „gottgeweihten Jungfrauen".
Zettinger, Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der
Stadt Rom.
Kleinere Mittheilungen:
Bacci, Relazione degli scavi eseguiti in S. Agnese 51. - de Waal,
Das Baptisterium des Papstes Damasus bei St. Peter 58. -- Eine bischöf¬
liche Orabschrift aus Nepi 61. - Zur Konservierung der christlichen
Kunstwerke in Italien, besonders in Rom 64. Baumstark. Wand¬
gemälde in Sutri, Nepi und Civita Castellana 243. - de Waal, Altchrist¬
liche Lampe. 350 - Ausgrabungen in Agaunum 352. - Schermann,
Die Kapitelüberschriften der dogmatischen Bücher des hl. Ambrosius 353.
Rezensionen: 67. 249. 356.
Kirsch, Anzeiger für christliche Archäologie 76. 256. 364.
S. 1
> 7
. 25
* 41
. 205
. 232
„ 313
• 326
VI
II. Kirchengeschichte.
Aufsätze:
Lemmens, Die Anfänge des Clarissenordens . . . . S. 93
Kirsch, Die Verwaltung der Annaten unter Clemens YI. . » 125 -
Schnitzer, Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte
Krankheit Lorenzo de’ Medici's. »152
J ö r r e s, Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohn-
leichnahmsfestes im Nord westen des alten Deutschen Reiches. » 170
E u b e 1, Die durch das Baseler Konzil geschaffene Hierarchie . » 269■*
Tacchi-Venturi, Ungedruckte Dokumente zur Beleuchtung
der Thätigkeit Bobadilla's in Deutschland . . . . » 287
Ehses, Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? . » 296
Zitnmermann, Die kirchliche Politik Jakobs in England und
Schottland . . . ... 375
Lemmens, Zur Biographie des hl. Antonius von Padua . » 408
Kleinere Mittheilungen:
Göller, Aus der Camera apostolica 181. - Bu s c h b e 11, Girolamo
Bellarmin über die Ereignisse nach dem Tode Pauls IV. 308. - Göller,
1. Die Constitution „Ratio iuris“ Johanns XXII. und die Camera aposto*
lica 415. — 2. Zur Geschichte des päpstlichen Schatzes im 14. Jalirh. 417.
— Kehr, Aus dem Archiv des Fürsten Colonna 421.
Rezensionen: 186. 310. 424.
Wort- und Sachregister.
Archäologisches:
ABBATISSA 56.
Abendmahl, letztes, 19, 21.
Acilii 257.
Aegypten 88.
Agaunum 352.
Altar 14, 365.
Ambon 10.
Anker 54, 257.
Antonius, Eins., h., 247.
Apollinaris, h., 4, 26.
Apostel 20, f., 26, f., 245.
Apsis 11, f., 57, 244, f., 338.
Arkosolium 206, f., 366.
Athos 34, f.
Auferstehung Christi 19, 22.
Baldachin 218, 228, f.
Baptisterium 58, 77, 81, 326, f.
Basilika Agnetis 51, 76, 329, 367.
« Pauli 40, f., 338.
» Petri 61, 331, f.
>, Silvestri 257, 221.
» Marci et Marcelliani 364.
bisomus 366.
Caneelli 24.
Carvayal, Card., 10.
Cathedrale 8, f.
Christophorus, h., 245.
Christus 16, f., 27, f., 244, f., 357, 366.
Collegium cultorum Martyruin 65.
Confessio 15.
Constantinopel 45, f.
Cosmaten 247.
Costanza, s., bei S. Agnese, 330.
crux gammata 258.
xubiculum clarum 259.
Didymus 232, f.
Duchesne, Trauerrede, 1, f.
Elfenbeinschnitzereien 30, f.
Elias 20, 27, f.
Engel 17, 22.
Euthymius, h., 9.
Evangelien 249.
Fenestella confessionis 14, 18.
Firmung 329, 336, 338.
Fisch, 21, 27, 350.
formae 52.
Forum novum 8.
Gericht, jüngstes, 19.
Gichtbrüchiger 235.
Glorienschein (gloria Domini) 38.
Grabl^ammer 81, f., 205, f.
Haartracht 314, f.
Hand Gottes 28, f.
Harfe 351.
Hildebrand, Abt (Gregor VII.) 64, f.
Himmelsleiter 366.
Hirsch 327, 337, f.
Hirt 24, 334.
Infula 315, f.
Inschriften in Katakomben 51, 61,
257, 260, f., 341, 367.
<i i» auf Kirchthüren 41, f.
Inschriften auf anderen Monumenten
244, f., 261, 316, 331, f., 344.
Johannes Bapt. 327, f.
Jordan 30.
Juno pronuba 24.
I X 0 y C 27.
Kamm 258.
Kanzel 24.
Kapitel-Ueberschriften 352.
Katakomben Agnetis 51, 367.
„ ,, Callisti 364.
„ n Domitillae 259.
„ « Hermetis 259.
„ „ in Nepi 245, f.,
„ „ Pontiani 340.
„ » Priscillae 80, 256, 259,
367.
,, „ in Sicilien 81, f., 205, f.
Konservierung der Kunstwerke 64.
Kopten 88.
Kopfbedeckung 18, 313, f.
Kraus, Hofrat, Trauerrede auf, 1, f.,
71.
Kreuz 13, 27, 33, 230, 257, 328, 335,
342.
Kreuzigung 19, 22, 246.
Krypte 7, 13, 366.
Lamm 15, 26, 27, 327.
Lampe 215, 261, 329, f., 350.
Lateran 226.
LEX 15, 26.
Litteratur, altchristliche, 73, 250.
loculus 211, f.
lombardische Kunst 70, f.
Luminar 221.
Malerei 13, f., 243, f., 257, 259, 341,
366.
Mandorla 20, f., 29, f.
Marcus und Marcellianus 364.
Maria 7, 16, 39, 76, 244, 246, 259,
261.
Mausoleum 330.
Meer, rothes, 235.
Michael 41.
Monte S. Angelo 41, f.
Monogramm 42, 51, f.
Mosaik 26, 28, f., 33, 61, 82, 261, 330,
368.
Moses 20, 27, f., 236, 241, 366.
Münzen 227, 261, 318, f.,
Nicolaus, h., 244.
Nimbus 22, 28, f., 245, f.
Noe 236, 240.
Nymphaeum (in Priscilla) 256, 367.
Orans 260, 324.
Ostrianum, Worterklärung, 259.
Pallium 244.
Pantaleon, h., 41, 47, f.
Passion 19, f.
Paulus 17, 53.
Petrus 8, 17, 21, 53, 77, 260.
pileus 244, 315.
piscina 59, 256.
Portal 34, 41, f., 72.
Presbyterium 13.
Propheten 16.
Psalter 68.
Reliquien 16.
Salona 258.
Sarkophag 23,215,224, 259, 315, 352.
Schlange 260.
Schleier 313, f., 520.
Sebastian, h. 247.
sepulcrum aliaris 16.
Sigma (Tisch) 21.
Stauracius, Erzgiesser, 42.
S. V. (sacra virgo) 56.
suffibulum 322.
Taube 234, 240, 260, 350.
Taufe 232, f., 326, f.
T-Zeichen 257.
titulus Vestinae 336.
Tonsur 313, 318.
IX
Transfiguration 19, 25, f.
tutulus 314.
Ursacii 8, 23.
Velum (gottgeweihter Jungfr.) 313.
Verklärung Christi 19, 25, f.
Vestalinnen 313, f.
Vescovio, Cathedr. der Sabina, 7, f.
vitta 315.
Vorhölle 39.
Wagenlenker, Gemälde, 257.
Ziegelstempel 256.
Geschichtliches:
Aeneas Silvius (sp. P. Pius II.) 271.
Agnes (hl.) v. Assisi 107.
Agnes (sei.) von Böhmen 111.
Alciati Terenzio S. J. 297.
Antonius (hl.) v. Padua 408.
Aragon, Jacob, König von, 422.
Augustin (hl.) 195
Balduin, Erzbischof von Trier 177.
Bellarmin Girolamo 308.
Bernardin (sei.) v. Aquila O. M. 433.
Bobadilla S. J. 287.
Boehmer Joh. Friedr. 198.
Caesarius von Heisterbach 197.
Castiglione Joh. Stephan, mailänd.
Gesandter in Florenz 153.
Cavour, ital. Ministerpräsident 196.
Cervini Alessandro 308.
Clara (hl.) von Assisi 93.
Colonna, römischer Fürst 421.
Confalonieri, päpstl. Archiviar 298.
Contelorio, päpstl. Archivar 301.
Dominicus (hl.) 103.
Egbert, Erzbischof von Trier 189.
England-Schottland, König Jacob von,
395.
Farnese Al., Cardinal 287.
Ferrara, Herzog Ercole von, 154.
Frankreich, König Heinrich IV., 401.
» „ Karl VIII., 153.
Franz (hl.) von Assisi 93, 310.
Fulco, Bischof von Toulouse 103.
Heinrich, Erzbischof von Köln 175.
Hergenröther, Cardinal 431.
Johann, Bischof von Perugia 102.
Johann Adam, Erzbischof von Mainz
198.
Juliana (hl.) von Cornillon 170.
Konrad IV., römischer König, 422.
Manfredi, ferrar. Gesandter in Florenz
152.
Massarelli, Secretär des Concils von
Trient 194, 298.
Medici, Lorenzo de’, 152.
Mirandola, Pico da, 161.
Mone Franz Joseph 198.
Neapel, König Ferrante von, 153.
Päpste: Alexander IV, 94.
» Clemens V., 175.
» Clemens VI., 125.
„ Eugen IV., 269.
„ Gregor IX., 94, 105.
,, Innocenz III., 93.
» „ IV., 94, 113.
„ „ VIII., 153.
„ Johann XXII., 175, 181, 415,
417.
„ Paul III., 287.
„ V., 401.
„ Urban IV., 101, 109, 170.
„ „ VIII., 298.
„ Felix V., Gegenpast, u. seine
Hierarchie, 269
X
Pallavicini Sforza S. J. 304.
Poliziano Angelo, Humanist, 157.
Ponzo (da) Domenico O. M. 160.
Robert, Bischof von Lüttich 170.
Savonarola Hieran., O. Pr. 152.
Severoli Hercules, Berichterstatter
über das Koncil von Trient 194.
Sigismund, König von Ungarn und
römischer König 197.
Taccone-Galucci Bischof von Tropea
424.
Victring, Joh. v., O. Cist., Chronist, 427.
Vitry, Jakob von, 98.
Weihbischöfe von Mainz, Erfurt und
Freising 202.
Wimpheling Jakob, 425.
Wolfgang von Salm, Bischof von
Passau 426.
Trauerrede
auf Herrn Hofrath F. X. Kraus
von
Monsignore Duchesne.
Die christliche Archäologie hat durch den Tod des Hofraths
Prof. F. X. Kraus einen ihrer hervorragendsten Kenner und Schrift¬
steller verloren. Das Collegium von Campo santo, dessen Arbeiten
und Bestrebungen auf dem Gebiete der christlichen Alterthumskunde
an dem Verstorbenen stets einen freundlichen Förderer gefunden,
veranstaltete am Samstag, 4. Januar, ein feierliches Seelenamt für
den Verstorbenen, wobei Herr Praelat Duchesne, Director der Ecole
fran^aise, die folgende Leichenrede hielt:
Römische Quartalschrift 1902.
1
Messieurs,
Ce n’est pas sans apprehension que je prends la
parole au milieu de cette ceremonie. Au lendemain
d’une mort comme celle qui nous rassemble, devant
une assistance toute penötree d’affliction et de regret,
il n’est pas malaisß de s’inspirer assez du deuil commun
pour lui donner une expression bien accueillie. C’est
cette facilitö elle-meme qui m’effraie. De la bienveil-
lance sort tout naturellement l’eloge, et, quand on se
trouve en prösence d’un Souvenir comme celui de
Franz Xavier Kraus, l’61oge, l’61oge sinc&re, s’6panche
volontiers.
Mais l’öloge est un jugement, et ce jugement se
produit autour des tristes restes du mort juste au
moment oii son äme passe, loin de notre regard, devant
le tribunal du juge souverain. Ah! pauvre Laudatio fune-
bris, vain ornement des deuils antiques et des douleurs
sans esperance, ce n’est pas lä que tu ferais effet.
Et ce n’est pas nous, chrötiens, qui voudrions lui
attacher une importance quelconque. Nous savons bien
ce que nous pouvons faire d’utile en ce moment, ce que
Dieu peut accepter de nous, ce que l’Eglise nous in vite
ä lui presenter: nos priores et rien que nos priöres.
1
Nous prierons donc pour notre nmi separe de nous;
nous nous souviendrons devant Dieu qu’U fut, comme
nous, faible et pöcheur; que si sa renommöe scienti-
fique fut grande, il la tenait avant tout des dons ä lui
döpartis par la bont6 supreme. Mieux que le nötre,
roeil qui sonde les cceurs et les intentions est en 6tat
de voir si les talents confids ont fructifid suffisamment.
Ah! si nous pouvions apporter ici des Sentiments
d’acad6mie, nous decririons cette longue carrifcre, com-
menc^e dans les täches modestes de l’enseignement uni-
versitaire et dans l’exposition des decouvertes de
J. B. de Rossi, pour aboutir ä de grandes Oeuvres per-
sonnelles. Nous ferions repasser sous vos yeux les
volumes 6rudits de la Roma sotterranea, de la Realency-
klopädie, du Manuel d’histoire ecclösiastique, de l’Hi-
stoire de l’art chr^tien et le recueil si pröcieux des in-
scriptions chrdtiennes du Rhin. Nous ecouterions l’histo-
rien de l’antiquitd ecclösiastique et de l’art mddieval,
devenu commentateur de Dante, nous expliquer ce que
le grand poöte avait dit ä son äme, si bien faite pour
le comprendre. Nous le regarderions m§me, non peut-
etre sans inquiötude, se risquer jusque sur ce terrain
des questions contemporaines, oü, malgrß son talent et
sa bonne volontd, il rencontra plus d’dpines qu’il ne
cueillit de fleurs.
Mais je ne sais ce qu’une oouvre littdraire peut
compter devant Dieu. A coup sür, et dans son ensemble,
et plus spöcialement dans sa partie archöologique, celle-
ci s’est inspiröe du d6sir d’etre utile aux autres et
d’honorer l’Eglise. Kraus ötait un honnete chrötien et
un pr§tre sincfcre. Nul ne peut douter qu’il ait voulu
le bien et considerß son travail scientifique comme
l’accomplissement d’un devoir sacre. Ce devoir, il l’a
poursuivi vaillamment, avec une inflexible persdvdrance,
sans egards pour sa sante, qui fldchit de bonne heure.
Dans ses dernidres anndes, ce n’etait plus qu’un malade.
Mais sa souffrance ne le terrassait pas. II se disputait
ä eile; et, ce qu’il en obtenait de rdpit, il le consacrait
au travail.
Il est mort ä la täche, dans une chambre d’auberge,
oü, attird par un climat plus doux, il avait transportd
ä la fois et ses douleurs et ses dtudes.
Il y est mort tout seul, lui qui avait tant d’amis.
C’dtait un de ses traits caractdristiques. On ne peut
pas dire que tout le monde l’aimät. Sa plume dtait
aigue: dans les poldmiques oü il fut meid, plusieurs en
sentirent la pointe. Mais sa personne dtait extraordi-
nairement sympathique. Je ne sais en combien de
langues il sera cdldbre; mais sa mort a mis, en des pays
fort divers, bien des cceurs en deuil. Je me sens en
ce moment l’interprdte de beaucoup d’ämes qui lui
furent intimement devouees.
Et si je sais combien il fut aimd, je sais aussi
pourquoi il fut aimd. Les Sentiments qu’il dveilla peuvent
dtre apportes devant Dieu; il est meme convenable
qu’ils l’escortent au tribunal supreme, comme les larmes
des pauvres y accompagnent les bienfaiteurs: l’amitid
aussi est, ä certains egards, un bienfait, en tout cas,
un tdmoignage.
S’il fut aimd, ce n’est pas pour sa Science: la Science
est indifferente au coeur. Ce n’est pas comme combattant
et chef d’dcole: sa chevalerie eüt dtd plutot propre ä
faire la solitude autour de lui. C’est qu’il dtait vraiment
bon, aimable, doux, fid&le et devoud.
5
Entre tant d’affections, la plus prScieuse pour lui
fut celle d’une soeur qui s’etait faite la compagne de
sa vie et demeura longtemps la joie, l’ornement de
son foyer. La mort la lui enleva juste au raoment oü
il aurait eu le plus besoin d’un tel soutien.
L’öpreuve lui fut cruelle, mais il ne pouvait se
sentir seul au monde, entourö qu’il ötait d’amitiös
souvent illustres, toujours vives et solides.
Et cependant il est mort tout seul, en un des rares
endroits oü il n’etait connu de personne, dans une
maison banale, n’ayant autour de lui que des indifförents.
Quelle triste fin, sommes-nous tentös de penser. Mais
Dieu a ses voies. Il a voulu conduire cette äme dans
la solitude, pour lui parier plus ä l’aise.
L’entretien a £te bref; mais entre Dieu et un tel
serviteur il n’est pas besoin de longs discours. Un
prötre s’est approchö de son clievet pour lui porter
les derniers sacrements de l’Eglise et diriger son regard
mourant vers les perspectives öternelles. O ironie divine!
Ce prötre qui exhortait Kraus appartenait ä une sociötö
cölöbre, pour laquelle il n’eut jamais de sentiments
bien tendres et avec laquelle il lui arrivait souvent
de rompre des lances.
Que cette rencontre soit un prösage de paix, de
cette paix que les anges de Bethlöem proclament en
ces jours bönis et que le Püre commun des fidfcles ne
cesse de nous recommander.
C’est aussi vers la paix, vers la paix definitive,
öternelle, que cette c4r£monie funöbre doit orienter nos
pensöes.
Nous la souhaitons ä notre ami defunt; les formules
mömes de la liturgie sacröe demandent ä Dieu pour
lui le s6jour du repos, de la lumiäre et de la paix.
Que de fois n’a-t-il pas d6chiffr6 ce souhait sur les
inscriptions des catacombes: In pacel Pax tecum! Pax
tibi cum sanctis!
Lä est le terme oommun, assignß aux savants
les plus renomm^s comme aux plus humbles fidüles.
Lä est l’aboutissement de toutes les espörances chr6-
tiennes. Ainsi espöraient les chrötiens que N6ron fit
brüler au lieu meme oü nous sommes; ainsi ont esp6r6,
espärent encore, tant de gönörations de croyants qui
se sont succödö depuis les plus lointaines origines.
Comme la foi, l’espärance est invariable. Möme les
images qu’elle se forme, m@me les. paroles oü elles
s’exprime sont encore maintenant ce qu’elles ßtaient au
temps d’Hermas ou de Tertullien. C’est bien le langage
antique que l’Eglise met sur nos lävres quand eile
nous fait prendre congä de nos chers däfunts:
In paradisum deducant te Angeli,
in tuo adventu suscipiant te Martyres
et perducant te in civitatein sanctam Hierusalem.
Chorus Angelorum te suscipiat
et cum Lazaro quondam paupere
aeternam habeas requiem.
Pas un trait, dans ce sublime adieu, qui ne soit
empreint de la poäsie chrdtienne des premiers äges; pas
une image qui ne se retrouve sur nos monuments les
plus antiques. Oui, c’est bien ainsi, Franz Xavier Kraus,
que nous vous recommandons au Püre cöleste; c’est
bien ainsi que notre priäre partie de la terre vous
suit dans la rögion bienheureuse:
Au Paradis vous conduisent les Anges!
Que les Martyrs vous re^oivent k l’arrivde,
qu’ils vous introduisent
dans la sainte citd de Jerusalem!
Que le chceur angölique vous accueille!
Avec Lazare, le pauvre Lazare,
jouissez, ami, du repos öternel. Amen.
Santa Maria in Veseovio, Kathedrale der Sabina
Schon Albert! ‘ hot? rühmend das breite, von der Imetla (jetzt
Ala genannt)■■durchflossene Thal hervor, in dem Veseovio liegt, (etwas
über eine Stunde von der Station Sjimigliattö entfernt au? der Linie
Roni‘0rte). Nichts stört die stille Einsamkeit Wo einst das rege
Lebeirr errter römischen Proviiratadt pulsierte, ragen gegenwärtig
nur noch öde aus Gusswerkblöcken aufgeschichtete Trümmer in die
Höhe. Doch auch den frühchristlichen Monumenten ist es nicht
besser ergangen. Die Kirche, deren Bischöfe schon im V. jahrh.-
genannt werden, ist in den Sarazenenkämpfen dem Erdboden gleich-
gemacht worden. Bischof und Klerus suchten eine sichere Zufluchts¬
stätte in Toffia, um erst in ruhigeren Zeiten wieder ihrer* Wohnsitz
in Veseovio aufzuschlagen. Die damals neuerbaute Kathedrale ist
noch erhalten. (Fjg, IZ) Sie ist interessant schon wegen der arehUck-
tonischen Anlage ihrer Krypta, einzig m ihrer Ateäber dürfte sie. da-
'■Öescrüiioiu: di iiittä &lialia. In Vfiitetia. ; Ä0LXXXI. p i(M.
1 Die jetzt yertTjauaaeii Tttföter am Tliftrm würtl^n atjf Uer Zeicfinüiig Wvss
ausgepart.
8
Stegensek
stehen wegen der noch vollständig erhaltenen Ausmalung des Lang¬
schiffes, einer Arbeit von vorgiottesken, vielleicht römischen Künstlern.
Was man gegenwärtig davon sieht, ist so vollkommen in der technischen
Ausführung und so bedeutend in der ikonographischen Auffassung,
dass es Pflicht eines jeden ist, der die mittelalterliche christliche
Kunst Italiens hochschätzt und studiert, darauf hinzuwirken, dass der
ganze Wandcyklus von der schützenden Kalkhülle befreit werde, zu¬
mal an einzelnen Stellen schon der Bewurf mitsammt den Gemälden
sich von der Mauer losgelöst hat und herabzufallen droht. Wenn
diese wichtige und dringende Arbeit irgendwie in Angriff genommen
würde, so wären die vorliegenden Untersuchungen, die an mehreren
Tagen an Ort und Stelle ausgeführt wurden, vollauf belohnt.
Nach den Darlegungen des ausführlichsten Historikers der Sabina,
Sperandio , 1 dem aber leider ein ganzer Ballast von unterschobenen Ur¬
kunden die Richtigkeit des Urteils getrübt hat, hätte der hl. Petrus
in Forum novum (Vescovio) den Glauben gepredigt und das Haus
der Ursacii zu einer Kirche geweiht; später hätte Kaiser Theodosius
daselbst eine Basilika errichtet. Glaubwürdiger ist die Meldung des
Mönches Benedikt von Soracte,* der von einer Schenkung der Galla
patricia, der Tochter Symmachus’ zugunsten des foronovaner Bischof¬
sitzes meldet, dessen Inhaber an den römischen Synoden des V. und
VI. Jahrhunderts auch theilgenommen haben . 3 Nach Sperandio wäre
die Kirche ursprünglich dem Erlöser geweiht gewesen, später sei
' Sperandio, Sabina sagra e profana. Roma 1790. Unsere Kirche
findet sich auch behandelt in Marocco, Monumenti dello stato pontificio, T. I.
Roma 1833, Guardabassi, Indice-guida dd monumenti deW Umbria, Perugia
1872 und Moroni, Dizionario di erudir. stor.-eccl. Venezia 1853. voll. XXVI
p. 13 seq. LX p. 18 seq. — ln Stevenson’s Scheden Cod. Vat. 10.551 fol.
47 seq. finden sich historische Daten gesammelt; wertvoll ist der Hinweis auf zwei
weitere handschriftliche Beschreibungen (aus der Feder von Galletti) cod. Vat. 7926
fol. 251 und cod. 7939 fol. 67. — In neuester Zeit hat P. Grisar die Kirche an
Ort und Stelle untersucht und seine wertvollen Beobachtungen in der Civiltä cat-
tolica vom 9. Juli 1896 p. 219 seq. niedergelegt.
* Migne, P. L. CXXX1X p. 14: Item territorio Savinense, infra massa
qui dicitur Cornicle, que vulgo dicitur Septimiliana, basilica in onore sancti
Valentini aepiscopi cum omnia jacentia ipsius ecclesie constituit (sc. Galla patricia)
in episcopatum (Savinense, qui edificatum est in civitate que dicitur Forum no¬
vum). Das Eingeklammerte ist von einer anderen, aber mit dem Autor gleich¬
zeitigen Hand hinzugeiügt.
* Duchesne, »Le sedi episcopali nell’antico ducato di Roma" im Arch.
di st. patria 1892 p. 495.
Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina.
9
an seine Stelle der hl. Euthymius 1 und zuletzt die Madonna getreten.
Doch wissen wir vom ersteren Titel gar nichts, die beiden letzteren
waren aber stets gleichzeitig bis zu Alberti in Uebung, nur wog als
Ortsbezeichnung s. Maria in Vescovio vor. So in einem Brief des Papstes
Hadrian * an Karl den Grossen, wo die Rede davon ist, dass in
Gegenwart von fränkischen Gesandten die bejahrtesten Männer der
Sabina einen Eid in unserer Kirche auf das Evangelienbuch abgelegt
hätten, es sei nämlich das ganze Gebiet der Sabina seit uralten
Zeiten Eigenthum des Stuhles Petri gewesen. Ebenso im Jahre 944. 3
Da im Laufe der Zeit infolge der Verwüstungen der barbarischen
Sarazenen die anderen sabinischen Bischofsitze, Nomentum und Cures,
untergegangen waren, vereinigte der Bischof von Forum novum seit
dem X. Jahrhundert die ganze Sabina unter seiner Jurisdiction. Doch
scheint auch hier das Städtchen langsam verfallen zu sein, so dass
schliesslich seine einzige Bedeutung auf der Auszeichnung beruhte,
dass es Bischofsitz war. So kam es, dass man den Ort einfach mit
»episcopium«, 4 im Volksmunde »vescovio«, bezeichnete.
Doch auch dieser Bischofsitz blieb von den Kriegsvölkern
nicht verschont Im VIII. Jahrhundert wurde die Kirche dem Erd¬
boden gleichgemacht und nach Sperandio haben sich Bischof und
Klerus nach Toffia geflüchtet Erst dem späteren Papst Landone
(913—914), einem Sabiner, sei es gelungen, die Kirche wiederher-
* Ueber einen hl. Euthymius, Märtyrer in der Sabina, ist weiter nichts be¬
kannt Nach den «Acta ss. Anthimi presbyteri, Maximi, Bassi et Fabii, martyrum
Via Salaria in Sabinis sub Diodetiano" hat der hl. Bassus in Forumnovum ge¬
litten. Ueber sein Ende heisst es daselbst: »Factum est autem ut convenirent ad
mercatum populi in locum qui appellatur Forum-novum, ubi fiebant sacrificia
Liberi Patri et Cereri. Tune tenuerunt Bassum et duxerunt eum . .« Da er sich
weigerte zu opfern, fielen sie über ihn her und ohne den Richterspruch abzuwarten
«alii pugnis alii calcibus et fustibus tamdiu eum ceciderunt quamdiu spirituni
exhalaret.“ AA. SS. Boll. 11. Mai U p. 616. Surius-, Historiae seu vitae sancto-
rum, V p. 312. Er scheint in Vescovio niemals verehrt worden zu sein.
* Veröffentlicht in Cenni, Monum. domin. pontif. Romae 1760. p. 405.
Vergl. ferner J a f f 6, Reg. rom. pont. rt. 2433. M i g n e, P. L. XCVlll p. 346.
„Testificatos esse super alta'e intus ecclesiam sanctae Dei genetricis Mariae in loco
quidam Forobono (lege Foronovo) coram sancta Christi evangelia."
* Migne, P. L. CXXXI1I p. 872. Jaffe. n. 3626. (Marinus II papa
concedit) episcopatum . . . Sabinensem, qui est ad honorem sanctae Mariae Dei
genetricis, qui ponitur in Foronovo.
* Nach D u c a n g e, Olossarium etc. 111 p. 107 kommt episcopium m der
Bedeutung = Dioecesis, ecclesia cathedralis, domus episcopi und reditus episco-
patus vor.
10
Stegensek
zustellen und den Bischofsitz zurückzuverlegen. Bemerkenswert ist
es jedenfalls, dass unsere Kirche seit 791, der Zeit Karl des Grossen,
bis 944, also nach Landone, nicht erwähnt wird. Freilich ist bei der
Mangelhaftigkeit der schriftlichen Ueberlieferung darauf nicht viel
Gewicht zu legen. Sind ja auch für die spätere Epoche, besonders
inbezug auf Bauten und Ausschmückung die Quellen gänzlich
stumm. 1 Seit dieser Zeit schonte sie das Unglück nicht mehr;
wiederholte Angriffe von Feinden verjagten den Klerus, verwüsteten
die Kirche, bis schliesslich 1495 der Bischofsitz nach dem auf¬
strebenden Magliano übertragen wurde. In Vescovio wohnte nie¬
mand mehr. Vergebens war die Restauration und die Neubauten
des baulustigen Spaniers Card. Bernardinus Carvajal (1509—1521),* der
nur noch das Haus des primicerius vorgefunden hatte und nun
einen neuen Palast errichtete. In der Kirche liess er an Stelle des
alten Muttergottesbildes ein gleiches malen, errichtete zwei Ambonen
(von denen der eine der gegenwärtig bestehende sein dürfte), sorgte
für eine neue Sacristei und er wird auch die wichtigen Ver¬
änderungen bei der Confession vorgenommen haben, von denen
später die Rede sein wird. Doch schon vor Ablauf zweier Jahr¬
zehnte kam 1527 der Sacco di Roma mit all den Folgen eines
Plünderungskrieges; abermals verödete der Palast und diesmal für
immer. Es ist unglaublich, wie so umfassende Bauten in ein paar
Jahrhunderten soweit verfallen konnten, dass man heutzutage nur
noch die von Schatzgräbern überall durchbrochenen Grundmauern
zu beiden Seiten der Kirche sieht
Durch das in der Umfassungsmauer sich öffnende breite
Portal (Fig. 2A) mit der stolzen, 2 m langen Inschrift aus dem XVI.
Jahrhundert
ECCLESIA CATHEDRALIS SABINORVM *
(vergl. Fig. 2, wo sie nach einem Abklatsch wiedergeben ist), ein¬
getreten, erblickt man zur Rechten eine offene Halle (C), die mit
1 Q a 11 e 11 i. eod. Vat. 7939 vermuthet eine Restauration zur Zeit des
Cardinais Joannes de Paulo (1205—1216).
* Cod. Vat. 7939. Er hatte auch die Basilica S. Croce in Rom ausgestattet
nnd liegt daselbst begraben. Sperandio schreibt die Restauration des Mutter¬
gottesbildes einem früheren Cardinal, Isidor von Kiew (1451 -62), zu.
• Durch den Fehler des Lapiciden SAB1NORMM.
Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina.
11
einer Apsis schliesst. Von den je drei im Rundbogen gewölbten
Arkaden der Langhausmauern sind nur die ersten zwei vermauert
und dienen als Unterbau und Keller des Kirchenhauses. Links von
der Kirche sind in der Mauer eines Wohnraumes (Fig. 2a) zwei
Fig. 2.
schiesschartenähnliche Oeffnungen ausgespart. Dass sie zu Ver¬
teidigungszwecken gedient haben, ebenso wie die an 2 m hohe Um¬
fassungsmauer des ganzen Kirchenplatzes, scheint mit Rücksicht auf
12
Stegensek
die Zeit des Baues sicher. Umso ungewisser ist aber die Bedeutung
gleicher, mit Marmorpfosten eingefasster Oeffnungen, die in den
Langhausmauern der Kathedrale über den gothischen Fenstern
beiderseits je drei an der Zahl in unregelmässigen Abständen
von einander Vorkommen. Sie scheinen gleichzeitig mit der sie
umgebenden Mauer zu sein.
Da die Aussenwände der Kirche keinen Bewurf tragen, so
kann man leicht ihre Structur untersuchen. Der Thurm sammt
Querschiff und Apsis sind aus Backsteinen aufgeführt, das Lang¬
haus aus grossen, runden Kieseln, wie sie sich im Flussbette
und am Ufer der Imella in Fülle vorfinden. Auch hier ist der
abschliessende Streifen unter dem Dachgesims aus Ziegeln. Die
Einfassungen der Thüren und Fenster sind in Haustein, nur das
rechte Seitenthor ist im Rundbogen mit Backsteinen von kleiner
Dimension geschlossen. Es zeigt sich ein Unterschied in der Form
der Ziegel und dem Gebrauch des Bindemittels zwischen den Lang¬
hauswänden und zwischen den übrigen älteren Theilen der Kirche.
Beim letzterwähnten Thorbogen und wo sich sonst noch Ziegel im
jüngeren Bau vorfinden, beträgt das Verhältnis zwischen der Länge
und Höhe der sichtbaren Stirnseite in cm 17:3 und 17:4 und die
Mörtelschicht ist 0,8—1 cm stark. Damit sind zu vergleichen die
betreffenden Maasse im Querschiff (z. B. beim vermauerten Eingang
links: 30 : 4,5 cm, Dicke des Bindemittels 1,5—3 cm), wo viel bessere
Backsteine verwendet wurden. Alle sind verhältnissmässig sehr lang
und ungleichförmig untereinander. Länge zur Höhe verhält sich
wie 27 : 4,5, 29 : 2,5, 30 : 3, 3 : 6,5, 30 : 7 cm; und beim Thurm
20: 3,5 und 20 : 4 cm bei einer Mörtelschicht von 3—4 cm. Hier
wurden an den Ecken im unteren Geschoss theilweise Quader zur
Verstärkung verwendet. Es gibt noch ein weiteres Merkmal, das
auf verschiedene Bauperioden schliessen lässt. Die Gewände der
Fenster des Langhauses bestehen aus gothisch profilierten Werk¬
stücken, während am älteren Theile alle Lichtöffnungen im Rund¬
bogen aus Backsteinen gemauert und, wie man noch an mehreren
Stellen sehen kann, beworfen und mit geometrischen Motiven bemalt
waren. Grisar ‘ meint, der ganze Bau stamme aus dem XII. Jahrh.
1 O r i s a r, /. c. p. 226. Sperandio p. 328.
Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina.
13
und führt unter anderem das Consolengesims der Apsis an. Doch
die Consolen haben eine andere Form und anderen Charakter im
älteren und jüngeren Theil. Die der Apsis und aller Gurtgesimse
am Thurm sind länglich und ahmen römische Formen nach (es ist
eigenthümlich, dass sich eine solche an der Apsis vorfindet und
wahrscheinlich als Muster gedient hat), nur dass die Stelle des
Akanthusblattes langobardisches Flechtwerk einnimmt Die Consolen
des Hauptschiffes sind aber kubische Sparrenköpfe, deren vorderer
unterer Rand abgefast ist. Sie bilden auch das Dachgesims des
Thurmes, ein Beweis von Bauveränderungen in der gothischen
Periode. Die verkümmerten Consolen des linken Querschiffstym-
panums tragen auf der Unterseite eingeritzte gleicharmige und An¬
dreas-Kreuze. Das andere Querschiffsende zeigt einen ansteigenden
Fries von vorgeblendeten Rundbögen. Weitere Anhaltspunkte zur
Bestimmung der Bauzeit bietet das Aeussere der Kirche nicht.
Das Innere zeigt ein Langhaus von 22,85 m Länge und 8,28 m
Breite. Die Höhe bis zum offenen -Sparrendach dürfte der Breite
gleichkommen. Ueber das Vorderschiff erhebt sich das Presbyterium
um eine Stufe; von diesem aus führen in die Querschiffsenden je
drei und in die Apsis eine Stufe; Das Querschiff ist 17 m lang,
5,70 m breit; der Halbmesser der Apsis beträgt 4 m.
Zu beiden Seiten des Mittelschiffs ist ein Thürchen (Fig. 2 bb)
in die Mauer gebrochen, das sofort auf ein um 1,30 m tiefer liegen¬
des Niveau (Fig. 4 aa) führt. Wir stehen in der Krypta, die sich
unter den Enden des Querschiffs ausdehnt und aus je sechs Kreuz¬
gewölben besteht, die von gemauerten Backsteinpfeilern getragen
werden (Fig. 3). Dass die geringe Scheitelhöhe von 2 m ursprüng¬
lich ist, kann man aus den Stufen in ihrem rechten Flügel
schliessen. Jetzt ist sie fast ganz mit Erdreich angefüllt. Von der
ehemaligen Bemalung sind noch Reste erhalten: ein Vorhang mit
Andreaskreuzen und Kreisscheiben in deren Winkeln und ein Bogen,
dem Ziegelstructur in Roth und Weiss auf den Bewurf aufgemalt
wurde.
Der Raum unter dem Presbyterium ist ummauert und ganz
mit Trümmern ausgefüllt. Um ihn legt sich längs der inneren Apsis¬
wand ein Gang (Fig. 3 C), der die beiden Flügel der Krypta ver¬
bindet In seinem Scheitel mündet ein auf ihm senkrecht gerichte-
14 Sfegcosck
■
ter Gang (Fig. TD, Fig. 4 D), an dessen Ernte nian ein Aitärciien
unter einer haibkreiidwnrigcn Nische trifft. Wir stehen Jbdfti Unter¬
bau des HodiaHa.r's; Die Nischen zu beiden Seiten in der Wand
ÄlSf
. T®
des Ganges. dienten jedenfalls zur Aufnahfite des Lichtes und zeugen
für die Verehrung dieser Statte, Pin .Docimieut aus dem Jahre KV!ö
spricht. von einer „interim cappella Sandissirm Salvator« diele
eedeste rnajtfm Sabhieusis;- nach Orisär ist es nicht unwahr¬
scheinlich, dass die Confessio von aitdsher diesen Titel führte. Die
Platte des erwähnten Altäre* trägt folgende Inschrift in "goth'ischcn
M • "... ' '' V:-: r v ie-V-.V . -i •, ' »• v* • *• • *•: .. o-...
Majuskeln:
Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina.
15
lObeS’B'HOblfln OP-D*T0HS
aon\n»(s , aümitK*v*o*s*p^»
Fig. 5.
Orisar versucht sie auf Grund von Urkunden, die Sperandio
aus dem XV. Jahrh. bringt, so zu lesen: »Johannes de Foliano, pres-
byter domini Johannis comitis Cunii, Antonianus, vicedominus Sabinae,
fieri fecit“ Ein Joannes di Foliano war zur Zeit Martin V. »cano-
nicus sancti Antonii viennensis."
Unter dieser Altarplatte ist eine tiefe quadratische Nische,
über der sich eine dicke römische Gesimsplatte aus Marmor be¬
findet; ihr Vorderrand zeigt das Eierstabmotiv. Der 68 cm hohe
Bogen über dem Altärchen ist bemalt Ueber dem Scheitel steht
in einem Kreise das Lamm Christi. Die Zwickel zu beiden Seiten
füllen offene Rollen aus, die zwei nimbierte Heilige, ein älterer mit
Bart, und ein jüngerer bartlos, halten. Die Darstellung erinnert an
die altchristliche Scene des »dominus legem dat," ähnlich ist be¬
sonders ein Gemälde in einer Grabkammer in Fünfkirchen in Un¬
garn, 1 wo an Stelle des Lammes sich das Christusmonogramm be¬
findet.
Durch den erwähnten niedrigen Bogen kommt man in einen
querliegenden, tonnengewölbten Raum (Fig. 4 E). Die Reliquien,
die hier vielleicht in einem kleinen Sarkophag * aufbewahrt wurden,
waren den Gläubigen durch eine viereckige 0,78 cm hohe Oeffnung
sichtbar, die früher durch ein Gitter mochte verschlossen sein.
Auch davor dürfte ein Atärchen gestanden haben, während vom
Niveau der Kirche eine Treppe hinabführte. So ist die Confession
in St Peter in Rom disponiert. Jedenfalls war bis dahin in Vescovio
die Sitte gewahrt geblieben, dass der Priester zum Volke gewendet,
celebrierte. Gerade der Umstand, dass dieser Brauch immer seltener
* De Rossi im Bull . <T arch. crist. 1874 p. 150. Tav. VII-VIII.
* Galletti, cod. Vat. 7926, schreibt: Sotto l'altare maggiore si veggono
urne servite a eonservare corpi santi e tre piccioli antichi altari vi si possono
osservare. »Urne* nennt er auch die zwei noch erhaltenen Sarkophage, die er
aber im benachbarten Convent fand.
16
Stegensek
und ungewöhnlicher wurde, musste den Anlass bieten, den erwähn¬
ten Treppenraum mit Steinen auszufüllen, einen neuen Plattenbeleg
im Presbyterium um eine Stufe höher als das Niveau des Lang¬
hauses anzulegen, und den Altar von der der Apsis entgegengesetzten
Seite durch drei Stufen zugänglich zu machen. Die Spuren dieses
Verfahrens sind noch vorhanden. Die Rückseite des ehemaligen
Hauptaltars war mit einem Gemälde geschmückt Oben Maria mit
dem Christusknaben zwischen zwei Engeln, den Apostelfürsten und
zwei Heiligen, darunter eine breite Inschrift, die gerade über der
erwähnten viereckigen Oeffnung liegt, und zu beiden Seiten des
ehemaligen Gitterchens zwei Personen, Propheten oder Stifter, die
mit ausgestreckten Armen auf die obere Scene hinweisen. Um für
die horizontalen Fussbodenplatten einen festen Stützpunkt zu ge¬
winnen, wurde ein entsprechender Streifen im Altarkörper über dem
Inschriftbande ausgebrochen. Bewundern muss man die Pietät, mit
der man die Prophetengestalten geschont hat Man hat davor ein
78 cm breites und 2,43 m langes Zimmerchen (Fig. 4 F) ausgespart,
dass durch einen schiefen Stollen Luft und Licht durch eine in der
untersten Altarstufe vorgesorgte Oeffnung erhielt. (Gegenwärtig ist
sie zugestopft). Zugleich wurde der Hauptaltar um 20 cm höher
gemauert, die alte Altarplatte mit noch erhaltenem Sepulchrum
wurde als oberste Altarstufe verwendet, an ihre Stelle aber eine
weiter nach aussen ausladende Platte gesetzt.
Dass dieser höchst interessante Altarbau bedeutende Reliquien
geborgen haben musste, zeigt sowohl die Figur eines Propheten (?) im
unteren Zimmerchen, der eine custodia, ein Reliquiengefäss, in die
Höhe hebt, als auch die Inschrift auf der Epistelseite des Altares.
In romanischen Lettern desselben Charakters, wie die vierzeilige
Anrufung über den Prophetenköpfen, lautet sie:
SIGNATA CVSTODIVNt EOrum 1 . . . . cVSTOd
Sie begann jedenfalls auf der vorderen Altarseite, und wurde
dann auf den anderen Seiten fortgesetzt.
1 Abgekürzt in der gewöhnlichen Form. Das O hat unten einen wagrechten
Nachstrich, der durch das vertikale Abkürzungszeichen gekreuzt wird. O r i s a r
übersah dies und sah das O für ein Q an und las die Inschrift, sie anders in
Worte abtheilend: . . signat agusto diu qu . . . usto.
Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina.
17
Beispiele einer Confession in Form von peripherischen Apsis¬
gängen finden sich in Rom in S. Prassede, SS. Quatro Coronati und
in S. Cecilia, alle aus dem IX. Jahrh. 1 Doch kann unsere Anlage
kein so hohes Alter beanspruchen, da Kirchen mit so stark aus¬
ladendem Querschiff wie in unserem Falle, in Rom überhaupt, in
Toscana aber erst im XI. und XII. Jahrhundert Vorkommen.* Dem
XI. Jahrh. möchten wir auch die Bemalung des Altarbaues zuweisen.
Die Darstellung der zwei Heiligen mit dem Lamm des Herrn
über dem gothischen Altärchen haben wir schon erwähnt und auch
der Zusammengehörigkeit der Bilder auf der jetzigen Vorderseite des
Hauptaltares — Maria zwischen zwei Engeln und 4 Heiligen (Tafel I)
mit den zwei in die Höhe weisenden Gestalten des Confessions-
raumes, wurde schon gedacht. Maria sitzt auf einem perlenge¬
schmückten Thron bis an den Hals in ein rothes Oberkleid verhüllt
und hält mit beiden Händen das stehende Christuskind vor sich auf
dem Schoss. Dieser segnet mit der Rechten und trägt ein weisses
mit reichen rothen Falten versehenes Gewand. Dieselbe Farbe
zeigen auch die Kleider der Engel; doch die Faltengebung ist grün.
Ihre charakteristische schiefe Stellung findet sich auch auf anderen
Monumenten z. B. in S. Urbano alla Caffarella zu beiden Seiten
des Herrn. Um die Stirne des einen schlingt sich eine weisse
Binde, deren getheilte Endstücke sich vom rothen Grund des Nim¬
bus in Wellenlinien abheben. Mit beiden Händen weisen sie nach
dem Erlöser in der Mitte und wenden sich mit dem Kopfe zu den
Heiligen. Petrus trägt über der hellen Tunica ein gelbes Pallium,
vollen Bart und einen Haarkranz, wie er manchen Papstbildnissen
von St. Paul eigenthümlich ist. Der Name steht über dem Haupte
in den Siglen S. P. Dieselben Anfangsbuchstaben befinden sich
über dem hl. Paulus. Der jugendliche, kraushaarige Nachbar des
hl. Petrus ist durch S. T. (?) angedeutet. Während Petrus den
1 D e h i o und B e z o 1 d , Die kirchliche Baukunst des Abendlandes I p. 1.80
und Tafel 42, Nr. 9. (Grundriss der Confessio von Ss. Quattro Coronati). Aehn-
lich in Werden a. d. Ruhr (T. 42, 4a). RohaultdeFleury, La messe II
p. 79 seq. Die Anlage in St. Peter stammt nach letzterem aus der Zeit Leo III.
Weitere Beispiele für Confessionen ausserhalb Roms bilden die Kirchen des hl.
Valentin bei der via Flaminia und des hl. Marcus in Sarzana in Etrurien. Röm.
Quartalschrift 1889, p. 332 und 1891 p. 205.
s Dehio, /. c. Buch IV. Cap. I1I 2 .
Römische Quartalschrift 1902.
2
18
Stegensek
Gestus der Empfehlung macht, bringt Paulus ein perlenbesetztes
Buch dar. Er trägt einen langen spitzen Bart und spärliches auf
die Stirne gestrichenes Haupthaar; die Augenbrauen und der Nasen¬
rücken sind durch Weiss hervorgehoben. Sein Unterkleid ist fast
schwarz, das Oberkleid weiss.
Der grüne Grund, von dem sich diese obere Darstellungs¬
reihe abhebt, setzt sich auch in den unteren Theil fort. Zu beiden
Seiten der fenestella confessionis sind zwei gedrungene, mächtig
ausschreitende Gestalten, Greise mit spitzen Bärten und einer eigen¬
tümlichen, einem abgestuzten Kegel vergleichbaren Kopfbedeckung,
die beim Linken mit einem Knopf schliesst. Mit weitausgestreckten
Händen weisen sie nach oben. In der freien Linken trägt der rechts
stehende Greis einen kleinen, weissen, palmenblattähnlichen Zweig,
der linke aber hebt mit der verhüllten Rechten ein cylindrisches
konisch abschliessendes und mit Perlen besetztes Gefäss in die Höhe.
Es wird ein Reliquiar sein. Ein Gefäss von dieser Form zur Aufbe¬
wahrung der hl. Eucharistie trägt der hl. Diakon Stephanus in einer
Sculptur. 1 2 Obschon die ganze Composition an ähnliche Dar¬
stellungen auf römischen Triumphbögen erinnert, wo im oberen
Streifen das Christusmedaillon oder Maria zwischen Engeln und
Heiligen, und in den Zwickeln Propheten (z. B. S. Maria in
Domnica) zu stehen kommen, so möchten wir unsere Greise gar
nicht für Vertreter der 24 Aeltesten und auch nicht leicht für
Propheten ansehen. Leider ist auch deren Namen verblichen; Reste
sieht man nur noch beim linken: . . ALEN . . (VALENTINVS?).
Es ist wahrscheinlich, dass es Stifter oder Wohlthäter sind. Hiermit
würde auch die vierzeilige Anrufung über ihren Häuptern im Ein¬
klang stehen. Ausser einzelnen zusammenhanglosen Buchstaben
liest man noch in der obersten Zeile die Worte: TVos GENITRIX
und in der letzten:
SVCcVRRAT PRO noBIS APOSTOLORum.
evaNGELISTARum ! ERVAt NoS FACIAT ESse . . . . A.
Sie bezieht sich also auf die die darüber dargestellten hl. Personen.
1 M a r t i g n y , Diel, des anliquites ehret, p. 189.
2 Das R hat das verticale Abkürzungszeichen.
Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 19
Stilistisch trägt die ganze Malerei einen kleinlichen, mühsamen
Zug zur Schau. Die Hauptfalten sind hölzern, geradlinig, manchmal
eckig gebrochen, oft parallel untereinander, oder aus einem Punkte
strahlenförmig gezogen, die Modellierung ist in weisser Kalkfarbe
aufgesetzt und zuweilen kammartig über die Form gestrichen. Nach
diesen Merkmalen muss man sie dem X. oder XI. Jahrh. zuschreiben.
Die architektonische Ausbildung des Querschiffs nöthigt uns das
letztere Datum anzunehmen. Jünger ist freilich die unschöne vier¬
blättrige Rosette über dem Haupte der Madonna; sie wurde später
hinzugefügt, um den Ansatz der erhöhten Altarmauer zu verdecken.
Viel höheren künstlerischen Wert haben die Gemälde des
Langhauses, das in zwei Reihen übereinander historische Compo-
sitionen enthielt. Den Rahmen bildeten breite vielfarbige Streifen,
die an die Incrustationstechnik der römischen marmorarii erinnern.
In der Mitte standen davor gemalt wahrscheinlich schmächtige ge¬
wundene Säulchen, wie in einem Theil der Langhausmalereien von
St. Paul in Rom 1 aus dem Ende des XIII. Jahrh.’s; davon ist eine
hohe 6-seitige Basis sichtbar. Von den Gemälden sind bisher folgende,
obschon noch in unzureichender Weise, freigelegt. In der unteren
Reihe auf der Evangelienseite beim Triumphbogen beginnend, ist
die Verklärung des Herrn, dann folgt das Abendmahl, die Kreuzig¬
ung (über der Seitenthüre), die Auferstehung, der Besuch der
frommen Frauen beim Grabe. Auf der Epistelwand scheint im
unteren Streifen eine Heiligenlegende dargestellt zu sein. Zunächst
beim Thurm sehen wir einen Heiligen, zu dem ein Jüngling mit
Pfeil und Bogen kommt; es folgt derselbe Jüngling hinter zwei an¬
springenden Hunden (?). Auf der inneren Fassadenwand befand sich
eine mächtige Darstellung des jüngsten Gerichts. Christus sitzt
auf einem perlengeschmückten Thron in der ovalen Mandorla und
breitet die mit Wundmalen ausgezeichneten Hände wie zur Ein¬
ladung an die Seligen aus. Vom rothen Hintergrund heben sich
die verschiedenen Leidenswerkzeuge ab. Die übrige Wand ist mit
einer doppelten Tünche bedeckt und dank derselben sind darunter
' A g i n c o u r t, Pitt. Tav. CXXV.
20
Stegensek
die Farben viel besser erhalten, als in der stets freigelegenen
Mandorla mit dem Richter. 1 * * 4
Vom ikonographischen Standpunkt betrachtet, steht die Ver¬
klärung Christi für Rom und Umgebung einzig da als Wand¬
gemälde. Sie folgt dem griechischen Schema, dessen später Inter¬
pret, das Malerbuch vom Berge Athos, sie folgendermassen be¬
schreibt:-’ „Ein Berg mit drei Spitzen und auf der mittleren Spitze
steht Christus in weissem Gewände und segnet; um ihn ist Licht
mit Strahlen; und auf der rechten Seite hält Moses die Tafeln, auf
der linken steht der Prophet Elias und schaut auf Christus. Und
unter Christus liegen Petrus, Jacobus und Joannes vor sich hin und
schauen nach oben wie verklärt . . .« Auch in unserem Bilde
finden wir die drei grünen Bergspitzen; dahinter dehnt sich der
blaue Himmel aus. Auf der mittleren Spitze steht Christus in einer
gelbweissen Mandorla; breite Strahlen hellblauen Lichtes gehen von
ihm aus. Er trägt Tunica und Pallium von weisser Farbe mit
grauen Schatten und weissen Lichtern. Gesicht und Hände sind
gut modelliert; letztere braun umrandet. Die röthlichen Haare sind
in parallellaufenden Strähnen geordnet und im Scheite) getheilt; ein
paar fallen auf die Stirne herunter. Die Augen sind weit offen, der
Bart braun, kurz und ungetheilt. Der Nimbus ist gelb mit rothem
Rand und blauen Kreuzbaiken.
Der Heilige links (Moses) ist jugendlich, bartlos, mit vollem
Haar, fast ganz ins rothe Pallium gehüllt; vom blauen Unterkleid
ist nur ein enger Saum über den Füssen sichtbar. In anbetender
Geberde erhebt er beide Hände gegen den Herrn. Hinter ihm
wird die Scene durch eine Palme abgeschlossen.
Elias trägt einen kurzen Bart und sein gelblichroth gefärbtes
Haar ist durch braune Linien in lange Locken gruppiert, die mit
Grün beschattet sind. Sein Kleid ist rosafarben und wird in den
modellierten Partieen bis ins Tiefroth und Weiss abgetönt; unter
dem Hals hat er einen braungelben Mantel geknüpft. Auch er
macht den Gestus der Anbetung.
1 Auch in Montebuono in der Sabina besteht noch eine Darstellung des
jüngsten Gerichtes zugleich mit anderen alten Fresken aus dem Jahre 1204. Der
Künstler nennt sich Jacopo di Rocco Antica. Moroni LX p. 55.
4 ed. Schäfer, p. 189.
J
Santa Maria in Vescovio, Kathedrale der Sabina. 21
Im unteren Streifen sind die drei Lieblingsjünger des Herrn
dargestellt. Out erhalten ist links Petrus in blauer Tunica und
gelbem (noch nicht freigelegtem) Pallium. Er scheint vor der un¬
erwarteten Erscheinung in die Kniee gesunken zu sein. Auch seine
Hände erheben sich zur Anbetung. Während der mittlere Apostel
(Johannes) durch das Einsetzen der Kanzelbrüstung fast ganz zer¬
stört ist, ist der rechte erhalten und besonders voll Leben darge¬
stellt. Dem Anscheine nach ist er rücklings gefallen, stützt sich mit
der Linken und erhebt die Rechte schützend über die Augen.
Der Maler trug die Farbe ziemlich pastös auf; man kann alle
seine Züge verfolgen. Gewöhnlich fährt er der Form entlang,
seltener querüber. Die Art seiner Materialien bringt es mit sich,
dass er das Modellieren nicht durch flächenhaften Auftrag einer ab¬
tönenden ' Farbe bewerkstelligt, soudern durch eine strichelnde,
schattierende Manier. Um z B die Fusswölbung durch Licht her¬
vorzuheben, fährt er auf dem Carnationsgrunde zunächst mit leuch¬
tendem pastosen Weiss dem Fussrücken entlang in einem kräftigen
Zuge; dann zieht er von dieser Linie aus kurze parallele Querstriche
über die Wölbung und erzielt damit einen ganz guten Eindruck.
Unsere Abendmahlsdarstellung (Tafel II) ist eine
Weiterbildung der von Dobbert 1 besprochenen, einst in S. Sebastiano
auf dem Palatin befindlichen aus dem VIII. Jahrh. Dort finden wir
als Tisch noch das halbrunde Sigma. Christus sitzt auf dem Ehren¬
platz an der linken Ecke, hinter ihm Johannes, neben ihm hinter
dem Tisch andere Apostel bis Petrus an der gegenüberliegenden
Ecke. Judas hat eine Ausnahmestellung vor dem Tisch erhalten,
die der abendländischen Kunst eigenthümlich ist; er würgt, auf einem
Schemel sitzend, eben den Bissen herunter, den ihm der Herr ge¬
reicht Hier ist der Tisch rund, mit weissem Linnen gedeckt. In
einer kelchartigen Schüssel liegt der symbolische Fisch. Links sitzt
Christus und reicht mit der Linken Judas den Bissen, während er
mit zwei ausgestreckten Fingern seine Rede begleitet. Judas sitzt
kleiner an Gestalt als die übrigen Tischgenossen vor der Tafel und
streckt beide Hände nach dem Bissen aus. Der Herr trägt eine tief-
rothe Tunica und ein hellrothes Pallium. Sein Haupt umgiebt ein
* I:n Repertorium für Kunstwissenschaft 1890, 1892, 1893.
22
Stegensek
gelber Nimbus mit blauem Kreuz. Ihm zunächst sehen wir den
hl. Petrus; er hat das gleiche Aeussere und denselben Typus wie
in der Verklärungsscene. Dann folgen die weiteren Apostel, darunter
vielleicht Johannes, der hier seinen tradionellen Platz an der Seite
des Herrn, an dessen Brust er während des Mahles hatte ruhen
dürfen, an Petrus abgetreten hat.
Während die bereits besprochenen Scenen ikonographisch
einen besonderen Wert beanspruchen dürfen, scheint es, als ob die
folgenden von demselben Standpunkt betrachtet jünger wären, wenn
nicht die Art der Ausführung und die fortlaufende Darstellungsreihe
für ein gleiches Alter sprechen würden. In der Kreuzigung
ist der Körper des leidenden Heilandes seitlich ausgebogen, links
wird Maria von einer hl. Frau gestützt, rechts steht der trauernde
Johannes. In der Auferstehungsscene sehen- wir auf
grünem Grunde den schneeweissgekleideten Erlöser, von dem nach
acht Richtungen weisse Lichtstrahlen ausgehen, in einer Mandorla
stehen; in der Linken hält er eine blaue Kugel, mit der Rechten
macht er wahrscheinlich den Segensgestus Darunter sieht man die
Helme der eingeschlafenen Wächter. Das Bild ist ungenügend auf¬
gedeckt. Ebenso ist es beim nächsten der Fall: »Der Engel
erscheint den Salbölträgerinnen und verkündigt ihnen
die Auferstehung.« 1 Bemerkenswert ist die Ruhe und der Adel der
hl. Frauen, die ganz in die matronale Palla eingehüllt sich mit Salb-
gefässen der herrlichen, weissgekleideten Engelsfigur nahen, die am
Rande eines Sarkophages sitzt. Hinter ihr wölbt sich der grüne
Berg mit weissen Felsen. Ueber dem Sarkophag öffnet sich roth
die Höhlung der Grabkammer, in der ein zusammengebundenes
weisses Tuch hängt.
Auffallend gering ist die Zahl der erhaltenen Sculpturen.
Der Bischofsitz in der Apsis mit Subsellien für die Priester ist zwar
alt, aber ohne Schönheitssinn aus Steinplatten zusammengesetzt.
Galetti sah in der Unterkirche noch römische Reliefs. 2 Daselbst
1 Schäfer, p. 209.
* Cod. Vat. 7939 (Compendio storico dell'antico e nuovo stato della Chiesa
di s. Maria et Eutimio detta oggi di Vescovio o Vescovato di Sabina.) «... una
pietra antichissima di Altäre, che nella Chiesa veechia sta col(lo)ca(ta), dove mira-
bilniente sono scolpite le querce, simbolo della fortezza et il lutto del Neinico Leone
dallo stesso Ercole Supernto, et ucciso .
Santa Maria in Vesco-tfö,
standen «lüdr indttere Sarkaphvagiiv^: wurde;«
und im Kloster auf dem benachbarten Hagei, der wie als Bmunci-
getäss, der andere, zersägt, als Tischplatte in einer Wetnlaube bemiizt
jetzt stehen beide im Landhaus der Kirche, Der erste, christliche,
ist vollständig erhalten und: -tragt auf der Vorderseite zwischen einer
Reihe von Singen em halb zerstörtes Tafelchen mit der- .Inschrift:
Ä V R EL I O - V R S A- •
Cf O - P • C r B EN EM E
REN T: i Q - V f X I t <: :& N . .
XXXVUl Dl • Vllfo INPACE
DT P XVI KAL A f*R
Daran knüpften die früheren Historiker der Sabirra die Legende
.von einer „sedLs Ursachina« ui Ppronoyo, die vom hf. Ptfiru.V ge-
gründet worden. Sperandio (p. 24) sah auf diesem-Sarkophag noch
einen Deckel, auf dem ein Mann and eine Frau urid> zwei Knaben
dargestdlt waren.* Wahrscheinlich haben w cs aber mit der noch
fig. Cr.
fast ganz erhaltenen Vorderwand eines Sarkophages zu tlmn, der
spater als Tischplatte gedient hat (Fig. 6), Auf dem Mittelfeld sehen
1 , v u« ' certatweiciU^- ertetiana incisa in una gmn csssä
sepa!er?de n# di cui cop^c^io ^uo ^regiamente lavorate a rilieyo le ti glitt d*
due ■por$oviaggi uomu e donita c di flnW fttnefhili; ... in essa noit iut uk*I?d
rstwte- cWw» sottemm, die fu rcsa acccftibtie circa la nicii tid presente
iecolo.-i^ ^XVItt)> .'' ' .• - P /'-
etr^SE
SlegenseV
7, 'S0 fei'clien sfcli alle drei
Sclwesterkünste die- 1 l.md.
Architektur, Malerei und Scuiptut gehen Zeug»'? von denr ehr¬
würdigen Alter der' ehemaligen Kathedrale'' der Sabina und decken
Iri jedem BeBesiicher den ernsten Wunsch, dass sie -recht bald 'in
erneuertem öewande erstünde.
* fn Kraus, Rral-E/ir. If p. i 2h. In ikr Villa des Barmi Gavmiceini hei
Tom befinden sich Briiätetiicke eines figu’nrrttni dtrisHieiierx Sarkophag« ans clfcjti
tU -IV. Ja)>rit. ( der ans Veseoviö stammen soll. O r i $ a r, L «. p. 222.
Zur Ikonographie
der Transfiguratio in der älteren Kunst.
Von
A. de Waal.
Bei dem manichfaltigen Reichthum an altchristlichen Monu¬
menten kann es nur von Nutzen sein, wenn von dem grossen
Baume gleichsam ein einzelnes Blatt abgepflückt und einer genauen
Betrachtung unterworfen wird, mit andern Worten, wenn in Mono¬
graphien Specialstudien einen einzelnen Gegenstand nach allen
Seiten untersuchen und darstellen. Ayf dem Gebiete der christlichen
Ikonographie besitzen wir solche Monographien über die Taufe
Christi, über Adam und Eva, über die Engel, über das Abendmahl
Christi u. a., und in diese Fusstapfen soll folgende Untersuchung
über eine biblische Scene treten, die wohl darum noch nicht speciell
behandelt worden ist, weil ihre Darstellungen sich nicht in der früh¬
christlichen Kunst finden, ich meine die Verklärung des Herrn
auf dem Berge Thabor (Matth. 17, 2 und Marcus 9, 1; vgl.
11 Petrus 1, 18). Wenn mir dabei das eine oder andere Bild ent¬
gangen sein mag, und spätere Darstellungen auf abendländischen
Monumenten nur gelegentlich in Betracht gezogen sind, so wird
doch das vorzulegende Material für meinen Zweck ausreichen.
Die Gemälde der Katakomben und die Sculpturen der Sarko¬
phage, wie die älteren Mosaiken betonen immer und in den manich-
faltigsten Wendungen das Göttliche im Heilande; der Sohn des
Menschen in seiner Niedrigkeit, in seinem Leiden und Sterben ist
kein Object für die älteste christliche Kunst gewesen. Wenn die¬
selbe im vierten Jahrhundert mit einer unverkennbaren scheuen Ehr¬
furcht auch Scenen aus der Passion darzustellen beginnt, so hält sie
26
Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst.
diesen Bildern der Erniedrigung auch immer die Verherrlichung
des Gottmenschen entgegen.
So nahe es da nun gelegen hätte, schon recht frühe gerade
die Transfiguratio zur Darstellung zu bringen, so hat die alte Kunst
sich doch an diesen sublimen Stoff nicht gewagt; ja, selbst auf
späteren Werken kommt sie nicht sehr häufig vor, und auch da,
wo wir eine Reihe von Scenen aus dem Leben des Herrn vor uns
haben, auf Miniaturen, auf Elfenbeinschnitzereien, auf der Thür von
S. Sabina, auf den Mosaiken zu Ravenna, auf den Erzthüren von
Benevent aus dem 11. Jahrhundert (Ciampini Monum. Tab. IX) ist
die Verklärung übergangen worden, mochte man sich auch sonst
in vielfachster Weise und mit Glück an neuen Stoffen versuchen.'
Auch Prudentius in seinem Dittochaeon hat unter den zwanzig Tituli
für das Leben des Herrn keinen für die Verklärung
Zunächst jedoch ist nicht zu verkennen, dass in den so be¬
liebten Scenen der Uebergabe der LEX an Petrus der Gedanke an
die Transfiguratio die Composition beeinflusst hat. Christus steht in
männlicher Schönheit, mit Bart und langem Haar, auf einem Berge,
dem die vier Paradiesesflüsse entströmen; neben ihm erscheinen
Petrus und Paulus, jener, der die LEX empfängt, an Moses erinnernd,
dieser, der mit erhobener Rechten Zeugniss für den Gottessohn ab¬
legt, in Stellvertretung des Elias; Petrus links vom Herrn, wie auf
den spätem Transfigurationsbildern Moses; Paulus, wie später Elias,
zu seiner Rechten. Die Verstorbenen, welche zu Füssen des Heilandes
knien, erinnern an die Apostel, die bei der Verklärung zugegen
waren.
Die erste grosse Composition, in welcher sich ein Künstler
an unsern Gegenstand wagte, bietet das Mosaik von S. Apollinare
in Classe zu Ravenna, das um das Jahr 550 ausgeführt wurde. Dort
steht zunächst unten, mit seinem Namen bezeichnet (ob ursprüng¬
lich?), der h. Apollinaris in hohepriesterlichem Ornat, die Arme zum
Gebet ausgebreitet, in Mitten der zwölf Lämmer, also an Stelle des
' Dennoch mag Steinmann, Die tituli und die kirchliche Wandmalerei im
Abendlande, S 59 Recht haben, wenn er mit Bezug auf das gleich zu besprechende
Mosaik von Ravenna sagt: „Schon dadurch, dass dieser historische Vorgang eine
symbolische Darstellung zuliess, scheint er in dieser Zeit (6. und 7. Jahrh.) ein be¬
sonders beliebter Vorwurf für bildliche Darstellungen gewesen zu sein."
göttlichen .Lammes, das wir sonst, gewöhnlich aut dem mystischen
Quellenbcnge stehend, als den Gegenstand der "Verehrung für die
Doppelreihe der Lämmer finden. Weiter hinauf entwickelt sich eine
ammdhige Landschaft mit Bäume« aller..Art,, und nun folgt oben
die Darstellung der Verklarung. Die erhabene Erscheinung des
Gottessohnes,; «dessen Antlitz leuchtete, wie die. Sonne und dessen
Kleid «miss war, wie der Schnee“, hat der Künstler, ersetzt-. .durch
ein reiches, mit Gemmen besetztes Krenz in einem kreisförmigen
Felde, das mit Sternen besät is,t und also den .Himmel .addeutet,'
Ueber diesem Kreuze lesen wir die Buchstaben l.X-O V t,;, Jesus,
'
44
Christus, Gottes, Sohn, Erlöser, und zu beiden Enden der Kren?*
arme die Buchstaben A und-tu (Apoc. 1, Bl, unter de.tr, - Kreuzt
aber die Inschrift SALVS MVNDI. Nebenan erscheine^ haib ans
Wolken hervorgdumd, Moses und Elias, die Rechte zum Redegesfus
nach , dem Heilande ausgestreckt- Die drei Apostel aber sind dusch
V ff)ne gewisse Par$)$e tiäbtm' wir mjf Mosaik in R Stefano rotondo,
wo zwischen M*rt fMmus* und.. Heitehdes ein Kreuz
.steht; das dann auf seiner SpiM dm Sn^-tbitde 'des Herrn trügt*
28
Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst.
drei, ihre Köpfe zum Kreuze erhebende Lämmer repräsentiert, von
denen eines zur Rechten, die beiden andern zur Linken des Herrn ge¬
stellt sind. Ueber dem Sternenkreise reicht aus den Wolken die Hand
des himmlischen Vaters herunter, die ja stereotyp in der Höhe des
Bogens steht, hier jedoch ohne den üblichen Kranz, sondern offen
ausgestreckt ist, um an die Stimme aus der Wolke zu erinnern: «Dies
ist mein geliebter Sohn, an welchem ich mein Wohlgefallen habe;
den sollt ihr hören“.
Das ist also eine in manigfacher Hinsicht transfigurierte
Transfiguration; aber der Künstler hat seine Aufgabe in höchst
genialer Weise meisterhaft gelöst. Mochte er sich unvermögend
fühlen, den Herrn selber in seiner glorreichen und leuchtenden
Verklärung wiederzugeben, so weiss er dafür den denkbar passendsten
Ersatz zu finden in dem Prunkkreuze auf sternbesätem und mit
reicher Bordüre eingefassten Himmelsgrunde, und die beigefügten
Legenden in griechischer und lateinischer Sprache, mit dem
interessanten Zurückgreifen auf das damals antiquierte IX(>Y ( L
weisen auf das deutlichste auf Christus selber hin. Vielleicht mag
bei dem Entwürfe der Composition die Stelle Matth. 24, 30 vorge-
geschwebt haben: Et tune parebit signum Filii hominis in coelo ....
et videbunt Filium hominis venientem in nubibus coeli cum virtute
rnulta et majestate. Wie dem auch sein mag, mit dem Mosaik in
S Apollinare in Classe hat die altchristliche Kunst in der Darstellung
der Verklärung Christi ihre höchste und genialste Leistung geschaffen;
alle ferneren Darstellungen fallen neben derselben tief ab, und wir
müssen um ein ganzes Jahrtausend weiter auf Rafaels göttliche
Transfiguratio schauen, um dem alten Meister einen würdigen
Nebenbuhler an die Seite stellen zu können.
Um zunächst bei den Mosaiken zu bleiben, so vergehen
anderthalbhundert Jahre, bis wir wieder einer Darstellung der Ver¬
klärung begegnen, und der rapide Verfall der Kunst in dieser
Periode lässt uns zum Voraus eine nach Geist und Form wesent¬
lich inferiore Leistung erwarten. Das unter Leo 111 (795 — 816) ge¬
schaffene Mosaik in dem Bogen über der Apsis von S. Nereo und
Achileo stellt in der Mitte Christus dar, bärtig, mit Kreuznimbus, in
einer blauen Mandorla. Die Rechte ist ausgestreckt; in der Linken
hält er eine Rolle. Die Hand aus der Wolke fehlt. Zur Rechten
de Waal
29
des Herrn steht Elias mit weissem Haar und Bart, zur Linken der
jugendliche und bartlose Moses mit einer Tafel in der Linken und
die andere Hand nach Christus ausgestreckt; beide sind ohne Nim¬
bus; alle Figuren tragen, wie der Herr, weisse Gewänder. Zu beiden
Seiten der Mandorla ziehen sich Wolken hin.
Eine eigenthümliche Auffassung, welche die Transfiguratio
in das himmlische Jerusalem translociert, begegnet uns auf dem
unter Papst Paschalis (817 — 824) in S. Prassede ausgeführten Mosaik.
Dort ist in dem obern breiten Streifen über der Apsis die himmlische
Stadt abgebildet, darüber Christus, frei schwebend, ohne Mandorla
mit Kreuznimbus, in der Linken eine Rolle, die Rechte vor der Brust
zum Segen erhoben. Neben ihm steht je ein Engel; unterhalb sind
die beiden hh. Schwestern Pudentiana und Praxedis und im An¬
schlüsse an sie die zwölf Apostel abgebildet. Zu äusserst erscheinen
über diesen links vom Beschauer Moses, bartlos, die Gesetzestafel
haltend mit der Aufschrift LEGE, und in grauem Bart und Haar
gegenüber Elias, die Hände im Mantel verhüllt. De Rossi in seinen
Musaici vermuthet, dass auch Elias eine Tafel oder Schriftrolle ge¬
halten habe mit der Aufschrift FEDE, für beide die Vulgärform statt
LEX und FIDES.
Eine verwandte Darstellung bietet das unter demselben Papste
in S. Maria in Domnica ausgeführte Mosaik. Auch dort sehen wir
in dem breiten Streifen oberhalb der Apsis Christus in blauer
Mandorla, mit Kreuznimbus, sitzend; neben ihm stehen je ein Engel
und die zwölf Apostel. Die Hand aus der Höhe fehlt. Unten rechts
und links in den Eckfeldern steht rechts vom Beschauer eine jugen¬
dliche, bartlose Figur, gegenüber ein älterer Mann mit vollem und
dichtem, aber schwarzem Haar. Dass wir in diesen beiden nicht
unbestimmt »Propheten« zu erkennen haben, wie de Rossi sagt,
sondern Moses und Elias, lehren die vorhin besprochenen Mosaiken. 1
* Das Mosaik in der Basilika von S. Marco ans der Zeit Gregors IV. (827
bis 844), an der Grenze des Kunstverfalls, hat unten in den Eckzwickeln Petrus
und Paulus, aber in der Haltung des Moses und des Elias; der Sinn der beiden
alttestamentlichen Gestalten ist nicht mehr verstanden gewesen. Man könnte
nach diesen Beispielen zu der Vermuthung geführt werden, dass auch schon auf
dem Triumphbogen der Galla Placidia (425—450) in St. Paul mit dem von Strahlen
umgebenen Brustbilde des Herrn oben, statt der beiden Apostelfürsteu in den
30 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst.
Gehen wir zu den Elfenbeinschnitzereien über, so würden
wir die älteste Darstellung der Transfiguratio auf der dem vierten
Jahrhundert angehörenden Cista von Brescia vor uns haben, wenn
die Deutung von Graeven und von älteren Archäologen, denen sich
auch Merkle (R. Q. S. 1896, S. 203) anschliesst, die richtige wäre.
Dort sind auf einem Felde zwei der ältern Kunst fremde Scenen
dargestellt, 1 das Urtheil des Apostels Petrus über Ananias und
•Saphira, und die angebliche Transfiguratio. Die erstere Scene nimmt
den weitaus grösseren Theil des Feldes ein, so dass die andere
stark auf die linke Seite der Tafel gedrückt ist. Dort stehen drei
Personen neben einander in gleicher Haltung, alle drei jugendlich
und ohne Bart; zu der mittleren, die durch das lange Haar sich als
Christusbild ausweist, reicht von links her eine grosse offene Hand
aus Wolkenstreifen hinab. Zu Füssen der Gruppe ziehen sich
Wellenlinien hin, die bei der Auffassung der Scene als Transfiguratio
für Wolken gelten müssen, auf welchen Christus mit Moses und
Elias steht. Die drei Apostel fehlen. — Hätten wir wirklich hier eine
Verklärung Christi vor uns, so würde dieses Bild der erste, schüler¬
hafte Versuch der Darstellung der Transfiguratio sein Allein
Garrucci hat wohl Recht, wenn er hier den Herrn mit den zwei
Jüngern des Johannes sieht, die dem Erlöser nach seiner Taufe
folgten (Joh. 1, 33 ff.). Die Hand oben und die Wellen des Jordan
unten weisen auf die Stimme aus der Höhe und die eben empfangene
Taufe hin. 2
Im Britischen Museum befindet sich eine Elfenbeintafel
(Graeven, Nr. 35), mit Christus aufrecht, schwebend in der
Mandorla, jugendlich und mit leichtem Bart und langem Haar, in
der Linken eine Rolle, die Rechte vor der Brust im Redegestus;
Zwickelfeldern unten ursprünglich die Repräsentanten des alten Bundes gestanden
hätten. Beide Figuren sind, wie die Tafel 257 bei Garrucci lehrt und wie auch
de Rossi in seinen Mosaici darthut, stark überarbeitet; sicherlich ist das Schwert
bei Paulus spätere Zuthat. Allein die dem Papste Leo dem Grossen zugeschriebenen
Tituli unter beiden Figuren lassen über die Apostel fürsten keinen Zweifel.
1 Garrucci, Tav. 444, Graeven, Elfenbeinwerke, Taf. 12.
* Wenn man auch die Wellenlinien unten, analog den Streifen, aus welcher
die Hand hervorragt, für Wolken halten will, so fehlen doch bei Moses und Elias
die charakteristischen Besonderheiten, durch die sie auf anderen Werken erkenntlich
sind. Die Evangelisten sagen aber auch gar nicht, dass die drei auf einer Wolke
gestanden, und die Wolke, aus welcher die Stimme ertönte, ist dort zu suchen
wo der Künstler die Hand als Sinnbild des Sprechens gestellt hat.
de Waal
31
über ihm die Hand, ohne Kranz, die in die Mandorla hine'n auf
den Nimbus Christi hinabreicht. Neben dem Herrn stehen, jeder
auf einem Berge, Moses und Elias, beide bärtig, aber der zur
Linken jünger und mit langem Haar und mit einer Tafel in der
Linken, während der andere ein Buch hält; beide strecken die
Rechte zur Anrede nach dem Herrn aus. Unten kniet zur Rechten
des Herrn Petrus auf Einem Knie und erhebt die rechte Hand im
Redegestus; die beiden andern liegen, das Gesicht verhüllend, in
Anbetung am Boden.
Auf einer Elfenbeintafel in der Bibliothek Barberini (d’Agin-
court, Sculpt. XII, 24), steht der Herr in der Mandorla, bärtig, mit
Heiligenschein, in der Linken eine Rolle, die Rechte vor der Brust
zum Reden erhoben. Rechts von ihm steht der bärtige Elias, links
der jugendliche, bartlose Moses, beide mit Heiligenschein und beide
die Rechte nach Christus zur Anrede ausgestreckt. Zu den Füssen
des Herrn sitzen, in Furcht zusammengekauert, die Apostel, indem
sie ihre Hand zum Kopfe erheben, da ihre Augen die Fülle des
Glanzes nicht ertragen können, der von dem Verklärten ausströmt.
Haben nach den bisher angeführten Beispielen die Künstler
die Glorie der Verklärung am besten durch den mandelförmigen
Hintergrund auszudrücken geglaubt, so macht eine Ausnahme die
Transfiguration auf dem Paliotto zu Mailand in S. Ambrogio aus
dem neunten Jahrhundert, wo auch sonst der Meister seine eigenen
Wege geht. Hier ist der Herr nicht in eine Mandorla eingeschlossen,
sondern lässt nach allen Seiten Strahlen von sich ausströmen. Er
steht mit Moses und Elias auf einem Berge, an dessen Fuss die
drei Apostel knien. Christus, bärtig und mit langem Haar, das
Haupt von einem Kreuznimbus umgeben, hält in der Linken ein
offenes Buch; die Rechte ist vor der Brust zum Sprechen erhoben.
Nach vorne gebeugt stehen, in Ehrfurcht zum Heilande gewandt, Moses
und Elias, mit Heiligenschein, beide ihre Hände zu ihm ausstreckend.
Von den Aposteln hält der in der Mitte die linke Hand über die
Augen; die Rechte ist zum Ausdruck des Staunens halb ausgestreckt;
Johannes und Jacobus liegen in Anbetung auf den Knien. Die ganze
Composition ist voll Leben.
Auch auf dem Paliotto von Palermo fehlt nach der mir vor¬
liegenden Photographie die Mandorla; nur um das Haupt des Herrn
32
Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst
ist ein stark ausgeprägter Nimbus gelegt, während die übrigen fünf
Personen keinen Nimbus haben. Der bärtige Elias steht auch hier
rechts vom Herrn, gegenüber der jugendliche Moses mit der Tafel;
alle drei stehen auf einem graden Linienstreifen, der wohl eine
Wolke bezeichnen soll. Unterhalb erhebt der kniende Petrus seine
Rechte zu Christus; die beiden andern Apostel liegen, das Gesicht
abgewendet, am Boden.
Von untergegangenen Transfigurationsbildern erhalten wir
Kunde zunächst aus dem durch den h. Ambrosius in einer Basilika
zu Mailand ausgeführten biblischen Bildercyclus. Nur das Distichon
ist uns aufbewahrt, welches die Darstellung erläuterte:
Majestate sua rutilans sapientia vibrat
Discipulisque Ducem si possint cernere monstrat.'
Wahrscheinlich bezieht sich auf die von Papst Formosus
(891 — 896) im Langschiff der Peterskirche ausgeführten biblischen
Scenen, unter denen sich auch eine Transfiguratio fand, eine Notiz in
einem Pariser Codex des 10. oder 11. Jahrhunderts, wo der Worte
gedacht wird, die Petrus zum Herrn auf dem Berge der Verklärung
sprach: Si vis, faciamus hic tria tabernacula, tibi unum, Moysi
unum ei Eliae unum? Ein anderes Epigramm auf ein Transfigura¬
tionsbild findet sich bei Euchard von St. Gallen:
Splendidus ante Petrum, Jacobum micat atque Johanem,
Pascha crucisque vias memorant Moyses et Elias?
Gehen wir nunmehr zur orientalischen Kunst über, so findet
sich die älteste Darstellung in der syrischen Rabulas-Handschrift der
Laurenziana zu Florenz, vor 586, aber leider sark beschädigt
(Garrucci, Tav. 133, 1). Der dem Künstler zur Verfügung stehende
beschränkte Raum zu beiden Seiten des Textes hat ihn hier, wie
bei andern biblischen Scenen gezwungen, die Personen in zwei
Gruppen zu theilen und links vom Beschauer die drei Apostel,
rechts Christus mit Moses und Elias zu stellen. Diese Auflösung
der Einheit der Scene nöthigt den Maler, die Apostel nicht an der
Erde knien zu lassen, sondern sie, mit einem Berge im Hintergründe,
1 Vgl. Merkle, 1. c. S. 214.
2 De Rossi, Inscr. II, p. 242.
5 gteinmann, 1. c. S. 61.
Wij ■ •
de Waal 33
nebeneinander zu stellen, wobei der mittlere den Finger auf den
Mund legt, erinnernd an Matth. 17, 9, Marcus 9, 9. Die Gruppe
des Herrn mit den beiden alttestamentlichen Heiligen, die uns be¬
sonders interessieren würde, ist leider so beschädigt und verblichen,
dass kaum noch die Umrisse des Herrn, dessen Haupt mit einem
Nimbus umgeben ist, zu erkennen sind.
Die einzige grössere Darstellung der Transfiguratio bietet uns
ein Apsismosaik des Marienklosters auf dem Sinai in der dortigen
Catharina-Kapelle (Garrucci, Tav. 268). Da das Mosaik durch die
Zeit schon ganz geschwärzt und zudem sehr ungünstig beleuchtet
ist, so lassen sich bloss die Umrisse der Figuren constatieren, und
auf die Detailzeichnung bei Garrucci ist kein Verlass. In durchaus
historischer Auffassung erscheint in der Wölbung der Apsis Christus
frei in der Mandorla mit einfachem Nimbus; neben ihm, mit ihren
Namen bezeichnet, ohne Nimbus, zur Rechten Christi Elias, zur
Linken Moses, beide die Hand zum Reden nach dem Herrn aus¬
streckend. Unten neben der Mandorla knien rechts und links Jacobus
und Johannes, ohne Heiligenschein, die Arme voll Verwunderung
erhoben; Petrus liegt in der Mifte zwischen ihnen zu Füssen des
Herrn und verdeckt sein Gesicht mit beiden Händen. In der Bor¬
düre steht oben statt der Hand aus der Wolke ein gleichschenkeliges
Kreuz. — Was die Entstehung des Mosaiks betrifft, so hat schon
Garrucci dargethan und Kraus in der R. E. 933 ihm nachgeschrieben,
dass es erst nach Kaiser Justinian (527—565), höchstens gegen Ende
des sechsten Jahrhunderts, entstanden sein kann. Darnach wäre es
ziemlich gleichzeitig mit dem ravennatischen Bilde; welchem von
den beiden Künstlern die Palme zuerkannt werden muss, liegt auf der
Hand. 1
1 Es soll aber hier noch einer in der Hauptsache zutreffenden Bemerkung
Steinmanns (1. c. S. 60) mit Rücksicht auf das Mosaik in Ravenna und das eben
besprochene gedacht werden, dass nämlich die Verklärung Christi, so viel wir
wissen, die einzige Scene aus der Geschichte Jesu auf Erden ist, die in altchrist¬
licher Kunst im Abendlande (wohl auch im Morgenlande) für Apsis-Darstellungen
verwandt wurde. Hier wurde, sobald man figürliche Darstellungen wählte, Christus
mit seinen Heiligen in himmlischer Herrlichkeit geschildert, und da lag es aller¬
dings nahe, dass auch die Verklärung des Herrn, in der der Heiland für Augen¬
blicke wenigstens seiner irdischen Gestalt sich entäusserte, aus dem Rahmen der für
den Schmuck des Allerheiligsten bestimmten Bilder nicht herausfiel. (Für spätere
Römische Quartal schrift 1902
3
34 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst.
Von jenem Mosaik ab müssen wir gleich ein halbes Jahr¬
tausend überspringen, um weitere Darstellungen der Transfiguratio
im Orient zu finden. Allerdings ist uns ja die orientalische Kunst
noch vielfach ein verschlossenes Buch, das wir kaum aufgeschlagen
und durchzublättern begonnen haben, und es braucht auch nur an
die Zerstörung so vieler Monumente zur Zeit der Ikonoklasten
erinnert zu werden, um im Morgenlande weit mehr als im Occident
das Fehlen von Darstellungen unseres Gegenstandes erklärlich zu
finden. 1
Auf dem alten Portal von St. Paul, das im Jahre 1070 in
Constantinopel angefertigt worden ist, trägt die Darstellung die
Unterschrift H MeTAMOfcjjOCIC (sic). Christus steht nicht
in einer ovalen, sondern in einer kreisrunden Glorie, und von ihm
gehen Strahlen aus, wodurch wir an das durch einen Querbalken
gekreuzte constantinische Monogramm erinnert werden könnten,
wenn das Monument nicht so jungen Ursprungs wäre. Die untere
hasta reicht über den Kreis hinaus. Einen Heiligenschein um
das Haupt, schwebt der Herr frei; die Linke ist ausgestreckt; die
Rechte hält die Falten des Gewändes. Moses und Elias stehen auf
dem Berge, beide die linke Hand nach Christus ausgestreckt Von
den Aposteln liegt der mittlere, auf den der verlängerte Strahl hinab¬
steigt, auf der Erde und verhüllt mit einem Tuche sein Gesicht;
der Apostel zur Linken kniet, der zur Rechten steht; jener hat die
rechte Hand auf das Knie gelegt und die andere in Verwunderung
vor der Brust erhoben; dieser streckt die Linke nach dem auf den
Boden liegenden Mitapostel aus. Alle drei haben keinen Heiligen¬
schein.
Auf dem Berge Athos ist die Hauptkirche (Protaton) der
Metamorphose oder Transfiguration geweiht; sie stammt aus dem
13. Jahrhundert. Darstellungen der Verklärung wiederholen sich in
den Gemälden der dortigen Klosterkirche (Brockhaus, S. 217 f.) und
gleichfalls in Handschriften (Brockhaus, S. 186 f-, 226 f.). Brockhaus
Absiden-Darstellungen vergl. die in S. Maria nova [S. Francesca Romana], in S. Maria
in Trastevere, in S. Maria maggiore u. a.; für den Orient vgl. Brockhaus, Oie Kunst
in den Athos-Klöstem, S. 61).
1 Welch ein reicher Schmuck an Mosaiken und Fresken in den Kirchen
Griechenlands, Thessaliens und Macedoniens der näheren Studien harrt, lehrt die
Aufzählung bei Schäfer, Handbuch der Malerei vom Berge Athos, S. 2 f.
de Waal
35
gibt in seinem Buche: Die Kunst in den Athosklöstern, auf Taf. 24
und Taf. 25 (vgl. S. 187 und 190) zwei Miniaturen etwa aus dem
elften oder zwölften Jahrhundert mit der Verklärung Christi. Die
erstere stellt uns den Heiland dar mit den beiden Heiligen des
Alten Bundes innerhalb des kreisförmigen Glorienscheins oder der
Sonne. Die drei Hauptgestalten sind von blauer Luft umflossen;
Christus ist weiss gekleidet; goldene Strahlen gehen von ihm aus. 1
Christus, bärtig, mit Kreuznimbus, in der Linken eine Rolle, die
Rechte vor der Brust im Gestus des Redens, neben ihm rechts und
links die Sigla IC und XC, steht auf einem Berge, und in gleicher
Höhe neben ihm erblicken wir zu seiner Rechten den greisenhaften
Elias, links den jugendlich bartlosen Moses. Dieser hält in beiden
Händen eine Tafel; jener streckt die Rechte zum Sprechen nach
Christus aus; beide haben in Ehrfurcht das Haupt gesenkt. Die
Hand aus der Höhe fehlt. An dem Abhange des Berges hat sich
rechts der kniende Petrus erhoben und streckt die Rechte zum
Reden nach dem Herrn aus; von den beiden andern Aposteln beugt
der eine sich tief zur Erde und verhüllt sein Gesicht; der dritte
wendet sich weg, weil er den Glanz des Glorienlichtes nicht er¬
tragen kann; alle drei haben Heiligenschein. Im Hintergründe stehen
links drei, rechts vier Männer, jedoch ohne direkte Theilnahme an dem
Vorgänge auf dem Berge zu nehmen. Man könnte hier an die auf
den Verklärungsbericht folgende Stelle (Marcus 9, 13) denken: Et
veniens ad discipulos suos vidit turbam magnam circa eos et scribas
conquirentes cum eis; allein dafür ist die Haltung der Leute zu
1 Schäfer, 1. c. S.27: „Um die Verklärung darzustellen, zeigen die Griechen
Christus in Mitten eines feurigen Rades, an welches sich Strahlen binden, die von
dem Gottmenschen ausgehen, welcher den Mittelpunkt oder die Axenhöhlung dieses
himmlischen Rades bildet". Auch auf einem Glasgemälde der Kathedrale von
Chartres steht der Christus in der Verkläruug in einem solchen Rade, eine Arbeit
unter byzantinischen Einflüssen. Brockhaus, 1. c. S. 125: „Bei der Verklärung
Christi erscheint Christus auf dem Gipfel des Berges Thabor zwischen Moses und
Elias, von hellem Licht umflossen. Seine weisse Gestalt sendet Lichtstrahlen aus.
Die Apostel, welche ihn begleiteten, sehen die lichte Erscheinung und fallen be¬
stürzt auf ihr Angesicht. In kleinen Figuren zeigen zwei Nebengruppen links den
Aufstieg zum Berge, rechts den Abstieg. . . . Die drei verklärten Personen er¬
scheinen nicht in blossem Gespräch, nicht gleichberechtigt; sondern den Vertretern
von Gesetz und Prophetenthum ist eine untergeordnete, dienende Stellung gegen¬
über dem in ihrer Mitte zugewiesen. . . . Nur ausnahmsweise erscheint auch die
Hand Gottes und weist der Maler den Engeln ... die Rolle zu, Moses und Elias
herbeizutragen".
36 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst.
ruhig. Eine gewisse Parallele haben wir in der Biblia pauperum
(Laib und Schwarz, Taf. 6), wo links von der Verklärung die drei
Engel, die den Abraham besuchen, rechts die drei Jünglinge im
Feuerofen mit Christus als Engel die Prototypen der Transfiguratio
sind. Die richtige Erklärung aber ergibt sich aus der unten folgen¬
der Schilderung des Malerbuches vom Berge Athos.
Das zweite Bild mit der Ueberschrift H M6T AMO|’-
CD CI C T O Y i<Y H M O) N iy xy trägt auch oben die
Inschrift H MG TA MOpcjxDClC. Die drei Hauptpersonen
sind von blauer Luft umgeben; von Christus geht ein weisser Licht¬
schein aus, der sechs Strahlenbüschel entsendet, von denen drei die
zu Boden gefallenen Jünger treffen. Auch hier steht der Herr in
einer Sonne zugleich mit den andern; aber während auf der vorhin
besprochenen Miniatur die Sonne unten hinter der Bergspitze zurück¬
tritt, geht sie hier unter den Füssen der drei Personen hindurch, so
dass diese als über der Erde schwebend erscheinen. Rechts vom
Herrn erblicken wir den bärtigen Elias, links mit der Gesetzestafel den
jugendlichen, bartlosen Moses; alle drei haben um das Haupt den
Heiligenschein. Rechts und links neben der Sonne erhebt sich auf
der Höhe des Berges ein Baum. — Von den drei Aposteln unten
kniet der mittlere tief vornübergebeugt am Boden; der zur Rechten,
Petrus, hebt seine Hand zum Herrn empor; der dritte wendet sich
hinweg, indem er den rechten Arm zur Abwehr gegen den Sonnen¬
glanz der Verklärung ausstreckt. 1 Das britische Museum besitzt
eine Triphychon, Gemälde aus dem 12. oder 13. Jahrh., mit der
Darstellung der Verkündigung, der Tauf und der Verkärung (Dalton,
Catalogue of early Christ, antiq. n. 9871). Letztere zeigt Christus
in runder Gloria, mit der Inschrift IC und XC und der Ueberschrift
H M G T a M O P 4» O) C l C.
Das Handbuch der Malerei vom Berge Athos (Schäfer, Trier
1855) liefert für die Darstellung der Metamorphose folgende Weisung:
„Ein Berg mit drei Spitzen, und auf der mittleren Spitze steht
1 Es mag noch erwähnt werden, dass auf derThüre von St. Paul Taufe und
Transfiguratio neben, auf dem Paliotto von Palermo auf ein und derselben Tafel
übereinander stehen. Der Grund liegt in der Gleichheit des himmlischen Zeug¬
nisses,
de Waal
37
Christus in weissem Gewände und segnet, und um ihn ist Licht
mit Strahlen. Auf der rechten Seite hält Moses die Tafeln; auf der
linken steht der Prophet Elias und bittet und schaut auf Christum.
Unter Christus liegen Petrus, Jacobus und Johannes vor sich hin
und schauen nach oben wie in Verzückung. Im Hintergründe ist
auf der einen Seite des Berges wieder Christus mit den Aposteln
wie er mit ihnen hinaufgeht und auf die Spitze des Berges hin¬
weist; auf der andern Seite gehen die Apostel wieder hinab, indem
sie mit Furcht hinter sich schauen. Ihnen folgt Christus und
segnet sie."
Werfen wir noch einen Blick anf die ikonographischen Eigen -
thümlichkeiten in der Darstellung der Transfiguratio, so erscheint
Christus hier durchgehends nicht jugendlich und bartlos, wie meistens
bei den Wunderwirkungen, sondern in vollendetem Mannesalter, wie
die alte Kunst den Herrn auch als Gesetzgeber auf dem Berge
darstellt.
Moses steht gewöhnlich zur Linken des Herrn, in jugend¬
lichem Alter und bartlos, mit einer Tafel in der Linken, Elias rechts
als bärtiger Greis. Zu den Ausnahmen gehören das Mosaik zu
Ravenna, wo bei der Figur rechts von Christus noch die Buch¬
staben moiSES erhalten sind, und das von S. Prassede, wo der
Mann zur Rechten Christi eine Tafel mit dem Worte LEGE trägt.
Dem entspricht die Stellung, welche die Apostelfürsten neben Christus
einnehmen: Petrus, wie Moses, links Paulus, wie Elias, rechts. Für
Moses hat die alte Kunst zwei Typen, einen jugendlichen, bartlosen,
und einen älteren, männlichen mit Bart, wie sie ja auch für Christus
diese beiden verschiedenen Typen hat. 1
Der Berg der Verklärung wird in reicher Anmuth, mit
Bäumen und Blumen bedeckt, aufgefasst, soweit der Künstler Platz
hatte, auch dieses Landschaftliche zur Darstellung zu bringen. So
sehen wir es auf dem Mosaik von Ravenna, auf dem von S. Nereo
1 Beide Typen für Moses finden sich neben einander auf ein und dem¬
selben Fresko in San Callisto in der sog. Capelia delle pecorelle, Moses, der sich
die Schuhe löst, jung und bartlos; wo er aber das Wasser aus dem Felsen schlägt-
älter und bärtig. - Zu dem jugendlich unbärtigen Moses auf späteren byzan¬
tinischen Darstellungen vergl. Brockhaus, 1. c. S. 215.
38 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst.
und Achileo und auf der an zweiter Stelle beschriebenen Miniatur
vom Berge Athos. 1
Eine eingehendere Betrachtung erheischt der Glorienschein,
der den Herrn umgibt, da über ihn in den Handbüchern der
Archäologie sich eine Besprechung nicht findet. Nachweislich zu¬
erst kommt derselbe auf den älteren Mosaiken im Langschiff von
S. Maria maggiore vor, die wahrscheinlich aus der alten liberianischen
Basilika, aus der Mitte des vierten Jahrhunderts, stammen. Bei
der Erscheinung der drei Engel bei Abraham steht der mittlere in
der Mandorla, die beiden andern ausserhalb derselben, so zwar, dass
der zur Rechten von der Scheibe theilweise verdeckt wird. Alle
drei Engel stehen auf einer Wolke, unter welcher die untere Spitze
der Mandorla herausragt (Garrucci, Tav. 215, 3; vgl. de Rossi,
Musaici). Eben daselbst (Garrucci, Tav. 220, 2), in der Scene, wo
die Juden den Moses, Josue und Kaleb steinigen wollen, umschliesst
bergend eine Mandorla, in welche oben aus einer Wolke die Hand
Gottes hinabreicht, die Verfolgten: Cumque clamaret omnis mul-
titudo et lapidibus eos vellet opprimere, apparuit gloria Domini
(Num. Xill, 23).* In diesen beiden Scenen haben wir, wie man
sieht, alle Elemente für die obere Gruppe der Transfiguratio, eine
wichtige Instanz gegen die Bedenken, welche gegen die Annahme
einer Verklärungsscene im Mailänder Bildercyclus schon für die Zeit
des h. Ambrosius erhoben worden sind. 3 Wir können hierher auch
die Darstellung Christi auf der Thüre von S. Sabina aus dem An¬
fänge des fünften Jahrhunderts rechnen, wo der Herr in seiner
himmlischen Glorie, aufrecht stehend, mit Nimbus um das Haupt,
eine entfaltete Rolle in der Linken, die Rechte ausgestreckt, von
einem runden Kranze umschlossen ist. — Auf dem Triumphbogen
der Galla Placidia in St. Paul umgibt das Haupt des Herrn ein
Nimbus, von welchem Strahlen ausgehen; hinter diese Strahlen legt
sich eine, tiefer auf das Brustbild Christi hinabreichende Gloria
1 So nahe es im Anschlüsse an die Darstellung der Uebergabe der LEX an
Petrus gelegen hätte, aus dein Verklärungsberge die vier Paradiesströine hervor-
fliessen zu lassen, so ist das doch nirgendwo geschehen. Unsere Darstellungen sind
ja auch durchweg alle rein historisch.
* Gloria Domini würde also der beste, biblisch begründete Terminus tech-
nicus für die Mandorla sein.
a Vgl. Merkle, R. Q. S., S. 203.
de Waal
39
aus mehreren Reifen, welche mit der Scheibe des Nimbus nicht
concentrisch sind (Oarrucci, Tav. 237, und de Rossi, Musaici). —
Bei der Himmelfahrt Christi auf einem Gemälde der Unterkirche
von S. Clemente aus der Zeit des Papstes Leo IV. um 850 halten
vier Engel die Gloria, die den Herrn umschliesst.
Wenn die spätere Kunst die Seele Christi beim Besuche der
Väter in der Vorhölle darstellt, umgibt sie dieselbe jedesmal mit der
Mandorla, einen Nimbus um das Haupt. So in der Kapelle des
h. Zeno in S. Prassede (um 820), auf zwei Gemälden in der Unter¬
kirche von S. Clemente, auf dem Fragment eines Bildes in S. Gio¬
vanni e Paolo, in der ehemaligen Kapelle des Papstes Johannes VIII.
in der alten Peterskirche, alle aus dem neunten oder zehnten Jahr¬
hundert, auf einem Medaillon im Schatze zu Monza, auf einer der
Säulen in S. Marco u. s. w.
In der orientalischen Kunst erscheint die Gloria im Rabulas-
Codex der Laurenziana um 586, wo bei der Himmelfahrt Christus,
den Nimbus um das Haupt, von derselben eingefasst ist. Dasselbe
gilt von den Oelkrüglein aus Jerusalem im Schatze zu Monza, ziem¬
lich aus derselben Zeit, in den Scenen der Himmelfahrt Christi und
der Sendung des h. Geistes (Garrucci, Tav. 433, 8 und 10; 434, 2
und 3; 435, 1.), und von dem Bilde des jüngsten Gerichtes im
Cosmas Indicopleustes der Vaticana aus dem siebenten Jahrhundert
(Garrucci 153, 1). Eine Elfenbeintafel aus dem 9. Jahrhundert im
brit. Museum (Dalton, 1 c. n. 299, Plate XI) stellt Christus in der
Vorhölle dar, auf dem Regenbogen thronend, ein Suppedaneum
unter den Füssen, in der Linken ein Buch, die Rechte ausgestreckt,
mit Kreuznimbus um das Haupt, und um die ganze Erscheinung ein
Oval. Auch auf den Darstellungen der xotfirjoi? der h. Jungfrau
erscheint der göttliche Sohn in der Gloria. 1
Nicht ein ovaler, sondern ein kreisrunder Glorienschein um¬
gibt den sitzenden Christus in dem zuletzt genannten Codex des
Cosmas in der Vision des Ezechiel (Garrucci, Tav. 149, 1). Auch
auf den Miniaturen des Athos steht der Herr in einer runden Aureola
oder einer Sonne. Dieser ovale, resp. kreisrunde Glorienschein ist
1 Als Variante mag es betrachtet werden, wenn zuweilen, wie in der Bibel
von St. Paul zu Rom Fol. 115 (9. Jahrh.), sich in das Oval noch ein Doppeloval,
eines über dem anderen, um die Figur des thronenden Christus legt
40 Zur Ikonographie der Transfiguratio in der älteren Kunst
in der occidentalischen, wie in der orientalischen Kunst die aus¬
schliessliche Praerogative des verklärten und verherrlichten Heilandes;
sie umgibt seine ganze Erscheinung, während ein eigener Nimbus
auch noch um das Haupt gelegt ist. Die Farbe dieses Hintergrundes,
von welchem die Figur des Herrn sich abhebt, ist auf Gemälden
und Mosaiken verschieden, wobei die Epoche in Betracht kommt,
aus welcher das Bild stammt
Lieber einige Inschriften auf den Erzthüren
der Basilica di S. Paolo bei Rom und der
Michaelskirche in Monte S. Angelo.
Von
Ernst F. Krause
Auf den beiden Erzthüren, die der Handelsherr Pantaleon aus
Amalfi für die Basilica di S. Paolo fuori le mura bei Rom und die
Grottenkirche des Erzengels Michael in Monte S. Angelo auf dem
Berge Gargano in Apulien stiftete, befinden sich ausser in den Thür¬
feldern auch auf einigen Querbalken Inschriften, die mit Ausnahme
einer, in der Hildebrand, der spätere Papst Gregor VII., erwähnt
wird, leider zu wenig Beachtung gefunden haben. Die meisten der
Gelehrten, welche über die Erzthüren geschrieben haben, begnügten
sich damit, die Inschriften abzudrucken, fügten auch wohl kurze An¬
merkungen bei, untersuchten jedoch weder die einzelnen Inschriften
genauer, noch behandelten sie alle im Zusammenhänge. Das will
ich im folgenden unternehmen, namentlich aber will ich das Ver¬
hältnis zweier Inschriften auf den beiden Thüren klarzustellen
suchen, die teilweise denselben Wortlaut haben.
Ich lege meiner Untersuchung für die Erzthür der Basilica di
S. Paolo fuori le mura zu Grunde die Publikation von N. M. Nicolai,
Deila basilica di S. Paolo, Roma 1815, tav. XI —XVII (nament¬
lich XI); dazu Text p. 286 — 296; und die von Agincourt,
Histoire de l'art par les monumens, Paris 1823, IV, Sculpture, pl.
XIII XX (namentlich XX); dazu Text in tome II, Sculpture, p. 48.
Die Hildebrandinschrift allein, soweit sie erhalten ist — die Thür
wurde bei dem Brande der Basilica im J. 1823 teilweise zerstört —
ist in der Civiltä cattolica, 1895, Bd. 3, S. 205—210 herausgegeben.
42
Krause
Der anonym gedruckte Artikel stammt, wie mir Herr Professor
Scheffer-Boichorst mitteilt, von Orisar. Vergleicht man das Facsi-
mile auf S. 208 mit den Publikationen von Nicolai und Agincourt,
so sieht man, wie wenig zuverlässig noch diese relativ besten Publi¬
kationen, besonders hinsichtlich des Schriftcharakters der Inschriften
sind. Es ist daher auch für die übrigen noch erhaltenen Teile der
Thür eine genauere Kopie wünschenswert. Wir wissen nicht einmal,
wie weit eigentlich die Thür durch die Feuersbrunst von 1823 zer¬
stört ist.
Die Thür der Michaelskirche von Monte S. Angelo ist zu¬
letzt und am besten herausgegeben von H. W. Schulz, Denkmäler
der Kunst des Mittelalters in Unteritalien, Dresden 1860, Atlas, Tafel
XXXIX; Text dazu in Bd. I, S. 224-251.
Ich beginne mit den Balkeninschriften auf der Thür der
Basilica di S. Paolo.
Es befinden sich auf zwei Balken dieser Thür drei Inschriften,
auf dem Balken zwischen dem zweiten Felde der sechsten und dem
zweiten Felde der siebenten Horizontalreihe eine griechische und
eine syrische, auf dem Balken zwischen dem fünften Felde der
siebenten und dem fünften Felde der achten Horizontalreihe eine
lateinische.
Die griechische Inschrift lautet nach Auflösung der Sigel:
1 >|<; ’Exaficb&rj x ei S l Exav-
2 gaxiov tov yvrov • ol
3 ävayiviooxoiv- (so!)
4 res ei>xeo&e xal imeg Ifiov 5 ^;'
deutsch: Es (das Werk) wurde verfertigt von meiner, des
Oiessers Stauracius Hand; die ihr dieses lest, betet auch für mich.
Wir haben es hier mit einer Künstlerinschrift zu thun. Als
Schöpfer des Werkes nennt sich der Giesser Stauracius; er bittet die,
welche die Inschrift lesen, für ihn zu beten.
1 Fehlerhaft abgedruckt bei Nicolai a. O. p. 289 (avayivcboxovtes statt avayi-
vcbaxcovTeg) und bei E. Strehlke, Ueber byzantinische Erzthüren des XI. Jahr¬
hunderts und das Geschlecht des Pantaleon von Amalfi, in v. Quast und Otte,
Zeitschrift für christliche Archaeologie und Kunst, II, S. 116 (xal nach evxcoOe fehlt;
VJI Statt tvr eg).
Ueber einige Inschriften auf den Erzfhüren der Basilika di S. Paolo etc. 43
Tov xyrov in der 2. Zeile ist zu übersetzen: des Oiessers. Das
Wort kommt zwar meines Wissens nur in zwei griechisch-lateinischen
Glossarien vor, nämlich in den Glossae Graeco-Latinae edd.
Götz et Gundermann in CGL II, p. 479: Xvrtjg fusor; und in den
Hermeneumata Montepessulana ed. Götz in CGL III, p. 309:
ebenfalls Xmtjs fusor; es liegt jedoch kein Grund vor %vxov für
verderbt zu halten. Nicolai a. O. p. 290 fabelt von einem Stauracius
aus Chios (Stauracio da Scio).
Auf demselben Balken, rechts von der griechischen Inschrift,
steht eine leider sehr schwer zu entziffernde syrische Inschrift. Sie
scheint verständnislos nach einer Vorlage von einem eingemeisselt
zu sein, welcher der syrischen Sprache nicht mächtig war. Herr
Geheimrat Sachau deutet sie so:
.. l
.«Zitn 2
2juI . hmlh 3
ucnoAx. länp 4
1 . . . portam ....
2 hanc.quae (-i, -od) a
3 Deo.omnis homo
4 qui legit oret pro eo.
Die durch Punkte wiedergegebenen Stellen der Inschrift ent¬
halten völlig unleserliche Worte.
Herr Prof. Euting in Strassburg liest das Ende von Zeile
3 und Zeile 4 so:
ZxA .3
(oder wxioAbw vA^w 21^1 4
3 .jeder Mensch,
4 der das liest, möge für mich (oder: ihn) beten.
Aus diesem letzten Satze, der mit dem Schlüsse der griechischen
Inschrift inhaltlich übereinstimmt, können wir schliessen, dass die
ganze Inschrift dasselbe besagte wie die griechische, wenn man
auch in der ersten Hälfte wegen der Unleserlichkeit der meisten
Worte vergeblich nach einem Äquivalent für den griechischen Ge¬
danken sucht, das auch den Namen des Stauracius enthalten müsste.
44
Krause
Dass diese beiden Inschriften, die griechische und die syrische,
gleichzeitig mit den Bildern und den Felderinschriften eingemeisselt
sind, ist an sich wahrscheinlich und wird noch durch den Schrift¬
charakter der griechischen bestätigt, der mit dem der griechischen
Felderinschriften übereinstimmt. Unsere Inschrift unterscheidet sich
von diesen nur dadurch, dass in ihr (wegen des Mangels an Raum)
mehr Abkürzungen angewandt sind.
Die lateinische Inschrift lautet:
. 1 -f ANNO MILLESIMO SEPTVAOESIMO AB INCAR[NA-
TIONE DN]I TEMPORI[BVS] ______ _
2 DNI ALEXANDRI SANCTISSIMI PP CV A[RTE DNI
I]LDEP[RAN-]
3 DI VENERABILI MONACHI ET [ARCHIDIACONI]
4 CONSTRVCTE SVNT PORTEJSTE IN RESIA (so!)
VRB[E CONP ADIVVANTE DNO]
5 PANTALEONE [CONSVLI QVI]
6 ILLE FIERI [IVSSIT]; 1
deutsch: Im Jahre 1070 seit der Fleischwerdung des Herrn,
zu den Zeiten des Herrn Alexander, des heiligsten Vaters, sind nach
den Plänen des Herrn Hildebrand, des ehrwürdigen Mönches und
Archidiacons, diese Thüren verfertigt worden in der Königsstadt
Konstantinopel unter Beihilfe des Herrn Consuls Pantaleon, der sie
machen Hess.
Sämtliche Herausgeber der Inschrift bis auf Orisar haben
für cum arte in Zeile 2 quarti et. Ueber diesen handgreiflichen
Irrtum — nicht Alexander IV. (1253 — 1261) ist der Zeitgenosse
Hildebrands gewesen, sondern Alexander II. (1061 — 1073) — hat
man viel geschrieben, Martens hat es sogar fertiggebracht, wegen
dieses Irrtums auch die übrigen Mitteilungen der Inschrift als un¬
glaubwürdig hinzustellen,’ das nur, um ein Zeugnis zu beseitigen,
das offenbar gegen seine Annahme spricht, Gregor VII. sei nicht
1 Die eingeklammerten Teile der Inschrift sind durch die Feuersbrunst von
1823 zerstört; ich gebe sie mit Ausnahme von RTE in Zeile 2 nach dem Facsimile
von Agincourt a. O. pl. XX wieder.
# Historisches Jahrbuch der Goerres-Gesellschaft, XVI, S. 276: »Wie kann ein
so grober Irrtum über die Lebenszeit des inbetracht kommenden Papstes für die
übrigen Mitteilungen vertrauenerweckend sein!"
Ueber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basilika di S. Paolo etc. 45
Mönch gewesen. 1 Die meisten nehmen Verschreibung für secundi
et an. Mir scheint die Inschrift jedoch durch diese Konjektur nicht
geheilt zu werden. Ich glaube nicht, dass ein Angehöriger des
Klosters di S Paolo, der, wie wir unten zeigen werden, die Inschrift
höchstwahrscheinlich verfasst hat, zu Lebzeiten Alexanders gesagt
hätte: temporibus Alexandri et lldeprandi, mochte Hildebrand
auch noch so mächtig sein und einen noch so grossen Einfluss
auf den Papst ausüben. Die ganze Frage ist in meinen Augen er¬
ledigt durch die glänzende Konjektur von Grisar a. O. cum arte,
die alle Anstösse beseitigt.
Ich gehe nun dazu über festzustellen, wer die Inschrift ver¬
fasst, wer sie eingemeisselt hat, und wann und wo das geschehen ist.
Was den Verfasser betrifft, so ist es ausgeschlossen, dass
Pantaleon die Inschrift verfasst und ihre Einmeisselung dem byzan¬
tinischen Künstler aufgetragen hat, erstens, weil sie, wie wir gleich
zeigen werden, nicht vom Künstler, sondern von einem anderen
eingemeisselt worden ist, sodann, weil Pantaleon sich für die In¬
schrift ein Thürfeld gewählt hätte, wie für die übrigen, die er ange¬
ordnet hat, und sie nicht auf einen Balken hätte setzen lassen, end¬
lich wegen ihres Inhaltes. Die Dinge, die in der Inschrift stehen,
konnten Pantaleon ganz gleichgültig sein, selbst seine Erwähnung
als des-Spenders der Thür, da schon aus zwei anderen Inschriften
der Thür, im fünften Felde der fünften Horizontalreihe und im
ersten Felde der sechsten Horizontalreihe (auf der Rolle, die der
Apostel Paulus hält), deutlich hervorgeht, dass er der Spender ist.
Dass sie nicht vom Künstler eingemeisselt, also auch nicht
von ihm verfasst ist, 2 geht hervor daraus, dass der Schriftcharakter
beträchtlich von dem der übrigen lateinischen Inschriften abweicht,
dann aus der Erwägung, dass der Künstler doch wohl, wenn er
drei Balkeninschriften an der Thür hätte anbringen wollen, sie der
Symmetrie wegen, die er sonst peinlich gewahrt hat, alle in eine
Reihe gesetzt hätte, wie wir das bei den Balkeninschriften auf der
Thür der Michaelskirche von Monte S. Angelo sehen. Er hat viel-
1 Martens ist noch immer nicht von der Irrigkeit seiner Ansicht überzeugt,
trotz Scheffer-Boichorsts Aufsatz in Quiddes Zeitschrift, XI, S. 227 ff.!
* Was Scheffer-Boichorst in Quiddes Zeitschrift, XI, S. 232, und
Heid, Deutsches Kunstblatt, IX, S. 234, annehmen.
46
Krause
mehr, da er nur zwei Inschriften (die griechische und die syrische)
an bringen wollte, um einigermassen Symmetrie herzustellen, für sie
den Balken zwischen dem zweiten Felde der sechsten und dem
zweiten Felde der siebenten Horizontalreihe gewählt, dem auf dem
rechten Flügel der Balken zwischen dem siebenten Felde der sechsten
und dem siebenten Felde der siebenten Horizcntalreihe ent¬
spricht. Dieser Balken enthielt nämlich, so wie der Balken links
neben ihm, sieben Nägel 1 im Gegensätze zu den anderen Balken,
die nur drei Nägel enthalten. Den Inschriften auf dem einen Thür¬
flügel entsprechen so die Nägel auf dem anderen.
Ist so nachgewiesen, dass die Inschrift weder von Pantaleon
angeordnet, noch vom Künstler in Konstantinopel verfasst und zu
gleicher Zeit mit den übrigen Inschriften eingemeisselt ist, so bleibt
uns die Aufgabe, positiv den Verfasser der Inschrift, den Handwerker,
der sie eingemeisselt hat, und Zeit und Ort zu bestimmen.
Was die Zeit betrifft, so kann die Inschrift nicht nach der
Wahl Gregors zum Papste am 22. IV. 1073 verfasst und einge¬
meisselt sein, denn dann hätte man sich unmöglich mit den Worten
Ildeprandi venerabili monachi et archidiaconi begnügt, sondern hätte
auf Gregors Papstum deutlich hingewiesen, zumal da er ,,rector et
oeconomus“ des Klosters di S. Paolo gewesen war.* Haben wir als
terminus ante quem den 22. IV. 1073, so ergiebt sich als terminus
post quem das Jahr 1070, in dem die Thür angefertigt ist. Genauer
werden wir die Zeit der Inschrift weiter unten fixieren.
Eingemeisselt ist die Inschrift von einem italienischen Hand¬
werker; das beweist der Typus der Buchstaben. 3 Wir sind also
genötigt anzunehmen, dass die Thür ohne die Inschrift an ihrem
Bestimmungsorte angekommen ist, und dass dann erst die Inschrift
eingemeisselt worden ist.
1 Jetzt sind nur sechs vorhanden; dass es ursprünglich sieben waren, erhellt
sowohl aus ihrer Anordnung: Q;VQ^Q, als auch daraus, dass der links
vl/
danebenbefindliche Balken sieben Nägel enthält.
* Monasterii sancti Pauli rcctor et oeconomus unterzeichnet er sich in einer
Urkunde vom Jahre 1064 (Jaffe-Loewenfeld, RPR, 4494); dass er nicht Abt
war, hat Sch eff er-Boichorst gezeigt a. O. S. 228-231.
* Siehe Orisar a. O. S. 207.
Ueber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basilika di S. Paolo etc. 47
Es bleibt uns noch der Verfasser der Inschrift zu bestimmen
übrig. Dass etwa Pantaleon die Inschrift nachträglich hätte ein-
meissein lassen, ist unwahrscheinlich, und zwar aus dem Grunde,
der mit gegen die Annahme sprach, er habe sie dem byzantinischen
Künstler aufgetragen, nämlich wegen ihres Inhaltes. 1 Es bleiben als
Verfasser nur die Mönche oder der Abt des Klosters di S. Paolo
übrig. Der Grund, weshalb diese, die Symmetrie störende Inschrift
nachträglich hinzugefügt ist, ist noch leicht zu erkennen. Die Mönche,
resp. der Abt, wollten ihren „rector et oeconomus“ Hildebrand, der
beim Papste die erste Stelle einnahm, sein Vertrauter und Leiter
der Politik war, und der die Pläne zu der Thür entworfen hatte,
auf der Thür erwähnt wissen. Gleichzeitig fügten sie die Jahreszahl
und den regierenden Papst hinzu und erwähnten noch einmal
Pantaleon als den Stifter, jedenfalls, weil er bei der Anbringung der
Thür zugegen war. Die grammatischen und orthographischen Fehler
der Inschrift flössen uns allerdings wenig Achtung vor den Kennt¬
nissen der Mönche, resp. ihres Abtes, ein. Wie tief jedoch die
Bildung der grossen Menge des Klerus damals gesunken war, ist
jedem bekannt, der die Zeit auch nur einigermassen kennt.
Durch diese Erwägungen über den Verfasser der Inschrift
wird auch ihre Zeit genauer bestimmt. Während wir oben fest¬
gestellt hatten, dass die Inschrift in die Zeit von 1070 bis zum
22. IV. 1073 fällt, so ist jetzt klar, dass sie 1070 verfasst und ein-
gemeisselt ist
Wir kommen nun zu der Thür der Michaelskirche in Monte
S. Angelo. Auf ihr befinden sich auf den Querbalken zwischen
der fünften und sechsten Felderreihe zwei Inschriften, jede quer
über zwei Balken geschrieben.
Die erste, auf dem linken Flügel befindliche lautet:
1 a + ROGO ET ADIVRO RECTORES SCI ANGELI MICHA
lb VT SEMEL IN ANNO DETERGERE FACIATIS
2a HAS PORTAS S1CVTI NOS NVNC OSTEN-
2b DERE FECIMVS VT SINT SEMPER
3a LVCIDE ET CLÄRE;
1 Vgl. oben S. 45.
48
Krause
deutsch: Ich bitte und beschwöre (Euch), Leiter des heiligen
Engels Michael, dass Ihr einmal im Jahre diese Thören abwischen
lasst, wie wir es jetzt haben zeigen lassen, damit sie immer leuchtend
und blank seien.
Die Inschrift bezieht sich auf die jährliche Reinigung der
Thür. Der Sprecher, der die Weisung giebt, ist offenbar der
Künstler selbst; mit dem Passus sicuti nos nunc ostendere fecimus
wird ohne Zweifel darauf hingewiesen, dass zur Anbringung der
Thür ein Fachmann mit nach Monte S. Angelo ging, der sie auch
reinigte. Der Künstler giebt nun in der Inschrift den Vorstehern
der Kirche die Weisung, die Thür jährlich einmal so zu reinigen,
wie er (der Künstler) es jetzt durch den Fachmann habe zeigen
lassen. Dass der Künstler selbst die Thür an den Aufstellungsort
begleitete, wie Schulz a. O. S. 251 will, ist mir unwahrscheinlich,
denn einerseits hätte er dann doch wohl die Thür selbst gereinigt
und in der Inschrift geschrieben: sicuti nos nunc ostendimus, ander¬
seits glaube ich nicht, dass ein Meister sich auf so lange Zeit von
seiner Werkstatt wird entfernt haben, wie es zur Begleitung der
Thür an ihren Bestimmungsort erforderlich gewesen wäre.
Die zweite Inschrift, auf dem dritten und vierten Balken der¬
selben Reihe, lautet:
la + HOC OPVS COMPLETVM EST IN REGIA __
2b VRBEM CONSTANTINOPLI ’ ADIVBANTE DNO
2a PANTALEONE QVI EAS FIERI IVSSIT
2b ANNO AB 1NCARNATIONE 1 2 MILLE
3a SIMO SEPTVAGESIMO SEXTO . •
deutsch: Dieses Werk ist verfertigt in der Königsstadt
Konstantinopel unter Beihilfe des Herrn Pantaleon, der sie machen
liess im Jahre 1076 seit der Fleischwerdung (des Herrn)
Wir erfahren aus dieser Inschrift den Anfertigungsort, den
Stifter und das Anfertigungsjahr der Thür.
Die beiden zuletzt besprochenen lateinischen Inschriften sind
vom Künstler selbst an der Thür angebracht, was erhellt aus dem
1 So das Facsimile bei Schulz; im Texte, I, S. 249: Constantinopoli.
2 So das Facsimile bei Schulz; im Texte a,. Q. lesen wir noch dornini hinter
incarnatione.
Ueber einige Inschriften auf den Erzthüren der Basilika di S. Paolo etc. 49
Inhalte der Inschriften und aus dem Schriftcharakter, der genau mit
dem der Felderinschriften übereinstimmt. Bei der zweiten Inschrift
springt die Aehnlichkeit mit der lateinischen Balkenischrift auf der
Thür der Basilica di S. Paolo in die Augen. Da die Ueberein-
stimmung zu gross ist, um zufällig sein zu können, so fragt es sich,
wie die beiden Inschriften mit einander Zusammenhängen.
Die Annahme einer gemeinsamen Quelle, die nur Pantaleon
sein könnte, ist unmöglich, da weder die Inschrift auf der Thür der
Basilica di S. Paolo von ihm verfasst ist, wie wir oben gezeigt
haben, noch diese Inschrift, wie sich ebenso leicht zeigen lässt. Es
bleibt uns daher nur übrig anzunehmen, der Künstler der Thür der
Michaelskirche habe die Inschrift auf der Thür der Basilica di
S. Paolo benutzt, da diese nachweislich älter ist, nämlich aus dem
Jahre 1070 stammt, die andere dagegen aus dem Jahre 1076. Er
musste sie natürlich für seine Zwecke umändern. Ausserdem be¬
seitigte er einige Fehler der Inschrift 1 während er selbst einen neuen
hinzufügte 2 Einen positiven Beweis für die Benutzung der Inschrift
durch den Künstler und somit auch einen Beweis für die Echtheit
der Inschrift bietet die Vergleichung ihres Anfanges mit der ent¬
sprechenden Stelle in der Inschrift auf der Thür der Michaelskirche
von Monte S. Angelo. In der Vorlage stand: constructe sunt porte
iste. Da der Künstler aber in der ersten Inschrift, die die Weisung
in betreff der Reinigung der Thür enthält, schon has portas ge¬
schrieben hatte, so zog er den Ausdruck hoc opus completum est
vor, ohne sich jedoch weiter an diese Änderung zu kehren, denn
er fährt, als wenn er porte und nicht opus geschrieben hätte, in An¬
lehnung an seine Vorlage fort: qui eas ßeri iussit. Wer glaubt,
dass die Hildebrandinschrift unter Benutzung der Inschrift der
Michaelskirche von Monte S. Angelo gefälscht ist, erkläre doch,
warum der Fälscher für die Worte hoc opus completum est die
anderen constructe sunt porte iste eingesetzt hat!
Da somit erwiesen ist, dass der Künstler, der die Thür von
Monte S. Angelo angefertigt hat, die Inschrift auf der Basilica di
S. Paolo benutzt hat, so fragt es sich, woher er eine Kopie der In-
1 Resia regia; für den grammatisch falschen nom. ille ( - illae) setzte er eas.
8 Adiubante statt adiuvante der Vorlage.
Römische Quartalschrift 1902.
4
50
Krause
Schrift besass. Bei der Thür von Monte S. Angelo haben wir ge¬
sehen, dass ein Fachmann ihre Anbringung besorgte. Dasselbe
werden wir für die Thür der Basilica di S. Paolo annehmen
dürfen, zumal diese noch bedeutend grösser und kostbarer war als
jene — sie hatte 54 Thürfelder, während jene nur 24 zählt — und
dem Künstler daran liegen musste, dass sie gehörig und ohne Be¬
schädigung angebracht wurde. Dieser Fachmann, der übrigens
selbst kein Erzgiesser war — sonst hätte man die Inschrift von ihm
anfertigen lassen und nicht von einem Italiener -- sondern etwa
ein Maurer oder ein Steinmetz, zu welcher Annahme der Umstand
nötigt, dass die Thür sich in Zapfen, nicht in Angeln bewegte —
dieser Fachmann wird dem Künstler mitgeteilt haben, dass nach¬
träglich noch eine Inschrift an der Thür angebracht worden ist, und
wird eine Kopie der Inschrift mitgebracht haben, die der Künstler
dann im Jahre 1076, als Pantaleon eine neue Thür für die Michaels¬
kirche bestellte, für seine Zwecke benutzte.
Durch diese Erwägungen werden wir auch zu der Annahme
gezwungen, dass beide Thüren nicht nur von demselben Stifter
sondern auch von demselben Künstler, nämlich von Stauracius aus
Konstantinopel, stammen.
Um das Ergebnis meiner Untersuchung kurz zusammenzu¬
fassen, So war der ganze Hergang der: Die von Pantaleon für die
Basilica di S. Paolo fuori le mura bestellte Thür kam in Begleitung»
eines Fachmannes, der nicht Erzgiesser war, ohne die lateinische In¬
schrift an ihrem Bestimmungsorte an; die Mönche, resp. der Abt, ver¬
fassten die Inschrift und liessen sie von einem italienischen Erz¬
giesser an der Thür anbringen. Der Fachmann brachte bei seiner
Rückkehr nach Konstantinopel eine Kopie mit zu Stauracius, der sie
im Jahre 1076 bei der von Pantaleon für die Michaelskirche in
Monte S. Angelo bestellten Erzthür verwandte.
Kleinere Mittheilungen.
Relazione degli scavi eseguiti in S. Agnese.
Nel mese di Ottobre dell' anno teste decorso si iniziavano
nella basilica di S. Agnese sulla via Nomentana scavi a scopo archeo-
logico. Essi erano dovuti alla munificenza dell’ Emo Card. Giorgio
Kopp, principe vescovo di Breslavia, Titolare della basilica, il quäle
ne era stato sollecitato in modo speciale dal chmo Mons. Wilpert. 11
7 Ottobre 1901 rimossa una piccola parte del pavimento del coro dietro
l’altar maggiore, apparve il sottosuolo tuttopienodi formae cheperogni
verso lo occupavano fino all’abside Onoriana, ricoperte di tegoloni,
con sigilli doliari bellissimi. Questi sepolcri costituiscono un vero e
proprio retro Sanctos. Puö precisarsene l’epoca, poiche da monete
ricuperate fra la terra che in parte le riempiva (fra le quali un
bellissimo aureo dell’ Imp. Onorio), risulta che esse sono del sec.
IV-V. Sotto una di queste formae, per mezzo di una piccola frana
apertasi casualmente potfc accedersi ad una graziosa galleria cimite-
riale della metä del IV secolo, che racchiude circa 20 loculi con due
arcosoli. La sua orientazione h parallela all’altar maggiore e una pa-
rete ne rasenta i fondamenti. La galleria comunica con un’altra delle
catacombe del IV secolo. Particolaritä degna di nota della galleria
scoperta £ che i loculi sono intatti: quasi tutti conservano segni
mnemonici al loro posto, e varie iscrizioni. Cosi, oltre i soliti vasi
vitrei e lucerne fittili, vi si vedono un bellissimo onice, ed una
graziosa testa di putto in marmo bianco. Sopra un arcosolio un
graffito assai malandato ci presenta per due volte il monogramma
Tre loculi hanno graffite le seguenti iscrizioni:
1. TURTURA IN PACE
2. m iDur nobembreis depoC BENAEMERENTI IN PACE
3. 1111 NONNA IV IN PACE ABIIT HAGNE
Leggonsi sopra altri le seguenti iscrizioni ancora al posto:
4. CAPITOLINVS • SABINE • COIVGI • BNM • Q VI • ANNV XX
52
Kleinere Mittheilungen.
5. STATIVS >]/ PROCVL, la quäle proviene da un loculo piü
antico e fu qui adoperata come materiale di costruzione.
6. T) MARCELINE BENEMERENTI
Xp IN PACE DEP PRI NONA
/K S MAIAS LIMENIO CATVLINO
Quest' ultima e interessantissima perch£ ci dä l’epoca precisa
della galleria. Essa, come risulta dalla data consolare, b del 349.
La galleria misura m. 10 in lunghezza; b alta m. 2,20, larga
m. 0,70 ed e intercettata nelle due estremitä dalle controfondazioni
delle colonne dell’attuale basilica, formate in gran parte di materiale
proveniente dalle catacombe. — II suolo della galleria b scavato a
formae in tutta la sua lunghezza. Dietro la parete che guarda l’altare
maggiore apparisce un gran blocco di tufo vergine, il quäle, religio-
samente rispettato dagli antichi, ci lascia sospettare che ivi dovettero
sempre esistere memorie preziose del sepolcro della martire eponima
del cimitero e della basilica. Ed anche ora l’altar maggiore e l’uma
che racchiude i resti venerandi di Agnese posa nel mezzo di questo
blocco tufaceo. Lo spazio compreso fra questo blocco e i fondamenti
delle colonne e pieno di terra di scarico e nella parte superiore vi
esistono delle formae sovrapposte.
Compiuta cosi una rapida rassegna della galleria, b necessario
che io accenni alle principali iscrizioni ricuperate nel demolire qualche
muro di divisione delle formae sovrastanti. Seguirö in questa citazione
I’ordine in cui esse furono trovate.
In primo luogo dunque viene una grande e massiccia fascia
mawnorea del sec. IV:
.... quae v XIT • ANN • XLV • M V • D • VII
cum niarito s VO • FECIT • ANN • XXVIII • DEPOSITA
.... PROVIDENTIVS VIRGINIV • FECIT
2.
PETRI -SECVLVS
Notevole pel nome non comune „Petri".
. . . . XIT • ANN • P • _Mj_XXXj. . ..
.. .. CONSS ■ ARCHijadio
Kleinere Mittheilungen.
53
II frammento di data consolare che riscontrasi in quest’ultima
ne fissa l'epoca fra il 385 ed il 406, nel quäle periodo fu console
Arcadio Imperatore.
4. Appartenente ad arcosolio, fu rinvenuta la seguente:
AURELIA AP. in bellissima paleografia.
5. Fra la terra che riempiva due formae si rinvennero 3 frammenti di
un’iscrizione assai piü interessante, come quella che ci rappresenta le
immagini degli Apostoli, protettori del defunto. Notevole lo sbaglio
deU’aiiista che sopra l'immagine di Paolo scrisse "Petrus» tratto forse
in errore dal nome del defunto. Puö facilmente supporsi che dal-
l’altra parte si trovasse l’immagine di Pietro coll’iscrizione «Paulus».
PETRVS
PETRO
busto
Essa fu prima pubblicata dal Marucchi, e recentemente illustrata da
Mons. Wilpert nel Nuovo Bullettino di Archeologia.
.... !X • M • VIIII jri .. ••
.... ;VGI d ISCRj • • •
.... jvs 6 XXf.. .
Notevole per la rappresentazione del pane eucaristico sormon-
tato dal monogramma. £ senza dubbio del sec. IV.
7. Dai fondamenti delle colonne della basilica fu potuta estrarre
la seguente, in cui scorgesi la formula funebre pagana D M , cam-
biata in B onae Memoriae:
6 .
*
ft
RENATV
QVIVIXIT ö ANNi
BENEMEREj
VITALIS d QVl!
BENEMEREN:
j B M ;
Euni CE FILIAE BENEM \ erenti
quae v IXIT ANNV VN!de
CI ET DIES XX ;
LVXVRIVS PATER f \ecit
La paleografia permette di assegnarla al sec. IV.
54 Kleiner? MUfhethmgen.
8. Virile in seguito mta• beUtsshttä cd intatla, ma forse pagana:
die« frtne, perch*. per le %m* dimensiorp potrehbe bemssinm conve-
tiire. ud im Ipeido cmti.tha : ’ ^bbene presentf la f^vipuia Ü,
quäle, eome £? sa. trovasi t;Uvoha ruiehe in isermonr eri'stiaue
M y AVR AMIANTVS AVRÖJE fy AMI ATI
l im: DVt.USSlME QVAE ^ vicxit $• ANNIS
VIII 'I' M A' I i D XVII HAEC SVA ^ FECIT
SH
fi, '«ucvt<> im (»u.lettr*' di forma classica, col ttofo simbolo del-
räncora. I'ulejiii e jieiia pafcografia e nei iacorrismo soniina aritieliitä.
( rede* poleria asseguare ai sec. II o tutto al piü alhi prima meti del III.
Kleinere Mittheiljungen
10. Un frarameuto öpistugrato Ad anticliissimo fit estrktto da Ile
fondazioni delte eoionne che infercettavano !a galleria, in caraUeri di
forma assai antica.
EVTYC
• UV LG ALVMNAE
. . . . T CVEVTYCHENET
parc N'TIBVS LU S UBER
. . .1 V!S
11. Quest'aKrä i- pure bdlissitna . ed iutatta, nella-.sjupenda forma
di carafieri dal chino De Rossi appellati astrfoni di eui vgli si ni«>-
strava ta.nto entusiasta. tjuesta Lipide, cmne i.s precedeuie, i- pftziosa
per La menzione assai rara di librrti nell'epigrafi.a cmtUna
•* i ■
12. Um grazioso fiioietio arcaico, ventae ad arricdiire il piccplo,
ma-. importante gruppt». d - ism/.iom deila .geilte '«Qäittiiät. ta (piate,
come il compiamo Amidlini 'cerc<> di pfovare nella stia opera sul
cimitero di S Agnese, sarebbe sbta la propnettria delLipogco pri-
mitivo. Questa bpide or ma trovata rivestiva una forma ndbifissum,
sotto Ja cattedra prestnterate de!La basilica. Diee cos);
'0
Kleiirere MUtU^jiim^eri
lüHi
neüa fobbrica
Dove in origine appai
della bnsiljca coswntiniana
Al.tri framinenti noievoU sono i segueoti
Pius• ANNO^ • XXXi
. . . .-ivrvNiM's Ii utr
.SU N'-.I • VIII
cürtv cßctSiig E SVA DJE> • LXX
iucn jNJl A • PA RL-N n tws
* <
(VSJrVlBÖ
: RöWlAE:
Ma fra lutte ie Äscrrzioni rnivettule fuon di posto nessuna certo
piiV ppc-ziosa pel hiogo iti ein fyjTrQVäfor.-qiianto ia Kcgnerue:
Kleinere Mittheilungen.
57
Ci indica il consolato di Cassiodoro che fu l’anno 514, ed h
perciö l’unica esistente intiera di tal console: poichü se ne trova un
altro solo frammento nell' atrio del monastero di S. Paolo. £ inoltre la
piü antica che si conosca, in cui si menzioni una “Abbatissa«, poichü
il De Vit ne cita un’altra, ma solo del 569-570. Dissi questa iscri-
zione preziosa pel luogo ove fu trovata, ed infatti confenna mira-
bilmente l'esistenza di un asceterio o monastero di sacre vergini
presso la tomba di S. Agnese fino nella piü remota antichitä, e dopo
poco piü di un secolo fa eco a quanto ci tramandö su tale soggetto
il Liber Pontificalis e la tradizione, gettando inoltre nuova luce sul-
I’interpretazione del primo verso di quel celebre acrostico:
«Constantina Deum venerans Christoque dicata“.
L’etä della Abbatissa, la sua qualifica di Sacra Virgo, S V,
il titolo stesso di cui era insignita credo mi permettano di retrocedere
assai indietro nel sec. V, forse fino oltre la sua metä, in cui la Serena
qui citata abbracciö al pari di tante altre illustri giovinette il Santo
proposito della verginitä.
Finalmente un’ altra insigne scoperta coronö di lieto successo
gli scavi giä si fecondi di risultati preziosi per l’archeologia, e questa
fu il ritrovamento di un’abside piü antica delPattuale: spostata dall’asse
di questa e che cominciando a sinistra circa m. 1. 50 piü indentro
va a destra a perdersi sotto di lei e ne esce anche al difuori. Una
lapide con data consolare murata come materiale di costruzione in
essa, ci rende facile precisarne l'epoca ciofe la fine del V sec o prin-
cipio del VI. Ed in quel tempo appunto, il Papa Simmaco fece l’ab-
side a S. Agnese. La lapide h una copia fedelissima di altra giä
conosciula e visibile nella scala di accesso alla Basilica, e come
opinö il chmo Mons Duchesne, piü che iscrizione funebre, parrebbe
copia di un contratto di compera del sepolcro. - £ cosi concepita
TlioMASCVMAONETE <
se vijVOCONPARAVERV"int
di;EKÄL SEPTB • C ONS F Älusti
VC • 1VN1QRIS • j
£ del 493: e si sa che Simmaco fu Papa dal 498 al 514.
E qui mi cade acconcio accennare una idea sortami in mente
alla presenza dei monumenti, non priva di fondamento e su cui
58
Kleinere Mitthellungen.
tornerö a parlare quando ulteriori scoperte me ne diano prove anche
maggiori, cioe che alla cripta storica di Agnese succedesse quasi lo
stesso che a Pietro e Marcellino, cioö che, salvo qualche modifica-
zione, l'opera di Costantino consistesse nell’ingrandirla ed abbellirla
di ricchi ornamenti, rimanendo essa perö sempre quasi del tutto
sotterranea.
Mi limiterö pure ad accennare semplicemente l’invenzione fatta
della preziosa urna di argento in cui Paolo V ripose nel 1615 le
reliquie ritrovate sotto l’altare, e che, come dice la relazione ufficiale
contemporanea di quel Pontefice, furono collocate di nuovo al posto
primitivo, di modo che possiamo pure ritenere che Agnese riposi
ancora nel luogo in cui fu deposta originariamente, e questo luogo,
come giä ho detto, corrisponde proprio al mezzo di quel gran blocco
di tufo vergine, le cui dimensioni sono indicate dall'attuale presbiterio.
Questa b la relazione delle cose piü notevoli or ora venute in
luce negli scavi eseguiti in S. Agnese. I lavori sono ora sospesi; si
spera perö che possano in seguito continuarsi e cosi spandere nuova
luce sulla Basilica Nomentana e sul sepolcro primitivo della celebre
vergine e martire romana. Augusto Bacci C. R. L.
Das Baptisterium des Papstes Damasus bei St Peter.
Die neuere Forschung zur Geschichte der alten Peterskirche 1 ver-
egt die von Damasus gebaute Taufkapelle in das rechte Querschiff, und
in jenen länglich quadratischen Anbau D, der mit einem entsprechenden
Anbau gegenüber E für eine spätere Erweiterung der Basilika gilt. Dass
Damasus bei St. Peter ein Baptisterium stiftete, dafür haben wir den
authentischen Beleg in den drei uns erhaltenen Inschriften;* aber ist jener
länglich viereckige Raum im unmittelbaren Anschluss an die Basilika die
damasianische Taufkapelle gewesen?
Wenn die Frage bejaht werden muss, dann ist dieses Baptisterium
nach Form und Anlage eine völlige Abweichung von denen des vierten
und der folgenden Jahrhunderte; dann müssen aber auch die Gründe
für eine solche Abweichung sich nachweisen lassen.
Die Form der Piscina, mochte sie nun rund, oder achteckig oder
sternförmig sein oder den Grundriss eines Kreuzes haben, brachte es mit
• Vgl. Kirsch in der R.-Q.-S. 1S90, UOf.
* Kirsch, ). c, S. 118, 119,
Kleiner? Mibbeihtflgea.
sich, d<r iltröbef errichtete Sfou sich |ettcr fwm ansehloss und' daher
durchgehend» rurnl oder yideddg war. . So naben wir heute noch das
constantinisciie Baptisteriim»beim Lateran vor uns, und die unter de Rosst
in der Mitte des Ruttdbaos der Qrabktrche von Santa Cbs&nza an der
Via Nomettlana' Puntlaniente
einer Piscina töhslätiervit
Such dieses Heiligthum als eilte Ursprüngliche Taufkapelle bei der Basilika
der bi. Agnes. Eine solche haben wir wahrscheinlich auch in der runden
Kapelle de! presepio beiS. Maria Maggiore m efkenneo, die StatusV.
durch seinen Architekten Fönte«» in. seinen prachtvollen Anbau .übertraget»
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60
Kleinere Mittheilungen.
Hess. 1 2 Ausserhalb Rom kehrt constant die gleiche Grundform wieder, in
Ravenna, in Neapel, sowie in verschiedenen, in unserer Zeit frei gelegten
Ruinen von Baptisterien Nordafrikas und des Orients. *
Eine zweite, in gleicher Weise überall festgehaltene Besonderheit der
Baptisterien war die Lage derselben ausserhalb, wenngleich im nahen An¬
schluss an die Basiliken. Erst nach dem Empfange des Sacraments wurden
die Neophyten, mit weissen Gewändern bekleidet, in die Versammlung der
Gläubigen eingeführt. Die neuerdings beim Coemeterium der hl. Priscilla
neben der Basilika des hl. Silvester an der Via Salaria wiedergefundene
Piscina gibt dafür einen weiteren Beleg.
Dem Rundbau war in der Regel eine dem Taufceremoniel dienende
Vorhalle vorgebaut, wie sie noch heute bei dem constantinischen Baptisterium
des Lateran gegenüber dem jetzigen Eingänge vorhanden ist, und von der
auch bei Santa Costanza sich Baureste finden.
Ist daher jener länglich viereckige Anbau an das rechte Seitenschiff
von St. Peter, der nur durch zwei Säulen mit ihrer Obermauer von der
Basilika architektonisch geschieden war, der seinen Eingang nicht von
aussen hatte und in welche daher die Täuflinge nur auf dem Wege durch
die ganze Kirche gelangen konnten, wirklich ein Baptisterium gewesen,
welchen Grund hatte dann Papst Damasus, hier von dem früher, wie in
der Folge so treu festgehaltenen Kanon abzuweichen?
Und wenn sich für diese grosse und auffallende Abnormität kein
triftiger Grund vorführen lässt, sollten wir dann nicht das damasianische
Baptisterium bei St Peter anderwärts suchen müssen?
Da bietet sich uns nun wie von selbst der auf der Südseite der
Basilika liegende Rundbau F mit seiner Vorhalle 1 dar. Hier treffen alle
die Besonderheiten und Eigenthümlichkeiten zu, welche für Baptisterien
charakteristisch sind, die Lage, die Form, das Atrium. Dass derselbe auch
als Grabkapelle der kaiserlichen Familie diente, kann uns nicht Wunder
nehmen, wenn wir in Santa Costanza gleichfalls in dem Umgänge die
Sarkophage aufgestellt finden. Dies erklärt aber auch, warum bis in späte
Zeit die Benennung »Mausoleum" statt »Baptisterium" für jenen Rundbau
bei St. Peter in Brauch war, bis auch dieser Name durch die Bezeichnung
Kapelle des hl. Andreas verdrängt wurde.
Wenn Papst Damasus die beim Neubau der Basilika erschlossenen
Quellen des vatikanischen Hügels fasste und in seine Taufkapelle leitete,
1 Es würde sich lohnen, bei S. Sebastiano an der appischen Strasse in dem
jetzt zur Hälfte in eine Remise verwandelten Rundbau, auf der linken Seite vor
dem Kloster, Nachgrabungen vorzunehmen, die wahrscheinlich auch hier Reste der
ehemaligen Piscina zu Tage fördern und den Bau als Baptisterium (und zugleich
als Mausosoleum) erwiesen würden.
2 Die näheren Nachweise finden sich bei Martigny Dictionn. 78; bei Kraus,
Realencycl. II, 839, und in den grösseren Conversations-Lexids unter Artikel
Baptisterien. Vgl. auch unten S. 80.
Kleinere Mittheilungen
61
so haben wir zwar heute noch auf der Nordseite, also entsprechend der
Lage des vermeintlichen Baptisteriums, den Cortile di Damaso im vatika¬
nischen Palast, so benannt nach der dortigen Fontäne; allein die Aqua
Damasiana fliesst ebenso auch auf der Südseite heute in der Sakristei von
St Peter und speist auch noch den Springbrunnen im Palast des hl.
Officiums.
Die volle Gewissheit aber, dass wir in dem „Mausoleum" die alte
Taufkapelle der Peterskirche zu erkennen haben, liefert uns ein deutscher
Pilger, der im Jahre 1450 eine eingehende Beschreibung der Basilika, ihrer
Heiligthümer, Altäre und Merkwürdigkeiten verfasste. Die Schrift ist schon
1876 in der Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart durch Wilhelm
Vogt veröffentlicht worden, ist aber mir erst in den letzten Tagen zuge¬
kommen. Ihr Verfasser ist Nikolaus Muffels, Rathsherr zu Nürn¬
berg, der zur Krönung Friedrichs III. nach Rom entsandt wurde. Dort
heisst es S. 24 über den von uns in's Auge gefassten Rundbau:
„Item darnach get man in ein capellen, da man die cristen inne tauft
hat, ... ist mit VI seulen als zu sant Johanns latron und hat pey LX
schuhen umbfangen und gieng auch zwei stigen hinab zu der tauf.
Item darnach ist ein flissender prun, den man in die tauf von des babst
garten leidt, wen man wil; den prünnen trincken die pilgram gar fast,
dan er durch das ertrich, da der heyligen gepein ligt, geleit ist. Item dar¬
nach stet der altar, do sand Peter einsmals wolt mess haben, do hat er
kein wasser, do entsprung ein pründlein aus dem hertten merbelstein
hinter demselben altar und des wirt nit mynder wye vil man hinein
dunckt oder vertregt, dan man nur mit einer hend hinein tuncken mag."
Demnach war noch 1450 in jener Rundkapelle, „da man die cristen
inne tauft hat", die piscina vorhanden, in die man auf zwei Stufen hinab¬
stieg; der Pilger betont die Aehnlichkeit mit dem Baptisterium des Lateran;
das Wasier wurde durch eine Leitung aus dem päpstlichen Garten durch
den hinter St. Peter liegenden alten Friedhof in das Taufbecken geführt; wie
es scheint, ergoss es sich aus einer in Marmor gefassten Oeffnung hinter
einem später davor erbauten Altäre zuerst in ein enges Becken. d. W.
Eine bischöfliche Grabschrift aus Nepi.
In der alten Bischofsstadt Nepi (seit 1435 mit dem Bistum Sutri ver¬
bunden) hat man in der Kathedrale bei der Erneuerung des Fussbodens
eine mit Kosmaten-Mosaik verzierte Steinplatte erhoben, in welche auf
der Kehrseite die untenstehend wiedergegebene Inschrift eingegraben ist.
Leider ist dieselbe unten schon in alter Zeit theilweise ausgehauen; viel¬
leicht fehlt auch oben ein Stück. Die Inschrifl beginnt: Suscipe terra tuo
corpus de corpore sumptum; das ist ein alter Bekannter, den jeder kennt, der
62
Kleinere Mittheilungen.
sich mit der mittelalterlichen Papstgeschichte und den Grabschriften der
Päpste beschäftigt hat; es ist ja der Anfang des Epitaphs Gregors des
Grossen: Allein die nepetinische Inschrift gibt nicht bloss den ersten Vers
wieder, sondern copiert vollständig die ganze Inschrift Gregors, der sie
dann noch einige weitere Verse hinzufügt:
Gratiosus episcopus hoc venerabile comsit
Nomine Celsii qul polo digne micat.
Optimi pro meritis valeat ....
Die halb abgeschlagenen, halb erloschenen Schriftzeichen ergänzen
sich mit ziemlicher Sicherheit in conscendere regna beata, wobei dann frei¬
lich statt eines Hexameters ein Heptameter herauskommt. — Zur leichteren
Vergleichung beider Grabschriften stellen wir diejenige Gregor’s des
Grossen nach De Rossi, Inscr. I, p. 52, cf. p. 209, hieher:
Suscipe terra tuo corpus de corpore sumptum
Reddere quod valeas vivificante Deo.
Spiritus astra petit; leti nil iura nocebunt,
Cui vitae alterius mors magis ipsa via est.
Pontificis summi hoc clauduntur membra sepulcro,
Qui innumeris semper vivit ubique bonis.
Esuriem dapibus superavit, frigora veste,
Atque animos monitis texit ab koste sacris.
Implebatque actu quidquid sermone docebat,
Esset ut exemplo mystica verba loquens.
Ad Christum Anglos convertit pietate magistra
Acquirens fidei agmina gente nova.
Hic labor, hoc Studium, haec tibi cura, hoc pastor agebas,
Ut Domino offeres plurima lucra gregis,
Hisque Dei consul factis laetare triumphis,
Nam mercedem operum iam sine fine tenes.
Abgesehen von der Verwechselung des V und B (valeas, baleas)
hat der Lapicida sich allerlei Schreibfehler zu Schulden kommen lassen:
4 bita statt vitae; 7 donis st. bonis; 9 monius st. monitis; 10 hob oste st.
ab koste; 12 essed vi st. esset ut; 13 musijca st. mystica; 16 Umstellung:
hoc est Studium, haec st. hoc Studium est, haec. wobei hinter cura das
Verbum fuit ausgelassen ist; 21 tenens st. tenes. — Von Bedeutung ist
nur die beabsichtigte Aenderung in s: Pontificis summi in eps summi .
eine Aenderung, die uns belehrt, dass der Grabstein einem Manne in
bischöflicher Würde gehörte. Einen anderen Bischof nennt uns der
Schlusszusatz: Gratiosus. Die Series episcoporum Nepesinensium führt
zwei Bischöfe dieses Namens auf (Gams, p. 708; Moroni, Dizionario
LXVII, p. 291), für die Jahre 642 und 826, also aus der ersten Hälfte des
7., und aus der ersten Hälfte des 9. Jahrh.’s, ohne dass wir von ihnen
Näheres wüssten. Der im vorletzten Verse genannte Celsius scheint der
i
64 Kk'.jnTi'. Mitthcilmigeii.
eps» yu sein, der io Vers; ~j ec^alint ist und' dem also' der Bischof (..uatioMj^
den Denkstein sti/ite
hie ürat«el?wn am Gregor den Grossen hat, abgesehen von
Hin*ei~, auf di« Bekehrung Englands., so vevi% individuelle Färbung,
dass sie auf jeden frommen und eifrigen Bisdnrf fasste; So hat Qratiösus
das/päpstliche j-pitaph für seinen Celsius «opfert, selbst ohne das Ad
Christum Aufftos omvcfiit um>üähdern in das naheliegende A4 Christum
pepulos wrtit picta te magistra. ' .
Welcher von den beiden Bischöfen mit NfemetvGratiosus den Ctr,i!>-
stefa und iz-wsif sehr; wahrscheinlich seinem Vorgänger tsetitg, lasst
sich .zunächst nicht fessleüefi, d,i die Sertes vor «lern einen, wie vor dem
.arider?» ,efoe Ulckc von rund Jahren lässt und auch die hstlaogfnpliie
hifer kein euvef tsssiger Führet aber äüs inm-rn Gründen möchtet mäö
sich eher für den alteren entscheiden, so dass also jener Bischof Cvfeuts
.ein Zeitgenosse Gregors des Or und schm'nächster! bGebfolger sejri « iirde.
Bei örahsteiii ist im J i Jahrhundert erhoben und auf seiner Kehr-
seite ntif Küsitiaitn - Mosaik geschmückt w<)rdcn‘.. wahrscheinlich als die
Kathedrale einen neuen Fi urbetag tu hieb:' Bei den römischen .Arbeiten
dieser Art sind die Gänge, in weiche das Mosaik eirrgeseiet wurde, aus
der Maintorphnie airsgelianeti; hier dagegen Kl ein anucrev Verfahren be-
liebt, worden, indem man näntiieh die Kehrseite' der Inschrift/ fnit einer
Kalktage uljersog und in diese die .vlosa.ksietnchcn «nseiue hie römischen
Kosmateh haben für zahlreicht- K.irciiev! nt der näheren onti entfern berät» •,
Umgebung Romv gearbeitet, wie dort die ans den Katakomben entnommenen
Grabplatten beweisen, welche von Ilmeft verwendet wurden, tue ver¬
schiedene Technik weist darauf hm, ite;, auch anderwärts -Werkstätten be¬
standen, welche solche Arbeiten anterligteh uhd den Römern Co'ncitrre-n?
machten- d \Y
Zur Konservierung der christlichen Kunstwerke in Italien,
besonders in Rom,
Wenn Italien und zumal Rom seit Jaljrluindcrten- von seinen amiken
und mitüdaiterfichen Sriiät/en, wie von den Sehöpimi^en der neueren Kunst
der ganzen Welt niitgeffieiU hai umlsn afs MeisRuni ttjni unter die
5 >M tVncie wihrsrliduiibU de: m>praHdMH- K\f>, du hi/: .Qrtgoiv MV/tfrn
gymig/. wurde, tuid werin diese Venmidimie.. r:dme. k\ drmti & mciu
bV>s> tio- U/jhHiud! d«\- C-hius «Mutern auch die die CopfG em<§
eierfvri. lue- iwzr\er|Gtvji G?ps!''jMiHp!ts,
rJL \immd
Kleinere Mittheilungen.
65
Völker hinausgezogen ist, so hat doch dieser Export in den letzten Jahr¬
zehnten, vorwiegend in Folge der wachsenden Verarmung der Kirchen und
ihrer Diener, einen Umfang angenommen, der gebieterisch einen Riegel
von Seiten der kirchlichen, wie der weltlichen Autoritäten erheischt. Um
nur einige Beispiele anzuführen, so standen in der Villa Carpegna bis vor
einem Jahrzehnt sechs der.schönsten altchristlichen Sarcophage; heute sind
sie verschwunden; wohin? - Aus einer Kathedrale in Mittelitalien wurde
eine Kasel in antiker Form mit reicher Stickerei der zwölf Apostel, das
Geschenk eines Papstes an den dortigen Bischof, um 700 Frcs. verkauft;
wohin? — Eine andere, von vielleicht noch höherem Werthe, wurde an
einen Althändler verkauft, und zerschnitten zur Decoration eines Salons der
königlichen Gemächer in San Remo verwendet. Erwirbt das Ausland solche
Schätze für ein Museum, so kann man sich sogar in gewissem Maasse
darüber freuen; besser, dass sie dort aufbewahrt und nach ihrem Werthe
geschätzt werden und dem Studium dienen, als dass sie hier vielfach durch
Sorglosigkeit oder Unverstand zu Grunde gehen. Allein wie vieles wandert
in den Privatbesitz, oft in sehr fernen Ländern, wo es nur den wenigsten
zugänglich ist, oder geht ganz zu Grunde! Mag der Satz auch übertrieben
sein, dass für die Italiener zu befürchten stehe, sie müssten ins Ausland
reisen, wenn sie ihre vaterländische Kunst studieren wollen, so gibt er doch
dem Empfinden aller einsichtigen Leute hier zu Lande Ausdruck.
Die schon oft und viel beklagte Thatsache hat das Collegium Cultorum
Marlyrum veranlasst, unter Vermittelung des Cardinal-Vicars Respighi sich
in einer Eingabe an den Papst zu wenden, um zunächst für die altchrist¬
lichen Kunstschätze Roms und Italiens der fortschreitenden Ausfuhr entgegen
zu treten. Zu diesem Zwecke ist an erster Stelle auf eine Inventarisierung
aller solcher Werke in den einzelnen Bisthümern und da in jeder Kirche,
in jeder Kapelle, dann auf die Gründung von Diöcesan- oder Provincial-
Museen, endlich auf Errichtung von Lehrstühlen für christliche Archäologie
und christliche Kunst überhaupt hingewiesen worden. Leo XIII. hat die
Sache mit lebhaftem Interesse ins Auge gefasst und wir dürfen wohl bald
ein diesbezügliches Circular an die italienischen Bischöfe erwarten. Aber
dann sollte auch Rom selbst mit seinem Beispiele vorangehen. Wir haben
im lateranensischen Museum eine herrliche Sammlung altchristlicher Sarko¬
phage und Inschriften, welche durch die Museen des Vaticans und des
Kircherianums ergänzt werden, und hier ist den Studien reichstes Material
geboten. Allein für die ganze mittelalterliche Kunst bis zur Renaissance
stehen wir vor einer klaffenden Lücke von fast tausend Jahren. Wie dank¬
bar würde jeder Kunstfreund ein Museum begrüssen, welches die kunst¬
historische Brücke aus der alten Zeit in die neue bildete!
Dadurch, dass die Grotten von St. Peter jetzt electrische Beleuchtung
erhalten haben, ist die Klage zum Schweigen gebracht, dass die dortigen
Monumente in Nacht und Finsterniss begraben seien, obschon es noch
immer zu bedauern bleibt, dass der Besuch der Grotten durch Formalitäten
Römische Quartalschrift 1902.
60
Kleinere Mittheilungen.
erschwert ist, die wohl kaum ganz aus der Welt geräumt werden können.
Allein könnte man nicht, wie dies bei anderen Domen schon geschehen
ist, ein Kathedral - Museum von St. Peter schaffen, wofür in den weiten
Räumen des Erdgeschosses der Canonica der Platz gegeben wäre? An
interessanten Gegenständen, welche uns die Geschichte der Basilica und
theilweise die Geschichte Roms und seiner Kunstentwickelung vor Augen
führen würden, fehlt es wahrlich nicht. d. W.
Rezensionen und Nachrichten
Les monuments antiques de V Algerie. Par Stephane Gsell.
Tome premier. Contenant 72 planches hors texte et 85 illustrations dans
le texte. Lex. 8°. VIII -f- 290 p. Tome second. 34 pl. et 89 ill. 443 p.
Paris 1901.
Im Aufträge der französischen Regierung hat der durch seine
Studien über die nordafrikanischen Denkmäler bestens verdiente St. Osell
eine Beschreibung aller alten Monumente Algeriens unternommen. Er
hält sich nicht, wie sonst üblich, an die topographische Ordnung,
sondern stellt systematisch die zu gleichen Zwecken errichteten Bauten
nebeneinander. Im ersten Bande behandelt er zunächst die wenigen
Ueberreste, die noch von den Ureinwohnern und den Puniern her¬
rühren. Dann bespricht er die Anlagen der Römer, die Stadtanlagen,
Tempel, Triumphbögen, Theater, Amphitheater und Circuse; die Märkte,
Thermen, Nymphaeen und Brunnen; schliesslich die Aquaeducte, Cisternen
und Wasserbehältnisse. Mit der Beschreibung der noch erhaltenen römischen
Strassen-, Brücken- und Hafenbauten setzt der zweite Band ein. Die
weiteren Ausführungen über das Privathaus und die Grabdenkmäler be-
schliesst eine kurze Uebersicht über die decorative Ausführung der
Bauten und das Mosaik. Den bedeutendsten Theil dieses Bandes nimmt
die Schilderung der christlichen Cultusgebäude und Begräbnisstätten und
der Ueberreste des byzantinischen Befestigungswesens ein.
Jedes Hauptstück wird durch eine allgemeine Charakteristik der
zu besprechenden Monumente eingeleitet. Man muss es G. nachrühmen,
dass er die schwere fachmännische Beschreibung in einer durchaus
leichten, obwohl stets rein sachlich gehaltenen Form zu geben gewusst
hat. Hier muss besonders die zusammenfassende Charakteristik
der afrikanischen Kirchenbauten p. 113—156 als vorzüg¬
lich orientierend hervorgehoben werden. Die reichen Literaturangaben
bieten die Möglichkeit, sich über Einzelheiten genauer unterrichten zu
können, denn G.’s Beschreibung beschränkt sich nur auf die Architek¬
tur, ohne auf die gewiss auch interessanten Sculpturen des näheren ein¬
zugehen, und auch die sonst vortrefflichen Abbildungen bringen nur
Grundrisse und Ansichten der wichtigem Bauten ohne weitere Details,
denn nur so konnte der Zweck des Verfassers — in einem übersicht¬
lichen und billigen Werke alles über die alten Monumente Algeriens
Wissenswerte zusammenstellen — erreicht werden.
68
Rezensionen und Nachrichten.
Der Psalter Erzbischof Egberts von Trier . Codex Gertrudianus in
Cividale. II. Teil. S. 93—200. Kunstgeschichtliche Untersuchung von
A. Ha sei off.
Die überraschenden Resultate, zu denen Sauerland's Untersuchung
geführt hat — wie unten im historischen Theil berichtet wird — haben
das seltsame Schicksal des Egberts-Psalters enthüllt und zugleich ein Licht
geworfen auf die äussere Geschichte der mittelalterlichen Prachtbücher.
Die nothwendige Ergänzung dazu ist die Darlegung der inneren Geschichte
unseres Codex: Verwandschaft mit anderen illustrierten Handschriften¬
gruppen, der Einflüsse, die auf den Künstler eingewirkt haben und endlich
der Frage nach dem Orte der Anfertigung. Diese Arbeit war umso müh¬
samer, als beim lückenhaft überlieferten Material oft nicht direkt sondern
erst auf vielfachen Umwegen vorgegangen werden konnte. Es musste die
gesammte gleichzeitige deutsche Miniaturenmalerei herangezogen werden,
so dass Haseloffs «Kunsthistorische Untersuchung des Egberts-Psalters" viel
mehr leistet, als sie verspricht. Sie ist bahnbrechend für die Erkenntnis
des Charakteristischen der ottonischen Miniaturenschulen und ihrer wechsel¬
seitigen Verwandschaft.
Es ist natürlich, dass H. seine Untersuchung damit begann, die von
Erzbischof Egbert verschenkten illustrierten Handschriften untereinander zu
vergleichen. Doch die Erwartung, dass sie denselben stilistischen Charakter
zeigen, wurde getäuscht. Der von Kraus publizierte Codex Egberti mit
dem Berliner Epistolar zeichnet sich durch sorgfältige Modellierung und
einen Hauch antiker Farbenwirkung aus, das Registrum Gregorii hingegen
mit anderen Verwandten (das Evangelienbuch der S. Chapelle, das Lorscher
und das Trierer Sakramentar) zeigen eine ähnliche, wenn schon viel mattere,
aber durch das Vermeiden von roter oder schwarzer Tinte in der Zeichnung
höchst charakteristische Behandlung. Demnach ist keine von den in Egbert's
Auftrag ausgeführten Handschriften mit dem Psalter verwandt, wohl aber
ein fremdes, bisher unpubliciertes, aus dem Kloster Poussay stammendes
Evangeliar. Es ist mit dem Psalter stilistisch identisch und muss auf den
gleichen Künstler zurückgeführt werden. Für die weitere Erforschung
unseres Psalters ist es umso wichtiger, da es 4 Evangelistenbilder und
8 neutestamentliche Scenen enthält. So ergänzt diese Pariser Handschrift
den Psalter nach der ikonographischen Richtung, da dieser keine biblischen
Bilder aufweist, und gestattet so den ikonographischen Vergleich mit der
Bilderfolge des Codex Egberti und der der Vöge’schen Schule zu führen.
Sie ist mit beiden verwandt, doch näher mit der letztgenannten Gruppe.
Mit dieser theilt sie auch Initialornamentik; nur erscheint ihr Rankenwerk
viel ruhiger gegenüber den heftig bewegten, fast verzerrten der von Vöge
studierten Schule. Eine andere Eigentümlichkeit des Psalters, - die mit
Masken, Vierfüsslern, Vögeln und abgerissenen Zweigen angefüllten Hinter¬
gründe der Bilder, -steht nicht vereinzelt da, sondern kommt in der karo-
Rezensionen nnd Nachrichten.
69
lingischen Malerei in der Adagruppe vor. Deswegen geht H. auf die
karolingische Malerei zurück und sucht zugleich die unmittelbaren Vor¬
gänger des Psalters aufzudecken. Für die ornamentale Seite glaubt er
folgende Reihe aufstellen zu können: Das Evangelistar Geros in Darmstadt
zeigt nur Flechtwerk, das Reichenauer Sakramentar in Heidelberg nimmt
dazu noch Rankenwerk auf; ein anderes Reichenauer Sakramentar in Florenz
zeigt noch ein drittes Element, - dasaus der Goldschmiedtechnik übernommene
einzelne Akanthusblatt Unmittelbar an letztere Handschrift, aber ohne
Flechtwerk, schliesst sich der Psalter Egberts an. Die Vergleichung der
Bilder des Gerocodex mit den verwandten Handschriften ergibt eine ähn¬
liche Reihe, die auf die Adagruppe zurückgeht, und ihren künstlerisch am
höchsten stehenden Vertreter im cod. Vat. pal. 50 hat. Doch, während
diese Handschriften ornamental auf den Egbert-Psalter vorbereiten, und
auch verwandte Widmungsbilder (im Gerocodex) aufweisen, weichen die
Typen ihrer Evangelistenbilder gänzlich von denen der Schwesterhand¬
schrift des Psalters (Evangelistar von Poussay) ab. Man sieht, dass die Unter¬
suchung äusserst schwierig war und noch nicht überall abschliessend sein kann.
Auch die divinatorischen Betrachtungen über den Zusammenhang der
Adagruppe mit einer localen altbyzantinischen, vielleicht syrischen Schule,
deren Einfluss sich sowohl in den römischen Mosaiken des VII. und VIII.
Jahrhunderts wie besonders im Stil und in der Technik der Adagruppe
bis zu ihrem Seitenverwandten, dem Psalter Egberts hin äussert, bedürfen
noch des Beweises durch Monumente.
Als Ursprungsort des Psalters galt bisher, wenn auch nicht un¬
bestritten, Trier. Die von der Gesellschaft für nützliche Forschungen
unternommene Festgabe sollte diesen Anspruch zu einer Thatsache er¬
heben. Doch H. kam im Laufe der Arbeit zu einem ganz anderen
Resultat. Trier war zwar Sitz einer (mehr eklektischen) Schule; ihr
Werk ist das Registrum Gregorii und seine Verwandte; ihre Fort¬
setzung fand sie im benachbarten Echternach. Die Vögesche Schule
aber, zu der im weiteren Sinn Egberts Psalter gehört, hatte ihren Sitz
weder in Köln, noch in Trier, wie Vöge nacheinander angenommen,
sondern auf der Reichenau, wie sich dies für viele ihrer Handschriften
aus liturgischen Gründen aus ihrem Inhalt nachweisen lässt. So lernen
wir die Reichenau als Vorort deutscher Buchmalerei kennen, deren
Werke bis nach Bamberg, Bremen, Köln, Trier, Utrecht, Parenzo und
Aquileja ihren Weg fanden. Dass sie technisch und stilistisch fast ent¬
gegengesetzter Ausdrucksweise fähig war, beweisen der Codex und das
Psalterium Egberti.
Einen eigenen Abschnitt widmet H. den wahrscheinlich in Kiew
für die russische Fürstin Gertrude hergestellten Miniaturen. Im allge¬
meinen byzantinisch von Charakter, zeigen sie doch einen nationalen
Einschlag und treten den zwei noch aus dem XI. Jahrh. erhaltenen
russischen illustrierten Handschriften, dem Evangelium von Ostromir
70
Rezensionen und Nachrichten.
und einer aus Väterwerken angelegten Sammlung des Grossfürsten
Swiatoslaw Jaroslawn',, ebenbürtig zur Seite. N. Kondakoff schliesst sich
in der Beilage zum „Novoje Vremja" vom 1. Febr. 1. J. den dies¬
bezüglichen Ausführungen der beiden Herausgeber vollständig an.
An Einzelheiten möchten wir noch folgendes bemerken. Zu S. 50.
Ob der Nimbus byzantinischen Kaiserbildern entnommen wurde, ist
durch nichts bewiesen; die antike römische Kunst hatte ihn in decora-
tiver Absicht angewendet; als Auszeichnung für Christus wird er in
der zweiten Hälfte des IV. Jahrh. in den römischen Katakomben ziem¬
lich häufig. Zu S. 108. Die eigenthümlichen Initialen mit stürmisch
bewegten, centrifugalen Ranken erinnern an byzantinische Kapitelle von
Saloniki (S. Demetria, S. Sophia), in denen die Akanthusblätter in der
heftigsten Weise in einer oder zwei entgegengesetzten Richtungen ge¬
trieben werden.
Die Schwierigkeit der Untersuchung, das Anwachsen von Stoff
und von neuen Gesichtspunkten im Laufe der Arbeit haben es ver¬
schuldet, dass die letzten Abschnitte über den Psalter minder übersicht¬
lich und klar gehalten sind. Neue Fragen, wie über die Kölner
Miniaturmalerei oder über die Kunst von St. Gallen und ihr Verhält¬
nis zur Reichenau, hat der Verfasser für später in Aussicht genommen.
Wir möchten noch eine weitere, jedenfalls sehr wichtige Untersuchung
befürworten, nämlich eine Publikation der syrischen Miniaturenhand¬
schriften. Nur dann werden wir einen Einblick in die wichtigsten
Eigenthümlichkeiten der lokalen syrischen Kunst gewinnen und auch
den Einfluss richtig zu würdigen lernen, den sie nach neueren Unter¬
suchungen auf das Abendland ausgeübt haben soll.
G. F. Rivoira. Le origini della architettura bmbarda e delle sue
principali derivazioni nei paesi d' oltr' Alpe . Volume I con 464 incisioni
intercalate nel testo e con 6 tavole fuori testo. Roma 1901. E. Loescher
& Co. 4° pg. XVI + 371.
Rivoira hat sich die Erforschung des Ursprungs und der ersten
Entwicklungsphase der romanischen Kunst zur Lebensaufgabe gemacht. Der
Mangel an schriftlich überlieferter Datierung der meisten diesbezüglichen
Monumente hat ihn gezwungen, seine grossangelegte Untersuchung ganz
auf die durch Vergleichung von Stil, Technik und Baumaterial gewonnenen
Resultate zu gründen, und er hat sich dabei nicht die Mühe verdriessen
lassen, alle Bauten an Ort und Stelle zu untersuchen. Man muss es aner¬
kennen, dass bis jetzt kein Werk eine solche Fülle von Vergleichungs¬
material sowohl in Wort und Bild ins Treffen geführt hat. Fast allen
Illustrationen liegen Originalaufnahmen des Verfassers zugrunde. R.’s Be¬
weisführung , dass der lombardische Stil eine autochthone italienische
Schöpfung, ein Werk der durch die ravennatische Kunst beeinflussten
Rezensionen und Nachrichten.
71
comacini sei, wird sich die wissenschaftliche Forschung jedenfalls im
grossen und ganzen anschliessen; umso gespannter muss man aber der
für den zweiten Theil in Aussicht gestellten Lösung entgegensehen, in der
R. den Nachweis liefern will, dass auch die ausseritalienische romanische
Kunst in ihren Wurzeln auf lombardische Vermittlung zurückgehe. Der
Anfang zu diesem Beweis liegt schon im ersten Bande vor. So ist nach
R. die Aachener Pfalzkapelle eine Schöpfung eines byzantinischen Archi¬
tekten unter Mitwirkung von Franken und Italienern, und ebenso der
Centralbau von S. Qermain de Prey.
Immer und immer wieder kommt R. auf die byzantinische Frage zu
sprechen. Er nimmt an, dass die griechischen Künstler zwar die ravenna¬
tische Sculptur beeinflusst haben, nicht aber die Architektur. Ja, für diese
sucht er das gerade Gegentheil zu beweisen, nämlich die Priorität mancher
stilistischer Eigentümlichkeit Ravennas gegenüber den verwandten kirch¬
lichen Bauten in Saloniki und Konstantinopel. Doch uns scheinen diese
rein stilistischen Momente nicht ausschlaggebend zu sein, zumal andere
Gelehrte für manche der in Frage stehenden byzantinischen Bauten wie
z. B. S. Georg in Saloniki, aus anderen Gründen ein höheres Alter in
Anspruch nehmen.
R. verfügt über eine schöne Darstellungsgabe und einen Reichtum
von Ausdrücken, der ihn leicht verleitet, mehrere Sätze ineinander zu ver-
schachteln (a. O. S. 17, 30, 42).
Wir dürfen das Werk R.'s als eine der grossartigsten Leistungen
auf kunstwissenschaftlichem Gebiete vonseiten der Italiener bezeichnen.
Stegensek.
Dr. Kar! Braig, Zur Erinnerung an Franz Xaver Kraus. Im
Namen der theologischen Fakultät an der Universität Freiburg i. Breisg.
Freiburg i. Br., Herder 1902. 70 S. 1 Abb.
Die „Römische Quartalschrift“ hat zur Erinnerung an den hinge-
schiedenen Kirchenhistoriker und Führer der christl. Archäologie in
Deutschland die Gedenkworte wiedergegeben, die ihm Duchcsne beim
Trauergottesdienst im deutschen „Campo santo“ gewidmet hat. Sie darf
heute mit freudiger Genugthuung auf die Erinnerungsschrift hinweisen,
die soeben im Namen der theolog. Fakultät von einem Collegen des Ver¬
storbenen veröffentlicht wird. Prof. Braigs Büchlein dürfte geeignet sein,
manches gegen Kraus vorhandene Vorurteil zahlreicher Kreise zu zer¬
streuen und eine gerechtere Beurteilung herbeizuführen, als sie dem Leben¬
den zuteil geworden ist. Mehr als bei den meisten anderen Menschen
ist es dem viel befehdeten Kirchenhistoriker gegenüber nötig, seine Per¬
sönlichkeit als Ganzes ins Auge zu fassen und die einzelnen Seiten seiner
Wirksamkeit in ihrer Tragweite und Richtung an andern zu bemessen.
Einen Massstab hiefür und ein Charakterbild in grossen Strichen zu geben,
72
Rezensionen und Nachrichten.
war Braigs Absicht. Er hat es mit der Empfindung gethan, die man
frischen Gräbern gegenüber hat, unter denen Freunde ruhen, ,aber auch
mit der Selbständigkeit, die sich vor der öffentlichen Meinung zu verant¬
worten . hat. Vielleicht wäre ein Hinweis auch erforderlich gewesen auf
des Verstorbenen Beziehungen zur Familie VilleroyundBoch, die
für seine spätere Entwickelung von grösster Bedeutung und für ihn die
feste Brücke zu dem französischem Freundeskreise geworden sind. Der
christlichen Archäologie hat Kraus bis an seinen Lebensabend das regste
Interesse entgegengebracht und in dem klassischen Literaturbericht des
„Repertoriums für Kunstwissenschaft" jede Bewegung und Erscheinung auf
dem Gebiete dieser Disziplin gewissenhaft verfolgt. Seine Treue und An¬
hänglichkeit hat er ihr noch besonders bezeigt durch die testamentarische
Verfügung, wonach sein Vermögen zur Gründung eines Lehrstuhls für
christliche Archäologie verwendet werden solle. Besonders schätzbar ist
das von Kraus selbst geführte Verzeichnis seiner Schriften (129 Nummern),
das im Anhang der Braig'schen Schrift abgedruckt ist. Die grossen und
wertvollen Artikel über Weihbischof Hontheim und Thomas von Kempen
in den „Allg. deutschen Biographien" hätten ausdrücklich aufgeführt werden
müssen.
Adolph Goldschmidt, Die Kirchenthüre des Heiligen Ambrosius
in Mailand. Ein Denkmal frühchristlicher Skulptur. Gr. 8°. 30 Seiten.
6 Lichtdrucktafeln. Strassburg, J. H. Ed. Heitz 1902. Preis 3 Mark (Zur
Kunstgesch. des Auslandes H. VII).
Die vorliegende Studie liefert, auch wenn alle ihre Resultate nicht
haltbar sein sollten, einen wertvollen Beitrag zur Lösung der vielen Rätsel,
welche die Holzthüre von S. Ambrogio in Mailand stellt. Laut Inschrift
hat letztere im J. 1750 eine infolge der Beschädigungen durch devote Pilger
notwendig gewordene Restauration erfahren; entstanden ist sie nach bis¬
heriger Anschauung im 9. Jahrh., nach de Dartein gar noch später,
im 11. Jahrh., gleichzeitig mit der marmorenen Thürfassung. Nun hat
Goldschmidt im Archiv der Kirche ein Tafelfeld gefunden, das ehedem
ohne allen Zweifel einen Bestandteil der Thüre gebildet hat und deutlich
den Zustand derselben vor der Restauration im 18. Jahrh. erkennen lässt
Alle vorragenden Teile der Holzskulpturen, namentlich Köpfe, Füsse und
Hände der Figuren sind von den Pilgern, die hier die Thüre vor sich
glaubten, an der der hl. Ambrosius den K. Theodosius zurückwies, abge¬
splittert. Alle diese Partieen sind von dem Restaurator, wie Gold¬
schmidts Untersuchung gezeigt hat, neu eingesetzt, oder mindestens über¬
arbeitet. Auch das höher liegende ornamentale Rahmenwerk, aus Ranken
und bandartigen Voluten bestehend, wurde durchgreifend ausgebessert,
wobei der ursprüngliche Charakter aber mehr gewahrt blieb; die zwei
untern Tafeln auf jedem Thiirfügel sind, weil am meisten beschädigt,
Rezensionen und Nachrichten.
73
durch völlig neue ersetzt worden. Die Felder mit figürlichen Darstellungen
schildern Davids Triumph über die wilden Thiere (1. Kün. 17, 34 ff),
seine Erwählung und Salbung durch Samuel, seinen Sieg über Sauls bösen
Geist und über den Riesen Goliath. Den unteren Abschluss bilden auf
jedem Flügel 2 gegeneinander kämpfende Drachen, den obern 2 schwebende,
das Monogramm Christi tragende Engel. Als Entstehungzeit der Thüre
nimmt Goldschmidt das Ende des 4. oder spätestens den Anfang des
5. Jahrh. an; etwas weniger bestimmt ist die Zurückführung des ganzen Planes
auf den hl. Ambrosius. Um mit der ikonographischen Seite der Studie
unsere Bemerkungen zu beginnen, möchten wir als Idee des Portalcyklus
weniger den dreifachen Triumph Davids verherrlicht sehen, als vielmehr
David in seinem typologischen Verhältnis zu Christus als Sieger
über das Böse: damit sind die Drachen unten und die Engel oben mit
dem Monogramm Christi bestimmter motiviert Gar kein Gewicht aber
ist unseres Erachtens darauf zu legen, dass der hl. Ambrosius häufig auf
Davids Sieg über Goliath und überhaupt auf David zu sprechen kommt; in
der kirchlichen Literatur jener Zeit ist das ein häufig wiederkehrendes Motiv,
und solange nicht stärkere Beweise gefunden werden, stehen wir dem An¬
teil des hl. Ambrosius an diesem Cyklus sehr skeptisch gegenüber. Gold¬
schmidt huldigt hier dem so weit verbreiteten Streben, für alle ikono¬
graphischen Motive auch stets den Inspirator aufzusuchen, selbst bei Sujets,
die in konventioneller Fassung Jahrhunderte hindurch in der Literatur
wiederkehren. Und zu letzteren gehört eben die Gestalt Davids in sym-
bolisch-typologischer Auffassung, ln der Kunst der ersten christlichen Jahr¬
hunderte erscheint David allerdings nur sehr selten, in cyklischer Dar¬
stellung aber, und das scheint mir für Goldschmidts frühe Datierung be¬
denklich, nicht vor den mittelalterlichen Psalterillustrationen. Stilkritisch
lässt sich bei dem jetzigen Zustand der Thüre zu wenig Sicheres sagen,
da leider gerade die ausschlaggebenden Partieen überarbeitet oder erneuert
sind. Die Gewandbehandlung auf der Platte im Archiv stützt noch am
meisten Goldschmidts Aufstellung; auch das Ornament zeigt die alten
Formen; um so mehr ist zu bedauern, dass nicht eine Abbildung der
wenigen noch erhaltenen ursprünglichen Teile davon zur Vergleichung ge¬
geben wurden. In jedem Falle hat Goldschmidt ein höheres Alter der
Thüre, als man bisher annahm, wahrscheinlich und durch die Aufweisung
einer ursprünglichen Platte ein wichtiges Dokument für die Geschichte und
Beurteilung derselben zugänglich gemacht. Jos Sauer.
Albert Ehrhard, Die altchristliche Litteratur und ihre Erforschung
von 1884—1900. Erste Abteilung. Die vornicänische Litteratur. (Strass¬
burger Theologische Studien hgg. von A. Ehrhard und Eugen Müller.
1. Supplementband) XII und 644 S. Freiburg i. Br., Herder, 1900.
Der bekannte Wiener Kirchenhistoriker bietet hier eine Fortsetzung
seines i. J. 1894 erschienen Berichtes über die Erforschung der altchrist-
74
Rezensionen und Nachrichten.
liehen Litteratur in den Jahren 1880—1884. Das gleiche Thema wird im
vorliegenden Bande bis zur Gegenwart fortgeführt Nach einer allgemeinen
Darstellung, in welcher namentlich die Forderungen für die Zukunft den
besonderen Beifall aller ernstlichen wissenschaftlichen Forscher verdienen,
bespricht E. die überreiche Litteratur zu den vornicänischen christlichen
Schriftstellern in folgenden Abschnitten: 1. die ältesten Denkmäler der alt¬
christlichen Litteratur, 2. die griechischen Apologeten, 3. die ältesten
griechischen Polemiker, 4. die ältesten Lateiner, 5. die Alexandriner, 6. die
Kirchenschrifsteller Kleinasiens, Syriens und Palästinas, 7. die römischen
Kirchenschriftsteller, 8. die Afrikaner und die übrigen Abendländer, 9. das
apostolische Symbol und die Anfänge der ascetischen und kirchenrecht¬
lichen Litteratur, 10. die Martyrerakten. Den Schlnss bildet eine scharf¬
sinnige und feine Gliederung der Entwicklungsstadien der vornicänischen
Litteratur.
Demjenigen, welchem die Verfolgung der Litteratur zur altchrist¬
lichen Litteratur schon als eine kaum zu bewältigende Aufgabe erscheint,
mag es für den ersten Moment Schrecken einjagen, nun auch noch die
Litteratur über die erstere, also gewissermassen die Litteratur in dritter
Potenz, studieren zu müssen. Doch wird er den Wert solch orientierender
Zusammenfassungen gar bald an sich erfahren. Er gleicht der Bedeutung
eines guten Reisehandbuches, zu dem nicht nur die völlig Fremde, sondern
auch der schon einigermassen Bewanderte greift, um Aufschluss, Rat und
Weisung zu holen.
Es mag auch dem Autor trotz seiner reichen Kenntnisse und Er¬
fahrungen nicht leicht gefallen sein, einen zuverlässigen Führer durch das
Gebiet der altchristlichen Litteratur und ihrer Erforchung zu verfassen.
Wir begreifen es, dass er in der Vorrede sagt, dass ihm die Arbeit sehr
schwer geworden sei. Geradezu bewundernswert aber ist es, dass er hie¬
bei weniger die übergrosse Masse des zu bewältigenden Stoffes, als viel¬
mehr die Unmöglichkeit auf alle Einzelheiten näher einzugehen, im Auge
hatte. Solche Beispiele der Aufopferung im Dienste einer grossen Sache
sind in der That geeignet, auch andere Kräfte zum Streben nach hohen
wissenschaftlichen Zielen zu, ermutigen.
E. besitzt allerdings auch in besonderem Masse Talente, welche ihn
zur Lösung vorliegender Aufgabe besonders geeignet machten. Formell
verfügt er über einen äusserst gewandten und leichten Stil, welcher die
Lektüre des nicht immer durch grünende Auen führenden Buches sehr an¬
genehm macht. Dabei ist E. ausgezeichnet mit einem scharfen historischen
Sinn, der ihn, wie wenig andere, befähigt, überall die Kernpunkte und
treibenden Elemente sofort herauszufinden. So ist er im stände, das Zu¬
sammengehörige in bester Weise zu vereinigen, zu gruppieren und zu
charakterisieren. Wie von selbst verbindet sich damit dann der jedesmalige
Hinweis auf bestehende Mängel und Lücken in der bisherigen Forschung,
und die Mittel und Wege der Abhilfe. Gerade dieser programmatische
Rezensionen und Nachrichten.
75
Bestandteil des Buches ist von der grössten Bedeutung. Er ist nicht nur
geeignet, auch bei ferner Stehenden wieder mehr Sinn für wissenschaft¬
liche, namentlich historische Theologie zu erwecken, sondern gibt auch
den patristischen Forschern selbst die dankenswertesten Anregungen.
Gegenüber der durch die Art der Aufgabe bedingten mehr allgemein
und in grossen Zügen gehaltenen Darstellung E.’s hat es wenig Sinn, wenn
Spezialforscher kleinliche Korrekturen aus ihren Forschungsgebieten an¬
bringen. Solchen ist ein mehr in breiten Strichen gezeichnetes Bild immer
mehr oder weniger ausgesetzt. Nur wo diese Striche direkt falsch wären,
wäre ein solches Verfahren begründet. Vielleicht gehören Einwendungen
gegen manche Angaben E.’s über die Apokryphenlitteratur u. a., wie sie
namentlich ein Vergleich mit den eben erst erschienenen ausführlichen
Darstellungen Bardenhewers im ersten Bande der Altkirchlichen Litteratur
nahe legt, zu den auf eine prinzipiellere Basis sich stützenden Kriterien.
Dass E. in seinem Buche allein nach den Gesetzen historischer Methode
verfuhr, hätte ihm nie zum Vorwurf gemacht werden sollen. Rein
historische Streitfragen, wie die Bedeutung der bekannten Irenäusstelle
über den Primat, auch mit aprioristischen dogmatischen Gründen ent¬
scheiden zu wollen, gehört zu den gefährlichsten Unternehmen wissen¬
schaftlich theologischer Forschung.
Die Heranziehung der Litteratur wurde fast überall als eine ziem¬
lich vollständige gerühmt. Bezüglich der Stellungnahme E.'s zur protestan¬
tischen theologischen Litteratur macht sich eine gewisse Sympathie für
Harnack’s in der That geniale Forschungen geltend. Zahn hätte daneben
vielleicht noch etwas mehr zur Geltung kommen dürfen. Ueber Lietz-
mann’s Katenenkatalog, der demnächst erscheinen wird, urteilt E. vielleicht
zu ungünstig. Das wird indes die nächste Zukunft zeigen. -
Ich möchte meine Anzeige mit dem Wunsche schliessen, dass es
E.’s zusammenfassendem Talente nun beschieden sein möge, die von ihm
in Aussicht gestellten beiden grossen Werke: eine theologische Litteratur-
geschichte des Mittelalters im Abendlande und eine neue Dogmengeschichte,
baldigst in Angriff zu nehmen. Diese Werke werden neben der auf 6
Bände berechneten Altkirchlichen Litteratur von Bardenhewer die Forschung
über die theologische Litteratur im 20. Jahrh, in glücklichster Weise inau¬
gurieren, und ich verspreche mir von einer solchen Propaganda der That
mehr Erfolg als von noch so schönen und gutgemeinten Programmreden
und -Schriften.
München,
jos. Sickenberger.
Anzeiger für christliche Archäologie.
Bearbeitet von Prof. J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz).
Nummer VI.
i. Römische Conferenzen für christliche Archäologie.
(Nach den Berichten des Sekretärs O. Marucchi).
Sitzung vom 1. Dezember 1901. - Mit dieser Sitzung begann die
«Societä delle Conferenze di arch. crist." das 27. Jahr ihrer Thätigkeit, und
der Präsident Msgr. Duchesne lud alle Forscher auf dem Gebiete der
christlichen Archäologie ein, durch Mitteilungen wie durch Teilnahme an
den Diskussionen die Arbeiten der Gesellschaft zu unterstützen.
Nachdem der Sekretär Or. Marucchi die beiden letzten Hefte des
„Nuovo Bullettino di archeologia cristiana« vorgelegt hatte, erhielt der Chor¬
herr D. A. Bacci von S. Agnese ausserhalb den Mauern das Wort, um
über die Resultate der unter der Apsis dieser Kirche vorgenommenen Aus¬
grabungen zu berichten. Ich verweise auf die unten folgende ausführ¬
lichere Behandlung dieser Nachforschungen und deren Ergebnisse.
Msgr. Duchesne handelte über eine römische Kirche, welche sich
über dem alten Forum des Nerva erhebt und jetzt die Namen »S. Maria
degli Angeli alle Colonnacce" oder „S. Maria in Macello martyrum" trägt
Die erste Bezeichnung kommt im 16. Jahrhundert vor, und der Zusatz
„martyrum" beim zweiten Titel ist noch jüngeren Datums. In der Urkunde,
durch welche Papst Leo X. diese Kirche der Bruderschaft der Weber über¬
gab, heisst sie einfach „S. M. in Macello". Doch kann man daraus nicht
schliessen, dass dieselbe in einer öffentlichen Markthalle errichtet worden
sei. In verschiedenen mittelalterlichen Verzeichnissen der Heiligtümer Roms,
und zwar schon in demjenigen des Cencius Camerarius aus dem Ende
des 12. Jahrhunderts, heisst die Kirche „S. M. in Foro". Diese Verzeich¬
nisse enthalten ebenfalls eine „S. M. in Macello" genannte Kirche; doch
lag dieselbe am Fusse des Kapitols unterhalb der „Piazza Montanara“.
Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts wird diese letztere Kirche nicht mehr
erwähnt; sie wurde entweder zerstört oder der Name derselben wurde
Anzeiger für christliche Archäologie.
77
geändert in „S. M. in Vincis", eine jetzt noch dort bestehende Kirche, die
dann mit jener identisch wäre. Jedenfalls ging der Name „in Macello" für
die am Fusse des Kapitols gelegene Kirche unter. In der Nähe des andern
Heiligtums lag aber eine Markthalle, die den Namen „Markt der Arche
Noe" hatte, wie Lanciani gezeigt hat. Nun wurde der Name „in Macello"
übertragen auf die alte Kirche S. M. „in Foro", was umso leichter geschah,
als die beiden Bezeichnungen dem Sinne nach gleich sind. In der Nähe
lag noch eine andere Marienkirche, welche, gleichwie der Markt, den Titel
„S. Maria in Area Noe" führt Vielleicht kann man eine Erinnerung an
dieses Heiligtum erkennen in einem alten Muttergottesbilde, welches sich
auf einer Mauer zwischen den sogen. „Colonacce“ und der „Torre dei
Conti“ befand.
Sitzung vom 12. Januar 1902. - Nach einem früher gefassten Be¬
schlüsse wurde diese Versammlung benutzt zur Besprechung der Frage
über das neu entdeckte Baptisterium in der Priscilla-Katakombe und dessen
Zusammenhang mit der in dieser Gegend erwähnten „memoria" der „sedes
ubi prius sedit sanctus Petrus". De Rossi hat bekanntlich diese locale
„memoria" einer Cathedra des hl. Petrus, welche besonders in dem Ver¬
zeichnis der Oelampullen von Monza erwähnt wird, in das Coemeterium
Ostrianum au der Via Nomentana verlegt. Marucchi suchte (Nuovo
Bullettino, 1901, S. 71 ff.) nachzuweisen, dass die in der alten Inschriften¬
sammlung von Verdun mitgeteilte Inschrift, welche von der Cathedra des
hl. Petrus spricht, sich in der Nähe der Sylvesterbasilika über der Priscilla-
katakombe befand und dass darum das „Oleum de sede ubi prius sedit
S. Petrus" des Verzeichnisses von Monza ebenfalls hier, und nicht in dem
Coemeterium Ostrianum, vom Abte Johannes genommen wurde. Die topo¬
graphischen Angaben jener beiden Quellen stimmen viel mehr mit dem
Coemeterium der Priscilla zusammen, dessen hohes Alter sowie der Um¬
stand, dass die Grabstätten von Apostelschülern dort verehrt wurden, es
viel eher erklärlich machen, dass eine locale „memoria" an den Aufenthalt
des hl. Petrus in Rom gerade hier durch die Tradition angenommen wurde.
Selbst bei dem gegenwärtigen Stand der Forschung glaubt daher Marucchi
annehmen zu können, man müsse sich in der Frage viel eher für die
Priscillakatakombe als für das Coemeterium Ostrianum entscheiden.
P. Bonavenia S. J. nahm diese Schlussfolgerung nicht an. Er
erhob sich besonders gegen das auf die „Sylloge“ von Verdun und auf das
Verzeichnis von Monza gegründete Argument, indem jene unvollständig sei
und daher einen strengen Schluss auf die topographische Folge der einzelnen
Inschriften nicht zulasse; während der Katalog von Monza bisweilen un¬
genau sei, wie er z. B. das Grab der hl. Felicitas an die Via Salaria vetus
verlegt, und daher nicht in dem gegebenen Falle eher für die neue Sala-
rische als für die Nomentanische Strasse verwendet werden könne.
Dagegen machte wieder Marucchi geltend, dass die Inschriften¬
sammlung im Codex von Verdun wohl am Anfang und am Ende unvoll-
78
Anzeiger für christliche Archäologie.
ständig sei, hingegen der erhaltene Teil keine Lücke zwischen den in
genauer topographischer Reihenfolge geordneten Texten aufweise, so dass
dieser Beweis seine Kraft behält. Was das Verzeichnis der Reliquienöle
angeht, so kann dasselbe, falls es nicht für die Salarische Strasse beweis¬
kräftig ist, noch viel weniger für die Nomentanische herangezogen werden,
wegen der Reihenfolge der angeführten Martyrergräber.
Abbe Bannister führte zu Gunsten der Ansicht von Marucchi das
weitere Argument an, dass am 18. Januar zugleich das Andenken der „sedes
qua Petrus primum Romae sedit" und das Fest der hl. Prisca gefeiert
wird, welche als zur Familie der Stifter des Priscilla-Coemeteriums ange¬
sehen wurde. Die alten liturgischen Texte für die Festfeier der Cathedra
des hl. Petrus am 18. Januar beweisen die Verbindung zwischen jenen
beiden Festen.
Msgr. Duchesne wies auf die grosse Bedeutung der Frage hin;
man solle die Resultate weiterer Ausgrabungen in Priscilla und neuer
Studien abwarten, ehe man dieselbe definitiv zu entscheiden versucht
Der Kanoniker A. Bacci setzte hierauf seinen Bericht fort über die
Ausgrabungen in S. Agnese. Er behandelte einzelne neu entdeckte In¬
schriften und wies hin auf die unter dem jetzigen Chor gefundenen Mauer¬
reste von der alten Apsis, welche zu dem ursprünglichen Bau gehörte,
der dort bestand, ehe Papst Honorius im 7. Jahrhundert die Kirche in der
jetzigen Form umgestaltete. Ferner hat man unter dem Altäre die pracht¬
volle Silberurne gefunden, welche Papst Paul V. im Jahre 1615 anfertigen
liess, um darin die leiblichen Ueberreste der hl. Agnes und der hl. Eme-
rentiana beizusetzen. (S. die folg. Nummer).
a. Ausgrabungen in der Basilika der hl. Agnes an der
Via Nomentana . 1
Seit Mitte Oktober werden in S. Agnese fuori le mura im Auf¬
trag und auf Kosten S. Em. des Kard. Kopp von Breslau, Titelkardinals
dieser Kirche, Ausgrabungen vorgenommen zu dem Zwecke, das ursprüng¬
liche Grab der berühmten römischen Märtyrin möglichst genau zu unter¬
suchen. Man begann damit, die Marmorplatten des Bodenbelags in der
Apsis, unmittelbar hinter dem Altar, zu entfernen. Sofort stiess man auf
zahlreiche in Mauerwerk aufgeführte Gräber (formae), welche mit möglichst
grosser Ausnutzung des Platzes in unmittelbarer Nähe des Grabaltares der
Heiligen im Boden angelegt worden waren. Man grub vor den Stufen
des Altares, nach der Apsis zu, tiefer und gelangte in einer Tiefe von etwa
1 Zur Ergänzung des S. 51 f. gegebenen Berichtes des Lateranensischen
Chorherrn A. Bacci. Die Red.
Anzeiger für christliche Archäologie.
79
17, Meter in eine Katakombengallerie, welche der Längenachse des Altares
parallel läuft und deren Seitenwinde angefüllt sind mit zahlreichen, zum
Teil unversehrten Arcosolien und Loculi. Mehrere von den Gräbern haben
noch ihre Grabschriften, teils auf den marmornen Verschlussplatten, teils
als Graffiti in den noch frischen Kalk um die Verschlussplatten eingeritzt
Von besonderer Wichtigkeit ist folgendes Epitaph:
MARCELINE • BENEMERENTI
IN • PACE • DEP • PRI • NONA
S MAIAS LIMENIO CATVLINO
Marcel(l)in(a)e benemerenti in pace depfositae / pri[die]
nonas Maias Limenio (et) Catulfljino [consulibusj.
Das Consulardatum entspricht dem Jahre 349; somit ist die Galierie
um die Mitte des 4. Jahrhunderts angelegt und zu Begräbnissen benutzt
worden. Andere Grabschriften, welche wegen der Namen der Verstorbenen
Interesse bieten, sind:
IIII NONAS IV IN PACE ABI1T HAGNE
4 nonas lu [nias oder -lias] in pace abiit Hagne.
Die Verstorbene trug den gleichen Namen wie die Märtyrin, neben
deren Grab sie ihre Ruhestätte fand.
TVRTVRA IN PACE
lautet ein anderes Graffito an einem Arcosolium.
In einem dritten sind die Buchstaben DEPO... und EMERENTI
IN PACE nebst dem Datum III IDVS NOBENBREIS deutlich zu lesen;
doch blieb mir ungewiss, ob EMERENTI ein Name sei (Emerentius) oder
der Schluss von (BENE)MERENTI.
Die Fortsetzung der Ausgrabungen zeigte, dass diese in der Mitte
des 4. Jahrhunderts benützte Galierie durch die Fundamentmauern der
Basilika abgeschnitten ist. Jene bestand somit, ehe die Kirche in ihrer
jetzigen Gestalt errichtet wurde. Dieses Resultat ist sehr wichtig, da dadurch
erwiesen scheint, dass die jetzige Basilika nicht aus der konstantinischen
Zeit stammt, sondern ein späterer Neubau ist, nämlich offenbar der von
Papst Honorius im 7. Jahrhundert an Stelle der alten Coemeterialkirche
aufgeführte Bau. Dies wurde bestätigt, als man auch unter dem Boden
der jetzigen Apsis die Fundamentmauern der ursprünglichen Apsis fand,
welche zu dem konstantinischen Bau gehörte. Die Fortsetzung der Nach¬
forschungen wird darum, das können wir hoffen, es ermöglichen, den
Grundriss der ältesten Grabkirche der hl. Agnes genau herzustellen. Für
die Geschichte der christlichen Baukunst in Rom ist dieses Resultat von
grosser Wichtigkeit.
Zu Anfang des 17. Jahrhunderts hatte Papst Paul V. den Altar der
Agnesbasilika in prächtiger Weise restaurieren lassen. Bei dieser Gelegen'
80
Anzeiger für christliche Archäologie
heit hatte man die Gebeine der hi. Agnes und der hl. Emerentiana erhoben,
und zur Aufnahme derselben liess der genannte Papst im Jahre 1615 für
den Preis von 8000 Scudi einen kostbaren silbernen Sarg herstellen, der
in den neuen Atlar eingeschlossen ward. Man wollte diesen Sarg wieder¬
finden und machte deshalb in den Unterbau des Altares unter dem Boden
der Basilika eine Oeffnung. Diese Arbeit hatte sofort das gewünschte
Resultat: man stiess auf den in Form einer Truhe gearbeiteten, 1.30 m
langen und 0,50 m breiten und hohen Sarg, der vollständig unversehrt ist
mit seinen Verzierungen und seinen Inschriften.
Von den altchristlichen Inschriften, welche bei den Ausgrabungsarbeiten
zum Vorschein gekommen sind, bieten noch zwei ein besonderes Interesse.
Die eine, im Fragment, ist geschmückt mit einem in den Marmor eingra¬
vierten prächtigen Paulus-Kopf; der beigeschriebene Name PETRVS weist
auf einen zweiten Kopf, wie auf eine Beischrift PAVLVS hin. Die andere
hat folgenden Wortlaut:
HIC REQVIESC1T IN PACE
SERENA ABBATISSA • SV •
QVAE V1XIT ANNVS • PM • LXXXV
DEP • VII • ID • MAI • SENATORE
VC • CONS •
Hic requiescit in pace Serena abbatissa. sfacraJ v[irgo],
quae vixit ann(o)» p[lus] mfinusj 85. dep[osita] 8 id/usj
Mai[as] Senatore v[iro ] c[larissimo] cons.
Das Consulatsjahr entspricht dem Jahre 514. Dieses ist jetzt die
älteste datierte Inschrift, welche einer Aebtissin gedenkt. Es geht daraus
hervor, dass frühzeitig ein Frauenkloster bei S .Agnese bestand, dessen
Gründung durch das hohe Alter der Aebtissin Serena mit Sicherheit in das
4. Jahrhundert verlegt wird.
Hoffen wir, dass die Fortsetzung der Arbeiten noch weitere, nicht
minder wichtige Resultate ergeben wird, als die bisherigen Arbeiten hatten.
3. Weitere Ausgrabungen und Funde.
Rom.
Die gewöhnlichen Ausgrabungen der «Commissione di archeo'ogia
sacra" werden in der Priscillakatakombe ausgeführt. Besonderer Zweck
derselben ist zunächst, die oberirdischen Monumente über dieser Kata¬
kombe zu untersuchen an jener Stelle, welche zwischen der von de Rossi
entdeckten Basilika des hl. Sylvester und der von Marucchi behandelten
breiten Treppe zum Baptisterium liegt (s. Röm. Quartalschrift 1901 (
S. 389). Nach dieser Gegend hin hatte nämlich de Rossi die Ausgrabungen
nicht weiter ausgedehnt. Mit dem Besitzer des Terrain ist ein Ab-
Anzeiger für christliche Archäologie.
81
kommen geschlossen, auf Grund dessen der Boden über den historischen
Krypten dieses Teiles von S. Priscilla vollständig durchforscht werden kann.
Wir sind sehr gespannt auf die Resultate dieser Ausgrabungen.
Sizilien.
Bei Gelegenheit von Ausgrabungen in der Umgegend von Manfria
entdeckte P. Orsi eine Anzahl von christlichen Grabhöhlen, kleinen Kata¬
komben, am Abhange eines Hügels. — ln der Katakombe „S. Maria di Gesü"
bei Syrakus wurden unter Leitung von P. Orsi einige Nachforschungen
angestellt, welche zur Entdeckung einer Anzahl von Grabstätten führten.
Eine von diesen trug eine Inschrift des 3. Jahrhunderts; doch befand sie
sich nicht an ihrer ursprünglichen Stelle, so dass sich für die Chronologie
des Coemeteriums nichts daraus ergibt (Vgl. die kurzen Berichte von
Orsi in den Notizie degli scavi, 1901, S. 310 u. 343 -344).
Tunis.
In Tunis hat man im Laufe der letzten Jahre eine Reihe von alt¬
christlichen Baptisterien ausgegraben, welche, nach dem Berichte von
Gaukler an die Academie des Inscriptions et Beiles-lettres in Paris, manche
interessante Einzelheiten bieten (Comptes-rendus, 1901, p. 603 /.). Am
besten erhalten und am bedeutendsten von allen ist dasjenige, welches in
Karthago in der Nähe der Antoninusthermen gefunden wurde. Dasselbe
gehört zu einer prächtigen fünfschiffigen Basilika aus der Zeit der byzan¬
tinischen Herrschaft in Nordafrika. Es besteht aus dem Raum mit dem
Taufbassin und aus einem Oratorium, letzteres offenbar für die Erteilung
der Salbung (Firmung) durch den Bischof. - Ein anderes wurde in
Siagn freigelegt, ebenfalls zugleich mit einer grossen Basilika; dasselbe hat
die Gestalt eines Achtecks. - Ein drittes, in Oued Ramel, bildet einen
eigenen Bau für sich, liegt aber in der Nähe von anderen christlichen
Kultusgebäuden. Das Taufbecken hat die Form eines gleicharmigen Kreuzes.
Der Boden des Raumes ist mit Mosaik belegt, auf welchem christlich-sym¬
bolische Darstellungen angebracht sind: Tauben, Hirsche, welche aus dem
Wasser der vier Paradiesströme trinken, u. dgl. - Eine besondere Form
des Taufbassins zeigen die Baptisterien in Hamman Lif, Upenna,
Henchir Hakaima und die beiden in Sfax: Das Becken hat nämlich
die Gestalt eines Sternes mit sechs oder acht Strahlen, welche eben so viele
Ausbuchtungen bilden, so dass in jeder von diesen ein Katechumen zum
Empfange des Taufbades Platz hatte.
Bis jetzt kennt man auf dem Gebiet von Tunis elf altchristliche
Baptisterien, von denen bloss vier (darunter drei in Karthogo) ziemlich
genau die Form der römischen und griechisch-byzantinischen Taufkirchen
aufweissen. Alle andern bieten Eigentümlichkeiten, welche eine eigene Ent¬
wicklung auf afrikanischem Boden erkennen lassen.
Rom. Quart -Schrift 1902.
6
82
Anzeiger für christliche Archäologie.
Jerusalem.
Hei Erdarbeiten im Judenviertel, nördlich vom Damaskusthor, in
der Nähe des Hauses der Dominikaner, stiess man auf einen grossen und
vortrefflich erhaltenen Mosaikboden. Im Hauptfelde desselben erblickt
man zu oberst Orpheus, von verschiedenen Tieren umgeben, und zu unterst
zwei Satyren. Ein reich verzierter Rahmen fasst dieses Bild ein. Auf
einem weitern kleinern Felde erscheint ein mit Laubwerk verziertes Kreuz;
ferner befinden sich unter jenem Hauptfelde rechts und links vor» einer
Art Säule zwei weibliche Gestalten, welche mit den Namen 0EQAOCIA
(sic) und rEÜPriA bezeichnet sind. Die erste Mitteilung davon gab
P. Lagrange O. P. in einem Briefe, welchen Clermont-Ganneau der Pariser
Acafcmie des Inscriptions mitteilte (Comptes-rendus 1901, S. 223 - 225). Dieser
Gelehrte war geneigt, eine heidnische Arbeit in dem Mosaik zu erkennen. Im
Juliheft der „Revue biblique“, 1901, erschien dann eine ausführliche Be¬
schreibung, in welcher die Frage, ob das Monument christichen oder
heidnischen Ursprungs sei, nicht weiter erörtert ward. Eine kurze Mit¬
teilung mit der Abbildung des Hauptfeldes veröffentlichte weiter G. Ange¬
lin i im Nuovo Bull, di archeol. crist. 1901 (S. 217 219, tav. VII — VIII),
und er sprach sich entschieden für den christlichen Charakter aus. Nach
den neuesten Mitteilungen von H. Vincent (Revue biblique, 1902,
S. 100 -103), welcher Abbildungen von neu gefundenen Stücken gibt, ist
die Freilegung noch nicht ganz vollendet. Das Monument soll jedoch
völlig ausgegraben, erhoben und nach Konstantinopel gebracht werden-
Wir müssen somit die endgültigen Resultate der Untersuchungen sowohl
über das Mosaik selbst wie über den Charakter des Baues, in dem sich
dasselbe findet, abwarten, ehe sich der Ursprung mit Sicherheit fest¬
stellen lässt.
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dalmata, 1901, p. 139-141).
Laban, F., Bibliographie (kunstgeschichtliche) 1900—1901. (Repertorium
für Kunstgeschichte 1901, Heft 5).
Seletti, E., Marmi scritti del Museo archeologico di Milano. Catalogo.
Milano, 1901.
Strzygowski, J., Bibliographie über byzantinische Kunstgeschichte. (Byzantin.
Zeitschr. 1901, S. 700 - 737).
Wierzejski, Catalogue du mus£e de Cherchel. (Revue africaine, 1901,
p. 237 - 288).
88
Anzeiger für christliche Archäologie.
5. Mitteilungen.
Herr Prof. J. Strzygowski aus Oraz, der mit so grossem Erfolge
auf dem Gebiete der byzantinischen Kunstgeschichte thätig ist, hatte die
Güte, uns folgenden Bericht über seine letzte Forschungsreise nach Aegypten
(als vorläufigen Abdruck aus der Byzantin. Zeitschr., XL, Heft 1 — 2) zu¬
zusenden, den wir mit bestem Dank hier zum Abdruck bringen:
Aegypten. Expedition Strzygowski. Mit einem halbfertigen Manu¬
skript über die christliche Kunst Aegyptens, der ich seit meinem ersten
Aufenthalte 1894/5 nachgegangen war, kam ich Ende Oktober 1900 zuni
zweiten Mal an den Nil. Ich wollte meine Arbeiten nachprüfen, ergänzen,
abschliessen. Doch änderte sich mein Programm, zum Teil schon bevor
ich noch auf ägyptischem Boden angelangt war. Zunächst trat Wilhelm
Bode an mich heran mit dem Ersuchen, für das neue Kaiser Friedrichs¬
museum in Berlin eine koptische Sammlung zu erwerben. Mir konnte ein
solcher Antrag nur willkommen sein, weil ich auf diese Art den Handel
und damit zugleich kennen lernen konnte, was der ägyptische Boden Tag
für Tag freigibt. Als ich dann im ägyptischen Museum meine Arbeiten
beginnen wollte und um die Erlaubnis bat, die unter Schloss und Riegel
befindlichen Stücke in die Hand nehmen zu dürfen, machte mir der General¬
direktor, Herr Maspero, freundlich den Antrag, ich sollte die koptische
Abteilung mit Ausnahme der Inschriften und Grabstelen, die W. E. Crum
besorgt hatte, für den Catalogue general bearbeiten. Natürlich nahm ich
auch dieses ehrenvolle Anerbieten um so lieber an, als mir Maspero zu¬
gleich volle Freiheit der Einteilung meiner Arbeit und die Erlaubnis zu
ihrer Unterbrechung durch allfällige Reisen im Lande zusicherte.
So war ich denn, ehe ich mich dessen recht versah, aus dem Geleise
geworfen; die Erledigung dieser beiden Aufträge liess mir nur spärlich
Zeit für meine eigenen Arbeiten. Es kam aber noch ein drittes Unter¬
nehmen hinzu. Ich erfuhr, dass der Dombaumeister von St Pauls in
London, Somers Clarke, der jeden Winter auf seiner Dahabieh eine Nil¬
reise zu machen pflegt, für dieses Jahr sein Augenmerk im besonderen
den koptischen Klöstern zu wenden wollte und den Chefarchitekten des
Comit6 de Conservation des monuments de l'art arabe, Herz-Bey, eingeladen
hatte, ihn zu begleiten. Dieses Unternehmen traf so* genau mit meinen
eigenen Absichten zusammen, die Gesellschaft zweier erfahrener Architekten
musste für mich so sehr erwünscht sein, dass ich den Anschluss suchte.
Zwar verbrachte ich nur fünf Tage in Roda, wo ich mich der Gastfreund¬
schaft unseres lieben Oberhauptes zu erfreuen hatte, und dann noch eine
Woche in Sohag in Gesellschaft der beiden Herren und ging dann, ein
schnelleres Tempo einschlagend, meine eigenen Wege; aber die kurze
Spanne Zeit hatte doch hingereicht, das gegenseitige Vertrauen zu wecken
und einen gemeinsamen Plan, eine grosse Publikation über die Kirchen
und Klöster den Nil entlang, zur Reife zu bringen. Daran haben wir nun
Anzeiger für christliche Archäologie.
89
den Winter über gearbeitet. Herz-Bey schenkte mir auch in der Richtung
Gehör, dass er seine älteren für das Comite gemachten Aufnahmen der
Natronklöster, die ich nachprüfte, und die Aufnahme von Kasr es-Schamah
mit dem Hauptwerke vereinigen will; ich selbst füge noch die Resultate
meiner im Verein mit Prof. Moritz uud Dr. C. H. Becker unternommenen
Expedition nach den Klöstern am Roten Meere hinzu und was ich sonst
auf meinen Fahrten an architektonisch wertvollem Material fand, vor allem
meine noch vor der Zerstörung der grossen Kirche im Tempel von Medinet
Habu gemachten Aufnahmen. Wir traten nach diesen Vereinbarungen ge¬
meinsam an das Comite de Conservation des monuments de l’art arabe
heran und boten ihm unsere Arbeiten zur Publikation an. Das wurde
angenommen, und so ist denn auch diese grosse Arbeit, deren historisch
zusammenfassenden Teil ich übernommen habe, unter Dach und Fach.
Nach fast sieben monatlicher Arbeit an Ort und Stelle bin ich so weit,
dass der Katalog im Rohen fertig neben mir liegt, Bode im Besitze einer
Sammlung ist, die ein deutliches Bild des Durchschnittes der koptischen
und früharabischen Kunst gibt, und die grosse Publikation über die Kirchen
und Klöster langsam aber stetig vorwärts schreitet. Somers Clarke ist im
Augenblick durch die notwendigen Restaurationsarbeiten an St. Pauls sehr
in Anspruch genommen, und Herz-Bey klagt über Mangel an Geldmitteln.
Das wird sich aber wohl zu Beginn des Winters mit Hilfe der wohl¬
wollenden Herren des Coniites geben und die Arbeit dann frisch ihren
Fortgang nehmen. — Ich kann diesen kurzen Bericht nicht schliessen, ohne
Dr. von Bissing für alle lebhafte, freundschaftliche Förderung meiner
Absichten zu danken. Auch von seiten der diplomatischen Vertretung
meines engeren und meines weiteren Heimatlandes wurde ich stets freund¬
lich unterslützt. Unser vereinter Patriarch Franz-1 ascha stand mir treulich
zur Seite, und Herr Dr. Borchardt stellte mir durch drei Monate kollegial
seine Wohnung zur Verfügung, wodurch ich in der schwierigsten Zeit volle
Bewegungsfreiheit gewann. Ihnen allen meinen herzlichsten, ergebensten
Dank!
Ph. Sauer hat der Pariser Academie des Inscriptions et Belles-lettres
eine ausführliche und sehr umfangreiche Arbeit über die Geschichte des
päpstlichen Patriarchiums im Lateran vorgelegt, über die E. Müntz der
Akademie Bericht erstattete (Comptes-rendus, 1901, p. 603 ss.). Hoffen
wir, dass der Verfasser dieselbe möglichst bald der Öffentlichkeit über¬
geben kann.
Von dem kostbaren Manuskript des Matthäusevangeliums, von
dessen Fund wir früher berichtet haben (Rötn. Quartalschrift, 1900,
S. 229 f.), sind zwei neue Seiten aufgefunden worden in Mariupol in
90
Anzeiger für christliche Archäologie.
Russland; sie befinden sich jetzt im Museum des Gymnasiums dieser
Stadt. (Vgl. die Mitteilung von H. Omont in den Comptes-rendus de
l’Acad. des Inscriptions, 1901, S. 199 f.).
Der am 28. Dezember 1901 verstorbene Prof. F. X. Kraus, der
wie kein zweiter das Gebiet der christlichen Kunstgeschichte durch seine
schriftstellerische Thätigkeit bebaut hat, vermachte in seinem Testament den
grössten Teil seines Vermögens zur Gründung einer Professur und
eineslnstituts für christlicheArchäologiean d e r Uni¬
versität Freiburg im Breisgau. In dem eben erschienenen
Nachruf: «Zur Erinnerung an Franz Xaver Kraus, Im Namen der theol.
Fakultät an der Univ. Freiburg i. Br. von Dr. K- Braig, Prof, an ders.
Fak." - die im Herder'schen Verlage herausgegebene Schrift, welcher eine
von Prof. K. Künstle bearbeitete Bibliographie der Publikationen von
F. K. Kraus beigegeben ist, kann im Buchhandel bezogen werden, - heisst
es darüber (S. 15): «Die Bücher und Sammlungen von Photographien,
das Baarvermögen und der Erlös aus der Wohnung (Wilhelmstrasse 10)
sollen zur Gründung eines Instituts und zur Errichtung eines Lehrstuhles
für christliche Archäologie an der Breisgauer Hochschule verwendet
werden."
Mit grösster Genugtuung und mit dem im Namen aller Freunde
christlicher Archäologie ausgesprochenen tiefgefühlten Dank nehmen wir
Kenntnis von dieser hochherzigen Stiftung. F r e i b u r g i. Br. ist die
dritte Hochschule, an deren katholisch-theologischer Fakultät ein eigener
Lehrstuhl für christliche Archäologie erstehen wird. Ein solcher besteht
bekanntlich, mit einem trefflich eingerichteten Seminar, an der Universität
Freiburg in der Schweiz seit der Gründung (1890). Für
München liegt dem Landtag für die jetzige Sitzung die Creditforderung
für die Errichtung einer gleichen Professur vor. Es ist dies offenbar der
beste Beweis für das wachsende Interesse an der archäologischen Forschung
und zugleich das beste Mittel, diese Forschung fruchtbringend zu gestalten.
Geschichte.
Die Anfänge des Clarissenordens.
Von
P. Leonhard Lemmens O. F. M.
Unter diesem Titel hat Lempp im 13. Band der Gothaer
Zeitschrift für Kirchengeschichte 1 einen längeren Artikel geschrieben,
der viele und gute Einzelheiten bringt, aber das Gesammtbild ent¬
stellt und eine Berichtigung und Ergänzung verlangt. »Wenn wir,
sagt Lempp S. 243 die Anfänge des Clarissenordens überblicken, so
fällt sofort die Aehnlicheit mit den Anfängen des ersten und dritten
Ordens des hl. Franz in die Augen, aber auch die in manchen
Zügen nicht zu verkennenden Unterschiede. Interessant ist besonders
zu sehen, wie vorsichtig, ja wie misstrauisch man vonseiten der Kurie
dem von Franz auch in der formula vitae der Clarissen niederge¬
legten Ideal völliger Armuth gegenüberstand. Interessant ist auch
zu verfolgen, wie gewaltthätig man auch hier mit den Anordnungen
und Willensäusserungen Franzens umgegangen ist; man setzt einfach
seine Regel beiseite und zwängt durch eine offizielle Regel die
Clarissen in das alte Geleise des seither üblichen Klosterwesens.“
Aber Innocenz III. hat bereits »das Ideal völliger Armuth“ »cum
hilaritate magna“ unterschrieben; »das gewaltthätige Umgehen mit
den Anordnungen und Willensäusserungen Franzens“ lässt sich nur
a priori beweisen, und der Orden der hl. Clara ist ein durchaus
neuer Orden, ein wesentlicher Fortschritt in der Entwicklung des
klösterlichen Lebens.
Verfehlt ist auch die Darstellung, welche Ratte von den An¬
fängen des Ordens im Kirchenlexikon von Wetzer und Welte ge-
1 S 181-245.
94
Lern mens
geben. 1 „Der hl. Franziskus — sagt Ratte — bat kurz vor seiner
Abreise in’s heilige Land den Kardinal Ugolino, er möge den
Schwestern eine Regel geben. Dieser Kirchenfürst legte die Regel
des hl. Franziskus zu Grunde. Nach der Rückkehr des hl. Franzis¬
kus aus dem Orient bestürmte die hl. Clara ihren geistlichen Vater
mit der Bitte, seinen Töchtern doch auch eine eigene Regel zu
geben. Endlich willfahrte der Heilige ihren Bitten und verfasste
gemeinsam mit dem Kardinal Ugolino eine Ordensregel für die
Clarissen in zwölf Kapiteln. Kardinal Ugolino approbierte sie
schriftlich und später mündlich. Die schriftliche Approbation des
Papstes selbst erhielt sie unter Innocenz IV. (1246). Die hl. Clara
wünschte die feierlichste Form der päpstlichen Gutheissung, und
diese wurde ihr von dem genannten Papste mittelst einer eigenen
Bulle ertheilt." Um hier kurz die Fehler jener Darstellung zu
nennen, so hat zunächst Kardinal Hugolinus nur eine Regel für
die Clarissen verfasst, und zwar gemeinsam mit dem hl. Franziskus;
dieser selbst hat denselben keine neue Regel gegeben. Und was
Ratte von der wiederholten Bestätigung einer und
derselben Regel sagt, gilt von drei verschiedenen
Regeln; beim Tode der hl. Clara waren drei verschiedene
Regeln von den Päpsten approbiert und in den einzelnen Klöstern
in Uebung. Und dieser Umstand, dass der Clarissenorden nicht
von Anfang an eine einheitliche Entwicklung. nahm, erschwert be¬
deutend das Studium seiner Geschichte.
Bei unserer Darsellung stützen wir uns zunächst auf die
einzelnen Regeln; die genaue Vergleichung derselben gibt manchen
Aufschluss. Von grossem Nutzen sind sodann die zahlreichen
Schreiben, welche Gregor IX. und Innocenz IV. an die Töchter der
hl. Clara gerichtet. 2 Das Leben der Heiligen, welches Thomas von
Celano auf Befehl Alexander IV. geschrieben, 3 und verschiedene
Nachrichten in den Biographieen des hl. Franziskus erläutern und
verknüpfen die päpstlichen Schreiben.
' Bll. IIP Sp. 407.
- In Sbaralea, Biillarium Franciscanmn, Bd. I (Rom 1759).
3 Die Drucke dieser Legende sind verzeichnet in der Bibliotheca Hagio-
grapliica latina antiquav et mediae aetatis (ed. ßollandiani, Brüssel 189S 1901)
unter N. 1815; wir benützen die Ausgabe von Sedulius.
Die Anfänge des Clarissenordens.
95
Wir theilen zur bessern Uebersieht die Entwicklung des
Ordens in drei verschiedene Perioden.
i. Periode. 1212—1217.
Die erste Periode geht von 121? —1217; es ist die Zeit, in
welcher Franziskus allein die junge Genossenschaft leitete.
Nachdem Clara in häufiger Unterredung mit Franziskus seine
Liebe zum Gekreuzigten, zur Busse und Armuth in sich aufgenommen
und beschlossen hatte, die Welt zu verlassen und der Leitung Franzis-
ci zu folgen, bestimmte dieser den Palmsonntag des Jahres 1212
(18. März) zur Ausführung des Vorsatzes. 1 2 * * Während sie am Morgen
prächtig gekleidet der Feier in der Kathedrale zu Assisi beigewohnt,
stieg sie beim Dunkel der Nacht in treuer Begleitung hinab in die
Ebene und eilte zum Kirchlein Sankt Maria von den Engeln,
wo Franziskus und seine Brüder mit brennenden Lampen in den
Händen die Jungfrau erwarteten. Sie legt das kostbare Gewand ab,
opfert ihr Haar und empfängt vor dem Altar der Gottesmutter die
»sanctae poenitentiae insignia", die Tunika, den Strick, Schleier und
Mantel. 5 Sofort geleitet sie Franziskus in das Kloster der Benedik-
tinerinnen zum hl. Paulus in der Nähe von Bastia. Hier und in
dem Kloster zum hl. Angelus innerhalb der Stadt Assisi verbleibt
Clara die ersten Wochen; und nachdem Agnes dem Beispiele der
Schwester gefolgt, begeben sie sich zur Kirche des hl. Damian vor
den Thoren Assisi's, wo Franziskus ihnen eine neue Heimath be¬
reitet hatte.
An dieser Stätte begannen sie mit andern Jungfrauen, die
ihnen bald gefolgt, das Leben der Busse. Clara sagt hierüber im
6. Kapitel ihrer Regel: „Postquam altissimus Pater coelestis per gra-
tiam suam cor meum dignatus est illustrare, ut exemplo et doctrina
beatissimi Patris nostri sancti Francisci poenitentiam facerem, paulo
1 Celano a. a. O. S. 528 (4. Kap.): „Jubet pater Franciscus, ut in festo comta
et ornata procedat ad palinam cum frequentia populorum; ac nocte sequenti exiens
extra castra mundanum gaudium convertat in luctum dominicae passionis".
2 Innocenz IV. am 10. Juli 1254: „Clara mater ipsius ordinis ejusque sorores
a tempore, quo beatus Franciscus illum instituit, usque nunc usae fuerunt chorda
pro cingulo, velo quoque, tunica et mantello". Sbaralea a. a. O. I. S. 748.
96
Lern mens
post conversionem ipsius una cum sororibus meis obedientiam vo-
luntarie sibi promisi. Attendens autem beatus Pater, quod nullam
paupertatem, laborem, tribulationem, vilitatem et contemptum saeculi
timeremus, immo pro magnis deliciis haberemus, pietate motus
scripsit nobis formam vivendi in hunc modum: ,Quia divina inspira-
tione fecistis vos filias et ancillas altissimi summi Regis Patris coe-
lestis, et Spiritui sancto vos desponsastis eligendo vivere secundum
perfectionem sancti Evangelii, volo et promitto per me et fratres
meos semper habere de vobis tanquam de ipsis curam diligentem
et sollicitudinem specialem“'. 1
„Vivere secundum perfectionem sancti Evangelii" war für
Franziskus der Inbegriff seines Planes und Werkes; „nachdem der
Herr — sagt er in seinem Testament — mir Brüder gegeben hatte,
zeigte mir niemand, was ich zu thun hätte, sondern der Allerhöchste
selbst offenbarte mir, dass ich nach der Form des hl. Evangelium
leben sollte, und ich liess es mit wenigen und einfältigen Worten
schreiben“. Ebenso handelte Franziskus mit seinen geistigen Töchtern;
die volle und treue Beobachtung des hl. Evangelium war die Auf¬
gabe, welche er ihnen gab; und damit ist Inhalt und Umfang seiner
Unterweisungen und Gebote gezeichnet.’ Mit besonderm Eifer empfahl
er ihnen seine Lieblingstugend, die hl. Armuth; und mit welchem
Erfolg er dieses that, erzählt uns Celano im Leben der hl. Clara:
„Volens denique religionem suam intitulari titulo paupertatis, a
bonae memoriae Innocentio III. paupertatis privilegium postulavit.
Qui vir magnificus, tanto virginis fervore congratulans, singulare
dicit esse propositum, quod nunquam tale privilegium a Sede
1 Seraphicae legislationis textus originales (Quaracchi 1897) S. 62.
3 Wie die erste Regel der Minderbrüder, so sind auch diese ersten Unter¬
weisungen und Vorschriften für das Kloster zum hl. Damian nicht mehr erhalten; auf
sie beziehen sich die Worte des Schreibens, welches Gregor IX. am 11. Mai 1238
an die sei. Agnes von Böhmen richtete: »Cum Clara et quaedam aliae devotae in
Domino midieres elegissent eidem sub religionis observantia famulari, ipsis beatus
Franciscus non cibum solidum, sed potu i lactis formulam vitae tradidit". Sbaralea
a. a. O. I. S. 243 versteht (Anm 6) unter dieser formula vitae die Regel, welche
»anno 1224 S. Franciscus Clarissis dedit“ Abgesehen davon, dass der hl. Franzis¬
kus in diesem Jahre den Clarisvm keine Regel gegeben hat, so wird jene Deutung
bereits durch die Worte desselben Schreibens »formula praedicta postposita regu-
lam (d. i. des Kardinals Hugolinus) laudabiliter obstrvaverunt« ausgeschlossen;
jene »formula« ist mithin vor der Regel des Kardinals Hugolinus, also mehrere
Jahre vor 1224, entstanden.
Die Anfänge des Clarissenordens.
97
Apostolica fuerit postulatum. Et ut insolitae petitioni favor insolitus
arrideret, Pontifex ipse cum hilaritate magna petiti privilegii primam
novellam sua manu conscripsit “. 1 Es war das Privileg, „ut recipere
possessiones a nullo compelli possitis“ die vollkommene Armuth
und Ausschluss eines jeden Besitzes nicht nur für den einzelnen,
sondern auch für die ganze Familie.* Und hierin haben wir ein
1 A. a. O. S. 531 (Kap. 9) Bartholomäus von Pisa stellt in seinem Liber
conformitatum (fructus VIII. pars II.) dieses so dar, als habe Innocenz III. der hl.
Clara eine volle Regel gegeben; er schreibt (fol. 84*" in der Ausgabe von 1510):
*A domino Innocentio III. regulam pauperum dominarum ipsa petiit et obtinuit,
cujus principium ipse pontifex plorando ex devotione conscripsit manu sua;" die¬
selben Worte braucht Rodulphius Tossinianensis in seiner Historia Seraphicae Reli-
gionis (Venedig 1586) lib. I. fol. 132. Die Veranlassung zu dieser irrigen Dar¬
stellung dürften der Bericht Celano’s und die Worte Philipps von Perugia (vgl. S.
104) gegeben haben. Vgl. Acta sanctorum, August II. S. 744.
* In ihrem Testamente (vgl. Textus originales S. 273-280) sagt die hl. Clara:
»Ad majorem cautelam sollicita fui a Domino Papa Innocentio, sub cujus tempore
coepimus, et ab aliis successoribus suis nostiam professionem sanctissimae pauper-
tatis, quam et Patri nostro promisimus, eorum privilegiis facere corroborari, ne
aliquo tempore ab ipsa ullatenus declinaremus". Das von Gregor IX. der hl.
Clara ausgestellte privilegium paupertatis findet sich bei Sbaralea a. a. O. I. S. 771
und Textus orig. S. 97. - Lempp bezieht S. 239 jene Worte aus dem Testamente
der hl. Clara auf die im Jahre 1253 von Innocenz IV. bestätigte Regel und sieht
in denselben einen neuen Grund, jenes Testament als »s p ä t e r e s Machwerk"
zu betrachten. Es ist für unsere Untersuchung ohne grossen Werl festzustellen, ob
das Testament echt ist oder nicht; es möge nur gesagt werden, dass die von Lempp
gegen dasselbe gebrachten Gründe hinfällig sind. Lempp sagt:
»1. Hat Wadding das Testament erst aus Marianus". Wadding hat das
Testament nicht aus Marianus, sondern „ex memoriali antiquo manu -
scripto vgl. Wadding, Annales Minorum Bd. III 2 S. 299 u. Acta Ss.
Aug. Bd. II S. 747.
»2. Gleich zu Anfang des Testaments ist eine Weissagung des hl. Franz
über den künftigen Ruhm der Clarissen erzählt, welche wir meines
Wissens frühestens aus dem Liber conformitatum kennen". Die Weissa¬
gung wird bereits 140 Jahre früher von Celano berichtet; »monasterium
esse ibidem sanctarum virginum Christi clara voce prophetat", II. Cel.
1. 8; vgl. II. Cel. 3. 132.
„3. Sachlich unmöglich scheint mir, dass Franz sich verpflichtet habe, selbst
oder »per religionem suam" für die Schwestern allezeit die Cura zu
führen; wenn man dagegen seine Haltung dem Bruder Philipp gegen¬
über in Betracht zieht". Die genannte Verpflichtung des hl. Franziskus
findet sich mit denselben Worten in dem 6. Kapitel der von Innocenz IV.
1253 approbierten Regel (vgl. II. Cel. 3. 132); und seine »Haltung dem
Bruder Philipp gegenüber" macht keine Schwierigkeit. Br. Jordan be¬
richtet (Anal. Franciscana Bd. 1. S. 5): »Frater Philippus, qui erat zela-
tor dominarum pauperum, contra voluntatem beati Francisci, qui omnia
per humäilateni maluit vlncere\ quam per judicii potesiatem , impetravit
litteras a Sede Apostolica, quibus dominas defenderet et turbatores earum
Römische Quartalschrift 1902.
7
98
Lern mens
Merkmal, durch welches sich das Kloster der hl. Clara wesentlich
von allen vor ihr entstandenen Frauenklöstern unterscheidet.
Sabatier schliesst aus einem Briefe des Erzbischofs Jakob
von V i t r y, dass die ersten Schülerinnen der hl. Clara nicht ein
beschauliches Leben geführt hätten. Jakob von Vitry besuchte im
Jahre 1216 Italien und erzählt über die Eindrücke, welche er in
Umbrien empfangen: „Unum tarnen in partibus illis inveni solatium;
multi enim utriusque sexus, divites et saeculares, omnibus pro Christo
relictis saeculum fugiebant .... Mulieres vero juxta civitates in
diversis hospitiis commorantur, nihil accipiunt, sed de labore ma-
nuum vivunt. Valde autem dolent et turbantur, quia a clericis et
laicis plus, quam vellent, honorantur".' Sabatier folgert hieraus: „Les
Clarisses n'etaient pas au debut un ordre contemplatif; c’etaient des
soeurs hospitalieres qui n’acceptaient rien et vivaient du travail de
leurs mains". Zuerst verwechselt er hier hospitium und hospitale;
und was die Handarbeit betrifft, so schliesst das beschauliche Leben
dieselbe in keiner Weise aus; in der Regel des Jahres 1253, welche
ohne Zweifel einem beschaulichen Orden gilt, wird sie den Schwestern
zur Pflicht gemacht mit den Worten: „Sorores, quibus dedit Domi¬
nus gratiam laborandi, post horam Tertiae laborent . . . fideliter et
devote“ (Kap. 7).
Hier dürfte der Ort sein, einige Worte zu der von P. Man-
donnet O. P. in seiner Abhandlung „Les Origines de l'Ordre de
excommunicaret;" Franziskus war mithin gegen die Weise, wie
Br. Philipp die cura sororuin ausübte und schützte.
„4. Dass Franz viele scripta zur Anempfehlung der Armut den Clarissen ge-
gebe- habe, ist bei seiner sonstigen Art mindestens zweifelhaft". Das
schon öfter genannte 6. Kapitel der Regel hat uns allein 2 scripta über¬
liefert.
»5. Ganz unmöglich ist, dass Clara die von Franz ihr gegebene professio
paupertatis, d. h. im Sinne des Testaments gesprochen die R 3 durch
Innocenz III. und andere Päpste habe bestätigen lassen". »Im Sinne
des Testamentes gesprochen“ ist die professio pauperlatis das von Inno¬
cenz III. und Gregor IX. bestätigte privilegium paupertatis und nicht
die R 3 , d. h. die 12o3 approbierte Regel. - Lempp schliesst: »Wäre
das Testament echt, so wäre es nur ein Zeugniss von leichtfertiger Be¬
handlung der geschichtlichen Thatsachenunsere Antworten auf die
Gründe Lempp’s dürften erkennen lassen, wo diese »leichtfertige Behand¬
ln ng" zu suchen ist.
1 Vgl. Sabatier, Speculum Perfectionis (Paris 1899) S. 296.
Die Anfänge des Clarissenordens.
99
Poenitentia“ aufgestellten Hypothese zu sagen.' Nach ihm hatten
Franziskus und seine Gefährten durch die Predigt der Busse ein
„mouvement p£nitentiel" hervorgerufen, welches „un £16ment ma :
sculin continent, un 6I£ment feminin analogue, et enfin, les person-
nes marines“ enthielt (S. 18). Bis 1219 war es’ nur ein „£tat rudi-
mentaire, ä peu prfcs amorphe, car eile ne possfcde ni lin£aments
fermes, ni Organes g£n£raux ou particuliers" (S. 22). Alle hatten
„une seule rfcgle commune",i ohne klösterliche Gemeinschaft („l’ac-
cession ä la Fraternite n'impliquait, en aucune mati^re, un groupe-
ment analogue ä celui d’un couvent“ (S. 23). Mit der Orientreise
des hl. Franziskus im Sommer 1219 beginnt ^iach Mandonnet eine
vollständige Aenderung; während seiner Abwesenheit erfolgt durch
Eingreifen der Kirche, besonders durch Kardinal Hugolinus, die
Theilung („la Segmentation de la fraternite") nach den drei Klassen,
welche den grossen Verein bisher gebildet („le groupe principal
des hommes qui gardaient le celibat, les femmes continentes et les
personnes mariees"); und als Franziskus aus dem Orient heimkehrte,
fand er drei gesonderte Vereine vor.
Dass die von Franziskus ausgehende Bewegung vornehmlich
ein „mouvement pdnitentiel" war, dass der Ausbau des sog. ersten
Ordens in den Jahren 1219 — 1223 grosse Fortschritte machte, und
dass Kardinal Hugolinus hierbei eine wichtige Rolle spielte, ist
immer gesagt und angenommen worden; aber neu ist zum Theil
die Behauptung Mandonnet’s, vor 1219 habe nur eine nicht ge¬
schiedene Vereinigung der einzelnen Stände (,,une masse sociale
indivise “ S. 4) bestanden; und Mandonnet hat diese Behauptung
nicht bewiesen.
Die Scheidung beginnt nach ihm mit der Abtrennung der
Jungfrauen. »Gleich nach der Abreise des hl. Franziskus in den
Orient — sagt M. — organisiert Kardinal Hugolinus mit ihnen eine
erste klösterliche Gruppe, die von St. Damian, gibt ihnen die Regel
des hl. Benedikt und einige besondere Bestimmungen und ernennt
Clara zu ihrer ersten Aebtissin. Hugolin setzt diese Arbeit fort und
gründet in demselben Jahre und in dem folgenden einige andere
* ln „Compte rendti du quatrieme Congres scientifique international des
Catholiqucs tenu ä Fribourg 1897" (Freiburg 1898); vgl. Analecta Bollandiana Bd.
XVIII S. 294.
100
Lemniens
Klöster. Bei seiner Rückkehr, gegen Ende 1220, scheint Franziskus
wenig Gefallen an dieser eiligen Aenderung gefunden zu haben,
und die Regel des Jahres 1224, welche er gemeinsam mit Hugolino
verfasste, sollte allen Genugthuung leisten: Der Kurie, Franziskus
und den Armen Frauen; aber diese letzteren blieben nichts desto
weniger ein wahrer Orden« (S. 30).
Jeder Punkt dieser Darstellung widerspricht
den klaren Zeugnissen, welche uns Celano und die päpst¬
lichen Schreiben an die Hand geben. Franziskus hat selbst Clara
sofort, nachdem sie das Gewand der Busse empfangen, in das
Kloster zum hl. Paulus und einige Zeit später nach St. Damian ge¬
leitet. An dieser Stelle beginnt Clara sogleich ein klösterliches
Leben in voller Abgeschiedenheit von der Welt; 1 * sie gelobt Gehor¬
sam, Armuth und Keuschheit; Franziskus gibt ihr eine »forma vi¬
vendi", er lehrt sie die Beobachtung des hl. Evangelium und Ver¬
zicht auf jeden Besitz, Papst Innocenz III. bestätigt und sichert ihrer
»religio« das propositum altissimae paupertatis. Franziskus, nicht
Hugolinus, macht Clara zur ersten Oberin des Klosters; das be¬
zeugen die Zeitgenossen Celano und Alexander IV. ausdrücklich;
»Post aliquot annos ipsa B. Clara monasterii et sororum regimen,
nimis ejusdem S. Francisci devicta importunitate recepit«.* Schon
ein Jahr vor der Orientreise Franzisci, am 31. Juli 1218, beginnt
die Gründung des Klosters »Sancta Maria de monte Lucio" bei
Perugia, 3 und im Sommer 1219 finden wir ausser St. Damian be¬
reits 4 andere Klöster urkundlich erwähnt. 4 Die erste Regel wird
von Hugolinus vor der Orientreise des hl. Franziskus verfasst und
von Clara und ihrem Kloster drei Jahrzehnte gehalten, und es wird
Mandonnet nicht gelingen zn beweisen, dass Hugolinus und Franzis¬
kus 1224 eine zweite Regel für die Clarissen geschrieben.
So haben wir schon vor der Orientreise des hl. Franziskus
zu St. Damian ein wahres Klosterleben, Gelübde, eine Oberin, die
1 „In hujus locelli ergastulo coelestis amore sponsi virgo se Clara conclu-
sit; . . . in hoc arcto reclusorio per quadraginta duos annos . Celano, Leben
der hl. Clara, Kap. 5.
a In der Canonisationsbulle, vgl. Sedulius a. a. O. S. 546; Celano, a. a. O.
Kap. 8: „Cogente beato Francisco suscepit tandeni regimen dominaruni".
3 Urkunde bei Sbaralea a. a. O. I. S. 635.
4 Näheres hierüber im folgenden Abschnitt.
Die Anfänge des Clarissenordens.
101
beiden charakteristischen Merkmale der Stiftung: strenge Klausur
und volle Armuth, und für letztere die päpstliche Genehmigung;
ehe Franziskus 1219 in den Orient ging, war die
Regel schon verfasst, und als er diese Reise antrat, war
die Gründung des Clarissenordens vollzogen.
Gehen wir jetzt um einige Jahre zurück.
2. Periode. 1217—1247.
Im Jahre 1217 kam Kardinalbischof Hugolinus von Ostia als
Legat des apostolischen Stuhles nach Tuscien und trat mit Franziskus
in ein inniges Freundschaftsverhältniss. Hugolin, ein frommer und
erfahrener Greis, wurde und blieb der vertraute Rathgeber des
hl. Franziskus. »In regulis seu vivendi formis . . dictandis, sagt
Bernhard vo/i Bessa, 1 sanctae memoriae dominus Papa Gregorius, in
minore adhuc officio constitutus, beato Francisco intima familiaritate
conjunctus devote supplebat, quod viro sancto judicandi scientia
deerat".
Besondern Einfluss übte Kardinal Hugolin auf die Entwick¬
lung des Clarissenordens aus, Urban IV. nennt ihn den zweiten
Stifter des Ordens; »Ordinem sancti Damiani almus Christi confessor
beatus Franciscus et felicis recordationis Gregorius Papa IX. . . . in
agro ecclesiae plantaverunt".* Ihm fiel die Aufgabe zu, eine
eigentliche Regel für die Clarissen zu schreiben; statt der
formula vivendi (»postposita formula vivendi'-) schrieb er eine
längere »forma«, welche von »Franziskus angenommen, hierauf von
Honorius III. bestätigt und von Clara und ihren Schwestern feierlich
gelobt wurde«.*
* Analecta Franciscana Bd. III S. 686.
* Sbaralea a. a O. II S. 474.
* „Praedictam regulam, schreibt Gregor IX. 1238 an die sei. Agnes von
Böhmen, Studio compositam vigilanti et acceptatam a praedicto Sancto necnon per
felicis recordationis Honorium papam praedecessorem nostrum postmodum conjir-
matam dictae Clara et sorores . . . solemniter sunt professae“ (vgl. Sbaralea a. a
O. I. S. 243). Mithin ist nicht richtig, was die Analecta Bollandiana Bd. XIX
S. 129 sagen: „Cette confirmation ne vint qu'en 1253; et ce fut Innocent IV. qui
la donna“. Sbaralea sieht die Bestätigung des Papstes Honorius III. in seinem
Schreiben „Sacrosancta Romana ecclesia" vom 9. Dez. 1219 (a. a. O. S. 243 Anm.
d); da die Bestätigung des Papstes der Annahme der Regel von Seiten
des hl. Franziskus („postmodum confirmatam") folgte, so fand der Heilige
102
Leminens
Fragen wir zunächst nach der Zeit, in welcher die Regel ent¬
stand, so ersehen wir aus verschiedenen Schreiben, welche Kardinal
Hugolinus Ende Juli 1219 an einige Clarissenklöster richtete, dass
sie um diese Zeit schon in Uebung war. 1 Daher kommen die
Monate März 1217, vom Beginn der Sendung des Kardinals,* bis
zum Sommer 1219 in Frage. In dieser Zeit wurden verschiedene
Klöster der Clarissen ausserhalb der Stadt Assisi gegründet; so gab
z. B. am 31. Juli 1218 Bischof Johannes von Perugia die Erlaubniss
zum Bau des Klosters S Maria de Monte Lucio; 3 und diese neuen
Gründungen dürften sowohl die Zeit, als auch die nähere Veran¬
lassung für die Abfassung der Ordensregel anzeigen.
Um nun auf die Regel selbst einzugehen, so lesen wir im
Anfang derselben: „Regulam beatissimi Benedicti vobis tradimus ob-
servandam«. Diese Worte haben zu verschiedenen Zeiten die An¬
sicht veranlasst, der Orden der hl. Clara sei im Anfang ein Zweig
der Benediktinerinnen gewesen; die Clarissen — sagt Leinpp S. 190
— «wurden als Spezialkongregation den Benediktinern, bzw. Bene¬
diktinerinnen angegliedert". 4 Die-Bollandisten haben diese Ansicht
schon so klar und bündig widerlegt, dass man sich wundert, wie
dieselbe von neuem aufgestellt werden kann. Der Gesetzgeber hat
selbst ausdrücklich erklärt, in welchem Sinne die genannten Worte
zu verstehen seien: «Regula ipsa sorores non ligat ad aliud, nisi ad
obedientiam, abdicationem proprii ac perpetuam castitatem, quae
sub alia cujuslibet religionis existunt". Und Innocenz IV. gibt den
Grund an, weshalb jene Worte in die Regel eingefügt wurden, «ut
nicht erst bei seiner Rückkehr „cette brusque transformation" (Mandonnet S. 30)
vor. - Die Regel steht in der Bulle Gregor IX. „Cum omnis vera" vom 24. Mai
1239 und in der Bulle Innocenz IV. „Solet annuere“ vom 13. November 1245; vgl.
Sbaralea a. a. O. I. S. 263 und 394.
1 Am 29. Juli 1219 schreibt Kardinal Hugolinus an die Clarissen zu Siena:
„Formulam vitae vestrae, quam a nobis humiliter recepistis . . perpetuis tempori-
bus manere decernimus illibatamvgl. Sbaralea a. a. O. I. S. 12; dasselbeschreibt
er an dem gleichen Tage an die Schwestern zu Perugia und einen Tag später an
die Clarissen zu Gattajola; vgl. Sbaralea S. 10 u. 13; sowie S. 399 Anm. a.
’ Vgl. über die Legationen des Kardinals die Angaben von Ehrle in Zeit¬
schrift für katli. Theologie Bd. XI. S. 733.
* Urkunde bei Sbaralea, a. a. O. I. S. 635; vgl. oben S. 100.
* Sabatier sagt dasselbe in seiner Vie de S. Francois; ,,Les Damianistes de-
viennent corame une congregation de Benedictines" (S. 186); vgl. Mandonnet a. a.
O. S. 29.
Die Anfänge des Clarissenordens.
103
per ipsam — sagt er — quasi praecipuatn de regulis approbatis
vestra religio authentica redderetur, nulla tarnen propter hoc neces-
sitate inducta, ut ipsam teneamini observare«. 1 Wir werden hier an
den Beschluss erinnert, der auf dem Laterankonzil des Jahres 1215
gefasst wurde: «Ne nimia religionum diversitas gravem in ecclesia
Dei confusionem inducat, firmiter prohibemus, ne quis de cetero
novam religionem inveniat; sed quicunque voluerit ad religionem
converti, unam de approbatis assumat. Similiter qui voluerit religio-
sam domum fundare de novo, regulam et institutionem accipiat de
religionibus approbatis«. 2 3
Der erste, welcher die Wirkung dieses Erlasses erfuhr, war
der hl. Dominikus; er war als Begleiter des Bischofs Fulko von
Toulouse zum Konzil gekommen und bat daselbst um die Ge¬
nehmigung seiner Genossenschaft. Papst Innocenz III. forderte ihn
auf, irgend eine schon approbierte Regel zu wählen; er wolle dann
seine Bestätigung geben. 2 «Zu den Seinigen zurückgekehrt, nimmt
Dominikus, der bereits selbst seit langem Regularkanoniker war und
bisher mit seinen Schülern nach Art dieser Kanoniker gelebt hatte,
die Regel des hl. Augustin und eine Auswahl der Gebräuche des
Prämonstratenserordens als Lebensnorm für seine Genossenschaft an
und erlangte hierauf, nach Rom zurückgekehrt, binnen kurzem die
ihm schon von Innocenz zugesicherte Gutheissung seines neuen
Ordens der Predigerbrüder«. 4 5 Niemand wird leugnen, dass «der
Dominikanerorden eine ganz neue Erscheinung in der Kirche war«, 2
und die Augustiner haben, wie die Bollandisten bemerken, nie die
1 Siehe die beiden Erklärungen im Schreiben Innocenz IV. an die sei. Agnes
von Böhmen vom 13. Nov. 1243 (Sbaralea I. S. 315). Dieselbe Erklärung gibt
Innocenz IV. am 21. August 1244 allen Claris$en; er sagt u. a: „Vobis ad meren-
dum praemia perennis vitae sufficit, quod solam praedictam formulam observetis“,
vgl. Sbaralea a. a. O. I. S. 350.
* Vgl. Acta Ss. a. a. O. S. 743.
3 „Auditis igitur eis super hac postulatione Roinanus antistes hortatus est
S. Dominicum reverti ad fratres suos et habita cum eis plena deliberatione com-
muni eorum consensu regulam aliquam approbatam eligerent et demuin iis peractis
rediret ad papam confirmationem super otnnibus accepturus;" so der sei. Jordan
bei Ouetif-Echard, Ss. Ord. Praed. I. 12; vgl. Ehrle, die ältesten Redaktionen der
Generalkonstitutionen des Franziskanerordens, in Archiv für Kirchen- und Litteratur-
geschichte des Mittelalters 1891, S. 3.
4 Ehrle a. a. O. S. 3.
5 Denifle in genanntem Archiv, Bd. I. S. 182.
104
Lemmens
Stiftung des hl. Dominikus für sich in Anspruch genommen. Genau
dasselbe gilt indess vom Orden der hl. Clara; die ersten Mitglieder
gelobten zwar, nach der Regel des hl. Benedikt zu leben, doch ver¬
pflichteten sie sich hierdurch nur zu den 3 Gelübden, welche das
Wesen eines jeden Ordens bilden; sie hatten daneben eine Regel,
die durchaus verschieden war von der Regel der Benediktiner, und
können deshalb nicht als ein Zweig derselben gelten.
Zum Verständniss der von Hugolinus entworfenen Regel trägt
viel die Nachricht bei, welche uns Philipp von Perugia über ihr
Entstehen aufbewahrt hat. P. Philipp, der Papst Gregor IX. noch
gekannt hatte, schrieb um 1306 im Aufträge des Ordensgenerals
Gunsalvus ein Verzeichniss der Kardinalprotektoren des Franzis¬
kanerordens 1 2 und berichtet daselbst über Gregor IX.: »Hoc audivi
ab antiquis patribus, quod ipse cum beato Francisco, patre nostro,
ordinaverunt et scripserunt regulam sororum Ordinis sancti Damiani,
qui nunc vocatur Ordo sanctae Clarae, ad instar regulae fratrum
Minorum, propter cujus regulae arctitudinem partim devotione
partim compassione cardinalis ipse perfundebatur multis lacrymis
in scribendo“. Da Kardinal Hugolinus eine andere Regel für die
Clarissen nicht geschrieben hat, so können obige Worte nur von
dieser Regel verstanden werden.* Die Annahme, dass Franziskus
bei Abfassung derselben mit thätig gewesen, liegt nahe; hier wird
sie uns ausdrücklich bestätigt, und es dürfte nicht schwer sein, fest¬
zustellen, in welcher Weise und Richtung er eingewirkt hat
Zunächst lassen die Worte Philipp’s erkennen, dass die
strengen Bestimmungen über dieUebungen der
Busse das Werk Franzisci sind; diese Ansicht wird durch den
Umstand bestätigt, dass Hugolinus nach seiner Erhebung auf den
päpstlichen Stuhl und dem Tode des hl. Franziskus verschiedene
Milderungen einführte. 3
Vielleicht darf man auch auf den hl. Franziskus zurückführen,
dass die Regel nichts enthält über die Beziehungen der Clarissen
1 Vgl. Anulecta Franciscana, Bd. III. S 708.
2 Hierüber weiteres S. 108.
0 Vgl. das Schreiben Gregor IX. „Quia et Apostolus“ vom 10. April 1233
an die Clarissen „per Dncaturn Spoleti, Loinbardiam et Tusciam" (Sbaralea a. a O.
I. S. 101); ferner Sbaralea S. 213, N. 222, S. 215 N. 225 und S. 240 N. 262.
Die Anfänge des Clarissenordens.
105
zum Orden der Minderbrüder; 1 2 dieser wird in derselben mit keinem
Worte genannt; ein jeder erprobte und erfahrene Priester soll mit
der Spendung der hl. Sakramente und mit der Visitation der Klöster
betraut werden können. Schon im ersten Jahre seiner Regierung,
am 14 Dezember 1227, ändert Gregor IX. diesen Punkt und über¬
gibt dem General der Minderbrüder die Sorge für die Clarissen.’
Desgleichen schweigt die Regel über die Besitzungen
der Klöster. Wir wissen bestimmt, dass Franziskus und Hugolinus
in diesem Punkte nicht übereinstimmten. Franziskus wünschte die
Uebung der Armuth in ihrem ganzen Umfange, Hugolinus hielt es
für besser, »propter eventus temporum et pericula saeculorum" einige
Besitzungen zu gestatten. Es ist wohl eine Folge dieser verschiedenen
Meinung, dass die Regel den Punkt ganz übergeht. Zu Lebzeiten
des hl. Franziskus scheint sein Wunsch und seine Ansicht ausge¬
führt zu sein; wir lesen nichts von Besitzungen der Clarissen vor
dem Jahre 1227; die den Klöstern geschenkten Güter wurden Eigen¬
thum der römischen Kirche. Kardinal Hugolinus hatte Honorius III.
mitgetheilt, dass in seinem Legationsgebiete zahlreiche Jungfrauen
und Frauen in Armuth »nihil possidentes“ dem Herrn dienen wollten
und dass ihm mehrere Grundstücke zu diesem Zwecke »nomine
ecclesiae Romanae« angeboten seien. Der Papst gewährte ihm am
27. August 1218 die Vollmacht, jene Grundstücke »in jus et proprie-
tatem ecclesiae Romanae" anzunehmen; 3 und wir sehen im Juli des
Jahres 1219 den Kardinal verschiedene male für die Klöster des
Ordens diese Vollmacht gebrauchen. 4
1 Vgl. Wadding, Annales Minorum zum Jahr 1219.
2 Bulle „Quoties cordis oculus;“ der Papst sagt daselbst: „Tibi et succes-
soribus tuis curam committimus monialium praedictarum in virtute obedientiae
districte praecipiendo mandantes, quatenus de illis tanquam de ovibus custodiae
vestrae commissis curam et sollicitudinem habeatis" (Sbaralea a. a. O. 1. S 36).
* „Litterae tuae nobis exhibitae continebant, quod quamplures virgines et
aliae mulieres . . . desiderant fugere pompas et divitias hujus mundi et fabricari
sibi aliqua domicilia, in quibus vivant nihil possidentes sub coelo exceptis domiciliis
ipsis et construendis oratoriis in eisdem . . Volentes igitur piis dictaruni mulierum
desideriis favorem Apostolicum impertiri . . praesentium tibi auctoritate manda-
mus, quatenus fundos in jus et proprietatem ecclesiae Romanae nomine ipsius
recipias“ (Sbaralea, a a. O. I. S. 1).
4 S. 197 ff. Die 4 Urkunden bei Sbaralea S. 3, 10, 11, 13; sie beginnen
mit den Worten „Prudentibus virginibus“, und die Bestätigungsschreiben Honorius III»
mit „Sacrosancta Rornana ecclesia".
106
Lemmens
Lempp bemerkt hier: »Die Ausführung dieser päpstlichen
Anordnung Hess nun ein Jahr auf sich warten, und als sie voll¬
zogen wurde, war es etwas ganz anders, was ausgeführt wurde, als
was angeordnet worden war. Die Situation hatte sich inzwischen
völlig verändert. Am 27., 29., 30. Juli 1219 hat nämlich Hugolin
in vier im ganzen gleichlautenden Urkunden im Namen der
römischen Kirche die zur Gründung von vier Klöstern nöthigen
Grundstücke übernommen, . . . und der Papst, der diesen Akt be¬
stätigt, sieht darin die Ausführung des im August 1218 gegebenen
Befehles. Allein von dem Vorbehalt, dass die Klöster nichts be¬
sitzen dürfen auser den Häusern, ist kein Wort mehr zu finden,
vielmehr ist jetzt diesen Klöstern von Hugolin und dann vom Papst
Grundbesitz (in der Urkunde von Gattajola ist z. B. ein Wald ge¬
nannt) ausdrücklich bestätigt worden. Wie war das möglich? . . .
Wer hat dem Kardinal Hugolin das Recht und was hat ihm die
Veranlassung gegeben, die Regel Franzens beiseite zu schieben und
den ganzen Charakter des Ordens zu ändern?“ Lempp knüpft
weitere Betrachtungen über diese Frage an, die aber auf falscher
Voraussetzung beruhen; es hatte sich die Situation in keiner
Weise verändert; es ist ganz dasselbe »was ausgeführt wurde“
und »was angeordnet worden“. Honorius III. hatte gestattet, die
Besitzungen, welche den Schwestern angeboten würden; »in jus et
proprietatem ecclesiae Romanae“ zu übernehmen; und genau diese
Worte finden sich in den vier von Lempp angezogenen Urkunden;
keinem einzigen der genannten Klöster ist in denselben von Hugo¬
linus und vom Papste ein Grundbesitz bestätigt worden, und auch
von dem Walde bei Gattajola wird ausdrücklich bemerkt, dass er
»in jus et proprietatem ecclesiae Romanae" angenommen sei. Lempp
schliesst jene Bemerkungen mit den Worten: »Wir kommen hier,
wenn wir der Geschichte der Entstehung der ersten Regel nach¬
spüren, über ein non liquet nicht hinaus“. Das gilt nur dann, wenn
man zunächst die Frage in seiner Weise verwirrt und einen Wider¬
spruch zwischen den Urkunden konstruiert, deren Sinn und Wort¬
laut im besten Einklang stehen.
Nach dem Tode des hl. Franziskus und der Erhebung des
Kardinals Hugolinus auf den päpstlichen Stuhl trat eine Aenderung
ein. Gregor IX. zeigte grosse Freigebigkeit gegen die Clarissen
Die Anfänge des Clarissenordens.
107
und suchte auch das Mutterkloster — zum hl. Damian — zur
Annahme von Besitzungen zu bestimmen. Clara blieb indess der
Lehre ihres seraphischen Vaters treu. Celano berichtet in seiner
Legende: „Felicis recordationis dominus papa Gregorius, vir sicut
sede dignissimus, ita et meritis honorandus, paterno affectu sanctam
istam arctius diligebat. Cui cum suaderet, ut propter eventus tem-
porum et pericula saeculorum aliquas possessiones assentiret habere,
quas et ipse liberaliter offerebat, fortissimo animo restitit et nulla-
tenus acquievit". 1 Und am 17. September 1228 sandte ihr Gregor IX.
von Perugia ein Schreiben: «Sicut igitur supplicastis, altissimae pau-
pertatis propositum vestrum favore Apostolico roboramus, auctori-
tate vobis praesentium indulgentes, ut recipere possessiones a nullo
compelli possitis". 2 Dasselbe Schreiben gab er am 16. Juni 1229
den Clarissen zu Perugia, 3 und die hl. Agnes folgte als Oberin des
Klosters zu Florenz dem Beispiele ihrer Schwester Clara; »«Sciatis, —
schreibt sie derselben — quod dominus papa satisfecit mihi et vobis
in omnibus et per omnia secundum intentionem vestram et meam
de causa, quam scitis, de facto videlicet proprii". 4 Daneben finden
wir verschiedene Urkunden, in denen derselbe Papst Klöstern der
Clarissen Besitzungen zuweist, und zwar nicht in der frühem Weise,
dass das Eigenthum auf die römische Kirche übertragen und den
Schwestern nur der Gebrauch verliehen wurde; es heisst jetzt „ vo¬
bis et per vos monasterio vestro concedimus et donamus “. 5 Und
diese zweifache Observanz in Betreff der Besitzungen ist bis auf
unsere Zeiten geblieben und bildet den Hauptunterschied zwischen
den beiden Gruppen der Clarissen.
Lempp stellt die Frage, „worin bei der Regel Hugolin's
das Besondere, Neue, über die Regel Benedikt’s
Hinausgehende liegt," und antwortet: „Es ist kein Zweifel,
dass dies vor allem in der strengen Klausur, der
* A. a. O. S. 531 (Kap. IX).
? Sbaralea a. a. O. I. S. 771.
* Sbaralea a, a. O. I. S. 50.
4 In der Chronik der 24 Ordensgeneräle (Analecta Franciscana Bd. III)
S. 176.
* Sbaralea a. a. O S 73; die Urkunde (vom 18. Juli 1231) ist an das
Kloster zu Perugia gerichtet; zxei Jahre früher hatte dasselbe Kloster sich das
„privilegium paupertatis“ bestätigen lassen.
108
Lemmens
völligen Abgeschlossenheit von der Welt zu
finden ist". Es scheint in der That, dass unsere Regel zum
ersten tnale die eigentliche und volle Klausur vorschreibt; „die
Regel des hl. Donat z. B. setzt ohne weiteres voraus, dass die
Nonnen unter Umständen das Haus verlassen", 1 und im Leben der
hl. Hildegardis liest man, dass sie mehrere Reisen unternommen
habe. In unserer Regel hingegen heisst es: „Omni tempore vitae
suae dausae manere debent; et postquam claustrum hujus religionis
intraverint aliquae regulärem habitum assumentes, nulla eis conce-
datur licentia vel facultas inde ulterius exeundi, nisi forte causa
plantandi vel aedificandi eandem religionem ad aliquem locum ali¬
quae transmittantur;" und ebenso strenge lauten die Bestimmungen
über den Eintritt fremder Personen in die Räume des Klosters und
über den Verkehr der Schwestern mit denselben.
Die übrigen Bestimmungen der Regel enthalten nichts Neues
und Besonderes, weshalb wir auf dieselben nicht weiter einzugehen
brauchen.
Es erübrigt noch die Frage, wie lange die Regel des Kardinals
Hugolinus in- Kraft geblieben sei. Nach Wadding und der heute
gewöhnlichen Meinung wurde sie bereits im Jahre 1224 durch eine
neue ersetzt: „Sub hac regula — schreibt er — vixerunt aliquot
annis, douec propriain regulam Clarae et sectatricibus praescripserit
sanctus Franciscus praesente et conscribente Hugolino, ut ad annum
1224 largius dicemus".’ Er beruft sich für diese Ansicht auf die
schon niitgetheilte Nachricht Philipp's von Perugia, dass Franziskus
und Hugolinus gemeinsam eine Regel für die Clarissen geschrieben.
Aber Philipp von Perugia sagt nicht, dass dies 1224 geschehen sei;*
sonst müsste Kardinal Hugolinus zwei Regeln geschrieben haben,
dafür fehlt indess jeder Beleg, und Hugolinus schliesst selbst diese
Annahme aus durch sein schon erwähntes Schreiben an die selige
1 Lempp a. a. O. S. 193.
* Annales Minorum, Bd. I. zum Jahre 1219, N. 47.
8 Schwierigkeit könnten die von Philipp von Perugia hinzugefügten Worte
„ad instar regulae fratnim minorum" bereiten; man muss indess hier zunächst be¬
denken, dass wir die erste Regel der Minderbrüder, welche nach der Zeit allein
in Frage kommt, in ihrer ursprünglichen Gestalt nicht haben und kennen; wir
können daher einen Vergleich zwischen beiden Regeln nicht anstellen. Vielleicht
liegt aber schon bei Philipp von Perugia eine Verwechslung vor.
Die Anfänge des Clarissenordens.
109
Agnes von Böhmen vom 11. Mai 1238. Agnes hatte aus den
Unterweisungen (»formula vivendi") des hl. Franziskus und der
Regel des Kardinals Hugolinus eine neue Ordensregel zusammen¬
gestellt und dem mittlerweile auf den päpstlichen Stuhl erhobenen
Kardinal zur Bestätigung vorgelegt. Papst Gregor IX. schlug die
Bitte aus verschiedenen Gründen ab und empfahl ihr seine Regel:
,,Primo quia praedictam regulam . . . Clara et sorores solemniter
sunt professae; secundo quia ipsae .. eandem regulam usque nunc
laudabiliter observarunt“.' Genau dieselbe Erklärung gibt der
seligen Agnes Papst Innocenz IV. am 13. November 1243; auch er
sagt von der Regel des Kardinals Hugolinus: * »Sorores Monasterii
sancti Damiani ac omnes aliae tui ordinis illam a professionis suae
tempore usque nunc laudabiliter observaverunt". 3 Damit ist ganz
klar und bestimmt gesagt, dass sie nicht diese Regel im Jahre 1224
verlassen und anstatt derselben eine andere, vom hl. Franziskus ver¬
fasste Ordensregel angenommen haben. Und mit dieser Darstellung
stimmen vollständig die ersten Biographen des hl. Franziskus über¬
ein; sie melden nichts von einer von ihm für Clara verfassten Regel;
Celano z. B. erwähnt nur die »institutio gloriosa, quam a domino
Papa Gregorio, tune temporis Ostiensi episcopo, susceperunt«. 4
3. Periode. 1247—1263.
Die dritte und letzte Periode der Anfänge des Clarissenordens
beginnt mit dem Jahre 1247, in welchem Papst Innocenz IV. den
Clarissen seine Regel gab, und endet mit dem Jahre 1263, in dem
die Regel Urban IV. die Entwicklung des Ordens zum Abschluss
brachte. In der ersten Periode hatte der Orden keine eigentliche
* Sbaralea a. a. O. I. S. 242.
* Dass Papst Innocenz IV. die Regel des Kardinals Hugolinus im Auge hat,
ergibt sich, wie Lempp S. 187 bemerkt, aus den vom Papste angeführten Worten
„Regulam beati Benedicti vobis tradimus observandam". Diese Worte finden sich
nur in der besprochenen Regel des genannten Kardinals.
* Sbaralea a. a. O. I. S. 315.
* I. Celan. 1.8 (N. 20). Unklar und missverständlich werden die Worte
Celano’s wiederholt von dem Compilntor der sogenannten „Legenda trium sociorum";
es heisst daselbst N. 24: „Quaruin vita mirifica et institutio gloriosa a sanctae
memoriae domino papa Gregorio IX., tune temporis Ostiensi episcopo, auctori-
tate sedis apostolicae est plenius confirmata“. Vgl. S. 118.
110
Lern mens
Regel, Franzisci formula vivendi leitete die Uebungen der jungen
Genossenschaft; in der zweiten Periode galt nur die Regel,
welche Kardinal Hugolinus geschrieben hatte; in der dritten
Periode kommen zu dieser drei andere mehr oder minder ver¬
schiedene Regeln hinzu, so dass in den verschiedenen Klöstern des
Ordens verschiedene Regeln beobachtet wurden.
Es wurde bereits gesagt, dass Gregor IX. der sei. Agnes von
Böhmen 1238 eine Aenderung der Regel abgelehnt habe; kaum
war aber Innocenz IV. auf den päpstlichen Stuhl gelangt, so er¬
neuerte Agnes ihre Bitte und legte dem Papste zwei Punkte vor,
welche ihr Gewissen beunruhigten. 1 Zunächst bat sie, die Worte
»Regulam beati Benedicti vobis tradimus observandam" zu streichen,
«cum impossibile reputetur, quod in ordine duae regulae debeant
observari;“ dann wünschte sie, dass die ihrem Kloster von Gregor IX.
gewährten Milderungen in die Regel aufgenommen würden. Auch
dieser Papst lehnte am 13. November 1243 die Bitte ab und zwar
mit denselben Worten und Gründen, welche sein Vorgänger ge¬
braucht hatte; und zwei Jahre später gab er von Lyon aus eine
feierliche Bestätigung der ersten Regel.*
Die Bedenken der Schwestern hörten jedoch nicht auf, und
wiederholte Bitten und Vorstellungen veranlassten endlich den Papst,
die Regel zu ändern. In dem Begleitschreiben der neuen Regel
sagt er: «Quoties a nobis petitur, quod fluctuantibus animis tran-
quillitatem parit et honestati consulit et saluti, et ad id promptis
anhelamus affectibus, et quod debitis incrementis haec proficiant,
vigilanti animo procuranius. Cum igitur nuper regulam vestram et
vivendi formam, ob cujus difficultatem nimiam conscientiae vestrae
ambiguitatis scrupulo premebantur et intolerabile personis dispen-
dium imminebat, considerato praecipue, quod multae jam et diver-
sae dispensationum formae factae fuerint circa ipsam, propter quod
non una, sed multiplex videbatur professio, duxerimus corrigendani,
vobis certam regulam ac vivendi formam praesentium auctoritate
' Wir ersehen dieselben ans der Antwort des Papstes „In divini timore no-
tninis;“ ihr sind die citierten Worte entnommen; vgl. Sbaralca a. a. O. I. S. 315.
2 Am 13. Nov. 1245; vgl. Sbarajea S. 395.
Die Anfänge des Clarissenordens.
111
statuimus“. 1 Wir haben in diesen Worten die Gründe, welche die
neue Regel veranlasst haben, Beruhigung der Gewissen
und einheitliche Observanz, und hiermit sind die
Aenderungen des Papstes in der Hauptsache schon gekennzeichnet.
Die Worte »regulam beati Benedicti vobis tradimus obser-
vandam“ werden gestrichen, und es heisst jetzt »regulam beati
Francisci quantum ad tria tantum, videlicet obedientiam, abdicatio-
nem proprii in speciali et perpetuam castitatem vobis statuentes«.
Die Regel des hl. Franziskus war mittlerweile von der Kirche be¬
stätigt worden, und damit hörte der Grund auf, welcher Hugolinus
veranlasst hatte, jene Worte in seine Regel aufzunehmen.*
Die von Gregor IX. und Innocenz IV. den Clarissen ge¬
gebenen Dispensen und Erlasse werden, wie es Agnes von Prag
gewünscht, in die Regel aufgenommen. Die von Gregor IX. am
14. Dezember 1227 gegebene und von Innocenz IV. am 16. Okt.
1245 erneuerte Verordnung, welche den Franziskanern die Seelsorge
der Clarissen übertrug, wird dahin näher ergänzt, dass die Franzis¬
kaner denselben die hl. Sakramente spenden sollen, während jedes
Kloster so viel wie möglich, einen Kaplan erhält für die hl. Messe. 3
Die Leitung des Ordens wird in die Hände des Generals und der
Provinziale gelegt; diese erhalten das Recht, eine Schwester aus be¬
stimmten Gründen in ein anderes Kloster zu versetzen und fremden
Personen den Eintritt in die Klausur zu gestatten. Sie erhalten das
Officium visitationis und die Vollmacht, die Wahl der Aebtissin zu
bestätigen. Die Gründung neuer Klöster wird von der Erlaubniss
des Generalkapitels abhängig gemacht. Die Schwestern sollen das
Offizium beten „secundum consuetudinem ordinis fratrum minorum».
1 Sbaralea I. S. 488; das Schreiben folgt in Reg. Vaticanum Bd. 21 fol. 459
unmittelbar der Regel.
5 Die Regel bei Sbaralea I. S. 476. Lempp bemerkt S. 223 zu den Worten
regulain beati Francisci: „muss heissen Benedicti, denn Fr. gibt gar keinen Sinn".
Es müsste freilich „Benedicti“ heissen nach seiner Darstellung, dass die Clarissen
Benediktinerinnen waren; aber nach der ganzen historischen Entwicklung muss es
heissen „Francisci", und es heisst so in Reg. Vat. Bd. 21 f. 457 a .
* Der Erlass vom 16. Oktober 1295 bei Sbaralea, a. a. O. S. 387. Die von
der neuen Regel hierüber getroffenen Bestimmungen finden sich bereits in dem
Schreiben „Cum sicut ex parte" vom 2. Juni 1246 (Sbaralea S. 413). Lempp ver¬
steht S. 221 diesen Erlass, als sollten die Kapläne aus dem Orden genommen
werden; das gerade Oegentheil wird vom Papste verfügt („Pro eo quod in nio-
nasterio vestro ipsius ordinis fratres residere non tenentur").
112
Lemmens
Die einzelnen Klöstern schon früher gewährten Milderungen
werden auf den Orden ausgedehnt, z. B die den Kranken und den
sie bedienenden Schwestern ertheilte Erlaubniss, im Krankenzimmer
zu sprechen. 1 Während die erste Regel bestimmte: „Omni tempore
jejunent quotidie, quarta et sexta feria extra quadragesimam a pul-
mento et vino pariter abstinentes“, heisst es jetzt: »A resurrectione
dominica usque ad exaltationem S. Crucis, nisi sexta feria et jejuniis
statutis universaliter ab ecclesia, jejunare minime teneantur. Vino
quoque et piscibus, ovis, caseo et lacticiniis aliisque pulmentis licite
possunt uti". Das früher für einige Tage vorgeschriebene Fasten
bei Wasser und Brod fällt weg.
Die mehreren Häusern bereits ertheilte Erlaubniss, Besitzungen
anzunehmen und zu behalten, wird ausdrücklich und allgemein mit
den Worten gegeben: .,Ad haec liceat vobis in communi redditus
et possessiones recipere, pro quibus possessionibus pertractandis
procurator unus prudens pariter ac fidelis in singulis monasteriis
habeatur«.*
Die erste Regel hatte nichts bestimmt über die Dauer des
Noviziates, sie sagt nur: „Omnes intra claustrum receptae . . citius
deponant habitum saecularem et infra paucos dies professionem
faciant". Bald nachher — am 22. September 1222 — hatte
Honorius III. für die Franziskaner das einjährige Noviziat vorge¬
schrieben; dieselbe Vorschrift wird von Innocenz IV. in seine Regel
aufgenommen; 3 auch werden nähere Bestimmungen über die Kleidung
der Novizinnen gegeben; erstere sollen einen weissen, die übrigen
einen schwarzen Schleier tragen.
Mit Ausnahme dieser an den einzelnen Orten gemachten Zu¬
sätze oder Aenderungen stimmt die erste Hälfte der neuen Regel
fast Wort für Wort mit der alten überein, während die andere Hälfte
einige ganz neue Verordnungen hinzufügt.
1 Vgl. das Schreiben vom 13. Nov. 1243 an die sei. Agnes von Böhmen
(Sbaralea S. 314).
* Vgl. den genannten Erlass vom 2. Juni 1246.
* In dem Schreiben „Solet annuere“ vom 13. Nov. 1245, durch welches
Innocenz IV'. die erste Regel nochmals bestätigte, heisst es schon statt „.infra pa i-
cos dies“ „infra stalutos dies“ (vgl. Sbaralea S. 396).
Die Anfänge des Clarissenordens.
113
Einige derselben, z. B. über die Einrichtung der Pforte, des
Sprechzimmers und der Rota dürften auf den mittlerweile ge¬
machten praktischen Erfahrungen beruhen Die erste Regel hatte
nur gelegentlich die «sorores servientes“ genannt; 1 * jetzt werden
mehrere Bestimmungen für dieselben getroffen, sie dürfen mit Er¬
laubnis der Aebtissin zur Besorgung von Geschäften das Kloster
verlassen, aber nicht die Wohnung des Kaplans und der conversi
betreten. Letztere werden von der Regel des Kardinals Hugolinus
gar nicht erwähnt; es waren männliche Bediente des Klosters, die
in einem getrennten Gebäude wohnen und «obedientiam abbatissae
voventes loci stabilitatem, et perpetuo vivere sine proprio et in
castitate secundum dispositionem visitatoris" geloben sollten Das¬
selbe wird von den Kaplänen verlangt. Einige Verordnungen über
eine gleichförmige Kleidung der Kapläne und Conversen beschliessen
die Regel.
Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass die Regel Inno-
cenz IV. die genauer bestimmte und in einigen Punkten gemilderte
Regel des Kardinals Hugolinus ist. Sie änderte nur wenig in dem
Leben jener Klöster, welche die bereits vorher gegebenen Dispensen
und Erlasse in Ausführung gebracht hatten; und so erklärt sich,
dass an vielen Orten die erste Regel weiter bestehen blieb Inno-
cenz IV. bestätigte selbst am 13. April 1253 den Clarissen zu Todi
die Beobachtung derselben,* und sein Nachfolger Alexander IV. er-
liess ähnliche Breven für die Clarissen zuVolterra, Foligno,
B € z i e r s und andere. Die Clarissen zu Pfullingen erhalten
hingegen am 21. Okt. 1252 die zweite Regel, 3 und am 18. Januar
1255 bestätigt Alexander IV. den Clarissen zu Strassburg ihre
Beobachtung. 4 Man darf vielleicht annehmen, dass bei neuen
Gründungen diese zweite Regel eingeführt wurde.
1 Wo von der Profess die Rede ist, sagt sie: „quod etiam de servientibus
firmiter observetur".
* Vgl. Sbaralea a. a. O. I. S. 655 und II. S. 134, 382, 386; vgl. das
Schreiben Alexander IV. „Haberi percepimus“ vom 27. August 1258 (Sbaralea II.
S. 305).
3 Vgl. Potthast, Regesta Pont. Rom. 14755.
4 Sbaralea a. a. O. II. S. 8. Vgl. Anal, braue. III. S. 271: „Innocentius IV.
dedit sororibus ordinis s. Damiani aliam regulam laxiorem, sub qua adhuc vivunt
monasteria Provinciae Aquitaniae et Provinciae pro majori parte“.
Römische Quartalschrift 1002
114
Lemmens
Nach der zeitlichen Reihenfolge müsste jetzt die 1253 be¬
stätigte Regel zur Sprache kommen; es empfiehlt sich indess wegen
der bessern Uebersicht zunächst die Regel zu besprechen, welche
Urban IV. am 18. Oktober 1263 den Clarissen gegeben. Sie ist
die bekannteste von allen und wird bis zum heutigen Tage in dem
grösseren Theile der Clarissenklöster beobachtet; und nach ihr wird
die eine Familie der Clarissen Urbanistinnen genannt. 1
Die Regel ist sehr wenig von der Regel Innocenz IV.
verschieden, und die meisten Bestimmungen sind wörtlich derselben
entnommen.
Verschieden ist zunächst die Einleitung, und es verdient
erwähnt zu werden, dass dieselbe dem Orden den offiziellen Titel
«Ordo sanctae Clarae" giebt; die frühem päpstlichen Schreiben
nennen die Schwestern „Moniales ordinis sancti Damiani« oder
»Moniales inclusae". Verschieden ist auch die Reihenfolge
der einzelnen Bestimmungen, welche von der neuen Regel in 26
Kapitel eingetheilt werden.
Unter den wenigen Zusätzen, welche zum Tlieil der Regel
des Jahres 1253 entnommen sind, 2 finden sich einige neue Milde¬
rungen. Während z. B. Innocenz IV. von der Bestimmung Hugo-
lin's: »Silentium continuum sic ab omnibus teneatur, ut nec sibi
invicem nec alicui alii sine licentia eis loqui liceat", die Zimmer der
kranken Schwestern ausgenommen hatte, erhält jetzt die Aebtissin
das Recht, an den Festen und andern Tagen nach ihrem Gut¬
dünken »ab hora notia usque ad vesperam" das Stillschweigen auf¬
zuheben. 3
1 Die Regel bei Sbaralea II. S. 508 ff. - Die Stiftung der sei. Isabella von
Frankreich zu Longchamp („Monasteriurn humilitatis B. M. V.“, „Sorores Minores
inclusae") kommt hier nicht in Betracht, da sie keine Beziehung zum Orden der
Clarissen hat; ihre von vier Magistri des Franziskanerordens verfasste Regel siehe
bei Sbaralea, a. a. O. II. S. 477. Wenig Beifall wird Zöckler finden, der die
Nonnen von Longchamp „Urbanistinnen strenger Observanz" nennt
(Realencyklopädie für prot. Theologie, Bd. VI. S. 215).
* Z. B. die Anfangsworte „in nomine Domini incipit", die Worte über den
Geist der Andacht im 8. Kapitel aus Kap. 7 - und die Ermahnungen am Ende
des 22. Kapitels aus Kap. 9 u. 10; der erste Theil dieses Kapitels (de abbatissa)
ist zum Theil aus dem 4. Kap. dieser Regel genommen.
3 Eine andere Milderung im 5. Kapitel: „A festo resurrectionis dominicae
usque ad festuni nativitatis beatae Mariae Virginis sorores dormiant post prandium
usque ad nonam, quae voluerint".
Die Anfänge des Clarissenordens.
115
Nur eine wichtige Aenderung wird von Urban IV. verfügt;
sie betrifft die schon mehrere male umstrittene Leitung des
Ordens, und in ihr haben wir den Grund, der den Papst zu der
neuen Ausgabe der Regel Innocenz IV. veranlasst hat. Philipp von
Perugia erzählt darüber: 1 * „Domino Johanne Cajetano, sancti Nico¬
lai in carcere Tulliano diacono cardinali, ad protectorem Ordinis
deputato, accidit, quod fratres ex certis dominarum Ordinis sancti
Damiani temeritatibus, quibus sibi jus ministeriorum ab Ordine vin-
dicabant, fratribus petentibus et cardinali ipso assistente,* fratres ipsi
sive Ordo ab earum obsequiis absoluti sunt per dominum Urbanum
praedictum, adjecta declaratione, quod Ordo nullo eis debito tene-
batur. Unde Pape ipse eis alium cardinalem praefecit, scilicet do¬
minum Stephanum, episcopum Praenestinum. Sed quia hic vo-
lebat quasi ex auctoritate fratres ad ipsarum monialium obsequia
revocare, visum est, quod uni tantum, scilicet domino Johanni prae-
fato, uterque, quemadmodum et aliis praecedentibus, fuit Ordo com-
missus, qui eis ordinavit regulam, quam nunc habent, sub bulla
domini Urbani praedicti“. 3
Innocenz IV. hatte die Leitung des Clarissenordens dem
General und den Provinzialministern der Franziskaner übergeben;
Urban IV. überträgt sie dem Kardinalprotektor des Ordens, und
alle von jenem Papste den genannten Obern gegebenen Voll¬
machten werden aus der Regel gestrichen. Nur für die Spendung
der hl. Sakramente werden an erster Stelle die Franziskaner in Be¬
tracht gezogen, 4 und der Generalminister erhält die Erlaubniss, mit
einigen Brüdern in die Klausur einzutreten, „quando ibidem cele-
brare voluerit vel proponere verbum Dei".
1 Vgl. Analecta Franciscana Bd III. S. 710; seinen Bericht hat die Chronik
der 24 Qeneräle fast wörtlich aufgenommen, vgl. Anal. Fr. Bd. III. S. 329.
* Die genannte Chronik fügt hinzu „et generali capitulo praefato ordinante;“
es ist die Rede von dem Kapitel, welches 1263 zu Pisa gehalten wurde und be¬
stimmte: „Ut omnino dimittatur cura sanctimonialium Damianitarum;" vgl. Ehrle,
Generalkonstitutionen S. 37.
* Die Chronik fügt u. a. noch hinzu: „sub qua vivunt fere omnia mo-
nasteria Alamanniae et ltaliae provinciarum“.
4 Im 7. Kapitel wird bestimmt: „Poenitentiam vero et alia Sacramenta
ecclesiastica a fratribus ordinis minorum dumtaxat recipiant, vel ab eis recipiant,
qui de mandato seu auctoritate cardinalis, cui generaliter fuerit iste ordo commis-
sus, ea exhibendi potestatem habuerint“.
Lern mens
11b
Es liegt ausser unserer Aufgabe, die später hierin eingetretenen
Aenderungen zu verfolgen; die Anfänge des Clarissenordens er¬
halten mit der Regel Urban IV. ihren Abschluss; sie ist die dritte
und letzte Redaction der ersten diesem Orden
verliehenen Regel.
Um ihre Geschichte zu Ende zu führen, haben wir die zeit¬
liche Reihenfolge verlassen und müssen nun einige Jahre zurück¬
gehen. Im Jahre 1253 hatte Innocenz IV Clara und ihrem Kloster
zum hl. Damian eine neue, von den genannten verschiedene Regel
bestätigt; ihr müssen wir jetzt unsere Aufmerksamkeit schenken.
Clara war die Seele ihres Klosters und unermüdlich im Unter¬
richte der bei ihr weilenden Schwestern; »tanta eas disciplina forma-
bat, — berichtet Celano — tantoque fovebat pietatis amore, quod
sermo nullus explebit“. 1 Der Ruf ihrer Tugenden hatte ferner in
allen Ländern viele Jungfrauen zur Nachfolge begeistert. „Replet
fama virtutum ejus cameras dorninarum illustrium, attingit ducissa-
rum palatia, ipsarum quoque penetrat penetralia reginarum; flectitur
nobilitatis apex ad ejus sectanda vestigia et a superbi sanguinis genere
sancta humilitate degenerat. Nonnullae ducum ac regum matrimonio
dignae Clarae invitante praeconio arctam poenitentiam faciunt, et
quae potentibus nupserant, Claram suo tnodulo imitantur. Ornantur
monasteriis innumerae civitates, ipsa quoque campestria et montana
hujus coelestis aedificii fabrica decorantur. Multiplicatur castitatis
cultus in saeculo, Clara sanctissima praecedente, et redivivus ordo
virgineus in medium revocatus est". s Weitere Nachrichten über den
Einfluss Clara’s auf die Entwicklung des Ordens suchen wir bei
Celano vergebens. Mit der ihm eigenen prächtigen Sprache hat er
uns eine eingehende Darstellung ihrer Tugenden gegeben,
schweigt aber über ihre Wirksamkeit als Mutter des Ordens,
sodass wir über diesen Punkt kein sicheres Urtheil fällen können.
Nur vereinzelt finden sich an andern Orten einige hierauf bezüg¬
liche Nachrichten. An erster Stelle nennen wir die schönen Briefe,
welche Clara der sei. Agnes von Böhmen geschrieben, 3 und besonders
1 A. a. (). S. 537 (Kap. 21).
- Celano a. a. O. S. 530 (Kap. 7).
a Siehe Acta Ss., März I. S. f>06 ff.
Die Anfänge des Clarissenordens.
117
dürfte sie auf das von ihrer Schwester Agnes geleitete Kloster zu
Florenz eingewirkt haben. 1 Indess ihr wichtigstes Werk kam wenige
Tage vor ihrem Tode zum Abschluss; am 9. August 1253 bestätigte
Innocenz IV. mit der Bulle „Solet annuere« die von ihr eingereichte
Regel. Galt die Bulle auch zunächst nur „dilectis in Christo filiabus
Clarae Abbatissae aliisque sororibus monasterii sancti Damiani Assi-
sinatis“, so wurde die Regel doch auch von andern Klöstern ange¬
nommen und bis zur Stunde beobachtet; sie ist so die Grundlage
der einen von den 2 grossen Familien geworden, welche den Orden
der Clarissen bilden.' 2
Die Regel ist die auf diesen Orden angepasste Regel der Fran¬
ziskaner; wie diese hat sie 12 Kapitel. Das erste, grundlegende
Kapitel über die Beobachtung des hl. Evangelium, die Vorschriften
über die Aufnahme (im 2. Kap.), über das Breviergebet (im 3. Kap.),
über die Wahl der Aebtissin (im 4. Kap.), über die Arbeit (im 7.
Kap.), über die Armuth (im 8. Kap.), über die Kranken (ebenda¬
selbst), über die Busse der Fehlenden (im 9. Kap ), über die Pflichten
der Oberin und die Tugenden der Schwestern (im 10. Kap.), über
den Kardinalprotektor (im 12. Kap.) sind beinahe wörtlich aus der
Franziskanerregel herübergenommen. Die übrigen Vorschriften aber,
für welche diese Regel keinen Anhalt bot, über die Pforte und
Sprechzimmer (im 5. Kap.), über die dienenden Schwestern (im 10.
Kap.), über die Pförtnerin (im 11. Kap.), über den Kaplan des
Klosters (im 12. Kap.), finden wir — zum Theil Wort für Wort —
in den Regeln des Kardinals hugolinus und Innocenz IV.
Man kann nicht sagen, dass die Regel strenger sei, als
die beiden früher den Clarissen gegebenen Regeln; die Vorschrift
z. B. „Omni tempore sorores jejunent" steht auch in der Regel des
Kardinals Hugolinus, und in Bezug auf das Stillschweigen führt sie
eine bedeutende Milderung ein, indem sie dasselbe nur für be-
1 Vgl. Anal Franc. Bd. III. S. 175.
* Der grössere Theil beobachtet jedoch die Regel Urbans IV.; es ist nicht
richtig, dass die Regel des Jahres 1253 die andere Regel „so verdrängt habe, dass
man jetzt, wenn man von der Clarissenregel spricht, nur R 3 (von 1253) meint,
gleich als hätte es nie eine andere gegeben“ (Lempp, S. 233).
118
Lemmens
stimmte Stunden und Räume verschreibt. 1 Das charakteristische
Merkmal bildet vielmehr das 6. und 8. Kapitel. Kardinal Hugo¬
linus hatte — wie wir sahen — in seiner Regel nichts über die
Besitzungen der Klöster verfügt, Innocenz IV. hatte dieselben in der
Regel ausdrücklich gestattet; die neue Regel aber bestimmt: »Sorores
nihil sibi approprient, nec domum, nec locum, nec aliquam rem, et
tanquam peregrinae et advenae in hoc saeculo in paupertate et
humilitate Domino famulantes mittant pro eleemosyna confidenter“.
Es erhebt sich nun die bereits kurz berührte Frage, wer die
Regel verfasst oder zusammengestellt hat. Dass die Regel dem
Geiste des hl. Franziskus entspricht und seine Wünsche und Lehren
treu zum Ausdruck bringt, dass also ihr Inhalt in der Hauptsache
auf ihn zurückzuführen ist, zeigt die Zusammensetzung derselben.
Eine andere Frage ist, ob auch ihre Form von Franziskus herrührt,
ob er selbst die Regel niedergeschrieben hat.
Bereits im 14. Jahrhundert wird der hl. Franziskus als Ver¬
fasser der Regel betrachtet; 2 es lässt sich jedoch zeigen, dass die
betreffenden Aussagen auf irriger Wiedergabe früherer Zeugnisse
beruhen. Kardinalbischof Raytialdus hatte in dem Schreiben,
durch welches er 1252 im Namen des Papstes vorläufig die Regel
bestätigte, dieselbe „formam vitae, quam sanctus Franciscus verbo et
scripto tradidit observandam", genannt; 3 die C h r o n i k d e r 24
Generäle und nach ihr Glassberger lassen die Worte
„verbo et scripto" fort; 4 dadurch wird aber der Sinn jener Worte
verändert und erweitert. Der ursprüngliche Wortlaut dieser Stelle
schreibt nur den Inhalt der Regel dem hl. Franziskus zu; liest
man aber z. B. bei Glassberger „Quam regulam beatus Franciscus
tradidit observandam“, so hält man den Heiligen auch für den
Verfasser. Pisanus spricht an mehreren Stellen seines be¬
kannten Liber conformitatum von der Regel, welche Franziskus der
hl. Clara gegeben, nach ihm geschah dies 1212; an einer andern
1 „Ab liora completorii usque ad tertiani sorores silentium teneant; . .
sileant etiam continue in ecclesia, dormitorio, in refectorio tantum dum comedunt'
(5. Kap.)-
2 Dass die ersten Biographen des hl. Franziskus nichts davon melden, ist
bereits gesagt.
3 Sbaralea, a. a. O. 1. S. 671.
4 Anal. Franc. Bd. III. S. 274; Anal. Franc. Bd. II. S. 73.
Die Anfänge des Clarissenordens.
119
Stelle sagt er: „A domino Innocentio III. regulam pauperum domi-
narutn Clara petiit et obtinuit, cujus principium ipse pentifex plorando
ex devotione conscripsit manu sua“. Wie schon gesagt, liegt hier
eine Verwechslung vor zwischen der Regel und dem ,,privilegium
paupertatis“, von dessen Bestätigung Celano meldet: ,,Pontifex
ipse cum hilaritate magna petiti privilegii primam novellam sua
manu conscripsit“}
Im 16. Jahrhundert wiederholt — wie bereits gesagt —
Rodulphius von Tossignano die angeführten Worte des
Pisanus, während Gonzaga den Heiligen die Regel zur Zeit
Honorius III. schreiben lässt* W a d d i n g hat die letztere Ansicht
aufgenommen und mit zahlreichen Einzelheiten ausgestattet; die
Bollandisten und die meisten neuern Autoren sind ihm ge¬
folgt, so dass die Darstellung Waddings fast allgemein verbreitet ist. :l
Nach ihm bat Clara den hl. Franziskus inständig, ihr eine ähnliche
Regel zu schreiben, wie er sie seinen Brüdern gegeben; der Heilige
habe endlich diesen Bitten entsprochen und 1224 gemeinsam mit
dem Kardinal Hugolinus unsere Regel verfasst, bei welcher Arbeit
der Kardinal häufig geweint habe. Wadding beruft sich für diese
Darstellung auf Philipp von Perugia und Marianus von Florenz;
die Worte des ersteren sind bereits mitgetheilt: „Dominus Hugolinus
cum beato Francisco ordinaverunt et scripserunt regulam sororum
ordinis sancti Damiani ad instar regulae fratrum minorum, propter
cujus regulae arctitudinem partim devotione, partim compassione
cardinalis ipse perfundebatur multis lacrimis in scribendo". Aber
* A. a. O. S. 531. Celano spricht auch im 25. Kap. (a. a. O. S. 538) von
diesem Privileg; er berichtet, dass Clara den Kardinal Raynaldus, welcher sie in
ihrer Krankheit besuchte, dringend bat, „ut privilegium paupertatis a domino papa
cum cardinalibus sibi impetret confirmarihier fällt sach 1 ich dass „privi¬
legium paupertatis" mit der Regel von 1253 zusammen (vgl. Wadding ad 1252
n. 19); an der ersten Stelle kann aber nur das „privilegium paupertatis" verstanden
werden (vgl. Firmani. 3 ord. pars V. fol. 5), da sicher Innocenz 111. nicht eine
Regel für die Clarissen bestätigt hat; aus demselben Grunde können die Worte
des Testamentes der hl. Clara (Textus originales S. 277) sich nur auf dieses privi¬
legium beziehen; auch Lempp (S. 239) verwechselt beides.
* Gonzaga, De Origine Ser. Religionis (Rom 1587) S. 3.
* Wadding, Annales Minorum ad 1224 n. 1. Vgl. Acta Sanctonun a. a.
0. und Oct. II. S. 1001, Sbaralea, Demore in seinem Leben der hl. Clara und in
Explication de la premiere regle de S. Claire (Marseille 1884), das Herder'sche
Kirchenlexikon an der schon genannten Stelle und Andere.
120
Lgnmens
Philipp von Perugia sagt, wie schon gesagt wurde, nicht, dass
dieses 1224 geschehen sei. Kardinal Hugolinus hat nur eine
Regel geschrieben, welche bereits 1219 von Papst Honorius III.
bestätigt wurde; die schon mitgetheilten päpstlichen Schreiben sagen
deutlich, dass diese Regel noch 1238 und 1243 von Clara und
ihrem Kloster beobachtet, also nich ( t 1224 abgeschafft und durch
eine andere ersetzt wurde; der Bericht Philipp’s kann mithin nur
von dieser ersten Regel verstanden werden. 1 *
Verschiedene Gründe machen die Annahme unwahrscheinlich,
dass Franziskus selbst 1224 die 1253 bestätigte Regel verfasst und
Papst Gregor IX. sie genehmigt habe:
1. Warum hat Clara seine Regel nicht 1224 angenommen,
eine Reihe von Jahren hindurch vielmehr die frühere Regel beibe¬
halten? Dass jene mehr ihren Wünschen und Gesinnungen entsprach,
kann nicht zweifelhaft sein; und wollte man erwidern, dass sie beide
Regeln gemeinsam beobachtet, so genügt es, dagegen zu be¬
tonen, dass dieselben nicht übereinstimmen.' Die einzige Antwort
scheint die zu sein, weil die Regel 1224 noch nicht bestand.
2. Celano berichtet, dass Papst Gregor IX. die hl. Clara zur
Annahme von Besitzungen bestimmen wollte; wir können kaum an¬
nehmen, dass er dieses gethan hätte, wenn er schon vorher das 6.
und 8. Kapitel der Regel bestätigt. „Si votum formidas, nos te a
voto absolvimus" sagte er zur Jungfrau; 3 also nicht die Regel,
sondern das freiwillige Gelübde hinderte Clara an der Annahme
der Besitzungen.
3. Warum bestätigt ihr Gregor IX. am 17. September 1228
das „altissimae paupertatis propositum“, wenn das 8. Kapitel der
Rege) bereits bestätigt war? und warum war Clara so eifrig um
diese Bestätigung bemüht? Als einzigen Grund kann man anführen:
weil die damals geltende Regel diesen Punkt übergeht.
4. Wenn 1224 die fragliche Regel bereits geschrieben und
bestätigt worden, so lässt sich schwer erklären, warum die hl. Agnes
von Böhmen selbst eine ähnliche Regel zusammenstellt, und
1 Ucber die Worte ,,ad instar regulae fratrum minorum" vgl. oben S. 108
An in. 3.
* Z. B. in Betreff des Stillschweigens.
3 A. a. O. S. 531.
Die Anfänge des Clarissenordens.
121
dass Gregor IX. die Bestätigung derselben 1238 mit den Worten
ablehnt: „quia, cum sit ita statutum, ut ubique ab omnibus eandem
(d. i. seine Regel) profitentibus uniformiter observetur, ex praesum-
tione contrarii grave posset ac importabile scandalum exoriri". 1
Die 1253 bestätigte Clarissenregel entspricht
genau den Unterweisungen und Wünschen des
hl. Franziskus,, ist aber weder von ihm verfasst
noch von Gregor IX. genehmigt worden.
Lempp ist zu demselben Resultat gekommen; nach ihm ist
die Regel „sicher erst zwischen 1247 und 1252, wahrscheinlich erst
ca. 1252 abgefast worden“. „Die Bestimmungen über die dienen¬
den Schwestern, sagt er, besonders die in Kap. 4 vorausgesetzte
Institution eines Klosterprokurators, die als novum erst durch R 2 (von
1247) geschaffen worden war, setzen nothwendig das Bestehen der
R 2 voraus“. Letztere Annahme ist freilich irrig, Wadding bringt
eine Urkunde vom 8. Juni 1238, kraft deren Clara in ihrem Namen
und im Namen des Klosters Oportulus Bernardi zum Prokurator
der Schwestern ernennt; 2 indess scheint das Jahr 1247 richtig ge-
1 Sbaralea, Bd. !. S. 243. — Im 3. Briefe an die sei. Agnes schreibt die
hl. Clara: „Venio nunc ad ea, qir.e a me tibi significari petiisti, quae nimirum
cssent ea festa, in quibus liceret nobis cibonim varietate uti. Ea ego dilectioni
tuae, prout S. Pater noster Franciscus ca nos celebrare singulariter admonuit, tibi
transscribo Sic igitur habet: Praeter debiles et infirmos (quibus quoscunque cibos
cum omni sollicitudine dari admonuit ac imperavit) nemini liceat ex nobis, quae
corpore sana ac fortis est, aliis cibis, quam quadragesimalibus uti, tum feriato tum
festo die; sed jejunandum quotidie omnino, dominicis tantum diebus exceptis, si-
cut et nativitatis Domini, in quibus bis in die comedendum est, similiter feria
quinta consuetis teinporibus, prout cui libuerit, ita ut cui videtur non jejunandum,
ad id non cogatur. Nos autem bene valentes jejunamus quotidie exceptis dominicis,
nativitatis et omnibus resurrectioms diebus, sicut regula S. P. nostri Francisci nos
edocet. Diebus etiam B. V. Mariae et. S. Apostolorum jejunare non tenemur,
nisi forte in sextam feriam inciderent. tt, ut supra dixi, quae bene valemus ac fortes
sumus, semper quadragesimalibus cibis utimur“ (acta Ss. a. a. O. S. 507). Die
hier von der hl. Clara erwähnten Fasten Vorschriften des hl. Franziskus sind nicht
mehr erhalten; unter der „regula S. P. nostri F'rancisci" dürfte die von Franziskus
angenommene Regel des Kard. Hugolinus zu verstehen sein; vgl. Sbaralea I. S.
241: Gregor IX. mildert für das Kloster zu Prag „quod omni tempore secundum
eandem regulam in cibo quadragesimali jejunare debetis“.
2 Wadding, Annales Minorum ad 1238 n. 15; Clara ernennt diesen Prokura¬
tor, damit er ein Grundstück verkaufe. Sbaralea erhebt a. a. O. I. S. 771 Anm. b
Bedenken gegen die Echtheit dieser Urkunde, weil Papst Gregor IX bereits in
einer Urkunde vom 17. Sept. 1228 sagt „venditis omnibus et erogatis", jedoch fällt
dieses Bedenken, wenn wir jene Urkunde auf ein dem Kloster später zugefallenes
Grundstück beziehen.
122
Lern mens
wählt zu sein. Die in diesem Jahre bestätigte, bezw. erlassene Regel,
welche die Annahme von Besitzungen allgemein erlaubte, hat ohne
Zweifel ihre Wirkung auf Clara ausgeübt. Die erste Regel wurde
von ihr nach dem Zeugnisse 2 Päpste treu gehalten, und das „privi-
legium paupertatis" ergänzte, was in der Regel fehlte; die zweite
Regel widersprach hingegen ihrem Ideal, und mehr denn je machte
sich der Wunsch geltend, die Uebung voller Armuth sicher zu
stellen.
Ueber den Verfasser der Regel von 1253 fehlen die
Nachrichten; an erster Stelle scheint Clara selbst in Betracht
zu kommen; sie war mehr als andere in der Frage interessiert, und
so dürfte sie selbst aus der Regel der Franziskaner und der von ihr
bis dahin befolgten Regel die neue zusammengestellt haben. 1 Auf
jeden Fall hat sie auf die Redaktion derselben eingewirkt; sie hat
wenigstens die Worte des ersten Kapitels hinzugefügt: „Clara indigna
ancilla Christi et plantula beatissimi Patris Francisci; i( sowie den
grösseren Theil des 6. Kapitels, in welchem sie in der ersten Person
den Anfang ihres Ordenslebens und die Unterweisungen des hl.
Franziskus kurz berichtet.*
Um am Schluss nochmals die gewonnenen Resultate zu
überschauen und mit wenigen Worten zusammenzufassen, so werden
zwei Männer mit Recht die Stifter des Clarissenordens von Ur¬
ban IV. genannt, Franziskus und H u g o 1 i n u s. Die erste
Regel kann man füglich ein Kompromiss zwischen den
beiden Stiftern nennen, sie schweigt über mehrere Punkte,
besonders über das Recht der Klöster, Besitzungen anzunehmen, und
hier haben wir das Feld für die sich in den nächsten Jahrzehnten
1 Auch finden sich mehrere Uebereinstimmungen zwischen der Regel und
dem Testamente der hl. Clara.
* Wadding unterscheidet zwei Texte der Regel, den vom Jahre 1253 und
einen früheren von Franziskus verfassten, in den später verschiedene Zusätze, wie
die obigen Worte, sowie alle Ausdrücke, welche den Tod des hl. Franziskus vor¬
aussetzen, und besonders der genannte Theil des 6. Kapitels eingefügt seien; vgl.
den ersten Text in Annales Minorum ad 1224 und in Wadding, B. P. Francisci
Assisinatis Opuscula (Antwerpen 1623) S. 189; für unsere Untersuchung ist es ohne
Bedeutung, auf diese Ansicht näher einzugehen; auf keinen Fall schreiben wir den
„früheren“ Text dem hl. Franziskus zu.
Die Anfänge des Clarissenordens.
123
vollziehende Entwicklung; es entstehen zwei Familien, und in ihnen
kommen die jedem Stifter eigenthümlichen Anschauungen zur Geltung.
Die Regel vom Jahre 1253 birgt den Geist und das Ideal des hl.
Franziskus, die Regel der Urbanistinnen repräsentiert seinen Freund
und Rathgeber, Kardinal Hugolinus.
Lempp schliesst seine Abhandlung mit den Worten: „Die
ganze von Franz ausgehende Bewegung hatte etwas Verdächtiges,
erinnerte an die Ketzer und ihre Forderungen, darum wurde sie
auf allen Gebieten von der Kurie in die Zügel genommen und in
einem Mönchs- bzw. Nonnenorden begraben; das geschah 1219 bis
1223. Allein die von Franz ausgehende Bewegung war zu stark, zu
sehr von einer ganzen Zeitströmung getragen, als dass sie selbst von
der Kurie aus hätte so leicht gebannt werden können, und-so errang
sich das Ideal der Armuth, der Stolz aller Jünger und Jüngerinnen
des hl. Franz, schliesslich doch im Clarissenorden päpstliche Be¬
stätigung, freilich erst, als schon längst Wege genug gefunden waren,
die Strenge der Forderung zu umgehen". 1 „Die ganze von Franz aus¬
gehende Bewegung erinnert an die Ketzer“ den, welcher in jedem
Jahrhundert „Vorläufer“ Luthers sucht und finden will. Was die
Aufnahme des hl. Franziskus an der Kurie betrifft, so berichtet uns
sein Schüler Thomas von Celano zum Jahre 1209, dass der Bischof
Guido von Assisi „gaudebat plurimum tantos viros in suo episco-
patu habere;“ der erste Kardinal, mit dem Franziskus in Berührung
kam, war Bischof Johannes von Sabina, „qui eum benigne atque
charitative suscipiens ipsius propositum et voluntatem plurimum com-
mendavit;" * Papst Innocenz III. aber „distulit perficere, quod Christi
postulabat pauperculus pro eo, quod aliquibus de cardinalibus novum
aliquid et supra vires humanas arduum videretur;" 3 sieht man hier
zwischen den Zeilen eine Anspielung auf Waldes und sein Gefolge,
so baut man auf unbewiesene „Voraussetzunge n“, welche jede
historische Forschung gefährden.
Die Worte „die von Franziskus ausgehende Bewegung wurde
in einem Mönchs - bezw. Nonnenorden begraben"
■ A. a. O S. 244.
5 Legetida prima N. 32.
8 Legenda major S. Bonav. Kap. 3. N. 9; vgl. legenda secunda Gel. 1.
Kap. 11 („ejus supra vires propositum").
124
Lemmens
sind eine Phrase; und es ist falsch, dass „das Ideal der Armut erst
päpstliche Bestätigung im Clarissenorden sich errang, als schon
längst Wege genug gefunden waren, die Strenge der Forderung zu
umgehen;" als Clara wenige Tage vor ihrem heiligen Tode die
päpstliche Bestätigung der Regel für sich und ihr Kloster erhielt,
war sie vierzig Jahre treu dem Ideal der Armuth geblieben und
hatte sorgsam alle Wege gemieden, „die Strenge der Forderung zu
umgehen".
Die Verwaltung derAnnaten unter Clemens VI.
Von
Prof. J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz).
Für die Verwaltungsgeschichte der Annaten (d. h. der von
den gewöhnlichen Benefizien bei direkter Verleihung durch den
Papst an die päpstliche Kammer zu entrichtenden Abgaben) ist das
Pontifikat Clemens’ VI. von besonderer Bedeutung. Zunächst
scheint unter dem genannten Papste die Verwaltung dieser Art von
Einnahmen ihre allseitige Ausgestaltung für die Zeit des 14. Jahr¬
hunderts erreicht zu haben. Ferner sind, wohl durch reinen Zufall,
gerade für die Zeit von 1342—1352 eine Anzahl von Kameral-
registern über die Annaten erhalten, welche in dieser Vollständig¬
keit für keines der vorhergehenden Pontifikate vorhanden sind.
Aus diesem Grunde rechtfertigt sich eine Sonderuntersuchung über
jenen Gegenstand für die angegebene Zeit. Es sei jedoch schon
hier bemerkt, dass ein Fragment eines Registers aus der Zeit
Johanns XXII, welches in der Serie Collectoriae unter Num. 280
Fase. I im Vatikanischen Archiv erhalten ist, sowie die Erwähnung
des Buches »Liber de fructibus beneficiorum vacancium" unter den
Einnahmeregistern des genannten Papstes, 1 mit Sicherheit darauf
schliessen lassen, dass bereits unter Johann XXII. die Annatenver-
waltung wesentlich die gleiche war. Die Anfänge derselben liegen
im 13. Jahrhundert; denn in dieser Zeit sind die eigentlichen
Annaten entstanden, wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des ge¬
nannten Jahrhunderts.’
'Göller, Zur Geschichte d?i päpstlichen Finanzverwaltung (Röm. Quartal¬
schrift 1901, S. 284, 291).
* Diese Frage werde ich demnächst ausführlich behandeln.
126
Kirsch
i. Die Registrierung der verliehenen Benefizien in der Camera.
Bekanntlich ging der Verleihung eines kirchlichen Benefiziums
direkt durch den Papst in der Regel die Eingabe einer Supplik voraus,
in welcher unter Anführung der für den Kandidaten sprechenden
Gründe die Provision erbeten wurde. Die gewährten Verleihungen
wurden, nachdem sie datiert worden waren, in die Suppliken-
r egi ster eingetragen. Letztere sind für das 14. Jahrhundert von
der Zeit Clemens’ VI. an, wenn auch zum Theil unvollständig, er¬
halten und bilden eine eigene Serie im Vatikanischen Archiv. In
diese Register wurden nicht bloss die Provisionen für thatsächlich
vakante Pfründen, sondern auch die Expectanzen auf zukünftig va¬
kant werdende Benefizien eingetragen.
Da bei jeder Verleihung einer wirklich vakanten Pfründe,
deren Einkünfte somit der neue Inhaber sofort beziehen konnte,
die Annate 1 an die Camera zu entrichten war, so mussten die
Beamten derselben genau über die verliehenen Pfründen unterrichtet
sein. Zu diesem Zwecke wurden von besondern Schreibern der
Camera aus den »quatemi' 1 der Supplikenregister die Provisionen
wirklich vakanter Pfründen in eigene Benefizienregister
der Camera eingetragen und zwar in der gleichen Reihenfolge,
wie sie in den Supplikenregistern selbst verzeichnet waren. Dies
ergiebt sich aus dem Vergleiche der für die Zeit Clemens’ VI. er¬
haltenen Register dieser Art mit den Supplikenregistern. Die hier¬
her gehörigen Benefizienregister der Camera sind:
1. Pontifikatsjahr (19. Mai 1342 bis 18. Mai 1343): Coli. N. 8,
Fase. I; Coli. N. 281, Fase. I; Coli. N. 288, Fase. I;
2. Pontifikatsjahr: Coli. N. 281;
3.
ff
Coli. „
281;
4.
ft
Coli. „
282, Fase. 1
5.
tf
fehlt;
6.
tf
Coli. „
282, Fase. I
1 Das Wort „annata" wird in den Registern aus der Zeit Johanns XXII.
gebraucht für den Zeitraum eines Jahres. Die Einkünfte des ersten Jahres von
einer Pfründe heissen „fructus primi anni" oder „fructus unius annatae". Die Ab¬
gabe, welche etwa die Hälfte des Jahreseinkommens betrug, wird ur.ter Clemens VI.
in der Regel „annale" oder „annuale“ genannt; erst später heisst die Abgabe selbst
auch „annata“.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI.
127
7. Pontifikatsjahr: fehlt;
8. „ Coli. N. 286;
9. „ fehlt;
10. Coli. „ 288;
11. „ Coli. „ 288.
Dass diese Register einen Auszug aus den Supplikenregistern
enthalten, zeigt zunächst ein Vergleich beider Arten von Handschriften.
So z. B. finden sich von den in Coli. N. 281 fol. (18°) bis (19)'
die entsprechenden Suppliken in der gleichen Reihenfolge im
Register Supplic. Nr. 2 (Clemens VI., Supplic. ann. I pars II); ebenso
stimmen die Benefizienverleihungen Coli. 281, fol. (49) mit Sup¬
plic. N. 3, fol. 1 und 1° überein. Am Rande der Benefizienregister
der Camera stehen regelmässig Zahlen in kleiner Schrift; dieselben
passen zu den Folienzahlen in den Supplikenregistem. Ferner
finden sich in den Benefizienregistern Bemerkungen, welche auf die
Supplikenregister hinweisen; so z. B. Coli. N. 281, fol. (2) am Rande:
Attende CXV fol. secundi libri in prima supplicatione; fol. (19):
Completus est secundus über, in quo sunt 250 folia, Amen. (Dieser
Befund stimmt jetzt nicht, da das betreffende Supplikenregister un¬
vollständig ist). Coli. 281, fol. (60) steht neben einer Provision die
Angabe: Quartus quatemus XCI fol., und im Register Supplic. 3
findet sich fol. 91 oben: Quartus quaternus, und als erste bewilligte
Supplik diejenige, wodurch die betreffende Pfründe begehrt wird.
Diese Beweise, welche weiter auszuführen unnütz wäre, zeigen mit
voller Bestimmtheit, dass aus den Supplikenregistern der Kanzlei
von den Beamten der Camera für die Verwaltung der Annaten die
verliehenen Pfründen ausgezogen und in eigene Register eingetragen
wurden.
Wie schon bemerkt, nahm man in diese Register nur die¬
jenigen Provisionen auf, welche die Verleihung einer wirklich va¬
kanten Pfründe enthielten. In den Supplikenregistem sind natur-
gemäss ebenfalls die gewährten Bittschriften um Verleihung von
Expectanzen auf zukünftig vakant werdende Pfründen eingetragen.
Diese sind, wie wieder der Vergleich zwischen den beiden Arten
von Büchern zeigt, in den Cameralregistern ausgelassen. Erst wenn
* Die Folien sind nicht numeriert.
128
Kirsch
später die Vakanz eintrat und auf eine neue Supplik hin die Präbende
wirklich verliehen wurde, hatte die Camera ein Interesse an der
Provision, weil dann erst die Annate zu erlegen war. Dass jenes
Prinzip bei den Auszügen aus den Supplikenregistern massgebend
war, ergibt sich aus einer Randnote in Coli. 282, Fase. I, fol (19 r ).
Der Schreiber des Registers hatte folgendes Regest einer gewährten
Supplik in sein Register aufgenommen:
De canonicatu et prebenda sancti L - urentii in Lucina de Urbe
vacantibus per mortem dni. Odonis Malabrance vel alias quovis
modo fuit provisum Johanni Petri Pacii de canonicatu sub expecta-
tione prebende kal. Junii.
Dazu schrieb eine andere Hand die Bemerkung an den Rand:
Inavertentia scribentis quia expectatio est.
Die Eintragung in die Cameralregister geschah nicht so, dass
die betreffenden Suppliken kopiert wurden, sondern der Schreiber
machte ein Regest, in der Form, welche obige Aufzeichnung bietet,
und fügte das Datum der Verleihung aus dem Supplikenregister in
kurzer Form hinzu.
Diese Benefizienregister waren die Grundlage für die Ein¬
forderung der Annaten durch die Camera. Wenn daher ein ver¬
liehenes Benefizium später an einen anderen Kleriker kam, so dass
dadurch die Forderung der Annate beeinflusst wurde, merkte man
diesen Wechsel am Rande an. So z. B. Coli 281, fol. (50"): Iste
Stephanus de Ultra est mortuus et est provisum Bompari 4 kal.
Januarii. Andere Randbemerkungen sollen den mit der näheren
Verwaltung dieses Zweiges beauftragten Beamten aufmerksam machen,
dass ein besonderer Fall vorliegt; so z. B. Coli 282, fol. 16": At-
tende quia valde impeditum est; fol. 17: Attende sufficienter quia
unus fecit duas permutationes cum duobus; fol. 19: Attende; nescio'
cui est commissum; fol. (135'): Non valet quo ad fructus annales,
quia solvit commune servitium. 1 2 Coli. 282, fol. 46" steht folgende
Provision:
De prioratu monasterii de Sexena ordinis hospitalis sancti
Johannis Jerosolymitani per priorissam solito gubernari vacante per
1 Handschrift: Necio.
2 Von Bisthümern mul Abteien, welche das Commune servitium entrichteten,
wurden keine Annaten cingefordert.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 129
liberam resignationem dne. Blanche de Aragonia fuit provisum sorori
Verrache Artal eiusdem ordinis 12 kal. Septembris. Dazu findet
sich die Randnote: Non habet camera fructus quia per dominam.
Wenn die Supplik undeutlich war, so dass die Art der Provision
nicht klar erkannt werden konnte von den Cameralbeamten, Hessen
sie sich andere aus der Kanzlei stammende Aktenstücke vorlegen.
So heisst es Coli. 282, fol. (177) neben einem Regest: Ostendantur
littere quia non intelligo supplicationem.
Um ferner die Annatengelder einziehen zu können, mussten
die Beamten genau wissen, in welcher Diözese das betreffende
Benefizium lag. Die diesbezüglichen Angaben aus den Suppliken¬
registern wurden darum geprüft, und sehr häufig finden sich in den
Benefizienregistern der Camera Korrekturen und Randbemerkungen
zu den aus jenen Büchern gezogenen Regesten. Z. B. Coli 281,
fol. (61) hatte der Schreiber neben eine Provision gesetzt: Campania;
eine andere Hand setzte dazu: Non est in Campania. Coli 282, fol.
(4), am Rande: Dubito de diocesi, tarnen ita est in regestro; fol. (11):
Credo quod sit Turonen. diocesis; deficit in supplicatione. Coli 286,
fol. 28, Randnote: Attende quia diocesis non exprimitur.
Die Listen der Benefizien der verschiedenen Diözesen wurden
auf Grund dieser Register der Camera an die Kollektoren der
einzelnen Kollektoriebezirke geschickt. Deshalb wurden an dem
Rande neben den einzelnen Provisionen die Namen der Kirchen¬
provinzen oder der Kollektoriebezirke angegeben, nach denen jene
Listen der verliehenen Pfründen angefertigt und an die Kollektoren
versandt wurden. In diesen Angaben finden sich ebenfalls zahlreiche
Korrekturen und Zusätze von anderer Hand. So werden die Namen
der Länder hinzugefügt, z. B.: In Anglia (regelmässig zu den Pfründen
Englands hinzugesetzt). — In Sardinia. — In Cicilia. — In Scocia. — In
Polonia.— Coli. 282, fol. 28, wurde zu dem Namen der Diözese Herbi-
polen. hinzugesetzt: Maguntin. in Alamannia; fol. 74° zu Swerinen. der
Zusatz': Bremen, provincie in Alamannia. Coli. 286, fol. 166 r findet
sich folgende Provision: De canonicatu et prebenda ac decanatu
Tarbaten. vacantibus per obitum Johannis Warendorppe fuit ’provi-
sum Johanni Guilaberti. Dazu hatte der erste Schreiber an den
Rand gesetzt: In Dacia. Dies wurde durchstrichen und statt dessen
der Name der Diözese: Tharbaten, gesetzt; dann wurde die Kirchen-
Römische Quartal Schrift 1902.
130
Kirsch
provinz Rigen. hinzugeschrieben; und schliesslich noch die Angabe:
In Liuonia et Pruscia.
Neben den einzelnen Provisionen findet sich ein später hin¬
zugefügtes Kreuz (-|-) am Rand. Dasselbe wurde höchst wahrschein¬
lich hinzugesetzt beim Zusammenstellen der Listen für die Kollektoren,
indem so der Schreiber dieser Listen sich selbst kontrollierte, dass
er keine Pfründe vergessen konnte.
Man erkennt aus den vorstehenden Bemerkungen, wie grosse
Sorgfalt die Beamten der Camera auf die Anfertigung dieser Register
verwendeten, welche die Grundlage für die Erhebung der Abgaben
von den einzelnen Benefiziaten bildeten.
2. Versendung der Listen an die einzelnen Kollektoren.
Die Annatengelder wurden in der Regel erhoben durch
Kollektoren, welche in den einzelnen Ländern und Kollektorie-
bezirken angestellt waren und den Ertrag der Abgaben an die Kurie
sandten. 1 Eine wesentliche Ausnahme davon bilden bloss die Ge¬
biete des deutschen Reiches, über welche unten einige Bemerkungen
folgen. Die Begrenzung der einzelnen Bezirke, innerhalb derer ein
Kollektor mit seinen verschiedenen Subkollektoren als päpstlicher
Finanzbeamter thätig war, blieb nicht immer die gleiche, lieber
diese Bezirke um die Mitte des 14. Jahrhunderts besitzen wir eine
wohl vollständige Liste in dem alphabetischen Register der Kollek¬
toren, welches sich im Bande Coli 287 findet.
Dieses Register umfasst das letzte Pontifikatsjahr des ge¬
nannten Papstes und die zwei ersten Jahre seines Nachfolgers
Innocenz VI. 2 Darnach vertheilen sich die Bezirke auf das christ¬
liche Abendland wie folgt:
1. Frankreich: Arles, Aix, Auch, Agen, Bourges, Bordeaux,
Cahors, Clermont, Condom, Embrun, Angouleme, Lyon, 3
1 Vgl. Kirsch, Die päpstlichen Kollektorien in Deutschland während des
XIV. Jahrli. Paderborn 1894, Einleitung, S. XXX f., XLIXff.
2 Dieses Inhalts-Verzeichniss ist unten abgedruckt als Beilage I.
3 Dazu gehörten ausser Lyon die Kirchenprovinzen Besan<;on, Vienne, Taran-
taise und die deutsche Kirchenprovinz Trier.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 131
Luqoii, Maillezäis, Narbonne,' Poitiers, Perigueux, Rouen,*
Reims, Sarlat, Tours, Saintes, ferner 6 Diözesen der Kirchen¬
provinz Auch.
2. Deutschland: Die Kirchenprovinzen Trier, Köln, Mainz,
Prag und das Land »Livonia" (Livland) werden als Bezirke
aufgeführt; doch sind im Register bloss Benefizien ange¬
geben aus den Provinzen Köln und Prag sowie zwei
Pfründen aus der Diözese Dorpat; Trier gehörte zu Lyon.
3. Die britischen Inseln: England, Schottland und Irland
bildeten je einen Bezirk.
4. Die iberische Halbinsel. Bezirke: Königreich Castilien,
Kgr. Portugal, Kgr. Aragonien.
5. Die nordischen Reiche, Dänemark, Schweden und Nor¬
wegen waren Kollektoriebezirke; bloss »Suecia« kommt
im Register vor, und es ist wohl die Kollektorie der drei
Reiche zu verstehen.
6. Polen und Ungarn bildeten einen Bezirk.
7. Italien. Bezirke: Campanien, Herzogthum Spoleto, Sizilien,
Mailand (umfasste Norditalien), Ancona, Sardinien, Neapel
(Sicilie regnum et Terra Laboris), Tuscien, Abruzzen und
Rom.
An die in diesen Kollektoriebezirken thätigen Finanzbeamten
wurden von Zeit zu Zeit, aber in unregelmässigen Zwischenräumen,
die Listen der vom Papste in ihren Bezirken verliehenen Pfründen
geschickt, und zwar wurden die Listen aus den oben beschriebenen
Benefizienregistern ausgezogen. Dies sehen wir aus den am Schlüsse
von - mehreren der letzteren eingetragenen Notizen über die Ver¬
sendung der Benefizien an die Kollektoren. Hier wird nämlich an¬
gegeben, an welchem Datum die bis zu einer bestimmten Folienzahl
des Benefizienregisters verzeichneten Pfründen eines Kollektorie-
bezirkes an den Kollektor derselben geschickt wurden. 3 Die Auf¬
zeichnungen sind nach und nach gemacht worden, sowie die Listen
selbst abgesandt wurden. Das eine dieser Verzeichnisse ist aus dem
sechsten Pontifikatsjahre Clemens’ VI. In demselben sind 20 Ver-
1 Der Bezirk umfasste die Kirchenprovinzen Narbonne und Toulouse.
5 Der Bezirk umfasste die Kirchenprovinzen Rouen und Sens.
* S. diese Aufzeichnungen unten als Beilage II.
132
Kirsch
Sendungen angegeben für die Zeit vom 31. Aug. 1347 bis 16. Sept.
1349; in der Regel sind die Kollektoriebezirke angegeben, manchmal
auch bloss die Namen der Kollektoren; auch wird öfter mitgetheilt,
durch welchen Boten die Sendung ausgeführt wurde. Ein zweites
Verzeichniss betrifft das achte Pontifikatsjahr und umfasst die Zeit
vom 4. August 1349 bis 21. August 1350. Dieses begreift 58 ver¬
schiedene Zusendungen. Das dritte Verzeichniss umfasst Pfründen
die im zehnten Pontifikatsjahr verliehen wurden, und zählt 33 Zu¬
sendungen für die Zeit vom 29. Oktober 1351 bis 25. August 1352.
ln diesen drei Verzeichnissen vertheilen sich die Zusendungen auf
die Kollektoriebezirke in sehr ungleicher Weise; es hing offenbar
vielfach von zufälligen Umständen ab, besonders auch davon, ob
man einen geeigneten Ueberbringer hatte, wenn dem einen Kollektor
öfter, dem andern seltener die Benefizien geschickt wurden.
Der Cameralbeamte, welcher diese Zusendung der Benefizien
zu leiten hatte, führte ausser jenen Benefizienregistern noch ein be¬
sonderes, nach Kollektoriebezirken angelegtes Register, in welches
die Pfründen der einzelnen Bezirke nach und nach eingetragen und
wieder vermerkt wurde, wann und durch wen die Listen an die
Kollektoren geschickt wurden. Ein solches Register ist erhalten im
Bande Coli N. 287. Das unten als Beilage I veröffentlichte Inhalts-
verzeichniss dieses Bandes zeigt an, welche Kollektorien darin Vor¬
kommen. Derselbe umfasst das letzte (11.) Pontifikatsjahr Clemens' VI.
und die beiden ersten Jahre Innocenz' XI.; für einzelne Bezirke auch
frühere Jahre Clemens’ VI. Um zu veranschaulichen, in welcher
Weise dieses Buch geführt wurde, seien die Aufzeichnungen über
den ersten Bezirk: Rouen und Sens, hier kurz skizziert
Fol. 1. — Collectori. — Anno Dni. 1353, die ultima mensis
Marcii indictione VI., pontificatus ssmi. in Chr. patris et dni. nostri
dni. Innocentii, digna Dei providentia pape VI. anno primo tradita
fuerunt in scriptis dno. Bertrando 1 Cariti, collectori in provinciis
Rothomagen. et Senonen., beneficia vacantia que personis infrascriptis
collata fuerunt per dictum dnum. nostrum papam a diebus sub-
scriptis ut infra seriatim describitur et in registro dictorum bene-
ficiorum ut vacantes collatorum * plenius continetur.
1 Im Codex: Bernardo.
8 Im Codex: collectorum,
Die Verwaltung der Annaten unter Gemens VI.
133
Anno primo creationis dni. pape.
(Nun folgt eine Liste von verliehenen Pfründen).
Fol 1°. Hic incipit de anno XI 0 felicis recordationis dni.
Clementis pape VI.
(Neue Liste von Pfründen).
Sequitur de anno primo dni. Innocentii pape VI.
(Folgen die Benefizien).
Fol. 2, Mitte der Seite: Ista sunt mittenda dno. collectori.
Missa 1 * fuerunt dicta beneficia dicto collectori per Petrum le
Chambarlantz famulum suum die 24° Aprilis (1353).
Fol. 2°. Am Schlüsse der Liste, von anderer Hand: Comple-
tum est.* - Diese Angabe kehrt regelmässig wieder.
Fol. 3°: Beneficia suprascripta tradita fuerunt dno. Petro
Ayraudi, priori sancti Eutrepii Xanctonen., portanda .. collectori die
21" Julii (1353).
Fol. 4 r , am Schluss einer neuen Liste: Completum est usque
ad 4 non. Augusti.
Fol. 5. Mitte der Seite: Completum est usque ad 14 kal.
Septembris.
Tradita fuerunt dicta beneficia portanda collectori Bandeto
clerico dni. Johannis Palaysimi 3 die 11“ Septembris (1353).
Fol. 5 C , Mitte der Seite: Collector Rothomagen. et Senonen.
scripsit se recepisse beneficia suprascripta sibi tradita per quendam
monachum Clugniacensem die 15“ mensis Septembris.
Nach einer weitern Liste steht am Rande: Missa fuerunt ista
beneficia collectori per dnum. Arnaldum Johannis, capellanum dni.
Eblonis 4 die 25“ Octobri (1353).
Fol. 6 r , Mitte der Seite: Completum est. — Missa fuerunt
suprascripta beneficia collectori per famulum dni. Raynaudi de Molinis
die 21“ Decembris (1353).
(Neue Listen von Benefizien).
Fol. 7, unten: Completum est de anno primo.
1 Am Rande später eingetragen.
* Dies bezieht sich wahrscheinlich auf den Rotulus oder Quaternus, aus
welchem die Beneficien excerpiert wurden.
* Dieser war Notar der Camera.
4 Eblo de Mederio, Kamnierkleriker.
134
Kirsch
Fol. 7°: Anno secundo dni. Innocentii pape VI.
Am Schlüsse der Liste: Missa fuerunt suprascripta beneficia
collectori Rothomagen. per dnum. Guillermum curatum de Corpore
Sancto Lingonen. diocesis die 12 a mensis Februarii anno secundo
Innocentii VI. (1354).
Auf der folgenden, ursprünglich leer gebliebenen und darum
nicht foliierten Seite wurde noch eine Liste von Pfründenverleihungen
nachgetragen, von denen die letzte das Datum 12 kal. Martii trägt.
Am Schlüsse derselben: Completum est.
Missa fuerunt beneficia collectori per Raymundum la Faya
drapperium Avinionensem omnia collata usque ad 10 kal. Junii anni
secundi et tradita die 7“ Junii (1354).
Beneficia collata usque ad kal. Augusti missa fuerunt collectori
per Raynaldinum cursorem dni. pape die 15 a Julii (1354).
Item usque ad kal. Septembris per Petrum clericum Martini
de Sancto Petro Veteri canonici Cameracen. die 4 n Septembris (1354).
Diese letztem Angaben wurden nicht zugleich, sondern in
Zwischenräumen eingetragen.
Von den Mittheilungen über Zusendung der Benefizien an
die Kollektoren seien aus den folgenden Listen für dieselben noch
folgende hervorgehoben:
Fol. 24: Collector in regno Portugallie dnus. Petrus de
Marcello (Martello?) archidiaconus Ulixbonen. cui missa fuerunt per
Stephanum Johannis, vicarium dni. Braccaren., de primo anno dni.
Innocentii pape VI.
Fol. 26: Et est hic advertendum, quia aliqua beneficia regni
Portugalie hic forte sunt registrata quia naciones ignoro et e con-
verso. sed omnia sunt in regnis Ispanie, Castelle et Portugallie.
Fol. 61: In diocesi Pictaviensi beneficia collata de anno nono
fei. record. dni. Clementis pape VI. tradita fuerunt dno. Guidoni
Giraldi, subcollectori in dicta diocesi, die 8 a Maii (1353). - Hier
finden sich die Listen der Pfründen von 1350 bis 1354.
Fol. 70: Die 8 rt Junii (1354) missa fuerunt collectori (Sarlaten.)
beneficia collata usque ad 10 kal. Junii anni secundi per quendam
ipsius collectoris famulum, qui litteram quittacionis tricesime eidem
portavit.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI.
135
Fol. 97: In provinciis Mediolanen., Äquilegen., Graden., Ra-
vennaten. et Patracen. beneficia collata de anno decimo pontif. dni.
nri. pape (nämlich Clemens’ VI.). — Tradita Cassalhino de Venetiis
famulo collectoris in Lombardia portanda eidem collectori die
15“ Junii (1353).
Fol. 101 r : Completum est et tradita fuerunt dno. camerario
pro mittendo collectori die 12“ Julii (1353).
Fol. 106: In insula Sicilie collata beneficia. — (Liste von
2 Pfründen). — Missa fuerunt suprascripta beneficia collectori per
dnum. camerarium; que portavit episcopus Cephaluden.
Fol. 127: In Polonia et Ungaria beneficia collata de anno
nono pontif. dni. nri. Clementis pape VI. — Tradita fuerunt portanda
collectori fratri Nicholao dicto Rutenus de ordine Predicatorum 6“
die Junii (1353).
Fol. 129°: Missa fuerunt beneficia collectori in regnis Polonie
et Ungarie per Fredericum de Haulswerde clericum Prägen, diocesis
die 27° mensis Decembris. — Dies wurde durchstrichen und von
einer andern Hand dazugeschrieben: Non fuerunt missa, quia non
erat notus. — Darunter: Missa fuerunt collectori per Raymundum
Ia Cantura eius fratrem die 15“ Februarii anno 1354.
Fol. 146: Beneficia collata in Tuscia de anno undecimo fei.
record. dni. Clementis pape VI. — Missa collectori per dictum
Bonacurso quando recessit coniux Nycolai Grimaudi.
Fol. 147°: Collata beneficia de anno secundo usque ad 4 idus
Junii missa fuerunt collectori per famulum thesaurarii Patrimonii
sancti Petri die 24“ Junii anno 1354 — Dazu schrieb eine andere
Hand: Dicta beneficia non portavit dictus famulus, sed tradita fuerunt
dno. camerario per ipsum collectori mittenda.
An mehreren Stellen (fol. 173, 176, 204) wird der Bischof
von Ferrara angegeben als Ueberbringer der Benefizien für ver¬
schiedene italienische Kollektoriebezirke.
Das Register wurde in der Weise angelegt, dass die Ein¬
tragungen für die verschiedenen Bezirke gleichzeitig begonnen
wurden an verschiedenen Stellen des Buches, so dass für jeden
Bezirk eine entsprechende Anzahl von Blättern bestimmt ward, auf
welche nach und nach die neuen Listen geschrieben wurden. Für
England hatte der Schreiber nicht Raum genug freigelassen, so dass
136
Kirsch
er nach fol. 152 r , da er mit fol. 153 die Pfründen von Neapel ein¬
zutragen begonnen hatte, auf fol. 155 weiter fahren musste und dies
durch ein Verweisungszeichen angab.
In den Benefizienregistern, welche nach den Quaterni der
Suppliken angelegt wurden, finden sich naturgemäss ebenfalls die
in den Diözesen des deutschen Reiches vom Papste verliehenen
Pfründen in gleicher Weise verzeichnet wie diejenigen der übrigen
Länder. Auffallend ist hingegen, dass in den drei Verzeichnissen
über die Zusendung von Benefizien an die Kollektoren in den Bänden
Coli. 282, 286 und 288 deutsche Kollektoren kaum Vorkommen. In
dem ersten von diesen Registern wird einmal eine Sendung an den
Kollektor von Köln erwähnt; in dem zweiten kommen einmal die
Diözesen Prag, Olmütz und Leutomuschl (Prager Kirchenprovinz)
und einmal Köln vor; in dem dritten wieder nur Köln. 1 In der
letztem Kirchenprovinz war Johannes de Casleto als Kollektor thätig.
Die Trierer Provinz war mit Lyon, Vienne, Besangon und Tarantaise
zu einem Kollektoriebezirk vereinigt. 2 In dem Register Coli. 287
finden wir die beiden Bezirke Köln (Johannes de Casleto) und Prag
(Johannes Paduanus, Dekan von Wischehrad) mit ihren Kollektoren
verzeichnet, und die Listen der ihnen zugesandten Pfründen sind
angegeben. Ebenso finden sich in den Listen des Kollektors von
Lyon zahlreiche Pfründen aus den Diözesen Trier, Metz, Toul und
Verdun. Die Kirchenprovinzen Mainz, Magdeburg und Bremen
sowie die Bisthümer der Ostseeländer (mit Ausnahme von Dorpat)
kommen gar nicht vor. Dies ist nicht zufällig; ich habe bereits bei
der Publikation der Kollektorenrechnungen aus Deutschland darauf
hingewiesen, wie grosse Opposition sich gegen die päpstlichen
Steuern im deutschen Reiche vielfach erhob; 3 die regelmässige
Thätigkeit der Kollektoren zur Erhebung der Annaten in den
deutschen Diözesen selbst — mit Ausnahme von Lüttich, Metz,
Toul und Verdun — kam auch unter Clemens VI. nicht zur Ent¬
faltung und auch später ging es nicht viel besser. Sehr wahrschein¬
lich war deshalb schon zur Zeit Clemens’ VI. die Praxis an der
Camera eingeführt, dass diejenigen Kleriker, welche durch päpst-
1 Unten S. 145 ff.
* S. Kirsch, Die päpstlichen Kollektorien, Einleitung, S, XXXIX E
a A, a. O. Einleitung. S. XL.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 137
liehe Verleihung in einer deutschen Diözese eine Pfründe erhielten,
vor der Ausfertigung der Provisionsbullen sich gegenüber der
Camera direkt, entweder persönlich oder durch einen eigens beauf¬
tragten Prokurator, verflichten mussten, innerhalb einer bestimmten
Frist die Annaten zu zahlen. Sie mussten somit eine ähnliche
Obligation eingehen, wie dieselbe bei den »servitia communia" üb¬
lich war. Die Annaten wurden dann in der Regel der Camera
direkt bezahlt, ohne Vermittlung eines Kollektors. 1 Bei dieser Ein¬
richtung hatte die Camera weniger Interesse daran, in Deutschland
die Kollektorien so systematisch einzurichten, als es in den andern
Ländern der Fall war. Dazu kommt noch, dass die in den deutschen
Diözesen — abgesehen von den an Frankreich grenzenden Gebieten
— direkte päpstliche Verleihung der Benefizien nicht so häufig vor¬
kam als in Frankreich, und daher in letzterm Lande eine regel¬
mässige und ständige Erhebung der Annaten durch die Kollektoren
viel mehr geboten war. Deshalb finden wir in Frankreich auch die
meisten Koltektoriebezirke.
3. Die Kontrolle der Einzahlung der Annaten.
Die päpstliche Finanzverwaltung musste, um eine möglichst
regelmässige Einzahlung der Annaten zu erreichen, darauf bedacht
sein, sich Garantien zu verschaffen gegenüber den Inhabern der
vom Papste verliehenen Pfründen. Wie die deutschen Benefiziaten
an der Camera selbst, vor einem eigens dazu bestellten Beamten,
ein festes Zahlungsversprechen (obligatio) machen mussten, ehe
die signierte Supplik zur Ausfertigung der Bullen abgeliefert wurde,
so mussten offenbar die Kollektoren der einzelnen Bezirke gleich¬
falls von den Klerikern, die eine Pfründe vom Papste erhalten hatten,
eine solche »obligatio“ fordern, ehe diesen die Provisionsbullen aus¬
gehändigt wurden. Der stehende Ausdruck für diese vorhergehende
Abmachung über die Annaten ist »finare". Es scheint nämlich, dass
dort, wo die Camera einen ständigen Kollektor hatte, die Inhaber
der Pfründen nicht an der Centralstelle der Finanzverwaltung selbst
' Das Nähere hierüber in meinem in Druck befindlichen Werk: Die Annaten
der kirchli hen Pfründen in Deutschland während des XIV. Jahrhunderts (Band de;
Quellen und Forschungen, hg. von der Görresgesellschaft).
138
Kirsch
ein Zahlungsversprechen zu machen brauchten. Dies geht hervor
aus dem Vergleiche der Minuten zu den folgenden drei Akten¬
stücken eines Notars des Kammerklerikers Eblo de Mederio, die
sich finden im Bande Coli. 8, Fase. III, fol. (85).
1357, Januar 27. — Dnus. Philipus (sic) Codeforde legum
doctor, canonicus Sarabiren., et Ouillermus Tyderle(?) canonicus
Walen., iuraverunt et quilibet aportare litteras gratie facte per sedem
apostolicam Johanni Blibury clerico de canonicatu et prebenda ecclesie
collegiate sancti Johannis de Beuerlaco Eboracen. diocesis quam citius
erunt facte ad cameram apostolicam et ibi tradere dno. thesaurario
vel camerario dni pape, et non finaverunt, quia sunt de Anglia.
Anno Dni. 1357 ind. X°, pontificatus dni. Innocentii pape VI
anno quinto in domo dni. Eblonis clerici camere apostolice, fuerunt
facte note due sequentes proxime.
Februar 1. — Fuit missa supplicatio Petri quondam Tilonis
aurifabri de Wratislavia de scolastria ecclesie Lubicen. de mandato
dni. camerarii, et non finavit quia litigabat de dicta scolastria, et pro-
♦ misit litteris factis eas aportare dno. thesaurario dni. pape et eidem
tradere pena 1Ö0 flor. aplicandorum camere, presentibus Raymundo
de Rebenbiges clerico et ... . (sic) — Arnaldus Johannis. — Später
wurde hinzugefügt: Obligavit se et venit.
Die eadem fuit missa ad dictam cancellariam supplicatio
Johannis Hemy de Bornghan anglici Wigornien. diocesis super
vicaria ecclesie parrochialis de Crostwantis Carleolen. diocesis et
non finavit, quia habet camera collectorem in Anglia, sed de man¬
dato dni. thesaurarii promisit et iuravit aportare literas ad dictum
dnum. thesaurarium ipsis factis pena 100 flor. camere apostolice
aplicandorum, presentibus testibus Rigaldo Betelhe et Raymundo de
Rebenbiges clericis Caturcen. diocesis. — Arnaldus Johannis.
Somit wurde von den Klerikern, welche in England Pfründen
erhielten, keine »financia" verlangt, und zwar aus dem Grunde, weil
die Camera in England einen Kollektor hatte. In bezug auf die
Lübecker Pfründe ist das nicht bemerkt; und thatsächlich wissen
wir, dass unter Innocenz VI. alle Inhaber deutscher Benefizien sich
in der Camera selbst zur Zahlung der Annaten verpflichten mussten.
Bemerkenswerth ist aber, dass die päpstlichen Schreiben, durch
welche die beiden englischen Pfründen verliehen wurden, nachdem
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VL
139
sie in der Kanzlei ausgefertigt waren, dem Thesaurar oder dem
Camerar gebracht werden mussten. In dieser Beziehung ist weiter
folgender Akt in demselben Register Coli. 8, fol. (143°) von Wich¬
tigkeit :
1357, November 20. — Dnus. meus Eblo de Mederio, cleri-
cus camere apostolice, tradidit dno. Andree Fortis, archidiacono
Dubicen. in ecclesia Zagrabien., litteras apostolicas super gratiis
factis Jacobo nato Andree de Vyfald clerico, archidiacono de Quercke
in dicta ecclesia Zagrabien., et Michaeli nato Nicolai de Leia, archi¬
diacono de Kamarcha in dicta ecclesia Zagrabien., de confirmatione
eisdem et cuilibet ipsorum facta de suo archidiaconatu; quas litteras
dictus dnus. Andreas Fortis promisit tradere pro parte camere
apostolice collectori in regno Polonie vel subcollectori suo in regno
Ungarie et eis vel alteri eorum intimare et dicere, quod dicte littere
eis vel alteri eorum mittuntur ad hoc, quod ipsi vel alter eorum
exigant a dictis archidiaconis et quolibet eorum annale debitum dicte
camere ratione confirmationum predictarum. Item promisit ipsam
cameram certificare de dicta traditione litterarum et predictione et
intimatione dictis collectori vel subcollectori factis infra proximum
festum Omnium Sanctorum pena 500 flor. camere aplicandorum ee
camere quando omnia premissa et ea singula non impleret, et sen-
tentia contra ipsum promulgata, presentibus Oeraldo Fabri Suessionen.
diocesis et Nicolao Jacobi de Brux(ellis.). — Arnaldus Johannis.
Ich glaube, man kann aus diesen Aktenstücken den Schluss
ziehen, dass die Provisionsbullen über die vom Papste verliehenen
Pfründen überhaupt nicht direkt den Benefiziaten ausgehändigt
wurden, sondern dass dieselben in die Camera kamen und von
hier aus durch die Kollektoren den Inhabern der Pfründen geschickt
wurden. Die Kollektoren nahmen dann vor der Uebergabe der
Bullen den Benefiziaten das Versprechen ab, die Annaten zu zahlen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass zugleich mit den Listen der in den
einzelnen Kollektoriebezirken verliehenen Pfründen auch die ent¬
sprechenden päpstlichen Provisionsbullen den Kollektoren zugesandt
wurden.
Die Kollektoren mussten zugleich mit der Ablieferung der
erhobenen Gelder genaue und detaillierte Rechnung ablegen, die
sich naturgemäss auf die einzelnen Pfründen der ihnen übersandten
14t)
Kirsch
Listen bezog. In der Camera selbst wurde darnach die Einzahlung
der Annaten kontrolliert. Zu diesem Zwecke wurden in der Camera
zunächst über die einzelnen Kollektoriebezirke besondere Register
geführt, in welche wieder die in den Diözesen derselben verliehenen
Benefizien eingetragen wurden, und wo am Rande vermerkt ward,
wie es mit der Zahlung der Annaten stand. Es sind drei solche
Register erhalten, welche alle eine Reihe von Jahren umfassen, und
die offenbar auf Grund der Berichte der Kollektoren angelegt
worden sind.
Coli. 283. Einheitlich geschriebenes Register, welches die
Kirchenprovinzen Lyon, Vienne, Besangon, Tarantaise und Trier
umfasst, die damals einen Kollektoriebezirk bildeten, und sich über
die Jahre 1346 bis 1354 erstreckt. Die Pfründen sind nach den
einzelnen Diözesen und in diesen nach dem Datum der Provision
geordnet. Die von der Hand des Cameralbeamten, welcher die
Kontrolle vornahm, gemachten Randnoten beziehen sich auf die
Annaten Es kommen hauptsächlich folgende vor: f. (= finavit). —
Finavit, valet. - Finavit, nichil tarnen in receptis. — Finavit, valet
et restat. — Finavit, nichil tarnen positum est in receptis. - Finavit,
superius continetur eodem anno. — Finavit, valet pro prioratu ut
supra, de cantoria nichil. — Finavit, pro prebenda nichil. — Non
est missa subcollectori. — Finavit, restat.
Mit solchen und ähnlichen Bemerkungen wurde angegeben,
von welchen Pfründen noch nichts oder noch nicht alles bezahlt,
hingegen die Forderung noch einzutreiben war.'
Coli. 284. Register von kirchlichen Pfründen, welche in der
Kirchenprovinz Narbonne verliehen wurden in der Zeit vom sechsten
bis neunten Pontifikatsjahr Clemens’ VI. (1347 bis 1351). Das Register
ist unvollständig.
Hier wird am Rande die Taxe für die einzelnen Pfründen
angegeben, wenn eine solche bestand; wo keine vorhanden war,
heisst es: Non est taxata. Andere Randbemerkungen: Inutilis est.—
Non est taxata, finavit ad 18 flor. — Totum solvit -- Finavit ad
500 flor. de mandato camere.
1 Vgl. damit die Bemerkungen in der Rechnung des Johannes de Casleto
bei Kirsch, Die päpstlichen Kollektoricn, S. 263ff.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 141
Coli. 285. Register eines Cameralbeamten zur Kontrolle der
Annaten von den Pfründen der Kirchenprovinz Arles, vom 6. Ponti¬
fikatsjahre Clemens'VI. bis zum 7. Jahre Gregors IX. (1347—1377).
Unter den Randbemerkungen finden sich folgende: Non est red-
dita in conpotis. — Finavit. — Solvit 10 flor. — Solvit 40 flor. et
debet residuum. — Nichil solvit. Usque hic habuit subcollector.
— Non obtinuit. — Expectatio. — Indecimabilis est, nichil valet. —
lndecimabilis est nec valet 10 libr. — Non habuit effectum. — Do-
cuit se solvisse dno. Guillermo de Baliua tarn per cedulas quam per
alias scripturas manu dich dni. G. excepto uno flor. — Est indecima¬
bilis, consistit in cotidianis distributionibus. — Est instituta pro mortuis
et non excedit 20 libr., ideo nichil debet. — Ista debet, set est re-
missa per dnum. nostrum papam ut est michi mandatum per litteras
dni. thesaurarii. — Dixit se solvisse dno. P. Gay condam subcollec-
tori et subcollector qui nunc est vidit litteram ut dixit. — Dnus.
P. Gay recepit ab isto 12 flor. prout vidit scriptum manu sua. Resi¬
duum quod restat remisit dnus. noster papa, prout habeo per litteram
dni. thesaurarii. — Habuit collector de ista 16. flor. 8 gross, nec
fecit mentionem de ista collatione in rationibus suis. — Concordavit
cum dno. collectore. — Est taxata ad 182 libr. 10 sol.; fuit electum
per me residuum quod est 200 flor., de quibus nichil solvit.
Am Schlüsse des Bandes sind die »Censualia Romane ecclesie
debita in provincia Arelaten." verzeichnet, und nach Aufzählung der¬
selben wird empfohlen: „Requiratur diligenter si sint alii census et
exigantur."
Ueber die in Coli. 283 angeführten Benefizien der Kollektorie
von Lyon liegt die Rechnung des Kollektors Oerardus de Arbertco
vor in Coli N. 65. Ich habe daraus die für die Trierer Kirchen¬
provinz und für Basel geltenden Partien veröffentlicht, 1 und für die
Pfründen der Diözese Trier die Aufzeichnungen der beiden ge¬
nannten Handschriften verglichen. Coli. 283 beginnt mit dem annus
quintus Clemens' VI., und der Bericht über die betreffenden Pfründen
bis zum annus secundus lnnocenz’ VI., findet sich in meinen »Kollek-
torien« S. 190—195. Alle hier genannten Pfründen finden sich auch
in Coli 283 mit Ausnahme von »Pontil" und »Watflet" (S. 190),
1 Kirsch, Die päpstlichen Kollektorien, S. 187 ff.
142
Kirsch
welche höchst wahrscheinlich durch einen Irrthum des Kollektors
hierher gesetzt wurden und in einer andern Diözese lagen; in Coli.
283 steht dann an letzter Stelle folgende Provision, die nicht mehr
im Berichte des erwähnten Kollektors vorkommt: De rectoria per-
petui officii Campile nuncupati in ecclesia parrochiali in Rense Tre-
veren. diocesis vacante per resignationem Johannis Heyranis ex causa
permutationis fuit provisum Henrico Gerardi 2 kal. Julii. Das sind
die einzigen Abweichungen zwischen den in beiden Registern er¬
wähnten Pfründen. Neben den drei Provisionen, von denen die
eingezahlten Annaten im Berichte des Kollektors Vorkommen: Mam-
bres, Sancti Bricii und prioratus de Sathanaco (Kollektorien, S. 190),
findet sich im Register Coli. 283 am Rande jedesmal die Bemerkung:
Finavit, valet, welche von einer andern Hand herrühren als der¬
jenigen, welche das Register schrieb; ausserdem steht über dem
Namen »Mambre« die Bemerkung: »Non est diocesis". Neben
allen andern Pfründen, von denen nach dem Berichte des Kollektors
nichts gezahlt wurde, findet sich auch keine weitere Angabe in Coli.
283. Die Bedeutung des »valet« am Rande in diesem Register ist
also: die Annate ist gezahlt.
Diese Art von Registern gestattete eine genaue Uebersicht
der Rückstände, welche in den einzelnen Diözesen noch einzu¬
treiben waren und welche den neuen Kollektoren mitgetheilt
wurden, damit sie weiter die Forderung eintreiben konnten, wenn
dies möglich war.
Auf die Frage, welche Beamten in besonderer Weise an der
Centralstelle der Camera mit der Verwaltung der Annaten beschäftigt
waren will ich nicht näher eingehen, da nur die Publikation der
»Introitus et exitus« hierüber genauere Mittheilungen bieten kann.
Es sei bloss bemerkt, dass die Leitung der Annatenverwaltung ohne
Zweifel von einem oder mehreren Kammerklerikern geführt wurde.
Weitere Einzelheiten wird wohl auch noch die Publikation der
Kollektorenrechnungen für die französischen Gebiete ergeben, welche
sehr wünschenswert!! wäre neben den Regesten der Avignoneser
Periode.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI.
143
Beilage I.
Inhaltsverzeichnis des Registers Collectoriae Nr. 287 im Vatikanischen
Archiv. - Ohne Folienzahl am Anfänge des Bandes (S. oben S. 130).
Secuntur nomina collectoriarum et colledortim secundum ordinem
litterarum alphabeti.
Arelaten. Guillermus de Balma prior de Tarrascone XLVI.
Aquen. Raymundus Naulonis archidiaconus Aquen. LI.
Auxitan. Martinus de Girando canonicus Agennen. - Dieser Name
ist durchstrichen und darüber geschrieben: Raymundus Rogerii
legum doctor.' LVI.
Agennen. Episcopus. CXX.
Anglie Hugo Pelegrini thesaurarius Lichefelden. CLI.
Bituricen. Johannes Raymundi canonicus ecclesie sancti Petri Puel-
larum Bituricen. XXIX.
Burdegalen. Raymundus. - Dies durchstrichen und darüber gesetzt:
Helias abbas monasterii sancti Salvatoris de Blavia Burdegalen. CLX1I.
Castelle regni Augerius de Osseranno archidiaconus de Bergido in
ecdesia Astorien. XXXV.
Caturcen. Johannes de Palmis archipresbyter de Belayco. XL.
Claromonten. Petrus Gervasii. CVI.
Colonien. Johannes de Casleto canonicus Leodien. CXXXIIII.
Co[n]domien. Episcopus. CLVII.
Campanie. 2 CLXXVI.
Ducatus Spoletan.* CLXXIII.
Ebredunen. Bertrandus Brinhe (?) - Der Name ist durchstrichen.
LXXXVII.
Engolismen. Episcopus. CXIII.
Ibemie.* CLXX1X.
In insula Sicilie.* CVI.
Lugdunen. Geraldus de Arbento obedienciarius sancti Justi Lug-
dunen. XIX.
Lucionen. Episcopus. CLXIX.
Limonia (sic).* CLXXXXI1I.
Mediolanen. Raymundus abbas sancti Nicholai in Littore de Venetiis.
LXXXXVII.
Malleacen. Episcopus. CXVIII.
Marchia Anconitana. CCIIII.
Narbonen. Bernardus de Abbate archidiaconus Mirapiscen. LXXXXI.
’ Letzterer folgte offenbar dem ersteren als Kollektor in der Zeit von
1353-1354.
2 Der Name des Kollektors fehlt.
* Für »Liuonia*; der Name des Kollektors fehlt.
144
Kirsch
Portugalie regni Petrus de Marcello canonicus Hracharen. XXIIII.
Pictaven. Episcopus l’ictavien. LXI.
I’etragoricen. Johannes de Palmis. LXXVII.
Polonie et Ungarie Arnaldus de la Cantura canonicus Cracovien. CXXVII.
Prägen. Johannes Paduan. decanus ecclesie Viscegraden. Prägen.
diocesis. CXLI.
Rothomagen. Bertrandus Cariti canonicus Rothomagen. I.
Remen. Johannes de Castronovo canonicus Trecen. VIII.
Sarlaten. Episcopus P.' LXVIII.
Sardinie Johannes archiepiscopus Calaritanus.* - Darüber steht von
anderer Hand: Mortuus est et episcopus Sulcitanus pro ipso sub-
stitutus. CLXVI.
Scocie regni Guillermus de Greula decanus ecclesie Glasguen. LXXI1II.
Suecie Johannes Guilaberti decanus ecclesie Tarbaten. CLXXXXIX.
Sicilie regni et terre Laboris Petrus archiepiscopus Revennaten. CIII.
Tarraconen." Fulco Pererii canonicus Bracharen. XI11I.
Turonen. Petrus Reimundi rector ecclesie de Campanhaco Lemovicen.
diocesis. LXXXII.
Tuscie Andreas de Tuderto prior sancti Pauli ad Ortum Pisan. —
Letzteres durchstrichen und darüber gesetzt: Episcopus Ariminen.*
CXLVI.
Terra Laboris.* GLXXXVI.
Urbs Romana. Episcopus Urbisveteran. CLXXXVI.
Xanctonen. Jacobus Barrani prior secularis ecclesie sancti Johannis extra
Rupellam (LXXXII.
In* provincia Aprucii. CCII.
Treveren. collector archiepiscopus.
Colonien. collector archiepiscopus.
Maguntinen. collector archiepiscopus.
ßaionen. Aquen. Vasaten. Aduren.
Oloren. et Lascurien. in Vasconia - collector Johannes de Gardaga
scolasticus Ovecten.
1 Petrus de Mayrolles; s. Eubel, Hierarchia catholica I, S. 458.
5 Johannes Gratiani, wurde Erzbischof 1352, Mai 18., und sein Nachfolger
Johannes de Aragonia wurde ernannt 1354, Februar 12.; Eubel, 1. c. S. 162.
3 Am Rande daneben: In Chatalonia et Aragonia.
4 Andreas wurde 1353, Oktober 30. zum Bischof von Rimini ernannt.
‘ Dieser Bezirk war mit Neapel vereinigt; s. oben.
• Diese Zeile ist von anderer Hand; auch die folgenden Zeilen wurden nach¬
träglich von verschiedenen Händen eingetragen.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI. 145
Beilage n.
Aufzeichnungen über die Zusendungen der verliehenen Benefizien
an die Kollektoren.
/. Vatikan. Archiv, Collectoriae Nr. 282. Fol. 121.
Anno a nativitate Dni. 1347 indictione 15 a die ultima mensis Augusti pontif.
ssmi. in Chr. patris et dni. nri. dni. Clementis divina providentia
pape VI anno sexto fuerunt tradita beneficia per dnum. papam collata
in provinciis Senonen. et Rothomagen. magistro Petro Depessi
procuratori dni. Bertrandi Carili earundem provinciarum collectori us-
que ad 38. folium.
Die 3* mensis Septembris fuerunt missa beneficia collectoribus Bürde-
galen. Agennen. etCondomien. usque ad 38. folium.
Die eadetn fuerunt missa beneficia vacantia collectori Narbonen.
Tholosan. etAuxitan. usque ad 36. folium.
Die eadem fuerunt missa beneficia collata in diocesibus Caturcen.
Tutellen. Ruthenen. Vabren. Albien. etCastren. us-
que ad 37. folium.
Die 7 a Septembris fuerunt missa beneficia collata in diocesibus Caturcen.
Tutellen. Ruthenen. Vabren. Albien. etCastren. us¬
que ad 41. folium.
Die 7 a Septembris fuerunt missa beneficia vacantia in diocesibus Mimaten.
Sancti Flori, Anicien. et Claromon. usque ad 41. folium.
Die 13 a Septembris fuerunt missa beneficia in diocesi Bituricen. collec¬
tori usque ad 41. folium.
Die 18 a Septembris fuerunt missa beneficia dno. Pontio de Pereto in par-
tibus Lonibardie collectori que vacaverant in provinciis sibi decretis
usque ad 45. folium.
Die ultima Septembris fuerunt missa beneficia collectori Caturcen. et
Tutellen. Ruthen. Vabren. Albien. etCastren. usque
ad 48. folium per dnum. Benedictum Pilosi vicarium Castrinovi.
Item eadem die fuerunt missa usque ad idem folium dno. Morerio de
Moreriis per magistrum Vitalem nepotem suum.
Die 22 a mensis Decembris fuerunt missa beneficia dno. Almeracio usque
ad 58. folium.
Fuerunt tradita beneficia dno. Petro Gervasii usque ad folium 79.
Item fuerunt missa beneficia collectori Turonen. usque ad folium 84.
per clericum suum Hugolinum Sicardi.
Die 27 a Marcii fuerunt tradita beneficia collectori Colomien. (sic) us¬
que ad 110. folium.
Die 29* Marcii fuerunt missa beneficia dno. collectori Rothomagen.
et Senonen. usque ad 112. folium istius libri per Hamonetn de
Corma notarium dicti dni. collectoris.
Rom. Quart -Schrift 1902.
io
146
Kirsch
Fol. 12F De anno VI*
Die 9 a mensis Septembris fuerunt missa beneficia per dnum. papam collata
collectori provincie A q u e n. de anno sexto mensis Julii usque ad
finem libri illius anni et de anno septimo pontificatus usque decimum
folium.
Iteni eadem die in provincia A r e 1 a t e n. collectori fuerunt missa usque
ad finem illius anni.
Item eadem die in provincia Ebredunen. fuerunt missa collectori usque
ad finem libri illius anni.
Item eadem die fuerunt missa collectori provincie Bituricen. usque ad
finem dicti libri.
Die 16 a mensis Septembris fuerunt missa beneficia collectoribus provinciarum
Burdegalen. et Auxitan. et Tholosan. de toto anno sexto
et de septimo collectori provincie Tholosan. usque ad 23. folium.
2. Colledoriae Nr. 286. - Am Schluss ohne Foliierung.
De anno octavo
Die 4 a mensis Augusti beneficia collata in provinciis Senonen. et Ro-
thomagen. nuniero 27 fuerunt tradita dno. B. Cariti usque ad
16. folium.
Die 2 a mensis Augusti fuerunt tradita beneficia provincie Terraconen.
et Cesaraugustan. mittenda collectori dno. episcopo Barchinonen.
usque ad 16. folium.
Item eadem die fuerunt tradita dno. eamerario mittenda ad regnum Por¬
tugal i e usque ad dictum folium.
Item eadem die fuerunt tradita eidem mittenda in dioceses Claromon-
ten., Mimaten., Sancti Flori etAnicien.
Die 23 a mensis Augusti fuerunt tradita beneficia de provincia N arbonen.
dno. Bernado de Abbate collectori, 28 numero, usque ad 25. folium.
Eadem die fuerunt tradita collectori Caturcen. de sua collectoria usque
ad 23. folium, numero 140.
Die 5 a mensis Septembris fuerunt tradita beneficia cuidam cursori portanda
collectori Claromonten. de sua collectoria numero 69, usque ad
folium 30.
Die 18 a dicti mensis fuerunt traditia beneficia collectori A r e 1 a t e n. usque
ad folium 32 numero 10.
Die 21 a mensis predicti fuerunt tradita beneficia collectori Narbonen.
scilicet dno. Bernardo de Abbate, numero 21 usque ad folium 35.
Eadem die fuerunt tradita beneficia dno. Johanni de Palmis collectori in
diocesibus Caturcen., Al bien., Ruthenen., Tutellen.»
Vabren. et Castren., numero 16 usque ad folium 34.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI.
147
Die 2 a inensis Odobris fuerunt tradita beneficia dno. Roberto Capiton por¬
tanda dno. Isarno . . . (sic) collectori in provincia Remen. que
papa contulerat in dicta provincia, numero 192 tarn de anno septimo,
quam octavo usque ad folium 37.
Eadem die fuerunt missa per Antonium Cursoren! dno. G. de Arbenco
collectori Lugdunen. numero 53 usque ad folium 36.
Die 24 a mensis Septembris fuerunt missa beneficia in i n s u 1 a C i p r i que
ego tradidi dno. episcopo Barchinonen., numero 20 et usque ad
folium 34.
Die 3 a mensis Octobris fuerunt tradita beneficia portanda collectori P i -
cta ven., usque ad folium 37. numero 23 et ea recepit pro mittendo
Petrus.
Die 5 a dicti mensis fuerunt tradita beneficia capellano colledoris Nar-
b o n e n. numero 10 portanda eidem.
Dicta die fuerunt missa beneficia collectori Lombard ie usque ad folium
37. numero 60.
Ipsa die fuerunt missa beneficia domino episcopo E n g o 1 i s m e n. numero
20 et usque ad folium 37.
Ipsa die fuerunt missa beneficia collectori Ciaromonten. numero 60
usque ad folium 38.
Ipsa die fuerunt tradita domino collectori Bituricen. numero 28 usque
ad folium 28.
Die 7 a dicti mensis fuerunt tradita de provinciis Terraconen. et Se-
saraugustan. usque ad folium 42. numero 52 videlicet dno.
B. Alauyani collectori.
Die 22 a mensis Odobris fuerunt tradita beneficia de provincia Turonen.
dno. R. de Cannis collectori in dicta provincia numero 82, de mense
Maii usque ad 44. folium hujus libri.
Die 3 a mensis Novembris fuerunt tradita beneficia collectori Castelle
numero 48 usque ad 48. folium.
Die 4 a didi mensis fuerunt tradita beneficia Petro Calhan civi Bürde-
ga I e n., portanda abbati de Blauia collectori in ipsa diocesi numero 18.
Die 7 a didi mensis fuerunt tradita Petro la Sanha cursori beneficia que
portavit episcopo Engolismen. in sua diocesi, numero 7.
Item eadem die fuerunt tradita dno. Guillermo Labaliua collectori Arelaten.
numero 7 usque ad folium 57.
Die 14 a dicti mensis fuerunt tradita beneficia de diocesibus Prägen.,
Olomucen. et Luthmislen. dno. episcopo Bachinonen.
numero 7 usqne ad folium 61.
Die 25 a dicti mensis fuerunt tradita 97 beneficia Johanni Flota portanda dno-
G. de Arbenco collectori Lugdunen. que dominus noster contulit
hoc anno in collectoria sua usque ad folium 76.
Eadem die fuerunt tradita collectori Castelle beneficia per dnuni-
nostrum collata in sua collectoria numero 21 usque ad folium 68.
148
Kirsch
Die 3® mensis Decembris anno quo supra fuerunt tradita beneficia de
collectoria Terraconen. et Cesaraugustan. dno. B. Alauyani
collectori usque ad folium 80. numero 46.
Die 9® mensis Decembris tradidi 122 beneficia in Anglia collata domino...
(sic) Pelegrini collectori in Anglia usque ad folium 87.
Die ll a dicti mensis fuerunt tradita beneficia collata in provinciis Senonen.
et Rothomagen. portanda dno. B. Cariti numero 200 usque ad
folium 88.
Eadem die fuerunt missa collectori Turonen. numero 84 usque ad
folium 85.
Die ll a mensis Decembris fuerunt tradita 20 beneficia numero collata dno.
episcopo collectori in S a r d i n i a.
Die 23 a dicti mensis fuerunt tradita dno. M. de Oerardo collectori in pro¬
vinciis Tholosan. etAuxitan. numero 80 usque ad folium 93.
Eadem die fuerunt tradita 50 beneficia numero subcollectori Maioricen.
collata in provinciis T e r ra c o n e n. et Cesaraugustan. usque
ad folium 92.
Item die ll a dicti mensis trädidi 60 beneficia collata in provincia Nar-
bonen. magistro Johanni Guilaberti.
Eadem die fuerunt tradita beneficia portanda collectori Castelle, usque
ad folium 94. numero 21.
Die 10® mensis Januarii tradidi beneficia dno. G. la Baliua collectori in
provincia A r e 1 at e n., collata in ipsa provincia numero 16 usque ad
folium 91.
Die 13® dicti mensis tradidi 9 beneficia collata in provinciis Tholosan.
et A u x i tan. dno. Martino de Girardo collectori usque ad folium 100.
Eadem die fuerunt missa per Johannem Danner cursorem dno. episcopo
Engolismen. 7 usque ad folium 100.
Die 12® mensis Februar» tradidi beneficia collata in provincia Remensi
dno. Roberto Chapitoni per dnum. a mense Septembri anno septimo
usque ad mensem Januarii anno octavo, et erant numero 300 et plus.
Die 15® dicti mensis fuerunt tradita famulo collectoris Castelle numero 25.
Die eadem fuerunt tradita cuidam famulo collectori[s] T u s c i e sibi por¬
tanda numero 30.
Die 20® mensis Marcii fuerunt tradita dno. Roberto Chapitoni beneficia in
provincia Re men. usque ad folium 126.
Die 25® dicti mensis fuerunt missa collectori in Portugal ia numero 48
usque ad dictum folium.
Die 28 a dicti mensis fuerunt missa dno. G. de Arbenco collectori in pro¬
vincia Lugdunen. beneficia collata in illa provincia et in tota
collectoria sibi deputata usque ad folium 120.
Item eadem die fuerunt missa collectori collectorie Portugalie usque
ad dictum folium numero 48.
Item ipsa die collectori Lombardie usque ad dictum folium.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI.
149
Item die 2 a Aprilis fuerunt missa dno. Johanni de Palmis collectori C a -
turcen. usque ad folium 127.
Die 14 a mensis predicti fuerunt tradita beneficia collata in dioeesi Xanc.
tonen, de anno septimo a mense Januarii usque ad mensem Aprilis
de anno octavo dno. Barrani in ipsa dioeesi collectori numero 87.
Die ultima mensis Maii fuerunt tradita beneficia collata per dnum. nostrum
paparn in partibus Tuscie dno. Andree de Tuderto collectori dicta-
rum parcium de principio anni octavi usque ad principium Maii pro-
xime preteriti.
Item eadem die de eodem tempore fuerunt tradita clerico dni. Johannis de
Casleto collectoris in provincia C o 1 o n i e n.
Item 2 a die mensis Junii fuerunt tradita collectori Lugdunen. collata in
tota sua collectoria usque ad principium Maii.
Item eadem die fuerunt tradita scutifero collectoris provincie Terraconen.
et Cesaraugustan.
Item eadem die fuerunt tradita magistro Johanni Guilaberti collata in pro¬
vincia Marbonen. ut ad tempus predictum.
Item 12 a die dicti mensis fuerunt tradita dno Geraldo de Arbenco collata
in provincia Lugdunen., et alia sua tota collectoria usque ad
folium 165.
Item 8* die dicti mensis fuerunt tradita collata in provincia Are laten,
collectori ipsius provincie usque ad folium 159.
Die 21 a mensis Augusti fuerunt missa beneficia collata in A n g 1 i a usque
ad folium 19.
3. Collectoriae Nr. 288, Fase. I, am Schluss ohne Foliierung.
De anno decimo.
Die 29* mensis Octobris fuerunt tradita beneficia collata in T u s c i a de
anno nono et decimo famulo subcolledoris Januensis usque ad 40
folia.
Die ultima dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Turo-
nen. usque ad 42 folia.
Die 2 a mensis Novembris fuerunt tradita clerico collectoris Rothomagen.
beneficia collata in provinciis Rothomagensi et Senonensi de anno
nono incipiendo in 53. folio, et decimo usque ad 62 folia.
Die 3 a dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Re men.
usque ad 36 folia dicti anni.
Die 4? dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provinciis Lugdu¬
nen. etc. usque ad 40 folia anni decimi predicti.
Die 5 a dicti mensis fuerunt missa beneficia cojlata in dioeesi Caturcen.
et aliis usque ad 40 folia anni decimi.
Die 7 a dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in Portugalia de
anno nono de 55 foliis usque ad 45 folia de anno decimo.
150
Kirsch
Die 11* mensis Novetnbris beneficia collata in diocesibus Bituricen.
Lemovicen. de anno nono, incipiendo a 74. folio usque ad 48
folia anni decimi per — (so hört der Text auf).
Die 19* dicti mensis fuerunt tradita clerico colledoris benefida collata in
provincia Re men. de anno nono incipiendo in 48. folio usque ad
54 folia anni decimi.
Die 22* dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in Castello de anno
nono incipiendo in 113. folio, usque 56 folia de anno decimo.
Die 28» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Colonien.
de 130 foliis anni noni, usque ad 58 folia anni decimi.
Eadem die fuerunt missa beneficio collata in diocesi Claromonten.
de 20 foliis usque ad 60 folia de anno decimo.
Die 13» mensis Decembris fuerunt missa beneficia collata in provincia
T u r o n e n. de 42 foliis usque ad 65 folia.
Die 16» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in diocesibus Catur-
cen. et aliis de anno nono et decimo usque ad 84 folia.
Die 12* mensis Januarii habuit collector Narbonen. beneficia collata de
annis octavo, nono et decimo usque ad 68 folia.
Die 8» mensis Februarii, habuit collector Castelle beneficia collata de
annis octavo, nono, et decimo usque ad 95 folia.
Die 18* mensis Februarii fuerunt missa beneficia collata in Lonibardia
de annis nono et decimo usque ad 77 folia.
Die 27» mensis Marcii fuerunt tradita beneficia collata in provinciis R o -
thomagen. et Senonen. collectori de 62 foliis usque ad 87
folia anni decimi.
Die 29* dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in provincia Renten,
de 56 foliis usque ad 87 anni decimi.
Die 7» mensis Aprilis fuerunt tradita beneficia collata in provincia Nar¬
bonen. capellatio colledoris de 68 foliis usque ad 88 folia.
Die 9» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in A n g 1 i a de ultimo
quaterno anni noni, et de anno decimo usque ad 88 folia.
Die 10 1 mensis Maii fuerunt tradita collectori Ebredunen. beneficia col¬
lata in provincia Ebredunen. de 35 foliis usque ad 95 folia.
Dicta die fuerunt tradita beneficia collata collectori Arelaten. usque a[d]
93 folia.
Die 11» dicti mensis fuerunt missa beneficia collata in Tuscia de annis
nono et decimo usque ad 95 folia.
Die 8» mensis Junii fuerunt missa beneficia collata in provinciis R o t h o -
magen. et Senonen. de 87 usque ad 106 folia.
Die 9* dicti mensis fuerunt tradita dno. camerario beneficia collata in pro¬
vinciis T e r rac o n e n. et Cesa ra u g u s tan. de 68 foliis usque
ad 106 folia
Dicta die fuerunt missa beneficia collata in provinciis Lugdunen. etc.
de 90 foliis ad 106 folia.
Die Verwaltung der Annaten unter Clemens VI.
151
Dicta die fuerunt missa beneficia collata in Bituricen. et Lemovi-
cen. diocesibus de 48 foliis usque ad 106 folia.
Die 28 a mensis Junii fuerunt missa beneficia collata in Lombardia de
71 foliis usque ad 108 folia.
Dicta die fuerunt missa beneficia collata in diocesi Burdegalen. de
anno nono incipiendo a 71 foliis usque ad 115 de anno decimo.
Die 26 a mensis Julii fuerunt tradita beneficia collata in Claromonten.
et aliis diocesibus de 19 foliis anni decimi usque ad 12 anni un-
decimi.
Die 10* mensis Julii fuerunt missa beneficia collata de anno decimo, de 50
foliis usque ad 23 folia de anno undecimo, de provincia Lugdunen.
Die 25 a mensis Augusti fuerunt missa beneficia collata in provinciis Se-
nonen. et Roth omagen. de anno decimo de 106 foliis usque
ad 2 folia de anno undecimo.
Mailändische Gesandtschaftsberichte
über die letzte Krankheit Lorenzo de’Medici’s.
Von
Dr. Jos. Schnitzer.
Wie das Leben und glänzende Wirken, so wurde auch das
allzufrühe Hinsterben Lorenzo de'Medici’s, genannt Magni-
fico, von Alfred von Reumont an der Hand bewährter gleich¬
zeitiger Autoren mit gewohnter Meisterschaft geschildert. 1 * Nur
einen Umstand vermochte auch er nicht genügend aufzuklären, die
so viel erörterte und so verschieden beantwortete Frage nämlich,
welche Rolle denn Oirolamo Savonarola, der berühmte Sitten¬
prediger, am Sterbelager Magnifico’s gespielt habe. Und doch ist
die Aufhellung dieses Dunkels für die Beurteilung wie des Mediceers,
so des Dominikaners nicht ohne Bedeutung. Mit Freuden begrüssen
wir daher jeden neuen Beitrag, der uns der Lösung jener Frage
näher zu bringen geeignet ist. Am willkommensten, weil voraus¬
sichtlich am eingehendsten, wären die Berichte, welche der ferra-
resische Gesandte M a n f r e d i über die letzten Tage Lorenzos an
seine Gebieter erstattete; leider sind gerade sie verloren und es ist
bis jetzt nicht gelungen, sie aufzufinden.* Dagegen ist uns im Mai¬
länder Staatsarchiv eine andere diplomatische Quelle von nicht ge¬
ringerem Werte erhalten: es sind die Mailändischen Gesandtschafts¬
berichte aus Florenz vom Jahre 1492. 3 Mailändischer Gesandter zu
1 Lorenzo de’ Medici il Magnifico. Zweite, vielfach veränderte Auf¬
lage. Leipzig, Dunker & Humblot 1883. Zwei Bände.
* Vgl. Reumont II, 410 Anni. 2.
3 Ich benutze gerne diese Gelegenheit, um den Herrn Beamten des Mai¬
länder Staatsarchivs, insbesondere den Herrn C a p p e 11 i und P o r r o , für die
Liebenswürdigkeit, mit welcher sie mich bei meinen Forschungen unterstützten,
meinen geziemenden Dank su sagen.
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc.
153
Florenz war damals Johann Stephan Castiglione, Spross einer
der vornehmsten Familien Oberitaliens; 1 seine Auftraggeber waren
der jugendliche Herzog Oian Oaleazzo Sforza und dessen
Onkel Ludwig, genannt der Mohr, der jenen in den Staats¬
geschäften vertrat und bald völlig verdrängte. Die Beziehungen
zwischen den Medici und den Sforza waren dazumal wenigstens
nach aussen hin die denkbar freundlichsten. Aber schon hatte der
Mohr sein verhängnisvolles Ränkespiel mit Karl VIII. von Frankreich
anzuzetteln begonnen. Gianfrancesco da Sanseverino Graf von
Caiazzo und Carl Belgioioso waren an der Spitze einer glänzenden
Gesandtschaft im Februar 1492 nach Paris gegangen, angeblich um
dem jungen König zu seiner Vermählung Glück zu wünschen, in
Wirklichkeit aber um darüber Auskunft zu erlangen, ob Mailand
auf französischen Beistand rechnen könnte, wenn es mit dem König
Ferrante von Neapel und mit dessen Verbündeten, dem Papste
Innocenz VIII. und Florenz, zum Kriege käme.’ Unter
solchen Verhältnissen musste die bedenkliche Erkrankung eines
Staatsmannes, wie Lorenzo Magnifico, in dessen Händen das poli¬
tische Gleichgewicht Italiens ruhte, 3 ein Ereignis von unermesslicher
Tragweite sein. War des Mediceers scharfblickendes Auge ge¬
brochen, sein gewandter Arm erlahmt, dann war für den herrsch¬
süchtigen Mohren ein Hindernis mehr aus dem Wege geräumt, der
ihn ans Ziel seiner ausschweifenden Pläne führen sollte. Es ist da¬
her wohl anzunehmen, dass der mailändische Gesandte zu Florenz
seinen Herrn genauen und getreuen Bericht erstattet haben werde.
In der That können wir aus seinen Depeschen den allmähligen
Fortschritt des heimtückischen, allzu lange unterschätzten Leidens
Lorenzo de'Medici's vom Februar 1492 bis zur Katastrophe deutlich
verfolgen. Die Depeschen stammen fast ausnahmslos von der Hand
Castiglione’s, der in Santa Croce zu Florenz wohnte; nur eine, die
erste, ist von einem anderen, wahrscheinlich einem Hilfsbeamten des
Gesandten, eine weitere von Peter Bibiena, dem vertrauten
Sekretär Lorenzo’s, aus C a r e g g i, wo der Kranke weilte und
schliesslich starb, geschrieben. Im Anhänge zu diesem Aufsatze
1 Vgl. Rcumont I, 233.
* Reumont II, 413f.
8 Cf. Guicciardini, Storia Fiorentina p. 82.
154
Schnitzer
werden die Depeschen, soweit sie sich auf Lorenzo’s Krankheit be¬
ziehen, ihrem Wortlaute nach mitgeteilt. Wir sehen, wie mit der
Gefährlichkeit der Krankheit die Ausführlichkeit der Berichterstattung
wächst.
Schon früher war der Mediceer häufig von seinem alten
Leiden, der Gicht, heimgesucht worden, die in der Familie erblich
war; sein Grossvater und Vater war damit behaftet gewesen, seine
Mutter davon nicht verschont geblieben. 1 Bereits zu Ende August
1491 war er so leidend, dass er sich nach Spedaletto in der Sänfte
tragen lassen musste. Im Spätherbste stellte sich schleichendes
Fieber mit bedenklichen Symptomen ein. Sein ganzer Organismus
erschien mit einemmale angegriffen, Eingeweide, Gliedmassen,
Nervensystem. Zu den arthritischen gesellten sich Knochen¬
schmerzen, die ihm bei Tag und Nacht die Ruhe raubten. Die
Aerzte waren ratlos.* Gleichwohl dachte, wie wir aus Castigliones
Depeschen ersehen, noch im Februar und März 1492, den zwei
letzten Monaten vor seinem Tode, niemand an eine nahe Gefahr.
Allerdings hatte Lorenzo, wie wir auch aus den Berichten des
ferraresischen Gesandten M a n f r e d i entnehmen, 3 zuweilen unter
heftigen, ja unerträglichen Schmerzen zu leiden. Da die Be¬
mühungen seines Leibarztes Pietro Lione da Castello wie
anderer Heilkünstler erfolglos blieben, so überliess er sich, wie
Castiglione mitteilt, der Behandlung einiger Frauen, die ihn mit
Salbungen und Waschungen zu kurieren suchten. Wirklich Hessen
die Schmerzen nach und der Kranke befand sich eine Zeit lang
ziemlich gut; noch am 28. März kann Castiglione meiden, Lorenzo's
Besserung halte an, obgleich er keine Audienzen gewähre. Bedenk¬
lich musste es freilich erscheinen, dass nicht einmal ein so vor¬
nehmer Besuch, wie der Herzog E r c o 1 e von Ferrara, der anfangs
April als Gast in Florenz weilte und den Magnifico gerne ge¬
sprochen hätte, vorgelassen wurde. Vollends lässt B i b i e n a ’ s
Schreiben vom 7. April über den Ernst der Lage keinen Zweifel
mehr aufkommen. Darnach war in der Nacht vom 6. auf den
7. April, Freitag auf Samstag, eine bedeutende Verschlimmerung im
' Rcumont II, 344.
4 Reu in o n t II, 4!0.
3 Bei Rcumont a. a. O.
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc.
155
Zustande Lorenzo’s eingetreten, so dass die Aerzte, die bisher so
zuversichtlich gesprochen hatten, ihre Besorgnisse nicht mehr zu ver¬
hehlen vermochten, wenngleich sie die Hoffnung auch jetzt noch nicht
völlig aufgaben. Doch schon am Samstag Nachmittag um 21 Uhr
(= 3 Uhr) 1 * 3 wurde der Kranke von einer so schweren Ohnmacht be¬
fallen, dass man sein Ende nahe glaubte und eiligst um Frati
schickte; in der folgenden Nacht vom Samstag auf den Sonntag
empfing er mit grosser Andacht die hl. Communion. Zwar erholte
er sich wieder ein wenig, schwebte aber noch immer in der grössten
Gefahr, seine Angehörigen harrten darum mit steigender Ungeduld
der Ankunft des vom Mohren gesandten berühmten Arztes Lazaro
Dactilo von Pavia, auf den man die letzte Hoffnung setzte, entgegen.
Castiglione ist über dessen langsames Reisen höchst aufgebracht;
sarkastisch bemerkt er, wenn Lazaro kein rascheres Tempo einschlage,
so werde er gerade noch recht zum Leichenbegängnisse kommen.
In der That kann man sich auf Grund der Darstellung Castigliones
des Eindruckes nicht erwehren, dass Lazaro seine Ankunft absicht¬
lich verzögert habe, wohl in der Erkenntnis, dass dem Kranken doch
nicht mehr zu helfen sei, und er durch eine längere Behand¬
lung desselben nur sein Renommee aufs Spiel setzen würde. Als
er dann endlich am Sonntag morgens etwa um die neunte Stunde
(= früh 3 Uhr) in Careggi eintraf, sah er einen Sterbenden vor
sich. Die übrigen Aerzte, denen Castiglione den schweren Vorwurf
nicht erspart,* sie hätten es an der nötigen Sorgfalt fehlen lassen,
mussten nun vor ihrem berühmteren Kollegen zurücktreten, der mit
seinen neuen Mitteln neuen Mut zu bringen schien. Allein nur zu
bald war auch dieser letzte Hoffnungsschimmer erblichen. Hatte
sich der Kranke am Sonntag bis gegen 20 Uhr (= 2 Uhr nach¬
mittags) den Umständen gemäss ziemlich leidlich befunden, so stellte
sich nunmehr ein neuer unheilvoller Fieberanfall ein, von dem seine
letzten Kräfte aufgezehrt und sein ganzer Leib in Schweiss gebadet
1 w circha a le 21 hora;" Castiglione bedient sieh der italienischen Stunden¬
zählung seiner Zeit, die von Sonnenuntergang, etwa abends 6 Uhr nach unserer
Rechnung, bis wieder dahin 24 Stunden zählte; darnach war 21 Uhr italienischer
3 Uhr nachmittags unserer Zeit.
* Vorwürfe dieser Art, die wohl noch in ganz anderem Tone vorgebracht
wurden, lassen es uns erklärlich erscheinen, dass sich der arme Leibarzt Pier Leone
nach Lorenzos Tod das Leben nahm.
156
Schnitzer
wurde. Unbegreiflicher Weise meinten die Aerzte hierin ein gutes
Zeichen erblicken zu dürfen; aber nur zu bald erkannte man, dass
es der Beginn der Auflösung sei; in der folgenden Nacht vom
Sonntag auf den Montag um die 7. Stunde (= 1 Uhr morgens)
gab denn auch Lorenzo seinen Geist auf. Am Montag Vormittag
wurde der Leichnam in die Stadt getragen und in S. Marco auf¬
gebahrt Noch im Laufe desselben Tages stattete Castiglione dem
ältesten Sohne des Verstorbenen, Piero, den üblichen Condolenz-
besuch ab und fügte dem Berichte, den er seinen Gebietern hierüber
wie über den Inhalt seiner Unterredungen mit den angesehensten
Bürgern der Stadt erstattete, neue Einzelheiten über das Ende
Lorenzos bei: derselbe sei so gut vorbereitet gestorben, dass es
nicht zu beschreiben sei und habe bis zum letzten Atemzuge stets
bei vollem Bewusstsein gesprochen; und noch in der letzten Stunde,
als ihm die Leidensgeschichte unseres Erlösers vorgelesen wurde,
habe er mit grösster Aufmerksamkeit zugehört und daraus einzigen
Trost geschöpft zu haben erklärt, sodann ein Bildnis unserer lieben
Frau verlangt und dasselbe mit Thränen in den Augen geküsst,
hierauf das Haupt geneigt und seinen Geist aufgegeben. Zuvor
habe er die Anordnung getroffen, bei seinem Leichenbegängnisse
alles Gepränge zu unterlassen, und so werde denn die Leiche noch
denselben Abend von S. Marco nach S. Lorenzo zur Beerdigung
übertragen. Was seinen Sohn Piero anlange, so gehe die Gesinnung
der einflussreichsten Bürger wie des ganzen Volkes dahin, ihn in
der Stellung seines Vaters zu belassen, und es sei gute Hoffnung,
dass er dieselbe bewahren werde. Wahr sei freilich, dass diese
Prediger der Stadt nichts Gutes künden; das sei nun freilich so
ihre Gewohnheit, aber es sei doch einer, der in S. Liberata predige
und sich ein bischen sehr herauslasse und sage, der Monat August
werde nicht vergehen, ohne dass es in dieser Stadt zu einem furcht¬
baren Blutvergiessen komme; und besonders da es jüngst ein so
schweres Gewitter gehabt, sei den Predigern umso mehr Stoff zu
derlei Reden gegeben.
Vergleichen wir nun diese Angaben Castigliones mit den
Nachrichten, wie sie uns von anderen gleichzeitigen florentinischen
Schriftstellern über das Ende Lorenzo de Medicis überliefert sind!
Hiebei werden wir vor allem die berühmte Schilderung zu berück-
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc.
157
sichtigen haben, die von Angelo Poliziano, dem berühmten
Humanisten und vertrauten Freunde Lorenzos, in seinem bekannten
Schreiben ‘ an Jacopo Antiquario entworfen wurde und unsere auf¬
merksamste Beachtung aus dem Gründe verdient, weil ihr Verfasser,
wie er selbst sagt, am Sterbebette Magnifico’s persönlich zugegen
war und dasselbe bis zum Tode des geliebten Gönners nicht verliess.
Wie nach den Depeschen Castigliones, so ging nach der
Darstellung Polizians dem Tode Lorenzo’s ein zweimonatliches
Krankenlager voraus. 1 2 Uebereinstimmend berichten Castiglione und
Polizian, die Krankheit habe einen unmittelbar bedrohlichen Charakter
erst am Samstag den 7. April angenommen. 3 4 Nach Polizian gab
man sofort alle Hoffnung auf und machte sich Lorenzo selbst auf
den Tod in christlicher Ergebung gefasst, während die mailändischen
Depeschen erkennen lassen, dass man in der Umgebung Magnificos
bis zum letzten Augenblicke noch immer auf Besserung rechnete
oder doch an derselben nicht völlig verzweifelte.
Gleich Castiglione meldet Polizian, es sei sofort der Seelen¬
arzt berufen worden, jedoch mit dem bemerkenswerten Unterschiede,
dass es nach Polizian der Kranke selbst ist, der vorsichtig, wie immer,
nachdem er seinen aussichtslosen Zustand erkannt, nach dem Priester
schickte/ um eine Lebensbeichte abzulegen, während nach Castig¬
lione nicht von dem Sterbenden, sondern von dessen Angehörigen
um Mönche geschickt wird. Sagt Castiglione nur kurz, Lorenzo
habe sehr andächtig kommuniziert, so beschreibt Polizian ausführ-
1 Gedruckt bei Roscoe, The Life of Lorenzo de Medici, Basil. 1799, vol.
IV p. 122 sqq.; Thuasne, Burchardi Dian vol. I p. 560 sqq.; Fabronius,
Laurentii Med. Vita vol. I p. 199 sqq.
* »Laboraverat igitur circiter menses duos Laurentius Medices," Roscoe
p. 123. Auch im Folgenden zitiere ich das Schreiben Polizians nach dem Drucke
bei Roscoe. - Ein zweimonatliches Krankenlager Lorenzos nimmt auch an Ala-
manno Rinuccini, Ricordi storici di Filippo di Cino Rinuccini, ed.
Aiazzi, Firenze 1840, p. CXLVI.
• »Pridie quam naturae satisfaceret, cum quidem in villa Carezia cubaret
aeger, ita repente concidit totus, nullam ut jam suae salutis sem reliquam osten-
deret,“ 1. c.
4 Wer dies war, sagt Polizian nicht. Aus Burlamacchi, Vita di P.
F. Girol. Savon., ed Lucca 1764 p. 28 ff. sehen wir jedoch, dass in der Umgebung
Lorenzos die beiden Camaldulensermönche Guido und Mariano della
Barba, »suoi familiari", sich befanden, womit die Aeusserung Castiglione's über-
cinstimmt, man habe um frati geschickt,
158
Schnitzer
lieh 1 die ergreifende Inbrunst, mit welcher derselbe den Leib des
Herrn empfing, eine Darstellung, welche durch die noch i. J. 1492
verfasste * Lebensbeschreibung, die Nikolaus Valori, ein mit
Personen und Umständen vertrauter Mann, 3 dem Magnifico widmete,
beglaubigt wird. Auch der gleichzeitige Chronist Piero Parenti
meldet, Lorenzo habe gebeichtet und kommuniziert und wie ein
guter Christ sein Leben beschlossen. 4 Polizian zufolge wurde die
hl. Wegzehrung um Mitternacht 3 gespendet; nach Castiglione ge¬
schah dies um die 5. Stunde (--- 11 Uhr nachts); dasselbe bezeugen
Parenti* und Bartolomeo Ce r re tan i. 1 Noch in der näm¬
lichen Nacht und zwar gegen Morgen um die 9. Stunde (— früh
3 Uhr) lässt Castiglione den sehnlich erwarteten Meister Lazarus
eintreffen; nach Polizian tröstete Lorenzo nach Empfang der hl.
Communion seinen Sohn Piero, ruhte dann kurze Zeit, in Betrach¬
tung versunken, und pflog abermals und zwar diesmal eine längere
Unterredung" mit Piero, worauf Lazarus 9 eintraf, dessen Ankunft
also auch nach Polizian in die Morgenstunden des 8. April zu ver¬
legen ist. Die Massnahmen Dactilos fanden nicht bloss der Ver¬
sicherung seines Landsmannes Castiglione gemäss grossen Beifall,
auch Polizian hebt hervor, derselbe habe sich sofort als ein sehr
erfahrener Arzt bewährt.
Mit der Angabe des Gesandten, der Kranke habe sich den
ganzen Sonntag Morgen bis gegen 20 {= 2) Uhr nachmittags den
Umständen entsprechend ganz wohl befunden, steht die Erzählung
Polizians im besten Einklang, Lorenzo habe nach seinem Freunde
' I. c. p. 124 sq.
- „Cuius (Laurentii) vitain olim scripsimus, quo tempore terras reliquit redi-
turus ad superos," sagt der Verfasser selbst in seiner Widmung an Leo X. Die
Vita ist gedruckt bei Galletti. Philippi Villani über de civitatis florentinae
famosis civibus, p. 181 sq.
3 Wie R e u m o n t II, 450 über ihn urteilt.
4 S. die Stelle im Hist. Jahrbuch der Görres-Oes. 1900, S. 326.
4 „Nocte dein inedia.“
• 1. c.; es war die Nacht vom Samstag auf den Sonntag, 7. auf den 8. April.
’ „addi 7 d’aprile aore cimque hauto di S. Lorenzo la ehomunione", sagt
Bart. Cerretani in seiner handschriftlichen Geschichte von Florenz (Grenze,
Bibi. Nazionale Ms. II. III. 74 f. 163' ); vgl. Reumont II, 443.
* ;,exclusis dein caeteris eundem ad se natum vocat, multa monet, multa
praccipit, multa cdocet“, 1. c. p. 125.
’ „Medicus (ut qtiidem Visum est) experientissimus“, Roscoe 1. c.
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc.
159
Pico von Mirandola verlangt, mit diesem und ihm selbst heitere
Zwiesprache gepflogen und dann den Besuch Savonarolas
empfangen. Diese beiden Unterredungen können aber nur am
Sonntag Vormittag stattgefunden haben, da Savonarola, der unmittel¬
bar nach Pico das Gemach betrat, damals Fastenprediger in S. Lorenzo
war und den Gang nach Careggi ohne Zweifel erst nach, nicht
schon vor seiner Predigt angetreten hat. Auf den Sonntag Nach¬
mittag sind die Besuche Picos und Girolamos um deswillen nicht
anzusetzen, da schon um 2 Uhr eine solche allgemeine Schwäche
eintrat, dass Lorenzo längere Unterhaltungen nicht mehr wohl zu
führen vermocht hätte. Während der Zeit der fortschreitenden Auf¬
lösung fand dann die von Polizian berichtete Spendung der letzten
Oelung und die Aussegnung der Seele statt: 1 * * Handlungen, an denen
sich der Sterbende mit ungeteilter Aufmerksamkeit beteiligte. Gleich
Castiglione erzählt Polizian, es sei dem Kranken die Leidensgeschichte
des Herrn vorgelesen und von ihm, wie die Bewegungen seiner
Lippen, Augen und Finger verrieten, deutlich verstanden worden.
Castiglione und Polizian stimmen des weiteren darin überein, dass
Lorenzo mit aller Inbrunst einen Devotionsgegenstand geküsst habe;
sie weichen nur insoferne von einander ab, als dies nach ersterem
ein Madonnenbildnis, nach letzterem ein kostbares silbernes Crucifix
war. Beiden zufolge war der Magnifico bis zum letzten Hauche bei
voller Besinnung, was übrigens auch von Parenti bezeugt wird.’
Ueberhaupt hat Polizian nur das detailliert angeführt, was Castiglione
in die wenigen Worte zusammengefasst: „(Lorenzo) e morto tanto ben
disposto, che non se poteria dire." Auf dasselbe kommt es
hinaus, wenn Parenti in seiner trockneren Manier sagt, der sterbende
Medici habe nach Art eines guten Christen ein inniges Schuldbe¬
kenntnis über alle seine Sünden abgelegt und sich beständig Gott
befohlen,'* und wenn Valori schreibt: „Er verschied so sanft und ruhig,
dass man in Wahrheit von ihm sagen konnte: er entschlief im
Herrn“. 4
1 »Totum se post illa perunctioni summae demigrantisque animae commen-
dationi dedidit", 1. c. p. 128.
1 Vgl. Hist. Jahrbuch a. a. O. p. 327,
* a. a. O. p. 326. 327.
4 a- a. O. p. 317,
160
Schnitzer
Wenn dann Castiglione weiter meldet, Lorenzo habe ange¬
ordnet, es solle bei seiner Bestattung alles Gepränge vermieden
werden, so überliefert dasselbe Polizian. 1 2 3 Die Leiche wurde nach
Castiglione um 87 2 (= 7*3), nach Landucci um 5 (= 11), nach
Cerretani um 7 (= 1), nach Parenti um 9 (=3) Uhr nachts, bezw.
morgens, in die Stadt getragen und dem einhelligen Zeugnisse aller
gemäss in S. Marco aufgebahrt.
Im Einklänge mit den florentinischen Geschichtschreibern*
versichert Castiglione, die Bürgerschaft sei ausnahmslos entschlossen
gewesen, Piero in der Stellung seines Vaters zu erhalten. Unter
den Predigern, die nach der Andeutung des Gesandten die Stadt
mit ihren Weissagungen beunruhigten, sind ohne Zweifel Savonarola
und der Franziskaner Domenico da Ponzo zu verstehen, von
welchen der Zeitgenosse Alamanno Rinuccini* erzählt, sie hätten
künftiges Unheil vorausverkündet. Ersterer nahm aber damals die
Kanzel von S. Lorenzo ein; 4 dagegen war es P. Domenico, der in
S. Liberata (dem Dome) auftrat 5 * und von dem daher die Prophezeiung
jenes furchtbaren Gemetzels stammte.* Das schreckliche Unwetter,
auf welches hiebei angespielt wird, fand in der Nacht vom 5. auf
den 6. April, also wenige Tage vor dem Tode Lorenzos statt und
erregte unter den Zeitgenossen so ungeheures Aufsehen, dass es
von florentinischen wie ausserflorentinischen Schriftstellern 7 aufge¬
zeichnet und als Anzeichen bevorstehender schwerer Unglücksfälle
betrachtet wurde.
1 „Mandavit et de funere, ut seil, avi Cosmi exemplo justa sibi fierent, intra
modum videlicet eum qui privato conveniat", 1. c. p. 125.
2 Vgl. Guicciardini, Storia Fiorentina, Opp. inedite vol. III p. 94;
Cerretani, Storia Fiorent., Ms., f. 164v .
3 Ricordi storici di Filippo di Cino Rinuccini, ed. Aiazzi, Firenze 1840,
p. CXLVI.
4 Wie Parenti bezeugt, a. a. O.; vgl. auch V i 11 a r i Stör, di Gir. Sa von.
I, 167.
5 Wie Giovannj Catn bi mitteilt, 1. c. p. 64, und Parenti, Ms. t. I
f. 130 (Firenze, Bibi. Naz. Ms. II. IV. 169) bestätigt.
* Nach Parenti 1. c. prophezeite er dem Volke, »,se non si correggievano,
che horribili scandoli nascerebbono nella citta, e sangue per le strade correrebbe
fra brieve tempo".
7 Nicht blo^s Parenti, Cerretani, Catnbi, Landucci, Rinuccini, Guicciardini,
sondern auch Sigismondo Tizio, Sigismondo de’ Conti, Petrus Delphinus, Burchard,
Jacob Antiquarius sprechen hievon.
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 161
In einem nicht ganz belanglosen Punkte weicht Castiglione
von den sonstigen Berichten etwas ab, in seiner Angabe bezüglich
der Todesstunde Lorenzos. Aus dem Schreiben Polizians lässt sich
dieselbe nicht sicher bestimmen. Nach C e r r e t a n i verschied der
Kranke am 8. April um die 4. Stunde (= 10 Uhr nachts); Parenti
und R i n u c c i n i nennen übereinstimmend die 5. Nachtstunde
(=11 Uhr) und ihnen pflichtet Giovanni Cambi bei, gibt
jedoch ein anderes Jahres- und Tagesdatum an.' Dagegen teilt
Castiglione am 9. April seinem Herzoge mit: «Diese vergangene
Nacht ungefähr um 7 Uhr (= 1 Uhr) ist Lorenzo aus diesem Leben
geschieden." Da wir nun in seiner Depesche ein amtliches Schrift¬
stück vor uns haben, welches der Gesandte noch in der Todesnacht,
wie er selbst sagt »hora nona" (— 3 Uhr morgens), und zwar ohne
Zweifel auf Grund offizieller Mitteilung abfertigte, so verdient seine
Angabe vor derjenigen der Chronisten entschieden den Vorzug. Es
ist daher als Todesdatum Lorenzos der 9. April 1492, nicht
aber, wie es gewöhnlich geschieht,' der 8. anzusetzen.
Fassen wir nunmehr das Ergebnis unserer bisherigen Unter¬
suchung zusammen, so lautet es dahin, dass die Glaubwürdig¬
keit und Zuverlässigkeit der Depeschen Castig¬
lione s über jede Anfechtung erhaben ist. Durch
sie wird nun aber die Erzählung Polizians in allen wesentlichen
Punkten glänzend bestätigt; also sind wir berechtigt, anzu¬
nehmen, dass Polizian auch da Glauben verdiene, wo uns eine so
genaue Nachprüfung seiner Angaben mangels nötigen Quellen¬
materials nicht möglich ist. Dies gilt namentlich hinsichtlich seiner
so vielfach und stark bezweifelten Schilderung des Auftrittes, der
sich zwischen dem todtkranken Medici und dem Bussprediger
Savonarola abspielte. Polizian stellt bekanntlich die Sache so dar,
als sei gleich, nachdem Pico von Mirandola das Gemach verlassen,
der Ferrarese Hieronymus, ein Mann, ausgezeichnet durch Gelehr¬
samkeit und Heiligkeit und ein hervorragender Herold der himm-
1 „Addi 9. d’aprile a höre 5 di notte 1491". Das irrige Jahr erklärt sich
leicht aus der Erwägung, dass nach florentinischer Rechnung das Jahr 1492 erst
mit dem 25. März begonnen hatte, so dass also Cambi im neuen Jahr noch das
alte in der Feder hatte; das irrige Datum beruht wohl gleichfalls auf einem Versehen-
* So auch von Reu m on t II, 418; Rosco e II, 245.
Römische Quartalschrift 190?,
11
162
Schnitzer
lischen Lehre, eingetreten und habe den Kranken ermahnt, den
Glauben zu bewahren, den Vorsatz einer gründlichen Besserung zu
fassen, falls ihm ein längeres Leben beschieden sei, wenn aber nicht,
den Tod mit Ergebung hinzuehmen, was Lorenzo alles mit grösster
Bereitwilligkeit zugesagt habe. Darauf habe sich jener entfernen
wollen, dem Kranken aber auf dessen Bitten zuvor noch seinen
Segen gespendet, bei dem dieser andachtsvoll mitgebetet habe.
Mit dieser Erzählung steht jedoch in unlösbarem Wider¬
spruch 1 der Bericht, den später dem Frate blindergebene Partei¬
gänger verbreiteten. Ihnen zufolge hätte der Dominikaner, der nach
Careggi nicht aus freien Stücken, sondern nur auf den ausdrück¬
lichen, dringenden Wunsch Lorenzos gekommen war, von diesem drei
Dinge verlangt, nämlich einen grossen Glauben, die Rückerstattung
alles ungerechten Gutes und die Wiederherstellung der florentinischen
Freiheit, und, als ihm. letzteres verweigert wurde, den Magnifico
seinem Schicksale überlassen, der bald darauf, ohne dass es zu einer
anderweitigen Beicht gekommen wäre, gestorben sei.
Wir haben an anderem Orte eingehend dargethan,* wie un¬
wahrscheinlich diese Erzählung aus inneren wie äusseren Gründen
sei, und können uns daher hier darauf beschränken, unsere früheren
Erörterungen durch die Wahrnehmungen, wie wir sie aus den
Depeschen Castigliones geschöpft, zu ergänzen. Das Resultat
ist ein für die Piagnonenberichte geradezu ver¬
nichtendes. Bestehen die Mitteilungen des mailändischen Ge¬
sandten zu Recht, so kann sich die Sache unmöglich so zugetragen
haben, wie die Piagnonen wollen. Ihnen zufolge bleiben nur die
folgenden drei Annahmen übrig, die jedoch völlig unhaltbar sind,
nämlich:
1. Lorenzo hat den Dominikaner zur Entgegennahme seiner
Beicht sehon vor dem 7. April 1492, dem Tage seiner
tötlichen Erkrankung, gerufen; die Absolutionsverweigerung
von Seiten des Mönches hat daher schon früher, nicht
erst unmittelbar vor dem Tode Lorenzos stattgefunden.
Diese Annahme ist jedoch gänzlich ausgeschlossen, da die
Piagnonen selbst versichern, es habe sich um die letzte
1 Wie Reumont II, 442 mit Recht hervorhebt.
s Hist. Jahrbuch 1900, S. 299-327.
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc.
163
Beicht des Kranken nach dessen Verschlimmerung ge¬
handelt; 1 zudem bestand für Lorenzo, solange dieser in
keiner unmittelbaren Todesgefahr schwebte, keine Veran¬
lassung, eine Lebensbeichte abzulegen und dazu mit Um¬
gehung seines gewöhnlichen Beichtvaters Guido, Priors
des Camaldulenserklosters der Angeli, 2 den strengen Prior
von S. Marco zu berufen.
2. Savonarola ist zu Lorenzo am Samstag den 7. April be¬
rufen worden, nachdem in der Krankheit des letzteren die
lebensgefährliche Wendung bereits eingetreten war. Auch
dies ist nicht möglich, da Lorenzo; wie unbestreitbar fest¬
steht, am Samstag nachts die hl. Communion empfing;
dieser Communion muss aber unbedingt eine sakramentale
Absolution vorausgegangen sein, während dieselbe nach
der Angabe der Piagnonen verweigert worden sein soll.
3. Der Auftritt zwischen Savonarola und Lorenzo hat sich
am Sonntag den 8. April vormittags gelegentlich des Be¬
suches abgespielt, den ersterer dem letzteren abstattete.
Aber wie soll Lorenzo, der wenige Stunden zuvor die hl.
Wegzehrung empfangen hatte, dazu gekommen sein, noch¬
mals zu beichten? und wenn dies'doch geschehen wäre,
er aber nicht absolviert worden und in unbussfertiger Ver¬
stockung dahingeschieden wäre, -- hätte man dann von
ihm mit Castiglione sagen können: „e rnorto tanto ben
disposto, che non se poteria dire?"
Wäre sodann der Sterbende von Savonarola brüskiert worden,
so hätte dies doch dem beständig in des ersteren Nähe weilenden
Polizian nicht vollständig entgehen können. Bei der innigen Ver¬
ehrung, die der Humanist für seinen hochherzigen Maecenas hegte,
hätte eine so unfreundliche Behandlung desselben den überlebenden
1 Cf. C i n o z z i, Epistola, in Villari-Casanova, Scelta di prediche,
Firenze 1898, p. 16: „infermö detto Lorenzo e aggravando, in spazio di tempo ve-
nendo a morte, mandö per il detto P. f. Jeronimo". - PicusMirandol., Vita
fr. Hier. Savon., Quetif I, 23: „Laurentius, cum aeger . . . el proximus morti
fieret, Hieronymum vocari jussit», Burlamacchi, Vita del P. F. Gir. Savon.,
ed. Lucca 1764, p. 28ff.: (Lorenzo) trovandosi infermo a morte“ etc.
s Reumont II, 386; Burlamacchi 1. c.
164
Schnitzer
Freund abstossen und mit Groll und Unwillen gegen den Domini¬
kaner erfüllen müssen. Davon ist aber keine Spur an Polizian zu
entdecken; im Gegenteile bedenkt er den Frate mit den glänzendsten
Lobsprüchen und kannte, als er zwei Jahre später, im Sept. 1494,
dem Tode nahe war, keinen sehnlicheren Wunsch, als im Ordens¬
kleide der Brüder von S. Marco begraben zu werden, wie er denn
auch von diesen in seiner letzten Krankheit heimgesucht, nach
seinem Hingange auf Befehl Savonarolas mit dem Gewände des
hl. Dominicus angethan und im Laienfriedhof der Kirche von
S. Marco bestattet wurde. 1 2 *
Hätte sich endlich der Vorgang in der von Cinozzi, Pico und
Burlatnacchi geschilderten Weise zugetragen, so wäre es undenkbar
gewesen, dass dies gänzlich verschwiegen geblieben wäre. Nun
weiss aber merkwürdiger Weise von sämtlichen gleichzeitigen, noch
dem Jahre 1492 angehörenden Berichten nicht ein einziger auch nur
das Geringste davon zu melden, dass dem Medici auf dem Sterbe¬
bett, auf dem doch sonst alle, selbst die schwersten Sünden nach¬
gelassen werden können, die Lossprechung von Savonarola ver¬
weigert worden sei, obgleich doch dies eine Sensationsnachricht
sondergleichen gewesen wäre; erst volle zehn Jahre später
taucht ein solches Gerücht zum erstenmale auf und zwar mit Berufung
auf die Aussage eines so unzuverlässigen Gewährsmannes, wie es
P. Silvester Maruffi war. Man hat nun freilich gemeint, 8 Lorenzos
Angehörige und Freunde, von Girolamos Strenge aufs peinlichste
berührt, hätten sorgsam darüber gewacht, dass von jener dem Ruhme
Magnificos abträglichen Scene nichts in die Oeffentlichkeit dringe,
wie denn schon Polizians Darstellung einer Abschwächung des That-
bestandes gleichsehe, darauf berechnet, den schlimmen Eindruck der
über die Sache verbreiteten Nachrichten zu verwischen. Das könnte
jedoch höchstens bei Freunden der Familie zutreffen, wie Polizian und
Nikolaus Valori; schwieriger ist es schon, anzunehmen, dass ein so
heftiger Gegner des mediceischen „Tyrannenregimentes", wie Piero
1 „De Angeli Politiani morte et sepultura testimoniuni Fratris Roberti Ubal-
dini de Galliano, sacristae ecclesiae D. Marci Flor, et aliorum de eodem", Archiv,
stör. Ital., nuov. ser. t. IV'. pari. I p. 222 sq.
2 Villari, La storia di Gir. Savon. 2. ed., vol. I, 182 sqq.; Reuinont
II, 442.
Mailändische Oesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc. 165
Parenti, einer Mystifikation sollte zum Opfer gefallen sei; völlig aus¬
geschlossen ist aber eine derartige Annahme bei Castiglione, da
dieser zum Glücke ausdrücklich bemerkt, er habe die Nachricht
über den erbaulichen Tod vom Arzte L a z a r o, der seit Sonntag
früh morgens in Careggi zugegen war, und noch von einigen
anderen. War nun vielleicht auch der Meister Dactilo, waren alle
Anwesenden von der Familie Medici bestochen? hat sich alles zur
Verleugnung der Wahrheit verschworen, und das schon am 9. April,
am Todestage Lorenzos, zu einer Zeit, da vor Schmerz, Trauer, Auf¬
regungen und Sorgen aller Art sicher kein Mensch an derlei In-
triguen dachte? Ist aber das Zeugnis eines Mannes wie Lazaro und
das auf ihm und anderweitigen Mitteilungen beruhende Schreiben
Castigliones unantastbar, dann kann auch die durch sie bekräftigte
Darstellung Polizians nicht weiter verdächtigt werden.
Es bleibt demnach dabei: Polizians Schilderung
des Auftrittes zwischen Lorenzo und Savonarola
ist**glaubwürdig, dagegen diejenige der Piag-
nonen als spätere tendentiöse Erfindung zu ver¬
werfen.
Anhang.
Milano, Archivio di Stato. Potenze estere, Firenze 1492.
I. Florenz, 10. Febr. 1492. Georgius Glassiatus an den
Herzog von Mailand: ... «La quäl lettera con 1'exemplo pre-
dicto subito alhora debita le portai a comunicare al M co Lorenzo,
a la presentia del quäle non essendo io poduto andare per con-
tinuare pur anchora la sua M. in questa sua indispositione de
gote" ....
II. Florenz, 28. Febr. 1492. Jo. Steph. Castiglione an den
Herzog von Mailand: «Del male del M co Lorenzo hormai non
so che scrivere a V. Ex., perche ale volte la sua M. prende
melioramento, poi li soprazonzeno anchora li dolori, che molto
lo sbateno. Hogi octo di che foi da la sua M. Io ritrovai asai
galiardo et con bona speranza di poter uscire fra dui o tri
-»
166
Schnitzer
gorni di casa, et cuosi persevero dui o tri gorni, poi anchora
li soprazonsero qualchi dolori, et cuosi l'altra nocte passata no
stete tropo bene, hora stasi pur asai meglio" ....
III. Florenz, 3. März. Ders. an dens.: »Qua non se ha altro di
novo, sinonche el M co Lorenzo quisti dui di e piu stato molto
vexato da quisti suoi dolori, et la cura di M ro F*etro Liono da
Castello et d’ altri medici sin a qui gli e puocho giovata, per
modo gli e stato forza metersi hogi nele mane de alcune donne,
le quäle le hano facto alcune onzione et bagni. Questa nocte
et P altra P a possato molto puocho, simelmente anchora se
reficia molto puocho, tutavolta e senza febre. M. Domenedio
horamai per sua clementia se digna levarli quisti dolori"....
IV. Florenz, 11. März, ders. an dens.: »11 M co Lorenzo comencia
a ad (!) star asai bene, et li sono cessati quisti suoi dolori, quali
no sono ne de gotte ne collici ne de fianchi, ma sono neli
muscholli nela superficie de la carne quasi per tuta la persona,
pur a le volte ne sente de fianchi. Questa matina essendosi a
tavola dede una volta in salla et stete un pezo a rasonare, poi
se levo. Se ha speranza debia perseverare in melioramento" . . .
V. Florenz, 20. März, ders. an dens.: »Qua altro non ce di novo,
sinonche il M co Lorenzo quisti tri di cioe da domenicha in
qua e stato molto bene et senza dolori, pure e anchora a Caregio
et non vuole che niuno gli dia molestia". . . .
VI. Florenz, 28. März, ders. an dens.: »II M co Lorenzo pei^evera
pure in melioramento, ma anchora e a Caregio et non se lassa
parlare" ....
VII. Florenz, 5. April, ders. an dens.: »Questa matina per tempo
se e partito de qua lo Ill rao S. Duca di Ferrara. Io ho facto
compagnia a sua Ex. un pezo fuora de la terra et nel tore
licentia da quella me impose lo ricomandasse a V. Cel nc et cosi
a lo Ill mo S. Ludovico suo barba aman™ 0 La Ex. sua ha facto
grandissima instantia per voler vedere el M co Lorenzo, tutavolta
no e stato puossibile. Questa matina se ne andara a disinare
a Pozobonici et li restara per tuto hogi, domane da matina poi
se ne andara a Sena" ....
VIII. Careggi, 7. (?) April. Petrus Bibienensis an den
herzoglichen Gesandten in s^ Croce: »Io mi truovo a Chareggi,
dove la M. V. hara inteso dal cancelliere suo essermi transferito
hoggi a cagione dello agravamento di Lorenzo, el quäle per
essere questa nocte passata et hoggi strecto da una rimessione
di febre potentissima, e molto peggiorato veramente contra la
opinione de medici et nostra. E quali havendo insino a qui
giudicato il male di Lorenzo che non sia dubioso, hora dopo
questo nuovo accidente cominciono a parlare con grande suspi-
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc.
167
tione, et non pero che la salute sia desperata. Expectiamo con
grandissimo desiderio el medico vostro da Milano, quäle s' in-
tende essere appresso a XV migla.
La M. V. intende in quali termini ci trovianio, et io per de-
bito dell’officio mio et per la servitu, che ho a vostri Ill mi S ri
ho voluto darvi notitia del tucto, accio che parendovi possiate
darne adviso a S ri V., a quali humilmente vi priegho mi
raccom .... Dio subvenga a tanto imminente iactura ....
oltra che la sara a me et alle cose .... sara estimata da me
et minore et maggiore .... io saro in gratia et protectione
del S re Lodovio .... ogni evento sara S re et patrone di me,
miei frategli .... come sono state sempre quelli di quello
lll mo sangue .... raccoman diate humilmente alla Ex. del
S re .... me raccomando la quäle intendera .... come
Lorenzo . . . ." Das Schreiben ist teilweise defekt und ver¬
blichen, daher die Lücken.
IX. Florenz, 7. April. Jo. Steph. Castiglione an den Herzog
von Mailand: »Mando a la Ex. V. una letera la quäle in quest-
hora, che sono circha le 3 di nocte, s. Piero Canz. del M co
Lor° me ha mandato, acio che la Ex. V. intenda, in che essere
sij el caso de la sua M. Heri pare che stasesse asai bene segondo
el caso, questa nocte se e agravato: hogi poi circha e le 21 hora
gli e soprazoncto uno accidente per modo, che ogniuno existi-
mo ch'el dovesse passare: et subito s’e mandato per frati, pur
con la gratia de dio se rehebe un puocho, non dimeno le cuose
sue sono in mali termini, se m. Domenedio per la sua bonta
non li remedia. M ro Lazaro Dactilo e expectato con gran m0 de¬
siderio: ma in vero me perdonera, ha usato una gran ma negli¬
gentia in questo suo viagio, et maxime che glie stato provisto
de mule, et de cavalchature, et de tuto quello e stato necessario.
Et per quanto ho inteso da uno ch’e venuto hogi, ieri disno a
Loyano et non faceva pensiere de venire dreto al disinare sino
fino a Scharghalasino, che li sono solo quatro milia: siche fa-
cento questi camini cuosi curti, potera far pensiere de venier a
li exequii, pure gli sono stati inandati 3 cavallari incontra. Non
so sei se vora mutare di passo."
X. Florenz, 8. April, Ders. an dens.: »Questa matina circha a le
9. höre zonxe M ro Lazaro a Caregio acompagnato da alcuni,
li quali li forono mandati incontra, con dopieri et altre cuose
oportune, sin al ponte vicino a la scharparia, la venuta del quäle
e stata tanto agrata al M co Lorenzo e a tuta la casa, chel non
se li poteria dire, et se M. Domenedio disponesse, chel pren-
desse meglioramento, il tuto se atribueria al dicto M ro Lazaro,
et tuta questa cita ne restaria con gran“ 0 obligo a V. Ex. et
168
Schnitzer
'cuosi a Io 111" 10 S. Ludovio Pare che quisti medici, che sono
stati a la cura sua, siano andati molto fredamente: et M r0 Lazaro
subito glie intrato con una cera et con lanta diversita de re-
medii, che ha dato gran contenteza a tuta la brigata. La sua
M. sin a le 20. hora stete asai bene segondo el caso: dopoi li
acresciete la febre et coniincio a debilitarse la virtu, pur pare
che circha a le 21 hora in declinatione febris se li sia scoperto
uno sudore universale, el quäl da quisti medici e reputato per
bon segno. Questo e quanto ne ho per aviso dal Ganz. suo.
Tutavolta puocha speranza se ha de la salute sua. Questa nocte
passata circha a le 5 höre se comunico molto devotamente:
nostro s. Dio se digna de liberarlo."
XI. Florenz, 9. April, ders. an dens.: »Con dispiacere gran mo signi-
fico a la Ex. V., come el M co Lorenzo questa nocte passata
circha a le 7 höre e passato di questa vita. Et cuosi a le 8’/, e
stato portato dentro di Fiorenza. Parendo a la Ex. V. se pora
scrivere qualche * lettera consolatoria al M c0 Piero suo fiolo.
M ro Lazaro me mando e dire heri circha le 22 höre, ch’el
scriveria qualche cuosa a la Ex. V. et cosi a lo Ill m0 S. Ludo-
vico, pure non ha scripto. A la Ex. V. humielmente mi rico-
mando. Flor, die lune* 9. Aprilis 1492.“
XII. Florenz, 9. [April],* ders. an dens. »Hogi tuti li ambax ri resi¬
dent qua et io insieine siamo stati a visitare el M 00 Piero et a
condolerse del caso et offerirli in nome de li nri lll mi s ri ....
Essendo questa matina in rasonamento con m. Angelo Nicolini
et alcuni altri citadini de principali di questa cita me declara-
rono, essere la intentione de tuti li principali et de tuto questo
populo, di volere conservare el M co Piero ne la paterna dignita
et auctorita: et cuosi tuto hogi gli e stato piena la casa de ci¬
tadini ad visitarlo, et se ha bona speranza, che ’l habia ad
reuscire molto bene, et conservarse 1’ auctorita et dignita paterna.
E vero, che quisti predicatori menazeno molto a questa terra;
tutavolta e suo costume di fare cuosi: benche se ne sia uno,
che predica in S ,a Liberata, che vene un puocho molto al spi-
ciale, dicando (sic), che’l non passara agosto, che'I sara gran ma
effuxione di sangue in questa cita, et tanto piu, essendo acaduto
questi fulgori, hano hauto campo di.poter dir qualche cosa . ...
1 Im Texte ausgestr.: alcuna.
* Im Texte ausgestr.: hora nona.
* Das Original ist zum Teil durchlöchert und vergilbt; das im Folgenden
in eckigen Klammern Stehende ist vom Herausgeber ergänzt.
Mailändische Gesandtschaftsberichte über die letzte Krankheit etc.
169
[EI] M eo Lorenzo, per quanto ho i[inteso] d[a] [m] r0 Lazaro
et da alcuni altri, e morto tanto ben disposto, che non se po-
teria [dire e]t fine al ultima emissione del spirito sempre ha
parlato con bonissimo sentimento; et cuosi I' ultima hora, essen-
doli lecta la passione del nro redemptore, la ascolto con gran ma
atentione, et dixe haverne receuto singulär consolatione. Poi
domando una certa imagine de la nra donna, la quäl baso con
le lacrime agli ochii, poi misse zoso el capo et passo. Ha
lassato, che non li sia facta pompa alchuna di funerali, et cuosi
questa sera sara portato el suo corpo da sancto Marco, dove
era poso, a S t0 Laurentio a sepelire. Non so, se ’l se deliberara
di fare altra solempnita de funerali. Sin a hora li ambax. non
sono invitati" ....
Beiträge zur Geschichte
der Einführung des Frohnleichnamsfestes
im Nordwesten des alten Deutschen Reiches.
Von
Rektor Dr. P. Jörres.
1. Es ist bekannt, dass die heilige Juliana, die gelehrte und
von der Liebe zum allerheiligsten Sakramente durchglühte Priorin
des Klosters Cornillon-Mont bei Lüttich, angeregt durch das Gesicht
von dem hellleuchtenden, aber mit einem dunkelen Flecke ver¬
sehenen Monde und durch eine nachfolgende erklärende Offen¬
barung, gegen das Jahr 1234 die Einsetzung eines besonderen Fest¬
tages des Frohnleichnams zu erstreben begann. 1 Ihre gleichgesinnten
Vertrauten waren die fromme Eva, eine Recluse von S. Martin bei
Lüttich, der Lütticher Archidiakon Jakob Pantaleon (der spätere
Papst Urban IV.), der Dominikaner-Provinzial Hugo und mehrere
andere. Ein Priester Johannes, der in Juliana’s Kloster thätig war,
verfasste ein Officium, und es scheint, dass die Schwestern jenes
Klosters alsbald bei sich das Fest an einem bestimmten Tage nach
dem genannten Officium gefeiert haben. Endlich gelang es denn
auch, den damaligen Lütticher Bischof Robert zur allgemeinen Ein¬
führung des Festes in seiner Dioecese zu bewegen. Im Jahre 1246,
etwa im August (wie Fisen annimmt), schrieb er auf einer Dioece-
1 Ausführlich ist die Geschichte dieser Wirksamkeit der hl. Juliana erzählt
bei Barth. Fisen, Historiae Ecclesiae Leodiensis I, 1. 13 und II, 1. 1 und
Acta Sanct. Boll. April I. — Das mhd. Wert frönllcham heisst wohl
nicht »der heilige Leib", sondern »des Herrn Leib", wie auch vrönehof —
Herrenhof ist; zu Köln brauchte man entsprechend das Wort «herrenlicham".
Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 171
sansynode 1 vor, dass das Fest jährlich „celebriori ritu" am Donners¬
tage nach Dreifaltigkeitssonntag solle gefeiert werden; an demselben
soll man sich von knechtlicher Arbeit enthalten; am Tage vorher
soll ein Fasttag sein. Von einer Aussetzung des hh. Sakramentes
und von einer Prozession ist nicht die Rede. Durchgeführt wurde
die Verordnung, da B. Robert noch 1246 starb, im allgemeinen
nicht; nur in den Klöstern der hl. Juliana und Eva ist das Fest von
nun an sicher gefeiert worden. Im J. 1248 leitete der vorgenannte
Dominikaner und nunmehrige Cardinallegat Hugo bei seiner An¬
wesenheit in Lüttich in S. Martin selbst die Feier. Kurz nachher
schrieb derselbe zu Aachen die jährliche Feier des Festes für den
ganzen Bereich seiner Legation (Westdeutschland?) vor. 2 In S. Lambert
zu Lüttich und in andern Kirchen der Dioecese hat thatsächlich die
Feier von 1249 ab stattgehabt; ob sonst noch, ausserhalb des Lütticher
Bistums, ist nicht nachweisbar. Und selbst in Lüttich stiess das Fest
auf Widerspruch, der auch dann noch sich geltend machte, als Ende
1255 ein anderer päpstlicher Legat, Petrus Capoccius, zu Lüttich das
Decret seines Vorgängers nochmals einschärfte.
2. Am 29. August 1261 wurde der einstige Lütticher Archi-
diakon und Berater der hl. Juliana - diese war 1258 in die himm¬
lische Glorie eingegangen — und ihrer Genossin Eva, Jakob Panta¬
leon zum Oberhaupte der Kirche erwählt und bestieg am folgenden
4. September als Urban IV. den päpstlichen Thron. In seinem
Herzen war das vor etwa 30 Jahren entzündete Feuer der Be¬
geisterung für eine besondere Feier der Liebe des Heilandes im
allerheiligsten Sakramente nicht erloschen. Derselbe erlässt am
8. September 1264 von Orvieto aus eine an alle Bischöfe und Prä¬
laten gerichtete Bulle, in welcher er nach einer längeren Einleitung
über das hh. Sahrament sagt: „Intelleximus autem olim, dum in
minori essemus officio constituti [zu Lüttich als Archidiakon], quod
fuerat quibusdam catholicis divinitus revelatutn, festum huiusmodi
1 Diese Synode wird indes in keiner mir vorliegenden Conciliensammlung
oder Conciliengeschichte (Hartzheim, Labbe, Binterim, Hefele) erwähnt. Die Ver¬
ordnung selbst scheint aber bestätigt zu sein durch das Lütticher Concil von 1287
(Siehe unten).
* Das Dekret ist gedruckt bei Chapeaville, Historia saera etc., t. II,
und bei F i s e n , Origo prima festi Corporis Christi, c. 46. (Letzteres Werk habe
ich nicht einsehen können.)
T72 Jörres
generaliter in ecclesia celebrandum. Nos itaque . . . digne ac
rationabiliter duximus statuendum, ut de tanto sacramento . . .
solennior et specialior annuatim memoria celebretur, certum ad hoc
designantes . . . diem, videlicet feriam quintam proximam post
octavam Pentecostes . . er gebietet im Folgenden die Abhaltung
des Festes an dem erwähnten Tage „in virtute sanctae obedientiae' 1 ;
am Schlüsse erteilt er verschiedene Ablässe „Omnibus vere poerii-
tentibus et confessis, qui matutinali officio festi eiusdem in ecclesia
in qua idem celebrabitur, interfuerint, centum; qui vero missae, toti-,
dem; qui autem in primis ipsius festi vesperis interfuerint, similiter
centum; qui vero in secundis totidem; illis vero qui primae, tertiae,
sextae, nonae, ac completorii officiis interfuerint, centum; illis autem
qui per octavas illius festi matutinalibus, vespertinis, missae, ac prae-
dictarum horarum officiis interfuerint, centum dies, singulis octava-
rum suarum diebus, ... de iniunctis sibi poenitentiis relaxamus".
Die Bulle übersendet der Papst im besondern auch mit einem sehr
liebevollen Begleitschreiben „dilectae in Christo filiae Evae reclusae
sancti Martini Leodiensis“. 1 Das Fest ist also vorgeschrieben mit
einer Oktave. Nicht ist vorgeschrieben die Enthaltung von knecht-
lichen Arbeiten, ja auch nicht einmal die Teilnahme der Laien an
der Feier; endlich ist eine theophorische Prozession oder auch nur
eine Aussetzung des hh. Sakramentes in der Bulle gar nicht erwähnt
— Vier Wochen später war Urban IV. bereits gestorben; es dauerte
4 Monate, bis sein Nachfolger, Clemens IV. gewählt wurde; es mag
sein, dass in Folge davon die Bulle nicht an viele der Adressaten
gelangt ist Sicher aber gelangte sie an Eva nach Lüttich, und wie
wir nun zeigen werden nach Köln.
3. In einem gegen 1340 geschriebenen Memorienbuch der
Kirche S. Gereon zu Köln und auch in einem Copiarium derselben
Kirche steht die Abschrift einer unedierten. aber sicher vor 1279
und nach 1264 geschriebenen Urkunde, 2 in welcher drei Treuhänder
ihres (verstorbenen) Mitkanonikers Hartliv von S. Gereon und zwei
1 Die Bulle und das Schreiben an Eva u. a. bei L a b b e, Concilia, t. XI,
p. 1, 817-20.
1 Auszüglich veröffentlicht injoerres, Urkb. von S. Gereon (Bonn, 1893),
p. XI. Ein Regest der Urkunde von Heinr. Schaefer steht in Nrh. Ann. Heft 71
(vom J. 1891).
J
Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 173
Treuhänder ihres (verstorbenen) Mitkanonikers Goizwin von Milne,
ebenfalls von S. Oereon, mit Einstimmung des Kapitels angeordnet
haben „in laudem et honorem corporis domini nostri Jesu Christi...,
quod festum ipsius eucharistiae deinceps proxima quinta feria post
octavas pentecostes in nostra ecclesia in perpetuum singulis annis...
sollempniter . . . celebretur“. Es wird näher angegeben, wie das
Fest und die Oktave zu feiern seien, und welche Praesenzgelder
dabei gezahlt werden sollen. U. a. heisst es: „ante missam ipsa
quinta feria sollempnis fiet processio cum cappis purpureis 1 chorali-
bus circa claustrum cum corpore Christi deportato et capite s. mar-
tiris [Oereonis] et corona s. Helenae reginae ... ad s. Cristophorum
(d. i. bis zu der zu S. Gereon gehörenden Pfarrkirche] cum canti-
bus est eundum; proxima vero dominica cum praedicta sollempni-
tate . . . cum processione et reliquiarum deportacione [also jetzt
nicht mit dem hh. Leibe] circa claustrum et ad. s. Quintinum [d. i.
zu einer in der Immunität von S. Gereon gelegenen Kapelle] est
eundum“. Papst Urban habe „vere penitentibus et confessis" mehrere
Ablässe erteilt, welche nun wörtlich wiedergegeben werden, wie sie
oben aus dem Schlüsse der Bulle abgedruckt worden sind.
Hier haben wir also die theophorische Prozession bereits vor
1279, und es ist also nicht allgemein richtig, wenn Probst in
Kaulen’s Kirchenlexikon 4, 2063 sagt, eine solche sei erst unter
Johann XXII. eingeführt worden. Uebrigens ist zu bemerken, dass
in der obigen Urkunde das Frohnleichnamsfest nur für ein Kölner
Stift, nicht für eine Pfarre angeordnet wird, und dass auch die
Prozession sich nur innerhalb der Immunität von S. Gereon, nicht
in der zugehörigen Pfarre S. Christoph bewegt. Weiter ist noch
hervorzuheben, dass nicht von der Beschaffung einer Monstranz die
Rede ist; dieselbe muss also sicher in irgend einer Form vorhanden
gewesen sein.
4. Das Lütticher Dioecesanconcil von 1287, c. 11, §5 enthält
zuerst eine Vorschrift über das Fest der hh. Dreifaltigkeit und eine
unklare Angabe über den Tag dieses Festes — gemeint ist jeden¬
falls der Sonntag nach Pfingsten. 2 Dann folgt: „et quinta feria eius-
1 Jetzt ist bekanntlich die weisse Farbe vorgeschrieben.
2 Vgl. B i n t er i m , Denkwürdigkeiten V, 1, 263.
174
Jörres
dem hebdomadae [post festum Trinitatis] fiat solemniter festum
eucharistiae, prout hactenus a nostris antecessoribus fuit constituta“.’
Hier also wurde das Fest schon um diese Zeit fortwährend gefeiert.
Dasselbe war der Fall, wenigstens im Anfänge des 14. Jahrhunderts
in der Lüttich benachbarten Dioecese Cambray; die Statuta synodalia
ecclesiae Cameracensis 1 2 aus den Jahren 1300—1310 rechnen zu den
Festen, an welchen knechtliche Arbeiten verboten sind, auch „dies
s. Sacramenti". — In dem Kölner Bistum selbst war aber das Fest
am Ende des 13. Jahrh. und auch im Anfänge des folgenden noch
nicht allgemein eingeführt. In dem von Ennen und Eckertz
(Quellen 2, 461 ff.) herausgegebenen Calendarium der Dom-Custodie,
welches jedenfalls nach 127Q, 3 wahrscheinlich aber erst nach dem
Tode des Erzbischofs Siegfrid (1297) geschrieben ist, ist das Frohn-
leichnamsfest nicht erwähnt. Wurde es aber im Dom nicht gefeiert,
so ist dasselbe auch im allgemeinen nicht in den andern Stifts-,
Kloster- und Pfarrkirchen gehalten worden; wenigstens schreibt das
Lütticher Concil von 1287, c. 11, 2 (Hartzheim IV, 696 b) vor, dass
die Vorsteher aller Kirchen ihre Calendaria nach demjenigen der
Cathedralkirche verbessern sollen; dasselbe thut das Kölner Concil
von 1307, wenn anders der betreffende Canon ächt und nicht
später von irgend Jemanden aus dem genannten Lütticher Concil
eingeschoben worden ist. 4 Für sicher später eingeschoben erachte
ich Cap. 6 des Kölner Concils von 1307, welches fast wörtlich mit
c. 11, §5 des Lütticher Concils von 1287 übereinstimmt. 5 Verraten
hat sich nämlich der Fälscher besonders dadurch, dass er auch am
Schlüsse die Worte herübernahm „prout hactenus a nostris anteces¬
soribus est statutum". Darnach also wäre das Fest schon wenigstens
unter dem zweiten Vorgänger des 1307 regierenden Erzbischofs
Heinrich, also unter dem Erzbischof Siegfrid in der Kölnischen
Dioecese eingeführt worden, wofür sich indes sonst auch nicht die
geringste Andeutung findet.
1 H a r t z h e i m , Concilia Germaniae, III, 699b, sqq.
3 Hartzheim 1. c. IV, 81, b.
3 Vgl. 1. c. 566 und 583 mit Lacomblet, Urkundenbuch 2, n. 727.
4 Hartzheim IV, 107a. Der dort gebrauchte Ausdruck „capitularia" ist
wohl verschrieben für «calendaria", oder hat wenigstens dieselbe Bedeutung.
* Der Teil über das festum ss. Trinitatis liegt übrigens in dem Kölner Concil
in einer besseren Gestalt vor, als in dem Lütticher, wie wir dieses heute besitzen.
Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 175
5. Die allgemeine Einführung des Festes wurde angebahnt,
als P. Clemens V. zu Anfang seines Todesjahres 1314 in einem
Consistorium die Bulle Urban’s IV. „de fratrum nostrorum consilio
districte“ einschärfte, und sein Nachfolger Johann XXII. diese Con¬
stitution Clemens' V. im Oktober 1317 in den Clementinen (1. IV,
tit. 16) veröffentlichte. — Von jetzt ab erhalten wir nun auch mehr
Nachrichten und Beweise von der Einführung oder der Existenz des
Festes. Eine Aachen er Chronik meldet: (im Jahre) 1319 ist erst-
maell der heilige Sakraments tagh aengestaltt; eine zweite Aachener
Chronik hat dieselbe Notiz mit andern Worten. 1 Trithemius meldet,
dass im Jahre 1325 das Fest zuerst in Worms gefeiert worden ist,
und fügt hinzu: „Etsi papa Urbanus ipsum festum multis indulgentiis
cumulatum celebrari praecepit, per annos tarnen plus sexaginta usque
in hoc tempus, quantum ad forum pertinet, a pluribus neglectum, a
plerisque etiam contemptum fuit". In Strassburg befahl Bischof
Johannes am 22. Juli 1318 die Abhaltung des Festes und die An¬
nahme des Officiums. 8 Für Köln, abgesehen von S. Gereon,
haben wir keine bestimmte Nachricht aus diesen Jahren. Aber die
„Martini Continuatio Chronicae Regiae Coloniensis“ 3 hat unter An¬
gabe von Ereignissen, die in die Jahre 1323 1325, und 1326 fallen,
auch folgende Notiz: „Hic eciam papa [Johannes XXII.] Vienne
[ = Vienne\ concilium celebrans, constituciones predecessoris sui Cle-
mentis V. in lacius provulgavit. Ubi et festum eukaristie ab Urbano
papa IV. statutum et usque ad se neglectum sollempniter celebrari
constituit“, woraus man wohl schliessen kann, dass gegen 1326 das
Fest in Köln allgemein eingeführt wurde. In der That schärft Erz¬
bischof Heinrich auf einer Synode zu Bonn, 1318, Ökt. 2., ver¬
schiedene „extravagantes constitutiones domini Clementis pape quinti"
ein, darunter nicht die über das Frohnleichnamsfest. 4 Derselbe
Erzbischof datiert eine Urkunde „1317 feria quarta post octavas
* Beide Chroniken sind bezüglich durch Loersch und Käntzeler veröffent¬
licht worden in Niederrh. Annalen Heft 17 und 21. - Gemeint ist wohl die öffent¬
liche Feier mit theophorischer Prozession, da ja Aachen zur Dioecese Lüttich ge¬
hörte, und also wahrscheinlich schon früher das Fest »in choro" feierte.
* Kellner, Heortologia, S. 80, mit Berufung auf Sdralek in Strassburger
theol. Studien II, 1, 121.
* Handausgabe von Waitz, p. 368.
* S e i b e r t z, Urkb. für das Herzogtum Westfalen. 2, n. 574.
176
Jörres
pentecostes“ (Lac. 3, n. 158), nicht etwa „proxima die ante festum
s. sacramenti"; noch auffallender datiert das Kapitel von S. Gereon
in Köln, Lac. 3, n. 198: „sabbato- post octavas penthecostes 1323“,
und Wilh., Graf von Nuwenare, bei Joerres, Urkb. von S. Gereon
n. 293: „apud Nerendorp (bei Ahrweiler) a. d. 1322 feria sexta
post octavas penthecostes; ähnlich wie Erzbischof Heinrich datiert
Gottfrid, Edelherr von Rüdenberg, die Urkunde Seibertz I. c. 2,
n. 612: „feria quarta post octavas penthecostes 1325"- Dagegen
setzt Reynold von Cleve, Herr von Bergen (Kölner Dioecese) in
Lac. 3. 3, n. 293, das Datum „a. 1335, feria tertia post festum sa¬
cramenti“, und Simon, Edelherr von der Lippe, urkundet Seibertz
1. c. n 670 zu Geseke (Paderbomer Dioecese): „des sunavendes na
des helighen lichammen daghe“ a. 1339. Wir dürfen also auch ge¬
mäss diesen Daten annehmen, dass in der Kölner Dioecese das Fest
etwa 1326, jedenfalls vor 1335 eingeführt worden ist. Für die Stadt
Köln selbst ist es sehr auffallend, dass in den „Kölnischen Jahr¬
büchern" und der „Koelhoff’schen Chronik von 1499" nie eine
Frohnleichnamsprozession in Köln ansdrücklich angeführt wird. Im
Jahre 1401, Aug. 26., zieht eine theophorische Prozession von S. Gereon
aus um die Stadt und wieder zurück nach S. Gereon, weil der
Kaiser Ropert und der Erzbischof Friedrich nach Rom zur Krönung
des ersteren reisten, also um glückliche Fahrt zu erflehen (Köln.
Jahrb. 1 91, 12). Im Jahre 1417 „op sent Luciendach, do wart dat
hilge sacrament us dem dorne gedragen . . . om die aide stat. ind
dat dede man gode zu eren, dat de hilge kirche [weder] ein houft
erworven hatte" [Martin V.] (Köln. Jahrb. 146, 8). Ferner ging im
Jahre 1447, Juli, 4. eine Prozession mit dem heiligen Sakrament
nach „sent Marien“ (im Kapitol) um gedeihliche Witterung zu er¬
flehen. Diese drei theophorischen Prozessionen werden also aus
zufälligen Gründen, und zwar nicht um die Zeit des Frohnleich-
namfestes gehalten. Ausserdem wird aber noch eine solche Pro¬
zession (Köln. Jahrb. 90, 17 und 139, 6) erwähnt: „1401, do droich
men onsen heren got sent Gereoin us bis zo der Erenportzen us
ind al umb die stat ind wederomb zo der Erenportzen in ind dat
' Ich citiere nach der Ausgabe in ,.D’ie Chroniken der Deutschen Städte*,
Band 13,
Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfcstes etc. 177
geschach 14 dage vur sent Johansdage so mitzsomere" (139, 6), oder
wie übereinstimmend an der ersteren Stelle (90, 17) gesagt wird:
„des 10 dagz iunii“. Hier ist dreierlei auffallend: eine besondere
Veranlassung wird nicht angegeben; die Prozession geht nicht blos
„om die aide stat", sondern, da sie zum Ehrenthor hinaus — und
wieder hereinzieht, um die ganze Stadt, wie sie nunmehr bestand;
endlich aber findet die Prozession statt am 10. Juni, d. h. für 1401
.am Freitag unmittelbar nach der Oktave des Frohnleichnamsfestes.
Ich vermute daher Folgendes: Jede der Kölnischen Kirchen
(mit Ausnahme von S. Oereon) hielt ihre Frohnleichnamsprozession
innerhalb ihrer Immunität, oder — jede Pfarrkirche — vielleicht inner¬
halb ihres Pfarrbezirkes, und zwar am Feste selbst oder an einem
Tage der Oktav; am ersten Tage aber nach der Oktav ging die
Hauptprozession von S. Gereon aus — in welcher Kirche auch zu
allererst in Köln das Fest war gefeiert worden — um die ganze
Stadt, einschliesslich ihrer neuen Teile. Wir werden alsbald ein
teilweises Analogon in Trier finden. — In der Dioecese Utrecht
nennt m. W. zuerst der dortige Bischof in seiner „epistola quarta
synodica“ im J. 1345 (Hartzheim IV, 350b) das „festum sacramenti
corporis Christi“.
6. In der Dioecese Trier wird die „festivitas pretiosissimi cor¬
poris Christi" zuerst ausdrücklich als bestehend erwähnt in des Erz¬
bischofs Balduin „Statutum de celebratione festorum" vom 8. April
1338, 1 und zwar als ein gebotener Feiertag. In den „Statuta syno-
dalia Balduini archiepiscopi“ von 1339, Juni 1.* wird den Kirchen
verboten neue Feste (willkürlich) einzuführen; mir ist es dabei auf¬
gefallen, dass nicht ein Vorbehalt in Bezug auf das Frohnleichnams-
fest gemacht wird, und ich glaube daraus schliessen zu dürfen, dass
das Fest schon einige Zeit, also etwa auch seit der Mitte der
zwanziger Jahre bestand. Dasselbe hatte aber wohl damals noch
keine feierliche Oktav, denn 1338, Aug. 31. gebieten „Boemundus
archidiaconus et Nicolaus scholasticus archiepiscopi commissarii“,
dass die Vorsteher aller Kirchen oberhalb des Alfbaches jährlich
„ad feriam tertiam post festum s. Sacramenti“ in Trier (die übrigen
1 Blatt au, Statuta synodalia archidioecesis Treverensis 1, 166 sqq. =
Hartzheini, 1. c. 4, 320 sq.
* BI atta u , 1. c. p. 184.
Rom. Quart-Schrift 1902
12
178
Jot res
14 Tage später in Coblenz) sich versammeln sollen. 1 * Die sakra-
mentalische Prozession wird in der Stadt Trier, wenigsens als eine
solche, die durch die Stadt zieht, erst 1340, Oct. 10. durch einen
Trierer Bürger fundiert und angeordnet, und zwar soll dieselbe —
wie in Köln von S. Oereon — hier von S. Laurentius ausziehen
und nach dieser Kirche wieder zurückkehren.* Da das Werk Blattau’s
ausserhalb der trierischen Dioecese weniger bekannt ist, so will ich
die auch kulturgeschichtlich merkwürdige Urkunde im Auszuge hier
wiedergeben: Universis . . . ego Johannes dictus Rinzinbergh civis
Trevirensis cupio fore notum, quod . . . illud celeberrimum venera-
bilis Sacramenti Corporis Domini nostri Jesu Christi festum, quod
etiam ex praecepto Ecclesiae feria quinta proxima post octavas
Pentecostes annis singulis peragitur, sonoris praeconiis et ardentissi-
mis obsequiis peragendum occurrit. Ut igitur festum ... in civitate
Treverica celebretur, devota mente supplico et ordino (!) . . ., quod
annis singulis in festo huiusmodi salvifici sacramenti . . . gloriosum
Corpus Dominicum repositum in pixide crystallina et arger.tea
deaurata sumptuosa operositate facta, imaginibus trium angelorum
alas habentium in circuitu pixidis exterius consistentium ac unius
sacerdotis in medio crystalli consistentis, necnon ciborii desuper
crystallum elevati representabiliter adornata, per me dudum [ = un¬
längst ... ad ecclesiam s Laurentii Treviri ad hunc usum . . .
data . . . per plebanum . . . dictae ecclesiae . . . ante pectus suum
. . . purpurea 3 cappa super.albam vel superpellicium indutum, por-
tantibus super ipsum plebanum duobus diaconis vel uno diacono
et altero subdiacono ciborium velaminibus, per me ad hoc compara-
tis, tectum, praevio viro ferente cereum magnum et altum ac duo-
decim presbiteris et clericis, quotquot haberi poterunt,... dulcisonas
melodias et cantus psallentibus, necnon duobus ioculatoribus cum
tubis, si commode haberi poterunt, alioquin cum aliis instrumentis
resonantibus musicalibus et decentibus . . . praecedentibus ... de¬
vote portetur. Exeundo videlicet per ianuas anteriores ecclesiae
s. Laurentii et circumeundo palatium Treverense . . . circum eccle-
1 ß 1 a 11 a u , 1. c. p. 172 sq.
* Blattau, 1. c. p. 184 sqq.
3 Vgl. oben S. 173, Note 1.
Beiträge zur Geschichte der Einführung des Frohnleichnamsfestes etc. 179
siam ante domum vulgariter dictum zu der Lonen [PLoven?] ripa
Oliviae . . . ascendatur usque versus monasterium s. Agnetis virgi-
nis, deinde ipsa processio in Vicum Novum, dimisso monasterio
s. Oermani a sinistra [Pdextra?], reflectat ... ad ostia suorum
cinialorum (sic) seu ecclesiarum, ... et deinde procedente pro-
cessione de Vico Novo per vicos panis et palatii et ante domos
eleemosynariarum, ... ad ecclesiam s. Laurentii ... redeatur". Für
die Kosten der Prozession (worunter auch Salarierung der Geist¬
lichen) bestimmt R. jährliche Renten von im ganzen 70 Solidi. —
Erzbischof Balduin, der Offizial der Trierer Curie und der Pleban
von S. Laurentius genehmigen die Stiftung und die Anordnung der
Prozession.
Es liegt nahe, dass auch bald andere Stifts-, Kloster- und
Pfarrkirchen, soweit sie die Kosten, namentlich der Beschaffung
einer Monstranz, bestreiten konnten, die sakramentale Prozession
einführten. Für S. Castor in Coblenz weiss ich das nur zu belegen
aus dem Jahre 1451,' zu welcher Zeit dort die genannte Prozession
bereits eine althergebrachte ist. — In Ahrweiler besteht diese Pro¬
zession der Ueberlieferung gemäss seit der Mitte des 14. Jahrh.;
die noch vorhandene alte Monstranz* stammt wahrscheinlich aus
dieser Zeit.
Soweit unsere „Beiträge“. Vielleicht veranlassen dieselben
Andere zu berichtigenden und ergänzenden Bemerkungen. 3
Zu dem oben im 3. Abschnitt Angeführten sei noch bemerkt,
dass nach der Lectio VI des Festes der seligen Gertrud im Prae-
monstratenser-Officium (und im Proprium Treverense) jene Selige,
als sie von 1247—1296 Aebtissin im Kloster Altenburg bei Wetzlar
Dioecese Trier war, „festivitatem corporis Christi ab eodem pontifice
[Urbano IV] celebrari curavit" (AA. SS. Aug. t III, 143). Brower
und Masen erzählen Aehnliches nach den Angaben des Rommers-
1 Siehe die »Statuta“ dieses Stiftes bei B1 a 11 a u , 1. c. p. 356.
* A. Schnüigen hat dieselbe im J. 1901 in seiner Zeitschrift beschrieben.
* Ergänzend möchte ich hier noch hinweisen auf das Statut des Provincial-
concils zu Paris von 1323, c. 1: «Circa solemnem processionem, quae dicta quinta
feria fit a clero et populo in delatione praedicti sacramenti iis [his?] diebus intro-
ducta, videlicet quoad praesens, nihil immutamus, devotioni cleri et populi relin-
quentes. (Labbe, 11, 1711).
180
Jörres
dorfer Abtes Peter Diederichs, der vor 1655 Prior zu Altenburg war,
in der „Metropolis eeclesiae Trevericae“ ed. Stramberg, II, 78. Nach
Kessel in Kaulen's Kirchenlexikon erfolgte diese Einführung im
Jahre 1270, leider fehlt jeder Beleg für diese Zeitbestimmung. Ueber-
haupt sind aber die Quellen für jene ganze Nachricht zu jung und
zum Teil (in der Metropolis I. c.) zu trüb, als dass man mit Sicher¬
heit die Wahrheit aus ihnen schöpfen könnte.
Kleinere Mittheilungen.
Aus der Camera apostolica.
/. Johanns XXII. Privatkasse und der „Liber de receptis a d. n.
papa“, - Ueber die Höhe der gewaltigen Summen, welche der Legat
Johanns XXII. Bertrand du Poyet auf dem oberitalienischen Kriegsschau¬
plätze in den Jahren 1321 -1327 aufwenden musste, erhalten wir, um von
den Spezialrechnungen in der apostolischen Kammer abzusehen, den
kürzesten Aufschluss aus zwei Schreiben des Papstes, durch die er dem
Kardinallegaten die Verausgabung der ihm aus der apostolischen Kammer
und auf anderem Wege zugestellten Summen bescheinigt. Darnach hatte
Bertrand in der Zeit vom 12. März 1321 bis zum 1. Juli 1324 die Summe
von 411 550 fl. auri, 11 sol. et 8 den. imperial, durch den Kamerar und
Thesaurar und 61896 fl. auri et 18 sol. monete imperial, aus Zehntgeldern,
Erträgnissen vakanter Benefizien und anderen Einnahmen, die also nicht
an die Kammer bezahlt, 1 sondern direkt für den obigen Zweck verwendet
wurden, erhalten, im ganzen also 473446 fl. auri, 29 sol. et 8 den. imperial.
— In der Zeit vom 8. Juli 1324 bis zum 1. Juli 1327 wurden ihm aus
der apostolischen Kammer 1121712 fl. auri 1 sol. et 3 den. monet imperial,
und auf anderem Wege 42 651 fl. auri 30 sol. et 6 den. monet imperial.,
zusammen also 1 164 363 fl. auri, 31 sol. 9 den. imperial, zum Verbrauche
übermittelt*
Die Gesamtsumme der durch den Kamerar und Thesaurar dem
Kardinallegaten zugestellten Gelder überschreitet demnach die Höhe von
IV, Millionen Goldgulden. Halten wir diesen hohen Betrag zusammen
mit der Summe aller Einnahmen der apostolischen Kammer in den Jahren
1316-1334,* so ergiebt sich für uns ein geradezu überraschendes Resultat,
um so mehr, da es sich feststellen lässt, dass auch nach dem hier ange¬
führten Endtermine des 1. Juli 1327 noch bedeutende Beträge für den
gleichen Zweck verwendet wurden. Aus welchen Quellen Johann XXII.
diese Geldmittel sich verschaffte und in welcher Weise sie im einzelnen
verwendet wurden, werde ich demnächst in einem Aufsatze über «die Geld-
* Vat. Arch. Coli. 373 fol. 170.
* ebda fol. 170v .
* Vgl. hiezu Röm. Quartalschr. 1901 II. S. 281 -302 und Vat. Arch. Coli. 381
182
Kleinere Mittheilungen.
aufwendungen Johanns XXII. und die oberitalienischen Wirren“ zusammen¬
hängend darzustellen versuchen. Hier sei nur darauf hingewiesen, dass
der Papst damals auch seine eigene Kasse nicht schonte, indem er nicht
bloss eine geradezu erstaunliche Geldsumme dem Kamerar zu diesem
Zwecke überweisen Hess, sondern auch eine Anzahl wertvoller Gegenstände
der gleichen Sache dienstbar machte.
Dass Johann XXII. eine Privatschatulle führte, ersehen wir zunächst
aus einem Eintrag in dem sog. Liber de diversis. Der erste Teil dieses
Rechnungsbuches enthält die unter dem Titel ,Recepta distributionum car-
dinalatus' ursprünglich im Liber Ordinarius verzeichneten Gelder und
darunter auch einige Summen, die Johann XXII. aus Nachzahlungen rück¬
ständiger Schuldner für die Zeit seines Kardinalats zufielen. Dazu findet
sich am Rande die Bemerkung: »Attende, quia dominus noster habuit sum-
mam predictam in studio suo per manum domini Gasberti, qui tradidit
sibi,“ oder bei dem folgenden Posten: »Istud habuit d. n. papa et fuit
positum in coffino suo/' Weitere Aufschlüsse erhalten wir hierüber aus
einigen Marginalnotizen, die sich unter dem Titel »pro cera et quibusdam
extraordinariis“ des Liber Ordinarius vom Jahre 1323 finden und zur Er¬
läuterung eines grösseren dem Kardinallegaten von der Kammer zuge¬
schickten Betrages dienen sollen. Dort heisst es (Intr.-Exit. 57 fol. 99):
«De istis summis . . . . d. n. papa tradidit de bursa sua 10000 fl. auri*
und fol. 100 zu einer weiteren Summe: »De ista summa 10 000 fl. domi¬
nus noster tradidit de bursa sua 5000 fl. auri et nos de pecunia scripta in
receptis camere residuuni dicte summe" oder noch deutlicher bei einem
weiteren, dem gleichen Zweck gewidmeten Betrage (Intr.-Exit. 82 fol. 87 v ):
»Attende quod de ista summa tradidit dominus tioster de studio suo et
cofinis suis 29000 fl. auri. Residuum dicte summe fuit de receptis camere.“
Ausser diesen abrupten Notizen kommt für die Beurteilung der Frage über
die Privatkasse Johanns XXII. ein Buch in Betracht, das in dem früher be¬
sprochenen Rechenschaftsberichte vom Jahre 1334 erwähnt ist 1 und mir in¬
zwischen bei genauer Durchforschung der diese Zeit umfassenden Finanz¬
bücher der Camera apostolica in zwei Handschriften in die Hände fiel.
Es ist dies der »Liber de receptis a dotnino nostro papa“, in dem alle jene
Summen verzeichnet sind, die Johann XXII. in den Jahren 1323-1329 der
apostolischen Kammer zur Verausgabung an den Kardinallegaten Bertrand
du Poyet überwiesen hat. Dieses Buch ist uns erhalten:
1) in einem Faszikel, der zusammen mit dem Liber de vasis et libris
venditis in einen der Supplikenbände Clemens VII. (Antip. A IV p. II nr.
61) hineingebunden ist.
2) in Cod. Intr.-Exit. 142 fol. 50 ff., dessen erster Teil Spezialaus¬
gaben »pro exercitu in partibus Lombardie" enthält Fol. 50 beginnt dann:
Röm. Quartalsclir. 1. c. S. 291.
Kleinere Mittheilungen.
183
Hic est liber sive caternus continens certas quantitates peccuniarum,
quas sanctissimus pater et dominus noster d. Johannes div. prov. papa XXII
tradidit de coffinis et Studio suis et numerari fecit per manus cambreri-
orum suorum ad mittendum, et que misse fuerunt una cum aliis magnis
quantitatibus peccuniarum receptarum camere rev. patri et diio Bertrando,
tt. s. Marcelli, presbitero cardinali apostolice sedis legato in partibus Lum-
bardie pro solvendis stipendiis genti armigere exercitus s. Romane ecclesie
contra hereticos et rebelles ipsius partium predictarum, et licet dicte quantitates
tradite per prefatum dominum nostrum scripte fuerint in marginibus libro-
rum ordinariorum expensarum camere — damit ist auf die oben ange¬
führten Randbemerkungen der betr. Libri ordinarii hingewiesen — quia
ignorabamus quomodo ipse dominus noster vellet, quod scriberentur pecunie
supradicte, ad maiorem securitatem sunt scripte in libro isto, prout inferius
continentur et distinguuntur ab aliis certis quantitatibus pecuniarum missarum
dido domino legato per nos camerarium et thesaurarium ipsius domini
nostri de receptis camere et scriptis in rationibus eorundem.
Fol. 51 beginnen dann die Einträge:
Anno a nätivitate Domini 1323 de mense octobr. de mandato
sandissimi patris et domini n. d. Johannis div. prov. pape XXII. verbotenus
facto nobis Ga[sberto] camerario et A[demario] thesaurario eiusdem fuerunt
misse per nos_domino Bertrando tituli s. Marcelli presbitero cardinali
apostolice sedis legato in partibus Lumbardie pro solvendis stipendiis sive
vadiis genti armigere exercitus s. R. ecclesie partium predictarum due
summe pecunie, que ad 60 000 fl. auri ascendunt, videlicet per mercatores
de societate Azayalorum de Florentia in Romana curia commorantes fuerunt
missa 20000 fl. et per dominum Aymericum de Noalhaco, canonicum
Lingonen. fuerunt missa residua 40 000 fl. auri, de quibus prefatus dominus
noster tradidit de cophinis suis seu Studio suo 10000 fl. auri.
Es folgen nun die übrigen vom Kamerar bis zum Oktober 1329
dem päpstlichen Legaten zur Verfügung gesteHten Gelder in der Weise
also, dass man den Gesamtbetrag angab und dann besonders die vom
Papste jeweils überwiesenen Summen vermerkte.'
Fol. 63 die mit Approbationszeichen versehene Schlusssumme:
436 846 fl. [auri]. inclusis 19 251 fl. habitis de
15 496 duplis auri cambitis et fabricatis.
2 500 dupl. inextimat.
3 904 agni auri.
8 den. ad massiam auri.
2 den. ad cathedram.
1 In der andern, an erster Stelle genannten Hdschr. sind nur diese letzteren
angeführt; das Approbationszeichen fehlt hier.
184
Kleinere Mittheilungen.
15 den. ad regin. auri.
38 lb. Tur. gross, cum o rotunda.
4 lb. 10 sol. 6 den. Vien.
22 den. ob. monete ad aurum.
De qua summa sunt de navi aurea et vasis aureis et argenteis et
quodam scuto auri et quibusdam frustris auri supra traditis per dominum
nostrum 13 891 fl. 76 sol. 6 den. Vien, et residuum dicte est de aiiis tra¬
ditis per dictum dominum nostrum prout supra continetur. 1
Setzen wir diese Gesamtsumme in Vergleich zu den eingangs ge¬
nannten, an den päpstlichen Legaten in der Lombardei übersandten Geldern, 1
so ergiebt sich, dass der Papst selbst einen geradezu unverhältnismässig
grossen Beitrag zu einer von ihm als notwendig und berechtigt erkannten
Sache beigesteuert hat. Die Provenienz dieser, aus der Privatschatulle
Johanns stammenden Summen wäre noch zu untersuchen. Ausser seinem
Privatvermögen, 1 das er bei seiner Erhebung auf den päpstlichen Stuhl
besass und das, wie wir oben gesehen, durch Nachzahlungen aus der Zeit
seines Kardinalats vermehrt wurde, werden hier wohl hauptsächlich für ihn
gemachte Schenkungen zu berücksichtigen sein. Dazu kommen Ein¬
nahmen aus Benefizien, die der Papst sich persönlich reservierte. Dies
ersehen wir aus einem Kollektoriebericht Arnalds de Verdala (Intr.-Ex. 83)
Kollektors der Provinz Narbonne etc., wo sich fol. 11 folgender Eintrag
findet: „Prioratus de Palacia vacavit in curia, antequam dicti commissarii
essent collectores dictorum annalium, per obitum d . . cardinalis de Testa,
sed dominus noster retinuit ipsum ad mensam suant et fuit deputatus
specialis collector d. Gasbertus de Montelegduno, quare de ipso nichil
receperunt Doch scheint diese Einnahmequelle wenigstens in jener Zeit
für den ,, Reservefond" des Papstes, wenn ich mich so ausdrücken darf,
äusserst selten herangezogen worden zu sein und nur einen kleinen Bruch¬
teil desselben dargestellt zu haben, da mir ausser dieser Notiz eine dies¬
bezügliche Bemerkung in den Kollektorieberichten nicht begegnet ist. Jeden¬
falls wird es für die Charakteristik dieses Paptes von höchstem Werte sein,
1 Die in der Zusatzbemerkung erwähnten Preziosen sind im Buche selbst
bei den einzelnen Posten angeführt.
* Wir besitzen in Intr.-Ex. 48 ein ausführliches Papierregister, in dem sämt¬
liche, dem Kardinallegaten in den Jahren 1321 -1334 zur Verfügung gestellten
Gelder verzeichnet sind. Dazu kommen noch verschiedene Spezialbücher, die an
dieser Stelle nicht näher bezeichnet zu werden brauchen.
1 Nicht unbedeutend sind in dieser Hinsicht einige Mitteilungen aus den
Insu'utn. Miscell. des Vat. Archives, die ich Herrn Dr. Haller verdanke. Darunter
für das Jahr 1310 Dez. 23. eine Orig. Perg.-Urkunde, die uns von einer Anleihe
Johanns, damaligen Bischofs von Avignon, berichtet, die dieser bei Juden von
Beziers im Betrage von 100 fl. „pro solutione pecunie . . . summo pontifici debite*
machte und zwar gegen Verpfändung von Gütern des Bistums bis zur Rückzahlung
am I. November.
Klariere Minhcthiflgcs. ISS
m wissen, dass er der Christenheit, die von ihm wiederholt zur Untet-
stütnmg .».pro expngnntione hereticoruw, et rebeliium ecclesie Romane'par»
tiurrt Liimbardie'' atifgeriiteb wurde, mit dem Beispiel grösster Opferwiüig-
fcelt vomigegingeir ist
2. Zur Qeschkhfe der Aaäkntia atrie camere, --- Zu de» im .letzten
Hefte dieser Zeitschrift gegebenen Mitteilungen über die Audieniai Curie
camere und deren Beamte möge hier angefügt werden, dass wir abgesehen
von den lökjllbbr zu koitsölttefendeh Instrnjnoitä. Mistellanea 3$wie den
Prozessakten der Gamet alten des vaticinisdien Archivs nicht unwichtige
Aufschlüsse aus" dem Titel de diversis der Ubri prUtnarii, Vor allem aber
aüs dein Liber de diversis tCpIL .378’ erhalten. Hier sind an verschiedenen
Stellen die Einnahmen verzeichnet, die de. apostolischen Kammer von sei reu
der Audientia curte camere seit dem Jahre 1117 zu flössen und zwar
»de obvenliortibus, quae pro mhohedienliis forme tis el leg^pidelunctorutn:
rdietis camere ad imnus . .. auditoris. perverserem“ ferner »de bonb per
ipsurn auditorem reeephs ab ülis pörsoms eccIcsiasuciiH que m curia Romans
deeesserant inleätaie et a condettipnatis in curia süa:«‘ Eine nicht mibe- /
deutende E'nvrmhme bildete das cRinluntenU'mv' sigilü ' cum- camere. Lin
die .Jahre 1328 -13112 ist Uns noch in Gul, db der StiirGfHiS-EsiUisrdhe de
diesbe'zügßcHes Manuale erhalten. Dte der Kammer schuldigen Stimmen
wurden jeweils am Schlüsse des Jahres abgelieiert, später, unter Behbdlkt 1\fl.
in halbjährlichen Raten.
,3;- CamemiMt: am- ätr Zeit Johanns XXt/f. - Dass wirv-füt; die
Pontifikate der Päpste römischer Reibe m der Zeit des grossen Schismas
mir sehr spärliche Materialien besümi. ist eine bekannte lind äussersi be¬
dauernswerte TfiatsÄclie. Ilm so willkommener wird die. Forschung: jeden
neuen Fund auf diesem Gebiete Ikgflissdn. Bei einem voritbcfgeUetideu
kurzen ■ Besuch' der Natioiulbiblioihck zu f loretu; wurde ich auf
3 Fitvaitzködices äüfmcrksavti, von denen einer <Nr XtX Bi) dem Pontifikat
Martins V; ahgehörl, während die beulen andern fNf. Xt.X SO uiid 311
aus der Zer! Johanns NX IIP stammen. Von den letztgenannten steift der
kreiere einen Teil eines ..Uber üjlroytu? et exitus camere aposipllce »rteha*
atus tempore coronaiionis sauchssimt d n. d Johannis *i prov snnnui
pontificis XXItf anno D nf itri Jh. Christi HlO du- >3 inqnsis miu" dar,
wälueiut Cod, XIX 81 sieh bei . uähgrenf Zusehen als ein...vollständiger
Jniroitusi£.xitiisband 3 Atis-der Zeh vom März 1413 bis Sept. 1414 erwies.
Rezensionen und Nachrichten.
L. Pastor. Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel¬
alters. 1 Bd. 3. u. 4. Auf!. Freiburg i. Br. 1901.
Pastors Geschichte der Päpste ist bereits bei ihrem ersten Erscheinen
von den hervorragendsten Kritikern mit grossem Beifall aufgenommen
worden. Hat schon die zweite Auflage durch Heranziehung neuer Quellen
und Arbeiten eine bedeutende Bereicherung erfahren, so gestaltete sich die
vorliegende, wie der Verf. selbst im Vorworte bemerkt, in »weitem Umfang
zu einer Neubearbeitung". Einmal wurde auch hier für verschiedene Ab¬
schnitte eine grosse Anzahl neuer Belegstücke aus verschiedenen Archiven
und Bibliotheken verwertet. Wie viele Handschriften sind nicht in diesem
inhaltschweren Bande verzeichnet, die das scharfe Auge des unermüdlichen
Gelehrten in ihrem Werte erkannt und für die Spezialgeschichte auf zahl¬
reichen Gebieten nutzbar gemacht hat. Pastors Papstgeschichte ist dadurch
geradezu zum Wegweiser in vielen Archiven und Bibliotheken geworden.
Dazu kommt, dass sich die Forschung in den letzten Jahren ganz besonders
dem Zeitalter des avignonesischen Exils und der Reformkonzilien zugewandt
und eine grosse Reihe neuer Publikationen zu Tage gefördert hat, die für
diese Auflage zu verwerten waren.
Die ganze Anlage des ersten Bandes der Papstgeschichte zeigt,
dass das erste Buch von dem Verfasser lediglich nur als Einleitung
grossen Stils gedacht war und dass auch bei den Pontificaten Martins V.
und Eugens IV. die Darstellung noch nicht in vollem Umfange er¬
setzen sollte. So mögen wir es begreiflich finden, wenn verschiedene
Fragen der inneren Verwaltung am päpstlichen Hofe (apostolische
Kammer, Kanzlei, Urkundenwesen) sowie der äusseren Beziehungen der
Päpste zu den deutschen Kaisern (Approbationsfrage u. a.), zu dem griechi¬
schen Imperium und dem christlichen Orient (die in jener Zeit besonders
lebhaft hervortretenden Unionsbestrebungen, Kreuzzugspläne) vielfach nur
andeutungsweise berührt wurden. Es wäre aber wohl zu wünschen gewesen,
dass der Verfasser die in diese Gebiete einschlagenden Arbeiten von Tangl,
Weizsäcker, Riezler (Vat. Akten) u. a., vor allem aber die neu erschienenen
Bände der deutschen Reichstagsakten wenigstens in den Litteraturvermerken
angeführt hätte. Dass gerade diese letztere Publikation in den Abschnitten
über Martin V. und Eugen IV. sich nirgends erwähnt findet, muss um so
mehr auffallen, als die Herausgeber jeweils die Ergebnisse ihrer Forschungen
Rezensionen und Nachrichten.
187
m einer kurzen, den Quellen selbst vorangestellten Einleitung der Haupt¬
sache nach zusammengefasst haben. Vgl. bes. die Ausführungen Beck-
mann’s über die »Entwicklung der Kirchenfrage von K. Sigmunds
Kaiserkrönung bis zum Reichstag zu Basel“. R. T. A. XI, 1—30.
Die zentrale Stellung des Papsttums in der Qesamtkirche, das Ver¬
hältnis der Kardinale, der Bischöfe und Würdenträger der einzelnen Länder
zu dem apostolischen Stuhle, worauf gerade für diese Periode besonders
Gewicht zu legen ist, kann nicht vollständig gewürdigt werden ohne eine
gründliche Erforschung des kirchlichen Benefizialwesens und der päpstlichen
Finanzverwaltung. Pastor hat an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen;
es sind aber auf beiden Gebieten noch gewaltige Aufgaben zu lösen, bevor
wir ein sicheres, abgeschlossenes Urteil darüber fällen können. Hier steht
vor allem auch der Landes- und Diözesangeschichte ein grosses Feld offen
und es wäre zu wünschen, dass so eingehende Untersuchungen, wie sie
Fraknöi über die Beziehungen Ungarns zum apostolischen Stuhle angestellt
hat, auch in anderen Ländern recht bald Nachahmung finden würden. Was
das Finanzwesen anbelangt, so sei nur darauf hingewiesen, dass die An¬
schauung (S. 99), Johann XXII. sei vornehmlich durch die neuen Lebens¬
bedürfnisse seinerzeit und den grossen Luxus jener Tage auf seine »Finanz¬
operationen“ verfallen, nicht mehr festgehalten werden kann. (Vgl. hiezu
die von mir gegebenen Mitteilungen dieses Heftes.)
Zu den herrlichsten Abschnitten dieses ersten Bandes gehören die
Untersuchungen über die litterarische Renaissance in Italien. Der Verf.
hat auf diese Fragen in einem Einleitungsabschnitt und wiederholt im
Laufe der Darstellung Bezug genommen und vor allem auch das Eindringen
des Humanismus an der Kurie in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen.
Manches bleibt freilich auch auf diesem Gebiete noch der Spezialforschung
Vorbehalten, ln welchem Umfang der Humanismus unter den römischen
Päpsten des beginnenden 15. Jahrhunderts, vor allem lnnocenz VII., zur
Geltung gekommen, ist noch immer nicht völlig klargestellt. Wäre es an
sich schon eine lohnende und dankenswerte Arbeit, wenn einmal die päpst-:
liehen Registerbücher, besonders die Lateranbände, von Bonifaz IX. bis
Martin V., ähnlich wie dies Ottenthal für die folgende Zeit gethan, gründ-,
lieh untersucht würden, so Hesse sich vor allem auch für unsere Frage
neues Material gewinnen; es könnten da auch wichtige Feststellungen über
die Deutschen an der Kurie gemacht werden. (Ueber »Gobelinus Persoen«
vgl. beispielsweise zwei unedierte päpstliche Schreiben in Reg. Lat. 122 A
fol. 9 V u. 44 v .
Allseitig umfassend und bis ins einzelne gehend wird die Darstellung
erst mit dem Pontifikat Nikolaus V. Mit voller Liebe hat sich der Verfasser
in die Wirksamkeit des edlen Papstes versenkt und dessen Thätigkeit, wie
die grossen Ereignisse und Persönlichkeiten seiner Zeit, soweit sie zur
Papstgeschichte Bezug haben, in meisterhafter Form und mit der Gewandt¬
heit und Gelehrsamkeit des grossen Historikers nach allen Seiten hin durch-
188
Rezensionen und 'Nachrichten.
forscht und beleuchtet. Mit Spannung folgen wir seinen Ausführungen
über Nikolaus V. selbst, seine kirchliche und kirchenpolitische Thätigkeit,
sein Verhältnis zu Kunst und Litteratur. Dazwischen die grossen Ab¬
schnitte über Nikolaus von Cusa und die Verschwörung des Stefano
Porcaro. Die orientalische Frage, die der Verfasser in den letzten Abschnitten
dieses Buches eingehend behandelt, findet ihre Weiterführung int vierten
Buche, in dem mit der gleichen Gründlichkeit und denselben grossen
Gesichtspunkten Leben und Wirken Calixt's 111. vor allem als Vorkämpfers
der Christenheit gegen den Islam zur Darstellung gelangt sind. Zur
Würdigung der ungeheueren Arbeitsleistung des Verf. muss noch besonders
hervorgehoben werden, dass er gerade für diese beiden so eingehend und
glänzend behandelten (das 3. Buch umfasst allein gegen 300 Seiten) Pontifi¬
kate zum grossen Teil auf seine eigenen Forschungen angewiesen war und
dass auch seit dem Erscheinen der letzten Auflage die Litteratur über diese
Zeit keine sehr grosse Bereicherung erfahren hat. E. Göller.
J. v. Pflugk- Harttu ng, .Die Bullen der Päpste bis zum Ende des
zwölften Jahrhunderts. Gotha 1901.
Der grösste Teil dieser Arbeit umfasst das Bullenwesen der Päpste
in der alten Kanzlei und schreitet dann vorwärts bis Cölestin III. Diese
zunächst rein chronologisch getroffene Anordnung des gewaltigen Stoffes
bildete aber kein Hindernis, zugleich auch eine innere sachliche Einteilung
für das Ganze zu gewinnen, da sich in der Entwicklung des päpstlichen
Bullenwesens gewisse Wendepunkte und Einschnitte feststellen lassen, die
es ermöglichen, die grosse Masse von Urkunden in einzelnen Gruppen
zusammenzufassen. So ergaben sich für den Verfasser zwei grosse Zeit¬
räume, von denen der erstere das Bullenwesen der alten Kanzlei umschliesst,
während der folgende von Leo IX. bis Cölestin III. reichende wieder in
3 grössere Abschnitte zerfällt, nämlich die Uebergangskanzlei (von Leo IX.
bis Honorius II.), das durchgebildete Bullenwesen (von Innozenz II. bis
Calixt III.), das schematische Bullenwesen (von Alexander III. bis Cölestin III.).
Dieser bis ins Detail durchgeführten Untersuchung, in der der Ver¬
fasser, soweit ihm das Material zur Verfügung stand, mit peinlicher Genauig¬
keit auch den kleinsten Merkmalen nachgegangen ist, geht ein Abschnitt
allgemeiner Natur über Urkundenarten, Material, Siegel und Schnüre,
Schreiber und Schriftwesen, Wesen und Vorkommnisse, Einflüsse und
Wirkungen und schliesslich über die Herstellung der Bullen voraus, in
dem der Verfasser zu einer Reihe von Ergebnissen gelangt, die für die
Diplomatik von bleibendem Werte sein werden. Auf der andern Seite
muss es aber als ein Mangel empfunden werden, dass v. Pflugk-Harttung
in diesem zusammenfassenden Werke das »Innere und Formale der Bullen*
unter Berufung auf seine früheren Aufsätze in der Archivalischen Zeit¬
schrift nur stiefmütterlich behandelt und das Hauptgewicht lediglich auf
Rezensionen und Nachrichten.
189
das Aeussere der Bullen legt Mit dieser Arbeit, so grosse Bedeutung
man ihr auch schon mit Rücksicht auf den Verfasser als einen der ersten
Kenner des päpstlichen Urkundenwesens beilegen muss, sind die Forschungen
auf dem von ihm behandelten Gebiete noch keineswegs zum Abschluss ge¬
langt; dazu war doch das ihm zur Verfügung stehende Material, so »über¬
legen« es auch sein mochte, nicht vollständig genug und es bleibt abzu¬
warten, wie viel von seinen Ergebnissen und Aufstellungen und nicht zu¬
letzt auch von seiner Terminologie festgehalten werden wird. E. G.
H. V. Sauerland, Vatikanische Urkunden und Regesten zur Ge¬
schichte Lothringens. Erste Abteilung. Metz 1901.
— - Der Psalter Erzbischof Egberts von Trier, Codex Ger¬
trudianus in Cividale. Historisch-kritische Untersuchung. Trier 1901.
Es darf für die Geschichte von Elsass-Lothringen als eine sehr zu
begrüssende und erfreuliche Thatsache angesehen werden, dass fast gleich¬
zeitig mit der Arbeit H a u v i 11 e r s über die Strassburger Diözese die
Veröffentlichung der Vatikanischen Quellen zur Geschichte Lothringens in
Angriff genommen worden ist. S’s erster Band unterscheidet sich in
mancher Hinsicht von der Publikation des Bearbeiters der Strassburger
Diözese, indem der Verfasser zunächst davon abgesehen hat, seinem Buche
eine grössere Untersuchung des von ihm gebotenen Materials vorauszu¬
schicken. Ueber die Zweckmässigkeit und den Wert einer derartigen Ver¬
arbeitung des Stoffes kann man verschiedener Meinung sein; S. hat in
dieser Veröffentlichung davon abgesehen, weil er in einer andern, soeben
auch erschienenen Quellenpublikation über die Rheinlande auf das gleiche
Gebiet und den gleichen Gegenstand zurückkommen musste. Was die
Edition selbst, die die Zeit vom 24. Dezember 1294 bis 25. April 1342
umfasst, angeht, so hat der Herausgeber in wohlthuendem Gegensatz
zu Hauviller sich bemüht, das vorliegende Material in möglichster
Kürze darzubieten. Dadurch ist es ihm möglich geworden, in einem ver¬
hältnismässig dünnen Bande einen ziemlich grossen Zeitraum zu behandeln,
obwohl er, was in dieser Arbeit m. W. zum ersten Male geschehen, auch
die Kameralakten durchforscht und für seine Publikation verwertet hat.
Dadurch hat das ganze Buch eine grosse Bereicherung erfahren, für das
Pontifikat Johanns XXII. allein eine Vermehrung um etwa 60 Nummern.
Für die Veröffentlichung dieser Stücke verdient der Verfasser um so
grössere Anerkennung, als es mitunter sehr umständlich und mühsam ist,
aus der nicht geringen Anzahl indexloser Kameralienbände das Material
zusammenzusuchen. Nur kurz sei darauf hingewiesen, dass, worauf übrigens
nicht viel ankommt, in der Angabe der Provenienz der einzelnen Kameralien¬
nummern kein einheitliches System durchgeführt ist Da uns die Libri
ordinarii für die einzelnen Jahre meistens in mehreren Exemplaren erhalten
sind, wäre es wohl zu wünschen, dass man entweder alle, oder was noch viel
190
Rezensionen und Nachrichten.
einfacher wäre, die mit dem Approbalionszeichen versehenen Bände in der
Citation anführen würde, soweit solche vorhanden sind. Im übrigen genügt
ein Exemplar. Jedenfalls aber sollte das einmal begonnene Schema bei¬
behalten werden. Das gleiche gilt auch für den Fall, wenn eine Zahlung
sowohl in den Libri ordinarii als in den Quittungsregistern gebucht ist
Erwähne ich beide Quellen an der einen, so werde ich sie auch an der
andern Stelle anmerken müssen. Da die für diese Publikation in Betracht
kommenden Collectorenbände 3 u. 135 bereits durch Kirsch publiziert
waren, hat S. sich darauf beschränkt, in kurzen Regesten auf dieselben zu
verweisen.
Im Anschluss an S.s vorzügliche Arbeit möchte ich darauf aufmerksam
machen, dass dieQuittungen für die Zehntgelder, die Raymundus deValleaurea,
der in Coli. nr. 3 erwähnte Kollege des Trierer Kollektors Peter Guigonis, in
den Diözesen Lausanne, Genf und Sitten gesammelt und an die apostolische
Kammer abgeliefert hat, in Obi. 12, fol. 125 v , 132, 139 v , 142 sich finden.
Dabei heisst es in Obi. 12, fol. 125 v , Raymundus de Valleaurea sei »ad
exigendum et recipiendum nomine camere domini nostri pape peccunias
tarn sexennalis quam triennalis decimarum in civitatibus et diocesibus et
provinciis Treveren. et Bisuntinen, dudum per sedem apostolicam imposi-
tarum commissarius una cum venerabili viro domino Petro Guigonis de
Castronovo, archidiacono de Vico in ecclesia Meten." vom apostolischen
Stuhle beauftragt, und wenn auch die von ihm abgelieferten Summen nicht
aus dem Trierer Bezirk stammen, so dürfte doch erwähnt werden, dass in
den folgenden Nummern fol. 132, 139 v und 142 unter denjenigen, die das
gesammelte Geld der Kammer überbrachten, sich auch »Johannes de Roseriis,
thesaurarius Tullensis" befand. - Ferner möchte ich noch auf ein Register
der Kollektorienserie des Vat. Archivs hinweisen, das auch für die
von dem Verfasser ins Auge gefassten Gebiete nicht ohne Wert ist. Es
ist uns als Duplikat in den Nummern 350 und 35J erhalten und enthält
ein Verzeichnis von Kommissionsbullen, die die päpstlichen Legaten und
Kollektoren in den Jahren 1317-23 in Sachen der päpstlichen Kammer
für sich und andere entweder erhalten oder auf ihrer Reise zur Ueber-
bringung an' die Adressaten mitgenommen haben. Fol. 60: Legatio Ala-
mannie in provinciis Magontin. Treveren. et Colonen. — Die 4. iul. anno
quo supra XVII (1317) discreti viri magistri Petrus Duranti, canonicus
Ebredunen. et B[ernadus] de Montevalrano, rector ecclesie de Verdono, dioc.
Tholosan. fuerunt missi per prefatum dominum nostrum ad partes Alamannie
cum litteris, que sequuntur, super fructibus beneficiorum vacantium per
triennium eolligendis. — Es folgt nun die Aufzählung von 28 Bullen unter
kurzer Angabe des Inhalts. Am 16. Sept. 1318 erhielten die Genannten 2
weitere Schreiben. »Postque, heisst es dann, die 30. octob. anno D ni 1321
ind. IV. die 8. ian. dictus d. Petrus Durandi arripuit iter suum.“ Im Ver¬
laufe dieses weiteren Aufenthaltes erhielt er zu wiederholten Malen bis
zum Schluss des Jahres 1322 mehrere Kommissionsbullen. Ein grosser
Rezensionen und Nachrichten.
191
Teil dieser hier erwähnten päpstlichen Scheiben-ist in den gedruckten
Werken, vor allem bei Riezler, Vat. Akten etc. schon ausführlich publiziert.
— Für die Diözese Toul findet sich ein Eintrag fol. 54: [pro] fructibus
decanatus Tüllen. - 1323 (1322) die ultima decembr. fuerunt tradite tres
littere bullate Johanni procuratori domini Ademarii Targe, decani Tüllen.
Es werden nun im einzelnen die Adressaten aufgezählt.
Dieses ganze Register ist von höchster Bedeutung vor allem auch
deshalb, weil wir aus ihm über die einzelnen Kollektoriebezirke verschiedene
Aufschlüsse erhalten, die uns andere Quellen nicht gegeben hätten. Was
gerade den oben erwähnten Kollektor Petrus Durandi angeht, so ist es
dpch sehr wichtig, dass wir (vgl. Kirsch, Kollektorien S. 81) hier
nun auch über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland nach dem Jahre
1320 neue Nachrichten erhalten; ausserdem können wir hier aus einer
Unsumme von Beispielen ersehen, welch grosser Zeitraum oft zwischen der
Ausfertigung und Expedition der päpstlichen Bullen lag. - Unter Bezug¬
nahme auf die Ausführungen von Kirsch in diesem Hefte (S. 125)
sei noch erwähnt, dass wir für das 14., 15., 16., 17. und 19. Pontifikats¬
jahr Johanns XXII. in Coli. 280 ein Kammerregister besitzen, in dem
die an der Kurie vakanten und von ihr besetzten Benefizien sich ver¬
zeichnet finden. Darunter auch verschiedene, die lothringischen Gebiete
angehende Nummern, die S. nicht veröffentlicht hat. So besonders fol.
35 (Ueberschrift: provincie Treveren. et Bisuntin.) fol. 57 (Ueberschrift:
provincia Treveren. anno XVI); ausserdem auch fol. 22 v und fol. 23. Dass
dieses Register von höchster Bedeutung für die Benefizienfrage und das
Finanzwesen unter diesem Papste ist, braucht nicht besonders hervorgehoben
zu werden.
2. Unter Hinweis auf seine Abhandlung über „Bücherei und Bücher¬
wesen im Mittelalter“ teilt uns Max Keuffer, der dem hier zu be¬
sprechenden Werke ein Begleitwort mit auf den Weg gegeben, folgendes
mit: „Während der Abfassung derselben wurde es mir deutlich, dass die
Bearbeitung des Codex von Cividale am besten geteilt würde, dergestalt,
dass die Geschichte der Handschrift als eines liturgischen Buches von
einem in liturgischen Dingen bewanderten Historiker und ihre kunst¬
geschichtliche Seite gleichfalls von einem tüchtigen Fachmann behandelt
würde."
Die Bearbeitung des historischen Teiles dieser herrlich ausgestatteten
und verdienstvollen Publikation hat nun Dr. Sauerland übernommen,
ln seinen klaren und übersichtlichen Ausführungen gelangt S. zu höchst
interessanten Ergebnissen; die Beschreibung der Handschrift wie die Ge¬
schichte des Codex selbst ist mit peinlicher Gewissenhaftigkeit und
kritischem Scharfsinn durchgeführt. Der in Cividale aufbewahrte Codex,
dessen Hauptbestandteile — ein Psalterium mit Allerheiligenlitanei und
einer Reihe von Orationen, die sogen. Gertrudianischen Gebete und
schliesslich ein Kalendar und Nekrologium - eingehend besprochen
192
Rezensionen und Nachrichten.
werden, wurde auf Anordnung Bischof Egberts von Trier wahrscheinlich
in der Abtei' Reichenau hergestellt, im Trierer Dome beim liturgischen
Chorgebet verwendet, gelangte von dort in die Hände der russischen
Fürstin Gertrud, — so erklärt iich die Hinzufügung der Gertrudianischen
Gebete mit den hochinteressanten Illustrationen - kam von da (1139—
1143) in den Besitz des Klosters Zwiefalten, wo als weitere Ergänzung
Kalendarium und Nekrologium hinzugefügt wurden, später dann in den
Besitz der Grafen von Andechs, wie S. mit guten Gründen vermutet, und
schliesslich in die Hände der hl. Elisabeth, der Enkelin des Grafen Berthold IV.
von Andechs, deren Oheim ihn für den Dom von Cividale erbat
Der Codex hat also eine äusserst wechselvolle Geschichte. Die Ent¬
stehung des Psalters auf der Reichenau kann allerdings nur aus dem kunst¬
historischen Teile wahrscheinlich gemacht werden, wie der Verfasser aus¬
drücklich S. 8 hervorgehoben hat Den Hauptwert hat S. in seiner Unter¬
suchung auf die Sichtung und Beschreibung des Inhaltes sowie die Ge¬
schichte des Codex gelegt; zugleich ergaben sich hieraus auch einzelne
wertvolle Angaben für die allgemeine Geschichte, besonders über das Ver¬
hältnis Russlands zum apostolischen Stuhle. Der Codex hat ferner m. E.
eine nicht geringe Bedeutung für die Geschichte der Liturgie, wie aus der
genauen Inhaltsangabe S.’s unschwer zu erkennen ist, und es wäre wohl
nicht ohne Wert gewesen, in dieser Beziehung eine Untersuchung anzu¬
stellen und zu zeigen, in welchem Zusammenhang derselbe zu den übrigen
liturgischen Büchern jener Zeit steht; man darf nur einen Blick in die
Publikationen von Delisle, Ebner, Ehrensberger u. a. thun, um sofort zu
erkennen, dass die Zusammenstellung des Psalteriums mit der Allerheiligen¬
litanei und den verschiedenartigen Orationen nicht auf einer Zufälligkeit
beruht, sondern in der Gestaltung des damaligen Chorgebets seinen Grund
haben muss. Vielleicht hätten sich hieraus auch bestimmte Anhaltspunkte
für die Chronologie des Codex selbst ergeben. Mir will scheinen, dass
aus der Bitte „ut regem nostrum et exercitum christianorum conservare
digneris" ein sicherer Schluss auf die Vakanz des deutschen Kaiserthrones
nicht gemacht werden kaun. Hinsichtlich der S. 14 erwähnten Oration
de nocivis rebus timendis, die S. als „abergläubischen Giftsegen" be¬
zeichnet, möge hervorgehoben werden, dass diese kirchliche Benediktion
nach der ikonographischen Seite (der hl. Johannes wird angerufen zum
Schutze „ab omni prestigiorum sive veneficiomm periculo") nicht ohne Wert
ist. - Diese wenigen hier vorgebrachten Bemerkungen sollen aber in
keiner Weise uns abhalten, den hohen Wert und die wissenchaftliche Be¬
deutung dieser so interessanten Untersuchung vollauf anzuerkennen.
E. Göller.
Rezensionen und Nachrichten.
193
Concilium Tridentinum, Diarioruin, actorum, epistitlaruin, tractatuuni
vova collectio. Edidit Societas Goerresiana. Tomus primus. Diarioruin
pars prima. Collegit, edidit, illustravit Sebastianus Merkte. Friburgi
Brisgoviae. Sumptibus Herder. 1901. CXXIX et 931 in 4.
Mit der alten Losung: Hie Sarpi, hie Pallavicini, die seit
Jahrhunderten der Geschichte des Konzils von Trient wie ein Schatten an¬
hing, wird es nun wohl bald ein Ende nehmen, und so sehr es von dem
gewaltigen Eindrücke zeugt, den des letzteren Werk auf Mit- und Nach¬
welt hervorrief, dass die Geschichtsforschung es so lange bei seiner Dar¬
stellung bewenden liess, so kann doch kein Zweifel bestehen, dass die Zeit,
welcher Pallavicini genügen konnte, längst vorüber ist. Die Forschung in
den Archiven thut gewiss in zahllosen Fällen dar, dass der berühmte Jesuit
wie auch etwas später der Oratorianer Raynald nicht nur mit grösster Ge¬
wissenhaftigkeit alle damals zugänglichen Quellenschachte aufgedeckt und
ausgebeutet, sondern auch, im vorteilhaftesten Gegensätze zu Sarpi, die
Wege, die sie gegangen sind, offen dargelegt und vor niemand verborgen
haben; aber man will gegenwärtig, und mit Recht, in der Verwertung der
Dokumente nicht auf das Urteil eines andern, selbst wenn es als unbeein¬
flusst gelten könnte, angewiesen sein, noch sich mit einer blossen Auswahl
von Dokumenten begnügen, wo man das Ganze und dazu in ungleich ge¬
nauerer, streng kritischer Fassung haben kann. Im Einzelnen ist ja auch
seit Pallavicini und Raynald mancher Beitrag zur Geschichte des Konzils
von Trient geboten worden; in der Hauptsache kann man aber nur wenig
über diese beiden hinaus, so dass gerade hier die Fortführung der Konzilien¬
geschichte wegen der Unzulänglichkeit der veröffentlichten Quellen ins
Stocken geriet.
Dieser Zustand soll nun durch das grosse Unternehmen der Görres-
Gesellschaft vollständig beseitigt werden, und wer den vorliegenden ersten
Band etwas näher betrachtet, wird sich durch die überwältigende Fülle von
Fleiss und Ausdauer, von Gelehrsamkeit und Sicherheit, was Form wie In¬
halt betrifft, durch den ungeahnten Reichtum an kostbarem geschichtlichen
Material, das er in exaktester Verarbeitung bietet, durch die Energie und
unnachgiebige Beharrlichkeit des Forschers, die auf jeder Seite sichtbar
sind, leicht überzeugen, dass der Anfang ein guter ist und auch für die
Fortsetzung zu den besten Hoffnungen berechtigt. Bei einem Bande, der
über tausend Seiten in möglichst reichhaltigem Quartformat und mit einem
sehr ausgedehnten Apparat an textlichen wie sachlichen Noten enthält, wird
es gewiss nicht an Irrtümern und Versehen fehlen; wie sehr aber dem
Herausgeber Merkle daran lag, der Sache selbst zu dienen und seiner
Arbeit jede erreichbare Zuverlässigkeit zu geben, beweist nicht am wenigsten
das Verzeichnis der Addenda et corrigenda am Schlüsse. Es soll daher
hier auf solche Einzelheiten nicht eingegangen werden, um so weniger,
als der Herausgeber selbst wie die übrigen Mitarbeiter in den folgenden
Römische Quartalschrift 1902
13
194
Rezensionen und Nachrichten.
Bänden Gelegenheit haben werden, berichtigend einzugreifen, wo es sich
als nötig erweisen sollte. Eine kurze Inhaltsübersicht wird unsere Leser in
den Stand setzen, Wert und Bedeutung dieses Tomus primus und damit
die Wichtigkeit des ganzen Werkes zu beurteilen.
An der Spitze des Bandes steht ein sehr gnädiges Breve Sr. Heilig¬
keit Leos XIII. an den Präsidenten der Görres-Gesellschaft und den Leiter
des römischen Institutes, in welchem der Papst dem grossen Unternehmen
seine warme Empfehlung mit auf den Weg gibt. Es folgen dann p. XIII
bis CXXIX die Prolegomena, die gleich dem ganzen kritischen Apparat in
lateinischer Sprache gegeben sind, da der universelle, theologische Charakter
des Ganzen dies erheischte. Hier handelt Merkle zunächst von den Monu-
menta Tridentina im allgemeinen und legt in sicherster Begründung die
Notwendigkeit dar, das Material für die Geschichte des Konzils in Gesamt¬
heit und zwar nur nach den besten und originalsten Vorlagen zu veröffent¬
lichen. Daran schliessen sich die Ergebnisse ausgedehnter Forschungen
und Reisen durch Italien, Spanien, Deutschland und Frankreich, mit dem
Nachweis aller wichtigen Fundorte für einschlägige Archivalien oder Hand¬
schriften. P. XXXIV beginnt der eigentliche Gegenstand der Editions-
thätigkeit Merkle’s, die Abhandlung über die Konzilstagebücher oder Diarien,
die vollständig aufgezählt werden. Das zweite Kapitel der Prolegomena,
p. XXXVI - LXV1II, gilt dem Konzilspromotor Hercules Severoli und seinem
Commentarius, um welchen sich Merkle schon früher in scharfsinniger
Untersuchung das Verdienst erworben hatte, den Verfasser, nämlich Severoli,
und die grundlegende Bedeutung für unsere Kenntnis der ersten vier
Konzilsmonate darzuthun, da auf diesem Commentarius für die genannte
Zeit selbst die Akten Massarellis beruhen. Von Massarelli handelt dann
ausführlich das dritte Kapitel, p. LXVIII—CXXIV mit vielen Unterab¬
schnitten, in denen Leben, Thätigkeit, Charakter und Schriften des Konzils¬
sekretärs, unter diesen namentlich seine Tagebücher und die verschiedenen
Rezensionen der Akten, endlich die vielen handschriftlichen Materialien
behandelt werden, die in Massarellis Besitz oder Verwahrung standen und
nach seinem Tode früher oder später in das vatikanische Archiv überführt
wurden.
Die Text« selbst umfassen 873 Seiten und bieten an erster Stelle
den Commentarius des Severoli, der vom 11. Dezember 1545 bis zur
Translation nach Bologna im März 1547, mit einigen Zusätzen auch noch
bis zum Beginn des Jahres 1548 reicht. Es folgt S. 151—399 bezw. 404
das erste Diarium Massarellis, das vom 22. Februar bis 2. Mai 1545
lateinisch, von da bis zum Schlüsse am 1. Februar 1546 italienisch ge¬
schrieben ist und Tag für Tag die das Konzil, die Legaten und Prälaten
betreffenden Vorgänge, Empfang und Sendung von Schreiben u. s. w.
aufzeichnet. Das zweite Diarium, S. 407 - 466, dem eine gedrängte Dar¬
stellung der Vorgeschichte des Konzils seit 1536 vorausgeht, ist nicht viel
mehr als ein kurzes Summarium vom 6. Februar 1545 bis zur Translation
Rezensionen und Nachrichten.
195
am 11. März 1547. Ungleich wichtiger sind wieder das 3. und 4.,
S. 469—873, welche mit dem 18. Dezember 1545 und mit der ersten
Generalkongregation anhebend die ganze erste Trienter und die Bologneser
Periode bis zur Suspension des Konzils durch Paul III. am 13. September
1549 durchführen und dann noch bis zum Tode dieses Papstes am 10 Nov.
gleichen Jahres fortgesetzt sind.
Fügen wir nun noch aus dem Prospekte des Ganzen hinzu, dass
zwei folgende Bände Fortsetzung und Abschluss der Tagebücher bringen
werden, dass mit dem 4. Bande, dessen Druck schon weit vorangeschritten
ist, nach der eingehenden Vorgeschichte des Konzils die Herausgabe der
Originalakten beginnt, für welche 6 Bände in Aussicht genommen sind,
dass endlich auch die Konzilskorrespondenz zum grossen Teile bereits
bearbeitet ist und nach Fertigstellung des eben genannten Bandes erscheinen
wird: so kann sich der Leser leicht ein Urteil über den Zweck und die
Anlage des ganzen Werkes bilden, das dazu bestimmt ist, der Geschichte
des Konzils von Trient als ebenso erschöpfende wie unbedingt zuverlässige
Grundlage zu dienen.
Jeder Band wird seinen eigenen Index nominum et rerum erhalten,
und in dem vorliegenden ersten Bande hat Prof. Merkle für diese Indices
ein Specimen geschaffen (S. 875 — 927), das uns nach Anlage, Genauigkeit
und Vollständigkeit, abgesehen von kleineren Unregelmässigkeiten in der
alphabetischen Folge, unübertrefflich scheint und von neuem dafür Zeug¬
nis gibt, dass sich der Herausgeber keiner der von ihm selbst aus höchste
gespannten Anforderungen entzogen hat. Aber nicht nur ihm, sondern
auch dem Verlage hat dieser Index wie überhaupt der Druck des ganzen
Bandes ganz ausserordentliche Leistungen zugemutet, denen sich die Firma
Herder in vornehmster Eleganz unterzogen hat. Beigegeben ist ein Plan
der Stadt Trient nach einem venetianischen Drucke aus dem Jahre 1563
Georg Freiherr von Hertllng. Augustin. Der Untergang der
alten Kultur. Mit einer Kunstbeilage in Farbendruck und 50 Abbildungen.
112 S. Mainz. Kirchheim.
Nicht um unsere Leser auf dieses Buch aufmerksam zu machen oder
ihnen seinen Inhalt zu skizzieren, kommen wir auf v. Hertlings Augustin
zu sprechen, da in diesem Falle das blosse Erscheinen die wirksamste
Empfehlung war und die schnelle Verbreitung der 1 itterarischen Besprechung
vorauseilte, sondern um der pflichtmässigen Anerkennung für ein hervor¬
ragendes, in mancher Beziehuug klassisches Werk zu genügen, das in einem
so knappen Rahmen von einer so weitragenden Persönlichkeit aus einer so
stürmischen Epoche der Völkergeschichte ein schön abgerundetes, von Satz
zu Satz mit Geist und Sorgfalt durchgeführtes Bild entwirft Wie man jetzt
allenthalben Geschichte schreibt, musste es fast als eine Verwegenheit er¬
scheinen, auf den Raum von etwas über 100 Seiten, der noch durch viele
1%
Rezensionen und Nachrichten.
Illustrationen beengt ist, alle die Ereignisse zusainmenzudrängen, die ein
Jahrhundert der Umwälzung, gewaltiger geistigen wie physischen Kämpfe,
ein Jahrhundert vollständigen Umschlages in Religion und Weltanschauung
mit sich brachte; aber wie die Kunst des Lichtdruckes aus einem grossen
Gemälde ein kleines, daraus ein noch kleineres anfertigt, in welchem man
keine der Linien und Figuren des grösseren vermisst, im Gegenteil den
Gesamteindruck viel schärfer und bleibender empfängt, so fehlt auch hier
in dem Charakterbilde des hl. Augustinus und seiner Zeit kein Strich, und
nirgendwo, wenn wir etwa von der leider etwas kurz gehaltenen Ent¬
wickelung von Augustins Gnadenlehre und seinen Schriften gegen den
Pelagianismus absehen, nirgendwo hat die Kürze der deutlichen und scharf-
linigen Zeichnung Eintrag gethan. Man ist im Zweifel, welchem Ab¬
schnitte des Buches man den Vorzug geben soll, dem ersten, der uns das
Ringen Augustins mit dem Zweifel und den Versuchungen der Welt bis
zum herrlichsten Siege über beide beschreibt, oder einem der folgenden,
in welchen wir Augustins reife Philosophie und seine eminente Thätigkeit
in Hippo als Bischof, Lehrer, Kirchenvater, als Leuchte der ganzen Christen¬
heit, als Hort des wahren Glaubens gegen alle Irrlehrer kennen lernen;
wenn man aber das Schlusskapitel mit dem überaus geistvollen Abschnitt
über Augustins Schrift vom Staat Gottes gelesen hat, bedauert man lebhaft,
dass das Buch, zu Ende ist und dass der Verfasser es sich versagen
musste, die mächtig befruchtende Wirksamkeit des Lebens und der Schriften
Augustins durch alle folgenden Jahrhunderte zur Darstellung zu bringen.
Franz Xaver Kraus. Cavour. Die Erhebung Italiens im neun¬
zehnten Jahrhundert. Mit einem Lichtdruckbild nnd 65 Abb. 100 Seiten.
Mainz. Kirchheim.
Ueber den bekannten Connetable Karl von Bourbon, der im Früh¬
jahr 1527 das Heer Karls V. gegen Rom führte und bei der Erstürmung
der Stadt am 6. Mai des genannten Jahres ums Leben kam, schrieb i. J.
1852 ein Herr von Schwartzenau eine Biographie. An Karl v. Bourbons
Namen ist ausser der Empörung gegen seinen Herrscher Franz I. von
Frankreich unabänderlich das grauenvolle Verhängnis der Stadt Rom ge¬
knüpft, welches noch heute als der Sacco di Roma ihre Bewohner mit
Schrecken erfüllt. Zu der vorgenannten Biographie fällt daher Alfred von
Reumont, ohne im übrigen auf deren wissenschaftlichen Wert einzugehen,
das kurze Urteil: »Dass aber ein Herr von Schwartzenau sich einen Mann
wie den Connetable von Bourbon zum Helden gewählt hat, übersteigt das
Maass des Erlaubten.« (Gesell, der Stadt Rom. 3. Bd. 2 S. 847). Das¬
selbe Urteil scheint mir sowohl in Hinsicht auf den Gegenstand wie den
Verfasser wie die Durchführung der vorliegenden Schrift das zutreffendste
zu sein, um so mehr, als der damaligen Einnahme Roms doch sehr bald
der Friede zwischen kirchlicher und weltlicher Macht gefolgt ist, der heute
Rezensionen und Nachrichten.
197
für Italien noch in unabsehbarer Ferne liegt. Unbeschadet im übrigen der
unbefangenen Würdigung und Hochschätzung des verewigten Verfassers,
dessen Charakter so viel des Ausserordentlichen an sich trug.
Emil Goeller. König Sigismunds Kirchenpolitik vom Tode Boni-
faz’ IX. bis zur Berufung des Konstanzer Konzils (1404—1413). VIII u.
228 S. Freiburg. Herder.
In fünf Abschnitten behandelt die Schrift ihren Gegenstand und
zwar in einer Weise, die in ihr keineswegs eine Erstlingsarbeit vermuten
lässt. Kaiser Sigismund ist gewiss nicht in allen Lagen ein Muster von
Lebensernst und Herrscherkraft oder auch von Zuverlässigkeit und Beharr¬
lichkeit gewesen; aber seiner Kirchenpolitik, die von weitem her die Be¬
seitigung des unseligen Papstschismas ins Auge fasste und in besonnener
Konsequenz durchgeführt wurde, bis sie zum unvergänglichen Ruhme für
Sigismund selbst zu der grossen That des Konzils von Konstanz führte,
dieser Kirchenpolitik zollt der Verfasser, und ganz gewiss mit Recht, das
rückhaltloseste Lob. Dennoch ist der Titel Kirchenpolitik etwas zu enge
gefasst; denn auch der lange Kriegszustand zwischen Sigismund und Venedig,
die hochfliegenden Bestrebungen des Königs Ladislaus von Neapel, die
Verhältnisse im Reiche unter und nach Ruprecht mussten nebst andern
Gegenständen in den Bereich der Erörterung gezogen werden, die sich
dabei immer auf der Höhe der Forschung bewegt und auch die jüngsten
Erscheinungen genau verwertet. Die Bemerkungen, die auf S. 91-93 an
die Bestätigung der Königswahl Sigismunds durch den neuen Papst
Martin V. geknüpft werden, scheinen mir allerdings zu weit zu gehen und
der genügenden Begründung zu entbehren; die Approbation dürfte sich
doch wohl leicht aus der Absicht erklären lassen, diesen Akt durch einen
von der ganzen Christenheit anerkannten Papst vollziehen zu lassen. Wenn
auf S. 119 der Ruf: »Viva lo re Vinceslao" authentisch ist, so vermisst
man eine Erklärung dafür, das König Ladislaus nun einmal Wenzel heisst.
Mehrere Einzelfragen werden in einem Anhänge (S. 179-208) durch¬
geführt; eine Beilage bringt die bedeutsame Relation über eine Gesandt¬
schaft Sigismunds und Venedigs an die Pisaner Kardinäle aus dem Jahre
1408. Der Schrift wird in der Litteratur zur Beilegung des grossen Papst¬
schismas eine hervorragende Stelle anzuweisen sein.
Aloys Meister. Die Fragmente der Libri VIII Miraculorum des
Cäsarius von Heisterbach. Vierzehntes Supplementheft der Römischen
Quartalschrift. Rom 1901. XLIII u. 221 S.
Aus drei Handschriften, die sich in Bonn, Trier und Soest befinden
und bisher zwar nicht unbekannt, aber doch nicht richtig eingeschätzt waren,
gibt Meister die drei ersten, wahrscheinlich einzigen Bücher einer Schrift
des bekannten Cistergiensermönches Cäsarius von Heisterbach heraus, die
198
Rezensionen und Nachrichten.
als verloren galt und in dem von Cäsarius selbst aufgestellten Verzeichnis
seiner Schriften den Titel führt: Volumen diversarum visionum seu mira-
culorurn. Libri VIII. Die Schrift bildet eine Fortsetzung oder, wie der
Herausgeber vorschlägt, eine zweite Folge der bekannten und überaus ver¬
breiteten Legendensammlung des Heisterbacher Mönches: Dialogus Magnus
visionum seu Miraculorum. Libri XII; mit dieser teilt sie auch die hohe
Bedeutung für »Sittengeschichte, Sagenforschung, Mythologie und Legenden¬
poesie.“ Der Herausgeber hatte nicht die Absicht, die äusserst vielseitige
schriftstellerische Thätigkeil zu behandeln, die Cäsarius als Homilet, Exe¬
get, Lehrer und Erzähler entwickelte, gibt aber doch in der Einleitung
p. XVIII -XLIII ausser den litterarisch-handschriftlichen Nachweisen manchen
Beitrag zur Würdigung des merkwürdigen und anziehenden Mannes; ich
möchte besonders auf die recht sinnige Beurteilung der Mirakel und Anek¬
doten des Heisterbachers, p. XXXI - XXXIV hinweisen. Die textkritische
Behandlung ist äusserst genau und thut des Outen eher zuviel als zuwenig.
Jakob Schmidt. Die katholische Restauration in den ehemaligen
Kurmainzer Herrschaften Königstein und Rieneck . (Ludwig Pastor, Er¬
läuterungen etc . zu Janssens Gesch . des deutschen Volkes. Bd. 3 Heft 1).
Freiburg. Herder. XII u. 124 S.
Im Jahre 1559 fiel die Grafschaft Rieneck mit dem Hauptorte Lohr
als erledigtes Lehen an Mainz zurück, und i. J. 1581 kam auch die Herr¬
schaft Königstein im Taunus als Reichslehen an das Erzbistum. Beide Ge¬
biete waren im Ganzen dem Luthertum anheimgefallen, und mehrere
Mainzer Kurfürsten Hessen es dabei bewenden, bis mit Johann Adam von
Bicken (1602) und mit Johann Schweikart von Cronberg (1604) Männer
den Stuhl des hl. Bonifacius bestiegen, die entschlossen waren, von den
Rechten, die ihnen der Augsburger Religionsfriede gab, Gebrauch zu
machen. So vollzog sich im wesentlichen während der Jahre 1602-1604
die Zurückführung der beiden Gebiete zur katholischen Kirche, friedlich
und ohne Gewalt oder Aufruhr; nur in einigen Orten der Grafschaft
Rieneck, deren Hoheit zwischen Mainz und Hanau geteilt war, stiess das
Werk auf grössere, zum Teil dauernde Hindernisse. Die fleissige und
sorgfältige Arbeit verfolgt diese Vorgänge an der Hand eines reichen
Materials, das vornehmlich aus dem Kreisarchiv von Würzburg stammt,
von Ort zu Ort und vereinigt in bester Weise die Lokalgeschichte mit der
allgemeinen. Die theologische Fakultät zu Münster hat die Arbeit mit
grossem Wohlwollen als Inauguraldissertation angenommen.
In der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N. F. Bd. 16
Heft 3 u. 4, S. 1-82, gibt Fr. von Weech den Briefwechsel zwischen
Johann Friedrich Böhmer und den beiden Mone, dem Vater Franz Joseph
und dem Sohne Fridegar heraus, den seinerzeit Johannes Janssen für
Rezensionen und Nachrichten.
199
Böhmers Leben und Briefe nicht hatte erhalten können und der i. J. 1900
an das badische Generallandesarchiv gekommen ist. Derselbe umfasst 60
Stöcke und zieht sich durch die Jahre 1835-1863, in welchem Böhmer
am 22. Oktober starb. Wissenschaftliches und litterarhistorisches Interesse
haben vor allem die zwischen Böhmer und dem älteren Mone ausge¬
tauschten Briefe, zwei Männern von allbekanntem Ernst der Forschung
und gereiften Anschauungen, während der jüngere Mone von Anfang an
in krankhafter Unstätigkeit befangen war und derselben immer mehr zum
Opfer fiel. Darüber handelt der Herausgeber in der Einleitung; ausserdem
enthalten die zahlreichen Anmerkungen sehr schätzenswerte Nachrichten
über Persönlichkeiten und wissenschaftliche Arbeiten, die in dem Brief¬
wechsel berührt werden. E h s e s.
Conradus Eubel. Hierarchia Catholica Medii Aevi sive Summorum
Pontificum, S. R. E. Cardinalium, Ecclesiarum Antistitum Series ab anno
1431 usgue ad annum 1503 perduda e documentis Tabularii praesertim
Vaticani colleda, digesta, edita. - Monasterii MDCCCCI, Sumptibus et
typis librariae Regensbergianae. VIII, 328 Seiten, gr. 4°.
Als Eubel vor 3 Jahren die »Hierarchia Medii Aevi" erscheinen
Hess, ohne irgend ein Anzeichen oder eine Andeutung, dass sie über den
Endtermin des Bandes, das Jahr 1431, hinaus weitergeführt werden sollte,
da wurde alsbald, unter anderem auch an dieser Stelle, der Wunsch nach
einer Fortsetzung ausgesprochen und dem selbstlosen Bienenfleiss und der
wissenschaftlichen Akribie des Herausgebers zugleich mit dieser Vertrauens¬
kundgebung die verdiente Anerkennung gezollt. Glücklicherweise blieb
Eubel für dieses begreifliche Verlangen der wissenschaftlichen Welt nicht
unempfindlich; schon nach 3 Jahren konnte er diese Fortsetzung, die
wenigstens bis zum Regierungsantritt Julius’ II. reicht, vorlegen. Ich sage
»wenigstens", denn meines Erachtens wäre es ein viel natürlicherer Ab¬
schluss gewesen, wenn das Werk bis zum Tridentinum fortgesetzt worden
wäre. Der jetzige Endtermin wurde nur gewählt mit Rücksicht darauf,
dass von Julius II. an eine neue Lücke in dem Hauptquellenmaterial, den
Provisionsbänden des Vatikanischen Archivs, anhebt.
Dem neuen Bande, mit dem Eubels »Hierarchia" vorläufig abge¬
schlossen ist, darf die Anerkennung, die der erste schon gefunden hat,
unverkürzt gespendet werden. Wir haben auch hier wieder eine glänzende
Probe von rastlosem Spüreifer und von peinlicher Genauigkeit und Zuver¬
lässigkeit bei Aufstellung dieser statistischen Listen vor uns. Dass Er¬
gänzungen und Korrekturen doch noch möglich sind, hat sich der bescheidene
Franziskanerkonventuale am allerwenigsten verhehlt, die lange Reihe von
Verbesserungen und Ergänzungen am Schluss dieses Bandes zeigt, wie
dankbar er Richtigstellungen hingenommen hat; diese relative Unvoll¬
kommenheit liegt in der Natur der Sache und vor allem des Materiales,
200
Rezensionen und Nachrichten.
aus dem Eubel seine »Hierarchia" aufbauen musste. Ihm darob auch nur
einen leisen Vorwurf machen, heisst völlig den dem Werke zu Grunde
liegenden Plan und die positive Bedeutung des ersteren verkennen. Aber
auch die prinzipiellen Ausstellungen, welche vereinzelt an der Anlage der
ganzen Arbeit gemacht worden sind, haben vielfach das richtige Verständnis
für den eminenten Wert dieser wissenschaftlichen Leistung vermissen lassen,
so dass es P. Eubel ein leichtes war, gegen sie in sachlichster Weise Stellung
zu nehmen. (Hist. Jahrb. XX, 915 ff.).
Bezüglich der Anlage der »Hierarchia" dürfen wir auf die Besprechung
verweisen, die dem ersten Bande von sachkundiger Seite in der »Römischen
Quartalschrift", Xll (1898), 228 ff., zuteil geworden ist. Neu hinzugekommen
ist diesmal, was gewiss allseitige Anerkennung finden wird, im Anhang I
ein Katalog der Suffraganbischöfe, gegliedert, merkwürdigerweise, nicht wie
der Bischofskatalog nach der alphabetischen Reihenfolge der Diözesen, in
denen sie ihre Wirksamkeit entfaltet, sondern nach Ländern. Ein grosser
Teil dieser Weihbischöfe erscheint zwar schon im Hauptteil der »Hierarchia«,
aufgeführt jeweils in der Bischofsliste ihres Titularbistums; praktischer und
geläufiger aber ist jedenfalls die nochmalige Erwähnung an der Stelle, wohin
sie durch ihre Thätigkeit gehören, ganz abgesehen davon, dass in diesen
Anhangslisten eine beträchtliche Anzahl Suffraganbischöfe stehen, welche
im Hauptteil überhaupt nicht Vorkommen. Für England, zum Teil auch
für Deutschland, ich erinnere nur an Basel, Konstanz, Strassburg, Münster,
Paderborn, Würzburg u. s. w., lagen bereits Hilfsmittel vor, die bei der
Herstellung dieser Listen gute Dienste leisten konnten. Im übrigen wird
die Lokalforschung manche Lücke hier noch auszufüllen haben; für Strass¬
burg, auch für Basel hätte das schon auf Grund der Grandidier-Ingold’schen
Alsatia sacra geschehen können. Der Konstanzer Weihbisch. Joannes
Martini (p. 305) ist wohl nur aus Versehen als Minorit bezeichnet;
auf seinem Grabstein (vgl. Mone, Quellensamml. III, 94) wird er als mag.
ord. fratr. praed. bezeichnet.
Für den Hauptteil stützte sich Eubel wie schon im ersten Bande,
auf die glücklicherweise gut erhaltenen Provisionsdokumente des Vatik.
Geheimarchivs, wo diese versagten, auf die Register-, die Obligations- und
Solutionsbücher; für die letzten Jahre des behandelten Zeitraumes standen
ausserdem noch Hilfsquellen des Consistorialarchivs zur Verfügung, darunter
die Aufzeichnungen von Augustinus Favoritus und A s c a n i o
Sforza, oder aber die Tagebücher von Burchardus. Aus diesem
Material hat Eubel auch die inhaltsreichen Anmerkungen hergestellt, und
vor allem den Anhang zur Kardinalsliste, dem eine hohe Bedeutung für
die Geschichte dieser Tage zukommt.
Wer sich überzeugen will, welch gewaltigen Schritt über alle Vor¬
gänger hinaus Eubels ,Hierarchia' bedeutet, der braucht nur einmal seine
Kardinalslisten mit denen bei Gams zu vergleichen. Da ist auch kaum eine
Angabe übereinstimmend; nicht etwa nur bei unbekannten Männern,
Rezensionen mul Nachrichten..
201
sondern selbst bei einem Lorenzo Cybo, einem Estouteville,
einem Turrecremata, einem Girolamo della Rovere, einem
Bessarion u. a. m. galt es Daten richtig zu stellen. Dieser Hinweis
allein dürfte schon genügend darthun, dass wir in der ,Hierarchia Catholica'
ein unentbehrliches Hilfsmittel besitzen, das alle seine Vorgänger aus dem
Felde geschlagen und den durch einen einzelnen und die Gegenwart über¬
haupt erreichbaren Grad von Zuverlässigkeit und Reichhaltigkeit erzielt hat.
Neidlos wird ihm die Fachwissenschaft für diese selbstlose Leistung Dank
wissen. Jos. Sauer.
Kreusch, Kirchengeschichte der Wendenlande. Paderborn, Boni-
facius-Druckerei 1902. S. 262 gr. 8°. Preis 2 Mk.
Eine Kirchengeschichte der Wendenlande, also ungefähr des nordöst¬
lichen Teiles von Deutschland, welcher gegenwärtig vorzugsweise zur
katholischen Diaspora desselben gehört, kann von vornherein darauf
rechnen, einem um so grösseren Interesse zu begegnen, je erwünschter
eine genauere Kenntnis des früheren kirchlichen Zustandes in jenen
Landen und der Art und Weise, wie der neuere herbeigeführt wurde,
sein muss. Verfasser teilt seine Arbeit nur in zwei Teile; der erste um¬
fasst die Einführung, Ausbreitung und Befestigung des Christentums (in
den wendischen Landen), der zweite bespricht die Glaubenstrennung (und
ihre Folgen in jenen Gegenden). Es wäre aber eine schärfere Abgrenzung
in vier Teile angezeigt gewesen; denn die Zeit der Einführung und Aus¬
breitung des Christentums in jenen Gegenden trägt einen ganz andern
Charakter als jene des befestigten Zustandes und ebenso bilden die Be¬
strebungen, auf den Trümmern der durch die Glaubenstrennung geschaffenen
Ruinen wieder katholische Gemeinden zu gründen, für sich ein eigenes
Kapitel oder einen für sich abgeschlossenen Teil. Durch diese Ausscheidung
hätte sich diese »Kirchengeschichte der Wendenlande" sicherlich noch an¬
schaulicher gestalten lassen. Uebrigens erscheint die Bezeichnung »Kirchen¬
geschichte“ als etwas zu weitgehend; für das Gebotene hätte schon die
Bezeichnung »Abriss einer Kirchengeschichte" genügt. Ueberdies hätte
der Verfasser, der ja immerhin das verfügbare Material gut zur Darstellung
brachte, bei eifrigerem Suchen noch manches einschlägige Material finden
und verwerten können. Soviel sich Referent erinnert, hat der aus Mecklen¬
burg stammende, aber in Hessen angestellte kath. Pfarrer B. Lesker während
der letzten Jahrzehnte mehrere auf die Kirchengeschichte Mecklenburgs be¬
zügliche Artikel in den historisch-politischen Blättern und im Katholik ver¬
öffentlicht. In letzterem (Jahrg. 1895') findet sich auch ein Aufsatz von
L. Goerigk über Joh. Bugenhagen und die Protestantisierung Pommerns.
In Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte veröffentlichten erst in den
letzten Jahren (1899-1901) Pribatsch eilten längeren Aufsatz über Staat
Kirche in der Mark Brandenburg am Ende des Mittelalters und Gebauer
202
Rezensionen und Nachrichten.
einen kürzeren zur Geschichte der letzten Mönche in der Mark. Durch
Benützung dieser und ähnlicher Aufsätze hätte die Kirchengeschichte der
Wendenlande nur noch gewinnen können, wie anderseits die Series epis-
coporum von Gams und des Referenten Hierarchia catholica medii aevi
zur genaueren Fixierung der Daten bei einzelnen Bischöfen hätten Dienste
leisten können. Doch seien wir mit dem und zwar um billigen Prejs Ge¬
botenen zufrieden und verkennen wir nicht das sich hinreichend genug
kundgebende Bestreben des Verfassers, seiner Aufgabe gerecht zu werden.
P. K. Eubel.
Nachstehend sei auf einige neuere Verzeichnisse von Weihbischöfen,
die sich in verschiedenen Zeitschriften zerstreut finden, hingewiesen. In der
archivalischen Zeitschrift N. F. B. III S. 284-295 veröffentlichte der hessische
Pfarrer Professor Dr. Falk die Litteratur zur Geschichte der Mainzer Weih¬
bischöfe (rheinischen Anteils), wozu der unterdessen leider schon gestorbene
Jesuit P. Rattinger im Katholik 1895 1 S. 140-153 und S. 245-258 einen
wertvollen Commentar lieferte. Um die gleiche Zeit gab auch der Lyceal-
professor Dr. Schlecht (damals in Dillingen, jetzt in Freising) im 11. Bande
des Sammelblattes des hist. Vereins zu Eichstätt S. 125- 130 die Reihenfolge
der Eichstätter Weihbischöfe heraus. Auf etwas breiterer Grundlage als
diese beiden Arbeiten bauen sich dann die einschlägigen Publikationen des
westfälischen Pfarrers Schräder und des Erfurter Pfarrers Feldkamm
auf. Jener gab im 50. Band der Zeitschrift für vaterländische Geschichte
und Altertumskunde Westfalens (1897) eine Zusammenstellung der Weih¬
bischöfe, Officiale und Generalvikare von Minden, dieser eine solche der
Erfurter Weihbischöfe (d. h. der Mainzer Weihbischöfe thüringischen An¬
teils) im 21. Hefte der Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und
Altertumskunde von Erfurt (1900). Diese wie andere früher erschienene
Verzeichnisse leisteten dem Referenten gute Dienste bei Herstellung einer
allgemeinen Uebersicht der Weihbischöfe, welche er dem 2. Bande seiner
Hierarchia catholica medii aevi beigegeben. P. K. Eubel.
U Aquitaine Straphique, Notes historiques sur l’ordre des Freres
Mineurs et en particulier sur la province S6raphique d’Aquitaine, par le
R. P. Othon de Pavie, religieux profes de cette province. Auch, 1900,
t I, pages 308; 1901, t. II, pages 566.
Teils schon in früherer teils erst in neuerer Zeit haben einzelne
Provinzen des vom hl. Franz Seraph gestifteten Ordo Fratrum Minorum
eine geschichtliche Darstellung gefunden. Diesen Spezialgeschichten reiht
sich die auf 3 Bände berechnete Aquitaine Seraphique, von welcher bereits
die vorgenannten zwei erschienen sind, würdig an, ja an Umfang wenigstens
wird sie wohl alle übertreffen. Verfasser, gegenwärtig Generaldefinitor
des Ordens in Rom, vorher Provinzial der aquitanischen Provinz selbst,
Rezensionen und Nachrichten.
203
behandelt - allerdings mehr in annalistischer Form - im ersten Bande die
Zeit von der Gründung des Ordens und jener Provinz bis zum Beginn
des abendländischen Schismas, im zweiten die Zeit von diesem Schisma
bis zur definitiven Trennung des Ordens in die Zweige der Observanten
und der Conventualen im Jahre 1517. Er hat nicht nur die gedruckte
Litteratur fleissig benützt, sondern auch archivaliche Forschungen in seinem
Werke verwertet und dem einen wie dem andern Bande am Ende die
wichtigeren Urkunden und Aktenstücke in extenso beigegeben. Schliessen
wir die kurze Anzeige mit dem Wunsche, dass das Werk mit der baldigen
Veröffentlichung des dritten Bandes einen glücklichen Abschluss finde.
P. K. Eubel.
Unter dem Titel Difesa dei primi Cristiani e martiri di Roma ac-
cusati di avere incendiata la citlä gibt ein hervorragender römischer
Kirchenfürst, der sich auf der letzten Seite den Namen Vindex beilegt,
die Widerlegung einer Schmähschrift des Mailänder Professors Carlo
Pascal ,,L'incendio di Roma e i primi Cristiani", welche i. J. 1900 er¬
schienen ist und seitdem schon die zweite Auflage erfahren hat. So be¬
quem sich nun der Angreifer die Sache gemacht hat, indem er auf 41
Seiten das Gegenteil von dem zu beweisen sucht, was bisher allgemein
über die Einäscherung Roms angenommen wurde, so gründlich geht
Vindex zu Werke, indem er sämtliche Berichte der gleichzeitigen und un¬
mittelbar folgenden Schriftsteller einer genauen historischen wie philo¬
logischen Kritik unterzieht und Punkt für Punkt die Abgeschmacktheiten der
Anklagen Pascals gegen die ersten Christen zurückweist. Im 9. Kapitel
geht dann der Verfasser auf den rechtlichen Charakter der Christenver¬
folgungen ein und erörtert den viel besprochenen Gegenstand der Stellung
des Heidentums den Christen gegenüber, das Verhältnis zwischen Juden
und Christen, die soziale und politische Haltung der letzteren nebst ähn¬
lichen Fragen, die alle wie auch der übrige Inhalt des Buches mit ganz
hervorragender Kenntnis nicht nur der klassisch römischen, sondern auch
der modern wissenschaftlichen Litteratur, z. B. des römischen Strafrechtes
von Mommsen, durchgeführt werden. So kann sich auch das Produkt
des Professors Pascal gleich vielen andern schlechten oder verfehlten
Büchern des einen Erfolges rühmen, zu einem guten und gediegenen den
Anstoss gegeben zu haben. Die Schreibweise des Vindex ist lebhaft und
erfrischend, zuweilen wohl für unsere Begriffe etwas zu unverhohlen in
der Polemik, im ganzen aber durchaus dem Motto aus Cicero de nat.
deorum 1, 3 entsprechend: Qui admonent, amice docendi sunt, qui inimice
insectantur, repellendi. (Erschienen bei Fr. Pustet in Rom. 15 u. 249 S.)
Eh.
Die Katakombe
im
Molinello-Thal bei Augustai in Ostsizilien
beschrieben
von
Dr. Joseph Führer.
Die Bahnlinie, welche von Catania nach Syrakus führt, über¬
schreitet etwa vier Kilometer südwestlich von der Station A u g u s t a
und drei Kilometer nördlich von der Station L u m i d o r o das
Flussbett des M o 1 i n e 11 o.
Das Thal, welches der letztere durchströmt, erweitert sich kurz
vor der Bahnbrücke zu einem massig breiten Kessel, dessen flach
abfallende Hänge Olivenbäume tragen, wähfend weiter unten sich
Felder erstrecken. Schon ein paar hundert Schritte oberhalb der
Bahnbrücke aber zeigt sich am rechten Flussufer eine Fels¬
wand; geht man einige Minuten weiter im Thale aufwärts, so ver¬
engert sich dasselbe auf beiden Seiten, und die ganze Scenerie wird
romantischer.
In schroffem Absturz tritt nunmehr die Felswand am rechten
Ufer fast unmittelbar an den in grossem Bogen dahinschleichenden
Fluss heran, an welchem undurchdringliche Schilfbestände sich aus¬
dehnen; an dem Steilabhang entlang ist das künstlich eingesprengte
Bett eines weiter abwärts zu Mühlzwecken verwerteten kleinen Kanales
mit unmerklichem Oefälle angelegt
Oberhalb dieser Wasserleitung entdeckte ich im Jahre 1892
an einer Stelle, an welcher die Schilfmassen auf 5 —6 m eine Unter¬
brechung erfahren, eine breite, nach oben hin in einem sanften Bogen
abgeschlossene Eingangsöffnung zu einer Orabkammer, die
fast genau gegen Norden gelegen ist.
Römische Quartalschrift 1902.
U
206
Führer
Das Innere dieses Qrabgemaches zeigt einen unregelmässigen
Grundriss, der einem Fünfeck sich nähert.
Links von der Eingangsthüre springt eine grössere Wand¬
fläche etwas schräg einwärts; sie hat eine Ausnützung für Begräb-
niszwecke nicht erfahren.
An der Ecke reiht sich dann zunächst eine Grabnische
für ein Kind an; dieselbe erhebt sich nur wenig über die Boden¬
fläche und weist eine trapezförmige Oeffnung auf.
Es folgt dann ein grösseres Arkosol für einen Erwachsenen
und sodann, durch einen stärkeren Wandvorsprung getrennt, eine
minder tief eingreifende Grabnische von annalogem Charakter.
Ein in gekrümmter Linie verlaufender Pfeiler leitet sodann
zur Rückwand über, wo circa 5* 4 in von der Eingangsöffnung ent¬
fernt ein Arkosolgrab von aussergewöhnlichen Dimensionen
sich erhebt.
Rechts davon stellt ein etwas zurückliegender schräger Pfeiler
die Verbindung mit der rechtseitigen Hauptwand der Grabkammer her.
Diese ist ganz unregelmässig gestaltet. Von der Rückseite
her öffnet sich zunächst ein Arkosolium; dann folgt nach
einem kleinen Vorsprung die Schmalseite einer kleineren Grab¬
nische, welche schräg nach rechts einwärts zieht Noch vor dem
rechtseitigen Abschluss dieser Nische nimmt die Seitenwand wieder
ihre ursprüngliche Richtung auf, indem sich hier ein grosses Arko¬
sol anschliesst.
An das Ende dieser Grabnische setzt sich dann fast recht¬
winklig eine glatte Wandfläche an; hierauf folgt in einem über¬
stumpfen (— konvexen) Winkel sich anreihend ein unregelmässig
verlaufender Felsabschnitt, dessen Mitte von einer Grabnische
eingenommen wird, deren bogenfensterartige Oeffnung sich oberhalb
der Schmalseite der Grabstätte erhebt'.
’ Es ist dies eine Gräberform, welche eine in später Zeit erfolgte Nach¬
ahmung a 11 s i k e 1 i s c h e r Grabstätten darstellt, w-ie sie in Ostsizilen in
vielen Tausenden sich erhalten haben. Demgemäss sind derartige s i ke I i sc h -
byzantinische Grabstätten auch nur in Ostsizilien nachgewiesen. Hier finden
sie sich insbesondere in dem Gebiet von Cassibile, Canicattini, S. Alfano sowie in
der Contrada Sant’ Elia bei Palazzolo; namentlich treten sie uns dort unter freiem
Himmel reihenweise in Felswände eingetieft entgegen, erscheinen aber immerhi n
auch in unterirdischen Begräbnisanlagen teils für sich allein, teils in Verbindung
Die Katakombe im Moiinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 207
Die vordere Wandfläche des Grabes selbst ist ausgebrochen.
Das Gleiche gilt von der Vorderseite der meisten Arkosolgräber des
Hypogeurr.s; nur das erste Arkosoi an der rechtseitigen Hauptwand
der Grabkammer ist vollständig erhalten. Es weist einen Arkosol-
bogen von 135 cm Höhe auf; die Grabkante steht 75 cm vom
Boden ab.
Die dahinter gelegene schräg einwärts ziehende Nische be¬
gann 115 cm über der Bodenfläche; bei dem letzten Arkosoi der
rechten Seite setzte die Nischenöffnung erst 140 cm über der Sohle
des Gemaches an.
Der Arkosolbogen des mächtigen Grabes an der Rückwand
stand 90 cm von der Bodenfläche ab und erreichte auch eine Höhe
von 90 cm. Den gleichen Abstand vom Boden zeigte der zweite
Arkosolbogen an der linken Hauptwand, der 82 cm hoch war; hin¬
gegen steht bei der ersten Grabnische der gleichen Seite der Arko¬
solbogen, dessen Höhe sich auf 102 cm beläuft, nur 70 cm von der
Sohle der Grabkammer ab.
Im übrigen steigt die Boden fläche, in welcher unmittel¬
bar hinter dem Eingang noch zwei mit der Schmalseite nach vorne
gerichtete Grabstätten eingeschnitten sind, langsam nach rück¬
wärts an.
Die Decke des Raumes ist im grossen und ganzen flach
gestaltet und steht im Durchscnitte 1,70 m bis 1,80 m vom Fuss-
boden ab; vor dem ersten Arkosoi der rechtseitigen Hauptwand er¬
höht sie sich noch um weitere 30 cm. Ebenso hoch steigt inner¬
halb des Arkosols der Rückwand die Wölbung noch über die regel¬
mässige Deckenlinie empor.
In geringerem Masse wiederholt sich die gleiche Erscheinung
innerhalb des letzten Arkosols an der rechten Seite des Grabgemaches.
mit anderen Gräberfornien. Vgl. Paolo Orsi, Notizie degli seavi del mese di
giugno 1895, pag. 238/9; Joseph Führer, Forschungen zur Sicilia sotterranea,
München 1897, (Abhandlungen der k. bayerischen Akademie der Wissenschaften I
CI. XX Bd. 111 Abth. f ) S. 680 (bezw. S. 10) nebst Anm. 3 sowie S. 678 ff. bezw.
S. 8 ff. nebst Anm. 2, Nr. 6, 8, 9; Siciliana (Historisches Jahrbuch, 20. Bd. f
1899), S. 411 f.; Studienreise in Sizilien, (Akten des fünften internationalen Kon¬
gresses katholischer Gelehrten zu München vom 2-1. bis 28. September 1900,
(München 1901,) S. 385.
208
Führer
Abgesehen von diesem Hypogeum sind in der Felswand am
rechten Ufer des Molinello noch eine ganze Reihe von a r k o s o 1-
ähnlichen Nischen eingeschnitten, und zwar zum Teil an
scheinbar ganz unzugänglichen Stellen. Weiter flussaufwärts treten
dann vereinzelt uns auch altsikelische Fenstergräber
entgegen.
Eine grössere Anzahl von derartigen Grabstätten, die vielfach
paarweise angeordnet sind, findet sich nun aber auch mit Arkosolien
gemischt am linken Ufer des Molinello. Auch dort nähern sich
5—6 Minuten oberhalb der Eisenbahnbrücke die steinigen Hänge,
die mit kleineren Felswänden durchsetzt sind, mehr und mehr dem
Flusse, von dem sie schliesslich nur noch durch ein sanft geneigtes
Terrain von 20—30 Schritten Breite abgeschieden sind; weiter auf¬
wärts wird dann das Thal nur mehr durch Felsabhänge begrenzt,
welche für die erwähnten Begräbnisstätten Raum darboten
und ausserdem noch eine natürliche Höhle aufweisen.
Schliesslich aber gehen die felsigen Hänge oberhalb eines
kleinen, mässig ansteigenden Weinberges in Steilwände über, auf
welchen das Mauerwerk eines Bauerngehöftes erscheint. Eben hier
gewahrt man zwischen Feigengebüsch und einem mächtigen Oel-
baum halb versteckt den schmalen niedrigen Eingang 1 2 zu einer
Katakombe, welche circa 1 1 .. Kilometer oberhalb der Eisen¬
bahnbrücke gelegen ist.’
1 Vgl. die Abbildung auf S. 200.
2 Die Kenntnis von der Existenz dieser Katakombe erhielt ich zuerst auf
meiner ersten Studienreise in Sizilien im Jahie 1892 durch die Güte des Herrn
Direktors des Museo nazionale in Syrakus, Dr. Paolo Orsi, dem hiefür auch
an dieser Stelle der verbindlichste Dank zum Ausdruck gebracht sei.
Die damals auf Grund von Messungen mit Bandmass und Bussole gefertigte
Planskizze ersetzte ich im November des Jahres 1894 durch einen exakten Plan
auf Grund einer Aufnahme mittels Theodolites; auch stellte ich in jener Zeit unter
Verwendung von Magnesiumlicht Photographien von Innenansichten her.
Vgl. Paolo Orsi, Esplorazioni nelle cataconibe di S. Giovanni ed in
quelle della vigna Cassia presso Siracusa (Notizie degli scavi del mese di luglio
1893), p. 276, Ann,. 2; Joseph Führer, Forschungen zur Sicilia sotterranea
(Abhandlungen der k. bayerischen Akademie der Wissenschaften I. CI. XX. Bd. III.
Abth.), München 1897, S. 674 (bezw. S. 4) nebst Anm. 1 und S. 678 (bezw. S. 8)
nebst Anm. 2 Nr. 1.
Einige ganz summarische Bemerkungen über die Begräbnisanlage gibt auf
Grund eines im Jahre 1895 ausgeführten Besuches derselben Vincenzo Strazzulla
in der Schrift: Studi di epigrafia Siciliana, Palermo 1896, pag. 83 sqq.
{??£ Katakombe m* M*>ti iWIckT^s ( : bei 'Augusita in ösfoh'ilten
Zur. .Rechten der Eingapgsöfftwng führte ursprünglich eine
schmale Treppe; ' weiche /wischen der eigendtche» Felswand und
einem varspringenden 'Telskjbtz in das nartiriiehe öesftitt eilige-
scbmttett war; mrItöWeftmor
'Zur Unken aber, wo du- Felswand unnmtdbar neben dem
KaiakoinbeneiMnau^ etwas tU>et hängt, um • sich sodann zu einer
tiföhe -.vou rrj tx \ erheben, gelangt man in einer Entfernung
yon ein paar Schritten über eine. R.eilte von Shiten, von welchen
die obersten aus dem Felsen selbs! her ausgearbeitet sind, zu der
mächtigen Eingangsöffnung ’ enter Identen, aber verhältnismässig
darauf deuten die
scheint die
Spuren von fünf
* Die jlOin:- der bn^et'i'unruH ito>i ?• i(Ssst-nö»i beträgt bernt-
zutage 2,IS in, JiV Pt eite MSm
; Vg! V i il e C U t 0 'S ! r| u j ! a , :t. ä '. ly jKTg. Ss/SO.
hohen Grotte ‘ etnpt
>r.b - '• ' 1
....
Der Abstand vdt
j der Sohle des Raumes b
is zu der ziemlich
flach; gehalterten Dc-chc
betragt gegenwärtig circa
2‘ oj m; Ursprung*
210
Führer
Gräbern im Boden hin, deren Zwischenwände nebst der sich an¬
schliessenden Felsmasse beseitigt wurden.
Zerstört sind heutzutage aucli die Arkosolgräber, welche an
den Wänden des Raumes angelegt waren. Nur der obere Bogen¬
abschluss und die schräge Rückwand der Grabnischen sowie zum
Teil auch noch die Grabkante sind erhalten geblieben. Diese spär¬
lichen Ueberreste zeigen, dass an der Eingangswand zur Rechten
der Thüröffnung sowie an der rechten Schmalseite des Raumes ur¬
sprünglich je eine Grabnische sich fand, während die Rückwand
von zwei Arkosolien eingenommen wurde. Die Zerstörung der
unteren Hälfte dieser Grabnischen, durch welche der ganze Raum
eine Länge von circa 5 1 /, m bei einer Breite von 2 3 / 4 m an der
rechten und 3 m an der linken Seite erhielt, erfolgte erst in neuerer
Zeit. Darauf deutet die gelbliche Färbung des Gesteins in den
unteren Abschnitten der Grabkammer hin, die im Gegensatz zu den
rauchgeschwärzten oberen Teilen steht; letztere aber beweisen im
Verein mit Verschlussspuren an der jetzigen Thüröffnung, dass das
Grabgemach längere Zeit hindurch von den Einheimischen zu prak¬
tischen Zwecken verwendet wurde.
Die Felswand, in welche dieses Hypogeum und die benach¬
barte Katakombe selbst eingeschnitten sind, erstreckt sich im grossen
und ganzen von Nord nach Süd.
Die Eingangsöffnung der Katakombe ist direkt
gegen Westen gerichtet; 1 sie war in den Jahren 1892 und 1894 nur
in einer Höhe von 1,30 m sichtbar; ihre Breite erhöhte sich in der
Richtung von oben nach unten von 65 cm auf 1,12 m; die nur flüch¬
tig behauenen Seitenflächen der mit einem schwachen Bogen abge¬
schlossenen Oeffnung sind beiderseits schräg nach innen gerichtet; 2
sie bilden den Uebergang zu einem regelrecht gestalteten recht-
1 Vgl. den Grundriss auf Tafel IV. Der Massstab 1: 100, welcher der Origi-
nalzeiclinung des Planes zu Grunde gelegt war, konnte bei der Reproduktion nicht
bei behalten werden.
2 Eine beiderseits ca. 35 cm unter der Scheitelhöhe des Eingangs beginnende
Einarbeitung scheint auf einen wohl aus sehr später Zeit stammenden Verschluss
hinzudeuten, der etwa durch eine Gitterthüre erfolgte. Thatsächlich findet sich
auch an der linken Seitenfläche 45 cm unter der Scheitelhöhe ein rundes Loch, in
welchem seiner Zeit der eine der Angelhaken befestigt sein konnte, während der
andere unter dem bis 1S94 zu Tage tretenden Niveau des Bodens angebracht ge¬
wesen sein müsste; zur Rechten aber gewahrt man 55 cm unter der Scheitelhöhe
eine andere rundliche Vertiefung, in welche ein Riegel cingreifcn konnte.
Die Katakombe im Molinello-Tlial bei Augusta in Ostsizilien. 211
eckigen Thürstock, der noch im Jahre 1894 auch nur in einer
Höhe von 1,30 m freigelegt war.
An dem Thürstock selbst sind noch deutliche Spuren des
ursprünglichen Verschlusses erhalten. 1
Im übrigen erweitert sich die Eingangsöffnung hinter dem
Thürstock nicht unbeträchtlich; ebenso nimmt auch die Höhe dort
sofort um 12 cm zu und steigert sich nach innen noch um weitere
16 cm.
Auch in diesem rückwärtigen Abschnitt der Eingangsöffnung
deuten einzelne Ueberreste auf einen Verschluss hin, der dem An¬
schein nach durch eine massive Thüre erfolgte. 2
Unmittelbar hinter der Eingangsöffuung erstreckt sich nun
eine Grabkammer, 3 * 5 deren Grundriss einem Trapez ähnelt,
dessen grösste Längen- und Breitenausdehnung etwa 4 m, bezw.
3,90 m beträgt. Die Eingangswand des Gemaches war zur Her¬
stellung von Kindergräbern verwertet. Rechts von der Eingangs¬
öffnung waren 1894 noch die Spuren von drei übereinander ein¬
geschnittenen L o c u 1 i sichtbar; im Gegensatz zu diesen grossen-
teils zerstörten Grabstätten nahm man links vom Eingang noch vier
L o c u 1 i über einander wahr, deren Grösse von unten nach oben
abnimmt und von 1,10 m auf 65 cm sinkt.
Unmittelbar an der Ecke aber, welche die Eingangswand mit
der Nordseite der Grabkammer bildet, bemerkte man an der letzteren
eine Oeffnung von 80 cm Breite, welche sich allerdings nur 35 cm
über das damalige Niveau des Bodens erhob.
Hinter dieser Thüröffnung, welche in einen Nebenraum
führt, erblickte man an der Nordwand des Gemaches die Spuren
1 Oben rechts in der Ecke des Thürstockes hat sich eine Einarbeitung von
8 ein Tiefe, 10 cm Breite und 15 cm Länge erhalten, in welcher ursprünglich die
Thürangel eingelassen war; ausserdem ist am Thürpfosten zur Linken etwa
50 cm unterhalb des Thürsturzes ein R i e g e 11 o c h von 3'/, cm Länge und Breite
und 12 cm Tiefe angebracht.
* An der rechten, zum Teil stark ausgebröckelten Seitenwand findet sich 24,
bezw. 75 cm von der Decke entfernt in einem 2'/, cm grossen Abstand von der
Anschlagfläche des Thürstockes je ein A n g e 11 o c h , dessen Höhe und Breite
3 ein beträgt, während sich die Tiefe auf 8, bezw. 6'/, cm beläuft, ln der Mitte
der linken Seitenfläche aber ist von der Decke 73 cm entfernt 4’/, cm hinter der
Anschlagfläche der Thüre ein R i e g e 11 o c h sichtbar, welches eine Höhe von
5 cm, eine Breite von 3'/, cm und eine Tiefe von 6 - 7 cm aufweist.
• Vgl. den Plan auf Tafel IV.
212
Führer
von zwei grösseren Loculigräbern und einem kleineren Locu-
lus, die über einander angebracht waren, nunmehr aber grossenteils
ausgebrochen sind.
Daran schloss sich unmittelbar vor der linken Ecke des
Raumes eine kleine halbrunde Nische an, welche sich nur 45 cm
über das damalige.Niveau des Bodens erhob; es mag dahingestellt
bleiben, ob es sich hier um ein winziges Arkosol handelt, unter
welchem sich die Schmalseite eines in den Boden eingetieften
Grabes anreihte, oder vielleicht um die seitliche Erweiterung einer
frei aus dem Felsen herausgeschnittenen, aber nunmehr grossenteils
zerstörten Grabstätte; jedenfalls war ein Einzelgrab der Grab-
n i s c h e vorgelagert, welche an der Rückseite des Raumes ange¬
bracht wurde. Die vordere Oeffnung dieser Grabnische der Rück¬
wand ist bei einer Gesamthöhe von 1 m zur Linken nach der Art
von Arkosolbogen abgerundet, zur Rechten hingegen vertikal ge¬
staltet; ihre rückwärtige Begrenzungsfläche steigt geradlinig empor.
Oberhalb dieser unregelmässig gestalteten Grabnische war
mindestens ein grösserer L o c u 1 u s angebracht, welcher an der
linken Seite noch etwas in die Felswand einschnitt, heutzutage aber
zerstört ist.
In kurzem Abstand von der Grabnische der Rückwand folgt
nun dem Katakombeneingang gegenüber die Oeffnung eines
Korridors, welcher in gerader Richtung tief einwärts führt.
Ein verhältnismässig schmaler Pfeiler, in welchem eine Lampen¬
nische eingearbeitet ist, leitet sodann zu einem anderen Gange
über, welcher die Südseite des Grabgemaches direkt vor der Stelle
durchbricht, wo sie mit der Rückwand zusammenstösst Der Haupt¬
abschnitt der Südwand aber wird von der Oeffnung eines
Arkosoliums eingenommen, über welchem noch ein teilweise
in die Decke der Grabkammer einschneidender L o c u 1 u s einge¬
arbeitet war.
Die vordere Brüstung des ersten Arkosolgrabes ist ausge¬
brochen, so dass heutzutage die Gesamthöhe der Nischenöffnung
1,50 m beträgt
Im Innern der Grabnische erstrecken sich hinter dem Doppel¬
grab am Anfang noch zwei weitere Grabstätten im gleichen Niveau;
an der rechten Schmalseite dieser Gräber öffnet sich circa 20 cm über
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 213
der Orabkante noch ein Loculus für einen Erwachsenen; hinter
den drei ersten Gräbern des Arkosoliums nimmt dessen Höhe etwas
ab, da die Grabladen der drei Ruhestätten, welche sich nach rück¬
wärts hin anschliessen, von Anfang an etwas höher gelegen waren.
Die im Jahre 1894 noch bis auf 35 cm verschüttete Thür¬
öffnung an der Nordwand des Grabgemaches, dessen grösste, an
der Rückseite gemessene Höhe damals 1,85 m betrug, führte in
einen Nebenraum, welcher noch in dem Masse mit Erde und
Steinen gefüllt war, dass die Gesamthöhe nirgends über 50—60 cm
betrug.
An der Westseite dieses korridorähnlichen Raumes war zu¬
nächst noch ein Arkosolium mit einem Grab erkennbar; daran
reihte sich weiter rückwärts ein Kinderloculus; im Hinter¬
gründe der Gallerie erkannte man zur Rechten noch einen Ein¬
schnitt, welcher dem Beginn eines schmalen Ganges ähnelte; an der
Ostseite aber schien, nahe der Eingangsthüre, abgesehen von einer
Lampennische, ein Arkosolium von etwa 2 m Tiefe angebracht
gewesen zu sein; indes war der Arkosolbogen nur in einer Breite
von circa 110 cm sichtbar.
Der an der Rückseite des eine Vorhalle ersetzenden Grab¬
gemaches beginnende Korridor, welcher in der Richtung von
West nach Ost zieht, weist an seinem Anfang einen ähnlichen
Wechsel zwischen Arkosolien und Loculigräbern auf, wie der Vor¬
raum selber.
Indes sind die Grabnischen zum Teil so langgestreckt, dass
sie besser als Gräberstollen bezeichnet werden.
Ein derartiger Gräberstollen, welcher in einer Kurve
verläuft, öffnet sich mit einem unregelmässigen, etwas schief nach
links gezogenen Bogen an der Südseite des Ganges nach dem Eck¬
pfeiler, in welchem ein Kinderloculus in beträchtlichem Abstand von
der Gangsohle eingearbeitet ist.
Im Gräberstollen selbst stiegen ursprünglich 11 Grabstätten
mässig hintereinander an; demgemäss verminderte sich auch die
Höhe der Nischen Wölbung, deren Scheitel vorne 1,85 m, rückwärts
1,61 m vom Grabboden absteht.
Die Trennungswände der Einzelgräber, deren Tiefe 45 — 50 cm
beträgt, sind meistens ausgebrochen. Ausser den Gräbern an der
514
Führer
Sohle des Gräberstollens fand sich noch an dessen linker Seite gleich
zu Anfang circa 1 m über dem Grabboden ein Kinderloculus; unter¬
halb der rückwärtigen Hälfte desselben beginnt ein grösserer Durch¬
bruch zur nächsten Grabnische.
Diese ist unterhalb zweier Loculigräber in die Korridor¬
wand eingeschnitten, welche rechts vom Arkosol eine Lampennische
aufweist. Der Scheitel der Bogenöffnung des Arkosols, deren Höhe
mit Einschluss der weggebrochenen Grabbrüstung vorne 1,30 m be¬
trägt, steht 1 m von der Gangdecke ab; bis zum rückwärtigen Ende
der Nische, welche im Ganzen sechs Gräber enthielt, verringert sich
deren Höhe um 35 cm.
An der Nordwand der Gallerie ist nach dem Eckpfeiler zu¬
nächst wiederum ein mit schöner Bogenöffnung versehener Gräber
Stollen angelegt, welcher in einer beträchtlichen Krümmung nach
einwärts zieht und 12 Grabstätten hinter einander enthält; von
diesen sind die letzten 4 Gräber höher gelegen als die vorderen 8
Grabstätten, welche indes auch ihrerseits nach rückwärts etwas an-
steigen. Demgemäss sinkt auch die Höhe der Nischenwölbung,
welche zu Anfang des Gräberstollens 1,45 m beträgt, bis zu dessen
rückwärtigen Ende auf circa 80 cm.
An der linken Seite dieser langgestreckten Grabnische, deren
Einzelgräber durchgängig ausgebrochen sind, ist gleich am Beginn
in einer Höhe von 65 cm über der oberen Grabkante ein Loculus
eingearbeitet, welcher fast ganz über der Grabnische an der Rück¬
wand des Vorderraumes gelegen ist. Weiter rückwärts folgt dann
ein Seitenarkosol mit einem Grabe.
Hingegen weist die rechte Seite des Gräberstollens zwei
Nebenarkosolien auf, von welchen das erste zwei Grab¬
stätten enthält, während in dem zweiten ein Grab sich findet; 1
beide Seitenarkosolien stehen heutzutage durch Durchbrüche mit
dem nächsten Gräberstollen in Verbindung. Letzterer reiht sich
aber an der Korridorwand nicht unmittelbar an den ersten Gräber¬
stollen an; vielmehr folgt auf diesen eine Wandfläche, welche fünf
Loculigräber über einander enthält.
1 Hinter dein zweiten Seitenarkosol ist in geringem Abstand von der Decke
eine viereckige Lampennische angebracht.
t)ie Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 215
Der zweite Gräberstollen an der Nordseite des Korridors
umfasste 8 Grabstätten, welche nach rückwärts stark emporstiegen,
während die Höhe der lichten Oeffnung über den Gräbern, welche
anfangs circa 1,15 m beträgt, nach hinten beträchtlich abnahm. Nach
rechts hin öffnet sich der Gräberstollen nach einem schmalen, gegen¬
wärtig ausgebrochenen Eckpfeiler mit einem Bogen gegen eine
hallenartige Erweiterung des Coemeteriums, in welche der nahezu
2 m hohe Gang selbst unter gleichzeitiger Erhöhung der Decke ein¬
mündet; sodann schliesst sich, wiederum durch einen nunmehr aus¬
gebrochenen Pfeiler getrennt, eine grössere Seitennische an.
Auch diese öffnet sich gegen den hallenartigen Raum mit
einem langgestreckten Bogen, von dessen Scheitel die Decke der
Halle noch circa 90 cm absteht; der Pfeiler am rechtseitigen Ende
der Bogenöffnung ist zerstört. Hinter dem Bogen erstrecken sich
fünf mit der Schmalseite dem hallenartigen Raume zugekehrte Grab¬
stätten. Daran reihen sich weiter nach rückwärts zu zwei schmälere
Gräber, welchen wieder eine Bogenöffnung vorgelegt ist, deren
Scheitel von der Decke der Halle 70 cm absteht. Unterhalb der
Mitte der Oeffnung springt die Wandfläche etwas vor. Sie trägt in
ihrem weiteren Verlauf nochmals eine kleinere Bogenöffnung von
55 cm Höhe; der Scheitel der letzteren steht in der gleichen Linie
mit dem Scheitel der vorhergehenden hochgelegenen Nischenöffnung,
reicht aber, da die Decke des hallenartigen Raumes sich nach rück¬
wärts hin zunächst beträchtlich senkt, fast unmittelbar an diese heran. 1
Die Grabstätte, welche hinter der zuletzt genannten Bogen¬
öffnung sich erstreckt, wird auch an ihrer westlichen Langseite von
einer breiten Oeffnung überragt, die eine Verbindung mit dem vor¬
ausgehenden Gräberkomplex herstellt; an der Ostseite öffnet sich die
Nische, die nur zur Linken von einem Halbbogen begrenzt wird,
dessen Vorderfront eine Einarbeitung für eine Lampe aufweist, in
ihrer ganzen Länge nach einem um mindesten 70 cm tiefer gelegenen,
frei aufragenden Sarkophag hin, welcher heutzutage grossenteils zer¬
stört ist.
An die Schmalseite dieses Sarkophages und der darüber ge¬
legenen Nische stösst nun aber wieder die Vorderfront eines hoch-
1 Vgl. die Abbildung Nr. 1 auf Tafel III.
216
Führer
gelegenen Arkosoliums an, dessen rechtseitiger Pfeiler hinter
der vorderen Begrenzungsfläche des Grabes etwas zurückliegt Es
folgt dann ein weiteres Arkosol, dessen regelmässig gestalteter Bogen
gleich dem der vorhergehenden Grabnische bis an die Decke reicht
und von der Bodenfläche des hallenartigen Raumes um 85 cm ab¬
steht. Hingegen verringert sich der Abstand vom Boden ganz be¬
trächtlich bei der letzten Grabnische der Nordwand, welche in
einem überhöhten Bogen sich öffnet.
Der etwas schräg vorgeneigte Wandabschnitt, in welchem die
letztgenannte Nische eingearbeitet ist, bildet bereits die linke Schmal¬
seite eines langgestreckten Recesses der Rückwand, über
welchem die Decke nicht unbeträchtlich sieh erhebt. Innerhalb
dieses Recesses waren dem Anscheine nach in zwei Reihen neben¬
einander 6 Grabstätten am Boden angebracht, welche von Nord nach
Süd beträchtlich anstiegen. Oberhalb der Rückseite des hintersten
Grabes zur Linken ist eine Lampennische eingearbeitet.
An der stark überhangenden rechtseitigen Begrenzungsfläche
des Recesses aber ist abgesehen von zwei Lampennischen auch noch
ein winziges Kinderarkosol eingeschnitten; weiter rückwärts
findet sich ein kleines Bogenfenster, welches zu einer angrenzenden
Grabnische mit zwei Ruhestätten führt. In dem Eckpfeiler links
von diesem Arkosol ist wieder eine Lampennische angebiacht. Die
untere Kante der Arkosolsöffnung aber liegt mindestens 1,20 m über
der Bodenfläche am Ausgang der Grabkammer, welche eine Vor¬
halle vertritt. In dem Masse steigt die Sohle des nördlichen Haupt¬
abschnittes der Katakombe nach rückwärts an. Indes ist eine Reihe
von 7 mit der Schmalseite nach vorne gerichteten Gräbern, welche
vor dem Arkosol der Rückwand und vor dem breiten Recesse sich
erstrecken, auch ihrerseits bereits so hoch gelegen, dass der Abstand
von der Grabkante des Arkosols nur 20 cm beträgt An der Süd¬
seite ist die genannte Gräberreihe von einer glatten Wand¬
fläche begrenzt
An diese reiht sich in der Richtung gegen den Katakomben¬
eingang ein R e c e s s mit 5 Grabstätten hintereinander an, welcher
anfangs eine sehr flache Bogendecke zeigt, weiter rückwärts aber
von einem regelmässigen Arkosolbogen überspannt wird. An der
linken Seite des Recesses ist ein Arkosol mit 4 Gräbern einge-
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 217
schnitten, das nach rückwärts an Breite zunimmt und an seiner
rechten Laibung eine Lampennische enthält; die rechte Seitenwand
des Recesses weist zwei winzige Loculi auf, welche für Embryos
bestimmt waren; in ihrem vorderen Abschnitt aber ist sie ausge¬
brochen; zerstört ist auch die weitere nördliche Fortsetzung dieser
Wandfläche, welche die erste von 4 Grabstätten begrenzte, die
zwischen dem Recesse der Südseite und den Schmalseiten der hinter
einer kleinen Bogenöffnung gelegenen Nische und des da'runter auf¬
ragenden Sarkophages an der Nordseite sich erstreckten.
Westwärts von dem erwähnten Durchbruch öffnet sich ein
A r k o s o 1 mit fünf Gräbern, dessen Mündung direkt in der Ver¬
längerung der Südwand des Korridors liegt; die Nischenöffnung,
welche circa 35 cm von der Decke der Halle absteht, hatte eine
Höhe von circa 1,35 m.
Nahezu im gleichen Niveau wie die Grabladen der Ruhe¬
stätten im Arkosol verliefen übrigens auch hier wiederum die Grab¬
platten, welche ehedem die vier vor dem Arkosol im Boden der
Halle eingetieften Gräber bedeckten.
An die genannte Grabnische schliesst sich in der Richtung
nach Westen wiederum ein breiter R e c e s s an, dessen Decke in
zwei schwachen Bogen verläuft. An der Rückseite des Recesses ist
zur Linken eine Nische mit drei etwas ansteigenden Gräbern ein¬
gearbeitet, über deren rechter Schmalseite je eine Lampennische
sichtbar ist, während eine weitere ganz hinten links sich findet. Vor
dieser Grabnische sind links drei Grabstätten gelegen, von welchen
die mittlere wieder von einer Lampennische überragt wird. Rechts
aber erstrecken sich vier Gräber hintereinander. Die Grabkante der
vordersten Gräber des Recesses erhob sich um circa 50 cm über die
vor dem Recesse selbst in die Bodenfläche eingetieften Grabstätten,
welche nach rückwärts etwas ansteigen. Von diesen gehören fünf
noch der Halle selbst an, zwei sind bereits in dem Gange gelegen,
welcher von der als Vorhalle dienenden Grabkammer nach rück¬
wärts zieht.
Im Gegensatz zu den bisher behandelten Teilen der Kata¬
kombe zeigt jener Korridor, welcher von dem eben genannten
Grabgemach in südlicher Richtung abgeht, eine wesentlich ver¬
schiedene Art der Ausnützung zu Begräbniszwecken. Denn beide
218
Führer
Seitenwände der circa 1,80 in hohen Gallerie waren ausschliesslich
mit Loculigräbern besetzt, welche zur Rechten und zur Linken
in sechs Reihen von je fünf Gräbern übereinander angeordnet waren;
die überwiegende Mehrzahl dieser Grabstätten ist ausgebrochen. Im
übrigen waren dem Anschein nach auch in der Bodenfläche des
Ganges noch Gräber eingetieft.
Durch diesen im Jahre 1894 noch teilweise verschütteten
Korridor gelangt man in die Südhälfte der gesamten
Katakombenanlage, welche zu dem angegebenen Zeitpunkt
noch vielfach mit Erdmassen und Steinen angefüllt war. Man be¬
tritt zunächst eine geräumige Halle, deren Grundriss beiläufig
einem Trapeze ähnelt; sie übertrifft durch ihre Dimensionen den
analogen rückwärtigen Abschnitt der Nordhälfte des Coemeteriums
nicht unbedeutend und zeichnet sich vor demselben auch durch ein
paar architektonische Eigentümlichkeiten aus.
An der Nordwand der Halle ist links von der Ausmündung
der Verbindungsgallerie zunächst eine Lampennische eingearbeitet;
dann folgen zwei Grabnischen, deren Oeffnung 1 m Höhe
hatte. Die erste der beiden Grabnischen enthält nur ein Grab, das
von einem regelmässigen Arkosolbogen überspannt wird, dessen
Scheitel '/ 2 m von der Decke des Raumes absteht. Die zweite Nische
umfasst zwei Grabstätten, die zur Hälfte hinter dem vorspringenden
Eckpfeiler gelegen sind, welcher die Längsausdehnung der Nischen¬
öffnung selbst beeinträchtigte; letztere ist von der Decke der Halle
38 cm entfernt und zeigt mit Ausnahme der schräg ansteigenden
linken Seite rechtwinklig aneinanderstossende Begrenzungsflächen.
Rechts von der Eingangsöffnung reiht sich nur eine kurze Wand¬
fläche an, welche eine Lampennische aufweist, zu Begräbniszwecken
aber nicht ausgenützt wurde. Direkt gegenüber der Korridormündung
aber erhebt sich ein stattlicher Baldachinbau, 1 welcher an
seinen Schmalseiten mit einem regelmässigen Arkosolbogen sich
öffnet, während die Langseiten ursprünglich je zwei Bogenfenster
aufwiesen. 2
> Vgl. die Abbildung Nr. 2 auf Tafel III.
2 Heutzutage ist der Mittelpfeiler der östlichen Lan^seite ausgebroclicn.
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 219
Nach seinen Qrössenverhältnissen scheint der Baldachinbau
etwa drei Grabstätten von beträchtlichem Umfang enthalten zu haben.
Einer genaueren Fesstellung standen 1894 noch grössere Steinmassen
entgegen.
In mässigem Abstand von dieser durch ihre äussere Ge¬
staltung ausgezeichnteten Begräbnisstätte, welche wohl für eine her¬
vorragende Familie bestimmt war, verläuft in gleicher Richtung die
westliche Schmalseite der Haupthalle.
Hier findet sich zunächst eine Nische, deren 1,05 m hohe
Oeffnung nur an der linken Seite durch einen Halbbogen abge¬
schlossen, an der rechten Seite aber vertikal begrenzt ist. In der
Nische sind drei Grabstätten hinter einander angeordnet; an die
beiden vorderen Gräber schliesst sich rechts noch ein in entgegen¬
gesetzter Richtung verlaufendes Grab, das rückwärts mit seiner ganzen
Breite, vorne aber zur Hälfte in die Felsmasse eingreift
In dem darauffolgenden Arkosol, dessen Bogen bei 20cm
Abstand von der Decke eine Höhe von 1,20 m erreicht, waren dem
Anschein nach zwei Gräber hintereinander gelegen, während eine
dritte Grabsstätte im Hintergrund in einer besonderen, etwas nach
rechts eingreifenden Nische untergebracht war.
Das eben erwähnte Arkosol begrenzt an der Südseite ein
mässig breiter Pfeiler, welcher den Abschluss' der kürzesten
Wandfläche der Haupthalle bildet und fast rechtwinklig umspringt.
In geringem Abstand von der so gebildeten Ecke beginnt
dann eine von Nordost nach Südwest ziehende Längswand, in
welcher drei Grabnischen eingeschnitten sind.
Die erste von diesen enthält rechts von einer mit der Schmal¬
seite nach vorne gekehrten Grabstätte drei Gräber hinter einander,
von welchen das letzte unter einem besonderen Arkosolbogen ge¬
legen ist, während die beiden vorderen von einer glatten Decke
überspannt werden, die nur rechts in eine Art Bogenwölbung über¬
geht, links aber auf einem schrägen Pfeiler ruht; im übrigen steht
die Decke von der Kante der ungewöhnlich tiefen Gräber, die
mindestens 65 cm messen, etwa 1,05 m ab.
Die zweite Grabnische umfasst zwei Grabstätten, von deren
Kante der flachgedrückte Arkosolbogen 1,20 m absteht. Nach einem
220
Führer
etwas stärkeren Pfeiler folgt dann noch ein Arkosol mit einer Grab¬
stätte, über welcher die Nischenwölbung 97 cm emporsteigt
Bald darauf springt die Wandfläche rechtwinklig um und
leitet zu einer grösseren Bogenöffnung über, die direkt ins
Freie mündet. Ausserhalb der Bogenöffnung erscheint die Felsmasse
zu einer Art Vorraum abgerundet
Gleichwohl kann es fraglich erscheinen, ob wir es hier mit
dem Haupteingang der Südhälfte der Katakombe zu thun haben,
oder ob die Bogenöffnung etwa nachträglich hergestellt wurde und
hauptsächlich den Zutritt von Luft und Licht zu vermitteln bestimmt
war. Letztere Annahme wird dadurch nahe gelegt, dass der Raum
hinter der Bogenöffnung auch seinerzeit mindestens teilweise zu Be¬
gräbniszwecken ausgenützt gewesen zu sein scheint
Denn in einem Abstand von circa l'/ 2 m von der Mitte der
Bogenöffnung erhebt sich ein Pfeiler von trapezförmigem Grundriss,
welcher an seiner Nordwestseite durch einen Bogen mit der Mitte
der Wandfläche zwischen den beiden zuletzt erwähnten Grabnischen
der gegenüberliegenden Langseite verbunden ist. Unterhalb dieses
Querbogens aber begann allem Anschein nach ein kleiner Komplex
von Grabstätten, welcher bis an die von der Bogenöffnung durch¬
brochene Wandfläche heranreichte und zum Teil auch noch von der
freien Oeffnung selbst begrenzt wurde.
Ob analoge Verhältnisse auch am Ende der südöstlichen Lang¬
seite bestanden, konnte 1892 und 1894 infolge der dort lagernden
Erd- und Steinmassen nicht festgestellt werden.
Im übrigen ist an der genannten Langseite zunächst der ins
Freie führenden Bogenöffnung ein einfaches Arkosolium mit
ziemlich flacher Decke eingeschnitten, welche nur 70 cm von der
Grabkante abstand.
Daran schliesst sich ein grösserer R e c e s s an, an dessen
Rückseite zwei Grabnischen eingearbeitet sind, von welchen
die eine nur ein Grab enthält, während die andere zwei Grabstätten
umfasst.
Bei beiden Nischen ist die Decke flach gehalten, während
die Seitenflächen in mehr oder minder starker Krümmung schräg
emporsteigen; der Abstand der Decke von der Grabkante betrug 51,
bezw. 68 cm. An der Bodenfläche des Recesses waren in zwei
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 221
Reihen von ungleicher Ausdehnung 5 Grabstätten eingetieft, von
welchen die hinterste der nordöstlichen Reihe nicht unbeträchtlich
unter die zweite Grabnische der Rückwand eingriff.
Nach einem stärkeren Pfeiler, der rechtwinklig ein wenig
einspringt, reiht sich dann noch ein grösseres A r k o s o 1 an, dessen
Bogenscheitel 1 m von der Grabladenhöhe absteht, ln dieser Grab¬
nische sind zur Linken drei Grabstätten hintereinander angeordnet,
während zur Rechten noch ein mit der Schmalseite nach vorne ge¬
kehrtes Grab sich erstreckt.
Der Pfeiler, welcher dieses Arkosol von dem vorher erwähnten
Recess trennt, steigt bogenförmig an und leitet zu der geraden Decke
der Gallerie über, welche nach Nordost hin sich nicht unbeträcht¬
lich erhöht.
Unmittelbar vor dem Pfeiler und der mit der Schmalseite nach
vorne gerichteten Grabstätte des Arkosols aber ist an der Decke ein
kreisrundes L u m i n a r eingeschnitten, dessen unterer Durchmesser
1,45 m beträgt.
Durch diesen Lichtschacht wird zum Teil auch noch die
Haupthalle der Südhälfte des Coemeteriums er¬
hellt, von welcher das zuletzt erwähnte Arkosol durch eine Wand¬
fläche von mässiger Ausdehnung getrennt ist.
Innerhalb der Haupthalle ist an einer einspringenden Ecke
der Südwand nach einem mit einer Lampennische versehenen Pfeiler
ein Arkosol mit einem Grab gelegen; an der linken Seite der
Nischenöffnung, die eine Höhe von 95 cm erreicht, ist ein kleines
Bogenfenster von 27 cm Höhe und 35 cm Breite angebracht; dieses
stellt eine Verbindung mit dem nächsten Arkosol der Südseite
der Haupthalle her, welches vier Grabstätten enthält; die regelmässig
gestaltete Bogenöffnung dieser Grabnische hat eine Höhe von 1,04 m.
Der Pfeiler, welcher das eben genannte Arkosol an seiner
Ostseite begrenzt, ist vorne übergeneigt; er bildet die Begrenzung
einer nach oben geradlinig abgeschlossenen thorähnlichen
Oeffnung, welche zu einem langgestreckten Recess führt; auf
der anderen Seite wird die Thüröffnung durch die mit einer Lampen¬
nische ausgestattete Schmalseite einer dekorativen Fassaden¬
wand gebildet, welch letztere von zwei 1,10 m hohen Bogenfenstern
durchbrochen ist
Römische Quartalschrift 1902.
15
222
Führer
Auf diese Fassadenwand, die schon 1894 in einer Höhe von
1,80 m freigelegt war, folgt wiederum eine oben flach verlaufende
thorähnliche Oeffnung, durch welche man in die weiter
rückwärts gelegenen Räume gelangt
Indes deutet die unregelmässige Gestaltung der Konturen
dieser Oeffnung 1 darauf hin, dass ursprünglich die Fassadenwand
sich noch fortsetzte. Dafür spricht auch der Umstand, dass unmittel¬
bar hinter der jetzt vorhandenen thorartigen Oeffnung allem An¬
scheine nach Gräber in senkrechter Richtung zur Linie der Fas¬
sadenwand selbst sich erstreckten. Wenigstens ist an der Wandfläche
an der Nordseite, welche an den vorspringenden Eckpfeiler der
Haupthalle sich ansetzt, in einem Abstand von 45 cm über der ur¬
sprünglichen Bodenfläche oberhalb einer etwas vorgewölbten Ein¬
buchtung des Gesteins eine einspringende Leiste von 10 cm Breite
eingearbeitet, und 10 cm höher folgt abermals eine vorspringende
Leiste von 5 cm Breite, ehe die Wandfläche wieder in schwacher
Krümmung etwas schräg zur Decke ansteigt. 1 Eben jener Abstand
von 45 cm ist aber identisch mit der durchschnittlichen Gräbertiefe,
die Einbuchtung des Gesteins entspricht der Gestaltung der Seiten¬
wände von Grabstätten, die eingearbeiteten Leisten aber erinnern
unwillkürlich an die herkömmliche Bildung des Auflagers für
Grabplatten.
Die hier an der Nordseite beginnende Gräberreihe hat
sich allem Anscheine nach hinter der Fassadenwand bis zu deren
südlichem Ende fortgestetzt. Mit Rücksicht hierauf war an der
Innenseite der Fensterwand an deren nördlichem und mittlerem
Pfeiler je eine Lampennische angebracht. Hinter der ersten Gräber¬
reihe aber lag noch eine zweite Gräberreihe, von welcher sich
Reste des Auflagers für die Grabplatten an der der Fassadenwand
in einem Abstand von circa 3,60 cm parallel laufenden Wandfläche
erhalten haben. 5
Wo diese zweite Gräberreihe an die Nordwand des ob¬
longen Raumes sich anreihte, ist dort unmittelbar unter der Decke
eine Nische von unregelmässigem Grundriss eingeschnitten, in
1 Vgl. die Abbildung Nr. 2 auf Tafel III, linke Hälfte.
* Vgl. die Abbildung Nr. 2 auf Tafel III, Mitte,
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 223
welcher hinter einem in die Bodenfläche eingearbeiteten Grabe in
höherem Niveau noch zwei ungewöhnlich lange Grabstätten unter
einem Arkosolbogen von 1,20 m Höhe sich erstrecken; an der
Vorderfront des Arkosols aber ist zu beiden Seiten der Bogen¬
öffnung eine Lampennische eingeschnitten.
In einem sich nunmehr anschliessenden R e c e s s e mit nach
rückwärts etwas ansteigender Bodenfläche und Decke war wiederum
die Sohle vollständig mit Grabstätten ausgefüllt, von welchen
insbesondere die vordersten grösseren Umfang hatten.
An beiden Langseiten aber sind unmittelbar unter der Decke
wieder Grabnischen eingearbeitet Die zwei Nischen der Nord¬
wand umfassen je zwei Gräber; ihre Oeffnungen, deren Höhe 98,
bezw. 1,03 m beträgt, zeigen über mehr oder minder steilaufragenden
Laibungen einen nahezu flachen Abschluss.
Die gleiche Gestaltung der Decke treffen wir auch bei den
beiden Nischenöffnungen der Südseite, deren seitliche Wandungen
bei mässiger Krümmung schräg emporsteigen. Die vordere von
diesen Nischen ist an ihrer Front beiderseits von einer Lampen¬
nische flankiert; im Innern enthält sie nur ein Grab, über welchem
die Wölbung 84 cm hoch emporsteigt; bei der hinteren Nische, die
zwei Grabstätten enthält, beläuft sich die Höhe der Oeffnung auf
97 cm.
Im Gegensatz zu diesem bis zu 1,74 m hohem Recesse und
dem vorgelagerten oblongen Raum in seiner nördlichen Hälfte war
die Südhälfte des mittels der Fassaderiwand abgeschlossenen Ab¬
schnittes des Coemeteriums 1892 und 1894 noch stark mit Erd¬
massen und Steinen gefüllt; diese Hessen von den ungleich breiten
Bogenöffnungen, welche zu beiden Seiten einer mit einer Lampen¬
nische ausgestatteten Wandfläche in den angrenzenden südlichen
Recess führen, nur die obere Hälfte in einer Höhe bis zu 90 cm
frei. Auch der Recess selbst war noch grossenteils verschüttet.
Am stärksten war die Verschüttung unterhalb eines grossen Lumi-
nars, welches unmittelbar in der Verlängerung der Rückwand des
hinter der dekorativen Fassadenwand sich erstreckenden Raumes
gelegen ist; man hatte den cylinderförmigen Luftschacht, der nach
unten hin nach Art eines Trichters sich bis zu einem Durchmesser
von 1,45 m erweitert, offenbar seit langem benützt, um bei der
224
Führer
Feldarbeit hinderliche Steine u. s. w. hinabzuwerfen; starke Regen¬
güsse hatten aber auch Erdreich hinabgeschwemmt.
In die Wandfläche, die unterhalb dieses Luminars beginnt
und die nördliche Begrenzung der rückwärtigen Hälfte des Recesses
bildet, sind hinter dem mit einer Lampennische ausgestatteten Eck¬
pfeiler drei Arkosolien eingeschnitten, deren bis fast an die
Decke reichende Bogenöffnungen eine Höhe von 0,85, 1,05 und 1 m
aufweisen. Von diesen Orabnischen enthält die erste drei, die
darauffolgende zwei Ruhestätten; das letzte Arkosol weist vier Grab¬
stätten hintereinander auf; an deren Ostseite aber ist noch ein
Seitenarkosol mit drei Gräbern angebracht.
Die rückwärtige Schmalseite des Recesses nimmt eine Nische
mit einem Grabe ein, deren 80 cm hohe Oeffnung oblong gestaltet
ist und erst weiter nach innen zu der Arkosolform sich nähert
Den Abschluss der Südseite des Recesses bildet ein grosses
Arkosol mit 1,23 m hoher Oeffnung; es umfasst vier Grabstätten,
und weist an seiner Ostseite noch ein schräg einspringendes Seiten¬
arkosol mit fünf Ruhestätten auf.
Vor dem mit einer Seitennische ausgestatteten Arkosol tritt
eine nicht unbeträchtliche Erweiterung des Raumes ein. Die Wand¬
fläche springt hier um 2,60 m zurück; an dieselbe lehnt sich die
Langseite eines riesigen Sarkophages, dessen Grabladen circa
70 cm von der flachen Decke abstand; nach Westen hin aber
schliessen sich an dieses gewaltige Grab nur die Schmalseiten von
zwei einfachen Grabstätten an. Vor dem mit einer Lampen¬
nische versehenen Pfeiler, der letztere von dem nächsten Arkosol
trennt, erstreckt sich das schon erwähnte Luminar, das eine starke
Verschüttung des Raumes bedingte. Letztere hatte zur Folge, dass
noch 1894 von dem Arkosolbogen, der bei 20 cm Abstand von der
Decke ursprünglich eine Höhe von mindestens 1 m erreicht haben
muss, nur zwei Drittel freilagen, und auch die Zahl der Gräber,
welche wohl zu sechs sich hintereinander erstreckten, nicht sicher
bestimmbar war. An dieses Arkosol, das an seinem rückwärtigen
Ende an der Westseite noch ein Seitenarkosol mit einem Grabe auf¬
weist, schliesst sich nach vorne hin nochmals eine Grabnische
mit drei Ruhestätten an, über welche sich die Bogenöffnung um 1 m
erhebt. Dieses Arkosol, an dessen Front sich zu beiden Seiten eine
Die Katakombe im MolinelioThal bei Augusta in Östsizilien. 225
Lampennische eingearbeitet wurde, ist unmittelbar hinter der Ein¬
gangsöffnung des langgestreckten Recesses gelegen, der von der
Haupthalle der Südhälfte des Coemeteriums sich abzweigt
Innerhalb der genannten Katakombenanlage ver¬
mochte ich weder 1892, noch 1894 eine Spur von irgend einem
Gemälde oder einer Dipinto- oder Graffito- oder sonstigen Inschrift
oder auch nur von einem einzelnen symbolischen Zeichen zu ent¬
decken. 1 Es konnte demgemäss auch der christliche Ursprung
des Coemeteriums nicht als absolut sicher gelten, so gross auch die
Wahrscheinlichkeit erschien, welche aut Grund der Verwandtschaft
mit anderen Sepulkralanlagen von unzweifelhaft christlichem Charakter
geltend gemacht werden kann.
Nun sind aber in Sizilien selbst solche Begräbnisanlagen, die
in der Nähe städtischer Ansiedlungen sich entwickelten, wenn
man von den Hauptkatakomben von Syrakus absieht, verhältnis¬
mässig arm an Ueberresten von Freskomalereien, Inschriften und
ähnlichem Schmuck, welcher die Feststellung des christlichen Ur¬
sprungs gestattet
Um so weniger kann uns in dem abgeschiedenen Thale des
Molinello-Flusses, der mit dem antiken Damyrias iden¬
tifiziert wird,* der völlige Mangel an derartigen charakteristischen
Anzeichen eines höheren Kulturstandes der Umwohner ernstlich
überraschen.
Denkbar wäre es indes immerhin, dass das eine oder andere
Erinnerungszeichen erst im Laufe der Jahrhunderte den Blicken ent¬
zogen wurde; denn durch die Feuchtigkeit begünstigt haben vielfach
grüne Algen die Obeifläche des Muschelkalkes überzogen, in welchen
das Coemeterium eingeschnitten wurde.
Unter diesen Umständen sind wir auch für die Feststellung
der E n t s t e h u n g s z e i t des Katakombenkomplexes zunächst auf
jene Kennzeichen angewiesen, welche in dem Gesamtcharakter
* Auch Vincenzo Strazzulla, der im Jahre 1895 die Nekropole unter¬
suchte, war in dieser Hinsicht nicht glücklicher als ich selbst. Vgl. Strazzulla,
a. a. O., pag. 83.
* Vgl. Adolf Holm, Geschichte Siziliens im Alterthum, 3. Band, Leipzig
1898: Karte von Sizilien mit Angabe der antiken Namen.
226
Führer
der Anlage und in den einzelnen architektonischen
Eigentümlichkeiten uns dargeboten werden.
Es verbietet aber die Ausdehnung des Coemeteriums von
vornherein, den Ursprung desselben in eine allzu frühe Zeit hinauf¬
zurücken. Denn in Sizilien bildete wie anderwärts die antike Ge¬
pflogenheit der Bestattung in kleineren Begräbnisanlagen, die für
einzelne Familien oder auch Familien-Verbände bestimmt waren,
den Ausgangspunkt der Entwicklung, und sie wurde auch dann
nicht völlig zurückgedrängt, als man auf christlicher Seite begonnen
hatte, eine Reihe von einzelnen Sepulkralanlagen um einen gemein¬
samen Mittelpunkt zu gruppieren, wie dies beispielsweise in Syrakus
etwa im letzten Drittel des dritten Jahrhunderts nach Christi Geburt
bei Errichtung des Grundstockes der Nekropole der Vigna Cassia
geschehen ist. 1
Nun könnte allerdings die ausschliessliche Ver¬
wendung von Loculigräbern, wie sie im Coemeterium
des Molinello-Thales in der Verbindungsgallerie zwischen der Nord-
und der Südhälfte der Gesamtanlage uns entgegentritt, sowie auch
der Wechsel zwischen Loculigräbern undArko-
s o 1 i e n , der uns in der vorderen Grabkammer des nördlichen
Abschnittes der Katakombe begegnet, mit Rücksicht auf die
Parallelen, welche sich in den ältesten Teilen des Katakomben¬
komplexes der Vigna Cassia zu Syrakus und in dem gleichfalls
noch in das dritte Jahrhundet hinaufreichenden Coemeterium von
S. Maria di Gesü dargeboten werden, 1 immerhin noch als ein
Anzeichen eines verhältnismässig frühen Ursprungs gedeutet werden.
Allein die gleichen Eigentümlichkeiten sind auch in späterer Zeit
noch vertreten.
So ist z. B. die ausschliessliche Verwendung von Loculi¬
gräbern noch in der kaum vor dem fünften Jahrhundert ent¬
standenen Katakombe zu beobachten, welche unterhalb der Kirche
S. Lucia zu Syrakus unter Verwertung eines heidnischen
Hypogeums mit Urnennischen angelegt wurde, welche man zum
Teil selbst zu Loculigräbern umgestaltete.
1 Vgl. Joseph Führer, Forschungen zur Sicilia sotterranea, München
1897, Tafel II nebst Seite 744 ff. (S. 74 ff) und Seite 840ff. (S. 170ff.).
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 227
Den gleichzeitigen Gebrauch von Loculigräbern und Arko-
solien aber kann man nicht nur in der ausgedehnten Nekropole an
der Porta Ossuna zu Palermo wahrnehmen, sondern auch in der
Katakombe Frangapani bei Girgenti, 1 in welcher eine tomba
vergine, die ich im Jahre 1900 in einem Nebengemach der kleinen Ro¬
tunde unter dem modernen Eingang entdeckte, bei ihrer unter Leitung
des Herrn Direktors Pa tri colo aus Palermo vorgenommenen Er¬
öffnung infolge der Auffindung einer Bronze-Münze Constans I. (337
—350) die Gewissheit ergab, 2 dass das Coemeterium noch um die
Mitte, bezw. nach der Mitte der vierten Jahrhunderts benützt wurde.
Die Wahl eines späteren Zeitansatzes für den Ursprung der
Katakombe im Molinello-Thale wird nun aber auch durch die
langgestreckten Gräberstollen nahegelegt, welche zu
Anfang des Hauptganges der Nordhälfte des Coemeteriums sich
finden. Denn Analoga zu diesen werden uns vor allem zu Syrakus
in dem Westabschnitt der Nekropole Cassia dargeboten, der
nicht vor dem Anfang des vierten Jahrhunderts entstanden ist, sowie
in dem Coemeterium von S. Giovanni, dessen Grund¬
stock nicht vor Ablauf des ersten Drittels des vierten Jahrhunderts
angelegt wurde. 3
1 Eine nähere Untersuchung der Sepulkralanlagen von Santa Lucia zu
Syrakus, sowie des Coemeteriums Frangapani bei Ciirgenti und der
Nekropole an der PortaOssuna in Palermo habe ich schon 1892 auf meiner
ersten Studienreise in Sizilien durchgeführt, welche ich als Inhaber des Reichsstipen-
dims für christliche Archäologie unternommen habe. Die exakte Vermessung dieser
Katakomben aber mit Theodolit, Bussole und Bandmass als Grundlage für die Her¬
stellung von Plänen und Sektionen, ferner die photographische Aufnahme von Innen¬
ansichten unter Verwendung von Magnesiumlicht sowie die photographische und
zeichnerische Wiedergabe von Proben der inneren Ausstattung u. s. w. habe ich erst
während meiner letzten Forschungsreise, auf der ich im Auftrag des kaiserlich deutschen
archäologischen Institutes vom Oktober 1899 bis zum Juli 1900 in Sizilien ver¬
weilte, zur Durchführung gebracht. Vgl. hierüber den summarischen Bericht in
den Akten des fünften internationalen Kongresses katholischer Gelehrten zu München
vom 24. bis 28. September 1900 (München 1901), S. 384 —386.
2 Die genaue Feststellung der starkoxydierten Münze, die dem Museum von
Palermo überwiesen wurde, ist durch Herrn Direktor Antonio Salinas er¬
folgt, welchem auch an dieser Stelle der herzlichste Dank für seine gütige Aus¬
kunft ausgesprochen sei. Salinas glaubt die Münze identifizieren zu können mit
jener, welche von Cohen im VI. Bande des grossen Münzwerkes (Description
historique des monnaies frappees sous Tempire romain, Paris und London 1859 bis
1868) auf Seite 269 unter Nr. 155 beschrieben wird. Leider ist dieses Werk mir
nicht zugänglich gewesen.
* Vgl. Joseph Führer, a. a. O., Tafel I und II nebst Seite 744 ff. (74 ff.)
und Seite 840 ff. (170 ff.).
228
Führer
Ausserdem sind derartige Gräberstollen noch in der Haupt¬
katakombe der Contrada San Marco bei Spaccaforno*
auf uns gekommen, die allem Anschein nach einer noch späteren
Epoche entstammt.
Uebrigens weist auch die teilweise Auflösung der seitlichen
Begrenzungsflächen von Arkosolien durch Bogenöffnungen
von verschiedener Ausdehnung, wie sie in der letzten hallenartigen
Erweiterung im rückwärtigen Abschnitt der Nordhälfte des Coeme-
teriums im Molinello-Thale uns entgegentritt, wiederum auf eine
verhältnismässig späte Entstehungszeit hin.
Denn Beispiele für den Ersatz fester Wandflächen durch der¬
artige Bogenöffnungen treffen wir in den Hauptkatakomben von
Palazzolo Acreide,® deren Ursprung auf Grund von In¬
schriften, Monogrammen u. s. w. frühestens in die zweite Hälfte
des vierten Jahrhunderts gesetzt werden kann.
Eben dort finden sich auch Parallelen zu den Gräber-
reihen, welche in der Halle und den daran angrenzenden
Recessen im Nordabschnitt der Katakombe des Molinello-Thales,
sowie in dem oblongen Raum hinter der Fassadenwand der süd¬
lichen Hälfte derselben und in dessen Annex sich erhalten haben.
Weitere Beispiele für solche Gräberreihen sind in der schon er¬
wähnten Katakombe F r a n g a p a n i bei Girgenti auf uns ge¬
kommen; auch würden solche allem Anschein nach durch die erst
im Jahre 1899 entdeckte Nekropole von Grazia di Carini
dargeboten, wenn daselbst umfangreichere Ausgrabungen vorge¬
nommen würden.
In noch höherem Masse aber als die bisher erwähnten Einzel¬
heiten sind ein paar weitere architektonische Eigentümlichkeiten des
südlichen Abschnittes des Coemeteriums im Molinello-Thale für
dessen relativ späte Entstehungszeit beweiskräftig: ich meine die
vorher erwähnte Fassadenwand selbst und den Baldachinbau.
1 Die nähere Untersuchung der Begräbnisanlagen bei Spaccaforno habe
ich auf meiner letzten Studienreise im Jahre 1899 vollzogen.
* Die genaue Aufnahme der Katakomben in der näheren und ferneren Um¬
gebung von Palazzolo Acreide habe ich auf meiner letzten Forschungsreise
im Jahre 1899-1900 zur Durchführung gebracht; die Sepulkralanlagen von Palaz¬
zolo selbst hatte ich auch schon 1892 untersucht.
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Östsizilien. 229
Denn hiefür finden sich in den drei Hauptkatakomben von
Syrakus (dem Coemeterium von S. Maria di Oesü, der Nekropole
Cassia und der Begräbnisanlage von S. Oiovanni) noch keinerlei
Analoga.
Allerdings sind diese architektonischen Formen in Syrakus
selbst nicht gänzlich unvertreten.
So bietet eine heutzutage nur durch einen Brunnenschacht
zugängliche Katakombe, welche ich im Oktober 1899 unter der
Casa Peppino Calito nahe der Kirche Santa Lucia entdeckt
habe, ein einfaches Beispiel für eine Fassadenwand sowie auch für
einen Baldachinbau dar.
Ausserdem findet sich eine Fassadenwand auch noch
in einer der erwähnten Katakombe benachbarten Sepulkralanlage,
die ich gleichfalls im Jahre 1899 kennen lernte, und zwar in einem
gegenwärtig noch grossenteils verschütteten hallenartigen Raume.
Insbesondere aber haben sich dekorative Fassadenwände bei
P r i o 1 o nördlich von Syrakus erhalten 1 2 und zwar einerseits in
einer Katakombe der Contrada Bondife, andererseits in der Kata¬
kombe Mano mozza; des weiteren sind auch in Begräbnisanlagen
von Palazzolo Acreide derartige von Fenstern, bezw. auch
Thüren, durchbrochene Wände von dekorativer Bedeutung auf uns
gekommen.
Baldachinbauten der manichfaltigsten Art aber haben
sich einerseits in einem Coemeterium der Cava delle porcherie bei
P r i o 1 o ,* sowie in der schon genannten Katakombe Mano mozza
und in einer südlich davon gelegenen Sepulkralanlage in mehr oder
1 Antonio Salinas, Scoperte di eatacombe romane, Notizie degli scavi
del mese di settembre 1899, pag. 362 sqq.) gibt eine summarische Beschreibung
dieses Katakombenkomplexes, die durch einen von dem Architekten Ettore Petri
aufgenommenen Plan und eine Situationsskizze erläutert wird. Indes ist, wie ich
auf Grund einer mehrtägigen Untersuchung an Ort und Stelle im Jahre 1900 fest¬
stellen konnte, der publizierte Plan nicht fehlerfrei und lässt ebenso wie die Be¬
schreibung mindestens ein Drittel der noch vielfach mit Schlammerde und Steinen
gefüllten Gesamtanlage völlig unberücksichtigt.
2 Auf die Existenz von Katakomben bei Priolo wurde ich 1892 durch die
Güte des Herrn Direktor Paolo Orsi von Syrakus hingewiesen; ich habe sie
schon damals näher untersucht, 1894 aber die exakte Vermessung und photo¬
graphische Aufnahme der Sepulkralanlagen durchgeführt.
Vgl. JosephFührer, Forschungen zur Sicilia sotterranea, München 1897,
S. 678 (S. 8), Anm. 2, Nr. 2-4.
230
Führer
minder gutem Erhaltungszustände gefunden, andererseits sind solche
auch in Katakomben auf dem Cozzo Guardiole bei C a n i c a 11 i n i,
sowie in der Contrada San Martino und in der Contrada San Gio¬
vanni bei Sant’ A1 f a n o vertreten, 1 2 des weiteren in einer Reihe
von Katakomben bei Palazzolo Acreide, sowie in der Con¬
trada Sant’ Elia in dessen Umgebung, ferner in den Begräbnisan¬
lagen von F e r 1 a * und in einem Hypogeum von L e n t i n i. 3
Ebenso lassen sich Baldachinbauten auch in Katakomben der Con¬
trada San Marco bei Spaccaforno, sowie der Contrada Coda di
Lupo und der Contrada Stafenda bei Rosolini nach weisen, ferner
in Sepulkralanlagen der Contrada Zucconero und der Cava della
Capreria bei G r a n i e r i, endlich in Coemeterien der Contrada
Buttino bei Ragusa superiore. 4
In keiner von all diesen Begräbnisanlagen von Ostsizilien hat
sich nun aber ein Anzeichen gefunden, das gestatten würde, deren
Entstehungszeit über die zweite Hälfte des vierten Jahrhunderts
hinaufzurücken; wohl aber ist bei einer ganzen Reihe von diesen
Sepulkralanlagen durch eingemeisselte Kreuze sowie z. T. auch
durch Inschriften, Thonlampen und dergl. die grösste Wahrschein¬
lichkeit dafür gegeben, dass sie nicht vor dem fünften Jahrhundert
entstanden sind.
Demgemäss liegt es nahe, auch bei dem Zeitansatz für den
Ursprung der Katakombe im Molinello-Thale zunächst an das fünfte
Saeculum zu denken.
1 Die Katakomben von Canicattini und Sant’Alfano habe ich
1895 auf einer mit Orsi gemeinsam unternommenen Exkursion kennen gelernt und
sodann näher untersucht, vermessen und photographiert. Vgl. Joseph Führer,
a. a. O., S. 677 (S. 7) nebst Anm. 2 und S. 678 f. (S. 8 f.), Anm. 2, Nr. 6, 7, 9.
2 Auf die Begräbnisanlagen von Ferla wurde ich während meines Aufent¬
haltes in Palazzolo Acreide im Jahre 1899 durch die Liebenswürdigkeit des
Herrn Professor Francesco de Stefano aufmerksam gemacht; die Ergebnisse
einer im Juli 1900 durchgeführten genauen Untersuchung und Aufnahme dieser
Katakomben habe ich in einer kleinen Abhandlung zusammengefasst, die demnächst
in den Mitteilungen des k. d. archäologischen Institutes in Rom erscheinen wird.
* Die Hypogeen von Lentini habe ich 1892 näher untersucht; im Juli
1900 habe ich dortselbst noch die Aufnahme von ein paar Photographien nach¬
geholt. Vgl. im übrigen Joseph Führer, a. a. O., S. 678 (S. 8), Anm. 1.
* Die Begräbnisanlagen bei G r a n i e r i, auf welche ich durch die Freund¬
lichkeit des Herrn Direktor Orsi hingewiesen wurde, habe ich im Jahre 1892
näher gewürdigt; mit der exakten Verrmessung und eingehenden Untersuchung der
Katakomben bei Rosolini und bei Ragusa habe ich mich im Jahre 1895 befasst.
Die Katakombe im Molinello-Thal bei Augusta in Ostsizilien. 231
Hinlängliche Sicherheit in Hinsicht auf die chronologische
Fixierung dieses Coemeteriums aber kann nur das Ergebnis beweis¬
kräftiger Funde in hermetisch verschlossenen Gräbern sein.
Nun beweist aber der Erhaltungszustand, in welchem die
Katakombenanlage auf uns gekommen ist, dass sie von Leuten,
welche irgendwelche Schätze dort zu finden hofften, in rücksichts¬
loser Weise durchsucht und dabei mehr oder minder stark be¬
schädigt wurde. Thatsächlich ist die überwiegende Mehrzahl der
Grabstätten, namentlich in der Nordhälfte der Nekropole schon
längst aufgerissen, durchwühlt und geplündert.
Einzelne Teile des Coemeteriums aber blieben namentlich in¬
folge der teilweisen Verschüttung der Katakombe, welche sich in deren
Südhälfte geltend machte, immerhin vor einem ähnlichen Schicksal
bewahrt, so dass systematische Ausgrabungen unter sachverständiger
Leitung dortselbst einen gewissen Erfolg versprachen, wenn auch
übereilte Grabungen von ungeübter Seite, wie sie durch Strazzulla
1895 vorgenommen wurden, ergebnislos verlaufen waren. 4
Thatsächlich hat Herr Direktor Paolo Orsi im Januar des
laufenden Jahres, nachdem er eine Reihe von altsikelischen Begräb¬
nisstätten sowie auch Gräber der griechischen Epoche im Molinello-
Thale eingehend untersucht hatte, auch in der Katakombenanlage
mit befriedigendem Erfolge Ausgrabungen veranstaltet, deren Er¬
gebnisse in einer Monographie über sämtliche archäologische Funde
in jenem Thale bis zum Herbste dieses Jahres zur Publikation ge¬
langen werden.
' Vgl. Vincenzo Strazzulla, a. a O., pag. 83 sqq.
Lateinische Parallelen zu Didymus.
Von
Dr. Theodor Schermann.
Zu Didymus de Trin. II 14 1 finden sich Parallelen in
Abhandlungen zweier lateinischer Schriftsteller, die beinahe 200
Jahre auseinanderliegen. Das Kapitel des Did. handelt hauptsäch¬
lich von der symbolischen Erklärung der Taufceremonien. Zwar
hatte Tertullians Schrift de baptismo 1 ursprünglich eine apolo¬
getische Tendenz, ihr Inhalt ist aber wesentlich dem angedeuteten
Thema gewidmet Auch des hl. Ambrosius Traktat de mysteriis'
erklärt in den ersten sechs Kapiteln die mailändische Taufliturgie.
Um nun gleich einen Teil des Resultates vorwegzunehmen,
kann festgestellt werden, dass Ambr. nicht nur Tertullians Schrift,
wie es sich von einem Lateiner erwarten lässt, 4 sondern auch das
Kapitel aus Did. de Trin. zum Vorbilde hat. Zweifellos aber sind
einige didym. Stellen solchen aus Tert.s Schrift nachgebildet. Es
liesse sich die Kette bilden: Tertullian-Didymus-Ambrosius, könnten
nicht die Bindestriche auch als Trennungszeichen aufgefasst werden.
Während bei den ersteren zwei Autoren die Frage: Wie konnte ein
Grieche einen Lateiner zur Quelle haben, da doch die lateinische
Sprache den Griechen so ziemlich unbekannt war? eine direkte Be¬
jahung der Abhängigkeit des Did. von Tert. ausschliesst, bietet zur
Feststellung der litterarischen Verwandtschaft des letzteren Paares
die Abfassungszeit der in Betracht kommenden Schriften einige
Schwierigkeit.
' Migne, P. Gr. 39, 672 ff.
* Ich citiere nach der Ausgabe von A. Reifferscheid und O. Wissovra
im Corp. scr. ecd. lat. XX (1900) nach Seite und Zeile.
* Migne P. L. 16, 389 ff.
4 H. Reuter, Augustinische Studiert, Ootha 1837, 225.
Lateinische Parallelen zu Dydimus. 233
I.
Bevor wir auf die Frage eingehen, ob Did. des Lateinischen
mächtig war, werden wir die Parallelen Terts. mit Did. vergleichen.
Der Herausgeber der didym. Schrift Joh. Al. Mingare 11 i ver¬
wies in seinen zahlreichen Scholien des öfteren auf ähnliche Er¬
klärungen Tert.s. Er vermutete, die Exegese des faciamus Gen. 1, 26
in Did. de Tritt. II 7, 3 (565 B) sei verursacht durch Tert. adv.
Praxeam 12 (Migne P. L. 2, 167 D), während diese Stelle schon
von Iren. c. haer. V-13, 3 1 interpretiert und von Basil. als
trinitarisches Argument in Anspruch genommen wird. Ebenso ist
der Inhalt der Worte ad imaginem et similitudinem nostram in
Did. de Tritt. II 7, 3 (565) und II 12 (680 A) als das äva/xaQTtjTov
xai avrtgovoiov elvai nicht allein in Tert. adv. Marc. II 5 (Migne P.
L 2, 290) vorgebildet, sondern auch Iren. c. haer. I 5, 5; V 7, 1*
erklärt auf Grund jener Stelle den Urzustand des paradisischen
Menschen in didym. Sinne, ein Schriftsteller, der auch beiden, Tert.
wie Did., wie sich noch zeigen wird, Quelle war. Ueberhaupt darf
man präsumieren, dass Did. nur in Kap. 12—14 Tert kennt, dass
also auch die Gegenüberstellung von Did. de Tritt. II 6, 4 (520 D)
mit Tert. de bapt. 1 (201, 12) keine Berechtigung hat. Denn der
Ausdruck xo/Lv/ißrj&Qa findet sich gar oft auch bei Cyrill von
Jerusalem z. B. cat. myst. II 4 (ed. Rupp 358), wie auch die
von Cyrill überkommene Homilie den Titel führt: ek t ov naqakvxixbv
TÖv hu xrjv xoXvußrjitgay.
Dagegen erklären beide in gleicher Weise die Wirkung der
Bluttaufe: Did. de Tritt. II 12 (681 B) = Tert. de bapt. 16 (214,
13 ff); zu Joa. 3, 5 bietet auch Cyrill von Jerus. Aehnliches wie Did.
und Tert. in cat. III 4 und XVII 5; allein der ganze Zusammen¬
hang verweist bei Did. auf Tert, insbesondere die Worte:
Did. de Trin. II 13 (689 B): Tert. de bapt. 9 (208, 29):
äno yäg rfjg jikevgäg r ov oorrijQos cum vulneratur (sc. Christus),
vA(og xai aljua 6/uov l'ßßevoev, cbg aqua de latere prorumpsit, seit
ovx dyvoei fj koyxij xai 6 (ngaxKmrjg. lancea militis.
'Migne P. Gr. 7, 1166 B. Vgl. E. Klebba, DU Anthropologie des
hl. Irenaeus, Münster 1894, 15 ff.
* Vgl. E. Klebba a. a. O. 26.
234
Schermann
Unzweideutig ist Did. in der Exegese von Gen. 1, 2 von
Tert abhängig.
Did. de Tritt. II 14 (692 D):
navxl ydg ngodrjkov vnagyei (sc. to
üvevfia) tbg xai xd imgxeipevov
reo vnoxetfuva) xrjg olxeiag fiexadi-
daioiv , Tv ovxatg eimo, noioxrjxog
xai näaa vnoxeipevt] vfo) xfjg xov
bnxeipivov <pihl notg &gjiüfciv Idio-
xr/xog . d&sv ddiaxgixmg navxl vdaxi
xai iv balänjj di dvayxrjg xaxa-
laßovarjg ßämiofia ytvexai, d>g piag
re ovarjg <pvoewg vddxcov xai n6or/g
ayiaobeioTjg.
Tert de bapt. 4 (203, 28):
sanctum autem utique super
sanctum ferebatur, aut ab eo,
quod superferebatur id quod
ferebat sanctitatem, mutuabatur.
quoniam subiecta quaeque ma-
teria eius, quae desuper imminet,
qualitatem rapiat necesse est ita
de sancto sanctificata natura
aquarum et ipsa sanctificare
concepit
Ebenso knüpft Did. wie Tert. an die Erzählung von der Er¬
scheinung des heiligen Geistes in Gestalt einer Taube die Mahnung
Matth. 10, 16:
Did. de Tritt. II 14 (693 B): Tert. de bapt. 8 (207, 16):
tö äyiov TTvevfta • • cbq ih] [de] rö tune ille .. Spiritus .. columbaae
r tjnxavra iv eidei ncQioTSQäg • Ineidrj ' figura delapsus in Dominum, ut
ro tüjov tovto äxeoruöv xi iaxi xai naturä Spiritus sancti declararetur
yoif/g loteQ^xai ' • yiyveaüe Matth, per animal simplicitatis et inno-
10, 16. centiae, quod etiam corporaliter
ipso feile careat columba . ideo-
que estote Matth. 10, 16.
Die Zahlensymbolik, welche das Wort 7iegioxega bietet, erklärt
Did., Tert. mit Irenaeus also:
Did. de Tritt. II 14 Iren. c. haer. I 14, Tert de praescr.
(696 A): $oxi ydg Tiegi- 6 (608A): ikbovxog av- haer. C. 50 (2, 70 A):
oxega piägxaldxxaxooicov xov inl xd ßdmiopn, f} MarcUS quidem et Co-
yi)<pov, alxiveg dtjkovvxai xijg negtoxegäg xabodog, larbasus IlOVam haere-
dtä xov a et eo ’ xd tjxig ioxlv to xai a ■ 6 sin ex Graecorum al-
dk moiyeTa xavxa doyrj ydg dgtbjuog avxfjg fita phabeto COmponen-
xal xtkogoitovxabioxtjxe xai öxxaxooiai ' xai dia tes.... propter hanc
t(öv oToiyeicov, tovto (pr\oiv avxdv a xai enim causam Christum
co, tva Ttjv 7iegioregar dixisse: ego sum a et
Lateinische Parallelen zu Dydimus.
235
firjvvof), tovtov Ijjovroff w . denique Jesum
tov äqi&fiov tovtov tov Christum descendisse
6qv£ov. i. e. columbam in
Jesum venisse, quae
graeco nomine cum
7ieQioT£ßd pronuntietur,
habet secundum nu-
merum DCCCI.
Die Auffassung des Did. von der Deutung der Buchstaben¬
werte ist gnindverschieden von derjenigen des Iren, und Tert
Letztere erkannten darin eine gnostische Manipulation, nach Did.
aber avrij (sc. yrrjfpog avvayofievt]) vnootj/uaivei n&g to inEglygamov tov
dyiov nvev/xazog. Dennoch hatte wohl Did. Irenaeus vor Augen; es
war ihm aber offenbar der Zusammenhang, in welchem Iren, die
Wortzählung verwendete, nicht mehr im Gedächtnis. Dass Did. diese
Schrift Tert.s, und überhaupt noch eine andere als de bapt. kannte,
ist unwahrscheinlich.
Die Vorbilder der hl. Taufe im N. und A. T., die Heilung
der Kranken am Teiche Bethsaida, die Sintflut und den Durchzug
der Israeliten durch das rote Meer, erklären Tert. und Did. beinahe
Strich für Strich in ähnlicher Weise.
Did. de Trin. II 14 (712A):
xai ainog 6 SyysXog 6 to v6(oq
t agaoooiv Jigodgopog rjv tov äyiov
Jh’EV/imog • ovTtvog äyyeiov xai?’
ofioiörgra ’loidrvrjg äyyeXög te tov
Kvolov ixXi'j&r] xai ngodgopog lyeve-
to tov deondröv, xai iv vdaoiv
ißdxTiosv.
xai to XQ‘ a P a 'V’ omo iyoiobrj-
rai ’Aagcov te vnö Mcovoicog, £rt
ui]v xai ndvrsg ol dato tov hgau-
xov xEßaTog, ol imxktj&EVTEg <biö
tov XQio/uaTog yoyoroi, tvtiov sqpsQE
tov fjyiaofdvov xQiofxaTog, ov Xa/ti-
ßävo/iev fjfiEig * eI yäg xai oco/ia-
TOCTÖg TOVTO TQEXTl, dXX' OVV yn’Xl-
K(ög dxpeXeT.
Tert. de bapt. 6 (206, 16):
hic quoque figura praecessit, sic
enim Joannes ante praecursor
domini fuit.., ita et angelus bap-
tismi arbiter superventuro Spiri-
tui sancto vias dirigit ablutione
delictorum.
7 (206, 28): egressi de lavacro
perungimur benedida unctione de
pristina disciplina, qua ungi oleo
de cornu in sacerdotio solebant;
ex quo Aaron a Moyse unctus est,
unde Christus dicitur a chrismate,
quod est unctio.... sic et in
nobis carnaliter currit unctio, sed
spiritaliter proficit
236
Schermann
Die Sintflut giebt beiden Schriftstellern folgende tertia com-
parationis in die Hand:
Did. de Trin. II 14 (696 A-B):
xai 6 xaTaxXvop.bg xoivvv, 6 rrjv
ägyaiav ädixiav ixxaßagag tov
xöopov, jiQOFCf ijTEVEV olovetJi<og im-
xexgvppevoog tov &no xrjg ßeiag
xoXvpßr)ßgag tü>v upaorubv xaßagio -
pov ' [xai i] xißaiTog airrrj, ou>-
oaoa roi’S h avrfj elg (potfoanag,
Eixibv zfjg oemf\g hvyyavEv *?xxhj-
otag xai r rjg ivrevOev vnao^ovorjg
fjfiiv äyaüijg ibiidog.] xai fj
TTEniorega xAadöv iXaiag xo/Uoaoa
h rfj xißaiuii, xai r rjg yfjg rljv
ävddei£iv fujvvoaoa, laiymivE tov
äyiov IJvEi\uaTog xrjv inupoiTrjotv
xai tt]v ävo)&EV diaXXayrjv ’ ovußoXov
ydo fj iXata xfjg elgrjvtjg.
Der Durchzug der Israeliten durch das rote Meer, Moses,
der mit dem Stabe das Wasser in der Wüste trinkbar machte,
(Exod. 15, 23 ff) lassen in verschiedensten Farben den Zustand des
Menschen vor der Taufe, die Wirkung des Sakramentes, deren
causa meritoria wiederschimmern. Die Erklärung des ersten Bildes
ist Gemeingut der Kirchenväter; es findet sich wie bei Did. de
Trin. II 14 (696 B) und Tert. de bapt. 9 (208, 7) auch bei Äthan.
ad Serap. I 12 (26, 561).
Allein das letztere Symbol bei Did. hat ein eigentlichstes
Vorbild:
Tert. de bapt. 8 (207, 24f):
quemadmodum enim post aquas
diluvii quibus iniquitas antiqua
purgata est, post baptismum, ut
ita dixerim, mundi pacem coe-
lestis irae praeco columba terris
adnuntiavit . dimissa ex arca et
cum olea reversa, quod signum
etiam apud nationes paci prae-
tenditur, eadem dispositione spiri-
talis effectus terrae i. e. cami
nostrae emergenti de lavacro
post vetera delicta columba sancti
Spiritus advolat pacem Dei ad-
ferens, emissa de coelis, ubi ec-
clesia est arca figurata.
Did. de Trin. II 14 (697A):
Mwvofjg de zjj gaßdco t 6 tuxqov
vbioß xßijoipov non/oag, oomjolnv
xadoXixijv noorjyooEi'EV * axnog ydg
tvjtov izpegev tov xqiotov • i] de
grißdoo tov oravgov, t 6 de mxgov
i'dwg tov evXoyrjßevrog vdaxog rrjg
xoXvpßtjßgag.
Tert. de bapt. 9 (208, 13):
item aqua de amaritudinis vitio
in usum commodum suavitatis
Mosei ligno remediatur. lignuffl
illud erat Christus, venenatae et
amarae retro naturae venas salu-
berrimas aquas baptismi, scilicet
ex sese temedians.
Lateinische Parallelen zu Dydimus.
237
Es scheint sich die Abhängigkeit des Did. auch auf dog¬
matische Anschauungen, so bezüglich des Wertes der Johannestaufe,
in de Trin. II 14 (708 D) von Tert de bapt. 11 (210, 22) erstreckt
zu haben, dagegen spricht sich D i d. (708 B) für die Kindertaufe
aus, während Tert. 18 (216, 26) sich dagegen erklärt.
Die Abhängigkeit des Did. voll Tert. steht fest. Es fragt
sich weiter: Hatte Did. eine Kenntnis des Lateinischen? Anbetracht
seines körperlichen Gebrechens und der Analogie mit den andern
griechischen Vätern ist die Frage zu verneinen. Zwar hatte in
früheren Zeiten ein allgemeiner Zuzug von Osten nach der altehr¬
würdigen Kirche von Rom stattgefunden und selbst der bedeutendste
Vorsteher der alexandrinischen Schule, Origenes, war um das Jahr
212 dorthin gereist;' allein von lateinischen Kenntnissen desselben
oder gar davon, dass unter den manigfachen Lehrfächern der alexan¬
drinischen Schule das Lateinische Aufnahme fand, ist nirgends die
Rede, trotzdem Hieronymus von einem späteren Vorsteher
Pierius (281 — 282) de vir Ul. c. 76 berichtet: „post persecutionem
omne vitae suae tempus Romae fuisse versatum“, und auch sonst im
Morgenlande das Latein ein Element der profanen Bildung gewesen
zu sein schien.*
Die Mutmassungen einer allgemeineren Kenntnis der lateinischen
Sprache im Orient, welche man auf einzelne Angaben des Hierony¬
mus und Photius stützte, hielten der Kritik nicht stand. Denn der
Bericht über Gregor den Wunderthäter de vir. Ul. c. 65: „adolescens
ob studia Graecarum et Latinarum litterarum .. Berytum transiit ist
eine ungenaue Uebersetzung des E u s e b. h. I. VI, 30, 3 weshalb
unter den Latinae (Romanae) litterae das Studium des römischen
Rechts verstanden werden muss?
' E u s e b. h. e. VI, 14. Vgl. C. P. C a s p a r i, Quellen zur Geschichte des
Taufsymbols und der Glaubensregel III Christiania 1875, 352.
1 Vgl. über die Berufung des Laktanz nach Nikomedien. Hieron. de vir.
ill. 80. H. Steinacker, Die röm. Kirche und die Sprachkenntnisse des Ma.
in Festschrift für Theodor Gomperz, Wien 1902, 329 ff.
• St. v. Syclowski, Hieronymus als Litterarhistoriker, München 1894,
158 A3. Vgl. die Biographie des Gregor Thaumat, von Gregor v. Nyssa P. Gr.
46, 893ff.
* An den Hochschulen zu Berytus und Byzanz waren auch lat. Grammatiker
angestellt. Vgl. A. Budinozky, Die Ausbreitung der lat. Sprache, Berlin
1881 241.
Röm. Quart -Schrift 1902.
233
Schermann
P h o t i u s, Bibi cod. 89/ erwähnt, Oelasius von Caesarea sage
in seiner Fortsetzung der Kirchengeschichte des Eusebius, er sei
von Cyrill von Jerusalem zur Abfassung derselben angeregt worden,
er aber (Photius) habe anderswo gelesen, dass Cyrill selbst und
Oelasius die rufinische Kirchengeschichte ins Griechische übersetzt
hätten. Die Unrichtigkeit dieser Bemerkung leuchtet durch den
chronologischen Widerspruch ein. Auch des hl. Basilius Brief¬
wechsel mit den Occidentalen ist kein Beweis für dessen lateinische
Kenntnisse; denn er war in griechischer Sprache geführt. 1 2
Wollen wir absehen von dem in letzter Zeit, im Zusammen¬
hang mit der Frage nach der Echtheit der Briefe und Urkunden
Konstantins in dessen Biographie, gestreiften Problem, ob Eusebius
einige lateinische Urkunden selbst übersetzt habe, 3 so sind alle
Analogien gegen die Vermutung, Did. habe Lateinisch verstanden.
Auf einem zweifachen Wege konnte jedoch Did. von Tert. etwas
gerettet haben: In de Trin. I 15 (297 A) findet sich in griechischem
Text ein lateinisches Wort mit lateinischen Buchstaben, wie die
einzige Hs, welche die drei Bücher de Trin. des D i d. uns aufbe¬
wahrt hat, ein Vatic. s. XI, überliefert. In dem arianischen Satze
fjv, 8 te ovx f/v fasst er das letztere >jv als »plusquam perfectus.“ 4
M i n g a r e 11 i schreibt zu der Stelle, es wäre nicht unmöglich,
dass Did. von seinen Schülern, Hieronymus und Rufin, welch
letzterer sechs Jahre in Alexandrien weilte, Latein gelernt habe.
Dennoch wird es sehr fraglich bleiben, ob Did. sich so viele
lateinische Kenntnisse angeeignet hat, einen lateinischen Schriftsteller
zu verstehen.
1 Migne P. Gr. 103, 296 A.
* V. Ernst, Basilius des Grossen Verkehr mit den Occidentalen in ZFKO
XVI (1896) 626 ff.
* Die zwei Forscher, welche in letzter Zeit die Echtheit der Urkunden er¬
wiesen haben, scheinen nicht auszuschliessen, dass E u s. einiges selbst übersetzt
hatte, trotzdem meistens alle Erlasse vom Kanzleivorstand ins Griechische über¬
setzt wurden. Jv. Heikel, Eusebius Werke I, Leipzig 1902, LXVII f. LXXV.
O. Seek, Die Urkunden der Vita Constantini in ZFKG XVIII (1898) 342. Euse¬
bius erwähht in der praep. evang. keinen latein. Verfasser und kennt nicht die
Annalen des Tacitus. Heikel a. a. O. XLIX A.3 und I. Al.
4 Vgl. über die Aufnahme lat. Wörter in griech. Schriften. Ed. Norden,
Die antike Kunstprosa 1, Leipzig 1898, 60 A. 2 und Krumbacher, Gesch,
d. byzant. Litteratur s , München 1897, 30, 1136.
Lateinische Parallelen zu Dydimus. 239
Eine grössere Wahrscheinlichkeit dürfte die Behauptung haben,
Did. habe die Schrift Tert.s de bapt. griechisch «vor sich gehabt.
Die Erwähnung des Eusebius, 1 Tertullians Name sei überall bekannt,
mag dadurch erklärt werden, dass sich bald griechische Ueber-
setzungen von tertullian. Schriften verbreitet haben. Auch Eusebius
selbst war mit Tert. durch eine schlechte griechische Uebersetzung
bekannt* Ob Tert sein Buch von der Taufe, wie de spedaculis
und de virginibus velandis, selbst auch griechisch herausgab, er¬
klärt das Selbstcitat de bapt. 15 (214, 6) nicht zur Genüge. Denn
nur zu Ephes., 4, 5 sagt er: „de isto plenius iam nobis in Oraeco
digestum est". 3 Doch mag es nicht unwahrscheinlich sein, dass Tert.
vieles von der griechischen Schrift wieder in seiner lateinischen ver¬
wertete und dass Did* deshalb mit letzterer Gemeinsames aufweist.
II.
Did. hatte die alexandrinischen Vorbilder in ausgedehntester
Weise sich zu eigen gemacht Mit den drei Kapadociern war die
Theologie spekulativ entwickelt Nur in einem Punkte konnte der
Grieche von Tert. lernen, in der Darlegung der altchristlichen Sym¬
bole. Tert bot in seiner Schrift de baptismo eine symbolische Aus¬
legung des Taufritus, wozu ihm möglicherweise die Darstellungen
der Katakomben hilfreich die Hand geboten haben.
Aus sprachlichen und litterarischen Gründen daher erweisen
sich die Parallelen, die M i n g a r e 11 i manchmal zu Hilarius
in Did. fand, als sekundäre, indem Did. und Hilar. nur in Benützung
einer gemeinsamen Quelle Zusammentreffen.
Die beinahe gleichzeitige Abfassung der didym. Schrift de
Trinitate und der fünf Bücher de fide des hl. Ambrosius
c. 378—381, machen die Verweise, welche der Herausgeber der
Bücher des Did. zu Ambr. gemacht hat, beinahe wertlos. Bei der -
ausgiebigen Benützung, welche der hl. Ambrosius von den Schriften
* Chronic. II ad an. 208 (P. Gr. 19, 567): Tertullianus . . omnium eccle-
siarum sermone celebratur.
* Jv. Heikel a. a. O. XLIX A.3
* M. Schanz, Gesch. d. röm. Litteratur III, München 1896, 394 bezieht
dies auf eine griech. Schrift über die Taufe.
240
Schermann
der griechischen Kirchenväter gemacht hat, darf eine Collision mit
Did. nicht Wunder nehmen, der sich gleicher Hilfsmittel bediente.
Es ist fraglich, ob Ambr. in seinen Büchern vom heiligen Geiste
Did. de Tritt, gekannt hat; in der Schrift de mysteriis hat er ihn
offenbar verwertet. Zugleich muss berücksichtigt werden, in wieweit
Ambr. auch von Tert. abhängig sein kann.
Did. de Tritt. II 14 (692C) beweist, dass die Neuschaffung
des Menschen bei der hl. Taufe seine schöpferische Wirksamkeit
bei der Konstituierung der Welt einschliesse. Die Stelle Gen. 1, 2
bürgt wie Did, so auch Ambr. de tnyst. 3, 9 (392A), aber ebenso
Tert. de bapt. 3 (202, 24) für die Richtigkeit des Schlusses. Die
Symbolisierung der Eigenschaften der Taube findet sich bei Ambr.
wie bei Did:
Did. de Tritt. II 14 (693 B):
axj-ßrj de Ttjvtxavza b> eidei Jiegi-
aregäs ’ fxetöi] to qo>ov tovto dxe-
gaiov re tan xal yoXrj<; imtnijmi.
Ambr. de tnyst. 3, 11 (392C):
columba est, in cuius specie
descendit Spiritus sanctus..., qui
tibi pacem, tranquilitatem mentis
inspirat
Der Wortlaut des Ambr. unterscheidet sich wesentlich von
dem des Tert. de bapt. 8. Wohl nur dadurch, dass Ambr. aus
dem Griechischen übersetzen musste, war seine freie, eigene Dar¬
stellung bedingt. Dies tritt auch zu Tage in der Schilderung der
Sintflut, welche zwar ihre griechische Grundschrift deutlich aufweist
Did. de Trin. II 14
(696 A): xal 6 xaraxXva-
fidq toiwv, 6 t tjv ägyaiav
ädixiav ixxadagag r ov
xöo/iov , jtgoejpijTEvev
oiovebtcog imxexgvfi-
pevtoq tov änö Ttj;
ihtaq xoXvpßrj&Qag töjv
ufiagntov xadagiofwv ...
xal j) TiegioTtgä xXadov
t/.mag xouiaaaa h tcö
xißamo xal rrji yrjq
jyjv ävdöei^iv fvjvvaaaa
Ambr. de myst. 3,
10 (392 B): undevolens
Deus reparare, quod
deerat, diluvium fecit,
et justum Noe in ar-
cam jussit ascendere.
qui dum decedente
diluvio corvum di-
misisset prius, qui
non revertit; dimisit
columbam, quae cum
ramo oleo legitur re-
vertisse.
Tert. de bapt. 4,
24 (396A): et hic quare
Spiritus sicut columba
descendit, nisi ut tu
videres, nisi ut agnos-
ceres columbam etiam
illam, quam Noe ius-
tus emisit ex arca,
istius columbae spe-
ciem fuisse, ut typum
agnosceres sacramenti ?
Lateinische Parallelen zu Dydimus.
241
lai)fiaivt t ov ayiov
IIv EVfj.cn og tyjv inupot-
r tfoiv xai zijv ävcoftev
dtaXAayrjv.
Dass Ambr. auf das griechische Original zurückgeht, gesteht
er selbst de myst. 3, 25 (396 B): „secundum Graecos in specie co-
lumbae Spiritum sanctum descendisse", woran er dann wiederum in
eigener Weise die Mahnung Matth. 10, 16 anschliesst.
Es folgen sich dann in de myst. 3, 10 ff die Vorbilder der
Taufe wie bei Did., zumteil in einander verflochten. Die Ver¬
gleichungspunkte der Sintflut mit der hl. Taufe sind bei Ambr. die
gewöhnlichen, ähnlich mit Did. und Tert. Die All und Weise, wie
Ambr. sein Vorbild übersetzt und erweitert, zeigt nachstehendes
Beispiel:
Did. de Tritt. II 14 (697A):
Miüvofjs de, xjj Sdßdco tö mxßöv
vöcoq xQrfoifxov Jion'joas, oa>zt)g!av
xa&oXixrjv Tigorjyogevev. avzös yäg
tv7iov Icpegev t ov ^ojotoD, • ij Sk
ddßdos t ov oxavßov t ö de mxgov
vdcoQ t ov evXoyy&Evxos xijs xoXvfi-
ßry&Qas', tov dvoxg/jorov pev noxe
cpavevTog t ois dmiozoig, evgedevxos
de xols 7uaxols eis tiäoav ävaxyv^iv.
Ambr. de myst. 3, 14 (393B):
merraha fons amarissimus erat:
misit in eum Moyses lignum, et
dulcis est factus: aqua enim sine
praedicatione Dominicae crucis
ad nullos usus futurae salutis
est: cum vero salutaris fuerit
crucis mysterio consecrata, tune
ad usum spiritalis lavacri et sa¬
lutaris poculi temperatur.
Im folgenden gehen Did. und Ambr. sehr auseinander, trotz¬
dem beide ihr Gleichnis aus IV. Reg. nehmen. Während Did. IV
Reg. 7, 4—7 sich zum Objekte nimmt und nur ganz zufällig und
kurz auf die Heilung des Syrers Naaman in IV Reg. 5, 1 kommt,
macht Ambr. letztere Stelle in seiner Darstellung zum einzigen Ver¬
gleichungsgegenstand, um daran die siebenfache Onadengabe des
Heiligen Geistes anzuschliessen:
Did. de Tritt. II 14 (700C): Ambr. de myst. 3, 16 (393C):
{].. Ttvevfxauxrj jigövoia... Neepäv Naaman Syrus erat et lepram
xdv 2vqov tov Xejzgov, zov &XX6<pv- habebat, nec ab ullo mundari
Xov, derjdevta avzov xfjs negiodiag, poterat . . ., et cum venisset,
eis xöv 'Ioßddvrjv htxaxis xnxa- mandavit ei, ut septies mergere-
ßajxxiodijvat bzefiyiev. tur in Jordane fluvio.
242
Schermann
Im vierten Kapitel scheint Ambr. auch Cyrills Homilie in
paarlyticum benützt, wie sich an dessen Katechesen in dieser, wie
in anderen Schriften angelehnt zu haben.'
Soweit die Erklärung des Taufritus in de myst. reicht, ist
die Schrift ohne Bedenken echt; denn die Quellen, welche hier ver¬
wertet sind, Cyrill von Jerus. und Didymus, haben dem hl. Ambro¬
sius auch in seinen andern Schriften den Stoff geboten. Einen
Zweifel an der Abfassung durch Ambrosius könnte nur die Da¬
tierung beider Schriften erregen. Die Schrift des D i d. de Trin.
ist nur kurze Zeit vor 381 geschrieben; die ambrosianische dagegen
nach den gründlichen Ausführungen von Ferd. Probst* in den
letzten Jahren des hl. Ambrosius. Es würde also die didymianische
Schrift innerhalb 10 Jahren in den Occident gekommen sein. Mit
dieser raschen Verbreitung wäre zu vergleichen die Aufnahme der
Katechesen Cyrills in athanasianischen und basilianischen Schriften; 3
allein auch Ambr. selbst beweist die chronologische Möglichkeit in
der Verwendung der auch nur oder nicht einmal 10 Jahre früher
geschriebenen Schrift des Did. vom heiligsten Geiste in seiner gleich¬
benannten.
1 Th. Schermann, Die griechischen Quellen des hl. Ambrosius in den
ll. III de Spir. s., München 1902, 9 A. 5.
’ Liturgie des vierten / ahrh. und deren Reform, München 1893, 232 ff.
1 Schermann a. a. O. 8 A. 3, 29. Die Notiz von F. Probst a. a. O.
239: .selbstverständlich circulierten diese nachgeschriebenen Vorträge (de sacramen-
tis) wie die Katechesen des Cyrill bloss unter den Neophyten und Gläubigen* ist
zu berichtigen.
Kleinere Mitteilungen.
Wandgemälde in Sutri, Nepi und Civita Castellana.
Das südliche Etrurien besitzt an den aus dem 11. bis 15. Jahr¬
hundert stammenden Fresken der Basilika St. Elia in der valle suppen-
tonia bei Nepi Denkmäler mittelalterlicher Wandmalerei, auf deren her¬
vorragende Bedeutung von berufener Seite schon wiederholt nachdrück¬
lich hingewiesen wurde. Dieselben sind indessen wohl die merkwürdigste,
aber keineswegs die einzige Erscheinung ihrer Art in der näheren Um¬
gebung. Zwar die Cathedralen von Sutri, Nepi und Civita Castellana - ihrer
ursprünglichen Anlage nach eine fünfschiffige und zwei dreischiffige
Basiliken — haben sich die Umwandlung in moderne Baroccokirchen ge¬
fallen lassen müssen. Die Gemälde, welche einst ihre Wandflächen und
Apsiden geschmückt haben mögen, sind vernichtet. Ist doch selbst von
den alten Säulenstellungen nur zu Sutri noch eine einzige Säule - in
einen Pfeiler verbaut - sichtbar geblieben. Dafür finden sich, mehr oder
weniger versteckt, in den drei alten Bischofsstädten hier und dort Reste
alter Wandmalerei, deren vollständiger Untergang allzu leicht eintreten
könnte, als dass wenigstens eine Registrierung derselben nicht zweckmässig
erschiene. Auf eine solche werden sich allerdings die folgenden Zeilen
beschränken müssen. Ihr Urheber hat die in Rede stehenden Monumente
anlässlich eines zweimaligen Besuches der Gegend kennen gelernt, dessen
Zweck die Untersuchung ihrer etruskischen und altchristlichen Grabanlagen,
in Sonderheit der Katakombe von Nepi war. Seine Vorstudien berechtigen ihn
nicht, der kunstgeschichtlichen Würdigung oder Einordnung des Gesehenen
näher zu treten. Er begnügt sich damit, dessen Existenz festzustellen,
hoffend, dass diese Notizen vielleicht einmal einen mit der Geschichte der
Malerei besser Vertrauten veranlassen könnten, seiner Spur zu folgen.
Sutri besitzt wie die meisten, so die ältesten der hier zu verzeichnenden
Reste. Nicht über das 11. Jahrhundert herab wird man mit einem Denk¬
male gehen dürfen, das bei ungewöhnlicher Schönheit heute der Unbill
von Wind und Wetter ausgesetzt ist An der vom antiken Amphitheater
nach dem Friedhofe führenden Landstrasse liegt selbst schon in einiger
Erhebung am Fusse einer weiterhin steil ansteigenden Tuffhöhe die moderne
kleine Kirche der hl. Fortunata mit rechteckigem Grundriss. Ihre Stelle nahm,
wie mir der hochwürdigste Herr Bischof von Sutri-Nepi Msgr. Döbbing
244
Kleinere Mitteilungen.
gütigst mitteilte, ehedem ein Benediktinerinenkloster ein. Von der Kirche
derselben mögen Pfeiler (in Hausteinen) und Bogen (in Backsteinen) her¬
rühren, die sich hinter der Rückwand des neuen Kirchleins in unmittel¬
barer Nachbarschaft einiger — eher etruskischer, als christlicher - Grab¬
kammern erhalten haben. Einen der Pfeiler schmückt auf einer Schmal¬
seite die stehende Gestalt eines hl. Papstes. Der dargestellte trägt das
Pallium über einer roten Planeta und eine die einfachste Form des pileus
bewahrende Tiara. Seine Linke hält ein Buch, die Rechte segnet mit
griechischem Gestus. Das bartlose Gesicht umgiebt ein rotgelber Nimbus.
Die Ausführung ist in hohem Grade tüchtig.
Gleichaltrig oder wenig jünger dürften Reste von Wandmalerei in
der fünfschiffigen Unterkirche des Domes von Sutri sein, deren Kreuz¬
gewölbe durch schöne romanische Säulen getragen werden. In der Apsis
erscheint das Mittelstück einer mit lateinischem Gestus segnenden Bischofs¬
gestalt mit Pallium — Kopf und Füsse zerstört — in sehr guter Erhal¬
tung. Die dem Eintretenden zur Linken liegende Wand ist in drei höchst
flache Nischen gegliedert. Von denselben zeigt die mittlere einen thronen¬
den Christus, die der Apsis zunächst liegende eine Madonna mit Kind
überlebensgross nur mehr in verbleichenden Umrissen. Die Ausführung
der Apsismalerei war wesentlich derjenigen hinter S. Fortunata ebenbürtig.
Geringer in der Ausführung und - was die vorliegende obere
Schicht anlangt - gewiss um Jahrhunderte jünger ist die Ausmalung der
Felsenkirche S. Maria dcl parto einer in den Hügel des Amphitheaters
gebrochenen altetruskischen Anlage, die, zum christlichen Heiligtutne um¬
gewandelt, die Gebeine des hl. Felix (cf. Martyrologium zum 23. Juni und
die Acta bei Surius IV. ) und seiner Genossen im Martyrium — wohl
in Schachtgräbern - beherbergt haben soll Die Decke zeigt teils in be¬
maltem rohem Relief, teils nur in Malerei eine Engelsgestalt mit riesigen
Flügeln - den Erzengel Michael? -, um die sich eine Mehrzahl nach
ihr zublickender kleinerer Figuren schaart. Der Erhaltungszustand ist
ein schlechter. An der durch Fensterlucken durchbrochenen Längsseite
nach der Aussenseite des Tuffhügels kehrt fünfmal in genau demselben
Typus die Muttergottes mit dem Jesuskinde wieder. Die Mutter thront.
Das Kind von ihrem linken Arme gehalten, hält mit der eigenen Linken
eine Schriftrolle, während die Rechte nach dem Halse der Madonna zu
erhoben ist. Mit Ausnahme der ersten Darstellung von der Apsis her war
diese Gruppe stets durch je eine Heiligengestalt rechts und links flankiert.
Bei der zweiten und dritten Darstellung ist die Gestalt links sicher als
Bischof mit Pallium und niedriger Mitra erkennbar, bei der zweiten durch
Beischrift als SANC(tus) NICOL(aus) bezeichnet. Die Gestalt rechts ist in
der vierten Darstellung sicher eine weibliche. In der zweiten Darstellung
präsentieren die Heiligen ein Paar knieender Gestalten, St. Nikolaus einen
Mann, die andere, fast ganz zerstörte Figur eine Frau, — wohl das
stiftende Ehepaar. Der Hintergrund ist bei der vierten Darstellung be-
Kleinere Mittheilungen.
24$
sonders gut erhalten, ein Teppichmuster mit tief rotem Q runde. Die Ge¬
wandfarben sind am zuverlässigsten in der ersten Darstellung zu erkennen.
Mantel wie Kleid der Madonna ist rot, das Kleid des Kindes grün-blau.
Wie die vierte Darstellung lehrt ist dies alles Neumalung eines schon in
einer untenliegenden älteren Schicht gegebenen Sujets. Von dieser ist hier,
wo Pickenhiebe die obere schwer beschädigt haben, besonders gut das
Gesicht des Kindes mit Kreuznimbus (Grund gelb, Kreuz grün) und das
weisse Kleid der Heiligengestalt zur Linken erkennbar. Die thronende
Madonna mit Kind erscheint noch einmal linker Hand an dem zweit¬
obersten der aus dem lebendigen Tuff gehauenen Pfeiler, durch welche
der Raum in drei Schiffe geteilt wird. Auf der Schriftrolie in der Hand
des Kindes sind hier die Buchstaben G P zu lesen. Die der Apsis gegen¬
überliegende Eingangswand ist in Felder eingeteilt, deren jedes eine
historische (biblische?) Darstellung enthält. Eine nähere Untersuchung der
jedenfalls relativ sehr jungen Gemälde (aus dem 14. oder 15. Jahrh.?)
haben mein Begleiter Herr Dr. M. J. Heer und ich nicht vorgenommen,
wie denn überhaupt in dem dunklen Grottenraume die wenig gut er¬
haltenen Bilder schwer zu entziffern und zu beurteilen sind. Fresken¬
schmuck zeigt endlich auch die Aussenseite der Eingangswand nach einem
auf zwei Seiten mit Troggräbern versehenen Vorraume von quadratischem
Grundrisse zu. Links von der Thüre sieht der Beschauer noch einmal
die Gruppe: Madonna mit Kind und zwei je eine knieende Gestalt prä¬
sentierenden Heiligen. Madonna mit Kind, auf welche eine Fülle kleinerer
Gestalten zuschreiten, scheint auch über der Thüre erkennbar. Am besten
ist hier rechts die überlebensgrosse Gestalt eines Riesen erhalten, zu dessen
Linken eine Palme steht, während auf seiner rechten Schulter ein Kind mit
Kreuznimbus sitzt. Wir haben ohne allen Zweifel in dem.mit hellgrünem*
bis zur Erde reichenden Gewände und rotem Mantel Bekleideten den hl.
Christophorus vor uns. Auch diese Bilder sind jünger als die Madonnen-
darstelluug der oberen Schicht im Inneren, als deren Entstehungszeit ich
mit aller Zurückhaltung etwa das 12. oder 13. Jahrhundert vermuten
möchte.
In Nepi verdient zunächst die mittelalterliche Ausmalung eines Arkosols
der Katakombe Beachtung, in dessen Doppelgrab vielleicht zu gewisser Zeit
die ursprüngliche Ruhestätte der Märtyrer Tolemeus und Romanus vermutet
wurde. Ich will hier indessen auf diese Darstellungen Christi in Brustbild
(mit lateinischem Segensgestus vor einem von Engeln gehaltenen Teppich)
und der .Apostel Johannes und Jacobus (von Conipostella) nicht näher ein-
gehen. Sie werden in der von mir geplanten Gesamtpublikation über das
altchristliche coemeterium von Nepi ihre Stelle finden. Dort werde ich
auch darlegen, dass und aus welchen Gründen dieselben — nicht gerade
unerheblich - vor 1266 entstanden sein müssen. Bei ihrem vorzüglichen
Erhaltungszustand wird die Gewinnung dieses terminus ante quem für die
Beurteilung der Malerei von Nepi und Umgebung von einer gewissen
246 Kleinere Mittheilungert.
Bedeutung sein, falls wir es nicht mit einer Uebermalung aus der Zeit nach
1542 zu thun haben.
Hier sei hingegen auf die Kirche S. Biagio aufmerksam gemacht,
einen kleinen Bau aus Hausteinen, der architektonisch wohl mit der Basilika
von St. Elia zusammengehört und auch wie sie ehemals mit schöner longo-
bardischer Steinmetzarbeit geschmückt war. Einst laut Mitteilung des hoch¬
würdigsten Herrn Bischofs im Besitze griechischer Mönche, ist sie, was
den Hauptbau anlangt, heute profaniert und unter ein Dach mit der höheren
nebenanliegenden Kirche der Madonna delle grazie gebracht, deren kleine
romanische Fenster jetzt von links in den verwüsteten Raum herabsehen.
Zu Kultuszwecken dient nur mehr die Unterkirche, in die man über 13
Stufen durch einen der ursprünglich zwei Zugänge (der andere vermauert!)
hinabsteigt und deren Decke zwei Säulen mit antiken Kapitellen tragen.
Hier wird vom Volke „il tanto miracoloso crocifisso“ verehrt. Es ist dies
eine in die flache Mittelnische der Rückwand gemalte Darstellung der
Kreuzigung, vor der sich der jetzige Altar befindet. Der Herr hängt, nur
mit dem Lendentuche bekleidet, mit wagerecht ausgespannten Armen an
der crux commissa, welcher die Kreuzesinschrift fehlt. Das Haupt ist ge¬
senkt, das lange Haar blond, der spärliche Bart rötlich. Die Augen sind
zu drei Vierteln geschlossen, die Hände krampfhaft um die Nägel ge¬
schlossen, die Füsse mit einem einzigen Nagel übereinander geheftet. Die
stark blutende Seitenwunde ist später hinzugefügt. Der Kreuznimbus zeigt
gelben Grund und blaues Kreuz mit weissen Punkten; Scheibe und Kreuz
sind braun umrandet. Zur Rechten des Gekreuzigten steht die Mutter¬
gottes in lillafarbigem Kleide und über den Kopf gezogenem braunrotem
Mantel, der weissen Rand und auf der rechten Schulter einen Stern von
gleicher Farbe aufweist. Ihre Arme sind wagerecht dem Kreuze des Sohnes
zu ausgestreckt Auf der anderen Seite steht Johannes mit auffallend vollem
und rundem Gesichte und kurzem Blondhaare, den Kopf in die rechte
Hand gestützt, die Linke unnatürlich gehalten, als trüge sie ein Buch, in
Wirklichkeit aber ohne ein solches. Sein Kleid ist grün, sein Mantel lilla-
farben. Die Nimben beider Zeugen sind gelb mit einem nach innen weissen,
nach aussen braunroten Rande. Der Hindergrund ist bis zur Höhe der
Hüften Christi gelb und hier durch einen weissen Streifen abgeschlossen.
Weiter oben herrscht das Blau des Himmels. Die Ausführung ist hand-
werksmässig. Auf einer noch geringeren Stufe steht diese bei einem zweiten
Fresko an der linken Seitenwand. In dem aus der Felsenkirche von Sutri
bekannten Typus erscheint hier die Madonna mit Kind. Nur fehlt die
Schriftrolle in der Hand des Kindes, dessen Füsse die Mntter mit der
rechten Hand streichelt. Das Kleid der Mutter ist rosarot, ihr Mantel ganz
hell blau, beinahe weiss, das Kleidchen des Kindes rotbraun. Die Haare
beider sind blond; die gelben Nimben zeigen ein rotbraunes Blättermuster.
Der Thronsitz, auf dem ein schwellendes Polster ruht, erinnert durch den
Reichtum seiner Dekoration an Byzantinisches, an das sonst in den Wand-
Kleinere Mittheilungen.
247
malereien von Sutri-Nepi-St Elia nichts anklingt. Von den flankierenden
Heiligengestalten ist diejenige rechts vom Beschauer sicher weiblich. Ueber
hellgrünem Kleide trägt sie einen vor dem Halse durch eine Agraffe ge¬
schlossenen lillafarbenen Mantel. Die linke Hand ist wagerecht vor dem
Leib gehalten, die rechte höchst steif und eckig erhoben. Die gleichfalls
bartlose Gestalt zur anderen Seite, in lillafarbenem Kleide und ebensolchem
togaartigem Um würfe scheint trotz des ziemlich langen Blondhaares die
eines Jünglings zu sein. Ihre beiden Hände sind erhoben. Die Nimben
der Seitenfiguren zeigen weissen Rand und gelben Grund. Der Hinter¬
grund ist blau. Wie in der Kreuzigungsdarstellung wollte der Maler die
seitlichen Gestalten in Profil geben, verfällt aber immer wieder in die
Fassung en face. Was hier vorliegt ist offensichtlich nicht allzu alt Aber
am unteren Rand der Madonnendarstellung kommt wieder eine ältere
Unterschicht zum Vorschein. Zumal falls eine solche sich auch unter der
Kreuzigungsdarstellung feststellen Hesse, möchte man wünschen sie wieder
freigelegt zu sehen. Nur könnten sich einem solchen Unternehmen De¬
votionsbedenken hinternd in den Weg stellen.
Auch die Oberkirche hat übrigens bemerkenswerten Freskenschmuck.
Die Apsis ist heute vermauert. Aber durch ein Loch in der Mauer blickt
man auf die elenden Reste eines schönen Apsidengemäldes offensichtlich
des 15. Jahrhunderts, dessen grösster Teil abgebröckelt als Schutt am Boden
liegt. Zu äusserst links ist ein Dominikanerheiliger bis auf den Kopf er¬
halten. In der Mitte stehen noch zwei Jünglinge in spät mittelalterlicher
Adelstracht, dnrch Unterschrift als S. ABDON und S. SENNEN bezeichnet.
Noch jünger als diese Spuren ist anscheinend die Bemalung eines Baldachins,
der sich mit einer Seite an die an S. Maria delle grazie anstossende Längs¬
wand mit einer zweiten aber an die Schmalwand bis zum Einsetzen der
Apsis anlehnt, während die beiden anderen an der einzigen somit völlig
freien Ecke durch eine Säule wohl des alten Ciboriums gestützt werden.
Hier ist an der Wand nach der Muttergotteskirche zu sitzend der Titel¬
heilige Blasius dargestellt. In der Wölbung erscheint das Brustbild Christi.
Die freien Seiten des Baldachins nach aussen mit ihren gotischen Türmchen
haben ornamentale Bemalung. Nur über der Säule erblicken wir die Gestalt
des hl. Sebastian. Zumal sie ist nicht ohne wirklich künsterischen Wert,
das Ganze ein Werk vollst entwickelter Renaissance aus den letzten Jahren
des 15. oder den ersten des 16. |ahrhunderts.
Für das letztere gesichert ist schliesslich das gleich dem Schmucke
dieses Baldachins vollständig erhaltene Apsisgemälde der Kirche St. Antonio
in Civita Castellana. Diese selbst ist zum grössten Teile zerstört Nur der
oberste Teil des - wie 5. Biagio in Nepi einschiffigen - Baues, als dessen
Entstehungszeit der Cosmatenschmuck eines Seitenpförtchens etwa das 12.
Jahrhundert erhärtet, steht noch am Rande eines im Privatbesitze befind¬
lichen Gartens. In Mitte der Apsis erscheint in Ueberiebensgrösse sitzend
der Titelheilige Antonius Eremita mit Glocke und Schwein. Links -- vom
Kleinere Mittheilungen.
240
Beschauer aus gesprochen — reihen sich an ihn stehend Johannes der
Täufer und der hl. Hieronymus im traditionellen Kardinalsgewande, rechts
dagegen die hl. Katharina von Alexandria, durch das Rad kenntlich ge¬
macht, und ein greiser Einsiedler, den ein Grafitto gewiss richtig als Santo
Paolo primo eremita bezeichnet. Die Wölbung über dieser Gestaltenserie
füllt eine Darstellung der Pietä, in welcher zwei Frauen — Salome und
Magdalena —, Johannes der Evangelist und eine zweite, ältere männliche
Gestalt, wohl Joseph von Arimathia die über den Leichnam des Sohnes
gebeugte Gottesmutter umgeben. Das Bild reicht bis an den Rand der
Apsiswölbung. Ueber diesem erblicken wir in der Mitte Gott Vater von
Engelputti umgeben. Zu seiner Rechten begleitet eine ruhende Sibyllen¬
gestalt mit der Beischrift 'LIB1CA, zu seiner Linken die gleichfalls halb
liegende Figur eines Propheten mit der Beischrift IOEL die Bogenlinie.
Zu Füssen der Sibylle ist schliesslich in kreisrundem Medaillon das Brust¬
bild des Engels Gabriel, zu Füssen des Propheten ebenso dasjenige der
heiligen Jungfrau dargestellt, die Verkündigung also. Diese Medaillons
ruhen auf reichen Frührenaissancepilastern, welche den fünf Heiligen des
unteren Teiles unseres Gemäldes als Umrahmung dienen. Zu Füssen
dieser läuft die Widmungsinschrift hin: HOC OPVS FIERI FACIEBAT
FR HIERONYMVS D ALTERISCTIS "D MONTELEONE MDXXV. Im
Jahre 1525 ist also das Werk entstanden, das mit seiner Gegenüberstellung
von Sibylle und Prophet in aller seiner Bescheidenheit in den Gedanken¬
kreis hineinführt, aus dem Michelangelo an der Decke der Sistina schöpfte.
In aller seiner Bescheidenheit! Denn trotz einer unverkennbaren Gross¬
zügigkeit in Komposition und Zeichnung macht das Ganze in Folge höchster
Flachheit der eigentlich malerischen Ausführung einen unbefriedigenden
Eindruck. Dr. A. Baumstark.
Rezensionen und Nachrichten
V. Rose O. P. £tudes sur les evartgiles. Paris (Weiter) 1902.
— XIV, 336 S.
Die »Römische Quartalschrift" pflegt litterarische Erscheinungen auf
dem Gebiete der Bi bei Wissenschaft nicht in den Bereich ihrer kritischen
Umschau einzubeziehen. Wenn sie gegenüber dem Buche des dem
Dominikanerorden angehörenden Professors zu Freiburg i/Sch. von dieser
ihrer principiellen Haltung eine Ausnahme macht, so geschieht es, um
dem hochw. Herrn Verfasser den Zoll unbeschränkter Anerkennung zu
entrichten und ihre Leser auf eine Arbeit hinzuweisen, die noch mehr als
dem Exegeten von Fache dem allgemein wissenschaftlich und theologisch
Gebildeten erwünscht und wertvoll sein dürfte. Sind es doch die höchsten
und bedeutsamsten Fragen neutestamentlicher Forschung, mit denen hier
ein Geist von durchdringender Schärfe und starker, durch die Lokalein¬
drücke des heiligen Landes angeregter Phantasie, ein Herz voll tiefen Mit¬
empfindens für das Ringen einer modernen Seele im Kampfe um Christus,
eine echte Gelehrten- und eine echte Poetennatur in mitunter klassisch
schöner Sprache sich beschäftigt. Die Entstehung des Vierevangeliums, die
Frage nach der übernatürlichen oder natürlichen Abstammung des »Zimmer-
mannssohnes“ von Nazareth, die Grund- und Eckpfeiler seiner evangelischen
Verkündigung und seines Wirkens im Leben und Sterben, wie sie durch
die grossen Schlagworte vom Reiche Gottes, vom himmlischen Vater, vom
Menschensohne, vom Sohne Gottes und von der Erlösung bezeichnet
werden, endlich das leere Grab des Gekreuzigten, die Auferstehungspredigt
der Apostel, in Sonderheit des hl. Paulus und die Auferstehungsberichte
der Evangelien bilden die Gegenstände von acht Essays, in deren gemein¬
same Richtung und Grundstimmung eine durch ebenso schlichte als kraft¬
volle Beredsamkeit ausgezeichnete Einleitung meisterhaft einführt Durch
eine Art „enlrevue“ mit der geschichtlichen Person Jesu, durch ein liebe¬
volles und gleichwohl nüchtern klares Eindringen in das Selbsbewusstsein
dieser Person sucht P. Rose den durch kritisch - historische Zweifel ge¬
peinigten Denker, dessen Stellung zu dem ihm fremd gewordenen Glauben
der Kindheit er in wenigen Worten mit wunderbarer Schärfe beleuchtet,
zu Christus und durch ihn, den Träger seiner Offenbarung, den nach 18
Jahrhunderten ewig neuen Träger eines absoluten Anspruches, als sein ein¬
geborener Sohn anerkannt zu werden, zu Gott zu führen. Er beherrscht
250
Rezensionen und Nachrichten.
die moderne protestantische Forschung, ihre Aufstellungen und »Ergebnisse"
vollständig. Er entwickelt jeweils zunächst ihre Positionen mit einer so
unerbittlichen Strenge und Folgerichtigkeit, dass sich aus den betreffenden
Teilen seiner Essays ein kaum zu übertreffendes, gedrängtes System ihrer
Evangelienkritik zusammenstellen Hesse. Seine entgegengesetzten eigenen
Darlegungen wahren überall eine vorbildliche Ruhe und Vornehmheit der
Polemik. Diese tritt namentlich in den Abschnitten über das Vierevan¬
gelium, die jungfräuliche Geburt und die Auferstehung zu Tage, deren
wesentlicher Inhalt in einer vielfach mit hervorragender dialektischer Ge¬
wandtheit durchgeführten Widerlegung jener Positionen besteht. Im Gegen¬
sätze zu diesen mehr negativen Partien des Werkes tragen die übrigen
Abschnitte desselben in ausserordentlichem Grade den Charakter neuer
und positiver Konstruktion, einer positiven Konstruktion, die immer wieder
von den elementarsten Daten ausgeht, nicht beengt durch den Baiast ge¬
lehrter Noten, mit Freiheit und Selbständigkeit durchaus eigentümliche
Wege verfolgt, durch ihre knappe und klare Durchführung fesselt, durch
ihre Einfachheit überrascht. Ich dächte, dass auch Vertreter der hier be¬
kämpften »liberalen« geistigen Richtungen von der Gedankenarbeit dieses
Gegners, dessen wissenschaftliche Ebenbürtigkeit sie gewiss ausnahmslos
anerkennen dürften, nicht wenige Anregungen erfahren werden. Gewisse
ultrakonservative Stellen haben diese Gedankenarbeit, als sie sich erstmals
in den Spalten der Revue biblique an das Licht des Tages wagte, vom
dogmatischen Standpunkte aus zu verdächtigen gesucht. Sie haben P. Rose
den Vorwurf des Ebionitismus, des Adoptianismus, der Geistesverwandt¬
schaft mit Elipand von Toledo nicht erspart. Er, der sich solchen An¬
schuldigungen gegenüber mit stolzer Bescheidenheit „un modeste chritien“
nennt, „dont les convictions religieuses ont dt£ affermies par Vitude, soumis
au Souverain Pontife et ä sa lumineuse direction“, wird sich, falls dieselben
etwa nun sich wiederholen sollten, damit trösten, dass die von Kardinal
Richard Unterzeichnete Approbation seines Buches die Drucklegung des¬
selben „pleinement . comme utile et opportune“ gebilligt hat. Er wird
keinen Augenblick darüber zweifelhaft zu sein haben, welchem der beiden
Urteile die Masse seiner denkenden Leser sich anschliessen wird.
Dr. A. Baumstark.
O. Bardenhewer, Qeschichte der altchristichen Litteratur. Erster
Band. Vom Ausgange des apostolischen Zeitalters bis zum Ende des
zweiten Jahrhundert. Freiburg i/B. (Herder). 1902. - XII, 592 S.
Es ist der erste Band eines auf deren sechs berechneten, in jedem
Falle wahrhaft monumentalen Werkes, den wir an der so rasch auf die
Neuauflage der »Patrologie« gefolgten jüngsten litterarischen Gabe Barden-
hewers mit warmem Danke für den gelehrten Verfasser begrüssen, zu dem
wir ihn von Herzen beglückwünschen. In guter Sprache, mit meisterhafter
Rezensionen und Nachrichten.
251
Klarheit, mit aller nur wünschenswerten Ausführlichkeit, aber ohne jede
weitschweifige Vielrederei wird hier vor allem von Inhalt und Charakter der
erhaltenen Denkmäler ältester christlicher Litteratur ein Bild gegeben, wird
über die untergegangenen oder nur bruchstückweise erhaltenen Massen
dieser Litteratur berichtet, werden die an jene wie an diese sich anknüpfen¬
den Probleme entwickelt, die sich bezüglich derselben gegenüberstehenden
Anschauungen charakterisiert, werden die einen zurückgewiesen, die anderen
aufs neue begründet. Es ist ein wahrer Genuss, an der Hand dieser Dar¬
stellung sich mit irgend einer bestimmten Erscheinung des Schrifttums der
Kirche der zwei ersten Jahrhunderte und mit dem Stande der ihr zuge¬
wandten Forschung bekannt - oder wieder bekannt - zu machen. Eine
die ganze in den letzten Jahrzehnten so riesig angewachsene Masse patro-
logischer Arbeit beherrschende Gelehrsamkeit redet aus jeder Seite dieses
Buches und dennoch ist es - eine ziemliche Seltenheit im Weltalter der
ungezählten Programme, Dissertationen, Kompendien u. s. w. - ein Buch
geworden, in dem man nicht nur nachliest, sondern das man liest - und
gerne liest
H a r n a c k hat Theologische Litteraturzeitung XXVII, 237 ff das Ver¬
dienst des vorliegenden Bandes im wesentlichen vollauf anerkennend ge¬
würdigt. Wenn eine grössere Arbeit des Urhebers der uns längst unent¬
behrlich gewordenen »Patrologie" überhaupt einer Empfehlung noch be¬
dürfte, so würde eine solche in dieser Thatsache weit eher zu erblicken
sein als in der etwas überlauten und stark polemischen Anpreisung, welche
die »Geschichte der altkirchlichen Litteratur" auf katholischer Seite etwa
durch Beilesheim Katholik LXXXII, 475 ff oder Lauch er t Historisch-
Politische Blätter CXXIX, 679 - 686 gefunden hat. Denn Bardenhewer steht
in einer entschiedenen Kampfeshaltung gegenüber Harnack und Krüger.
Sein Werk führt sich als ein mit bewusster Gegnerschaft in Angriff ge¬
nommenes Konkurrenzunternehmen zu ihren Darstellungen der altchrist¬
lichen Litteraturgeschichte, als die katholische Antwort auf die Behandlung
desselben Stoffes durch den protestantischen Rationalismus ein. Von einem
möglichst »konservativen" Standpunkte ausgehende Abwehr — das ist sein
in einer höchst ausführlichen Einleitung eingehend begründeter wesent¬
licher Charakter. Im Einzelnen wird man eine solche Abwehr, zumal,
wenn sie durch einen Kenner wie Bardenhewer erfolgt, unter jedem Ge¬
sichtspunkte willkommen heissen. Der Katholik empfindet sie als eine
hochbedeutsame Apologie seines Glaubens und seiner Kirche. Der pro¬
testantische Forcher wird gleichfalls an Widerspruch und Ausstellungen
eines den ersten Autoritäten des eigenen Lagers ebenbürtigen Mitforschers
lernen. In Sachen der Wissenschaft bleibt es ja einmal für immer bei dem
noXefio? jiaxrjQ navtcov des Herakleitos. Nur muss dieser wissenschaftliche
Krieg stets eine Art Krieg im Frieden bleiben. Und schon hier möchte
mir scheinen, als hätte hier und dort auf eine polemische Spitzigkeit, auf
eine gewisse Schärfe des Ausdrucks ohne Schaden für die Sache verzichtet
252
Rezensionen und Nachrichten.
werden können. Ich verweise als auf wenige Beispiele für viele auf S. 202
Anm. 1. 2, 242 f. Anm. 2, 387. Anm. 1, 515 f. Anm. 3, 568. Anm. 1.
Mussten wirklich mindere Artigkeiten, wie sie die S. 232 f. Anm. angeführten
Aeusserungen Hamacks allerdings auch enthalten, so reichlich wett gemacht
werden? In weit höherem Grade fordert aber die von Barderihewer ge¬
wählte Gesamtanlage seines Werkes zu Bedenken heraus. Der »modernen
altchristlichen Literaturgeschichte" stellt er nicht ohne eine gewisse Leiden¬
schaftlichkeit das Fachwerk der »alten Patrologie« - fast muss es scheinen:
als das einzig Richtige - gegenüber. Nun, dass »auf katholischem und
überhaupt auf positiv christlichem Boden die Patrologie durchaus zu Recht"
besteht, ist schlechterdings unleugbar. Eine Betrachtung und Behandlung
der frühchristlichen Literatur, bei der bestimmte Erscheinungen derselben
als die »Väter« aller späteren Kirchenlehre alles Interesse auf sich ziehen,
die übrigen, namentlich die Erscheinungen heterodoxen Charakters nur um
des unlösbaren Zusammenhanges jener mit ihnen willen beachtet werden,
— sie ist zweifellos im Rahmen positiv christlicher Theologie wissenschaft¬
lich möglich und vielleicht als Reaktion gegen eine jeden übernatürlichen
Charakter der christlichen Lehre und Lehrentwicklung ignorierende oder
gar leugnende Auffassung der Dinge gestern, heute oder morgen praktisch
zeitgemäss. Aber dass auf dem Boden streng katholischer Gläubigkeit auch
eine entwicklungsgeschichtliche Betrachtung der gesamten altchristlichen
Litteratur möglich ist, die jene »Väter«gestalten aus dem lebensvollen
Hintergründe eines grossen, langsamen, allmäligen Werdeprocesses speci-
fisch »kirchlichen“ Schrifttumes sich herausheben lässt, für die alles that-
sächlich Gewesene als Glied einer nicht notwendigen, aber eben wirklichen
Kette von Ursachen und Folgen selbständige Bedeutung hat, — das hat
Ehrhard in dem genialen Schlussabschnitte des ersten Teiles seiner
»Altchristlichen Litteratur und ihre Erforschung von 1884 -1900“ so licht¬
voll gezeigt, dass es leugnen hiesse einen Rückschritt machen. Mehr, —
absolut genommen, muss der letzteren Betrachtung der Vorzug gegeben
werden. Denn bei ihr allein rückt alles und jedes an seinen natürlichen
Platz, in sein richtiges Licht. Nach der unumwundenen Anerkennung der
hohen Vorzüge des vorlieganden Buches trage ich kein Bedenken, es
ebenso unumwunden auszusprechen: Dieses selbst erbringt von Abschnitt
zu Abschnitt den schlagenden Beweis für die Wahrheit der aufgestellten
Behauptung. Sein Verfasser nennt es eine »Geschichte der altkirchlichen
Litteratur“, um es im Titel schon deutlich von der »Patrologie« zu unter¬
scheiden. Aber er kommt mit dieser Titelgebung doch in recht harten
Widerspruch. Die von S. 315 bis S. 481 reichende Behandlung der
»häretischen Litteratur“ und der »neutestamentlichen Apokryphen*, also
un-, ja widerkirchlichen Schrifttums steht einmal zu der von S. 481 bis
S. 535 reichenden der »antihäretischen Litteratur" in keinem Verhältnis,
wenn sie im Rahmen des Ganzen eigentlich nur um der letzteren willen
eine Existensberechtigung haben soll. Was sodann den Begriff einer Ge-
Rezensionen und Nachrichten.
253
schichte anlangt, so scheint es mir mit ihm kaum vereinbar, dass in einem
der Litteratur „bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts“ gewidmeten Bande
unter der äusserlichen Etikette „neutestamentlicher Apokryphen" nicht allein
der Briefwechsel zwischen Paulus und Seneca, sondern sogar die nach
Bardenhewers eigenem Urteile „zu Ende des 4. Jahrhunderts" verfasste
Paulusapokalypse bereits behandelt wird. Entwicklungsgeschichtlich ge¬
hören doch solche Produkte mit ganz anderen Erscheinungen als dem
Hebräer- und Aegypterevangelium zusammen. Und entwicklungsge¬
schichtlich lässt sich auch das Fachwerk, in welches die Schriftwerke der
zwei ersten Jahrhunderte selbst eingeordnet werden, nicht in jeder Be¬
ziehung rechtfertigen. Zwar mit Kategorien wie derjenigen der famosen
„apostolischen Väter" ist in dankenswerter Weise gebrochen. Aber schon
die Stellung des Taufsymbols vor der Aidayri ist ebenso kaum schlechter¬
dings berechtigt wie die Bezeichnung der letzteren als „altkirchliches Rituale".
Die Gruppe der „apologetischen Litteratur" giebt sodann freilich verhält¬
nismässig wenig zu Ausstellungen Veranlassung. Immerhin mussten hier
nach der einmal beliebten Fachwerkanlage an dem Aiä r eoodgcov oder dem
Ps.-Theophilos de la Bignes wieder recht wenig hierhergehörige Dinge be¬
handelt werden. Sehr prekär ist es fernerhin, einfach alle „neutestament-
lichen Apokryphen" unter dem Begriffe „häretischer Litteratur" abthun zu
sollen. Die Paulusakten oder das Jakobusevangelium sind eben doch
grosskirchlichen Ursprungs. Von den ersteren wird dies zu allem Ueber-
flusse S. 418 ausdrücklich zugegeben. Auch der geschichtlich so bemerkens¬
werte Process der Aneignung ursprünglich häretischen Gutes durch die
Grosskirche, die Entstehung der „katholischen" Akten u. s. w. kommt hier
nicht zu entsprechender Geltung. Er gehört in die Urgeschichte der
katholischen Erzählungs- und Unterhaltungslitteratur, in die Geschichte des
christlichen Romanes und der christlichen Novelle, in die so viele Martyrer-
akten gehören. In der „antihäretischen Litteratur“ stehen die vjio/uvrjfzara
des Hegesippos vielleicht zu Unrecht. Ausgemacht ist ihr wesenhaft und
vorzugsweise antignostischer Charakter doch nicht. Am Ende hatten sie
gar mit den 'Emdtj/uai des alten Jon eine gewisse Verwandtschaft; jeden¬
falls weisst schon ihr Titel auf eine bestimmte Schicht hellenistischen
Schrifttumes hin, in der sie als einzige -- uns bekannte - christliche Er¬
scheinung neben der Masse heidnischer ein Plätzchen gehabt haben dürften.
Am schlimmsten steht es endlich um den von Bardenhewer statuierten Be¬
griff „innerkirchlicher Litteratur". Hermas findet hier fast genau am Ende
dieses Bandes seine Stelle. Aber der grosse Rätselhafte, über dessen Ge¬
sichtern wie die blutrote, untergehende Sonne eines wunderbaren Sommer¬
abends der letzte Widerschein alttestamentlichen Prophetentums leuchtet,
dessen dogmengeschichtlicher Standpunkt, das Wort zuliess Ixelvo yäg xb
xvcv/ia (sc. tö äyiov ) 6 vlog xov üeov loziv, — er hätte doch, wenn einer
ein Anrecht zu den Vertretern der „urkirchlichen Litteratur" gerechnet zu
Römisch« Qumrtalschrift 1092.
17
254
Rezensionen und Nachrichten.
werden. Papias möchte man von der - wenn auch „apokryphen" —
Evangelienlitteratur, dem Aid teooqqcov und Aehnlichem nicht so absolut
getrennt sehen. Meliton von Sardes ist einerseits Apologet, andererseits
wohl der älteste Vertreter der wissenschaftlich-theologischen Litteratur oder
er bezeichnet doch den Uebergang zu ihr. Mit den Bischofs- und Synodal¬
schreiben „aus den Tagen des Osterstreites“, die S. 578—582 registriert
werden, stehen gewiss alle drei in keinerlei näherem Zusammenhänge.
Mit freudigem Orusse habe ich diese Anzeige begonnen. Ernste
Bedenken glaubte ich in ihr gleichwohl nicht verschweigen zu dürfen.
Möge der Meister, in dessen „Patrologie" wir Jungen allesammt gelernt
haben, deren Aeusserung verzeihen. Irrend die Wahrheit zu suchen ist
Menschenloos; an ihm Teil zu haben, ist auch für den Tüchtigsten keine
Unehre. Die Wahrheit nach bestem Erkennen anzustreben, aber ist auch
des geringsten wissenschaftlichen Kärrners Pflicht Die Kirche hat sie,
wenn sie selbst in der Gestalt der verfehmten „modernen altchristlichen
Litteraturgeschichte" sich präsentieren sollte, nicht zu fürchten. Sie wird
sich ihrer immer freuen dürfen, wie Leo XIII. es gegenüber den ihn zum
25. Jahre seines Pontifikates beglückwünschenden historischen Instituten in
der ewigen Stadt aussprach: „Splendore veritatis gaudet ecclesia“.
Dr. A. Baumstark.
O. M. Dalton, Catalogue of early Christian antiquities and objects
from the Christian east in the departement of british and mediaeval anti¬
quities and ethnography of the British Museum. London (at the British
Museum) 1901. — XXIII, 186 S. mit 35 Tafeln und über 150 Text¬
illustrationen.
Platens »Nach Westen flieht die Weltgeschichte" hat auf dem Ge¬
biete der christlichen Archäologie keine Geltung. Strzygowskis so
trefflich begründeter Streitruf in „Orient oder Rom“, die Offenbarungen,
die wir von den Ergebnissen seiner ägyptischen Reise erhoffen dürfen (
und vorläufig einmal sein erster Bericht über die Kunstdenkmäler des
Dair al-surjäm in der nitrischen Wüste, Oriens Christianus I 356-372, des
zu frühe abgerufenen Bock hinterlassene schöne Maetriaux pour servir ä
l'archiologie de l’figypte chretienne, die hoch beachtenswerte Verzeichnung
zahlreicher syrischer Miniaturen in Sachaus Katalog der syrischen Hand¬
schriften der Kgl. Bibliothek zu Berlin - das alles mahnt uns gebieterisch,
den Blick mit aller Entschiedenheit dem Osten zuzuwenden. In die Reihe
dieser Erscheinungen stellt sich wesentlich auch der vorliegende, stark 1000
Monumente verzeichnende Katalog, dessen erstes Verdienst schon darin
besteht, dass er einmal, wie es durchaus den geschichtlichen Verhältnissen
entspricht, christliches Altertum und christlichen Orient — bis tief ins
Mittelalter herab - als eine unteilbare höhere Einheit behandelt. Ich habe
ihn soeben Oriens Christianus II, 217—223 etwas eingehender besprochen
Rezensionen und Nachrichten.
255
An dieser Stelle habe ich in gedrängter Uebersicht auf das reiche, bisher
unbekannte Material aus dem Osten hingewiesen, das hier der Wissenschaft
erschlossen wird. Gemmen und Ringe, veschiedene Pretiosen und Schmuck¬
gegenstände, wenigstens zwei Elfenbeinreliefs, ein herrlicher Silberschatz
aus Lampsakos, verschiedenartige Broncegegenstände, Glasmedaillons,
Lampen, einige Architekturbruchstücke und Textilien und ein Holzrelief
aus dem genannten Dair al-surjäni bilden diese abwechselungsreiche Masse
archäologischer Inedita, die namentlich für die Ikonographie der christlich-
orientalichen Kunst von Bedeutung zu sein verspricht. Aegyten, die
syrische Küste, Cypem, Kleinasien und Griechenland sind die hauptsäch¬
lichsten Fundstätten. Von den weitaus weniger zahlreichen bisher unver¬
öffentlichten Denkmälern westlicher Provenienz sei hier noch der einige
besonders schöne Stücke enthaltende Silberschatz des 4/5 Jahrhunderts aus
Karthago (No. 356—375. Vgl. Tafel XXI), nachdrücklich hervorgehoben.
Andere hier verzeichnete Monumente sind den Archäologen aller Länder
längst gute Bekannte. Aber auch um sie hat Dalton einerseits durch eine
peinlich sorgfältige Registrierung der bezüglichen Litteratur, andererseits
vielfach durch eine die früheren weit hinter sich lassende bildliche Wieder¬
gabe sich ein hohes Verdienst erworben. In der letzteren Beziehung ver¬
weise ich nur auf die Tafel XIII-XVIII füllende Detailpublikation der
Proiecta-Ciste des Esquilinschatzes. Ueberhaupt sei auch den Lesern der
„Römischen Quartalschrift" gegenüber ausgesprochen, dass diese Veröffent¬
lichung des British Museum über jedes Lob erhaben ist, sei es nun, dass
wir mehr die höchst instruktive Einleitung, die vorzügliche Disposition
des Stoffes oder die durchweg ausreichende Beschreibung der einzelnen
Monumente, sei es, dass wir mehr das quantitativ und qualitativ gleich
hervorragende Illustrationsmaterial ins Auge fassen. Nicht ohne ein ge¬
wisses Gefühl schmerzlicher Beschämung legt man gerade in Rom das
Meisterwerk gelehrten Fleisses und reproduktiver Kunst aus der Hand.
Zu lebhaft erinnern die hier vorgeführten Kleinodien an diejenigen, welche
in stiller Kühle die Säle der vatikanischen Bibliothek beherbegen. Wann
werden diese in gleich mustergiltiger Weise einheitlich und erschöpfend
der christlichen Altertumswissenschaft zugänglich gemacht werden? Wann
wird auch nur der uns nun schon so lange versprochene nächste Band der
Roma sotterranea offiziell die Denkmälerwelt der Domitillakatakombe er-
schliessen, jene Denkmälerwelt, die heute für die nicht der Commissione
pontificia di sacra archeologia angehörenden oder von ihr patentierten
Archäologen eine Art neckischer Fata morgana ist, weil alle sie —
wenigstens ihrer Existenz nach — kennen und keiner, will er nicht illoyal
sein, sie öffentlich benützen darf. Dr. A. Baumstark.
Anzeiger für christliche Archäologie.
Bearbeitet von Prof. J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz).
Nummer VII.
i. Römische Conferenzen für christliche Archäologie.
(Nach den Berichten des Sekretärs O. Marucchi).
Sitzung vom Februar 1902. - Den Vorsitz führte, in Abwesenheit des
Präsidenten Msgre Duchesne, unser bekannter Archäologe Msgre Wilpert.
H. abbe P i 11 e t behandelte die Spiele des Amphitheaters bei den
alten Römern, indem er die Nachrichten des profanen Altertums über die¬
selben verglich mit den Beschreibungen solcher Spiele in den Martyrakten.
Die Verurteilung »ad bestias" war nicht immer eine Verurteilung zum
Tode, sondern wurde bisweilen bloss als eine erste Strafe angesehen; man
muss deshalb in der »damnatio ad bestias" unterscheiden zwischen den
»primae poenae" und den »ultimae poenae". Er wandte dann dieses
Resultat in eingehender Behandlung auf die bekannten Akten der hll.
Perpetua und Felicitas an.
Der Sekretär Or. Marucchi berichtete über die Ausgrabungen in
der Priscillakatakombe. Dort wurde eine Krypta von grossen
Dimensionen aufgedeckt, welche die Gestalt eines antiken Nymphaeums
hat; man fand in derselben einen sehr seltenen Ziegelstempel aus dem
1. Jahrhundert (L • CORNELI • PVPVL • EPICRATES). Es scheint,
dass diese Krypta das Grab eines Märtyrers enthielt, da dieselbe noch in
Verehrung gehalten ward, nachdem man aufgehört hatte in den Kata¬
komben beizusetzen. Sie liegt in der Nähe eines der alten Zugänge in
die Katakombe; doch hat man noch keinen Anhaltspunkt gefunden,
welcher von den in Priscilla begrabenen Blutzeugen, deren Grabstätten
noch nicht aufgefunden sind, hier ruhte.
Dann handelte M. von den antiken Wasserbehältern (piscinae) in der
genannten Katakombe, über welche man jetzt besser urteilen kann, und
von denen mehrere als Grabkammern eingerichtet wurden; er erwähnte be¬
sonders jenen uralten Teil des zweiten Stockwerkes jenes Coemeteriums, in
Anzeiger für christliche Archäologie.
25?
welchem sich eine Treppe befindet, welche bloss zu dem Zwecke angelegt
wurde, zu einem Wasserbehälter hinunter zu führen. Aus allem schloss
er, dass man dieses Coemeterium in der That mit dem Namen »ad nymphas“
bezeichnen konnte. Das führte ihn wieder auf die alte römische »memoria“
des hl. Petrus, welcher in dem Coemeterium »ad nymphas“ die hl. Taufe
gespendet haben soll. Vielleicht wurde in der Apsis der, über der Katakombe
gelegenen Basilika ein Monument, als Erinnerung daran, als »memoria beati
Petri“ verehrt Es stand nämlich sicher eine Kathedra im Hintergründe
der Apsis, welche vielleicht diese »memoria« war. Denn die Basilika war
ursprünglich weder dem Papst Sylvester noch einem der in der Katakombe
ruhenden Märtyrer geweiht; sie war hineingebaut in mehrere Räume des
alten Hauses der Acilier, welches dort lag als Villenpalast, gleichsam als
ob man in diesen Räumen eine lokale Erinnerung hätte festhalten wollen;
endlich war diese Basilika in prächtiger Weise ausgeschmückt, von Oratorien
und Mausoleen umgeben, und nicht weniger als 7 Päpste fanden hier ihre
Ruhestätte. So bestätigt sich immer mehr die früher von M. ausgesprochene
Hypothese, dass das Coefneterium »ad nymphas«, wo der hl. Petrus ge¬
tauft haben soll, hier und nicht an der Nomentanischen Strasse zu suchen ist.
Msgre Wilpert legte die farbigen Kopien der Malereien eines
Arkosols in der Katakombe von S. Trasone an der Salarischen Strasse
vor. Man hat bisher dieses Monument für ein heidnisches gehalten, weil
die Bilder nichts Christliches aufweisen und einige nackte Figuren als
heidnisch-mythologische angesehen wurden. W. bewies, dass diese letztem
Figuren rein dekorativ sind. Die Scene im Arkosol, aus dem 4. Jahrhundert,
stellt einen Wagenlenker dar, und bezieht sich offenbar auf das Gewerbe
des Verstorbenen. Die Grabstätte ist ganz regelmässig in der christlichen
Katakombe angelegt und ist sicher christlichen Ursprungs; die Malereien
sprechen nicht dagegen. Bei dieser Gelegenheit wies M a r u c c h i hin
auf die in S. Sebastiano gefundene Grabschrift eines Wagenlenkers (cata-
dromarius) aus dem 4. Jahrhundert, auf welcher die Zahl der von ihm er¬
rungenen Siege bei Wettfahrten verzeichnet ist.
Sitzung vom März. — Msgre Wilpert sprach über das Kreuz
auf den Monumenten der römischen Katakomben. Während das Kruzifix¬
bild in der christlichen Kunst der vier ersten Jahrhunderte gar nicht vor¬
kommt, erscheint das einfache Kreuzbild bereits auf einigen Monumenten
des zweiten Jahrhunderts; häufiger wird dasselbe im 3. und noch mehr im
4. Jahrhundert, um dann vom folgenden Jahrhundert an in ganz allge¬
meinen Gebrauch zu kommen. Speziell behandelte er dann das Kreuz
zwischen den Bildern der hll. Milix und Pigmenius aus dem 6. Jahrh.,
unter welchem er nach genauer Untersuchung die Aufschrift INDVL-
GENTIA ABVNDANS entziffern konnte. Ferner teilte W. die Resultate
seiner Untersuchungen mit über die verhüllten Kreuzbilder der ersten Jahr¬
hunderte, unter denen besonders zu nennen sind der Anker, das älteste
dieser Bilder, und der Buchstabe T; er wies hin auf den symbolischen
258
Anzeiger für christliche Archäologie.
Inhalt dieser Darstellungen und schloss aus dem Gesagten, dass das Kreuz¬
bild in den Katakomben sich häufiger findet als man meistens annimmt
Der Sekretär Or. M a r u c c h i legte die von Msgre Buliö über¬
sandte Photographie von einem Fragment eines in den Ausgrabungen bei
Salona in Dalmatien gefundenen Kammes aus Elfenbein vor. Auf beiden
Seiten ist Christus als Lehrer zwischen den Aposteln dargestellt; der Stil
weist vielleicht noch auf das 4. Jahrhundert hin. M. verglich diesen Kamm
mit einem ähnlichen, der in Chiusi gefunden ward und sich jetzt im christ¬
lichen Museum der Vatikanischen Bibliothek befindet (vgl. De Rossi,
Bullettino 1881). Er schloss daraus, dass der in Salona gefundene Kamm
vielleicht zum liturgischen Gebrauche gedient habe, indem in einzelnen
alten Liturgien ausdrücklich erwähnt wird, dass der Bischof vor Beginn
der kirchlichen Funktionen sich die Haare kämmen sollte. Da das bischöf¬
liche Haus in Salona neben der Kathedrale lag, kann derselbe leicht aus
diesem herstammen.
Der Präsident Msgre Duchesne wies auf eine von Dr. Friedrich
in den Sitzungsberichten der Münchener Akademie veröffentlichte Abhand¬
lung hin, in welcher dieser letztere die Unechtheit der Kanones des Konzils
von Sardika nachweisen will. D. hält an der Echtheit derselben fest. Er
wies hin auf einen Text, den er zum ersten Mal vor einigen Jahren in
den „Annales de Philosophie chretienne« veröffentlicht hat, und nach
welchem ein kirchlicher Prozess zwischen zwei Prätendenten auf den
Metropolitansitz von Arabia, auf den Beschluss einer orientalischen Synode
hin, vor den Papst Siricius verwiesen wurde. Dieser schrieb an den
Patriarchen Theophilus von Alexandrien, derselbe möge eine neue Synode
berufen, um das Urteil der ersten zu untersuchen, und diese Appellsynode
fand 394 statt. Der ganze Vorgang ist eine Anwendung des Kanons von
Sardika über die Appellation an den Papst. D. stellte eine grössere Unter¬
suchung der ganzen Frage in Aussicht.
Sitzung vom April. - Msgre Wilpert setzte seine Ausführungen
über die Darstellung des Kreuzes auf den ältesten christlichen Monu¬
menten fort. Er legte den Abklatsch einer Inschrift aus der Domitillakata-
konibe vor; es ist das Epitaph einer Antonia, auf welchem unter dem
Namen der Verstorbenen der kreuzförmige Anker zwischen zwei Fischen
dargestellt ist, eine Gruppe, welche bekanntlich bedeutet: M Spes in cruce
Christi"; und um diesen Sinn klarer hervorzuheben, ward auf der Inschrift
noch das Bild des Kreuzes hinzugefügt. Er zeigte ferner den Abklatsch
einer andern Grabschrift aus Domitilla, auf welcher De Rossi ein Kreuz¬
bild hatte erkennen wollen; doch schien W. diese Ergänzung unsicher.
Zum Schlüsse fügte er einige Worte über die „crux gammata" hinzu, von
welcher sicher datierbare Beispiele sich bereits im Anfänge des 2. Jahrh.
vorfinden; häufiger kam dieselbe im 3., am meisten jedoch im 4. Jahrh.
zur Anwendung.
Anzeiger für christliche Archäologie.
250
P. Bonavenia legte den Abguss eines Skulpturfragmentes aus
der Katakombe des Hermes vor, auf welchem eine Barke mit einigen
Schiffern dargestellt ist, über welcher Reste der Grabschrift eines Petrus
oder Petronius erhalten sind. Er verglich diese Darstellung mit ähnlichen
auf bereits bekannten altchristlichen Sarkophagen. Man kann in jenem
neuen Beispiel wie in diesen ein Symbol des nach dem Hafen der ewigen
Seligkeit hinsteuernden Gläubigen erkennen. Und wenn der Name des
Verstorbenen wirklich Petrus lautete, so wird diese allegorische Deutung
noch mehr nahegelegt durch die Rücksicht auf den Apostelfürsten als
Steuermann des mystischen Schiffes.
Der Sekretär M a r u c c h i führte seinen Bericht über die Aus¬
grabungen in der Priscillakatakombe fort. Er beschrieb die Krypta in
Form eines Nymphaeums, welche dort aufgefunden wurde, und sprach die
Möglichkeit aus, dass dieselbe identisch sei mit dem »cubiculum darum
quod patet", in welchem nach dem Liber Pontificalis Papst Marcellinus,
der als Märtyrer in der Diokletianischen Verfolgung starb, ruhte, ln der
Gruppe der Märtyrer, welche nebst dem genannten Papste in Priscilla ver¬
ehrt wurde, befindet sich auch ein Maurus. M. hält es für sehr wahrschein¬
lich, dass dieser der Begleiter des Papstes ist. In den Akten dieser beiden Blut¬
zeugen wird der Ort »ad nymphas S. Petri" erwähnt, eine Bezeichnung,
die sich demnach auf das Grab des Marcus in der Priscillakatakombe be¬
ziehen würde. In diesem Falle müsste das Coemeterium Ostrianum mit
einer Region der genannten Katakombe der Priscilla identificiert werden.
M. schlug auch eine neue Etymologie der Bezeichnung »Ostrianum“ vor,
welche nicht von dem Namen der »gens Ostoria", sondern von „ostria"
herkäme, dem Namen eines Baumes, der nach Plinius besonders bei wasser¬
getränkten Felsen vorkam.
Der Präsident Msgre Duchesne sprach über die Kirche im Borgo,
welche jetzt den Namen S. Maria in Traspontina führt. Ursprüng¬
lich hiess dieses Gotteshaus „S. Maria in Hadrianio" und dann »S. M. in
Traspadina"; erst im 15. Jahrhundert kam die Bezeichnung „in Traspon¬
tina" auf. Der Name „Traspadina" könnte seinen Ursprung dem Viertel
der Longobarden in dieser Gegend verdanken, auf welche auch die Be¬
zeichnung „S. Giustino dei Longobardi" zurückgeführt werden könnte;
letztere Kirche befand sich in der Nähe der Porta di bronzo zum Vatikan.
a. Unbekannte Fresken in der Domitillakatakombe.
In der Nähe der Ampliatuskrypta der Domitillakatakombe befinden
sich zwei Fresken, auf deren hohe Bedeutung erst jüngst Msgre Wilpert
aufmerksam gemacht hat Dieselben traten, nachdem die darüber liegende
Kruste von Erde und Stalaktit entfernt worden war, klar hervor, und nun
Anzeiger für christliche Archäologie.
560
zeigte sich, dass das eine eine völlig neue Scene zur Darstellung bringt.
Die Malerei befindet sich auf dem Feld zwischen zwei Gräbern; der linke
Teil derselben ist erhalten. Die Mitte der ganzen Scene nimmt das Bild
einer Orans ein, von der bloss der untere Teil vorhanden ist; neben der
Orans steht ein Milcheimer. Im Felde daneben erblickt man einen Baum,
an dessen Stamm sich eine Schlange emporwindet, und auf den Schwanz
derselben setzt ein Lamm den Fuss; weiter nach links steht eine Taube mit
dem Oelzweig im Schnabel. Der tiefe, bis jetzt einzigartige symbolische
Inhalt dieser Malerei tritt von selbst klar hervor. Ueber den Scenen ist
der Anfang der Grabschrift erhalten: CALENDINA • VIBES . . . ., offen¬
bar zu ergänzen „in Deo“ oder durch einen entsprechenden ähnlichen
Ausdruck.
Ein anderes Fresko befindet sich in der Lünette eines Arkosoliums.
Rechts erblickt man eine Orans, links einen durch seine Kleidung als
solchen kenntlich gemachten Heiligen, welcher klar die charakteristischen
Züge des hl. Petrus trägt. Dieser erscheint somit als der „advocatus“,
welcher durch seine Fürsprache der hingeschiedenen Seele die Aufnahme
in die Seligkeit verschafft hat (vgl. Litterarische Beilage zur „Kölnischen
Volkszeitung“ 1902, Nr. 17, S. 125 f.).
3. Weitere Ausgrabungen und Funde.
Rom.
Die von der „Commissione di archeologia sacra" geleiteten Aus¬
grabungen in der Priscillakatakombe ergaben wichtige Resultate.
Ausser der neuen Krypta in Form eines Nymphaeums (s. oben die Berichte
Marucchi's in Nr. 1) wurden mehrere sehr alte Inschriften gefunden, welche
Gräber in den Gallerien um das unterirdische Baptisterium verschlossen.
Eine derselben, noch an dem ursprünglichen Standorte, lautet:
P • MARCELLO • BETERANO
AAGG NN EQR
Publio Marcello veterano duorum Augustorum nostrorum equiti Romano.
Die beiden Augusti sind Septimius Severus und Caracalla.
Es seien ausserdem folgende drei Texte mit alten Acclamations-
formeln initgeteilt:
EVGENI • PAX
TECV
Anzeiger für christliche Archäologie.
261
PLVTARCHE
VIBAS IN DEO
. . . PAX TECV
.. IORVM
ATTICAE
ALEXANDER
EVCARPIA • CARISSI
MA DEVS REFRIGERET
sic SPIPTVM TVVM
Zeile 5, 1. SPIR1TVM.
Ferner wurde der Zusammenhang der Treppe des Baptisteriums mit
der Sylvesterbasilika untersucht. Die Achse der Basilika ist auf jene Treppe
hin gerichtet, und die äusserste der erhaltenen Mauern von der genannten
Basilika ist etwas über 20 m von der Treppe entfernt. Hinter der Apsis
der Basilika befand sich ein Gebäude, in weiches ein Wasserkanal mündet,
und das die Form eines Nymphaeums hat Vielleicht war dies ein ober¬
irdisches Baptisterium, das in irgendwelcher Beziehung zu der viel altern
unterirdischen Piscina stand.
Kfcinasien.
InKizil-Euren, in der Nähe von Konia, wurde eine wahr¬
scheinlich der Gottesmutter geweihte Kapelle gefunden, in deren Innern
zwei leider zum grossen Teil unlesbare Inschriften erhalten sind (Journal
of hellenic studies, 1902, p. 95sqq;).
In Mileh wurde bei den Ausgrabungen die Ruine einer frühbyzan¬
tinischen Muttergotteskirche blossgelegt (Sitzungsberichte der preuss. Akad.,
Berlin 1901, S. 903-911).
Palästina.
In Jerusalem sind auf einem den deutschen Katholiken gehören¬
den -Grundstück beim Damaskusthor die Ueberreste meines altchristlichen
Begräbnissplatzes gefunden worden. Thonlampen mit dem Bilde des
Kreuzes, Münzen der Kaiser Justinian, Mauritius und Phokas, welche auf
der Stätte zum Vorschein kamen, lassen darüber keinen Zweifel bestehen.
Der Platz wurde später von den Kreuzfahrern benutzt, indem dieselben
wahrscheinlich eine Begräbnisskrypta dort erbauten. Man fand drei Reihen
Pfeiler, und in dem Boden, etwa 1 m über den altchristlichen Gräbern,
Münzen aus der Zeit der Kreuzfahrer.
In Madäbä wurden prächtige Mosaikböden aufgedeckt, von
denen einer eine Inschrift enthielt, in deren Text ein Bischof Sergius er¬
wähnt wird. Dieselbe ist datiert, nämlich vom Jahre 473 (= 578 - 579 p.
Chr.). Ein kurzer Bericht darüber findet sich in der »Revue biblique«
1902, S. 426-428.
262
Anzeiger für christliche Archäologie.
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— — Di un gruppo di antiche iscrizioni cristiane spettanti al
cimitero di Domitilla e recentemente acquistate dalla Commissione di
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Strzygowski, J., Bibliographie über byzantinische Denkmäler. (Byzan¬
tinische Zeitschrift, 1902, S. 263—283).
5. Mitteilungen.
Unter der Leitung des Benediktiners Dom C a b r 0 1 wird ein neuer
»Dictionnaire d’archeologie chretienne et de liturgie« bearbeitet, welcher
den für seine Zeit vortrefflichen, aber heute vielfach veralteten ./Dictionnaire“
voo abbe Martigny ersetzen soll. Der Schriftleiter hat eine grosse Anzahl
von Mitarbeitern in verschiedenen Ländern gewonnen. Im Herbste soll
der erste Fase erscheinen.
Geschichte.
Die durch das
Basler Konzil geschaffene Hierarchie.
Von P. Konrad Eubel Ord. Min. Conv.
I. Papst und Kardinäle.
Kaum war auf dem Konzil zu Konstanz von den vereinigten
drei Obedienzen, welche das grosse occidentalische Schisma ge¬
zeitigt hatte, nach Verzichtleistung Gregors XII. und Absetzung
Benedikts XIII. sowie Johanns XXIII. durch die Wahl Martins V.
der Kirche ein einziges, allgemein anerkanntes Oberhaupt gegeben
und so das Schisma beseitigt worden, als schon das nächstfolgende
Konzil, jenes von Basel, wieder ein ähnliches hervorrief, indem es
dem rechtmässigen Papste Eugen IV. in der Person Felix’ V. einen
andern gegenüberstellte. Hand in Hand ging damit die Schaffung
eines neuen Kardinalskollegiums und die Ernennung oder Bestätigung
von Bischöfen solcher Diözesen, welche im Obedienzbereiche dieses
Gegenpapstes lagen. In letzterer Hinsicht hatte übrigens das Basler
Konzil schon vorher aus eigener Machtvollkommenheit vielfach
eingegriffen. Im Nachfolgenden soll nun eine diese Hierarchie be¬
leuchtende Zusammenstellung gegeben werden, soweit dies an der
Hand der zu Gebote stehenden Quellen möglich ist. Als Haupt¬
quelle hiefür erscheint die »Historia gestorum generalis concilii
Basiliensis" des Johannes de Segovia, die aber in allen vorhandenen
Exemplaren leider nur bis 1444 reicht. 1
* Vgl. Haller, Beiträge zur Geschichte des Konzils von Basel , in Zeitschr.
f. d. Gesch. des Oberrh. N. F. XVI, 9-27 u. 207-245. - Soweit jenes Werk
als Bestandteil der „Monum. concil. gener. saec. XV - Conc. Bas. Script.« bereits
im Druck erschienen ist, wird es nach ihren Herausgebern Birk-Beer citiert
werden, während für das noch nicht veröffentlichte Bruchstück da* Manuscript der
Vat. Bibi. (Vat. lat. 4183) als Vorlage, nach welcher citiert wird, diente. - Das
vat. Archiv, welches doch wenigstens einen Registerband des Gegenpapstes Nicolaus V.
Römisch* Quartalschrift 1902. IS
270
Eubel
Der Wahl eines neuen Papstes bei Lebzeiten des bisherigen
musste das Basler Konzil notwendig die Absetzung dieses Papstes
vorausgehen lassen. Sie erfolgte am 25. Juni 1439. 1 Bei der von
diesem Konzil praetendierten Superiorität über dem Papste muss es
eigentlich Wunder nehmen, dass es noch die Wahl eines neuen
Papstes für notwendig hielt Aber der Hauptteilnehmer und Haupt¬
geschichtschreiber dieses Konzils, Johann von Segovia, belehrt uns
da eines andern, indem er in der Einleitung zu dem der Papstwahl
gewidmeten 16. Buche seiner Historia ausdrücklich darüber handelt,
»quanta sit necessitas e divini Juris auctoritate, ut papatus officium
continue permaneat in ecclesia", und die Beweggründe auseinander¬
setzt, welche die Basler Synode zwängen, „ut post depositionem
Eugenii IV plenopere intenderet ad electionem Romani pontificis“.*
War man aber auch über die Notwendigkeit einer solchen
Wahl einig, so erforderte doch die Frage, durch wen sie vollzogen
werden sollte, noch längere Beratung. Damals gehörte dem Konzil
überhaupt nur mehr ein einziger Kardinal an, nämlich Ludwig
Almand vom Titel der hl. Cäcilia und zugleich Erzbischof von Arles,
darum gewöhnlich „cardinalis Arelatensis" genannt. Aber wenn es
auch noch mehrere gewesen wären, so hätte das Basler Konzil noch
viel weniger als einst das Konstanzer bei der Wahl Martins V. diesen
allein die Wahl des neuen Papstes überlassen. Auch die dem Konzil
angehörenden Bischöfe, Aebte und sonstigen Prälaten einschliesslich
der Doktoren wollten und sollten hiebei entsprechend beteiligt sein.
Die Auswahl derselben beschloss man einem Ausschuss von drei
Konzilsmitgliedern mit dem Recht der Cooptation zu übertragen.
Es waren dies der Cistercienserabt Thomas von Dondragna in der
schottischen Diözese Withorn, unser Johannes de Segovia Archidiacon
des Archidiaconats Villavitiosa von Oviedo und Thomas de Corcellis
Canonicus von Amiens. Diese cooptierten sich noch den Mag.
Christian von Königgrätz, Propst von St Peter in Brünn, damals
noch zur Diözese Olmütz gehörig, und erkoren dann am 28. Okt
1439 im Kloster der Franziskaner zu Basel als Papstwähler. den Erz¬
enthält, besitzt von den Registerbänden Felix’V. keinen einzigen, noch auch sonst
etwas Originales, das aus dessen Kanzlei hervorgegangen.
1 Das betr. Dekret bei Birk-Beer 1. c. III, 325.
* L. c. p. 399.
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 271
bischof Johann von Tarentaise und die 10 Bischöfe Otto von Tortosa,
Georg von Vieh, Franz von Genf, Ludwig von Viseu, Bernard von
Dax, 1 Wilhelm von Vercelli, Georg von Augsburg, Johann von
Ivrea, Friedrich von Basel und Ludwig von Turin nebst 7 Aebten 2
und 14 sonstigen Prälaten und Doktoren; darunter befanden sich
die erwähnten 4 Urwähler selbst und der Metzer Archidiacon
Guilelmus Hugonis de Stagno (d'Estaing), später Kardinal. Die
Zahl der Wähler betrug also einschliesslich des einzig vorhandenen
Kardinals 33.
Man brauchte aber auch gewisse Officiale für die Vornahme
der Wahl, zunächst einen Leiter derselben (den Camerarius oder
Camerlengo), Conclave-Wächter, Ceremonienmeister und dgl. Als
Camerarius oder vielmehr locumtenens Camerarii wählte man den
Bischof Ludwig von Lausanne und zwar besonders deshalb, weil
derselbe schon bei der Wahl Martins V. als Vicecamerarius und bei
der Wahl Eugens IV. als Camerarius fungiert hatte. 3 Als Conclave-
Wächter erkor man die Bischöfe Percevallus von Belley und Nico¬
laus von Grosseto, 2 Aebte, den Minoriten Franz Fuste, Magister
der Theologie, welcher auf dem Konzil eine nicht unbedeutende
Rolle spielte, 4 und 3 Domherrn. Als Ceremonienmeister fungierten
Aeneas Silvius von Siena, Domherr von Trient (der spätere Papst
Pius II.), und ein Domherr von Beauvais, als Promotoren Hugo
Barardi und Johann Sletzenrode, als Fiscalprocurator Robertus
Magnani, als „Soldanus« Petrus von Atri. Am 30. Oktober appro¬
bierte das Konzil diese Tags vorher verkündeten Wahlen.
Nach Erledigung dieser Wahlformalitäten betraten die Wähler
das Conclave und hielten vom 1. bis 5. (mit Ausnahme des 2.) Nov.
täglich Scrutinien. An letzterem Tage hatte Herzog Amedeus VIII.
von Savoyen, welcher nach dem Tode seiner Gemahlin und Ueber-
weisung der Staatsgeschäfte an seinen Sohn Ludwig im Jahre 1434
1 Aquensis, und darum vielfach als Bischof von Acqui betrachtet, da dieses
Bistum die gleiche lateinische Namensform hat; derselbe lehnte jedoch ab und so
wurde anstatt seiner der Bischof Ludwig von Marseille gewählt.
* Birk-Beer a. a. O. S. 423, wo übrigens nur 6 namentlich aufgeführt sind.
» A. a. O. S. 416.
4 Im Jahre 1453 erscheint er als episcopus Orenaden. (Oranaden. i. e.
Granada in Spanien) und als Weihbischof von Lausanne. Ohne Zweifel war er
noch vor Beendigung des Basler Schismas ernannt.
272
* Eubel
in die 1430 von ihm für 6 Ritter des hl. Mauritius gestiftete Ein¬
siedelei Ripaille sich zurückgezogen hatte und dort mit 5 Genossen
ein philosophisch-religiös beschauliches Leben führte, 26 Stimmen,
also über die erforderliche Zweidrittelmajorität; beim ersten Scru-
finium waren nur 16, beim zweiten 19, beim dritten 21 Stimmen
auf ihn gefallen. Ausser ihm erhielten bei diesen Scrutinien (zwischen
2 und 6) Stimmen die Kardinäle Petrus de Fuxo, Johannes Cervantes
und Ludwig Almand, die Erzbischöfe von Köln und Lyon, der
Bischof von Vieh, der Administrator des Christusordens (ein Onkel
des Königs von Portugal), der Karthäuser-General, und die oben¬
genannten Johannes de Segovia und Thomas de Corcellis. So wurde
also gemäss der ausgegebenen Losung, »ut non doctissimus, sed
potens eligeretur",' ein Mann zum Papste gewählt, von dessen Ein¬
fluss und Machtstellung zu hoffen war, dass er möglichst allgemeine
Anerkennung finden werde. Allerdings gab man sich hiebei zu
grosser Hoffnung hin.
Das Nächste, was nun oblag, war, dass die Wahl vom Konzil
bestätigt und dem Erwählten mitgeteilt werde. Ersteres geschah in
der Sitzung vom 17. November, während man am folgenden Tage
das Personal der an den Erwählten abzuordnenden Gesandtschaft er¬
nannte. Dieselbe, welche auf 25 Personen festgesetzt wurde und an
deren Spitze der Kardinal Ludwig Almand mit den Bischöfen
von Tortosa, Vieh, Genf, Viseu, Marseille, Augsburg und Basel sich
befand, traf Mitte Dezember beim Erwählten in Ripaille ein. Dieser
erklärte schliesslich die Annahme der Wahl mit dem Beifügen, dass
er mit Rücksicht darauf, dass dieselbe am Feste des hl. Felix erfolgte,
den Namen Felix V. annehmen wolle. Das officielle Schreiben
hierüber an das Konzil erliess er am 2. Januar 1440. Aber es
dauerte noch über ein halbes Jahr, bis er selbst nach Basel kam,
um dort die Krönung als Papst zu empfangen.
Eine Consequenz dieser Papstwahl war die Schaffung eines
neuen Kardinalskollegiums, da, wie gesagt, nur der einzige
Kardinal von Arles vorhanden war. Das Konzil gab hiezu seine Zu¬
stimmung 2 und Felix V. ernannte daraufhin vier Kardinäle, nämlich
1 B i r k - B e e r a. a. O. S. 406.
’ »Ut (Felix V.), priusquam Basiliam veniret insignia coronationis receptums,
aliquos fama praeclaros ac scientia seu magnae nobilitatis generositate conspicuos ...
in s. Romanae ecclesiae cardinales assumere et publicare posset“. L. c. p. 463.
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie.
273
den Bischof Ludwig von Lausanne, den Bischof
Bartholomaeus von Novara, den Erwählten von
Utrecht, Walram von Mörs, und den Protonotar
Alfons von Carillo. Doch scheint nur der Erstgenannte
dieser Würde thatsächlich teilhaftig geworden zu sein; er führt von
nun an immer den Beinamen »de Varambon e", während er
früher mehr unter dem Beinamen »de Palude (de la Palu)" be¬
kannt war. Vom Bischof von Novara sagt man, dass er diese
Würde nur heimlich, nicht aber öffentlich angenommen habe. Der
Erwählte von Utrecht gab wohl seiner Dankbarkeit für die ihm er¬
wiesene Ehre gebührenden Ausdruck; aber, wie er nicht in den
Besitz des Bistums Utrecht gelangen konnte, so scheint er auch den
roten Hut thatsächlich nie erhalten zu haben. Ebenso erscheint
Alfons von Carillo nie als wirklicher Kardinal. Im April 1440
approbierte das Konzil diese Ernennung.
Am 24. Juli 1440 wurde endlich Felix V. zu Basel feierlich
gekrönt, nachdem er vorher die verschiedenen kirchlichen Weihen —
von den niedern des Priestertums bis zur bischöflichen Consecration
— erhalten hatte. Gemäss der vom Konzil erhaltenen Befugnis
wählten die Kardinäle von Arles und Varambone, die einzigen,
welche vorläufig vorhanden waren, den Erzbischof von Tarentaise
und die Bischöfe von Tortosa, Vieh, Maurienne, Vercelli, Lausanne
und Basel aus, um als Vertreter des ordo presbyteralis und diaco-
nalis des Kardinalats bei der Krönung zu fungieren, während sie
selbst die Stellvertreter des Kardinalbischofs von Ostia (bezüglich
der Erteilung der bischöflichen Consecration) und bezw. des ersten
Diakons (bezüglich der Aufsetzung der päpstlichen Krone) machten.'
Wie bei dieser Krönung, so machte sich auch sonst der
Mangel an Kardinälen fühlbar, weshalb das Konzil dem neuen
Papste für Creierung neuer die entsprechenden Befugnisse erteilte.*
Gemäss denselben wurden am 12. Sept. 1440 nachfolgende 8 Prä¬
laten zu Kardinalpriestern mit den in Klammern beigefügten Titeln
1 A. a. O. S. 494.
* „Fuit dispensatum, ut non obstantibus quibusdam qualificationibus, in de-
creto sessionis XXIII. de creatione cardinalium expressis, posset aliquos assumere
in cardinales, de quibus eidein videretur, quod essent utiles aut necessarii ecclesiae
et sanctitati 'suae* (1. c. p. 503).
274
Eubet
promoviert: Alexander Patriarch von Aquileja und
Administrator von Trient (s. Laurentii in Damaso), Otto Bischof
von Tortosa (s. Pudentianae), Oeorg B. vonVich (s. Ana-
stasiae), Franz B. von Genf (s. Marcelli), Bernard B. von
Dax (ss. Nerei et Achillei), Joannes (de Ragusio O. Pr.)
B. von A r d j i s c h 1 (s. Sixti), Joannes (Grünwalde r) Ad¬
ministrator von Freising (s. Martini in niontibus) und
Joannes de Segovia Archidiakon von Villavi-
t i o s a der Kirche von Oviedo (s. Calixti).
Wie ersichtlich, befanden sich unter diesen Kardinalen keine
Franzosen, nicht als ob man solche nicht hätte wählen wollen,
sondern weil man nicht sicher war, ob dieselben die Neigung und
zugleich die Erlaubnis vom Könige hätten, die auf sie gefallene
Wahl anzunehmen. Als aber hierüber zustimmende Nachrichten
aus Frankreich eingetroffen waren, ernannte Felix V. am 12. Nov.
1440 den Patriarch Dionys von Antiochien, zugleich
Administrator von Paris, dann die Erzbischöfe Amedeus
von Lyon und Philipp von Tours, sowie die Bischöfe
Johann von Nantes und Gerard von Chartres nebst
dem Erzbischof Nicolaus von Palermo, ebenfalls zu
Kardinälen.* Es ist aber doch sehr zweifelhaft, ob irgend einer von
diesen — vom Erzbischof von Palermo abgesehen — den roten
Hut und in Verbindung damit einen Kardinalstitel wirklich erhielt.
Von jenen Kardinälen, welche Eugen IV. im Dezember 1439
ernannt hatte, standen zwei, der Bischof von Augsburg
(Peter von Schaumberg) und der Bischof von Krakau (Sbig-
neus Olesnitki) weniger auf seiner als auf des Gegenpapstes Seite.
Während aber von jenem nicht bekannt ist, dass er sich die
Kardinalswürde auch von Felix V. geben liess, geschah dies von
Seite des letzteren; es geht dies aus der Danksagung, die er
hiefür schriftlich durch sein Schreiben vom 4. Oktober 1441 und
1 „Argensis", nicht „Argentinensis“, wie bei Ciacc.-Old., Vitae et res
gestae Summ. Pont, et S. R. E. Card., zu lesen ist. Den Fehler machte zunächst
C.iaconius (p. 939 n. XI), Oldoinus suchte ihn zu verbessern und fügte, in jenem
Joannes ep. Argentin. den Joannes de Ragusio nicht erkennend, denselben (p. 947
n. XXVI) als einen von jenem verschiedenen Kardinal hinzu. Vgl. unten S. 280.
* Birk-Bcer l. c. p. 560.
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie.
275
mündlich durch seinen Gesandten vor Felix V. aussprach, akten-
mässig hervor. 1
Wenn nun auch das Konzil einen neuen Papst erwählt und
demselben die Schaffung eines Kardinalskollegiums gestattet hatte,
so wollte es damit doch seiner Superiorität über den Papst nicht
das Geringste vergeben. Man kann sich leicht vorstellen, dass
bei derartigen Ansprüchen diesem das Zusammensein mit jenem von
Tag zu Tag lästiger fallen und dass es früher oder später zu einer
Trennung kommen musste. Zu dieser kam es in der That Ende
des Jahres 1442, indem Felix V. Basel verliess und sich nach Lau¬
sanne zurückzog. In seiner Begleitung befanden sich dem gegen¬
seitigen Abkommen gemäss die Kardinäle von Varambone, von
Aquileja, von Genf und s. Sixti, während zu Basel die Kardinäle
von Arles, von Tortosa, von Vieh, von Dax, s. Martini, s. Calixti
und von Palermo zurückblieben. Die Leitung der Cancellarie und
der Poenitentiarie wurde am Hofe des Papstes den Kardinälen von
Varambone bezw. von Aquileja, am Orte des Konzils aber den
Kardinälen von Arles bezw. von Palermo übertragen.* Wir sehen
so ein förmliches doppeltes Kirchenregiment vor unsern Augen.
Unterm 14. März 1444 schrieb Felix V. an das Konzil, es
befände sich bei ihm nur mehr ein einziger Kardinal (Varambone),
da der Kardinal von Aquileja abwesend, der Kardinal s. Sixti aber
vor einigen Monaten und der Kardinal von Genf jüngst gestorben
seien; er sehe sich deshalb zu einer neuen Kardinalspromotion ver¬
anlasst Eine solche erfolgte auch am 6. April 1444 zu Genf, wo¬
von Johann de Segovia nur mehr anzugeben weiss, dass dabei vier
Kardinalpriester und ein Kardinaldiakon creiert, von denselben aber
nur der Erzbischof Johann von Tarentaise und der
Bischof Ludwig von Viseu öffentlich genannt worden
seien. 3 Die drei andern waren der Bischof Bartholomaeus
von Corneto, der Metzer Archidiakon Guilelmus
H u g o n i s und Thomas deCorcellis, Domherr von
Paris alias Amiens, letzterer als Diakon. Von Einigen wird auch
noch der Erzbischof Vincenz von Gnesen hinzugezählt.
1 L c. p. 970.
* Bibi. Vat. 1. c. p. 254.
* Birk-Beer 1. c. p. 274.
2?6
Eubel
Hiemit sind die von Felix V. vorgenommenen Kardinalspro¬
motionen erschöpft Bei seiner, nach dem Tode Eugens IV. unter
Nicolaus V. erfolgten Unterwerfung und Abdankung, wobei er (im
April 1449) selbst den Titel eines Kardinalbischofs von Sabina er¬
hielt, wurden nur die Kardinale von Varambone und von Tarentaise,
sowie der frühere Archidiakon von Metz als solche rehabilitiert.
# Die übrigen verloren mit der Kardinalswürde teilweise sogar die
Bistümer, deren Bischöfe sie zugleich waren. Insbesondere traf der
Verlust der Kardinalswürde auch den Johannes de Segovia. Dafür
wurde ihm zwar am 21. Juli 1449 das Bistum Saint-Paul-trois-Chäteaux
verliehen, diese Verleihung aber am 11. Mai 1450 schon wieder
widerrufen. Aehnlich war es mit dem Bistum Maurienne, welches
er am 13. Okt. 1451 erhielt. Diese Verleihung wurde am 26. Januar
1453 cassiert und ihm dafür das Titularerzbistum Caesarea verliehen. 1
II. Bischöfe.
Was die Bestätigung oder Ernennung von Bischöfen betrifft,
so bethätigte solche, wie bereits angedeutet, das Konzil von Basel
schon vor Erwählung seines Papstes. Zunächst waren es strittige
oder sich mit Provisionen von Papst Eugen IV. durchkreuzende
Wahlen von Domkapiteln, um deren Erledigung das Konzil
angegangen wurde. Die erste derartige „Causa" war jene von
Lausanne, zugleich aber die langwierigste.* Am 6. Juni 1431
ernannte nämlich Eugen IV. den Benediktinerabt Ludwig de Palude
(de la Palu al. Palud) zum Bischof von Lausanne, versetzte ihn aber
am 4. Nov. 1433 nach Avignon, um gleichzeitig den vom Kapitel
von Lausanne erwählten Johann de Prangins zu bestätigen. Allein
Ludwig willigte nicht in diese Versetzung und fand hiebei Rückhalt
am Konzil, obgleich er im Bistume selbst fast gar keine Anerkennung
fand, während sein Rival nicht nur fast im ganzen Bistume anerkannt,
sondern auch vom Herzog von Savoyen (dem nachmaligen Papst
1 Vgl. meine Hierarchia cath. medii aevi t. II unter „Tricastrin.“ und
„Maurianen." Er starb zwischen Ende Mai und 4. Juli 1458. Vgl. Haller a.
a. O. S. 10.
* „Prima fuit Lausanen. ecclesiae de mense Aug. 1431, quae accessu prior,
sed consummatione fuit diuturnior; siquidem vix a. (14)39 finem adepta est*. Cfr.
Birk-Beer II, 189.
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie.
277
Felix V.) protegiert wurde. Die Angelegenheit wurde auf dem
Konzil am 21. Mai und 12. Juni 1434 verhandelt und am folgenden
6. Juli eine eigene Abordnung an den Herzog von Savoyen ge¬
schickt, um ihn für Ludwig günstig zu stimmen, jedoch ohne Erfolg.
Nichtsdestoweniger sprach sich das Konzil am 28. Januar 1435 zu
Gunsten Ludwigs aus, indem es ihn als rechtmässigen Bischof von
Lausanne erklärte. Um so mehr muss es auffallen, dass Johann de
Prangins im Oktober 1438 dennoch als Bischof von Lausanne dem
Konzil incorporiert wurde, während dieses doch Ludwig de Palud
nach wie vor als solchen anerkannte. Erst nachdem Felix V. alsbald
nach seiner Erwählung zum Papste gebeten wurde, den Lausanner
Bischofsstreit endgiltig zu schlichten, fand man einen einigermassen
zufriedenstellenden Ausweg. Ludwig wurde Kardinal und erhielt
zugleich das Bistum Maurienne, Johann de Prangins aber musste das
Bistum von Lausanne mit jenem von Aosta, dessen Bischof, Georg
von Saluzzo, nach Lausanne versetzt wurde, vertauschen; 1 er soll
1444 noch nach Nizza versetzt worden und 1446 gestorben sein.
Die zweite Bistumsbetzung, womit sich das Basler Konzil zu
befassen hatte, war jene von Trier. Nach dem am 13. Febr. 1430
erfolgten Tode des dortigen Erzbischofs, Otto von Ziegenhain, trat
eine zwiespältige Wahl ein; maior et sanior pars wählte den Trierer
Archidiakon Jakob von Sirk, die Minderheit den Trierer Domherrn
(Archidiakon von St Mauritius in Tholey) und Kölner Domdekan
Ulrich von Manderscheid. Papst Martin V. verwarf jedoch beide
und versetzte am 22. Mai 1430 den Speyerer Bischof Rhaban von
Helmstadt nach Trier. Jakob von Sirk fügte sich der päpstlichen
Entscheidung, nicht so aber Ulrich von Manderscheid, was einen
förmlichen Successionskrieg zur Folge hatte. 2 Das Konzil, an
welches die Sache im August 1431 gelangte, entschied sich am
15. Mai 1434 zu Gunsten Rhabans, 3 welcher schliesslich auch mit
Waffengewalt sich des Erzbistums bemächtigte, bis er am 13. Mai
1439 zu Gunsten des vorgenannten Jakob von Sirk resignierte.
1 Birk-Beer II, 532, 621, 777, 981; III, 162, 364, 454; cfr. Schmitt-
Gremaud, Mimoires hist . sur le dioc. de Lausanne, II, 160.
* Vgl. hierüber Hist. Jahrb. XV, 721 ff.
• Birk-Beer 1. c. II, 189, 202, 219, 343, 623, 629.
270
Eubel
Sodann beschäftigte die Bistumsbesetzung von Bayeux das
Konzil fast drei Jahre (1432—1434). Papst Eugen IV. hatte am
29. Januar 1432 den Bischof Zanno von Lisieux, den Neffen des
Kardinals Branda de Castillione, dahin transferiert, während der
Herzog von Burgund für den vom Kapitel erwählten Johannes de
Exquais sich engagierte; schliesslich gab jedoch dieser seine An¬
sprüche auf. 1
Nach dem Tode des Bischofs Ernst von Gurk providierte
Eugen IV. am 28. Januar 1433 auf dieses Bistum den vom Herzog
Friedrich von Oesterreich protegierten Brixener Propst Dr. Johann
Schallermann, während der Erzbischof von Salzburg kraft des ihm
auf dieses Bistum zustehenden Besetzungsrechtes den Bischof Lorenz
von Lavant dorthin versetzte. Die Sache kam vor das Konzil, welches
schliesslich für den vom Papste Ernannten sich entschied.*
Am 22. Mai 1433 schrieb der Herzog Philipp von Burgund
an das Konzil zu gunsten des Bischofs von Bethlehem (Laurentius
Pignon), seines Beichtvaters, welchen Eugen IV. am 30. Mai 1432
nach A u x e r r e versetzte, wogegen das dortige Kapitel seinen Dekan
zum Bischof gewählt hatte. — Auf das durch Tod des Bischofs Petrus
erledigte Bistum Alby transferierte Eugen IV. am 12. April 1434
den Bischof Robert von Chartres unter Verwerfung der vom Kapitel
vollzogenen Wahl; das Konzil entschied jedoch zu Gunsten des Er¬
wählten am 19. Dez. 1435, obwohl es vom König von Frankreich
ein gegen denselben gerichtetes Schreiben erhalten hatte. 3 Uebrigens
blieb seine Entscheidung ohne Erfolg für den Erwählten.*
Am 3. Mai 1436 entschied das Konzil in der U t r e c h t e r
Bistumsangelegenheit zu gunsten der vom Kapitel vollzogenen
Postulation des auch vom Herzog Stephan von Bayern unterm
23. April 1435 empfohlenen Walram von Mors mit der beigefügten
Erklärung, dass dem (vom Papste am 10. Dez. 1432 providierten)
Rudolf von Diepholt kein Recht auf das Bistum zustehe; doch
folgten Kapitel und Vassallen grösstenteils der von Eugen IV. im
» L. c. p. 202.
* L. c. p. 518, 656.
3 Haller, a. a. O. S. 213 Nr. 7.
* Birk-Beer I. c. p. 835.
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 279
Nov. 1436 an sie gerichteten Aufforderung und gehorchten dem
von ihm Ernannten. 1
Die von Eugen IV. am 5. Nov. 1436 vollzogene Versetzung
des Bischofs von Tournay, Johannes von Harcourt, nach Narbonne
und die Ernennung des Johannes Chevrot, Archidiakons von Rouen,
zum Bischöfe von T o u r n a y begegnete heftigem Widerstand.
Gegen die Versetzung wehrte sich nicht nur Johannes von Harcourt
selbst, sondern protestierte auch der König von Frankreich, welcher
deshalb am 4. Mai 1437 an das Konzil schrieb; der Herzog von
Burgund dagegen protegierte die Beförderung Chevrots. Dieser
blieb schliesslich auch Sieger, obwohl das Konzil sich für Cassierung
jener Versetzung entschied. 2
Auch in Basel und Besangon fanden zwiespältige
Bischofswahlen bezw. päpstliche Provisionen mit andern Persön¬
lichkeiten als den von den Kapiteln erwählten statt, was dem
Konzil Anlass gab, sich im Mai 1437 damit zu beschäftigen. 3 Am
31. Okt. 1437 wurde in dessen Generalkongregation auch das
Schreiben des Herzogs Amedeus von Savoyen verlesen, wodurch
dieser dem Konzil die Bestätigung des zum Bischof von Saint
Pons de Thomifcres erwählten Isarnus Azemarii empfahlt Im
März 1438 bestätigte das Konzil die Versetzung des Bischofs Ludwig
von Vence nach Marseille unter Verwerfung der vom Papste
vollzogenen Ernennung des Carmelitengenerals Bartholomaeus zum
Bischof dieser Stadt. 5 Gleichwohl blieb schliesslich dieser im Be¬
sitze des Bistums.
Im Jahre 1433 hatte Eugen IV. seinem Neffen Marcus Con¬
dulmaro, seit 1331 schon Kardinal, das Erzbistum von Tarentaise
und i. J. 1437 auch noch dazu das Erzbistum Besangon ver¬
liehen; hier wie dort stiessen diese Verleihungen auf Widerstand.
Was Besangon anbetrifft, so ist dies vorhin schon angedeutet worden;
bezüglich Tarentaise war es der Landesherr, der Herzog von Savoyen
(nachmaliger Gegenpapst Felix V.), der hierüber beim Konzil sich
' L. c. p. 259, 293, 897; H a 11 e r, 1. c. p. 215.
5 Birk-Beer 1. c. II, 976; III, 116, 163; Ha 11 er, 1. c. p. 220.
8 Birk-Beer 1. c. II, 976.
4 Haller 1. c. p. 223 n. 16. Ob das Konzil darauf einging, ist nicht be¬
kannt; von Eugen IV. wurde er sicher nicht anerkannt.
8 Birk-Beer, 1. c. III, 104. S. oben S. 271.
280
Eubel
beschwerte. 1 Schliesslich gab Eugen IV. nach und verlieh seinem
Neffen statt des Erzbistums Tarentaise das Patriarchat Orado und
statt des Erzbistums Besangon des Bistum Verona.
Seinerseits liess das Konzil am 27. Okt 1438 die postulierte
Versetzung des Bischofs Nikolaus von Wexioe 2 nach Upsala zu;
einen Monat früher hatte es den Marcus de Milano (al. de Mari-
naribus) decr. doct auf das Bistum Alessandria befördert. 3
Ueber die Versetzung des ersteren findet sich in den Registerbänden
Eugens IV. nichts, letzterer dagegen wurde erst am 16. Febr. 1441
anerkannt, »absolutus prius a censuris in eum quovismodo latis et
habilitatus." — Auf das Bistum Agram, dessen Administration
i. J. 1438 dem 20jährigen Abel Christophori de C'urczola von
Eugen IV. übertragen wurde, versetzte das Konzil von Basel fast
gleichzeitig den Bischof Paul von Ardjisch (Argen.) und beförderte
den später zum Kardinal «s. Sixti“ ernannten Dominikaner Johannes
de Ragusio zum Bischof von Ardjisch (an der ungar.-walach.
Grenze). Als dann i. J. 1440 Eugen IV. zum Bischof von Agram
den dortigen Archidiakon Benedikt ernannte, entschied sich das
Konzil zu Basel für den dortigen Propst Petrus Koram al. Kottrer,
welcher der Kanzler der Königin von Ungarn und von dieser am
13. August 1440 dem Papste Felix V. empfohlen worden war/
Gegen Ende des Jahres 1438 und im Verlauf des Jahres 1439
nahm das Konzil von Basel, an welches sich auch der König von
Frankreich zu gunsten des vom Kapitel von Angers zu seinem
Bischof gewählten Gerardus und gegen den vom Papste Eugen IV.
eingesetzten Wilhelm von Estouteville gewendet hatte, folgende Be¬
setzungen von Bistümern oder darauf bezügliche Verfügungen vor:
die (erfolglose) Ernennung des Abtes Isidor von Rosciate zum Bischof
1 L c. p. 117.
* Vexovien. (nicht: Lexovien., wie bei Bi rk-Beer zu lesen ist).
* L. c. p. 154. — Um jene Zeit (zwischen Nov. 1438 und März 1439) hielt
der oben (S. 271) genannte Aeneas Sylvius auf dem Konzil eine (von Haller in
Quellen u. Forsch, aus ital. Arch. u. Bibi. III, 82—102, veröffentlichte) Rede,
welche in dem Verlangen gipfelte, dass künftig im Falle der Ernennung eines
Bischofs durch das Konzil die mit der Prüfung beauftragten Prälaten ihr Gut¬
achten immer nur nach Vernehmung der Zeugen und unter Eid abgeben sollen.
‘ Birk-Beer 1. c. p. 162, 235, 512; Haller 1. c. p. 230 n. 24. Hier heisst
es übrigens, dass der (von Eugen IV. am 4. Mai 1442 nach Grosswardein ver¬
setzte) Bischof Johann von Zengg das Bistum Agram occupiert habe.
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie.
281
von Bergamo unter Absetzung des von Eugen IV. i. J. 1437 er¬
nannten Bischofs Polydorus Foscari, die Bestätigung der übrigens
auch von Eugen IV. genehmigten Wahl Ludwigs von Romagnano
zum Bischof von Turin, die Genehmigung der vom Kapitel von
Chieti einstimmig beschlossenen Wahl des überdies von den Bis¬
tumsangehörigen und vom König Alfons von Aragonien(-Sizilien)
empfohlenen, im 24. Lebensjahre und nur in den niedern Weihen
stehenden Nikolaus Antonius zum Bischof von Chieti in der Art,
dass er bis zum 28. Lebensjahre nur als Administrator sich geriere; 1
sodann bezüglich des Bisums S i s t e r o n die Entscheidung zu
gunsten des Erwählten, Raymundus Talon decr. doct., welcher sich
jedoch, wie es scheint, gegen den von Eugen IV. eingesetzten Abt
Mitrus Gastinel nicht behaupten konnte; endlich die (allem Anschein
nach erfolglose) Besetzung des Bistums Grosseto in der Person
des Dominikaners Nikolaus de s. Geminiano (s. oben S. 271) und
die (auch von Eugen IV. vollzogene) Versetzung des Bischofs
Johannes (Prigent) von Saint Pol de Leon nach Brieuc. 2
In das Jahr 1439 fallen dann noch die Ernennung des Angelus
von Peragallo zum Erzbischof von T r a n i, welche jedoch keinen
Erfolg hatte, obgleich der König von Aragonien(-Sizilien) sich für
ihn verwendete; sowie die Ernennung des Minoriten Geraldus
zum Titularbischof von P h i 1 o p o 1 i s (Philippopolis?). Im Januar
1440 beschäftigte das Konzil der Bischofsstreit von Le Mans;
hier stand dem vom Papste ernannten Bischof Johann von Hieray
der vom Kapitel erwählte Guilelmus de Malestricto entgegen, doch
gab sich dieser später damit zufrieden, dass er von Eugen IV. das
Bistum Nantes erhielt. Gleichzeitig beförderte das Konzil auf das
Bistum C i v i t ä in Sardinien den Dominikaner Laurentius Scopulart
(jedoch, wie es scheint, ohne Erfolg) und sprach die Absetzung der
1 Demselben gelang es endlich i. J. 1445, auch die Anerkennung Eugens IV.
zu finden.
• Birk-Beer 1. c. p. 165, 212, 235, 237, 255. An letztere Versetzung
knüpft Joh. de Segovia die Bemerkung: „Quoniam multi ambitiosi, viis duabus
terram ingredientes, promotiones obtentas a papa post suspensionem ejus ab ad-
ministratione papatus de novo obtineri per concilium instabant, ordinatum extitit,
ut eorum supplicationes non expedirentur, nisi personaliter ad concilium venirent
aut per procuratores sufficiens habentes mandatum id peterent, renuntiaturi illiu§-
modi provisionibus".
282
Eubel
Bischöfe Petrus von D i g n e (in Frankreich) und Antonius von
Porto (in Portugal) aus. Im Juni 1440 verlieh es sodann einem
Dominikaner Heinrich ein Titularbistum mit der Befugnis der Vor¬
nahme weihbischöflicher Funktionen in der Dioezese Minden. 1
Wir kommen nun zu dem Zeitpunkte, da nicht nur vom
Konzil ein Papst gewählt worden war, sondern dieser auch schon
zweimal Kardinäle ernannt hatte, so dass ein Konsistorium vorhanden
war, welchem fernerhin die Besetzung der Bistümer zustehen sollte.
Anschliessend an die Mitteilung über die Ernennung der
Kardinäle am 12. Okt. 1440 bemerkt deshalb Joh. de Segovia:
i, Promotiones ecclesiarum et monasteriorum, quae primo synodali
auctoritate fiebant, relatione praevia in generali congregatione, factae
deinceps fuere in consistorio secreto per papam et cardinales“.* Ja
schon vor Ernennung von Kardinälen nahm Felix V., wie wir oben
(S. 277) gesehen haben, einige Versetzungen von Bischöfen (Lau¬
sanne, Maurienne, Aosta) vor. 3 Aber auch das Konzil
wusste sich, wie schon aus dem vorhin angeführten »relatione prae¬
via in generali congregatione" hervorgeht, seinen Einfluss auf die
Besetzung von Bistümern fernerhin zu wahren und wurde darin um
so mehr bestärkt durch den Umstand, dass manche Bischofskandi¬
daten wohl die Anerkennung durch das Konzil, nicht aber die Be¬
stätigung durch den von ihm erwählten Papst Felix V., sondern
eher noch durch den von ihm abgesetzten Papst Eugen IV. wünschten.
Dies trat ganz besonders ein Jahr später bei Besetzung des Salz¬
burger Stuhles, um diese gleich hier anzuführen, hervor. Es
wurde deshalb beschlossen, »ut expedirentur litterae provisionis sub
nomine et papae et concilii aut concilii tantum, prout, cuius intererat,
instaret". 4
> L. c. p. 343, 462, 475. Unter den Weihbischöfen von Minden ist übrigens
um jene Zeit kein Weihbischof Namens Heinrich bekannt. Den Bischof Petrus
(de Versailles) von Digne versetzte Eugen IV. am 25. Sept. 1439 nach Meaux, den
Bischof Anton von Porto ernannte er am 18. Dez. 1439 zum Kardinal.
* L. c. p. 514.
* ln jene Zeit dürfte auch die Ernennung des Minoriten Rudolf von Oruyere
zum Titularbischof von Hebron und zum Weihbischof von Lausanne fallen.
Vgl. meine Gesch. der oberdeutschen Minoritenprovinz (Würzburg 1886) S. 186
Nr. 7, sowie meine Hier. cath. t. II p. 307 s. v. Hebronen.
4 Birk-Beer 1. c. p. 971- 973.
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie.
283
Die erste im Konsistorium und zwar noch im Okt. 1440 vor¬
genommene Besetzung eines Bischofsstuhles war jene von Florenz,
wohin der Bischof Robert von Volterra versetzt wurde unter Ge¬
stattung der Beibehaltung dieses Bistums auf so lange, bis er in den
ruhigen Besitz des Erzbistums Florenz gelangt sei, ein Fall, der
wohl nie eintrat. Gleichzeitig erfolgte die Besetzung des Bistums
M i r e p o i x in der Person des postulierten Eustachius (de Levis),
welchen übrigens auch Eugen IV. am 17. Mai 1441 ernannte, und
des Titularbistums Daria in der Person des Minoriten Wilhelm,
Beichtvaters der Mutter des Herzogs Ren£ von Burgund und Prae-
tendenten des Königreichs Sizilien. Um dieselbe Zeit liess sich auch
dem Konzil incorporieren „Martinus electus Petenen.« (Pedena
al. B i b e n in Istrien), welcher kurz vorher vom röm. Kaiser
Friedrich III. ernannt und i. J. 1445 auch vom Papst Eugen IV. an¬
erkannt worden sein soll. 1
Im Mai 1441 wurden sodann folgende Bistümer im geheimen
Konsistorium besetzt: Tana am Azow’schen Meer mit dem Wormser
Minoriten Herbord, welcher als Weihbischof von Worms fungieren
sollte; F e 11 r e, das damals noch mit Belluno vereinigt war, mit
Johannes de Comitano; Rochester mit dessen Archidiakon Andreas
und Aberdeen mit des Grafen von Douglas Sohn Johannes,
welcher übrigens wegen zu jugendlichen Alters einstweilen nur als
Administrator eingesetzt wurde. 2
Im Juni 1441 wurde der Augustiner Jacobus Liss zum Titular-
bischof von Tripolis befördert unter Anweisung einer jährlichen
Pension auf die Einkünfte des Bistums Utrecht, woraus hervorgeht,
dass er dort als Weihbischof fungieren sollte; dies wird ihm aber
nur in dem beschränkten Maasse möglich gewesen sein, als der Er¬
wählte desselben, Walram von Mörs, in dessen Besitz gelangen
konnte. In glücklicherer Lage befand sich der um jene Zeit vom
Konzil zum Titularbischof von H i e r a p o 1 i s beförderte Minorit
Konrad (Ströber) mit der Befugnis, in der Dioezese Regensburg als
Weihbischof zu fungieren, wofür ihm die Erträgnisse der dem je¬
weiligen Weihbischof von Regensburg reservierten Pfarrei (Alten-
* L. c. f. 514, 554.
* L. c. p. 555. Keiner von diesen Ernannten scheint von Eugen IV. aner¬
kannt worden zu sein.
284
Eubel
eglofsheim) zugewiesen wurden. Gleichzeitig wurde der Pfarrer
(Mathias) von Brüx zum Bischof von L e i t o m i s c h 1 und im
folgenden September der Minorit Julian von Rom zum Bischof von
C a 1 v i, der Abt Sigismund von Hohenfurt (de Altovado) aber zum
Titularbischof von S a 1 o n a ernannt Dieser stand an der Spitze
der von Ulrich von Rosenberg, dem Administrator des Königreichs
Böhmen und Erwählten des Erzbistums Prag, nach Basel geschickten
Gesandtschaft; im Jahre 1447 erscheint er als Weihbischof von Passau.
Der am 20. Jan. 1440 zum Bischof von Würzburg erwählte
Sigismund von Sachsen liess sich im Okt. 1441 dem Konzil in*
corporieren, woraus zu schliessen ist, dass er von demselben auch
anerkannt wurde; 1 Eugen IV. jedoch ernannte am 16. Okt. 1443
Gottfried Styrum von Limburg zum Nachfolger des am 10. Januar
1440 gestorbenen Bischofs Johann von Würzburg.
In den Anfang des Jahres 1442 fallen folgende Bistumsbe¬
setzungen: jene von Gaeta in der Person des Dominikaners Philipp
Phidagel, Beichtvaters des Königs von Aragonien (-Sizilien), und jene
von Rosa in der Person des Augustiners Nicolaus Sbicelli, welcher
als Weihbischof des Erwählten von Strassburg in Aussicht ge¬
nommen war.* Im März 1442 wurde sodann dem Kardinal von
Trient (Alexander von Masovien) die Administration des durch den
Tod des Bischofs Johannes Naso erledigten Bistupis Chur über¬
tragen, bis er in den ungestörten Besitz des durch den Tod des
Patriarchen Ludwig von Teck erledigten und von Eugen IV. dem
bisherigen Erzbischof von Florenz, Ludwig Scarampi, bereits am
18. Dezember 1439 verliehenen Patriarchats Aquileja gelangen
würde, wozu es bekanntlich nie kam. Endlich wurde bezüglich
der Ansprüche, welche auf das Bistum von Lu?on sowohl
Petrus de Claravalle, Abt von Saint Maxent, als auch Andreas de
Rocha erhoben, beschlossen, dass keinem ein Recht darauf zustehe;
von Provisionswegen verlieh dann das Konzil das Bistum jenem
Petrus, und diesem Andreas die nun erledigte Abtei S. Maxent. 3
1 L. c. p. 958, 968, 971.
s Es war dies aber nicht mehr Conrad von Bussnang, welcher im Jan. 1440
sich dem Konzil incorporieren liess (1. c. p. 462), sondern Rupert von Bayern-
Simmern, welcher noch im gleichen Jahre an Conrads Stelle trat.
* L. c. p. 978, 980. Von Eugen IV. war letzteres Bistum am 31. Jan. 1442
dem Nicolaus Cordis (Coeur) verliehen worden; nach dessen Tod i. J. 1451 wurde
der obengenannte Andreas sein Nachfolger. — Die weiteren Bistumsbesetzungen,
Die durch das Basler Konzil geschaffene Hierarchie. 285
Im Oktober 1442 wurden die Wahlen der Minoriten Blasius
und Raymundus — jenes als Bischofs von T e r r a 1 b a, dieses als
Bischofs von Sulci in Sardinien — bestätigt; keiner der beiden fand
Anerkennung durch Eugen IV. Im vorausgehenden September war
der Bischof Oalesius von Limasol auf das durch den Tod des
Kardinals von Cypern, Hugo von Lusignan, erledigte Erzbistum
Nicosia (Levkosia) in Cypern versetzt, dagegen die Administration
von Limasol dem Jacobus Bodini de Noras, Archidiakon von
Paphos, übertragen worden »salvis decretis concilii Basileen., si fieri
electionem contingeret, de quo non multum sperabatur". 1
Nach dem Tode des Bischofs Nicodemus von F r e i s i n g
bemühten sich beim Konzil einerseits der röm. Kaiser Friedrich III.
um die Promotion seines Kanzlers Heinrich von Schlick und anderer¬
seits der Herzog Albrecht von Bayern um Bestätigung des vom
Kapitel von Freising zum Bischof erwählten Johann Grünwalder,
eines natürlichen Sohnes seines Bruders, den wir bereits als von
Felix V. ernannten Kardinal kennen gelernt haben (s. oben S. 274).
Das Konzil war dadurch in eine schwierige Lage gebracht, weit es
einerseits auf den Kaiser möglichst Rücksicht zu nehmen hatte, anderer¬
seits aber die Chancen der Wahl, welche der Erwählte für sich hatte,
sowie seine hervorragende und einflussreiche Stellung im Schoosse
des Konzils nicht unbeachtet lassen durfte. Nach längerem Zaudern
entschloss es sich denn auch für diesen, während der vom Kaiser
empfohlene die Anerkennung Eugens IV. fand. 4
Im Dezember 1443 endlich wurde dem zum Erzbischof von
A i x erwählten und bestätigten Wilhelm de Littera das Pallium er¬
teilt Es scheint aber, dass er gegen den von Eugen IV. am 10. Juli
1443 eingesetzten Erzbischof Robertus Rogerii nicht aufkommen konnte.
Hiemit schliesst sowohl der gedruckte als auch der noch un¬
gedruckte Teil der »Historia gestorum generalis concilii Basiliensis"
welche vom Konzil von Basel und dem von ihm erwählten Papst Felix V. vor¬
genommen wurden, finden sich nicht mehr in dem schon gedruckten Teile des
Werkes von Johann de Segovia; sie sind deshalb aus dem noch ungedruckten
Reste und zwar, wie eingangs S. 269 Anm. 1 erwähnt, aus Cod. Vat. lat. 4183
ergänzt.
1 Cod. Vat. lat. 4183 f. 248. Am 18. März 1443 wurde auch durch
Eugen IV. jene Versetzung und diese Ernennung vollzogen.
' L. c. f. 268 et 271.
i'i
Röm. Quart -Schrift 1902
286
Eubtl
des Joh. de Segovia, womit zugleich die Hauptquelle für unsere Dar¬
stellung versiegt Allerdings kamen auch Felix V. und das Basler
Konzil immer weniger in die Lage, Bistumsbesetzungen vorzu¬
nehmen. Doch können diese mangels der bezüglichen Quellen
nicht mehr namhaft gemacht werden. Es ist sogar durchaus nicht
ausgeschlossen, dass selbst in der vorstehenden Zusammenstellung
sich Lücken finden.
Zur besseren Uebersicht seien noch die hier vorkommenden
Bistümer, nach Ländern geordnet, zusammengestellt. Die in Klammem
beigefügten Zahlen bedeuten die Seitenzahl des Druckes. Es sind:
Feltre (283). Bergamo (281), Ivrea (271), Novara (273), Vercelli (271),
Alessandria (280), Aosta (282), Turin (281), Florenz (283), Cometo
(275), Orosseto (281), Oaeta (284), Calvi (284), Chieti (271), Trani
(381), Palermo (274), Civitä (281), Terralba (285) und Sulci (285) in
Italien und den dazu gehörigen Inseln; Tortosa und Vieh (274)
in Spanien; Viseu (275) und Porto (282) in Portugal; Dax
(274)), Alby (278), Lugon (284), Nantes (274), Tours (274), Angers
(280), le Mans (281), Saint Pons (279), Mirepoix (283), Aix (285),
Arles (272), Digne (282), Marseille (279), Vence (279), Sisteron (281),
Lyon (_274), Besan^on (279), Belley (271), Tarentaise (279), Maurienne
(282), Auxerre (278), Chartres (274), Paris (274), Brieuc (281) und
Bayeux (278) in Frankreich; Lausanne (276), Genf (274), Basel
(279), Chur (284) in der Schweiz; Tournay (279) in Belgien;
Utrecht (278) in Holland; Rochester (283) in England; Aber¬
deen (283) in Schottland; Upsala (280) in Schweden; Köln
(272), Trier (277), Strassburg (284), Augsburg (284), Freising (285),
Würzburg (284) in Deutschland; Gnesen (275) und Krakau
(274) im damaligen Polen; Leitomischl (284), Salzburg (282), Gurk
(278), Trient (274), Aquileja (284), Pedena (283), Agram (280) und
Ardjisch (280) in Oesterreich-Ungarn; Levkosia (285) und
Limasol (285) auf der Insel C y p e r n; endlich folgende Titular-
bistümer: Daria (383), Hierapolis (283), Philippopolis (281), Rosa
(284), Salona (284), Tana (283), Tripolis (283), Hebron (282).
Ungedruckte Dokumente
zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s
in Deutschland.
Von
P. Tacchi-Venturi S. J.
Jene unerschöpfliche Quelle von Dokumenten, die unter dem
Namen „Carte Farnesiane" im Staatsarchive zu Neapel aufbewahrt
ist, wurde bisher nicht so ausgebeutet, dass weitere Forschungen
unberechtigt und unnütz wären. Ueber die Thätigkeit des Jesuiten
Bobadilla ist manches in unseren Zeiten daraus geschöpft worden,
aber wie bedeutend es auch war, so bleibt immer dem Forscher
noch etwas zu finden. Einen Beweis dafür liefern uns die zwei
neuentdeckten Briefe des merkwürdigen Mannes, auf welche der
Unterzeichnete vor einigen Monaten stiess. Der erste von diesen
ist aus Worms datiert und scheint unbestritten der bedeutendste.
Am 25. Mai 1545 hatte Bobadilla an den Papst und vielleicht
auch an den Kardinal Farnese einen Brief über den schlimmen Zu¬
stand Deutschlands geschickt. Er machte Paulus III. einige Vor¬
schläge; unter anderem bat er auch um gewisse Vollmachten, wie
z. B. um die Erlaubnis, verbotene Bücher zu lesen, Konvertiten zu
absolvieren u. s. w. 1 Dieses Schreiben wurde vom Kardinal am
16. Juni beantwortet und Bobadilla gab ihm gleich Antwort in dem,
Briefe, der hier zum ersten Male veröffentlicht wird. Dem Inhalte
nach ist der Brief wichtig wegen seiner Erörterung der Art und
Weise, auf welche es, wie er meinte, möglich wäre, die Protestanten
zur Annahme des allgemeinen Konzils zu bewegen. Auch der
* Vergl. Duhr, Der Jesuit N. Bobadilla in Deutschland, in der Römischen
Quartalschrift 11, (1897) 570.
288
Tacchi-Vcnturi
Bericht über die notwendigen Ausgaben für seinen ärmlichen Unter¬
halt ist nicht ohne Bedeutung. Wir können aus demselben ersehen,
mit welcher Klugheit dieser Mann handelte, um seine Freiheit in
den Verhandlungen über die Religion nicht zu beeinträchtigen.
Was den zweiten Brief an den Papst betrifft, so trägt er das¬
selbe Datum wie derjenige an Kardinal Farnese, den P. Duhr ver¬
öffentlicht hat 1 In diesem letzten Briefe schrieb Bobadilla am
25. August 1547 von Augsburg aus an den Kardinal, dass er dem
Papste einige „Articuli" über die besten Mittel der Reformation
schicke. Der Farnesianische Fascikel 415 hat uns das Schreiben, das
Bobadilla an demselben Tage an den Papst richtete, glücklich auf¬
bewahrt. Aber leider bleiben die in dem Briefe an den Kardinal
wie auch in demjenigen an den Papst erwähnten Artikel bis jetzt
noch unbekannt.
Diesen zwei Briefen können wir noch ein anderes sehr wich¬
tiges Aktenstück beifügen, nämlich die Instruktion über die religiösen
Angelegenheiten der Stadt Köln, welche das Kölner Kapitel und die
Universität im Jahre 1546 unserem Bobadilla einhändigten. P. Duhr
hat das Dokument schon angedeutet. 2 Es schien auf den ersten
Blick ein Fragment zu sein; doch ergab eine nähere Prüfung, dass
nur das zweite und dritte der vier Blätter miteinander vertauscht
worden sind.
Nr. 1.
Bobadilla an den Kardinal A. Farnese. Worms 27. Juni 1545.
Ulme ac Rev n i c Domine observ™'
Gratia et pax Christi domini sit semper nobiscum Amen. Reccebi
la letra de V. S. R") a del 16 del presente y me ha dado buena esperanza
de las facultades que con jnstantia cada dia se demandan y esperan; la
suplico se manden presto y con effecto etc. Me marabillo cömo non
ha reccebido la letra que mand£ con mons. Pröspero Sancta Cruz en la
1 Ibid. S. 589.
* Ibid. S. 572 Anm. 3.
Ungedruckte Dokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s etc. 28^
quäl hacia mentiön cömo la magestad del Rey me diö parte de 4 cosas
que V. S. R"!* le propuso, entre las quales era la del concilio diciendo
que ö no se habriese 6 que procediese de verdad; y por que no dudo
sino que habria ya recebido aquella letra con tres libros que mandö el
uno de vera et manifesta Christi ecclesia y dos epylogos sobre la epistola
ad Romanos y ad Oalathas, por agora no diremos, sino suplicarla que se
pagen allä los 35 escudos ha un dodor cömo le escribo para que lo soli-
cite, y que para lo por venir se me provea lo neccessario, que cierto me
atreno ansi ademandarlo; porque si tomase del Rey ö destos, no tendria la
libertad que tengo para decir la verdad y servir bien el ministerio mio.
Esto V. S. R“ a con su prudentia lo podrä bien considerar y la del tiempo
lo requiere que otramente lo tendria por verguenza agora no, que queria
mas dexpojar todas las yglesias de Hespana ö Italia que non tomar en
estas partes cosa ninguna etc.
Quanto ä la concordia que V. S. R™* despera no estä fuera de mi
sententia, tarnen nihil intentatum reliquendum est yd este negotio hemos
tractado la magestad del Rey y yo la semana pasada; verbi gratia si se
allaria algun modo de reducir los protestantes ä que quieran acceptar el Con¬
cilio universal, por que si no se hace con comun consenso de Catholicos y
protestantes trabajo habra en la Republica Christiana por muchas raqones
por las quales conturbarian la Christiandad etiam damando el Thurco en
su ajuda contra nosotros y se fortificarian mäs y los de Alemania serian
en peligro y tanto que seria forcado dejar el progreso del concilio etc El
medio para la concordia que allabamos era que la Caesarea magestad pro-
poniese a los protestantes que forma quieren de Concilio y que les quiere
ajudar en todo lo justo.
1. Ö demandan concilio universal al modo antiguo donde los laicos
tenian voto consultivo y los eclesiästicos difinitivo. Este no lo
quieren deciendo que los edesiästicas son los reos.
2. Si quieren que en el concilio universal se tomen laicos doctos y
pios que difinan juntamente con los eclesiästicos, solo que en la
publica sesiön pronuncien lo difinido por ambas partes solos los
eclesiästicos por que se guarde en parte la disciplina antigua etc.
3. Si demandan que los laicos solos hombres doctos y pios mandados
de los principes, prelados y senados sean difinidores, y lo que ellos
difinieren se pronuncie por los eclesiästicos cum modo supradicto.
4. Si quieren concilio ita libero que confusamente vengan doctos y
jndoctos, laicos y eclesiästicos que seria una confusiön.
Destos quatro medios el primero no lo quieren, el 3 y 4 no lo de-
mandarän por su verguenza. Resta el secundo el quäl donde paresciese ä
su Sanctidad y al emperador paresce que no habria peligro y que seria
un medio honesto para ellos que no le podrian refutar con ra^on, si con
este medio se podiesen traher de tentar se habria condescendiendo ä lo
290
Tacchi-Venturi
enfermedad dellos y ä la malicia del tiempo, que cierto grän cosa es quan-
do el emfermo se quiere curar. Las ra^ones destos quatro medios no escri-
vo por no ser mas prolixo; si V. S. R ma mandarä que se le escriva largo
lo hart etc. Todo esto se consulta dejändolo al consejo de la Sanctidad de
N. S., mas el zelo Christiano hace vuscar medios que pienso yo que si del
modo y forma se conueniese que del lugar no habria tanta dificultad. El
mal es que eilos no quieren concilio universal por ningun modo, sabiendo
que los de Italia, Hespana y Francia serian siempre mäs, sino demandan
que les den el concilio national para fundar sus heresfas y no obedescer
ni papa ni emperador; esta es su conclusion; mas nosotros hariamos nu-
estro debito y despues Christo lo remediaria por otro modo etc.
Quanto ä lo del Herbipolense yo ho facto lo officio e su S? respon-
diö que no sabe como pagar la cortesia que V. S. R™ lo muestra y que
le tendrä siempre por buen hijo obediente; cierto que es buen hombre soy
decir que nunquam serä lutherano. Christo lo conserve siempre en su
gratia la quäl de cumplidamente ä V. S. R"!* Christo nuestro S. Amen.
De Wormatia 27 Junii 1545.
D"j s V. IU"! ae et Rev mnc
B o b a d i 11 a.
[Aussenadresse) Hl™ 0 ac Rev"! 0 Domino / Cardinali Farnesio/Domino
meo obser 1 ". 0 etc.
Romae.
Autogr. Neapel, Staatsarch. Carte Farnesiane, 415.
Nr. 2.
Bobadilla an Paul III. Augsburg 25. August 1547.
Sanctissime pater Domine Domine beatissime.
Gratia et pax Christi domini sit semper nobiscum Amen. Quantum
ego laboraverim hactenus ad componendam Religionem in Germania apud
omnes principes, testis est optimus V. S. Nuncius Verallus et tola curia
Caesaris et Regis ac omnes prelati Germanie nec defficiam in hac dieta
Augustana quae videtur et est conclusio preteritarum ubi si qui possint
volunt ex animo, haud dubie componetur Religio; quibus medijs hoc pre-
standum sit, ex his Articulis ex parte claret. Si Caesar agat cum Germanis
et serio et amice, ut religio et alia negocia germanica amicabili concordia
Ungedruckte bokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s etc. 291
componantur. Faxit Christus optimus maximus ut det semper christianam
mentem Caesari ut simul cum V. Sanctitate videant ecclesiatn catholicam
Christi restitutam reformatamque quod Christus concedere dignetur ad
gloriam suam et pacem ac tranquillitatem orbis Christiani Amen.
Ex Augusta 25 Augusti 1547.
Sanetitatis V. beatissimae.
B o b a d i 11 a.
[Aussenadresse] Sanctissimo Domino Paulo III / pontifici maximo
Domino / beatissimo etc.
R o m a e.
Autogr. Neapel, Staatsarch. ibid.
Nr. 3.
Agenda per Eximium magistrum nostrum D. a Bobadilla Theologum.
Clerus et Universitas accepto Imperiali Decreto declaratorio, cum
insertione mandati poenalis in causa Religionis valde gauisi sunt Sperantes
illud esse tale, quo viso R m . us Archiepiscopiis Coloniensis resipiscere et ipsi
semel ex istis angustiis tribulationibus et terroribus liberari deberent.
Verum haec illorum spes, procurante non dubium Diabolo omnis
mali satore, valde concutitur, non solum ob R™‘ Archiepiscopi inobediens
responsum infra memoratum, sed etiam ob quorundam, qui inter nos sunt,
pravas et sinistras machinationes, qui suis detorsionibus et depravationibus
Student corrumpere Diploma Caesaris.
Qui cum Domino a Bobadilla designati sint, non est cur hic no¬
mine designentur. Prothocollum Protestationis hic appositum unum illorum
satis indicat, qui quos potest in suam sententiam attrahere nititur.
Quae vero sint argumenta attenuationis Imperialis Decreti, ostendit
Instrudio Juris, quam Clerus et Universitas tumultario editam coacti sunt
cavillationibus istis opponere. 1 Atque utinam eorum sententia, quae ad Cae¬
saris auctoritatem et Ma tfm tuendani tendit, suae Maiestati et Caesareo
Senatui per omnia placeat, quo moveatur ad faciendam necessariam provi-
sionem. Quam ut faciant, rebus in tanto discrimine constitutis, modis Om¬
nibus curabit D. a Bobadilla.
1 [Am Rande] Consignata fuit R. D. Rossanen.
292
Tacchi-Venturi
Maxime [cum] ex Responsione R”' Archiepiscopi data ad insinua-
tionem Decre[ti impe]rialis plus satis proh dolor constet, eum veile jussis
Imperatoriis quantum potest obsistere, eaque frivolis exceptionibus et
cavillationibus eludere et suum Capitulum destruere, cui nomen abrogat et
auctoritatem tarn contra Caesarea edicta, quam R™ Nuncii seu legati
Apostolici sententiam.
Certe efficaci provisione aduersus virus istud tarn nocens et validum
magnopere opus est. Fuerit autem provisio optima, si Caesar sententiam
difinitiuam ferat, eaque lata exequatur. Quod in memorato Decreto se
exequuturum minatur. Quid enim prodest sententias et decreta ferri nisi
sequatur exequutio? Quod si Caesari nondum placet sententiam ferre diffi-
nitivam, sattem dispitiat ex suo offitio Imperiali, ne prava detorsione suum
Decretum et mandatum reddalur delusoriuni.
Quod certo ut fiat diligenter curatur. Archiepiscopus enim u[t sensijt
decretum quoddam esse latum, statim in[dix]it Conventum delectorum Stat.
Patrum, qui celebrabitur die Sabbati proxima in Poppelstorff. Hic conven-
tus convocatus est ad consultandum et concludendum super rebus occur-
rentibus iuxta novissimum Recessum Conventus Bonniensis vere terribilis.
Non inutile quidem fuisset ut Caesar hunc Conventum quoque sua
auctoritate dissipasset. Sed conventus iste et siniiles tarn subito indicuntur
ut neque nos in tempore adinonere Caesarem, neque Caesar tenipestive
prospicere possit.
Ad haec eo res Nussiae deducta est ut Tribuni plebis in partes
Archiepiscopi pertracti a Burgimagistris et Senatu Claues oppidi acceperint
detrectarintque ad solennem diem constitutum proxime elapsum nouos
Consules et Senatum eligere. Ita quod nunc oppidum illud et Consulibus
et Senatu destitutum est. Missus est Secretarius oppidi ad R n ! um Archiepis-
copum fortasse, petiturus ut ille mittat suos qui politiam rursus constituant
(quid enim non extorquet metus!). Sed quantum niali ex tali ordinatione
huic Diocesi metuendum sit quis non videt?
Et quam minime R"! us Archie[piscopus] apud se constitutum 1 habeat
literis Imperatoriis obedire, vel[ex eo] abunde liquet q[uod die] Vene[ris]
proxime preterita quae ex ecclesiastica traditione memoriae Dominicae pas-
sionis est consecrata et Jeiunio dicata, ille notus omnibus dictus Pastor in
Lyskirchen qui aliquot annis censuris ecdesiasticis ab Officiali Coloniensi
fulminatis insorduit, Apostata malignus, suam meretricem Bonnae publice
duxit uxorem, adhibitis saltationibus et esu camium, quo omnino constaret
quam nihil i habeantur et summi Pontificis et Caesaris mandata Bonnae.
Quid agatur in Westphalia non satis scimus nisi quod Abbas quidam huc
nuper scripsit deplorandam conditionem homin[i$ illius] quem R m . us vult
prefici oppido Arnsbergensi iuxta exemplar signatum C.
1 Im Ms. Constitum.
Üngedruckte Dokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla’s etc. 293
Ne Capitulum videretur insolentius agere adversus suum Episcopum
tametsi tarn refractarium noluit illi insinuari Caesaris Decretum, nisi ad-
derentur litere supplicatorie sic ubi forte adhuc moveri posset Archiepis-
copus humilibus praecibus. Quae littere apposite sunt signate D. 1 Sed ut
predictum est adeo non prebuit aurem sanctis et piis postulatis, ut etiam
referret grauem iniuriam atque ideo spolium tituli nominis et autoritatis
Capitularis. Quid nunc in conventu isto Poppelstorffensi cum suis delectis
consultaturus et orsurus sit nescimus et si multe cause sunt ut nihil nisi
quae internitionem minentur ominari possimus maxime cum Protestantes
nunc agant istic apud Caesarem causam Archiepiscopi omnibus viribus
commendaturi et nostram depressuri. Deus adiuvet nos et qui Dei
potestate in terris fungitur Caesar. Pro prospero successu rerum quae
Caesar ad defensionem fidei et Religionis et Reipublicae instauratione
molitur, nos hic supplicationes instituimus secundum exemplar signatum
E. Utin[am Deus] semel exaudiat clamantes ad se et liberet nos iam tribu-
[la]tos et vexatos semel ex omnibus tribulationibus nostris ad sui nominis
gloriam et honorem et Ecclesiae Catholicae conservationem et tranquilitatem.
Hodie quoque est lecta in Clero Bulla apostolica Jubilei ob pro-
movendum pijs precibus concilium oecumenicum toto Christiano orbi con-
cessum et conclusum ut quoniam Dominus Archiepiscopus omnem obe-
dientiam S. D. N. Papae renunciavit, bulla officiali eius presentetur, quo ille
eam transumat et publicet si quo minus dispiciturum Capitulum, ut tarn
pijs jussis pontificijs pareatur. Haec pia vota Cleri sunt tarn per [C]aesarem
quam R"; um Nuncium apostolicum iuvanda. Iuvabunt autem si obstruantur
necessarijs provisionibus ora loquentium [contr]a per expeditionem cause
nostre salutarem.
Non est quod ita metuant nobis istic, putant enim si provideant se
nocituros, quod non est ita. Presidio destitutos facile est prosternere; sed
habentes arma tutantur se quamdin possunt. Nec sumus hic omnes tarn
vecordes, ut sine ullo consilio et plane temere concessis armis utamur.
Habitis enim armis, queruntur consilia et sternuntur vie ut illis quam
comodissime citra ullum metum et ullum maius dispendium utamur. Prop-
terea non oportet nobis istic ob persuasionem (nescimus cuius nostre stu-
piditatis) nobis denegari necessarias provisiones, sine quibus necesse.est
perire hanc urbem, cui capiunde et in sectam redigende tot hostes tarn
manifesti quam clancularii noctes et dies invigilant. Nobis metitur et seritur,
nos soli in periculo sumus et mirum est quod qui extra omne periculum
sunt, nobis magis metuant quam sibi. Nos pro illis militamus et cervices
opponimus. Illi vero presidium nobis denegant, volentes (ut apparet) exi-
tium nostr[um] aliqu[anti]sper differre quod tarnen hac dilatione et pro-
r[ogat]ione adeo non mitiga[nt], ut etiam asperius et durius efficiant; [si]
' [Am Rande] Exemplar habuit R. D. Rossanensis, est Germanicuni. Eigen¬
händige Bemerkung Bobadilla’s.
^94
Tacchi-Venturi
succumbet hic Religio, succumb[at] nobis saltem in aciae (sic) stantibus,
non desertoribus, quales tarnen quam plures fecerit denegata necessaria
provisio.
Quae in tempore concessa et si irritet malos, mirabiliter tarnen
consolatur bonos, et tuetur multos pios alioqui in graue trahendos discri-
men. Non enini in totum Coloniae exoleuit tarn Pontificia quam Caecarea
authorilas modo utraque potestas et (dum tempus est et res postulat) gra-
uiter et ut se decet uterentur Iste pusillanimitates roborant nostros aduersarios
et nos misere deprimunt.
Hinc est quod Decanus Ecelesiae Maioris tempore insinuationis
dixisse dicitur, se bene sciuisse ma[nda]tum aliquod dandum nobis, sed
nunquam sententiam proferendam. Propterea sibi valde placere hoc man-
datum et optatius esse sibi quam 2000 auri, fortasse quod putant Archiepis-
copum eo facturum Protestantes in nos insaniores atrociores et truculen-
tiores et quod sperant se per suas calumnias nos pertrahere in inuidiam
maiorem. Audent enim dicere se veile omnia narrata in literis Caesaris
mendacij arguere, cum tarnen sint notoria et luce meridiana clariora. Dici¬
tur quoque dixisse Archiepiscopum ne tantilli quidem facere litteras istas
Caesaris, Caesarem non tarn esse iratum Archiepiscopo ut nobis persuadea-
tur, futuram aliam rerum faciem.
Talia quoque Burgimagistris huius Civitatis persuadentur, quonim
unus eo quoque venit, ut Caesareo Diplomati omnem propemodum detra-
hat authoritatem, literas esse dicens et nihil amplius, immo illusionem
quandam.
His in tempore occurrere oportet. Non occurretur autem melius
quam si mittatur ex Urbe Roma Pontificia et ex Caesaris Aula Imperiali
diffinitiva sententia. si [qu]ominus talis prouisio qu[ae manife]stum faciat
Caesarem quod decreuit, seria mente decreuisse et exequi quoque veile.
Caesar mandauit iamdudum Senatui ut assisteret Inquisitioni here-
ticae prauitatis. Et nunc R m . us Nuncius Apostolicus in defectum Ordinarii
adiunctos Inquisitores dedit. Sed de assistentia adhuc dubitatio est.' Valde
valde referret quod Caesar rursus serio iuberet Senatui debitum offitium
Religioni impendere et Deputatis comniissarijs pro Religione suum offitium
impartiri. Et forte expedierit aliquam seriam commissionem. Det Domino
Arnold[o] Siegen Consuli, ut haec ad Senatum serio orete[nus] perferat et
hanc esse Caesaris o[ptima]ni mentem et voluntatem expon[a]t. Non oportet
hic metuere aliquid tempore oportuno agendum esse. Nam Commissarij
valde trepidant. Hoc solum queritur si possent schismatici ad auditum
istorum mandatorum Pontificis et Caesaris terreri, ut suapte sponte Colonia
excederent ne foret necessarium aduersus eos inquirere.
1 [Am Rande] R m . us intellecta deputatione apostolica ut eam in irritum de-
ducat et impediat, deputavit suo nomine Decanum suspectum S. Severini non ut
officio fungatur sed ut apostolieis commissarijs obsistat.
eingedruckte Dokumente zur Beleuchtung der Thätigkeit Bobadilla's etc. 29ü
Rmus d Nuncius nuper confirmanit Statutum ecclesie sancti Qereo-
nis de non admittendis hereticis et schismaticis. Simile Statutum et paulo
locupletius conditum est per Uniuersitatem superioribus diebus missum
ad R mum legatum signatum F. Fecerit profecto R"! us Legatus rem suo officio
dignissimam, si idem Statutum in parte dispositiva saltem apostolica auc-
toritate confirmet et eo diplomale universitatem egenam et pauperem donet.
Et simul unacum commissarijs nostris impetret literas Caesaris (quas vo-
cant placati) apertas ad universitatem, ut idem Statutum acriter exequantur.
Heri in congregatione universitatis ad Minor[e]s conclusum est, hanc ob
rem apud utramque potestatem preces esse porrigen[das].
Hodie quoque consultatum de instauratione studiorum et datum
mandatum quibusdam qui cogitent quo pacto prebende que Professoribus
destinate sunt in suum usum restitui possint iuxta Bullas apostolicas Boni-
fatij noni, Eugenii 4 et Nicolai quinti. 1 Si convenerit de ordinatione, oratur
ut D. Bobadilla et Pontificiam et Caesaream confirmationein tarn pij insti-
tuti (ubi ab eo id petitum fuerit) obtinere non dctrectet, propter opus tarn
pium in hac civitate tarn necessarium, quam tandem impossibile erit a
Lupis hiantibus tueri, nisi alantur canes latrantes et abigentes bestias illas
ovili Domini tarn se[d]ulo insidiantes.
Utinam comoda et bona ratione possit pe[r Cae]sarem, et si videbi-
tur etiam per nunciuni apostolicum admoneri Ulustrissimus Dux Cleuen-
sis, non solum ut constans in Religione avita permaneat, seque ab ea nullis
malorum persuasionibus divelli sinat, sed et ut de oppidis Wesalia et Su-
sation dum fieri adhuc forsan potest in Ecclesie et suam obedientiam
reducendis serio cogitet. Nam valde timendum est, nisi hoc quam matur-
rime fiat fore ex hijs opidis utpote non parum munitis et de heresi in
heresim subinde labentibus toti Germaniae aliquod irrestinguibile incendium
quandoque oriturum, quod prohiberi posset si in tempore provideatur,
alioqui ubi semel eruperit dificillime cohibendum. Quid nos torqueat
D. Bobadilla a nobis intellexit et novit.
Oratur D. a Bobadilla ut dignetur impetrare a R m0 Domino Nuncio
propter Deum provisionem seu collationem Ecclesiae Parrochialis in Lys-
kirchen civitatis Coloniensis vacantis per incestas nuptias celebratas Bonnae
die Veneris praeterite ut prefertur pro viro docto et zeloso, qui se dure
oppfonat haere]ticis Domino Conrado, Tyman Mindensi etc.
Orig. Neapel, Staatsarchiv, Carte Farnesiane 718 sub B.
Siehe dazu Ehses, Kölner Nuntiatur Bd. 2 unter Köln, Universität.
Geheimhaltung
der Akten des Konzils von Trient??
Von
Dr. Stephan Elises.
Der Vorwurf gegen die römische Kurie, dass sie die Akten
des Trienter Konzils geheim halte, wurde zuerst durch den ab¬
trünnigen Erzbischof von Spalatro, Markus Antonius de Dominis, in
dem Dedikationsschreiben an König Jakob I. von England erhoben,
welches er der ersten Ausgabe von Paolo Sarpis Geschichte des
Konzils von Trient (London 1619) vorausschickte. Die Verheim¬
lichung sollte den Zweck haben, das Gewebe von List und Falsch¬
heit zu verbergen, mit welchem jenem Autor zufolge die Päpste das
Konzil und die daselbst versammelten Väter umsponnen haben.
Die Anklage war in beiden Teilen grundfalsch. Denn einmal steht
von solchen Dingen entfernt nichts in den Akten, die vielmehr voll
sind von Beweisen uneingeschränktester Rede- und Bewegungs¬
freiheit in Trient; sodann hatte ursprünglich, während wie nach
Schluss des Konzils, die Absicht bestanden, die Akten in grösster
Ausdehnung zu veröffentlichen, und die Vorarbeiten, die der Konzils¬
sekretär Angelo Massarelli zu diesem Zwecke unternommen und ge¬
leitet hat, übersteigen weit die Anforderungen, die man im allge¬
meinen an die Ausdauer selbst des fleissigsten Mannes stellen darf.
Leider starb er bereits i. J. 1566; Papst Marcellus II., der als Kardinal
und Legat dieser Frage die grösste Aufmerksamkeit gewidmet hatte,
war schon lange vor Schluss des Konzils gestorben; Papst Pius IV.
überlebte diesen nur ganz kurze Zeit, die Nachfolger wandten sich
mehr der Ein- und Durchführung der Canones et decreta zu und
noch manche andere Umstände wirkten dem Drucke der Akten ent¬
gegen. Kurz, derselbe unterblieb, und dies zu bedauern hat der
Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 297
aufrichtigste Anhänger der katholischen Kirche viel mehr Anlass als
derjenige, der etwa in den Akten Waffen gegen dieselbe zu finden
hoffte. 1
Dennoch wurde das Unterlassen der Herausgabe immer wieder
gegen die römische Kurie ausgebeutet und kein geringerer als
Ranke hat die Anklage in fast typischen Ausdruck gebracht, in¬
dem er sein Urteil über die beiden Geschichtschreiber des Konzils,
Sarpi und Pallavicini, mit dem Satze abschloss, es werde nicht zu
einer Darstellung des Konzils nach den authentischen Quellen
kommen, »da diejenigen, die es allenfalls vollführen könnten, es
nicht wollen, und die, welche es wollen, es nicht vermögen.“ 2
Ranke selbst hätte noch reichlich Gelegenheit gehabt, seine Be¬
hauptung wenigstens für die Gegenwart einzuschränken, da das
vatikanische Archiv seit über 20 Jahren der Forschung im weitesten
Masse offen steht; aber auch für die früheren Jahrhunderte ist die¬
selbe vollständig unzutreffend, wie im Folgenden bewiesen werden
soll. Schon die Worte Pallavicinis, dass die Konzilsakten bei ver¬
schiedenen Anlässen vielen Personen mitgeteilt und ausgeliehen
worden seien, 3 musste zur Vorsicht mahnen, und die ausserordent¬
lich reichliche Ausnützung des Vatikan. Archives, der wir bei Palla¬
vicini selbst von Anfang bis zu Ende seines Werkes wie auch bei
dem fast gleichzeitigen Oratorianer Raynald begegnen, ist ein offen¬
kundiger Beweis dafür, dass ihnen der Zugang zu den Quellen
durch keine Schranken versperrt war. Davon weiter unten; wir
müssen zuerst etwas zurückgreifep und wieder an das Werk Sarpis
anknüpfen, das zuerst i. J. 1619 und dann in zahlreichen andern
Ausgaben erschien.
Da die schädlichen Wirkungen dieses Buches immer offen¬
kundiger wurden, entschloss sich, so schreibt Pallavicini (a. a. O.),
mein Ordensgenosse Terenzio Alciati zu einer Widerlegung
desselben. Wir vermissen hier eine nähere Zeitangabe; aber ein
kleines Hand - und Tagebuch des päpstlichen Archivars J o h
1 Vergl. darüber die Ausführungen von M e r k l e im ersten Bande des
Concilium Tridentinum p. XIV sq.; Weiteres später in der Einleitung zu den Akten.
2 Die römischen Päpste ; 10. Aufl. Leipzig 1900. Analekten S. 41.
3 Introduzione c. 5 nr. 6. »A molti in varje occorrentie [gli atti del con-
cilio] furono e communicati e prestati,"
298
Ehscs
Bapt. Confaloneri, das früher keine bestimmte Signatur trug,
jetzt aber durch Monsgr. Wenzel unter Nr. 47 der grossen Zu¬
sammenstellung der Indici des vatik. Archives einverleibt ist, gibt
uns sehr erwünschten genauen Aufschluss. Am 14. August 1626
war nach dem Tode des Nikolaus Alemanni unser Confaloneri,
Dr. Theol, Protonotar u. s. w., von Urban VIII. zum Archivar an
der Engelsburg ernannt worden. 1 Kurz darauf, nämlich am 1. Sept.
1626, legte er obiges Tagebuch an, dem er den Titel gab: „Liber
receptorum, accommodatorum, diversorum. Ad directionem et con-
servationem archivi castri S. Angeli a J. B. Confalonerio . . . institu-
tus et in easdem tres partes distinctus ac distributus." Schon ganz
kurz darauf beginnen die Aufzeichnungen, die uns hier beschäftigen
sollen. Zum 13. Sept. 1626 schreibt nämlich Confaloneri: 2 „Es
kam zu mir Monsgr. Agostino Oreggio, Theologe und Geheim-
kämmerer Urbans VIII., und befahl mir in dessen Namen, nach und
nach (a poco a poco) sämtliche Akten des Konzils von Trient, die
im Archiv der Engelsburg sich befinden, dem Jesuitenpater Terenzio
Alciati einzuhändigen, von welch letzterem ich sodann erfuhr, dass
der Papst dieses angeordnet habe, damit Alciati auf gewisse Bücher
antworten könne, die gegen das Konzil erschienen seien. Monsgr.
Oreggio befahl mir dabei, mir die Uebergabe der Bücher durch
Alciati bestätigen zu lassen.“
Terenzio Alciati stand damals bereits hoch in Jahren, da er im
Jahre 1570 und zwar in Mailand aus der bekannten, durch Studium
der Rechte hervorragenden Familie.geboren war. Dass ihm Urban VIII.
selbst die Widerlegung Sarpis aufgetragen habe, ist aus obigem Ein¬
trag nicht mit Sicherheit zu entnehmen; es lässt sich aber ohne
Mühe daraus schliessen und scheint auch sonst beglaubigt zu sein.*
Ganz gewiss ist, dass Urban an den Arbeiten Alciatis den regsten
Anteil nahm; schon vor Ende 1627 soll dieser dem Papste einige
Kapitel vorgelegt und dessen volle Billigung dafür gefunden haben. 1
Etwas später, am 21. April 1629, stellte sodann Urban dem Jesuiten¬
pater ein Breve aus, welches allen Klosterobern, namentlich den
1 Indice 47 f. 120. Breve in Abschrift.
* L. c. f. 60.
9 Sommervogel, Bibliotheque de la Comp, de Jesus 1, 147.
* Ebenda
Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 299
Augustinern von St. Johannes a Carbonaria in Neapel erlaubte und
anempfahl, dem Terenzio Alciati sämtliche in ihrem Besitze befind¬
lichen Schriftstücke über das Konzil von Trient zugänglich und be¬
nutzbar zu machen. 1 In dem genannten Augustinerkonvent zu
Neapel befand sich damals der litterarische Nachlass des Oirolamo
Seripando, der als Augustinergeneral, als Kardinal und Konzilslegat
zu den hervorragendsten Trienter Vätern gehörte und überaus
wichtige Aufzeichnungen gemacht hatte, die jetzt in der National¬
bibliothek zu Neapel aufbewahrt werden.
Doch kehren wir zu den Konzilsakten zurück. Am 16. Sept.
1626, drei Tage nach jenem päpstlichen Aufträge, notiert Confalo-
neri in sein Tagebuch (f. 60): »Obiger Weisung gemäss habe ich
dem Jesuitenpater Ter. Alciati ein Buch in Folio zugestellt, aus dem
Archiv der Engelsburg, Armarium 4, ordo 1, in rotem Leder, ganz
vergoldet, Littera C, Titel: Acta sacri oecumenici et generalis concilii
Tridentini sub Paulo III P. M. Pars prima a prima indictione us-
que ad sessionem quintam. 440 Blätter, mit dem Wappen Pauls III.
Der so genau beschriebene Band ist gegenwärtig Concilio 116 und
enthält ausser den Bullen, Breven u. s. w., die der Eröffnung des
Konzils vorausgingen, die Akten der 5 ersten Sessionen, aber nicht
in der ursprünglichen, während der Kongregationen aufgezeichneten
Fassung, sondern in der letzten, von Massarelli geleiteten und für
den Druck bestimmten Redaktion, die daher Theiner seiner Heraus¬
gabe der Akten zu Grunde gelegt hat. Dem Einträge des Archi¬
vars entspricht auf f. 100 des Tagebuches die eigenhändige Be¬
scheinigung und Verpflichtung Alciatis, gleichen Datums, den ge¬
nannten Codex erhalten zu haben und auf Verlangen Confaloneris
sofort zurückzustellen. Schon bald darauf, am 9. November 1626,
bezog Alciati von Confaloneri drei weitere Codices, nämlich die
nächste Fortsetzung der Akten von der sechsten Session bis zur
Translation nach Bologna, einen Band wie den vorigen, Littera D,
heute Concilio 117; sodann 2 Bände aus derselben Reihe, 125 und
126, welche einen Einblick in die Redaktionsarbeit gewähren, die
durch Massarelli unter Mitwirkung einer vom Papste eingesetzten
1 Arch. Vat. Urbani VIII. brevia autographa. Ann. 6 et 7 tom. 3 f. 189.
Herr P. Lemmens ord. Min. machte mich freundlichst auf dieses Breve auf¬
merksam.
300
Ehses
Kardinalskommission an den Akten vorgenommen wurde, um
neben der vollständigen, äusserst ausgedehnten Fassung eine kürzere.
herzustellen, die sich zu den Akten verhalten sollte, wie etwa heute
ein parlamentarischer Bericht zu dem stenographierten Wortlaute. 1
Auf diese 4 Codices bezieht sich nun ein anderer Eintrag
Confalotieris, der erkennen lässt, dass man doch die Akten als
Geheimgut der Kurie betrachtete und sich deren Herausgabe oder
Vervielfältigung als ausschliessliches Recht vorbehielt. Der Archivar
der Engelsburg schreibt nämlich zum 30. März 1627: »Derselbe
Kardinal (Franz Barberini, Nepote Urbans VIII ) Hess durch mich den
Jesuitenpatres sagen, dass der Papst alle diejenigen mit sofortiger
Exkommunikation belege, die aus den 4 bei P. Alciati befindlichen
Bänden der Konzilsakten Abschriften angefertigt hätten oder an¬
fertigen würden." * Das Verbot galt offenbar nicht auch für Alciati
selbst, da er ohne Excerpte und teilweise Abschriften aus den Akten
unmöglich eine Geschichte des Konzils hätte schreiben können; das¬
selbe ist vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach veranlasst durch
den theologischen Streit de auxiliis divinae gratiae, der seit dem
Pontifikate Sixtus V. zwischen den Jesuiten und Dominikanern
schwebte 3 und durch die Trienter Akten leicht hätte neue Nahrung
gewinnen können; * doch werden auch dem P. Alciati Bedingungen
auferlegt worden sein, welche keinen Eingriff in das Eigentumsrecht
der Kurie an den Akten zuliessen.
Alciati wohnte damals im Collegium Romanum, wie aus dem
Vermerk Confaloneris vom 9. Mai 1628 hervorgeht (f. 100), dass
der Pater den ersten Band der Akten, Coric. 116 von dort zurücker¬
stattet habe; ein ähnlicher Vermerk findet sich zu der Ricevuta der
drei andern Codices, diesmal ohne Zeitangabe, aber wahrscheinlich
aus dem Jahre 1629, da erst zum 28. August dieses Jahres wieder
eine Unterschrift Alciatis vorliegt, nach welcher er den Cod. A,
' Indice 47 f. 101. Vergl. Merkle, Corte. Trid. 1, XV. Anm. 4.
' Indice 47 f. 138. »II medesimo cardinale mi diede ordine, che io andassi
a dire a padri Oesuiti, che N. Signore imponeva scommunica ipso facto incurrenda
a tutti quelli, c‘havessero copiato qualche cosa (se pure 1’havran fatto) contenuta
nelli 4 tomi delli atti del concilio di Trento, che tiene in mano il S r . Terenzio
Alciati, che sono di quelli consignatili per ordine di N. Signore.
* Vergl. E h s e s, Kölner Nuntiatur Bd. 2 unter Lessius, Löwen u. s. w.
4 Etwas später wird dieser Grund mit deutlichsten Worten geltend gemacht.
S, unten S. 302.
Geheimhaltung der Akten des-Konzils von Trient?? 301
einen Band wie die beiden ersten, 516 Blätter Text mit 13 Blättern
Index stark und die Akten von Bologna umfassend, heute Concilio
114, durch Confaloneri erhalten habe. Dabei erklärt der Archivar,
die Ueberweisung des Bandes geschehe auf mündlichen Befehl des
Papstes vom 21. August und auf schriftliche Anordnung durch den
Kardinal Barberini vom 19. Der Vermerk über die Rückgabe (f.
102) lautet wörtlich: widern R d . u5 P. Terentius Alciatus rector collegii
poenitentiariorum societatis Jesu pro basilica apostolorum Petri et
Pauli restituit mihi Jo. Bapt. Confalonerio eumdem librum signatum
littera A sub titulo: Acta sacrosancti concilii generalis Bononien-
sis etc., restituit inquam die 22. iulii 1633.“ Demnach war unter¬
dessen P. Alciati Rektor der Pönitentiäre von St Peter geworden
und wohnte also nicht mehr im Collegium Romanum, sondern im
Palazzo dei peniten'tieri, den jetzt zugleich mit dem Amte der Beicht¬
väter von St. Peter die Franziskaner Conventualen inne haben.
Unterdessen hatte Alciati bereits einen weiteren Schritt gethan,
der seiner wissenschaftlichen Gründlichkeit alle Ehre macht. Die
Codd. de Concilio 114, 116 und 117, die ihm bisher zugestellt
worden waren, enthalten wie oben erwähnt nicht die ursprünglichen
Aufzeichnungen des Konzilssekretärs, sondern die letzte, von regel¬
mässiger, schöner Hand nach den Vorlagen und Anweisungen
Massarellis durchgeführte, aber mit allen in solchen Fällen mög¬
lichen Mitteln beglaubigte Niederschrift. Wenn nun sogar Theiner
in unsern Tagen sich mit der Wiedergabe dieser Redaktion be¬
gnügte, würde man noch weniger dem P. Alciati einen Vorwurf
machen dürfen, wenn er es bei dieser Form der Akten hätte be¬
wenden lassen. Aber er that das Gegenteil. In Cod. 81 f. 65 de
Concilio findet sich nämlich ein eigenhändiges Schreiben Alciatis
vom 29. Mai 1629, wahrscheinlich an den Kardinal-Bibliothekar
Barberini gerichtet, in welchem jener nach der allgemeinen Bitte
um Unterstützung seiner Studien die besonderen Wünsche aus¬
spricht, die Acta originalia Pauli HI einsehen zu dürfen und durch
Felix Contelorio über den ganzen Vorrat an Konzilsakten
unterrichtet zu werden. 1 Felix Contelorio war Custode des eigent-
1 Zuerst bekannt gegeben durch Sickel, Römische Berichte 1, 94, An¬
merkung. (Wiener Sitzungsberichte Bd. 133. Nr. 9).
Römische Quartalschrift 1902.
20
302
* Ehses
liehen vatikanischen oder Geheim - Archives 1 und hatte demnach
ausser der Masse anderer handschriftlichen Schätze auch die durch
Paul V. angelegte Sammlung de Concilio mit damals einigen 50
Bänden * zu verwahren, in denen sich allerdings ein ausgiebiger
Bestand von ursprünglichen und originalen Aufzeichnungen Massa-
rellis und seiner Genossen oder Vertreter vorfand, aber nur für die
späteren Konzilsperioden. Für die erste Trienter Zeit sind dieselben
in der zweiten Hälfte leider verloren gegangen oder noch nicht
wieder ans Tageslicht gezogen, für die erste Hälfte stehen sie von
dem Zeitpunkte an, von welchem Massarelli mit dem Amte des
Sekretärs für die Generalkongregationen betraut war, d. h. vom
1. April 1546, 3 in Conc. 62. Dieser Codex nun, der den Titel führt:
»Acta s. concilii Tridentini sub Paulo III P. M. originalia compilata
et scripta per me Angelum Massarellum« etc , war damals noch
weder der Serie de Concilio, noch überhaupt dem Geheim-Archiv
einverleibt, sondern gehörte unter Nr. 5588 der vatik. Bibliothek an,
in welche er aus der guardarobba gekommen war. Erst im Mai
1630 ordnete Urban VIII, offenbar durch die Nachfrage über die
Originalakten bewogen, dessen Uebergabe an das Geheim-Archiv
unter Contelorio an, die dann im folgenden Jahre vollzogen wurde,
wahrscheinlich nachdem vorerst die bis dahin losen Fascikel mit
dem heutigen Einbande versehen worden waren. 4 Einen ähnlichen
Weg scheint der nächstfolgende Band, Conc. 63, gemacht zu haben,
der die Massarellischen Originalakten für das Konzil von Bologna
enthält.
Ob nun, nachdem die Originalakten sämtlich der Obhut
Conteloris anvertraut waren, Terenzio Alciati dieselben einsehen
konnte? Contelori, welcher jenes Gesuch Alciatis vom 29. Mai
1629 zu begutachten hatte, sprach sich zunächst dagegen aus, in¬
dem er das bereits erwähnte Bedenken ins Feld führte und daran
erinnerte, dass schon früher einmal einem Ordensgenossen Alciatis
wegen des zwischen Jesuiten und Dominikanern schwebenden Streites
' Confaloneri, der unter dein 26. Oktober 1634 im Aufträge des Papstes
einen Codex aus dem Archiv der Engelsburg an Contelorio überwies, nennt diesen
dabei: Commissario della camera e custode dell’ archivio Vaticano. Indice 47f. 78/
* S i c k e 1, a. a. O. S. 91.
' M e r k 1 e I, XLIV.
4 Ebenda p. XCVI u. CIV.
Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 303
de auxiliis gratiae die Einsicht in die Akten verweigert worden sei« 1
Nachdem aber schon die Akten der späteren Redaktion an Alciati
übergeben und die oben mitgeteilten Vorsichtsmassregeln hinsicht¬
lich der Vornahme von Abschriften getroffen worden waren, hatte
dieser Einwand keinen Sinn mehr, da gewiss in Rom niemand
daran dachte, die durchaus grundlose Vorstellung zu erwecken, als
enthielten die Originalakten Dinge, die man verbergen wolle und
die in der späteren Fassung unterdrückt worden seien. Man wusste
gewiss damals so gut, wie man es heute nachweisen kann, dass die
Unterschiede zwischen beiden Redaktionen fast nur formeller Art
und nur dadurch hervorgerufen sind, dass bei den tachygraphischen
Aufzeichnungen während der Kongregationen auf Schrift, Stil und
Satzbau wenig Rücksicht genommen werden konnte.
Viel eher ist aus dem Umstande, dass trotz der abratenden
Stimme Conteloris die Originalakten nach dem Geheim-Archiv über¬
führt wurden, so weit sie nicht schon dort aufbewahrt waren, und
dass in der Folge Contelori selbst sich aufs eifrigste an den Vor¬
arbeiten für die Geschichte des Konzils beteiligte, zu schliessen,
dass Urban VIII. hier wie bei den vorhergegangenen Anlässen zu
Gunsten Alciatis entschied und Contelori anwies, jenem die Original¬
akten zur Verfügung zu stellen. Es liegt sogar ein Indicium, das
einem vollen Beweise ähnlich sieht, dafür vor, dass Alciati die
Originalien nach Hause erhielt, um sie zwanglos mit der späteren
Fassung vergleichen zu können. Denn als sich die hier be¬
schriebenen Vorgänge mit den Originalakten der Jahre 1546—1549
abspielten, hatte Alciati den Cod. Concilio 114 mit der Schluss¬
redaktion der Bologneser Akten bei sich zu Hause,* konnte also zu¬
nächst die Vergleichung mit den Originalien in Conc. 63 vornehmen;
dagegen hatte er die Codd. Conc. 116 und 117 mit der Schluss¬
redaktion der ersten Trienter Akten schon vor Jahren zurückgestellt. 3
Nun aber kommt Alciati am 18. November 1633 wieder zu Confa-
loneri in die Engelsburg und bittet sich Conc. 116 zum zweiten
Male aus, ebenso am 30. Oktober 1637 Conc. 117, nachdem er 116
1 Sickel, Rom. Ber. 1, 94. S. oben S. 300.
* Oben S. 300/301.
* S. 300.
am 18. Juni 1636 abgeliefert hatte. 1 2 Der Schluss dürfte wohl nicht
zu gewagt sein, dass Alciati beide Fassungen der Akten auf seinem
Arbeitstische hatte, wenn wir auch von Contelori keine Aufzeich¬
nungen über Ausleihungen aus dem Geheim-Archiv besitzen, wie
von Confaloneri über das Archiv der Engelsburg. In jedem Falle
aber dürfte durch die vorliegenden Darlegungen bewiesen sein, dass
dem P. Terenzio Alciati für die beiden ersten Konzilsperioden der
uneingeschränkteste Einblick in die Akten verstattet war. Und da
Confaloneri von Anfang an beauftragt war, nach und nach sämt¬
liche Akten des Konzils an Alciati gelangen zu lassen,* ist mit Sicher¬
heit anzunehmen, dass das gleiche Verfahren auch für die späteren
Konzilsperioden beobachtet wurde.
ln die Archivräume selbst dagegen hat Alciati offenbar keinen
Zutritt gehabt, obschon ihm wahrscheinlich auch dieser gewährt
worden wäre, hätte er mit einiger Festigkeit und Importunität darum
gebeten. Aber nach der Schilderung Pallavicinis war er eine etwas
ängstliche Natur, und auch das zunehmende Alter mochte ihn kaum
hoffen lassen, die gewaltige Masse der Konzilsmaterialien durch¬
dringen zu können, die man selbst heute bei vorzüglich geordneter
Verwaltung und Inventarisierung des vatikanischen Archives aus
einer Unmenge von weit auseinanderliegenden Fundstellen zu¬
sammensuchen muss. Er begnügte sich daher mit den Excerpten
und Abschriften, die auf Geheiss des Papstes sowohl Contelori wie
Confaloneri für ihn anlegten und die uns zum Teil in dem starken
Bande Concilio 81 erhalten sind. Das Vorblatt desselben trägt von
späterer Hand die Aufschrift: »Scritture raccolte da Monsgr. Conte-
loro sopra la materia del concilio Tridentino e viste diligentemente
dal padre Sforza Palavicino della compagnia di Gesü, e con questo
aiuto specialmente diede in luce Ia sua historia del medesimo con¬
cilio," 3 und allerdings ist Pallavicini durch diesen Sammelband, den
er auch citiert, öfter der Mühe enthoben worden, die betreffenden
Stücke an ihrem ersten Fundorte aufzusuchen. Doch kann von einer
systematischen Materialiensammlung für die Geschichte des Konzils
1 Indice 47, einliegendes Doppelblatt zwischen f. 77 und 78.
2 Oben S. 298.
s Eine nähere Analyse des Bandes muss für eine andere Stelle Vorbehalten
bleiben.
Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient??
305
keine Rede sein und das hier Gebotene verschwindet beinahe vor
der übrigen Masse des Stoffes, der zu dem Zwecke zu bewältigen
war. Es wird daher leicht erklärlich, dass sich Alciati in seiner
Gewissenhaftigkeit nicht an die Niederschrift der Konzilsgeschichte
wagte, weil er mit allem Sammeln und Forschen in gedruckter und
ungedruckter Litteratur doch die enorme Lücke nicht ausfüllen
konnte, die eben nur durch uneingeschränkteste Verwertung der
vatikanischen Quellen auszufüllen war.
»So geschah es", schreibt Pallavicini, »dass Alciati eine lange
Reihe von Jahren darauf verwendete, Nachrichten über das Konzil
zu suchen und mit endloser-Mühe aufzuspeichern; aber das Ganze
blieb dennoch lückenhaft und konnte den überaus hohen Forderungen,
die er an sich selber stellte, nicht genügen. Die Furcht nun, nicht
ganz Vollendetes zu leisten, liess ihn in den entgegengesetzten und
den schlimmsten aller Fehler fallen, dass er nämlich gar nichts
leistete." 1 Thatsächlich scheint Terenzio Alciati zu jener unfrucht¬
baren Klasse von Gelehrten gehört zu haben, die ganze Bibliotheken
in sich aufnehmen, aber nichts zu verarbeiten und zu gestalten
wissen; was er gedruckt hinterliess, ist nicht viel mehr als nichts
und auch sein haftdschriftlicher Nachlass zählt nur drei Nummern,
darunter an letzter Stelle: Historiae concilii Tridentini a veritatis
hostibus evulgatae elenchus.* Wenn ihm dennoch Pallavicini hohes
Lob spendet und sein eigenes grosses Werk zum guten Teil auf
den Plan und die Vorarbeiten Alciatis zurückführt, so mag dahin¬
gestellt bleiben, in wie weit hier Pallavicinis Bescheidenheit und
Verehrung für seinen Vorgänger mitgesprochen haben.
Pallavicini selbst aber, der bekanntlich, nachdem Alciati am
12. Nov. 1651 gestorben war, 3 durch den Ordensgeneral Goswin
Nickel (1652—1664) mit der Fortsetzung und Vollendung des
Werkes betraut wurde, schlug nun alsbald den eben bezeichneten
Weg ein, indem« er sich die Erlaubnis zum Besuche des Archives
erwirkte. Dieselbe wurde ihm durch Papst Innocenz X. (1644-55)
gewährt, 3 also jedenfalls sehr bald nach Alciatis Tode, da Pallavicinis
1 Introduzione cap. 5 nr. 6.
* Sommervogel a. a. O.
* Ebenda.
4 Pallavicini 15. 13. 3. Ho veduto gli original!* conservati nelT archivio
Vaticano, dove mi fe lecito d' entrare il Pontefice Innoc. 10.
306
Ehses
Werk bereits i. J. 1656 erschien. Custode des Geheim-Archives war
damals nicht mehr Felix Contelori, sondern seit 1644 Costanzo
Centofiorini, zugleich Maestro di camera des Papstes, dem es Palla-
vicini sehr hoch, anrechnet, dass er sich bei den manchfaltigen und
dringenden Geschäften in der Umgebung des Papstes sehr oft die
Zeit abstahl, ihn in die Archivräume zu begleiten, da Pallavicini
eben nur im Beisein des Custoden dort arbeiten konnte. 1 * Es
wird wohl auch sein, dass Centofiorini sich wie früher Contelori
und Confaloneri durch Auszüge, Abschriften u. s. w. an der Arbeit
mitbeteiligt hat; aber Pallavicini spricht davon nicht im besondem,
und jedenfalls war es für diesen die Hauptsache, dass er an Ort
und Stelle die Korrespondenz der Konzilslegaten und anderer, die
Depeschen der Nuntien, die Lettere di principi, die Varia Politica
und andere Bestände einsehen konnte, was er nach Ausweis seines
Werkes mit bewundernswerter Umsicht und Sorgfalt gethan hat In
Sickels sonst sehr verdienstvollen Forschungen kommt die That-
sache, dass der berühmte Geschichtschreiber persönlich im vati¬
kanischen Archive gearbeitet hat, nicht zur Geltung, da nach ihm
auch Pallavicini lediglich auf die für ihn angelegten Collektaneen
angewiesen blieb;* auch was Döllinger 3 nach’Theiners Angaben
ganz allgemein über die Beschränkung berichtet, denen Pallavicini
in Benützung der Akten unterworfen worden sei, wird durch die
Wirklichkeit ebenso gegenstandslos wie der Vorwurf, dass das Werk
des Jesuiten »der sorgfältigsten Censur und Revision unterzogen
wurde.“ Denn Pallavicini hatte keine andere Censur zu bestehen
als die noch jetzt bei theologischen Werken überhaupt und bei den
Jesuiten noch im besondem durch die Ordensregel vorgeschriebene.
1 Ebenda. Essendomi sempre necessaria la sua presenza, si rubö egli assai
volte alle sue assidue e strettissiine occupazioni, per favorire la mia persona e la
mia impresa.
’ Sickel, Rom. Berichte 1, 94. Auch Merkle 1, XIV hat auf Sickels
Autorität dies angenommen, wenn auch mit der Einschränkung, dass wenigstens
anfangs Pallavicini keinen Zutritt zum Archiv hatte; aber auch dafür fehlt jeder
Beleg, vielmehr wird unsere obige Angabe noch dadurch verstärkt, dass Cento¬
fiorini i. J. 1656 gleichfalls in den Jesuitenorden trat; er muss also wohl schon
bald nach Alciatis Tode begonnen haben, sich das ihm von Pallavicini gespendete
Lob zu verdienen.
3 Ungedruckte Berichte I, XIII.
Geheimhaltung der Akten des Konzils von Trient?? 307
Es bleibt demnach bestehen, dass man dem Terenzio Alciati
und mehr noch seinem Nachfolger Sforza Pallavicini den unbe¬
schränktesten Einblick in die Konzils-Akten und -Dokumente ver-
stattete, sogar bis zur Verleihung nach aussen, was bekanntlich bei
allen Archiven heute noch mit ausserordentlichen Schwierigkeiten
verbunden, wo nicht ganz unmöglich ist. Dass unter Pius IX. in
den Tagen des vatikanischen Konzils selbst dem Archivar des päpst¬
lichen Stuhles, Augustin Theiner, die Herausgabe der Acta
Tridentina untersagt wurde, ein Verbot, welches Theiner bekanntlich
übertrat, das ist eine Sache für sich, die unter Berücksichtigung von
Zeit und Personen beurteilt werden muss, aber weder für frühere
Jahrhunderte, wie wir gesehen haben, noch, wie das hochherzige
Beispiel LeoVXIII. beweist, für unsere Gegenwart die Absicht unter¬
stellen lässt, diese Akten geheim zu halten.
Kleinere Mittheilungen
Girolamo Bellarmin über die Ereignisse nach dem Tode
Pauls IV.
Obwohl die in demselben berichteten Vorkommnisse schon alle be¬
kannt sind, entbehrt der unten abgedruckte Brief nicht des Interesses. Der
Verfasser ist Girolamo Bellarmin, ein Oheim des bekannten Kardinals.
Girolamo war mit seinem Verwandten, Marcellus II., als dieser noch
Kardinal war, an den römischen Hof gekommen. 1 Nach dessen Tode
scheint er in die Dienste des Kardinals Carpi getreten zu sein.* Der
Brief ist gerichtet an Alexander Cervini, den Schwager des Schreibers,
den Halbbruder des 155^ verschiedenen Marcellus II. Die Interessen,
welche Alexander an der Papstwahl hatte, waren wohl nur die seiner
heranwachsenden Söhne.
Was den Inhalt des Briefes angeht, so interessiert namentlich, dass
alle, auch sonst gemeldeten * Ereignisse sich schon sämtlich am Todestage
abgespielt haben, da ja der Brief am Tage nachher geschrieben ist.
Girolamo Bellarmin an seinen Schwager Alessandro Cervini.
Roin 1559, August 19.
Hieri scrissi a V. S. quattro lettere per quattro vie del medesimo
tenor, una per via del ambasciator di Fiorenza, l’altra per la posta del
Papa et l'altra dei al S r Germ[anic]o raccommandata al Deserto, secretario
’ Vgl. meine Abhandlung im Historischen Jahrbuche 1900. S. 414 ff. be¬
sonders 430.
2 Vgl. einen (ungedruckten) Brief des Guglielmo Sirleto an Alessandro Cervini
(C. Cerv. ^ d. d. Rom 1555 Okt. 11) . . II bell’ Armino e venuto .... hieri et
basciato le mani del R m0 di Carpi et e stato visto assai volentieri.
* Eine Uebersicht über die bisher gedruckten Quellen gibt Th. Müller:
Das Konklave Pius' IV. Gotha 1889 S. 17. Anm. 3. Ich beschränke mich auch
für das im Briefe gesagte auf einen Hinweis auf dieses Buch, wo in den einleiten¬
den Kapiteln alles Nötige gesagt wird.
Kleinere Mittheilungen.
$09
del arrivescovo et 1’ altra per un vetturale, tutti diretti alla Scala, sicome sarä
anco questa et caso che nissuna di esse fusse capitata, prima V. S. saprä,
come hieri alle 21 höre morte il Papa con allegreza universale et il po-
pulo Romano ha mostrato grandissimo odio contra questo Papa, havendo
rotta la statua sua in Campidoglio, tutte le carcere et dato il fuoco al pa-
lazzo della inquisitione et ferite alli comisarii et messolo a sacco et se non
era riparato volevano bruciar il convento della Minerva.
11 Papa non e stato portato in S. Pietro al solito, ma tenuto in
capella in palazzo per paura che il populo non lo strascinasse, non per
irreligione alcuna, ma per odio particolar contra lui et suoi n\inistri. Il car-
dinale Caraffa e venuto, quando il Papa era morto et Napuli ‘ ha havute
brutte parole dal Cardinal Santa Fior che non ha voluto che si impacci in
cosa alcuna et cosi e stato dichiarato dal collegio.
Quelli che in banchi corrano piü al Papato k Carpi et Puteo, di
poi Medici, Farnese et Montepulciano. Morone dicano domani esce di
Castello et si pensa che il collegio lo assolverä.
M r prot[onotari]o e qui in casa et pensa che V. S. non habbia a
venir prima alla nuova creatione, si perche hora si faria poco, si ancora
per il pericolo della sanitä, massime che li cardinali entraranno in conclave
al principio di Settembre per quanto si dice. Pur V. S. e savia e farä si-
condo Dio le inspirera.
• Si pensa che s’ habbia a far qualche garbuglio come Ia gente sia
concorsa a Roma et che per il caldo habbia da morir gente assai, essendo
nel piü mal tempo del anno. Hoggi ancora ho dato una lettera al S r Ger-
manico alla Ventura.
Io sto allegro, che penso che qualunche verrä, habbia da far dimo-
stratione contraria alla di questo passato cosi. N. S r Dio mi dia gratia che
sia et a lei baso le mani. Di Roma alli 19 d’Agosto 1559.
Gottfried Buschbell.
' Alfonso Caraffa. Vgl. über den Streit Müller a. a. O. S. 22.
Rezensionen und Nachrichten
H. Tielemann, Cand. theol., Dr. phil., Speculum Perfectionis und
Legenda trium sociorum, ein Beitrag zur Quellengeschichte des hl. Franz
von Assisi, 152 S. gr. 8°, Leipzig, Paul Eger, 1902. Preis: 3 Mk.
Paul Sabatier, der durch Erforschung und Veröffentlichung der
ältesten Schriften über den hl. Franciscus und den von ihm gestifteten
Orden der Fratres minores sich unstreitig grosse Verdienste erworben hat,
kann auch auf ein negatives Verdienst Anspruch machen dadurch, dass er
das Speculum perfectionis als »S. Francisci Assis, legenda antiquissima“
herausgab (vgl. hierüber diese Quartalschrift 1898 S. 324); denn dadurch
gab er wenigstens Anstoss, dass die Kritik sich gegenwärtig umso eifriger
mit diesen Quellenschriften und namentlich mit eben diesem Speculum per¬
fectionis und der damit in Verbindung gebrachten Legenda trium sociorum
beschäftigt, wie es insbesondere in • der eingangs angeführten Schrift ge¬
schieht. Von dem so frühen Datum (MCCXXVUI), welches der von
Sabatier edierte Codex Mazarinus 1743 aufweist, ganz und gar einge¬
nommen, war er gezwungen, den ganzen Inhalt des Speculum perfectionis
von einem zeitlich unrichtigen Gesichtspunkte aus zu betrachten, und in¬
dem er dies mit Aufbietung des grössten Scharfsinns durchführte, that er
nur seiner sonst so anerkennenswerten Publikation umso mehr Eintrag.
Die Kritik griff denn diese Datierung und die daraus gemachten Folgerungen
alsbald in mehr oder weniger scharf ablehnender Weise an. Tielemann,
welcher hievon a. a. O. S. 4 eine Zusammenstellung gibt, behandelt seiner¬
seits die Frage am eingehendsten, und, wie ersichtlich, mit besonnenem
Urteil. Er kommt in seiner Schrift, die aber leider von Druckfehlern
wimmelt, zu dem Resultate, dass die Datierung des Codex Florentinus
»Ognissanti", welcher MCCCXVIII als Jahr der Compilation angibt, als
die richtige festzuhalten, der Inhalt derselben aber der Hauptsache nach
schon um das Jahr 1246 entstanden ist. Er bildet nach ihm nichts anderes
als die Ergänzung zu der nur in einem Bruchstücke auf uns gekommenen
Legenda trium sociorum. Mit letzterer Behauptung setzt er sich freilich in
scharfen Gegensatz zu einem andern, nicht zu unterschätzenden Kritiker,
P. Van Ortroy, der die Legenda trium sociorum als späteres Machwerk
hinstellt und das, was die tres socii wirklich aufgezeichnet haben, in des
Thomas von Celano Vita II s. Francisci verarbeitet findet. Wäre es in der
That so unhaltbar anzunehmen, dass in dem von Sabatier veröffentlichten
Rezensionen und Nachrichten.
311
Speculum perfectionis im grossen Ganzen die originalen, von Thomas von
Celano nicht überarbeiteten Aufzeichnungen der tres socii, aber nicht als
Ergänzung zu dem bisher als Legenda trium sociorum betrachteten Bruch¬
stück, sondern als selbständiges Schriftwerk enthalten sind? Freilich ist die
Originalität des von Sabatier edierten Speculum perfectionis selbst wieder
stark erschüttert durch das von P. Leonard Lemmens als Redactio 1 ver¬
öffentlichte Speculum perfectionis (Documenta antiqua Franciscana, pars II,
ad Claras Aquas 1901 (vgl. diese Quartalschrift 1901 S. 431). Leider hat
Tielemann diese Publikation, sowie die vorausgehende Pars I, welche die
Scripta fratris Leonis enthält, allem Anschein nach noch nicht gekannt.
Die Schuld mag vielleicht daran liegen, dass diese Publikationen, welche
wie alle übrigen aus der Typographia collegii s. Bonaventurae ad Claras
Aquas (Quaracchi) hervorgehenden Werke der Herder’schen Verlagsanstalt
in Freiburg in Commission gegeben sind, nicht frühzeitig genug bekannt
gemacht wurden. Wahrscheinlich hätte sonst Tielemann diesem Speculum
perfectionis vor dem von Sabatier veröffentlichten die Palme, »als Kern¬
stück eines auf Augenzeugschaft beruhenden Berichts", eine Quelle ersten
Ranges zu sein, zuerkannt.
Rom. P. K. Eubel.
Kirsch, Dr. A. P., Zur Geschichte der kath. Beichte und Die
historischen Brevierlektionen, Würzburg, Göbel und Scherer, 1902, S. 221
(Preis 2 Mk 40 Pf.) und bzw. S. 31 (Preis 60 Pf.).
Zwei altkatholische Schriften über die Beichte, die des schweizerischen
Bischofs Dr. Herzog und die des St. Gal ler Pfarrers Dr. Weiss, sind es
hauptsächlich, gegen welche sich die erstgenannte Schrift von Dr. A. 1*.
Kirsch richtet. Nach einem gut orientierenden Ueberblicke über die Ge¬
schichte des Buss-Sakraments in den ersten christlichen Jahrhunderten wird
die Frage aufgeworfen: Was lehrt die hl. Schrift vom Buss-Sakrament?
Nach lichtvoller Beantwortung dieser Frage kommt eine andere an die
Reihe, nämlich: Welche Materie war von der apost Zeit an bis zum
4. Laterankonzil (1215) dem Bekenntnisse unterworfen? Auch diese Frage
ist eingehend behandelt und gut gelöst. Die weitere Frage über den
Träger der Binde- und Lösegewalt in der alten Kirche, ob dies der
Bischof in eigener Machtvollkommenheit oder nur als Organ der Ge¬
meinde war, wird mit triftigen Gründen zu Gunsten der ersteren Alter¬
native entschieden; ebenso die weitere Frage, ob vor dem Jahre 1215 der
Bussakt und die darauf erteilte Lossprechung als eine juristische oder als
eine religiöse Handlung angesehen wurde, d. h. ob der Bischof bezw.
Priester bei Ausspendung des Buss-Sakramentes in Richtergewalt oder als
vermittelnder Fürsprecher handelte, zu Gunsten des juristischen Charakters.
Der so oft von akatholischer Seite gemachte Vorwurf, die Beichte sei
erst durch das 4. Laterankonzil i. J. 1215 eingeführt worden, wird durch
312
Rezensionen und Nachrichten.
die Beantwortung der Frage: Kannte man vor dem Jahre 1215 keine spe¬
zielle Verpflichtung zur Beichte, glänzend zurückgewiesen. Wenn dann
noch Antwort gegeben wird auf die Fragen: »Welche Vollständigkeit der
Beichte wird verlangt“ und »Welches ist die Bedeutung der Kinder¬
beichte“, so ersehen wir, dass alle grossen Fragen, die hier einschlagen,
berücksichtigt und, wie uns dünkt, in ganz korrekter Weise beantwortet
sind. Die auch im Preise nicht zu hoch angesetzte Schrift kann deshalb
zur Anschaffung sowohl den Geistlichen zur Belehrung Anderer als auch
gebildeten Laien zum Selbstunterricht nur empfohlen werden.
Das vom gleichen Verfasser im gleichen Verlage erschienene Kchriftchen
über die historischen Brevierlektionen tritt im Gegensatz zu dem im Pastor
bonus von Dr. Bruder veröffentlichten Aufsatz für die Reformbedürftigkeit
einiger derselben ein. Er gibt hiezu einen sehr anschaulich gehaltenen
Ueberblick über die bisher von der Kirche selbst teils vollzogenen teils
(namentlich durch Papst Benedikt XIV.) beabsichtigten Reformen auf diesem
Gebiete. Dabei lässt er es weder an der der Kirche schuldigen Ehrerbietig¬
keit noch an der dem Gegner gebührenden Rücksicht fehlen, so dass
das Schriftchen namentlich den zum Breviergebet Verpflichteten bestens
empfohlen werden kann.
Rom.
P. K. E u b e I.
unbe tm MoJfneHa-Thal
it'a io OstslzHien,
vm , jiuJ
■(■Mfi-pli ti'ttuci
mm
Die Kopftracht der Vestalinnen
und das
Velum der „gottgeweihten Jungfrauen“.
Von
E. Wüscher-Becchi.
Wie als bekannt vorausgeschickt werden kann, trugen sowohl
die Virgines Vestales des heidnischen Roms, wie auch die »gott¬
geweihten Jungfrauen« der christlichen Zeit die allgemein und seit
ältester Zeit gebräuchliche Brauttracht. Sowohl die Vestalin wie
auch die christliche Nonne galt in den Augen der Römer als die
unverletzbare und keusche Braut der Gottheit. Bei der Aufnahme
unter die vestalischen Jungfrauen, musste die Erwählte das Opfer
ihres Haupthaares bringen, das am arbor capillatus, dem Lotos¬
baum im Haine der Vesta aufgehängt wurde. Ebenso mussten in
christlicher Zeit die Haare der »gottgeweihten Jungfrau«, der Scheere
verfallen; dies geschah schon ziemlich frühe, und zwar zuerst im
Orient (Aegypten und Syrien) später erst im Occident, und be¬
sonders aus Gründen der Reinlichkeit. 1
Ferner war die »gottgeweihte Jungfrau« verschleiert. Wie
die Vestalin das Suffibulum trug, so die christliche geweihte Jung¬
frau das Mavortium oder Flameum Christi (virginalis).
Solche zufällige Aehnlichkeiten trugen dazu bei, die Behaup¬
tung aufzustellen, die christichen Nonnen hätten derartige Theile
• J. Wilpert, »Die gottgeweihten Jungfrauen". Herder, Freiburg i. B.,
p. 47.
* Dragendorff, »Die Amtstracht der Vestalinnen“. Rhein. Museum
51. (18%).
Römische Quartalschrift 1902.
21
314
Wüscher-Becchi
des Kostüms, wie auch andere Sitten und Gebräuche von den
Virgines vestales entlehnt.
Dragendorff, 2 in seiner Abhandlung über die »Amts¬
tracht der Vestalinnen«, erschienen im Rhein. Museum 1896, verwahrt
sich dagegen indem er sagt: »Dass die Verhüllung des Kopfes bei
der christlichen Jungfrau nicht der Hochzeitstracht entlehnt, sondern
in diesem Punkte sich die Vestalinnen zum Muster genommen habe,
ist schon an sich nicht glaublich, besonders aber da die Christen
gerade gegen eine Vergleichung beider Institutionen eiferten.«
Die römische Braut nun, der die Tracht der Vestalin entlehnt
ist, trug sich als Matrone. Hatte sie früher das Haar frei, oder
in einem Netz (reticulum) getragen, so trug sie es nun vom Tage
ihrer Hochzeit an in Zöpfe geflochten, mit dem Schleier verhüllt,
oder mit der Haube (tutulus) bedeckt. Nur bei Trauer war es den
etruskischen sowohl als den römischen Matronen gestattet, die Haare
aufgelöst zu tragen.
Bei allen indogermanischen Völkern galt es von jeher als
eine Schande, das Haar der verheiratheten Frau unbedeckt oder
unverhüllt zu lassen. Fs durfte den Blicken der Männerwelt nicht
ausgesetzt werden. l : nverhüilt sich auf der Strasse zu zeigen, galt
als ein grober Verstoss gegen die gute Sitte, und Sulpicius Gallus
verstiess deshalb, wie uns Valerius Maximus berichtet, sein Weib,
,,Lex enim, inquit, tibi meos tanturn praefinit oculos quibus formam
tuam adprobes. His decoris instrumenta conpara, bis esto speciosa
horum et certiori crede notitiae. Ulterior tui conspectus supervacua
inritatione arcessitus in suspicione et crimine haereat necesse est.“ 1
Die römische Matrona trug ihr Haar in sechs Zöpfe oder
Strähne (crines) geflochten, nachdem sie vorher dasselbe mit der
hasta coelibaris geteilt.* Die Zöpfe wurden nun entweder kranz¬
artig um den Kopf gewunden, oder oben auf dem Scheitel zu¬
sammengefasst und aufgebunden. Es entstand so auf letztere Weise
der sog. „ tutulus den, wie wir wissen, auch die Flaminica, die
Gattin des Flamen Dialis trug. Diesen Tutulus glaube ich in einer
1 Valer. Maxim, Fadorum et Didorum Memorabilium. Lib. VI. 3, 10.
’ „Seais crinibus nubentes ornantur, quod his ornatus vetustissimus fuit,
quidam quod eo Vestales virgines ornentur'. Frag. Festus XIX, p. 339 ed. Müller.
Die Kopftracht der Vestalinnen und das Velum der »gottgeweihten Jungfrauen". 315
kleinen Bronze, die Brun in den Monumenti dell’ Istituto 1864,
Taf. 36 1 u. 3 veröffentlicht und in den Annali desselben Jahres
pag. 376 beschrieben hat, zu erkennen. Es mag nur erwähnt werden,
dass die ihre Haartour bedeckende Haube ebenfalls so genannt wurde. 4
Diesen tutulus oder „ pileus lanatus metae Jigura“ wie ihn
Sueton und Varro nennen, wird von Hel big mit dem xexgv<paJ.os der
Griechinnen identificiert und seine bildlichen Darstellungen finden
sich auf den Wandmalereien der Gräber von Cometo -Tarquinii,
(Tomba dei vasi dipinti, t del vecchio, t. delle iscrizioni, t. d. bighe)
und auf den Sarkophagreliefs von Chiusi (Monum. dell' Ist. VIII.
Tav. 2).* Diese spitze, pileusartige Haube kommt, im vierten Jahr¬
hundert vielleicht schon, als eine andere Geschmacksrichtung
herrschte, ausser Gebrauch, und an ihre Stelle trat eine purpurne
Binde „vitta purpurea“, welche in die Haare verschlungen wurde.
„ Tutulum vocari aiunt Flaminicarum capitis ornamentum,
quod fiat vitta purpurea crinibus et exstructum in altitudinem l<
(Fest Frag. 355a sq.), oder nach Varro loc. cit. „ crines convolutos
ad verticem capitis-vitta velatos.“
Eine andere Art ist diejenige des kranzförmigen Umwindens
der Zöpfe, wie sie sowohl bei Griechen als bei Etruskern und
Römern vorkommt
Solche Haartracht kommt z. B. auf einem Relief der neu¬
attischen Schule in den Uffizien (Florenz), sowie auf einem Sar¬
kophag von Veji und auf einem etruskischen Spiegel vor. 3
Die Aehnlichheit der von den Vestalinnen getragenen Wollen¬
flechten mit dieser Haartracht ist in die Augen springend. Diese
Wollflechten werden bald infulae bald vittae genannt Servius ad
Aeneid X 538 erklärt infula mit ,Jascia in modum diadematis a qua
vittae ab utraquae parte dependent: quae plerumque lata est, plerum-
1 „ Tutulus appellatus ab eo quod matres familias crines convolutos ad ver¬
ticem capitis, quos habent vitta velatos, dicebantur tutuli.“
"Sueton, De re vestiaria. Varro Fest. Fragm. XIX, 335. Varro
L. L. VII §44. Tutulati dicti ii qui in sacris in capitibus habere ut metam.
* Amelung, »Führer durch die Antiken von Florenz". München 1897.
Bruckmann p. 102, 103. Nr. 160 (327). Hauser, »Neuattische Reliefs*. S. 47 ff.
Körte, »Etruskische Spiegel V." Taf. 96. Monum. dell’ Ist. VIII, 1865. Taf. XIX.
und Annali d. Ist. 1865.
316
Wüscher-Becchi
que tortilis de albo et cocco.“ 1 Vittae sind die Extremitäten der in-
fula. Mit einem generischen Namen ist dieser ganze Kopfschmuck
auch capital genannt; nach Varro De lingua lat. V. 130 „Item
texta fasciola, qua cdpillum in capite alllgareni, dictum capital a
capite, quod sacerdotulae in capite etiam nunc solent habere
Diese infulae sind auf zahlreichen Monumenten deutlich zu sehen;
doch zeigen auch diese die grössten Verschiedenheiten: bald sind
sie flach, bald wulstig, bald länger, bald kürzer, bald eng an
den Kopf anliegend, (wie bei der Medaille der Bellicia Modesta),
bald diademartig über der Stirne sich erhebend. Sie werden
wie die übrige Kleidung der herrschenden Mode gefolgt sein.
Die einfachste Form der infulae ist die auf der schon erwähnten,
von Buonarotti publicierten Medaille der Bellicia Modesta und
dem von Fabretti publicierten Onyx mit dem Bildniss der Neratia
V. V., ! allwo die infulae fast flach und eng an den Kopf an¬
liegend sind, und von denen zwei befranste Vittae in den Nacken
fallen. Hier ist die Aehnlichkeit mit den um das Haupt gewundenen
1 Festus ap. Paul Diacon . 113, 81, Florus IV2 sub. fin. Servius
ai Aeneid. X. 538. Prüden t. In Symmach . II. 1086.
1 Buonarotti, Osserv. s. alc. medaglie. Tav. 36. 1, p. 906. Museo Pio-
Clem. III p. 254. Tav. A II, 3. Fabretti , De columna Traj. syntagma.
Die Kopftracht der Vestalinnen und das Veluin der »gottgeweihten Jungfrauen". 317
Zöpfen der schon erwähnten griechischen Reliefs nicht zu bestreiten
und zwar so, dass man diese eventuell für natürliche halten könnte.
Das natürliche Haar aber scheint ganz zu fehlen und der Kopf ein
geschorener zu sein. Wie schon bekannt, opferte die Vestalin beim
Eintritt in ihr Amt ihr Haupthaar. 1 Es ist fraglich, ob diese Proce-
dur nach Jahr und Tag wiederholt wurde. Lipsius (Graev. Thesaur.
V. XII) und Fabretti sind der Meinung, dass sie die Haare immer
sehr kurz getragen und zwar, gestützt auf die damals einzig be¬
kannten figürlichen Monumente der Bellicia und Neratia V. V. Von
den Neuern sind Lanciani (Notizie degli Scavi 1883) und Dragen-
dorff dieser Meinung. Jordan und andere bezweifeln dies. Dragen¬
dorff glaubt, »dass die Vestalinnen eine Perücke getragen, welche
das Haar fast vollständig verdeckte, dass die «gerollten« Haare über
der Stirn (bei den Statuen der Virgines vest., die im Atrium ge¬
funden worden) mit dazu gehören und das freie Haar höchstens am
Ohre zu sehen, wo es auch anders stilisiert sei.
Jordan vergleicht nun diese infulae mit den sex crines der
Bräute, und glaubt in ihnen eine Nachahmung derselben in Wolle
zu sehen. Er beschreibt sie als »sechs breite, bald flach, bald
wulstig erhöhte Streifen, welche an die andern anschliessend, auf
einer gemeinschaftlichen Grundlage befestigt sind. Der unterste
Streifen ist eine gemusterte Borte, darunter die gescheitelten Haare.
Nach hinten werden die Wülste schmäler, in der Richtung nach
dem Hinterhaupt abwärts geführt und beide Enden in eine Schleife
verschlungen."
Dragendorff dagegen bestreitet es wieder, dass die infulae
der Virg. Vest. eine Imitation der sechs Zöpfe, durch welche sich die
Braut als angehende Matrone kennzeichnet, seien. Er sagt: »diese
runden, bunten Wollbinden sahen Haarflechten doch zu unähnlich,
als dass man sie so nennen konnte. Dagegen spreche auch die
Verwendung der Infulae an Tempeln, Thürpfosten, Opfertieren. Was
sollte dort eine Flechte!"
Ersterer Einwand ist doch nicht so ganz überzeugend. Die
Wollflechten sind natürlichen Zöpfen gar nicht so unähnlich, wie er
1 Plin, H. N., XVI 85. Festus is. v. Capillatam. Jordan, »Tempel
d. Vesta und Atrium Vestae." Berlin 1886. Dragendorff (Rhein. Museum.
1896, 51), Fabretti, »De columna Traj.“ p. 167.
31S
Wüscher-Becchi
glaubt, und gerade die später so häufig vorkommenden, überlangen
Flechten, deren Enden am Hinterhaupt verschlungen zu beiden
Seiten auf die Brust fallen, erinnern an stilisierte archaische Haar¬
tracht Was den zweiten Einwurf betrifft, dass die Infulae auch
anderseits Vorkommen und dort, als Haarflechte aufgefasst, keinen
Sinn hätten, möchte ich nur daran erinnern, dass die auf den
Monumenten bei Priestern männlicher und weiblicher Gottheiten,
an Opfergeräthen, Opfertieren, an Bukranien u. s. w. vorkommen¬
den Infulae ganz anderer Art sind.' Es sind aneinandergereihte
Wollflocken (filamenta lanea nennt sie Servius und Festus.), keine
Strähne oder Flechten, wie sie die vestalischen Jungfrauen allein
trugen. Die unlängst in Pozzuoli aufgefundene Figur, die einzig
einen der Flechtenhaube ähnlichen Kopfputz aber ohne Vittae trägt,
ist höchst wahrscheinlich keine Vestalin, da sie wohl einen ähn¬
lichen Kopfputz trägt aber ohne die charakteristische Vittae.*
Dragendorff hält nun die infula der Vestalinnen für eine
„sacrale Binde", entsprechend der griechischen Mitra. Angenommen,
dem sei so, dann ist dies ein Hauptunterschied von der Kopftracht
der christlichen »gottgeweihten Jungfrauen", die keinerlei priester-
liche Abzeichen trugen und noch weniger ein solches für die Heiden
besonders charakteristisches. Die Mitra, als sacrales Abzeichen aus
dem Heidenthum übernommen, hat sich freilich bei den Bischöfen
erhalten, die es viel später mit dem pileolus oder camelaucum ver¬
banden, wie ich es in meiner Abhandlung »Lieber den Ursprung
der päpstlichen Tiara (regnum) und der bischöflichen Mitra“ glaube
gezeigt zu haben. 3
Gemeinschaftlich mit den Vestalinnen hatten die »gottge¬
weihten Jungfrauen" nur die Tonsur; aber auch hier aus ver¬
schiedenen Gründen. Das Opfern des Haarschmuckes war bei
den Alten das Zeichen der höchsten religiösen Hingebung. Die
1 Solche Infuln tragen z. B. der Archigalle, L. Cornelius, Orfitus (Capitol.-
Museum), der Cistophor der syr. Bellona, Larthius Anthus (Im Treppenhaus der
Vallicelliana), die Cybelepriesterin, Liberia Felicia (Museo Pio-Clem.), eine Isis¬
priesterin ebenda, und ist ferner auf zahlreichen Opferscenen als Schmuck der
Hostiae zu sehen; z. B. auf den berühmten Forumsschranken.
■ Notizie d. Scavi, 1902. Fase. 2, p. 58, Fig. 2 und 3.
* Wüscher-Becchi, »Urspr. der päpstl. Tiara und der bischöfl. Mitra*
(Röm. Quartalscbr. 1899, 2. Heft).
Die Kopftracht der Vestalinnen und das Velum der »gottgeweihten Jungfrauen". 319
griechischen Mütter weihten ihr Haar als Bittopfer für die glück¬
liche Niederkunft und Gesundheit des Neugeborenen der Eleithyia
oder Hygieia, und zwar so, dass die abgeschnittenen Haare oder
Flechten mit Binden um das Bild der Göttin gebunden wurden,
wie die der Vestalinnen an den arbor capillatus im Lucus Vestae.
So sah Pausanias im Asklepiostempel zu Titane das Bild der Hygieia
über und über mit den abgeschnittenen Haaren der Frauen und
Streifen babylonischer Teppiche behängt. Die christlichen Jung¬
frauen thaten dies vor allem aus Reinlichkeitsgründen oder aber
zur Busse.
Es mag noch erwähnt werden, dass die Flechtenhaube je
nach der herrschenden Mode modifiziert wurde.
Die bekannte Statue des Thermenmuseums zeigt dies, wo die
Infula über der Stirn ein bedeutend grösseres Relief hat als die der
Bellicia und Neratia und die Enden in langen doppelten Schleifen
zu beiden Seiten des Kopfes auf die Brust fallen. Von ganz ausser-
gewöhnlicher Länge sind sie an einer Büste der Uffizien (Florenz)
zu sehen, die fälschlich Plotina betitelt ist, wo sie über der Stirn
diadem- oder ampyxartig vorspringen. 1 Dass die Zahl der Flechten
wechselt, — es sind bald sechs, bald fünf, bald drei —, hat Dragen-
dorff veranlasst, die Hypothese, als wären es die in Wolle ausge¬
führten „sex crines“, fallen zu lassen.
Es wäre wichtig, genau bestimmen zu können, welcher Zeit
die Münze der Bellicia, sowie die Statue des Thermenmuseums an¬
gehören, um die ursprüngliche Form der Sechsflechtenhaube be¬
stimmen zu können.
Da die Münze der Bellicia die einfachste Form zeigt und
von allen andern Darstellungen die einzige ist, welche die kurzen,
befransten Vittae zeigt, so spräche Vieles dafür, hier die älteste Ge¬
stalt der Sechsflechtenhaube und die der ältesten Haartracht am
Aehnlichsten zu sehen; schon weil eine complicierte Form für ge¬
wöhnlich die spätere ist. Jordan und Dragendorff aber halten die
Statue des Thermenmuseums für älter, und setzen sie ihrer vorzüg¬
lichen Arbeit wegen wohl etwas zu frühe an, die Bellicia aber ist
1 Amelung, »Führer durch die Antiken", 1879. p. 36. Photogr. Brogi.
Nr. 9237.
320
Wüscher-Becchi
aller Wahrscheinlichkeit halber in die Zeit Hadrians oder der An¬
tonine zu setzen. 1
Gemeinsame Kopftracht sowohl der Vestalinnen als der gott¬
geweihten Jungfrauen war der das Haupt verhüllende Schleier,
velum, den die Vestalin über den infulae trug, nur war auch dieser,
wie wir sehen werden, bei Beiden in Form und Gestalt verschieden.
Der Schleier, oder besser gesagt, das Kopftuch, das die
römische Matrone, wenn sie opferte, trug, gehört zur Familie der
palliola (ävaßöXsia) und hiess „ rica “. Die rica gehört zur alt-
latinischen Tracht, und war aus dunkler, naturfarbener Wolle her¬
gestellt Ausser bei Opferhandlungen trug man sie auch bei Trauer¬
feierlichkeiten. Nach Festus war sie ein quadratisches Stück Zeug
und befranst, ein »vestimentum quadratum fimbriatum, quo Flami-
nica pro palliola utebatur.« 2 Sie wird in späterer Zeit oft mit
dem ricinium (recinium) verwechselt, das ebenfalls als Abzeichen
der verheiratheten Frau, der mater familias, galt, und nach Isidor.
Orig. XIX, 25, 4, ein Zeichen des männlichen Schutzes, unter dem
sie steht, sein sollte. Ein kleineres Kopftuch trugen die Unver-
heiratheten, die ricuta, und die römische Braut trug am Tage der
Hochzeit ein solches, das von seiner feuerrothen Farbe flammeum
geheissen wurde. ,,Est enim sanguinem propter ruborem custodien-
dum “ sagt der Scholiast des Juvenal. Irrtümlich heisst es bei
Festus „Flammeo vestimentum Flaminica utebatur, id est Dialis
uxor denn die Flaminica trug die dunkle, purpurfarbige rica ,,et
in rica surculum de drbore felice“.
Anderweits wieder, in spätester Zeit, wird die Confusion
noch grösser, so dass Aulus Gellius sogar rica mit Mitra übersetzt,
Isidor recinium und rica verwechselt.
Die vestalischen Jungfrauen trugen ein besonderes Kopftuch,
des suffibulum (subfibulum) das uns beschrieben wird als album
praetextatum, quadragulare oblongum“ Es wurde ausschliesslich
1 Ein Bellicius Torquatus ist Consul d. Jahres 124 unter Hadrian, ein Belli-
cius ist Consul des Jahres 143 und 169. Zwei Briefe des hl. Ambrosius sind an
einen Bellicius gerichtet.
* V a r r o L. Z..V 130. Festus ap. Paul. Diac. p. 288, 10 „ex lana sucida
alba, et inficiatur caeruleo colore venenatum“. „ostrina riculaf ‘ Turp. apud Non.
XIV, 8.
Oi? Knpitrncht der and <u? Velinn der »w-AHic* eihie.n Jungfrauen* 32 I
beim -Upfe; "getragen,' wie die rka tiniur>eiiied siel» aber vmv jener
durch ehe färbe, die mdu dunkel, sondern vieiss, und nur mit einem
breiten ««gewobenen purpur-wun.» (palagium, (mim) verziert war,
und unter dein Kinn niit einer flbei /usainmengeliaUen wurde
(fibula ■eaMpttficndintr)' Pin» siiffilniltnn fehlt au den meisten der
im Atrium Vestae. gefundenen ist aber- aut Reliefe und
Münzen zu ■ erkennen; z.-B. auf der Ara von ' borrent. jener von
Palermo, dem Relief der Vitia Albani . und auf einer Münze der
Julia Domoa, deren Revers, den ' Vestatentpel mit den opfernden
Jungfrau en darsielitA Anfällen diesen erscheint das Suifihulum eh«
1 Zaeff i , B')vsnvi!i?vi ! T. 22. 0>Th :irdi . ,Ä!fükv Ji.ld«,"tiVft .21;
22, 2.’?, 24. Mittheji. d. )ii?l 1889'.dl *y.d <• t.i a'ü;. .„Sötrfftls.tserfiasis“.
*:■: ■ .? . p.,t2t*-^3A-,H U ^oiTiiiltrierbasi«^
«•■•■'* d&fe. 1% p. l.öö; -Sibnid i r ;. »V’tieilmneitopt'er'’ .
Notk. d. Scavi, iSeo t>. 4oi und Tatein,
mw\
'WöSi!her-Be«Thj
mit der palia, die "einfach unter der Haisgrube mit einer Fibel ge¬
heftet ist. Anders erscheint es..au»* der Statue der Gietia Cbncordta
(Palazzo Colomu), vier Münze der Beilicia Modesta und-se-Hhessiicii
an der StdtttiS! d<?s Tl jcrmcmmtseums, Bel der Codia Cdneordia -
und auf. der M^izc scheibt es eilt'-kühnes, in den Nacken zurück- '
gesvhnbmres Kopftnch rd sein, da? auf der Brust mit einem .grbsieti
Pectomlc cussmmeiigehahe« ist. Eine kompfieiertere form endlich
bietet die Statue des Fhcnuehmnsehmsy Bei ihr ist das .Suffi-
fuihim auf ga»? besondere Weise gelegt. f:s ist ein Scheinbar aus
zwei- T heilen bestehendes weisses-Kopftuch, das aber nur durch be r
solideres ZusainnierOeggu öo entsteht und autiallend im eine nomten-
hafte Kopftraciit, die in Mitteleuropa'von 1300 - - l400 circa von -den
ytr^jöratheten Fratien gefcigiyi wurde, und mit welche? jeanne
•:i'uvretise-- Ciemahlin Karls SV. von rrankretch | t370i, dargestellt
ist-, erinnert*
Ein Suffibulurn, Wiedas von /gVÄöt..
Festus beschriebene finden w ir > ,A
auf der Darstelly.bg der Nävi- jpjpri/J|
salvia auf einer Ara des capi- W Jf J§
toi I n ischen Museums (R 1 g h e 11 i ...
„CampidogUo“ ii 312.), wo auf. j&lTl -JÄ '
der Vorderseite die, bald- Ma- )} '' V -T^i
irone bM'd V.estaiih genannte,' ß SjjßzM ^
Quinta Claudia Uat; Schiff mir . /
dem Bild der grossen Mutter/ ( jffiaf
von Pessimmi ms Land zieht '
Hier scheut? das Suffibuium .JU -wj Y
der Beschreibung und dem ‘1 |j^K| I
Kopftnciic (Rica? der Hestia 'ys v „.--.-. 'HL !
Giustmiani (Museo Torhinij- • ' . 'Hk I
zu entsprechen/, nur ist es'- |. - ffl-J: : ;Hj[
mit der -Fibel am Halse ge-
Der Schielet der .gattge- { M
weihien Jungfrau wird bald.
; Nuri/. d. -Scav'.t. ÜSSJ. 7‘- XVifl. Pig 4 u. 5
’ V iotet I 's D.n t, vitisonni -.Io inob/iier frangais.. Paris 1872. Vol.
111. p. 208 et iegg.
5 He in ach, Sf.Uuaire 5 p. 419 Clarae 5'!.. 766, Nr. 1887.
Die Koptiraciii der Vestalinnen und das Veluin der „gottgeweil»ten Jungtrauen". 3^3
mit vtium, bald mit flamrnm, (ßatnrum, flamam Christi, ftamrum
virgimkji ksnit mit Mafors, nmvortiuni, maforte.bezeichnet, ist aber
schön in der färbe verschieden von dein antiken flammmm, nicht
feuerroth, sondern album pmetixtotum Die-SclireibsWjise der christl;
Schriftsteller ist auch tueht/7 ammcum, sondern - flähied% von Flawcn-
eiti priesterliches Kopftuch.
Priester,. Opferhlästii
Majors ist nach Isidor lEtytfl, XiX, .25, 4.) v t^ert{isch mit dem
retinium (riänhim) der MattonefL S e r y i u s ad Aencid. 1. 282, 286
ist derselben Ansicht. S er vi u s, Va r r o und Isidor leiten den
Namen des retiniums, das sie mit dem mavors oder mawrtium ver¬
gleichen, ab von rejkerr — ab rejiciendo - „ab tö quod dimidiam
partem retrorsum jaciebant". (V'arro L L V. 132), oder „ab eo
quod post iergutn rejicitur '* (quod vulgo mavorte diaint).
Demnach ist das Velum der goügev/eihten Jungfrauen etwas
ganz verschiedenes votu sUjfiputuur Dasselbe ist ein doppelt ge¬
legtes längliches, nicht ijuatltatiscbes Kopftuch, das begreiflich er¬
scheinen lässt, dass es A u ! us Oe 11 iiis mit mitra übersetzt und
Luciiius (apnd Non. Marc. XVI 16) es neben den oraria anführt.
324 W.^cher-Bivcii?
• • ' • t • . ■ ■.''..'• i'- 1 - ---; i ; v '* • , • .* ■
Es konnte doppelt gefaltet, einfach über den Säuüiei gelegt ^eiden,
.50 dass die beiden Enden über' die Schultern aut die brüst fielen/
oder cs konnte föehcräiuiHd./ unigcicsb -wcdm und sei Kopf und
Scliuiieru durclums, und ohne AnweiHiung einer jibuiti \ erhallen,
ähnlich, wie es mit der griechischen Mitra und dem sowie
der -/.aAr.-nini: geschehen konnte,
Mjft
. • W'i 1 p e r 1 hat jo. seineneine
mit dem. Schleier bedeckte goUgfew. fmtgfra» aus der Prisdtefctta-
' komhe • pubiieiert, Welche die erstere Art der Umlegung des Ma-
vortiüiris iteigt. 1 feh glaube .ntdH"irre /n gehen; wenn ich eine andere
schon von D e f< o s s i und' W. 11 p o r t veröffentlichte" „Grans" der
J WiIper'l : ; ; ;«B.>e..^i.r^4^iiiten4|iHgfra8en.* Tat- (, Fig I
Die Kopftracht der Vestalinnen und das Velum der »gottgeweihten Jungfrauen«. 325
Callixtuskatakombe heranziehe, welche möglicherweise auch eine
gottgeweihte Jungfrau ist, und die ihren Schleier in der zweiten,
dem ricinium-mavors ähnlichen Weise trägt. 1
Im Mittelalter wurde unter dem Schleier oder Kopftuch ein
zweites getragen, welches sich eng an den Kopf anlegte und zu¬
gleich die Schultern total verhüllte, ähnlich dem pallium der gal¬
lischen Mönche, und das man gorghiera oder Oorgette nannte, und
auch von den Laien weiblichen Geschlechts, wie ich erwähnt, im
14. Jahrh. getragen wurde. Darüber kam dann erst noch der Schleier
zu sitzen, welcher in konventionelle Falten gelegt, und gesteift, eine
je nach dem Orden dem die Trägerin angehörte, vielleicht auch an
die Landessitte sich anlehnend, getragen wurde. So hat sich auch
hier aus der ursprünglichen einfachen eine komplicierte und stereotipe
Form herausgebildet, gerade wie aus der bloss unter dem Kinn
gehefteten Palla und dem einfachen Suffibulum, die komplicierte Kopf¬
tracht der Vestalinnen der Kaiserzeit entstanden ist, so wie sie uns
die Statue des Thermenmuseums zeigt, mit der sie grosse Aehnlich-
keit besitzt.
1 J. W ilpert, »Die Gewandung der Christen in den ersten Jahrh.« Köln
1898. Vereinsschrift der Görresgesellschaft für 1875. 5. 29, Fig. 21. »Orans in
Schleier und Dalmatik.« Mitte des 3. Jahrh.'s.
Die ältesten Nachrichten
über Baptisterien der Stadt Rom.
Von
Jostph Zettingcr.
Rechtmässige Spender der Taufe waren im christlichen Altertum
die Bischöfe und mit ihrer .Erlaubnis und unter ihrer Aufsicht die
Priester und die Diakone. 1 Eine Folge davon war, dass nur die
Kirchen der Bischöfe eigentliche Baptisterien hatten.* Mit der Ver¬
breitung des Christentums auf dem Lande und mit der Entwickelung
des Pfarrsystems mussten auch nach und nach die Pfarrer als recht¬
liche Spender der Taufe anerkannt werden. In den Städten aber,
besonders wenn daselbst ein Bischof residierte, entwickelte sich das
Pfarrsystem langsamer, und so war hier den Kathedralen der
Bischöfe noch längere Zeit das Recht die Taufe zu spenden Vorbe¬
halten. 3 Zwei Städte jedoch, Alexandrien und Rom, scheinen hierin
eine Ausnahme gebildet zu haben: von Rom wenigstens sind uns
mehrere Nachrichten erhalten über Baptisterien, welche in der Stadt
selbst und in deren nächster Umgebung errichtet wurden. Es wird
von einigem Interesse sein, die ältesten Nachrichten hierüber chro¬
nologisch zusammenzustellen.
1. Die Taufkirche des Laterans, das alte Baptis¬
terium zu Rom, wie es im hieronymianischen Martyrologium zum
4
29. Juni heisst, ist uns noch zum grössten Teile in der Form des
V. Jahrhunderts erhalten. Schier unzählige Male bereits wurde das-
1 Vgl. die zahlreichen Belege bei Marten e, De antiquis Ecclesiae ritibus,
lib. I, cap. I, art. III (Ed. Antwerpen 1763, p. 6 ff.).
9 Mar töne, 1. c. art. II, p. 5.
9 Bekanntlich besitzen noch heutzutage in einzelnen italienischen Städten die
Baptisterien der Kathedrale das Taufrecht für die ganze Stadt, so in Bologna, Florenz,
Parma, Siena,
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 327
selbe eingehend beschrieben; 1 es wird trotzdem für unsere Unter¬
suchung nicht ganz überflüssig erscheinen, kurz die hieher ge¬
hörigen historischen Citate zu erwähnen: da wir nämlich am besten
über dieses Baptisterium unterrichtet sind, können wir die Angaben
über andere Baptisterien mit jenen in Vergleich bringen, und so
wird Manches klarer und verständlicher werden. — Bekanntlich
wurde das Achteck der Taufkirche unter P. Xystus III (432—440)
vollendet. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass bereits unter
Konstantin das eigentliche Taufbecken errichtet wurde, da es kaum
denkbar ist, dass die Hauptkirche Roms nicht von Anfang an ihr
Baptisterium gehabt hätte. Ganz glaubwürdig erscheint deshalb der
Bericht des Papstbuches über diesbezügliche Schenkungen des ersten
christlichen Kaisers.* Das grosse Taufbecken aus Porphyr war
innen und aussen reich mit Silber überzogen; in dessen Mitte
stand auf einer Porphyrsäule eine goldene Schale, worin während
der Osterfeierlichkeit wohlriechendes Oel verbrannt wurde; am Rande
des Beckens befand sich zwischen den hohen silbernen Statuen des
Heilandes und Johannes des Täufers ein goldenes Lamm, sodann im
Umkreis sieben silberne Hirsche, welche ebenso wie das Lamm
Wasserstrahlen aus dem Munde ins Becken sandten; endlich wird
noch ein goldenes, edelsteingeschmücktes Weihrauchgefäss erwähnt.
— Die herrliche Gruppe, das Lamm zwischen dem Heiland und
Johannes Baptista, sowie die sieben Hirsche waren treffliche Dar¬
stellungen für ein Baptisterium; insbesondere wurden die wasser-
' Vgl. zuletzt Grisar, Geschichte Roms und der Päpste, I, p. 290f., 333ff.
und die dort angeführte Litteratur. Daselbst p. 291 auch ein guter Plan der Tauf¬
kirche.
* Lib. Pont. (ed. Duchesne), I, 174:... „Fontem sanctum.ex
lapide porfyretico et ex omni parte coopertum injtrinsecus et foris et desuper et
quantum aquam continet ex argento purissimo ... In medio fontis columna por-
fyretica, qui portat fiala aurea ubi candela est.... ubi ardet in diebus Paschae bal-
samum lib. CC, nixum vero ex stippa amianti. In labio fontis baptisterii agnum
aureum fundentem aquam .. .; ad dexteram agni, Salvatorem ex argento purissimo,
in pedibus V...; in leva agni, beatum Johannem Baptistam ex argento, in pedi-
bus V, tenentem titulum scriptum qui hoc habet: Ecce Agnus Dei, ecce qui tollit
peccata mundi....; cervos argenteos VII fundentes aquam ...., tymiamaterium ex
auro purissimo cum gemmis prasinis XLVIIII" ... - Duchesne, L c. I Intro-
duction, p. CLII, hat nachgewiesen, dass die Angaben des Liber Pontificalis über
derartige Schenkungen zuverlässig sind, weil sie authentischen Quellen, d. h. den
ältesten Kircheninventarien entnommen sein müssen.
328
Zettinger
speienden Hirsche öfters anderswo nachgeahmt, wie wir sehen
werden; denn ausser ihrem symbolischen Sinn 1 konnten sie zu einem
praktischen Zwecke dienen, indem man bei der Taufhandlung, durch
Immersio und Infusio zugleich, einfach das Haupt des Täuflings
unter den Wasserstrahl neigte und dabei die Formel sprach. 2 —
Unter P. Xystus III. wurden die acht Prachtsäulen aus Porphyr,
welche bereits Konstantin dazu bestimmt hatte, im Umkreise des
Bassins aufgerichtet 3 und das sie verbindende Marmorgebälk mit
folgenden schönen, dogmatischen Distichen geschmückt:
Qens sacranda polis hic semine nascüur almo
quam fecundatis Spiritus edit aquis.
Virgineö fetu genitrix Ecclesia natos,
quos spirante Deo concipit, amne parit.
Coelorum regnum sperate , hoc fonte renati,
non recipit fclix vita semel genitos.
Fons hic est vitae qui totum diluit orbem
surnens de Christi vulnere principium.
Mergere, peccator, sacro purgande fluento:
quem veterem accipiet proferet unda novum.
Insons esse volens isto mundare lavacro
seu patrio premeris crimine seu proprio.
Nulla renascentum est disiantia, quos facit unum
unus fons, unus spiritus, una fidcs.
Nec numerus quemquam scelerum nec forma suorum
terreat: hoc natus flumine sanctus erit.
P. Hilarus (461—468) vervollständigte die Taufkirche zuerst
durch die Anlage der zwei Seiten-Oratorien, welche dem hl. Johannes
dem Evangelisten und dem hl. Johannes dem Täufer geweiht waren;
bei der feierlichen Taufe am Charsamstag dienten sie wohl zur
Trennung der beiden Geschlechter. Sodann errichtete er das präch¬
tige Kreuzoratorium sammt einem Porticus zur Verbindung mit dem
» Vgl. Ps. 41, 1.
* So wird die Taufe auf den ersten christlichen Bildwerken dargestellt. Vgl.
Duchesne, Origines du culte chretien®, pag. 302.
* Lib. Pont. 1, 234: „Hic (Xystus) constituit columnas in baptisterium basi-
licae Constantinianae, quas a tempore Constantini Augusti fuerant congregatas, ex
metallo purphyretico numero VIII, quas erexit cum epistolis suis et versibus ex-
ornavit."
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 329
Baptisterium: hier wurde von jetzt ab die grosse Kreuzpartikel auf¬
bewahrt und den Neophyten das Sakrament der Stärkung im Glauben
an den Gekreuzigten, die hl. Firmung, gespendet 1 2 * Endlich stattete
er das Baptisterium wiederum mit kostbaren, goldenen und silbernen
Geräten aus:* die eben erwähnten Geschenke Konstantins hatten
wahrscheinlich die Stürme der Verwüstung, welche inzwischen über
Rom dahingegangen waren, nicht überdauert. In der Mitte des
Taufbeckens erhob sich nunmehr ein silberner, turmartiger Aufbau,
mit Delphinen verziert, welcher wohl die goldene, mit zehn Leuchten
versehene Lampe trug; darüber schwebte eine goldene Taube als
Symbol des hl. Geistes. Ausserdem wurden drei neue, wasser¬
speiende Hirsche aufgestellt. 9 — Wir übergehen andere Stellen, an
welchen das Lateran-Baptisterium erwähnt wird, weil sie ohne Be¬
deutung für unsere Untersuchung sind; nur an eine viel spätere
Angabe des Papstbuches sei noch erinnert: P. Hadrian I. (772-795)
Hess die Leitung der Aqua Claudia erneuern, welche, wie es dort
heisst, ehemals am Osterfeste das Wasser für das Lateran-Baptisterium
und für viele andere Kirchen lieferte. 4 * * * * Wenn wir nicht
irren, ist hier ausdrücklich bezeugt, dass zu Ostern in mehreren
Kirchen Roms, nicht bloss im Lateran, die Taufe gespendet wurde;
freilich ist das Zeugnis späteren Datums und darum nicht ohne
Weiteres auf die Zeit des 4.-5. Jahrhunderts anzuwenden.
2. Das Papstbuch berichtet unter P. Silvester: »Eodem tem¬
pore fecit (Constantinus) basilicam sanctae martyris Agnae ex rogatu
filiae suae et baptisterium in eodem loco, ubi et baptizata est soror
eius Constantia cum filia Augusti a Silvestrio episcopo, ubi et con-
stituit donum hoc ...." Es werden nun mehrere Geschenke auf-
1 Vgl. hierüber Näheres bei Orisar, 1. c. 333 ff.
2 Lib. Pont. I, 243. Unter andern Geschenken des Papstes lesen wir: .
intra sanctum fontem: lucernam aureatn cum nixus luminum X_, cervos argen-
teos III fundentes aquam ...., turrem argenteam cum delfinos ..., columbam
auream ...“
* Falls die 7, von Konstantin geschenkten Hirsche noch vorhanden waren,
so waren es jetzt im Ganzen 10, vielleicht in Symmetrie mit den 10 Leuchten
der Lampe.
* Lib. Pont. I, 504: »Dum vero forma quae Claudia vocatur per annorum
spatia demolita esse videbatur, unde et balneus Lateranensis de ipsa aqua lavari
solebat et in baptisterio ecclesiae Salvatoris domini nostri Jesu Christi et in plures
ccclesias in die sanctum Pasche decurri solebat,... pracsul... cam renovavit...“
Römische Quartalschrift 1902
330
Zettinger
gezählt und unter anderen: «lucerna aurea nixorum XII super fontem,
pens. lib. XV.« 1 — Duchesne * bemerkt zu dieser Stelle, das hier
erwähnte, bei S. Agnese an der Via Nomentana gelegene Baptis¬
terium sei spurlos verschwunden, man müsste denn das konstan-
tinische Mausoleum, jetzt s. Costanza genannt, mit demselben
identifizieren. Unmöglich sei diese Annahme nicht: das Centrum
des Rundbaues war ganz geeignet zur Errichtung eines Taufbeckens;
denn der grosse Porphyrsarkophag, (jetzt im Vatikanischen Museum)
welcher bequem die 2 Leichen der Helena und der Konstantina
bergen konnte, stand in der mittleren Nische: die Mitte des Ge¬
bäudes war also frei. Die noch erhaltenen Mosaiken der zwei
Seitennischen — Gott giebt Moses das Gesetz und Petrus empfängt
die Gesetzesrolle von Christus — stehen in inniger Beziehung zu
der damaligen Auffassung der christlichen Initiation. 5 — Doch will
Duchesne diese Erklärung nur als Hypothese aufstellen, da wir
keinen Text haben, welcher S. Costanza deutlich als Baptisterium
bezeichnet. —
Die neueren Ausgrabungen scheinen aber den definitiven Be¬
weis geliefert zu haben. Wie nämlich Garrucci 4 und de Rossi 5
bezeugen, ist bei den Ausgrabungen in den Jahren 1870 und 1888
die Einrichtung der alten Baptisterien, besonders das grosse Tauf¬
becken im Centrum des Rundbaues, klar hervorgetreten. Auch
können wir wohl mit de Rossi annehmen, dass Konstantin in den
Jahren 326—329 das Gebäude errichten liess: 5 denn die überaus
kostbare Auschmückung desselben, besonders das herrliche, leider
zerstörte Mosaik der Kuppel und die klassischen, noch erhaltenen
Mosaiken des gewölbten Rundganges weisen sicher auf ein Mitglied
der kaiserlichen Familie als Gründer hin. Mit dieser Annahme
stimmt auch vorzüglich die Meldung, Kaiser Konstantin habe eine
Lampe mit 12 Leuchten für das Baptisterium, super fontem, gestiftet:
dieser zwölfarmige Leuchter fügt sich nämlich ganz symmetrisch
1 Lib. Pont. I, 180.
• L. c., p. 197, n. 81.
* Vgl. Duchesne, Origines du culte chretien*, p. 291.
* Garrucci, Storia dell’arte cristiana, IV, p. 8. Tav. 204.
‘ De Rossi, Musaici crist. delle Chiese di Roma. S. Costanza, fol. 2 V .
• L. c. fol. 3 r .
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 331
dem Bau von S. Costanza an, dessen Kuppel von 12 Säulenpaaren
getragen wird. — Wir dürfen also mit Recht annehmen, dass
S. Costanza wenigstens zeitweilig als Taufkirche diente, 1 wenn wir
auch keinen klaren, diesbezüglichen Text anführen können. Sicher
ist jedoch, dass bei der Kirche von S. Agnese ein Baptisterium sich
befand, wo es auch immer gelegen'sein mag. Das bezeugt offen¬
bar die oben angeführte Stelle des Papstbuches, welches dann dieses
Baptisterium noch einmal erwähnt, aber im Zusammenhang mit
einer Begebenheit, die wiederum sehr schlecht überliefert ist.
P. Bonifatius I. (418 — 422) soll nämlich einmal in S. Agnese Ostern
gefeiert haben, weil der Zutritt zum Lateran ihm verwehrt war. 2
Ich möchte die schwierige Stelle so erklären: der Papst feierte die
Ostertaufe in der üblichen Art und Weise, aber nicht im Lateran,
sondern in S. Agnese. — Doch ist Sicherheit in diesem Punkte nicht
zu erlangen.
3. Ob die Basilika von St. Peter gleich bei der Erbauung
eine Taufkirche erhalten habe, ist sehr zweifelhaft. Erst unter Papst
Damasus (356—384) wurde eine solche eingerichtet. In den Grotten
von St. Peter kann man heute noch auf einer grossen Marmorplatte
die Inschrift lesen, welche den eigentümlichen Anlass zur Gründung
dieses Baptisteriums erzählt Sie lautet:
Cingebant latices montem teneroque meatu
Corpora multorum cineres atque ossa rigabant.
Non tulit hoc Damasus communi lege sepultos
Post requiem tristes iterum persolvere poenas.
Protinus adgressus magnum superare laborem
Aggeris inmensi deiecit culmina montis,
Intima sollicite scrutatus viscera terrae,
Siccavit totum quicquid madefecerat humor,
Invenit fontem praebet qui dona salutis.
Haec curavit Mercurius levita fidelis.
* Orisar, I. c. I, 378; Mothes, Die Baukunst des Mittelalters in Italien
(Jena, 1884) I, 128 und Andere sind dieser Meinung, während Schultze, Real-
Encykl. f. prot. Theologie, II, 393 ff. widerspricht.
* Lib Pont. I, 227: »Bonifatius vero sicut consuetudo erat, celebravit bap-
tismum Paschae in basilica beatae martyris Agnae." - Vgl. dazu die Note von
Duchesne, p. 229, n. 9.
332
Zettinger
Die Basilika war dicht an den vatikanischen Hügel angebaut;
weil man aber den Boden nicht genügend abgetragen hatte, so
sickerte das Wasser durch und beschädigte die Gräber, welche sich
in und um St. Peter befanden. P. Damasus Hess den Hügel weiter
abtragen, die Wasseradern aufsuchen und vereinigen, und er ver¬
mittelte dann den Abfluss durch eine Leitung, welche zugleich das
Baptisterium mit Wasser versehen musste. Diese Inschrift bezieht
sich also vielmehr auf die Wasserleitung und erwähnt das Baptis¬
terium nur kurz; sie war demgemäss bei den Kanälen auf dem
vatikanischen Hügel aufgestellt, wo sie auch im 15. Jahrhundert
wiedergefunden wurde.' — Das Baptisterium befand sich in einem
Anbaue* des rechten Querschiffes der Basilika: die Stelle ist im
Salzburger Itinerar genau angegeben. 1 * 3 Vielleicht war erst durch
die Arbeiten des Papstes Damasus das geeignete Terrain hiezu ge¬
schaffen worden. Die Verbindung mit der Basilika wurde dadurch
hergestellt, dass die Seitenmauer des Querschiffes teilweise entfernt
und durch Säulen ersetzt wurde. 4 In der Taufkirche selbst war eine
andere Inschrift zu lesen, welche uns nur in einem Codex, und zwar
leider verstümmelt, erhalten ist: r>
1 Vgl. De Rossi, Inscriptiones Christ. Urb. Rom. II, 1, 349 f.
8 Kirsch, (Beiträge zur Baugeschichte der alten Peterskirche, in »Rom.
Quartalschrift", IV (1890) p. 110-124) vertritt mit Mothes (1. c. I, 67, Anm. 8)
die Ansicht, dass die vorstehenden Teile des Querschiffes später angefügt worden
seien. Schon Dionysi (Vaticanae basilicae cryptarum monumenta (Romae 1828)
p. 64) macht auf eine Stelle im Lib. Pont, in Leonem III it. 65 (ed. Duchesne II,
17) aufmerksam, welche einen weitern Beleg hiezu liefern kann: »Pontifex . . . bap-
tisterium ubi supra (seil, in basilica s. Petri) conspiciens, quia prae nimia vetustate
ruinae proximum inerat.isdem Praesul a fundamentis ipsum Baptisterium in
rotundum ampla largitate construens in meliorem erexit statum atque sacrum fon-
tem in medio largfori spatio fundavit eumque in circuitu columnis porphireticis
decoravit. . .." Das Baptisterium war also in seinem Baue irgendwie unabhängig
von-den Mauern von S. Peter.
3 Der Pilger geht im Querschiff von links nach rechts, und nach der Con¬
fessio des hl. Petrus kommt er zum Baptisterium: » ... tum etiam tibi pergendum
est ad porticum, ubi vivificae crucis vexillum servatur. Teque ad fontem ingre-
diente . ..." De Rossi , Inscript. II, 1, 227. - Demgemäss ist die späte, S. 61
dieser Zeitschrift erwähnte Quelle wertlos.
4 So sehen wir es im bekannten Plane der alten Peterskirche von Alpharano.
(Vgl. De Rossi, 1. c.) Wann diese Umänderung vor sich ging, ist aber un¬
bestimmt.
* De Rossi, Inscript. II, 1, 147.
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom.
333
AD FONTES
Non haec humanis opibus, non arte magistra
Sed praestante Petro, cui tradita ianua caeli est,
Antistes Christi conposuit Damasus.
Una l’etri sedes, unum verumque lavacrum,
Vincuia nulla tenent (quem liquor iste lavat.)
Diese Distichen melden, dass P. Damasus mit besonderer
Hilfe des hl. Petrus das Werk vollendet habe und erinnern dann
an die Wirkung, die Sündenvergebung, der einen, wahren
Taufe. Man wollte in den Worten „una Petri sedes« ein Argument
finden für die Annahme, dass die wirkliche Kathedra des hl. Petrus
in diesem Baptisterium einst gestanden habe. 1 Der Ausdruck mag
aber wohl eher im moralisch-dogmatischen Sinne gewählt sein in
deutlicher Beziehung auf die Bestrebungen des Ursinus, des ehr¬
geizigen Nebenbuhlers des Papstes Damasus, und auf die arianischen
Wirren unter Liberius, welche auch unter P. Damasus noch fort¬
dauerten.* — Ueber die Einrichtung und die weitere Ausschmückung
des Baptisteriums erfahren wir nichts Näheres; sicher aber ist, dass
bereits zu Anfang des 5. Jahrhunderts dasselbe mit Marmor' und
Malereien und vielleicht auch mit Mosaiken geziert war. Das be¬
zeugen die bekannten Verse des Dichters Prudentius, welche ohne
Zweifel hieher zu beziehen sind. 8
Dextra (seil. Tiberis) Petrum regio tectis tenet aureis receptum,
canens oliva, murmurans fluento:
namque supercilio saxi liquor ortus excitavit
fontem perennem, chrismatis feracem.
Nunc pretiosa ruit per marmora lubricatque clivum,
donec virenti fluctuet colymbo.
Interior tumuli pars est, ubi lapsibus sonoris
stagnum nivali volvitur profundo.
1 So De Rossi, der aber später diese Meinung fast ganz aufgegeben hat.
Cf. Bull, di arch. crist. 1867, 34; 1877, 9. Vgl. auch Marucchi in Nuov. Bull.
VII (1901) p. 89, 1; 97, 1.
* Vgl. Lib. Pont. I, 212 und dazu die Anmerkungen von Duchesne. —
Ueber die eigentümliche Art und Weise, wie der Verfasser der „üesta Liberii" im
6. Jahrhundert die Nachrichten über die Entstehung unseres Baptisteriums ver¬
arbeitet hat, vgl. auch K irsch, I. c. p. 121 f.
* Peristephanon (ed. D resset) XII, v. 31 sqq., p. 455 f.
334
Zettinger
Omnicolor vitreas pictura superne tingit undas,
tnusci relucent et virescit aurum,
Cyaneusque latex umbram trahit inminentis ostri:
credas moveri fluctibus lacunar.
Pastor oves alit ipse illic gelidi rigore fontis,
videt sitire quas fluenta Christi.
Der gute Hirt zwischen den Lämmern, ein in der altchrist¬
lichen Kunst beliebtes Motiv, war vielleicht hier auf einer Wand
oder an der Decke dargestellt, und darauf mögen die zwei letzten
Verse anspielen. Auf jeden Fall erstrahlte das Baptisterium im
frischem Glanze der mancherlei Farben, so dass der Dichter sich
veranlasst fühlte, gerade diesen Teil der Basilika näher zu be¬
schreiben. — Wer war der Stifter dieses Schmuckes ? — In der
Unterkirche von S. Peter befindet sich folgendes Fragment einer
längeren Inschrift, welche offenbar von Ausschmückungs-Arbeiten
in der Basilika meldete:
ET ANASTASIA C. F. E1VS
BASILICAE APOSTOLI PETRI
ITEM COELVM
(Da)MASVS VIR SANCTVS IN
(suinpt)V PROPRIO MARMORV(m)
DECORARVNT
S a r t i 1 hatte eine Ergänzung vorgeschlagen, welche in der
Hauptsache auch von de Rossi’ angenommen wurde; gemäss
beiden lautete die erste Zeile:
Longinianus v. c. praef. urb. ET ANASTASIA C. F. EIVS
und die ganze Inschrift hätte sich auf unser Baptisterium bezogen.
— Es ist nun sicher, dass der Text, auf den Sarti sich beruft, frei¬
lich einen Longinianus, praefectus urbis, und ein Baptisterium er¬
wähnt; er befand sich aber nicht in St. Peter, sondern in S. Anastasia,
1 Sarti-Settele, Appendix ad Dionysii opus de Vatic. cryptis (Romae
1840) p. 91 ff. tav. XXXIII.
* De Rossi, Bull. 1877, 8.
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom.
335
wie wir gleich sehen werden. 1 * Viel entsprechender ist die Ergänzung
von Duchesne:*
Marinianus v. c. ET ANASTASIA C. F. EIVS.
Damit fällt jedoch ein Hauptargument für die Annahme, in der
Inschrift sei der »sacer fons“ des Papstes Damasus erwähnt ge¬
wesen. Trotzdem möchte ich dies nicht ganz ausschliessen, weil,
wie Sarti richtig bemerkt, P. Damasus sicher darin genannt war
und mit ihm wohl auch das Baptisterium, als dessen hervorragendes
Werk in St. Peter. —
Mitglieder der Familie einer Anastasia werden öfters als
Wohlthäter von S. Peter erwähnt; 3 und so wäre es sehr gut mög¬
lich, dass auch die Dekoration des Baptisteriums von einem Ehe¬
paar dieser Familie veranlasst wurde. 4 —
Ueber die weitere Austattung des Baptisteriums vernehmen
wir im 5. Jahrhundert nichts mehr bis unter P. Symmachus (498-514).
Dieser Papst errichtete zwei Oratorien, welche dem hl. Johannes
Baptista und dem hl. Johannes dem Evangelisten geweiht waren;
sodann auch ein Oratorium des hl. Kreuzes. 5 Einige Jahrzehnte
früher hatte die Taufkirche des Laterans drei Oratorien mit den gleichen
Titeln erhalten; wir haben es hier offenbar mit einer Nachahmung
1 Vgl. unten Nr. 4. - Die vollständige Ergänzung nach De Rossi:
Longinianus v. c. praef. urb. ] et Anastasia c. f. eius
ad augendum splendoreni ] basilicae apostoli Petri
pavimentum parietes j iteiji coelum
sacri fontis, quem dudum Da ] masus vir sanctus in
ea ... exstruxit, sumpt ] u proprio marmoru [ m
cultu et musivo opere j decorarunt.
* Notes sur la topographie de Rome au moyen-äge. Sainte-Anastasie. (Me-
langes d'arch. et d’hist. VII, 1887, p. 390.)
* Vgl. Duchesne, 1. c. p. 389f.; De Rossi, Inscript. II, 1, 55; 148.
4 Einige andere Inschriften, welche gewöhnlich nach St. Peter versetzt
wurden, werden jetzt mit Recht der Basilika des hl. Silvesters an der Via Salaria
zugeteilt, vgl. unten Nr. 14. - Ueber eine weitere Inschrift, die sich wahrscheinlich
im St. Peter befand, und worin ein „sacer fons" erwähnt ist, vgl. De Rossi,
Inscript. II, 1, 148 n. 14. Ich wäre geneigt, diese Inschrift auf den Brunnen im
Vorhof zu beziehen, weil die vorhergehende Inschrift betitelt ist: In Paradiso.
* Lib . Pont I, 261 berichtet unter P. Symmachus: „Item ad fontem, in
basilica beati Petri apostoli: Oratorium sanctae Crucis: ex argento confessionem
et crucem ex auro cum gemmis, ubi inclaudit lignurn dominicum...; fecit autem
oratoria II, sancti Johannis Evangelistae et sancti Johannis Baptistae.. . quas cubi-
cula omnes a fundamento perfecta construxit. - Vgl. dazu die Noten von Duchesn e,
p. 266, n. 20, 21, 22.
336
Zettinger *
zu thun, damit St. Peter auch in diesem Punkte dem Lateran nicht
nachstehe. Die zwei erstgenannten Oratorien, d. h. Nischen mit
Altären, waren sicher innerhalb des Baptisteriums; in Bezug auf die
Lage des letzteren sind die Quellen nicht ganz übereinstimmend; 1
am wahrscheinlichsten ist die Annahme, dasselbe sei ausserhalb der
Taufhalle gewesen; * die Neugetauften begaben sich dorthin, um
vom Bischof gefirmt zu werden, ähnlich wie im Lateran die Firmung
ausserhalb des eigentlichen Baptisteriums, im Oratorium S. Crucis,
gespendet wurde. — Diese drei Oratorien waren wohl mit ent¬
sprechenden Inschriften geschmückt, welche aber für unsere Unter¬
suchung ohne Belang sind/'
4 . Die Kirche S. Anastasia, am Fusse des Palatin und
in der Nähe des römischen Tiberhafens gelegen, hatte eine be¬
sonders grosse Bedeutung in den ersten Jahrhunderten der Friedens¬
zeit. 4 Bereits unter P. Damasus bestand dieselbe, und um das Jahr
402 , unter P. Innocenz I. ( 401 — 417 ) erhielt sie ein Baptisterium.
Der Stadtpräfekt Longinianus war der Stifter, wie die uns erhaltene
Inschrift meldet: 5
Qui peccatorum sordes abolere prioruni
Terrenisque optas maculis absolvere vitam,
Huc ades ad Christi fontem sacrumque liquoreni,
Corpus ubi ac mentes pariter sensusque lavantur
Aeternunique datur casto baptismate munus.
Hane autem fidei sedem construxit ab imo
Militiae clarus titulis aulaeque fidelis
Romanaeque urbis praefectus Longinianus.
Näheres über dieses Baptisterium ist aber nicht überliefert.
5. Unter dem eben genannten Papst Innocenz I. erhielt eine
andere neu erbaute Titelkirche auch ein Baptisterium: es ist der
,,titulus Vestinae“, später S. Vitalis genannt. Die reiche Patri-
’ Vgl. De Rossi, Inscript. II, 1, p. 227.
2 Kirsch, Der Altar des hl. Kreuzes in der alten Peterskirche. (Röm.
Quartalschrift, IV, 1890, p. 273-277.
3 Vgl. De Rossi, Inscript. II, 1, p. 258; 274.
* Vgl. hierüber den oben erwähnten Artikel von Duchesne, in Melanges
d’arch. et d’hist. VII (1887) p. 387-413.
h De Rossi, Inscript. II, 1, p. 150. - Dass die Inschrift sich in S. Anas¬
tasia, und nicht in S. Peter, befand, geht hervor aus der Reihenfolge in der
Sammlung, welche uns dieselbe erhalten hat.
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 337
zierin Vestina opferte ihren Schmuck zur Gründung und zur Aus¬
stattung dieses Gotteshauses. Das Papstbuch 1 giebt uns eine lange
Liste der gestifteten hl. Geräte, und einige der hier aufgezählten
Geschenke lassen keinen Zweifel darüber, dass ein vollständiges
Baptisterium eingerichtet wurde. Es werden erwähnt als «Ornatus
baptismi": ein silberner, wasserspeiender Hirsch, silberne Gefässe
zur Aufbewahrung der hl. Oele, ein silbernes Lavabo, 3 silberne
Kelche (oder Schalen) für die Taufe. Letztere Angabe scheint be¬
sonders interessant, weil sie wohl bezeugt, dass die Taufe wirklich
durch Immersio und Infusio zugleich gespendet wurde. Mit einer
Schale wurde das Taufwasser über das Haupt des Täuflings ausge¬
gossen; eine andere Verwendung dieser »calices ad baptismum«
wüsste ich nicht anzugeben.
6. Die Kirche S. Sabina auf dem Aventin war unter Papst
Coelestin (422—432) von einem Priester mit Namen Petrus ge¬
gründet worden; 2 * wahrscheinlich wurde dieselbe aber erst unter
dem folgenden Papste Xystus III. elngeweiht. 2 Von Anfang an er¬
hielt diese Titelkirche ein Baptisterium; Einzelheiten hierüber werden
nicht berichtet. 4
7. P. Xystus III. hatte, wie oben gemeldet, das Baptisterium
des Laterans fertig gestellt. Sein Hauptwerk war aber der Umbau
der Liberianischen Basilika, von jetzt ab S. Maria Maior ge¬
nannt. Mit ausserordentlicher Pracht wurde dieselbe ausgeschmückt.
So konnte auch ein Baptisterium nicht fehlen, welches wahrschein¬
lich eine kleine Nachahmung der genannten Taufkirche im Lateran
1 Lib. Pont. I 220: »Eodem tempore dedicavit basilicam Qervasi et Protasi
ex devotione cuiusdam inlustris feminae Vestinae. Et constructam usque ad
perfeetuin basilicam, in quo loco beatissimus Innocentius ex delegatione inlustris
feminae Vestinae titulum Romanum constituit et in eodem dominico optulit..
Nach den Geschenken für die Kirche heisst es: „Ornatum baptismi: Cer-
vum argenteum fundentem aquain . . .; Vasum ad oleum crismae argenteum . ..;
vas alium ad oleum exorcidiatum . . . .; patenas II ad erismam.calices
argenteos ad baptismum III . . . .; aquamanilis argenteus . . . .“
* Die Weihe-Inschrift: Culinen apostolicum.... liest man heute noch unter
dem Mosaik an der innern Eingangswand der Basilika.
s Lib. Pont. I, 235: »Et huius (sc. Xysti) temporibus fecit Petrus episcnpus
basilicam in urbe Roma sanctae Savinae, ubi et f o n tem construxit . . .«
Die Nachricht ist hier etwas ungenau: Petrus war bloss Presbyter, nicht Episcopus.
4 Grisar, (I. c. p. 374) glaubt, das Baptisterium habe sich wohl ausser¬
halb der Basilika befunden, weil dieselbe kein Querschiff hatte.
338
2ettinger
war. 1 Porphyrsäulen umgaben auch hier das Taufbecken, der wasser¬
speiende Hirsch war vorhanden und alle zur Taufspendung nötigen
Geräte waren aus reinem Silber. Leider hat das Baptisterium keine
Spur in der heutigen Kirche hinterlassen.
8. Unter demselben Papste Xystus III. erhielt die Kirche des
hl. Laurentius ausserhalb der Mauern ein Baptisterium,
wenn sie nicht bereits früher ein solches besass. Der Papst erbaute
die Basilika maior in architektonischem Zusammenhänge mit der
bestehenden kleinern Kirche, und unter den dargebrachten Ge¬
schenken wird erwähnt: 2 »Ministerium ad baptismum vel paeniten-
tiae ex argento pens. Iib. V.« Was hier der Zusatz »vel paeniten-
tiae H zu bedeuten hat, ist nicht recht klar. 3 Dass der Text auf jeden
Fall das Bestehen eines Baptisteriums bezeugt, geht aus einer andern
Stelle des Papstbuches unter P. Simplicius hervor, welche unten an¬
zuführen ist.
9. Zu erwähnen ist ferner das Baptisterium von S. Paul, welches
sicher aus dieser Zeit (vor dem 6. Jahrhundert) datiert, von dem
aber keine Kunde uns hinterlassen blieb ausser der Inschrift, die
dasselbe zierte: 4
In Absida ad Fontem.
Haec domus est fidei, mentes ubi summa potestas
Liberat et sancto purgatas fonte tuetur.
Gemäss den Worten »In Absida ad fontem“ war das Baptis¬
terium wohl im Querschiff der Basilika eingerichtet; in unbekannter
Zeit wurde dasselbe zerstört. Auch ist die Ansicht von Marucchi 5
nicht ganz zu verwerfen, welcher glaubt, die Inschrift deute eher
auf ein Consignatorium hin; den zweiten Vers könnte man wirklich
1 Lib. Pont. I, 233: »Hic (Xystus) fecit basilicam sanctae Mariae, quae ab
antiquis Liberii cognominabatur .... ubi et obtulit haec . . . nach den gewöhn¬
lichen Geschenken für die Kirche folgt: cervum argenteum fundentem aquam...,
omnia vasa baptismi sacrata argentea. . . . “ p. 234 heisst es: .... »fecit (Xystus)
et fontem baptisterii ad sanctam Mariam et columnis porphyreticis exomavit."
* Lib. Pont. I, 234.
' Vielleicht ist es nur ein Zusatz eines unwissenden Glossators. Derselbe
Text kehrt übrigens unter P. Hilarus wieder, fl. c. p. 244): »In basilica beati Lau-
renti martyris (obtulit). .. Ministeria ad baptismum sive ad paenitentem argentea.
pens. lib. X.“
4 De Rossi , Inscript. II, 1, p. 28.
4 Nuov. Bull. VII (1901) p. 86 n. 1.
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rain.
339
auf die Spendung der Firmung beziehen. Damit wäre aber auch
das Baptisterium bezeugt, weil in jener Zeit die Firmung gewöhn¬
lich in unmittelbarem Anschluss an die Taufe gespendet wurde.
10. Die Basilika des hl. Laurentius in Damaso war
von P. Damasus umgebaut und zur Titelkirche erhoben worden.
Es ist eine begründete Vermutung, dass bei dieser Gelegenheit auch
daselbst das Baptisterium errichtet wurde, von dem uns aber wiederum
nichts erhalten blieb als die Inschrift, welche dort angebracht war.
Sie lautet: 1
Iste salutares fons continet inclitus undas
et solet humanam purificare luem.
Munia sacrati quae sint vis scire liquoris:
dant regnatricem flumina sancta fidem.
Ablue fonte sacro veteris contagia vitae,
o nimium felix, vive renatus aqua.
Hunc fontem quicumque petit, terrena relinquit,
subicit et pedibus caeca ministeria.
12. Die nähere Umgebung Roms war im 4. und 5. Jahr¬
hundert noch stark bevölkert: das bezeugen die vielen Oratorien,
welche damals in der Campagna errichtet wurden.* Für diese Land¬
kirchen war ein Baptisterium bald eine Notwendigkeit, und so
haben wir auch von einigen derselben bestimmte Nachrichten und
von manchen anderen lässt sich dieser Thatbestand leicht erschliessen.
— Unter P. Leo d. G. (440—461) hatte die gottgeweihte Jungfrau
Demetrias auf ihrem Landgute am 3. Meilensteine der Via Latina
dem hl. Stephanus eine Basilika errichten lassen. 3 Im Jahre 1858
traten bei den Ausgrabungen die Grundlinien des Baues deutlich
hervor, 4 und unter anderm kann man heute noch die Spuren eines
Baptisteriums erkennen. Am Ende des rechten Seitenschiffes, neben
der Absis befindet sich ein quadratischer Raum, der durch eine
Thür mit dem Seitenschiff verbunden war. In dessen Mitte befand
1 De Rossi, Inscript. II, 1. p. 135. - Ihm, Damasi Epigrammata,
(Lipsiae, 1895) p. 101, versetzt die Inschrift unter die Pseudodamasiana.
* Vgl. G r i s a r, 1. c. p. 332.
* Lib. Pont. I, 238: »Huius (sc. Leonis I) temporibus fecit Demetria ancilla
Dei basilicam sancto Stephano via Latina. milliario III in praedio suo."
* L. Fortunati, Relazione generale degli scavi e scoperte fatte lungo la
Via latina. (Roma, 1859.)
240
Zettinger
sich das runde Baptisterium, welches im Innern einen Durchmesser
von etwa zwei Meter hatte. Die Hälfte der innern Fläche ist
durch Mauerwerk eingenommen, und man sieht dort noch Ansätze
von Stufen. Die Zerstörung des Baues ist aber zu weit fortge¬
schritten, um eine genauere Rekonstruktion der einzelnen Teile zu
ermöglichen. Einige Spuren von Kanälen für den Zufluss und Ab¬
fluss des Wassers sind noch vorhanden.
12. Zu Ehren der hl. Agatha erbaute P. Symmachus
(498—514) am 2. Meilensteine der Via Aurelia eine Kirche, welche
auch zugleich ein Baptisterium erhielt. 1 — Die Lage der Kirche
konnte bis heute nicht festgestellt werden.
13. In einigen Katakomben Roms finden sich Anlagen,
welche als altchristliche Baptisterien angesehen werden. Das eine,
in S. P o n z i a n, ist längst bekannt. 2 Am Fusse der Treppe des
Haupteingangs sieht man die Krypta der hl. Abdon und Sennen.
Man steigt aber noch 10 Marmorstufen hinab und befindet sich in
der unregelmässig angelegten Kammer. Zur Linken ist das ge¬
mauerte Grab der Heiligen und vor sich hat man ein kleines
Wasserbassin, 1,14 m tief, 1,35 m lang und lm breit. Noch jetzt
ist dasselbe immer mit Wasser gefüllt, welches öfters bis zu den
ersten Stufen der Treppe dringt. Im Hintergrund ist ein kleiner
Bogen ausgearbeitet, worin ein schönes, gern men besetztes Kreuz
gemalt ist. 3 Aeusserst hübsch ist der Fuss desselben, welcher noch
etwas unter dem Wasserspiegel sich befindet, mit Rosen geziert, so
dass das Kreuz aus den Wassern und den Rosen emporzusteigen
scheint Auf dem Querbalken des Kreuzes stehen 2 Leuchter, und
unter demselben hängen an Kettchen, auf der einen Seite der Buch¬
stabe A, auf der andern Seite der Buchstabe CD. — Auf der Wand¬
fläche über dem Bogen ist die Taufe Christi im Jordan dargestellt.
1 Lib. Pont. I, 262: w Hic (Symmachus) fecit basilicam sanctae martyris Aga-
thae, via Aurelia, in fundum Lardarium: a fundamento cum fonte construxil .. .*
4 Bereits Bosio hatte im J. 1618 die Krypta entdeckt. Da er aber keine
grösseren Ausgrabungen hier vornehmen Hess, bemerkte er nichts von dem Wasser¬
behälter. Er beschreibt den Platz, (Rom. sott. lib. II, cap. 21 p. 127) wie folgt:
. al fine del clesccnso si trova in faccia una Cappelletta arcuata. . .. nella cui
facciata dalla banda di dentro si vede dipinta una Croce geinmata, la quäle da
ogni parte del stipite germoglia rose; e sotto di essa e Y Altäre (sic), dove crediamo
si dovcsse celebrare .. -
* Die Abbildung dieser Fresken bei G a r r u c c i, Storia delF arte, II, tav. 86,
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom.
341
Der Heiland steht bis an die Hüften im Wasser; über ihm schwebt
die Taube. Am Ufer steht Johannes der Täufer; er ist nur mit dem
Felle bekleidet, die linke Hand hält den Stab, der rechte Arm ist
ausgestreckt und die Hand scheint das Haupt des Heilandes zu be¬
rühren. Am andern Ufer hält ein Engel die Kleider des Heilandes
bereit; weiter unten ein Hirsch, welcher aus dem Flusse trinkt.—Die
Vorderwand des Grabes ist mit einem Fresko geschmückt: Christus
setzt den beiden Heiligen Abdon und Sennen die Krone aufs Haupt;
neben ihnen, je auf einer Seite, stehen der hl. Milex und der hl.
Vincentius.' Die linke Schmalwand des Grabes war mit einem
andern, gemmenbesetzten Kreuze geziert, welches jetzt kaum mehr
sichtbar ist — In der Wölbung der untern Treppe sieht man die
Büste Christi im spätrömischen Stile gemalt; das Haupt ist vom
Kreuznimbus umgeben, die rechte Hand ist zum Segnen erhoben,
während die linke ein geöffnetes Buch hält mit der Aufschrift:
DOM —INVS + . . — In der Wölbung der obern Treppe ist eine
ähnliche Büste des Heilandes, nur ist hier das Buch geschlossen,
und unter dem Bilde steht mit weissen Buchstaben auf einem roten
Streifen die Widmungsinschrift des Stifters: -|- DE DONIS DI
GAVDIOSVS FECIT. — Dieser Gaudiosus hat höchst wahrschein¬
lich alle Malereien der Krypta ausführen lassen; sein Name steht
auch auf der Vorderwand des Heiligengrabes: 4* DE DONIS DI
ET SCRM ABDO ET SENNE GAVDIOSVS. + - Aus
welcher Zeit stammt diese Anlage? — Die Frage lässt sich nicht
bestimmt entscheiden. Wir besitzen gar keine schriftlichen Do¬
kumente hierüber, wie wir übrigens über die Ponzianskata-
kombe sehr wenig erfahren. Die genannten Fresken datieren
frühestens aus dem 6 Jahrhundert, und die ganze Anlage des
Wasserbehälters mag aus derselben Zeit stammen; auf jeden Fall
bestand dieselbe nicht vor der Einrichtung des Heiligengrabes: die
Konstruktion der Kammer deutet darauf hin, und man hätte
sicher die Heiligen anderswo bestattet, als dass man zuerst einen
Teil eines eventuellen, schon an sich engen Baptisteriums trocken
gelegt hätte. Aber haben wir es überhaupt mit einem Baptisterium
1 Die beste Abbildung dieser Gruppe bei Wilpert, Die Gewandung der
Christen in den ersten Jahrhunderten, (Köln, 1898) Fig. 16.
342
Zettinger
zu thun? — Die Sache scheint trotz der gegenteiligen, fast allge¬
meinen Annahme sehr zweifelhaft. Die Anlage datiert, wie gesagt,
aus der Friedenszeit. Damals wurde über der Katakombe eine
Basilika zu Ehren der hhl. Abdon und Sennen und der hl. Candida
erbaut Weshalb hätte man nun diesen engen, unbequemen und
ungesunden Platz gewählt, um die heilige Taufe zu spenden, da
gar nichts hinderte dies in der obern Kirche zu thun? An Wasser
mangelt es in dieser Gegend keineswegs. Sodann stelle man sich
die damalige Art der Taufspendung vor: der Täufling stieg zwar
völlig unbekleidet in das Wasser, aber doch waren Vorkehrungen
getroffen, damit die gute Sitte nicht verletzt wurde. War das wohl
möglich in diesem engen Raume, in diesem Wasserbehälter, der
kaum 1 Meter breit ist? Die hl. Geheimnisse wurden nur aus¬
nahmsweise in den Katakomben, an den Martyrergräbern, gefeiert,
und dafür lassen sich gute Gründe anführen: aber lag irgend ein
solcher Grund vor, um in der Friedenszeit auch die Taufe in der
Nähe der Heiligen zu spenden? Wir besitzen wenigstens für S. Pon-
zian keine Zeugnisse hierüber. — Man wird sagen, dass die
Malereien: das Kreuz uud besonders die Taufe Christi doch auf ein
Bapstisterium hindeuten. — Das ist wahr, scheint aber nicht absolut
zwingend. Denn die Taufe Christi ist auch sonst in den Kata¬
komben öfters dargestellt, ist also nicht specifisch für ein Baptis¬
terium. Die Darstellung des Kreuzes ist ein beliebtes Motiv der
spätrömischen Kunst; in S. Ponzian selbst befindet es sich noch
zweimal: an der oben erwähnten Schmalwand des Martyrergrabes
und einige Schritte weiter entfernt zwischen den Heiligen Milex
und Pymenius: also wiederum keine absolute Eigentümlichkeit eines
Baptisteriums. — Aber lässt sich denn eine andere, annehmbare Er¬
klärung für das Vorhandensein dieses Wasserbehälters geben? Bei
dem Mangel an schriftlichen Zeugnissen kann man nichts Definitives
sagen. Doch möchte ich eine Hypothese aufstellen, die mir nicht
so gar gewagt zu sein scheint. Der zweimal genannte Gaudiosus
Hess die Fresken dieser Krypta malen, offenbar um die grössere
Verehrung der Märtyrer zu fördern. Es war also vor allem not¬
wendig, den Zutritt zum Grabe bequem zu gestalten. Nun ist aber
bekannt, dass der Boden der Ponziankatakombe sehr locker und mit
Feuchtigkeit ganz durchtränkt ist; man sinkt öfters in dem schlammigen
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 343
Sande ein. Dieser Uebelstand musste in unserer Krypta um so fühl¬
barer sein, als dieselbe 10 Stufen unter der Hauptgallerie liegt, das
Wasser sich also hier leicht ansammeln konnte. Wenn man nun
diesen Behälter grub, so konnte damit der übrige Teil der Kammer
trocken gelegt werden, und mit einer Marmorplatte von etwas über
1 Meter Breite konnte man die Oeffnung teilweise schliessen; der
allzustarke Andrang des Wassers Hess sich durch Ausschöpfen be¬
quem verhindern. — Wie gesagt, es ist nur eine Hypothese, und
es wäre z. B. auch nicht unmöglich, dass das Volk dieses, durch
den Contakt mit dem Martyrergrab gleichsam geheiligte Wasser be¬
sonders verehrt, oder dass irgend eine Tradition, von der wir aber
nichts wissen, sich hier localisiert habe. Ich erwähne diesen letzten
Fall, weil, wie mir scheint, vor kurzem die Localisierung einer alten
Tradition in einer andern Katakombe Roms, in S. Priscilla, genügend
festgestellt wurde.
14. Marucchi hat voriges Jahr diese Frage in einigen Artikeln
wieder angeregt 1 Es handelt sich um die alte Tradition, dass der
hl. Petrus in der Gegend der Priscilla-Katakombe an der Via Salaria
gepredigt und getauft habe, 2 eine Tradition, welche um so wahr¬
scheinlicher klingt, als man wirklich gemäss den Ausgrabungen die
erste Anlage jener Katakombe bis ins 1. Jahrhundert zurückdatieren
kann. Der Volksglaube liess aber diese ehrwürdige Ueberlieferung
nie in solcher Unbestimmtheit: Zeit und Ort und alle Umstände
mussten genau angegeben werden. So weiss im ö. Jahrhundert der
Verfasser der apocryphen »Gesta Liberii papae“ zu berichten: »Erat
enim non longe a cymiterio Novellae cymiterius Ostrianus, ubi Pe¬
trus apostolus baptizavit.“ Die Akten der hhl. Papias und Maurus
melden, die Märtyrer seien begraben worden an einem Orte ge¬
nannt: »ad nymphas s. Petri, ubi baptizabat.“ In den Mirabilia
Urbis Romae verzeichnet später ein Katalog der Cömeterien Roms
auch ein »Coemeterium fontis (oder ad nymphas) s. Petri.“ Und
1 Nuov. Bull. VII (1901) p. 71-111: »Di un antico Battistero recentemente
scoperto nel cimitero apostolico di Priscilla e della sua importanza storica." Und
p. 277-290: »Ulteriori osservazioni sulla memoria della sede primitiva di S. Pietro."
* Aus der Beweisfühsung Marucchi’s geht zur Genüge hervor, dass diese
Tradition sich nicht auf das sog. Coemeterium O s t r i a n u m, eigentlich das
Coemeterium m a i u s, an der Via Nomentana bezieht, wie seit De Rossi ange¬
nommen wurde.
344
Zettinger
Johannes, der fromme Gesandte der Königin Theodelinde, nimmt
Oel von der Lampe, welche brannte vor einer »sedes ubi prius
sedit s.. Petrus. 1 — Aus diesen Texten und deren Zusammenhang
ergiebt sich wenigstens dieser Schluss, dass man sich im 6. Jahr¬
hundert, und wohl schon viel früher, in der Nähe der Priscilla-
Katakombe einen bestimmten Platz zeigte, wo der hl. Petrus getauft
habe, und man verehrte dort die »sedes ubi prius sedit s. Petrus."
— Es ist nun ein Monument gefunden und von Marucchi näher
beschrieben worden, an welches jene erstere Tradition leicht an¬
knüpfen konnte. Auf dem Terrain der Priscilla-Katakombe, 30 m
von der daselbst erbauten Basilika des hl. Silvester entfernt, steigt
man auf einer 2 Meter breiten Treppe 25 Stufen hinab, und man
befindet sich in einem kleinen, gemauerten Raume, der mit einer
Absis abschliesst.* Die Wände sind noch teilweise mit Stuck be¬
kleidet und mit Graffiti, besonders mit unzähligen Kreuzen, förmlich
bedeckt Eine weite Oeffnung in der Absis stellt die Verbindung
her mit einem grossen, antiken, überwölbten Wasserbehälter. Der
vordere Bogen des Gewölbes zeigt noch einige Graffiti, aber leider
ist der Stuck zur Hälfte abgefallen. Vor allem interessant war sicher
eine Inschrift: QVI SITET VEN(iat ad me et bibat.) Die genannte,
monumentale Treppe führte einzig zu diesem Wasserbehälter; erst
neuestens hat man durch einen kleinen Durchbruch die Verbindung
mit der Katakombe hergestellt. — Sicher ist nun vor Allem, dass
dieser Ort sehr verehrt war: es genügt der Hinweis auf die zahl¬
reichen Graffiti. Sicher ist auch, dass die Verehrung des Ortes in
irgend einem Zusammenhang stand mit dem Vorhandensein des
Wasserbehälters: der Zugang zu letzterem war nicht ohne Grund
so ostentativ grossartig hergerichtet. Möglich erscheint es deshalb,
dass das Volk die Tradition von der Taufspendung des hl. Petrus
hieher verlegt habe, obschon immerhin höchst wünschenswert ist,
dass die weiteren Ausgrabungen noch mehr Licht in dieses Dunkel
bringen. — Der Annahme jedoch , dass diese Piscina jemals als
wirkliches, regelmässiges Baptisterium gedient habe, wird wohl
' Die näheren Angaben zu diesen Texten bei Marucchi, 1. c. p. 76, 79,
und bei De Rossi, Roma sott. I, 189 ff.; Bull, di arch. crist. 1867, 33 ff.
2 Die genaue Beschreibung des Monumentes sammt Abbildungen bei
M a r u c c h i, I. c.
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 345
mancher sehr sceptisch gegenüberstehen. Obschon etwas geräumiger
als das sog. Baptisterium in S. Ponzian, war dieser Ort zur Tauf¬
spendung doch nicht gerade wenig unbequem; auch ist bis jetzt
keine besondere Einrichtung hier gefunden worden, welche un¬
zweifelhaft in diesem Sinne gedeutet werden könnte.' Anderseits
ist der obere Stein am Wasserbehälter an einer Stelle ganz abge¬
nutzt durch die Eimer, womit man viele Jahre, ja vielleicht Jahr¬
hunderte hindurch Wasser schöpfte. Zu welchem Zwecke? Ob zur
Taufe, ist mindestens sehr fraglich. Um die grosse Verehrung des
Ortes von Seiten des Volkes zu erklären, genügt die Annahme, dass
die genannte oder eine andere alte Tradition hier localisiert wurde.
Bietet Rom nicht Beispiele genug von der Localisierung irgend eigpr
alten Tradition, und oft an Stellen, welche weniger Anlass d
boten als unser Monument? — Endlich war wenigstens in der
Friedenszeit ein unterirdisches Baptisterium hier höchst überflüssig,
da mit der obern Basilika des hl. Silvester eine regelrechte Tauf¬
kirche verbunden war.* Marucchi hat vollkommen Recht, wenn er,
gestützt auf die topographische Reihenfolge der Inschriften in. der
Sammlung von Verdun, die 2 Texte, welche bisher nach S. Peter
verlegt wurden, für S. Silvester beansprucht Die 2 Inschriften
lauten: 3
Isti versiculi sunt scripti ad fontes.
Sumite perpetuam sancto de gurgite vitam.
cursus hic est fidei, mors ubi sola perit.
Roborat hic animos divino fonte lavacrum,
et dum membra madent, mens solidatur aquis.
Auxit apostolicae geminatum sedis honorem
Christus (et) ad coelos hanc dedit esse viam.
Nam cui syderei commisit limina regni,
hic habet in lemplis altera claustra poli. -
1 Vor Allem bleibt noch die wichtige Frage zu beantworten: Wann wurde
die sicher antike Piscina in der genannten Weise zu einem Orte christlicher Ver¬
ehrung umgestaltet? — Eine allseitig genügende Antwort konnte bisher noch nicht
gegeben werden; vielleicht bringen die Ausgrabungen näheren Aufschluss.
* Cf. Marucchi, I. c. p. 279.
’ De Rossi, Inscript. II, 1, p. 138f.
M
Röm. Quart -Schritt 1902
346
Zettinger
lsti versiculi scripti sunt ubi Pontifex consignat infantes.
Istic insonte? caelesti flumine Iotas
Pastoris summi dextera signat oves.
Huc undis generate veni quo sanctus ad unum
Spiritus ut capias te sua dona vocat.
Tu cruce suscepta mundi vitare procellas
disce magis monitus hac ratione loci.
Wir brauchen hier auf die Tradition der »sedes ubi prius sedit s.
Petrus«, worauf diese Texte anspielen mögen, nicht näher einzu¬
gehen. Viel wichtiger wäre es, wenn wir das Alter der Inschriften
genau bestimmen könnten. Der Stil weist gemäss de Rossi 1 auf
das 4. oder 5. Jahrhundert hin, und das Baptisterium wird wohl um
diese Zeit eingerichtet worden sein. —
Das sind die uns erhaltenen Nachrichten über die ersten
Baptisterien Roms.® — Vergleichen wir damit eine Stelle des Uber
Pontificalis unter Papst Marcellus (308 — 309), wo es heisst: »Hie
(Marcellus)... XXV titulos in urbe Roma constituit, quasi dioecesis,
propter baptismum et paenitentiam multorum qui convertebantur ex
paganis.« 3 — Es ist nun sicher, dass der Verfasser des Papst¬
buches spätere Verhältnisse und Einrichtungen öfters in frühere
Zeiten hinaufversetzt So gab es insbesondere unter Papst Marcellus
noch keine 25 Titelkirchen; mehrere sind nachweisbar viel später
gegründet worden. 4 Aber seit der Friedensperiode entstanden doch
bald manche Kirchen, die nachmaligen »tituli«, bei welchen Priester
eine feste Anstellung . erhielten. Hatten dieselben, wie unser Text
anzudeuten scheint, das Taufrecht für einen bestimmten Bezirk?
Duchesne giebt hierzu folgende Erklärung: in den einzelnen Kirchen
wurden bloss die vorbereitenden Uebungen zur Taufe und zur
öffentlichen Lossprechung eingeleitet, während die Taufe selbst und
1 Bull. 1867, p. 34.
* Die Traditionen der Kirchen S. Pudentiana und S. Prisca und
einige andere legendenartige Berichte können hier füglich übergangen werden.
Vgl. Lib. Pont. I, 132 und dazu die Note von Duchesne; De Rossi, Bull.
1867, 45 ff. — Martine,!, c. lib. I, cap. I, art. II, p. 5 erwähnt noch ein Bap¬
tisterium in S. Pan er az io an der Via Aurelia; ich konnte aber ein altes Zeug¬
nis hierfür nicht auffinden.
' Lib. Pont. I, 164 und dazu die Note von Duchesne, p. 165 n. 6.
* Vgl. Duchesne, Notes sur la topographie de Rome au Moyen-äge. Les
titres presbyteraux et les diaconies. (Mel. d’arch. et d'hist. VII, 1887, p. 217 sqq.)
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 347
die feierliche Wiederaufnahme der Büsser in einer allgemeinen Ver¬
sammlung in Gegenwart des Bischofes stattfanden. — Das mag für
das 4. Jahrhundert gelten. Faktisch haben wir für diese Zeit nur
sichere Nachricht von einem Baptisterium innerhalb der Stadt
Rom, und das war die Taufkirche des Laterans. Die Baptisterien
von St Peter und event. von St. Agnese befanden sich bei Cöme-
terialkirchen. Seit dem Beginn des 5. Jahrhunderts ist aber das Be¬
stehen mehrerer Baptisterien innerhalb Roms gut bezeugt und wir
wissen wenigstens von 2 Titelkirchen, S. Vitale und S. Sabina, dass
sie gleich bei ihrer Erbauung ein Baptisterium erhielten. Da nun
zweifelsohne auch daselbst die Taufe gespendet wurde, sind wir ge¬
zwungen, für jene Zeit eine Veränderung in der Pfarr-Organisation
anzunehmen, und zwar in dem Sinne, dass mehreren Kirchen Roms
ausser dem Lateran das Taufrecht zugestanden wurde. Ob alle
Titelkirchen dieses Recht damals schon erlangten, lässt sich nicht
beweisen und ist sehr unwahrscheinlich. Bei der Verleihung dieses
Privilegs mag vielmehr zuerst die Absicht, einige Kirchen auszu¬
zeichnen, massgebend gewesen sein; so z. B. bei S. Maria Maggiore:
die Basilika war kein Titel, wohl aber seit Xystus III. die zweite
Kathedrale Roms; so bei S. Anastasia: in der Nähe des Kaiser¬
palastes gelegen, hatte dieser Titel immer eine besondere Bedeutung.
Vor Allem aber wird der praktische Grund, die Erleichterung der
Seelsorge, seinen Einfluss gehabt haben.
Die grössere Zahl von Baptisterien im 5. Jahrhundert
stimmt auch vortrefflich zu den Nachrichten über die Aus¬
breitung des Christentums in Rom. Im 4. Jahrhundert hatten
die Päpste noch mit einer starken, heidnischen Partei und mit
den Anhängern des Arianismus zu kämpfen. Das hinderte
einerseits eine ruhige Entwickelung und den Ausbau einer regel¬
rechten Verwaltung, und anderseits drängte es zur Einheit. Als
aber im J. 394 der Gegenkaiser Eugenius von Theodosius besiegt
war, trat ein grosser Umschwung ein. Der Heidentum erhob sich
in Rom nie mehr von diesem Schlage, fast Alle wandten sich der
neuen Religion zu. So ist es begreiflich, dass in jener Zeit eine
andere Organisation zur leichtern Spendung der Sakramente als
nötig erachtet wurde; deshalb erhielten erst mehrere Kirchen das
Taufrecht, welches Privilegium später, im 6. Jahrhundert, wohl auf
3-58
Zettinger
alle Titelkirchen ausgedehnt war, wie der oben erwähnte Text des
Papstbuches andeutet. — Ein weiterer Text derselben Quelle er¬
läutert diese Annahme. Unter den Cömeterialkirchen Roms waren
drei besonders ausgezeichnet und verehrt: S. Peter, S. Paul und
S. Laurentius. Gegen Ende des 5. Jahrhunderts verordnete nun
P. Simplicius (468—483), dass in diesen Basiliken, in deren Um¬
gegend damals schon kleine Kolonien von Christen sich angesammelt
hatten, für Abhaltung des regelmässigen Gottesdienstes und für
Spendung der Sakramente, bes. der Taufe und der Busse, ebenso
Sorge getragen werde wie in den Titelkirchen. Die Priester der
nächsten Stadtkirche mussten abwechselnd je eine Woche daselbst
residieren. 1
Bei dieser Annahme bleibt aber noch zu erklären, in welchem
Sinne einige Päpste, Siricius und Leo d. Gr., die Einhaltung der
überlieferten Taufzeiten, Ostern und Pfingsten, einschärfen konnten.
Wenn die bekannten Dekrete in Rom selbst befolgt wurden, konnte
dann nicht am Charsamstag im grossen Baptisterium des Laterans
allen Candidaten die Taufe gespendet werden? Und waren die
andern Baptisterien nicht überflüssig? — Allein das genannte Ge¬
setz betraf nur die Taufe jener Erwachsenen, welche nach einem
regelmässigen Katechumenat zu Anfang der Fastenzeit in die Klasse
der Electi oder Competentes eingeschrieben wurden. Der Text der
Dekrete lässt hierüber keinen Zweifel.* Und diese Electi wurden
1 Lib. Pont. I, 249: »Hie (Simplicius) constituit ad sanctum Petrum aposto-
lum et ad sanctum Paulum apostolum et ad sanctum Laurentium martyrem eb-
domadas ut presbyteri manerent, propter penitentes et baptismum: regio 111 ad
sanctum Laurentium, regio prima ad sanctum Paulum, regio VI vel septima ad
sanctum Petrum." Vgl. dazu die Note von Duchesne, p. 250 n. 5, sowie
De Rossi, Rom. sott. III, 518 ff.
* Brief des Siricius an Bischof Himerius, c. 2: ..quibus solis per an-
num diebus (i. e. Paschae et Pentecosten) ad fidem confluentibus generalia baptis-
matis tradi convenit sacramenta; his dumtaxat e 1 e c t i s, qui ante quadraginta,
vel eo amplius, dies nomen dederint, et exorcismis quotidianisque orationibus atque
ieiuniis fuerint expiati. Sicut ergo Paschalem reverentiam in nullo dicimus
esse minuendam, ita infantibus.vel his, quibus in qualibet necessitate opus
fuerit sacri unda baptismatis, omni volumus celeritate succurri..." — Brief Leo I.
an die Bischöfe von Sicilien, c. 5: ..non interdicta licentia, qua in baptis-
mo tribuendo quolibet tempore periclitantibus subvenitur.evidenter agnosd-
tis in baptizandis electi s, qui secundum apostolicam regulam et exorcismis
scrutandi, et ieiuniis sanctificandi et freqentibus sunt praedicationibus imbuendi
duo tantum tempora, id est Pascha et Pentecosten esse servanda."
Die ältesten Nachrichten über Baptisterien der Stadt Rom. 340
in der Osternacht zu Rom im Lateran getauft. Für die Kindertaufe
aber, welche an jedem beliebigen Tage des Jahres gespendet wurde,
dienten vorzugsweise die kleineren Baptisterien der Titelkirchen;
ausserdem konnten gelegentlich auch Erwachsene daselbst getauft
werden, und da die ganze Osterzeit zur Taufspendung besonders
geeignet schien, 1 ist es nicht ausgeschlossen, dass der Bischof von
Rom öfters in den einzelnen Baptisterien den feierlichen Taufritus
vornahm; nähere Berichte haben wir aber hierüber nicht
Die grössere Zahl von Baptisterien bezeugt also, dass in Rom
das Christentum im 5. Jahrhundert bereits gehörig erstarkte, um eine
Art Pfarr-Organisation zu ermöglichen, während in anderen Städten
die Zergliederung in Pfarreien viel später, im 10. oder 11. Jahr¬
hundert stattfand.*
Bezüglich der Baptisterien in den Kirchen der römischen
Campagna, S. Stefano an der Via Latina, S. Agata an der Via Aurelia
und S. Silvester an der Via Salaria, ist nur kurz zu bemerken, dass
sie für die dortigen Landgemeiden dienten; sie wurden im 5. Jahr¬
hundert errichtet, als auch sonstwo das Landpfarreien-System sich
ausbreitete.
* Vgl. Tertullian, de baptismo c. 19: »Diem sollemniorem pascha praestat
... Exinde pentecoste ordinandis lavacris latissimum spatium est...«
' Vgl. H i n s c h i u s , System des kath. Kirchenrechts, II, 279. - Wenn wir
aber von einer Art Pfarr-Organisation sprechen, so wollen wir doch nicht be¬
haupten, dass die Rechte der damaligen Titelpriester ganz die gleichen waren, wie
die der heutigen Pfarrer; es soll damit nur eine gewisse Einteilung in Stadtbezirke
bezeichnet sein, und die Titelkirchen besassen unter andern auch das Taufrecht,
freilich eines der vorzüglichsten Privilegien der heutigen Pfarreien.
IhSL*
Kleinere Mittheilungen
Das Muselfitr «le$ Camps sailto hat jüngst eijöft Lampe' erworben,
die wir m AbbildungwiMefe^Jöen. Sie würde beim Bä« des Quirjnal-
TtinoeJs gefumkrsv a'l-io in .der Umgebung jenes. 'Mpsai W^aviinents, das
Hialtrsehetiruh ai uivm chn-iiichen Betsaaie ck-r vorkonstant!nisclien Zeit
gehört bat (Vgl. tiafti , Bnih'it. d. Comni. areh. fm/witusk s 190»,
p. S6~Wr. «•: ,, • 1 .. .
Kleinere Mittheilungen.
351
Die Lampe ist aus grauem Thon, von der gewöhnlichen Form der
Lampen des vierten Jahrhunderts. Auf diese Zeit weisst auch die Hand¬
habe hin, die platt abgestumpft und ohne Oese ist. Die Schnauze ist ab¬
gebrochen. Die ziemlich tief gelegene Innenfläche hat zum Eingiessen
des Oels in der Mitte eine grössere runde Oeffnung, um die sich kreuz¬
weise vier andere, kleinere stellen, alle mit einem aufstehenden Rändchen.
Die Oeffnung znnächst bei der Handhabe ist nur angedeutet, aber nicht
durchgeführt. In den vier Zwischenräumen der Oeffnungen wechseln Fisch
und Taube mit einander ab; es sind nicht belphine, sondern essbare
Fische, wie wir sie auf den eucharistischen Darstellungen in Katakomben-
Gemälden und auf Grabsteinen zu sehen gewohnt sind. In der Verengung
der Innenfläche steht ein Gegenstand, den man beim ersten Blick gleichfalls
für einen Fisch halten möchte, mit dem Kopfe der Flamme zugewendet,
wie er auf einer freilich aus späterer Zeit stammenden Bronzelampe des
christlichen Museums im Vatikan an der gleichen Stelle angebracht ist
Allein eine genaue Untersuchung lässt keinen Zweifel, dass die Figur nicht
ein Fisch, sondern ein musikalisches Instrument, eine Harfe darstellt. Die
Figuren sind sehr scharf ausgeprägt und von einer Formschönheit, dass
man an vorkonstantinische Zeit denken möchte. Die untere Seite der Lampe
hat in einen Kreis vier sich schneidende Halbkreise, die ein Kreuz bilden.
An dem christlichen Charakter der Lampe ist kaum zu zweifeln.
Fisch und Taube verbunden kommen auch auf Grabsteinen vor, der Fisch
als Symbol Christi, die Taube als Sinnbild der Gläubigen.* (Vgl. de Rossi,
Buüett. 1854, p. 9; Museo Lateran. CI. XV, n. 45).
Die Harfe, die sich mit ihren beiden obem Ausbiegungen an die
Kreisöffnung für das Oel anschliesst, ist wohl bloss dekorativer Natur; auf
altchristlichen Monumenten kommt, soweit ich mich entsinne, die Harfe
allein nicht vor; an eine symbolische Deutung derselben auf unserer Lampe
wird man kaum denken dürfen. Eine Erklärung derselben aber liefert uns
eine merkwürdige, bisher unverstandene Inschrift auf einer in den Kata¬
komben gefundenen Lampe des Museo Borgia, über welche de Rossi
nach R a p o n i uud M a r i n i in der Roma sotterranea III, p. 611 nota)
berichtet Sie war von viereckiger Form und hatte folgende Inschrift:
NATICA MEI CEMVCI SVM
,,L' iscrizione al Marini pare inesplicabile. Paria la lucerna medesima e dice
natica mei Oemyci sum. Sembra adunque, che il vocabulo singificante
questa foggia di luceme fosse natica; confesso perö anche io non intendeme
il perchfe". Das Räthsel löst sich, wenn man die Inschrift von rückwärts
zu lesen beginnt:
MVSICVM EGI.
1 * Christus Dominus novit, quemadmodum columbam suam custodiat sagt
die Märtyrin Theodora von sich vor dem Richter (Ruinart, II, 412).
352
Kleinere Mittheilungen.
De Rossi hat also recht, wenn er sagt: „parla la lucema medesima“,
nur sagt sie etwas anderes, als er vermeinte. »Ich habe den Musiker dar¬
gestellt (habe Musik gemacht)". Ob die beiden ersten Worte corrumpiert
sind und, wiederum von rückwärts, hier ET TACITA zu lesen ist, lasse
ich dahingestellt sein; jedenfalls haben wir in den beiden ersten Worten
der Inschrift die Erklärung einer Harfe auf unserer Lampe. d. W.
Ausgrabungen in Agaunum.
In St. Maurice im Rhonethaie (Canton Valais), dem alten Agaunum,
ist in den Tagen des 22. September die fünfzehnte Saecularfeier des Mar¬
tyriums der thebanischen Legion mit grosser Feier begangen worden. Zu
derselben waren auch die seit langem unterbrochenen Ausgrabungen in
den alten, an die jetzige Abtei stossenden Basiliken unter der kundigen
Leitung des Chanoine Bourban und unter meiner Assistenz wieder aufge¬
nommen worden; dieselben haben überraschende Resultate geliefert. Es fanden
sich, neben einanderstehend, neun Sarkophage, ohne Sculptur, bloss roh
behauen und mit gewölbten Deckeln. Bis jetzt ist nur der erste derselben
eröffnet worden; er enthielt aber nichts als die völlig verfallene Asche.
Die Annahme, dass wir hier vor den Ruhestätten einer Reihe von Aebten
des 6. und 7. Jahrhunderts stehen, wird hoffentlich durch die weitere
Untersuchung ihre monumentale Bestätigung erhalten. Aussen an die alte
Basilika anstossend wurden mehrere Gräber eröffnet, von denen eines im
Innern rot ausgemalt und am Kopfende mit einem in weiss und schwarz
aufgetragenen Kreuze dekoriert war. Ein anstossendes Grab hatte auf dem
roten Anstrich in weisser Farbe die Inschrift, die aber leider gerade in
dem wichtigsten Stücke, in der Angabe des Namens, durch die Feuchtig¬
keit zu Grunde gegangen war; es Hessen sich nur noch die Worte ent¬
ziffern: FECIT-AbEbAT ANNOS PLVMENSES (annos plus minus oder
plenos quinquaginta quinque)-, zwischen fecit und abebat war das constanti-
nische Monogramm in einen Kreis gemalt und daneben ein unverständ¬
liches Zeichen (Palme?). Dis Ausgrabungen mussten am Vorabende des
Festes vorläufig eingestellt werden. - Einen zum Teil unter den Gebäuden
der jetzigen Abtei sich hinziehenden langen und breiten unterirdischen
Gang, aus dem natürlichen Gestein ausgehauen, den man Katakombe
nennt und an welchen an einzelnen Stellen cubicula stossen, habe ich
schon vor mehreren Jahren untersucht und dort auch einige Ausgrabungen
vorgenommen, die jedoch nicht den Erweis lieferten, dass der Gang je zu
Begräbnis- und Kultzwecken benuzt oder gar angelegt worden sei. Allein
es sind hier noch manche Partien verschüttet, und es bedarf einer sorg¬
fältigeren Untersuchung, um zu einem abschliessenden Resultate zu ge¬
langen. d. W.
Kleinere Mittheilungen.
353
Die Kapitelüberschriften der dogmatischen Bücher des
hl. Ambrosius.
1. G. Mercati suchte in einem Aufsatze, le Titulationes nelle opere
dogmatiche di S. Ambrogio, welcher als 8. Heft dem grossen Sammel¬
werke Ambrosiana (Milano 1897) eingereiht ist, nachzuweisen, dass die in
den Hss erhaltenen, von den Maurinem aber in ihrer Ausgabe abge¬
änderten Kapitelüberschriften von Ambrosius selbst herrühren oder jeden¬
falls der Klarheit wegen bald nach Verbreitung dieser dogmatischen Bücher
— de fide 11. V, de Spir. s. II. III, das Buch de incarnationis dominicae
sacramento hat in den Hss keine Inhaltsangabe »wegen der Kürze und
dessen charakteristischer Eigenschaft als Rede an das Volk" - heraus¬
gehoben worden seien.
Mercati hatte acht Hss verglichen. Zum Ausgangspunkt nimmt er
Cod. Raven, (s. VI), welcher nach dem Briefe Gratians an den Bischof in
fortlaufender Zählung die Kapitelüberschriften zu den drei
Büchern vom heiligen Geiste in 51 Nummern giebt. Auch
während des Textes sind die Kapitel gezählt, ohne dass aber diese
Numerierung der vorangeschickten entsprechen würde. Zur Recon¬
struction der capitula de fide bietet ihm einen Anhaltspunkt
Cod. Paris. lat. 8097 (s. V), welcher nur das erste der fünf Bücher
mit jeweiligen Ueberschriften während des Textes enthält Die übrigen
sechs Hss haben die capitula geteilt vor jedem Buch, oder im Texte
jedem einzelnen Kapitelabschnitt vorangeschickt, oder am Ende um den
Text nicht zu unterbrechen und eine kontinuierliche Lesung zu ermög¬
lichen, wie ein Cod. der kgl. Kapitelsbibliothek zum hl. Ambrosius in
Mailand (s. XII), Cod. Ambros. D 268 inf. (s. VIII), Cod. Ambros. B 54
inf. (s. XII), Cod. Vatic. lat. 267 (s. IX-X), Cod. Vatic. lat 266 (s. IX)
ol. Corv.; Cod. Casin. 4 e 45 (s. VII) war bereits von A. Amelli nach
diesem Gesichtspunkte untersucht und es zeigte sich, dass die vorange¬
stellte Tafel die Kapitel in anderer Form enthält als die im Texte ver-
zeichneten. Mercati versuchte die ursprüngliche Gestalt der Kapitelüber¬
schriften wiederherzustellen, wobei aber die italienischen Hss unter sich,
ebenso die spanische Redaktion, welche Cod. Casin. vertritt, und auch die
französische (Cod. Vat-Corv.) gegenseitig abweichen.
Diesen Zeugen reihen sich weitere an: Cod. Monac. lat. 8113 und
Cod. Sangall. 98. Cod. Monac. lat 8113 (s. IX-X) ol. Mogunt. 14, Perga-
menths in Minuskel enthält folgendes: S. 1 mit roter Schrift: Insunt Tractatussce
memorie Ambrosi de fide et de incamatione lib. VlIII. Es sind also Text
drei Bücher de Spirito sancto als ein Ganzes mit der Schrift de fide be¬
trachtet. Ohne Inhaltsverzeichnis beginnt die Schrift de fide auch im Text
ist kein Absatz oder eine Kapitelzählung mit Ausnahme von S. 18, 22 und
24, woselbst in schwarzer Schrift einige Ueberschriften angemerkt sind.
354
Kleinere Mittheilungen.
Von S. 48 an scheint eine zweite Hand geschrieben zu haben, wie auch der
Beginn des vierten Buches S. 60 nur mit Uncialschrift CONSIDERANTI
Mihi hervorgehoben wird. S. 45 kehrt die ursprüngliche sorgfältige Hand
wieder. Das fünfte Buch schliesst S. 120, die drei letzten Linien sind
später beigefügt. Dann Titulorum adbreuiatio de spu sco incipit mit
roter Schrift in 18 Kapiteln. Die Inhaltsangaben sind auch während des
Textes, letztere aber ausführlicher, mit manchen Umstellungen gegenüber
den vorausgeschickten. Das gleiche Verhältnis ist bei den Kapitelüber¬
schriften zum zweiten und dritten Buch, welch’ letztere nach den Be¬
merkungen im Texte von einer zweiten Hand corrigiert sind. Die Kapitel
sind im Texte nicht mit Zahlen angemerkt, erst von S. 179 ab wird cap.
XI gezählt bis cap. XXII, mit welchem die Hs ohne die Schrift de incar-
nationis dominicae sacramento abschliesst..
Cod. Sangall. 95 (s. IX) hat zu den fünf Büchern de fide gar keine
Inhaltsangaben, dagegen Cod. Sangall. 98 (s. IX). Er enthält: libri quattuor
(tres aufgeschrieben) sei Ambrosii 7pi Ad Qratiariü augustum de spu sco
editi, mit anderer blasser Tinte geschrieben et quartus de incamatione
domini. Quintus vero de laude sanctorum. Diese Hs hat die capitula
jedem Buche vorausgeschickt, und im Texte mit roter Tinte in Uncialschrift
Auf dem Rande ist manchmal bemerkt: hunc titulum praetermitte. Die
Kopie dieser Hs Cod. Sangall. 102 (s. X) hat bereits die Kapitelüber¬
schriften sämtlicher Bücher am Anfänge zusammengestellt
Ich habe die Kapitelüberschriften collationiert, sowohl der im Text
befindlichen als der vorausgeschickten und Cod. Monac. und Sangall. ver¬
glichen. Das Resultat ist: Die Hss weichen zu sehr von einander ab, als
dass eine einheitliche Zählung, geschweige denn eine einheitliche Textgestaltung
der capitula hergestellt werden könnte. Hätte Ambrosius selbst capitula im
Text geschrieben, so hätten die Abschreiber nicht so willkürlich geändert
Die mit dem Briefwechsel zwischen Gratian und Ambrosius verbundene,
vorangestellte titulorum adbreuiatio ist später erfolgt als die im Texte
herausgehobene; denn ihre Form ist für eine Gesammtinhaltsangabe zu¬
geschnitten. Dass dieser Prozess schon früh betreffs der Bücher vom
heiligen Geiste erfolgte, zeigt Cod. Raven. Der Neuherausgeber dieser
Bücher hat im speziellen freie Hand in der Kapiteleinteilung, zu welcher
sich die nach inneren Kriterien am besten empfiehlt Da Ambrosius die
einzelnen Bücher zu ganz verschiedener Zeit abfasste, also keine einheit¬
liche Disposition verfolgte, vielmehr von seinen Quellen sich leiten
lässt, welche er nach dogmatischen Gesichtspunkten gruppiert,
so lässt sich auch ein Princip, nach dem hier verfahren werden muss,
feststellen.
2. Die Kapitelüberschriften der Predigt de laude sanctorum des
Bischofs Victricius von Rouen (Migne P. L. XX, 443), welche sich fälsch¬
lich in den eben erwähnten Codd. Sangall. 98 und 102 unter dem Namen
Kleinere Mittheilungen.
355
des hl. Ambrosius findet, zeigen, dass auch bei Predigten von den Schreibern
eine Kapiteleinteilung und Inhaltsangabe gemacht wurde. Wie Mercati (a.
a. O. S. 8 A. 6 und 29 A. 2) selbst anmerkt, war auch die ambrosianische
Predigt de incarnationis dominicae sacramento schon früh in Kapitel geteilt,
ohne dass Ueberschriften dazu gemacht wurden. Die Homilie de laude
sanctorum hat in Cod. Sangall. 98 am Ende Kapitelüberschriften in
12 Nummern beigefügt, in Cod. Sangall. 102 aber vorausgeschickt, während
im Texte die Anfangsworte jeden Kapitels mit roter Tinte geschrieben sind.
Ob diese St. Oallener Hss in der Neuausgabe der Homilie von Sauvage
und Tougard (Paris 1895) benützt wurden, kann ich augenblicklich nicht
feststellen.
Rom.
Theodor Schermann.
Rezensionen und Nachrichten
Georg Evers, Römische Mosaiken. Neue Folge, Regensbure 1902
XI, 696.
Der Titel des Buches lässt zunächst an die Mosaikgemälde, zumal
in den Kirchen denken; doch der Untertitel: »Wanderungen und Wand¬
lungen durch das Patrimonium St. Petri« belehrt uns, dass wir Schilderungen
von Land und Leuten, historische Nachrichten, kunstgeschichtliche Unter¬
suchungen vor uns haben, bunte Steine, die zu einem Mosaikgemälde zu-
sammengestelt sind. Dass ein sehr reiches Material zur Verarbeitung ge¬
kommen, lehrt die Seitenzahl von nahezu 700 Seiten; gestattet sich der
Verf. hier und da auch etwas ferne gehende Excurse, so mag das in dem
Titel des Buches seine Rechtfertigung finden. In zwei Abtheilungen wird
erst der nördliche Theil des Patrimoniums (Attigliano, Montefiascone, Bol-
sena, Cometo, Viterbo, Sutri, Nepi) dann der südliche (Sorade, Braciano,
Veji) durchwandert und dann (S. 589—696) der Vatikan mit seinen Mo¬
numenten besichtigt. Etruskisches, Altchristliches, Mittelalterliches, Sitten¬
geschichtliches reiht sich an einander, um uns ein äusserst farbenreiches
Mosaik vor Augen zu stellen. Litteratur ist fleissig benützt; nicht selten
stellt der Verf. sich auf den Boden eigener Untersuchung. Manchmal ist
bei der Schilderung von Missständen die Farbe zu dick aufgetragen. Dass
auch unrichtige Auffassungen neben einer Menge kleinerer Verstösse und
Flüchtigkeitsfehler Vorkommen, darf nicht verschwiegen werden.
d. W.
A. Bigelmair, Die Beteiligung der Christen am öffentlichen Leben,
in vorconstantinischer Zeit. Ein Beitrag zur ältesten Kirchengeschichte.
(Veröffentlichungen aus dem Kirchenhistorischen Seminar München Nr. 8).
München (Lenter) 1902. — 340 S.
»Ein schönes Thema, — nur vielleicht ein allzuschönes für eine
Inauguraldisertation!« Mit diesem Oedanken nahm ich, es offen zu ge¬
stehen, erstmals das vorliegende Buch zur Hand, das in zwei Reihen von
je vier Kapiteln die rechtlich^ Stellung der Christen der drei ersten Jahr¬
hunderte, ihre Stellungnahme zum Staate, zu den Staatsämtern und zum
Militärdienste, ihre Stellung in der heidnischen Gesellschaft und ihre
eigene Stellungnahme zu derselben, zu ihren Vergnügungen und zur
Rezensionen und Nachrichten.
357
irdischen Arbeit, zu Gewerbe, Handel, Kunst erörtert. «Gewiss ein all¬
zuschönes Thema für eine akademische Preisarbeit!“ ergänzte ich meinen
Gedanken, als ich dem Vorworte entnahm, dass sie aus der »Bearbeitung
einer von der theologischen Fakultät der Ludwig-Maximiliansuniversität
München für das Jahr 1896/97 gestellten Preisaufgabe" hervorging. Die
Lektüre hat leider den ersten Eindruck nach seiner ungünstigen Seite nur
zu verschärfen vermocht.
Nicht dass es etwa von vornherein undenkbar erschiene, in dem
äusserlich engen Rahmen einer Erstlingsarbeit in fruchtbarer Weise dem
Gegenstände näher zu treten, der einer der bedeutsamsten der christlichen
Altertumswissenschaft ist! Im Gegenteil hätte auf noch geringerem Raume
als dem hier ausgefüllten sogar entschieden Fruchtbareres geleistet werden
können. Mit nüchternster Kühle und Trockenheit hätten sich aus der
Litteratur und den sepulkralen Denkmälern, nach sachlichen Rubriken ge¬
ordnet, die positiven Zeugnisse für das Verhältnis der vorkonstantinischen
Christenheit zu den verschiedensten Lebensäusserungen der sie umgeben¬
den spätantiken Kultur zusammenstellen lassen. Das wäre eine Arbeit
etwa im Stile von P e 1 k a ’ s Altchristlichen Ehedenkmälern geworden, —
eine recht prosaische, etwas registerhafte und statistische Arbeit ja, dafür
eine für uns alle höchst wertvolle und lehrreiche Arbeit. Aber einmal
wäre zu einer solchen die Bekanntschaft auch mit den noch unpublicierten
epigraphischen Monumenten des unterirdischen Roms mindestens sehr
wünschenswert gewesen. Dann war die hier unerlässliche weise Selbst¬
beschränkung, war das Opfer, bei einer Frage von derartig höchstem
Interesse sich jederlei allgemeine Redensarten zu versagen, von einem An¬
fänger schlechterdings nicht zu erwarten. Tüchtige Jugend — und das ist
ihr gutes und edelstes Recht — liebt es den Blick mit frischem Wagemut
auf das Grosse, das Ganze zu richten. Entsagungsvolle Detailsammlungen
anzustellen, dazu mag nur eine echte pädagogische Begabung ihres Leiters
auf dem Wege wissenschaftlicher Forschung fast mit eiserner Hand sie
zwingen. So sind denn auch die Vorzüge dieser Jugendarbeit durchaus
andere, als die von der angedeuteten, wünschenswerten Behandlung des
Themas erforderten.
Anzuerkennen nämlich, dass es ihr auch an wirklichen Vorzügen
nicht fehle, ist eine Pflicht der Gerechtigkeit. Der Verfasser hat wenigstens
die litterarischen Quellen mit Fleiss und Belesenheit benützt und bei Be¬
nützung der bedenklichsten Schicht derselben, der Martyrerakten, meist eine
anerkennswerte kritische Reserve bewahrt. Er disponiert den gewonnenen
Stoff vortrefflich. Er zeigt überall das Streben, klar und gründlich zu
sein. Mit entschiedenem historischem Sinne bemüht er sich, Einzeler¬
scheinungen in grosse, entwickelungsgeschichtliche Zusammenhänge einzu¬
fügen. Seine Darstellung ist fliessend, durch flotten Stil bestechend, von
einem gehobenen religiösen Gefühle erwärmt.
358
Rezensionen und Nachrichten.
Schade zunächst nur, dass an einem Orte, wo wesenhaft andere not¬
wendig wären, bestimmte Vorzüge sich geradezu in Fehler verwandeln
können! Das Streben nach Klarheit und Gründlichkeit hat zu ermüdender
Breite geführt. Von einzelnen Quellenschriften wie den Tertullianischen
Apologeticum 28—36 (S. 107 ff.), de corona militis (S. 166—170) und de
spectaculis (S. 265—279', der Homilie de aleatoribus (S. 288 ff.) oder dem
Briefe des Eucherius von Lyon über die thebanische Legion (S. 194-197)
wird eine Inhaltsanalyse gegeben, die eher in eine Litterargeschichte ge¬
hörte. Wo, wie z. B. bezüglich der Soldatenmartyrien (S. 189—194) oder
der christlichen Aerzte (S. 303 ff.), die Aufzählung der Thatsachen genügt
hätte, erhalten wir eine Reihe von Erzählungen, die selbst im vorliegenden
Zusammenhänge bedeutungsloseste Nebenumstände eher rhetorisch unter¬
streichen, als verschweigen. Einzelne Exkurse wie diejenigen über die
thebanische Legion S. 194-201 oder die passio quatuor coronatorum S.
328 ff. sind mindestens in solcher Ausführlichkeit nicht durch das mögliche
Ergebnis für das Gesamtthema gerechtfertigt, vollends desjenigen über die
legio fulminatrix S. 185-188 gar nicht zu gedenken, der wesentlich —
übrigens zugestandener Massen - einen Aufsatz Mommsens referierend
wiedergiebt. Weiteres Ueberflässiges einzubeziehen, verleitete der Wunsch
nach Aufzeigung grosser kulturgeschichtlicher Zusammenhänge. Die beiden
ersten Kapitel der zwei Kapitelreihen (S. 16—75, 202-224) gehören schon
hierher, soferne sie die Stellung der heidnischen Welt zum Christentum,
nicht diejenige des Letzteren zu Jener behandeln. Aber auch sonst muss
der Leser gelegentlich einen kleinen Schlachtenbummel in das Gebiet an¬
tiker Wirtschafts- und Kulturgeschichte, Alttestamentlicher oder Nentesta-
mentlicher Theologie mitmachen, entschliesst er sich nicht einige Seiten zu
überschlagen. Lieber die schlechte Lage der Landwirtschaft (S. 298 f.) und
die Abnahme der Beteiligung am Staatsleben während der römischen Kaiser¬
zeit (S. 126 ff.), über die römische Konskriptionsordnung (S. 175 ff.), Ent¬
stehung und Entwickelung des Kaiserkultus (S. 110 — 114), die Urteile der
antiken Philosophie über den Handel (S. 313 f.) und die Verachtung der
Arbeit durch das Altertum (S. 293—296), über die Kriege Israels (S. 165 f.),
die Stellung des Heilandes zur Obrigkeit (S. 761, seinen und der Apostel
Verkehr mit Beamten (S. 125) kann er, wenn er mag, sich unterrichten
oder versuchen, ob ihm S. 181 die Stellung der Christen zum Kriegsdienst
durch die von S. Julius Africanus in kriegswissenschaftlichem Interesse ge¬
gebene Lösung einer geometrischen Konstruktionsaufgabe klarer wird.
Dass bei diesen weitausholenden Präludien und Intermezzi, deren Um¬
fang zu dem ihnen folgenden oder sie umgebenden streng sachlichen
Materiale in keinerlei Verhältnis steht, an positivem Neuertrag für die
Wissenschaft schlechterdings nichts herauskommt und nichts herauskommen
kann, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. Immerhin sind
sie noch weit unschuldiger Natur als die aprioristischen Betrachtungen
darüber, was christliche Kreise vorkonstantinischer Zeit auf gewissen Ge-
Rezensionen und Nachrichten.
359
bieten wie denjenigen des Verhältnisses zur Obrigkeit (S. 105) oder zum
Militärdienste (S. 177—180) gedacht oder empfunden haben mögen, Be¬
trachtungen, die nur zu häufig wiederkehren, wo es an kalten, einzelnen
Daten mangelt. Und diese wiederum sind in ihrer Langatmigkeit weniger
bedenklich, als die kurzen Einzeleinfälle einer regen Phantasie, die, durch
ein hübsches »vermutlich« eingeleitet und ohne jeden Schatten einer Be¬
gründung, zuweilen hingeworfen werden. So weiss, um nur ein einziges
Beispiel anzuführen, Bigelmair S. 217, dass von den Eltern der hl. Caecilia
»vermutlich« der »Vater noch Heide«, die »Mutter Christin« war, und
gleich darauf lesen wir S. 218: »Das Coemeterium, das wir heute als das
des Callistus bezeichnen scheint der Familie der Caecilier gehört zu haben;
und diese überliess es dem Papste Zephyrin, der die Aufsicht über das¬
selbe dem Callistus übertrug.« Dazu wird dann auf Hippolytos Philos.
IX 12 verwiesen, als ob dort von der Schenkungsgeschichte etwas gesagt
wäre, während die Stelle eben nur von der Einsetzung des Callistus elg
jo xoini}TrjQiov (d. h. das allbekannte, offenbar schon früher im Gemeinde¬
besitze befindliche Coemeterium) redet Ueberhaupt sieht man sich hin
und wieder einer beschämenden Fülle der Weisheit und Wissenschaft
gegenübergestellt, so wenn man S. 155 erfährt, welche Schwierigkeiten
»sich der Ausübung des Christentumes am Hofe« unter bestimmten »Ver¬
hältnissen« entgegenstellten oder nicht, oder S. 57 hört, dass »der Versuch
von christlicher Seite, ihrer Genossenschaft als collegium funeraticorum
sozusagen politischen Schutz zu verschaffen, schon sehr früh, wohl unter
Marc Aurel gemacht worden« sei. Wenn in den grossen unnötigen Er¬
weiterungen ein Stück wie die Uebersicht über die Geschichte der Christen¬
verfolgungen (S. 37 - 75) für gewisse Kreise noch seinen Wert haben mag,
redet aus solchen Einzelheiten bereits die gefährlichste Geschichtsbau-
nieisterei, die an Stelle entwickelungsgeschichtlicher Methode getreten ist
Um einem jedes Vergnügen zu verderben, braucht nur noch die religiöse
Wärme z. B. S. 85, 104, 331 ff. in den Ton des Andachtsbuches überzu¬
gehen, die Darstellung sich S. 75 zu poetischen Ausmalungen von Abend¬
rot beleuchteter tragischer Haupt- und Staatsaktionsmomente zu versteigen
oder zum Stile des modernsten »historischen Romanes« herabzusinken,,
so dass wir S. 5 von den »Anschlagsäulen« lesen, an denen am 13. Juni
313 zu Rom »das neueste Edikt der beiden Augusti Constantin und Lici-
nius« prangte.
Indessen würde man sich mit Breite, Phantasterei und Geschmack¬
losigkeit noch zur Not abfinden können, wären nur die Quellen wirklich
aufgearbeitet. Doch, wie schon angedeutet, ist dies höchstens bei den
litterarischen der Fall. Den Monumenten gegenüber steht die vorliegende
Arbeit auf einem Standpunkte, von dessen einfacher Möglichkeit man sich
nur mit Verwunderung und Schmerz überzeugt. Einige »archäologische«
Lichter werden hin und wieder aufgesetzt. Aber thatsächlich kommt der
Verfasser über lediglichstes Dilletieren auf dem Gebiete der jnonumen-
360
Rezensionen und Nachrichten.
talen Theologie so wenig heraus, dass er bei einem kümmerlichen Blick
auf die Katakombenkunst (S. 327 f.) Sarkophage und Gemälde fröhlichst
durcheinander wirft. Von einer wirklichen monumentalen Begründung
seiner Aufstellungen fehlt jede Spur. Die Namen der vorkonstantinischen
Christen von den Inschriften zu sammeln, aus dieser Sammlung eine Reihe
sicherer Schlüsse über die Verbreitung des Christentums in bestimmten
socialen Schichten zu ziehen, war die von ihm bei Behandlung seines
Themas unbedingt an erster Stelle zu leistende Vorarbeit. Aber ihm
scheinen eben die elementarsten Quellen und Hilfsmittel zu dieser Vor¬
arbeit unbekannt zu sein. Das reiche im Bullettino und Nuovo Bullettino
veröffentlichte, ja selbst das von Marucchi in seinem Quide des cata-
combes Romaines wieder vorgeführte epigraphische Material hat er auch
nicht ein einzigesmal berücksichtigt Selbst de R oss i’ s Roma Sotterranea
und seine Inscriptiones hat er höchst selten und dabei noch meist, wenn
nicht trotz gelegentlicher Verschweigung der Mittelquelle geradezu immer,
aus zweiter Hand citiert. Dafür sind A11 a r d und Kraus seine Ge¬
währsmänner. »Die Katakomben“ bleiben ihm denn naturgemäss ein so
vager Begriff allgemeiner Natur, dass der sonst so Wortreiche S. 149 es
für überflüssig hält, die Lage der »Gruft der Acilier“ etwa durch ein »im
coemeterium Priscillae“ näher zu bestimmen. Ueber die Acilier selbst
gleitet er mit drei ganzen Zeilen hinweg, ohne neben Suetonius Dom. 10
auch nur ein einziges Monument zu citieren. Denkmäler der Domitilla-
katakombe liegen ihm S. 184 »an der Via Apia“ (!), und auch aus dem
glücklicherweise - wie es S. 149 merkwürdig genug heisst— »noch
existierenden Coemeterium der Domitilla" wird keine der Inschriften
eines Zaßdvog und seiner Schwester Tixiavr), einer Flavilla, C. Julia
Agrippina, eines P. Aelius Rufinus, M. Aurelius Januarius, Annius Felix,
Julius Agrippa mit seiner Gattin Rufina als monumentale Parallele zu der
litterarischen Domitillaüberlieferung angeführt, obwohl sie selbst bei
Marucchi S. 113 übersichtlich genug zusammenstehen. Neben so
vielen mit anerkennenswertem Fleisse aus den litterarischen Quellen zu¬
sammengestellten christlichen Aerzten vermisst man den diovvotog lajQog
TTQEoßÜTEQos, dessen schon durch die Vorstellung des profanen Berufes
hochinteressantes Epitaph in San Callisto nahe der Gruft des Papstes Cor¬
nelius noch sein Grab verschliesst, und doch haben ihn die Meisten, die
ich zu demselben zu führen Gelegenheit hatte, wenigstens ausWisemans
Fabiola schon gekannt. Erst recht vergebens sucht man natürlich ein Wort
über das Epitaph eines 'AXs^avdQog laroog XQtouavög xai JlrEv/ianxog
bei R e i n e s i u s S. 898, dessen Echtheit bei dem alsdann zweifellos nicht
grosskirchlichen Charakter von der höchsten Bedeutung wäre. Unter den
vornehmen Familien, in denen das Christentum frühzeitig Bekenner zählte,
fehlen die Petronii und die Aurelii d. h. Bigelmair ist nicht nur die dem
3. Jahrhundert angehörende Grabinschrift einer ,.clarissima femina“ Petronia
Auxentia in San Callisto, sondern sogar die ans Ende des 1. Jahrhunderts
Rezensionen und Nachrichten.
361
zu verweisende der hl. Petronilla: Aureliae Petronillae filiae dulcissimae
unbekannt geblieben. Dass auch der in Santa Priscilla bestattete Aug. üb.
praepositus tabemaculorum weder bei der Besprechung des Verhältnisses
der Hofkreise zum Christentum noch zum Kapitel der irdischen Arbeit,
des Gewerbes und Handels erwähnt wird, ist nach solchen Proben eigent¬
lich selbstverständlich, wenngleich es von ziemlicher Keckheit zeugt, im
Ernste einen »Beitrag zur ältesten Kirchengeschichte“ liefern zu wollen und
dabei die mustergiltigste Sylloge vorkonstantinischer christlicher Inschriften
zu ignorieren, die de Rossi an derjenigen aus den ältesten Teilen der
Prisdllakatakombe (Bullettino 1886 S. 34-165, 1887 S. 109-117, 1892 S.
57—129) als die kostbarste Gabe seiner letzten Jahre uns hinterlassen hat
Ueberhaupt ist die Frage nach der Beteiligung der Christen an be¬
stimmten einzelnen Handwerken kaum gestreift Das Verhältnis des
Christentums zu den socialen Kategorien des servus und des libertus teilt
das nämliche Schicksal. Hier reden eben die Inschriften mehr als die
Litteratur, und für ihre Sprache muss schon ein recht taubes Ohr haben,
wer nicht einmal auf den Gedanken verfällt, die Beispiele des Prädikates
elarissimus auf christlichen Grabsteinen als die bedeutsamsten Belege für
die Verbeitung des Christentums in senatorischen Kreisen zu sammeln.
Der Taubheit für die Sprache der Inschriften entspricht bei Bigelmaier
die Blindheit für das Bild. Er handelt über Tracht und Mode der alten
Christen, ohne nur beiläufig auf die grundlegende Skizze von Wilpert
Die Gewandung der Christen in den ersten Jahrhunderten. Köln 1898 hin¬
zuweisen, geschweige denn selbst neben den litterarischen Quellen zu den
besseren Reproduktionen der sepulkralen Malereien zu greifen. Er weiss
nicht wie trefflich das Verhältnis des vorkonstantinischen Christen zur
irdischen Arbeit durch eine Reihe ältester Darstellungen des Verstorbenen
in seiner Berufsthätigkeit illustriert wird. Ich verweise nur auf zwei
Loculusplatten aus San Caliisto: diejenige mit dem Bilde des Gärtners
Valerius Pardus in der Nähe der Lucinakrypta und die einen Schmied in
der Esse zeigende mit der klassisch schönen griechischen Inschrift & N
I f H N H. Beide sind bei de R o s s i (Roma sotterranea I Tav. XX 2.
II Tav. XLV—XLVI 55) in Abbildung Jedem zugänglich. Auch Fos-
sorendarstellungen, wie sie schon in einer der Sakramentskapellen be¬
gegnen, waren in diesem Zusammenhänge zu erwähnen. Vollends das
Kapitel Christentum und Kunst ist mit einigen billigen Redensarten ab-
gethan. Nicht einmal der charakteristische Gegensatz zwischen der lange
noch rein heidnischen bezw. indifferenten Sarkophagskulptur und der
schon um die Mitte des 2. Jahrhunderts positiv christlichen Malerei ist
berührt Und doch bezeugt er die Thatsache, dass aus naheliegenden
Gründen die Skulptur weit weniger von christlicher Hand geübt werden
konnte als die nicht so leicht zur Darstellung mit dem Götter¬
dienste zusammenhängender Sujets genötigte Malerei. Uebersehen ist, dass
eine Reihe der quasiheidnischen Bilder, wie Jahreszeiten, Genien, Amoret-
Römische Quartalschrift 1092. 24
362
Rezensionen und Nachrichten.
ten, der Oceanuskopf u. s. w., gar nicht der vorkonstantinischen Zeit ent¬
stammt, sondern ihre Entstehung einer antiken Renaissancebewegung des
4. Jahrhunders verdankt. Zu der Frage nach dem Kunstwerte der christ¬
lichen Bilder wird kein einziges Beispiel namhaft gemacht, als ob die
herrliche Dionysias mit ihren Kindern aus San Callisto, die reizenden
Amor und Psyche-Szenen aus Santa Domitilla nicht auch heute schon recht
allgemein zugänglich wären. Doch, wie wir ihn kennen gelernt haben,
würde der christliche Altertumsforscher an der Isar wohl selbst Wilperts
abschliessende Publikation der römischen Katakombengemälde ignoriert
haben, wenn sie bereits vollendet der Oeffentlichkeit vorläge. Verschmäht
er es ja mit dem ganzen Stolze eines einseitigen Patristikers selbst da, die
Monumente heranzuziehen, wo nur sie eine seiner mit höchster Selbst¬
sicherheit aufgestellten Vermutungen stützen könnten. So sagt Cyprianus
an den S. 218 citierten Briefstellen auch nicht andeutungsweise etwas davon,
dass Papst Cornelius „der vornehmen Familie der Cornelier" entstammte,
und seinem Namen nach könnte der Heilige ebensogut ein Freigelassener
der Cornelier oder der Nachkomme eines Solchen gewesen sein. Seine
lateinische Grabinschrift im Gegensätze zu den griechischen seiner Vor¬
gänger und Nachfolger und die Thatsache seiner Bestattung ferne von
diesen in der Nähe unterstellbarer Adelsgrüfte, der epigraphische und der
topographische Befund allein geben ein Recht, in ihm social mehr zu ver¬
muten. Dass und wie Bigelmair natürlich nicht nur die Monumente und
deren Publikationen, sondern erst recht die archäologische „Litteratur" vor¬
nehm bei Seite liegen lässt, dafür zum Schlüsse nur ein Pröbchen! Nach¬
dem er unmittelbar zuvor bewiesen hat, dass er noch nicht die Ardeatina
von der Appia zu unterscheiden vermag, beschliesst er die Anführung des
Daniasusepitaphs für Nereus und Achilleus mit der Anrempelung des heim-
gegangenen Altmeisters, dass „die Annahme de Rossis*, die Heiligen seien
„Prätorianer gewesen" einer mündlichen Mitteilung Weymans nach „in
dem Elogium keine Stütze" habe. Die Darlegung de R ossis selbst
Bulletino 1874 S. 21— 24 nachzulesen, ist dem hochberufenen Kritiker nicht
eingefallen. Er hätte sonst gelernt, dass es sich um eine mit der grössten
Vorsicht ausgesprochene Vermutung, nicht um eine „Annahme“ handelt
und dass mit einer Fülle von Gelehrsamkeit leuchtend dargethan wird,
welche gewichtige „Stütze“ gleichwohl diese Vermutung in den Versen des
päpstlichen Poeten hat.
Bei allem dem bekommt man sehr entschieden den allgemeinen
Eindruck, dass es für eine ganz energische Anregung zu christlich-archäo¬
logischen Studien - wie sie allerdings bei der Errichtung eines ordent¬
lichen Lehrstuhles für Patrologie und Archäologie noch mehr zu hoffen
gewesen wäre, als bei derjenigen eines ausserordentlichen — an der Uni¬
versität München nachgerade die höchste Zeit geworden ist. Von dem
gegenwärtigen betrübenden Einzelfalle wird man aber nur mit dem warmen
Rezensionen und Nachrichten.
363
Wunsche Abschied nehmen können, dass demselben die verhängnisvollste,
leider aber so häufige Wirkung ungenügender Behandlungen eines Gegen¬
standes versagt bleiben möge, — diejenige, eine genügende auf absehbare
Zeit hinaus hintanzuhalten. Dieser Wunsch möge denn auch die ein¬
gehende Beschäftigung mit einer Schrift entschuldigen, die unter anderem
Gesichtspunkte vom Archäologen vielleicht besser wortlos der Vergessen¬
heit übergeben worden wäre. 1 Dr. A. Baumstark.
K» Budde, Das Alte Testament und die Ausgrabumgen■ Giessen
(Ricker’sche Verlagsbuchhandlung). 1903. - 39 S.
Der durch G. B. de Rossi als Wissenschaft begründeten monumen¬
talen Theologie des christlichen Altertums tritt immer klarer und unabweis¬
barer eine solche des Alten Testamentes, die Frucht vor allem der Aus¬
grabungen im Euphrat- und Tigrisgebiete und der an dieselben anknüpfen¬
den assyriologischen Forschung, zur Seite. Erweist sich aber die christ¬
liche Archäologie durchweg als eine Stütze der altkirchlichen Tradition, be¬
züglich deren höchstens über ein gewisses Mehr oder Weniger von Stärke
noch eine Meinungsverschiedenheit herrschen kann, so bedrohen die Ver¬
treter einer „monumentalen" d. h. auf die Denkmäler, sei es nun Assyriens
und Babyloniens, sei es nun Aegyptens oder gar Südarabiens gegründeten
Erklärung des Alten Testamentes nachgerade vielfach selbst den letzten
Rest „religionsgeschichtlicher Bedeutung" desselben, wie Verfasser des vor¬
liegenden, auf der theologischen Konferenz zu Giessen gehaltenen Vortrages
S. 9 treffend andeutet. An dem gelehrten evangelischen Theologen der
Universität Marburg selbst einen, wie auch dem mit seiner bisherigen
litterarischen Lebensarbeit nicht Vertrauten namentlich auf S. 6f. 36 ein¬
leuchten müsste, auf recht „fortschrittlichem" Standpunkte stehenden Alt-
testamentler entschieden gegen Uebergriffe der Stürmer und Dränger Front
machen zu sehen, muss auf katholischer und überhaupt auf konservativer
Seite erfreuen. Ausgehend von dem bekannten Vottrage, über „Babel und
Bibel", den Fr. Delitzsch am 13. Januar dieses Jahres in der Singakademie
zu Berlin hielt und am 1. Februar im Königlichen Schlosse vor Sr. Majestät
dem Kaiser wiederholte, wird hier vor allem an der durch Zimmern und
Winckler uns bescherten Neubearbeitung von Schräders Die Keilin-
schriften und das alte Testament ernste und beherzigenswerte Kritik geübt.
Phantastische Willkür, die schon nicht nur Abraham, Isaak und Jakob,
sondern selbst die israelitische Königszeit in babylonische Gestirnmythologeme
auflöst, erhält einen unzweideutigen Absagebrief, und der christliche Archäo¬
loge wird die wenigen, aber gehaltreichen und flott geschriebenen Blätter
mit dem Bewusstsein aus der Hand legen, dass seine Wissenschaft vollauf
berechtigt ist, diejenige der jüngsten Erforscher altorientalischer Geschichte,
solange dieselbe keine solidere Methode ausgebildet hat, trotz der beiden
gemeinsamen monumentalen Grundlage als durchaus unebenbürtige Stief¬
schwester von sich wegzuweisen. Dr. A. Baumstark.
1 Die Redaktion kann nicht umhin, ihre Verwundernng auszusprechen, dass
einem Anfänger ein solches Thema gestellt wurde. Wäre wenigstens die Einschränk¬
ung »nach den litterarischen Quellen" hinzugefügt worden! Wenn daher die Arbeit
misslingen musste, so hat der Verfasser sien doch redlich und nicht ohne Erfolg
bemüht, seine Aufgabe zu lösen; das erkennt ja auch der Herr Recensent an.
Anzeiger für christliche Archäologie.
Bearbeitet von Prof, J. P. Kirsch, Freiburg (Schweiz).
s
Nummer VIII.
-*-
i. Die unterirdische Basilika der hll. Marcus und Marcellianus.
In den eingehenden topographischen Untersuchungen über die alt¬
christlichen Coenieterien der Appia und der Ardeatina, welche Msgre.
Wilpert im vorigen Jahrgang dieser Zeitschrift veröffentlicht hat (Röm.
Quartalschr. 1901, S. 32 ff.), kommt derselbe zu dem Resultate, dass die
Basilika des hl. Marcus mit dem Coemeterium der Balbina bei der
Gabelung der Via Appia und der Via Ardeatina, gegenüber der Kirche
»Domine quo vadis", gelegen habe. Da nun ebenfalls die in den alten
Itinerarien erwähnte Basilika mit dem Grabe der beiden unter Diokletian
gemarterten Diakonen Marcus und Marcellianus zwischen dieser Marcus¬
kirche und der Kirche der hl. Petronilla (im Coemeterium der Domitilla)
gelegen war, so ist dieselbe, ebenso wie die Basilika des Damasus, auf
dem Terrain der Trappisten zwischen der Appia und der Ardeatina, oder
in den gegenüberliegenden Weinbergen zu suchen. »Eben dort, auf dem
Grund und Boden der Trappisten, existiert ein Coemeterium in zwei und
mehr Stockwerken, mit vielen zum Teil sehr grossen Grabkammern. Ich
möchte das Coemeterium der hll. Marcus und Marcellianus um so lieber
hierher verlegen, als Michele Stefano de Rossi im Jahre 1867 dort die
Reste eines alten Bauwerkes gefunden hat, die ganz wohl die Ueber-
bleibsel der Basilika jener Heiligen sein könnten."
Dieses auf Grund der Prüfung der alten Itinerarien gewonnene
Resultat sollte bald durch neue Funde gestützt werden. Wilpert entdeckte
in jener Ivilakombe eine unterirdische Kirche, welche ohne jeden Zweifel ein
hochverehrtes Doppelgrab von Märtyerern umschloss, und Alles weisst darauf
hin, dass hier thatsüchlich die hll. Marcus und Marcellianus ihre Ruhestätte
hatten. Lieber seinen Fund veröffentlichte Wilpert in der »Litterarischen
Beilage“ Nr. 33 14. August 1902t der »Kölnischen Volkszeitung“ einen
längern Bericht, den wir, zusammen mit brieflichen Angaben des Entdeckers,
der folgenden Mitteilung zu Grunde legen wollen.
In der südöstlich an San Callisto angrenzenden Katakombe der hll.
Marcus und Marcellianus, die sich hinter dem Kloster der Trappisten patres
Anzeiger für christliche Archäologie.
365
ausdehnt und die noch vor 2 Jahren allgemein als diejenige der hl. Balbina
galt, fand de Rossi ein Arkosol, welches mit dem obersten Teil des Bogens
aus dem Schutt herausragte und einige Reste von Malereien aufwies. Es
wurde von ihm, wohl wegen der schlechten Erhaltung der Bilder, nicht
weiter beachtet und blieb in der Folge unbekannt, bis ein vor kurzem
stattgehabter Einsturz es der Vergessenheit entriss. An Malereien zeigte sich,
ein Stück von imitiertem Cassettenwerk, die Hälfte eines nimbierten Brust¬
bildes Christi und ein mit Tunika und Pallium, also mit der Gewandung der
Heiligen, bekleideter Mann, der auf eine Leiter zu steigen im Begriffe ist.
Durch die Trappisten patres wurden nun, unter Wilpert's Leitung, Aus¬
grabungen vorgenommen, und man deckte die übrigen, leider nur in
ihrem untern Teil erhaltenen Malereien vollständig auf. Diese berech¬
tigten zu der sicheren Vermutung, dass man an der ursprünglichen
Grabstätte der hll. Marcus und Marcellinus stand. Die Ausgrabungen
wurden fortgesetzt und man legte eine unterirdische Basilika frei. Die¬
selbe ist in den Tuff, der hier eine sehr geringe Härte besitzt, angelegt
und hat die Form eines griechischen Kreuzes. Vier gemanerte Säulen,
von denen die zwei neben dem Eingang noch aufrecht stehen, trugen
das gegenwärtig fast ganz zerstörte Gewölbe, Die Wände waren bis
zur Decke mit kostbaren Marmorplatten bekleidet, ln der linken Wand
ist das mit Fresken geschmückte Doppelgrab der Heiligen, in der rechten
ein ähnliches Grab, das ebenfalls mit buntem Marmor ausgekleidet war.
In der Nische der Hinterwand stand der Altar mit der Cathedra des
Bischofs; beide sind verschwunden, nur die von grossen und dicken
Marmorplatten gebildete Basis mit den Oeffnungen für die Stützen des
Altars ist zurückgeblieben. Neben dem Altar befinden sich ansehnliche
Reste des gemauerten Untersatzes, welcher das Oelgefäss trug, in dem
die Lampe neben dem Heiligengrab brannte. Der Fussboden ist mit
Gräbern angefüllt, die jedoch nur in der Nähe des Eingangs unversehrt
geblieben sind.
Die Basilika muss frühzeitig ausser Gebrauch gekommen sein, da man
sich genötigt sah, den Märtyrern eine oberirdische Kirche zu bauen, in
welche die leiblichen Reste der Heiligen übertragen wurden. Diese Trans¬
lation fand spätestens im 7. Jahrhundert statt, da der Pilger des Salzburger
Itinerars die Märtyrer bereits sursum sub magno altari verehrte. Damals
mag vieles aus der Unterkirche fortgetragen worden sein, um für die
obere verwendet zu werden; und so erklärt sich auch, dass kein Fragment
von einer Inschrift auf die Heiligen aufgefunden wurde.
Es hatte anfänglich den Anschein, als sei der jetzige Fussboden ein
nachträglich erhöhter. Die Ausgrabungen haben den Anschein als trügerisch
erwiesen: der Fussboden ist der ursprüngliche. In ihm wurde das Doppel¬
grab der Märtyrer nicht nach Art eines Arkosols, sondern als Bodengrab
angelegt, mit Marmorglatten ausgekleidet und mit einer Marmorplatte ver¬
schlossen. Von der letzteren sind über zwei Drittel an dem bisomus ver-
366
Anzeiger für christliche Archäologie.
blieben; sie entbehrte jeglicher Inschrift. Dieser auffallende
Mangel ist nichts anderes als eine Vorsichtsmassregel: in der diokle-
tianischen Verfolgung wurden die officiell bekannten Katakomben konfisciert
und konnten neue nur mit grosser Gefahr ausgegraben werden. Kurz: die
Sicherheit, deren sich die Christen in den unterirdischen Grüften bis in die
Regierung Valerians hinein erfreuten, existierte nicht mehr; die alte Schranke
der Inviolabilität der Gräber war durch die feindlichen Ueberfälle gebrochen.
Infolge dessen begrub man die Märtyrerleiber, um sie in keiner Weise zu
gefährden, in einem anonymen Bodengrabe, — von der Hoffnung beseelt,
dasselbe in den Zeiten des Friedens würdig ausschmücken zu können.
Dieses geschah kurz nach der Mitte des 4. Jahrhunderts, als die ursprüng¬
liche, in den rohen Tuff gehauene Gruft zur Basilika umgewandelt wurde.
Bei dieser Gelegenheit ward die Nische über dem bisomus der Heiligen
um so viel vertieft, als notwendig war, um hinter dem Doppelgrabe auf
einem etwas höheren Niveau, ein Grab für eine Leiche herrichten zu
können. In so unmittelbarer Nähe der Märtyrer zu ruhen, war ein Privileg,
auf welches der Erbauer der Kirche nicht verzichtet haben wird. Auf dem
Hauptbilde, auf der Rückwand der Nische' des Märtyrergrabes ist zwischen
den zwei in natürlicher Grösse dargestellten Heiligen eine in viel kleinerem
Massstabe gehaltene Frau abgebildet, welche offenbar die Stifterin der Basi¬
lika ist, die in dem später zugefügten Grabe beigesetzt ward. Wer sie
war, wissen wir nicht, da von der Inschrift, die ihr Grab verschloss, bloss
ein kleines Bruchstück vorhanden ist. Neben diesem Votivbild, in einem
weniger hohen Felde, ist die Scene vergegenwärtigt, wie Moses seine Schuh¬
riemen löst In der Höhe des Arkosolsbogens befindet sich die eingangs
erwähnte Darstellung der Himmelsleiter, welche an die bekannte Vision
der hl. Perpetua anknüpft. Wir sehen einen mit der Gewandung der
Heiligen bekleideten Mann, welcher sich anschickt auf eine Leiter zu steigen;
unter dieser krümmt sich die von ihm zertretene Schlange. Die Leiter
steht auf der Erde, die durch einen mit grossen Weizenähren bewachsenen
Hügel angedeutet ist. Ihre Spitze hat die Richtung auf das mittlere Feld
des Bogens, wo die Hälfte des Brustbildes Christi erhalten ist. Ohne
Zweifel war in dem gegenüberliegenden Felde, dessen Stuck mit der
Malerei abgefallen ist, der andere Heilige in gleicher Haltung abgebildet.
Die Himmelsleiter versinnbildet hier offenbar, ebenso wie in der Vision
der hl. Perpetua, das Martyrium, durch welches die Märtyrer unmittelbar
»zum Erlöser hinaufsteigen".
Wir haben somit zunächst sicher die Begräbnisstätte von Märtyrern
in der unterirdischen Basilika; es ist eine „cripta storica“. Das Martyrer-
grab ist für zwei Leiber eingerichtet; zwei Heilige erscheinen auf dem
Votivbild und offenbar bestiegen zwei die Himmelsleiter. Da nun die
Grabstätte, nach den übereinstimmenden Angaben der Itinerarien, auf die
lill. Märtyrer Marcus und Marcellianus hinweist, so trägt Wilpert kein Be¬
denken, in der von ihm aufgefundenen historischen Krypta die Ruhestätte
Anzeiger für christliche Archäologie.
367
dieser beiden Märtyrer zu erkennen. Dass keine Oraffiti von Pilgern sich
an den Wänden befinden, erklärt sich daraus, dass diese ganz mit Marmor
bekleidet waren. Seit Anfang Oktober haben die Ausgrabungen wieder
begonnen. Man hat bereits das cubiculum retro sanctos, eine unter
der Grabkirche befindliche Kammer, einen kleinen Teil der Gallerie der
Grabkirche und zwei ihr gegenüberliegende Krypten freigelegt. So weit
der gute Tuff reicht, ist alles in einem guten Znstande. Leider bricht er
bei dem Eingänge der Grabkirche grade da ab, wo die Graffiti der Be¬
sucher eingeschrieben waren. Und dass die alten Pilger auch hier ihre
Namen und Gebete eingeritzt haben, beweisen die Stuckfragmente, welche
vor der Thür gefunden wurden. Auf einem derselben ist deutlich MAR-
CELL zu lesen. Der Schutt barg eine verhältnismässig sehr grosse Zahl
von Inschriften, von denen mehrere wertvoll sind. Eine ganz erhaltene
sagt von der 19-jährigen Verstorbenen, dass sie „am vierten Tage nach
Empfang der Taufe als Jungfrau gestorben ist": ACCEPTA DEI GRATIA
QVARTA DIE VIRGO OBIT. Eine zweite bietet den Namen MARCIA
mit dem Zusatz DOmna oder DOmni. Ihre Fragmente lagen in einem
der Bodengräber der Grabkirche der Heiligen. Die Marcia verdient hier
eine grosse Beachtung, denn so hiess, der Martyrerakten zufolge, die Mutter
der hll. M. uud M. Es ist nicht auszuschliessen, dass wir die Inschrift der
Mutter der Heiligen vor uns haben, wie auch das Gegenteil leicht möglich
ist. Leider fehlen auch hier wieder diejenigen Fragmente, welche die Ent¬
scheidung bringen würden. Da der grössere Teil der Inschrift in der
Katakombe zurückgeblieben ist, so dürfen wir mit Sicherheit annehmen,
dass die weiteren Ausgrabungen auch die übrigen Fragmente ans Tages¬
licht bringen werden. Die Ausgrabungen sind daher eine dringende Not¬
wendigkeit; und wir hoffen, dass die opferwilligen Trappistenpatres vor
den grossen Kosten, welche die Erforschung dieser im höchsten Grade
rovinösen Katakombe fordert, nicht zurückschrecken, sondern die Aus¬
grabungsarbeiten mit derselben Energie wie bisher weiter fortsetzen werden.
Ein besonderer Dank gebührt schon jetzt dem ehrwürdigen Abt, Pere
Ignace Binaut, und seinem liebenswürdigen Prior, Pere Dominique.
2. Weitere Ausgrabungen und Funde.
Rom.
In der Priscillakatakombe wurde in der Nähe der sog.
Capella greca eine Krypta in Gestalt eines Oktogons freigelegt. Dieselbe
ist ein altes Nymphaeum, das mit der Katakombe in Verbindung gesetzt
und als Grabstätte benutzt ward. - Die Ausgrabungen in S. A g n e s e
ausserhalb der Mauern wurden fortgesetzt. Es kamen dabei zahlreiche In¬
schriften, sowie Fragmente von solchen zu Tag. Innerhalb der jetzigen Apsis
368
Anzeiger für christliche Archäologie.
wurden die Unterbauten einer altern Apsis blossgelegt, deren Anlage nicht
der jetzigen entspricht Dadurch wird das Problem der Baugeschichte
dieser interessanten Basilika noch complizierter. Ein definitives Urteil ab¬
geben zu wollen, wäre jetzt noch verfrüht
Dalmatien.
In S a 1 o n a wird die Ausgrabung der alten Basilika dieser Stadt
weiter geführt. Das linke Seitenschiff ist vollständig bloss gelegt und hat
eine Länge von 50 m., woraus schon jetzt ein sicherer Schluss auf die Di¬
mensionen des Gebäudes ermöglicht ist
Palästina.
In M ä d a b ä ist eine neue altchristliche Kirche, die zwölfte bis
jetzt in dieser Stadt, aufgedeckt worden. In dieser Kirche befinden sich
die Mosaikböden, auf welche bereits in der vorigen Nummer des „An¬
zeigers" hingewiesen wurde (oben S. 261). Etwa im Mittelpunkt des Haupt¬
schiffes findet sich im Fussboden ein Medaillon, in welchem das Meer
(SAAACCA) dargestellt ist in Form einer symbolischen Frauengestalt,
welche aus den Wellen, in denen Fische schwimmen, auftaucht. Um dieses
Medaillon läuft folgende Inschrift:
K(vqie) G(eos), 6 noirjaag röv ovQavbv xal ifjv yijv, d ö? £(oi/v
’Avaoraotq) xal Ow/xq xal Gewdtbgq x (?) 2aHa/xavlov iprj<pa)ois.
Herr Gott, Schöpfer des Himmels und der Erde, gib das Leben dem
Anastasius und dem Thomas und der Theodora . . . Mosaik des Salamanios.
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Die kirchliche Politik Jakobs in England
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Von
A. Zimmermann.
Wohl kein Monarch hat die allgemeinen Erwartungen der
religiösen Parteien Orossbritaniens in demselben Masse getäuscht
wie Jakob VI. von Schottland, der als Jakob I. den englischen
Thron bestieg 1603 und in England sowohl als in Schottland mit
ebenso grosser List als eiserner Konsequenz seine Kirchenpolitik
durchführte. Auffallenderweise wurden gerade die Anglikaner, welche
seinem Erscheinen in England mit Bangen* entgegensahen, begünstigt
und unterstüzt, während die Presbyterianer und Katholiken seinen
Zorn fühlen mussten. Die Katholiken hatten Grund, von dem Sohne
der schwergeprüften Maria Stuart, für welche sie so grosse Opfer
gebracht, von Jakob selbst, dem sie im Kampfe gegen widerspenstige
Vasallen treu zur Seite gestanden, dem der Papst grosse Wohlthaten
erwiesen hatte, Dankbarkeit zu erwarten. So lange seine Nachfolge
auf dem englischen Throne nicht gesichert war, machte der schlaue
Schotte den Katholiken und Puritanern grosse Versprechungen; als
er ohne jegliche Schwierigkeit und mit Jubel von England als König
empfangen wurde, da versäumte er sein königliches Wort einzulösen
und sann auf Mittel und Wege, den Katholizismus und Presbyteria¬
nismus auszurotten.
Jakob war, soweit wir urteilen können, ohne tiefe religiöse
Ueberzeugung, er bekannte sich zum Kalvinismus, in dem er er¬
zogen worden war, verabscheute aber noch mehr als Elisabeth die
kalvinische Kirchenpolitik. Der masslose Dünkel, mit dem die
schottischen Prediger ihn im Anfang seiner Regierung zurechtge¬
wiesen und verhöhnt hatten, flosste ihm einen solchen Hass gegen
376
Zimmermann
ihre theokratischen Ideen ein, dass er nur die günstige Gelegenheit
die schottische Kirche (Kirk) zu- demütigen abwartete. Weit entfernt,
die englischen Gesinnungsgenossen der schottischen Presbyterianer
zu befriedigen und die gegen dieselben erlassenen Gesetze zu mildern,
nahm er entschieden für die Anglikaner Partei, deren Lehre vom
passiven Gehorsam und von der dem weltlichen Oberhaupt der Kirche
schuldigen Verehrung ihm ganz besonders zusagte. Da sein Ver¬
hältnis zu den englischen Puritanern von Gardiner »History of
England" und Wakemann »The Puritans« sehr eingehend und
gründlich behandelt worden ist, wollen wir uns auf die Darstellung
des Konfliktes mit den Presbyterianern in Schottland und mit den
Katholiken in England beschränken und zeigen, wie er die Keime
zur Empörung Schottlands unter Karl I. gelegt hat
Wir beginnen mit der schottischen Kirchenpolitik, weil wir
hier die von Jakob befolgte Methode bis ins einzelne verfolgen
können und aus seinen Proklamationen, Depeschen und Briefen er¬
sehen, wie rücksichtslos er gegen seine Gegner voranging und ganz
unverfängliche Handlungen als Verbrechen bestrafte. Calvin und
Knox haben bekanntlich weit höhere Forderungen an die weltlichen
Herrscher gestellt als irgend ein Papst sie und ihre Anhänger haben
ihre eigenen Ansichten einfachhin mit dem ausgesprochenen Befehl
Gottes identifiziert, und den, der sich ihren Anordnungen nicht
blindlings unterwarf, mit Kirchenstrafen belegt. Dies wird bestritten
von Mitcnell The Scottish Reformation, Edinburgh 1900 p. 217, der
auf jene Stelle des »First Book of Discipline« verweist (Dunlops
Confessions II 92—3), in welcher der weltlichen Obrigkeit das
Recht der Erhaltung und Reinigung der Religion zugeschrieben und
den Unterthanen der Gehorsam gegen die Anordnungen der
Regierung zur Pflicht gemacht wird. Jedermann weiss, wie Knox
selbst sich von dieser Pflicht absolvierte und nicht bloss Maria
Stuart, sondern auch andere Regenten auf die massloseste Weise
angriff und sich dabei auf das Wort Gottes und sein Amt als
Richter und Dolmetsch des Wortes Gottes berief. Andreas Melville
trat (Second Book of Discipline G X bei Dunlop Confession 11
788—9) einfach in die Fusstapfen von Knox ein, wenn er be¬
hauptete: »Obgleich Könige und Fürsten, soferne sie gut sind, bis¬
weilen kraft eigener Machtvollkommenheit, wenn die Kirche ver-
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 377
dorben und in Unordnung ist, Prediger ernennen und den wahren
Gottesdienst wieder hersteilen können nach dem Vorbild der guten
Könige Judas und verschiedener frommer Kaiser und Könige, wie
ja auch das Evangelium lehrt; so müssen doch alle frommen
Fürsten und Obrigkeiten da, wo die Kirche rechtlich begünstigt ist
und die von ihr eingesetzten Diener ihre Pflichten treu erfüllen, die¬
selben hören, ihrer Stimme gehorchen und die Majestät des Sohnes
Gottes, der durch sie spricht, ehren.« Es ist bekannt, in welch
roher und unehrerbietiger Weise Männer wie Bruce und Melville
den jungen König öffentlich tadelten, wie dieser sich ganz allmäh¬
lich emancipierte und durch Ernennung von Bischöfen die Gewalt
des schottischen Klerus beschränkte. Durch die Erhebung auf den
englischen Thron 1603 ward ihm die längst gewünschte Gelegen¬
heit gegeben, den Adel von der Kirk (schottischen Kirche) zu
trennen und enger an sich zu ketten und durch den Geheimen Rath
und seine Beamten, die einen Rückhalt am Adel fanden, der Kirk
ein Recht nach dem andern zu entreissen.
Ein Extrem ruft in der Regel das andere hervor, besonders
in selbstständigen, dem eigenen Urteil vertrauenden Naturen. Die
demokratischen Ideen, welche der Humanist Buchanan seinem Zog-,
ling einzuflössen suchte, fielen auf keinen guten Boden und dienten
nur dazu, die hohen Vorstellungen vom Königtum, seiner göttlichen
Einsetzung und der demselben unmittelbar von Gott übertragenen
Vollgewalt seinem Geiste einzuprägen und Jakob in seiner Ab¬
neigung gegen die theokratischen Ideen des Presbyterianismus zu
bestärken. Jakob war indess zu jung und zu machtlos, als dass er
seine wahren Gesinnungen hätte offenbaren sollen, versäumte aber
nicht, die Exzesse der Geistlichkeit sich zu Nutze zu machen und
unter dem Klerus Anhänger zu werben. Der bischöfliche Name be¬
stand noch fort, aber, seine Träger hatten fast alle Autorität eingebüsst
Es galt den Presbyterien, den Synodal- und Generalversammlungen,
die von ihnen angemassten Rechte und zwar eines nach dem andern
zu entreissen. In dem Kampfe gegen den Presbyterianismus ent¬
wickelte der König eine Thatkraft, Schlauheit und eiserne Konse¬
quenz, die selbst einem Gegner, wie Masson (Register of the Privy
Council Scotland edited by Masson XII p. XLIV) Bewunderung ab¬
nötigt. In den Bischöfen Spottiswoode, Gledstanes, Blackburn, in
Römische Quartalschrift 1902.
25
378
Zimmermann
dem Grafen Dunbar und andern Adeligen fand er ebenso gefügige
als tüchtige Werkzeuge.
Die Erhöhung auf den englischen Thron förderte und er¬
leichterte seine Pläne, einmal weil der arme Adel Schottlands dem
mächtigen König, der über so viele Aemter und Würden verfügte,
sich nicht zu widersetzen wagte, dann weil der König an dem
englischen Volke, oder wenigstens an einer mächtigen Partei einen
Rückhalt hatte. Zudem war es äusserst bequem von London aus
seine Verordnungen zu erlassen und andern die Durchführung der¬
selben anzuvertrauen. Das seiner natürlichen Führer beraubte Volk
war entweder machtlos, oder verhielt sich gleichgültig. Nicht nur
manche unter dem Klerus, sondern auch viele unter den angesehen¬
eren und gebildeteren Laien sahen die Demütigung der anmassen-
den Prediger nicht ungern. Der heftige und unbesonnene Andrew
Melville und andere arbeiteten dem König in die Hände, der seine
Gegner nicht zu Athem kommen Hess und ihre Rathlosigkeit und
Verlegenheit aufs rücksichtsloseste ausbeutete. Es war nicht niedrige
Rachsucht, nicht Despotismus und Willkühr, welche den König in
seinem Kampfe gegen Presbyterianismus und Katholizismus leiteten,
sondern die Ueberzeugung und das Bewusstsein, dass er als Friedens¬
fürst berufen sei, den Religionskriegen ein Ende zu machen, die
Kirchen, welche die Rechte der von Gott eingesetzten Obrigkeit des
Königs beschränkten, auszurotten. Zu diesen zählte er vor allem
die katholische Kirche und den Presbyterianismus, während der
Anglikanismus mit seiner Lehre von dem Supremat des Königs in
weltlichen und geistlichen Angelegenheiten und seiner Lehre vom
unbedingten Gehorsam, seinem Ideale am nächsten kam. Weil eine
Verbindung der englischen Puritaner mit den schottischen Pres¬
byterianern der Staatskirche hätte gefährlich werden können, suchte
er durch Verfolgung der schottischen Calvinisten die englischen im
Zaume zu halten.
Selbst Gardiner, der in seiner ausgezeichneten Geschichte
Englands unter den Stuarts manche Anklagen von Zeitgenossen und
modernen Historikern zurückgewiesen hat, wird Jakob nicht gerecht
und legt einigen Sonderbarkeiten, die auf seine Politik keinen Ein¬
fluss übten, zu grossen Wert bei. Weit entfernt ein Schwächling,
ein von seinen Günstlingen beherrschter Jasager, eine Scheide ohne
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 379
Schwert zu sein, traf * er weit weisere und zur Erreichung seines
Zieles weit geeignetere Massnahmen als seine Vorgängerin, Elisa¬
beth, die durch ihre Schaukelpolitik nicht selten das was sie er¬
reicht hatte in Frage stellte. Im Gegensatz zu Elisabeth, die so oft
durch ihre unberechenbaren Launen die schlauen Pläne ihrer Rath¬
geber durchkreuzte und um ihren eigenen Willen durchzusetzen,
das was jedem klar war, nicht sehen wollte, verlor er den Haupt¬
zweck nie aus dem Auge und verstand es vortrefflich, die Mittel
seinem Zwecke anzupassen. Elisabeth hatte die Katholiken nicht
niederwerfen, die Puritaner nicht zu gefügigen Werkzeugen machen,
die katholischen Grossen Irlands nicht demütigen können, weil sie
Spanien und Frankreich gereizt, und dieselben Repressalien zu üben
— ihre rebellischen Unterthanen zu unterstützen gezwungen hatte.
Diesen Fehler vermied Jakob und hielt Frieden mit Spanien und
Frankreich. Dadurch ward er in den Stand gesetzt, den Trotz der
Grossen in der Provinz Ulster zu brechen und durch sein Siedelungs¬
projekt den Protestantismus in Irland zu stärken. Nicht minder
wurden die Katholiken und Puritaner in England, da sie keine Hülfe
von aussen zu erwarten hatten, entmutigt und gezwungen, sich Be¬
drückungen und Gewalttaten gefallen zu lassen, die unter Elisabeth
nur vorübergehende Massnahmen gewesen waren. Der Hass und
die Abneigung, mit der Puritaner und Katholiken einander betrach¬
teten, war indess so gross, dass eine Vereinigung derselben gegen
ihren Bedrücker nicht zu fürchten war.
Das presbyterianische System beruhte bekanntlich auf den
Presbyterien, den Versammlungen der Aeltesten, den halbjährigen
nationalen Synoden und den jährlichen Generalversammlungen,
welche die letzte Instanz bildeten. Gegen letztere wurde der erste
Angriff gerichtet, in letzteren sollten die Bischöfe die Führung er¬
halten) an Stelle des von der Versammlung erwählten Moderators
sollte ein von der Krone ernannter Bischof treten. Vor allem suchte
der König das Recht der Berufung an sich zu reissen und den
Termin eigenhändig zu bestimmen. In der letzten in Holyrood-
house abgehaltenen Generalversammlung Nov. 1602 wurde der Juli
1604 als Termin angesetzt. Als die Zeit herankam, wurde die Ver¬
schiebung der Versammlung bekannt gemacht und vor jeder Zu¬
sammenkunft der Predig« - als ungesetzlich gewarnt Einige Prediger
380
Zimmermann
der Grafschaft Fife setzten sich über diese Warnung hinweg, er¬
schienen in Aberdeen — dem Orte der Generalversammlung — am
bestimmten Termin und legten Protest gegen die Massnahmen der
Regierung ein. ln den Versammlungen der Presbyterien und Na¬
tionalsynoden fand der Protest der Prediger fast allgemeine Bei¬
stimmung (Register of Privy Council VII. 14). Die Regierung
suchte die Bewegung im Keime zu ersticken und verbot jede ausser¬
ordentliche, ungesetzliche Zusammenkunft unter schwerer Strafe,
setzte somit stillschweigend voraus, dass sie das Recht zur Berufung
der Generalversammlung habe. Weil jedoch in der königlichen
Proklamation eine Versammlung auf den Juli des folgenden Jahres
anberaumt war, so legte sich allmählich der Unwille unter dem
Klerus und dem gemeinen Volk. Man wollte sich nicht zur Unzeit
mit der Regierung Überwerfen. Als aber der Juli 1605 kam und
die Versammlung wieder verschoben wurde, da beschlossen einige
der Prediger, welche von ihren Presbyterien schon vor der könig¬
lichen Proklamation zu Deputierten gewählt worden waren, nach
Aberdeen zu gehen, eine Versammlung zu konstituieren nnd die
Rechte der Kirk (schottischen Kirche) geltend zu machen. Sie Hessen
sich von ihrem Vorhaben weder durch das an den Provost und
die Baillies von Aberdeen gerichtete Schreiben des Geheimen Raths,
noch durch die Drohung des Horning abhalten (1. c. VII, 62). Auch
der Brief des Königlichen Kommissars, Laird Lauriston schreckte sie
nicht, sie wussten, das Recht war auf ihrer Seite. So kamen denn
am 2. Juli 19 Prediger in Aberdeen zusammen, wählten trotz des
Protestes des Kommissars einen Moderator und Sekretär, zugleich
schickten sie einen Brief an den Geheimen Rath, in dem sie sich
über das unbefugte Eingreifen des Kommissars beklagten (1. c. 471-2).
Bevor sie sich trennten, beraumten sie den letzten Dienstag des
folgenden Monats als den nächsten Tag der Versammlung an. Zehn
weitere Prediger, welche am 5. Juli angekommen waren, fanden,
dass die Versammlung bereits aufgelöst war und begnügten sich
damit, die Massnahmen ihrer Amtsbrüder gut zu heissen. Der
König sah in den Predigern Uebelthäter und Verbrecher und zwang
den Geheimen Rath, das Vorgehen derselben als einen Akt der
Rebellion zu bezeichnen und dieselben vor seinen Gerichtshof zu
zitieren. Sechszehn, welche Reue an den Tag legten, wurden mit
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 381
einer Rüge entlassen, 13, welche festblieben, wurden gefangen ge¬
halten. Die Letzteren wurden nebst Robert Youngson, der seine
Nachgiebigkeit bereute, wieder vor Gericht gestellt. Da sie sich
mit Würde benahmen und geltend machten, dass in rein geist¬
lichen Angelegenheiten nur den geistlichen Gerichten eine Ent¬
scheidung zukomme, die Kompetenz der weltlichen Richter aber
bestritten, so zogen sie sich ganz besonders den königlichen Un¬
willen zu.
Jakob ging in seinem Ingrimm so weit, dass er die 6 vor¬
nehmsten Prediger des Hochverrathes anklagen liess. In dem in
Linlithgon geführten Prozess wurden die Geschworenen derart be¬
arbeitet, dass 9 die Angeklagten verurteilten, 6 sie freisprachen. Der
Rath teilte Jakob mit, wie viele Mühe es ihnen gekostet, die Ge¬
schworenen auf ihre Seite zu ziehen. Der König dankte dem Rath,
äusserte aber den Wunsch, dass auch die übrigen 8 Prediger ver¬
urteilt würden. Um die öffentliche Meinung gegen die Angeklagten
voreinzunehmen, sollte der Rath eine Schrift veröffentlichen und das
gute Recht der Krone darlegen lassen. Den Vorstellungen des
Rathes Gehör gebend, der die gereizte Stimmung bei Klerus und
Volk in lebhaften Farben schilderte, glaubte der König, vorerst inne
halten zu müssen. Er begnügte sich, die acht nebst den 6 Verur¬
teilten in Haft zu halten und den früher Begnadigten grosse Strafen
in Aussicht zu stellen, wenn sie sich nicht korrekt benähmen. Pre¬
diger, welche ihre gefangenen Amtsbrüder in Schutz nahmen oder
den König tadelten, wurden versetzt oder ihrer Aemter enthoben
und mussten in jeglicher Weise den Zorn des Königs fühlen. Diese
Strafen thaten ihre Wirkung, jeder befürchtete dieselben Strafen zu
erleiden und hütete sich in seinen Reden oder Predigten den könig¬
lichen Spionen Anlass zur Anzeige zu gewähren. In einer Prokla¬
mation vom 13. Feb. 1606 wurden alle gegen das Vorgehen der
Regierung gerichteten Reden und Urteile als aufrührerisch bezeichnet,
die Magistrate erhielten den Auftrag, die, welche den Anordnungen
zuwider handelten, festzunehmen. Die vom Geheimen Rath ver¬
öffentlichte Flugschrift „Erklärung der gerechten Ursachen des Ein¬
schreitens seiner Majestät gegen die des Hochverrathes überführten
und gefangenen Prediger" wurde massenhaft unter dem Volke
verbreitet, jede freie Meinungsäusserung aber scharf verpönt. Um
382
Zimmermann
die Unzufriedenen nicht zum Aeussersten zu treiben, wurde in einer Pro¬
klamation vom 26. Sept. 1605 auf die Notwendigkeit der Heilung der
kirchlichen Schäden hingewiesen und eine Generalversammlung aus¬
geschrieben, welche Ende Juli des folgenden Jahres in Dundee ge¬
halten werden sollte. Der König benützte die Zwischenzeit, um in
den Verhandlungen mit den Presbyterien und Nationalsynoden für
seine eigenen Ansichten über die Gewalt der Bischöfe und für seine
Kirchenpolitik Anhänger zu werben. Die Presbyterianer waren nicht
so mürbe, wie die königlichen Agenten gehofft hatten und machten
denselben bittere Vorwürfe. Die Generalversammlung in Dundee
würde, das Hess sich voraussehen, nicht nur die Freilassung der
Gefangenen fordern, sondern vertrauend auf das Privilegium der
Straflosigkeit die Schritte der Regierung scharf verurteilen. Der
König fürchtete nichts mehr als einen öffentlichen Protest, der die
allgemeine Aufregung nur erhöhen konnte, und suchte der Beweg¬
ung unter den Geistlichen, eine unter den Laien entgegenzusetzen.
Er beschloss ein Parlament zu berufen und demselben seine kirch¬
lichen Reformen zu unterbreiten. Der Adel war dem König zum
besondern Dank verpflichtet, es war übrigens dafür gesorgt, dass
nur gesinnungstüchtige Männer gewählt wurden, und so stiessen in
dem rothen Parlamente zu Perth (so genannt wegen der glänzend
roten Kleider des Adels) die zwei sehr wichtigen Akte »Anent the
Resitution of the Estate of Bischoppis" (Betreffs der Wiederher¬
stellung der bischöflichen Würde) und »Anent the Kingis Majesteis
Prerogative“ (Betreffs der königlichen Prärogative), wodurch der
königliche Supremat wie er in England bestand, auch in Schottland
eingeführt und die Bischöfe in ihre Rechte eingesetzt wurden, auf
geringe Schwierigkeiten. Juli 1606. Die orthodoxen Presbyterianer
hatten die Beschlüsse des Parlamentes nach Kräften zu verhindern
versucht und waren entrüstet, dass die Männer, die sie bisher ebenso
gehasst wie verachtet hatten, im Parlament und im Geheimen Rath
erschienen und einen weit grösseren Einfluss als die Laien übten.
Andrew Melville und sein Neffe James waren nebst 40 andern Pre¬
digern erschienen. Ersterer hatte sich in den Sitzungssaal einge¬
schlichen und blieb, obgleich man ihn entfernen wollte. Erst nach¬
dem er Protest gegen die Verhandlungen eingelegt hatte, verliess er
den Saal.
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 383
Der Königliche Kommissar, Graf Dunbar, der Zeuge dieses
Vorfalls gewesen war, nahm Melville diesen Akt der Kühnheit nicht
übel und Hess in einer persönlichen Unterredung durchblicken, dass
es ihm vielleicht gelingen könnte, den König umzustimmen. Der
geschmeidige Diplomat wusste recht wohl, dass Melville keine Aus¬
sicht auf Erfolg habe; aber es kam ihm viel darauf an, Melville
für den neuen Plan seines Herrn zu gewinnen Dieser war kein
anderer als 8 der angesehensten und gelehrtesten Presbyterianer und
8 Episkopale, darunter mehrere Bischöfe zu sich nach London zu
laden und in den Konferenzen, denen auch englische Theologen und
Bischöfe beiwohnen sollten, die strittigen Fragen zu lösen. Melville
und seine Genossen hatten schwere Bedenken, konnten sich aber
dem Rufe nicht entziehen und machten sich auf den Weg nach
London. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen wurden die Kon¬
ferenzen in Gegenwart des Königs gehalten. 22—23. Sept. Den
Presbyterianern wurden allerlei verfängliche Fragen gestellt, um aus
ihren Antworten sie des Ungehorsams und der Ungesetzlichkeit zu
überführen. Nach einem achtmonatlichen unfreiwilligen Aufenthalt
in London wurden 6 in ihre Heimath entlassen. Andrew Melville
wurde im Tower gefangen gehalten, sein Neffe aber nach dem Norden
Englands verbannt (cf. Register VII, p. LIX). In einem Brief an
den Geheimen Rath, 26. September 1606 wurden demselben zweck¬
dienliche Weisungen erteilt (1. c. S. 50). Jeder Prediger, der in
seiner Predigt, seinem Gebete (die schottischen Prediger hatten die
üble Gewohnheit, in ihren stets extemporisierten Gebeten die Ereig¬
nisse des Tages, politische und religiöse Fragen einzuflechten) oder
in einer Unterredung die eingekerkerten Prediger in Schutz zu
nehmen wage, solle sein Leben verwirken.
Um nicht in den Verdacht der Feindschaft gegen den Pro¬
testantismus zu kommen, wurde allen getreuen Unterthanen strenge
Durchführung der Strafgesetze gegen den Papismus zur Pflicht ge¬
macht Es gelang dem König nur zu sehr, die Aufmerksamkeit von
seinen antipresbyterianischen Gewaltmassregeln abzulenken und die
Presbyterianer zu Kundgebungen ihrer Loyalität zu veranlassen. In
ihrer Freude, die Katholiken verfolgen zu können, vergassen sie die
ihren Führern zugefügten Unbilden. Die 6 wegen Hochverath Ver¬
urteilten wurden aus dem britischen Reich verbannt, die 8 übrigen
384
Zimmermann
aus ihren Pfarreien verwiesen und verpflichtet, in den von der
Regierung ihnen angewiesenen Wohnsitzen zu verbleiben. Infolge
der Freude über die Verfolgung der Katholiken vergass man die
Leiden der eigenen Religionsgenossen. Die Klagen über die Be¬
drückung der presbyterianischen Kirche verstummten mehr und mehr,
die Ruhigen und Friedliebenden gewannen die Oberhand über die
Heisssporne; gleichwohl konnte die Regierung noch nicht wagen,
eine Generalversammlung zu berufen. Man nahm daher seine Zu¬
flucht zu einer Konvention, die aus eigens vom König ernannten
Vertretern der verschiedenen Presbyterien bestehen sollte, ausser
diesen waren auch die schottischen Bischöfe und ihre Theologen,
ferner verschiedene Mitglieder des Geheimen Rathes und des Adels
eingeladen. In der zu Linlithgow tagenden Konvention, 10. Dez.
1606, wurde scheinbar der Hauptnachdruck darauf gelegt, auf welche
Weise man das Wachstum des Katholizismus verhindern könne; die
grundstürzenden Aenderungen in der Kirchenpolitik, die Wieder¬
herstellung der Hierarchie, die Ernennung der Bischöfe zu ständigen
Moderatoren — d. h. Richtern — in Glaubenssachen wurden als
Nebensachen dargestellt und glücklich durchgesetzt. Manche der
Prediger waren nicht wenig überrascht, als sie gewahr wurden, dass
man sie durch allerlei Listen und Tücke zur Abschaffung des pres¬
byterianischen Systems überredet habe. Die Bestimmung die man
in der Konvention von Linlithgow vereinbarte, war ungefähr folgende:
»Die Moderatoren-Präsidenten der 53 Presbyterien Schottlands
werden nicht länger von den Mitgliedern gewählt, sondern ent¬
weder ex officio kraft ihres Amtes wie die Bischöfe oder infolge
einer hervorragenden Stellung ständige Moderatoren. Die voll¬
kommene Gleichheit aller Mitglieder besteht nicht mehr.« Der aal¬
glatte Graf Dunbar wusste alle die Bedenken der schwankenden
Prediger zu beseitigen und den einzelnen Bestimmungen einen so
unverfänglichen Charakter zu geben, dass viele sich täuschen Hessen.
Um die Eifrigen nicht vor den Kopf zu stossen, machte Dunbar
manche Zugeständnisse, die Jakob nicht befriedigten. In der That
war mehr erreicht, als man hatte erwarten können und so zögerte
der König keineswegs, aus der Konvention Vorteile zu ziehen und
den Beschlüssen derselben dieselbe Rechtskraft zu verleihen, als wären
sie von einer Generalversammlung ausgegangen. Die neuen Statuten
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 385
wurden indess nicht veröffentlicht, damit die Regierung dieselben
nach Belieben auslegen und alle Gegenvorstellungen der Presby¬
terianer gegen ihre Massnahmen abschneiden könnte. Sie konnte
freilich nicht verhindern, dass die Gesetzlichkeit der Statuten in den
Versammlungen der Aeltesten und den Provinzialsynoden bestritten
wurde. Der Geheime Rath beantwortete die Proteste mit Ver¬
tagung oder Auflösung der Versammlungen und verfügte, dass
künftighin die ständigen Moderatoren auch in den Presbyterien
präsidieren sollten. Damit war der letzte Rest der demokratischen
Institutionen beseitigt und der alte vorreformatorische Rechtszustand
wieder hergestellt, Juni 1607.
Die allgemeine Bestürzung im presbyterianischen Lager sich
zu Nutze machend und entschlossen das Eisen zu schmieden, wenn
es warm ist, verordnete Jakob, dass die Provinzialsynoden am
18. August zusammentreten und die Abgeordneten für die General¬
versammlung im Holyroodhouse wählen sollten. Auch auf diesen
Synoden sollten die Bischöfe als ständige Moderatoren fungieren,
d. h. die Wahlen nach ihrem Gutdünken lenken. Diese Zumuthung
war selbst vielen der Gemässigten zu stark, sie unterstützten die
Forderung ihrer Kollegen, dass die Akten der Konvention von
Linlithgow vorgelegt würden, auf die sich der Kommissar berief.
Drohungen und Einschüchterungen verfingen nicht; um den allge¬
meinen Sturm zu beschwören, musste man die Dokumente in ihrem
Wortlaute mitteilen (Mitte August).
Das Schwanken und die Nachgiebigkeit des Rathes hatte die
Folge, dass die Bewegung, welche so grosse Dimensionen anzu¬
nehmen drohte, ganz allmählig wieder einschlief. Der Klerus selbst
* war nicht einig, viele wollten es mit der Regierung, welche die
Pfarrgehälter aufgebessert hatte, nicht verderben, andere zogen die
Regierung durch Bischöfe dem gewaltsamen Vorgehen und der
Intoleranz der Generalversammlung vor, keiner wollte sich an die
Spitze einer Bewegung stellen- und ein Märtyrer für die Freiheit der
presbyterianischen Kirche werden. Das gemeine Volk entwickelte
weit grösseren Eifer als die Mehrzahl des Klerus, welcher den Be¬
strebungen von Eiferern wie Henderson, Cunningham einen passiven
Widerstand entgegensetzte (cf. Register of Privy Council VIII, p. LXVII;
S. 349—51, 385, 441). Der Adel, die vermögliche Mittelklasse in
386
Zimmer mann
den Städten stand auf der Seite der Gemässigten und der Regierung,
welche infolge der engeien Verbindung mit England die materielle
Lage der Landes gehoben hatte. Dank den zahlreichen englisch
gesinnten Schotten und dem Einfluss der englischen Regierung war
die katholische Kirche in Schottland unterdrückt und presbyterianische
Verfassung eingeführt worden, 1560.
ln dieser Zeit des Konfliktes trat das englische Wort »churcli«
an die Stelle des schottischen «Kirk«, im Gefolge des Wortes »church«
kamen auch englische Ideen, englische Konstitutionen. Gleich dem
König hatten viele unter dem Klerus und Adel ihren nationalen
Charakter verleugnet und waren Engländer geworden. Der Presby¬
terianismus musste es gleich andern Staatskirchen büssen, dass er
sich zu sehr auf den Staat gestützt und den Kampf gegen die Katho¬
liken mit fleischlichen Waffen geführt hatte. Da der Staat seine
Gunst der Episkopalkirche zuwandte, sank die presbyterianische in
sich zusammen. Masson in der Einleitung zum achten Band, Re¬
gister VIII, p. XXI vergleicht die presbyterianische Kirche von 1607
einem Fruchtfeld, über das die schwere Walze hinweggegangen, die
Köpfe sind abgeschlagen, was noch stehen bleibt wird tief in den
Boden gedrückt." Der Boden für die neue Pflanzung war vorbe¬
reitet, der leeren Form war ein Inhalt gegeben, die Bischöfe, die
früher magni nominis umbra gewesen, waren jetzt die vornehmsten
Lehrer, Richter in Glaubenssachen, und sassen im Geheimen Rath
und im Parlament. Der äussere Glanz, mit dem der König seine
Bischöfe umgab, war ein Symbol der ihnen verliehenen Macht. Der
König hatte im Kampf mit den Presbyterianern vieles erreicht, war
aber noch weit entfernt von dem Ziel das er sich gesteckt hatte —
der Aufrichtung einer Episkopalkirche nach englischem Muster. Es
galt jetzt vor allem die presbyterianischen Autoritäten zur Entsagung
und Abdankung zu vermögen, die Anerkennung der Amtsgewalt der
Bischöfe durchzusetzen.
Am 28. Juli 1608 kam endlich eine Generalversammlung zu
stände. Um Stimmung für die Regierung zu machen, wurden lange
Berathungen über die Mittel und Wege gehalten, wie man der Aus¬
breitung des Katholizismus steuere (cf. Register VIII, p. XXVI), die
wirklich brennende Frage wurde bei Seite geschoben und einem
Körnitz übergeben. Dieses sollte das Verhältniss der Prediger zu
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland.
387
den Bischöfen regeln, die Rechte der Presbyterien und Provinzial¬
synoden bestimmen. Das Körnitz bestand natürlich aus Kreaturen
des Königs. Der eigentliche Leiter der Generalversammlung von
Linlithgow war nicht der Präsident, sondern der königliche Kom¬
missar, Graf Dunbar, der durch Versprechungen und schöne Worte,
durch englisches Geld, das unter den Klerus verteilt wurde (1. c.
p. XXVII), die Stimmführer des Klerus für die königlichen Pläne
gewann. Selbst Jakob gab diesmal seiner Befriedigung Ausdruck in
einem Briefe vom 2. Oktober 1608 (1. c. 172—173), verfehlte aber
nicht, weitere Angriffe gegen das dem Untergang geweihte presby-
terianische System vorzubereiten.
Vom 8.—11. Juni 1610 tagte in Glasgow eine aus 138 Pre¬
digern und 34 Laien zusammengesetzte Versammlung, die fast alles,
was der königliche Kommissar verlangte, gut hiess. Die Hauptbe¬
stimmungen lassen sich also zusammenfassen:
1. Anerkennung der vom König geltend gemachten Prärogative.
Verurteilung des Protestes der Prediger in Aberdeen.
2. Verwandlung der halbjährigen Provinzial- in Diözesansynoden.
3. Bestätigung und Lösung von Exkommunikation ist ein Vor¬
recht der Bischöfe.
4. Die Ernennung zu vakanten Pfründen, die Prüfung der Be¬
werber um Pfarreien kommt dem Bischof zu.
5. Der Bischof präsidiert dem Gericht' betreffs Absetzung von
Klerikern.
6. Alle Pfarrer leisten den Treueid und anerkennen den König
als einziges geistliches Oberhaupt
7. Die Visitation der Diözesen durch den Bischof wird einge¬
schärft.
Die Verpflichtung der Bischöfe, den Rath fler Presbyterien ein¬
zuholen, und einige andere Beschränkungen hatten wenig zu bedeuten
und konnten leicht umgangen werden. Auch in Glasgow wurden etwa
£ 5000 unter dem Klerus verteilt (Register VIII, p. XXVII; S. 475).
In der von der Regierung veröffentlichten Akte wurde die Wieder¬
eröffnung der Debatte über die bereits entgültig gelösten Fragen
verpönt und eine demütige Unterwerfung unter die Beschlüsse der
Versammlung allen zur Pflicht gemacht Wer dem zuwiderhandelte,
388
Zimtnermaml
sollte seines Amtes entsetzt werden. Am 19. Juni bestätigte der
König die gefassten Resolutionen und wünschte den Predigern, dem
Adel und Volk zu ihrer grossen Eintracht und Gleichförmigkeit
in religiösen Dingen Glück.
Von dem Grundsatz geleitet, ein Dienst ist des andern werth,
opferte er jetzt die katholischen Edelleute, die Grafen Huntly, Errol,
Angus und den Ex-Abt Gilbert Brown, dem Fanatismus der Prediger,
welche deren Bestrafung und Einziehung ihrer Güter längst gefordert
hatten. Angus wurde nach Frankreich verbannt, der Tod erlöste
Brown von weiteren Plackereien. Huntly und Errol wurden ge¬
fangen gehalten. Die Presbyterianer waren ebenso wenig geneigt,
abweichende Meinungen zu dulden wie Jakob.
Hätte es Jakob bei den erwähnten Aenderungen bewenden
lassen, dann wäre die Ausrottung des schottischen Presbyterianismus nur
eine Frage der Zeit gewesen; aber durch sein Streben nach Uni¬
formität irre geführt, forderte er das schottische Nationalgefühl heraus
und verschaffte späterhin seinen Gegnern eine Popularität, die ihnen
einen sichern Rückhalt bot. Der Erzbischof Spottiswoode, die
Bischöfe Hamilton und Law wurden nach London berufen, um die
Weihen durch englische Bischöfe zu erlangen, sie selbst sollten nach
ihrer Rückkehr nach Schottland die übrigen Bischöfe weihen. Hatte
schon die Verwerfung der presbyterianischen .Weihen durch den
König böses Blut gemacht, so sollten die Ereignisse von 1617 die
Gemüther noch mehr erbittern. Ueber den Zeitraum von 1612-17
ist nur wenig zu berichten. Nach englischem Muster wurden zwei
oberste Gerichtshöfe in Schottland errichtet 1613, die jedoch 1615
in einen Gerichtshof vereinigt wurden. Die Erzbischöfe waren, die
Präsidenten und übten eine so weitgehende Amtsgewalt aus, dass
der Geheime Rath ganz in den Schatten gestellt wurde. Die
Bischöfe Schottlands gingen nicht so weit wie die Englands, Spottis¬
woode war ein gemässigter Mann und liess sich nur den Katholiken
gegenüber zu extremen Massregeln hinreissen, war aber doch zu
sehr Parteimann, als dass er seine Machtbefugnisse, welche die eines
spanischen Grossinquisitors weit überstiegen, nicht gehandhabt hätte.
Die Presbyterianer schienen vollständig eingeschüchtert und
gelähmt; aber das Feuer glomm unter der Asche fort, die Gleich¬
gültigkeit, mit der man alles über sich ergehen liess, und ein ge-
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 389
wisser schlecht verhehlter Trotz hätten zur Vorsicht mahnen müssen.
Die Verbreitung von wertlosen Schriften, die voll des Lobes des
Königtums von Gottes Gnaden waren, welche englische von der
Regierung unterstützte Buchhändler den Predigern behufs Verbreitung
unter ihren Gemeinden aufdrängten, Hess manche die Knechtschaft,
die sie erdulden mussten, bitter empfinden.
Der längst angekündigte Besuch Schottlands durch den König
1617 war wenig geeignet, die Unzufriedenheit mit der kirchlichen
Politik zu beschwichtigen. Es war eine schlimme Vorbedeutung für
die Kalvinisten, dass schon lange vor der Abreise des Königs von
England englische Maler, Musiker und andere Künstler in Edin¬
burgh erschienen, welche die Kapelle von Holyrood ausschmücken
sollten, dass hölzerne Statuen der 12 Apostel ausgepackt wurden,
dass es hiess, anglikanische Bischöfe und Dr. Laud würden den
König begleiten. Die Befürchtungen des Klerus erfüllten sich.
Jakob Hess den Gottesdienst nach anglikanischem Ritus feiern und
zwang den Geheimen Rath und den Adel, in Holyrood zu er¬
scheinen und das Abendmal kniend zu empfangen (cf. Register XI
p. XLVII, S. 147). Dr. Laud und der Dechant von St. Paul gaben
den schottischen Geistlichen liturgischen Unterricht.
Diesem Vorspiel folgte die Einbringung von 63 Gesetzesvor¬
schlägen, welche von einem Parlamentsausschuss (Lords of the Articles)
ausgearbeitet worden waren. Die erste Bill lautete: »Jede mit dem
Beirath der Bischöfe erlassene königliche Verordnung betreffs kirch¬
licher Angelegenheit besitzt Rechtskraft und ist als geistliches Gesetz
zu betrachten." Die weltlichen Räthe billigten den Vorschlag, die
Bischöfe machten auf das Ungesetzliche einer solchen Verordnung
aufmerksam und beantragten die Hinzufügung einer Klausel. Man
schaltete nach Bischöfen die Worte »mit der Zustimmung einer ge¬
nügenden Anzahl von Predigern“ ein. Aber auch diese Klausel be¬
friedigte nicht. Trotz des Widerspruches von Spottiswoode ver¬
sammelten sich 55 Geistliche und votierten eine von ihnen Unter¬
zeichnete Adresse an den König, in der sie nach altem Recht die
Bestätigung durch die Bischöfe und Generalversammlungen forder¬
ten. Hevat, der mit der Adresse betraut war, fand Spottiswoode im
Vorzimmer, dieser wollte Hevat die Adresse entreissen; es kam zu
einer Balgerei. Da trat plötzlich der König ins Vorzimmer, er-
390
Zimmermann
kündigte sich nach der Ursache des Lärmes und nahm die Adresse
aus der Hand des knienden Bittstellers entgegen. Dieser ent¬
schuldigte sich, dass er sich eines für den König so unangenehmen
Auftrages zu entledigen habe; der König durchflog das Schriftstück,
stellte einige Fragen und entliess den Bittsteller. Darnach wurde
dem Lord Clerk of the Register bedeutet, die erste Bestimmung
wegzulassen. Die übrigen erregten keinen Anstoss und wurden
vom Parlament angenommen.
Der oberste geistliche Gerichtshof »Court of High Commission«
Hess 7 aus den 55 Unterzeichnern der Adresse vorladen; vier unter¬
warfen sich, drei blieben fest, wurden abgesetzt und vorläufig ge¬
fangen gehalten. Eine Konferenz zu St Andrews sollte die strittigen
Fragen erledigen. Spottiswoode präsidierte, der König griff persön¬
lich in die Verhandlungen ein und hob hervor, dass ihm kraft
seiner Prärogative die letzte Entscheidung in Glaubenssachen zu¬
komme. Im Anschluss an die zu Aberdeen 1616 gefassten Reso¬
lutionen wünsche er folgende Gebräuche in Schottland einzuführen:
1. Knien beim Empfang der Kommunion.
2. Privatkommunion in Nothfällen und für die Kranken.
3. Privattaufe aus denselben Gründen.
4. Feier der grossen Feste des Kirchenjahres, Weihnachten, Christi
Himmelfahrt, Ostern, Pfingsten.
5. Konfirmation durch die Bischöfe.
Er habe die Versammlung berufen, um ihre Ansicht über
diese Punkte zu erfahren. Nach dieser Rede warfen sich die Ver¬
sammelten auf ihre Knie und baten um die Erlaubnis, sich über
eine so wichtige Angelegenheit berathen zu dürfen. Nach zwei
Stunden kehrten sie wieder mit der Erklärung, nur eine General¬
versammlung könne diese Frage entscheiden. Jakob machte gute
Miene zum bösen Spiel und versprach, dieselbe für den Nov. 1617
nach St. Andrews zu berufen. Am 25. Nov. trafen die Bischöfe und
Prediger in St. Andrews ein, sie waren weit weniger zahlreich und
entgegenkommend, als man erwartet hatte und erklärten nicht nach¬
geben zu können bis sie weitere Erleuchtung von Gott erhalten
hätten. Um jedoch ihren guten Willen zu zeigen, wollten sie die
Privatkommunion unter folgenden Bedingungen erlauben: »Der Kranke
muss mehr als ein Jahr bettlägerig gewesen sein, über den baldigen
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland.
391
Tod darf kein Zweifel bestehen, es müssen Zeugen, welche gleich¬
falls die Kommunion empfangen, zugegen sein.« Dabei wurde auf¬
merksam gemacht, dass die Kommunionbänke behufs Erleichterung
des Reichens der Kommunion praktischer eingerichtet werden müssten.
Jakob Hess sich die Gelegenheit, seine Gegner lächerlich zu machen,
nicht entgehen und liess die angeregten Fragen vorläufig ruhen.
Die Generalversammlung von Perth 25 — 27. Aug. 1618 war
weit gefügiger und gab in allen fünf Punkten nach; nur 47 Mit¬
glieder protestierten. Der König bestätigte die Beschlüsse und ver¬
hängte schwere Strafen über alle, welche an den oben genannten
Festtagen knechtliche Arbeiten verrichteten. Das gemeine Volk
zeigte sich weit widerspenstiger und hartnäckiger als die Geistlichen
und wollte von den vier Festtagen, Weihnachten, Himmelfahrt, Oster¬
und Pfingstmontag und vom Knien bei der Kommunion nichts
wissen. Jakob war gegen die Presbyterianer vollkommen im Recht,
häite aber klug daran gethan die fünf Punkte nicht zu sehr zu be¬
tonen. Eben weil er so viel trotz des Widerspruches der presby-
terianischen Bevölkerung durchgesetzt hatte, wurde er zu zuversicht¬
lich und siegesgewiss; aber sein Takt und seine natürliche Schlau¬
heit Hessen ihn nie im Stich, er verstand es zeitig einzulenken und
die Gegner durch Nachgiebigkeit zu entwaffnen. Vom Juli 1622
bis März 1624 ruhte der Streit. Es ist höchst wahrscheinlich, dass
wenn Jakob längeres Leben bescheert worden wäre, eine religiöse
Einigung zwischen England und Schottland zu Stande gekommen
wäre. Schon im Jahre 1607 hatte Jakob sich über Schottland also
geäussert: »Hier sitze ich und regiere mit meiner Feder. Ich
schreibe und mein Befehl wird ausgeführt. Durch einen Sekretär
des Staatsrathes regiere ich Schottland, andere haben dasselbe nicht
einmal durch das Schwert vermocht." Bis zu seinem Tod, bemerkt
Masson, hielt Jakob sein Ziel unverrückbar im Auge, bis zum letzten
Athemzug verfolgte er die presbyterianische Kirche.“ Man hat be¬
hauptet, dass er umsonst gearbeitet habe, dass der Presbyterianismus
aus dem Kampfe siegreich hervorgegangen sei. Das ist kaum richtig.
Die Reaktion verlieh dem schottischen Presbyterianismus unter Karl I.
zeitweilig den Sieg. Schon Crom well und noch mehr Karl II. machten
sich den Presbyterianismus dienstbar. Es ist Jakob I. der zuerst
Bresche geschossen hat in das vom Presbyterianismus aufgeführte
392
Zimmerniann
Gebäude, derselbe erholte sich nie wieder von den Niederlagen, die
er unter dem ersten König Englands aus dem Hause Stuart erlitten
hatte. Der schottische Presbyterianer sieht in Jakob einen Tyrannen
und einen Verfolger, der Episkopale den Gründer und Wohlthäter
seiner Kirche, der Katholik aber einen Politiker, der, je nachdem es
ihm Vortheil bringt, die Katholiken verfolgt oder in Ruhe lässt
Ueber das Verhältnis Jakobs zu den englischen Katholiken,
die irischen lassen wir ausser Acht, ist soviel geschrieben worden,
namentlich von Gardiner und Gerard „What was the Gunpowder Plot“
und in zahlreichen im „Month" veröffentlichten Artikeln, ferner von
R. Brown in der Einleitung zu Calendars of State Papers Venice
V. XI, dass wir uns auf die Hervorhebung einiger weniger beach¬
teten Gesichtspunkte beschränken können. Es gilt vor allem den
Charakter und die Tendenzen Jakobs kennen zu lernen und zu
zeigen, weswegen er die Katholiken in England heftiger und grau¬
samer verfolgte als in Schottland oder Irland. Glücklicherweise gibt
uns die Korrespondenz des Schottenkönigs mit Cecil, dem späteren
Grafen Salisbury hierüber Aufschluss. „Ich bin, so schrieb er 1602,
sehr erstaunt darüber, dass die Jesuiten und Priester es wagen, nicht
bloss nach England zu kommen und daselbst zu bleiben, sondern
auch ganz zuversichtlich ihre kirchlichen Funktionen in allen Teilen
der Insel ausüben, ohne Kontrolle oder Strafe fürchten zu müssen.“
Darnach beklagt er, dass die gegen die Katholiken gerichteten Straf¬
gesetze ein toter Buchstabe bleiben und dass die Katholiken sich
offen rühmen, Keiner könne ohne ihre Mitwirkung den englischen
Thron besteigen. Sir Robert Cecils Antwort gibt ihm den Anlass
sich deutlicher auszusprechen: „Ich habe, so schreibt er, von jeher
die Extreme gehasst und die goldene Mitte einzuhalten gesucht
Mein Gewissen erlaubt mir nicht, irgend eines Menschen Blut wegen
Meinungsverschiedenheit in religiösen Dingen zu vergiessen; gleich¬
wohl würde es mir sehr leid thun, wenn die Katholiken sich so
sehr vermehrten, dass sie im Stande wären, ihre alten Praktiken
gegen die Regierung zu erneuern. Wegen ihrer falschen Glaubens¬
lehre werde ich sie nie zur Strafe ziehen, wohl aber der Rebellion
wegen. Um die Zunahme der Katholiken zu verhindern, verlange
ich die Ausführung der Strafgesetze. So wenig ich ihre Köpfe von
ihren Leibern zu trennen wünsche, so gerne sähe ich es, wenn ihre
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 393
Köpfe und Leiber von dieser Insel entfernt und sicher über den
Kanal gebracht wären, wo sie in Betrachtung ihrer eingebildeten
Götter schwelgen mögen. Was den Unterschied zwischen Jesuiten
und Weltpriestem betrifft, so leugne ich nicht, dass die Jesuiten
giftige Wespen und aufrührerische Feuerbrände und deshalb uner¬
träglicher sind, als die, welche ihre Loyalität zur Schau tragen,
gleichwohl verdienen die anfangs so bestechenden Beteuerungen der
Letzteren gerade sowenig Glauben wie die Versprechungen von
Frauen und Unmündigen, denn ihre Gewissen werden ja noth-
wendig regiert und bestürmt von ihrem römischen Gott, der nach
Willkühr alles gestalten und verbieten kann« (Correspondence of
King James with R. Cecil p. 31. 33. 36, bei Gardiner G. p. 145-147).
Wir haben Grund zur Annahme, dass Jakob seine Gesinnung
nie geändert, dass er nie wie Heinrich IV. je tolerant geworden
oder besonderes Wohlwollen gegen seine katholischen oder pres-
byterianischen Unterthanen gehegt hätte. Er war bereit geduldig zu
warten, ihnen Bedenkzeit zu geben, aber zum Vorgehen gegen die¬
selben entschlossen, wenn sie nicht in die anglikanische Kirche ein¬
träten, ihn, den König, nicht als geistliches Oberhaupt betrachteten.
Um ohne Widerstand den englischen Thron besteigen zu können,
hatte er sich den Puritanern und Katholiken gegenüber zu Ver¬
sprechen herbeigelassen, die er, sobald sich ihm eine günstige Ge¬
legenheit hierzu bot, zu brechen entschlossen war. Zeitgenossen
und selbst moderne Geschichtschreiber Hessen sich durch die Be¬
teuerungen Jakobs täuschen, obgleich die Thaten seine Worte Lügen
strafen. Es musste ihm viel daran liegen, den Vorwurf der Undank¬
barkeit und des Wortbruches zurückzuweisen, Katholiken und Puri¬
taner als illoyale Unterthanen, als Verschwörer, seine Verfolgung
derselben als Nothwehr darzustellen. Die Ziele, die Mittel und Wege
Jakobs waren die gleichen in Schottland und England, Achtung des
historischen Rechtes, Treue in Erfüllung seiner Verpflichtungen
dürfen wir bei ihm nicht suchen, jedes Mittel, das zur Ausdehnung
und Steigerung seiner königlichen Rechte führte, war ihm will¬
kommen, jeden modus vivendi verabscheute er.
In des Königs Charakter findet sich eine seltsame Mischung
von Besonnenheit, planbewusstem Streben und einer sich über¬
stürzenden Hast, welche nicht selten die Wirkungen seiner tiefge-
Rom. Quart -Schrift 1902.
26
394
Zimmennann
legten Pläne vereitelt Wir sehen dies ganz klar in seinem Be¬
nehmen gegen die Katholiken und Puritaner. Gewalttätigkeit, Ver¬
folgungen, Plackereien aller Art hatten nicht zum Ziele geführt,
darum hatte Jakob dieselben durch den Köder hoher Aemter und
Ehrenstellen anzulocken gesucht. Da der Erfolg den Erwartungen
nicht entsprach, hatte er die Strafgesetze erneuert und die Straf¬
gelder wegen Abwesenheit vom sonntäglichen Gottesdienst ein¬
treiben lassen, ohne sich an die Klagen der Katholiken zu kehren.
Seitdem er Frieden mit Spanien geschlossen, brauchte er eine Er¬
hebung der Katholiken nicht zu fürchten, die zwar noch immer
an Zahl weit bedeutender waren als die Puritaner oder Anglikaner,
aber infolge ihrer Uneinigkeit sich zu einem einträchtigen Zu¬
sammenwirken nicht entschlossen konnten. Eine Erhebung der¬
selben konnte ihm sogar nur willkommen sein, denn sie konnte
zur Rechtfertigung seiner Gewaltmassregeln gegenüber den Katho¬
liken Englands und den katholischen Mächten — Frankreich und
Spanien dienen.
Jakob hatte wohl nicht nöthig, gleich Walsingham ein Kom¬
plott zu organisieren und die politisch Unzufriedenen durch seine
Agenten aufzustacheln, denn es fanden sich unter den Katholiken
zahlreiche Abenteurer, grundsatzlose Menschen, die in den Ver¬
schwörungen der letzten Jahre Elisabeths eine Rolle gespielt hatten,
wenn dabei etwas zu gewinnen war. Gerard hat in seinem Buche
»What was the Gunpowder Plot" die Urteile der Zeitgenossen über
diese Männer zusammengetragen, und den nach unserer Ansicht voll¬
gültig Beweis geführt, dass Catesby und Genossen schlechte Katho¬
liken waren und durchaus nicht als Vertreter des Katholizismus be¬
trachtet werden dürfen. Dagegen hat Gardiner den Verschworenen
die höchsten Lobsprüche erteilt, wenn er sagt:
»Man kann nicht umhin sich zu freuen, dass so viele unter
den Verschwörern dem Schaffott entgangen sind. So abscheulich
auch ihr Unternehmen, so gross ihre moralische Verkehrtheit war,
die in ihren Köpfen einen solchen Plan reifen Hess, so findet sich
bei ihnen keine Spur (!) von Gemeinheit und Selbstsucht Sie
hatten ihr Leben kühn in die Schanze geschlagen für das, was nach
ihrer ehrlichen Ueberzeugung die Sache Gottes und des Vaterlandes
war. Nur Leute, welche über die Vorstellung eines gewöhnlichen
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 395
Verbrechens erhaben waren, konnten sich zu einer ähnlichen That
erheben. Sie waren frei von Ehrgeiz, in allen Reden und Aeusserungen
der Verschwörer lässt sicht auch nicht ein Wort, das selbstsüchtige
Absichten verriethe, ausfindig machen. Sie wären nach Abstellung
ihrer Beschwerden bereit gewesen in die Verborgenheit zurückzu-
kehren“ (History of England I. 26). Bei keinem der Zeitgenossen
ausser Eudaemon Johannes Apologia (bei Reusch Die Selbstbio¬
graphie des Kard. Bellarmin, S. 204) findet sich eine Entschuldigung
der Verschwörer. »Es ist ganz sicher, sagt Letzterer, dass die Ver¬
schwörer, welche gewissenhafte Männer waren und die Sache lang
überlegt und alle Gründe erforscht hatten, durch welche sie sich
überzeugen konnten, dass ihr Plan keineswegs mit den göttlichen
Geboten in Widerspruch stehe.“ Reusch nennt diesen Versuch,
Catesby und Genossen von subjektiver Schuld freizusprechen, mit
Recht unrichtig. Jakob selbst kommt bei jedem Anlass darauf
zurück, die Abscheulichkeit der Verschwörung darzuthun. »Mord¬
anschläge gegen Könige und hochangestellte Personen, so äussert
er sich, sind auch sonst vorgekommen, aber Komplotte, welche die
Ausrottung einer ganzen königlichen Familie, die Tötung der Parla¬
mentsmitglieder und der in diesem Quartiere lebenden Leute be¬
zweckten, sind unerhört.« Wir haben Grund zur Annahme, dass
Adel und Volk die Gesinnung des Königs teilten und ein Ver¬
brechen, das zwischen Schuldigen und Unschuldigen keinen Unter¬
schied machte, für so ungeheuerlich und unmenschlich hielt, dass
infolge dessen der Katholizismus den schwersten moralischen Schlag
erhielt
Haben Catesby und Genossen wirklich einen solchen Plan
auszuführen beschlossen; haben sie andere, besonders Geistliche in
denselben eingeweiht, oder ist er ihnen von den Spionen und
Agenten der Regierung fälschlich zugeschrieben worden? Wir
glauben das Letztere annehmen zu müssen. Einmal, weil wir die Ver¬
schwörer eines solchen Verbrechens nicht fähig halten, dann, weil
die tradionelle Darstellung, welche die Regierung in Umlauf setzte,
mit beglaubigten Thatsachen sich nicht vereinbaren lässt. Es war
dem geistreichen und gründlichen Forscher John Gerard Vorbehalten,
in die traditionelle Darstellung Bresche zu schiessen und in dem
Buche (What was the Gunpowder Plot. London 1897) nachzuweisen,
396
Zimmermann
dass manche der Zeugenverhöre und anderer Dokumente, z. B. der
Brief Winters, offenbare Fälschungen sind, die von einem modernen
Gerichtshöfe einfachhin zurückgewiesen würden, dass das Legen der
Mine unmöglich, dass die Minierarbeiten nothwendig entdeckt
werden mussten. Er fasst die Ergebnisse seiner Forschungen in
folgende Sätze zusammen:
1. »Das uns zugängliche Beweismaterial scheint hauptsächlich
zwei Punkte festzustellen. Die wahre Geschichte der Pulver¬
verschwörung ist unbekannt, die Darstellung, die heutzutage
kursiert, ist sicher falsch.
2. Die Annahme, die Regierung hätte nicht um die Pulverver¬
schwörung gewusst und zwar lange bevor sie die Entdeckung
bekannt machte, ist unmöglich.
3. Es ist kaum glaubwürdig, dass die Handlungen der Ver¬
schwörer wahrheitsgetreu überliefert worden sind.
4. Unfraglich hat die Regierung eine unrichtige Darstellung der
Verschwörung veröffentlicht, das Beweismaterial gefälscht;
gerade die Punkte, auf welche sie das grösste Gewicht legt,
erregen die grössten Zweifel.
5. Wichtige Gründe berechtigen uns zum Schluss, dass diese
ganze Angelegenheit für einen bestimmten Zweck mit grossem
Geschick in Szene gesetzt worden ist und dass die Anstifter
des Komplottes aus demselben den grössten Vorteil gezogen
haben.«
Der Vorwurf Gardiners, dass diese Kritik eine rein negative
sei, dass Gerard eine Hypothese aufstellen müsse, welche die von
der Regierung in Umlauf gebrachte Erzählung erkläre, scheint un¬
berechtigt. Den Spionen und Ministern, welche das Komplott ent¬
weder selbst ausgeheckt oder aufgebauscht haben, ist es ergangen
wie allen Betrügern, sie haben sich Blossen gegeben, die von ihnen
gesammelten Zeugnisse stimmen nicht miteinander überein; die
späteren Zusätze, durch welche man die Widersprüche verschleiern
wollte, haben die Schwierigkeiten nur noch vergrössert.
Wir müssen betreffs der Einzelheiten auf Gerard und Gardiner
»What Gunpowder Plot Was 1897 und die Erwiderung Gerards im
Month hinweisen, ferner auf Laugthons Artikel in Edinburgh Review,
und betonen, dass Gardiner durchaus nicht bewiesen hat, dass das
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 397
Legen der Miene, die unterirdischen Arbeiten möglich gewesen,
ohne die Aufmerksamkeit der Nachbarschaft zu erregen.
Catesby und Genossen hatten sich an früheren Erhebungen
gegen die Regierung beteiligt, galten als politisch Unzufriedene und
standen infolge des sehr ausgebildeten Spioniersystems unter poli¬
zeilicher Ueberwachung. Ihr Aufenthalt in London konnte unmög¬
lich unbekannt bleiben. Entweder hatten Polizei und Spione den
Auftrag, die Verschwörer gewähren zu lassen, oder der Plan, das
Parlamentshaus in die Luft zu sprengen, ist ein Mährchen. Wir
nehmen das Letztere an, denn so thöricht und verblendet konnten
die Verschwörer nicht sein, dass sie durch eine so furchtbare That
sich zum Gegenstand des allgemeinen Abscheus machten. Warum
sollten sie, nachdem Fawkes bereits festgenommen, somit die Ver¬
schwörung verrathen war, London verlassen und eine Erhebung ver¬
sucht haben? Warum, so fragen wir, hat die Regierung, welche fn
die Verschwörung durch den geheimnisvollen Brief Treshams an
Lord Monteagle schon zwölf Tage vor Eröffnung des Parlamentes
eingeweiht war, die Rebellen nicht sogleich aufgehoben und vor
ein Gericht gestellt? Es ist sehr verdächtig, dass die von der
Regierung in Umlauf gebrachten Berichte voll der Widersprüche sind,
dass man Anklagen gegen einheimische Adelige, gegen Priester,
gegen Engländer die im Auslande weilten, gegen Gesandte fremder
Mächte erhob, die man nicht aufrecht zu halten wagte, dass man
Garnet hinrichten Hess, obgleich die Verschworenen ihn von aller
Mitschuld freigesprochen, dass man einige, wie Percy gar nicht ver¬
hörte. Aus dem Briefe Monteagles konnte nur der die Existenz der
Pulververschwörung erschliessen, der den Plan aus einer anderen
Quelle kannte. Prüfen wir den Bericht des venetianischen Gesandten.
Nach dem einen (Calendar Venice X 316—7) machte der
König zu den geheimnissvollen Worten des Briefes: »Sobald Sie den
Brief verbrannt haben, ist die Gefahr vorüber' folgende Bemerkung:
Wie kann die Gefahr nach der Verbrennung des Briefes vorüber
sein, wenn sie im Parlament zu erwarten ist. Der Briefsteller will
offenbar auf die Natur der Gefahr anspielen und sagen: Die Gefahr
wird so lange Zeit dauern, als zur Verbrennung des Papieres noth-
wendig ist. Darnach lachte der König über seinen barocken Einfall,
zugleich empfand er lebhafte Scham, dass er von seinen Neben-
39d
Zimtnerniann
menschen so übel denken sollte. Nach einem andern Bericht vom
16. Nov. 1605 (1. c. 290) war der König beim Lesen obiger Worte
ganz bestürzt und sagte: «Mein Vater kam durch eine Explosion
um, der Schlag, der uns treffen soll, ist plötzlich, man muss den
Keller des Parlamentsgebäudes untersuchen.“ Ein Kammerherr
wurde sofort mit drei Leuten abgeschickt, stellte in der Nachbar¬
schaft und in dem Keller selbst sorgfältige Untersuchungen an,
fand aber nichts Verdächtiges; sondern nur Reisbündel, Fässer
und Kohlen. Der König befahl dem Kammerherrn zurückzugehen,
die Reisbündel und Kohlen zu entfernen und zuzusehen, was
darunter liege. Jetzt erst entdeckte man Pulverfässer und stiess mit
Fawkes zusammen, der eben den Keller verlassen wollte. Wie
kommt es, so fragen wir, dass die Verschworenen den Keller so
schlecht bewachten, dass der Kammerherr denselben zweimal be¬
treten konnte, ohne Verdacht zu erregen. Dies bestätigt Gerards
Annahme, das der Keller ein öffentlicher Durchgang und für das
Legen einer Mine ganz ungeeignet war. Der König musste aus
anderer Quelle von dem Treiben der Verschworenen Kunde er¬
halten haben, überdies ist es nicht ausgeschlossen, dass einer der
Spione oder Agenten der Regierung die Pulverfässer nach dem
Keller schaffen Hess.
Warum sollte Jakob, der die presbyterianischen Prediger ohne
jeglichen Grund des Hochverrathes beschuldigen und verurteilen
liess, die Verschwörer rücksichtsvoller behandelt haben, wenn er
sich einredete, dass Catesby und Genossen nur vorgeschobene
Posten seien, dass der katholische Adel und die Jesuiten die Hand
im Spiele hätten. Schüsse ins Blaue haben nicht selten getroffen
und gerade die englische Regierung unter Elisabeth hatte keine Be¬
denken getragen, durch die Folter Bekenntnisse zu erzwingen, oder
Geständnisse der Gefolterten zu fälschen. So ist, um ein Beispiel an¬
zuführen, der lange Brief Winters aus inneren und äusseren Gründen,
wie Gerard nachgewiessen hat, als Fälschung zu bezeichnen. Dass
Fawkes schon im ersten Verhör bekannt haben soll: Mylords, ich
kann und will nicht mehr sagen, als. was ich bereits erklärt habe.
Ich war entschlossen dem Willen Gottes zu gehorchen, der den
König und seine Minister für die gegen die Katholiken organisierte
Verfolgung schwer bestrafen will, scheint uns durchaus unwahr-
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 399
scheinlich (1. c. 217). Wenn die Aussage des dem Tod entgegen¬
gehenden Catesby Glauben verdient, dann fällt die traditionelle Er¬
zählung von der Verschwörung zusammen: »Ich weiss, sagte er, ihr
habt es vor allem auf Percy abgesehen, ihr betrachtet ihn als Führer,
aber ihr müsst wissen, dass er erst jüngst sich uns angeschlossen
hat, und dass ich grosse Schwierigkeit gehabt habe, ihn zu diesen
Schritt zu überreden" (cf. Calendar Venice X, XXXIX, S. 295). Percy
erfreute sich, wie wir durch den venetianischen Gesandten erfahren,
der besondern Gunst des Königs, das Zeugnis Catesbys ist dem¬
nach glaubhaft. Jakob wünschte vor allem, so berichtet der vene-
tianische Gesandte, Percy am Leben zu erhalten, um ihm das Ge¬
heimnis der Verschwörung zu entlocken, hat ihn aber, obgleich er
erst zwei Tage nach seiner Verwundung starb, nicht verhören lassen.
Die Erzählung von der Verwundung Winters und Percys, vom Tode
Catesbys ist offenbar zugestutzt und sollte beweisen, dass die Uebel-
thäter ihre schwere Schuld bereuten, zugleich den Mythus von der
Pulververschwörung bestätigen. Die Fälscher hatten natürlich keine
Ahnung, dass ein späterer Geschichtsforscher (Gardiner) durch diesen
Vorfall den Edelmuth und die Uneigennützigkeit der Verschwörer
beweisen würde.
Der König hatte im Parlament ausdrücklich erklärt, dass unter
seinen katholischen Unterthanen sich sehr viele loyale, ihm treu er¬
gebene Männer befänden, dass die Verschwörer unter der Maske
der Religion ihre selbstsüchtigen Zwecke verfolgt hätten, das hinderte
ihn aber keinesweges, den Jesuiten Henry Gamet entgegen dem
Zeugnis der Verschwörer, die ihn von aller Mitschuld frei¬
sprachen, hinzurichten, 3. Mai 1606, und das Buch Actio in Henri-
cum Garnetum Societatis Jesuiticae in Anglia Superiorem, London
1607 ausgehen zu lassen. Er selbst schrieb eine Geschichte der
Verschwörung, aber nicht in seinem Namen »Coniuratio sulphurea
quibus ea rationibus et authoribus coeperit, maturuerit, apparuerit
una cum reorum examine, London 1619 und war empört, wenn
sich einer erkühnte, die traditionelle Darstellung zu bestreiten. Die
fremden Mächte, die Könige von Frankreich und Spanien, der Papst,
betheuerten ihre Abscheu gegen die That; Letzterer erbot sich, alle
die, welche an der Verschwörung teilgenommen streng zu bestrafen,
die englischen Katholiken gaben ihrer Loyalität Ausdruck und hüte-
400
Zimmermann
ten sich wohl, durch etwaige Zweifel an der Echtheit der von der
Regierung veröffentlichten Dokumente die Verfolgung noch zu ver¬
schärfen. Aus dem Stillschweigen der Katholiken lässt sich somit
nichts beweisen; die Anglikaner und Puritaner aber waren zu fana¬
tisch, als dass sie für die Unschuld der Katholiken eingetreten wären.
Der König war durch die Entdeckung der Verschwörung ein
Gegenstand der Bewunderung und Verehrung aller Protestanten ge¬
worden, ein Märtyrer und ein Vorkämpfer für die protestantische
Sache, man vergass vorläufig alle Beschwerden und Klagen über
Vernachlässigung der Geschäfte, über den zu grossen Aufwand, über
die unerschwinglichen Steuern und die Willkür der höheren Beamten
und hoffte die endliche Ausrottung des Katholizismus. Der König
säumte nicht, den Erwartungen der Protestanten zu entsprechen und
legte den Katholiken einen Treueid auf, der einer Verleugnung und
Abschwörung des Papsttums gleich kam. Vergebens hatten die
Katholiken zwei andere Formeln eingereicht, in denen die anstössigen
Stellen entfernt, die Verpflichtung zum Gehorsam gegen die Regierung
aber nicht weniger streng war; Jakob wollte die von dem Apostaten
Christoph Perkins, einem Exjesuiten abgefasste Formel beschworen
wissen und Hess sich durch keine Bitten und Vorstellungen um¬
stimmen. ln dieser bei Dodd-Tiemey IV App. 20 abgedruckten
Formel sollten die Katholiken die Gewalt des Königs und seiner
Nachfolger gegen jedermann verteidigen, sich an eine Exkommuni¬
kation oder Absetzung durch den Papst nicht kehren, jede Ver¬
schwörung anzeigen und den König mit Gut und Blut gegen jeder¬
mann unterstützen. Zugleich sollten sie die Lehre, dass die Päpste
Könige exkommunizieren oder absetzen könnten, als gottlos und
häretisch verabscheuen und abschwören; endlich erklären, dass der
Papst den Treueid nicht lösen könne. Hierdurch suchte man den
Katholiken ein neues Dogma, den Glaubensartikel aufzudrängen,
dass die Handhabung der geistlichen Strafen durch die Päpste eine
Usurpation und eine Verletzung des göttlichen Gesetzes sei. Kein
treuer Katholik konnte sich hierzu verstehen, der Papst aber konnte
nie und nimmer die Hand zur Verwerfung der Handlungsweise so
vieler durch Heiligkeit und Tugend ausgezeichner Päpste bieten.
Hätten die Katholiken die Arglist Jakobs und seiner Minister
durchschaut, hätten sie sich von ihrem Wahn losmachen können,
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 401
dass der König nichts weiter als einen Beweis der Loyalität ver¬
lange, dann hätten sie sich viele Leiden und Demütigungen erspart
und dem Feinde wirksamer Widerstand leisten können. Mitleid mit
ihren armen Freunden, der Wunsch, zu retten, was noch zu retten war,
bewog manche Katholiken, unter ihnen auch viele Priester, den Eid
zu leisten. Dass einige Weltpriester, welche sich im Gegensatz zu den
Jesuiten schon unter Elisabeth zu ähnlichen Zugeständnissen an die
Regierung herbeigelassen hatten, den Eid unbedenklich fanden, setzte
das Volk weniger in Erstaunen, dass aber der Vorsteher und Obere
der Weltpriester, der Erzpriester Blackwell, der früher durch seine
Anhänglichkeit an die Jesuiten sich so viele Feinde gemacht hatte,
gleichfalls den Eid ablegte, erfüllte die eifrigen Katholiken mit Scham
und Betrübnis. Der Fall des hochverdienten greisen Priesters er¬
klärt sich unschwer aus dem Mitleid, das er mit den Katholiken
fühlte, welche infolge der Eidesverweigerung den grössten Teil ihres
Vermögens verlieren würden und aus der Besorgnis, dass manche
den Abfall dem Verlust ihres Gutes vorziehen würden. Er liess sich
von seiner Umgebung (der Priester Singleton war sein böser Dä¬
mon) verleiten, den Eid als unverfänglich zu betrachten. Nach allem,
was vorgegangen, glaubten Blackwell und sein Anhang noch immer
an das' Wohlwollen des Königs und fanden das Misstrauen der
Jesuiten, welche sie als spanische Partei bezeichneten, unbegreiflich.
Uebertriebener Patriotismus und Loyalität verblendeten manche der
Priester und Laien, sodass sie das, was sie mit Händen hätten
greifen können, nicht sehen wollten. Selbst ein so gründlicher
Kenner wie Gardiner will die Arglist Jakobs, der den Katholiken
durch den Treueid eine Falle legen wollte, nicht anerkennen und
nimmt an, dass der König wirklich den Frieden gesucht habe, per
venetianische Gesandte ist der entgegengesetzten Ansicht und stellt
Jakob als den bittersten Feind des Katholizismus hin. Venedig
war zu dieser Zeit mit dem Papst verfeindet, sein Gesandter
war ein heftiger Gegner der päpstlichen Ansprüche und verdient
darum Glauben. Selbst Heinrich IV., ein sonst klarblickender
Monarch wurde von dem schlauen Schotten getäuscht, denn er
liess den Papst durch seinen Gesandten de Breves bitten, er
möge den englischen König durch keinen offenen Akt reizen,
vielmehr ihm, dem Könige von Frankreich Zeit geben, um Jakob
402
Zimmermann
auf bessere Wege zu bringen. (Villeroy ä La Borderie Ambassa-
des I, 150 ).
Paul V. ging sofort auf die Vorstellung des französischen
Königs ein und schickte sogar einen Kammerherrn nach London,
der dem König zu seiner Errettung aus der Hand der Verschwörer
Glück wünschen und eine Abänderung des Treueides erlangen
sollte (cf. Etudes Oct. 1901, p. 65). Weder der Kammerher, noch
der französische Gesandte La Borderie konnten etwas erlangen; der
König wollte offenbar einen Vorwand zur Verfolgung der Katho¬
liken haben, und benützte jede Gelegenheit, das Ansehen des Papstes
zu untergraben und die katholischen Mächte, vor allem Venedig
gegen das Papstum und die Jesuiten aufzureizen. Der tiefere Be¬
weggrund der ihn leitete, tritt an vielen Stellen des zehnten Bandes
der Calendars of State Papers von Venedig deutlich hervor — die
Eifersucht auf die geistliche Macht, die sich nicht in allem der welt¬
lichen unterwirft, der Cäsaropapismus in seiner schlimmsten Form.
In einem sehr gemässigten und ruhigen Breve vom 22. September
1606 erklärte sich der Papst gegen den vorgeschriebenen Eid und
drückte seinen Schmerz darüber aus, dass man einen solchen Eid
fordere. Der König sah hierin eine unbefugte Einmischung und
eine Beleidigung seiner Majestät und begann die Katholiken mehr
als zuvor zu bedrängen. Neben vielen, welche das Beispiel des
Oehorsams und der Ergebenheit gegen den hl. Stuhl gaben, fehlte
e$ nicht an Verzagten, welche vor dem Sturme sich beugten, und
dem Breve eine dem Wortlaut entgegengesetzte Auslegung gaben,
oder dasselbe für unecht erklärten. Zu Letzteren gehörte auch der
Erzpriester Blackwell, der aus Furcht vor den schlimmen Folgen,
welche die Beobachtung des Breves nach sich ziehen könne, die
Katholiken zur Leistung des Eides aufforderte. Schon im Januar
1607 befand sich ein Exemplar des Breve in des Königs Händen,
der sofort in den Häusern der Katholiken nach Exemplaren fahnden
und die Priester, die in die Hände seiner Spione fielen, gefangen
setzen Hess. Auch Blackwell, der sich in Cherkenwell in der Nähe
Londons aufhielt, wurde festgenommen und seine mit Rom geführte
Korrespondenz mit Beschlag gelegt, 24. Juni 1607. Er selbst wurde
nach dem erzbischöflichen Palast Lambeth geführt. Der Erzbischof
Bancroft, ein bitterer Verfolger der Katholiken, hielt seinen Gefangenen
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland.
403
in milder Haft, erlaubte den Katholiken freien Zutritt zu demselben,
weil er sie hierdurch beeinflussen zu können glaubte. Das Verhör,
in dem der Erzpriester sich gar sehr kompromittiert hatte, wurde be¬
kannt gemacht; was noch schlimmer war, derselbe Hess sich herbei,
am 6. Juli ein Schreiben an seine Assistenten zu richten, sie zur
Eidesleistung aufzufordern. Nur wenige folgten dem Beispiele
Blackwells, seine Gründe waren zu schwach und fadenscheinig, zu¬
dem war die Feindseligkeit des Königs und der anglikanischen
Geistlichkeit zu wohl bekannt, als dass man ihren Beteuerungen des
Wohlwollens hätte Glauben schenken sollen. Das bei den Eng¬
ländern so stark entwickelte Unabhängigkeitsgefühl machte sich auch
bei dieser Gelegenheit geltend, man verweigerte den Eid oder
suchte durch Bestechung einflussreicher Höflinge oder Beamten sich
gegen die Angriffe Bancrofts und seiner Genossen zu schützen.
Da die Blackwell ergebenen Priester das Gerücht verbreiteten,
der Papst hätte auf Anstiften der Jesuiten in gänzlicher Verkennung
der Sachlage sein Breve abgefasst, sah sich derselbe genöthigt, in
einem kurzen Briefe an die englischen Katholiken vom 22. August
1507 zu erkären, dass sein Breve nach reiflicher Ueberlegung und
langer Berathung abgefasst sei, dass somit alle zum Gehorsam gegen
dessen Bestimmungen verpflichtet seien. Der Ungehorsam Black¬
wells wurde nicht erwähnt, weil der Papst noch immer hoffte, dass
derselbe widerrufen und das gegebene Aergernis gut machen wolle.
Die Briefe des Paters Parsons und des Kardinals Bellarmin, zweier
persönlicher Freunde, machten keinen Eindruck; Blackwell erblickte
in dem Breve und dem Briefe eine Privatmeinung des Papstes, die
nicht im Gewissen verpflichte. In der Antwort auf Bellarmins Brief
bestritt er nicht bloss die direkte, sondern auch die indirekte Gewalt
des Papstes über die Könige, das Recht der Exkommunikation, der
Absetzung weltlicher Herrscher und der Entbindung der Unterthanen
von ihrem Treueid, ausgenommen in dem Falle, in welchem die
Erfüllung seiner apostolischen Pflichten eine Exkommunikation
oder Absetzung nothwendig mache. Der Brief an Bellarmin fiel
in die Hände der Regierung, welche obige Klausel missbilligte.
Der Papst konnte den Erzpriester nicht länger schonen, ent¬
setzte ihn seiner Aemter und bestellte Birkhead zu seinem Nach¬
folger 1. Febr. 1508.
404
Zimmermann
Es war nicht in der Art Jakobs, einen einmal errungenen
Vorteil aufzugeben, sein Opfer entrinnen zu lassen; so wurde Black¬
well von neuem vor ein geistliches Gericht gestellt und so lange be¬
drängt, bis er endlich zugab, dass der Papst in keinem Falle, auch
nicht behufs Erfüllung seiner apostolischen Pflichten das Recht und
die Befugnis zur Exkommunikation und Absetzung von Königen
habe (cf. Quaestio bipartita in Georgium Blackwellum, London 1609,
p. 111 — 2). Ein anderer hätte die Falschheit seiner vermeintlichen
Freunde erkannt, und dieselben mit Misstrauen bstrachtet; nicht so
Blackwell, der zuversichtlich seine Befreiung aus dem Gefängnis
erwartete und das Wohlwollen der Regierung nicht genug rühmen
konnte. Letztere befürchtete mit Recht, dass der wankelmütige
Mann, wenn er seine Freiheit erlangte, sich umstimmen lassen und
seinen Ungehorsam bereuen würde, und hielt ihn gefangen. Black¬
well starb am 25. Januar 1612 im Palaste Lambeth an einem Schlag,
ohne Widerruf zu leisten.
Weder Blackwell noch irgend einer seiner Anhänger war so
geistig bedeutend, dass er den festen Punkt hätte bilden können,
um den sich eine Opposition krystallisierte; auch die Gewaltmass-
regeln zu denen man seine Zuflucht nahm, verfingen nicht; übrigens
war der König durch seine politischen Angelegenheiten so sehr in
Anspruch genommen, dass er seine kirchlichen Massnahmen nicht
durchführen konnte.
Wir haben oben nachgewiesen, welche Vorteile Jakob aus
dem Frieden mit Spanien erwuchsen, wie er dadurch in den Stand
gesetzt wurde, die Verfolgung der Katholiken und Puritaner syste¬
matisch zu betreiben. Es wjr demnach in seinem wohlverstandenen
Interesse, wenn er alle Reibungen mit Spanien vermied und der
Versuchung, sich als Vorkämpfer des Protestantismus auszuspielen,
Widerstand leistete. Der Ausbruch eines neuen Religionskrieges
musste seine Stellung gegenüber der Verfassungspartei in England,
die mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann, gefährden und
zu bedenklichen Konflikten führen. Jakob fiel in den bei Despoten
so gewöhnlichen Fehler, zu viel zu unternehmen und die Macht seiner
Gegner zu unterschätzen. Weit entfernt, Frieden mit Spanien zu
halten, suchte er, wie aus den Depeschen des venetianischen
Gesandten hervorgeht, demselben überall Feinde zu erwecken
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 405
und war ungehalten darüber, dass Frankreich sich nicht an die
Spitze einer gegen Spanien gerichteten Liga stellte. Jakob entblödete
sich nicht, den Abschluss eines Friedens zwischen dem Kaiser und
den Türken zu beklagen (Calendar Venice X, 451), konnte nicht
begreifen, dass die Fürsten sich nicht einigten und die Anmassungen
des römischen Stuhles zurückwiesen (ibidem). Aus dem Breve des
Papstes las er eine Verwerfung der einem weltlichen Herrscher ge¬
bührenden Autorität und Bewegungsfreiheit heraus. Er wiegte sich
in Träumen von einem zukünftigen Konzil, in dem die weltlichen
Herrscher die Entscheidung geben würden (1. c. 459). Er suchte
die Venetianer in ihrem Widerstand gegen den Papst zu bestärken
und, nachdem dank der Vermittlung Heinrichs IV. ein Frieden
zwischen dem Papst und der Republik abgeschlossen war, wünschte
er, dass man die Jesuiten nicht zurückkehren lasse. Die Jesuiten
werden bei jeder Gelegenheit als Uebelthäter, Verbrecher bezeichnet,
jeder der sie liebt und schützt ward scharf getadelt. Z. B. Heinrich IV.,
der auf viel zu vertrautem Fuss mit denselben stehe (1. c. 470).
Die Jesuiten sind eine Menschenrasse, die nie verfehlt, an denen
Rache zu nehmen, von denen sie sich beleidigt glauben (S. 473).
Jakob verkannte so sehr seinen eigenen Charakter, dass er erklärte:
»Ich habe bloss ein Herz und einen Willen und kann nur eine
gerade und eine einfache Politik verfolgen." (S. 479.) Heinrich IV.,
hegte offenbar eine ganz andere Ansicht von dem englischen König
und wusste recht wohl, dass es ihm an dem guten Willen und an
der Macht, den Krieg gegen Spanien zu eröffnen, fehle, dass, wer
auf ihn sich stütze zu Schaden kommen werde. Auch die Holländer
schlossen trotz aller Abmachungen Jakobs einen Waffenstillstand mit
Spanien und gewährten demselben freie Hand gegen die protestan¬
tischen Fürsten Deutschlands, respektive gegen die calvinistische
Partei, welche unter der Führung des Pfalzgrafen, des Schwieger¬
sohnes des englischen Königs, die Fackel des Religionskrieges ent¬
zündete. Auch die deutschen Calvinisten sollten zu ihrem Leid¬
wesen erfahren, wie wenig man sich auf Jakob verlassen könne.
Um den Krieg mit Spanien und Oesterreich mit Energie führen zu
können, hätte der König sich mit seinem Parlament vertragen, sich
eine Kontrolle seiner Verwaltung durch dasselbe gefallen lassen und
die bisher befolgte Kirchenpolitik aufgeben müssen. Das wollte und
406
Zimmermann
konnte er nicht, darum suchte er nach einem Ausweg und zwar be¬
mühte er sich durch eine spanische, dann eine französische Allianz,
welche durch eine Heirath seines Sohnes mit einer spanischen oder
französischen Prinzessin besiegelt werden sollte, eine Wiederein¬
setzung des Pfalzgrafen, seines Schwiegersohnes, durch spanischen
oder französischen Einfluss zu erlangen.
Diese Wendung der Dinge war für die Katholiken von un¬
berechenbarem Vorteil, denn der König konnte unmöglich in dem¬
selben Athem Unterhandlungen mit Spanien oder Franhreich führen,
religiöse Duldung versprechen und die Katholiken aufs heftigste ver¬
folgen. Hätte Jakob den für seine kirchliche Politik verhängnis¬
vollen Fehier nicht begangen, dann wäre die Niederwerfung und
Schwächung der Katholiken, welche das Werk Wilhelms III. ist,
schon damals gelungen. Hätte Jakob sich auf seinen ursprünglichen
Plan beschränkt, den Anglikanismus zur herrschendeu Religion zu
machen, hätte er sich damit begnügt, Katholiken und Presbyterianer
von allen Aemtern und einträglichen Stellen auszuschliessen, dann
würde er weit mehr Proselyten gemacht haben. Aber auch so hat
er weit mehr erreicht, als man gewöhnlich zugiebt. Der Anglikanis¬
mus hatte in seiner und seines Sohnes Regierung tiefe Wurzeln ge¬
schlagen und ein Ansehen erlangt, das die Staatskirche nnter Elisa¬
beth nie besessen hat. Er hat die furchtbaren Stürme der Republik
und des Protektorats überdauert und ist unter Karl II. neu aufge¬
blüht. Eine Reaktion zu Gunsten des Calvinismus hätte sich auch
unter dem weisesten Herrscher nicht vermeiden lassen; dass sie zu
der furchtbaren Katastrophe unter Karl I. führte, ist wahrlich nicht
Jakobs Schuld.
Aus unserer Skizze scheint das Eine hervorzugehen, dass
selbst Gardiner den ersten Stuart auf dem englischen Thron zu
gering eingeschätzt hat, und manche Vorwürfe, welche seine äussere
und innere Politik treffen, auf seine Kirchenpolitik ausgedehnt hat.
Der Unterschied zwischen beiden springt in die Augen, die eine
behielt er in der eigenen Hand, die andere überliess er seinen
Ministern und Günstlingen, die eine Reihe von Fehlern begingen,
die sich nicht mehr gut machen Hessen. Hätte Jakob sich ganz
den Geschäften gewidmet, weniger Zeit auf Jagden und unfrucht-
Die kirchliche Politik Jakobs in England und Schottland. 407
bare Gelehrsamkeit verwendet, so würde er unter den englischen
Herrschern eine weit hervorragendere Stellung einnehmen.
Weder die weltliche noch kirchliche Politik Jakobs kann weise
genannt werden, er suchte mit einer Hartnäckigkeit sondergleichen
das Rad der Zeit zurückzudrehen, der freien religiösen Entwicklung
eine Uniformität in rein äusserlichen Dingen wie Zeremonien, eine
Hierarchie entgegenzusetzen, das Volk in seinen Vertretern von seinen
verfassungsmässigen Rechten auszuschliessen und die Devise Lud¬
wigs XIV. «L’etat c’est moi“ zu antizipieren. Die Entschuldigung,
Jakob sei einfach in den Fusstapfen Elisabeths gewandelt, gilt nicht;
die Zeiten hatten sich verändert, man vergab der alten Königin,
was man einem im Mannesalter Stehenden nicht vergeben konnte,
die Regierung verlor das Vertrauen des Volkes und verstand nicht,
zur Zeit einzulenken.
Jakob teilt die schmachvolle Ehre, einer der schlimmsten Ver¬
folger der katholischen Kirche gewesen zu sein, mit Heinrich VIII.,
mit Elisabeth, mit Wilhelm III. Heinrich VIII. war brutal, Elisabeth
launenhaft, Jakob arglistig, Wilhelm heuchlerisch. Die beiden Letzten
stifteten grösseres Unheil als die beiden Vorhergehenden. Von allen
Vieren kann nicht einer als Fanatiker bezeichnet werden, sie Hessen
sich bei ihren Verfolgungen nicht sowohl durch religiöse als durch
politische Beweggründe leiten. Bei Heinrich und Elisabeth spielten
die jeweiligen Launen eine grosse Rolle, bei Jakob und Wilhelm
ist der Hass des Katholizismus noch gesteigert durch das unange¬
nehme Gefühl des Wortbruches und der Treulosigkeit; beide hatten
Duldung der hatholischen Kirche versprochen.
Zur Biographie des hl. Antonius von Padua
Von
P. Leonhard Lemmens O. F. M.
Während die Verehrung des hl. Antonius von Padua stetig
zunimmt und neue Formen und Weisen findet, ist das Studium
seines Lebens und Wirkens wenig vorangeschritten. An Bio¬
graphen hat es dem Heiligen nicht gefehlt, aber von fast allen
gilt, was die Analecta Bollandiana von dem Buche Heim’s sagen:
«l’histoire et la legende s'entremelent«; 1 * verbürgte Traditionen und
spätere Zuthaten werden nicht geschieden, und das Bild des Heiligen
wird entstellt
Die letzten Jahre haben einen Fortschritt gebracht. Zunächst
schrieb Lern pp die Artikel ,,Antonius von Padua wenn wir
auch manche seiner Ansichten wegen der willkürlichen Kritik ab¬
lehnen, so gestehen wir, dass er mit Fleiss die alten Legenden und
Nachrichten zusammenstellt, ihr gegenseitiges Verhältnis genau unter¬
sucht und die Scheidung zwischen Geschichte und Zuthat mit Er¬
folg eingeleitet hat. Einen grossen Fortschritt bedeutet sodann die
Arbeit des Franziskaners P. Ferdinand d'Araules; er ver¬
öffentlichte 1900 die ,,Vita B. Antonii a fratre Joanne Rigaldi ordi-
nata “, 3 welche eine grosse Lücke in der Geschichte des hl. Antonius
teilweise füllt und besonders für seine Wirksamkeit in Frankreich
gute Nachrichten gibt. Zu gleicher Zeit schenkte Lepitre sein
schönes Buch ,, St. Antoine de Padoue welches in besonnenerWeise
der historischen Kritik gerecht wird. 4
1 Anal. Boll., Bd. XV S. 98.
* ln der Gothaer Zeitschrift für Kirchengeschichie, Bd. XI, XII, XIII.
3 Johannes Rigaldi starb 1323 als Bischof von Tregtiier.
4 Das Werk ist erschienen in der Sammlung „Les Saints“ (Paris, Lecoffre,
1901 ).
Zur Biographie des hl. Antonius von Padua.
409
Hier wird nun eine Legende des Heiligen mitgeteilt, welche
ohne Zweifel dem 13. Jahrh. angehört und bisher der historischen
Forschung entgangen ist. Lempp schreibt (a. a. O. Bd. XIII S. 44):
»Weder die älteste Legende, noch überhaupt irgend eine Legende
des 13. Jahrhunderts weiss irgend etwas von Wundern zu Leb¬
zeiten“; wir wollen ganz übersehen, dass diese Behauptung falsch
ist, da die älteste Legende uns ein Wunder berichtet, welches
der Heilige gewirkt hat, »dum adhuc viveret"; 1 wir beschränken uns
auf diese eine Bemerkung: hätte Lempp gesagt: irgend eine bis¬
her bekannte Legende, so wäre er in den Grenzen der Logik
geblieben; aber von den wenigen bisher bekannten Legenden des
13. Jahrhunderts auf alle schliessen ist unlogisch, und damit er¬
ledigt sich die unpassende Bemerkung, welche Lempp hinzufügt:
»Die Wunder in den späteren Legenden sind teils offenbare Nach¬
ahmungen, teils wunderbare Ausschmückungen eines ursprünglich
natürlichen Vorgangs, teils, soweit sie reine Erfindungen sind, läp¬
pische, oft fast frivole Zauberstückchen.“ Ehe man in dieser Weise
schreibt, muss man sich mehr umsehen und eine gewisse Sicher¬
heit haben, dass die früheren Legenden alle auf uns gekommen
und aus dem Staube der Bibliotheken gehoben sind.
Die Legende, weiche hier zum ersten male mitgeteilt wird,
steht in einer Handschrift des 13. Jahrhunderts, einem alphabetisch
geordneten Legendarium, das besonders die Heiligen Toskana’s und
des Franziskanerordens berücksichtigt; die Handschrift gehörte früher
dem berühmten Kloster Santa Croce zu Florenz und kam später in
die dortige Biblioteca Laurenziana.* Ueber den Verfasser der Legende
vermögen wir nichts zu sagen und auch nicht über die Zeit, in welcher
sie entstanden. Ein flüchtiger Blick zeigt, dass sie an manchen
Stellen wörtlich übereinstimmt mit der »Vita auctore anonymo valde
antiquo“ der Bollandisten. 3 Ihr Wert besteht darin, dass sie ver-
* Vgl. P. Hilaire de Paris, St. Antoine de Padoue (Montreuil-Sur-Mer 1890)
S. 59, und Ada Sandorum, Juni III, S. 213, n. 64.
2 Cod. 9 Plud. XXXV sin.; eine ausführliche Beschreibung der Handschrift
bei B a n d i n i, Catalogus codicum latinorum Bibliothecae Mediceae Laurentianae,
Bd. IV (Florenz 1777) S. 322 ff.; aus demselben Codex haben wir eine Vita der
hl. Elisabeth von Thüringen veröffentlicht in Mittheilungen des historischen Vereins
der Diözese Fulda, IV S. 15.
* Vgl. Acta Sandorum, Juni III, S. 198ff.; diese Legende ist eine Ueber-
arbeitung der Uriegende „Assidua frat rum" (Bibi. Hagiographica Latina, n. 587);
Römische Quartalschrift 1902. 27
410
Lemmens
schiedene neue Berichte der Uriegende hinzufügt und die Kennt¬
nisse, welche das 13. Jahrhundert vom hl. Antonius gibt, beträcht¬
lich vermehrt. Sie erzählt mehrere Wunder, welche er zu Lebzeiten
gewirkt; u. a. bietet sie die älteste bisher bekannte Nachricht über
die vielgefeierte Fischpredigt des Heiligen.
Antonius in civitate Ulixbona natus soli Deo servire cupiens ab ipsa
pueritia se Deo et ecclesiasticis officiis dedicavit, et postmodum relictis
mundanis vanitatibus habitum regularium canonicorum assumpsit Audiens
tandem, quod apud Marocchium aliqui fratres minores praedicando
christianae fidei veritatem pro Christi nomine ampQtatis capitibus gloriam
martyrii adepti sunt, et quod eorum reliquias filius regis Portugalliae, no¬
mine Petrus Infans, a Marocchio detulit et passionem eorum et facta per
eorum merita miracula divulgavit, totus a fidei fervore subripitur et ad
martyrium animatur. Ideo habitum praedictorum minorum accepit cum hac
protestatione, ut ad partes infidelium mitteretur. Sed cum nutu Dei pro-
hiberetur, quia Deus ipsum ad alia elegerat, ventis sibi contrariis repug-
nantibus et infirmitate corporali gravatus esset, se totaliter divinae volun-
tati et dispositioni commisit, et inter fratres diu humiliter degens et omnia
domus viliora officia peragens lumen sapientiae diu abscondit, ut quietius
in humilitate viveret et perfectionem prius disceret et faceret, quam doceret
Cum autem placuit Deo, ut haec ardens facula mundo innotesceret, ductus
est a fratre Gratiano in provinciam Romandiolae, ubi ipse erat minister, et
quandam cellam remotam in crypta habitavit orationi vacans assidue; ubi
tanta corpus abstinentia maceravit, ut vix necessaria sumeret sustentationi
naturae; nam panem aridum et aquam degustans in pondere et mensura
ita corpus afflixit, ut ipsum spiritui subjiceret, quod prae nimia debilitate
nutante vestigio se ipsum supportare vix poterat Hic diu lumen sapientiae
abscondit et simpliciter et humiliter cum fratribus conversans omnia agebat
domus officia viliora. Cum autem apud Forlivium pro suscipiendis ordini-
bus plures clerici convenissent et fratres minores et praedicatores, affuit
inter eos minister praefatus cum Antonio; et cum tempus adesset, ut ver-
bum exhortationis proponeretur, omnes se imparatos asserunt Beatus An¬
tonius a suo ministro compulsus, qui de ejus sapientia nihil adverterat,
nisi quod interdum grammatice aliqua loqui eum audierat, surrexit et
primo se humiliter excusans potius se excercitatum esse dixit in abluendis
paropsidibus; sed per obedientiam compulsus tanta profunditate verborum
et mysteriorum revelatione abundavit, ut viderentur rupti omnes fontes et
abyssi et cataractae caeli apertae, ita ut omnes converteret in stuporem.
Et tune praeco verbi Dei factus circuibat civitates et villas praedicans ver-
sie ist sehr alt, da Vincenz von Beauvais ihr seinen Bericht über den
hl. Antonius wörtlich entnommen hat.
Zur Biographie des hl. Antonius von Padua. 411
bum Domini tanta efficacia et virtute, quod obstinatissimos in peccatis et
raptores et usurarios et meretrices publicas et homines desperatos et scelera-
tissimos in peccatis ad Christum converteret et jugo Christi subjiceret.
Haereticos autem apertis rationibus convincebat et cum eis disputando
plurimos convertebat ad Christum; inter quos famosum (fol. 8 V ) haere-
siarchum nomine Bononillum a triginta annis errore deceptum orthodoxae
fidei subjugavit Nam et semel praedicans haereticis, cum derideretur ab
eis, dolens convertit se ad pisces fluminis, quod prope erat, dicens: »Pisces
audite verbum Domini"; mox ante ipsum undique congregantur et steterunt
erectis capitibus, donec facta praedicatione et accepta benedictione abirent.
Tanta etiam devotione coepit populus post ipsum currere, ut in Paduana
civitate non sufficeret locus pro multitudine, sed ad agros extra se contulit,
et nullus apothecarius operabatur in terra, nisi viri Dei sermone finito.
Illic episcopus aderat et clerici et religiosi et nobiles et plebei in tanta
multitudine, quod ultra triginta millia invenirentur; nam et circumquaque
civitates et castella sequebantur eum, et tantum ejus verba corda movebant
audientium, quod vix sine lacrimis et cordis mutatione audiri poterant;
nam et sacerdotes non sufficiebant confessionibus audiendis, et tanto amore
omnes ejus vestes tangere cupiebant, quod, nisi a validis juvenibus stipatus
defensaretur, opprimi videretur.
Cum autem semel fratribus in capitulo praedicaret de titulo crucis
Christi, beatus pater Franciscus, qui tune in remotis agebat, ad ostium
capituli in aere brachiis extensis apparuit et suo perfecto filio et fratribus
cundis, qui aderant, benedixit. Alia vice circa Quadragesimae principium
diabolus invidus in eum irruit et guttur ejus strinxit, sed ipse mox glorio-
sam virginem invocans oculos ab hoste über aperuit totamque cellulam
lumine refulgentem conspexit, quia angelus lucis a virgine missus angelum
repulit tenebrarum. Cum in quodam Castro de sacramento in Parasceve
praedicaret, subito recordatus, quod lectionem in choro fratrum dicere de-
bebat, siluit diu et post ad se rediens sermonem, ubi dimiserat, reincepit;
repertumque est, quod illa hora, qua siluit, lectionem sibi debitam in choro
fratrum cunctis audientibus legit et nihilominus eodem tempore in remotis
partibus populis praedicabat. Quaedam domina devota cellarium aperiens
et vinum sancto propinans alacriter incaute apertum dimisit; sed porca
quaedam ingressa cannellam de vegete avulsit et totum dolii vinum fudit
Rediens mulier et hoc videns flere coepit, quia de suo viro sibi aspero
metuebat; cui vir sanctus compatiens in Deo facta oratione vegetem usque
ad summum subito replevit, et vas vitreum in minutas partes confractum
integre reparavit; moxque inde fugiens praecepit, ut null! hoc, dum viveret,
aperiret. Juvenis quidam frater stimulatus a carne ad saeculum redire volens pro
se orare petiit; sanctus Antonius celebrata missa et oratione pro eo facta cum
paramentis indutus ad juvenem accessit; at ille obstupuit; cui sanctus:
»Aperi, inquit, os tuum", qui timens ac stupens os aperuit; et sanctus in
eum insufflavit, et ex tune über a tentatione in ordine perseveravit. Die
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Lemmens
quadam de colle eminenti civitatem Paduanam conspiciens coepit eam
magnis laudibus extollere et in proximo singulari honore sublimandam
asseruit; quod spiritu prophetico dixisse patet, quia post modicum tempus
per ipsius sanctas reliquias et per multa divinae potentiae miracula undi-
que confluentibus turbis singulariter honoratur. Tempore messis secessit a
turbis, ut locum daret populis ad fruges colligendas, et in quodain nemore
in nuce excelsa propriis manibus cellam eonstruxit, ibique tarn a terra
quam a terrenis artibus totus remotus soli Deo vacans lacrimans et orans
assidue immensas consolationes et divinas illustrationes promeruit Tandem
infirmus relatus ad civitatem Paduanam, cum eum Dominus de hujus
mundi naufragio vellet eripere, sicut et ipse Deo revelante praevidit, coe¬
pit alta voce hymnum gloriosae virginis decantare scilicet: «O gloriosa do-
mina“; deinde sursum erectis (fol. 9 r ) luminibus alacri vultu aspiciens
dixit fratribus assistentibus: „Ecce advenit dominator dominus Jesus Christus;
ecce venit rex, occurramus obviam Salvatori nostro. Ecce agnus Dei, quem
diu desideravi, jam video comitatum agminibus angelorum; jam quem
speravi, teneo; quem mundo praedicavi, intueor; quem dilexi, amplector; se
sequar, quocunque ierit; mihi tolli non poterit, cum meum cor abstuleriL
Principes portas vestras attollite; coeli cives occurrite, triumphatori dicite:
Salve Jesu, rex inclyte". Et post hoc surgens inter manus assistentium dor-
mienti similis obdormivit in Domino. Et anima illa sancta innixa dilecto
suo angelis comitantibus ad gaudia polorum perenniter regnaturus ascendit;
decessit autem feria VI., ut perfectus passionis Christi imitator, 18. kal. Julii
anno Domini 1231.
Fratres vero non statim ejus transitum propalare volebant, quia tur-
bas irruituras timebant, sed Dominus miraculose toti civitati revelavit. Nam
pueri catervatim protinus per terram discurrentes altis vocibus clamare coe-
perunt impulsu divino compulsi; mortuus est, inquiunt, pater sanctus, lux
nostra migravit, praedicator egregius veritatis occubuit; sanctissimus pater
Antonius ascendit in coelum cum Christo perenniter regnaturus. Ad quo-
rum voces tota civitas festinanter accurrit et armati plures, ne corpus rape-
retur. Et facto agmine populorum tarn virorum quam mulierum altis voci¬
bus cunctis lacrimantibus et flentibus non quidem pro sancti gloria, sed
pro sua miseria, quia se tanlo doctore privatos videbant, dicebant: «Cur
nos Pater sanctissime reliquisti? Cui nos doctor verissinie dimisisti? Time-
mus enim, ne grex tuus in tuae sanctitatis absentia a lupis et leonibus la-
ceretur; sed proculdubio, quem doctorem veritatis habuinius in terris, spera-
inus nos semper intercessorem assiduum habituros in coelis". Tandem quin-
to die transitus sui vix turbis sedatis eum sepelierunt. Et statim ab ipsa die
miraculorum prodigia coruscare coeperunt; ex quibus multis approbatis a
Romana curia solemniter catalogo sanctorum adscribitur anno eodem sui
transitus in Pentecoste, sd. anno Domini 1232, favente etiam cardinali quo-
dam, qui primo resistebat, sed post per visionem monitus ceteris fuit
promptior. Visum namque est sibi, altare quoddam a papa consecrari de-
Zur Biographie des hl. Antonius von Padua.
413
bere; cumque reliquias sanctorum, quas in eo poneret, non haberet et
quaereret ab illo, et ille, unde acciperet, ignoraret, dictum est sibi, ut reli¬
quias novas de funere novo, quod aderat, tolleret, beati sei. Antonii con-
fessoris, et ipsas in altari consecrando locaret; qui mox evigilans et revela-
tionem Dei fuisse non dubitans promptior ceteris fuit ad sancti canoniza-
tionem et honorem. Reperta sunt autem et approbata miracula plurima.
Nam 19 contracti erecti, paralitici 5 consolidati, totidemque a gibboruin
deformitate curati; caeci sex illuminati, trium surdorum aures apertae et
eiusdem numeri mutorum lingae solutae; duo ab epylensia (!) totidemque a
febris ardoribus liberati; sed et duo mortui sunt mirifice suscitati. Quaedam
mulier cadens in aquam S. Antonium invocavit et cunctis, qui eam ex-
traxerunt, madefactis ipsa de aqua illaesa extracta etiam cunctis vestibus
siccis et toto corpore fuit. Alia quaedam mulier ad panici custodiam depu-
tata propter infestationem passerum b. Antonium invocavit, ut, quia ipsa
non poterat propter avium multitudinem et importunitatem, ipse perficeret,
et suum sepulchrum ipsa se visitaturam promisit. Mox, mirabile dictu, mox
omnes aviculae fugiunt, nec una quidem de cetero agrum mulieri depu-
tatum intravit. Quidam desperabiliter naufragantes facta confessione se beato
Antonio devoverunt, et mox lucis radio adveniente et eos in nocturnis tene-
bris praecedente tranquillitate facta ad portum deduxit salutis. Soror quae¬
dam ordinis S. Clarae nomine Oliva (fol. 9 V ) ignem purgationis formidans
pergens ad ejus corpus petiit per beatum Antonium ac obtinuit in hac vita
purgari, sed duris nimis passionibus cruciata ceterarum sororum interventu
per eundem meruit liberari; sieque beati Antonii meritis evasit poenas vi-
tae praesentis pariter et futurae. Puer quidam a matre voto emisso sanatus
a deformitate gibbosa et tumore; sed cum rnater votum negligeret, in ean-
dem recidivavit infirmitatem; sed voto iterum iterato ac reddito perfecte
sanatus est Miles quidam de Salvaterra, nomine Orladinus, haereticus, ad
mensam sedens referentes miracula B. Antonii deridens sumpto de inensa
ciato ad lapidem de alto projiciens collisit dicens: »Si hic ciatus non fran-
gitur, sanctus est Antonius“; quo violenter projecto ad lapidem et illaeso
servato penitus, miles erroribus abdicatis perfecte credidit Christi fidei
orthodoxae. Clericus quidam sancti miracula irridens mox horrenda passione
percutitur, sed ad se reversus poenitens voto emisso ad sanctum sanatus
testis publicus efficifur veritatis. Quidam leprosus ad sepulchrnm ejus va-
dens .cum ligneis tabellis a quodam nobili est irrisus et, ut nullatenus iret,
tanquam ad inane quod dissuasit et dixit: „Si te Antonius curaverit, lepra
tua sit super me"; qui nihilominus fidens in Domino et beato Antonio
pergit iterum. Cumque post orationem aliquantulum juxta sepulchrum ob-
dormisset, B. Antonius ei apparuit dicens: »Surge, tolle tabellas tuas et
ambula, quia sanus factus es; et porta illi viro, qui tibi venire dissuasit et
mihi detraxit, quia tua infirmitas ad eum transiit, sicut meruit“; qui mox
sanus surgens id, quod sanctus praeceperat, adimplevit, qui ignarus rei mox,
ut de manu sanati tabellas recepit, leprosus factus est; sed post poenitens
414
Lemmens
et nunquam se detracturum sancto promittens redditus est sanitati. Puella,
quae in foveam cadens suffocata extincta fuerat et in disco posita, facto
voto a matre, ut iconam ceream sancto deferret, protinus aqua evomita
liberatur. Alter puerulus sequens patrem in locum cecidit, quem pater mor-
tuum domum referens in gremium matris cum lacrimis projecit, sed mater
invocato S. Antonio mox vivum recepit. In civitate Ulixbona filius sororis
B. Antonii vix quinquennis cum aliis pueris in mari ludens eversa navicula
aliis natantibus ipse solus est submersus; et post tres horas mater accur-
rens filium mortuum a piscatoribus captum recepit. Et cum eum pater cum
ceteris vellet tradere sepulturae, dixit mater: »Aut mecum dimittite, aut me
cum ipso sepelite"; et mox conversa cum lacrimis ad B. Antonium dixit:
»Frater mi, qui in extraneis es pius et mirabilis, numquid sorori tuae eris
crudelis? esto nunc tuae sorori propitia et redde mihi filium, et promitto
tibi, quod ipsum in divino servitio tradam ordini tuo". Mox puer sanus
surrexit, et ipsa protinus ad locum fratrum eum duxit, et habitum fratrum
minorum accepit et usque in finem laudabilem vitam duxit. Haeretici ejus
miracula deridentes quendam ex suis duxerunt ad sepulchrum sancti, qui
se fingeret esse caecum, ut in elevato velamine illuminatus, dum videretur
a populis, ipsi veritatem aperientes eos deceptos in omnibus aliis similiter
affirmarent; et cum aliquantulum substitisset, sicut cum eis ordinaverat,
clamavit: »Solvite fasciam, quia B. Antonius me illuminavit“. Et cum sol-
veretur, cum ipsa fascia oculi adhaerentes radicitus cum ejus ineffabili do¬
lore et clamore de capite exierunt; qui mox poenitens cum confusis haere-
ticis B. Antonium contrito corde et oculis lacrimosis orant promittentes, se
suas nequitias populis praedicare et erroribus abdicatis vera ejus miracula
et credere et narrare; oculis in loco suo repositis restitutus est pristinae sa¬
nitati; qui omnia, quae promiserant, (fol. 10 r ) protinus adimplentes ad Do¬
minum per B. Antonii merita mirabiliter sunt conversi. Mulier, quae eum
secuta fuerat, unius diei meritum posuit in bilancia verbo dicens: »Domine,
ostende nunc virtutem tuam", et tantum praeponderavit altius, quam mer-
cator dixit: »Non possem emere pro toto meo argento; sed accipe, quantum
vis, et dona mihi, quia, quae derisive faciebam, nunc fideliter peto“; illa
accepit, quod sufficeret ad reditum in patriam, et narravit, quomodo servus
Dei dixerat: »Vade et vende; vel dona, et donabitur tibi". De buffone,
quem haeretici praeparaverant sibi dicentes: »Serva evangelium: comedite,
quae apponuntur vobis«, qui in capponem conversus est. Usurarii cor inter
pecunias inventum ad praeceptum ejus, cum praedicaret in funere ejus et
diceret: »Mortuus est dives et sepultus est in infemo", plures convertit ad
Christum.
Kleinere Mittheilungen.
1. Die Constitution „Ratio iuris“ Johanns XXII. und die
Camera apostolica.
+
In seinen Ausführungen über »Deux fonctionnaires de la chambre
apostolique au XIV. siede (Melanges Paul Fabre 1902 pag. 390 ss.) lässt
J. P. Kirsch die Frage, ob bereits unter den Vorgängern Johanns XXII.
ein päpstlicher Kammerauditor existiert habe, unentschieden. »II m’est im-
possible pour le moment de resoudre cette question. Peut-etre cette Charge
fut-elle creee seulement par ce pape, ä la suite des nombreuses rfeervations
de benefices ecclesiastiques renouvelees ou instituees par lui.« Diese An¬
nahme ist unrichtig. Thatsächlich gab es schon unter Nikolaus III., worauf
ich bereits im letzten Jahrgang dieser Zeitschrift hingewiesen (pag. 425),
einen Auditor camere; Honorius IV. ernannte am 4. März 1289 „Bernar-
dum, canonicum Agathensem, causarum camere apostolice auditorem“ zum
Bischof von Padua (M. P r o u, Reg. d’ Honorius IV. nr. 743. E u b e 1,
Hierarch. cath. pag. 404). In den Rechnungsbüchern Clemens V. wird
unter den Expensa camere ausser dem Auditor contradidarum auch der
»auditor domini camerarii" wiederholt genannt (Cf. Regest Clem. V. App. I.
pag. 78. 80. 82 u. s. f.) und in dem päpstlichen Schatzverzeichnis vom
Jahre 1311 werden u. a. auch erwähnt „multa acta et munimenta causarum,
que ventilabantur coram auditore camere cum multis aliis iuribus Romane
ecclesie. (Reg. Clem. V. 1. c. pag. 512; F. Eh rle, Hist Bibi. Rom. Pontif.
I. pag. 102.); kurz, die Audientia causarum curie camere war nicht erst
eine Neuschöpfung Johanns XXII., sondern bereits eine Institution seiner
Vorgänger, der schon unter Clemens V., wie die angeführte Notiz des er¬
wähnten Inventars zeigt, weitgehende jurisdiktioneile Befugnisse zustanden.
Johann XXII. kommt aber bezüglich der Audientia camere ein
anderes Verdienst zu. Die von ihm erlassene Constitution »Ratio iuris«
sollte nämlich nicht bloss, wie es nach dem kurzen Regest bei T a n g 1
(Die päpstlichen Kanzleiordnungen von 1200-1500. Innsbruck 1894, p. 83
Nr. XI, Ueberschrift) den Anschein haben könnte, den Geschäftsgang und
das Gebührenwesen in der Audentia sacri palatii allein regeln, sondern
auch in manchen Punkten für die Auditoren bzw. Judices und Notare der
übrigen Justizbehörden — der Curia camere, der Curia marescalli - sowie
für alle übrigen Auditoren und deren Notare, nicht in letzter Linie die
416 Kleinere Mittheilungen.
der Kardinäle massgebend sein. Der Art. 43 der genannten Verfügung
besagt ausdrücklich:
Volumus insuper statuimus et etiam ordinamus, quod venerabiles
fratres nostri sancte Romane ecclesie cardinales ab auditoribus et notariis
suis necnon camerarius noster ab auditore vel viceauditore curie camere
nostre ipsiusque notariis ac etiam marescallus Romane curie a iudicibus
et notariis curie sue ac quicumque alii auctoritate apostolica causas in Ro-
mana curia audientes seu etiam audituri a notariis suis in eisdem causis
iuramentum recipiant iuxta formas, quibus iurare debent dicti auditores et
notarii palatii apostolici per nos, ut premittitur ordinatas, in quantum tanget
officia eorundem. - Und Art. 44: Item statuimus et etiarn ordinamus quod
prefata alia quoad munera dona et ensennia ac scripturarum taxationes,
que per nos, ut prefertur de auditoribus et notariis dicti palatii sunt statuta
et etiam ordinata, per dictorum cardinalium et etiam curie nostre camere
auditores ac iudices curie marescalli ac per ipsorum et quorumcunque aliorum
in Romana curia causas auctoritate apostolica audientium et auditurorum
imposterum notarios inviolabiliter observentur.
Die Auditoren und Notare der Kammer hatten sich also - um nur
diese hervorzuheben - „quoad munera dona et ensennia ac scripturarum
taxationes“ an die Bestimmungen der Constitution „Ratio iuris“ zu halten;
sie waren an dieselben Eidesformeln gebunden, wie die Auditoren und
Notare der Rota. (Tangl. 1. c. pag. 45. Nr. X und XI). Den Eid selbst
hatte der Kamerar abzunehmen. Besonders zu beachten ist, dass in dem
Statut Johanns XXII. (Art. 43) neben dem Auditor auch der Viceauditor
curie camere genannt wird; offenbar ein Anzeichen dafür, dass dieser nicht
etwa von Fall zu Fall gelegentlich ernannt wurde, sondern ein ständiges
Amt in der Kammer bekleidete. Darauf weist noch viel deutlicher das
nachstehende Schreiben, aus dem wir übrigens auch recht interessante Auf¬
schlüsse über die Stellung des Kamerars zu den Auditoren erhalten. Wir
erfahren hier:
1. dass der vom Papst ernannte Vizeauditor die gleiche Civil- und Kri¬
minaljurisdiktion wie der Auditor selbst innehatte,
2. dass aber hierdurch die Vollmachten des Kamerars, des ersten Beamten
der Kammer, in keiner Weise derogiert werden sollten,
3. dass vielmehr dieser nach freiem Belieben entweder selbst oder durch
andere „causas .... audire valeat ac etiam terminare.“
Aus Punkt 3 geht noch besonders hervor, dass in der ober, ange¬
führten Constitution Johanns XXII. die Erwähnung derjenigen Auditoren, die
nicht als solche ein selbständiges Amt bekleideten, sondern nur gelegent¬
lich ernannt wurden (quicunque alii auctoritate apostolica causas in Romana
curia audientes seu etiam audituri', auch mit Bezug auf die Kammer ge¬
schah. Somit wird nun auch klar, warum in verschiedenen Prozessakten
Kleinere Mittheilungen.
417
der Kammer weder der Auditor noch der Viceauditor genannt ist. Das
an Stephanus de Pinu (Ueber ihn vgl. Kirsch, 1. c. pag. 393; R. Qschr.
XV. pag. 425; Pressutti, Reg. Honorii Pape III, I. p. XCIV) gerichtete
Schreiben lautet:
R. V. 111 f. 338 Nr. 1616. Stephano de Pinu preposito Sistari-
cen. causarum camere nostre viceauditori generali. — De tue circum-
spectionis industria specialem in Dno fiduciam obtinenles ac sperantes,
quod ea, que tibi committenda duxerimus, prudenter et fideliter exe-
quaris, te causarum curie camere nostre tarn civilium quam criminalium
viceauditorem generalem usque ad nostrum beneplacitum auctoritate pre-
sentium deputamus omnia et singula, que ad officium auditorie pre-
dide pertinent gerendi, faciendi, perficiendi et plenarie excercendi facul-
tatem tibi plenariam concedentes, propter hoc autem venerabili fratri
Gasberto epo Massilien. camerario nostro aut sue iurisdictioni non intendi-
mus in aliquo derogare, q[u]um ipse causas, de quibus sibi videbitur, per se
vel per alium seu alios audire valeat ac etiam terminare. Dat. Avinion. kal.
maii anno septimo. — E. G ö 11 e r.
2. Zur Geschichte des päpstlichen Schatzes im 14. Jahrh.
Im Juni 1314 wurde der wertvollste Teil des päpstlichen Schatzes,
den der Kardinal Gentile auf dem Transport von Perugia nach Avignon
in der Sakristei von S. Frediano zu Lucca geborgen hatte, allem Anscheine
nach vollständig ausgeplündert. Ausser einer Kreuzpartikel und einigen
Reliquien konnte P. Ehrle (Cf. Arch. f. L. u. Kg. I. pag. 236 ff.) keine
anderen Gegenstände und Kostbarkeiten anführen, die später zurückerstattet
worden wären, so dass begründete Zweifel vorhanden waren, ob überhaupt
grössere Bruchteile des Schatzes je wieder an die Kurie zurückgelangten.
Diese Zweifel fielen jedoch, als der gelehrte Verfasser der Historia Biblio-
thecae Romanorum Pontificum aus dem Liber de diversis der päpstlichen
Kammer unter Johann XXII. die Rückerstattung weiterer Teile nachweisen
konnte. Doch handelte es sich, auch hier nur um vereinzelte Wertgegen¬
stände und Bücher. Dass die Kurie thatsächlich wieder einen bedeutenden
Bruchteil des geraubten Schatzes zurückgewonnen hat, ersehen wir nun
aus dem Inhalt des unten folgenden Entlastungsschreibens, das Johann XXII.
am 30. Oktober 1322 den Pisaner Kaufleuten Gaddus Gambacorte und Becus
Sciorte ausgestellt hat. Darnach waren viele Wertsachen und Bücher, die
sich in den mit A bis H bezeichneten Koffern befanden „certis causis ex-
cusabilibus" in die Hände des Abtes von St. Michael bei Pisa, des Sakristans
Andreas von S. Frediano und der obengenannten Kaufmannsfamilien ge¬
langt, durch die im Schreiben selbst erwähnten päpstlichen Gesandten
418
Kleinere Mittheilungen.
bei letzteren »sub certis conditionibus* einstweilen deponiert und schliesslich
wieder der päpstlichen Kammer zugestellt worden. Ist es an und für sich
schon, obwohl wir aus dem Jahre 1311 ein Inventar des päpstl. Schatzes
besitzen* interessant, wieviel von dem geraubten Teile wieder restituiert
worden ist, so kommt noch hinzu, dass diese päpstliche Quittung ver¬
schiedene Angaben enthält, die sich in dem genannten Schatzverzeichnis
nicht nachweisen lassen. Das Schreiben selbst findet sich in Reg. Vat
Nr. 111 fol. 385 ff., jedoch sehr lückenhaft, ferner in einem Quittungsregister
der päpstl. Kammer (Coli. 373), das wir für die nachstehende Veröffent¬
lichung zu Grunde legen.
(Coli. 373 f. 9) Gaddo Oambacorte et Beco Sciorte mercatoribus Pisanis.
Johannes episcopus servus servorum Dei. Dilectis filiis Gaddo Gam-
bocorte et Becco Sciorte civibus et mercatoribus Pisanis salutem et aposto-
licam benedidionem. Ex parte vestra fuit propositum coram nobis quod
diledi filii Paulus abbas monasterii sandi Savini de Montione Pisane dio-
cesis et Petrus de Banis archidiaconus Cambralie in ecdesia Lemovicen. ac
Petrus Ramundi de ordine fratrum predicatorum eiusdem ordinis procura-
tor apostolice sedis nuncii et super infrascriptis a nobis potestatem habentes
nonnulla bona, que fuerunt de thesauro Romane ecclesie dudum de sacristia
ecclesie sandi Fridiani Lucan. subrepto ac per diledos filios. . abbatem
monasterii sandi Michaelis discaiciatorum prope Pisas, Andream sacristam
dide ecclesie sancti Fridiani, Beccum dictum Papam, Gilium Cavalare de
Casseuli, Beccum Alliatam cives Pisanos vel alios eorum nomine et te fili
Gadde, ad quos certis causis excusabilibus bona hec devenerant restituta,
penes vos sub certis conditionibus deposuerunt et padis per vos nobis et
nostre camere integraliter assignanda sicut in quodam publico instrumento
per dilectum filium Villanum, filium quondam Venture Cometan. de Plum-
bino, publicum imperiali auctoritate notarium confedo, ut videbatur prima
facie plenius asseritur contineri. Cumque vos bona huiusmodi penes vos, ut
premittitur, deposita, que in eodem instrumento particulariter designantur,
nobis et nostre camere feceritis assignari, fuit pro parte vestra nobis humi-
liter supplicatum, ut providere vobis de cautele sufficientis remedio super
hoc dignaremur. Nos autem supplicacioni vestre velut rationi consone fa-
vorabiliter annuentes assignationem predictam fore factam pro vobis et
vestro nomine de bonis predictis nobis et nostre camere recognoscimus et
fatemur vosque heredes et successores et omnia bona vestra de bonis pre-
dictis perpetuo absolvimus et quitamus. Que quidem bona sunt hec: Videli-
cet septem toballie magne de Alamannia operate cum filo albo, unum plu-
viale cum una planeta de samito viridi, due dalmatice pro diacono de ca-
tasciamito viridi, due tunice pro subdiacono eiusdem coloris, unum pluviale
eiusdem panni et coloris, unum pluviale et una planeta de diaspero albo
cum fregiis aureis, unum pluviale et una planeta de diaspero sanguineo
Kleinere Mittheilungen.
419
cum aurifregiis, unum pluviale et due planete et dalmatica et tunicella san-
guinei coloris cum aurifregiis, due planete et unum pluviale de catassamito
nigro cum aurifregiis, unum pallium altaris cum suo fregio cum ymagini-
bus de sirico et auro, unum pluviale cum ymaginibus de serico et auro
foderatum sirico viridi, una dalmatica de diaspero albo deaurato cum fre-
giis et perlis, sex albe cum fimbriis' deauratis et ymaginibus in pectore et
in .manibus vel de panno aureo, quatuor amictus cum capitibus sanctorum
et in uno sunt multe perle, due stole et tres manipuli parati auro et sirico
albo, una stola et unus manipulus de auro et sirico cum multis ymagini¬
bus et armis, una stola et unus manipulus sanguinei coloris cum filo aureo,
tres corde de sirico pro ministris altaris, una cortina cum samito et panno
deaurato cum armis ecdesie ad ponendum super altare, tres pecie panno-
rum cum sirico diversorum colorum ad ponendum super cathedram pon-
tificalem, unum pluviale de samito rubeo curti aurifregiis, una garda mappa
deAlamannia, [tovallia] altaris cum sirico ornata in capitibus, unus pannus
lineus modici valoris, unum pa[l]ium altaris panni tartarici foderatum viridi,
quod habet in capitibus siricum viridem et rubeum, due toballie pro mensa,
quarum capita sunt ornata sirico, unus pannus siricus pro altari, unus pan¬
nus aureus cum una palla altaris, una mappa mundi in panno lineo, unum
frigium altaris modici valoris, una tovalia altaris nullius valoris. Que omnia
erant in uno magno cofino signato ista Iitera A. Item septem paria calcia-
mentorum papalium de corio rubeo cum aurifregiis, concordancie in duo-
bus voluminibus, unum volumen, in quo sunt omnes orationes de tempore
et festis, unum volumen, in quo continentur prefationes, unum missale
completum absque epistolis et evangeliis coopertum veste vergata, unum
volumen evangeliorum cum eadem veste, unum epistolarium coopertum
eodem panno, unum pontificale intitulatum: domino Gentili coopertum corio
rubeo, unum manuale vel collectorium coopertum corio rubeo, unus über
Innocentii de missarum solemniis, unus über novem iudicum cum quibus-
dam aliis, una pars formularii, unus über manescalcie et summa dictaminis,
unus über de ministeriis episcopi, quando ministrat pape, unum par pla-
nellarum vel pauciorum, una expositio super decretali una sancta ecclesia,
epistole Cirilli ad abbatem Joachim et quedam epistola magistri Arnaldi,
tria vexilla et una tovallia parvi valoris, et omnia superius dicta continen¬
tur in cofino’ viridi, ubi est hec üttera B. Item quatuor camisie, duo Vo¬
lumina antifanariorum, unum coopertum corio albo aliud corio rubeo,
unum lectionarium de tempore et sandis totius anni, unum psalterium,
unus über de questionibus magistri Ootifredi et multi quaterni questionum
et postillarum, unum breviarium parvum, unum volumen, in quo continen¬
tur multe tabule astrologie astrolobium computus et spera Lincolnien.* unum
volumen super primum et secundum sententiarum, unus über de quolibet
’ Ms. Lincouen.
1 Ms. frimbiis.
* Ms. confino.
420
Kleinere Mittheilungen.
magistri Henrici abbreviatus, unus über questionum super quarto senten-
tiarum, tractatus unus fratris Egidii de potestate papaü, questiones super
quarto sententiarum, unus über, qui dicitur otia imperatorum, unus über
Abrahe de iudiciis et multa aüa, unum pontificale diminutum, unum Volu¬
men sermonum recollectorum, unum volumen, in quo sunt Ysidorus eti-
mologiarum, et über Bernardi ad Eugenium, unum volumen sermonum
recollectorum, unum albumasar astrologie et multe alie tabule, decretum
sancti Stephani regis Ungarie, duo specula de calibe, unus über Johannis
Belet de officiis, istorie Ungariorum, unum superpellicium, et ista supra-
dicta bona erant in uno cofino rubeo, in quo est ütera C. Item tovalia una
cum capitibus de sirico, trigintanovem mapule de üno tarn parue quam
magne cum capitibus de sirico et duo sendalia et una scarpetta pontificaüs
et copertorium computatur pro mappa, decem et septem mapule de serico
aureo, unum graduale de tempore et festis, unum volumem, quod dicitur
rosarium, decretales cum apparatu, volumen unum sermonum, quod incipit:
abiciamus, sermones fratris Quidonis de tempore et festis, bursa cum multis
sexternis sermonum, quorum primus incipit: non aufertur ceptrum in hiis
que patris mei sunt, duo flascones de alabaustro, duo astralabia, mappa
mundi in postibus, quatuor camisie, textus sexti libri decretaliuin sine ap¬
paratu, apparatus Johannis Andree super sexto, apparatus Dini super regu-
lis iuris, tractatus Quillermi de Mandagoto super eleccionibus, summa abre-
viata Ootifredi cum multis capitulis in parvo volumine, compilationes Mar¬
tini de Fano super decreto, unus über Tulüi de officiis, due pecie simul
consute de samito, septem vexilla cum diversis armaturis et übellus de
pugna viciorum et virtutum, et ista supradida erant in quodam cofino ubi est
littera D. Item una pecia panni de üno duarum cannarum cum dimidia, unum
bacinum de argento ponderis IIII or übrarum et octo unciarum, unum vas de
argento, in quo portatur aqua benedida, duodecim unciarum et dimidie,
quatuor tagie de argento unciarum triginta, aurum cum esmaltis duarum
unciarum et quartarum trium, aurum positum in ismaltis sanis et fractis,
argentum deauratum in diversis peciis cum ismaltis et linguis serpentinis
ponderis vigintiquatuor unciarum, unum scindipendium cum manuleo de
ebore cum sculturis, tres taffarie seu scutelle de osse piscis, unum calama-
rium de osse albo, unum caput scultum in calsidonico, tria frabella operata
cum sirico, diversa frustra panni deaurati et pecie ad ligandum brachium
pro fleobotomia, aüque perle cum quibusdam peciis argenti, una pecia sarge
albe fracte, septem amictus, unum manutergium, tres albe, quarum una est
fracta, sex brachia samiti rubei, una ampulla vitrea, in qua est modicum bal-
sami, constituciones Clementis contra hereticos, unus mantellus et una gar-
vatia in Illl 0r peciis, una alba dilaniata; et suprascripta sunt inclusa in quo¬
dam cofino ubi est littera E. Item quatuor mitre, quarum una est cum per-
lis et esmaltis, duo paria pontificaüuni cirothecarum cum perlis, quinque
sudaria operata sirico et perlis, duo vela de sirico cum listis, una crux de
a istallo, unum superpellicium in fundo, unus pannus Lucan. deauratus, una
Kleinere Mittheilungen.
421
crux de argento deaurata cum pede in uno corio, una cassula parva, in qua
sunt una parva crux cum pede de argento deaurato et quatuor cultelli in
duabus vaginis cum manubriis de corallo, aliud vasculum plenum reliquiis,
multa signacula librorum et unus pannus lineus cum multis reliquiis, cassa
lignea, in qua sunt due cooperture corporalium, una, quarum est cum per-
lis, alia cum litteris aureis, una bursa deaurata, unum corporale, una alia
cassa, in qua sunt due cooperture corporalium et unum corporale, una
alia cassa cum tribus coperturis corporalium, unum est cum auro, perlis et
gemmis alia vero duo sunt communia et duobus corporalibus, quatuor va¬
gine cum cultellis de mensa magnis et parvis et broquis, unum scindipen-
nium cum manubrio 1 de ebore, una nicla circumdata argento, unum vas
argenteum pro crismate et duo vascula de argento pro triaca media, nux
circumdata undique auro, coppa fracta de eristallo cum pede et copertorio
de argento deaurato in corio, unus flasco de porfino cum uno superpellicio,
una cuppa de mazaro cum pede argenti, una pixis pro hostiis ornata per¬
lis habens intus quasdam perlas et modicum de ligno crucis et una lingua
serpentis, tria superpellicia, unus cultellus cum manubrio de iaspide; et ista
supradida erant indusa in quodam cofino, ubi est hec littera F. Item unum
superpellicium in fundo cofini, ubi est litera G. Quatuor tabule picte si-
mul ligate, unum mitrale cum tribus mitris de bombace et duabus de dias-
pero et unum vexillum, tresdecim ciphi de mazaro in corio codo, una
magna cuppa de mazaro cum pede argenti, duo pulvinaria altaris, due scu-
telle, una de alabaustro et alia de iaspide rubeo, duo cisoria de alabaustro in-
voluta in una camisia et una palla de lino, una cassa de ligno, in qua sunt no-
vem flabella et aliqua pulcra frustra coralli et quedam minute pecie de corallo.
Et supradicta sunt in quodam cofino, in quo est littera G. Item una mappa de
opere theotonico, unum vexillum fractum, due pecie non integre de iam-
bellocto, aliqui quaterni sermonum, qui incipiunt: non invenire poterimus,
unum pluviale imperfectuni cooperatum sirico et auro multis ymaginibus
et perlis, una dalmatica cotnpleta et fornita auro et sirico, unus crucifixus
magnus et pulcer de ebore cum pede et multis ymaginibus scultis, due ta¬
bule lignee depicte, quadraginta quinque anuli aurei in una cassa lignea
depicta, una coppa de mazaro cum pede argenti, una cassa parva pulcra et
deaurata et bene ferrata. Que omnia erant inclusa in cofino de H. Datum
Avinion. III kal. novembris pontificatus nostri anno septimo.
Rom. E. G ö 11 e r.
Aus dem Archiv des Fürsten Colonna.
In Band 15 dieser Zeitschrift habe ich aus dem Archiv des Fürsten
Colonna fünf Diplome' publiziert, denen unterdessen der verstorbene
Ms. manibrio.
422
Kleinere Mittheilungen.
Scheffer-Boichorst ein sechstes hinzugefügt hat, das Diplom
Konrads IV. für Eustasius Philippi von Messina, dat. 1252 April (Neues
Archiv XXVII, 99). Ich habe Mühe gehabt, diese Urkunde aufzufinden,
und füge darum auch deren genauere Signatur hinzu XCIII 38 (n. 5487
des Zettelkatalogs). Denn erst jetzt sind die Ordnungsarbeiten, denen sich
Professor O. Tomassetti mit bewunderungswürdigem Eifer unterzogen
hat, soweit gediehen, dass eine vollständige Uebersicht über die Urkunden
des fürstlichen Archivs möglich ist. Da bin ich nun auch noch auf ein
siebentes Diplom gestossen, eine Urkunde desselben Konrads IV. für
Astasius den Magister Prothontinus von Sicilien und Calabrien, dat.
1253 Juli.
Ich publiziere sie jetzt, mit herzlichem Bedauern, dass ich sie nicht
mehr zu besserer Verwertung dem Gelehrten zusenden kann, dem die
Entdeckung eines neuen staufischen Documents immer eine besondere
Freude war. Gewiss hätte sie Scheffer-Boichorst mit einem jener
klassischen Kommentare (und das Amt des Prothontinus verdiente wohl
einen solchen) versehen, in denen er ein unerreichter Meister war.
König Konrad IV. bestätigt dem Magister Prothontinus von Sicilien
und Calabrien Astasius, Bürger von Messina, die ihm von Petrus Rufus
von Calabrien, Grafen von Catanzaro und Marschall von Sicilien, im Teni-
mentum Briatico angewiesenen Lehen. Vor Neapel 1253 Juli.
Inseriert in das Diplom König Jacobs von Aragon und Sicilien von
1291 Juli Messina für Benincäsa de Granata Pilitis, den Enkel des Astasius
— Rom Arch. Colonna (XXIX 23).
Conradus Dei gratia Romanorum in regem electus semper augustus,
Jerusalem et Sicilie rex. Per presens priuilegium notum facimus uniuersis
fidelibus nostris presentibus uidelicet et futuris quod Astasius magister
prothentinus Sicilie et Calabrie, ciuis Mess(anensis), fidelis noster nostro
culmini supplicauit ut, cum dudum sibi in annuo ualore quindecim uncia-
rum auri ad seruicium unius militis et unius balistarii per Petrum Rufum
de Calabria comitem Catancarii et regni Sicilie marescalcum, dilectum alump-
num familiärem et fidelem nostrum, de excadenciis curie nostre in sua
iurisdicione sistentibus mandauerimus prouideri, et idem Petrus ei in teni-
mento Briatici de excadenciis curie nostre, uidelicet Beuito, Terraguasta 1
et Luci massariis nostris, castrorum nostrorum municionibus seu nostris
solaciis minime deputatis, pro eodem ualore annuo assignarit, ea sibi,
prout ab eodem Petro assignata sunt ei, et suis heredibus confirmare de
nostra gratia dignaremur. Cuius supplicationibus inclinati, predidas exca-
dencias, prout ab eodem Petro assignate sunt, ei et suis heredibus in per-
petuum de nostra gratia confirmamus, saluis in omnibus mandato ordina-
tione et fidelitate nostra et heredum nostrorum et predicto seruicio unius
1 Benit. Terraguast.
Kleinere Mittheilungen.
423
militis et unius balistarii, quod inde nostre curie debeatur. Ad cuius rei
memoriam et perpetuam firmitatem presens priuilegium per magistrum
Johannem de Casali notarium et fidelem nostrum fieri et maiestatis nostre
sigillo iussimus communiri.
Dat. in obsidione Neapoli per manus Qualterii de Ocra regni Sicilie
cancellarii anno incarnacionis dominice millesimo ducentesimo quinquage-
simo tercio, mense iulii undecime indicionis.
P. Kehr.
Rezensionen und Nachrichten
Monografie di storia Calabra ecclesiastica per Mons. Domenico
Taccone-Gallucci Vescovo di Nicotera e Tropea. Reggio-Calabria 1900.
Der um die Geschichte Calabriens wohlverdiente Bischof von Tropea
bietet in dem vorliegenden Band eine Reihe von historischen Monographien
zur Kirchengeschichte Calabriens. Die erste ist auch die wichtigste. Sie
behandelt Mileto e Ia sua diocesi.
Die Geschichte von Milet ist öfter behandelt worden, vorzüglich von
Vito Capialbi, dem wir mehrere Untersuchungen darüber verdanken. Leider
lässt uns aber gerade hier die Ueberlieferung sehr im Stich. Von den
älteren Urkunden für die Kirche von Mileto ist keine mehr im Original
erhalten; bei dem furchtbaren Erdbeben von 1783 sind die alten Doku¬
mente fast sämtlich zu Grunde gegangen, darunter auch die berühmte Ur¬
kunde Gregors VII. Ein fleissiger Geistlicher hat sie noch zuvor in seinem
für die Geschichte von Mileto wichtigen Manuskript (Memorie per la chiesa
vescovile di Mileto raccolte da D. Uriele Maria Napoleone) kopiert. Nicht
viel besser steht es mit den Urkunden Rogers für Mileto; doch will ich
immerhin erwähnen, dass ich jüngst eine Kopie s. XIII von dem grossen
Privileg Rogers für die bischöfliche Kirche im Archiv des Fürsten Colonna
in Rom (XL 6) fand. Bei solcher Ueberlieferung hat auch der jüngste
Geschichtsschreiber von Mileto die ältere Geschichte dieses Bistums nicht
wesentlich aufzuklären vermocht. Das Hauptgewicht seiner Arbeit liegt
auch wohl in der späteren Geschichte des Bistums, in seiner Zusammen¬
stellung der Bischöfe und in den mitgeteilten Inschriften.
Der Geschichtsschreiber von Mileto kann unmöglich Vorbeigehen
an der berühmten, gleichfalls von Roger gegründeten Abtei SS. T r i n i t ä
e S. Michele zu Mileto, der Grabstätte des Eroberers. Hier wäre nun
aber eine erhebliche Erweiterung unseres Wissens möglich gewesen. Denn
das Archiv dieses Klosters ist glücklicherweise fast ganz erhalten. Es be¬
ruht im Collegio Greco in Rom. Die Herausgabe der Urkunden dieses
Klosters und ihre kritische Erläuterung wäre eine der dankbarsten Auf¬
gaben, die ein Liebhaber der älteren Geschichte Calabriens finden könnte.
Es fällt mir auf, dass der Verf. nicht auch von der anderen Abtei
S. Salvatore in Milet handelt. Eine daher stammende Bulle Alexanders III.
verwahrt heute das Vatikanische Archiv (Arm. XI c. IX n. 6).
Rezensionen und Nachrichten.
425
Der Kämmerer Cencius verzeichnet im Liber censuum ausser dem
Kloster SS. Trinitä und der Kirche S. Maria della Catholica auch noch die
Kirche S. Maria di Bagnara in der Diözese Milet. Auch deren Ge¬
schichte liegt noch in den Archiven verborgen. Die Urkunden für Bagnara
sind auf dem Umweg über S. Maria de Gloria in Anagni an das Kapitel
des Lateran gekommen. Hier erwartet den Historiker von Milet eine
zweite lohnende Aufgabe.
Am Schlüsse seiner Abhandlung über Milet publiziert der Verf.
die beiden ältesten Bullen für das Hochstift, Gregor VII. Jaffä L. 5198
und Urban II. Jaffe L. 5489, beide bereits aus älteren Publikationen
bekannt
Die zweite Monographie La Certosa di Calabria gilt der
berühmten Eremitenniederlassung Torre. Mit der Ueberlieferung dieses
Klosters sind wir bekanntlich übler daran als die älteren Historiker es
waren, vorzüglich Tromby. Auch dem Verf. ist es nicht gelungen, neue
Materialien herbeizuschaffen; er publiziert die Urkunde Urbans II. Jaffä L.
5468 und die Celestins III. Jaffe L. 16 933 aus den älteren uns bekannten
Drucken. In die Kritik der einst so heftig umstrittenen Dokumente von
S. Stefano del Bosco einzutreten, lag offenbar nicht in seiner Absicht; wert¬
voll ist übrigens seine Zusammenstellung der Prioren und die Notizen
über die Gelehrten der Certosa.
Die dritte Monographie behandelt II Santuario di S. Dome¬
nico di Soriano,die vierte II clero Calabrese e lo studio
dellescienzesacre, die fünfte S. Domenica e lesue reli-
quie in Tropea. Ausser diesen ist 1901 eine weitere Monographie
ähnlichen Charakters erschienen unter dem Titel Monografia del
Santuario di S. Francesco di Paola.
Der überaus eifrige Prälat, dem wir aufrichtig wünschen, dass seine
weiteren Forschungen über die Kirchengeschichte Calabriens recht viel
neues Material an den Tag bringen möchten, hat mir unterdessen eine
neue Arbeit zugehen lassen Cronotassi dei metropolitani,
arcivescovi e vescovi della Calabria (Tropea 1902). Das
ist eine revidierte Zusammenstellung der Bischofslisten der calabrischen
Bistümer, eine an sich gewiss sehr nützliche Arbeit. Noch mehr interessiert
mich ein anderes Werk des Bischofs, von dem er in der Vorrede zur
Cronotassi Mitteilung macht: Regesti dei Romani pontefici
per le chiese della Calabria con annotazioni storiche.
Ich berichte darüber im nächsten Heft. P. Kehr.
Jos. Knepper, Jakob Wimpheling (1450- 1528). Sein Leben und
seine Werke nach den Quellen dargestellt (Pastor, Erläuterungen und
Ergänzungen etc. 3. Bd., 2.-4. Heft). Herder 1902. XX u. 375 S.
Von demselben Verfasser ist vor einigen Jahren im ersten Bande
derselben Sammlung erschienen: Nationaler Oedanke und Kaiseridee bei
Römische Quartalschrift 1902. 23
426
Rezensionen und Nachrichten.
den elsässiscken Humanisten. S. diese Zeitschrift 1899 S. 74. Dort schon
stand Jakob Wimpheling im Mittelpunkte der Darstellung, und nun hat
Knepper diese anziehende Persönlichkeit zum Gegenstände einer umfang¬
reichen Monographie gemacht, die mit ebenso warmer Begeisterung für
den Gegenstand, wie mit ungemeinem Fleisse und einem Reichtume des
1 itterarischen Apparates geschrieben ist, der leider fast zu sehr ins Breite
geht und dem Leser den ruhigen Genuss des Gebotenen etwas beeinträch¬
tigt. Andererseits verdient es unsere volle Anerkennung, dass Kn. uns
durch diese Art der Darstellung, namentlich durch die eingehende Analyse
der zahlreichen Schriften Wimphelings den Mann in den allernächsten
Gesichtskreis gerückt hat, so dass wir ihn fast wie ein Gemälde auf der
Staffelei in seinen grossen wie kleinen und zuweilen kleinlichen Eigen¬
schaften betrachten können. Doch überwiegen durchaus die grossen und
kräftigen Züge, die ihn weit über den Durchschnitt seiner Zeit erheben
und ihm vor allem durch seine unermüdliche Thätigkeit auf dem Gebiete
der wissenschaftlichen wie moralischen Erziehung, Besserung der kirch¬
lichen wie politischen Zustände, den bleibenden Ruhm des Erziehers
Deutschlands gesichert haben. Dass Wimpheling trotz dieses Eifers und
trotz oft sehr heftiger Sprache über kirchliche Missbräuche sehr bald von
seiner anfänglichen Hinneigung zu Luther zurückkam und bis zu seinem
Tode die treueste Anhänglichkeit an die alte Kirche bekundete, verdient
besonders hervorgehoben zu werden. Auch den Historiker und Patrioten
lernen wir schätzen und liebgewinnen, weil wir bei allen Mängeln der
Methode und bei der fast naiven nationalen Einseitigkeit döch immer
schnell auf den gediegenen Kern des Mannes stossen. Ohne Frage hat
sich Knepper durch dieses Denkmal, das er dem grossen Schlettstadter
Humanisten gesetzt hat und das auch dem Katholiken Wimpheling offen
Rechnung trägt, allen Anspruch auf unsern Dank erworben.
R. Reichenberger, Wolfgang von Sahn Bischof von Passau.
1540— 1555. (H. Grauert, Studien und Darstellungen aus dem Ge¬
biete der Geschichte. 2. Bd. 1. Heft). Freiburg. Herder 1902. V u. 84 S.
Das Schriftchen bietet das Lebensbild eines Mannes, dem bei
längerem Leben voraussichtlich ein nicht geringer und gewiss vorteilhafter
Einfluss auf die Entwickelung der kirchlichen wie politischen Verhältnisse
Deutschlands beschieden war; denn als er am 5. Dezember 1555 vor
vollendetem 42. Jahre starb, hinterliess er den Ruhm, zu den besonnensten,
durch kirchliche Gesinnung wie sittenstrenges Leben hervorragenden, in
Führung eigener wie auswärtiger politischen Geschäfte gewandtesten
Kirchenfürsten gehört zu haben. Für die Mitte des 16. Jahrhunderts
wiegt dieses Lob schwer genug; aber Wolfgang von Salm würde gewiss
auch, wenn er die Zeit der kräftigen Gegenwirkung gegen den kirchlichen
Umsturz erlebt hätte, nicht zurückgeblieben sein. Den Zusammentritt des
Rezensionen und Nachrichten.
42?
allgemeinen Konzils hat er mit Eifer herbeigesehnt und warm empfohlen,
wenn er auch nicht, wie S. 25 Anm. 2 nach Hansiz behauptet ist, der
feierlichen Eröffnung am 13. Dezember 1545 beiwohnte. Politisch trat
Wolfgang namentlich in den deutschen Bundesverhandlungen der Jahre
1552/53, dann dauernd durch sein erfolgreiches Bestreben hervor, den
Herzog von Bayern vor Konflikten mit seinem Oheim, dem Administrator
Ernst von Salzburg, zu bewahren. In dem Abschnitte zur Reichsgeschichte
S. 29-42 hätten die neuesten Arbeiten von Turba zur Geschichte der
Habsburger 1548-1558 (s. Quartalschr. 1901 S. 432), wohl mit Nutzen
herangezogen werden können. Ein Schlussabschnitt behandelt Wolfgangs
Vorsorge für Schulen und höhere Bildung, seine gelehrte Umgebung, die
Pflege der Volkswohlfahrt, geregelte Finanzverwaltung u. s. w. Die Arbeit
hinterlässt durch vornehme Sprache, massvolle Abwägung und unbefangenes
Urteil den vorteilhaftesten Eindruck.
Al. Meister, Die Anfänge der modernen diplomatischen Geheim¬
schrift. Paderborn. Schöningh 1902. VII u. 65 S.
Nach langjähriger Beschäftigung mit diesem Gegenstände gibt M.
in vorliegender Schrift gleichsam eine Einleitung zu einer grösseren Arbeit
über die Entwickelung des päpstlichen Chiffernwesens, ohne jedoch zu¬
nächst auf dieses selbst einzugehen. Nach einer sehr willkommenen Zu¬
sammenstellung der manchfachen Anfänge und Versuche einer Geheim¬
schrift bei den Römern und das Mittelalter hindurch geht M. zu der
italienischen Kryptographie über, einer notwendigen Begleiterscheinung zu
dem regen diplomatischen Verkehr, der im 15. Jahrh. aufkam und namen-
lich bei den vielen italienischen Staatswesen forgfältige Pflege fand. Von
solchen diplomatischen Centren werden Venedig, dann Mantua, Modena,
Lucca, Florenz, Siena, Pisa, Mailand und Genua behandelt, deren Archive
M. auf Chiffern und Chiffernschlüssel oder auf Abhandlungen über Ge¬
heimschriften hatte untersuchen können. Einen Beleg für das Ansehen des
venetianischen Chiffernsekretariates, das als Centralstelle für Auflösung
chiffrierter Depeschen betrachtet wurde, gibt Ref. in den Römischen Do¬
kumenten zur Ehescheidung Heinrichs VIII. S. 104. Als Beilage folgt ein
kurzer Dechiffriertraktat des Mailänders Sicco Simonetta aus d. J. 1474.
Seite 63 ist wohl deludi zu lesen statt decludi. Durch die Fortsetzung
dieser Arbeiten wird Meister den Forschern in italienischen Archiven einen
grossen Dienst erweisen.
F. Schneider, Studien zu Johannes von Victring. 1. T. Inaugural¬
dissertation. 58 S. Hannover. Culemann 1902.
Den Abt des Cisterzienserklosters Victring bei Klagenfurt in Kärnthen
und sein vornehmlichstes Geschichtswerk Liber certarum historiarum hat
Verfasser zum Gegenstände umfassender Untersuchungen gemacht, von
428
Rezensionen und Nachrichten.
denen liier ein erster Teil erscheint Abt Johannes wird allgemein als der
bedeutendste Historiker des späteren Mittelalters angesehen; aber die ver¬
schiedenen von ihm selbst herrührenden Rezensionen seines Hauptwerkes
waren der vollen kritischen Würdigung des Autors bisher hinderlich ge¬
wesen. Auf Grund einer genauen Abschrift des autographen Entwurfes
und nach sorgfältiger Durchforschung des Victringer Kloslerarchives gibt
nun Sch. nebst einer kurzen Geschichte dieses Klosters neue, wenn auch
nicht immer ganz unanfechtbare Aufschlüsse über die lothringische Heimat,
das Leben und die Regierungszeit des Abtes Johann (die letztere 1312-1345),
um dann dessen Bedeutung und Vorzüge als Geschichtschreiber seiner
Zeit darzulegen. Eine Einleitung in Kapitel oder Abschnitte würde der
fleissigen und exakten Arbeit grössere Uebersich tlichkeit gegeben haben;
doch wird dieser kleine Mangel wenigstens für die Lebensgeschichte des
Abtes beseitigt durch den Anhang von 80 Regesten, die zum weitaus
grössten Teile nach ungedruckten Urkunden gefertigt sind. Das Schriftchen
bedeutet einen recht tüchtigen Ansatz zu der spätmittelalterlichen Quellen¬
forschung.
Wilhelm Schulte, Urkundliche Beiträge zur Geschickte des schle¬
sischen Schulwesens im Mittelelter. Glatz 1902, 24 S. in 4.
In dieser wissenschaftlichen Beilage zum Programm des Kgl. kath.
Gymnasiums zu Glatz gibt dessen Direktor eine Sammlung von Urkunden
und Urkundenauszügen, die, um mit dem Herausgeber selbst zu reden,
ein glänzendes Bild von dem allgemeinen Bildungsbedürfnisse gewährt,
das in den schlesischen Städten während des Mittelalters herrschte. Für
67 Städte und Ortschaften werden aus Archiven und Druckwerken die ur¬
kundlichen Nachrichten zusammengetragen, die sich auf Gründung und
Ausstattung von Schulen, auf Stiftungen für Schüler und Lehrer u. dergl.
beziehen. Nur bei Breslau, Glatz und Neisse ist in der Hauptsache auf
andere Publikationen verwiesen, welche das Schulwesen dieser Städte ge¬
sondert behandeln. Wichtigere Stücke sind ganz oder grossenteils im Wort¬
laute gegeben. Zu wünchen wäre, dass der Verfasser das ausserordentlich
reiche von ihm gesammelte Material nun auch zu einer Darstellung ver¬
arbeite, und dass sein Beispiel wie seine Methode für andere Provinzen
Nachahmung finde.
Louis Gudrard, Petite introduäion aux inventaires des archives du
Vatican. Rome, Paris 1901. 38 S.
Ist in Wirklichkeit ein gar kleiner Führer durch das vatikanische
Archiv, der aber doch vor andern Arbeiten dieser Art den Vorteil hat,
dass er die Repertorien Garampis, die von Monsgr. Wenzel in lang¬
jähriger Arbeit in Buchform gebracht und der Benützung zugänglich
gemacht wurden, eingehender berücksichtigen und deren Gebrauch durch
Rezensionen und Nachrichten.
429
Erläuterung der von Garampi angewendeten Abkürzungen und Siglen er¬
leichtern konnte. Auch fehlt es nicht an Hinweisen auf neuere Litteratur
über den Gegenstand, wobei allerdings manche sehr verdiente Namen
fehlen, während z. B. das wiederholt genannte Buch von De Loye über
das päpstliche Kameralarchiv nach dem Urteile von Sachkennern sehr viel
zu wünschen lässt. Die Serie der Konsistorialakten ist nicht verloren, wie
S. 36 Anm. 2 angegeben wird, sondern nach dem Konsistorialarchiv zurück¬
gebracht worden, wenigstens soweit es sich um die Originalakten handelte.
Luigi Carcererl, Sioria esterna del concilio di Bologna 1547-1549.
Montevarchi 1902. 66 S.
Der Titel Storia esterna will besagen, dass weder die theologischen
Beratungen, noch die ausgedehnten diplomatischen Verhandlungen in Be¬
tracht gezogen werden, zu denen die Verlegung des Konzils von Trient
nach Bologna Anlass gab, sondern lediglich die Aeusserlichkeiten wie die
Reise der Legaten und Prälaten nach der neuen Konzilsstätte, die Quali¬
fikation von Bologna in räumlicher wie gesundheitlicher Hinsicht, das Ent¬
gegenkommen der Stadt gegen die Konzilsväter, Befreiung der letzteren
von den Abgaben und Zehnten u. s. w. Ein Anhang von 23 Dokumenten,
meist aus dem Staatsarchiv von Bologna, gibt der Arbeit besonderen Wert,
darunter namentlich das letzte, ein Verzeichnis der Prälaten mit Angabe
ihrer Wohnung in Bologna. Auch andere Archive hat Verf. fleissig durch¬
sucht; doch thut es seinem Schriftchen nicht geringen Abbruch, dass er
Merkles ersten Band vom Concilium Tridentinum mit dem Tagebuche
Massarellis über das Konzil von Bologna noch nicht kannte. Das Original
einer Uebereinkunft zwischen den Konzilslegaten und der Stadt Bologna
in der Wohnungsfrage vom 20. September 1547 findet sich im vatik. Archiv
Concilio 148. Eh.
P. Kehr, Aeltere Papsturkunden in den päpstlichen Registern von
Innocenz III. bis Paul III. (Aus den Nachr. d. k. Gesellsch. der Wissen¬
schaften zu Göttingen. Phil.-hist Klasse. 1902. H. 4).
Nachdem der gelehrte Herausgeber der älteren Papsturkunden die
Pergamene, Miscellanea und Armarien des päpstl. Geheimarchives durch¬
forscht hatte (Nachr. 1900, S. 112 ff. und 361 ff.), machte er sich im
Verein mit Dr. • L. Schiaparelli nicht ohne Scheu und Zagen an die
schwierige Arbeit, die grosse Masse der Registerbände von Innocenz III.
bis Paul IIL zu durchsuchen. 1500 Registerbände! Man begreift es in der
That sehr wohl, dass der unermüdliche Forscher so manche Bemerkung
eines glücklichen Humors in seinen nunmehr vorliegenden Bericht hat
einfliessen lassen. Peracti labores iucundi! Das Ergebnis war, wie die
trefflich geordnete Uebersicht der inserierten Urkunden zeigt, ein lohnen¬
des und reiches. Es Hessen sich aus den Papsturkunden des XIII., XIV.
430
Rezensionen und Nachrichten.
und XV. Jahrhunderts nicht weniger als 388 Dokumente auffinden, von
denen 82 bisher nicht bekannt oder nur mangelhaft publiziert waren. Diese
letzteren sind in vorzüglicher Edition dem Berichte beigegeben.
Von hohem Werte sind die einleitenden Bemerkungen, die K. seinen
urkundlichen Mitteilungen vorausgeschickt hat. Nicht von dem Anfänger
zu reden, der gewöhnlich erst nach manchen Irrgängen in dem dichten
Wald von Urkunden sich zurechtfindet, auch der länger im Vat Archive
arbeitende Historiker stösst hier auf eine Reihe von Bemerkungen, erhält
manche Winke, die für ihn, wenn er selbst rasch und sicher arbeiten will,
in vielen Fällen äusserst vorteilhaft sein werden.
Was das Verhältnis der Vatikanischen zu den Avignonesischen Re¬
gistern des 14. Jahrhunderts angeht, so hat K. mit Rücksicht darauf, dass
es immer noch Forscher gebe, die ohne über das Verhältnis im Einzelnen
klar zu sein, bald bei dieser bald bei jener Serie sich Rats erholten, be¬
sonders darauf hingewiesen und durch einzelne Beispiele klarzustellen ver¬
sucht, wie notwendig eine gleichzeitige Berücksichtigung beider Serien sei.
Im Einzelnen wäre dem noch hinzuzufügen, dass nicht bloss unter den
späteren Avignonesischen Päpsten, sondern bereits unter Johann XXII. die
Kopien in den Vat. Registern vielfach sehr viel zu wünschen übrig lassen.
Nicht nur, dass in den Abschriften mitunter die Wortstellung verschoben
ist, dass Eigennamen verschrieben und manche Worte ganz ausgelassen
sind, es fehlen nicht selten ganze Satzgefüge und Wortreihen, die für den
Inhalt selbst von Wert sein können. Einzelne Stücke sind in den Vat
Reg. ohne jede Bemerkung doppelt eingetragen. Was soll man aber dazu
sagen, wenn eine Urkunde, bei der im Papierregister die Note sich findet:
»cancellata fuit, quia non erat ita et non fuerat bullata" nun doch ohne
irgend welchen Zusatz von dem Kopisten registriert worden ist? — Diese
letztere Beobachtung führt uns auf einen weiteren Punkt. Gewiss wird es
in manchen Fällen unmöglich sein, die Avignones. Register zu benützen,
da oft ganze Quaternionen fast vollständig vernichtet, oder nicht mehr les¬
bar sind. Aber selbst die Fragmente dürfen nicht unberücksichtigt bleiben,
weil sich da und dort die Randnoten noch vorfinden, die für die Identifizierung
mit dem Eintrag in der Vat. Serie besonders dann von Wichtigkeit sind,
wenn sie eine Umänderung der Numerierung zum Inhalt haben. Dass
die Nummern über den registrierten Urkunden mit den „Numeri in tergo
originalium paparum Avenionensium“ übereinstimmen, hat schon Denifle
(Specimina Palaeogr. pag. 13 Anm. 32) hervorgehoben und zwar mit der
Anfügung: Saepe non conveniunt inter se numeri in hisce regestis appo-
siti. In letzterem Falle ist darauf zu achten, ob nicht eine Abänderung der
betr. Nummer am Rande angemerkt ist, (gewönl. in der Form: attende
quod scripta est sub capitulo xx). Zu beachten ist ferner, dass diese
Umänderungen sich auch in den Rubriken, die uns für das Pontifikat
Johanns XXII. in dreifacher Anordnung erhalten sind (nach Quaternionen
— in fortlaufender zahlenmässiger Reihenfolge — und solche mit dem Tax-
Rezensionen und Nachrichten.
431
vermerk), bemerkbar machen. Dass unter den Rubriken selbst wieder die¬
jenigen mit dem Taxvermerk besonders wertvoll sind, braucht nicht näher
hervorgehoben zu werden (Vgl. hiezu Tangl, [MJÖG. 13 S. 37] der sie
übrigens erst für Bened. XII. anführt). Kurz, wir haben Grund genug,
den nachdrücklichen Hinweis Kehrs auf die Benützung der Avignonesischen
Original-Papierregister als vollauf berechtigt anzuerkennen. Es wäre nur
zu wünschen, dass sich endlich tüchtig geschulte Kräfte an die Aufgabe
machten, »die Rubriken überall zu vervollständigen resp. wiederherzu¬
stellen, die Quaternionen der Avignonesischen Bände genau zu verzeich¬
nen und ihre ursprüngliche Lage zu ermitteln (- einzelne Quaternionen
und Blätter der Register Johanns XXII. lassen sich in den Bänden der
nachfolgenden Päpste bis auf Bened. XIII auffinden, von Bened. XII. sind
ebenfalls viele Stücke in die Register seiner Nachfolger versprengt. -)
weiter das Verhältnis des Pergamentregister zu den Papierregistern zu be¬
stimmen, kurz, eine wissenschaftliche Beschreibung derselben ... in An¬
griff zu nehmen." In ähnlicher Weise müsste dann auch die Lateranserie
der Papstregister des XV. Jahrhunderts, die bekanntlich mit dem Pontifikat
Bonifaz IX. beginnt, bearbeitet werden.
Rom. E. G ö 11 er.
Kirsch, J. P. Josef Kardinal Hergenröthers Handbuch der allge¬
meinen Kirchengeschichte. 4. Aufl. 1. Bd. Freiburg i. B. Herd. Verlags¬
buchhandlung. 1902.
Die Herstellung einer Neuauflage der Hergenrötherschen Kirchen¬
geschichte könnte für die vorkonstantinische Zeit durch nichts eklatanter
motiviert erscheinen, als durch den Hinweis auf A. Ehrhards glanzvollen
Bericht über „die Altchristl. Litteratur und ihre Erforschung von 1884-1900.“
Im Schlussabschnitt seines klassischen Buches hat Ehrhard mit grosser
Meisterschaft die Entwicklungsstadien der vornicänischen Litteratur in einer
Weise gekennzeichnet, die nicht bloss für die Weiterführung und den Aus¬
bau der altchristlichen Litteraturgeschichte zu Grunde gelegt, sondern auch
dann berücksichtigt werden muss, wenn es sich darum handelt, die Ge¬
samtentwicklung des kirchlichen Lebens, der christlichen Kultur- und
Geisteserzeugnisse jener Epoche zur Darstellung zu bringen. Dies um so
mehr, wenn der Bearbeiter eines kirchengeschichtlichen Handbuches den
gewaltigen Stoff nicht nach schematischer Anordnung, sondern nach solchen
Einteilungsgründen zu bewältigen gedenkt, die vor allem das entwicklungs¬
geschichtliche Moment in den Vordergrund treten lassen. Die Entwicklung
im Leben und in der Lehre der Kirche klar hervortreten zu lassen und
zugleich ein übersichtliches Bild der kirchlichen Zustände in den einzelnen
Zeitabschnitten zu gewinnen, das waren denn auch die Hauptgesichts¬
punkte, von denen sich Kirsch bei der Neubearbeitung der Hergen¬
rötherschen Kirchengeschichte hat leiten lassen. Die innere Ausgestaltung
432
Rezensionen und Nachrichten.
der Kirche, ihre Lehrentwicklung, ihre Litteraturerzeugnisse, ihre äussere
Geschichte, vor allem ihr Verhältnis zu der Staatsgewalt — das alles sind
Faktoren, die zu verschiedenen Zeiten in verschiedenem Grade zur Gel¬
tung kommen, so dass sie einzeln für jede Epoche nicht gleich massgebend
sein können. Diese Gesichtspunkte geben den Massstab ab für die Be¬
urteilung des von Kirsch getroffenen Einteilungsprinzips und man kann
sagen, dass dasselbe im einzelnen auch, vortrefflich durchgeführt ist.
Interessant ist in dieser Hinsicht ein Vergleich mit den Entwicklungs¬
stadien, die Ehrhard für die Geschichte der altchristl. Litteratur festgestellt
hat. „Nach der Ueberwindung des Gnostizismus und Montanismus, heisst
es dort (S. 613), führte der Drang nach der Erforschung des geistigen In¬
halts des in seinem Wesen und in seiner Lebensfähigkeit inmitten der
grossen Welt geretteten Christentums ein neues Entwicklungsstadium der
christlichen Litteratur herbei, das durch die Entstehung der theologischen
Wissenschaft charakterisiert ist und den Beginn des dritten Zeitalters be¬
zeichnet." Als zweites Zeitalter hat E. die Zeit von 125-198 angesehen,
und unter den drei Litteraturgebieten jener Epoche das mit dem Gnostizis¬
mus zusammenhängende als das bedeutendste von allen bezeichnet; als viertes
die zweite Hälfte des 3. Jahrhunderts bis zum konstantinischen Zeitalter,
wobei die relativ grosse Armut an Schriftstellern hauptsächlich auf den
Kampf der römischen Staatsgewalt gegen das Christentum unter Decius
und Valerian zurückgeführt wird. Wir brauchen nicht lange zu suchen,
um sofort bei Kirsch im Wesentlichen die gleiche Einteilung für diesen
Zeitraum wiederzufinden (vgl. bes. Abschn. 3. 4. 5). Das zweite Buch
führt dann in drei Abschnitten die Darstellung weiter bis zum Ende des
7. Jahrhunderts. Ob die Herübernahme der von Hergenröther dem Mittel-
alter zugedachten Teile überall Anklang finden wird? Jedenfalls hat sie K.
sehr gut begründet.
Am schärfsten tritt der Unterschied zwischen der dritten und
vierten Auflage dieses Bandes in der Angabe von Quellen und Litteratur
hervor. Die von K. getroffene Anordnung ist musterhaft. — Inhaltlich
wurden manche Abschnitte gekürzt, andere mussten infolge des gewaltigen
Zuwachses der seit 1886 erschienenen Litteratur und vieler einzelnen neu
gewonnenen Ergebnisse dementsprechend umgearbeitet werden. Die Arbeit,
die K. nach dieser Seite geleistet hat, ist bei ihrer Vorzüglichkeit ganz be¬
sonders hoch anzuschlagen. Vielleicht wäre es wünschenswert gewesen,
wenn die Darstellung der christlichen Litteraturenlwicklung noch etwas
mehr Berücksichtigung gefunden hätte. — In der Einleitung dürfte die
Litteratur unter Diplomatik (S. 12) besonders hinsichtlich des Urkunden¬
wesens der Päpste etwas ausführlicher verzeichnet sein. Neben Watten¬
bach und Lorenz ist unter den wissenschaftlichen Hilfsmitteln (S. 6)
jetzt vor allem zu nennen: Gross G, Sources and literature of English
history from earliest times to 1485. London 1900, ein ganz vorzügliches
Buch. —
Rezensionen und Nachrichten.
433
Deit Abschluss dieses ersten Bandes — das gleiche ist auch für
die folgenden geplant - bildet eine über die geographische Ausbreitung
der Kirche sehr gut orientierende Karte. Somit wird dieser erste Band
der Hergenrötherschen Kirchengeschichte durch die treffliche Bearbeitung
— die doch in der Anlage wie in vielen einzelnen Stücken'einer Original¬
schöpfung gleichkommt — auch den neuesten wissenschaftlichen An¬
forderungen entsprechen.
Rom. E. Göller.
Lemmens, P. Leonardus O. F. M. — 1. Documenta antiqua
Franciscana, Pars III (Extractiones de legenda antiqua), apud Claras aquas
(Quaracchi) 1902, 12°, pag. 76. — 2. B. Bernardini Aquilani Chronica fra-
trum Minorum Observantiae, Romae 1902, gr. 8*, pag. XL et 130.
1. Auf die bereits im Jahrgang 1901 dieser Quartalschrift S. 431
kurz besprochenen Partes 1 et II dieser Documenta lässt P. L. nun als
Pars III die genannten Extractiones folgen. Den Stoff zu sämtlichen drei
Partes lieferte das Archiv des Franziskanerklosters Sant’ Isidoro zu Rom,
wo bekanntlich Wadding seine grossen ordensgeschichtlichen Werke ver¬
fasste. Da jedoch aus demselben vorläufig keine weiteren solchen Publi¬
kationen mehr folgen sollen, so hat P. L. der Pars III wenigstens ein Ver¬
zeichnis der dort verwahrten, auf den hl. Franziskus irgendwie bezüglichen
Schriften als Appendix beigefügt. In der Einleitung aber benützt er die
Gelegenheit, sich namentlich mit P. Van Ortroy, welcher an den ersten
beiden Partes eine ziemlich starke Kritik übte, auseinanderzusetzen. Diese
Auseinandersetzung erstreckt sich aber auch schon auf die Pars III, da
P. L. bereits früher die Bemerkung machte, dass die darin erscheinenden Ex¬
tractiones wörtliche Auszüge aus des Thomas von Celano Vita 11 s. Fran-
cisci seien, während P. V. O. sie grösstenteils als aus dem textus commu¬
nis des Speculum perfectionis teils wortgetreu teils auszüglich entnommen
erklärte. Dies veranlasste P. L., eine genaue Zusammenstellung der ein¬
schlägigen Stellen sowohl jener Vita als dieses Speculum anzufertigen, um
so den augenscheinlichen Beweis zu liefern, dass nicht P. V. O., sondern
er Recht habe. Der Wert der Extractiones selbst, als aus früheren und
bereits hinlänglich bekannten Quellenschriften zur ältesten Franziskaner¬
geschichte entnommen, wäre allerdings nicht hoch anzuschlagen, wenn sie
nicht zur Korrektur des sonst uns nicht so gut überlieferten Textes der
erwähnten Vita II ein vorzügliches Hilfsmittel bieten und so eine bessere
Neuausgabe derselben, die bereits beabsichtigt ist, ermöglichen würden.
Wir müssen daher dem Herausgeber, welcher sich nicht nur durch die
Veröffentlichung dieser Documenta antiqua sondern auch durch andere
Publikationen, namentlich die im gegenwärtigen Jahrgang dieser Quartal¬
schrift erschienenen Aufsätze über die Anfänge des Clarissenordens und
zur Geschichte des hl. Antonius von Padua, bereits grosse Verdienste um
434
Rezensionen und Nachrichten.
die Aufhellung der ältesten Franziskanergeschichte erworben hat, Dank
wissen, dass er sich der Veröffentlichung auch dieser Extractiones unter¬
zogen hat 2. Die Chronica fratrum Minorum Observantiae, welche der
sei. Bernardinus von Aquila (alias von Fossano), von 1454 bis 1475 mit
Unterbrechungen 10 Jahre lang Vikar der Observanten in der die Abruzzen
umfassenden Provincia s. Bernardini, um 1480 verfasste, war lange Zeit
verschollen, bis sie vor Kurzem von einem Mitbruder des P. L in der
Nationalbibliothek zu Neapel entdeckt und diesem zur Herausgabe über¬
lassen wurde. Der Herausgeber weist in der Einleitung, wo er sich auch
über die übrigen Schriften des sei. Bernardinus von Aquila verbreitet, nach,
dass dieselbe zunächst von Marianus Florentinus für seinen Fasciculus
chronicorum und durch dieses Medium von Wadding und Marcus von
Lissabon benützt wurde und dass sie sich als Quelle ersten Ranges für die
Franziskanergeschichte des 15. Jahrh. (speziell für die Geschichte der Obser¬
vanz, ihre Anfänge und ihre Ausbreitung) erweist. Referent gibt dies gern
zu und anerkennt überdies den massvollen Ton, den der Verfasser dieser
Chronik gegenüber den Conventualen im Allgemeinen beobachtet; er freut
sich deshalb aufrichtig sowohl über die Auffindung als auch über die alles
Lob verdienende Herausgabe derselben. P. Konrad Eubel.
J. Schlecht, Bayerns Kirchenprovinzen. München 1902, Allgemeine
Verlagsgesellschaft m. b. H., 4*, S. VIII u. 196.
A. Bfichi, Die kath. Kirche in der Schweiz. München 1902, Allge-
gemeine Verlagsgesellschaft m. b. H., 4®, S. VIII u. 145.
Nachdem Prof. Dr. Schlecht schon zum 2. Bande des im gleichen
Verlage erschienenen Prachtwerks »Die kath. Kirche unserer Zeit und ihre
Diener in Wort und Bild“ die Artikel über die bayerischen Kirchenpro¬
vinzen Bamberg und München-Freising geliefert hatte, ist er späterhin dem
Wunsche des Verlags, in einem eigenen Werke in gedrängter Kürze und
doch erschöpfend die Einrichtungen der kath. Kirche in Bayern zu be¬
schreiben und dabei auf zuverlässige statistische Angaben einerseits, anderer¬
seits auf historische Entwickelung und Vertiefung des Stoffes Gewicht zu
legen, nachgekommen und hat uns in vorstehend genanntem Buche die
Frucht seiner desfallsigen Forschungen vorgelegt. Nach einer gehaltvollen
geschichtlichen Einleitung, die auch des poetischen Schwunges nicht ent¬
behrt, hat uns Verf. mit dem Wissenswertesten und Interessantesten über
den Stand und Bestand der Bistümer Bayerns nach der historischen,
kunsthistorischen und statistischen Seite hin bekannt gemacht und somit
ein Buch geschaffen, das verdiente, in jedem besser situierten kath. Hause
oder doch in den Pfarr- und Schulbibliotheken innerhalb der weissblauen
Grenzpfäle angeschafft zu werden. Neben den verlässigen historischen
und statistischen Angaben sind besonders noch hervorzuheben die dem
Texte beigegebenen Abbildungen von Kunstwerken, welche sich in diesen
Rezensionen nnd Nachrichten.
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oder jenen Kirchen und Klöstern noch erhalten haben. In der Auswahl
und Wiedergabe derselben zeigt sich der feine Kunstgeschmack, welcher
dem Verfasser eigen ist und welcher ihn mit Hinzunahme seiner Ge¬
schichtskenntnisse zur Herstellung dieses herrlichen Werkes ganz besonders
befähigt hat.
Gleich »Bayerns Kirchenprovinzen" von Dr. J. Schlecht, ist auch
Dr. Büchi's Publikation eine erweiterte Ausführung des betr. Abschnitts
im 2. Bande des im nämlichen Verlage erschienenen Prachtwerks »Die
kath. Kirche unserer Zeit und ihre Diener in Wort und Bild*. Solche
Separatausgaben, welche eine wiederholte Verwendung der mit nicht unbe¬
deutenden Anschaffungskosten verbundenen CIich£s ermöglichen, empfehlen
sich bei einem so grossen Prachtwerk, das nicht Jeder sich anschaffen
kann, wie auch nicht Jeder für alle Teile seines Inhalts gleiches Interesse hat,
eigentlich von selbst und verdienen um so grössere Anerkennung, je mehr
der Gegenstand in der Separatausgabe vertieft und für sich abgeschlossen
erscheint Was nun die so erweiterte „kath. Kirche in der Schweiz“ betrifft,
so ist rückhaltlos anzuerkennen, dass deren Verfasser seiner Aufgabe, eine
möglichst vollständige Darstellung der kirchlichen Organisation und des
kirchlichen Lebens der Schweiz in unserer Zeit mit knappem Ausblick auf
die Vergangenheit abzufassen, wobei auf Berücksichtigung des erreichbaren
statistischen Materials, möglichst erschöpfende Behandlung des Vereins¬
lebens wie der religiösen Orden und Kongregationen, politische Orien¬
tierung, Charakteristik der sozialen Lage der Katholiken, ihrer wirtschaft¬
lichen Stellung und Bedeutung, ihrer Bildungsanstalten und sozialen Wirk¬
samkeit, vermischt mit kunstgeschichtlichen Notizen und kirchenpolitischen
Bemerkungen, besonders Gewicht zu legen war, voll und ganz gerecht
geworden ist. Der Verlag seinerseits hat durch die dem Werke gegebene
Ausstattung Alles gethan, um demselben bei billigem Preise eine möglichst
ausgedehnte Aufnahme in den kath. Familien der Schweiz zu sichern.
Möge es denn an dieser so verdienten Aufnahme nicht fehlen!
P. Konrad Eubel.
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