Skip to main content

Full text of "Historische Vierteljahrschrift 10.1907"

See other formats


Google 


Über dieses Buch 


Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im 
Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser Welt online verfügbar gemacht werden sollen, sorgfältig gescannt wurde. 


Das Buch hat das Urheberrecht überdauert und kann nun Öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentlich zugängliches Buch ist ein Buch, 
das niemals Urheberrechten unterlag oder bei dem die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Ob ein Buch öffentlich zugänglich ist, kann 
von Land zu Land unterschiedlich sein. Öffentlich zugängliche Bücher sind unser Tor zur Vergangenheit und stellen ein geschichtliches, kulturelles 
und wissenschaftliches Vermögen dar, das häufig nur schwierig zu entdecken ist. 


Gebrauchsspuren, Anmerkungen und andere Randbemerkungen, die im Originalband enthalten sind, finden sich auch in dieser Datei — eine Erin- 
nerung an die lange Reise, die das Buch vom Verleger zu einer Bibliothek und weiter zu Ihnen hinter sich gebracht hat. 


Nutzungsrichtlinien 


Google ist stolz, mit Bibliotheken in partnerschaftlicher Zusammenarbeit öffentlich zugängliches Material zu digitalisieren und einer breiten Masse 
zugänglich zu machen. Öffentlich zugängliche Bücher gehören der Öffentlichkeit, und wir sind nur ihre Hüter. Nichtsdestotrotz ist diese 
Arbeit kostspielig. Um diese Ressource weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben wir Schritte unternommen, um den Missbrauch durch 
kommerzielle Parteien zu verhindern. Dazu gehören technische Einschränkungen für automatisierte Abfragen. 


Wir bitten Sie um Einhaltung folgender Richtlinien: 


+ Nutzung der Dateien zu nichtkommerziellen Zwecken Wir haben Google Buchsuche für Endanwender konzipiert und möchten, dass Sie diese 
Dateien nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwenden. 


+ Keine automatisierten Abfragen Senden Sie keine automatisierten Abfragen irgendwelcher Art an das Google-System. Wenn Sie Recherchen 
über maschinelle Übersetzung, optische Zeichenerkennung oder andere Bereiche durchführen, in denen der Zugang zu Text in großen Mengen 
nützlich ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fördern die Nutzung des öffentlich zugänglichen Materials für diese Zwecke und können Ihnen 
unter Umständen helfen. 


+ Beibehaltung von Google-Markenelementen Das "Wasserzeichen" von Google, das Sie in jeder Datei finden, ist wichtig zur Information über 
dieses Projekt und hilft den Anwendern weiteres Material über Google Buchsuche zu finden. Bitte entfernen Sie das Wasserzeichen nicht. 


+ Bewegen Sie sich innerhalb der Legalität Unabhängig von Ihrem Verwendungszweck müssen Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein, 
sicherzustellen, dass Ihre Nutzung legal ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Buch, das nach unserem Dafürhalten für Nutzer in den USA 
öffentlich zugänglich ist, auch für Nutzer in anderen Ländern öffentlich zugänglich ist. Ob ein Buch noch dem Urheberrecht unterliegt, ist 
von Land zu Land verschieden. Wir können keine Beratung leisten, ob eine bestimmte Nutzung eines bestimmten Buches gesetzlich zulässig 
ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Erscheinen eines Buchs in Google Buchsuche bedeutet, dass es in jeder Form und überall auf der 
Welt verwendet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. 


Über Google Buchsuche 


Das Ziel von Google besteht darin, die weltweiten Informationen zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. Google 
Buchsuche hilft Lesern dabei, die Bücher dieser Welt zu entdecken, und unterstützt Autoren und Verleger dabei, neue Zielgruppen zu erreichen. 


Den gesamten Buchtext können Sie im Internet unter|http: //books.google.comldurchsuchen. 


H A à 
An 


$ 
À 
= 


Twin Cities Campus 


HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


X. JAHRGANG 1907 


NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT 
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE ACHTZEHNTER JAHRGANG 


M ZB Za "ne ous 9 ve - e H zz 
$ ets a - ` a o a, = 
` 

4 . P p, $ x. » 9 a e KR ° RR 
% A e [ . D? ‘ a aa : ew « a a 

KL Se + 

+ e D x D zs a a G D D 4 x ` 

Wi e Ss =. DH e E E * 

` b € a e si = a 

at A EI H a D 

ee? P KN 4x D g D a 

D 
ss _ D 
LU « * 


1907 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


et MM s d Ki 
e D 
D D Ze Er t , 
` sr Ze aa a D 
D D Ta ® 
D + 
=- E 
á e 
e > >» 
a P 
(OSCH 
e 
y Pe > 
e 
Lé e 4 i La 
e D 
D 


ALLE RECHTE, EINSOHLIESZLIOH DES ÜBERSETZUNGSREOHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt 


. des zehnten Jahrgangs 1907. 


Aufsätze. SEN 
Hilliger, B., Der Denar der Lex Salica . . . . . . . . .. 1 und 160 
Seeliger, G., Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im 
früheren Mittelalter. e . . . 4 4 Swan a & & 805 
Bernheim, E , Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. . . . 196 
Kromayer, Hedwig, Über die Vorgänge in Rom im Jahre 1045 
und die Synode von Sutri 1046 . . .. 2: 2 . . . . . . . . . . 161 
Hauck, Albert, Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen 
Synode im Mittelalter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 466 
Meusel, F., Das Verhältnis der drei Redaktionen von Friedrichs d. Gr. 
Histoire de mon Temps. . . . . . . . N . . . . . . . . . . . 67 
Volz, Die Massinschen Vorschläge. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der 
ersten Teilung Polens. . . . . . . . . . En . . . . . . . . . 866 
Ulmenn, H., Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Be- 
freiungskriegen.....: u: ra. ur A bus gun le ae ie 483 
Kleine Mitteilungen. 
Lippert, Archivliteratur. . . . . . 2: . . . . . . . . . . . . .. 281 
Hilliger, B., Der zehnte deutsche Historikertag in Dresden . . . . 577 
Rietschel, S., Erwiderung gegen Seeliger (Landleihen, Hofrecht and 
Immunität); s Lu ne Sas dr ne, ee 8e 143 
Seeliger, G., Antwort gegen Rietschel (Landleihen, Hofrecht und 
Inmuniäb).. e Lis 20 u. Ru D Ne ee ren dte 151 
Clemen, O., Zur Papstwahl Leos X.. . . 2... 22 2 . . . . .. 606 
Haake, P., Der Glaubenswechsel Augusts des Starken. ...... 882 
Kentenich, Die Franzosen in Wien im Winter 1805/6. . . . . .. 213 
Trefftz, J., Nachruf für Paul Hassel. ` . „2.2 2 2 2 . . .. 127 
Leipoldt, J., Nachruf für Heinrich Gelzer .... . 22220. 139 
Schlitter, H., Nachruf für Hans von Zwiedineck-Südenhorst. . . . 141 
5 = m 


IV Inhalt. 


Besprechungen. 
Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen. 
Hrsg. v. F. GeB. Bd. 1 (Friedensburg) . . 22 . . . . . . . .. 
Aktenstücke und Urkunden zur Geschichte der Stadt Riga 1710—40 
Hrsg. v. A. Buchholtz (l.ohmerer). . © . 2 . . ma . . . . . . . 


Appiani, Historia Romana ex rec. L. Mendelsohnii Ed. altera 
cur. P. Viereck (Fiebiger). . . 220 0 m eo a 
Artikel, Die Wittenberger, von 1536 (G. Müller). . . "2 2 . . . . 
Ausfeld, E., Übersicht über die Bestände des K. Staatsarchivs zu 
Coblenz (Lippert) . 2.4 & 4. 2 2: u. LA ER oe 
Bang, M., Die Germanen im römischen Dienst (L. Schmidt). . . . . 
Barge, H., Andreas Bodenstein von Karlstadt (Iermelink). . . . . . 
Baumgartner, A., Die französische Literatur (Schneegans) . . . . . 
Beatis, Antonio de, Die Reise des Kardinals Luigi d'Aragona durch 
Deutschland. Hrsg. v. L. Pastor (Steinhausen) . . . . 2 2 . . . 
Bossert, G., Die Liebestätigkeit der evangelischen Kirche Württem- 
berg8:(G. Möller). = 44 ann er dome er ee à 
Bosshart, Laurentius, Chronik von Winterthur. Hrsg. v. K. Hauser 
(Clemen) 2. & 3 Sa 2. En Re AL 
Briefe der Königin Sophie Charlotte von Preußen und der Kur- 
fürstin Sophie von Hannover an hannoverische Diplomaten. Hrsg. 
v. R. Doebner (Weber). . 2 2 2 2 . . u En . . 
Bürgersprachen der Stadt Wismar. Hrsg. v. F. Techen (C. Mollwo) 
Bullinger, H., Diarium. Hrsg. v. E. Egli (G. Wolf). . . . . . . . 
Bullingers Korrespondenz mit den Graubündnern. Tl. 1 (G. Woli). 
Busching, P., Die Entwicklung der handelspolitischen Beziehungen 
zwischen England und seinen Kolonien (Salomon) . . . . . . . . 
Caggese, R., Un comune libero alle Porte di Firenze nel secolo XII 
(Boren). ww 2.20 2.0 ea de er Re re er, e, 
Christensen, W., Dansk Statsforvaltning (Daeneli). . . . . . . . 
Chroniken der Stadt Bamberg. Eine Chronik des Bamberger Im- 
munitätsstreites.. Nach einem Manuskript v. Th. Knochenhauer. 
Hrsg. v. A. Chroust (Seeliger). . . . 0 . . . . . . . . . . . . 
Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. Bd. 14. 15. Hrsg. v. B. 
Bretholz (Steinherz) `, 
Cramer, Julius, Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten 
ME Sehmid e erer u er er er re ee 
Cuvelier, J., Inventaires des Archives de la Belgique (Lippert). . . 
Dahlmann-Waitz, Quellenkunde. 7. Aufl. Hrsg. v. E. Branden- 
burg: (Holimni) — & i e an. à bu Dose dede Sense s à 
Denis, E., La fondation de l’Empire Allemande (Kaufmann). . . . . 
Doerkes-Boppard, Verfassungsgeschichte der australischen Kolonien 
(Salomon) e n = 2e ME EE EE EE Sn a de aus 
Du Bellay, Jean, Ambassades en Angleterre. I. publ. G. V. Bourilly 
et Vaissière (Friedensburg) . . . 2 . . . . . . . . . . . . . . 


Seite 


448 


586 


129 
136 


281 
681 
442 
101 
271 


578 


Inhalt. 


Edén, Nils, Den svenska centralregeringens utveckling till kollegial 

organisation (Mentz). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Eulenburg, F., Die Frequenz der deutschen Universitäten (Kaufmann) 
Fehr, H., Die Entstehung der Landeshoheit im Breisgau (v. Below) . 
Felder, M., Geschichte der wissenschaftlichen Studien im Franzis- 

kaner-Orden (W. Köhler). . . . 2 . . . . . . . . . . . . . . . 
Festgabe für Felix Dahn (Fehr) . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Folz, A., Kaiser Friedrich II. und Papst Innocenz IV. (H. K.). . . . 
Freisen, J., Staat und katholische Kirche in den deutschen Bundes- 


staaten (Schlinge). A sos nr en 
Friedländer, M., Die religiösen Bewegungen innerhalb des Juden- 
tums im Zeitalter Jesu (H. Holtzmann). . . 2 . 2 2 . . . . . . . 
Goetz, W., Die Quellen zur Geschichte des hl. Franz von Assisi 
(We Kohe me ee ra ee ee Bra a A 
Hansen, J., Gustav von Mevissen (Oncken). . . . . . . EE 
Hassel, P., König Albert von Sachsen. Tl. 2 (R. Schmitt) . . . . 
Hauck, A., Kirchengeschichte Deutschlands. Tl. 4 (Krabbo). . . . . 


Heck, P., Der Sachsenspiegel und die Stände der Freien (Spangenberg) 
Hecker, O. A., Karls V. Plan zur Gründung eines Reichsbundes 
(Hartung) oaa de a EEE EEE 3 
Heigel, K. Th. v., Biographische und kulturgeschichtliche Érsüyes 

(HAShAGON) pn 4 feu en SR SR RARE SE rn 
HelBig, R., Katalog der Handschriften der Universitätsbibliothek zu 
Leipzig. VI: Die juristischen Handschriften (Seckel) . . . . . . . 
Hirschfeld, G., Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten bis auf Dio- 
kletian. 2. Auf. (MAN) in So are A a a Ai 
History, The Cambridge Modern. Vol. 7: The United Staates nn 
Holmes, W. G., The age of Justinian and Theodora (F Hirsch). 
Hrusevskij, M., Geschichte des ukrainischen Volkes. 1. (Hotzsch) . "E 
Jecht, R., Über die in Görlitz vorhandenen Handschriften des Sachsen- 
spiegels (v Schwerin) . . . . . . . . . . . en 
Jensen, O., Der Englische Peterspfennig und die Lehenssteuer aus 
England und Irland an den Papststubl im Mittelalter (R. Scholz) . 
Inventare des Großherzogl. Badischen Generallandesarchivs. Bd. 2, ı 
(Lippert) o vu 222 GRR NA ee ken 
Jorga, N., Geschichte des rumänischen Volkes (G. Weigand). . . . . 
Keller, E., Alexander der Große nach der Schlacht bei Issos (Kromayer) 
Kleinschmidt, A., Amalie von Oranien (0. Weber) . . . . . . . . 
Knipping, R., Niederrheinische Archivalien in der Nationalbibliothek 
In Paris (Lippert) ae sc Se et SU LE RS ae ar 
Kornemann, E.,. Kaiser Hadrian und der letzte große Historiker 
von Rom (Mau) DAS ER e D CU ee e ar a der Sr 
Koser, R., Die Neuordnung des preußischen Archivwesens (Lippert) . 
Kr J. R., Die Entstehung von Stadt und Stadtrecht in 
den Gegenden zwischen Elbe und Neiße (Rietschel) . . . . . . . 


VI Inhalt. 


Künstle, F. X., Die deutsche Pfarrei und ihr Recht (Keussen) í 
Kultur der Gegenwart. Hrsg. von P. Hinneberg. Tl. 1. Abt. 1. 
Die allgemeinen Grundlagen (Spranger) . . » 2 2 2 2 . . . . , . 
Larson, L. M., The King’s household in England (A. O. Meyer). . 
Leder, P. A., Die Diakonen der Bischöfe und Presbyter (Mau) . . . 
Lokys, G., Die Kämpfe der Araber mit den Karolingern (Werminghoff) 
Mac Kechnie, W. S., Magna Carta (Liebermann). . . . . 2 . . . . 
Mahaffy, J. P., The Progress of Hellenism in Alexanders Empire 
(SNObPAR LES as LH ee Doi re 
Marez, G. Des, L'organisation du travail à Bruxelles (Doren) . . . . 
Meusel, A., Enea Silvio als Publizist (Joachimsen) . . . . . . . . 
Molinier, A., Les sources de l'Histoire de France. 4—6. Ve 


(0. Mayer) Be a Me a a ea re do Sie ci à 
Mommsen, Th., Historische Schriften. Bd. 1 (Schulz) . . . . . . . 
Monod, B., Le moine Guibert et son temps (Mayer v. Knonau). . . . 
Montelius, O., Kulturgeschichte Schwedens (R. Much). . . . . . . 
Müller, S., J. A. Feith, R. Fruin. Anleitung zum Ordnen und Be- 

schreiben der Archive, übers. v. H. Kaiser (Lippert). 
Mummenhoff, E., Die älteste Stadtbefestigung Nurmbergs (Socliger) 
Pastor, L., Geschichte der Püpste. Bd. 4 (Friedensburg) . . . . . . 
Pirenne, H., Geschichte Belgiens. Bd. 3, übers. v. F. Arnheim 

achi eaae e A AE a ee AE ie ee 
Prein, O., Aliso bei Oberraden. Mit Nachtrag (Nôthe). . . . . . . 
Rand, E. K., Johannes Scottus (Werminghof) . . . . . . 
Kochtsquellen des Kantons St. Gallen. Tl. 1. Öffnungen und Hof- 

rechte. Bd. 2. Toggenburg, bearb. v. M. Gmür (Caro). . . . . . 
Regesta Pontificum Romanorum ed. P. F. Kehr. V. 1 (Schmitz- 

Kallenbere) gii x Aare ech e ee ee re 
Reincke, H., Der alte Reichstag und der neue Bundesrat (0. Meser) 
Religion, Die christliche, mit Einschluß der israelitisch - jüdischen 

Religion (Grützmacher) . . . . . . . . . . . . . e 
Rôrig, F., Die Entstehung der Landeshoheit des Trierer Erzbischofs 

(Caro A më e E a ee are Ar Kr a da a DES US Ut 
Rudolph, F., Die Entwicklung der Landeshoheit in Kurtrier 

CROIS) an A See det a er ne A E a A 
Sander, P., Feudalstaat und bürgerliche Verfassung (Caro). . . . . 
Schaube, A., Handelsgeschichte der romanischen Völker (Schmeidler) 
Schrader, O., Sprachvergleichung und Urgeschichte. 3. Aufl. TI. 1 


(hs Erhardt) og 2.0 5 wir ae ae Be à EEE 
Schultheß-Rechberg, G. v., Heinrich Bullinger (G. Wolf). EE 
Schultze, M., Christian Friedrich Karl Ludwig Reichsgraf Lehndorff- 

Steinort:(v: Below) 4: wu a 4: ars em nat sa nn ee Eee 


Schwalbe, E., Vorlesungen über Geschichte der Medizin (liberg) . . 


Inhalt. 


Schwalm, J., Die Appellation König Ludwigs des Baiern von 1324 
in ursprünglicher Gestalt herausgegeben (Keussen) . . . . . . . . 
Schybergson, M. G., Finlands Historia (Daenell) . . . . . . . . . 
Sommerlad, Th., Die wirtschaftliche Tätigkeit der Kirche in Deutsch- 
land... ‚Bd. 2 (Ohr a = 2.2.6.0. Wis a u ae ec ess 
Staatsvertrige, Österreichische. England, bearb. v. A. F. Piibram 


Stephan, H., Herder in Bückeburg (G. Müller). . . . . . . . . .. 
Stieber, M., Das österreichische Landrecht und die böhmischen Ein- 
wirkungen auf die Reformen Ottokars (H. Spangenberg) . . . . . . 
Teitge, H., Die Frage nach dem Urheber der Zerstörung Magde- 
Dese (Krebs). Le 2.8.8 RSA RS ana ea ee 3 
Traditionen, Die, des Hochstifts Freising. Bd. 1. Hrsg. v. Th. 
Bitterauf (B. Bretholz) . . ... . . . . . 
Uebersberger, H., Österreich und Rußland 1. (Hötzsch). . . . . . 
Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Hrsg. v. L. Haenselmann 
und M. Mack. Bd. 3 (Keussen) . . . . . . . . . . . . . . . . 
Urkundenbuch der Stadt Eßlingen. II. Bearb. v. A. Diehl (Wer- 
BINEHOM) ES sehr ar rd de SRE ee ie an et 
Urkundenbuch der Stadt Friedberg. Bd. 1. Von M. Foltz (Waas). 
Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe. Bearb. 
v. H. Hoogeweeg Tl. 4 (Keussen). . . . 2 2 . . . . . . . . . 
Urkundenbuch des Klosters Neuenwalde, bearb. v. H. Rüther 
De Osten)»: Aer Lë use LS AA ONE SR ES ENS Es 
Vancsa, M., Geschichte Nieder- und Oberösterreichs. Bd. 1 (Erben) . 
Vogel, W., Die Normannen und das fränkische Reich (Werminghof) . 
Warschauer, A., Die städtischen Archive in der Provinz Posen (Lippert) 
Waszynsky, S., Die Bodenpacht. Agrargeschichtliche Papyrusstudien. 
Bd. 1 (Kornemann) 


e. e è 2 0 o + S o o è ò% o o ee + 9% + o 


Weber, G., Lehr- und Handbuch der Weltgeschichte. 21. Aufl. Bearb. 


v. Baldamus (Kromayer) `... 
Wenck, K., Philipp der Schöne von Frankreich (Scholz) 
Wild, K., Lothar Franz v. Schönborn (Mentz) . . . . . . 2 220. 
Wild, K., Staat und Wirtschaft in den Bistümern Würzburg und 

Bamberg (Hartung) . . 2 . . . a . . . . . . . . . .. 
Wildenberg, Ritter Hans Ebran von, Chronik von den Fürsten aus 

Bayern. Hrsg. v. F. Roth (Leidinger). . . . . . . . . . . . .. 
Wintterlin, F., Geschichte der Behôrdenorganisation in Stuttgart 

(G: Seidler) er e ee NAN 2 CR NS EE 
Witte, H., Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg (Hirt). . . 
Wolf, G., Aus Kurköln im 16. Jahrhundert (Treffts) . . . . . . . . 
Wolkan, R., Die Briefe des Eneas Silvius (Joachimsen) . . . . . . . 
Wustmann, G., Geschichte der Stadt Leipzig. Bd. 1 (J. Kretzschmar) 
Zaretzky, O., Der erste Kölner Zensurprozeß (Hashagen) 


VII 


Seite 


584 
572 


91 


544 
276 


637 


273 


130 
643 


428 


133 
530 


639 


132 
396 
403 
281 


295 
423 


VIII Inhalt. 


Nachrichten und Notizen. 


Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute: 
Hansischer Geschichtsverein S. 278. — Historische Kommission bei der 
Kgl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften 278. — Badische Histo- 
rische Kommission 279. — Königl. Sächsische Kommission für Geschichte 
461. — Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das 
Herzogtum Anhalt 279. — Monumenta Germaniae historica 125. 462. — 
Versammlung deutscher Historiker in Dresden 577. 

Zeitschriften: Jahresberichte der Geschichtswissenschaft 125. — Volks- 
kundliche Zeitschriftenschau 126. 

Preisaufgaben: 460. 

Erwiderungen: Rietschel gegen Seeliger 141 und Antwort Seeligers 
151. — Boden gegen K. v. Amira 303. — Sternfeld gegen Haller 
675. — W. Struck gegen A. Wahl 639. 

Personalien: 126. 139. 280. 302. 463. 674. 688. 

Todesfälle: Allen 464 Benndorf 127. Bobertag 464. Brizio 466. 
Brosch 464. Bugge 464. Dilthey 189. R. Dove 574. Dünzelmann 464. 
Erbstein 589. K. Fischer 464. v. Funk 139. Gelzer 189. Gundlach 
589. P. Hasse 308. Hassel 127. Hertzberg 589. Kirchhoff 189. 
Loersch 803. v. Pfister 574. Stübel 589. Suchier 464. Traube 464. 
Wormstall 589. v. Zwiedineck-Südenhorst 141. 


Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet von Oskar Maßlow. 


ke a ae 


WW AT? 
kv ab 4 


- = "mes ern E = 


Der Denar der Lex Salica. 
Von 
Benno Hilliger. 


I. Der Streit um die Lex Salica. 


Bei meinen Untersuchungen über den Schilling der Volks- 
rechte und das Wergeld hatte sich herausgestellt, daß die Münz- 
rechnungsweise der Lex Salica nicht mehr dem Zeitalter König 
Chlodwigs sondern einer weit späteren Stufe fränkischer Münz- 
entwicklung angehôrt.! Eine solche Entdeckung muß für die 
Rechtsgeschichte fast noch größeres Interesse haben als für die 
Numismatik. Denn dem Rechtshistoriker gilt es fast für erwiesen, 
daß die Lex Salica von Chlodwig herstamme und uns ziemlich 
noch in der Form vorliege, wie sie jener König habe nieder- 
schreiben lassen. So ruht die ganze rechtsgeschichtliche Forschung 
für die fränkische Zeit auf dieser Annahme. Wenn man daher, 
wie ich getan habe, die Lex Salica dem König Chlodwig abspricht, 
erschüttert man die Grundlagen der Forschung. So hat es nicht 
an Gegenstimmen gefehlt, die meine Ansicht bekämpfen und den 
alten Standpunkt festzuhalten und zu verteidigen suchen. Bei 
der Wichtigkeit der Frage, um die es sich hierbei handelt, wird 
man es begreiflich finden, wenn ich heute auf breiterer Grund- 
lage und mit neuem Material meine Ansicht zu en suche 
und die Einwendungen der Gegner prüfe. 

Ich gründete meine Schlüsse bisher auf die Beobachtung 
Babelons, daß der fränkische Denar der römischen Halbsiliqua zu 
entsprechen scheine. Dann hätte die Lex Salica, weil sie den 
Schilling regelmäßig zu 40 Denaren rechnet, nicht den konstan- 
tinischen Schilling zu XXIV sondern erst den späteren Merovinger- 
schilling zu XXI Siliquen und darunter zur Grundlage gehabt. 


! Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 196ff. und 458 ff. sowie 1906 
S. 266 ff. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 1 


9 Benno Hilliger. 


Dabei war für Babelon wie für mieh die natürliche Voraussetzung, 
daß die Franken in Gallien mit dem römischen Münzwesen auch 
das gleiche oder ein ähnliches Wertverhältnis zwischen Gold und 
Silber angenommen hätten, wie man es damals im Imperium 
kannte Nun wird der leichte Merovingerschilling in Gallien 
regelmäßig erst seit dem Jahre 575 oder 580 ausgeprägt. Daraus 
ergab sich für mich die SchluBfolgerung, daß die Lex Salica mit 
ihrer Rechnungsweise erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sein 
könnte. Babelon freilich hatte diesen Schluß nicht gewagt. Er 
kapitulierte vor der Legende, daß Chlodwig der Urheber der 
Lex Salica sei, und meinte, dann müßten eben die Franken schon 
früher nach dem leichteren Schillingsfuße gemünzt haben. 

Bisher hat noch niemand diese letzte Ansicht Babelons zu 
der seinen zu machen versucht. Man verhehlte sich nicht, daß 
ihr die gewaltigsten Bedenken entgegenstanden, nämlich die Tat- 
sache, daß die Merovingische Goldprägung der älteren Zeit, 
soweit wir sie verfolgen können, ausnahmslos das schwere Ge- 
wicht der kaiserlichen Münze zeigt. Somit blieb nur noch die 
Wahl, ob man sich meiner Ansicht anschließen sollte oder ob 
man nicht lieber einen anderen Ausweg suchte, um die Lex Salica 
noch für Chlodwig zu retten. Man tat das letztere, und da sich 
kein neuer zeigte, versuchte man es mit einem alten Wege: man 
kehrte einfach zu der Ansicht Grotes zurück, der einmal vermutet 
hatte, daß die Franken 40 Halbsiliquen auf den schweren kon- 
stantinischen Schilling gerechnet hätten. 

Zuerst war es Heck!, der sich in diesem Sinne gegen mich 
erklärte: „Es ist völlig sicher, daB die Lex Salica in der uns 
vorliegenden Gestalt nicht und zwar auch hinsichtlich der Rech- 
nung des Solidus zu 40 Denaren nicht nach Clodwig entstanden 
ist.“ Diese Worte sind typisch für die Auffassung, die heute 
von diesen Dingen in gelehrten Kreisen herrscht. Die von Babelon 
und mir vertretene Meinung erkennt er richtig in den drei Leit- 
sätzen: 1) Der Denar der Lex Salica ist die römische Halbsiliqua. 
Diesen Satz hält er für selbständig belegbar. 2) Die Römer haben 
48 Halbsiliquen auf den konstantinischen Solidus gerechnet. 
Diesen Satz hält er für wahrscheinlich richtig, wenn auch für 


1 Ständeproblem, Wergelder und Münzrechnung der Karolingerzeit. 
Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1904 S. 524. 


oo A aa 


Der Denar der Lex Salica. 3 


keineswegs sicher. 3) Die Franken haben die römische Wert- 
relation zwischen Gold und Silber einfach übernommen. Diesen 
letzten Satz erklärt er für eine beweislose Hypothese, die für ihn 
unzweifelhaft falsch ist. Heck hat nicht viel Glück mit seinen 
Behauptungen. Denn gerade das, was er für bewiesen hält, ist 
nur zum geringsten Teile richtig, und das, was ihm als unsicher 
oder falsch erscheint, läßt sich teils direkt belegen teils mit der 
größten Wahrscheinlichkeit erschließen. Der Lauf unserer Unter- 
suchung wird dies lehren. 

Der erste dieser Sätze ist aber für Heck die Grundlage seiner 
eigenen Beweisführung geworden. Der Denar der Lex Salica ist 
ihm die römische Halbsiliqua. Halbsiliquen, sagt er, hat es auch 
zur Zeit Chlodwigs gegeben und „daß sie erst später Denar genannt 
worden seien, ist eine beweislose Behauptung.“ Damit verbindet 
er die Vermutung Grotes, daß die Franken zur Zeit Chlodwigs 
nur 40 statt 48 Halbsiliquen auf den schweren konstantinischen 
Schilling gerechnet hätten. Der einzige Beweis für die Richtig- 
keit dieser Annahme ist ihm die dabei herausspringende „äußerst 
einfache, auch später im fränkischen Reiche beobachtete Metall- 
relation 12:1.“ Er denkt dabei an das Edietum Pistense, und 
diese Angabe aus dem Jahre 864 muß ihm beweiskräftig sein 
schon für den Anfang des 6. Jahrhunderts, für die Zeit Chlodwigs! 
Darauf fährt er fort: „Deshalb liegt gar kein Anlaß vor, an der 
herrschenden Ansicht zu zweifeln. Es ist sicher, daß mit dem 
großen Schillinge der Lex Salica zu 40 Halbsiliquen das Voll- 
stück der römischen schwereren Prägung gemeint war. Der 
Schilling zu 40 Denaren ist eine bekannte Münze.“ Heck be- 
hauptet viel und ist um so sparsamer mit seinen Beweisen. Wo 
hören wir etwas von einem Schilling zu 40 Denaren? Er ist 
uns nur aus der Lex Salica bekannt und sonst allein aus wenigen 
Quellenzeugnissen des 9. Jahrhunderts. Den von ihm vermiBten 
Beweis, daB die Halbsiliqua erst später Denar genannt worden 
ist, zu erbringen, wird mit die Aufgabe unserer Untersuchung sein. 

Die Vermutung Grotes! ist in Summa alles, was man von 


! Die Solidi und Denarii der Merovinger. Münzstudien Bd. 2 (1862) 
S. 789—858. Die hierherbezügliche Stelle vor allem auf S. 804f. Vgl. 
auch Münzstudien Bd. 8 (1877) S. ıfl. Grote selbst war weit entfernt, 
seine „Einfälle“, wie er sie selbst bezeichnet, als durch Quellenstellen für 
bewiesen zu erachten. 
1* 


4 Benno Hilliger. 


der Gegenseite an positiven Aufstellungen über das Münzwesen 
der Franken gegen Babelon und mich ins Feld zu führen ver- 
mochte. Ebensowenig wie Heck kamen Vinogradoff und Brunner 
darüber hinaus. Wenn man die Annahme Grotes auch nicht 
quellenmäßig zu beweisen vermochte, so suchte man wenigstens 
eine Erklärung zu geben, wie die Franken dazu gelangen konnten, 
in Gallien mit dem neuen römischen Prägungssystem zugleich 
eine diesem fremde Münzrechnungsweise anzunehmen. Hier hört 
die Einigkeit der Forscher auf, denn hier geht die Vermutung 
Grotes in die Brüche. Zur Erklärung dieser widersinnigen Er- 
scheinung ruft man bald die Kelten, bald die Germanen, bald die 
Römer selbst zu Hilfe. Vinogradoff! behauptet, daß die Franken 
sich in Gallien einem „gallischen“ Münzsystem angepaßt hätten, 
und er sieht in der Theudebertischen Prägung seinen Ausdruck. 
Was wir heute von dem gallischen Münzwesen wissen, klingt 
nicht sehr ermutigend für diese Hypothese, jedenfalls war nach 
einem halben Jahrtausend römischer Herrschaft die Kunde davon 
völlig untergegangen. Aber man braucht nur die Goldmünzen 
Theudeberts? anzusehen, um zu erkennen, daß sie als Solidi und 
Tremissen auch im Gewicht sorgfältig nach dem Münzfuße der 
kaiserlichen Prägstätten ausgebracht worden sind. Vorsichtiger 
behauptet Brunner?, daß die Salier „vermutlich“ an die Halb- 
siliqua angeknüpft haben, indem sie diese mit Rücksicht auf ihren 
tatsächlichen Metallwert und mit Rücksicht auf das damalige 
Wertverhältnis des Silbers zum Golde als den vierzigsten Teil 
des Goldsolidus in Rechnung stellten und als Denar bezeichneten. 
Dem widerspricht nun aber, daß das damalige Wertverhältnis, 
wie sich klipp und klar beweisen läßt, tatsächlich ein völlig 
anderes war, als diese Meinung voraussetzt. Dem widerspricht 
ja schon der Umstand, daß auch die Westgoten, die noch einen 
groBen Teil von Gallien beherrschten, damals den Goldsolidus 


1 Zur Wergeldfrage. Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschafts- 
geschichte 1905 S. 539. 

2 Vgl. M. Prou, Les monnaies mérovingiennes (Catalogue des monnaies 
françaises de la Bibliothèque Nationale) Paris 1892. Nr. 38—56: Gewichte 
der Solidi 4,21. 4,40. 4,40. 4,41. 4,36. 4,40. 4,44. 4,39. 4,35, der Trientes 1,30. 
1,50. 1,46. 1,46. 1,48. 1,46. 1,45. 1,93. Das Sollgewicht war 4,548 und 
1,516 g. 

# Deutsche Rechtsgeschichte 2. Aufl. (1906) S. 312. 


ae 


Eai 


CT mm Es Le ggf EEE — —— | 


Der Denar der Lex Salica. 5 


noch zu 24 und nicht zu 20 Siliquen gerechnet haben. Heck 
endlich sieht darin ein fränkisches Wertverhältnis. Er beruft 
sich, wie schon erwähnt, für die Zeit Chlodwigs auf das Edietum 
Pistense von Karl dem Kahlen aus dem Jahre 864. Das ist ein 
Zeitunterschied von mehr als 350 Jahren, und ich meine, eine 
solche Methode historischer Beweisführung, welche das Prinzip 
der Entwickelung in der Geschichte leugnet, gehört heute als 
Schaustück in ein Altertumsmuseum, aber nicht in ein gelehr- 
tes Werk. 

Bei der Behandlung dieser ganzen Frage hat man aber 
immer den wichtigsten Punkt außer Betracht gelassen, die münz- 
geschichtliche Tatsache, daß um das Jahr 575 das fränkische 
Münzwesen eine tiefgreifende Veränderung erfuhr, dadurch daß 
man das Gewicht der Goldmünze von XXIV auf XXI Siliquen 
herabsetzte. Diese einschneidende Münzveränderung wäre spurlos 
an der Lex Salica vorübergegangen, wenn sie in ihrer heutigen 
Gestalt noch auf Chlodwig zurückwiese. Weder Vinogradoff noch 
Brunner finden hierfür ein Wort der Erklärung. Vielleicht ver- 
mutete man, daß die Franken diese Münzerleichterung eintreten 
ließen, um das Rechnungssystem Chlodwigs für die Lex Salica 
auch da noch aufrechtzuerhalten, als es durch eine Verschiebung 
des Wertverhältnisses gefährdet schien. Dem widerspricht nun 
freilich die merkwürdige Tatsache, daß sich diese Münzerleich- 
terung keineswegs bloß auf das Frankenreich beschränkte, sondern 
auch im Westgotenreiche und wie es scheint selbst in einzelnen 
kaiserlichen Münzstätten bemerkbar machte. Dazu kommt weiter 
die Beobachtung, daß man auch im Frankenreiche selbst die 
schwere Prägung nicht völlig eingestellt hat. Wir kennen Münzen 
dieser Art noch mit dem Namen König Dagoberts (628—638)? 
und später, gegen Ende der Merovingerzeit treten sie erneut 
wieder auf. Was hatten endlich die Wertzahlen von XXI und 
VII Siliquen auf der leichten Münze für einen Sinn, wenn sie 
nicht einen neuen Wert darstellen sollten? Galten sie hinfort 
40 Denare, dann mußten die schwereren Schillinge doch ent- 
sprechend mehr gelten. 

Nur Heck fühlt, daß man dieser Frage nicht H aus 


2 Hilliger, Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 195. 
? Prou a. a. O. Nr. 63. 694 und 2478 mit Gewicht von 1,40 1,39. 
1,48 g. 


6 Benno Hilliger. 


dem Weg gehen darf, und er sucht sich mit ihr abzufinden, so 
gut es geht. Von dem neuen Trient zu VII Siliquen sagt er: 
„Die Aufschriften beweisen, daß sein Nennwert entsprechend 
geringer sein sollte.“ Daran knüpft er die Behauptung, daß 
man ihn, im Gegensatz zur schweren Münze von 13', Denaren, 
nur noch mit 12 Denaren bewertet habe.! Die Rechnung stimmt 
nicht. Denn wie Heck selbst zugeben muß, hätte die Gewichts- 
herabsetzung des Golddrittels von VIII auf VII Siliquen auch 
seinen Wert von 13", auf 11?, Denare herabmindern müssen. 
Den Gedanken an eine Verschiebung des Wertverhältnisses zwischen 
Gold und Silber weist er standhaft zurück, weil er sonst die 
Beweiskraft des Edictum Pistense für die Zeit Chlodwigs ge- 
brochen hätte. So beruft er sich lieber auf eine „eventuelle Ver- 
änderung des Schlagschatzes“, um aus den errechneten 11°, Denaren 
die benötigten 12 Deuare zu machen. Diese Methode hat die 
Vorteile einer Wünschelrute, weil sie auch die leisesten Wünsche 
ihres Besitzers erfüllt. Wie weit der Schlagschatz für den Nenn- 
wert einer Münze verantwortlich gemacht werden darf, will ich 
nicht entscheiden. Hier jedenfalls ist dieses Beweisverfahren un- 
berechtigt und widersinnig, wenn man bedenkt, daß die schwere 
und leichte Prägung zeitweise neben einander berliefen, und 
sich vergegenwärtigt, daß dies nicht allein im Frankenreiche 
geschah. 

Es drängt sich bei der Betrachtung dieser Dinge uns immer 
und immer wieder die Beobachtung auf, daß alle Eigentümlich- 
keiten des fränkischen Münzwesens, die unsere Aufmerksamkeit 
erregen, nicht ausschließlich fränkischen Ursprungs sind, sondern 
in festem inneren Zusammenhang mit dem Münzwesen der Nachbar- 
reiche und vor allem des Byzantinisch-römischen Weltreiches 
stehn. Wenn wir also in die Geheimnisse der fränkischen 
Währung eindringen wollen, dann ist bei dem Mangel anderer 
Quellen der für uns gebotene Weg zunächst eine Erforschung 
des Byzantinischen Münzwesens, für das uns heute reichere 
Quellen als noch vor einem Menschenalter zu Gebote stehn. So 
bereiten wir uns den Boden, von dem aus es möglich sein wird, 
zu einigen sicheren und bestimmten Rückschlüssen auch für das 
fränkische Münzwesen zu gelangen. 


1 Heck a. a. O. S. 526. Von mir gesperrt. 


Der Denar der Lex Salica. 7 


II. Das Byzantinische Münzwesen des 6. Jahrhunderts.! 


Es sind in der Hauptsache drei Fragen, die uns hier zu 
beschäftigen haben: 1) die Feststellung des Wertverhältnisses der 
verschiedenen Münzmetalle zu einander, 2) die Wandelungen des 
Münzfußes in der Ausprägung der einzelnen Münzsorten und 
3) die Entstehung des byzantinisch-fränkischen Denars. 

Wertverhältnis der Münzmetalle Wir haben es nicht 
bloß mit zwei, sondern mit drei Münzmetallen zu tun: Gold, 
Silber und Bronze. Die ganze Frage läuft darauf hinaus, welcher 
Gewichtswert sowohl in Silber wie in Bronze dem konstantinischen 
Schilling von Te Goldunze oder XXIV Siliquen (Karat) entspricht. 
Wir sind zu unserem Glück für das 4. und 5. Jahrhundert leidlich, 
für das 6. und den Anfang des 7. Jahrhunderts ziemlich gut und 
erst für die spätere Zeit wieder mangelhaft unterrichtet. Deutlich 
aber erkennen wir als Hauptrichtlinie, daß während dieses ganzen 
Zeitraums vom 4. bis zum Ausgange des 9. Jalırhunderts und 
noch darüber hinaus das Gold in einem beständigen Wertrück- 
gange gegenüber den beiden anderen Metallen verharrte. 

So lange man unter Konstantin dem Großen und Konstans, 
bis etwa zum Jahre 350, noch die römische Silberdrachme von 
1, Unze ausprägte, hatte Gold zu Silber im Verhältnis von 15:1 
gestanden. Seit der Ausprägung der Siliqua unter Julian dem 
Abtrünnigen war das Verhältnis auf 14,4:1 zurückgegangen, denn 
man rechnete fortan 24 Siliquen von !,, Silberunze auf den 
Solidus. Wir wissen dies aus einem Gesetz der Kaiser Honorius 
und Arcadius von 397, welches gestattet, daß bei Zahlungen an 
den Fiskus 5 Solidi für die Libra Silber gegeben werden. Da 
dieses Gesetz sowohl in den Codex Theodosianus von 438 wie 
in den Codex Justinianeus von 534 übergegangen ist, scheint man 
während dieses ganzen Zeitraumes offiziell dieses Wertverhältnis 
anerkannt zu haben.? 


! Die Literatur vgl. Hist. Vierteljahrschrift 1903 S. 179. In Frage 
kommen hier hauptsächlich die Arbeiten von Christ, Seeck und Babelon 
und die ältere Ablıandlung von Du Cange, De imperatorum Constantino- 
politarum seu de inferioris aevi vel imperii uti vocant numismatibus dis- 
sertatio, welche sich im Anhang zum Glossarium mediae et infimae latini- 
tatis abgedruckt findet. 

3? Hilliger a. a. O. 1908 H 184tf. Vgl. Seeck, Die Münzpolitik Dio- 
cletians und seiner Nachfolger. Zeitschrift für Numismatik 17 (Berlin 1890) 


Le Benno Hilliger. 


Immerhin machte es Schwierigkeiten, diesen Kurs aufrecht 
zu erhalten. Das Kleingeld, namentlich die Bronze, scheint auf 
den Wert des Solidus gedrückt zu haben. So verbietet ein Edikt 
Valentinians III. von 445, daß der Solidus, welcher beim öffent- 
lichen Bankhalter noch 7200 Nummi gelte, unter dem Preis von 
1000 Nummi verhandelt werde! Wir spüren diese Erschütterung 
der Währung damals auch in Gallien und etwas später in Italien. 
Eine Verfügung Majorians von 458 gedenkt einer gewissen Sorte 
in Gallien geprägter Solidi, die zwar das volle Gewicht aber ein 
minderes Korn hatten.” Dasselbe kam zu Anfang des 6. Jahr- 
hunderts bei den Westgoten vor. Es wird berichtet, daß Alarich 11. 
kurz vor seiner Besiegung 507 Goldmünzen schlagen ließ, die bei 
richtigem Schrot ein schlechtes Korn zeigten, und der Burgunden- 
könig Gundobad erklärte noch vor 516 die gesamte westgotische 
Goldmünze seit Alarich IT. in Verrot? In diesen und anderen 
dabei zur Sprache kommenden Füllen zeigt das Festhalten am 
Gewicht, daß es sich um eine beabsichtigte Täuschung zu fiska- 
lischen Zwecken, nicht aber um eine offenkundige Änderung der 
Währung gehandelt hat. Auch beweist der Verruf, in den solche 
Münzen kamen, daß man selbst ın Gallien noch immer an dem 
Status der kaiserlichen Prägung festhielt. 

Anders verhält es sich mit einem Fall in Italien zur Zeit 
der Gotenherrschaft. Wie man aus Cassiodor erfährt, beschwerte 
sich 523 die Leibwache Theoderichs, daB ihr die Bezüge gekürzt 
S. 80f. — Cod. Theod. 13, 2, 1 und Cod. Just. 10, 76, 1: „pro singulis 
libris argenti quinos solidos inferat.“ 

1 Seeck a. a. O. S. 76. Codex Theod. ed. Mommsen et Meyer Tom. II 
p. 101 Nov. Valent. 16. 

? Codex Theod. Tom. II p. 171. Nov. Majoriani 7, 14: nullus solidum 
integri ponderis calumniosae inprobitatis obtentu recuset exactor excepto 
eo Gallico, cuius aurum minore aestimatione taxatur. 

3 Leges Burg. Const. extr. 21, De monetis solidorum: ut omne aurum 
quodcumque pensaverit accipiatur praeter quattuor tantum monetas, hoc 
est Valentiniani Genavensis prioris et Gotici, qui a tempore Alarici regis 
adaerati sunt et Adaricianos. quod si quicumque praeter istas quattuor 
monetas aurum pensantem non acceperit... Vgl. dazu den Brief des 
Bischofs Avitus, worin er von einem Kleinod spricht: cui corruptam potius 
quam confectam auri nondum fornace decocti crediderim inesse mixturam 
vel illam certe, quam nuperrime rex Getarum secuturae praesagam ruinae 
monetis publicis adulterium firmantem mandaverat. Mon. Germ. Auct. 
Ant. VI, 2 p. 96. | 


Der Denar der Lex Salica. 9 


und mit leichterer Goldmünze bezahlt worden wären.! Zum Beweis 
für die Richtigkeit dieser Angabe habe ich schon früher auf das 
gotische Münzgewicht aus der Zeit dieses Königs aufmerksam 
gemacht, welches ein Schillingsgewicht von genau XXI Siliquen 
verrät, wie wir es später bei den Westgoten und Franken in 
Gallien finden.” Hier also scheint der Ursprung des leichten 
Schillings zu liegen und nicht bei den Franken in Gallien. Doch 
haben die Ostgoten selbst die leichte Prägung wieder eingestellt, 
sie scheiterte an der Abneigung des Volkes, diese Münze zu 
nehmen. Denn alle uns erhaltenen Goldmünzen der Gotenzeit, 
auch die Theoderichs weisen wieder das volle Gewicht der kaiser- 
lichen Prägung auf? Dieses herrschte auch weiterhin in Italien. 
Denn wie wir einem Briefe Gregors des Großen von 595. ent- 
nehmen, war damals in Rom der Umlauf der leichteren „galli- 
schen“ Goldmünzen verboten.* 

In Byzanz selbst jedoch machte sich schon unter Justinian 
der Preisrückgang des Goldes deutlich bemerkbar. Prokop? be- 
richtet um das Jahr 558, daß während der Regierungszeit Justi- 
nians (527—565) der Wert des Goldstaters, unter dem er den 
Solidus versteht, welcher anfangs beim Bankhalter 210 Obolen 
oder sogenannte Folles gegolten hätte, auf 180 Obolen gesunken 
sei. Bisher konnte man mit dieser Angabe nicht viel anfangen, 
weil die Ausdrücke Prokops 6ßoAds und élus ungeklärt und 
strittig waren. Allein aus einer anderen Quelle byzantinischer 
Zeit, die uns noch eingehender beschäftigen wird, erfahren wir, 
daß das xsodriov oder die siliqua zu 8 Folles gerechnet wurde. 
Andererseits galt die siliqua wieder 10 Unzen Bronze oder 


1 Cassiodor, Varia 1, 10: conquesti sunt ab illo arcario praefectorum 
pro emolumentis sollemnibus nec integri ponderis solidos percipere et in 
numero gravia se dispendia sustinere. Mon. Germ. Auct. Ant. 12 p. 18. 

3 Hilliger a. a. O. 1903 S. 188. 

3 J. Friedländer, Die Münzen der Ostgoten. Berlin 1844. 

* Brief 6, 10: solidi Galliarum qui in terra nostra expendi non possunt. 
Mon. Germ. Epist. I p. 889. 

5 Prokop, Hist. arc. 25 p. 72 D: réën yọ doyvpauoBav xoôrepov Öfr« 
xai drexogioue Gfoioie, ors YoAlsıs nuÄodcıv, dnie Evüg Orarijoog yovooù 
nooleodaı tois &vußaikovoıw selm®otoy, airol Enıreygvousvor xledn olnsie 
oydonxovra vol Eraröv uôvous Une Tod orarijoog Oidoc®ar tovs Gfoioie 
dıera&avıo. Vgl. das Exzerpt bei Suidas in Metrologicorum scriptorum 
reliquiae ed. Fr. Hultsch. Vol. 1 (1864) p. 340. 


10 Benno Hilliger. 


40 Asses. Somit stellte sich der follis auf H Uuzen Bronze 
oder 5 Asses. 

Wenn also die Angabe Prokops richtig ist, dann hätte der 
Solidus um das Jahr 527 noch 262", Unzen, dagegen um das 
Jahr 558 nur 225 Unzen Bronze gegolten. Dazu stimmt, wenn 
der Codex Justinianeus von 534 noch 240 Unzen Bronze gleich- 
sam die mittlere Zahl als Wert für den Solidus ansetzt. Die 
endgültige Bestätigung aber, daB diese Auslegung der Prokop- 
stelle richtig ist, entnehme ich den Angaben ägyptischer Papyri, 
welche im letzten Drittel des 6. Jahrhunderts wiederholt einer 
Rechnungsweise Erwähnung tun, nach der nur 22!/, Karat für 
je 24 d. h. 1 Solidus gezahlt werden sollen. Das ist der Schillings- 
wert im Gegensatz zum ĝņuóorov vyóv in Ägypten, und aus 
Prokop ersehen wir, daß er allgemeine Geltung erlangt hatte. 
Denn die 22t, Karat ägvptischer Rechnung entsprechen genau 
225 Unzen Bronze oder den 180 Obolen Prokops. 

Noch im Jahre 396 hatte der Solidus offiziell auf 300 Unzen 
Bronze gestanden. Die Verordnung des Arcadius und Honorius, 
welche dieses verfügte, war 438 auch in den Codex Theodosianus 
übergegangen.” So können wir das Sinken des Goldpreises an 
der Bronzeziffer fast durch zwei Jahrhunderte hindurch verfolgen: 

Anno 305 galt ein Solidus: 25 libr. = 300 unc. 


CE 438 o (X) on 26 „ ā = 300 5 

vn 446 „ d S 7200 num. 
e, DIT po R 2621, „ = 210 foll 

nm 534 E 19 „ 20 9  — 240 (X) 

„ 558 „ 1 nm 225 „=180 „ 


Wie verhielt sich das Silber bei dieser Abwärtsbewegung 
des Goldes, folgte es dem Golde oder der Bronze, oder ging es 
seinen besonderen Weg? Wir haben schon gesehn, daß von 


1 Vgl. Urk. vom Jahre 572: eig utv £ußoAnv citov unadvovos čoræßas 
törnorre rorie uer ron tovroy vaviwor Alsbavdoslag xal uerapopüs nai 
rarroiwv &valoudrovy, vol Gig xavovixy ta xal xaraßalldusrve To xarà 
«por Prix zevoòv 7 yovcob neparia Einocı doo Omuocio Enzo nal Arie 
Goxapınav Ta xal xaraßalióusva To xar nargòv dGëxogtzepio (rot Éupola- 
TOOL Xovood nepürin eixos úo yuv Oßovfıana els Ônuocio nto&tiæ EÏMOG: 
teoonga. The Oxyrhynchus Papyri (Egypt Exploration Fund Graeco-Roman 
Branch) Part 1 (London 1898) Nr. 126 p. 195. — Ferner C. Wessely, Studien 
zur Paläographie und Papyruskunde III (Leipzig 1904) Nr. 58 mit Auf- 
lösung der Abkürzungen: yovoiov vouıoucrıov muiov yErveraı neparia La d 
uova, also TL nom. = 11, ker. 

? Hilger a. a. O. 1903 S. 184. Seeck a. a. O. 17 S. 80. 


Der Denar der Lex Salica. 11 


Julian bis Justinian das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber 
unverändert das gleiche von 14,4:1 geblieben war. Mithin waren 
Gold und Silber gemeinsam gegen Bronze gesunken. Allein seit 
dem letzten Preissturz des Goldes unter Justinian scheint sich 
das Wertverhältnis beider geändert zu haben. Wir hören näm- 
lich, daß Heraklius 615 eine neue Silbermünze schlagen ließ, das 
Hexagramm'!, welches wie sein Name besagt !/, Unze oder 6,822 g 
wiegen mußte In das System des Solidus aber fügte es sich 
nur dann ein, wenn man 9 solcher Münzen auf ihn rechnete oder 
8 auf die Tremisse. Dann entsprach dem Solidus eine Silber- 
menge von Zi Unzen oder 22, Siliquen, und wir stoßen damit 
vom neuen auf die uns nun bekannte Rechnungsweise des Schillings. 
Es war also das Silber jetzt der Bewegung des Kupfers gefolgt 
und gegen das Gold im Preise gestiegen. Das Wertverhältnis 
beider stellte sich nun auf 13",:1, es war dies der Anfang einer 
absteigenden Preisbewegung des Goldes gegenüber dem Silber, 
die wir leider in den Quellen der Folgezeit nicht mehr zu kon- 
trollieren vermögen. 

Byzantinischer Münzfuß. Bisher haben wir viel zu 
wenig von dem byzantinischen Münzwesen gewußt. Man glaubte 
mit dem Begriff der Siliqua und des Miliaresions das System der 
Silbermünze erschöpft zu haben: jedes größere Stück nannte man 
Miliaresion, jedes kleinere aber Siliqua. Das war ein großer Iertum. 
Denn die Siliqua selbst ist als Münze mit ihren Teilstücken der 
Hälfte und des Viertels wohl nur ganz vorübergehend ausgeprägt 
worden. Siliqua und Miliaresion sind in der Hauptsache nur 
Rechnungswerte geblieben. Die byzantinische Währung wurde 
bestirimt durch zwei unveränderliche Größen, deren eine in Gold 
der Solidus und deren andere in Bronze der Nummus war. Der 
Wert und die Größe der Silbermünze dagegen schwankte und 
war abhängig von dem wechselnden Wertverhältnis zwischen 
Gold und Bronze. 

Über die Goldmünze ist nicht viel zu sagen. Seit Konstantin 
ist sie unverändert im Gewicht von Jk Goldunze oder 4,548 g 
ausgeprägt worden. Erst in der zweiten Hälfte des 6. und bis 
ins 7. Jahrhundert hinein machen sich gelegentlich einmal Ver- 


1 Chronicon paschale rec. L. Dindorf Vol. 1 (Bonnae 1832) S. 706 zum 
Jahre 615: Toro eo feet yEyovev zò vouov vououx EEaypauuov doyvoodv, 
sei Bacıkınal déier dr œbrod yeyévaor xal xarà tò ipiov Tijs doyuıornros. 


12 Benno Hilliger. 


suche einer Gewichtsverringerung! bemerkbar. Es war dies eben 
die kritische Zeit eines gestörten Wertverhältnisses, welche auch 
die Franken und Westgoten nötigte, ihr Münzsystem zu ändern. 
Aber der schwere Solidus nach konstantinischem Fuße behauptete 
sich in Byzanz dauernd und drang sogar seit dem Ende des 7. 
oder dem Anfang des 8. Jahrhunderts siegreich wieder nach 
Westeuropa vor. Die offizielle Bezeichnung dieser Münze war 
vôuiôu« Xovcod bei den Griechen, wofür die Lateiner solidus auri 
sagten. Es war Sitte, daB die Goldmünze im Verkehr stets 
wieder auf ihr Gewicht geprüft wurde. So finden wir in den 
griechischen Papyrusurkunden des 6. und 7. Jahrhunderts stets 
neben der Zahl der übergebenen Goldstücke auch ihr Minder- 
gewicht in Karaten angegeben. Wir ersehen daraus, daß der 
Solidus zu XXIV Siliquen die offizielle Goldmünze geblieben war. 

Das System der byzantinischen Bronzerechnung hat man 
noch nicht klar zu entwickeln vermocht. Die Angaben der Metro- 
logen waren zu widerspruchsvoll und verworren und es kam dies 
im letzten Grunde daher, daß sie bei ihren Angaben meistens 
ohne jede Kritik die Systeme der verschiedensten Zeiten durch- 
einander werfen. Indessen besitzen wir für den Ausgang des 6. 
oder den Anfang des 7. Jahrhunderts in dem sogenannten Frag- 
mentum Eusebianum? eine über das Münzwesen jener Zeit vor- 


1 Dutilh, Une trouvaille de 191 monnaies d'or byzantines et de 
1 piece en argent. (Rev. belga de numismatique 1905 p. 155 ff.) gibt an, 
daß die Münzen von Constans II. bis Heraclius d. h. von 323 bis 641 
meistens 4,5 bis 4 g wiegen und nur die des Mauritius Tiberius und Heraclius 
zwischen 4,5 und 3 g schwanken. So wog ein Solidus des Heraclius und 
Heraclius Constantin vom Jahre 631 nur 3 g. 

? Metrologicorum scriptorum reliquiae. Ed. Fr. Hultsch. Vol. I. p. 278: 
Ieo) green, 


Taiavrov kırgav E (60) JIeayun xeoatiwv in’ (18) 
Mvä& litoægs oe (1) Olx xegariov ın (18) 
Aito obyxıav ip’ (12) Tocuun xepatiwv e (6) 
Anvcorov Eë (4) OBokög xroatiov y” (3) 
Novuuds Ee (1) OfBoids Aenrög 6ydonxootdr ris 
Zrarie F tò = Ok F Usel 

Zixiov F tò ð” (ii Ksoarıov gullsıg n° (8) 
Acocgıov F tò d (Y) Ozouös xepatiwor oe Ss (1'4) 
Koöoarıns F rò à” di Xalnoës poilsıs y’ (3) 
Agyvooög xeparıov ın (18) Mıiktagiciovr F x’ (20) 
Nououa negatiov in (18) Bakavrıov nepatior ue” (45). 


H oöynia Eysı oratijoas PB’, cixlovs d, douyuàs n’, 7yenxuuus xô’, 
ôBolovs un’, xegarıa guð’. 
Oi noosıonusvor oraduol zort Er yovoiov éturoërro nai, zort dp è$ 


Der Denar der Lex Salica. 13 


züglich unterrichtete Quelle, deren Bedeutung man noch nicht 
genügend erkannt hat. 

Ans ihr erfahren wir zunächst die wichtige Tatsache, daß 
sich die Bronzerechnung an das System der Unze anschließt. 
Der Nummus ist nichts anderes als die Unze selbst und zerfällt 
seinerseits wieder in 4 Asses oder Viertelunzen. Das wußte man 
zwar schon aus den Quellen für die frühere Kaiserzeit, aber daß 
es auch noch in byzantinischer Zeit zutraf, konnte zweifelhaft 
erscheinen. Denn aus den Glossae nomicae! erfuhr man, daB die 
Siliqua in 12 Nummi zerfiel Das hielt man irrtümlich für ein 
dauerndes System der Einteilung, während es doch nur den 
vorübergehenden Stand des Silberpreises von 12 Unzen Bronze 
für Yọ Unze Silber anzeigt. Es traf zu für die Mitte des 
5. Jahrhunderts, aber nicht mehr für die Zeit Justinians. Denn 
im Codex Justinianeus gilt der Solidus nur noch 240 Unzen und 
demgemäß die Siliqua 10 Unzen oder Nummi. Da nun, wie wir 
gesehen haben, von Justinian bis Heraklius das Silber der Preis- 
bewegung der Bronze gefolgt war, mußte die Siliqua während 
dieses ganzen Zeitraumes dauernd in 10 Nummi zerfallen. 

Bekanntlich tragen seit Anastasius (491—518) die Bronze- 
münzen Wertaufschriften und zwar teils in griechischen (€, LK 
À, M) teils in römischen (V, X, XX, XXX, XXXX) Ziffern. Man 
hat nun schon lange erkannt, daß es sich hierbei um den Nummus 
oder die Uncia (XXXX) mit seinen Teilen handelt. Der Wert 
von X Einheiten entspricht also dem As oder der Viertelunze. 
Andere Münzen gibt es nicht, wenn wir von der abweichenden 
Zifferngebung einzelner Provinzen absehn.? In dieses System 


deyvoiov, nv di Dee nai èx yalnod xal oëtoon, xaos elyov oi yoôvor xal 
oi ronoı. 

Wie schon Hultsch I S. 150 bemerkt stammt das Fragment frühestens 
aus dem 6. Jahrhundert. Ich verlege es in den Ausgang des 6. oder in 
den Anfang des 7. Jahrhunderts schon wegen der Bewertung des Solidus- 
gewichtes mit 18 Siliquien d. h. 8,411 g. Es hat aus Galen und aus Epi- 
phanius (um 392) geschöpft, vgl. den Abdruck des letzteren bei Lagarde, 
Symmicta II S. 211 und Hultsch 8. 146. — Über die Lesart xsecdrıov 
göllsıg n° statt sw (eine häufige Verwechslung) vgl. Christ, Denar und 
Follis der späteren römischen Kaiserzeit. Münch. SB. 1866 I S. 168. 

! Vgl. Hultsch a. a. O. Vol. I p. 308. 

? Seeck a. à. O. 17. S. 81. In der Berechnung des follis weiche ich 
von Seeck ab, wenigstens soweit der Ausdruck bei Prokop in Frage 


14 Benno Hilliger. 


einer Teilung der Unze nach Vierteln muB sich somit auch der 
Follis eingliedern. Wir haben schon gesehen, wie gut sich die 
Angabe des Eusebianischen Fragments, wonach die Siliqua = 
8 Folles wäre, mit den Nachrichten Prokops verträgt, wenn wir 
die Siliqua mit 10 Unzen bewerten, wie es der Codex Justinianeus 
verlangt. Dann ist 1 Follis = 1", uncia = D asses = XXXXX 
Einheiten. Der Follis vermittelt also für die Rechnung nach 
Asses den Anschluß an das Dezimalsystem und für die Siliqua 
die fortgesetzte Teilung in Hälften, Viertel und Achtel. 

Auch auf den Silbermünzen erscheinen im 6. Jahrhundert 
Wertzeichen, und es ist bezeichnend, daß sie nicht auf den Solidus 
sondern auf die Bronzeeinheiten weisen. Zuerst bemerken wir sie 
unter Justin, dann vor allen unter Justinian. Das System beider 
Herrscher ist verschieden: die Münzen Justins (518—527) zeigen 
bei scheinbar gleichem Gewicht eine doppelt so hohe Wert- 
angabe als die Münzen seines Nachfolgers. Das erklärt sich 
einfach daraus, daß man die Unze bald in 40 bald in 80 Bronze- 
einheiten zerlegte. Justin gründete sein System auf die letzteren, 
welche das Eusebianische Fragment als óßołol Astor bezeichnet, 
Justinian auf die ersteren. 

Wir wollen hier das Münzsystem Justinians etwas eingehender 
betrachten, weil es einen großen Wendepunkt der byzantinischen 
Geldrechnung bildet und in den uns beschäftigenden Fragen den 
Ausschlag gibt. Die Silbermünzen Justinians tragen die Wert- 
aufschriften CN (250), PKE (125) und PK (120) und ihrem Fund- 
gewicht nach müssen wir sie auf die Bronzeeinheiten der vierzig- 
teiligen Unze beziehen, also in ihnen den Wert von 25, 12", 
und 12 Asses (X) erblicken. Wir kennen aus der Regierungszeit 
Justinians drei Wertstufen für den Solidus, die nach dem eben 
Gesagten auf folgende Systeme führen. Um das Jahr 527 galt 
der Solidus 210 folles oder 262'% unciae, das ergibt: 


1 sol. = 210 fol. = 262"), unc. = 1050 as = 10500 E. = 42 CN = 84 PKE 
5 „= 6, w = 26 „= 30, = 1, — 2 ap 
de „ = 3", an = 12", n = 125 , — Hs an = 1 1 
se, oam KS nm ā = 5 „= DU , = Th 9 = Se an 
1 ët 4 „= 40 „ 


kommt. Im 4. und a Jahrhundert, vor Anastasius, hat man wahrschein- 
lich unter follis einen anderen Wert verstanden. Über den Mißbrauch, der 
mit dem Worte follis bei den Metrologen getrieben wurde, und die daraus 
hervorgegangene Verwirrung vgl. Babelon, Traité des monnaies grecques 
et romaines Tom. 1 (Paris 1901) p. 772. 


Der Denar der Lex Salica. 15 


Im Jahre 534 galt der Solidus 20 librae oder 240 unciae, 


das ergibt: 
1 sol. = 192 fol. = 240 unc. = 960 as = 9600 E. = 80 PK 
3 , = 12, = 120 „ = 1 ,, 
1 nm = 4 == 40 See? Ys ” 


d 
Um das Jahr 558 galt der Solidus 180 folles oder 225 unciae, 
das ergibt: 
1 sol. = 180 fol. = 225 unc. = 900 as — 9000 E. = 36 CN = 72 PKC = 75 PK 
„= 25 „= 260 , = 1, = 2 „ 
fon = 12, n = 125 „ = 1 n = À ,, 
3 , = 12 „= 120 „ = 1 


Wir erkennen dabei klar und deutlich, die Silbermünze 
Justinians hat mit der alten Siliqua und ihren Teilen nichts mehr 
zu tun. Die Siliqua ist zu einer bloßen Rechnungsmünze ge- 
worden, welche einem Bronzewert von 8 Folles oder 10 Unzen 
entspricht. Dasselbe ist mit dem Miliarense der Fall, dessen 
Wert uns im Eusebianischen Fragment nicht nach dem Silber- 
gewicht sondern zu 20 Unzen d. h. in Bronze angegeben wird. 
Das Normalgewicht der Justinianischen Silbermünze läßt sich 
leicht aus dem Silberwert des ganzen Solidus, der bei 24 Siliquen 
genau 2,4 Unzen oder 65,4912 g betrug, feststellen: das CN wog 
1,7055 g, das PKE 0,85275 g und das PK 0,51864 g. Die Fund- 
gewichte scheinen dieses Ergebnis unbedingt zu bestätigen.! 
Bedeutsam für die weitere Entwickelung des byzantinischen Münz- 
wesens namentlich im 7. Jahrhundert scheint das CN geworden 
zu sein, denn es stellt mit seinem Gewicht von 1,7055 g bereits 
die semidragma dar, von der es nur ein kurzer Schritt wieder 
zur Drachme war, dem alten Neronischen Denar, der damals seine 
Wiederauferstehung feierte. Die Summe von 5 CN ergab ein 
Gewicht von 8,5275 g, welches uns im Eusebianischen Fragment 
mit 45 Siliquen als Baiavrıov entgegentritt. 

Wichtig ist noch eine andere Erscheinung. In einer Ver- 
kaufsurkunde aus Ravenna vom Jahre 564 begegnet uns neben 
einander die siliqua aurea, die siliqua argentea und die siliqua 
asprionis d. h. die Gold-, Silber- und Bronzesiliqua.? Was hat 


! Nach Babelon a. a. O. I. p. 579 wogen unter Justinian die CN: 
1,60. 1,50. 1,40. 1,38. 1,27. 1,24. 1,18. 1,06. Nach Seeck a. a. O. 17 S. 67: 1,37. 
1,32. 1,26. 1,05. 0,95. 0,88. 0,82; die PKE: 0,76. 0,75. 0,54; die PK: 0,69. 0,66. 0,61. 
? Gaetano Marini, Papiri diplomatici (Roma 1808) Nr. 80 z. B.: fieri 
simul in auro solidos quadraginta et quinque et siliquas viginti tres aureas 
nummos aureos sexaginta. Ferner: valente siliquas aureas duas semis 


16 Benno Hilliger. 


es mit dieser Unterscheidung für eine Bewandtnis? Wenn wir 
beachten, daß dabei mehr als 23 siliquae aureae auf den Solidus 
gerechnet werden, so dürfen wir vermuten, daß die Goldsiliqua 
noch immer den 24. Teil des Solidus ausmachte. Dann haben 
wir wohl in der siliqua argentea und in der siliqua asprionis 
einen davon abweichenden Wert zu erblicken. In der Tat mußte 
sich mit der Einbürgerung der Rechnungsweise zu 22V, Siliquen 
Silber oder 225 Unzen Bronze auf den Solidus von XXIV Siliquen 
Gold die Rechnungsweise spalten. Die siliqua argentea stellte 
noch immer einen Wert von 2,7288 g Silber dar, während die 
siliqua aurea als der 24. Teil des Solidus nur noch 2,55825 g Silber 
gelten konnte. Das war aber genau der dreifache Gewichtswert 
der neuen Silbermünze Justinians PKE von 0,85275 g. Damit er- 
gibt sich folgendes System: 


1 sol. = 24 sil. aur. = 72 PKE = 9000 E. = 180 foll. = 22Y, sil. arg. 
l n n = 8 p — 315 on — Th nm 
l a = 125, = r 


IA ; 

Leider können wir die weitere Entwickelung des byzantini- 
schen Münzwesens im 7. und 8. Jahrhundert nicht mehr genau 
verfolgen, weil die Quellen versiegen. Nur am Anfange dieser 
Periode steht das Zeugnis, wonach Heraklius 615 ein Hexagramm 
prägen ließ. Wir stoßen hiermit auf das yo«uu« oder den scru- 
pulus von 1,137 g, der später auch im fränkischen Münzwesen 
eine gewisse Rolle gespielt hat. Das Hexagramm wog 6,822 g 
und war wie wir schon gesehen haben das Vierfache eines CN 
Justinians von 1,7055 g. Seine Hälfte mit 3,411 g war der alte 
Neronische Denar, der aber in den Quellen jetzt nur noch als 
öoayun bezeichnet wird. Wir finden sie wieder in der saiga des 
Volksrechts bei den Bayern und Alamannen, ein Beweis dafür, 
wie sehr sich noch damals im 7. und 8. Jahrhundert die Ein- 
flüsse byzantinischer Kultur in Süddeutschland geltend machten. 

Der byzantinisch-fränkische Denar. Es ist eine alte 
Rätselfrage, wie die Franken dazu gekommen sind, ihre neue 
Silbermünze denarius zu nennen, und es hat noch niemand eine 
genügende Antwort darauf zu geben vermocht. Mit den alten 
Römerdenaren, die man noch im Grabe Childerichs I. in Tournay 
fand, hat sie keine weitere Ähnlichkeit aufzuweisen, als daß es 


nummos quadraginta. Es werden noch erwähnt: tremisses, semisses, nummi, 
aspriones, siliquae asprionis und siliquae argenteae. 


Der Denar der Lex Salica. 17 


gleichfalls Silberstücke sind. Der Gewichtsunterschied zwischen 
beiden ist ein so großer — er beträgt das Doppelte und Drei- 
fache — daß man sie unmöglich aus einer Wurzel ableiten kann. 
Dazu kommt, daß der Ausdruck denarius für den alten Nero- 
nischen Denar von 3,411 g in der späteren Kaiserzeit längst ab- 
gekommen war und dem Ausdruck deeg, oder lateinisch dragma, 
Platz gemacht hatte. So könnte man nur noch an eine gewohn- 
heitsmäßige Wortübertragung von einer Münze auf die andere 
denken, die sich an irgend welche Rechtsbräuche angeschlossen 
hätte. Allein diese Rechtsbräuche knüpfen, wie wir noch sehen 
werden, durchaus nicht an eine solche Erinnerung an. Es scheint 
also die Erinnerung an den alten Ausdruck denarius nicht nur 
im byzantinischen sondern auch im fränkischen Münzwesen längst 
schon erloschen gewesen zu sein. 

Aber auch hier weist uns das Eusebianische Fragment eine 
neue sichere Spur, die zu einer befriedigenden Erklärung führt. 
Wir hören hier von einem dyvdoıov im Gewicht von 4 Unzen!, 
dieses ist also ein Bronzewert gleich der Siliqua und dem 
Miliaresion jener Zeit. Wie aber kommt er zu diesem Namen? 
Sein eigener Wert mußte ihm denselben geben, denn die 4 Unzen, 
welche er galt, entsprachen genau 16 Asses und nach herkömm- 
licher Rechnung schon der Kaiserzeit zerfiel der Denar eben in 
16 Asses. 

Da das Miliaresion auch nach dem Eusebianischen Fragment 
20 Unzen galt, so war der Denar mit 4 Unzen genau das Fünftel 
davon. Das Miliaresion stellte den doppelten Wert einer Siliqua 
dar und wog in Silber genau 5,4575 g oder IG Unze. Das ergibt 
für den Denar ein Silbergewicht von 1,09152 g oder IG Unze. 
Dieses Gewicht des Denars mußte sich ändern, wenn sich das 
Wertverhältnis zwischen Silber und Bronze wieder verschob. 
Ob und wann das in Byzanz der Fall gewesen ist, wissen wir 
nicht. Wohl aber haben wir die Nachricht eines alten Metro- 
logen, wonach man in Gallien d. h. im Frankenreich den Denar 
im Gewicht eines scrupulus, also zu !/,, Unze ausgebracht hätte. 
Dasselbe bezeugt uns die Lex Bajuvariorum mit den Worten: 


—— 


! Hultsch a. a. O. I p. 160f. gibt zu, daß das Eusebianische Fragment 
eine Reihe von wichtigen Aufschlüssen bietet, stößt sich aber gerade an 
die ihm unverständliche Angabe über den Denar. 

Histor. Viertoljahrschrift. 1907. 1. 2 


18 Benno Hilliger. 


una saica id est Ill denarios. Denn wie wir gesehen haben, wog 
die byzantinische dragma oder saica mit 3,111 g genau 3 Skrupel. 


III. Das Merovingische Münzwesen. 


Immer klarer stellt sich uns heute der feste innere Zu- 
sammenhang zwischen dem byzantinischen und dem fränkischen 
Münzwesen heraus. Gleich den übrigen deutschen Wanderstämmen, 
den Goten, Sueven, Vandalen und Langobarden haben sich auch 
die Franken ın den von ihnen eroberten Gebieten dem dort herr- 
schenden römisch-byzantinischen Münzwesen unterworfen. Früher 
erkannte man die Übereinstimmung nur an der Goldmünze, dem 
Solidus und dem Tremissis, heute bemerken wir sie auch an der 
Silbermünze, dem Denar. Es sind dieselben Münznamen, die- 
selben Teilungsziffern und dieselben Gewichte, die uns hier wie 
dort begegnen. Die geringen Abweichungen aber, welche sich 
geltend machen und welche dem fränkischen Münzwesen den 
Stempel des Fremdartigen aufzudrücken scheinen, stellen sich 
als das Ergebnis einer späteren Entwickelung heraus, was 
man bisher noch nicht erkannt hatte. Unter diesen Umständen 
werden wir auch für beide Reiche dasselbe oder mindestens ein 
annähernd gleiches Wertverhältnis zwischen den Münzmetallen 
voraussetzen dürfen. Es wäre ein Wunder, wenn dem nicht so 
wäre, und müßte dann erst bewiesen werden. Denn es wider- 
streitet allen Erfahrungssätzen des Geldumlaufes, daß man in 
einem Lande wie Gallien, das von Massilia aus noch immer in 
lebhaftem Kulturaustausche mit dem Osten stand, ganz ohne Rück- 
sicht auf die beherrschende Stellung, die das byzantinische Münz- 
wesen in den Mittelmeerländern noch Jahrhunderte lang einnahm, 
das Wertverhältnis der Edelmetalle willkürlich nach den Gewohn- 
heiten der Urwälder hätte regeln können. 

Von diesen Gesichtspunkten aus soll hier das fränkische 
Münzwesen betrachtet werden. Werfen wir erst einen Blick auf 
die Quellenzeugnisse und betrachten wir dann die Münzfunde selbst. 
Direkte Zeugnisse über das bei den Franken herrschende Währungs- 
system besitzen wir, wenn wir von der Lex Salica absehn, aus 
der Merovingerzeit überhaupt nicht. Wir sind gezwungen, uns 
aus den gelegentlichen Angaben der Schriftsteller bei sorgfältiger 
Vergleichung mit den Münzfunden selbständig eine Kunde davon 
zu verschaffen. 


Der Denar der Lex Salica. 19 


Der Goldmünzen wird in den Quellen wiederholt gedacht, 
es ist der Schilling und sein Drittel. Der Schilling wird in 
späterer Zeit gewöhnlich als solidus bezeichnet oder auch als 
solidus auri. Beide Bezeichnungen kennt schon Gregor von Tours, 
doch verwendet er daneben auch die Worte aureus und numisma 
auri. Das geht, wie schon erwähnt, auf griechischen Sprach- 
gebrauch zurück. Die Byzantiner bezeichneten jede mittelgroße 
Goldmünze vom Gewicht einer Drachme bis zum Gewicht eines 
Solidus als vôwoux ygvooo. Daraus entwickelte sich später im 
Frankenreiche der neue Gegensatz des solidus auri und des solidus 
in argento zur Bezeichnung zweier verschiedener Münzwerte und 
Münzsysteme. 

Das Schillingsdrittel wird entweder als tremissis oder als 
triens bezeichnet. Ich habe schon früher! darauf hingewiesen, 
daß der Ausdruck tremissis das Drittel des schweren konstan- 
tinischen und triens das Drittel des leichten merovingischen 
Schillings bedeutet. Wir haben das ausdrückliche Zeugnis des 
Bischofs Isidor von Sevilla? daß der tremissis der 18. Teil der 


1 Historische Vierteljahrschrift 1906 S. 270 Anm. 3. Was Brunner, 
Rechtsgeschichte I S. 315 Anm. 20 bemerkt: „Tremissis wird jetzt als ein 
die Summe von 4 Denaren zusammenfassender Ausdruck verwendet‘ ist 
nicht zutreffend. Der Ausdruck tremissis stirbt mit dem Goldschilling ab 
und ist in die mittelalterliche Rechnung nach Silberschillingen überhaupt 
nicht eingedrungen. Die paar Beispiele, welche man zum Beweise des 
Gegenteils anführt, zwei späte Handschriften der Lex Ribuaria und eine 
Reihe von Codices der jüngeren Fassung der Lex Alamannorum, welche 
zum Ausdruck tremissis die erläuternden Worte et sunt denarii quatuor 
hinzufügen, sind Nachklänge ursprünglicher Goldrechnung und beweisen 
nur das Eindringen der Bußreduktion im 9. Jahrhundert. Daß dies 
richtig ist, bezeugen auch die beiden Stellen der Lex Burgundionum 
4,5 und 95, auf die sich Brunner gleichfalls beruft, die aber den Ausdruck 
tremissis einfach getilgt und durch die Worte IIII den. ersetzt haben. 
Das gleiche ist in der Recapitulatio Legis Salicae C des Vossianus Q 119 
(bei Hessels S. 426) der Fall, wo es solidus I et den. III für das ursprüng- 
liche solidum unum et tremisso heißt. Das noch angeführte Capitulare 
Haristallense von 779 (Capitularia ed. Boretius 1 S. 50), das auch für Italien 
gilt, spricht nur von dem tremissis, ohne überhaupt des Silberschillings zu 
gedenken. Daß dieser nicht gemeint war, zeigt die Vergleichung mit der 
Abgabenhöhe im Capitulare episcoporum (I S. 52). 

? Zu der von mir a. a. O. 1906 S. 271 angeführten Stelle vgl. man 
noch weiter Etymologien 26, 9: „H littera significat siliquas octo id est 
tremissem“ Hultsch a. a. O. II S. 122. Wenn sich Heck (Vierteljahrschrift 

2* 


20 Benno Hilliger. 


Goldunze ist und somit 1,516 g wiegen sollte. Dieser Sprach- 
gebrauch herrscht noch in der Lex Burgundionum, und wir finden 
ihn weiter auf fränkischem Boden im Pactus pro tenore pacis! 
und ebenso in der Epistula episcoporum provinciae Turonensis? 
vom Jahre 567. Das sind alles Quellen aus der Zeit vor der 
Einführung der leichteren Schillingsprägung in Gallien. Um so 
bezeichnender ist es, daß Gregor von Tours, der nach dieser Zeit 
schrieb, nur noch den Ausdruck triens verwendet. Auch die 
Formeln des 7. und beginnenden 8. Jahrhunderts sprechen ebenso 
wie die Lex Salica selber nur vom triens. Nur in dem Volks- 
recht der Alamannen und Bayern stoßen wir wieder auf den 
tremissis, und wir erkennen daran ebenso wie an dem Auftreten 
der saiga, daß Süddeutschland damals wieder unter den Einfluß 
der byzantinischen Münze geraten war. Das ist bei dem zeit- 
weisen Abfall dieser Stämme vom Merovingerreiche nicht ver- 
wunderlich, und wir spüren diesen Einfluß byzantinischer Münze 
wenigstens in Bayern noch zu Beginn des 10. Jahrhunderts in der 
bekannten Raffelstetter Zollordnung. Aber auch bei den Franken 
bürgerte sich im Laufe des 8. Jahrhunderts der Ausdruck tremissis 
wieder ein und zwar, wie wir noch sehn werden, aus einem be- 
stimmten notwendigen Grunde. 

Von fränkischer Silbermünze ist in den älteren Quellen über- 
haupt nicht die Rede. Der denarius, der in der Lex Salica eine 
fast beherrschende Rolle spielt, erscheint erst in den Formeln 
aus der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts. Wo man ihn sonst 
in älteren Quellen gefunden hat, wie in dem Testament des 
heiligen Remigius (532), der Zollrolle von Saint Denis (629) und 
der Schenkungsurkunde des heiligen Eligius für die Kirche von 


f. Soz.- u. Wirtschaftsgeschichte 1904 S. 542) für die Gleichsetzung von 
triens und tremissis auf ein Zeugnis aus der Zeit Valerians beruft, so ver- 
gibt er die Hauptsache, daß es nämlich damals, im 3. Jahrhundert, noch 
keinen solidus gab und somit auch der Ausdruck tremissis auf sein Drittel 
nicht festgelegt sein konnte. 

1 Das ist ein nicht zu verachtendes Indicium für die Altersbestimmung 
des Pactus, den jetzt eben Rietschel wieder Childebert II. und Chlothar II. 
zuweisen möchte. Rietschel, Der Pactus pro tenore pacis und die Ent- 
stehungszeit der Lex Salica. (Zeitschrift der Savigny-Stiftung. Germ. Abt. 
1906 S. 253 ff.) 

? Mon. Germ. Concilia I (1893) p. 138: per unumquemque singulos 
tremissis in episcopi manu contradat. 


Der Denar der Lex Salica. 21 


Limoges (631), hat man diese schon längst aus anderen Gründen 
für gefälscht oder der Fälschung verdächtig erkannt! Um so 
beachtenswerter ist es, daB Gregor von Tours, der allein die 
Kleinmünze erwähnt, zwar von einem argenteus, nirgends aber 
von einem denarius spricht. Daß dies nicht bloß ein Anklang 
an biblische Redeweise ist, zeigt die gleichzeitige Erwähnung des 
triens bei ihm, den wir dort nicht finden.? 

Bei der Beurteilung der Münzfunde? ergibt sich für uns eine 
Scheidung des fränkischen Münzwesens in zwei Perioden, deren 
erste mit der Ausprägung der schweren, und deren zweite mit 
der der leichten Solidi zusammenfällt. 

Die erste Periode fränkischer Münzprägung reicht 
etwa bis zum Jahre 575. Sie steht noch vollständig unter by- 
zantinischem Einfluß. Denn es ist eine bekannte numismatische 
Tatsache, daß wir von Chlodwig, dem Begründer des Franken- 
reiches, noch keine eigenen Münzen besitzen. Man prägte damals 
auch in Gallien noch mit dem Bild und dem Namen der römi- 
schen Kaiser. Erst als die Franken das wichtige Marseille er- 
warben und diesen Besitz 542 von Justinian bestätigt erhielten, 
fingen sie an, wie uns Prokop? erzählt, das Bild ihrer eigenen 
Herrscher auf ihre Goldmünzen zu setzen. Wir besitzen von 
Theudebert I. (534—548) schon eine stattliche Zahl solcher Solidi 
und Tremissen, und auch von Childebert I. (511—558) ist uns 
ein solcher Tremissis erhalten. Alle diese Münzen sind sorgfältig 
gearbeitet und verraten unverkennbar das byzantinische Gewicht. 

Welches war nun die fränkische Kleinmünze jener Zeit? Wir 
besitzen eine Anzahl leichter Bronzemünzen, die man der Auf- 
schrift nach teils Childebert I. (511—558), teils Theuderich I. 
(511—534) und Theudebert I. (534—54#) zuweisen muß. Ihre 
Zahl ist außerordentlich gering, aber es ist zu beachten, daB wir 


1 Mon. Germ. SS. Rer. Merov. III, 36. IV, 746. Diplomata ed. G. H. 
Pertz Tom. I, 140. Die letztere oben versucht Krusch jetzt zu retten. 

3 In gloria confessorum cap. 110: de hoc triante vinum comparat 
admixtisque aquis iterum per argenteos venumdans duplat pecuniam. Mon. 
Germ. SS. Merov. I. p. 819 

3 Vgl. M. Prou, Les monnaies mérovingiennes. Paris 1892. A. de Bel- 
fort, Description générale des monnaies mérovingiennes publiée d'après les 
notes manuscrites de M. le vicomte de Ponton d’Amecourt. 5 Vol. Paris 
1892—95. 

* Prokop De bello Gothico 3, 33. 


22 Benno Hilliger. 


auch in fränkischen Grabstätten noch auf römische und vereinzelt 
selbst auf gallische Bronzemünzen stoßen. 

Wie aber stand es um die Silbermünze? Bekanntlich hat 
man im Grabmale Childerichs I. (458—481) in Tournay über 
200 ältere römische Silbermünzen, vorwiegend Silberdrachmen 
der Kaiserzeit aus den Jahren 54—350 n. Chr. und sogar noch 
eine konsularischen Gepräges, gefunden. Nicht unberechtigt ist 
der Zweifel, ob nicht noch andere kleinere Kaisermünzen der 
späteren Zeit darunter gewesen sind. Diese römischen Silber- 
drachmen hat man vereinzelt noch ın einem anderen Franken- 
grabe aus etwas späterer Zeit angetroffen. Demgegenüber steht 
nun eine Reihe von Grabfunden, welche eine viel leichtere Silber- 
prägung aufweisen. Es sind dies barbarische Nachprägungen 
römischer Kaisermünzen des 5. und beginnenden 6. Jahrhunderts.! 
Wir stoßen auf Herrschernamen des Honorius (395—423), Theo- 
dosius IL (408—450), Valentinian IlI. (425—455), Anthemius 
(467—4712), Julius Nepos (474—475) und mit Vorliebe auch des 
Anastasius (491—518). Das Gewicht dieser Münzen ist ver- 
schieden, aber im allgemeinen äußerst gering. Die schwersten 
von ihnen, zwei mit dem Bilde des Theodosius und eine mit dem 
des Valentinian, wiegen 0,907, 0,600 und 0,648 g. Die anderen 
sind viel leichter. Die aus dem Funde von Namur wiegen 0,400 
und (0,313, die von Herpes (Charente) 0,350—0,200, von Ville- 
domange bei Reims 0,350—0,250, die von Einvermeu 0,23—0,16 
und die von Noroy 0,31—0,21 und 0,09— 0,07 g. 

Damit berührt sich sichtbarlich die erste Silberprägung der 
Merovinger?: eine Münze Chlothars I. von 0,55, zwei weitere von 
Theudebert I, von deren einer auch das Gewicht von 0,45 g mit- 
geteilt wird, und endlich eine von Childebert I. von 0,10 g. Das 
also ist die Silbermünze aus der Zeit Chlodwigs und der Reichs- 
gründung, vom Denar der Lex Salica aber und der Halbsiliqua 
finden wir noch keine Spur. 

Die zweite Periode merovingischer Münzprägung be- 
ginnt um das Jahr 575, und ihr Merkmal ist der leichte Mero- 


— —— 


1 Die beste Zusammenstellung aller dieser Münzen bei G. Cumont, 
Monnaie découverte dans le cimetière franc d’Ave-et-Auffe pres d'Éprave. 
(Annales de la Soc. d'archéologie de Bruxelles 1892 p. 426.) 

* Prou a. a. O. Indroduction p. CIV. 


Der Denar der Lex Salica. 23 


vingerschilling von XXI Siliquen Goldgewicht.! Wenn auch nicht 
regelmäßig, so sind doch häufig die Wertziffern XXI und VII den 
Voll- und den Drittelstücken dieser neuen Münze aufgeprägt. Daß 
es sich dabei um die Siliquenzahl handelt, beweist die gelegent- 
liche Aufschrift auf einem solchen Trient: fit de selequas VII. 

Zuerst bemerken wir das Auftreten dieser Neuerung in den 
Münzstätten Südgalliens, Uzes, Vienne, Viviers, Valence, Arles 
und besonders Marseille. Wir finden sie schon auf einigen Münzen, 
die das Bild Justins IL (565—578) tragen, dann aber vor allem 
auf den zahlreichen Münzen mit dem Bilde des Mauritius Tiberius 
(582—602). Auch die fränkischen Könige, die wieder unter 
eigenem Bilde münzten, wie Chlothar II. (584—629) und die 
meisten seiner Nachfolger bedienten sich ihrer. 

Wir haben schon oben darauf hingewiesen, daß es sich bei 
dieser Erscheinung nicht um eine ausschließlich fränkische Eigen- 
tümlichkeit handelt. Münzen eines gleichen leichteren Schlages 
finden sich damals vereinzelt auch in kaiserlichen Prägstätten 
und zahlreich besonders bei den Westgoten, auf deren Trienten 
sich bisweilen auch die Wertzahl VI findet. Das Auftreten 
dieses Schillingsgewichtes aber konnten wir zuerst bei den Ost- 
goten in Italien und zwar in Rom, unter Theodorich dem Großen, 
ums Jahr 523 beobachten. Auch in Gallien scheint es von dem 
Süden nach dem Norden vorgedrungen zu sein. Besonders war 
es die Münze von Marseille, in der man mit großer Vorliebe 
auch diese Wertziffern setzte. 

Es hatte nichts zu bedeuten, wenn bei weitem nicht alle, 
sondern nur ein größerer Bruchteil der Goldmünzen die Wert- 
zahlen trug. Auch die schlechte Adjustierung der Stücke, die 
oft trotz der Wertziffern weit hinter dem geforderten Gewicht 
zurückbleiben, darf uns nicht beirren. Wir dürfen nicht ver- 
gessen, daß ebenso wie bei den Byzantinern so auch bei den 
Franken die Goldmünzen im Verkehr regelmäßig gewogen wurden. 
Diese Gewohnheit ging weit hinauf bis zu den Barbaren des 
Nordlands. Wir erkennen dies daran, daß man sowohl in fränki- 
schen wie in nordischen Gräbern nicht selten Münzwage und Ge- 
wichte findet. Ein direkter Beleg dafür begegnet uns sogar in 
der Lex Salica in Titel 44 De reipus, wo berichtet wird, daß 


! Prou a. a. O. Indroduction p. XXIII. 


24 Benno Hilliger. 


drei Männer im Gericht die Goldstücke wiegen und prüfen 
sollen. 

Mit Sigebert III. (634— 656), der sie auf seinen Münzen selbst 
noch fast regelmäßig verwandte, hörte der Gebrauch dieser Wert- 
ziffern von XXI und VII anscheinend wieder auf. Wir können 
dies deutlich in der wichtigen Münzstätte von Marseille beobachten. 
Ja, es scheint fast, als ob man auch die Bedeutung dieser Zahlen 
vergessen hätte, denn wir besitzen einen Triens, der die Ziffer XXI 
statt VII trägt.! Das ist vielleicht nicht bedeutungslos, wenn wir 
dabei im Auge behalten, daB etwa von diesem Zeitpunkte ab die 
Silberprägung im Frankenreiche in rasche Aufnahme kam. Auf 
den Goldmünzen erscheinen jetzt andere Zeichen, auf die wir 
später zu sprechen kommen. 

„Noch aber muß erwähnt werden, daß es auch in dieser 
zweiten Periode fränkischer Münzprägung neben dem leichten 
Schilling immer noch Stücke schweren Gewichtes gegeben hat. 
Denn sehen wir auch von den Trienten mit der Wertzahl VIII 
ab, weil sie meistens ein zu leichtes Gewicht aufweisen, sodaß man 
bei ihnen einen Zahlenirrtum vermuten könnte, so bleiben doch 
noch eine Anzahl Stücke, die unleugbar nach konstantinischem 
Fuße geschlagen sind. Wir besitzen solche 'Tremissen® von Da- 
gobert I. (629—639) und ebenso ein par Vollschillinge* von 
Childebert IH. (694— 711). Andererseits gibt es wieder Münz- 
stätten, deren Goldprägung zeitweise ein so niederes Gewicht? auf- 
weist, daB man an ein noch leichteres Normalgewicht, etwa von 
XX oder gar von XVIII Siliquen denken möchte. 


IV. Der Denar. 


Was der Münzrechnungsweise der Lex Salica ihr eigen- 
tümliches Gepräge gibt, ist die Geptlogenheit, alle Bußwerte in 
doppelten Zahlen sowohl nach Schillingen wie nach Denaren an- 
zugeben. Das geschieht bei keinem anderen Volksrecht, welches 
wir kennen, aus welcher Zeit es auch sein mag. Mit Recht be- 


1 Prou a. a. O. Nr. 1428. 

? Prou a. a. O. Nr. 63. 694. 2478. 

3 A. de Belfort a. a. O. Nr. 2571 von 4,35 g. Ein andrer Schilling von 
Childerich II. (656—674) Nr. 2561 von 4,9 g. 

t Z. B. Theodericiaco in der Vendée vgl. Prou a. a. O. Nr. 2356—2371. 


Der Denar der Lex Salica. 25 


merkt Brunner! dazu: „augenscheinlich sollte damit eine Unter- 
scheidung von einer anderen, älteren Geldrechnung markiert wer- 
den, eine Absicht, die sich kaum anders erklären läßt, als daß 
nicht lange vorher eine Veränderung des Münzwesens stattgefun- 
den hatte“. Allein, wenn er diese Münzreform noch unter Chlod- 
wig sucht, so behauptet er etwas Unmögliches. Denn wie wir 
gesehen haben, kannte man im Frankenreiche zur Zeit Chlodwigs 
nur den konstantinischen Schilling, auf den damals nicht 40, son- 
dern mindestens 60 Denare gegangen wären. Zweitens aber kannte 
nıan damals dort auch den Denar noch nicht, denn die Silber- 
münzen aus der Zeit der ersten fränkischen Herrschaft in Gallien 
sind von so auffallend niedrigem Gewicht, sind so klein und 
winzig, daB man jeden Gedanken an den Denar fallen lassen muß. 

Die Münzänderung also, welche die Lex Salica beeinflußt 
hat, kann nur an die Denarprägung selber anknüpfen. Wer 
scharf zusieht, wird bemerken, daß in der Lex Salica, wie sie 
uns vorliegt, die Grundlage der Währung nicht mehr die Gold-, 
sondern die Silbermünze, nicht mehr der Solidus oder der Triens, 
sondern der Denar ist.” Ihrer ganzen Wortfassung nach sind die 
Bußbestimmungen so gehalten, daß man den Wert in Denaren zu 
entrichten hat. Die danebenstehende Schillingszahl erscheint nur 
noch als bloße Rechnungsgröße, als letzte Erinnerung an ein ver- 
schollenes oder abgestorbenes Münzsystem. Das war sie aber 
erst in der letzten Merovingerzeit geworden, als mit dem Tode 


Childeberts III. (694—711) und Dagoberts IH. (711—715)° die 


1 Rechtsgeschichte I S. 436. 

3 Das hat man ziemlich allgemein zugegeben. Vgl. H. Grote, Münz- 
studien Bd. 2 S. 799. H. Brunner, Duodezimalsystem und Dezimalsystem 
in den Bußzahlen der fränkischen Volksrechte (Sitzungsber. der Berliner 
Akademie 1889 II S. 1042). Freilich zieht man den Schluß daraus, daß 
die Denarrechnung bis auf Chlodwig zurückgehe. Nur Grote wird stutzig 
wegen der Seltenheit des Silberdenars und der schwierigen Drittelung der 
Zahl 40 und denkt halb und halb an einen bloßen Rechenwert, vgl. a. a. O. 
S. 803. Soetbeer, Forschungen I S. 590—600 leugnet wohl die Priorität 
der Denarrechnung, glaubt aber, daß sie die Franken bei der Eroberung 
Galliens schon vorfanden. Dagegen meint Waitz, daß die Franken schon 
anfangs Goldschillinge und Silberdenare neben einander gekannt hätten. 
Vgl. Über die Münzverhältnisse in den älteren Rechtsbüchern des frän- 
kischen Reichs. Abhandlungen der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften 
1861 S. 226. 

3 Belfort a. a. O. Nr. 2584 ein Triens von 1,00 g aus Marseille. 


26 Benno Hilliger. 


Goldprägung im Frankenreiche anscheinend aufhôrte. Diese 
an sich richtige Beobachtung von der beherrschenden Stellung, 
welche der Denar im Münzwesen der Lex Salica einnimmt, war 
es, die zu der Ansicht führte, daß wir im Denar und nicht im 
Schilling die ursprüngliche Goldmünze der Franken zu sehen 
hätten. 

Erst wenn wir für die Lex Salica jeden Gedanken an 
Chlodwig verbannen, haben wir endlich die nötige Bewegungs- 
freiheit wieder, welche die Quellenkritik niemals entbehren kann. 
Und wenn wir jetzt fragen, wann diese Rechnungsweise des 
Schillings zu 40 Denaren üblich gewesen ist, so müssen wir 
antworten, daB sie für uns erst um die Mitte des 8. Jahrhunderts 
nachweisbar wird und daß sie sich schon in der ersten Hälfte des 
9. Jahrhunderts wieder überlebt hat. Sie tritt uns zuerst ent- 
gegen in der handschriftlichen Überlieferung der Lex Salica, und 
wir hören zuletzt von ihr in ein paar Kapitularien und Konzils- 
beschlüssen aus der Zeit Karls des Großen oder Ludwigs des 
Frommen.! Von den Handschriften der Lex aber stammen nur 
die wenigsten noch aus dem 8. Jahrhundert, und soweit sie darüber 
Auskunft geben, weisen sie höchstens bis auf Pippin zurück. Das- 
selbe tun die angehängten Königslisten?; soweit sie vorhanden sind, 
führen sie die Reihe der Könige einhellig bis zum Abschluß der 
Merovingerzeit, d. h. bis zum Jahre %51, bis zur Entthronung 
Childerichs, wozu einige noch die Jahre Pippins als des noch 
lebenden Herrschers fügen. 

Haben wir nach dem eben Gesagten in dem Schilling zu 
40 Denaren eine Rechnungsweise vornehmlich des 8. Jahrhunderts 
zu erblicken, so erhebt sich für uns die weitere Frage, ob sie 
schon die ursprüngliche des Schillings zu XXI Siliquen gewesen ist, 
oder nicht. Diese Frage läßt sich nicht ohne weiteres entscheiden, 
wir müssen vielmehr zu diesem Zwecke noch der Entstehung des 
fränkischen Denars selbst nachspüren. 

Wir haben gesehen, daß der byzantinische Denar den Wert 


! Es sind dies die bekannten Stellen, der Reimser Konzilsbeschluß 
von 813 (Mon. Germ. Concilia II 257) und die beiden Kapitularien von 816 
(Mon. Germ. Cap. I Nr. 134, 3 und 135,2). Dazu kommt noch die Stelle 
bei Hinkmar über das Testament des heiligen Remigius (Mon. Germ. SS. 
Rer. Merov. III, 336). 

? Lex Salica ed. Hessels (London 1880) S. 426. 


Der Denar der Lex Salica. 97 


von 4 Unzen Bronze darstellte, und daß, wenn er in Silber aus- 
geprägt wurde, dort nach dem damaligen Wertverhältnisse von 
1:100 zwischen den beiden Metallen ein Gewicht von !,, Unze 
oder 1,09152 g erhalten mußte. Über den fränkischen Denar be- 
sitzen wir bei den Metrologen zwei verschiedene von einander 
abweichende Nachrichten. Nach der einen ist er nur der 24. Teil 
der Unze, nach der anderen aber der 20. Teil gewesen. 

Die letztere Angabe! knüpft nun direkt an den Silberschilling 
an. Denn es heißt dort: „Iuxta Gallos vigesima pars unciae de- 
narius est et duodecim denarii solidum reddunt“. Doch scheint 
dies erst eine Quelle aus späterer karolingischer Zeit zu sein, weil 
bemerkt wird, daß es sich bei der fränkischen Rechnung der libra 
zu 12 unciae oder 20 solidi um ein bloßes Zahlen-, also nicht 
um ein Gewichtssystem handelt. Daß aber dieses Zahlensystem 
in dem Gewichtssystem selbst seinen Ursprung gehabt hat, beweist 
uns eine etwas ältere Quelle, eine dem Alkuin zugeschriebene 
Rechenaufgabe*, in der die libra pensans einmal in 12 unciae 
und dann wieder. in 20 solidi argentei zerlegt wird. Dieser so- 
sidus argenteus ist aber viel älteren Ursprungs. Wir begegnen 
ihm schon in den Urkunden? des beginnenden 8. und in den 
Formeln! des ausgehenden 7. Jahrhunderts. Daß er zu 12 De- 
naren gerechnet wurde, hören wir schon 743 im Capitulare Lip- 
tinense Karlmanns, und daß auch diese Rechnungsweise schon alt 
und ursprünglich war, sagt uns die Lex Ribuaria in Titel 36 mit 
den Worten: „quodsi cum argento solvere contingerit, pro solido 
XII dinarios, sicut antiquitus est constitutum“. Das deckt sich 
mit der Beobachtung, daB eine große Zahl merovingischer Denare 
auch schon im 7. Jahrhundert ein Gewicht aufweist, welches an 
die ursprüngliche Halbsiliqua von 1,8644 g erinnert. 

Verwunderlich ist die Tatsache, wie dieser neue Rechnungs- 
wert entstehen und zu dem Namen eines „solidus“ kommen konnte. 
Es ist nur eine Vermutung, aber eine außerordentlich naheliegende, 

1 Hultsch, Metrologicorum scriptorum reliquiae Vol. II S. 139. 

2 Hilliger a. a. O. 1903 S. 207. 

3 Z. B. in der Charta precaria Wademeri et Ercambertae vom Jahr 730 
(Diplomata, chartae, epistolae, leges ad res Gallo-Franciscas spectantia ed. 
J. M. Pardessus Vol. II p. 360): solidus in argento XXX dare. 

* In den unter Childebert II. nach 698 gesammelten Formeln von 
Angers Nr. 22 und 27: in argento soledus tantus. (Mon. Germ. Formulae 
p. 11 und 13.) 


28 Benno Hilliger. 


daB man seinen Wert aus der Gewichtsmenge Silbers ableitete, 
die früher einmal auf einen Goldtriens gerechnet wurde! War 
dies der Fall, dann hätte damals der fränkische Vollschilling einen 
Wert von 36 solcher Denare besessen, und es ergibt sich folgende 


Rechnungsweise: 
1 sol. = 3 trien. = 36 den. = 49,1184 g 
ln —12 „ = 163728 g 
1. = 1364 g. 


Da dieser Denar der früheren Halbsiliqua entspricht, hätte das 
fränkische Wergeld bei 200 Merovingerschillingen einen Wert 
von 7200 Denaren oder 3600 früheren Silbersiliquen dargestellt. 
Dieser Silberwert gleicht sich aber mit dem Werte von 150 Kon- 
stantinischen Schillingen zu XXIV Siliquen. 

Dagegen wäre nach der anderen Nachricht? der Denar nur 
der 24. Teil der Unze oder der scrupulus mit 1,137 g gewesen. 
Damit deckt sich zweitens die schon erwähnte Angabe der Lex 
Bajuvariorum*, wonach die saiga gleich 3 denarii war. 

Wieviel solcher serupuli gingen nun aber auf den Merovinger- 
schilling? Da haben wir in zwei älteren Handschriften der Lex 
Salica zu dem Bußsatz „VII din.“ in Titel 4 $ 1 die sonst allent- 
halben unterdrückte Bemerkung „qui faciunt medio trianti“. Be- 
ziehen wir sie auf die Rechnung nach dem scrupulus, so erhalten 
wir einen Schilling von 42 scrupuli oder 47,754 g. Das aber 
wären genau 14 Saigae oder 35 Halbsiliquen. Dann ständen die 
beiden von uns errechneten Schillingswerte im Verhältnis von 35 
‘zu 36 Halbsiliquen zu einander. Nun beobachten wir zu diesen 
Zahlen eine auffallende Parallele in dem Bußzahlensystem der Lex 
Salica und der Lex Ribuaria. Es ist das die merkwürdige Zahlen- 
entwicklung von 18 und 36 sol. der Lex Ribuaria und von 17!/,, 
35 und 70 sol. der Lex Salica. Sie ist, wie wir noch beweisen 
werden, die jüngste Entwicklungsstufe des salischen wie des ribu- 


1 Hilliger a. a. O. 1903 S. 210. Vermutung Grotes. 

? Hultsch, Reliquiae II p. 135. Tabula codicis Mutinensis prioris $ 5: 
Së Scripulus VI silquae, id est denarius Gallicus. § 7: X Dragma media 
pars sicilici id est dn. III Gallici. § 11: € Semuntia, XII scripuli, id est 
on, Callici XII, siliquae LXXII. § 12: C Untia, XXIII scripuli, siliquae 
CXLITIH, d. Gal. XXIII. Vgl. Tabula codicis Bernensis §§ 15—20. Hultsch 
II p. 128. 

3 Lex Bajuvariorum Tit. 9 § 2: una saica id est III denarios. Ferner 
ebenda: duas saicas hoc est VI denarios. 


Der Denar der Lex Salica. 29 


arischen Bußzahlensystems, und somit muß ihr auch die jüngste 
Wertstufe des Merovingerschillings entsprochen haben. 

Das leitet uns wieder auf die Frage, welcher Wert ursprüng- 
lich dem Merovingerschilling von XXI Siliquen bei den Franken 
zur Zeit seiner Einführung, also im letzten Viertel des 6. Jahr- 
hunderts beigelegt worden ist. Wenn ihm dasselbe Wertverhältnis 
zugrunde lag, wie es seit der Mitte des 6. Jahrhunderts in Byzanz 
üblich geworden war, dann hätte der Schilling von XXI Siliquen 
Goldgewicht auch bei den Franken einen Wert von 21 siliquae 
aureae haben müssen. Das aber waren 63 PKE Justinians zu 
0,85275 g oder zusammen 53,70225 g Silber. Da uns keine Silber- 
münzen aus jener Zeit bekannt sind, bleibt es dahingestellt, ob 
die Franken damals Münzen dieser oder ähnlicher Größe geschlagen 
haben. Ebensowenig aber wissen wir, ob sie wirklich jenen dem 
byzantinischen Wertverhältnis entsprechenden Silberwert einfach 
übernahmen oder eine mehr selbständigere Regelung des Wert- 
verhältnisses innerhalb möglicher Grenzen versuchten. Um dies 
zu entscheiden, müssen wir das Bußzahlensystem befragen. 


V. Das Bußzahlensystem. 


Solange man das Münzwesen der Lex Salica aus der Zeit 
Chlodwigs herleitete, mußte man auch von ihrem Bußzahlensystem 
den gleichen Ursprung annehmen. Wenn sich nun aber, wie 
wir gesehen haben, die erste Voraussetzung als falsch erwiesen 
hat, dann müssen wir dies auch von der zweiten vermuten. Jeden- 
falls hat niemand mehr ein Recht, a priori das Gegenteil anzu- 
nehmen, sondern er hat erst den bindenden Beweis dafür zu 
erbringen. 

Schon in meiner ersten Untersuchung! habe ich auf die Be- 
deutung der Bußzahlenreihen hingewiesen, als einem der augen- 
fälligsten Merkmale, an dem wir das Alter und die Entwicklungs- 
geschichte der Volksrechte nachprüfen können. Die Parallelen, 
welche ich dabei zwischen den Bußwerten im fränkischen Rechte 
‚und denen in den übrigen Stammesrechten aufdecken konnte, hat 
man aber, ohne sie im einzelnen zu prüfen, kurzerhand beiseite 
geschoben. Der Pfadfinder in dieser Richtung war Heck? Zwar 


1 Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 203 ff. 
? Vierteljahrschrift f. Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte 1904 S. 534—539, 


30 Benno Hilliger. 


mußte er mir zugeben, daß meine „Rechnungen überall glänzend 
stimmen“, aber auf solche Äußerlichkeit legt er nur wenig Wert, 
es ist ihm eine bloße „Spielerei“, die er, wie wir wissen, bei seinen 
eigenen Rechnungen meist glücklich vermieden hat. So sieht er 
in meinem ganzen Verfahren einen groben Irrtum oder eine me- 
thodische Entgleisung, und es sind zwei Einwände, die er gegen 
dasselbe erhebt. Einmal wendet er sich gegen das Verfahren, die 
Bußwerte der Gesetze nach bestimmten Zahlenreihen zu ordnen 
und für dieselben einen verschiedenen Altersursprung anzunehmen. 
Er beruft sich auf die beiden salischen Bußen von 15 und 35 sol., 
um an einem oder zwei Beispielen zu beweisen, daß es sich dabei 
nur um zwei Stufenzeichen für verschieden schwere Delikte handle. 
Das wird ihm niemand abstreiten; wie wenig aber dieser Ein- 
wand den Kern der Sache selbst trifft, werden wir unten sehen. 
Zweitens wendet sich Heck gegen meine Behandlung der Wer- 
gelder. Wenn sich nach meinen Berechnungen ergab, daß sich 
das fränkische Wergeld von 200 leichten Merovingerschillingen 
vollständig mit dem Werte des burgundischen Wergeldes und dem 
einiger anderer Stämme von 150 (160) konstantinischen Schillingen 
deckte, so warf er mir unter Bezugnahme auf eine neuere Hypo- 
these vor, daß ich Privatbuße und Friedensgeld nicht auseinander 
gehalten habe. Denn in dem fränkischen Wergeld von 200 sol. 
wäre mit einem Drittel davon auch schon das Friedensgeld eiu- 
begriffen, während die übrigen Stämme neben ihrem Wergeld 
von 160 sol. noch ein Friedensgeld von 40 sol. entrichtet hätten. 

Diese Ansicht geht stillschweigend von der Voraussetzung 
aus, daß die Einrichtungen der Lex Salica bis aufs letzte Tüttel- 
chen noch von Chlodwig stammten, und läßt die Frage unberührt, 
wie weit sich das fränkische Recht nach dieser Zeit noch ge- 
ändert hat. Die deutlichsten Spuren einer solchen Rechtsänderung 
beobaclıten wir aber gerade zwischen dem Fredus und dem Wer- 
geld. Das gilt nicht von der Lex Salica allein, sondern auch 
von jedem anderen Stammesrecht. 

Es ist gewiß richtig, daß in karolingischer Zeit schließlich 
mit dem Wergeld auch der Fredus erfiel, der bei den Franken ein 
drittel Wergeld ausmachte.! Wir lesen dies aus der Ewa Cha- 


! H. Brunner, Rechtsgeschichte I S. 333. Er verweist auf Ewa Chama- 
vorum Tit. 4: qui hominem ingenuum occiderit, solidos CC componat et 
exinde in dominico terciam partem. Ferner auf Capitularia I Nr. 39 § 7 


Der Denar der Lex Salica. 31 


mavorum heraus und aus einem Capitulare vom Jahre 803. Da- 
gegen ist es nicht ohne Bedenken, sich dafür auch auf Titel 89 
der Lex Ribuaria zu berufen, wonach der iudex fiscalis beim Ein- 
fordern von Bußen das Drittel davon als fredus für den Fiskus 
zurückbehält. Ebensowenig darf man dies aus der gleichen Be- 
rechtigung des grafio in Titel 50 der Lex Salica für das salische 
Wergeld folgern. Warum? 

Wenn sich Brunner auf ein paar Stellen der Lex Alamanno- 
rum beruft, wonach das ganze Wergeld des liber im Betrage von 
160 sol. an die parentes fallen soll!, so kann man dem ein eben- 
so bestimmtes Zeugnis für das salische Wergeld zur Seite stellen. 
Denn zu Titel 16 § 1 der Lex Salica De incendiis bemerken eine 


S. 114: weregeldum eius componat duas partes illi quem inservire voluerit, 
terciam regi. 

! Brunner, Rechtsgeschichte I S. 334, stützt sich auf Lex Alam. 15: 
„si quis liber liberum extra terminos vendiderit ... cum wirigildum eum 
parentibus solvat, id est bis octuaginta solidos, si heredem reliquit; si autem 
heredem non reliquit, cum 200 solidis componat. Ferner auf Lex Alam. 60: 
„si quis autem liber liberum occiderit, conponat eum bis octuaginta solidis 
ad filios suos; si autem filios non reliquit nec heredes habuit, solvat 
eum 200 solidis.“ Brunner meint, daß die 200 sol. in Ermangelung von 
heredes an den Fiskus fielen und daß diese Summe das Wergeld von 160 
und ein Friedensgeld von 40 sol. enthalten habe. Aus Lex Alam. 4: „si 
quis liber liberum infra ianuas ecclesiae occiderit, ... ipsam ecclesiam quod 
polluit cum 40 solidis conponat et fiscus fredum adquirat, parentibus 
autem legitimum wirigildum solvat“ schließt er, daß regelmäßig ein 
Friedensgeld neben dem Wergeld erhoben wurde. Dasselbe folgert er für 
die Bayern aus Lex Bajuv. I, 9: „liberi qui ad ecclesiam dimissi sunt 
liberi ... si occidantur 80 solidis conponantur ecclesiae vel filiis eorum et 
in dominico 40 solidos conponat.* (Ich habe Bedenken gegen diere 
Beweisfolgerungen. Vom fredus ist hier nur die Rede, wo es sich zugleich 
auch um eine Sühne für die Kirche handelt. Man wird also beachten dürfen, 
daß in Titel 45 und 60 vom fredus mit keiner Silbe die Rede ist, und daß 
ebensowenig darin gesagt wird, daß die 200 sol. an den Fiskus fallen 
sollen. Unter heres versteht man häufig schon die direkte leibliche Nach- 
kommenschaft, soweit sie erbberechtigt ist, also Söhne und Töchter, vgl. 
Lex Rib. 50: „De homine qui sine heredibus moritur. Si quis pro- 
creationem filiorum vel filiarum non habuerit, omnem facultatem 
suam ... cuicumque libet de proximis vel extraneis adobtare in heredi- 
tatem ... licentiam habeat.“ So bekommen nach Lex Alam. 45 die 
parentes (die Verwandten) entweder 160 oder 200 sol. ausgezahlt. Doch 
mag es sich nun so oder anders verhalten, in unserem Falle tut diese 
Frage nichts zur Sache.) 


32 Benno Hilliger. 


Anzahl Handschriften und namentlich die der Emendata ausdrück- 
lich, daß das Wergeld des Umgekommenen im Betrage von S000 
Denaren oder 200 sol. an die parentes fallen soll.! 

Wie man zwischen diesen beiden Zeugnissen, die genau das- 
selbe besagen, einen Unterschied in der Behandlung des Wergeldes 
bei Alamannen und Franken herauskonstruieren kann, ist mir 
völlig unerfindlich. Dazu vergleiche man nun die Haltung, welche 
die Lex Ribuaria zu den Wergeldern einnimmt. Sie stellt in 
Titel 36 das Wergeld von 200 sol. für den advena Francus und 
die Wergelder von 160 sol. für den advena Burgundio, Alamannus, 
Fresio, Baiuvarius und Saxo unterschiedslos nebeneinander und 
befindet sich damit im vollen Einklang mit obigen Zeugnissen 
aus der Lex Salica und Lex Alamannorum. Wer aber aus Titel 89 
der Lex Ribuaria für das fränkische Wergeld einen Fredus in der 
Höhe eines Wergelddrittels ableiten will, ist gezwungen, dies auch 
für die übrigen Wergelder des Titels 36 zu tun. 

Unter diesen Umständen halte ich das von mir eingeschlagene 
Verfahren, die Wergelder so miteinander zu vergleichen, wie es 
die Lex Ribuaria tut, für das einzig richtige und erlaubte Wenn 
dann aber meine Rechnungen glänzend stimmen, so erblicke ich 
darin keinen zu großen Nachteil für die Richtigkeit der von mir 
vertretenen Ansicht. 

Nach diesen einleitenden Bemerkungen wollen wir die von 
mir aufgestellte „Reihentlieorie“ genauer im einzelnen betrachten 
und auf ihre Zuverlässigkeit prüfen. Die Auffassung Brunners?, 
daß sich in der Lex Salica und in der Lex Ribuaria ein dezimales 
und ein duodezimales Bußzahlensystem gegenüberständen, vermag 
ich nicht zu teilen. Wenn man sich zum Beweise dessen darauf 
beruft, daB von den Grundzahlen 15 und 18 sol. nach frinkischem 
Recht je ein Drittel als Fredus in Abzug küme, so scheitert diese 
Annahme mindestens schon an Titel 1 der Lex Salica „De man- 
nire“, welcher eine Buße von 15 sol. androht, wenn einer „legibus 
dominicis“ zum Mallus geladen ist und nicht erscheint. Hier kann 


! ille qui incendium misit parentibus defuncti VIII M din. qui fac. 
sol. CC culpabilis iudicetur. So oder ähnlich haben nach Hessels die 
Codices der 3. Klasse B. G. H., ferner Herold und die Emendata. 

? Duodezimalsystem und Dezimalsystem in den Bußzahlen der frän- 
kischen Volksrechte. Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1889 II 
S. 1039—43. 


Der Denar der Lex Salica. 33 


von der Grundzahl von 15 sol. kein Fredusdrittel abgezogen 
werden, weil, wie Brunner selbst zugibt, die ganze Strafsumme 
der öffentlichen Gewalt erfällt. Ich habe deshalb das fränkische 
Bußzahlensystem nach anderen Gesichtspunkten geordnet, es in 
Reihen gegliedert, die sich nach gleichen Teilungszahlen ent- 
wickeln, und damit folgende Übersicht gewonnen, in der nur die 
allerkleinsten Bußsätze unberücksichtigt blieben, weil sie sich 
ihrer Natur nach einer Umgestaltung am leichtesten entzogen: 


Lex Salica. 
Reihe A 7, 15 221, 30 45 60 90 
„ B 62V, 1871 
e 121}, 25 50 100 200 
» D 174, 35 70 
ai E 18 36 72 
Lex Ribuaria. 
„ F6 12 
e G T 15 30 45 60 90 
„ H 25 50 100 200 
I 9 18 36 


Daß diese Gliederung nach Reihen keine willkürliche sondern 
eine in sich begründete war, habe ich an ein paar Beispielen ge- 
zeigt. Wir können nämlich wiederholt für das gleiche Vergehen 
eine entsprechende Bußzahl in verschiedenen Reihen finden. 
Erstens nämlich berührt sich die AG- mit der B-Reihe in Lex 
Salica 18 und Lex Ribuaria 38 „si quis hominem innocentem ad 
regem accusaverit“, wo die Lex Ribuaria 60 sol, die Lex Salica 
aber 62! sol. Strafe verfügt. Zweitens berührt sich die AG- mit 
der CH-Reihe besonders deutlich in der Daumenbuße, die in beiden 
Gesetzen zwischen 45 und 50 sol. schwankt! Drittens berührt 
sich die AG- mit der D-Reihe im Sklavenwergeld®?, welches in 
den einzelnen Handschriften der Lex Salica bald 30, bald 35 sol. 
beträgt. Viertens berührt sich auch die AG- mit der KI Reihe 
im Sklavenwergeld, welches nach der Lex Ribuaria 36 sol. be- 
trägt.” Fünftens berührt sich die D- mit der EI-Reihe sowohl 
im Sklavenwergeld wie in der Buße für den Pfeilfinger, welcher 
in der Lex Ribuaria mit 36, in der Lex Salica aber mit 35 sol. 


1 Nach Lex Sal. 29,3 wird der pollex mit 45 sol. gebüßt, nur Cod. 1 
und 2 haben 50 sol. dafür. Nach Lex Rib. 5,5 und 59,3 wird der pollex 
mit 50 sol. gebüßt. 

? Lex Sal. 10,1. 3 Lex Rib. 8. 

Histor. Vierteljabrschrift 1907. 1. 3 


34 Benno Hilliger. 


gewertet wird.! Derartiger Parallelen ließen sich für die beiden 
Volksrechte noch manche aufstellen. 

Über diese Tatsachen der „Reihentheorie“ ist die Gegenkritik 
Hecks und aller derer, die sich wie Vinogradoff und Rietschel 
auf ihn berufen, mit Stillschweigen hinwegregangen. Aber 
wichtiger noch als diese Tatsachen, wodurch sie ihre innere Be- 
gründung empfängt, sind für die Reihentheorie die historischen 
Zeugnisse, mit denen sich das allmähliche Eindringen der ver- 
schiedenen Bußreihen in das fränkische Recht beweisen läßt. 

Es ist schon betont, daß wir kein Recht mehr haben, den 
Ursprung des fränkischen Bußzahlensystems in der Zeit Chlod- 
wigs zu suchen. Denn da das Münzwesen der Lex Salica erst 
in die Zeit nach 575 weist, wird man dies auch von dem Zahlen- 
system erwarten dürfen. Nun haben wir in dem Edikt Childe- 
berts II. von 596, welches die Bußen von 3, TL 15 und 60 sol, 
bis zum weregildum aufsteigen läßt, ein unwiderlegliches Zeugnis 
für die Geltung der AG-Reihe damals im fränkischen Bußzahlen- 
system? Freilich ist uns die Schillingsziffer für das Wergeld 
nicht erhalten und so bleibt wenigstens vorläufig noch eine Un- 
klarheit bestehn. 

Die zweite Entwickelungsstufe des fränkischen Bußzahlen- 
systems tritt uns in dem sogenannten eingeschobenen Königs- 
gesetz der Lex Ribuaria (Titel 58-—62) entgegen. Hier hat sich 
zu der AG-Reihe mit den Zahlen von 3, VG 15, 30, 45 und 
60 sol. bereits die CH-Reihe mit den Zahlen von 50, 100 und 
200 sol. gesellt. Das ist der Zustand, den auch die Lex Ribuarıa 
selber in ihrem zweiten Hauptteile, wo sie sich mit Titeln der 
Lex Salica deckt, kennt. 

Man hat die eigentümliche Übereinstimmung zwischen der 
Lex Ribuaria und Lex Salica, welche sich nicht nur auf den 
Wortlaut sondern sogar auf die Überschriften und die Reihen- 
folge gewisser Titel erstreckt, gewöhnlich so beurteilt, als ob die 
Lex Ribuaria nach gewissen Gesichtspunkten die Lex Salica 
exzerpiert oder umgearbeitet habe.” Dem möchte ich nicht ohne 


1 Vgl. Brunner, Duodezimalsystem, a. a. O. S. 1043. Lex. Sal. 29.5. 
Lex Rib. 5,7. 

? Mon. Germ. Capitularia I 8. 16 Nr. 7. 

3 R. Sohm, Über die Entstehung der Lex Ribuaria (Zeitschrift für 
Rechtsgeschichte Bd. 5 (1866) S. 380—458.. Brunner, Rechtsgeschichte IS. 444. 


Der Denar der Lex Salica. 35 


weiteres zustimmen. Auch die frühere Annahme, daß der Text 
der Lex Ribuaria dem der ersten Handschriftenklasse der Lex 
Salica am nächsten stehe, ist nur zum teil richtig. Es trifft dies 
in der Hauptsache bei Abweichungen in den Schillingszahlen! 
der Bußsätze zu, während in der Wortfassung nicht selten eine 
größere Übereinstimmung mit den anderen Handschriftenklassen 
zutage tritt.” Daneben aber beobachten wir eine höchst überraschende 
Tatsache, daß nämlich die Lex Ribuaria nur solche Titel und 
Paragraphen der Lex Salica übernommen hat, welche auch dort 
schon das ältere Bußzahlensystem der AG-Reihe und CH-Reihe 
mit den Zahlen von 15, 30, 45, 60 (62'/,) und 90 sol. und von 
(50), 100, 200, 300 und 600 sol. aufweisen. Dagegen sind alle 
Zwischenstufen, welche sich in der Lex Salica nach der D-Reihe 
mit 1714, 35 und 72 sol. entwickeln und für welche die Lex 
Ribuaria in ihrem ersten Hauptteile die EI-Reihe mit 9, 18 und 
"36 sol. braucht, von der Lex Ribuaria in ihrem zweiten Haupt- 
teile ausnahmslos übersprungen. Ist das ein Zufall? 

Ich ziehe vielmehr daraus den Schluß, daß der Lex Ribuaria 
eine ältere Textfassung, als sie uns heute die Lex Salica bietet, 
vorgelegen haben muß. Doch begegne ich vielleicht noch manchen 
Zweifeln. Man wird mich auf die Überlieferung der Lex Salica 
verweisen, die trotz vielfacher Abweichungen im einzelnen doch 
so geschlossen erscheint, daB wir keine Spur solch einer älteren 
Fassung darin zu erblicken vermöchten. Wenn wir aber an andere 
Volksrechte denken, von denen uns immer nur ein Zufall die 
Trümmer älterer Redaktionen erhalten hat, — ich erinnere nur 
an den Codex Euricianus des Westgotenrechts und an den Pactus 
Alamannorum, — und von denen ganze Kodifikationen, wie wir 
wissen, spurlos untergegangen sind, so liegt dies auch für die 
Lex Salica nicht außer dem Bereich der Möglichkeit. 

Daß dem nun wirklich so gewesen ist, dafür haben wir noch 


1 Dazu vergleiche man: Lex Rib. 39. 40. 42,1. 42,3. 45 mit Lex Sal. 
20,3 Cod. 2 (30 sol.). 23 Cod. 1. 2 (30 sol.). 33,1 Cod. 10 (15 sol.). 33,3 Cod. 2. 
3. 4 (30 sol.). 34,4 Cod. 4 (46 sol.). 

? Dazu vergleiche man z. B.: Lex Rib. 40 und Lex Sal. 23 ascenderit 
nur in Cod. 6—10 und Emendata. Lex Rib. 55 und Lex Sal. 57 § 1 ut 
legem mihi dicatis nur in Cod. 5—10. § 2 unusquisque illorum nur 
in Cod. 5. 6. 11 und Emendata; unusquisque noch in Cod. 7—10. Lex 
Rib. 68 und Lex Sal. 63 in triplo oder ähnlich nur in Cod. 6—10 und 
Emendata; tripliciter nur Emendata Q. 

3* 


36 Benno Hilliger. 


ein zweites bestimmtes Anzeichen. Es erscheinen nämlich in zwei 
Handschriften als ein Anhaug zur Lex Salica die sogenannten 
Chunnas, welche eine Umrechnung der Denarzahlen der Lex Salica 
in Soliduszahlen in altfränkischer Sprache bieten. Diese Chunnas 
sind uns in einer doppelten Fassung überliefert! Die eine bietet 
eine Umrechung für die Zahlen von 3, 15, 1%!°,, 30, 35, 45, 021, 
100, 200, 600 und 700 sol, die andere aber für dieselben Zahlen 
mit einziger Ausnahme der Umrechnungen für 171, und 35 sol. 
Wenn gleich zwei so entscheidende Zahlen fehlen, so ist dies 
kein Zufall mehr. Es ist im Gegenteil der sichere und klare 
Beweis für uns, daß es wirklich eine uns verloren gegangene 
ältere Textrezension der Lex Goalien gegeben hat, welche die 
jüngste Reihe des Bußzahlensystems noch nicht enthielt. Damit 
wird auch der letzte Einwand Hecks gegen die Reihentheorie 
hinfällig. 

Die dritte und letzte Entwickelungsstufe des fränkischen 
Bußzahlensystems ıst also mit der Einschiebung der D-Reihe 
von 17!,, 35 und TO sol. in die Lex Salica erreicht. Ihr ent- 
spricht in der Lex Ribuaria die El-Reihe von 9, 18 und 36 sol. 
Der Zeitpunkt wenn es zu dieser Einschiebung kam ist ziemlich 
spät anzusetzen. Denn sie vollzog sich erst, wie die Chunnas 
beweisen, nach dem Auftreten des Denars und nach dem Über- 
gang von der Gold- zur Silberrechnung. Das kann nicht viel 
vor dem Ausgange des 7. oder dem Beginne des 8. Jahrhunderts 
gewesen sein. Frühestens aus dieser Zeit also stammt unsere 
Fassung der Lex Salica. Das verträgt sich aber vorzüglich mit 
dem, was uns die handschriftliche Überlieferung dieses Volks- 
rechtes ahnen läßt. | 

Nun noch ein Wort über das Wergeld. Schon auf der 
zweiten und dritten Entwickelungsstufe des fränkischen Buß- 
zahlensystems tritt uns das Wergeld des Gemeinfreien mit 200 sol. 
entgegen. Hat es immer die gleiche Höhe gehabt? Das Edietum 
Childeberts II von 596 läßt uns, wie schon gesagt, im Stich, weil 


! Lex Salica ed. Hessels p. 424: die erste Fassung stammt aus Herolds 
Ausgabe Originum ac Germanicarum Antiquitatum libri, Basil. 1557 und 
ist dort als Titel 80 der Lex gedruckt, die zweite steht als Titel 100 in 
Cod. 8 (Paris 4:27). Bemerkenswert für den damaligen Entwickelungsstand 
der Lex ist auch das Fehlen einer Reihe anderer Bußwerte, die sich heute 
teils nur in einigen wenigen teils aber in allen unseren Handschriften finden. 


Der Denar der Lex Salica. 37 


es einfach vom weregildun spricht, ohne eine Schillingszahl zu 
nennen. Es ist dies eine Erscheinung, die wir auch anderwärts 
in den ältesten Rechtsaufzeichnungen! beobachten. Man setzt 
das Wergeld als etwas Allbekanntes voraus. Dazu kommt, daß 
die Strafbestimmungen dieser Art in ihrer Kürze des Ausdruckes 
für alle Stände gelten und daß sich somit hinter ihnen ein viel- 
fältig verschiedener Zahlenbegriff verbirgt. So begegnet uns noch 
in Titel 63 der Lex Ribuaria die kurze Bestimmung „si quis 
hominem in hoste interfecerit triplici weregildo culpabilis iudi- 
cetur“. Die Lex Salica hingegen zieht in ihrem entsprechenden 
Titel 63 die Normen ihrer Gewohnheit nach auseinander und 
bringt einzeln die Wergeldziffern für den Gemeinfreien wie für 
den Antrustionen. Nur in wenigen Handschriften erscheint auch 
hier noch eine der Lex Ribuaria entsprechende kürzere Fassung? 
Daß das Wergeld auch bei den Franken ursprünglich noch 
nicht 200 sol. betragen hat, dafür gibt es doch einige Anhalts- 
punkte. In der Lex Ribuaria Titel 36 wird das Wergeld sowohl 
des Burgunden, wie des Alamannen, Friesen, Bayern und Sachsen 
zu 160 sol. angegeben. Nun betrügt aber bekanntlich nach der 
Lex Burgundionum’ das Burgundenwergeld nur 150 sol. und 
ebenso habe ich schon früher darauf hingewiesen, daß auch in 
den Volksrechten anderer Stämme, wie der Bayern und der Friesen, 
deutlich noch hinter der jüngeren Ziffer von 160 sol. eine ältere 
von 150 sol. erkennbar ist.* Danach muß in der späteren Mero- 
vingerzeit eine Erhöhung der Wergeldzahlen im Verhältnis von 
15 auf 16 eingetreten sein. Müssen wir dies auch für das Franken- 
wergeld voraussetzen, so führt uns das von der jüngeren Schillings- 
zahl 200 auf eine ältere von 187'⁄ zurück. Diese selbe Zahl 
begegnet uns aber noch in der Lex Salica als Buße in Titel 64 
beim herburgium. Dabei verdient es besondere Beachtung, daB 
die beiden Handschriften der wichtigen zweiten Klasse für- die 
falsche Bezichtigung als „stria“ nacheinander die Buße von 62, sol. 
in triplo und von 200 sol, dem späteren Wergeld kennen. So- 
mit haben wir in der Buße der Lex Salica von 621, sol. wirk- 
lich das Drittel eines älteren Frankenwergelds vor uns, das mit 
dem aus der Lex Ribuaria errechneten genau übereinstimmt. 


CE ES =, 


1! Z. B. im Edictus Rothari. 3 Vgl. oben S. 35 Anm. 1. 
3 Lex Burg. 2,2. 
* Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 480 und 490. 


5 


38 Benno Hilliger. 


Freilich unterscheidet sich das Bußzahlensystem der Lex 
Ribuaria von dem der Lex Salica hauptsächlich dadurch, daß es 
für die DrittelbuBe nur die Zahl von 60 und nicht von 62", sol. 
kennt. Dürfen wir daraus unbedingt auf ein älteres ribuarisches 
Wergeld von 180 sol. schlieBen? So ohne weiteres dürfen wir 
dies nicht. Denn wie ich schon früher erörtert habe!, ist das 
Wergeld der Germanenstümme ursprünglich wohl das Zwölffsche 
der Grundbuße gewesen, später aber, schon im 6. und 7. Jahr- 
hundert, war es gewöhnlich das Zwölfeinhalbfache geworden. Das 
Zwölfeinhalbfache der fränkischen Grundbuße von 15 sol. führt 
aber wieder auf 1871, sol. So ist in das BuBzahlensystem ein 
Zwiespalt hineingekommen, indem man es einesteils durch Ver- 
vielfältigung aus der Grundbuße, anderenteils durch Teilung des 
Wergeldes zu entwickeln strebte. 


VI, Gold- und Silberschilling. 


Wir haben gesehn, daB uns das fränkische Bußensystem der 
AG-Reihe mit den Zahlen von 3, "IG 15 und 60 sol. bereits im 
Edikt Childeberts II. von 596 entgegentritt. Es stammt also 
nicht mehr aus der Zeit Chlodwigs oder seiner Söhne, wo man 
im Frankenreich noch den schweren konstantinischen Schilling 
prägte, sondern erst aus der Zeit nach 575, wo man schon zum 
leichteren Merovingerschilling übergegangen war. 

Ob die Franken schon früher, etwa zur Zeit Chlodwigs, ein 
so ausgebildetes und bis ins einzelne gehendes System von Geld- 
strafen besessen haben, wage ich nicht zu entscheiden. Die Spuren 
älterer Rechtssatzung, denen wir hier und da noch begegnen, 
sprechen nicht dafür, sie begnügen sich die Hauptfälle zu fassen, 
und der Charakter dieses Rechts ist ernst und grausam.” Wenn 
man aber mit dem BuBzahlensystem bis in diese Zeit dringen will, 
dann darf man nicht vergessen, daB wir es damals mit einem 
anderen schwereren Münzfuße zu tun haben. Man wird also an ` 
eine Umrechnung der Merovingerschillinge von XXI in konstan- 
tinische Schillinge zu XXIV Siliquen zu denken haben. 


1 Ebenda 1903 S. 194. 

2 Vgl. den Pactus pro tenore pacis und ferner was Gregor 6,46 von 
Chilperich sagt: et in praeceptionibus quas ad iudicis pro suis utilitatibus 
dirigebat haec addebat: si quis praecepta nostra contempserit oculorum 
avulsione multitur. Waitz, Verfassungsgeschichte II, 1 S. 199, 


P 


Der Denar der Lex Salica. 39 


Das aber führt uns hart an die alten Zahlen von 12 sol. für 
die Grundbuße und von 150 sol. für das Wergeld heran, wie 
wir sie bei den Burgunden finden. Die 150 sol. konstantinischen 
Fußes zu XXIV Siliquen entsprechen einer Summe von 3600 und 
die 12 sol. einer Summe von 288 Siliquen Silber. Damit ergibt 
sich in beiden Fällen für das fränkische Wergeld von 1837, sol. 
und für die fränkische Grundbuße von 15 sol. ein Umrechnungs- 
modus von 19,2 Siliquen oder 1,92 Unzen Silber. Mit einer 
solchen Gewichtsmenge von 1,92 Unzen oder 52,39296 g entsprach 
aber der Merovingerschilling genau einer Zahl von 48 byzan- 
tinischen Denaren von 1,09125 g. In Byzanz selber hätte man 
den Merovingerschilling entsprechend dem dortigen Preisrückgang 
des Goldes unter Justinian bei XXI Siliquen mit 63 PKE zu 
0,85275 g oder 53,72325 g Silber bewerten müssen. Der Unter- 
schied ist nicht allzugroß, er setzt für Byzanz ein Wertverhältnis 
von 13!/,:1, für das Frankenreich aber ein solches von etwa 
13!/,:1 zwischen Gold und Silber voraus. 

Leider haben wir nicht den geringsten Anhaltepunkt, der 
uns sagen könnte, was für eine Silbermünze die Franken damals 
um die Wende des 6. und 7. Jahrhunderts geschlagen haben. 
Auch das Rechnungssystem selbst bleibt unklar, und wir sind auf 
bloße Vermutungen angewiesen. Nun möchte ich aber glauben, 
daß die Zahlzeichen auf den Goldmünzen dieser ersten Periode, 
welche bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts reicht, doch nicht ganz 
bedeutungslos gewesen sind. Die Aufschrift! einzelner Triente 
„fit de selequas VII“ weist entschieden auf die Siliquenrechnung 
hin und auch die Bemerkung im Leben des heiligen Eligius?, daß 
er nicht eine einzige Siliqua veruntreut habe, mag aus alter 
Quelle stammen und darum beweiskräftig sein. So möchte ich 
denn vermuten, daß sich auch das System der Silbermünze an 
die Teilungsweise des Goldschillings in XXI Siliquen angelehnt 
habe. Natürlich war es nicht mehr die’ alte Silbersiliqua von 
2,7288 g, weil das Gold im Preise gesunken war, sondern ein den 
fränkischen Verhältnissen entsprechend geringerer Wert. Dieser 


1 Prou a. a. O. Introduction p. LXIV. 

? Vita Eligii episcopi Noviomagensis lib. I cap. 5: ... ut incredibilis 
foret omnia ex eodem pondere fieri potuisset, nam absque ulla fraude vel 
unius etiam siliquae inminutione commisso sibi patravit opere. SS. Rer. 
Merov. 1V p. 672. 


40 Benno Hilliger. 


hätte am Anfang der Periode, «olange der Schilling 52,39296 g 
Silber galt, noch 2,1949 g betragen und man konnte ihn in Ganz- 
oder in Teilstücken ausprägen. Er sank aber schließlich auf 
2,274 g d. h. bis zum Werte eines doppelten Skrupels herab. In 
der Tat besitzen wir ein derartiges Prägstück! im Gewicht von 
2,12 g, das schwerlich anders als auf eine solche siliqua aurea 
der Franken gedeutet werden kann. 

Das Wergeld stellte mit 3600 Siliquen ursprünglich einen 
Gewichtswert von 360 Unzen Silber dar. Das entsprach einer 
Summe von 9000 byzantinischen Denaren oder 2880 Saigen. 
Wenn wir annehmen, daß in der ersten Zeit der Silberwert un- 
verändert erhalten wurde, so mußte sich mit der steigenden 
Schillingszahl eine entsprechende Verminderung des Schillings- 
wertes geltend machen. Bei 150 sol. zu XXIV Siliquen Gold- 
gewicht entsprach ihm noch ein Schillingswert von 24 Siliquen 
und bei 187! sol. zu XXI Siliquen Goldgewicht noch ein solcher, 
wie wir gesehen haben, von 19,2 Siliquen Silhers. Das Steigen 
des Wergeldes auf 200 sol. setzte einen weiteren Rückgang des 
Schillings auf 18 Siliquen Silber voraus, das waren mit 49,1184 g 
genau 45 byzantinische Denare. Da aber der Schilling noch 
immer XXI Siliquen Goldgewicht hatte, mußte das Wertverhältnis 
der beiden Edelmetalle auf 12"?,.:1 zurückgegangen sein. Seinen 
tiefsten Stand jedoch erreichte der Schilling, wie wir gezeigt haben, 
mit 17,5 Siliquen oder 42 Skrupel von 1,137 g, und das bedeutete 
bei einem Goldgewicht von XXI Siliquen einen weiteren Rück- 
gang des Wertverhältnisses auf 12:1. Damit erlitt aber das 
Wergeld eine Einbuße von 100 Sıliquen oder 10 Unzen Silber. 
Um das zu verhindern gab es zwei Wege, entweder man erhöhte 
die Schillingszahl noch über 200 hinaus oder man prägte einen 
schwereren Schilling. 

Wie die Übereinstimmung der Lex Salica und der Lex Ribu- 
aria beweist, hielt man an der Schillingszahl von 200 fest, und 
das macht es wahrscheinlich, daß man das Schillingsgewicht selbst 
wieder erhöhte. In der Tat verschwindet ja seit der Mitte des 
7. Jahrhunderts auf den Goldmünzen die bisher übliche Wert- 
bezeichnung von XXI oder VII wieder vollständig. Dagegen tritt 
auf der Münze von Marseille? schon seit Chilperich l ein neues 


1 Po à a O. Nr. 2753. 
? Prou a. a. O. Nr. 1414. Belfort a. a. O. Nr. 2546 ff. 


Der Denar der Lex Salica. 41 


System von Punkten auf, hinter dem man schon längst eine 
Wertbezeichnung vermutet hat, die man nur noch nicht zu deuten 
vermochte Es sind jetzt die Schillingsmünzen selber, die an der- 
selben Stelle, wo früher die Siliquenbezeichnung stand, ein System 
von 6 Punkten - ‘+ -: oder -+- -—- zeigen. Was bedeutet 
dies? Ich möchte zur Erklärung dieser Zeichen auf eine Reihe 
von alten Wickingergewichten verweisen, auf die zuerst Seebohm ! 
aufmerksam gemacht hat. Danach entspricht ein solcher Punkt 
einem Gewichtswert von 8,1 bis 8,16 g und führt uns damit auf 
einen Silberwert. Mit 6 solcher Punkte kämen wir auf etwa 
49 g, und ich erblicke darin den schon erwähnten Schillingswert 
von 49,1184 g d. h. von 18 Siliquen Silber. Wenn aber damals 
das Wertverhältnis von 12:1 noch bestand, dann hätte der neue 
Schilling genau 4,0932 g oder den 80. Teil einer libra wiegen 
müssen. Nun haben wir in der Tat ein Bleigewicht aus Tidi- 
riciacum in der Vendee mit dem Namen eines Sigoaldus, der uns 
dort als monetarius begegnet.” Dieses wiegt 12,30 g und würde 
als eines der häufigen Dreischillingsgewichte mit 41 g auf das 
errechnete Schillingsgewicht? führen. Nun ist dabei noch zu 
beachten, daß der triens dieses Schillings genau der Halbsiliqua 
von 1,3644 g, welche jetzt zum Denar geworden war, entspricht. 
Aus dieser Zeit also stammt das iudicium panis et casei*, welches 


- — — A e D oak le ge 


1 F, Seebohm, Tribal custom in Anglo-Saxon law London 1902) S. 236. 
Vier Gewichtstücke zu 3, 4, 4 und 7 Punkten wiegen 24,35. 32,4. 32,65 
und 57,25 g. 

? Prou a. a. O. Nr. 2372. Das Gewichtsstück wog früher, falls die 
Wägungen genau waren, etwas mehr, nämlich 12,10 g. Vgl. Prou in der 
Revue numismatique 1886 p. 210. Goldmünzen des Sigoaldus: Prou 
Nr. 2365 Trient 1,20 g. Belfort Nr. 4293 und 4294 zwei stark beschädigte 
Triente 1,10 und 1,00 g. Ungewiß ob ihm die anderen Triente zuzuweisen 
sind Belfort Nr. 3074 und 6130 von 1,32 und 1,2% g. Prou Nr. 1040 von 
1,29 g aus Choe, Mouzon, Reims. 

$ Belfort Nr. 2560 Solidus Childerichs TI. wiegt 4,115 g. Nr. 2561 
sogar 4,20 g, ein andres Exemplar bei Prou Nr. 1417 nur 3,45 g. Die 
Stückelung der neuen Münze ist ebenso ungenau wie die der alten XXI". 
Vgl. Belfort Nr. 2546 ff. für Childerich II.: 3,40. 3,30. 3,85. 4,115 und Nr. 2565 ff. 
für Childebert II.: 3,55. 4,35. (3,75). 3,38. 3,61. Heck a. a. O. S. 521 freilich 
behauptet: seit der Mitte des 6. Jahrhunderts ‚ist tatsächlich nur der 
leichte Trient die fränkische Goldmünze“. 

* Mon. Germ. Formulae p. 634. Von Heck S. 526 fülschlich ver- 
allgemeinert. 


42 Benno Hilliger. 


das obige Gewicht ins Auge fat „quod pansat sol. III aut 
den. VIII“. 

Was wir unter dem fränkischen Denar zu verstehen haben, 
unterliegt für uns heute keinem Zweifel mehr. Wir haben seinen 
Ursprung in der byzantinischen Bronzerechnung entdeckt und 
finden ıhn dann bei den Metrologen als frünkische Silbermünze 
erwähnt. Sein Gewicht konnte anfangs nur den 25. Teil einer 
Silberunze oder 1,09125 g betragen haben. Ob ihn die Franken 
noch in dieser Forn gekannt haben, bleibt ungewiß. Wohl aber 
haben wir einige Nachrichten, daB er bei ihnen in der Gestalt 
des Skrupels von TI, Unze oder 1,137 g ausgeprägt worden ist. 
Bei unserer mangelhaften Kenntnis des späteren byzantinischen 
Münzwesens können wir auch nicht sagen, ob das nun wachsende 
Gewicht des fränkischen Denars, welches schon Ende des 7. und 
Anfang des 8. Jahrhunderts bisweilen dem 20. und in karo- 
lingischer Zeit schließlich dem 16. und dem 15. Teile der Unze 
entsprach!, mit dem steigenden Bronzewert gleichen Schritt ge- 
halten hat, oder ob der Name denarius, nachdem er einmal ein- 
geführt war, willkürlich auf jede Silbermünze dieser Art über- 
tragen worden ist. Jedenfalls beweisen die Aufschriften „dinario 
Auril. .“ und „Lugduno dinarios“ unzweideutig, daß der Name 
Denar wirklich an den Münzen dieser Gattung haftete? Das 
Auftreten dieser neuen fränkischen Silbermünze läßt sich nicht 
über das zweite Drittel des 7. Jahrhunderts zurückverfolgen.® 
Den Anfang bildet ein ganz vereinzeltes Stück Chariberts II 
(629—631) von Aquitanien, ihm folgt ein anderes mit dem Namen 
Ebroins, das man vielleicht dem Hausmeier Ebroin (656—681) 
zuweisen darf, und endlich das eines Bischofs Lambertus, wobei 
man an jenen Lambertus denkt, der seit 619 Bischof von Lyon 
geworden war. Das sind die einzigen Anhaltepunkte älterer Zeit 
für das Auftreten des Denars. In größerer Menge begegnet er 
uns erst im letzten Viertel des 7. und zu Beginn des 8. Jahr- 
hunderts. Aus dieser Zeit stammen die großen Schatzfunde*, die 


1 Hilliger, Hist. Vierteljahrschrift 1903 S. 459. 

? Prou a. a. O. Nr. 96 (Gewicht 1,50 g) und Introduction p. CVII. 

7 Prou: Introduction p. CND Nr. 65 Charibert 116 g. Nr. 798 
Ebroin 1,27 g. Nr. 97 Lambert 0,97 g. f 

* Prou: Introduction p. CVI. Vor allen der große Fund von Cimiez 
(Alpes-Maritimes), der gegen 2300 Denare zu Tage förderte. 


Der Denar der Lex Salica. 43 


uns beweisen, daß der Denar schon das Gold verdrängt hatte und 
zur herrschenden Münze geworden war. Erst die Zustände dieser 
Epoche setzt die Lex Salica, wie wir sie kennen, mit ihrer Denar- 
rechnung voraus. ! 

Der Umstand, daß die Merovinger bald nach Beginn des 
8. Jahrhunderts die eigene Goldprägung einstellten, hatte zur 
Folge, daß die byzantinische Goldmünze wieder nach Westeuropa 
vordrang. Wir erkennen dies an der immer häufiger werdenden 
Erwähnung des mancus oder mancosus, unter dem man den voll- 
wichtigen konstantinischen Solidus byzantinischer Herkunft ver- 
stand.” Das hatte zur Voraussetzung, daß man im Westen wie 
im Osten wieder das gleiche oder ein annähernd gleiches Wert- 
verhältnis zwischen Gold und Silber anerkannte. Es war dies, 
wie wir gesehn haben, das Verhältnis von 12:1, welches sich 
schon in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts im Frankenreiche 
geltend machte. Dasselbe läßt sich vielleicht auch schon für die 
Langobarden erschließen, wenn wir die Angabe einiger Glossen, 
wonach die Siliqua der 20. Teil des Solidus gewesen wäre, schon 
für das 8. Jahrhundert in Anspruch nehmen dürfen.’ 

Jetzt verstehen wir die Münzpolitik Pippins. Denn wenn 
er, wie die Münzfunde zu beweisen scheinen, für den Denar am 
Gewicht einer Halbsiliqua festhielt, ersetzte er bei einer Rechnung 
des Schillings zu 40 Denaren in der Lex Salica den alten Mero- 
vingerschilling von 4,0932 g durch den byzantinischen Mancosus 
von 4,548 g. So kommt es, daB man in allen Quellen der Karo- 
lingerzeit wieder vom tremissis, welcher nach Isidor das Drittel 
des konstantinischen Schillings war, und nicht mehr vom triens, 
dem Drittel des Merovingerschillings spricht. Diese Versuche 
einer Rückkehr zum schweren Schilling waren aber im Franken- 
reiche durchaus nicht neu. Schon die letzte Goldprägung der 
Merovinger zeigt ähnliche Bestiebungen, denn wir finden unter 


! Vgl. V. Capobianchi, Le origine del peso gallico, im Archivio della 
R. Società Romana di Storia Patria Vol. 27 (1904). S. 89—108 kommt zu 
ähnlichen Schlüssen. 

? Über den mancosus handelt zusammenfassend Soetbeer (Forschungen 
zur Deutschen Geschichte Bd. 2 S. 359 ff.). 

® Hilliger a. a. O. 1903 S. 494. Ihm entspräche die Notiz bei Suidas: 
uiliagnoıo» Tb Tod vouiouærog dfxarov. Hultsch, Metrol. SS. Rel. I 
p. 339. 


44 Benno Hilliger. 


den Goldmünzen Childeberts III (698—711) Spuren dieser 
schwereren Prägung. ! 

Jetzt erscheint uns auch die Bitte der Konzilsväter von 813 
in einem neuen Lichte. Wenn sie unter Berufung auf ein Statut 
Pippins um Mitleid flehen, man solle nicht die Schillinge, welche 
im Gesetz gemeint sind, zu einem Kurs von 40 Denaren umlaufen 
lassen, weil es ihretwegen zu so vielen Meineiden und falschen 
Zeugnissen komme, so haben sie den alten Merovingerschillig im 
Auge. Als den „solidi qui in lege habentur“ legte man ihnen 
selbst unter Eid einen Wert von 40 Denaren bei, den sie nicht 
entfernt besaßen.” Man darf nicht dagegen einwenden, daB diese 
leichten Goldmünzen inzwischen gänzlich aus dem Verkehr ge- 
schwunden wären", denn die schlechten Schillingsstücke Karls 
des Großen aus südgallischen Münzstätten? beweisen das Ge- 
genteil. 

Werfen wir noch einen Blick auf den Silberschilling von 
12 Denaren. Wir haben uns oben der Vermutung angeschlossen, 
daß er aus dem Goldtriens entstanden sei, also aus einer Zeit 
stamme, wo der Merovingerschilling 36 Denare gegolten hat. 
Das scheint in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts der Fall 
gewesen zu sein. So finden wir in den Formulae Andecavenses, 
die um 698 unter Childebert III gesammelt worden sind, wieder- 
holt schon neben der in argento uncia? auch den in argento solidus. 
Das erinnert lebhaft an das Zeugnis des Metrologen: „iuxta Gallos 


! Belfort Nr. 2571 wiegt 4,35 g. Vgl. Nr. 2661 der Solidus Chil- 
derichs II. von 4,20 g ist vielleicht auch hierfür anzuziehen. Einschränkend 
zu S. 41 oben muß ich bemerken daß auch auf ersterem Stück noch das 
gleiche Wertzeichen der 6 Punkte erscheint, wie auf anderen Schillings- 
münzen Childeberts TII. 

? Hilliger a. a. O. 1903 S. 209. Ähnlich schon Rietschel in den Gött. 
Gel. Anz. 1902 S. 108. Brunner in der Zeitschrift der Savigny -Stiftung 
G. A. 19 S. 80 dagegen sagt: „Ein Rheimser Konzil von 818 nimmt Bezug 
auf ein Statut Pippins, nach welchem die in Solidi angesetzten Bußen in 
Silbersolidi zu zahlen seien.“ Von einem solchen Inhalt des Statuts weiß 
aber der Wortlaut des Konzilsbeschlusses nichts. 

® Heck a. a. O. 1904 S. 530. | 

* Prou, Les monnaies Carolingiennes (Paris 1896). Introduction 
p. XXXII über 4 Goldmünzen Karls des Großen aus Uzès im Gewicht 
zwischen 2,40 und 4,20 g. 

5 Mon. Germ. Form. ed. Zeumer. In den Form. Andecavenses Nr. 15. 
38. 48. 60: (in) argento uncias. Vgl. oben H 27, Anm. 4. 


Der Denar der Lex Salica. 45 


vigesima pars unciae denarius est et duodecim denarii solidum 
reddunt.“ 

An die Erwähnung des Silberschillings in der Lex Ribuaria 
knüpft die bekannte Hypothese an, daß Pippin der Urheber einer 
Bußherabsetzung gewesen, die dadurch bewirkt worden sei, 
daß man an Stelle des ursprünglichen Goldschillings den Silber- 
schilling gesetzt habe. Man rät auf Pippin, weil jener mib- 
verstandene Konzilsbeschluß von 813 sich auf ein statutum beatae 
memoriae domni Pippini beruft, von dem wir weiter nichts wissen. 
Die unüberwindliche Schwierigkeit für diese Hypothese liegt 
darin, da es sich bei dem Silberschilling auch nach der Lex 
Ribuaria schon um eine alte Verfügung handelt. Denn der fest- 
stehende Wortlaut aller Handschriften der jüngeren wie der älteren 
Rezension in Titel 36 $ 12 besagt: „quodsi cum argento solvere 
contingerit, pro solido XII dinarios, sicut antiquitus est con- 
stitutum.“ Um aber gegenüber diesem bestimmten Zeugnis doch 
noch die Hypothese von der Pippinschen BuBreduktion zu retten, 
gibt man lieber das Alter der Lex Ribuaria preis und erklärt 
diese Stelle für ein karolingisches Einschiebsel aus der Zeit Karls 
des Großen. 

Heute ist man geneigt, noch einen Schritt weiter zu gehen. 
In der neuen Auflage seiner Rechtsgeschichte trägt Brunner! 
die Ansicht Mario Krammers vor, welche davon ausgeht, daß auch 
die Handschriften der Lex Salica nicht alle die bekannte Doppel- 
rechnung nach Schillingen und Denaren aufweisen. Es sind die 
Handschriften der zweiten und dritten Klasse, welche mit Aus- 
nahme von wenigen Codices nur die Schillingszahlen bieten, und 
Krammer erblickt darin einen Beweis, daß die Pippinsche Buß- 
reduktion auch schon einen Teil des salischen Rechtsgebietes er- 
griffen hätte. Der Codex 7, der auf eine Vorlage aus dem Jahre 
164 zurückweist, soll dafür auch einen zeitlichen Anhaltepunkt 
bieten. 

Dem steht nun freilich ein großes Bedenken entgegen, die 
Tatsache nämlich, daß sämtliche Handschriften der jüngsten Klasse, 
der sogenannten Emendata, wieder die alte Doppelrechnung nach 
Schillingen zu 40 Denaren zeigen. Dem begegnet Krammer mit 
der weiteren Behauptung, daß jener Versuch, die Bußreduktion 


! Brunner, Rechtsgeschichte 2. Aufl. I S. 436 Anm. 43. 


46 Benno Hilliger. 


auch auf salisches Gebiet auszudehnen, gescheitert sei und daß 
Karl der Große sich deshalb veranlaßt sah, mit der Emendata eine 
neue Textrezension zu schaffen. 

So anziehend und bestechend diese Annahme vielleicht auf 
den ersten Bick erscheint, so mangelt ihr doch das Wichtigste 
und Entscheidende in dieser Sache, der bindende Beweis dafür, 
daß der Schilling dieser Handschriften wirklich schon zu 12 Denaren 
gerechnet werden sollte. Leichter ist es den Gegenbeweis zu 
führen. Sehen wir einmal ganz davon ab, daß an sich schon der 
Ausdruck triens oder tremissis auf das Drittel eines Goldschillings 
hinweist, so läßt sich doch nicht leugnen, daß die Recapitulatio B 
im Codex F der dritten Klasse von „XIII din et tertia pars de 
unius din.“ spricht an einer Stelle, wo in anderen Handschriften 
der Bußwert 1 Trients erscheint! Weiter spricht dieselbe Re- 
capitulatio aufsteigend von den Bußwerten erst zu 7 din, dann 
zu 10 din, dann zu 13", din. und dann erst zu 1 sol.: sie ver- 
steht also auch unter dem solidus nicht einen Wert von 12 son- 
dern von 40 Denaren. Dazu kommt drittens, daß in allen diesen 
Handschriften ausnahmslos in Titel 4 $ 1, wo es sich nach Codex 1. 
und 2 um einen halben Triens handelt, ein Bußwert von 7 Denaren 
geblieben ist.” Wir sehen also, daß auch den Handschriften der 
zweiten und dritten Klasse, gleichgültig, ob sie die Denarzahlen 
kennen oder nicht, der Gold- und nicht der Silberschilling bei 
ihren Bußsätzen zugrunde lag. 

Wir werden also das Fehlen der Denarzahlen auf andere Ur- 
sachen zurückführen müssen. Diese aber liegen für uns nahe 
genug. Denn wenn die Lex Salica älter war als die Denarrech- 
nung selber, wenn wir ihren Ursprung bereits im ersten Viertel 
des 7. Jahrhunderts suchen, dann müssen die Schillingszahlen 
schon lange vor den Denarzahlen bestanden haben. 

Vor dem Satze der Lex Ribuaria 36,12 „sieut antiquitus est 
constitutum“ zerfällt die Theorie der Pippinschen Bußreduktion 
in ein Nichts. Er bezieht sich auf die Einführung der Denar- 


1 Lex Salica hrsg. v. Hessels p. 126. 

? Cod. 8 scheint ursprünglich dasselbe gelesen zu haben, wie Cod. 1 
und 2, wenigstens deutet der Ansatz „din VII qui fac culp. iudicetur“ 
darauf hin. Man hat aber in allen Handschriften außer 1 und 2 die Be- 
ziehung auf einen halben Triens mit voller Absicht unterdrückt, weil sie 
bei der Rechnung des Schillings zu 40 statt zu 42 den. nicht mehr zutraf. 


Der Denar der Lex Salica. 47 


rechnung im T. Jahrhundert, wo man zuerst die Summe von 
12 Denaren, als Äquivalent eines Triens, als solidus in argento 
bezeichnete Auch dürfen wir nicht vergessen, daß die Lex Ribu- 
aria ebenso wie das Capitulare Saxonicum von 797 diesen Silber- 
solidus nicht eigentlich einem Goldsolidus sondern einem Natural- 
solidus gegenüberstellt. Das Gold war rar geworden und es 
herrschte jetzt das Silber. Wer in klingender Münze zahlte, zahlte 
in Denaren, aber auch die Denare waren selten und kamen nur 
für kleinere Zahlung in Betracht. Das Wergeld sollte gar nicht 
in klingender Münze gezahlt werden. Denn im Capitulare Lud- 
wigs des Frommen! von 818/819 heißt es: „in compositione 
wirgildi volumus ut ea dentur quae in lege continentur“, und man 
hat dabei die Naturalientabelle der Lex Ribuaria im Sinn, denn 
nur das Schwert und der Stoßvogel sollen von diesen Zahlwerten 
ausgeschlossen bleiben. Nichts aber ist irriger, als die Annahme, 
daß sich im 8. und 9. Jahrhundert der Natural- und der Silber- 
schilling im Werte gleich gestanden hätten, denn eine Ver- 
gleichung der Preise ergibt, wie ich früher gezeigt habe?, das 
strikte Gegenteil. 


VII. Die Genesis der beiden Frankenrechte. 


Wenn jetzt nach unseren Untersuchungen der Denar selbst 
nicht mehr als eine Münzschöpfung Chlodwigs sondern als ein 
später Eindringling aus der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts 
erscheint, so könnte man sich dem gegenüber vielleicht auf ge- 
wisse salische Rechtsbräuche berufen, die man für sehr alt hält 
und in denen der Denar eine entscheidende Rolle spielt. Es sind 
dies die Handlungen beim Verlöbnis und der Wittwenehe sowie 
bei der Freilassung. 

Das feierliche Verlöbnis wurde bekanntlich bei den salischen 
Franken „per solidum et denarium secundum legem Salicam“ 
vollzogen. So findet es sich wenigstens in den Formeln der 
frühen Karolingerzeit, allein man beruft sich für das höhere 
Alter dieses Brauches gern auf Chlodwig, der sich die Hand der 
burgundischen Königstochter Chrodichildis selbst schon „solido 
et dinario, ut mos erat Francorum“ gesichert habe. Danach 


! Mon. Germ. Capitularia ed. Boretius. Vol. I 282. 
* Zum Schilling der Volksrechte. Hist. Vierteljahrschrift 1906. S. 269. 


48 Benno Hilliger. 


müßten die Franken schon damals den Denar gekannt haben. 
Alleın diese Nachricht stammt erst aus der Historia Francorum 
epitomata des Fredegar!, welche allerdings aus Gregor von Tours 
geschöpft hat. Gregor kennt wohl die Tatsache, aber vom solidus 
et denarius weiß er noch nichts. Dabei handelt es sich im 
Fredegar auch hier um eines jener sagenhaften Einschiebsel, in 
denen man heute vorwiegend eine Zutat aus der zweiten Hälfte 
des 7. Jahrhunderts erblickt. 

Der Titel 44 der Lex Salica De Reipus verlangt, daß der 
Mann, der um eine Witwe freit, im offenen Gericht vor dem 
Thunginus oder dem Centenar „tres solidos aeque pensantes et 
denarium“ beibringe. Ist es nun ein Zufall, daß hier die Codices 
2—6 an beiden Stellen, wo diese Zahlung erscheint, jedesmal die 
Worte „et denarium“ unterdrückt haben? 

Die Freilassung durch Schatzwurf geschah sowohl nach 
salischem wie nach ribuarischem Recht „per denarium“ vor dem 
König. Die Lex Ribuaria bezeichnet sogar die Freigelassenen 
dieser Art als homines dinariati oder als dinariales.? Ist auch 
das ein Zufall, wenn die Lex Salica an der betreffenden Stelle 
in Titel 26 De libertis dimissis wiederum in ein par Hand- 
schriften die entscheidenden Worte „per dinarium“ vermissen läßt? 
Der Codex 2 lüßt sie nur an einer, der Codex 4 aber an beiden 
Stellen aus. 

Ich meine, es kann kein Zufall sein, wenn eine Handschrift 
an 4 entscheidenden Stellen das ausschlaggebende Wort unter- 
drückt und andere Handschriften wenigstens teilweise ihrem Bei- 
spiele folgen. Nach allem, was wir über den Denar ermitteln 
konuten, ist dies nur ein weiteres bestimmtes Zeugnis dafür, daß 
der Denar, welcher in unserer Überlieferung der Lex Salica als 
die herrschende Münze erscheint, nur ein später Eindringling ist. 
Ja noch mehr, die Beobachtung, daß der Denar im Anfang dieser 
Rechtsbräuche fehlt, entzieht auch einer denkbaren Vermutung 
den Boden, als könnten die Franken in alter Rechtsgewohnheit 
den Namen denarius von einer älteren schwereren Münze auf eine 
neue leichtere übertragen haben. Dem widerstreitet auch die 
Tatsache, daB die ursprünglichen Rômerdenare, wo wir ihnen 

1 Mon. Germ. SS. Rer. Merov. Up 100. 


* Lex Rib. 57. 62,2. Desgleichen ante regem dinariari Lex Rib. 58, 1. 
61,3. 62,2. 


Der Denar der Lex Salica. 49 


noch begegnen, nicht mehr den Namen denarius führen, sondern 
in Byzanz als deeg und bei den Bayern und Alamannen als 
saiga d. h. als Gewicht! bezeichnet werden. 

.  Fassen wir zusammen, was gegen die bisherige Annahme 
spricht, als müsse die Lex Salica fast so, wie sie uns vorliegt, 
noch für ein Werk der Gesetzgebung Chlodwigs genommen werden. 
Auf der einen Seite steht ein Schilling von so niederem Münz- 
wert, daß er unmöglich noch dem Anfang sondern höchstens erst 
dem Ende des 6. Jahrhunderts angehören kann. Auf der anderen 
Seite aber steht als Silbermünze der Denar, dessen Auftreten wir 
erst im 7. Jahrhundert verfolgen können und der nichts gemein 
hat mit der ersten Silbermünze der Franken, die zur Zeit Chlod- 
wigs und seiner Söhne in Gallien gebräuchlich war. Dazu kommt 
drittens die Beobachtung, daß die Lex Salica offenkundig in der 
Mehrzahl selbst der ältesten Handschriften die Goldrechnung 
durch die Silberrechnung ersetzt hat, das aber war erst gegen 
Ende des 7. Jahrhunderts denkbar und möglich. Damit deckt 
sich auch die handschriftliche Überlieferung der Lex Salica selbst, 
die, soweit uns Angaben vorliegen, nur bis auf die Zeit Pippins 
zurückreicht. Ebensowenig verträgt sich das Bußzahlensystem 
mit der Zeit Chlodwigs: es hat schon den leichten Merovinger- 
schilling zur. Voraussetzung und berührt sich in seinen ersten 
Ansätzen mit dem Edikt Childeberts lI. von 596. Auch läßt 
. sich nachweisen, daß der Lex Salica noch gegen Ende des 7. Jahr- 
hunderts, bei Einführung der Denarrechnung, gewisse Bußwerte 
fremd waren, die sich heute in allen unseren Handschriften finden. 
So drängen sich von allen Seiten die Zeugnisse, um gegen eine 
Auffassung zu protestieren, als ob die Lex Salica noch von 
Chlodwig stammen könnte. 

Was hat man diesen Gründen entgegenzusetzen? Etwa das 
das Zeugnis des Agathias, der zwischen 553 und 559 in Kon- 
stantinopel schrieb, daß die Franken keine wilden Nomaden wären, 
wie einige von den Barbarenvölkern, sondern meist römische 
Staatseinrichtungen besäßen und auch nach eigenen Gesetzen 
lebten? Das letztere wenigstens rühmt er auch von den Ala- 


1 Über „saige" als „Gewicht“ vgl. Edward Schröder, Saiga (Zeitschrift 
für Numismatik 1904 $S. 839—346). Dazu Hilliger, Hist. Vierteljahrschrift 
1904 S. 457. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 4 


50 Benno Hilliger. 


mannen.! Und sollen wir da schon an ein geschriebenes Recht 
denken? Gewiß gab es Ansätze dazu auch schon im Franken- 
reich, und ich halte den Pactus pro tenore pacis immer noch 
für eine Landfriedensgesetzgebuug Childeberts I. und Chlothars I. 
Es ist ein fremdartiges Recht, welches sich noch kaum mit der 
Lex Salica verträgt, es ist ein Vorläufer fränkischen Volksrechts. 

Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß wir kein 
einziges geschichtliches Zeugnis? haben, welches die Autorschaft 
Chlodwiys für die Lex Salica verbürgt. Auch der erste Prolog, 
den man bisweilen dafür in Anspruch nimmt, weiß nichts davon, 
sondern sucht den Ursprung des Gesetzes lange vor Chlodwig in 
der Heidenzeit. Der erste König der Franken, den man später 
als Faramundus bezeichnete, soll der Urheber dieses Gesetzbuches 
sein. Aber wohl gemerkt: auch die Sage spricht nicht immer 
von der Lex Salica, sondern von einem gemeinsamen Rechte der 
Franken, welches jenseits des Rheins, in Germanien, seinen Ur- 
sprung gehabt habe. 

Gregor von Tours kennt diese Sage noch nicht und eben- 
sowenig kennt sie Fredegar. Wir finden sie zuerst im 8. Jahr- 
hundert in der Historia regum Francorum, die auch sonst im 
Stil eine gewisse Verwandtschaft mit der schwülstigen Ausdrucks- 
weise des ersten Prologs verrät.’ Noch mehr befremden aber 


! G. Waitz, Verlassungsgeschichte Bd. 2,1 S. 73 und 115. Agathias 
Scholasticus Myrinensis Historiae 1, 2: elol yap oi Douyyor où vouuaözs 
geg Aukisı Evioı rr Bapßapwr, ll xal nolteia og tà nokle yoûrrat 
“Pœuaïnr sel vouuos rois «brots. Derselbe 1,7 von den Alamannen vouıu« 
dE abrolg clol uév nov nal naroa. 

? Hist. Vierteljahrschrift 1906 S. 268. 

3 Man vgl. z. B. Hist. Franc. (SS. Rer. Merov. II ed. B. Krusch) 
S. 341 gens illa fortis et valida (Prol. gens fortis et valida). S. 246 Chlodo- 
vecho rege inclyto atque fortissimo. (P.: Clodoveus comatus (torrens) 
et pulcher et inclytus rex Francorum primus recepit catholicam ba- 
ptismi). S. 286, 20 Chramnus itaque tilius Chlotharii pulcher et decorus. 
S. 306,25 Theudericus itaque rex Burgundiae erat pulcher et strenuus ac 
calidus nimis. S. 314 fuitque ipse Dagobertus rex fortissimus enutritor 
Francorum severissimus in iudiciis, ecclesiarum largitor ... pacem in cuncto 
regno suo statuit. Dergleichen stilistische Anklänge der H. F. an den 
Prolog der Lex Salica lassen sich noch viele finden. Sie beweisen jeden- 
falls, daß uns nichts zwingt, die Entstehung des Prologs aus stilistischen 
Gründen schon im 6. Jahrhundert zu suchen, sondern daß wir ihn unbe- 
denklich ins 8. Jahrhundert setzen dürfen. 


Der Denar der Lex Salica. 51 


mag es, daß Gregor, der alle Verdienste und Großtaten Chlod- 
wigs zu rühmen weiß, so gänzlich von dessen gesetzgeberischer 
Tätigkeit schweigt, während er doch von König Gundobad! er- 
zählt, daß er seinen Burgunden ein milderes Recht gab, um der 
Unterdrückung der Romanen zu wehren. Steht ihm darin die 
Lex Salica etwa nach? Ich meine das Schweigen Gregors hat 
seinen guten Grund. Man hat schon oft hervorgehoben, daß die 
Rechtspraxis damals eine andere war, als wir sie aus der Lex 
Salica kennen. Zur Zeit Gregors wurden die Diebe gehenkt, 
während die Lex Salica schon von Diebstahlsbußen spricht.” Das 
ist durchaus nicht, wie man oft behauptet hat, eine Verdrängung 
alten milden durch ein strenges jüngeres Recht gewesen, sondern 
das Gegenteil. Denn unter den Diebstahlsbußen erscheinen auch 
die Bußsätze jüngster Reihe, deren Auftreten wir erst gegen Ende 
des 7. Jahrhunderts beobachten können. Es ist vielmehr ein Ein- 
schlag fremden Rechtes, der wohl aus der Burgunden- und der 
Westgotengesetzgebung stammt. Die Lex Ribuaria allein bietet 
uns noch die alte strenge Satzung fränkischen Rechtes, wie wir 
sie auch bei Gregor von Tours noch finden, während die Ewa 
Chamavorum des 9. Jahrhunderts schon wieder eine Milderung 
bedeutet. 

Wenn uns auch in diesem Prolog der historische Boden 
für den Ursprung der Lex Salica entschwindet, so ist uns doch 
noch nicht jede Kunde von ihrer Entstehung und Umbildung ver- 
loren gegangen. Da ist zunächst ein Schriftchen De legibus, 
“welches fast wörtlich den Etymologien Isidors von Sevilla ent- 
lehnt ist und das dann mit einigen Nachrichten über die Ent- 
stehung der Volksrechte verbunden meistens als Prolog zur Lex 
Bajuvariorum erscheint. Dieses Einschiebsel meldet zunächst, daß 
der Frankenkönig Theoderich, als er in Chalon war, weise, rechts- 
kundige Männer berief, die auf seinen Befehl eine Lex für die 
Franken, Alamannen und Bayern und jeden anderen Volksstamm, 
der noch unter seiner Herrschaft stand, aufzeichnen mußten je 
nach dem, was bei ihnen Rechtsgewohnheit war. Er selbst fügte 
hinzu, was nötig, beseitigte, was widersinnig und zwecklos war, 


| 1 Hist. Franc. Lib. Il, 33: Burgundionibus leges mitiores instituit, ne 
Romanos obpraemerent. 
? Sohm, Über die Entstehung der Lex Ribuaria. Zeitschrift für Rechts- 
geschichte 6. S. 411fl. 
4* 


59 Benno Hilliger. 


und änderte in christlichem Sinne, was auf heidnischer Gewohn- 
heit beruhte Ich nähere mich der Ansicht Daniels, daß es die 
Sage ist vom primus rex Francorum bezogen auf die Gestalt des 
Westgothenkönigs Theoderich und verknüpft mit einer Erinnerung 
an die Hunnenschlacht auf den katalaunischen Feldern.! Noch 
klarer wird dann die Anlehnung an den Prolog der Lex Salica 
in den folgenden Worten: „et quicquid Theodoricus rex propter 
vetustissimam paganorum consuetudinem emendare non potuit, 
post haec Hildebertus rex inchoavit, sed Lotharius rex perfecit.“ 
Ich kann trotz Rietschels Ausführungen? ın diesem Zeugnis nichts 
anderes sehen als eine Bezugnahme auf den Pactus pro tenore 
pacis, wie sie im Epilog der Wolfenbüttler Handschrift (Codex 4) 
deutlich zutage tritt. Dagegen stimme ich mit Brunner darin 
überein, daß der Schlußsatz dieses Einschiebsels „Haec omnia 
Dagobertus rex gloriosissimus per viros illustres Claudio, Chadoindo, 
Magno et Agilulfo renovavit et omnia vetera legum in melius 
transtulit et unicuique genti scripta tradidit quae usque hodie 
perseverant“ einen historischen Kern zu haben scheint. 

Weiter hat Brunner die Spuren eines alten Merovingischen 
Königsgesetzes? wieder aufgedeckt, welches uns nur in starker 
Überarbeitung noch in den ersten Abschnitten der Lex Ala- 
mannorum und der Lex Bajuvariorum erhalten ist. Es regelt die 
Stellung der Kirche wie der herzoglichen Gewalt, doch wie Brunner 
erkannte, nicht bloß für das enge Gebiet dieser beiden Stammes- 
herzogtümer sondern für das gesamte Merovingerreich. Beginnt doch 
die Lex Bajuvariorum mit den Worten: „Hoc decretum est apud 
regem et principibus eius et apud cuncto populo christiano, qui 
infra regnum Mervungorum consistunt.“ Brunner ist geneigt, 
hierin die Gesetzestätigkeit König Dagoberts wiederzuerkennen. 
Nun heißt es aber zu Beginn der Lex Alamannorum: „Incipit lex 
Alamannorum quae temporibus Hlodharii regis una cum prin- 
cipibus suis id sunt XXXIII episcopis et XXXIII ducibus et LXXII 


comitibus vel cetero populo constituta est“. Man hat diese An- 


1 A. v. Daniels, Handbuch der deutschen Reichs- und Staatenrechts- 
geschichte. TI. 2 (1859) S. 206. 

? Der Pactus pro tenore pacis und die Entstehungszeit der Lex Salica. 
Zeitschrift der Savigny-Stiftung G. A. 1906 S. 253 ff. 

® Über ein verschollenes merovingisches Königsgesetz des 7. Jahr- 
hunderts. Berliner Sitzungsberichte 1901 II S. 932 — 955. 


Der Denar der Lex Salica. 53 


gabe auf Chlothar IV (T17—719) beziehen wollen, weil ein par 
andere Handschriften berichten, daß die Lex unter Herzog Lant- 
frid (709—730) erneuert worden sei. Ich glaube indessen, daß 
man unbeschadet einer im 8. Jahrhundert durchgeführten Um- 
gestaltung der Lex bei diesen Worten noch an Chlothar II (613— 629) 
denken darf. Ja wir sind zu diesem Schluß gezwungen, wenn 
wir bedenken, daß diese Einleitung schon im Pactus Alamannorum! 
stand, dessen erstes Bruchstück in der einzigen uns erhaltenen 
Handschrift mit den Worten beginnt: „ubi fuerunt XXXIII duces 
et XXXIII episcopi et XLV comites. incipit pactus lex Ala- 
mannorum et sic convenit.“ 

Deshalb suche ich den Beginn der großen fränkischen Ge- 
setzgebungstätigkeit bereits unter Chlothar II., der seit 613 auch 
Austrasien beherrschte. Sie ist für mich nicht nur der Ursprung 
der Lex Alamannorum und der Lex Bajuvariorum sondern vor 
allem auch der gemeinsamen Lex Francorum, deren Spuren wir 
noch im zweiten Hauptteile der Lex Ribuaria wiedererkennen. 
Dagegen möchte ich auf die Rechnung Dagoberts (629—639) 
vornehmlich die Erhöhung des Wergelds im Verhältnis von 15 
auf 16 setzen, wodurch die Franken von 187!" auf 200 und die 
übrigen Stämme von 150 auf 160 sol. kamen. 

Bei dieser Betrachtung der Dinge ist es selbstverständlich, 
daß wir in der Lex Salica und Lex Ribuaria nicht mehr eine ge- 
sonderte Stammesgesetzgebung erblicken können. Die Wurzel 
beider Gesetze ist unverkennbar dieselbe und erst eine spätere 


1 Brunner ebend. S. 943 will in diesen Eingangsworten des Pactus 
nur eine hängengebliebene Schlußbemerkung jenes verloren gegangenen 
fränkischen Reichsschlusses sehn. Dadurch allein wird es ihm möglich, 
den Pactus für Dagobert, die Lex Alamannorum aber für Chlothar IV. in 
Anspruch zu nehmen. Hierin vermag ich ihm nicht zu folgen, denn die 
wörtliche Anlehnung dieser Einleitungsworte des Pactus an die Einleitungs- 
worte der Lex Alamannorum z.B. im Codex A.11 „Incipit lex Alamannorum, 
qui temporibus Hlothario rege scripta vel dictata fuit, ubi fuerunt XXXIII 
episcopi XXXIII duces et LXXII comites“ ist zu groß und auffallend, als 
daß wir den fehlenden Anfang anders ergünzen dürften, als es ung die Lex 
vorschreibt. Die geringe Abweichung in den Zahlen kommt nicht in 
Betracht, da die Handschriften der Lex gleichfalls schwanken. Es haben 
XXXIH duces auch Cod. A 8. 9. 10. B 19. 20. 31. 36 und A 12 hat 
LXV comites. Auch das neue „Incipit pactus lex ..“ darf uns nicht stören, 
wenn wir sehen, dab Cod. A 9 der Lex ebenfalls neu anhebt: „Incipiunt 
capitula de lege Alamannorum.“ 


id: 8. A Te — PT 


H4 Benno Hilliger. 


Entwickelung hat sie getrennt. So drängt sich uns die alte viel 
befehdete und jetzt fast vergessene Ansicht! wieder auf, daß wir 
es hier mit einer Gesetzgebung der beiden Teilreiche zu tun haben. 
Wenn wir nicht mehr an Chlodwig denken dürfen, sind die Ein- 
wände, welche man gegen sie erheben mochte, hinfällig. Gregor 
von Tours?, der uns die Entwickelung des Frankenreiches mit 
aller Genauigkeit schildert, weiß noch nichts von einer Scheidung 
der Franken in Salier und Ribuarier als zwei gesonderten Stämmen. 
Und wie will man es erklären, daß die erste Erwähnung der 
Salier, — im Edikt Childeberts II. von 596, — sie uns in Köln? 
finden läßt, auf ribuarischem Boden? 

Was will es dem gegenüber bedeuten, daB uns schon im 
Edikt Chilperichs I. (561—584) die Erwähnung der Lex Salica 
begegnet? Brunner erblickt darin ein Zeugnis, daß die Lex Salica 
älter sein müsse*, als ich auf Grund ihres Münzwesens zugeben 
kann. Allein er hebt selber hervor, daß dieses Gesetz uns nur 
in einer einzigen Handschrift erhalten ist! Und wo findet es sich? 
Im Codex Vossianus Q 119 eingefügt mit anderen Gesetzen in 
die Lex Salica selber. Wer bürgt uns dann dafür, daß die Worte 
„Sicut et lex Salica habet“ nicht ein späteres Einschiebsel sind? 
Ist dies nicht auch beim Pactus pro tenore pacis? der Fall, wo 
gleichfalls der Vossianus mit einigen anderen Handschriften die 
Worte „quod lex Salica habet“ einschiebt, während sie in den 
übrigen Codices nicht stehen? Mit solchem Zeugnis wird man 
die Lex Salica schwerlich noch für Chlodwig retten können. 


t Vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte 2,1 S. 68ff. gegen Lebeuf, Arnd 
und Digot, die ähnliches behaupteten. 

? Gregor 5,14 und 5,19 spricht aber wohl von den Austrasii und 
Campanenses. 

8 Capitularia I Nr. 7 cap. 14 S. 17 (und zwar in allen Handschriften, 
während in cap. 8 durchgängig Francus steht). Vgl. Ernst Mayer, Zur 
Entstehung der Lex Ribuariorum (1886) S. 18ff. 

* Brunner, Rechtsgeschichte I S. 439. 

5 Lex Salica hrsg. von Hessels S. 416 cap. 5. — Auch in der Lex 
Salica selbst erscheint außer in der Überschrift noch einigemal ein direkter 
Hinweis auf sie selbst, nämlich in Tit. 41,1. 47 und 68,1: „qui lege Salica 
vivit“, in Tit. 45,2. 60, 2.3 und 52: „quod lex Salica habet (continet, ait 
oder est)“, in Tit. 57,1: „legem dicatis secundum legem Salicam“, aber 
bezeichnender Weise in Tit. 45. 47 und 63 auch nicht in allen Hand- 
schriften. Man erkennt daran, wie wenig beweiskräftig ein solcher Zwischen- 
satz ist. 


Der Denar der Lex Salica. 55 


Dann müssen wir allerdings annehmen, daß die Benennungen 
Lex Salica und Lex Ribuaria erst ziemlich späten Ursprunges sind. 
In der Tat, wenn wir von den Gesetzbüchern selbst absehen, so 
begegnet uns der Name der Lex Ribuaria erst in den Quellen 
der Karolingerzeit und der Name der Lex Salica zuerst ın der 
Formelsammlung des Markulf!, also in der ausgehenden Merovinger- 
zeit. Wir können diese Erscheinung wohl verstehen. Solange 
beide Reichshälften getrennt waren, brauchte man auch für die 
beiden Frankenrechte noch keinen unterscheidenden Namen, erst 
als sie wieder vereinigt wurden, wie 687, nach der Schlacht von 
Testry und schon vorher unter Childerich IL? war ein solcher 
notwendig geworden. 

Zum Schluß aber sei wenigstens mit einem Worte noch be- 
rührt, was es mit jenen Titeln der Lex Salica für eine Bewandtnis 
hat, welche die Lex Ribuaria überschlägt. Von den Diebstahls- 
bußen war schon oben die Rede, daß sie als fremdes Recht erst 
später eingedrungen sind. Noch aber bleibt ein Rest, in dem 
sich, wie schon Sohm bemerkt hat, vor allem das salische Prozeß- 
recht spiegelt und die dem Gesetz seinen eigentümlichen Charakter 
gegeben haben. Hierzu gehören namentlich die Titel 44, 47, 58 
und 60, also de reipus, de filtortis, de chrene chruda, de eum qui 
se de parentilla tollere vult, und noch eine Reihe andere. Wir 
haben in ihnen sicher einen Grundstock eigener salischer Rechts- 
entwickelung zu erblicken. Ob sie aber wirklich so alt sind, wie 
man gemeiniglich annimmt, lasse ich vorläufig dahingestellt. 
Hat man doch mit dem reipus, hinter dem man lange genug 
etwas vom Mutterrecht witterte, seit den Untersuchungen Brunners 
eine merkwürdige Enttäuschung erlebt. Immerhin halte ich 
es nicht für ausgeschlossen, daB manches von ihnen noch auf 
ältere Satzungen zurückgeht und vielleicht den König Chilperich 
zum Urheber hat. 


1 Formulae ed. Zeumer p. 57 Marculfi lib. I, 22: in nostri presentia 
iactante denario secundum lege Salica demisit ingenuum. 

3 Nicht überflüssig erscheint es mir hierbei auf R. Sohm, Fränkische 
Reichs- und Gerichtsverfassung S. 22 und die dort angeführte Stelle der 
Vita S. Leodegarii zu verweisen: interea Hilderico rege expetunt universi 
ut talia daret decreta per tria quae obtinuerat regna, ut unius cuiusque 
patriae legem et consuetudinem observaret, sicut antiqui iudices conser- 
vavere et ne de una provincia rectores in alıam introirent. 


56 Benno Hilliger. Der Denar der Lex Salica. 


Das eine aber steht fest, weder das Münzwesen noch das 
Bußzahlensystem der Lex Salica rührt von Chlodwig her. 
Diesen gewaltigen Zeugnissen der Numismatik wird sich auch 


. die rechtsgeschichtliche Forschung auf die Dauer nicht entziehen 


können.! Denn das fränkische Recht der Merovingerzeit ist kein 
Petrefakt gewesen, der seit den Tagen der Reichsgründung leblos 
in sich versteinert war. Wir spüren seine lebendige Kraft gerade 
in den Urkunden und Formeln des 7. und 8. Jahrbunderts. Hier 
liegt die Geburtsstunde der Lex Salica, sie war die Summe 
Merovingischer Gesetzgebung und steht, wie sie uns heute vor- 
liegt, nicht am Anfaug sondern am Ende jenes Zeitalters. 


1 Noch vor Abschluß dieser Arbeit ging mir der erwähnte Aufsatz 
von Rietschel über den Pactus zu, der auf S. 271 den früher von mir er- 
örterten numismatischen Gründen schon soweit Gehör schenkt, daß auch 
er eine Entstehung der Lex Salica unter Chlodwig ablehnt. Allein Rietschel 
bleibt auf halbem Wege stehn. Er sieht im Edikt Chilperichs eine Weiter- 
bildung des salischen Rechts und kommt daher zu dem Schlusse, daß die 
Lex Salica in der letzten offiziellen Redaktion der Merovingerzeit schon 
vor Chilperich, unter den Söhnen Chlodwigs, etwa in den letzten Jahren 
Chlothars I. entstanden sei. Hier nur eine (Gregenfrage. Was war denn 
das geltende Recht des 7. und 8. Jahrhunderts, etwa die Weiterbildung 
Chilperichs, dessen Edikt nur in einer einzigen Handschrift erhalten ge- 
blieben ist, oder der Wortlaut der Lex Salica selbst, der uns in weit mehr 
als 70 Handschriften vorliegt? Die Ansichten über Rechtsweiterbildung 
werden stets einen subjektiven Anstrich behalten, solange sie einer chrono- 
logisch gesicherten Quellenunterlage entbehren. Sonst könnte man ja gar 
nicht darüber streiten, ob der Pactus pro tenore pacis vor oder hinter 
Chilperich einzuordnen wäre. Entscheidend werden stets die äußeren 
Merkmale bleiben, wie sie uns z. B. das Münzwesen bietet. Bisher hat 
man sich nur mit dem Schilling abzufinden gehabt, jetzt muß man es auch 
mit dem Denar. 


Rue LE KR 


57 


Das Verhältnis der drei Redaktionen von Friedrichs d. Gr. 
Histoire de mon Temps. 


Von 
Friedrich Meusel. 


Polemiken sind die Dornen im Garten der Wissenschaft. 
Wenn ich mich trotz persönlicher Abneigung gegen jede wissen- 
schaftliche Polemik zu einer Erwiderung auf Alfred Doves geist- 
und pointenreichen Angriff! entschlossen habe, so wurde mir das 
um so schwerer, da auch ich in ıhm einen der feinsinnigsten 
und universellsten der heutigen Historiker erblicke. So mag es 
lediglich das sachliche Interesse der hier behandelten Frage recht- 
fertigen, wenn ich dennoch den Fehdehandschuh aufnehme und 
den Nachweis führe, daß in Doves Aufsatz unter der glänzenden 
literarischen Form eine ganze Reihe schwerwiegender Irrtümer 
verborgen, ja, daß seine Beweisführung im ganzen mißglückt ist. 

In einem freilich — was „Herr Meusel“? auch nie bestritten 
hat — wird man Dove recht geben müssen. Er versucht zu- 
nächst noch einmal sehr eingehend den Nachweis, daß die erste 
Redaktion von Friedrichs Histoire de mon Temps nicht, wie Koser 
gemeint hatte, nur bis zum Breslauer Frieden, sondern bis zum 
Ende des Jahres 1742 gereicht habe, der sachlich nicht begründete 
Einschnitt zwischen den beiden Hälften der späteren Redaktionen 
demnach durch eine Beibehaltung der ursprünglichen Einteilung 
bedingt sei. Niemand wird leugnen, daß Doves Wahrscheinlich- 
keitsgründe viel für sich haben; so hatte auch ich schon vor 


1 Histor. Zeitschr., dritte Folge, Band I, Heft 2, S. 304—326: „Leider 
nochmals die Histore de mon Temps!“ Mein angegriffener Aufsatz: Historische 
Zeitschrift 96, 434—446. 

? Der deutsche Gelehrte nennt bekanntlich den andern „Herr“ nur, 
wenn er grob wird; ein französisches Sprichwort meint freilich: „Tu te 
fâches, donc tu as tort!" 


58 Friedrich Meusel. 


Jahresfrist mich für seine Ansicht ausgesprochen! und freue mich, 
hier den eigentlichen Beweis hinzufügen zu können. Das „Ori- 
ginal“, oder sagen wir deutlicher: das Autograph der zweiten 
Redaktion im Berl. Geh. Staatsarchiv?, bestand nämlich ursprüng- 
lich aus einzelnen Heften, die erst später zu einem Kleinquart- 
bande vereinigt sind, doch so, daß man noch heute die einzelnen 
Hefte deutlich zu unterscheiden vermag. Hätte nun — wie Koser 
annahm — die erste Redaktion nur bis zu dem sachlich wohl- 
begründeten Einschnitt des Breslau-Berliner Friedens gereicht, so 
hätte Friedrich naturgemäß bei der Fortsetzung seines Werkes den 
Faden da wieder aufgenommen, wo er ihn, nach jener Ansicht, 
fallen ließ: eben im Juli 1742. Da nun nach Posners scharf- 
sinnigen Untersuchungen der König zweifellos — es wird von 
niemand bestritten! — zunächst die Fortführung seines Werkes 
bis zum Dresdener Frieden, dann erst die Umarbeitung der ersten 
Redaktion vornahm, so müßte, wenn jene Ansicht richtig wäre, 
mit dem Juli 1742, der Mitte des siebenten Kapitels der zweiten 
Redaktion, ein neues Heft der Handschrift beginnen; denn eben 
hier läge der Anfang der Arbeit von 1746/47. Dies ist aber 
nicht der Fall; wohl aber fängt ein neues Heft gerade mit dem 
Anfang des Jahres 1743 an, dem Beginn der Troisieme partie de 
l'histoire de Brandebourg, der „nouveaux mémoires“. Also muß 
hier auch der ursprüngliche Einschnitt, das Ende der ersten 
Redaktion, der „Urmemoiren“ gelegen haben und Doves an sich 
schon wahrscheinliche Hypothese dürfte bewiesen sein. 


1 Vgl. Sitzungsbericht des Vereins für Geschichte der Mark Branden- 
burg, vom 8. November 1906, 8. 6. 

? R. 92 Frdr. d. Gr. A 3. (früher R. 365, C. 1>. 

$ Die — an sich ja denkbare — Möglichkeit, die erste Redaktion 
habe bis Juli 42 gereicht, Friedrich trotzdem die Fortsetzung erst mit dem 
Januar 43 begonnen und jenes strittige Stück (Juli-Dezember 42) erst nach 
Umarbeitung der ersten Redaktion — anders wire es nach dem vorliegen- 
den Tatbestand nicht möglich — hinzugefügt, wird man als ganz unnatür- 
lich und unwahrscheinlich von vornherein ausschalten müssen. — Auch die 
handschriftliche Überlieferung der 2. Red. spricht für Doves Ansicht. 
Die Schrift im 7. Kap. des Autographs im Berl. Geh. Staatsarchiv zeigt, 
daß dieses in einem Zuge geschrieben ist, während von Kapitel VIII 
ab größere Schrift und Papier in größerem Format ohne Goldschnitt 
(Kap. 1—7 mit Goldschnitt) beginnen. Seconde und troisième partie bil- 
deten je einen besonderen, sogar für sich gesiegelten Teil. 


Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 59 


Doch ist diese Frage — wie mich dünkt — von sehr ge- 
ringer Bedeutung; es handelt sich dabei um genau sechs Seiten! 
im Format der Publikationen aus den Staatsarchiven, die dem- 
nach auf eine ursprüngliche Unterlage zurückgehen, und um 
einen kleinen Beitrag zur Frage der Komposition von Friedrichs 
Geschichtswerken — sehr viel wichtiger ist jedenfalls die eigent- 
liche Streitfrage, mit der diese nichts zu tun hat: 

ob die Abweichungen, welche die in der akademischen 
Ausgabe uns vorliegende? dritte Redaktion von Friedrichs des 
Großen Histoire de mon Temps (von 1775) von dem Text der 
zweiten Redaktion (1746/47) aufweist, in ihrer ersten Hälfte 
aus einer Benutzung der frühesten Redaktion, der „Urme- 
moiren“ von 1742/43 zu erklären sind, die späteste Redaktion 
also Bestandteile der zum größten Teil verlorenen ursprünglichen 
enthält. Dove hatte, da er diese Frage glaubte bejahen zu dürfen, 
die Forderung gestellt: eine Rekonstruktion des ursprüng- 
lichen Geschichtswerks aus den späteren Fassungen — nach 
dem Muster berühmter mittelalterlicher Quellenuntersuchungen — 
vorzunehmen. Er erklärt auch heute diese Aufgabe für nicht 
unlösbar; meine entgegengesetzten Ausführungen seien verfehlt.? 

Der Schwerpunkt von Doves Beweisführung liegt auf den 
Seiten 3l5fl. „Corrigé à Sanssouci sur l'original de mes 
mémoires de 1741 et de 1742, ce 1°" juin 1775“ lautet die 
nunmehr reichlich oft diskutierte Unterschrift Friedrichs des 
Großen unter der ersten Hälfte der letzten Redaktion seiner 
Histoire de mon Temps‘ Da Dove die richtige, „literarhistorisch 


! Publikationen aus den Preuß. Staatsarchiven IV, 270, Mitte — 276. 

? Oeuvres de Frédéric le Grand, Band II bis III, 1846. 

® Auf den merkwürdig gereizten Ton seines Angriffs: daß „Herr 
Meusel“ „nach 22 Jahren den Schiedsrichter (D zwischen uns (ihm und Koser) 
spielt‘, daß er, nachdem die Petersburger Funde gemacht waren, „auf 
dieses Material gestützt‘ sich „unserer (!) Frage“ „bemächtigt‘‘ habe usw., 
brauche ich wohl nicht näher einzugehen, da persönliche „Spitzen“ keine 
Beweise sind. Ich glaubte bisher, daß wir alle das Recht hätten, rein 
sachliche Fragen sachlich zu erörtern. 

4 Oeuvres de Frédéric II, 142. Eine Einzelheit sei hierbei gleich be- 
richtigt. Koser, Lehmann, Wiedemann und ich — alle, die sich mit dieser 
Frage beschäftigten — hatten Dove so verstanden, als habe er bei den 
mémoires de 1741/42 an die 1741/42 (42/43) verfaßten Memoiren gedacht. 
Da Dove jetzt (S. 815) erklärt, er habe immer die 1741/42 darstellenden 


em 


60 Friedrich Meusel. 


interessante“ Deutung gefunden zu haben meint, müssen wir uns 
noch einmal mit ihr beschäftigen. Ich hatte seinerzeit nach- 
gewiesen!, daß corriger sur in dieser Notiz nach Fridericianischem 
Sprachgebrauch nur bedeuten kann: „stilistisch verbessern auf 
Grundlage von“; Dove gibt dies „meinetwegen“ zu, bleibt aber 
trotzdem bei seiner Ansicht, daß mit dem original de mes 
mémoires . . . die erste Redaktion gemeint sein müsse, indem er 
mein „Übermaß an Druckerschwärze“ nunmehr, wenigstens der 
Betonung nach, auf das Wort original überträgt? Er kommt 
zu dem Resultat — und beweist es aus Abbe Mozins rheinbünd- 
nerischem Wörterbuch von 1811 — „corriger une copie sur 
l’original“ bedeute „eine Abschrift nach der Urschrift be- 
richtigen“. Die Abschrift wäre — zwar nicht ganz, doch un- 
geführ —- die Edition von 1746; die Urschrift die verlorene 
erste Redaktion; dus Resultat der Berichtigung die Edition 
von 1775. 

Nun wohl. Nur scheint es mir methodisch richtiger, zu- 
nächst einmal zu untersuchen, in welchem Sinne denn wohl 
Friedrich der Große das Wort „original“ gebraucht, da er das 


Memoiren damit gemeint (er hatte sich nicht direkt darüber ausgesprochen), 
so nehme natürlich auch ich diese Deutung mit Vergnügen zurück. Für den 
heutigen Stand der Forschung kommt sie nicht mehr in Betracht. — Wie 
fein übrigens bei Dove die so echt historische Relativität der Maßstäbe 
entwickelt ist, dafür ein hübscher Beweis. Koser (Lehmann und Wiede- 
mann) hatten ihn, wie gesagt, genau so verstanden wie ich: „wozu ich 
schwieg, weil es mir taktlos erschien, einen Mann von 80 reichem Ver- 
dienst wie Koser wegen einer Kleinigkeit zu behelligen“. Mir gegenüber 
heißt es, mit Bezug auf genau dieselbe „Kleinigkeit“ (die eben erwähnte 
Auslegung von mem. de 1741,42): „das Bild“, das „Herr Meusel*, Kosers 
„getreues Echo“, von seiner „Auffassung“ entwerfe, sei „so unähnlich 
ausgefallen, daB er sich gedrungen fühle, lauten Einspruch dagegen 
zu erheben‘. Er „genüge so eigentlich einer seit vielen Jahren versäumten 
Wehrpflicht“. .... „Wunderliches Mißverständnis“ Herrn Meusels 

. „verdunkelt“. Und dabei ‚hatte ich Kosers ‚„allerseltsamstes Ver- 
sehen“, wie es Dove nennt, nicht einmal mitgemacht! 

1 Historische Zeitschrift 96, 436. 

? Wenn übrigens Dove (S. 317) bemerkt: „corrigé bezieht sich direkt 
auf keines der beiden materiellen Manuskripte, sondern ... auf die ideelle 
Textgestalt“, so ist das in meinen Augen philologische Metaphysik, die 
cine scharfe Interpretation unmöglich macht. Corrigé bezieht sich, wie das 
verbindende sur beweist, zweifellos auf das original de mes mémoires de 
1741/42, also entweder auf die erste oder die zweite Redaktion. 


Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 61 


Wörterbuch von 1811 — nicht benutzt zu haben scheint. Die Bei- 
spiele sind uns nach Hans Droysens sehr dankenswerten Zusammen- 
stellungen sogleich zur Hand! Am D September 1775, also 
wenige Monate nach jener Unterschrift vom 1. Juni, schreibt der 
Roi-Écrivain an Finckenstein: „Jai reçu ... la copie de l’histoire 
de la dernière guerre . . . Je vous en remercie et j'approuve 
égalément que conformément à mes ordres vous ayez cacheté 
(versiegelt) et déposé aux archives secrètes l’original de cet intér- 
essant ouvrage“. Also original ist, wenn Friedrich von seiner 
literarischen Tätigkeit spricht, der Gegensatz zu copie; es be- 
deutet demnach nicht „Urschrift‘“,? das heißt, wie Dove übersetzt, 
„ursprüngliche Fassung“ (erste Redaktion), sondern „eigenhändiges 
Manuskript“ oder „Autograph“ und wird genau gleichbedeutend 
mit manuscrit gebraucht, wie sich aus zahlreichen Stellen be- 
weisen läßt. So schreibt der König am 24. Juli 1779 wieder 
an seinen Archivdirektor Finckenstein: „Je vous prie, mon cher 
comte, de me faire copier tout ceci par une main fidèle ... 
Quant à l’original vous aurez la bonté de le déposer dans les 
archives auprès de mes Mémoires dont il forme la suite“. Oder, 
führen wir ein Beispiel aus viel früherer Zeit an: schon der 
Kronprinz bittet am 9. September 1739 den bewunderten Vol- 
taire: „de me renvoyer l’original ou de le faire copier car je 


nai point autre“ Aber nicht nur Friedrich gebraucht original 


1 Beiträge zu einer Bibliographie der prosaischen Schriften Friedrichs 
des Großen von Hans Droysen (Fortsetzung und Schluß), 1905. Vgl. auch 
Teil I, 1904. (Ich zitiere Droysen Il. 

3 Wenn ich übrigens Abbé Mozin und seine Übersetzung: „eine Ab- 
schrift nach der „Urschrift‘* berichtigen“ recht verstehe, so hat auch er bei 
der Urschrift lediglich an das eigenhändige Manuskript des Autors gedacht, 
nach dem man ja wohl in der Regel die Abschriften vergleicht. 

® Noch einige weitere Beispiele werden genügen: am 15. November 
1759 bittet der König d’Argens um sorgfältige Korrektur der Druckbogen 
des Charles XII: „pourque cela soit exacte bien ponctué, et conforme en 
tout à l'original‘. Ebenso schreibt der König am 23. Dezember 1759 an 
den gleichen Freund: „je vous ai renvoyé l'imprimé corrigé et revu sur 
l'original“. (Droysen II, 10, 11). Original ist also vollkommen gleich- 
bedeutend mit manuscrit, das der König an zahlreichen anderen Stellen 
in genau dem gleichen Sinne gebraucht: copie du manuscrit; envoyer le 
manuscrit; je conserverai le manuscrit; je vous ai envoyé le manuscrit usw., 
Droysen II, 11, 16, 16, 18. — Übrigens braucht Friedrich für „korrigiert nach“ 
oder „auf Grundlage von“ nicht nur corriger sur oder d'après — wie 


62 Friedrich Meusel. 


in diesem Sinne von „Autograph“, der Sprach-Meister Voltaire 
wendet das Wort genau ebenso an. „J’envoyai à Cirey, chercher 
le manuserit original, sur lequel je fis faire une nouvelle copie“ 
schreibt er am 22. September 46 an den König." Hier haben wir 
also selbst die Kopulation der beiden Synonyma original und 
manuscrit. Ganz ebenso spricht der getreue Finckenstein seinem 
Herrn am 3. September 1775 die Hoffnung aus, keine wichtigen 
Fehler des copiste übersehen zu haben, und fügt hinzu: „Je 
viens aussi de cacheter et de deposer aux archives secretes les 
manuscripts originaux de tous les différents Mémoires que 
V. M. a daigné me confier“? 

Also bedeutet: „corrigé ... sur l'original de mes mémoires de 
1741 et de 1742...“ nichts weiter als: „verbessert (und zwar in 
erster Linie stilistisch verbessert) nach (oder: auf Grundlage von) 
meinen eigenhändigen Memoiren? über 1741 und 42“...; 


Dove S. 316 meint — sondern ebenso de: corrigé de la première édition, 
Droysen Il, 11. Bei sur wird aber am meisten noch an das räumliche 
Verhältnis zwischen Vorlage und korrigierter Abschrift oder Bearbeitung 
zu denken sein, sodaß man auch aus diesem Grunde das corrige sur 
l'original . . . ungezwungener auf die Redaktion von 1746, als auf die von 
42/43 bezieht; bildete doch, wie Dove ganz richtig bemerkt, „die körper- 
liche Grundlage . . . 1775 eher die Handschrift von 1746/47". 

1 Oeuvres de Fred. XXII, 157. 

? Dieses und die voruufgehenden Beispiele bei Droysen II, 22 f. und 13. 

3 Ein merkwürdiges Mißverständnis Doves sei bei dieser Gelegenheit 
berichtigt. S. 322 Anm. 1 seines Aufsatzes findet sich folgende Spitze: „die 
schwedische Abschrift (die von Arnheim gefundenen Upsalaer Fragmente 
der ersten Redaktion) gibt ihrem Original den angeblich von Voltaire her- 
rührenden Titel: „Petits fragments des Mémoires du roi de Prusse, écrits 
de sa main“. Das versteht Dr. Meusel in einem „kritischen Nachtrag" zu 
seinem früheren Artikel in den Preuß. Jahrbüchern (120, 482 ff.) dahin, daß 
Friedrich nicht die Memoiren, sondern die Auszüge mit eigener 
Hand geschrieben habe!* Ich kann nur erklären, daß mir der Gedanke, 
Friedrich habe die erste Redaktion nicht eigenhändig geschrieben, niemals 
gekommen ist und muß Dove bitten, mir die Stelle nachzuweisen, wo ich 
je etwas Ähnliches behauptet habe. Dagegen sind meine übrigen Angaben 
über das „Original“, die Petersburger Fragmente, inzwischen durch den 
Augenschein bestätigt worden. Diese Fragmente der ersten Redaktion sind 
nämlich von der Kaiserl. Russ. Bibliotheksverwaltung im vorigen Winter auf 
eine Reihe von Wochen an das Berliner Geb. Staatsarchiv geschickt und 
hier von den Interessenten (Koser u. bes. Hans Droysen) sorgfältig geprüft 
worden. Die Auszüge sind trotz des Ausrüfungszeichens teils in der Ortho- 
graphie Friedrichs des Großen, teils von Voltaire geschrieben, von Voltaire 


Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 63 


irgend eine Anspielung, welche Redaktion, ob die erste! oder die 


zweite damit gemeint sei, läßt sich — falls man nicht das sur 
doch räumlich faßt — beim besten Willen nicht hineininter- 
pretieren. 


Nun hat Dove zwar die von Koser und mir vertretene An- 
sicht, mit den memoires de 1741 et de 1742 sei in jener Unter- 
schrift die zweite Redaktion gemeint, von vornherein für eine 
„Lrivialität“ erklärt; doch nehme ich diesen Vorwurf gern auf 
mich, da eine nüchterne Überlegung diese Deutung als die 
richtige erweist.” — Nehmen wir einmal an, Dove hätte recht. 


die mittlere Partie, genau bis zu dem Worte, wie ich es rein philologisch 
aus der Orthographie erschlossen hatte. Daß die übrigen Partien — sie 
sind von Schreiberhand — von Friedrich d. Gr. selbst geschrieben seien, 
habe ich, obwohl es wahrscheinlich war, absichtlich nicht gesagt, sondern 
nur, daß sie von ihm „herstammen können.“ (Pr. Jahrbb. 120, 525). Vgl. 
den oben zitierten Sitzungsbericht vom 8. November 1905 S. 3—6. Meint 
Dove auch hier, wo der Augenschein ihn widerlegt: „der Skeptizismus 
ist keine verbotene Religion ?" 

1 Wie Friedrich der Große „erste Redaktion“ wohl ausgedrückt hätte, 
vgl. unten S. 64, Anm. 1. 

3 Dove beruft sich übrigens auch hier — in eingehender Erörterung 
— auf den Umstand, daß die Unterschriften unter beide Hälften der dritten 
Redaktion nicht gleichlautend sind. Während die erste die geheimnisvolle 
Nachschrift trägt: „Corr. à Sanss. sur l'original de mes mémoires de 1741 
et de 1742... Fédéric‘“, lautet die Schlußbemerkung der zweiten lakonisch: 
„Fin de la troisième partie. Corrigé à Sanssouci ce 20 juillet 1775 Fédéric.“ 
Dove bemerkt dazu: „Meine Deutung bewahrt . . . den strengen Sprach- 
gebrauch (des Abbe Mozin); an die Stelle der Trivialität tritt die uner- 


wartete Kunde von einem eigentümlichen Vorgang. . . . In eingeborener 
Gewissenhaftigkeit setzte er ihm (der König dem verlorenen „Original“ X), 
seiner letzten Dienste dankbar eingedenk, in der . .. Notiz vom 1. Juni 


das lakonische Epitaph: „Corrigé à Sanss. sur l'original ... Fédéric“. — 
Liegt nicht eine andere, schlicht-prosaische Deutung näher? Friedrich 
war, zumal in seinen letzten Lebensjahren, kein Freund von Wieder- 
holungen („unnütze Worte machte Friedrich nicht“); mit schonungsloser 
Sachlichkeit hat er sie allenthalben in der dritten Redaktion weg- 
gestrichen. Sollte er nicht gemeint haben, der Leser sei nach der Notiz 
am Schluß des ersten Teils: „Korrigiert in Sanssouci auf Grundlage der 
eigenhändigen Handschrift meiner Memoiren über 1741 und 42“ (das heißt 
der Redaktion von 1746) hinreichend orientiert, sodaß am Schluß des 
zweiten Teils ein kurzes Corrigé genüge? Ist doch auch nach Dove die 
Korrektur nur nach der zweiten Redaktion „der nüchstliegende Weg" 
(S. 312). Ich denke mit Koser: „Unter keinen Umständen hat der König 
in jene Datumzeilen etwas hineingeheimnisseu wollen“. 


64 | Friedrich Meusel. 


Die Redaktion von 1746 hätte also — was ja niemand bezweifelt 
— 1775 zur Grundlage gedient und die von 1742/43 sei nur 
gelegentlich zur Korrektur mitherangezogen worden. Wie hätte 
der König das wohl ausdrücken müssen, um „einem künftigen 
Herausgeber“ verständlich zu sein? Der wichtige, entscheidende 
Vorgang ist, wie Dove nicht leugnet, die Zugrundelegung der 
zweiten Redaktion; also sie hätte wohl zunächst angedeutet 
werden müssen. Demnach: corr. sur l'original de mes mém., 
korrigiert auf Grundlage des Manuskripts der zweiten Redaktion. 
Hätte der König aber ferner noch andeuten wollen, daB er außer 
dieser sachlich grundlegenden Redaktion auch die allererste 
gelegentlich mit herangezogen hätte, dann wäre natürlich ein 
weiterer Zusatz nötig gewesen; also etwa „et d’apres l’original 
de la premiere composition“! GewiB wäre diese Unterschrift 
etwas langatmig geworden; aber ein so verwickelter Vorgang 
läßt sich schlechterdings nicht kürzer ausdrücken. Daß aber — 
was nach Doves Auslegung der Fall wäre — ein Schriftsteller, 
der die Umarbeitung seines Werkes auf Grund einer früheren 
Redaktion und die Anbringung einiger „schriftstellerischen“ Ver- 
besserungen — die Dove selbst für im ganzen geringfügig erklärt — 
andeuten will, den entscheidenden, für den Nachgeborenen 
keineswegs selbstverständlichen Vorgang vollkommen 
übergeht und nur auf die gelegentliche Mitheranziehung des 
allerersten Manuskripts in der Schlußnotiz hinweist — das wäre 
in der Tat ein „eigentümlicher Vorgang“. Wäre Doves Über- 
setzung richtig, so wäre Friedrichs Redaktionsvermerk positiv 
falsch, da die „Korrektur“ — corrige in genau dem gleichen 
Sinne gebraucht wie in der Notiz am Schluß des zweiten Teils? 
— tatsächlich auf Grund der zweiten Redaktion vollzogen (et? 


! Den Ausdruck: „premiere composition (nicht original!) wendet 
Catt in seinen Memoiren (ed. Koser S. 281 Anm.) an, wo er von der größtenteils 
verbrannten ersten Redaktion („Urschrift“) der Geschichte des siebenjährigen 
Krieges spricht. — Vermutlich würde sich Friedrich der Große ebenso. aus- 
gedrückt haben, da auch ihm die künstlerische Komposition, nicht der 
originale Quellenwert seiner Werke die Hauptsache war (j'avais composé 
la moitié de ma pièce . . .“, Droysen II, 24). 

3 Oeuvres de Frédéric III, 180. 

® Ist übrigens der Redaktionsvermerk vom 1. Juni in der schlichten 
Auslegung, die ich ihm gebe, wirklich „in jeder Hinsicht gedankenlos äu 
(Dove S. 317). Wir haben hier den einzigen Fall in Friedrichs gesamter 


Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 65 


Ich muß also konstatieren, daß Doves Beweis- 
führung auch in diesem entscheidenden Punkt in seinem 
Aufsatz: „Leider nochmals...“ mißglückt ist. 

Damit dürfte die Interpretation jener „Datumzeile“ vom 
1. Juni 1775 erledigt sein; „es lolınt sich“, nunmehr die Ein- 
wände zu betrachten, durch die Dove meine frühere Einzel- 
beweisführung zu Fall zu bringen sucht! Der von ihm an- 
gegriffene Satz, die Umarbeitung von 1775 sei „vor allem unter 
dem formellen, stilistischen Gesichtspunkt vor sich gegangen“ 
wird ja keiner Verteidigung bedürfen; denn daß sich zwischen 
der zweiten und dritten Redaktion nicht nur zahlreiche stilistische, 
sondern auch sachliche Abweichungen finden, lehrt bei jedem 
Vergleiche der Augenschein. Wohl aber muß ich auf den An- 
klang im Wortlaut zwischen einem Bericht von Podewils und 
dem Text der dritten Redaktion zurückkommen, da Dove meine 
darauf bezüglichen Ausführungen ? höchst geistvoll als „den sel- 
tenen Fall eines rein stilistischen Aktenstudiums“ verspottet, 
indem er die Hälfte meiner Gründe seinen ‘Lesern erspart. 

Wiedemann hatte in seiner Miszelle® darauf hingewiesen, 


literarischer Tätigkeit, wo außer der späteren Redaktion eine frühere vor- 
liegt, die der König dauernd als duseinsberechtigt anerkannt hat — wie 
eben aus ihrer nochmaligen versiegelten Niederlegung im Archiv (September 
1775; vgl. Dove S. 319 Anm.) hervorgeht. Sonst wurden die ersten Manu- 
skripte als brouillons behandelt, die des Aufhebens nicht weiter wert waren. 
Und da sollte es „in jeder Hinsicht gedankenlos‘ sein, seine Nachfolger, 
an die der König nicht ausschließlich, aber in erster Linie als Leser ge- 
dacht hat, auf dieses frühere eigenhändige Manuskript hinzuweisen — falls 
überhaupt in dieser Notiz ein Hinweis liegen soll? 

ıA.a.0.S.323f. All das kleine stachliche Rankenwerk, mit dem 
mein verehrter Gegner seine mir gewidmeten Ausführungen durchflochten 
hat, wird nicht erst einer Beseitigung im einzelnen bedürfen; so wenn er 
(S. 314 Anm.) fein andeutet, ich hätte wohl nicht seine Deutsche Ge- 
schichte, sondern nur Kosers Aufsatz benutzt, oder (S. 324), ich hätte 
seine Annalen von Reggio wohl nur aus Schetfer-Boichorsts Rezension ge- 
kannt; ich freue mich, daß auch das letztere nicht zutrifft. — Leider deutet 
Dove aber (S. 324) auch an, ich hätte vielleicht an einige meiner Argu- 
mente selbst nicht geglaubt; er findet die Art des Beweises, „die Mittel“, 
durch die ich mich mit den scheinbaren Anklängen an die Urmemoiren 
„abfinde‘“, „psychologisch befremdend“. Ich finde diese Andeutung nicht 
hübsch; mit solchen Waffen sollte ein Mann wie Dove nicht kämpfen. 

3 Historische Zeitschrift 96, 438 f. 

3 Historische Zeitschrift 67, 293 f. 

Histor. Viorteljahrschrift. 1907. 1. 5 


66 Friedrich Meusel. 


daß Podewils Bericht über die Audienz des englischen Gesandten 
Robinson bei Friedrich am 7. August 1741! in einigen, in der 
zweiten Redaktion anders lautenden Ausdrücken mit dem Wort- 
laut der dritten Redaktion übereinstimmt.” Er zog daraus den 
Schluß, es müsse an dieser Stelle die erste nochmals heran- 
gezogen sein, da sie gewiß den ursprünglichen Wortlaut würde 
enthalten haben. Woher wissen wir aber, daß die „Urmemoiren“ 
diese Ausdrücke (zwei Verben) wirklich enthielten ? 

Es ist möglich, aber nur Hypothese. Nun hatte Schwill in 
seiner von Dove gerühmten Freiburger Dr.-Arbeit, — was dieser 
übersehen zu haben scheint — klar nachgewiesen, daß ein Teil 
der sachlichen Verbesserungen der dritten Redaktion unmöglich 
auf die erste zurückgehen könne, zumal alle Verbesserungen 
im zweiten Teil, für den es ja nie eine entsprechende „Urschrift“ 
gab.” Es folgt daraus, daß Rankes Wort, neue Studien habe der 
König bei Abfassung der letzten Redaktion überhaupt nicht 
gemacht, -- es wird von Dove dreimal gegen mich ausge- 
spielt! — nicht ganz richtig ist. So war zum mindesten 
der Hinweis gestattet, Friedrich könnte bei der letzten Um- 
arbeitung noch einmal einen Blick auf dies wichtige, die Ver- 
handlungen zusammenfassende Aktenstück geworfen haben, da 
er 1775 die Robinson-Episode sehr eingehend, zum teil verändert 3. 
darstellt und gerade die, von Wiedemann bemerkten, mit der 
Denkschrift übereinstimmenden Worte in Podewils Be- 
richt unterstrichen sind!’ Dem König also auf den ersten 
Blick ins Auge fallen mußten! Natürlich ist diese Ansicht auch 
eine Hypothese, eben deshalb hatte ich „vielleicht“ gesagt ;° da 
wir aber schlechterdings nicht wissen, ob die drei überein- 


1 Abgedruckt: Politische Korrespondenz Friedrichs des Großen I, 298. 

? Die Stellen sind in meinem Aufsatz Historische Zeitschrift 96, 439 
Anm. 1 zusammengestellt. 

s F. Schwill, Das Verhältnis der Texte der Histoire de mon Temps 
(1892) S. 51, 81 ff. Ich hatte Historische Zeitschrift 438, Anm. 3 — viel- 
leicht zu knapp — bereits darauf hingewiesen. 

* Auch seine pathetische Ansprache an Robinson hat der König in der 
dritten Redaktion geändert; vgl. Publikationen aus den Preußischen Staats- 
archiven IV, 233 tf. Oeuvres II, 84 f. 

® Sie sind in der Politischen Correspondenz gesperrt gedruckt. 

° Meine Worte waren: „daß Friedrich vielleicht das betreffende 
wichtige Aktenstück noch einmal einsah (nicht, wie Dove zitiert, ansah). 


Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire de mon Temps. 67 


stimmenden Worte in der ersten Redaktion wirklich gestanden 
haben, dürfte sie mindestens so wahrscheinlich sein, wie Wiede- 
manns nach Dove „bis zur Evidenz“ erbrachter „Beweis“. 

Stellen wir nun zum Schluß, statt die weiteren Einwände 
meines verehrten Gegners zu widerlegen — was nicht schwierig 
wäre — positiv die paar scheinbaren Anklänge zusammen, die 
zwischen den in Petersburg gefundenen Resten der „Urmemoiren“ 
und der dritten Redaktion zu finden sind. Denn das muß noch 
einmal entschieden betont werden: Schwill ist nirgends über 
das „vielleicht“ hinausgekommen; er hat auch nicht für eine 
einzige Stelle der dritten Redaktion den Nachweis zu erbringen 
vermocht, daß die erste Niederschrift benutzt sein müsse.! 
Wir sind somit, da selbst der sorgfältigste Vergleich der voll- 
ständigen Werke nichts ergibt, lediglich auf die Petersburger 
Fragmente der so gefeierten „Urschrift“ angewiesen. Es sind 
immerhin gegen acht Seiten im Format der akademischen Aus- 
gabe der Oeuvres, — merkwürdig, daß Dove sie bei seiner Beweis- 
führung ganz übergeht. 

Die einzige nachweisbare sachliche Übereinstimmung zwischen 
der ersten und der dritten Redaktion ist die, daß Friedrich, der, wie 
bekannt, in den Urmemoiren persönlichen Ehrgeiz für eins seiner 
Motive zum eısten schlesischen Kriege erklärt, in der zweiten 
Redaktion aber auf Voltaires Anraten dieses wahrheitsmutige Be- 
kenntnis entfernt hatte, in der dritten, dem eigensten Drange 
seiner Natur folgend, halb zweifelnd, mit anderen Worten dieses 
Bekenntnis wieder hergestellt hat?; schon Koser bemerkt: „Um 


! Übrigens hatte Posner nicht, wie Dove in seiner Deutschen Ge- 
schichte zitiert, an „zahlreichen“, sondern an „einzelnen“ Stellen eine 
Heranziehung der allerältesten Fassung vermutet (Publ. IV, 149); doch 
hat niemand bisher einen Beweis auch nur für eine Stelle zu erbringen 
vermocht. Und zwar denkt Posner lediglich an tatsächliche Nachrichten, 
nicht an den „Stil“, auf den sich Dove jetzt — faute de mieux — fast ganz 
zurückgezogen hat. 

? „la vivacité de mon tempérament; „l'ambition, l'intérêt, le désir 
de faire parler de moi l'emportèrent et la guerre fut résolue" (Droysen II, 30) 
lauten die betreffenden Sätze der ersten Redaktion (wenn sie uns Voltaire 
ganz wortgetreu überliefert hat), — „et peut-être l'envie de se faire un 
nom“ (Oeuvres III, 56) das zögernde Zugeständnis in der letzten Redaktion, 
wo im übrigen die sachlichen Motive zur Eroberung Schlesiens in den 
Vordergrund treten. — Wie leicht die gleich zu erwähnenden kleinen 


5* 


68 Friedrich Meusel. 


sich zu erinnern, daB 1740 der Ehrgeiz, das Verlangen, sich 
einen Namen zu machen, einen Platz unter seinen Beweggründen 
eingenommen, dazu brauchte Friedrich 1775 wahrlich nicht im 
Buche nachzuschlagen.“! 

Dazu tritt — denn ob die von Wiedemann bemerkten Worte 
wirklich in den Urmemoiren standen, wissen wir nicht — ein 
einziger Anklang stilistischer Natur: 1742 schrieb der König 
„des troupes toujours prêtes d'agir“, 1746 änderte er „une armée 
nombreuse et mobile“, 1775 „stellte er teilweise wieder her“ une 
armée toute prête d’agir. Stellte er wirklich wieder her? 
Könnte es nicht — trotz Doves Widerspruch — ein Zufall sein, 
daß sowohl in der ersten, wie in der dritten Redaktion das 
Wôrtchen „schlagfertig“ steht, zumal sich dieser Begriff ja wohl 
nur auf eine beschränkte Anzahl von Möglichkeiten ausdrücken 
läßt? Und schließlich jeder Mensch einige Ausdrucksweisen mit 
Vorliebe gebraucht? Auf die beiden anderen „Anklänge an die 
leibhaftigen Reliquien der Urmemoiren“, die ich nach heißem 
Bemühen gefunden hatte?, brauche ich hier nicht nochmals 
einzugehen, da Dove sich nicht auch auf sie beruft; sonst müßte 
man es wiederholen: Friedrich der Große brauchte nicht in der 
ersten Redaktion nachzuschlagen, um sich zu entsinnen, daß sein 
Schwager Anton hieß! 

Damit wären die erwiesenen Übereinstimmungen zwischen 
der ersten und der dritten Redaktion schlechterdings erschöpft. 
Was sagt nun wohl der vorsichtige Philologe und Historiker bei 
einem so belastenden Tatbestand? Ich denke doch: 

non liquet; 
es läßt sich beim besten Willen nicht der Nachweis 
erbringen, daß Friedrich 1775 die ,Urschrift“ nochmals 
herangezogen hat. 

Wohl aber sprechen gewichtige Erwägungen und mehrere 
Aussprüche Friedrichs des Großen selbst entschieden dagegen. Es 
sei gestattet, sie hier noch kurz zusammenzufassen.® 


Ähnlichkeiten im Ausdruck entstehen, dafür ein Beweis: die aus den Peters- 
burger Fragmenten stammende Upsalaer Abschrift hat „l'envie de faire 
parler de moi“ (Forschungen IX, 2, S. 165): wie viel ähnlicher dem Wort- 
laut der dritten Redaktion! 

! Hist. Ztschr. 52, 404 (1884). ? Hist. Ztschr. 96, 440. 

® Vgl. Preuß. Jahrb., Bd. 120, S. 519 f. Hist. Ztschr. 96, 445. 


Das Verhältnis der drei Redakt. e Friedrichs d. Gr. Histoire de mon Temps. 69 


Schon 1764 nennt König Friedrich sogar die reifere zweite 
Redaktion der Histoire de mon Temps geringschätzig „das Werk 
eines jungen Mannes und die Folge jener Schreibwut, die in 
Europa eine Art epidemischer Krankheit geworden ist“!, — „und 
Worte König Friedrichs sind in dubio allzeit streng zu nehmen“, 
wie Dove treffend bemerkt. Eben deshalb, weil ilım selbst die 
Redaktion von 46 schon damals nicht mehr genügte, hat der 
König 1775 sein Werk so völlig umgegossen, daB uns nach 
Rankes Wort die beiden Redaktionen „Dokumente der Ent- 
wicklung des großen Mannes“ sind, „von dem sie herrühren“. 
Gerade während der König mit dieser Umarbeitung beschäftigt war 
— acht Tage vor dem Abschluß der schriftstellerischen Umformung 
des zweiten Teils — hat er sich nochmals, Voltaire gegenüber, über 
die früheren Redaktionen seines Geschichtswerks geäußert: „Ihr 
Brief fand mich, die Feder in der Hand, damit beschäftigt, alte 
Memoiren durchzukorrigieren, die Sie sich vielleicht entsinnen 
werden, einst (1743, 1751) wenig korrekt und wenig kor- 
rigiert und wenig sorgfältig behandelt gesehen zu haben. 
Ich lecke meine Kleinen, ich versuche, sie zu glätten. Dreißig 
Jahre Unterschied machen es schwieriger, sich selbst zu genügen 
und ... ich will doch nicht, daß mein Werk schlecht gemacht sei.“ 
(12. Juli 1775).” Und da sollte Friedrich, der über die Erst- 


1 Oeuvres IV, p. XIII (Vorrede zur Geschichte des Siebenjühr. Krieges). 

? Der französische Wortlaut Droysen II, 22. Die Stelle kann sich 
ebensogut auf die zweite wie auf die erste Redaktion der H. d. m. T. be- 
ziehen, da Voltaire auch die zweite höchstwahrscheinlich teilweis kennen 
gelernt hat. Er schreibt nämlich am 29. Okt. 1751 an reine Nichte Madame 
Denis: „Ce dont je suis très-sûr, c'est que mon gracieux maître m'a honoré 
d'un bon coup de dent dans les Mémoires qu'il a fait de son règne depuis 
1740. (Oeuvres, Paris 1818, XXXII, 496). Dieser BiB — die bekannte 
wundervoll sarkastische Verspottung von Voltaires diplomatischer Mission 
vom Herbst 1743 — findet sich erst im 8. Kapitel der H d. m. T. (Publ. 
aus d. Staatsarchiven IV, 299f.), kann demnach in den Urmemoiren nicht 
gestanden haben, so daß mit den Mémoires nur die zweite Redaktion ge- 
meint sein kann. Es wird sich also der König geweigert haben, Voltaire sümt- 
liche Hefte dieser Redaktion zu zeigen, wodurch dieser mißtrauisch wurde. — 
Vgl. auch Preuß. Jahrb., Bd. 120, 484 Anm. — DaB man den Brief an 
Voltaire vom 12. Juli 1775 nicht etwa für eine Benutzung der ersten 
Redaktion in Anspruch nehmen darf (da er während der Umarbeitung des 
dafür garnicht in Betracht kommenden zweiten Teils geschrieben ist), hebt. 
Dove S. 320 Anm. mit Recht hervor. 


10 Friedrich Meusel. 


linge seiner historischen Muse gerade in formeller Hinsicht so 
scharf aburteilt, zwar nicht darauf ausgegangen sein, „den ur- 
sprünglichen Wortlaut überall (!) schlechtweg herzustellen“, aber 
immerhin die erste Itedaktion „schriftstellerisch“ als Muster zu 
benutzen? Zumal, wie alle bekannten Fragmente und der präch- 
tige Avant-Propos! überzeugend beweisen, „der ganze geistige 
Ton des noch ungebrochenen heroischen Übermuts“ dem König 
weit mehr aus der ersten Redaktion, nach dem Breslauer Frieden, 
als aus der zweiten, nach dem viel weniger erfolgreichen Dresdener, 
entgegenklang?! Dove hat sich die Sache zu leicht gemacht, wenn 
er einfach annahm, die erste Redaktion sei „jedenfalls auch ein- 
facher“ gewesen, als die drei Jahre später gefertigte Über- 
arbeitung. 

Ich bitte Alfred Dove, der eine so reiche historische Phantasie 
besitzt, sich doch einmal in Friedrich d. Gr. als Schriftsteller und 
seine Entwicklung als solchen hineinzuversetzen! Derselbe König, 
der später die Werke seiner Jugend so schonungslos als unreif 
verurteilt, sollte in dem brouillon? der ersten Redaktion das 
„Original“® seines Werkes bewundert haben, dessen kecken 
Jugendstil? er noch in der (wie in Erz gegossenen!) Redaktion 
von 1775 wiederherzustellen gesucht hätte? Wie unfritzisch ge- 
dacht! Kann sich Dove wirklich nicht vorstellen, daß dem ge- 
alterten, hart gewordenen König der bald enthusiastisch über- 
schwengliche, bald gesucht geistreiche Stil seiner goldenen Jugend- 
tage später nicht mehr gefiel, daß er all das Ungleichmäßige im 
Stil der zweiten Redaktion 1775 zu beseitigen suchte, um immer 
strenger sachlich — etwa wie Caesar oder Polybius — zu 
schreiben? Und da sollte Friedrich die gerade stilistisch noch 


1 Die Avant-Propos aller drei Redaktionen liegen jetzt vollständig 
vor; auch sie zeigen nicht das geringste Zurückgreifen des letzten auf den 
ersten. Vgl. meinen Aufsatz: Friedrich der Große als historisch-politischer 
Schriftsteller, Preuß. Jahrbb. 120. 

? Es wird nicht nur Ausrede gewesen sein, wenn Friedrich am 8. Sep- 
tember 1743 an Voltaire schrieb: „le reste de mon mémoire (mes mémoires ?) 
est si fort barbouillé (gesudelt) et en si mauvais état, que je ne puis vous 
l'envoyer.“ Oeuvres XXII, 145. 

3 Dove nennt (S. 317) sogar die viel vollendetere zweite Redaktion 
„das bloße Surrogat eines Originals“! 

* Unter „Stil“ verstehe ich natürlich, wie Dove, ebenso den geistigen 
Gehalt, die „Stimmung“, wie die literarische Form. 


Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 71 


unvollkommenere, ja vielfach, wie die erhaltenen Reste! beweisen, 
geradezu ungelenke erste Redaktion, 1775 wieder hervorgezogen 
haben, um nach ihr die letzte stilistisch zu verschönern? Ich 
bitte Dove, die drei Redaktionen, soweit sie uns vorliegen — 
gerade die erste und die letzte sind unendlich verschieden — 
einmal Satz für Satz unter diesem Gesichtspunkt zu vergleichen, 
und zweifle nicht, daß ein so feiner Stilkenner wie er diese un- 
mögliche Ansicht wird fallen lassen. 

Die einst von Dove gestellte Aufgabe bleibt dem- 
nach — trotz seines Widerspruchs — auch heute unlösbar. 
Er hatte eine Rekonstruktion der Urmemoiren, etwa nach dem 
Muster von Scheffer- Boichorsts Annales Patherbrunnenses, we- 
nigstens dem Inhalte nach, gefordert. Wie es mit dem Resultate 
steht, werden jetzt alle Leser beurteilen können. — 

Doves Aufsatz ist somit zum größten Teil ein wundervolles 
„>pitzen“gewand, das gewiß gar manchem, wie mir selbst, einen 
ästhetischen Genuß bereitet hat; daß es Durchsichtigkeit und 
Zerreißbarkeit aller Spitzen teilt, ist nicht meine Schuld. 

Glaube Dove nicht, daß ich auf jeden Fall widersprechen 
möchte; einer sachlichen Berichtigung würde ich gern zugäng- 
lich sein: 

„Je sais sur leurs avis corriger mes erreurs 
Et je mets à profit leurs malignes fureurs!“? 


1 Die mittleren, von Voltaire abgeschriebenen Partien der Petersb. 
Fragmente, die sich glatter lesen, (Droysen II, 30—31, von Suitte des 
fragments bis roy auguste) werden dabei leider ausscheiden müssen, da 
sie vielleicht von Voltaire beim Abschreiben gefeilt sind. Vgl. meinen oben 
zitierten Sitzungsbericht S. 5f. — Ich habe, um auch hier sicher zu gehen, 
die Fragmente der ersten Redaktion einem gebildeten, geborenen Franzosen 
vorgelegt. Er fand zahlreiche Germanismen darin und war entsetzt über 
den unfranzösischen Bau mancher Sätze, während ihm die dritte Redaktion 
viel mehr französisch erschien. Ist es also nötig, meine Bemerkung (H. Z. 
96, 436) zu verspotten, daß Friedrich immer mehr der fremden Sprache 
Meister wird? 

? Boileau, Epitre VII. 


Kritiken. 


Catalogus codicum mss. Bibliothecae universitatis Lipsiensis. 
Katalog der Handschriften der Universitätsbibliothek zu 
Leipzig. VI. Die lateinischen und deutschen Hss. III. Band: 
Die juristischen Hss., von R. Helssig. Leipzig, Otto Harrasso- 
witz 1905. XLII, 371 S. 8% Mk. 20.—. 

Die mittelalterlichen Rechtshandschriften der Leipziger Universi- 
tätsbibliothek waren bisher nur mangelhaft aus Fellers Katalog (1686) 
bekannt. Helssigs neuer Katalog, eine der besten unter den ein- 
schlägigen Arbeiten, leistet allen billigen Anforderungen Genüge, wenn 
er auch im einzelnen mehrfach der Berichtigung und Ergänzung be- 
darf. Auf den ersten Blick sieht der kundige Benutzer, daß das 
neue Verzeichnis nicht, wie so viele andere, von einem Dilettanten, 
sondern von einem in der juristischen Quellen. und Literaturgeschichte 
meist wohlunterrichteten Fachmanne verfaßt ist. Referent leitet seine 
Legitimation zu diesem Urteil u. a. aus der von ihm selbst 1891 in 
Leipzig vorgenommenen Untersuchung von mehr als 30 Hss. her.! 

Der Katalog beschreibt über 300 Rechtshss. (die geschlossene 
Masse der Codd. 870— 1113, zehn Extravaganten S. 254—260, die 
58 Codd. Haeneliani); dazu kommen anhangsweise (S. 325—346) 
juristische Stücke aus 76 andern Hss. des alten Leipziger Bestandes. 
In der Einleitung (S. XI—XXIV) wird zusammenfassend über die 
Provenienz der Hss. berichtet; der Grundstock stammt aus den Landes- 
klöstern, deren Verzeichnisse z. T. noch erhalten sind. Gute Register 
erleichtern die Benutzung des neuen Katalogs: systematische Übersicht 
der katalogisierten juristischen Stücke (aus fast allen- Rechtsgebieten) 
S. XXXIV—XLII, Verzeichnis der datierten Hss. S. 347, alphabe- 
tisches Titelverzeichnis S. 348—366, Namen von Schreibern S. 367, 
eingeschriebene Namen und frühere Besitzer S. 368f. 

Die äußere Beschreibung der Hss. ist sorgfältig und erschöpfend, 
nur daß vielleicht noch die Angabe der Lagenverhältnisse und der 


ı Hss., die Ref. selbst eingesehen hat, sind im folgenden mit einem 
Stern bezeichnet. 


Kritiken. 13 


Wasserzeichen zu wünschen wäre. In den Zeitansützen insbesondere 
hat Verf. richtiges Augenmaß bewiesen (*911 und *931 I sind mög- 
licherweise etwas früher anzusetzen?). Kaufnotizen u. dgl. werden 
meistens mitgeteilt; übersehen hat Verf. in #893 Bl. Ih: ‘Concondancie 
(sic) decretorum pro duobus Hor. 

Die innere Beschreibung analysiert die einzelnen Stücke jeder 
Hs. (s. unten I), notiert Anfänge und Enden, Überschriften und 
Unterschriften (II), liefert die Identifizierung jedes Stückes (III) und 
gibt literarische Nachweisungen (IV), sowie gelegentliche literar- 
geschichtliche Exkurse (V). 

I. Die Vollständigkeit der Analysen jeder Hs. verdient im 
allgemeinen die höchste Anerkennung. Einige Lücken fallen nicht 
sehr ins Gewicht. So ist zu *914 der Inhalt des Vorblattes (medi- 
zinisch) nicht angemerkt. — Cod. *992 (6) enthält nicht nur die 
Institutionum rubricarum expositiones mit dem (im Kataloge nicht 
notierten) Anfang: ‘IN nomine ... Imperator cesar. De iusticia et 
iure: glosa Rubrice. Justicia est constans et perpetua’, und mit dem 
Ende Bl. 149b col. 1: “executio eorum plurimum datur. Expliciunt 
Rubrice inst”, sondern auch Rubrice digestorum et primo D. 
ueteris, welche jedoch schon mit dem tit. D. 2, 11 v.: ‘secundum 
motum et arbitrium iudicantis’ abbrechen. — Am Schlusse von 
*1025 (1) steht schon Bl. 112 b: "Explicit lectura quinque librorum 
decretalium’; dann folgen, was der Katalog verschweigt, Bl. 112b 
bis 114a Tituli decretalium in Memorialversen nebst Auf- 
lösung der des Metrums halber verwendeten Kürzungen. — In 861 
Bl. 96—101b hat Verf., wie Anfang und Schluß lehren, zwei Ak- 
tionentraktate zusammengeworfen, vgl. Nrn. 4 und 5 meiner Be- 
schreibung einer Hs. zu Halle (Beiträge I, 437). 

II. In der Angabe der Anfänge, Unterschriften usw. ist Verf. 
m. E. manchmal nicht weit genug gegangen. Wissenswert wären 
z. B. die im Katalog fehlenden Textinitien von Cod. 912. 915 (2—4). 
916 (1.2). 1062 (6). 1107 (2). Haen. 17 am Ende. Cod. 158. 265. 
276. 1478 Bl. 50b. Die Verweisungen auf Anfänge und Schlüsse 
desselben Werkes in andern Hss., z. B. zu *961 (1), *962 (4) führen 
zu Ungenauigkeiten. Cod. *992 Bl. 141 fängt nicht mit ‘Quod’, 
sondern mit ‘Nota quod’ au. In *916 (7) lautet die nicht mitge- 
teilte Subskription: “Et sie est finis istius processus super possessorio 
In quo demon agit contra genus humanum’. 

In der Orthographie der mitgeteilten Exzerpte hat sich der 
Herausgeber nicht selten in unzulässiger Weise von der handschritt- 
lichen Schreibung entfernt. In *896 (S. 21 Z. 5) steht 'reportorij’, 
nicht repertorii; in *897 (2) Z. 3 macht Verf. aus “extimamus” kurzer- 


74 Kritiken. 


band existimamus; in *897 (5) hat die Hs. “Secuntur’, nicht Sequun- 
tur; in *913 bietet die Unterschrift ‘extracta’, nicht extracte; in 
*914 schreibt der Codex “Civillis’, nicht Civilis, ‘antiqum”, nicht 
antiquum, “quatragensimo’, nicht quatragesimo usw.; in *992 (2) 
“acquil.’, nicht aquil.; in *916 (1) “maij’, nicht mai, wie denn über- 
haupt der Katalog ın der Wiedergabe des kurzen und langen I ganz 
willkürlich verfährt, vgl. z. B. S. 133 letzte Zeile. | 


Am Schlusse von *930 (7) fehlen hinter ‘homo’, ohne An- 
deutung einer Lücke, im Katalog die Worte: ‘est nec est dicendum 
cristum non esse ad secundum (?) quod homo’; im Schluß von 
*951 (9) Z. 4 fehlt ‘esse’ hinter nondum. 

In 1044 (2) ist “Studii senensis’ (d. h.: in Siena; vgl. zur 
Sache meine Beiträge I, 46) mit Unrecht beanstandet. 

Bedenklich wäre es auch, wenn nochmalige Vergleichung der 
Hss. eine Reihe von Lesefehlern bestätigen würde Täuschen mich 
meine Notizen nicht, so muß es in *893 (S. 19 Z. 3) heißen: ‘et 
sic est finis ; in *931 (3) ‘An’?, nicht In; in *975 (12) nicht re- 
verendi, sondern “Karissimi’; in *984 (2) nicht ad pandectas, sondern 
“ad pandectam’; in *992 (1, Schluß) ‘die sabati proximo’, nicht 
primo (!); in *992 (4) nicht sciencie prope facilitatem, sondern 
‘sciencie proprie facultatem’. — Am Anfang von 1670 dürfte statt 
generalibus vielmehr “grauioribus’ in der Hs. stehen. In Cod. Haen. 
10 (1) hat, wo Verf. surgit schreibt, Fitting S. 26 wohl richtig 
‘fugerit’ gelesen. — Mehrfach (956 am Ende; *1062 Bl. 232b = 
c. 40 X. 5, 3) begegnet das schauderhafte quum! — 


II. Für die vielfach nicht leichte Identifizierung der ein- 
zelnen Schriften hat dem Bearbeiter des Katalogs eine umfassende, 
ihm großenteils bekannte Literatur vorgearbeitet. Der dankbaren 
Anerkennung des vom Verf. Geleisteten soll es keinen Abbruch tun, 
wenn im folgenden zur Ergänzung des Katalogs mehrere Lücken 
im literargeschichtlichen Wissen des Verf. ausgefüllt und für neun 
Stücke die fehlende Identifizierung nachgetragen wird. 

1) *940 Bl. 157—185: „Alphabetisches Repertorium zu den Decre- 
talen‘*(?)- „Samenlungen“, Anfang: ‘Abbas in suo monasterio conferre 
potest suis subditis primam tonsuram’, Schluß: Zelus . .. tunc est invidia. 
— Von allen mir bekannten alphabetisch-juristischen Werken des MA. 
fängt so wie angegeben nur das Supplementum Summae Pisanae des 
Nicolaus ab Ausmo (Schulte, Geschichte d. Qu. u. L. II, 436; Stintzing, 
Pop. Lit. 526ff.) an. Der Anfang, die von mir allein noch notierten zwei 
folgenden Stichwörter (abbatissa, absolucio) und das Lemma des Schluß- 
artikels (zelus) stimmen mit den Ausgaben (Hain 2149—2172) überein. 
Nicht stimmen will der kleine Umfang der Hs. zu dem großen Umfang 


Kritiken. 19 


des gedruckten Werkes; also liegt wahrscheinlich ein Auszug! aus dem 
Supplementum vor. 

27 *961 Bl. 185—190. Die Compendiosa summula über den Prozeß in 
13 Kapiteln, von der die Hs. nur das Vorwort (inc. ‘QVoniam post com- 
plecionem ordinarij apparatus’), die Inhaltsangabe und den Beginn des 
Quaestionenverzeichnisses bietet, ist das bekannte?, im Anfang des 14. Jh. 
geschriebene Werk des Tancredus de Corneto, das im Original zweimal ° 
und in einer unter dem Namen des großen Baldus gehenden leichten Über- 
arbeitung öfters gedruckt ist, und von dem neuerdings Solmi Di un’ opera 
attribuita a Baldo (Archivio giuridico Bd. 67, Heft 8, 1901) gehandelt hat; 
vgl. auch Cuturi in: L’opera di Baldo (Festschrift der Univ. Perugia 1901) 
p. 380. Zu den bisher bekannten Hss. kommt, 1892 von mir aufgefunden, 
hinzu: *Florenz, Magliabecchiana XXIX. 11? (Papier, 15. Jahrh., kleinfolio), 
in welcher Hs., hinter Albertus de Gandino Libellus de ord. malef., die 
Compendiosa (vollständig, mit dem Epiloge) steht. * 

3) *992 Bl. 71. Die „Formulare für Parteiererklärungen im ersten 
Termine“ sind ein Fragment der Contentio actoris et rei; wenigstens 
deckt sich der von mir notierte Anfang der ersten vollständigen Ausführung 
(‘Actor respondet: quod allegatum est ex parte aduersa, locum habet’? usw.) 
mit ed. Wahrmund (Arch. f. kath. Kirchenr. 79) S. 412. 

4) *992 Bl. 119ff. ein anonymes Werk über das Recht der Statuten 
mit dem Anfang: SI considerarem ingenij et sciencie proprie facultatem. — 
Wie meine Auszüge aus den ersten Partien des Werkes ergeben, liegen 
hier die Questiones statutorum des Albertus de Gandino vor, welches 
Werk ich 1892 auch in der Riccardiana zu Florenz *N I 27 (744)5 ge- 
funden habe und das neuerdings (1901) im 3. Bande® der Bibl. iur. med. 
aevi p. 155--214 von Solmi — übrigens nur aus Cod. Vat. Urbin. 156 und 
Cod. Ravennat. Classensis 374 — herausgegeben worden ist.” — Die 


1 Dafür spricht auch, daß die SchluBworte des Cod. Lips. ‘tunc est 
invidia?’ sich nicht am Ende des Artikels zelus, sondern schon vorher bei 
Nicolaus finden. 

7 Auch dem Katalogverfasser bekannt (S. 40)! 

3 Die seltene erste Ausgabe (Urbino 1493) besitzen die Dresdener 
und (nach der dankenswerten Auskunft hiesiger K. Bibl., auf der das Buch 
nicht vorhanden ist) die Münchener Bibliothek. 

1 Anfang: "An honorem ... Incipit summa questionum, cuius nomen 
est Compendiosa, quia in ea uarie et diuerse questiones sub compendio 
terminantur. Qvoniam post compilationem ordinarij apparatus”. 

è Papier, 14. Jahrh., großfolio, Bl. 1—10a’; endet hier schon mit 
Nr. 44 pag. 177 der anzuführenden Ausgabe (enthält aber, in veränderter 
Reihenfolge, 25 in der Ausgabe nicht enthaltene Quästionen; letztere Mit- 
teilung verdanke ich H. Kantorowicz, der die unbekannten Stücke edie- 
ren wird). 

° Auch Helssig (S. 276) hat den Band in Händen gehabt. 

' Vgl. dazu Solmi, Alberto da Gandino e il diritto statutario nella 


16 Kritiken. 


Questiones de maleficiis usw. in der Leipziger Hs. bedürfen noch der 
Untersuchung. 

5) 1055. Die Hs. enthält u. a. Collationes (Sermones, Arengae\; bei 
deren einer heißt es: “quam collegi et feci Wiene, vocatus per dominum 
ducem Albertum, a. d. 1354 in crastino beati Luce’ (19. Oktober); bei 
einer andern: ‘q. e et f. anno eodem, quo legi decreta Wiene’; bei einer 
dritten: ‘quam feci secundo anno, quo legi Wiene’. — Wie aus Aschbach ! 
J, 31 zu erschen ist, hat Herzog Albrecht III. im Jahre 1383 84 die Juristen 
Heinrich von Odendorp und Conrad von Schiverstadt nach Wien be- 
rufen. Die Kollationen mögen also wohl den erstgenannten berühmten 
Juristen — der andere war unproduktiv — zum Verfasser haben; von 
Ulrich Zumpplinger, wie Verf. S. 181 vermutet, kann keine Rede sein. 

6) 1012 Bl. 6—16. Das anonyme „kurze Breviarium zum ersten 
Teile des Decretum Gratiani“ scheint, nach dem Anfang des Prologs zu 
schließen, nichts andres zu sein als ein Fragment (oder Auszug?) der 
Summa decretorum des Sicardus de Cremona (Schulte, Gesch. I, 143). 

7) 1074 Bl. 166b—219. Das „Confessionale in 4 Büchern“ ist, wie der 
Anfang zeigt, die Summa casuum des Burchard von Straßburg.? 

8) 1670 Bl. 1—106: „Johannes de Genna, Practica des canonisch- 
rechtlichen Prozesses“ (Teil I; von Teil II bloß UG Spalten). Die sog. 
Practica rührt nicht von einem gänzlich unbekannten Joh. de Genua her; 
sie ist vielmehr das durch Muther sehr bekannt gewordene Speculum ab- 
breviatum des Johannes von Zinna (Schulte II, 254 nebst Nachweisungen). 
Statt Genua steht vielleicht schon in der Hs.: Cenna. Schulte kennt nur 
eine Hs. in Bonn; dazu kommt außer der Leipziger die Hs. der Universi- 
tätsbibliothek zu *Freiburg i. B. 254 (Papier, 15. Jahrh., folio), die ich 
1894 aufgefunden habe und in der, ähnlich wie in der Leipziger, nur Teil I 
überliefert ist. Der Name lautet im Cod. Friburg.: frater Johannes dictus 
de Cenna. 

9) Haen. 10 Bl. 20—22: „Fragment eines Verzeichnisses von Klagen 
und Verbrechen.“ Das sog. Verzeichnis ist des Anselmus de Orto Juris 
civilis instrumentum.® Das Fragment reicht in der Ausgabe (Bibl iur. 
m. ae. II) von p. 92 bis p. 116 Am Anfang fehlt im Cod. Haen. also nur 
etwa ein Fünftel des Ganzen = 3 Kolumnen (ed. p. 87—92). — 

Der Papstbrief in Cod. 987 (8d) bedarf der Richtigstellung; Bonitaz VIII. 
war meines Wissens niemals in Bologna. — Bei dem Papstbrief vom April 
1213 in Cod. 1081 (3) wüßte man gerne, wie er sich zu den Schreiben 


giurisprudenza del secolo XIII, in der Rivista Italiana per le scienze 
giuridiche 1901. 

1 Schrauf ist mir nicht zugänglich. 

? Schulte II, 424 will diese Summa auch in der Leipziger Hs. 1016 
(jetzt 1017) wiederfinden. Zu Schultes Hss. kommen zahlreiche andere 
hinzu: Wien 1745, Donaueschingen 223, *Erlangen 601 usw. Vgl. auch 
Schulte II, 532 Nr. 29 und dazu die Hs. *Nürnberg Cent. VI num. 48. 

"Vol Seckel in der Z. d. Savigny-Stiftung R. A. Bd. 21, 226—231. 


EE > mn EEE OO 


Kritiken. 17 


Potth. 4709. 4718. 4721. 4725 verhält. — Zu *1062 (2) würde es manchen 
Benutzer interessieren, daß die carta libertatis ausgestellt sein soll im 
J. 1250 unter Erzbischof W(ilbrand 1235—1254) von Magdeburg. — Der 
“herbertus de hamborch’ (S. 150) dürfte der bekannte Wilhelm 
Horborch von Hamburg (Schulte II, 69) sein. — In irreführender Weise 
wird S. 301 (Haen. 28) ein Repertorium als „Vocabularius iuris utriusque“ 
bezeichnet. 

S Keinerlei Vorwurf trifft den Verf., wo er eingewurzelten Savigny- 
schen Irrtümern folgt (die zu widerlegen hier nicht der Ort ist), so 
wenn er die Sigle ‘sy.’ dem Martinus Syllimani zuschreibt (S. 6. 12), 
statt dem Glossator Simon Vicentinus, oder wenn er (S. 125) die 
Digestensumme, die gar nicht „lückenhaft“ ist, dem Hupgolinus 
beilegt. 

IV. Sehr dankenswert sind die Hinweise auf quellen- und 
literargeschichtliche Schriften und auf Editionen, die in dem 
Kataloge vielen Stücken beigegeben sind. Freilich ist dem Verf. 
manche Arbeit entgangen (vgl. auch oben III). Ich notiere beispiels- 
halber zu 778 Bl. 109 Tanon in den Notices et extraits T. 32, 216 
(wegen Martinus de Fano), zu 797 Seckel in der Z. d. Savigny- 
Stiftung R. A. Bd. 21, 306—324, zu 955 (1) die neueste Ausgabe 
in den MG. Libelli de lite II, 114—117, zu 969 (4) Wahrmund im 
Archiv f. kath. Kirchenr. Bd. 81, zu Haen. 1 Dydynski S. 31 Nr. 59, 
zu Haen. 49 Bl. 51 die Ausgabe von Gross Incerti auctoris Ordo 
iudiciarius etc. Innsbruck 1870. 

Sieht man auf die Bereicherung, welche die mittelalterliche 
juristische Literaturgeschichte dem Leipziger Kataloge verdankt, so 
lernt man aus ihm nicht nur zahlreiche unbekannte Hss. bekannter 
Schriften kennen (z. B. in 969 die 47te Hs. der Epitome Exactis 
regibus, vgl. meine Beiträge I, 378ff. 509; die 46te hat laut brief- 
licher Mitteilung Fitting in Jena gefunden), sondern auch manche 
unbekannte (oder bisher vielleicht nur dem Ref. bekannte) Werke. 
Zu den unbekanntesten mögen einige außerleipziger Hss. angemerkt 
werden, die jeweils dasselbe Stück enthalten: *893 Philippus Bischof 
von Viterbo, Concordantiae decretorum, auch in *Stuttgart Landesbibl. 
Jur. fol. 3 Bl. 25b—57a; — *897 (2) alphabetische Sammlung 
von Sätzen beider Rechte, auch in *Wien 2157 Bl. 89a—100b'; — 
*900 alphabetische Sammlung von Sätzen des canonischen Rechts, 
auch in *Jena Theol. fol. 29 Bl. 94a—194a; — 923 (3) Summa 
iuris zum Decret, auch in *Zeitz Domherrenbibl. 53 Bl. 36a; — 
*931 (4) alphabetische Tabula zu den Decretalen (und zum Decret!), 
auch in *Halle Universitätsbibl. Y e fol. 11 Bl. 261b—284; — 
Haen. 15 (2) Jacobus de Butrigariis Inventarium, dasselbe oder ein 
ähnliches Stück in *Stuttgart Jur. fol. 126 Bl. 474. 


18 Kritiken. 


V. Seine literargeschichtlichen Anmerkungen hat Verf. 
mit Recht in den engsten Grenzen gehalten. Gelegentlich hat er 
sich zu weit vorgewagt. S. 113 meint er, durch die in 974 stehende 
Überschrift der Grabschrift des Johannes Teutonicus (des be- 
rühmten Glossators des Decretum) werde das bisher zweifelhafte 
Todesjahr des Johannes bestimmt (auf 1245). So einfach liegt die 
Sache nicht. Was man aus Cod. 974 erfährt, wußte man schon im 
17. und 18. Jahrh.! Schulte, auf dessen ungenügende Darstellung 
in der Gesch. d. Qu. u. L. I (1875), 172 sich Verf. beruft, hat selbst 
das Versäumte in der Z. f. Kirchenr. 16 (1881), 112. 118 f. nach- 
geholt; vgl. aber auch Friedberg ebenda 17 (1882), 405 N. 24. — 
Ferner behauptet Verf. (S. 22), es sei bisher unbekannt gewesen, daB 
Guilelmus Gallici der Sammler der Conclusiones antiquae Rotae 
Romanae war. Das stimmt nicht ganz, vgl. Schum, Beschr. Verz. 
der Ampl. Hss.-Sammlung (1887) S. 138, Cod. Ampl. Fol. 223 (4); 
freilich hat Schum den Namen verlesen: Wilhelmi Galbei, woraus in 
Schums Register sogar ein Galbacus geworden ist. — Die Frage des 
Verf. zu *1062 (5), ob Raymundus de Salguas mit Raymundus 
Saquet (decanus eccl. Belvac., legum doctor, Bischof seit 1334) 
identisch sei, ist unbedingt zu verneinen. Obgleich Raymundus de 
Salguas bei Schulte fehlt, ist er nicht unbekannt. Er war doctor 
decretorum, Professor des canonischen Rechts in Orleans?, schließ- 
lich decanus Parisiensis, auch auditor causarum sacri pallacij 
apostolici. Geschrieben hat er, außer den Casus decretalium compil. 
nove in Lips. *1062, eine “Manifestacio Secretorum Decreti ad 
inueniendum themata et faciendum commendaciones et componendum 
sermones’ (so Überschrift), die ich in der Hs. zu *Cassel Jur. fol. 61 
gefunden habe? und die sogar gedruckt ist (Ex. in Tübingen, nicht 
in Berlin) unter dem Titel: “Ars inueniendi themata’ freilich mit 
dem falschen Namen “Reuerendus’ (!) ‘de Salguis’, s. 1. 1482, 56 BI. 
fol. (Hain 14135). Sie besteht aus drei je alphabetisch geordneten 
Teilen (themata, commendationes, sermones); ihre Abfassung fällt 
nach 1336, da in der Vorrede der episc. Theatinus (d. h. Petrus 
Ferro), und vor 1349, weil Petrus Bertrandi (f 1349), der Ver- 
fasser eines vierbändigen Juris scrinium, als “dominus meus’? ohne 
Hinweis auf seinen Tod erwähnt wird. — Den ‘dominus Karolus 


! Aus dem 19. Jahrh. vgl. etwa Schaumann, Die Akten des ersten 
schriftlichen Prozesses in Deutschland (1847) 8. 8. 

? So sagt er selbst in seiner Manifestacio; vgl. auch Fournier, Histoire 
de la science du droit en France T. 3, 125. 

3 Der Name lautet in der Überschrift und im Prolog richtig ‘Ray- 
mundus de Salguas’. 


=> 


Kritiken. 79 


civis Perusinus’, von dem 915 (3) eine Lectura (Recollecte) über 
Buch VI, 915 (4) eine Lectura über Buch VIII und *916 (2) eine 
Lectura über Buch IV der Digesten, beendigt am 26. I. bezw. 22. VIII. 
bezw. 31. V. 1436 enthalten, vermag auch Ref. nicht mit Sicherheit 
nachzuweisen; vielleicht ist er der Legist, den Bini, Memorie istoriche 
della Perugina univ. I (1816) p. 362. 595 in einem Professoren- 
rotulus von 1450 gefunden hat (Carlo di Francesco di Nicolo). 

Von dem Verf. des im ganzen trefflich gelungenen Katalogs 
verabschiedet sich Ref. mit: dem Wunsche, ihm auf dem Gebiete der 
Katalogisierung mittelalterlicher Rechtshandschriften bald wieder zu 
begegnen. 

Berlin, März 1906. E. Seckel. 


Dahlmann -Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte. 
7. Aufl. Unter Mitwirkung von P. Herre, B. Hilliger, 
H. B. Meyer und R. Scholz hgg. von Erich Brandenburg. 
Leipzig, Dieterichsche Buchhandlung, Theodor Weicher. 19056. 
XVI, 1020 S. Lex. 8°. 16 Mk. 

Bücher haben ihre Geschicke und ihre Geschichte Als ein 
dünnes Heftchen von 69 Seiten, das in 614 Nummern nur die wich- 
tigsten Quellenwerke und neueren Darstellungen namhaft machen 
sollte, ist F. C. Dahlmanns „Quellenkunde der deutschen Geschichte 
nach Folge der Begebenheiten für eigene Vorträge der deutschen Ge- 
schichte“ 1830 (Göttingen, Dieterich) ins Leben getreten. Die durch 
eine vollständigere Aufzählung namentlich der neueren Literatur und 
kritische Bemerkungen über einzelne Werke und historische Begeben- 
heiten vermehrte zweite Auflage (1838) umfaßte bereits 99 Seiten 
mit 807 Nummern. 

Erst ein Menschenalter später erlebt „das lange vergriffene und 
immer noch begehrte Buch“ eine neue Auferstehung. G. Waitz ist es, 
in dessen Hand Dahlmanns Verleger und Erben das Werk legen und 
dessen Name seitdem mit der „Quellenkunde der deutschen Geschichte“, 
wie das unentbehrliche Rüstzeug jedes Erforschers der deutschen Ge- 
schichte jetzt einfach heißt, untrennbar verbunden geblieben ist. In 
möglicht pietätvollem Anschluß an die Arbeit Dahlınanns, dessen 
Handexemplar mit Nachträgen bis zum Jahre 1860 ihm den Weg 
zeigte, auf dem Dahlmann fortzugehen gedachte, im ganzen, hat 
Waitz im einzelnen doch ein völlig neues Werk geschaffen. Nicht 
nur, daB er das bibliographische Material vervollständigte und viel- 
fach berichtigte, sondern auch durch die typographische Neuerung, 
das Buch durchgängig in Antiqua zu setzen, verlieh er demselben 
ein ganz anderes Aussehen. Und zwar verwandte er Korpus für die 


HO Kritiken. 


Hauptwerke, kleinere Typen (Bourgeois) vornehmlich für die „älteren 
und deshalb wenigstens für den allgemeinen Gebrauch weniger ge- 
eigneten Arbeiten“, ferner für ,spezialhistorische Darstellungen und 
andere Monographien“, soweit sie besonders numeriert waren, während 
er untergesetzte Anmerkungen, in denen Erläuterungsschriften, kleinere 
Aufsätze und knappe Inhaltsangaben enthalten waren, in Petit drucken 
ließ; Landes- und Ortsnamen in den Titeln wurden durch Kursivdruck 
hervorgehoben. So ist die auf 224 Seiten mit 2812 Nummern ange- 
schwollene dritte Auflage, deren in freier Anlehnung an Dahlmanns 
Schema gestaltete Einteilung des Stoffes fortan im wesentlichen maß- 
gebend geblieben ist, 1869 erschienen. Die vierte Auflage des 
„Dahlmann-Waitz“, u.a. um ein alphabetisches Autoren-Register ver- 
mehrt, folgte 1875, die fünfte 1884. 

Abermals muß das Werk in andere Hände übergehen. E. Stein- 
dorff, mit demselben schon seit der dritten Auflage durch Beiträge 
verbunden, übernimmt es, mit Hilfe geringer Waitzscher Nachträge 
(bis 1885) und befreundeter Fachgenossen, Kollegen und Schüler, die 
sechste Auflage (1894) herzustellen. Ohne im wesentlichen an der 
Form zu rütteln, die Waitz dem Werke gereben hatte, führte Stein- 
dorff wiederum eine Reihe von Neuerungen ein. Hinsichtlich des 
Druckes beschränkt er sich auf Bourgeois für die numerierten Nach- 
weise, auf Petit für die Anmerkungen, auf Kursiv für die Orts- und 
Landesnamen. Dadurch wird das Aussehen noch übersichtlicher, 
außerdem mehr Raum gewonnen für den überaus reichen Zuwachs 
an Material, sowohl aus der seit 1883 erschienenen wie auch aus der 
älteren, noch jetzt wertvollen Literatur, dem andererseits freilich auch 
manche Streichungen sowohl von älteren Quellensammlungen wie von 
älteren Bearbeitungen gegenüberstehen. DaB diesem Streben nach 
Raumersparnis auch „die von Waitz beibehaltenen selbständigen Be- 
merkungen Dahlmanns und dessen Vorwort zur zweiten Auflage, die 
Übersicht nach Dahlmanns Einteilung und Waitz’ Vorreden zu seiner 
Bearbeitung“ zum Opfer gefallen sind, wird man wohl nur teilweise 
billigen können: wenigstens Dahlmanns Vorwort zur zweiten und 
Waitzens Vorrede zur dritten Auflage hätte man beibehalten sollen; 
leider hat man es auch versäumt, sie nebst dem Wesentlichsten aus 
Steindortis eigener Vorrede der vorliegenden siebenten Auflage pietüt- 
voll beizugeben. Im einzelnen ist bei Steindorff manches anders 
gruppiert, so z. B. „Geographie und Statistik“ an die Spitze der Hilfs- 
wissenschaften gestellt, „Biographie“ den allgemeinen Geschichts- 
werken und den Spezialweschichten angereiht, während sie bis dahin 
bei der „Geschichte einzelner Verhältnisse“ den Beschluß gemacht 
hatte: einer Abteilung, die auch sonst mannigfach umgestaltet erscheint, 


Kritiken. 81 


Sodann führte Steindorff die Neuerung ein, nach Monods Vorgang 
hervorragende Werke der neueren Literatur im didaktischen Interesse 
durch vorgesetzte Sternchen auszuzeichnen. Und endlich wurde das 
Register nach dem Muster des Autorenregisters der „Jahresberichte 
der Geschichtswissenschaft“ durch Hinzufügung sehr kurzer Titel- 
angaben wesentlich verbessert. So haben wir zuletzt den „Dahlmann- 
Waitz“ benutzt als einen dicken Band von 730 Seiten mit 6550 Nummern, 
dazu noch 107 Nummern im Nachtrag: d. h. 2904 Nummern mehr 
als in der vorhergehenden fünften Auflage. 

Nun hat der inzwischen zum dritten Male Verwaiste nach 
75 Jahren seine siebente große Wanderung, diesmal von Leipzig aus, 
angetreten: äußerlich in vergrößertem Format, inhaltlich wieder enorm 
bereichert und verbessert. Ein vierköpfiger Mitarbeiterstab hat sich 
dem neuen Herausgeber Erich Brandenburg beigesellen müssen, 
um des gewaltigen, für den einzelnen Forscher nachgerade unüber- 
sehbar gewordenen Stoffes Herr zu werden. Und zwar hat in dem 
„Allgemeinen“ Teil H. B. Meyer die Hilfswissenschaften (I 1—9), 
von den Quellen (II) die Sammlungen (1), Geschichtschreiber (2), 
Urkunden (3) und Quellen zur Rechts-, Verfassungs- und Wirtschafts- 
geschichte (5), von den Bearbeitungen (IV) die Abschnitte über 
Recht, Verfassung, Verwaltung und Wirtschaft (5 a—e); R. Scholz 
in II die Literatur- und Kunstdenkmäler (6, 7), in IV die Abschnitte 
über Kirche und Religion, Unterrichtswesen und Wissenschaft, Dichtung 
und Literatur, bildende Kunst, Musik und Theater (5 f—i); E. Bran- 
denburg selbst das Kapitel III (Bibliographien, Literaturberichte, Ge- 
sammelte Abhandlungen, Zeitschriften) und von IV die Abschnitte 1—4 
(Universalgeschichtliche Darstellungen, Allgemeine deutsche Geschichte, 
Geschichte einzelner Gebiete und Orte, Biographie) und 5k (Privat- 
leben) bearbeitet. Im 2. Teil (Quellen und Hilfsmittel nach der Folge 
der Begebenheiten) bearbeitete B. Hilliger das erste und zweite Buch 
ganz, vom dritten Buch die Abschnitte 1—4 und 6, d. h. die Ge- 
schichte von der Urzeit bis zum Untergang der Staufer, H. B. Meyer 
Buch III Abschnitt 5 und Buch IV Abschnitt 4 (Recht, Verfassung, 
Verwaltung und Wirtschaft vom 10.—16. Jahrhundert), R. Scholz 
vom vierten Buch Abschnitt 1—3 und 5—6 (politische Geschichte 
von 1243—1519, Hanse, Kirche und Religion, geistiges und privates 
Leben im späteren Mittelalter), P. Herre vom fünften Buch Ab- 
schnitt 3—5 (politische Geschichte von 1555—1648, sowie Recht, 
Verfassung, Verwaltung, Wirtschaft, geistiges und privates Leben) und 
das sechste Buch (1648—1806) ganz, endlich E. Brandenburg vom 
fünften Buch die Abschnitte 1 und 2 (1519—55) und das siebente 
und achte Buch (1806—71— Gegenwart) ganz. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 6 


82 Kritiken. 


Von dem kolossalen Wachstum des Werkes möge wieder eine 
zahlenmäßige Vergleichung eine Vorstellung geben. Während die 
sechste Auflage auf der Seite 41 Zeilen zu durchschnittlich 52 Buch- 
staben enthielt, umfaßt eine Seite der siebenten Auflage 47 Zeilen zu 
durchschnittlich 63 Buchstaben. Das bedeutet allein für den Text 
gegenüber der vorigen Auflage eine Steigerung nicht von 623 auf 
848 Seiten, sondern, wenn man sich das Format als gleichgeblieben 
vorstellt, in Wirklichkeit von 623 auf zirka 1178 Seiten. Ebenso- 
wenig gibt es eine zutreffende Vorstellung, wenn man in der sechsten 
Auflage 6550, mit den Nachtrügen 6657, in der siebenten 10382 
Nunmern verzeichnet findet: denn von dem in jener nur vereinzelt 
angewandten Verfahren, unter einer Nummer mehrere Werke (meist 
desselben Autors) zusammenzufassen, ist in der neuen Auflage ein 
weitgehender Gebrauch gemacht worden. Zudem hat man mit Recht 
nicht nur die Steindorffschen „Büdecker-Sterne“, sondern auch die 
Formatangaben weggelassen und dadurch Raum erspart. Ebenso sind 
sämtliche Artikel aus der Allgemeinen Deutschen Biographie sowie 
die biographischen Artikel aus der Realenzyklopädie für protestantische 
Theologie und Kirche, soweit sie nicht außerdem noch in Buchform 
erschienen sind, weggelassen worden: ein Verfahren, über dessen Zweck- 
müßigkeit man doch verschiedener Meinung sein kann; denn nicht 
jedem Benutzer der „Quellenkunde“ (und man bedenke nur, wie viele 
derselben an Orten ohne Bibliotheken leben!) stehen beide Werke so 
zur Verfügung, daß er sich schnell davon überzeugen könnte, ob eine 
bestimmte Persönlichkeit hier tatsächlich aufgenommen worden ist. 

Man würde in dieser Fülle von Bücher- und Aufsatztiteln ver- 
kommen, wiese die neue Auflage nicht zwei zusammengehörige 
Neuerungen auf, die man gar nicht dankbar genug begrüßen kann: 
einmal kurze Stichworte am Rande, die den Inhalt des betreffenden 
Artikels in der Weise kenntlich machen, daß die Hauptteile durch 
fettes, die Unterabteilungen durch einfaches Petit hervorgehoben 
werden; und zweitens ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, zu dessen 
Herstellung wenigstens die Hauptstichworte noch einmal verwandt 
worden sind. Damit besitzen wir endlich das, was sich dem Be- 
nutzer des „Dahlmann-Waitz‘ bisher als der größte Mangel des Buches 
fühlbar machte: ein bis ins einzelne durchgeführtes Sachregister im 
Rahmen der im ganzen bewährten Inhaltsübersicht. 

Das Streben einerseits nach Vervollständigung, andererseits nach 
durchsichtiger Gliederung des Materials zeigt sich auf Schritt und 
Tritt, im ganzen wie im einzelnen. So weist gleich der erste Ab- 
schnitt (Geographie und Statistik), der in der sechsten Auflage mit 
60 Nummern bedacht war, in der siebenten 109 Nummern in sieben 


Kritiken. 83 


Unterabteilungen (Kartographie, Topographie, Landeskundliche Ge- 
samtdarstellungen, Verbreitung des Deutschtums, Sprachgrenze, 
Historische Geographie und Ortsnamen) auf. Die Archivkunde, in 
der sechsten Auflage nur in dem Abschnitt Diplomatik durch die 
beiden Handbücher von Zinkernagel und Burckhardt vertreten, ist zu 
einem besondern Abschnitt mit 93 Nummern in fünf Hauptgruppen 
ausgestaltet worden. In der Abteilung „Quellen“ haben die drei 
letzten Abschnitte neue und bestimmtere Überschriften erhalten 
(Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte, Literaturdenkmäler, 
Kunstdenkmäler). An die Spitze der „Bearbeitungen“ ist ein wohl 
schon von jedem Benutzer des Buches entbehrter Abschnitt „Universal- 
geschichtliche Darstellungen“ gestellt worden, der noch weiterer Aus- 
gestaltung fühig ist. Eine erhebliche Umgestaltung hat wieder der 
fünfte Abschnitt (Geschichte einzelner Verhältnisse) erfahren; er wurde 
von 15 auf 10 Unterabschnitte vereinfacht, wobei noch für das 
„Privatleben“ eine besondere Abteilung (in acht Rubriken) ab- 
gefallen ist. 

Im zweiten Teil sind die bemerkenswertesten Veränderungen eine 
neue Grenzziehung zwischen Buch 2 und 3 (mit 911 statt 843) und 
zwischen Buch 7 und 8 (mit 1871 statt 1864), sowie die Heraus- 
arbeitung besonderer Abschnitte über „Recht, Verfassung, Verwaltung 
und Wirtschaft“ auch für die neuere Geschichte und über „Geistiges 
und privates Leben“ zu allen Büchern. Außerdem ist aus dem all- 
gemeinen Teil alles chronologisch umschriebene Material in den 
zweiten Teil verwiesen worden, so daB man z. B. Dannenbergs Münzen 
der Sächsischen und Fränkischen Kaiserzeit nicht mehr unter Münz- 
kunde (6. Auflage, Nr. 215), sondern unter den Quellen zum dritten 
Buch (Nr. 3489) findet. Erfreulicherweise haben die Bearbeiter 
endlich auch die Nachbargebiete Deutschlands, so weit nötig, heran- 
gezogen; für Belgien und die Niederlande wird wiederholt auf Pirennes 
Bibliogrophie verwiesen. 

So ist in entsagungsvoller Mühe ein Werk von fast ganz neuem 
Charakter zustande gekommen, ein Werk, dem gegenüber der Rezensent 
lieber auf die darin geleistete Arbeit als, etwa durch billige Desideraten- 
listen, auf die einer jeden derartigen bibliographischen Übersicht natur- 
gemäß anhaftenden Mängel hinzuweisen für ein nobile officium halten 
wird. Die historische Forschung aber stattet den Bearbeitern wohl 
den besten Dank dadurch ab, daß sie ihnen an der weiteren Aus- 
gestaltung des altbewährten Werkes positiv mitarbeiten hilft. Und 
dazu bietet sich schon bis Ende d. J. die beste Gelegenheit, da An- 
fang 1907 ein Supplementheft herausgegeben werden soll, „das für 
alle Abschnitte die angeführte Literatur auf eine einheitliche Zeit- 

Gë 


84 Kritiken. 


grenze bringt, nämlich den Schluß des Jahres 1906“ (S. IV). Dieser 
Plan hängt damit zusammen, daB das Werk, dessen Drucklegung 
bereits im April 1904 begann, in zwei ungleich starken Halbbänden 
erschienen ist, deren erster (336 Seiten) schon vor Jahresfrist die 
Presse verlassen hat und die Literatur nur bis 1903 einschließlich 
verzeichnet, während der zweite größere, im April 1906 heraus- 
gekommene, noch die Erscheinungen des Jahres 1905 berücksichtigen 
konnte Für die Zukunft wäre es dringend zu wünschen, daß der 
„Dahlmann-Waitz“ in zwei abgeschlossenen Bänden, deren Druck 
gleichzeitig zu erfolgen hätte, sofort komplet herauskäme: als ein 
Werk aus einem Gusse, das nicht bereits beim Erscheinen auf weite 
Partien hin veraltet ist, und zugleich in einer Form, die es dem 
Besitzer erlaubt, für die angesichts der langen Zeiträume, die von 
einer Auflage zur andern hinzugehen pflegen, doch nun einmal un- 
vermeidlichen Nachtragungen jeden Band für sich durchschießen zu 
lassen, ohne die Handlichkeit des Werkes zu beeinträchtigen. 

Nichts spiegelt deutlicher den Aufschwung der historischen Studien 
im 19. Jahrhundert wieder, als die Geschichte des „Dahlmann-Waitz“: 
1830 ein Heftchen von 69 Seiten klein Oktav mit 614 Nummern, 
1906 ein dickleibiges Werk von 1020 Seiten Lexikon-Oktav mit 
10382 Nummern! 

Halle a. S. K. Heldmann. 


Stefan Waszynski, Die Bodenpacht. Agrargeschichtliche Papyrus- 
studien. I. Bd. Die Privatpacht. Leipzig und Berlin. B. G. 
Teubner. 1905. 8°. XII, 179 S. 

Durch die Forschung auf dem Gebiete der antiken Wirtschafts- 
geschichte, vor allem der Agrargeschichte, weht ein frischer Zug. 
Für Griechenland wie für Rom sind die agrarhistorischen Probleme 
gerade in den letzten Jahrzehnten ungemein gefördert worden, und 
das hat eine starke Rückwirkung geübt auf unsere Auffassung der 
Staaten- und Kulturgeschichte des Altertums überhaupt. Denn die 
Landwirtschaft bildet mehr oder weniger die Grundlage der ökono- 
mischen, sozialen und politischen, besonders finanzpolitischen Verhält- 
nisse der antiken Staatswesen, in viel höherem Maße als in Griechen- 
land allerdings noch im Römerreich. Hier kann man direkt den Satz 
aufstellen, daß die Agrargeschichte das Zentralproblem einschließt, um 
das sich alle übrigen Probleme der römischen Wirtschafts- und inner- 
politischen Geschichte gruppieren. Bei der Durchforschung des grie- 
chischen und römischen Agrarwesens waren es zunächst die In- 
schriften, welche eine neue Ära heraufgeführt haben: für den 
Westen hat Nordafrika das wichtigste epigraphische Material geliefert. 


kl D 


wee 


Kritiken. l 8 


wl 


Nun ist es in Gestalt von Ägypten wiederum der afrikanische Boden, 
der mit Hilfe der Papyri die Lücken allmählich ausfüllt, die die 
Inschriften noch gelassen haben. 

Wie Rom war das alte Ägypten, das Reich der Pharaonen, ein 
Agrarstaat ver 2Eoynv und ist es geblieben durch das ganze Alter- 
tum hindurch, unter den Ptolemäern und Römern, ja ist es heute 
noch. Das vorliegende Buch begiunt mit der Hervorhebung dieses 
„starren ägyptischen Konservatismus.“ „Hier dikt.erte seine Gesetze 
ein Gesetzgeber, der mächtiger war als alle fremden Machthaber, der 
von den ägyptischen Priestern als Goit angebetete, von Homer als 
dunerng norauog gepriesene Nilstrom, der Erzeuger alles Lebens und 
alles Wachstums in der ägyptischen Ebene“ (S. 4). „Hat der Strom 
das Leben in seinem Tale geschaffen, so hat er auch der dortigen 
Entwicklung und dem dortigen Leben Gesetze und Bräuche auferlegt, 
die jahrtausendelang unwandelbar blieben; und gerade in der Land- 
wirtschaft und der Bodenkultur mußte das Festhalten an dem Alt- 
hergebrachten umsomehr zur Geltung kommen“ (S. 5). Es war vor- 
auszusehen, daß von dort aus den von Jahr zu Jahr reichlicher uns 
zuströmenden Papyrusmassen wie der Rechts- und Wirtschafts-, so 
insbesondere der Agrargeschichte der Antike große Förderung er- 
wachsen mußte. Das Wichtigste dabei ist, daß das Land mit seinem 
reichen neuen Quellenmaterial aus allen Epochen seiner langen Ge- 
schichte die Brücke zu schlagen vermochte zwischen den Ländern 
griechischen und römischen Rechts, daß wir eingehender auch die 
Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse der sogenannten hellenistischen 
Zeit, für Ägypten des Ptolemäerregimes, kennen lernten, da auf das 
altägyptische das griechisch-makedonische Recht aufgepfropft wurde 
und endlich beides im ius gentium der Römer aufging. Was Mitt- 
eis in dieser Hinsicht im ,,Reichsrecht und Volksrecht“ für die Rechts- 
geschichte, Wilcken in „Griechische Ostraka“ für die Wirtschafts- 
und Finanzgeschichte Ägyptens und der Antike geleistet hat, das. 
sucht W. — unter dem Vorangang von Rostowzew (Geschichte der 
Staatspacht) — für die Agrargeschichte anzubahnen. 

Von dem Buch W.s ist bis jetzt nur der erste Band erschienen, 
der die Privatpacht behandelt, während der zweite die Staatspacht 
bringen wird. Speziell sind es im ersten Band die auf Papyrus er- 
haltenen Pachtverträge privater Natur, die der Verf. zum Gegenstand 
seines Studiums macht. Das verarbeitete Material ist am Schluß in 
Tabellenform, chronologisch geordnet, höchst übersichtlich zusammen- 
gestellt, so daß die Kontrolle der Arbeit ungemein erleichtert wird. 
Hier ist anhangsweise auch das erste Heft von Vitellis Florentiner Papyri 
(ersch. 1905) noch verwertet. Für die ptolemäische Zeit hatte das 


80 Kritiken. 


Material durch die Tebtunis-Papyri (1902) einen zwar nicht an Zahl, 
aber an innerer Bedeutung sehr wichtigen Zuwachs erfahren, z. B. 
durch Teb. I 105 v. J. 103 v. Chr., einen „der besterhaltenen 
Papyri, die wir überhaupt besitzen“ (vgl. Übersichtstafel S. 169 
No. 4). 

Gegliedert ist die eigentliche Arbeit in zwei Teile, indem zu- 
nächst über das Formelle (S. 9—50), dann über den materiellen In- 
halt der Vertrüge (S. 51—168) gehandelt wird. Im ersten Teile 
werden vornehmlich die verschiedenen Vertragstypen herausgearbeitet. 
Der Pachtvertrag ist ein formloser, durch den einfachen Konsens der 
Kontrahenten zustande kommender Vertrag. Es genügte eine private 
Abmachung, die eingeleitet wird durch das Angebot der einen Partei, 
in der Regel seitens des Pächters, es folgte als zweite Stufe das 
Pacht-Chirographum, die gemeinsame Vereinbarung von Partei zu 
Partei in einem Schriftstück, gekennzeichnet durch die im Briefver- 
kehr übliche vertrauliche Eingangsformel. Diesen privaten Abmachungen 
stehen die amtlichen Urkunden gegenüber, einmal Protokolle (sämt- 
liche bis jetzt vorhandene vom Verpächter ausgehend, also Verpach- 
tungsurkunden), die nach W.s Vermutung vom Notar der betr. Amts- 
stelle aufgesetzt sind und bezeugtermaßen durch das yoagpsiov (Re- 
gisteramt) einregistriert wurden, andererseits Homologien und zwar 
die objektiv stilisierten, d. h. die von einem Dritten (wiederum wohl 
vom Notar) verfaßten und gegenseitig ausgestellten Vertragsurkunden, 
beides also notarielle Verträge, die in der ptolemäischen und im An- 
fang der römischen Epoche nebeneinander hergehen. Nach Aufgabe 
dieser beiden Vertragstypen finden sich seit dem Ende des 4. Jahr- 
bunderts nur noch subjektive Homologien, d. h. direkte Erklärungen 
von der einen Partei an die andere und zwar ausschließlich vom 
Pächter an den Verpächter. Von hier aus ergeben sich schon inter- 
essante Perspektiven für die stattgehabte Rechtsentwicklung: das 
ägyptische Recht kannte nur einseitige Verträge; der Einfluß des 
griechisch-makedonischen Rechts zeigt sich darin, daß, abgesehen vom 
zuletzt genannten Typus, alle Verträge zweiseitig ausgestellt sind. 
Darnach ist der Pächter aus seiner inferioren Stellung, die er einst 
unter dem ägyptischen Rechte inne gehabt hatte, befreit, um dann in 
der spätrömischen und byzantinischen Zeit, wie die subjektive Homo- 
logie zeigt, wieder in völlige Abhängigkeit vom Großgrundbesitz zu 
geraten; der Kreislauf, den wir ebenso anderswo in der Antike verfolgen 
können, hat sich auch in Ägypten vollendet. Für das Nilland be- 
deutet das aber, wie der Verf. auf S. 46 betont, nicht etwa Rück- 
kehr zu dem altägyptischen Rechtsusus, sondern der Kolonat ist auch 
dort nur die Folge des allgemeinen Niedergangs im ägyptischen Wirt- 


Kritiken. 87 


schattsleben; vgl. dazu die polemischen Ausführungen am Schluß des 
Buches (S. 165ff.) gegen Seeck und Beloch bezüglich. der Bevölke- 
rungsdichtigkeit Ägyptens in den späteren Jahrhunderten. 

Der zweite Teil des Buches beginnt (I) mit einer etwas zu langen 
Beweisführung für den Satz (den eigentlich heute niemand mehr be- 
zweifelt oder wenigstens bezweifeln sollte), daß privater Grundbesitz 
in Ägypten zu allen Zeiten vorhanden gewesen ist, und einem Hin- 
weis darauf, daß die älteste Erwähnung von Grundstücksverpachtung 
im 47. Kapitel der Genesis steht, was allerdings für den Ursprung 
der Pacht gar nichts beweist: „Die Pacht als Wirtschaftsform und 
als Rechtsinstitut mag schon vordem bestanden haben“ (S. 58). Es 
folgen dann Abschnitte (II) über die Kontrahenten, (III) über den 
Pachttermin (hier ist der Versuch des Verf. S. 64f. zurückzuweisen, 
die Formel «ano rop Evsorüros Erovs in den verschiedenen Ver- 
trägen, je nachdem sie am Anfang oder gegen Ende des Jahres ein- 
gegangen sind, verschieden zu interpretieren), (IV) das Pachtobjekt 
nach Lage, Umfang (meist klein, während die Verpächter in der Regel 
größere Grundbesitzer waren, die ihr Land parzelliert verpachteten), 
Exaktheit der Angaben bezüglich der verpachteten Arurenzahl in der 
besseren Zeit, dagegen mangelnde Genauigkeit in mehreren spätbyzan- 
tinischen Verträgen, Pertinenzien, die mitverpachtet werden (Betriebs- 
inventar, Lieferung von Saatkorn im ersten Pachtjahr usw.), (V) die 
Gewährleistung oder (besser) Sicherstellung (BeBaiwois) des Pächters 
seitens des Verpächters ganz im Sinne der modernen Gesetzgebung, 
namentlich in der besseren Zeit, (VI) die Dauer der Pacht (nach 
ägyptischem Recht einjährig, seit der Geltung des griechischen Rechtes 
auch mehrjährig, von 2 bis zu 9 Jahren, endlich Pacht auf unbe- 
stimmte Zeit, abhängig von dem Willen des Grundbesitzers oder Erb- 
pacht; „der Pächter ist zum Mietling, zum Lohnarbeiter geworden, 
den der Grundherr nach Belieben hinauswerfen kann“ S. 92), (VII) 
Afterpacht, (VIII) Pachtzins (&spogiov) und die übrigen Lasten des 
Pächters, wobei drei Arten von Pacht unterschieden werden: die reine 
Naturalpacht, die reine Geldpacht und das gemischte System, sowie 
der neue Satz aufgestellt wird, daB man von der reinen Natural- 
wirtschaft in Ägypten schon vor Darius, d. h. vor Einführung seines 
Tributsystems und seiner Reichsgeldwährung, jedenfalls durch die 
Restaurationen Psammetichs und seiner Nachfolger, abgekommen war, 
(IX) die Sicherheitsklauseln des Verpächters, zunüchst die Klausel: 
Anivövvov xal &vvróioyov („auf eigne Gefahr und ohne Abzug“), 
dann die Exekutivklausel, wo das Hereinkommen der Personalexekution 
durch das griechische Recht und ihr Verschwinden vom 4. Jahrhundert 
ab behandelt wird, (X) die Teilpacht oder Anteilwirtschaft, die auch 


RR Kritiken. 


in Ägypten von alters her (Genesis e 47) neben den übrigen Pacht- 
arten einhergeht, ähnlich wie anderswo im Altertum; zu der Bemer- 
kung über die spartanischen Heloten auf S. 150 vgl. jetzt auch die 
trefflichen Ausführungen von K. J. Neumann in Svbels hist. Zeitschr. 
96 N. F. 60 (1906) S. 36, zur colonia partiarin genauer H. Gum- 
merus, Der römische Grutsbetrieb, im 5. Beiheft von Klio, Beiträge zur 
alten Geschichte S. 32f. Bezüglich der Höhe der abzuliefern- 
den Quoten weisen die Teilpachtverträge aus Ägypten bedeutende 
Unterschiede auf, aber die Entwicklung ist die, daß die Forderungen 
des Püchters immer niedriger wurden. Der Anteil des yewgyos 
wird schließlich zum Dienstlobn, wie sich aus Pap. Grenfell I 58 
(der Pächter erhält Y, des Ertrages + Geld) am deutlichsten 
ergibt. So bestätigt der zweite Teil, was der erste schon ergeben 
hatte. 

Dies in aller Kürze die Hauptresultate des fleißig gearbeiteten 
und lichtvoll geschriebenen Buches. Der Verf. hat sich in gleich ein- 
gehender Weise in das Quellenmaterial wie in die moderne Literatur 
vertieft und beides verständig verwertet. Wie jede auf den Papyri 
basierende Arbeit hat auch diese ihre Vorgüngerinnen schon allein 
vermöge der unterdessen eingetretenen Vermehrung der Quellen über- 
holt. Aber W. hat es daneben verstanden, auch das schon bekannte 
Material vielfach in neue Beleuchtung zu rücken und kontroverse 
Fragen zu fördern, wie z. B. die feinsinnige Polemik gegen Brassloff 
S. 128ffl. beweist. Dabei hat er überall rücksichtslos den Finger auf 
die Stellen gelegt, an denen unsere Kenntnis der Dinge noch unzu- 
reichend ist und weitere Klärung durch neue Funde erhofft werden 
muß. Endlich erhebt er den Blick gar oft über Ägypten hinaus auf 
die Agrarentwicklung der Antike überhaupt, ab und zu auch des 
Mittelalters und der Neuzeit (vgl. S. 81f. 135. 152). Wenn ein Vor- 
wurf erhoben werden könnte, so ist es der, daß Verf. manchmal etwas 
übergründlich verfährt und dadurch weitschweifig geworden ist. Doch 
das bedeutet nichts gegenüber den mannigfachen großen Vorzügen 
des Buches, die uns mit Spannung dem Erscheinen des zweiten Bandes 
entgegensehen lassen. 

Tübingen. E. Kornemann. 


Ernst Schwalbe, Vorlesungen über Geschichte der Medizin. 
Jena, G. Fischer 1905. VIII, 152 S. 8. 

Historische Darstellungen, die den Längsdurchschnitt eines Einzel- 
yebietes geben wollen und sich dabei über einen Zeitraum von Jahr- 
tausenden erstrecken, machen streng genommen oft außerordentlich 
hohe Ansprüche an den Verfasser. Wenn die behandelte Spezial- 


Kritiken. 89 


wissenschaft, wie es gerade bei der Medizin in hohem Grade der Fall 
ist, mit den übrigen Wissenschaften und der Gesamtkultur in enger 
Verbindung steht, so fordert die Beherrschung und richtige Beur- 
teilung ihrer Geschichte einen Universalismus, der nicht häufig zu 
finden ist, besonders selten, was in der Sache selbst: begründet liegt, 
bei solchen, die von einem Teile der Naturwissenschaft oder der 
Technik ausgegangen sind. Das neue große Handbuch der Geschichte 
der Medizin, das Th. Puschmann begründet hat, teilte deshalb die 
ungeheure Aufgabe unter einen sehr zahlreichen Stab von Mitarbeitern, 
denen es freilich auch nicht immer gelungen ist, die Originalquellen 
einwandfrei zu verwerten und den Gang der beeinflussenden Kultur- 
strömungen scharf zu überblicken. Man wird sich darum nicht ver- 
wundern dürfen, wenn ein Buch wie die vorliegenden „Vorlesungen 
über die Geschichte der Medizin“, worin ein einzelner das Gesamt- 
gebiet vor Augen zu führen versucht hat, erst recht Mängel in den 
erwähnten Richtungen aufweist und zum mindesten in seinen ver- 
schiedenen Teilen recht ungleichwertig ist. Historische und medi- 
zinische Forschung setzen bei ihren Vertretern so verschiedenartige 
Eigenschaften, Vorbildungen, Methoden und Interessen voraus, wie sie 
sich nur ganz ausnahmsweise in derselben Person vereinigt finden; es 
ist ja auch. nicht zweifelhaft, daß der Mediziner in entsprechenden 
Arbeiten des Historikers nach anderer Seite ebenfalls oft Grund zur 
Beanstandung finden würde „Alterius sic altera poscit opem res“ 
heißt es hier vor allem. | 

Als Patholog stellt der Verf. die Entwicklung der Anschauung 
vom Wesen der Krankheiten in den Vordergrund und durchmißt die 
gewaltige Strecke von primitiven Anfängen bis auf Rudolf Virchow 
besonders nach diesem Gesichtspunkt. Das ähnlich orientierte Buch 
von Troels-Lund „Gesundheit und Krankheit in der Anschauung alter 
Zeiten“ (deutsch von L. Bloch, Leipzig 1901) hätte er dabei mit 
Vorteil heranziehen können; es bildet kulturgeschichtlich eine wert- 
volle Ergänzung. Ein wesentlicher Teil der „Vorlesungen“ beschäftigt 
sich mit dem klassischen Altertum, dessen Errungenschaften ja bei 
weitem die längste Zeit der Gesamtgeschichte der Medizin beherrschen 
oder wenigstens beeinflussen. Auf diesem wichtigen Gebiete scheint 
der Verf. meist aus sekundären Quellen zu schöpfen — ich rechne 
dazu auch moderne Übersetzungen —, hier begeht er zahlreiche Irr- 
tümer oder planzt sie fort. Ich kann an dieser Stelle durchaus nicht 
alles Anstößige zur Sprache bringen, gebe jedoch pflichtgemäß eine 
Reihe von Beweisstücken. 

Wer behauptet: „Die Alten suchten die Erkenntnis der Natur 
rein durch philosophisches Denken, unter Zuhilfenahme der zufälligen 


90 Kritiken. 


Erfahrung zu erreichen“ (S. 29), hat sowohl mit dieser Verallgemeine- 
rung sehr unrecht, als auch, wenn er auf Demokrit exemplifiziert 
(ebd.), dessen „Abhandlung über die Seuchen“ (S. 27) übrigens einer 
falschen Lesart ihren Ursprung verdankt (Diels, Vorsokratiker S. 373, 
41). Die Humoralpathologie wird heutzutage kaum noch jemand auf 
Hippokrates selbst zurückführen (S. 30), dem die betreffende Fach- 
literatur bekannt ist. DaB „der EinfluB der Philosophenschulen in 
der nachhippokratischen Periode nicht selır bedeutend“ gewesen sei 
(8. 38), ist ganz unrichtig; die Entwicklung der hellenistischen Medizin 
widerspricht dem auf das handgreiflichste. Daß sich der Verf. mit 
den einschlägigen Fragen nur oberflächlich befaßt haben kann, zeigen 
auch Äußerungen wie folgende: „Die unmittelbaren Schüler des Hippo- 
krates schlossen sich in allen Lehren an den Meister an, (S. 39); „bis 
zu den Alexandrinern herrschte Hippokrates unbedingt in der ganzen 
medizinischen Wissenschaft“ (S. 40). Die „Blütezeit Alexandiens“ soll 
in medizinischer Hinsicht „eine verhältnismäßig kurze“ gewesen sein 
(S. 45) —- und Galen rühmt noch, daß man zu seiner Zeit nirgends 
eine bessere anatomische Schulung genießen konnte. Das letzte vor- 
christliche Jahrhundert, das den großen Poseidonios gesehen hat, sollte 
man nicht als wenig fruchtbar in naturwissenschaftlicher Beziehung 
hinstellen (S. 60). Weniger fühlbar ist es, daß dem Verf. die recht 
umfangreiche Übersetzertätigkeit nicht der Erwähnung wert schien, 
die den Werken griechischer Ärzte während des angehenden Mittel- 
alters im Westen gewidmet wurde. Das Mittelalter im ganzen be- 
urteilt er erfreulicherweise gerechter als viele seiner Fachgenossen 
(8. 56). — Einzelne Flüchtigkeiten will ich übergehen und nur bei- 
spielsweise erwähnen, daß Thessalos nicht in sechs Wochen (S. 10. 
46), sondern in sechs Monaten die ärztliche Kunst zu lehren ver- 
sprach (Gal. X, 5 K.), daß der Verf. konsequent vor der largei« 
redet statt von dem i«roeiov (X. 34), daß er den Kaiser Verus 
fälschlich an der Pest sterben läßt (S. 49) und manches Un- 
richtire über Galens Leben mitteilt: das Schlimmste ist, daB er 
seine Haupttätigkeit nach Pergamon statt nach Rom verlegt (S. 38. 
48. 58). 

Wir beklagen diese Unzulänglichkeiten und bekennen, daß wir 
zu den die Neuzeit behandelnden Vorlesungen des Fachmannes ein 
besseres Zutrauen haben. Jedenfalls beweist das Buch wieder einmal, 
daß auch eine kurze Zusammenfassung unserer Kenntnis über die 
Medizin des Altertums nach der Beschaffenheit des Quellenmaterials 
nicht ohne gründliche Vorstudien geleistet werden kann. 

Leipzig. J. Ilberg. 


— 


Kritiken. 91 


Theo Sommerlad, Privatdozent an der Universität Halle, Die wirt- 
schaftliche Tätigkeit der Kirche in Deutschland. Zweiter 
Band: Die wirtschaftliche Tätigkeit der deutschen Kirche in der 
Zeit des erwachenden Staatsgedankens bis zum Aufkommen der 
Geldwirtschaft. Leipzig 1905, J. J. Weber. XII und 315 S. 

Je größer der Zeitraum ist, den ein Geschichtschreiber darzu- 
stellen unternimmt, desto größer ist die Gefahr, daß er die Mannig- 
faltigkeit der Dinge in Rücksicht auf irgend welche allgemeinen, ein- 
heitlichen Gesichtspunkte, die ihm für seine Darstellung maßgebend 
sind, vergewaltigt. Im Vorwort des im Jahre 1900 erschienenen 
ersten Bandes des hier zu besprechenden Werkes stellte sich der Vert. 
die Aufgabe, die Entwicklung der kirchlichen Wirtschaftstätigkeit in 
Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart hinab zu ver- 
folgen. ‘Die leitenden Gedanken aber waren folgende: das germanische 
Volkstum hat eine besondere „Fähigkeit zum Individualisieren“, die 
ihm von Haus aus eigentümlich ist. Diesem germanischen „Indivi- 
dualismus“ bringt die Kirche einen „Sozialismus“ entgegen, der na- 
mentlich durch Augustins „de civitate Dei“ zu einem ausgeprägten 
kirchlich-politischen System erhoben worden ist. Dieser große Gegen- 
satz ist anfangs nur darum nicht zum Austrag gekomnien, weil den 
Germanen das Christentum durch die Irenmission gebracht wurde, bei 
der der Augustinismus individualisierenden Tendenzen gegenüber durch- 
aus zurücktrat. Erst durch Bonifaz ist dem individualistischen Germa- 
nismus der völlig wesensfremde sozialistische Augustinismus aufge- 
drungen worden. Der erste große Sieg des letzteren dokumentiert 
sich in dem Beschluß der Synode von Lestinnes 743, in dem für die 
von Karl Martell beraubten Kirchen eine Entschädigung durch einen 
Hufenzins festgesetzt wurde. In diesem Beschluß sieht Sommerlad 
„den Ausgangspunkt einer Entwickelung, in deren Verlauf die gesamte 
Bevölkerung des mittelalterlichen Deutschlands zum Lehnstrüger der 
Kirche werden mußte, zu einer einzigen großen Masse bäuerlicher 
Hintersassen, der Bürgergemeinde Gottes auf Erden.“ 

Die Kritik! ist mit diesem ersten Band Sommerlads nicht eben 
sanft umgegangen. Mit größter Schärfe trat Ulrich Stutz? dem Ver- 
fasser entgegen. Er erkannte zwar an, daB das Unternehmen Sommer- 
lads eine tatsächlich vorhandene Lücke der neueren Forschung aus- 


! Leider hat die Kritik sich auch über die glänzende, bei wissen- 
schaftlichen Werken allerdings ungewöhnliche Ausstattung des Werkes 
aufgehalten. Die Folge davon ist, daB der 2. Band die prächtigen Orna- 
mente und Initialen, durch die der 1. Band zu einem wahren Meisterwerk 
der Buchdruckerkunst geworden ist, zum Teil vermissen läßt. 

® Vgl. DLZ. 1900, Sp. 1580 ff. 


99 Kritiken. 


zufüllen bestrebt sei, urteilte aber, daß die Mittel, mit denen Sommerlad 
an sein Unternehmen ging, in gar keinem Verhältnis zu der Größe 
der Aufgabe stünden, „sodaß eine wissenschaftliche Kritik, die es mit 
ihrem Beruf ernst nimmt, sich leider vor die unangenehme Pflicht 
gestellt sieht, schon für diesen ersten, verhältnismäßig leichtesten 
Band ein völliges MiBlingen zu konstatieren.“ Dieses Urteil wird 
dann in großen Zügen für das Werk im ganzen und im einzelnen 
nachgewiesen. An einer Reihe von Einzelheiten legt Stutz dar, daB 
Sommerlad weder in wirtschaftsgeschichtlicher noch kirchenrechtlicher 
Hinsicht zu irgendwie diskutabeln Ansichten gelangt sei, und scheidet 
dann „von diesem historischen Zerrbild, wie es meines Wissens in 
der Literatur der letzten Jahrzehnte kein zweites gibt.“ In der Form 
nicht ebenso scharf, aber inhaltlich nicht minder entschieden, hat 
dann Karl Lamprecht in seinem Aufsatz „Neuromantische Wirtschafts- 
geschichte‘! das Buch und seinen Verfasser abgelehnt. Ihm ist 
S. der historische Vertreter jener „neuromantischen Anschauungen, 
welche der jüngsten Entwicklung unserer Kunst und Dichtung zu- 
grunde liegen: Übermenschentum eines extremen Subjektivismus, 
Modelung der Erscheinungswelt nach diesem Subjektivismus womög- 
lich in allereinfachsten Zügen, gleichsam ornamental, so, wie bei 
Sommerlad die Wirtschaftsgeschichte des ersten deutschen Jahrtausends 
aus einfacher Aktion und Reaktion von Individualismus und Sozia- 
lismus aufgebaut erscheint: das sind Kernzüge dieser Romantik.“ 
An die Stelle des wissenschaftlichen Denkens tritt die Phantasie- 
tätigkeit, die Darstellung erzählt (im allgemeinen) nicht und erörtert 
nicht, sondern springt von Aphorismus zu Aphorismus, wobei halb- 
verstandene und mißverstandene fremde Ideen, wunderlich eingesprengt, 
mit dem Bemühen, gleichwohl kausal Zusanımenhängendes zu bieten, einen 
gewissen mystischen Grundton hervorbringen. So charakterisiert sich 
S.s Buch als eine Geschichtschreibung, „die sich völlig und in jedem 
Betracht den Anforderungen der Kunst beugt und dieser, ob sie das 
will oder nicht, alle und jede Anforderung der Geschichtswissenschaft 
opfert.“  Vergebens hat Sommerlad in einer besonderen Schrift sich 
gegen den vernichtenden Angriff Stutz’ gewendet.” Wenn man viel- 

1 Vgl. Zeitschr. zur Sozialwissenschaft, hreg. von Julius Wolf, IH 
1900, S. zong 

7 Wirtschaftsgeschichtliche Untersuchungen von Theo Sommerlad. 
I. Heft: Zur Würdigung neuester rechtsgeschichtlicher Kritik. Leipzig. 
1900. 83 S. Vgl. die Anzeige von U. Stutz, DLZ., 1900, Sp. 3248 ff. Noch 
einmal wird hier der Verf. in schonungsloser Schärfe gerichtet: „Eine 
hochfliegende Phantasie, die alle Quellenhindernisse mit größtem Erfolge 
überwindet, verbindet sich mit einer ganz einzig dastehenden Begabung, 


? 


Kritiken. 93 


leicht auch hier und da zugeben kann, daß Stutz die Darlegungen 
Sommerlads mißverstanden hat, so trifft die Schuld daran ausnahms- 
los den Verfasser, dessen unbestimmte, alle herkömmlichen Begriffe 
und Formulierungen willkürlich verschiebende Ausdrucksweise zu MiB- 
verständnissen geradezu herausfordert. Jedenfalls blieb das Urteil der 
Kritik ablehnend. Oppermann konstatierte, daB das Buch nicht die 
Erwartung erfülle, die der Titel erregt!, von katholischer Seite legte 
Grupp gegen das verzeichnete Bild der mittelalterlichen Kirche Ver- 
wahrung ein?, nur wenige freundlichere Stimmen tönen aus dem all- 
gemeinen Chorus energischer Ablehnung hervor." 


alte und neue Autoren mißzuverstehen und aus dem besten Sinn ihrer 
Worte das gerade Gegenteil zu machen.“ Usw. Gegen Lamprecht in 
gleicher Ausführlichkeit zu Felde zu ziehen, schien Sommerlad offenbar 
nicht erforderlich. 

1 Westdeutsche Ztschr. 1900. Korrespondenzblatt, Sp. 240ft. 

? Historisch-polit. Blätter, 1900, S. 747ff. Übrigens ist diese Kritik 
ziemlich oberflächlich gehalten. Es wird nur gegen S.s kirchenhistorische 
Gesamtanschauung polemisiert, für die zu Unrecht das geistreiche, wenn 
auch einseitige Buch Eickens verantwortlich gemacht wird. Die methodischen 
Grundfragen werden überhaupt nicht berührt. 

3 Besonders schlecht kommt S. in der Kritik der Jahresberichte davon. 
Der sonst so zurückhaltende H Hahn äußert sich absprechend über ‚das 
durch Einband, Format, Druck und zum Teil auch durch Anschauungen 
originale Werk Sommerlads‘ (Jb. d. Geschichtsw. 1900, II, 20f). Heldmann 
notiert den Angriff Lamprechts und sieht in der Schrift meines Erachtens 
mit Unrecht, da ein Zusammenhang nicht erkennbar ist, „ein Symptom der 
von L[amprecht] selbst angerichteten Verwirrung auf methodischem Gebiet.“ 
(A. a. O. II, 304). Kötzschke vermag „trotz einiger anregenden Bemerkungen 
im einzelnen‘ eine glückliche Lösung des Problems nicht zu erblicken. 
Die so notwendige Darlegung dessen, was die germanischen Stämme der 
Kirche an wirtschaftlichen Kulturgütern zu danken haben, vermißt er 
durchaus und lehnt die Grundauffassung, „daß der altgermanische Indivi- 
dualismus im Wirtschaftsleben durch das Eindringen der römisch-kirchlichen 
Ideen, insbesondere dessen, was hier als Augustinismus vorgeführt wird, 
in unheilvoller Weise zerstört worden sei“, „im ganzen wie in ihren ein- 
zelnen Konsequenzen‘ ab (a. a. O. II, 889). Nur Zöckler findet in der Ar- 
beit in ihren Einzelheiten viel Beachtenswertes, allein auch er nennt die 
Grundansicht verfehlt und tadelt vor allem das verzeichnete Bonifatiusbild 
(a. a. O. IV, 41). — Am günstigsten urteilt, soviel ich sehe, Gerhard Ficker. 
Vgl. Theol. L. Z. 1900, Sp. "of Er nennt die Stutzsche Rezension über- 
trieben scharf und findet die Charakteristiken der großen Persönlichkeiten 
sehr anziehend. Seinem Urteil nach enthält das Buch nur zu wenig 
Wirtschafts- und zu viel Kirchengeschichte. — Ein Anonymus der Beil. der 
Münch. Allg. Ztg. 1901, Nr. 63 tadelt die Heftigkeit der zwischen Stutz 


O4 Kritiken. 


Fünf Jahre nach dem ersten ist der zweite Band erschienen. 
Ich würde es vorziehen, ihn nur ganz kurz anzuzeigen, wenn nicht 
eine vorliegende Rezension Paul Sanders! eine etwas auxführlichere 
Besprechung notwendig machte. Sander hebt hervor, daß der zweite 
Band erkennen lasse, daß der Verf. in der Zwischenzeit nicht 
müBig gewesen sei. „Die Angriffe, welche sein Buch erfahren hat, 
haben ihn angespornt, seine Studien zu vertiefen, und die beruhigtere 
Art der Darstellung verrät, wie ernsthaft er mit sich und seinem 
Stoff gerungen hat.“ —- „Der Gegensatz von Germanismus und 
Augustinismus spielt auch hier überall hinein, aber im Vergleich zu 
den Ausführungen des ersten Bandes erscheint er mehr in den Hinter- 
grund gerückt.“ — „Als Ganzes genommen dürfte das Buch dem 
Wirtschaftshistoriker und dem Kirchenhistoriker, wenn er es mit 
Kritik zu lesen versteht, als Materialsammlung wertvolle Dienste 
leisten können.“ Es liegt also die Tatsache vor, daß ein von der 
Kritik im allgemeinen nach allen Richtungen hin abgelehntes Werk 
von sehr ernst zu nehmender Seite zwar nicht durchaus verteidigt, 
aber doch als eine Förderung der Einzelerkenntnis bezeichnet und 
empfohlen worden ist. 

Über die Grundauffassung Sommerlads, die im vorliegenden Bande 
die gleiche geblieben ist wie im ersten?, ist den oben genannten 
und Sommerlad geführten Polemik, glaubt zwar, daB manche Darlegungen 
des Verfassers der tieferen wissenschaftlichen Kritik nicht standzubalten 
vermöchten, möchte sich aber eines abschließenden Urteils enthalten und 
eine abwartende Stellung einnehmen, weil das Werk noch nicht abge- 
schlossen vorliege [!]. 

1 Vgl. Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks- 
wirtschaft im Deutschen Reich, XXX, 8. S. 389 ff. 

2? Im Vorwort des ersten Bandes stehen die Sätze: „Innerhalb der 
(reisteswissenschaften, denen nicht wie der Naturwissenschaft das Experiment 
zur Verfügung steht, wird sich ja die Darstellung des Zustündlichen kaum 
von der Hypothese freihalten lassen. Und hier liegen meines Erachtens 
die Gründe, weshalb heutzutage vertassungs- und wirtschaftsgeschichtliche 
Untersuchungen völlig nutzlos Hypothesen häufen, deren jede binnen kurzem 
schon wieder antiquiert ist. Gesicherter werden die Ergebnisse nur dann, 
wenn die Wirtschaftsgeschichte die Persönlichkeit in den Mittelpunkt ihres 
Arbeitens stellt und zu erkennen strebt, was haben Menschen gedacht und 
empfunden, als sie im Wirtschaftsleben gearbeitet haben.“ Diese für S. 
ungemein bezeichnenden Worte zeigen, wie entfernt ihr Verf. von jeder 
unmittelbaren historischen Auffassung ist. Was dürtte wohl unsicherer 
sein als die gewiß hie und da notwendige Motivenforschung auf wirt- 
schaftshistorischem Gebiet? Wo will S. exakte Grundlagen finden für eine 
solche Forschung? Gewiß ist der Einfluß des Persönlichen auch auf das 


Kritiken. 95 


Rezensionen nichts Wesentliches hinzuzufügen. Ich bemerke nur, daß 
sich Sommerlad im „Geleitwort“ ausdrücklich dagegen verwahrt, 
wirtschaftsgeschichtliche Spezialarbeit zu liefern; „der wirtschafts- 
philosophische Charakter, der der Besprechung jenes [d. i. des ersten 
Bandes] gelegentlich aufgefallen [!] ist, soll auch diesem wie den 
folgenden Teilen uneingeschränkt gewahrt bleiben.“ Im nachfolgenden 
legt er dar, daB seın Ziel die Durchführung einer wirklichen gene- 
tischen Behandlung des Zuständlichen sei, daß er darum die Persön- 
lichkeiten nicht aus der Entwicklung ausschalten könne und sich im 
Gegensatz zu Lamprecht, der die wirtschaftlichen Einflüsse im 
geschichtlichen Geschehen anzuerkennen bemüht sei, die Aufgabe ge- 
stellt habe, die allgemeingeschichtlichen Einflüsse auch im wirtschaft- 
lichen Geschehen aufzudecken. In fast wörtlicher, aber scheint’s un- 
bewußter Anlehnung an einen Ausspruch in Theodor Lindners 
Rektoratsrede betont er dann, daß allgemeingeschichtliche Betrachtung 
allein das der Wirklichkeit entsprechende einheitliche Geschichtsbild 
zu geben und auch der wirtschaftsgeschichtlichen Forschung Bahn, 


Wirtschaftsleben unleugbar. Aber in der Regel dürfte dieser Einfluß so 
unbewußt und indirekt sein, daß er historisch erst spürbar wird, wenn er 
zur Strömung, zur wirtschaftspolitischen Tendenz erwachsen ist. Dem 
Forscher aber wird in den meisten Fällen von diesem Trieb- und Willens- 
leben erst das Resultat, nämlich das Wachsen und Schwinden der Institu- 
tionen, erkennbar sein. Alle exakte Wirtschaftsforschung beschäftigt sich 
daher in erster Linie mit den Institutionen und hegt berechtigtes Mißtrauen 
gegen alle Bestrebungen, die von Einflüssen reden, die empirisch gar nicht 
zu kontrollieren sind. Es ist geradezu umgekehrt wie S. behauptet. Je 
mehr das Persönliche in Frage kommt, desto unsicherer werden die Er- 
gebnisse der Wirtschaftsgeschichte. G. v. Below, dem die moderne Wirt- 
schaftsgeschichte wohl mit die meisten Anregungen verdankt, wird von 
niemanden zu denen gerechnet werden, die den Einfluß des Persönlichen 
in der Geschichte leugnen. Gleichwohl geht seine Hauptarbeit auf die 
Erforschung der Institutionen, in denen sich das Wirtschaftsleben spiegelt. 
Wenn S. dieser Forschung den Vorwurf macht, daß sie „völlig nutzlos 
Hypothesen auf Hypothesen“ hüufe, so irrt er sehr. Auch die Naturwissen- 
schaft schreitet von Hypothese zu Hypothese fort. Die Wirtschafts- 
geschichte hat mit ihr gemein, daß sie immer neue Formulierungen sucht 
für den wirklich vorhandenen Zustand, und daß diese Formulierungen sich 
immer mehr verfeinern und der lebendigen Wirklichkeit nähern. Nutzlos 
kann man diese Arbeit wirklich nicht nennen. Nutzlos dagegen ist das 
wirtschaftsphilosophische Gewirr Sommerlads, bei dem es freilich zu keiner 
Hypothesenbildung kommt, weil einfach die Behauptung an Stelle der Ab- 
leitung tritt. Wie aber soll ein Fortschritt entstehen, wo höchstens der 
subjektiven Auffassung x eine andere subjektive Auffassung y entgegen- 
gestellt werden kann? 


96 Kritiken. 


Maß und Ziel zu weisen imstande sei.! Er bekennt sich weiterhin 


zu der Überzeugung, „daß eine aus religiöser und philosophischer 
Spekulation erwachsene Weltanschauung das Ursprüngliche, ihre Be- 
tätigung auf wirtschaftlichem Felde erst das Spätere in der Ent- 
wicklung des Mittelalters gewesen ist.“ Schließlich formuliert er die 
Fragestellung so: inwiefern ist von kirchlichen Gedanken das Wirt- 
schattsleben unseres Volkes befruchtet worden, und inwiefern hat 
sich die besondere kirchliche Idee in wirtschaftliche Kraft und in 
wirtschaftliche Taten umgesetzt? Dieser Formulierung, wenn auch 
nicht ihrer Ableitung, könnte man durchaus beipflichten, wenn man 
nicht wüßte, daß unter der besonderen kirchlichen Idee die schiefe 
Vorstellung des sozialistischen Augustinismus zu verstehen sei. 

In fünf Kapiteln führt S. seinen Stoff vor. Die Überschriften 
verraten die Grundzüge seines wirtschaftsphilosophischen Schematismus: 
die Rezeption des Augustinismus als Programm des fränkischen Staats- 
kirchentums, Wirtschaftsmacht und Wirtschaftstätigkeit der Staats- 
kirche Karls des Großen, die kirchliche Wirtschaftstätigkeit des 
karolingischen Gottesstaates, die Emanzipation des Episkopates und 
die Restauration des Augustinismus, die Verwertung der staatlichen 
Kräfte der deutschen Kirche durch die Ottonen. In der Ausführung 
verfährt S. nicht ganz so schematisch wie es nach diesen Überschriften 
erwartet werden muß. Gleich das 1. Kapitel geht zunächst auf 
allerlei Detailfragen ein und handelt erst im letzten Drittel vom 
Einfluß des Augustinismus auf Chrodegang. Das 2. und 3. Kapitel 
stellt dar, wie sich der karolingische (iottesstaat mit den kirchlichen 
Ansprüchen und Bedürfnissen auseinander setzte. S. ist bestrebt, an 
der Hand der Gesetzgebung zu erörtern, wie das Staatskirchentum 
Karls sich gerade mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kirche 
(Zehntgesetzgebung, Immunität, Armenpflege, Wucherverbote, Sonntags- 
feier, Kirchenbuße, Asylrecht, Klosterwesen usw.) auseinander gesetzt 
hat. Ich würde diesen Teil des Werkes mit Freuden als eine 
wünschenswerte Ergänzung der neueren Forschung? begrüßen, wenn 


! Hier haben wir ein Beispiel von der bereits von Lamprecht hervor- 
gehobenen eigentümlichen Gabe S.s, sich fremde Ideen so zu assimilieren, 
daß sie völlig verschoben erscheinen. Denn es liegt auf der Hand, daß 
Lindner eine ganz andere Vorstellung von allgemeingeschichtlicher Ent- 
wicklung hat als S. Man vergleiche nur irgend ein Sommerladsches 
Kapitel mit dem entsprechenden Abschnitt der Lindnerschen Weltgeschichte. 

1 Ss Anmerkungen zeugen von großer Belesenheit in der neuereu 
Literatur, nur weiß er, wie bereits im ersten Band, nicht immer Maß zu 
halten im Zitieren. Auffallend ist die Vernachlässigung des Buches von 
A. Kleinclausz. Bedauerlich sind die beständigen Ausfälle gegen Lamprecht 


Kritiken. 97 


nicht der verkehrten Grundauffassung im allgemeinen eine fast auf 
jeder Seite nachzuweisende Fehlerhaftigkeit oder Unklarheit im ein- 
zelnen entspräche. Da man den Wert der Arbeit gerade in der 
Belehrung im einzelnen — als Materialsammlung (Sander) — ge- 
sehen hat, muß ich auf diese Seite des näheren eingehen. 

Es ist durchaus anzuerkennen, daB der zweite Band im Unter- 
schied vom ersten eine treuere Literatur- und Quellenbenutzung, sowie 
eine gewisse Einschränkung des Nurphilosophischen, kurz eine stärkere 
Berücksichtigung der Empirie erkennen läßt. Gleichwohl zeigt auch 
der vorliegende Band die eigentümlichen Schwächen, die dem ersten 
eine so unfreundliche Aufnahme bereitet haben. Vor allem sind eine 
ganze Reihe von MiBverständnissen vorhanden, von denen ich einige 
verzeichnen will. S. 9 spricht S. von der Entwicklung des fränki- 
schen Staatskirchentum und meint (Anm. 5) unter Hinweis auf meine 
Schrift „der Karolingische Gottesstaat in Theorie und Praxis“, S. 17, 
es sei nicht recht einzusehen, wie ich gerade dieses Ergebnis aus der 
Anerkennung des Eigentums der Kirche über ihren entfremdeten Besitz 
folgere. Er verkennt hier völlig den Sinn meiner Ausführungen. 
Ich führe an der von ihm angezogenen Stelle aus, daß sich das 
Staatskirchentum Pippins in engstem Anschluß an die bonifazische 
Reformströmung entwickelt habe und weise auf die Anerkennung des 
Eigentums der Kirche über ihren entfremdeten Besitz als ein Beispiel 
für diese Verquickung des geistlichen Interesses mit dem Staats- 
kirchentum hin. S. 28, Anm. 3 polemisiert S. gegen Lamprecht, 
Deutsche Geschichte II (1892) S. 33: „das Ideal, das Augustin in 
seiner Civitas Dei einst gezeichnet: die Kirche zum Gottesstaat er- 
weitert, schien erfüllt.“ Die Verwertung des Begriffes „Civitas Dei“ 
durch Karl sei doch eben nur möglich gewesen, weil dieser Begriff 
nicht bloß die Kirche, sondern jede staatliche Macht, die im Dienst 
kirchlicher Ideen steht, umfaßt. Richtiger wäre zu sagen: der Staat 
zum Gottesstaat erweitert. Lamprechts Satz ist H darum unver- 
ständlich. Hier ist meines Erachtens nichts unverständlich außer 
Sommerlads Logik. Staat und Kirche waren weder für Augustin, 
noch für Karl getrennte Begriffe in unserm Sinn. Den heidnischen 
Staat verwarf Augustin mit aller Wucht seiner Polemik, die Civitas 
Dei war ihm ein die Erde umspannender Organismus auf theokra- 
tischer Grundlage. Sein Träger und Führer mußte die Kirche sein. 


und Stutz, die den Verdacht kleinlicher Rancune erwecken. Sollte 8. in 
Zukunft auf Grund dieser Anzeige in gleicher Weise meine Schriften an- 
greifen, so bemerke ich schon jetzt, daß ich mich auf derartige Polemiken 
nicht einlasse. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 7 


98 Kritiken 


Nichts anderes meint Lamprecht. Sommerlads Korrektur aber würde 
den Gedanken Augustins gänzlich verfehlen, denn dieser hat wohl an 
nichts weniger gedacht als an die Erweiterung irgend eines Staates 
zum Gottesstaat. Aber S. scheint nicht zu merken, daß Lamprecht 
die Meinung Augustins interpretiert, seine Korrektur tut, als sei die 
Entwicklung des Karolingerreichs zu kennzeichnen. $S. 28, Anm. 2 
wird bestritten, daß Augustins Theorien gegen den römischen Staat 
aufgestellt worden seien, denn das Ideal Augustins „hat gerade die 
staatliche Entwickelung seiner Zeit zur Voraussetzung.“ Was soll 
man dazu sagen? In der gleichen Anmerkung wird beiläufig be- 
hauptet, daB Karl die Beherrschung der römischen Kirche angestrebt 
habe und daß sein Ideal nicht den dogmatischen Gehalt wie das 
Justinians, sondern einen ethischen und sozialpolitischen gehabt habe. 
Es wäre ebenso leicht wie zwecklos, die Liste derartiger Mißverständ- 
nisse und Verkennungen fortzusetzen. 

Aus der Fülle sachlicher Bedenken seien an dieser Stelle nur 
wenige hervorgehoben. S. 31 wird gesagt, das Staatskirchentum 
Pippins und Karls des Großen entspreche vollkommen einem ger- 
manischen Prinzip, dem Herrschaftsideal des germanischen Fürsten- 
tums. Ich glaubte, als Beleg für diese Ansicht in den Anmerkungen 
den oft herangezogenen Lilienfein! zu finden, allein ich stieß auf den 
Namen H. St. Chamberlain. Sic! Es ist hierbei jedenfalls anzuer- 
kennen, daß gleich die ursprüngliche Quelle genannt wird. Auf der 
nächsten Seite erscheint diese Chamberlain-Lilienfeinsche Auffassung 
mit Sommerladschen Grundanschauungen zu folgender These ver- 
mischt: „So ist es der legitimistischen Neigung Karls gelungen, den 
Augustinismus zugunsten eines germanischen Herrschaftsideals zu 
entfesseln und die teleologische Lebensauffassung der Kirche mit dem 
Selbstbestimmungsrecht der Germanen dergestalt zu verschmelzen, daß 
der Sieg vorerst und eine Zeitlang auf seiten des letzteren geblieben 
ist.“ Es wäre nutzlos, gegen diese Formulierung zu protestieren, 
denn es ist kein Zweifel, daB Sommerlad mit den Worten „legiti- 
inistisch“, „teleologisch“ und „Selbstbestimmungsrecht‘‘ irgendwelche 
Begriffe verbindet, nach denen der Satz vom wirtschaftsphilosophischen 
Standpunkt aus gerechttertigt werden kann. 

Das schwerste sachliche Bedenken liegt aber meiner Meinung 
nach darin, daß Sommerlad in seiner ganzen Auffassung des karo- 
lingischen Gottesstaates völlig abhängt von der imperialistischen 
Theorie, ohne — so scheint es — sich auch nur bewußt zu sein, 


1 Vgl. meine Bemerkungen über Lilienfeins Anschauung von der All- 
gewalt des germanischen Herrschers in dieser Zeitschrift, VIII, S. 57 ff. 


Pi 


Kritiken. 99 


daB das Wesen des Gottesstaats Karls gerade in einer gewissen dua- 
listischen Unklarheit zu erblicken ist. Vielleicht erwidert S., daß 
er diese dualistische Ansicht, die ich in meiner oben erwähnten 
Schrift .begründet habe, nicht teile, sondern der älteren imperialisti- 
schen Theorie auf Grund seiner Quellenstudien anhänge. Dann aber 
muß ich fragen, warum er, der sonst so ausführlich allerlei An- 
schauungen berücksichtigt, es nicht für nötig fand, sich auch mit 
dieser auseinanderzusetzen. S. 101 wird die Kaiserkrönung Karls des 
Großen ganz im Stile der älteren Anschauung interpretiert, dabei 
auffallenderweise die Theorien von W. Sickel und E. Sackur, die doch 
so gut zu Sommerlads Auffassung passen, ignoriert.! Natürlich fordere 


Ka 


1 S. setzt sich weder mit meinem etwa ein Jahr vor dem Datum seines 
Vorworts erschienenen Buch „Die Kaiserkrönung Karls d Gr.“ noch mit 
meiner bereits 1903 erschienenen kleinen Schrift „La leggendaria elezione di 
Carlomagno a imperatore" auseinander. Ich möchte an dieser Stelle einige 
Bemerkungen über den Artikel „Das Zeremoniell bei der Kaiserkrönung 
Karls d Gr.“ von J. v. Walter (Theol. Literaturblatt 1906. Nr. 29) beifügen. 
In Nr. 44 und 49 des Jahrg.s 1904 desselben Blattes hatte W. meine Schrift 
„Die Kaiserkrönung Karls d Gr.“ angegriffen. In ausführlicher Weise ent- 
gegnete ich ihm in meinem Aufsatz „Die Ovationstheorie über die Kaiser- 
krönung Karls d. Gr.“ (Z. f. K. G. XXVI, Heft 2). Auf diesen Aufsatz hin 
schwieg W. ein Jahr lang, um dann zu meiner Überraschung mit dem oben 
genannten Artikel herauszukommen. Meine Überraschung stieg, als ich bei 
der Lektüre bemerkte, daß W. alle zwischen uns zur Erörterung gekommenen 
Streitpunkte bis auf einen, den der Bedeutung des bekannten Rufes „Carolo 
augusto“ etc. stillschweigend fallen gelassen hat. Meine Überraschung er- 
reichte aber den Höhepunkt, als ich sah, daß meinem’ Gegner der instruk- 
tive Aufsatz Wolframs „Der Einfluß des Orients auf die frühmittelalterliche 
Kultur und die Christianisierung Lothringens"“ (Jahrb. d. Gesellsch. für 
lothringische G. u. A. Bd. XVII, 1. 1905, S. 818#f.) unbekannt geblieben 
war, der so viele neue Aufschlüsse über die „laudes“ bringt. Da ich es 
für ganz ausgeschlossen halte, daß W. nach Lektüre dieses Aufsatzes seine 
neuerlichen Ansichten beibehält, halte ich ein weiteres Eingehen auf seine 
Darlegungen vorläufig für unangebracht. Nur einen Punkt kurz zu er- 
örtern, kann ich mir nicht versagen. Es ist eine Eigentümlichkeit der 
Walterschen Polemik, daß sie keinen festen Standpunkt einnimmt, sondern 
nach Art der Florettfechter je nach Bedürfnis Stellung und Angriff behende 
wechselt. So hat W., nachdem er früher meiner Interpretation des Aus- 
drucks fideles = Papstgetreuen ausdrücklich zugestimmt hat, auf einmal 
herausgebracht, „fideles“ müsse mit „die Gläubigen“ zu übersetzen sein. 
Triumphierend verweist er auf Du Cange, der ihm zu dieser Entdeckung 
verholfen. Man wird mir verzeihen, daß ich bei dieser Stelle herzlich 
gelacht habe. W. ist nämlich entgangen, daß ich schon einmal 

7e 


100 Kritiken. 


ich mit dieser Feststellung nicht, daß Sommerlad in diesen Fragen 
sich zu den Resultaten meiner Studien bekennt, wohl aber muß es 
nach der ganzen Anlage seines Werkes als ein manco bezeichnet 
werden, daB er überhaupt keine Stellung zu den angedeuteten 
Problemen nimmt. In einer Anmerkung (in der mir irrigerweise 
vorgeworfen wird, ich hätte die Stelle MG. Ep. IV, S. 288 übersehen, 
ich interpretiere sie in aller Ausführlichkeit Gottesstaat S. 21) wird 
völlig en passant behauptet: „Wollte man Ohr zustimmen, so müßte 
man auch der Erneuerung der Kaiserwürde im Jahre 1871 alle Be- 
deutung für die Entwicklung der deutschen Einheitsidee absprechen.“ 
Hierbei wird ganz willkürlich die Gottesstaatsidee mit dem Kaiser- 
titel vermengt, von dem in den Quellen vor 800 bekanntlich nicht 
die Rede ist. | 

Genug! Wir können nicht auf alle Einzelheiten eingehen. 
Zweierlei haben wir zu konstatieren: S. hat für die karolingische 
Hauptperiode zugunsten seines wirtschaftsphilosophischen Grund- 
schemas die moderne Problemstellung des karolingischen Gottesstaates 


wegen meiner Interpretation des Wortes „fideles“ gestellt worden bin. 
U. Benigni hat bereits 1903 in den Miscellanea di storia ecclesiastica 
e studi ausiliari, S. 349 mit Bezug auf meine Schrift „La leggendaria 
elezione di Carlomagno a imperatore“, S. 13 mit gleicher Emphase be- 
merkt, „fideles‘ müsse mit — „Untertanen“ (sudditi in genere) über- 
setzt werden. Welchem meiner beiden Kritiker soll ich nun glauben? 
Benigni oder Walter? Ich bemühe mich, den Ernst zu bewahren, inden ich 
die Versicherung abgebe, daß mir das Wort „fideles“ auch ohne die Hilfe 
Du Canges in seiner Bedeutung als „die Gläubigen“ wie auch „die Unter- 
tanen“ nicht unbekannt geblieben ist. Im übrigen kann ich nur auf 
die Darlegungen meines Buches verweisen. DaB W. die Worte Benignis 
nicht kennt, würde ich ihm übrigens nicht zum Vorwurf machen, da die 
„Miscellanea di st. eccl.“ in Deutschland ganz unbekannt sind. Ich habe 
aber die Stelle in meiner Schrift „Die Kaiserkrönung Karls d. Gr, S. 62 
zitiert. Wie flüchtig muß W. mein Buch gelesen haben, wenn ihm das 
entgangen ist. — Zum Schlusse noch dies: W. bekennt sich auch in dieser 
neuesten Auslassung ausdrücklich als Anhänger der von mir verfochtenen 
‚„Ovationstheorie“. In der Hauptfrage — Ovation oder nicht — sind wir 
also einig. Streit herrscht nur über quellenkritische Einzelfragen. Von 
diesem Streite würde die Wissenschaft meiner Meinung nach nur dann 
Nutzen haben, wenn W. eine Gesamtauffassung vom Werte der karolingi- 
schen Quellen der meinigen entgegenzustellen hätte. Das ist aber nicht 
der Fall. Seine Methode ist einfacher: er bezweifelt alles, was ihm nicht 
paßt. Gleichwohl werde ich ihm um der Sache willen auch weiterhin Rede 
und Antwort stehen, sobald er seine Literaturkenntnisse vervollständigt hat. 
Bis dahin glaube ich mich berechtigt, die Debatte meinerseits zu schließen. 


Kritiken. 101 


einfach ignoriert. Außerdem hat er im Einzelnen eine Menge Ver- 
sehen und Irrtümer in seine Arbeit gebracht.! 

Da meine Ausführungen den mir zur Verfügung stehenden Raum 
bereits überschritten haben, muß ich es mir versagen, auch noch die 
übrigen Teile des Werkes eingehender zu besprechen. Das bisher 
Angeführte dürfte wohl auch genügen. Ich schließe mit dem Wunsche, 
daß der Verf. die Fortsetzung seines Werkes aufgeben und sich mög- 
lichst exakter historischer Einzelforschung zuwenden möchte. Jedes 
größere Werk, das einmal gedruckt worden ist, wird auch gelesen 
und gelegentlich abgeschrieben. Sommerlads Werk aber ist in den 
Grundlagen verfehlt und im Einzelnen unzuverlässig. Es kann daher 
nur Unheil anrichten. 

Zum Schlusse sei bemerkt, daß ich nur ungern an eine Arbeit, 
an die ein Fachgenosse viel Zeit und Mühe gewandt hat, so scharfe 
Kritik angelegt habe. Ich glaubte es aber der Wissenschaft schuldig 
zu sein, keinen Zweifel über die Bedeutung des Buches aufkommen 
zu lassen. 

Tübingen. | Wilhelm Ohr. 


Alexander Baumgartner, S. J. Die französische Literatur. 
Erste bis vierte Auflage. Freiburg im Breisgau. Herdersche Ver- 
lagshandlung 1905. 747 S. 

Wenn man nach Beispielen suchen wollte für Erzeugnisse einer 
nicht voraussetzungslosen Wissenschaft, brauchte man nur vorliegendes 
Buch zu nennen. Es ist parteiisch von Anfang bis zu Ende. Par- 
teiisch schon in der Verteilung des Stoffes. So wird das böse 16. 
Jahrhundert auf 42 Seiten kurzerhand abgetan, während dem Mittel- 
alter nicht weniger als 200 Seiten mehr gewidmet werden. Und 
doch fallen in das 16. Jahrhundert nicht ganz unwichtige französische 
Schriftsteller; es bereitet sich in dieser Zeit eine nicht ganz unwesent- 
liche Umwälzung vor. Freilich, von historischer Entwickelung hält V. 
nicht sehr viel. Wirft er doch selbst dem gesinnungstüchtigen Di- 
rektor der Revue des deux mondes, Brunetiere, p. 731 vor, er räume 
der Entwickelungsidee in der Literatur einen viel zu großen Spiel- 
raum ein. Das ist allerdings Verfs. geringste Sorge. Ihm kommt 
es nur darauf an, seinen Lesern in den einen französischen Schrift- 
stellern nachahmungswürdige Muster zu bieten, vor den anderen da- 
gegen wie vor Schreckgespenstern zu warnen. Und da es vielleicht 


! Natürlich soll damit nicht gesagt werden, daß das Buch in Einzel- 
fragen nicht dennoch eine Förderung der Wissenschaft bieten könne, wenn 
man es mit allergrößter Vorsicht benützt. Solche Einzelverdienste können 
Jedoch das Urteil über das Werk als Ganzes nicht beeinflussen. 


102 Kritiken. 


pädagogisch nicht ganz gesund sein dürfte, die Schüler zu oft zu er- 
schrecken, so werden einige der bösesten unter den Schreckgespenstern, 
wenn sie nicht ganz und gar übergangen werden können, wie etwa 
der Hauptvertreter der Burleske Scarron, so schnell vorgeführt, daß 
man sie kaum bemerkt. So wird Calvin, dessen Institution chretienne 
für die Entwickelung der französischen Prosa doch ganz bahnbrechend 
gewesen ist, in vier Zeilen abgetan. Dagegen erhält Pater Bour- 
daloue S. J., der zwar als Prediger eine ganz achtungswerte Rolle 
spielte, aber doch für die Entwickelung der geistlichen Rede als 
Gattung nichts Wesentliches bedeutet, nicht weniger als sechs Seiten. 
Nach demselben Muster ist der ganze Stoff verteilt. Bayle erhält 
keine ganze Seite, p. 424, Aug. Comte, der Führer der Positivisten 
vier Zeilen, p. 613, Joseph de Maistre dagegen fast 20 Seiten, Mon- 
talembert und Veuillot erhalten ein ganzes Kapitel, letzterer wird an 
Bedeutung Voltaire an die Seite gestellt. Ein langes Kapitel wird 
den kirchlichen Schriftstellern und Predigern gewidmet, den P. Lacor- 
daire, P. de Ravignan, P. Felix, P. Montsabre; Alfred de Musset da- 
gegen wird auf einer knappen Seite behandelt, Flaubert erhält nicht 
einmal eine Seite, Lecomte de Lisle 13 Zeilen, Baudelaire vier Zeilen. 
Ich muß es mir leider versagen, an dieser Stelle mehr Beispiele an- 
zuführen. — Die dem Verf. miBliebigen französischen Schriftsteller 
werden auch in einer Weise charakterisiert, die alles Erlaubte über- 
steigt. So wird einer der edelsten und feinsinnigsten Frauen des 
16. Jahrhunderts, Margarete von Navarra „das weite Gewissen einer 
leichtfertigen Marketenderin“ angedichtet, „die über nichts mehr er- 
rötet und an nichts mehr Anstoß nimmt“ p. 250. Von Clement 
Marot wird erzählt, er „bezeigte seine Liebe zum reinen Evangelium 
hauptsächlich dadurch, daß er gegen die Mönche loszog und an Fast- 
tagen tüchtig Speck aß“ p. 252. Von Rabelais wird dreist behauptet, 
wo er aufhöre Hanswurst zu sein, werde er Pedant, p. 258. Aber 
auch selbst gut katholische Schriftsteller, tief religiöse Naturen werden 
mit Schimpfereien überschüttet, wenn ihre Ansichten und Bestrebungen 
nicht mit denen der Jesuiten übereinstimmen. So hat Verf. nicht 
Ausdrücke der Entrüstung genug, um gegen den Jansenisten Pascal 
loszuziehen, diesen „kränklichen, nervösen, überarbeiteten und über- 
studierten Gelehrten, der einem krankhaften Mystizismus anheimgefallen 
sei“ p. 333, und der sich „in der unwürdigsten Weise an dem Rute 
einer ganzen Korporation, die sich um Kirche und Menschheit die an- 
erkanntesten Verdienste erworben“, vergriffen habe, p. 332. Gegen 
solche Menschen kann man nicht streng genug sein. So wird selbst 
Bossuet, p. 344, der Vorwurf gemacht, er habe den Jansenisten eine 
viel zu weit gehende Nachsicht und Teilnahme entgegengebracht. 


Kritiken. 103 


Aus diesen wenigen Proben ist schon ersichtlich, daB wir es 
hier nicht mit einem ernst zu nelımenden, wissenschaftlichen Werk zu 
tun haben, sondern eher mit einer Art Pamphlet, freilich recht dick- 
leibiger Art. Dabei ist das Buch aber mit einer geradezu unglaub- 
lichen Sorglosigkeit zusammengeschrieben. So hat Vert, um nur ein 
Beispiel anzuführen, aus bloßer Nachlässigkeit die wichtigste Dichter- 
schule, die um die Wende des 15. zum 16. Jahrhundert blühte, die 
sog. groBen Rhetoriker vergessen. Wir hören nichts von Jean Le- 
maire de Belges, von Guillaume Cretin, Jean Bouchet, Molinet, Octa- 
vien de Saint Gelais. Ein so bekanntes Stück wie Cyrano de Bergerac 
von Rostand ist um zehn Jahre zu früh datiert. Der bekannte Held 
des altfranzösischen Epos Aimeri de Narbonne wird p. 47 zum Bruder 
Ernauts de Bolande, p. 49 zu dessen Sohn gemacht. Das richtige 
Zitieren ist auch nicht Verf’s starke Seite. In seinem Abdruck des 
Eulalialiedes sind nicht weniger denn sieben Fehler. Die altfranzö- 
sichen Wörter seiner Zitate sind sehr häufig mit accents aigus und 
accents graves versehen. Ohne irgend welchen Grund zitiert V. ein- 
mal in der Ursprache, einmal in Übersetzung. Manchmal irrt sich 
Verf. auch in seinen Zitaten. So sagt er, p. 29, nur die Noten der 
versifizierten Stücke in Ancassin und Nicolette seien uns bekannt und 
gäben uns einen Begriff der Melodie der altfranzösischen Epen. Un- 
mittelbar darauf zitiert er aber die bekannte Stelle aus Audigier. 
Sollte er sich wirklich vorstellen, daß sie aus der Cantefable stammt? 

Zum Schluß noch einige Stilblüten. Die Romantiker werden 
lächerlich gemacht, weil sie so ungebärdig gegen den Klassizismus 
strampelten, die Klassiker werden in Schutz genommen, sie seien 
doch keine so bockbeinigen Fossilien, wie sie von ihren jungen Gegnern 
hingestellt würden, p. 658. Verf. versteigt sich p. 631 zu der groB- 
artigen Beschreibung: „die Romantiker strotzten alle von Poesie oder 
wenigstens poetischem Dampf; es waren lauter Vulkane, die eine neue 
Einbildung in ihren Köpfen trugen, lauter Riesensöhne, denen ihre 
sämtlichen Kleidungsstücke zu eng geworden.“ Wie poetisch und 
geschmackvoll! 

Würzburg. Heinrich Schneegans. 


Joh. R. Kretzschmar, Die Entstehung von Stadt und Stadt- 
recht in den Gebieten zwischen der mittleren Saale und 
der Lausitzer Neiße. (Untersuchungen zur deutschen Staats- 
und Rechtsgeschichte, herausgegeben von Otto Gierke. 75. Heft.) 
Breslau, Markus, 1905. X und 168 Seiten. 8°. 

Es ist für mich eine besondere Freude, dies Buch anzuzeigen, 
und jeder wird mir diese Freude nachfühlen können, der es selbst 


104 Kritiken. 


erlebt hat, daB die in seinen Schriften gegebenen Anregungen den 
Anlaß zu tüchtigen Einzeluntersuchungen gegeben und daß die von 
ihm gewonnenen Ergebnisse durch diese Einzeluntersuchungen manche 
wertvolle Ergänzung und dabei in allem Wesentlichen vollständige 
Bestätigung gefunden haben. Aber auch ganz abgesehen von dem 
besonderen Zusammenhang, der zwischen diesem Buch und meinen 
eigenen früheren Untersuchungen besteht, kann ich Kretzschmars Buch 
als eine durchaus erfreuliche Erscheinung bezeichnen; durch Klarheit 
der Darstellung, gute Anordnung des Stoffes, sichere Methode und 
vor allem durch die harmonische Verbindung einer gründlichen Einzel- 
arbeit mit einem das Wesentliche erkennenden weiteren historischen 
Blick übersteigt das Werk erheblich das Durchschnittsmaß einer Erst- 
lingsarbeit. 

Der Gedanke für ein bestimmtes Gebiet die Entstehung des 
Städtewesens bis ins einzelne zu verfolgen, hat schon wiederholt, wo 
er mit Ernst durchgeführt wurde, zu schönen Ergebnissen geführt; 
ich erinnere an den 1. Band von Gotheins Wirtschaftsgeschichte des 
Schwarzwaldes. Gerade für das deutsche Kolonisationsgebiet zwischen 
Saale und Neiße lagen die Aussichten einer solchen Arbeit nicht un- 
günstig. An gedrucktem Quellenmaterial ist kein Mangel, um so mehr 
an wirklich wissenschaftlichen Verarbeitungen desselben. Die fein- 
sinnige Studie, die H Ermisch über die Anfänge des sächsischen 
Stüdtewesens in der Sächsischen Volkskunde veröffentlicht hat, mußte 
schon nach der ganzen Anlage des Werkes auf Einzeluntersuchung 
verzichten; von Arbeiten über einzelne Städte der Mark Meißen, des 
Pleisnerlandes und der Lausitz können fast nur die trefflichen Arbeiten 
von Ermisch über Freiberg und O. Richter über Dresden auf wissen- 
schaftlichen Charakter Anspruch erheben. So füllt Ks Buch eine 
wirkliche Lücke aus. 

K. beginnt mit einer kurzen Übersicht über die Entwicklung des 
Städtewesens im Reich und über die innere Entwicklung der Mark 
Meißen, indem er das Wesentliche gut hervorhebt.! Dann wendet er 
sich der Untersuchung der einzelnen Städte zu. Gerade die nun 
folgenden Einzeluntersuchungen mit ihrer glücklichen Vereinigung von 
Urkundeninterpretation und topographischer Untersuchung sind be- 
sonders wertvoll; sie liefern die sichere Grundlage, auf der sich das 
Spätere aufbaut. Vielleicht hätte noch bei einigen Städten die Aus- 
dehnung der topographischen Untersuchungen auf die Flurkarte 
manches wertvolle Ergebnis geliefert (ich denke dabei in erster Linie 


1 Daß Verf. nach dem Vorgange E O. Schulzes Burgwardverfassung 
und Burggrafschaftsverfassung nicht genügend trennt (S. 18), ist für den 
weiteren Verlauf der Darstellung ohne Belang. 


Kritiken. 105 


an die ungemein interessante Flurkarte von Freiberg); im ganzen 
wird man aber sagen müssen, daB Verf. alles erreichbare Material 
verwertet hat. 

Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, die Entstehung der 
31 Städte, mit denen K. sich beschäftigt, im einzelnen zu schildern; 
nur die wesentlichen Ergebnisse will ich hervorheben. Da ist zu- 
nächst zu erwähnen, daß zwar eine Reihe von diesen Städten neben 
einem alten slawischen Dorf, andere neben einer Burg oder einer 
kirchlichen Gründung entstanden sind, daß aber keine einzige direkt 
aus einer älteren ländlichen Ansiedlung erwachsen ist; es sind durch- 
weg Marktansiedlungen, um einen Marktplatz als Mittelpunkt ent- 
standen, wie ich das seinerzeit schon in meinem Buche Markt und 
Stadt des näheren ausgeführt hatte! K. will nun aber innerhalb 
dieser Marktansiedlungen zwei verschiedene Typen entdecken, 
einen älteren, den der allmählich entstandenen, und einen jüngeren, 
den der systematisch gegründeten Marktansiedlung (S. 102 ff.); bei 
beiden ist der Marktplatz der Ausgangspunkt, aber der jüngere unter- 
scheidet sich vom älteren Typus durch die auffallend regelmäßige 
Anlage. Nun ist ja der Unterschied zwischen den älteren unregel- 
mäßigeren und den späteren regelmäßig gebauten Marktansiedlungen 
unverkennbar und auch bereits von Fritz (Deutsche Stadtanlagen 
S. 37) und mir (Markt und Stadt S. 129 f.) erkannt worden. Aber 
ob man wirklich hier zwei verschiedene Arten von Städten, gewordene 
und neugegründete, gegenüberstellen kann, ist mir zweifelhaft. Ich 
denke dabei nur an polare, nicht an absolute Gegensätze; ich kann 
nur finden, daß die eine Stadt regelmäßiger, die andere weniger regel- 
mäßig gebaut ist, und sehe z. B. nicht recht ein, warum K. Chemnitz 
zum älteren, die jüngere Ansiedlung in Altenburg zum neueren Typus 
rechnet. Und auch der Gegensatz zwischen der gewordenen und der 
neugegründeten Ansiedlung ist meines Erachtens nicht in dieser 
Schroffheit aufrecht zu erhalten; auch die gewordene Ansiedlung hat 
mit einer gewissen Zahl von Ansiedlern begonnen, auch die neu- 

! Von Einzelheiten bemerke ich zu S. 28 ff., daß mir die Deutung der 
nova urbs bez. der Burg Dobrogora an der Saale auf ein Kastell an der 
Stelle der heutigen Moritzburg in Halle ausgeschlossen erscheint; vgl. 
darüber mein Burggrafenamt S. 266, Anm. 2. Ebendort S. 229 habe ich 
darauf hingewiesen, daß Zeitz schon 1154 und 1165 als civitas erscheint, 
nicht erst 1210, wie Kretzschmar S. 37 meint. Dagegen habe ich nach den 
Ausführungen S. 80 ff. meine Burggrafenamt S. 226 gebrachte Deutung des 
suburbium von Meißen auf die Wasserburg und meine Bemerkung über das 
älteste Vorkommen einer civitas Meißen (ca. 1209, nicht erst 1256) zu be- 
richtigen. 


106 Kritiken. 


gegründete rechnet auf das spätere Zuströmen neuer Elemente. Kann 
ich auch der scharfen Scheidung zwischen beiden Arten von Ansied- 
lungen nicht zustimmen, so erkenne ich doch voll den Wert seiner 
Vergleichung der einzelnen Stadtanlagen an. 

Ganz besonders glücklich aber scheint mir, daß K. nachdrücklich 
auf eine bisher so gut wie gar nicht beachtete Ansiedlung aufmerksam 
gemacht hat, die bei einer Reihe von Städten, die neben Burgen ent- 
standen sind (bisweilen unter dem Namen Altstadt), vorkommt und 
ebenso vom alten Dorfe, wie von der Marktansiediung grundverschieden 
ist, das suburbium der Burg. Zum erstenmal wird hier diese später 
meist entweder im alten Dorf oder in der Marktansiedlung aufge- 
gangene, balbstädtische Ansiedlung in ihrer Eigenart untersucht 
(S. 98 ff.). Ob allerdings der Donatus-Jahrmarkt im Meißner sub- 
urbium und der Viktualienmarkt im Zeitzer Brühl die Bedeutung 
haben, die ihnen Verf. beilegt, ist zum mindesten zweifelhaft. 

Ein besonderes Kapitel (S. 104 fi.) ist der Entstehung der Stadt 
Leipzig gewidmet; mit Recht, denn in kaum einer anderen Stadt 
liegen die Dinge so kompliziert. Man kann sagen, daB es K. ge- 
lungen ist, das Dunkel, das über der Entstehung der verschiedenen 
Leipziger Ansiedlungen ruhte, völlig zu lichten, und wird bedauern, 
daß seine eindringenden, absolut überzeugenden Untersuchungen in 
der neuesten 1905 erschienenen Geschichte der Stadt Leipzig von 
Wustmann noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Übrigens 
ist auch K., wie allen seinen Vorgängern, die eigentümliche, durch 
den dritten Pfennig gegebene Beziehung Leipzigs zur Altenburger 
Burggrafschaft unbekannt geblieben (vgl. mèin Burggrafenamt S. 236). 

Im letzten Kapitel, S. 140 ff., wendet K. sich dem rechtsgeschicht- 
lichen Teile seiner Arbeit, der Untersuchung der Entstehung des 
Stadtrechtes und des Stadtgerichtes zu. Durchaus richtig hebt 
er den Unterschied zwischen den älteren Marktansiedlungen mit ihrem 
allmählich gewordenen und den jüngeren Marktansiedlungen mit ihrem 
verliehenen Stadtrecht hervor (S. 143 f.). Nur ist er — was von 
seinem Standpunkte aus ja durchaus begreiflich erscheint — geneigt, 
in diesem Unterschied eine grundsätzliche Unterscheidung von allmäh- 
lich entstandenen und neugegründeten Marktansiedlungen hineinzu- 
tragen. Auch ich bin geneigt, hier nur graduelle, nicht prinzipielle 
Verschiedenheiten anzunehmen. Auch das Stadtrecht, das den jüngeren 
Marktansiedlungen verliehen wurde, war durchaus nicht etwas Voll- 
ständiges oder gar der allmählichen Weiterentwickung Entzogenes. 
Andererseits sind, wie z. B. das Gründungsprivileg von Naumburg 
beweist, auch die älteren Marktansiedlungen von vornherein mit ge- 
wissen rechtlichen Vorzügen ausgestattet. Abgesehen von diesem 


Kritiken. 107 


Gegensatz halte ich die Ausführungen über Stadtrecht in der Haupt- 
sache für zutreffend. 

Nicht in gleicher Weise bin ich mit den Ausführungen über den 
Stadtgerichtsbezirk einverstanden. GewißB hat K. mit seinem 
Nachweis recht, daß im 14. und 15. Jahrhundert „Weichbild“ in der 
Lausitz den über das Stadtrechtsgebiet oft weit hinausgreifenden 
Gerichtsbezirk des Stadtrichters bezeichnet (S. 158 f). Nur irrt er 
sich über die Beweiskraft der von ihm zitierten Urkunden, wenn er 
für die ältere Zeit den Lausitzer Städten die gerichtliche Exemtion 
abspricht (S. 160f.). Die Urkunde für Görlitz von 1303 bringt, wenn 
der betreffende Satz nicht überhaupt eine Bestätigung älteren Rechts ist, 
als Neues nur die Exemtion von dem über Hals und Hand urteilenden 
vogtding vel echteding, kennt aber für die niedere Jurisdiktion einen 
schon vorhandenen Erbrichter, dessen Gerichtsbezirk die Stadt ist. 
DaB aber die gerichtliche Exemtion der Stadt sich ursprünglich nicht 
auf die peinlichen Sachen erstreckt, ist eine auch sonst vorkommende 
Tatsache und ändert nichts am Vorhandensein eines städtischen Ge- 
richtsbezirkes. Die beiden Privilegien von Bautzen (1307) und Löbau 
(1341) endlich betreffen nicht die Schöpfung eines städtischen Gerichts- 
bezirkes, sondern setzen das Vorhandensein eines solchen voraus; sie 
regeln etwas ganz anderes, nämlich den ausschließlichen persönlichen 
Gerichtsstand der Bürger vor dem Stadtgericht. Dies Vorrecht der 
Stadtbürger ist aber regelmäßig viel jünger als die gerichtliche 
Exemtion; so findet z. B. in Straßburg die gerichtliche Exemtion 982, 
die Befreiung der Bürger von auswärtigen Gerichten 1129 statt (vgl. 
Rietschel in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 
Neue Folge I, S. 29). 5 

In mancher Hinsicht hätte ich noch gern eine Erweiterung der 
Arbeit gesehen. So wäre meines Erachtens eine Erörterung darüber, 
wie weit die verschiedenen Ansiedlungen an einem Ort verschiedene 
Gemeinden darstellen, erwünscht gewesen. Auch hätte Verf. darauf 
hinweisen sollen, daß die auch im Meißner Gebiet vorhandenen aus 
zwei Marktansiedlungen entstandenen Doppelstädte anders als die 
weiter nördlich gelegenen Doppelstüdte der Mark Brandenburg, 
Pommerns, Mecklenburgs etc. in gerichtlicher und kommunaler Hin- 
sicht völlig zur Einheit verschmolzen sind. 

Wenn ich also auch den Erörterungen K.s gegenüber noch 
manche Einzelbedenken und -wünsche habe, als Ganzes kann ich sein 
Werk nur mit Freude begrüßen und nur wünschen, daß auch für 
andere Gebiete ähnliche tüchtige Untersuchungen über die Anfänge 
des Städtewesens geschaffen werden. 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 


108 Kritiken. 


Goetz, W.: Die Quellen zur Geschichte des h. Franz v. Assisi. 
Gotha, F. A. Perthes. 259 S. 1904. M. 4. 

Felder, H.: Geschichte der wissenschaftlichen Studien im 
Franziskanerorden bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. 
VII. 5578. 1904. M.8 geb. M. 10. 

Daß Sabatiers glänzende Biographie des Heiligen von Assisi die 
Franzikusforschung in neue Bahnen gewiesen hat, ist bekannt. Aber 
es ist ebenso bekannt, daß nicht nur seine Zeichnung des Heiligen 
und seines Werkes als einseitig idealisierend, den Stifter zu seinem 
Werke in einen zu scharfen Gegensatz bringend empfunden wurde, — 
als einer der ersten hatte der verstorbene Tübinger Kirchenhistoriker 
Alfred Hegler hier einschneidende Korrektur gefordert (Zeitschrift für 
Theologie und Kirche Bd. 6) — sondern auch die von ihm durch neue 
Publikationen neu geschaffenen Quellengrundlagen in eine lebhafte 
Anfeindung hineingerieten, der auf der anderen Seite eine ebenso leb- 
hafte Apologie entsprach, beides in der eigenartigen Zuspitzung, daß die 
alten Franziskanergegensätze neu aufzuleben schienen. „Die Gruppierung 
der beiden Parteien ist folgende: an Sabatier ... haben sich die 
heutigen Nachfolger der ehemaligen ,Spiritualen“ des Franziskaner- 
ordens angeschlossen ... mit Eifer gehen sie deshalb allen Zeugnissen 
nach, die noch vor der kirchlich beeinflußten Überlieferung zu liegen 
scheinen und den Heiligen im Gegensatz zu der schon zu seinen 
Lebzeiten einreißenden laxeren Praxis schildern. Machte Sabatier 
init der Herausgabe des speculum perfectionis den Anfang, so folgten 
Minoriten dieser strengen Richtung mit der Rekonstruktion der legenda 
trium sociorum... Der rastlose Gegner der ganzen Richtung Sabatiers 
und seiner Anhänger ist Faloci-Pulignani in Foligno mit seiner 
Zeitschrift „Miscellanea Franciscana“ (Götz S. 4). Sachlich besagt 
die Differenz: „Sabatier und seine Anhänger nehmen an, daß bereits 
zu Lebzeiten des Heiligen eine Spaltung des Ordens in eine strengere 
und eine laxere Richtung eingetreten sei, und daß der Ordenspro- 
tektor Kardinal Hugolin von Ostia damals und später als Papst 
Gregor IX. die laxere Richtung begünstigt habe. Die auf Veranlassung 
Gregors IX. um 1228/29 von Thomas v. Celano geschriebene vita 
prima des Heiligen gilt ihnen deshalb als einseitig und ebenso auch, 
wenngleich in geringerem Grade, die zweite vita, die Thomas 1247 
verfaßt haben soll. Sabatiers Gegner weisen jeden Vorwurf gegen 
Gregor IX. zurück und sehen in ihm den aufrichtigsten Freund des 
Heiligen, den Förderer seiner Ideen, sie halten infolgedessen die Berichte 
des Thomas v. Celano für die getreueste Schilderung des Heiligen 
und wollen von Spaltungen innerhalb des Ordens zu Lebzeiten des 
Heiligen nichts wissen. Und während Sabatier und seine Freunde 


Kritiken. 109 


Bonaventuras Legende für eine schön färbende, den geschichtlichen 
Hergang verwischende Erzählung ansehen, beurteilen die andern Bona- 
ventura als Spiegel der Wahrheit“ (S. 5/6). In dem speculum per- 
fectionis, von Sabatier dem Bruder Leo zugeschrieben (1227), glaubte 
dieser einen Beweis für die Verzerrtheit der Biographien des Thomas 
v. Celano und Bonaventura zu besitzen, den die rekonstruierte legenda 
trium sociorum verstärkte. Die Gegner lehnten jedoch diese Beweis- 
stücke durch Verweisung in eine spätere Zeit ab. 

Es leuchtet ein, daß je nach der Entscheidung hüben und drüben 
das Bild des Heiligen verschieden ausfallen muß. Damit ist die 
Goetzsche Arbeit in ihrer Berechtigung ohne weiteres legitimiert, sie 
ist eine umfassende Quellenuntersuchung in Fortführung und Durch- 
arbeitung von in der Zeitschr. f. Kirchengeschichte Bd. 22ff. er- 
‚schienenen Studien. Gleichzeitig hat unabhängig von ihm H. Boehmer 
„Analekten zur Geschichte des Franciscus von Assisi“ (Tübingen, 
Mohr, 1904) veröffentlicht mit eingehender quellenkritischer Einleitung; 
zum Vergleiche werden wir diese Arbeit heranziehen müssen. 

Goetz beginnt mit den Autographen des Heiligen und hält die 
Echtheit aller drei für „doch recht wahrscheinlich“ (S. 11) — ähnlich 
Böhmer’ S. XIVf. Weiterhin sieht G. aus äußeren wie inneren Gründen 
in dem „Testamente“ ein echtes Dokument des Heiligen — desgleichen 
B. S. XXVI. Damit ist eine feste Grundlage für die Feststellung der 
Ideale des Heiligen gewonnen, „jede andere Überlieferung über Franz 
muß an diesem gesicherten und sein Innerstes aufschließenden Doku- 
mente geprüft werden“. Zeitlich fällt es ja jedenfalls in die letzten 
Jahre des Heiligen, ob unmittelbar vor seinen Tod (so Sabatier), 
steht dahin. Von den sogen. epistolae sind nach G. der an Bruder 
Leo, an Antonius von Padua, an die h. Klara und ihre Schwestern, 
an alle Christen, an alle Kleriker, ad populorum rectores, der Brief 
an das Generalkapitel, der Brief an Elias in der auf den Handschriften 
rubenden Form echt, der an die Provinzialminister des Ordens, an Jakoba 
de Septemsoliis unecht, der an alle Kustoden der Minderbrüder 
unecht in der Form des Cod. Guarnacci, echt in der von Wadding 
nach einer spanischen Vorlage angefertigten Übersetzung. B. hält 
dem gegenüber (S. XXVIII) die epistula ad universos custodes auch 
in der ersteren Form für echt, die epistula ad populorum rectores 
und die an Antonius für zweifelhaft (S. XXX). Ausschließende Gegen- 
sätze sind das nicht, da beide Forscher einer gewissen Subjektivität 
ihres Urteils sich bewußt sind. Bez. der sogen. admonitiones ist G. 
geneigt sie für echt zu halten — desgl. B. Über die Gebete und die 
expositio super orationem dominicam wagt G. kein Urteil, B. (S. XXXf.) 
stellt die expositio unter dubia, desgl. ein Gebet, die übrigen lehnt 


110 Kritiken. 


er ab. Die Collationes monasticae scheiden für beide Forscher aus, 
desgleichen die apophtegmata, colloquia, prophetiae, parabolae, exem- 
pla, oracula, wührend hingegen die laudes für ihn beansprucht 
werden. 

Aber die eigentliche Schwierigkeit beginnt erst bei den Legenden. 
„Sind die vita prima des Thomas von Celano und die Legende 
Bonaventuras Tendenzschriften einer bestimmten Partei, bedeutet die 
vita secunda des Thomas eine reumütige Rückkehr zur Wahrheit, 
sind speculum perfectionis und legenda trium sociorum echte Auf- 
zeichnungen der ältesten Zeit oder spütere Kompilationen — das 
sind die Fragen, auf deren Lösung sich die Untersuchung richten 
muß“ (S. 57). Ausgangspunkt ist die vita prima des Thomas v. 
Celano.! Ihre Echtheit steht fest, ihr Wert ist bestritten. Ist sie 
Tendenz oder nicht? Je nach Beantwortung dieser Frage verschiebt 
sich das Bild des Heiligen. Sabatier und Mandonnet bejahen sie, 
sie gewinnen dadurch Raum, in der Tertiariergemeinschaft das ur- 
sprüngliche Ziel des Heiligen su sehen. G. kommt in eingehender, 
überzeugender Untersuchung zu dem Resultat, da die vita prima 
des Thomas v. Celano in der Hauptsache auch den Auffassungen des 
vertrauten Jüngerkreises entsprochen hat“ (S. 71). Damit fällt ihr 
angeblich tendenziöser Charakter dahin. Ebenso steht es mit der 
vita secunda, die K. Müller wie auch Sabatier niedrig gehängt hatten; 
sie steigt jetzt im Werte als Ergänzung zur vita prima. Hingegen 
die von Sabatier als le plus beau monument franciscain et l’une des 
productions les plus délicieuses du moyen âge verherrlichte legenda 
trium sociorum erweist sich in eingehender Beweisführung im Anschluß 
an van Ortroy, der hier zuerst Bresche gelegt hatte, als Kompilation 
von vita I und II, Julian v. Speier, Bonaventura, sowie der Grund- 
lage des anonymus Perusinus, neben der aber auch gewisse Original- 
nachrichten sich finden — woher? steht dahin. Der der Kompilation 
vorangehende Brief ist vermutlich eine Fälschung, die den Wert der 
Kompilation erhöhen sollte. Wie aber steht es um das sogenannte 
speculum perfeetionis? Sabatier hatte auch dieses analog der legenda 
tr. soc. als primäre, aus dem Kreise der vertrauten Geführten stammende 
Quelle gefaßt, ja, ursprünglich Bruder Leo selbst als Autor angenommen. 
Da es sich mit der vita II berührt, untersucht G. das Verhältnis 
beider zu einander eingehend. Die peinlich genaue Untersuchung 
führt zu dem Ergebnis: „das speculum perfectionis stammt in seinem 


1 Es sei mir der Hinweis gestattet, daß soeben von d Alençon eine 
vortreffliche Neuausgabe der Viten des Thomas v. C. erschienen ist vgl. 
Lit. Zentralblatt 1906 Nr. 21. 


Kritiken. 111 


Kern und in seiner Bearbeitung aus einem Kreise, der den strengen 
Idealen anhing, aber es braucht deshalb noch keine Kampfschrift im 
engeren Sinne gewesen zu sein“ (S. 219). Es enthält altes, wert- 
volles Material aus dem Kreise der Gefährten oder von Bruder Leo 
selbst, aber in Überarbeitung und zwar der Art, daß die Grenze 
zwischen Authentizität und Überarbeitung fast nirgends mit zwingenden 
Gründen festzustellen ist (vgl. S. 220). Was in ihm mit der vita II 
übereinstimmt, erhöht entsprechend den Wert dieser. Im übrigen ist 
sie von Tendenz nicht frei, sie formuliert, was um 1247 gegen die 
laxe Richtung des Ordens zu sagen war, ohne darum Tendenz im 
Sinne der Ungeschichtlichkeit zu sein. Sie bietet eine „zwar wohl- 
gemeinte, aber dennoch einseitige Auffassung (S. 230). So retouchiert 
sie bedeutend am Bilde des Heiligen, indem sie seine wie seiner 
Eltern Weltlichkeit übermalt. Ihre Entstehungszeit fällt zwischen 
1244 und 1247. Ob wir nun die durch Salimbene überlieferte der 
vita secunda von Thomas v. Celano noch beigegebene Schrift de 
miraculis in dem von van Ortroy in Marseille ausfindig gemachten 
Mskr. zu suchen haben, steht dahin, ebenso, ob Celano Vf. der 
vita Clarae sei. Die der Versöhnung dienende Legende Bonaven- 
turas hat nicht so sehr aus der vita I als aus II und Julian v. Speier 
geschöpft. 

Die Untersuchungen von Goetz sind allenthalben sehr sorgsam 
abgewogen. Daß sie nicht immer völlig überzeugen, liegt in der 
Natur der Dinge, die an manchen Punkten vorläufig schlechterdings 
nicht über Vermutungen hinauskommen lassen. Richtig dürfte die 
Ausscheidung der legenda trium sociorum, richtig auch die hohe 
Wertung der beiden Viten Celanos sein. Wie dem entsprechend das 
Bild des Heiligen sich verändern muß, hat G. in seinem Aufsatze in 
dieser Ztschr. 1903 gezeigt. Richtig aber macht W. Lenel in der 
Histor. Ztschr. Bd. 95, 465 darauf aufmerksam, daß auch jetzt noch 
Probleme übrig bleiben!, auf seinen Lösungsversuch sind wir gespannt. 
Wenn G. entscheidend gegen Sabatiers Aufstellungen sich wendet, so 
verdient die Widmung seiner Schrift gerade an diesen als ein Zeichen 
wissenschaftlicher Noblesse besondere Heraushebung. 

Wie wertvoll eine vorsichtige Quellenbetrachtung und unerläßlich 
für das geschichtliche Verständnis des Heiligen und seines Ordens ist, 
zeigt der erste Abschnitt des Buches von Felder, überschrieben: Ur- 
anfänge. Das erste Jahrzehnt des Minoritenordens und die Wissenschaft“. 


— Séch 1 sms, gege 


! Auch Sabatier hat inzwischen seinen Gegnern geantwortet und sich 
verteidigt. 


112 Kritiken. 


Er ist schlechthin verfehlt. Rein methodisch schon, sofern F. die 
Quellenfrage ganz bei Seite schiebt und statt dessen konstruiert von 
vorgefaBter Meinung aus. Hören wir einige seiner Schlüsse: „der 
Minoritenorden und sein Stifter traten also gleich im Anfang sehr 
energisch für das tätige Leben ein, wie kein anderer der alten Orden“ 
(S. 6). „Der ursprüngliche und bestündige Gedanke des h. Franziskus 
war demnach èin eminent praktischer, eine Richtung, in deren innerstem 
Wesen die tätige Lebensweise begründet war“ (S. 8). Das mag hin- 
gehen. Aber schon ein starkes Fragezeichen setze ich hinter den 
Satz: „nicht das Leben der ersten Christen und der apostolischen 
Urgemeinden, sondern die Lebens- und Tütigkeitsweise Christi und 
der Apostel war das ganze Ideal des „Poverello“ von Assisi. Von 
diesem Gesichtspunkte aus ist die Schöpfung des h. Franziskus 
eine totale Neuschöpfung“ (S. 10, Sperrung bei J. selbst). Nun heißt 
es weiter: Wenn also so Denken und Arbeiten fürs Volk franziskanisches 
Programm ist, „dann gehört auch die Berechtigung der Studien zum 
innersten Wesen dieser Richtung... Nie konnte es einen Zeitpunkt 
geben, wo diese apostolische Genossenschaft grundsätzlich gegen die wissen- 
schaftliche Ausbildung ihrer Mitglieder sich aussprechen durfte“ (S. 12). Ist 
das etwas anderes als Konstruktion? Es ist schwer begreiflich, wie F. 
sagen kann: „die Frage, ob die Wissenschaft vom ältesten Minoriteninstitut 
tatsächlich ganz verbannt war, haben wir hier nicht zu untersuchen“ 
(S. 13). Auf diese Frage kommt doch alles an! Daß der „Wesens- 
zweck“ der Stiftung die Wissenschaft verlangte (S. 13), ist petitio 
principii, nicht weniger ein solcher Schluß: „Franziskus kann also 
die wissenschaftlichen Studien prinzipiell nie von seinem Institute 
ausgeschlossen haben, er hätte damit das Wesen desselben aufgehoben, 
ein zur Erreichung des Ordenszweckes zumeist notwendiges Mittel 
ausgeschlossen“ (S. 30). Das alles erinnert verzweifelt an die Metho- 
dik des Traditionsbeweises, wonach später Gewordenes eo ipso früher 
Dagewesenes sein muß. Hingegen erscheint als gut beobachtet und 
nicht als ein Kunststück der Harmonistik, wenn der Widerspruch 
zwischen der Regel von 1221 cp. 17 und 21 in puncto Wortver- 
kündigung durch die Unterscheidung einer doppelten Predigtweise, 
der Exhorte und des offiziellen Predigtamtes, gelöst werden soll. 
Hauptstützpunkt dabei ist zwar die legenda trium sociorum (S. 38, 
42), aber sie wird von Celanos vita I. unterstützt. Man wird also 
gegen Sabatier sagen müssen, daß die kirchliche Predigt neben der 
Laienexhorte zur Urform des Minoritenordens gehöre. Aber die 
Schlüsse, die nun daraus, wenn auch noch so vorsichtig, auf wissen- 
schaftliche Strebsamkeit gezogen werden, beweisen nichts (S. 48f.). 
Und was ist gesagt, wenn es heißt: „Persönlich verfügte Franziskus 


Kritiken. 113 


über ein reiches theologisches Wissen. Er sprach über die höchsten 
Geheimnisse des Glaubens, über die schwierigsten Fragen, über die 
dunkelsten Stellen der Schrift mit einer staunenswerten Klarheit, 
Präzision und Gründlichkeit. Selbst gebildete Priester, Doktoren und 
Kirchenfürsten ersuchten den Idioten um Auskunft in Dingen, wo 
ihre Wissenschaft nicht mehr hinreichte. Die Wissenschaft (NB! im 
Handumdrehen wird aus dem theologischen Wissen eine Wissenschaft) 
des Heiligen ließ sie nie im Stiche“, — und wenn dann, da eine 
äußerst sorgfältige theologische Schulung ausgeschlossen ist, auf eine 
„außergewöhnliche, übernatürliche Quelle“ rekurriert wird?! (S. 39). 
Ich bedaure, auf dieses Gebiet des Übernatürlichen dem Vf. nicht 
folgen zu können, selbst wenn er zugibt, daß es „schwierig ist zu 
bestimmen, wo die Natur aufhört und die Übernatur beginnt“. Und 
darf man Thomas v. Celano (vita II 3 e 99 bei Felder S. 65) mini- 
stros verbi dei tales volebat, qui studiis spiritualibus intendentes 
nullis aliis praepedirentur officiis übersetzen: „Franziskus verlangte, 
daB die Verkündiger des göttlichen Wortes dem Studium der 
geistlichen Wissenschaften obliegen mit Ausschluß jeder andern 
Beschäftigung“? Es sind doch ganz offensichtlich erbauliche, geistliche 
Übungen gemeint (gegen $. 94, wo studium spirituale als theo- 
logische Wissenschaft gedeutet wird). 

Erscheint mir so der ganze erste Abschnitt bei F. verfehlt!, so 
möchte ich um so stärker die Vortrefflichkeit der beiden übrigen Teile 
hervorheben. Was hier geboten wird, bedeutet eine erhebliche För- 
derung der Forschung. Jetzt kommt F. in das rechte Fahrwasser 
hinein, eine Entwicklungsgeschichte der franziskanischen Wissenschaften 
zu geben. Italien (Zentrum: Bologna), Frankreich (Zentrum: Paris), 
England (Zentrum: Oxford) passieren Revue, dann werden die Studien- 
ordnungen, die Ausbildung von Schülern und Lehrern, die Schulfächer 
vorgeführt, alles in feinster Detailarbeit. Der Raum verbietet uns 
leider, Einzelheiten hier anzuführen, das Buch ist aber für die Kenntnis 
des wissenschaftlichen Lebens im Mittelalter unentbehrlich, wenn man 
auch in diesen Teilen ebenfalls in der Neigung des Vfs., später Ge- 
wordenes in die Zeiten des Heiligen zurückzuführen, stillschweigend 
korrigieren wird (vgl. z. B. S. 432 das über den liturgischen Gesang 
Gesagte). 

Gießen. W. Köhler. 


nn nn mn 


! Nach Fertigstellung dieser Anzeige erschien die Untersuchung von 
F. X. Seppelt: Wissenschaft und Franziskanerorden, ihr Verhältnis im 
ersten Jahrzehnt des letzteren. Eine kritische Auseinandersetzung mit 
H. Feldes (Breslau 1906). 
Histor. Viertoljahrechrift. 1907. 1. 8 


114 Kritiken. 


A. Molinier, Les sources de l’histoire de France. IV. Les 
Valois (1328 — 1461). V. Introduction generale Les 
Valois (suite), Louis XI et Charles VIII (1461 — 1494). 
Paris, A. Picard et fils 1904. 354 S. und CLXXXVII, 196 S. 
8°. 7 fres. und 5 fres. 

Unsere Anzeige der beiden letzten Bände von A. Moliniers 
‘Sources de l’histoire de France’ trifft den Bearbeiter des Repertoriums 
nicht mehr am Leben: zwei Monate nach Fertigstellung des Manu- 
skripts und der Einleitung in das ganze Werk, am 19. Mai 1904, 
entriB ihn der Tod der Fürsorge für den Druck, über dessen Voll- 
endung Ch. Bemont gewacht hat. Die Leser der Historischen Viertel- 
jahrschrift kennen aus den früheren Berichten (vgl. diese Zeitschrift 
1904, S. 251 ff.; Notizen und Nachrichten 1904, S. 293 fl.) die Eigen- 
art und die Anlage des Buches: sie sind dieselben geblieben bis zu 
seinem Schluß. Rühmend wird die Kritik den unermüdlichen Fleiß 
des Verstorbenen anerkennen, der, gestützt nur auf die eigene kraft, 
für die französische Geschichtsforschung ein Nachschlagewerk geschatten 
hat, dem wir Deutsche kein gleiches zur Seite stellen können. Man 
vergegenwärtige sich nur die Geschichte Frankreichs während des 
vierzelinten und fünfzehnten Jahrhunderts. Der hundertjährige Krieg 
mit England, das Schisma, die Zeit der Jungfrau von Orléans, die 
Kämpfe unter Ludwig XI. und Karl VIH., alles sind Perioden ge- 
steigerten politischen Lebens und so auch gesteigerter Produktion 
historiographischer Aufzeichnungen von allgemeinem und lokalem 
Interesse; immer zahlreicher werden die Relationen über Einzel- 
ereignisse, immer mehr schwillt die Masse der Akten an. Neben den 
Erzeugnissen aber der französischen Geschichtschreibung mußte auch 
denen aus England, Deutschland, Italien und der Schweiz ein Platz 
eingeräumt werden. Der Eintritt des französischen Staates in das 
europäische Staatensystem wird veranschaulicht durch die Fülle von 
Niederschriften, die, in allen Teilen des Abendlandes entstanden, von 
den Handlungen der französischen Könige und ihrer Heere wie Diplo- 
maten berichten. 

Es ergibt sich aus allem mit einer gewissen Notwendigkeit, 
daß unter dem Druck solcher Verhältnisse Moliniers Zitatenfülle 
geradezu verwirrend sein muß. Trotz aller Anstrengungen — und 
für sie legt der Abschnitt über die Quellen zur Lebens- und Leidens- 
geschichte der Jungfrau von Orléans (IV, S. 306 ff. Nr. 4458 
bis 4662) beredtes Zeugnis ab —, trotz aller Zusammenfassungen ist 
es ihm nicht möglich gewesen, des Stoffes durch eine Anordnung 
Herr zu werden, derart daß sie allen Anforderungen gerecht werden 
könnte. Ich verweise allein auf die zweite Hälfte des vierten Bandes. 


Kritiken. 115 


Sie bringt S. 117 ff. Nr. 3571—3621 die allgemeinen Quellen zur 
Geschichte Karls VI., S. 133 f. Nr. 3622—3815 Angaben über Quellen 
zu Einzelereignissen, S. 161 f. Nr. 3816—3931 sind denen aus der 
Zeit des groBen Schisma eingeräumt, S. 186 ff. Nr. 3932—4130 den 
auswärtigen Chroniken und Dokumeuten für die Perioden Karls VI. 
und Karls VII, S. 240 ff. Nr. 4131—4225 den Chroniken und Doku- 
menten französischen Ursprungs für die Regierung Karls VIL, 
S. 276 ff. Nr. 4226— 4447 den Einzelheiten dieser Zeit, S. 306 ff. 
Nr. 4458—4662 den Nachrichten über Jeanne d'Arc. Man sieht, 
die Regierungen der einzelnen Herrscher liefern den obersten Ein- 
teilungsgrund, aber dies Prinzip mußte hier und dort unterbrochen 
werden, um ein zelten Seiten der nationalen Geschichte die gebührende 
Berücksichtigung zukommen zu lassen. Die Trennung zusammen- 
gehöriger Materialien ist die Folge. Bd. IV S. 161 ff. und S. 275 f. 
hätten vereinigt werden müssen, denn beide Abschnitte bringen Über- 
sichten über die Quellen des Schisma und der allgemeinen Konzilien 
des fünfzehnten Jahrhunderts; dort (S. 161 ff.) wird der Inhalt der 
einschlägigen Werke analysiert, je nachdem er über die ganze Zeit 
der Kirchenspaltung und über Einzelheiten in ibr sich erstreckt, hier 
(S. 275 f.) findet sich nur ein kurzer, nebenbei ungenügender Hinweis 
auf die Aktensammlungen zur Kenntnis der Basler Kirchenversamm- 
lung ohne Ausbreitung des in ihnen dargebotenen Stoffes. Dazu 
kommt ein Weiteres. Im späteren Mittelalter beginnt die Historio- 
graphie ihre führende Rolle gegenüber den Akten der Archive zu 
verlieren. Sollte Molinier alle Akten buchen? Kein Verständiger wird 
solches verlangen, wohl aber, daß Molinier in ihrer Anführung 
wenigstens immer konsequent geblieben sein möchte. Leider macht 
man die Beobachtung, daß er die Veröffentlichungen von Akten bald 
in ihre Einzelbestandteile auflöst, bald sie unter nur einer Nummer 
bucht und mit nur wenig Worten ihres Inhalts und ihrer Bedeutung 
gedenkt. So erhalten selbst kleinere Abschnitte (vgl. z. B. IV. S. 28 ff.) 
ein recht buntes Aussehen; die Aufzählung der historiograpbischen 
Aufzeichnungen wird unterbrochen durch die von Relationen über 
Einzelereignisse, von Akten zur Kenntnis der Verwaltung, des Finanz- 
wesens usw. Ich bin der letzte, die Schwierigkeiten der Regi- 
strierung zu verkennen, solange aber der Generalindex fehlt, ist es 
schwer genug, in diesem Labyrinth den Faden zu finden. Sehr wohl 
könnte die Meinung vertreten werden, daß durch eine planmäßige Be- 
schräönkung der Bibliographie das Werk gewonnen hätte. Unauf- 
haltsam ziehen jetzt die Schriftentitel, die Inhaltsangaben, die 
Charakteristiken am Auge des Lesers vorüber. Er wird geneigt sein, 
alle Verweisungen für gleich wertvoll zu halten und sich abschrecken 
Ch 


116 Kritiken. 


zu lassen durch die Unzahl der Zitate: der Mut zur Unwissenheit 
wird ihm genommen und der zur Unvollständigkeit, da er eine Arbeit 
nicht eher in Angriff nehmen wird, bevor er nicht auch dem unbe- 
deutendsten Fingerzeig des Repertoriums Folge geleistet hat. In 
Moliniers Buch steckt viel überflüssiger Ballast, das kann und muB 
offen ausgesprochen werden, mag immer die Mühsal seiner Anlage 
Berücksichtigung, der entsagungsvolle Fleiß seines Bearbeiters unein- 
geschränkte Anerkennung finden; so nötig Bibliographien sind, sie 
werden zu Feinden des Historikers, der sammeln, aber zugleich sichten 
soll. So möchte man die französische Geschichtsforschung gern zur 
Vollendung des Repertoriums beglückwünschen, wenn nicht gerade 
seine Aufgabe, vollständig zu sein um jeden Preis, unleugbare 
Nachteile im Gefolge hätte, — und gleichzeitig wird zu sagen 
sein, daß sein Ziel und seine Anordnung sich für ein deutsches 
Repertorium nicht eignen dürften. Wie in Frankreich leiden auch 
wir in Deutschland unter einer Hochflut der historischen Pro- 
duktion allgemeiner und lokaler Natur, von Editionen größeren, 
kleinen und kleinsten Umfangs: die Aussicht auf einen deutschen 
„Molinier“ flößt mir einen gelinden Schauder ein. Wir besitzen am 
„Dahlmann-Waitz“ für die Zwecke der Orientierung wie selbständiger 
Arbeit eine durchaus genügende Quellen- und Literaturübersicht. Die 
Historiographie des Mittelalters ist bei Potthast verzeichnet, ohne daß 
damit das Werk als völlig einwandfrei hingestellt werden soll; ich 
verweise hier nicht auf Wattenbach und Lorenz, da ihr Ziel ein 
anderes ist, wenngleich beide sehr wohl der bibliograpliischen Seite 
ihrer Themen weit größere Beachtung hätten schenken können. 
Dringend not tut uns eine Neubearbeitung des Buches von Österley, 
in dem auch eine Übersicht der Regestensammlungen zu geben wäre. 
Alle diese drei Werke aber vereinen zu einem einzigen, hieße ein 
Buch schaffen, von dem ich wenigstens keinerlei Frucht erwarten 
kann. Das deutsche Wort: Wer vieles bringt wird manchem etwas 
bringen, hat zum Widerspiel im Französischen: Qui trop embrasse 
mal etreint. — 

Zum Schluß wenige Worte noch über die allgemeine Einleitung, 
die, für das ganze Werk bestimmt, jetzt dem fünften Bande vorge- 
heftet ist. Sie stellt sich dar als eine Geschichte der französischen 
Historiographie des Mittelalters in großen Zügen. Unbeschwert durch 
gelehrten Apparat schildert sie ihre Entwicklung bis zum Ausgang 
des fünfzehnten Jahrhunderts und gern schließt man sich den klugen 
Urteilen des Verfassers an, der hier zu sichten versteht, während in 
seinem Repertorium der Bibliograph in ihm über den Historiker 
triumphiert hatte. Ein zweiter Abschnitt verfolgt die Geschichte der 


oo -—n 


Kritiken. 117 


historischen Kritik und der historischen Quellenpublikationen bis an 
die Schwelle der Gegenwart, der dritte sucht den Plan des Werkes 
selbst zu erläutern und seine Eigenart gegenüber anderen Biblio- 
graphien abzugrenzen. Jeder Autor ist befugt, zur Verteidigung 
seiner Absichten —, wir glaubten aus der Betrachtung des Buches 
selbst Bedenken ableiten zu dürfen, die nicht hindern, uns dankbar 
der Mühen zu erinnern, die A. Molinier noch kurz vor seinem Lebens- 
ende auf sich genommen hat. 
Berlin. A. Werminghoff. 


von Schultheß-Rechberg, Gustav. Heinrich Bullinger, der 
Nachfolger Zwinglis.” (Schriften des Vereins für Reformations- 
geschichte, Nr. 82). 104 S. Gr. 8°. Halle a. d. S., Kommissions- 
verlag von Max Niemeyer, 1904. 

Heinrich Bullingers Diarium (annales vitae) der Jahre 1501 
bis 1574. Zum 400. Geburtstag Bullingers am 18. Juli heraus- 
gegeben von Emil Egli (A.u.d.T.: die Quellen zur schweizerischen 
Refvrmationsgeschichte herausgegeben vom Zwingliverein in Zürich 
unter Leitung von Professor Dr. Emil Egli II). XV u. 145 S. 
Gr. 8°. Basel 1904, Baseler Buch- u. Antiquariatshandlung (vor- 
mals Adolf Geering). | 

Bullingers Korrespondenz mit den Graubündnern. I. Teil. 
Januar 1533 bis April 1557. Herausgegeben von Traugott Schieß. 
(A. u. d. T.: Quellen zur Schweizer Geschichte, herausgegeben von 
der allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz, 
Band XIII) XCI und 482 S. Gr. 8°. Basel 1904, Verlag der 
Baseler Buch- u. Antiquariatshandlung (vormals Adolf Geering). 

Bei dem regen Interesse, welches in der Schweiz gegenwärtig 

für Reformationsgeschichte herrscht, war vorauszuschen, daß der 400. 

Geburtstag Bullingers nicht vorübergehen würde, ohne einen mehrfachen 

literarischen Niederschlag zu veranlassen. An Ansehen und epoche- 

machender Bedeutung steht Bullinger zwar hinter Zwingli und Calvin 
zurück, aber schon der Umstand, daB er in einer schweren Zeit auf 
die durch Zwinglis Tod verwaiste Pfarre im Züricher Großmünster 
berufen wurde und dank seinem glücklichen Gemisch von Charakter- 
festigkeit und ausgleichender Milde, durch seine große Menschen- 
kenntnis, feine Beobachtungsgabe und ein hervorragendes organisato- 
risches Talent sich eine segensvolle und nach außen viel verzweigte 

Tätigkeit verschaffte, sichert Bullinger eine historische Bedeutung, und 

diese zum Teil geräuschlose, für die Entwicklung des Protestantismus 

in der Schweiz aber sehr wesentliche Wirksamkeit erstreckt sich über 
einen viel längeren Zeitraum als die Arbeit Zwinglis und Calvins. 


118 Kritiken. 


Überdies mußte das große Material, welches namentlich in den Brief- 
bänden des Züricher Staatsarchivs und in der Simmlersammlung der 
Züricher Stadtbibliothek aufgespeichert ist, früh zu einer wissenschaft- 
lichen Behandlung des Mannes oder einzelner Seiten seines Wirkens 
anlocken. Neben älteren Arbeiten ist in dieser Beziehung vor allem 
zu erwähnen die noch schätzenswerte Biographie Bullingers von Pesta- 
lozzi in den Vätern und Begründern der reformierten Kirche Um 
eine allen heutigen Anforderungen entsprechende Lebensbeschreibung 
zu liefern, dazu würde vor allem der reiche Bullingersche Brief- 
wechsel herausgegeben und damit eine solide Grundlage geschaffen 
werden müssen. Egli wollte dieses Unternehmen ursprünglich ge- 
legentlich des Jubiläums beginnen, indeB erschien die Neuausgabe 
der Zwinglischen Werke als Anschluß an die im corpus Reforatorum 
veröffentlichten Schriften und Korrespondenzen Calvins dringlicher. Es 
ist aber zu hoffen, daß sich als weitere Serien nach und nach auch 
der literarische Nachlaß anderer Schweizer Reformatoren angliedern 
werden. 

LieBen sich also zur Zeit weitergehende Pläne nicht verwirk- 
lichen, so bringt das Jubiläumsjahr immerhin recht beachtenswerte 
Abschlagszahlungen. Zunächst veröffentlicht, entsprechend seinen Be- 
strebungen, auch ein weiteres Leserpublikum zu befriedigen, der Ver- 
ein für Reformationsgeschichte eine kurze, dem heutigen Stand der 
Forschung augepaßte Lebensbeschreibung Bullingers. Die Darstellung 
von SchultheB-Rechberg ist durchweht von einem starken persönlichen 
Mitgefühl des Autors mit der Persönlichkeit seines Helden und stellen- 
weise verleitet die apologetische Tendenz den Verfasser, andersgesinnte 
und unter wesentlich verschiedenen Bedingungen arbeitende Reforma- 
toren, wie z. B. Luther, wegen ihres mannigfachen Gegensatzes zu 
den Schweizern ungerecht zu behandeln. Indeß finden sich solche 
Stellen doch nur ganz gelegentlich, und im übrigen erfüllt die Bio- 
graphie vortrefflich ihre Aufgabe, auf knappem Raume die Haupt- 
schicksale Bullingers uns vorzuführen und das ganze Denken und 
vielseitige Wirken des Mannes, dessen Autorität sich zuletzt bis nach 
England hin erstreckte, zu veranschaulichen. 

Der Zwingliverein konnte das Andenken des Nachfolgers von 
Zwingli nicht besser ehren, als daß er der Chronik des Bernhard 
WyB das Bullingersche Diarium in der von ihm herausgegebenen 
Sammlung „Quellen zur Schweizerischen Reformationsgeschichte“ folgen 
ließ. Das Diarium ist schon längst als ein für Bullingers ganze Art 
und Weise charakteristisches Denkmal anerkannt und darum vielfach 
ausgebeutet, indessen noch niemals zusammenhängend und vollständig 
veröffentlicht worden. Das Schriftchen zeigt uns den Reformator in 


Kritiken. 119 


seiner ganzen natürlichen und ursprünglichen Frische. Leider ist das 
aoch im 18. Jahrhundert vorhandene Autograph verschollen und wenn 
auch nach den erhaltenen Abschriften die Textgestaltung nur stellen- 
waise einige Schwierigkeiten bietet, so lassen sich doch gewisse Fragen, 
auf welche die Urschrift einen sofortigen und einleuchtenden Bescheid 
gelen würde, nicht sicher aus Kopien beantworten. Doch macht 
auf mich das Diarium den Eindruck, daß es in zwei Teile zerfällt. 
Unter den Nachrichten über den Anfang der zwanziger Jahre findet 
sich der Hinweis auf die jüngst erfolgte Ernennung Elggs zum Pro- 
vinzial des Dominikanerordens, die betreffende Stelle muß also bald 
nach dem Sommer 1541 niedergeschrieben sein. Auch die Sätze: 
„Um 1520 begann zwischen den Doktoren über die Lehre Luthers ge- 
stritten zu werden Da ich damals gleichermaßen die papistische und 
lutherische Doktrin nicht kannte etc.“ lassen auf eine bedeutend 
spätere Abfassung schließen. Zu ähnlichen Erwägungen führt ein 
hinter der Schilderung des Jahres 1528 stehender Nachtrag, daß 
Bullinger 1520 zwei Dialoge geschrieben habe. Man gewinnt also 
den Eindruck, daß dieser erste Teil des Diariums zusammenhängend 
von dem auf sein Werk rückwärts schauenden Verfasser etwa 1541 
niedergeschrieben worden ist. Dafür spricht auch der innere Charakter 
des ersten Teiles. Derselbe ist bis 1540 durchweg lateinisch geschrieben 
und enthält die wichtigsten Familiennachrichten und Lebensschicksale 
Bullingers und Notizen über seine geistige und geistliche Betätigung. 
Beim Jahre 1540 ist zum ersten Male ein Einschub halb in deutscher 
halb in lateinischer Sprache, „der hei Summer“ überschrieben, 
welcher mit Bullingers Schicksalen nur in sehr losem Zusammenhange 
steht. Fortan ist das Diarium bald lateinisch, bald deutsch ge- 
schrieben, die Sprache wechselt fast unvermittelt und zwar sind die- 
jenigen Dinge, von welchen der erste Teil der Schrift fast ausschlieB- 
lich handelt, also die persönlichen und Familiennachrichten nahezu 
durchweg lateinisch, dagegen die jetzt mehr und mehr auftretenden 
allgemein zeitgeschichtlichen Aufzeichnungen überwiegend deutsch ge- 
schrieben. Man wird also für den zweiten Teil im Gegensatz zum 
ersten nicht eine einheitliche Abfassung anzunelımen haben, sondern 
so oft Bullinger etwas Wissenswertes erfahren oder erlebt hatte, griff 
er zur Feder und machte seine Einträge. Charakteristisch ist auch 
die zunehmende Ausführlichkeit zum Schluß hin. Dieselbe ist nur 
teilweise daraus zu erklären, daß sich mit den Jahren Bullingers 
persönliche und briefliche Beziehungen und damit auch der Kreis 
seiner Interessen erweiterten. Viele Notizen lassen vielmehr die 
Bullinger in früheren Jahren mehr eigentümliche prügnante Fassung 
vermissen und auf eine dem Alter ja häufig anhaftende unpräzise 


120 Kritiken. 


Redseligkeit schließen. Es ließe sich vielleicht diese Spur auch im 
Bullingers amtlichem Wirken verfolgen. 

Erhöht wird die Brauchbarkeit der vorliegenden Ausgabe, welcher 
noch ein kurzes curriculum vitae Bullingers aus dem Jahre 1560 
beigefügt wird, durch sorgfältige Anmerkungen. Vielleicht könnte 
man später an der Hand des erhaltenen reichen Briefwechsels ron 
Bullinger den Ursprung der einzelnen Notizen besonders des zwaten 
Teils zurückverfolgen. Ein Teil der allgemeinen Nachrichten geht 
sicher auf die damals unter Politikern und Gelehrten übliche gegen- 
seitige Zusendung interessanter Neuigkeiten zurück, andere scheinen 
den damals üblichen Druckblättern und Zeitungen entlehnt. 

An ein intimeres Publikum als die Arbeiten von Schultheß- 
Rechberg und Egli wendet sich die inhaltvolle und sorgfältige 
Edition von SchieB. Den Beziehungen zwischen Bullinger und den 
Graubündnern hat schon vor 140 Jahren & Porta seine Aufmerksam- 
keit zugewandt, doch hat diese Tatsache ein rein antiquarisches In- ` 
teresse, denn ganz abgesehen von der Unvollständigkeit der Veröffent- 
lichung kennen außerhalb des Kantons Graubünden nur ganz wenige 
Menschen diese sehr versteckt gedruckte und darum längst selten ge- 
wordene Publikation. Später hat namentlich Ferdinand Meyer in 
seiner Geschichte der evangelischen Gemeinde in Locarno sich ein- 
gehend auch mit diesem Gegenstande beschäftigt, ohne natürlich in 
einer systematischen und allseitig erschöpfenden Ausbeute der ein- 
schlägigen Korrespondenzen seine Aufgabe erblicken zu dürfen. SchieB 
verspricht uns die Sammlung des Briefwechsels der Graubündner 
Reformatoren mit Bullinger in zwei Bänden abzuschließen. Allerdings 
muß er sich vorbehalten, im zweiten Bande nicht mehr so wie jetzt 
alle Stücke in extenso und zugleich mit summarischen Inhaltsangaben 
abzudrucken. Denn obwohl der zweite Band nur achtzehn Jahre um- 
fassen wird, so häufen sich gegen Bullingers Ende hin immer mehr 
seine brieflichen Beziehungen und was als besonders freudig zu be- 
grüßen ist, es nehmen dann auch Bullingers Schreiben selbst über- 
hand, während für die frühere Zeit fast nur Schreiben an, wenige 
aber von Bullinger erhalten sind. 

Ein großes Verdienst hat sich der Herausgeber durch die Ein- 
leitung erworben. In derselben sind, namentlich unter sorgfältiger 
Benutzung der Schweizer Literatur, die wichtigsten biographischen 
Notizen über die verschiedenen Korrespondenten zusammengestellt, 
und wer weiß, wie viel Mühe und Spürsinn zu einer solchen Sammel- 
arbeit gehört, versteht dieselbe gewiß zu würdigen. Dabei sind die 
Lebensbeschreibungen nichts weniger als eine trockene Aneinander- 
reihung von Nachrichten, sondern namentlich bei den persönlich mehr 


Kritiken. 121 


hervortretenden Männern, wie z. B. Philipp Gallilius, Johannes Travens, 
Vergerio, versteht er es, uns ein anschauliches Bild ihres Charakters 
und Wirkens zu entwerfen. Bei Vergerios Biographie wäre unter 
den Literaturangaben noch die Einleitung zum ersten Bande von 
Friedensburgs Nuntiaturberichten nachzutragen. 

Der schweizerische Protestantismus erscheint durch die vorliegende 
Publikation vielfach in einem anderen Lichte, als sonst. Graubünden 
und das Veltlin stehen teilweise in engen Beziehungen zum benach- 
barten Italien, und in diesen Gebirgsgegenden fanden manche Süd- 
länder ihre Zuflucht, nachdem sie im früheren Wirkungskreise ernst- 
lich verfolgt worden waren. Darunter waren glaubenseifrige und be- 
geisterte Anhänger der neuen Lehre, zugleich aber doch auch solche, 
für welche die Triebfeder keineswegs völliges Aufgehen in religiösen 
Idealen, sondern ein reiches MaB irdischer Eitelkeit und Selbstsucht 
und der krankhafte Ehrgeiz, eine Rolle zu spielen, bildete Die 
größere Lebhattigkeit des südländischen Temperaments, der in Italien 
ausgeprügtere Sinn für Wortgefechte und Disputationen kam dazu, um 
hier oft auf engem Raume die Gegensätze aufeinander stoßen zu 
lassen, deren gütliche Vereinbarung oder sachliche Entscheidung zu 
den schwierigsten Aufgaben der Züricher Reformatoren gehörte. Auch 
sonst tritt uns keineswegs nur ein harmonisches Bild des sich gesund 
entfaltenden evangelischen Geistes entgegen. Hervorragende Leute 
wie z. B. Philipp Gallicius, Johaunes Travers und Vergerio schlossen 
sich nur zögernd der neuen Konfession an und ließen durch ihr Ver- 
halten vorher und nachher erkennen, daB dieses Schwanken wenigstens 
nicht ausschließlich in entgegengesetzten religiösen Erwägungen, son- 
dern oft vorzugsweise in ganz eigennützigen Betrachtungen über die 
bessere materielle und politische Position begründet war. Dazu traten 
eine Menge persönlicher und oft recht kleinlicher Eifersüchteleien 
gerade zwischen den Führern der neuen Bewegung, namentlich auch 
in der großen Gemeinde Chur. 

Es darf wohl als selbstverständlich angesehen werden, daß der 
auBenstehende zweite Band von Schieß noch ein alphabetisches Namens- 
register für die ganze Publikation bringen wird; denn das Bedürfnis 
ist gerade bei einer solchen Veröffentlichung so einleuchtend, daß es 
wohl kaum erst in einem Referate betont zu werden braucht. 

Freiburg i. B. Gustav Wolf. 


Friedr. Wintterlin, Dr. jur., Archivassessor in Stuttgart, Geschichte 
der Behördenorganisation in Württemberg. Erster Teil: Bis 
zum Ende des 18. Jahrhunderts. Zweiter Teil: Bis zum Regierungs- 
antritt König Wilhelms I. Stuttgart, Kohlhammer 1902 bez. 1904. 


122 Kritiken. 


Seitdem man den innigen Zusammenhang zwischen der Geschichte 
der Behördenorganisation und der Geschichte der Staatsbildung erkannt 
hat, mehren sich in erfreulicher Weise die verwaltungsgeschichtlichen 
Arbeiten, welche sich die Entwicklung des Behördensystems der ein- 
zelnen deutschen Staaten zur Aufgabe gesetzt haben. Es liegt im 
der Natur der Sache, daß mit jedem neuen Werke dieser Art der 
Wert des ganzen Zweiges der Verwaltungsgeschichte steigt, indem 
neues Material zur Vergleichung gewonnen und die Abstraktion all- 
gemeiner Entwicklunsstendenzen auf breiterer Grundlage ermöglicht 
wird. Es ist daher sehr zu begrüßen, daB der Verfasser es unter- 
nommen hat, auf Grund archivalischer Studien, zu denen er vermöge 
seiner dienstlichen Stellung wie besonders befühigt war, so auch be- 
sondere Gelegenheit hatte, eine zusammenhängende Darstellung der 
Behördenorganisation Württembergs zu liefern. Der erste Teil 
behandelt im ersten Abschnitt die Zeit bis zum dreißigjüährigen Kriege, 
im zweiten die Zeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, der zweite 
Teil im dritten Abschnitt die Regierungszeit König Friedrichs. Jeder 
Abschnitt enthält zugleich eine kurze Darstellung des Staatsdiener- 
rechtes der betreffenden Periode. Beide Teile bringen eine Reihe 
archivalischer Akten als Beilagen. 

Der erste Abschnitt zeigt uns im großen und ganzen in gleich- 
artiger Entwicklung, wie in den andern Territorien des Reiches die 
Herausbildung der Gerichtsbarkeit der Grafen und Herzöge, die Orga- 
nisationsgeschichte von Vogt und Schultheiß, von Regierung und Hof- 
gericht, der Rentkammer, des Kirchenrates, des Kriegsrates. Eine 
bemerkenswerte Besonderheit war es, daß die niederen Landgerichte 
in Württemberg vollständig abkamen, und die Stadt- und Dorf- 
gerichte für die niedere Gerichtsbarkeit an ihre Stelle traten, be- 
ziehungsweise die ersteren auch die Hochgerichtsbarkeit ausübten. 
Erwähnt sei auch, daß in Württemberg die Beamtengerichtsbarkeit, 
durch welche das gelehrte Element in das Richteramt eindrang, schon 
frühzeitig zur Entwicklung kam, indem der Graf alle ihm persönlich 
zustehende Rechtsprechung von Haus aus ausschließlich durch beauf- 
tragte Räte vornehmen ließ. | 

Der zweite Abschnitt stellt die Organisation der Bezirksver- 
waltung, des Geheimen Rates, der Ministerien und Kabinettskanzlei, 
des Hofgerichtes, der Mittelbehörden dar. Sehr interessant ist es, zu 
beobachten, wie die Errichtung eines Ministeriums den Geheimen Rat 
bald an die zweite Stelle in der Hierarchie des Behördenorganismus 
rückt, bald jedoch die Aufhebung des ersteren demselben zu seinem 
ursprünglichen Range verhilft. Die Errichtung des Geheimen Rates 
hatte ihrerseits auf die ehemaligen Zentralbehörden des Landes, 


Kritiken. 123 


wie Oberrat, Rentkammer, Kirchenrat, Kriegsrat die Wirkung gehabt, 
daß dieselben vermöge des Oberaufsichtsrechtes des Geheimen Rates 
über die ganze Landesverwaltung zu Mittelbehörden wurden. Die 
letztern finden eine Ergänzung in Deputationen, welche teils vorüber- 
gehend, teils dauernd für die sich erweiternden Geschäfte der Staats- 
verwaltung eingesetzt werden. Denselben wurden in der Mehrzahl der 
Fälle Mitglieder des engeren Ausschusses der Landschaft beigezogen. 

Der dritte Abschnitt, welcher, wie erwähnt, die Regierungszeit 
König Friedrichs umfaßt, gibt uns zunächst in einer Einleitung eine 
kurze Übersicht über das Verhältnis der landesfürstlichen Prürogative 
in bezug auf die Behördenorganisation zu den landständischen Befug- 
nissen in seiner geschichtlichen Entwicklung, zählt sohin die Ver- 
änderungen im Behördenorganismus unter dem genannten Regenten 
während seiner Regierung als Herzog auf und zeigt uns in dem Streit 
über die Entlassung der Geheimen Räte von Wöllwarth und Hoff- 
mann den Übergang zum modernen Staatsdienerrecht. Es folgt 
sohin die Darstellung der Organisation in dem durch den Pariser 
Frieden von 1802 und den ReichsdeputationshauptschluB von 1803 
erworbenen Neu-Württemberg. Den Hauptinhalt dieses Teiles bildet 
die Organisation im Königreich, welche Rangstellung des Landes 
durch den Preßburger Frieden von 1805 ihre Sanktion erhalten hatte. 
Die neu erworbene Souveränität machte einer neuen Organisation der 
Staatsbehörden nach dem allgemein als mustergültig anerkannten fran- 
zösischen Ministerialsystem den Weg frei. Die Bezirksorganisation und 
Gemeindeverwaltung war allerdings im wesentlichen eine Übertragung 
der Einrichtungen der altwürttembergischen Oberamtsverfassungen auf 
“ die neuen Erwerbungen, an welchen allmählich in verschiedenen Rich- 
tungen Änderungen vorgenommen wurden. In den Jahren 1806—1809 
war die Einheitlichkeit der Bezirksorganisation unter dem Oberamt- 
mann durch das Bestehen der Patrimonialgerichtsbarkeit, welche das 
alte Württemberg nicht gekannt hatte, und welche erst durch die 
neuen Erwerbungen zu einer Einrichtung des Königreichs wurde, 
durchbrochen. Die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit erfolgte 
indes schon 1809. In den höheren Instanzen wurde die Trennung 
der Justiz und der Verwaltung durchgeführt. In sachlicher Überein- 
stimmung mit der französischen Departementseinteilung wurde das 
Gebiet des Königreichs in 12 Kreise, bezw. Landvogteien einge- 
teilt, welche über den Oberamtmännern die Mittelinstanzen zu bilden 
hatten. Allein die althergebrachte Stellung des Oberamtmannes als 
Bezirkspolizeibeamter und Leiter der Amtskorporation in unmittelbarer 
Unterordnung unter die Landeskollegien verhinderte, daB sein Ver- 
hältnis zum Landvogt sich nach der Art desjenigen des französischen 


124 Kritiken. 


Unterpräfekten zum Präfekten gestaltete. Eine ähnliche Stellung, wie 
der Landvogt im Departement des Innern erhielt der Kreissteuerrat 
im Departement der Finanzen, welch letzteres Amt offenbar eine 
gewisse Nachbildung des preußischen Steuerrates des 18. Jahrhunderts 
war. Durch die Annahme des französischen Ministerialsystems im 
Jahre 1806 erscheint Württemberg nach Bayern als derjenige Staat, 
welcher das seitdem herrschend gewordene moderne Realsystem der 
Verwaltungsorganisation zuerst in Deutschland zur Einführung brachte 
Das Jahr 1811 brachte die Einführung eines Staatsrates neben 
dem Staatsministerium, welcher die Aufgabe hatte, die Beratung all- 
gemeiner Angelegenheiten auf einer breiteren Basis vorzunehmen. 
Auf die Einzelheiten in der Organisation der Ministerien des Innern, 
der Finanzen, der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Krieges, 
der geistlichen Angelegenheiten kann natürlich an dieser Stelle nicht 
eingegangen werden. Den Beschluß bilden die Änderungen der Be- 
hördenorganisation seit dem Pariser Frieden, welche infolge der 
Forderungen der Stände konzediert wurden, bei denen jedoch an dem 
Ministerialsystem festgehalten wurde. 
Wien. Gustav Seidler. 


125 


Nachrichten und Notizen I. 


Im Morgenblatt der Frankfurter Zeitung vom 21. Oktober 1906 hat der 
Privatgelehrte Prof. Dr. Wilhelm Gundlach einen rein persönlichen 
Angriff auf Prof. M. Tangl in Berlin veröffentlicht. Der Artikel ward von 
der Tagespresse mit Angriffen in Verbindung gebracht, die Gundlach schon 
früher und wiederholt gegen die Centraldirektion der Monumenta Germaniae 
historica, deren Mitglied Tangl ist, gerichtet hatte. Deshalb sei hier seiner 
gedacht. — Gundlach weiß zu erzählen, daß nach Wattenbachs Tode 
Prof. H. Bresslau in Straßburg „mit seiner Bewerbung“ um das frei- 
gewordene Ordinariat für historische Hilfswissenschaften an der Berliner 
Universität zurückgewiesen worden sei, daß aber der allmächtige Ministerial- 
direktor Althoff den Lehrstuhl an einen „Schützling des Ultramontanismus“, 
an den „ungenügend qualifizierten Tangl'“ ausgeliefert habe. Und diese 
Beförderung habe nur deshalb „nicht denselben Sturm der Entrüstung 
unter den deutschen Universitätslehrern erregt", wie 1901 die Ernennung 
Spahns, weil Tangl „viel bedächtiger und langsamer vorgeschoben wurde“, 
— Es ist im höchsten Maße zu bedauern, daß ein Mann der Wissenschaft, 
der seine Lebensaufgabe im Suchen nach Wahrheit sieht, mit solchen Be- 
hauptungen auftritt, die in allen Punkten auf das schrotfste den Tatsachen 
widersprechen. Es bedarf kaum der Bemerkung, daß eine „Bewerbung“ 
Bresslaus nicht stattgefunden hat, ja überhaupt gar nicht stattfinden konnte. 
In Wahrheit wurde Tangl wegen seiner wissenschaftlichen Tüchtigkeit 1895 
aus Wien nach Marburg berufen, er wurde sodann auf Vorschlag der 
Fakultät als ao. Professor nach Berlin versetzt und schließlich nach 
Wattenbachs Tode, wiederum auf Grund eines Fakultätsvorschlages, zum 
Ordinarius ernannt. Er ist einer jener Katholiken, die in ihrer gesamten 
Geistesrichtung unseren deutschen Universitäten weit inniger angehören als 
manche norddeutschen Protestanten. — Will Gundlach Einwände gegen 
die Leitung des großen geschichtswissenschaftlichen Unternehmens der 
Monumenta erheben, so tue er es in sachlicher und angemessener Art, 
aber er erneuere nicht immer wieder Angriffe, die weit über das Ziel 
hinausschießen und berechtigte Wünsche, so den nach Einführung der 
deutschen Sprache in den Einleitungen der Ausgaben, von vorne herein 
um jeden Erfolg bringen. G. S. 


Von den trefflichen Jahresberichten der Geschichtswissenschaft 
ist kürzlich der XXVII. Jahrgang, der das Jahr 1904 behandelt, heraus- 
gegeben worden. An Stelle Ernst Berners, der neun Jahrgänge des Werkes 
redigiert hatte und der allzufrüh der Wissenschaft, Okt. 1905, durch den 
Tod entrissen wurde, erscheint Georg Schuster als Herausgeber. Wir 
dürfen es als günstiges Vorzeichen ansehen, daß der Wechsel der Heraus- 


126 Nachrichten und Notizen I 


geber nur eine geringe Verzögerung am Erscheinen des neuen Bandes be- 
wirkt hat. Der Stab der Mitarbeiter ist im wesentlichen derselbe geblieben, 
die gesamte bewährte Einrichtung die alte. 


Volkskundliche Zeitschriftenschau für 1903, hrsg. im Auftrage der 
hessischen Vereinivzung für Volkskunde von A. Strack. 281 SS. 8° 
Leipzig, B. G. Teubner. 4 M. 

Die “Volkskundliche Zeitschriftenschau’, die die Hessische Vereinigung 
für Volkskunde herausgibt, gewinnt immermehr an Umfang und daher auch 
an Bedeutung für die volkskundliche Forschung. Schon heute kann ihrer 
keiner entbehren, der auf diesem Gebiete arbeitet. Die Zahl der Zeit- 
schriften, deren Inhalt skizziert ist, ist von 266 im Jahre 1902 auf 324 ge- 
wachsen. Dem in der Besprechung des vorjährigen Jahrgangs ausge- 
sprochenen Wunsche, daß der Zeitschrittenschau eine Bücherschau bei- 
gefüst werde, ist man insofern entgegengekommen, daß man ein Verzeichnis 
derjenigen Werke aufgenommen hat, die in den ausgezognen Zeitschriften 
besprochen sind (X. 223#.). Auf zwei Lücken möchten wir die Redaktion 
hinweisen, die sie hoffentlich bald durch geeignete Kräfte ausfüllen kann: 
einerseits fehlen die folkloristischen Zeitschriften der pyrenüischen Halbinsel, 
andrerseits die der slavischen Völker. Gerade letztere (wie Lud, Wisla, 
Cesky Lid u. a.) enthalten zum Teil recht wertvolles Material, da wir bei 
diesen Völkern Gaue finden, deren Bewohner ungefähr die wirtschaftliche 
und soziale Stellung einnehmen, die die Germanen eingenommen haben, 
als sie in die Geschichte eintraten. — Recht erfreulich ist der Beschluß 
des Hamburger Volkskundentages, daß die Zeitschriftenschau vom Jahre 
1902 nach rückwärts vervollständigt werden soll. Hoffentlich finden sich 
recht viele Kräfte, die die Redaktion bei dieser nicht ganz leichten Arbeit 
unterstützen. 

Leipzig. E. Mogk. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der 
o. Prof. der Erdkunde Albrecht Penk in Berlin wurde zum o. Mitglied 
der Kgl. Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannt. 

Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Geschichte 
Dr. Richard Fester in Erlangen wurde nach Kiel, der ao. Prof. der klas- 
sischen Philologie Dr. Otto Immisch in Leipzig als o. Professor nach 
Gießen, der ao. Prof. der Geographie Dr. Max Friedrichsen in Rostock 
als o Prof. nach Bern, der ao. Prof. der Kunstgeschichte Dr. Fritz Knapp 
in Greitswald als ao. Prof. nach Würzburg und der ao. Prof. der Christ- 
lichen Archäologie und Kirchengeschichte Lie. Dr. Hans Achelis in 
Königsberg als ao. Professor nach Halle berufen. Zu Ordinarien wurden 
ernannt, die ao. Professoren Dr. Erich Pernice (Archäologie) in Greirs- 
wald, Dr. Max L. Strack (alte Geschichte) in Gießen, Dr. Josef 
Schmöln (Nationalökonomie) in Münster und Dr. Eberhard Vischer 
(Kirchengeschichte) in Basel. 

Der Privatdozent für Geographie Dr. Josef Grund in Wien wurde 
als ao. Professor nach Berlin und der Sekretär an der Akademie der 


Nachrichten und Notizen I. 127 


Künste in Berlin Prof. Dr. Ludwig Justi als Nachfolger v. Rebers an die 
Technische Hochschule in München berufen. 

Der o. Prof. des Deutschen Rechts und der österreichischen Reichs- 
geschichte Dr. Otto v. Zallinger in Wien ist in den Ruhestand getreten. 

Zu Titularprofessoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Ludwig 
Mollwo (Geschichte) in Göttingen, Dr. Theodor R. v. Grienberger 
(germ. Sprachgeschichte) in Czernowitz und Dr. Paul Schubring (Ge- 
schichte des Kunstgewerbes) an der Technischen Hochschule in Berlin. 

Es habilitierten sich: Dr. Felix Stähelin (alte Geschichte) in Basel 
und der Abteilungsvorstand in der Zentraldirektion der Monumenta Ger- 
maniae historica Prof. Dr. Albert Werminghoff (bisher Privatdozent in 
Greifswald) in Berlin. 

Todesfälle. Am 2. Januar starb im 69. Lebensjahr der Direktor des 
österreichischen Archäologischen Instituts, der Professor der Archäologie 
Dr. Otto Benndorf in Wien. Er hatte sich 1868 in Göttingen habilitiert, 
wurde bereits 1869 nach Zürich, dann 1871 nach München, 1873 nach 
Prag und 1877 nach Wien berufen. Von ihm datiert der Aufschwung des 
archäologischen Studiums in Österreich, er war der Begründer des archio- 
logischen Seminars in Wien und der Schöpfer des K. K. Archäologischen 
Instituts. Schon 1878 nahm er an der archäologischen Expedition nach 
Samothrake teil und 1881 und 1882 führte er neue Forschungsreisen in 
Kleinasien, in Lykien und Karien aus, die zu wertvollen Entdeckungen 
führten. Er war der Herausgeber der Jahreshefte, sowie der Sonderschriften 
des Österreichischen Archäologischen Instituts und Mitherausgeber der 
Archäologisch-epigraphischen Mitteilungen aus Österreich. 


Paul Hassel. 

Am 81. Juli 1906 starb in Jena, wo er Heilung von schwerem Leiden 
suchte, der Geheime Rat Dr. Paul Hassel, der langjührige Direktor des 
Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchivs in Dresden. Hassel, ein geborner 
Berliner, studierte ursprünglich in Berlin und Gießen Medizin, wandte sich 
dann aber, nach Berlin zurückgekehrt, dem Studium der Geschichte zu. 
Unter seinen Lehrern begegnen uns gefeierte Namen, wie Ranke, Droysen 
und Koepke, er besuchte die Seminare der beiden erstgenannten, schloß 
sich aber besonders an Koepke an. Seine Erstlingsschrift (1863), die Droysen 
gewidmet ist, behandelte ein Thema der brandenburgischen Geschichte: 
De imperio Brandenburgico ad Rhenum fundato sive de primordiis belli 
Juliacensis. Den Krieg von 1870/71 machte er als offizieller Berichterstatter 
des Kgl. Preußischen Stautsanzeigers im Hauptquartier der 3. Armee mit 
und veröffentlichte flottgeschriebene Feldzugsberichte in Buchform (Von der 
3. Armee, 1871). Später trat er in den preußischen Archivdienst ein, in 
dem er bis zum Geh Archivrat emporstieg; am 1. Oktober 1882 wurde er 
als Geh. Regierungsrat mit der wichtigen Stellung des Leiters des Dresdner 
Hauptstaatsarchivs betraut. Über Hassels Tätigkeit in Dresden ein Urteil 
zu füllen, ist zur Zeit, zumal für einen in die dortigen Verhältnisse nicht 
Eingeweihten kaum angängig, immerhin erscheint es fraglich, ob er die 
Erwartungen erfüllt hat, die ihm als Nachfolger des so hervorragenden Karl 


128 Nacbrichten und Notizen I. 


dm 


von Weber entgegengebracht worden sind. Ein wichtiges Ereignis während 
seiner Amtstätigkeit war die Übersiedlung des Archivs aus dem alten 
SchloBanbau am Taschenberge in die Räume des ehemaligen Zeughauses. 
So schön im neuen Heim die Arbeitsräume für die Beamten und das be- 
nutzende Publikum ausgefallen sind, als so wenig geglückt muß die 
Unterbringung des Aktenarchivs in den ungeheuren, dem Lichte schlecht 
zugänglichen Sälen bezeichnet werden. Hassel hat sich während der 
ganzen Zeit seiner Wirksamkeit der Unterstützung fast ausnahmslos tüch- 
tiger, vortrefflich eingearbeiteter Mitarbeiter zu erfreuen gehabt, ein nicht 
hoch genug zu schätzender Vorteil für den Leiter einer Behörde von der 
Bedeutung des Dresdner Archivs. 

Hassels literarische Tätigkeit hat sich in der Hauptsache auf das 17. 
und 19. Jahrhundert erstreckt, und zwar sind es, seinem beruflichen Werde- 
gang entsprechend, die brandenburgisch-preußische und die sächsische Ge- 
schichte gewesen, worin er sich betätigt hat. Seine bedeutendsten Arbeiten 
seien in Kürze hervorgehoben; sein Bestes hat er wohl auf dem Gebiet 
der preußischen Geschichte geleistet. Im Verein mit A. von Witzleben 
behandelte er 1875 anläßlich der 200. Wiederkehr des Schlachttages 
Fehrbellin (1675). Seine Geschichte der preußischen Politik 1807—15, 
deren erster bis Ende 1808 reichender Teil als 6. Band der Publikationen 
aus den preußischen Staatsarchiven 1881 erschien, ist noch heute von 
Wert. Sie bietet eine Sammlung wertvoller Materialien, die gewonnenen 
Ergebnisse sind in einer längeren Einleitung niedergelegt; leider ist die 
Fortsetzung bis zum Schluß der in Aussicht genommenen Periode aus- 
geblieben. Ähnlich verhält es sich mit seinem Werke über den bekannten 
General und Staatsmann Josef Maria von Radowitz, dessen 1. Band 1905 
erschien. Es ist aufgebaut auf den ihm zur Verfügung gestellten Familien- 
papieren und führt die Erzählung bis zum Jahre 1348, also bis zu dem 
Zeitpunkte, wo Einfluß und Wirksamkeit des Helden sich gerade an- 
schickten, ihren höchsten Gipfel zu erreichen. Die Vorarbeiten zum 2. Band 
sollen schon weit geliehen gewesen sein, als der Tod dem Verfasser die 
Feder aus der Hand nalım. Auf dem Gebiete der sächsischen Geschichte 
ist einmal zu nennen sein in Gemeinschaft mit dem Grafen Vitzthum von 
Eckstädt 1883 veröffentlichtes Buch: Zur Geschichte des Türkenkrieges 1683, 
in welchem die Beteiligung der kursächsischen Truppen am Entsatz von 
Wien klargelegt wird, weiter ist Hassel mit einem zweibändigen, bis 1873 
d. h. bis zum Regierungsantritt seines Helden reichenden Werke über 
König Albert hervorgetreten, ohne daß dieser Versuch bei der Kritik 
allenthalben sympathische Aufnahme gefunden hätte. Der Kgl. Sächsischen 
Kommission für Geschichte hat der Verstorbene von amtswegen lüngere 
Jahre als Mitglied angehört. 

Ein schweres Leiden, das Hassel am Schluß des Jahres 1905 befiel, 
zwang ihn, im Sommer 1906 um seine Pensionierung nachzusuchen, doch 
ist es ihm nicht vergönnt gewesen, den Ruhestand zu genießen: einen Tag 
vor dessen Eintritt wurde er vom Tode abgerufen. 

Weimar. J. Trefftz. 


129 


Nachrichten und Notizen Il. 


Nachdem O. Schrader vor einigen Jahren in seinem Reallexikon der 
indogermanischen Altertumskunde den ganzen Stoff der indogermanischen 
Kulturgeschichte in lexikalischer Form bearbeitet und so ein höchst 
dankenswertes neues Hilfsmittel für das Forschungsgebiet geschaffen hatte, 
hat er jetzt auch von seiner älteren systematischen Darstellung: Sprach- 
vergleichung und Urgeschichte, linguistisch-historische Beiträge zur 
Erforschung des indogermanischen Altertums, eine neue (die dritte) Auf- 
lage veröffentlicht, von der zunächst der 1. Teil vorliegt unter dem be- 
sondern Titel: Zur Geschichte und Methode der linguistisch -historischen 
Forschung. (Jena, Costenoble 1906. 236 S. 8°.) Den historischen Überblick 
in der ersten Hälfte dieses Bandes wird niemand, der auf diesem Gebiete 
arbeitet, ohne großen Nutzen von neuem lesen. Einspruch erheben möchte 
ich nur gegen die starke Überschätzung Viktor Hehns, die ja allerdings 
auch sonst sehr verbreitet ist und man gerade Schrader als Herausgeber und 
Biographen Hehns am ehesten zu gute halten kann. Die Bewunderung für 
den geistvollen Verfasser der „Kulturpflanzen und Haustiere“ hat auch wohl 
am meisten dazu beigetragen, Schrader selbst in den früheren Auflagen 
seines Buches zu einer Unterschätzung der indogermanischen Kulturstufe 
zu verleiten; doch hat er sich davon dann mehr frei gemacht und beispiels- 
weise bezüglich der Haustiere wieder selbst einer wesentlich günstigeren 
Auffassung als der von Hahn vertretenen Bahn gebrochen. Die zweite 
Hälfte des vorliegenden Teiles behandelt die methodisch-kritischen Fragen 
in durchweg vortrefflicher, klarer Darstellung. Ich verweise hier noch 
namentlich auf die treffenden Ausführungen über Erbwort und Lehnwort 
S. 142ff., in denen sich Schrader zugleich gegen unfruchtbare Skepsis und 
Tifteleien wendet. Inwiefern ich selbst in einzelnen Fragen von S. ab- 
weiche, habe ich in meinem kürzlich in dieser Zeitschrift veröffentlichten 
Aufsatz über die Einwanderung der Germanen näher dargelegt; es sei mir 
verstattet, darauf und auf eine ausführliche Besprechung des Reallexikons 
in der Hist. Zeitschr. 91, 82 ff. hier zu verweisen. In der Hauptsache kann 
ich den auf gesunder Grundlage ruhenden Darlegungen Schraders nur 
durchaus beipflichten und die neue Auflage des nützlichen Werkes nur 
aufs wärmste empfehlen. L. Erhardt. 


Appiani historia Romana ex recensione Ludovici Mendelssohnii. 
Editio altera correctior curante Paulo Viereck. Volumen alterum. 
Lipsiae in aedibus B. G. Teubneri, 1905. XVI et 645 pag. 8°. 

Die von V. besorgte zweite Auflage der Mendelssohnschen Appian- 
ausgabe, und zwar zunächst des im Buchhandel vergriffenen, die Geschichte 
der Bürgerkriege enthaltenden zweiten Bandes, zeigt, mit ihrer Vorgüngerin 
verglichen, ein wesentlich verändertes Bild und kommt einer völligen Neu- 
bearbeitung gleich. Auf Grund einer neuen Vergleichung des Venetus 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 9 


130 Nachrichten und Notizen II. 


Marcianae 387 gibt V. mit Recht dieser Handschrift vor dem von Men- 
delssohn in den Vordergrund gestellten Vat. gr. 134 den Vorzug, beurteilt 
auch die übrigen Handschriften vielfach anders, als es früher geschehen, 
und trägt vor allem dank seiner Vertrautheit mit der späteren Gräcität 
dem eigenartigen Sprachgebrauche Appians gebührend Rechnung. Der 
griechische Text hat infolgedessen an vielen Stellen eine ebenso sach- 
gemäße wie sorgfältige Umgestaltung erfahren, von der ein ausführlicher 
kritischer Apparat im einzelnen Rechenschaft gibt. Ganz besonderen Wert 
hat die neue Ausgabe aber dadurch erhalten, daß darin zu unterst auf 
jeder Seite überall da, wo Appians Worte der sachlichen Erklärung be- 
dürfen, auf die einschlügige alte wie neuere Literatur in besonderen An- 
merkungen hingewiesen wird. Der Historiker findet hier z. B. genau ver- 
zeichnet, was in neuerer Zeit über die von Appian gemachten historischen, 
prosopographischen, staatsrechtlichen und topographischen Angaben ge- 
schrieben wurde und erhält ferner über die mannigfachen Irrtümer in 
Appians Berichten erwünschten Aufschluß. Von den angeführten Zitaten 
sind sehr viele dem V. zur Verfügung gestellten Handexemplare Mendels- 
sohns entlehnt, der dieselben dort für eine neue Appianausgabe verzeichnet 
hatte. Sehr zweckmüßig im Interesse einer schnellen Orientierung sind die 
knappen lateinischen Inhaltsangaben am Kopfe jeder Seite, die den ein- 
zelnen Ereignissen beigefügten Jahreszahlen, sowie die neue Paragraphen- 
einteilung innerhalb der einzelnen Bücher. Der fehlende Index wird dem 
ersten Bande, der in etwa drei Jahren erscheinen soll, beigegeben werden. 
Hoffentlich wird derselbe recht ausführlich. 
Dresden. Otto Fiebiger. 


Die Traditionen des Hochstifts Freising. Erster Band (744—926). 
Herausgegeben von Theodor Bitterauf. Mit einer Tafel. München, 
M. Riegersche Universitäts-Buchhandlung (G. Himmer). 1905. (In: Quellen 
und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte. Neue 
Folge. Vierter Band.) 

Die im Jahre 1864 mit dem 9. Bande abgebrochenen „Quellen und 
Erörterungen“ sind 1903 mit einer neuen Folge wieder aufgenommen 
worden und zwar als Editionsorgan einerseits für altbayerische Urkunden, 
da das diesem Zweck ursprünglich dienende Werk der „Monumenta Boica“ 
in den nächsten Jahrzehnten ausschließlich neubayerischen (schwäbischen, 
fränkischen und pfälzischen) Urkunden vorbehalten bleiben muß, anderseits 
für bayerische Landchroniken des 15. und 16. Jahrhunderts. 

Über das Zusammenlegen von Urkunden- und Chronikenpublikationen 
in eine Sammlung kann man wohl verschiedener Ansicht sein; allein es 
wäre schade, solchen Erwägungen hier Raum zu geben angesichts der Be- 
deutung und Wichtigkeit der vorliegenden Veröffentlichung, mit der die 
kritische und wissenschaftliche Bearbeitung der bayrischen Traditionsbücher 
_ anhebt, nachdem die der österreichischen von Brixen und Salzburg ihr 

bereits vorangegangen sind. 

Das Wesen der Traditionsbücher ist durch eine Reihe von Studien, 
unter denen die von Oswald Redlich im 5. Bande der Mitt. des Instituts 


Nachrichten und Notizen I. 151 


(1886) voranstehen, so aufgehellt, daß die Bearbeitung der einzelnen Gruppen 
auf sicherem Boden steht; aber auch die Wege der Edition sind durch die 
schon erwähnten Beispiele der von O. Redlich herausgegebenen Brixener 
und der von P. Hauthaler bearbeiteten Salzburger Traditionsbücher geebnet. 
Die Freisinger Bücher sind überdies zu verschiedenen Malen und nach ver- 
schiedenen Richtungen behandelt und ausgebentet worden, sodaß die 
Edition, die jetzt vorgelegt wird, als eine wesentlich abschließende Arbeit 
erscheint. Einer Motivierung des „Neudruckes‘, wie sie der Herausgeber 
in der Anmerkung auf S. XIV vorbringt, bedarf es in solchem Falle gewiß 
nicht. Die Ausgabe mußte selbstverständlich das gesamte Material in 
vollem Abdruck bringen, mochte auch das eine und andere Stück bei dem 
tüchtigen Meichelbeck bereits ganz korrekt gedruckt vorliegen; die Summe 
der textlichen Verbesserungen, der besseren Datierungen, der genaueren 
Ortsbestimmung ist trotzdem sehr groß, ganz abgesehen von dem ver- 
schiedenartigen Zweck der Werke, der veründerten Anlage und zuletzt der 
Seltenheit der Meichelbeckschen Historia Frisingensis vom Jahre 1724. 
Der Edition geht nach einem Vorwort von Riezler (p. I—II) eine Ein- 
leitung in vier Paragraphen voran (S. V—LX). Sie beginnt mit den 
„Bditionsgrundsätzen“. Ich hebe daraus nur die Tatsache hervor, daß B. dem 
Muster Redlichs im allgemeinen und im einzelnen gefolgt ist: jedes Stück 
wird gleichsam als Urkunde selbständig behandelt, die Anordnung ist eine 
rein chronologische nach den einzelnen Bischöfen, dem kurzen Regest 
folgen sachliche Vorbemerkungen, am Schlusse jedes Stückes stehen die 
Noten. Wenn B. gegenüber Redlich in der Wiedergabe der Personen- 
namen im Regest sich genau an die Orthographie der Vorlage hält (etwa 
uu statt w), so bleibt dies Geschmacksache und wird höchstens im Index 
die Arbeit erschweren. Sehr eingehend spricht B. im zweiten Paragraphen 
über „die Literatur und die Handschriften“. Unter diesen letzteren steht 
an erster Stelle der Codex des ehrwürdigen Cozroh (824 entstanden), von dem 
ein Blatt, fol. 117’ als Schriftprobe in gutem Lichtdruck dem Bande am Schlusse 
beigegeben erscheint, dann die Hs. des Conradus sacrista et monachus vom 
J. 1187, die sehr komplizierte Hs. B, die erst durch die Konkordanztabelle 
im 2. Bande klar hervortreten wird, der durch seine Schicksale interessante 
Codex C der Wolfenbüttler Bibliothek und Codex D, der in seinem Haupt- 
teil „seine Entstehung wahrscheinlich der großartigen und planmäßigen 
Codifikation aller Traditionen‘ unter Bischof Otto U. verdankt. Der dritte 
Paragraph heißt „Zur Spezialdiplomatik und Chronologie“; er schließt mit 
kurzen Anmerkungen zu den einzelnen Nummern „über die wichtigsten 
Besonderheiten, falsche Datierungen, Irrtümer usw., die aber richtiger den 
Vorbemerkungen zu jedem einzelnen Stücke hätten beigegeben werden 
können. Während dieser dritte überflüssigerweise in Petit gedruckte Ab- 
schnitt sich in seinen diplomatischen Ausführungen auf ältere Forschungs- 
ergebnisse stützt, beziehungsweise sie auf das Freisinger Material anwendet 
und an demselben prüft, ist das Schlußkapitel „Zur Wirtschaftsgeschichtet* 
ein sehr dankenswerter Versuch, den Wert dieser Quellen für deutsche 
Kultur- und Wirtschaftsgeschichte wenigstens andeutungsweise vorzuführen. 
Gleich das erste Ergebnis, das sich bei dieser Prüfung dem Verf. aufdrängt, 
Oh 


132 Nachrichten und Notizen I. 


das stärkere Hervortreten des kleinen freien Grundbesitzes gegenüber dem 
kirchlichen Großgrundberitz verdient Beachtung. In diesem Zusammen- 
hang untersucht B. auch das Verhältnis, in dem in Freising die freie 
Schenkung zu der bedingten gestanden hat und glaubt nur etwa unter 
einem Bischof, Atto, ein Überwiegen der ersteren gegenüber den letzteren 
konstatieren zu können. Sich der bedingten Schenkung und ihren Arten 
zuwendend werden die Formen des Kirchenschutzes und des damit zu- 
sammenhängenden servitiums von Freien und Unfreien an die Kirche be- 
sprochen und neben den persönlichen Dienstleistungen die realen (Zins etc.) 
erörtert. Neben der Tradition, der Schenkung spielt auch hier das Tausch- 
geschäft die wichtigste Rolle. Wiederum tritt B. für die Kirche in die 
Schranken und betont, daß dieser Modus nicht im alleinigen Interesse der 
Kirche gelegen gewesen sei, sondern der gegenseitige Vorteil seine starke 
Entwicklung erkläre. Kurz zusammengefaßt werden noch die Ergebnisse in 
Lezug auf ständische Gliederung der Bevölkerung, Arten der Niederlassung, 
über Gewerbe, Wirtschaftsbetrieb u. a. m. Den reichen genealogischen 
Zusammenstellungen der großen und kleineren Grundbesitzer, durch die 
auch die Zersplitterung des Besitzes illustriert werden soll, folgt auf den 
letzten Seiten dieses Abschnittes das Grundbuch des Dekanats Freising, 
eine Aufzählung der in den Traditionen vorfindlichen Ortschaften mit 
Jahresangaben. 

Dem Text der Traditionen der Bischöfe — in diesem Bande B. Ermbert 
bis Dracholf (730—926) geht voran die Vorrede Cozrohs, die Kapitelüber- 
sicht der Urkunden Cozrohs und das Verzeichnis der Privilegien der Frei- 
singer Kirche. Die Textherstellung scheint nach den Vermerken auch der 
kleinsten Korrekturen sehr genau durchgeführt zu sein; die Kollationierung 
des beigegebenen Faksimiles ergäbe die einzige belanglose Bemerkung, daß, 
wenn die Korrektur im Worte „gloriosissimi“ (Z. 8) angegeben wurde, so 
auch hätte notiert werden können, daß Z. 21 in „familie“ 1 aus i verbessert 
wurde und Z. 25 doch nur „Feldmohing“ nicht „Feldmohingun“ steht. 
Möge der Abschluß der Freisinger Bücher und die weitere Fortsetzung 
recht bald folgen. 

Brünn. B. Bretholz. 


Urkundenbuch des Klosters Neuenwalde. — Im Auftrage des Stader 
Vereins für Geschichte und Altertümer und mit Unterstützung der 
Bremischen Ritterschaft bearbeitet von H. Rüther, Pastor zu Neuen- 
walde. Mit 1 Karte und 5 Lichtdrucktafeln. Hannover und Leipzig, 
Hahn’sche Buchhandlung 1905. 390 Seiten. Preis 7,50 M. 

Das 1219 zu Midlum gegründete Benediktinerinnenkloster wurde um 
1282 nach Altenwalde verlegt, wo in der Nähe einer von Prof. Schuchhardt 
als karolingisch bezeichneten Befestigungsanlage die uralte Wallfahrts- 
kapelle zum Heiligen Kreuze stand. Von dort zogen die Nonnen 1384 
weiter nach Neuenwalde, woselbst das Kloster als ritterschaftliches Fräulein- 
stift noch jetzt besteht. So wanderte die Stiftung der Diepholzer Herren 
mehrfach hin und her auf dem hohen Geestrücken, der, die Marschländer 
Hadeln und Wursten scheidend, nahe bei Cuxhaven ans Meer stößt. — 


Nachrichten und Notizen II. 133 


Die ursprünglich ärmliche Gründung nahm seit der Verbindung mit der 
erwähnten Wallfahrtskapelle einen merklichen Aufschwung und wurde 
durch vielfache Schenkungen kapitalskräftig genug, die Güter und Besitz- 
titel von etwa einem Dutzend auf dem Heiderücken ansüssiger Herren- 
geschlechter an sich zu bringen. Erst als die Städte Hamburg und Bremen 
sich in der Nachbarschaft festsetzten (in Ritzebüttel und Bederkesa), wurde 
dem weiteren Umsichgreifen der toten Hand ein Ziel gesetzt, ja die An- 
sprüche der Klosterverwaltung gar mit Erfolg zurückgedämmt. Ebenso- 
wenig konnte diese in den Marschländern Hadeln und Wursten stärkeren 
Einfluß gewinnen, am wenigsten in Wursten, das sich wegen seiner frie- 
gischen Art gegen die „deutsche“ Stiftung besonders spröde verschlof, 
Erst im 16. Jahrh. findet das Klosterkapital in der Form des Rentenkaufs 
auch hier freieren Eingang. — Diese mannigfaltigen wirtschaftsgeschicht- 
lichen Beziehungen werden in den Urkunden und der geschichtlichen Ein- 
leitung scharf beleuchtet. Kirchengeschichtlich ist der Ertrag des Bandes 
nicht gerade reich; aber für die geschichtliche Erforschung der nordwest- 
deutschen Heidegebiete dürfte die Veröffentlichung sich als recht bedeutsam . 
erweisen. Dr. v. d. Osten. 


Urkundenbuch der Stadt Eßlingen. II. Bearbeitet von Adolf Diehl. 
(Württembergische Geschichtsquellen. Herausgegeben von der Württem- 
bergischen Kommission für Landesgeschichte. VII) Stuttgart, W. Kohl- 
hammer 1905. 27* + 642 S. gr. 8°. 

Der zweite Band des Urkundenbuchs der Stadt EBlingen, über dessen 
Vorläufer in dieser Zeitschrift III (1900), S. 417 berichtet wurde, hat etwas 
auf sich warten lassen, aber auch er zeigt, daß sein Herausgeber, A. Diehl, 
der schweren Aufgabe vollauf gewachsen ist. Anlage und Ausstattung sind 
dieselben geblieben wie früher, nur ist die Zahl der in ihrem vollen Wort- 
laut abgedruckten Urkunden noch kleiner geworden: weitaus die meisten 
Dokumente haben sich gefallen lassen müssen, im Auszug oder Regest be- 
kannt gemacht zu werden. Die Vorzüge solchen Verfahrens liegen auf der 
Hand. Es gestattet die Mitteilung zahlreicher Stücke im Rahmen eines 
immer noch handlichen Buches, wie denn das hier anzuzeigende rund 
1450 Urkunden aus der Zeit von 1361 bis 1420 in sich vereinigt und nur 
auf wenige, bis zum Jahre 1546 reichende in den Anhängen zu zeitlich 
früheren verweisen kann. Diese Pressung des Materials hat aber auch 
Nachteile. In der Regel zwar ist die Zahl der Anhänge gering und leicht 
übersehbar; nicht viel noch will es besagen, wenn z. B. zu Nr. 1335, einer 
Urkunde des Bischofs von Konstanz aus dem Jahre 1364, im ganzen zehn 
ähnliche aus dem Zeitraum von 1296 bis 1404 angemerkt sind, zumal ein 
Teil von ihnen dem Herausgeber erst nach Abschluß des voraufgehenden 
Bandes zugänglich wurde, — das Maß jedoch der Zusätze wird über- 
schritten bei Nr. 1819, einer Urkunde der Spitalverweser zu Eflingen von 
1402, der die Regesten von vierzig weiteren Aktenstücken aus den Jahren 
1403 bis 1420 folgen. Gewiß, diese Urkunden stehen untereinander in 
Zusammenhang, und Diehl will durch ihre Vereinigung dem Benutzer zu 
Diensten sein, aber ich gestehe offen, ein rein chronologisches Verzeichnis 


134 Nachrichten und Notizen II. 


der Dokumente insgesamt dieser Schachtelung vorzuziehen, für die vielleicht 
das Fürstenbergische Urkundenbuch das Muster abgegeben hat und die 
von anderen Sammlungen wie z. B. dem Urkundenbuch der Stadt Friedberg 
übernommen worden ist. Wer der Urkunden für irgendwelche Zwecke be- 
darf, soll auch die Beziehungen vieler von ihnen zu einander selbst er- 
mitteln, wenn ibm der Herausgeber nicht durch knappe Fingerzeige zu 
Hilfe kommt. Jetzt gestaltet sich”auBerdem die Anführung der Stücke in 
den Anhängen recht umständlich, und ihr chronologisches Verzeichnis 
(S. 517 ff.) erfüllt seine Aufgabe nur zur Hälfte. 

Wie erwähnt wechseln vollständige Urkundenabdrucke mit Auszügen 
oder Regesten ab, und doch wird nicht jeder Benutzer sich mit dem Prinzip 
dieser verschiedenartigen Behandlung einverstanden erklären; er findet Ur- 
kunden, deren Wortlaut er kennen lernen will, nur exzerpiert, solche von 
geringerer Bedeutung treten ihm mit allen Weitläufigkeiten der Ausfertigung 
entgegen. Sicherlich ist Diehl nicht wahllos verfahren — niemand wird 
verlangen, daß er in jedem einzelnen Falle sein Vorgehen rechtfertige —, 
aber ich meine, er hätte hier ein mehr äußerliches Kriterium walten lassen 
sollen: alle Urkunden der deutschen Könige einerlei welches Inhalts, alle 
Urkunden, die sich auf die äußere Politik EBlingens im schwäbischen 
Städtebunde und sein Verhältnis zu den Grafen von Württemberg beziehen, 
alle Aufzeichnungen zur Erkenntnis der stüdtischen Verfassung und Ver- 
waltung hätten eine Veröffentlichung in extenso verdient; erwähnt seien 
als Beispiele nur die Stücke Nr. 1153. 1176. 1848. 1411. 1419 f. und 1538. 
Man wird einwenden, solch Verlangen sei eingegeben durch persönliche, 
also zufüllige Interessen, jeder Benutzer würde ähnliche Wünsche an den 
Herausgeber richten, — dieser Einwurf aber übersieht, daß ich jenes Be- 
denken nur äußerte, weil man vielleicht in einem Urkundenbuch auch rein 
lokaler Natur und Bestimmung den Widerschein der allgemeinen Reichs- 
geschichte zu suchen und zu finden sich mühen wird, obwohl mein Augen- 
merk zunächst auf die häufig rasch überschlagenen Urkunden zur Erkennt- 
nis des kirchlichen Lebens, der Patronatsverhältnisse, der zahlreichen 
MeB-, Jahrzeit- und Bruderschaftsstiftungen u. a. m. gerichtet ist. Gerade 
hiefür ist mir Diehls Arbeit von nicht geringem Nutzen gewesen, und in 
diesem Punkte rechte ich nicht mit ihm über seine Scheidung in Texte 
und Auszüge; willkommen sind die Abdrücke Nr. 1218. 1230. 1390 und 1611, 
ebenso die Regesten Nr. 1382 und 1802, während bei Nr. 1226, einem 
Ablaß von Bischöfen in partibus, der nicht unwesentliche Vorbehalt der 
Rechte des Diözesanbischofs leider ausgefallen ist, obwohl ihn das zu 
Grunde gelegte Regest erwähnt. 

Im einzelnen auf den Inhalt des Bandes einzugehen ist hier nicht der 
Ort, wohl aber sollen zwei Beilagen genannt sein, die man gern als 
selbstverständlich hinnimmt, ohne ihrer Mühsal zu gedenken. Ich meine 
das durchsichtige Siegelverzeichnis, das die Beigabe von Abbildungen treff- 
lich ersetzt (S. 10*ff.), und das umfangreiche allgemeine Register (S. 526 ff.) 
wie das kürzere der Personen nach ihrer ständischen Gliederung (S. 630 ff.). 
Hervorgehoben sei der Artikel über EBlingen selbst (S. 544—565), der sich 
als eine gedrängte Übersicht über die städtischen „Altertümer“‘ darstellt. 


Nachrichten und Notizen II. 135 


Eine große Zahl von Stichproben ergab seine Zuverlässigkeit und führte 
überdies zu den Aufzeichnungen über die städtischen Ordnungen hin (z. B. 
Nr. 1308. 1336f. 1338. 1421. 1654 und 1706f.), die für alle Seiten des 
städtischen Lebens vielleicht nicht so aufschlußreich sind wie die im Roten 
Buch der Stadt Ulm (herausgeg. von C. Mollwo, Stuttgart 1905, a. u. d. T.: 
Württembergische Geschichtsquellen VIII), trotzdem aber als Zeugnisse tüch- 
tiger Bürgerart nur ungern vermißt würden. Sind erst einmal alle Urkunden- 
bücher der jetzt württembergischen Reichsstädte abgeschlossen, dann wird 
die Schilderung des reichsstädtischen Wesens im 14. und 15. Jahrhundert eine 
dankenswerte Aufgabe sein, für deren Lösung bisher nur Versuche vorliegen. 
Berlin. A. Werminghoff. 


«Des Ritters Hans Ebran von Wildenberg Chronik von den Fürsten aus 
Bayern. Herausgegeben von Friedrich Roth. (= Quellen und Er- 
örterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, Neue Folge, Bd. 2, 
Abt. 1.) München 1906, M. Rieger. LXXXVII, 199 S. 3 Taf. 6 M. 
Von den unter Leitung K. Th. v. Heigels durch die Historische Kom- 
mission bei der Münchener k. Akademie der Wissenschaften herausge- 
gebenen bayerischen Landeschroniken des 15. Jahrhunderts, welche bisher 
teils ungedruckt geblieben waren, teils in unvollständigen oder unvoll- 
kommenen Ausgaben vorlagen, wird in der obigen Veröffentlichung zum 
erstenmal der vollständige Text der treuherzigen Chronik des Ritters Hans 
Ebran von Wildenberg mitgeteilt. Durch die fleißige Kellersche Arbeit 
über Hans Ebran in den Verhandlungen des Historischen Vereins für Nieder- 
bayern Bd. 31 (1895) waren besonders in bezug auf Würdigung der Hand- 
schriften viele Vorfragen der Ausgabe gelöst worden, doch blieb dem nun- 
mehrigen Herausgeber der Chronik trotzdem noch viel zu tun übrig, da die 
Chronik in zwei von einander teilweise stark abweichenden Fassungen 
überliefert ist. Die Schwierigkeiten, die damit für den Druck gegeben 
waren, hat der Herausgeber mit anerkennenswertem Geschick überwunden. 
In einer ausführlichen Einleitung wird Aufschluß gegeben über die Lebens- 
geschichte des Verfassers der Chronik, wobei die Kellerschen Forschungen 
noch mannigfache Ergänzungen erfahren, über die Handschriften, Inhalt, 
Form und Anlage der Chronik, über ihre Quellen und ihre Bedeutung. 
Dabei kommt der Herausgeber mit Recht zu dem Ergebnis, daß es, wie 
auch schon Riezler hervorgehoben hat, bedauerlich ist, daß Ebrans Mit- 
teilungen über selbsterlebte Geschichte nicht ausführlicher, sondern ab- 
sichtlich in schweigsamer Knappheit gehalten sind. Nichtsdestoweniger ist 
die Chronik ein kultur- und literargeschichtlich wertvolles Erzeugnis: hier 
eines der hervorragenderen Sprachdeukmäler des 15. Jahrhunderts (ich bin 
sogar der Ansicht, daß sie einer gelegentlichen populären Ausgabe wert ist), 
dort ein interessantes Denkmal für die geschichtliche Auffassung eines auf 
hoher Gesellschaftsstufe stehenden Mannes am Wendepunkt zweier Zeitalter, 
eines der letzten auf bayerischem Boden entstandenen Geschichtswerke der 
„alten Zeit‘ vor dem siegreichen Durchbruch der humanistischen Geschicht- 
schreibung. Der Text der Chronik ist vom Herausgeber mit vielen Er- 
läuterungen versehen, die von sorgfältiger Durcharbeitung des gesamten 


136 Nachrichten und Notizen 1. 


Stoffes Zeugnis ablegen. Für überflüssig allerdings darf man die Er- 
lüuterungen von jenen Stellen halten, welche Ebran ohne Änderung anderen 
bekannten Quellen entnommen hat. Die etwa nötige Erklärung solcher 
Stellen füllt den Ausgaben jener Quellen zu. In dem entlehnenden Werk 
genügt die Angabe der Quelle, sofern nicht Abweichungen von ihr vor- 
handen sind. 

München. G. Leidinger. 


Die Wittenberger Artikel von 1536. (Artickel der christlichen Lahr, 
von welchen die Legatten aus Engelland mit dem Herrn Doctor Martino 
gehandelt anno 1536). Lateinisch und deutsch zum ersten Male heraus- 
gegeben von Dr. Georg Mentz, a. o Professor der Geschichte in Jena. 
Leipzig, A. Deichert'sche Verlagsbuchh. kacht (Georg Böhme). 1905. 
89, 79 S. M. 1,60. Auch u. d. T.: Quellenschriften zur Geschichte des 
Protestantismus. Herausgegeben von Joh. Kunze und C. Stange. 2. Heft. 

Aus dem Weimarer Archive werden hier nicht nur die Wittenberger 

Artikel in dem lateinischen Urtext und der von dem Vizekanzler Franz 

Burchart verfertigten deutschen Übersetzung veröffentlicht, sondern auch 

wichtige Aktenstücke in der Einleitung, die über die Entstehungsgeschichte 

berichtet, beigefügt. Diese geht bis ins Jahr 1531 zurück; die eigentlichen 

Verhandlungen fanden gegen Ende des Jahres 1535 und Anfang 1536 in 

Wittenberg und Schmalkalden statt, als eine englische Gesandtschaft zum 

Abschlusse eines Bündnisses und Verhandlung in Religionsangelegenheiten 

von Heinrich VII. nach Deutschland gesandt worden war. Das Ziel wurde 

nicht erreicht; die Artikel sind in Vergessenheit geraten. Da auf dem 

Wege über sie die Augsburgische Konfession in die englischen 13 Artikel 

gelangte, sind sie nicht bedeutungslos gewesen; „es sind in ihnen Sätze 

formuliert worden, von denen manche sich bei einem großen Teile der 

Christenheit noch heute kanonischen Ansehens erfreuen.“ Zu S. 10 sei 

bezüglich der Stellung Luthers auf die Historia verwiesen in „Luthers 

Tischreden in der Mathesischen Sammlung ... von Ernst Kroker. Leipzig 

1903, S. 152, wo es heißt: „Anglica legatio disputavit Vitebergae primum 

7 septimanas de articulis fidei, ut viam sterneret ad articulum de divortio, 

quem 11 universitates probarant; solum Louanium restitit. Gravis causa 

fuit. Et illi Angli fuerunt instructissimi, nam multos annos disputarunt 
hanc causam, et rex aliquot miliones auri insumpsit in ea causa. Cum 

Lutherus daret testimonium sententiae Vitebergensis, addidit, regem di- 

vortium celebrasse [propter] plurimas causas, sed episcopus (nämlich Fox) 

voluit habere: Propter justissimas causas. — “Es hett mir das wort ein 
dreihundert fl. tragen, sed nolui’. — Zur Konzilssache ist noch zu ver- 
gleichen Stephan Ehses, Concilii Tridentini actorum pars prima. Friburgi 

Brisgoviae MCMIV. p. XC, SCH, CH, CXIV u. ð. 

Leipzig. G. Müller. 


Nils Eden, Den svenska centralregeringens utveckling till kollegial orga- 
nisation i början af sjuttonde ärhundradet (1602—1634). Uppsala, aka- 
demiske bokhandeln. Leipzig, Otto Harrassowitz 1902. (Skrifter utgifna 


Nachrichten und Notizen II. 137 


af k. humanistiska vetenskaps -samfundet i Uppsala VIII, 2.) XIX + 

354 -+ XI S. 

Nils Edén, der uns in früheren Arbeiten über die Geschichte der 
schwedischen Zentralregierung im 16. Jahrhundert unterrichtet hat, setzt 
diese Studien jetzt fort durch die Zeit hindurch, in der sich die Entwick- 
lung einer kollegialen Organisation auf diesem Gebiete auch in Schweden 
vollzogen hat. Seine Arbeit beruht auf sehr eingehenden Studien, und da 
er sich keine Beschränkung in der Ausführlichkeit seiner Mitteilungen 
auferlegt, gibt er uns einen Einblick in alle Schwankungen und Wand- 
lungen der Jahre 1602—34. Die Entwicklung geht sehr allmählich und 
fast unwillkürlich vor sich, ohne daß dem König oder sonst einer be- 
stimmten Person das Verdienst an dem schließlich Erreichten zugeschrieben 
werden könnte. Eden scheint auch kaum eine Spur davon gefunden zu 
haben, daß etwa festländische Muster nachgeahmt worden wären, was an 
sich ja sehr wahrscheinlich wäre. 

Für deutsche Leser hat der Verf. die Resultate seines Buches in einem 
Anhang kurz deutsch zusammengefaßt. Er enthält tatsächlich alles Wesent- 
liche, nur fehlen in ihm die zahlreichen Personalien, die Eden in dem 
schwedischen Texte mit verarbeitet hat. Gerade für ihre Erschließung wäre 
ein Register erwünscht gewesen. 

Jena. G. Mentz. 


Dr. Paul Busching, Die Entwicklung der handelspolitischen Beziehungen 
zwischen England und seinen Kolonien bis zum Jahre 1860. Mit An- 
hang: Tabellarische Übersicht über den Kolonialhandel 1826—1900. 
(Münchener Volkswirtschaftliche Studien herausgegeben von Lujo Bren- 
tano und W. Lotz.) Stuttgart und Berlin 1902. VIII, 244. 

Dr. Doerkes-Boppard, Verfassungsgeschichte der australischen Kolonien 
und das „Commonwealth of Australia. (Historische Bibliothek heraus- 
gegeben von der Redaktion der Historischen Zeitschrift. Band 16.) 
München und Berlin 1903. VII, 340. 

Beide Werke sind seit längerem erschienen; leider verhinderten mich 
andere Arbeiten sie früher zu besprechen. Sie werden inzwischen ihren 
Leserkreis gefunden haben, der sich sachkundig sein Urteil gebildet haben 
wird; aber solchen Fachgenossen, die den Themen ferner stehen, mag es 
noch heute willkommen sein kurz über Zweck und Wert beider Schriften 
unterrichtet zu werden. Übrigens haben sie nur das gemeinsam, daß sie 
auf englische Kolonialgebiete Bezug nehmen; sonst sind sie nach Inhalt 
und Anlage sehr verschieden. 

Busching will uns einen „Leitfaden“ der britisch-kolonialen Handels- 
politik liefern; er will uns „in knappen Strichen ein Bild der Wandlungen 
im britischen Kolonialsystem des Merkantilismus und der Übergangszeit 
zum Freihandel entwerfen.‘ Es ist eine gewiß dankenswerte aber sehr 
schwierige Aufgabe; sie wird um so schwieriger als B. sich nicht mit einem 
Überblick über den Stand unseres Wissens begnügen, sondern die Lücken 
in unserem Wissen durch eigene Forschungen füllen will Um der Größe 
der Aufgabe gerecht zu werden, bedürfte es vieljähriger Studien, einer 


138 Nachrichten und Notizen II. 


reichen Erfahrung und einer starken Beherrschung des Stoffes; bei B. ist 
nichts von dem in hinreichendem Maße zu finden. Er ist, soweit ich zu 
urteilen vermag, ein junger Anfänger, der nach seiner Zeitangabe im Vor- 
wort viel zu rasch zum Ziele eilt; infolgedessen steht seine Arbeit als 
Ganzes genommen nicht auf der Höhe, die ein Buch, das belehren will, 
erreichen sollte. Es enthält Gutes und Brauchbares neben manchem Minder- 
wertigen; ich will kurz angeben, wo man dem Verf. folgen kann, und wo 
man besser tut sich kritisch zu verhalten. Der einleitende Abschnitt über 
das Merkantilsystem bringt eine Gesamtanschauung, die subjektiv und 
geradezu tendenziös ist; wir spüren, daß B.s persönliche Sympathien ganz 
auf Seiten des Freihandels sind. Die Arbeiten Beer's und Ashley's, die 
viel zur sachlichen Würdigung der merkantilistischen Gesetzgebung beige- 
tragen haben, sind B. unbekannt geblieben; aber er hütte sie kennen 
müssen. Auf die Schilderung der Übergangszeit vom Merkantilismus zum 
Freihandel hat B. ein besonderes Gewicht gelegt; auch hier möchte ich 
ihn nicht ohne weiteres als Führer anempfehlen. Er vertritt die These, 
das britische Kolonialsystem sei nach 1783 in der alten Art erhalten ge- 
blieben, obwohl es von den Ereignissen ad absurdum geführt worden sei; 
erst das Jahr 1821 sei das Geburtsjahr des Freihandels in England. Der 
Leser gerät hier in Gefahr ein schiefes und falsches Bild zu erhalten; er 
nimmt den Eindruck mit, die Engländer hätten vorerst aus dem Abfalle 
ihrer amerikanischen Kolonien gar keine Lehren für ihre Kolonialpolitik 
gewonnen. Wie irrig diese Ansicht ist, habe ich in meinem „Pitt“ nach- 
gewiesen; ich setze mich dort (1? S. 402) im besonderen mit B.s Ausfüh- 
rungen über Westindien auseinander. Zur Beurteilung der Quebec- 
Bill von 1791 (S. 109) durfte B. sich nicht auf die törichte Ansicht 
des „Annual Register“ von 1791 berufen. Der Abschnitt, der von 
1821 — 1860 führt, ist der befriedigendste; er bringt mehr als ich 
irgendwo sonst gefunden habe und ersetzt die fehlenden einleitenden 
Kapitel in dem sonst tretilichen Werke von Fuchs „Die Handels- 
politik Englands und seiner Kolonien.“ Durchlaufend zeichnet sich das 
Buch durch eine fleiBige und wertvolle Materialsammlung aus; dank 
diesem Umstande wird es bis auf weiteres einen Platz in der kolonialen 
Literatur behaupten. 

Das Werk von Doerkes-Boppard bietet einen Überblick über den poli- 
tischen Werdegang der australischen Kolonien und will uns mit der Ent- 
stehungsgeschichte des Commonwealth eines der interessantesten Kapitel 
der modernen Verlassungsgeschichte schildern. Durch das Entgegenkommen 
des Colonial Office in London ist dem Verfasser amtliches Material zur 
Verfügung gestellt worden. Was an der Arbeit auszusetzen ist, das hat 
R. Krauel in der Historischen Zeitschrift (Neue Folge Band 95 S. 132—138) 
lehrreich dargelegt; zur Gründungsgeschichte Australiens babe ich in 
meinem Pitt (I?, S. 411ff.) Stellung genommen. Im ganzen ist das Gebotene 
anregend und dankenswert; dem Historiker mag es obliegen dem vor- 
wiegend auf verfassungsrechtlichem und staatsrechtlichem Gebiete interes- 
sierten Autor mit seinen Kenntnissen ergänzend zur Seite zu treten. 

Salomon. 


nn. See en, ra vg PS 


Nachrichten und Notizen II. 139 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: 
Der ao. Professor Dr. Georg Wobbermin in Marburg wurde als o. Pro- 
fessor der Kirchengeschichte nach Breslau und der ao. Prof. Dr, Hermann 
Klaatsch in Heidelberg als ao. Professor der Völkerkunde nach Breslau 
berufen. Der Privatdozent der alten Geschichte in Göttingen Dr. Adolf 
Schulten wurde als ao. Professor nach Erlangen berufen an Stelle 
von Professor Dr. Walter Judeich, der als Nachfolger Gelzers nach 
Jena geht. 

Es habilitierten sich: Dr. A. Jolles (Kunstgeschichte) in Freiburg i. B., 
Dr. Hartmann (Kunstgeschichte) in Straßburg und Dr. Zeller (Völker- 
kunde) in Bern. 

Museen: Der ao. Professor der Ethnographie Dr. Weule in Leipzig 
wurde zum Direktor des Museums für Völkerkunde ernannt. 


Todesfälle. Im Februar starb der o Prof der Archäologie in Göt- 
tingen Dr. Karl Dilthey im Alter von 67 Jahren. 


Kürzlich starb der o. Prof. der Kirchengeschichte Dr. Franz Xaver 
von Funk von der katholischen Fakultät in Tübingen im Alter von 
66 Jahren. Von seinen Werken heben wir hier sein Lehrbuch der Kirchen- 
geschichte hervor, das zuerst 1886 und in 3. Auflage 1898 erschien, ferner 
seine Kirchengeschichtlichen Abhandlungen und Untersuchungen und seine 
Geschichte des kirchlichen Zinsverbotes. 

Am 8. Febr. starb in Mockau bei Leipzig 69 Jahr alt der o. Prof. 
emerit. der Geographie an der Universität Halle Dr. Alfred Kirchhoff. 
Er war am 23. Mai 1838 in Erfurt geboren, hatte in Jena und Bonn Natur- 
wissenschaften studiert und war dann als Lehrer tütig an der Realschule 
in Mühlheim a. Ruhr und in Erfurt, später in Berlin an der Luisenstädter 
Gewerbeschule und an der Kriegsakademie. Im Jahre 1873 erhielt er den 
Lehrstuhl für Geographie in Halle Von seinen zahllosen Abhandlungen 
und Untersuchungen erwähnen wir hier vor allen folgende: Erfurt im 
13. Jahrhundert (1870), Die ältesten Weistümer der Stadt Erfurt (1870), 
Thüringen doch Hermundurenland (1882). Ferner bearbeitete er Peschels 
Völkerkunde neu und arbeitete für die Bibliothek der Länderkunde und 
für die 5. Auflage der allgemeinen Erdkunde von Hann, Hochstetter und 
Pokorny. Er war der Herausgeber der Forschungen zur deutschen Landes- 
und Volkskunde, des Archivs für Landes- und Volkskunde der Provinz 
Sachsen und Mitherausgeber der Berichte über die neuere Literatur zur 
deutschen Landeskunde. Auch wir betrauern in dem Dahingegangenen, 
der sich bis zuletzt die geistige Frische und Arbeitskraft bewahrt hatte, 
einen Mitarbeiter für unsere Zeitschrift. 


Heinrich Gelzer. 
Heinrich Gelzer, der bekannte Jenenser Erforscher der byzan- 
tinischen Geschichte, ist uns am 12. Juli 1906 entrissen worden. 
Ein hohes Alter war ihm nicht beschieden: 59 Jahre hat er ge- 


140 Nachrichten und Notizen I. 


lebt.! So war ihm nicht vergönnt, am Abend seiner Tage in stiller 
Beschaulichkeit zurückzublicken auf das, was er schuf: mitten aus der 
Arbeit ward er heimgerufen. 

Und ein Leben der Arbeit war's in ia Tat, in dem er stand. Einen 
dornenvollen Acker hatte er sich zur Bestellung ausgewählt. Die Geschichte 
des byzantinischen Reiches wurde von den Abendländern immer nur wenig 
beachtet. Sie iet infolgedessen auch erst sehr wenig erforscht. Wer hier 
Erfolgreiches leisten will, muß in viel größerer Ausdehnung zunächst Hand- 
langerdienste verrichten, als das auf anderen Gebieten der Wissenschaft 
der Fall ist. Es fehlt nicht nur zumeist an brauchbaren Ausgaben der 
wichtigsten Quellenschriften; es gibt sogar wertvolle Texte, die noch nie- 
mals gedruckt worden sind; mühsam, auf langen Reisen und auf den ver- 
schiedensten Bibliotheken, muß deren Kenntnis erworben werden. Gelzer 
hat in geradezu einzigartiger Weise die Gewissenhaftigkeit und die Aus- 
dauer besessen, diesen Quellenforschungen nachzugehen; und doch verlor 
er das große Ganze niemals aus dem Auge. Vor allem sind es Gelzers 
Untersuchungen über den Patriarchat von Achrida und über S. Julius 
Afrikanus, die neues Licht verbreiteten über die Quellenverhältnisse der 
byzantinischen Geschichte und über diese Geschichte selbst. Mit Afrikanus 
wird Gelzers Name für immer besonders eng verbunden bleiben. Und was 
gerade Afrikanus für die Geschichtswissenschaft (speziell für die Zeit- 
rechnung) bedeutet, weiß jeder Historiker. Gelzer hat das verworrene 
Afrikanusproblem an der Hand eines eingehenden Materials erheblich ge- 
lichtet. Er war auf dem besten Wege dazu, uns eine Rekonstruktion der 
Atrikanuschronik zu schenken. In der Tat hatte er es für die Berliner 
Kirchenväterausgabe übernommen, eine solche Rekonstruktion zu bearbeiten. 
Aber der Tod hat ihn das Werk, das schon weit fortgeschritten war, nicht 
mehr vollenden lassen. Möge Gelzer einen Nachfolger finden, der es in 
seinem Geiste fortführt und zum Abschluß bringt: das wäre das schönste 
Denkmal, das man dem Heimgegangenen errichten könnte! 

Auch außerhalb der kleinen Gruppe von Fachgenossen bat Gelzer ge- 
wirkt. In G. Krügers Sammlung ausgewählter kirchen- und dogmen- 
geschichtlicher Quellenschriften gab er Leontius’ von Neapolis Leben des 
heiligen Johannes des Barmherzigen (Erzbischofs von Alexandria) heraus; 
die geschickt ausgesuchte Schrift hat schon mancher Dilettant der byzan- 
tinistischen und der kirchengeschichtlichen Wissenschaft mit Vergnügen 
durchgearbeitet. An einen noch weiteren Leserkreis wendet sich Gelzer in 
dem Werke „Vom heiligen Berge (Athos) und aus Makedonien.“ Eigentlich 
eine Reisebeschreibung, wirkt dies Buch doch wie ein reiches Kulturbild, 
das uns das heutige Makedonien in bunten, aber nirgends übertriebenen 


1 Gelzer wurde am 1. Juli 1847 geboren als Sohn des Historikers 
J. H. Gelzer. In Basel besuchte er das Gymnasium. Er studierte teils in 
Basel, teils in Göttingen. 1869—1873 war er in Basel Gymnasiallehrer; 
in diese Zeit fällt seine Habilitation an der Universität (1872). 1873 ward 
er außerordentlicher Professor in Heidelberg, 1878 ordentlicher in Jena. 


Nachrichten und Notizen II. 141 


Farben vor Augen führt. Damit hat Gelzer zugleich für spätere Zeiten 
eine wertvolle Quellenschrift über die Türkei geliefert. Er hat hier be- 
wiesen, daß er nicht nur von der alten Geschichte wußte, sondern mit 
beiden Füßen fest auf dem Boden der Gegenwart stand. 

Halle (Saale). J. Leipoldt. 


Hans Zwiedineck von Südenhorst 


wurde am 14. April 1845 zu Frankfurt a/M. als Sohn des österreichischen 
Artillerie-Obersten Ferdinand von Zwiedineck geboren. Dieser war damals 
Mitglied der Militärkommission beim deutschen Bundestage; als Soldat 
sowohl wie als militärischer Schriftsteller hatte sich Ferdinand hervorgetan. 

Schneidigkeit und Lust zu schreiben und zu dozieren vererbten sich 
auf den Sohn. Hans absolvierte in Graz die Gymnasial- und die Univer- 
sitätsstudien. Johann Weiß, Franz Krones, Adam Wolf, Karl Tomaschek 
waren seine Lehrer. Im Jahre 1867 zum Doktor der Philosophie promoviert, 
trat er in die Joanneums-Bibliothek ein, welche Stelle er jedoch gar bald 
mit dem Lehrfache vertauschte: 1869 wurde er zum Supplenten, 1873 
zum Professor für Geschichte, Geographie und deutsche Sprache an 
der Grazer Landes-Oberrealschule ernannt. Im Jahre 1875 habilitierte 
sich Z. als Privatdozent für neuere und neueste Geschichte an der 
Universität und 1880 betraute ihn der steiermärkische Landesausschuß 
mit der Leitung der Joanneums-Bibliothek. Dieses Amt bekleidete Z. bis 
1900, in welchem Jahre er in den Ruhestand trat; seinem Organisations- 
talent war ein weiter Spielraum eröffnet, Gutes und Nützliches zu schaffen; 
das veraltete Bibliothekswesen erfuhr eine vollständige Umgestaltung; 
ferner tat Z. als Landesbibliothekar das, was eigentlich jeder tun sollte, 
der einer Bücherei vorsteht: er machte die Bibliothek jedermann zugänglich, 
erleichterte auf alle mögliche Weise ihre Benutzung und schaftte unauf- 
gefordert an, was das Publikum gern zu lesen pflegt: Romanliteratur usw. 

Inzwischen war Z. 1880 zum Ehrenmitglied der Historischen Gesell- 
schaft in Berlin gewählt und 1906 zum wirklichen ordentlichen Universitäts- 
professor ernannt worden, nachdem er 1885 den Titel eines Extraordinarius, 
1898 den eines Ordinarius erhalten hatte. 

Als Schriftsteller war er auf verschiedenen Gebieten tätig; er war 4868 
bis 1869 Redakteur der „Monatshefte für Theater und Musik“ (von Sacher- 
Masoch herausgegeben), 1869—1870 Redakteur der Zeitschrift „Edelweiß“ 
(Fortsetzung der österreichischen Gartenlaube), 1871—1872 Leiter der 
„Deutschen Zeitung‘ und nachdem dieses von der deutschen Partei in 
Steiermark herausgegebene Journal eingegangen war, Redakteur der 
„Deutschen Wochenschrift“, die gleichfalls 1872 zu erscheinen aufhörte. 
In den Jahren 1884 bis 1888 gab Z. die „Zeitschrift für allgemeine Ge- 
schichte, Kultur-, Literatur- und Kunstgeschichte“ (Cotta in Stuttgart. 
Fünf Bände, deren letzter unter dem Titel „Zeitschrift für Geschichte und 
Politik" erschien) heraus und ebenso war er mit anderen, namhaften Histo- 
rikern, seit 1885 Herausgeber opd Leiter der „Bibliothek deutscher Ge- 
schichte. 


142 Nachrichten und Notizen II. 


Seit dem 27. Juli 1906 war Z. korrespondierendes Mitglied der kaiser- 
lichen Akademie der Wissenschaften zu Wien. Es war die letzte Aus- 
zeichnung, die ihm widerfuhr. Seit Oktober 1906 litt der kraftstrotzende 
Mann, der noch kurz vorher den Dachstein bestiegen hatte, an einer 
tückischen Krankheit, der er nach unsäglichen Schmerzen am 22. November 
1906 erlag. 

Das sind die äußeren Umrisse seines Lebens. ! 

Trotz reicher Fülle geschichtlicher Werke und Abhandlungen liegt Z.s 
Bedeutung keineswegs auf dem Gebiete der Historie. Weder hat er Schule 
gemacht, noch sich als Geschichtsforscher wesentlich hervorgetan. Der 
Geschichtschreiber wiederum verrät deutlich genug den ehemaligen Jour- 
nalisten — diesen konnte Z. zeitlebens nicht verleugnen. Da muß aber 
auch gesagt werden, daß er die Feder nicht minder als das lebendige Wort 
gemeistert hat; er war — ähnlich wie Treitschke, ein Literat unter den 
Historikern, überfüllt stets der Hörsaal, in welchem er las, denn zu seinen 
Füßen saßen auch Männer, die schon Jüngst der Universität entwachsen 
waren, und mancher berühmtere Kollege mag Z. um so massenhaften Zu- 
spruch beneidet haben. 

Arbeitsfreudig wie selten einer, strebte Z. an, auch andere Bevölkerungs- 
schichten für das Studium der Geschichte zu erwärmen; ihm — als dem 
ersten — gebührt das Verdienst, durch populäre Vorträge, die er an ver- 
schiedenen Orten gehalten, viel zur Verbreitung historischer Kenntnisse 
beigetragen zu haben. 

Und in der Tat! Propaganda machen für die Verwirklichung irgend 
einer Idee, darin liegt die Bedeutung Z.s; seiner Anregung verdankt die 
historische Landeskommission für Steiermark ihre Entstehung, bis zu seinem 
Tod war er als Sekretär die Seele dieser Institution; er hat die Kommission 
für neuere Geschichte Österreichs ins Leben gerufen, er war ihr eifrigstes 
Mitglied und mit gleicher Energie widmete er sich den Arbeiten der eben- 
falls in Wien, u. zw. auf Anregung des Prinzen Franz von und zu Liechten- 
stein errichteten Gesellschaft für neuere Geschichte Österreichs“. 

Z. war das treibende Element historischer Vereine, der Arrangeur und 
Commis voyageur der Historikertage. Schier unersetzlich hat er sich gemacht. 

Stiewe tot, der blendende, geistvolle Tischredner, nun auch Z. nicht 
mehr unter den Lebenden, er, der sie alle rief, die Freunde und Fach- 
genossen aus Österreich, Deutschland und Belgien — zwei harte Schläge, 
die unseren Historikertag getroffen haben. 

Mit Z. ist aber nicht bloß ein Großmeister der Historikergeselligkeit, 
sondern auch ein guter Kamerad dahingegangen — ein treues Angedenken 
wollen wir ihm bewahren. Hanns Schlitter. 


mn nn nn 


1 Vgl. Wurzbach Band 60, S. 341ff.; Genealogisches Taschenbuch der 
adeligen Häuser Österreichs 1905. I. Jahrgang, S. 617 ff., Grazer Tagespost 
vom 23. November 1906 Nr. 323. 


Nachrichten und Notizen II. 143 


Erwiderung. 


Unter dem Titel „Landleihen, Hofrecht und Immunität“ hat Gerhard 
Seeliger in der Historischen Vierteljahrschrift IX (1906) S. 569ff. eine 
Entgegnung gegen meinen in den Mitteilungen des Instituts für österr. 
Geschichtsforschung XXVIII S. 385 ff. erschienenen gleichnamigen Aufsatz 
veröffentlicht. Da die Ausführungen Seeligers m. E. vielfach geeignet sind, 
über den Gegenstand der Kontroversen und über die dabei zu Tage ge- 
tretenen Meinungen irrige Vorstellungen zu erwecken, sehe ich mich ge- 
nötigt, noch einmal das Wort zu ergreifen. Ich schließe mich bei der 
Erörterung der einzelnen Fragen in der Hauptsache der von Seeliger ge- 
wählten Disposition an, kann mich aber wesentlich kürzer als er fassen. 

[1. Beneficium.] Seeliger sagte in seiner Grundherrschaft S. 32: 
„Durchaus zins- und dienstfreie Leihegüter scheiden aus dem 
Kreis der Beneficien aus. Beneficialleihen stehen im Gegensatz 
zu jenen, die keine Verpflichtung zu Dienst und Zins kennen“ 
Ich bestritt das mit dem Hinweis auf mehrere Urkunden, in denen un- 
zweifelhaft ein völlig zins- und dienstfreies Leiheverhältnis als Beneficium 
bezeichnet wird.! Demnach ist Seeligers Definition nicht richtig. Ebenso 
unrichtig aber ist es, wenn er jetzt mit den Worten „Jedenfalls meine ich, 
wir verbleiben trotz Rietschel bei der Annahme von Waitz‘ den Anschein 
erweckt, als habe er 1903 dasselbe wie Waitz behauptet. Waitz sagt an 
der von Seeliger zitierten Stelle (Verfassungsgeschichte VI? S. 6): das lebens- 
längliche Eigentum gab „Freiheit von Zins und Dienst, wie diese oder doch 
das eine oder andere fast (!) immer mit dem Beneficium verbunden waren.“ 
Er kennt also zins- und dienstfreie Beneficien, was in den oben zitierten 
Sätzen Seeligers schlechtweg geleugnet wird. Gegen Waitz, der keine De- 
finition, sondern bloß eine allgemeine Charakteristik der Beneficien geben 
will, habe ich nichts einzuwenden, und ebenso wenig gegen Seeliger, wenn 
er heute, wie es scheint, einfach Anhänger von Waitz geworden ist. Dann 
muß er aber auch zugeben, daß seine oben erwähnten Äußerungen von 1903 
falsch und meine Polemik dagegen berechtigt war. 

[2. Prekarien und engerer Gutsverband.] Bisher haben alle 
Schriftsteller, die den Gegensatz von engerem und weiterem Gutsverband 
berücksichtigten, die precariae dem letzteren zugerechnet. Ich nenne nur 
die Hauptbeispiele: 

Roth, Feudalität S. 139 unterscheidet bestimmt die abhängigen 
Hufen (mansi ingenuiles, lidiles, serviles) von den Prekarien und Beneficien, 
und führt diese Unterscheidung im einzelnen durch. 

Heusler, Institutionen I unterscheidet S. 167 land- und hofrechtliche 
Leihen, und rechnet S. 170 die Prekarie ausdrücklich zu den ersteren. 

G. L. v. Maurer, Fronhöfe I S. 342 ff., 360 ff. unterscheidet genau die 
mansi ingenuiles, serviles etc. von den Prekarien und Beneficien. 


1 Wer die betreffenden, überwiegend sehr ausführlichen Urkunden an- 
sieht, für den besteht kein Zweifel, daß es sich wirklich um zins- und 
dienstfreie Leihen handelt. Auch von einer „Verpflichtung zur Dienst-. 
bereitschaft“ kann nach diesen Urkunden absolut nicht die Rede sein. 


144 Nachrichten und Notizen Il. 


Inama-Sternegw IS 124 unterscheidet die Prekarien vom Kolonat 
und den Zinsgütern. 

v. Schwind, Erbleihen S. XIV, 2f. unterscheidet Prekarien und Bene- 
fizien einerseits, hofrechtliche Leihen andererseits. 

Wenn Seeliger angesichts dieser Zeugnisse meine Angabe, daß die bis- 
herige Ansicht die Prekarien den im engeren Gutsverband stehenden Leihen 
gegenüberstelle, als eine „literarische Irrfahrt“ bezeichnet, so ist das 
schlechthin unverständlich. Und wenn er sich dabei auf Schröder bezieht, 
so übersieht er, daß weder an der von ihm angeführten noch an irgend einer 
anderen Stelle der Schröderschen Rechtsgeschichte der Gegensatz zwischen 
engerem und weiterem Gutsverband berücksichtigt wird (vgl. vor allem 
die Ausführungen bei Schröder S. 212). 

Seeliger hat tatsächlich als erster von denen, die engeren und wei- 
teren Gutsverband unterscheiden, behauptet, es gebe auch Prekarien, die 
in den engeren Gutsverband führen. Wiederholt werden nun in den Ur- 
barien precariae und beneficia einerseits, das Hufenland des engeren Guts- 
verbandes andererseits ausdrücklich einander gegenübergestellt. Dagegen 
ist es Seeliger bisher nicht gelungen, auch nur eine einzige Prekarieurkunde 
namhaft zu machen, die in den engeren Gutsverband gehört. Ob ihm dies 
in seinem neu angekündigten Aufsatz über die Entwickelung der Leihen 
gelingt, müssen wir abwarten. Vorläufig ist seine Behauptung unbewiesen. ! 

[3. Leihe nach Hofrecht.| Seeliger erklärt auch heute noch, außer 
Heusler? habe niemand die ältere Ansicht, daß Hofrecht das Recht der 
Unfreien sei, verlassen. Ich verzichte, mich mit ihm über die Deutung, die 
er den Äußerungen Brunners und Schröders gibt, weiter zu streiten. 3 


1 Bei der Suche nach den Gründen, die Seeligers Behauptung veran- 
laßt haben konnten, glaubte ich aus einer Stelle in Seeligers Grund- 
herrschaft S. 49 entnehmen zu dürfen, daß Seeliger zwischen Eintritt in 
den engeren Wirtschaftsverband und Hingabe der persönlichen Freiheit 
einen Zusammenhang annehme. Auf Seeligers Erklärung, mein Vorwurf 
sei „im wahren Sinne des Worts rein aus der Luft gegriffen“, habe ich 
die Stelle noch einmal nachgeprüft und gesehen, daß sie nicht notwendig 
in dem von mir angenommenen Sinne zu deuten ist. Ich nehme deshalb 
diese auf einem Mißverständnis beruhende Ausstellung zurück. 

? Daß Seeliger die Priorität Heuslers in seiner Auffassung des Hof- 
rechts anerkennt, habe ich in meinem Aufsatz ausdrücklich hervorgehoben 
und nicht — wie der unbefangene Leser aus seiner Entgegnung schließen 
muß — verschwiegen. 

8 Seeliger wirft mir vor, daß ich die auf die weitere Entwicklung be- 
züglichen Äußerungen Brunners ignoriert habe. Hätte er in meinem Auf- 
satz einmal umgeblättert, so hätte er auf S. 396 volle Auskunft erhalten. 
Dort hebe ich ausdrücklich hervor, daß auch Heusler und Brunner eine 
spätere Verschmelzung der verschiedenen Ständen angehörigen Hintersassen 
zu einem Stande der Hörigen annahmen. Wenn wir heute wissen, daß 
diese Entwicklung nur stellenweise, durchaus nicht überall stattfand, so 
danken wir das — so hob ich hervor — den vor Seeligers Buch erschie- 


Nachrichten und Notizen II. 145 


Dagegen kann ich das, was er von mir sagt, nicht unwidersprochen lassen. 
Es lautet: „wir suchen (sc. bei Rietschel) vergebens nach irgend einer 
oppositionellen Äußerung. Demnach rechnet sich Rietschel zu denen, die 
zwar nicht direkt ihre Stimme gegen die ältere Ansicht erhoben, aber 
sie vollkommen verlassen hatten. Stillschweigend verlassen, so glaube 
ich R. richtig zu verstehen, weil 1585 Heusler bereits Opposition gemacht 
hatte?" 

Statt jeder anderen Antwort drucke ich hier einen Satz aus meiner 
anderthalb Jahre vor Seeligers Buch erschienenen Erbleihe S. 201 ab, der 
sich auf den Gegensatz der Leihen nach Hofrecht und der Leihen 
außerhalb des engeren Hofverbandes bezieht: 

„Ebensowenig ist der Stand des Leihemannes das Ent- 
scheidende: auch der persönlich Unfreie kann zu freier Leihe 
angesiedelt werden, während andererseits innerhalb der 
- Grundherrschaft nicht die Freien fehlen und das Hofrecht 
neben den mansi serviles und litiles auch die mansi ingenuiles 
umfaßt.“ 

Zu diesem unzweideutigen Satze bemerke ich, daß ich wiederholt 
Seeliger auf ihn aufmerksam gemacht, und daß ich in meinem Aufsatze 
in der von Seeliger bekümpften Stelle ausdrücklich auf ihn mit Angabe 
der Seitenzahl verwiesen habe. 

Aber Seeliger glaubt mir nachweisen zu können, daß ich wenigstens 
1897 das Hofrecht als Recht der Unfreien aufgefaßt habe!; „wenn ein Ver- 
fasser — ich sehe von allen anderen Stellen ganz ab — schreibt (Rietschel, 
Markt und Stadt 1897 S. 89) „im Gegensatz zur Hofleihe ist sie die Leihe 
der freien Leute“, so versteht er eben unter Hofleihe eine Leihe unfreier 
Leuten Leider hat Seeliger nicht beachtet, daB sein Vorwurf nicht mich, 
sondern den Erzbischof Ruthard von Mainz trifft. Der betreffende Passus 
meiner Schrift bezieht sich nicht auf die freie Leihe im allgemeinen, 
sondern auf die sogen. Freizinsleihe in Erfurt und zwar speziell auf eine 
unmittelbar vorher erwähnte Urkunde Erzbischof Rudhards von 1108, in 
der er eine curtis verleiht ea libertate et iustitia .... qua unicuique 
libero viro quevis curtis ibidem perfruenda conceditur. Im Gegensatz 
zur Hofleihe, die dies Erfordernis nicht kennt, setzt demnach diese Frei- 
zinsleihe den freien Stand des Leillemannes voraus, ist sie wirklich „die 
Leihe der freien Leute“. Die von Seeliger aus meiner Äußerung gezogene 
Schlußfolgerung ist also absolut hinfällig. 
nenen glänzenden Untersuchungen Th. Knapps und Tb. Ludwigs. Dagegen 
hat Seeliger, weil er das spätere Quellenmaterial nicht berücksichtigte, zu 
dieser Frage nichts beibringen können. Seeliger scheint diesen ganzen 
Passus meines Aufsatzes übersehen zu haben. 

I Seeliger bestreitet, die Worte „frei“ und „unfrei“ immer auf Standes- 
verhältnisse gedeutet zu haben. Wie konnte er dann aber (Grundherr- 
schaft S. 183f.) die Gegenüberstellung von hofrechtlichen und freien Leihen 
mit dem Satze abtun, „daß eine Gegenüberstellung von hofrechtlich und 
frei unmöglich (!) ist, weil hofrechtlich sich keineswegs mit unfrei deckt?“ 

Histor. Vierteljahrschrift 1907. 1. 10 


146 Nachrichten und Notizen II. 


[4. Freie Erbleihen.] Ich hatte in meinem Aufsatz ausgeführt, daß 
Seeligers Ansicht über die Entstehung der freien Erbleihen sich im wesent- 
lichen mit der 1901 von mir vorgetragenen Ansicht decke und nur in 
einem Punkte sich von ihr unterscheide, insofern ich die freie Erbleihe auf 
die alte Prekarie zurückführe, was Seeliger bestreitet. Diese Überein- 
stimmung unserer beiden Ansichten und meine wissenschaftliche Priorität 
in dieser Frage stellt Seeliger nun entschieden in Abrede und sucht beide 
Ansichten als total verschieden darzustellen. „Wofür Rietschel Priorität 
mir gegenüber in Anspruch nimmt, vermag ich nicht sicher zu erkennen... .. 
Priorität gestehe ich ihm, wenn er will, gerne zu, in allem und jedem, was 
er über die Entstehung der Erbleihe gesagt bat. Ich halte allerdings seine 
Ansicht für verfehlt.“ Ich meine, Sceliger sollte nach den mehrfachen 
mündlichen und brieflichen Aussprachen, die ich mit ihm gehabt habe, 
und nach dem, was ich in meinem Aufsatz ausführte, wissen, wofür ich 
Priorität beanspruche. 

Seeliger sieht als seine Entdeckung an, daß die freien Erbleiheverhält- 
nisse schon in die Karolingerzeit zurückreichen, während er mir vor- 
wirft, daß ich wie die ältere Ansicht die freien Erbleihen erst im 11. und 
12. Jahrhundert entstehen lasse. Dem gegenüber kann ich nur immer auf 
den Absatz verweisen, in dem ich am Schluß meiner Arbeit ex professo 
das Ergebnis derselben formuliere (S. 230). Dort heißt es wörtlich: 

„Zweifel können allein darüber entstehen, in welcher Zeit sich 
diese Umbildung der älteren Vitalleihe in die freie Erbleihe 
vollzogen hat. Ich glaube, man wird die Anfänge der letzteren 
früher setzen, als es gemeinhin geschieht. Ganz abgesehen davon, daß 
eine tatsächliche Erblichkeit schon lüngst in einer Zeit geherrscht haben 
kann, in der das Recht allein die lebenslängliche Leihe kennt, finden sich 
ja bereits in karolingischer Zeit Beispiele von erblichen Prekarien; es 
fehlt aber an einem triftigen Grund, diese älteren erblichen Leiheformen 
von den späteren freien Erbleihen zu unterscheiden.“ 

Wie angesichts dieser Ausführungen Seeliger immer noch bezüglich der 
Frage der Zurückführung der freien Erbleihe in die Karolingerzeit meine 
Priorität anzweifeln kann, ist mir schlechthin unbegreiflich. Nur insofern 
besteht vielleicht eine untergeordnete Differenz, als ich glaube, daß in der 
früheren Zeit die freie Erbleihe nicht allzu häufig gewesen ist und erst 
seit dem Ende des 11. Jahrhunderts eine große Verbreitung erlangt hat, weil 
bis dahin die Zahl der Vitalleiheurkunden die der Erbleiheurkunden weit 
überwiegt, während seit dem 12. Jahrhundert das Gegenteil der Fall wird.! 

1 Seeliger hat eine Reihe von Stellen aus meiner Erbleihe zitiert, aus 
denen er trotz alledem herauslesen will, daß ich die Erbleihe im 11. oder 
12. Jahrhundert entstehen lasse. Aber wenn ich die salische Kaiserzeit als 
die Zeit nenne, in der sich die Umwandlung im wesentlichen (!) vollzogen 
haben muß, wenn ich von den Würzburger Urkunden des 11. und 12. Jahr- 
hunderts rede, die mit „Sicherheit die allmähliche Entwicklung der Erb- 
leihe aus der prekarischen Vitalleihe nachweisen“, in denen „die lebens- 
längliche Nutzung“ nicht mehr die Regel (!) bildete usw., so sieht doch jeder, 


Nachrichten und Notizen Il. 147 


Ein wirklicher Unterschied besteht zwischen mir und Seeliger insofern, 
als ich das Rechtsinstitut der freien Erbleihe auf die Prekarien der 
älteren Zeit zurückführe, und zwar vor allem mit Rücksicht darauf, daß 
die ältesten Erbleiheurkunden sämtlich, so viel ich sehe, Prekarien sind. 
Seeliger bestreitet meine Ansicht, ohne auf meine Beweisführung einzugehen. 
Ob ihm eine Widerlegung in dem angekündigten Aufsatz über Leihen ge- 
lingt, muß ich dahingestellt sein lassen. Seiner Bemerkung, es habe in 
der früheren Kaiserzeit (also doch wohl in nachkarolingischer Zeit) auch 
freie Erbleiheverhältnisse gegeben, die nicht aus Prekariengeschäften her- 
vorgegangen waren, zeigt mir nur, daß er vorläufig das Problem, um das 
es sich handelt, nicht richtig erfaßt hat. Denn wer die Frage stellt, aus 
was für Leiheverhältnissen das Institut der freien Erbleihe hervorgegangen 
ist, für den kommt es darauf an, welcher Natur die ältesten erblichen 
Leiheverhältnisse waren, ob Prekarien oder nicht, während es für ihn 
höchst gleichgültig ist, ob man später das einmal entstandene Rechtsinstitut 
auch auf nicht prekarische Leihen übertrug. 

Ia Genossenschaftliche Autonomie.| Seeliger meint, eine Berück- 
sichtigung der Eigentümlichkeit der mittelalterlichen Genossenschaft mit 
ihrer von staatlicher Autorität unabhängigen Selbstgerichtsbarkeit und 
Selbstgesetzgebung hätte seiner Arbeit manche Ergänzung, aber keinerlei 
Veränderung bringen können. Ich meine, eine solche Berücksichtigung 
hätte ihn davor bewahrt, auf S. 158 seiner Grundherrschaft das, was er 
Differenzierung der Immunitätsgerichte nennt, und auf S. ang H seiner 
Forschungen die erweiterte Kompetenz der Hofgerichte schlechthin aus 
dem, was er „Öffentliches Recht" nennt, insbesondere aus der Immunität 
zu erklären. 

[6. Liten.] Seeliger schrieb in seiner Grundherrschaft S. 73 Anm. 1: 
„Für die hier zu behandelnden Fragen, die vornehmlich dem 9., 10. 
und 1. Jahrhundert gelten, sind die besonderen Litenverhältnisse nicht 


daß ich hier nicht von den Anfängen, sondern von der weiteren Verbreitung 
des Instituts der freien Erbleihe spreche. Nur eine Stelle spricht schein- 
bar für ihn. Sie steht nicht dort, wo ich die Entstehung der freien Erb- 
leihe behandle; sie spricht vielmehr von dem immer noch relativ häufigen 
Vorkommen von Vitalleihen „im 12. Jahrhundert, also in der Zeit, in der 
die Erbleihe entstanden ist“. Für jeden Unbefangenen, der meinen oben 
zitierten, kurz darauf folgenden Schlußabsatz las, der wußte, daß ich vorher 
zahlreiche Erbleiheurkunden des 11. (!) Jahrhunderts angeführt hatte, mußte 
es ohne weiteres klar sein, daß ich hier nicht von der Entstehungszeit, 
sondern von dem Vorhandensein der freien Erbleihe im 12. Jahrhundert 
rede. Gewiß, ich gebe zu, daß die Stelle, wenn man sie aus dem Zusammen- 
hang reißt, mißverständlich ist, daß ich besser das Wörtchen „längst“ ein- 
geschoben oder das Plusquamperfektum statt des Perfektum gebraucht 
hätte. Es gilt aber doch wohl als anerkannter Grundsatz, daß, wenn man 
.die Meinung eines Autors erfahren will, sich an die Stellen hält, wo er ex 
professo über den Gegenstand spricht, und nicht an solche in ihrer Kürze 
mißverständliche, an anderer Stelle eingestreute Nebensätze. 
10* 


148 Nachrichten und Notizen II. 


maßgebend.“ Ich glaube, jeder, der den (von mir gesperrt wiedergegebenen) 
obigen Relativsatz las, mußte ebenso wie ich S. 405 verwundert fragen: 
„Glaubt S., daß in diesen Jahrhunderten die Luten keine Rolle gespielt 
haben?“ Ich warte noch immer auf eine Antwort darauf, was Seeliger 
mit dem Hinweis auf das 9., 10. und 11. Jahrhundert hat sagen wollen. 

[7. Hoch- und Niedergericht.] Seeliger versuchte in seiner Grund- 
herrschaft S. 78 die herrschende Ansicht, wonach der Übergang der Ge- 
richtsgefälle an den Immunitätsherrn Übergang der Niedergerichtsbarkeit 
zur Folge gehabt habe, dadurch ad absurdum zu führen, daß er erklärte, 
dann „wäre doch die gesamte Gerichtebarkeit sofort auf die Immunitäte- 
herren“ mit der Schenkung der Gefälle übergegangen, nicht bloß die 
niedere. Die Selbstverständlichkeit, mit der Seeliger diesen Satz ohne jede 
nühere Begründung, ohne jedes Eingehen auf die bisherige Literatur aus- 
sprach, die Selbstgewißheit, mit der er seine deductio ad absurdum ver- 
kündete, zeigte jedem Fachmann mit absoluter Deutlichkeit, daß hier ein 
Fehler vorlag. So konnte nur jemand schreiben, der nicht die Ausführungen 
der herrschenden Lehre, insbesondere Brunners, darüber kannte, warum 
diese Schenkung der Gefülle einen Übergang der höheren Gerichtsbarkeit, 
insbesondere der Gerichtsbarkeit über die causae criminales, nicht 
zur Folge gehabt hat. Für einen gewissenhaften Rezensenten erhob sich nun 
die Frage: Wie war ein solcher Fehler möglich bei einem Autor, der doch 
wiederholt durch seine Urkunden auf die causae criminales aufmerksam 
gemacht wurde? Angesichts der Tatsache, daß Seeliger diese causse 
criminales mit Kriminalsachen übersetzte und den Zivilsachen gegen- 
überstellte, glaubte ich die Ursache dieses Fehlers darin zu erblicken, daß 
Seeliger die Kriminalsachen lediglich als Strafsachen auffaßte.e Wenn 
‘Seeliger das heute entschieden bestreitet, so will ich gern einräumen, daß 
ich dann wohl die Frklärung seines Fehlers auf einem falschen Weg ge- 
sucht habe. Der Fehler selbst aber bleibt. 

Der Fehler aber bleibt auch trotz der ausführlichen strafrechtlichen 
Erörterungen, mit denen ihn Seeliger jetzt nachträglich zu rechtfer- 
tigen unternimmt. Denn wenn er auch hinsichtlich der causae maiores 
eine neue, von der bisherigen abweichende Ansicht vertritt!, so schließt er 
sich doch hinsichtlich der causae criminales völlig der Ansicht Brunners 
an. Und wenn er jetzt zur nachträglichen Rechtfertigung seiner Behaup- 
tung auf die Tatsache verweist, daß bei vielen causae criminales die pein- 
liche Strafe in Geld ablösbar war, so gewährt auch dieser Weg keine 
Hilfe. Denn die Möglichkeit, eine verhängte peinliche Strafe nachtrüglich 
in Geld abzulösen, änderte nichts daran, daß der Prozeß bei diesen causse 
criminales nicht auf eine Geldzahlung, sondern auf Leib oder Leben ging, 
und daß die Schenkung der Gerichtsgefälle auf die Zuständigkeit in diesen 

1 Seine Ausführungen über die causae maiores leiden m. E. daran, 
daß er lediglich als lokale Verschiedenheiten ansieht, was in Wirklichkeit 
Verschiedenheiten zwischen älterem und jüngerem Strafrecht sind. Die im 
Kapitulare von 815 als causae maiores aufgeführten einzelnen Delikte sind 
damals längst nicht mehr bloße Bußsachen. g 


Nachrichten und Notizen I. 149 


Sachen keinerlei Einfluß haben konnte. Dann aber gab es bekanntlich 
auch oausae criminales, bei denen selbst jene Geldablösung ausgeschlossen 
war. Ihnen gegenüber steht Seeliger auch bei seiner Auffassung ratlos da. 

8. Immunität.] Meine Ausführungen über die „engere Immunität“ 
bekämpt Seeliger, indem er sie einzeln nacheinander für unrichtig erklärt; 
für alles, was er hier bemerke, fünden sich in seiner Schrift von 1903 hin- 
reichende Zeugnisse. Demgegenüber kann ich nur bemerken, daB diese 
von Seeliger für die engere Immunität zusammengetragenen Zeugnisse nur 
zum Teil die engere Immunität betreffen, zum Teil aber ein auf ganz andere 
Dinge bezügliches, heterogenes Quellenmaterial sind. Seeliger hat bei der 
Sammlung seiner Belegstellen den ersten Grundsatz außer acht gelassen, 
der für jedes Arbeiten auf dem Gebiete des mittelalterlichen Gerichts- 
wesens gilt, nämlich daß man zwischen iurisdictio ecclesiastica und iuris- 
dictio saecularis, zwischen geistlichem und weltlichem Schwert streng zu 


scheiden hat. 


* + 
Li 


Endlich ist es mir nie in den Sinn gekommen, Seeliger darüber Vor- 
schriften zu machen, wie er die Ausdrücke „dinglich abhängig“ und 
„persönlich abhängig“, sowie „öffentlich“ und „privat“ zu ver- 
wenden habe.! Nicht seinen Sprachgebrauch bezeichnete ich als „laienhaft‘“, 
sondern daß er die Relativität dieses Sprachgebrauches nicht einsah, daß 
er sich nicht darüber klar war, daß diese Ausdrücke in sehr verschiedenem 
Sinn verwendet werden können und verwendet werden. Ich wandte mich 
gegen seine hieraus entspringende Neigung, bei anderen Schriftstellern ein- 
fach den eigenen Sprachgebrauch vorauszusetzen und daraufhin ihnen An- 
sichten zuzuschreiben, die sie nie gehabt hatten. Ich konute nicht als 
wissenschaftliche Entdeckung anerkennen, wenn er eine längst bekannte und 
längst gewürdigte Tatsache als den Wendepunkt darstellte, mit dem die 
Immunität öffentlichen Charakter angenommen habe. Auch heute sehe 
ich keine Veranlassung, über die Begriffe „öffentlich“ und „privat“ weiter 
mit Seeliger zu disputieren, so lange er immer noch in dem alten Irrtum 
befangen ist, daB es wirklich einen einheitlichen oder nahezu einheitlichen 
Sprachgebrauch dieser Begriffe für mittelalterliche Verhältnisse gebe. Aus 
dem gleichzeitig mit meinem Aufsatz, völlig unabhüngig von ihm erschienenen 
Buche Paul Sanders „Feudalstaat und bürgerliche Verfassung“ (Berlin 1906) 
hätte er das Gegenteil ersehen können. Sander hat in sehr gründlicher 


1 Dagegen habe ich mit Kopfschütteln die Ausfüheungen gelesen, 
die Seeliger S. ö81f. über „persönliche und dingliche Rechte“ bringt. 
Mir ist dieser Gegensatz, da ich ihn seit 10 Jahren wohl in jeder Woche 
des Semesters mehrmals zu berühren habe, nicht ganz unbekannt. Daß aber 
jemand die Unterscheidung von dinglicher und persönlicher Abhängig- 
keit eines Menschen auf den Gegensatz der dinglichen und persön- 
lichen Rechte zurückführen könnte, habe ich bisher nicht für möglich 
gehalten. 


150 Nachrichten und Notizen II. 


Untersuchung den Nachweis erbracht, daß die Begriffe „öffentlich“ und 
Privat‘ gerade von denen, die besonders mit ihnen operieren, in ganz ver- 
schiedenem Sinne gebraucht werden (S. 11—84, insbes. S. 82) An der 
Richtigkeit dieses Nachweises kann niemand zweifeln, auch nicht, wer, 
wie ich, der Ansicht ist, daß Sander die Gefahren eines so wenig festen 
Sprachgebrauches überschützt und daß der Versuch, einen festen Sprach- 
gebrauch zu begründen, nicht gelingen kann. 


Li ke 
* 


Damit kann ich schließen und ruhig der Entscheidung der Fachmänner 
anheimstellen, ob das, was Seeliger mir vorwirft, richtig ist, ob ich Be- 
schuldigungen „im wahren Sinne des Wortes rein aus der Luft gegriffen“ 
habe (S. 572, 576), ob meiner ganzen Kritik das Verfahren eigentümlich ist, 
das Verhältnis von Seeligers Arbeiten zur bisherigen Literatur willkürlich (!) 
zu verschieben und seine Intentionen zu verzerren (S. 588), ob von mir 
Mißverständnisse zu Anschuldigungen schwerer Art benutzt worden sind 
(S. 688) usw.! Auch auf den Ton dieser und ähnlicher Äußerungen will 
ich nicht näher eingehen, nachdem Seeliger mir brieflich erklärt hat, daß 
er mit diesen Äußerungen meine bona fides in keiner Weise habe bezweifeln 
wollen. Jedenfalls wird die Form der gegen mich gebrauchten Polemik 
mich nicht abhalten, auch künftig ebenso wie in meinem von Seeliger be- 
fehdeten Aufsatz das viele Richtige, Gute und Tüchtige zu rühmen, das in 
Seeligers Buch enthalten ist. Allerdings muß ich mich auch heute dagegen 
wenden, daß Seeliger über Probleme urteilt, für deren Beherrschung ihm 
die nötige allgemeinjuristische und speziell rechtsgeschichtliche Vorbildung 
abgeht. Ich tue das nicht, weil ich „meine, einen Standpunkt einzunehmen, 
von dem aus ich die weiten Gebiete der Rechtswissenschaft, der Geschichte 
und Nationalökonomie beherrsche“ (Seeligers Entgegnung S. 569); wo hätte 
ich jemals eine derartig lächerliche Anmaßung mir zu Schulden kommen 
lassen! Ich spreche allein vom Standpunkte des juristisch geschulten 
Rechtshistorikers, zu dessen engerem Fachgebiet sämtliche von Seeliger er- 
örterten Fragen von jeher gehört haben und noch heute gehören. 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 


1 Dagegen gebe ich gern zu, daß ich an einzelnen Stellen Seeliger 
mißverstanden habe (vgl. oben S. 144 Anm. 1, S.148). Ich glaube aber, diese 
Mißverständnisse sind sehr entschuldbar. Betreffen sie doch Fälle, in denen 
Seeliger eine überraschende, unerklärliche Bemerkung ohne jede oder ohne 
irgendwelche genügende Beweisführung aussprach und so seine Kritiker zu 
Vermutungen nötigte, was ihn wohl zu dieser Bemerkung bestimmt haben 
mochte. Daß solche Vermutungen leicht fehl gehen, liegt auf der Hand: 
an dem Urteil über die Richtigkeit der betreffenden Bemerkungen Seeligers 
wird dadurch nichts geändert, so lange er nicht seine Beweisführung ver- 
vollständigt. 


Nachrichten und Notizen IL 151 


Antwort. 


Es kostet mich nicht geringe Überwindung, nochmals auf die sachlich 
unfruchtbare Polemik mit Siegfried Rietschel einzugehen. Aber mein 
Schweigen würde, fürchte ich, leicht mißdeutet werden: qui tacet, consen- 
tire videtur. Und so sei denn, zum letzten Male, zu den einzelnen Punkten 
Stellung genommen. | 

Zu 1. Zunächst. Rietschel hat leider sich darüber zu äußern unter- 
lassen, ob er seine beiden Eventualvorschläge über die Unterscheidung von 
Beneficium und Eigen auf Lebenszeit (Mitt. d. Inst. österr. Gesch. 27, 388) 
aufrecht erhalte oder nicht. Er scheint sich von der Unbrauchbarkeit 
seiner Vermutungen überzeugt zu haben, da er meine Gegenbemerkungen 
(Hist. Vierteljahrschr. 1906 S. 570) mit Stillschweigen übergeht. Wenn er 
aber die Sache so darstellt, als habe er stets mit Waitz übereingestimmt, 
während ich mich, erst durch seine Erörterungen bewogen, nachträglich zu 
Waitz bekehrt habe, so muß ich das als jeder Begründung entbehrend 
zurückweisen. ` Ist doch der 6. Band der Verfassungsgeschichte von mir 
bearbeitet und an den hier in Betracht kommenden Stellen mit weiterem 
Material versehen worden, habe ich doch jeder Ansicht Waitz’, der ich 
nicht zustimmen zu können glaubte, meine eigene Meinung hinzugefügt, 
will doch die auf wenigen Seiten meines Buches von 1903 gebotene Skizze 
des nachkarolingischen Benefizialwesens lediglich als eine kurze Zusammen- 
fassung dessen gelten, was Waitz und was ich im 6. Band der Verfassungs- 
geschichte bemerkt hatte. Auch ich habe keine „Definition“, sondern bloß 
„eine allgemeine Charakteristik" zu geben gesucht. Und deshalb sind 
durchaus mit einander vereinbar die Erkenntnis, daß „Zins und Dienst“ 
„oder doch das eine oder andere fast immer mit dem Beneficium ver- 
bunden waren‘ (Verfassungsgeschichte 6, 6), und die Meinung: „recht 
eigentlich zum Wesen des Beneficiums gehört der Dienst usw.‘ (ebd. S. 38). 
Daß meine Erörterungen unsere Kenptnis des Wortgebrauches „beneficium“ 
keineswegs abschlossen, besonders nicht für spätere Zeiten, ist von mir 
ausdrücklich hervorgehoben worden. 

Zu 2. Rietschel hatte (Mitt. 27, 389f.) in unzweideutigster Weise er- 
klärt, daß die von mir 1908 hervorgehobene Unterscheidung von Leihe- 
gütern des engeren und weiteren Gutsverbandes ganz allgemein bekannt 
sei, daß meine Ansicht nur in einem Punkte von der allgemein herr- 
schenden Annahme abweiche, nämlich in der Leugnung eines grundsätzlichen 
Gegensatzes der Prekarien zu den Gütern des engeren Gutsverbandes, daß 
aber diese meine einzige Abweichung auf Irrtum beruhe. „Mag diese 
Unterscheidung (engerer und weiterer Gutsverband) auch häufig nicht 
genügend hervorgehoben worden sein, bezweifelt hat sie meines Wissens 
bisher noch niemand“ sagt H S. 389 und ferner S. 390 „daß vielmehr 
die bisherige Ansicht Recht behält“, und S. 391 „so muß es auch nach 
Seeligers Ausführungen bei der bisherigen Ansicht bleiben, die auch 
die Prekarien dem engeren Gutsverband gegenüberstellt. 

Ich hatte (H. V. 1906 S. 570f) den Anspruch auf Entdeckung der 
zwei Gruppen von Leihegütern abgelehnt und darauf hingewiesen, daß seit 


152 Nachrichten und Notizen Il. 


Eichhorn, nicht erst seit Roth, die Gegenüberstellung von zwei Haupt- 
arten der Leihegüter hüufig angenommen, daß aber die Unterscheidungs- 
linie verschieden gezogen und besonders das Verhältnis der Prekarien ver- 
schieden beurteilt worden sei. Ich verwies auf Schröder, der im Gegen- 
satz zu der von R. vertretenen Ansicht die Prekarien dem engeren Guts- 
verband angehören läßt, ich darf nachträglich, ohne nähere Angaben, 
auch auf Brunner verweisen, der im wesentlichen mit Schröder über- 
einstimmt. Und so tritt in Rietschels Meinung das merkwürdige 
Verhältnis zu Tage: auf der einen Seite wird die Einmütigkeit 
der bisherigen Ansichten betont, auf der anderen Seite erscheinen 
Schröder und Brunner, die nach R. „die Träger der herrschenden Ansicht‘ 
sind, als Gegner derselben. Fürwahr, eine höchst merkwürdige einmütige 
„bisherige Ansicht“, welcher die Trüger der herrschenden Meinungen 
widersprechen. 

Nun sucht H den Widerspruch, in den er sich selbst gesetzt hat, da- 
durch zu beseitigen, daß er Schröder die Bekanntschaft mit der Gegenüber- 
stellung von zwei Leihearten abspricht und mich als ersten irrigen Be- 
urteiler der Prekarien nur unter denen bezeichnet, die den Dualismus 
der Leihegüter anerkennen. Sehen wir davon ab, daß diese Einschränkung 
ein Novum ist, daß R. mich vorher schlechthin als ersten bezeichnet hat, 
der die Prekarien nicht in Gegensatz zu den im engeren Gutsverband 
stehenden Leihegütern gesetzt hat, so müssen wir fragen: merkte R. nicht, 
daß seine neueste Ansicht seine eigene Erklärung über die einmütige An- 
nahme des Dualismus schlagend widerlegt? Wie durfte er, dem Schröder 
und Brunner als die Träger der herrschenden Meinungen gelten, mit 
größtem Nachdruck betonen, daß seit Roth alle den Gegensatz der beiden 
Leihegruppen angenommen haben, wie durfte er proklamieren, daß erst 
von mir der Versuch herrühre, die bisherige Einmütigkeit der Anschauungen 
zu störcn? Aber die neueste Annahme Rietschels ist ebenso irrig wie die 
frühere: Brunner und Schröder kennen die übliche Zweigruppierung der 
Leihen sehr wohl. 

Noch eines ist hier von Interesse. R. führt (oben S. 148f.) als „Haupt- 
beispiele“ dafür, daß bisher „alle Schriftsteller, die den Gegensatz von 
engerem und weiterem (utsverband berücksichtigen, die precariae dem 
letzteren zugerechnet“, neben Roth noch Heusler, Maurer, Inama-Sternegg 
und Schwindt an. Ich sehe davon ganz ab, daß diese Schriftsteller den 
Dualismus der Leihegüter keineswegs gleichmäßig auffassen, ich frage gar 
nicht, ob sie ihn überhaupt klar erkannten, ich frage hier nur nach der 
Beurteilung der Prekarien. Inama-Sternegg, der dem selbstbewirtschafteten 
Herrschaftsland das „als Zinsland ausgetane oder als Benefizium ver- 
liehene‘‘ gegenüberstellt, bemerkt 1, 129: „War ein solches Zinsgut mit 
einem Colonen oder Prekaristen ordentlich besetzt, so nannte man es 
mansus vestitus.“ Vgl. ferner S. 156. 159. 214. Daß Inama die Prekarien 
nicht in Gegensatz zu den dem Fronhof dienenden Hufen stellte, unter- 
liegt keinem Zweifel. Auch Maurer unterscheidet das selbstbewirtschaf- 
tete und das an freie und unfreie Colonen verliehene Herrschaftsiand und 
bemerkt zu letzterem (Fronhöfe 1, 316): „eben dahin sind ferner die Pre- 


SR “r om = — 


Nachrichten und Notizen I. 153 


karien zu rechnen, indem ... Grundherrn ... ihre Salländereien an freie 
Colonen precario" verliehen, ferner S. 361: „bei weitem die meisten Colonen 
dieser Art [sc. Prekaristen] sind in einen der Hörigkeit ähnlichen Zustand 
herabgesunken und haben sich zuletzt unter den Hörigen, ihre Ländereien 
aber unter den Bauerngütern verloren“ oder S. 362: „sie haben sich aber 
mit den übrigen Arten von Hörigen umso leichter vermischt und ver- 
mengt" usw. Selbst Heusler bemerkt 2, 170: „dem Hofrecht fallen freilich 
im Laufe der Zeit auch mehr und mehr die Prekaristen anheim.“ 

So steht es mit Rietschels „Hauptbeispielen“. Ich verzichte auf jede 
weitere Bemerkung. 

In Wahrheit liegt eben die Sache so, daß wohl gewöhnlich wirtschaft- 
lich dienende Leihegüter von wirtschaftlich nichtdienenden unterschieden 
wurden, daß aber über die näheren Beziehungen und besonders über die 
Prekarien die Meinungen sehr auseinandergehen. Zu den früheren irrigen 
literarischen Auffassungen Rietschels haben sich neue hinzugesellt. 

Diese Betrachtungen zeigen zugleich auch, wie bei widerspruchsvollen 
` Ansichten der Gelehrten das Verhältnis eines Autors zur „herrschenden“ 
Ansicht in beliebigster Weise behandelt und die These stets scheinbar ge- 
stützt werden kann: diese Meinung ist richtig, aber längst allgemein be- 
kannt, jene ist falsch, aber durchaus neu. Bei näherem Hinschaun freilich 
zerflattern solche kritische Gebilde in nichte. 

Zu 3. Einen Streit über die Deutung der Meinungen Brunners und 
Schröders halte auch ich für überflüssig. Leider ignorierte R. wieder 
die von mir neuerdings (H. V. 1906 S. 572) zitierte Äußerung Brunners: 
„Die Freien lebten nach Landrecht, die Ministerialen nach Dienstrecht, die 
Hörigen nach Hofrecht‘, leider bezieht er (oben S. 144 Note 3) irrig den 
Vorwurf des Ignorierens auf eine andere Stelle Brunners. 

Rietschels Bebauptung, ich verharre trotz aller Einwürfe bei der Mei- 
nung, daß außer Heusler niemand die ältere Ansicht, Hofrecht sei das 
"Recht der Unfreien, „verlassen“ habe, widerspricht den Tatsachen. 
H. V. 1905 S. 360 hatte ich bemerkt: R. „vertritt demnach sicher die 
Meinung, daß das Hofrecht ... die Beliehenen ... nicht unfrei macht“; 
ich hatte dabei auf den Satz, den R. oben in extenso und gesperrt ab- 
druckt, und auf eine andere Stelle des Rietschelschen Aufsatzes hinge- 
wiesen. Wozu also die Aufregung? Rietschels Satz ist ja von mir 
1906 voll gewürdigt, Rietschels ‚Verlassen der herrschenden Ansicht 
durchaus berücksichtigt worden. Aber es besteht eben doch ein 
großer Unterschied zwischen einem solchen gelegentlichen Vordringen zu 
Heuslere Ansicht, wie ich das auch H. V. 1906 S. 573 bemerkte, und einer 
bestimmten bewußten Opposition gegen die trotz Heusler ganz allgemein 
vertretene Annahme. R. sprach von Stimmen, die sich gegen die Auf- 
fassung des Hofrechts als Hörigenrecht erhoben haben, unterließ es aber 
leider bisher, die Stimmen näher anzugeben. Und rätselhaft bleibt es, 
warum er sich so große Zurückhaltung auferleste und niemals 
mit einem Worte bemerkte, daß er in schroffem Gegen- 
satz zu all den Gelehrten stebe, mit denen er sich auf 
das eingehendste über die Verhältnisse des Hofrechts aus- 


154 Nachrichten und Notizen II. 


2inandersetzte. Wahrlich, ein literarisches Unikum (vgl. H. V. 1906 
S. 673). 

Auch 1897, sagt R., habe er sich bereits zu Heuslers Ansicht bekannt. 
Die Verantwortung für eine Stelle seines Buches von 1897, in der die Hof- 
leihe als Leihe der unfreien Leute erscheine, lehnt er ab, wülzt er in einer 
scherzhaften Wendung ab — auf den Erzbischof Ruthard von Mainz. 
Habe ich also Worte des Mainzers aus dem 12. Jahrhunderts irrig 
als Rietschels Äußerung vorgeführt? Keineswegs. Erzbischof Ruthard bat 
keine auch nur annühernd ähnlich lautende Redewendung gebraucht. Wir 
haben es vielmehr lediglich mit Worten Rietschels selbst zu tun, und zwar 
mit Worten, die nicht etwa eine Urkundenstelle wiedergeben oder inter- 
pretieren, sondern ganz generell die Leihen in Erfurt charakterisieren: 
„Diese freie Erbleihe ist aber in Erfurt eine allgemein verbreitete Ein- 
richtung. Von der gewöhnlichen Zinsleihe wird sie in den Urkunden streng 
unterschieden. Im Gegensatz zur Hofleihe ist sie die Leihe der freien 
Leuten (Markt und Stadt 1897 S 89). 

Daß R. etwa für Erfurt eine andere Art der Hofleihe annimmt als für 
andere Orte, ist nicht angedeutet, ist auch vom Verf. 1897 sicher nicht 
angenommen worden. Die Beobachtungen in Erfurt stimmen nach des 
Verf. Meinung von 1897 mit denen in anderen Orten durchaus überein. 
So wird, um nur einiges zu erwähnen, über Radolfzell 8. 111f. bemerkt: „in 
der alten villa gilt Hofrecht, im forum gilt öffentliches Recht“, es 
wird „die scharfe Scheidung zwischen Hofleuten und Marktleuten... 
besonders hervorgehoben“, „der Abt will verhindern, daß seine Eigenleute 
sich dadurch, daß sie Marktsiedler werden... entziehen‘. Ganz generell 
sondert R. S. 131 die Marktsiedelungen scharf von den „grundhörigen An- 
siedelungen im gewöhnlichen Sinn“ und findet das unterscheidende Merk- 
mal darin, daß „deren Bewohner keinem Hofverband angehören, nicht an 
die Scholle gebunden, nicht in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt‘ sind — 
die Bewohner der nichtstädtischen, der „grundhörigen Ansiedelungen im 
gewöhnlichen Sinne" gehören daher nach Rietschels Meinung einem Hof- 
verband an, sind an die Scholle gebunden und in ihrer Handlungsfreiheit 
beschränkt. R. charakterisiert S. 189 die Tendenzen der Entwicklung in 
allen Marktansiedelungen und findet, daB „in einer Handel und Gewerbe 
treibenden Bevölkerung ... der Grundbesitz immer mehr von seiner alten Stel- 
lung als Grundlage der gesamten rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen 
Existenz der einzelnen herabsinken“, daß „auch die Bedeutung der 
alten, auf der Grundherrschaft basierten persönlichen Unfrei- 
heit schwinden‘ mußte. Diese Zitate dürften genügen. Mit einer jeden 
Zweifel ausschließenden Bestimmtheit wird überall die Grundansicht voraus- 
gesetzt: im Gebiet der gewöhnlichen grundherrlichen Ansiedelungen besteht 
das Hofrecht, und die ihm Unterworfenen sind persönlich Unfreie. Den 
Erzbischof Ruthard von Mainz können wir für diese Auffassung nicht ver- 
antwortlich machen. 

Auch über das Zeitalter, für das gewöhnlich das Herrschen des strengen 
Hofrechts beansprucht wurde, können Zweifel nicht bestehen: es ist das 
10. und 11. Jahrhundert. Denn im 12. Jahrh. setzt ja nach Meinung dieser 


Nachrichten und Notizen II. 155 


Gelehrten eine die büuerliche Bevölkerung befreiende Entwicklung ein. So 
auch nach Brunner (s. oben 1906 S. 572f. N... Wenn R. wieder Th. Knapps 
und Th. Ludwigs Arbeiten ins Feld führt, um darzutun, daß die Ergebuisse 
meiner Untersuchungen schon vorweg genommen waren, so genügt es, daran 
zu erinnern, daß die auch von mir rühmend hervorgehobenen Arbeiten sich 
mit dem 16., 17. und 18. Jahrbundert beschäftigten und über das späteste 
Mittelalter nicht hinaufreichen, während ich die Zeit der bäuerlichen 
Bindung vor der angeblichen Befreiung im 12. und 13. Jahrhundert, also 
das 10. und 11. Jahrh. untersuchte. Chronologie bleibt die Grundlage histo- 
rischen Erkennen». 

Zu 4. Eine Übereinstimmung mit Rietschels Ergebnissen von 1901 
muß ich auch jetzt ablehnen. Zwei Punkte der Rietschelschen Ausführungen 
allein sind, in beschränktem Maße, original: die Ableitung der freien Erb- 
leihe aus der Prekarie und die Unterscheidung von Gründerleihen. Beide 
halte ich für durchaus vertehlt. Wenn R. nochmals und nachdrücklich 
die Priorität der „Entdeckung“ für sich beansprucht, daß schon in karo- 
lingischer Zeit Beispiele von erblichen Prekarien, also s. M. n. freien Erb- 
leihen, begegnen, so bedaure ich, auch hierin widersprechen zu müssen, 
obschon die Sache an sich von geringer Bedeutung ist. Allerdings nehme 
auch ich das Verdienst, die „Entdeckung“ gemacht zu haben, keineswegs 
für mich in Anspruch. Wieder eine jener Behauptungen, die jeder Be- 
gründung entbehren und die ich zurückweisen muß. Ich bemerkte 
vielmehr generell in meinem Buch von 1903 S. 60: „Über Erblichkeit 
der im Prekarienvertrag gegebenen Lehn s. Waitz 4?, 224; 6?, 81 N. 2, 125. 
Der 4. Band der Verfassungsgeschichten ist 1885 erschienen, der von mir 
bearbeitete 6. im Jahre 1896, Rietschels Aufsatz — 1901. Die Erblichkeit 
von Prekarien in karolingischer Zeit ist übrigens eine längst bekannte 
Tatsache (vgl. z. B. Inama-Sternegg 1, 345). Mit der Priorität Rietschels 
ist es demnach nichts. Und wenn R. wiederum gegen die Zumutung 
protestiert, daß er die freie Erbleihe im 11. und 12. Jahrh. habe 
entstehen lassen, wenn er wiederum den schon zur Genüge be- 
kannten Satz seines Aufsatzes (s. oben 1906 S. 575) in extenso abdruckt, 
ao kann ich leider trotzdem nichts von meinen Bemerkungen (S. 574f.) 
zurücknehmen. Allerdings sagt R., er hätte besser den Satz „im 
12. Jahrh., also in der Zeit, in der die Erbleihe entstanden ist“, formu- 
lieren sollen: „im 12. Jahrh., also in der Zeit, in der die Erbleihe lüngst 
entstanden war“. Ja, bätte er das getan, hätte er auch andere Sätze anders 
gefaßt, hätte er statt „Entstehung“ manchmal das Wort „weitere Verbrei- 
tung“ gebraucht, überhaupt dem Aufsatz einen anderen Inhalt gegeben, so 
wäre nichts einzuwenden. So aber können wir uns doch nur an das halten, 
was gedruckt vorliegt — es muß bei meinen Ausführungen (oben 1906 S. 575) 
bleiben. 

Zu 5 und 6. Meine Bemerkungen (1906 S. 575f.) werden nicht 
alteriert, sie behalten Wort für Wort ihre Richtigkeit. 

Zu 7. Die Verschiedenheit der Ansichten über die Entstehung der 
kirchlichen Immunität habe ich in meinem Artikel (H. V. 1906 S. 576 
bis 580) nicht berührt. Augenblicklich herrscht die Meinung vom fiskalischen 


156 Nachrichten und Notizen II. 


Ursprung vor, ich halte sie nach wie vor für nicht zutreffend, ich halte es 
insbesondere für nicht zutreffend anzunehmen, daß der Umfang der in den 
Immunitäten entstandenen Gerichtsbarkeit sich nach dem Maß der erlangten 
finanziellen Vorteile richtete, daB die Immunitätsgerichtsbarkeit sich, was 
Strafrecht betont, auf Bußsachen bezog, während Fehde- und Achtsachen 
dem Urafengericht vorbehalten blieben. Ich gebe zu, daß die Frage, die ich 
1903 S. 78 stellte: „aber dann wäre doch .. diegesammte Gerichtsbarkeit... 
übergegangen“, in dieser Fassung nicht gerechtfertigt ist — aber sie hat 
weder mit der Problemstellung noch mit der Erkenntnis des Ursprungs der 
Immunität etwas zu tun. Mag Rietschel immerhin wiederholt von „Fehlern“ 
sprechen, die jeder Fachmann mit absoluter Deutlichkeit in meinem Buch 
erkenne — Zeiten und Ansichten wechseln. Das was ich aber 1906 aus- 
führte, beruht durchaus nicht auf neuen Studien, die „nachträglich eine 
„Rechtfertigung“ der früheren Behauptungen versuchen, das gibt vielmehr 
nur einige der Gedankengünge wieder, die — wie deutlich genug wahr- 
zunehmen ist — meinen Ansichten von 1903 zu Grunde lagen. Es wäre 
traurig um eine wissenschaftliche Untersuchung bestellt, hinter der nicht 
auch unausgesprochene Erwägungen stehen, die den ganzen vorbereitenden 
Apparat von Quellenstellen und Gedankengiüngen vorführt. Aber ich ver- 
folgte in meiner Entgegnung von 1906 überhaupt nur den Zweck, den 
„schweren Irrtum“, den „rechtsgeschichtlichen Irrtum“, den Rietschel mir 
vorgeworfen hat, nüher zu beleuchten. Und da ergab sich, daß der Vor- 
wurf, ich hätte „causae criminales“ schlechthin als Strafsachen aufgefaßt 
und in Gegensatz zu Zivilsachen gestellt, jeder Begründung entbehrt. 
Was R. oben bietet, sind Erklärungen, die ich ale ganz ungenügend 
erachten muß. Ich konstatiere, daß R. keine einzige Stelle meines 
Buches anzuführen vermag, die seinem Mißverständnis die ge- 
ringste Stütze und Rechtfertigung bieten könnte. — Es stellte sich 
ferner heraus, daß Rietschels Behauptung, die causae criminales oder maiores 
machen die hohe Gerichtsbarkeit aus und seien solche Strafsachen, „in 
denen derartige Gefülle (Friedensgelder und Bannbußen) gerade nicht 
erhoben werden“, eine durchaus neue rechtsgeschichtliche Ansicht bietet, 
von deren absoluter Irrigkeit sich jeder überzeugen kann, der die bekannten 
rechtsgeschichtlichen Tatsachen berücksichtigt. R. übergeht das jetzt, oL- 
wohl ich bemerkt hatte (S. 579): „gegen Theorien dieser Art zu diskutieren, 
halte ich für überflüssig.“ R. übergeht das und führt in vollem Gegensatz 
zu seinen früheren Bemerkungen aus, daß eine Ablösung der Strafen in Geld 
möglich war. Das ist gewiß richtig, aber zu beachten ist überdies, daß 
zu den causae criminales im 9. Jahrh. auch solche Strafsachen gerechnet 
wurden, bei denen der Prozeß keineswegs auf Leib oder Leben ging, sondern 
die seit Jahrhunderten schlechthin zu den Bußsachen gehörten. Das aber 
ist das Wesentliche meiner Entgegnung 1906 gewesen. 

Zu 8. Ich kann mich mit der Bemerkung begnügen:. wieder eine jener 
Behauptungen, die sich bei nüherer Betrachtung als jeder tatsächlichen 
Grundlage entbehrend erweisen. 


Nachrichten und Notizen II. 157 


Eingehender hatte ich die beiden Hauptanklagen des „Juristen“ Rietschel 
‚behandelt: die juristischen Grundbegriffe „dinglich“ und „persönlich“, „öffent- 
lich“ und „privat“ seien „laienhaft‘“ verwendet worden. Wir wollen den 
Gegenstand der Streitfrage nicht verwischen. 

1. Es handelte sich um die Frage, wie rechtstechnisch der Gegensatz 
von dinglich und persönlich zu fassen sei, in welchem Sinne man die 
herrschaftlichen Rechte und dem entsprechend auch die Leistungen der Ab- 
hängigen in dingliche und persönliche sondern dürfe. Ich habe nicht, wie 
Rietschel mir zugemutet hat, nach dem Grund der Gewalt, sondern 
dem Charakter des Rechtsobjekts, nach dem Gegenstand der Recht- 
same die Unterscheidung getroffen. Rietschel dagegen hielt die Wirkung 
der Gewalt für allein maßgebend (vgl. H. V. 1906 S. 581f). Ich faBte 
demnach Frondienste als dingliche Lasten auf, wenn sie für abhängiges 
Gut, Zinse als persönliche Lasten, wenn sie für die abhängige Persön- 
lichkeit geleistet wurden; Rietschel dagegen will das als persönlich be- 
nennen, was die Person in Anspruch nimmt. Daß die von mir vertretene 
Aunahme durchaus der üblichen Ansicht entspricht, sowohl der theoretisch 
wie der praktisch vertretenen, bedarf keiner Hervorhebung. Jedes ent- 
sprechende Handbuch bezeugt das. Ich habe meine gegen Rietschel ge- 
richteten Bemerkungen (S. 582) meist wörtlich den Äußerungen bekannter 
Juristen entnommen, die rechtsgeschichtlichen Beispiele für die konsequente 
Anwendung der Ausdrücke in dem auch von mir gebrauchten Sinne wort- 
getreu der Rechtsgeschichte Schröders. Das Kopfschütteln, das die Lektüre 
dieser Ausführungen bei Rietschel erzeugt hat, gilt demnach nicht mir, 
sondern Mitteis, Heusler, Arnold und Schröder. Die Versicherung Rietschels 
aber, daß er seit 10 Jahren mehrmals in der Woche vor seinen Studenten 
den Gegensatz von dinglich und persönlich berührt, vermag die Richtigkeit 
nicht zu gewährleisten. Ein Irrtum wird durch seine häufige Anwendung 
nicht besser. Jedenfalls müssen wir das dogmatische uud rechtshistorische 
Novum, daß der Unterschied zwischen dinglich und persönlich in einer 
Verschiedenheit der Wirkung der Gewalt zu suchen sei, als irrig und 
als rechtshistorisch unbranchbar zurückweisen. 

2. Rietschel hatte (Mitt. 27 S. 408 ff) der Gegenüberstellung von 
öffentlich und privat bei Betrachtung mittelalterlicher Verhältnisse jede 
wissenschaftliche Berechtigung abgesprochen, er hatte die An- 
wendung der Ausdrücke nur ‚deshalb für statthaft erklärt, weil das 
Beürfnis vorhanden sei, „einen Gegensatz möglichst in zwei Worten 
auzudrücken statt uns schwerfälliger Umschreibungen zu bedienen“ 
(S. 409) — wie das möglich sein soll, wenn jeder unter öffentlich und 
privat ganz Verschiedenes meint, j& wenn derselbe Autor in der Be- 
deutung dieser Ausdrücke wechseln darf, bleibt des Verfassers Geheim- 
nis. Ich konstatiere folgendes: R. hatte einmal das Stellen der Frage, ob 
eine mittelalterliche Institution öffentlichen oder privaten Charakter habe, 
an sich als unwissenschaftlich, als „laienhaft‘‘ abgelehnt (S. 410, 420); er 
batte ferner erklärt, „nur dadurch, daß wir ein mittelalterliches Rechts- 
institut in unser Staatswesen hineinversetzt denken, gewinnen wir einen 

»Anhaltspunkt dafür, ob wir es als öffentlich oder privat. bezeichnen sollen“ 


158 Nachrichten und Notizen II. 


(N. 409); er hatte es schließlich deshalb auls üblich bezeichnet, daß „von 
den mittelalterlichen Regalien manche z. B. das Bergregal oder Jagdregal 
als privatrechtlich, andere z. B. das Zollregal oder Münzregal als öffentlich- 
rechtlich“ benannt werden, „aber doch aus keinem andern Grunde, als weil 
heute Bergrecht und Jagdrecht dem Privatrecht, Zollrecht und Münzrecht 
dem öffentlichen Recht angehören“ (S. 409) Demgegenüber wies ich 
(H. V. 1906 S. 582 ff., darauf hin, einmal, daß die Frage nach öffentlichem 
oder privatem Charakter mittelalterlicher Institutionen von der Forschung 
bisher oft als wichtig angesehen wurde und in gewisser Hinsicht ein wissen- 
schaftliches Problem bildet; ferner, daß das von Rietschel geforderte Merk- 
mal der Unterscheidung unhistorisch und verwerflich sei; schließlich, daß 
die neue Lehre von der Sonderung der mittelalterlichen Regalien in öffent- 
liche und private — R. spricht von „wir“, aber mir ist kein Genosse seiner 
Ansicht bekannt — abgewiesen werden muß. Rietschels Meinungen sind 
durchweg rechtsdogmatische und rechtsgeschichtliche Nova, und zwar 
Nova, die m. E. in allen Punkten als unrichtig und irreführend der Ab- 
lehnung bedürfen. 

Wenn R. mir Intoleranz gegenüber einem statthaften wechselvollen 
Sprachgebrauch der Worte „öffentlich“ usw. vorwirft, so muß ich auch das 
als unberechtigt bezeichnen. Daß man diese Worte in verschiedenartigem, 
gleichsam in untechnischem Sinne verwendet hat und verwenden darf, wurde 
von mir niemals geleugnet (s. oben 1906 S. 581. Was den Sprachgebrauch 
von „frei“ und „unfrei“ betrifft, so verweise ich auf meine Erklärung 
oben 1906 S. 573). Nur da, wo „öffentlich“ und „privat“ in bestimmten 
rechtstechnischen Sinne verwendet wird, ist m. E. sicherer Gebrauch des 
feststehenden Begriffs unerläßlich. Gehen in der Beurteilung einer mittel- 
alterlichen Institution als öffentlich oder privat die Meinungen auseinander, 
so beruht das nicht auf einem statthatten verschiedenen Wortgebrauch, 
sondern entweder auf einer fehlerhaften Anwendung der festen Begriffe 
oder — das ist gewöhnlich der Fall — auf einer verschiedenen Beurteilung 
der Institution selbst, ihres Ursprungs oder ihrer Funktion im Gesellschafts- 
leben. Das nicht beachtet zu haben, ist der Fehler Rietschels. Deshalb 
sieht er einen schwankenden Wortgebrauch da, wo eine schwankende histo- 
rische Beurteilung der Verhältnisse stattfand. 


e 
# # 


Das Auseinandergehen der Meinungen über einzelne historische Er- 
scheinungen wurde hier nicht berührt. Auf zwei Punkte beschränkte ich 
mich: auf die Beleuchtung der krassesten Mißdeutungen meiner Ansicht 
und auf die Mißdeutung des Verhältnisses meiner Ansicht zu der anderer 
Forscher. Leider kann ich von meiner Entgegnung des Vorjahres nichts 
zurücknehmen, ja die neuesten Ausführungen Rietschels brachten nur Be- 
stätigung und Verstärkung. Wohl sind einige „Mißverständnisse“ zurück- 
genommen worden, aber in einer unzulänglichen Art. Rietschel äußert 
sich oben über die Aufgaben eines „gewissenhaften‘ Rezensenten. Meiner 
Meinung nach sollte diese Aufgabe vor allem in einer sorgfältigen Lektüre 


Nachrichten und Notizen II. 159 


des betreffenden Buches bestehen, damit nicht ein durch Flüchtigkeit er- 
zeugtes Mißverständnis zu unberechtigten Vorwürfen des „schweren Irrtums‘ 
führe. Die bona fides meines Gegners zu bezweifeln, lag und liegt mir 
natürlich durchaus fern. 

Mit sachlichen Erörterungen der Streitfragen sollte man sich stets be- 
gaügen und eine darüber hinausgehende Erörterung vermeiden. Da aber 
R. diesen Grundsatz außer acht ließ, so sei auch hier auf ein Moment 
eingegangen. 

Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß im gelehrten Streit. 
nach der offiziellen fachwissenschaftlichen Legitimation der Polemisierenden 
gefragt wurde. Der Jurist hat gelegentlich die Kompetenz des Historikers- 
bestritten. Wohl könnte auch der Historiker mitunter Zweifel erheben, 
ob gerade derjenige, dessen akademische Wirksamkeit vornehmlich in 
Vorlesungen über das bürgerliche Gesetz und über Handelsrecht besteht, 
für das Verständnis der gesellschaftlichen und staatlichen Entwickelungen 
des Mittelalters besonders gut vorbereitet ist. Wir wollen aber, meine 
ich, auf historischem Gebiet diese Erörterungen ausschalten: jede Be- 
rufung auf akademische Bevollmächtigung sollte überhaupt unterbleiben. 
In welcher Weise die einzelnen Gelehrten ihre wissenschaftliche Vor- 
bildung gewonnen haben, das wissen wir zumeist nicht, brauchen wir 
nicht zu wissen. Wir haben nur eine Autorisation anzuerkennen, und 
das ist diejenige, die in den Arbeiten selbst hervortritt. 

Gewiß, wir haben niemandem Vorschriften darüber zu machen, welche 
wissenschaftlichen Gebiete er beherrschen müsse. Aber wir wollen daran 
festhalten, daß man nur über Dinge spricht, mit denen man hinreichend 
vertraut ist, besonders aber, daß man nicht abspricht, wo nähere Kenntnis 
fehlt. Dann kommt es leicht vor, daß ein Autor gründlich mißverstanden,. 
von unberechtigten Vorwürfen getroffen wird, dann erweckt ein flüchtiger 
Blick, rasch in ein größeres Werk geworfen, gewöhnlich durch ein fremdes 
Zitat veranlaßt, irrige Vorstellungen von dessen Ansichten und erzeugt 
falsche Anklagen gegen andere: die eigene ungenügende Vertrautheit mit 
dem Material führt zum Vorwurf der Unkenntnis gegen andere. 

Daß ich mich zu Rietschels Expektorationen durchweg ablehnend ver- 
halten mußte, bedauere ich auf das lebhafteste. Ich nehme gern Belehrung 
an und habe aus manchen Kritiken meines Buches und aus Arbeiten, die 
meine Schrift von 1903 mittelbar veranlaßt bat, aus zustimmenden und 
oppositionellen Bemerkungen wertvolle Anregung und positiven Gewinn 
gezogen. Ich werde ergünzen und berichtigen. Die anspruchsvollste der 
mir gewidmeten Kritiken, der Aufsatz Rietschels, hat mir leider nichts zu. 


bieten vermocht. ` 
Gerhard Seeliger. 


160 Nachrichten und Notizen IL 


Berichtigung. 

Wie ich nachträglich bemerkt habe, ist in meinem Aufsatz zum 
Denar der Lex Salica auf Seite 48 ein Versehen untergelaufen, das ich 
hiermit berichtige: In Titel 44 (De reipus) ist von Codex 3—6 der Aus- 
druck denarius nur an einer von zwei Stellen unterdrückt worden, 
während Codex 2, der die betreffende Abgabe dreimal erwähnt, deu 
denarius auch dreimal nicht nennt. Als Resultat ergibt sich somit, dap 
Codex 2 bei der Freilassung (Titel 26: De libertis) die Erwähnung des 
Denars zweimal vollständig und Codex 4 beim Reipus (Titel 44) sie drei- 
mal vollständig unterdrückt hat. Codex 2 läßt im ganzen viermal, 
Codex 4 dreimal und die Codices 8, 5 und 6 je einmal den denarius 
aus. Diese wiederholte systematische Auslassung an entscheidender Stelle, 
die sich in den Handschriften der späteren Klassen nicht findet, kann nicht 
auf Irrtum von Schreiberhand beruhen. — S. 26 Z. 6 lies: Geldmünze. 

Benno Hilliger. 


Die 10. Versammlung deutscher Historiker wird zu Dresden vom 
3. bis 7. September stattfinden. Am Abend des 8. September finden sich 
die Teilnehmer zur Begrüßung im Belvedere zusammen, am 4. vormittags 
9 Uhr beginnen die Verhandlungen in der Aula der Technischen Hoch- 
schule. Der 7. ist für einen gemeinsamen Ausflug nach Freiberg bestimmt. 
Vorträge werden voraussichtlich halten die Herren G. Caro-Zürich, Hauck- 
Leipzig, Hintze-Berlin, Jacob-Tübingen, Keutgen-Jena, Kromayer-Czernowitz, 
Lamprecht-Leipzig, Richter-Dresden, Al. Schulte-Bonn. Die Leitung wird 
der Vorsitzende des „Verbandes deutscher Historiker‘ Prof. G. Seeliger- 
Leipzig führen, Vorsitzender des Ortsausschusses ist Oberregierungsrat 
Ermisch in Dresden. 


161 


Über die Vorgänge in Rom im Jahre 1045 und die 
Synode von Sutri 1046. 


Von 
Hedwig Kromayer. 


Die Frage nach den Vorgängen, die sich im Jahre 1046 in 
Sutri abspielten, und die damalige Lage Roms haben von jeher 
das Interesse des Historikers in ganz besonderem Maße gefesselt, 
da sie ein Merkstein in dem Verhältnis von Kaisertum und Papst- 
tum sind. Aber trotz der zahlreichen Behandlungen, die diese 
Ereignisse gefunden haben, hat sich noch keine Ansicht darüber 
zu allgemeiner Gültigkeit durchzuringen vermocht. Es zeigt sich 
dies bei der Betrachtung der drei wichtigsten auf Quellenstudium 
gegründeten Darstellungen von Giesebrecht', Steindorff? und 
Hauck. ° 

Giesebrecht hält unbedingt an einem Schisma zwischen drei 
Päpsten fest, obwohl Steindorff ihm hierin energisch entgegen- 
getreten ist und das Vorhandensein jeglichen Schismas im Jahre 
1046 leugnet. Ebenso weichen die Ansichten der beiden Ge- 
schichtsforscher in bezug auf die Behandlung Gregors VI. auf 
der Synode von Sutri von einander ab. Während Giesebrecht im 
Anschluß an Bonizo von einer Abdankung Gregors redet, betont 
Steindorff energisch dessen Absetzung. Hauck nimmt in diesem 
Punkt eine vermittelnde Stellung ein und behauptet Selbst- 
absetzung; in bezug auf die Schismafrage schließt er sich Stein- 
dorff an. Da auch diese neueste Behandlung des Gegenstandes* 


1 Geschichte d deutsch. Kaiserzeit II? S. 411 ff. 

? Jahrbücher Hein. III. I. 484 ff. 

® Kirchengeschichte II. 583ff. Ranke, Manitius, Lamprecht, Gerdes 
und Lindner bringen in ihren allgemeinen Werken keine wesentlich neuen 
Momente hinzu, sie schließen sich meist den eben erwähnten an. 

4 Auf die Arbeit Griessingers „Der Römerzug Heinrichs III. 1046“ 
(Rostocker Dissertation 1900) einzugehen erscheint unnötig. Der Verfasser 
ermangelt gänzlich der Quellenkenntnis. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 11 


162 Hedwig Kromayer. 


durch Hauck in einigen anderen Punkten Zweifel erweckt, so 
scheint es geboten, den Verlauf der Dinge an der Hand der Quellen 
nochmals einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Dabei ge- 
denke ich die zweifelhaften Punkte eingehend zu behandeln, über 
allgemein Anerkanntes hingegen rascher hinwegzugehen. 


I. 


Die für das Jahr 1045 in Betracht kommenden Quellen sind 
vor allem der liber pontificalis, die Annales Romani, Desiderius 
von Monte Cassino, Bonizo, Benzo und als Benutzer von Papst- 
katalogen, aber unter Hinzufügung eigener Nachrichten, Hermann 
von Reichenau, Bernold und Gregor von Catina.! 

Unter diesen bringen die Annales Romani die ausführlichsten 
Nachrichten. Die von ihnen angegebene Reihenfolge der Ereig- 
nisse stimmt mit der des Papstkatalogs und des Desiderius überein. 
Sie ist nach den Darlegungen Steindorffs in der neueren Literatur 
zu allgemeiner Annahme gelangt und auch von Giesebrecht ent- 
gegen seiner früheren auf Bonizo gestützten Auffassung anerkannt 
worden, so daß die Reihenfolge der Päpste: Benedikt, Silvester, 
Benedikt, Gregor feststeht. Zur Lösung der Schismafrage ist vor 
allen Dingen wichtig, in welcher Weise die einzelnen Quellen 
über die Wahl und Vertreibung Silvesters III. berichten. 

Wir haben über diesen Punkt in verschiedenen von einander 
unabhängigen Quellen? Nachrichten, aus denen hervorgeht, daß 
Benedikt durch einen Aufstand in Rom aus der Stadt vertrieben 
wurde. Er verteidigte aber seine Ansprüche, von seiner Partei 
und den Trasteverinern unterstützt, mit Waffengewalt, während 


1 Vgl. dazu Steindorff, Jahrb. Heinr. UI. I. Exkurs III. 

? Liber pontif. Edit. Duchesne II. 270: Constitutus est in sede aposto- 
lica Johannes Sabinensis episcopus ... Qui injuste tenuit cathedram pon- 
tificalem diebus XLVIIII. Et eiectus inde recuperavit praedictus Benedictus. 
Annales Romani, Mon. Ger. Ser. V. 468: Tunc omnes Romani in unum 
congregati elegerunt sibi pontificem Johannem Sabinensem episcopum .. 
qui obtinuit pontificatum diebus 49; quo eiecto, Benedictum pontificem 
reduxerunt in sua sede. Herrm. von Reichenau, M. G. S. V. 125: ... Quem 
(Silvester) tamen postea Benedictus . . . excommunicatum depulit. 
Desiderius von Monte Cassino, Acta Sanct. ord. S. Bened., Edit. Mabillon 
IV. 2. 460: ,,...alterumque in loco eius, Johannem videlicet Sabinensem 
Episcopum (non tamen vacua manu) ... substituunt ... Urbe cum de- 
decore pulsus (Silvester) suum ad episcopatum reversus est. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 163 


die Römer einen andern, den Bischof von der Sabina, dem Sitz 
der Crescenzier, zum Papst erwählten. Aber dieser ist auf die 
Dauer dem von den Tusculanern kräftig unterstützten Benedikt 
nicht gewachsen. Benedikt exkommuniziert ihn; er muß mit 
Schande die Stadt verlassen und zieht sich in sein Bistum zurück. 
Daß Silvester hierbei irgendwie auf seine Ansprüche verzichtet 
habe, wird von keiner der Quellen auch nur angedeutet. Dennoch 
nimmt Steindorff an, daß eine völlige Versöhnung zwischen Bene- 
dikt und Silvester stattgefunden habe, und Silvester infolgedes 
in aller Form vom Pontifikat zurückgetreten sei. Er stützt diese 
Behauptung damit, daß Sylvester nach seinem Sturz an einer 
von Benedikt in Rom abgehaltenen Synode teilnahm. Dies wäre 
beweiskräftig. Steindorff aber hat, einem Irrtum Jaffes folgend, 
die Vertreibung Benedikts um ein Jahr zu früh datiert.! 
Dadurch scheidet dieser Beweis für die Abdankung Sylvesters 
aus, und einen andern gibt es nicht.” Zwar hält trotzdem Hauck 
noch an einer Aussöhnung zwischen Benedikt und Silvester fest. 
Die Begründung seiner Ansicht findet er jedoch nur in dem Satz 
bei Desiderius „et suum ad episcopatum reversus est.“ Die 
Rückkehr Silvesters in sein Bistum kann aber an sich nicht für 
eine Versöhnung: sprechen. Ebenso haben andere Gegenpäpste 
gehandelt, wenn sie sich nicht in Rom behaupten konnten. Ich 
erinnere nur an Cadalus von Parma, den Gegner Alexanders II. 

Die Nachrichten der Quellen scheinen im Gegenteil darauf 
zu deuten, daß keine Versöhnung stattgefunden hat. Hermann 


1 Vgl. Grandaur im N. A. V. S. 200. 
7 Steindorff sieht in der Wendung des Chronicon S. Benigni Divionis 
(SS. VII. 237) „et fecit deponi Johannem, qui tunc cathedrae presi- 
debat, et Benedictum atque Silvestrum“ eine Bestätigung seiner Annahme. 
Das qui tunc cathedrae presidebat besagt aber nichts weiter, als daß Gregor 
die Macht in Händen hatte, wie es ja tatsächlich der Fall war, nicht 
aber, daß er allein Anspruch auf den päpstlichen Stuhl gemacht hätte. 
Auch Langen (Geschichte d röm. Kirche III. 439) beruft sich auf diese 
Stelle; ich kann aber nicht einsehen, wie sie für den Rücktritt Sylvesters 
beweisend sein soll. Ebenso ist Langens Behauptung (S. 438), Sylvester sei 
in Sutri nur als Bischof, nicht als Papst abgesetzt, durch keine Quelle 
gestützt; die Ann. Corbeienses im Gegenteil berichten ausdrücklich die 
Absetzung von zwei Püpsten. Daß Silvester seinen Bischofssitz verlor, 
e verzeichnen die Quellen wie die Verbannung Gregors VI. nach Deutschland 
als natürliche Folge der Usurpation des päpstlichen Stuhls. Einen Beweis 
bringt Langen für seine Behauptung auch nicht bei. 
11° 


164 Hedwig Kromayer. 


von Reichenau sagt, Silvester sei exkommuniziert, Desiderius, er 
sei mit Schande aus der Stadt getrieben, während die übrigen 
Quellen nur kurz seinen Sturz melden. Dies alles spricht gegen 
eine Versöhnung, wie es ja auch weit natürlicher ist, daB der 
von den Crescenziern erhobene Papst eine Versöhnung mit Bene- 
dikt nicht erstrebt hat. 

Auch der bald erfolgte Rücktritt Benedikts könnte durch 
das Schisma beschleunigt worden sein. Denn der von Bonizo’ 
hierfür hervorgehobene Grund, der Wunsch zu heiraten, erweckt 
an und für sich und speziell in Bonizos Fassung wenig Glauben. 
Weit bestimmter scheint der von Desider? und den Annales Romani’ 
erwähnte Grund gewesen zu sein. Nach ihren Berichten veran- 
laßt die Furcht vor dem römischen Volk Benedikt zum Rücktritt. 
Hieran zu zweifeln liegt kein Grund vor, zumal sie durch die 
Verhältnisse durchaus begründet erscheinen, um so mehr, wenn 
man an dem Schisma zwischen Benedikt und Silvester festhält. 
Dann konnte der aus Rom vertriebene Crescenzier immer von 
neuem an dem über das sittenlose Leben Benedikts empörten 
Volk einen Rückhalt finden. Denn so verabscheuungswürdig wie 
Benedikt war Silvester doch wohl lange nicht, wenigstens wissen 
die Quellen nichts über ihn zu berichten, als daB er durch 
Simonie zur höchsten Würde emporstieg. Dies Schweigen scheint 
anzudeuten, daB er weder durch Laster noch durch Tugend sich 
vor der übrigen Geistlichkeit Roms hervortat. Gerade darunı 
aber konnte er sich einem Benedikt gegenüber bei dem Volke 
leicht wieder genügenden Anhang erwerben, um seine Ansprüche 
von neuem geltend zu machen. So ist es erklärlich, daß Bene- 
dikt sich nach einem Nachfolger umsah, der ihn aus seiner 
gefährlichen Lage befreite und doch zugleich der Partei der 
Tusculaner verpflichtet war. Es galt einen Mann zu finden, an 
dessen Lebenswandel das römische Volk nichts auszusetzen fand 
und der ihm daher genehm war; der zugleich dem Hause der 


— 


1 Mon. Ger. Lib. d. lite I. 584. 

? Cum...se a clero simul et populo propter nequitias suas contemni 
respiceret, et fama suorum facinorum omnium aures impleri cerneret ... 
cuidam Johanni Archipresbytero ... sacerdotium ... tradidit. A. a. O. 


? Benedictus „non sufferens Romanum populum eiusdem pontificatus » 


sui honorem per cartulam refutavit." A. a. O. 
t Vergl. Hauck, Kirchengeschichte III. S. 570. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 165 


Tusculaner verbunden war; der schließlich auch die Mittel 
hatte, für die höchste kirchliche Würde eine entsprechende Kauf- 
summe zu zahlen. Denn ohne dies gedachte Benedikt nicht seine 
rechtmäßigen Ansprüche aufzugeben. Sein freiwilliger Rücktritt, 
der aller Welt erwünscht sein mußte, sollte für ihn ein gutes 
Geschäft werden. 

Einen Mann, der all diesen Anforderungen genügte, fand er 
in der Person des Johannes Gratianus, Erzpriesters von St. Johann 
an der Porta latina. Übereinstimmend wird er von vielen Quellen 
wegen der Reinheit seines Lebenswandels gepriesen!; die nötige 
Kaufsumme besaß er durch die zahlreichen, von ihm sorgfältig 
aufbewahrten Spenden, die fromme Christen ihm dargebracht 
hatten?, zu den Tusculanern endlich stand er in naher Beziehung, 
er war der Taufpate Benedikts.’ Mit ihm kam der Handel zu 
stande. Durch schriftlichen Vertrag? trat Benedikt ihm seine 
Rechte ab, wofür Gratianus ihm eine Summe zahlte, die in der 
Überlieferung zwischen 1000 und 2000 Pfund schwankt? Es 
geschah dies am 1. Mai 1045. Benedikt hatte durch diesen Akt 
freiwillig auf seine päpstliche Würde verzichtet und zog sich aus 
Rom auf seine Güter zurück. Daß er während der Sedenzzeit 
Gregors VI. irgendwie seine Ansprüche von neuem geltend 


! ‚Qui tunc in urbe religiosior ceteris clericis videbatur“, Desiderius 
lib. dialog. Mabill. IV. 2. S. 461. Ferner Bonizo, M. G. Lib. d. 1. I. S. 685; 
und Petrus Damiani, Epist. I. 1. Migne 144. S. 205; Rudolfus Glaber, 
M. G. S. VII. S. 72. 

? Bonizo. Lib. d. 1. I. 585. 

3 Liber pontif. II. S. 270: ... suo patrino ..., ebenso Ann. Romani. 
Mit Hauck anzunehmen, daß patrinus mit Beichtvater zu übersetzen sei, 
finde ich nicht gerechtfertigt. In der Bedeutung von Beichtvater ist 
patrinus in der mittelalterlichen Literatur nur einmal in einer spüten 
französischen Quelle nachgewiesen; dieser Gebrauch war also jedenfalls 
ungewöhnlich. Dazu kommt, daß es im höchsten Grade unwahrscheinlich 
ist, daß der lasterhafte Benedikt sich gerade den durch seine Sittenreinheit 
über alle andern Geistlichen hervorragenden Gratian zu seinem Beichtvater 
gewählt haben sollte. 

1 „Per cartulam refutavit“, Ann. Rom. A. a. O. 

5 Papstkatalog, Watterich S. 90 nennt mille lib. den. papiensium als 
Kaufsumme; Benno, Lib. d. 1. II. S. 878 fünfzehnhundert, der Katalog 
Watterich S. 70 zweitausend. 

€ „Ipse vero in propriis se castellis recipiens, Urbe cessit.“ Desi- 
derius a. a. O. 


166 Hedwig Kromayer. 


gemacht hätte, wird von keiner der Quellen auch nur ange- 
deutet.! Von einem Schisma zwischen ihm und Gregor zu reden, 
ist daher in keiner Weise begründet. Gregor ist als der Nach- 
folger Benedikts, nicht als sein Gegner zu betrachten. Wie er 
nun als Nachfolger Benedikts in der päpstlichen Würde anzu- 
sehen ist, 80 ist er es auch in der noch bestehenden Gegnerschaft 
gegen Silvester III. Das Schisma Benedikt-Silvester verwandelt 
sich durch den Akt vom 1. Mai in ein Schisma Gregor-Silvester. 
Aus dieser Auffassung heraus ließe sich wohl auch der Irrtum 
Bonizos verstehen, der Silvester erst nach Gregor den päpstlichen 
Stuhl besteigen läßt. Er folgt eben einer Überlieferung, die 
noch ganz richtig von der Gegnerschaft zwischen Silvester und 
Gregor unterrichtet war, aber den Zeitpunkt für Silvesters Er- 
hebung nicht mehr richtig anzusetzen wußte. Dieselbe Über- 
lieferung muß dem Bericht Bennos zu Grunde gelegen haben, der 
auch die Erhebung Silvesters nach Gregor setzt. Dagegen tritt 
bei ihm noch deutlich das Schisma als ein zweiteiliges hervor?, 
Benno würde also an diesem Punkt nach der oben entwickelten 
Ansicht dem Tatbestand näher kommen als Bonizo. Für diese 
Auffassung scheint ferner auch zu sprechen, daB später auf der 
Synode von Sutri das Verfahren zunächst nur gegen Silvester 
und Gregor eröffnet wird, und hierbei die Verhandlungen gegen 
Silvester denen gegen Gregor vorausgehen. Doch davon im fol- 
genden Abschnitt. Hier möchte ich noch ein kurzes Wort über 
die möglichen Motive sagen, die Gregor zur Annahme der päpst- 
lichen Würde veranlaßt haben können. Die einzige Quelle, die 
uns in dieser Beziehung einen Anhalt bietet, ist Bonizo. Nach 
ihm entschloß sich Gregor zu dem Kauf, weil er mit der Ent- 
fernung Benedikts vom römischen Stuhl ein gutes Werk zu tun 
hoffte. Hierdurch wenigstens sucht Gregor-Bonizo auf der Synode 


ı Man kann daher auch nicht von einem Widerstand, den die Tuscu- 
laner dem neuen Papst entgegengesetzt hätten, sprechen, wie es Manitius 
tut. Mit der Zustimmung Benedikts hatte Gregor zugleich die der Tuscu- 
laner erlangt, deren Haupt Benedikt war. 

3 Lib. d. lite I. S. 584. 

® Eisdem diebus superpositus est in papatum predicto archipresbytero 
Sabinensis episcopus, qui mutato nomine dictus est Silvester tertius; et 
factum est, ut Romana ecclesia in partes diversas scindi videretur. Lib. 
d. lite II. S. 378. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 167 


von Sutri seinen Kauf zu entschuldigen.” Dieser Grund ist, 
obwohl nur von Bonizo bezeugt, nicht unwahrscheinlich, wenn 
man die allgemein berichtete Frömmigkeit Gregors in Anschlag 
bringt. Immerhin ist hierbei merkwürdig, daß er bei seinen 
Beziehungen zur Reformpartei, die ihren Eifer ja in erster Linie 
gegen die Simonie richtete, gerade vor diesem Frevel nicht zurück- 
schreckte, durch den das Verdienst des „guten Werkes“ doch 
ziemlich aufgehoben werden mußte. Es scheint daher nicht aus- 
geschlossen, daß auch andere Gründe bei Gregor mitgespielt 
haben können. Bonizo weist an einer anderen Stelle ausdrück- 
lich darauf hin: „Nam idem sacerdos (Johannes Gratianus) ... 
accepta hac occasione nefando ambitu seductus per turpissi- 
mam venalitatem omnem Romanum populum pecuniis ingen- 
tibus datis sibi iurare coegit.“ Darnach war es Ehrgeiz, was 
Gregor seine Hand nach der höchsten Würde der Christenheit 
ausstrecken ließ. Dieser Ehrgeiz wurde,von einer gewissen po- 
litischen Überlegung getragen. Hierauf deutet, daß Gregor, um 
seine Stellung zu sichern, sich das römische Volk durch Eid 
verpflichtet habe. Auf diese Weise bekam er einen festen Rück- 
halt am Volk; die tusculanische Partei hatte er ebenfalls auf 
seiner Seite: er war einer der Ihren, ohne doch in direkter Ab- 
hängigkeit von ihnen zu sein. Mithin war er in der günstigen 
Lage, sich einerseits auf das römische Volk, anderseits auf die 
mächtige Adelspartei stützen zu können. Eine solche Stellung 
bot viel Verlockendes und hat gewiß ihre Wirkung auf Gregor 
nicht verfehlt, der allem Anschein nach nicht der einfältige 
Mann war, als den Bonizo ihn so gerne bei seiner Absetzung 
hinstellen will.? 

Ein Mann wie Gregor mußte außerdem der Partei der Tuscu- 
laner bei der gegenwärtigen Lage sehr erwünscht sein. Er 
sicherte ihnen immerhin einen gewissen Einfluß, den sie bei 
einem Sturze Benedikts ganz eingebüßt hätten. Auch ihnen mußte 
es ferner geraten erscheinen, das Ansehen der römischen Kirche 
wieder einigermaßen herzustellen, bevor der Kaiser seinen Rom- 


1 Testem Deo invoco in animam meam, viri fratres, me ex hoc facto 
remissionem peccatorum et Dei crediti promereri gratiam. A. a. O. 

3 „Erat enim idiota et mire simplicitatis vir" Bonizo a. a. O. Diese 
Auffassung widerspricht dem eigenen Bericht Bonizos über Gregors 
Erhebung. 


168 Hedwig Kromayer. 


zug antrat. Denn daß dieser nach Besiegung seiner Widersacher 
in Deutschland nach Italien aufbrechen werde, war vorauszusehen. 
Es ist höchst wahrscheinlich, daß die im Februar des Jahres bei 
dem König in Augsburg weilenden longobardischen Großen! die 
Kunde von einer baldigen Romfahrt mit über die Alpen brachten. 
Jedenfalls konnte Benedikt sich sagen, daß der König bei seinem 
von tiefer Frömmigkeit durchzogenen Wesen und dem Eifer, mit 
dem er für kirchliche Reform eintrat, die Krone des heiligen 
römischen Reiches nicht aus der Hand eines Frevlers werde 
empfangen wollen. In diesem Zusammenhange gewönne auch 
die Notiz Bennos, dessen Bericht sonst unbrauchbar und tôricht 
ist, einige Bedeutung. Nach ihm entschloß sich Benedikt zum 
Verkauf, timore perterritus, als er hörte, daß Heinrich nach Rom 
kommen wolle”? 

Aus diesen Erwägungen heraus gewinnt die Bereitwilligkeit 
Benedikts, der päpstlichen Würde zu entsagen, und Gregors, sie 
zu erstreben, an Verständlichkeit. Daß Gregor bei seinen Be- 
ziehungen zur Reformpartei außerdem von der Hoffnung beseelt 
wurde, die bessernde Hand an die inneren Schäden der Kirche 
zu legen, steht damit nicht im Widerspruch. 

Es fragt sich nun, wie man sich den Übergang des Ponti- 
ficats von Benedikt auf Gregor vorzustellen hat. War der Kauf 
beim Volk bekannt und gab dies seine Zustimmung, oder ließ es 
dieselbe von sich erkaufen, oder gelang es, den Kauf geheim zu . 
halten? Für das letztere spricht die warme, begeisterte Art, in 
der einer der strengsten Anhänger der Reformpartei, Petrus 
Damiani, den neuen Papst begrüßt;? gerade gegen die Simonie 
mit unerbittlicher Strenge vorzugehen, fordert er ihn mit Nach- 
druck auf.“ Wie hätte er solche Erwartungen von einem Papst 


! Annal. Altah. zum Jahre 1045. SS. XX, S. 801. 

? Lib. d. lite II, S. 378. 

3 Daß Petrus Damiani von Anfang an um Gregors VI. Simonie ge- 
wußt habe, wie Langen, Gesch. d rom. Kirche III, 434 und ebenso Grauert, 
Historisches Jahrbuch 20, S. 322 annehmen, scheint mir unhaltbar. Ab- 
gesehen von Damianis Freude über Gregors Erhebung, ist bei dieser An- 
nabme nicht der Umschwung in Damianis Haltung bei der Ankunft Hein- 
richs und der Absetzung Gregors motiviert; dieser erfolgte eben, weil 
Damiani inzwischen von dem Handelsgeschäft zwischen Gregor und Benedikt 
Kunde bekommen hatte. 

t Epist. I, 1. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 169 


hegen können, der sich bei der Erlangung der höchsten Würde 
selbst mit Simonie befleckt hatte? Auch Rudolfus Glaber preist 
Gregor als den Erneuerer der Kirche! Ich möchte mich daher 
der Meinung Sackurs? anschließen, der annimmt, daß man in den 
Reformkreisen Italiens von dem Verkaufe nichts wußte. Auch 
daß eine richtige Wahl Gregors hat stattfinden müssen, und ein 
Privatabkommen zwischen Benedikt und Gregor nicht genügen 
konnte, um Gregor die allgemeine Anerkennung zu sichern, scheint 
mir durchaus wahrscheinlich. Dagegen würde ich das von Benedikt 
in Empfang genommene Geld nicht wie Sackur? als Abfindungs- 
summe auffassen. Dieser Begriff war dem Mittelalter fremd. . So 
sah man die vom König bezogenen Abgaben bei der Besetzung 
eines Bischofsstuhles nicht als eine dem König zu leistende Steuer, 
sondern als Kaufsumme an. Der Vorgang wurde als Ämterhandel 
aufgefaßt und als solcher verurteilt. Ebenso ist es hier. Der 
Übergang des Pontifikats von Benedikt auf Gregor ist von den 
Zeitgenossen als Handelsgeschäft aufgefaBt worden, und wir 
müssen bei dieser Auffassung bleiben, zumal auch der schriftliche 
Vertrag deutlich dafür spricht. Ein solches Handelsgeschäft konnte, 
als Privatsache behandelt, sehr gut geheim bleiben. Es fragt sich 
dann, wie Gregor die Wahl der Römer auf sich zu lenken ver- 
mochte, da bei Hinzuziehung weiterer Kreise das Geheimnis nicht 
gewahrt werden konnte. Der Kauf selbst wird von den ver- 
schiedensten Quellen bezeugt‘, so daß an ihın keineswegs zu 
zweifeln ist. Eine abweichende Nachricht bringt nur Bonizo. 
Da er den Rücktritt bei Benedikt auf den Wunsch der Heirat 
zurückführt und außerdem die Erhebung Gregors an eine falsche 
Stelle setzt, so hatte er in seiner Darstellung keinen Platz für 
den Handel zwischen beiden. Nun könnte aber seine Überlieferung, 
nämlich daß Gregor das römische Volk durch Geld gewonnen 
hätte, auf Wahrheit beruhen. Gregor hätte dann sowohl von 
Benedikt als von dem römischen Volk seine Wahl erkauft. Diese 
Ansicht scheint auch Hauck zu haben, wenn er davon spricht, 
daß Gregor nicht nur an Benedikt Geld gegeben hätte? Dem 
läßt sich gegenüberstellen, daß Bonizo, der sich so vielfach als 


ı SS. VII, S. 72. ? Sackur, d. Cluniacenser II S. 282. 

s Ebenso Grauert, Hist. Jahrbücher XX, 322. $ 

* Ann. Romani, Desider, Papstkatalog, Beno, Hermann von Reichenau. 
5 Kirchengeschichte IL S. 586. 


170 Hedwig Kromayer. 


unzuverlässig bewiesen hat, es ist, der als einziger die Gewinnung 
des römischen Volkes durch Geld berichtet, zugleich aber von 
dem Verkauf an Benedikt nichts weiß, während andererseits eine 
ganze Reihe von Quellen, sogar mit Angabe der Kaufsumme ge- 
rade das letztere wissen und von ersterem nichts. 

Es ist aber auch der Irrtum Bonizos ganz leicht zu erklären. 
Daß Benedikt der Verkäufer war, wußte er nicht, wohl aber, daß 
Gregor durch Simonie den Stuhl Petri erlängt hatte Was lag 
näher, als eine Bestechung der Römer anzunehmen, wie sie bei 
den letzten Papstwahlen üblich gewesen war, und wie sie noch 
von Silvester geübt worden sein soll?! Es war dies durchaus 
naheliegend und gewöhnlich, während der Verkauf von Papst zu 
Papst noch bis auf den heutigen Tag einzigartig in der Geschichte 
dasteht. 

Auf welche Weise aber konnte Gregor zu allgemeiner An- 
erkennung kommen, wenn er sich nicht die Wahl der Römer 
durch Geld erkaufte oder sie in das Geheimnis seines Handels 
zog? In den Quellen finden wir hierüber keinen direkten Auf- 
schluß. Daß eine Wahl stattgefunden habe, berichtet Rudolfus 
Glaber* der allerdings an Zuverlässigkeit dadurch sehr einbüßt, 
daß er Benedikt auf Befehl Heinrich III. absetzen läßt. Ferner 
scheint mir in dem Satz des liber pontificalis „cui posuerunt 
nomen Gregorius“, eine Mitwirkung des Volkes zu liegen. SchlieB- 
lich ist es, wie oben schon erwähnt, nicht denkbar, daB Gregor 
alsbald in Italien und Frankreich zu allgemeiner Anerkennung 
gelangt sei, wenn er nicht auf kanonischem Wege gewählt worden 
wäre.’ Es scheint mir, daB eine solche Wahl auch durchaus 
leicht bewerkstelligt werden konnte. Wie verhaßt Benedikt dem 
Volke war, hat die Vertreibung desselben zur Genüge bewiesen: 
nur auf die Adelspartei gestützt, hatte er seinen Platz wieder 


1 Desiderius, siehe Note 2 Seite 162. 

2 Hie (Benedikt) itaque cum consensu totius Romani populi atque ex 
praecepto imperatoris deiectus est a sede, et in locus eius subrogatus est 
vir religiosissimus ac sanctitate perspicuus Gregorius natione Romanus. 
M. G. S. VII S. 72. 

3 Wenn Hermann von Reichenau schreibt: „et alium pro se ob avari- 
tiam contra canones ordinavit“, so kann das contra canones bei ihm sehr 
wohl durch das ob avaritiam hervorgerufen sein, wie ja nach Sutri die 
Unrechtmäßigkeit der Einsetzung Gregors von den meisten Kreisen an- 
erkannt wurde. 


= ae m m e — 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 171 


erobern können. Mißgunst und Verachtung waren geblieben. 
Wenn Benedikt diesem Volk gegenüber mit dem Vorschlag hervor- 
trat, statt seiner den Erzpriester Johannes Gratianus von der 
Porta Latina zu wählen, er würde dann freiwillig von seinem 
Amt zurücktreten, ist es da nicht durchaus denkbar, ja wahr- 
scheinlich, daß das Volk mit Freuden zustimmte?! Es scheint 
mir leicht verständlich, daß das Volk, vor die Wahl gestellt: ent- 
weder Benedikt oder Gregor, mit Freuden dem letzteren seine 
Zustimmung gab, auch ohne erst durch Geld gewonnen zu werden. 
Somit lassen sich die Geheimhaltung des Verkaufs und die kano- 
nische Wahl Gregors sehr wohl miteinander vereinigen. 

Auf die Dauer freilich war eine völlige Geheimhaltung nicht 
möglich, und bis zu der Ankunft des Kaisers in Italien mögen 
schon weitere Kreise, besonders unter dem Adel Italiens und der 
Geistlichkeit, mit dem Verlauf der Dinge bekannt gewesen sein. 
War es doch nicht von Benedikt zu erwarten, daß er reinen 
Mund halten würde. 

Nach der voraufgegangenen Darstellung gestaltet sich der 
Verlauf der Ereignisse also folgendermaßen: Nach Benedikts Ver- 
treibung erwählen die Römer Silvester zum Papst; dieser muß 
jedoch nach 49tägiger Regierung wieder das Feld räumen. Er 
verläßt die Stadt, von Benedikt exkommuniziert, und zieht sich 
in sein Bistum zurück, gibt aber seine Ansprüche auf den päpst- 
lichen Stuhl nicht auf. Benedikt jedoch fühlt die Unsicherheit 
seiner Lage, welche neue Vertreibung, vielleicht sogar Rückkehr 
Silvesters möglich erscheinen läßt, und sucht sich daher seiner 
Würde mit Vorteil zu entledigen und zwar so, daß auch seine 
Partei nicht jeden Einfluß auf die römischen Angelegenheiten 
verliert. Er ersieht sich seinen Taufpaten Gratianus zum Nach- 
folger, der bereit ist, sich den päpstlichen Stuhl von ihm mit 
einer Summe Geldes zu erkaufen, von den Römern auf Benedikts 
Wunsch in aller Form zum Papst gewählt wird und sich daher 
rasch Anerkennung verschafft, während Silvester als ohnmächtiger 
Gegner in seinem Bistum weilt, und Benedikt als Papst aus- 
scheidet. In dieser Lage verharren die Dinge, bis zur Ankunft 
Heinrich II. in Italien. 


1 Dabei konnte Benedikt, um die Aufmerksamkeit des Volkes von dem 
Kaufpakt abzulenken, als Begründung seines Rücktrittes den Wunsch zu hei- 
raten angeben. So würde zugleich die Entstehung des Heiratsgerüchts erklärt. 


172 Hedwig Kromayer. 


IL. 


Im September 1046 überschritt Heinrich III. die Alpen. Von 
den Gründen, die ihn zur Romfahrt bestimmten, treten uns aus 
den Quellen die beiden wichtigsten entgegen. Es ist der Wunsch, 
die Kaiserkrone zu erlangen! und die Verhältnisse in Rom neu 
zu ordnen? Dabei ist das erstere das Hauptmotiv, obwohl es 
nur von wenigen Quellen beachtet wird; denn etwa anderthalb 
Jahre früher war die Lage in Rom weit trostloser, ohne daß 
Heinrich sich zum Eingreifen entschlossen hätte. Als er hingegen 
seinen Romzug unternahm, herrschten in Rom erträgliche Zu- 
stände: Silvester saß ohne Macht und Ansehen in der Sabina, 
während Gregor ein ruhiges und in weiten Kreisen anerkanntes 
Regiment führte. 

Die beiden erwähnten Gründe treffen wir ebenfalls in der 
Darstellung Bonizos, wenn er auch dem zweiten eine eigentüm- 
liche Wendung gibt, um die Initiative des Eingreifens vom König 
auf die römische Geistlichkeit zu schieben. Er sagt’: Qui (Hein- 
rich) rite omnibus regni pacatis negociis dum ad Italiam tendere 
destinaret, nuncii a Romana urbe venientes eumque retardantes 
mirabiliter reddiderunt sollicitum.“ Hiernach faßte Heinrich nach 
Erledigung der dringenden Reichsgeschäfte den Entschluß nach 
Italien zu ziehen, was ganz natürlich ist und daher auch bei 
Bonizo keiner weiteren Begründung bedarf. Auf dem Wege da- 
hin halten Boten aus Rom ihn auf und machen ihn durch ihre 
Mitteilungen über die römischen Vorgänge „sehr besorgt“. Hein- 
rich war also danach nach Italien aufgebrochen, ohne von den 
römischen Zuständen nähere Kenntnis zu haben, mithin auch 
ohne die Absicht, dort mit starker Hand Besserung zu bringen.? 
Schon dieser eine Satz, der bei Bonizo die Einleitung zu dem 


! Erwähnt von Desiderius und Benzo (SS. XI, 670). 

? Berichtet von Ann. Romani, Leo v. Monte Cassino (SS. VII, 682) 
Adam von Bremen (SS. VII, 337) u. a. 

3 M. G. Lib. d. lite 1, 584. 

1 Obwohl Langen (S. 486) die Sendung des Petrus als tendenziöse 
Erfindung richtig erkannt hat, führt er doch den Entschluß Heinrichs zur 
Romfahrt auf eine direkte, eventuell durch Petrus Archidiaconus überbrachte 
Nachricht über die römischen Zustände zurück. Diese Auffassung stimmt 
aber weder mit den oben klargelegten Verhältnissen noch mit Bonizo, der 
doch der Veranlasser derselben ist, überein. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 173 


Bericht über die Reise des Archidiakonus Peter an den deutschen 
Hof bildet, erweckt Bedenken gegen die Richtigkeit der Er- 
zählung. Es ist ganz undenkbar, daß Heinrich von den Vor- 
gängen in Rom vom Anfang des Jahres 1045 im Sommer 1046 
noch keine Kenntnis gehabt haben sollte. Mit Recht weist Hauck 
darauf hin, daß in dieser Zeit mehrfach Gesandtschaften zwischen 
Deutschland und Italien hin und her gingen!. Wenn wir über 
die Zwecke derselben auch nicht orientiert sind, so haben sie 
ohne Zweifel die Kenntnis der in Rom herrschenden Zustände 
vermittelt. Was Bonizo hier berichtet, ist also falsch, um so 
mehr, wenn man bedenkt, daß ja 1046 in Rom verhältnismäßig 
geordnete Zustände herrschten. 

Noch deutlicher tritt die Unglaubwürdigkeit der Erzählung 
hervor, wenn wir sie weiter verfolgen. Nachdem Bonizo die 
greulichen Zustände in Rom geschildert hat, fährt er fort?: „Nam 
in tanta et tam valida tempestate suscitavit Deus spiritum 
cuiusdam Petri Romani archidiaconi; qui convocans episcopos, 
cardinales, clericos ac monachos, viros ac mulieres, quos timor 
Dei aliquantum tetigerat, substraxit se a prefatorum invasorum 
communione et zelo Dei ductus ... Alpes transivit, regem adiit, 
non causa accusationis, sed pro communi utilitate ecclesie, eiusque 
pedibus advolutus, flens obsecrabat, ut matri sue desolate quant- 
otius subveniret. Convocatisque epicopis, qui tunc aderant, pre- 
cepit eis, ut Romani cum rege tenderent et sinodum congregarent. 
Quod et sine mora factum est.“ Wahrlich eine rührende und 
anschaulich wiedergegebene Begebenheit! Und doch, wie ten- 
denziös diese ganze Erzählung gefärbt ist, geht aus verschiedenen 
Stellen ganz deutlich hervor. So aus der Wendung „regem 
adiit, non causa accusationis, sed pro communi utilitate ecclesie“, 
damit ja nicht aus der Bitte um Hilfe das Recht über die 
Kirche zu richten, abgeleitet würde. Ferner: der Archidiakonus 
Peter befiehlt den beim König anwesenden Bischöfen, mit 
diesem nach Rom zu ziehen und dort eine Synode zusammen zu 
rufen. Wozu sie sich ohne Verzug entschließen. Man denke, 
deutsche Bischöfe aus der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts 
lassen sich von einem römischen Archidiakonus, der nicht den 
mindesten Rechtstitel dazu hat, einen Romzug befehlen! Und 


1 Kirchengeschichte III S. 583. ZA a O. 


174 Hedwig Kromayer. 


warum dies alles? damit sie, ja nicht der König, eine Synode 
zur Abstellung der Schäden berufen. Ebenso ist die Versammlung 
aller Frommen in Rom, in deren Auftrag Petrus nach Deutsch- 
land eilt, höchst merkwürdig. 

| Trotz dieser Bedenken halten Giesebrecht und Ranke an der 
Reise des Petrus fest, während Steindorff, der Bonizo überhaupt 
nicht berücksichtigt, sie verwirft, wie auch Hauck, der sie aber 
auf eine Verwechslung Bonizos zurückführen will Manitius, 
Gerdes und Lamprecht lassen Heinrich bitten, in Rom einzu- 
greifen, ohne sich näher über den Überbringer der Botschaft zu 
äußern. 

Daß die Erzählung Bonizos, so wie er sie berichtet, nicht 
wahr sein kann, geht aus dem oben Gesagten deutlich hervor. 
Dennoch könnte, wie Hauck meint, nur eine Verwechslung vor- 
liegen und Bonizo zwar Falsches berichten, aber in dem guten 
Glauben, es sei wahr, wie bei der Heiratsgeschichte Benedikts 
oder dem verkehrt angesetzten Verkauf an Gregor VI. 

Bei dieser Erzählung verhält es sich jedoch wesentlich anders. 
Sie bildet einen durchaus notwendigen Bestandteil der tenden- 
ziösen Darstellung Bonizos; er konnte sie garnicht entbehren und 
mußte sie erfinden, wenn sie ihm nicht überliefert war. Er 
mußte Der Mann der gregorianischen Partei konnte das Ein- 
greifen Heinrichs III. 1046 nicht aus der Welt schaffen. Wie 
er es auf alle Weise zu verringern sucht, werden wir im folgen- 
den noch sehen. Auf keinen Fall aber durfte die Initiative dazu 
von Heinrich selbst, kraft seines königlichen Amtes, ausgehen. 
Die Initiative lag der Kirche ob, und da in diesem Fall das 
Oberhaupt derselben versagte, so kam es der frommen Geistlich- 
keit zu, die weltliche Hilfe anzurufen, die wohl die Pflicht hat, 
der geistlichen Macht ihren Arm zu leihen, nicht aber das Recht, 
nach eigenem Ermessen einzugreifen. Daher muß Petrus die 
Bitte der frommen Römer um Hilfe an Heinrich überbringen, 
und kraft dieser Bitte erst ist dieser berechtigt, mitzuhelfen bei 
der Herstellung der Ordnung. Man bedenke, keine andere Quelle 
enthält auch nur eine Andeutung dieser Sendung des Petrus. 
Bonizo ist der einzige, der sie berichtet, und wir haben eben ge- 
sehen warum. 

Die ganze Erzählung ist mithin als tendenziöse Erfindung 
aus der Geschichte zu streichen. Aus eigener Initiative ist 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und, die Synode von Sutri 1046. 175 


Heinrich über die Alpen gezogen, aus eigener Initiative hat er 
in Rom eingegriffen. 

Am 25. Oktober hielt Heinrich in Pavia eine auf seinen Be- 
fehl zusammengetretene Synode ab, die sowohl durch ein dort 
erlassenes Aktenstück', als durch eine Reihe von Quellen belegt 
ist? Auf diese Synode wird von den jüngeren Darstellern nach 
dem Vorbild Steindorffs das Dekret und die Rede Heinrichs gegen 
die Simonie, wie sie Rudolfus Glaber? berichtet, versetzt. Die 
Heinrich in den Mund gelegte Rede ist schon von Hauck mit 
Recht als Erfindung des Schreibers gekennzeichnet worden; sie 
ist in der von Rudolfus berichteten Fassung ganz unmöglich. 
Dadurch wird jedoch das tatsächliche Vorgehen Heinrichs gegen 
die Simonie nicht in Zweifel gezogen, und die Frage, auf welche 
Synode das von Rudolfus berichtete Einschreiten des Königs 
gegen die Simonie zu verlegen ist, bleibt bestehen. Dieses auf 
die Synode von Pavia zu legen, hat auch für Hauck „viel An- 
sprechendes“, obwohl er es in seine Darstellung nicht auf- 
genommen hat. 

Die Worte, die Steindorff den Vorfall nach Pavia 
zu legen, sind folgende: „Pertimescebant enim carere ob hanc 
culpam propriis episcopatuum sedibus; et quoniam non solum in 
Gallicanis episcopis haec pessima pululaverat nequicia, verum 
etiam multo amplius totam occupaverat Italiam.“ Diese Bezug- 
nahme auf Italien erklärt Steindorff daraus, daß auf der Synode 
vor allem italienische Bischöfe anwesend waren, die, des Zustandes 
ihres Landes eingedenk, sich doppelt getroffen fühlten. Zahl- 
reiche italienische Bischöfe waren sowohl auf der Synode zu 
Pavia, Oktober 1046, wie zu Rom, Januar 1047.* Letztere 
scheidet aus, obwohl dort das Vorgehen gegen die Simonie auch 
sonst bezeugt ist, weil Rudolfus Glaber am Ende seines Werks 
noch nichts von der Absetzung Gregors VI. weiß, in diesem viel- 
mehr den Erneuerer der Kirche sieht. Mithin bleibt nur die 


1 Mansi XIX S. 615. 

* Hermann v. Reichenau, SS. V, S. 126, Ann. Corbeienses SS. III, S. 6, 
Ann. Altahenses SS. XX, S. 803. 

3 SS. VII, S. 71. 

* Die Synoden von Sutri und Rom im Dezember 1046 können nicht 
in Betracht kommen, da auf ihnen die Erledigung der Papstfrage nicht 
Raum zu anderweitigeh Dingen ließ. 


176 Hedwig Kromayer. 


Synode von Pavia übrig, auf die das Einschreiten Heinrichg gegen 
die Simonie passen würde. Da der Bericht sehr geringe An- 
haltspunkte zur Datierung des Vorfalles bringt, so scheint dieser 
von Steindorff aus den Worten selbst geschöpfte Grund sehr an- 
nehmbar, und es mag dies die Ursache sein, warum die neueren 
Darsteller sich fast ausschließlich an Steindorff anschließen. 

Dennoch liegt gerade in dem eigenen Bericht Rudolfus’ ein 
Argument, das gegen Steindorff spricht. Schon Giesebrecht' hat 
auf dasselbe aufmerksam gemacht. Es gründet sich auf die den 
Vorfall einleitenden Worte Glabers: „Dignoscens igitur isdem 
Heinricus, per universam Galliam atque Germaniam symoniacae 
philargiriae crassari cupiditatem, coadunari fecit ex omni imperio 
suo tam archipraesules quam ceteros pontifices.“ Hier findet sich 
ein ausdrücklicher Hinweis auf Gallien und Germanien, also auf 
die Länder diesseits der Alpen, die die Veranlassung zur Ein- 
berufung der Synode gegeben haben. Von Italien ist garnicht 
die Rede. Der Verfasser hat offenbar die ihm näher liegenden 
Verhältnisse des deutschen und burgundischen Reiches im Auge. 
Um hier eine Änderung herbeizuführen, läßt Heinrich eine Synode 
von Erzbischöfen und Bischöfen aus dem ganzen Reich zusammen- 
treten. Eine solche Synode konnte aber in den Augen des dies- 
seits der Alpen lebenden Mönches die von Pavia kaum sein. Hier 
war Burgund nur mit zwei Erzbischöfen vertreten, während die 
anwesenden Deutschen noch nicht ein Drittel aller Teilnehmer 
ausmachten.? Auch ist es nach den sonst erhaltenen Nachrichten 
nicht wahrscheinlich, daß Heinrich eine italienische Synode zum 
Ordnen germanischer und burgundischer Mißstände benutzt hätte. 
Es erweckt daher der Eingang von Glabers Erzählung durchaus 
den Eindruck, daß sich der geschilderte Vorgang diesseits der 
Alpen abspielte. 

Wie ist aber dann die eigentümliche Beziehung auf Italien, 
auf die Steindorff seine Annahme stützt, zu erklären? Sie scheint 
mit dem ersten Teil des Berichtes im Widerspruch zu stehen, 
wenigstens erscheint sie als unmotiviert und befremdlich. Giese- 
brecht hat sie folgendermaßen zu erklären versucht. Die Bischöfe 
wissen auf Heinrichs Anschuldigungen nichts zu antworten, weil 


n 


! Kaiserzeit Il,v, S 659. 


* Vgl. die Unterschriften des ausgestellten Aktenstückes Mansi XIX 
S. 615. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 177 


sie fürchten, ihre eigenen Bistümer zu verlieren, und sie über- 
zeugt sind, daß in Italien die Simonie noch stärker herrsche, 
Heinrichs Beschuldigungen also begründet seien. Diese Erklärung 
der Worte ist zwar möglich, aber sie ist nicht recht überzeugend. 
Sie entspringt aus dem Bestreben, Anfang und Ende der Er- 
zählung in Einklaug zu bringen, ein Versuch, den Steindorff gar- 
nicht gemacht hat. Ich glaube, man kann die Schwierigkeit durch 
eine andere Deutung umgehen, die zugleich Glabers merkwürdigen 
Irrtum, bei der Absetzung Benedikts IX. Heinrich III. mitwirken 
zu lassen, erklären könnte. 

Gleich nach der Erzählung von Heinrichs Vorgehen gegen 
die Simonie wendet sich Rudolfus den römischen Verhältnissen 
unter Benedikt IX. zu, indem er die beiden Berichte durch ein 
eo quoque in tempore verknüpft. Nun ist das eo quoque in 
tempore bei mittelalterlichen Schriftstellern ap und für sich und 
bei Glaber speziell! noch kein Beweis für die Gleichzeitigkeit, 
wenn nicht noch andere Gründe dafür sprechen. Daß dies hier 
der Fall ist, will ich weiter unten zeigen. Ohne zunächst eine 
tatsächliche Gleichzeitigkeit beider Ereignisse anzunehmen, scheinen 
dieselben dennoch in einem gewissen Zusammenhang zu stehen 
und daher der Hinweis auf Italien durch die gleich darauf folgende 
Schilderung der dortigen Zustände hervorgerufen zu sein. Schon 
in der dem König in den Mund gelegten Rede weist Rudolfus 
auf das durch Simonie befleckte Papsttum hin.” Die Gedanken 
des Schriftstellers sind bereits auf das Folgende gerichtet, und 
wie er selbst, so läßt er auch die Bischöfe, durch die Erwähnung 
des pontifex maximus veranlaßt, ihren Blick nach Italien wenden 
Stellt man auf diese Weise einen gewissen Zusammenhang 


1 Siehe Steindorff I S. 498, 499. 

? Omnes quippe gradus aecclesiastici a maximo pontifice usque ad 
hostiarium opprimuntur per suae damnationis precium ac iuxta vocem domi- 
nicam in cunctis crassatur spiritale latrocinium SS. VII, S. 71. 

3 Dazu kommt noch, daf Rudolfus eine gewisse Vorliebe dafür hat, 
Gallien und Italien zusammenzustellen: „Per iddem tempus obierunt in 
Italia et in Galliis qui praecipui erant pontifices et duces" (S. 61). „Tum 
temporis ceperunt pene universi qui de Italia et Galliis ad sepulcrum 
Domini Hierosolimis ire cupiebant...“ (S. 62) a. a. O. Solcher Stellen können 
noch eine ganze Reihe angeführt werden. Dadurch wächst zugleich die 
Bedeutung der Zusammenstellung von Gallien und Germanien, die dem 
Autor weit weniger geläufig ist. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 12 


178 Hedwig Kromayer. 


zwischen beiden Erzählungen her, so erscheint jetzt auch der 
Irrtum bei Benedikts Sturz erklärlich. Im ganzen Reich tritt 
Heinrich als der Vorkämpfer der Reform auf; durch ihn wird 
die Kirche gereinigt. So muß es auch der König sein, der in 
Italien wieder bessere Zustände herstellt. Wie auf seinen Befehl 
ein Dekret gegen die Simonie erlassen wurde, so erfolgt auf 
seinen Befehl die Absetzung des Papstes. Es erscheint bei 
Rudolfus das eine als natürliche Folge des andern und erklärt 
einerseits den Hinweis auf Italien, anderseits die falsche 
Nachricht über das Eingreifen des Kaisers bei der Absetzung 
Benedikts.’ 

Es ergibt sich aber ferner auch eine gewisse tatsächliche 
Gleichzeitigkeit beider Vorgänge. Wie oben schon erwähnt, läßt 
Rudolfus den König von dem durch Simonie befleckten Papsttum 
reden; diese Worte konnte er ihm unmöglich in den Mund legen, 
als Gregor VI., in seinen Augen der Erneuerer der Kirche, auf 
dem päpstlichen Stuhl saß. Auch darauf hat Giesebrecht? schon 
hingewiesen und darum die Zeitgrenze für die Synode auf den 
1. Mai 1045 gesetzt. Man kann sie aber gut noch um mehrere 
Monate hinausschieben. Nach der Untersuchung Sackurs? hat 


1 Sackurs Auffassung, N. Archiv 14, S. 401, daß die Nachricht durch 
eine Verwechslung Gregors VI. und Clemens II. zu erklären sei, scheint mir 
verfehlt. Rudolfus soll nach ihm schon eine verworrene Kenntnis von 
Heinrichs Römerzug haben, aber doch noch nichts von Gregors Schuld 
wissen und gestorben sein, ehe die verworrene Kenntnis sich in eine klare 
verwandeln konnte. Sackur wird dadurch genötigt, die Zeit der Abfassung 
dieses Teils auf die ersten Wochen des Jahres 1047 zu beschränken. Da- 
durch wird einerseits unwahrscheinlich, daB bei dem Autor ein wenige 
Monate oder nur Wochen zurückliegendes Ereignis als Ursache eines über 
anderthalb Jahre früher stattgehabten Vorfalls angesehen wird. Eine der- 
maßen zeitlich verkehrte ursächliche Verknüpfung bei einem gleichzeitig 
oder wenige Wochen «darauf schreibenden Autor ist mehr wie unwahr- 
scheinlich. Dazu kommt anderseits, daß die vorgebrachten Nachrichten, 
abgesehen von dem Eingreifen des Kaisers, garnicht so verworren sind, 
wie Sackur meint. Gregor wird richtig als „natione Romanus“ bezeichnet, 
ferner sein frommes Leben hervorgehoben, auch durchaus im Einklang mit 
anderen Quellen. Überhaupt spiegelt die Darstellung die Stimmung wieder, 
die zur Zeit der Erhebung Gregors in den Reformkreisen verbreitet war. 
Ich kaun daher Sackurs Erklürung nur für durchaus unbefriedigend 
halten. 


* Kaiserzeit lII, S. 659. 3 Neues Archiv 14 S. 406 ff. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 179 


Rudolfus nicht, wie man bisher annahm, in Cluni sein Werk 
vollendet, sondern in dem entlegenen Kloster Saint-Germain 
d'Auxerre. Es konnte gut die Hälfte des Jahres 1046 darüber 
hingehen, bis die Nachrichten von den römischen Vorgängen in 
diese stille Klause drangen. 

Nur daran muß unbedingt festgehalten werden, daß Rudolfus 
von der Schuld Gregors nicht die leiseste Ahnung hat. Diese 
war aber schon zu Beginn von Heinrichs Römerzug, also vor der 
Synode von Pavia auch diesseits der Alpen verbreitet. Den Be- 
weis hierfür erbringt ein Brief Odilos! von Cluni an Heinrich II. 
Er war bestimmt, Heinrich bei seinem Aufenthalt in Pavia zu 
erreichen, und riet ihm, wenn auch in dunklen Wendungen, zur 
Absetzung Gregors. Nun schrieb zwar Rudolfus nicht in Cluni, 
und er brauchte daher von diesen Vorgängen keine Kenntnis zu 
haben. Sobald aber die Kunde von Heinrichs Römerzug und 
gar von der Synode von Pavia und ihren Verhandlungen bis zu 
ihm gedrungen wäre, mußte er notwendig zugleich die frag- 
würdige Erhebung Gregors erfahren; dadurch würde das diesem 
gespendete Lob unmöglich. Es ergibt sich daher aus Rudolfus’ 
eigenem Bericht eine innere Unwahrscheinlichkeit dafür, daß die 
Synode von Pavia überhaupt noch zu seiner Kenntnis gelangt sei. 

Gegen die Verlegung von Heinrichs antisimonistischem Vor- 
gehen nach Pavia spricht also erstens die Heinrich in den Mund 
gelegte Rede selbst, nach der auch das Haupt der Kirche durch 
Simonie befleckt war, und zweitens die Unmöglichkeit, daß 
Rudolfus von der Synode von Pavia Kunde erhalten habe, ohne 
zugleich auch von der Schuld Gregors zu hören. Ferner wird 
das von Steindorff für Pavia geltend gemachte Argument dadurch 
entkräftet, daß die Bezugnahme auf Italien durch den Zusammen- 
hang mit der folgenden Erzählung motiviert wird. Freilich ist 
dieses Resultat rein negativer Natur, aber wie so oft im Mittel- 
alter, muB man sich auch hier mit der Kenntnis des Vorganges 
und der allgemeinen Verweisung in die Jahre 1044—1046, wie 
Giesebrecht tut, genügen lassen, solange nicht neue Anhalts- 


! Der Brief ist von Sackur im Neuen Archiv 24 veröffentlicht und be- 
sprochen. Die dort gegebene Erklärung scheint mir durchaus zutreffend 
und ich schließe mich ihr an. Die betreffende Stelle lautet: „Unum dicam 
apertius, quod, si celatum fuerit, ut multum timeo, diiudicabitur acrius: 
Quod ille perdit qui totum dedit, non debet ille possidere qui totum tulit.“ 


EA 


180 Hedwig Kromayer. 


punkte auftauchen, die eine genaue Datierung gestatten. Über 
der Synode von Pavia aber liegt mit Ausnahme des Rang- 
streites vollkommenes Dunkel, und wir sind auf Vermutungen an- 
gewiesen, die allerdings wohl nicht fehlgehen werden mit der 
Annahme, daß schon hier die römischen Verhältnisse zur Sprache 
gekommen sind.! 

Der nächste wichtige Punkt in den Ereignissen von 1046 
ist die Zusammenkunft Heinrichs HI. mit Gregor VI. zu Piacenza. 
Sie wird uns von Hermann v. Reichenau, Bernold?, Arnulf 
v. Mailand? und Bonizo berichtet; es ist daher an ihr keinesfalls 
zu zweifeln, ebensowenig wie au der ehrenvollen Aufnahme, die 
Gregor bei Heinrich gefunden hat, da sie sowohl von Hermann 
wie von Bonizo erwähnt wird. 

In der Erzählung Bonizos haben wir aber ein plus. Nach 
ihm hat der König Gregor gebeten, ihm entgegen zu kommen. 
Wir haben oben gesehen, wie vorsichtig man Dingen gegenüber 
sein muß, die von Bonizo allein überliefert werden. So fragt 
man, ob bei diesem Bericht nicht irgend welche Tendenz zu- 
grunde liegt? 

Man setze den Fall, Gregor sei ungebeten dem König bis 
Piacenza entgegen gezogen. Was bedeutet dies? Er fühlt, daß 
mit dem Herannahen des Königs auch für ihn die Entscheidungs- 
‘stunde kommen wird. Daher gilt es, diesen, wenn irgend mög- 
lich, für sich zu gewinnen und mit ihm vor dem Zusammentritt 
einer Synode zu einer Verständigung zu kommen. Nichts ist 
daher natürlicher, als daß Gregor dem König entgegen geht. 

Allerdings liegt in diesem Akt gewissermaßen die Anerken- 
nung des königlichen Rechts oder wenigstens des entscheidenden 
Einflusses auf die Lösung der kirchlichen Wirren. Dies aber ist 
gerade der Punkt, den Bonizo nicht zugestehen will und der ihn 
daher von Anfang bis zu Ende zu Zusätzen und Verdrehungen 
der Tatsachen veranlaßt. Ganz anders liegt die Sache, wenn der 
Wunsch einer Zusammenkunft von denı König ausging. Dann 
ist er es, der eine Verständigung mit demjenigen Papst sucht, 
der damals die Macht in Händen hat. Es ist klar, daß eine 
solche Lage der Dinge viel besser in die Darstellung Bonizos 
paßt, nicht aber in den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse. Wie 


! Siehe Steindorff I S. 311. 2 SS. V, S. 425. s SS. VIII, 17. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 181 


der Hergang auf der Synode von Sutri zeigt, stellte sich Hein- 
rich durchaus auf den streng reformatorischen Standpunkt, nach 
dem jede durch Simonie erlangte Würde unrechtmäßig war. 
Warum sollte er eine Aussprache mit dem Papst suchen, von 
dem er noch nicht wußte, ob er ihn schuldig oder nicht schuldig 
finden würde? Es wird also auch das rogatus a rege Bonizos, 
das Steindorff! schon mit einem Fragezeichen versehen hatte, 
ganz einfach zu streichen sein. 

In welche Schwierigkeiten man gerät, wenn man es bei- 
behält, zeigt die Darstellung Haucks, der sich deshalb genötigt 
sieht, nach der Zusammenkunft von Piacenza eine Schwenkung 
in der Politik Heinrichs anzunehmen, und nun auf Kombinationen, 
die in den Quellen keinen Anhalt finden, angewiesen ist, um 
wiederum für diese Schwenkung irgend welchen Grund herbei- 
zubringen. Nichts deutet an, daß Heinrich vor und nach Piacenza 
einen verschiedenen Standpunkt in der Beurteilung der römischen 
Verhältnisse eingenommen habe. Allerdings haben wir keine 
Äußerungen von ihm, die uns einen Einblick in seine Absichten 
gestatteten. Aber betrachtet man sein ganzes Auftreten den MiB- 
bräuchen der Kirche gegenüber, so kann kein Zweifel sein, daß 
er von Anfang an gewillt war, in Rom einen einwandfreien Papst 
zur allgemeinen Anerkennung zu bringen. Freilich hat er nicht 
alle simonistischen Bischöfe beseitigt, und hierauf beruft sich 
Hauck für seine Annahme, daß Heinrich keineswegs seiner Grund- 
sätze wegen zur Absetzung des Papstes gezwungen war. Aber 
dem Papst gegenüber war das etwas wesentlich anderes. Was 
an den Gliedern der Kirche nicht gleich ausgerottet werden 
konnte, durfte keineswegs am Haupt geduldet werden. Man 
wende nicht ein, daß Heinrich mit seinem Eingreifen zu lange 
gezögert habe, als daß man diesen Eifer wider die MiBbräuche 
voraussetzen könne. Erst jetzt, da er selbst die Kaiserkrone er- 
langen wollte, wurde die Frage für ihn akut. Von einem simo- 
nistischen Papst sich die Krone aufs Haupt setzen zu lassen, 
hätte ihn selbst unter die Simonie gebeugt, ihn selbst derselben 
schuldig gemacht. Man wird daher mit Recht annehmen können, 
daß Heinrich mit der Absicht nach Italien gekommen sei, die- 


! Jahrbücher Heinr. III, Band I, S. 311, Anm. 5. 
? Kirchengeschichte III S. 586 ff. 


182 Hedwig Kromayer. 


jenigen Päpste, die sich als schuldig erfinden würden, ihrer Würde 
zu entkleiden. Freilich mußte dies erst auf einer allgemeinen 
Synode, auf der auch die Angeklagten sich verteidigen konnten, 
festgestellt werden. So erscheint es ganz natürlich, daß Heinrich 
eine gewisse Zurückhaltung bewahrt und wir von seinen Ab- 
sichten nichts erfahren. Er wollte dem Urteil der Synode nicht 
vorausgreifen. 

Man könnte noch einwenden, daß die ehrenvolle Aufnahme, 
die Gregor von Heinrich in Piacenza bereitet wurde, darauf deute, 
daß Heinrich in ihm den rechtmäßigen Papst sah. Aber dies ist 
hierfür kein Beweis. Ähnlich nahm auch Heinrich II. den zu 
ihm nach Deutschland kommenden Gegner Benedikts VIIL Gregor, 
mit allen Ehren auf!, ohne deshalb nachher für seine Ansprüche 
einzustehen. 

Von Piacenza aus reisten Gregor VI. und Heinrich III. ge- 
meinsam weiter nach Sutri. Arnulf von Mailand und Hermann 
von Reichenau berichten hierüber allerdings nichts, wohl aber 
Bonizo.® Da an dieser Stelle eine tendenziöse Erfindung nicht 
vorliegen kann, hingegen die natürlichste und einfachste Annahme 
die einer gemeinsamen Reise des Kaisers und Papstes ist, so liegt 
kein Grund vor, hier an der Nachricht Bonizos zu zweifeln." 

Freilich scheinen andere und besser beleumdete Quellen 
Bonizo zu widersprechen. Es sind Desiderius* und die Annales 
Romani. Beide melden, der König habe Gregor aufgefordert 
nach Sutri zu kommen. Dies läßt sich nicht mit der Nachricht 
bei Bonizo vereinigen; denn reisten Kaiser und Papst zusammen, 
so war eine Aufforderung nach Sutri zu kommen überflüssig. 
Da nun Annales Romani und Desider glaubwürdiger sind als 
Bonizo, so müßten wir ihnen folgen und Bonizos Darstellung 
fallen lassen. So verführt auch Hauck. In diesem Falle könnte 


! Thietmar, SS. III, S. 835. 

? Sicque pergentes simul venerunt ad Sutriam. Lib. de lite I S. 585. 

3 Man könnte vielleicht daran denken, daß Bonizo die gemeinsame 
Reise erfunden habe, um die Vorladung des Papstes nach Sutri auszuschalten. 
Dagegen spricht aber, daß Bonizo den König eine Bitte um Berufung der 
Synode aussprechen läßt. Diese Bitte konnte der König ebensogut in 
Piacenza an den Papst richten wie in Sutri. Um die Vorladung zu elimi- 
nieren, war eine Erfindung der gemeinsamen Reise also nicht nötig. 

* Acta Sanct. ord. S. Benedicti IV, 2 (Ed. Mabillon) S. 460. 

5 Annales Romani SS. V, S. 469. 


engl 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 183 


man aber noch andere Erwägungen anstellen. Desider sowohl 
wie Annales Romani wissen nichts von der Zusammenkunft in 
Piacenza, folglich auch nichts von der gemeinsamen Reise. Nun 
erscheint aber Gregor auf der Synode von Sutri. Es liegt daher 
für sie keine andere Möglichkeit vor, als daß er sich dort auf 
Aufforderung Heinrichs eingefunden habe. Ihr Bericht von der 
von Heinrich ausgegangenen Einladung erklärt sich völlig zwang- 
los aus ihrer Unkenntnis der Zusammenkunft von Piacenza. Es 
liegt somit kein Grund vor, Bonizos Glaubwürdigkeit in diesem 
Punkt anzuzweifeln. 

So gelangte Heinrich „cunctis bene cedentibus“, wie der 
Reichenauer Analist berichtet, bis nach Sutri, wo die große Ent- 
scheidung fallen sollte. 

Die Einberufung der Synode erfolgte durch den König. 
Daran kann trotz der entgegenstehenden Behauptung Bonizos! 
nicht gezweifelt werden. Sie wird durch die Annales Altahenses ? 
und Corbeienses®, wenn auch nicht direkt, so doch durch die Art, 
wie die Synode von Sutri an die von Pavia angereiht wird, und 
durch die Annales Roman? gestützt. Auch Desiderius von Monte 
Cassino führt die Versammlung der Synode auf den König zu- 
rück, während die andern Quellen sich nicht darüber äußern. So 
steht Bonizo mit seinem entschieden tendenziösen Bericht, daß 
der König den Papst gebeten habe, die Synode zusammenzurufen, 
völlig allein. 

Das Präsidium der Synode nahm der König wie in Pavia 
so auch in Sutri für sich in Anspruch. Er fühlte sich als höchster 
weltlicher Herrscher der Christenheit auch berufen, in kirchlichen 
Dingen die Entscheidung zu treffen. Es geht dies aus den eben 
erwähnten Berichten der Annales Corbeienses, Altahenses und 
Romani deutlich hervor, nach denen Heinrich durchaus als Leiter 
der Versammlung erscheint. Dem steht nun, wie schon so oft, 
der Bericht Bonizos, gegenüber, der in diesem Falle noch durch 
eine andere Quelle, Desiderius®, gestützt wird und daher doch mit 
einem Wort berührt werden muß. Nach Bonizos Darstellung 
nahm Heinrich an der Synode überhaupt nicht teil; seine letzte 
Handlung ist die Bitte an Gregor, eine Synode zu berufen. Dieses 


1 Lib. d. lite I S. 586. 2 SS. XX, S. 808. 3 SS. III, S. 6. 
‘83. V, S. 469. 5 Mabil. IV,» S. 460. 8 Mabil. IV,2 S. 460. 


184 Hedwig Kromarer. 


gänzliche Streichen des Königs aus den Verhandlungen von Sutri 
kennzeichnet und richtet zugleich den Bericht Bonizos. Maß- 
voller und daher glaubwürdiger tritt Desider auf; er läßt Heinrich 
die Synode berufen, aber dann das Präsidium an Gregor über- 
tragen. Aber auch Desider ist Parteimann und zwar Gregorianer, 
wie aus der Darstellung des Herganges in Sutri im weiteren 
Verlauf noch deutlicher hervortritt. Es liegt daher kein Grund 
vor, in diesem Punkt seiner Angabe zu folgen, zumal sie sich 
mit dem weiteren Gang der Ereignisse nicht wohl vereinigen 
läßt. Mit Recht weist Hauck darauf hin, daß die Übertragung 
des Präsidiums an Gregor eine Anerkennung seiner päpstlichen 
Würde in sich schloß, die das Vorgehen gegen ihn nur unnötig 
erschweren konnte. 

Was den Umfang der Synode von Sutri anbetrifft, so sind 
die darauf bezüglichen Ausführungen Steindorffs! in der neueren 
Literatur mit Recht zu allgemeiner Anerkennung gelangt. Alle 
Darsteller lassen die Absetzung Silvesters und Gregors in Sutri, 
die Benedikts in Rom erfolgen. Es erübrigt daher, an dieser 
Stelle nochmals darauf einzugehen. Jedoch möchte ich nach der 
Betrachtung der Verhandlungen gegen Gregor mit einem Wort 
auf das Warum der Absetzung Benedikts erst in Rom zurück- 
kommen. 

Silvester und Gregor, die beiden Gegenpäpste, waren auf der 
Synode erschienen? Man begann mit der Untersuchung gegen 
den ersten der beiden.” Es war dies der gegebene Gang, einmal 
weil Silvester zeitlich früher als Papst aufgetreten war als Gregor* 
und zweitens weil seine Schuld, die Usurpation des päpstlichen 
Stuhls, weit klarer zu tage lag. 

Das Urteil über ihn war daher leicht zu fällen. Er wurde 
abgesetzt. Über sein weiteres Schicksal schweigen die meisten 
Quellen. Nur Bonizo und Annales Romani berichten darüber; 
nach letzteren wurde er, wie auch die beiden anderen Päpste, ex- 
kommuniziert. Da dies jedoch für die anderen beiden, wie weiter 
unten gezeigt werden soll, falsch ist, so können die Annales 
Romani auch nicht für Silvester maßgebend sein. Bonizo erzählt, 
man habe ihn der bischöflichen Würde entkleidet und in ein 


1 Jahrbücher I S. 501ff. * Benzo SS. XI, S. 670. ° Bonizo a. oO. 
* Nicht mit Benedikt IX, der, wie im ersten Teil gezeigt wurde, ja 
nicht mehr Papst war, und daher nicht in Betracht kam. 


age, EE + 


mm 


= ke Si 


r = 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 185 


Kloster geschickt. Dieser Bericht hat viel Wahrscheinlichkeit 
für sich, da er der im Mittelalter allgemein üblichen Sitte entspricht. 
Weit schwieriger waren die Verhandlungen über Gregor VI. 
Er hatte in weiten Kreisen Anerkennung gefunden und tatsächlich 
seit anderthalb Jahren die Regierung des päpstlichen Stuhles 
geführt. Es galt zunächst Untersuchung seiner Schuld, die, wie 
aus dem ersten Teil erinnerlich, nicht so offen zu tage lag. War 
diese festgestellt, so mußte das Urteil gefunden werden. Wie 
sich über diese Frage Widersprüche in den Quellen finden, so 
weichen auch die neueren Darstellungen in dem Punkt der Ver- 
urteilung Gregors immer noch voneinander ab, trotz der gründ- 
lichen Besprechung dieser Frage bei Steindorf. Es sind die 
beiden Ansichten Selbstabsetzung, resp. Abdankung, oder Ab- 
setzung durch König und Synode, die sich gegenüberstehen. Zur 
Entscheidung hierüber gilt es eine genaue Prüfung der Quellen 
vorzunehmen. | 

Der Verurteilung Gregors ging eine eingehende Untersuchung 
seiner Schuld voraus. Hierüber berichten unter den gleichzeitigen 
Quellen Hermann v. Reichenau!: ,causaque erroneorum pontificum 
diligentius ventilita“ und Chronicon S. Benigni Divionis?: exami- 
nata eorum culpa“. Ferner von späteren Desiderius: „res agitari 
ac discuti a synodo coepta est“ und Bonizo, der überhaupt den 
ausführlichsten Bericht über. die Verhandlungen bringt. Aus 
diesen Stellen geht hervor, daß man in gründlicher Weise zu- 
nächst die Schuldfrage erledigte, wobei man übereinstimmend zur 
Bejahung derselben kam. Es hatte also augenscheinlich seit der 
Wahl Gregors ein Umschwung in der allgemeinen Meinung statt- 
gefunden, und wir werden nicht fehlgehen, den Grund dafür in 
dem Bekanntwerden des Kaufpaktes zwischen Gregor und Benedikt 
zu suchen. 

Ferner ist die gründliche Untersuchung ein Beweis dafür, 
wie ernst es Heinrich III. selbst mit dem Urteil in dieser Sache 
nahm; es war ihm tatsächlich darum zu tun, das Recht um des 
Rechtes willen zur Geltung zu bringen und nicht aus politischen 
Gründen, wie man konsequenterweise annehmen muß, wenn 
Heinrich sich erst nach der Zusammenkunft in Piacenza zur Ab- 
setzung Gregors entschlossen hätte. 


1 SS. V, S. 126. ? SS. VII, S. 237. 


186 Hedwig Kromayer. 


Nachdem die Schuldfrage entschieden war, mußte das Urteil 
erfolgen. Es war klar, daB der simonistische Papst sein Amt 
nicht länger behaupten konnte. Er hatte sich des Pontifikats 
ebenso unwürdig gemacht wie Silvester III. So berichten die 
meisten Quellen die Absetzung dieser beiden, ohne irgendwelchen 
Unterschied bei dem Verfahren gegen sie anzudeuten.! Alle 
stimmen darin überein, daß Gregor in rechtmäßiger Weise von 
Heinrich uuter Mitwirkung der Synode abgesetzt sei. Ihre Aus- 
drucksweise ist bestimmt und deutlich und läßt ein Mißverstehen 
der Auffassung der Schreiber nicht zu. Feruer tritt in der Dar- 
stellung hervor, daß man das Vorgehen des Königs als durchaus 
gerecht empfand. Dafür zeugen Wendungen wie „canonice et 
iuste iudicando“ (Ann. Rom.), „iusto iudicio“ (Benzo), „canonica 
et imperiali censura“ (Siegebert), „legaliter“ (Papstbuch), „secun- 
dum instituta canonum“ (Ann. Corb.). Die verschiedenartigsten, 
durchaus voneinander unabhängigen Quellen zeigen hiermit die 
gleiche Auffassung: Absetzung Gregors durch den König und 
zwar in gesetzmüßiger Weise. Es ist dies zugleich ein Beweis 
dafür, wie das Eingreifen des Kaisers in kirchlichen Dingen noch 
in weiten Kreisen gebilligt wurde. Daß sich auch die Opposition 
dagegen schon regte, die unter Heinrich IV. so übermächtig 
wurde, werden wir weiter unten sehen. 

Gegen diese Auffassung stehen nur drei Berichte: Bonizo, 


1 Ann. Romani: „Et Johannem Sabinensem episcopum, cui posuerunt 
nomen Silvester, et Johannem archipresbyterum cui posuerunt nomen Gre- 
gorius... canonice et juste judicando, sacris et religiosis episcopis hec per 
canones ostendendo perpetue anathematem obligavit.‘ A. a. O. Benzo: 
„Facta est autem ibi synodus ubi sedente rege cum pontificibus uterque 
eorum iusto iudicio est condempnatus. SS. XI, S. 670. Siegebert von 
Gembloux: „Rex Heinricus contra eos Romam vadit... eis canonica im- 
periali censura depositis... SS. VI, 8.358. Anonymus Haserensis: „Glorio- 
sus imperator... habita generali synodo, duos simoniacos uno die abiecit“. 
SS. VII, S. 264. Adam v. Bremen: „Ubi depositis, qui pro apostolica sede 
certaverant, Benedicto, Gratiano et Silvestro scismaticis“. SS. VII, S. 337. 
Ann. Altah.: „Omnes (tres pape qui omnes pariter superstites fuerunt illo 
tempore) in hac sinodo iudicati deponuntur“. Ferner die zuverlässigen 
Ann. Corbeiens.: „Secunda (synodus) Sutriae, in qua in praesentia regis 
secundum instituta canonum depositi sunt papae duo, medius et ultimus. 
SS. III, S. 6. Nur von Absetzung Gregors reden: Hermann v. Reichenau, 
Papstbuch, Marianus Scotus (SS. V, S. 557), Ann. Weissenb. (SS. III, S. 70), 
Arnulf v. Mailand (SS. VIII, S. 17). 


- ——m qA- 


me 


ee 2 me —— Eure 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 187 


Desiderius und Bernold; alle drei schrieben zur Zeit des Kampfes 
zwischen Heinrich IV. und der Kirche, als die Gemüter auf das 
heftigste erregt waren und alle für oder wider das Kaisertum 
Partei ergriffen hatten. Nach Bernold legt der Papst freiwillig 
und zwar gern sein Amt nieder! Nach Desider entschloß er 
sich zur Abdankung, als er sah, daß die Verhandlungen gegen 
ihn einen ungünstigen Verlauf nahmen?; nach Bonizo schließlich 
wurde er durch die Synode auf seine Schuld aufmerksam gemacht 
und verzichtete daraufhin auf seine päpstliche Würde.” Die 
gregorianische Parteifärbung dieser drei Berichte ist allgemein 
anerkannt. Dazu kommt, daß sie zwar in der Abdankung Gregors 
übereinstimmen, sonst jedoch starke Verschiedenheiten aufweisen. 
Dabei kommt der Bericht des Desider der Wahrheit wohl noch 
am nächsten. Es ist die Unmöglichkeit sich zu behaupten, die 
Gregor veranlaßt seine Würde niederzulegen. Bei Bonizo kann 
man zwar indirekt durch die längere Hin- und Widerrede er- 
kennen, daß der Papst seine Stellung gern behaupten will, es ist 
aber nicht die Macht, vor der er zurückweicht, sondern die 
Erkenntnis seiner Schuld und die ihm in Aussicht gestellten 
Höllenstrafen bestimmen ihn, seinem Amt zu entsagen. Bernolds 
Begründung des Rücktritts schließlich ist ganz tôricht. Da müßte 
Gregor wirklich der „mire simplicitatis vir“ gewesen sein, wenn 
er erst für schweres Geld eine Würde erstrebt, die er später froh 
ist wieder los zu sein. 

So herrscht zwischen diesen drei Quellen nicht einmal Über- 
einstimmung, und Steindorff* hat sich daher mit Recht von ihren 
Berichten ferngehalten. Er hat auf die erdrückende Mehrzahl 


1... qui (Gregor) tamen postmodum apud Sutriam in synodo non 
invitus pastorale officium deposuit. SS. V, S. 425. 

? Sed postquam ..., res agitari ac discuti a synodo coepta est, agnos- 
cens se non posse iuste honorem tanti sacerdotii administrare, ex ponti- 
ficali sella exsiliens, ac semetipsum pontificalia indumenta exuens, postulata 
venia summi sacerdotii dignitatem deposuit. (Edit. Mabillon IV,2 S. 460). 

° „Melius est enim tibi.... pauperem hic vivere... quam cum Simone 
mago... in eternum periret. Quibus auditis sententiam in se protulit: 
„Ego Gregorius episcopus... propter turpissimam venalitatem symoniace 
hereseos,... a Romano episcopatu iudico me submovendum“. Et adiecit: 
„Placet vobis hoc?! Et responderunt: Quod tibi placet et nos firmamus“. 
Lib. de lite I, 585. 

* Jahrbücher I S. 506. 


188 Hedwig Kromarer. 


der Quellen hingewiesen, die diesen dreien gegenüberstehen. 
Dennoch halten Hauck! und Langen? im Gegensatz zu Steindorff 
an der Selbstabsetzung Gregors fest, indem sie auf den Unter- 
schied zwischen Selbstabsetzung und Abdankung hinweisen. Der 
Grund, der beide hierzu bestimmt, liegt in dem allerdings 
allgemein anerkannten Grundsatz, daB der Papst von niemand 
gerichtet werden dürfe. So hatte einst Karl der Große sich des 
Urteils enthalten und Papst Leo sich selbst durch einen Eid 
reinigen lassen; so hat später Alexander IL auf der Synode zu 
Mantua erklärt, es sei nicht recht, daß die Jünger den Meister an- 
klagten oder richteten.® Der Grundsatz bestand also, das kann nicht 
bezweifelt werden; er ist jedoch nicht immer zur Anwendung ge- 
kommen. Ein Beispiel hierfür bietet Otto I. Als Papst Johannes 
auf seine Vorladung hin bei der am 4. Dezember 963 abgehaltenen 
Synode nicht erscheint, wird das Urteil über ihn gefällt, und er 
wird abgesetzt. Somit ist es durchaus möglich, daß auch Heinrich 
sich bei dem anomalen Zustand, in dem sich die Kirche befand, 
über den allgemein gültigen Grundsatz hinweggesetzt hätte. 

Die oben angeführten Quellen sind hauptsächlich deutschen 
Chroniken entnommen; sie standen also den Ereignissen ferner 
und konnten vielleicht schlecht unterrichtet sein. Es gibt aber 
Aussagen von Zeitgenossen, ja von an der Synode Beteiligten, 
die also von größter Kompetenz sind, und die ebenfalls die Be- 
seitigung Gregors als Absetzung bezeichnen. 

Hierher gehört vor allem eine Stelle aus dem Brief Clemens’ II. 
an sein Bistum Bamberg. Da heißt es: „Cum... illa Romana 
sedes, heretico morbo laboraret et Heinrici imperatoris augusti 
praesentia ad hoc invigilaret, ut huius modi egritudinem pro- 
pulsaret, explosis tribus illis, quibus idem nomen papatus 
rapina dederat... nostram indignissimam mediocritatem ... voluit 
elegi“.* Das „explosis tribus illis“ enthält erstens eine vollkommene 
Gleichstellung Gregors, Silvesters und Benedikts, was im folgen- 
den Satz noch schärfer hervortritt, und läßt zweitens die Art der 
Absetzung klar und deutlich erkennen. Dieses eine Zeugnis eines 
Augenzeugen sollte meines Erachtens schon genügen, um die 
Unglaubwürdigkeit der drei späteren päpstlich gefärbten Quellen 

! Kirchengeschichte III S. 589. 


? Geschichte der römischen Kirche III S. 438. 
® Ann. Altah. (SS. XX, S. 818). 4 SS. IV, S. 800. 


se 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 189 


darzutun. Wir können aber noch mehr Aussagen und zwar sehr 
gewichtige gegen sie ins Feld führen. Dazu gehören die Äuße- 
rungen von Petrus Damiani, ebenfalls einem Zeitgenossen. Er 
kommt in seinen Schriften nur gelegentlich auf die Vorgänge des 
Jahres 1046 zu sprechen, so daß wir leider keinen ausführlichen 
Bericht von ihm haben. Dennoch ist das, was er sagt, von der 
größten Bedeutung dadurch, daß seine Worte keine allgemeine 
Zusammenfassung bilden, sondern auf eine genaue Kenntnis des 
Vorgangs hinweisen. In seiner Apolog. ob dimissum episcop. 
heißt es: „Super quibus (Benedikt und Gregor) praesente Henrico 
imperatore, cum desceptaret postmodum synodale concilium, quia 
venalitas intervenerat, depositus est qui suscepit; non excom- 
municatus est qui deseruit“.! Auch hier läßt das depositus est 
eine Selbstabsetzung Gregors schlechterdings nicht zu. 

Die beiden eben angeführten Stellen stammen aus Kreisen, 
die mit den Vorgehen Heinrichs einverstanden waren. Wir haben 
aber auch Zeugnisse von Männern, die sein Verhalten tadelten, 
weil er durch die Absetzung des Papstes gegen die Grundsätze 
der Kirche verstoßen habe. Es sind dies erstens Wazo von Lüttich 
und zweitens der anonyme Verfasser einer Schrift de ordinando 
pontifice*, die im Jahre 1047—1048 wahrscheinlich von einem 
Lothringer verfaßt wurde. 

Wazo von Lüttich trat nach dem Tode Clemens’ II. dafür 
ein, da der damals noch lebende Gregor VI. wieder auf den 
päpstlichen Stuhl erhoben werde. Er tat dies unter der Voraus- 
setzung, daß Gregor rechtmäßiger Papst sei? Nach seinen Aus- 
führungen wurde Gregor abgesetzt von jemand, der kein Recht 
dazu hatte, und besaß mithin noch Ansprüche auf den päpstlichen 
Stuhl. Diese Ausdrucksweise und Auffassung ist jedoch unmög- 


! Petrus Damiani, Werke II S. 441 (Edit. Migne, Band 145). 

? Lib. de lite I, 8 und Forschungen XX S. 572; hier auch von Beyer 
besprochen. 

> Recogitet serenitas vestra, ne forte summi pontificis sedes depositi, 
a quibus non oportuit, ipsi divinatus sit reservata, cum is, quem vice 
eius ordinari iussistis defunctus, cessisse videatur eidem adhuc superstiti. 
Quocirca .... desinat sublimitas vestra aliquem in eius locum, qui superstes 
est, velle instituere, quia nec divinas nec humanas leges certum est con- 
cedere hoc, astipulantibus ubique sanctorum patrum tam dictis quam 
scriptis, summum pontificem a nemine nisi a solo Deo diiudicari debere. 
Anselmi Gesta episcop. Leodiens. SS. VII, S. 228. 


190 Hedwig Kromayer. 


lich, wenn Gregor sich selbst abgesetzt hat. Denn dann hitte 
er sein Amt auf rechtmäßige Weise verloren, d. h. es wäre der 
Anschauung, daß der Papst von niemand gerichtet werden dürfe, 
Genüge geleistet. Von Ansprüchen Gregors konnte dann ebenso- 
wenig die Rede sein, wie von solchen Benedikts, nachdem er 
freiwillig verzichtet hatte. Gerade was Hauck als Grund anführt, 
warum Heinrich die Form der Selbstabsetzung gewählt haben 
mußte, nämlich daß dadurch die kirchlich-rechtliche Opposition 
beseitigt wurde, das trat nicht ein. Das Verhalten der eifrigen 
Kirchenrechtler ist der beste Beweis dafür, daß Gregor VI. tat- 
sächlich abgesetzt wurde. 

Noch deutlicher tritt dieser Widerstand gegen des Königs 
Vorgehen in der andern oben erwähnten Schrift hervor. In ihr 
zeigt sich der ganze Haß des kirchlichen Doktrinarismus gegen 
den Eingriff einer weltlichen Macht in kirchliche Angelegenheiten. 
Heinrich III. ist dem Verfasser der imperator nequissimus!, der 
sein Vorgehen gegen den Papst mit Unkenntnis der anerkannten 
Grundsätze beschönigen will? Nachdem der Verfasser durch 
zahlreiche aus Pseudo-Isidor genommene Stellen die Richtigkeit 
seiner Behauptung, daB kein Laie einen Bischof richten dürfe, 
belegt hat, bricht er in die Worte aus: „Post has itaque sancto- 
rum prohibitiones, post in apostolicae sedis veneratione tot insti- 
tutas sanctiones, imperator iste Deo odibilis non dubitavit 
deponere, quem ei non licebat eligere; elegit quem non erat 
fas doieere "7 Wie wäre diese Wendung, ja wie wäre der größte 
Teil der Schrift überhaupt zu verstehen, wenn Heinrich zur Be- 
seitigung Gregors die Form der Selbstabsetzung gewählt hätte! 
Dann richtete sich dieser ganze Widerstand gegen etwas gar 
nicht Vorhandenes, und man begriffe nicht, wo er herkäme. 
Gerade weil diese Form nicht gewählt wurde, darum trat die 
Opposition in dieser Weise auf. 


1 Lib. de lite I. S. 12. 

? At ille coactor culpam offensionis a se ita removet, si removere sit, 
` quod evacuari non potest., ‘Cum illiteratus’, inquit, ‘vel nulla aecclesiastica 
auctoritate instructus essem, putavi ex regimine meo esse quod factum 
est? A.a.0 8.13. 

8 Lib. d. lite I. S. 14. Eine interessante Beleuchtung der Neben- 
umstände bietet auch folgende Stelle der Schrift: „Sed haec objectio in 
confusionem eius retorquebitur, a quo in captione sua coactus est, ut 
tristis et invitus confiteretur. 


nl — -— 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 191 


Wenden wir nun nochmals den Blick zurück auf die zahl- 
reichen Quellen, die ohne tendenziöse Entstellung kurz und 
sachlich die Absetzung Gregors berichten, auf die gelegentlich 
gemachten Äußerungen von Zeitgenossen, die mit diesen Quellen 
übereinstimmen und schließlich auf die Opposition, die gerade 
durch diese allgemein bezeugte Absetzung Gregors hervorgerufen 
wurde, so wird man bei ruhiger Überlegung nicht umhin können, 
die drei entgegenstehenden Berichte von Bonizo, Desiderius und 
Bernold als tendenziöse Entstellung des Sachverhalts zu ver- 
werfen. Es kann nach den oben angeführten Belegen weder von 
einer Abdankung noch von einer Selbstabsetzung Gregors die 
Rede sein. 

Ferner stimmt diese Darstellung zu dem Verhalten Heinrichs 
dem abgesetzten Gregor gegenüber. Hätte dieser sich selbst 
seines Amtes entkleidet, so wäre seine Verbannung nach Deutsch- 
land nicht nötig gewesen. Bei der wider seinen Willen erfolgten 
Absetzung aber konnte er, sobald der König abwesend war, seine 
Ansprüche von neuem geltend machen, zumal es ihm auch in 
Italien nicht an Anhängern fehlte’, abgesehen von der in Lothringen 
auftretenden Opposition. 

Mit dem Hinweis auf Gregors Verbannung nach Deutsch- 
land ist die Frage nach dem über ihn gefällten Urteil schon 
berührt. Er wurde der Simonie schuldig erklärt und verlor 
daher sein Amt; soweit stimmen alle Quellen überein. Die Annales 
Romani melden darüber hinaus, er sei auch exkommuniziert 
worden.” Hiergegen spricht erstens das oben schon angeführte 
Zeugnis des Petrus Damiani’; wenn dieser von Benedikt hervor- 
hebt, daß er nicht exkommuniziert worden sei, während er von 
Gregor im Gegensatz dazu sagt, er sei abgesetzt worden, so kann 
man daraus schließen, daß Gregor auch nicht exkommuniziert 
worden ist. Zweitens aber ist dagegen geltend zu machen, daß 
Hildebrand ihm als Kaplan in die Verbannung folgte; dies war 


1 Hierfür ist das Verhalten Hildebrands, des späteren Gregors VII. 
beweisend. Ein der strengen Richtung angehörender Mönch, hielt er trotz 
der nachgewiesenen Simonie an Gregor fest und teilte seine Verbannung 
nach Deutschland. 

2 SS. XI. S. 670. ® Siehe Seite 189. 

* Bonizo a. a. O., Beno Lib. d. lite II. 878. Gregor von Catina, 
SS. XI. 8. 573. Leo von Monte Cassino SS. VI. S. 683. 


192 Hedwig Kromayer. 


ausgeschlossen, wenn Gregor exkommuniziert war. Die Angabe ` 
der Ann. Rom. ist daher zu verwerfen. Ferner traf Gregor die 
Strafe der Verbannung. Sie wird von dem Papstbuch und einer 
Reihe anderer Quellen bezeugt.! Man muß sie auffassen als einen 
Akt der Sicherheit, den der König gegen etwaige neue Ansprüche 
Gregors ergriff, nicht als eigentliche Strafe, da ein schärferes 
Vorgehen gegen Gregor als gegen Benedikt und Silvester sich 
nicht rechtfertigen ließe. 

Ein Punkt ist in der bisherigen Darstellung des Verfahreus 
gegen Gregor noch unberücksichtigt geblieben: wie konnte 
Heinrich IlI. sich über den allgemein anerkannten Grundsatz, 
kein Papst darf von einem Laien gerichtet werden, hinweg- 
setzen? Eine Beantwortung. könnte man in ähnlicher Weise 
suchen wie einst bei Otto I. Es herrschten unerhörte Zustände, 
so mußte man auch zu unerhörten Mitteln greifen. Aber ein 
solches Vorgehen wirkt bei Heinrichs Ill. Charakter befremdend. 
Er war ein tiefreligiöser Mensch, dem es Herzensbedürfnis war, 
die Kirche zu Macht und Ansehen zu bringen, der daher eifrig 
für die Ideen der Reform eintrat und sich auch selbst bis zu 
einem gewissen Grade, wenn auch widerstrebend, unter die neu 
auftauchenden Ansprüche der Kirche beugte, selbst wo sie sich 
gegen die hergebrachten kaiserlichen Rechte richteten. Man 
denke nur an sein Verhalten bei der Ernennung Halinards zum 
Erzbischof von Lyon oder Brunos von Toul zum Papst. Bei 
der Papstabsetzung handelte es sich aber nicht um ein Recht, 
das ihm zustand, sondern um eines, daß ihm anerkanntermaßen 
nicht zukam. Es liegt hierin eine Schwierigkeit, die wahrschein- 
lich auch Hauck zu seiner Ansicht der Selbstabsetzung Gregors 
bewogen hat. Es gibt jedoch einen Weg, diese Schwierigkeit 
zu umgehen, der zugleich geeignet ist, die Aufeinanderfolge der 
Ereignisse zu motivieren. Sie entsteht aus der Annahme heraus, 
daß Gregor VI. Papst war. Nun stellte sich aber im Laufe der 
Untersuchung heraus, daß er den päpstlichen Stuhl mit Unrecht 
in Besitz habe. Auf illegitime Weise hatte er sich die höchste 
Würde angeeignet, und wie ein Dieb nicht wohl Eigentümer des 
gestohlenen Gutes ist, so war auch Gregor nicht Eigentümer des 
Pontifikats. Der allgemein anerkannte Grundsatz von der Unab- 


1 Siehe S. 191 Note 4. 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 193 


setzbarkeit des Papstes fand also auf Gregor keine Anwendung. 
Folglich konnte Heinrich ibn auch mit Hilfe der Synode ab- 
setzen, denn das Recht der Jurisdiktion in kirchlichen Angelegen- 
heiten nahm er trotz des Widerspruchs der kanonisch-rechtlich 
gesinnten Geistlichkeit für sich in Anspruch, wie sein Vorgehen 
gegen Erzbischof Widger von Ravenna zur Genüge beweist.! 
Man wird daher bei der Annahme bleiben müssen, daß die Synode 
unter Heinrichs Einfluß Papst Gregor für abgesetzt erklärte, in 
derselben Weise, wie es einst unter Otto I. geschehen war. War 
Heinrich in der Lage, die Absetzung Gregors aussprechen zu 
lassen, weil er nicht wirklich Papst war, so entstand weiter die 
Frage, wer denn eigentlich rechtmäßiger Papst sei. Es konnte 
dies niemand anders sein als der Vorgänger Gregors, Benedikt IX. 
Nachdem man die Angelegenheit Gregors in dem eben erörterten 
Sinne erledigt hatte, wurde es daher notwendig, sich auch mit 
Benedikt zu befassen. Wir verstehen nun erst, warum das Urteil 
über letzteren nicht schon in Sutri, sondern erst in Rom gefällt 
werden konnte. Vermutlich war Benedikt gar nicht nach Sutri 
seladen worden, denn er galt ja nicht mehr als Papst, wie schon 
früher gezeigt worden ist. 

Dieser Annahme widerspricht allerdings Benzo, dem zufolge 
Heinrich alle drei Päpste nach Sutri berufen hätte, aber nur 
zwei seien der Ladung gefolgt.” Benzo ist jedoch in seinem 
Bericht nicht zuverlässig; so läßt er Benedikt auch in Sutri ab- 
setzen; ferner wird Benedikt exkommuniziert, was nach Petrus 
Damianis glaubwürdiger Aussage nicht geschah. Durch diesen 
doppelten Irrtum in bezug auf die Person Benedikts muB uns 
zum mindesten der dritte von Benzo berichtete Punkt sehr 
zweifelhaft erscheinen. Wo die Erklärung der Ereignisse weit 
einfacher und ungezwungener ohne Bezugnahme auf diese frag- 
würdige Stelle Benzos geschehen kann, steht daher meines Er- 
achtens nichts im Wege, dieselbe unberücksichtigt zu lassen. 
Und so liegt es hier. Wenn Benedikt wirklich nach Sutri ge- 
laden war, so begreift man nicht, warum man nicht mit seiner 
Absetzung, als dem ältesten Besitzer des päpstlichen Stuhls be- 
gonnen hätte. Sein Nichterscheinen kann hier nicht in Betracht 
kommen, urteilte man doch in Rom über den Abwesenden. Er kam 


ai m m m ——— 


1 Sıehe Steindorff I. S. 297. 3 SS. XI. S. 670. 
Histor. Viertoljahrschrift. 1907. 2. 13 


194 Hedwig Kromayer. 


aber gar nicht als Papst in Betracht; es bestand nur ein Schisma 
Silvester-Gregor. Mit ihm hatte die Synode sich zu befassen. 

Ganz anders aber wurde die Sachlage von dem Augenblick 
an, wo Gregor nicht mehr als Papst anerkannt wurde, wo man 
also den zwischen ihm und Benedikt stattgehabten Handel für 
ungültig erklärte. Dann trat Benedikt in alle von ihm freiwillig 
aufgegebenen Rechte wieder ein; dann war er rechtmäßiger Papst 
trotz seines Verzichts. Da an eine Zurückführung Benedikts 
nicht gedacht werden konnte, so mußte dessen Verzicht durch 
den Urteilspruch einer Synode bestätigt werden. Es erfolgte 
daher die Vorladung Benedikts vor eine neue Synode in Rom; 
da er nicht erschien, wurde sein Rücktritt durch eine förmliche 
Absetzung bekräftigt. Weiteres Vorgehen gegen ihn erschien 
überflüssig. Sein geistliches Amt hatte er schon niedergelegt; 
eine Strafe sprach man nach Petrus Daminani nicht über 
ihn aus.! 

FaBt man den Verlauf der Dinge in dieser Weise auf, so 
erklärt sich die auffallende Verteilung des Absetzungsgeschäfts 
auf Sutri und Rom auf die natürlichste Weise Es erklären 
sich ferner daraus auch teilweise die ungenauen und verworrenen 
Berichte vieler Quellen. Die Schreiber vermochten nicht die 
Teilung der Geschäfte zu verstehen, da ihnen die Ursache dazu 
unbekannt war, und daher legten sie, was an verschiedenen Tagen 
und Orten verhandelt wurde, zusammen. Ferner wird auch die 
Haltung Benedikts verständlich. Während der Sedenzzeit Gregors 
hatte er keine Ansprüche mehr auf den päpstlichen Stuhl ge- 
macht. Nachdem aber sein freiwilliger Verzicht für ungültig 
erklärt worden war, machte auch er seine Rechte wieder geltend 
ohne Rücksicht auf seine Absetzung durch die Synode zu Rom. 
Zwar nicht gleich, denn die Anwesenheit Kaiser Heinrichs und 
die allgemeine Anerkennung des neuen Papstes hielten ihn in 
Schranken. Aber beim Tode Clemens’ II. trat er mit seinen 
Ansprüchen wieder hervor, allerdings ohne sie auf die Dauer 
behaupten zu können. 

Mit der Berührung der Synode von Rom habe ich eigentlich 
das mir gestellte Thema schon überschritten; aber die Absetzung 
Benedikts gehört so notwendig zu den vorausgehenden Ereig- 


IT... Don excommunicatus est qui deseruit. A. a. O. 


y- 


Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 195 


nissen, daß sie keineswegs übergangen werden durfte Erst 
durch sie erhielten die Verhandlungen von Sutri ihren Abschluß; 
erst jetzt war die Bahn frei zur Neubesetzung des päpstlichen 
Stuhls. 

Es sei mir gestattet, das Ergebnis der Untersuchung noch- 
mals kurz zusammenzufassen. Heinrich III. entschließt sich 
aus freien Stücken, nicht auf römische Aufforderung hin zum 
Eingriff in die römischen Verhältnisse, als ihm der Augenblick 
dazu gekommen scheint. Bei seinem Zug durch Italien hält er 
zunächst eine Synode in Pavia ab, auf die aber das bei Rudolfus 
Glaber berichtete Vorgehen gegen die Simonie nicht zu verlegen 
ist. Von Pavia wendet er sich nach Süden. Bis Piacenza zieht 
ihm Gregor VI. aus freiem Entschluß entgegen, um eine Ver- 
ständigung mit ihm zu suchen. Dann setzen aller Wahrschein- 
lichkeit nach König und Papst gemeinsam die Reise fort. Nach 
Sutri -beruft der König eine zweite Synode, die unter seinem 
Präsidium zusammentritt. Auf ihr wird zunächst das Urteil über 
Silvester gefällt, der abgesetzt und ins Kloster verwiesen wird; 
dann wird die Erhebung Gregors gründlich untersucht; er wird 
der Simonie für schuldig befunden und darauf von der Synode 
auf Befehl des Königs in rechtmäßiger Weise abgesetzt, wodurch 
Heinrich die Opposition der streng kirchenrechtlichen Reformer 
hervorruft. Gregor verliert seine kirchlichen Würden und geht 
in die Verbannung nach Deutschland. Erklärt wird das eigen- 
mächtige und doch von den meisten Quellen für kanonisch an- 
gesehene Eingreifen Heinrichs durch den Umstand, daB durch 
die Bejahung der Schuld Gregors dieser nicht mehr als Papst 
angesehen werden kann. Dadurch wird seine Absetzung möglich. 
Zugleich aber tritt Benedikt, der vermutlich gar nicht nach Sutri 
geladen war, wieder in seine früheren Rechte ein, so daß dadurch 
ein Einschreiten gegen ihn nötig und auf der Synode von Rom 
ausgeführt wird. 

Heinrich III. hat somit tatsächlich drei wirklich vorhandene 
Päpste abgesetzt, wie Giesebrecht es verlangt, um damit das von 
ihm behauptete dreiköpfige Schisma zu verteidigen; nur daß das 
Vorhandensein der drei Päpste in etwas anderer Weise zu er- 
klären ist, als er es getan hat. 


13* 


196 


Die Praesentia regis' im Wormser Konkordat. 
Von 
Ernst Bernheim. 


Es ist nicht nach meinem Geschmack, auf oft behandelte 
Themata zurückzukommen ohne die bestimmte Aussicht, durch 
neue Daten oder neue Gesichtspunkte Resultate gewinnen zu 
können, welche von den bisher angenommenen abweichen oder 
diese in neuer Weise sicher stellen. Daher würde ich das oben 
bezeichnete Thema nicht wieder zur Sprache bringen, wenn ich 
nicht die erwähnte Aussicht hätte, namentlich durch Verfügung 
über ein neues Datum, das für die Frage von nicht geringer 
Bedeutung ist. Dieses Datum teile ich zunächst mit. 

Bekanntlich hat Erzbischof Adalbert von Mainz bald nach 
dem Abschluß des Konkordats? einen Brief darüber an Papst 
Calixt geschrieben, worin er diesem berichtet, wie das drohende 
Scheitern der Verhandlungen durch das Übereinkommen verhütet 
wurde, „daß in des Kaisers Gegenwart die Kirche die Wahl ab- 
halten solle“, eine Konzession, über die Adalbert sich des weiteren, 
wie nachher zu erörtern, ausläßt. 

Dieser Brief ist überliefert im Kodex des Annalista Saxo, 
ohne Zweifel dem Autograph des Verfassers mit vielen Nach- 
trägen, zum Teil am Rande, von seiner Hand, welcher aus der 


1 Ich sage „regis“, weil die betr. Befugnis dem Kaiser als deutschem 
König zukam. 

? Der Briefschreiber setzt voraus, daß der Papst von den Vorgängen 
in und nach der Versammlung zu Worms durch seine Legaten noch erst 
Kunde erhalten wird; von den drei Legaten kehrte Gregor zuerst zurück, 
und zwar vor dem Schreiben Calıxts vom 13. Dezember 1122 und nach 
dem Reichstag zu Bamberg vom 11. Nov. 1122, s. M.G. Constitutiones et 
acta I 162f.; Adalberts Brief wäre somit bald nach dem Reichstag zu 
Bamberg zu datieren, einige Wochen nach dem Abschluß des Konkordats. 
Hierzu stimmt es, daß der Erzbischof bereits einige Erfahrungen über des 
Kaisers Handhabung der neuen Konkordatsrechte gemacht hatte. 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 197 


Bibliothek des Klosters St. Germain-des-Pres (nr. 440) in die 
Pariser Nationalbibliothek (nr. 11851 lat.) übergegangen ist und 
der Edition des Annalisten in den Mon. Germ. SS. VI von Waitz 
zu Grunde liegt. Der Brief ist am Rande auf fol. 224" zum 
Jahre 1122 nachgetragen und dorther zuerst in Martène et Durands 
Veterum scriptorum et monumentorum amplissima collectio Tom. 1 
col. 671f. ediert, dann in Jaffés Bibliotheca rer. Germ. Tom. V 
S. 518ff.; Waitz hat ihn in der genannten Edition des Annalista 
Saxo merkwürdiger Weise zu S. 758, wo er berücksichtigt werden 
müßte, gar nicht erwähnt. In dem Schreiben sind mehrfach 
Worte, wohl durch Abreiben, unleserlich geworden, welche in der 
Ausgabe von Martene et Durand durch Lücken bezeichnet, von 
Jaffe durch Konjekturen in runden Klammern ergänzt sind. Da 
es mir wichtig war zu erfahren, ob in dem Satze ,quocirca si 
per huius (pactionis) occasionem“ etc. (vgl. gleich weiterhin den 
ausführlicheren Text des Briefes) an Stelle des von Jaffe ver- 
muteten „pactionis“ noch irgend eine Spur zu entziffern sei, er- 
hielt ich auf meine Anfrage von dem Direktor der Pariser 
Nationalbibliothek, dem rühmlichst bekannten Paläographen 
Henri Omont, in dankenswertester Bereitschaft die überraschende 
Antwort, daß mit Hilfe eines Reagenzmittels an der 
Stelle mit voller Sicherheit „presentie“ zu lesen sei. 
Durch diese Lesart wird der Sinn des Satzes ganz wesentlich 
modifiziert und der Interpretation für unser Thema eine neue 
Handhabe gegeben, wie sich im Laufe der folgenden Erörterungen 
zeigen wird. 

Es scheint aber zum bequemeren Verfolg dieser Erörterungen 
zweckmäßig, hier den auf das Konkordat bezüglichen Hauptteil 


des Briefes aus Jaffe Le einzurücken: 

.... Acceptis itaque dominis et patribus nostris cardinalibus, qui in 
id ipsum de latere vestro ad nos missi sunt, tocius consilii et ingenii nostri 
vires in hoc contraximus, ut tam generale bonum ad communem eclesie et 
regni utilitatem non differretur ulterius. Sed quia tam inperium quam 
inperator tamquam hereditario quodam iure baculum et anulum possidere 
volebant — pro quibus universa laicorum multitudo inperii nos destructores 
inclamabat — nullo modo potuimus his inperatorem exuere; donec com- 
municato consilio cum his qui aderant fratribus et dominis cardinalibus, 
hinc periculo nostro compacientibus, inde eclesie censuram verentibus et 
ob hoc vix nobis assentientibus, omnes pariter sustinuimus: quod in ipsius 
presentia eclesia debeat electionem facere; nil in hoc statuentes nec per 
hoc in aliquo, quod absit, apostolicis institutis et canonicis tradicionibus 


198 Ernst Bernheim. 


preiudicantes, sed totum vestre presentie et vestre deliberationi reservantes. 
Inmobilia enim per omnem modum et fixa esse precepta non dubitamus, 
que, ad tuendam et corroborandam libertatem Christi et eclesie eterna 
lege sanccita sunt. 

Ipse tameu inperator, parum attendens, quem periculi laqueum per 
vestram misericordiam evaserit et quod utcumque concessa sibi potestas 
adhuc (etiam pen)deat sub iudicio vestre discussionis, in legatorum vestro- 
rum presentia quantum ea abusus sit, ex eis expedicius cognoscere poteritis. 

Quocirca si per huius presentie! occasionem eandem quam prius 
sive graviorem eclesia dei debet sustinere servitutem, solum hoc restat, ut 
pro palma victorie de cetero subiecta sit ad in(iuri)as (contumeli)as et 
omnes despectiones ignominie. Hec non ideo dixerimus, quod per nos 
vestra excellentia, circumspecta in omnibus, premuniri possit, sed quia, 
sive vivimus sive morimur, sub vestra auctoritate libertatem eclesie de- 
sideramus. . .. 


Die erste Aufgabe der Interpretation, ehe man die Frage 
aufwirft, wie später die Praesentia regis aufgefaßt und gehand- 
habt wurde, muß ohne Zweifel sein zu untersuchen, was bei der 
Abschließung des Konkordates darunter verstanden und damit 
gemeint war. 

Ich habe in meiner Abhandlung „Investitur und Bischofs- 
wahl im 11. und 12. Jahrhundert“ (Zeitschrift für Kirchenge- 
schichte Band 7 S. 305 ff.) ausgeführt, wie in der Zeit vor dem 
Investiturstreit auch im Falle „freier“ Wahl am Orte der Sedis- 
vakanz der königliche Konsens (consensus oder assensus regis) 
durch Gesandte, Briefe oder persönlich vor der Investitur bezw. 
bei Gelegenheit der Investitur ausdrücklich erteilt wurde. Als 
im April 1111 Papst Paschalis den Vertrag bei Ponte Mammolo 
mit Heinrich V. schloß, wurde die freie Wahl mit Zustimmung 
des Königs und darauf folgend die freie Investitur als Norm 
festgestellt mit den Worten: domnus papa Paschalis concedet 
domno regi Heinrico et regno eius et privilegio suo sub ana- 
themate confirmabit et corroborabit, episcopo vel abbate libere 
electo sine simonia assensu regis, quod domnus rex illum 
anulo et virga investiat. Dementsprechend heißt es in dem 
päpstlichen Privileg vom 12. April 1111: concedimus et presentis 
privilegii pagina confirmamus, ut regni tui episcopis vel abbatibus 
libere preter violentiam et simoniam electis investituram virgae 
et anuli conferas ..; si quis autem a clero et populo preter 


! Hier ist es, wo Jaffé an Stelle des verloschenen Wortes fälschlich 
„pactionis" vermutete und einsetzte. 


iar 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 199 


assensum tuum electus fuerit, nisi a te investiatur, a nemine 
consecretur. Die Formulierung des Privilegs ist, nicht nur an 
dieser Stelle, ungeschickt und weist die Spuren der hastigen, be- 
drängten Abfassung und Ausfertigung auf, die uns der gleich- 
zeitige Bericht anschaulich schildert:! dum castra moverentur, 
illud dietari oportuit, et transito iuxta pontem Salarium Tiberis 
fluvio, dum aput octavum castra sita essent, accitus ab Urbe 
scriniarıus scriptum illud inter nocturnas tenebras exaravit. 
Daher erklärt es sich wohl, daß der königlichen Zustimmung 
nicht gleich im ersten Satze, sondern erst in der ergänzenden 
Klausel „si quis autem“ gedacht ist.” Diese Ungeschicklichkeit 
würde nicht fortfallen, wenn man etwa die Worte „preter assen- 
sum tuum“ deuten wollte „unter Ausschluß einer Zustimmung 
deinerseits“, vielmehr würde sie dann noch stärker erscheinen, 
da eine solche exklusive Bestimmung um so mehr in den ersten 
Satz gehörte, wo die Freiheit der Wahl durch Ausschluß jeder 
violentia et simonia betont ist, und da sie gar nicht in die 
Klausel paßte, welche die Zulässigkeit der Weihe von der vor- 
gängigen Wahrung des königlichen Rechtes abhängig macht. 
Jene Deutung ist aber an sich völlig abzulehnen: erstens mit 
Hinblick auf die angeführte unzweideutige Bestimmung des Ver- 
trages bei Ponte Mammolo vom Tage vorher, deren Fallenlassen 
und Verändern in ihr Gegenteil ausgeschlossen scheint, wenn man 
erwägt, wie die Situation der päpstlichen Partei in dem Moment 
absolut nicht dazu angetan war, eine so bedeutende Abänderung 
der päpstlichen Konzessionen zu Ungunsten des königlichen Ein- 
flusses zu erzielen. Zweitens haben wir aber eine authentische 
Wiedergabe von dem Inhalte des Privilegs durch Papst Paschalis 
selber in seinem Briefe an den Erzbischof Guido von Vienne’, 
worin er, die ungeschickte Fassung der Urkunde vermeidend, 


— 


1 M. G. 1. c. S. 149, 32tf. Die Möglichkeit, daß uns in der über- 
lieferten Kopie eine entstellte Fassung vorliege, kann nicht ausgeschlossen 
werden, es ist darüber aber auch nichts weiter zu sagen. 

? Also dem Sinne nach zu übersetzen: „wenn jemand von Klerus und 
Volk ohne Deine Zustimmung gewählt und wenn er nicht von Dir investiert 
wird, 80° usw. 

3 Mansi, Sacrorum conciliorum nova et amplissima collectio Tom. 20 
col. 1008; der Wortlaut wird als authentisch bestätigt durch das Zitat der 
ganzen Briefstelle in der Disputatio vel defensio Paschalis papae M. G. 
Libelli II 661, 2f. 


2M) Ernst Bernheim. 


schreibt: scripta, quae in tentoriis ... de electione seu de in- 
vestituris personarum factae sunt, videlicet ut, electione libera 
facta sine vi et simonia consensu regis, facultatem habeat rex 
investiendi per virgam et annulum, et electus a clero et populo 
non consecretur, nisi a rege investiatur, ego canonica censura ... 
irrita iudico. Man sieht also, daß in dem Privileg, entsprechend 
dem Vertrage von Ponte Mammolo, die Wahl mit Zustimmung 
des Königs, und zwar, wie früher auch, als ein besonderer Akt 
außer dem Akt der Investitur concediert war. 

Allein wie konnte von einer freien kanonischen Wahl nach 
damaliger Anschauung in einem Athem mit königlichem Zu- 
stimmungsrechte die Rede sein? Die Antwort auf diese Frage 
gibt uns am besten Placidus von Nonantula, indem er zeigt, wie 
man sich in kirchlichen Kreisen und wie er selbst sich damit 
abfand. Er sagt in seinem etwa Ende des Jahres 1111 abge- 
faßten Liber de honore ecclesiae, worin er durchweg sehr ener- 
gisch für die Libertas ecclesiae eintritt:! nune ista considerate, 
karissimi fratres, qui nos reprehendere soletis dicentes „quomodo 
non omnes ecclesiae propter terrenas res, quas possident, ad 
illum pertinent, cui omnis terra subiecta est? si enim populus 
in electione pastoris adesse et consentire debet, quanto magis 
imperator vel principes!“ Und er lehnt diesen Einwand ab, 
indem er erklärt: de quibus verbis valde miramur; nos enim ab 
electione pontificum non segregamus principes, sed hoc dicimus, 
quia ipsi sua potentia non debent pastores in ecclesia mittere, 
neque investiendo neque aliquo modo dominando, sed magis con- 
muni electione clericorum et consensu populorum, maiorum 
scilicet et minorum, inter quos videlicet tam reges quam prin- 
cipes numerantur, — in eis dumtaxat ecclesiis, quarum specialius 
filii deputantur? —-, pontifex eligi debet; ubi imperator vel eius 


1 M. G. Libelli II 585, 16ff. Vgl. auch die weiterhin im Texte hier 
S. 201 angeführten Stellen aus Gregor von Catina und Ivo von Chartres, 
wo darauf hingewiesen wird, daB der König als „caput populi“ Anteil an 
der Wahl zu haben berechtigt sei; dies Argument tritt auch im Tractatus 
de investitura episcoporum M. G. Libelli II 502, 5f. auf. — Gegen der- 
artige Rechtfertigung der Teilnahme des Königs an der Wahl erklärt sich 
später Erzbischof Konrad von Salzburg in einem verloren gegangenen 
Traktat und übereinstimmend damit Gerhoh von Reichersberg M. G. Libelli 
III 451, 9ff., s. die weiterhin gegen Schluß angeführte Stelle. 

? Hiermit dürften die königlichen und fürstlichen „Eigenkirchen“ 


- A 


PT Eegen EE 


— 


m. dha- -- — 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 201 


princeps non sicut dominus adesse debet, sed sicut filius; quae 
electio dum taliter facta fuerit, canonica est et gratiae Spiritus 
sancti reputatur. Man suchte so den kanonischen Charakter der 
Wahl trotz der Anwesenheit des Königs zu wahren.! Im allge- 
meinen trat in den Diskussionen und Verhandlungen nach 1111 
die Wahlfrage stark zurück gegen die materiell wichtigere In- 
vestiturfrage. An den Hauptstellen der Streitschriften, wo von 
ersterer die Rede ist, wird alsbald zu letzterer übergegangen und 
dabei verweilt, so in Gregors von Catina Orthodoxa defensio 
imperialis M. G. Libelli II 538, 20 ff., verhältnismäßig auch in des 
Placidus von Nonantula Liber de honore ecclesiae ıb. 581 ff, oder 
es wird über jene mehr oder weniger hinweggegangen, wie in 
dem Briefe Ivos von Chartres ib. 645, 1f., in der Disputatio vel 
defensio Paschalis papae ib. 661f., in des Gottfried von Vendöme 
Streitschriften ib. 684, 21 ff., 687, T. Namentlich ist hervor- 
zuheben, daß nirgends näher ausgeführt, ja auch nur angedeutet 
ist, in welcher Weise die Anwesenheit und Beteiligung des 
Fürsten bei der Wahl sich geltend zu machen habe, sofern die 
Autoren überhaupt dafür sind.” Es heißt da nur, wie bei 
Placidus, imperator debet adesse, oder, wie bei Gregor von Catina, 
principem non convenit abesse, oder, wie bei Ivo, Urbanus reges 
non ab electione excludit, in derselben unbestimmten Weise, in 
der im Wormser Konkordat von der Praesentia regis die Rede 
ist. Bei welchem Stadium der Wahl der König mitzusprechen 
bezw. zuzustimmen hat, ist überall, auch im Privileg vom 


gemeint sein, eine Einschränkung, die für unsern augenblicklichen Ge- 
dankengang nicht in Betracht kommt. 

1 Man ersieht übrigens aus dieser stehenden Begründung der Be- 
teiligung des Königs an der Wahl durch den Hinweis auf die Beteiligung 
des Volkes an derselben — maiorum et minorum, wie Placidus sagt, die 
majores oder honorati gehören in ihrer Eigenschaft als Laien auch zum 
Volke —, daß dieser Anteil des Laienelementes in jener Zeit noch eine 
lebendige Bedeutung hatte. Das ergibt sich auch aus der Geschichte der 
Wahlen, soweit sie uns im Detail näher bekannt sind. Anders schon bei 
Gerhoh von Reichersberg nach 1148 Libelli III 452, ap 

? F. X. Barth, Hildebert von Lavardin (1056—1133) und das kirch- 
liche Stellenbesetzungsrecht (Kirchenrechtliche Abhandlungen herausg. von 
Ulrich Stutz Heft 31—36) 1906, geht auf die hier in Frage stehenden 
Wahlmomente nicht näher ein, enthält aber sonst lehrreiche Details über 
den Hergang bei Wahlen in jener Zeit. 


202 Ernst Bernheim. 


12. April 1111 nicht präzisiert, obwohl die Ansichten darüber 
sehr verschieden sein konnten und im Zusammenhang mit tief- 
greifenden Prinzipien waren.! 

Bei den Verhandlungen und in den Vertragsentwürfen 1119 
ist nur von der Investitur, von der Wahl gar nicht die Rede; 
auch im Würzburger Frieden vom Herbst 1121 wird nur von 
dem Streite de investituris gesprochen. 

Erst im Laufe der Verhandlungen zu Worms tritt die Wahl- 
frage in den Vordergrund, und zwar tritt ihre Erledigung da auf 
als eine Konzession an den Kaiser, die in den Instruktionen der 
päpstlichen Legaten nicht vorgesehen war und zu der sich diese 
nur schwer entschlossen, um den Kaiser zur Aufgabe der alt- 
üblichen Investitur mit Ring und Stab zu vermögen.” „Die 
Wahlen der Kirche sollen in Gegenwart des Kaisers geschehen“ 
— so drückt sich Erzbischof Adalbert in seinem Briefe an den 
Papst summarisch über die getroffene Vereinbarung aus, da es 
nicht nötig war, die genaueren Bestimmungen des Konkordats- 
textes anzugeben, der dem Papste ja ohnedies bekannt war oder 
gleichzeitig bekannt wurde. In der päpstlichen Konkordats- 
urkunde ist, wie man weiß, die Gegenwart des Kaisers nur für 
die Reichskirchen Deutschlands konzediert, für die außerdeutschen 
Reichskirchen nicht. Der Kaiser hatte in seiner Urkunde unbe- 
dingt die kanonische Wahl im ganzen Reiche anerkannt, und es 
war somit das Prinzip gewahrt. 

Wie man sich in kirchlichen Kreisen mit der Anwesenheit 
des Herrschers abzufinden vermochte, ohne darin einen Wider- 
spruch gegen den Begriff der freien Wahl zu erblicken, haben 


1 Es handelt sich namentlich darum, ob der König nach vollzogener 
Wahl zuzustimmen oder der Aufstellung des Kandidaten zuzustimmen bezw. 
dabei mitzustimmen habe. Die Abneigung der kirchlichen Theorie gegen 
den ersteren Modus habe ich in meiner oben Seite 198 genannten Abhand- 
lung zu einseitig betont; man hat auch anders gedacht. Die ganze Frage 
steht im Zusammenhang mit entsprechenden Ansichten über die Rolle des 
Laienelementes überhaupt bei den Wahlen, über welche schon die älteren 
Kanones auseinandergehen und die sich erst später konsolidieren, seitdem 
die Wahlen zunehmend auf die engeren geistlichen Kollegien eingeschränkt 
werden. Die Frage muß noch im Zusammenhang mit der gesamten Entwick- 
lung untersucht werden. Hier kommt nur in Betracht, daß sie vorhanden 
ist und daß man mit jenen unbestimmten Wendungen darüber hinwegging. 

? Vgl. den Brief des Erzbischofs Adalbert oben S. 198. 


ZB =, 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. . 203 


wir aus den Äußerungen des Placidus von Nonantula vorhin er- 
sehen. Die Worte des Placidus „imperator non sicut dominus 
adesse debet, sed sicut filius“ können uns zeigen, wie man sich 
in kirchlichem Geiste die Rolle des Fürsten dabei dachte, und 
diesem Geiste entspricht im Konkordat möglichst die Klausel 
„absque simonia et aliqua violentia“, welche, wie im Privileg vom 
12. April 1111, einen unkanonischen, aktiven Einfluß des Herrschers 
möglichst ausschließen soll, indem dadurch einerseits hinderndes 
Eingreifen, andrerseits jede Art fördernder Begünstigung! bezeich- 
net wird, letzteres gemäß der weiten, damals geläufigen Be- 
deutung des Begriffs „Simonie“. Wenn in dem Privileg vom 
12. April 1111 die Beteiligung des Herrschers an der Wahl 
präziser durch das Konsensrecht bezeichnet wird, so darf man 
bei dem engen Zusammenhang der Vorurkunden mit dem Kon- 
kordat, den ich in meiner Schrift „Das Wormser Konkordat und 
seine Vorurkunden“ nachgewiesen habe, wohl fragen, weshalb 
hier nicht die Konzession auch in dieser präziseren (Gestalt, viel- 
mehr in Gestalt der „praesentia“ auftritt; und man wird wohl 
antworten dürfen, daß angesichts der beiden Situationen 1111 
und 1122 hierin eine Abschwächung im Sinne der kirchlichen 
Partei zu sehen ist. Allerdings konnte die Unbestimmtheit dieses 
Ausdruckes auch im gegenteiligen Sinne ausgenutzt werden und 
wurde es alsbald in der Tat von Heinrich. 

Aber eine Gelegenheit gab es, bei der man nicht umhin 
konnte, dem Fürsten ausdrücklich ein positives Einschreiten zu- 
zumessen: die zwistige Wahl. Gingen doch oft genug schwere 
Verwickelungen, ja geradezu Bürgerkriege mit allen ihren ver- 
wüstenden Folgen für Land und Kirche daraus hervor. Papst 
Paschalis hatte im Privileg vom 12. April 1111 den Einfluß auf 
die Wahlen, den er dem König einräumte, wesentlich damit mo- 
tiviert, daß die bei den Wallen oft vorkommenden Zwistigkeiten 
durch die königliche Majestät im Zaum gehalten werden müßten. 
Man würde freilich zu weit gehen, wenn man, wie es zuweilen 
geschehen ist, die entsprechende Konkordatsbestimmung, die sich 


1 Man vergleiche den Kanon 3 des Laterankonzils von 1110, M. G. 
Constitutiones et acta I 569, 1ff.: Sunt praeterea quidam, qui vel vio- 
lencia vel favore non permittunt ecclesias regulariter ordinari; hos etiam 
decernimus ut sacrilegos iudicandos; qui vero ecclesias eorum violencia 
vel potestativo favore susceperint, excommunicacioni subiciantur. 


204 Ernst Bernheim. 


an die Konzession der Praesentia regis anschließt (ut si qua 
inter partes discordia emerserit etc.) mit Pressung der Anschluß- 
partikel „ut“ dahin auslegen wollte, als sei die Gegenwart des 
Herrschers überhaupt nur für den Fall einer zwistigen Wahl vor- 
gesehen. Dem widerspricht, abgesehen von der Unmöglichkeit, 
immer im voraus wissen zu können, ob sich eine Wahl zwistig 
gestalten würde, nicht nur die allgemeingültige Form der Kon- 
zedierung in dem Konkordat, sondern namentlich die ganz all- 
gemein gehaltene Angabe darüber im Briefe des Erzbischofs 
Adalbert „quod in ipsius presentia ecclesia debeat electionem 
facere“. Denn wenngleich Adalbert, wie oben bemerkt, keine 
Veranlassung hatte, detailliert die Nebenbestimmungen anzuführen, 
die dem Papste ja im Texte vorlagen, so konnte er doch aus 
demselben Grunde nicht die Hauptbestimmung, um die sich sein 
Bericht wesentlich dreht, falsch angeben, und obendrein in einem 
Sinne, der seiner ausgesprochenen Abneigung gegen alle Kon- 
zessionen an den Kaiser zuwiderlief. Selbst wenn man ihm die 
intrigante Absicht unterschieben wollte, daß er die Konzession 
weitergehend dargestellt hätte, als sie wirklich vereinbart war, 
um dadurch den Papst um so eher zu der von ihm gewünschten 
Dementierung zu verleiten, so erscheint auch das durchaus un- 
zulässig, weil die mündlichen Berichte der Legaten, auf die er 
selbst verweist, ihn sofort Lügen gestraft hätten. Und welche 
zweischneidige Maßregel würe es überhaupt von ihm gewesen, 
die Wahlkonzession in solchem dem kaiserlichen Einfluß weit 
günstigeren Sinne zu entstellen, da er sich doch ausdrücklich 
darauf gefaßt machte, daß Calixt das Konkordat ohne Einwendung 
gut heißen könnte, und da er sich dann präjudizierlich mit seiner 
Auffassung festgelegt haben würde. Wir dürfen von dergleichen 
gekünstelten Auslegungen klarer Wortlaute unbedingt absehen. 

Die Gegenwart des Herrschers, die gestattet wurde, schloß 
übrigens als selbstverständlich die geringere Befugnis ein, durch 
Botschaft zugegen zu sein. Das ist nie bestritten worden", wie 
es denn der allgemeinen Anschauung der Zeit entspricht, daß die 


1 D. Schäfer, Zur Beurteilung des Wormser Konkordats 1905 S. 6 Note, 
will das anscheinend auch nicht bestreiten, sondern nur sagen, daß davon 
im Konkordat nicht ausdrücklich die Rede ist. Vgl. H. Rudorff in der 
gleich angeführten Schrift S. 18f. Auch die früher übliche Praxis (s. meine 
oben H 198 angeführte Abhandlung) spricht dafür. 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 205 


Obrigkeit sich vollgültig durch Beauftragte vertreten lassen kann. 
Sieht doch auch Placidus von Nonantula an der oben angeführten 
Stelle dies speziell bei der Wahl als selbstverständlich an, indem 
er sagt: ubi imperator vel eius princeps (bezw. nach anderer 
Lesart principes) adesse debet. 

Die Anwesenheit des Herrschers sollte im Prinzip den kano- 
nischen Charakter der Wahl nicht beeinträchtigen, d.h. er sollte 
sich möglichst passiv, sine simonia et aliqua violentia — sicut 
filius, wie Placidus von Nonantula es im Geiste der Libertas 
ecclesiae und der diese fordernden Reformpartei ausdrückt — 
verhalten. War nun freilich im Falle zwistiger Wahlen ein po- 
sitives Eingreifen des Königs zugestanden, so suchte man auch 
dieses möglichst in den Grenzen des prinzipiell geistlichen Cha- 
rakters der Wahl festzubannen, indem man ja den König ver- 
pflichtete, nur dem Schiedsspruch oder Urteil der zuständigen 
geistlichen Instanz zur Anerkennung und Ausführung zu ver- 
helfen. 

Die Konzession der Praesentia regis war somit nach allen 
Seiten verklausuliert, um ihren Widerspruch mit dem Prinzip der 
freien Wahl möglichst abzuschwächen. Aber der Widerspruch 
war damit nicht beseitigt, und er war den Gegnern des welt- 
lichen Einflusses höchst mißliebig. Erzählt doch Erzbischof 
Adalbert in seinem Briefe, daß die päpstlichen Legaten und 
andere Geistliche! in Worms sich nur sehr schwer zu der Kon- 
zession verstanden und das Urteil der Kirche darüber fürchteten; 
er selbst spricht sich noch radikaler aus. Es kam hinzu, daß 
die Sache so, wie sie da hübsch ausgedacht und verklausuliert 
auf das Pergament gebracht war, praktisch gar nicht durchgeführt 
werden konnte. Der deutsche König konnte eine solche passive 
Rolle, wie sie ihm da zugeschrieben war, gar nicht spielen; seine 
Gegenwart bedeutete etwas, er war der Mann, der die Investitur 
zu erteilen hatte, der Lehnsherr und Souverän, er hatte Persön- 
lichkeit und Willen, vor allem ein Mann wie Heinrich V. Das 
zeigte sich sofort nach Abschluß des Konkordats, und das ver- 
anlaßte den Erzbischof besonders zu klagender Beschwerde beim 
Papst. Wir ersehen aus der neugewonnenen ursprünglichen Lesart 
in dem Botze „quocirca, si per huius presentie occasionem 


! Fratres, also im Munde des Erzbischofs zunüchst Bischöfe. 


206 Ernst Bernheim. 


eandem quam prius sive graviorem ecclesia dei debet sustinere 
servitutem“ usw., daß Adalbert das Präsenzrecht und dessen 
Handhabung durch Heinrich für unverträglich mit der Libertas 
ecclesiae, mit den Grundsätzen der Reformpartei hält, und daß 
diese Konzession speziell es ist, deren Dementierung er vom Papste 
erhofft, indem er schreibt: nihil in hoc statuentes nec per hoc in 
aliquo, quod absit, apostolicis institutis et canonicis tradicionibus 
preiudicantes, sed totum vestre presentie et vestre deliberationi 
reservantes. 

Die Deutung, welche Rudorff! jüngst diesen letzten Worten 
gegeben hat, ist, abgesehen von anderem, m. E. durch die neu- 
gewonnene Lesart ganz ausgeschlossen? Er meint nämlich, 
Adalbert habe mit den Worten „sed totum vestre presentie“ etc. 
darauf hinweisen wollen, daß die Wahlkonzession an den Kaiser 
paralysiert werde durch das Recht des Papstes als Oberhauptes 
der Kirche und speziell gemäß dem Wahlkanon Gregors VIL vom 
Jahre 1080, bei den Wahlen einzugreifen; in diesem Sinne schreibe 
der Erzbischof, „es sei alles der Praesentia des Papstes vorbe- 
halten“, und stelle so der Praesentia regis die Praesentia papae 
gegenüber. Dies kann aber die Meinung Adalberts nicht sein, 
wenn er, wie wir nun wissen, gleich nachher klagt, daß durch 
die königliche Präsenz jetzt der Kirche ein ebenso schweres Joch, 
wie früher, oder ein noch schwereres aufgelegt sei; er deutet in 
dem diesem vorhergehenden Satze nicht etwa an, daß dies durch 
ein kräftiges Eingreifen des Papstes bei den Wahlen gehoben 
werden möchte, sondern er weist unzweideutig mit dem Ausdruck 
„utcumque concessa sibi (scil. imperatori) potestas adhuc etiam 
pendeat sub iudicio vestre discussionis“, darauf hin, daß der Papst 
das Konkordat ja noch nicht bestätigt habe und es daher ganz 
oder teilweise beanstanden könne. In demselben Sinne schreibt 
er vorher „sed totum vestre presentie et vestre deliberationi 
reservantes“. Die Anwendung von „praesentia“ in dieser Bedeutung 


ı H. Rudorff, Zur Erklärung des Wormser Konkordats (Quellen und 
Studien zur Verfassungsgeschichte des deutschen Reiches in Mittelalter und 
Neuzeit, herausg. von K. Zeumer Bd. 1 Heft 4) 1906 S. 11 f. 

2 Ich begrüße übrigens im voraus den gescheiten Kopf, der heraus- 
findet, daß mit den Worten per huius presentie occasionem nicht die Ge- 
genwart des Kaisers gemeint sei, sondern die Gegenwart der päpstlichen 
Legaten, von der Adalbert eben vorher spricht. 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 207 


ist der Zeit ja geläufig’, und Adalbert selbst gebraucht das Wort 
so auch in einem Briefe an Bischof Otto von Bamberg, wo er 
schreibt:? „vestre fraternitatis presentiam et consilium potissimum 
desideraremus convenire“. Außerdem zeigt seine etwas spätere 
Klage? über das Verhalten des Kaisers in Wahlangelegenheiten 
deutlich, daß er nicht im Rahmen des Konkordats den kaiser- 
lichen Einfluß durch den dem Papste zustehenden paralysiert zu 
sehen erwartet, sondern daß er in der Konzession des Konkordats 
an sich das zu beseitigende Übel sieht, indem er sagt: quod 
totum assecutus est imperator compositione huius pacis. Die 
Äußerungen im Einladungsschreiben zum Wahltage nach Hein- 
richs Tode würden m. E. auch hierher gehören, ich lasse diese 
aber bei Seite, weil sie nicht ohne weiteres konkludent sind, und 
erörtere sie nur beiläufig in der Note.* 


1 Ich führe z. B. an: ad presentiam imperatoris veni im Schreiben des 
Bischofs von Würzburg an den Papst Honorius II. im Codex Udalrici bei 
Jaffe, Bibl. rer Germ. V S. 406 Zeile 4 eu, und: dolemus vestram non 
adesse presentiam im Schreiben des Erzbischofs von Salzburg an Bischof 
Otto von Bamberg ib. S. 437 Zeile 12 v. o. 

2 Jaffe, Bibl. rer. Germ. V S. 398 Zeile 13 v. o 

3 Ibidem III S. 393. 

t Die bedeutungsvollen Wendungen des Schreibers (M. G. Constit. et 
acta I 165, 26ff., Jaffé Bibl. rer. Germ. V S. 397) in dem Satze „discretioni 
vestrae hoc adprime intimatum esse cupimus, quatinus, memor oppres- 
sionis, qua ecclesia cum universo regno usque modo laboravit, Dispositionis 
Divinae providentiam invocetis, ut in substitutione alterius personae sic 
ecclesiae suae et regno provideat, quod tanto servitutis iugo amodo careat 
et suis legibus uti liceat" klingen so ganz in dem Tone Erzbischof Adal- 
berts, daß man ihm meist ohne weiteres die Urheberschaft dieser Encyclika 
zugeschrieben hat, da er als Primas der deutschen Kirche ja die Leitung 
und Einleitung der Wahl in Händen hatte und sein Name in der Reihe 
der im Eingang sich nennenden Fürsten voransteht. Im Munde Adalberts 
bedeuten nun die angeführten Wendungen nichts anderes als Aufhebung 
oder gründliche Revision des Konkordats. Aber man kann dagegen ein- 
wenden, daß er nicht allein und für sich allein redet, sondern im Namen 
der bei der Bestattung Heinrichs versammelten Fürsten und speziell der 
im Eingange mitgenannten. Ob diese mit den angeführten Worten jenen 
Sinn verbanden oder verbunden wissen wollten, erscheint zweifelhaft, um 
so mehr, da unter ihnen, abgesehen von dem sicher konkordatsfeindlichen 
Erzbischof von Köln und Adalbert von Mainz selbst, sich noch 4 Unter- 
zeichner des Konkordats finden: Bischof Ulrich von Konstanz, Herzog 
Friedrich von Schwaben, Pfalzgraf Gottfried und Graf Berengar von Sulz- 
bach, von welchen Friedrich auch zum Teil bei den Verhandlungen des 


Cd 


208 Ernst Bernheim. 


Der Erzbischof von Mainz hat also nicht gemeint und nichts 
davon gesagt, daß die Konkordatsrechte des Kaisers durch die 
dem Papste kraft seiner kirchenrechtlichen Befugnisse zustehenden 
Ein- und Gegenwirkungen paralysiert werden könnten, und es ist 
nicht nachzuweisen, also auch nicht zutreffend zu sagen, wie Rudorff 
l. c. S. 15, daß man auf klerikaler Seite sich klar war, durch das 
Konkordat den überragenden päpstlichen Einfluß auf die Wahlen 
endgültig festgelegt zu haben. Es zeigte sich ja unmittelbar 
darauf gerade, wie das tatsächlich durchaus nicht der Fall war. 

Die Sache liegt m. E. anders; man kann nur sagen und nur 
soweit Rudorff Recht geben, daB durch das Konkordat die betr. 
Befugnisse des Papstes als Kirchenhauptes nicht ausdrücklich aus- 
geschlossen oder eingeschränkt waren. Man wird nicht verkennen, 
welcher bedeutende Unterschied gegen die Aufstellung Rudorffs 
hierin liegt. Das Papsttum hatte ja freilich im Laufe des In- 
vestiturstreites die Durchbrechung der Metropolitanverfassung zu 
Gunsten der päpstlichen potestas ordinis et jurisdictionis durch- 
gesetzt!; speziell hatte Gregor VII die Konkurrenz der päpst- 
lichen Amtsgewalt mit derjenigen der sonst zuständigen Elemente 
bei den Wahlen in die Praxis eingeführt und durch den Kanon 
der Fastensynode 1080? kirchenrechtlich festgestellt. Gegen die 
daraus abzuleitenden Einflüsse und Eingriffe bot das Konkordat 
keine direkten Bestimmungen. Aber dem Sinne des Vertrages 
gemäß verzichtete der Papst ohne Zweifel darauf, seine Kompetenz 
geltend zu machen, soweit sie die dem Kaiser eingeräumten Be- 
fugnisse illusorisch machen würde. Dasselbe gilt mutatis mutandis 
auf Seiten des Kaisers: auch er hat dem Sinne des Vertrages 
gemäß seine Kompetenzen einzuschränken und zu handhaben. 
Ein Kompromiß zwischen so großen prinzipiellen Gegensätzen, 
wie das Wormser Konkordat es war, kann wohl niemals zu rest- 
und widerspruchslosen Festsetzungen führen; man kann nur ge- 


Jahres 1111, die beiden letzten aber bei allen Verhandlungen 1111 und 1119 
in erster Linie als Vertreter der kaiserlichen Sache beteiligt waren (vgl. 
meine Schrift „Das Wormser Konkordat und seine Vorurkunden“ 1906 
S. 2f). Ich überlasse dies zu weiterer Diskussion denen, die politische 
Psychologie lieben. 

1 Vgl. meine Schrift „Zur Geschichte des Wormser Konkordats‘“ 
1878 S. 48f. 

? Bei Jaffe, Bibliotheca rer. Germ. II S. 400/401. 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 209 


wisse Grundlinien und Grenzen ziehen, innerhalb deren sich die 
Parteien bewegen sollen, und es muß vieles, oft das meiste der 
loyalen, diskreten Gestaltung der Praxis überlassen bleiben. 
Beim Urteil über das Wormser Konkordat ist das in ganz be- 
sonderem Maße zu berücksichtigen, weil da die Verständigung 
über die Grenzlinien so besonders schwierig war und das Ein- 
gehen auf datailliertere Bestimmungen die Schwierigkeiten nur 
unendlich steigerte. Ich denke, es ist neuerdings genügend an- 
erkannt, daß und weshalb die Abmachungen des Konkordats meist 
so unbestimmt gehalten sind und der Praxis weiten Spielraum 
lassen, sowohl auf Seiten des Papsttums wie auf Seiten des 
Kônigtums. Auch des Königtums! Das ist stark zu betonen. 
Es war namentlich eine sehr diskretionäre Gewalt, die dem Könige 
mit dem Rechte der Praesentia eingeräumt wurde, denn wir haben 
oben gesehen, wie wenig feste Begriffe sich über Art und Grad 
des königlichen Einflusses gelegentlich der Assistenz sich im 
Laufe des Investiturstreites herausgebildet hatten, und wie man 
eine wenigstens etwas bestimmtere Definition, nach dem Vorgange 
des 1111 abgemachten „assensus“, im Konkordat vermied. Das 
Königtum hat in Person Heinrichs V. zuerst den loyalen Sinn 
der Konkordatsbestimmungen überschritten, indem dieser Herrscher 
ohne Zweifel die diskretionäre Gewalt, die ihm durch das Präsenz- 
recht gegeben war, in einer Weise handhabte, die sich mit dem 
Geiste des Kompromisses nicht vertrug. Das Papsttum dagegen 
unter Calixt und Honorius hat sich zunächst in den gezogenen 
Grundlinien gehalten und nicht die vom Konkordat freigelassene 
päpstliche Amtsgewalt — die insofern auch als eine diskretionäre 
mit Bezug auf das Konkordat angesehen werden kann — ins 
Spiel gebracht. 

Der vorherrschende päpstliche Einfluß auf die Wahlen ist 
also keineswegs durch das Konkordat „festgelegt“ worden, und 
falls das jemand beim Abschluß desselben gemeint haben sollte, 
würde er sich getäuscht haben. Ebensogut mindestens konnte 
man andrerseits meinen, der vorherrschende königliche Einfluß 
auf die Wahlen sei 1122 festgelegt; wer das meinte, war noch 
eher im Rechte als jene. Denn, wie erwähnt, ergriff zunächst 
der König den beherrschenden Einfluß und der Papst konnivierte. 
Später drehte sich aber das Verhältnis um, nachdem es eine Zeit 


lang geschwankt hatte. Dann gravitierte es wieder nach der 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 14 


210 Ernst Bernheim. 


königlichen Seite, bis endlich 1213 die bekannte Entscheidung 
zu Gunsten der geistlichen Instanz eintrat. Mit anderen Worten: 
die Markationslinien zwischen den zwei Gewalten waren im Kon- 
kordat so wenig scharf gerade an diesem Punkte gezogen, daß 
den Persönlichkeiten, welche jene Gewalten vertreten, und den 
Umständen, den politischen Machtverhältnissen jeweils ein bedeu- 
tender Spielraum blieb. Weshalb die Linien nicht schärfer gezogen 
wurden und nicht leicht schärfer gezogen werden konnten, habe 
ich erörtert. Die wechselnde Haltung der Könige wie der Päpste 
im Punkte des Wahleinflusses erklärt sich daraus vollständig und 
begründet nicht die Ansicht, die Schäfer neuerdings vertreten hat, 
es sei der Vertrag nur für Heinrichs Lebzeiten abgeschlossen, 
abgesehen davon, daß ich nebst Rudorff positiv durch die Zeug- 
nisse Gerhohs von Reichersberg und anderes bewiesen zu haben 
glaube, daß das Konkordat auch weiterhin in Geltung stand und 
von vornherein mit der Absicht dauernder Geltung geschlossen 
wurde.! 

Die Aufklärung, welche die neugewonnene Lesart im Briefe 
des Erzbischofs von Mainz bietet, ist nicht unwichtig. Wir er- 
kennen im Zusammenhang mit den dazu gehörigen Tatsachen, 
daß Heinrich V. gerade das Präsenzrecht des Königs — pätürlich 
in Verbindung mit der Investitur — als Handhabe des Einflusses 
ergriff, und zwar in einer Weise, die sofort heftigen Widerspruch 
hervorrief. Von dieser Erkenntnis aus gewinnt die Aktion der 
Kirchenpartei gegen das Konkordat folgerechten inneren Zu- 
sammenhang. Namentlich erklärt es sich erst recht, da8 diese 
Aktion sich nun in erster Linie gegen das Präsenzrecht kehrt, 
wovon doch vorher neben dem Investiturrecht, wie oben bemerkt, 
so wenig die Rede war. In erster Linie gegen jene Konzession 
richtet sich die Forderung in der Narratio de electione Lotharii 
1125: habeat ecclesia liberam in spiritualibus electionem, nec 
regio metu extortam nec praesentia principis, ut ante, coartatam, 
während die konkordatsgemäße Investitur — nur allgemein nach 
der Weihe — ausdrücklich zugelassen wird mit den Worten: 
habeat imperatoria dignitas electum libere, consecratum canonice 


1 Vgl. auch O. Bleek, Die Dauerformeln in den Urkunden Ottos I. 
bis II. in ihrer Bedeutung für die Geltungsdauer der Urkunden, Disser- 
tation Greifswald 1907. 


Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 211 


regalibus per sceptrum, sine pretio tamen, investire sollemniter.! 
Gegen jede Beteiligung des Herrschers an den Wahlen erklärt 
sich ferner im Namen der electio canonica Erzbischof Konrad 
von Salzburg in einem leider verlorenen Traktat an den Erz- 
bischof Norbert von Magdeburg, der gemäß seiner vermittelnden, 
konkordatsfreundlichen Haltung? für das Präsenzrecht eingetreten 
war, wie wir aus Gerhohs von Reichersberg Kommentar zum 
64. Psalm erfahren®?: de isto consensu honoratorum cuiusque 
civitatis admittendo et requirendo in electione pontificis copiose 
memini tractatum in epistola beatae memoriae Chuonradi Salz- 
burgensis archiepiscopi et archiepiscopum Norbertum virum litera- 
tum et religiosum; voluerat enim illet inter honoratos cuiusque 
civitatis etiam potestativos principes vel reges, reipublicae ad- 
ministratores, esse comprehensos, quod sacrorum canonum censura 
omnino contradicit. Und Gerhoh selbst schließt sich Konrads 
Ansicht lebhaft an.” Solcher Ansicht entsprechend hat Erzbischof 
Konrad von Anfang an im Bereiche seiner geistlichen Macht ge- 
handelt und handeln lassen, er freilich noch weitergehend in seiner 
Opposition gegen das Konkordat: erteilte er doch seinen Suffra- 
ganen die Weihe, ehe sie die königliche Investitur erhalten hatten, 
nachdem die Wahlen am Orte der Sedisvakanz möglichst so un- 
mittelbar nach Erledigung des Stiftes vorgenommen waren, daß 
der König keinen Einfluß geltend machen konnte. Der Wort- 
führer dieser im Salzburger Sprengel konzentrierten Opposition 
war Gerhoh von Reichersberg, und es gelang derselben endlich, 
das Papsttum unter Innocenz II. dafür zu gewinnen, aber bezeich- 
nender Weise nur zum Vorgehen gegen die Beteiligung des 
Herrschers an der Wahl, das Präsenzrecht, während das Investitur- 


1 M. G. SS. XII 511. 

? S. meine Dissertation „Lothar III. und das Wormser Konkordat" 
1874 S. 16, und meine Schrift „Zur Geschichte des Wormser Konkordats“ 
1878 S. 45. 

5 M. G. Libelli III 451, 9f. 

1 Das ist selbstverständlich Norbert, wie sich aus dem Plusquam- 
perfektum voluerat und aus der ganzen Haltung Norberts und andrerseits 
Konrads ergibt. 

5 À. a. O. Zeile Af und Seite 452, 1 ff. 

èe Vgl. meine Schrift „Zur Geschichte des Wormser Konkordats“ 
S. 45f., 61f. 

14* 


212 Ernst Bernheim. Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 


recht anerkannt blieb.! Das Königtum hielt trotz dieser Stellung- 
nahme der Kurie prinzipiell und, soweit es die Umstände erlaubten 
oder ratsam erscheinen ließen, auch praktisch an dem Präsenz- 
recht fest, da das Konkordat nicht nur Vertragsrecht sondern 
auch Reichsrecht war.” Die Kurie veränderte ihre Stellung aber 
auch nicht und setzte es endlich 1213 durch, daß die freie 
kanonische Wahl im vollen Sinne des Wortes von Reichswegen 
anerkannt und daß auf das bisherige königliche Recht verzichtet 
wurde, das seit dem Wahlkanon von 1139 für die Kirche nicht 
mehr existierte, eine Anschauung, welcher sich 1213 König 
Friedrich im Namen des Reiches unterwarf, indem er jenes 
Recht bezeichnete als „abusum, quem interdum quidam nostrorum 
praedecessorum exercuisse dinoscuntur et dicuntur in electionibus 
praelatorum.“ Das Investiturrecht blieb definitiv bestehen. 

Somit wurde nach fast hundert Jahren endgültig erreicht, 
was Erzbischof Adalbert 1122 in seinem Briefe gewünscht und 
vergeblich mit Hilfe des Papstes zu erzielen gesucht hatte, die 
Beseitigung der Praesentia regis zu Gunsten der prinzipiell und 
tatsächlich freien kanonischen Wahl. Der Kampf gegen die 
Praesentia regis, zu dem Adalbert aufgerufen hatte, war in seinem 
Sinne beendet. 


1 Vgl. meine Ausführungen in der Schrift „Das Wormser Konkordat 
und seine Vorurkunden“ 1906 S. 66ff., speziell die dort angeführten 
Äußerungen des Gerhoh von Reichersberg M. G. Libelli III 280, gg 

3 Vgl. S. 53f., T4f. meiner Schrift. 


213 


Kleine Mitteilungen. 


Die Franzosen in Wien im Winter 1805/6. 


Nach der Kapitulation Macks stand dem Sieger der Weg zur 
Reichshauptstadt offen. 

Noch vor Beginn des Feldzugs hatte Erherzog Karl geraten, 
Wien, den Sitz der Regierung, das Lager aller Reichtümer zu be- 
festigen.! Man hatte nicht auf ihn gehört. 

Am 13. November zog Murat in Wien ein. In der Erkenutnis, 
daß eine Verteidigung der Stadt nur zu unnützem Blutvergießen führen 
werde, hatte Kaiser Franz am 11. die Hofburg verlassen und den 
Grafen Wrbna mit dem Empfang der Franzosen und den Verhand- 
lungen über die friedliche Besetzung der Stadt beauftragt. “La 
conduite, que tint M. de Wrbna pendant l’occupation lui concilia 
l’estime des habitants et des Francais’.? 

Auf welche Weise sich Wrbna die Wertschätzung der Franzosen er- 
warb, lehrt das folgende wertvolle in Privatbesitz? befindliche Dokument: 
Berechnung 
über nachstehende Gelder, welche auf Befehl S. Excellenz verwendet 

worden, als 


An Sekretair Werain . . . . . . . . . . . . . £ 6000 
„ Commissaire Sabatier. . . . . . 2000 Dukaten 

„ Secretaire de Taillerand. . . . . S 

„ Charl. ea an ee a D e 

„ Savarie . . 2 2 2 . . . . . . 3000 S 

„ dessen Sekretair. . . 1000 = 


 Charl die ihm auf die gutkommende 
9000 Carlin u. 5000 Carlin oder . . 10000 H 
Sa. 20 000 Dukaten f. 6000 


Diese 9000 Carlin sind auf folgende Art verwendet worden, als 


An Duroc. . . . 3000 D’ors 
„ Savari. . . . 3000 „ 
„ Marel. . . . 800 „ 
Wien den 19. Januar 1806 Elkan Reutlinger 


Vidi A. G. Wrbna. 
Dazu gibt der genannte Hinterfad (Anm. 3) auf der Rückseite 
der Urkunde folgenden mit Bleistift geschriebenen z. T. nicht mehr 
zu entziffernden Kommentar: 


1 Vgl. Wertheimer, Geschichte Österreichs und Ungarns im 1. Jahr- 
zehnt des 19. Jahrh. I S. 815. 

3 So Arnault, Biographie nouvelle des contemporains Bd. XX S. 296. 

3 Major a. D. Wolff in Trier. An ihn gelangte das Schriftstück aus 
dem Nachlaß seines Urgroßonkels, des österreichischen Hofrates Johann 
Philipp Hinterfad. 


214 Kleine Mitteilungen. 


„Das hier Vorangeschriebene ist ein Originale, welches ich der 
Vernichtung zu entziehen Gelegenheit hatte und für die Geschichte 
aufbewahrt zu werden verdient. Beide Unterschriften sind 
eigenhändig. Elkan Reutlinger war ein Jude von Karlsruhe und 
befand sich zu jener Zeit in Wien; die andere ist die des Grafen 
Wrbna, damals Oberhofmeister des Kaisers Franz, welcher als die 
französische Armee sich der Residenzstadt genähert und er sich ge- 
flüchtet hatte, denselben als Plenipotentiär zurücklieB; er war auch 
von jeher der Vertrauteste des Kaisers. Graf Wrbna hatte den 
E. Reutlinger als einen zu Durchführung seiner Absichten vorzüglich 
brauchbaren und verschwiegenen Mann [kennen] gelernt und bediente 
sich desselben in vollem Maße. 

Damals lag das große Salz- und Tabakmagazin den Franzosen 
preissgegeben in Wien. W. forderte den E., ob das Magazin zu 
retten! und wie es möglich ist. Ist nur dann möglich, antwortete E., 
wenn ich schmieren darf. Ich ermächtige Sie zu schmieren, erwiderte W. 

Die Urkunde spezifiziert nun, an welche Personen und wie viel 
E. geschmiert hat. 

Das beigefügte ‘Vidi A. G. Wrbna’ gilt als Genehmigung. 

Hinderfad.“ 

Elkan Reutlinger stand im Jahre 1796 im Dienste des Erz- 
herzogs Karl. Das bezeugt die folgende im selben Besitz befindliche 
und aus derselben Hinterlassenschaft stammende Urkunde: 

Wir Karl Ludwig, Königlicher Prinz von Hungarn und Böhmen ete., 
Erzherzog zu Oesterreich etc. ete., Ritter des goldenen Vliesses, Gross- 
kreuz des militärischen Mariä-Theresiens-Ordens, Kaiserl. Reichs-General- 
Feldmarschall, Kaiserl. Königl. General-Feldzeugmeister, Inhaber eines 
Infanterie-Regiments und Kommandirender General en Chef der Kaiser- 
lichen Reichs- und Kaiserlich-Königl. Hauptarmeen am Niederrhein ° 

Nachdem der Lieferant Elkan Reutlinger von Karlsruhe sich un- 
verweilt in Unser Hauptquartier zu begeben hat, so ertheilen wir ihm 
gegenwärtigen Pass und befehlen das Uns untergeordnete Militär aus- 
drücklich, gedachten Lieferanten Elkan Reutlinger auf seiner Reise 
überall ungehindert passiren zu lassen. 

Urkund dessen Unsere eigenhändige Unterschrift und beigedruck- 
tes Erzherzogliches Insiegel. Gegeben in Unserem Hauptquartier zu 
Mahlberg den 17 des Weinmonats 1796.5 

E. Carl. 


Trier. G. Kentenich. 


! Fast ganz verwischt. 
? Bis hierhin Druck; ‘Nieder’ in Niederrhein ist durchstrichen. 
5 Der Passus ‘Urkund etc.’ ist ebenfalls bis auf die Daten gedruckt. 


215 


Kritiken. 

John Pentland Mahaffy, The Progress of Hellenism in 
Alexanders Empire. Chicago, The University of Chicago Press. 
London, T. Fisher Unwin. 1905. 154 S. 5 sh. 

M.s Buch will schildern, wie sich die griechische Kultur und 
die griechischen Ideen nach dem Osten verbreiteten und welchen 
Einfluß dieser historische ProzeB auf unsere heutige Kultur hatte. 
Entstanden ist das Werkchen aus 6 Vorlesungen, welche der Verf. 
an der Universität Chicago hielt und die hier unverändert wiederge- 
geben werden. M.s große Verdienste um die Wissenschaft sind ebenso 
bekannt, wie daß er gerade auf dem Gebiete des Hellenismus Auto- 
rität ist. Allerdings glaube ich, daß sich sein Buch — im Gegen- 
satz zur ‚Hellenischen Kultur — weniger zur Einführung in diese 
Dinge eignet, sondern mehr für diejenigen von Nutzen ist, welche 
die Geschichte und Kultur des Hellenismus bereits genau kennen; sie 
werden sich durch die interessanten Darlegungen des Verf. und die 
vielfach neuen Gesichtspunkte, die er aufstellt, angeregt fühlen, 
wenn auch manchmal der Widerspruch nicht ausbleibt. Dieses gilt 
gleich für die erste Vorlesung, welche in geistreicher Art den Beweis 
führen will, daß Xenophon ein Vorläufer des Hellenismus gewesen 
sei. Überzeugend wirkt sie nicht, und M. selbst faBt auf S. 31 zu- 
sammen, was gegen seine These einzuwenden ist; Xenophon steckt, 
was die hellenische Politik anlangt, noch ganz in den alten Anschau- 
ungen und Gegensätzen, und mit viel mehr Recht wird man Isokrates 
als Vorläufer des Hellenismus betrachten dürfen. 

Sehr gut sind die drei Vorlesungen über Makedonien und Griechen- 
land, Ägypten, Syrien. Besonders die erste sowohl in ihrer Würdigung 
des ursprünglichen Gegensatzes zwischen Makedonen und Griechentum, 
als in der Betonung des historischen Verdienstes, welches sich die 
Dynastie der Antigoniden um die europäischen Hellenen dadurch er- 
warb, daß sie die Grenzwacht gegen die nordischen Völkerschaften 
übernahm; freilich erfuhr sie dafür wenig Dank von ihren Schütz- 
lingen. M.s Urteil über die griechischen Staaten dieser Zeit ist sehr 
scharf, ohne ungerecht zu sein. Merkwürdig ist, daß er aus den da- 
maligen Verhältnissen praktische Schlüsse zieht und aus ihnen die 
Unzulässigkeit der Gewährung von Home Rule an Irland ableitet. In 
der Vorlesung über Ägypten verficht er überzeugend den Satz, daß 


216 Kritiken. 


von einer Verschmelzung des griechischen mit dem ägyptisch-nationalen 
Wesen nicht gesprochen werden könne und beide Entwickelungen 
getrennt nebeneinander her gingen; dagegen wird das Verdienst der 
syrischen Großmacht um die Hellenisierung des Ostens mit Recht 
hervorgehoben und besonders der Fortschritt dieses Prozesses bei den 
Juden bis auf Antiochos Epiphanes betont. Die beiden letzten Vor- 
lesungen ‚General Reflections on Hellenism‘ und ‚Hellenistic Influences 
on Christianity‘ gehören wieder zusammen. Die erste ist dem Nach- 
weise gewidmet, daß wir dem Hellenismus die Erhaltung der antiken 
Kultur verdanken, wobei auch auf die Ausbildung der exakten Wissen- 
schaften und den Fortschritt der Kunst in dieser Zeit und auf den 
Einfluß der hellenistischen Literatur auf die römische gebührend hin- 
gewiesen wird. In der anderen Vorlesung stellt M. eine Reihe von 
Ansichten auf, über deren Richtigkeit zunächst die Theologen urteilen 
müssen; mit großem Eifer verficht er besonders die These von der 
Berührung des Stoizismus mit dem Christentum im allgemeinen, dem 
Protestantismus im speziellen. 
Prag. Heinrich Swoboda. 


Moriz Friedländer, Die religiösen Bewegungen innerhalb 
des Judentums im Zeitalter Jesu. Berlin, G. Reimer. 1905. 
XXX u. 380 S. M. 7. 

Der in Wien lebende Verf. bezeichnet sich selbst als hervor- 
gegangen aus der jüdischen Rabbinatsschule (S. XXV „bei meiner 
verkehrten religiösen Erziehung‘), zu welcher er freilich im Verlaufe 
seiner geistigen Entwickelung in einen unversöhnlichen Gegensatz 
geraten ist, wie das schon aus einer Reihe vorangegangener Schriften 
(Zur Entstehungsgeschichte des Christentums 1894, Das Judentum 
in der vorchristlichen griechischen Welt 1897, Der vorchristliche 
jüdische Gnostizismus 1898, Der Antichrist in den vorchristlichen 
jüdischen Quellen 1901, Geschichte der jüdischen Apologetik als Vor- 
geschichte des Christentums 1903, Griechische Philosophie im Alten 
Testament 1904) erhellt, deren wesentliche Ergebnisse im vorliegenden 
Buche zusammengefaßt und mannigfach ergänzt, vor allen auch „für 
gebildete Laien“ popularisiert vorgetragen werden. Durchweg stehen 
sie in scharfen Gegensatze zu einer Grundanschauung, wie sie von 
den im modernen Judentum hochgeschätzten Gelehrten Grätz, Frankel 
und Bacher ausgegangen und in der jüdischen Seminartheologie 
heimisch geworden ist, unserem Verf. zufolge aber durch „blinde An- 
betung des Pharisäismus“, welcher dieser Theorie zufolge in den 
letzten vorchristlichen Jahrhunderten die allbeherrschende Macht im 
Judentum gewesen wäre, ebenso aber auch durch „vollständige Ver- 


Kritiken. 217 


kennung des großen Einflusses des griechischen Geistes auf das nach- 
exilische Judentum“ die jüdische Wissenschaft „auf Generationen 
hinaus“ schwer geschädigt habe (S. 115). Den soeben erwähnten 
vom Griechentum herkommenden Einfluß selbst im palästinischen 
Judentum nachzuweisen, ist Aufgabe des ersten Teiles der Unter- 
suchung, während der zweite dem hellenistischen Judentum selbst 
gewidmet ist. Als letzte Erscheinungen auf dieser anderen Linie 
treten auf: der Täufer, in dessen Worten schon „Diasporageist‘“ wahr- 
zunehmen sein soll (S. 99), dann Jesus selbst, welchem „sich das 
Gesetz von Anbeginn bereits mit jenen Symbolen und idealistischen 
Elementen imprägniert hatte, zu denen das hellenistische Judentum 
den Weg geebnet hatte“ (S. 332), endlich Paulus, der „dort anfing, 
wo der Meister aufgehört“ (S. 371), und „seine jüdisch-hellenistischen 
Mitarbeiter, der vierte Evangelist, der Verfasser des Hebräerbriefs, 
Apollos und viele andere“ (S. XII). Abermals also, wie in des Ver- 
fassers erster Schrift, handelt es sich wesentlich um Herleitung des 
Christentums. Wie es nämlich in der Apokalyptik wurzeln soll, so 
erweist sich diese selbst wieder als verwandt mit dem Essäismus, 
dessen religiöse und ethische Werte durch den Kanal der Apokalyp- 
tik in das Christentum überwandern, ohne daß deshalb Jesus zum 
Essäer gemacht würde (S. 163f.). Wohl aber wird der Essäismus 
selbst gegenüber allen Versuchen, ihn als ein autochthon jüdisches 
Gewächs, etwa als gesteigerten Pharisäismus zu begreifen, vielmehr 
gleich dem Therapeutentum als Träger und Wahrer der „edelsten 
Traditionen des jüdischen Hellenismus“ aufgefaßt und aus derselben 
asketischen Stimmung erklärt, die gleichzeitig ihren theoretisch bedeu- 
tendsten Niederschlag in der Philosophie Philos gefunden hat. Was 
der Verf. speziell auf diesem Punkte zu sagen weiß, dürfte nach des 
Unterzeichneten Urteil zu dem dauerhaftesten Bestand der hier er- 
zielten Resultate gehören. Origineller, zugleich freilich auch isolierter 
steht er da bezüglich einiger anderen Behauptungen. „Man hat bisher 
bei der Darstellung der Entstehung des Christentums den wichtigsten 
Faktor, der sich hervorragend an dem Bau der Weltkirche beteiligte 
und ihren so ungeahnt raschen Aufschwung herbeiführte, fast ganz 
unbeachtet gelassen“ (S. 78). Gemeint ist das, den Pharisäern so 
verhaßte, sogenannte „Landvolk“ (Am-haarez), aus dessen Kreisen 
die Apokalyptiker hervorgegangen sein sollen. Betrachtete man diese 
Volksklasse bisher in Übereinstimmung mit Joh. 7, 49 als eigentliches 
profanum vulgus, so sieht unser Verf. darin vielmehr eine gesetzes- 
freiere, weil unter dem Bann des eindringenden Hellenismus von der 
pharisäischen Tradition emanzipierte Richtung, deren übrigens be- 
rechtigte , Wutausbrüche“ gegen die herrschende Theologie man aus 


218 Kritiken. 


der Assumptio Mosis und den Evangelien erkennen lerne. Dieses 
„nichtoffizielle Judentum“ hat nun in der vorliegenden Darstellung 
einen von den nur 6000 Pharisäern, nur 4000 Essüern (S. 59) und 
ganz wenigen Sadduzöern (S. 110) leergelassenen Raum auf der 
Geschichtskarte auszufüllen. Eine derartige Erhebung der stumpf- 
sinnigen und unorganisierbaren Schichten zu einer aufgeklärten theo- 
logischen Richtung wird sich die Polemik gegen die vorliegende 
Konstruktion wohl in erster Linie als bequemen Angriffspunkt aus- 
ersehn. Erst wenn der Verf. auf diesem umstrittensten Punkte Recht 
behielte, würde seine Hauptthese, daB die zukünftige Weltreligion 
gleich vom ersten Anfang an als Fortsetzung eines gesetzesfreien 
Diasporajudentums unter dem Zeichen des Hellenismus gestanden sei, 
gesicherten Bestand gewinnen. Begreiflicher wird die Sache aller- 
dings unter der ferneren, dem Verf. übrigens schon von andern, da- 
runter 1896 A. Bertholet, vorweggenommenen Voraussetzung, daß das 
nachexilische Judentum trotz aller Bemühungen Esras und Nehemias 
bis zu den Zeiten der makkabäischen Erhebung, durch welche seine 
von den Propheten angebahnte, zukunftsvolle Entwicklung mehr unter- 
brochen, als gefördert worden ist, von einem Geist der Weltoffenheit, 
wie er aus der Weisheitsliteratur spricht, geleitet und erst durch den 
Pharisäüismus, den „ungestümen Eindringling“* (S. VII), in jene 
Schranken eines griechenfeindlichen Nationalismus eingedämmt worden 
sei, der dann die Literatur des offiziellen Judentums im Gegensatze 
zu den Apokalypsen und Pseudepigraphen des Zeitalters Jesu kenn- 
zeichnet. So weit diese letztgenannten Schriften noch auf palästi- 
nischem Bodem Entstehung finden konnten, beweisen sie zusammen 
mit dem Christentum, daß das richtige Verständnis der prophetischen 
Religion nicht ganz und gar ausgewandert und zum ausschließlichen 
Eigentum der Diaspora geworden war. Den Kern der Kritik, welche 
Schürer in der „Theologischen Literaturzeitung“ (1906, S. 163—166) 
dem vorliegenden Werk angedeihen läßt, bildet der Satz, daß unser 
Verfasser auf griechische Invasion zurückführe, was in Palästina ein- 
fach als Nachwirkung des Prophetismus zu begreifen sei. In freilich 
etwas entfernterem Zusammenhang mit der bezeichneten Gedanken- 
reihe steht weiterhin das Problem der sogenannten Minäer, die wir 
nur aus Talmud und Midrasch kennen. Herkömmlicherweise wußten 
in der Nachfolge der oben genannten jüdischen Gelehrten auch viele 
christliche Forscher, z. B. zuletzt noch R. Travers Herford (Christianity 
in Talmud and Midrasch 1903), nicht anders, als daB unter diesen 
nach dem ersten jüdischen Krieg aus der Synagoge hinausgefluchten 
Ketzern einfach Judenchristen zu verstehen seien. Daraus schien bei- 
läufig auch verständlich zu werden, warum die gleichzeitigen, also 


Kritiken. | 219 


die früheren Teile des Talmud von Jesus und den Evangelien so viel 
wie nichts wissen (S. IVf. 191f. 197. 201f. 215—221). Aber 
auch unser Verf., der jenes Dogma seit bald 10 Jahren unausgesetzt 
bekämpft und in vorliegender Schrift die ganze Kontroverse aufs 
neue aufrollt (S. 169—234), kann nicht leugnen, daß am Ende des 
3. Jahrhunderts „die Minäersekte mit dem Christentum bereits zu- 
sammengeflossen war“ (S. 218), was ja Hieronymus direkt bestätigt. 
Gleichwohl glaubt Friedländer aus den Altersverhältnissen der tal- 
mudischen Angaben schließen zu dürfen, daß der eigentliche Minäis- 
mus, dessen bekanntester Vertreter der wegen des Abfalls vom jü- 
dischen Monotheismus mit dem Namen Acher belegte Rabbi Elischa 
ben Abuja gewesen sei, bereits mit dem Barkochbaaufstand erlosch, 
bezw. in den Gmnostizismus einmündete. Immerhin muß zugegeben 
werden, daß hierzu die Tatsache der minäischen Bestreitung der 
Auferstehungslehre ebenso gut stimmt, wie sie schlecht zu der juden- 
christlichen Hypothese paßt. Fraglich wird dabei noch vieles, na- 
mentlich z. B. die Berechtigung dazu bleiben, daß der Vert die 
Apokalyptik auch auf palästinischem Boden einfach dem hellenistischen 
Judentum zuweist und infolgedessen, weil Jesus „der größte Apo- 
kalyptiker“ war (S. 23), das Christentum selbst wesentlich als Produkt 
jenes „Allerweltjudentums“ auftaßt. 

Haben gegen eine solche Zuspitzung der ganzen Konstruktion 
christliche Theologen, wie Sellin, Bertholet und Schürer nicht ohne 
sachliche Motivierung Einsprache eingelegt, so wird auf dieser Seite 
die unbefangene und durchaus anerkennende Einschätzung des Lebens- 
werkes Jesu um so bereitwilliger anerkannt und um so höher gewürdigt. 
Es ist ein geschichtswidriges Unternehmen, das Christentum als 
eine Summe von Massenwirkungen begreifen und darin aufgehen zu 
lassen (S. 340). „Er war unser und sein Evangelium ist unser“ 
(S. XIX). Aber nicht mehr an die Nation wendet sich Jesus, sondern 
an den Menschen (S. XXI), indem er „die religiöse Heiligung des 
Individuums zum Selbstzweck aller Religion stempelt“ (S. 338), und 
darin ist ihm allerdings die mehr universalistisch als nationalistisch 
gerichtete Weisheitsliteratur zu einem guten Teil vorangegangen 
(S. 4.15). Im Kampfe gegen „eine den Markt beherrschende herrsclr- 
süchtige und heuchlerische Klasse von Pharisäern“ wird er, der im 
ersten Stadium seiner Lehrtätigkeit bloß „ein anderer Täufer“ sein 
und auf den Spuren der Propheten einhergehen wollte, „sich allmäh- 
lich seiner höheren Mission und der ihm innewohnenden, jenen seinen 
Vorgänger weit überragenden Gotteskraft bewußt“ (S. 320. 322) und 
erscheint nunmehr „ausgerüstet mit der Macht der ewigen Wahrheit, 
mit einem unbeugsamen, todesverachtenden Willen und mit den blanken 


220 Kritiken. 


Waffen des ethisch geläuterten Zeitgeistes, eine hehre Gestalt, unter 
der das Gemeine in wesenlosem Schein verschwand“ (S. 99f.). Ob- 
wohl der Verfasser seinem Helden den Titel „Messias“ nicht abstreiten 
will, verwahrt er sich doch energisch gegen den seiner Konstruktion 
gemachten Vorwurf des Abfalls vom Judentum (8. XIIf.), und es ist 
bezeichnend, daß ein, allerdings gut radikal denkender Vertreter der 
christlichen Theologie, D. th. Moriz Schwalb, in der Zeitschrift „Die 
Nation“ (1905, Nr. 13, S. 200f.) das Buch willkommen heißt, als 
„geeignet eine Annüherung zwischen Synagoge und Kirche, vielleicht 
sogar Verhandlungen behufs einer Einigung beider, vorzubereiten“: 
eine Äußerung, deren hier nur gedacht werden soll, um ein Schluß- 
urteil zu rechtfertigen, wonach dieser neuesten Kundgebung des 
Wiener Gelehrten neben ihrem wissenschaftlichen Gehalt eine gewisse 
zeitgeschichtliche Bedeutung zukommt. Auch Schürer findet, daß noch 
kein jüdischer Forscher dem Christentum gegenüber eine so unbe- 
fangene und gerechte Stellung eingenommen habe. 

Zahlreiche Wiederholungen erklären sich aus der Bestimmung 
des Buches für eine erst der allgemeinen Orientierung bedürftige 
Laienwelt. Dieser mögen auch die reichlichen, in guter Übersetzung 
gegebenen Zitate aus einer von den Wegen unserer heutigen Kultur 
sehr abseits gelegenen Literatur zu gute kommen, und die vielen 
Nachlässigkeiten im Abdruck der griechischen Texte in den An- 
merkungen brauchen gerade solche Leser ja nicht zu bemerken. 

Straßburg i. E. H. Holtzmann. 


0. Hirschfeld, Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten bis 
auf Diokletian. 2. Aufl. Berlin, Weidmann 1905. 

Die 2. Auflage dieses hervorragenden Werkes, das zusammen mit 
Mommsens Prinzipat den Grund für die heutige Behandlung der 
römischen Kaisergeschichte gelegt hat, hat fast den doppelten Umfang 
der 1876 erschienenen 1. Auflage. Das jetzt vollständig vorliegende 
C. I. L., von dem 1876 erst Band I erschienen war, und reiche 
Papyrusfunde haben eine gesichertere und breitere Grundlage für die 
Behandlung der Verwaltungsgeschichte geschaffen, und so war eine 
radikale Umarbeitung nötig, ohne daß von den in der I. Auflage 
vertretenen Anschauungen trotz Mommsens u. a. Einwendungen ab- 
gewichen zu werden brauchte. Fortgeblieben sind in der 2. Auflage 
die Listen der Flottenkommandanten, Praefecti vigilum und Praefecti 
praetorio, die nächstens Band IV der Prosopographia imperii Romani 
bringen wird. Der Wortlaut der 1. Auflage ist im ganzen beibehalten 
worden, aber fast jedes Kapitel bringt zahlreiche größere und kleinere 
Zusätze. Erheblich erweitert ist der Abschnitt über das Steuerwesen 


Kritiken. 221 


(I A. S. 13—22 = II A. S 53—96), das zusammen mit der Provinzial- 
verwaltung ursprüglich ein Buch für sich umfassen sollte. Für das 
Steuerwesen haben neues Material gebracht besonders die Grabschriften 
des Personales der Tabularien (Archive zur Führung der gesamten 
Provinzialverwaltung) zu Karthago und Ephesus. Es ist interessant, 
die — übrigens auch in der Bergwerksverwaltung analoge — Ent- 
wicklung der Erhebung der indirekten Steuern zu verfolgen: Wührend 
man in der ersten Kaiserzeit das alte System der Pachtgesellschaften 
beibehalten hat, treten seit Hadrian Einzelpächter (conductores) an 
dessen Stelle, bis — wohl seit Marcus — direkte Erhebung durch 
kaiserliche Prokuratoren vorgenommen wird, und zwar so, daß man 
den conductores, die ja bereits halbe kaiserliche Beamte waren, diese 
Prokuratur verleiht. — Neu eingelegt sind die Abschnitte über Grund- 
besitz, Villen und Gärten, ager publicus und Lagerterritorien. Für die 
Domänenverwaltung hat, wie Inschriftenfunde lehren, besonders Hadrian 
Fürsorge getroffen; auf seinen Erlaß beriefen sich die Kolonen des saltus 
Burunitanus in ihrer Bittschrift an Commodus (gefunden 1879), und 
auf ihn hat auch Septimius Severus in einem ErlaB (gef. 1892) zu- 
rückgegriffen. Die kaiserlichen Domänen (saltus, praedia) sind zu 
Distrikten (tractus) zusammengefaßt; an der Spitze beider stehen Pro- 
kuratoren, diese Ritter, jene Freigelassene; die Domäne ist an coloni 
(plebs fundi) verpachtet, die durch Vermittlung des conductor, eines 
angesehenen, eingesessenen Mannes, der einen Teil der Domäne selbst 
bewirtschaftet, und wahrscheinlich auch das Weideland und die Vieh- 
zucht in eigener Regie behält, den Pachtzins an den Kaiser abliefern. 
— Neu gefundene Inschriften belehren uns über die innere Organi- 
sation der Bergwerke, deren Verwaltung Prokuratoren übertragen ist, 
doch so, daß die einzelnen gleichartigen Metalle unter einem Pro- 
kurator stehen; und für die tiefere Einsicht in die Verwaltung der 
Marmorbrüche sind besonders neben dem 1867 entdeckten Marmor- 
lager in Rom zahlreiche in Afrika und Phrygien gemachte Funde 
von signierten Marmorblöcken wichtig geworden. — Neu aufgenommen 
sind die Ausführungen über Ägypten und die Provinzen. Die her- 
vorragendsten Beamten Ägyptens, in deren Titel (praef. ete. Alexan- 
dreae et Aegypti) oft schon die privilegierte Stellung Alexandrias aus- 
gedrückt ist, sind folgende: Der Praefectus Aegypti, der hauptsächlich 
reiner Verwaltungsbeamter ist, doch auch die Kriminalgerichtsbarkeit 
hat, und dem für die Ziviljurisdiktion der Juridieus zur Seite gesetzt 
ist (eine Neuschöpfung der Römer). Nicht genau abzugrenzen ist die 
Tätigkeit des Idiologus; er ist wahrscheinlich Verwalter der yù ovoræxr, 
des ursprünglichen Privatbesitzes, der durch Erbschaft, Konfiskation 
usw. an den Princeps gekommen ist und der zu scheiden ist von der 


299 Kritiken. 


op Baouuixr, dem alten Königsland, das vom Praefectus verwaltet 
wird; doch hat der Idiologus auch die Oberaufsicht über die fiska- 
lischen Domänen der ap Bacs gehabt. An Stelle des Ptolo- 
mäischen deouxntig ist wahrscheinlich der procurator ad dioecesim 
Alexandriae, ein Beamter der Fiskalverwaltung, getreten. Die neu 
erworbenen Landschaften sind nach Analogie von Ägypten unter Prae- 
fecti gestellt worden, in deren Titel schon der rein militärische Charakter 
ausgeprägt liegt, da Augustus sie gewissermaßen als Kommandanten 
von barbarischen Distrikten, und nicht als Statthalter von römischen 
Provinzen aufgefaßt wissen wollte; seit Claudius treten an ihre Stelle 
vielfach Prokuratoren, die später den Titel praesides erhalten (Praesidial- 
prokuratoren); von ihnen sind zu scheiden die Finanzprokuratoren, 
die ursprünglich die senatorischen Provinzialstatthalter im Behinderungs- 
falle vertreten, bis die Senatoren allmählich ganz von den militärischen 
Kommandostellen ausgeschlossen werden. 

Durchgehends treten auch in der Entwickelung der gesamten 
Reichsverwaltung die epochemachenden Regierungen des Claudius, 
Hadrian, Septimius Severus hervor; es zeigt sich das Bestreben, an 
Stelle des zum Regieren unfähig gewordenen Senats einen vom 
Kaiser unabhängigen, tüchtigen Reichsbeamtenstand aus den Rittern 
heranzubilden und so immer mehr die Macht des Kaisers zu stärken. 
Die Augusteische Dyarchie wird Schritt für Schritt zur absoluten 
Monarchie. 

Gleiwitz. G. Mau. 


Michael Hrusevskyj, Geschichte des ukrainischen (ruthenischen) Volkes. 
I. Urgeschichte des Landes und des Volkes. Anfänge des Kijewer 
Staates. Autorisierte Übersetzung aus der 2. ukrainischen Ausgabe. 
1906. Leipzig, B. G. Teubner. 753 S. mit einer Karte. M. 18.—. 

Mit der Veröffentlichung einer deutschen Übersetzung dieses 

Werkes erwirbt sich der Verlag von B. G. Teubner ein großes Ver- 

dienst, und es sei gleich im vorhinein der Wunsch ausgesprochen, 

daB das Interesse der wissenschaftlichen Welt diesen Entschluß lohnen 
möge. Bisher hat im allgemeinen die Geschichtschreibung, wie Hr. 

(S. 15) ganz richtig hervorhebt, die Entwicklung des altrussischen 

(Kijewer) Staates zumeist nur als Einleitung in die Geschichte des 

Moskauer Reiches dargestellt. Sie hat dabei den tiefgehenden natio- 

nalen Unterschied zwischen dem Großrussentum, das den Kern und 

den bestimmenden Teil der vom Staat der Ruriks und Romanows 
umschlossenen Nationalitäten bildet, und dem Kleinrussentum!, das in 


‘ Zur Nomenklatur: Kleinrussen (Malorossijanije) ist die offizielle 
russische Bezeichnung, während der in Österreich sitzende Teil dieses Volks- 


Kritiken. 223 


den weiten Ebenen zu beiden Ufern des Dnjepr, von den Karpaten 
bis zum Don und Kaukasus, siedelt, zwar nicht übersehen, aber sie 
hat diesem letzteren Teile eine gesonderte Behandlung niemals zuge- 
standen, sondern einzelne Stücke seiner Geschichte mit der polnischen 
oder Moskauer bez. Zarengeschichte oder der türkischen Geschichte 
verbunden. Diese Methode rechtfertigte sich insofern, als das ukrai- 
nische Volk ein eigenes, selbständiges politisches Leben nur in der 
ältesten Periode seiner Existenz geführt hat: die Verteilung seines 
Landes ist später ja ein wesentliches Stück in den russisch-polnisch- 
türkischen Beziehungen. Dazu kam, daß durch den Ukas von 1876 
der Gebrauch des Ukrainischen, das nach Meinung der führenden 
Ukrainer eine selbständige Sprache neben dem Russischen sein soll!, 
in Wort und Schrift auf das strengste verboten war und sich so auch 
für den tiefer eindringenden Beobachter jener Gegensatz zwischen 
Nord und Süd verwischte. Diese Schranke ist mit der großen Um- 
wälzung des Jahres 1905 auch gefallen, so daß jetzt eine umfing- 
liche ukrainische Literatur auch in Rußland erscheint. Aber auch 
die harten Schicksale des 18. und 19. Jahrhunderts hatten in dem 
Volke, zu dem auch das echte Kosakentum gehört (die Ural- und 
Transbaikalkosaken dürfen ihm indes nicht zugeschrieben werden) die 
Ptlege der geschichtlichen Überlieferung nicht ertötet, die heute in 
dem früheren Kijewer, jetzt Lemberger Historiker Michael Hrusevskyj 
ihren unbestritten ersten ‘und bedeutendsten wissenschattlichen Ver- 
treter hat. Daß auch hier, wie überall, die nationale Geschichts- 
schreibung mit dem nationalen Erwachen Hand in Hand gebt und 
eins das andere fördert und befruchtet, sei nur nebenbei erwähnt. 

Es handelt sich heute bei dem ukraino-russischen Stamme um 
gegen 34 Millionen, von denen über 3 Millionen in Galizien und der 
Bukowina, TG in Nordungarn, die übrigen in Rußland (Gouvernements 
Charkow — Tschernigow — Poltawa — Jekatarinoslaw — Cherson 
— Kijew — Wolhynien — Podolien vornehmlich) sitzen. Die Be- 
rechtigung, diese Millionen zusammenzunehmen zu einer selbständigen 
stammes Ruthenen genannt wird. Die zum Bewußtsein ihrer nationalen 
Selbständigkeit kommenden Kleinrussen ziehen heute für ihr gesamtes Volks- 
tum den Namen Ukrainer oder Ukrainorussen vor (Ukraina — Grenzland, 
im bes. das den Tatareneinfüllen ausgesetzte Grenzgebiet des mittleren 
Dnjepr); dem schließt man sich auch am besten in Europa an. Abzulehnen 
ist die in der politischen Erörterung in Rußland jetzt öfter auftauchende 
Benennung Ukrainophilen, die gar nichts besagt. 

1 Dem Ausländer wird sie, wenn er sich an die dumpfe Aussprache 
des o und an die polnischen Teile des Sprachgutes gewöhnt hat, doch wie 
ein russischer Dialekt vorkommen; mir ist es wenigstens so gegangen. 


224 Kritiken. 


geschichtlichen Darstellung, ist historisch zweifellos, und an diese 
Aufgabe macht sich Hr. in diesem Werke, wenn er auch die ethno- 
graphische (s. bes. den Exkurs S. 599: Der moderne ukr. anthro- 
pologische Typus) und linguistische Besonderheit dieses Volksstammes 
nicht mit der Schärfe unterstreicht, die die politische Agitation der 
Ukrainer oder Ruthenen meist verwendet. Der vorliegende Band ist 
der erste seines bisher 5 Bände umfassenden Werkes, das, in ukrai- 
nischer Sprache, bisher bis zum Ende des 16. Jahrhunderts reicht.! 
Er enthält die Urgeschichte: Kolonisation, Kultur, Entstehung des 
Kijewer Reiches, dessen Ausbau bis zum Tod Wladimirs des Großen 
(1015). Das ganze Werk soll 7 Bünde umfassen. Über diesen ersten 
Band darf allgemein gesagt werden, daß Hr. mit voller Beherrschung 
des ungeheuren und zersplitterten Materials und großer methodischer 
Umsicht und Vorsicht arbeitet. Daß der Leser nicht überall mit ihm 
übereinstimmt, ist selbstverständlich, behandelt doch dieser Band die 
an Kontroversen reichste Periode der russischen Geschichte. Aber 
der Verf. geht Schwierigkeiten nirgends aus dem Wege, und er 
arbeitet ohne vorgefaßte Meinung. Auch seine Polemik gegen die 
großrussische Auffassung dieser Zeit hält sich durchaus in den ange- 
messenen Grenzen, so nahe es hier lag, daß hier auch außerhalb des 
Kreises der wissenschaftlichen Forschung liegende Wünsche und Emp- 
findungen mitsprachen; s. bes. die Polemik gegen Pogodin und die 
Theorie von der großrussischen Kolonisation des Dnjeprgebietes 
S. 584 ff. Es würde den Rahmen dieser Anzeige weit überschreiten, 
sollte hier der Versuch gemacht werden, zu allen Ergebnissen Hr.s 
Stellung zu nehmen; 61 kleinere und 2 umfangreiche Exkurse führen 
in die Kontroversen besonders ein. Die wichtigsten Punkte sind 
naturgemäß die Kritik der sog. Nestorianischen Chronik und die 
Datierung der Regierungszeiten der Rurikowitsche bis Wladimir, so- 
dann der Ursprung der Dynastie Ruriks. Die älteste Chronik ist nach 
Hr. das Resultat einer ziemlich intensiven Arbeit von etwa 60 Jahren 
und hat mehrere Redaktionen über sich ergehen lassen müssen, deren 
Schema er aufstellt. Als Zeit der Redaktionsarbeit bezeichnet er die 
2. Hälfte des 11. und den Anfang des 12. Jahrhunderts; den Abt 
Silvester will er nicht als Gesamtredakteur, sondern nur als einen 
der Redakteure gelten lassen. Wichtiger ist die Stellung Hr.s zur 
Frage des Ursprungs der Dynastie Ruriks. Er verwirft die sog. 


1 Wer schon jetzt einen Überblick bis auf die Gegenwart wünscht, 
sei auf desselben Verf. Abriß (Utscherk istorii ukrainskawo naroda, Peters- 
burg 1904, 2 Rubel) hingewiesen, der eigentlich auch ins Deutsche übersetzt 
werden müßte. Nach Mitteilung des Vorworts (S. V) ist eine französische 
Übersetzung in Aussicht. 


"Kritiken. 225 


normannische Theorie, die in Rurik und seinen Nachkommen Skandi- 
navier sieht, durchaus, und nimmt den Namen Rusj nicht für den 
Norden, sondern für den Süden, das Land der Poljanen oder von 
Kijew, in Anspruch. Er meint, daß alle Beweise der sog. Normannisten 
nur beweisen, was er nicht bestreitet, daß nämlich im 9. und 10. Jahr- 
hundert viele Waräger in fürstlichen Diensten standen, so daß man 
manchmal in Byzanz diese Fremdlinge von den russischen Slaven 
nicht unterschied. Da er die Dynastie Ruriks für einheimisch nimmt, 
kommt er naturgemäß zu anderen Ergebnissen als die westeuropäische 
Geschichtschreibung bezüglich der Berufung Ruriks und speziell dann 
des Zuges von Askold und Dir nach Kijew. Diese gegensätzliche An- 
schauung scheint indes bedeutungsvoller als sie ist; Hr. hebt (S. 410 f.) 
selbst hervor, daß, ob man nun die Dynastie Wladimirs für warägisch 
oder slawisch, als fremde Eroberer Kijews oder als einheimische Usur- 
patoren oder als eine alte Dynastie der Kijewer Stammesfürsten 
nimmt, dies die Entwicklung an sich nicht wesentlich verändert: die 
große Bedeutung der stammfremden Waräger bleibt bestehen, wie der 
doch (ursprüngliche oder auffällig rasch angenommene) slawische 
Charakter der Dynastie Ruriks. Und ebenso daB von Kijew, ob es 
nun von Anfang an Mittelpunkt war (was mir wahrscheinlich er- 
scheint) oder es erst wurde, die erste Gründung eines russischen 
Staates ausging, die freilich bald nach Wladimirs Tod ihr Ende fand. 

Die Übersetzung, die von dem bekannten ruthenischen Gelehrten 
Dr. Iwan Franko revidiert worden ist, liest sich ziemlich gut, leidet 
aber vielfach an manchmal störenden Austriazismen, auf deren Ver- 
meidung in den folgenden Bänden gesehen werden muß. Die Tran- 
skription der fremden Namen, das alte Leiden bei osteuropäischen 
Stoffen, wurde hier noch durch das Hinzutreten der ukrainischen 
Schreibweise erschwert. Diese schreibt ja nicht Dniepr und Dniestr, 
sondern Dnipr und Dnistr u. ä So mußte ein KompromiB zwischen 
der ukrainischen Phonetik und der deutschen, durch polnische und 
russische Phonetik bestimmten Orthographie geschlossen werden, der 
sich wohl noch etwas mehr an die bei uns üblichen Formen annähern 
könnte. Berechtigt dagegen ist, daB bei polnischen Namen durchaus 
die polnische Schreibweise beibehalten wurde. Ich kann zum Schluß 
nur den Ausdruck der Freude darüber wiederholen, daß das wertvolle 
und wichtige Werk der deutschen Welt zugänglich gemacht wird, 
und nur wünschen, daß die Übersetzung raschen Fortgang nimmt. 
Hinzugefügt sei noch, daB dieser erste Band die Aufmerksamkeit 
nicht nur der Historiker, sondern auch die der slawischen Philologie, 
der Ethnographie und der Byzantinistik verdient. 

Posen. Otto Hötzsch. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 15 


296 Kritiken. 


Adolf Schaube, Handelsgeschichte der romanischen Völker 
des Mittelmeergebiets bis zum Ende der Kreuzzüge. 
(Handbuch der Mittelalterlichen und Neueren Geschichte. Heraus- 
gegeben von G. von Below und F. Meinecke.) München und 
Berlin 1906. 18 M. 

Das ausgehende Mittelalter in Europa läßt unzweifelhaft eine 
gewisse Vorherrschaft der romanischen Völker in Politik und Kultur 
erkennen. Die politische Vormacht Deutschlands aus eigener Kraft ist 
durchaus gebrochen, nur eben noch gleichberechtigt, oft genug auch 
das nicht, lebt die Nation neben und unter den neu aufstrebenden 
Mächten dahin. England wird erst im 17. Jahrhundert eine wahrhaft 
führende Macht, frühere Anläufe dazu werden immer wieder durch 
Bürger- und Glaubenskriege unterbrochen. Dagegen wächst in Frank- 
reich das Königtum vom 12. Jahrhundert an ununterbrochen zu stets 
wachsender Macht empor, so daß es bereits im 16. Jahrhundert den 
Kampf gegen die Weltmacht Habsburg im wesentlichen mit Erfolg 
zu führen vermag. Italien erlebt im 15. Jahrhundert unter dem 
System des Gleichgewichts der vier Mächte Venedig, Mailand, Florenz 
und Neapel seine goldene Zeit seit den Tagen der Römerherrschaft 
und bringt die Kultur der Renaissance zur Blüte, eine Hauptgrund- 
lage aller heutigen Bildung und Lebensanschauung. In Spanien end- 
lich vollzieht sich die Einigung der Nation und Eroberung der ganzen 
Halbinsel unter steten Kämpfen gegen den Islam, die jenen Geist 
und jenes Heer heranbilden, auf die gestützt die erste Weltmacht 
der neueren Geschichte, das Reich des Hauses Habsburg, heranwuchs. 
Wirft man so einen Blick auf den Gesamtzustand Europas um 1500, 
so ist ein gewisses Vorwiegen der romanischen Völker, eine größere 
Lebendigkeit und Leistungsfühigkeit auf ihrer Seite nicht in Abrede 
zu stellen. 

Die Ursachen für eine solche Steigerung der Lebendigkeit ganzer 
Völker und Völkergruppen festzustellen ist schwierig, wie es oft 
scheint, unmöglich. Je tiefer man in die Tatsächlichkeit der Er- 
scheinungen eindringt, desto mehr scheint man sich von der Erkennt- 
nis der Ursachen zu entfernen. Was man eben noch glaubte als 
Ursache anführen zu können, das erscheint dem tiefer forschenden 
Blick nur noch in gleicher Weise als Erscheinung des zu erklärenden 
Urphänomens wie die bisher betrachteten Erscheinungen, als Äußerung 
und Produkt der in geheimnisvoller Weise sich regenden oder ver- 
sagenden Lebenskraft, von deren Regungen oder Versagen aber in 
dem realen Ablauf der Dinge immer nur die Erscheinung und Tat- 
sächlichkeit, nicht die Ursache zu finden ist. Dennoch kann natür- 
lich die Wissenschaft nur durch Sammlung und Bearbeitung alles 


Kritiken. 227 


und jeden einzelnen Tatsächlichen hoffen, jemals zu der Erkennt- 
nis des großen Ganzen zu gelangen, durch geduldige Aneinander- 
reihung eines Steinchens an das andere ein genaues und reines Bild 
des Ablaufs der Dinge zu schaffen, welches durch seine Wahrheit 
und Treue alsdann vielleicht einen Schluß auf die Ursachen dieses 
Ablaufs, einen Blick hinter die Kulissen auf die wahrhaft treibenden 
Kräfte zu tun gestattet. 

Schaubes Buch, das die Entwicklung des Handels der romanischen 
Völker des. Mittelmeergebiets von seinem Tiefstande im 9. und 
10. Jahrhundert bis zu einem Höhepunkt um 1250 schildert, kann 
wohl zu solchen Betrachtungen anregen. Es wird von jedem, der sich 
über das Werden dieser Blüte der romanischen Völker im 15. Jahr- 
hundert klar werden und etwas Allgemeineres, Bedeutsames darüber 
beibringen will, aufs eingehendste berücksichtigt und verarbeitet 
werden müssen. Schaube selbst gibt freilich solchen allgemeineren 
Betrachtungen nicht Raum; er begnügt sich damit, in unendlicher 
Arbeit ein reines und deutliches Bild der Tatsachen gezeichnet zu | 
haben, und macht über die mögliche Verwertung dieses Bildes nur 
einige ganz kurze Andeutungen. Er ist sich klar darüber, ‘mit einer 
aus dem Gesichtspunkte des Handels allein gegebenen Darstellung 
nur ein einseitiges Bild bieten zu können’, er möchte ‘dem MiB- 
verständnis nicht ausgesetzt sein, daB er die politische Geschichte, 
sowie die Geschichte der übrigen wirtschaftlichen Verhältnisse oder 
die der geistigen Strömungen der Zeit in ihrer Bedeutung unter- 
schätze’, aber er ‘gibt sich der Hoffnung hin, durch streng wissen- 
schaftliche, die Zeiten scharf sondernde Darstellung dieser einen Seite 
des geschichtlichen Lebens auch der allgemeinen Erkenntnis der welt- 
geschichtlichen Entwicklung einen bescheidenen Dienst zu leisten’. In 
welcher Weise sein Werk in der Tat der allgemeinen Erkenntnis der 
weltgeschichtlichen Entwicklung dienen kann, für welche Gebiete es 
eine unerläßliche Grundlage aller weiteren Forschung ist, suchte ich 
eben anzudeuten. Über die Art der Ausführung aber, über die Ver- 
wirklichung der von Schaube ausgesprochenen Hoffnung kann man 
nur sagen, es stünde wohl um die Wissenschaft, wenn jeder ‘be- 
scheidene Dienst’, den ihr einer ihrer Jünger leistet, von solcher Be- 
schaffenheit wäre wie das vorliegende Werk Schaubes. 

Um den Lesern einen ungefähren Begriff von der geleisteten 
Arbeit zu geben, entwickle ich hier so kurz wie möglich den Inhalt 
des Buches. Freilich ihn zu erschöpfen oder gar einzelnes hervor- 
zuheben ist unmöglich; das Buch zählt XIX Seiten Einleitung und 
Inhaltsverzeichnis, 783 Seiten Text, der zum großen Teil in kleinen 
Lettern gedruckt ist, und noch weitere 32 Seiten Bücherverzeichnis, 

15* 


228 Kritiken. 


Sachregister, Münztabelle und eine Tabelle der Handelsgewichte und 
Maße. Namentlich die letzteren beiden Tabellen, die die Münzen auf 
Reichsmark, bei möglichst genauer Zeitbestimmung, die Gewichte etc. 
auf Kilogramm und andere moderne Einheiten zurückführen, sind für 
die Durcharbeitung des Buches äußerst erwünscht und zweckmäßig. 
Die Darstellung gliedert sich in zwei Hauptteile, deren erster den 
Handel der Mittelmeer-Romanen von seinem Tiefstande um den Anfang 
des 10. Jahrhunderts bis zum Beginn der Kreuzzüge, deren zweiter, 
beträchtlich umfangreicherer den Handel der Mittelmeer-Romanen im 
Zeitalter der großen Kreuzzugsunternehmungen (ca. 1100—1250) be- 
handelt. Der erste Hauptteil faßt den Handel jeweilig nach den Aus- 
gangsländern zusammen und schildert in acht Kapiteln den Handel 
von Venedig, Unteritalien, Rom, Pisa, dem Toskanischen Binnenlande, 
Genua, dem Binnenlande zwischen Alpen und Apennin und Südfrank- 
reich und der spanischen Mark. An das siebente Kapitel, das die 
Darstellung des Handels der Italiener beendet, schließen sich einige 
allgemeinere Bemerkungen über Marktwesen, Handelsabgaben, Geltung 
des Handelsstandes, Außenhandel und Kaufleute von jenseits der 
Alpen in Italien. Der zweite Hauptteil konnte bei der steigenden 
Bedeutung und Intensität des Handels auch der außeritalischen roma- 
nischen Länder, bei der wachsenden Verflechtung des Handels der 
verschiedenen Gebiete nicht mehr so einfach nach den Ursprungs- 
ländern gegliedert werden; es mußte, wenn man einmal das Gebiet 
der Mittelmeer-Romanen als eine Einheit auffaßt, zwischen zwei Arten 
Handel unterschieden werden, die man in gewissem Sinne als Außen- 
handel und Innenhandel bezeichnen kann, nämlich mit anderen Völkern, 
die nicht zu den Mittelmeer-Romanen gehören, und der Mittelmeer- 
Romanen untereinander. Diese Einteilung, die die großen Ströme des 
Handels, die sich allmählich entwickelt haben, klar hervortreten läßt, 
ist gewiß ım ganzen zweckmäßiger und der Sache angemessener als 
wenn Sch. auch hier nur nach dem Prinzip der Ursprungsländer dis- 
poniert und die Darstellung der großen internationalen Handelsströme 
in lauter kleine Teile zerlegt hätte, je nachdem die Venezianer, 
Genuesen etc. an ihnen teil hatten. So bietet der zweite Hauptteil 
nach einigen Vorbemerkungen über die der Handelsgeschichte eigen- 
tümlichen Quellen, die gebräuchlichsten Vertragsformen, Zahlungsmittel 
und den normalen Zinsfuß der Zeit: A. Handel der Mittelmeer-Romanen 
mit anderen Völkern. 1. mit den Kreuzfahrerstaaten und Syrien. 
2. mit den Ländern des griechischen Reiches. 3. mit den Sarazenen 
des Westens. 4. mit den übrigen Romanen (außer den Mittelmeer- 
Romanen). 5. mit den germanischen Ländern und östlichen Nachbar- 
gebieten. Teil B aber behandelt wieder, je in sich zusammenhängend, 


Kritiken. 299 


die einzelnen Ursprungsländer des Handels der Mittelmeer-Romanen, 
zur Darstellung des Handels dieser Völker miteinander. 

Doch ich bin es müde, auch weiterhin noch die Kapitelüber- 
schriften und das Inhaltsverzeichnis abzudrucken!), und könnte doch 
auf keine kürzere und zutreffendere Weise ein Bild oder auch nur 
eine Andeutung von dem überreichen Inhalt des Buches geben. Man 
wird auch aus dem Bisherigen schon ersehen, daß der durch den 
Titel beschriebene Gegenstand des Buches wirklich nach allen Rich- 
tungen und Beziehungen nicht nur voll und erschöpfend, sondern auch 
in durchaus übersichtlicher und klarer Disposition behandelt wird. 
Dazu kommt aber noch die Art der Behandlung im einzelnen. Ich 
habe mehrere Abschnitte des Buches durchgearbeitet, vermag aber 
nirgends wesentliche Berichtigungen oder Ergänzungen beizubringen, 
sondern gestehe allenthalben vielmehr aus Schaube hinzugelernt zu 
haben. Ein Beispiel mag zur Charakteristik der Genauigkeit der 
Arbeit genügen. Aus dem in aller Händen befindlichen und längst 
vielfach benutzten Urkundenbuch von Tafel und Thomas zur älteren 
Handels- und Staatsgeschichte der Republik Venedig bringt Schaube 
(S. 139 Anm. 1) eine neue Urkunde zur Geschichte des venezianischen 
Drittels von Tyrus bei, zum Jahre 1165; sie findet sich erwähnt in 
einer Urkunde von 1175, man hatte das Zitat bisher aber mit den 
Herausgebern stets fälschlich auf die erhaltene Urkunde von 1164 
August bezogen, während es auf eine verlorene, oder wenigstens bis- 
her nicht bekannte von 1165 Januar hinweist. In solcher Weise hat 
Schaube überall auch die Spezialliteratur nicht unbesehen übernommen, 
sondern selbständig durchgearbeitet und vielfach berichtigt.® 

Eine wichtige und hervorzuhebende Eigenschaft des Buches ist 
es, daß es sich auf theoretische Auseinandersetzungen und Probleme 
‘schon wegen Raummangels’ nirgends einläßt, dagegen überall das 


1 Nur die Bemerkung sei noch gestattet, daß die vier letzten Kapitel 
wiederum zusammenfassend allgemeinere Themata bebandeln, nämlich 
47. Märkte und Messen. 48. Handelswege und Handelsabgaben. 49. Kom- 
merzielle Gebräuche und Vorschriften. 50. Konsulat der Kaufleute und 
kaufmännische Korporationen im Staate des Comune. 

? Indem ich auf einzelne kleine Berichtigungen und Ergänzungen, die 
ich beibringen könnte, hier verzichte, möchte ich doch auf eine mit Er- 
scheinen des Buches neu hervorgetretene Quelle hinweisen, zwei Erzählungen 
über das Leben des Papstes Leos IX. (Analecta Bollandiana XXV, 258— 297). 
Es heißt da auf S. 281, als der Papst Benevent besuchte, “omnis populus 
ei obviam exierunt .. et Hebrei etiam laudes ei reddentes, et Greci si- 
militer laudantes.” Und in Rom ‘in illis .. diebus erat mulier que emebat 
et vendebat piper et thimiamata’ (S. 295). 


LH 


230 Kritiken. 


Material, das zur Behandlung und Entscheidung solcher Fragen dienen 
kann und notwendig ist, übersichtlich und vollständig zusammenträgt. 
Als Beispiel diene die seit Sombart viel erörterte Frage der Ent- 
stehung des Kapitalismus. Reinhard Heynen, Zur Entstehung des 
Kapitalismus in Venedig, Stuttgart und Berlin 1905 (Münchener 
volkswirtschaftliche Studien, Stück 71) hat auf Grund neuen Materials, 
das Schaube noch nicht heranziehen konnte, die Frage ausführlich 
theoretisch und an einem konkreten Beispiel erörtert und ist darauf- 
hin mit Recht zu einer völligen Ablehnung der Theorien Sombarts 
gelangt. Schaube läßt sich über diese Theorien als nicht zu seinem 
Gegenstande gehörig hier wie überall nicht weiter aus, aber er weiß 
aus dem alten, genuesischen, von Heynen (S. 66) für nicht recht ge- 
nügend erklärten Material dieselben Resultate zu gewinnen wie jener 
aus den venezianischen, allerdings für die Frage leichter benutzbaren 
und AufschluB gebenden Urkunden. Schaube behandelt auf S. 155 
bis 159 den Handelsbetrieb der Genuesen Guilelmus Buronus, Ingo 
de Volta und des Soliman von Salerno. Indem er nur die urkund- 
lichen Tatsachen zusammenstellt und irgend welche allgemeineren 
Schlüsse daraus zu ziehen dem Benutzer überläßt, hat.er doch für 
jeden, der das Material zu lesen und zu benutzen versteht, unwider- 
leglich bewiesen, daß auch hier ein kapitalistischer, nicht ein hand- 
werksmäßiger Betrieb in Sombarts Sinne vorliegt. 

Eine weitere mit der eben erwähnten zusammenhängende lobens- 
werte Eigentümlichkeit des Schaubeschen Buches ist es, daß er die 
Benutzung der erzählenden Quellen auf das geringste zulässige MaB 
eingeschränkt hat, Schriftsteller nur dann anführt, wenn sie etwas 
Neues, Wichtiges zur Sache beitragen. Man kann ja in jeder größeren 
Darstellung hier und da Beispiele aus Schriftstellern bringen, kon- 
krete Tatsachen anführen, um die Darstellung zu beleben und an- 
'schaulich zu machen. Es fragt sich immer nur, ob dadurch wirklich 
für die Erkenntnis der Sache etwas gewonnen wird, oder ob das 
Zitat nicht nur ein rednerischer Schmuck ist, das zur Erleichterung 
und Unterhaltung des Lesers nach dem schwerer verdaulichen Ur- 
kundenmaterial und der darauf begründeten reinen Begriffsarbeit bei- 
gebracht wird. Schaube hat auf jede solche bloße Ausschmückung, 
auf das Streben zu unterhalten ganz verzichtet. Sein Buch beruht 
in jedem Abschnitt und in jedem Satz auf schwerer, eindringender 
Arbeit und will weiterhin zur Arbeit, nicht zur Unterhaltung ge- 
lesen werden. 

Man hat wohl bei anderen Bänden des Handbuchs der mittleren 
und neueren Geschichte bisweilen die Frage gestellt, wie sich ihr 
Charakter mit dem eines Handbuches vertrage. Das Ziel des Unter- 


Kritiken. 231 


> 


nehmens ist laut Programm ‘eine streng wissenschaftliche, aber zu- 
sammenfassende und übersichtliche Darstellung’. Schaube hat, wie 
aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, ein in jedem Sinne 
und höchstem Maße wissenschaftliches Werk vorgelegt, das wohl ziem- 
lich alle bisherigen Kenntnisse auf dem Gebiete zusammenfaßt und 
auch dem neu an den Stoff herantretenden Studierenden, der diesem 
Gegenstande eine ernsthafte Arbeit widmen will, unter allen vorhandenen 
Hilfsmitteln und Darstellungen am ehesten die Möglichkeit gibt, zu 
einer Übersicht und umfassenderen Kenntnis des Stoffes zu gelangen. 
Wenn also auch die ausführliche Behandlung des vorliegenden Themas 
in einem allgemeinen Handbuche vielleicht etwas überraschen kann, 
so muB man doch sagen, daß Schaube durch seine ausgezeichnete 
Arbeit ein Werk geschaffen hat, das nicht nur als wissenschaftliche 
Leistung, sondern auch als Handbuch zur Einführung in das Studium 
als vorzüglich zu bezeichnen ist. 
Berlin. B. Schmeidler. 


William Sharp MacKechnie M.A., LL.B., Dr. phil., Lecturer on 
Constitutional law and History in the University of Glasgow, 
Magna Carta. Commentary on the Great Charter ot 
King John. Glasgow, James MacLehose and sons 1905. XX 
und 607 S. 

Wer dieses umfangreiche Werk über Eine Urkunde in der Hand 
wiegt, argwöhnt vielleicht, hier werde Magna charta angepriesen als 
politisches oder juristisches Meisterstück, als Grundstein freiheitlicher 
Verfassung oder als wichtigste Epoche in Englands Geschichte. Das 
Gegenteil trifft zu: nüchtern, ja skeptisch, zersetzt der Verfasser mit 
juristischer Schärfe und politischem Weitblick den bewundernden Nebel 
in den die Nachwelt, wo sie eigenem Freiheitsdurst das Recht ehr- 
würdigen Alters zu leihen strebte, jenes Pergament zu hüllen liebte. 
Wie so manches Stück englischer Verfassung, das festländische Liberale 
als absichtlichen Bau staatsmännischer Erbweisheit anstaunten, ent- 
puppt sich auch dieser Sieg der Opposition über die Krone als glück- 
liches Zusammenwirken ungewollter Umstände mit Kräften, die sehr 
wenig an nationalen Fortschritt dachten. Ja, des Verfassers Gesamt- 
urteil neigt nun, meine ich, zu sehr nach der Seite der Unterschätzung 
hin. Seine Darstellung fließt leicht und klar, seine Kritik ist vor- 
sichtig und frei olıne gesuchte Paradoxa. 

Magna charta, so führt er aus, paßt unter keine Kategorie: 
formell königlicher Freibrief, ist sie tatsächlich durch die Feudalität 
der Krone abgezwungen; sie ist weder ganz Gesetz noch Staats- oder 
Privatvertrag. Sie versäumt es, für die zur Wirksamkeit nötigen 


232 Kritiken. 


verfassungsmäßigen Organe zu sorgen und möchte statt dessen sich 
höchst unstaatsmännisch garantieren durch ein ewiges Revolutions- 
komite, für dessen oligarchische Frechheit Verf. den rechten Ausdruck 
findet. Nicht altruistische, nationale Beweggründe leiten den Adel, 
sondern persönliche und Standesinteressen; er wünscht, den willkür- 
lichen Bruch positiven Lehnrechts oder gewohnter Regierungsroutine 
abzustellen [abstrakte Verfassungsideale von ihm aber auch nur zu 
erwarten, heißt moderne Maßstäbe anlegen, von denen sich dieses 
Werk sonst frei hält]. Auf den schwer gedrückten Bauern nimmt er 
keine Rücksicht, außer etwa der selbst fürs Zugvieh nötigen; unbe- 
stimmt und wenig bindend lauten auch die spärlichen Sätze zugunsten 
kaufmännischer und gewerblicher Klassen. Sogar Londons Interesse 
wird nicht gewahrt; denn die Krone behält hier, neben dem Be- 
steuerungsrecht, die Prärogative Freihandel an Fremde zu verleihen. 
Und dieser entsprach wohl auch dem Interesse baronialer Wollzucht, 
die Ausfuhr bedurfte. Nicht einmal für die Aftervasallen sorgt Magna 
charta vorurteilsfrei; vielmehr nur den Kronvasallen und unter ihnen 
wieder den hohen Aristokraten allein fällt der Löwenanteil der Beute 
zu. Den demokratischen Fortschritt vertritt in mehreren Punkten 
die Krone, den feudalen Rückschritt zur Ohnmacht des Staates 
hin der Adel. 

Diese Gesamtanschauung scheint mir richtig. Nur ältere Literatur, 
sowie kompilierende Nachtreter in populären oder Schulbüchern, die 
zu widerlegen Verf. gar zu viel Mühe aufwendet, denken anders; 
allerdings auch Stubbs erkannte Magna charta nicht so scharf als 
feudale Ausgeburt. In die Vorgeschichte des englischen Staats, die 
zusammenhängend ein Sechstel des Werkes füllt, dann aber zu jedem 
besonderen Gegenstand nochmals ausführlich erörtert wird, hat sich 
Verf. wohl erst zu diesem Zwecke vertieft. Auch hier zwar erfreuen 
politische Einsicht und reifes, unparteiliches Urteil, aber er irrt öfter 
im einzelnen. So hieß angelsächsisch dom jedes Urteil, nicht bloß 
das mittlere, den Beweis anordnende. Fürs 9. Jahrh. war in der 
Ortsverwaltung ein Vertretungsgrundsatz unbekannt. Das Quantum 
der Fünf Hufen war eine Grundschätzungseinheit für die Staatslast, 
kein Flächenmaß. Blutrache herrschte in England nicht bloß vor- 
historisch. ` Nicht sie erzeugte den Zweikampfsbeweis. Das Eisen- 
ordal regelte sich nicht nach der Assise von Clarendon, die Wasser- 
ordal anordnete. Des Klägers Helfereid hieß nie compurgatio. Die 
Bestätigung alten Rechts durch Wilhelm I. wird von Leges Edwardi 
Confessoris berichtet, die Howden nur abschreibt. Die baroniale Oppo- 
sition gegen die Krone 1070—1193 focht keineswegs für Freiheit. 
Das Königsgericht war nie ein bloBes Feudalgericht, vielfach übte es 


Kritiken. 233 


auch allgemeine Justizaufsicht. Die Misericordia regis um 1090 hob 
nicht etwa die dem Geschädigten zukommende Buße auf. Heinrichs 
Krönungscharte schaffte nur die Verwirkung der ganzen Fahrhabe an 
die Kronwillkür bei leichterem Vergehen ab. Sie erging ohne Anselms 
Einfluß. Sie versprach, also lange vor Stephan, den Verzicht aufs 
Regalienrecht, der von Heinrichs II. Verstaatlichung des Prozesses 
über Pfründenpatronat nicht berührt ward. Das Konkordat von 1106 
gewährte nicht den Domkapiteln freie Prälatenwahl. Die Schöffen 
haben nichts zu tun mit scavengers. Nur Rechtsgeschichtliches sei 
hier erwähnt, weil es mit dem Kern des Werkes innig verknüpft ist. 
Andere Fehler, wie die Verwirrung der beiden Lincolner Bischöfe 
Hugo oder der Kreuzzüge, schaden diesem nicht. Festländisches über- 
haupt, auch Kirchenrecht, liegt dem Verf., im Unterschiede von 
Cambridger Kollegen, so feın wie früheren Briten. Er würde sonst 
die Erniedrigung der Krone zum Vasallen Roms schärfer beleuchten, 
Johanns Widerstand gegen Langtons Designation als berechtigt und 
seinen Niederrheinischen Bund als staatsmännisch billigen; er würde 
für seine Ansicht, daB der endgültige Sieg der Barone staatsauf- 
lösend hätte wirken müssen, eine wertvolle Parallele gefunden haben 
in Deutschlands Landesherrlichkeit, die dem Matthäus Paris gut feudal 
als ‘Freiheit’ erschien. 

Doch fehlt es auch der Geschichte vor 1215 nicht an feinen 
Bemerkungen: Die Prälaten schützte vor Gewalt, wie sie dem Laien- 
adel von der Krone her drohte, neben dem Amt auch der Cölibat; 
Kinder ihr als Geiseln stellen konnten sie nicht. Unter Richard, der 
selten in England weilte, traf die Opposition mehr das Ministerium, 
erst unter Johann, der zuerst auf England beschränkt ward, den 
König selbst. Daß das Gebrauchsrecht der Schildgeldsteuer von 
letzterem fiskalisch überschritten ward, ist klar erwiesen. 

Höchst dankenswert, in vielen Punkten wenigstens mir wissen- 
schaftlich neu, ist die Weiterverfolgung der Bestimmungen und Ab- 
sichten der Magna charta durch die spätere Rechtsgeschichte; so 
werden z. B. die Fronung von Verbrechergut und das Verpachten der 
Ortsverwaltung bis zu ihrer Aufhebung geschildert. Der Mangel 
verfassungsrechtlicher Garantien in Heinrichs III. Charta verschuldete 
dann den Baronenkrieg. Dort fehlt auch die freie Prälatenwahl; 
aber hierin eine Verschwörung Roms mit dem Königtum gegen die 
Nationalkirche zu erblicken scheint mir überdiplomatisch. Trefflich wird 
gezeigt, wie Magna charta nie verwirklicht, früh miBverstanden und 
dennoch als Ideal von schwanken Umrissen zur Parole der kämpfenden 
~ Unterdrückten wurde. Die Abschätzung der von Baronen verwirkten 
Strafgelder z. B. wies sie ‘Baronen’ zu: schon Bracton deutet diese um 


234 Kritiken. 


als Barone (Oberbeamte) des Schatzkammergerichts. Magna charta 
forderte iudicium parium und den Beweis per legem terrae 
(heimisches Beweisrecht); unter Edward I. und im 14. Jahrh. kon- 
fundiert man das mit Jury, bezw. ordentlichem Gericht. Solche 
irrigen Deutungen von verfassungsgeschichtlicher Wichtigkeit weist 
Verf. seit 1300 bis zur Petition of right (1628) nach. 

Magna charta entbehrt noch einer im Sinne festländischer 
Diplomatik wissenschaftlichen Ausgabe. Verf. hat die Wichtigkeit 
der äußeren Geschichte wenigstens erkannt und stellt die Haupt- 
tatsachen klar zusammen; zur französischen Übersetzung vgl. Twiss, 
Black book Admir. I p. 41. Neu ist sein Ergebnis, der 15. Juni 
1215 sei der Tag der Verhandlung, der 19. der der Siegelung der 
nun erst fertigen Urkunde. Für biographische Details der erwähnten 
Personen verrät er weniger Sinn. Vielmehr wesentlich rechtshisto- 
rischen Inhalts ist der mehr als die Hälfte des Bandes füllende 
Kommentar, der in der Reihenfolge des Originals zu jedem Kapitel 
Text, Übersetzung und Erläuterung bietet. Er beleuchtet auch Kirche, 
Wirtschaft und Gesellschaft der Zeit an vielen Stellen, unzählige 
andere Einzelstofte hier und da. Zum Glück ermöglicht ein reicher 
Index, der nur auch die vielen Termini technici hätte aufnehmen 
sollen, die Auffindung. Manche Wiederholung war bei diesem Plane 
unvermeidlich, ebenso eine gewisse Willkür in der Raumabmessung 
des Kommentars. Auf den auswärtigen Handel z. B. geht Verf. 
wenig ein. 

An vielen Stellen konnte er, wesentlich gestützt auf Maitland 
und Round, über Stubbs fortschreiten und die Auslegung durch 
Frühere schärfer und meist enger begrenzen. Vom Besteuerungsrecht 
z. B. wurden zwar Teile fortan einem Reichsrat unterstellt, aber der 
war keine Nationalvertretung; und keineswegs alle steuerpflichtigen 
Engländer oder alle Steuerformen waren fortan der Kronwillkür 
entzogen. [Hier hätte das Londoner Freiheitsprogramm gegen tal- 
lagium eine wertvolle Parallele geboten; vgl. Bateson, Engl. hist. 
rev. 1902, 726; meine Gesetze der Angels. S. 490, c. 5]. Johann 
bezeichnete, wohl mit tückischer Hinterhältigkeit, als freiwillig nur 
die Zugeständnisse an die Kirche; so konnte er später das den Laien 
Gewährte als ihm nur abgedrungen verleugnen. Manche Stelle der 
Urkunde erscheint auch ferner noch zweifelhaft. Wo ich prüfen 
konnte, trifft Verf. fast ausnahmslos das Richtige. Und das will viel 
heißen. Denn jenes Latein fließt zwar im Satzbau leicht genug, ist 
aber voll von redensartlichen Wendungen, die oft durch ein Wort 
ausgedrückt sind, das in anderen Zusammenhängen andere Dinge be- 
deutet [vgl. o. lexj. Oder eine allgemein scheinende Bestimmung, 


Kritiken. 235 


wie über freies Verlassen und Betreten Britanniens, bedarf der Deutung 
auf ein besonderes Verhältnis, hier den römischen Verkehr des Klerus. 
Zwar früher unbenutzte Belege aus anderen Quellen der Zeit bringt 
Vert. selten bei, aber bisherige englische Literatur verwertet er fleißig 
und kritisch. Ripariare übernimmt er als “Beizen auf Wasservügel”. 
Manches bedarf jedoch auch hier der Besserung: Bei c. 38 entscheidet 
er sich nicht für Brunners allein richtige Erklärung: abgeschafft 
werden sollte das Klagevorrecht der Herrschaft, gegen Untergebene 
(also wenn Fiskus klagt, gegen jedermann) ohne Klagezeugen auf- 
treten zu dürfen. ‘Ancient demesne’ heißt nicht jede Künigsdomäne, 
sigillatim ‘einzeln’, nicht ‘unter Siegel’, loquela “gerichtliche Klage’, 
nicht ‘mündlich’, vivarium “Fischteich’, nicht “Ort für Lebgut. 
Die Hauswüstung soll nicht etwa dem Fiskus Baustoff liefern, sondern 
setzt eine uralte Strafart fort. Das berühmte nullus capiatur vel 
imprisonetur nisi per iudicium betraf nie handhafte Tat, machte 
also nicht jede Strafjustiz-Einleitung unmöglich Johann bezeichnete 
durch cartas quas habemus de Willelmo von Schottland nicht 
seines Vaters Vertrag zu Falaise, der längst aufgehoben war. 

Sonst weiß Verf., der aus seinem Namen und Amt, aus Wort- 
schatz und Verlagsort des Buches, aber nirgends aus Parteilichkeit, 
sich als Schotten erweist, erklärende Züge aus schottischen Alter- 
tümern beizubringen, die für das Lehnrecht des nordbritischen König- 
reichs eigenes Interesse haben, wie z. B. zu burgage und feu, oder 
altgermanische Überlebsel sind, wie das Nachlaßdrittel als Totenteil. 
Kronklagen beschränken sich dort auf Mord, Raub, Notzucht und 
Brand; so noch im 11. Jahrh. in England, wo sie später jeden 
Kriminalfall umfassen. 

Im Anhang findet man eine nützliche Sammlung der die Magna 
charta vorbereitenden und sie unmittelbar fortsetzenden Urkunden, 
leider nicht alle aus besten Texten, noch ganz sorgfältig abgedruckt 
(588, 9 lies abiuret statt adiuret]. Darunter steht das umstrittene 
Unknown charter of liberties. Verf. sieht darin “vielleicht” die For- 
derung der nördlichen Barone vom April 1215; allein diese weigerten 
den Heerdienst außerhalb Britanniens, den das charter für Normandie 
und Bretagne der Krone zugibt. — Eine klassifizierte Liste von 
160 Büchertiteln bildet den Beschluß. Festländisches kommt zwar 
auch hier zu kurz; dafür war manches englische Werk wenigstens 
mir unbekannt. 

Im ganzen eine Arbeit, die jeder Erforscher der mittel- 
alterlichen Rechts- und Verfassungsgeschichte Englands dankbar 
brauchen wird. 

Berlin. F. Liebermann. 


236 Kritiken. 


R. Jecht, Über die in Görlitz vorhandenen Handschriften 
des Sachsenspiegels und verwandter Rechtsquellen. 
(Sonderdruck aus dem Neuen Lausitzischen Magazin Bd. 82), 
Görlitz 1906. 41 SS. nebst einer Tafel in Farbendruck und 
7 Tafeln in Autotypie. 

Es war eine dankenswerte Aufgabe, die sich der Verfasser der 
vorliegenden Schrift gestellt hat, indem er es unternahm, die in 
Görlitz ruhenden Rechtshandschriften zusammenzustellen und zu be- 
schreiben. Er konnte da nicht nur unbekanntes oder wenig bekanntes 
handschriftliches Material der Vergessenheit entziehen, sondern auch 
für bekanntes durch eingehende Mitteilungen die Möglichkeit der Ver- 
wertung erhöhen. Besonderes Interesse verdienten gerade diese Hand- 
schriften deshalb, weil sich unter ihnen solche mit Bildern befinden 
und daher auch der Rechtsarchäologie genützt werden konnte. 

Leider hat sich der Verfasser seiner Aufgabe nicht in voll- 
kommener Weise entledig. Zum Teil, weil er, wie er selbst an- 
erkennt, nicht Fachmann ist. Zum Teil wohl, weil die Schrift von 
der Öberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften als Festgabe 
zum Anthropologentag bestimmt war und dem Verfasser die nötige 
Zeit fehlte. Dies mag auch manche Mängel entschuldigen. 

Jecht berichtet über sechzehn Handschriften. N. I. ist eine Urkunde 
vom 28. November 1303, enthaltend die Bewidmung von Görlitz mit Magde- 
burger Recht, N. II die Anlage eines Stadtbuches von 1305, N. lII das so- 
genannte Magdeburg -Görlitzer Recht von 1304, von Jecht lediglich als 
„Rechtsstatut‘ bezeichnet. N. XV enthält: „Systematisches Schöppenrecht, 
Informaciones und Weise des Lehnrechts“, N. IX eine „Regelsammlung“. 
Die NN. IV bis VII und XI bis XIV entsprechen den NN. 252, 250, 258, 
251, 254—256, 260, 261 bei Homeyer, die deutschen Rechtsbücher des 
Mittelalters. N. XVI ist eine Abschrift der bei Homeyer a. a. O. N. 417 
angegebenen Handschrift. In einer Anmerkung gedenkt Jecht noch der 
N. 259 bei Homeyer a. a. O. Schon dieses Verzeichnis ist nicht vollständig. 
Bei Gengler, Deutsche Stadtrechte S. 154 f., findet sich eine Reibe von Ur- 
kunden, die ebenso wie die N. I hierher gehört hätten, ferner ein Liber 
statutorum von 1434. Ob die von Homeer a. a O. verzeichneten NN. 258, 
358, 359 wirklich verschollen sind, muß dahingestellt bleiben. Bezüglich 
der Handschrift der Magdeburger Fragen N. 258 hätte vielleicht die von 
Jecht übersehene Notiz bei Behrend, die Magdeburger Fragen S. III einen 
richtigen Fingerzeig gegeben. 

Die Beschreibung der Handschriften gibt viel, aber soweit eine 
Kontrolle möglich war, nicht alles, was hätte gebracht werden können. 
Zum Teil hängt das damit zusammen, daß die Literatur nicht ge- 
nügend berücksichtigt ist. Aber abgesehen hiervon fehlen teilweise 
Angaben über Schriftart und Lineatur; auch genügt es nicht, die 
Sprache einer Handschrift schlechthin als „deutsch“ zu bezeichnen. 


Kritiken. 237 


An Literatur wäre folgendes nachzutragen: 


Die N. VIII ist beschrieben von Rockinger in den W. S. B. Bd. 119 X 
S. 20 f., N. IX von Boehlau in der Ztsch. f. Rechtsgesch. Bd. I S. 244, N. XI 
von Rockinger a. a. O., N. XII und XIII von Steffenhagen in den W.S.B. 
Bd. 114 S. 329 f., N. XIV ebenda und Bd. 110 S. 231 ff., 296 ff., N. XV von 
Boeblau a. a. O. S. 242; daß N. VII eingehend von Boehlau, Blume des 
Magdeburger Rechts, S. 4 f. behandelt ist, kann man aus dem Zitat bei Jecht, 
S. 27 Anm. 6, nicht entnehmen. Endlich hat Boehlau die in N. XV ent- 
haltenen Ratmannenreime in Ztschr. f. Rechtsgesch. I S. 250 abgedruckt. 

Bei N. VIII hätte Jecht allein schon aus den Angaben bei Homeyer 
Rb. 254 ersehen müssen, daß seine Inhaltsangabe lückenhaft ist. Homeyer 
gibt die bei Jecht nicht erwähnte Überschrift: Slossil des landrechtis ader 
der landslossel, das keiserrecht und der sachsenspiegel mit der glosen. Die 
Erwähnung des Kaiserrechts geht darauf zurück, daß nach Rockinger auf 
BI. 39a—43a die Vorrede eines sogenannten Schwabenspiegels steht. Der 
Verfasser hält dies für „eine Vorrede zum eigentlichen Werke‘ und über- 
sieht außerdem, daß in dem Codex die Sachsenspiegelvorrede „von der 
herren geburt“ steht. 

N. IX enthält nach Boehlau 131, nach Jeeht 130 Blatt. Auf der 
Außenseite des Pergamentumschlages findet sich die Aufschrift: Register 
über das alte Sachsen Landrecht und Weichbild. Bl. 2a bringt den modi- 
fizierten Anfang der sächsischen Distinktionen. Dann erst folgen die alpha- 
betischen Rechtsregeln, von denen Jecht allein handelt. Die Behauptung, 
daB die Regelsammlung beim Buchstaben W endet, ist irreführend; Jecht 
hätte gerade durch die im Eingang befindlichen Stellen ... vnd hebt sich 
an dem buchstabe a vnd endt sich an dem buchstaben z mit dem duplex w, 
das auch not zu wissin ist... zu einer genauen Angabe veranlaßt sein 
können, denn es stehen zwar am Schluß unter W 103, vorher aber 
unter Z 56 Regeln. Die auf der Innenseite des ersten Pergamentumschlags 
befindliche Urkunde datiert Jecht 1464, Boehlau 1460. 

Bei N. XIV genügte es nicht, anzugeben, in wessen Händen sich die Hand- 
schrift befunden hat, da über die Reihenfolge der Besitzer Näheres bekannt ist. 
Was den Inhalt betrifft so hat der Verfasser vollständig übersehen, daß mit 
dem Text des Sachsenspiegels und der Glosse auch die sogenannten Bocks- 
dorffschen Additiones verbunden sind, daß vor dem Epiphonem ein Schluß- 
gedicht „Got in deyme Reyche“ steht. Das folgende Congestum heißt bei 
Steffenhagen C. de amicicia, bei Jecht C. de amiciciis, ohne daß man nun wüßte, 
was richtig ist. Das Epiphonem hat der Verfasser ohne jede Grundangabe 
eigenmächtig abgeändert, indem er statt der Datierung: N. g. g. tavsend vier- 
hundert dornoch in dem LXX iare lediglich schreibt: noch gotes geburt 1470, 

Bei N. XV hätte Jecht aus Boehlau, Ztschr. f. Rechtsg. I, 242 ent- 
nehmen können, daß der Codex kein systematisches Schöffenrecht enthält, 
sondern daß zu Anfang 518 Magdeburger Schöffenurteile stehen. N. XII 
endlich bat nach Homeyer Rb. 164 Blatt, nach Jecht aber 180 BL Wenn 
auch die Zählung des Verfassers richtig zu sein scheint, hätte über 
diesen auffallenden Unterschied doch etwas bemerkt werden müssen. 


238 Kritiken. 


Die vorstehenden Beispiele, die an Hand der oben angegebenen 
Literatur noch vermehrt werden könnten, zeigen zur Genüge, daß die 
Angaben des Verfassers nicht ohne Nachprüfung zu verwerten sind. 

Bei der Beschreibung der Handschriften ist eine Reihe noch un- 
bekannter Stellen, teils juristischen, teils anderen Inhalts zum Ab- 
druck gelangt. So z. B. aus N. IV ein Judeneid, aus N. VI zwei 
Görlitzer Urkunden und ein „Gedicht“, das aber eine Sammlung 
von Ratmannenreimen ist. An dem Abdruck selbst ist zu loben, daß 
er sich ziemlich an die Schreibregeln der historischen Kommission 
hält im Gegensatz zu den Abdrücken bei Homeyer und Steffenhagen. 


Ganz unzulänglich werden die Ausführungen des Verfassers da, 
wo er von den in den NN. V, VI und VII enthaltenen Bildern 
spricht. 

Was zunächst die Bilder in der „großen Handschrift des Sachsen- 
spiegels" N. V anlangt, so hat der Verfasser das Bild fol. 13a zu R. Ldr. 
Prologus adir vorrede uf peinliche klagen mißverstanden. Das Bild stellt 
eine Gerichtsszene dar. Auf der Bank sitzt, wie Jecht richtig erkennt, der 
Richter. Nicht aber ist „an der Wand“ „ein Rutenbündel aufgehängt“. 
Vielmehr ist dieses Bündel, das wohl eine Korngarbe darstellt, der dabei 
stehenden Person, dem beklagten Dieb, auf den Rücken gebunden, wie dies 
Ssp. II, 64 § 2 vorschreibt, und die Weichbildglosse zu art. 40 erläutert. 
Man sieht auch auf der Autotypie Tafel IV, 2 deutlich den Strick, der um 
die Schultern des Diebes geht. Ein ganz entsprechendes Bild gibt die 
Heidelberger Handschrift fol. 10b zu Ssp. II, 64 § 2 mit dem Unterschiede, 
daß nicht eine Korngarbe, sondern ein Gewand aufgebunden ist. Während 
aber dort der Klüger den Dieb gebunden vor Gericht zieht, ist der Dieb 
hier nicht gefesselt; er hält die Hände frei in bittender Gebärde. Ab- 
weichend sind auch hier die beiden vor dem Richter knienden Personen. 
Knien konnten im Prozeß die Schwörenden (vgl. R. Ldr. 12 $ 4). Ob aber 
bei diesem Bilde an eine Eidleistung zu denken ist, erscheint fraglich. 
Wohl schließt die Klage mit Gerüft einen Eid des Klägers nicht aus, und 
es kommt neben der Übersiebnung auch ein Eineid vor. Aber dem steht 
doch entgegen, daß hier zwei Personen knien. Die eine würde der Kläger, 
die andere würde der Vorsprecher oder der Eidstäber sein. Es ist aber 
der Vorsprecher beim Eide nicht beteiligt, und der Eidstüber würde 
wohl vor dem Schwörenden stehen. Der Mangel eines Reliquienkastens 
würde an sich der Annahme einer Eidesleistung nicht entgegen sein, denn 
es gibt einen Eid, kein den heiligen, ab der heiligen nicht inist (vgl. 
v. Amira, Handgebürden S. 228). Aber es fehlt die Schwurgebärde. Daß 
der Klagvortrag dargestellt ist, erscheint mir deshalb unwahrscheinlich, 
weil in aller Regel der Kläger steht (vgl. z. B. R. Ldr. c. 31 § 3. ... her 
richter, so steit hir N. unde claget). Doch könnte man annehmen, daß 
bei besonders feierlichen Formeln, wie sie z. B. das Freyberger Stadt- 
recht gibt, der Kläger auch niederkniete. Dann wäre die zweite Person 
als der Vorsprecher zu fassen. Ich möchte der letztgenannten Auslegung 


Kritiken. 239 


den Vorzug geben, weil sie weniger Hypothese nötig hat. Doch mag man 
die andere mit einmaliger oder mehrmaliger Kopie durch unverständige 
Zeichner oder Undeutlichkeit der Vorlage erklären. 

Auf dem Bilde fol. 968 zu Ssp. I, 63 handelt es sich natürlich nicht darum, 
daß „eine Person“ „seinen Frevler an der Halskrause vor Gericht“ führt. 
Dargestellt ist der kämpfliche Gruß, wobei sich der Grüßende seines 
Gegners „unterwindet“, indem er ihn getolike bi me hovetgate faßt (vgl. 
v. Amira, Handgebärden 248). Der Kläger deutet mit der andern Hand 
auf den Mann, den er gefaßt hält und blickt auf den Richter; er fragt 
diesen um das Urteil, ob er seinen Gegner wieder loslassen darf. 

Das Bild fol. 107a zu Ssp. I, 70 stellt eine Einweisung dar, wie auch 
Jecht bemerkt. Aber nicht zugeben kann ich, daß ein Bauer eingewiesen 
wird. Das Gewand gibt dafür keinen Anhaltspunkt. Im Gegenteil! Die 
eingewiesene Person trügt ein vornehmes, keineswegs bäuerliches Gewand. 
Auch hätte der Zeichner nicht offenbar städtische Gebäulichkeiten gewählt, 
mit denen der Bauer nichts zu tun hat. Endlich geht es auch nicht an, 
aus dem Gerät, das der Eingewiesene auf der Schulter trügt, einen solchen 
Schluß zu ziehen. Denn es ist reine Willkür, wenn Jecht dief für eine 
(Gabel hält. Eine sichere Entscheidung über seine Bestimmung läßt sich 
nicht treffen, da es in der Sachsenspiegelillustration einzig dasteht. Aber 
näher läge, darin einen Schlüssel, das Besitzsymbol, zu sehen. Die andere 
Person hat der Zeichner mit richterlicher Tracht ausgestattet. Aber die 
Einweisung nimmt in der Regel nicht der „Richter“ vor, sondern sein Bote. 
Allerdings geht nach Weichb. art. 20 $ 2 der Richter mit drei Schöffen zu 
dem Hause und weist ein, und es ist zu beachten, daß das Bild auf Bl. 59a 
der N. VII zu eben diesem Artikel den Richter mit drei Schöffen zeigt. 

Auf fol. 131a (zu Sep II, 13) muß der Bauermeister sitzen. Wenn, 
wie Jecht sagt, ein Richter zu sehen ist, so liegt ein Mißverständnis des 
Zeichners vor. Im Wolfenbüttler Codex trägt auch die Person mit der 
Wage den für den Bauernmeister charakteristischen Hut. 

Fol. 296b findet sich ein Bild, das einen Geistlichen auf der Kanzel 
darstellt, mit einem Licht in der Linken, einer Glocke in der Rechten; 
davor stehen drei Personen. Jecht bringt die Darstellung in Verbindung 
mit Ssp. III, 60. Wenn nicht ein Druckfehler vorliegt, hat er sich geirrt; 
denn das Bild gehört zu Ill, 63 $ 4 und stellt dar, wie ein Priester den 
Bann verkündet. Bei der excommunicatio maior hält nach der Formula 
anathematis im Pontificale Romanum der öffentlich exkommunizierende 
Priester eine brennende Kerze in der Hand, wie auf diesem Bild; nach der 
Verkündigung zerbricht er sie, was wir bei den entsprechenden Bildern 
im Heidelberger Kodex (bei Batt u. Babo Tafel XXIV, 7) und in der Stein- 
beckschen Handschrift fol. 224a sehen können. Die Zeremonie der Kerzen 
bestand natürlich schon früher, nicht erst seit dem Pont. Rom, das ja 
wesentlich jünger ist als die Görlitzer Handschrift; wir finden sie im 
11. Jahrhundert. Ob jemals mit einer Handglocke gelüutet wurde, erscheint 
mir fraglich. Sicher aber wurde mit den Kirchenglocken geläutet (vgl. z. B. 
Concilium Monspelliense 1214 c. 41 Synode v. York 1195). Da dies darzu- 
stellen dem Zeichner schwer fiel, wird er eben die Handglocke gewählt haben. 


240 Kritiken. 


Der Mann endlich, der fol. 338a hinter dem Kaiser mit geschwungenem 
Beile steht, ist nicht ein „Henker“, sondern der Pfalzgraf (vgl. Glosse z. 
Weichb. art. 8: unde diz sal thun der phalzgrave von dem Ryne, der dem 
lande zu eynem richtere gesazt ist). Auf dem entsprechenden Bild im 
Liegnitzer Kodex I fol. 29b trägt auch der Pfalzgraf die Mütze. 

Im übrigen sind die Bilder, soweit überhaupt erklärt und nicht 
bloß beschrieben, richtig erklärt. In der Beschreibung hätte der Ver- 
fasser eingehender sein können. Wir erfahren wenig über Tracht, 
Haltung, Gebärden und Gruppierung. 

Bezüglich der genealogischen Verhältnisse der Bilder meint der 
Verfasser, es bestehe keine Verwandschaft zwischen denen der Görlitzer 
Handschriften und denen der sogenannten Codices picturati H, O, D 
und W. Dieser Ansicht kann ich aus unten zu entwickelnden Gründen 
nicht beitreten. Der Verfasser scheint mir zu seinem Ergebnis auch 
nur dadurch gekommen zu sein, daß er methodisch falsch vorgeht. 
Es war verfehlt, nur die Dresdener Handschrift zum Vergleiche heran- 
zuziehen. Der Verfasser hätte doch mindestens auf die Ausgabe der 
Heidelberger Handschrift in den Teutschen Denkmälern, die einzelnen 
Bilder daraus bei Kopp, Bilder und Schriften der Vorzeit, die Wieder- 
gaben bei Spangenberg und Grupen, eingehen sollen, wenn auch 
andererseits die Benutzung nicht reproduzierter Bilder nicht zum Vor- 
wurf gemacht werden kann. 

Jecht bemerkt richtig, daß die Görlitzer Handschrift N. V (G) mit 
der Steinbeckschen in Berlin (S) und der in Homeyer, Rechtsbücher 406, 407 
genannten Liegnitzer (L) eng zusammenhänge. Das Verwandtschaftsverhält- 
nis im einzelnen hat er leider nicht behandelt. 

In dieser Beziehung läßt sich zunächst ein enges Verhältnis der Texte 
in den drei Handschriften feststellen. Jede enthält einen glossierten 
Sachsenspiegel, den Landfrieden von 1235 und das Weichbildrecht. L und 
G haben außerdem noch den Richtsteig, L sogar noch das Lehnrecht. Der 
Text des Sachsenspiegels in S gehört in die zweite, der inL und G in die 
dritte Ordnung derselben zweiten Klasse der Homeyerschen Einteilung. 
Daß S in einer anderen Ordnung steht, wird dadurch ausgeglichen, daß G 
in der dritten Ordnung eine singuläre Stellung einnimmt und besonders 
zur zweiten Ordnung hinneigt (vgl. Homeyer, Ssp. I?, 39 f. Genealogie S. 140f.). 
Auch die Landfriedenstexte sind eng verwandt (vgl. Boehlau, Nove con- 
stitutiones S. II. Dagegen scheidet L und G von S die Glosse, die dort 
die Wurmsche, hier aber eine andere ist (vgl. die ausführlichen Erörterungen 
bei Steffenhagen W. S. B. 1898 S. 47 ff). Nehmen wir hinzu, daß die Aus- 
stattung von L und G nahezu gleich ist — es besteht Übereinstimmung in 
der Kolumnenteilung, Lineatur, Verwendung von Rot und Schwarz usw. — 
so ergibt sich, daß L und G unter sich enger verwandt sind als mit S, daß 
aber zwischen allen dreien eine nahe Verwandtschaft besteht. Schon dies 
rechtfertigt die Annahme, daß auch die Bilder nicht unabhängig entstanden 
sind, und zwar wird auch hier eine Vergleichung von G und L Ergebnisse 


Kritiken. 241 


bieten. Wir haben mit zwei Möglichkeiten zu rechnen. Entweder liegt 
ein direktes Abstammungsverhältnis vor oder Seitenverwandtschaft. 

Wie schon Jecht hervorhebt, hat L mehr Bilder als G; insbesondere 
ist das Weichbild in L viel reicher illustriert. Dies ist aber in keiner 
Richtung entscheidend. Der Mehrgehalt würde sich bei Seitenverwandt- 
schaft so leicht erklären, wie wenn G von L abstammt; der Zeichner von G 
hätte eben nicht alle Bilder der Vorlage aufgenommen. Andererseite würde 
hierdurch allein auch die Abstammung von L aus G nicht ausgeschlossen. 

Von mehr Bedeutung ist, daß den Bildern in G in der Regel an 
gleicher Stelle des Textes ein entsprechendes Bild in L gegenübersteht. 
Die Ausnahmen sind gering. Es ist zu dem oben schon erwähnten Bild 
in G fol. 296b (Exkommunikation) in L keine Analogie vorhanden, ebenso 
zu dem fol. 299b zu III, 63 $ 1. Außerdem sind nur Verschiebungen am 
Eingang des Sachsenspiegels festzustellen. So bringt G zum lateinischen 
Text des Prologus in der Initiale S eine kniende Fıgur, nämlich, was Jecht 
übersieht, Eike selbst, wie er um die Erleuchtung betet. In L ist diese 
Darstellung in die Initiale D zu Des heyligen geistes minne etc. verwoben. 
Die Weltenschöpfung, die in G in diesem D steckt, findet sich in L fol. I4b 
in der Initiale D zu Deus, qui est etc. Diese Unterschiede sind aber in 
keiner Richtung beweisend. 

Soweit an gleichen Stellen Bilder gleichen Inhalts stehen, macht 
sich vielfach in G eine Verkürzung bemerkbar. Gleich in dem Bild fol. 24a, 
das Eike darstellt, vermissen wir in G die Taube, die in L als Symbol des 
hl. Geistee von oben herabschwebt. In der Initiale G zum Textus Prologi 
bringt L den Crucifixus zwischen Maria und Johannes; in G fehlen die 
beiden Personen. Bei der Einweisung fol. 107a verwendet G zwei Personen, 
L aber I fol. 119a fünf Personen. Zu Ssp. II 64 bringt G. fol. 206a nur 
wehr zwei sich gegenüberstehende Frauen, in L I fol. 268b sehen wir den 
Richter, die Genotzüchtigte und die Schreileute In G fol. 222a zu Ssp. 
III 6 spielen zwei Personen Würfel, in L I fol. 294a aber drei. Um die 
Hinrichtung des Kaisers darzustellen, verwendet G fol. 338a zwei Personen, 
L II fol. 29b aber wiederum drei. In einigen dieser Fülle, so namentlich bei 
der Notzuchtsklage, macht die Verkürzung das Bild unverständlich, in an- 
deren doch unrichtig. Da nun unmöglich aus den verkürzten, zum Teil 
unverständlichen und unrichtigen Bildern die erweiterten, verständlichen 
und richtigen in L entstanden sein können, so kann L nicht in einem 
Tochterverhältnis zu G stehen. 

Sehr auffallend sind die Bilder zu Ssp. I 53 und I 59. Zu I 59 hat L 
I fol. 90b eine sehr sinngemäBe Darstellung, nämlich einen Richter mit 
11 Schöffen im Gestühl und außerhalb die Parteien. G hat an dieser Stelle 
fol. 87a Christus als Weltenrichter in der Mandorla mit sechs Aposteln 
zu jeder Seite. Sehen wir nun auf die Bilder zu I 53, so finden wir in G 
fol. 78b den Richter in der Bank mit nur sieben Schöffen, in L I fol. 78a 
aber nur einen thronenden Christus. Hier liegt zunächst eine offenbare 
Vertauschung vor, in G bei der Gerichtsszene zugleich eine Verkürzung. 
Während aber nun in G der Weltenrichter zum Text noch passen kann, ist 
der Christus zu I 53 in L vollständig unverständlich. In diesem Falle hat 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 16 


242 ` Kritiken. 


also L die unrichtige Darstellung, und man kann nicht annehmen, daß aus 
ihr der Zeichner von G, der keineswegs sehr nachdenklich gewesen zu sein 
scheint, die richtige gemacht und sie noch dazu an die einzig brauchbare 
Stelle gebracht haben sollte. Gerade diese Bilder rechtfertigen den Schluß, 
daß auch G nicht aus L abgeleitet sein kann. Dieser Schluß wird unter- 
stützt durch den Umstand, daß an gleichen Stellen des Textes völlig ver- 
schiedene Bilder stehen, ein Umstand, der überhaupt gegen jedes Ab- 
stammungsverhältnis spricht. 

So finden wir zu Richtsteig Prologus adir vorrede uf peinliche clagin 
in G fol. 13a die oben schon behandelte Gerichtsszene, wogegen in L 
I fol. 491a ein Gebundener mit Schreileuten vor das in der Bank sitzende 
Gericht mit dem Fronboten geführt wird. Die Darstellung von G ist hier 
von L unabhängig. Zu Ssp. I 63 bringt G fol. 96a die auch schon be- 
handelte „Unterwindung‘“, L zwei sich gegenüberstehende Kämpfer. Daß 
Pfatfen und Juden keine Waffen führen dürfen, illustriert G fol. 214b durch 
einen Pfaffen mit einem Buch, L 1 fol. 284b durch ein Meßopfer (!). 

Alles das schließt ein Abstammungsverhältnis überhaupt aus, so daß 
nur noch Seitenverwandtschaft in Frage steht. Die eventuell mögliche 
dritte Art der Beziehung, bloße Beeinflussung des Zeichners des einen 
Codex durch den des anderen ist nicht weiter zu verfolgen. Keinenfalls 
hätte der Zeichner von L durch die schlechten Bilder in G zu seinen weit 
besseren inspiriert werden können, und bei dem Zeichner von G ist nicht 
anzunehmen, daß er ohne Vorbild die Darstellungen, die sich in L gar 
nicht finden, hätte komponieren können. 

Welches war nun die gemeinschaftliche Vorlage? Man ist versucht 
an S zu denken, zumal S älter als G und L sein dürfte. Aber selbst 
wenn man in S die Lakunen berücksichtigt, reicht der Bildervorrat nicht 
aus um G und L auszustatten, abgesehen davon, daß S überhaupt keine 
Darstellungen zum Weichbild enthält. Es fehlen in S vor allem die in L 
zum Textus Prologi gegebenen Bilder mit biblischen Vorwürfen (Schöpfung 
der Eva, Sündenfall, Vertreibung aus dem Paradies, Arbeit des ersten 
Menschen, Erlösung aus dem Hôllenrachen), die der Zeichner von L schwer- 
lich ohne Vorbild gemacht hat. Vielmehr hat man sich als Vorlage von G, 
L und S zusammen einen reicher als diese illustrierten, jetzt verlorenen 
Codex zu denken, was auch e Amira, Genealogie S. 875 annimmt. Ihm 
würden L und S mehr gleichen als G, denn S ist wie L im Verbältnis zu 
G in den einzelnen Darstellungen reicher. Die verlorene Handschrift, ich 
nenne sie Z, ist nicht als eine große Bilderhandschrift zu denken, wie wir 
sie in D, H, O und W vor uns haben. Denn in G, L und S sind im 
wesentlichen doch an denselben Stellen Bilder, und es ist nicht recht ver- 
ständlich, daß drei verschiedene Zeichner dieselben Stellen aus einer 
Gesamtillustration sollten herausgegriffen haben, teilweise Stellen, die 
durch nichts besonderes ausgezeichnet sind. Was sollte z. B. die Illustrie- 
rung von Ssp. III 7 oder die von III 27 neben IM 23 rechtfertigen? 
Z mag unmittelbar oder auch mittelbar von einem Codex picturatus ab- 
gestammt haben und hat eine Reihe ausgewählter Bilder enthalten, die 
überarbeitet waren. Ob Z auch das Weichbild enthalten hat, muß dahin- 


Kritiken. 243 


gestellt bleiben. Möglicherweise ist hierin L vorangegangen; es ist aber 
nicht wahrscheinlich, da dann G nach zwei Vorlagen gearbeitet sein müßte. 

Die Weichbildillustration in der N. IH bei Jecht ist von der in L 
- abhängig. Ich verweise nur auf die Bilder zu Weichb. XX hier fol. 59a 
in LU fol. 52a, zu Weichb. XIX hier fol. 57b in L II fol. 51a, zu Weichb. 
IX hier fol. 85a in L II fol. 32b. 

Was nun endlich die Beziehungen zwischen G, L und § einerseits 
und D, H, O, W andererseits betrifft, so bestehen solche jedenfalls (vgl. 
v. Amira, Geneal. S. 374). Sie sind, wie ich Jecht gegenüber betonen 
möchte, auch dann erkennbar, wenn man D allein in Betracht zieht. 
Man kann sie nicht, wie Jecht tut, mit einem Vergleich der Darstellungen 
zu Ssp. I 1 und Sep I 40 in G und D ablehnen. Zu Ssp. I 1 gibt in D 
wie in G Christus dem Papst und Kaiser je ein Schwert; das ist das 
Wesentliche. Daß dort Christus auf dem Throne sitzt, hier auf dem Regen- 
bogen, hindert die Verwandtschaft zwischen G und D so wenig, wie die 
zwischen D und O, wo dieselbe Verschiedenheit besteht. Daß Kaiserkrone 
und Tiara verschieden sind, hätte Jecht nicht gestört, wenn er v. Amiras 
Genealogie oder die Einleitung zur Ausgabe von D über die Bedeutung 
solcher Abweichungen zu Rate gezogen hätte. Die Darstellung zu Ssp. 
I 70 in G weicht von der in D ab. Hier macht sich, sei es der Einfluß 
des Weichbildrechts, sei es der Weichbildillustration geltend. Das Bild in 
G entspricht, wie oben schon bemerkt, der Weichbildglosse. Aber diese 
Abweichung kann keinenfalls zur Ablehnung der Verwandtschaft führen, 
zumal diese durch positive Gründe zu belegen ist. Daß es sich nicht um 
direkte Abstammung, sondern nur um allgemeine Verwandtschaft handeln 
kann, ist nach dem schon Gesagten klar. 

Die Darstellung in G fol. 138 (s. oben S. 238) ist entnommen aus den 
Bildern zu Ssp. I 64, in O fol. 61a 2 und H fol. 10b. Daß in diesen 
Bildern dem Dieb nicht eine Korngabe, sondern ein Gewand aufgebunden 
ist, bleibt ohne Belang. Das Gewand ist aber dem Dieb in dem ent- 
sprechenden Bild L I fol. 491a aufgebunden, der außerdem ganz wie in H 
vom Kläger am Strick herbeigezogen wird. Der kniende Eike in G 
fol. 24a kehrt nicht nur L I fol. 3b wieder und zwar richtig mit der Taube, 
sondern auch in D fol. 3b1 und O fol. 1. Der Bischof als Sendrichter in G 
fol. 29a ist gegen L stark verändert; die Gruppierung ist eine andere und 
er steht, statt daß er dem Recht gemäß sitzt. Aber L I fol. 11b klingt stark 
an an das entsprechende Bild in O fol. 3. Bei dem kämpflichen Gruß ist 
der Einfluß von D fol. 78b4 unverkennbar. Daß zwei Zeichner unabhängig 
auf den Einfall gekommen sein sollten, gerade den Moment darzustellen, 
in dem der Kläger um die Erlaubnis zum „Lassen“ fragt, ist unwahr- 
scheinlich. In den Handgebärden zeigt sich vollends die Abhängigkeit. 
Daß bei Richter und Kläger die Funktionen der Hände vertauscht sind, 
erklärt sich aus der Art der Umarbeitung, die, was in D links war, in G 
rechts darstellt und umgekehrt. In dem Bild zu II 18 G fol. 181a erkennt 
man leicht den Zusammenhang mit D fol. 2524 und dem entsprechenden 
Bild in W. L. I fol. 155b und II fol. 51a zeigt neben der Wage und der 
unrechten Elle (nicht „Stab"!) auch das unrechte Maß, das in G fehlt. 

16* 


244 Kritiken. 


Die klagenden Frauen G fol. 207a erklären sich dadurch, daß aus einer 
Illustration, die wie D fol. 34b5 die drei Gerüftfälle nebeneinanderstellt, 
die zwei Frauen herausgenommen und dann überarbeitet sind. Bei der 
Exkommunikation in G fol. 296b hält der Priester die Kerze in der Hand, 
in S fol. 224a bricht er sie. In H (Batt und Babo Tafel XXIV) hält der 
Priester ebenfalls eine Kerze, aber die Stücke einer gebrochenen fallen zu 
Boden. 

Mit diesen Bemerkungen über die Verwandtschaftsverhältnisse 
der Görlitzer Bilderhandschriften muß ich mich hier begnügen. Sie 
sind veranlaßt durch die vollständige Angabe der Bilder bei Jecht, 
und ich möchte zum Schlusse betonen, daß ich gerade darin einen 
Vorzug der Jechtschen Arbeit erblicke, daß sie zum erstenmal einen 
größeren Kreis mit diesen Bildern bekannt macht.! 

München. Frhr. von Schwerin. 


Albert Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands. Vierter Teil. 
Erste und zweite (Doppel-)Auflage. Leipzig, Hinrichs, 1903. 
X. u. 1016 S. 8°. 

Mit AbschluB des vierten Bandes hat Hauck seine Kirchen- 
geschichte Deutschlands bis zum Ausgang der Stauferzeit geführt und 
damit die Jahrhunderte, die man als das frühere Mittelalter zu be- 
zeichnen pflegt, durchmessen. Um sich einen Begriff von der Leistung, 
die die erschienenen vier Bände bedeuten, und von der Arbeitskraft 
des Verfassers zu machen, mögen einige chronologische Angaben er- 
laubt sein. 1887 erschien der erste Band der Kirchengeschichte, ihm 
folgten der zweite 1890, der dritte 1896. Daran schloß sich 1898 
eine Neuauflage des ersten, 1900 eine solche des zweiten Bandes, 
und zwar sind die zweiten Auflagen nicht etwa Abdrucke, sondern 
weisen überall die Spuren sorgfältigen Fortarbeitens auf. 1903 er- 
schien dann der vierte Band, und seither haben bereits 1904 Neu- 
bearbeitungen des ersten, 1906 des dritten Bandes Zeugnis davon ab- 
gelegt, daß der Verfasser auch weiterhin für sein Werk sorgt. Und 
daneben ruht auf seinen Schultern die gewiß nicht leichte Last der 
Neuherausgabe von Herzogs Realenzyklopädie, von der in rüstiger Auf- 
einanderfolge in dem Jahrzehnt seit 1896 siebenzehn stattliche Bände 
erschienen sind. Durch seine Kirchengeschichte hat sich der Leipziger 
Theologe in die vorderste Reihe unter den lebenden Historikern ge- 
stellt, und das Ansehen, dessen er sich erfreut, fand vor einigen Jahren 

1 Soweit sich die vorstehenden Aufzeichnungen nicht auf veröffent- 
lichtes Material beziehen, beruhen sie auf Bausen und Aufzeichnungen, die 
mir Hr. Prof. v. Amira gütigst zur Verfügung gestellt hatte, wofür ich ihm 
auch an dieser Stelle meinen verbindlichsten Dank ausspreche. 


Kritiken. 245 


seinen Ausdruck darin, daß ihm der Berliner Lehrstuhl für Geschichte 
des Mittelalters angeboten wurde. 

Zweierlei besonders ist es, was an Haucks Kirchengeschichte von 
Band zu Band wieder die Bewunderung erregt hat: einmal die schon 
kurz berührte Energie der Arbeit und dann der von Künstlerhand 
gefügte Aufbau des Werkes im ganzen wie im einzelnen. Diese 
Eigenschaften weist gleich seinen Vorgängern auch der neue Band 
auf. Die Arbeitsleistung zeigt sich, indem das Werk durchweg auf 
selbständigem Studium der Quellen beruht, und natürlich wächst mit 
jedem Jahrhundert entsprechend der Masse quellenmäßiger Überliefe- 
rung auch die Schwierigkeit, eben die Massen zu bewältigen und die 
richtige Auswahl zu treffen. Von dem geschmackvollen Aufbau des 
Ganzen mag sodann ein kurzer Überblick über den Inhalt der ein- 
zelnen Kapitel einen Begriff geben. 

Das erste Kapitel hält nach allen Richtungen Umschau über die 
kirchlichen Zustände zu Beginn des 12. Jahrhunderts, die einzelnen 
Organe der Kirche werden in ihrer Tätigkeit vorgeführt und dann 
das sich leise wandelnde religiöse Leben erörtert: hiermit ist der 
Hintergrund gemalt, vor dem sich die kirchenpolitischen Kämpfe der 
Stauferzeit abspielen. Kapitel 2 führt in sie hinein; anknüpfend an 
das Wormser Konkordat schildert es die Jahrzehnte, in denen der 
päpstliche Wille sich in steigendem MaBe in der deutschen Kirche 
zur Geltung brachte, dabei jedoch schließlich um die Mitte des 
12. Jahrhunderts einen starken, sich gegen Rom richtenden Umschlag 
der öffentlichen Meinung auslöste.. So konnte es (Kap. 3) Friedrich I. 
gelingen, noch einmal die früheren Zustände herzustellen und die 
deutschen Bischöfe wieder fest an das Königtum zu ketten. Aber 
mittlerweile erwuchsen in den neuen Mönchsorden kirchliche Organe 
(Kap. 4), die ausschließlich zur Verfügung des Papstes stehend im 
Sinne einer Zentralisation der Kirche wirken mußten: zunächst zu 
Beginn der Epoche die Cistercienser und Praemonstratenser, dann im 
13. Jahrhundert die Franziskaner und Dominikaner, namentlich diese 
beiden Orden in der Hand des Papstums eine unschätzbare Waffe. 
Es folgen zwei weitere Abschnitte, die der Entwicklung der Theologie 
von Rupert von Deutz bis zu dem großen Dominikaner und Schola- 
stiker Albert (Kap. 5) und dem Christentum im Kulturleben (Kap. 6) 
gewidmet sind. Kapitel 7 leitet wieder zur Darstellung der Gescheh- 
nisse über, indem es den Ausgang der deutschen Missionsarbeit 
schildert, die in der Stauferzeit ihre letzten großen Triumphe feiert. 
Gerade auf diesem Felde zeigt sich deutlich, wie gegen Ende unserer 
Periode die weltbeherrschende Kurie den kaiserlichen Einfluß ganz 
zurückgedrängt hat. Den Beziehungen zwischen den beiden Welt- 


246 Kritiken. 


mächten seit 1190 gelten Kap. 8 (bis zum Tode Innocenz’ II.) und 
Kap. 9 (bis zum Ausgang Friedrichs II.). Ein Schlußabschnitt (Kap. 10), 
an den ersten anknüpfend, zeigt dann, wie in der Stauferzeit sich die 
anfangs nur im Keim vorhandenen antikirchlichen Richtungen üppig 
entwickelt haben. Wie in den früheren Bänden, schließen Bischofs- 
listen, ein Klösterverzeichnis und eine Literaturübersicht den Band 
ab. Es braucht kaum besonders darauf hingewiesen zu werden, wie 
geschickt die Komposition des Ganzen ist. Kapitel 1 und 10, in- 
haltlich aneinander anschließend, geben den Grundton für das ganze 
Gemälde ab und halten es zusammen, Kap. 2 und 3, und wieder 8 
und 9 enthalten die politische Kirchengeschichte; und in sie eingefügt 
die übrigen Abschnitte, von denen etwa der vierte schon durch den 
Platz, den Hauck ihm angewiesen hat, die zentrale Stellung andeutet, 
die sich in dieser Zeit das Mönchstum wieder in der Kirche erringt, 
oder Kapitel 7, das von den vorwiegend den inneren Zuständen der 
Kirche gewidmeten Mittelabschnitten, wie bemerkt, ungezwungen zur 
unterbrochenen äußeren Kirchengeschichte zurückführt. 

Daß es bei einem so umfassenden Werke viele Punkte gibt, in 
denen man zweierlei Meinung sein kann, liegt auf der Hand. Gerade 
in den letzten Jahren ist mehrfach von berufener Seite in Einzel- 
fragen die Geschichtskunde der Stauferzeit vertieft worden, und dabei 
sind Resultate zutage gefördert, die mit denen Haucks nicht überein- 
stimmen oder sie ergänzen. Ich denke da in erster Linie an eine 
Reihe schöner Untersuchungen von Karl Hampe, in denen dieser sich, 
was Form und Inhalt der Studien anlangt, als echten Schüler Scheffer- 
Boichorsts erweist; so wird sein Aufsatz „Zum Erbkaiserplan Hein- 
richs VI“! den Ausschlag dahin geben, daß dieser Kaiser 1196 vom 
Papste die Krönung seines Sohnes zum römischen Kaiser, und nicht, 
wie Hauck S. 678 meint, zum König zu erlangen suchte. Eine neue 
Auflage wird sich auch bei der Charakteristik Innocenz’ III. die 
höchst amüsante Schilderung nicht entgehen lassen, die Hampe über 
den Sommeraufenthalt der Kurie in Subiaco 1202 veröffentlicht hat.? 
In einer anderen Einzelfrage, nämlich betreffs des viel umstrittenen 
Aufrufs der Bischöfe der Magdeburger Kirchenprovinz zur Hilfe gegen 
die Slaven hat M. Tangl eine Berichtigung gebracht; Hauck erklärte 
das Schriftstück für ein Machwerk aus der Zeit des. Slavenkreuz- 
zuges von 1147 (S. 599, Anm. 4), Tangl hat mit schlagenden Gründen 
seine Echtheit erwiesen.” Sodann ist die Diskussion über das Wormser 


— — 


1 Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung, Bd. 27 
(1906), 1f. 

? In dieser Zeitschrift Bd. 8 (1905), 509 ff. 

3 Neues Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 80 (1905), 183 ff. 


Kritiken. 247 


Konkordat neu eröffnet durch D. Schäfer!, zu dessen Untersuchung 
Hauck schon kurz Stellung genommen hat?; seither sind auch Bern- 
heim?, auf diesem Felde ein längst bekannter Kämpe, und H. Rudorff* 
mit neuen Untersuchungen über den Vertrag von 1122 auf den Plan 
getreten. 

In diesem Zusammenhang muß endlich aufmerksam gemacht 
werden auf eine grundsätzliche, den ganzen vierten Band der Kirchen- 
geschichte betreffende Auseinandersetzung, die wiederum Hampe in 
seinem Aufsatze „Zur Kirchenpolitik der Stauferzeit‘‘? vornimmt; wer 
künftig sich eingehend mit Hauck beschäftigt, wird an dieser Kritik 
nicht vorübergehen dürfen. Bei aller Anerkennung, die auch Hampe 
der Arbeit des Kirchenhistorikers zollt, warnt er davor, ihre Resultate 
stets ungeprüft hinzunehmen, und begründet diese seine Warnung, 
indem er die Regierung Kaiser Lothars in Haucks Darstellung genau 
durchnimmt und kritisiert, indem er für die folgenden Abschnitte in 
vielen Punkten seine abweichende Meinung zur Geltung bringt. Es 
wird Haucks Sache sein, in einer Neubearbeitung, die ja sicher nötig 
werden wird, zu den Einzelheiten dieses Angriffs Stellung zu nehmen; 
die neuen Auflagen seiner früheren Bände haben durchweg gezeigt, 
daß er sich durch begründete Kritik gern belehren läßt. 

Bei der großen Verbreitung, deren sich die „Kirchengeschichte 
Deutschlands“ erfreut, angesichts der Tatsache, daß sie, wie wohl 
wenige historische Bücher, als eine Fundgrube betrachtet wird, aus 
der man sich reiche Belehrung in tausend Fragen holen kann, möchte 
auch ich einige Einzelpunkte hier vorbringen, in denen ich von den 
Resultaten Haucks abweiche oder sie ergänzt zu sehen wünsche. 

Im ersten Kapitel hat Hauck Gelegenheit, von den Provinzial- 
synoden zu sprechen (S. 17); er bezeichnet sie als eine in der Haupt- 
sache erstorbene Einrichtung. Ich glaube, daß diese Behauptung doch 
zu weit geht, daß jedenfalls Ausnahmen von solcher Regel zu machen 
sind. So hat z. B. Siegfried III. von Mainz mit einiger Regelmäßig- 
keit Provinzialsynoden abgehalten, und die Bischöfe von Würzburg, 


1 Zur Beurteilung des Wormser Konkordats, Abhandl. der Kgl. Preuß. 
Akademie der Wissenschaften 1995, philol.-histor. Klasse 1 ff. 

3 Kirchengeschichte Deutschlands III (3. u. 4. Auf, 1906), 1047 ff. 

3 Das Wormser Konkordat und seine Vorurkunden hinsichtlich Ent- 
stehung, Formulierung, Rechtsgültigkeit (= Untersuchungen zur deutschen 
Staats- und Rechtsgeschichte, Heft 81, 1906). 

4 Zur Erklärung des Wormser Konkordats (= Quellen und Studien 
zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reichs in Mittelalter und Neuzeit, 
Bd. 1, Heft 4, 1906). 

5 Historische Zeitschrift, Bd. 93 (1904), 385 ff. _ 


248 Kritiken. 


denen im 13. Jahrhundert der Besuch der Mainzer Synoden nicht 
paßte, haben es doch für nötig gehalten, sich wiederholt besondere 
Dispense deshalb in Rom zu holen.! Und wenn man ferner die Re- 
gesten, die Winter zur Geschichte Wichmanns von Magdeburg zu- 
sammengestellt hat“, auf Provinzialsynoden durchsieht, so gewinnt 
man doch den Eindruck, daB damals ein recht fester Zusammenhalt 
innerhalb der Magdeburger Kirchenprovinz bestanden habe. — Bei 
der Erörterung des erzbischöflichen Titels (S. 18) wäre Anm. 5 viel- 
leicht ein Hinweis auf den Titel Minister im 13. Jahrhundert am 
Platze gewesen.” — Betreffs des im 1. und 10. Kapitel zur Sprache 
kommenden Cölibats der Geistlichkeit möchte ich bemerken, daß seine 
Nichtinnehaltung durchaus nicht immer zu dem (von Hauck auch 
nicht gezogenen) Schluß auf grobe Unsittlichkeit des Klerus berechtigt; 
im nordöstlichen Deutschland war, als das 12. Jahrhundert zur Neige 
ging, die Vorstellung noch keineswegs allgemein durchgedrungen, 
auch nicht in den höher kultivierten Kreisen, daß der Geistliche keine 
Kinder zeugen dürfe. So wäre 1192 als Nachfolger Wichmanns von 
Magdeburg beinahe der dortige Dompropst Rocker gewählt; man 
lehnte ihn allerdings schließlich ab, weil er drei Tage vor der Wahl 
einer Tochter die Hochzeit ausgerichtet hatte: idem tamen prepositus, 
so fügt das Chronicon montis Sereni diesem Faktum bei, salv re- 
prehensibilium veritate, honestate precipuus erat, ita ut in hac ei 
nemo se facile comparaverit.* Vielleicht noch typischer ist, wenn auf 
Bitten des Markgrafen Otto I. von Brandenburg der Dompropst Hein- 
rich von Brandenburg dem markgräflichen Kaplan Burchard und 
dessen Sobn Hildebrand ein Lehen gibt, mit der Bestimmung, daß, 
wenn besagter Kaplan Burchard noch weitere Söhne zeugen sollte, 
das Lehen nicht auf diese, sondern mit gewissen Beschränkungen auf 
die etwaige Nachkommenschaft des Hildebrand übergehen solle 

S. 160, Anm. 7 stellt Hauck die Liste der unter Lothar und 


æ- ln e u [nn iA 


1 Vgl. Potth. 5886, 7192, 7583; vgl. auch Th. Henner, Bischof Her- 
mann I von Lobdeburg (Habilitationsschrift Würzburg 1875) 47f. 

? Forschungen zur Deutschen Geschichte, Bd. 18 (1878), 130 ff. 

® Vgl. Exkurs II zu meiner Arbeit: Die Besetzung der deutschen Bis- 
tümer unter der Regierung Kaiser Friedrichs IL, erster Teil (1901), 129. 

+ MG. SS. XXIII, 164. 

5 Riedel, cod. dipl. Brand. A VIII, 121 Nr. 32 = A XXIV, 825 f. Nr. 4. 
Riedels Ansatz der undatierten Urkunde zu 1190 ist falsch. Der genannte 
Markgraf, Witwer der Markgräfin Judith, ist Otto I., dessen Tod (1184) 
den terminus ante quem ergibt. Der Vorgänger des ausstellenden Propstes 
Heinrich, Gerhard, ist zuletzt 1179 als im Amte befindlich bekannt. Zwischen 
1179 und 1184 muß also die Urkunde entstanden sein. 


Kritiken. 249 


Konrad III. in Deutschland tätigen Kardinallegaten zusammen. Hier 
hätte ich nachzutragen den Kardinalpriester Hubald, der 1144 in 
zwei Urkunden des Erzbischofs Heinrich von Mainz als Zeuge auf- 
tritt.! — Richtig ist die Beobachtung, daß seit dem zweiten Kreuz- 
zug ein Wandel in der Politik Konrads III. bemerkbar wurde. Be- 
treffs der in dieser Richtung beachtenswerten Wahl Gebhardts von 
Henneberg zum Bischof von Würzburg (S. 182) verweise ich auf das 
Schreiben, das in dieser Angelegenheit Landgraf Ludwig von Thü- 
ringen an Herzog Friedrich von Schwaben, den nachmaligen Kaiser, 
richtete? — Durch ein sinnstörendes Verschreiben ist S. 212 Zeile 12 
aus dem Kanzler Rainald der Kanzler Roland geworden. — Darin 
wird Hauck sicher recht haben (S. 274, Anm. 7), daß die Nachricht 
des Johann von Salisbury zu 1168, die Gegner Heinrichs des Löwen, 
nämlich der Erzbischof von Magdeburg, der Bischof von Halberstadt 
und der Markgraf Albrecht, seien alexandrinisch gesinnt, auf Irrtum 
beruht. Wichmann scheint nur zu Anfang des Jahres 1165, nach 
seiner Palästinafahrt und vor dem Würzburger Reichstage, einen Augen- 
blick in seiner Stellungnahme geschwankt zu haben; 1168 hielt er 
jedenfalls wieder fest zum Kaiser. Ulrich von Halberstadt war zwar 
Alexanders Parteimann, aber seit 8 Jahren abgesetzt, und sein Gegen- 
bischof Gero, eine Kreatur Heinrichs des Löwen, hing dem kaiser- 
lichen Papste an. Auch Albrecht der Bär gehörte zweifellos zur 
kaiserlichen Partei. Aber vielleicht hat folgendes den Anlaß zu dem 
merkwürdigen Gerücht gegeben. Ende 1168 war Albrechts Sohn 
Siegfried zum Erzbischof von Bremen gewählt worden, wurde jedoch 
vom Kaiser mit Rücksicht auf Heinrich den Löwen nicht bestätigt. 
Dieser Askanier suchte nun seinen verlorenen Posten durch Anschluß 


1 Böhmer-Will, Regesten zur Gesch. der Mainzer Erzbischöfe I, 324f. 
Nr. 24, 25. Die Urkunden sind ausgestellt zu Erfurt am 19. Juni 1144; der 
Kardinal wird zwar nicht ausdrücklich als Legat bezeichnet, jedoch er- 
scheint seine Anwesenheit in Deutschland ohne amtliche Aufträge doch 
recht unwahrscheinlich. Nicht zu entscheiden wage ich, welcher Hubald in 
Deutschland war. Es gab damals drei Kardinalpriester dieses Namens, 
von denen der vom Titel des heiligen Kreuzes in Jerusalem im Juni 1144 
beim Papste war, also nicht in Betracht kommt. Dagegen unterschreibt 
der vom Titel der heiligen Johannes und Paulus von Februar 1144 bis 
Oktober 1145, der vom Titel der heiligen Praxedis von April 1144 bis 
Dezember 1145 keine Papsturkunden. 

* Der Epistolarcodex des Klosters Reinhardsbrunn saec. XII, ed. Höfler 
im Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen, Bd. 5 (1850), 1ff.; der be- 
treffende Brief ist Nr. 15 — Nr. 73. Vgl. über diesen wichtigen Brief meine 
Erörterungen im Neuen Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde 
XXXII, 63ff. 


250 Kritiken. 


an Alexander III. zu halten!, und Johann von Salisbury mag ge- 
glaubt haben, es handele sich hier um eine politische Aktion, hinter 
der der Vater des Bremischen Prätendenten und andere Fürsten des 
Osterlandes stünden. Dieser Siegfried ist dann 1180 wohl nicht, 
wie Hauck S. 298 angibt, noch einmal zum Erzbischof von Bremen 
gewählt, sondern er ist vom Brandenburger Stuhl, auf dem er seit 
1173 saß, dorthin versetzt worden; man hat nachträglich die Wahl 
von 1168 als rechtsgültig anerkannt.” Um gleich bei den Askaniern 
zu bleiben, so führt Albrecht der Bär den Titel Markgraf von Branden- 
burg zum ersten Male 1142; die Urkunde von 1136, auf die sich 
Hauck (S. 597, Anm. 8) beruft, ist mehr als verdächtig; der Ver- 
trag Albrechts mit Pribislaw-Heinrich®, durch den der Markgraf Rechts- 
nachfolger des Slavenfürsten wurde, wird also erst in die vierziger 
Jahre des 12. Jahrhunderts gehören. Anschließend bemerke ich, daß 
der Slavenkreuzzug von 1147 über Magdeburg, Havelberg, Malchow 
ging (die Rückmarschlinie des Südheeres ist nicht bekannt); man kann 
also nicht (S. 607, Anm. 8) behaupten, daß Pribislaw-Heinrich der 
durch den Raubzug zumeist betroffene Fürst war. — 
| Die Versammlung, in der der deutsche Ritterorden gegründet 
wurde, fand im Templerhause zu Accon, nicht zu Jerusalem (S. 647), 
das sich in den Händen der Ungläubigen befand, statt. — Es ist 
wohl (S. 705) zu viel gesagt mit der Behauptung, Eberhard von 
Salzburg sei 1200 vom Papste für Otto IV. gewonnen. Gewiß hat 
der Erzbischof, als er multo labore et sudore tandem in Rom das 
Pallium erlangte, dem Papste eidliche Zusicherungen in dieser Richtung 
machen müssen; aber wenn auf einen Kirchenfürsten der Zeit, so 
passen auf ıhn in den ersten Jahren seines Salzburger Regiments die 
Worte Arnolds von Lübeck: apostolicus autem Ottonem constanter 


1 Vgl. Siegfrieds Brief an Erzbischof Adalbert von Salzburg, cod. dipl. 
Anhaltinus I, 371, Nr. 507. 

3? Vgl. über ihn Heinrich Hahn, die Söhne Alberts des Bären, Otto I., 
Siegfried, Bernhard, 1170— 1184 (Programm der Louisenstädtischen Real- 
schule Berlin 1869), S. 24 ff. 

3 Bernhardi, Lothar 598, Anm. 28. Über die Titel Albrechts des Bären 
vgl. Sello im 22. Jahresbericht des altmärkischen Vereins für vaterländische 
Geschichte und Industrie zu Salzwedel (1888). 15 ff. 

* Unrichtig ist auch, wenn Hauck in der oben genannten Anmerkung 
den Slavenfürsten auf Grund zweier Urkunden in der Umgebung des Mark- 
grafen Konrad von Meißen vermutet, wie dies auch schon O. v. Heinemann, 
Albrecht der Bär 876, Anm. 114 getan hatte. Vgl. F. Curschmann, Die 
Diözese Brandenburg (1906) 104, Anm. 4. 

5 Röhricht, regesta regni Hierosolymitani Nr. 740. 


Kritiken. 251 


firmabat, prelatos sua auctoritate ei subdebat, archiepiscoporum 
nullum pallio pontificali induebat, nisi Ottonem omni fide- 
litate devotionis honoraret. Sicque fit, ut clerus, ex magna 
parte pastoris timens sententiam, Ottoni faveret, Philippus autem 
seculari fastu sublimatus in temporalibus magis prevaleret, quamvis 
nonnulli pontificum neglecto mandato apostolici, quibus- 
dam tergiversationibus servire Ottoni dissimularent, quidam 
vero palam ei contradicentes usque in finem vite inobedientes perse- 
verare non timerent.! Ein Anhänger des welfischen Königtums ist 
Eberhard nie gewesen, so lange Philipp lebte. — Das Urteil über Engel- 
bert von Köln (S. 771) scheint mir doch seinen Verdiensten um das 
Reich nicht ganz gerecht zu werden. Winkelmann, der sich auf 
Walter von der Vogelweide berufen kann?, schätzt den Erzbischof nach 
dieser Richtung mit Recht höher ein. — Unrichtig ist (S. 807, Anm. 6), 
daB Friedrich II. 1240 oder 1241 den Domherrn Konrad von 
Hildesheim zum Bischof von Olmütz hat ernennen lassen; dieses 
Bistum ging den deutschen König staatsrechtlich wenigstens unmittel- 
bar nichts mehr an, seit Philipp von Schwaben die Regalienverleihung 
von Prag und Olmütz dem Böhmenkönig überlassen hatte. Die lai- 
calis potentia, durch die Konrad in den Besitz des mährischen Bis- 
tums gelangte, wird also vermutlich sein Landesherr König Wenzel 
gewesen sein.’ 

Unter den Bischofslisten vermisse ich beim Erzbistum Riga die 
Bischöfe von Oesel?; zu Kloster Bonnrode (S. 937) bemerke ich, daß 
es offenbar schon im 12. Jahrhundert existiert hat.’ 

Diese vielen Einzelausstellungen gegenüber einem so großzügigen 
Werke mögen manchem kleinlich erscheinen; ich darf mich dem gegen- 
über berufen auf Scheffer-Boichorsts Ansicht von derartigen Nachträgen, 
die zu sammelm bei einem mittelmäßigen Buche sich nicht lohne. — 

Bis zum Ausgang der Stauferzeit gehört die deutsche Kirchen- 
geschichte so völlig in die politische Geschichte hinein, daß ihre 
Kenntnis schon dadurch sich einiger Verbreitung erfreut; dasselbe 

1 Lib. VI, 2; MG. SS. XXI, 214; Schulausgabe S. 219f. 

? Jahrbücher Friedrichs IL, Bd. 1, 853 ff., 474 ff. 

3 Vgl. Aldinger, Die Neubesetzung der deutschen Bistümer unter Papst 
Innocenz IV., S. 22f., wo allerdings auf Grund von Potth. 11002 schärfer 
hätte betont werden können, daß Konrad von vornherein als fautor Kaiser 
Friedrichs II. galt. 

* Vgl. meine Arbeit: die ostdeutschen Bistümer, besonders ihre Be- 
setzung, unter Friedrich II. (1906), 148 Anm. 100. 

è Vgl. ep. 25 des (S. 249, Anm. 2) zitierten Reinhardsbrunner Brief- 
stellers. 


252 Kritiken. 


läßt sich wieder von der großen Konzilienepoche des 15. Jahrhunderts, 
vielleicht auch vom Zeitalter Ludwigs des Bayern sagen. Aber wie 
steht es mit der Kenntnis der deutschen Kirchengeschichte in den 
auf 1250 folgenden Jahrzehnten? Bedürfen nicht gerade sie in ganz 
besonderem MaBe einer sachkundigen Darstellung? Ich glaube einen 
Gedanken vieler auszusprechen, wenn ich wünsche, es möge Hauck 
vergönnt sein, seine Kirchengeschichte so stetig wie bisher fortzu- 
führen. Es mag als ein erfreuliches Zeichen gelten, daß er seither 
in einem kirchengeschichtlichen Aufsatze schon die Schwelle des 
14. Jahrhunderts überschritten hat.! 
Charlottenburg. Hermann Krabbo. 


F. Rörig, Die Entstehung der Landeshoheit des Trierer 
Erzbischofs zwischen Saar, Mosel und Ruwer und ihr 
Kampf mit den patrimonialen Gewalten. (Westdeutsche 
Zeitschrift für Geschichte und Kunst, Ergänzungsheft XIII, hrsg. 
v. J. Hansen). Trier, J. Lintz, 1906. VI u. 86 SS. 8°. M. 2,80. 
Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach Ent- 

stehung der Landeshoheit, für ein kleines Gebiet allerdings und ein 

geistliches Fürstentum, in dem ein typischer Verlauf des ohnehin 
komplizierten Entwicklungsprozesses nicht vorausgesetzt werden darf. 

Um so anerkennenswerter ist die Schärfe der Beweisführung und das 

Streben des Verfassers nach begrifflicher Klarheit, das schon bei der 

Stoffverteilung zu Tage tritt. In den ersten drei Kapiteln geht 

Rörig den Momenten nach, die er als nicht wesentlich für die Lösung 

des Problems ansieht, das sind die erzbischöflichen Forstrechte, die 

Bannherrschaft, die grundherrlichen und die Hochgerichtsrechte. So 

gelangt er in Kap. 4 zu folgendem Ergebnis (S. 56): „Die auf dem 

Wege der Usurpation erworbene geschlossene Gerichtshoheit in Hoch- 

gerichtssachen bildete die Grundlage der Landeshoheit des Trierer 

Erzbischofs in dem behandelten Gebiete“, und schildert in Kap. 5 

unter ausgiebiger Heranziehung archivalischen Materials die weitere 

Zurückdrängung der patrimonialen Gewalten. Gut gestützt durch 

Belege im einzelnen, erregt das Ergebnis als Ganzes gewisse Be- 

denken. Mit „Usurpation“ pflegt man den Begriff einer Wider- 

rechtlichkeit zu verbinden, die nicht gerade geeignet erscheint als 

Grundlage für eine Entwicklung rechtlichen Charakters. Tatsächlich 

mag ja das Recht des Stärkeren im späteren Mittelalter eine sehr 

große Rolle gespielt haben; aber schlechthin anarchische Zustände 


! Der Gedanke der päpstlichen Weltherrschaft bis auf Bonifaz VIII. 
(Universitätsprogramm, Leipzig 1904). 


Kritiken. 253 


waren einem Zeitalter fremd, das selbst die Folgewirkungen offener 
Gewalttat in rechtsgültige Formen zu bringen suchte. Rörig weist 
auf die Privilegien Kaiser Friedrichs II. hin (S. 43), die den Erz- 
bischof von Trier wie andere Reichsfürsten als Landesherrn aner- 
kannten; er erwähnt ein spezielles Privileg Heinrichs VII. für seinen 
Bruder, den Erzbischof Balduin, und ein noch ausführlicheres Ludwigs 
des Bayern. Der Erzbischof war eben Reichsfürst und Landesherr. 
In wie weit er seine Befugnisse zur Geltung brachte, hing von den 
Umständen ab; aber die Landeshoheit ist auf reichsrechtlicher Grund- 
lage erwachsen. Wenn von der höheren Gewalt die niederen in ihrem 
Wirkungskreis eingeschränkt wurden, so lag darin keine Usurpation. 

Nicht berührt wird das Endergebnis durch Bedenken, die sich 
gegen Kap. 2 erheben ließen. „Bann“ eines Orts ist doch nur ein 
anderer Ausdruck für den in der Karolingerzeit üblichen marca (Ge- 
markung). Insofern sind die Bannbezirke nicht erst im 10. Jahr- 
hundert gebildet worden; aber wie nun das Recht, Zwing und Bann 
zu üben, und damit die Almendhoheit (in der Regel wohl vom 
größten Grundherrn innerhalb der Gemarkung) erworben worden ist, 
darüber hat auch Rörig keinen genügenden Aufschluß zu geben ver- 
mocht. Die Bannherrschaft, als deren einzig mögliches Kriterium er 
den „Besitz der geschlossenen Niedergerichtsbarkeit* ansieht (S. 30), 
muß öffentlich rechtlichen Ursprungs gewesen sein, insoweit sie sich 
über Leute und Güter erstreckte, die nicht in Abhängigkeit von dem 
betreffenden Grundherrn standen. Die (sonst in Frankreich übliche) 
Bezeichnung potestas, die Rörig (S. 31) zum Jahre 956 belegt, deutet 
schlechthin auf Übertragung obrigkeitlicher Gewalt für einen ge- 
schlossenen Bezirk; doch sollte einmal der Vorgang an konkreten 
Fällen nachgewiesen werden. In der Lombardei galten zur Zeit 
Friedrichs I. Zwing und Bann samt Almendhoheit als Regal, dessen 
Besitz sich vom König herschrieb. Bei alledem bleibt die Schluß- 
folgerung (S. 33) unerschüttert: Da der Erzbischof „nur in einer 
verhältnismäßig kleinen Zahl der Bannbezirke‘“ die Bannherrschaft 
hatte, kann sie für die Entstehung der Landeshoheit nicht von maß- 
gebender Bedeutung gewesen sein. 

Der Erzbischof war auch nicht der größte Grundherr des in 
Betracht gezogenen Gebiets, noch hat er für dessen größeren Teil die 
grüfliche (Hoch)Gerichtsbarkeit erworben. Die Forsthoheit des Erz- 
bischofs, auf zweifelhaften Privilegien begründet, ging bereits im 
13. Jahrhundert verloren; aber das „officium foresti“ erhielt neue 
Befugnisse, indem es mit Ausübung der landesherrlichen Gerichts- 
barkeit betraut wurde. Die Annahme, daß dies durch Erzbischof 
Balduin geschehen sei (S. 45), erscheint einleuchtend, nicht minder 


254 Kritiken. 


die Darlegung der weiteren Entwicklungsstufen, als deren erste die 
Beschränkung der nicht dem Landesherrn zustehenden Hochgerichtsbar- 
keit auf die Etterbezirke (im 14. Jahrhundert) anzusehen ist. Später 
wurde den Gerichtsherrn das Blutgericht ganz entzogen, und das 
Forstamt, gestützt auf die Befugnis zum Einschreiten bei mangel- 
hafter Rechtspflege, mischte sich auch in die niedere Gerichtsbarkeit 
ein, die es schließlich völlig an sich zog, so daß jenen (im 18. Jahr- 
hundert) nur das Grundgericht im Bannbezirk verblieb, während 
nicht die Lokalgerichte, sondern die Dorfgemeinden „als unterstes 
Glied des Staatsorganismus“ galten (S. 61). Soviel aus den Aus- 
führungen bervorgeht, stand die von der landesherrlichen zurückge- 
drängte „patrimoniale“ Gerichtsbarkeit geistlichen Stiftern zu, denen 
gegenüber ein Landesherr, der zugleich Erzbischof war, verhältnis- 
mäßig leichtes Spiel hatte. Immerhin würden die in Kap. 5 nur 
skizzierten Zustände in der Neuzeit, aus denen sich eine „günstige 
soziale Lage der Bauern im Trierischen“ ergab (S. 62), wohl noch 
eingehenderer Darstellung wert sein. 

Eine agrarhistorisch interessante Eigentümlichkeit der jüngeren 
Entwicklung, den Agrarkommunismus der Gehöferschaften, behandelt 
Rörig im Anhang. Er weist nach, daß nicht, wie Lamprecht annahm, 
(grundherrliche) Beunden den periodischen Verlosungen unterlagen, 
sondern Hufenland. Die im 17. und 18. Jahrhundert vorgenommenen 
Neuaufteilungen der Flur, an die sich mehrfach der Übergang zum 
„vollen Agrarkommunismus“ anschloB, nach dem Vorbild einer älteren, 
für Rottland üblichen Bewirtschaftungsform, hatten ihre Ursache in 
dem Bestreben, den schädlichen Folgen einer zu weit gehenden Boden- 
zersplitterung zu begegnen, und sind daher „als Vorläufer unserer 
modernen Zusammenlegungen aufzufassen“ (S. 85). Wenn etwa nach 
den Untersuchungen von Lamprecht noch Zweifel obwalten konnten, 
so steht nunmehr ein Zusammenhang der Gehöferschaften mit der 
germanischen Urzeit ganz außer Frage. 

Zürich. . G. Caro. 


G. Des Marez, L'organisation du travail à Bruxelles au XV® 
siecle. Brüssel 1904. XII u. 520 S. 

Ein neues Werk des überaus fleißigen und produktiven belgischen 
Gelehrten, der sich nicht nur um die Geschichte seiner engeren Heimat, 
sondern auch um die Aufklärung wichtiger Probleme der allgemeinen 
mittelalterlichen Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte bedeutende 
Verdienste erworben hat. In breiter, hie und da etwas allzubreiter 
Darstellung — manche weit ausgesponnene Einzelschilderung, in der 
gelegentlich sogar einzelne Brüssler Handwerksleute als namentlich 


Kritiken. 255 


genannte Persönlichkeiten uns gegenübertreten, hitte wohl besser ihren 
Platz in den Anmerkungen gefunden — gibt er uns im wesentlichen 
ein überaus anschauliches, farbenreiches, fast lückenloses Bild von 
den Brüsseler Zünften, ihrem Leben, ihrer Bedeutung für Staat und 
Gesellschaft, für Individuum und Familie, ihrer Verfassung und Ver- 
waltung zur Zeit ihrer Blüte im 15. Jahrhundert; während der Ent- 
wicklung bis zu diesem Höhepunkt nur ein einziges längeres Einleitungs- 
kapitel gewidmet ist. Diese Ökonomie der Darstellung erscheint mir 
durch den Charakter des ihr zugrunde liegenden Stoffs ebensowohl 
begründet, wie durch die Rücksicht auf die Aufgaben, die momentan 
der zunftgeschichtlichen Forschung in erster Linie zu erfüllen obliegen. 
Denn erst im 15. Jahrhundert gewinnen die Brüsseler Zünfte größere 
Bedeutung für das wirtschaftliche und politische Leben der Stadt, 
erst jetzt ist ihre Verfassung im wesentlichen abgeschlossen; und dem- 
entsprechend häufen sich auch die Quellen zu ihrer Erkenntnis. — 
Dann aber: auch nach Keutgens Arbeit kann zwar die Diskussion 
über die vielerörterte Frage nach dem Ursprung der mittelalterlichen 
Zünfte gewiß nicht als abgeschlossen gelten; an Opposition gegen 
seine Resultate hat es ja nicht gefehlt; aber es will mir scheinen, als 
ob aus der ziemlich verfahrenen Situation ein Ausweg nur durch eine 
neue Inangriffnahme des ganzen Problems auf breiterer Grundlage, auf 
dem Wege der vergleichenden Erforschung des Genossenschaftswesens 
der mittelalterlichen Völker vor allem zu erfolgen hätte. — Die 
Geschichte des Wesens und Wirkens der vollentwickelten Zunft 
dagegen, vor allem ihrer Leistungen und ihrer Bedeutung für die 
Verwaltung der spätmittelalterlichen Städte ist lange Zeit von der 
Forschung ungebührlich vernachlässigt worden, in erster Linie wohl 
deshalb, weil hier für scharf zugespitzte Problemstellung und dem- 
entsprechend für breite Entfaltung juristisch-scharfsinniger Spekulation 
und energisch zugreifender Polemik weniger Raum vorhanden ist; hier 
liegt noch ein weites Feld zu fruchtbarer Betätigung, und hier liegen 
auch in erster Linie die reichen Früchte der Arbeit des Verfassers. 

Immerhin: so wenig wir aus der Vor- und Frühgeschichte der 
Brüssler Zünfte, die im 13. und 14. Jahrhundert liegt, neue Auf- 
schlüsse über das Problem des Ursprungs der Zünfte in den mittel- 
alterlichen Städten werden gewinnen können, so bietet doch auch 
das erste Kapitel seiner Darstellung nach mancher Richtung hin 
interessante Belehrung. — Wir sehen gegenüber einer in der Ver- 
fassung der Stadt fast alleinberechtigten kaufmännischen Aristokratie, 
die wirtschaftlich durch die Gilde der großen Tuchhändler und 
-Fabrikanten gestützt wird, die Masse der Handwerker und haus- 
industriellen Arbeiter so gut wie rechtlos, zunächst ohne jede Organi- ` 


256 Kritiken. 


sation, deren Bildung von der herrschenden Bevölkerungsschicht mit 
allen Mitteln verhindert wird, wiederholt im Laufe des 13. und 14. Jahr- 
hunderts vergebliche Anläufe machen, sich aus dieser völlig gedrückten 
Lage zu befreien und zugleich die Anerkennung ihrer Korporationen 
und das Recht zu selbständiger Mitwirkung am Staatsleben sich zu 
erringen; wir sehen das Beispiel der flandrischen Zünfte, die schon 
1280 ihr Ziel auf revolutionärem Wege erreicht hatten, ansteckend 
auf das in seiner ökonomischen Entwicklung um fast ein Jahrhundert 
rückständige Brabant wirken; aber es dauert fast anderthalb Jahr- 
hunderte, ehe die politische Macht der Schöffenaristokratie und die 
wirtschaftliche Superiorität der Gilde, wie sie sich vor allem in einer 
völligen ökonomischen Unterdrückung aller Tucharbeiter durch das 
Verlegertum äußerte, gebrochen war: nachdem 1289 die Fischer als 
die ersten sich zu einer noch ganz lockeren Korporation einstweilen rein 
privaten Rechts, ohne jede Zwangsbefugnis, zusammengeschlossen haben, 
nachdem mehrere Handwerkeraufstände rein tumultuarischer Natur, 
ohne Gliederung und Organisation, blutig unterdrückt sind, sehen wir 
im Laufe des 14. Jahrhunderts die einzelnen gewerblichen Genossen- 
schaften sich zur offiziellen Anerkennung durch den Magistrat und 
das brabanzonische Fürstentum durchringen: der gewerbliche Zunft- 
zwang wird jetzt in einer Reihe von Statuten, die ihnen bewilligt 
werden, ausgesprochen; dennoch aber ist dies Streben nach Erlangung 
von korporativen Zwangsrechten nicht überall von Erfolg begleitet und 
einstweilen noch vom Magistrat in enge Schranken gebannt. Erst 
eine neue Revolution bringt 1421 die ganze Entwicklung zum Ab- 
schluB und ergibt als ihr Resultat die Zunftverfassung von 1422, 
die dann für die folgenden Jahrhunderte das feste Fundament der 
politischen Verhältnisse in Brüssel geblieben ist. Sie beruht im Gegen- 
satz zu den radikal-demokratischen flandrischen Städten auf dem 
Gleichgewicht des aristokratischen und des demokratischen Elements 
in der Bevölkerung, das erste, vertreten durch die „lignages“, die 
Geschlechterkoterien, das letztere durch 9 nach dem Muster von 
Bruges gebildete politische Zünfte oder nations, in die die gesamte 
gewerbliche Bevölkerung, nicht mit einem Male, wohl aber allmählich 
im Laufe des 15. Jahrhunderts aufgeteilt wurde. Hier also, wie in 
mancher anderen Stadt, in Florenz, in Straßburg, in Basel, ist die 
Zunftverfassung in erster Linie das Produkt politischer Kämpfe um 
die Macht im Staate, um politische Rechte: erst diese politische 
Organisation zu staatlichen Zwecken gibt nun auch den Zwangs- 
bestrebungen der Zünfte ihr festestes Fundament: erst jetzt wurde es, 
wie Des Marez (S. 34) sagt, den (bisher) nicht koalierten Arbeitern 
unmöglich länger außerhalb der Korporation zu bleiben. Indem aber 


Kritiken. 257 


so vielfach arbeitsteilig getrennte, zum Teil ihrer ökonomischen Natur 
nach kaum mehr miteinander verwandte Gewerbe aus Gründen poli- 
tischer Zweckmäßigkeit zu einer Koporation zusammengeschlossen 
werden, geschieht es oft genug, daß die politischen Motive, die auf 
Zusammenschluß, Zusammenfassung der Kräfte in wenigen admini- 
strativ leistungsfühigen Organisationen drängen, und die ökonomischen 
Motive, die ihren Ursprung in dem Bedürfnis reinlicher Grenzscheidung 
zwischen den einzelnen Gewerben, einer strikten Abgrenzung des Arbeits- 
feldes der einzelnen haben, mit einander in Konflikt geraten: es 
ergab sich daraus auf der einen Seite Verstärkung der bestehenden 
Cadres durch Angliederung neuer Berufe, auf der anderen auch wieder 
Ausscheidungen und Abzweigungen infolge immer weiter fortschreitender 
Spezialisierung der einzelnen Gewerbszweige. Vorgänge, für die uns 
in D. M.s Buche manches charakteristische Beispiel gegeben wird, 
ohne daß doch der Versuch gemacht wird, deren allgemeine historisch- 
psychologische und soziologische Bedeutung schärfer zu erfassen, wie 
ich das in meiner kleinen Schrift über „Ursprung und Organisation 
der florentiner Zünfte“ getan zu haben glaube. — Für die Gilde mit 
ihren alten autoritären Prärogativen war in dieser neuen Organisation 
kein Raum mehr: indem sie ihre Interessen nicht mehr wie bisher in 
einem exklusiv-aristokratischen Stadtmagistrat zur Geltung zu bringen 
vermag, fällt ein großer Teil ihrer diskretionären Vorrechte auf dem 
Gebiete der Rechtsprechung, der Finanzen, der Aufsicht über die 
einzelnen Berufe der Tuchmacherei der demokratischen Strömung zum 
Opfer: diese Berufe haben nun auch ihren korporativen Zusammen- 
schluß erreicht und können so der bisher unbestrittenen Übermacht 
der Unternehmer wirksamen Widerstand entgegensetzen; ein Rest ihrer 
einstigen Öffentlich rechtlichen Macht, besonders auf dem Gebiet der 
Gewerbeaufsicht, bleibt der Gilde allerdings noch erhalten. 

Nach dieser, wie schon erwähnt, mehr in großen Zügen gegebenen 
Entwicklungsgeschichte der Zünfte bis zu ihrer definitiven Konstitution 
im 15. Jahrhundert gibt der Verfasser in den folgenden Kapiteln 
auf Grund eines außerordentlich umfangreichen, in vielen Partien fast 
lückenlosen Materials eine Darstellung der inneren Struktur der 
Brüsseler Zünfte, ihrer Funktionen, ihrer Wirksamkeit auf den ver- 
schiedenen Gebieten des privaten und des öffentlichen Lebens. Er 
beginnt mit der Schilderung der „korporativen Hierarchie — ein 
Ausdruck, der nicht glücklich gewählt erscheint und wohl zu Min. 
verständnissen Anlaß geben kann — d.h. der Stellung der Lehrlinge, 
Gesellen und Meister im gewerblichen und korporativen Dasein, wo- 
bei insbesondere auch der Rolle gedacht wird, die den Frauen und 
den Fremden in den verschiedenen Berufen zufiel. Im 3. Kapitel 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 17 


258 Kritiken. 


folgt die Darstellung der Rechtsprechung in den Zünften, ihrer sach- 
lichen und persönlichen Kompetenz: Die Gilde nimmt auf diesem 
Gebiet noch bis ins 15. Jahrhundert hinein eine bevorzugte Stellung 
ein; sie ist als die einzige unter den gewerblichen Korporationen der 
Stadt auch mit einem gewissen MaB von Strafgerichtsbarkeit aus- 
gerüstet, nicht nur über ihre Mitglieder im eigentlichen Sinne, sondern 
auch über die Arbeiter der Industrie, — eine Kompetenz, die aller- 
dings mit dem Sinken der Macht der Gilde im 15. Jahrhundert all- 
mählich verbleicht und abstirbt. — Auch die allgemeine Verwaltung 
der Zünfte, die Gliederung und Zusammensetzung ihrer Beamtenschaft 
wird, wohl kaum mit Recht, unter dem Titel „jurisdietion“ mit 
behandelt. — Kapitel 4 gibt einen außerordentlich interessanten Über- 
blick über die industrielle Produktion, das Verhältnis von GroB- und 
Kleinhandel, bekanntlich eines der gerade jetzt meist umstrittenen 
Probleme der mittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte: auch hier steht 
ganz naturgemäß die Betrachtung der bei weitem am reichsten und 
vielseitigsten entwickelten und gegliederten Tuchindustrie im Mittel- 
punkt der gesamten Darstellung; das Zusammenschließen der groß- 
kaufmännischen und großindustriellen Bevölkerungsschicht mit der 
städtischen Aristokratie, die politische Vorherrschaft dieser Klassen 
im 14. und z. T. noch im 15. Jahrhundert, wird durch sehr interessante 
personengeschichtliche und genealogische Einzeluntersuchungen nach- 
gewiesen — bis dann mit der demokratischen Revolution von 1421 
der starre Aristokratismus der Gilde gebrochen ist und dem Arbeiter 
das Aufsteigen in die Reihe der Gildegenossen ermöglicht wird, bis 
der Weber zum selbständigen Fabrikanten wenigstens werden kann. 
Es handelt sich dabei, vom Standpunkt entwicklungsgeschichtlicher 
Betrachtungsweise aus, um einen reaktionären Vorgang, eine Rück- 
bildung aus Formen höherer wirtschaftlicher Organisation — des haus- 
industriellen Verlegertums — zu denen spezifisch mittelalterlichen 
handwerksmäßigen Kleinbetriebs, wie wir ihn ähnlich, nach Geerings 
Untersuchungen, zur Zeit der Reformation in Basel beobachten können. 
Im übrigen finden wir die charakteristischen Äußerungen eines hoch- 
entwickelten Zunftwesens auch in Brüssel: Beschränkung der Lehr- 
lings- und Gesellenzahl im Interesse eines möglichst gleichmäßig zu 
gestaltenden Verdienstes der Zunftgenossen, weitgetriebene in klein- 
liche Schikanen ausartende Konkurrenzregulierung u. a. m. — Besonders 
wertvoll sind hier die Schilderungen der Lebensmittelpolizei, insbesondere 
der obrigkeitlichen Eingriffe in das Bäckergewerbe durch Aufstellung 
von Normalbrottypen, von denen die Backwaren nach Gewicht und 
Qualität nur um ein geringes abweichen durften; auch die Erörterungen 
über die Regelung von Arbeitslohn und Arbeitszeit bieten eine ganze 


Kritiken. 259 


Reihe interessanter Details, die das Brüsseler Zunftwesen mit charakte- 
ristischen Lokalfarben aus der Masse des typisch bekannten heraus- 
heben. In dem 5. Kapitel, das die Ordnung von Kauf und Verkauf 
behandelt und inhaltlich mit dem vorhergehenden aufs engste ver- 
knüpft ist — insofern ja bei der obrigkeitlichen Regulierung des Handels 
und Verkehrs im Mittelalter wesentlich die gleichen Prinzipien in 
Geltung sind wie bei der der Produktion — interessieren wiederum 
besonders die Ausführungen über Groß- und Kleinhandel und die 
Bedeutung des Monopols in der mittelalterlichen Stadtwirtschaft. Die 
Existenz „reiner“ Großhändler in Brüssel wird wenigstens für den 
Tuchhandel mit ausschlaggebenden Argumenten erwiesen. Verfehlt 
erscheint mir hier die Subsummierung der Detailhändler, der Kommissio- 
näre und der Makler unter den gemeinsamen Obertitel „intermediaires 
du trafic“: als „Vermittler“ des Handels wird man immer nur die- 
jenigen Kräfte in Anspruch nehmen dürfen, die Käufer und Verkäufer 
zueinander und dadurch ein Handelsgeschäft zustande bringen; nicht 
die, die wie Kommissionäre und vor allem Kleinhändler selbst als 
Käufer und Verkäufer auftreten, indem sie sich als Zwischenglieder 
zwischen den Fabrikanten resp. den ersten Einkäufer (Grossisten) und 
den letzten Käufer (Konsumenten) einschieben. Besonders dankbar 
dürfen wir dem Verfasser, wie früher für seine Lohn-, so hier für 
seine Preisstatistiken sein: eben auf diesem Gebiete können wir nie- 
mals genug gut fundierte Einzelangaben bekommen, ehe das große, 
aber unendlich schwierige Unternehmen einer allgemeinen Wert- und 
Preisgeschichte, würdig der Mitarbeit der besten Kräfte, in Angriff 
genommen werden kann. — Das sechste Kapitel ist der Stellung der 
Zunft und ihrer Mitglieder im öffentlichen wie im privaten Leben, 
im Organismus der Gesellschaft, der Stadt und des Staates gewidmet: 
wir lernen sie in ihrer sozialen Position ebenso kennen, wie in ihrer 
politischen und militärischen Bedeutung; wir verfolgen die einzelnen 
in ihrer Teilnahme am korporativen Leben, ihren Rechten und Pflichten 
als Zunftmitglieder, wie in ihrem religiös -humanitären Wirken. — 
Das letzte Kapitel endlich schildert, etwas abseits vom Wege und 
besser wohl früher an die Seite der Darstellung der Gewerbepolizei 
zu stellen, die gewerbliche Protektionspolitik und den Kampf gegen 
das Vordringen modern -freiheitlicher Gesichtspunkte und lenkt so 
hinüber aus der Zeit der zünftlerischen Blüte in die des Niedergangs 
und des Eintritts der liberalen Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert. 
Einige etwas allzu freihändlerisch gefärbte Phrasen, aus denen die 
politische Gesinnung des Autors mit wohl ungewollt greifbarer Deutlich- 
keit zu uns spricht, bringen das Buch zu wirkungsvollem Abschluß. 

Zum Schluß noch eine kurze Bemerkung. Wir dürfen es sicher 

17° 


260 Kritiken. 


mit Freuden begrüßen, wenn derartige Untersuchungen vorwiegend 
lokalgeschichtlichen Charakters dem lokalpatriotischen Dilettantismus 
aus den Händen genommen und in die eines Forschers gelegt werden, 
der, wie Des Marez, mit dem allgemeinen Gang und Stand der 
Forschung auf dem betreffenden Gebiete aufs engste vertraut ist. 
Allerdings will es mir scheinen, als ob der Verfasser in übergroBer 
Ängstlichkeit es unterlassen habe, den Problemen prinzipieller, d. h. 
entwicklungsgeschichtlicher Art, wie sie auch sein Stoff in reicher 
Fülle darbietet, energisch zu Leibe zu gehen, als ob er sich allzu 
vorsichtig in dem engen, luftdichten Gehäuse rein deskriptiver Be- 
trachtungsweise gehalten und die Berührung mit der entwicklungs- 
geschichtlichen Forschung vermieden habe. Das hat sicher den Vorteil, 
daß der Kritik weniger Blößen und Angriffspunkte geboten werden; 
eben dadurch aber wird eine fruchtbare Berührung der beiden Wissen- 
schaften, Soziologie und Geschichte, auf ihrem Grenzgebiete vermieden; es 
wird die entwicklungsgeschichtliche Bedeutung der mittelalterlichen 
Zunft als eines bestimmten Typus genossenschaftlichen Zusammen- 
schlusses kaum irgendwo gestreift. Durch Büchers grundlegende 
Arbeiten, vor allem aber durch Sombarts kühnen Reiterangriff auf 
die bisher geltende Anschauung über Handel, Handwerk, Zunftwesen 
im romanisch-germanischen Mittelalter und die Anfänge der modernen 
kapitalistischen Wirtschaftsform ist die zünftige Historie unmittelbar 
und sogar wörtlich herausgefordert worden: sie sollte durch streng 
historisch-konkrete Untersuchungen die Richtigkeit der auf dem Wege 
isolierender Abstraktion und logischer Deduktion, aus allgemein ent- 
wicklungsgeschichtlichen Vorstellungsreihen wie aus ökonomisch-sozio- 
logischen Möglichkeiten heraus gewonnenen Resultate nachprüfen. Ich 
kann nicht finden, daß diese dringende Aufgabe — sehe ich etwa von 
Strieders gründlicher Untersuchung über Augsburg, derjenigen Heynens 
über Venedig und Belows Arbeiten ab, die sich leider durchaus auf 
deutsche Verhältnisse beschränken — schon gebührend in Angriff 
genommen worden wäre. — Und dennoch dürfte auch auf diesem 
Gebiete einer von bestimmten entwicklungsgeschichtlichen Problemen 
ausgehenden Forschungsweise meines Ermessens das letzte Wort nur 
von fachmännisch durchgebildeten Historikern zu sprechen sein, 
die allerdings eine gründliche ökonomisch-soziologische Schulung und 
die Fähigkeit logischer Abstraktion dazu in stand setzte, den Kern- 
punkt entwicklungsgeschichtlicher oder wie es meist, auch bei 
Des Marez, aber sicher nicht richtig heißt, „theoretischer“ Fragen 
richtig zu erfassen, die aber zugleich den nötigen Respekt vor den 
Quellen und das Maß historischer Kritik besäßen, um vor frei- 
schwebenden Konstruktionen aus — oft imaginären — ökonomischen 


Kritiken. 261 


Möglichkeiten heraus gesichert zu sein. — In einem einzigen Falle 
allerdings hat auch der Verfasser unseres Werkes sich auf diesem 
Gebiete versucht, da wo er im engsten Anschluß an v. Below 
die bekannte Büchersche Entwicklungsreihe der gewerblichen Be- 
triebssysteme bekämpft. — Was er da über die Bedeutung der 
Technik für die Frage, ob ein Gewerbe als ,Lohnwerk‘ oder als 
„Preiswerk“ betrieben wird, vorbringt, ist sicherlich richtig und bietet 
wertvolle Ergänzungen zu Püchers Aufstellungen. Im übrigen aber 
ist mit der Feststellung, daB es in Brüssel Lohnwerk und Preiswerk 
neben einander gegeben habe, gar nichts gegen Bücher bewiesen; 
schon deshalb nicht, weil wir in Brüssel ja nur die Verhältnisse des 
späteren Mittelalters genauer erkennen können, dann aber weil ein 
derartiges Nebeneinanderbestehen von B. keineswegs geleugnet wird. 
— Über die Betriebsverfassung des Brüsseler Gewerbes im früheren 
Mittelalter, zu einer Zeit, wo nach Büchers Aufstellungen das Lohn- 
werk die vorherrschende Form der gewerblichen Betriebe gewesen sein 
sollte, erfahren wir auch aus Des Marez Buch so gut wie gar nichts; 
und so dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir die Umwandlung 
von Lohn- in Preiswerk hier nicht verfolgen können. — Wir würden 
uns herzlich freuen, wenn der gelehrte Verfasser später einmal sein 
reiches und vielseitiges Wissen auch der Erörterung dieser Probleme 
zu gute kommen ließe, die allerdings auch der Historiker nur auf 
dem Wege der Vergleichung, der Zusammenfassung lokal zerstreuten 
Materials wird vornehmen können. | A. Doren. 


Chroniken der Stadt Bamberg. I. Chronik des Bamberger Im- 
munitätsstreites von 1430—1435. Mit einem Urkundenanhang. 
Nach einem Manuskript von Th. Knochenhauer neu bearbeitet und 
hrsg. von A. Chroust. (Veröffentlichungen der Gesellschaft für 
fränkische Geschichte.) 1907, Leipzig, Quelle & Meyer, gr. 8°. 
LXXII u. 368. 

Die junge Gesellschaft für fränkische Geschichte beginnt ihre 
Veröffentlichung mit der interessanten Chronik eines Bamberger Bürgers 
oder Ratsherrn, der wohl im Jahre 1435 vom einseitigen Bamberger 
Bürgerstandpunkt aus den damals noch nicht abgeschlossenen Streit 
der Stadt mit Bischof und Kapitel beschrieb. Ein fast ausschließlich 
von Chroust beigefügter reicher Urkundenanhang bietet die Möglich- 
keit, die Angaben des Chronisten zu ergänzen und zu berichtigen. 
Die von Th. Knochenhauer 1865 verfaßte, von Chroust ergänzte Ein- 
leitung führt uns trefflich in die Verhältnisse ein und gibt eine klare 
Übersicht der gesamten Entwicklung. 

In Bamberg gab es neben der Stadtgemeinde fünf Immunitäten: 


262 Kritiken. 


des Domstifts, des Michaelsklosters auf den Mönchsberg und der drei 
Stifter St. Stephan, St. Gangolf und St. Jakob. Die Immunität des 
Domstifts war zweifellos die bedeutendste, das Domkapitel vertrat seit 
dem 16. Jahrhundert unbestritten die vier anderen Stifter in Sachen der 
Immunitäten. In den „Muntaten‘“ hat sich selbständiges bürgerliches 
_ Leben entwickelt. Das „forum emunitatis“ wird neben dem „forum 
civitatis“ als gleichberechtigt anerkannt, die Übersiedelung von der 
Stadt in die Immunitäten und umgekehrt wird freigegeben (p. XXX 
und S. 178). Stadtgericht und Gericht der Muntat waren streng ge- 
sondert, beide in ihrer Kompetenz beschränkt: der Richter in der 
Muntat richtete selbst über Wunden, mußte aber den gefangenen 
Dieb an die Zent ausliefern (S. 178). Trotz der Trennung von 
Muntat und Stadt waren naturgemäß die wirtschaftlichen Beziehungen 
sehr bedeutend, auch die Muntäter, wie die weltlichen Bewohner der 
Immunität genannt wurden, konnten den Markt der Stadt mit ihren 
Waren beziehen (p. XXXII), auch sie haben an bürgerlichen Be- 
wegungen teilgenommen (p. XXXV ff.), ja — wie es in Bonifaz’ 
Bulle von 1397 zutreffend heißt, S. 39 — sowohl die zum Stadt- 
gericht Gehörigen wie die Muntäter wurden außerhalb der Stadt, 
auch in den nächsten Städten, „wenn von der stat frommen und 
gemache odir irem schaden und ungemache gehandelt wirdet“ ge- 
meiniglich als Bürger zu Bamberg angesehen. Es ist deshalb be- 
greiflich, daß die Bürger eine regelmäßige Heranziehung der Mun- 
täter zu den bürgerlichen Lasten wünschten. Im Jahre 1394 kam 
es zu wichtigen Verhandlungen. Der Bischof war Vertreter der 
Bürger, das Kapitel der der Muntäter. Ein Schiedsgericht lautete 
nicht zugunsten des Bischofs und der Stadt. Damals sah sich be- 
sonders der Bischof beeinträchtigt, weil Bürger nach den Immunitäten 
übersiedelten, um sich den größeren Lasten zu entziehen. Eine Bulle 
Papst Bonifaz’ IX. kam den bischöflichen Wünschen entgegen, eine 
Entscheidung König Wenzels hob die Sonderstellung und Sonder- 
rechte der Immunitäten schlechthin auf und ermächtigte den Stadt- 
richter, Missetäter in den Muntaten zu ergreifen und vor das Stadt- 
gericht zu bringen (S. 180f.) Aber die Erklärungen des Papstes 
und des Königs blieben wirkungslos. Nach längeren Jahren eines 
mehr stillen Gegensatzes kam der Konflikt 1430 zum Ausbruch. Die 
Frage des Verhältnisses der „Muntaten“ zur Stadt wurde von neuem 
grundsätzlich erörtert und von harten Kämpfen begleitet. Die Heim- 
suchung durch die Hussiten 1430 hat auch die Domherren veranlaBt 
zu erwägen, wie künftig besser Ordnung in der Stadt zu halten sei. 
Die Bürger brachten vor allem eine Vereinigung der gesamten Stadt, 
der Bürger und Muntäter, in Vorschlag. Die Majorität der Dom- 


Kritiken. 263 


herrn stimmte zwar zu und übermittelte dem König eine schrift- 
liche Begründung (S. 15), die Minorität aber erklärte sich dagegen, 
berief sich auf die Freiheiten, „die wir haben von römischen keisern 
und kunigen und besunder von ewr k. gnaden“, wies darauf hin, 
daß „wir solch monthet, gericht und freiung gehabt in stiller nutz- 
licher gewere, das kein mensch furdenken mag“, daß „in derselben 
monthett ein merklich groß zahl volks ist, die von dem capitl gnade 
und freiheit haben“ und daß diese das Kapitel anrufen werde „sy 
in iren langen geweren, freiheit und herkommen zu behalten“ (S. 18ff.). 
Sigmund hat sich gleichwohl für die Stadt entschieden und in einer 
goldenen Bulle vom 23. April 1431 die Vereinigung des Stadtgerichts 
mit den Immunitätsgerichten zu einem Gericht bestimmt (p. XLVI 
und S. 32ff.). Aber das bedeutete nicht das Ende des Streites. Der 
neue Bischof trat auf die Seite der Domberrn: Kapitel und Bischof 
waren fortan einig im Widerspruche gegen die bürgerlichen Ansprüche. 
Das Kapitel legte Berufung an Papst Eugen IV. ein und erklärte, 
daß König Sigmund, der an seinem Privileg festgehalten, Kapitel und 
Muntäter vor seinen Richterstuhl geladen hatte, seine „iurisdictio tem- 
poralis“ auf Gesalbte Christi und kirchliche Leute, entgegen dem 
kanonischen Recht ausgedehnt habe!. Ein Schiedsspruch des Mark- 
grafen Friedrich verwies die Sache an das Baseler Konzil. Lange 
Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Siegmund hielt an 
seinem Standpunkt fest, intervenierte wiederholt zugunsten der städti- 
schen Ansprüche, bestätigte an seinem Krönungstag 31. Mai 1433 
die goldene Bulle von 1431, veranlaßte Eugen IV. zu einer Be- 
stätigung der Bulle Bonifaz’ von 1397. Während sieben Hausgenossen, 
die zur Muntat gehörten, aber mit einer Ausnahme auch Bamberger 
Bürger waren, ausdrücklich auf ihre Privilegien, Freiheiten und Im- 
munitäten verzichteten, solange Sigmunds goldene Bulle in Kraft bleibe ?, 
haben andere Bamberger-Immunitätsleute das Kapitel und die Pröbste 
als ihre wahren Herren anerkannt (S. 217ff.). Brutal sind die Bürger 
vorgegangen und haben vielfach mit Gewalt die Muntäter zur Leistung 
eines Gehorsamseides gezwungen. Dem ungünstigen Urteil der depu- 
tierten Richter des Konzils vom 9. Oktober 1434 haben sie sich nicht 
gefügt (p. LXI). Neue Verhandlungen, neue Schiedssprüche folgten, 
aber erst 1440 kam es zum Frieden: die Bamberger Stifter ver- 
blieben in der Herrschaft über die von der Stadt gesonderten Im- 


1 p. LII u. S. 199. Die Stellen des kanonischen Rechts, auf die man 
sich berief, werden leider nicht mitgeteilt. 

? renuntiant ... omnibus suis privilegiis libertatibus et emunitatibus 
ipsis longe ante concessis.“ S. 216. 


264 Kritiken. 


munitäten und waren nur zur Tragung mancher Lasten des bürger- 
lichen Gemeinwesens angehalten. Erst 1786 sind die Immunitäts- 
gerichte endgültig aus den Händen der Geistlichen genommen und an 
weltliche Richter gegeben worden (p. LXIX). 

Die eingehenden Schilderungen des Bamberger Bürgers, die sich 
auf die Jahre 1430—1435 erstrecken, dazu die Urkundenbeilagen, . 
die mit einer Notiz über die Amtleute des Hochstifts und die Mun- 
täter in Bamberg aus dem 14. Jahrhundert beginnen und mit einem 
Diplom des Bamberger Bischofs von 1440 abschließen, nehmen nicht 
bloß territorialgeschichtliches Interesse in Anspruch. Auf die Persön- 
lichkeit und die Politik Sigmunds, auf das Verhältnis zu Papst und 
Konzil fällt manches Streiflicht Wir gewinnen ein besonders an- 
schauliches Bild vom Leben der bürgerlichen Gemeinschaften, der 
städtischen im engeren Sinn und der der Immunitäten, der Muntäter, 
die an den Vorteilen des größeren städtischen Gemeinwesens teil- 
nahmen, ohne ihre Lasten tragen zu müssen, die tatsächlich privi- 
legierte Bürger waren. Es ist von besonderem Interesse, zu be- 
obachten, wie in diesem langen Streit die verschiedenen Mächte das 
Recht der Entscheidung beanspruchen, die geistliche und die weltliche 
Gewalt. 

Sigmund ward nicht müde, immer wieder nachdrücklichst hervor 
zuheben, daß die ganze Streitfrage weltlichen Charakter habe und 
daß die Entscheidung allein ihm zustehe. Er hatte anfänglich die 
Überweisung der. Angelegenheit an das Basler Konzil nur unterstützt 
unter dem Gesichtspunkt, daß es sich um eine von den Parteien ge- 
wünschte schiedsrichterliche Tätigkeit handle! Als dann das Bam- 
berger Kapitel die Angelegenheit für eine vor das forum ecclesiasticum 
gehörige erklärte, wünschte Sigmund durch eine von beiden Parteien 
bestellte Kommission — es handelte sich neben der Bamberger noch 
um eine Besancçoner Streitsache — zunächst entscheiden zu lassen, 
ob das forum ecclesiasticum oder das forum imperiale zuständig sei. 
Das wurde abgelehnt, worauf Sigmund sich über die Eingriffe des 
Konzils in die kaiserliche Gerichtsbarkeit beschwerte.? In der Ant 
wort begründete das Konzil seinen Standpunkt mit dem Hinweis auf 


— u m nn 


1 Vgl. die Stellen S. 187f. 193. 209. 225. 230. Dazu die p. LX N. ı 
erwähnten Nachrichten. Bürgermeister und Rat von Bamberg erklärten: 
utique causa nostra mere civilis clareat, per iudicem secularem, uti 
invictissimus cernitur dominus noster Romanorum imperator, foret discucienda 
ipsiusque cause decisio ad eius sacrum imperium dinoscitur pertinere. 
S. 257. Vgl. auch z. B. Conc. Basil. 3, 192 Z. A0 

2 Reichstagsakten XI 427f. Nr. 224. 


Kritiken. 265 


den alten Grundsatz, daß es jedem, der sein Recht nicht zu finden 
vermag, freistehe an das kirchliche Gericht zu gehen und daß be- 
sonders die Geistlichkeit jenen Weltlichen vor den geistlichen oder 
weltlichen Richter fordern dürfe, der sie bedrückt oder des Gebiets 
beraubt habe, daß daher in der Bamberger Streitsache zweifellos die- 
jenigen, welche Rechte der Prälaten und Kirchen geschädigt haben, 
vor den geistlichen Richter berufen und mit kirchlichen Strafen be- 
dacht werden können.! 

Wir ersehen. Der Streit, ob das forum ecclesiasticum kompetent 
sei oder nicht, ist kein Streit um die Natur der Gewalt über die 
Muntaten. Als ein altes von Kaisern und Königen gewährtes und 
bestätigtes Recht wird diese Gewalt auch vom Domkapitel charak- 
terisiert.? Auch die Gegner der Bürger haben nicht behauptet, daß 
die Gerichtsbarkeit in den Muntaten „geistliche Gerichtsbarkeit“ sei, 
Ausfluß „geistlicher Gewalt“ im Gegensatz zu der den Kirchen 
übertragenen weltlichen, daß die Immunitäten „kein Sondergebilde 
des weltlichen Immunitätsrechts, sondern des Kirchenrechts bez. 
kanonischen Rechts“ seien, daß sie als „geistliche Immunitäten“ 
mit der ganzen Frage der Territorialbildung, mit den rein auf die 
weltliche Gerichtsbarkeit bezüglichen Auseinandersetzungen „nicht das 
geringste zu tun“ haben und mit den staatlichen Immunitätsprivilegien 
in keinem Zusammenhang stehen. 

Solche oder ähnliche Auffassungen begegneten damals nicht, sie 
sind m. W. erst von einem Professor der Rechtswissenschaft im 
J. 1906 aufgestellt worden.” Ich bin zwar der Meinung, daß man 
in der Ablehnung fremder Ansichten vorsichtig sein müsse, daß man 
Bemerkungen wie „falsch“, „fehlerhaft“, „Verkennung des eigent- 
lichen Wesens“ u. dgl. besser vermeidet und sich mit Angabe der 
eigenen vermeintlich besseren Meinung begnügt. In diesem Falle 
aber, glaube ich, steht nicht subjektive Ansicht gegen Ansicht, hier 


! Reichstagsakten XI 476ff. Nr. 230: nullus tamen dubitat omnibus 
in quacunque actione licitum esse, si justiciam consequi non possint, 
ad judicium ecclesie recurrere, quod, si de justicia negata constiterit, 
judex ecclesiasticus juste et ut de jure et consuetudine est de causa 
cognoscit .... quicunque spolient aut opprimant seu jura prelatorum aut 
ecclesiarum usurpent, possint coram ecclesiastico judice conveniri et per 
censuram ecclesiasticam compesci, quo jure ab antiquissimis temporibus 
ecclesia usa est a quingentis annis citra. 

3 Vgl. auch S. 204. 288. (saltim ubi ecclesie monasteria et dignitates 
habent et tenent temporalia vasallos subiectiones iurisdictiones et 
iudicia) 248 f. 

3? S. Rietschel, Mitt. d. Instit. f. österr. Gesch. 27, 415f. 


266 Kritiken. 


dürfen wir Siegfried Rietschels Vorstellungen vom rein geistlichen 
und kanonischen Charakter der Immunitäten in- den Städten schlank- 
weg als irrig bezeichnen. Das privilegium immunitatis und das 
privilegium fori, deren sich die Geistlichkeit erfreute, sind natürlich 
von der Herrschaft der Stifter über Muntaten und Muntäter zu 
sondern. Wenn auch manchmal das in den Immunitäten organisierte 
Gericht als „geistliches“ im Gegensatz zum weltlichen der Stadt 
bezeichnet ward; klar, scharf und zutreffend hat das Domkapitel 
selbst den Rechtszustand vor dem Zwist gekennzeichnet mit den 
Worten: „diversa iudicia secularia in civitate Bambergensi existunt, 
que tamen per judices spirituales reguntur“ (S. 15). Die mitunter 
vornehmen und reichen Muntäter unterstehen zwar einem Gericht, in 
dem ein Geistlicher den Vorsitz führt, in dem aber nicht kanonisches 
Recht, sondern weltliches Recht gesprochen wird. Gewiß, die Gewalt 
über die Muntaten haben die Stifter erhalten, weil sie geistliche 
Stifter sind und weil die kirchlichen und gesellschaftlichen Vor- 
stellungen eine Exemption begehrten, aber sie haben sie erhalten 
lediglich als ein von der staatlichen Macht gewährtes besonderes 
Vorrecht. So in Bamberg, so auch sonst. 
Leipzig. G. Seeliger. 


267 


Nachrichten und Notizen I. 


Das Werk von William Gordon Holmes: The age of Justinian and 
Theodora. A history of the sixth century a. d., dessen erster Band (London, 
George Bell and Sons 1905) vorliegt, scheint ein sehr umfangreiches werden 
zu sollen, denn der Verf. will in demselben nicht nur die Ereignisse, welche 
sich in dem Zeitalter Justinians zugetragen, erzählen, sondern auch die 
Kulturzustände jener Zeit in noch umfassenderer Weise schildern als dieses 
in dem vortrefflichen Werke von Diehl, Justinien et la civilisation byzantine 
au VI. siöcle, geschehen ist. In welcher Weise er diese Aufgabe lösen wird, 
das werden erst die folgenden Teile erkennen lassen, aus ihnen wird sich 
auch erst ergeben, inwieweit er das Quellenmaterial für jene Zeit beherrscht 
und in welcher Weise er es kritisch verwertet, denn dieser erste Band 
enthält nur eine Einleitung. Er schildert in zwei umfangreichen Kapiteln 
die Hauptstadt Konstantinopel und die Zustände des byzantinischen Reiches 
unter Kaiser Anastasius, dem Vorgänger Justins I., und behandelt nachher 
in zwei kürzeren Kapiteln die Regierung dieses letzteren Kaisers und die 
Schicksale und die Tätigkeit Justinians während derselben sowie die Lauf- 
bahn Theodoras bis zur Thronbesteigung Justinians. Die Darstellung ist 
eine sehr umständliche, da der Verf. immer bis auf die frühesten Zeiten 
zurückgeht. Die Geschichte und Topographie von Konstantinopel wird mit 
der Gründung von Byzanz durch die Megarer begonnen, in der Schilderung 
der Zustände des byzantinischen Reiches wird auf die ältere römische Ge- 
schichte, in der Darstellung der kirchlichen Verhältnisse nicht nur bis 
auf die Anfänge des Christentums sondern sogar bis auf die Entstehung 
der Religionen zurückgegangen und auch in dem letzten Kapitel über 
Theodora versagt er es sich nicht, den Einfluß der Frauen auf die Politik 
und die Anschauungen über Prostitution bis in das früheste Altertum zu 
verfolgen. Dazu liebt er es, wo sich nur Gelegenheit dazu bietet, seine 
Ansichten über Religion, Bildung, Erziehung und andere solche allgemeine 
Fragen auszusprechen. Diese Ansichten sind denen Gibbons nahe verwandt, 
auch er ist ein Verächter des Christentums und der Religion überhaupt 
und sieht die fortschreitende naturwissenschaftliche Erkenntnis als das 
Hauptmittel der Förderung der Menschheit und ihrer Kultur an. Ob es 
ihm von diesem Standpunkt aus möglich sein wird eine Zeit, in der Re- 
ligion und Kirche eine so wichtige Rolle gespielt haben wie im 6. Jahr- 
hundert, richtig za würdigen, muß vorläufig fraglich erscheinen. Er zeigt 
eine reiche Belesenheit sowohl in den alten griechischen und römischen 
Schriftstellern als auch in den Quellen für die Geschichte des byzantini- 
schen Reiches in den ersten Jahrhunderten, auch mit der neueren Literatur 
hat er sich bekannt gemacht, doch vermißt man die Verwertung der in 
den letzten Jahren erschienenen Arbeiten, auch jenes schon 1901 erschienene 
Werk von Diehl scheint er erst nach Abschluß seiner Darstellung kennen 
gelernt zu haben. F. Hirsch. 


268 Nachrichten und Notizen I. 


Hans Witte, Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg. Mit einer 
Karte. A. u. d. T.: Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde, 
hrsg. von Dr. A. Kirchhoff. Bd. 16, Hft. 1. 124 S. 8°. M. 8,50. 

Dieses Buch gibt eine eingehende und gründliche Darstellung der 

Reste slavischer Bevölkerung in Mecklenburg. Nachdem im ersten Kapitel 

die verschiedenen bisherigen Hypothesen über den Bevölkerungswechsel in 

Mecklenburg besprochen sind, wird im zweiten die Bedeutung des Zehnten- 

registers für unsere Frage untersucht, wobei sich herausstellt, daß die 

Nachrichten aus diesem Register die Frage nicht entscheiden können. In 

den beiden folgenden Kapiteln wird nun aus Urkunden und Akten ein 

reiches slavisches Namenmaterial beigebracht, das, vorsichtig bewertet, wie 
es der Verfasser tut, das längere Fortleben der slavischen Bevölkerung und 
ihrer Sprache in gewissen Teilen Mecklenburgs dartut. Im 14. Jahrhundert 
ist sicher noch slavisch im Lande gesprochen, aber es ist dies auch für 
spätere Zeiten nicht ausgeschlossen. Die vorzügliche Karte, die das Werk 
allerdings sehr verteuert hat, gibt eine vortreffliche Übersicht über die 

Orte, wo sich slavische Personennamen finden, und es ist auch genau daraus 

zu ersehen, in welcher Stärke sie auftreten. Alles in allem ist das Buch 

ein sehr wertvoller Beitrag zu der Frage nach dem Fortleben der slavischen 

Bevölkerung im Osten, und man kann nur wünschen, daß uns Untersuchungen 

von gleicher Gründlichkeit mehr beschert werden. H. Hirt. 


Romolo Caggese, Un comune libero alle Porte di Firenze nel secolo XII. 
(Prato in Toscana.) Studi e ricerche. Firenze 1905. 250 S. 

Durch die eifrige Tätigkeit, die gerade in den letzten Jahren auf dem 
Gebiete der Verfassungsgeschichte der italienischen Kommunen im Mittel- 
alter entfaltet wird, beginnt die italienische Historiographie langsam schwere 
Unterlassungssünden der letzten Generation wieder gut zu machen, die ein- 
seitig in politischen und ästhetischen Interessen befangen, wie etwa Gino 
Capponi, die Urkunden gern mit souveräner Verachtung behandelte und aus 
den kritiklos benutzten Schriftstellern ein zwar glänzendes und farben- 
reiches, meist aber historisch wertloses Bild der äußeren Geschichte der 
italienischen Kommunen zu entwerfen suchte. Vor allem durch Bonainis 
epochemachende Studien und Editionen ist das anders geworden, und nicht 
zum wenigsten ist es die Florentiner Schule, die unter Leitung Villaris, 
des leider zu früh verstorbenen C. Paoli und A. del Vecchios sich vor allem 
durch gründliche Ausbildung in den historischen Hilfswissenschaften und 
in den kritischen Methoden der deutschen historischen Schule dauernde 
Verdienste erworben hat. Die Vorzüge dieser Schulung — sichere Hand- 
habung der Methode, gute Kenntnis auch der fremden Literaturen, an der 
es bisher die italienische Forschung gar zu gern fehlen lie — verbunden 
mit der den Romanen meist eigenen Gabe klarer und eleganter Aus- 
einanderlegung verwickelter Probleme eignet auch der hier zu besprechenden 
Arbeit, deren Inhalt weit reichhaltiger ist, als der bescheiden-anspruchslose 
Titel erwarten läßt. Denn es werden nicht nur die großen Fragen der 
Florentiner Verfassungsgeschichte im 13. Jahrhundert mit behandelt und 
der Zusammenhang mit den Vorgängen in der unmittelbar benachbarten 


Nachrichten und Notizen I. 269 


kleinen Landstadt Prato, deren Bevölkerung übrigens niemals, wie C. will, 
54000 Seelen umfaßt hat, im einzelnen dargetan, sondern durch ver- 
gleichende Studien zur Verfassungsgeschichte italienischer Städte fällt 
manches neue und scharfe Schlaglicht auf jene entscheidende Periode der 
kommunalen Entwicklung, da die soziale Bewegung überall zu einer auf 
ökonomischem Grunde ruhenden Standesbildung führte — Adel, popolo 
grasso und minuti — und sich hier die freie Republik, dort die Signorie 
als das Ergebnis dieser unruhigen Wellenbewegung kristallisierte. Von 
besonderem Interesse ist dabei der meines Wissens an dieser Stelle zuerst 
geführte Nachweis, wie bedeutsam die geringere soziale Differenzierung in 
kleineren Landstädten wie Prato im Vergleich zu den politischen und in- 
dustriellen Zentren wie Florenz auch für die Gestaltung der Verfassungs- 
verhältnisse geworden ist. Allerdings zeigt sich eben dabei ein gewisser 
Mangel an sozialökonomischer Bildung, und wo wir klare Vorstellungen 
über die grundlegenden Vorgänge sozialer Klassenbildung erwarten, treffen 
wir häufig nur jene in der historischen Literatur der romanischen Völker 
wieder und wieder sich findende pathetische, oft rhetorische Phraseologie, 
die man ja in den Kauf zu nehmen gewohnt ist, die aber hier sich allzu- 
sehr und oft an den wenigst geeigneten Stellen breit macht. Mit ein- 
zelnen Ansichten des Verfassers mich auseinanderzusetzen, wird sich wohl 
noch an anderer Stelle Gelegenheit finden. Wobhltuend berührt die in ita- 
lienischen Arbeiten nicht eben häufig sich findende Sorgfalt in der 
Schreibung deutscher Eigennamen und der vielfach zitierten deutschen 
Literatur; um so mehr muß es dann allerdings in die Augen fallen, wenn 
die Kenntnis über die elementarsten Vorgänge der deutschen Geschichte 
einzig und allein — aus Villani geschöpft wird, wenn noch durch ein 
Mißverständnis Villanis, Adolf, oder wie hier getreu nach Villani geschrieben 
wird, Athaulf von Nassau „durch den Dolch Albrechts von Osterich‘ 
seinen Tod finden muß, und wenn der Verfasser die nach seinem Tode 
ausbrechenden Wirren in Deutschland zusammenfallen läßt mit der Zeit 
unmittelbar nach dem Tode Papst Nikolaus’ IV. d. h. mit dem Jahr 1292! 
Weniger wird man es einem italienischen Patrioten, als welchen der Ver- 
fasser sich wiederholt zu erkennen gibt, verübeln können, daß er für die 
italienische Politik der letzten Staufer und ersten Habsburger nicht das 
rechte historische Verständnis, sondern nur Worte des Hohns und der Ver- 
achtung findet; man wird hier schon deshalb Milde walten lassen, weil nur 
allzubäufig in deutschen Arbeiten der gewaltige idealistische Schwung, der 
jene Bewegung der italienischen Kommunen kennzeichnet, völlig verkannt 
wird und Tendenzen, denen die Zukunft gehörte, als unberechtigte Usur- 
pation, als kleinlicher Partikularismus gegenüber weltgeschichtlichen 
Prinzipien geschmäht werden. Peccatur intra muros et extra! 
Alfred Doren. 


Künstle, Fr. Xav., Die deutsche Pfarrei und ihr Recht zu Ausgang des 
Mittelalters auf Grund der Weistümer dargestellt. Stuttgart, Ferd. Enke, 
1906. XVI, 106 SS. 8° (Kirchenrechtliche Abhandlungen, heraus- 
gegeben von Ulrich Stutz, 20. Heft.) Preis geh. 4 M. 40 Pf. 


270 Nachrichten und Notizen I. 


Die unter Stutz Einfluß entstandene Arbeit behandelt ihr Thema, das 
sie im Vorwort auf die ländliche Pfarrei begrenzt, in streng systemati- 
scher Weise; weistumartige Aufzeichnungen über städtische Verhältnisse 
begegnen ohnedem seltener. Der fast ausschließlich benutzte Quellen- 
komplex der Weistümer birgt freilich eine gewisse Einseitigkeit in sich, 
der sich der Verf. wohl bewußt ist, die er aber nicht hoch veranschlagt, 
indem er die Übereinstimmung seiner Quellen in allen wesentlichen Punkten 
betont. Ebenso erscheint die ungleichmäßige Veröffentlichung der Weis- 
tümer, wodurch z. B. Österreich und Luxemburg notwendiger Weise vor 
anderen Landesteilen im Vordergrunde stehen, nicht ganz unbedenklich. 
Unter der benutzten Literatur vermisse ich die in Lacomblet-Harless' Archiv 
für die Geschichte des Niederrheins Bd. VI und VII veröffentlichten nieder- 
rheinischen Weistümer; sie scheinen dem Verf. unbekannt geblieben zu 
sein, da er auch die ohne Ausbeute durchgesehenen Quellen verzeichnet. 
Eine wünschenswerte Kontrolle der K.schen Ergebnisse würde durch die 
Bearbeitung desselben Themas für ein enger begrenztes Gebiet mit Heran- 
ziehung alles übrigen geschichtlichen Materials, namentlich der Urkunden, 
gewonnen werden; hoffentlich wird die vorliegende Arbeit zu solchen 
Untersuchungen anregen. Ebenso wäre eine entsprechende Arbeit über die 
städtischen Pfarreien sehr erwünscht. Die Unzulänglichkeit des von K. 
benutzten Stoffes für eine erschöpfende Darstellung des Themas tritt 
weniger nach der wirtschaftlichen Seite hin in die Erscheinung, als in 
rechtlicher, bzw. kirchlicher. Gern möchte man z. B. über die Patronats- 
rechte der Gemeinden etwas Näheres erfahren. Der Verfasser gibt selbst 
(S. 66 Anm. 1) zu, daß infolge des durchweg wirtschaftlichen Charakters 
seiner Quellen dieses Recht kaum berührt werde. Trotz oder vielleicht 
auch infolge der selbstgewählten Beschränkung des Verf. hinsichtlich der 
Quellen ist seine Arbeit lehrreich und gewährt einen guten Einblick in das 
Gewand, in dem sich das deutsche Volk die kirchliche Einrichtung der 
Pfarrei zu eigen machte; sie zeigt auch die Bedeutung der Weistümer für 
die Erkenntnis eines Gebietes, das sie durchweg mehr gelegentlich streifen, 


als ausdrücklich behandeln. 
Köln. s Herm. Keussen. 


Die Chronik des Laurencius Bosshart von Winterthur 1185—1532, 
herausgegeben von Kaspar Hauser. Basel, Basler Buch- u. Anti- 
quariatshandlung, vormals Adolf Geering. XXIII, 403 S. 8 M. Quellen 
zur Schweizerischen Reformationsgeschichte, herausgegeben vom Zwingli- 
verein in Zürich unter Leitung von Prof. Dr. Emil Egli. MI. 

Auf die von Georg Finsler herausgegebene Chronik des Bernhard Wyss 
und das von Egli edierte Diarium Heinrich Bullingers läßt der Zwingli- 
verein die Chronik des Laurencius Bosshart folgen. Dieser hatte in Frei- 
burg i. Br. studiert, wurde zwischen 1515 und 1518 Chorherr auf dem 
Heiligenberg bei Winterthur, entschied sich schnell für die Reformation, 
wurde seiner priesterlichen Funktionen enthoben und erhielt von Zürich 
ein Leibgeding. Um seinen Neigungen entsprechend und nutzbringend 
sich zu betätigen, begann er um 1529 seine Chronik. Am 23. Juli 1532 


Nachrichten und Notizen 1. 271 


riß ihm der Tod die Feder aus der Hand. Das Originalmanuskript besitzt 
die Züricher Stadtbibliothek; es enthält Anmerkungen und Ergänzungen 
des Stadtschreibers Gebhart Hegner (1522—1538), der die Handschr. nach 
B.s Tode besaß; sie sind in die vorliegende Ausgabe mit aufgenommen. 
Aus dem I. Teile der Chronik, der mit Ereignissen aus der Geschichte der 
Stadt Winterthur, ihrer Umgebung, der Schweiz und auch des Auslandes 
seit 900 einsetzt, hat der Herausgeber nur ausgewählte Abschnitte wieder- 
gegeben, vollständig alles auf Winterthur Bezügliche. Eigentlich fällt ja 
dieser Teil aus dem Rahmen der „Quellen zur Schweizerischen Reforma- 
tionsgeschichte“ heraus, aber schon das opferwillige Interesse, das der 
Chronik aus Winterthur entgegengebracht wurde, ließ den Vorstand des 
Zwinglivereins darüber hinwegsehen. Mit 1518 (S. 120 unserer Ausgabe) 
beginnt die vollständige Wiedergabe der Chronik. Die Haupttugend B.s 
ist seine Wahrheitsliebe; er erzählt einfach, leicht verständlich, leiden- 
schaftslos, knapp und hat für alles politisch, kirchlich, kulturgeschichtlich 
Interessante ein offenes Auge. Hauser hat die Edition mit der liebevollen 
Sorgfalt des Lokalhistorikers besorgt. Unter den Exkursen sei hervor- 
gehoben der an die Nachricht von der Heirat des Winterthurer Pfarrers 
Mathis Hirsgartner im J. 1524 anknüpfende (S. 368ff.), in dem Hauser aus 
den Winterthurer Ratsbüchern authentischen Aufschluß gibt, wie es un- 
mittelbar vor der Reformation in Winterthur und Umgebung mit dem 
Priestercölibat stand. 
Zwickau i. S. O. Clemen. 


Eine kulturgeschichtlich sehr wertvolle Publikation bietet Ludwig 
Pastor als 4. Heft des IV. Bandes der „Erläuterungen und Ergänzungen 
zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes“ unter dem Titel: „Die Reise 
des Kardinals Luigi d'Aragona durch Deutschland, die Nieder- 
lande, Frankreich und Oberitalien, 1517—1518, beschrieben von 
Antonio de Beatis“ (Freiburg i. Br., Herder). Reiseberichte kommen in 
italienischen Bibliotheken zahlreich vor, an Bedeutung, vor allem an 
kulturgeschichtlicher Bedeutung übertrifft der vorliegende sie alle. Ähbn- 
lich wichtig ist nur der von H. Simonsfeld in den Miscellanea della R. 
Deputaz. Veneta di storia patria, 2. Ser. T. IX, veröffentlichte venetia- 
nische Reisebericht über Süddeutschland usw. von 1492, den S. deutsch 
in der Zeitschr. f. Kulturgesch. 1896, S. 241ff. mitgeteilt hat. Nach 
einer verdienstlichen Einleitung über den Kardinal selbst und die Bedeutung 
des Tagebuchs des A. de Beatis, sowie nach einer Würdigung anderer Reise- 
und sonstiger entsprechender Berichte gibt Pastor eine Beschreibung 
der Reise des Kardinals, die zugleich eine deutsche Bearbeitung des 
Reiseberichts des Beatis darstellt, dabei aber eine Fülle von Erläuterungen, 
literarischen Nachweisen und zum Teil auch eine Beleuchtung des Werts 
der Nachrichten bietet. Als Anhang folgt der italienische Originaltext der 
Reisebeschreibung, von dem drei Handschriften vorliegen, in kritischer 
Edition. Diese Anlage der Publikation darf als durchaus glückliche be- 
zeichnet werden. Jene deutsche Bearbeitung wird die Verwertung dieser 
zuverlässigen, für die Kulturgeschichte großer Teile von Europa in der Zeit 


272 Nachrichten und Notizen I. 


der Renaissance außerordentlich reichen Quelle, deren Verfasser eine wirk- 
liche kulturgeschichtliche Beobachtungsgabe besitzt, aufs willkommenste er- 
leichtern. Auch der Kunsthistoriker kommt auf seine Rechnung. 

Georg Steinhausen. 


Gustav Wolf, Aus Kurköln im 16. Jahrhundert. Berlin, Ebering 1908. 

Der Gedanke zu dem vorliegenden Buche ist dem Verfasser bei seinen 
Vorarbeiten zum zweiten Bande seiner deutschen Geschichte im Zeitalter 
der Gegenreformation gekommen. Da für die von ihm geplante Rundschau 
über den Zustand der bedeutendsten deutschen Territorien Vorarbeiten für 
die geistlichen Fürstentümer nahezu gänzlich fehlten, entschloß er sich zu 
eingehenden Archivstudien. Aus diesen gewann er die Überzeugung, daß 
sich für Mainz und Trier schwerlich die Unterlagen eines klaren Bildes 
der damaligen dortigen Strömungen und Verhältnisse würden beschaffen 
lassen. Um so besser liegen die Dinge für das Kölner Erzbistum, für 
welches in den Domkapitelprotokollen, Regiminalprotokollen, Landtags- 
akten ein reiches, fast überhaupt noch nicht benutztes Material vorhanden 
ist. Der Wunsch, dieses erschöpfend zu verwerten und dadurch das künf- 
tige größere Werk von vornherein gewissermaßen zu entlasten, hat die 
vorliegende Arbeit gezeitigt. Dieser Entschluß ist mit Freude zu begrüßen, 
wird doch damit die Lücke zwischen Varrentrappe Hermann von Wied 
und Lossens Werk in erwünschter Weise annähernd ausgefüllt, wobei 
hervorgehoben zu werden verdient, daB der Verfasser bemüht gewesen ist, 
die Eigentümlichkeiten der kurkölnischen Reformationsgeschichte auf ihre 
einheitlichen Ursachen zurückzuführen. Unsere Kenntnis der Vorgänge 
wird dadurch nach Ansicht des Ref. erheblich vertieft. 

Ausgehend von den wichtigen Verträgen von 1468, die ihre Wirkungen 
auf die ganze Folgezeit erstreckt haben, bebandelt Wolf die Periode bis 
zum Rücktritt Hermanns von Wied kurz, um sich dann um so eingehender 
mit den Regierungen der folgenden vier Erzbischöfe — Adolf und Anton 
von Schaumburg, Johann Gebhardt von Mansfeld und Friedrich von Wied — 
zu beschäftigen; das Bild, welches diese 20 Jahre, 1546—1567, bieten, ist 
freilich ein höchst trauriges. Das Erzstift laboriert fortgesetzt an einer 
geradezu kläglichen Finanzlage, die aller Heilungsversuche spottet. Das 
Gegeneinanderwirken der beteiligten Faktoren — Erzbischof, Domkapitel 
und Stände —, deren sich vielfach schroff gegenüberstehende Interessen mit 
Hartnäckigkeit verfochten wurden, steigerte die Lage ins Unerträgliche. 
Mit bewußter Absicht werden diese unerquicklichen Finanzverhältnisse in 
aller Breite vorgeführt, anschaulich tritt dabei zu Tage, wie durch sie die 
ganze Politik des Erzstifts aufs tiefgehendste beeinflußt wurde, die infolge- 
dessen, der Größe und Bedeutung des Territoriums absolut nicht ent- 
sprechend, schwächlich und haltlos war. Die dauernden Anforderungen, 
die das Reich an das Erzbistum stellte, gestalteten dessen Lage nur noch 
prekärer. Vielleicht mehr dem Druck dieser auf die Dauer unleidlichen 
Verhältnisse als seinem Mißerfolge im Kampfe mit der Kurie ist es zuzu- 
schreiben, daß Friedrich von Wied auf seine Würde verzichtete; seinem 
Charakter und Eigenschaften nach war er freilich auch nicht der Mann 


Nachrichten und Notizen I. 273 


danach, in diese Dinge Ordnung zu bringen und die Aktionsfähigkeit des 
Erzbistums auf die seiner Größe entsprechende Höhe zu heben. 

Das Buch ist, von einigen kleineren Fehlgriffen im Ausdruck abge- 
sehen, flott und aus einem Guß geschrieben, was bei der nicht zu leug- 
nenden relativen Trockenheit der Materie anzuerkennen ist. Wolf stellt 
eine weitere Arbeit über Salentin von Isenburg in Aussicht, für dessen 
Regierung er mancherlei Neues gefunden zu haben glaubt. 

Weimar. Trefftz. 


Hans Teitge, Die Frage nach dem Urheber der Zerstörung Magdeburgs 
1631. Halle, Max Niemeyer 1904. gr. 8°. VII u. 186 S. Hallesche 
Abhandlungen zur Neueren Geschichte, Heft XLII. 

Bei der Fülle der über die Ursachen der Zerstörung Magdeburgs er- 
schlossenen Quellen und gegenüber dem äußerst zugespitzten Gegensatze, 
der über die Glaubwürdigkeit dieser Berichte herrscht, beschränkt sich die 
folgende Anzeige einer neuen Schrift über die vielumstrittene Frage auf 
eine kurze Angabe ihres Inhalts. Ihr erster Teil bringt eine Übersicht 
über die älteren Pappenheim und Tilly belastenden Darstellungen und er- 
wähnt dann den durch Mailäth hervorgerufenen Umschwung zur entgegen- 
gesetzten Ansicht, die von den ultramontanen Historikern Heising, Bensen 
und Klopp kräftigst gestützt wurde. G. Droysens über die Schuldfrage zu 
einem Non liquet gelangende Studien bezeichnete später „als eimen nicht 
ganz unwesentlichen Fortschritt“ Wittich, der mit einer sehr umfangreichen 
Untersuchung auf dem Kampfplatze erschien und (wie Droysen aus München 
und Dresden) neues Material aus dem Haag beschafft hatte. Er trat nach 
T. mit dem Anspruche auf, die Frage endgültig gelöst, die Magdeburger 
Bürger ein für allemal der Schuld überführt und in Dietrich von Falken- 
berg den geistigen Urheber der Brandstiftung entdeckt zu haben. Seine 
Schlüsse wurden z. T. durch Opel und Hülse, dann auf das entschiedenste 
von Dittmar, Volkholz und Neubauer bestritten. Wittich antwortete unter 
Beibringung neuer Archivalien aus Schweden in verschiedenen kleineren 
Aufsätzen und zwei größeren Schriften „Dietrich von Falkenberg“ und 
„Pappenheim und Falkenberg“. Im zweiten Teil betont der Verfasser die 
Wichtigkeit des zweiten Rueppschen Briefes vom 27. Mai und weist auf 
das allmähliche Zerrinnen der nicht konsequent durchgeführten und nicht 
einheitlich in sich abgeschlossenen Anklagen der katholischen Berichte hin; 
ihre spätere Wiederaufnahme durch kompilatorische und tendenziöse Flug- 
schriften sei wegen des ungreifbaren Charakters dieser Veröffentlichungen 
beweislos. Die darauf folgende Einzelprüfung der wichtigsten von pro- 
testantischer Seite stammenden Beschuldigungen der Magdeburger (Zobels, 
der Schreiben aus Berlin und Braunschweig und besonders des Damerow- 
schen Korporalschaftsberichtes) stellt diese sämtlich als nicht überzeugend 
oder als nur teilweis beweiskräftig hin. Falkenbergs Tod wird in einer 
längeren Ausführung „nach unseren besten Originalquellen‘‘ anderthalb 
Stunden vor die Zeit angesetzt, die Wittich angenommen hat; deshalb 
könne der Oberst auch nicht den Befehl zur Brandlegung des Zeughauses 
gegeben haben. Ebensowenig läßt T. die von Wittich für Falkenbergs Tat 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 18 


274 Nachrichten und Notizen 1. 


angeführten Wahrscheinlichkeitsgründe (das frühere Verhalten des Obersten, 
Gerholds Umstimmung, die beabsichtigte Sprengung der Zollschanze, die 
allgemeine Lage vor dem Sturm etc.) gelten, sie sind nach ihm gleich den 
direkten Anklagen nicht dazu angetan, den Kommandanten irgendwie zu 
belasten. In seiner Prüfung der protestantischen Berichte „aus zweiter 
Hand“, welche behaupten, daß Falkenberg sich zur Ausführung seiner Tat 
eines Tele der Magdeburger Bürgerschaft bedient habe, verwirft der Verf. 
die Berichte von Roerhandt, Marx, die Stelle aus dem Inventarium Sueciae, 
die von Brederode nach dem Haag gesandte Mitteilung u. a. als unglaub- 
würdig, ebenso die Saguntina prosopopoeia, die er im strikten Widerspruch 
zu Wittich als gänzlich wertlos zu erklären sucht. Die Glaubwürdigkeit 
Guerickes in bezug auf die heimliche Beiseiteschaffung von Pulver durch 
Magdeburger Bürger nimmt T. mit Wittich an, weicht aber in der Frage 
über den Zweck dieser Tatsache wesentlich von ihm ab und deutet 
Guerickes Worte darüber in gerade entgegengesetztem Sinne. Nach T. liegt 
kein einziges Schuldgeständnis originalen Wertes von seiten der Magde- 
burger vor, und doch hätte das Eingeständnis ihrer Selbstaufopferung sie 
vor dem Vorwurfe des Verrats, den ihnen die Schweden noch beim Friedens- 
schlusse machten, reinigen können. Aber auch das z. T. schwer wiegende 
Material, das die katholischen Truppen der Brandstiftung beschuldigt, hält 
er zu einer endgültigen Entscheidung nicht für ausreichend und gelangt 
zu dem Gesamtergebnisse, daß weder Falkenberg noch die Bürger die Stadt 
&bsichtlich zerstört haben, daß einzelne zwar mögliche, aber nicht nach- 
weisbare Brandstiftungen der Bürger das gleichzeitige Aufgehen des Feuers 
an verschiedenen Orten nicht erklären, daß Pappenheim einige Häuser an 
der hohen Pforte anzünden ließ und die kaiserlichen Soldaten das Feuer 
nach der Eroberung fortsetzten, daB aber eine planmäßige Zerstörung der 
Stadt durch beide nicht festzustellen ist und zur völligen Vernichtung 
Magdeburgs vielmehr unglückliche Zufälle wie der plötzlich eintretende 
Nordostwind beigetragen haben. Die nur auf bereits bekannten Quellen 
fußende und früher gedruckte Argumente häufig wiederholende Abhandlung 
Teitges ist im wesentlichen zur Stütze und nachträglichen Verteidigung der 
von seinem Lehrer G. Droysen früher über die Ursachen der Zerstörung 
entwickelten Ansichten verfaßt worden; dieser Zweck legte dem Verfasser 
naturgemäß gewisse Fesseln bei der Würdigung der Quellen an, doch ist 
er redlich bemüht gewesen, immer einen selbständigen Standpunkt (z. T. 
auch gegen Droysen) zu gewinnen. Auffällig erscheint, daß er Wittich 
das Hineintragen eines überaus gereizten, höchst unerquicklichen Tones in 
die literarische Fehde zur Last legt und diesem doch selber Mangel an 
Besonnenheit und Vorsicht, sophistische Interpretationskunst, willkürliche 
Deutung der Quellen, Hineinkonstruieren von Verfänglichkeiten in die Tat- 
sachen usw. vorwirft. Infolge von mangelhafter Korrektur sind namentlich 
auf S. 102—106 manche das Verständnis erschwerende Fehler stehen ge- 
blieben; sinnwidrig ist der Satz: Dafür sprechen noch andere protestan- 
tische Quellen, so das offizielle Verzeichnis der Kaiserlichen. 
Breslau. J. Krebs. 


Bien 


— [m en 


Nachrichten und Notizen I. 275 


Dr. Arthur Kleinschmidt, Amalie von Oranien, geb. Gräfin zu Solms- 
Braunfels. Berlin, Johannes Räde, o. J. XI + 271 S. 
Es ist keine Frage, daß Amalie von Oranien eine ausführliche Mono- 
graphie verdient. Diese durch Schönheit und Geist gleich ausgezeichnete 
Frau, die Gemahlin Friedrich Heinrichs, die Mutter Wilhelm II., die Groß- 
mutter und Vormünderin Wilhelm III. von Oranien, die eine große Rolle 
gespielt und sich als eine der eifrigsten Politikerinnen bewiesen hat, kann 
auf Lebensschicksale zurückschauen, die wohl wert sind etwas genauer 
beschrieben zu werden. Ob es gerade Kl. gelungen ist seiner dankbaren 
Aufgabe vollkommen gerecht zu werden, ist eine Frage, die Referent offen 
lassen möchte. Wir verfolgen auf Grund sorgfältiger Quellenstudien, an 
der Hand vieler neuer in den Text eingestreuter Aktenstücke den Lebens- 
lauf der Fürstin von der Zeit, da sie als armes aber schönes Hoffräulein, 
Elisabeth, die Gemahlin des Winterkönigs, nach Böhmen begleitet, bis zu 
ihrem Tode, dem sie hochbetagt, 1675, zum Opfer fällt. Wir gewinnen 
auch ein Bild über ihre politische Tätigkeit, so bei den westfälischen 
Friedensverhandlungen. Kl. hat aber nicht die Gabe, so hübsch munche 
. Stellen des Buchs zu lesen sind, das Wichtige von dem Unwichtigen zu 
trennen und die Persönlichkeit seiner Heldin plastisch hervortreten zu 
lassen. Wenig angenehm berührt seine Gewohnheit Dinge in den Text 
hineinzubringen, die einzig und allein in Anmerkungen hineingehören, 
e. 8. 54, Z. 6ff. 
Auch manche Briefe sind recht überflüssig, wie etwa der auf S. 46. 
Die Behandlung der Briefe und Akten ist überhaupt eine willkürliche, 
manche sind übersetzt oder in modernes Französisch gebracht, manche 
werden durch Anmerkungen ergänzt, bei einigen wird die Interpunktion 
angebracht, bei anderen wieder nicht. Hübsche Bilder und eine Reihe von 
wertvollen Stammtafeln bilden eine erfreuliche Zugabe des trotz aller Ein- 
wendungen doch zu begrüßenden Buchs. 
Prag. O. Weber. 


Karl Wild, Lothar Franz von Schönborn, Bischof von Bamberg und Erz- 
bischof von Mainz 1693—1729. Ein Beitrag zur Staats- und Wirtschafts- 
geschichte des 18. Jahrhunderte. Heidelberg, Winter 1904. VII + 204 S. 
(Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte. 
8. Heft.) 

Eine neue schöne Frucht seiner Forschungen im Wiesentheider Archive 
legt uns der Verf. in diesem Buche vor. Er bemüht sich dabei vor allem 
zu zeigen, wie die absolutistischen und merkantilistischen Anschauungen 
der Zeit in einem geistlichen Staate in Wirksamkeit traten. Wohl zog 
die Kleinbeit der Territorien und die Nichterblichkeit der Herrschaft der 
vollen Entwicklung eines kräftigen absoluten Staates manche Schranken, 
aber gerade Lothar Franz war bemüht, die erstgenannte Schwierigkeit 
durch die Assoziation der Kreise zu überwinden, und auch an einer ge- 
wissen nicht nur mainzischen, sondern direkt schönbornischen Tradition 
fehlte es nicht. Auch als Kirchenfürsten und vor allem als Kunstfreund 
lernen wir Lothar Franz kennen. 

18° 


276 Nachrichten und Notizen I. 


Hie und da hätte vielleicht der Verfasser seine Resultate etwas 
schärfer hervorheben und ausführlicher begründen können, besonders wo 
er herrschenden Anschauungen widerspricht. So behauptet er S. 29, daß 
die mainzischen Vicedomämter nicht als höhere Verwaltungseinheiten über 
den Ämtern betrachtet werden dürften. Das mag richtig sein, steht aber 
zu den bisherigen Ansichten im Widerspruch, und darum wäre wohl eine 
eingehendere Begründung am Platze gewesen. 

Jena. G. Mentz. 


Horst Stephan, Lic. theol., Herder in Bückeburg und seine Bedeutung 
für die Kirchengeschichte. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr (Paul 
Siebeck) 1906. III und 255 SS. gr. 8. 4 M. 50 Pf. 

Herders Bückeburger Zeit, das Jahrfünft vom April 1771 bis September 
1776, ist bereits bei den Zeitgenossen Gegenstand entgegengesetzter Be- 
urteilung gewesen, die sich bis in die neueste Zeit fortgesetzt hat. Die in 
den letzten Jahrzehnten neu erschlossenen Quellen, namentlich die Suphan- 
sche Herderausgabe und die zahlreichen, in verschiedenen Sammlungen 


zerstreuten Briefe, haben für die genauere Kenntnis reichen Stoff geliefert, 


den der sachkundige Verfasser gründlich durchgearbeitet, methodisch ge- 
sichtet, feinsinnig psychologisch durchärungen und fesselnd dargestellt hat. 
Mit warmer Anschaulichkeit wird das persönliche Leben in Bückeburg ge- 
schildert, das Versenken in die „romantische“ Natur, das Verhältnis zu 
den ihn umgebenden Menschen, dem Fürsten mit seinem soldatischen Sinne, 
der Gräfin Maris mit ihrem tief religiösen Bedürfnis und dem reinen, engel- 
klaren Gemüte, die Beziehungen zu der Gemeinde und den fernen Freunden, 
dann eingehend dargestellt die schriftstellerische Tätigkeit, in der sich der 
Schwerpunkt seiner Teilnahme von der allgemein ästhetisch -historischen 
Seite auf die religiöse verschoben hat. „Religiös betrachtet stellen also die 
daselbst verbrauchten Jahre den Höhepunkt in seiner Entwickelung dar. 
Theologisch war weitere Klärung und Entfaltung möglich; flaute aber zu- 
gleich das religiöse Leben ab, so mußte auch die theologische Entwicklung 
verflachen und einen vorzeitigen Frieden mit der Aufklärungsfrömmigkeit 
anstreben: d. h. es mußte ihm selbst von dem verloren gehen, worin er 
hoch über seiner Zeit stand. In diesen Gedanken liegt das sachliche Recht 
für die Ausscheidung der Bückeburger Jahre aus seinem Leben.“ Mit 
Rücksicht auf den uns zur Verfügung stehenden Raum müssen wir uns 
auf diesen Ausschnitt beschränken und unsern Lesern um so angelegent- 
licher das Studium der folgenden Darstellung empfehlen. Das Buch ist ein 
neuer Beweis dafür, welche Bedeutung das vernachlässigte 18. Jahrhundert 
für die theologische Forschung und die religiöse Entwicklung hat. 
Leipzig. Georg Müller. 


Joseph Freisen, Staat und katholische Kirche in den deutschen Bundes- 
staaten etc. + Teil: Lippe und Waldeck-Pyrmont. 2. Teil: Anhalt, 
Schwarzburg-Rudolstadt usw. Stuttgart 1906. 

Die Rechtsverhültnisse der Katholiken in den kleineren deutschen 

Bundesstaaten sind durch den sogenannten Toleranzantrag des Zentrums 


Nachrichten und Notizen L 271 


Gegenstand erhöhten Interesses geworden. Es war daher recht zeitgemäß, 
daß Freisen es unternahm, diese Verhältnisse in einer größeren Zahl 
deutscher Bundesstaaten historisch und dogmatisch klar zu legen. Freisen 
behandelt: Lippe, Waldeck-Pyrmont, Anhalt, Schwarzburg - Rudolstadt, 
Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Koburg und -Gotha. Diese Zusammenstellung erklärt sich daraus, 
daß die Katholiken dieser Länder der bischöflichen Jurisdiktion von Pader- 
born unterstanden oder noch unterstehen. Ein kurzer Abriß der Zu- 
sammensetzung des Bistums Paderborn, dieses dem Umfange nach zweit- 
größten Bistums Deutschlands, wird daher vorausgeschickt. Hierbei bilden, 
nach Ansicht Freisens, Lfppe und Waldeck einen festen Bestandteil der 
Diözese und unterstehen der iurisdictio ordinaria des Bischofs, gehören 
also nicht zum Missionsgebiet. Die beiden Reuß und Sachsen -Altenburg 
sind in neuerer Zeit dem apostolischen Vikariate für Sachsen unter- 
stellt worden. 

Der I. Teil (Heft 25 und 26 der von Stutz herausgegebenen „Kirchen- 
rechtl. Abhandlungen“) behandelt Lippe und Waldeck, der II. Teil (Heft 27 
—29 der „Kirchenrechtl. Abhandlungen‘) die übrigen Länder. Der Stoff 
wird stets in zwei Abteilungen gegliedert, von denen die erste „Geschicht- 
liche Darlegung“, die zweite „Gesetze und Verordnungen“ betitelt wird. 
In der „Geschichtlichen Darlegung‘“ gibt Freisen eine Übersicht über den 
gegenwärtigen Rechtsstand an der Hand eingehender Würdigung der Ent- 
wickelung; in der zweiten Abteilung bringt er die rechtlichen Grundlagen 
zum Abdrucke Die „Geschichtliche Darlegung“ ist sehr eingehend und 
erörtert auch in breitester Gestalt tatsächliche Vorgänge. Allerdings ist 
vielfach erst aus diesen die Verwaltungspraxis zu erkennen, welche so 
häufig an Stelle von Gesetzen und Verordnungen die Grundlage für die 
herrschenden Zustände bildet. Durch die minutiöse Schilderung solcher 
Vorgünge und durch den Abdruck der Gesetze und Verordnungen ist der 
Leser in den Stand gesetzt, die Aufstellungen des Verfassers selbst nach- 
zuprüfen. Ein Eingehen auf Einzelheiten ist hier nicht am Platze. Hervor- 
heben möchte ich jedoch noch die bemerkenswerten Ausführungen über die 
Korporationsqualität der Pfarrgemeinde unter Schwarzburg-Sondershausen. 

Erlangen. Sehling. 


Zum 4. Mal seit seinem Bestehen tagte der Hansische Geschichts- 
verein in der vorjährigen Ptingstwoche in Lübeck, wo er 1871 sich 
konstituiert hatte. Vorträge wurden gehalten von Senator Dr. Fehling- 
Lübeck: Vor 50 Jahren; zur Erinnerung an Friedr. Krüger und Lübecks 
Politik am Sunde, sowie von Geheimrat D. Schäfer-Berlin über den Wert 
der Sundzollisten für die Geschichtskenntnis. 

Für die Bearbeitung des Danziger Inventars vom Jahre 1600 ab ist 
vom Vorstande des Vereins Oberlehrer Dr. Simson-Danzig gewonnen worden. 
Die Bearbeitung des 7. Bandes des hansischen Urkundenbuchs, der die 
Lücke zwischen der 1. und 2. Serie des Urkundenbuchs schließen wird, ist 
von dem Bearbeiter Professor Kunze-Stettin weitergefördert worden. Der 
10. von Prof. Stein- Göttingen bearbeitete Band derselben Publikation be- 


278 Nachrichten und Notizen I. 


findet sich im Druck. Von den hansischen Geschichtsquellen ist der 
3. Band der neuen Folge kürzlich erschienen, die Bürgersprachen der Stadt 
Wismar, bearbeitet von Dr. Techen-Wismar. Die hansischen Geschichts- 
blätter erscheinen vom laufenden Jahr ab in Halbjahrsheften, das erste 
derselben ist jüngst herausgekommen. Von den hansischen Pfingstblättern 
gelangte soeben das 2. Blatt zur Ausgabe, enthaltend eine Darstellung der 
Seeschiffahrt Oldenburgs in alter und neuer Zeit von Geh. Archivrat 
Sello-Oldenburg. 

Die Festgaben für die Versammlung bestanden in einem Nachdruck 
eines Einblattkalenders von 1491 (Beilage z. d. vaterstädt. Blättern, Lübeck 
1906, Nr. 23), einer Nachbildung des von J. Geffcken herausgeg. großen 
Holzschnitts von Lübeck mit erläuterndem Text: Lübeck im 16. Jahrhundert 
von Dr. Bruns-Lübeck, sowie einer Untersuchung von Dr. Struck-Lübeck 
über die Beziehungen des Limes Saxoniae und des Daunewerkes zur Topo- 
graphie und Geologie ihrer Umgebung (a. d. Mitt. d. geogr. Gesellsch. u. 
d. naturhist. Mus. in Lübeck, 2. Reihe, 21. Heft. 1906). 

Kiel. Daenell. 


Die 47. Plenarversammlung der Historischen Kommission bei 
der K. Bayerischen Akademie der Wissenschaften fand am 6. und 
7. Juni 1906 in München statt. Nach dem Bericht des Sekretariats waren 
im letzten Jahre folgende Publikationen erschienen: Allgemeine Deutsche 
Biographie Liefg. 252—2565; Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen 
Krieges hrsg. v. Chroust Bd. 10; Städtechroniken Bd. 29 (Augsburger 
Chronik bearb. v. F. Roth) und Reichstagsakten ältere Serie Bd. 10, 2 
bearb. v. Herre. Weiter wurde bekannt gegeben, daß von den Jahrbüchern 
des Deutschen Reiches Bd. 6 Heinrichs IV. und Heinrichs V. (Meyer 
v. Knonau) bis Neujahr erscheinen soll, Bd. 1 Friedrichs I. (Simonsfeld) 
druckfertig vorliegt und auch Otto III. (Uhlirz) und Friedrich II. (Hampe) 
bereits in Angriff genommen worden sind. Von den Reichstagsakten der 
älteren Serie befindet sich Bd. 18 (bis Juni 1488, bearb. v. Beckmann) 
bereits im Druck, Bd. 16 (Friedrich III. bearb. v. Herre) nähert sich seinem 
Abschluß; von der jüngeren Serie ist Bd. 5 (Allgemeine Städtetage bearb. 
v. Wrede) in Arbeit. Für die Städtechroniken herausgegeben v. G. v. Below 
wurde der Nachlaß Koppmanns erworben und für die Fortführung der 
Lübischen Chroniken Dr. Bruns, der Lüneburger Dr. Reinecke und der 
Braunschweiger Dr. Bäsecke gewonnen. Die Herausgabe der Humanisten- 
briefe unter Leitung v. Bezolds konnte nur wenig gefördert werden, da 
Prof. Bauch (Conrad Celtis) schwer erkrankt ist, nur die Sammlung der 
Briefe Pirkheimers (Reicke und Reimann) wurde gefördert. Von den 
Briefen und Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges wird Bd. 8 
(Mayr) im Laufe dieses und Bd. 11 im Laufe des folgenden Jahres er- 
scheinen, Bd. 1 der neuen Serie (Goetz) befindet sich im Druck, Bd. 2 
(Preuß) wurde in Angriff genommen. Von den Quellen und Erörterungen 
zur bayerischen und deutschen Geschichte ist Bd. 2 der Freisinger Tra- 
ditionen (Bitterauf) im Druck, die Chronik des Ulrich Fuetrer (Spiller) ist 
zwar druckfertig, harrt aber noch einer Ergänzung durch weitere Spuren, 


> ~ 


Nachrichten und Notizen I. 279 


und die Chronik des Veit Arnpeck wird demnächst zum Druck gelangen. — 
Die von der Kommission unterstützte Sammlung historischer Volkslieder 
und Zeitgedichte (Hartmann) befindet sich unter der Presse. 


Am 26. und 27. Mai 1906 fand in Zerbst die 32. Sitzung der Histo- 
rischen Kommission für die Provinz Sachsen und des Herzogtums 
Anhalt statt. Zur Ausgabe gelangten im verflossenen Jahre: Bd. 4 des 
Goslarer Urkundenbuches (Bode), Erphurdianus Antiquitatum Variloquus 
(Thiele), Neujahrsblatt 1905 (Wäschke, Das Zerbster Bier), Denkmäler- 
beschreibung des Kreises Naumburg Land (Bergner) und Hft. 12 der vor- 
geschichtlichen Altertümer (Zschiesche). Dazu kommt: H Buchenau, Der 
Brakteatenfund von Seega, der in Gemeinschaft mit der Historischen Kom- 
mission für Hessen und Waldeck veröffentlicht wurde. Im Druck befindet 
sich Bd. 1 der Kirchenvisitationsprotokolle des Kurkreises 1528—1592 
(Pallas). Druckfertig sind: Denkmälerbeschreibung des Kreises Querfurt 
(Bergner), die geschichtliche Karte des Kreises Quedlinburg und Stadt- 
kreises Aschersleben (Reischel) und es nähern sich dem Abschluß: Bd. 6 
des Goslarer Urkundenbuchs (Bode), Quedlinburger Paurgedinge (Lorenz), 
Eichsfeldisches Urkundenbuch (Jäger) und die Erfurter Universitätsmatrikel 
1635—1816 (Stange). Noch in Arbeit sind: die Urkundenbücher von Halle 
(Kohlmann), vom Stift Naumburg (Rosenfeld), von Erfurt (Eitner), von 
Neuhaldensleben (Sorgenfrey), Aschersleben (Straßburger) und Eisleben 
(Größler), die Denkmälerbeschreibung der Kreise Neuhaldensleben (Döring) 
und Quedlinburg und Zeitz (Brinkmann), Heiligenstadt und Worbis (Rassow) 
und die 2. Auflage von Wernigerode (Döring und Jacobs) sowie das 
Wüstungsverzeichnis für Mansfeld, Saalkreis und Querfurt (Größler). Da- 
gegen ist für das Urkundenbuch Unserer lieben Frauen in Halberstadt noch 
kein neuer Bearbeiter eingetreten, auch haben sich die Verhandlungen mit 
der Mansfelder Gewerkschaft wegen Herausgabe eines Urkundenbuches des 
Mansfelder Bergbaus zerschlagen. Die Ausgabe der Grundkarten machte 
weitere Fortschritte. Das Flurkartenmaterial wurde nach dem Ableben des 
Oberbürgermeisters Brecht in Quedlinburg nach Halle überführt und neu- 
geordnet. Neu geplant wird die Sammlung von Quellen zur städtischen 
Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte und eine Ausarbeitung 
wissenschaftlich begründeter Heimatskunden der einzelnen Kreise. 


Im Oktober 1906 fand in Karlsruhe die 25. Plenarsitzung der 
Badischen Historischen Kommission statt. Seit der letzten Sitzung waren 
folgende Bände erschienen: Badische Neujahrsblätter N. F. 9 (K. Hauck, 
Ruprecht der Kavalier), Kindler v. Knobloch, Oberbadisches Geschlechter- 
buch Bd. 8 Lfg. 1, Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden 
Bd. 1 (Obser), Oberrheinische Stadtrechte 1. Abtlg. Fränkische Rechte 
Hft. 7 (Koehne), Badische Biographien ö,s, Zeitschrift für die Geschichte 
des Oberrheins N. F. 21 und Mitteilungen der Badischen Historischen 
Kommission Nr. 28. Im Druck befinden sich: 1 Halbbd. der Römischen 
Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte (Rieder), Register zu Bd. 3 der 
Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg (Frankhauser), Ober- 


280 Nachrichten und Notizen I. 


badisches Geschlechterbuch Bd. 3. Lfg. 2. Druckfertig sind: Briefwechsel 
der Gebrüder Blarer (Schieß), Schwäbische Abteilung der Oberrheinischen 
Stadtrechte Hit. 2 (Ueberlingen, bearb. v. Geier), Gothein, Wirtschafte- 
geschichte des Schwarzwaldes Bd. 2, Kindler v. Knobloch, Oberbadisches 
Geschlechterbuch Bd. 3 Lfg. 8. Noch in Arbeit befinden sich: Bd. 8 der 
Regesten der Bischöfe von Konstanz (Rieder), Bd. 4 und 5 der Regesten 
der Markgrafen (Frankhauser und Krieger), Bd. 2 der Regesten der Pfalz- 
grafen am Rhein (v. Oberndorff und Wille), Fränkische Abteilung der Ober- 
rheinischen Stadtrechte Hft. 8 (Neudenau, Usterburken, Grünsfeld, Unter- 
öwisheim, Dilsberg und Besigheim), Schwäbische Abteilung (Stadtrecht von 
Neuenburg am Rhein bearb. v. Merk), Politische Korrespondenz Karl 
Friedrichs von Baden (Obser), Korrespondenz des Fürstabts Martin Gerbert 
von St. Blasien (Pfeilschifter), Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm 
von Baden (Obser), Wille, Geschichte der Rheinischen Pfalz, Cahn, Geld- 
und Münzgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten Territorien, 
Badische Städtesiegel Hft. 3, Register zu Bd. 1—39 der Zeitschrift für die 
Geschichte des Oberrheins, Neujahrsblatt für 1907 (Gothein, Der Breisgau 
unter Maria Theresia und Josef II... Von den Grundkarten (Lange) wird 
im nächsten Jahre der weitaus größte Teil der noch fehlenden Blätter zur 
Ausgabe gelangen. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die 
Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannte die o. Prof. der Geschichte 
in Bonn Dr. Moritz Ritter und Dr. Friedrich von Bezold zu korrespon- 
dierenden und die Akademie der Wissenschaften in Kopenhagen den Prof. 
der Geschichte Dr. Karl v. Amira in München und den o. Prof, der Erd- 
kunde Dr. Albrecht Penck in Berlin zu auswärtigen Mitgliedern. 

Universitäten und Technische Hochschulen: Der o Prof. der Volks- 
wirtschaft in Greifswald Dr. Ludwig Bernhard wurde nach Kiel und 
und der Oberlebrer in Hamburg Dr. Johannes Geffcken wurde als 
0. Prof. der klassischen Altertumskunde nach Rostock berufen. Der ao. Prof. 
der Archäologie in Erlangen Dr. Erich Pernice wurde zum o Prof. 
ernannt. 

Zu ao. Professoren ernannt wurden die Privatdozenten Dr. Ludwig 
Schmitz-Kallenberg (Geschichte) in Münster und Dr. Hermann 
Fürstenau (Kirchenrecht) in Berlin. 

Es habilitierten sich: Dr. Paul Hartmann (Kunstgeschichte) in Straß- 
burg, Dr. Otto Peterka (Deutsches Recht und Österreichische Rechte- 
geschichte), Dr. Josef Wihan (Vergleichende Literaturgeschichte), und 
Dr. Speridion Wukadinovic (Neuere Literaturgeschichte) an der deutschen 
Universität in Prag und Dr. Edmund Ernst Stengel (Mittlere und neuere 
Geschichte) in Marburg. Der Privatdozent der Kirchengeschichte in Leipzig 
Lic. Dr. Horst Stephan siedelte nach Marburg über. 


ee 


281 


Nachrichten und Notizen II. 


Archivliteratur. 


1. Adolf Warschauer, Die städtischen Archive in der Provinz Posen 
(Mittheilungen der K. Preußischen Archivverwaltung, Heft 5). Leipzig, 
S. Hirzel 1901. XL und 324 S. gr. 8°. 

2. Eduard Ausfeld, Übersicht über die Bestände des K. Staatsarchivs zu 
Coblenz (Mitt. d. K. Pr. Archivverwalt., Heft 6). Leipzig, S. Hirzel 1903. 
XII und 227 S. gr. 8°. 

3. Reinhold Koser, Die Neuordnung des Preußischen Archivwesens durch 
den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg (Mitt. d. K. Pr. Archivverwalt., 
Heft 7). Leipzig, S. Hirzel, 1904. XIX und 72 S. gr. 8. 

4. Richard Knipping, Niederrheinische Archivalien in der National- 
bibliothek und dem Nationalarchiv zu Paris (Mitt. d. K. Pr. Archivver- 
waltung, Heft 8). Leipzig, S. Hirzel, 1904. VIU und 126 S. gr. 8. 

5. S. Muller, J. A. Feith, R. Fruin, Anleitung zum Ordnen und Be- 
schreiben von Archiven. Für deutsche Archivare bearbeitet von Hans 
Kaiser. Mit einem Vorwort von Wilhelm Wiegand. Leipzig, O. 
Harrassowitz; Groningen, Erven B. van der Kamp; 1906. VII und 
136 S. gr. 8. . 

6. Inventare des Großherzoglich Badischen Generallandes- 
archives. Herausgegeben von der Großherzoglichen Archivdirektion. 
I. Band. I. Halbband. Karlsruhe, Chr. F. Müllersche Hofbuchhandlung, 
1904. II und 194 S. gr. 8. 

7. Inventaires des Archives de la Belgique. Publiés par ordre du 
Gouvernement sous la direction de l'Administration des Archives géné- 
rales du Royaume: Joseph Cuvellier, Inventaire des inventaires de la 
deuxième section des Archives générales du Royaume. Bruxelles, 
P Weissenbuch, 1904 XXXIX und 842 S. gr. 8. 


1. In der Übersicht über neue Archivliteratur, die Ref. im Jahrgang 
1902 der Historischen Vierteljahrschrift S. 187 f. gab, wurden die ersten 
vier Hefte der Mitteilungen der Kgl. PreuBischen Archivverwal- 
tung besprochen. Mit erfreulicher Schnelligkeit ist die wertvolle, nicht 
nur für Archivare wichtige Reihe von Veröffentlichungen fortgesetzt worden, 
und zwar in immer umfänglicher sich auswachsender Form, während die 
ersten vier Arbeiten noch mäßig starke Hefte waren. Gleich das erste der 
zu besprechenden Hefte Nr. 5 ist ein recht stattlicher Band von 23 Bogen, 
und auch stofflich erweist es sich als eine Arbeit, die nicht bloß für das 
Archivwesen Interesse bietet, sondern in hohem Grade auch von allgemeiner 
Bedeutung für die Geschichte des deutschen Städtewesens ist. Die Provinz 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 19 


282 Nachrichten und Notizen II. 


Posen steht ja vom geschichtlichen Leben Deutschlands sonst ziemlich ab- 
seits, aber die Wichtigkeit, die in neuester Zeit die Sprachen- und Ansiede- 
lungsverhältnisse in Posen für das Deutschtum gewonnen haben, erhöht 
wesentlich das Interesse an dem Entstehen und der Entwickelung des 
posenschen oder, historisch gesprochen, großpolnischen Städtewesens; denn 
das Stidtewesen der Provinz Posen ist fast ganz deutsch. Die meisten 
Städte sind überhaupt deutsche Gründungen (z. T. bis ins 18. Jahrhundert 
hinein) oder, wo es schon ältere polnische Ortschaften gab,! beruht doch ihr 
städtischer Charakter infolge Verleihung deutscher Stadtrechte (Magde- 
burger Recht) auf deutscher Grundlage. Bei der sorgfältigen Berücksich- 
tigung, die die rechtlichen und kulturgeschichtlichen Verhältnisse teils 
durch die Behandlung unter den einzelnen Ortsabschnitten selbst, teils 
durch treffliche Sachregister erfahren, kann We Schrift für Studien auf 
dem Gebiete des Städtewesens des deutschen Ostens nicht nach- 
drücklich genug empfohlen werden. Höchst anerkennenswert ist aber W.'s 
Leistung auch vom archivarischen Standpunkt. Es war kein kleines Unter- 
fangen, das Archivwesen von 124 Städten in der umfassenden Weise zu 
behandeln, wie W. es tut. Eine allgemeine Einleitung orientiert über die 
Geschichte der Stadtarchive, die — so elend ihr Los bisher auch meist ge- 
wesen ist — heute zu den bestgeborgenen Stadtarchiven Deutschlands ge- 
hören; haben doch von den 124 Städten nicht weniger als 109 ihre Archi- 
valien ganz oder teilweise dem 1869 errichteten königl. Staatsarchive zu 
Posen übergeben, ein Zahlenverhältnis, das in keinem andern deutschen 
Territorium seinesgleichen haben dürfte. Übersichten über die Arten der 
städtischen Archivalien lehren uns, daB zwei Hauptgruppen vorhanden sind, 
Urkunden? (entsprechend der Entstehungsweise sind relativ häufiger als 
im mittleren, westlichen und südlichen Deutschland hier die Gründungs- 
urkunden erhalten, ferner Privilegien, Statuten etc.) und Stadtbücher 
(Protokollbücher selten, Missivbücher ganz vereinzelt, meist Auflassungs- 


1 Mehrfach bestand das alte polnische Dorf daneben weiter, bisweilen 
mit besonderem, die ältere Existenz bezeichnendem Namen, wie Alt-Kobylin 
und Alt-Krotoschin neben den Städten Kobylin und Krotoschin; ganz ähn- 
liche Verhältnisse finden wir in Sachsen, wo neben Dresden Alten-Dresden, 
neben Mittweida, Oschatz, Mügeln usw. noch Altmittweida, Altoschatz, Alt- 
mügeln usw. fortbestanden. 

? Die Urkunden liegen allerdings zumeist nicht in der Originalausferti- 
gung, sondern in späteren Bestätigungen inseriert oder transsumiert vor; 
das von Warschauer S. 46 als eine eigentümliche, sonst nicht beobachtete 
Sitte bezeichnete Verfahren der Stadt Fraustadt, sich in der ersten Hälfte 
des 15. Jahrhunderts von Urkunden eine Abschrift auf Pergament vom Rat 
zu Posen anfertigen zu lassen, findet sich z. B. in der Niederlausitz wieder- 
holt von der Stadt Luckau angewandt, die sichmehrfach (1422, 1424, 1434, 1438, 
1439, 1454, 1480, 1510, 1513, 1532, 1534, 1547, 1574) Abschriften ihrer 
Privilegien von den Magistraten zu Bautzen, Breslau, Kottbus, Frankfurt a. O., 
Lübben, Kalau, Herzberg, Görlitz, Sagan ausstellen ließ; s. Neues Lausit- 
zisches Magazin 46, S. 67, 68, 71, 75 f., 82, 84 f., 88, 91, 94, 104, 110 f. 


— 


Nachrichten und Notizen I. 983 


bücher und Rechnungsbücher), daß dagegen eigentliche Aktenarchive 
fast völlig mangeln und erst mit der preußischen Verwaltung beginnen; 
statt der besonderen geschlossenen Aktenfaszikel über einzelne Rechtsstrei- 
tigkeiten oder Verwaltungssachen besitzen manche Stadtarchive ungeordnete 
Bestände loser Blätter, Literaliensammlungen. Bei der Registrierung 
des Materials hat Warschauer sich natürlich Beschränkung auferlegen 
müssen; er führt kurz die wichtigen Urkunden auf, dann die Stadtbücher, 
die Literalien, und nach Bedarf Chroniken und Stadtpläne, ergänzt ab und 
zu auch Hupps Stadtwappenpublikation; eingehende literarische Hinweise 
bieten bei jedem Orte eine willkommene Erleichterung ortsgeschichtlicher 
Forschungen. Warschauer hat aber nicht nur das in den Stadtarchiven 
(bez. jetzt meist im Posener Staatsarchiv) ruhende, sondern auch das ander- 
wärts vorhandene Material möglichst zugezogen, besonders die Archivalien 
der Innungen, der Kirchengemeinden, der Judenschaft. Für die Notwendig- 
keit staatlicher Aufsicht über die Gemeindearchive wirkt Warschauers Ar- 
beit direkt als Propagandaschrift; seine Angaben über die zahlreichen 
Brände (charakteristisch ist allerdings auch, daß in drei Fällen man das 
Stadtarchiv als verbrannt bezeichnete, wührend es sich schließlich doch 
noch fand), über die Verwahrlosung besonders der Stadtbücher! sind so 
schlagende Beispiele, daß man nur wünschen kann, die provinzialen Ober- 
Lehürden möchten die Machtbefugnis, die ihnen die preußische Gesetzgebung 
in vollstem Maße bietet?, auch energisch durchführen. 

2. Der leider früh verstorbene Direktor des Preußischen Staatsarchivs 
zu Magdeburg, Ausfeld, hatte in seiner Koblenzer Dienstzeit es unter- 
nommen, eine Übersicht über die Bestände des dortigen Staatsarchivs 
zu geben; seine Versetzung beraubte ihn trotz der Beihilfe der Koblenzer 
Kollegen der Möglichkeit, der Arbeit die Vollendung zu geben, die er 
selbst für wünschenswert hielt, besonders war es ihm nicht möglich, alle 
Repertorienangaben über die Aktenfaszikel mit den letzteren selbst zu ver- 
gleichen, obwohl mehrfache Kontrollproben ihm die Angaben der Repertorien 
nicht immer als zutreffend erscheinen ließen.” So bedauerlich diese Unter- 
lassung im Interesse der möglichsten Zuverlässigkeit der Angaben ist, so 
ist dennoch auch in der vorliegenden Gestalt die Übersicht von größtem 
Wert für den Archivbenutzer. Seinen Stoff gliedert Ausfeld zunächst sach- 
lich in die Gruppen 1) Urkunden und Akten, 2) Handschriften und 


1 In Buk 1822 noch 110 Stück, jetzt 3 und diese nicht einmal in 
Stadtbesitz; 1832 in Borek 82, jetzt 7; 1793 in Rawitsch 80, jetzt 16; 
1798 in Gostyn 47, jetzt 2; 1859 in Krotoschin noch 21, heute keins; 1832 
in Grätz 46, heute 8; 1869 in Kobylin noch über 20, heute keins! 

3 Vgl. dafür die umfassenden Zusammenstellungen der gesamten 
gesetzlichen Bestimmungen für die sechs östlichen preußischen 
Provinzen in meinem Aufsatz in den Niederlausitzer Mitteilungen VII 
(1903) 383—397, der sich keineswegs nur auf die Niederlausitz bezieht. 

3 Ähnliche Unrichtigkeiten in den älteren Aktentiteln besonders hin- 
sichtlich der Zeitangaben finden sich ja in den Registranden vieler Archive, 
soweit die Bestände nicht speziell darauf revidiert worden sind. 

19° 


284 Nachrichten und Notizen II. 


Copialbücher, Karten und Deposita. Letztere Abteilung ist sehr 
knapp gehalten, zu summarisch, denn mit einer Angabe wie S. 116 „Kur- 
trier a) Diplomatarien der Erzbischöfe 14. bis 18. Jahrhundert 92 Bände, 
b) sonstige Manuskripte 14. bis 19. Jahrhundert 74 Bände“ ist niemandem 
gedient, wenn auch nicht verlangt werden soll, daß jedes einzelne auf- 
geführt wurde. Die Gruppe Deposita zeigt einen schroffen Kontrast der 
rheinischen Verhältnisse gegenüber den posenschen; während in Posen von 
124 Städten zur Zeit schon 109 (von einigen weiteren ist es noch zu er- 
warten) ihre Archivalien dem Staatsarchiv überwiesen haben, sind im 
Koblenzer Archivsprengel mit seinen Hunderten von Städten nur — sogar 
einschließlich einiger Landgemeinde- und Pfarrarchive — 21 Deposita! 
Den Hauptteil bildet die Abteilung Urkunden und Aktenarchive, die eine 
zeitliche Sonderung in die Abschnitte A Zeit des alten Reichs, B Zeit der 
französischen Herrschaft am Rhein und des Übergangs in preußische Ver- 
waltung, und C Zeit der preußischen Herrschaft am Rhein erfährt. Jeder 
dieser zeitlichen Abschnitte zerfällt dann wieder in sachliche Unterabtei- 
lungen, die nicht in allen dreien die gleichen sind, sondern sich nach den 
jeweiligen Verwaltungsressorts richten. Wie die erste Periode die längste 
ist, so beansprucht sie auch infolge ihrer Stoffmenge den größten Raum. 
Sie gliedert sich in die einzelnen Gebiete, die zur Zeit des alten Reichs im 
Rheinlande bestanden, allen voran als bedeutendstes Territorium das Erz- 
stift und Kurfürstentum Trier, dem sich die andern Erzbistümer, Bistümer 
und übrigen geistlichen und weltlichen Herrschaften und Besitzungen an- 
schließen. Bei jedem Territorium wieder sind die Bestände geschieden in 
a) Urkunden, b) Akten, c) Protokolle, Bannbücher, d) Rechnungen, 
e) Schatzungs- und Heberegister, wenn auch nicht für alle Gebiete alle 
diese Rubriken vorhanden sind. In der Trennung in so viele selbständige 
Archive der einstigen staatlichen Organismen prägt sich die politische Zer- 
rissenheit jener Gebiete deutlich aus; zählt doch die erste Abteilung die 
Archive von 45 Reichs- und Kreisstädten auf, zu denen noch die Archive 
der Kondominien (20 Gebiete, die unter 2, 3, selbst 4 Herrschaften gemein- 
sam standen), der reichsritterschaftlichen Kantone, der geistlichen Orden, 
Stifter und Klöster kommen. Die letzte Rubrik zeigt, wie überreich die 
westdeutschen Gebiete mit geistlichen Anstalten besetzt, ja übersäet waren. 
Besonders nützlich wird der großen Schar der Genealogen der S. 124—192 
füllende Anhang sein: Verzeichnis der Archivalien über die in der 
Abteilung „Adel und andere Geschlechter“ enthaltenen Familien. 
Die Frage, wie weit die Archivare verpflichtet sind, den immer steigenden 
Anforderungen der Familienforscher zu entsprechen, ist ja in Fachkreisen 
wiederholt diskutiert worden, und während auf dem Bamberger Archivtage 
Grotefend für weitestgehendes Entgegenkommen eintrat, werden wohl die 
meisten Archivare — jedenfalls fast alle an großen, vielbesuchten Archiven 
— sich für die durchaus nicht unfreundlichen, aber doch mehr zurück- 
haltenden Vorschläge Overmanns aussprechen. Solche Zusammenstellungen, 
wie die Ausfelds, sind geeignet, dem Archivar eine wesentliche Erleichte- 
rung zu bieten, indem sie den suchenden Genealogen selbst unterrichten, 
was er in Koblenz zu erwarten hat; manche unnütze Belästigung kann den 


- =- 


Nachrichten und Notizen II. 285 


Beamten dadurch erspart werden. Ein umfängliches Register über die 
Landschaften, Örtlichkeiten, Behörden und Körperschaften schließt die ver- 
dienstliche Arbeit ab. 

8. Kommt Ausfelds Schrift dem Mittelrhein zu gute, so die Knippings 
dem Niederrhein. In ihr begegnet uns zuerst unter dieser Publikationen- 
serie eine völlig neue Erscheinung; denn während alle anderen Schriften 
— mit Ausnahme der beiden Arbeiten Kosers — sich zum Ziele setzen, 
die Geschichte einzelner preußischer Archive zu untersuchen oder eine 
Übersicht über ihre Bestände der allgemeinen Kenntnis zu erschließen, 
tritt Heft 8 aus diesem Kreise heraus. Wie es sowohl für die allgemeine 
deutsche Geschichte bestimmter Epochen, als für die Spezialgeschichte ge- 
wisser Territorien seit Jahrzehnten mit Erfolg geschehen ist!, die reichen 
Schätze des vatikanischen Archive den provinzialen und lokalen Geschichts- 
interessenten, von denen nur wenige in der Lage wären, in Rom selbst zu 
forschen, zugänglich zu machen, so will Knipping für die Geschichte 
des Niederrheins die in dem Nationalarchiv (im folgenden AN) 
und der Nationalbibliothek (BN) zu Paris vorhandenen Archivalien 
zusammenstellen, ein sehr nützliches und lohnendes Unternehmen bei den 
lebhaften Beziehungen zwischen den niederrheinischen Gebieten und Frank- 
reich seit dem Mittelalter; für einzelne Gebietsteile, wie das ehemalige 
Großherzogtum Berg und die linksrheinischen Departements, die 1794—1813 
direkt unter französischer Herrschaft standen, sind sogar die bei den 
Pariser Zentralbehörden erwachsenen Akten in ziemlicher Vollständigkeit 
noch daselbst vorhanden. Knipping hat seine Ausbeute nicht einheitlich 
zeitlich oder sachlich zusammengearbeitet, sondern verzeichnet erst die Er- 
gebnisse seiner Studien in der BN, dann in den AN. Zuerst folgen in 
beiden Abteilungen die Urkunden, bei BN 222 Stück von 925/26 bis 1778, 
bei AN 114 Stück von 1281 bis 1760 reichend; mindestens bei diesen bei- 
den Gruppen wäre es wünschenswert und bequem möglich gewesen, sie in 
einer Reihenfolge zu vereinigen. Während aber die aus A N herausgehobe- 
nen Akten entweder ganz für sich organisch erwachsene Bestände bilden, 
wie a) die Akten des Großherzogtums Berg, oder doch teilweise zu- 
sammenhängenden Beständen der einzelnen Ministerien entstammen, wie 
b) die Akten der Lande zwischen Maas und Rhein, des Roerdeparte- 
ments, c) des Rhein- und Mosel-Departements, die so zu belassen 
waren, wie sie vorlagen, wäre bei den aus der BN entnommenen Akten- 
titeln eine Zusammenarbeitung nach sachlichen Rubriken empfehlenswert 
gewesen. Knipping gibt auch sie lediglich nach den Fundstätten, den ver- 
schiedenen Sammlungen (Fonds latin, Nouvelles Acquisitions, Fonds français, 
Fonds allemand, Collection de Lorraine, Collection de Brienne, Collettion 
Clairambault, Dupuy etc... Den sachlichen Bedürfnissen des Benutzers wird 
aber durch das umfängliche Orts- und Personenregister * Rechnung getragen, 


1 Vgl. für die Provinz Sachsen die Publikationen von Schmidt und 
Kehr, für ElsaB-Lotbringen die von Sauerland u. a. 

? S. 28 und 123 ist statt Markgrafschaft Sachsen zu setzen Herzogtum 
Meißen, das Stammland der Wettiner, war Markgrafschaft, Sachsen nie. 


286 Nachrichten und Notizen II. 


das in weitgehender Weise auch den Anforderungen eines Sachregisters 
(vgl. z. B. die Stichwörter Jülich, Cleve, Köln S. 114—117) zu genügen strebt. 

4. Es ist hochinteressant und für einen Archivar erfreulich, zu sehen, 
welch reges persönliches Interesse Hardenberg für die Staats- 
archive hatte, und zwar war es nicht bloß das geschäftsmäßige Interesse, 
das jeder Ressortchef für die ibm nun einmal unterstehenden Dieustzweige 
haben muß, sondern aus sich selbst heraus und sogar unter Abweichung 
von dem, was von anderer Seite vorgeschlagen war, zog er die Archiv- 
oberaufsicht sofort bei der Einleitung der Verwaltungsreform an sich 
und hat ihr bis an seinen Tod seine regste Aufmerksamkeit zugewandt. 
Neben Hardenberg waren besonders tätig der Minister der geistlichen, 
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Freiherr von Altenstein, 
im Verein mit der historisch-philologischen Klasse der Königl. Akademie 
der Wissenschaften, ferner der wirkliche Geh. Legationsrat Karl Georg 
von Raumer und der Regierungsrat und vortragende Rat in der Staats- 
kanzlei G. A. Zschoppe, beide dann die ersten Direktoren der preußischen 
Staatsarchive. Den unmittelbaren Anlaß zu der Erörterung, die besonders 
in die Jahre 1819—1821 füllt, bot die Frage über das Schicksal der dem 
Staate zuwachsenden Archivalien in den neuerworbenen Gebieten, sowie 
der Archive aufgelöster Körperschaften, wie der Stifter und Klöster. Es 
können bier nicht die einzelnen Vorschläge und Bedenken alle besprochen 
werden, die auftauchten; nur einiges sei hervorgehoben: so Altensteins 
Vorschlag der Trennung der Archive in 1) eine staatsrechtliche Ab- 
teilung mit solchen Urkunden und Akten, die für das eigentliche Staats- 
rechtliche noch dauernden Wert haben und nur zum Gebrauch der Behör- 
den vorbehalten bleiben, 2) eine historische Abteilung mit den Be- 
ständen, die bloß noch historischen Wert haben und der wissenschaftlichen 
Benutzung erschlossen werden sollen. Diese Scheidung wies Hardenberg 
zurück, da sie ihm besonders für das Berliner Geheime Staatsarchiv als 
undurchführbar gezeigt wurde; auch widersprach es seinen liberalen Be- 
strebungen, die staatsrechtlichen Urkunden der wissenschaftlichen Benutzung 
vollständig zu entziehen, da unter ihnen sich welche befänden, deren Ge- 
heimhaltung durch politische Rücksichten nicht geboten sei. Dagegen war 
er dem Gedanken, in Berlin eine Art Zentralarchiv der ganzen 
Monarchie zu schaffen, nicht abgeneigt, wenn schon die Sachen von 
lediglich provinzieller und lokaler Bedeutung den Provinzialarchiven ver- 
bleiben sollten. Alle wichtigen und streitigen Fragen tauchten schon da- 
mals auf, so die Einverleibung der Stadtarchive (die man heute 
durch Übernahme als Depositen unter Belassung des Eigentumsrechts den 
Städten genehmer macht), die Einverleibung der protestantischen 
Domstifte (die z. B. für Naumburg und Merseburg auch heute noch ein 
vielfach. zu hörender Wunsch ist); die Erwerbung auch des in auslän- 
dischen Archiven befindlichen, für die heimische Geschichte wichtigen 
Stoffes durch Anfertigung von Abschriften (ein Gedanke, der in neuerer 
Zeit für Rom und Paris wenigstens durch Regesten und Inventarpublikatio- 
nen — vgl. oben unter Knipping — erstrebt und teilweise erreicht ist); 
die Kassation der unwichtigen Sachen, wobei schon damals die 


ege — 


Nachrichten und Notizen II. 281 


‚ Schwierigkeit der Bestimmung, was für die verschiedenen Interessenten 
wichtig oder nicht sei, betont wurde; die Schaffung einer Vorbil- 
dungsanstalt für diplomatisch geschulte Historiker zum Besten des 
Archivdienstes nach Art der Pariser Ecole des chartes u. a. Fast 
keine Frage gibt es, die nicht damals schon entweder zur Durchführung 
beschlossen oder ernsthaft diskutiert oder wenigstens flüchtig von einem 
der Beteiligten berührt worden wäre. Gerade darin beruht der Reiz dieser 
Darlegungen für den Fachmann und auch das Lehrreiche, daß wir daraus 
nicht nur sehen, daß fast alles schon einmal dagewesen ist, sondern auch, 
daß nützliche Gedanken, die einmal auftauchten, mögen sie auch Jahr- 
zehnte lang ruhen und selbst vergessen scheinen, doch immer wieder — 
bald unter Zurückgehen auf frühere Vorgänge, bald aus sich selbst 
heraus — sich geltend machen. Es ist ein anziehender Zug im Bilde des 
Staatskanzlers, daB er trotz der reaktionären Wendung des staatlichen 
Lebens in jenen Jahren doch für möglichste Öffnung der Archive zu 
Gunsten freier wissenschaftlicher Forschung eintrat und darin weiter ging, 
als seine Berater und Gehilfen; leider sanken gerade diese besten Gedanken 
seines Reformprogramms 1822 mit ihm ins Grab. Während nach seinem 
Tode, da es keinen Staatskanzler gab, das Gesamtministerium als 
Oberinstanz für die Staatsarchive eingetreten war, wurden sie 1852 unter 
Manteuffel wieder dem Präsidenten des Staatsministeriums unmittel- 
bar unterstellt; hinsichtlich der freien Zugänglichmachung für die For- 
schung aber knüpfte erst Bismarck wieder an Hardenberg an. 

5. In den Niederlanden erfreut sich das Archivwesen längst be- 
sonderer Pflege, und bereits 1891 haben sich die dortigen Archivare zu 
einem Verein zusammengeschlossen, der sich mit der Behandlung archi- 
valischer Fragen befaßt. Die Regierung selbst bringt diesen Bestrebungen 
Interesse und Förderung entgegen: neben die privaten, jährlichen Tagungen 
des Archivarvereins treten amtliche Jahresversammlungen der 
Reichsarchivare, und Beschlüsse oder Vorschläge, die auf diesen Ver- 
sammlungen auch für ganz interne Fragen archivalischen Dienstes ange- 
nommen worden sind, erlangen häufig durch ausdrückliche Genehmigung 
des vorgesetzten Ministeriums Verordnungskraft, regeln die Arbeitsweise 
und erstreben die Einbeitlichkeit. Gegenstand besonderer Fürsorge aller 
Beteiligten war die Feststellung gemeinsamer Grundsätze für die 
Ordnung und Inventarisierung der Bestände, und die Ergebnisse ein- 
gehender Beratungen liegen nun in dem Buche der drei Staatsarchivdirek- 
toren Muller (Utrecht), Feith (Groningen) und Fruin (Middelburg) vor. Da 
das Holländische den meisten deutschen Gelehrten nicht oder doch nicht 
so geläufig ist, um völlig in den Inhalt sachlicher Erörterungen eindringen 
zu können, ist Kaisers Übersetzung willkommen zu heißen, zumal es sich 
hier um teilweise sehr schwierige Fragen handelt, so daß die Lektüre, wie 
Wiegands Vorwort mit Recbt betont, „selbst für den Fachmann keine 
leichte ist“. Eine Beurteilung des Buches ist daher schwierig, da man in 
einiger Kürze diese Fragen nicht abmachen kann, sondern sie diskutieren 
möchte. Zweifellos ist anzuerkennen, daß es sich um ein sehr verdienst- 
liches Unternehmen handelt, das auch seitens der deutschen Fachleute 


288 Nachrichten und Notizen IL 


sorgsamste Beachtung und eingehendes Studium verdient, und zwar auch , 


seitens derjenigen Archivare, die den prinzipiellen Standpunkt der Ver- 
fasser nicht teilen, bez. infolge der ganz anders gearteten Verhältnisse 
ihres Archivs nicht teilen können. Das Werk ist eingeteilt in sechs Haupt- 
stücke: 1. Entstehung und Einteilung von Archiven, 2. Ordnung der Archiv- 
stücke, 3. Beschreiben der Archivstücke, 4. Aufstellung des Inventars, 
5. Weitere Beschreibungsmaßregeln, 6. Über den konventionellen Gebrauch 
einiger Ausdrücke und Zeichen. Die speziellere Gliederung erfolgt in 100 
Paragraphen, die in Form bestimmter, knapper Anordnungen die nötigen 
Vorschriften für die verschiedenen einzelnen Aufgaben und Gesichtspunkte 
der sechs Hauptstücke geben, und denen stets ausführliche Erklärungen, 
Hinweise auf Beispiele u. dergl. angeschlossen sind. Die Verfasser ver- 
treten nicht bloß die Anwendung des Provenienzsystems — dieses wird 
ja wohl praktisch oder doch theoretisch auch von den meisten deutschen 
Archivaren als das sachgemäßeste anerkannt — sondern sie vertreten es 
mit solcher Entschiedenheit, daß man trotz der „unerbittlichen Logik“ doch 
nicht allerwürts geneigt sein wird, diese äußersten Konsequenzen zu ziehen. 
Es seien hier nur, um nicht eine lange Abhandlung zu schreiben, einzelne 
Punkte besprochen. Schroff berührt die Auffassung, daß, weil der Staat 
ja kein Archiv babe, die Benennung Reichsarchiv — in Deutschland 
Staats-, Reichs- oder Landesarchiv — unrichtig sei; was man 80 nenne, 
sei kein Archiv selbst, sondern ein Archivdepot. Das ist ja theoretisch 
richtig; jedes größere Archiv setzt sich aus Dutzenden, selbst Hunderten 
kleinerer Archive von Ober-, Mittel- und Unterbehörden oder Kommissionen 
oder Einzelpersonen mit behördlichen Funktionen zusammen. Deswegen 
kann doch aber die Gesamtheit aller dieser Archive selbst als Archiv be- 
zeichnet werden, oder wir müßten logischer Weise aus unserm Sprach- 
gebrauch auch sonst eine Anzahl der allerhäufigsten und festest ein- 
gebürgerten Worte tilgen, wo auch der Name eines Einzelgliedes oder 
Teiles auf das Ganze übertragen wird; wir dürften z. B. nicht von der 
Ratholischen Kirche sprechen, denn die katholische Kirche ist eigentlich 
keine „Kirche“, sondern umfaßt als hierarchische Institution Millionen von 
einzelnen Kirchen bez. Kirchengemeinden. Auch der Ausdruck Depot 
wäre für deutsche Verhältnisse nicht glücklich gewählt, da er im Archiv- 


wesen schon für etwas ganz anderes, für nur leihweise dem Archiv über- 


lassene Archivalien, üblich geworden ist. Die Definition des Begriffs 
Archiv ist nach deutscher Auffassung zu eng; „ein Archiv ist die Ge- 
samtheit der geschriebenen, gezeichneten und gedruckten 
Dokumente, in dienstlicher Eigenschaft von irgend einer Be- 
hörde oder einem ihrer Beamten empfangen oder ausgefertigt, wo- 


1 Ob aber auch seitens der Archivinteressenten, die nicht berufsmäßig, 
sondern nur gelegentlich einmal oder nebenher mit Archiven zu tun haben, 
wie Wiegand das hofft und wünscht, erscheint doch fraglich, dafür ist das 
Buch zu streng fachlich gehalten, wenigstens in seinen ersten Hauptstücken, 
während die letzten Hauptstücke mit den Maßregeln über Archivbeschrei- 
bungen leichter verständlich sind. 


=. ak - = 


Nachrichten und Notizen II. 289 


fern diese Dokumente bei der Behörde oder deren Beamten bestimmungs- 
gemäß verbleiben sollten“ (S. 1). Denn hiernach fallen die meisten Brief- 
schaften heraus; wohl könnten darin die Briefe des Landesherren 
selbst, soweit sie offizielle Handschreiben sind, noch Aufnahme finden, denn 
nach den erläuternden Bemerkungen zu den Worten „irgend eine Behörde‘ 
(S. 3) kann darunter „auch eine einköpfige Behörde“ (wie der Landesherr) 
verstanden werden. Völlig unbehördlich aber sind alle Mitglieder 
des fürstlichen Hauses, falls sie nicht gerade eine dienstliche Charge, 
etwa im Militär, bekleiden; ihre Briefe gehören nach jener Definition 
nicht ins Archiv, sondern sind an Bibliotheken abzugeben; Fami- 
lien- oder Hausarchive sind eigentlich gar keine Archive, son- 
dern durchgehends „ein Konglomerat von Papieren und Schriftstücken, 
welche die verschiedenen Mitglieder eines Geschlechts oder die verschiede- 
nen Bewohner eines Hauses oder Schlosses als Privatpersonen... bekommen 
oder aufbewahrt haben‘ (S. 6). Schon der Übersetzer bemerkt hierzu, wenn 
auch zögernd (S. 7 Anmerkung), den fürstlichen Hausarchiven werde wohl 
eine Ausnahmestellung eingeräumt werden müssen. Wenn generell und 
durchaus empfohlen wird, in Archiven, die ohne Rücksicht auf die Her- 
kunft die Stücke nach chronologischer Folge oder je nach dem Dienst- 
zweige und Sachbetreff geordnet sind, „jedes Stück oder jede Urkunde zu 
dem Archive der Behörde oder des Beamten zurückzubringen, zu welchem 
es ursprünglich gehört hat" (S. 14), so hat das doch seine großen Schwierig- 
keiten, wenigstens bei einem großen Archive, wo es sich tatsächlich um 
die Rekonstruktion von Hunderten kleiner Archive handeln müßte. Mit 
Recht hat man deshalb in mehreren größeren deutschen Archiven, wo andere 
Ordnungssysteme nach sachlichen Kategorien befolgt sind, sich gescheut, den 
bisherigen Stand einer solchen radikalen Umformung zu unterziehen; so 
haben sich Weech im ersten Bande der Karlsruher Inventare und Ausfeld 
in seiner oben besprochenen Publikation über das Koblenzer Archiv für 
Beibehaltung der bisherigen Systeme ausgesprochen, auch Hansen hat in 
seiner Besprechung der holländischen Ausgabe (Archivalische Zeitschrift 
N. F. VIII 289) seine Bedenken geltend gemacht. Ref. betont ausdrücklich, 
daß er kein Gegner des Provenienzprinzips ist, daß es ihm aber wichtiger 
erscheint, ein Archiv praktisch möglichst verwendbar zu machen, als es auf 
die theoretisch richtigste Weise umzuordnen. Die drei Niederländer frei- 
lich tadeln (S. 35) das französische System, das in erster Linie das histo- 
rische Forschungsinteresse unter Hintansetzung rein archivalischer Ord- 
nungsprinzipien berücksichtige. Doch da möchte man die Frage aufwerfen: 
wozu sind die Archive da? Sollen sie in ihrer möglichst rekonstruierten 
Gestalt Selbstzweck sein? Genügt ihre bloße musterhafte Existenz an sich, 
um ihr Dasein und die Aufwendung beträchtlicher Öffentlicher Mittel für 
sie zu rechtfertigen? Meinem Erachten nach keineswegs! In ihrer Ver- 
wertung, in der umfassendsten Benutzungsermöglichung liegt hauptsächlich 
ibre Berechtigung. Den ersten Anspruch auf die Dienste der Archive hat 
der Staat (bez. die Stadt oder Gemeinde); sie sind Behörden und deshalb 
verpflichtet, staatliche oder kommunale Interessen rechtlicher oder finanzieller 
Art zu fördern und zu wahren. Neben diese früher fast einzige Pflicht ist, 


290 Nachrichten und Notizen II. 


in den letzten Jahrzehnten dem Umfang nach immer mehr anschwellend 
und quantitativ die staatlichen Interessen übertreffend, der Dienst der 
Wissenschaft getreten. Wo allen andern Pflichten der Ordnung und Reper- 
torisierung genügt ist, wo die für amtliche oder wissenschaftliche Zwecke 
anzustellenden Nachforschungen dazu Zeit übrig lassen, wo nicht mehr die 
neuzufließenden, kaum aufzuarbeitenden Bestände (besonders der Ge- 
richtsbehörden) einen großen Teil der Dienstzeit und Arbeitskraft der Ar- 
chivare beanspruchen, da mag man an die archivtechnisch lehrreiche Re- 
konstruktion nach dem Provenienzsystem gehen, die ja in manchen Archiven 
leichter durchzuführen sein wird, als beispielsweise im Dresdner Haupt- 
staatsarchive mit seinen aufgelösten und schon vor Menschenaltern durch- 
einander gemischten älteren Archivgruppen. Die Niederländer meinen, 
Stücke, die für verschiedene Gesichtspunkte in Betracht kämen, z. B. für 
Armenwesen und Kirchenrecht, würden, wenn sie sachlich zur Gruppe 
Armenwesen eingereiht würden, von den Forschern über kirchliche Rechts- 
fragen nicht gefunden werden, eine wohl unnötige Sorge, die nur berech- 
tigt wäre, wenn ein Archiv nichts als sein Inventar besüße. Das wäre 
aber doch ein unsäglich hilfloser Zustand; denn neben den Registranden 
oder Inventaren gibt es noch zahlreiche andere Hilfsmittel, die die For- 
schung erleichtern. Um nur einige solche Hilfsmittel vorzuführen, wie sie 
z. B. in Dresden vorhanden und allgemein zugänglich sind, gibt es da 
alphabetische Ortsrepertorien, in denen die Angaben über einen Ort, die 
sich irgendwo in einer Urkunde oder einem Aktenstück finden, zusammen- 
getragen sind, desgl. besondere Adelsregistranden für alle Notizen über 
adlige Personen und Geschlechter, besondere Repertorien für Gelehrte und 
Geistliche, für Theater und Musik, für bildende Künste und dergl., besondere 
Repertorien für die Adelserhebungen, für die Privilegien (für Apotheken, 
Innungen, Schankgerechtigkeiten, Schützengesellschaften und dergl.), usw. 
Mag nun ein Aktenstück selbst eingereiht sein, wo es wolle, immer läßt 
sich — wenn ein derartiger hinweisender Vermerk gemacht ist und wenn 
überhaupt die Bestände systematisch daraufhin durchgearbeitet sind — ohne 
allzugroße Mühe ermitteln, ob über diesen Ort, diese Person oder Sache 
etwas da ist. Die Verfasser besprechen auch selbst in $ 71, 81, 82, 87 die 
Anlegung solcher Indices und Repertorien. Volle Zustimmung verdient es, 
wenn (S. 16) die Zersplitterung von Archiven an zwei oder mehr 
Stellen kräftigst verworfen wird; gerade das Dresdner Archiv liefert dafür 
lehrreiche, aber leider unerfreuliche Beispiele. Jahrhundertelang besaßen 
das albertinische Kursachsen und die ernestinischen sächsischen Herzog- 
tümer ein gemeinsames Archiv in Wittenberg; 1802 wurde dies aufgelöst 
und so unter beide Besitzer geteilt, daß, wenn über eine Angelegenheit 
mehrere Urkunden da waren, etwas nach Dresden und etwas nach Weimar 
kam, ein ganz verwerfliches Verfahren." Ähnliche Schwierigkeiten hat die 


1 Z. B. von den zusammengebörigen Schleusinger Verträgen Friedrichs des 
Ernsten mit Kaiser Ludwig dem Bayern und dessen Söhnen Ludwig und Stephan 
vom 18. August 1337 liegen 2 (die des Kaisers und des ersten Sohnes) in Dresden, 
1 (der Stephans) in Weimar! (Vgl. Forsch. z. Brand. u. Preuß. Gesch. V 568.) 


= ee Re ln gen moque (ut wë, 


Nachrichten und Notizen Il. 291 


Durchführung der Bestimmungen des Wiener Friedens von 1815 geschaffen: 
denn da die Akten über die von Sachsen an Preußen abgetretenen Lande 
und Landesteile, soweit es Spezialakten waren, mit auszuliefern waren, 
dagegen Aktenstücke, die sich nur zum Teil mit auf diese und an- 
dererseits auf bei Sachsen verbleibende Gebiete bezogen, Sachsen zu 
belassen waren, so ergibt sich daraus der für geschäftliche Fragen 
Jährlich in zahlreichen Fällen störend wirkende Umstand, daß der größere 
Teil der Akten über die abgetretenen Länder zwar in preußischen Staats- 
archiven oder den Archiven der Regierungspräsidien zu Magdeburg, Merse- 
burg, Erfurt, Frankfurt a. O. und Liegnitz sich befindet, andre zugehörige 
Teile aber in Dresden. Auf Zustimmung können fast durchweg die Para- 
graphen rechnen, die sich mit spezielleren Vorschriften über Anlegung von 
Regesten, Schreibweise von Namen, Titulaturen, Personenindices, Verötfent- 
lichung von Archivalien, Gleichmäßigkeit der Terminologie, Siegelbezeich- 
nungen, Datierungsangaben befassen. Nur zu einer Einzelheit sei eine Be- 
merkung gestattet: Die Verfasser wollen, daß, wenn für ein Datum nur 
zwei Zeitangaben als Zeitgrenzen zu ermitteln sind, zwischen die das un- 
datierte Stück fällt, nicht gesagt werden solle „1620—1648“, was den Ein- 
druck einer Serie machen könne, sondern „circa 1634", also das genaue 
Durchschnittsdatum. Ich glaube aber, daß das leicht irreführen könnte, 
indem es die Vorstellung erweckt, als falle das Datum unmittelbar in die 
Nähe gerade dieses Jahres, während es doch ebenso gut näher zu 1625 
oder zu 1640 gehören kann; da ist es einfacher, daß man, um den An- 
schein einer Serie zu vermeiden, sagt „zwischen 1620 und 1648“ Für eine 
deutsche Neuauflage dürfte es sich empfehlen, manche speziell niederlän- 
dischen Ausdrücke, die in Deutschland, wenigstens in Mittel- und Nordost- 
deutschland, nicht üblich sind, durch geläufigere Ausdrücke zu ersetzen; 
der von Kaiser geschaffene Ausdruck Schnur für das französische liasse, 
das ins Niederländische als Lehnwort hinübergenommen worden ist (auch 
in der Verbalform liasseeren), ist nicht allgemein üblich und nicht ohne 
weiteres verständlich; umgedreht scheinen im niederländischen wissen- 
schaftlichen Sprachgebrauch manche Worte, die bei uns als t. t. üblich 
sind, nicht angewendet zu werden, so das Wort Signet für die Notars- 
zeichen. Auch betreffs der ganzen Anlage, Stoffauswahl, Beispielzuziehung 
wäre sehr zu erwägen, ob bei einer Neubearbeitung nicht eine durch- 
greifendere Berücksichtigung deutscher Verhältnisse sich empföhle; bei der 
ersten Übersetzung war ja der engere Anschluß an das fremde Original 
vollauf berechtigt; für künftig füllt dieses weg, es kann da eine vollständige 
Umarbeitung Platz greifen. 

6. Dem ersten Band der Karlsruher Inventara ist bald die erste 
Hälfte des zweiten Bandes gefolgt; dieser bringt von der Gruppe „Perso- 
nalien“ des Haus- und Staatsarchivs die Abteilungen Altbaden, Hach- 
berg und Baden-Baden. Unter der Nameusüberschrift jeder fürstlichen 
Person werden in verschiedenen sachlichen Rubriken alle darüber vorhan- 
denen Archivalien, wie Originalurkunden, Abschriften (darunter auch — im 
vollsten Gegensatz zu den Forderungen der Niederländer — Sachen, die 
niemals in ein badisches Archiv gehört haben, wie z. B. die Abschrift eines 


292 Nachrichten und Notizen Il. 


Eintrags in den Acta nationis Germanicae univers. Bononiensis über den 
Aufenthalt eines Markgrafen von Hachberg in Bologna), Briefschaften, 
Akten, kurz registriert. Solche Rubriken sind: Ableben, Ansprüche, Aus- 
stände, Beziehungen zum Ausland, Biographisches, Bürgschaften, Burgfrieden, 
Deputate, Diener, Erbschaft, Erwerbung, Erziehung, Familiensachen, Gnaden- 
sachen, Grabmal, Grabeseröffnung, Gefälle, Gülten, Hofhaltungssachen, 
Jagdsachen, Kirchensachen, Kirchendienst, Korrespondenzen, Krankheiten, 
Kriegssachen, Landesregierung, Landvogtei, Lehen, Öffnungsrecht, Pfand- 
schaften, kaiserliche Privilegien, Reichssachen, Reisen, Schulden, Siegel, 
Streitigkeiten, Studien, Urpheden, VeräuBerungen, Verlassenschaften, Ver- 
mählungen, Verzichte, Zölle! Natürlich kommen wohl bei keiner Person 
alle diese Stichworte vor, bei einzelnen, besonders in den älteren Jahr- 
hunderten nur eins, und manchmal ist unter der Rubrik auch nur ein 
einziges Stück eingetragen. Die Abteilung Altbaden S. 1—44 beginnt 
mit Markgraf Hermann V. (gest. 1243) und umfaßt dessen Nachkommen- 
schaft bis einschließlich Markgraf Christoph I. (gest. 1527) und dessen Kin- 
der mit Ausnahme der Söhne Bernhard III. und Ernst (s. im folgenden). 
In der Abteilung Hachberg S. 45—57 sind für den Stifter dieser Linie, 
Markgraf Heinrich I. (gest. 1231), den Bruder Hermanns V. von Baden, 
keine Archivalien verzeichnet, sie setzen erst mit seinem Sohne Heinrich II. 
(gest. um 1300) ein und umfassen seine Nachkommenschaft in den Linien 
Hachberg-Hachberg und Hachberg-Sausenberg bis zum Erlöschen dieses 
Zweiges mit Markgraf Philipps (gest. 1503) Tochter Johanna (gest. 1543). 
Die letzte Abteilung Baden-Baden S. 58—194 knüpft an den oben er- 
wähnten Markgrafen Bernhard III., den Sohn Christophs I., an, den Stifter 
der Linie Baden-Baden mit der Nebenlinie Baden-Rodemachern; die Ver- 
zeichnisse erstrecken sich bis zu den letzten Markgrafen dieses Zweiges, 
den Brüdern Ludwig Georg Simpert (gest. 1761) und August Georg Simpert 
(gest. 1771), sowie des ersteren Kindern, mit denen diese Linie überhaupt 
ausstarb. Die von dem Sohne Christophs I., dem Markgrafen Ernst, be- 
gründete Linie Baden-Durlach, von der die heutige Dynastie, der 
jüngere gräflich hachbergische Zweig, abstammt, soll in dem zweiten 
Halbband behandelt werden. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn dem 
Bande eine knappe Stammtafel zur Orientierung beigegeben würde. Dem 
Ref. wenigstens wurde die Anordnung und auch die Zählung der Stück- 
nummern, die manchmal bei jeder Person mit 1 beginnt und nur wenige 
Nummern zühlt, manchmal durch mehrere Personen durchzählt, erst klar, 
als er Cohn-Voigtels Stammtafeln zuzog. Für die badische Regenten- 
geschichte ist dieser zweite Band der Inventare eine sehr nützliche, die 
Arbeit auf das beste fördernde Vorarbeit. 

7. Anknüpfend an die Tatsache, daß Inventare und Repertorien die 
Grundlage eines guten Archivwesens sind, schildert Cuvellier, einer der 
Abteilungsvorstände des belgischen Gesamtarchivs, die ersten Ver- 
suche zu repertorisieren, die zunächst in noch recht unvollkommener Weise 


1 Die Gruppen entsprechen vielfach dem Einteilungsschema des Dresd- 
ner Hauptstaatsarchivs. 


Nachrichten und Notizen II. 293 


in den alten Kanzleien selbst unternommen wurden: die Anlage von 
Namenindices zu einzelnen häufig gebrauchten Bänden, dann die Anlage 
ähnlicher Indices für ganze Archivaliengruppen. Wichtig ist es nun, die 
alten Aktenbezeichnungen zu kennen, nach denen in diesen älteren Reper- 
torien zitiert wird, und sie mit den neueren Bezeichnungen zu identifizieren, 
eine oft recht schwierige Arbeit (Ref. hat selbst für die älteste wettinische 
Kanzlei Ähnliches versucht, vgl. N. Arch. f. Sächs. Gesch. XXIV 3—9, 
39—42; bei umfassenderen Studien über die gesamten älteren Register und 
Kopiale wird da auch noch weiter zu kommen sein) Fermer mußten 
Repertorien im herrschaftlichen Interesse angelegt werden, da die Archive 
besonders dazu dienten, die Rechte und Einkünfte des Landes- oder Grund- 
herrn zu wahren oder sie zu erwerben; alte Archivinstruktionen betonen 
diese Pflicht mehrfach. Weiter gab der häufige Herrschaftswechsel Anlaß 
zur Anlegung von Inventaren, da beim Übergang oder der Teilung von 
Besitzungen die darauf bezüglichen Archivalien mitausgeliefert oder geteilt 
wurden und es hierbei nötig war, eine bericht davon zu haben. Auch 
wo die Archivalien also nicht mehr selbst in dem betreffenden Archive 
sind, läßt sich durch jene alten Inventare ihre Existenz und ihre eventuelle 
neue Lagerstätte oft ermitteln. Manchmal können die Inventare sogar, 
falls sie genügend sorgfältig sind, die Dokumente selbst zum Teil ersetzen. 
Cuvellier gliedert seinen Stoff in 6 Kapitel: das 1. behandelt die Inventare 
der Chambres des Comptes (Nr. 1—368, S. 1—162); letztere waren 
nicht bloß Rechnungskammern, sondern hatten auch die Leitung der Do- 
mänen; alle Zoll- und Steuerprivilegien mußten bei ihnen registriert werden, 
ebenso alle zwischen Österreich und Frankreich geschlossenen Verträge; 
in der Tresorerie der Ch. d. C. bewahrte man alle Titel über Vorrechte, Be- 
sitzungen und Nutzungen des Landesherrn auf; dies alles zeigt die Bedeu- 
tung der Ch. d. C. im damaligen Staatsleben. Kap. 2 verzeichnet die In- 
ventare der Handwerkerinnungen (Nr. 869, 370 S. 163, 164); 3. die der 
Dokumente des Staatsrats und der 1744 abgeschafften Audienz, einer 
wichtigen Dienststelle für die Ausfertigung der Depeschen und Erlasse, 
besonders in inneren Landesangelegenheiten (Nr. 371—421, S. 165—191); 
4. die über die Chartularien und Handschriften (Nr. 422—432, 
S. 192—196); 5. Neuerwerbungen von Inventarien im Jahre 1902, 
während des Druckes des Buches (Nr. 433—472, S. 197—201); 6. Inventare 
in auswärtigen Archiven (Nr. I-CXVIII, S. 202—257). Daran schließt 
sich eine Liste der alten Register, die Gegenstand eines Inventars gewor- 
den sind; diese Liste berührt sich also eng mit einzelnen Nummern der 
vorhergehenden Kapitel und bildet gleichsam die Gegenprobe dazu 
(S. 258—292). Es folgt eine Liste der Identifikation der alten Titel und 
neuen Nummern und zum Schluß ein Orts-, Personen- und Sachregister. 
Jedem Kapitel sind allgemeine historische Angaben über die vorhandene 
Literatur und die Institutionen selbst vorausgeschickt, und bei jedem Stück 
ist Ordnungsnummer und Titel, Format, Blattzahl, Anlagezeit, die Geschichte 
des Inventars und Bemerkungen über seine Verwendung oder Verwendbar- 
keit gegeben. Eingehender sind die Inventare in auswärtigen Depots 
(Paris, Lille, London, Luxemburg) in der Einleitung behandelt. Österreich 


294 Nachrichten und Notizen Il. 


hat auf Gachards Anregung einen Teil der einst mit fortgeführten Archive 
nebst den Inventaren zurückgegeben; Frankreich dagegen besitzt noch 
große Gruppen von Inventaren, besonders in der Collection Moreau der 
Bibliotheque nationale zu Paris. Die Entstehungsgeschichte der Collection 
d’Esnans infolge der Besetzung Belgiens mit Brüssel 1746 wird ausführlich 
dargelegt; es fand hier eine Art Präzedenzfall zu der 10 Jahre später er- 
folgten Benutzung des Dresdner Kabinetsarchivs durch Friedrich II. statt, 
indem der Rat d’Esnans nach Brüssel geschickt wurde, um die Archive in 
französischem Interesse zu durchsuchen; er vervollständigte aber nicht bloß 
die alten Inventare und schuf neue, sondern 1748 kamen große Mengen 
von Archivalien nach Frankreich, die erst 1769 zurückgegeben wurden; die 
Abschriften und Inventare aber blieben in Paris. Von allgemeinem Interesse 
ist die Übersicht über den Stand der Inventarpublikation in den ver- 
schiedenen Ländern. In England ist der Zustand wenig befriedigend, 
wenigstens was offizielle Publikationen betrifft; in Italien wird vorwiegend 
das Vatikanische Archiv berücksichtigt und als Hauptwunsch bezeichnet, 
daB im Arbeitssaal die alten handschriftlichen Inventare zugänglich ge- 
macht würden. Spanien ist in der Erschließung archivalischer Bestände 
noch ganz rückständig. Von Deutschland ist Cuvellier weniger befriedigt, 
als er es von diesem Hauptlande historischer Forschung erwartet hatte. 
Die deutschen Archive seien stets dem Namen nach und auch in der Tat 
„Geheime“ Archive gewesen; daher habe das Publikum nie Zutritt zu den 
handschriftlichen Inventaren gehabt, erst die Archivtage hätten eine Besse- 
rung bewirkt. Diese Darstellung ist so tendenziös und falsch wie möglich. 
In manchen großen deutschen Archiven waren allerdings Registranden und 
Repertorien nicht allgemein zugänglich, aber selbst wo diese Beschränkung 
berrschte, fand mehrfach eine mildere Anwendung statt: dem einen Be- 
nutzer wurde zwar der Band nicht vorgelegt, aber von einem gefälligen 
Archivar vorgelesen, einem Archivkollegen gab man auch einen Band 
selbst in die Hand. In zwei sehr wichtigen, vielbesuchten deutschen Archiven 
aber bestand nicht nur heimlich und gnadenweise, sondern ganz offiziell 
der Brauch, den Benutzern selbst die Durchmusterung der handschriftlichen 
Inventare zu gestatten: in Weimar und in Dresden. In Weimar stehen 
diese stattlichen Bandreihen zwar nicht im Benutzerzimmer, sondern im 
Direktorialzimmer, aber Dircktor Burkhardt hat stets dem Ersuchen um 
Benutzungsgenehmigung bereitwilligst entsprochen; im Dresdner Haupt- 
staatsarchive aber stehen die Hunderte von Folianten allen Benutzern im 
Arbeitssaal selbst zur Verfügung und zwar seit Jahrzehnten, wo noch kein 
Mensch an Archivtage dachte! Die Literatur über die deutschen Verhält- 
nisse ist nicht genügend berücksichtigt; so fällt auf, daB C. nur die 
„Mitteilungen der Kgl. Preußischen Archivverwaltung“ und Tilles „Über- 
sicht über den Inhalt der kleineren Archivs in der Rheinprovinz“ nennt, 
den I. Bd. der Karlsruher Inventare, der 1901 schon erschien, aber nicht; 
sonderbar berührt die einzige Hervorhebung von Voretzschs Aufsatz über 
die Originalurkunden des Altenburger Ratsarchivs mit den dürftigen Be- 
merkungen über die dortigen Inventare; denn derartige Notizen sind über 
verschiedene deutsche Archive vorhanden; beispielsweise sei nur verwiesen 


Nachrichten und Notizen II. 295 


auf die zahlreichen Angaben über ältere und neuere Archivinventare und 
Repertorien in P. Mitzschkes Wegweiser durch die historischen Archive 
Thüringens (Gotha 1900), wo vielfach sogar Übersichten und Auszüge der 
Inventare abgedruckt sind; auch für die Lausitzen ist unter der Rubrik 
Archive in W. von Böttichers Register im N. Lausitz. Mag. Bd. 76 (1900) S. 8. 
manches zu finden; das alte Inventar des Bautzner Domstilts ist sogar 
vollständig im N. Laus. Mag. Bd. 35 und 36 abgedruckt. Erfreulich berührt 
die gerechte Würdigung der Leistungen der alten Archivare, die — so un- 
‚vollkommen sie vom modernen wissenschaftlichen Standpunkt aus auch er- 
scheinen mögen — sich oft nicht bloß für ihre Zeit als tüchtige Arbeiten 
darstellen, sondern auch heute noch vielfach brauchbar und zum Teil noch 
unentbehrlich sind. Eine besondere, verdiente Anerkennung wird Gachards- 
Arbeiten und Bestrebungen zu teil. W. Lippert. 


Georg Webers Lehr- und Handbuch der Weltgeschichte. 21. Auflage 
unter Mitwirkung von Prof. Dr. Richard Friedrich, Prof. Dr. Ernst Leh- 
mann, Prof. Dr. Franz Moldenhauer und Prof. Dr. Ernst Schwabe voll- 
ständig neu bearbeitet von Prof. Dr. Alfred Baldamus. Erster Band. 
Altertum, von Prof. Dr. Ernst Schwabe. Leipzig 1902. VI, 610. 

Nach einem Zeitraum von 14 Jahren ist auf die 20. Auflage des Lehr- 
buchs der Weltgeschichte von Weber der erste Band der 21. Auflage ge- 
folgt, welcher die alte Geschichte umfaßt. 

Vierzehn Jahre Pause sind für den kleinen Weber unverhältnismäßig 
viel, da in den 42 Jahren von 1846—1888 20 Auflagen, durchschnittlich 
also fast alle 2 Jahre Neuauflagen, erfolgt waren. Der Grund liegt in dem 
inzwischen eingetretenen Tode Webers. Eine Anzahl von neuen Kräften 
mußte für die Neubearbeitung herangezogen werden, da eine einzige für 
den ganzen Umfang der Weltgeschichte heutzutage natürlich nicht mehr 
ausreicht. 

Es ist erfreulich, daß die rechten Männer sich dafür gefunden haben; 
wenigstens für den ersten, hier allein zur Besprechung vorliegenden Band 
kann ich das konstatieren. Schon äußerlich gibt sich eine tiefgreifende 
Veränderung kund. Trotzdem der Stil konziser geworden und manche 
überflüssige Wendung gefallen ist, ist der Umfang des Bandes gegenüber 
der vorletzten Auflage doch um ein starkes Fünftel gewachsen. Die Dis- 
position der einzelnen Abschnitte und die Anordnung innerhalb derselben 
ist vielfach geändert und zwar zum Besseren hin. Es ist überall eine 
straffere Zusammenfassung bemerkbar. Durch die jetzt konsequent durch- 
geführten Inhaltsangaben am Rande ist die Übersichtlichkeit wesentlich 
erleichtert. 

Aber auch innerlich ist eine weitgehende Umarbeitung überall er- 
sichtlich. Wenig Paragraphen sind ganz davon verschont geblieben, viele 
völlig neu geschrieben worden. Das war nötig, weil in den letzten 
14 Jahren gerade auf dem Gebiete der Altertumswissenschaft das regste 
Leben geherrscht hat und weil Weber schon bei der Ausarbeitung seiner 
letzten Ausgabe nicht mehr überall ganz mitgegangen war. 

Soweit meine Stichproben reichen, hat der Bearbeiter, Prof. Schwabe, 


296 Nachrichten und Notizen II. 


sich durchgehends mit Erfolg bemüht, die Darstellung dem Stande der 
heutigen Wissenschaft anzupassen. Die gründlichsten Umarbeitungen haben 
natürlich diejenigen Perioden erfahren, in denen der Fortschritt unseres 
Wissens am größten war. Kapitel wie die Darstellung der prähistorischen 
Entwickelung, der Mykenischen Periode, der älteren römischen Geschichte 
sind bei Weber in der vorletzten Auflage entweder gar nicht vorhanden 
oder in so anderer Gestalt, daß man sie kaum noch wiedererkennt. Es ist 
mit Befriedigung zu begrüßen, daß durch die im besten Sinne des Wortes 
erfolgte Modernisierung des mit Recht in den weitesten Kreisen so be- 
liebten Weberschen Lehrbuches dieses Bildungsmittel unserem Volke er- 
halten bleibt. 
Czernowitz. Kromayer. 


E. Keller. Alexander der Große nach der Schlacht bei Issos bis zu seiner 
Rückkehr aus Ägypten. (Historische Studien von Ebering Heft 48) 
Berlin 1904. 

J. Kaerst hat in seinen Studien über die Alexandergeschichte (zuletzt 
Forschungen zur Geschichte Alex. d. Gr. 1887) bekanntlich die Hypothese 
aufgestellt und in hohem Grade wahrscheinlich gemacht, daß die Vorlage 
des Curtius neben ihrer aus Kleitarch stammenden Hauptquelle noch eine 
zweite verarbeitet habe, die nahe Verwandtschaft mit Arrian zeige. Da 
nun die Nachrichten des Arrian im allgemeinen viel zuverlässiger sind als 
diejenigen aller anderen Quellen mit Einschluß des vielfach phantastischen 
und romanhaften Curtius selbst, so war in dieser Erkenntnis ein Kriterium 
gegeben, nach welchem man aus der Masse des Unglaubwürdigen oder 
Verdächtigen bei Curtius Glaubwürdiges und minder Verdächtiges aus- 
schalten konnte. Wo sich die Überlieferung bei Curtius mit der Arrians 
völlig deckte, kam dabei zwar für den Aufbau der Alexandergeschichte 
nichts Neues heraus, aber wo Curtius in nahe mit Arrian verwandten Partieen 
mehr Einzelnachrichten gab als jener, war die Vermutung gerechtfertigt, 
daß hier reichlicheres Material aus Arrians vorzüglicher Quelle, Ptolemaeos, 
entnommen war, als Arrian selber verarbeitet hatte, und daß daher in 
diesen Partien des Curtius wertvolle historische Daten vorlägen. 

Diese Resultate früherer Forschung setzt die Kellersche Arbeit als fest- 
stehend voraus, ohne sich weiter darüber zu äußern und beginnt deshalb 
mit der sonst etwas merkwürdig anmutenden Behauptung, daß die Unter- 
suchung über den von ihm gewählten Abschnitt der Alexandergeschichte 
am besten von dem notorisch unzuverlässigsten der erhaltenen Alexander- 
historiker, nämlich von Curtius, ausginge. 

Seine Aufgabe sieht der Verf. also darin, zunächst die Tradition fest- 
zustellen, der Curtius in jedem einzelnen Falle folgt und zu untersuchen, 
ob er sie rein oder getrübt wiedergibt. Darauf seien dann seine Angaben 
mit Heranziehung der übrigen Überlieferung auf ihre Richtigkeit hin 
zu prüfen. 

So sehr man diesen Grundsätzen für die Beurteilung der Curtiusschen 
Erzählung beistimmen muß, so hat man doch den Eindruck, daß für die 
Rekonstruktion der Alexandergeschichte aus den von K. gemachten Zu- 


Nachrichten und Notizen II. 297 


sammenstellungen sich keine bedeutenderen Resultate ergeben haben, sondern 
daß er bei der Prüfung der Einzelfälle, in denen Curtius mehr als Arrian 
gibt, über subjektive Erwägungen, ob eine Nachricht anzunehmen oder zu 
verwerfen sei, meist nicht hinausgekommen ist. Das soll kein Vorwurf 
für den Verfasser sein, sondern es liegt in der Natur des Quellenmaterials, 
da es im Einzelfalle oft sehr schwer ist zu sagen, ob eine Gruppe von 
Nachrichten, in denen sich ein Plus bei Curtius findet, der Kleitarchischen 
oder der Ptolemaeischen Tradition angehört oder ihr nahesteht. Denn 
weder die Kleitarchische noch die Ptolemaeische Darstellung sind uns ja 
vollständig erhalten, sondern beide liegen uns in stark verkürzten Aus- 
zügen vor, besonders die erstere, welche für uns hauptsächlich durch den 
flüchtigen und unzuverlässigen Diodor repräsentiert wird. So sind wir also 
doch vielfach darauf angewiesen, die einzelnen Nachrichten nach Gründen 
innerer Wahrscheinlichkeit zu verwerfen oder zu benutzen. Und das hatte 
man bisher auch schon so gemacht. Bei seinen Entscheidungen über die 
Einzelfälle zeigt der Verf. indessen richtigen Takt, so daß man ihm meist 
zustimmen kann. Bei einzelnen Ereignissen hat er dann aber auch, über 
nur subjektive Erwägungen hinausgehend, die Zugehörigkeit Curtiusscher 
Nachrichten zur Gruppe der Arrianischen Überlieferung mit Geschick nach- 
gewiesen und damit einen objektiveren Boden für deren Glaubwürdigkeit 
gefunden. | 
Czernowitz. Kromayer. 


Die christliche Religion mit Einschluß der israelitisch-jüdi- 
schen Religion, von J. Wellhausen, A. Jülicher, A. Harnack, N. Bon- 
wetsch, K. Müller, F. X. Funk, E. Tröltsch, J. Pohle, J. Mausbach, 
C. Krieg, W. Herrmann, R. Seeberg, W. Faber, K. J. Holtzmann, aus 
‘Die Kultur der Gegenwart, ihre Entwicklung und ihre Ziele’, heraus- 
gegeben von Paul Hinneberg, 1906, Berlin u. Leipzig, B. G. Teubner. 
I. Hälfte: Geschichte der christlichen Religion. 1—468 S. 11 M. — 
U. Hälfte: Systematisch-christliche Theologie. 458—752 S. 8 M. 

Die beiden Bände der Kultur der Gegenwart, die die christliche ein- 
schließlich der jüdischen Religion behandeln, sind als Ganzes betrachtet 
eine imponierende Leistung, auf die die deutsche Theologie katholischen 
und protestantischen Bekenntnisses stolz sein darf. Die einzelnen Beiträge 
sind natürlich nicht gleichwertig, aber es ist auch kein wesentlich minder- 
wertiger darunter. Den Bearbeitern der verschiedenen Gebiete war auch 
eine Aufgabe gestellt, deren Lösung bald sehr große Schwierigkeiten bot, 
bald im wesentlichen in der Zusammenfassung der erarbeiteten Resultate 
bestand. Bei einer solchen encyklopädischen Gesamtdarstellung empfindet 
man es auch besonders stark, welche Gebiete der Theologie abschließender 
durchforscht sind und auf welchen noch kein relativer Konsens in den 
Forschungsresultaten erzielt ist. So wird, um ein Beispiel hervorzuheben, 
die Darstellung der alten Kirchengeschichte von Jülicher und Harnack eine 
viel weitgehendere Zustimmung im Kreise der kompetenten Beurteiler 
finden als Tröltschs Protestantisches Christentum und Kirche in der Neuzeit. 

Es ist in dieser Zeitschrift nur möglich die einzelnen Arbeiten kurz zu 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 20 


298 Nachrichten und Notizen II. 


charakterisieren und über ihren Inhalt zu referieren. Wellhausen gibt in 
seiner Geschichte der israelitisch-jüdischen Religion im wesentlichen einen 
Auszug aus seinen umfangreicheren Werken, der Komposition des Hexa- 
teuchs und der geschichtlichen Bücher des Alten Testaments, Berlin 
1876—78 und seiner israelitisch-jüdischen Geschichte 1905. Die Religion 
Jesu und die Anfünge des Christentums bis zum Nicaenum hat Adolf 
Jülicher mit der ihm eignen ruhig abwägenden und zurückhaltenden Art 
dargestellt, indem er nur die ihm absolut feststehenden Resultate registriert. 
Er vertritt dabei die Überzeugung, daß es trotz der lückenhaften Quellen 
möglich ist, in großen Zügen den Gang der Entwicklung nachzuzeichnen, 
zuerst die großen schöpferischen Persönlichkeiten zu erkennen und später 
die Verhältnisse und Kräfte aufzufassen, die das Erbe der Unsterblichen 
zur Verteilung und Aneignung inmitten einer bescheideneren Menschheit 
gelangen ließen. Adolf Harnack behandelt fast den gleichen Zeitraum wie 
Jülicher noch einmal nur unter anderem Gesichtspunkte. Hier liegt eine 
gewisse Inkonzinnität in der Verteilung des Stoffes vor. In glänzender, 
durchsichtiger, großzügiger Darstellung schildert Harnack das Verhältnis 
von Kirche und Staat bis zur Gründung der Staatskirche vom Standpunkt 
des Universalhistorikers. Das griechisch-orthodoxe Christentum und Kirche 
ın Mittelalter und Neuzeit hat in Bonwetsch den berufensten Darsteller 
gefunden. Christentum und Kirche Westeuropas im Mittelalter ist Karl 
Müller zugefallen, der sein Interesse mehr der klaren Herausarbeitung der 
Geschichte der Institutionen als der Charakterisierung der epochemachenden 
Persönlichkeiten zugewandt hat. Mit F. X. Funk gelangt der hervor- 
ragendste katholische Kirchenhistoriker unserer Tage zum Wort. Er hat 
es unternommen die Geschichte des Katholizismus von der Reformation bis 
zur Neuzeit zu schildern. Unter Vermeidung jeder rhetorischen Phrase 
mit an Ranke erinnernder Objektivität legt er den Geschichtsverlauf dar, 
ohne irgend welche Reflexionen daran zu knüpfen. Das protestantische 
Christentum und Kirche in der Neuzeit umfaßt in der Darstellung von 
Tröltsch fast die Hälfte des ganzen ersten Bandes. Wir bedauern es, daß 
einem Systematiker und keinem Kirchenhistoriker diese Aufgabe zugewiesen 
ist. So geistvoll, feinsinnig, anregend die Arbeit von Tröltsch ist und von 
energischster Stoffbewältigung zeugt, so können wir uns mit seiner Ge- 
schichtsauffassung nicht einverstanden erklären. Überall spricht der 
Systematiker, der ganze Geschichtsverlauf wird rationalisiert, die Geschichte 
löst sich in einer an Hegel erinnernden Art in Ideengeschichte auf, die 
überaus kompliziert und doch wieder sehr monoton verläuft, die schöpfe- 
rischen Persönlichkeiten treten dadurch, ohne daß es beabsichtigt ist, zurück. 
Daß eine solche Darstellung bisweilen auch ein schiefes Bild des Geschichts- 
verlaufs ergibt, möge nur ein Beispiel zeigen: die Theologie des Erasmus 
wird von Tröltsch wegen der Universalität der Anschauung, der Wärme 
und Lebendigkeit der Überzeugung gerühmt. Seine Reformationsschriften 
sind von anderer Art, aber ähnlichem Gewicht wie die Luthers, aber die 
relative Wirkungslosigkeit der Theologie und Schriften des Erasmus im 
Reformationszeitalter wird nicht erklärt. Sie liegt nach unserer Meinung 
nicht zum wenigsten im Charakter des Erasmus, und der Sieg der Refor- 


Nachrichten und Notizen II. 299 


mation über den Humanismus ist in erster Linie der unendlichen Über- 
legenheit der Persönlichkeit Luthers zuzuschreiben. 

Der zweite Band, der die systematische christliche Theologie bringt, 
wird für die Leser dieser Zeitschrift nicht das gleiche Interesse, wie der 
erste haben. Wer sich aber von kompetenten Forschern über dieses Gebiet 
informieren lassen will, wird hier reiche Belehrung finden. Vorzüglich 
orientiert der klare Aufsatz von Tröltsch über das Wesen der Religion und 
der Religionswissenschaft. Dann folgt die Darstellung der christlich- 
katholischen Dogmatik von Joseph Pohle, die uns die ganze Geschlossenheit 
des katholischen Systems zu lebendiger Anschauung bringt. Die christlich- 
katholische Ethik hat Joseph Mausbach, die katholisch-praktische Theologie 
Cornelius Krieg in eindrucksvoller, wenn auch etwas nüchterner Weise dar- 
gestellt. Stark subjektivistisch gefärbt ist die geistvolle Skizze der 
christlich-protestantischen Dogmatik von Herrmann, während Reinhold See- 
berg die protestantische Ethik in überaus stoffreicher, gedrängter Dar- 
stellung unter allseitiger Berücksichtigung der kontroversen Probleme be- 
handelt hat. Die protestantisch-praktische Theologie ist einem Praktiker, 
dem geistvollen Kanzelredner, Generalsuperirtendent Faber, zugefallen. 
Die Zukunftsaufgaben der Religion und Religionswissenschaft werden in 
einem Schlußaufsatz von Holtzmann, der ein stark subjektives Gepräge 
trägt und nicht sehr optimistisch gestimmt ist, geschildert. 

Grützmacher. 


L. M. Larson: The King's household in England before the Norman 
conquest. Madison, Wisconsin 1904. 155 S. (Bulletin of the University 
of Wisconsin no. 100. History series vol. 1. no. 2). 

Eine tüchtige Doktordissertation der Universität Wisconsin. Das Thema, 
der Hofstaat der angelsächsischen Könige, wird in weitem Sinne erfaßt, 
die Forschung auf sorgsame Quellenkritik gegründet. Das 1. Kapitel gibt 
einen Überblick über die Quellen, die beiden folgenden und ein Teil des 
7. Kapitels behandeln die Geschichte des königlichen Gefolges: der ältere 
„Comitatus“, altgermanischen Ursprungs, die „gesiths‘‘, und ebenso der 
jüngere, seit Ende des 7. Jahrhunderts nachweisbar, die „thegns“, lösen 
sich allmählich beide vom Hofe los und entwickeln sich zu einer land- 
besitzenden Aristokratie. Eine neue Epoche in der Geschichte der Gefolg- 
schaft bildet König Knuts Garde, die „house-carles“, in deren Organisation 
Wikinger, dänische und angelsächsische Einflüsse nachgewiesen werden. 
Der Schlachttag von Senlac (Hastings) gab ihr den Todesstoß. — Der übrige 
Teil der Schrift ist größtenteils Untersuchungen über die Hofbeamten ge- 
widmet: „the king's reeve, praefectus regis“, dem merovingischen Haus- 
meier analog, doch an Bedeutung nicht vergleichbar; Schenk, Kämmerer, 
Seneschall, im 10. Jahrhundert die einzigen Würdenträger des angelsäch- 
sischen Hofes; Marschall, dessen Amt statt auf fränkischen Ursprung, wie 
gewöhnlich angenommen, vielmehr auf dänischen zurückgeführt wird; 
schließlich eine Reihe niederer Hofbeamte und Diener. Das 6. Kapitel: 
über die geistlichen Würdenträger bei Hofe, führt auf die Frage nach der 
Entstehung der angelsächsischen Kanzlei und wird auch für Diplomatiker 

Zu? 


300 Nachrichten und Notizen IlI. 


von Interesse sein; die Kanzlei wird für die Zeit Eduards des Bekenners 
als vorhanden nachgewiesen. Im 9., dem Schlußkapitel, sucht L. nach 
einem gedrängten Überblick über die festländischen germanischen Hof- 
haltungen darzutun, daß nordische, fränkische und normannische Einflüsse 
den englischen Hof seit dem 10. Jahrhundert (Aethelstan) so stark umge- 
bildet hatten, daß die normannische Eroberung keine wesentlichen Än- 
derungen mehr hervorbringen konnte. 
Rom. À. O. Meyer. 


In den Mitteilungen des Vereins f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 17, 
S. 319—339 veröffentlichte E. Mummenhoff einen Artikel über ‚die 
älteste Stadtbefestigung Nürnbergs“, eine scharfe Entgegnung auf Angriffe 
und Ansichten Rietschels in dessen Buch „Das Burggrafenamt“ S. 107—121. 
— Am rechten Ufer der Pegnitz liegt die Burg, zwischen Burg und Fluß 
die Sebaldus-, am linken Flußufer die Lorenzstadt. Früher hatte man stets 
allgemein angenommen, daß das unmittelbar unterhalb der Burg gelegene 
Sebaldusviertel die älteste städtische Siedelung, zugleich auch die zuerst 
mit einer Mauer umgebene, daß das Lorenzviertel als Neustadt erst später 
hinzugekommen sei. Rietschel dagegen glaubte durch seine Forschungen, 
durch welche „auf die Entstehung der Stadt Nürnberg ein völlig neues Licht 
fällt“, mit voller Gewißheit nachgewiesen zu haben, daß die Sebaldusstadt 
lange Zeit nur ein dorfartig gebauter Burgflecken, eine unbefestigte Vor- 
stadt, daß dagegen die Lorenzstadt eine planvoll angelegte Marktsiedelung, 
demnach in alter Zeit der einzige Mittelpunkt des bürgerlichen Lebens von 
Nürnberg gewesen sei. Diesem neuen, wie Rietschel sagt, „der bisherigen 
Lehrmeinung widersprechenden, aber meines Erachtens völlig zweifellosen 
Resultate“ tritt Mummenhoff mit einer überlegenen Lokalkenntnis, mit 
voller Beherrschung der lokalgeschichtlichen Quellen und mit kritischer 
Schärfe entgegen. Er weist schlagend die Irrigkeit der Voraussetzungen 
Rietschels nach. Die Meldungen über bürgerliches Leben in der Sebaldus- 
stadt sind älter als die über das Lorenzviertel, die Behauptung, daß die 
älteren Stadtpläne auf einen Unterschied dorfartiger und stadtartiger 
Siedelung hinweisen, nicht zutreffend usw. Mummenhoff beklagt sich am 
Schlusse über den „überlegenen, um nicht zu sagen hochfahrenden Ton‘ 
Rietschels, ja er legt Verwahrung dagegen ein, daß seine Wahrheitsliebe 
bezweifelt wurde. Ich meine, das letztere ist nicht geschehen, ist jeden- 
falls vom Verfasser nicht beabsichtigt gewesen. Die Form der Polemik 
ist allerdings nicht angemessen, und es wäre im allgemeinen zu wünschen, 
daß in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen ein minder selbstbewußter 
und den Gegner nicht verletzender Ton angeschlagen würde. G. S. 


Friedrich Techen, Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig, 
Duncker & Humblot, 1906. Hansische Geschichtsquellen, N. F. Bd. 3. 
Der neue Band der Hansischen Geschichtsquellen schließt sich den 
früheren in der Qualität der Arbeit würdig an. Wir besitzen außer diesen 
hansischen Publikationen zur Geschichte des Lebens in mittelalterlichen 
Städten wenige, die mit solcher Liebe zur Vaterstadt und zugleich mit 


Nachrichten und Notizen Il. 301 


solcher Kenntnis des kulturhistorischen Stoffes, sowie der Geschichte der 
Stadt und des Kreises, dem sie entstammen, gearbeitet sind. Man kann 
darüber streiten, ob es wirklich angebracht ist, bei dem Vorhandensein 
so vortrefflich lesbarer Kompilationen, wie es die Wismarer Bürger- 
sprachen sind, deren Inhalt in so weitgehendem Maße in der Form 
einer nach Materien geordneten Einleitung dem Versuch einer Ausschöpfung 
zu unterziehen. Ich kann nicht anders, als das Beispiel der Züricher 
Stadtbücher für nachahmenswerter zu halten, denn es wird meines Er- 
achtens immer unmöglich sein, die gewaltigen Gebiete, die ja fast das 
ganze Leben der mittelalterlichen Stadt umfassen, erschöpfend auszuziehen. 
Es kommt hinzu, daß eine solche Darstellung stets und zwar um so mehr, 
je weiter der Editor auf diesem Wege der vorläufigen Darstellung geht, 
ein stark aphoristisches Gepräge erhält. Nebeneinander wird Wichtiges 
und Unwichtiges mit gleicher Hingebung behandelt, und nie wird eine 
wirklich erschöpfende und zugleich für weitere Kreise lesbare Darstellung 
daraus. Und dem Forscher wird die selbständige Bearbeitung des Stoffes 
doch nicht erspart. Das Ziel der Hervorhebung des Wichtigen wird viel 
eher und leichter erreicht, wenn gute Sachregister die Edition erschließen. 
Ich will gerne hervorheben, daß solche Editionsarbeit allerdings eine starke 
Resignation des Editors voraussetzt. Die Register sind nun in diesem 
Fall ganz vortrefflich gearbeitet. Wir stehen daher bei dieser Ausgabe 
vor einem embarras de richesse. Bei dieser Sachlage bleibt meines Er- 
achtens daher besonders zu bedauern, daß die Einleitung über die sich 
aufdrängenden rechtshistorischen und wirtschaftsgeschichtlichen Fragen 
keine zusammenhängenden Darlegungen bietet. Die Einleitung enthält 
Antiquitäten, aber keine Behandlung von Problemen. In dieser Beschränkung 
ist die neue Ausgabe des zu großem Teil bereits bekannten Stoffes dank- 
bar zu begrüßen. 
Danzig-Longführ. Carl Mollwo. 


Dr. jur. Ernst Moll, Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten 
von Amerika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompromiß von 1850. 
Zürich, Schultheß & Ce 1905. 209 S. 

Die Schrift bildet die N. V der „Zürcher Beiträge zur Rechtswissen- 
schaft", herausgegeben von Mitgliedern der rechts- und staatswissenschaft- 
lichen Fakultät der Universität Zürich. Sie verdient auf das freundlichste 
willkommen geheißen zu werden. Auf knappem Raum gibt sie ein ungemein 
anschauliches Bild von dem Entwicklungsgang des großen transatlantischen 
Bundesstaates. Wie ist das Verhältnis zwischen der Union als Gesamtheit 
und den einzelnen Staaten, aus welchen sie zusammengesetzt ist, begrifflich 
zu fassen?, das scheint die Frage zu sein, um die sich alles dreht. In 
Wirklichkeit ist es natürlich eine Machtfrage, die auch als solche schlieB- 
lich ihre Entscheidung gefunden hat. In der Vorbereitungszeit aber, wo 
erst noch geworben wird um Macht und Anhängerschaft, ist es beiderseits 
eine Hauptaufgabe, dem eignen Standpunkt die Vorherrschaft zu sichern 
durch die Klarheit seiner Anschauungen und die zwingende Kraft seiner 
Schlußfolgerungen. Diesen geistigen Kampf schildert hier der Verfasser in 


302 Nachrichten und Notizen II. 


trefflicher Weise. Er stellt uns nacheinander die Männer vor, die in erster 
Linie gekämpft haben, und zeichnet ihre Art mit kurzen kräftigen Strichen. 
In zahlreichen wohlgewählten Zitaten führt er sie redend ein. Das ist alles 
mit einer gewissen Anspruchslosigkeit, aber mit sehr guter sachlicher 
Wirkung gemacht. 

Wenn es sich um das Verstündnis unserer eigenen Staatsentwicklung 
handelt, so haben wir besonders dankbar zu sein für jede Arbeit, die ge- 
eignet ist, uns das nordamerikanische Staatswesen näher zu bringen, denn 
äußerliche Anschauungen und blindes Nachbeten haben hier schon großen 
Schaden angerichtet. Wenn man hier sieht, wie die ganze Frage darauf 
hinausläuft: haben die souveränen Völker der Einzelstaaten sich vertrags- 
mäßig verbunden oder hat das souveräne Volk der gesamten Union sich 
organisiert — dann ergibt sich sofort, daß so die Frage zwischen Bundes- 
staat und Staatenbund bei uns in Deutschland überhaupt nicht formuliert 
werden kann. Die Idee des deutschen Volkes als des Gesamtsouveräns 
ist gänzlich ausgeschlossen; wir stehen eben nicht auf dem Boden der 
Volkssouveränität. Wenn man dafür nun Ersatz zu bieten glaubt durch 
die Betonung der juristischen Persönlichkeit des Reichs oder durch eine 
mystische höhere Einheit, die durch die Verschmelzung der Einzelsouveräne 
sich „genossenschaftlich“ ergübe, so sind das Versuche mit untauglichen 
Mitteln. Die Wahrheit ist und kann bei uns nichts anderes sein als der Bund. 

Verfasser verspricht am Schlusse eine weitere Abteilung seiner Arbeit, 
die wesentlich den Sezessionskrieg und die Neugestaltung der Union be- 
handeln wird. Wir sehen ihr mit Interesse entgegen. O. Meyer. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der o Prof. für Geschichte Dr. Erich Marcks 
und der o. Prof. für Nationalökonomie Dr. Karl Rathgen in Heidelberg 
folgen einem Rufe an die Wissenschaftliche Stiftung in Hamburg. Der 
0. Prof. der Geschichte Dr. Hermann Oncken in Gießen wurde als Nach- 
folger von Erich Marcks nach Heidelberg, der ao. Prof. für Geschichte 
Dr. Gustav Beckmann in München als ao. Prof. nach Erlangen, der 
ao. Prof. für Geschichte Dr. Georg Preuß in München als ao. Prof. nach 
Breslau, der Titularprof. Dr. Willy Ule in Halle als ao. Prof. für Geo- 
graphie nach Rostock und der Prof. der Nationalökonomie an der Akademie 
in Posen Dr. M. Gebauer als ao. Prof. nach Greifswald berufen. 

Der Titularprof. Dr. Daenell in Kiel wurde zum ao. Prof. für mittlere 
und neuere Geschichte und der Privatdozent Dr. Paul Meyer in Berlin 
wurde zum ao. Prof. für deutsche Rechtsgeschichte ernannt. 

Der Privatdozent in Kiel Dr. Max Eckert folgt einem Rufe als Prof. 
der Geographie au der Technischen Hochschule in Aachen. 

Es habilitierten sich: Der Direktor am Schlesischen Museum für Kunst- 
gewerbe und Altertümer in Breslau Dr. H. Seeger (Prähistorische Archäo- 
logie) in Breslau, Dr. Rudolf Zeller (Völkerkunde) in Bern, Dr. G. Graf 
Vitzthum v. Eckstädt (Kunstgeschichte) in Leipzig. Der bisherige 
Privatdozent für Kirchengeschichte an der katholisch-theologischen Fakultät 
in Straßburg Dr. J. Schmiedlin siedelte nach Münster über. 


Nachrichten und Notizen II. 303 


Archive und Bibliotheken: Der Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek 
in Dresden Prof. Dr. Konrad Häbler folgt einem Rufe als Oberbibliothekar 
an die Königliche Bibliothek in Berlin. Archivrat Dr. Bruno Krusch in 
Breslau wurde zum Direktor des Staatsarchivs in Osnabrück, Dr. E. Gritzner, 
bisher Hilfsarbeiter am Weimarer Archiv, zum Archivassistenten am kais. 
Bezirksarchiv Metz ernannt. 

Todesfälle. Am 16. April starb in Stuttgart im Alter von 70 Jahren 
der frühere Konservator der württembergischen Kunst- und Altertums- 
denkmüäler, Oberstudienrat Dr. Eduard Paulus. 

Am 1. Mai starb in Lübeck der Staatsarchivar Prof. Dr. P. Hasse im 
Alter von 62 Jahren. Er war der Bearbeiter der Schleswig-Holstein-Lauen- 
burgischen Regesten und Urkunden, welche in drei Bänden in den Jahren 
1886 bis 1896 erschienen sind. Von seinen sonstigen Arbeiten heben wir 
noch die Untersuchungen über das Schleswiger Stadtrecht (1880) und die 
Quellen des Ripener Stadtrechte (1883) hervor. 

Am 10. Mai starb in Bonn, 67 Jahr alt, der o. Prof. des deutschen u. 
rheinischen Zivilrechts Geh. Justizrat Dr. Hugo Loersch, bekannt als 
Herausgeber der Weistümer der Rheinprovinz, von denen der erste Halb- 
band in den Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 
vorliegt, und als Verfasser der Untersuchung über den Ingelheimer Oberhof 
(1885). Auch die Untersuchung über das falsche Diplom Karls d. Gr. und 
Friedrichs I. für Aachen stammt von ihm. 


Ervwiderung. ! 

Herr Prof. v. Amira hat im letzten Oktoberheft dieser Zeitschrift 
meinem Buch über die isländische Regierungsgewalt eine äußerst abfällige 
Besprechung gewidmet. Ich glaube zunächst feststellen zu können, daß 
seine Ausstellungen nicht im Nachweis einzelner konkreter Fehler oder 
Irrtümer bestehen, daß es sich vielmehr fast ausschließlich um Differenzen 
in allgemeinen Anschauungen handelt. Sodann lege ich Gewicht darauf, 
daß sich unsere Differenzen weit weniger auf dem Gebiet der speziell alt- 
nordischen als auf dem der gemeingermanischen Rechtsgeschichte bewegen. 
Über die Gründe der Differenzen kann ich hier nur einige ganz kurze An- 
deutungen machen. Der wichtigste Punkt betrifft den Gebrauch, den ich 
von den isländischen Geschichtsquellen mache. Bisher hat man diese nur 
zur Ergänzung der Rechtsquellen, als Belege für eine frühere Entwicklungs- 
stufe des Rechts oder für ein abweichendes Gewohnheitsrecht herangezogen. 
Soweit es sich lediglich um die Feststellung der geltenden Rechtsnormen 
handelt, ist damit der Gebrauch jener Quellen auch wirklich erschöpft. 
Allein sie lassen sich noch nach einer anderen Richtung verwerten. Sie 
vermögen Aufschluß darüber zu geben, inwieweit die geltenden Rechts- 
vorschriften auch tatsächlich befolgt wurden, inwieweit also die Praxis des 
Lebens zu der Theorie der Rechtsordnung stimmte. Ich erblicke darin im 


! Herr Prof. v. Amira teilt uns mit, daß er auf eine Anwort ver- 
zichtet. Die Redaktion. 


304 Nachrichten und Notizen UI. 


Gegensatze zu v. Amira ein Problem von recht erheblicher Tragweite. 
Gewiß ist es eine „Binsenwahrheit“, daß die Rechtsnormen oft nicht inne- 
gehalten werden, aber nicht selbstverständlich ist das Maß, in dem sich 
die Praxis von der Theorie entfernt, und ich sollte meinen, daß dessen 
Feststellung auch rechtegeschichtlich nicht ganz ohne Interesse wäre. Oder 
wäre es etwa gleichgültig, wenn sich herausstellen sollte, daß das Leben 
der alten Isländer sich faktisch wesentlich anders gestaltet hat, als man 
von unserm modernen Standpunkt aus nach ihren Rechtsquellen annehmen 
sollte, weil sie es eben mit der Befolgung ihrer Rechtsnormen weit weniger 
zenau nahmen als wir es heutzutage gewohnt sind? Daß diese Frage einen 
wesentlichen Teil meiner Untersuchungen bildete, muß meinem Kritiker 
ganz entgangen sein. Das ergibt sich erstens daraus, daß er mir einen 
schweren Vorwurf daraus macht, daß ich die Geschichtsquellen vor den 
Rechtsquellen bevorzuge; wo es doch keiner weiteren Ausführung bedarf, 
daß für meine Zwecke die Ges hichtsquellen durchaus in erster Linie in 
Frage kommen mußten. Zweitens aber daraus, daB er meine Behauptung, 
der faktische Einfluß der lögretta sei wahrscheinlich ein geringer gewesen, 
aus den Rechtsquellen zu widerlegen sucht, wo es sich doch gerade um 
die Frage handelt, ob und inwieweit man aus den Rechtsquellen Schlüsse 
für das praktische Leben ziehen darf. 

Ein weiterer Differenzpunkt zwischen meinem Kritiker und mir scheint 
mir darin zu bestehen, daß v. Amira immer noch das germanische Recht 
mehr oder weniger rein vom Standpunkt der romanistischen Doktrin aus 
beurteilt und alle Begriffe und Vorstellungen ablehnt, die dem römischen 
oder modernen Recht unbekannt sind. Es sind das die Nachwirkungen der 
Theorie vom römischen Recht als der ratio scripta, einer Theorie, die un- 
bewußt dem Verständnis des germanischen Rechts so oft im Wege gestanden 
hat. Der dritte Differenzpunkt betrifft die Glaubwürdigkeit der Isländer- 
sagen; hier hoffe ich meine abweichende Anschauung gelegentlich ausführ- 
licher begründen zu können. Alle weiteren Differenzpunkte treten diesen 
dreien gegenüber durchaus in den Hintergrund. Ich kann zum Schlusse 
nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß man auf isländischer Seite 
wesentlich anders über mein Buch denkt als Herr v. Amira; es ergibt sich 
das mit aller nur wünschenswerten Deutlichkeit aus der Besprechung von 
Professor Valtýr Gudmundsson im laufenden Jahrgang der Zeitschrift 
„Eimreidin“ sowie auch aus der von Professor Finnur Jänsson in Nordisk 
tidsskrift for filologi ‘XV. 

Hamburg. F. Boden. 


305 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft 
im früheren Mittelalter. 


Von 
Gerhard Seeliger. 


IH. Zur Organisation der fränkischen Grundherrschaft. 


1. Römische und germanische Grundherrschaft. 


„Ihre Sklaven“, erzählt Tacitus, Germania c. 25, von den 
Germanen, „verwenden sie nicht nach römischer Art, indem sie 
ihnen innerhalb des Hausgesindes verschiedene Dienste zuweisen, 
vielmehr hat jeder Sklave eine eigene Wohnung, liefert wie ein 
Kolone ein bestimmtes Maß Getreide oder Vieh oder Zeug und 
ist nur in der Art dienstbar, während alle übrigen Dienste im 
Hause Gattin und Kinder des Germanen verrichten.“ 

Damit sind die Anfänge einer grundherrlichen Bildung in 
der Zeit vor dem Dasein des privaten Grtundeigentums charak- 
terisiert, einer Bildung, die der späteren Entwickelung die eigen- 
tümliche Richtung anwies: eine Eigenwirtschaft von geringer 
Ausdehnung, dagegen ausgebreitetes Kolonat. 

Der Unterschied zwischen den germanischen und römischen 


Der erste Artikel ist bereits Hist. Vierteljahrschr. 1905 S. 305 ff. 
erschienen. Es soll hier weder eine erschöpfende Darstellung noch eine 
ausführliche kritische Auseinandersetzung versucht werden. Was ich an- 
strebe, ist, einige Ausführungen meiner Schrift „Bedeutung der Grund- 
herrschaft‘‘ 1903 zu ergänzen, die einen zu berichtigen, die anderen gegen 
Angriffe zu verteidigen. Wenn ich im folgenden manches vorbringe, was 
dem Kenner der Verhältnisse durchaus bekannt ist, so bitte ich das zu 
entschuldigen. Ich bemühte mich, die Erörterungen in der Art zu fassen, 
daß auch der in diesen Fragen nicht vollständig orientierte Historiker zu 
folgen vermag; ich suchte überdies den Erörterungen einen einheitlichen 
Zusammenhang zu geben, um eine brauchbare feste Grundlage für die 
nachfolgende Behandlung einer hauptsächlichen Streitfrage: Auflösung der 
Fronhofsverfassung und Entstehung der freien Leihen, zu gewinnen. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 21 


306 Gerhard Seeliger. 


Verhältnissen bestand anfangs darin, daß den germanischen Un- 
freien die Stellung von Kolonen im agrarischen Organismus zu- 
kam, die römischen als Hilfskräfte der Eigenwirtschaft wirkten, 
daß — es steht das im Zusammenhang und in Wechselwirkung — 
bei den Germanen der, wenn man so sagen darf, herrschaftliche 
Eigenbetrieb gering, bei den Römern der ältesten Kaiserzeit sehr 
ausgedehnt war.! Reine Latifundienwirtschaft aber herrschte auch 
bei den Römern nicht. War das Verhältnis der durch Sklaven 
betriebenen Eigenwirtschaft zum Kolonatssystem in den beiden 
ersten Jahrhunderten v. Chr. schwankend, so ist in der Kaiserzeit 
eine stetige Verminderung des Latifundienbetriebes und ein Um- 
sichgreifen der Kleinpacht wahrzunehmen. Eine Folge sozialer 
Wandlungen, besonders auch eine Folge der Verminderung der 
Sklaven. 

Und so erfolgte im Laufe der ersten Jahrhunderte unserer 
Zeitrechnung von einer Seite aus eine allmähliche Annäherung 
der römischen an die germanischen Verhältnisse: auch Sklaven 
der Römer wurden als Hintersassen angesiedelt, und vor allem, 
die römischen Kolonen erhielten mehr und mehr eine Stellung, 
die derjenigen der angesiedelten germanischen Sklaven ähnlich 
wurde. Das erste Stadium der Entwickelung war, daß die Pacht 
erblich wurde. Das ward im 3. Jahrh. erreicht, es entsprach den 
Wünschen der Grundherrn ebenso wie denen der Kleinpächter. 
Aber das schützte die Grundherrn nicht davor, daß die Pächter 
das Verhältnis aufgaben und daß Mangel an Landbebauern eintrat, 
es wurde als Gegenleistung für Erblichkeit das Gebundensein an 
die Scholle verlangt. Zuerst hat das ein tatsächlicher Zwang, 
dann eine gesetzliche Regelung bewirkt. Die glebae adscriptio, 
noch im 3. Jahrh. nicht völlig anerkannt, erscheint im 4. Jahrh. 
durchgeführt.” Inwieweit bei dieser Entwickelung, die aus den 
römischen Verhältnissen heraus begehrt wurde, germanische Ein- 


1 Dar leugnet W. Fleischmann, Altgerm. u. altröm. Agrarverhältnisse 
(1906) S. 32. 52. 60. Aber schließlich kommt seine Darstellung doch darauf 
hinaus, daß die Gutswirtschaften anfangs ausgedehnt waren und sich erst 
nach und nach in kleine Pachtgüter auflösten. S. 53. 69. 

3 Seeck, Untergang der antiken Welt 1°, 378f. u. 564 ff. 

3 Hartmann, Gesch. Italiens 1, 16; Seeck 1, 578ff., Schulten, Die röm. 
Grundherrschaft (1896) S. 93ff.; Fleischmann a. a. O. S. 97ff.; Bolkestein, 
De colonatu Romano (Diss. Amsterdam 1906) p. 119 ff. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 307 


wirkungen mitgespielt haben, mag zweifelhaft sein.! Sicher ist, 
daß erst durch diese in der Kaiserzeit erfolgte Verschiebung die 
Möglichkeit dafür geschaffen wurde, daß die Organisation der 
römischen Grundherrschaften in allen wesentlichen und charak- 
teristischen Zügen auf die germanischen Völker überging. Wie in 
vielem, so ist auch hier nicht das Ursprüngliche und rein Römische, 
sondern das durch germanische Elemente stark abgelenkte und be- 
einflußte, daher dem Germanischen durch die geschichtliche Entwicke- 
lung nahe gerückte Römische von den Germanen rezipiert worden. 

Der römischen Grundherrschaft eigentümlich war schon seit 
den Zeiten der Republik die Unterscheidung von Hofland (Sal- 
land) und Pachtland (Kolonenland).? 

Das Salland mit dem Gutshof und Schloß, der Villa im 
engeren Sinne, dem Wohnsitz des Grundherrn selbst oder des 
Oberpächters, ward von den unter einem Villicus stehenden 
Sklaven bewirtschaftet.’ Das mit Kolonen besiedelte Pachtland 
lieferte Abgaben an den Gutshof, leistete aber auch bestimmte 
Arbeiten. Nicht allein die Familia, die Servi des Gutshofes, sondern 
auch die Kleinpächter bildeten einen integrierenden Bestandteil 
der gutsherrlichen Arbeiterschaft.* 

Und dieser grundherrliche Organismus hob sich aus dem 
normalen gesellschaftlichen Verband als besondere Einheit heraus: 
alle Grundherrschaften waren exemt vom Municipalen. Obschon nur 
die kaiserlichen Güter Hoheitsrechte, eigene Jurisdiktion, Patri- 
monialgerichtsbarkeit besaßen’, so war doch auch die Befreiung 
von der Municipalität ein bedeutsames, der Grundherrschaft an sich 
eigentümliches Moment, welches alle Grundhörigen einerseits in ein 
starkes Verhältnis der herrschaftlichen Abhängigkeit, andererseits in 
ein wichtiges Verhältnis der Freiheit von staatlichem Druck brachte. 
Der mittelalterliche Rechtssatz „Luft macht frei“, der für die Stadt- 
bewohner galt, konnte daher von neueren Gelehrten für die der 


spätrömischen Grundherrschaft Unterworfenen angewendet werden.® 


LI 
E? * 


1 Besonders betont von Seeck S., 404f. 583. Vgl. auch Fleischmann 
S. 98. Dagegen Bolkestein S. 140. 

2 Schulten S. 60 bezieht Varro I, 17, 2 auf den Gegensatz von Hof- 
und Pachtland. Vgl. Schulten 59 ff. 82. 

3 Schulten 53 ff. * Schulten S. 98; Seeck 1, 383; Hartmann 1, 12f. 

6 Schulten 107 f. 

° M. Weber, Röm. Agrargeschichte S. 264; Schulten 109. 

21° 


308 Gerhard Seeliger. 


Die römische Organisation der Grundherrschaft hat unmittel- 
bar auf das Mittelalter gewirkt. Und da der Großgrundbesitz 
vielfach dadurch entstand, daß Fortschritte im einzelnen und im 
kleinen gemacht wurden, daß zu dem Kleinbesitz sich Teile des 
Kleinbesitzes hinzugesellten, so mußte Streulage das charakteristi- 
sche Moment sein, Latifundienwirtschaft ausgeschlossen bleiben. 
Auch da, wo größere geschlossene grundherrliche Gebiete durch 
unmittelbar oder mittelbar auf den König zurückgehende Schenkung 
entstanden waren, ist niemals einheitlicher Latifundienbetrieb an- 
gewendet worden: die wirtschaftlichen und sozialen Voraus- 
setzungen dafür fehlten. Auch hier ist nur ein kleiner Teil von 
der Herrschaft selbst bewirtschaftet, der größere Teil als Leihegut 
vergeben worden. Und so ist die der Organisation des römischen 
(roßgrundbesitzes eigentümliche Gegenüberstellung von Herren- 
land (Salland) und Leiheland auch in Deutschland anzutreffen. 
Teils hatte die Entwickeluug der fränkischen und deutschen Ver- 
hältnisse von selbst dahin geführt, teils hatte sie eine rasche 
Aufnahme römischer Einflüsse ermöglicht. 

Große Verschiedenheiten sind wohl zu beobachten. In welt- 
lichen Grundherrschaften überwog vielleicht anfangs die mit Hilfe 
der unfreien Hof- und Hausdiener betriebene Eigenwirtschaft, 
während das Kirchengut von Anfang an größtenteils als Leihegut 
ausgegeben und teilweise mit persönlich freien Hintersassen be- 
siedelt war.! Da wo reicherer Besitz beisammen lag, konnte ein 
Herrenhof als Mittelpunkt einer Eigenwirtschaft eingerichtet 
werden, wo aber nur einzelne Hufen oder Hufenteile in verschie- 
denen Ortschaften zerstreut lagen, da mußte man auf Gründung 
einer Sallandwirtschaft verzichten. 

Eingehend sind wir über die Verhältnisse der fränkischen 
Grundherrschaft im 8. und 9. Jahrh. unterrichtet. Das, was uns 
das Capitulare de villis über die Ordnung der königlichen Do- 
mänen sagt, stimmt in allen wesentlichen Grundzügen mit dem 
überein, was die wertvollen Überreste fränkischer Güterbeschrei- 
bungen, was die großen westfränkischen Polyptychen des 9. Jahrh., 
was das Prümer Urbar, was die Traditionscodices und zahlreiche 
Urkunden melden. So verschieden auch diese Quellen ihrem Zweck 
nach sind, ihre Angaben stimmen durchaus überein. 


! Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsg. 1, 358 ff. 


Forschungen zur Geschichte der Grundberrschaft im früheren Mittelalter. 309 


Die einzelnen Güter und Gutsteile einer Großgrundherrschaft 
lagen ungemein zerstreut. Man werfe einen Blick auf die von 
Meyer v. Knonau gezeichnete Karte, die uns die Lage des St. Galler 
Grundbesitzes veranschaulicht!, man vergleiche die Lamprechts 
Wirtschaftsleben beigegebenen Skizzen der Prümer Güter usw., 
man betrachte die kartographischen Übersichten, die Bossert über 
die Lorscher, Weißenburger und Fuldaer Güter in Württemberg 
geboten hat?, man wird finden: über zahlreiche Gaue, ja über 
mehrere deutsche Stammesgebiete hin erstreckte sich manche 
Großgrundherrschaft, hier in dichterer Geschlossenheit größere 
Landbezirke, ganze Dorfmarken oder größere Teile dieser um- 
fassend, dort nur aus einzelnen Hufen und kleinen Gutsteilen be- 
stehend, die in buntem Durcheinander mit fremdem grundherrlichem 
oder freiem Bauerngut gelagert waren. Überall aber ward die 
einheitliche Zusammenfassung der grundherrlichen Kräfte dadurch 
zu erreichen gesucht, daB Fronhöfe eingerichtet wurden oder — 
wo Eigenwirtschaft nicht möglich oder nicht tunlich schien — 
Zinshebestellen als Mittelpunkte des in weiten Bezirken zerstreuten 
Großgrundbesitzes. Den Fronhöfen aber war nicht nur das in 
mannigfacher Abhängigkeit stehende grundherrliche Land zuge- 
wiesen, sondern auch die zahlreichen Leute, die mit ihrer Person 
der Herrschaft zu Dienst oder Zins verpflichtet waren, ganz un- 
abhängig vom Vorhandensein oder Fehlen herrschaftlichen Leihe- 
landes. Denn von der Gewalt über Land ist die Gewalt über 
Personen zu sondern, und die Dienste oder Zinse, die für em- 
pfangenes Leiheland zu leisten waren, sind von denen zu unter- 
scheiden, die allein von der persönlichen Untertänigkeit herrührten. 
Man war sich im frühen Mittelalter dieser Unterscheidung wohl 
bewußt. Sie zu treffen, ist für das Verständnis der herrschaft- 
lichen Gewalt und ihrer Entwickelung unerläßlich. Zum Fronhof 
gehörte Land, zum Fronhof gehörten Leute. 


2. Das grundherrliche Gebiet. 


[Dienendes und zinsendes Land.] Das Gut der Grundherr- 
schaft ist in das von der Herrschaft selbstbewirtschaftete und ın das 
als Dienst- oder Zinsgut ausgegebene zu scheiden. Inama-Sternegg 


ee me — 


1 Mitteilungen zur vaterl. Gesch. 13 (1872). 
3 Württ. Geschichtsquellen IT (1895). Vgl. auch die Bemerkungen 
Inama-Sterneggs 1, 299. 


310 Gerhard Seeliger. 


hebt mit Recht hervor: „Das Verhältnis der herrschenden zu den 
dienenden Gütern steht immer im Vordergrund und ist auch bei 
weitem dus ökonomisch wichtigste“. Wo man Grundbesitz 
ökonomisch gliederte und in dem Maße, als man ihn gliederte, 
bat man auf diesen Grundlagen gebaut. Die Fronhofsverfassung 
ist die Folge dieser im fränkischen Zeitalter siegreich vordringenden 
organisatorischen Grundsätze. Die Maßnahmen Karls d. Gr. haben 
sie nicht erst geschaffen, sondern nur ihre Entwickelung gefördert 
und dem Abschluß entgegengeführt. 

Die „terra indominicata“ oder ,,salica“ war das um den Fronhof 
zunächst gelagerte Herrschaftsland. Hier lebten die Knechte und 
Mägde, welche haus- und landwirtschaftliche Arbeit zu verrichten 
hatten, welche entweder im Hof der Herrschaft wohnten und 
schlechthin Glieder des herrschaftlichen Haushalts waren oder, mit 
Präbenden ausgestattet, eine gewisse wirtschaftliche Selbständig- 
keit besaßen. 

Das Dienst- und Zinsland läßt sich in zwei Gruppen sondern: 
in volle Bauernstellen (Hufen) und in Hospitia, Accolae, Schupposen, 
Curtiles, Sedilia u. dgl., das sind kleinere Stellen, die mitunter 
erst in späterer Zeit durch Aufteilung von Hufen oder durch 
Aufteilung der terra salica entstanden sein mochten, die aber schon 
in der ersten Zeit begegnen, da uns über diese Verhältnisse der 
Grundherrschaft überhaupt Näheres mitgeteilt wird. Das Schwer- 
gewicht der Leistungen des dienenden Landes ruhte allerdings 
stets auf dem Hufenland, hinter dem die anderen Teile an Be- 
deutung weit zurückstanden. 

Am dienenden Land sind indessen noch andere Unter- 
scheidungen zu treffen. 

In älterer Zeit treten häufig die mansi ingenuiles, litiles 
und serviles gesondert auf. Anfangs entsprach diese Scheidung 
sicher einer Verschiedenheit des persönlichen Standes der Hinter- 
sassen. Aber schon im 9. Jahrhundert ist der Unterschied rein 
dinglicher Art: Servi sitzen auf mansi ingenuiles, mansi serviles 
befinden sich in der Hand von Ingenui? Der Unterschied be- 
steht darin, daß die unfreien Hufen geringeren Umfang haben 


1 Wirtschaftsgeschichte 1, 127. 

? Das ist längst und allgemein anerkannt, schon von Guérard ein- 
gehend begründet, von Waitz wiederholt usw. Vgl. z. B. Inama-Sternegg 1, 
129. Erst in neuester Zeit traten wieder irrige Auffassungen hervor. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 311 


und ungleich stärker mit Dienst belastet sind. Er besteht indessen 
nur in einem Mehr oder Weniger, nicht in einer grundsätzlichen 
Verschiedenheit der Belastung. Es dürfen daher nicht die mansi 
serviles als Diensthufen, die mansi ingenuiles als Zinshufen 
charakterisiert werden! Und wenn der anfangs bedeutsame 
Unterschied schon dadurch verwischt wurde, daß der Stand der 
Hufenbauer nicht der Qualität der Hufe zu entsprechen brauchte, 
so traten im Laufe der Zeit die Unterschiede vollends zurück, 
als die Bestimmungen über die Verpflichtungen der Hufen immer 
individueller wurden und als andere Unterschiede in den Leistungen, 
so z. B. Dienste mit Gespann oder nur Handdienste, maßgebende 
Merkmale der Unterscheidung wurden. Im nachkarolingischen 
Zeitalter ist die ältere Einteilung der dienenden Hufen voll- 
ständig verwischt. Caesarius von Heisterbach, der das Prümer 
Güterverzeichnis im 13. Jahrh. kommentierte, hatte für die Natur 
der mansi ingenuiles kein Verständnis mehr?, das Mauersmünsterer 
Hofrecht aber von 1143 verstand unter mansi ingenuiles etwas 
ganz anderes als die Quellen des 8. und 9. Jahrhunderte.’ 

Noch eine andere Sonderung des fronhofshörigen Landes ist 
von Wichtigkeit: die nach der Natur der Leistung zu treffende 
Unterscheidung zwischen dem eigentlichen dienenden und dem 
zinsenden Land. In den westfränkischen Polvptychen ward diese 
Gegenüberstellung mitunter scharf betont, die „terra censalis“, 
welche Geldzinse einbrachte, von den Hufen und kleineren Guts- 
stücken, die auch mit Dienstleistungen belastet waren, klar und 
bestimmt unterschieden.* Dabei ist zu bemerken: auch Hufen 
konnten als reines Zinsland ausgegeben, auch kleine Grundstücke 
mit Dienst belastet sein. Der nach der Art der Belastung zu 
treffende Unterschied hat an sich mit der Gegenüberstellung von 


! Vgl. Heck in Viertelj. f. Sozial. u. Wirtschaftsg. IV, S. 852 ff. 

3 Mittelrh. UB. 1, 144 N. 1. 

3 Schöpflin, Alsatia dipl. 1, 227. 

* Seeliger, Grundherrschaft, 8. 88. 42. Vgl. Pol. Fossatense c. 8. 5. 14 
(Guérard Pol. Irmin. 2, S. 284, 287); Pol. Sith. 18. 18. 20 (ebd. 8. 400. 402. 
403). Auch Prüm. Urbar L, S. 178 „de terra censita“. Im Pol. Irmin. 
werden ,smanses censiles‘' jene Hufen genannt, von denen Geldzinse ge- 
leistet wurden. Aber Dienste konnten dazukommen, XXI 78. 98; VII 
76—79. Vgl. auch VII 6. XIII 99. Über die „terra censalis vgl. Guérard, 
Pol. Irmin. (1844) 1, 500—502. Allerdings halte ich nicht alle Bemerkungen 
für zutreffend. 


312 Gerhard Seeliger. 


Hufen und anderem herrschaftlichen Land nichts zu tun, obschon 
der Natur der Sache nach in den Gebieten der Grundherrschaft, 
in denen ausgedehnter Sallandbetrieb herrschte, die Hufen anfangs 
als Hauptträger landwirtschaftlicher Arbeit wirkten. Aber auch 
da sind nicht nur einzelne kleinere Teile des herrschaftlichen 
Gebietes als reines Zinsland behandelt, sondern auch Hufen. 
Unter fünf Hufen, die Prüm zu Elsaffe besaß, leisteten vier neben 
Zinsen auch Dienste, während eine nur 5 Sol. zahlte! Von den 
in Puzieux und dessen Nachbarschaft verzeichneten Hufen ward 
eine halbe ausgenommen, die nur 2 Sol. zahlte? In Tavigny sind 
neben Diensthufen auch eine Vollhufe zu 12 Dn., eine Viertel- 
hufe zu 3 Dn. und kleinere Zinsgrundstücke; zu Lüxheim 
1 Hufe mit 3 Bol: zu Kerpen 1 mit 5 Sol., zu Dreyse eine 
mit 4 Sol, zu Duisburg zwei mit je 3 Sol. usw.’ 

Es mögen gar mannigfache Gründe gewaltet haben, die über 
die Art der Belastung herrschaftlicher Grundstücke entschieden: 
wirtschaftliche und topographische, persönliche und rechtliche 
Erwägungen und Rücksichten. Oft waren die bei der Schenkung 
gestellten Bedingungen zu erfüllen und der Zinscharakter eines 
Gutes zu beachten, auch wenn eine Belastung mit Dienst er. 
wünscht gewesen wäre. Oft blieben persönliche Momente maß- 
gebend. Stets mußte die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit be- 
achtet werden. Einzelne Grundstücke, in weiter Entfernung von 
einem herrschaftlichen Fronhof, in einem Gebiet, wo keine terra 
salica vorhanden war, wurden von Anfang an als zinsende 
Güter eingerichtet. Das kam nicht allein in einzelnen Fällen 
vor, das mußte mitunter in weiteren Gebieten Anwendung finden. 
Das Stift Werden z. B. besaß am Ende der karolingischen Periode 
um Friemersheim 150 Hufen auf einer Fläche von etwa 31, Quadrat- 
meilen, während in Westfalen etwa 450 stiftische Hintersassen 
auf 250 Quadratmeilen zerstreut saßen und während dort in einer 
Bauernschaft meist nur ein oder zwei zinspflichtige Bauerngüter 
lagen. Begreiflich ist es daher, daß in Friemersheim die Groß- 
grundherrschaft Werden einen gutswirtschaftlichen Betrieb or- 


— 


1 LXVI S. 180 „ex his est mansus I, qui solvit solidos 5 et nullum 
aliud servitium facit.“ 

3 XLII. XLIII S. 165: qui solvit solidos II et non facit aliud servitium. 

3 XLVII. LXXXVI. LXXXVII. XCV. XCVII (et nichil aliud solvit). 
Vgl. noch XXVIIf. XXXIV. XXXV. XL. XCIX. C. CI. CXVII. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 313 


ganisiert hatte, d. h. ausgedehnte Salländer besaß, die mit Hilfe 
der unfreien Hofleute und der dienstpflichtigen Hufenbauern be- 
wirtschaftet wurden, daß dagegen in Westfalen gutswirtschaft- 
licher Eigenbetrieb nicht existierte, die Grundherrschaft sich 
vielmehr nur aus zinspflichtigen Bauerngütern zusammensetzte. 
In Westfalen begegnet daher zunächst keine Fronhofsverfassung, 
sondern es fand eine Zuweisung der abhängigen Güter an Hebe- 
ämter statt, hier brachte auch die Einführung der Fronhofs- 
verfassung im 10. Jahrh. nicht beträchtlichen Sallandbetrieb, 
hier blieb der Fronhof „im wesentlichen nur Einhebestelle für 
die bäuerlichen Lieferungen“! 

Der Unterschied zwischen dienendem und zinsendem Land 
ist gewiß tiefgreifend. Der Bauer, der seiner Herrschaft jährlich 
einige Denare oder Solidi zahlte, sonst aber kein anderes Servitium 
zu leisten hatte, war naturgemäß dem herrschaftlichen Fronhof 
ganz anders verbunden als derjenige, der nicht allein mannigfache 
Naturalien lieferte, sondern fortgesetzt an der Bestellung des 
herrschaftlichen Ackers beteiligt und zu verschiedensten be- 
stimmten wirtschaftlichen Arbeiten verpflichtet war. 

Indessen handelt es sich nicht einfach um den schroffen 
Gegensatz zwischen einer mit vollem Dienst belasteten unfreien 
Hufe und einem zu einmaligem jährlichem Geldzins verpflichteten 
Zinsland — gleitende Übergänge sind vielmehr allenthalben zu 
beobachten. Trat der die Persönlichkeit des Hufners stark be- 
drückende Dienst der mansi serviles schon bei den mansi litiles 
und ingenuiles etwas zurück, so wurde vielfach die Forderung 
des Dienstes noch mehr beschränkt und das Schwergewicht auf 
den Zins gelegt. In mannigfachster Art sind hier Bestimmungen 
getroffen und nach verschiedenen Gebieten und nach Personen 
abgetönt worden. Von der völlig dienstfreien Zinshufe bis zum 
dieustbelasteten mansus servilis läuft eine Linie fortgesetzter 
Übergänge ?. 


1 Kötzschke, Studien z. Wirtsch. Werden S. 7f. 57. Schon Inama- 
Sternegg 1, 306 N. 4, 326, 361 hab die Unterschiede hervorgehoben. 

? In meinen Untersuchungen vom Jahre 1903 habe ich das nicht ge- 
nügend beachtet. Die in den Polyptychen öfter hervorgehobene „terra 
censalis‘“ veranlaßte mich, Land im engeren und im weiteren Gutsverband 
zu unterscheiden. Das mag hingehen, aber mit einer solchen Unterscheidung 
ist nicht viel gewonnen. 


314 Gerhard Seeliger. 


Und dazu kam noch, daß Zins und Dienst in gleicher Weise 
als rein dingliche Last angesehen wurden, daß es der Herrschaft 
in erster Linie nur um Genuß der von den Hufen zu leistenden 
Arbeit zu tun war, daß der Hufenbauer nicht selbst fronen mußte, 
daß er einen Knecht schicken konnte. Ja, manche Bestimmungen 
setzen es voraus, daß der Hufner Knechte hat und diese zum 
Herrschaftsdienst entsendet. So wird im Prümer Urbar (VII) 
unter den vielen Dienstverpflichtungen eines mansus servilis auch 
die angeführt: „ad fenum et in messem mancipia lI“. Das und 
ähnliches begegnet öfter.! 

Wenn schon solche Nachrichten auf ständige Hilfskräfte der 
Hintersassen weisen, so zeigt die weitere Betrachtung, daß manche 
im Fronhofsverband stehende Wirtschaft einen Aufflug nehmen 
und einen bäuerlichen Großbetrieb, ja einen Betrieb mit teil- 
weise herrschaftlicher Wirkung nach unten hin entfalten konnte. 
In Giesdorf hielt z. B. Einer drei dienende Hufen von Prüm 
(IV); in Hersdorf 6, (IID); in Wallersheiin und Büdesheim 
je eine (VI); in Munzevelt sechs (X) usw. Mögen auch solche 
Nachrichten über die Anhäufung des Besitzes in der Hand 
Eines manchmal so aufzufassen sein, daß diese Hufen mit den 
vermerkten Zinsen und Diensten dem Beliehenen überwiesen 
wurden?, in anderen Fällen sind doch zweifellos Dienste und Zinse 
als fortdauernd dem herrschaftlichen Fronhof zukommend gemeint.’ 

Es ist für das Verständnis der wirtschaftlichen und sozialen 
Verhältnisse von Wichtigkeit zu wissen, daß schon in karolin- 
gischer Zeit innerhalb des Fronhofsverbandes eine nicht geringe 
wirtschaftliche Beweglichkeit möglich war, daß auf der einen 
Seite die Hintersassen in ihrer wirtschaftlichen Leistung unter 
das Durchschnittsmaß herabsinken, ja mitunter ihr Land auf- 
geben mußten, daß aber auf der andern manche kräftig empor- 
strebten und daß sich innerhalb der Herrschaft gleichsam Unter- 
herrschaften der Hintersassen entwickeln konnten. 


1 Vgl. noch Prümer Urbar VI. X. XX. XXII XXII XXXI. XXXII. 
XC. CIV. CXIII CXVII. 

3 So wenn es z. B. heißt LXXII: Ex supradictis mansis tenet pres- 
biter mansus V. solvunt ei ut supra et serviunt. Manchmal ist es nicht 
deutlich, welche Art der Überweisung stattgefunden hat. 

3 So heißt es: XXII „sunt ibi scararii IIII qui tenent ex his mansis 
dictis VII qui omne servicium faciunt sicut superiores“, : 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 315 


Das gesamte herrschaftliche Land, welches nicht kriegerischen 
und politischen, sondern wirtschaftlichen Zweckeu diente und im 
herrschaftlichen Fronhofsverband stand, wurde in dreifach ver- 
schiedener Art ökonomisch genutzt, es wurde entweder auf Rech-: 
nung der Herrschaft bewirtschaftet oder von Hintersassen be- 
sessen, welche Zinse und Dienste leisteten, oder es war Leihe- 
land, das nur Zinse einbrachte. So ergeben sich drei Gruppen: 


1. Herrenland, 2. dienendes Land, 3. Zinsland. 


k 
* k 


[Herrschaft ohne Grundeigentum.) Noch eins bedarf der 
näheren Erörterung. Schon im 8. und 9. Jahrh. sind Bezirke 
herrschaftlicher Gerechtsame bezeugt, die nicht mit den Grenzen 
der Grundherrschaft übereinstimmten: fremdes Land innerhalb, 
Grundeigentum der Herrschaft außerhalb dieser Bezirke. 

Wenn im Reimser Polyptychum „forenses“ oder „forastiei“ als 
solche herrschaftliche Leute erwähnt werden, die außerhalb der 
Villa wohnen,! so könnte man hierin bloß topographische Hinweise 
sehen. Daß es sich aber um etwas andres und Bedeutsameres 
handelt, lehren andere Nachrichten. Im Polyptychum Irminos 
werden die gleichen Leute „forasmitici“ genannt und den „in- 
framitici“ gegenübergestellt? Es sind demnach die „forenses“ 
jene Herrschaftsleute, die „foras mithio“ wohnen, d. h. außerhalb 
eines Bezirkes der herrschaftlichen „mithio“. Und dasselbe gilt 
von der „terra forastica“, deren mitunter gedacht wird.’ 

In Übereinstimmung mit diesen Meldungen stehen die Aus- 
sagen des Prümer Urbars. 

Die Leistungen der zum Fronhof Villance gehörigen Leute, 
die kein herrschaftliches Land innehatten, wurden in der Art 
unterschieden, daB von den Mitgliedern der Stiftsfamilia, die 
„ìnfra potestatem nostram“ wohnten, Abgaben und Dienste, von 
denen „foris potestate nostra“ nur 15 Denare gefordert wurden, 
während die weiblichen Mitglieder der Familia, unabhängig von 
ihrem Wobnsitz innerhalb oder außerhalb der herrschaftlichen 
„potestas“, das gleiche zu leisten hatten‘ Fremde aber, die 


1 Vgl. unten S. 326 f. 3 Pol. Irmin. IX. 300. 301. 802. 

3 Pol. $. Rem. V 1; XIV 2. 6; XXII 47; XXVI 18. 22; XVIII 1 
(terra forensis). 

* Es ist zweifellos zu lesen: abse femine ex nostra familie, sive infra 
potestate nostra sint sive extra (statt extranea). 


316 Gerhard Seeliger. 


sich innerhalb der Prümer Potestas niedergelassen hatten, mußten 
bestimmte Abgaben und Dienste verrichten.! 

Wir ersehen, daß zum Prümer Fronhof Villance ein räumlich 
geschlossenes Herrschaftsgebiet gehörte, das sich nicht mit dem 
Prümer Grundeigen deckte. Innerhalb dieses Bezirkes lag Land, 
das nicht Prümer Eigentum war — vielleicht besaß schon da- 
mals die Abtei St. Hubert in Villance jenes Gut, das sie 1053 
an Prüm abtrat? Außerhalb des Bezirkes wohnten Prümer Leute, 
die dem Fronhof verbunden waren. Alle innerhalb der „postestas“ 
Niedergelassenen aber, auch die der Prümer Herrschaft nicht Zu- 
gehörigen, waren zu Frondiensten angehalten. — Damit stimmt 
eine andere Stelle des Prümer Urbars überein, die berichtet, daß 
jene Frauen einer Villa, welche von Prüm kein Land haben, aber 
auf einem Eigengut sitzen, eine Weinabgabe entrichten müssen.’ 

Potestas ist im Prümer Urbar das, was im Polyptychum 
Irnıinos „nithio“ genannt wurde, „potestas“ ist territorialisierte 
„mithio“. Diese geschlossenen Bezirke sind Bezirke der herr- 
schaftlichen Mithio.* Wie es Personen gab, die nicht im Eigen- 
tunı, wohl aber in einem dauernden Schutzverhältnis zu einem 
Herrn standen, so auch Land: nicht Grundeigentum, sondern 
Herrschaftsland anderer Art, Schutzland. 


1 Prümer Urbar c. XLV, Mittelr. UB. 1, 170. 

2 Vgl. Forst in Westd. Ztsch. 23 (1904) S. 208. 

3 XXIV, S. 157: femine de ipsius villa, que a nobis non habent, ibi 
resistentes in propriolo suo (egen) solvunt de vino.. et si propriolo non 
habent, nichil solvunt. — Wenn an einer anderen Stelle (XXV, S. 158) 
fremde Grundstücke als dienst- und zinspflichtig angeführt werden, so gebt 
das vielleicht nicht auf Zugehörigkeit zum Herrschaftsbezirk Prüms im oben 
erörterten Sinn zurück, sondern — vgl. die Bemerkung Caesarius’ S. 158 
N. 6 -- auf Weidenutzung. — In Gallien reichen analoge Verhältnisse 
wohl schon in frühere Zeiten zurück. Ich verweise auf den Brief des 
Bischofs von Auxerre an den Bischof von Cahors v. J. 680 (Mon. Germ. 
Epist. 3, 213): „ut omnes iuris nostri homines, qui in urbe vestra commanent, 
... pia vestri protectione in omnibus mereantur promereri“, will aber nicht 
die Gewalt des Bischofs von Cahors mit der in den Bannbezirken der 
späteren Zeit indentifizieren. 

* Der Ausdruck „bannust kommt damals m. W. in territorialem 
Sinne noch nicht vor. Die Urkunde Mittelr. UB. 1 Nr. 7a v. J. 706, die 
Bresslau, Forsch. z. dt. Gesch. 26, 36, in seiner Arbeit über die älteren 
Urkundenschreiber durchaus berechtigt verwertet hat, ist inhaltlich sicher 
eine Fälschung. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 317 


Mithio, anfangs auf den Personenkreis bezogen, für den der 
Herr die Verantwortung trug, hatte territoriale Bedeutung er- 
halten und wurde für das Gebiet gebraucht, das den dominus 
im gegebenen Fall verantwortlich macht! Schutzverhältnisse 
sind ja frühzeitig von Personen auf das Eigentum des Geschützten, 
auf Land und Leute ausgedehnt, es sind auch bestimmte Güter 
in Schutz genommen worden? Mag es in einzelnen Fällen 
zweifelhaft sein, ob „mithio“ im persönlichen oder im räumlichen 
Sinne gemeint war — daß im karolingischen Zeitalter „mithio“ 
für den räumlichen Bereich der Verantwortung und damit auch 
für den Bezirk einer Herrschaft verwendet wurde, darf als un- 
bestritten gelten: schon Urkunden Pipins und Karls verwenden 
„mithio“ im Sinne des herrschaftlichen Gebietes. 

Die Wege, auf denen zu diesen Verhältnissen gelangt war, 
sind sicher verschieden gewesen. Hier mag durch Eintritt des 
Gutsbesitzers in die herrschaftliche Mund die Schutzherrschaft 
sich über das Gut des Geschützten ausgedehnt, dort eine be- 
sondere Unterwerfung des Guts unter die Mund stattgefunden 
haben. Hier regelte eine private Abmachung das Verhältnis, 
dort traf vielleicht eine kgl. Urkunde die Bestimmung. Die ver- 
schiedenen Wege führten aber zum gleichen Ziel: es waren Be- 
zirke der Herrschaft entstanden, die nicht im Eigentum, sondern 
die unter der Mithio des Herrn standen. Das sind die ersten An- 
fänge von Bildungen, die später bedeutungsvoll wurden und nach 
verschiedenen Seiten hin zur Entfaltung kamen. 

Nicht in derselben Weise ist die Natur anderer Herrschafts- 
gebiete, die sich gleichfalls nicht mit dem Grundeigentum deckten, 
zu verstehen und historisch zu erklären, obwohl mannigfache Be- 
rührungspunkte vorhanden sind: der größeren Markherrschaften. 


1 Vgl. besonders H. Brunner, Mithio und Sperantes, Jurist. Abhdl. 
Festg. für Beseler (1885) S. 1—29; Waitz, VG. 2* (3. Aufl.) S. 418, 426 ff. 
? Seeliger, Grundhertschaft S. 66 ff. 
3 Mit Recht hat Brunner mehrfach die persönliche Bedeutung von 
Mithio gegen Waitz und Boretius betont. 
* Dipl. Karol. I Pip. Nr. 2 „ut neque vos neque iuniores . . abbatibus 
. nec mitio potestatis illorum nec hominibus, qui per ipsos legibus 
sperare videntur, inquietare .. praesumatis“; K. 17 „ut nullus iudex . . ho- 
mines .. qui super eorum terras vel micio commanere videntur"; K. 64. 
Über mithio, in räumlicher Bedeutung von einigen Handschriften der Lex 
Salica gebraucht, vgl. Brunner S. 25f. 


318 Gerhard Seeliger. 


Einige Urkunden des 9. Jahrhunderts bieten erwünschte Auf- 
klärung. 

Karl d. K. gewährt dem Kloster St. Laurent, daß die „ho- 
mines liberi commanentes infra terminos et supra terram eiusdem 
monasterii“ mit Erlaubnis des Abts roden und davon „congruum 
obsequium, sicut homines ingenui, exinde eidem monasterio 
exhibeant“, daß überdies die „liberi homines, qui in congruentia 
... monasterii de sua proprietate terras.... habent“, sie dem Kloster 
verkaufen dürfen.! 

Eine andere Urkunde Karls für St. Polycarpe, die sich im 
Wortlaut vielfach dem für St. Laurent bestimmten Diplom an- 
schließt, ist als treffende Erläuterung dieser Bestimmungen anzu- 
sehen. „Petiit abbas“, heißt es nach Gewährung der üblichen Im- 
munität, „ut homines liberi commorantes infra terminos eiusdem 
monasterli, quos praefixerunt auctoritate domni ac genitoris nostri 
G. et B. comites, terras quas ex eremo traxerunt quiete possi- 
deant et congruum obsequium sicut homines ingenui exinde mo- 
nasterio exhibant, ne eorum ingenuitas vel nobilitas vilescat. 
Hi vero pagenses, qui extra terminum eiusdem monasterii ma- 
nent et terras infra fines praefati monasterii habent, si 
eorum voluntas fuerit, de ipsis terris commutandi ... ad eundem 
monasterium licentiam habeant.“ ? 

Dem Kloster Polycarpe hat demnach, wie das Privileg er- 
zählt, Ludwig d. Fromme von zwei Grafen ein bestimmtes Gebiet 
zuweisen lassen, nicht als Grundeigentum, sondern als Herrschafts- 
bereich anderer Art. Dort wohnen „homines liberi“, die nicht 
Hintersassen des Stifts sind, die unterschieden werden von den 
„homines ingenui“, von den Stiftsleuten, dort habenauswärts woh- 
nende Leute Besitzungen, die nicht im Eigentum des Klosters 
stehen. 

Manche der in karolingischer Zeit bezeugten Zuweisungen 
von größeren geschlossenen Marken an einzelne Herrschaften 
mögen in ähnlichem Sinne aufzufassen sein: nicht das volle Grund- 
eigentum ward gegeben, es konnte gar nicht gegeben werden, 
wenn schon andere Eigentümer vorhanden waren; gegeben wurde 


! Bouquet 8, 458. Böhmer 1557, 
2 Bouquet 8, 465; bestätigt von Karlmann 881, Bouquet 9, 420. Vgl. 
die Vorbemerkungen zu Dipl. Karol. I, K. 305, 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 319 


vielmehr das, worüber der Fiskus allein verfügen konnte, nämlich 
einmal das Eigen, das der Fiskus in dem von staatlichen Beamten 
gewiesenen Bezirk besaß, sodann die Nutzungs- und Rodungs- 
rechte in den noch nicht im privaten Eigentum stehenden Teilen 
der Mark. 

So ist vermutlich die Schenkung der Mark Hammelburg auf- 
zufassen. In der Urkunde Karls wird gesagt, daB zu Hammel- 
burg noch drei Orte gehören und daß alles, was der König in 
den genannten Orten besitze!, an Fulda übergehen solle, Wenn 
nun bei der durch zwei Grafen und zwei kgl. Vasalen vorge- 
nommenen Besitzeinweisung eines großen geschlossenen Land- 
gebietes gedacht ist?, so scheint mir die Vermutung nahezuliegen, 
daß die Markzuweisung ähnlich zu deuten sei wie die von 
Polycarpe. 

Sicherlich ist ferner die längst besiedelte Mark Heppenheim 
von Karl d. Gr. nicht zu Grundeigentum dem Stift Lorsch ge- 
schenkt worden. Karls Urkunde sagt, daß die Villa mit allem 
Zubehör (cum omnibus terminis et marchis suis) gegeben wurde 
und daß Lorsch sie besitzen solle „sub emunitatis nomine“. Im 
Codex Laureshamensis wird dieser Urkunde eine „descriptio 
marchae sive terminus silvae, quae pertinet ad H.“ hinzugefügt.° 
Ob es sich hier um Übertragung des kgl. Wildbannes handelt 
oder um Überweisung von Rechten, die denen von Polycarp 
analog sind, mag zweifelhaft sein. Gewiß aber kann nicht das 
Grundeigentum des 900 qkm großen Landgebietes gemeint sein, 
in welchem, wie das Lorscher Urkundenmaterial lehrt, vielfach 
andere Grundeigentümer berechtigt waren? 

Auch die Übertragung der Weißenburger Mark „sub emuni- 
tätis firmacione“ geht vielleicht auf eine karolingische Verleihung 
zurück. Wenn es nun nach Beschreibung der Markgrenzen heißt, 
dem Abt sei die Gewalt verliehen worden, daß seine Leute dort 


1 Dipl. K. 116 S. 163: ‚res proprietatis nostrae Hamalumburg . . cum 
omni integritate vel.. appendiciis suis A. Th. H., hoc est quantumcumque 
in superius nominata loca habere videmini, id est tam terris . . tradidimus.“ 

? K. 116. Vgl. Arndt-Tangl, Schrifttafeln Lief. III 73. Auf die dort 
berührten Streitfragen einzugehen, liegt hier kein Anlaß vor. Natürlich 
behandelt auch Rübel, Die Franken S. 69ff. diese Fülle. 

3 Mon. Germ. Dipl. K. 73; Cod. Lauresh. 1 S. 16. 

* Vgl. Kieser, Siedelungssystem u. die Heppenheimer Markbeschreibung 
(Jahresb. Gymn. Bensheim 1905) S. 38 ff. 


320 Gerhard Seeliger. 


jagen und nutzen dürfen, so kann mit der Übertragung der 
Mark nicht die Schenkung des gesamten Grundeigentums ge- 
meint sein.! 

Daß im fränkischen Zeitalter vielfach Zuwendungen von 
großen Marken erfolgten, ist anerkannt, ist durch die Forschungen 
der letzten Jahre zu besonderer Deutlichkeit gebracht? Beziehen 
wir aber die meist viel später überlieferten Beschreibungen der 
Landgebiete auf karolingische Schenkungen, fassen wir sie als Nach- 
richten über Besitzeinweisungen auf, ähnlich der Hammelburger 
Aufzeichnung, dann vermögen wir in ihnen keineswegs schlecht- 
hin Nachrichten über die Ausdehnung des vollen herrschaftlichen 
Grundeigentums zu sehen. Dann werden wir da, wo innerhalb 
der Bezirke Eigentumsrechte anderer begegnen, eine Erklärung 
wählen, wie sie sich in den oben berührten Nachrichten ergab. 

Es sei hier der Frage nach der Natur der herrschaftlichen 
Rechte in den einzelnen Marken, in der Fuldaer, Würzburger, 
Mauersmünsterer usw. nicht näher getreten. Die Verhältnisse 
waren kaum überall die gleichen. Aber das scheint mir sicher 
zu sein, daß im karolingischen Zeitalter mit der Zuwendung von 
geschlossenen Marken an einzelne Herrschaften gewöhnlich weder 
die Übertragung des gesamten Grundeigentums des Bezirkes noch 
die Übertragung des Forstbannes gemeint war, sondern daß das 
übertragen werden sollte, was der Fiskus schenken konnte: 
Grundeigentum, soweit es der Fiskus besaß, Nutzungs- und 
Rodungsrecht in dem Landgebiet, das noch nicht von Privaten 
besetzt war. In diesem Sinne dürfen wir von einer Übertragung 
der Markhoheit sprechen. 

In zwiefacher Art scheint mir die vom Grundeigentum aus- 
gegangene Herrschaft schon im fränkischen Zeitalter über die 
Grenzen des Grundeigentums hinausgegriffen und Gerechtsame in 
geschlossenen Bezirken erlangt zu haben: einmal durch Terri- 
torialisierung der Mithio im kleinen, sodann durch Erwerbung 


einer Markherrschaft im größeren. 


* 
Kë $ 


1 MG. Dipl. IH. Heinrich II. an Vgl. Otto II. 15. 

? Es ist ein Verdienst Rübels, Die Franken 1904, auf die Marken- 
setzung des fränkischen Zeitalters nachdrücklich aufmerksam gemacht zu 
haben. Eine Auseinandersetzung mit Rübels Ansichten ist hier nicht am 
Platze. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 321 


In welcher Art die großen Grundherrschaften besiedelt, ob 
und wie bestimmte Verträge mit Hintersassen geschlossen wurden, 
erfahren wir zumeist nicht. Was uns einmal zufällig im Reimser 
Polyptychum berichtet wird, nämlich daß Einer eine „accola“ als 
Zinsgut zu 2", Sol. jährlich mit 1 Joch Eigenlandes erkauft 
habe!, ist vermutlich häufiger vorgekommen. 

Ein andermal hat der Kaplan Wago, der an Freising Güter 
schenkte, mit freien Leuten ein Abkommen getroffen, daß sie 
kirchliches Land empfangen und dafür Zinse und landwirtschaft- 
liche Dienste leisten sollen; der eine von ihnen „arat pleniter sicut 
alii servi“; doch wurde fest bestimmt, daß ihnen keine höhere 
Dienstleistung als die vereinbarte zugemutet werden dürfe? In 
St. Gallen hat der Schenkgeber, wie wir erfahren®, das Gut einer 
Frau und ihrer Nachkommenschaft gegen bestimmten Zins über- 
wiesen; St. Gallen, das über das Gut anders zu verfügen wünschte, 
gab später der Frau Neubruchsland für 6 Jahre zinsfrei, dann 
unter der ausbedungenen Abgabe. 

Angesiedelte Servi sind schon in altgermanischer Zeit bezeugt. 
Die große Verbreitung der Liten unter den Westgermanen be- 
ruht wohl auf dem Brauch, Unfreie mit Land auszustatten. Liten 
und Servi sind die ältesten Hintersassen. Wir dürfen vermuten, 
daß bei den periodischen Verteilungen des Landes an die Volks- 
genossen in älteren Zeiten die Menge der Servi berücksichtigt 
und daß Hintersassenhufen geschaffen wurden, daB ganz un- 
mittelbar durch die Fortbildung ehemaliger Nutzungs- zu Besitz- 
und schließlich zu Eigentumsrechten an Grund und Boden jene 
grundherrlichen Verhältnisse entstanden, die seit dem fränkischen 
Zeitalter bezeugt sind. 

Durch römische Einwirkungen kam das Kolonat in An- 
wendung, es blieb da bestehen, wo römisches Recht vorherrschte, 
beeinflußte aber darüber weit hinaus die wirtschaftlichen und 
sozialen Verhältnisse der großen Grundherrschaften. Die Kirche 
hat vielleicht zuerst freie Hintersassen angesiedelt und in aus- 


|—— 


! Pol. S. Remi VII. 4. 

? Trad. Fris. (Bitterauf) 523b v. J. 825: coram multis complaci- 
taverunt, ut ecclesiasticam acceperunt terram; de ipsa terra condixerunt 
facere servitium .... Istud firmiter condictum est, ut eis nullus amplius 
maiorem servitium iniungere valeat. 

5 Trad. Sang. 309, S. 286. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 22 


322 Gerhard Seeliger. 


gedehntem Maße große Mengen freier, aber doch dauernd der 
kirchlichen Herrschaft verbundener Personen dem grundherrlichen 
Organismus eingefügt. 

So sind Personen verschiedensten Standes als grundherrliche 
Arbeitskräfte aufgenommen worden. Die persönlichen Verhält- 
nisse bedürfen einer näheren Betrachtung. 


3. Die grundherrlichen Leute. 


[Die Hintersassen.] Unter den der Grundherrschaft zuge- 
hörigen Leuten sind diejenigen, welche auf herrschaftlichem Land 
saßen, die Hintersassen, von denjenigen zu unterscheiden, die, ohne 
im Besitze herrschaftlichen Landes zu sein, den Fronhöfen ver- 
bunden waren. Es sei bekannt, heißt es in einem Kapitulare 
aus Ludwigs d. Fr. Regierungszeit, daß zur Kirche Leute ver- 
schiedensten Standes gehören, „nobiles et ignobiles, servi, coloni, 
inquilini et ceteri huiuscemodi nomina“.! 

Sicherlich nicht zahlreich waren die freien Franken als 
Hintersassen.”? Überaus häufig begegnen aber „ingenui“ oder 
„liberi“.® In den „brevium exempla“ wurden den zu einem Hof 
gehörigen 23 besetzten „mansi ingenuiles“ 19 „mansi serviles“ 
an die Seite gestellt“, und wenn auch im 9. Jahrhundert der 
Charakter der Hufen nicht mehr immer dem Stand der Hufen- 
bauern entsprach, die ursprüngliche weite Ausbreitung freier 
Hintersassen ist doch angedeutet. Nach den Aussagen des 
Reimser Polyptychums überwiegen unter den Hintersassen, sei es 
den Hufnern oder den Inhabern kleinerer Stellen, die „ingenui“. 
Einigemale wurden auch „liberi“, „liberti“, „cartularii“ und 
„epistolarii‘“ genannt. Dazu kommen „vicariati“, häufig „servi“ 
und endlich die „extranei“ als Hintersassen, die Fremden, die 
wohl herrschaftliches Land erhalten hatten, die aber, mit ihrer 


1 Cap. Nr. 154c. 9, S. 313. 

2 Waitz 4°, 335; Seeliger, Grundh. 136. Beim Wort „francus“ ist 
allerdings der verschiedene Sprachgebrauch zu beachten. Während anfangs 
die Bezeichnung für den freien Franken gebraucht ward, schwächte sie sich 
in Westfranzien allmählich ab zur Bedeutung von „freit im Gegensatz zu 
„unfrei“. Bezeichnend ist schon, daß eine Verordnung Karla d K. (Cap. 
Nr. 256) da von franci homines spricht, wo das Kapitulare Ludwigs d. Fr. 
(C. 132) liberi homines gesagt hatte. 

3 Waitz 2, 261f. 

t Cap. Nr. 128c. 8, S. 252. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 323 


Person einer fremden Herrschaft zugehörig, nicht in die sonst 
übliche nähere persönliche Untertänigkeit getreten waren. 
Auffallend ist, daß im Reimser Polyptychum nur selten der 
Coloni gedacht ist, nur in einem Kapitel (XXVIII), während in 
anderen Nachrichten aus dem Westfrankenreich die Kolonen 
geradezu als die normalen kirchlichen Hintersassen angeführt 
werden. Ein Unterschied ist hier kaum anzunehmen. Die 
„ingenui“ der Reimser Kirche sind von den Kolonen des Polyp- 
tychums von Sain-Germain Des Pres nicht zu sondern.! Sind doch 
auch die Ingenui von Reims solche Freie, die trotz ihrer Freiheit 
in einem erblichen Schutzverhältnis zur Kirche standen, die nur 
beschränkte Freizügigkeit besaßen. Wenn der Ingenuus aus 
Armut die herrschaftliche Hufe nicht halten kann, heißt es, so 
muß er das mit sieben Genossen bezeugen, aber auch nach Auf- 
gabe des Guts in der Erntezeit drei Tage Dienst tun oder 11/, Den. 
dem Herrn zahlen. Er bleibt also der Herrschaft verbunden und 
zu dem verpflichtet, was nach einer anderen Stelle des Polyp- 
tychums die freien Forenses der Villa zu tun hatten.? Ob das, was 
das Polyptychum über die Kolonen einer Villa sagt, nämlich daß 
alle Kolonen von Geburt, männlichen und weiblichen Geschlechts, 
T bzw. 4 Den. Kopfzins, daß die Neukolonen 4 bzw. 2 Den. zahlen, 
während die servi und ancillae 12 Den. zu entrichten haben?, ob das 
auch auf die Ingenui der anderen Reimser Villen zu beziehen ist, 
muß zweifelhaft bleiben, sicherlich aber ist der hier erwähnte Kolone 
desselben Standes wie der an anderen Stellen angeführte Ingenuus. 
Im Polyptychum des Abts Irmino überwiegen unter den 
Hintersassen bei weitem die „coloni“. Sie werden einmal zu den 
„ingenui“ gerechnet (XIII. 1), aber oft jenen „liberi“ bestimmt 
gegenübergestellt, die auch als Hintersassen und einige Male als 
homines sancti Germani erwähnt sind.“ Mitunter ist eben offenbar 
doch im Sprachgebrauch ein Unterschied zwischen „liberi“ und 
„ingenui“ im Sinne von Freien und Minderfreien anzunehmen.’ 


1 Vgl. Guérard, Pol. Irm. 1, 233—250. 

? Pol. Saint-Remi XI. 2, S. 21; XXII. 860, S. 86 u. öfter. 

3 XXVIII. 66, S. 106. 

4 IX. 147; XII. 6; XIV. 7; XV. 5; XVI. 41>, 88. 89; XIX. 36. 87. 
Häufiger werden Frauen der Kolonen als „liberae“ erwähnt, s. Index S. 486. 
Als homines s. G. XIII. 6 und XVI. 88. 


5 Wie in den Urkunden von 844, oben S. 318. 
22° 


324 Gerhard Seeliger. 


Von Liberi und Coloni unterschieden wurden die Liten (lidi, lidae), 
ein besonderer Geburtsstand, der zwischen Servi und Coloni 
steht, dem die Kinder aus Ehen zwischen Servi und Colonae 
angehören (XII. 65). Sie werden als Inhaber von mansi 
ingenuiles, serviles und lidiles, von Hospitien oder kleineren 
Grundstücken, angeführt, als charakteristisch wird das Litemonium, 
ein Jahreszins „de capite“ von 4 Den., hervorgehoben.” Auch 
Extranei, unter denen Fremde, persönlich einem andern Herrn 
Verbundene zu verstehen sind?, sodann Advenae, wohl fremde 
Freie’, vielleicht mit den sonst erwähnten Albani zu identifizieren, 
und endlich Servi sind im Polyptychum als Hintersassen an- 
zutreffen. 

Das Prümer Urbar berichtet zwar seiner Anlage nach nicht 
über die Personen und Standesverhältnisse der Hintersassen, doch 
ist auch hier eine soziale Verschiedenheit der auf herrschaft- 
lichem Land sitzenden Bevölkerung anzunehmen. Und das überall. 
Besonders begegnen anfangs häufig als Hintersassen solche, die 
zu den Freien gerechnet wurden, aber persönlich gebunden 
waren, Minderfreie, wie die Barschalke in Bayern? 

Die Kirche pflegte gern die große Masse ihrer Hintersassen 
als „ingenui“ zu bezeichnen, aber diese standen zumeist in einem 
dauernden, erblichen, nicht ohne weiteres lösbaren Verhältnis der 
Abhängigkeit. Wohl lassen die Urbare des 9. Jahrhunderts er- 
kennen, daß mitunter auch Land an Hintersassen gegeben war, 


1 XI. 14; XXV.19. Im übrigen vgl. Stellen Index S. 436. 

? Einige Male wird, vermutlich versehentlich, wie Guérard annahm, der 
„extraneus“ als homo s. Germani angeführt, XIII. 26; XXIV. 85. 160. Meist 
nicht, ja es wird ausdrücklich bemerkt „infantes non sunt sancti Germani“ 
IX. 157. 289; XXI. 86; XXII. 84. 91. — IX. 18. 22. 176. 204; XII. 47: „habet 
ibi homines duos extraneos manentes, et habent feminas sancti Germani“. 
Daß Angehörige einer fremden Herrschaft Hintersassen sein können, ist 
auch sonst bezeugt, z. B. Prümer Urbar 29, S. 160: Haistaldus ... si in 
aliam potestatem mansum acceperit. 

3 XII. 58. 62. 82. 97; XXI. 54. 64. 66. 81. 82. 84; XXIV. 11. 34. 36. 49. 
52. 58. 175. 176; XXV. 14. 15. 20. Auch die „advenae“ erscheinen manchmal 
als homines s. Germani. Wenn es heißt (XXI. 81. 82) N. „colonus, homo s. G. 
et uxor eius advena, cuius infantes non sunt s. Germani“, so scheint hier 
die „advena“ eine fremde Minderfreie gewesen zu sein. Advenae als Freie 
auch L. Rib. 36 c. 6. — Über Albani Waitz A 307 N. und Grimm RA. 1, 547 ff. 

t Vgl. jetzt Gutmann, Soziale Gliederung der Bayern, S. 186f.; 
Bitterauf, Traditionen Freisings, p. LXXVI. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früberen Mittelalter. 325 


die nicht dauernd untertänig waren, über deren Person und über 
deren Nachkommen die Herrschaft kein Recht besaß, die nicht 
an die Scholle gebunden waren. Dazu gehörten vermutlich die 
„liberi“, die im Polyptychum Irminos den Kolonen gegenüber- 
gestellt sind, dazu gehörten jene Advenae und Extranei, über deren 
Person und über deren Nachkommen die Herschaft kein Recht 
hatte. Aber das war offenbar verhältnismäßig selten. Die große 
Masse der Hintersassen war gebunden, sei es, daß die einzelnen 
zu den „ingenui“ oder zu den lidi und servi gerechnet wurden. 

Die kirchliche Herrschaft hat zwar ihren Hintersassen wirt- 
schaftlich eine nicht unbedeutende freie Regsamkeit gestattet, hat 
ihnen ermöglicht, durch eigene Kraft zu Reichtum und Ansehen 
zu gelangen, hat nicht allein eine Anhäufung grundherrlichen 
Landes, sondern auch den Erwerb zins- und dienstfreien Landes 
gestattet, welches der Kirchenmann ganz frei ausnutzen und über 
das er ziemlich selbständig verfügen konnte. Doch alles das 
geschah mit der Beschränkung, daß nichts der Kirche verloren 
gehen dürfe. Weder Land, das mittelbar oder unmittelbar zur 
Kirche gehört, noch Personen. Das ist der unerschütterliche Grund- 
satz: alles, was sich dem Herrschaftsbereich der Kirche genähert 
hat, muß ihm verbleiben. Und deshalb wird in Reims dem als 
„ingenuus“ charakterisierten Hintersassen zwar unter Umständen 
das Auflassen der herrschaftlichen Hufe gestattet, aber ein Ver- 
harren im Fronhofsverband mit einer kleinen Dienst- oder Geld- 
verpflichtung gefordert.! 


* 
%k 


[Hofhörige Leute ohne herrschaftliches Land.] Als „forenses, 
forastici, foranei, accolae, homines de capite, capiticii, adiurnati“ 
u. dgl. treten diese Leute in den westfränkischen Polyptychen auf, 
als Haistalden im Prümer Urbar und im Genter Traditionsbuch. 
Sie wohnten teils ın der zum Fronhof gehörenden Villa, teils 
außerhalb dieser. Sie wurden in Leute freien und unfreien Standes 
gesondert. 

Ungemein lehrreich sind gerade auf diesem Gebiete die Aus- 
sagen des Reimser Polyptychums. Klar und unzweideutig wurden, 
besonders in einigen Kapiteln, die Unterscheidungen getroffen. 
Nach Anführung der terra indominicata und des dienenden oder 


1 S. oben S. 323. 


326 Gerhard Seeliger. 


zinsenden Landes sind die dem Fronhof verbundenen Leute mit 
ihren von der Person allein abgeleiteten Verpflichtungen in folgenden 
Gruppen erwähnt: 1. die „accolae praefatae villae, commanentes 
in ipsa villa“, welche 9 Tage Dienst oder 4 Den. Zins zu leisten 


hatten — in einem andern Bezirk nur 3 Tage;! — 2. die forenses 
oder forastici ingenui, deren Verpflichtungen, gewöbnlich in Geld 
normiert, denen der accolae ingenui glichen?; — 3. die servi et 


ancillae intra villam, und 4. die extra villam, oder, wie es an 
einer anderen Stelle heißt, die accolae servi und forenses servi. 

Mit „accolae“ wurden hier die innerhalb, mit „forenses“ die 
außerhalb der Villa Ansässigen bezeichnet; beide Gruppen, freien 
oder unfreien Standes*, waren zu Leistungen an den Fronhof ver- 
pflichtet. Die Accolae haben nicht etwa als Inhaber der herr- 
schaftliehen „accolae“ zu gelten, jener kleineren Gutsteile, die neben 
den größeren Hufen vom Fronhof ausgegeben waren. In Villaris 
hatte z. B. das Stift nur eine Accola, aber 25 Accolae, d. h. inner- 
halb der Villa Ansüssige, die kein herrschaftliches Land besaßen. 
Ähnlich in Baina. Die Accolae aber und die „forenses ingenui“, 
mit Leistungen dem Fronhof verbunden, wurden oft als „diurnarii“ 
oder „jornarii“ zusammengefaßt, als die, welche bestimmte „dies“ 
Dienst — freilich ablösbar in Geld — verrichteten$ Weil die 
Zahlung der Denare „de capite“ das Normale war, hießen sie 
auch Capitalicii.’ 

Die Forastici oder Forenses, für welche das Wohnen „extra 
villam“ als charakteristisch hervorgehoben wurde, begegnen manch- 
mal auch als Inhaber von herrschaftlichen Hufen oder von 
kleineren ı Hintersassenstellen. Wir müssen das, so will mir 


H XV. 2 27; XVII. 11; XX. 76; XXII. 81. 

3 XVIIL 16; XV. 83; XX. 76 (1Y, Den.); XXII. 36 (1, Den.). Vgl. I. 14; 
I. 4; IL. 7; IX. dr? XVIL. 60 ff. 126; XIX. 14; XXI. 6. 46. 

3 XVII. 18: das Wort „forensis“ leitet sicher eine neue Kategorie von 
Unfreien ein und soll den Gegensatz zu „intra villam“ hervorheben; II. 7; 
IX. 12ff.; XV. 32 u. 34: XVII. 114; XIX. 16 u.17; XX. 76: servi et ancillae, 
forenses scilicet et accolae. 

t Vgl. besonders die Notizen von XX: der accola steht in einem klaren 
Gegensatz zu dem forensis; aber wie der forensis ein servus oder ein in- 
genuus sein kann, so auch der accola. 

8 XV. 17. 27 ff. 58; XVII. 10ff. 21. 

e€ Vgl. I. 16 mit I. 13ff., die oben zitierten Stellen und XVII. 24. 

7 Vgl. Index „capitalicii“ und „capitalicium‘“, bes. XII. 1f. 

8 VI. 13. 16. 22. 24—28. 30; XVI. 12. 16; XXVI. 23. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 327 


scheinen, in der Art erklären, daß wir sie als Hufenbesitzer 
ansehen, die außerhalb der Villa ansäßig sind! Was die Reimser 
Quelle meldet, findet von anderer Seite volle Bestätigung. Nur 
daß die Namen der verschiedenen abhängigen Bevölkerungs- 
gruppen abweichend lauten. 

In Irminos Polyptychum von Saint-Germain Des Prés wurden 
diejenigen, welche in Reims als Forenses oder Accolae bezeichnet 
waren, zumeist nur als zu einem capaticum von 4 Den. ver- 
pflichtet angeführt. Sie wurden von den Unfreien und von den 
„lidi“ wohl unterschieden,* obschon auch die Luten nur 4 Den. 
Kopfzins entrichteten*. 

Zur Kategorie der Kirchenleute, welche nicht unfrei und 
nicht notwendig mit herrschaftlichem Land ausgestattet waren, 
sich aber in einem dauernden Verhältnis der Abhängigkeit be- 
fanden, gehörten auch die „luminarii“, die „homines qui se tradi- 
derunt ad luminariam Sancti“ 4, die „munborati“ oder „mundiliones“, 
Leute „qui per cartam munborationem“ hatten, die sich übrigens, 
wenn die Leistung „pro sua munburatione ad luminaria“ erfolgt 
war, mit den Luminarii oder den Cerarii deckten®. Auch die 
Lunares oder Lunarii, die vermutlich nur zu einigen Tagen des 
Dienstes im Jahre angehalten waren und mit den „diurnarii“ auf 
einer Stufe standen, können hierher gerechnet werden 

Auch im Prümer Urbar wird häufig der hofhörigen Leute ge- 
dacht, die kein abhängiges Herrschaftsland besaßen, die nur wegen 
ihrer Persönlichkeit zu Dienst oder Geldzahlung verpflichtet 
waren: die Mundiliones mit einem Kopfzins von 5 Den.’, die 
Haistalden, deren Dienstleistung einigemal der der Hufenbauer an 
die Seite gestellt wird und die in diesen Fällen vielleicht noch 


1 Vgl. dazu die Aussagen der beiden Urkunden von 844, oben S. 318. 

2? Vgl. z. B. IX. 300 mit 296; 301 mit 297; 302 mit 298. Auch Pol. 
Fossat. c. 10. 17 cavaticarli, Guérard 2, 286f. 

3 XI. 14; XIII. 110. 

t Vgl. die Stellen im Pol. Irm. und in anderen bei Guérard 2, 431. 
Dazu Guérard 1, 427 ff. 690 ff. 

è Vgl. die Stellen der Polyptychen in den Indices. Guerard handelte 
über diese Verhältnisse eingehend im 1. Bd. des Polyp. Irm. Kürzerer Ab- 
druck mit wenigen Zusätzen von Longnon 1895. 

$ Lunarii oder lunares, von den luminarii wohl unterschieden, im 
Pol. Sith. 2. 7. 10ff., Guérard 2, S. 397 ff. 

1 XLII. 


328 Gerhard Seeliger. 


als Inhaber von kieinen Hofstellen zu gelten haben, die aber 
anderseits als landlose Hofzugehörige und zu kleinen Diensten 
und Zinsen Verpflichtete anzusehen sind.! 

Leute verschiedenen Geburtsstandes treten uns so im grund- 
herrlichen Verband entgegen, sowohl als Inhaber von Hufen, 
Hospitien, Accolae, Sedilia u. dgl., wie als herrschaftliche Unter- 
gebene, die „de capite“ Zins oder Arbeit leisteten, die aber nicht 
mit herrschaftlichem Gut ausgestattet waren. 

Die Verschiedenheit des Standes entspricht dabei nicht einer 
verschiedenen Stellung im Organismus der Grundherrschaft: Freie 
und Unfreie als Inhaber von Dienst- und Zinsland mannigfacher 
Art, Freie und Unfreie auch als nur persönlich der Herrschaft 
Verbundene Und die Gruppe der letzteren war mitunter sehr 
ausgedehnt. Auf 23 mansi ingenuiles und 37 mansi serviles, die 
zum Reimser Fronhof Vicus gehörten, kamen 241 Fronhofshörige 
ohne Herrschaftsland, nämlich 52 Freie, die innerhalb, und 
165 Freie, die außerhalb der Villa saßen, 11 männliche und 
13 weibliche Unfreie*. 

Die Beobachtung, daß eine verhältnismäßig groBe Anzahl 
von Freien und Unfreien als fronhofspflichtig auftrat, ohne ab- 
hängiges Land zu besitzen, ist nicht auffallend. Ist doch von 
verschiedenen Seiten her die Gruppe dieser Herrschaftsleute immer 
wieder vermehrt worden. Nicht selten mub es vorgekommen 
sein, daß Hintersassen ihr Gut aufgaben, ohne wegen der persün- 
lichen Untertänigkeit den Herrschaftsverband ganz verlassen zu 
dürfen®. Besonders aber haben Söhne der Hintersassen, die nicht 
das Zins- oder Dienstgut erbten, diesen Stand verstärkt. Die 
Herrschaft suchte wohl für die jüngeren Söhne zu sorgen: die 
Schaffung zahlreicher Häuslerstellen mag auf dies Bedürfnis zurück- 
zuführen sein. Die Accolae in Reims, die Haistalden der ver- 


Re <Ss 


1 „et mansuarii et haistaldi operantur" X. XXII. XXIV. Vel. XXIX. 
XCVII. CII. Caesarius erklärt zu I, S. 145, N. 3: „haistaldi id est illi qui 
non tenent a curia hereditatem“, zu XXIII, S. 153, N. 10: „haistaldi vocantur 
manentes in villa non tamen habentes hereditatem de curia nisi areas 
tantum et communionem in aquis et pascuis“. Über Haistalden Waitz 4, 
342. 590, N. 8. Die verschiedenen Ansichten bei Ganzenmüller, „Flandrische 
Ministerialität® in Westd. Ztschr. 25, 388f. 

3 XX. 76, S. 78. 

2 Vgl. oben S. 323. Capit. 1, 143, Nr. 56 c. 4; 2, 323 Nr. 278 c. 50. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 329 


schiedenen Gegenden hatten ihren Namen als Inhaber jener kleinen 
Stellen erhalten, die im Gegensatz zu den vollen Bauernhufen 
standen.” Aber nach den Aussagen der Quellen des 9. Jahr- 
hunderts haben diese Leute als solche nicht mehr immer Besitz- 
stellen der Herrschaft inne Denn der Herrschaft leisten sie 
Dienst oder Zins wegen ihrer persönlichen Hôrigkeit. Die 
Haistalden wurden daher einmal zutreffend „juvenes censales“ 
genannt.” 

Aber zu diesen aus Hintersassenfamilien Stammenden ge- 
sellten sich noch zahlreiche andere Freie und Unfreie hinzu: 
einmal die zu bestimmtem Kopfzins verpflichteten Unfreien?, so- 
dann die, welche bei der Freilassung in ein erbliches Verhältnis 
der Mund oder der persönlichen Zensualität gesetzt waren‘, ferner 
die Freien, die sich zu bestimmtem Zins ergeben hatten, und 
endlich wohl schon in dieser Zeit auch solche Freie, die sich 
in einem bestimmten herrschaftlichen Bezirk niedergelassen hatten, 
ohne mit Herrschaftsland ausgestattet zu sein, lediglich durch die 
Niederlassung selbst. 

Mannigfach sind die Schichtungen der abhängigen Leute, der 
Unfreien und der Minderfreien. Wie aber ist das nähere Ver- 
hältnis aufzufassen? 


$ 
* * 


[Minderfreie und Unfreie.] Wir dürfen nicht von einem ein- 
heitlichen Libertinenstand des 8. und 9. Jahrh. sprechen. Es 
gibt — abgesehen von der Freilassung per denarium — Frei- 
lassungen, die von persönlicher Bindung des Freigelassenen nichts 
wissen, und solche, die dauernd einen Kopfzins auferlegen; es 
gibt Freilassungen, welche die Wahl eines Schutzherrn nicht be- 
gehren oder wenigstens freistellen, und solche, die von vorn- 
herein eine bestimmte Untertänigkeit vorsehen; es gibt Frei- 
lassungen, welche trotz Zinspflicht vollste Freizügigkeit garantieren, 


1 Zur Etymologie der Haistalden Grimm, Wörterb. 4b, 154f. 

? Liber Traditionum S. Petri Bland. (1906) S. 18. 

® Die Polyptychen, Traditionen und Urkunden der fränkischen Zeit 
bieten zahlreiche Belege. | 

* Mundpflicht und Zensualität gehen gewöhnlich zusammen, ja oft, 
so heißt es, wird der Zins als Schutzgeld geleistet. Aber es kann auch 
unterschieden werden. Trad. Sang. 197. 


330 Gerhard Seeliger. 


und solche, die trotz gewährter Freiheit des Standesverhältnisses 
den Freigelassenen an die Scholle binden.! 

Die großen Unterschiede, die anfangs in den Verhältnissen 
der freien und doch gebundenen Bevölkerung, der Minderfreien, 
bestanden, wurden im Laufe des 9. Jahrhunderts gemildert. Die 
Gegensätze in den Forderungen der römischen und der germani- 
schen Rechte, die Verschiedenheiten der im Bereich der einzelnen 
Stämme herrschenden Verhältnisse wurden vielfach verwischt 
durch die ausgleichend wirkende Reichsgesetzgebung der Karo- 
linger. Besonders der Unterschied zwischen der Freilassung zu 
römischem oder zu einem germanischen Recht hörte auf.” Nach 
einer in der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. entstandenen Sangaller 
Formel ward 50 freigelassenen Sklaven in einer „carta libertatis“ 
vollste Freizügigkeit gewährt: sie sollen sich niederlassen, wo es 
ihnen gefällt, sie sollen dienen, wem sie wollen, sie sollen frei 
sein, als ob sie von freien und vornehmsten alamannischen Eltern 
abstammen, aber um ihre Freiheit überall zu bewahren und Schutz 
zu genießen, sollen sie und ihre Nachkommen einen Kopfzins 
von 2 Denaren dem Kloster zahlen.? 

Die durch Freilassung Kopfzinspflichtigen und jene Frei- 
gelassenen, die durch Ergebung in ein erbliches Schutzverhältnis 
Zensualen geworden waren, stehen auf gleicher Stufe — bilden 
eine ausgedehnte Bevölkerungsklasse, deren Zugehörigkeit zu den 
Freien stark betont wurde, die sich aber durch eine einseitig 
nicht lösbare Gebundenheit der Person von den anderen Freien 
sehr unterschied, durch eine Gebundenheit mannigfacher Art, die 
mitunter bis zum Mangel an Freizügigkeit gesteigert sein konnte. 

Aber worin bestand denn nun der Unterschied zwischen 
diesen Freien, den Minderfreien, und jenen Unfreien, die gleich 
freien Zensualen nur zu festem Kopfzins verpflichtet waren? 

Als Missi dominici bei Karl d. Gr. anfragten, wohin die 
Kinder gehören, die der Ehe eines Servus mit der Colona eines 


! Diese Verhältnisse wird die demnächst erscheinende Arbeit eines 
meiner Hörer, Vormoor, behandeln. Hier sei nur der Mangel der Frei- 
zügigkeit bei manchen Freigelassenen belegt. Coll. Flavin. 8, 8. 476; 
Pardessus 2, 325 Nr. 514. | 

? Darüber wird Vormoor handeln. 

3 Coll. Sang. 16, S. 406 (liberi quasi de ingenuis et nobilissimis Ala- 
mannis sint geniti). 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 331 


andern Herrn entsprossen seien, ward ihnen die Antwort: sie 
mögen so entscheiden, als ob es sich um Ehen von Unfreien ver- 
schiedener Herren handele, denn es gäbe keinen weiteren Unter- 
schied als frei und unfrei.! 

Der Gegensatz von frei und unfrei beherrscht die Bestim- 
mungen der Kapitularien. Er ist älter als die Kapitularien. Er 
findet sich schon in der Lex Salica. Zwar kennt das salische 
Volksrecht einen Stand der Liten in scharfer Ausprägung, aber 
die meisten Bestimmungen gehen aus — wenn wir von den 
Römern absehen —- von der Voraussetzung eines ständischen 
Dualismus, vom Gegensatz der Freien und Unfreien, wobei die 
Liten zu den Unfreien in weiterem Sinne gerechnet wurden. 

Auch die Kapitularien kennen Strafsätze in dreifacher Ab- 
stufung für liberi, liti und servi?, aber die allermeisten Bestim- 
mungen unterscheiden nur Freie und Unfreie. Zahlreich sind die 
strafrechtlichen Normen verschiedenster Art, die besagen: der 
Freie zahlt Buße, der Unfreie erhält Schläge; verschieden lauten 
die Vorschriften über das Prozeßverfahren.? So viele Namen 
auch für die verschiedenen Bevölkerungsschichten in den Kapi- 
tularien begegnen, immer wieder tritt die grundlegende und durch- 
gehende Zweiteilung hervor: liberi — servi. 

Es kann einem Zweifel nicht unterliegen, daß das fränkische 
Reichsrecht von der Voraussetzung ausging: die gesamte Bevölke- 
rung ist schlechthin in Freie und Unfreie zu sondern. Ein durch- 
gehender Unterschied wurde gemacht und konnte gemacht werden. 
Waren auch die sozialen Schichtungen verschieden, welche die 
politischen und die wirtschaftlichen Verhältnisse geschaffen, welche 
besonders die Beziehungen zur königlichen Gewalt und die Stellung 
innerhalb der Grundherrschaft hervorgerufen hatten, alle die ver- 
schiedenen Stände wurden doch von dem einen Gesichtspunkt 
aus in die beiden großen Gruppen geschieden. 

Allerdings ist die Sprache der Kapitularien nicht die Sprache 
aller anderen Quellen. Manche Ausdrücke wurden in schwankender 


| nn 


1 Capitul. Nr. 58 c. 1. 

3 C. 84, c. 13b S. 100f. 

3 C. 2, S. 8: 3, 4.5; 4, 6; 7, 14; 9, 22; 28, 5; 44, 10; 61, 8; 62, 11; 
68, 7; 70, 1—6; 139, 16. 18. 19; 146, 8; 168, 3; 224, 2; 278, 15. 16. 20. 
23. 24; 287, 4. 


332 Gerhard Seeliger. 


standes nicht im rechtstechnischen, sondern im sozial- und wirt- 
schaftstechnischen Sinne gebraucht. So begegnet „servus“, die 
Standesbenennung für den Unfreien, auch als Charakterisierung 
dessen, der wirtschaftlich die Stellung eines Servus innehat: 
dono duos servos, unus est liber et alter est servus!; so erscheint 
das Wort „mancipium“, meist für die untere Schicht der Unfreien 
gebraucht, für diejenigen, die Knechtdienste am Herrschaftshof 
verrichten: mancipia 4, quorum hec sunt nomina M. cartularius, 
A. soror cartularia, A. cartularius, D. servus?; so wird „colonus“ 
bald als rechtstechnische Bezeichnung eines Geburtsstandes, bald 
als Charakterisierung des wirtschaftlichen Kolonatsverhältnisses 
verwendet. 

Aber auch die Verwendung der Worte im rechtstechnischen 
Sinne ist nicht einheitlich. Einerseits wurden alle Freien allen Un- 
freien gegenübergestellt, andererseits waren verschiedene Gruppen 
von Freien und Unfreien bekannt. Die Bezeichnungen „ingenui“ 
und „liberi“ auf der einen Seite, „servi“ auf der anderen wurden 
für die beiden großen Ständegruppen verwendet, aber zugleich 
auch für einzelne Klassen innerhalb dieser Gruppen.® Sie haben 
eine weitere und eine engere Bedeutung. 

Nur wenn diese Mannigfaltigkeit der Ständebezeichnungen 
beachtet wird, kann der Widerspruch der Nachrichten gelöst 
werden. Und diese Mannigfaltigkeit beruht in erster Linie darauf 
daß in karolingischer Zeit von zwei grundverschiedenen Seiten 
her auf die gesellschaftliche Ordnung eingewirkt wurde, daB einer- 
seits noch die alten Gegensätze der germanischen Stände fort- 
bestanden, daß aber anderseits die politische und die wirtschaft- 
liche Ordnung über sie vielfach hinweggesehen und neue soziale 
Schichten geschaffen hatte. Dazu kommt, daß noch die Unter- 
schiede der älteren Entwickelung innerhalb der einzelnen Stämme 
fortbestanden und daß doch eine einheitliche Normierung durch 
die fränkische Reichsgewalt erfolgte. 

So ward der gleiche Ausdruck für einzelne Bevölkerungs- 
gruppen in rechts- und wirtschaftstechnischem Sinne verschieden 


1 Vgl. Waitz 4, 354, N. 4; Gutmann, Soz. Gliederung der Bayern 
S. 147. 

? Pol. S. Remi XVII, 23, S. 62. 

3 Vgl. die m. E. zutreffenden Bemerkungen Gutmanns a a. O. S.12. 144 ff. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 333 


gebraucht, so ward er im Westen anders als im Osten, in den 
Kapitularien anders als in Stammesquellen verwandt. In der 
Lex Alamannorum wurden die Kolonen als die liberi ecclesiae auf- 
gefaßt!, welche das Wergeld des freien Alamannen haben, im 
Westen des Frankenreichs öfter als die nach römischem Recht 
an die Scholle Gebundenen, die gleich den Servi dem Herrn ge- 
hören und die von den karolingischen Kapitularien wiederholt 
prozeß- und strafrechtlich wie die Servi behandelt wurden?, die 
daher offenbar da, wo die Kapitularien nur Freie und Unfreie 
gegenüberstellten, zu den Unfreien gerechnet wurden. 

Wenn das Polyptychum Irminons als Hintersassen vornehm- 
lich Kolonen anführte, und wenn diese, wie oben beobachtet wurde, 
mit den Ingenui der Reimser Nachrichten zu identifizieren sind, 
so ist wohl hierin ein verschiedener Wortgebrauch der privaten 
Aufzeichnungen anzunehmen. Im 9. Jahrh. war man sich nicht 
mehr immer klar, welche der durch die politischen und wirt- 
schaftlichen Verhältnisse geschaffenen Bevölkerungsgruppen den 
Freien, welche den Unfreien zuzuweisen seien. 

Was bedeutet aber überhaupt der Unterschied von frei und 
unfrei? — Er bedeutet, wie uns Volksrechte und Kapitularien 
belehren, verschiedene Behandlung im Prozeß- und im Strafrecht. 
Aber darüber hinaus? 

- Er bedeutete nicht den Gegensatz von freizügig und an die 
Scholle gebunden, denn es gab an die Scholle gebundene Freie, 
und es gab Unfreie mit Freizügigkeit. Er bedeutete auch nicht 
den Gegensatz von persönlicher Zinsfreiheit und Kopfzinsigkeit. 

Noch ist allerdings das nicht vergessen, was ursprünglich 
das Wesen des Unterschiedes ausgemacht hatte: der Unfreie war 
Eigentum des Herrn, mit seiner Person, mit seinen Nachkommen, 
mit seinem Gut, der Freie war wohl belastet mit Abgaben und 
Dienst, aber er gehörte nicht dem Herrn. Die tatsächlichen 
Leistungen Freier und Unfreier an eine Herrschaft mochten ähn- 
lich, mochten gleich sein — der Rechtsgrund war verschieden. 
Und deshalb hatte der Herr gegenüber dem säumigen Un- 
freien andere Zwangsmittel als gegenüber dem Freien zur Ver- 


! Vgl. L. Alam. VII. XXII. 
2 C. 260, c. 5; 271, S. 802; 273, c. 16. 17. 20. 28. 24; 287, c. 4. Dazu 


C. 58, c. 1, oben S. 331. 


334 Gerhard Seeliger. 


fügung. Und deshalb konnte zwar auch der Unfreie gleich dem 
Freien außerhalb des herrschaftlichen Kreises Gut erwerben, 
Eigengut, Allod, er hatte davon nichts dem Herrn zu entrichten, 
er durfte darüber innerhalb bestimmter Schranken verfügen, aber 
alles gehörte doch zugleich mit der Person des Eigentümers 
dem Herrn. 

Dieser anfangs schroffe Gegensatz begann ausgeglichen zu 
werden. Da auf der einen Seite die Leistungen des Unfreien 
oft auf ein ganz bestimmtes Maß gestellt wurden, da auf der 
anderen Seite Freie persönlich und dinglich gebunden, auch 
sogar erblich gebunden waren, so ist eine Annäherung zwischen 
freien und unfreien Klassen zu beobachten. Lange Zeit nur 
eine Annäherung, keine rechtliche Verschmelzung. Doch er- 
scheinen die Unterschiede schon im 9. Jahrh. stark verwischt. 
Das Eigentumsrecht an der gesamten Person des Servus trat 
zurück und ward zum Recht auf bestimmte Leistungen. Je mehr 
das der Fall war, je mehr die Regelung der Beziehungen zwischen 
Servus und Herrn unter den Gesichtspunkt des festen Rechts 
trat, um so mehr mußte der Gegensatz zwischen frei und unfrei 
schwinden. Der stark und oft erblich gebundene Freie und 
der nur mehr zu bestimmten Leistungen angehaltene Servus 
näherten sich. 

Schon nach den Aussagen der Polyptychen des 9. Jahrh. 
ist in dem wirtschaftlichen Verhältnis der Freien und Unfreien 
zum Herrschaftshof kein wesentlicher Unterschied zu beobachten. 
Was machte es aus, ob der Freie 4 und 6, der Unfreie 8 und 
12 Denare Kopfzins zahlte. Wenn es eben nur bei der Zahlung 
des Kopfzinses sein Bewenden hatte! Und das war der Fall. 
Es sind Unfreie mit ganz bestimmten Leistungen vorhanden.! 
Sechs mancipia tradiert ein nobilis an Freising? unter der Be- 
dingung, daß fünf — drei ancillae und zwei infantuli — zwei 
Arbeitstage die Woche leisten, die eine Frau aber nur jährlich 
1 Denar zahle „et de alio servili opere libera fuisset“. Oft sind 


1 Die Ansicht Gutmanns, Soziale Gliederung der Bayern (1906), S. 87. 
99. 115 ff., daß der unfreie Hintersasse jederzeit rechtlich vom Herrn von 
dem Hofe gewiesen und zu Knechtdiensten am Herrenhof gezwungen werden 
konnte, halte ich in dieser allgemeinen Fassung für unzutreffend. Es gibt 
Servi in rechtlich besserer Lage. 

? Die Trad. Fris. (Bitterauf) Nr. 858. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 335 


die Verpflichtungen der Servi fest normiert gewesen." Und 
wenn einmal dem Kloster Weißenburg fünf Mancipien unter 
der Bedingung übergeben werden: „ut sint ingenui sicut alii 
censarii qui per talem condicionem sunt relaxati ingenui“, d. h. 
daB sie und ihre Nachkommen einen Kopfzins von 4 Denaren 
jährlich zahlen, wenn ein andermal 4 Mancipien geschenkt wurden 
mit der Verpflichtung eines Jahreszinses von 5 und 4 Denaren, 
ohne daß dabei einer Freilassung gedacht ist?, so ist zwar gewiß 
zu beachten: hier Tradition, dort Freilassung, aber in der wirt- 
schaftlichen Selbständigkeit, im dienenden Verhältnis zur Herr- 
schaft erscheint der Unterschied geradezu aufgehoben. Noch 
deutlicher tritt die Annäherung gewisser Unfreier an die Minder- 
freien in einer anderen Weißenburger Urkunde hervor, in der 
ein Mancipium geschenkt wird mit der Bestimmung: „ut mundi- 
burdem et defensionem sibi eligat ad monasterio W. et annis 
singulis in censum studeat dare den. 6.. et nemini nullum ser- 
vicium non faciat nisi quod laboratum habet vel laborare potuerit 
sibi habeat ad possidendum“. Unfreiheit geht in Schutz über, 
Tradition und Freibrief kommen zusammen. | 

Noch ist deshalb nicht jede Unterscheidung aufgehoben. 
Noch ist die Zwangsgewalt der Herrschaft verschieden: dem In- 
genuus bleibt sein freies Standesverhältnis auch bei Nicht- 
einhaltung der Pflichten garantiert, der Unfreie genießt offenbar 
einen ähnlichen Rechtsschutz nicht. Aber die Gleichheit der 
gesamten gesellschaftlichen Stellung ist groß. Sie muß schließlich 
ein Zusammengehen der unfreien und freien Zensualen begehren. 
Die allgemeinen sozialen Momente sind stärker als die Forderungen 
der germanischen Standesgegensütze. 

Ob wir später die Aufnahme der unfreien Zensualen unter 
die Minderfreien oder die rechtliche Zuweisung der Minderfreien 
zu den Unfreien beobachten, bedeutet im Grunde keinen großen 
Unterschied. Für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben 
hat dieser alte Gegensatz seine Bedeutung schon im 9. Jahr- 
hundert wesentlich eingebüBt. Die Richtung der sozialen Ent- 


1 So Trad. Fris. 608, 1033; Cart. de Gorze Nr. 19, 8. 43; Kindlinger, 
Münst. Beitr. II, S. 1f., wo „mancipia geschenkt werden, „eo iure qui 
ipsi fuerunt, ut de manso solverentur 5 sol. etc.“. 

3 Trad. Wizenb. Nr. 168. 191. 

8 Trad. Wizenb. Nr. 126. 


336 Gerhard Seeliger. 


wickelung wies auf einen Zusammenschluß, und zwar auch auf 
einen rechtlichen Zusammenschluß jener Klassen, die in ihrem 
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dasein zusammengehörten. 


a "a 

Die Grundherrschaft hat die ihr zur Verfügung stehenden 
Arbeitskräfte organisiert und benutzt, ohne Rücksicht auf die 
Verschiedenheit der Geburts- und Rechtsstände zu nehmen, ohne 
grundsätzlich ein bestimmtes rechtliches Standesverhältnis für 
die Zugehörigkeit zu den einzelnen Wirtschafts- und Arbeits- 
gruppen zu verlangen. 

Drei Typen unter den grundherrlichen Leuten treten hervor, 
wenn wir die Frage stellen, in welcher Art und in welchem 
Umfang die Arbeitskraft der Herrschaftsleute in Anspruch ge- 
nommen ward: Gesinde, zeitweilig dienende Leute, zinsende Leute. 
Zu den Dienenden und Zinsenden gehörten aber nicht nur Hinter- 
sassen, sondern auch die nur persönlich der Herrschaft Unter- 
gebenen. 

Allerdings handelt es sich nur um das Hervortreten von drei 
Typen, nicht um drei gegenseitig scharf abgegrenzte Klassen von 
Herrschaftsleuten. Zwischen dem Servus, der schlechthin zum Hof- 
gesinde gehörte, dem Hintersassen, der wirtschaftliche Selbständig- 
keit besaß, aber einen großen Teil seiner Arbeitskraft der herr- 
schaftlichen Wirtschaft widmen mußte, dem Zinsmann, der nur 
durch eine Zinsleistung dem Fronhof wirtschaftlich untergeben war, 
stehen herrschaftliche Leute mannigfacher Art.! Der Hofknecht, 
der eine besondere Wohnung innehatte, der nicht am Fronhof 
beköstigt wurde, der vielmehr eine bestimmte Menge von Nahrungs- 
mitteln empfing, eine Art von Naturalsold?, besaß bereits eine 
gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit und näherte sich jenen auf 
Herrschaftsboden Angesiedelten, die selbständige Landwirtschaft 
kaum trieben, die nur eine Hütte und ein Stückchen Garten 
besaßen, die wesentlich als herrschaftliche Landarbeiter fun- 
gierten®. Und wie so gleichsam gleitende Übergänge von den 


1 Vgl. auch die Bemerkungen oben S. 310. 318. 

3 Vgl. Inama-Sternegg 1, 362. 

3 Wenn O. Siebeck, Arbeitssystem der Grundherrschaft (1904) S. 38 
ausführt, daB der Gegensatz zwischen Gesindedienst und Frondienst schon 
im 12. Jahrh. verwischt zu werden beginnt, so ist zu bemerken, daß das 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 337 


Knechten des Fronhofs zu den Hufnern vorkamen, so auch von 
den dienenden zu den zinsenden Hintersassen. Ein Hufner, der 
zu zweimal vierzehntägigem Dienst oder gar nur zur Führung 
von 2 Modii Getreide nach dem Kloster angehalten war!, nahm 
am herrschaftlichen Gutsbetrieb nur in äußerst geringem Maße 
teil. In der Tat standen die Inhaber mancher Diensthufen in 
ihrem gesamten wirtschaftlichen Dasein den Besitzern reiner 
Zinshufen ungleich näher als jenen Hufnern, die mit dem vollen 
Dienst eines mansus servilis belastet waren. 

Aber doch. Die dreifache Abstufung ist dem wirtschaft- 
lichen System der Grundherrschaft eigentümlich. Charakteristisch 
ist, daß die Arbeiten des gutswirtschaftlichen Betriebes zum guten 
Teil von Herrschaftsleuten verrichtet wurden, die außerhalb des 
Hofgesindes standen, charakteristisch, daß im gesamten Arbeits- 
organismus die große Masse der herrschaftlichen Leute eine 
beschränkte wirtschaftliche Selbständigkeit, die Möglichkeit eines 
Aufstrebens zu wirtschaftlicher Kraft besaß. Charakteristisch, 
daß bei alledem ein Durcheinander der verschiedenen Geburts- 
stände stattfand. 


4. Gewerbliche Arbeit und ministerialischer Dienst. 


Im Verband der großen Grundherrschaften war nicht nur 
landwirtschaftliche Arbeit zu verrichten, hier hatte sich gewerb- 
liches Leben entfaltet, hier waren auch höhere Dienste begehrt: 
Verwaltungsdienste, Botendienste, Leistungen, die später den 
Ministerialen zukamen. Es soll erörtert werden, in welcher Weise 
diese Bedürfnisse befriedigt wurden, ob ein Zusammenhang mit 
der landwirtschaftlichen Arbeit bestand! und ob ein allmähliches 
Heraustreten der gewerblichen und ministerialischen Leistungen 
aus dem Organismus landwirtschaftlicher Arbeit zu beobachten ist. 

Eine eigenartige Quelle ist die vom Abt Adalhard von Corbie 
822 erlassene Wirtschaftsordnung.? Sie bezieht sich nicht auf 


schon früher der Fall war, daß der Gegensatz niemals in vollster Schroff- 
heit bestanden hat. 

1 Pol. S. Remi XIII, 10. 16. Zahlreiche ähnliche Beispiele in den 
Polyptychen und Güterbeschreibungen. 

: Ausgabe der „brevis quem Adalhardus ad Corbeiam regressus 
anno .. 822 .. fieri iussit“ von Levillain in „Le moyen age‘ 1900 S. 351 
bis 386. Früher wurde gewöhnlich nach der Ausgabe Guérards Pol. de 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3 23 


338 Gerhard Seeliger. 


den gesamten Betrieb, sondern nur auf die Verwendung der 
Arbeitskräfte an der Zentralstelle des Monasteriums selbst. Den 
Grundstock der hier beschäftigten Arbeiter bilden 150 Pro- 
vendarii: 17 Geistliche, 12 Matricolarii, 30 Laien ohne nähere 
Berufsangabe, 6, die zur ersten Kammer gehören, 17 der zweiten 
und 3 der dritten Kammer, 19 andere Funktionäre innerhalb des 
Monasteriums, 44 außerhalb des Monasteriums!. Arbeiter ver- 
schiedener Art sind dabei berücksichtigt: neben 5 Schustern, 
6 Grobschmieden, 4 Zimmerern, 4 Maurern und 2 Ärzten be- 
finden sich darunter z. B. auch 12 für die Mühle, 6 für die 
Fischerei, 8 für den Garten bestimmte Leute. 

Diesen 150 Provendarii, die stets gleichmäßig und voll die 
Präbenden genossen, die den einzelnen Beamten: dem Kämmerer, 
Cellarius und Seneschalk untergeordnet waren, gesellten sich 
andere hinzu, deren Anzahl je nach den Bedürfnissen wechselte. 
Sie kann nicht gering gewesen sein, denn diejenigen, die täglich 
Brote empfingen, wurden auf rund 400 angesetzt?: 1. die famuli 
und matricularii; 2. die Klosterbrüder; 3. die Vasallen, welche 
Lehen vom Kloster hatten und die dem Stift zu Pferde Dienste 
verrichteten — vermutlich empfingen sie Präbenden an den Tagen 
ihres Dienstes®; 4. die Gäste; 5. die Novizen und N 
6. die wechselnden Prosendarı 

Auch die regelmäßigen Provendarii waren nicht einfach Ai 
gehörige des klösterlichen Haushalts, bildeten nicht ein ständiges 
Gesinde. Den Müllern war, wie ausdrücklich bemerkt ist, je ein 
Mansus mit 6 Bunarien Land zugewiesen, und zwar ein von 
Ackerfronen freies Gut, damit der Müller und seine Familie 


l'abbé Irminon 2, 306—335 „Statuta autiqua abbatiae sancti Petri Corbei- 
ensis" zitiert. Die Wichtigkeit der Quelle ist wiederholt gewürdigt worden, 
eingehend hat sie z. B. auch Keutgen, Ämter und Zünfte S. 30—35 be- 
rücksichtigt. Vgl. auch Koehne, Das Recht der Mühlen bis zum Ende der 
Karolingerzeit (1904) S. 44. 

! Brevis Adelh. I 1, S. 551f. Wenn wir die beiden Notizen: „Ad 
portam s. Albini unus‘ und „ad vineam unus“, die in den Hdsch. S. u. B. 
fehlen, fortlassen, so erhalten wir beim Zusammenfügen der einzelnen Posten 
in der Tat die Gesamtzahl 160. 

2 VI S. 366. 

3 Vgl. II, Teil IV, S. 363; XVII, S. 385, und I, Teil IV, S. 354 „panes.. 
quales vassalli accipiunt“. 

$ I. Lib. VI, S. 358. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 339 


leben und allen dienstlichen Anforderungen genügen könne.! 
Auch bei anderen Provendarii ist das Leben des klösterlichen 
Hofgesindes nicht ohne weiteres anzunehmen. 

Diese Betrachtung führt uns zur Frage, in welcher Art die 
gewerbliche Arbeit auf den Grundherrschaften überhaupt organi- 
siert war. 

Fast überall ist eine innige Verbindung mit landwirtschaft- 
licher Tätigkeit wahrzunehmen. Naturgemäß bei den Müllern. 
Mag wohl manchmal der die Mühle bedienende Knecht im wirt- 
schaftlichen Verhältnis des Hofgesindes gestanden haben?, oft 
war das nicht der Fall. In zwiefacher Art wurden vielmehr das 
Mühlengewerbe auf herrschaftlichen Boden betrieben.” Entweder 
ward einer der herrschaftlichen Leute mit dem Müllerhandwerk be- 
traut — wie in Corbie — und mit einem von landwirtschaftlichen 
Leistungen freien Grundstück ausgestattet‘, oder die herrschaft- 
liche Mühle war verpachtet, d. h. es war dem Müller die wirt- 
schaftliche Ausnutzung der Mühle gestattet, ihm Zins und Dienst, 
jedenfalls, so dürfen wir wohl voraussetzen, auch die Verpflichtung, 
das herrschaftliche Getreide zu mahlen, auferlegt” Diese Art 
der Pachtung war den Aussagen der westfränkischen Polyptychen 
gemäß die häufigste Art, auf herrschaftlichem Gebiet das Müller- 
gewerbe betreiben zu lassen. Die älteren-kleinen Handmühlen, 
welche Inventarstücke vieler Einzelwirtschaften gebildet hatten 


11 T. VO, S. 358f. Vgl. die eingehenden Erörterangen Koehnes 
S. 44 f. 

* Nachrichten darüber fehlen allerdings. Die von Koehne S. 43 und 
S. 40, N. 9. 10 angeführten besagen das nicht. 

s Vgl. auch Longnon-Guérard, Pol. de Saint-Germain (1895) 1, 65f. 

* Pol. Irmin. IX. 254. W. tenet jornales VI. praevidet inde farinarium; 
XIX. 6. G. colonus, mulinarius, homo s. Germani tenet dimidium mansum 
ingenuilem ... Nichil solvit propter servitium quod praevidet. Prüm. 
Urb. II, S. 147: sunt ibi farinarii III, unus molendinarius tenet de terra 
iornalem pro sua vestimenta. 

5 Teils nur Geldzins, teils auch Naturalzins, nicht selten auch Fronen, 
z. B. Pol. S. Remi VI. 1; XII. 1; XII. 1. 87. 89. 51; XVII. 1.8; XVII. 1; 
XIX. 1; XXI. 1. 2. 44; XXVII. 1; Prüm. XXXIV. Vgl. die von Koehne 
S. 42. 46 gesammelten Stellen. Nicht selten hat der Müller außer der 
Mühle noch eine besondere Hufe oder Anteil an einer Ilufe. S. Remi 
XXII 11; Pol. Irm. VII. 4. 37; XXII. 92. 93. Formular einer Leiheurkunde 
Form. Par. 1, S. 263. 

23” 


340 Gerhard Seeliger. 


und für einen besonderen Gewerbebetrieb keinen Anlaß boten!, 
sind ja mehr und mehr verdrängt worden von den größeren Mühl- 
werken, von den Holz- und Radmühlen, dann von den Wasser- 
mühlen. Und diese großen Mühlen, die den wirtschaftlichen Be- 
dürfnissen vieler dienten, erfuhren deshalb in der Gesetzgebung 
besondere Fürsorge, besonderen Schutz? Ein eigenes freies 
Müllergewerbe aber hat sich damals nicht entwickelt. Mochten 
auch manche kleinere Landwirte eine Mühle errichtet haben und 
damit Geschäfte machen?, bald sind die Mühlen vornehmlich 
Pertinenzen des größeren Grundbesitzes. 

Ähnlich wie die Verhältnisse der Müller liegen die der 
Schmiede. Es begegnen Schmiede unter den herrschaftlichen 
Kolonen“, es begegnen Schmiede, welche einzelne Mansen zu Benefiz 
erhalten hatten. Damit ist schon ihr Heraustreten aus dem 
herrschaftlichen Hofgesinde bezeugt. Noch anders ist es, wenn 
ein Schmied eine halbe Hufe erhält und dafür nicht die üblichen 
landwirtschaftlichen Dienste zu leisten, sondern sechs Lanzen zu 
liefern hat, oder wenn ein anderer in seiner Werkstatt Arbeiten 
für die Herrschaft zu verrichten übernimmt. Eine Weißenburger 
Hufe hat ein Beil, eine Axt, Pflugscharen für drei Pflüge und 
Maurerhämmer zu liefern. Das gleiche hat ein Hugo „de 
fabrica in colle et de alia curte“ zu tun. Auch weiterer Pflug- 
scharlieferungen ward in Weißenburg gedacht.” 

Vollends sind jene Schmiede in der Ausübung ihres Hand- 


1 Koehne, Das Recht der Mühlen bis zum Ende der Karolingerzeit 
S. 9f., 18. 

? L. Sal. Tit. 22; L. Baiuw. IX. 2; s. Geffcken, Lex Salica (1893) 
S. 132f.; Koehne S. 18 ff., der mit Recht betont, daß auf ursprünglichen 
Gesamtbesitz der Gemeinde nicht zu schließen sei. 

3? L. Sal. XXII scheint das annehmen zu lassen. Vgl. auch die Zeug- 
nisse Koehne 8. 40, N. 13. 

* Vgl. auch die durchaus zutreftende Bemerkung Guérards, Pol. 
Irm. 1, 234. 

5 Pol. S. Remi VIII. 3; XVII. 116. 117; Trad. Fris. 677. Auch ein 
Koch in der Stellung VI. 4; IX. 6. 7. . 

8 Pol. Irm. XIII. 103. 104. Hierher gehört wohl auch IX. 150; 
XII. 102. 

7 Lib. poss. Wizenb. II. Zeuß p. 274. Vgl. Harster, Güterbesitz des 
Kl. Weißenburg i. E. (Progr. Speier 1894) S. 49. Nach Harster gehört dieser 
Teil des liber poss. zu den ältesten. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 341 


werks unabhängig von ihrer Herrschaft, die zwar Servi sind, 
aber nur einen Kopfzins zu entrichten haben.! 

Auch Fischer begegnen als Hintersassen, als Inhaber einer 
halfen Hufe oder einer Accola.? \ 

Von besonderem Interesse ist die Nachricht über Prüms 
Salzgewinnung zu Vic im Bistum Metz. Prüm besaß drei Salz- 
pfannen. Die Gewinnung erfolgte durch Prümer Leute: 10 Männer 
und 6 Frauen werden genannt, ein „maior“ und ein „magister“ 
erwähnt. Der Herrschaftsmann zahlte 5, die herrschaftliche Frau 
6 Den. Kopfzins, sie entrichteten für die der Herrschaft ge- 
hörenden Wohngebäude einen Mietpreis, sie lieferten eine be- 
stimmte Menge des gewonnenen Salzes ab, sie zahlten überdies 
Geld und leisteten anderes.” Charakteristisch ist hier die Ord- 
nung der gewerblichen Tätigkeit: beamtenmäßig und doch pacht- 
artig. Mit der gewerblichen Tätigkeit für die Herrschaft ver- 
bunden ist eine zugunsten des Herrschaftsmannes selbst betriebene. 

Was uns diese Andeutungen lehren, ist das: das Bedürfnis 
nach gewerblichen Arbeiten wurde wie das nach landwirtschaft- 
lichen nicht allein durch das im herrschaftlichen Haushalt lebende 
Gesinde befriedigt, konnte so nicht befriedigt werden. Vielmehr 
wurden in ausgedehntem Maße Untergebene verwendet, die teil- 
weise wirtschaftlich selbständig waren, die als Hintersassen lebten. 
Ein überaus charakteristisches Moment für das Verständnis der 
Arbeitsorganisation auf den großen Grundherrschaften. Die 
Hufner oder die Inhaber anderer herrschaftlicher Stellen leisteten 
Zinse und Dienste, sie mußten einen Teil ihrer Erzeugnisse 
an den Fronhof bringen, sie mußten weitgehende Frondienste 
übernehmen, sie mußten gewerbliche Produkte liefern, und sie 
oder ihre Frauen mußten zu bestimmten gewerblichen Diensten, 
besonders im Brau- und Backhaus oder in der Webestube des 
Fronhofs antreten.‘ Ja es wurde Land ausgetan, dessen Besitzer 
ausschließlich zu besonderen gewerblichen Leistungen verpflichtet 


! Pol. Irm. XVII. 116. 117. 

2 Pol. S. Remi XX VIII. 8. 73. — Wichtige Beiträge würden die Fuldaer 
Nachrichten bieten. Doch steht noch nicht fest, welche Teile der späteren 
Güterbeschreibungen für die Karolingerzeit verwertet werden dürfen. 

3 Prüm. Urb. XLI, S. 164f. Vgl. Inama-Sternegg 1, 427, N. 2. 

* Diese Tatsachen sind hinlänglich bekannt und bedürfen, wie andere 
Bemerkungen dieser Abhandlung, keiner Belege. 


342 Gerhard Seeliger. 


waren, es gab ganz speziell gewerbliche Hintersassen. Und daß 
diese Leute eine gewerbliche Tätigkeit nicht nur für eigenen Ge- 
brauch und für den der Herrschaft entfalteten, sondern auch für 
andere, daB von ıhnen gewerbliche Erzeugnisse verkauft wurden, 
kann nicht bezweifelt werden. Hier gilt das, was bei den land- 
wirtschaftlichen Erzeugnissen anzunehmen ist. Sie wurden teil- 
weise auf den Markt gebracht — woher sollten sonst die Hinter- 
sassen den so oft nomierten Geldzins hernehmen!? 

Es ist für das Verständnis der späteren Verhältnisse nicht 
unwichtig sich vor Augen zu halten, daß schon im fränkischen 
Zeitalter die Grundherrschaften den gewerblichen Arbeitern, wie 
den landwirtschaftlichen, eine gewisse wirtschaftliche Freiheit ge- 
statteten und die Voraussetzungen für eine vollere, freiere Ent- 
faltung wirtschaftlicher Eigenkraft boten. 

Aber nicht allein besonderes gewerbliches Dienstgut begann 
sich von dem für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten zu 
sondern, auch Dienstland anderer Art. 

Dem Capitulare de villis (c. 10. 50) ist zu entnehmen, daß 
den Beamten — den Meiern, Förstern, Gestütsbeamten — statt 
der Manuopera die Beamtenleistung angerechnet wurde, daß die 
Meier und Gestütsbeamten überdies Benefizien gleichsam zur 
Amtsbesoldung erhalten konnten. Die Aussagen der Polyptychen 
stimmen damit überein. Manchen Hufen wird in der Tat der 
übliche landwirtschaftliche Dienst nachgelassen, weil ihre Nutzung 
als Amtsentlohnung dienen sollte. Sie unterschieden sich dadurch 
von anderen Hufen. Für sie scheint die Bezeichnung „bene- 
ficium“ dann gebraucht worden zu sein, wenn die übliche Leistung 
der Hintersassen nicht nur teilweise, sondern ganz erlassen war. 

Auch andere Güter als die, welche der Amtsausstattung der 
höheren landwirtschaftlichen Beamten dienten, beginnen sich all- 
mählich von den gewöhnlichen Hufen der Hintersassen zu sondern: 
die Hufen, auf denen Dienst zu Pferd ruhte?, vor allem die 
Hufen der Scharmänner. Später gehörten die „scararii“ zu den 


1 Das hob mit Recht Keutgen, Ämter und Zünfte S. 58, hervor. Es 
gilt auch von gewerbetreibenden Hintersassen. Auch diese leisteten schon 
in karolingischer Zeit Geldzinse. 

2 Das sind die zahlreichen Nachrichten: „equitat quocumque illi 
praecipitur", wie es in der Brev. exempla C. 128c. 8, S. 252 heißt. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 343 


Ministerialen!, nach den Aussagen des Prümer Urbars aber 
standen sie noch durchaus im Fronhofsverband. Ja im Prümer 
Urbar ist deutlich zu beobachten, daß die Scharmänner allmählich 
aus dem Kreis der Hufenbauern heraustraten. Einerseits sind 
Meldungen vorhanden, daß neben landwirtschaftlichen Diensten 
auch die „scara“ auf Hufen lastet und daß nur eine Verminderung 
der ersteren vorgesehen ist?, anderseits wird nur „scara“ begehrt. 
Wir hören von einer Umwandlung der landwirtschaftlichen 
Diensthufe in eine der Scharmänner.® Und später wurden — wie 
die jedenfalls erst nachträglich gemachten Überschriften und Zu- 
sätze des Urbars sagen — diese Hufen der Scharmänner als 
„beneficia“ oder „feuda“ der Ministerialen angesehen.* 

Nur um die ersten Anfänge von neuen Bildungen handelt es 
sich. Aber die Richtung der Entwickelung ist deutlich vor- 
gezeichnet. Noch gehen vielfach die verschiedensten Dienste, 
deren die Grundherrschaft bedurfte, durcheinander, noch sind ge- 
werbliche und ministerialische Dienste mit landwirtschaftlichen 
Leistungen verknüpft. Aber schon ist mitunter eine strengere 
Scheidung zu bemerken: an die Stelle der landwirtschaftlichen 
Arbeit tritt schlechtbin gewerbliche Tätigkeit oder eine gewisse 
Art ministerialischer Wirksamkeit. Das sind die Anfänge eines 
Herauswachsens der gewerblichen und gewisser ministerialischer 
Dienstgüter aus dem Kreis der gewöhnlichen Hintersassenhufen. 


5. Arten der Leihen. 


Wenn die Brevium exempla aus dem Anfang des 9. Jahr- 
hunderts der Beschreibung des grundherrlichen Landes — der 
casa indominicata mit dem selbstbewirtschafteten Land und mit 
den zugehörigen mansi ingenuiles et serviles — hinzufügen ein- 
mal ein Verzeichnis jener Güter, die geschenkt, aber „in usum 


1 Waitz 5°, 326f.; A, 26, N. 

» Z. B. Prümer Urbar II, VIII. 

3 Prüm. Urbar XV: „mansus ... qui ante servilem servicium faciebat, 
et modo scaram facit“. Das „et modo scaram faciunt“: in II. V. VII ist 
wohl als späterer Zusatz in gleichem Sinne zu deuten. Caesarius er- 
klärt „scaram facere est domino abbati quando ipse iusserit servire et 
nuncium eius seu litteras ad locum sibi determinatum deferre“. Mittelr. UB. 1, 
147, N. 1. 

4 S. unten S. 345, N. 2, 3. 


344 Gerhard Seeliger. 


fructuarium“ zurückempfangen waren (Precarien), sodann eine 
Liste der an Herren verliehenen Benefizien!, so gehen sie dabei 
von dem Gesichtspunkt aus, daß das Land, das der Herrschaft 
keinen wirtschaftlichen Ertrag liefert, gesondert aufzuzeichnen 
sei von dem der herrschaftlichen Nutzung dienenden. Und dabei 
war folgerichtig jenes Land, das noch nicht wirtschaftlich nutzbar 
war, aber nach dem Ableben der Precaristen der Herrschaft 
nutzbar werden sollte, von jenem gesondert zu vermerken 
empfohlen, das — aus Gründen mannigfacher Art, zur Erlangung 
militärischer Hilfe, aus Rücksicht auf politische Verbindung 
u. dgl. — als Beneficium ausgegeben war. 

In den Brevium exempla wurden daher zutreffend drei Kate- 
gorien des herrschaftlichen Landes hervorgehoben. Aber die 
Mannigfaltigkeit der wirklichen Verhältnisse ward damit nicht 
berücksichtigt. So wurden nur mansi ingenuiles und serviles als 
hofhörige Güter angeführt, obschon wir wissen, daß vielfach auch 
kleinere Gutsteile ausgegeben waren. So wurden nur Natural- 
zinse und Dienste der Hufner erwähnt, obschon sonst unter den 
Hufenleistungen oft des Geldes gedacht ist, ja obschon manche 
Hufner nur Geld zu entrichten hatten.’ 

Ebenso steht es mit den Angaben der Brevium exempla über 
die Benefizien und Precarien. 

Gewiß, die meisten Benefizien haben mit der Grundherrschaft 
des Leiheherrn nichts zu tun, sie sind ausgeschieden nnd selb- 
ständig oder Teile einer anderen Grundherrschaft geworden. Aber 
es begegnen doch auch zahlreiche Benefizien, die nicht aus dem 
grundherrlichen Verband hinausführten, die dem herrschaftlichen 
Fronhof mit Zinsen und Diensten verbunden blieben.’ 

Nicht die Art der Leistung an den Fronhof ist das charak- 
teristische und vom Hintersassengut unterscheidende Merkmal. 
Es gibt Bufen, die nur Geldzinse zahlten und doch unbedingt 
zum Hintersassenland gehörten, es gibt Benefizien, die nicht nur 
Zinse, sondern auch landwirtschaftliche Dienste für den Fronhof 
leisteten. Mir scheint, soweit ich das Material zu überblicken 
meine, das im Fronhofsverband stehende zins- oder dienstpflichtige 
Gut im 9. Jahrh. nur dann „beneficium“ genannt worden zu sein, 

1 Capit. 1, S. 261#. Nr. 128. 2 8. oben 8. 311. 


® Vgl. Grundherrschaft S. 34f. 39f. und die dort zitierten Stellen 
von Waitz. 


——— [no 


i 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 345 


wenn es entweder noch nicht dauernd der herrschaftlichen 
Nutzung gewonnen und eingeordnet (Precariengut) oder wenn es 
nur zeitweilig jemandem zugedacht war, der gleichwohl für 
die Fortdauer der Fronhofsleistungen, ganz oder teilweise, zu 
sorgen hatte.! 

Besonders an Beamte und Gewerbetreibende sind Teile des 
Fronhofslandes als solche Lehen verliehen worden: an Meier, 
Schmiede, Köche, Müller, Fischer. Und da man an der eigent- 
lichen Grundbedeutung von „beneficium“ festhielt und in ihm 
jenes Leiheland sah, das nicht im Usus und in der Utilitas der 
Herrschaft stand, da im Zusammenhang damit auch jene Teile 
des Fronhofslandes als Benefizien bezeichnet wurden, die an 
Wirtschaftsbeamte mit Nachlaß der üblichen Hintersassenpflichten 
gegeben waren, so ist es verständlich, daß mit Benefizien auch 
jene Leihegüter bezeichnet zu werden begannen, deren landwirt- 
schaftliche Leistungen hinter anderen, hinter ministerialischen 
zurückwichen, die allmählich aus dem Kreis der landwirtschaft- 
lichen Dienstgüter hinaustraten. Diese Entwickelung scheinen mir 
die im Prümer Urbar vorkommenden Bezeichnungen „beneficium“ 
und „feodum“ anzudeuten, die wohl zumeist, wenn nicht durchweg, 
auf späteren Zusätzen beruhen.” In nachkarolingischen Zeiten 
hat dann der Ausdruck Lehn überhaupt eine allgemeinere An- 
wendung gewonnen.° 


* 
k * 


Die Precarienleihe war anfangs im Frankenreiche die durch 
Bitturkunden begründete Leihe mannigfacher Art. Sie ist im 8. 
und 9. Jahrh. zu der Leihe geworden, die durch Hingabe von Gut 
des Precaristen bewirkt wurde Nicht bestimmte wirtschaftliche 
oder soziale Folgen sind ihr eigentümlich, vielmehr alles vom 
individuellen Vertrag abhängig. Mächtige Herren und arme 


1 Meine Bemerkungen Grundh. S. 43, daß die Benefizien sich von 
den niederen Leihen durch ihre Stellung außerhalb des engeren Guts- 
verbandes unterschieden, ist irrig. Die vorangehenden Betrachtungen wider- 
sprechen ihr. Die ganze Gegenüberstellung von engerem und weiterem 
Gutsverband, wie ich es 1903 getan habe, glaube ich nicht aufrecht 
halten zu sollen. 

2 Vgl. z. B. Prümer Urbar III, VI usw. 

3 Vgl. die Notizen Caesars von Heisterbach zum Prümer Urbar, 
Mittelr. UB. 1 S. 161 N. 2. 154 N. 1. 157 N. 2. 


346 Gerhard Seeliger. 


Bauern schlossen Precarienverträge, die einen zahlten nichts oder 
nur wenig, die anderen leisteten Zins und Dienst.! 

Ein großer Teil der Precariengüter war aus der Grund- 
herrschaft des Leiheherrn ausgeschieden, bez. in sie nicht einge- 
treten, diente schlechthin dem Usus und der Utilitas des Pre- 
caristen, nicht dem der verleihenden Kirche Das ist als das 
Häufigste und als das Normale anzusehen. Aber es enthielt nicht 
ein für die Precarienleihe charakteristisches Moment. Wohl be- 
stand ein großer formell-juristischer und wirtschaftlicher Unter- 
schied zwischen jenen Leihegütern, die dem Beliehenen selbstän- 
dige Herrschaftsrechte brachten, und jenen, die ihn in den 
Wirtschaftsverband des Leiheherrn hineinführten? — aber der 
Precaria ist es eben geradezu eigentümlich, daß sie diese beiden 
in ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen so grundverschie- 
denen Leihearten.in sich schloß: in der älteren Zeit konnte sich 
ebenso der mächtige Herr durch eine Bitturkunde (precaria) 
Leihegut verschaffen, das seine wirtschaftliche Selbständigkeit 
wahrte oder erhielt, wie der kleine Mann, der sich gerne mit 
seinem Leihegut dem Wirtschaftsorganismus der großen Herrschaft 
als dienendes Glied einfügte. Und ebenso sind es in der späteren 
karolingischen Zeit einerseits Mächtige und Vornehme, die durch 
Hingabe eines Gutes ein Precariengeschäft schlossen, die eventuell 
einen kleinen Zins zahlten, aber außerhalb der Leiheherrschaft 
verblieben, anderseits kleine Leute, welche Gut hingaben, um 
mehr zurückzuerhalten oder um Schutz zu empfangen, welche die 
Leistungen der gut gestellten Hintersassen übernahmen: Zinse, 
Dienste. 

Wenn der Precarist sich in einer Formel Marculfs verpflichtet, 
alles zu tun „quicquid relique accolani vestri faciunt“, oder wenn 
er in einer Formel aus Bourges zu folgen sich bereit erklärt „in 
quibuslibet ambastiis aut ubi aut ubi a vestris actoribus ex vestri 
precepto fuerimus imperati“, so ist das nicht als einzige Aus- 


1 Ich verweise auf meine Ausführungen Grundherrschaft S. 10—27. 
Dazu L. M. Hartmann, Bemerkungen zur ital. u. fränk. Precaria in Vierte]j. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-Gesch. 4, 840ff. Der Unterschied zwischen der fränki- 
schen und italienischen precaria beruht nach des Verfassers Meinung auf 
dem Unterschied zwischen ususfructus und emphyteusis. 

2 Das betont mit vollem Recht Hartmann a. a. O. 

3 Marc. II. 41; Bitur. 2. Vgl. Grundh. S. 17. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 347 


nahme von einer Regel, sondern als Nachricht über bestimmte 
Gruppen älterer Precarien aufzufassen. Für die spätere, für die 
karolingische Zeit aber sind Meldungen in hinreichender Fülle 
vorhanden, um zu bezeugen, daß Precariengut mit landwirtschaft- 
lichen Diensten belastet war, ja daß Precaristen und ihre Nach- 
kommen Hintersassen der Grundherrschaften wurden, Zins- und 
Dienstbauern. 

Das St. Galler Material bot in der Hinsicht schon längst 
der Forschung reiche Ausbeute. Hier sind zahlreiche Precarien- 
verträge bezeugt, die nicht die wirtschaftliche Wirkung einer 
donatio post obitum ergaben, sondern dauerndere Beziehungen 
zwischen der Familie des Precaristen und der Leiheherrschaft 
herstellen wollten. Über die wirtschaftlichen und persönlichen 
Verhältnisse der Tradenten vermag man manchmal verschiedener 
Ansicht zu sein, darüber, daß die Precarienverträge mitunter neue 
Hintersassen schufen, nicht.! Durchaus begreiflich, daß milde 
Leistungen auferlegt werden, meist mäßige Zinse. Aber doch 
nicht so ganz selten auch Dienste. Dafür einige Beispiele.’ 

779 verpflichtet sich und seine Nachkommen ein Precarist 
außer der Zinszahlung „unum juhum arare faciam et unum diem 
segare annis singulis“. (Tr. Sang. 89.) 

189 wird in analoger Art gesagt: „unaquaque zelga unum 
juchum arare, sicut mos est in domnico arare, et 2 dies ad 
messes collegere et alios 2 ad fenare.“ (Tr. Sang. 120.) 


! Auch in diesem Zusammenhang kann auf die Urkunden Wartmann 
2, 322. 333 hingewiesen werden. Grundh. S. 75. 

2 Schon 1903 hatte ich, Grundh. S. 17. 36, die folgenden Quellenstellen 
zitiert zum Beweis für meine Behauptung, daß der Precarist oder seine 
Nachkommen auch zu Diensten an den Fronhof verpflichtet werden konnten 
— oder, wie ich mich auch ausdrückte, daß die Precaria in den engeren 
Gutsverband zu führen vermochte. Merkwürdigerweise ist das von einem 
Kritiker meines Buches bestritten und hartnäckig die Behauptung wieder- 
holt worden, daß von mir kein Zeugnis angeführt wurde. Deshalb sollen 
im folgenden die entscheidenden Nachrichten ausführlich geboten werden. 
In zwei Stellen (Nr. 120 und 355) kommt das Wort „beneficium“ vor. Das 
hindert natürlich nicht die Verwertung der Stellen in diesem Zusammenhang. 
Wenn berichtet wird, daß der Empfänger eines ,,beneficium“ zu Fron- 
diensten verpflichtet wird, so darf auf Grund der vermeintlichen Natur der 
Benetizialleihen die Tatsache des Frondienstes nicht bestritten werden, 
vielmehr ist umgekehrt die Ansicht über die Natur der Benefizialleihe 
entsprechend zu korrigieren. 


348 Gerhard Seeliger. 


R09 überträgt Edilleoz den von freien Leuten zu Bötzingen 
erworbenen Besitz unter der Bedingung, daB er das von seinem 
Vater zu Bötzingen Tradierte erblich erhalte, wie es sein Vater 
innegehabt, d. h. er und seine Nachkommen müssen jährlich 
zahlen: ,5 denarios et tres operare in anno dies, in fossione 
vinearum unum et in secatione foeni unum et in messione unum, 
et tres jurnales arare in anno uno.“ (Tr. Sang. 203.) 

Im Jahre 814 bestimmen die Schenkgeber: „censivimus annis 
singulis din. 2 et tres dies in opera et agnacio nostra in ipso 
cinso permaneant.“ (Trad. Sang. 213.) 

819: „inde annis singulis censum persolvamus, id est 5 maldras 
de avena et juchum unum arare et intus in tempore congruo 
ducere, vid. temporis messe, et 1 diem secare temporis fẹni 
secandi. Et hoc faciamus ad proximam curtam .. similiter et 
cuncta nostra de reliquo posteritas faciat.“ (Trad. Sang. 244.) 

821: „10 modios de grano et inter ambos unum integrum 
juchum arent et in tempore messis 2 dies in laboris opere per- 
solvant, similiter et in tempore foeni secandi alios duos dies, et 
sicut enim alii liberi homines servilia opera nobis ex- 
hibeant ita et illi. Similiter et illorum cuncta de reliquo 
posteritas faciat.“ (Trad. Sang. 271.) 

827: „censum persolvant, i. e. 10 modia de grano et pullos 
12 et cum carra 4 bubus adjunctis duas ductiones faciant.“ 
(Trad. Sang. 304.) 

835: „censum persolvam .. et tres dies in estatis opere faciam.“ 
(Trad. Sang. 355.) 

846: „censumque annis singulis inde persolvam, i. e. ut ad 
proximam curtem s. Galli unum juchum arem et cum semine meo 
seminem...“ Frau und Nachkommen sollen Naturalzins leisten. 
(Trad. Sang. 398.) 

847: außer Zins „duos dies in estivali tempore operari fa- 
ciam et semel per annum .. unam perductionem .. faciam.“ 
(Trad. Sang. 402.) 

856: Haycho, der von einer freien, aber später vom Vogt für 
St. Gallen in Anspruch genommenen Frau zwei Kinder hatte, will 
die Unfreiheit seiner Kinder verhindern und gibt Land unter der 
Bedingung, daß seine Kinder dort sitzen, arbeiten, einen Zins 
von 1 Sol. zahlen „insuper et 4 dies in messe aut ad foenum 
colligendum perficiant.“ (Trad. Sang. 447.) 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 349 


Die St. Galler Urkunden bieten den reichsten Aufschluß,. 
bezeugen zugleich die große Mannigfaltigkeit: landwirtschaftlicher 
Dienst wird offenbar von Personen in sehr verschiedener sozialer 
und wirtschaftlicher Lage übernommen, teils um vom Precaristen 
selbst ausgeführt, teils um den Knechten überlassen zu werden. 

Es fehlt nicht an ähnlichen Nachrichten für andere Gebiete. 

Im Jahre 827 übergibt ein Mann dem Freisinger Stift eine 
Kolonie und drei Mancipien!: et ipse H wadiavit censum annis 
singulis reddere .. h. e. solidum unum de argento et duos dies 
arare venale tempore et estivo atque autumnale similiterque II dies 
fenum secare et alios duos segete secare et illud totum cum suis 
carris ad granario reportare. 

Im Jahre 835 tradiert T. eine Kolonie und einen Servus, weil 
die Söhne „subiecti sunt servitio s. Marie“ Es wird verabredet, 
daß nach dem Tode des Tradenten der Sohn das Gut erhalte: 
„ut annis singulis tres dies arat et hoc colligat domumque reducat, 
unum diem fenum secat domumque recolligat et caballum unum 
habeat ad servitium s. Marię ubicumque ei a senioribus suis vel 
magistris imperatum fuerit devote oboediat .. et filia .. de capite 
suo in censum reddat denarios III .. et sic posteritas filiorum 
in ipso servitio vel censo in aevum permaneat.“ (Tr. Fris. 608.) 

Auch in den westlichen Gebieten des Frankenreichs ist das- 
selbe zu beobachten. Im Polyptychum Sithiense wird eine 
Precaria angeführt „unde debet arare“, an anderer Stelle ein- 
gehender die Dienstleistung vermerkt? Und wenn in Irminos 
Polyptychum erzählt wird, daß ein Kolone das Gut halte, das 
sein Vater dem Stift geschenkt habe, so wird uns hier gewiß 
nichts Singuläres mitgeteilt, sondern ein Vorgang, der sich oft 
genug ereignet haben muß. Warum auch nicht? — Große Herren 
schlossen Precarienverträge und blieben außerhalb des Herrschafts- 
bereiches des Leiheherrn, kleine Leute unterwarfen sich, sich selbst 
oder die Nachkommen, und zwar wurden sie nicht nur Inhaber 
einer herrschaftlichen terra censalis, die übrigens auch der Fron- 
hofsverfassung eingegliedert war, sondern öfter auch Inhaber von 
Diensthufen. Ein grundsätzlicher Unterschied ist ja hierin, wie 


1 Trad. Fris. (ed. Bitterauf) 546. 

? c.8. c. 10. Guérard, Pol. Irm. 2 S. 398f. 

3 Pol. Irm. XX. 78. Vgl. auch XII 22. In AU 21 wird ein Gut an- 
geführt, das der Schenkgeber und dessen Gattin halten, offenbar ohne Leistung. 


350 Gerhard Seeliger. 


wir oben gesehen haben, überhaupt nicht zu machen. Wollen 
wir nach der Art der auf dem Gut lastenden Dienstverpflichtung 
einen engeren und weiteren Gutsverband unterscheiden, dann ist 
zu sagen: der Precarienvertrag hat manchmal dem Precariengut 
solche Verpflichtungen auferlegt, die das im engeren Gutsverband 
stehende Land zu tragen hatte. Und dabei sind mitunter die 
erblichen Inhaber des Leihelandes selbst in die Klasse der herr- 
schaftlichen Hintersassen eingetreten. 

Wer diese von verschiedenen Seiten hinreichend bezeugten 
Tatsachen übersieht und leugnet, der verkennt nicht allein völlig 
die Natur der fränkischen und nachfränkischen Precaria, dem ent- 
geht zugleich auch eine wichtige Seite in der Fortbildung be- 
sonders der kirchlichen Großgrundherrschaft, in der eigentüm- 
lichen Ausbreitung mannigfacher Kolonatsverhältnisse. 


k 
& * 


Leiheland kann man von sehr verschiedenen Gesichtspunkten 
aus in Gruppen sondern. Eine Einteilung war von jeher beliebt: 
im Anschluß zum Teil an eine Unterscheidung der Quellen selbst, 
welche die „ad usus“ oder „ad opus“ der Herrschaft stehenden 
Güter besonders hervorhoben!, hat man einen Dualismus ange- 
nommen. Obwohl im einzelnen die Ansichten nicht überein- 
stimmen, sie gingen doch fast stets davon aus, daß den Leihe- 
gütern, die im Verband der Grundherrschaft verblieben, solche 
gegenüberzustellen seien, die aus der grundherrlichen Wirtschaft 
ausgeschaltet waren.” Und das ist für eine wirtschaftliche Be- 
trachtung die wichtigste Einteilung. Sie deckt sich nicht mit 
der Gegenüberstellung von Benefizien oder Precarien und wirt- 


1 Vgl. Grundherrschaft S. 36t. 

? Das ist doch wohl die Grundvorstellung Waitz’, Roths und mancher 
anderen. (Vgl. Hist. Viertelj. 1906 S. 570f. 1907 S. 161f. Dazu Brunner, 
Rechtsgesch. 1, 209. 212; 2, 251f. 2. Aufl. 1. Bd. S. 302ff. bes. 302 N. 41). 
Wenn ich in meiner Schrift von 1903 auf Grund der Beobachtung, daß be- 
sonders die Polyptychen häufig der „terra censalis* gedenken, daß in der 
Tat die Leistungen der Zinsgüter anderer Art waren wie die der Dienst- 
güter, wenn ich im Hinblick darauf einen engeren und weiteren Gutsverband 
unterschied, so ist einleuchtend, daß diese Sonderung nicht mit der von 
Waitz und Roth gewählten identisch ist. Roth z. B. stellte das Hof- und 
Bauernfeld, die „Zinsgüter“, den Precarien und Benefizien gegenüber. Zu 
den Zinsgütern im Sinne Roths gehören auch solche, die dem Fronhof mit 
Zinsen, aber nicht mit Arbeitsleistungen verpflichtet waren. 


a. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 351 


schaftlichen Zins- und Dienstgütern, sie deckt sich auch nicht ohne 
weiteres mit einer Zweiteilung der Leihegüter nach deren öffentlich- 
rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben. Benefizien und Pre- 
carien, das muß nachdrücklichst betont werden, finden sich auch 
unter den im grundherrlichen Verband verbleibenden Leihe- 
gütern. Es geht meines Erachtens nicht an, hier den Begriff 
„echtes“ Lehn einschalten und für echte Lehn den Gegensatz zu 
Gütern im grundherrlichen Verband anwenden zu wollen. Denn 
abgesehen davon, daB wohl bedeutsame Anfänge in der Heraus- 
bildung dieser besonderen Lehensart wahrgenommen, daß aber die 
Verhältnisse und Anschauungen des 13. Jahrh. nicht auf die des 
8. oder 9. Jahrh. übertragen werden dürfen — die Gegenüber- 
stellung ist in diesem Zusammenhang deshalb nicht zu verwerten, 
weil das, was später echtes Lehen heißt, keineswegs mit jenen 
Benefizien des 9. Jahrh. identifiziert werden kann, die außerhalb 
der Grundherrschaft des Lehnsherrn standen. — 

Die im Verband der Grundherrschaft befindlichen Leihen, die 
allein Gegenstand dieser Betrachtungen waren, kann man natur- 
gemäß in mannigfacher Weise sondern und gruppieren. Die Frage 
des Zusammenhanges mit Institutionen des römischen Rechts, die 
Charakterisierung der Leihen nach ihrer verschiedenen juristischen 
Natur war hier nicht beabsichtigt. Hier war vornehmlich die 
Aufgabe gestellt, das Verhältnis der Precarien und Benefizien zu 
dem Hintersassenland nochmals zu erörtern. 

Nach der Verschiedenheit der wirtschaftlichen Leistungen an 
die Herrschaft hatten wir den Unterschied zwischen Zins- und 
Dienstgütern hervorgehoben, überdies auf den Anfang einer 
Herausbildung besonderer Gruppen von Dienstgütern hingewiesen. 

Von besonderer Wichtigkeit ist die Frage der Leihedauer 
und der persönlichen Gebundenheit des Beliehenen. Wie unter 
den herrschaftlichen Hufnern die Erblichkeit sehr verbreitet, 
auf kirchlichem Land geradezu das Normale, aber auch auf 
den Gütern Weltlicher nicht unbekannt war!, so steht dem 
erblichen Recht sicherlich auch eine erbliche Verpflichtung gegen- 
über. Die unfreien und minderfreien Hintersassen waren an die 
Scholle gebunden und durften ohne Erlaubnis des Herrn das Gut 
nicht aufgeben. Aber unter Umständen hatten sie bereits auch 


1 So Trad. Fris. 140. 


352 Gerhard Seeliger. 


ein Recht auf Verlassen der Hufe!, und Karls d. K. Verordnung 
von 864, die darüber klagt, daß die Hufner herrschaftliches Hufen- 
land eigenmächtig auch an Nichtgenossen verkaufen, und die das 
verbietet?, läßt erkennen, wie eine freiere Beweglichkeit tatsäch- 
lich platzzugreifen begann. 

Nicht alle Hintersassen waren an die Scholle gebunden. Im 
Grunde, das ist zu bedenken, war es nicht die Leihe an sich, die 
den Hintersassen erblich der Herrschaft verband, sondern das 
besondere persönliche Abhängigkeitsverhältnis: Unfreiheit oder 
Minderfreiheit. Inmitten dieser Leute saßen ja überall Liberi 
und fremde Untertanen, über deren Person dem Herrn keine Ver- 
fügung zustand. Erfahren wir doch, daß auch in Precarienver- 
trägen als "äußerste Strafe für Nichteinhaltung der Zins- und 
Dienstverpflichtungen der Verlust des Leiheguts galt. Zweifellos: 
es gab Hintersassen, die nicht an die Scholle gebunden waren. 

Wiederholt ist in den letzten Jahrzehnten auf freie Leihe- 
verhältnisse hingewiesen worden, die von der spätrömischen 
Kaiserzeit her sich in den Gebieten von Tours und Angers noch 
lange während der Frankenherrschaft erhalten hatten.’ Es mag 
dahingestellt bleiben, wie weit diese Verhältnisse nach dem Norden 
und Osten hin wirkten. Pachten kamen auch noch im fränkischen 
Reich vor*, und nicht allein im romanischen Westen, auch im 
entfernteren germanischen Südosten. 

Das aber ist, wie wir beobachten durften, der Ordnung grund- 
herrlicher Verhältnisse durchaus eigentümlich, daß rein dingliche 
Gesichtspunkte vorherrschten, daß man von Leihegütern bestimmte 


1 S. oben S. 823. ? Cap. 2, 823 Nr. 278 c. 80. 

3 Löning, Gesch. des dt. Kirchenr. 2, 717 ff.; Waitz 2°, 290 f.; Brunner 
in Zt. f. RG. 5, 69 ff.; Rechtsgeschichte 1?, 288 f. 

4 Vgl. Form. Extrav. I. 24, S. 548 „quendam furnum et quoddam mo- 
lendinum ad censum concessit“, Zins 10 Sol. „nichil amplius a me requiratur". 
Form. Par. 1, S. 263, ein Mühlengrundstück, „cuidam homini et uxori ... ac 
uni heredi", Zins, bei Nachlässigkeit „legaliter emendent et quod tenent 
nullo modo perdant“. 

5 Trad. Fris. 343. H. schenkte eine Kolonie, auf der ein „homo liber“ 
saß; nach dem Tode des Tradenten führen dessen Bruder und Sohn die 
Schenkung aus und bestimmen, daß dem auf der Kolonie Sitzenden die 
Kolonie gegen bestimmten Zins angeboten werde, im Falle der Ablehnung 
seine Entfernung stattfinden solle. — Nr. 140 heißt es nur: „ego dedi illam 
coloniam illo et filiis eius in hereditatem“, unter welchen Bedingungen, ist 
nicht ersichtlich. 


Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 353 


Abgaben und Dienste begehrte, aber nicht zugleich regelmäßig 
eine Rückwirkung auf das Standesverhältnis der Beliehenen for- 
derte, ja daß landwirtschaftliche Arbeiten auch solchen Leihe- 
gütern auferlegt wurden, deren Inhaber mit ihrer Person und 
mit ihrem freien Gut außerhalb der Grundherrschaft verblieben. 
Daber Leute verschiedensten Standes im Besitz herrschaftlichen 
Landes. Und keine Verbindung bestimmter Stände mit bestimmten 
Gruppen herrschaftlichen Landes: Freie, Minderfreie, Unfreie auf 
allen Kategorien des Herrschaftslandes. Und wenn auch dabei 
im allgemeinen das als üblich angenommen werden darf, daß 
erbliche Leihen in der Regel nur an solche kamen, die auch 
erblich verpflichtet waren, so fehlt es nicht an Nachrichten, daß 
erbliche Zinsgüter aufgegeben werden konnten, daß jedenfalls ein 
Aufgeben des Leihegutes tatsächlich leicht möglich war. Damit be- 
rühren wir aber wieder das Moment in der Organisation der Grund- 
herrschaft, das überaus charakteristisch und das für ihre gesamte 
Wirkung in diesen Jahrhunderten weßentlich war. 

Zusammenfassend hebe ich nochmals kurz das Wichtigste 
dessen hervor, was damals und in gewisser Hinsicht auch später 
die eigentümliche Richtung der grundherrlichen Einwirkung auf 
die sozialen und politischen Bildungen bestimmt hat. 

1. Zur Grundherrschaft gehörte abhängiges Land, gehörten 
abhängige Leute. Dabei ist wichtig, daß die Herrschaft über 
Personen nicht an die Grenzen des herrschaftlichen Landes gebunden 
war, daß zahlreiche Leute, Minderfreie und Unfreie, ohne Herrschafts- 
land, durch Zins und Dienst der Herrschaft verbunden waren. 

2. Aus diesem Umstand ergibt sich ein weiteres. Wie die 
Herrschaft den eigenen Unfreien und Minderfreien den Eintritt 
unter fremde Grundherrschaft gestattete, so hat sie selbst Fremde 
aufgenommen, unter ihren Hintersassen auch Angehörige fremder 
Herrschaften geduldet. 

3. Die Herrschaft bezog sich aber nicht nur auf das eigene 
Land, auf die eigenen Leute, die eventuell auf fremdem Boden 
saßen, und auf fremde Leute, die Land der Herrschaft bebauten, 
sie erstreckte sich gelegentlich auch über fremdes Grundeigentum. 
Eine territoriale Mithio ist wahrzunehmen, die Anfänge einer 
Bildung, die alle in einem Bezirk Ansäßigen zur Unterordnung 
unter die Herrschaft zwang, unabhängig von dem Gebiet des 


herrschaftlichen Grundeigentums. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 24 


354 Gerhard Seeliger. Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft. 


4. Die verschiedensten Elemente hat die Grundherrschaft in 
Abhängigkeit und Dienst gebracht. Sie hat alles entsprechend 
den wirtschaftlichen Bedürfnissen und den rechtlichen Möglich- 
keiten organisiert. Die Ordnung der Verhältnisse brachte den 
Untergebenen naturgemäß zugleich ein bestimmtes MaB von 
Pfichten. Erfahren wir auch nicht, inwieweit die Herrschaft 
sich an solche Bestimmungen für gebunden erachtete, so wissen 
wir doch, daß im fränkischen Zeitalter die staatliche Gewalt 
Vorschriften über den Umfang der Hintersassenleistungen erlassen 
hat, daß ferner bei Schenkungen der Tradent die Pflichten seiner 
bisherigen Hintersassen normiert und damit Bedingungen der 
Schenkung aufstellt!. Damit sind die Anfänge eines Hofrechts 
gegeben, und wir dürfen in diesem Sinne schon in fränkischer 
Zeit von einem Hofrecht sprechen, wenn auch der Ausdruck selbst 
wohl erst im 12. Jahrhundert begegnet. ? 

5. So gut es die Grundherrschaft verstanden hatte, alle 
ihr ergebenen Elemente %ich dienstbar zu machen, und so 
sehr sie darauf bedacht war, das ihr Zugehörige festzuhalten, 
auch die Unfreien und Minderfreien, die auf fremdem Gebiet 
saßen, — ihre gesamten wirtschaftlichen Ordnungen, die gesamte 
Organisation der ihr zustehenden Dienste und Abgaben war der- 
art, daß überall eine freie Entfaltung individueller wirtschaftlicher 
Kraft möglich, daß selbst der am tiefsten stehenden Klasse, den 
täglichen Hofdienern, die erste Voraussetzung für eine gewisse 
Selbständigkeit, für ein Aufstreben zu Höherem geboten war. Und 
dadurch war die Grundherrschaft befähigt, erfolgreich über das 
rein Grundherrliche hinauszugreifen, ihre Organisation auf das ihr 
übertragene Gebiet staatlicher Aufgaben anzuwenden und aus- 
zudehnen. Dadurch aber war auch für die grundherrlichen Leute 
trotz aller persönlichen Gebundenheit ein Auf- und Abwogen, 
eine soziale Beweglichkeit geschaffen, die wichtigste Vorbedingung 
für das mächtige Hinausstreben breiter gebundener Bevölkerungs- 
elemente aus dem Gebiet der Grundherrschaft hinaus. 


1 Vgl. oben S. 334f. 

? Sauerland, Immunität von Metz, nennt deshalb eine Urkunde des 
Grafen Boso für die Abtei Gorze von 770 (Cartul. de Gorze Nr. 19, S. 43) 
das älteste Metzer Hofrecht. 


355 


Die Massinschen Vorschläge.' 


Ein Beitrag zur Vorgeschichte der ersten Teilung Polens. 
Von 
Dr. Volz. 


Vor einer wichtigen Entscheidung stand die österreichische 
Regierung zu Beginn des Jahres 1772, handelte es sich doch für 
sie um nichts Geringeres als um die Frage, ob sie den offenen 
Kampf gegen Rußland beginnen oder ob sie dem preußisch- 
russischen Vertrage über die Teilung Polens, der am 1%. Februar 
des Jahres nach langer Verhandlung zum Abschluß kam, bei- 
treten und damit sich selbst einen Anteil an der Teilung 
sichern sollte. 

Vergegenwärtigen wir uns kurz die politische Lage Öster- 
reichs. Der Hubertusburger Friede hatte den Verlust Schlesiens 
endgültig besiegelt. Die Kaiserin-Königin Maria Theresia hatte 
sich zu diesem Verzicht verstehen müssen, da die politische 
Konstellation seit dem Beginn des Krieges im Jahre 1756 sich 
völlig geändert hatte. Ihre beiden Alliierten, der Versailler und 
der Petersburger Hof, hatten den Kampf aufgegeben; zwischen 
‚Frankreich und England waren 1762 die Präliminarien eines 
Sonderfriedens unterzeichnet worden, und Zar Peter IlI. hatte, 
nach dem Tode der Kaiserin Elisabeth am 5. Januar 1762, mit 
König Friedrich dem Großen nicht nur Frieden, sondern auch 
ein Bündnis geschlossen. Wenn auch Katharina IL, die nach 
der Entthronung ihres Gemahls die Zügel der Regierung er- 
griffen hatte, die Allianz mit Preußen nicht ratifizierte, so be- 
wahrte sie doch fortan eine neutrale Haltung. 


1 Die folgende Untersuchung beruht auf Akten des K. und K. Haus-, 
Hof- und Staatsarchivs zu Wien. Ich benutze den Anlaß, um dem Direktor, 
Herrn Hofrat Dr. Winter für die gütige Erlaubnis zur Benutzung des Archivs, 
sowie den Herren Staatsarchivar Dr. Györy von Nädudvar-Arpäd und 
Archivskonzipist Dr. Stokka für ihre liebenswürdige Unterstützung auch an 
dieser Stelle aufrichtigsten Dank zu sugen. 

24° 


356 Volz. 


Die Beziehungen der ehedem verbündeten Kaiserhöfe nahmen 
in der Folge einen immer schrofferen und geradezu feindseligen 
Charakter an. Den Anlaß bildeten zunächst die polnischen Ver- 
hältnisse, die seit dem Frühjahr 1763 die Aufmerksamkeit des 
östlichen Europa auf sich konzentrierten. Am 5. Oktober des 
Jahres starb König August Ill; sein Tod entfesselte den Streit 
um die Neubesetzung des polnischen Thrones. Während die 
Österreicher die Kandidatur seines Sohnes, des Kurfürsten Fried- 
rich Christian von Sachsen, begünstigten, schloß Katharina II. 
ihn ausdrücklich von der Nachfolge aus; denn sie plante die Er- 
hebung eines Piasten, um Polen der Machtsphäre Rußlands ein- 
zuverleiben. Nur der frühzeitige Tod des Kurfürsten, der bereits 
am 17. Dezember des Jahres eintrat, verhinderte den Ausbruch 
offener Feindseligkeiten. Und nachdem dieses hauptsächlichste Hin- 
dernis gefallen war, gelang es der russischen Kaiserin, mit König 
Friedrichs Unterstützung, die einstimmige Wahl ihres früheren 
Günstlings Stanislaus Poniatowski durchzusetzen. Wiederum 
drohte der Ausbruch eines Krieges, als Katharina Il., nach Er- 
ledigung der Thronfrage, zur Revision der polnischen Verfassung 
schritt, durch die sie die Parität zwischen den Römisch-Katholi- 
schen und den von ihnen verfolgten Dissidenten herzustellen beab- 
sichtigte. Zu Ende des Jahres 1766 begannen die Österreicher 
zu rüsten. Da aber die Zarin in einer neuen Konvention des 
preußischen Beistandes sich versicherte, ließen jene ihre Maß- 
nahmen bei einer Demonstration bewenden. Ein Jahr später, 
auf dem auBerordentlichen Reichstage 1767/68, gelangte Katharina 
ans Ziel: in einem Vertrage mit der Republik übernahm sie die 
Garantie der neuen Verfassung, die ihr jederzeit die Möglichkeit 
der Einmischung gewährte. 

Mit steigendem Unwillen hatten die Österreicher beobachtet, 
wie die Russen sie Schritt um Schritt verdrängten und ihre 
Vorherrschaft in Polen befestigten. Vergeblich hielt der Staats- 
kanzler Fürst Kaunitz nach Bundesgenossen Umschau und wandte 
endlich seinen Blick auf König Friedrich, da er zu der Über- 
zeugung gelangt war, daB man künftig weit mehr von Rußland 
als von Preußen zu befürchten habe.! 


! Denkschrift von Kaunitz vom 3. Dezember 1768 (abgedruckt bei 
Beer, „Die erste Teilung Polens“, Dokumentenband, S. 263; Wien 1873). 
Für die österreichische Politik und die Beziehungen zu Preußen vgl. meinen 


Die Massinschen Vorschläge. 357 


In der Tat wuchs ständig die Gefahr für Österreich, als der 
russisch-türkische Krieg ausbrach und die russischen Waffen 
ihren Siegeszug bis an die Donau fortsetzten. Indem Katharina 
zur Entschädigung für die Kriegskosten die Sequester der Donau- 
fürstentümer und dann ihre Unabhängigkeit forderte, bedrohte 
sie unmittelbar das Haus Habsburg. Das Gebot der Selbst- 
erhaltung zwang die Österreicher zur Gegenwehr. Da sie auf 
Beistand von seiten der Franzosen, ihrer Allierten, nicht rechnen 
konnten, da auch König Friedrich ihrem Ansinnen auswich, mit 
Waffengewalt den Siegeslauf Rußlands zu hemmen, entschlossen 
sie sich zu einem Bündnis mit der Pforte, das im Juli 1771 
unterzeichnet wurde. 

Jetzt, im Januar 1772, stand die Frage der Kriegserklärung 
gegen Rußland zur Entscheidung. Nach langen Beratungen faßte 
die Wiener Regierung den Beschluß, vom Kampfe abzustehen; 
denn auch auf ihren weiteren Antrag, wenigstens neutral zu 
bleiben, solange als Polen nicht zum Schauplatz des Krieges mit 
Rußland gemacht würde, hatte König Friedrich abschlägig ge- 
antwortet. Den vereinigten preußisch-russischen Streitkräften fühlte 
man sich aber, auch im Bunde mit der Pforte, nicht gewachsen. ! 

Um zu verhindern, daß RuBlands Übermacht allzu groß 
würde, blieben nach alledem nur zwei Wege. ‚Den ersten, Ruß- 
land aus polnischen Gebieten zu entschädigen und gleichzeitig 
eigene Forderungen in Polen geltend zu machen, schlug König 
Friedrich Ende Februar 1771 in Petersburg selbst vor.” Der 
andere aber war die Teilung der europäischen Türkei zwischen 
beiden Kaiserhöfen. 

Diesen zweiten Weg nun finden wir an der Spitze der 
„Sieben Partage - Tractats -Vorschläge“,® die Fürst Kaunitz am 


Aufsatz „Friedrich der Große und Josef II. in Neiße und Neustadt“ 
(Hohenzollern-Jahrbuch 1906, S. 93 ff.). 

1 Für die Beratungen im Januar 1772 vgl. Beer, „Die erste Teilung 
Polens", Bd. II, 129ff.; v. Arneth, „Geschichte Maria Theresias“, Bd. VIII, 
336 ff. (Wien 1877). 

2 Die Erlasse des Königs vom 20. und 27. Februar 1771 mit den 
entscheidenden Weisungen an Graf Solms, den preußischen Gesandten in 
Petersburg, sind jetzt vollständig veröffentlicht in der „Politischen Corre- 
spondenz Friedrichs des Großen“ (fortan zitiert „P. C.‘“), Bd. 30, 466ff. und 
452 ff. (Berlin 1905.) 

3 Vgl. „Anhang“ (S. 367 ff.). 


398 Volz. 


17. Januar 1772 der Kaiserin-Königin machte, um der öster- 
reichischen Monarchie einen Machtzuwachs zu sichern, der Ruß- 
lands und auch Preußens Vergrößerung paralysierte. Für dieses 
Projekt einer Teilung der europäischen Türkei beruft sich der 
Kanzler ausdrücklich auf „Vorschläge“ eines Chevalier Massin, 
ihren Inhalt in seiner Denkschrift kurz skizzierend. 

Völliges Dunkel lagert noch über dem Ursprung dieser Vor- 
schläge. Man weiß von ihnen nicht mehr, als was Kaunitz an- 
gibt; selbst für die Zeit ihrer Mitteilung an den Wiener Hof 
fehlte bisher jeder Anhaltspunkt.! Da ist dann sogar die Hypo- 
these aufgestellt worden, der Staatskanzler habe die Vorschläge 
dem Chevalier Massin „mit demselben Rechte“ zugeschrieben, 
„mit welchem Friedrich der Große die Idee der Teilung Polens 
dem Grafen Lynar beilegt“?; danach soll es sich auch bei ihnen 
um eine Fiktion handeln, Kaunitz selbst soll ihr Urheber sein. 
Erneute Nachforschungen im Wiener Staatsarchiv haben endlich 
die Massinschen Vorschläge ans Tageslicht gefördert. Zu Florenz, 
so bemerkt Kaunitz, seien sie vorgebracht worden, und tatsäch- 
lich sind sie in den Schreiben enthalten, die Großherzog Leopold 
von Toskana seit Beginn des Jahres 1771 an seinen Bruder, 
Kaiser Joseph Il, gerichtet hat.’ 

Die erste Erwähnung findet Massin in einem Briefe vom 
7. Januar, wo es von ihm heißt, er sei Malteserritter, aus Piemont 
gebürtig und diene als Volontär auf der russischen Flotte: „c'est 
un homme très fin, rempli de talents, bon ingenieur et grand 
faiseur de projets“. Diese Charakteristik ergänzt der Groß- 
herzog dann am 21. Januar dahin: „c'est un homme de beaucoup 
d’ esprit, qui a beaucoup de feu et de vivacite, tres bon in- 
génieur et marin, mais une tête chaude, remplie de projets les 
plus extraordinaires, hardi et entreprenant au dernier point, fort 
intrigant et ambitieux, avec beaucoup de talents“ Über seine 
Vergangenheit erfahren wir im folgenden, daß Massin zunächst 
als Kapitän in sardinischen Diensten eine Galeere befehligt und 
nach seinem Übertritt zum Malteserorden sich die Gunst des 


1 Vgl. Beer, Bd. II, S. 184 Anm. 

2 Vgl. Reimann, „Neuere Geschichte des Preußischen Staates vom 
Hubertusburger Frieden bis zum Wiener Kongreß‘, Bd. I, 435f. (Gotha 1882). 

3 Im „Anhang“ (S. 374ff) ist das Wesentliche aus den Schreiben 
Großherzog Leopolds vom 21. Januar und 4. Februar 1771 mitgeteilt. 


< u 


Die Massinschen Vorschläge. 359 


GroBmeisters durch zahlreiche Entwürfe zur Hebung der Manu- 
fakturen und im besonderen des Seidenbaues auf Malta erworben 
habe; aber die Pläne kosteten dem Orden viel Geld und miß- 
langen, sodaß allein das Wohlwollen des Großmeisters ihn vor 
Verfolgungen des Kapitels zu schützen vermochte. Jener ließ 
nun eine Fregatte auf seine Kosten erbauen, deren Führung er 
seinem Günstling übertrug. Aber Massin verlor das Kommando, 
als er, anstatt Beute für den Orden zu machen, den Kapitän 
eines türkischen Kauffahrers, der bereits die Flagge gestrichen 
hatte, dazu brachte, sich mit Schiff und Ladung in die Luft zu 
sprengen. Nun baute er mit Erlaubnis des Großmeisters sich 
selbst ein Schiff, fuhr damit nach der Levante, meldete sich nach 
der Schlacht bei Tschesme, auf Antrieb des russischen Gesandten 
in Malta, Marquis Cavalcabo!, bei dem Grafen Alexej Orlow, dem 
Oberbefehlshaber der russischen Flotte, und trat in russischen Dienst. 

In Livorno, wo der Großherzog und ebenso Orlow sich auf- 
hielten, wurde Massin am 20. Januar dem ersteren vorgestellt. 
Auf einem Maskenball im Theater, der an demselben Abend statt- 
fand, suchte der Ritter ihn auf, und in einer Ecke des Saales 
hatten sie ihr erstes Gespräch, das anderthalb Stunden währte. 
Massin ging sofort auf die allgemeine Lage der Russen ein; er 
erklärte, bei den geringen Kräften, über die sie verfügten, würden 
sie in der Levante nichts erreichen können, aber sie hofften doch, 
sich im Laufe des Krieges den Handel in der Levante zu sichern. 
Der Großherzog brachte ihn immer mehr zum Sprechen, und nun 
erzählte Massin von dem Operationsplan der Russen für den 
kommenden Feldzug, an dessen Entwurf mitzuarbeiten er be- 
auftragt war. „Er gab mir darauf“, so fährt Leopold in seinem 
Berichte vom 21. Januar fort, „zu verschiedenen Malen zu ver- 
stehen, was für Vorteile der Wiener Hof aus diesem Kriege 
ziehen könne; ohne Schwertstreich und allein die Russen handeln 
lassend, ja, ohne ihnen auch nur zu helfen, könne er Serbiens 
und Bosniens sich bemächtigen.“ Als Massin sah, daß der GroB- 
herzog nichts darauf antwortete, ging er, wie dieser schreibt, 
„auf alle möglichen Projekte für die Teilung der Staaten der 
ottomanischen Pforte“ ein: man solle „gesonderte Reiche für 
kleine Fürsten aus Morea, der Insel Candia bilden und dergleichen.“ 


1 Schreiben Leopolds vom 17. Februar 1771. 


f 


360 Volz. 


Der Ritter schloß, er gehe nach Rußland und wolle die Kaiserin 
Katharina für seine Pläne gewinnen; er wünsche, auf dem Rück- 
weg in Wien den Majestüten selbst seine Ideen vorzulegen. 
Nochmals suchte und fand Massin Gelegenheit, seine Vor- 
schläge dem Großherzog ausführlich zu entwickeln. Es war 
ihm nicht leicht gemacht, da die Russen ıhn nicht aus den Augen 
ließen. Endlich ın den Bädern von Pisa, wo sie am Brunnen 
sich trafen, erfolgte eine zweite, dieses Mal sogar fast dreistündige 
Unterredung. Wiederum mit der Erörterung der Lage der Russen 
setzte sie ein. Massin beleuchtete die Ursachen der Mißerfolge der 
russischen Flotte im Herbste 1770, kritisierte scharf die russische 
Marine und Heerführung. Alexej Orlow sei deshalb, so fuhr er 
fort, nach Petersburg berufen; er werde ihn begleiten. Dann 
ging er zu den Operationsplänen für das Jahr 1771 über; drei 
Fälle seien in Betracht gezogen: Österreich vereinige sich mit 
Rußland zum Kampf gegen die Türken, oder es beschränke sich 
auf Beobachtung der russischen Operationen, oder endlich es er- 
greife die Waffen gegen Rußland. Wir übergehen die Einzel- 
heiten. Bezeichnend für den Standpunkt der Österreicher ist die 
Bemerkung, die der Großherzog in seinem Schreiben vom 4. Fe- 
bruar an dieser Stelle macht: „Die Russen und Massin übertreiben 
sehr mit der Behauptung, daß es im Interesse des Hauses Öster- 
reich liege, an diesen Plänen teilzunehmen und bei der Ver- 
nichtung der Türken mitzuwirken.“ Vertraulich fuhr der Malteser 
mit seinen Eröffuungen fort: Rußland wünsche brennend die 
Einmischung der Österreicher, da sie aber nicht aus eigenem An- 
trieb den Sultan würden angreifen wollen, solle ein russisches 
Korps so nahe an der Grenze von Ungarn und Serbien aufgestellt 
werden, daB Österreich ebenfalls Truppen an der Grenze ver- 
sammeln müsse. Dann werde Rußland der Pforte beibringen 
lassen, daß beide Kaisermächte im Einvernehmen handelten, um 
auf diese Weise die Türken gegen den Wiener Hof mißtrauisch zu 
machen und zu Schritten zu veranlassen, die das Haus Habsburg 
zur Parteinahme für Katharina bestimmten. Würde aber der 
Wiener Hof die russischen Operationen hindern wollen, dann 
werde der König von Preußen, wie man versichert sei, eine Di- 
version nach Böhmen unternehmen; ohne Weiterungen werde 
man ihm dafür Polnisch-Preußen zusagen. | 
Den Höhepunkt erreichte die Unterredung, als Massin nun- 


‘à. 


e— 


Die Massinschen Vorschläge. 361 


mehr auf die russischen Friedensbedingungen und den künftigen 
Friedensschluß zu sprechen kam. Auch für den Fall, so führte 
er aus, daß die Türken aus Europa verjagt würden, werde es 
für Rußland nicht ratsam sein, weiteres zu begehren als die freie 
Schiffahrt auf dem Schwarzen Meer, die Donaumündung, die 
Küste bis zu den Dardanellen und eine Insel im Archipel. „Was 
Österreich zukäme, wäre Serbien, Bosnien, Istrien und das ganze 
venezianische Dalmatien“; allerdings müsse Österreich sich als- 
dann eine Marine schaffen. Aus Griechenland endlich könne ein 
„besonderes Königreich“ gemacht und dieses „irgend welchem 
Prinzen“ gegeben werden. 

Welche Aufnahme fanden nun diese Vorschläge? Groß- 
herzog Leopold vermied, wie er am 21. Januar schreibt, sich 
irgendwie auf Einzelheiten oder Erörterungen mit Massin einzu- 
lassen; nur hinsichtlich der Audienz in Wien äußerte er, daß sie 
wohl bewilligt werden würde. Zu seinem Bruder, dem Kaiser, 
dagegen sprach sich Leopold dahin aus, daß seiner Überzeugung 
nach dieser Malteserritter „in vielem ein Visionär“ sei, daß gleich- 
wohl seine Eröffnungen „mancherlei gute Bemerkungen“ ent- 
hielten. Mit dem Benehmen seines Bruders erklärte sich Joseph II., 
in seiner Erwiderung vom 31.1, durchaus einverstanden; er er- 
munterte ıhn sogar, jenen noch weiter auszuholen; für die 
= Audienz sah er keine Schwierigkeit vorans. Was endlich die 
Vorschläge selbst betraf, so nannte er sie „wüst und unglaublich“ 
und bezeichnete die Erwerbung Serbiens — denn nur von Ser- 
bien und Bosnien hatte ja Massin zunächst gesprochen — als 
„schlechte Teilung“: „das heißt“, so lauten seine Worte, „uns 
Knochen geben, die wir benagen sollen, während sie Leckerbissen 
schmausen.“ Als Leopold dem Kaiser am 17. Februar antwortete, 
stimmte er ganz dem kritischen Urteil desselben über Massins 
Pläne bei, aber er hielt an seiner Meinung fest, daB man von 
ihm maucherlei wichtige Erkundigung einziehen könne. 

In diesem Schreiben teilte der Großherzog ferner mit, daß 
der Ritter plane, nach seiner Ankunft in Petersburg der Kaiserin 
Katharina seine Projekte in einer Denkschrift zu entwickeln, daß 
jener hoffe, sie dafür zu gewinnen und auf dem Rückweg als 
ihr Unterhäudler mit der österreichischen Regierung in Wien 


1 Vgl. „Anhang“ (S. 376). 


362 Volz. 


über deren Ausführung in Verhandlung zu treten, alsdann nach 
Toskana zurückzukehren, um die Flotte instand zu setzen und 
„vielleicht den Oberbefehl über sie“ zu erhalten. Massin ver- 
abredete mit dem Großherzog, ihn von Petersburg aus in chif- 
frierten Berichten, die nach Wien weitergesandt werden sollten, 
über den Fortgang der Verhandlungen und den Erfolg seiner 
Pläne zu unterrichten. Leopold erklärte sich einverstanden, mit 
dem stillschweigenden Vorbehalt, diese Berichte unbeantwortet 
zu lassen. 

Hiermit schließt unsere Kenntnis der Verhandlungen mit 
Massın. Wir wissen, daß er am 15. März mit dem Grafen Alexej 
Orlow in Petersburg anlangte! Dagegen trat er mit ihm nicht 
die Rückreise nach Italien an?; nur Alexej Orlow traf in Wien ein.’ 

Verfolgen wir weiter das Schicksal der Massinschen Vor- 
schläge. So „unglaublich und wüst“ sie auch dem Kaiser er- 
schieneu, so bildeten sie dennoch in der Hofburg den Gegen- 
stand weiterer Beratungen, zu denen der Staatskanzler hinzu- 
gezogen wurde. Zwar liegen Protokolle oder sonstige Aufzeich- 
nungen darüber nicht vor, aber ihr Inhalt sickerte doch in einigen 
Erlassen an die österreichischen Vertreter im Ausland durch. 

Die erste Andeutung findet sich in einem Reskript an 
van Swieten, den Gesandten am preußischen Hofe Man ver- 
handelte damals zwischen Petersburg, Wien und Berlin über die 


! Bericht von Solms vom 19. März 1771 [Berlin. Geheimes Staats- 
archiv]. 

3 Leopold schreibt darüber am 13. Mai 1771 an Joseph II.: „Orlow 
m'a dit que le chevalier Massin avait fait fortune à Pétersbourg, qu'il s’y 
est tellement plu, et qu'il a été si content de ce séjour qu'il n'a point 
voulu en revenir.‘ Am 12. Juni übersendet Leopold einen (nicht bei- 
liegenden) chiffrierten Bericht Massins an Kaiser Joseph, „pour vous pré- 
venir de son projet de se faire envoyer à Vienne“; in seiner Antwort an 
Massin habe er nur den Empfang seines Berichts bestätigt. Nach weiteren 
Mitteilungen Leopolds vom 4. und 12. Juli wurde Massin dazu ausersehen, 
den Grafen Gregor Orlow, der die Glückwünsche Katharinas IT. zur Thron- 
besteigung Gustavs III. überbringen sollte, nach Schweden zu begleiten. 

s Über Orlows Aufenthalt in Wien vgl. die Mitteilungen Kaiser 
Josephs vom 2. Mai 1771 an Leopold bei v. Arneth, „Maria Theresia und 
Joseph I. Ihre Korrespondenz samt Briefen Josephs an seinen Bruder 
Leopold“, Bd. I, S. 339f. (Wien, 1867). Nur Kaunitz sprach danach mit 
Orlow über Politik und zwar lediglich über die russischen Friedens- 
bedingungen, ohne österreichische Erwerbungen zu berühren. 


D. __ 


A- 


A 


zeg, . 


Die Massinschen Vorschläge. 363 


Wiederherstellung des Friedens mit den Türken, die unter öster- 
reichisch-preußischer Vermittelung erfolgen sollte. Bisher hatte 
König Friedrich, nach der mit den Österreichern getroffenen 
Übereinkunft, die darauf bezüglichen Verhandlungen mit Katha- 
rina II. geführt; zu Beginn des Jahres 1771 war diese durch 
ihren Gesandten Fürsten Golizyn mit dem Wiener Hofe in direkte 
Verbindung getreten. Durch Swieten ließ nun Kaunitz die Ant- 
wort, die er auf die ersten Eröffnungen von Golizyn gegeben 
hatte, Anfang März in Berlin mitteilen. Bei dieser Gelegenheit 
war es, daß der Kanzler davon sprach, wahrscheinlich werde der 
Petersburger Hof versuchen, mit lockenden Verheißungen die Zu- 
stimmung von Österreich und Preußen zur Vergrößerung Ruß- 
lands zu gewinnen; Preußen werde mit ansehnlichen Erwerbungen 
in Polen geködert werden, während man Österreich beträchtliche 
Vorteile in Aussicht stellen werde, die ihm bei der Vernichtung 
der Türkei zufallen sollten, oder wie Kaunitz wörtlich sagt: er 
sei „durch verschiedene Nachrichten und gemachte Kombinationen 
zum Voraus überzeugt, daß der weitere politische Plan des 
russischen Hofes darinnen bestehe, uns aus dem Umsturz des 
türkischen Reichs beträchtliche Vorteile einsehen zu machen, 
wie dann schon unter der Hand auf einige uns sehr wohl ge- 
legene türkische Provinzen gedeutet und ein Versuch gemacht 
worden, ob unser Hof in dergleichen Ideen eingehe“! Als 
Swieten seinen Auftrag bei dem preußischen Kabinetsminister 
Graf Finckenstein ausrichtete, verhehlte er diesem denn auch nicht, 
„daß Rußland den Österreichern Vorteile angeboten habe, die 
ihnen sehr genehm sein würden“? Noch deutlicher und posi- 
tiver sprach sich Kaunitz in dem Reskript vom 19. April 1771 
an Baron Thugut, den Gesandten in Konstantinopel, aus, dem er 
wörtlich schreibt: „daß unserem Hof schon wirklich unter der 
Hand der Vorschlag geschehen, sich mit Rußland in eine zu 
stipulierende Teilung der türkischen Conqueten einzulassen und 
unter anderem Bosnien, Servien, das türkische Dalmatien und 
Kroatien vor sich auszubedingen“; trotz der „sehr großen Ver- 
suchung“ habe man aber den Anträgen nicht „das mindeste 
Gehör“ geschenkt. 


1 Reskript an Swieten vom 1. März 1771. 
? Bericht Finckensteins vom 9. März 1771 (P. C, Bd. 31, 14). 


364 Volz. 


Ausführlich kam dann endlich, wie wir sahen, Kaunitz in 
der Denkschrift vom 17. Januar 1772 auf die Massinschen Er- 
öffnungen zurück. Ernstlich stellt er sie zur Diskussion. Aber 
doch nur die drei ersten der „Sieben Partage-Tractats-Vorschläge“ 
beschäftigen sich mit der Massinschen Idee der Teilung der 
europäischen Türkei zwischen beiden Kaiserhöfen. Der Kanzler 
formuliert sie — aus dem Gedächtnis, wie er bemerkt — im 
„Ersten Vorschlag“ dahin, daß alles Land an der Adria bis nach 
Morea an Österreich, der Rest, nämlich die türkischen Besitzungen 
am Schwarzen Meer mit Konstantinopel und den Dardanellen an 
Rußland fallen sollen. UnermeBlich wäre dadurch die Macht 
des russischen Staates angewachsen, er hätte die österreichische 
Monarchie in Flanke und Rücken umfaßt. Um dieser Gefahr 
vorzubeugen, projektiert Kaunitz daher im „Zweiten Vorschlag“ 
die Errichtung eines selbständigen Königreichs, das Konstantinopel, 
den Archipel, Rumelien, Mazedonien, Albanien und Griechenland 
bis zur Landzunge von Morea umschließt, während Rußland und 
Österreich sich in den Rest der türkischen Beute teilen. Ähnlich 
hatte schon Massin, so hörten wir, die Bildung selbständiger 
Fürstentümer ins Auge gefaßt. Noch enger werden im „Dritten 
Plane“ die Grenzen der Teilung gezogen; danach soll Konstanti- 
nopel überhaupt in den Händen der Türken bleiben. 

Allein die weitere Erörterung der Kaunitzschen „Vorschläge“ 
geht über den Rahmen unserer Abhandlung hinaus. Nur dieses 
sei noch hervorgehoben, daß mehrere der hier entwickelten Ideen 
aus früheren Denkschriften übernommen sind!, während andere 
sich als Niederschläge aus den Verhandlungen zwischen Rußland 
und Österreich über die Wiederherstellung des Friedens mit der 
Pforte darstellen.? 


1 So findet sich der im „Vierten Plan‘ erörterte Gedanke, gegen die 
Erwerbungen in Polen von König Friedrich die Grafschaft Glatz und ein 
Stück von Schlesien einzutauschen, in ähnlicher Form bereits in der Denk- 
schrift vom 3. Dezember 1768 (vgl. Beer, Dokumentenband, S. 265f.). 

? Der im zweiten, dritten und sechsten „Vorschlag“ aufgeworfene 
Gedanke, Polen für die Abtretungen an die drei Teilungsmächte durch die 
günzliche oder teilweise Überlassung der Donaufürstentümer zu ent- 
schädigen, wir bereits in dem Friedensentwurfe enthalten, den der russische 
leitende Minister Graf Panin am 30. Mai 1771 dem österreichischen Ge- 
sandten mitteilte; ebendemselben und dem weiteren, im Dezember 1771 
übergebenen Entwurfe sind ferner die Zugeständnisse entnommen, die 


a fe 


L__ 


à 


-— 


Die Massinschen Vorschläge. 365 


Bemerkenswert ist endlich, welches Gewicht Kaunitz, wie 
aus seiner Denkschrift vom 17. Januar hervorgeht, den Vor- 
schlägen Massins beilegte. Der Malteser hatte sie zwar selbst 
„Visionen“ genannt und dem Großherzog ohne Umschweif gesagt, 
daß sie noch nicht zur Kenntnis des russischen Hofes gelangt 
seien, wollte er sie ja doch erst während seines Aufenthalts in 
Petersburg der Kaiserin Katharina zur Genehmigung vorlegen. 
Er hatte auch kein Hehl daraus gemacht, daß er fürchtete, auf- 
geopfert zu werden, wenn der Erfolg seine Pläne nicht kröne, 
und daß er als Malteserritter seine Tage in Italien beschließen 
wolle, wo er durch Fürsprache des Wiener Hofes in den Besitz 
einer guten Komthurei zu gelangen hoffte! Aber es scheint, 
als habe man in Wien trotz alledem geglaubt, daß hinter Massin 
die russische Regierung stehe; denn Kaunitz setzt bei dem Hin- 
weis auf dessen Vorschläge in seiner Denkschrift ausdrücklich 
hinzu, daß sie „sonder Zweifel mit Vorwissen und Begnehmung 
des russischen Hofs“ gemacht seien. 

Und in der Tat lagen derartige Ideen, wie der Malteser sie 
vorbrachte, dem Gedankenkreise der Petersburger Regierung nicht 
fern. Als der preußische Gesandte Graf Solms das schon er- 
wähnte Lynarsche Projekt dem Grafen Panin mitteilte, bezeichnete 
dieser als würdiges Ziel einer russisch-preußisch-österreichischen 
Kooperation die Vertreibung der Türken aus Europa’. So kam 
auch der Gedanke der gemeinsamen Bekämpfung der Pforte durch 
beide Kaisermüchte während des Aufenthalts des Prinzen 
Heinrich, des Bruders Friedrichs des Großen, am Petersburger 
Hofe mehrfach zur Sprache.” 

Aber nicht nur die Teilung der europäischen Türkei, sondern 
auch die Errichtung des griechischen Kaisertums, wie Kaunitz 
in seinem „Zweiten Vorschlage“ sie entwickelt, war keineswegs 
eine neue Idee, hatte der Staatskanzler doch schon mehrere Jahre 
zuvor, ın der Denkschrift vom 3. Dezember 1768, sich dahin 


Kaunitz im „Zweiten Vorschlag“ an Rußland machen will. Vgl. v. Arneth, 
Bd VII, S. 310f. und 334f. 

1 Über Massins fernere Schicksale ist lediglich bekannt, daß er im 
Frühjahr 1774 als Kontreadmiral den russischen Dienst wieder verließ (vgl. 
v. Arneth, Bd. VIII, S. 594 Anm. 441). 

3 Vgl. P. C., Bd. 28, 194. 

3 Vgl. P. C., Bd. 30. 528. 


366 Volz. 


geäußert: „Daß die Russen das griechische Kaisertum im Kopf 
haben, ist schon von den Zeiten Petri I. her bekannt; und daß 
die jetzige Kaiserin mit sehr weitaussehenden Projekten schwanger 
gehe und die Semiramis im Norden vorstellen wolle, bewähren 
ihre bisherigen Unternehmungen“! So läßt sich in diesem 
„Zweiten Vorschlag“ des „Partage-Tractats“ ein Vorläufer zu 
dem Plan der Errichtung des griechischen Kaiserreichs erblicken, 
den Katbarina II. in ihrem berühmten Schreiben vom 10. Sep- 
tember 1782 an Kaiser Joseph IL? auseinandersetzte. Sprach 
Kaunitz vom Grafen Gregor Orlow als dem künftigen Haupte 
dieses freien Fürstentums, so bezeichnete Katharina ihren Enkel, 
den Großfürsten Konstantin, als dereinstigen Herrscher des 
griechischen Kaiserreichs. Faßte Kaunitz ferner, auch darin mit 
Massinschen Ideen sich begegnend, den Gedanken bereits ins 
Auge, mit neuen Erwerbungen an der Donau und am Adria- 
tischen Meer Österreich „die Mittel zu einer ansehnlichen See- 
macht“ zu verschaffen, so bot auch Katharina dem Kaiser Er- 
werbungen am Mittelmeer an, und ebenso wie jetzt Kaunitz, 
wollte zehn Jahre später Joseph IL die Venezianer für Ab- 
tretungen an Österreich mit der Erwerbung von Morea ent- 
schädigen.’ 

Man sieht: eine gewaltige Perspektive eröffnen die Massinschen 
Vorschläge und die auf ihnen sich aufbauenden Projekte des Fürsten 
Kaunitz. Aber nicht sie waren es, die schließlich zur Ausführung 
gelangten, sondern auf Grund des von dem Kanzler in eben- 
dieser Denkschrift an letzter Stelle behandelten Vorschlags, „nach 
Proportion der preußischen und russischen Vergrößerungen“ 
gleichfalls ein Stück von Polen zu erwerben, trat Österreich dem 
Teilungsvertrage zwischen Friedrich und Katharina bei. Am 
5. August 1772 wurde der neue Vertrag von den Vertretern der 
drei Mächte in Petersburg unterzeichnet. Polens Schiksal war 
damit besiegelt. 


1 Vgl. Beer, Dokumentenband, S. 263. 

? Vgl. v. Arneth, „Joseph II. und Katharina von Rußland. Ihr Brief- 
wechsel“, S. 143 ff. (Wien, 1869) 

8 Vgl. v. Arneth, „Joseph U. und Katharina von Rußland“, S. 173. 


y N 


er 


Die Massinschen Vorschläge. 367 


Anhang.! 
I 


Sieben Partage-Tractats-Vorschläge die türkischen Länder 
in Europa betreffend.? 


Erster Vorschlag eines Partagen-Tractats: Die von 
dem Chevalier Massin sonder Zweifel mit Vorwissen und Be- 
gnehmung des russischen Hofs zu Florenz angebrachte Vor- 
schläge, wie das türkische Reich in Europa unter das Durch- 
laucht. Erzhaus und Rußland zu teilen sei, befinden sich zwar 
nicht in meinen Handen; soviel mich aber davon erinneren kann, 
bestehet das Wesentliche darinnen, daß Ihro Majestät Servien, 
Bosnien, Dalmatien, Macedonien, Albanien und überhaupt die 
türkischen Besitzungen an dem Adriatischen Meer bis an Morea, 
dem russischen Reich aber der Überrest der türkischen, an dem 
Schwarzen Meer liegenden Provinzien mit Einbegriff der Haupt- 
stadt Konstantinopel und der Dardanellen zuteil werden sollten. 
Wobei noch von einer mit den Venezianern zu treffenden Abrede 
Erwähnung geschiehet, übrigens aber mit Stillschweigen über- 
gangen wird, ob und welcher Gestalten der König in Preußen in 
diesem Partage-Tractat mit einzubegreifen sei. 

Zweiter Vorschlag eines Partagen-Tractats: Da die 
Macht sowohl des Durchl. Erzhauses als insbesondere des russi- 
schen Reichs durch die sich allein zueignende türkische Be- 
sitzungen in Europa dergestalt anwachsen würde, daß alle übrige 
europäische Potenzen in Eifersucht geraten und sich zu Unter- 
stützung der Pforte verbinden müßten, so bestände ein zweiter 
Teilungsplan darinnen, daß zwar die Türken aus ganz Europa 
zu verdrängen, jedoch ihre Besitzungen nicht allein unter Öster- 
reich und Rußland, sondern noch unter einen dritten unab- 
hängigen Fürsten zu verteilen wären. 

Es sind bereits viele Anzeigen vorhanden, daB die russische 
Kaiserin mit der geheimen Absicht sich beschäftige, ihrem jetzigen 


1 Sämtliche Stücke sind dem K. und K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv 
zu Wien entnommen. 

? Obige Denkschrift bildet die Beilage zu einem „Vortrag“ des Fürsten 
Kaunitz vom 17. Januar 1772; im Auszug mitgeteilt bei v. Arneth, Bd. VHI, 
339 ff. und bei Beer, Bd. II, 130 ff., von letzterem (ebenda, S. 134 Anm.) 
zitiert unter der irrigen Überschrift: „Des Chevalier Massin sieben Teilungs- 
vorschlüge.“ 


368 Volz. 


Liebling Grafen Orlow! auf die Art, wie es mit dem König 
Stanislao? geschehen, wo nicht zu einer Krone, jedoch zum inde- 
pendenten Fürstentum zu verhelfen. 

Nachdem nun bereits erwähnter Maaßen die übrige euro- 
päische Höfe niemalen gestatten konnten, daß Rußland sich 
von dem Griechischen Kaisertum und besonders von Konstanti- 
nopel bemeisterte, so wäre noch weniger von Seiten des Durchl. 
Erzhauses sich hierzu einige Hoffnung zu machen und dahero 
auf einen solchen Partagen-Tractat fürzudenken, welcher mit dem 
allerseitigen Staatsinteresse vereinbarlich und nach einer gewissen 
Proportion ausgemessen sei. 

Demzufolg hätten die neue Besitzungen des russischen 

Reichs beiläufig in der Stadt Azow und ihrem Distriet, in dem 
Kuban, beeden Kabardieen, den vier tartarischen Nationen, 
Freiheit der Krim, dann in den Städten Oczakow, Kinburn und 
der freien Schiffahrt sowohl auf dem Schwarzen Meer als in 
dem Archipelago zu bestehen. ? 

Dem König des Durchl. Erzhauses hätten das türkische 
Dalmatien, die Siebenbürgische Walachei, dann Bosnien, Servien 
und Bulgarien, mithin solche Länder zuzufallen, so in älteren 
Zeiten sich im Besitz der hungarischen Könige befanden und 
ihnen durch die Gewalt der türkischen Waffen entrissen worden. 
Solcher. Gestalt erstreckten sich die diesseitige Besitzungen von 
dem Adriatischen bis zum Schwarzen Meer, und der Donaufluß 
machte sozusagen die Grundlage der österreichischen Monarchie. 

Die neuen Conqueten befänden sich zwar, was die Bevölke- 
rung und Kultur anbetrifft, in schlechten Umständen, und ihr 
Wert wäre nicht nach der Größe, so beinahe soviel als jene der 
übrigen Erblande ausmachen dörfte, zu beurteilen; jedoch könnte 
eine kluge Regierungsform mit der Zeit solche Vorteile aus 
diesen Landen ziehen, daß keine andere Macht in Europa dem 
Durchl. Erzhaus gleichkommen würde, zumalen sich auf der 
Donau ein neuer Weg zur Handelschaft in das Schwarze Meer 
eröffnet und die Acquisition der Seeküsten, so an diesem und 
dem Adriatischen Meer liegen, die Mittel zu einer ansehnlichen 
Seemacht verschafft. 


! Graf Gregor Orlow. ? Stanislaus II. Poniatowski. 
3 Vgl. S. 364, Anm. 2. 


EE a EE a en a a aa + a a © 


DUSS nn. mn nn en nn A 


Die Massinschen Vorschläge. 369 


Ob nun zwar ohnschwer vorzusehen ist, daß diese Teilung 
und besonders die diesseitige neue Besitzung von Bulgarien bis 
zum Ausfluß der Donau in das Schwarze Meer dem russischen 
Reich bedenklich fallen würde, so dörfte doch die russische 
Kaiserin durch den weiteren Antrag zu beruhigen und zu ge- 
winnen sein, daß ganz Macedonien, Albanien und die übrige 
griechische Lande bis an die Erdzunge von Morea, wie im 
gleichen ganz Romania, mithin auch die Hauptstadt Konstan- 
tinopel und die meisten Inseln des Archipelagi, wie im gleichen 
ein Teil der Griechenland und besonders der Stadt Konstantinopel 
gegenüber in Asien liegenden türkischen Seeküsten und Pro- 
vinzien unter dem Titel eines ganz freien Königreichs demjenigen 
zuteil werden sollte, den die russische Kaiserin zu dieser neuen 
Krone ausersehen würde; welches jedoch mit der ausdrücklichen 
und von allen teilnehmenden Mächten zu garantierenden Beding- 
nis zu beschränken wäre; daß dieses neue Reich auf keine Weis 
und zu keiner Zeit von dem russischen abhängig und noch 
weniger mit demselben jemals vereiniget werden sollte, wenn- 
gleich der neue Souverän oder seine Nachkommenschaft ohnbeerbt 
absterben würde. 

Solcher Gestalt wäre die Beisorge vermindert, daß die 
russische Macht allzu sehr anwachsen und die diesseitige neue 
Conqueten auf beider Seiten beunruhigen dörfte, indeme zwar 
zwischen dem ernannten Hof und dem ersten neuen Besitzer des 
Griechischen Reichs eine enge Einverständnis zu vermuten seie, 
Jedoch solche bei geteiltem Staatsinteresse nicht über eine Gene- 
ration fortdaueren und desfalls die spanische Abstammung zum 
überzeugenden Beispiel dienen dörfte.! 

Da nun bei der oberwähnten Teilung nebst Candia, Cypern 
und anderen Inseln des Archipelagi noch ganz Morea übrig 
verbliebe, so wäre zwar sehr erwünschlich, da dieses schöne 
Land einem Durchl. Erzherzogen als eine Sekundogenitur zu- 
gewendet werden könnte; es dörfte aber alsdann die ganze dies- 
seitige Teilung allzu parteiisch ausfallen und den übrigen 
Mächten solche Eifersucht verursachen, die das ganze Unter- 


! Anspielung auf die damaligen gespannten Beziehungen zwischen 
Frankreich und Spanien, obwohl Philipp V., der Vater des derzeitigen 
Königs Karl IIL, nur durch die Unterstützung Ludwigs XIV., seines Groß- 
vaters, auf den spanischen Königsthron gelangt war. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 25 


370 Volz. 


nehmen verderben und rückgängig machen könnte Dahero 
allenfalls darauf anzutragen wäre, daß die Republik Venedig 
wieder zum Besitz von Morea gelangen, jedoch sich dagegen an- 
heischig machen sollte, nicht nur ihre Land- und Seemacht zu Ver- 
treibung der Türken aus Europa mitanzuwenden, sondern auch das 
ihr zugehörende Istrien und Friaul dem Durch), Erzhaus abzutreten. 

Ob die schöne Inseln Candia und Cypern oder eine von 
beiden dem Durchl. Erzherzogen Leopold und die Insel Rhodus 
denen Maltesern als denen vorhinnigen Eigentümern gegen billige 
Bedingnisse zuzuwenden wären, sind Fragen, welche nach Be- 
schaffenheit der künftigen Umstände entschieden werden müßten; 
wie dann das Vorerwähnte in einem ganz rohen und unvoll- 
kommenen Gedanken bestände, welcher noch erst in allen seinen 
Teilen auszuarbeiten und in reifeste Überlegung zu ziehen wäre. 

Nachdem aber der König in Preußen eine solche Verteilung 
des ganzen türkischen Reichs ohnmöglich mit gelassenen Augen 
ansehen und noch weniger hülfliche Hand dazu bieten würde, 
wenn er nicht auch eine proportionierte Vergrößerung erhielte, so 
wären ihm das Ermeland, Pomerellien und allenfalls auch das 
Polnische Preußen, jedoch mit Ausnahme der Stadt Danzig, ihres 
Gebiets und der Zölle auf dem Weichselstrom, zuzuteilen, und 
damit die Republik Polen als der unschuldige dritte Teil ent- 
schädiget würde, ihr statt der an Preußen abzutretenden ansehn- 
lichen Lande die Moldau und Walachei — jedoch mit Ausnahme 
der vorhinnigen Österreichischen Walachei, so wieder Ihro Majestät 
zurückfallen müßte, — wie imgleichen Bessarabien und übrige 
Striche Landes bis an die russischen Grenzen zu incorporieren. 

Dritter Plan eines Partagen-Tractats: Wenn es zu 
bedenklich fiele, auf die gänzliche Vertreibung der Türken aus 
Europa anzutragen, oder wenn durch ohnvorhergesehene Zufälle 
die Absicht nicht ganz zu erreichen sein, sondern Konstantinopel 
in dem türkischen Besitz verbleiben sollte, so haben doch die 
russischen Waffen eine solche Überhand gewonnen, daß selbigen, 
mit den Kaiserlichen-Königlichen vereiniget, nicht gar schwer 
fallen würde, die Türken nicht nur jenseits der Donau völlig zu 
verdrängen, sondern auch ihnen Dalmatien, Bosnien und Servien 
abzunehmen und sie zum Abstand auf diese Länder bei dem 
künftigen Frieden zu zwingen, damit selbige dem Durchl. Erzhaus 
zu seinem Teil gewidmet, Rußland längst dem Schwarzen Meer 


FR 


Die Massinschen Vorschläge. 371 


und der König in Preußen in Polen begünstiget, auch diese 
Cessionen der Republik Polen durch Zuwendung der Moldau und 
Walachei vergütet würden. 

Vierter Plan eines Partagen-Tractats: Die vorstehende 
drei Entwürfe eines Partagen-Tractats haben das Suppositum 
zum Grunde, daB die Umstände Ihro Majestät berechtigen 
würden, an dem russischen Krieg gegen die Pforte ohnmittel- 
baren Anteil zu nehmen und bei ihr allein den Gegenstand des 
Partagen-Tractats zu suchen, als wozu auch genugsamer Stoff 
vorhanden wäre. Wenn aber der Friede zwischen Ihro Majestät 
und der Pforte fortan bestünde und nicht nur von dieser, sondern 
auch von der Republik Polen die Mittel zu einem proportionierten 
Partage-Tractat und zu Vergnügung dieser Mächten verschaffet 
werden müßten, alsdann könnte es bei dem mageren und nicht 
beträchtlichen polnischen Striche Landes, so man diesseits in 
Anspruch und Besitz genommen hat, keineswegs sein Bewenden 
haben, sondern es müßte zur unverbrüchlichen Regel gesetzet 
werden, daß in der nämlichen Maaß, als der König in Preußen 
eine Vermehrung an Land und Leuten in Polen erhielte, ebenso- 
viel dem Durchl. Erzhaus zuteil werden sollte. Und damit hiebei 
die beiderseitige Convenienz und Sicherheit erreichet werde, 
dörfte der weitere Antrag zu machen sein, daB der ernannte 
König nicht nur seinen Anteil, sondern auch den diesseitigen in 
einem Zusammenhang von den polnischen Landen zu überkommen 
und solchergestalten sein Arrondissement vollkommen zu machen, 
dagegen aber Ihro Majestät die Grafschaft Glatz und soviel von 
seinen schlesischen Besitzungen abzutreten hätte, als der Ihro 
Majestät aus dem Partage-Tractat zufallende Anteil von den 
polnischen Landen in seinem innerlichen und wahren Wert 
ertraget. | 

Durch eine solche Einrichtung würde beiderseits ein solides 
und vorteilhaftes Arrondissement erreichet und zugleich der ewige 
Stein des AnstoBes und Mißtrauens aus dem Weg geräumet, da! 
der Besitz der Grafschaft Glatz dem König in Preußen nicht 
sowohl wegen seiner eigenen Sicherheit, da sich Schlesien durch 
das Gebirg und die Festung Silberberg genugsam gedeckt befindet, 
als wegen der gehässigen Absicht, den Schlüssel zum Eindringen 


! Vorlage: „daß“. 
25 * 


372 Volz. 


in die böhmische Lande in Handen zu behalten, von vorzüg- 
lichen Wert sei. 

Fünfter Plan eines Partagen-Tractats: Sollte aber der 
König in Preußen zu einem Vertausch des diesseitigen Partagen- 
Anteils gegen die Grafschaft Glatz und eines proportionierten 
Stücks von Schlesien nicht zu vermögen sein, so dörfte mit dem 
Allerhöchsten Dienst vorzüglich übereinkommen, einen Austausch 
gegen die Markgraftümer Baireuth und Ansbach entweder ganz 
und zusammen oder zum Teil, nach Maaß, als die Ihro Majestät 
in Polen zufallende Lande im Wert ertrügen, in Vorschlag zu 
bringen und eifrigst zu betreiben, zumalen die erwähnte Mark- 
graftümer nach ihrer Lage kein vorteilhaftes Arrondissement vor 
die brandenburgische Kurlande, wohl aber vor das Durchl. Erz- 
haus ausmachen und es für den König nicht ohnmöglich fallen 
würde, den jetzt regierenden Markgrafen!, so ohnedem mit keiner 
Succession versehen ist, zur Cession seiner Lande gegen ander- 
wärtige Vergütungen zu vermögen; wie dann in einem, schon 
vor Jahr und Tag mir zu Handen gekommenen Intercepto ? 
Spuren wahrzunehmen gewesen, daß der König allschon auf 
einen dergleichen Partage- und Austausch-Vorschlag verfallen sei. 

Sechster Plan eines Partagen-Tractats: Im Fall aber 
auch dieser Vorschlag von dem König in Preußen verworfen und 
er zu einiger Cession seiner gegenwärtigen Besitzungen nicht zu 
vermögen sein würde, alsdann könnte der diesseitige Ver- 
größerungsanteil darinnen bestehen, daB dem Durch) Erzhaus 
die ganze Walachei und der an dem Schwarzen Meer liegende 
Teil von Bessarabien, der Überrest aber von dem ernannten Land 
nebst der Moldau der Krone Polen zur Entschädigung dessen, 
was sie an den König in Preußen und an Rußland abzutreten 
hätte, gewidmet und verschaffet werde. 

Solcher Gestalt erhielten Ihro Majestät nicht nur eine schöne 
und erträgliche Provinz, sondern auch das eine Ufer der Donau bis 
in das Schwarze Meer und andurch die vorteilhafteste Gelegenheit, 
allen Ihren Erblanden den nützlichsten Handel mit ihren Manu- 
facten und Naturalerzeugungen nach [dem] Orient zu verschaffen. 


1 Markgraf Alexander. 
? Wahrscheinlich handelt es sich um den Erlaß des Königs an seinen 
Gesandten in Wien, Rohd, vom 19. Februar 1769 (P.C. Bd. 28, 127). 


SS O OE fe = = 


Die Massinschen Vorschläge. 373 


Daß auch endlichen die Pforte zur Cession aller ihrer Be- 
sitzungen jenseits der Donau bei dem künftigen Frieden zu ver- 
mögen sein würde, ist nach ihren dermaligen und weiters bevor- 
stehenden widrigen Umständen nicht wohl in Zweifel zu ziehen, 
und da Rußland in seinen ersten Friedensbedingnissen! auf die 
Freiheit der Moldau und Walachei mit Nachdruck angetragen 
hat, auch solches der Pforte allschon durch den von Thugut 
bekannt gemacht worden, hingegen ihr von den neueren russi- 
schen Entschließungen?, daß die ernannte Provinzien aus Rück- 
sicht auf das diesseitige Staatsinteresse in türkischem Besitz 
gegen andere Bedingnisse verbleiben sollten, nichts bekannt ge- 
macht werden soll, so kann Rußland bei Eröffnung des 
Congresses? noch allezeit zu seinen ersten Friedensbedingnissen 
zurücktreten, und alsdann erforderte das eigene Staatsinteresse 
der Pforte, sich dahin mit Eifer zu bearbeiten, daß die Walachei 
und Bessarabien nicht einem nur dem Namen nach independenten, 
aber in der That von Rußland abhangenden Fürsten, sondern dem 
Durchl. Erzhause zugewendet und andurch dem türkischen Reich 
eine mächtige Barriere zwischen ihm und Rußland auf ewige 
Zeiten verschaffet werde; daB also die erwähnte Teilung ohne 
Einmischung des Durchl. Erzhauses in den gegenwärtigen Krieg, 
ja mit Zufriedenheit und auf den eigenen Betrieb der Pforte zu- 
stande gebracht werden könnte. | | 

Siebenter Vorschlag eines Partagen-Tractats: Wenn 
jedoch auch der vorerwähnte Vorschlag nicht stattfinden sollte, 
so bliebe endlichen nichts anderes übrig, als daß Ihro Majestät ` 
Ansprüche auf den in Besitz genommenen polnischen District 
soweit als thunlich und nach Proportion der preußischen und 
russischen Vergrößerungen Srstrebet und mit den ernannten 
Mächten in eine Gleichheit gesetzet würden. Welches dann auch 
nunmehro der russische und Berliner Hof vor billig anerkennen 
und allem Ansehen nach nicht erschweren werden, sodaß es nur 
darauf anzukommen scheinet, von den russischen und preußischen 
Ansprüchen auf polnische Districte verständiget zu werden und 
hiernach die diesseitige auszumessen. 


1 Mai 1771, vgl. oben S. 364, Anm. 2. 
3 Dezember 1771, vgl. oben S. 864, Anm. 2. 
3 Der Friedenskongreß in Fokschani wurde August 1772 eröffnet. 


374 Volz. 


IL. 


Aus dem Briefwechsel Kaiser Josephs II. und des Großherzogs 
Leopold von Toskana. 


Leopold an Joseph II., 21. Januar 1771. 


Der Großherzog berichtet über die Vorstellung russischer 
Offiziere, darunter Massins, durch Alexej Orlow, sowie über die 
Vergangenheit Massins. 

„il [Massin] me fut présenté au matin, et le soir étant au 
bal au théâtre, j'y fus en masque; il y était aussi, je vis qu'il 
cherchait l'occasion de me parler; à la fin il m'aborda dans un 
coin du parterre où il était seul des Russes, et commença à me 
parler fort au long des affaires des Russes. Il m’avoua que leurs 
officiers étaient des plus mauvais, que le comte Orlow n'était 
point secondé, et qu'avec le peu de forces qu'ils avaient, ils ne 
pouvaient rien faire au Levant; il m’avoua que la Russie espérait 
dans cette guerre de trouver pour l’avenir un établissement et un 
commerce assuré au Levant. 

J'avais été prévenu que c'était un homme rempli de lui-même 
et parlant beaucoup et qu'il fallait louer; il ne me fut pas dif- 
ficile de le faire parler. Il m’entretint près d’une heure et demie, 
me donnant à entendre que C'était lui qui avait été chargé d'aider 
à concerter le plan pour la campagne prochaine“ Der Groß- 
herzog schildert nach Massin die für 1771 geplanten russischen 
Operationen. 

„Il me fit ensuite à plusieurs reprises sentir tous les avan- 
tages que la cour de Vienne pourrait retirer de cette guerre en 
se rendant maître, sans coup férir et en laissant seulement agir 
les Russes, de la Servie et de la Bosnie, quand même elle ne 
voudrait pas les aider, louant beaucoup le nombre et le bon état 
de ses troupes. Voyant que je ne lui répondais rien sur cet 
article, il entra dans toute sorte de projets de divisions d’Etats 
de la Porte Ottomane, de former des pays séparés à donner à 
des petits princes de la Morée, de l'île de Candia, et toutes sortes 
d'autres choses semblables. 

A la fin il me dit qu'il allait en Russie, et qu'il voulait 
y persuader l'Impératrice de tous ses projets, et qu'il était 
résolu de tout risquer et de tout sacrifier pour faire une prompte 


Die Massinschen Vorschläge. 375 


et brillante fortune. J’ose presque croire qu'il la fera dans 
ce pays, ayant beaucoup de brillant, étant entreprenant et 
hardi. 

Voyant que je ne lui répondais rien à tout cela, il me dit 
que, s'il pouvait me parler à loisir sur toutes ces matières à tête 
reposee, il me convaincrait de toutes ses idées et de tous ses 
projets. Je lui répondis que j'étais fâché de ne pas être dans le 
cas de pouvoir profiter de ses discours et de sa compagnie, et je 
voulais men aller, lorsqu'il me tira de côté et me dit à demie 
voix qu'il allait être expédié dans peu de jours à Pétersbourg 
comme courrier avec le plan d'opérations et pour expliquer lui- 
même à l'Impératrice ses idées et ses projets, qu’il reviendrait 
avant le printemps en rapporter le résultat et les ordres ici au 
comte Orlow pour l'exécution, et qu'il souhaitait ardemment, à 
son passage à Vienne, de pouvoir se présenter tant à S. M. l'Im- 
pératrice qu'à Votre Majesté, pour pouvoir leur présenter en toute 
liberté toutes ses idées et ses projets qu'il assure être utiles à la 
monarchie et au bien de l’Europe. | 

Je suis persuadé qu’il est en beaucoup de choses visionnaire, 
mais il pourrait pourtant y avoir quelques bonnes notions dans 
ses discours. Il me retoucha deux ou trois fois ce désir de voir 
Vos Majestés, m’assurant qu’il avait bien des choses à dire qu'il 
ne pouvait me confier. Je lui répondis que je croyais que, de- 
mandant à voir Vos Majestés à Vienne, il ne lui serait pas dif- 
ficile de l'obtenir. Il m'en témoigna beaucoup d’empressement, 
me disant qu’il considérait cela comme son plus grand bonheur. 
J'avoue que j'ai été fort étonné de cette conversation, dont 
je me débarrassai en prenaut un prétexte pour partir. Il 
me dit qu'il comptait s'établir en Russie et ne servir auprès 
d'aucune armée. Le comte Orlow et tous les officiers l’estiment 
beaucoup. | 

J'ai cru de mon devoir, quoique la lettre soit longue, de vous 
informer de tous les détails de cette affaire, afin que, s’il se 
présente à Vienne, vous en soyez prévenu. Dans mes réponses 
je ne suis entré en aucun discours ni détails ou raisonnements; 
la plupart du temps je n'ai fait qu'écouter.“ 

Der Großherzog bittet um Mitteilung des Schreibens an 
Maria Theresia, sowie um Verhaltungsmaßregeln. 


376 Volz. 


Joseph IL an Leopold, 31. Januar 1771.' 


„Quant aux propositions que ce Piémontais a faites, vous 
avez répondu à merveille; vous voudrez bien continuer de même 
et, par manière de discours, apprendre tout ce que vous pourrez, 
de ses idées et de ses manigances. S'il vient ici, il pourra, en 
désirant du grand-chambellan une audience, nous voir et devra 
s'adresser au prince Kaunitz. Ses projets sont vastes et in- 
croyables. La Servie serait un mauvais partage, et ce serait nous 
donner les os à ronger, pendant qu’ils mangeraient raretes.“ 


Leopold an Joseph Il, 4. Februar 1771. 


Der Großherzog berichtet über den Wunsch Massins, ihn 
nochmals ungestört zu sprechen, und über die Schwierigkeiten, 
diese Unterredung herbeizuführen. Sie treffen sich in den Bädern 
von Pisa am Brunnen. 

„Il me dit que certainement ni pour à present ni encore 
pour deux ans la Russie ne manquera pas d’argent, que les 
ressources d’oü ils le tirent, sont incomprehensibles; que la cam- 
pagne passée est allée aussi mal que possible, vu qu'avec le 
bonheur de brüler la flotte turque?, et la terreur qui etait dans 
cette nation, on aurait pu en tirer beaucoup plus d’avantages, les 
Russes dans le fond n'ayant rien gagné et perdu considérablement 
en hommes et en argent“ Massin schreibt die russischen MiB- 
erfolge dem Ausbleiben der Unterstützung durch die Montenegriner 
zu, ferner der Untüchtigkeit der Offiziere und Mannschaften der 
russischen Flotte, sowie der persönlichen Unfähigkeit des Grafen 
Alexej Orlow, „qui est incapable d’etre le chef d’une entreprise, 
n'ayant aucune connaissance ni application, étant très irrésolu et 
douteux, ne sachant pas prendre son parti, mais extrêmement 
entêté, lorsqu'il a décidé, pour son sentiment. Il n'a été secondé 
en aucune occasion et peu respecté par ses subalternes, voulant 
tout faire lui pour avoir l’honneur de tout, et n’entendant aucune- 
ment ces parties ni voulant s'appliquer.“ Alexej Orlow ist mit 
seinem jüngeren Bruder, Fedor, nach Petersburg berufen; Massin 


1 Die Vorlage ist überschrieben: „Autre déchitfré du 31 janvier 1771. 
Das erste Schreiben vom 31. Januar ist abgedruckt bei v. Arneth, „Maria 
Theresia und Joseph II. Ihre Correspondenz eten, Bd. I, S. 380f. 

7 Bei Tschesme am 6. und 6. Juli 1770. 


Die Massinschen Vorschläge. 377 


wird sie begleiten. „Massin portera son plan avec, voulant le 
concerter uniquement avec les frères Orlow et l’Imperatrice en 
personne, sans aller par personne d'autre. Ils sont pressés; car ils 
voudraient être avant Elphinstone! à Pétersbourg, et Massin presse, 
puisque c’est lui qui doit revenir avant le printemps avec l'ap- 
probation du plan, pour en diriger l'exécution. ... 

Quant à la campagne prochaine, leurs projets qui lui ont été 
communiqués de Russie, et les siens propres desquels ensemble il 
a formé le plan, sont les suivants. Selon ce qu’il ma dit lui-même, 
il y a trois suppositions à faire, savoir: 

si la maison d'Autriche s'unissait avec les Russes contre les Turcs; 
si elle ne faisait qu’observer les opérations des Russes en les tolérant; 
et si la maison d'Autriche, pour empêcher les progrès des Russes, 
avancerait des troupes pour les attaquer ou pour leur venir au 
dos et, par conséquent, les obliger à la retraite. 
| Pour chacun de ces cas ils ont fait un plan à part. 

Dans le premier cas, les deux armées de terre, considérées 
comme une, seraient divisées en quatre corps. L'un longera la 
Mer Noire; l’autre qui serait le plus fort, ayant passé le 
Danube, attaquerait le Vizir et tâcherait de diriger sa marche 
vers Adrianople. Ces deux corps seraient aidés de celui de Tott- 
leben? qu'on dit avec les Géorgiens près de Trébisonde, et de 
3 ou 4 frégates qui de la Mer Noire remonteraient le Danube, le 
troisième corps marchant vers Philippopoli pour pouvoir, au cas 
que l’armée du Vizir fût poussée, avancer et gagner les Monté- 
négrins de la Macedoine et joindre, vers la fin de la campagne, 
les bords de la mer vers l’île de Tassos où les vaisseaux de la 
flotte viendraient les embarquer, pour aller faire avec ces troupes 
le passage des Dardanelles, en assiegeant Lemnos et puis les 
Dardanelles et agissant pour cela de concert avec la flotte qui 
sera sur la Mer Noire. En attendant, celle de la Mer Noire ne 
fera qu'y croiser, empêcher la communication aux Turcs et porter 
des vivres aux armées, et celle de la Méditerranée croiser pour 
faire des prises et interrompre le commerce. Cela est d'autant 
plus probable que les vents les plus favorables pour passer les 


1 Elphinstone war Kontreadmiral und führte ein Geschwader der rus- 
gischen Mittelmeerflotte. 

? Der russische Generalleutnant Graf Tottleben, der die Georgier zum 
Kampf gegen die Türken gewinnen sollte. 


e 


378 Volz. 


Dardanelles, sont à la fin de septembre et au commencement 
d'octobre, temps auquel les troupes de terre pourraient arriver à 
la Mer Noire, pour être embarquées. Et le quatrième corps devra 
être considéré comme inutile et porté vers les confins de Hongrie, 
tant pour observer les mouvements de la maison d'Autriche que 
ceux des garnisons de Belgrade et des troupes de la Servie. 

Tel est le plan, au cas que la maison d'Autriche le souffre. 
Si jamais elle était d'accord, le plan est tout fait, et il n'y aurait 
qu’à unir ses troupes à ce corps. 

Les Russes et Massin exagèrent beaucoup que c’est l'intérêt 
de la maison d'Autriche de prendre part à ce plan et d'aider à la 
destruction des Turcs. Il m'a pourtant dit en confidence -que, 
par délicatesse, Vos Majestés certainement n’attaqueront jamais 
les Turcs dans ces circonstances, mais que l'intention de la Russie, 
pour tächer de déterminer la maison d'Autriche à s’en mêler, est 
de porter ce corps de troupes dont j'ai parlé plus haut, si près 
des confins de l’Hongrie et de la Servie que la maison d'Autriche 
ne puisse pas s’empecher de rassembler un corps pareil sur ses 
frontières; qu’alors la Russie fera insinuer sous main à la Porte 
que les deux cours agissent de concert, et que ces corps vont se 
réunir pour entrer en Servie, et qu'ils espèrent par ce moyen de 
semer de la défiance aux Turcs contre la maison d'Autriche ou de 
les engager à faire quelque démarche qui engage Vos Majestés à 
se mettre de la partie, qui est ce que la Russie désire avec ardeur. 

Quant au cas que la maison d'Autriche, en faisant avancer 
ses troupes, veuille empêcher la continuation de la guerre aux 
Russes, le chevalier Massin ne m'a pas caché que la Russie était 
sûre que le roi de Prusse attaquerait la maison d'Autriche en 
Bohème, pour faire une diversion, et que la Russie, pour l'y 
engager, ne fera pas de difficulté de lui promettre la Prusse 
polonaise. [ se flatte toujours que la maison d'Autriche pourra 
aller d'accord avec la Russie, et il dit lui-même que la Russie 
ne peut point fixer son plan, sans être sûre de la maison d'Autriche, 
qui est l'unique qui peut lui en empêcher l'exécution. Et je crois 
que peut-être on pourrait bien envoyer pour cela d'ici à une 
couple de mois quelqu'un à Vienne, puisque on ne se fie pas au 
prince Golizyn.! 


1 Der russische Gesandte in Wien. 


VI 


Le Zu 


Die Massinschen Vorschläge. 379 


Ce qui pourrait deranger le plan projete, serait la guerre 
entre la France et l'Angleterre, pour les opérations de mer. En cas 
de guerre, les vaisseaux russes ont deja tous ordre de s’unir et 
de s’appuyer des vaisseaux anglais et de s’entre-secourir mu- 
tuellement. | 

Quant aux propositions de paix que la Russie offre aux 
Turcs, Massin assure qu'elles sont exorbitantes, et il ma dit les 
mêmes que vous m’aviez marquées de Vienne!, en ajoutant qu'on 
n’avait pas envie de faire la paix, et que, pour cela, elles étaient 
si exorbitantes, afin de faire croire au monde qu'on veut la paix, 
et que c’est les Turcs qui la refusent. Je puis assurer aussi par 
d’autres notions que j'ai, que l’Imperatrice est vivement occupée 
du plan que je viens de vous détailler, et qu'elle ne songe pas 
à la paix. | 

Le chevalier Massin m'ajouta que les Russes craignaient 
beaucoup la France, et que naturellement cette guerre entrainerait 
dans deux ans une guerre generale; qu'il croyait que la France 
et l'Angleterre cherchaient à la différer, mais que l'Espagne qui 
se sent en forces, commencera par attaquer les Anglais en Amé- 
rique, et que peut-être elle prendra Port Mahon qui n'est pas en bon 
état; que l'Angleterre s'en revanchera en faisant quelque descente 
en Sicile. Il croit que les Anglais feront tout leur possible pour 
engager, en cas de guerre, le roi de Sardaigne à attaquer Gènes, 
et que, pour éviter cette guerre en Italie, il ny a que l'union de 
la maison d'Autriche avec celle de France qui pourrait retenir en 
respect le roi de Sardaigne. 

Quant à la maison d'Autriche, il me dit qu'il sentait très 
bien la délicatesse pour laquelle elle ne voudra jamais attaquer 
les Turcs, à moins qu'ils ne lui en donnent quelque sujet; mais 
qu’il se flatte qu'elle n’attaquera point les Russes, puisque, si on 
avait voulu le faire, cela aurait déjà été fait l’année passée; qu'il 
est intéressant à la maison d'Autriche de voir la Pologne toujours 
troublée, hors d'état de faire usage de ses forces; que le roi de 
Prusse vise dans cette guerre à la Prusse polonaise et Danzig que 
peut-être la Russie lui promettra pour l'engager à faire une 
diversion à la maison d'Autriche ou à envoyer des troupes aux 
Russes; quen cas de guerre entre la France et l'Angleterre, la 


1 Vgl. 8. 880. Das Schreiben Josephs Il, liegt gedruckt nicht vor. 


380 Volz. 


maison d’Autriche devra avoir une armee d’observation en Hongrie, 
une en Transylvanie, une en Bohême et partie en Moravie, pour 
observer le roi de Prusse, et une en Italie, pour observer le roi 
de Sardaigne. 

Telles furent les idées du chevalier Massin sur la guerre. 

Quant à la paix, il me dit que, supposé que les Turcs fussent 
même chassés d'Europe, il ne convenait à la Russie que d'avoir 
la Mer Noire libre, l'embouchure du Danube et la côte jusqu'aux 
Dardanelles et une île à l'Archipel, pour avoir le débouché de 
leurs produits et un établissement de commerce; que ce qui con- 
venait à la maison d'Autriche, était la Servie, la Bosnie, l’Istrie 
et toute la Dalmatie vénitienne, quand même on devrait payer 
quelque somme d'argent à cet effet, et qu’alors la maison d’Au- 
triche avait nécessité absolue de penser à former une marine pour 
se faire respecter; que la Grèce pourrait faire un royaume séparé 
à donner à quelque Prince. 

Tel fut son projet qu'il traite lui-même de vision, m’ajoutant 
pourtant que la Russie ne fera jamais la paix, sans avoir la 
Valachie, la Moldavie, la Crimée pour tributaires, dans la Mer 
Noire le commerce libre et quelque île du Levant con- 
sidérable pour l'Angleterre, pour y former quelque considérable 
établissement de commerce; et quoiqu'il ne me lait point dit, 
je soupçonne qu'ils voudraient avoir la Morée pour les 
Anglais. 

Le chevalier Massin me dit de plus qu'il souhaiterait bien 
de se présenter à Vienne, mais qu’allant avec le comte Orlow, il 
ne le pourra point; qu'il espère que, si on goûtât son plan, il 
sera renvoyé dans deux mois à Livourne pour y être à titre 
d'agent et diriger de là toute la correspondance et l'exécution du 
plan, quant à la flotte; ne cachant point qu'il sera bien aise d’être 
sorti de Russie, puisque, si la réussite n'était pas heureuse, il ne 
manquerait point d'être sacrifié. Enfin il me confia que l'Angleterre 
ferait des démarches pour engager la maison d'Autriche à se 
mêler de cette guerre, et me dit qu'il tâcherait de venir encore 
une fois aux bains pour me parler. Ne sachant point quand il 
pourra y venir seul, les Russes l’accompagnant presque toujours, 
il me promit qu'avant de partir pour la Russie, il me donnerait des 
points par écrit qui contiennent son projet et plan d'opérations, 
et que, sous l'adresse de son frère à Lisbonne, il me fera parvenir 


L vn et a PSÉECH 


be — _ 222 Le 


Die Massinschen Vorschläge. 381 


par le chevalier Toscan en question! des lettres de Petersbourg 
dans lesquelles il me donnera part du succès de ses opérations 
et de son plan avec l’Impératrice, ayant promis de me donner un 
chiffre à cet effet; finissant par me dire qu'il sera charmé que 
je fasse usage de ce que je jugerai à propos, vis-à-vis de la cour 
de Vienne, me priant seulement de men écrire qu'à Vos Majestés 
et de les supplier à n'en faire aucun usage, pour ne point le 
sacrifier, ayant une peur extrême des Russes. 

Voilà le précis de ma conversation avec le chevalier Massin. 
J'ai cru devoir en tirer tout ce que je pourrais, et vous le 
marquer tel quel. Il est sûr qu’il y a beaucoup d’imaginaire dans 
ses projets, mais il y a pourtant beaucoup de bon et des notions 
à en tirer.“ 

Der Großherzog will Massin nochmals zu sprechen suchen. 
„Sa confiance en moi provient de ce qu’il a résolu de ne pas 
passer sa vie en Russie. Il... voudrait être assuré d’une certaine 
protection indirecte de quelque cour, au cas qu’il quitte la Russie, 
ne voulant pas non plus retourner au Piémont.“ 


1 Toscan war gleichfalls Malteserritter; GroBherzog Leopold hatte sich 
seiner vertraulich bedient, um die Beziehungen mit Massin unauffällig zu 
unterhalten. 


382 


Kleine Mitteilungen. 


Der Glaubenswechsel Augusts des Starken. 


Im X. Bande der Quellen und Forschungen aus den italienischen 
Archiven und Bibliotheken, welche das Kgl. Preußische Historische 
Institut in Rom herausgibt, hat jüngst Philipp Hiltebrandt einen Auf- 
satz über die polnische Königswahl von 1697 und die Konversion 
Augusts des Starken veröffentlicht, der auch als besondere Schrift 
erschienen ist (Rom, Verlag von Loescher & Co. 1907); er schildert 
zunächst den Kampf um die Krone vom Tode Sobieskis bis zur Ab- 
fahrt der französischen Flottille aus der Danziger Bucht, geht dann 
auf die Beziehungen der Kurie zu Polen in jener Zeit ein und er- 
örtert zum Schlusse die Kandidatur des Kurfürsten Friedrich August I. 
von Sachsen und seinen Übertritt zum Katholizismus; eine Reihe in- 
teressanter Auszüge aus den Akten des vatikanischen Archivs bildet 
den Anhang dieser dankenswerten Monographie. 

Wenn auch Hiltebrandt die Literatur über die polnische Königs- 
wahl von 1697 noch nicht ganz beherrscht und von ihr kein so 
vollständiges Bild entwirft wie der von ihm merkwürdigerweise un- 
erwähnt gelassene Aloys Schulte in seiner Biographie des Markgrafen 
Ludwig Wilhelm von Baden, so kann man dem ersten Teil seiner 
Ausführungen doch im allgemeinen zustimmen!; auch darin hat 


! Ludwig XIV. war der Aufstellung eines eigenen Kandidaten nicht 
von Anfang an so abgeneigt wie H. auf S. 159 meint; schon am 26. Juli 
1696 befahl er Polignac für den Fall, daß kein Sohn Sobieskis Aussicht 
auf die Thronfolge habe, den Prinzen Condé, den Herzog Bourbon oder den 
Prinzen Conti in Vorschlag zu bringen (Recueil des instructions données 
aux ambassadeurs et ministres de France IV Pologne T. I p. 226/7). — 
Max Emanuel von Bayern, mit Rücksicht auf seine persönlichen Eigen- 
schaften und finanziellen Mittel nach Hiltebrandt vielleicht der geeignetste 
Kandidat, erklärte diese gerade selbst für unzureichend; „meine Finanzen“, 
schrieb er am 1. September 1696 an Sobieskis Witwe, „sind gegenwärtig 
durchaus nicht in solchem Stande, daß ich in derartige Geschäfte mich 
einlassen dürfte, auch habe ich nur geringe Verdienste aufzuweisen, und 
an förderlichen Beziehungen fehlt es mir gänzlich; kurz, mir scheint, daß 
ich diese Sache nicht anders ansehen darf als hänge mir die Traube zu 


= Gei amr mr CR ei ie 


Kleine Mitteilungen. 383 


er m. E. Recht, das Ansehen der Kurie und der Geistlichkeit in 
Polen etwas geringer einzuschätzen als es gewöhnlich geschieht; 
dagegen halte ich die letzten 20 Seiten seines Aufsatzes für teilweise 
sehr anfechtbar und für ein lehrreiches Beispiel von Hyperkritik. 

Hiltebrandt ist der Ansicht, daß August der Starke die polnische 
Thronkandidatur schon im Herbst 1696 während seines Aufenthalts 
in Wien ins Auge gefaßt, aber beschlossen habe, nicht eher formell 
zum Katholizismus überzutreten, als bis er wirklich König geworden 
sei; er habe im Einverständnis mit seinem Vetter, dem Bischof 
Christian August von Raab am 2. Juni 1697 in Baden bei Wien 
nur das heilige Abendmahl nach römischem Ritus genommen, den 
lutherischen Glauben aber noch nicht abgeschworen; sein Vetter sei 
mit ihm — wenigstens stillschweigend — übereingekommen, einen 
Übertritt abzuleugnen, falls er nicht zum Nachfolger Sobieskis ge- 
wählt werden würde, ihn dagegen zu beglaubigen, wenn August der 
Starke Aussichten hätte auf die polnische Krone, und ihm, dem Bischof, 
dafür zur Erlangung des Kardinalshutes behilflich sein würde. Ich 
habe dagegen folgendes einzuwenden: 

Zunächst ist schwer zu begreifen, wenn der Kurfürst schon in 
Wien die Kandidatur beabsichtigt haben sollte, weshalb er dann so 
lange zögerte, sie in die Wege zu leiten; am 27. November 1696 
traf er wieder in Dresden ein, und erst Ende Januar oder Anfang 
Februar 1697 sandte er den Freiherrn von Rose nach Rom, um den 
französischen Gesandten am päpstlichen Hofe, Janson Forbin, und 
doch wohl auch die Kurie selbst zu sondieren.! Als Gegner der 
Habsburger bewarb er sich, wie ich in meinem Aufsatz „Die Wahl 
Augusts des Starken zum König von Polen“ (Historische Vierteljahr- 
schrift 1906 S. 31—84) nachgewiesen zu haben glaube, um die Krone 
der Piasten; als Führer des kaiserlichen Heeres kehrte er im 
September 1696 aus Ungarn nach Wien zurück; sollte er, wenn auch 


hoch“ (Karl Theodor Heigel, Quellen und Abhandlungen zur neueren Ge- 
schichte Bayerns. München 1884 S 74/75). 

ı Janson Forbin schrieb am 21. Juni 1697 an Polignac nur, le baron 
Rose ne vit pas Sa Sainteté pour convenir avec Elle de ce qui concerne 
la religion, nicht aber, daß dies auch nicht in seinem Auftrag gelegen 
habe; warum schickte ihn August der Starke, wenn er bloß mit Ludwig XIV. 
in Unterhandlungen treten wollte, nicht gleich nach dem viel näheren 
Kopenhagen? Auch wenn also Hiltebrandt in den Akten des Vatikans 
keine Spur von Verhandlungen Roses mit der Kurie wegen des Übertritts 
gefunden hat, so scheint mir doch nicht unmöglich, sondern in jenen Worten 
zu liegen, daß er ihn dem Papste hat in Aussicht stellen sollen, wenn 
Janson Forbin das gewünschte Entgegenkommen zeigte. 


384 Paul Haake. 


arg verstimmt über die ihm gemachten "Vorwürfe, dort mehrere 
Wochen als geheimer Feind seines Wirtes geweilt haben? Nein, der 
Wunsch, Sobieskis Nachfolger zu werden und dann auch den ganzen 
Südosten Europas seinem Szepter zu unterwerfen, ist ihm erst in den 
letzten Tagen des Jahres nach der Lektüre des Seidenen Weltfadens 
gekommen; die Konferenzen mit dem bis dahin in Ungnade lebenden 
Freiherrn von Hoym am 20/30. Dezember 1696 in Großenhain und 
am 16/26. Januar 1697 in Leipzig dürfen als die ersten Schritte 
zur Ausführung seines Planes gelten; ohne diesen routinierten Finan- 
cier hätte er schwerlich die Mittel aufzubringen gewußt, deren er zu 
seiner Kandidatur bedurfte. Es mag sein, daß er in Wien den Kaiser 
gebeten hat, ihm den Brief zu zeigen, in dem sein Vater Johann 
Georg III. ein Jahr vor seinem Tode seinen Übertritt zum Katholi- 
zismus angeboten haben soll!; es mag auch sein, daß sanguinische 
Kleriker daraus auf eine Sinneswandlung bei August dem Starken 
geschlossen und ihm vielleicht die Prophezeiung der polnischen Krone 
auf eine freilich schwer zu erklärende Weise in die Hände gespielt 
haben?; aber auch nur Toleranz lag dem Kurfürsten bis zum Ende 
des Jahres 1696 dem Katholizismus gegenüber ganz fern und noch 
ferner der ihm von Hiltebrandt zugeschriebene Gedanke, sich durch 
Vorspiegelung eines baldigen Glaubenswechsels die Unterstützung des 
Kaisers und der Kurie im Wahlkampf zu erschleichen. 

Kaum war er in seine Hauptstadt zurückgekehrt, so schickte der 


1 Schon im Herbst 1685 ging in Berlin ein Gerücht um, Johann 
Georg UI. sei katholisch geworden oder wolle es mit Hilfe des Paters Wolf 
werden; Hünicke, der damalige kursächsische Gesandte am Hofe des Großen 
Kurfürsten erklärte es für eine infame von Übelaffectionierten in die Welt 
gesetzte Lüge (Dresdener Archiv Loc. 8266 Chursächsische Abschickung an 
Kurbrandenburg ... 1685/6). Dann soll ihn der Unmut über Spener, der 
seinen leichtfertigen Lebenswandel tadelte, zu dem Ausspruch veranlaßt 
haben, am liebsten würde er katholisch werden, und diese Absicht ein 
Jahr vor seinem Tode in einem Brief an den Kaiser mitgeteilt worden 
sein; daB er wie such sein älterer Sohn Johann Georg IV. an einen 
Übertritt gedacht hat, ist wohl möglich und wahrscheinlich, da August der 
Starke am 23. Juli 1712 an den Kurprinzen Friedrich August schrieb: 
Faites réflexion, mon fils, aux exemples de votre père, de votre oncle et de 
votre grand-père, lesquels ont voulu se rendre catholiques (Beiträge zur 
sächsischen Kirchengeschichte, 6. Heft. Leipzig 1891. S. 72). 

7 Die über die Genesis seiner Thronkandidatur bis heute ans Licht 
gezogenen Quellen geben zu einer solchen Vermutung keinen Anlaß; alle 
Männer, durch die er hiernach den Seidenen Weltfaden und die Prophe- 
zeiung der Wahl eines Wettiners zum König von Polen im Jahre 1696 
kennen lernte, waren, so viel wir wissen, treue Lutheraner. 


Kleine Mitteilungen. 385 


Sekretär des kaiserlichen Gesandten, Johann Jahn, der stets in Dresden 
blieb, auch wenn jener es verließ, folgenden Bericht nach Wien:! 

„Man [hat| alhie, al gestern 8 Tage, wieder alles Vermuthen ange- 
fangen eine schildwache vor Dero Abgesandtens Graffen von Harrach seinem 
annoch in bestand quartier zu setzen, umb denen hiesigen Catholischen 
leuten den eingang in selbiges zu der Heyl. Messe zu verwehren und davon 
abzuhalten, welche aber, weilen sie dazumahl zu spät beordret und die 
leute schon würklich bey dem Gottesdienst drinne waren, sogleich wieder 
weg genommen worden. Der Geh. Kriegsrat Bose jun., bei dem sich Jahn 
deswegen beschwerte, wußte nicht, wer den Befehl dazu gegeben habe, 
und bat ihn, zunächst nicht darüber an den Kaiser zu berichten, „worauff 
ich dann biß gestern als folgenden Sonntags zu gewarttet, aber weiter 
sehen müßen, daß man zwey schildwachten dennoch 16—18 schritt von 
vorberührten Harrachischen quartier gesetzet, welche von morgens früh 
sieben ubr an bib halb eilff mittags allda geblieben undt alle leute, so 
hinein gehen wollen, ohne unterscheid abgewiesen, weswegen sofort den- 
selben morgen bey vorerwehnten v. Bose weiter instantz gemacht, welcher 
sich gleich drauff zu dem Geh. Rathsdirector Freyherrn v. Gersdorff, umb 
dißfalB mit Ihm zu reden, begeben und von Ihm zurückgebracht, daß im 
Geheimen Rath deswegen nichts vorgekommen, sondern I. Chf. Dhl. von 
selbsten Dero GeneralLieutenant v. Birckholtz alß jetzigen Commandanten 
den befehl wegen setzung der wacht ertheilet haben müsten, mit dem Zu- 
satz, man möchte ibn in dieser sache außer impegno lassen. 

Wann ich nun nach diesem von vertrauter hand erfahren, daß Ihre 
Chf. Dhl. auf beschehene Veranlassung von Dero Geheimen RathsCollegio 
(welches aber den nahmen nicht haben noch etwas drumb wißen will) Dero 
vorgenandten General Lieutenant einen solchen mündlichen befehl gegeben, 
als habe gelegenheit gesuchet diBfalB mit Ihm zu reden undt nöthige Vor- 
stellung zu thun, auch weilen die wacht bißweilen biß’ an die Haußthür 
getretten undt sich alda postiret, gehörig dawieder zu protestiren undt 
Eu. Kay. Maytt. Allerhöchste competentia gebührend zu reserviren. Darauff 
aber von ihm zu vernehmen gehabt, wie es zwar an dem, daß Ihre Chf. 
Dhl., nachdem Sie in Erfahrung gebracht, daß an Feyer- undt Sonntägen 
zwey biB dreyhundert Persohnen zu dem Gottesdienst in das Harrachische 
quartier gingen, deren öffentliches exercitium aber in abwesenheit eines 
von Eu. Kay. Maytt. dependirenden Abgesandtens oder Residenten allhie 
zu leiden nicht herkominens were, alß hetten Sie Ihm gnädigst befohlen, 
solchen eingang undt zulauff der nicht zur Gesandtschatit gehörigen leute 


! Dresden, 30. Dezember 1696 (Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, 
Reichskanzlei, Berichte aus Dresden 4b). Hiltebrandt scheint dieser Bericht 
bei seinen Studien im Wiener Archiv ebenso entgangen zu sein wie ein 
gleich zu erwähnender zweiter vom 24. Mai 1697 und ein hochbedeutsamer 
Brief des Bischofs von Raab an den Grafen Kinsky; daß das Dresdener 
Archiv, das ihm verschlossen blieb, kein für seine Thesen sprechendes Akten 
stück enthält, glaube ich mit Bestimmtheit versichern zu können. 

Histor. Vierteljahrschrift 1507. 3. 26 


586 Paul Haake. 


durch auff denen seiten des hauses gesetzte wachten zu verhindern undt 
die hineinwollende mit glimpf abzuweisen, indessen aber wolten Ihre 
Chf. D. nicht examiniren, was im hause geschehe oder vorginge. Daß aber 
die wacht wieder habende ordre gehandelt und sich biB an die thür ge- 
macht, solches wolte er gehörig straffen und remediren, so auch sofortt 
drauff, ehe noch von Ihm gegangen, erfolget. 

Diese ungelegenheit [ist] allem ansehen nach durch einen apostatirten 
München, so sich hiesiger ortten einige jahr her aufgehalten und sich 
verheyrathet, verursachet worden, indem derselbe vor ungefehr drey wochen 
wieder von hie weg in Böhmen gegangen und sein Kind heimlich mit- 
genommen, weswegen sein hinterlaßenes weib, umb solches wiederzuhaben, 
ihm nachgereiset, aber da sie solches nicht wieder habhafft werden können, 
bey Ihrer rückkunft alhie bey dem geist- undt weltlichen Ministerio, auch 
gar bey I. Dhl. der regierenden Churfürstin durch eingegebene Memorialia 
ein heftiges weinen undt wehklagen verführet, worauff dann bald dieses 
Verbott erfolget.“ 


Ein Kurfürst, der sich in Wien und Rom beliebt machen wollte, 
hätte es wohl kaum erlassen, und auch dies spricht dafür, 
daB August der Starke vor Weihnachten 1696 noch nicht an die 
polnische Krone dachte; als er es tat, wurde auch der Posten vor 
dem Quartier des kaiserlichen Gesandten wieder eingezogen und nie- 
mand mehr gehindert, den katholischen Gottesdienst daselbst zu be- 
suchen.! Erst jetzt, im Frühjahr 1697, „suchte er sich in den Ruf 
zu bringen, als habe er katholische Neigungen und denke’ daran, 
seinen Übertritt zur römischen Kirche in Kürze zu vollziehen; daß 
er jene nicht hatte, bezweifelt heute wohl kein namhafter Forscher 
mehr, auch nicht Aloys Schulte?; ob er aber, wie Erdmannsdörffer 
es ausdrückt?, „wußte, daß sein schwieriges und gewagtes Unter- 
nehmen ohne vorangegangenen Glaubenswechsel ganz aussichtslos sei, 
Hazard spielte und den Einsatz der Religion wagte,“ oder, wie 
Hiltebrandt meint, im Einverständnis mit dem Bischof von Raab am 
2. Juni 1697 nicht formell übertrat, sondern nur zum Schein, das ist 
die in der vorliegenden Schrift zum ersten Mal aufgeworfene Frage. 


1 Johann Jahn an den Kaiser, Dresden, 24. Mai 1697: „Wegen des 
Exercitii Religionis Catholicae in Ew. Kay. Maytt. Abgesandtens Hauß 
alhier ist nun fast in Monathen, nachdem man mit setzung der wachten vor 
das Hauß, bald drauff aber damit wieder auffgehöret, Gottlob nichts weiter 
moviret worden, sondern es sind nach diesem biB daher alle leüte un- 
gehindert zu dem Gottesdienst aus- und eingegangen und wird auch noch 
damit frey continuiret.“ | 

? Vgl. Historische Vierteljahrschrift 1906 S. 280. 

3 Deutsche Geschichte vom westfälischen Frieden bis zum Regierungs- 
antritt Friedrichs des Großen II 91 Anmerkung 1. 


re 


- æ a - 
nn ni — 


Kleine Mitteilungen. 387 


Hiltebrandt argumentiert also: Der Bericht Christian Augusts über 
den Glaubenswechsel des Kurfürsten ist erst etwa einen Monat nach 
dem 2. Juni auf Wunsch des Wiener Nuntius Santa Croce von dem 
Bischof verfaßt worden und verdient ebenso wenig Glauben wie das 
den Übertritt bescheinigende Attest und die Briefe Christian Augusts 
an Seinen Bruder Moritz Wilhelm von Zeitz und an den Fürsten 
Anton Egon von Fürstenberg, die ich in der Historischen Vierteljahr- 
schrift 1906 auf S. 59 und 66 in den Anmerkungen veröffentlicht 
habe; „denn er war nach allem, was wir von ihm wissen, ein schlauer 
Politiker und durchaus nicht der fromme Katholik, als der er in der 
Theinerschen Beleuchtung erscheint“; „er hatte noch nicht das kano- 
nische Alter erreicht, aber er scheute sich nicht, um in den Besitz 
des Bistums zu gelangen, eine Unwahrhaftigkeit zu begehen und sich 
der Kurie gegenüber für einen Dreißigjährigen auszugeben.“ „Es 
liegt daher (?) sehr nahe anzunehmen, daß er mit seinem kurfürst- 
lichen Vetter stillschweigend einen Handel abgeschlossen hat, von 
dem man hoffen konnte, daB er diesem die Krone, ihm selbst aber 
den Kardinalshut einbringen würde“; er reichte August dem Starken 
am 2. Juni nur das Abendmahl nach römischem Ritus und stellte 
das Attest ohne Datum und Gegenzeichnung aus, damit es auch von 
ihm, wenn nötig, der Öffentlichkeit gegenüber für nichtig erklärt 
werden könnte; er hat bis zum Eintreffen der Nachricht von der 
Wahl seines Vetters anscheinend eine schwere Erkrankung ge- 
heuchelt, um wegen der Konversion nicht mit Anfragen belästigt 
zu werden. | 

Das Letztere halte ich höchstens für möglich, aber nicht 
für wahrscheinlich und noch weniger für erwiesen; die Wind- 
pocken kamen doch, wie Hiltebrandt selbst zugibt, anfangs Juni 
bei ihm wirklich zum Ausbroch 1 Ganz undenkbar aber ist m. E., 
daß der Bischof von Raab dadurch, daB er das Attest nicht 
datierte und von keinem Zeugen contrasignieren ließ, sich den Weg 
freihalten wollte, gegebenenfalls die von ihm selbst ge- oder wenigstens 
unterschriebene Urkunde für ungültig zu erklären; ihre Vorzeigung 
war doch unvermeidlich und seine Handschrift Unzähligen bekannt; 
wie durfte er wagen, auch wenn er keinen Mitwisser hatte — und 
daß ihm sein Beichtvater in Baden assistierte, ist zum mindesten 
nicht ausgeschlossen — das Bezeugte einfach abzuleugnen, ohne seine 


1 An seinen Bruder Moritz Wilhelm schrieb er am 1. Juli 1697, er 
habe an den Blattern todkrank gelegen (Dresdener Hauptstaatsarchiv Loc. 
8597 Briefwechsel des Herzogs Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz mit 
seinem Bruder Christian August 1683—1697). 

26° 


388 Paul Haake. 


ganze Priesterlaufbahn zu gefährden? Wäre er aber überhaupt zu 
einem solchen Pakt, wie ihn Hiltebrandt sich ausdenkt, fähig ge- 
wesen? Woher weiß er denn, daB Christian August kein frommer 
Katholik war und sich zu einem so frechen Betrug der Kurie her- 
gegeben haben würde? Nach allem, was ich von dem Bischof von 
Raab gelesen habe, ist er seit seinem eigenen Übertritt ein treuer 
Sohn Roms und ein eifriger Proselytenmacher gewesen!, der kein 
höheres Ziel kannte als sein ganzes Haus und alle Sachsen in den 
Schoß der alleinseligmachenden Kirche zurückzuführen, der natürlich 
dabei auch sich selbst und seine Karriere nicht vergaß, dem aber 
schließlich an der Gunst des Papstes und des Kaisers mehr lag als 
an der Augusts des Starken.” Um keinen Preis hätte er sich m. E. 
dazu verstanden, seinem Vetter den Übertritt zum Katholizismus zu 
attestieren, wenn er, falls der Kurfürst nicht zum König von Polen 
gewählt wurde, null und nichtig hätte sein sollen; dagegen mag er 
bereit gewesen sein, solange über ihn zu schweigen, bis jene Wahl 
glücklich verlief, und vielleicht auch unter dem Attest die Datierung 
fortzulassen, damit es scheine, als ob der Kurfürst schon vor längerer 
Zeit den Protestantismus abgeschworen habe*; daß er dem Papste 
erst so spät einen Bericht einsandte, erklärt sich zum Teil aus seiner 
Erkrankung, zum Teil aus der Rücksicht für seinen Vetter, ohne daß 
dessen Übertritt in Zweifel gezogen zu werden braucht. Wenn also 
auch die Narratio conversionis nicht den Wert eines Protokolls hat, 
so verdient sie doch m. E. ebenso Glauben wie die andern Äußerungen 
des Bischofs über die Vorgänge in Baden; ungefähr ein Vierteljahr 
vor dem 2. Juni, wie Christian August behauptet, wird August der 
Starke dem Vetter seine angeblichen religiösen Skrupel eröffnet und 
dieser, wie er an Moritz Wilhelm schreibt, ihn etliche Wochen in- 
formiert haben; am Trinitatisfest legte der Kurfürst dann in der 


1 Vgl. seine auf der Dresdener Kgl. Bibliothek ruhende „Kurtze Er- 
zehlung, wie ich durch Gottes Gnade von der ketzerischen lutherischen zu 
der allein selig machenden catholischen Religion kommen bin“ (beglaubigte 
Abschrift von der Hand des kaiserl. Notars Johann Heinrich Vulpius Planers 
12./22. Febr. 1692) Msc. Dresd. R 62. 

? Im Juli 1699 erbat und erhielt er von August dem Starken den 
Abschied, weil er seine antihabsburgische Politik nicht mitmachen wollte 
und einen Befehl des Königs einfach nicht ausführte. 

> Dagegen spricht freilich sein Unwille und seine Besorgnis darüber, 
daß Flemming den Übertritt des Kurfürsten wirklich ins Jahr 1695 zurück- 
datierte und es sogar in einer gedruckten Flugschrift behauptete; vgl. 
Christian Augusts Brief an Fürstenberg vom 5. Juli 1697 in der Historischen 
Vierteljahrschrift 1906 S. 66 Anmerkung. 


Kleine Mitteilungen. 389 


Wohnung des Bischofs! — ob in Gegenwart eines Dritten oder nicht, 
muß vorläufig dahingestellt bleiben — die Generalbeichte und das 
katholische Glaubensbekenntnis ab? und empfing aus seinen Händen 
das heilige Abendmahl nach römischem Ritus. Daß er es schon ein 
halbes Jahr später, im Weihnachtsfest, wieder unter beiderlei Gestalt 
nahm, spricht auch für die Angabe der Narratio conversionis, Christian 
August habe nur mit Mühe die Bedenken seines Vetters gegen die 
Entziehung des Kelches und die Heiligenverehrung überwunden; 
m. E. haben also nicht der Kurfürst und der Bischof gemeinsam den 
Papst und die Polen betrogen, sondern August der Starke allein wie 
die andern so auch seinen Vetter; diesen Eindruck erweckt auch 
folgender, anscheinend an den böhmischen Kanzler Grafen Franz 
Ulrich von Kinsky gerichteter Brief Christian Augusts°: 


P. S. 

Eü. Excell. seyn gar zu gütig, daß Sie mit part nehmen an der freude, 
so ich habe, daß mein vetter, der Churfürst von Sachßen, ist König in 
Pohlen erwehleth worden. Es hat nicht wohl anders sein kennen, denn 
Gott muß dießen Herren seegnen, weil er mit einem solchen Eüffer an dem 
fest der heiliegen Dreyfaltigkeit bey mir zu Baden den 2. Juni seine 
Generallbeichte und zwar solche mit vergießung vieler thränen abgeleget, 
von mir die heiliege absolution empfangen, in meinen händen das catho- 
lische glaubensbekäntnüß ohne allen scrupell beschworen und mit der 
grösten andacht von der welt zu meiner eügenen erbauung das heiliege 
Sacrament aus meinen Händen empfangen hat, worvon allen ich habe eine 
attestation geben müßen, welche ist nach Pohlen geschicket worden; ich 
verhoffe nunmehro noch viel von meinem Hauße und vielleicht noch mein 
gantzes vaterland mit Gottes Hülffe zu bekehren. Eü. Ex: sage dienstl. 


1 Nicht in der Schloßkapelle und nicht in Gegenwart des Jesuiten- 
paters Wolf, wie ich auf S. 59 der Historischen Vierteljabrschrift behaup- 
tete; in diesen beiden Punkten hat Hiltebrandt mich S. 186 Anmerkung 2 
rektifiziert. 

? Siehe den Brief Christian Augusts an Moritz Wilhelm vom 1. Juli 
1697 in der Historischen Vierteljahrschrift 1906 S. 59 Anm. 1. Hiltebrandt 
teilt seinen Lesern als Inhalt dieses Schreibens nur mit, „der Kurfürst habe 
die Generalbeichte abgelegt und nach katholischem Ritus das Abendmahl 
genommen“; er verschweigt, daß sich August der Starke nach ihm, wie 
nach der Narratio und dem gleich zu erwähnenden Briefe des Bischofs 
an den Grafen Kinsky auch ausdrücklich zum katholischen Glauben 
bekannt hat. e 

3 Dieses ganz eigenhändige Schriftstück des Bischofs liegt im Wiener 
Haus-, Hof- und Staatsarchiv im Fasc. 13 der Saxonica und ist das Post- 
skriptum zu einem Briefe, den ich leider noch nicht auffinden konnte; die 
Dorsalbemerkung stammt von derselben Hand wie ähnliche auf anderen an 
den Grafen Kinsky gerichteten Briefen. 


390 Paul Haake. 


Dank vor den überschickten brief mit bitte mich allezeit in Dero amitie zu 
erhalthen und zu glauben, daß ich von hertzen bien 
Eü. Excell: 
in dorso: Bisch. von Raab gantz ergebenster Diener 
de dat Christian Augustus H. z. SachBen. 
praes. 2 July 1697. 


Ich zweifle nicht daran, daß August der Starke, falls er nicht 
zum König von Polen gewählt worden wäre, den Übertritt zum 
Katholizismus in Abrede gestellt haben und lutherisch geblieben resp. 
wieder geworden sein würde, bis vielleicht günstigere Konjunkturen 
reizten, „den Einsatz der Religion zum zweiten Male zu wagen“!; 
da aber am 27. Juni 1697 in Warschau die meisten Stimmen ihm 
zufielen, so gestand er nach dem Eintreffen dieser Kunde den Glaubens- 
wechsel ein und trat am 27. Juli in Pikari auch öffentlich zum 
Katholizismus über; der Bischof von Passau, Jobann Philipp Graf 
von Lamberg berichtete darüber am 6. August 1697 aus Krakau 
folgendermaßen an den Kaiser?: 


„Es ist von deB neu erwählten König in Pohlen Mayestätt den 
27. July nuperi zu Piekari bey dem miraculosen Gnadenbild Beatissimae 
Viriginis Mariae mit innigster Vergniegung aller anwesenden daßienige 
volbracht vnd bewerkstellet worden, waB Ich so wohl mit S. Beichtvatter 
vnd ezlich wohlgesinten Senatoren zuforderist aber quoad ceremonias ec- 
clesiasticas mit dem Bischof v. Samogitien verabredet vnd concertiret habe, 
allermaßen Sich Neo Electus obgemelter tage frue glocken 7 uhr auf 
Sem, alda den Vorabend betrettenen quartier mit gesambter Deputation in 
die kirche begeben, alwo in mitte derselben vor dem gnadenbild ein mit 
rothen Sambet vnd Kissen bedeckter Bethstuhl gestellet wahre, worauf Sich 


1 Ganz verfehlt scheint mir folgende Argumentation Hiltebrandts zu 
sein: „Einen Glaubenswechsel verbot bei der Unsicherheit des Wahlerfolgs 
die Staatsraison; denn August hätte durch seine Konversion den Besitz des 
Direktoriums des Corpus Evangelicorum, ja selbst seine Kurwürde aufs 
Spiel gesetzt, da die Ernestiner gewiß Gelegenheit genommen hätten, ihm 
auf Grund des Testaments Johann Georgs I., das die protestantische Erb- 
folge in Sachsen sanktioniert hatte, Schwierigkeiten zu bereiten‘ (S. 175/6). 
Das Direktorium des Corpus Evangelicorum verlieh ihm gar keine reale 
Macht, der Besitz der polnischen Krone aber, wie er wenigstens meinte, so 
viel, um den ganzen Südosten Europas zu erobern, und wie hätte wohl 
Herzog Friedrich von Gotha mit seinen 6000 Mann August dem Starken 
den Kurhut entreißen können, selbst wenn dieser übertrat und nicht König 
von Polen wurde? Es blieb ihm dann immer noch die Möglichkeit bines 
Rücktritts zum Protestantismus wie später seinem Vetter Moritz Wilhelm 
von Zeitz oder einer Bundesgenossenschaft mit dem Kaiser, der bei gewissen 
Gegenleistungen ihm schwerlich die Kurwürde abgesprochen haben würde. 

3 Wiener Haus-, Hof und Staatsarchiv Saxonica Fasc. 13. 


Kleine Mitteilungen. 391 


der König kniend nider gelassen vnd die Ihme von besagten Bischoff 
coram altari eingereichte professionem fidei catholicae Romanae unter- 
schriben !, folglich Sich ad cornu Euangelij deB Altars begeben, alwo deßen 
beichtvatter ad excipiendam regis confessionem wartend gehalten, so dann 
die beichte in conspectu omnium verrichtet vnd nach erlangter absolution 
Sich widerum zu dem bethstul verfüeget, vor welchen Eps Samogitiae ad 
latus ex cornu Epistolae stehend den introitum ad missam angefangen et 
sub eadem Ger Mayestätt sacram Synaxim, als der König von dem beth- 
stuhl ab- vnd vor den altar getretten vnd daß gewährtuch (?) von denen 
zwey vornehmbsten Palatinis Wolhyniae sc: et Witepcensi gehalten worden, 
gereichet hatt. Nach vollendter Messe vnd dabey beobwachter gewöhn- 
licher ceremonien würde dem König liber Evangelij durch den Bischof 
Selbsten zu dem bethstuhl überbracht, daß Euangelium, worauf Neo Electus 
zwey finger zu beschwehrung der pactorum conuentorum zu legen hatte, 
vorgezaiget vnd etwas höher die mit deutlichen Buchstaben entworffene 
formula iuramenti vorgehalten, deren tenor S°. Mayestätt mit lautter stimme 
abgelesen vnd daßienige, waB in deren nahmen albereit zu Warschau von 
Dero Abges. vnd Beuollmächtigten beschwohren worden getrewlich zu 
halten, iurato versprochen haben. Hürüber beginte Sich der Bischoff 
widerume zur H. Mutter Gottes zu wenden, vor deren wunderbahrlichen 
bildnus auf die knie zu fallen vnd den Hymnum Ambrosianum zu intoniren, 
welchen alle anwesenden Pohlen Ihren gebrauch nach mit heller stimme 
continuirten, eoque finito dem König gleichsamb zu füßen fuhlen, Selben 
mehrern theils mit trähnenfliesenden augen über daß volbrachte werk gra- 
tulirten vnd zu unterschreibung der beschwohrnen pacten dinte vnd feder 
darreichten, allermassen dann Selbe von dem Neo Electo zuforderist, 
folglich von allen zur stelle gewesenen Deputirten Ihrer antianität vnd 
würde nach beschwohren worden. Nach allerseits erfolgter unterschrift 
verfüegte Sich der König unter mein vnd übrig anwesender in Sein quartier, 
umb nach eingenohmenen früestück, welchen [ich] auf dessen Verlangen 
alleine beygewohnet, uf den wege nacher Krakau zu begeben.“ 


Ein innerlich überzeugter Katholik ist August der Starke m. E. 
weder damals noch später gewesen; er trat nur deshalb über, weil 
er König und Kaiser zu werden und ein Weltreich mit überwiegend 
katholischen Unterthanen zu begründen hoffte.” Nicht der Glaubens- 


1 Dresdener Hauptstaatsarchiv Originalurkunde Nr. 14167. Darin er- 
klärte er nur ganz allgemein: Omnia contraria atque haereses quascunque 
ab Ecclesia damnatas et rejectas et anathematizatas Kro pariter damno, 
rejicio et anathematizo; weder damals noch vorher noch später hat er 
meines Wissens eine Abschwörungsformel beschworen oder unterzeichnet, 
in der er seine Eltern, seine Erzieher und die lutherische Kirche verfluchte. 

3 Hiltebrandt nennt am Schlusse die Erwerbung Schlesiens und die 
Begründung der absoluten Monarchie in Polen die beiden großen politischen 
Ziele Augusts des Starken; er irrt, wenn er glaubt, damit wäre der Ehr- 


392 Paul Haake. Kleine Mitteilungen. 


wechsel selbst war ein Wagnis, sondern diese ihn bedingende aus- 
wärtige Politik; einmal entschlossen nach der Wahl zum König, von 
Polen den Habsburgern ihre östlichen Provinzen zu entreißen und die 
Türken vom Kontinent zu vertreiben, und in den letzten Tagen des 
Mai seines Sieges in Warschau ziemlich gewiß, vollzog er den un- 
umgänglichen formellen Übertritt zum Katholizismus am 2. Juni 1697 
leichten Herzens; er wäre, nicht etwa aus Furcht vor den Ernestinern, 
sondern um nicht die sächsischen Stände noch widerspenstiger zu 
machen gegen seine Forderungen, ebenso leichten Herzens wieder 
Protestant geworden, wenn die Polen ihn nicht zu ihrem König er- 
wählt haben würden und die Aussicht, Erbe der Habsburger und 
deutscher Kaiser zu werden, für ihn und seinen Sohn ganz dahin- 
geschwunden wäre. 
Paul Haake. 

geiz dieses Titanen befriedigt gewesen; Böhmen und Mähren hat er außer- 
dem noch zeitlebens erstrebt und wenigstens bis zum Frieden von Carlo- 
witz auch den ganzen Südosten Europas. 


393 


Kritiken. 


P. Sander, Feudalstaat und bürgerliche Verfassung. Ein 
Versuch über das Grundproblem der deutschen Verfassungsgeschichte. 
Berlin, Bath, 1906. VII u. 196 S. 8°. 

Auf den Bahnen, die vorliegendes Buch einschlägt, um „das 
Grundproblem der deutschen Verfassungsgeschichte“ zu lösen, vermag 
Referent nicht zu folgen. Der Verfasser geht von „begrifflichen Un- 
klarheiten“ aus, die er (Abschn. 1) Juristen und Historikern wie 
Gierke, Sohm und Below nachzuweisen sucht. Einen „durch und 
durch mit modernem Geist getränkten Staatsbegriff““ sollen sie in 
ältere Zeiten übertragen haben, und das veranlaßt ihn, einen „Vorstoß 
ins Gebiet der Staatswissenschaft und Gesellschaftslehre* (S. IV f.) zu 
unternehmen. Anstatt also rein historisch zu untersuchen, was man 
jeweils unter Staat verstand, wie die Staatsgewalt geübt wurde, und 
welche Funktionen sie erfüllte, gibt Sander theoretische Auseinander- 
setzungen über „Wesen und Begriff der Staatsgewalt“ (Abschn. 2) 
und „das Wesen öffentlicher Gewalt“ (Absclın. 3) und gelangt so zu 
der Auffassung des mittelalterlichen Staats „als System vorwiegend 
privater Verbände“, die er in Abschnitt 4 vertritt. Was er da über 
„die Psychologie des feudalen Staatswillens“, „die Technik der feu- 
dalen Staatsverwaltung“ und gar „die Organe des Feudalstaats“ aus- 
führt, sind willkürlich herausgegriffene Einzelzüge. Unrichtig inter- 
pretiert ist (S. 94) die Stelle bei Otto von Freising, Gesta Frid. 1. 1 
c. 32, die gewiß nicht den junkerlichen Übermut deutscher Großer 
der bei den Ungarn herrschenden Zucht entgegensetzen will, sondern 
den deutschen Rechtssinn zeigt, dem das Fehlen eines ordnungsmäßigen 
Gerichtsverfahrens miBfällt. „Die Frage nach dem Ursprung der 
deutschen Stadtverfassung“ (Abschn. 5) ist vollends in ganz unzu- 
länglicher Weise behandelt. So wird für „die Urkunde, durch 
welche dem Erzbischof Adaldag von Bremen die Immunitätsgerichts- 
barkeit über die urbs Brema eingeräumt wurde“ (S. 156), nur der 
Bericht des Adam von Bremen 1. 2 e. 2 zitiert (n. 1), aber nicht die 
Urkunde selbst (D. OI. nro. 307), aus der hervorgeht, daß die 
Alternative, ob Bremen damals ein Fronhof oder eine Kaufmanns- 
ansiedelung war, gar nicht aufgestellt werden durfte. Auch die 


394 Kritiken. 


Kritik „der bisherigen Forschung“, zu der Abschnitt 6 zurückkehrt, 
wird kaum imstande sein, Eindruck zu machen, gleichgültig gegen wen 
sie sich wendet. 

Bereits die Problemstellung (S. 9) gibt zu schweren Bedenken 
Anlaß. Es ist einfach nicht zutreffend, daß „die deutsche Verfassungs- 
geschichte bewußt und unbewußt sich um die Frage nach dem 
Gegensatz von Stadt und Land, von modernem und mittelalterlichem 
Staate wie um ein einziges großes Grundproblem bewegt.“ Sind denn 
städtisch und modern, ländlich und mittelalterlich Gleichungen, da 
doch vielmehr das Städtewesen in seiner Eigenart eine charakteristische 
Erscheinung des spüteren Mittelalters ist, während seine Ausbildung 
mit tiefgreifenden Umwälzungen der agrarischen Zustände parallel 
lief? Schlagworte wie mittelalterlich und modern sollten doch über- 
haupt nicht Anwendung finden, ohne daß der Autor genau definiert, 
welchen Sinn er damit verbindet, ob er wirklich noch die tausend 
Jahre von Romulus Augustulus bis Kolumbus als einheitliche Ge- 
schichtsepoche ansieht, und ob er den Staat des 18. oder den des 
19. Jahrhunderts für den modernen hält. Daß die Scheidung von 
Gericht und Gemeinde den Schlüssel zum Verständnis der älteren 
Verfassungsentwicklung liefert, verkennt Sander (S. 159) vollkommen, 
und die Gerichtsgewalt trug staatlichen Charakter; sie leitete sich 
vom König her, der im Frankenreich den Inbegriff der Staatsgewalt 
dargestellt hat. Von solchen rechtlichen Zusammenhängen läßt sich 
keinesfalls absehen, weil in ihnen die Richtungslinien der Entwicklung 
zutage treten. Daher geht es auch nicht an, eine Frage wie die 
nach dem Ursprung der Steuern des späteren Mittelalters mit der 
Bemerkung zu erledigen: „Geldumlagen können sehr verschiedene Be- 
deutung haben“ (S. 51). Daran hat noch niemand gezweifelt! 
Fraglich war nur, ob eine Geldumlage steuerartigen Charakters, die 
in Deutschland häufig Bede, in Italien fodrum und anderwärts wieder 
anders genannt wird, durch den Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit 
erhoben wurde, der seine Gewalt vom König herschrieb. Das zu er- 
mitteln ist keine „juristische Doktorfrage“, sondern von erheblicher 
„kulturgeschichtlicher Bedeutung“, wie allein schon die beweglicheu 
Klagen der Geistlichkeit über Besteuerung ihrer Hintersassen durch 
die Vögte zeigen, de das ganze Verhältnis in falschem Lichte er- 
scheinen ließen, wenn sie nicht auf ihre Ursache hin untersucht, 
sondern einfach wiedererzählt würden. 

Dem iudex publicus, dem vom König gesetzten (Staats-)Beamten, 
steht im Edikt Cilotars II. und später der Beamte von Kirchen oder 
weltlicheu Großen gegenüber, der gelegentlich einmal iudex privatus 
genannt wird. In anderem Zusammenhange (actum publice) hat das 


Kritiken. 395 


Wort publicus den Sinn von Öffentlich im Gegensatz zu „geheim“. 
Ohne auf die quellenmäßige Grundlage der für ältere Zeiten üblichen 
Gleichsetzung von öffentlich-rechtlich und staatlich-königlich einzu- 
gehen, bringt Sander langwierige Auseinandersetzungen über den 
modernen Begriff der Öffentlichkeit und verknüpft damit eine Gegenüber- 
stellung von Dorf und Stadt als kleinem und großem sozialen Kreis, 
die, an sich bedeutsam, nur gerade für die Gerichtsverfassung wenig 
austrägt. Aus Rietschels „Burggrafenamt“, das nicht angeführt wird, 
wäre zu ersehen gewesen, daB in den größten deutschen Städten des 
früheren Mittelalters, den Sitzen des regsten Handels, Köln und 
Regensburg, der Graf andauernd seines Amtes waltete, wie in den 
benachbarten Dörfern des Köln- bez. Donaugaus. 

Zahlenmäßige Bestimmtheit hat entschieden den größten Wert 
für die Erkenntnis der ländlichen Verhältnisse, und die Urbare bilden 
sicherlich (S. 181) „die unentbehrliche Grundlage für das Verständnis 
der mittelalterlichen Staats- und Sozialgeschichte‘“ Es sind aber 
auch schon längst (am polyptichum Irminonis) statistische Berech- 
nungen angestellt worden, und wenn die dort gewonnenen Ergebnisse 
nieht ohne weiteres für Deutschland gelten, so genügt doch ein roher 
Überschlag von der Hufenzahl auf die mutmaßliche Zahl der Bewohner, 
um erkennen zu lassen, daß die Großgrundherrschaft der Karolinger- 
zeit kein kleinerer sozialer Kreis war als die Durchschnittsstadt des 
15. Jahrhunderts. Es hat fast den Anschein, als ob Sander sich die 
mittelalterlichen Zustände des Westens bewußt oder unbewußt nach 
Analogie der neuzeitlichen des Ostens vorstellt. Das ostelbische 
Rittergut bildete allerdings einen kleinen sozialen Kreis, in dem die 
persönlichen Beziehungen überwogen; nichtsdestoweniger beruhte seine 
Organisation auf staatlichen Befugnissen, der hohen und niederen 
Gerichtsbarkeit, die in Preußen wenigstens gleich bei der Kolonisation 
durch die Landesherrschaft (den Orden) verliehen wurde. Gerade die 
Territorien des Ostens setzten sich niemals aus „vorwiegend privaten 
Verbänden“ zusammen. Für die Charakteristik des „Feudalstaats“ im 
Gegensatz zum modernen ist verfassungsgeschichtlich der maßgebende 
Gesichtspunkt, daß der Träger der Staatsgewalt, König oder Landes- 
herr, seine Hoheitsrechte nicht sowohl durch Beamte wahrnehmen ließ, 
als vielmehr mit lokaler Beschränkung oder stückweise sie zu Eigen- 
tum oder unter anderem Besitztitel (Lehen) vergabte, so daß Adel 
und Geistlichkeit Fetzen der Staatsgewalt inne hielten; auch den 
Stadtgemeinden wurde genug zuteil. Noch der aufgeklärte Absolu- 
tismus hat die entfremdeten Hoheitsrechte nur unvollständig wieder 
beizubringen vermocht, trotz seiner zentralistischen und bureaukratischen 
Regierungsweise, die einen erheblichen Fortschritt gegenüber den 


396 Kritiken. 


früheren, einfacheren Formen der Verwaltung darstellte, aber an sich 
nicht genügte, den Staatsgedanken von der ihm anhaftenden persön- 
lichen Auffassung völlig zu befreien. 

Diese wenigen Bemerkungen mögen zur Rechtfertigung einer ab- 
lehnenden Haltung genügen. Der Versuch Sanders, historische Be- 
griffe durch soziologische Abstraktionen zu klären, ist meines Er- 
achtens nach ein verfehlter. 

Zürich. G. Caro. 


Max Vancsa, Geschichte Nieder- und Oberösterreichs. Erster 

Band, bis 1283. Gotha, Perthes 1905. XIV und 616 S. 8°. 

Von dem ganzen Flußgebiet der Donau hebt sich jene Strecke, 
an welcher die Südwand des böhmischen Gebirgsmassivs mit den 
nördlichen Ausläufern der Alpen zusammentrifft, als eine eigenartige 
Landschaft ab, die in allen Teilen dem geschichtlichen Leben unge- 
fähr gleichmäßige Bedingungen bietet. Im Süden und Norden bilden 
waldreiche Gebirge die Grenze, der Länge nach fließt zwischen ihnen 
der mächtige, schiffbare Strom, und auf seinen beiden Ufern breitet 
sich weithin ein fruchtbares Hügelland, welches da und dort kleine 
ebene Becken in sich schließt. Dieses von der Natur zu einer po- 
litischen Einheit geschaffene Gebiet war zweimal im Lauf der Ge- 
schichte von bedeutenden staatlichen Grenzen durchschnitten; hier lief 
in den ersten fünf Jahrhunderten christlicher Rechnung von Ost nach 
West, der Donau entlang, die Grenze des römischen Reiches, hier 
berührten sich, als dieses verfallen war, im 7., 8. und 10. Jahrhundert 
am Flußlauf der Enns die germanischen Staaten mit Avaren und 
Magyaren. Die natürliche Einheit konnte trotz dieser politischen und 
nationalen Scheidungen auf die Dauer nicht ganz verdunkelt werden. 
Das an der römischen Reichsgrenze erblühende Leben zog auch die 
benachbarten Germanenstämme in seine Kreise; bevor die Donaugrenze 
ihren politischen Sinn verlor, muß sie aufgehört haben eine kulturelle 
Scheidewand zu sein. Längere Lebenskraft bewährt die andere, von 
Nord nach Süd das Land durchquerende Grenze, obwohl sie in der 
Natur nicht so stark ausgeprägt ist; sie dauert als Grenze selbstän- 
diger Verwaltungsgebiete eines Staates, der Kronländer Oberösterreich 
und Niederösterreich, noch heute fort; aber auch sie übt keine tiefere 
Wirkung. Von Karl d. Gr durchbrochen öffnet sie sich einem ge- 
waltigen Vordringen deutschen Wesens nach Osten, das nur vorüber- 
gehend von den Magyaren aufgehalten, seit der Lechfeldschlacht von 
neuem anhebt und in drei Jahrhunderten das Gebiet unter der Enns 
zu einem blühenden Garten deutscher Kultur verwandelt. Politisch 
bleibt nun allerdings diese Ostmark durch lange Zeit deutlich getrennt 


Kritiken. 397 


von dem bis zur Enns herabreichenden bayrischen Herzogtum, nur 
allmählich, in langen Zwischenpausen vermag die auf dem Markboden 
erwachsene Herrschaft sich die nächstliegenden Teile ihres Hinterlands 
anzugliedern; erst im Jahre 1779 gelangt dieser Vorgang zum Ab- 
schluß, indem der Inn als Westgrenze des österreichischen Gebietes 
erreicht wird. Aber kirchliche und dynastische Beziehungen ver- 
knüpfen doch schon seit dem frühen Mittelalter dieses ganze einst 
bayrische, nunmehr als Oberösterreich bezeichnete Land so enge mit 
Niederösterreich, daß es kaum möglich ist, seine Geschichte für sich, 
ohne stete Beziehung auf jene des östlichen Nachbarlandes, oder um- 
gekehrt jene von Niederösterreich ohne häufiges Übergreifen nach 
Westen zu erzählen. So war es ein glücklicher Gedanke die Ent- 
wickelung diesseits und jenseits der Enns in ein gemeinsames Bild 
zusammenzufassen; dasjenige was an der Geschichte dieser Länder 
das Anziehendste ist, das Verhältnis der Mark zu ihrem Hinterland 
und die starke Wirkung gemeinsamer, natürlicher Bedingungen, das 
kann ja nur in solcher Art zur Anschauung gebracht werden. 

Der um die Erforschung der deutschen Urkundensprache ver- 
diente Kustos am niederösterreichischen Landesarchiv, Dr. Vancsa, der 
als erster diese Aufgabe zu lösen unternimmt, hat in dem vorliegenden 
Band seines Werkes dem Stoff eine Anordnung gegeben, die es sehr 
wohl ermöglicht jene leitenden Gedanken zu verfolgen. Er behandelt 
Nieder- und Oberösterreich auch in solchen Zeitläufen, in welchen 
sie politisch getrennt sind, gemeinsam in einer Reihe von Kapiteln, 
die nicht geographisch sondern sachlich und chronologisch gegliedert 
sind. Dabei treten in den einzelnen Abschnitten, je nachdem es der 
Gegenstand erfordert, bald die politischen bald die kulturellen Mo- 
mente in den Vordergrund. Die auf diese Weise erreichte Ver- 
schmelzung verschiedenartiger Entwickelungsreihen ist, obwohl sie 
manche Wiederholung zur Folge hat, mit lebhaftem Dank zu be- 
grüßen. Sie bewahrt vor einer Überschätzung des dynastischen Ge- 
sichtspunkts und wird deshalb namentlich bei der Fortsetzung des 
Werkes, wo diese Gefahr vielleicht näher liegen könnte als bei dem 
ersten Band, gute Dienste tun; sie bringt aber auch schon jetzt die 
Ergebnisse fernerliegender Studien, Prähistorie und Archäologie, 
Namen- und Dialektforschung, Untersuchungen über den Hausbau und 
die Besiedelung, in sehr willkommene Berührung mit jenen Tatsachen 
des Staatslebens, die man allzuoft als ausschließlichen oder doch vor- 
nehmsten Inhalt der Geschichte ansehen möchte. Daß der Verf. bei 
der Zusammenfassung so verschiedener wissenschaftlicher Richtungen 
nicht überall in die Tiefe dringen konnte und sich vielfach dem Urteil 
anderer anvertrauen mußte, wird niemanden wundernehmen. Schon 


398 Kritiken. 


die vorausgesandte Übersicht der neueren landeskundlichen Literatur 
und die unter dem Text reichlich beigebrachten Hinweise auf ein- 
schlägige Quellen und Darstellungen erleichtern die Nachprüfung; sie 
werden gewiß dazu beitragen, daß sich frische Kräfte für die Lösung 
der zahllosen Einzelfragen einsetzen, an denen die ältere österreichische 
Landesgeschichte so reich ist. 

Der hier zur Verfügung stehende Raum gestattet es nicht, die 
Stellung, welche der Verf. diesen Fragen gegenüber einnimmt, im 
einzelnen zu bezeichnen; nur einige Punkte, an welchen dem Verf. 
für sein Thema brauchbare Nachrichten und Urteile entgangen zu 
sein scheinen, möchte ich vermerken, ohne damit den guten Ein- 
druck des Buches beeinträchtigen zu wollen. In bezug auf das Fort- 
leben römischer Bevölkerungsreste und bei einigen anderen damit 
zusammenhängenden Dingen haben leider die vielfach verfehlten Ar- 
beiten Strnadts in der Archivalischen Zeitschrift allzustark eingewirkt. 
Durch eine recht unklare Wendung („westlich von der Enns beziehungs- 
weise von der Traun“ S. 111) wird die wichtige Frage, ob in Lorch, 
an dem Schnittpunkt der Donaulinie mit der Ennslinie, sich römische 
Ansiedler bis in karolingische Zeit erhielten, nur umgangen, nicht 
klargelegt.! Unter den Quellen zum Avarenfeldzug Karls des Großen 
(S. 131) vermißt man ungern den Brief an Fastrada (Mon. Germ. 
Ep. 4, 528), der auch abgesehen von seinem Inhalt schon als eines 
der ältesten auf österreichischem Boden entstandenen Schriftdenkmäler, 
die wir besitzen, Erwähnung verdient hätte. Wegen der bayrischen 
Verhältnisse und der Ungarnkämpfe um die Mitte des 10. Jahrhunderts 
(S. 188 f.) hätten mit Nutzen Ottenthals Regesten benutzt werden 
können.” Nach dem was S. 196f. über die fragliche Herkunft des 


1 Vgl. darüber und über das von Vancsa (145, 158 f.) unterschätzte 
Alter von St. Florian meine Anzeige der Strnadtschen Arbeit in dieser 
Zeitschrift 4, 528 ff. Die Erörterungen, welche Krusch im N. Archiv 28, 575 ff. 
der Lorcher Lokalfrage widmete, werden dadurch beeinträchtigt, daß dem 
beigegebenen Plan der Maßstab fehlt, und daß die als Signatur angewandten 
kleinen Ringelchen für Lorch usw. zu ganz irrigen Vorstellungen verleiten. 
In Wirklichkeit beträgt die dort so stattlich aussehende Entfernung vom 
Dorfe Lorch bis zur Ennsbrücke in der Luftlinie nur 1600 Meter, so daß 
nichts im Wege steht anzunehmen, daß sich das alte Laureacum mit seinen 
Lager- und Hafenanlagen von der Enns bis zum heutigen Dorfe Lorch er- 
streckt habe, das letztere also wirklich auf einem Teil der Römerstadt stehe, 

? Den angeblichen Herzog Eberhard von Bayern, von dem ich im 
N. Archiv 16, 613ff. nachgewiesen zu haben glaube, daß er nur einem 
Mißverständnis seine Existenz verdankt, hätte V. nicht wieder zum Leben 
erwecken sollen. Der Sieg bei Wels darf zuverlässig zu 948 gesetzt werden 
(Reg. 113°), für Vlozzun schlägt Ottenthal (Reg. 170*, Flossing bei Mühl- 


Kritiken. 399 


Markgrafen Liutpold gesagt ist, wäre es besser vermieden worden, 
weiterhin (S. 233) Franken ohne weiteres als seine Heimat zu be- 
zeichnen. Bei der Erwähnung des bambergischen Besitzes in Antiesen- 
hofen (S. 211) hätte die Tatsache, daß derselbe seit dem 9. Jahr- 
hundert päpstliches Eigentum gewesen und gegen bestimmten Zins 
der Salzburger Kirche überlassen war, nicht unbemerkt bleiben sollen.! 
Otokars Verzicht auf Ried und Schüttenhofen (S. 508) bezeugen 
auch die von mir veröffentlichten Mattseer Annalenstellen?, die dem 
Verf. auch eine merkwürdige Nachricht über die Befestigung von 
Braunau geliefert hätten. Hier und bei anderen Fragen ist eben die 
Geschichte Oberösterreichs, wie es der Verf. selbst (Vorwort S. X) 
zugibt, gegenüber jener des unteren Landes etwas zu kurz gekommen; 
aber das mag mit dem schwächeren Betrieb der Forschung und mit 
dem Fehlen einer tätigen geschichtlichen Sammelstelle ob der Enns 
erklärt und entschuldigt werden. 3 

Ein Übelstand der die Benützung des Buches erschwert, ergibt 
sich daraus, daß die Kaiserurkunden, denen wir besonders für das 
10. und 11. Jahrhundert die wichtigsten Nachrichten über Besitz- 
verhältnisse und Kolonisation im Lande verdanken, in ungleichmäßiger 
und wenig praktischer Art angeführt sind; daß es dort, wo die 
neue Monumenta-Edition vorliegt, geboten ist die einzelnen Urkunden 
nach dieser Ausgabe, und zwar nach Nummern, nicht nach den Seiten 
zu zitieren, und dort wo die Ausgabe noch nicht vorliegt, ebenso 
nach den Nummern der Kaiserregesten (für karolingische Zeit nach 


dorf vor, Lova möchte ich (vgl. Reg. 179") doch mit Laufen an der Salzach 
in Beziehung bringen. Daß der Flußname Ticinum bei Widukiud I, 36 
verderbt sein dürfte, vermutet V. mit Recht, noch besser als die Traisen 
könnte aber vielleicht die Traun (Trunam) durch Verlesung zu jener Form 
geführt haben. Ottos I. Sohn hieß bekanntlich nicht Liutpold sondern 
Liudolf, und der glorreiche Sieg Ottos (der damals noch nicht Kaiser war) 
erfolgte am 10., nicht am 9. August 955. 

1 Vgl. Dümmler, Gesch. des ostfränkischen Reiches 2°, 136; 33, 514, 
DO. I. 170, DH. II. 427 und Jaffe-L. 3700, 4001. 

3 N. Archiv 22, 498 ff. 

s So wird man auch gerne hinwegsehen über Fehler, welche V. be- 
geht, wo er genötigt ist weiter von den heimatlichen Grenzen abzuschweifen; 
S. 100 wird Odoaker Kaiser genannt, S. 103 das Ende seines Reiches un- 
genau zu 488 gesetzt, S. 108f. der Slavenfürst Samo in Samos verwandelt, 
S. 269 ff. eine Einführung in die Geschichte des Investiturstreits gegeben, 
die zu mehreren Einwendungen Anlaß gäbe. An Druckfehlern bemerke ich: 
S. 211 Anm. 3 lies II statt II; S. 275 Anm. 8 Hanthaler statt Hauthaler; 
S. 193 Anm. 1 ist statt 752 wohl 952 zu lesen, aber auch diese Jahreszahl 
steht nicht bei Thietmar (II, 27). 


400 Kritiken. 


der 2. Aufl. der Mühlbacherschen, für 1024 bis 1197 nach Stumpf), 
darin sollte doch endlich bei den auf diesem Gebiet Arbeitenden 
Einigkeit herrschen. Vancsa kennt natürlich diese Werke und führt 
sie an vielen Stellen an, dazwischenhinein aber nennt er die Diplome 
häufig nach den Mon. Boica und manchmal auch nach anderen Aus- 
gaben (so etwa nach Kleimayrns Iuvavia oder dem Urkundenbuch 
des Landes o. d. Enns), ja auch Böhmers alte Regesten werden her- 
beigeholt (S. 244 f., 258, teils nach Seiten, teils nach Nummern). 
Nebst mancher Unbequemlichkeit hat diese Vernachlässigung der maB- 
gebenden diplomatischen Sammelwerke auch sachliche Fehler zur Folge. 
Der Sinn des Precarienvertrags, den die Kaiserinwitwe Kunigunde 
mit Freising schlo, würde schwerlich so ungenau angegeben 
worden sein, wie es S. 210 geschah, wenn die Urkunde in der Aus- 
gabe der Mon. Germ. DD. 3, 694 benutzt worden wäre. Das erste 
Auftreten des Namens Ostarrichi darf nicht mehr zu 996 berichtet 
werden, da der Text von DO. III. 232, den V. in den Fontes rer. 
Austr. anstatt in den Mon. Germ. benutzt hat, allem Anschein nach 
erst zur Zeit Heinrichs II. in das 996 geschriebene Blankett eingetragen 
wurde; als ältester Beleg für jenen Namen hätte daher S. 199 das 
vom 29. April 998 datierte DO. III. 286, und zwar mit der Form 
Osterriche, angeführt werden sollen. Ganz unberechtigter Weise 
werden zwei Urkunden Ottos II., welche in den Monumenta Germaniae 
für echt erklärt wurden, als Fälschungen hingestellt, ohne daß der 
Verf. sich die Mühe genommen hätte, die sorgfältigen Diktat- und 
Schriftuntersuchungen, auf denen jenes Urteil beruhte, nachzuprüfen 
und seinerseits eine diplomatische Erklärung zu bieten.! Gewiß hat 


1 DO. II. 204, das Vancsa S. 216 Anm. 3 „zum mindesten interpoliert* 
nennt und von dessen Rasuren er im Sinne eines Verdachtgrunds spricht, 
ist von zwei Kanzleischreibern mundiert, welche allerdings vorwiegend für 
S. Emmeram arbeiten (DDO. II. 204, 247, 293, 294, 296), die aber zur selben 
Zeit auch neben anderweitig bekannten Kanzleikräften bei Diplomen für 
sonstige Empfünger mitwirken (DDO. II. 205, 292, vgl. Wibel im N. Archiv 
30, 102ff.), so daß es nicht angeht, sie ohne weiteres als Fälscher zu be- 
trachten; die Rasuren und Korrekturen des Originals berühren gar nicht 
den Text, sondern nur die Datierung, und sind schon von Ficker, Beiträge 
1, 197t. befriedigend erklärt. — DO. II. 167 wird von Vancsa S. 208 un- 
bedeuklich benützt, S. 236 wird aber auch dieser Urkunde nachgesagt, sie 
sei „in zwei Fassungen überliefert, von denen die längere sicher gefälscht, 
die zweite wenigstens nach Uhlirz unbedenklich ist“. Dabei wird außer 
acht gelassen, daß auch die längere Fassung (DO. II. 167°) in ihren von der 
kürzeren (DO. II. 167°) unabhängigen Teilen unverkennbar das Diktat des 
WC aufweist und um die Mitte des 11. Jahrhunderts schon existiert haben 
muß (s. Uhlirz in Mitt. d. Instituts 3, 207), so daß doch wohl die von Sickel 


= Ae 


Kritiken. 401 


der Lokalhistoriker das Recht, auch an der Edition der Monumenta 
Kritik zu üben oder Zweifel an ihren Ergebnissen zu äußern (bei 
DH. I. 22, welches Vancsa S. 221 und 238 heranzieht, möchte mir 
das, da Schrift- und Diktatbeweis versagen, trotz des echten Siegels 
recht nützlich erschienen sein), aber er muß, so oft er das den Ur- 
kunden gegenüber tut, neben der Anführung innerer Gründe auch auf 
die diplomatischen Merkmale eingehen, wenn er seine Äußerungen 
von der Wissenschaft beachtet sehen will. 

Eine schwache Seite des Buches bildet das Register, dessen Aus- 
führung einer noch nicht genügend geschulten Hilfskraft überlassen 
worden war. Manche Namen fehlen, die Verweisung von den alten 
Namensformen auf die neuen und die Beifügung genauerer geographischer 
Bestimmungen ist ganz ungleichmäßig durchgeführt, und auch an un- 
richtigen Ortsbestimmungen ist kein Mangel.! In manchen Fällen ist 
auch der Text mitschuldig an den Fehlern des Registers, teils durch 
fehlerhafte Namensformen und Ortsangaben*, teils insofern als er den 
angeführten Örtlichkeiten keine genaueren Angaben über die Lage bei- 
fügt. Der Verf. verwahrt sich allerdings (S. 107 Anm. 2) dagegen, 
eine Ortskunde bieten zu wollen; in Wirklichkeit aber wird sein Buch 
sehr vielen, die bei ihren geschichtlichen Studien von lokalem Interesse 
ausgehen, doch auch die eigentliche Topographie ersetzen müssen ; 
eine Landesgeschichte wäre berufen hier und anderwärts der Führer 
zu werden, an dessen Hand sich der Lehrer für den Schulgebrauch 
die Heimatkunde zusammenstellt, die im Unterricht eine so große 
Rolle spielt. Zu diesem Zweck aber bedürfte es einer Vermehrung 


— u nnn 


in der Edition ausgesprochene Lösung, D. 167° sei ein von WC. im J. 977 
verfaßtes, aber von dem Kaiser nicht genehmigtes Diplom, die größte Wahr- 
scheinlichkeit für sich hat. 

! Haiming (zwischen Salzach und Inn) und „Mokendorf“ (soll heißen 
Machendorf, bei Simbach) liegen nicht in Oberösterreich sondern in 
Bayern, Mattsee nicht in Oberösterreich sondern im Herzogtum Salzburg; 
Kroisbach ist nicht das in der „Bz.“ (soll heißen Bzh., Bezirkshauptmann- 
schaft) Melk, GBz. Mank gelegene Dorf dieses Namens, sondern es ist Kr. 
in der Gemeinde Strengberg Bzh. Amstetten gemeint — wie das nach 
dem Vorgang Meillers (Regesten d Babenberger S. 194 die solchen Unter- 
suchungen doch ferner stehende Monumenta-Ausgabe (DD. 3, 773) richtig 
angibt und auch Vancsas Text (S. 217) andeutet. 

7 Unter dem S. 127 angeführten Ulting, das so ins Register überging, 
ist wohl das Itinga des Indiculus Arnonis III, 2 (Salzb. Urkundenb. 1, 7) 
zu verstehen, welches von einigen für Utting, GBz. Braunau, gehalten wird. 
Nöchling liegt nicht, wie S. 222 und im Register zu lesen, „im Mühlkreis 
Oberösterreichs“, sondern in Niederösterreich GBz. Persenbeug. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 27 


402 Kritiken. | 
der geographischen Hinweise und Erklärungen im Text, die sich leicht 
hätte durchführen lassen und die auch manchen Teilen der Dar- 
stellung zu größerer Deutlichkeit verholfen hätte. So erhält der Leser 
von der Lage der Gaue!, von dem Vorkommen der für die Besied- 
lung wichtigen Ortsnamen, die mit Walchen-? oder mit Ungar- 
zusammengesetzt sind®, doch keine richtigen Vorstellungen, wenn er 
nicht andere Hilfsmittel zur Hand nimmt. Vielleicht wird die Fort- 
setzung oder auch die Neuauflage des vorliegenden Bandes, die dem 
nützlichen Werke gewiß zu wünschen ist, Gelegenheit geben, die hier 
angedeuteten Wünsche zu berücksichtigen. 

Schon in seiner gegenwärtigen Gestalt aber sichert es dem Verf., 
der ein so mannigfaltiges und oftmals entlegenes Material als erster 
geschickt zusammenzufassen verstand, den aufrichtigen Dank aller 


Leser. 
Innsbruck. W. Erben. 


1 S. 118ff. ist eine anschauliche Beschreibung der Gaugrenzen geboten, 
aber im folgenden ist nicht überall auf sie Rücksicht genommen. Nach 
S. 191 scheint V. den in DO. I. 33 genannten Grafen Marquard auf jenen 
„Kleinen Ufgau“ zu beziehen, von dem S. 120 als einem Teil des Traungaus 
die Rede war; S. 208 Anm. 6 hingegen ist dasselbe Diplom Ottos I. auf 
einen anderen Ufgau bezogen. S. 161 wäre zur Beschreibung der West- 
grenze des Traungaus doch auch der Rotahgau zu nennen gewesen, da- 
gegen hätte S 209 der Isengau wegbleiben können, da er nicht auf öster- 
reichisches Gebiet reicht. 

? Die Zusammenstellung S. 116 ist unvollständig und zieht andrerseits 
Namen, die gar nicht zu Oberösterreich sondern zu Salzburg und Steiermark 
gehören, herein; die dem Urbar der Hofmark Steyer (14. Jahrhundert) ent- 
nommenen Namen beziehen sich auf Bauerngüter, die schwerlich jemals mit 
Romanen zu tun hatten. 

" Der richtigen Bemerkung im Text S. 239, daß das magyarische 
Element keine Spur im Lande zurückließ, wird in der Anmerkung nebst 
einigen mit Ungar- oder Unger- beginnenden Ortsnamen „im Südosten‘ 
auch die Erwähnung einer „Marca Hungarica“ in dieser Gegend entgegen- 
gehalten. Tatsächlich aber ist nur ein Berg „qui dicitur Unangarorum 
marcha“ urkundlich bezeugt u. z. vor dem Auftreten der Ungarn im J. 860. 
Daß Kopisten des 14. Jahrhunderte, welche gar keine Kenntnis jener Ge- 
genden gehabt haben dürften, daraus Ungarorum marcha gemacht haben, 
ist, wie ich Fontes rer. Austr. II, 49 S. 100 sagte, wohl nur eine willkür- 
liche Umgestaltung; dadurch wird nichts für Ansiedlung der Ungarn be- 
wiesen, vielmehr noch die Beweiskraft des im GBz. Kirchschlag vorkommen- 
den Ungerbach, das gleichfalls auf jene rätselhaften Unangari zurückgehen 
wird, eingeschränkt. 


Kritiken. 403 


G. Lokys, Die Kämpfe der Araber mit den Karolingern bis 
zum Tode Ludwigs II. Heidelberg, C. Winter 1906. 93 S. 8°. 
(A. u. d. T.: Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren 
Geschichte. Herausgegeben von K. Hampe, E. Marcks und D. 
Schäfer. 13. Heft). ` 

W. Vogel, Die Normannen und das fränkische Reich bis zur 
Gründung der Normandie (799—911). Ebd. 1906. XV, 442 S. 
8°. (A. u. d. T.: Heidelberger Abhandlungen usw. 14. Heft). 

Die beiden Abhandlungen von G. Lokys und W. Vogel haben 
in derselben Sammlung Aufnahme gefunden; beide gelten den Kämpfen 
des fränkischen Karolingerreiches mit äußeren Feinden, wir dürfen 
daher sie gemeinsam anzeigen, zumal auch der Fleiß ihrer Verfasser 
gleiche Anerkennung verdient. Wägt man ihr Verdienst gegeneinander 
ab, so gebührt dem Werke Vogels die Palme, zumal es durch das 
Eindringen in alle mit dem Thema verknüpften Fragen geeignet ist, 
in mehr denn einem Punkte die landläufigen Erzählungen zu berich- 
tigen und zu ergänzen. Lokys wirkt durch eine frische Darstellung, 
Vogel hat sich versehen mit dem vollständigen Rüstzeug der Forschung; 
stets regt er den Leser zu eigener Mitarbeit an, und nüchtern breitet 
er seine Ergebnisse vor ihm aus, grundverschieden von Deppings 
Schilderung (2. Aufl. 1844), deren Lektüre einst unseren französischen 
Gymnasialunterricht teilweise ausfüllte. Lokys und Vogel hatten auf 
weite Strecken hin an E. Dümmlers bekanntem Buche einen treff- 
lichen Führer; gegen ihn zu polemisieren war ihr gutes Recht, nie 
jedoch haben sie jene Pflicht der Höflichkeit verletzt, an die gerade 
die Autoren von Erstlingsarbeiten so ungern erinnert sein wollen. 

Lokys schildert nach einem kurzen Überblick über die Ver- 
breitung des Islam, über Karls des Großen Feldzug nach Spanien und 
die Errichtung der spanischen Mark zunächst die Plünderungsfahrten 
der Araber im westlichen Becken des Mittelmeers. Sein Hauptaugen- 
merk ist gerichtet auf ihre Kämpfe in Italien bis zum Tode Lud- 
wigs II. (f 875), der nebenbei gesagt wohl einmal eine besondere 
Monographie verdiente. Das südliche Italien ist das Ziel und der 
Schauplatz der immer sich erneuenden VorstüBe der Sarazenen, mit 
denen sich die Wirren in den langobardischen Fürstentümern Benevent 
und Salerno eigenartig verketten; Rom wird im Jahre 846 von den 
Ungläubigen geplündert; Ludwig zieht wiederholt und mit wechselndem 
Glück gegen sie zu Felde, aber die Früchte all seiner Mühen werden 
den Griechen zuteil, und erst im Jahre 915 kann der Islam seiner 
letzten Stützpunkte auf der Halbinsel beraubt werden. — Unser ge- 
drängter Bericht wird naturgemäß den Einzelausführungen des Buches 


nicht gerecht, immerhin sei gestattet an zwei Punkte einige Be- 
27° 


404 Kritiken. 


merkungen zu knüpfen. L. war genötigt, namentlich bei der Dar- 
legung der Streitigkeiten in Benevent und Salerno, sich vielfach des 
Chronicon Salernitanum (MG. SS. III, 467 ff.) zu bedienen, — schade 
aber, daß er versäumt hat in eine Gesamtwürdigung dieser Quelle 
einzutreten, wie sie kürzlich auch von A. Hofmeister gefordert worden 
ist (Neues Archiv 32, 513). R. Poupardin wenigstens ist in seinen 
soeben erschienenen Aufsätzen über die langobardischen Fürstentümer 
Süditaliens und ihre Beziehungen zum Frankenreich (Le Moyen Age 
19, 245 ff. 20, 1 ff.) hin und wieder vorsichtiger als L., der auch da 
auf jene Chronik sich stützt, wo sie allein Berichterstatterin ist. Ich 
billige es durchaus, wenn z. B. S. 81f. mit Anm. 275 und 277 
L. den im Chron. Salern. überlieferten Brief Ludwigs II. vom Jahre 
871 (Bühmer-Mühlbacher? n. 1247) verwertet, aber gerade wegen der 
Angaben des Schreibens über kriegerische Aktionen in der Nähe von 
Neapel — allerdings auch wegen seiner Darlegungen über das Ver- 
hältnis von Kaisertum und Papsttum (vgl. Historische Zeitschrift 
92, 465 Anm. 2) — hätte ich gern eine neue Prüfung dieses von 
A. Kleinclausz (L’empire Carolingien, Paris 1902, S. 441 ff.) zu Un- 
recht verdüchtigten Dokumentes gewünscht (vgl. auch Neues Archiv 
28, 771), die dann zu einer Wertung seiner Fundstätte geführt hätte. 
Auch in der Datierung jenes Capitulares von Lothar I. und Ludwig Il. 
betreffend den Bau einer Mauer um die Peterskirche in Rom und Ludwigs 
Feldzug gegen die Saracenen (MG. Capit. II, 65) dürfte L. gegenüber 
Poupardin (a. a. O. 20, 22 ff.) Recht zu geben sein. Während dieser 
es zwischen den Januar und August 847 ansetzen möchte, verlegt 
es L. S. 56 ff. mit Mühlbacher? n. 1127a und 1128 in das Ende von 
846, den Beginn also von Ludwigs II. Expedition in den Anfang 847; 
Poupardins Vermutung, Ludwig Il. sei am Pfingstabend (12. Mai) 848 
in Benevent eingezogen, stützt sich auf das Chronicon s. Benedicti 
Casinensis (c. 12; MG. SS. rer. Langob. 474), ist aber deshalb unbe- 
gründet, weil die Angabe dieser letzterwähnten Chronik mit Mühl- 
bacher* n. 1154a und L. S.58 (mit Anm. 201) und 67 ff. auf Lud- 
wigs Kämpfe im Jahre 852 zu beziehen sind; Ludwig hielt am 
28. Mai 852 in Benevent seinen Einzug. — 

Vogel hat eine schwierigere Arbeit zu bewältigen gesucht, die 
zusammenhängende Schilderung aller der Züge, die seit Ausgang des 
8. bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts die Normannen wider das 
fränkische Reich unternommen haben. Als Heimat jener Seefahrer 
ergibt sich ihm vorzüglich Dänemark, als wichtigste Ursache ihrer 
sich immer erneuenden Expeditionen die Übervölkerung; über das 
Aussehen ihrer Schiffe, die Größe der Flotten und der einzelnen Korps 
wird der Leser unterrichtet, bis nach einem kurzen Überblick über 


Kritiken. 405 


die friedlichen Beziehungen der Skandinavier zu den Franken vor 
der Wikingerzeit die eigentliche Erzählung einsetzt. Die Kämpfe be- 
ginnen bereits unter Karl dem Großen, und in sie spielen, während 
der Regierungszeit Ludwigs des Frommen, die Thronstreitigkeiten in 
Dänemark hinein. Seit rund dem Jahre 840 wiederholen sich, von 
geringen Ruhepausen abgesehen, das ganze 9. Jahrhundert hindurch 
die Überfälle der Feinde. Ihr Ziel ist in erster Linie das gesamte 
Westfranken, ohne daß Lothringen und Ostfranken verschont geblieben 
wären; Karl der Kahle und sein zuchtloser Adel erweisen sich als 
unfähig den Normannen erfolgreichen Widerstand zu leisten, geschweige 
denn durch Waffengewalt ihnen die Lust zu ihren Streifereien aus- 
zutreiben, die um so gefährlicher sein mußten, als sie von getrennten 
Heerhaufen ausgingen und damit ihre Bekämpfung erschwerten. Im 
letzten Drittel des 9. Jahrhunderts ändert sich das Wesen der Züge. 
Die Wikinger schließen sich zu einem großen Heere zusammen, in 
dessen Geschichte die Schlacht bei Saucourt 881, die Belagerung von 
Paris 885/886 und nach Karls III. schmählichem Verhalten der Sieg 
Arnulfs bei Löwen an der Dyle 891 die entscheidenden Epochen 
darstellen. Karl der Einfältige muß 911 die Besetzung der Normandie 
anerkennen: diese wird zu einem Bestandteil des westfränkischen Reichs, 
zugleich aber zur Heimat der beiden Männer, die im 11. Jahrhundert 
dem Wagemut und der staatengründenden Kraft ihres Volkes neue 
Bahnen weisen sollten, Robert Guiskards und Wilhelms des Eroberers. 
— Es versteht sich von selbst, daB unsere Inhaltsangabe nur die 
Hauptphasen jener Kämpfe anmerken konnte, nicht aber eintreten in 
ihr Detail, in die Aufzählung aller ihrer Schauplätze, in die Wür- 
digung der Führer, die V. namhaft zu machen hatte. Besonderes 
Lob jedenfalls verdient der Versuch, durch eine klare Gliederung des 
Stoffes eine Übersichtlichkeit zu erzielen, die ebensowenig den Ereig- 
nissen selbst Zwang antut wie ım Leser jene Ermüdung aufkommen 
läßt, die leicht genug sich eingestellt hätte, wären die Berichte über 
die Normannenzüge rein annalistisch aneinandergereiht worden. V. hat 
es verstanden, die im Thema selbst liegenden Schwierigkeiten zu 
überwinden. Willig folgt der Leser seinen klugen Darlegungen, und 
eine Schilderung wie die der Belagerung von Paris (S. 320 ff.) nimmt 
um ihrer Anschaulichkeit willen die Aufmerksamkeit vollauf in An- 
spruch. Auch die Charakteristik der Führer kann als wohlgelungen 
bezeichnet werden; wenn V. z.B. für Karl den Kahlen eine Lanze 
bricht (S. 256), so mag man ihm darin beipflichten, daß Karl besser 
war als sein Ruf, obgleich ein abschließendes Urteil erst dann 
möglich sein wird, sobald einmal die von A. Giry angeregten Jahr- 
bücher des westfränkischen Reiches erschienen sind, — wenn sie über- 


406 Kritiken. 


haupt je erscheinen. Nicht als ob sich V. der Grenzen des Wissens- 
möglichen auf Schritt und Tritt nicht bewußt wäre: die isländischen 
Überlieferungen und Saxo Grammaticus enthalten beinahe rein sagen- 
hafte Erzählungen, nur die fränkischen Aufzeichnungen boten seiner 
Arbeit wirkliche Stützen dar, unter ihnen allerdings auch jene zahl- 
reichen Schriften hagiographischen Charakters, die häufig der Nor- 
mannen nur deshalb gedenken, weil ihre Taten erst die Wunderkraft 
der Heiligen in Erscheinung treten ließen. Daß V. es sich versagt 
hat, die Lücken unserer Kenntnis durch stimmungsvolle Schilderungen 
nach Art von Depping zu verdecken, ist besonderen Dankes wert. 
Er will nur das Feststellbare verzeichnen, es aber auch ermitteln auf 
dem Wege eindringender Kritik und gleichsam bohrender Auspressung 
des Quelleninhalts. Eben darum kann er an zahlreichen Stellen Irr- 
tümer seiner Vorgänger im einzelnen verbessern und im Leser das 
Gefühl des Vertrauens in seine Arbeit wecken; die Ausgabe der 
fränkischen Synodalakten des 9. Jahrhunderts wird wiederholt Ge- 
legenheit haben, der hier gegebenen Fingerzeige und Aufklärungen 
zu gedenken. Nicht das geringste Verdienst V.s dürfte die Beigabe 
der Karte sein, die mit dem Frankenreich und seinen Teilen auch 
die Grenzen des von Normannen betretenen Gebietes, fernerhin der 
Normandie und Frieslands wie endlich ihre Winterlager veranschau- 
licht. Alles in allem ein Buch voller Belehrung, die es nicht durch 
effekthaschende Darstellung, sondern durch umsichtige und solide 


Forschung vermittelt. 
Berlin. A. Werminghoff. 


Bernard Monod, Le moine Guibert et son temps (1053—1129), 
avec une préface de M. Emile Gebhart. Paris, Libr. Hachette et Ce, 
1905. 

Guibert, der Abt des Klosters Nogent-sous-Couci, der Verfasser 
der Gesta Dei per Francos, der aber ganz besonders durch seine 
Schilderung des eigenen Lebens eine sehr bemerkenswerte Stellung in 
der mittelalterlichen Literatur einnimmt, ist durch den schon vor 
Erscheinen des Buches verstorbenen Sohn Gabriel Monods zum Gegen- 
stand einer Monographie ausgewählt worden. 

Im ersten Teile, der sich an das Buch Guiberts De vita sua 
eng anschließt, folgt der Verfasser dem Lebensgange des Abtes, von 
der Jugendentwicklung unter der Obhut der zärtlich besorgten und 
inniggeliebten Mutter durch die Tätigkeit als Mönch im Kloster Saint- 
Germer-de-Fly zur Wirksamkeit als Abt von Nogent-les-Vierges, die 
sich mit den Angelegenheiten des Bistums Laon, der Entstehung der 
Communia in der Stadt Laon weitgehend berührt. Der eigentümliche 


Kritiken. 407 


Wert dieser Selbstgeständnisse wird dadurch zur Geltung gebracht, 
daß der Schreiber des Memoirenwerkes möglichst viel selbstredend 
eingeführt wird. 

In der zweiten Abteilung des Buches finden sich die allgemeinen 
Gesichtspunkte, die aus den mitten im Leben ihrer Zeit stehenden 
Aufzeichnungen Guiberts und seinen anderen literarischen Arbeiten 
sich ergeben, gesammelt. Das Bild der französischen Gesellschaft 
jener Zeit, vom Inhaber des Thrones bis zu den wildbewegten Massen 
des Volkes von Laon, werden da vorgeführt, und dabei tritt selbst- 
verständlich die Heimatlandschaft Guiberts, die zugleich zur Aus- 
gangsstelle der kapetingischen Dynastie zählte, das Beauvaisis, zumeist 
hervor. Als ein strenger Richter, der rücksichtslos arge Anzeichen 
sittlicher Verdorbenheit, in geistlichen und weltlichen Kreisen, wie 
sie ihm sich darstellten, nennt und verurteilt, erweist sich da der 
Abt von Nogent, und dabei schreckt er vor der Kennzeichnung der 
kirchlichen Gliederungen nicht im mindesten zurück. Ausschreitungen 
der Zauberei, in deren Betreibung die Juden allerdings die Haupt- 
rolle spielten, fand er auch unter den Geistlichen, und sogar Papst 
Paschalis IL erfährt, wegen seiner unlauteren Haltung in der Frage 
der Besetzung des Bistums Laon, wobei übrigens Guibert selbst sich 
in gewissem Sinne auch mitschuldig weiß, MiBbilligung. Ebenso ver- 
hehlt sich der Abt in seinen Gesta Dei per Francos die abstoßenden 
Kehrseiten der großen religiösen Bewegung des Kreuzzugs keineswegs. 
Aber andererseits ist er von dem stolzen Gefühle erfüllt, Zeuge dieser 
großartigen geschichtlichen Vorgänge gewesen zu sein, und der Ver- 
fasser deutet mit vollem Recht darauf hin, daß Guibert auch davon 
überzeugt war, daß im Zusammenhang mit diesen gewaltigen Rüstungen 
sich ein nationales Gefühl in dem bisher so zerrissenen französischen 
Reiche herausgebildet habe. Eben der Umstand, daß dieser Feldzug 
des Papstes aus Frankreich seinen Ausgang nehmen konnte, erfüllt 
ihn mit einer gewissen Geringschätzung gegenüber dem Deutschen 
Reiche, das infolge der auf dessen Herrscher liegenden Exkom- 
munikation nicht im entferntesten mit Frankreich hierin gewett- 
eifert hat. 

Die letzten Abschnitte sind der Beurteilung der literarischen 
Tätigkeit Guiberts gewidmet, die sich als eine vielseitige, nach 
historischer, theologischer, moralistischer Richtung, herausstellt. Be- 
sonders beschäftigt sich hier der Verfasser noch mit dem für die 
Auffassung der Persönlichkeit Guiberts so interessanten Schrift De 
pignoribus sanctorum, in der der Abt in schärfster Weise dem MiB- 
brauch der Reliquien zu Leibe geht und allerlei Täuschungen, die 
hier geschahen, aufdeckt. Monod schließt sich im wesentlichen der 


408 Kritiken. 


Abhandlung Lefrancs über diesen Gegenstand an und nimmt einen 
längeren Abschnitt daraus auf. 

Monod ist von solcher Teilnahme für den durch ihn geschilderten 
Geistlichen erfüllt, daß er ihn, S. 256, geradezu „Uhomme le plus 
intellectuel de son siecle“ nennen möchte. Wenn er hier wohl etwas 
zu weit greift, so ist ihm andererseits gegen Heinrich von Sybel 
vollkommen beizustimmen, der — Geschichte des ersten Kreuzzuges, 
2. Auflage, S. 32—35 — zwar die Wichtigkeit der Gesta Dei an- 
erkennt, dabei aber über den schriftstellerischen Charakter Guiberts 
sich sehr abfällig äußert. 

Monods Buch konnte einer letzten Revision nicht mehr unter- 
zogen werden, und daraus erklären sich wohl Wiederholungen, wie 
z. B. 5. 228 und 229 gegenüber S. 242. 

Dieser Beitrag zur mittelalterlichen Geschichte Frankreichs hätte 
dem Vater des Verfassers dediziert werden sollen, & mon pere, maitre 
et ami, der den Verfasser des Buches die Studien über das Mittel- 
alter Frankreichs lieb zu gewinnen gelehrt habe. Allein Gebhart, der 
in ähnlicher Weise den Rudolphus Glaber monographisch behandelt 
hatte und damit Monod die Anregung zu seinem Buche bot, konnte 
nur noch dem Werke des Verstorbenen seine Einführung schenken, 
und dieser stellt der eigene Vater kurze Worte der Erinnerung an 
den viel zu frühe der Wissenschaft Entrissenen voran. 

Zürich. G. Meyer von Knonau. 


Hans Fehr, Die Entstehung der Landeshoheit im Breisgau. 
Leipzig 1904, Duncker u. Humblot. VI und 186 S. 

Es gab eine Zeit, in der es mir zum schweren Vorwurf gemacht 
wurde, daß ich für die Auffassung von der Entstehung der Landes- 
hoheit aus der gräflichen Gewalt eintrat.! In der letzten Zeit ist 
sie dagegen von verschiedenen Seiten mit größter Energie verteidigt 
worden.” Zu den gediegensten Arbeiten dieser Art gehört die vor- 


1 Vgl. Mitteilungen des Instituts 1904, S. 461ff. Daselbst ist S. 462 
Anm. 1 statt „die große Bedeutung der Vogteien für die Bildung der 
Vogteien‘* zu lesen: „die große Bedeutung der Vogteien für die Bildung 
der Territorien“. S. auch meine Ausführungen in den Gött. Gel. Anzeigen 
1890, S. 309 ff. und 1891, S. 773 und Rietschel, Vierteljahrschrift für Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte 1907, S. 336. 

? Al. Schulte, der früher mit Lamprecht die Landeshoheit aus der 
Grundherrschaft herleitete, hat diese seine Ansicht auf dem Historikertag 
zu Salzburg und in der Savigny-Zeitschrift, Germ. Abt., Bd. 27, S. 403 in 
einer (auch sonst beachtenswerten) Rezension des Fehrschen Buches aus- 
drücklich zurückgenommen. 


-— r 


Kritiken. 409 


liegende. Sie behandelt ein Gebiet, dessen Verhältnisse wegen der 
territorialen Gestaltung nicht leicht zu erforschen waren; um so 
größer ist ihr Verdienst. 

Die Resultate, zu denen Fehr hinsichtlich der Entstehung der 
Landeshoheit im Breisgau gelangt, sind kurz folgende (s. S. 118ff.): 
„Diejenige Gewalt, welche einzig und allein die Einheit der Grafschaft 
begründete, war die Gerichtsgewalt des Breisgaugrafen. ... Mit der 
Grundherrschaft haben die Verhältnisse im Gerichtswesen nichts ge- 
mein.... Der Breisgaugraf ist nicht Inhaber der Grafschaft als 
größter Grundbesitzer. Der größte Grundbesitzer wird umgekehrt 
nicht Landesherr der Grafschaft.! ... Die landesherrliche Gewalt ist 
im Breisgau aus der Gerichtsgewalt entstanden. ... Das Grafenamt 
ist der Ausgangspunkt für die Landeshoheit gewesen.“ | 

Nicht weniger wertvoll als dieses Hauptergebnis sind Darlegungen, 
die Fehr über Einzelfragen gibt. So sind seine sehr treffenden Aus- 
fübrungen über die Ausbildung einer territorialen Gerichtshoheit (S. 27) 
hervorzuheben, ebenso die über das Verhältnis der Regalien zum 
Grafenamt. Die Bemerkung (S. 6), daß „aus dem Besitz des Grafen- 
amtes ein rechtmäßiger Anspruch auf die Regalien nicht gegeben 
war“, ist vollkommen richtig. Nur bei dieser Auffassung kann man 
bei einer Schilderung der Entstehung der Landeshoheit das Thema 
probandum richtig stellen. Sehr verdienstlich ist es ferner, daß Fehr 
(S. 48, vgl. auch S. 20) die Frage nach dem Fortbestehen des alten 
Heerbanns energisch erhebt. Freilich möchte ich im Gegensatz zu 
Fehr (S. 47f. und S. 51) doch dazu neigen, einen Zusammenhang 
zwischen dem späteren landesherrlichen Aufgebot und dem Heerbann 
der fränkischen Zeit anzunehmen. Richtig ist es zwar, daß das 
landesherrliche Aufgebot sich im Unterschied von dem fränkischen 
Heerbann nicht bloß auf die Freien erstreckte. Allein eine derartige 
Ausdehnung des Rechts im Laufe der Zeit wäre ja verständlich und 
würde mit andern Erscheinungen in Parallele stehen. Wenn ferner 
die landesherrliche Landfolge aufs innigste mit der Gerichtsfolge ver- 
bunden erscheint, so können hier die Zersplitterung der Grafschafts- 
bezirke und der Übergang der gräflichen Rechte auf die Inhaber der 
Teilstücke als Erklärung dienen. Die von Fehr verwertete Behauptung 
von E. Mayer, Deutsche und Französ. Verfassungsgesch. I, S. 135, 
daß „der volksrechtliche Auszug in der Zeit Heinrichs IV. im ganzen 


1 Wie Fehr, so lehnt, im speziellen Gegensatz gegen Schulte, auch 
Schmidlin, Ursprung und Entfaltung der Habsburgischen Rechte im Ober- 
elsaB (1902), die grundherrliche Theorie ab. Vgl. zu dessen Buch: Fehr, 
Savigny-Ztschr. Bd. 24, S. 406ff.; Bloch, Hist. Ztschr. 95, S. 104ff., Mit- 
teilungen des Instituts a. a. O. S. 456f. 


410 Kritiken. 


zum letztenmal angewandt wird und nur in den Grenzgebieten länger 
fortdauert“, ist unrichtig: s. dagegen die Beispiele in meiner land- 
ständ. Verf. in Jülich und Berg I, Anm. 164, die sich leicht ver- 
mehren ließen. Im 16. Jahrhundert häufen sich die Erwähnungen 
des alten Aufgebots, weil man nun, um den Übelständen, die das 
Söldnerwesen mit sich brachte, zu entgehen, jenes zu reorganisieren 
versucht (s. meine Landtagsakten von Jülich-Berg, Vorrede S. IX zu 
Bd. I). In den an. sich instruktiven Erörterungen über das Jagd- 
regal (S. 132ff.) scheint mir nicht genügend zwischen Wildbann und 
Jagdregal (s. über dessen Entstehung meine landständ. Verf. in Jülich 
und Berg II, S. 42f.) unterschieden worden zu sein. S. 161 spricht 
Fehr davon, daß „die öffentliche Gewalt immer mehr den Charakter 
der Vogtei annahm.“ Zweifellos gibt es manche Erscheinungen, die 
so gedeutet werden können, z. B. die von Fehr S. 38 mit Recht be- 
tonte Tatsache, daß in einer späteren Zeit die Landesherrschaft ganze 
Massen freier Leute in persönliche Abhängigkeit bringt. Indessen hat 
die öffentliche Gewalt im wesentlichen doch ihren Charakter behauptet. 
Wenn Fehr als Beweis für seinen Satz anführt: „als landesherrliche 
Beamte wurden in Dörfern und Schlössern Vögte eingesetzt“, so ist hier 
„Vogt“ einfache Beamtenbezeichnung ! und hat mit irgend welcher Herab- 
stimmung oder Umstimmung der öffentlichen Gewalt nichts zu tun. 
Mit Fehrs Ausführungen über die Immunitäten vermag ich mich nicht 
überall einverstanden zu erklären. Zu der Erörterung des Problems 
der Entstehung der ,,Bannbezirke“ sind inzwischen die Darlegungen 
von Rörig hinzugekommen, zu denen man die Ausführungen von 
Rietschel in der Vierteljahrschrift f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 
1907, S. 335 ff. vergleiche. Äußerst schwierig ist es zu einem halt- 
baren Resultat betreffs der Frage zu gelangen, wie es sich mit dem 
Inhaber der öffentlichen Gewalt im Bezirk der Stadt. Freiburg im 
12. Jahrhundert verhielt. Fehr behauptet S. 32 Anm. 2 eine Exemtion 
des Stadtgerichtsbezirks durch den König. Aber eine entsprechende 
Nachricht findet sich doch erst in einer sehr späten Quelle: erst im 
Stadtrotel (vgl. über ihn Rietschel, Vierteljahrschrift f. Sozial- u. 
WG. 1905, S. 427ff.) kommt sie vor. S. 32 lesen wir bei Fehr: 
„Der Stadtherr erhielt die volle Gerichtsgewalt in der Stadt.“ Müssen 
wir nicht vielmehr, mit Rücksicht auf die Gründungsurkunde, statt 
„erhielt“ sagen: „besaß“? Bei der Würdigung der Stellung der 
Zähringer ist zu berücksichtigen, daß sie Inhaber von Vogteien waren 


! Über den Ursprung der Verwendung des Wortes Vogt als Beamten- 
bezeichnung in weiterem Sinne hat schon Waitz, Verfassungsgeschichte 
Bd. 7, S. 372 Vermutungen geäußert. Anderer Meinung als er ist E. Mayer 
a. à. O. Bd. 2, S. 291. 


Kritiken. 411 


(S. 19), also Jurisdiktion hatten, mithin nicht bloße Grundherren 
waren. 

Als beachtenswert mögen weiter unter anderm noch erwähnt 
werden die Erörterungen über die Frage, ob das statutum in favorem 
principum nur für die Fürsten gilt (S. 23 Anm. 3), über die Be- 
deutung der Worte Landrichter und Landgraf (S. 61), über die 
Fortdauer des Grundsatzes der unteilbaren Einheit der Grafschaft 
(S. 63f.), über die Unterherrschaften (S. 96; Analogie zu den jülicher 
Unterherrschaften, welche letzteren übrigens von Haus aus offenbar 
richtige Landesherrschaften gewesen sind), über die Schiedsgerichte 
(S. 115f.) Zu den Ausführungen über das Bergregal vgl. neuer- 
dings Zycha, Zur neuesten Literatur über die Wirtschafts- und 
Rechtsgeschichte des deutschen Bergbaues, Vierteljahrschrift f. Sozial- 
und WG. 1907, S. 238 ff. 

Mit Recht hebt Fehr im Vorwort die Dienste hervor, die ihm 
die treffliche „Verwertung des Urkundenmaterials und die kurze 
scharfe Fassung des Textes“ in dem Festerschen Regestenwerk über 
die Markgrafen von Baden und Hachberg geleistet haben. 

Freiburg i. B. G. v. Below. 


Friedrich Rudolph, Die Entwicklung der Landeshoheit in 
Kurtrier bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. (Trierisches 
Archiv, Ergänzungsheft V) Trier 1905. VI und 65 Seiten. 

Der Entstehung der Landeshoheit in Kurtrier sind dfe ersten 
vier Kapitel vorliegender Arbeit gewidmet, während sechs weitere ihren 
Ausbau im einzelnen verfolgen wollen. 

„Bei einer Untersuchung über die Entwicklung der Landeshoheit 
ist auszugehen von der gräflichen Gerichtsbarkeit, da diese als die 
Quelle derselben anzusehen ist“ — so beginnt das erste Kapitel. 
Dieser Satz wird den, der da meint, eine historische Spezialunter- 
suchung habe von der Eigenart eines bestimmten Quellenmaterials, 
nicht aber von einer bestimmten Theorie auszugehen, einigermaßen 
befremden. Und wenn man dann die beiden Wege betrachtet, auf 
denen nach R. der Trierer Erzbischof in den Besitz von Grafenrechten 
gelangt ist, — einmal durch die Immunität, dann durch Kumulation 
von Grafschaften — so kann man sich auch nicht des Eindruckes er- 
wehren, daß diese „Ergebnisse“ bereits vor Beginn der Arbeit beim 
Verfasser ausgemacht waren. Doch dies will näher begründet sein. 

Für den ersten Fall, die Erlangung der Grafschaftsrechte durch die 
Immunität, macht einem R. den Nachweis der inneren Unselbständig- 
keit seinem Material gegenüber verblüffend leicht. An den Anfang 
dieses Teiles seiner Untersuchungen stellt er — oder vielmehr, er 


412 Kritiken, 


glaubt zu stellen — das Immunitätsprivileg Karls d. Gr. vom 1. April 
772. „Diese Urkunde“, so heißt es, „ist für die Entwicklung der 
Landeshoheit in Trier von der größten Bedeutung, sie bildet den An- 
fang derselben“. Leider kennt R. nur die Würdigung der Urkunde, 
nicht die Urkunde selbst. Zwar stimmen Zitat und Datum genau 
auf das berühmte Immunitätsprivileg. Aber liest man dieses durch, 
so wundert man sich, daß in dem Excerpt, das R. bringt, so ganz 
etwas anderes steht. Die Lösung ist ebenso originell wie über- 
raschend. Als R. das Excerpt der Urkunde anfertigte, hat er sich 
im Mittelrheinischen Urkundenbuch — um eine Seite verblättert 
und gibt statt des Immunitätsprivilegs vom Jahre 772 den Inhalt 
einer Fälschung des 10. Jahrhunderts wieder!! 

In der sachlichen Bewertung der weiteren königlichen Privilege 
für Trier — das Immunitätsprivileg von 772 fällt fort — kann ich 
R. nur wenig zustimmen. So legt R. in die Urkunde Zwentebolds 
vom Jahre 898? viel mehr hinein, als man aus ihr entnehmen kann? 


— 


1 Es ist die Urk. M RUB Nr. 26 von angebl. 1. Sept. 772. Mühlb. 168 
(164). R. gibt die ganzen in dieser Urk. angeführten Klöster in derselben 
Reihenfolge der Urk. wieder. Nur S. Maximin läßt er aus, während er 
Oehren unbedenklich mit übernimmt. Nach dieser Sachlage kann R. die 
Würdigung des (ihm bei Abfassung seiner Arbeit unbekannten) Immunitäts- 
privilegs vom 1. April 772 nur von anderer Seite her haben. Wenn Rietschel 
(Vtljschr. f. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. Bd. 5 S. 340) mir die Arbeit R.s 
als methodisches Musterbeispiel hinstellt, so kann ich dieses Vorbild nur 
entschieden ablehnen. Weitere methodische Bedenken werden noch im 
Laufe der Besprechung geäußert werden. | 

3 MRUB I. Nr. 148. 

° Es handelt sich um die Deutung der allerdings viel umstrittenen 
Worte „quia comitatum de eo (nämlich episcopo) factum esse dinoscitur“. 
R. übersetzt: „dieweil sämtliche Trierische Besitzungen zu einer Grafschaft 
formiert seien“, und weist die Übersetzung von Schoop (Westdt. Z. f. Gesch. 
u. Kunst. Ergzgsh. 1 S. 77) „da bereits die Grafschaft von dem Besitz des 
Bistums ausgestattet sei“ zurück. Die m. E. durchaus stichhaltige Begrün- 
dung Schoops, es sei unmöglich, daB bei dem Streubesitze der ganze Be- 
sitz des Bistums zu einer Grafschaft formiert sei, widerlegt R. nur schein- 
bar, wenn er sagt: „Wie viel Länder gab es wohl in Deutschland, die je 
ein zusammenhängendes Gebiet darstellten?‘ — denn zwischen einem noch 
so sehr zerstückelten Territorialstaat und dem oft in kleine Ackerparzellen 
zerfallenden Streubesitz einer frühmittelalterlichen Grundherrschaft ist doch 
ein himmelweiter Unterschied. Eine direkte Bestätigung der Schoopschen 
Interpretation bringt die Urk. MRUB I Nr. 160 v. J. 902: Zur Zeit des 
Bischofs Weomad (760—802) sind einer Grafschaft eine Reihe von Rechten 
und Erträgnissen überwiesen worden, die vorher dem Bistum zustanden. 
Auf diesen Vorgang spielt offenbar die Urk. v. J. 898 an, wenn sie begrün- 


Kritiken. 413 


— und dasselbe gilt von der Urkunde Ludwigs des Kindes vom 
Jahre 902. Letztere soll den „letzten Akt in der Übertragung gräflicher 
Rechte bilden“, mit „diesem für die Erzbischöfe besonders wichtigen 
Privileg hört die Wirksamkeit der Grafen auf“. Dabei steht von 
Gerichtsrechten überhaupt nichts in der Urkunde. Nur werden dem 
Erzbischof gewisse Einkünfte aus der Grafschaft des Wigericus (nicht 
der angeblich aus dem Bistum formierten Grafschaft), die der Kirche 
früher entzogen waren, mit der Einwilligung des Grafen zurück- 
erstattet. Wenn R. endlich aus dem Immunitätsprivileg Ottos L! die 
Tätigkeit des Grafen unter Leugnung der Zwischenstellung des Vogtes 
hinweginterpretieren will, so dürfte er hiermit nur wenig Anklang 
finden? An die Besprechung des Immunitätsprivilegs fügt R. noch 
die Übertragung des Stiftes Oehren an den Trierer Erzbischof, sowie 
die „eines großen Walddistrikts auf dem linken Moselufer, des so- 


genannten Kyllwaldes‘* an. Durch letztere Übertragung sei — man 
lese und staune — „das ganze erzbischöfliche Gebiet einheitlich ge- 
worden“. 


Was den zweiten Weg des Übergangs der Grafschaftsrechte auf 
den Erzbischof betrifft, die „Kumulation von Grafschaften“, so ver- 
mag R. nur eine einzige Übertragung einer Grafschaft nachzu- 
weisen; denn die zweite Urkunde, die R. in diesem Zusammenhang 
erwähnt, die Übertragung des Hofes Coblenz5, paßt gar nicht hierher. 
Von Übertragung gräflicher Gerichtsbarkeit ist in dieser Urkunde 
den will, warum jetzt der erzbischöfliche Besitz nur geringere Abgaben 
zahlen soll. Diese Steuerbefreiung mit dem „Grafschaftswerden“ begründen 
zu wollen, wäre unsinnig. Eine Grafschaft würde erst recht Abgaben an 
den König zu leisten haben. 

! Otto I, 86. 

? Daß es sich hier um eine Zwischeninstanz zwischen Graf und 
Immunitätsleuten handelt, darin sind sich alle Interpretenten der Urkunde, 
mögen sie sonst auch noch so sehr von einander abweichen, einig: Waitz 
Vfg.7, 235. Seeliger, Bedeutung d. Grundherrsch. 105. Stengel, Zs. d. Sav. 
Stift. G. A. 25, 304 u. N. Arch. 80, 710 ff. 

3 Otto II. au — Wie gerade durch die Übertragung dieses Forst- 
bannes das Trierische Gebiet einheitlich geworden sein soll, bleibt ganz 
unverständlich. Andere Forstbänne des Trierer Erzbischofs erwähnt R. in 
diesem Zusammenhange nicht. Die geringe Bedeutung solcher Forstrechte 
für die Entstehung der Landeshoheit glaube ich inzwischen im 1. Kap. des 
13. Ergzh. der Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst nachgewiesen zu haben. 
Gerade für den Kyllwald zeigen zudem die Urkunden MRUB I Nr. 299 
und Heinrich Il, 493, wie wenig „einheitlich“ die erzbischöflichen Rechte 
selbst nur im Kyllwald waren. 

# MRUB I, Nr. 304 (1031). ° Heinrich II. 397 (1013). 


414 Kritiken. 


nichts gesagt, vielmehr wird ausdrücklich erklärt, daß der Hof „in 
pago Trichire, in comitatu vero Berchdoldi“ gelegen ist. 

Eine Enttäuschung bietet auch das zweite Kapitel, das den Er- 
werb der Gerichtsbarkeit über Klöster- und Stiftsbesitzungen behandelt. 
Zwar wird uns der bekannte Kampf zwischen dem Erzbischof und 
dem Kloster S. Maximin noch einmal erzählt — aber dann bricht 
das Kapitel überraschend schnell ab. Denn das Verhältnis der 
übrigen Trierer Klöster zum Erzbischof sei immer ein angemessenes 
gewesen, und sie seien ihm völlig ergeben gewesen. Nun ist gerade 
die Stellung des Erzbischofs zu den geistlichen Grund- und Gerichts- 
herrschaften der Klöster innerhalb des Bistums für die Bildung der 
Landeshoheit ein sehr wichtiges Moment und hätte gewiß eine ein- 
gehendere Würdigung verdient als diese ganz in der Laft hängenden 
Behauptungen. Für das benachbarte Metzer Bistum ist diese Frage 
neuerdings von Müsebeck sehr eingehend untersucht worden.! Die 
Gerichtsherrschaft für die vogteilichen Gewalten auf den Besitzungen 
der bischöflichen Klöster, so wird dort ausgeführt, habe zunächst 
der Bischof gebildet. Aber seit dem 11. Jahrhundert seien die ge- 
richtsherrlichen Befugnisse des Bischofs, zunächst für die Hauptfron- 
höfe der Klöster, durchbrochen worden, und seit der Mitte des 
12. Jahrhunderts ergäben sich weitere Fortschritte der Abteien auch 
für andere Teile ihrer Grundherrschaften. Das Ergebnis dieses Pro- 
zesses sei ein für die Abtei S. Arnulf außerordentlich günstiges ge- 
wesen: „im Laufe des 13. Jahrhunderts erwarb sie vollkommen die 
Gerichtsbarkeit auf ihren Grundherrschaften“ (gemeint sind die 
Bannbezirke). „Für die bischöfliche Gewalt schloß dieser Vorgang, 
der sich auch bei anderen Abteien wiederholte, einen unersetz- 
lichen Verlust in sich“. Dieser Entwicklungsgang sieht allerdings 
ganz anders aus, als das „immer angemessene“ Verhältnis der Trierer 
Klöster zum Erzbischof. Und doch dürfte er auch für Trier seine 
Gültigkeit haben. Sicher ist, daB uns auch im Trierischen im 
13. Jahrhundert überall geschlossene Herrschaftskreise begegnen, in 
denen die verschiedenen Trierer Klöster die gesamte Hooh- und 
Niedergerichtsbarkeit durchaus unabhängig ausüben.? 

Das dritte Kapitel, das die Auseinandersetzung mit den Vögten 
behandelt, hat das Verdienst, für das ganze Erzbistum den Erwerb 


1 Jahrb. d. Gesellsch. f. lothring. Geschichte u. Altertumskunde XII, 
189—194. 

? Ergänzungsh. 13 d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. 41 f. — Im 
11. Jahrh. waren die Klöster noch nicht so weit: Dem Abt von S. Matthias 
soll die Gerichtsbarkeit über seine „universa familia“ zustehen, „excepto .. 
banni iure de homicidio“. M RUB I, Nr. 310 (1086, nicht 1038). 


"e e mei n Se 


KT 


Kritiken. 415 


dieser Vogteirechte in den einzelnen Orten nachgewiesen zu haben — 
denn die Beseitigung der Vogteigewalten ist allerdings ein gewich- 
tiger Schritt im Ausbau der Landeshoheit. Aber es ist falsch, wenn 
R. in diesem Zusammenhange auch die Erwerbung von Vogteirechten 
seitens einzelner Klöster, z. B. der Abtei S. Matthias, des Simonstiftes, 
des Klosters Oehren aufführt. Denn diese bewirkten doch nur eine 
Verstärkung selbständiger lokaler Herrschaftskreise und waren der 
Landeshoheit des Erzbischofs eher ein Hindernis, als ein Gewinn. 

Den Übergang der verschiedenen Regalien an den Erzbischof schil- 
dert das vierte Kapitel. Der Ableitung des Wildbannes aus einem 
allgemeinen königlichen Bodenregal kann ich nicht zustimmen, wohl 
aber der Ablehnung eines Zusammenhangs des Wildbannes mit dem 
Grundeigentum. Wenn R. aber für das spätere Mittelalter eine „Um- 
gestaltung des Wildbannes zu einem grundherrlichen Rechte“ annimmt, 
so ist das ein Irrtum. Die Motivierung: „ad quem fundus pertinet“ 
weist auf Bannherrschaft, nicht einfache Grundherrschaft.! Den Be- 
weis für die Behauptung eines landesherrlichen „Obermärkeramts“ an 
den Almenden der einzelnen Orte ist R. schuldig geblieben: er dürfte 
für das Trierische Gebiet schwerlich zu erbringen sein.? 

Die Ausführungen des zweiten Teiles der Arbeit, über den Aus- 
bau der landesherrlichen Gewalt im einzelnen, leiden an der Unter- 
schätzung der Stellung und des Widerstandes der bis dahin selbstän- 
digen lokalen Gewalten. Im Trierer Gebiet sei die ganze Organi- 
sationsarbeit glatt und schnell verlaufen, nennenswerter Widerstand 
habe sich, mit Ausnahme der Städte Trier und Koblenz, überhaupt 
nicht erhoben, die Emanzipation nach oben sei durch Erlangung der 
Grafenrechte und Regalien abgeschlossen, und damit auch die 
Zentralisierung nach unten. Diese Vorstellung ist ein ver- 
hängnisvoller Irrtum, der in gewissem Grade darin seine Erklärung 
und seine Entschuldigung findet, daß R. auf Heranziehung des archi- 
valischen Materials verzichtet hat. Aber nur zu einem gewissen 
Grade. Denn eine genauere Kenntnis schon des bei Hontheim, im Codex 
Rheno-Mosellanus, in den Regestenwerken, im dritten Bande von 
Lamprechts Wirtschaftsleben und den Weistümern gedruckten Materials 
bätte R. so ein ganz anderes Bild von der tatsächlichen Verteilung der 
Gewalten im späteren Mittelalter geben müssen. So aber bleibt seine 
einzige Quelle für die Beurteilung dieser Verhältnisse das Weistum 


! Ergänzungsh. 18 d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst 18 und 17. 

2 Vgl. ebd. 25 ff. 

3 Für die Stärke und Zähigkeit des Widerstandes dieser lokalen 
Herrschaftskreise vergleiche das 4. und 5. Kapitel des 13. Ergünzungshefts 
d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. 


416 Kritiken. 


im Hamme vom Jahre 1339!! Die Unzulänglichkeit dieses Materials 
empfindet R. wohl, aber er beruhigt sich schnell darüber: „Über andere 
Gerichte fehlt uns gänzlich der Nachweis (!), aber die Verhältnisse 
mögen auch da ähnlich gelegen haben, denn weshalb sollte die 
Gemeinde im Hamme eine Ausnahme gebildet haben?“ Eine 
Deduktion, die allerdings mehr bequem als einleuchtend ist. Es 
wirkt fast komisch, wenn aus so dürftigem Material so allgemeine 
Folgerungen gezogen werden, wie auf S. 54: „Seit dem 13. Jahrhun- 
dert wurde die ganze Gerichtsverfassung in bedeutsamer Weise ge- 
ändert, dadurch, daß die Scheidung der Gerichte nach Sachen auf- 
gehoben und dafür eine solche nach Personen eingeführt wurde“. 
Die Quelle dieser Behauptung ist aber auch gar nicht das Trierer 
Material, sondern Schröders deutsche Rechtsgeschichte, die R. aber 
in diesem Zusammenhange nicht erwähnt.? 

Noch ein paar kurze Bemerkungen über das letzte Kapitel der 
Arbeit: „Steuern“. Wie aus dem Namen „precaria“ gefolgert werden 
kann, daß es sich um eine „landesherrliche Bitte“ handelt, ist mir 


1 Dabei kennt R. selbst diese einzige Quelle so wenig, daß er, obwohl 
in ihr die Rechte des Schultheiß und des Vogtes mit aller Schärfe aus- 
einandergehalten werden, meint: „Der Vogt ist wohl der Schultheiß*“. S. 53 
Anm. 7; vorher: S. 39 Anm. 4. 

? Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte 4. A. 601 ff. — Diese Ansichten 
sind allerseits übernommen: Fehr, Die Entstehung der Landeshoheit im 
Breisgau 102. — Rietschel, Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbar- 
keit 309f. — Fehr, Fürst und Graf im Sachsenspiegel 86. — Grosch, Das 
spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten Lande am Mittelrhein 
53f. — Neuerdings hat mir Rietschel „diese bekannte Tatsache“ entgegen- 
gehalten, die mir übrigens keineswegs unbekannt war (Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtschaftsgesch. Bd. 5 S. 399). Nur habe ich absichtlich 
bei Besprechung der Hunriagerichtsbarkeit es vermieden, hier Zusammen- 
hänge mit dieser Lehre festzustellen, da die Hunriagerichtsbarkeit 
bereits im 12. Jahrhundert Hochgerichtsbarkeit ist, und zwar aus- 
schließlich Hochgerichtsbarkeit. Sollte Rietschel in den angekündigten 
Forschungen über die Zentgerichte zu dem Ergebnis kommen, daß die Zent- 
gerichte bereits vor dem 13. Jahrhundert Hochgerichte sind, so bin ich 
gern bereit, in den Hunriarechten Reste der fränkischen Zentenargerichts- 
barkeit zu erblicken. Dann aber bleibt es dunkel, wo die gräflichen 
Rechte sein sollen, als deren Erbe der Trierer Erzbischof auch in dem von 
mir untersuchten Gebiete Landesherr geworden sein soll. Mag die Hunria- 
gerichtsbarkeit nun gräfliche Gerichtsbarkeit sein oder (hohe) Zentgerichts- 
barkeit — an dem Endergebnis meiner Untersuchung über die Hunriarechte, 
daß nämlich der Erzbischof durchaus nicht der alleinige Erbe der Hoch- 
gerichtsrechte ist, wird dadurch nichts geändert. 


— me — — e 


Kritiken. 417 


unverständlich. Neues Beweismaterial für den landesherrlichen 
Charakter der Bede bringt R. nicht, und der Hinweis auf die wirk- 
lich dürftige Dissertation von H. Weis! vermag wenig Ersatz zu 
leisten.” Die Charakterisierung der Bede als Personallast ist auch 
nur eine kurz hingeworfene Behauptung;? und wenn R. nun gar die 
„Leibschatzpflichtigen“ in diesen Zusammenhang hineinbringen will 
und erklärt: „Ist nun dieser „Leibschatz‘“ eine Personalsteuer, so ist 
der Schluß nicht unberechtigt, daß auch die Bede eine solche ist“, — 
so ist das ein circulus vitiosus schlimmster Sorte. 

Nur nebenbei sei bemerkt, daß die Zitate von großer Flüchtig- 
keit zeugen. Eine ganze Reihe sind überhaupt unvollständig oder 
unbrauchbar. Ich führe nur ein paar Beispiele an: S.6, Anm. 5; 
S. 12, Anm. 1; S. 42, Anm. 7; S, 43, Anm. 5. Die Kaiserurkunden 
hätten nach den Monumenten zitiert werden müssen, bei Werken mit 
mehreren Auflagen fehlt Angabe der Auflage. | 

Die Ursachen dieses glatten MiBerfolges der besprochenen Arbeit 
sind im Verlauf der Besprechung klar zutage getreten. In erster 
Linie ist die wenig ausreichende Sammlung des Materials zu nennen, 
zu der die ungenügende, oft mehr als oberflächliche Interpretation 
des Gebotenen erschwerend hinzutritt. Vor allem aber, so scheint es 
mir, ist dem Verfasser das Fehlen jeglicher konkreten Vorstellung der 
Dinge, die er da behandelt, wie sie sich etwa auf der Karte aus- 
machen würden, verhängnisvoll geworden. So ist es ihm zwar mög- 
lich, leichten Herzens in voller Harmonie mit einer herrschenden 
Theorie eine schnelle und glatte Entwicklung zu zeichnen, und wer 
Gefallen an solchen konstruktiven Spielereien findet, wird auch bei R. 
auf seine Kosten kommen. Wer aber die tatsächlichen Verhältnisse 
des späteren Mittelalters untersucht, dem werden überall erst die 
eigentlichen Schwierigkeiten da entgegentreten, wo R. die Entwicklung 
im wesentlichen bereits als abgeschlossen betrachtet. 

Das gilt namentlich für die Frage der Immunität. Ihre Bedeu- 
tung für die Entstehung der Landeshoheit leugnen zu wollen, liegt 
mir durchaus fern. Nur wäre da zunächst zu berücksichtigen, daß 


! Die ordentlichen direkten Staatssteuern von Kurtrier im Mittelalter, 


Münster 1893. 
? Bedenken gegen die Arbeit von Weis finden sich auch in meiner 


Arbeit. $. 62 Anm. 6 (63). 

3 Weit besser begründet ist die Charakterisierung der Bede als 
Grund- und Gebäudesteuer, wie sie Schöningh bringt: „Der Einfluß der 
Gerichtsherrschaft auf die Gestaltung der ländlichen Verhältnisse in den 
niederrheinischen Territorien Jülich und Köln“. Leipz. Diss. Bonn 1905. 


617 fÈ. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 28 


418 Kritiken. 


nicht nur der Erzbischof, sondern auch die zahlreichen Klöster Im- 
munitätsrechte haben und selbständig weiter entwickeln. Und die 
erste Aufgabe einer Untersuchung der Bedeutung der Immuni- 
tät für die Entstehung der Landeshoheit wäre eben, der Entwicklung 
dieser Immunitätsrechte in ihren gegenseitigen Beziehungen nachzugehen. 
R. hat jedenfalls zur Erkenntnis dieser Frage nichts beigetragen. 
Und nicht alle Entwicklungen, welche die Immunität genommen 
hat, werden für die Ausbildung der Landeshoheit von Bedeutung 
gewesen sein. Die Bildung jener Niedergerichtsbezirke der Bannherr- 
schaften, die gewiß auch in den Entwicklungsgang der Immunität 
hineingehört, haben, so scheint es, hier keine Wirkung ausgeübt.! 
Leipzig. Fritz Rörig. 


Philipp Heck, Der Sachsenspiegel und die Stände der 
Freien. Mit sprachlichen Beiträgen von Dr. phil. Albert Bürk. 
Halle a. S. 1905. XXVI u. 862 S. 

Das Thema des Heckschen Werkes bilden hauptsächlich die be- 
kannten Stellen des Sachsenspiegels (I 2, § 1—4), an denen die drei 
Arten der Freiheit durch die Dingpflicht in geistlichen und weltlichen 
Gerichten gekennzeichnet werden: Die Schöffenbaren besuchen das 
Sendgericht des Bischofs und „das Grafending über 18 Wochen unter 
Königsbann“, die Pfleghaften das Gericht des Dompropstes und Schult- 
heißen, die Landsassen das Gericht des Erzpriesters und das Go- 
grafending. An einer zweiten Stelle des Sachsenspiegels (III 45) 
treten fünf Bezeichnungen für die Stände der Freien auf: Fürsten, 
freie Herren, (niedere) Schöffenbare, Pfleghafte und Landsassen. Faßt 
man die drei ersten Gruppen als Schöffenbare im weiteren Sinne zu- 
sammen, so bleibt die dreigliedrige Haupteinteilung bestehen. 

Alle Vorgänger Hecks, der zuerst in den Pfleghaften Stadtbürger, 
in den beiden Gerichten des Dompropstes und Schultheißen städtische 
Gerichte erkannte, sind von der Voraussetzung ausgegangen, daß der 
Spiegler lediglich die ländlichen Verhältnisse berücksichtigt, die 
städtischen ignoriert habe. Schon Stobbe hält in seinem bekannten 
Aufsatz über die Stände des Sachsenspiegels nach dem Vorgang 
Eichhorns, wie später auch Brunner, Amira u. a., die Pfleghaften für 
bäuerliche Grundeigentümer, welche die Heerespflicht gegen Zahlung 
einer Heersteuer abgelöst haben. Ein Umschwung trat in der For- 
schung ein, als Schröder und v. Zallinger die ostfälischen Urkunden 
zur Kontrolle des Ssp. heranzogen und aus ihnen die Tatsache fest- 
stellten, daß auf dem flachen Lande nur eine Zweigliederung der von 


! Ergünzungsheft 13 d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. 88. 


Kritiken. 419 


Freien besuchten geistlichen wie weltlichen Gerichte (des Bischofs 
und Archidiakons, des Grafen und Gografen) existierte. Hielt Schröder 
demnach die Gerichte des Dompropstes und Schulzen für Erfindung, 
die Unterscheidung von Pfleghaften und Landsassen für Konstruktion 
des Spieglers, so ging von Zallinger noch weiter und verwies die 
(niederen) Schöffenbaren, für die in der Tat kein Platz war, wenn 
man die Pfleghaften für bäuerliche Grundeigentümer ausgab, ebenfalls 
unter die Erfindungen und Fälschungen Eykes. Die Dreigliederung 
der Freien wäre hiernach eine Phantasie Eykes, der Spiegler in 
wesentlichen Dingen grober Unrichtigkeiten, ja bewußter Fälschungen 
überführt worden! 

Eine glänzende Rechtfertigung findet nun der Spiegler nach so 
gewichtigen Anklagen durch das Werk Hecks, der mit Hilfe einer 
umfassenderen Verwertung des urkundlichen Kontrollapparates die 
Hauptquelle des Irrtums seiner Vorgänger, die Ignorierung städtischer 
Verhältnisse, aufdeckt. Indem er das vermeintliche Phantasiegebilde 
des Spieglers, das Dompropst- und Schulzengericht mit den Pfler- 
haften, die man bisher gewaltsam ın das Bild der ländlichen Ver- 
hältnisse hineinzupressen suchte, in die ostfälischen Städte verweist, 
ist es ihm in der Hauptsache „mit einem einzigen glücklichen Griff“ 
gelungen, das zusammengeschobene und verzerrte Bild des Spiegels 
wieder zurechtzurücken und verständlich zu machen. 

Nach längeren Erörterungen über die allgemeinen Anhaltspunkte 
für die Auslegung des Spieglers widerlegt Heck im zweiten Hauptteil 
„die vermeintlichen Erfindungen hinsichtlich der Gerichtsverfassung“. 
Im Gegensatz zu seinen Vorgängern bestätigt sich ihm die Dreiteilung 
des Sachsenspiegels durch den Nachweis, daß die Stadt den besonderen 
Sendgerichtsbezirk des Dompropstes gebildet und der im Sachsenspiegel 
(I 2, $ 3) erwähnte SchultheiB Stadtschulze, nicht — wie E. Mayer u. a. 
annehmen — Grafschaftsschulze gewesen ist, der kein eignes Gericht, 
keine eigne Gerichtsgemeinde hatte und als Vertreter des Grafen 
für die ganze Grafschaft fungierte. Da hierdurch die Pfleghaften 
(oder „Biergelden“), die man für ländliche Grundeigentümer gehalten 
und demnach einem der beiden ländlichen Gerichte hat zuweisen 
müssen, nun ihren eignen städtischen Gerichtsbezirk erhalten, ergibt 
sich eine klare ständische Scheidung der drei Gerichtsgemeinden. Hat 
man bisher geglaubt, daß Biergelden und Landsassen zusammen das 
Goding besucht, und selbst eine besondere Beziehung der Schöffen- 
baren zum Grafengericht bestritten (nach von Zallinger und Planck 
mußten alle Freien, also auch die Landsassen und Pfleghaften vor 
dem Grafengericht erscheinen), so ergibt sich nunmehr ganz in Über- 
einstimmung mit der Angabe des Sachsenspiegels statt einer Ver- 

| 28° 


420 Kritiken. 


einigung der Stände der Freien durch die Gerichtsgemeinschaft eine 
Trennung derselben, indem jeder einzelne der drei Stände ein be- 
sonderes geistliches und weltliches Gericht besuchte. 

Im dritten Haupteil „die vermeintlichen Erfindungen hinsichtlich 
der Standesgliederung“ wendet sich Heck vor allem gegen v. Zallingers 
Theorie von den Schôffenbarfreien. Z. ging von der Voraussetzung 
aus, daß das Wort „Schöffenbar“ nach dem Sachsenspiegel die Fürsten 
und freien Herren nicht umfaßte, und fand daher im Spiegel die zur 
urkundlichen Überlieferung in schroffem Widerspruch stehende Be- 
hauptung, daß die freien Herren (als Nichtschöffenbare) auch das 
Grafending bei Königsbann nicht besuchten. Die Lösung suchte Z. 
in dem Radikalmittel, die Schöffenbaren für eine Erfindung Eykes zu 
erklären; das äußere Vorbild für dieses Phantasiegebilde glaubte er 
in den unter Wahrung ihrer Vollberechtigung im Landgerichte zur 
Ministerialität übergetretenen freien Herren, in den sogen. „Vorbehalts- 
ministerialen“ zu erkennen. Heck, der in der beschränkten Deutung 
des Wortes „Schöffenbar“ den Grundirrtum der Zallingerschen Theorie 
erkennt, führt nun den überzeugenden Nachweis, daß der Spiegler 
mit dem Ausdruck ,,Schôffenbar“ auch Fürsten und freie Herren be- 
zeichnet habe, sie also keineswegs vom Grafengerichte bei Königs- 
bann ausschließen wollte Die niederen Schöffenbaren aber sind 
keine Erfindung Eykes. Sie lassen sich aus der urkundlichen Über- 
lieferung als freie bäuerliche Grundeigentümer nachweisen, deren 
Heranziehung zur Schöffenbank des Grafengerichts im Harzgau z. B. 
allgemein üblich gewesen. Während Z. die freien Herren mit den 
nobiles der Urkunden identifizierte, den Standesbegriff „edel“ auf 
die ritterlichen Freien beschränkte, wird Heck durch die Beobach- 
tung, daß schöffenbar, edel, frei im Sachsenspiegel zur Bezeichnung 
eines Standes gebraucht werden, dahin geführt, dem Standes- 
begriff „edel“ eine weitere (wie mir scheint zu weite) Ausdehnung zu 
geben, die alte Gleichung „edel“ gleich „altfrei“ noch für die Zeit 
des Sachsenspiegels bestehen zu lassen. 

Indem die obersten Gruppen der Freien als Schöffenbare (im 
weiteren Sinne) zusammengefaßt werden, bestätigt sich die Angabe 
des Sachsenspiegels über die Dreigliederung der Freien in Schöffenbare, 
Pfleghafte und Landsassen. Die Tatsache der gemeinsamen altfreien 
Herkunft der Schöffenbaren und ihr Gegensatz zu den Nichtschöffen- 
baren dienen Heck gleichzeitig dazu, eine veraltete, im Sachsenspiegel 
aber noch klar hervortretende Zweigliederung aufzudecken: Einerseits 
nämlich sind die unter sich so verschiedenartigen drei Klassen der 
Schöffenbaren, die Fürsten, freien Herrn und bäuerlichen Grundeigen- 
tümer zusammengehalten durch gleiche Höhe von Wergeld und Buße, 


a 
OR 


Kritiken. 421 


erbrechtliche Ebenburt, gleichen Gerichtsstand und Befähigung zur 
Amtsbekleidung. Andererseits stehen die Pfleghaften und Landsassen 
in Wergeld, Buße, erbrechtlicher Ebenburt einander gleich; sie 
sind beide unfähig, einen Schöffenbaren zu beerben. Das Moment nun, 
das einzig und allein den verschiedenen Gruppen der Schöffenbaren 
gemeinsam gewesen sein kann, erkennt Heck in der altfreien Her- 
kunft, während die Nichtschöffenbaren nach seiner Ansicht Minder- 
freie gewesen sein sollen, „hervorgegangen durch Freilassung aus 
Laten und aus Mundlingen, also sachlich Libertinen“ ‘S. 498). Die 
historische Anknüpfung an Zustände der früheren Zeit findet er in 
der ständischen Gliederung des altsächsischen Volkes in Edelinge, 
Frilinge und Laten. Den Unterschied der Edelinge und Frilinge, die 
er für Gemeinfreie und Minderfreie — nicht (wie Richthofen, Mayer etc.) 
für Vorrechtsadel und Altfreie — hält, glaubt H. in der Zweigliederung 
des Sachsenspiegels, in dem Gegensatz der Schöffenbaren und Nicht- 
schöffenbaren wiederzuerkennen. „Friling“ ist ihm „die im Sachsen- 
spiegel vermißte Standesbezeichnung der Nichtschöffenbaren“ (S. 520). 

Dabei wird doch, wie mir scheint, für die „Freiheitstheorie“ zu 


" ausschließliche Geltung in Anspruch genommen und andererseits neben 


einer Überschätzung der Kontinuität ständischer Verhältnisse denjenigen 
Wirkungen nicht genügend Rechnung getragen, welche die umbildenden 
Faktoren, das Lehnwesen, Rittertum und Städtewesen auf die Durch- 
kreuzung und Beseitigung der alten Freiheitsunterschiede ausübten. 
Schwerlich ist es zulässig, die alte Gliederung in Freie und Minder- 
freie (Edelinge und Frilinge) bis in die Zeit des Sachsenspiegels fort- ` 
bestehen zu lassen. Wenn Heck sagt, „die Nichtschöffenbaren sind 
minderfrei“ (S. 495, 566), so erklärt er — um den versteckten Wider- 
spruch durch etwas zu schroffe Formulierung klarer hervortreten zu 
lassen — die Unterschiede innerhalb der drei Gruppen, die der 
Sachsenspiegel zu den Freien rechnet, damit, daß er die beiden letzten 
Gruppen für nichtfrei, d. i. minderfrei erklärt. Bezeichnet die Glie- 
derung des Volkes in Freie und Minderfreie einen „Gegensatz“ 
(S. 646), eine Unterscheidung der Stände nach der Geburt, und hatte 
sie zur Zeit des Sachsenspiegels noch so viel Geltung, als H. für sie 
beansprucht, so kann der Spiegler die Minderfreien nicht ohne weiteres 
zu den Freien gerechnet haben. Sollen ferner die den Pfleghaften und 
Landsassen gemeinsamen, sie von den Schöffenbaren unterscheiden- 
den Merkmale, gleiches Wergeld, Buße etc. auf gleiche Geburt, den 
gemeinsamen Grad der Freiheit zurückzuführen sein, so muß un- 
bedingt die Voraussetzung zutreffen, daß auch beide, Pfleghafte und 
Landsassen, minderfrei gewesen oder wenigstens aus Minderfreien 
nervorgegangen seien. Das läßt sich zwar für die eigentumslosen Land- 


422 Kritiken. 


sassen, nicht aber für die Pfleghaften wahrscheinlich machen, die zum 
Teil altfreier Herkunft, nach dem Sachsenspiegel teilweise Besitzer freien 
Eigens und auch ländlicher Hufen waren. Hier versagt die Freiheits- 
theorie. Es ist gewiß von hohem Wert für die Erklärung der ge- 
schichtlichen Entwicklung, daß Hecks Scharfsinn noch im Sachsenspiegel 
jene schon verschüttete, wie er selbst (S. 679) sagt, „altertümliche“ 
Zweigliederung aufdeckte. Doch hat sie bereits zur Zeit des Spieglers 
fast nur noch historische Bedeutung gehabt, kann daher keinesfalls als 
Hauptgliederung“ des Sachsenspiegels bezeichnet werden; und auch der 
Ausdruck „niedere Freie“, mit denen H. die Nichtschöffenbaren bezeichnet, 
trifft für die Stadtbürger (Pfleghaften) zur Zeit des Spieglers schwerlich zu. 

Seiner Hypothese über das Fortbestehen der Frilinge (um 1200) 
gibt H. noch eine weitere Ausdehnung. Auch die Ministerialen sind 
nach ihm Libertinen und Jamundlinge, nichts anderes als „die schein- 
bar verschwundenen Frilinge der altsächsischen Gliederung“ (S. 712\. 
Die Gewalt des Dienstherrn über seine Ministerialen stellt er dem 
Mundium des Patrons über seine Libertinen gleich; den Pfleghaften 
und Landsassen als „mundfreien Frilingen“ stehen die „Mundlinge“ der 
Ministerialität zur Seite. Schon die Tatsache der von Heck nicht 
berücksichtigten, bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts hinein 
bezeugten Veräußerungen der Ministerialen, zahlreiche unzweideutige 
Quellenzeugnisse über ihre Unfreiheit — z. B. die Urkunde König 
Rudolfs vom 25. Oktober 1273, durch welche er Adelheid von 
Münzenberg „ab omni servitute ministerialium“ betreit (Hessisches Urkb., 
zweite Abt. Bd. I, S. 348) — würden zur Widerlegung der Behauptung 
hinreichen, daß der Ausgangspunkt für die rechtliche Stellung des 
Ministerialen, die sich beständig gehoben hat, „die Stellung des alt- 
sächsischen Mundlings, des liber in tutela“ gewesen sei (vgl. dazu 
W. Wittich, „Altfreiheit und Dienstbarkeit des Uradels in Nieder- 
sachsen“, Vierteljahrsschr. f. Sozial- und Wirtschaftsgesch. 1905, Bd. IV, 
S. 1ff.). In anderem Zusammenhange (S. 34. 35) erwähnt Heck selbst, 
daß die Ministerialen auch im Sachsenspiegel „mit Bestimmtheit als 
Unfreie“ behandelt werden. 

Auch die im fünften Hauptteil anhangsweise behandelte Theorie 
über den Königsbann trägt neue und beachtenswerte Ansichten vor, 
die mir teilweise freilich nicht so gut gesichert und begründet zu 
sein scheinen, als die bedeutsamen Ergebnisse im größeren ersten Teil des 
Werkes. Ob unter Königsbann wirklich „die außerordentliche Gerichts- 
gewalt des königlichen Hofgerichts“ (S. 757) zu verstehen ist und 
das Dingen des Markgrafen bei eigener Huld, das der Spiegler als 
Besonderheit der Marken hervorhebt, nichts anderes bedeutet, als 
Dingen „bei Markgrafenbann“, also bloß „die Ausübung der ordent- 


Kritiken. 423 


lichen, in dem Markgrafenamte vom Könige erhaltenen Gerichtsgewalt“ 
bezeichnet, mag vorläufig dahingestellt bleiben (über die abweichende 
Ansicht E. Mayers vgl. histor. Zeitschr. 1906, Bd. 97, S. 622 ff.). 
Beachtenswert sind in diesem Hauptteil die Ausführungen von der 
Übertragbarkeit des Königsbannes. Die herrschende, schon von Seeliger 
und H. Fehr gelegentlich bestrittene Auffassung, daß der Königsbann nur 
vom König persönlich verliehen werden konnte, würde hiernach falsch sein, 
ebenso die aus der angeblichen Unübertragbarkeit abgeleitete Folgerung, 
daß die Usurpation der Bannleihe durch die Reichsfürsten eine Etappe 
in der Entstehung der Landesherrlichkeit darstelle. Eine gründliche, 
umfassende Geschichte des Königsbannes ist in der Tat ein dringen- 
des Bedürfnis der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte. 

Abgesehen von den Hauptergebnissen, die Ref. hervorzuheben 
suchte, ohne auf knappem Raum eine annähernd hinreichende Vor- 
stellung von der Bedeutung und dem Reichtum des Werkes geben zu 
können, behandelt Heck an verschiedenen, teilweise verstreuten 
Stellen — man vermißt deswegen ein Sachregister — auch die Bede 
(keine Ablösung der Heerespflicht, sondern Abgabe an die Schutz- 
und Gerichtsherren) S. 425 ff., die Heerschildordnung S. 597 ff., die 
Gogerichtsbarkeit (Kompetenz für Ungericht Nichtschöffenbarer, Ding- 
pflicht der Laten) S. 103 ff., die Vogteigerichtsbarkeit S 780 f., den 
Adel S. 326 ff., 392f., 679 ff. etc., die Stellung der freien Herren 
(nicht nur der Heerschild derselben, auch ihr Standesbegriff wird durch 
das Fahnlehen bestimmt; die freien Herren sind Kontingents- und 
Bannerherren) S. 571 ff. und manches andere. | 

Aufgabe der Spezialforschung ist es nun, auf der von Heck 
neugebildeten Grundlage weiterbauend, seine Ergebnisse zu prüfen 
und zu ergänzen. Unzweifelhaft wird von dem ungewöhnlich geist- 
vollen und scharfsinnigen Werk, das in der Literatur der letzten De- 
zennien über deutsche Rechts- und Sozialgeschichte einen ersten Platz 
beanspruchen darf, reiche Anregung ausgehen. 

Königsberg i. Ostpr. H. Spangenberg. 


K. Wenck, Philipp der Schöne von Frankreich, seine Per- 
sönlichkeit und das Urtefl der Zeitgenossen. Programm 
zum Rektor-Wechsel der Universität Marburg 1905. 74 S. Fol. 

Das Problem, das durch diese schöne historische Charakterstudie, 
man muß sagen: zum erstenmale eine befriedigende Lösung findet, 
hat ein ganz allgemein historisches Interesse. Denn zugrunde liegt 
die Frage, ob und inwieweit der Historiker überhaupt imstande ist, 
das persönliche Moment, d. h. den Einfluß des Willens einer führenden 
historischen Persönlichkeit auf den Gang der Ereignisse und der 


424 Kritiken. 


staatlichen Entwickelung, zu erkennen und abzuschätzen, namentlich 
auch zwischen der persönlichen Initiative des Fürsten und der seiner 
Ratgeber in der Politik sicher zu unterscheiden. Es ist m. E. 
Wenck gelungen, die Bedeutung, die ein starker fürstlicher Einzel- 
wille in absolutistisch geleiteten Staaten hat, so sehr er auch be- 
schränkt und gelenkt werden mag von anderen, persönlichen und un- 
persönlichen Einflüssen seiner Zeit und seiner Umgebung, in über- 
zeugender Weise klar zu machen an dem Beispiele der bisher immer 
so rätselhaften Figur Philipps des Schönen. Die früher oft vertretene 
Ansicht, die noch kürzlich einer der bekanntesten französischen Dar- 
steller dieses Zeitraums, Ch.-V. Langlois in der neuen Histoire de 
France (publ. p. E. Lavisse) t. III, 2 p. 119 erneuerte, daß man 
schlechterdings auf ein quellenmäßig sicheres Urteil über die Person 
Philipps d. Sch. verzichten müsse, — diese Ansicht wird künftig ebenso 
wenig mehr zu halten sein, wie jene andere viel verbreitete, die in 
dem schattenhaften Bild des Königs nur ein Zeichen für seine schatten- 
hafte Person, seine Schwäche und Abhängigkeit von seiner Umgebung 
sehen wollte. Aber auch die Gesamtauffassung der französischen 
Politik jener Zeit, wie sie namentlich durch Rankes Einfluß vielfach 
herrschend geworden ist, die Meinung von dem durchaus „modernen“ 
Zug, dem macchiavellistischen, moralisch und religiös indifferenten 
Wesen des Königs, erfährt durch Wenck starke und berechtigte Ein- 
schränkungen. Das Mittelalterliche, Kirchlich-gebundene in Philipps 
Art, neben „modernen“ Zügen, überhaupt das sehr komplizierte Wesen 
eines Charakters, wie er so vielen Personen jenes Übergangszeitalters 
zur sog. Renaissance eignet, tritt lebendig hervor. 

Wesentliche Gesichtspunkte zu einer schärferen Charakteristik 
Philipps hatte schon H. Finke in seinem Vortrage auf dem Salz- 
burger Historikertage im Sept. 1904 (Mitt. d. österr. Instit. f. Gesch.- 
Forsch. Bd. 26, 201—224) angegeben, und in allernächster Zeit ist 
eine neue Publikation dieses Gelehrten zu erwarten (Papsttum und 
Untergang des Templerordens), die auch aus neuen Quellen wieder 
neues Licht auf Politik und Person des Königs zu werfen verspricht. 
Mag vielleicht dann hie und da die scharfe Zeichnung Wencks eine 
kleine Milderung erfahren müssen, das Gesamtbild, das er entworfen 
hat, wird nur bestätigt werden können. 

Eigentümlich ist die Methode, die Wenck bei seiner psycho- 
logischen Studie befolgt hat, um objektive Maßstäbe für sein Urteil 
zu finden. Ein erster Abschnitt (S. 3—21) beschäftigt sich mit 
‚Philipps Geistesbildung und Verhältnis zu den Wissenschaften“. Das 
Resultat ist, daß Philipp schon früh einen lebhaften Drang, sich ein 
persönliches Urteil zu bilden, besaß und Interesse für die Wissen- 


Kritiken. 425 


schaften zeigte. Er selbst veranlaßte die Abfassung gelehrter Werke 
oder französischer und lateinischer Übersetzungen zu seinem Gebrauche, 
so vor allem die jenes im ganzen folgenden Mittelalter tonangebenden 
Handbuchs der Fürstenerziehung und Regierungskunst des Aegidius 
Colonna; charakteristisch ist ferner sein Verständnis für Rhetorik und 
ihren praktisch-politischen Wert, für Flugschriften, Reden etc., wie 
sie u. a. der bekannte Advokat P. Dubois nicht im Auftrage, aber 
ganz im Sinne des Königs zu fabrizieren wußte. 

Der zweite Abschnitt (S. 21—40) bietet eine vortreffliche 
Charakteristik des „Urteils der Zeitgenossen“ über den König. Sie 
werden von Wenck bezeichnet als „Stimmführer der öffentlichen 
Meinung einer erregten Zeit“, nicht als objektive Berichterstatter: 
der Mönch Yves von St. Denis, Giovanni Villani, Johannes von 
St. Victor und Gottfried von Paris sind alle Vertreter ganz bestimmter 
geistlicher und weltlicher Parteigruppen. Ihr Urteil über den König 
ist also gefärbt und einseitig. Aus ihrer sozialen Stellung erklärt 
sich die gemeinsame Klage über die bösen Ratgeber, die den allzu- 
schwachen, gutmütigen König umgarnen. Den Widerspruch, in dem 
diese Auffassung zu den wirklich bezeugten, persönlichen Handlungen 
Philipps steht, deckt Wenck im dritten Teile (S. 40—71) auf: 
„Pbilipps Persönlichkeit im Lichte seiner Beziehungen zu den Gliedern 
seines Hauses, seiner Auffassung der Königswürde, seiner Stellung zu 
Kirche und Religion.“ Philipp erscheint da im vollen Gegensatz zu 
seinem Vater, in manchem erinnernd an seinen Großvater Ludwig d. H., 
in anderem an seinen Großoheim Karl von Anjou, als willensstarker, 
durchaus selbständiger Politiker, der sogleich beim Regierungsantritt 
selbst die Zügel ergreift, auf den niemand, weder seine Ratgeber, 
noch seine Gemahlin Johanna, (von der Wenck ein feingezeichnetes 
Bild entwirft), bestimmenden Einfluß gewinnt. Die erhabene Vor- 
stellung, die er von seiner königlichen Würde und Macht besaß, wird 
noch besonders eigentümlich gefürbt durch die mystisch-religiöse Weihe, 
mit der er seine Person umgibt. Er fühlt sich ganz als Stellvertreter 
Gottes, als unnahbarer Priesterkönig (man denke hier auch an das 
halborientalische Königsideal, das Dubois gewiß nach Philipps Gefallen 
zeichnete, vgl. meine Publizistik zur Zeit Philipps d. Sch. p. 411f.); 
die alte, bis 1825 ausgeübte, angebliche Wunderkraft der französischen 
Könige, den Kropf heilen zu können, hat. seit Ludwig IX. keiner so 
eifrig geflegt, wie Philipp d. Sch. Den hohen Wert, den er auf 
Anerkennung seiner unbeschränkten Souveränität dem Kaiser wie 
dem Papste gegenüber legte, illustriert Wenck durch den Abdruck 
eines sehr bezeichnenden Briefs an Heinrich VII Die Hauptfrage 
nach dem Verhältnis des Königs zu seinen Räten, nach dem wahren 


426 Kritiken. 


Sinn, den die Klagen der Zeitgenossen über diese bösen Ratgeber 
haben, sucht Wenck u. a. durch eine höchst interessante Analogie mit 
Vorgängen des 17. Jahrh., den Kämpfen der Stände gegen den Absolu- 
tismus, zu lösen. Der Wille des Königs, seine persönliche Initiative, 
scheint in der innern Politik unzweifelhaft die Richtschnur, wenn 
Philipp auch überall seine Räte vorschob, seine Person fast ängstlich 
im Hintergrund hielt, um die unantastbare Würde der Majestät nach 
außen zu wahren, wie das schon Finke a. a. O. S. 9f. trefflich ge- 
schildert hatte. Am interessantesten vielleicht sind endlich Wencks 
Ausführungen über Philipps Stellung zu Kirche und Religion, über 
die in gleichem Sinne auch Finke p. 15f. geurteilt hatte. Auch 
Wenck gibt jetzt seine einstmalige Auffassung von Philipps religiösem 
Verhalten auf. Die Doppelnatur des Königs, seine nüchterne, nach 
Zentralisation und fiskalischer Ausbeutung aller Mittel des Landes, 
such der kirchlichen, im Dienste des Königtums strebende Macht- 
politik, die ungescheut religiöse Motive in ihren Dienst stellt, und 
andrerseits die ganz mittelalterliche Gläubigkeit und asketische Frömmig- 
keit, die sich vor der kirchlichen Autorität in allen religiösen Dingen 
willig beugt, am Glauben und Aberglauben der Zeit streng festhält, 
kommt klar zum Ausdruck. Es ist also keine Frage, daß Philipp d. Sch. 
die Verantwortung sowohl für seine innere Politik, wie für die 
großen Aktionen in Anagni, den Prozeß gegen Bonifaz VIII. und den 
Templerprozeß ganz persönlich zu tragen hat und ganz hat tragen 
wollen, wenn mir auch die Selbstanklage des geistig gebrochenen 
Königs auf dem Totenbett (Wenck S. 38f.) nicht so beweiskräftig 
erscheint. Zu weit geht Wenck vielleicht auch, wenn er Philipp die 
alleinige geistige Urheberschaft an allen jenen großen Aktionen 
zuschreibt. So wenig der König das bloße Werkzeug andrer war, so 
sehr wirkten hier doch eine Menge von Einflüssen mit, die zunächst 
außerbalb des persönlichen Interessenkreises des Königs lagen. Der 
bestimmende Einfluß insbesondere der frondierenden Kardinalspartei 
und des Spiritualentums (auf eine neue Spur dieses letzteren, m. E. 
sehr großen Einflusses suchte ich in dieser Zeitschr. Bd. 9, S. 493 f. 
u. 502 hinzuweisen; vgl. auch Huyskens ebd. S. 101) beim Vorgehen 
gegen Bonifaz VIII. scheint mir zweifellos; wie es in der Templer- 
frage steht, wird hoffentlich das Finkesche Buch bald noch deutlicher 
erkennen lassen. Aber mag auch die Anregung und die geistige Ur- 
heberschaft dieser großen Aktionen nicht Philipp, sondern andern zu- 
zuschreiben sein, so bleiben sie m. E. doch im wahren Sinne sein 
Werk, mehr als Finke a. a. O. S. 211f. zuzugeben scheint. Denn 
Philipp blieb eben nicht der willensstarke gewaltige Durchführer 
fremder Ideen, sondern er verstand vor allem diese Ideen so zu 


Kritiken. 427 


modeln und seinen persönlichen politischen Interessen zu akkommo- 
dieren, daß das Ganze doch schließlich sein Werk war, ihm zugute 
kam, wie er die alleinige Leitung in seiner Hand behielt. In dieser 
Weise scheint mir der Gegensatz zwischen Wencks (S. 60f.) und Finkes 
(S. 211f.) Auffassung ausgeglichen werden zu können. Für die Art 
des persönlichen, politischen Verkehrs des Königs mit seinen Räten 
scheinen mir übrigens recht bemerkenswert auch die Aussagen seines 
Ministers Enguerrand de Marigny u. a. bei Höfler, Sitzungsber. der 
bayr. Akad. Hist. Kl. 3, z.B. S.83. — Zu Einzelheiten möchte ich 
nur bemerken, daß auch ich daran festhalte, daß Dubois gelegentlich 
als eine Art Sprachrohr von allerhand Stimmungen und Wünschen am 
königlichen Hofe gedient hat, nie offiziell, vielleicht ganz freiwillig 
aus persönlichen Motiven, vielleicht aber auch hie und da offiziös zur 
Bearbeitung der Öffentlichen Meinung. Die Beziehungen Dubois’ zu 
königlichen Räten sind ja bekannt (vgl. meine Publizistik S. 379. 
386). — Die Autorschaft des vielumstrittnen Schriftstücks Realis 
veritas wird schwerlich mit Sicherheit festzustellen sein: trotz Wencks 
Hinweis S. 61 n. 2, kommt m. E. nach wie vor Nogaret aus den 
früher von mir a. a. O. S. 389 angegebenen Gründen nicht in Frage; 
vielleicht trifft Finkes Hypothese mit Napoleon Orsini das Richtige. — 
Die Frage endlich, ob Aegidius Colonna der Lehrer Philipps gewesen 
ist, hat Wenck jetzt verneint, da in der Tat eine direkte Angabe 
der Quellen zu fehlen scheint. Die Stelle der oft unterschätzten, 
gefälschten Chronik des Bardin: qui regem educaverat (Wenck S. 5, 
n. 2), ist freilich vielleicht doch nicht so ganz zu verwerfen, denn 
sie beruht ohne Zweifel auf dem Protokoll eines Augenzeugen vom 
J. 1304, das Bardin benutzte (vgl. Histoire generale de Languedoc 
par Devic et Vaissete, tome X, Toulouse 1885, note 40, p. 424f. 
bes. p. 429f. und p. 64). Ein besonders nahes Verhältnis zwischen 
dem jungen Fürsten uud Aegidius deutet doch auch die Bezeichnung 
des Magisters als: dilectus et familiaris noster (Chartul. univ. Paris. 
II, n. 583) an, — ganz dieselbe, die Philipp seinem Lehrer Wilhelm 
von Ercuis gibt, Wenck p. 4, n. 1. Aegidius nennt ferner Philipp in 
der Vorrede seines Buchs De regimine principum seinen dominus 
specialis, und wie ist es überhaupt einfacher zu erklären, daB der 
junge Fürst sich “amicabiliter” gerade an Aegidius wandte mit der 
Bitte, ihn in einer besondern Schrift über die Regierungskunst zu be- 
lehren, als wenn der Augustiner eben bereits sein Lehrer in den 
moralischen Wissenschaften war? Doch wie dem auch sei: in höherem 
Sinne, durch die Wirkung seiner politischen Lehren, ist unstreitig 
Aegidius der Lehrer Philipps. geworden. Das gibt auch Wenck zu. 
Leipzig. Richard Scholz. 


428 Kritiken. 


Urkundenbuch der Stadt Braunschweig, im Auftrage der Stadt- 
behörde herausgegeben von Ludwig Haenselmann und Heinrich 
Mack. Dritter Band MCCCXXI--MCCCXL. Mit 2 Plänen. Berlin, 
C. A. Schwetschke und Sohn, 1905. XIII, 731 SS. 4°.! 

Dem II. Bande des Urkundenbuches der Stadt Braunschweig, 
der im J. 1900 vollendet war, ist im J. 1905 der III. Band gefolgt. 
Die Bearbeitung des Textes ist noch des verdienten F Archivars 
Haenselmann Werk, AbschluB und Register verdanken wir seinem 
Nachfolger Mack. Angenehm berührt die schöne Ausstattung des vor- 
liegenden Bandes in Papier und Druck; es ist zu hoffen, daß er im 
Gegensatz zu manchen anderen Publikationen die Jahrhunderte über- 
dauern wird, wie der Stoff, den er überliefert. Bedenken erregt da- 
gegen der äußere Umfang. Während der zweite Band die Jahre 
1031—1320 umfaßte, der Text 552, die Register 197 Seiten bean- 
spruchten, waren für die 20 Jahre 1321—1340 528 Seiten Text 
und wieder 197 Seiten Register erforderlich. Es ist klar, daß nur 
bei einer Änderung der Grundsätze für die Weiterbearbeitung es 
möglich sein wird, den massenhaft anschwellenden Stoff zu meistern 
und in absehbarer Zeit wenigstens die mittelalterliche Überlieferung 
der Stadt Braunschweig der Benutzung zu erschließen. Z. T. erklärt 
sich der Umtang durch den unverkürzten Abdruck der verschiedenen 
Stadtbücher. Mit Recht hat Haenselmann sich in der Vorrede zum 
II. Bande für ihre Aufnahme in das Urkundenbuch entschieden. Aber 
die Art der Ausführung erscheint dem Ref. verfehlt. Der Stoff wird 
nach einzelnen Jahren zerhackt und daher unübersichtlich dargeboten. 
Es würde ihm zweckmäßiger erscheinen, wenn jedem Bande des Ur- 
kundenbuches die gleichzeitigen Teile der Stadtbücher in einheitlichem 
Abdruck beigegeben würden. Bei der Eigenart des massenhaften 
Stoffes würden dann leicht die notwendigen Kürzungen eingeführt 
werden können, ohne die Benutzung wesentlich zu schädigen. 

Ungewohnt und irreführend erscheint der Wechsel zwischen 
größerem und kleinerem Druck und die Sperrung von Wörtern, über 
deren Bedeutung das Vorwort weder zum II. noch zum III. Bande 
Auskunft gibt; man muß auf das Vorwort IV/V zum 1862 erschie- 
nenen I. Bande zurückgreifen, um sich zu unterrichten. Danach 
sollen durch den kleineren Druck die aus früheren Stücken in spätere 
übergegangenen Bestandteile kenntlich gemacht werden. Dies Ver- 


1 Anmerkung der Redaktion: Die Besprechung dieses Urkunden- 
werkes ist zu unserem Bedauern so lange verzögert worden, weil ein Re- 
ferent, der sich anfangs dazu bereit erklärt hatte, uns schließlich völlig 
im Stiche JieB. 


Kritiken. 429 


fahren mag beim Abdruck von Statuten Nutzen zu stiften, bei Ur- 
kunden wirkt die Anwendung der verschiedenen Typen verwirrend. 

Während Register und Glossar in der ausführlichsten Weise den 
Stoff erschließen und erläutern, würde man vielfach auch wünschen, 
durch Anmerkungen zum Text und Auflösung der in ihm enthaltenen 
Daten (etwa durch Marginalien) im Verständnis der Urkunden unter- 
stützt zu werden; z. B. S. 18 Silvester papa — Dez. 31, S. 18 crast. 
Felicis et Adaucti = Aug. 31, 3.30 commemoratio b. Pauli = Juni 30, 
S. 443 user” vrowen daghe der lateren — Sept. 8 usw. Das S. 30 
erwähnte Spiel (qui pro frondibus ad laborem vulgariter nuncupatur) 
hätte erläutert werden müssen, wie überhaupt der äußerst interessante 
Inhalt des Stückes durch das Regest gar nicht betont wird. Die 
römischen Zahlzeichen hätten zweckmäßigerweise durch die arabischen 
ersetzt werden sollen, z. B. 3!/, statt iiij. 

Die eigenartige Sprache der Regesten, die man Haenselmanns 
Vorliebe für das Altertümliche zugute halten muß, ist oft zu ge- 
sucht und schwer verständlich, z. B. eignen statt übertragen, auf- 
senden statt übersenden, Seeltröstung, (S. 85 u. 110) entledigt der 
Inzicht, S. 245 begabt die Fabrik der Predigerbrüder [im Texte 
steht: fratribus Pred. ad fabricam], S. 250 Weidenblek (spatium cum 
salicibus); S. 273 Witte und Wichte (argenti et ponderis), S. 480 an 
ihrem Stoben. 

Die interessante Urkunde n. 334 S. 249/50 gehört ihrem In- 
halte nach nicht in das Braunschweiger Urkundenbuch; sie ist offenbar 
nur durch Zufall ins Stadtarchiv gekommen. 

Dankenswert ist die Beigabe zweier Karten; die eine soll die 
älteste Besiedelung des Areals der Stadt Br. darstellen; sie ist, wie 
der Bearbeiter zugibt, nur als ein hypothetischer Versuch aufzufassen, 
ein Bild der Stadt für eine Zeit zu entwerfen, aus der keine direkten 
Quellen vorliegen. Dagegen erhebt der Plan von Braunschweig um 
1400 Anspruch auf geschichtliche Zuverlässigkeit. 

Köln. Herm. Keussen. 


Franz Eulenburg, Die Frequenz der deutschen Universitäten 
von ihrer Gründung bis zur Gegenwart. Leipzig 1904, 
B. G. Teubner. XII u. 323 S. groß 8°. Mit 1 Karte und 8 gra- 
phischen Darstellungen. (Sonderabdruck aus Bd. XXIV der Ab- 
handlungen der philol.-histor. Klasse der Kgl. Sächsischen Gesellsch. 

d. Wissenschaften.) 
Die Einleitung, welche die Möglichkeit der Aufgabe und die 
Methode der Lösung untersucht, kommt zu meines Erachtens brauch- 
baren Ergebnissen. Mit Recht ist die pessimistische Auffassung Gers- 


430 Kritiken. 


dorffs zurückgewiesen, daß die Matrikeln zur Feststellung der Frequenz 
unbrauchbar seien, sie bilden trotz aller Schwierigkeiten doch die 
Grundlage für das Bild, das wir uns von dem Besuche der Universi- 
täten zu machen haben, und auch die Methoden, nach denen der Verf. 
aus den Zahlen der Immatrikulationen die Frequenz, d. h. die Zahl 
des jeweiligen Bestandes berechnet, sind richtig, nur muß man sie 
cum grano salis anwenden. Aber die Erörterungen, durch die er 
S. 33 die Formel der zweiten direkten Methode entwickelt, bedürfen der 
Ergänzung. Der Verf. sagt nur „Sie besteht kurz gefaßt darin, daß 


man die Zahl der Immatrikulierten der letzten Jahrgänge vergleicht 
2F 


mit der überlieferten Frequenzziffer. Also nach der Formel Tg 
Wir haben gesehen, daß für Heidelberg und Wittenberg diese Methode 
wirklich zum richtigen Ergebnis führt.“ Einmal hätte hier die Be- 
deutung der Buchstaben angegeben werden sollen, dann aber weiter 
dies: daß man die Mittelzahl der Immatrikulierten, mit der man in die 
Frequenzziffer eines Jahres dividiert, um die Durchschnittsdauer des 
Aufenthaltes zu gewinnen, auch aus den letzten drei Jahren berechnen 
kann, wie dies S. 32 Eulenburg selbst getan hat und wie es sich 
auch sonst bisweilen empfehlen wird. In der Berechnung, die dann 
auf derselben Seite nach dieser Formel ausgeführt ist, begegmen 
mehrere peinliche Druckfehler. Sie ist schon in der Umformung ge- 
geben und zwar so: 


Ingolstadt. Dillingen. Halle. 
Pe 1551 1560 1705 Sn 1713 1730 
F 600 550 291 250 1206 1258 
J, +J, | 262 218 135 ? 650 698 
A 2:3 2-0 2-2 ? 1-8 1-8 


Vor Ji +J; ist hier IG ausgefallen, es ist ja nicht die Summe, 
sondern die Durchschnittszahl der Immatrikulation als Divisor zu ver- 
wenden, um die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu gewinnen. 
Ferner hätte Dillingen ganz fortbleiben müssen, es stört nur. 
Schlimmer aber ist, daß die Rechnung für 3 der 5 Jahre nicht zu 
stimmen scheint, wenn man aus der Tabelle der jährlichen Inskriptionen, 
die Anhang I S. 285ff. gegeben ist, die Durchschnittszahlen der beiden 
letzten Jahre berechnet. Es stimmt für Ingolstadt nur die Rechnung 
für 1551, nicht aber für 1560 und für 1705, ebenso für Halle nur 
für 1730, nicht für 1713. Auf meine Anfrage schrieb mir E., daß 
Halle 1717 zu lesen sei, nicht 1713, wie dann S. 14 und 144 richtig 
stehe. Bei Ingolstadt sei Anhang I für 1704 statt 158 Immatriku- 
lierte 58 gedruckt, offenbar sei die 1 ausgesprungen. „Die Berech- 
nung für 1560 und 1705 geschah in der Weise, daß die Inskribierten 
des vorhergehenden, !⁄ des laufenden und ?/, des zweitvorhergehenden 


Kritiken. 431 


Jahres zusammengefaßt wurden (als J} u. J,). Es war das deswegen 
nötig, weil die überlieferten Frequenzziffern nicht aus dem Ende der 
Inskriptionsperiode d. i. dem Ostertermin des nächsten Jahres stammten, 
sondern aus deren Anfang. Die Frequenzzahl für 1705 muB dem- 
nach die Inskribierten von 1704, eines Teiles von 1705 und eines 
größeren Teiles von 1703 u.s.f. umfassen. Bei Halle lagen die 
Termine aber anders.“ Diese Erläuterung war doch unentbehrlich, 
um die Art zu verstehen, wie E. seine Zahlen gewonnen hat. Jetzt 
muß der Leser, der die Rechnung nach der Tabelle des Anhangs 
nachprüft, zu dem Schlusse kommen, daß E. sich verrechnet hat. Die 
vielen und bösen Druckfehler an dieser wichtigen Stelle veranlaßten 
mich zu einigen Stichproben, ob die Zahlen in der Anfangstabelle 
richtig seien, sie fielen befriedigend aus, doch bemerke ich, daß mir 
das Material nicht zur Hand war, solche Stichproben in größerem 
Umfang anzustellen. 

Durch die vielfältige Vergleichung der Frequenz der Universi- 
täten hat sich E. ein entschiedenes Verdienst um die Forschung auf 
dem Gebiete der Geschichte der deutschen Universitäten erworben, 
aber seine Tabellen können leicht dazu verleiten ungleiche Werte mit- 
einander zu vergleichen. Die Universitäten nahmen im Mittelalter 
und teilweise noch im 16.—18. Jahrhundert zahlreiche Personen in 
die Matrikel auf, die im 19. Jahrhundert nicht mehr aufgenommen 
werden. E. will die Zahl der Studierenden feststellen und bemerkt 
mehrfach, daß in der Matrikel auch zahlreiche Personen stehen, die 
nicht Studenten im eigentlichen Sinne waren. S. 20 führt er aus, 
daß „außer den Studenten noch die lesenden Professoren und Magister, 
ferner die Hofmeister und andere Bediente von Adligen, die Pedelle, 
Buchdrucker, Buchführer und Buchbinder.... Dazu kamen aber in 
dem eleganten 18. Jahrhundert noch hinzu: Tanz- und Musikmeister, 
Sprachlehrer, Exerzitien- und Fechtmeister, die alle zu den Univer- 
sitätsverwandten zählen.“ Zunächst ist zu bemerken, daß Tanzmeister 
usw. nicht erst im 18. Jahrhundert begegnen, wie sich das schon aus 
der von E. gleich darauf angeführten Stelle der Straßburger 
Statuten ergibt: aber wichtiger ist, daB diese Erörterungen nicht 
ausreichen, um eine wirkliche Vergleichung der Zahlen der mo- 
dernen Universitäten mit den Zahlen der Universitäten des Mittel- 
alters und des 16.—18. Jahrhunderts zu ermöglichen. Die Schüler 
der mittleren und oberen Klassen unserer höheren Schulen müssen 
wir zu der Zahl der Studenten hinzurechnen, wenn wir ihre Zahl 
mit den Zahlen der im Mittelalter gelehrte Studien Treibenden 
vergleichen wollen. Daraus entstehen dann aber wieder andere 
Schwierigkeiten. Man wird besser tun, die Universitäten des Mittel- 


- mëng Re Cd SC rr 


432 Kritiken. 


alters nur unter sich nach ihrer Frequenz zu vergleichen, und in der 
Periode des 16.—18. Jahrhunderts die protestantischen Universitäten 
und die teilweise oder vollständig von den Jesuiten und ihrer Päda- 
gogik beherrschten katholischen Universitäten zunächst je unter sich 
zusammenzustellen. Für eine Reihe von Fragen ist ferner eine Zu- 
sammenstellung der Anstalten unerläßlich, welche im 16.— 18. Jahr- 
hundert eine Mittelstellung zwischen Gymnasien und Universitäten 
hatten, denn sie nahmen einen erheblichen Teil der jungen Leute auf, 
die sonst an einer der Universitäten studiert hätten. 

Nicht richtig ist auch, die Zahlen der Jesuiten-Universitäten mit 
den Zahlen der protestantischen Universitäten ohne weiteres zu ver- 
gleichen, die Organisation der Anstalten war zu verschieden. E. hat 
manche Schwierigkeit derart angemerkt, aber in seinen Tabellen er- 
scheinen diese verschiedenartigen Anstalten doch als gleichartig, man 
wird aufgefordert ihre Zahlen zu vergleichen. 

Unter den allgemeinen Urteilen E.s über die Universitäten und 
ihre Zustände finden sich manche, gegen die ich Einwendungen zu 
erheben hätte, doch beschränke ich mich auf folgende zwei. S. 155 
wird die im Jahre 1811 neugegründete Universität Breslau als eine 
Fortsetzung der im Jahre 1702 eröffneten Jesuitenuniversität behandelt 
und auch in der Tabelle. Durch die Vereinigung mit Frankfurt se 
„die alte Leopoldina neu gehoben“. Ähnlich S. 183f. Das ist ganz 
irrig. Die Universität Breslau ist 1811 neu gegründet worden, 
Frankfurt a/O. und die ältere Leopoldina sind aufgehoben. Nur den 
Ort und einen Teil der Mittel und Personen hat Breslau mit jenen 
Anstalten gemein. Das ergibt sich aus den Akten ganz unzweifelhaft. 

Ferner muß ich entschieden zurückweisen, daß E. die neuere 
Geschichte der Universitäten durch das Jahr 1830 in zwei Perioden 
scheidet, indem er die ersten drei Dezennien des 19. Jahrhunderts, 
also bis 1830, zum 18. Jahrhundert rechnet, und das 19. Jahrhundert 
für die Universitäten erst mit 1830 beginnen läßt. Als Grund führt 
er an, daB seit 1830 die Frequenz dauernd sinke. Dies Sinken sei 
aus den veränderten Bedürfnissen der Gesellschaft zu erklären, aus 
einer Besserung der wirtschaftlichen Lage, welche zahlreichen jungen 
Leuten Gelegenheit gab und Lust erweckte, sich dem praktischen 
Leben zu widmen statt den gelehrten Berufsarten. Das ist an sich 
nicht unrichtig, aber der Rückgang der Zahl zeigt sich nur gegen 
das letzte Jahrzehnt 1820—1830, in dem sich die Zahl der Stu- 
dierenden überschnell vermehrt hatte, auch zeigt sich der Rückgang 
durchaus nicht an allen Universitäten. Vor allem aber ist zu betonen, 
daß der Rückgang der Zahl nicht bedeutend genug war, um einen 
merkbaren Einfluß auf das Leben und die Leistungsfähigkeit der 


pi 


Kritiken. 433 


Universitäten zu üben, und das wäre doch notwendig, wenn man auf 
diesen Rückgang eine Periode begründen wollte. E. läßt sich freilich 
S. 256 zu der Behauptung fortreißen, „daß das deutsche Universitäts- 
leben überhaupt von 1836—1861 sich in Stagnation befand“, das 
ist jedoch mit den Tatsachen nicht zu vereinigen. Die Zeit, da 
Dahlmann, Grimm, Lachmann, Lehrs, Häusser, Sybel, Ranke, Vangerow, 
Savigny, Tholuck und so viele andere Scharen von begeisterten 
Schülern um sich sammelten und die Universitäten Mittelpunkte des 
wissenschaftlichen Lebens in Deutschland waren, als eine Zeit der 
Stagnation zu bezeichnen, das ist schlechthin irrig. Mehr noch, gerade 
in dieser Zeit gewöhnte sich das deutsche Volk, auch in allgemeineren 
Fragen an den Universitäten seine Führer zu suchen. Der Wider- 
stand der Göttinger Sieben gegen den Umsturz der hannoverschen 
Verfassung und das große Vertrauen, das 1848 den Professoren in 
politischen Fragen entgegengebracht wurde, mögen als Beispiel dienen. 
Es sind gar mannigfaltige Faktoren, von denen das Sinken und 
Steigen der Frequenz abhängt. Nicht 1830 bildet das Jahr der 
Epoche der neuesten Geschichte der deutschen Universitäten, sondern 
die Gründungsjahre von Berlin und Breslau 1810 und 1811, oder 
besser die Jahre 1810—1818 in denen Berlin, Breslau und Bonn 
gegründet und Halle erneuert wurde. Der Geist, in dem das geschah, 
charakterisiert die Universitäten des 19. Jahrhunderts, er bezeichnet 
ihre reichste und trotz aller Bevormundung und Gewalt freieste 
Periode. G. Kaufmann. 


Henri Pirenne, Geschichte Belgiens. Übersetzung des fran- 
zösischen Manuskriptes von Fritz Arnheim. Band Ill. Vom 
Tode Karls des Kühnen (1477) bis zur Ankunft des Herzogs von 
Alba (1567). Gotha 1907. Friedrich Andreas Perthes, Aktien- 
gesellschaft. (Geschichte der europäischen Staaten. Herausge- 
geben von A. H. L. Heeren, F. A. Ukert, W. v. Giesebrecht 
und K. Lamprecht. Allgemeine Staatengeschichte. I. Abteilung, 
dreißigstes Werk, LXXVII Lieferung.) XXI + 606. 8°. 

Drei Menschenalter niederländischer Geschichte sind es, die uns 
Pirenne in dem dritten Bande seiner vortrefflichen „Geschichte Bel- 
giens“ vorführt, die neun Jahrzehnte von 1477 bis 1567. Sie bilden 
eine geschlossene innere Einheit; sie sind das Zeitalter der unge- 
teilten Herrschaft des burgundisch-habsburgischen Hauses über die 
Niederlande. 

In drei Hauptteile zerfällt der neue Band. Der Inhalt des ersten 
Buches wird charakterisiert durch seinen Titel: „Der Verfall, der 
Wiederaufbau und die Abrundung des burgundischen Staates“; es 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 29 


434 Kritiken. 


umfaßt die Regierungen Maximilians, wenn man von einer solchen 
sprechen darf, Philipps des Schönen und Karls V. Der Autor zeigt, 
wie nach dem Falle Karls des Kühnen die partikularistischen Ten- 
denzen die Oberhand gewannen, und wie man sich mit den zentra- 
listischen Einrichtungen der burgundischen Herzöge aufzuräumen be- 
eilte. Sehr richtig hebt er hervor, daß vor allem das „große Pnvi- 
leg“ von 1477 unter diesem Gesichtswinkel zu betrachten ist. Über- 
sichtlich und fesselnd erzählt er die Wirren vom Tode Karls bis zum 
Regierungsantritte Philipps des Schönen; dabei hebt er insbesondere 
den Einfluß der wirtschaftlichen Momente auf die Parteibildung 
und jene Kämpfe hervor; zumal die Haltung Antwerpens gegen- 
über Maximilian wird von diesem Standpunkte aus beleuchtet und 
dem Verständnisse näher gerückt. Es wäre sehr zu wünschen, dab 
die niederländische Geschichte von 1477 bis 1493 auf Grund breiter 
Quellenforschung monographisch behandelt würde. Schon die Fest- 
stellung des Tatsächlichen würde mancherlei Probleme bieten; es 
würde sich weiterhin lohnen, den Andeutungen Pirennes über deu 
Einfluß der wirtschaftlichen Momente auf die politische Entwicklung 
nachzugehen; dazu kommt der romantische Charakter der Ereignisse, 
das letzte Auflodern des mittelalterlich-ritterlichen Geistes, wie es 
eben in jener Periode der niederländischen Geschichte zu verspüren 
ist, die eben deshalb an die italienische Geschichte desselben Zeit- 
raumes in mannigfacher Hinsicht erinnert: alles das würde dazu bei 
tragen, dem Historiker eine Aufgabe dieser Art reizvoll und dankbar 
zu gestalten. Pirenne konstatiert, daß es noch an einer Biographie 
Philipps von Kleve, des ritterlichen Gegners Maximilians, fehlt; sollte 
nicht eine Darstellung der niederländischen Geschichte jener Jahre zu 
schreiben sein, in deren Vordergrunde die Person dieses merk- 
würdigen Mannes stünde? Wie auf die ständisch-partikularistische 
Reaktion dann unter Philipp dem Schönen der dauernde Sieg der 
zentralistischen Tendenzen folgt, wie der also neu fundierte Einheits 
staat unter Karl V. seinen inneren Ausbau im Verwaltungssystem 
und seine äußere Abrundung durch den Erwerb der Landschaften des 
Nordostens erhält, das wird dem Leser ım ersten Buche anschaulich 
und in steter Erfassung und Hervorhebung des Wesentlichen YO 
Augen geführt. Ein Schlußkapitel schildert das Stift Lüttich 1 
diesem Zeitraum; es zeichnet insbesondere das Verdienst des Bischofs 
Eberhard von der Mark für die Begründung geordneter staatlicher 
Zustände im Bistume, sowie die Abhängigkeit der folgenden 
Bischöfe von der niederländischen Regierung bis zum Ausbruch de 
Aufstandes. 

Klar und deutlich kommt es dem Leser bei der Lektüre des 


Kritiken. 435 


Werkes zum Bewußtsein, wodurch sich die Geschichte der Niederlande 
unter den burgundisch-habsburgischen Fürsten von der vorhergehen- 
den Periode unterscheidet, da noch die altburgundischen Herzöge 
regierten. Unter diesen hatte die niederländische Geschichte eigene 
Geltung und Bedeutung; unter ihren Nachfolgern ist sie die Geschichte 
einer politischen Dependenz. Die burgundischen Herzöge aus dem 
Hause Valois wurden aus französischen Prinzen niederländische 
Herrscher; die burgundisch-habsburgischen Herzöge hörten auf, ledig- 
lich niederländische Herrscher zu sein. Durch die Heirat Mariens 
mit Maximilian I. wurden die Niederlande in die Machtsphäre des 
österreichisch-habsburgischen Hauses hineingezogen, durch die Philipps 
mit Johanna der Wahnsinnigen ein Annex Spaniens. Alsbald mit der 
Erhebung Philipps auf den kastilischen Thron setzt der spanische 
Einfluß ein: wie der magnus intercursus, der englisch -niederländische 
Handelsvertrag von 1496, ein Werk des Herrschers der Niederlande 
war, so bereits der „malus intercursus von 1506 ein Werk des 
Königs von Kastilien. Sowohl Philipp der Schöne, als auch Karl V. 
treiben im Anfange ihrer Regierung, solange sie nur niederländische 
Herrscher sind, autonom-nationale Politik; sobald sich aber ihr Herr- 
schaftskreis erweitert, werden die Niederlande auf das Niveau einer 
politischen Dependenz des Hauptreiches herabgedrückt, und ihr Inter- 
esse wird dem einer europäischen Gesamtpolitik geopfert. Schon 
unter Karl V. ging der niederländische Fürst im spanischen König 
auf, nur daß die Niederländer noch ihre Augen vor dieser Tatsache 
verschlossen. Mit Margarethe von Savoyen findet die selbständige 
Geltung der Niederlande ihr Ende. Margarethe von Savoyen war 
noch burgundische Herzogin, ihre Nachfolgerin Maria von Ungarn 
bereits nichts weiter als spanische Regentin; unter jener erfreuten 
sich die Niederlande noch einer bedingten Selbständigkeit, die unter 
dieser endgültig aufhörte. Scharf und bestimmt zeichnet Pirenne diese 
vielfachen Abwandlungen in der Politik der burgundisch - habsburgischen 
Fürsten, zumal Karls V.; man erkennt aus seiner Darstellung, daß 
die Gründe des Abfalls, der unter Philipp II. erfolgte, in weit frühere 
Zeit hinaufreichen, daß’ die Heirat Maximilians und Mariens seine 
letzte Wurzel ist. 

Das zweite Buch ist das umfangreichste. Es hat die nieder- 
ländische Kultur im 16. Jahrhundert zum Gegenstande, die Verände- 
rungen, die sich damals in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Kunst, 
Wissenschaft und Religion vollzogen. Den Glanzpunkt bildet der 
Abschnitt über die wirtschaftliche Entwicklung und die sozialen Um- 
wandlungen, die Schilderung vom Niedergange der städtischen Textil- 
industrie und vom Aufkommen der neuen ländlichen Weberei unter 

29* 


436 Kritiken. 


dem Einflusse des Kapitalismus. Gerade hier kommt dem Verfasser 
seine intensive Vertrautheit mit den Quellen und der Literatur be- 
sonders zugute; hier bewest er sich auf seinem eigensten Gebiete, 
auf dem er durch langjährige Arbeit die umfassendste Sachkenntnis er- 
worben hat. Manches ist vielleicht ein wenig scharf herausgearbeitet, 
so etwa was den Zusammenhang zwischen Industrieproletariat und 
Landstreichertum betrifft; aber alles ist in hohem Grade anregend und 
tief durchdacht. Eben hier entfalten sich die glänzendsten Vorzüge 
der historiographischen Kunst Pirennes. Es ist nicht seine Absicht, 
gleichsam ein Gemälde von den Zuständen zu entwerfen, wie sie zu 
einem bestimmten Zeitpunkte in den Niederlanden herrschten; er stellt 
vielmehr Entwicklungsreihen auf und zeigt die Abwandlungen der Dinge; 
an das Frühere anknüpfend, läßt er die Fortbildung der leitenden 
Tendenzen in Staat, Gesellschaft, wirtschaftlichem und geistigem 
Leben sich gleichsam vor den Augen des Lesers abspielen, indem er 
schon den Ausblick darauf eröffnet, welches ihre Gestaltung in der 
Zukunft werden soll. Man könnte dieses Verfahren in gewissem Sinne 
ein „evolutionistisches“ im Gegensatz zu einem mehr „deskriptiven“ 
nennen; es würde sich bei einer solchen Antithese natürlich nicht 
etwa um einen grundlegenden Unterschied auf dem Gebiete der histo- 
rischen Methode an sich handeln, sondern lediglich um eine Ver- 
schiedenheit hinsichtlich der Auswahl des Stoffes, sowie der An- 
ordnung des Materials für die Zwecke der Darstellung. Das eine 
Prinzip würde mehr den Zweck verfolgen, einen Querschnitt zu geben, 
der die Lage der Dinge in einer bestimmten Situation aufdeckt 
und aufhellt; das andere würde darauf hinauslaufen, Längsschnitte 
zu liefern, durch welche die einzelnen Zweige der Entwicklung dem 
Leser in ihren verschiedenen Phasen vorgeführt und aufgezeigt werden: 
hier mehr ein Nebeneinander, dort mehr ein Nacheinander! 

Das dritte und letzte Buch behandelt die Anfänge der Regierung 
Philipp II. von 1555 bis 1567; es ist eine zwar knappe, aber ge- 
haltreiche Darstellung der Anfänge des Niederländischen Aufstandes, 
in der die wichtigsten Züge gleichfalls mit plastischer Deutlichkeit 
herausgearbeitet sind. In der zwischen Marx und mir schwebenden 
Kontroverse über die Existenz der „Konsulta“ als besonderer Behörde 
neigt sich Pirenne, wie es scheint, der Marxschen Auffassung zu; es 
hat ihm das Manuskript einer Entgegnung vorgelegen, die Marx 
gegen meine Ausführungen im Jahrgange 1903 der Westdeutschen 
Zeitschrift gerichtet hat; da sie mir bisher noch nicht gedruckt zu 
Gesichte gekommen ist, kann ich mich über den Wert der Marxschen 
Argumente noch nicht äußern. Pirenne findet (S. 513, Anm. 3} 
daß ich den Einfluß der Piacenza-Angelegenheit auf den Sinneswechsel 


Kritiken. 437 


der Regentin gegenüber Granvella „ein wenig übertreibe”. Keines- 
wegs verkenne ich, daß Margarethe auch Granvella schließlich des- 
halb loswerden wollte, weil sie dadurch eine Erleichterung ihrer Stel- 
lung als Regentin zu erreichen hoffte; aber es ist doch eben der 
Kernpunkt der Frage, ob der Anstoß zum Umschwunge in ihrer Hal- 
tung und die Entscheidung durch Motive persönlicher oder politischer 
Art gegeben wurden. Jedenfalls war sie sich bereits Mitte 1563 
dessen klar bewußt, daß es sich beim Kampfe gegen Granvella 
nicht nur um eine Personenfrage handele, sondern daB die Konsequenz 
seines Sturzes die Gewährung von Generalständen sei. Es ist nicht 
gerade meine Ansicht (S. 539, Anm. 1), daß die Herren der Oppo- 
sition „den Staat zugrunde zu richten beabsichtigten, um auf das 
System der Lehnsverfassung zurückkommen zu können“; ich meine 
nur, daß sie eine Feudalisierung nicht nur der Provinzial- sondern 
auch der Zentralverwaltung erstrebten, durch welche in das altbur- 
gundische Behördensystem Bresche gelegt worden wäre; die Gefähr- 
dung der zentralistischen Einrichtungen war nicht gerade das Ziel 
ihrer Politik; sie wäre aber deren Konsequenz gewesen. (Gewiß 
wollten sie nicht die Staatseinheit preisgeben; sie strebten ja ge- 
rade nach einer verstärkten Zentralisation, allerdings auf dem Ge- 
biete der ständischen Verfassung. Schon der beschränkte Raum war 
für Pirenne ein Hindernis, die vielfältigen Abwandelungen in der 
Politik Oraniens (zumal in den Jahren 1566/7) vollständig zu verfolgen 
und zu beschreiben; bei näherem Zusehen stellt sich seine Politik als 
nicht immer ganz einfach und bestimmt dar. Davon ist übrigens 
nichts bekannt, daß er Anna von Sachsen im katholischen Glauben 
„erziehen“ ließ; er bestimmte sie allerdings, sich äußerlich den katho- 
lischen Zeremonien zu unterwerfen. 

Wir nehmen von dem Werke nicht Abschied, ohne nochmals zu 
betonen, daß es sich um eine Leistung ersten Ranges handelt. Wür- 
dig reiht sich der neue Band seinen beiden Vorgängern an die Seite. 
Selten ist einer Landesgeschichte eine so tiefgründige, umfassende 
Bearbeitung zuteil geworden, wie der Belgiens durch Pirenne. Kri- 
tischer Geist, Auffassung und Darstellung stehen auf der gleichen 
Höhe; die Übersetzung ist geschickt und schmiegt sich offenbar ver- 
ständnisvoll dem Manuskripte an. 

Möge uns bald eine weitere Fortsetzung des schönen Buches be- 
schieden sein! | 

Königsberg i. Pr. F. Rachfahl. 


Ludwig Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang 
des Mittelalters. Vierter Band. Geschichte der Päpste im 


438 Kritiken. 


Zeitalter der Renaissance und der Glaubensspaltung von der Wahl 
Leos X. bis zum Tode Klemens VIL (1513—1534). Erste Ab- 
teilung: Leo X. Erste bis vierte Auflage. Freiburg i. Br., Herder. 
XVIL, 609 S. | 

Nach etwa zehnjähriger Pause hat das großangelegte Werk von 
L. Pastor über die Päpste der Renaissance- und Reformationszeit 
wieder einen Schritt vorwärts getan. Es ist die erste Hälfte des 
vierten Bandes erschienen, die die Periode Papst Leos X. zur Dar- 
stellung bringt. Der zweiten Hälfte des vierten Bandes bleibt neben 
der kurzen Regierungszeit Adrians VI. der Pontifikat des zweiten 
Medizäers, Clemens VII., vorbehalten. Abgesehen davon, daß Doku- 
mentenanhang, Literaturverzeichnis und Register zunächst noch fehlen, 
da sie erst der zweiten Bandhälfte beigegeben werden sollen, bildet 
das, was Pastor jetzt vorlegt, ein in sich abgeschlossenes Ganze, wie 
wir ja auch von einem eigenen „Zeitalter Leos X.“ sprechen. 

Die Vorzüge von Pastors Geschichte der Päpste sind beim Er- 
scheinen der drei ersten Bände von der wissenschaftlichen Kritik so 
einmütig anerkannt und hervorgehoben worden, daß wir vom vor- 
liegenden Teile des Werkes kaum etwas Günstigeres sagen können, 
als daß er seinen Vorgängern durchaus ebenbürtig ist. Wir finden 
hier wie dort die gleiche Belesenheit und die gleiche Beherrschung 
des Stoffes, die gleiche Sorgfalt in dessen Verarbeitung, die gleiche 
Kunst der Gestaltung, das gleiche wohl abgewogene, maßvolle Urteil. 
Auch hat Pastor wiederum die Forschung selbständig gefördert, indem 
er ein reichhaltiges archivalisches Material an Aktenstücken und 
Briefen herangezogen und mit den daraus gewonnenen Zügen die 
Bilder, die er uns vorführt, belebt und vertieft hat. Unter den päpst- 
lichen Akten ist zumal von den Diarien der Zeremoniare Gebrauch 
gemacht worden; von einzelnen Manuskripten möchte Referent auf die 
(in der Chigi-Bibliothek zu Rom beruhende) Geschichte Sienas von 
Tizio hinweisen, augenscheinlich einem wohlunterrichteten Zeitgenossen, 
der — nach Pastors Anführungen — vor allem auch über die Vor- 
gänge an der Kurie zu Rom wertvollsten Aufschluß gibt. Aus der 
Zahl der übrigen Archive ragt das der Gonzaga in Mantua durch 
seinen Reichtum an Berichten von Augenzeugen hervor. 

Aber auch da, wo Pastor auf den Bahnen früherer Forscher einher- 
geht, läßt er es an gründlicher Nachprüfung und Durcharbeitung nicht 
fehlen und vermag, von der höheren Warte seiner umfassenderen 
Literatur- und Quellenkenntnis herab, nicht selten dem einzelnen Zug 
erst seine richtige Stelle im Zusammenhang des Ganzen anzuweisen, 
wie überhaupt die Linien sicherer, fester zu ziehen. 

So bestechend nun der Glanz ist, in dem das Zeitalter Leos X. 


Kritiken. 439 


uns zu erscheinen pflegt, so wenig läßt sich Pastor durch die Außen- 
seite der Dinge blenden. Er legt mit Recht an Leo vor allem den 
Maßstab des geistlichen Fürsten an und verhehlt nicht, wie weit der 
Papst von seinem eigentlichen Berufe abgeirrt war. Freilich hatte 
Leo auch die Pflichten des Territorialherrn, und hier war seine Position 
gegenüber den Großmächten, die sich in Italien festzusetzen begonnen 
hatten, allerdings eine sehr schwierige. Pastor nimmt hier, in Über- 
einstimmung mit Fr. Nitti (Leone X e la sua politica, Firenze 1893) 
den Papst gegen den Vorwurf in Schutz, als sei seine Politik wesentlich 
von Nepotismus beherrscht worden; ohne der Seinen (der durch Michel- 
angelos Meißel unsterblich gewordenen Giuliano und Lorenzo de’ Medici, 
die übrigens nach Charakter und Anlagen zu einer großen politischen 
Rolle wenig geeignet waren, auch beide noch vor Leo starben) ganz 
zu vergessen, hat der Medizäer doch sein Hauptaugenmerk auf die 
Bewahrung der weltlichen Macht und Unabhängigkeit des heiligen 
Stuhles „und dessen was man die Freiheit Italiens nannte“, gerichtet, 
d. h. er war bestrebt, zwischen den beiden Großmächten ein gewisses 
Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. In diesem durch die Verhältnisse 
gebotenen Bestreben aber hat Leo alle Mittel der verschlagensten 
Diplomatie seines Zeitalters, Zweideutigkeit, ja offene Treulosigkeit, 
für erlaubt gehalten und mit verblüffender Unbedenklichkeit zur An- 
wendung gebracht. Der Erfolg freilich ist nicht auf seiner Seite ge- 
wesen; bekanntlich hat er weder die für den heiligen Stuhl so geführ- 
liche Vereinigung von Neapel und Mailand in einer Hand zu hindern 
noch dem Habsburger den Weg zum Kaiserthrone zu versperren ver- 
mocht, (obschon Leo, wie Pastor überzeugend nachweist, die Opposition 
gegen Karls Wahl fast bis zum letzten Augenblick fortgesetzt hat); 
schließlich hat Leo selbst seine Truppen mit denen des Kaisers ver- 
einigt und diesem zur Erreichung jener Machthöhe mitverholfen, die 
— wenige Jahre nach Leos Tod — dem heiligen Stuhle so verderb- 
lich werden sollte. 

Unbheilvoll für die Zukunft des Papsttums ist auch Leos halt- 
lose Verschwendungssucht geworden, die, zusammen mit der Hart- 
näckigkeit, mit der der Papst — hier allerdings nepotistische Ziele 
verfolgend — in überaus kostspieligen Kriegszügen das Herzogtum 
Urbino den Rovere entriß, die Finanzen des heiligen Stuhles 
von Grund aus zerrüttete. Pastor widmet dem päpstlichen Finanz- 
wesen unter Leo eingehende Untersuchung, die trotz des trümmer- 
haften Bestandes der offiziellen Quellen von Einnahmen, Ausgaben 
und Finanzgebarung des Papstes ein ziemlich anschauliches Bild 
ergibt. 

In seiner Eigenschaft als Oberherr der katholischen Kirche ist es 


440 Kritiken. 


Leo bekanntlich gelungen, das unter Julius II. ausgebrochene Pisa- 
nische Schisma schnell beizulegen, andererseits das Laterankonzil fort- 
zuführen und zu beendigen, nachdem es die schönsten Reformdekrete 
` vereinbart hatte. Von Frankreich erwirkte Leo die Aufhebung der 
Pragmatischen Sanktion, ein Ziel, das seine Vorgänger vergebens er- 
strebt hatten, und damit die Wiederherstellung der innigen Verbindung 
Frankreichs mit dem heiligen Stuhl; aber der Preis, den Leo dafür 
zahlte, die Überlassung der Besetzung der französischen Prälaturen an 
die Krone, läßt diesen Erfolg nach Pastor als einen Pyrrhussieg er- 
scheinen. 

Wichtig und von dauernden Folgen war die Bezwingung der 
oppositionellen Regungen im Kardinalskollegium infolge der Entdek- 
kung und Unterdrückung des Komplotts Petruccis, das Verfasser ein- 
gehend schildert, und des anschließenden großen Kardinalsschubes von 
1517. Daß mit dieser Erneuerung eine innere Regeneration des 
Kollegiums Hand in Hand gegangen sei, wird man aber doch kaum 
bebaupten können; die Unwürdigkeit mancher der Neuernannten gibt 
Pastor auch zu; aber auch im ganzen unterscheidet sich der Senat 
der Kirche unter Clemens VII. in sittlicher Hinsicht nicht wesentlich 
von dem, den Leo X. vorfand. 

Wie hätte das auch anders sein können, da doch letzterer bis 
an sein Ende in schrankenloser Hingabe an die weltlichen Tendenzen 
seiner Zeit und ungemessener Vergnügungssucht verharrte? 

Wie schon angedeutet, Pastor ist weit entfernt, bier den Papst 
irgendwie entschuldigen zu wollen: er verurteilt das ungeistliche 
Treiben Leos und seines Hofes vielmehr aufs schärfste und belastet 
den pflichtvergessenen Oberpriester zu seinem Teile mit der Verant- 
wortung für den Ausbruch des großen Abfalls von der römischen 
Kirche. 

Man durfte gespannt sein, wie sich der Katholik Pastor äußern 
würde, wenn er auf Luther und sein Werk zu sprechen käme. Im 
ganzen vermissen wir auch hier nicht das maßvolle Urteil, das, wie 
schon gesagt, Pastor eigen ist, ja, man glaubt zuweilen, den einzelnen 
Ausdrücken und Wendungen anzumerken, wie lange der Verfasser sie 
überlegt und wie absichtsvoll er sie gewählt hat. Zu voller Unbe- 
. fangenheit erhebt er sich allerdings nicht; man verkennt an keiner 
Stelle, daB ein Katholik schreibt. Gleichwohl ist das Bestreben, auch 
dem Gegner gerecht zu werden, vorhanden. Wie Pastor die Notwendig- 
keit der Reformation vorbehaltlos zugibt und die tiefe Verdorbenheit der 
katholischen Kirche ohne Beschönigung einräumt, so gesteht er anderer- 
seits zu, daß Luther „von der unanfechtbaren Wahrheit seiner An- 
sicht überzeugt“ gewesen sei. Leider aber versperrt sich Pastor dann 


Kritiken. 441 


doch wieder den Weg zu einer gerechten Würdigung des Reformators 
und seines Werkes, indem er schon in den 95 Thesen des „neuerungs- 
süchtigen Professors“ „kaum verhüllten Hohn und Haß wider den 
Papst“ erblicken will Bei Tetzel geht der früheren Auffassung 
gegenüber, die den Dominikaner offenbar zu niedrig einschätzte, 
Pastors Ehrenrettung wohl etwas zu weit; bei der Charakteristik Ecks 
vermißt man eine Andeutung der moralischen Schwächen dieses „ge- 
fäbrlichsten“ (?) Gegners Luthers. Der Prozeß des letzteren wird, 
wie sich versteht, im wesentlichen nach den Ergebnissen der For- 
schungen K. Müllers, Kalkoffs und Aloys Schultes zur Darstellung 
gebracht. 

Ein reichliches Drittel des Bandes verwendet Pastor auf die 
Schilderung der Persönlichkeit und Lebensweise sowie der Umgebung 
des Papstes und seines Verhältnisses zu Literatur, Wissenschaft und 
Kunst. Unzweifelhaft gehören diese Abschnitte zu den wertvollsten 
Teilen des Werkes; besonders das Kapitel über Leos Wesen und seine 
Umgebung samt der Schilderung des medizäischen Roms ist ein 
Kabinettstück, es zeigt Pastors Darstellungskunst auf der Höhe. Und 
wer .wird nicht auch die farbenprächtigen Schilderungen von Leos 
Mäzenatentum, die uns die geistige Aristokratie des damaligen Roms 
vor Augen stellen und alle die großen Namen vorführen, die mit Leo 
in Berührung traten und von ihm Beschäftigung oder Anregung er- 
hielten, mit hohem Genuß lesen? Auch hier aber verfällt Pastor nicht 
kritikloser Bewunderung; vielmehr hält er eine gewisse Mittellinie 
zwischen der herkömmlichen Auffassung, die in Leo X. schlechtweg 
den Hauptvertreter, die Personifikation des goldenen Zeitalters der 
römischen Renaissance sieht, und einer neueren, besonders durch 
Domenico Gnoli in Rom vertretenen Richtung, die dem Medizäerpapste 
fast jedes selbständige Verdienst um Kunst pnd Wissenschaft versagen 
möchte. Mit gutem Bedacht schildert demgegenüber Pastor die 
großen wissenschaftlichen wie vor allem künstlerischen Unternehmungen, 
die aus Leos Zeitalter hervorgegangen sind und ohne Anregung und : 
Förderung von seiner Seite nicht denkbar wären; aber ebenso betont 
er, daß „die Glut die zündet, die großen Gedanken“ nicht Leo eigneten, 
sondern seinem größeren Vorgänger, dessen Verdienste im Urteil der 
Nachwelt lange Zeit durch den Medizäer verdunkelt worden sind. 
Nicht letzterer, sondern der „geniale Roverepapst“, der „gewaltigste 
Papst der Renaissancezeit“, Julius II., ist der eigentliche, wirkliche 
Repräsentant des glänzenden Zeitalters der römischen Renaissance. 
„Diese Wahrheit ist lange verdunkelt worden, aber jetzt siegreich durch- 
gedrungen“. 

In seiner vorsichtigen Art betont Pastor gelegentlich, daß noch 


442 Kritiken. 


nicht überall — speziell etwa über die innersten Beweggründe ein- 
zelner Maßnahmen des Papstes — das letzte Wort gesprochen wer- 
den könne, da die authentischen Akten noch nicht alle aus den Ge- 
wölben der Archive ans Tageslicht getreten seien. Letzteres mag zu- 
treffen; nicht minder aber ist wahr, daß Pastor es verstanden hat, 
uns in seinem „Leo X.“ ein ebenso großartig erfaßtes wie sorgsam 
ausgeführtes Bild zu geben, das für die Beurteilung und das Ver- 
ständnis dieser weltgeschichtlichen Persönlichkeit und ihrer Zeit im 
ganzen wie im einzelnen auf lange hinaus maßgebend bleiben wird. 
Friedensburg. 


Hermann Barge, Andreas Bodenstein von Karlstadt. I. Karl- 
stadt und die Anfänge der Reformation. U. Karlstadt als Vor- 
kämpfer des laienchristlichen Puritanismus. Leipzig, Friedrich 
Brandstetter, 1905. 

Eine neue Karlstadtbiographie war unabweisbares Bedürfnis. Die 
letzte monographische Arbeit von Jäger ist im Jahre 1856 erschienen 
und war durch die seitherigen Publikationen und Einzeluntersuchungen 
über Karlstadt von Kolde, Brieger, D. Schäfer und G. Bauch längst 
überholt, ganz abgesehen davon, daß sie durch gewisse Einseitigkeiten 
schon zur Zeit ihres Erscheinens empfindliche Mängel zeigte. Nach 
umfangreichen Vorarbeiten, von denen das im Verein mit Dr. Freys 
im Zentralblatt für Bibliothekswesen 1904 veröffentlichte biblio- 
graphische Verzeichnis der Schriften Karlstadts Zeugnis ablegt, machte 
sich B. an die schöne Aufgabe, durch ein Werk großen Stiles die 
empfindliche Lücke in der reformationsgeschichtlichen Forschung aus- 
zufüllen. Die wissenschaftliche Energie, die glatte Darstellung und 
der riesige Fleiß, die sich in diesen 1132 enggedruckten Seiten kund- 
tun, sind um so bewundernswerter, als sie einem arbeitsreichen Lehrer- 
beruf und künstlerischen, sowie politischen Neigungen mannigfacber 
Art abgerungen sind. Der Verfasser begnügt sich nicht damit, den 
äußeren Lebensgang seines Helden zu schildern und dessen Schriften 
in ibrer Bedeutung für seine innere Entwicklung zu erläutern, sondern 
er nimmt alles mit, was am Wege liegt. Die Tätigkeit K.s an der 
Universität Wittenberg gibt ihm Gelegenheit, über Universitäts- 
einrichtungen und scholastische Fragestellungen am Ende des Mittel- 
alters zu berichten. Dann wird die Reorganisation des Allerheiligen- 
stifts, an dem K. Kanoniker ward, mit Hilfe der Weimarer Akten 
breit ausgeführt. Nachdem der Bruch mit der Scholastik unter 
Luthers Einfluß, die Leipziger Disputation und die Absage an die 
Papstkirche erzählt sind, gibt die Berufung K.s nach Dänemark Ge- 
legenheit, über die dortigen Zustände unter Christian II. Licht zu 


Ze A 
2 — d 
wi d ` 


Kritiken. 443 


verbreiten, bis zum Schluß des ersten Bandes die ausführliche Schil- 
derung der Wittenberger Ereignisse von 1521—22 die reformatorische 
Eigenart K.s deutlich hervortreten läßt; das ist nach des Verfassers 
Meinung die Bildung eines selbständigen Gemeindechristentums, wie 
es sich in der Ordnung der Stadt Wittenberg (24. Jan. 1522) und 
in der von K. aufgefundenen, wohl gleichzeitigen Beutelordnung doku- 
mentiert. Im zweiten Band wird zunächst versucht, an der Hand 
der mystischen Schriften K.s jene selbständige Religiosität als „laien- 
christlichen Puritanismus“ theorethisch zu fundieren; der Versuch 
seiner praktischen Durchführung in Orlamünde führte zur Vertreibung 
K.s aus Sachsen (Nov. 1524), der eine lange, durch den Abendmahl- 
streit verbitterte Fluchtperiode in Franken und Oberdeutschland, in 
Holstein und Ostfriesland sich anschloß, bis endlich der ehemalige 
Mitarbeiter Luthers in der Schweiz, in Zürich und später in Basel, 
eine Stellung erhielt, von der er 24. Dez. 1541 durch die Pest hin- 
weggerafft wurde. 

Das bisherige Urteil über K. ist, wie bekannt, ein ungünstiges; 
er hat durch den Vergleich mit Luther vielleicht allzusehr gelitten. 
Es ist selbstverständlich, daß B. seinem Helden kräftig zu Hilfe 
kommt. B. scheint nach einigen Äußerungen gerade seine, des 
„Historikers“, Aufgabe, im Gegensatz zu den Theologen, darin zu 
erblicken, dem „neuen Laien“ Karlstadt im Gegensatz zum Theologen- 
regiment Luthers und seiner Genossen zum Recht zu verhelfen. So 
verbirgt sich hinter der „Rettung“ im gewöhnlichen Sinn, sie moti- 
vierend, eine besondersartige religiöse, ethische und philosophische 
Anschauungsweise; ein persönliches Moment, das dem ganzen Buche 
Farbe und Leben verleiht, das aber nicht nur in jedem Urteil ent- 
gegentritt, sondern das auch bei den Quelleninterpretationen und 
Schlüssen nicht selten den „Historiker“ im Verfasser totgeschlagen 
hat. Durch das ganze Buch läßt sich eine Unzahl von Ungenauig- 
keiten, halbwahren Behauptungen und schiefen Schlüssen neben einigen 
bösen Schnitzern nachweisen, die jenseits aller religiös-ethischen und 
geschichtsphilosophischen Stellungnahme liegen. Über die letztere soll 
hier nicht gestritten werden, obwohl Ref. in beiden in Betracht 
kommenden Fragen auf ganz anderem Boden steht, als der Verfasser. 
Die religiöse Beurteilung Luthers im Gegensatz zu Karlstadt ist schon 
in den Besprechungen von Kawerau (D. Lit. Zeitung 1906, 8. 73 ff.), 
K. Müller (Hist. Zeitschr. 96, 471ff.) und W. Köhler (Theol. Jahres- 
bericht 1905, 638 ff.) richtiggestellt worden. Und der Glaube des 
Verfassers an die „geistige Spannkraft“ der „Massen“ im Gegensatz 
zur reformatorisch-schöpferischen Einzelpersönlichkeit wird ohnehin von 
den meisten historischen Fachgenossen nicht geteilt werden. (Ja B. 


444 Kritiken. 


selbst sollte eigentlich daran irre werden, wenn er z. B. das II, 142 
Abs. 1 Gesagte mit II, 131 unten vergleicht.) 

Die groben Fehler, die dem Buche vorgeworfen werden müssen, 
scheinen mir alle aus einer mangelhaften Kenntnis des ausgehenden 
Mittelalters zu entspringen. Dahin gehört zuvörderst die ganz falsche 
Einschätzung der Karlstadtschen Mystik und damit überhaupt eine 
ganz falsche Vorstellung von der religiüsen Eigenart dieses „Refor- 
mators“. Sie soll bestehen in dem puritanischen Dringen auf Werk- 
heiligkeit, in einer sittlichen Prüponderanz gegenüber dem toten, 
von den Werken absehenden Glauben Luthers. Sie ist entwickelt 
in einer Reihe von mystischen Schriften, deren Gedankengänge schon 
wegen ihrer „selbständigen Logik“ und wegen „des Fehlens eines 
kontinuierlichen Zusammenhanges“ von der spätmittelalterlichen Mystik 
toto coelo verschieden sein sollen (II, 74). Während die mittelalter- 
liche Mystik auf spekulativem Wege zu ihrem Gott des reinen Seins 
in neuplatonischer Stufenfolge sich emporschwingt, ist nach Karlstadt 
der Wille die Haupteigenschaft Gottes, und die des Gläubigen sei 
aktive „Gelassenheit“, Abtötung und Konformierung des eigenen 
Willens mit dem göttlichen in werkheiligem Streben, das auf die 
(zum Teil spiritualistisch zu verstehenden) Gebote der ganzen heil. 
Schrift basiert ist. Der so im sittlichen Kampf zum „heiligen Sabbat“ 
sich durchringende Mensch ist indifferent gegenüber jeder klerikalen 
und sakramentalen Heilsvermittlung. Daher der laienmäßige Charakter 
der Wirksamkeit K.s und seine Haltung im Abendmahlsstreit. DaB 
die mit der Reformationsgeschichte beschäftigten Theologen diese 
reformatorische Eigenart des laienchristlichen Puritanismus nicht er- 
kannt haben, ist ein entschiedener Mangel. „Überhaupt fordert die 
seit Ritschl herrschende Neigung, die mystischen Frömmigkeits- 
erscheinungen zu uniformieren und den so geschaffenen religiösen 
Typus als einen im Vergleich zur lutherischen Frömmigkeit minder- 
wertigen hinzustellen, den Historiker zum Widerspruch heraus“ (I, 130). 
Leider weiß der so urteilende Historiker nichts von dem fundamen- 
talen Unterschied zwischen der spekulativen und der voluntaristischen 
Mystik, den eben jener Ritschl (Gesch. d. Pietismus I 467 ff.) zuerst 
aufgestellt und auch für das spätere Mittelalter nachgewiesen hat. 
Auch nur ein Blick auf die zwölf hierher gehörigen Zeilen bei 
K. Müller (Kirchengesch. II, 1 S. 30) hätte genügt zur Einsicht, daß 
die mit der Mystik verknüpfte Gesamtanschauung K.s zwar aller- 
dings von der spekulativen Form der mittelalterlichen Mystik sich 
unterscheidet, aber völlig identisch ist an Inhalt und Ausdrucksweise 
mit der voluntaristisch-quietistischen Form derselben. Das Betonen 
des göttlichen Willens, die Abtötung des menschlichen zu Gelassenheit, 


A 


Kritiken. 445 


die wörtliche Ausführung der göttlichen Willensäußerungen im alten 
und neuen Gesetz und, wo das nicht angeht, die spiritualistische Um- 
deutung der Gottesworte, die Indifferenz gegen Kirche und Sakrament, 
das sind alles Elemente eines Gedankenkreises, der schon tief ım 
Mittelalter bei den Joachimiten und dann später bei dem von den 
Franziskanern beeinflußten Bürgertum und bei den Böhmen nach- 
weisbar ist, und dessen Bekanntschaft den Verfasser davor bewahrt 
hätte, in immer neue Bewunderung über die tiefsinnige Originalität 
der Gedankenentwicklung bei seinem „Reformator“ zu verfallen. 
K. hat die ihm daher zugetragenen Gedanken mit der von Luther 
beeinflußten Heilslehre nicht zu einer einheitlichen Anschauung zu 
vereinigen gewußt (am deutlichsten ist das vielleicht ersichtlich beim 
Willensproblem II, 40), und sein Biograph muß, so sehr er die un- 
klaren Widersprüche zu vereinigen trachtet, doch schließlich „leise 
Inkongruenzen“ und „Verschwommenheit“ zugeben (z. B. II, 48 u. 61). 
Da die Ausführungen B.s hierüber bei Nichttheologen viel Verwirrung 
anrichten können, muß das in Betracht kommende Problem über 
Glauben und Werke scharf hervorgehoben werden: Daß der Glaube 
ein „schäftig Ding“ ist, daß ihm notwendig die Werke folgen müssen, 
darüber hat Luther niemals einen Zweifel gelassen; nur ist ihm das 
religiöse Erlebnis das Primäre, dem Glauben folgen erst die Werke, 
durch ihn irgendwie motiviert. Das Wie der Motivierung theoretisch 
klarzulegen, ist Luther nicht gelungen. Es ist daher von Ritschl 
an allgemein und nicht erst von Hegler (vgl. I, 302; IL 156) gegen 
die Theologie Luthers der Vorwurf erhoben worden, CaB die sitt- 
liche Forderung nicht glatt und klar aus dem Rechtfertigungsglauben 
begründet werde. Dieser theoretische Mangel, der in einzelnen Fällen 
zur Laxheit geführt haben mag, verwischt aber um nichts die Be- 
stimmtheit der praktischen Grundposition Luthers, daB erst aus dem 
religiösen Erlebnis heraus die Sittlichkeit wirksam motiviert werde. 
Ihr steht gegenüber die entgegengesetzte Position, die in jenem 
mystischen Gedankenkreis vertreten ist: Zuerst Heiligung, Abtötung 
des eigenen Willens, und dann, wenn die „Seele ganz nackt“ ist, ihre 
wonnevolle Vereinigung mit dem Bräutigam. Die sittliche Betätigung 
wird hierbei begründet nicht aus eigenem inneren Erlebnis, sondern 
aus den Geboten der heiligen Schrift, deren Erfüllung erst den 
„heiligen Sabbat“ erzeugt: die religiöse Erhebung als Lohn am Schluß 
der sittlichen Leistung. Die erste Position pflegt evangelisch und 
autonom genannt zu werden, die zweite erscheint uns als heteronom 
und katholisierend. Nicht um ein religiöses Urteil über die beiden 
Positionen soll es sich dabei handeln, wie schon oben gesagt ist, 
sondern nur um eine exakte Entwicklung ihrer Konsequenzen, die B. 


446 Kritiken. 


bei der Analyse der Karlstadtischen Schriften sich hätte klar machen 
sollen, um nicht die Unklarheit seines Helden selbst noch zu vermehren. 
Wann und durch wen K. mit dem mystischen Gedankenkreis bekannt 
wurde, ist ein Problem, das ich an anderem Ort zu erörtern gedenke. 
Doch nun noch zur Erörterung einiger anderer Punkte nicht- 
theologischer Art. B. konstatiert, daß das oben charakterisierte puri- 
tanisch gefärbte Laienchristentum in Wittenberg und an vielen anderen 
Orten „autonom gewachsen“ sei (I, 385; II, 188—200). Schöpferisch 
regten sich allerorts die reformatorischen Gedanken in den Massen 
unabhängig von den Führern; K. ward nur ihr erster Sprecher. Das 
ist allerdings ein merkwürdiger Vorgang, der bestimmte geschichts- 
philosophische Ideen zu bestätigen scheint. Doch das Geheimnis wird 
entschleiert, sobald man bedenkt, daß die mystischen Gedanken, von 
denen K. abhängt, durch die Franziskaner in die weitesten Kreise 
des Bürgertums getragen worden waren. Die erste und wichtigste 
Tat des autonomen Laienchristentums soll die in der Wittenberger 
Ordnung und in der Beutelordnung (Januar 1522) angeordnete Auf- 
richtung eines „gemeinen Kastens“ für Armen- und Krankenpfiege 
gewesen sein. „Der gut demokratische Geist, von dem diese kom- 
munalpolitischen Reformen eingegeben sind, stimmt mit Luthers Ge- 
ringschätzung des Herrn Omnes nicht zusammen“ (I, 385). Also 
stammen die Reformen von K. und nicht von Luther. Die direkten 
Zeugnisse gegen diesen methodisch sehr anfechtbaren Schluß werden 
einfach beiseite geschoben. 1. Die Briefstelle des Ulscemius an 
Capito (30. November 1521) „videas fiscum consilio D. Martini per 
magistratum erectum opibus in dies augeri, de quibus pauperes iuvari 
solent. Nam quae olim pro aris, vigiliis instituendis profuderant, 
hodie illi imittunt“ soll sich auf einen gelegentlichen Rat Luthers 
beziehen, „der in seiner praktischen Bedeutung nicht überschätzt 
werden darf“ (I, 383). 2. Die Stelle aus der Schrift an den Adel, 
wo Luther anstatt des bisherigen Bettelunwesens (auch der „Bot- 
schaften“ der mönchischen Stationierer und Terminierer vgl. Barge 
I, 383) die kommunale Versorgung der Armen vorschlügt (W. A. 
VI, 450), hätte mitberücksichtigt werden sollen. 3. Der weniger „demo- 
kratische Geist“ der zweifellos von Luther stammenden Leisniger 
Ordnung im Gegensatz zu der von Wittenberg und Kitzingen (I, 500) 
müßte erst noch nachgewiesen werden. Luther hat bei seiner Polemik 
gegen die kirchlich organisierte Bettelei und gegen das Unwesen der 
Seelstiftungen und der Bruderschaften, soviel sich nachweisen läßt, 
zuerst den Gedanken ausgesprochen, daß durch eine örtliche und kommu- 
nale Zentralisation der Armenpflege Abhilfe zu schaffen sei (vgl. auch 
W. A. VI, 45). Die Organisation im einzelnen war großenteils vorbe- 


Kritiken. 447 


reitet durch die bisherigen Gepflogenheiten an den Teilkassen, die nun zu 
einem Ganzen vereinigt wurden. Die Bestimmung, daß 3 oder 4 Prokura- 
toren mit je verschiedenen Schlüsseln die Kasse verwalten sollen, war 
gemeinhin üblich bei Brüderschaften, Stiften und Klöstern (z. B. für 
Leipzig Cod. dipl. Sax. reg. II, 9 S. 232, 240, 243; II, 8 S. 329); 
die Aufkaufung billigen Getreides für Fehljahre und die Versorgung 
von Armen während der „sterbenden Läufte“ war schon im Mittel- 
alter in Spitälern und Klöstern geübt. Für die „selbständige demo- 
kratische‘ Eigenart K.s und der Wittenberger Bürgerschaft bleibt 
somit in den angeblich „symptomatischen Kundgebungen jenes früh- 
protestantischen Gemeindechristentums“ recht wenig Raum übrig. 
Aufs schärfste zurückzuweisen ist vollends die daran anschließende 
Betrachtung, die an eine bedenkliche Sorte von Klassengeschichts- : 
schreibung erinnert: „Doch weist diese erste evangelische Säkulari- 
sation keinen der häßlichen Züge auf, die so vielen späteren 
Jandesherrlichen Konfiskationen katholischen Kirchengutes anhaften.“ 
„Die späteren lutherischen Säkularisationen kamen hauptsächlich 
den Kassen der Landesfürsten, der Besoldung der lutherischen 
Pastoren und daneben dem Schulwesen, insbesondere dem höheren, 
zugute — im wesentlichen den herrschenden und gebildeten 
Klassen“ usw. (I, 381). Bei einiger Objektivität hätte sich der 
Vertasser darüber unterrichten können, daß 1. die von ihm ge- 
priesene Form der Säkularisation für kommunale Armenkassen im 
ganzen Gebiet des Luthertums durchgeführt worden ist; daB 2. später 
die landesherrlichen Säkularisationen wegen Verminderung der Steuern 
dem Volke selbst zugute kamen; daß 3. die Dotation der lateini- 
schen Schulen gerade den Ärmsten das Studium ermöglichte, wie die 
sächsischen Fürstenschulen, die württembergischen Klosterschulen und 
viele Stipendien an Gymnasien das bis auf den heutigen Tag be- 
weisen, und daß 4. die magere Pfründenverbesserung der Geistlichen 
eine wirtschaftliche Notwendigkeit und nicht eine MaBregel zugunsten 
der „herrschenden Klassen“ war. (Über die Verwendung des alten 
Kirchenguts im evangelischen Deutschland vgl. R. Roth im Archiv 
f. Ref.-Gesch. I S. 299 f., ferner Württ. Jahrbücher 1903 S. 84, Württ. 
Vierteljahrshefte 1903 S. 285f., BL f. württ. K.-Gesch. 1903 S. 175 ff.). 

Eine Fehlerquelle besonderer Art ist des Verfassers Unkenntnis 
der kanonistischen Terminologie und Gewohnheit, die bei den vielen 
Streitigkeiten des gewiegten Kanonisten K. eine Rolle spielt. Dahin 
gehört die völlig unzutreffende Darstellung der Orlamünder An- 
gelegenheiten I, 59 ff. u. IL 95ff., worauf ich an anderem Ort nach 
genauerem Studium der Weimarer Akten zurückzukommen gedenke. 
Dahin gehört ferner das Mißverständnis des terminus „Predigtamt‘“ 


448 ‘Kritiken. 


(I, 406), der sich, wie aus S. 412 hervorgeht, auf die durch Luther 
Wartburgaufenthalt vakante Prüdikatur an der Stadtkirche bezieht. 
Die Sätze über die Dorfgerichte und über die Lage der Bauern in 
der Rothenburger Landwehr (II, 332f.) sollten nach den Forschungen 
von Th. Knapp, Ludwig und Kaser wesentlich präziser lauten. Schief 
sind die Angaben über die akademische Laufbahn K.s (I, 30£.). Der 
baccalaureus biblicus und der Sentenziar hatten nicht das Recht. 
sondern die Pflicht, über Bibel und Sentenzen zu lesen (um damit 
bekannt zu werden); galli hießen nicht die Respondenten, sondern 
höchstens die Opponenten, doch traten die Kampfhähne dem Dokto- 
randen meist nicht entgegen, sondern sie turnierten vor ihm zum 
Erweis der Sieghaftigkeit der scholastischen Wissenschaft. Die Kar- 
riere K.s ist nach den Wittenberger Statuten ganz normal. Die 
Reorganisation des Allerheiligenstiftes (I, 35f.) hängt allerdings mit 
der Gründung der Universität in Wittenberg zusammen (vgl. P. Kalkofl. 
Ablaß und Reliquienverehrung an d. Schloßkirche in W. 1906 S. 8). 
Und so ließe sich noch an einer ganzen Reihe von Beispielen, ab- 
gesehen von jeder theologischen Kontroverse, nachweisen, daß der 
Verfasser sein Werk zu breit angelegt und zu rasch abgeschlossen 
hat. Die zahlreichen Fehler erfordern gründliche und umfangreiche 
Berichtigungen. Soviel ich weiß, sind solche von berufener Seite 
unterwegs; nach deren Erscheinen behalte ich mir vor, auf das Ver- 
hültnis K.s zur spätmittelalterlichen Scholastik und Mystik noch näher 
einzugehen. Die Karlstadtforschung keineswegs abgeschlossen, aber 
in ungeahnter Weise angeregt zu haben, ist zweifellos ein Haupt- 
verdienst Barges, ganz abgesehen von den neuen Quellenmitteilungen 
und Einzeluntersuchungen in VIII Exkursen und 55 Anlagen, die 
sein Buch dem Forscher für alle Zeit unentbehrlich machen. 
Leipzig. H. Hermelink. 


Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs vol 
Sachsen. Herausgegeben von Felician GeB. Erster Band. 
1517—1524. (Aus den Schriften der K. Sächs. Kommission für 
Geschichte.) Leipzig, B. G. Teubner 1905. LXXXVII, 848 5. 

Der K. Sächsischen Kommission für Geschichte verdanken W! 
bereits zwei bedeutsame Publikationen zur Reformationsgeschichte: die 
der Planitzbriefe vom Nürnberger Reichsregiment und der politischen 

Korrespondenz Moritz’ von Sachsen. Dazu kommt nun ein drittes 

Unternehmen: die Veröffentlichung der Akten und Briefe zur Kirchen- 

politik Herzog Georgs von Sachsen. Ihre Herausgabe besorgt F. Geb, 

der sich bereits seit längerer Zeit mit der Geschichte Georgs befaßt; 
wir dürfen in ihm wohl dessen künftigen Biographen erblicken. Ja 


Kritiken. 449 


Ganze soll in drei Bänden gegeben werden; der erste Band hat es 
in 772 Nummern mit der Zeit vom Auftreten Luthers bis an die 
Schwelle des Bauernkrieges (1517—1524) zu tun. Das Material ist, 
wie sich versteht, seinem überwiegenden Teile nach dem Dresdener 
Staatsarchive entnommen; einzelnes haben auch Weimar und Marburg 
beigesteuert. Nicht alles war bisher ungedruckt; insbesondere hat 
Seidemann in seinen verschiedenen Veröffentlichungen zur Reforma- 
tionsgeschichte eine Anzahl wichtigerer Stücke, namentlich mit Bezug 
auf die Leipziger Disputation, mitgeteilt oder verwertet; auch die neue 
Serie der Reichstagsakten hat jüngst einschlägiges Material beigebracht. 
Aber man findet doch gern in der neuen Publikation alles beisammen; 
außerdem überwiegt bier das bisher Ungedruckte: zumal war das, was 
die inneren Verhältnisse des Herzogtums angeht, durchweg noch un- 
bekannt, und eben hierauf ruht der Nachdruck. 

Man kann die in unserer Publikation veröffentlichten Stücke in 
zwei Kategorien teilen, je nachdem sie es mit den MiBbräuchen und 
Mißständen des alten Kirchenwesens oder dem Aufkommen des Neuen 
zu tun haben. Die Kirchenpolitik des Herzogs dokumentiert sich 
nämlich in zwiefacher Weise; sie zielt einmal auf die Abstellung der 
Gebrechen auf katholischer Seite, insbesondere Wiederaufrichtung von 
Zucht und Ordnung im entarteten Klerus, und zugleich auf Zurück- 
weisung der Übergriffe der geistlichen Gewalt und Wahrung der 
fürstlichen Gerechtsame; auf der anderen Seite aber erblicken wir den 
Herzog in rastlosem erbitterten Kampf gegen die einbrechende 
Neuerung, die beginnende Emanzipation der Bevölkerung vom Ge- 
wissensdruck der alten Kirche. Es ist ja bekannt und bestätigt sich 
hier aufs neue, daß Georg bei aller Einsicht in die Gebrechen der 
letzteren die volkstümliche Bewegung zugunsten der neuen Lehre 
wesentlich im Lichte einer Auflehnung gegen jede Autorität und un- 
berechtigter Anmaßung erblickte, gegen die er je länger desto schärfer 
einschreiten zu müssen glaubte. 

Indem unser Band hiervon hundertfältig Zeugnis ablegt, läßt 
er — und das ist das Wichtigste und Interessanteste — das Wesen 
dieser Bewegung des Geistes in ihrem spontanen Aufkommen mit 
aller Deutlichkeit erkennen und das Aufgehen des von Wittenberg 
ausgestreuten Samens in dem benachbarten Herzogtum im einzelnen 
verfolgen. Ein allgemeines Sehnen nach dem lauteren Gotteswort hat 
das Land ergriffen; überall treten Prediger auf, um es zu verkün- 
digen; zum Teil sind es die bisherigen Pfarrer, zum Teil auch Un- 
geweihte, vielfach “ausgelaufene’ Mönche, die durch das Land schweifen. 
Die Einwohnerschaft solcher Orte aber, von denen die Obrigkeit die 
evangelische Predigt fernzuhalten weiß, strömt in hellen Haufen da- 

Histor. Vierteljabrschrift. 1907. 3. 30 


490 Kritiken. 


hin, wo man das Wort Gottes predigt, selbst über die Landesgrenze. 
Lutherische oder andere „ketzerische“ Schriften gehen von Hand zu 
Hand. Die Klöster leeren sich, Mönche und Nonnen heiraten. Wo 
aber die Obrigkeit hinter den „Ausgelaufenen“ her ist, da gewährt 
ihnen die Bevölkerung Schutz und Unterschlupf. Der Kultus der alten 
Kirche gerät in MiBachtung, der Gottesdienst verödet, Heiligenbilder 
werden verspottet, die Fastengebote übertreten; man kommt nicht 
mehr zur Beichte und beginnt das Abendmahl unter beider Gestalt 
zu nehmen. Auch bleibt die Bewegung nicht auf einzelne Teile des 
Landes oder auf einzelne Kreise der Bevölkerung beschränkt: in Stadt 
und Land, bei alt und jung, bei Gelehrten und Ungelehrten treten 
die neuen Überzeugungen zu Tage. Für deren Stärke aber ist wohl 
nichts bezeichnender, als daß die herzogliche Obrigkeit schon im 
Februar 1522 Bedenken trug, lutherische Schriften in Leipzig ver- 
brennen zu lassen, weil sie einen allgemeinen Aufruhr davon be- 
fürchtete (nr. 193). 

Schon die Vorgänge und Stimmungen dieser ersten Jahre nach 
Luthers Auftreten lassen den schließlichen Sieg des Neuen trotz aller 
Maßnahmen des Herzogs ahnen. Dessen Schwäche bestand in der 
Isoliertheit, in der er sich befand; vergeblich sucht er seinen Vetter 
und Nachbarn, den Kurfürsten, von Luther abzuziehen, ihn bei dem 
gemeinsamen fürstlichen Interesse zu fassen; Friedrich weiß, ohne sich 
eine Blöße zu geben, mit überlegener Klugheit Georgs stürmisches 
Drängen zu vereiteln. Auch vom Reiche kommt dem Herzog keine 
Hilfe. In den von GeB aufgenommenen inhaltreichen Berichten des 
Vertreters Georgs in Nürnberg überschreitet unsere Publikation einiger- 
maßen ihren Rahmen und läßt auf die allgemeinen Dinge im Reiche 
manches Streiflicht fallen; vor allem aber bestätigen diese Korrespon- 
denzen, daB an ein wirksames Einschreiten gegen die Neuerung von 
Reichs wegen nicht zu denken war. 

Im einzelnen sei noch darauf hingewiesen, daß Gef doch noch 
eine Reihe bisher unbekannter Stücke zur Geschichte der Leipziger 
Disputation mitzuteilen, in anderen Füllen Seidemanns oder anderer 
älterer Forscher Mitteilungen zu ergänzen oder richtigzustellen vermag. 
Interessant ist ein Bericht über den hessischen Hof aus dem Februar 
1522 (nr. 308), wonach der junge Landgraf in seiner Umgebung 
zahlreiche „Martinianer“ hatte, selbst allerdings sich noch durchaus 
katholisch hielt. Eine größere Reihe von Stücken betrifft Georgs 
Bemühen, Bischof Benno von Meißen unter die Zahl der Heiligen zu 
versetzen, woran er unter Aufwendung großer Kosten um so hart- 
näckiger festhielt, je unzeitgemäßer es war. Eine Anzahl Notizen zu 
Tetzels Lebensgeschichte ist S. LXXVI Anm. 2 beigebracht. Zur 


Kritiken. 451 


Buchdruckergeschichte Leipzigs vgl. nr. 192ff.; einen kunsthistorischen 
Exkurs s. in der Anm. 1 zu S. 230. 

Der Herausgeber hat seiner Aufgabe große Sorgfalt zugewandt; 
die Texte scheinen korrekt und zuverlässig wiedergegeben zu sein. 
Sehr dankenswert sind die in den Anmerkungen mitgeteilten und mit 
einem eigenen chronologischen Verzeichnis bedachten archivaliscken 
Erläuterungen zu den in den Texten erwähnten Personen, Verhält- 
nissen und Tatsachen. Das allgemeine Register ist vortrefflich ge- 
arbeitet (der dort unter Rom verzeichnete Kardinal ‘de Frenetiis’, zu 
dem Herausgeber ein Fragezeichen setzt, ist zweifellos Farnese, der 
spätere Papst Paul IIL). Endlich ist der ausführlichen Einleitung 
zu gedenken, die — mit Rückblicken auf eine noch frühere Zeit — 
die leitenden Gesichtspunkte der kirchlichen Politik Herzog Georys 
vor 1517 entwickelt. 

Stettin. Friedensburyg. 


Joseph Hansen, Gustav von Mevissen. Ein rheinisches Le- 
bensbild 1815—1899. Erster Band (Darstellung) XV, 869 S, 
Zweiter Band: Abhandlungen, Denkschriften, Reden und Briefe’ 
X, 668 S. Berlin, Georg Reimer 1906. 

Der seit den dreißiger Jahren in Preußen einsetzende Umwand- 
lungsprozeB von Staat und Gesellschaft, der den entscheidenden poli- 
tischen und wirtschaftlichen Fortschritt in sich schließt, hängt zu 
einem großen Teile von dem Eintritt des liberalen Bürgertums der 
westlichen Provinzen, besonders des Rheinlandes, in das öffentliche 
Leben der Gesamtheit ab. Der Anstoß kommt von jenen Landen alter 
deutscher Kultur, deren wirtschaftliche Grundlagen den Fortschritt 
der Zukunft vorbereiten konnten und deren soziale Struktur während 
der napoleonischen Ära noch stärker als das übrige Deutschland von 
den Ideen einer neuen Zeit beeinflußt war: so mußten gerade sie 
nach ihrer Einverleibung in den preußischen Staat am lebhaftesten 
gegen alle Momente rückschrittlicher Gesetzgebung sich erheben und 
ihrerseits zu Trägern aller modernen politischen, wirtschaftlichen und 
gesellschaftlichen Entwicklungsgedanken werden, die in der preußi- 
schen Reformperiode bereits angelegt, dann wieder zurückgedrängt 
waren und nun immer ungestümer auf die Umgestaltung des ganzen 
Gebäudes von Grund aus hinarbeiteten. Diese historische Mission, 
die, wenn auch nicht ausschließlich, so doch vornehmlich von einer 
bestimmten Gruppe innerhalb dieser Landschaften getragen wird, gibt 
deren führenden Persönlichkeiten eine besonders wertvolle Bedeutung. 
Die meisten von ihnen (mit Ausnahme des in das andere Lager 


hinübertretenden v. d. Heydt) haben daher auch eine biographische 
30° 


452 Kritiken. 


Behandlung erfahren, wissenschaftlich freilich in ungleicher Weise: 
Beckerath und Camphausen, der eine Sonderstellung einnehmende 
kernige Westfale Harkort, zuletzt Hansemann in dem gehaltvollen 
Buche von A. Bergengrün. Dem jüngsten der rheinländischen Gruppe, 
aber doch wohl demjenigen, dessen (tesamtpersönlichkeit die reichste 
war und dessen Gesamtwirkung sich nach Zeit und Intensität am 
weitesten dehnte, ist nun vor allen seinen Mitstrebenden auch das 
Glück einer Biographie großen Stiles zu teil geworden. 

Ich halte das Buch von Joseph Hansen über Mevissen für eine der 
gediegensten und gedankenreichsten Leistungen zur deutschen Geschichte 
im 19. Jahrhundert, die seit längerer Zeit hervorgebracht worden sind. 
Mit Recht sagt der Verfasser dieses „rheinischen Lebensbildes“: „Am 
Wachsen seines ein langes Leben hindurch ringenden Charakters tritt 
uns das 19. Jahrhundert in seinen wesentlichen Wendungen — zu- 
gleich aber auch die Tatsache entgegen, daß doch nur einzelne, seltene 
Personen imstande waren, in dem Übergang die Einheit des Ganzen 
aufrecht zu erhalten“ (I 864). Schon im einzelnen erforderte der 
Unterbau dieser Biographie, in den mannigfachen allgemein gei- 
stigen, wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen und ihrer 
wechselseitigen innerlichen Durchdringung eine imponierende Viel- 
seitigkeit der Kenntnisse und Sicherheit des Urteils. Jene Einheit 
des Ganzen aber aufzuzeigen und dauernd festzuhalten, erforderte eine 
umfassende allgemeine Bildung und eine reife historische Kunst. Die 
Persönlichkeit wird begriffen nicht als eine isolierte Erscheinung, 
sondern aus den großen allgemeinen Entwicklungen heraus, von denen 
sie einen Teil bildet und sich doch wieder als ursprüngliche Indivi- 
dualität abhebt. Und wenn wir diese allgemeinen Entwicklungen 
mit den Schlagworten bezeichnen: Übergang von der philosophisch- 
literarischen Epoche unseres Volkes zu seiner praktisch -materiellen, 
Eintreten der liberalen rheinischen Bourgeoisie in die Führung des 
preußischen Staates und für das Ideal eines einigen deutschen Vater- 
landes, Überführung der absolutistisch-bureaukratischen Formen des 
alten Staates zu den konstitutionellen der Gegenwart, vorbildliche 
Grundlegung der industriell-kapitalistischen Wirtschaftsformen und 
Organisationen im Westen — so erkennt man, daß es kaum ein 
Problem deutscher Geschichte in jenen beiden Menschenaltern gibt, 
das nicht zur Erörterung kommen müßte. Durchweg werden die 
Gedankenreihen, die der Biograph auf seinem Wege anfgreifen muß, 
in ihre großen historischen Zusammenhänge eingereiht, werden die 
politischen Fragen und die wirtschaftlichen Bildungen, an denen dieses 
in so seltener Weise zugleich empfüngliche und tatkräftige Leben 
vorbeigeht, aus allen ihren Beziehungen heraus begriffen. Wir blicken 


Kritiken. 453 


stets vorwärts und rückwärts, und so dient die Biographie dieses 
Einzellebens, das den ganzen Reichtum seiner Periode tätig in sich 
aufnimmt und dadurch eigentümlich vermehrt, unserem Verständnis 
der ganzen Zeit. 

H. hat in dem Nachlasse Mevissens, besonders in den Aufzeich- 
nungen seiner jüngeren Jahre, ein überreiches Material vorgefunden 
und es durch umsichtige archivalische Nachforschungen ergänzt. Für 
die geistige Bildung ist dieses Material von einer ganz seltenen Aus- 
führlichkeit. Mevissens Bildung war groBenteils selbsterarbeitet; er 
hatte nur die Quarta des Gymnasiums und die Tertia der Bürger- 
schule besucht, als er zunächst in das väterliche Geschäft eintrat. 
Aber er besaß nicht nur den nimmermüden Fortbildungsdrang und 
die  allseitige dankbare Empfänglichkeit des Autodidakten, son- 
dern auch jene Kraft des Geistes, die statt bloßen Wissens Bewälti- 
gung des geistigen Stoffes sucht, ja aus ihm den befruchtenden 
Lebenskern zu gewinnen weiß: so fällt das Gewonnene nicht wieder 
von ihm ab, wie das so manchem Widerwilligen von der Schule Auf- 
gezwungene und Angeklebte, sondern es durchdringt alles Tun seines 
Lebens mit schöpferischer Kraft und verbindet auch das Entfernteste 
in Harmonie. Wie in dieser Werkstatt die Weltanschauung Mevissens, 
„eine mit den Elementen geschichtlicher Erfahrung und subjektiver 
Empfindung durchsetzte Aufklärung“ (1, 79) erwächst, hat H. vor- 
trefflich deutlich machen können. 

Eine kurze Anzeige kann sich nicht mit den einzelnen Problemen 
dieses Buches auseinandersetzen und hat auch etwas anderes zu tun, 
als hier und da eine andere Meinung zu &ußern. Ich mache beson- 
ders aufmerksam auf das vortreffliche Kapitel 6 über das politische 
und wirtschaftliche Leben am Rhein und in Köln am Anfang der 
vierziger Jahre (1, 196—242), da es in die Hauptprobleme des Buches, 
die Bedeutung der Westprovinzen für den preußischen Staat, hinein- 
führt, dieselben Probleme, die für ein früheres Stadium preußischer 
Geschichte Max Lehmann in dem ersten Bande seines Stein im gleichen 
großen Gedankengange angeschaut hat. Unsere Gesamtanschauung 
der vierziger Jahre steht zweifellos noch unter dem tiefen Eindruck 
von Treitschkes glänzender Darstellung in seinem fünften Bande, die 
großenteils auf preußische Staatsakten gegründet ist und daher häufig 
aus dem Gesichtswinkel der alten Bureaukratie urteilt. Im Gegen- 
satz dazu arbeitet Hansen (neben einer allseitigen Heranziehung des 
Stoffes) mit den Papieren der liberalen rheinischen Bourgeoisie, und 
kommt von selbst dazu, sich ihrer Argumente und Urteile zu bedienen 
und ihre Forderungen zu vertreten. Hier und da scheint mir daher 
sein Urteil allzusehr von seinem Material bestimmt, scheinen mir die 


454 Kritiken. 


entgegenstehenden Momente nicht genug berücksichtigt, wird die 
Gesamtheit des preußischen Staates, wie er einmal war, mit allen 
seinen bemmenden Konstruktionsmerkmalen nicht hinlänglich ge- 
würdigt. Im ganzen aber liegt auf H.s Seite ein entschiedener Fort- 
schritt, stillschweigend fällt manche Korrektur Treitschkes ab. In 
der Beurteilung preußischer Geschichte wird sich doch immer wieder 
diejenige Geschichtsanschauung als die stärkere erweisen, die ent- 
schlossen den vorwärtsschreitenden Elementen des Staates die völlige 
Würdigung zuteil werden läßt. 

Der Höhepunkt von Mevissens politischer Tätigkeit liegt nach 
seiner Beteiligung an allen rheinischen Bestrebungen der vierziger 
Jahre und nach der vorbereitenden Schulung im Rheinischen Pro- 
vinziallandtage von 1845 doch in dem ersten Vereinigten Landtage 
von 1847. In dem großen Sturmjahr selbst tritt der erst Dreiund- 
dreißigjährige hinter den anerkannten Namen Hansemanns und Camp- 
hausens noch zurück; nur vorübergehend kommt er im September 
für eine preußische Ministerkombination unter Beckerath in Betracht; 
seine Tätigkeit im Frankfurter Parlament beschränkt sich auf eine 
einflußreiche Wirksamkeit in der Kasinopartei hinter den Kulissen, 
und das Amt des Unterstaatssekretärs im Handelsministerium bedeutete 
nicht viel mehr als eine Vertretung jener rheinischen Bourgeoisie, die 
gleichzeitig in Berlin am Ruder war. Er trat aber schon im September 
von dem Amte zurück und wandte ‚sich, trotz gelegentlichen Anteils 
an politischen Dingen, der wirtschaftlichen Betätigung zu. Nach 
ihrem energischen Anlauf ziehen sich die Führer der rheinischen 
Bourgeoisie nach dem Revolutionsjahre doch überraschend schnell aus 
der aktiven politischen Beteiligung wieder zurück. Der Umfang von 
Mevissens Geschäften erklärt das zwar zur Genüge, aber über die 
tieferen Gründe dieses Rückzuges erfährt man auch aus H.s Darstellung 
nicht eben viel. | 

Die Freiheit der wirtschaftlichen Unternehmung in der modernen 
Form der Aktiengesellschaft war vor der Revolution auf die schärfste 
Abneigung der traditionellen Bevormundungssucht der preuBischen 
Bureaukratie gestoBen, in den fünfziger Jahren kam sie zwar rascher 
voran, aber hatte doch den Boden Scbritt für Schritt zu erkämpfen. 
Im ganzen befestigt auch diese Seite von H.s Buch die Erkenntnis 
(gegenüber allzu staatlich-regulativ oder gar dynastisch gefärbten 
Vorstellungen), daß bei uns die entscheidenden wirtschaftlichen Fort- 
schritte des 19. Jhs. nicht durch den Staat, eher trotz des Staates 
geschehen; der privaten Initiative, dem Unternehmungsgeist, der Er- 
findungskraft, dem technischen und geschäftlichen Geschick, der Arbeit- 
samkeit des Volkes war es doch wesentlich zu danken, daß sich hier 


Kritiken. 455 


eine neue Welt erhob. Und hier wurde Mevissen, der jüngste des 
rheinischen Trios, da Camphausen sich vom Geschäft zurückzog und 
Hansemann nach Berlin übersiedelte, der glückliche Führer. Eine 
gewaltige Leistung ist von ihm vollbracht worden, es ist das zweite 
und geschichtlich doch wohl bedeutsamste Stück seiner Lebensarbeit. 
Er war Präsident der Rheinischen Eisenbahngesellschaft seit 1844 
und des Schaffhausenschen Bankvereins seit 1849; dann wurden von 
ihm geplant und entworfen, geleitet und gefördert (von kleineren 
Unternehmungen zu schweigen) der Kölner Bergwerksverein, das 
für die deutsche Eisenindustrie führende Unternehmen des Hörder 
Bergwerks- und Hüttenvereins, die Kölner Baumwollspinnerei und 
Weberei, die Kölner Maschinenbaugesellschaft, daneben die Kölner 
Rückversicherungsgesellschaft, die Kölner Lebensversicherungsgesell- 
schaft Colonia, dann die Darmstädter Bank für Handel und Industrie, 
die „erste moderne Aktien-Kreditbank auf deutschem Boden“, und die 
Internationale Bank in Luxemburg. In diesen Jahrzehnten wurde 
Mevissen, zeitweilig auch Präsident der Kölner Handelskammer, einer 
der führenden captains of industry, vor allem für Deutschland einer 
der Hauptvertreter der kapitalistischen Großunternehmung, ihrer bahn- 
brechenden Organisationen und ihres ineinandergreifenden Mechanismus. 
Es ist ein besonderes Verdienst des Buches, diese Verhältnisse, die 
in der geschichtlichen Würdigung noch über Gebühr zurückstehen 
und für die moderne Entwicklung Deutschlands einfach grundlegend 
sind, mit einer jedenfalls nicht leicht erarbeiteten Sachkunde in die 
Biographie einbezogen zu haben. 

Das Schöne an Mevissens Persönlichkeit ist, daß sie in diesen 
Dingen, die an sich wohl ein Leben ausfüllen, doch wieder nicht 
ganz aufgeht, sondern das eigene Selbst mit aller geistigen Empfäng- 
lichkeit bewahrt. Es lebt in ihr ein Idealismus, der über den 
bloßen Erwerb hinweg sich immer wieder höhere, eigentliche Ziele 
gesteckt sieht; so trachtet er, den Zwiespalt zwischen den herge- 
brachten Formen des Staates und der Struktur der neuen Gesellschaft, 
die er selbst hat heraufführen helfen, in der Idee zu überwinden, und 
zugleich den Bildungsidealen, aus denen er die Kraft seines Lebens 
gezogen hatte, treu zu bleiben. Aus seinen Entwürfen und zum Teil 
mit Hilfe seiner Mittel entstanden so die Städtische Kölner Handels- 
hochschule, die Gesellschaft für rheinische Geschichte und das Kölner 
Archiv: sein jetziger Leiter hat nicht bloB eine Biographie Mevissens 
geschrieben, sondern in ihr auch der ganzen reichen und starken 
bürgerlichen Art dieser Generation ein Denkmal aus ihrem Geiste 
errichtet. 

In seiner Biographie Lassalles hat Georg Brandes als Leitmotiv 


456 Kritiken. 


die Frage vorangestellt, wie aus dem Deutschland Hegels das Deutsch- 
land Bismarcks geworden sei. Es ist das eine Gegenüberstellung, der 
man im Auslande häufig begegnet, und begreiflicherweise zieht man 
dort das Deutschland Hegels (man sagt dafür auch Goethes) vor. Es 
handelt sich dabei natürlich nur um schiefe Abstraktionen, wie denn 
auch Brandes seine einseitigen Gegensätze rein ideell sieht und darum 
ganz auf der Oberfläche bleibt. In dem Hegelianer Mevissen, der 
noch im höchsten Alter meinte, daß er in dem tatsächlich Gewordenen 
die einzige und notwendige Verwirklichung des Möglichen sehe, haben 
wir auch einen, der aus jenem „alten“ Deutschland stammte und das 
gegenwärtige mitbegründen half. Wenige Männer aber verkörpern 
in sich die Einheit im Übergang aus der einen Epoche zu der 
andern in so hohem Grade: dieser Nachweis ıst wohl eine der 
stärksten Seiten von Hansens Buch. 
Gießen. Hermann Oncken. 


457 


Nachrichten und Notizen. 


E. Kornemann, Kaiser Hadrian und der letzte große Historiker von Rom. 
Leipzig, Dietrichsche Verlagsbuchhdig. 1905. 136 S. 

Das Problem der Historia Augusta ist in letzter Zeit wieder energisch 
in Angriff genommen worden, und es ist zu erwarten, daB es bald seine 
völlige Lösung findet. Die Arbeiten von Heer und O. Th. Schulz haben 
erwiesen, daß die Geschichte Hadrians sowie die des Commodus bis Cara- 
calla incl. in letzter Linie auf einen vorzüglich unterrichteten, sachlich- 
historischen Schriftsteller zurückgeht; und das Herausschälen dieses vor- 
trefflichen Kernes ist ihnen gut gelungen. Kornemann führt nun in seinem 
Buche die Sache noch ein gutes Stück weiter. Er geht aus von der 
Hadriansvita, indem er die Arbeit von Schulz zugrunde legt; in einigen 
Punkten aber, z. B. in der Adoptionsfrage, in der Klarleguug der ersten 
Regierungshandlungen Hadrians, besonders der chronologischen Ereignisse, 
der Reisen des Kaisers (wo K. auf einer breiteren Quellen- und Literatur- 
grundlage fußt als Sch.) und in der Beurteilung der Tendenz des „Ano- 
nymus“ (des sachlich historischen Autors), dem Sch. allzuwenig objektiv 
gegenübersteht, kommt K. noch weiter. Der Hauptfortschritt aber gegen- 
über den bisherigen Forschern (auch Lécrivain gegenüber, der zwar in 
seinen Studien zur H. A. die Probleme vielfach anschneidet, aber zu sehr 
an der Oberfläche haftet), besteht in dem 2. Teile der K. Abhandlung, dem 
Versuche, das den älteren Viten zugrunde liegende, gut unterrichtete Ge- 
schichtewerk als Ganzes zu erfassen und zu rekonstruieren. Eine solche 
Rekonstruktion ist möglich, denn eine große Anzahl von Stellen aus den 
verschiedenen Viten rühren, wie die Gegenüberstellung ergibt, von dem- 
selben Autor her. Diese gute Quelle liegt der Geschichte von Hadrian an 
zugrunde und hat noch die ersten Regierungsjahre des Severus Alexander 
(cp. 15—28) berücksichtigt. Die Tendenz ist exklusiv senatorisch, aber 
nicht gerade kaiserfeindlich; der Verfasser ist nicht im Kreise der Militärs 
zu suchen, da ihm alles Militärische gleichgültig ist, wohl aber können wir 
sein Interesse für innerpolitische, besonders juristische, Verhältnisse wahr- 
nehmen; von den Provinzen steht ihm Afrika am nächsten. Daß der Ver- 
fasser ein Senator gewesen ist, der ein Geschichtswerk von Hadrian bis auf 
seine Zeit in den ersten Regierungsjahren des Severus Alexander geschrieben 
hat, das kann man als sicheres Ergebnis der Untersuchung K.s annehmen. 
Hypothese bleibt, das räumt auch K. ein, die Feststellung des Namens 
dieses Historikers; diese Hypothese, die zwar auf einer in schlechter Um- 
gebung stehenden Stelle (in der vita des Diadumenian) fußt, gewinnt aber 
an Wahrscheinlichkeit, wenn wir die Stellung des Anonymus zu Hadrian 
berücksichtigen. Nehmen wir nämlich den Senator Lollius Urbicus als 
Verfasser an, und sehen wir in ihm den Sohn des aus Afrika stammenden 
Lollius, der unter Hadrian seine Karriere machte und es bis zum Stadt- 
präfekten brachte, so wird uns die neue Auffassung, die der Sohn im 
Gegensatz zu der in den Senatskreisen herrschenden von dem Gönner seines 


458 Nachrichten und Notizen. 


Vaters aufbrachte, verständlicher. „Das Bild des großen Herrschers aus 
dem 2. Jahrh. formt sich im Kopfe dieses Geschichtschreibers um nach 
dem des schwachen Senatskaisers des 3. Jahrh.“ (8. 89). Diese Einsicht 
aber mahnt uns zugleich, — und das hat K. mit Recht gegen Schulz be- 
tont — auch dem Anonymus mit der nötigen Kritik gegenüberzutreten. 
Gleiwitz. G. Mau. 


Cramer, Julius, Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten. Ein 
Beitrag zur vergleichenden Altertumskunde. Berlin, Karl Siegismund, 
1906. VIII, 208 S. np M. 4,80. 

Cramer ist vor acht Jahren mit einer größeren Arbeit: Die Geschichte 
der Alamannen als Gaugeschichte, hervorgetreten, die von der Kritik ein- 
hellig als verfehlt und dilettantisch bezeichnet worden ist. Durch das ab- 
lebnende Urteil hat er sich aber nicht abhalten lassen, weiter wissenschaft- 
lich tätig zu sein. In dem vorliegenden Buche unternimmt er den Versuch, 
die Gemeinwesen der Germanen und Kelten in ihren ältesten Grundzügen, 
nach den Phasen darzustellen, die uns von Cäsar und Tacitus überliefert 
sind, die Grundzüge miteinander zu vergleichen und die Gesamtentwicklung 
zu verfolgen. Insofern hier eine Zusammenstellung der sehr zerstreuten 
Quellenangaben geboten wird, ist das Buch nützlich, darüber hinaus aber 
ohne besonderen Wert. Alles, was wir hier lesen, ist bereits von anderen 
und zwar zum großen Teile sehr viel besser gesagt worden. Um ein ge: 
naues Bild der ältesten germanischen Verfassung zu gewinnen, genügt es 
nicht, sich auf die Zeugnisse Cüsars und des Tacitus zu beschränken, son- 
dern es müssen auch die späteren Zustände mit herangezogen werden. 50 
findet die S. 62 nicht einwandfrei charakterisierte Stellung des princeps 
civitatis in den späteren westgotischen Verhältnissen (Athanarich) ihre 
nähere Erklärung. Ungenügend ist auch die Literaturkenntnis des Verf. 
Das wichtige Buch von Hoops, Waldbäume und Kulturpflanzen im ger- 
manischen Altertum, Straßburg 1905, hätte er mit vielem Nutzen für seine 
Darstellung verwerten können. Warum der Name Müllenhoffs fast konse- 
quent falsch, mit einem f, geschrieben wird, ist mir unerfindlich. 

Dresden. Ludw. Schmidt. 


August Folz, Kaiser Friedrich II. und Papst Innocenz IV. Ihr Kampf 
in den Jahren 1244 und 1245. Straßburg i. E. 1905, Schlesier u 
Schweikhardt. 158 S. 

Im Mittelpunkt der sorgfältigen, vielleicht etwas zu breit angelegten 
Arbeit steht das erste Lyoner Konzil von 1245, über das es an einer 
neueren Monographie fehlte. Die Untersuchung setzt mit dem Augenblick 
ein, wo Innocenz IV. in der Rhonestadt anlangte. Der erste Teil umfaßt 
die Vorbereitungen zum Konzil, der zweite behandelt die denkwürdig® 
Kirchenversammlung selbst, ein Schlußabschnitt ist überschrieben: Kaiser 
und Papst nach dem Konzil. Iın allgemeinen kann man den Resultaten 
der Arbeit zustimmen; jedoch halte ich die Polemik gegen M. Tangl 
(S. 44 ff.) für verfehlt: man wird nach wie vor daran festhalten müssen, 
daß Matthäus Paris, als er seinen Bericht über das Konzil schrieb, die 3% 
genannte Brevis nota gekannt hat. H. K. 


Nachrichten und Notizen. 459 


Alfred Meusel, Enea Silvio als Publizist (Untersuchungen zur Deutschen 
Staats- und Rechtsgeschichte, herausgegeben von Gierke. 77. Hett) 
Breslau, M. u. H. Marcus. 1905. 82 S. M. 2,60. 

R. Wolkan, Die Briefe des Eneas Silvius vor seiner Erhebung auf den 
päpstlichen Stuhl. Reisebericht (Sep. aus AŬG. XCII, II, 351ff.). Wien, 
Gerold 1906. 19 S. 

Die Arbeit Meusels enthält nur eine Besprechung des Libellus de ortu 
et auctoritate Imperii Romani, den Enea 1446 verfaßte, nicht wie nach 
dem Titel zu erwarten gewesen wäre, eine Würdigung der publizistischen 
Tätigkeit Eneas überhaupt, zu der dann die Dialoge vom Basler Konzil, der 
Pentalogus, die Retraktationen u. a. hätten herangezogen werden müssen. 
Eine solche Ausdehnung der Untersuchung wäre auch dem Libellus zugute 
gekommen. Denn was Verf. im Gegensatze zu Voigt über die rein persön- 
lichen Zwecke Eneas bei der Abfassung vorbringt, scheint mir wenig über- 
zeugend. (Gerade der Libellus mit seiner schrotfen Betonung des Absolu- 
tismus der weltlichen Gewalt erklärt die Wandlung Eneas vom Kouzils- 
freunde zum päpstlichen Absolutisten auch innerlich. — Das Wertvollste 
an der Arbeit ist der Quellennachweis, der mir wenigstens in bezug auf 
Otto v. Freising, Jordanus v. Osnabrück und Nicolaus v. Cusa geglückt 
scheint. Dagegen bietet der IV. Abschnitt, Wert und Stellung des Libellus 
im Rahmen der publizistischen Literatur, nicht wesentlich mehr, als wir 
aus Voigt, Lorenz, Rehm schon wissen. Der Stil der Arbeit ist weit- 
schweifig und voll von Fehlern. 

Wolkans Reisebericht eröffnet uns die sehr erfreuliche Aussicht, die so 
lange gewünschte kritische Ausgabe der Briefe Eneas nun endlich, und 
zwar von sachkundiger Hand, außerdem aber vermehrt durch überraschend 
viele unbekannte Stücke, zu erhalten. Sie wird eine der hervorragendsten 
Quellen für die politische und Kulturgeschichte des 15. Jahrhuuderts bilden. 
Hoffentlich entschließt sich W. auch Traktate, wie den oben genannten 
Libellus, seiner Ausgabe in kritischem Neudruck einzuverleiben. 

München. Dr. Paul Joachimsen. 


R. Doebner, Briefe der Königin Sophie Charlotte von Preußen und der 
Kurfürstin Sophie von Hannover an hannoverische Diplomaten. Publi- 
kationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven 79. Band. Leipzig, 
Hirzel. 1906 XII + 393 S. 

Die Mutter des ersten deutschen Königs von England und die Gemahlin 
des ersten preußischen Königs sind zwei so bedeutende Frauen gewesen, 
daß man für jede Veröffentlichung dankbar sein muß, die sich mit diesen 
Frauen beschäftigt, besonders wenn, wie es hier der Fall ist, sie selbst zu 
Worte kommen. Der vorliegende 79. Band des großen preußischen Archivs- 
werkes enthält zunächst 58 Briefe Sophie Charlottens von Preußen an 
Hans Caspar von Bothmer aus den Jahren 1702—1705, dann drei Briefe an 
den Abbe Balati aus 1684, ferner 17 Stücke an den Abbé Steffani ex 
1698—1704. Daran schließen sich die Briefe der Mutter der Königin, 
Sophie von Hannover, und zwar 30 an P. Maccioni, Bischof von Marokko, 
aus den Jahren 1668—1676, 35 an Abbe Balati von 1680—1692, 107 an 


460 Nachrichten und Notizen. 


den Baron Ludwig Justus Sinold von Schütz 1702—1714, 11 Briefe an 
Steffani, der mittlerweile Bischof von Spiga geworden war; in den Anhang 
verwiesen sind vier Briefe an verschiedene Empfänger gerichtet. In einer 
kurzen Einleitung charakterisiert der Herausgeber diese Korrespondenzen, 
deren Wert natürlich ein sehr ungleicher sein muß, dort finden wir auch 
die nötigen biographischen Notizen über die Adressaten der Briefe, anderes 
ist in den knappen aber genügenden Anmerkungen zu suchen. Man darf 
das Urteil füllen, daß interessante und bedeutsame Details über die Politik 
und das Leben jener Tage in dieser Publikation enthalten sind und dai 
für den Charakter und die Sinnesweise dieser beiden ausgezeichneten 
Frauen viel Neues zu finden ist. Die Briefe, durchaus in französischer 
Sprache geschrieben, sind unverkürzt abgedruckt, aber in modernes Fran- 
zösisch übertragen, wofür man dem Herausgeber und seinem Übersetzer 
Dr. Ewig nur dankbar sein kann. Warum zuerst die Briefe der Tochter 
und dann erst die der Mutter eingereiht sind, warum innerhalb der ersteren 
zuerst die späteren abgedruckt sind, die Sophie Charlotte als Königin ge 
schrieben hat, und dann erst die von ihr als Prinzessin und Kurfürstın 
verfaßten, warum im Anhange zuerst ein Brief vom Jahre 1704 an einen 
Herzog, dann einer ex 1718 an einen Abbe, endlich einer ex 1703 an den 
Sekretär Robethon folgt, ist nicht ganz klar; es wird doch da nicht etws 
auch eine Etikette und eine Rangordnung gegeben haben? 
Prag. 0. Weber. 


Knust- Stiftung. 

Von der Knust-Stiftung wird folgende auf das Gebiet: „Mittlere Ge- 
schichten bezügliche Preisarbeit ausgeschrieben: Luft macht unfrei 
Dem in den deutschen Städten geltenden Rechtsgrundsatz „Luft macht frei“ 
wird auf dem platten Lande vielfach der Grundsatz „Luft macht unfrei“ 
gegenübergestellt. Es sollen Entstehung und Geschichte dieser Forderung 
der obrigkeitlichen Gewalten eingehend untersucht und die sozialen und 
politischen Folgen dargestellt werden. Nicht alle Gebiete Deutschland 
sind in gleicher Weise zu behandeln, vielmehr ist vornehmlich der Westen 
und Südwesten Deutschlands zu erforschen. Die Arbeit hat nach der einen 
Seite hin bis auf die Verhältnisse des fränkischen Zeitalters zurückzugreifen, 
nach der anderen die Entwickelung bis zum Ausgang des Mittelalters zu 
verfolgen. Alle Arbeiten sind bis zum 24. Juni 1910 einzuliefern und 
müssen in deutscher Sprache von solchen, die auf der Leipziger Universität 
studieren oder studiert haben, abgefaßt sein. Statt der Namensunterschrif 
des Verfassers muß jede Bearbeitung ein Motto tragen. Der Name des 
Verfassers ist in einem versiegelten Kuvert beizufügen, das selbst das Motto 
als Aufschrift trägt. Der volle Preis beträgt 1000 Mark. Findet sich unter 
den zur Bewerbung eingelieferten Arbeiten keine vollkommen genügend®, 
so kann der vergleichsweise besten nach Ermessen der Fakultät eine An 
erkennung bis zur Höhe der Hälfte des ursprünglich ausgesetzten Preises 
zuerteilt werden. Die Bewerbungsschriften sind an das Dekanat der Phi- 
losophischen Fakultät der Universität Leipzig einzusenden. Im Falle der 
Veröffentlichung der Preisschrift ist auf dem Titel der Vermerk anzi- 


Nachrichten und Notizen. 461 


bringen: „Gekrönte Preisschrift der Knust-Stiftung“. Fünf Exemplare der 
Druckschrift sind alsdann an die Fakultät abzuliefern. 
Leipzig, den 24. Juni 1907. 
Der derz. Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität. 
E. Beckmann. 


Am 9. Februar 1907 fand in Leipzig die 11. Jahresversammlung 
der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Seit der letzten 
Jahresversammlung wurden nach dem Bericht ausgegeben: R. Bruck, Die 
Malereien in den Handschriften des Königreichs Sachsen; V. Hantzsch, 
Die ältesten gedruckten Karten der sächsisch-thüringischen Länder von 
1550—93. Dazu kommt die mit der Historischen Kommission für die 
Provinz Sachsen herausgegebene Doppelsektion 414/440 Zeitz-Gera der 
Grundkarte. Weiter wurde über den Stand der wissenschaftlichen Unter- 
nehmungen berichtet: Die Titelaufnahme für die Bibliographie der säch- 
sischen Geschichte (V. Hantzsch) nähert sich ihrem Abschluß, in einem 
Supplementbande soll die weitere nach 1900 erschienene Literatur gebracht ` 
werden. Im Jahre 1907 sollen erscheinen: Heft 1 der Hauptwerke der 
sächsischen Bildnerei und Malerei des 15. und 16. Jahrhunderts (Flechsig), 
der Briefwechsel der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin Maria 
Theresia (Lippert) und die Zeichnungen sächsischer Städte von W. Dilich 
aus den Jahren 1626—29 (P. E. Richter). Druckfertig werden demnächst: 
Bd. 1 der Beschreibung der sächsischen Bistümer und ihrer Pfarreien im 
Mittelalter (Becker), Dekanat Meißen umfassend, Bd. 1 der Akten zur 
Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland (Merx), Bd. 2 der Akten 
und Briefe Herzog Georgs (Geß), Briefe König Augusts des Starken (Haake). 
Von den Ständeakten soll Bd. 1 (W. Görlitz) im Jahre 1908 druckfertig 
werden. Noch nicht völlig zum Abschluß gebracht ist die Instruktion eines 
Vorwerksverwalters des Kurfürsten August von 1570. Auch das Erscheinen 
des Erläuterungsbandes zur Dresdener Sachsenspiegelhandschrift läßt sich 
noch nicht absehn. Für das Register der Markgrafen von Meißen von 1378 
wird ein Herausgeber gesucht. Die Arbeiten an einer Geschichte der säch- 
sischen Zentralverwaltung und an der Wirtschafts- und Sozialgeschichte 
der Stadt Leipzig ruhen vorläufig. Bd. 3 der Politischen Korrespondenz 
des Herzogs und Kurfürsten Moritz (Brandenburg und Hecker), Veröffent- 
lichung zur, Geschichte des Heilbronner Bundes und des Prager Friedens 
(Kretzschmar), Tagebuch des Leipziger Rektors Thomasius (Sachse), Briet- 
wechsel zwischen dem Grafen Brühl und Karl Heinrich von Heineken 
(E. Schmidt), Geschichte des sächsischen Steuerwesens (Wuttke) und Ge- 
schichte des sächsischen Staatsschuldenwesens (Däbritz) sind noch in 
Arbeit. Von der Geschichte des geistigen Lebens der Stadt Leipzig wird 
Bd. 1 der Musikgeschichte (R. Wustmann) bald druckfertig, Bd. 2 (Heuß) 
und ebenso die Geschichte des literarischen Lebeus (Witkowski), der bil- 
denden Kunst (Kurzwelly), Schulgeschichte (Kümmel); und die Geschichte 
des kirchlichen Lebens (bisher Böhmer, jetzt Hermelink und Heinrich Hoff- 
mann) sind in Arbeit und sollen bis 1909 abgeschlossen werden. Von den 
Grundkarten steht nur noch die Sektion 392 (Großenhain) aus. Die pho- 


462 Nachrichten und Notizen. 


tographische Reproduktion der Flurkarten aus den Jahren 1835—43 ist fast 
zu Ende geführt. Der Flurkartenatlas (Kötzschke), die Sammlung der Flur- 
namen (Beschorner) und das historische Ortsverzeichnis (Meiche, Môrtzsch 
und Pilk) ist weiter gefördert worden. Neu beschlossen wurde eine Aus- 
gabe von Kirchenvisitationsakten aus der Reformationszeit und eines Ur- 
kundenbuches der Universität Leipzig von 1559 bis ins 19. Jahrh. Auch 
will man dem Plane einer Herausgabe darstellender Einzelschriften ge- 
ringeren Umfangs, in welchen ausgewählte Gegenstände der sächsischen 
Geschichte in einer dem Verständnis weiterer Kreise entgegenkommenden 
Form behandelt werden sollen, nähertreten. 


Vom 29. April bis 1. Mai wurde in Berlin die 38. ordentliche 
Plenarversammlung der Zentraldirektion der Monumenta Ger- 
maniae historica abgehalten. Nach dem dabei erstatteten Jahresbericht 
wurden folgende Bände veröffentlicht: Scriptores qui vernacula lingua usi 
sunt Tom. 6, 1 (Österreichische Chronik von den 95 Herrschaften hrsg. v. 
Seemüller); Scriptores in usum scholarum, Nithard Ed. 8. (Ernst Müller); 
Constitutiones Tom. 4, 1, 2 (Schwalm); Neues Archiv 31, 3 und 32, 1 und 2. 
Über den Stand der Arbeiten wurde weiter berichtet: Scriptores rerum 
Merovingicarum Tom. 5 (Krusch) ist im Druck; Tom. 6, welcher Hildegers 
Vita des Faro von Meaux, die Passio Ragneberts von Bebrona und die 
Passio des Praejectus von Clermont, bearbeitet von Krusch, sowie die 
Historia Wambae des Julian von Toledo, bearbeitet von Levison, bringen 
soll, ist noch in Arbeit. Ebenso der Schluß des Liber Pontificalis (Levison). 
Von den Scriptores der Hauptreihe soll Band 32, 2 (Salimbene von Holder- 
Egger, bis Schluß des Jahres erscheinen. Für die Schulausgaben werden 
vorbereitet nene Ausgaben des Helmold, der Gesta Friderici I., des Chro- 
nicon Urspergense, der Monumenta Reinhardsbrunnensia, der Weltchronik 
Ottos v. Freising, der Annales Austriae, des Cosmas, und im Druck be- 
finden sich die Annales Marbacenses (Bloch), Johann von Victring (Schneider) 
und Albertus de Bezanis (Holder-Egger). Dagegen wurden die Annales 
Placentini Gibellini wieder zurückgestellt. Von den deutschen Chroniken 
soll Bd. 6, 2 (Vorrede und Register) bis Jahresschluß erscheinen, daran 
wird sich die Drucklegung des Gedichte von der Kreuzfahrt Ludwigs ID. 
von Thüringen (Gebhardt in Erlangen) schließen. Die Bearbeitung der 
deutschen historischen Lieder übernahm Dr. Hermann Michel in Berlin an 
Stelle des zurückgetretenen Dr. Heinrich Meyer in Göttingen. In der Ab- 
teilung Leges wurde die Arbeit an der Lex Bajuvariorum (v. Schwind), am 
Benedictus Levita (Seckel), an den Placita (Tangl) und der Lex Salica 
(Krammer) weiter gefördert, von den Concilia ist Bd. 2 (Werminghoff) bis 
auf das Register gedruckt. Von den Constitutiones muß Bd. 4 (Schwalm), 
der schon bis zum 70. Bogen gedruckt ist, in zwei Teile zerlegt werden. 
Auch an den Constitutiones Karls IV. (Lüdicke und Salomon) ist die Arbeit 
wesentlich gefördert worden. Im Anschluß an die Constitutiones soll nach 
dem Plane Zeumers eine Sammlung unter dem Titel Tractatus de jure 
imperii saeculorum XIII et XIV selecti veranstaltet werden, in der zuerst 
dıe Traktate des Marsilius de Padua zur Bearbeitung gelangen. Ebenso 


er 


Nachrichten und Notizen. 463 


wird nach dem Vorschlage Redlichs und Dopschs eine Sammlung der Hof- 
und Dienstrechte des 11. bis 13. Jahrh. geplant und in den Fontes iuris 
Germanici antiqui ihren Platz finden. In der Abteilung Diplomata Karoli- 
norum (Tangl und E. Müller) machte die Arbeit an den Diplomen Ludwigs 
des Frommen weitere Fortschritte. Der Druck der Urkunden Konrads II. 
wurde in Bd. 4 der Diplomata (Breßlau) mit Bogen 40 bis zum Schluß des 
Jahres 1036 gefördert; für den 5. Bd. der Diplomata, welcher die Urkunden 
Heinrichs III. bringen soll, ist das Material fast vollständig gesammelt. 
Für die Diplomata saec. XII (v. Ottenthal und Hirsch) sind schon um- 
fassende Vorarbeiten gemacht. In der Abteilung Epistolae, deren Leitung 
Prof. Werminghoff übernommen hat, liegt Bd. 6 (Nicolaus I. Briefe bearb. 
von Perels) nahezu druckfertig vor, Bd. 7 soll die Briefe Hadrians Il., 
Johanns VIII. und der übrigen Päpste des 9. Jahrh. sowie die Briefe aus 
dem Westfrankenreiche bis 887, vor allen Hinkmars und seiner Zeitgenossen 
bringen. In der Abteilung Antiquitates wird die von v. Winterfeld be- 
gonnene Bearbeitung der karolingischen Poetae latini (St. Galler Sequenzen) 
Prof. Strecker weiterführen ; die Bearbeitung der Schriften des Aldhelm von 
Sherborne (Ehwald) und der Nekrologe der Diözese Passau (Fastlinger) 
machte Fortschritte. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Geschichte in Gießen Dr. Her- 
mann Oncken und der o. Prof. der Volkswirtschaftslehre in Prag 
Dr. Alfred Weber wurden nach Heidelberg, der o. Prof. der National- 
ökonomie und Statistik in Zürich Dr. Heinrich Herkner an die Tech- 
nische Hochschule in Berlin und an seiner Stelle der ao. Prof. der Volks- 
wirtschaftslebre in Marburg Dr. Heinrich Sieveking als Ordinarius 
nach Zürich berufen. Zu Ordinarien wurden ernannt der ao. Prof. der alten 
Geschichte Dr. Ernst Kornemann und der ao. Prof. der Geographie 
Dr. Karl Sapper, beide in Tübingen, der ao. Prof. der Ägyptologie 
Dr. Kurt Sethe in Göttingen und der ao. Prof. der Kunstgeschichte an 
der Universität München Dr. Karl Voll als Nachfolger des o. Prof. der 
Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule in München Dr. Franz 
v. Reber, der in den Ruhestand getreten ist. 


Der Privatdozent für deutsche Rechtsgeschichte Dr. Paul Meyer in 
Würzburg, der Privatdozent der mittleren und neueren Geschichte Dr. 
Heinrich Kretschmayr in Wien und der Privatdozent der Apologetik 
und Geschichte der protestantischen Theologie Dr. W. Hunzinger in 
Leipzig wurden zu ao. Professoren ernennt. 


Es habilitierten sich Dr. Gustav Braun (Geographie) in Greifswald, 
Dr. Karl Rauch (Deutsches Recht) in Breslau, Dr. Paul Sander (Ge- 
schichte) in Berlin, Dr. Freiherr von Schwerin (kechtsgeschichte, in 
München. 

Todesfälle. Am 5. Mai starb in Bologna der Professor der Archäologie 


und Kunstgeschichte Edoardo Brizio, ein hervorragender Kenner des 
etruskischen Altertums. 


464 Nachrichten und Notizen 


Am 19. Mai starb in München im Alter von 46 Jahren der o Prof. der 
lateinischen Philologie des Mittelalters Dr. Ludwig Traube. Als Mit- 
arbeiter der Monumenta Germaniae historica hatte er den 3. Band der 
Poetae Latini medii aevi bearbeitet. Neben manchen anderen Unter- 
suchungen zur Geschichte der Karolingischen Dichtung verdanken wir ihm 
auch die Abhandlung über die Textgeschichte der Regula Sancti Benedicti. 
Er war der Herausgeber der Quellen und Untersuchungen zur lateinischen 
Philologie des Mittelalters, von der schon drei Hefte erschienen sind. 

Kürzlich starb in Bremen Prof. Dr. E. Dünzelmann, der sich mit 
Forschungen zur karolingischen Konziliengeschichte beschäftigt hatte und 
vor einigen Jahren auch eine Schrift über Aliso und die Varusschlacht 
veröffentlichte. 

Am 5. Juli starb in Heidelberg der o. Prof. der Philosophie und 
deutschen Literaturgeschichte Wirkl. Geh. Rat Dr. Kuno Fischer im 
Alter von 83 Jahren. Wir erinnern hier nur an seine Geschichte der 
neueren Philosophie, welche zuerst in sechs Bänden 1852—82 erschien 
und in erweiterter Gestalt noch mehrere Auflagen erlebte. 

Am 8. Juli starb im Alter von 75 Jahren der Professor der ver- 
gleichenden indogermanischen Sprachforschung Dr. Sophus Bugge. Sein 
Forschungsgebiet war das etruskische Altertum, die Runenschrift und die 
nordische Mythologie. Er war der Herausgeber der Sammlung von Norges 
Inscrifter, die seit 1892 erschien, und von seinen Schriften erwähnen wir 
nur die Lykischen Studien und die Studien über die Entstehung der nor- 
dischen Götter- und Heldensagen. 

Am 12. Juli starb, 66 Jahr alt, der Literarhistoriker Prof. Dr. Felix 
Bobertag in Breslau, dem wir eine Geschichte des deutschen Romans, 
welche 1876—84 in zwei Teilen erschien, verdanken. 

Am 14. Juli starb im Alter von 79 Jahren Dr. Moriz Brosch in 
Venedig. Er veröffentlichte zahlreiche Schriften zur neueren Geschichte 
Englands und des Kirchenstaates: Papst Julius II. und die Gründung des 
Kirchenstaates (1878), Geschichte des Kirchenstaates (2 Bde. 1880—82), 
Bolingbroke und die Whigs und Tories seiner Zeit (1883), Cromwell und 
die puritanische Revolution (1896). Auch führte er in den Jahren 1890 
bis 1897 in fünf Bänden die große von Lappenberg und Pauli begonnene 
Geschichte Englands zu Ende. Wir betrauern in dem Verstorbenen zu- 
gleich einen unserer Mitarbeiter. 

Am 15. Juli starb in Hanau der Historiker und Numismatiker Prof. 
Dr. Reinhard Suchier im Alter von 84 Jahren. 

Kürzlich starb in England John Romilly Allen, 60 Jahr alt, Le- 
kannt durch seine Forschungen zur altkeltischen und altchristlichen Archäo- 
logie Englands. | 


465 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode 
im Mittelalter. 


Von 
Albert Hauck. 


Bei Konrad von Gelnhausen findet man folgende Definition 
der allgemeinen Synode: Concilium generale est multarum vel 
plurium personarum rite convocatarum, repraesentantium vel 
gerentium vicem diversorum statuum, ordinum et sexuum et per- 
sonarum totius christianitatis venire aut mittere valeutium aut 
potentium ad tractandum de bono communi universalis ecclesiae 
in unum locum communem et idoneum conventio seu congregatio 
(Epistola concordiae = Tract. de congreg. concil. c. 3 bei Mart. 
et Dur. Thes. nov. anecdot. II, p. 1217 F.) In etwas kürzerer 
Form wird die gleiche Anschauung von Heinrich von Langenstein 
wiederholt: Das Generalkonzil ist Congregatio, in qua diverse 
persone gerentes auctoritatem et vicem diversarum partium totius 
christianitatis ad tractandum de bono communi rite convenirent 
(Epist. pac. p. 88). Er übernahm diese Formulierung in ihrer 
ersten Hälfte von Occam (vgl. Dial. I, 6, c. 84 bei Goldast, Mo- 
narch. IL p. 603), indem er dessen Definition durch Hinzufügung 
des Zweckes ad tractandum de bono communi ergänzte. Diese 
Vorstellung von dem Wesen des allgemeinen Konzils war, wie 
bekannt, maßgebend für die Reformsynoden des 15. Jahrhunderts. 
Konstitutiv ist nach ihr, 1. daß die Versammlung gebildet wird 
aus Vertretern der ganzen Christenheit, 2. daß die ganze Christen- 
heit repräsentiert ist nach den verschiedenen Teilen, Staaten, 
Ständen, aus denen sie besteht, 3. daB der Zweck der Ver- 
sammlung Beratung über das Gemeinwohl der Christenheit ist, 
4. daß sie auf Grund ordnungsmäßiger Berufung tagt. 

Stellt man die allgemeine Synode in diesem Sinne dem 
ökumenischen Konzil der alten Kirche gegenüber, so ergibt sich, 


daß zwischen beiden Versammlungen kaum eine Verwandtschaft 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 31 


466 Albert Haack. 


besteht. Das ökumenische Konzil war eine Schöpfung Konstan- 
tins. Er hat es ins Leben gerufen, indem er den Episkopat des 
Gesamtreichs zur Entscheidung über eine Lehrfrage nach Nicäa 
berief, die Beratungen der Bischöfe autorisierte und ihren Be- 
schluß vollzog. Die neue Institution wurde ohne irgendwelchen 
Widerspruch von der Kirche angenommen und hat sich während 
der nächsten Jahrhunderte in keiner Weise verändert: die letzte 
allgemeine Synode der alten Kirche war genau das gleiche, was 
die erste war: eine vom Kaiser entbotene Versammlung des Epi- 
skopats, die unter seiner Autorität tagte. Der wesentliche Unter- 
schied von der späteren Vorstellung ist klar: es fehlt vollständig 
der Gedanke einer Vertretung der gesammten Christenheit. Denn 
die Bischöfe handelten nicht als Vertreter der Kirche, sondern 
ausschließlich als Bischöfe. Als solche waren sie die Träger des 
Charisma veritatis und demgemäß die berufenen Richter über 
Wahrheit oder Irrtum in der Lehre. 

Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich die Frage, deren 
Beantwortung ich versuche: Wann und wie ist es im Mittelalter 
zur Rezeption des allgemeinen Konzils und zu dieser tiefgehenden 
Umbildung desselben gekommen? 

Dabei versteht es sich von selbst, daß die alten Svnoden 
und ihre Beschlüsse stets anerkannt wurden. Der Satz Gregors d. Gr., 
daß er sie verehre wie die vier Evangelien, ep. I, 24, p. 36, klingt 
durch das ganze Mittelalter hindurch. Noch bei Gratian er- 
scheinen sie als die Prinzipalsynoden, die allen übrigen gegen- 
über einen Sonderrang haben, Decr. I dist. 15 c. 1f.; dist. 16 
c. 8f. Auch das ist selbstverständlich, daß man im beginnenden 
Mittelalter von der altkirchlichen Vorstellung über die allgemeinen 
Synoden ausging. Das zweite nizänische Konzil ist eine ökume- 
nische Synode ganz im Sinne und nach der Art der alten. Und 
daß noch die abendländischen Theologen des 10. Jahrhunderts 
nicht vergessen hatten, was eine allgemeine Synode war, kann 
man aus dem Infensor et defensor des Auxilius, des Verteidigers 
des Papstes Formosus, lernen. Nach ihm gilt als allgemeine 
Synode die Versammlung des Episkopats unter der Autorität des 
Kaisers: Necesse est, ut ... congregetur universale concilium et 
ad instar magni Constantini intersit regis praesentia (c. 28 Ma- 
billon, Vet. anal. p. 50, vgl. c. 29: Si regalis potestas universale 
fecerit concilium). 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 467 


Aber die tatsächlichen Verhältnisse zerstörten die Möglich- 
keit allgemeiner Synoden. Das bewies schon die Ablehnung der 
zweiten nicänischen Synode durch Karl d. Gr. und die fränkische 
Kirche. Die Voraussetzung der alten ökumenischen Konzilien 
war die Einheit des Reichs: sie aber war seit der Entstehung der 
germanischen und romanischen Nationen dahin. Die Entwicklung 
derselben führte überall zu Landes- und Reichssynoden; aber 
von ihnen gab es keinen Übergang zum Universalkonzil. Noch 
verstärkt wurde diese Sachlage durch die Neubildung der päpst- 
lichen Gewalt: seit Pseudoisidor und Nikolaus I. war es an- 
erkannter Rechtssatz der Kurie, daß alle größeren Synoden nur 
unter päpstlicher Autorität tagen können. Auch von diesem 
Punkte aus war eine Wiederbelebung der alten ökumenischen 
Synode, die unter der Autorität des Kaisers tagte, unmöglich. 

Der mittelalterliche Sprachgebrauch paßte sich diesen Ver- 
hältnissen an. Die Worte General- oder Universalkonzil bezeich- 
neten keineswegs allgemeine Synoden im eigentlichen Sinn; sie 
waren stets relativ gemeint: im Bistum war im Unterschied vom 
Sendgericht die Diözesansynode generalis synodus (siehe z. B. 
Görz, Reg. III, p. 215, No. 908 v. 1251, Reg. Bohem. II, p. 220, 
No. 574 v. 1267). Im Erzbistum war im Unterschied von der 
Diözesansynode die Provinzialsynode universale concilium; Leo IX. 
erinnerte 1053 den Metropoliten von Karthago daran, daß er ohne 
die päpstliche Zustimmung kein Universalkonzil abhalten dürfe; 
er gebrauchte diese Bezeichnung, obgleich es in der alten Kirchen- 
provinz Africa nur noch fünf Bischöfe gab (Leon. ep. 83, Mign. 
t.143, p. 728). Versammelten sich Bischöfe aus mehreren Kirchen- 
provinzen, so wurde auch hierfür die Bezeichnung Universalsynode 
gewählt (vgl. z.B. Rheims. Syn. v. 991 c. 28 Mansi XIX p. 136: 
Quamvis et hoc concilium . . . universale videri debeat utpote 
plurium provinciarum iudicia continens). 

Nach diesem Sprachgebrauch konnten die Landes- und 
Reichssynoden wie die meisten päpstlichen Konzilien als Uni- 
versalsynoden bezeichnet werden, ohne daß darin der Anspruch 
lag, den alten ökumenischen Synoden gleichzustehen. Der Satz 
des sog. Dictatus Gregorii: Quod nulla synodos absque praecepto 
papae debet generalis vocari, fügt sich dieser Anschauung wider- 
spruchslos ein; denn für sie war die Autorisierung durch den 
Papst viel wichtiger als die Ökumenizität. Hiernach muß man 

31 * 


468 Albert Hauck. 


auch die päpstlichen Synoden des 12. Jahrhunderts beurteilen, 
die man später den ökumenischen beigezählt hat. Kalixt II. berief 
die Lateransynode von 1123 als Generalkonzil (Schreiben an den 
Eb. v. Dole Mansı XXI, p. 255: Quatenus et nos vobiscum et 
cum aliis fratribus . . . generale concilium celebremus); aber er 
dachte das Wort dabei im mittelalterlichen Sinn. Man sieht es 
daraus, daß die Synode selbst sich lediglich als magna synodus 
diversarum provinciarum bezeichnete (M. G. C. I. I, p. 574, No. 401): 
ihre Autorität beruhte nicht darauf, daß sie die Gesamtkirche ver- 
trat, sondern darauf, daß sie praesidente domino papa tagte (a. a. O.). 
Die Synode von 1139 bezeichnete Innocenz II. als Plenarkonzil 
(Jaffe-Wattenbach, Nr. 8007). Aber er dachte von ihr nicht an- 
ders als Kalixt von der ersten Lateransynode: in der Einladung 
berief er die Bischöfe lediglich, um mit ihnen Rats zu pflegen 
(Florez, Esp. sagr. XX, p. 597), und in der Eröffnungsrede betonte 
er mit allem Nachdruck, daß der römische Bischof der Inhaber 
der gesamten Kirchengewalt ist (Chr. Mauriac. bei Mansi XXL 
p. 534). Nicht anders ist es bezüglich der Lateransynode von 
1179. Es führt irre, wenn man den 24. Art. des Friedens von 
Venedig den Papst zur Konvokation eines ökumenischen Konzils 
verpflichten läßt (Reuter, Alexander II., Bd. III, S. 418 ff.). Denn 
generale concilium ist hier sicher in keinem anderen Sinne ge- 
meint als bisher überall. Der Beweis liegt in der Berufungsbulle 
Alexanders: er lädt die „kirchlichen Personen aus den verschie- 
denen Gegenden“, der Zweck ist, daB das, was heilsam und gut 
ist, von vielen bestätigt werde (Mansi XXIL p.212). Schreibt 
der Papst nach der Synode an den Erzbischof von Rheims: Nos 
in concilio Lateranensi . . . tota ecclesia, quae convenerat, ap- 
probante statuimus (p. 1100), so ist also nicht zu übersetzen: 
unter Zustimmung der Gesamtkirche, die versammelt war, sondern 
unter Zustimmung der ganzen versammelten Kirche, d. h. sämt- 
licher anwesender Bischöfe. 

Die vom Papste autorisierte Generalsynode genügte den An- 
schauungen und Forderungen des Mittelalters. Es gab eigentlich 
keinen Grund, der darüber hinausdrängte. Aber es ist doch auch 
klar, daß, je größer die Zahl der auf den päpstlichen Synoden 
versammelten Prälaten wurde, um so näher die Vorstellung lag. 
daß diese Synoden dasselbe seien, was die ökumenischen Synoden 
des Altertums gewesen waren. So hat denn auch schon der 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 469 


Chronist von Mauriac die Synode von 1139 als universalis eccle- 
siae prineipale concilium bezeichnet (Mansi XXI, p. 534). Aber 
bestimmt ins Auge gefaßt hat erst Innocenz Ill. den Gedanken, 
eine Synode zu berufen, die den alten Konzilien gleichstehe. 

Innocenz hat sich lange mit dem Plane, ein Generalkonzil 
zu halten, beschäftigt. Schon in Briefen aus dem zweiten Jahre 
seines Pontifikats hören wir davon (Reg. IL 209 u. 211). Sie 
sind an den Kaiser Alexius und den Patriarchen von Kon- 
stantinopel gerichtet. Einige Jahre später (1202) wird der Plan 
in einem Briefe an den Erzbischof von Köln erwähnt (Reg. de 
neg. imp. 80). Aber es dauerte noch linger als ein Jahrzehnt, 
bis die ersten Schritte zur Ausführung des Plans geschahen. Erst 
am 13. April 1213 ergingen die Ausschreiben, die zur Synode 
luden. Wie bekannt, sollte das Konzil der Reform der Kirche 
und der Befreiung des heiligen Landes dienen. Innocenz fährt 
dann fort, er habe beschlossen, ut quia haec universorum fidelium 
communem statum respiciunt, generale concilium iuxta priscam 
sanctorum patrum consuetudinem convocemus. Geladen werden 
nicht nur die Bischöfe, sondern auch die Stifter und die welt- 
lichen Herrscher. Die Berufung der letzteren wird mit dem Satze 
begründet: Cum in hoc generali concilio sint multa tractanda 
quae ad statum vestri ordinis pertinebunt, decet et expedit, ut ad 
idem concilium viros idoneos destinetis, qui negotia vestra debeant 
fideliter procurare; der gleiche Gedanke kehrt in den Schreiben 
an die Kapitel wieder, denen zugleich zur Pflicht gemacht wird, 
die Pröpste, Dekane oder andere geeignete Männer als ihre Ver- 
treter nach Rom zu entsenden (Reg. XVI, 30). 

Innocenz hat sich, wie bemerkt, auf die alte Gewohnheit der 
heiligen Väter berufen. Und ich bezweifle nicht, daß ihm der 
Gedanke an die Synoden von Nicäa oder Ephesus oder Chalcedon 
vorschwebte. An der Spitze der Beschlüsse von 1215 steht ein 
neues Glaubensbekenntnis. Warum das? Man versteht es, wenn 
man sich erinnert, daß Gratian aus Isidor den Satz in sein Dekret 
aufgenommen hatte, daß die Väter von Nicäa das zweite Symbol 
nach den Aposteln überlieferten, daß darnach in Konstantinopel, 
Ephesus und Chalcedon die Lehre des Glaubens auf das voll- 
ständigste verkündigt worden sei (I dist. 15, c. 1). Die Abfassung 
einer neuen Glaubensformel war gewissermaßen die Probe auf den 
Anspruch, zu den Prinzipalsynoden zu gehören. Innocenz war sich 


470 Albert Hauck. 


dessen klar bewußt, daß seine Synode epochemachend sei; in einer 
seiner Reden auf dem Konzil äußerte er, er habe sie berufen, da- 
mit der Tempel des Herrn wiederhergestellt und ein Passah ge- 
feiert werde, wie es in Israel nicht mehr gefeiert worden sei seit 
den Tagen der Richter und Könige (Mansi XXII, p. 969), d. h. 
doch, daß die Kirche der Gegenwart dem Idealbild von der alten 
Kirche, das man im Sinne hatte, gleich werde. 

So stellte Innocenz seine Synode kühnlich den gefeierten 
Synoden des Altertums an die Seite. Aber wenn man nun beide 
vergleicht, so haben sie wenig Ähnlichkeit. Weit näher steht 
die Synode des Papstes der Vorstellung der Universalsynode bei 
Konrad von Gelnhausen. Denn hier ist nicht mehr wie in Nicäa 
der Episkopat versammelt, sondern die Leiter der Christenheit: 
sie sind erschienen nach den verschiedenen Ländern, Ständen und 
Ordnungen. Und sie sind versammelt, weil es sich um Dinge 
handelt, die das Gemeinwohl der Kirche betreffen; endlich sie 
sind ordnungsmäßig berufen, weil vom Papste geladen. Das 
stimmt Zug für Zug mit der Definition Konrads überein. Der 
einzige Unterschied ist, daß die Vorstellung der Repräsentation 
der Kirche noch fehlt. Denn versammelt sind die geistlichen 
und weltlichen Leiter der Kirche als solche. 

Es scheint mir unbestreitbar: die Vorstellung von Universal- 
synode, die der sogen. konziliaren Theorie des 15. Jahrhunderts 
zugrunde liegt, stammt nicht von Konrad von Gelnhausen, auch 
nicht von Occam, sondern ihre Wurzeln führen zurück zu dem 
größten Papste des Mittelalters. Aber wie kam Innocenz III. 
zu ihr? 

Man mag daran erinnern, daß auf den abendländischen Sy- 
noden im 13. Jahrhundert längst nicht mehr die Bischöfe allein 
tagten; überall saßen neben ihnen Äbte und Pröpste, und bei 
wichtigeren Synoden fehlten auch die Bevollmächtigten der Fürsten 
nicht. Aber diese Erinnerung allein genügt nicht. Weiter kommt 
in Betracht, daß die innocentische Synode seiner Theorie von der 
Stellung des Papstes in der Welt genau entspricht. Der Papst, 
der einer Versammlung von Prälaten und Fürsten, den Führern 
des Klerus und denen der Laien präsidiert, der mit den ersteren 
berät und über die zweiten bestimmt, und der in Gegenwart aller 
seine alle bindenden Verfügungen bekannt gibt, ist der Papst, 
wie Innocenz sich ihn dachte, der Inhaber der beiden Gewalten, 


kemmert, "Baal e Ep Se | nan ` Gem tes sn 


geen 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 471 


dem die Herrschaft über die Kirche und über die Welt zusteht. 
Aber auch hieraus allein wird sich die innocentische Synode nicht 
erklären. Die Hauptsache ist, wie mich dünkt, die Gestaltung, 
die der Kirchenbegriff seit dem 12. Jahrhundert fand. Im be- 
ginnenden Mittelalter hatte man sich gewöhnt, die Kirche der 
Hierarchie oder dem Priestertum gleichzusetzen. Das ist ver- 
ständlich, da in der Kirche ausschließlich das Priestertum handelte. 
Die kirchlichen Kämpfe der späteren Zeit hatten diese Anschauung 
noch verstärkt: jeder Fürst, der gegen einen Papst auftrat, wurde 
bekämpft als Gegner der Kirche. Daß bei Alexander III. tota 
ecclesia Bezeichnung für den gesamten Episkopat ist, wurde vor- 
hin bemerkt. Auch bei Innocenz I. findet man gelegentlich 
diese Vorstellung (vgl. z. B. Reg. I, 27; VIL 42 u.ö.). Allein die 
Theologen hatten niemals vergessen, daß man die Kirche ur- 
sprünglich anders betrachtete. Schon in der Karolingerzeit defi- 
nierten sie nach Augustin: Ecclesia est universalis congregatio 
iustorum (z. B. Amal. v. Trier, de caer. bapt., p. 896). Von dieser 
Vorstellung aus entwickelte im 12. Jahrhundert der einfluß- 
reichste Frühscholastiker, Hugo von St. Viktor, den Kirchen- 
begriff. Maßgebend für ihn ist der Gedanke, daß die Kirche eine 
große Korporation ist, die von den Gläubigen insgemein gebildet 
wird. Diese Korporation besteht aus zwei Ständen, den Laien 
und den Klerikern; sie sind gewissermaßen die zwei Seiten eines 
Körpers, die zwei Wände eines Hauses. Die beiden Stände haben 
ihr besonderes Regiment, hier die Fürsten, dort die Prälaten, über 
alle aber erhebt sich der Papst als das oberste Haupt der ganzen 
Korporation Christi (De sacram. II, 2, c. 2, p. 416). 

Diese Gedanken haben auf Innocenz IIL gewirkt. Er gab 
durchaus zu, daß die römische Kirche nicht im eigentlichen Sinne 
des Wortes die Universalkirche ist. Diese wird vielmehr gebildet 
aus der Summe aller Einzelkirchen (Coll. deer. tit. 3, p. 1190B, 
vgl. auch Serm. 3, p. 664A; man bemerkt hier den Einfluß der 
Korporationslehre der Glossatoren, siche Gierke, Genossenschafts- 
recht III, S. 186 ff.); demgemäß ist die Universalkirche das ganze 
christliche Volk (Serm. 2, p. 660D). Die Hierarchie ist nicht 
die Kirche, sondern zur Stütze der Kirche sind von Gott die zwei 
Gewalten, Priestertum und Königtum geschaffen (Coll. decr. tit. 2, 
p. 1184C). Dies alles ist im Sinne Hugos gedacht. Liest man 
endlich in der Einladung an die Fürsten, es würden auf dem 


472 Albert Hauck. 


Konzil Fragen erwogen werden, die ad statum vestri ordinis per- 
tinebunt, so hat man das Stichwort Hugos: duos ordines com- 
plectitur. 

Seit Innocenz III. hatte man somit einen klaren Begriff von 
Universalsynode im Unterschied von allen anderen Synoden: sie 
ist die vom Papste berufene Versammlung der Führer der beiden 
Stände in der Kirche, bestimmt, den Papst in solchen Fragen zu 
beraten, welche die allgemeine Kirche und ihr Wohl betreffen. 

Diese Vorstellung beherrschte das 13. Jahrhundert. Als 
Friedrich IL 1239 von dem Urteil Gregors IX. an eine Universal- 
synode appellierte, ging er von ihr aus. Denn er forderte die 
Kardinäle auf, ut generale concilium prelatorum et aliorum Christi 
tidelium debeant evocare (M. G. C. L IE, p. 297, No. 215). Gregor IX. 
selbst berief zu seiner Synode die Prälaten und die Fürsten (M. G. 
Ep. Pont. I, S. 680, No. 781 u. 782), oder wie es in der zweiten 
Einladung heißt, die Könige, Prälaten, Fürsten und anderen 
Gläubigen (p. 689, No. 785). Seine Synode kam nicht zustande; 
aber sein Gedanke wurde von Innocenz IV. wieder aufgenomnien 
und durch die Lyoner Synode von 1245 ausgeführt. Auch zu 
ihr wurden die Könige der Erde, die Prälaten der Kirchen und 
die übrigen Fürsten der Welt berufen (Ep. Pont. II, p. 57, 
No. 78, 1). Als allgemeine Synode ist sie in dem Ausschreiben 
nicht bezeichnet. Es ist bekannt, daB an diesem Punkte Thaddeus 
von Suessa bei seiner Appellation einsetzte: sie ist an den zu- 
künftigen römischen Papst und an ein Universalkonzil der Könige, 
Fürsten und Prälaten gerichtet, da das gegenwärtige Konzil nicht 
allgemein sei (C. I. II, p. 508, No. 399). Nach Matth. Paris. be- 
gründete er das mit den Worten, es seien weder alle Prälaten, 
noch Vertreter der Abwesenden und der Fürsten anwesend (Cron. 
mai. z. 1245, p.261). Als wesentlich für ein Universalkonzil 
galt also auch ihm die Teilnahme der beiden Stände. Der Appel- 
lation gegenüber behauptete Innocenz für seine Synode den 
Charakter des Universalkonzils: Est concilium generale, quia tam 
principes saeculares quam ecclesiastici ad illud fuerant invitati; 
wenn die Geladenen nicht alle anwesend seien, so treffe die Schuld 
den Kaiser: er habe sie verhindert (Relat. C. I. II, p. 516, No. 401; 
Matth. Par. a. a. O.). Über das Wesen der Universalsynode ur- 
teilte er, wie man sieht, ebenso wie der Vertreter des Kaisers. 

Noch klarer ist die Abhängigkeit von den Gedanken Inno- 


"eg r | 


bn, al 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 473 


cenz’ Ill. bei der Lyoner Synode von 1274. Denn in dem Be- 
rufungsschreiben ist die Formel Innocenz’ II. benützt. Wie bei 
ihm wird auf die Gewohnheit des kirchlichen Altertums ver- 
wiesen: sicut imitatione digna s. patrum consuetudo laudabilis 
longaeque observationis exemplum nos instruit; wie dort wird die 
Berufung begründet mit der Rücksicht auf das allgemeine Wohl: 
quia interest generaliter omnium oder quia haec ad communem 
cedent utilitatem omnium; wie dort richtet sich die Einladung 
an universi catholici mundi principes et ecclesiarum praelati; wie 
dort wird die Einladung der einzelnen Stände begründet mit der 
Erwägung: cum in eodem concilio tractanda sint aliqua quae per- 
tinebunt ad ipsos (Mansi XXIV, p. 40, 43, 59). 

Nicht ohne Interesse ist die Bemerkung, daß in Lyon zuerst 
die Nationen eine Rolle spielten: der Papst verhandelte mit den 
Prälaten per nationes (S. 66, Z. 16 v.u. ist statt vocavit cardi- 
nales per nationes sicher zu lesen praelatos), ebenso beriefen 
die Kardinäle die Prälaten per nationes zu sich; die Ausfertigungen 
der Erlasse wurden per regna et provincias hergestellt und dem- 
gemäß von den Prälaten besiegelt (Relat. p. 66f). Der An- 
knüpfungspunkt für dies Verfahren liegt wieder bei Innocenz III, 
in der vorhin erwähnten Vorstellung von der Universalkirche als 
der Summe der Partikularkirchen. Schon 1245 wurden dem- 
gemäß die englischen Gesandten als Anglicae universitatis pro- 
curatores bezeichnet (Matth. Par. Cron. mai. z. 1245, p. 261). 

Auch die nächste allgemeine Synode, die zu Vienne, trägt 
denselben Charakter. Clemens V. wiederholte in seinem Berufungs- 
schreiben wörtlich die Formel, die Gregor X. bei der Berufung 
der Synode von 1274 gebraucht hatte: Quia salubre in his ad- 
hiberi remedium interest generaliter omnium, nos . . . universale 
concilium sicut imitatione digna s. patrum consuetudo laudabilis 
longaevae observationis exemplo nos instruit . .. decrevimus con- 
gregandum (Brief an Philipp von Frankreich, Mansi XXV, p.373 D). 
Dagegen gewinnt diese Synode eine eigentümliche Bedeutung da- 
durch, daß sie die erste Vertreterversammlung war. Bisher kamen 
alle Bischöfe in .eigenem Rechte, diesmal wurden zwar alle Erz- 
bischöfe, aber aus jedem Erzbistum nur einige Bischöfe geladen. 
Die Geladenen sollten von den Zurückbleibenden für alle Ver- 
handlungen und Beschlüsse unbeschränkte Vollmacht erhalten 
und ihnen darüber öffentliche Dokumente erteilt werden (Clem. V. 


474 Albert Hauck. 


an d. EB. v. Tours, S. 376 B). Natürlich wurde diese Einrichtung 
aus praktischen Rücksichten getroffen; vorbereitet war der Ge- 
danke längst. Schon 1139 hatte König Stephan von England 
nur fünf Bischöfe und vier Äbte an Stelle der ganzen englischen 
Prälatur zum Konzil gesandt (Rich. Hagulst., De gest. reg. Steph. 
bei Mansi XXI, p. 538). Daß Innocenz III den Kapiteln die 
Wahl von Vertretern anheimgestellt hatte, ist vorhin erwähnt. 
Aber es ist doch klar, daß die Maßregel Clemens’ V. den Über- 
gang zu dem Gedanken einer repräsentierenden Versammlung er- 
leichterte. 

Man sieht: es ging im 13. Jahrhundert wie im vierten. Wie 
damals die erste allgemeine Synode sofort vorbildlich wurde, 50 
auch jetzt. Sie entsprach den Zuständen und den Anschauungen. 
Denn die Gedanken Hugos über das Wesen der Kirche hatten 
in der Scholastik des 13. Jahrhunderts Heimatrecht. Sie 
waren von der Franziskaner- wie von der Dominikanerschule 
aufgenommen. In die erste führte sie schon Alexander Halesius 
ein; er legte in unmittelbarem Anschluß an die Worte Hugos 
dar, daß die Kirche, die congregatio fidelium oder univer- 
sitas christianorum, zwei Seiten habe, die rechte bilden die 
Kleriker, die linke die Laien (zitiert von Alvar Pelagius s. u.) 
Bei den Dominikanern hat Thomas unter Verwertung der 
aristotelischen Staatslehre sie genauer durchgebildet. Auch für 
ihn ist die Vorstellung, daß die Kirche die congregatio fidelium, 
der populus fidelis sei, die gegebene Voraussetzung (Suppl. summ. 
q. 26 a. 1; Contr. gent. IV, 76). Das gläubige Volk zerlegt sich 
nun einerseits in die verschiedenen Städte und Diözesen, bildet 
aber andererseits eine große Einheit, nämlich die Kirche (Contr. 
gent. a. a. O.). Diese bildet ein Analogon des Staats; Thomas 
sagt: assimilatur congregationi politicae, quia ipse populus ecclesia 
dieitur (Suppl. summ. q. 26 a. 1). Es ist nun bekannt, daß nach 
Thomas die beste Verfassung des Staats die Monarchie ist (De 
regim. princ. I, 2), und daß er ganz dementsprechend die mo- 
narchische Leitung der Kirche für notwendig erklärt (Contr. gent. 
IV, 76). Erinnert man sich aber, daß seiner Meinung nach die 
Monarchie stets in Gefahr ist, in ihr Zerrbild, die Tyrannis, um- 
zuschlagen (Summ. theol. Is II», q. 105a. 1), und daß, um dies 
zu vermeiden, die Monarchie beschränkt sein muß, bene com- 
mixta ex regno . . . aristocratia . . . et ex democratia, i. e. po- 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 475 


testate populi (a. a. O.), und erinnert man sich weiter an seine 
Theorie über die Gesetzgebung: Ordinare aliquid in bonum com- 
mune est vel totius multitudinis vel alicuius gerentis vicem totius 
multitudinis. Et ideo condere legem vel pertinet ad totam mul- 
titudinem vel pertinet ad personam publicam quae totius multi- 
tudinis curam habet (Summa theol. I° II», q. 90 a. 3), so leuchtet 
ein, daß bei der Übertragung dieser Gedanken auf die Kirche An- 
knüpfungspunkte für eine Fortbildung der konziliaren Gedanken 
gegeben waren, die weit über die innocentische Synode hinaus- 
führen mußte. 

Man könnte sagen: Wie Innocenz II. die neue Universal- 
synode geschaffen hat, so hat Thomas die Gedanken entwickelt, 
die zu den Theorien über die Gewalt der Universalsynoden 
führten. Am Ausgang des 13. Jahrhunderts lagen sie gewisser- 
maßen in der Luft. Nichts zeigt das deutlicher, als daß der 
Papst, der im Gedanken der unbeschränkten Papstgewalt lebte 
und webte, Bonifaz VIII, den Satz formulierte, in dem im Prinzip 
die Beschränkung auch der päpstlichen Gewalt liegt: Quod omnes 
tangit, debet ab omnibus approbari (De regul. iur. p. 1048). 

Thomas hat die Folgerungen aus seiner staatsrechtlichen 
Theorie für die Kirche nicht gezogen, wie er ja bekanntlich 
nicht im Zusammenhang über die Lehre von der Kirche ge- 
handelt hat. 

Aber man begegnet ihnen sofort, schon bei den Zeitgenossen 
Bonifaz’ VIH. und Philipps d Sch. Am bezeichnendsten ist, daß 
so ausgesprochene Kurialisten wie Egidius von Colonna und 
Augustinus Triumphus ihnen nicht auswichen. Für Egidius ist 
die naturrechtliche Lehre, daß alle tatsächliche Gewalt in der 
Gesamtheit ruht und demgemäß einzelnen Personen nur durch 
Übertragung zuteil werden kann, ein feststehendes Axiom: per 
consensum hominum perficitur et completur, ut quis aliis prae- 
ficiatur (De renunt. papae 16 bei Rocaberti, Bibl. max. pontif. II, 
p. 41). Er spricht diesen Satz mit Beziehung auf die Wahl der 
Bischöfe durch die Kapitel aus; aber er betrachtet ihn als giltig 
auch in Beziehung auf den Papst, s. c. 11, p. 34, c. 24, p. 58 u. 60. 
Erhebt er die Frage, wo die päpstliche Gewalt während der Se- 
disvakanz bleibt, so antwortet er: in Romana ecclesia, sive in 
collegio cardinalium sive in ipsa ecclesia, c. 10, p. 26; vgl. c. 24, 
p. 59: Vacante sede potestas papalis residet in aliqua multitudine. 


476 Albert Hauck. 


Er lehrt also den Heimfall der erledigten Gewalt an die Gesamt- 
heit: die offenkundige Voraussetzung ist, daß sie ursprünglich der 
Gesamtheit eignet. 

Dieselbe Frage beschäftigte Augustinus Triumphus. Er be- 
antwortete sie ganz übereinstimmend mit Egidius: beim Tode des 
Papstes bleibt die päpstliche Gewalt im Kardinalskollegium, tam- 
quam in radice propinqua, und in der Kirche der Prälaten und 
der übrigen Gläubigen, tamquam in radice remota, Summa de 
potest. pap. q. 3, Blatt 18°. Die Kirche ist, wie man sieht, hier 
gedacht als das christliche Volk, q. 35 a. 1, Bl. 97°, oder die Ge- 
meinschaft der Gläubigen, q. 5,. Bl. 27°. Sie verliert durch den 
Tod des Papstes ihre Jurisdiktion nicht; sie büßt nur auf 
eine gewisse Zeit die tatsächliche Handhabung derselben ein, 
q. 3, Bl. 19°. 

Auf den Gedanken, daß auch die papstlose Kirche ihre 
Jurisdiktion ausüben kann, wurde Augustinus durch die Frage, 
was mit einem häretischen Papst zu geschehen hat, geführt. Er 
legt hier dar, daß ein Papst, der in eine Häresie verfällt, dadurch 
ipso facto aufhört, Papst zu sein. Seine Jurisdiktionsgewalt fällt 
somit an die Kirche zurück, ebenso wie dies im Falle des Todes 
eines Papstes geschieht. Auf Grund dieser Gewalt kann die 
Kirche den häretischen Papst verurteilen, wie sie die Stelle des 
toten Papstes besetzen kann. Zur Beseitigung einer Häresie am 
Haupt der Kirche ist deshalb sofort die universitas fidelium, d.h. 
das allgemeine Konzil zu berufen. Dazu genügt in einem solchen 
Falle die Autorität der Kardinäle, Bischöfe und Doktoren der 
heiligen Schrift, q. 5 a. 6, BL 27°®; vgl. q. 3, Bl. 15°. Noch um 
einen Schritt weiter trieb ihn die Frage, was zu geschehen hätte, 
wenn beim Tod eines Papstes auch das Kardinalskollegium fehlte. 
Er antwortete: dann trete das Konzil ein, es könnte in diesem 
Falle über alles bestimmen, was zum Nutzen der Kirche gehört; 
seine Berufung könnten und müßten der Kaiser und die Fürsten 
in die Hand nehmen, q. 3, Bl. 15°. 

So kam der schroffste Vertreter der kurialistischen Gedanken 
zu dem Satze, daß die Kirche, wenn das Papsttum zessiert, ihre 
Gewalt durch die allgemeine Synode handhabt. Der Weg hierzu 
war ihm dadurch geebnet, daB schon im Dekrete Gratians der 
kurialistischen Theorie eine unvermeidliche Inkonsequenz anhaftete. 
Das.Prinzip, daß der Papst von niemand gerichtet werden kann, 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 477 


gilt nicht unbedingt: es setzt bei Abfall des Papstes vom Glauben 
aus (I. dist. 40, c. 6). Daraufhin hatten die Kanonisten seit dem 
12. Jahrhundert die Lehre ausgebildet, daB der häretische Papst 
von der ecclesia congregata, dem allgemeinen Konzil, gerichtet 
wird. Dies lehrte Rufinus in seiner Glosse: Aiunt etiam quod 
dominus papa iudicari possit ab ecclesia tota, ita tamen, si in 
fide erraverit. Alii sie distinguunt: in ea, quae totam ecclesiam 
contingit, iudicari potest papa, sed in ea, quae unam personam 
contingit vel plures, non (v. Schulte, Die Stellung der Konzilien, 
Prag 1870, S. 255), und das wiederholten die Summa Parisiensis, 
Huguccio, Johannes Teutonicus u. a. (S. 258, 261, 264). Auch 
Innocenz III. hatte in einer seiner Reden ausdrücklich den Fall 
gesetzt, er könne im Glauben irren, und hatte erklärt, dann könne 
er von der Kirche gerichtet werden, während er bei anderen 
Sünden Gott allein zum Richter habe (Serm. de divers. 2, p. 655; 
vgl. auch Egid. v. Col. de renunt. pap. 15, p. 40, 24, p. 60). Bei 
der ecclesia congregata war zunächst an das aus dem Episkopat 
gebildete Konzil gedacht. Bedeutend ist nun, daß nach Augustinus 
Triumphus nicht die Hierarchie, sondern die universitas fidelium 
berufen werden soll. Denn darin liegt der Übergang zu dem 
Gedanken, daß die allgemeine Synode die Repräsentation der 
Kirche als der Gesamtheit der Gläubigen ist. 

Nicht unbemerkt darf bleiben, daß analoge Gedanken sich 
auch bei Alvar Pelagius finden. Auch er wurde durch die Frage 
nach der Stellung zu einem häretischen Papst zu ihnen hin- 
gedrängt. Zwar war er der Meinung, daß beim Abfall eines 
Papstes eigentlich eine Sentenz nicht nötig sei, quia haeresis 
pertinax privat ipso iure quemque beneficio. Dann urteilte er 
aber doch, er möchte glauben, daß die Universalsynode als das 
Haupt der Kirche an Gottes Statt einen häretischen Papst ver- 
dammen könne (De planctu eccl. I, 34 bei Rocaberti II, p. 37). 
Voraussetzung ist auch bei ihm der Kirchenbegriff: die Kirche 
ist collectio catholicorum, I, 31, p. 35. Unter ausdrücklicher Zu- 
stimmung wiederholte er die oben angeführten Worte des Alexander 
Halesius von den zwei Seiten der Kirche, I, 37, p. 56. 

lch habe die kurialistischen Schriftsteller des beginnenden 
14. Jahrhunderts zuerst genannt. Denn ihre Äußerungen sind 
bezeichnend dafür, wie fest die Vorstellung der Kirche als einer 
Korporation stand, und wie man von hieraus unwillkürklich zu 


4718 Albert Hauck. 


der Annahme gedrängt wurde, daß die allgemeine Synode die 
Repräsentation dieser Gemeinschaft ist. 

Ihre Gegner gingen natürlich von dem gleichen Kirchen- 
begriff aus; besonders bei Johann von Paris begegnet man auf 
Schritt und Tritt thomistischen Anschauungen. Er wendet die 
Lehre des Thomas, daß die gemischte Verfassung die beste Staats- 
verfassung sei, auf die Kirche an und kommt dadurch zum Ge 
danken einer kirchlichen Vertretung, durch die die Macht des 
Papstes beschränkt würde: Sie certe esset optimum regimen 
ecclesiae, si sub uno papa eligerentur plures ab omni provincia 
et de omni provincia, ut sic in regimine ecclesiae omnes haberent 
partem suam (De potest. reg. et pap. c. 20, bei Goldast, Mo- 
narch. II, p. 107, der Schlußsatz stimmt fast wörtlich mit Thomas, 
S. th. Ie Un, q. 105a. 1 überein). Aber Johann hat, soviel ich 
sehe, diesen Rat nicht als Universalsynode gedacht. Er nimnt 
überhaupt wenig Bezug auf sie. Selbst wenn es sich um den 
Rücktritt oder die Absetzung des Papstes handelt, läßt er das 
Kollegium der Kardinäle handeln, obgleich er weiß, daß im letz- 
teren Fall das Urteil einer allgemeinen Synode für erforderlich 
galt. Er bedarf der Synode nicht; denn auch die Kardinäle 
handeln in Stellvertretung der Gesamtkirche (c. 24, p. 145£.). Dem- 
gemäß findet sich auch bei ihm der Satz, daß die Macht der 
Kirche größer ist als die einer Einzelperson (a. a. O.): denn die 
Welt ist größer als Rom und der Papst, und das Konzil größer 
als der Papst allein (c. 21 am Schluß). 

Bestimmter rückte Wilhelm Duranti die allgemeine Synode 
in den Vordergrund. Das ist verständlich, da sein Traktat De 
modo generalis concilii celebrandi (Tract. illustr. .. . iurisconsul- 
torum de potestate ecclesiastica, Bd. XIII, 1, Venedig 155% 
Bl. 154 ff.) ein für die Synode von Vienne geschriebenes Gut- 
achten ist. Aber Duranti stützte die Bedeutung und die Nor 
wendigkeit der allgemeinen Synode nicht unmittelbar auf die 
Korporationstheorie, sondern auf den Grundsatz, daß keine Gewalt, 
weder die geistliche noch die weltliche, unbeschränkt ist und sei 
kann. Jede Gewalt betrachtete er als gebunden an das Gesetz. 
Demgemäß ist der Papst zur Beobachtung der Statuten der Vüter 
besonders der Konzilien verpflichtet (I, 3, 5, BL 154°; 4, # 
Bl. 156”). Daraus folgt, daß er entgegen den Konzilien und dem 
anerkannten Recht nichts setzen noch gestatten kann, es sei den! 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 479 


unter Zuziehung einer allgemeinen Synode. Hier ist nun der 
einzige Punkt, an dem Wilhelm Duranti auf die Korporations- 
theorie zurückging: er begründete das Gesetzgebungsrecht der 
allgemeinen Synoden mit dem Satze Bonifaz’ VIII.: Quod omnes 
tangit, ab omnibus debet communiter approbari (I, 4, 3, p. 155°). 
Wie er eine Erweiterung der Kompetenz der Diözesan- und Pro- 
vinzialsynoden für geboten erachtete (II, 11, 1f, Bl. 159°; 31, 
1f., Bl. 163"), so riet er auch zu einer Verstärkung des Gewichts 
der allgemeinen Synoden; er machte den Vorschlag, sie regel- 
mäßig alle zehn Jahre zu versammeln (III, 27, 11, Bl. 176P). 

Wendet man sie zu den kirchenpolitischen Verhandlungen 
in der Zeit Ludwigs d. B., so bemerkt man sofort, daß für die 
Gegner der Kurie die Vorstellung der Kirche als einer großen Ge- 
nossenschaft ebenso maßgebend war, wie für Augustinus Triumphus 
und Alvar Pelagius. In diesem Punkte war kein Gegensatz. 

Ich will nun die Theorien des Defensor pacis hier nicht 
wiederholen; sie sind bekannt genug. Der Fortschritt in bezug 
auf die Frage, die uns beschäftigt, liegt, wie mich dünkt, vor- 
nehmlich in der Durchführung des Gedankens, daß die allgemeine 
Synode die Repräsentation der Kirche ist. Der Gedanke war 
nicht neu, aber er war nie vorher so klar entwickelt. Dabei mag 
daran erinnert werden, daß der Sprachgebrauch des Mittelalters 
und speziell des 14. Jahrhunderts bezüglich des Wortes repraesen- 
tare mit dem gegenwärtigen nicht übereinstimmt. Er ist sehr 
weitschichtig. Repraesentare kann heißen „vorstellen“; so wird 
von dem gewählten Papst gesagt: repraesentatur populo (Petrus 
de Stortenac bei Baluzius Vitae pap. Av. II, p. 866). Daraus er- 
wächst die Bedeutung „darstellen“; Thomas sagt von der Monar- 
chie: maxime repraesentat divinum regimen (S. th. I° Us, 
q. 105 a. 1), und Augustinus Triumphus von den Bischöfen: re- 
praesentant personas apostolorum (S. de pot. pap. q. 3, Bl. 14”). 
Aber schon bei dem letzten Beispiel paßt die Übersetzung „dar- 
stellen“ nicht mehr ganz: die Bedeutung neigt sich hinüber zu 
unserem Begriff „vertreten“. Ihn drückt repraesentare vielfach 
aus. Aber dabei kommt in Betracht, daß das Mittelalter sowohl 
geborene als bestellte Vertreter der Gemeinschaften kennt; Occam 
kann sagen: der Papst repraesentiert die Universalkirche und ver- 
tritt ihre Stelle (Dial. 1, 5, c. 25, Goldast, Monarch. II, p. 494). 
Er begründet das mit dem Satze: quia est persona publica totius 


480 Albert Hauck. 


communitatis gerens vices et curam. Sein Satz ist nur Anwen- 
dung eines Gedankens, der schon bei den Glossatoren vorliegt 
(Gierke III, S. 222 f.) Was die bestellten Vertreter anlangt, so 
erscheint es als völlig gleichgiltig, ob sie ernannt oder gewählt 
sind. Die von Clemens V. nach Vienne geladenen Bischöfe waren 
ebenso genau als die Vertreter der zurückbleibenden gedacht, wie 
die von den Kapiteln im Jahre 1215 gewählten Kanoniker. 
Clemens sagte von den zurückbleibenden, daß sie durch jene das 
Konzil besuchen (per eosdem ad concilium accessuros), und er 
forderte, daß sie ihnen ordnungsmäßige Vollmacht erteilen (Mans! 
XXV, p. 376). 

Kehren wir zu Marsilius zurück. Auch er geht aus von der 
Kirche als einer großen Gemeinschaft. Eine sie repräsentierende 
Versammlung zu bilden, dazu nötigt der Umstand, daß die Zu 
sammenkunft aller undurchführbar und hinderlich wäre. Jene 
Versammlung kommt dann so zustande, daß alle Provinzen und 
Kommunitäten der christlichen Welt nach Bestimmung des legis- 
lator humanus, d. h. der bürgerlichen Obrigkeit, ihre Vertreter 
erwählen. Marsilius dachte mit Rücksicht auf die Entscheidung 
von Lehrstreitigkeiten zunächst an Priester oder Gelehrte; aber 
mit Rücksicht darauf, daß auch andere das gemeine Wohl der 
Gläubigen berührende Fragen die allgemeine Synode beschäftigen 
können, hielt er es für zulässig und notwendig, daß auch andere 
Personen, also Laien, deputiert werden; er erinnerte daran, dab 
an den Prinzipalsynoden die Kaiser und ihre Beamte teilgenommen 
hatten (Defens. pac. II, 20, Goldast II, S. 256). | 

Dem Gedanken der Repräsentativversammlung begegnen "I! 
wieder bei Occam. Er bemerkt, nicht jede vom Papst be- 
rufene Synode sei ein Generalkonzil, sondern nur illa congregatio, 
in qua diverse persone gerentes auctoritatem et vicem univer- 
sarum partium totius christianitatis ad tractandum de bono Off 
muni rite conveniunt (Dial. I, 6, c. 85, p. 603). Was das Recht 
der Repräsentativversammlung anlangt, so deckt es sich nach 
ihm vollständig mit dem der repräsentierten Gemeinschaft: quic- 
quid posset universalis ecclesia per se, si posset insimul of 
venire, potest per aliquos electos a diversis partibus ecclesiae 
(p. 603, 20). Daß auch die Laien an der Versammlung teilt 
nehmen berechtigt sind, beweist Occam unter anderem durch den 
Satz Bonifaz’ VIII.: Quod omnes tangit, ab omnibus tractari el 


Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 481 


approbari debet; den Einwand, daß sie vordem nicht vertreten 
gewesen seien, lehnt er mit der Annahme einer stillschweigenden 
Kommission ihres Rechtes an die Kleriker ab (p. 604). Occam 
hat nicht wie Marsilius das Berufungsrecht der Synode der welt- 
lichen Obrigkeit zugeschrieben. Um so wichtiger war für ıhn 
die Frage, ob eine allgemeine Synode ohne päpstliche Berufung 
möglich sei. Die Antwort hat er wie die Kurialisten mit Rück- 
sicht auf den Fall, daß ein Häretiker Papst sei, gesucht. Er geht 
dabei von derselben Anschauung aus wie Augustinus Triumphus: 
Durch den Fall des Papstes in eine Häresie tritt von selbst die 
Erledigung des päpstlichen Stuhles ein, und er argumentiert dann 
aus dem Begriff der autonomen Korporation: jede Gemeinschaft, 
die ohne die Autorität eines solchen, der nicht zu ihr gehört, 
Recht setzt, kann eine Vertreterversammlung ohne fremde Auto- 
rität konstituieren; demgemäß ist auch die Kirche im angegebenen 
Fall berechtigt, Vertreter zu wählen. Treten diese zusammen, so 
bilden sie ein Generalkonzil: die päpstliche. Berufung ist also 
nicht wesentlich (p. 603). 

Man wird urteilen dürfen: Als 1378 das große Schisma aus- 
brach, waren die sämtlichen Gedanken, die die Vertreter der kon- 
ziliaren Theorie in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ent- 
wickelten, bereits vorhanden: man brauchte sie nur zusammenzufassen 
und anzuwenden. Das erstere ist durch Konrad von Gelnhausen, 
Heinrich von Langenstein und ihre Nachfolger geschehen. Aber 
wenn Konrad die Kirche betrachtete als congregatio fidelium in 
unitate sacramentorum (Ep. conc. = Tractat. de congreg. conc., 
c. 3, Thes. nov. anecdot. IL, p. 1214), wenn er im Generalkonzil 
die Versammlung der Repräsentanten der Christenheit sah (p. 1217), 
wenn er die Notwendigkeit einer repräsentierenden Versammlung 
mit der Unmöglichkeit, die sämtlichen Gläubigen selbst zu ver- 
sammeln, begründete (c. 1, p. 1204), wenn er die Berufung geboten 
fand bei Angelegenheiten, die alle Gläubigen, das Wohl der ganzen 
Kirche betreffen (c. 1, p. 1204), wenn er dies durch die ratio na- 
turalis, ut quod omnes tangit, ab omnibus approbetur, bewies 
(Brev. epist. Hist. Vierteljahrsschr. 1900, S. 383), wenn er die 
päpstliche Berufung als das regelmäßige, aber den Zusammentritt 
ohne dieselbe als in Notfällen zulässig betrachtete — so brauche 
ich nach allem Gesagten nicht mehr zu beweisen, daß in allen 


diesen Sätzen kein neuer Gedanke ausgesprochen war. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 32 


482 Albert Hauck. Rezeption u. Umbildg. der allgem. Synode im Mittelalter. 


Die Schwierigkeit lag denn auch in dem zweiten: der An- 
wendung. Denn hier fragten die Parteien, ob eine allgemeine 
Synode ihnen nützlich sein werde, und untersuchten die Männer 
des Rechts, ob der Ausnahmefall — Synode ohne päpstliche Be- 
rufung — wirklich gegeben sei, und erwogen die Politiker, ob 
man hoffen könne, auf diesem Wege zum Ziele zu gelangen. 
Wenn dann, als die allgemeinen Synoden wirklich zusammen- 
traten, das Konzil von Pisa sich bezeichnete als generale con- 
cilium repraesentativum totius universalis cath. ecclesiae, rite 
iuste et rationabiliter fundatum et congregatum (8. Sitzung, Mar- 
tène, Ampliss. coll. VII, p. 1088), und wenn die Konstanzer und 
die Baseler Synode ähnliche Erklärungen abgaben, so lag darin 
nicht ein neuer Anspruch. Diese Bestimmung des Wesens der 
allgemeinen Synode war das Ergebnis der Entwicklung seit der 
Rezeption derselben durch Innocenz II. 

Aber an diesem Ergebnis hat sich die Entwicklung gebrochen. 
Das in Konstanz wiederhergestellte einheitliche Papsttum erkannte 
die Gefahr, die für seine Macht in einer die Christenheit repräsen- 
tierenden Versammlung lag, und sorgte dafür, daß eine solche 
unterblieb. Als Julius II. die Lateransynode von 1512 berief, hat 
er die von 1215—1408 solennen Formeln nicht mehr gebraucht. 
Zwar wurden die Fürsten wie vordem geladen, aber der politische 
Gegensatz gegen die Großstaaten führte dazu, daß nur die Oratoren 
etlicher Kleinstaaten erschienen: die fünfte Lateransynode bot wieder 
das Bild einer Prälatensynode. Sie ist in dieser Hinsicht kaum 
mehr mittelalterlich: sie führt hinüber zu den reinen Hierarchie- 
konzilien der neueren Zeit. 


ae re, u Zn 


PR 


1Y 
ja 


483 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den 
Befreiungskriegen. 


Von 
H. Ulmann. 


Der sich selbst hingebende Schwung, mit dem die Menge 
der gebildeten Jugend Preußens, verstärkt durch einzelne Kampf- 
lustige aus anderen Territorien, im Frühjahr 1813 unter die 
Fahnen geeilt war, ist an sich und besonders seiner Wurzel nach 
ein einheitlicher Vorgang. Jedoch hat die Entwicklung eine 
Gabelung erfahren je nach dem Anschluß der Einzelnen an die 
Waffengattungen des stehenden Heeres oder an die staatlicher- 
seits errichteten Freikorps. Beiläufig, die Wahl war nicht immer 
völlig spontan, Umstände verschiedener Art haben einzelne in 
nicht gewollte Umgebungen zur Befriedigung ihrer Kampflust 
gestellt. Im allgemeinen ist es jedoch unzweifelhaft, daß starker 
Persönlichkeitsdrang vieler den liebsten und freiesten Ausdruck 
gefunden hat durch Eintritt in Freikorps. Demgemäß mußte sich 
hier der Ausgleich zwischen freiwilliger Leistung und dienstlichem 
Zwang etwas anders ausgestalten als in den ans stehende Heer 
angegliederten Detachements der freiwilligen Jäger zu RoB und 
zu Fuß. Die Berichte aus dem Feldlager der Freikorps hinsicht- 
lich des Geistes sowie der Leistungen sind daher nicht ohne 
weiteres übertragbar auf die speziell sogenannten freiwilligen 
Jäger, so willkommen sie zur Richtigstellung und Kontrolle 
auch sind. Obwohl neuerdings die Menge der Selbstzeugnisse in 
erfreulicher Weise vermehrt worden ist, wird man dennoch nach 
manchen Seiten hin mit der Lückenhaftigkeit des bekannten 
Materials zu rechnen haben. 

Äußerlich haben diese Jäger keine heergeschichtliche Zu- 
kunft gehabt. Sie verschwinden mit der bestimmungsgemüßen 
Entlassung der Freiwilligen beim Ende des Krieges, soweit nicht 
einzelne aktiv blieben, während die Freikorps von Reiches und 


32" 


484 H. Ulmann. 


A. von Lützows, in denen K. Immermann die Poesie des Kriegs 
verkörpert sehen wollte, zu Regimentern des preußischen Heeres 
umgeschmolzen wurden. Und doch haben jene Detachements 
einen ungleich umfassenderen und nachhaltigeren Einfluß auf die 
Fortentwicklung des preußischen Heeres ausgeübt. Es hat bis 
her gefehlt an unparteiischer Schilderung ihres Wesens und 
Wirkens im Kriege. Nur die Organisation ist eingehend be 
handelt worden: für alles weitere blieb man auf herausgegriffene 
Urteile hauptsächlich angewiesen. Aber eine wahre Anschauung 
kann erst gewonnen werden aus möglichst umfassender Durch- 
prüfung der Briefe und Aufzeichnungen der Beteiligten! und 
berufenen Beobachter im Vergleich mit den Ergebnissen der 
allgemeinen Kriegsgeschichte. 

Nur eine Vorbemerkung. Ich denke, das Mannigfaltige ın 
der Einheit entspricht dem deutschen Fühlen, das sich sträubt 
gegen enge Konsequenzmacherei: der logischen Starrheit demo 
kratischen Denkens, das sich einseitig am Ideal der revolutionären 
levée en masse genährt hat, blieb es vorbehalten die Unver- 
einbarkeit pflichtmäßigen Heerdienstes mit Unterscheiduugen 1 
der Leistung seitens Freiwilliger zu betonen.? 

Sechs Tage, bevor unter Aufhebung der Exemtionen für die 
Kriegsdauer die Wehrpflicht aller Preußen durch den König ep 
geführt wurde, war gemäß des gleichen königlichen Willens am 
3. Februar 1813 ein Aufruf ergangen, der von patriotisch-bangen- 
den Herzen als erstes Zeichen der Ermannung empfunden ward. 
Er forderte, um ohne starke Belastung des Staats die Streitkräfte 
zu vermehren, falls der Krieg fortgesetzt werden sollte, alle 
jungen Männer zwischen 17—24 Jahren, die bisher von der 
Kantonpflicht befreit und wohlhabend genug seien, um sich selbst 
zu bekleiden und beritten zu machen, zum freiwilligen Eintrit 
in ein von ihnen zu wählendes Regiment auf. Eine Verpflichtung: 
also ein Zwang, der nur absolut unabkömmliche ausschloß, wa’ 
von vornherein angefügt, indem die Erlangung von Stelen, 
Würden, Auszeichnungen im Staatsdienst von solchem Kriegsdienst 
abhängig gemacht war.? Es war Scharnhorsts kühner, längst 


1 Vgl. am Schluß die bibliographische Zusammenstellung. 

? Cavaignac, la formation de la Prusse contemporaine II 871; 400. 

3 S. Fransecki in Beihefte zum Militärwochenblatt 1845; v. Prittwitz 
I 534 f; M. Lehmann, Scharnhorst II 526. 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 485 


von allen Seiten betrachteter Gedanke, durch diese Maßregel 
Elemente der Armee zuzuführen, die „durch ihre Bildung und 
ihren Verstand sogleich gute Dienste leisten und demnächst ge- 
schickte Offiziere oder Unteroffiziere abgeben können“. Dem- 
gemäß sollte bei jedem Infanteriebataillon und jedem Kavallerie- 
regiment ein besonderes Detachement freiwilliger Jäger (von 
höchstens 200 Mann), in der Uniform des Truppenteils, aber in 
grüner Farbe, errichtet werden. Sie unterstehen dem Militär- 
gesetz, erhalten Löhnung und Waffen vom Truppenteil! und 
leisten den Dienst der leichten Truppen unter Befreiung von den 
meisten Wachtdiensten. Die zur Ausbildung kommandierten 
Offiziere sollen nach 2—3 Monaten durch Offiziere und Ober- 
jäger aus der Mitte der qualifizierten Freiwilligen und durch 
deren Wahl ersetzt werden. Ferner soll darauf gesehen werden, 
daß den Jägern der Dienst auf keine Weise verleidet werde‘, 
und daß bei ungesetzmäßigen Handlungen und Widerspenstig- 
keit zwar streng aber in der äußeren Behandlung mit billiger 
Rücksicht auf die Verhältnisse dieser Klasse von Kriegern ge- 
straft werde Und zwar ohne Rücksicht zu nehmen auf Stand 
und Herkunft der einzelnen Individuen. 

Bei der Artillerie und den Pionieren, für die keine Detache- 
ments errichtet wurden, dienten die freiwilligen Jäger in der 
Linie, in kleinerer Zahl auch bei der Infanterie, z. B. der Garde, 
wenn die Detachements vollzählig waren. 

Als Pflanzschule für Offiziere und Unteroffiziere waren in 
erster Linie jene Abteilungen gedacht. Daher ihre bevorzugte 
Sonderstellung gleichsam als lose Anhängsel der Regimenter. 
Diesen die Freiwilligen einzuverleiben, jeden Neuling zwischen 
zwei gediente Nebenmänner zu stellen, schien sich nach Scharn- 
horsts Meinung auch aus dem Grund zu verbieten, daß die 
Bildungsabneigung gegen die Zwangsheere der Fridericianischen 
Epoche noch nicht durch längere Gewöhnung hatte überwunden 


! Das Mitbringen eigener Büchsen ist als Ausnahme zugelassen. In 
beiden Beziehungen weicht das Manifest von den älteren Entwürfen 
Scharnhorsts ab. "Das hat wohl den Irrtum Lehmanns, Scharnhorst II 533 
veranlaßt. Vgl. 247; 292. 

: Weiterer Erla vom 19. Februar. Vgl. die Bekanntmachung des 
2. westpreußischen Dragonerregiments vom Mai, Beihefte z. Militärwochen- 
blatt 1847 S. 6. 


486 | H. Ulmann. 


werden können. Bestand doch noch immer die zwanzigjährige 
Dienstverpflichtung der Kantonisten. 

Scharnhorsts Idealismus hatte in Rechnung auf die sittlichen 
Kräfte der gebildeten Jugend die „Jägerrechte“ selbständigen 
Abteilungen zuerkannt, die er sich wohl ausschließlich aus Ge 
bildeten und Vermöglicheren zusammengesetzt gedacht. Es springt 
in die Augen, daß die ältere Fassung seines Projekts mehr von 
diesem privilegierten Charakter an sich trägt. Man könnte meinen, 
daß er selbst den Umständen sich gefügt, wenn er aus den Vor- 
aussetzungen zur Erlangung der Jägerrechte die Selbstbewaffnung 
gestrichen hat. Wo sollten in dem von Friedrich II. geflissent- 
lich entwaffneten und von den französischen „Verbündeten“ aus- 
gesogenen Land Büchsen in genügender Zahl herkommen? Viel- 
leicht hat der Gedanke an die Munitionsbeschaffung bei allzu 
verschiedenem Kaliber mitgesprochen. Dagegen möchte ich ver- 
muten, daß bei Gleichstellung der Jäger in der Löhnung mit den 
Gemeinen andere? ihm das Konzept korrigiert haben. Denn es 
läßt sich der Annahme kaum ausweichen, daß bei Formulierung 
des Aufrufs vom 3. Februar der Gedanke eines Armeebefehls vom 
9. Februar schon gegenwärtig gewesen ist, wohl in der Absicht, 
den freiwilligen Geschwadern durch Beimischung eines härteren 
Elements größere Konsistenz zu geben. In Reih und Glied 
dienende Soldaten, also bisherige Kantonisten, die sich aus 
eigenen Mitteln bekleiden und beritten machen, durften demnach 
in die Detachements unter gleichen Bedingungen wie die frei- 
willigen Jäger übertreten.® Das war nur ausführbar, wenn auch 
die Freiwilligen die Löhnung ihres Truppenteils erhielten. Man 
wird dieser Vermischung der Jüger mit anderen Elementen später 
sich erinnern müssen. 


ı H. v. Boyen: Zur Kenntnis des Generals von Scharnhorst (1833) S. 58. 

? In der Rüstungskommission. Im März befindet sich auch der König 
auf ähnlichem Standpunkt in seiner auf das Anerbieten einer National- 
kavallerie durch den schlesischen Adel gegebenen Antwort: „Wenn da: 
Vaterland in Gefahr ist, gibt es nur einen Stand, den seiner Verteidiger, und 
nur ein Verdienst, das seiner Erhaltung“, Beihefte z. Militärwochenblatt 184 
S. 492. : 

5 Beihefte zum Militärwochenblatt 1845 S. 468. Am 19. Februar wird 
die Bestimmung, offenbar weil der Zweck beim Fußvolk bereits erfüllt, 
auf die Kavallerie eingeschränkt, v. Prittwitz I 539. Vgl. La Motte Fouqut 
S. 217. Er scheint die Maßregel irrig später anzusetzen. 


rin 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 487 


Bekanntlich übertraf die Wirkung des Aufrufs alle Erwartungen. 
Obwohl die Ungewißheit fortdauernder Teilnahme am Krieg aus- 
drücklich betont und nichts angedeutet war, was Frankreich als 
Gegner erkennen ließ, äußerte sich der gläubige Wagemut der 
gebildeten Jugend Preußens unverzüglich in so packender Weise, 
daß dem sorgenvollen König noch gerade rechtzeitig das Ver- 
trauen zur inneren Kraft seines Volks und Staats zurückkam. 
Unnötig war der wohlgemeinte Rat, wenigstens unter der Hand 
wissen zu lassen, daß jeder zurücktreten könne, falls nicht mit 
sondern gegen Rußland gekämpft würde! So rücksichtslos 
stürzte Alt und Jung zu den Waffen, daß alsbald die Altersgrenze 
zum Eintritt erweitert, den Beamten mit den nötigsten Aus- 
nahmen die Beteiligung bewilligt und jene großartige freiwillige 
Hilfsaktion in die Wege geleitet werden konnte, durch die Un- 
bemittelten die erforderliche Ausrüstung durch Wohltaten einzelner, 
Sammlungen innerhalb zahlreicher Vereine sowie staatlicher 
Korporationen zur Verfügung gestellt werden konnte. Sicherlich 
war es der Idee nach lobenswert, die Jägerrechte nicht zu einem 
Privileg der Begüterten entarten zu lassen; ebenso gewiß ist, daß 
an sich bei vielen der wenig Bemittelten und auf ökonomische 
Beihilfe Angewiesenen kriegerische Eigenschaften und patriotischer 
Schwung nicht geringer waren als bei ersteren. Jedoch ist er- 
weislich, daß blinder Eifer, gerade zu jenem Lieblingsopfer auch 
sein Scherflein beizusteuern, vielfache Fehlgriffe bei Ausrüstung 
unbemittelter Jäger zur Folge gehabt hat. — Gibt es für unsere 
Kritik eine stets erkennbare Grenze, durch die hinsichtlich der 
Reinheit ihres Entschlusses wahrhaft Freiwillige von mehr oder 
weniger Interessierten schlechtweg geschieden werden können? 
Man hat wohl gemeint, daB nur die bis zum Bekanntwerden des 
Dienstpflichterlasses vom 9. Februar Gemeldeten Freiwillige dem 
Geiste nach gewesen seien, oder man beschränkt diese auf die bis 
Ende Februar auf dem Marsch und den Sammelplätzen Befind- 
lichen.” Aber es läßt sich nicht in jedem Fall entscheiden, 
wer oder wie viele hauptsächlich der Drohung des 9. Februars 
mit Einstellung in die Linie nachgegeben haben, umsoweniger 


1 Brief aus Berlin vom 9. II. in Beihefte 1845 S. 455. Vgl. Albrecht 
Friedrich Eichhorn bei Klippel, Scharnhorst II 671. Memoiren Reiches 241. 

? Letzteres Franzecki, Beihefte 1845 S. 481; s. Cavaignac a. a. O S. 371. 
Vgl. Mente S. 205. 


+458 H. Ulmann. 


als der Aufruf vom 3. Februar relativ spät, in Königsberg sogar 
erst am 27. Februar, amtlich veröffentlicht ist. Manch einer, der 
anfänglich nicht angenommen, erreichte erst nachträglich das 
gesetzliche Alter oder fand vielleicht einen nachsichtigen Chef. 
Erst besondere Befehle beseitigten vorhandene Bedenken von Vor- 
mündern über Vermögensverwendung zur Ausrüstung ihrer Mündel. 
Beamte mußten hie und da länger auf Genehmigung ihrer Vor- 
gesetzten warten.! Es gab auch unzweifelhaft Patrioten, die 
mit Fug ein Weilchen zwischen zwei Pflichten schwankten, bis 
die augenscheinliche nummerische Schwäche des Heers während 
des Frühjahrfeldzuges ihnen den dann wacker bewährten kriege- 
rischen Entschluß aufzwang.” Kurz ein historisch brauchbares 
Resultat ist auf diesem Wege umsoweniger zu erreichen, als 
Androhung staatlicher Nachteile schon in dem Aufruf vom 
3. Februar beliebt worden war. Man wird sich begnügen müssen 
zu sagen, daß die edlen Elemente unter den früher Eingetretenen 
stark überwogen, und daß der Nachschub und gar der Ersatz 
nach dem Waffenstillstande an Güte jenem „heiligen Frühling“ 
der ersten Begeisterungswochen nicht mehr gleichkommen konnte. 
Auch die Zahlen einer offiziell im Jahre 1820 fertig gestellten 
Liste über die freiwilligen Leistungen? in den Jahren 1813 
bis 1815 können in ihrer Zusammenfassung nur ganz ungefähr 
das Verhältnis vergegenwärtigen helfen. Demnach haben aus den 
Provinzen, die seit 1807 den Staat ausmachten, freiwillig ge 
dient bei den Jägern, der Nationalkavallerie, bei der besondere 
Jägerdetachements soweit angängig auch eingerichtet wurden, 
und bei den Freikorps rund 18000 Mann und ebensoviel im 
stehenden Heer einschließlich der Landwehr. Von diesen 36 OÙ! 
haben sich selbst ausgerüstet rund 14000, einschließlich derer, 
die die Mittel von den Eltern oder einzelnen Gönnern Er 
hielten. Es leuchtet ein, wie stark nach Maßgabe der damaligen 
wirtschaftlichen Entwicklung ungebildete Elemente schon 1813 
unter den von Korporationen Ausgerüsteten überwogen haben 
werden. — Auch unter den Gebildeten hat es schwerlich an Ofer 
hockern ganz gefehlt, die erst das andere Geschlecht spottender 


1 Beihefte zum Militärwochenblatt 1845 S. 455; 467: 461 di 
1847 S. 18. 

? La Motte Fouqué S. 212. 

8 Gurlt: Die freiwilligen Leistungen S. 662; vgl. 648. 


bp — e — 


Die Detachements der freiwilligen Jüger in den Befreiungskriegen. 489 


weise zu den Waffen fortgetrieben; allerhand Eitelkeiten wegen 
silberner Portepees und schöner Uniformen haben mitgespielt, und 
endlich hat die Sorge vor Einstellung als Gemeiner manch rohen 
und ungebildeten Burschen, der sich die Mittel verschaffen konnte, 
zu den Jägern gelockt.! 

Der wohlwollende La Motte Fouqué*, der schwungvoll die 
Idee Scharnhorsts dahin interpretiert: „den ireiwilligen Kriegs- 
jünglingen das prometheische Amt eines belebenden Funken- 
hauchs durch das ganze Heer hin zu erteilen oder vielmehr sie 
es in edler Unbewußtheit üben zu lassen, während sıe selbst die 
Stahlkraft des waffengeprüften Mannesgeistes in sich aufnähmen, 
klagt ein halbes Menschenalter nachher beweglich über sogenanntes 
„Jägerunkraut“. „In nur allzu bemerklicher Menge“ hätten sich 
solche gemeldet, die gefürchtet, unfreiwillig eingestellt zu werden, 
die lieber Herr Jäger als gemeiner Troßknecht hätten heißen 
mögen. Ein anderer Freiwilliger und Jägerleutnant, Karl Sack, 
sagt in einem Büchlein, das er wohlmeinend gleich 1814 heraus- 
gegeben, um den heimkehrenden Jägern die Wege zu ebnen 
gegenüber mjBverständlicher Beurteilung, über seine Erfahrungen 
innerhalb der Freiwilligen bei der Gardeinfanterie: „Eine 
üble Sache, und die nachher an manchem Unheil Schuld ge- 
worden ist, war es indes, daß man so viele Leute von ganz ge- 
meinem Stande und oft ganz gemeiner Gesinnung in die Detache- 
ments aufnahm, solche, die eigentlich nur auf diese Weise der 
Kantonpflichtigkeit oder der Landwehr entgehen wollten, und die 
man vielleicht zu freigebig mit Beiträgen zu ihrer Ausrüstung 
unterstützte.“ Das bestätigen die Briefe des Freiwilligen Burchard, 
gleichfalls nachherigen Leutnants: 13. März „Statt patriotischer, 
edler gebildeter junger Männer finden wir einen Haufen selbst- 
süchtiger ungehobelter Burschen, Kinder mitunter, und hie und 
da einen Mann, dem die zerrütteten Finanzen und der Zweck 
seines jetzigen Opfers auf der Stirne stehen“ und am 24 März: 
„Ich hoffe noch immer nicht viel Gutes von diesem Detachement; 
das Kreti und Pleti und Gutes und Böses in wunderbarer Mischung 
enthält.“ Das bezieht sich auf das (1.) Leibhusarenregiment, 


! Burchards Briefe S. 19. Holtei (für 1815) S. 229. Beihefte zum 
Militärwochenblatt 1847 S. 18. 

2 La Motte Fouqué 215. Vgl. 208 u. 216. 

3 Fouqué 209. Sack (der etwas pastorale Ton läßt auf den späteren 


490 H. Ulmann. 


wo jedoch rasch genug ein Übergewicht der Besseren sich be- 
merklich machte. Daß unter solchen Verhältnissen ein ‚all 
gemeiner intim kameradschaftlicher Sinn“ nicht aufkommen wollte 
und konnte, erfährt man aus dem Bericht eines anderen ehe 
maligen Freiwilligen desselben Truppenteils.! Anders lauten de 
Briefe? des 22-jährigen Referendars Mebes, der mit vielen anderen 
Berlinern der Jägerschwadron des v. Reicheschen Freikorps an 
gehörte: „Das Leben unter den Freikorpsisten, die so viele auf- 
geweckte, gebildete und geniale Menschen, gewährt in der Tat 
manchen Genuß. Ihre ritterliche Gesinnung, ihre freie Haltung 
den Höheren gegenüber, frei von allem Servilismus und Zwang 
und der den Mann entehrenden Kriecherei, ihre mutige Todes 
verachtung vor dem Feind müssen jeden Unbefangenen mächtig 
ansprechen. Hier ist keine Spur zu finden von der Steifheit und 
dem Formelkram der Linie oder der Tiefenbacherei der Landwehr.‘ 
Und dann weiter nach Hervorhebung der Ungenügsamkeit in den 
Quartieren: „Im allgemeinen aber ist die Masse sowohl bei den 
Offizieren als bei den Jägern vortrefflich.“ 

Der Stolz, der ihn schwellte, einem solchen, durch das Glück 
zu lebhaftem Kriegsanteil — man halte dagegen die Lützower 
und die Detachements der Garde — berufenen Korps anzugehören. 
erklärt einigermaßen die Einseitigkeit des Urteils. Man darf ihm 
das mißgünstige über die Freiwilligen bei dem eifrigen Landwehr- 
mann von der Marwitz gegenüberstellen. Die Zahl der Gebildeten 
war bei den Freikorps stark im Übergewicht. 

Aber Gewöhnlichkeit der Gesinnung und Mangel an Erziehung 
bei vielen Jägern sind es nicht allein gewesen, die die soldatische 
Eingewöhnung erschwert haben. Vielmehr kamen daneben gerade 
bei den Edelsten grundverschiedene Eigenschaften in Betracht. 
die aus der gesamten deutschen Bildung jener Zeit erwachsen 
sind. Die Tausende begeisterter Jünglinge und junger Männer, 
die von vornherein dem Ruf des Staats gefolgt waren, besaßen 
zum Teil unverkennbar ein entwickeltes Gefühl ihrer Persönlich 


Bonner Theologen raten. Feststellen habe ich nichts können, da auch die 
Geschichte des 1. Garderegiments die Volontäroffiziere ausläßt) s. Burchard: 
Briefe S. 11 u. 16. 

! Hoffmann (nachher Major) 17 f. 

? Am 8. Oktober 1818. (Mebes S. 199). Vgl. von der Marwitz I 366. 


J 
Die Detachements der freiwilligen Jüger in den Befreiungskriegen. 491 


keit. Gerade deshalb war der Zudrang' zu den vom König ge- 
statteten Freikorps, die jenem mehr Raum zu verheißen schienen, 
so lebhaft. Aber derselbe Geist war häufig auch in den Detache- 
ments lebendig. Nur ein Beispiel. Der 34jährige Janke, der 
noch im Monat seines Eintritts zum Leutnant ernannt wurde, 
schrieb? eine Woche nach seiner Einstellung in Breslau: „Morgen 
entwerfe ich die Gesetze für die Kompagnie und berufe einen 
Ausschuß zur Prüfung der Gesetze und zur Wahl der Offiziere 
und Oberjäger. Dieser Ausschuß allein soll in unserer Kompagnie 
die Strafen bestimmen und das Verdienst würdigen, damit kein 
anderer Unfreier sich unberufen in die Sache freier Männer mische“. 
Der Unterschied dieses hohen Kriegergeistes von 1813 von dem 
als Resultat der Arbeit von Menschenaltern unser ganzes Volk 
von oben bis unten durchdringenden eigentlichen Soldatengeist er- 
hellt nicht übel aus dem Vergleich mit den kürzlich veröffent- 
lichten Erinnerungen? eines Kriegsfreiwilligen von 1870: „Der 
Gedanke, daß Disziplin und absoluter Gehorsam das Rückgrat der 
Armee und ihrer Erfolge bilden, hat mich keinen Augenblick 
verlassen. Der Verlust meiner persönlichen Freiheit war kein 
Verlust für mich: ich hatte etwas Ehrenvolleres dafür eingetauscht.“ 
Und weiter: „Der militärische Dienst ist das Symbol des Un- 
persönlichen.“ 

Vielleicht ginge es zu weit, solche etwas reflektierte Selbst- 
entäußerung als Regel betrachten zu wollen. Gewiß bleibt, daß 
zwischen der selbstbewußten Hingabe der Jäger von 1813 und 
den Anforderungen, die auch damals im Interesse der Disziplin 
gemacht werden mußten, Gegensätze leicht sich herausstellen 
mochten. 

Das wäre vielleicht vermieden geblieben, wenn man die zu- 
strömenden Freiwilligen, als solche durch ein Abzeichen kennt- 
lich, in Reih und Glied gestellt hätte mit durchgebildeten Sol- 
daten, wie es bei manchen Gelegenheiten schon während des Kriegs 
wenigstens angeregt war.‘ Warum aus zielbewußtem Prinzip 


1 La Motte Fouqué 206. Mebes 199. 

? Feldbriefe eines Kriegsfreiwilligen S. 6 vgl. 15. Er stand beim 
2. Bataillon des Garderegiments. 

3 Von P. Güßfeldt in der deutschen Rundschau am 1. April 1907 S. 38. 

4 Fouqué 215; 222. Ein anderer Vorschlag 207. Übrigens hat Boyen 
bei Reorganisation unserer Wehrverfassung nach dem Krieg anfünglich an 


492 H Ulmann. 


Scharnhorst es anders gewollt, ist gesagt. Und es müßte noch 
ganz anders schlimm als bisher hervorgetreten, um Geist und 
Kraft der Detachements bestellt gewesen sein, wenn man ihrer 
frischen „Jägerhaftigkeit“ gram sein sollte. 

Und da muß man als Ergebnis der Forschung, unerachtet 
vereinzelter, verdrießlicher Verdammungsurteile, feststellen. daß 
die rund 8000 Jäger, die am Frühjahrsfeldzug teilgenommen, 
alles erfüllt haben, was man von ihnen erwarten durfte. Boyen! 
schreibt dem Wetteifer der Freiwilligen mit der Linie bei Groß- 
görschen die beim Feind errungene Achtung für unsere Waffen- 
macht ausdrücklich zu. Er schickt voran, daß die Detachements 
die Aufgabe „umfassend“ erfüllt hätten, ihrer Kriegslust die Ge- 
fechtskraft zuzugesellen, d. h. die tätige, ungeschwächte Besonnen- 
heit unter der Gefahr des Todes. Und ausnahmslos haben die 
Jäger, so oft sie ins Feuer gekommen, diesen Ruf sich verdient. 
Sack rühmt begeistertes Hineingehen und „bei vielen einzelnen 
schöne Klugheit und Ruhe“. Noch während des Winterfeldzugs 
in Frankreich konstatiert er die Freudigkeit, mit der die Jäger 
der Garde sich herzugedrängt hätten, sobald zu einem besonders 
gefahrvollen Dienst aufgerufen wurde „Ungeheure Ruhe und 
Kaltblütigkeit auch in der Nachhut rühmt das Tagebuch des 
mecklenburgisch-strelitzschen Husarenregiments. Fouque erwähnt 
die Schlachtentüchtigkeit und selbständige Brauchbarkeit.” Ja 
nicht wenige Kommandeure äußern geradezu Stolz über ihre Jäger. 
Major Sandrart von den schwarzen Husaren, der anfangs den 
Freiwilligen gar nicht hold gewesen, erklärte, mit 4 Jägern wolle 
er mehr ausrichten als mit 6 Husaren: er stellte sie im Januar 1814 
geradezu als Muster auf. Überaus brav nannte Graf Henckel 
seine Schwadron. Rittmeister von Colomb konnte die ihm lieb- 
gewordenen Jäger seines Streifkorps (vom Regiment Ziethen- 
husaren) nicht genug loben. Ein nach Unparteilichkeit bewußt 
ringender Berichterstatter wie Sack’, der bei der Garde manche 


Beibehaltung besonderer Detachements gedacht und erst 1816 sich für 
Einzeleinstellung entschieden. Meinecke, Boyen II 141. 

! v. Boyen, Beiträge zur Kenntnis des Generals Scharnhorst 54. u. 58. 

? Sack 10. 22. Fouqué 207. Aus dem Tagebuch des meckl.-strelitz. 
Husarenregiments (Jahrbücher 66 S. 160). 

" Burchard 133 s. 40. Colombs Tagebuch 48: 78. Erinnerungen 
Henckels 215. Sack 18. 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 493 


Schattenseiten vor Augen gehabt, berichtet über die Jäger des 
Blücherschen Korps, die meistens Gelegenheit gehabt, vor dem 
Feind sich hervorzutun, „sind deshalb auch allgemein geachtet 
gewesen“ (November 1813). 

Diesen aus den ganzen Verlauf des Kriegs ausgewählten 
Zeugnissen gegenüber dürfen vereinzelte minder günstige Urteile 
über die militärische Brauchbarkeit nicht als Beweis gelten für 
unstete Flackerhaftigkeit der Begeisterungsflamme. Berechtigtes 
an erhobenen Einwendungen floB aus Einwirkungen her, an denen 
die Jäger nicht nur unschuldig waren, sondern die erst recht 
ihnen zur Ehre dienen. Zweierlei kommt in Betracht. Einmal 
die starken Verluste an Toten und Verwundeten, besonders bei 
Großgörschen, in denen eine Art Auslese gerade der Besten statt- 
gefunden haben soll. Verlor doch allein das Garderegiment etwa 
300 von seinen rund 800 Jägern.! Diese Blutentziehung wurde 
um so empfindlicher als unmittelbar darauf, schon am T. Mai, 
der König zur Ausfüllung vorhandener Lücken an 600 Jäger den 
Detachements entnahm?, um sie als Offiziere in andere Truppen- 
teile einzureihen. Eine größere Anerkennung hätte den jungen 
Kriegern, denen der König dauernd gewogen blieb, gar nicht 
werden können. Und diese Art Auslese entzog auch weiter ge- 
rade die bewährtesten Kräfte den jungen Detachements, die kaum 
angefangen hatten zusammenzuwachsen. Aber daB man so vor- 
gehen durfte, beweist, daB Scharnhorsts Zweck, aus den Detache- 
ments Pflanzschulen für das Offizierkorps zu schaffen, praktische 
Bewährung gefunden -hatte. Baumgarten und Treitschke haben 
die Entwicklung des Nationalbewußtseins bei uns abgeleitet aus 
einer Vermählung lange innerlich sich abstoßender Elemente, der 
staatsbildenden Kraft in Preußens Beamtentum und Armee mit 
den Geistesmächten der deutschen Bildung. Eine der Brücken 
von hüben nach drüben wird man zu erkennen haben in dem 
starken Eindringen hochgebildeter und hochgemuter Jünglinge in 
das seit 1808 reformierte Offizierkorps, in dem bis dahin der alte 
Geist noch keineswegs innerlich völlig überwunden war. Erst 


1 Plotho, Der Krieg in Deutschland und Frankreich I, Beilagen S. 114, 
s. über angebliche Blutvergeudung die Rüge des Leutnants Janke S. 27. 35. 

? Beihefte zum Militärwochenblatt 1845 S. 481. Sack 13. Vgl. 
Lehmann, Scharnhorst II 622. 


494 H Ulmann. 


jene Blutmischung hat zu seiner Erneuerung umsomehr beige- 
tragen, als die Eingießung von Dauer blieb. 

Man hat um die Zeit des zweiten Einzugs in Paris (1815) 
wohl zu hoch die Zahl der ehemals Freiwilligen unter den Offi- 
zieren auf ein Drittel der Gesamtzahl veranschlagt. Von ihnen 
dienten im Jahr 1847 noch 466 zum guten Teil in höheren 
Stellungen.’ Aus all dem ergibt sich eine wesentliche Ein- 
schränkung ungünstiger Beurteilungen aus den Kreisen von Offi- 
zieren, denen es nicht verliehen war, rasch an Neues sich zu ge- 
wöhnen und die daher die Verfehlungen einzelner der ganzen 
Institution voreilig entgelten ließen. Ein alter Troupier, der 
spätere Oberst Mente, erklärt zwar mit Recht, daß Uniform und 
Waffe noch keinen Soldaten machten. „Solche Soldaten sind ein 
Futter für Pulver, noch mehr für Spitäler“? Aber er und seines- 
gleichen haben doch die bestmögliche Ausnützung der absolut 
unentbehrlichen volkstümlichen Kräfte mannigfach beeinträchtigt. 
Sie haben auch bessere Elemente mißvergnügt und schwunglos 
gemacht durch nörgelnden Tadel und hochmütigen Ton.” Ehe 
das an einem für das Verständnis der Überlieferung besonders 
wichtigen Einzelbild dargetan werden kann, sind noch einige 
allgemeinere Punkte zu berühren. 

Es kann nicht Wunder nehmen, daß nach nur sehr flüchtiger 
Ausbildung, deren Schuld hie und da auch die Unerfahrenheit 
der Instruktoren? trifft, Mängel in der soldatischen Dressur sich 
zeigten. Regimentstagebücher vermissen im März und April noch 
Ordnung beim Marsch, Fixigkeit beim Alarm und begreiflich 
genug Übung im Schießen. Bei den zur Sicherung der Truppen 
erforderlichen Wachtdiensten gab man dem Jäger stets einen 
Füsilier bei. Grobe Schnitzer der vom Katheder oder der Gerichts- 


1! Das Erinnerungsfest der Freiwilligen am 3. Februar 1847. Berlin 1847. 
S. 20ff. Bis 1859 waren davon 48 zu Generalen befördert. Feier des 
Erinnerungsfestes vom 3. Februar 1859. S. 11. 

? Mente: Von der Pieke auf 205 (Berlin 1861). 

3 Über diese klagt auch der als Offizier bei der Landwehr einge- 
tretene Rechtshistoriker Eichhorn. Briefe herausgegeben von Lörsch S. 197. 
s. auch Steffens VII 127. Jordan 12f. 112. 185. 

* Wie es ein befähigter Offizier anfing, seine Leute zu schulen, zeigt 
das Beispiel Colombs S. öff. Für das Weitere s. Beihefte 1845 S. 512 und 
Prittwitz I 452; Burchard 11; Kautfman 154. Vgl. Reinhard, Geschichte usw. 
335 u. 374. 


on A nn | _ mn UD us 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 495 


stube stammenden Leutnants und Oberjäger beim Ausstellen oder 
Einziehen von Vedetten! sollen ja auch bei heutigen Reserve- 
offizieren vorkommen. Das Beispiel Colombs beweist, daß bei 
sorgsamer Auslese und geschickter Ausnutzung der Respekts- 
verhältnisse unter den Eingetretenen rasch sehr gute Resultate 
erzielt werden konnten. Auch ist im allgemeinen bald viel 
Rühmens von der Anstelligkeit der Jäger selbst für schwierigere 
Aufträge? Dagegen klagt man gleich nach den ersten Schlachten 
über mangelnde Ausdauer der ungeübten und noch unabgehärteten 
jugendlichen Krieger gegenüber den Strapazen der Märsche und 
Biwaks. Kriegsgewohnter haben sie später, im Winter, besser 
durchgehalten.® Verpflegungsschwierigkeiten haben dabei mit- 
gespielt. Zurückbleiben infolge körperlicher Erschöpfung, Un- 
pünktlichkeiten beim Wiedereintreten Zurückgebliebener erscheinen 
einzelnen Vorgesetzten als böser Wille oder Trotz.* Aber es 
ist notorisch, daß allgemein, und nicht etwa bloß unter den Jügern 
der Abgang im Herbst infolge der Strapazen ganz ungewöhn- 
lich hoch gewesen ist. Trotzdem schalt man hie und da laut 
auf „Überflüssigkeit“ der Jäger, wollte nichts Lobenswertes an der 
ganzen Jägerei mehr finden. Daß man es selbst versehen, indem 
ohne Rücksicht auf die Vorschrift, die Jäger nicht zum Dienst 
der leichten Truppen’, sondern wie andere Kompagnien auch 
verwendet seien, wird mehrfach behauptet. Es mag das dahin- 
gestellt bleiben, ebenso wie die Frage, ob ın der Tat gerade das 
Jägermaterial im Vergleich zu anderen als zu wenig spröde sich 
erwiesen habe Einen Anhaltspunkt gibt die Tatsache, daB das 
2. Gardebataillon ohne Gefecht im November binnen drei Wochen 


1 Steffens VII 130. Hoffmanns Erinnerungen 22. 

? Z. B. Fouque 208. 

® Leutnant Janke klagt über die durch Barbarei der Russen einge- 
tretene Notwendigkeit selbst plündern zu müssen. S. aen, s. 77. Vgl. 
auch Jordan 182 und Prittwitz’ am Schluß angeführtes Urteil. 

4 S. Sack 11; 21f. Mente 205. Über die Folgen des Verpflegungs- 
mangels und der Strapazen, vgl. die Erzählung des Bataillonskommandanten 
Doerks von der Landwehr der Armee in Böhmen (Granier 63; 67; 74 usw.). 

6 S. oben. Übrigens war am 22. März noch besonders untersagt, 
ganze, für sich bestehende Korps aus den Jägern zu formieren, und nicht 
die Blüthe der Nation in Masse der Gefahr auszusetzen. Beihefte 1845 
S. 512 und Prittwitz I 543. 


496 H. Ulmann. 


300 Mann durch Krankheit und durch die ewigen Märsche ein- 
gebüßt hatte.! | 

Die manchmal hervortretende Abneigung von Vorgesetzten 
gegenüber den Jägern schädigte das Verhältnis zwischen ihnen 
und ihren Regimentskameraden. Spott der Gemeinen über Un- 
geschick und Unbrauchbarkeit der in ihrer Vorzugsstellung 
beneideten Freiwilligen war eine Wirkung solchen Verhaltens. 
Rügte doch ein praktischer Kopf wie Marwitz die Größe der 
jenen zugestandenen Vorteile.? 

Diese, die. sogenannten Jägerrechte, wollten eingerosteten 
Berufsoffizieren, als eine fast unerträgliche Erschwerung militä- 
rischer Disziplin erscheinen. Die bevorzugte Behandlung im 
allgemeinen mußte nur allzu leicht Anlaß gegenseitiger Verstim- 
mung werden. Ebenso konnte eine verschiedene Auffassung ge- 
wisser Befreiungen vom Wachtdienst Platz greifen. Wir wissen, 
daß es hierüber, wenigstens bei der Jägerschwadron des Ost- 
preußischen Nationalkavallerieregiments, zu starker Ungebühr, ja 
zu ulkiger Verhöhnung der Vorgesetzten gekommen ist.” Die 
oft beklagte geistige Öde des Dienstes förderte die Neigung zu 
burschikosem Treiben, solange der Ernst des Krieges nicht aus- 
gleichend eintrat. Mancher von den tapferen Jungen hat seinen 
Ärger still hinuntergeschluckt aus Besorgnis, etwa daheim bleiben 
zu müssen, wenn es gegen den Feind ginge. Aber es war, wenig- 
stens in manchen Fällen, nicht anders: die militärische Strenge 
setzte sich an Stelle freiwilliger Hingabe. 

Ein Differenzpunkt war nicht selten die Verzögerung der 
eigenen Wahl von Offizieren und selbst Oberjägern. Dies Jäger- 
recht war wohl von vornherein nicht vorsichtig genug formuliert. 
Je mehr die ungewohnte Disziplin angezogen wurde, um so öfter 
war man gemeint, die Ursache der Unstimmigkeit in dem Un- 
verständnis der kommandierten Offiziere zu erblicken. Aber es 
mußte der Wahl, bezüglich der königlichen Bestätigung, doch 
sicher eine ausreichende Probezeit vorangehen. Übrigens sind 
die Wahlen wohl meistens während des Waffenstillstandes vor- 


!v. Ditfurth am 7. November S. 139. Vgl. den Abgang bei der 
ebenso rasch ausgebildeten Landwehr. 

? Aus dem Nachlaß I 339. 

° Vgl. Jordan S (o doch mit der Berichtigung von M. Schultze: Lehndorff 
S. 410 und 415. Siehe M. von Sanden bei M. Schultze 405. 


RE, RQ eg 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 497 


genommen. Wie in das gährende Durcheinander begeisterter Jüng- 
linge mit teilweise kindisch-ungelenken, teilweise selbstsüchtig-rohen 
Menschen durch den Einfluß Besserer, Gereifterer eine gewisse 
Einsicht kam, läßt sich am Beispiel des Leibhusarenregiments! 
zeigen. Noch im März hatte man da die ganz disziplinwidrige 
Eingabe des jungen Detachements gegen vom Chef ernannte 
Oberjäger vorsichtig zu vertuschen. Aber schon am 4. April 
konnte im Namen der Jägerschwadron der so beförderte (und 
inzwischen auch erwählte) Oberjüger den Rittmeister bitten, dem 
Detachement die Wahl der Offiziere, unter Belassung der bis- 
herigen, vorzubehalten bis zum Lauf des Feldzugs. — Beim ost- 
preußischen Nationalkavallerieregiment wird die Wahl erst im 
Dezember zugelassen. Wie sich hier die Dinge in den Köpfen 
spiegelten, enthüllt uns der spätere Pfarrer Jordan: „Unser Ver- 
hältnis zu ihnen (den gewählten Offizieren) blieb unverändert. 
Sie waren vernünftig genug, um in einer Freiwilligen-Eskadron 
nur Offiziere vor der Front, im Umgang liebe Kameraden zu 
bleiben.“ ? 

Es war übrigens Zeit, daB hier eine Beschwichtigung eintrat; 
man tadelte laut nicht bloß die Kleinlichkeit im Dienst an ein- 
zelnen Offizieren, man zeigte sogar offenes Mißtrauen in ihrer 
Herzhaftigkeit. In diesem neugeschaffenen Regiment lagen aller- 
dings insofern andere Verhältnisse vor, als die „Eliten“ (das sind 
die nachherigen Jäger) nicht an einen fertigen Rahmen von 
vornherein hatten zu ihrer Ausbildung angeschlossen werden 
können. In dieser Beziehung ähneln sie den Freikorps. Es muB 
hervorgehoben werden, daß ungehorsame Außerachtlassung von 
Befehlen und Signalen aus kriegerischem Übereifer zwar aus 
dieser Gruppe nachzuweisen sind, nicht jedoch bei den an Regi- 
menter des stehenden Heeres angegliederten Detachements.” Auf 


1 Damals noch ungeteilt. Siehe Hoffmann S. 13. Über den hier be- 
haupteten Protest schweigen die Feldbriefe des persönlich betroffenen Bur- 
chard, verraten aber deutlich die tiefe MiBstimmung der Schwadron, S. 14 
und 19. 

? Jordan S. 109. 

$ Auch nicht bei den nach der Berufsart eingeteilten Mecklenburg- 
Schwerinschen freiwilligen Jägerregimentern. Vgl. v. Boddien 165. Zum 
Text vgl. Mebes 320, Jordan 77 und M. Schultze, Lehndorff 534. Der letztere 
hat die nach Tagebüchern von Kameraden bei Jordan geltend gemachten 
Vorwürfe berichtigt. Doch tut er Jordan unrecht mit der Behauptung, nicht 

Histor, Vierteljahrschrift. 1907. 4. 33 


498 H. Ulmann. 


alle Fälle sind gleichartige Vorkommnisse von Ungehorsam im 
Gefecht wohl Beweise verkehrten Ungestüms, aber keineswegs 
solche für eine Handlungsweise aus gemeinen Motiven. 

Zum abschließenden Urteil, ob eigenwilliger Jägergeist in 
gefährlicher Weise der Kommandogewalt vor dem Feind gespottet 
habe, fehlt es an Material. Auch ist’s in solchen Fällen meist 
recht schwer, aus widerstreitenden Berichten über den Zeitpunkt 
eines Befehls das Rechte mit Sicherheit festzustellen. 

Ein besonderes Blatt nehmen die Geschicke der Jäger bei 
der Garde-Infanterie ein. Wir besitzen die auf persönliche Er- 
fahrung begründete Schrift des Volontärleutnants Sack, die in 
ruhigster Weise die öffentliche, besonders auch militärische 
Meinung vor der Heimkehr aufzuklären beabsichtigt. Dazu neben 
einigen anderen Aufzeichnungen das einige Jahre nachher aus 
Notizen völlig schmucklos zusammengestellte Tagebuch des Jägers 
Kauffmann’, eines späteren Steuerrendanten in Breslau. Erst aus 
diesem gewinnen manche Bemerkungen Sacks Fleisch und Blut. 

Das Garderegiment zu Fuß (das 1. nach der im Juli er- 
folgten Zusammensetzung des 2.) war besonders stark von frei- 
willigen Jägern in Anspruch genommen. Es ist unbekannt, kraft 
welcher Bestimmung Juden von der Aufnahme ausgeschlossen 
blieben? Aber es bestehen bezeichnende Eigentümlichkeiten. So 
sind die Jägerdetachements bis zuletzt, mit Außerachtlassung der 
„Jägerrechte“, von abkommandierten Berufsoffizieren angeführt 
worden? Es versteht sich auch schwer, wie es mit der zitierten 
Bestimmung vom 22. März vereinbar war, daß man die Detache- 
ments in ein besonderes Volontär-Jägerbataillon* zusammenfaßte. 
Freilich finden wir sie in der Schlacht bei Lützen ihren Bataillonen 


nur den Rittmeister, sondern auch den Regimentschef angegriffen zu haben ; 
s. Jordans Worte „nach dem ersten Befehl des Regimentschefs“. 

1 Über Sack s. S. 489 A. 8. Kauffmanns Tagebuch, herausgegeben 
von Granier, Schlesische Kriegstagebücher. 

? M. Burg, Geschichte meines Dienstlebens. 1854. Der ob seines 
Glaubens vom Gardenormalbataillon wieder ausgekleidete Verfasser 
brachte es bei der Artillerie zum Major. 

3 v. Reinhard, Geschichte des 1. Garderegiments, S. 329 ; vgl. S. 392 
und Nr. 122, 124, 128 des Offiziersverzeichnisses. Die Leutnants durften 
gewählt werden. Die Offziersliste gedenkt ihrer nicht. 

* Beihefte 1845, S. 502. Vgl. Plotho I, Beilagen, S. 60 (ordre de bataille). 
Z. B. bei Bautzen s. Wagner, Pläne der Schlachten und Treffen II $S. 23. 


= 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 499 


wieder zugeteilt! Man gewinnt den Eindruck, als ob sie den Vor- 
gesetzten von vornherein etwas unheimlich gewesen wären. Aus der 
Regimentsgeschichte erfährt man Klagen über Verstöße gegen die 
Marschordnung, vielleicht durch willkürliches Austreten ê, ferner den 
Tadel, daß einzelne Jäger, ebenso wie auch Grenadiere, bei Wieder- 
beginn der Feindseligkeiten den eisernen Bestand von Lebens- 
mitteln angegriffen hätten. Sonst nichts Belastendes. Und doch 
war es schon vorher bei Bautzen nach einer Ungebühr des pro- 
visorischen Kommandeurs des 1. Bataillons zu einer Art Auf- 
lehnung gekommen. Man erklärte, vor erhaltener Satisfaktion 
nicht mehr dienen zu wollen, und wagte, unter der Waffe zu 
murren, als der Regimentskommandeur Oberstleutnant von Alvens- 
leben die Schuldigen heruntermachte® Leider läßt sich der recht 
ergänzungsbedürftige Bericht nicht kontrollieren. Aber das Be- 
wußtsein einer gereizten Entfremdung bestand wohl auf beiden 
Seiten. Da das Regiment samt seinen Jägern im Herbstfeldzug 
zur Reserve der großen Böhmischen Armee gehörte, kamen die 
Freiwilligen im ganzen Feldzug, außer zuletzt vor den Toren 
von Paris, nicht mehr zum Schlagen Ohne dies Komplement 
kriegerischen Ruhms, unter Strapazen, die auch für erprobte 
Krieger fast unerträglich sich gestalteten, ist es zu Verstößen 
einzelner Unwürdiger gekommen. 

Im Hinblick auf die organisationsmäßigen „Jägerrechte“ muß 
man menschlich es begreiflich finden, daß im September die Jäger 
sich geweigert haben, die Prügelstrafe an einem Angehörigen 
des Detachements selbst zu vollziehen. Einige Tage später 
hat das Detachement Kauffmanns einen anscheinend trotzigen 
Kameraden, der auf Befehl Alvenslebens an einen Baum gebunden 
werden sollte, und um den es einen Kreis hatte schließen müssen, 
beim Auseinandertreten mit Hurra begrüßt. Vorkommnisse, auf 
die Sack wohl mit den Worten anspielt, daß die Verfehlungen 
„ebenso gemein als gerade besonders militärisch strafbar“ gewesen 


1 Plotho a. a. O. Beilage S. 115. Graf Pückler 9. 882. 

3 Ein Fall bei Kauffmann 8.154. Im allgemeinen, v. Reinhard S. 335 
und 374. 

3 Kauffmann S. 156. Für das Folgende S. 157. 

* Die Gardeinfanterie hat am 16. Oktober bei Magdeborn im Granat- 
feuer gehalten, aber die Jäger hatte man seit dem 12. Oktober in Penig 
belassen. Kauffmann S. 161. Graf Pückler S. 386. 

33 * 


500 H. Ulmann. 


seien. Nicht minder aber war es ein schwer verzeihlicher Fehl- 
griff, daB Alvensleben die Mannschaften mit den Worten an- 
donnerte: „Die Jäger taugen den Teufel nichts! Wenn ich der 
König wäre, so lieB ich jeden zehnten totschieBen, den anderen 
neun aber jedem 25 auf den Arsch brennen und schickte sie ihrer 
Mutter nach Hause.“! 

Wie zur gleichen Zeit bei der Landwehr ist auch in jener 
Jägerkompagnie der Garde eine zweite Klasse gebildet worden. 
Nach der Angabe Kauffmanns müßte der Jäger Krüger schon 
vorher mit Stockschlägen bestraft sein. Doch steckt hier vielleicht 
eine chronologische Verschiebung. In der Armee bestand seit 
1808 die von Gneisenau so gepriesene Freiheit der Rücken. 
Trotzdem war beim Ausmarsch noch ausdrücklich den Unter- 
offizieren das Führen des Rohrstockes untersagt?: trug doch jeder 
Soldat die neubegründete Nationalkokarde. Es wäre erwünscht, 
Authentisches über die durch Kauffmann bezeugten zwei Fälle 
der Exekution an zwei Jägern, einem Schneider und dem Manne 
der Marketenderin, zu erfahren. Es handelt sich anscheinend um 
eine Besonderheit, Symptone eines tiefen, inneren Zerwürfnisses. 
Granier? scheint anzunehmen, daß ähnliche Vorgänge auch sonst 
bezeugt seien. Ich habe das nicht finden können. Bei rechtem 
Zusehen unterscheidet der von ihm angeführte L. Hoffmann durch- 
weg Husaren (oder Dragoner) von den freiwilligen Jägern. Nur 
über Husaren, die ohne Befehl mit Beutepferden aus dem Gefecht 
sich fortmachten, berichtet er, daß sie „ohne weiteres in die zweite 
Klasse versetzt und tüchtig ausgehauen wurden“* Auch sonst 
sind mir keine Fälle der Ausprügelung von Jägern bekannt ge- 
worden. 

Es ist eine betrübende Saite, die ich habe anschlagen müssen. 
Aber es war unerläßlich, weil für Klärung des Urteils unentbehr- 
lich. Zwei entweder kindisch-boshafte oder rohe Individuen hatten 
den tapferen Alvensleben veranlaßt, seiner Mißachtung des Geistes, 


1 Kauffmann S. 158f. Vgl. Sack S. 16. 

? Prittwitz I, S. 115. Vgl. v. Reinhard S. 333. Betr. die Landwehr s. 
Pertz, Gneisenau III. S. 706 und Schlesische Kriegstagebücher, hrsg. von 
Granier S. 63 und 74. 

3 Schlesische Kriegstagebücher VII. 

' * Hoffmann S. 79. Vgl. Erinnerungen Wentzels in: Preußische Jahr- 
bücher, Band 119, S. 132. 


Die Detachements der freiwilligen Jüger in den Befreiungskriegen. 501 


der die Jäger beleben sollte und nach der allgemeinen Auffassung 
der bedeutendsten militärischen Zeitgenossen auch wirklich belebte, 
den denkbar verletzendsten Ausdruck mit Wort und Tat zu geben. 
Muß nun etwa das allgemeine, herrschend gebliebene Urteil von 
da aus revidirt werden? Ich denke doch nicht. Oberst Alvens- 
leben wird zu jenen Offizieren zu zählen sein, denen die Neuerung 
von vornherein unsympathisch und bedenklich war. Infolge widriger 
Erfahrungen hat er sich dazu hinreißen lassen, überhaupt nichts 
Gutes mehr an begeisterten, aber nur oberflächlich‘ disziplinierten 
Soldaten finden zu wollen, deren Tüchtigkeit doch unter seinen 
Augen sich erprobt hatte. Die schon erwähnte Unmöglichkeit 
für die Jäger, erneut im Kampfe als die alten Lützenkämpfer sich 
zu bewähren, ihre der vorauszusetzenden höheren, sittlichen Energie 
nicht entsprechend scheinende Hinfälligkeit haben ihn ärgerlich 
und ungerecht gemacht. 

Leutnant Sack, der die Mängel der Freiwilligen offen zugibt, 
beklagt, daß man in der Art, militärisch strafbare Handlungen 
einzelner Unwürdiger zu ahnden, gezeigt habe, „dab man gar 
nicht mehr glaubte an die Möglichkeit eines höheren und eigen- 
tümlichen Geistes in den Detachements, dab man diesen also 
keiner Schonung mehr wert hielt“! Ja das Urteil sei der Art 
geworden, daß die ihnen bewiesene Unfreundlichkeit „herzliches 
Mitleid bei Edelgesinnten“ erregt habe. 

Die Regimentsgeschichte bezeugt ihnen, daß es ihnen nie an 
Mut und gutem Willen gefehlt habe, und auch ihnen, die etwa 
ein Zehntel der Gesamtheit ausmachten, gilt das Wort des Königs 
bei der Entlassung der Detachements, daß ihrem rühmlichen Eifer, 
ihrer Tapferkeit und Ausdauer ein wesentlicher Anteil an den 
glücklichen Erfolgen gebühre.? 

Nicht anders klingt, was von unmittelbaren Zeugnissen über 
die Jäger anderer Truppenteile auf die Nachwelt gekommen ist. 
Auch hier ist Sack Zeuge, der bei seinem Aufenthalt in Frank- 


1 Sack 15, s. 22. Er beschränkt, wie gesagt, sein Urteil aus- 
drücklich auf die Gardeinfanterie. Wer sonst schon gegen die Jäger ein- 
genommen, sagt er, habe sie nun geringer schätzen wollen als andere Truppen, 
„weil sie die höheren Anforderungen zu erfüllen nicht genug sittliche, und 
die gewöhnlichen zu befriedigen nicht genug körperliche Kräfte hätten“ 
(S. 13). 

? v. Reinhard S. 350, 365, 422, 423. 


j H 
"4 \ 


502 H. Ulmann. 


furt im November festgestellt hat, daß beim Blücherschen Korps 
die Freiwilligen allgemein geachtet wurden! Ein Mitkämpfer 
und Geschichtsschreiber der Befreiungskämpfe, der nachherige 
General von Prittwitz, stellt ihnen das Zeugnis aus, „daß sie 
rühmlichst diese schwere Probe bestanden“. Er erklärt es für 
gerecht anzuerkennen, daß der außergewöhnlich starke Abgang 
nur ungünstig wirkenden Verhältnissen’, nicht aber einem Mangel 
mutvoller Hingebung zuzurechnen sei. 

Boyen, während des Kriegs bei der Nordarmee, sieht allein 
schon in der Anordnung der Detachements der Freiwilligen für 
Scharnhorst den Ruf eines über alle Gewohnheitsformen erhabenen 
Kriegsgesetzgebers begründet. „Nur durch den Zutritt und die 
richtige Verteilung? frischer, geistiger Elemente“ hätte sich eine 
dem Gegner überlegene Gefechtskraft bilden lassen. Das richtet 
sich indirekt gegen die, die wie Fouques Gewährsmann einen Fehler 
in der Anordnung besonderer Detachements erblickten, legt aber 
für die Bewährung der Freiwilligen zugleich ein klassisches 
Zeugnis ab. 

Es ist nicht nötig, weitere Zeugnisse zu häufen. Auch sei 
verzichtet auf die vielfach angeführten* Lobsprüche Scharnhorsts 
und Gneisenaus, weil beide schon am 19. März, also in der Zeit 
der Entwicklung, niedergeschrieben, wohl für den freudigen Geist, 
nicht aber für die pflichtmäßige Bewährung der kriegerischen 
Jugend sprechen können. 

Daß der hohe Geist, der auch aus den fromm-patriotischen 
Liedern der Zeit widerhallt, keineswegs von den freiwilligen 
Jägern gewichen war, meine ich aus ihren Leistungen dargetan 
zu haben. Auch bei dem Truppenteil, wo die richtige Behand- 
lung des eigenartigen Materials teilweise sich vermissen ließ und 
deshalb an Stelle ursprünglichen Schwungs dumpfe Nieder- 
geschlagenheit hie und da getreten war, glühte der Geist unter 
der Asche. Er brach, als es wieder ernsthaft vorwärts ging, be- 
sonders in Frankreich und vor Paris aufs neue hervor. 


1 Sack 18. 

? Prittwitz198. Er meint solche, die mit Unerfahrenheit zusammenhingen. 

® v. Boyen, Beiträge 59, vgl. 67. 

4 Z. B. von e Treitschke, Deutsche Geschichte I 434 und M. Leh- 
mann, Scharnhorst I 528. Vgl.: Klippel, Scharnhorst III 692, Pertz, 
Gneisenau II 525. 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 503 


Militärisch sind die Jäger, wenn auch nicht ihrer Zahl nach, 
aber nach ihrem moralischen Wert (d. h. zur Anfrischung und 
Erneuerung des Geistes der Armee) auch nach dem Urteil des 
neuesten Darstellers von sehr hohem Wert gewesen! Das hat 
ihnen noch nach 50 Jahren in seiner schmucklosen Weise König 
Wilhelm I. bezeugt, als er bei der Jubelfeier der noch über- 
lebenden Kameraden persönlich die Erwartung aussprach, daß die 
jüngeren Generationen von denselben Gesinnungen getragen, wenn 
die Zeit kommen sollte, ebenso willig und kräftig die gleichen 
Opfer bringen würden.? 

Und ganz wird man die Wichtigkeit jener sich selbst 
weihenden Schar für unser Vaterland würdigen, wenn man sich 
erinnert, daß nur der alle Erwartungen übersteigende, herzerhebend e 
Erfolg des Aufrufs vom 3. Februar den Entschlossenen die Wege 
geebnet hat, die zum „Aufruf an mein Volk“ und zur Schaffung 
der Landwehr geführt haben. Erst als der König, um mit Scharn- 
horst zu reden, „das Interesse aller Familien an den Krieg ge- 
kettet“ wußte, hat er den großen Wurf gewagt. 


Bibliographie. 
I. Urkundliches. 


Gesetzsammlung der kgl. preuß. Staaten im Jahre 1813. 

Die Zeiten, herausgegeben von Voß, 33. Band, S. 489. 

(v. Prittwitz), Beiträge zur Geschichte des Jahres 1813. I, S. 534 f., vgl. 95. 

(v. Fransecki), Die Formation der freiwilligen Jägerdetachements in: Bei- 
hefte zum Militär-Wochenblatt 1845 und 1847. 

E. Gurlt: Die freiwilligen Leistungen der preußischen Nation in den Kriegs- 
jahren 1813—1815 (Zeitschrift für preußische Geschichte IX 645). 


U. Briefe, Tagebücher und Darstellungen von 
Mitkämpfern, 


a) Freiwilligen bei den Jägerdetachements, den Nationalkavallerie- 
regimentern und den Freikorps. 


Karl Sack, Einige Nachrichten über die Detachements der freiwilligen 
Jäger bei der kgl. preuß. Garde. 1814. 

La Motte Fouqué, Über die freiwilligen Jäger des preußischen Heeres im 
Jahre 1818 (Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Kriegs. 
1832. 25. Band, S. 201). 


1 Friedrich, Geschichte des Feldzugs 1813, I, S. 41. 
? Die fünfzigjübrige Jubelfeier . . . am 3. Februar 1863. Berlin 
1863. S. 10. 


904 H Ulmann. 


Janke, Feldbriefe eines Kriegsfreiwilligen von 1818. Herausgegeben von 
E. Janke. Berlin 1901. 

Briefe eines Neumärkers des freiwilligen Jägers, A. Burchard, über seine 
Erlebnisse . .. 1813—1815. Herausgegeben von Bardey in: Schriften 
des Vereins für Geschichte der Neumark. 1908. Heft 15. 

Erinnerungen aus Preußens Erhebung. Nach den Tagebuchaufzeichnungen 
des preuß. Staatsministers Grafen H. Pückler (Westermanns illustrierte 
deutsche Monatshefte. 1901. 89. Band). 

L. Hoffmann, Erinnerungen eines alten Soldaten und ehemaligen Frei- 
willigen aus den Kriegsjahren. Bonn 1868. 

Tagebuch des freiwilligen Gardejägers . .. C. G. Kauffmann aus den 
Jahren 1813—1815 (Schlesische Kriegstagebücher aus der Franzosenzeit. 
Herausgegeben von H. Granier. 1904). 

Henrik Steffens, Was ich erlebte. Band VI. 

(Jordan, Pfarrer), Zur Geschichte des ehemaligen ostpreußischen National- 
kavallerieregimentes 1813—1815. Mitteilungen aus den Tagebüchemn 
eines Freiwilligen. Leipzig 1846. 

Hierzu vgl. Ch. F. K. L. Reichsgraf Lehndorff-Steinort von Max 
Schultze. Berlin 1908. 

Mebes, Briefe aus den Feldzügen 1813 (Jahrbücher für deutsche Armee und 
Marine, Band 60; war beim Reicheschen Freikorps). 

Erinnerungen aus den Tagebüchern eines Freiwilligen. Leipzig 1820. (Mir 
unerreichbar geblieben.) 

v. Boddien, Die mecklenburgischen freiwilligen Jägerregimenter. Ludwigs- 
lust 1863. 

Aus dem Tagebuch der freiwilligen Jäger des mecklenburg-strelitzschen 
Husarenregiments (Jahrbücher für deutsche Armee und Marine. 1888. 
Band 66. 

Aus dem Tagebuch des Rittmeisters von Colomb. Streifzüge 1813 u. 1814. 
Berlin 1854. 

Holtei, Vierzig Jahre. 4. Aufl. (für 1815). 


b) Von mitkämpfenden Offizieren des stehenden Heeres und 
der Landwehr. 


v. Boyen, Beiträge zur Kenntnis des Generals v. Scharnhorst. Berlin 1833. 

Erinnerungen aus dem Leben des Generalfeldmarschalls H. v. Boyen. 1889. 

Memoiren des Generals L. v. Reiche. 1857. 

W. Mente, Von der Pieke auf. Berlin 1861. à 

Erinnerungen eines preußischen Artillerieoffiziers aus den Jahren 1798 bis 
1815. Herausgegeben von Reuter (Beihefte zum Militärwochenblatt 1890). 

F. Lenski, Aus dem Tagebuch eines preußischen Oftiziers 1813—1815 
(Jahrbücher für deutsche Armee und Marine. 1894. Bd. 91). 

Aus dem Nachlaß von F. A. von der Marwitz I. 

Briefe von K. F. Eichhorn. Herausgegeben im Auftrage der juristischen 
Fakultät von H. Loersch. Bonn 1881. 


Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 505 


J. v. Borcke, Kriegerleben 1806—1815. Berlin 1888. 

M. v. Eberhardt, Aus dem Leben des M. v. Eberhardt (Zeitschr. f. preuß. 
Gesch. 20). 

v. Wentzel, Lebenserinnerungen (Preuß. Jahrbücher 118, 119). 

Doerks, Meine militärische Laufbahn. Granier, Schlesische Kriegstage- 
bücher. 

G. v. Diest, Aus der Zeit der Not und Befreiung Deutschlands. Hierin: 
Briefe des Generals v. Thile an seine Gattin. 

Briefe aus dem Nachlaß des Generale von Ditfurth. 1895. 

Burg, Geschichte meines Dienstlebens. 1854. 

Graf Henckel v. Donnersmark, Erinnerungen aus meinem Leben. 1846. 

v. Reinhard, Geschichte des 1. Garderegiments zu Fuß. 1857. 

K. Koberstein, Lützows wilde verwegene Jagd (Preußische Jahrbücher. 
1883. 51. Band). 

K. v. L. (von Richthofen), A. v. Lützows Freikorps in den Jahren 1813 und 
1814. Berlin 1884. 


506 


Kleine Mitteilungen. 


Zur Papstwahl Leos X. - 


Der soeben abgeschlossene IV. Band der Geschichte der Päpste 
von L. Pastor beginnt mit der Papstwahl des Jahres 1513. Pastor 
berichtet, daß das Kardinalskollegium bei dem Tode Julius II. aus 
31 Mitgliedern bestand, aber nur 25 an der Wahl teilnehmen konnten. 
Die Wahlhandlung fand in der sixtinischen Kapelle statt, in der für 
alle, auch für die abwesenden Kardinäle, 31 enge und fast lichtlose 
Zellen eingerichtet waren, die zum größten Teil durch das Los ver- 
teilt wurden. Am 4. März zogen die Wähler in das Konklave, in 
der Morgenfrühe des 11. März wurde die Abstimmung vorgenommen, 
aus der der Kardinal Giovanni de’ Medici als Erwählter hervorging, 
der den Namen Leo X. annahm.! 

Eine interessante Ergänzung zu diesen Nachrichten bietet ein aus 
zwei Quartblättern bestehender Druck, der zwar bei Panzer, Annales 
typographici VIII 252, 66 erwähnt ist, aber dem Spürsinn Pastors 
entgangen ist. Ein Exemplar fand ich auf der Kgl. Bibliothek zu 
Bamberg (Sign.: Ic V 64). Ich gebe ihn unter Voranstellung des 
Titels hier wieder: 

Electio Pape Leo np Decimi. Anno e. Tredecimo. | Ordo Man- 
sionü Reueren. dnorü | Card. in Conclaui existentium: assi- gnatarü 
fm Prophecias in Capel-|la pontificia figuratas.? 

Latus dextrum introitus Capelle Pontificie. 

Institutio noue regenerationis a Christo in baptismo. 
XIII. R. dns Sixtus pbr Card. S. Petri ad vincula Vice cancel. 
XIII. R. dns Matheus S. Angeli diac. Card. Gurcen. 
Tentatio Jesu christi latoris euangelice legis. 
XII. R. dns Antonius pbr Car. s. Vitalis Sipontinen. 
XI. R. dns Ludouicus S. Marie in Cosmodi diac. Card. de Aragonia. 
Congregatio populi legem euangelicam recepturi. 
X. R. dns Marcus S. Marie in porticu diac. Card. Cornelius. 
IX. R. dns Alexander diac. Car. de Farnesio S. Eustachii. 


1 IV 117* (1906), S. 11ff. S. 11 die Namen der Kardinäle. 
? Darunter illuminierter Holzschnitt, das päpstliche Wappen darstellend. 


Kleine Mitteilungen. 507 


Promulgatio euangelice legis per Christum. 
VIII. R. dns Petrus pbr Card. a Eusebii Anconitan. 
VII. R. dns Amaneus diac. Card. Dalbretto. 
Conturbatio Jesu Christi legislatoris. 
VI R. dns Marcus Eps Prenestin. S. Marie träs tyberim Car- 


dinalis Senogalien. 


V. R. dns Franciscus Eps Sabinen. Card. Volitteran. 
. MI. R. dns Achilles pbr Card. S. Sixti de Grassis. 
Replicatio legis euangelice a Christo. 
Il. R. dns N. pbr Card. Nanaten. 
II. R. dns Jacobus Eps Albanen. Card. Arboren. 
I. R. dns Christopherus pbr Car. s. Petri & marcel. Anglic? 


Latus sinistrum introitus Capelle Pontificie. 


XV. 
XVI. 
XVII. 


XVIII. 
XIX. 


XXV. 
XXVI. 


XXVII. 


XXVIII 
XXIX 


Obseruatio antique regenerationis a Moyse per circumcisionem. 
R. dns Joannes s. Marie in dnica diac. Card. de Medicis. 
R. dns Hadrianus pbr Card. s. Crisogoni. 

R. dns Alphonsus S. Theodori diac. Card. Senen. 

Tentatio Moysi legis scripte latoris. 

R. dns Franciscus guill. pbr Card. Ausitanen. 

R. dns Carolus diac. Card. Finalis. 


Congregatio populi a Moyse legem scriptam accepturi. 


. R. dns Leonardus pbr. Card. S. Susanne Agenen. summus 


Penitentiarius. 
R. dns Nicolaus pbr Card. S. Prisce de Flisco. 


. R. dns Bandinellus S. Hadriani diac. Cardi. Sauli. 


Promulgatio legis scripte per Moysen. 


. R. dns Raphael Eps. Ostien. Car. S. Georgii. Camerarius. 


R. dns Thomas pbr Car. s. Martini in mötib9 Strigoniē. 
Conturbatio Moysi legis scripte latoris. 
R. dns Franciscus pbr Car. S. Jo. & Pauli Surrentin. 
R. dns Hypolitus S. Lucie in silice. diac. Card. Estensis. 
Replicatio legis scripte a Moyse. 
R. dns Matheus pbr. Card. S. Potentiane Sedunen. 
R. dns Dominic? Eps Portuen. S. Marci Card. Griman°. 
R. dns Sigismundus diac. Card. Mantuanus. 

Laus deo. 


Papa Julius Secundus moritur vicesima prima die Februarii Anno 
Millesimo quingentesimo tertio decimo. 

Fit conclusio Cardinalium quarto die Martii. 

Eligit R. D. Joannes S. Marie in dominica Diaconus Cardinalis de 
Medicis in pontificem maximum, die decima Martii. 


508 Kleine Mitteilungen. 


Publicat die vndecima hora tertia decima ad summā missam bene- 
dicit populo. 
Vocaturque Leo eius nominis decimus. 


Nach diesem Bericht waren also nicht 31, sondern 29 Zellen 
in der Kapelle erbaut. Und wir werden ihm Glauben schenken 
dürfen, da die Lage und Reihenfolge der einzelnen Zellen ganz genau 
angegeben wird. Sehr beachtenswert ist die Benennung der berühm- 
ten Fresken an den Längswänden der Kapelle. Jetzt erst sehen wir 
recht klar, welcher Plan diesem Bilderzyklus zugrunde lag, und 
welche typologischen Beziehungen die verschiedenen Darstellungen 


verbanden. ? 
Zwickau i S. O. Clemen. 


! Ich zähle hier die Fresken nach der jetzt üblichen Benennung auf. 
Links: die Beschneidung der Söhne des Moses von Pinturicchio und Pe- 
rugino, das Jugendleben des Moses von Botticelli, Durchzug durchs Rote 
Meer von den Schülern des Cosimo Rosselli, die Gesetzgebung auf Sinai 
von Cosimo Rosselli, die Bestrafung der Rotte Korah von Botticelli, das 
Testament des Moses von Luca Signorelli. Rechts: die Taufe Christi 
von Perugino und Pinturicchio, das Reinigungsopfer des Aussätzigen von 
Botticelli, die Berufung der ersten Jünger von Domenico Ghirlandajo, die 
Bergpredigt Christi von Cosimo Rosselli, die Schlüsselübergabe von Perugino, 
das letzte Abendmahl von Rosselli. — Wem das große Werk von E. Stein- 
mann über die Sixtinische Kapelle nicht zur Verfügung steht, greife zu 
dem schönen Buche desselben: Rom in der Renaissance von Nicolaus V. 
bis auf Leo X., 2. Aufl., Leipzig 1902 (= Berühmte Kunststätten Nr. 5, 
S. 64ff. Vgl. auch Pastor II 3 u. 4 (1904), S. 695 ff. 


509 


Kritiken. 


K. Th. v. Heigel, Biographische und kulturgeschichtliche 
Essays. Berlin, Allgemeiner Verlag für Deutsche Literatur 
1906. 337 S. 

Gegen diese neueste Sammlung des als Essayisten besonders 
fruchtbaren Münchener Historikers sind in den Preußischen Jahrbüchern 
(1907) von F. Gundelfinger Einwendungen erhoben worden, die z. T. 
allgemeinere Beachtung verdienen. Es handelt sich dabei nicht um 
eine materielle, sondern um eine formelle Kritik der Heigelschen 
Arbeiten. G. bemängelt zunächst den Titel! Der Ausdruck „kultur- 
geschichtlich“ passe nur auf den siebenten, die altbayerische Herzogsstadt 
Landshut behandelnden Aufsatz. Dies Urteil beruht auf einer merk- 
würdigen Verkennung der Stärke Heigelscher Geschichtsschreibung. 
Wenn es die vornehmste Aufgabe wissenschaftlicher Kulturgeschichte 
ist, Material herbeizuschaffen zur Charakteristik allgemeiner Anschau- 
ungen vergangener Perioden — die äußere sog. Kultur ist nur das 
Sympton davon — so hat es v. H. früher und auch jetzt wieder mit 
dieser Aufgabe sehr ernst genommen. Aus der vorliegenden Samm- 
lung sind z. B. die beiden Aufsätze „Die Brautwerbung des Mark- 
grafen Ludwig Wilhelm von Baden und des Prinzen Eugen von 
Savoyen 1689—1690“ und „Eine Episode aus dem Leben der Grande 
Mademoiselle“ mit ihrer vortrefflichen archivalischen Fundierung voll 
von den lehrreichsten Beiträgen zur Geschichte der höfischen Anschau- 
ungen über die Ehe in den Anfangszeiten der Aufklärung. Ähnliches 
gilt von den „letzten Tagen der freien Reichsstadt Lindau im Boden- 
see“ und den „Preußen in Nürnberg im Jahre 1796“, weil wir hier, 
und zwar wiederum teilweise mit Hilfe neuen archivalischen Materials 
über die Agonie der Reichsstädte gegenüber der brutalen z. T. von 
Napoleon trotz gelegentlicher früherer reichsstadtfreundlicher Äuße- 
rungen! unterstützten Territorialpolitik orientiert werden, wobei auf die 
materielle Lage, wie auf die hilflosen politischen Anschauungen einiges 
Licht fällt. Man wird von diesen vier Arbeiten um so lieber Kennt- 
nis nehmen, als sich der Verfasser mit ihnen auf seinem eigensten 
Forschungsgebiete bewegt. Jedenfalls aber dienen sie alle zum Be- 


1 Vgl. z.B. J. Kracauer im Archiv für Frankfurts Geschichte und 
Kunst 3. F. 5. Bd. (1896) S. 232f. (1799). 


510 Kritiken. 


weise dafür, daß der Titel „kulturgeschichtlich‘‘ seine Berechtigung hat. 
Weniger gelungen ist der Versuch über die Gründung der Stadt München. 


Gundelfinger hat sich ferner über v. Hs. Stil beschwert und die 
Mischung von Historiker und Redner getadelt, die darin hervortrete. 
Der erste der Aufsätze, „die geschichtliche Entwicklung der deutschen 
Seemacht“, ist eine Festrede, worin jene Mischung selbstverständlich 
notwendig ist, wenn sich auch natürlich über den Wert so rhetorisch 
zugespitzter Darstellungen immer wird streiten lassen. In den übrigen 
Stücken aber tritt einem unbefangenen Leser fast nirgends der Fest- 
redner v. H. entgegen. Man kann ihm also auch nicht eine „irrige 
Auffassung vom schönen Stil“ vorwerfen. Viel eher möchte man, was 
übrigens auch G. andeutet, den leicht novellistischen Ton etwas her- 
abgestimmt wissen. Aber er folgt, namentlich für die petite histoire 
des Barock und Rokoko, mit einer gewissen Unvermeidlichkeit aus 
der bloßen Reproduktion der Quellen. Diese neue Sammlung gibt 
vielleicht Veranlassung, diesen in Deutschland so arg vernachlässigten 
Teil der historischen Methodenlehre, das ganze weite Feld der „histo- 
rischen Stilistik“ nach langer Pause einmal wieder zu betreten. 

Ferner haben einzelne Essays auch pädagogischen Wert. Der 
schon erwähnte über die Grande Mademoiselle und vor allem der über 
den Nymphenburger Vertrag vom 22. Mai 1741 geben gute Beispiele 
für kritische Spezialuntersuchungen auf dem Gebiete der Geschichte 
des 18. Jahrhunderts.” Im ersten Falle werden Memoiren mit Hilfe 
von Akten auf ihre Glaubwürdigkeit hin geprüft. Beim Nymphen- 
burger Vertrage handelt es sich um den Nachweis einer Fälschung, 
wobei die übersichtliche Gruppierung der Argumente, die einmal der 
Kritik der archivalischen Überlieferung und sodann unsrer allgemeinen 
Kenntnis der diplomatischen Lage entnommen sind, Interesse erweckt. 
Doch vermißt man hier und an andern Stellen genauere Angaben über 
die eigenen älteren Arbeiten des Verfassers auf denselben Gebieten. 

Über die kleinen Biographien der Sammlung kann man sich kurz 
fassen, da sie, abgesehen von den drei Münchenern (unter ihnen be- 
findet sich auch eine Skizze des Lebens von Karl Adolf Cornelius), 
wenig Neues bringen. Bei einem zusammenfassenden Rückblicke auf 
Dahlmanns Entwicklung wäre besonders seinen politischen Anschau- 
ungen eine genauere, natürlich ihre Quellen endlich einmal berück- 
sichtigende Würdigung zu wünschen. Was v. H. über die „Politik“ 
sagt, ist: keine Analyse. 

Bonn. Hashagen. 


! Den Essay über die Ermordung des Herzogs von Enghien darf man 
hier gleich mit erwähnen. 


Kritiken. | II 


Festgabe für Felix Dahn zu seinem fünfzigjährigen Doktor- 
Jubiläum gewidmet von gegenwärtigen und früheren Angehörigen 
der Breslauer Fakultät. I. Teil. Deutsche Rechtsgeschichte. 
Breslau 1905. 382 S. 

Das vorliegende Buch bringt Aufsätze von Alfred Schultze, 
Konrad Beyerle, Siegfried Brie, Justus Wilhelm Hedemann und Hubert 
Naendrup. 

Die erste Abhandlung von Alfred Schultze behandelt das 
Thema: Gerüfte und Marktkauf in Beziehung zur Fahrnis- 
verfolgung. Ausgehend von der Publizitätstheorie, wonach die 
Gewere die Publizitätsform des dinglichen Rechtes ist, und zwar in 
Gestalt der Herrschaft, welche sich im Innehaben der Fahrnissache 
äußert, wendet sich der Verfasser zunächst gegen die neuestens von 
Zycha gemachten Ausfälle gegen diese Theorie, nach welchen nicht 
die Offenkundigkeit, sondern der redliche Erwerb der Sache der Grund 
für die Beschränkung der Fahrnisverfolgung sein soll. Schultzes 
Beweis, daß Zychas Anschauung in den Quellen keine Stütze findet, 
scheint mir durchaus gelungen. Es bleibt der Satz aufrecht, daß es 
der Publizitätsgedanke ist, welcher die Fahrnisverfolgung gegen dritte 
Inhaber der Sache ausschließt. Weiterhin wird die Frage untersucht, 
ob es die nämliche Idee der Offenkundigkeit war, welche in den 
Fällen, in denen Verlust der Gewere vorlag, dennoch eine Ver- 
folgung der Sache gegen dritte Inhaber gewährte. Diese von Eugen 
Huber und Herbert Meyer aufgestellte Behauptung, welche für das 
Erfassen des deutschen Fahrnisrechtes von höchster Bedeutung ist, 
sucht Schultze zu widerlegen. Er meint: „Nicht unter der Einwirkung 
des Publizitätsgedankens, sondern im Kampfe mit ihm hat sich die 
unbeschränkte Verfolgbarkeit der abhanden gekommenen Sachen im 
deutschen Recht herausgebildet. Trotz des Mangels der Gewere, nicht 
weil er in einem anderen Publizitätsmittel seinen Ausgleich fand, 
wurden hier Drittinhaber dem dinglichen Recht des Beschädigten 
unterworfen“ (S. 20). Die Erhebung des Gerüftes durch den Ent- 
werten, fährt der Verfasser fort, kann nicht das formale Offenkundig- 
keitsmittel gewesen sein; denn es war auf andere Zwecke gerichtet 
als auf eine privatrechtliche Publizitätswirkung gegen Dritte. Der 
unmittelbare Grund für die Herausgabepflicht des Dritten kann nicht 
in der regelmäßig fahrlässigen Unkenntnis des offenkundigen Ereig- 
nisses gefunden werden. Dieser Grund versagt auf alle Fälle beim 
Marktkauf. Die auf dem Markt gekaufte Sache mußte dem Be- 
stohlenen auf dessen Klage herausgegeben werden. Nach eingehender 
Besprechung dieses Marktkaufs. als einer Abart des Kaufs vom Un- 
bekannten (ab ignoto z. B. Freiburger Stadtrecht c. 29) und des sich 


512 Kritiken. 


daraus ergebenden Lösungsanspruches wird betont — namentlich 
gegen H. Meyer —, daß gerade hier der Publizitätsgedanke versage. 
Nicht die Kundbarkeit des Kaufes, sondern das Merkmal der Redlichkeit 
des Marktkäufers bewirke hier dessen Straflosigkeit, sowie dessen Lösungs- 
anspruch. Die Ursache der Herausgabepflicht des Dritten gegenüber dem, 
welchem die Sache abhanden kam, sieht Schulze im Gewerebruch des 
Bestohlenen. Gewerebruch sei Bruch des Rechtsfriedens und soll am 
Friedebrecher nicht nur kriminell gesühnt, sondern auch privatrecht- 
lich geheilt werden, und die beste Heilung bestehe eben in der 
Wiederherstellung der Gewere des Verletzten. Der Lösungsanspruch 
finde dann darin seine Erklärung, daß die Ausgleichspflicht von dem 
unerreichbaren Verkäufer auf dem Markte auf den Entwerten selbst 
übergewälzt werde, weil der Käufer sich einen Eingriff in seine 
Rechtssphäre gefallen lassen mußte. Schließlich wird die Bedeutung 
der behandelten Fragen für die Entwicklung des deutschen Rechts 
nach der Rezeption, sowie für das geltende Recht und die Gesetz- 
gebung der Gegenwart gewürdigt. 

Konrad Beyerle bringt uns in seinen „Ergebnissen einer 
alemannischen Urbarforschung“ höchst interessante Mitteilungen 
über das Konstanzer Urbar von 1302, namentlich über die Verhält- 
nisse des Arboner Gebietes. Das Urbar, das leider bis heute nicht 
publiziert ist, darf dem habsburgischen Urbar in jeder Hinsicht un- 
mittelbar an die Seite gestellt werden. e 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der bischöflichen Grundherr- 
schaft Arbon, deren Entwicklungsgeschichte der Verfasser schon früher 
dargestellt hat, stehen im Mittelpunkt der Abhandlung. Das Arboner 
Urbar, welches S. 111—128 abgedruckt ist, bietet lediglich ein Ver- 
zeichnis der festen jährlichen Zinse und Gülden. Es bringt keine 
Nachrichten über die Fronden und Todfallsverpflichtungen der Zins- 
bauern, ebensowenig über Größe und Lage der Zinsgüter. Beverle 
vermag uns aber dennoch mit Hilfe eines jüngeren Urbars von 1546 
ein vollständiges Bild von jener Grundherrschaft zu geben. Sehr 
bemerkenswert ist u. a. die Tatsache, daB das grundherrliche Gebiet 
keinen Streubesitz bildete, sondern daB es „eine der wenigen ur- 
sprünglichen geschlossenen grundherrschaftlichen Siedelungen im ale- 
mannischen Lande“ repräsentiert. Nachdem festgestellt worden ist, 
daß die Arboner Grundherrschaft umfaßte: große Salhöfe, beträchtliche 
Rodungsgüter, eine kleine Zahl von Hufen und als Hauptmasse die 
Kleingüter (Schupposen, Lehen), wird der Versuch gemacht, die karo- 
lingische Grundherrschaft Arbon zu rekonstruieren, ein Versuch, der 
als geglückt bezeichnet werden kann. Der gesamte Ackerbesitz in 
karolingischer Zeit hätte dann 1113 Morgen betragen, wovon 470 


— 


Kritiken. 513 


dem Salland und 643 Morgen dem Zinsland zuzuweisen wären. Diese 
Berechung ergibt, daß sich die Grundherrschaft bis zu der Zeit, in 
welcher das Urbar abgefaßt wurde, stark vergrössert hat. Das Urbar 
von 1546 wird der Verfasser im Anhang zu Teil II seiner Unter- 
suchung der Arboner Verhältnisse in den Schriften des Vereins für 
Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung zum Abdruck bringen. 

Der Aufsatz von Siegfried Brie über die Stellung der 
deutschen Rechtsgelehrten der Rezeptionszeit zum Gewohn- 
heitsrecht versucht die herrschende Meinung zu widerlegen, daß 
die Rechtsgelehrten der Rezeptionszeit eine dem Gewohnheitsrechte 
feindliche Stellung einnahmen und dasselbe möglichst zurückzudrängen 
versuchten. „Man wird bei genauer Prüfung der deutschen Rechts- 
literatur der Rezeptionszeit sagen müssen“, erklärt der Verfasser, 
„daß dieselbe eine dem Gewohnheitsrecht günstige oder wenigstens 
nicht ungünstige Tendenz bekundet“. Es werden die Aussprüche und 
Erörterungen einer Reihe von Schriftstellern (u. a. Zasius, Oldendorp, 
Mynsinger, Gail, Wesenbeck) dargelegt, aus denen ersichtlich ist, daB 
die Grundanschauung herrschte, das Gewohnheitsrecht sei ein statutum 
tacitum, und ihm sei die gleiche Kraft beizumessen wie dem Gesetze. 
(Vgl. z. B. Wesenbeck, Comment. p. 23: effectus consuetudinis non 
minor quam ipsius legis, oder Besold, Delibata iuris, p. 94: con- 
suetudo legis habet vigorem.) Dieser prinzipiellen Anerkennung 
standen freilich schwerwiegende Hindernisse entgegen, welche die An- 
wendung des Gewohnheitsrechtes wesentlich einschränkten, so vor 
allem die Lehre, daß der Richter das Gewohnheitsrecht nur berück- 
sichtigen dürfe, wenn dasselbe bewiesen werden könne (z. B. Gail, 
Observ. I 36 num. 16: die consuetudo bedarf der allegatio und pro- 
batio, weil sie „facta“ ist, und facta nicht präsumiert werden). Brie 
kommt zum Schlusse, daB die Rezeptionszeit nicht beherrscht war 
vom Gegensatz von Gesetzesrecht und Gewohnheitsrecht, sondern vom 
Gegensatz von gemeinem und partikulärem Recht. 

Die vorzüglich geschriebene Arbeit von Justus Wilhelm Hede- 
mann über die Fürsorge des Gutsherrn für sein Gesinde 
zeigt die allmähliche Entwicklung des Gesindewesens, namentlich 
der Gesindefürsorge in den brandenburgisch-preußischen Gebieten 
nach dem Ausgang des Mittelalters. Während im Mittelalter die 
Lage des Gesindes eine verhältnismäßig günstige war, zeigt die 
folgende Periode bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts eine 
Verschlechterung seiner sozialen und rechtlichen Stellung. Namentlich 
die zunehmende Arbeiternot war es, welche zu dem berüchtigten 
Lohntaxenwesen und zum Dienstzwang führte, wonach nicht nur 
jeder MüßBiggänger aufgegriffen und zum Gemeindedienst gezwungen 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 34 


514 Kritiken. 


werden konnte, sondern wonach auch der Adel ein Recht der „Vor- 
miete“ erhielt, d. h. verlangen durfte, daß die heranwachsenden 
Burschen und Mädchen ihm ihre Dienste an erster Stelle antragen 
mußten. Nachdem mit dem Ausgang des 30 jährigen Krieges gün- 
stigere Zustände eingetreten waren (u. a. Freizügigkeit und freie Be- 
rufswahl. Ordnung von 1645) erfolgte rasch eine Rückwärtsbewegung. 
Das letzte reaktionäre Gesetz ist eine Gesindeordnung von 1735, in 
welcher z. B. nicht die geringste Spur einer Fürsorgepflicht des Guts- 
herrn seinem Gesinde gegenüber enthalten ist. Mit der Aufklürung 
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnt dann die auf- 
steigende Bewegung, und es ist kennzeichnend für die prächtige Ge- 
stalt des Justus Möser, daß er zum ersten Male den Gedanken an 
eine geordnete Invaliden- und Altersversicherung aussprach. Mit 
Macht tritt nun die preußische Gesetzgebung in verschiedenen Ge- 
sindeordnungen auf. Sie verdrängt mehr und mehr den patriarchalı- 
schen Gedanken im Gesindewesen, und der Entwurf des allgemeinen 
Landrechts von 1784 enthält bereits den Grundsatz: „Das Verhältnis 
zwischen Herrschaft und Gesinde gründet sich auf einem Vertrage“ 
Man beginnt die Rechte und Pflichten des Dienstherrn streng von- 
einander abzugrenzen, die gesetzlichen Lohnansätze schwinden, so daß 
die Gesindeordnung von 1810 den Satz aufstellen kann: Der Lobn 

und das Kostgeld hängt ohne Ausnahme von freier Übereinkunft ab. 

Scharf hebt der Verfasser die Grundgedanken hervor, welche im Ent- 

wurf von 1784, im A. L. R. und in der Gesindeordnung von 1510 

enthalten sind und bespricht deren Einwirkung auf das praktische 

Leben. Im letzten Abschnitt wird auf einige Kollisionen und Probleme 

hingewiesen, welche sich aus einer Vergleichung der alten Gesinde- 

ordnung von 1810 mit der neuen Versicherungsgesetzgebung und 

namentlich mit dem bürgerlichen Gesetzbuche ergeben. 

Hubert Naendrups Dogmengeschichte der Arten mittel- 
alterlicher Ehrenminderungen (1. Teil auf 162 Seiten) ist im 
teressanter für die Toten als für die Lebendigen. Ausgehend vo! 
der „Einheitlichkeitstheorie“, wonach die Echtlosigkeit, die Recht 
losigkeit und die Ehrlosigkeit wesensgleiche Begriffe seien, so dad 
z. B. „die Rechtlosigkeit nur die Kehrseite der Ehrlosigkeit darstelle” 
(S. 271), würdigt, der Verfasser im ersten Abschnitt die Literatur Yor 
Eichhorn (z. B. Huth, Heineccius, Danz), im zweiten Abschnitt die 
Literatur von Eichhorn bis Phillips (z. B. Eichhorn, Mittermaitr, 
Weiske), im dritten Abschnitt die Literatur von Phillips bis Budde 
(z. B. Phillips, Zöpfl) und im ganzen vierten Abschnitt (84 Seiten) 
die Auffassung von Budde. Die Ansichten dieser Gelehrten, welch 
nicht der Einheitlichkeitstheorie huldigen, werden lebhaft bekimpf 


Kritiken. 515 


und widerlegt. Der brave Johann Stephan Pütter muß sich sogar 
den Ausdruck „kümmerlich“ gefallen lassen (S. 246); Marezoll „rückt 
die Krankheit seiner Theorie selbst vor Augen“ (S. 265) und Zöpfl 
wird vorgeworfen, daß die gesamte Entwicklung seiner Meinungen 
über diesen Gegenstand „da wo es sich um den Verschiedenartigkeits- 
gedanken handelt, ein Bild ratlosesten, haltlosesten, unselbständigsten 
Hin- und Herschwankens darbietet“. Hoffentlich macht uns der Ver- 
fasser seine eigenen Anschauungen über diesen höchst interessanten 
Gegenstand, welche er bis jetzt aus Raummangel nur angedeutet 
hat, im zweiten Teile der Dogmengeschichte noch etwas klarer. 
Jena. Hans Fehr. 


Oskar Montelius, Kulturgeschichte Schwedens von den ältesten 
Zeiten bis zum elften Jahrhundert nach Christus. Mit 540 Ab- 
bildungen. Leipzig, E. A. Seemann 1906. 336 S. 8°. 

Schweden hat für Deutschland nicht nur die Bedeutung eines 
Nachbarlandes, sondern steht ihm auch ethnographisch nahe. Diese 
Beziehung war aber früher noch weit enger. Sind doch zu Beginn 
unserer Zeitrechnung von den späteren Dialektunterschieden innerhalb 
des (sermanischen höchstens Ansätze vorhanden gewesen. Damals sind 
die Vorfahren der heutigen Schweden ein Teil der sprachlich noch 
so gut wie einheitlichen Germanen; und sie werden, je enger begrenzt 
uns der Bereich des germanischen Volkes um die westliche Ostsee 
herum entgegentritt, ein umso wichtigerer Teil der Gesamtheit. Der 
sprachlichen Zusammengehörigkeit entspricht aber auch eine kulturelle, 
und weit in vorgeschichtliche Zeit zurück, jedenfalls schon in der 
Bronzezeit, bilden die von Germanen besetzten Länder zusammen eine 
besondere Provinz Europas. Die Bedeutung der Urgeschichte Schwedens 
auch für die deutsche liegt somit auf der Hand. 

Wir müssen es umsomehr Oskar Montelius Dank wissen, daß er 
seine 1903 in zweiter Auflage erschienene Arbeit Sveriges hednatid 
och medeltid (in Sveriges historia) durch die vorliegende Übersetzung 
einem weiteren deutschen Leserkreis nahebringt. Einem berufeneren 
Führer als ihm könnten wir uns nicht anvertrauen, denn er hat nicht 
nur für die skandinavische Urgeschichtsforschung, besonders was 
Periodeneinteilung, relative und absolute Chronologie der Funde be- 
trifft, mehr geleistet als irgendein anderer, sondern ist wohl auch 
der beste Kenner der europäischen Urgeschichte im allgemeinen. 

Die ersten zahlreicheren und sicheren Zeichen menschlicher Be- 
siedelung gehören in Schweden der Zeit der Muschelhaufen an, die 
nach M. bis zum 5. Jahrtausend v. Chr. dauert. Dann folgt die 
jüngere Steinzeit, bis zum Anfang des 2. Jahrtausends reichend, durch 

34* 


516 Kritiken. 


geschliffene Steinäxte, Ackerbau und Viehzucht gekennzeichnet. Von 
ihrem Beginn an glaubt Montelius die Vorfahren der späteren ger- 
manischen Bewohner in Schweden nachweisen zu können; nur in den 
nördlichen Landesteilen macht sich eine tieferstehende, fremde 
(lappische?) Steinzeitkultur bemerkbar. Die Bronzezeit erstreckt sich 
vom Anfang des 2. bis zur Mitte des 1. Jahrtausends v. Chr. und führt 
auf germanischem Boden zu hervorragender Kulturentwicklung. Inner- 
halb der Bronzezeit werden von M. sechs Perioden unterschieden; 
doch begnügt er sich in dem vorliegenden Werke damit, den ganzen 
Zeitabschnitt in einem Bilde zusammenzufassen. Auch bei der 
Eisenzeit geht er nicht auf alle erkennbaren Perioden ein, sondern 
zieht nur vier Hauptabteilungen in Betracht: I. die vorrömische Eisen- 
zeit oder die Zeit, ehe der Einfluß der römischen Kultur den Norden 
erreichte, ungeführ die letzten fünf vorchristlichen Jahrhunderte um- 

fassend; II. die römische Eisenzeit oder die Zeit des römischen Ein- 

flusses vom Beginn unserer Zeitrechnung bis ungefähr 400 n. Chr.; 

III. die Zeit der Völkerwanderungen von ungefähr 400—800; endlich 

IV. die Wikingerzeit von 800 bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts. 

Zu den prächtipsten und wichtigsten Funden gehören die aus 
den Bootbestattungen von Vendel in Uppland, auf die deshalb hier 
besonders hingewiesen sei. Sonst sei von Einzelheiten noch das Vor- 
kommen einheimischer Schmelzarbeiten in vorrömischer Zeit weil auch 
für die Beurteilung deutscher Funde wichtig hervorgehoben. 

Für die jüngsten Abschnitte sind außer den Funden auch die 
literarischen Quellen herangezogen, und hier findet sich allerdings 
manches auszusetzen. So wird des öfteren Pyteas statt Pytheas ge- 
schrieben, ferner Okon statt Ochon, Scandinavia (bei Plinius) statt 
Scadinavia; es ist vom Ostyernland bei Tacitus die Rede statt von dem 
der Aestii. Dem Jovr.ı des Ptolemäus, das für T«üraı verschrieben 
ist, entspricht nicht späteres Gutar oder Gotar, sondern Gautar; und 
die Behauptung, daß die übrigen von jenem auf Scandia angesetzten 
Völkernamen unkenntlich sind, geht jedenfalls zu weit, da doch min- 
destens in seinen Xaıdeıvoi die späteren Heidnir in Heidmork unver- 
kennbar sind. Die „Ptolemäische Karte über (sic) Südskandinavien“ ist 
unrichtig gezeichnet. Die Kimbern lokalisiert M. offenbar irrtümlich 
an der Elbmündung. Die von ihm gegebene Erklärung des mare 
mortuum ist kaum zutreffend. Ein air. thual „Norden“ existiert 
nicht u. a. m. 

Am wenigsten glücklich aber scheinen mir die Bemerkungen über 
Mythologie. Es geht nicht an, die spärlichen für Schweden allein 
fließenden Quellen dadurch zu ergänzen, daß man Stücke aus der 
Snorra Edda daneben setzt, von denen doch erst festgestellt werden 


Kritiken. 517 


müßte, was daran besondere isländische Entwicklung, was norwegisch 
und was gemeinnordisch und daher auch schwedisch ist. Und Mon- 
telius’ eigene mythologische Hypothesen, denen zufolge auch in Odin 
und Thor ein alter Sonnengott steckt, werden auch schwerlich viele 
Anhänger gewinnen. | 

Daß die Namen schwedischer Örtlichkeiten immer in schwedischer 
Gestalt gebracht werden, wird man sich gern gefallen lassen, wogegen 
es für den deutschen Leser verständlicher wäre, wenn auf die übrigens 
dänische Bezeichnung Sönderjylland für Schleswig ganz verzichtet 
würde. Und von dem Romsundsberget — mit deutschem und schwe- 
dischem Artikel — darf man nicht sprechen. Ebenso ist es unge- 
rechtfertigt, wenn mythologische und Personennamen im deutschen 
Text statt in ihrer alten und überlieferten in neuschwedischer Gestalt 
gebraucht werden, also von Snorre Sturlesson statt Sturluson, 
Vandradskald statt Vandr&daskald, Gusesnöt statt Güsanaut, von den 
Sköldmör statt Skialdmeyiar (Schildmädchen) oder gar Fenresulfven 
und Midgardsormen (mit schwedischem Artikel!) statt Fenrisulfr und 
Midgardsormr die Rede ist. Zu beanstanden ist ferner die Wieder- 
gabe des altnord. saga durch deutsch „Sage“ statt „Geschichte“ oder 
„Erzählung“. Auch ein Svecismus macht sich im Deutsch der Über- 
setzung da und dort bemerkbar. 

Doch berühren diese Ausstellungen Nebendinge. Im großen und 
ganzen haben wir es mit einer vortrefllichen Leistung zu tun, die 
sich der in ähnlicher Art das dänische Gebiet behandelnden Nor- 
dischen Altertumskunde (Vor Oltid) von Sophus Müller würdig an 
die Seite stellt. Auch die zahlreichen Abbildungen verdienen unein- 
geschränktes Lob. 

Wien. i Rudolf Much. 


0. Prein, Aliso bei Oberaden. Münster i. W., Aschendorffsche 
Buchhandlung 1906. VI und 78 S. mit einer Karte und einer 
Tafel. 1 M. 50 Pf. 

0. Prein, Nachtrag zu Aliso bei Oberaden. Derselbe Verlag. 
S. 79—109. 

Erst jetzt, wo soeben ihr Nachtrag erschienen ist, sei diese 
Broschüre eines orts- und geschichtskundigen Lokalforschers angezeigt. 
‘Sie ist bisher schon sehr beachtet und anerkannt worden; enthält sie 
doch nur zuverlässiges Material und dementsprechend nur sichere 
„Forschungen und Vermutungen“. 

Bekanntlich hat der Verfasser auf der sogenannten „Burg“, einer 
waldigen, 72 m hohen und durch einen Wasser- und Sumpfgürtel 
noch mehr geschützten, nach allen Seiten freien Erhebung bei Ober- 


518 Kritiken. 


aden, einem Dorfe gleich östlich von Lünen an der Lippe, ein große: 
und stark befestigtes Römerkastell entdeckt und nach jahrelangen 
örtlichen und archivalischen Forschungen endlich den Altertums 
freunden bekannt gegeben. Ist auch schon die Bezeichnung Aliso an 
Haltern vergeben worden, so spricht Pr. doch seine Entdeckung al: 
jenes Drususkastell an. Mit Fug und Recht, wie uns scheinen will 
Denn er beweist nicht nur, daß Oberaden ein Kastell sein muß — 
und die Ausgrabungen im vorigen Herbst haben es vollauf bestätigt —. 
sondern auch, daß es Aliso ist. Aus Urkunden des Mittelalters kann 
nämlich für die „Burg“ der Name Elseie, Else nachgewiesen werden: 
und heute noch heißt ein uralter Hofbezirk, gleich südlich der Burz 
gelegen, Elsey. 

Nordostecke, Nord- und Westseite des neuen Lagers sind schon 
freigelegt, auch das Nordtor und die ca. 15 m weite porta decumana 
an der Westseite, nahe der Südwestecke; der Wall besonders ist durch 
eine doppelte Palisadenreihe stark befestigt; am stärksten mag wohl 
nach der Beschaffenheit der Nordostecke die (noch unaufgedeckte. 
Ostseite gewesen sein; heute noch heißt der Waldrand hier Ispeck. 
d. i. eiserne Burgumhegung. Auf der Nordwestseite, wohl der 
schwächsten Stelle des Lagers, scheint ein heftiger Kampf statt- 
gefunden zu haben; dort hat man den Graben noch ausgefüllt ge 
funden mit Reisig, Baumstämmen, Brettern und Balken; hier auch 
sind neben einigen Geschossen, vermutlich von Katapulten, ca. SU 
Mauerspeere, pila muralia, aus dem Grundwasser des Grabens au“ 
gehoben worden; sie sind bisher einzig in ihrer Art auf deutschen 
Boden, ganz aus Eichenholz ohne jeden Metallbeschlag, an beiden 
Enden haarscharf zugespitzt, die einen kunstvoll geglättet, die andern 
(wohl in der Not) roh gefertigt und nicht immer vierkantig, "7 
ersteren zeigen auch zahlreiche Exemplare Inschriften, und 291 
die Bezeichnung der Centurie, der ihre Träger angehört haben. — 
Ein anderer Umstand ist ebenso einzig und bemerkenswert, nämlich 
daB so viele Scherben rein germanischer Herkunft und Bronzegefüb- 
reste sogar aus prähistorischer Zeit gefunden worden sind; er be 
weist, daB vor den Römern schon Germanen auf der Burg gesiedelt 
haben. — Von den andern Funden sei nur noch der Amphorenstück® 
gedacht; „Amphoren finden sich nur in Depots“. 

Pfarrer Prein hatte in seiner Broschüre die Seiten seines Lett" 
zu ca. 600 >< 500 m angenommen; bei diesem Ansatz war er den 
Grenzen des engeren Burgbezirks gefolgt. Die Ausgrabungen babe? 
nun allerdings eine Befestigung aufgedeckt in einer Ausdehnung Y% 
ca. 800 >< 500 m, die also um ein Viertel größer ist. Und doch e 
hält Pr. mit seinem feinen Spürsinn wohl recht. Denn noch kurz "7 


Kritiken. 519 


Schluß der ersten Kampagne, noch in den ersten Novembertagen des 
Vorjahres scheint gerade um 200 m östlich von der Nordwestecke im 
Innern des großen Lagers ein von Süden heraufkommender und deut- 
lich bogenartig ausgeschweifter Graben hervorgetreten zu sein, so breit 
und tief wie die andern Gräben, aber anscheinend älter. Da hätten 
wir doch wohl das Preinsche Lager und kämen zu der Aufstellung, 
daß Drusus’ Kastell später, entsprechend der Vermehrung der römi- 
schen Heerkrüfte in Germanien, vergrößert worden wäre. In Haltern ist 
das Umgekehrte konstatiert worden. Da liegt unter dem sog. großen 
Kastell (ca. 20 ha) das viel größere und ältere Feldlager (ca. 36 ha). 

Auf Grund solcher Funde, zugleich aber auch nach sorgfältiger 
Nachprüfung und Würdigung der gründlichen Preinschen Forschungen 
können wir nicht mehr zweifeln, daß dieses Oberadener Kastell das 
berühmte römische Aliso ist. Und doch verhalten sich die Herren, 
die in Haltern graben und die Römeranlagen daselbst Aliso genannt 
haben, gegen Preins These abwartend. Nur Prof. Dr. Koepp in 
Münster hält ÖOberaden für ein Sommerlager und will auch dem 
Namensgleichklang Aliso-Elsey Bedeutung beimessen, wenn sich ein 
einwandfreies Standlager ergibt. Aber durchschlagend sind die Ein- 
wendungen nicht; Prein wäre wahrlich der erste, der sie berück- 
sichtigte. So muß denn vorläufig der Fortgang der Ausgrabungs- 
arbeiten abgewartet werden. 

Da hat nun in dieser MuBezeit Pfarrer Prein seinen ersten „For- 
schungen und Vermutungen“ den Nachtrag nachgesandt, dessen Inhalt 
sehr wertvoll ist Wenn wir auch nicht allem darin zustimmen, 
z. B. nicht der zu subtilen Auslegung der Worte avrıxarapgornoavre 
und £mıreiylocı in Dios Bericht über die Gründung Alisos (54,33) oder 
der Annahme, daß Aliso sowohl wie die altgermanischen Heerwege 
in seiner Nähe („Hünenpädde“) keltischen Ursprungs seien, so können 
wir doch die Lektüre der Preinschen Schriften nur aufs wärmäte 
empfehlen. Sie sind mehr als Lokalforschung. Eine seltene Belesen- 
heit, Gelehrsamkeit und Sorgfalt zeichnen ihren Verfasser aus. 
Hat er doch z. B. durch geschickte Interpretation einer bisher un- 
klaren Vellejusstelle (11 120,1) ein neues und wichtiges Faktum ge- 
wonnen, das unsere Überlieferung von der Niederlage des Varus be- 
deutsam bereichert: Von jetzt an müssen wir annehmen, daß im 
Jahre 9 n. Chr. neben den drei Legionen des Varus noch zwei unter 
Asprenas, einem Neffen des Varus, an der Lippe gestanden haben, 
und zwar in Haltern. Haltern ergänzt nämlich Pr. zu den Worten 
matureque ad inferiora hiberna descendendo der Stelle und nicht 
Mainz, wie das bisher geschah,.indem er richtig bemerkt, man rette 
doch keine Legionen dadurch, daß man sie dem Kriegsschauplatz 


520 Kritiken. 


näher bringe Vgl. auch Hülsenbeck, Die Gegend der Varusschlacht, 
Anm. 4. Paderborn 1878. 

Aber zuletzt, was sollen die Ausgrabungen in Oberaden, und 
mögen sie auch fernerhin noch so reich ausfallen, für Preins These 
beweisen? Sie ist ja schon erwiesen. — In berechtigtem Stolze über 
die einzig in Deutschland bestehenden römischen Anlagen bei Haltern, 
zugleich auch in dem Glauben, daß solch gewaltig Römerwerk nicht 
noch einmal an der Lippe aus dem deckenden Boden erstehen könne, 
hat Prof. Dr. Schuchhardt, aber nicht als erster, Haltern Aliso ge- 
tauft. Nun ist aber der eigentliche Erstling an der Lippe, das 
älteste, größte und am weitesten nach Osten vorgeschobene Kastell, 
nämlich Aliso bei Oberaden gekommen und fordert mit löblicher 
Pietät — Pr. schlägt nirgends den Kampfton an —, daß ihm sein 
Erstgeburtsrecht werde. — Man stelle sich einmal die Sache um- 
gekehrt vor, die Burg bei Oberaden, in unmittelbarer Nähe des Hof- 
bezirks Elsey, sei vor Haltern aufgedeckt worden. Hätte man sie 
nicht sofort als Aliso angesprochen? Ihre ganze Geschichte und die 
seit Jahrzehnten dort gemachten zahlreichen Funde haben immer 
schon den sicheren Schluß erlaubt, daß hier Jahre lang die Römer ge- 
sessen haben. Und wäre Haltern erst nach Aliso ausgegraben 
worden, so hätte man es auch richtig untergebracht und in ihm das 
castellum Lupiae flumini adpositum (Tac. Ann. II 7) gesehen, den 
Hauptwaffen- und Proviantplatz der Römer zur Versorgung des 35 km 
weiter lippeaufwärts gelegenen Aliso und der noch weiter vor- 
rückenden römischen Legionen. Statt dessen aber hat man in der 
Meinung, daß das zuerst erstandene Halteın das einzige Römerkastell 
an der Lippe bleiben würde, die von Tacitus ganz deutlich unterschie- 
denen zwei Kastelle in eins verschmolzen und Haltern eben Aliso genannt. 
Dieser Fehler wird durch die Preinsche These wieder gut gemacht. 

Warten wir also mit Ruhe und Zuversicht ihre Anerkennung 
durch die Autoritäten ab. Nicht ausgeschlossen ist es ja auch, daB 
etwaige Funde von Inschriften oder Legionsstempeln unsere Sache 
entscheiden können. 

Nachschrift: Nur kurz erwähnen will ich, daß der Entdecker 
Kneblingbausens, Herr Oberlehrer Hartmann in den letzten Märztagen 
des Jahres im unteren Lippegebiet bei Erle, 9 km nördlich von 
Dorsten a/Lippe ein ausgedehntes Lager aufgefunden hat, dessen Aus- 
grabung im August beginnen soll. Welche Perspektiven eröffnen sich 
damit der weiteren Forschung! 

Die zweite Kampagne auf der „Burg“ bei Oberaden hat im Mai d J. 


ihren Anfang genommen. Über ihre Ergebnisse vielleicht später. 
H. Nôthe. 


Kritiken. 521 


Regesta pontificum Romanorum. Italia pontificia sive Re- 
pertorium privilegiorum et litterarum a Romanis pontificibus ante 
annum MCLXXXXVIII Italiae ecclesiis, monasteriis, civitatibus 
singulisque personis concessorum. Jubente regia societate Gottin- 
gensi congessit Paulus Fridolinus Kehr. Vol. I: Roma. Bero- 
lini apud Weidmannos MDCCCCVI, XXVI u. 201 SS. br. 6 M. 

Seit nunmehr 10 Jahren ist Paul Kehr, der derzeitige Leiter des 
Kgl. preuß. hist. Instituts in Rom, an der Arbeit, um den großartigen 
Plan einer kritischen Ausgabe der älteren Papsturkunden bis auf 
Innozenz Ill. zur Ausführung zu bringen. Zahlreiche Berichte, die 
zumal in den Nachrichten der Kgl. Gesellsch. der Wiss. zu Göttingen, 
phil.-hist. Klasse, seit 1896 erschienen sind, haben die Interessenten 
über das rüstige Fortschreiten des Unternehmens, bei dem inzwischen 
auch mehrere Mitarbeiter eingetreten sind, in Kenntnis gehalten. Über 
die Bedeutung und außerordentliche Wichtigkeit der von Kehr be- 
gonnenen und zum guten Teil von ihm persönlich durchgeführten 
systematischen Durchforschung der Archive und Bibliotheken auf 
Papsturkunden braucht man kein Wort zu verlieren; es mag da ge- 
nügen, auf die inhaltsreichen Ausführungen Kehrs in den Nachrichten 
der Göttinger Gesellsch., geschäftl. Mittel, 1896, S. 72ff, mit denen 
er sein weitausschauendes Unternehmen einleitete und vor der wissen- 
schaftlichen Welt begründete, sowie auf die bereits erwähnten Be- 
richte, die durch eine überraschende Fülle neu aufgefundener Papst- 
urkunden sich auszeichnen, hinzuweisen. 

Was Kehr seit Beginn der Arbeiten als deren Ziel vorschwebte, 
das war, wie gesagt, eine kritische Ausgabe der Papsturkunden bis 
1198. Auch jetzt noch hält er daran fest, nur daß die Erreichung 
dieses Zieles einstweilen in sehr weite Ferne gerückt ist. Denn das 
Werk, dessen erster Band uns hier beschäftigt, und dessen Fertig- 
stellung jedenfalls Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird, ist gleichsam 
eine Zwischenarbeit, die als eine Vorläuferin der kritischen Edition 
der Papsturkunden zu betrachten ist. 

Über seine Einrichtung und seinen Inhalt, vor allem auch über 
seine Entstehung hat uns Kehr als sein eigener Rezensent in sehr 
dankenswerter Weise in einem längeren Aufsatze in den Gröttingischen 
Gelehrten Anzeigen 1906 Nr. 8 Aufschluß gegeben. Mit Rücksicht 
auf diese eingehenden Darlegungen, worin eigentlich schon alles, was 
sonst die Besprechungen von anderer Hand zu sagen pflegen, vorweg- 
genommen ist, kann Ref. sich wohl darauf beschränken, nur einiges 
wenige zur allgemeinen Charakterisierung des Buches hervorzuheben. 

Von den Jafféschen Papstregesten, die bekanntlich denselben 
Zeitraum umfassen, den Kehr in seinen Regesta berücksichtigt, unter- 


522 Kritiken. 


scheiden sich letztere in mehrfacher Beziehung. Der wesentlichste 
Unterschied ist der, daß während Jaffe (und ebenso die Bearbeiter der 
2. Auflage) eine rein chronologische Ordnung nach den einzelnen Pon- 
tifikaten befolgt, Kehr die Regesten nach Empfängern zusammenstellt. 
Die Einführung dieses Ordnungsprinzips stehe ich nicht an, als einen 
ganz besonders glücklichen Gedanken zu bezeichnen, und was Kehr in 
seiner Selbstanzeige zu seiner Rechtfertigung vorbringt, ohne jede Ein- 
schränkung zu unterschreiben. Der Wert einer derartigen Anordnung 
der Papstregesten liegt nicht nur darin, da man nun die Regesten 
der Urkunden für jeden einzelnen Empfänger an einer Stelle zusammen- 
hat, wodurch zugleich ein Ersatz für das bei Jaffe so empfindlich 
vermißte Empfüngerregister geschaffen wird, daß ferner sich auch die 
Deperdita und die vielen ganz undatierten Stücke bei dieser Anordnung 
leichter unterbringen lassen, sondern m. E. vorzüglich darin, daß in 
all’ den Füllen, wo spätere Urkunden Wiederholungen, Bestätigungen, 
oder Erweiterungen früherer Urkunden darstellen, die Geschichte der 
einzelnen Stücke gleichsam auf den ersten Blick sich vor unseren 
Augen aufrollt. — Der vorliegende erste Band enthält die Regesten 
der Urkunden für stadtrömische Empfänger; nach territorialen Gesichts- 
punkten sollen auch die folgenden Bände, von denen jährlich etwa 
zwei erscheinen sollen, abgegrenzt werden. 

Ein zweiter Punkt, der Kehrs Regesten vor denen Jaffés sehr 
vorteilhaft auszeichnet, ist die prinzipiell angestrebte und, soweit es mit 
Aufbietung menschlichen Scharfsinns und einer unermüdlichen Arbeits 
kraft und entsagungsreicher Ausdauer überhaupt möglich war, wirklich 
durchgeführte Herbeischaffung des gesamten einschlägigen Urkunden- 
materials. Während Jaffe von ungedrucktem Material ganz abgesehen 
hatte, woraus man ihm billigerweise keinen Vorwurf machen kani, 
haben seine Neubearbeiter nur in beschränktem Maße nach Inedita 
gefahndet. Kehr nun hat es sich zum Ziele gesetzt, alles erhaltene 
Material ausfindig zu machen. Nicht nur die gedruckte Literatu 
zieht er in weitestem Umfange heran, das Hauptgewicht hat er auf 
die planmäßige Ausbeutung der Archive und Handschriftenschätze der 
Bibliotheken gelegt. Seine und seiner Mitarbeiter Bemühungen sind 
da von den schönsten Erfolgen gekrönt worden. Wußte man schon 
aus den früheren Berichten, wie über alles Erwarten groß der da- 
durch gewonnene Zuwachs an bisher unbekannten Papsturkunden se 
würde, so gibt doch erst dieser erste Band der Regesten eine richtig 
Vorstellung von dem voraussichtlichen Endergebnis der Arbeiten: 
Anstelle von 187 Nummern bei Jafté hat Kehr in diesem ein! 
Bande 586 Stücke, freilich in der Mehrzahl Deperdita, registriert 
Wenn dieses Verhältnis (etwa 1:3) für die folgenden Bände im groben 


Kritiken. | 523 


und ganzen dasselbe bleiben sollte, so würde das Gesamtwerk Kehrs 
gegenüber den ca. 17900 Nummern Jaffes also etwa 50000 Regesten 
enthalten. Angesichts einer solch hohen Zahl möchte man im Interesse 
der Möglichkeit einer schnelleren Fertigstellung dieser neuen Regesta 
fast wünsehen,' daB diese Berechnung sich nicht bewahrheite. 

Mit der Art der Bearbeitung und Drucklegung, die von großer 
Routine zeugt, wird man sich auch durchaus einverstanden erklären 
müssen. Das Schema, nach dem die Regesten mitgeteilt werden, ist 
folgendes: Zunächst gibt Kehr bei jeder einzelnen Empfängergruppe 
eingehende, in dieser Vollständigkeit kaum irgendwo zu findende — 
deshalb um so willkommenere Literaturangaben; darauf folgen kurze 
historische Notizen über den Empfänger, die mit Recht nur das Aller- 
wichtigste, soweit es zur ersten Orientierung zweckdienlich erscheint, 
berühren. In einem dritten Abschnitte, auf den Kehr nach seinen 
eigenen Worten die meiste Mühe verwandt hat, der aber auch zweifel- 
los für alle weitere archivalische Forschung auf dem betr. Gebiete 
grundlegend ist, erhalten wir die Geschichte des Archives des Em- 
pfängers und die Zusammenstellung der urkundlichen Quellen. Hieran 
schließen sich dann die Regesten an, bei deren Abfassung sich K. 
möglichst an den Wortlaut der Urkunden gehalten hat, und die innerhalb 
jeder Empfängergruppe chronologisch geordnet und fortlaufend numme- 
riert sind, wobei ein der Zahl vorgesetztes Sternchen * auf ein nicht 
mehr erhaltenes Stück, ein Kreuzchen f dagegen auf eine Fälschung 
hinweist. Die Übersichtlichkeit des einzelnen Regestes hätte aber 
vielleicht noch dadurch gewonnen, wenn die mitgeteilten Anfangs- 
worte bei den erhaltenen Stücken etwa durch Kursivdruck hervorge- 
hoben worden wären. Unter jedem Regest sind dann noch endlich 
in Petitdruck die Quellen und Drucke angegeben. — Zwei Register 
tragen den Nachschlagezwecken Rechnung: das eine „Rerum index“ 
gibt eine Übersicht der behandelten Empfänger, das zweite „Elenchus 
pontificum Romanorum, quorum acta in hoc volumine continentur“ ordnet 
alle Regesten chronologisch nach der Aufeinanderfolge der Pontifikate. 

Auf Einzelheiten einzugehen wird sich wohl später, wenn weitere 
Bände des Werkes vorliegent, Gelegenheit bieten. Für diesmal mögen 
diese mehr allgemein gehaltenen Bemerkungen genügen, die Ref. aber 
nicht abschließen möchte, ohne nochmals seiner Bewunderung der 
geradezu erstaunlichen Arbeitsleistung, die Kehr in diesem Bande nieder- 
gelegt hat, und der, wie zuversichtlich zu hoffen steht, sich auch die noch 
zu erwartenden Bände würdig anschließen werden, Ausdruck zu geben. 

Münster i. W. L. Schmitz-Kallenberg. 


! Der zweite Band der Italia pontificia: Latium ist vor kurzem erschienen. 


D24 Kritiken. 


N. Jorga, Geschichte des rumänischen Volkes im Rahmen 
seiner Staatsbildungen, I. Band XIV + 402 S., IL Band 
XIII + 541 S. Gotha, Perthes 1905. 

Der rastlos tätige Verfasser hat nun auch dem deutschen Publi- 
kum eine zusammenhängende Geschichte des rumänischen Volkes von 
den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart im Geiste und Sinne der 
Heeren-Ukertschen „Allgemeinen Staatengeschichte“ geschenkt. Bis 
jetzt mußte der nicht des Rumänischen kundige Deutsche sich 
mit Xenopols „Histoire des Roumains“ (Paris 1896) oder den un- 
vollständigen, zum Teil veralteten „Fragmenten zur Geschichte der 
Rumänen“ von Hurmuzaki begnügen, jetzt liegt ein Werk vor, das 
trotz mancher berechtigten Ausstellungen im einzelnen, trotz mancher 
stilistischen und sachlichen Unklarheit, trotz häufiger Abschweifungen 
im ersten Bande eine ganz hervorragende Leistung ist und uns 
Deutschen ein seither schmerzlich vermißtes Hilfsmittel gewährt, für 
das wir dem Verfasser nur dankbar sein können. Ja auch für die 
Rumänen selbst wäre es sehr angebracht, wenn der zweite Band ins 
Rumänische übersetzt würde, denn eine derartige Darstellung der 
Entwickelung aus den zerfahrenen Verhältnissen unter der türkischen 
Oberhoheit zur selbständigen politischen Einheit existiert auch in 
rumänischer Sprache noch nicht, und es würde nicht nur aufklärend 
wirken, sondern auch im pädagogischen Sinne, denn Jorga fühlt sich 
— und das kann er auch in dem deutschen Werke nicht verleugnen — 
zum Reformator seines Volkes berufen (vergl. meine Ausführung im 
Literarischen Zentralblatt 1906 Nr. 30). 

I. Bd. In der bibliographischen Einleitung (S. 1—7) bemüht 
sich Jorga ein möglichst objektives Bild der seitherigen Leistungen 
zu geben. Dann folgt die ethnographisch-historische Einleitung, d. h. 
die Bildung des rumänischen Volkes (S. 8—86). Er spricht über 
die thrakischen Ahnen (was wir darüber wissen, ersehen wir viel 
besser aus Tomascheks Arbeiten als aus J.s), über die Geschichte 
der Illyrer nach Polybius, Livius, Dio Cassius, wobei wir eine weite 
Abschweifung über das Tropaeum bei Adamklisi und die Skythen 
über uns ergehen lassen müssen, über die Daker, Römer, Goten, 
Hunnen etc. bis zum Aufstand der Balkanvlachen. Wer nicht bereits 
über die geschichtlichen Ereignisse dieser Periode orientiert ist, wird 
Mühe haben, Jorga in seinen zeitlichen und örtlichen Sprüngen zu 
folgen. Im ersten Abschnitte (S. 86—148) werden die thessalischen 
und dakisch-mösischen Romänen des Ostens bis zur Gründung des 
Fürstentums der Walachei besprochen. Jorga glaubt, daß die Aro- 
munen (die Schreibung Aräminen ist für deutsche Leser unverständlich) 
getrennt von den Daco-Rumänen sich aus dem romanischen Elemente 


Kritiken. 525 


Illyriens entwickelt hätten. Das ist jedenfalls unrichtig, und alle 
Sprachforscher sind darüber einig, daß Aromunisch und Daco- 
Rumänisch einen gemeinsamen Ursprung im Urrumänischen haben. 
Es gibt überhaupt keinen Unterschied in der lautlichen und flexivi- 
schen Entwickelung des Lateinischen in beiden Dialekten, nur der 
Laie, und zu diesen gehört Xenopol wie Jorga!, sieht Unterschiede, 
die gar keine Berechtigung zur Scheidung geben. Ich habe früher 
als einzigen Unterschied dzone gegenüber dzune angeführt, doch auch 
dies ist jetzt hinfüllig geworden (s. darüber Weigand, Jahresbericht 
XII S. 105ff.). Auch das Meglen und das Istrorumänische müssen 
zum Vergleich herangezogen werden, und da zeigt sich, daB die vier 
Dialekte nicht getrennt werden können, darüber sind alle Sprach- 
forscher, auch die Rumänen einig, nur der Ort, wo das Urrumänische 
sich gebildet hat, ist streitig. Während Hasdeu das Banat als Ur- 
heimat annimmt, glaubt Densusianu sie im Nordwesten der Balkan- 
halbinsel suchen zu müssen, während Tomaschek Dardanien annimmt. 
Ich habe gute Gründe?, daß Dardanien (besonders das Gebiet von 
Sardica) das Gebiet gewesen ist, von wo aus nach längerer Be- 
rührung und Beeinflussung von Seiten des Bulgarischen, also etwa im 
9. oder 10. Jahrh. die Trennung zunächst des Aromunischen stattge- 
funden hat. Speziell das Verhältnis zum Albanesischen schließt aus, daß 
das Rumänische sich in Dacien gebildet haben könne. Die ganze Frage 
ist eine Materie, die sich der Kompetenz der Historiker vollständig - 
entzieht, da Dokumente irgendeiner Art absolut nicht vorhanden 
sind. Die Sprache ist das einzige Dokument, und wenn Jorga nicht 
darin zu lesen versteht, so mache ich ihm nicht den geringsten Vor- 
wurf daraus. In Rumänien hält man an der Lieblingsidee der Kon- 
tinuität in Dacien fest, obgleich gerade die Rumänen, die auf ihre 
römische Abstammung stolz sind, am allerwenigsten darauf bestehen 
sollten, denn das römische Element hat sich aus Dacien nach Mösien 
zurückgezogen und das dortige römische Element verstärkt, dort also 
in erster Linie sind die Anfänge des Rumänischen zu suchen. Nach 
Ankunft der Bulgaren hat eine Verschiebung nach Süden in die Ge- 
birge stattgefunden. Ob sich nicht römisch sprechende Daker längere 
Zeit gehalten haben, das wissen wir nicht, jedenfalls hat noch niemand 
auch nur den geringsten Beweis dafür erbracht, wohl aber sind 
schwerwiegende, ja unwiderlegliche Beweise vorhanden dafür, daß die 


1 Dagegen sagt schon Chalkokondylas, de rebus turc. 819 cisi» röv 
Janv öuöykwrroı (nämlich die Aromunen). 

? Näheres darüber: Weigand, Rumänen und Aromunen in Bulgarien, 
Leipzig 1897. 


526 Kritiken. 


rumänische Sprache sich südlich der Donau in Berührung mit Bul- 
garisch und Albanesisch gebildet hat, die sich, wie ich jetzt schon 
sehe, so klären und häufen werden, daß sie auch für den Nicht- 
fachmann überzeugend werden. 

S. 125 erklärt Jorga, wie es gekommen ist, daß Joanitza als 
„Bulgarorum et Vlachorum rex“, irrtümlich von römischen Schreibern 
bezeichnet wird. Vlachorum stehe gleich Romanorum = ‘Pouaæiwy; 
ebenso, Bulgaria et Vlachia bedeute Boviyagla xal ‘Pouaviæ. Auch 
die Zaren Samuel, Peter und Simeon werden als „reges Bulgarorum 
et Vlachorum“ bezeichnet zu einer Zeit, wo von Vlachen noch nicht 
die Rede war. Das mag schon richtig sein, allein zur Zeit Joanitzas 
haben die Hämuswalachen wirklich eine Rolle gespielt, wenn sie auch 
nicht so hervorragend war, wie manche rumänische Geschichtschreiber 
glauben machen möchten, deshalb konnte Joanitza, der selber walachi- 
scher Abstammung war, diesen Titel mit Fug und Recht tragen. 
Ich kann mich auch nicht überzeugen, daß die Erwähnung von 
Vlachen von Anna Comnena II 302, Cinnamus 232, 246 (Jorga 
p. 120) sich auf Dacorumänen bezieht, sondern, wie Rösler meint, 
auf Hämusvlachen, doch ist es irrelevant für die Rumänenfrage, ob 
man nun 1174 oder das sichere Datum 1222 als früheste Erwähnung 
annimmt, sicher waren im 12. Jahrh. Rumänen nördlich der Donau, 
aber nicht früher. S. 135 Ban soll eine Umgestaltung aus zupan, 
pan sein; eine derartige Naivetät Engels hätte J. nicht nach- 
sprechen sollen. 

Im zweiten Abschnitte (S. 148—248) stellt J. das wirtschaftliche 
und geistige Leben des rumänischen Volkes dar, wobei er seiner 
Phantasie mehr als nötig war, die Zügel schießen läßt. Wenn er 
behauptet, die Rumänen sind im allgemeinen kein Hirtenvolk, wan- 
dernde Vlachen sind nur in der Balkanhalbinsel und in Istrien zu 
treffen, so beweist die Terminologie der Ackerbaugeräte, selbst der 
primitiven, daß der Ackerbau, der freilich jetzt ihre überwiegende 
Beschäftigung bildet, ihnen von Haus aus nicht eigen war, während 
die im Slovakischen und Rutenischen befindlichen rumänischen Lehn- 
wörter direkt auf ein rumänisches Hirtenvolk hinweisen; als Hirten 
sind die Walachen gewandert, den Ackerbau haben sie von den Slaven, 
den Bulgaren, erlernt, die sie auch heute darin noch übertreffen. 
Über das Städtewesen informiert J. ausgezeichnet, hier fühlt er sich 
zu Hause, auch die Schilderung der Dörfer und ihrer Einrichtung 
ist hochinteressant und lehrreich. Im dritten Abschnitte (S. 248— 402) 
kommt er dann auf die Entstehung der Fürstentümer Walachei und 
Moldau, auf die inneren Streitigkeiten, Türkenkämpfe, auf die glanz- 
volle Regierung Stephans des Großen, und den folgenden Verfall zu 


Kritiken. 527 


sprechen, eine Periode, die J. als Zeit der Unabhängigkeit und der 
losen Abhängigkeit von dem osmanischen Reiche bezeichnet. Man 
kann kaum von einer vollständigen Unabhängigkeit reden. In der 
Moldau bestand in der ältesten Zeit ein gewisses Abhängigkeits- 
verhältnis zu dem kleinrussischen Staate Halitsch, dann zu Polen, 
und in der Walachei, auch in der südlichen Moldau, machten die 
Ungarn immer Ansprüche die Lehensherrn zu sein, bis das Land 
unter türkische Oberhoheit kommt; es bestand also in jener Periode 
zuweilen faktische, aber kurz vorübergehende Unabhängigkeit, aber 
keine nominelle. Auf die zahlreichen etymologischen Unrichtigkeiten, 
die in dem ersten Bande vorkommen, gehe ich nicht ein; J. hätte 
einen Slavisten, etwa Bogdan, zu Rate ziehen sollen, daun wären die 
groben Versehen vermieden worden. 

Der zweite Band steht in jeder Beziehung über dem ersten; der 
Verfasser beherrscht die Materie in meisterhafter Weise, und ohne 
sich ins Detail zu verlieren und Abschweifungen zu machen, stellt er 
sie in klarer und übersichtlicher Weise dar, selbst der ganze Stil hat 
ungemein dadurch gewonnen. Der vierte Abschnitt (S. 1—84) und 
der fünfte (S. 84—122) handeln von der drückenden türkischen 
Oberherrschaft bis zur Zeit der Phanarioten. Die Darstellung der 
sozialen und kulturellen Verhältnisse wührend dieser Periode (wie 
z. B. der türkische und griechische Einfluß, der Verfall des Bauern- 
standes, Verfall der slavischen Kultur ete.) sind noch nie in so klarer 
und einleuchtender Weise dargestellt worden als hier. Hochinteressant 
werden die politischen Kämpfe zur Phanariotenzeit, die Rivalität zwischen 
Rußland und Österreich gegen den türkischen Vasallenstaat im sechsten 
Abschnitte (S. 122—206) und dann im siebenten (S. 207—379) die 
Entstehung, der Kampf und Sieg des Nationalgefühles geschildert. DaB 
hier die politischen Kämpfe in den Fürstentümern, die Vereinigung 
derselben unter Cuza und die Regierungszeit König Carols einen ver- 
hältnismäßig breiteren Raum einnehmen, ist nur ein Vorteil; dafür 
werden aber die sozialen, politischen und kulturellen Verhältnisse der 
Gegenwart, die ethnographische Beschreibung der von Rumänen be- 
wohnten Länder und das wirtschaftliche Leben in einem besondern 
Abschnitte (S. 380—478) zusammengefaßt, wodurch das Werk um 
ein sehr instruktives und nutzbringendes Kapitel bereichert ist. Ein 
eingehendes Namen- und Sachregister (S. 479—528), ein Verzeichnis 
der Fürsten (8. 529) erhöhen den Wert des Werkes, auf das der 
Verfasser mit Recht stolz sein kann. Mag man ihm Irrtümer, Flüch- 
tigkeitsfehler vorwerfen, zweierlei muß man ihm zugestehen: kein 
Humäne außer ihm wäre imstande gewesen, ein so weites Gebiet 
nicht nur in geschichtlicher, sondern auch in kultureller und sozialer 


528 Kritiken. 


Hinsicht mit solcher Durchdringung der überaus verwickelten und 
vielseitigen Einflüsse zur Darstellung zu bringen, und dann, was ich 
an ihm nicht genug loben kann, ist eine rücksichtslose Wahrheitsliebe. 
Da gibt es kein Beschönigen, kein Entschuldigen, was Jorga als wahr 
erkannt hat oder zu erkennen glaubt, wird mit Offenheit und Freimut 
ausgesprochen, selbst da wo es für manche Kreise verletzend wirken 
muß. Mag Jorga noch so sehr Patriot sein — manche nennen ibn 
einen Chauvinisten —, mag er in seinem patriotischen und reforma- 
torischen Eifer vielleicht nicht ganz objektiv sein, jedenfalls steht ibm 
die Wahrheitsliche des Forschers höher als alles andere. 
G. Weigand. 


Gustav Wustmann, Geschichte der Stadt Leipzig. Bilder und 
Studien. Erster Band. Mit 32 Abbildungen. Leipzig, Verlag 
von C. L. Hirschfeld. 1905. i 

Dem Verfasser bot die am 7. Oktober 1905 erfolgte Einweihung 
des Neuen Leipziger Rathauses willkommene Veranlassung zur Ver- 
öffentlichung seines Buches. In einem besonderen Nachwort verleiht 
er dem Gedanken Ausdruck, daß wie die Eröffnung des neuen Hauses, 
so auch das Erscheinen der „Geschichte der Stadt Leipzig“ einen 

„Einschnitt in unsrer Stadtgeschichte bilden werde.“ Er ist der An- 

sicht, „daß, wer den Inhalt dieses Bandes auch nur flüchtig mit den 

entsprechenden Teilen älterer Darstellungen vergleichen will, in Zukunft 
nach einer Leipziger ‘Chronik’ kein Verlangen mehr tragen wird.“ 

Wustmann hat also von dem Werte seines Buches eine zweifellos 

hohe Meinung. Bis zu einem gewissen Grade mag man diese Selbst- 

einschätzung wohl gelten lassen. Die letzte Leipziger Stadtgeschichte, 

Karl Großes „Geschichte der Stadt Leipzig von der ältesten bis auf 

die neueste Zeit“, erschien im Jahre 1838 und litt an den mancherlei 

Mängeln, die den „Chroniken“ noch bis auf unsere Tage anhaften. 

Eine von modernen Gesichtspunkten geleitete Darstellung erwies sich 

hier als durchaus notwendig, und es ist als sehr verdienstlich anzu- 

erkennen, wenn Wustmann sich die Aufgabe stellt, „endlich eiumal 
aufzuräumen mit unsern dürftigen Chronikennachrichten und ihren 

Fabeln und Irrtümern und an deren Stelle eine durchweg auf w- 

kundlicher Grundlage ruhende Darstellung zu setzen“. Er bietet in- 

folgedessen manches Gute und Neue, namentlich in der Verwertung 
von — teilweise bisher noch nicht publizierten — Quellen des 

15. Jahrhunderts; aber auch für die frühesten Perioden der Stadt- 

geschichte ist er bemüht, streng objektiv zu sein und nicht mehr zu, 

behaupten, als die Urkunden mit Sicherheit erkennen lassen. Man 
wird dies zugestehen dürfen, wenngleich man dem Verfasser kaum in 


Kritiken. 92 9 


allen den Thesen, die er über die älteste Zeit aufstellt, wird recht 
geben können; seine Ansichten über die Entstehung der Stadt, über 
die Lehenshoheit des Stiftes Merseburg u. a. werden sich auf die 
Dauer keinesfalls zu halten vermögen. 

Was nun vor allem zu Bedenken Veranlassung gibt, ist die ganze 
Methode, nach der das Buch gearbeitet ist. Einen wesentlichen 
Mangel derselben hat der Verfasser selbst empfunden; er bemerkt 
selbst (S. 552), „daB die Darstellung in den einzelnen Kapiteln des 
Buches etwas ungleichartig ist“, und hat deshalb den Untertitel 
„Bilder und Studien“ gewählt. Darstellung und Untersuchung 
vermengen sich also etwas. Immerhin würde dieser Mangel nicht 
allzusehr ins Gewicht fallen, wenn nicht durch die Wahl dieses Unter- 
titels zugestanden würde, daß das Buch eigentlich gar keine zu- 
sammenhängende Geschichte der Stadt bietet, sondern gleichsanı 
nur ausgewählte Kapitel, eben einzelne „Bilder“. Der Verfasser ist 
sehr weit davon entfernt, dem Entwicklungsgedanken in der Leip- 
ziger Stadtgeschichte nachzuspüren, den roten Faden zu suchen, an 
dem alle Ereignisse und Schicksale wie Perlen an der Schnur sich 
aufreihen: darin liegt wohl der Hauptfehler des Wustmannschen Werkes. 
Mit ihm hängt ein anderer zusammen. Der Verfasser glaubt ebenso 
wie seine Vorgänger das Werden der einzelnen Stadt aus ihr selbst 
heraus verstehen zu können. Er kennt nur die Geschichte der Stadt 
Leipzig; keine einzige andere Stadt zieht er zum Vergleiche heran 
und hätte doch so viel Gewinn für sich gehabt, wenn er auch einen 
Blick auf andere Städte der ehemaligen Mark Meißen geworfen und 
den Versuch gewagt hätte, Leipzigs Entwicklung im Zusammenhange 
mit der gesamten meißnischen Städteentwicklung oder, was historisch 
hier dasselbe ist — mit der ostdeutschen Kolonisation des 10. bis 
13. Jahrhunderts zu betrachten. Es ist doch wohl einleuchtend genug, 
daß nur eine derartige vergleichende Untersuchung wertvolle Ergeb- 
nisse für den einzelnen Ort und seine Geschichte zu liefern vermag. 

Leider scheint sich auch Wustmann nicht konsequent genug an 
seinen eigenen, im Nachwort ausgesprochenen Grundsatz gehalten zu 
haben, daß einer Gesamtdarstellung auch „die Fülle von Bereicherungen 
und Berichtigungen unsrer Stadtgeschichte, die die letzten sechzig bis 
siebzig Jahre in größern und kleinern Einzelschriften und in Aut- 
sätzen in Zeitschriften und Zeitungen gebracht haben“, zugute kommen 
müssen. Es läßt sich durchaus nicht der Eindruck gewinnen, daß 
insbesondere wichtigere Einzeluntersuchungen der letzten zehn Jahre 
berücksichtigt worden sind, so die Arbeiten von Th. Distel, 
W. Rachel und K. Koppmann über die ältere Leipziger Verfassungs- 
geschichte. Das liegt wohl mit daran, daß der Verfasser von jeder 

Histor. Vierteljahrschrift- 1907. 4. 35 


530 Kritiken. 


kritischen Auseinandersetzung mit der neueren Literatur leider voll- 
kommen absieht. Er hätte dies sehr wohl tun können, selbst wenn 
auch sein Buch für weitere Kreise bestimmt ist. Hertzbergs Ge- 
schichte der Stadt Halle, Richters Verfassungsgeschichte der Stadt 
Dresden konnten ihm hier als Vorbild dienen. Wustmanns Unter- 
lassungssünde zeigt eben wieder einmal, wie schwierig es ist, eine 
Stadtgeschichte populär zu schreiben und dabei doch allen wissen- 
schaftlichen Anforderungen zu genügen. 
Leipzig. Joh. Kretzschmar. 


Urkundenbuch der Stadt Friedberg. Erster Band: 1216—1410. 
Bearbeitet von M. Foltz. (Veröffentlichungen der historischen 
Kommission für Hessen und Waldeck. Urkundenbuch der Stadt 
Friedberg. Herausgegeben von G. Frhr. von der Ropp.) Marburg 
N. G. Elwert’sche Verlagsbuchhandlung. 1904. XVIII u. 698 S. 

Die historische Kommission für Hessen und Waldeck, von deren 
Tätigkeit die Veröffentlichung des hessischen Trachtenbuches und der 
hessischen Landtagsakten Zeugnis ablegt, hat nun auch einen weiteren 
Teil ihrer Versprechungen eingelöst, die sie auf ihrer Jahresversammlung 
1898 gegeben hatte. 

Zu den geschichtlich bedeutendsten Staatsgebilden im Bereiche 
des alten Hessenlandes gehören auch die vier Wetterauer Reichsstädte 
Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar. Schon in einer Ur- 
kunde Friedrichs II. von 1219 (Foltz N. 3) treten die drei ersten 
von ihnen gemeinsam auf, 1226 (Foltz N. 7) haben sie bereits einen 
Bund geschlossen, in den bald auch Wetzlar eintritt. Dieser Wetter- 
auer Städtebund wird dann auch Mitglied des großen Rheinischen 
Bundes und vereinigt sich desgleichen etwa 100 Jahre später mit 
dem Schwäbischen Städtebunde Die größeren Verbände fallen zwar 
bald wieder auseinander, die engere und festere Vereinigung der 
Wetterauer Städte unter der mächtigen Führerin Frankfurt aber 
bleibt durch alle Wechselfälle der Zeiten bestehen. In allen Formen 
erscheint dieser Bund am 15. Juli 1285 zwischen Frankfurt, Friedberg 
und Wetzlar vollzogen (F. N. 82); am 1. Dezember desselben Jahres 
tritt auch Gelnhausen dazu (F. N. 89). So wird er in der Folgezeit 
noch oft erneuert. Gelegentlich schließen sich auch andere Städte 
an, wie Seligenstadt (F. N. 143) und Limburg (F. N. 363); immer 
aber halten die vier Wetterauer zusammen. 

Die Geschichte dieser vier Städte ist natürlich aufs innigste mit 
der hessischen verwoben, wenn die Städte selber auch nur an den 
Grenzen des alten Hessens liegen und als Reichsstädte ein politisches 
Sonderleben führten. 


Kritiken. 531 


Es war daher mit Freuden zu begrüßen, daB die historische 
Kommission für Hessen und Waldeck sofort bei ihrer Begründung 
auch die Herausgabe eines Urkundenbuches der Wetterauer Reichs- 
städte als ihre Aufgabe erklärte. Für das reiche Frankfurt brauchte 
sie freilich nicht zu sorgen; das konnte sich allein beraten, wie Laus 
treffliches Urkundenwerk bezeugt. Es blieben die drei kleineren Städte, 
von denen besonders Friedberg eine ganz eigenartige Geschichte hat 
infolge seiner Abhängigkeit von der kaiserlichen Reichsburg gleichen 
Namens. So wurde denn zunächst Friedberg ins Auge gefaßt. Ein 
weiterer Grund für diese Wahl war auch der nicht bedeutungslose 
Umstand, daß ein Friedberger Privatmann, Dr. August Trapp, in 
edelsinniger Weise eine beträchtliche finanzielle Unterstützung für ein 
Urkundenbuch seiner Vaterstadt zugesagt hatte. Leider hat der 
Herausgeber im Vorwort zu erwähnen vergessen, daß hierbei ‘die 
Wissenschaft dem inzwischen verstorbenen Direktor Goldmann in 
Friedberg, dem Begründer des dortigen Altertumsvereins, verpflichtet 
ist. Seiner Vermittelung vor allem verdankt die Kommission jene 
Gabe, ohne die das Werk wohl nicht so schnell gediehen wäre. 

Die Arbeit wurde sofort unter Leitung von der Ropps in Angriff 
genommen, nachdem Höhlbaum, — auch ihn hat inzwischen der Tod 
abberufen, — aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten war. Zunächst 
aber galt es, den Bearbeiter zu finden, von dessen Scharfsinn, Fleiß 
und Eifer ja alles abhing. Es war eine überaus glückliche Wahl, 
die auf Dr. M. Foltz fiel. — Der 1. Band des Urkundenbuchs der 
Stadt Friedberg liegt jetzt (1904) vor, und wir stehen nicht an, ihn 
als eine ganz vorzügliche Leistung auf dem Gebiete der wissenschaft- 
lichen Herausgabe nach modernen Grundsätzen zu bezeichnen. Mit 
tiefer Befriedigung an diesem Stücke des Gesamtwerkes und Freude 
an der Genauigkeit alles einzelnen arbeitet man sich durch das Werk 
durch. Seit Dieffenbachs „Geschichte der Stadt Friedberg“ (1857) 
ist auf diesem Gebiete nichts erschienen, das nur einigermaßen an 
Foltzs Arbeit heranreichte. Mag auch diese oder jene Urkunde 
dem Bearbeiter trotz aller Nachforschungen entgangen, hie und da 
eine Ergänzung nötig, eine Unrichtigkeit unterlaufen sein; an diesem 
Buche ist wirklich das Menschenmögliche getan. Dank drum dem. 
Herausgeber und dem Bearbeiter für ihre wahrlich nicht geringe Mühe! 

Der Plan des Werkes war durch den Beschluß der historischen 
Kommission gegeben, wonach „alle auf Recht und Verfassung, Ver- 
waltung und Handel und bürgerliches Leben überhaupt bezüglichen 
Stücke“ aufgenommen werden sollten. Ausgeschlossen war also die 
ganze urkundliche Überlieferung der Reichsburg Friedberg, eines der 
seltsamsten Gebilde des alten Reiches, deren Tätigkeit hauptsächlich 

85° 


ep 


532 Kritiken. 


darin bestand, die Stadt auf allg mögliche Weise niederzuhalten und 
zu plagen. Beide feindliche Nachbarn haben bis zum Untergang 
des alten Reiches ihr kümmerliches Dasein gefristet. Die Stadt fiel 
durch den ReichsdeputationshauptschlußB von 1803 an Hessen- 
Darmstadt, während die kaiserliche Burg durch die Rheinbundsakte 
von 1806 zu dem neuen Großherzogtum geschlagen wurde. Es 
versteht sich bei der nahen Verbindung der beiden Gemeinwesen von 
selbst, daß ein großer Teil der Burgurkunden auch schon für die 
Stadt herangezogen werden mußte. Für die Burg ist übrigens eine 
besondere Veröffentlichung vorgesehen (S. XVII). 

Bedauerlicher ist, daß auch die Urkunden der Klöster und Stifter 
in Friedberg ausgeschieden wurden, für die wir gleichfalls auf die 
Zukunft vertröstet werden. In Betracht kommt hierfür zunächst 
das- Augustinerkloster, das Dieffenbach erst von 1270 an nachweisen 
konnte (S. 66), während wir jetzt sein Alter auf 1260 bestimmen 
können (F. N. 41 vom 6. Dezember 1260 „qui nuper intraverunt 
locum in Frideberg“). Den Augustinern folgten die Franziskaner auf 
dem Fuße. 1293 sind sie zuerst zu belegen (F. N. 109), ihre Nieder- 
lassung muß aber, wie aus dieser Urkunde zu erkennen ist, schon 
eine geraume Zeit bestanden haben. Von höchster Bedeutung für 
die ganze Wetterau war das Ruralkapitel, dessen Sitz im Chor der 
Friedberger Pfarrkirche seit 1306 nachzuweisen ist. Ein Hospital 
zum heiligen Geist (1305 erwähnt in F. N. 156), ein Aussätzigenhaus, 
ein Beghinenstift, 2 Deutschordenshöfe und solche einiger anderer be- 
nachbarter Klöster vervollständigen den Kreis geistlicher Stiftungen, 
von denen wir also in unserem Urkundenwerk nur gelegentlich etwas 
erfahren. 

Doch auch so noch war der Stoff für einen Band zu groß, er 
mußte in zwei Teile zerlegt werden. Als Ende des 1. Bandes wurde 
— wohl mehr aus äußeren Gründen — das Jahr 1410 gewählt. 
Der Regierungsantritt König Siegmunds bedeutet aber an sich weder 
eine Epoche in der Geschichte des Reiches noch in der dieser Stadt. 
Ich für meinen Teil hätte es lieber sesehen, wenn das Ganze, mit 
EinschluB der Urkunden der geistlichen Anstalten, in 3 Bände ver- 
arbeitet worden wäre. Der 1. Band hätte dann nur bis zur Thron- 
besteigung Karls IV. gehen dürfen. Dieser Herrscher ist von vorn- 
herein Gegner Friedbergs, das ja Günther von Schwarzburg gehuldigt 
hatte. Die Stadt wird sofort von Karl verpfändet; die ewigen Fehden 
mit der Ritterschaft, die Streitigkeiten mit der Reichsburg und große 
Brände bringen den Wohlstand herunter, die Messen und Märkte 
nehmen ab: kurz, von Karl IV. an ist der Niedergang Friedbergs 
mit Händen zu greifen. Hier also liegt der Wendepunkt, was Foltz 


Kritiken. 533 


ja auch selber weiß (S. XIV), und nicht bei Siegmund. Der 2. Band 
könnte dann bis zur Zeit Maximilians I. gehen; nur müßte dann 
noch stärker, als es so wie so schon geschehen, in den Texten an 
dem Formelhaften gekürzt und die Masse der weniger wichtigen Ur- 
kunden nur in Regesten gegeben werden. In den Schlußband würde 
aus den letzten Jahrhunderten bis zum Verluste der Reichsunmittel- 
barkeit, bei der Fülle der Überlieferung, natürlich nur das politisch 
und wirtschaftlich Bedeutende aufgenommen werden können. Das 
kann nicht mehr allzuviel sein, denn Friedbergs Rolle ist, zumal seit 
dem 30 jährigen Kriege, gänzlich ausgespielt. Es führt von da an 
bis zum Übergang an Hessen-Darmstadt nur noch das bescheidene 
Dasein eines kleinen Landstädtchens, im Schatten Frankfurts. 

844 Urkunden sind in Foltzs 1. Bande teils im Wortlaut, 
und zwar in fast fehlerlosem, vorzüglich durchgesehenem Druck, teils 
in wirklich erschöpfenden Regesten verarbeitet. Dazu kommen noch 
einige Hunderte nicht besonders gezählter Stücke, die in Zusätzen 
ihrem wesentlichen Inhalte nach wiedergegeben sind. S. 606ff. sind 
sie auch chronologisch zusammengestellt. Ferner teilt von der Ropp 
in einem Anhang (S. 586 ff.) ein paar Bruchstücke städtischer Rech- 
nungen von 1361—1391 mit (Bede-, Ausgabenregister, Einnahmen 
des Baus der Pfarrkirche) und macht einige Zusätze und Berichtigungen, 
wovon besonders der Nachweis eines bisher unbekannten Privilegien- 
buches wichtig ist (S. 605). 

Was die Herkunft dieser Archivalien anbelangt, so stammt der 
größte Teil aus dem Darmstädter Haus- und Staatsarchiv, wo die 
ältesten und wertvollsten Teile des Friedberger städtischen Archives 
deponiert sind. Auch haben sich mehrere Kopialbücher erhalten, 
wovon das älteste, ein Pergamentband aus dem 14./15. Jahrhundert 
vor etwa 50 Jahren gestohlen und ins Britische Museum in London 
verkauft worden ist. Daneben ist auch das gedruckte Material sehr 
sorgsam auf Fridbergensia ausgebeutet. Nicht weniger als 21 weitere 
Archive sind durchforscht oder um Beiträge und Auskünfte angegangen 
worden. So sind denn über 100 bisher unbekannte und teilweise recht 
wichtige Stücke ans Tageslicht gekommen. 

Aber auch in den nicht benutzten Archiven der Nachbarschaft 
mag noch manches stecken, was in den ersten und die folgenden 
Bände gehört. So bin ich auf der hiesigen Stadtbibliothek auf einige 
Friedberg betreffende Urkunden des Mainzer Stadtarchivs gestoßen, 
wovon ich die Regesten hier angeben möchte: 

Das Altmünsterkloster zu Mainz verleiht einen Acker vor 
dem Münstertor an Werner den Weber, genannt von Friedberg 
— 1309. 


534 Kritiken. 


Mainz Stadtarchiv. Or. Univ. N. 68. Eine Else Nebelungen 
von Friedberg erscheint in 2 Mainzer Urkunden (IV. 446 und 
592) vom 12. Juli 1421 und 30. Juli 1422. 

Alheydis de Ryffenberg, Äbtissin des Klosters Rupertsberg bei 
Bingen, und der Konvent des Klosters präsentieren dem Offizial 
des Stifts S. Marien ad gradus zu Mainz an Stelle des T Johannes 
Rode den Priester Johannes Walther von Friedberg als Altaristen 
des Altares Symonis et Jude der Pfarrkirche zu Friedberg. — 1481. 
25. April. 

Mainz Stadtbibliothek, Abschrift in einer Formelsammlung, 
vorgebunden dem Inkunabel-Sammelband N. 942. (Das Datum 
ist verschrieben in MCCCLXXXI). 

Auch Herr Prof. Knoll in Darmstadt verwahrt noch allerlei 
aus dem Nachlaß von Dieffenbach, z. B. eine 

Quittung des Pfandherrn von Friedberg, des Grafen Heinrich 
von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, über 
die jährlich zu Martini fällige Abgabe von 400 Mark Friedberger 
Währung — 1431. 11. November. 

Über die Entstehung von Friedberg herrscht noch vollkommenes 
Dunkel. Daß die Burg auf den Mauern eines römischen Kastells, 
dessen Namen wir allerdings noch nicht kennen, erbaut ist, und unter 
der Stadt die Trümmer einer ausgedehnten bürgerlichen Niederlassung 
der Römer liegen, wird durch Funde jeden Tag von neuem bestätigt. 
Es fehlt aber bis jetzt noch jeder Nachweis für die Fortdauer dieser 
Besiedelung in frühmittelalterlicher Zeit. Mit einem Male ist unter 
den Staufern Burg und Stadt da, ohne daß wir von einer Gründungs- 
urkunde der Reichsburg oder einer Verleihung der Stadtrechte an 
die zu ihren Füßen sich ausdehnende Bürgergemeinde etwas wüßten. 
1216, am 26. Oktober richtet Friedrich II. von Leipzig aus einen 
ErlaB an den Burgzgrafen Gisilbert und die anderen Burgmannen de 
Wridburc, daß er die Münzenberger Grafschaft an Ulrich, den jüngeren 
Bruder Kunos II. von Münzenberg, des welfisch gesinnten früheren 
Besitzers, zurückgegeben habe. Dies ist die erste bisher bekannt 
gewordene Urkunde von Friedberg, die deshalb von Foltz wohl 
auch im Wortlaut, und nicht im Regest, hätte abgedruckt werden 
sollen, wenn auch das Original augenblicklich nicht aufzufinden war 
(Dieffenbach S. 18 und Anm. hatte 1217 gelesen). Es bereitet jetzt 
eine gewisse Enttäuschung, daß auch das neue Urkundenwerk hier 
nicht mit neuen Entdeckungen aufwarten kann. Eine bis in das 
Ende des Mittelalters hinauf zu verfolgende Überlieferung, die auch 
in späteren Friedberger Chroniken zu finden ist (z. B. bei May mit 
Chronostichon; Darmstadt Hofbibl.) bezeichnet als Gründungsjahr 


Kritiken. 535 


1211 mense Septembri und als Gründer eben Friedrich II. Belegt ist 
dieses Datum zuerst durch eine aus dem Jahre 1482 stammende 
Aufzeichnung über die Gründung der Pfarrkirche (F. N. 161 Zusatz). 
Man darf diese Überlieferung nicht, wie es bisher immer geschehen 
ist, obne weiteres deshalb ablehnen, weil Friedrich II. erst 1212 nach 
Deutschland gekommen ist. Sie ist gewiß nicht ohne Bedeutung, da 
sie recht alt ist und auch nichts Fabelhaftes enthält wie Gründungs- 
sagen anderer Städte! Das Alter einer Stadt nur um 5 Jahre über 
das Datum der ersten zufällig erhaltenen Urkunde hinaufzurücken, 
dazu bedarf es keines Erfinders. Viel näher liegt doch anzunehmen, 
daß hier ein Lesefehler vorliegt. Zu Ende des 15. Jahrhunderts kann 
sehr wohl die Gründungsurkunde selber oder eine Abschrift davon 
noch vorhanden gewesen sein. Am leichtesten könnte MCCXI aus 
MCCXV verlesen sein. Gerade in diesem Jahre weilte der König 
häufig in unserer Gegend: im Januar in Gelnhausen, wo auch Ulrich 
von Münzenberg bei Hofe nachweisbar ist, im Mai in Fraukfurt, im 
September, in welchen Monat jene Überlieferung die Gründung datiert, 
in Würzburg. (Ficker: Reg. Imp. V. 195, 199, 204). 

Über diese Zeit hinaufzugehen, liegt eine zwingende Veranlassung 
bis jetzt nicht vor. Dieffenbach (S. 22) wollte, auf die Parallele von 
Gelnhausen und Wetzlar gestützt, die Verleihung der Stadtrechte auf 
Friedrich I. zurückführen, und Nitzsch in seiner Geschichte des deutschen 
Volkes (II, 275) behauptet (ohne Beleg) geradezu, Friedrich I. habe 
am Fuße der Reichsburg Friedberg, wie in Gelnhausen und am Fuße 
des Trifels, einen Markt begründet. Die neuere Forschung (Schenck 
von Schweinsberg, Rady: „Chronik von Ockstadt“ S. 11 und nun 
auch Foltz S. XIII) geht von der Urkunde von 1216 aus und bringt 
die Begründung der Reichsburg in der Wetterau mit dem Vorgehen 
Friedrichs II. gegen den Münzenberger Grafen Kunio II. in Zusammen- 
hang, der zu Otto IV. hielt. 

Ich darf an dieser Stelle noch an zwei bisher nicht verwertete 
Tatsachen erinnern, die nicht unwichtig sind. Vor einigen Jahren 
sind bei dem Wiederaufbau des Chores der gotischen Pfarrkirche, 
der 1306 eingeweiht worden war, die Fundamente einer romanischen 
Basilika aufgegraben worden. Der in der heutigen Kirche noch vor- 
handene Ciborienaltar stammt noch aus dieser früheren Anlage. 1251 ist 
die erste urkundliche Erwähnung einer „ecclesia sive capella in Fride- 
berg“ (F. N. 25), die sich zweifellos auf jenes romanische Gebäude 


ne 


! Daß auch die Burgmannen noch Ende des 14. Jahrhunderts wußten, 
daß die Stadt eine junge Gründung ist, ersehen wir jetzt aus einer von 
Foltz (Nr. 692 S. 406 $ 9) veröffentlichten Urkunde von 1389. 


936 Kritiken. 


bezieht. Seine Erbauung muB spätestens in die ersten Jahrzehnte 
des 13. Jahrhunderts fallen, da die Anfänge der neuen Baukunst in 
unserer Gegend hereits dem 3. und 4. Jahrzehnt angehören: die 
Cisterzienserkirche von Marienstatt in Nassau 1227 und die Elisa- 
bethenkirche in Marburg 1235 (Springer Kunstgeschichte II, 270). 
Ferner hat Joseph in seinen „Münzen von Frankfurt a. M.“ (1896 
S. 105 und 110) zwei Friedberger Denare nachgewiesen mit der 
Umschrift FRIDERICUS und den Reversen VREDEBERG CIV bzw. 
DE VREDEBERG, die er Friedrich II. zuschreibt; der Prägart nach 
könnten sie aber auch noch von Friedrich I. stammen. 

Ein Urkundenbuch ist natürlich keine Lektüre für Laien, aber 
auch der Fachmann wird ein solches mehr von Fall zu Fall nach- 
schlagen als lesen. Es ist ja nur eine Materialsammlung, ein Lager 
von Steinen, in dem für den Bedarf die Stücke schon behauen und 
zugerichtet daliegen. Wer braucht, kommt und holt, was er grade 
nötig hat. Und doch sollte jeder Historiker mindestens eines der 
vielen Urkundenwerke einmal gründlich von vorn bis hinten durch- 
gearbeitet haben. Die unmittelbare Bereicherung seiner Kenntnisse 
ist das Geringste, was er davon haben wird. Was mehr wert ist, 
was ihn wahrhaft fördern wird, ist der Einblick in die Mannigfaltig- 
keit der Probleme seiner Wissenschaft. Die Fragen drängen sich 
beim Lesen und Vergleichen nur so hervor, wenn man Stück für 
Stück dieser Zeugnisse der Vergangenheit hervornimmt, wie sie in 
objektiver Treue dastehen. Jedem, der sich in dieser Weise in das 
Mittelalter einarbeiten will, sei das Friedberger Urkundenbuch aufs 
beste empfohlen! Es gibt kaum eine Erscheinung mittelalterlichen 
Lebens, die sich nicht in diesen Blättern widerspiegelte: Die Kämpte 
um die Reichsherrschaft, Verleihung von Reichsbesitz, Erhebung von 
Reichssteuern, königliches Gericht, das Eingreifen der päpstlichen 
Rechtsprechung und der kirchlichen Gewalten, das Eindringen des 
römischen Rechts, Entstehung von Klöstern, die Ritterschaft, das 
Aufkommen einer Reichsstadt, ihre Verwaltung und Politik, ihre 
Zünfte, ihre Wehrhaftigkeit, Messen und Märkte, städtisches Steuer- 
wesen, Verleihung der Rechte dieser Stadt an Neugründungen, Städte- 
bündnisse, Fehdewesen usw. Dazu gibt es wohl kein Verhältnis aus 
dem Privatrecht, keine Erscheinung der Kulturgeschichte jener Zeiten, 
die nicht aus diesem Buche zu belegen wäre. 

Zunächst wird das Werk naturgemäß der Lokalforschung zu- 
gute kommen. Es wird wohl für sie die einzige Quelle für die 
Geschichte des Mittelalters bleiben; Chroniken sind — von einem 
kleinen Bruchstück abgesehen — erst vom 16. Jahrhundert an er- 
halten. Dieffenbachs vor etwa 50 Jahren geschriebene Geschichte 


Kritiken. 537 


von Friedberg, ein Werk über eine Kleinstadt, wie es die meisten 
Großstädte bis heute noch nicht aufzuweisen haben, muß jetzt voll- 
kommen umgearbeitet werden. Dafür wird allerdings erst noch der 
Abschluß des Urkundenbuches, der römischen Ausgrabungen und die 
Veröffentlichung der Chroniken, die Rez. plant, abzuwarten sein. Was 
sich aber jetzt schon aus dem scheinbar so trockenen Urkundenstoff 
machen läßt, zeigt das frisch und lebendig geschriebene Programm 
von Seidenberger „Friedberg in der Wetterau, im Rahmen deutscher 
Reichsgeschichte“ (1905). 

Leider steht mir hier nicht der Raum zur Verfügung, auf 
interessante Einzelheiten und neue Ergebnisse, an denen Foltzens 
Werk reich genug ist, aufmerksam zu machen. Nur eines möchte 
ich noch verraten: der Band hat ein ganz ausgezeichnetes Personen- 
und Ortsregister. Es ist von W. Dersch bearbeitet, während das 
Wort- und Sachregister von Foltz selber stammt. Beide halten nicht 
nur gelegentlichen Stichproben Stand, sondern vertragen auch eine 
ständige Kontrolle. Ich möchte mit keiner Ausstellung an einzelnem 
das günstige Gesamturteil wieder verwischen, das ich über den 
1. Band dieses Urkundenwerkes hier gefällt habe; wenn dem Heraus- 
geber oder dem Bearbeiter mit ein paar Kleinigkeiten zu Verbesse- 
rungen oder Nachträgen gedient ist, so stehe ich gern zu Diensten. 

Möchten sie uns nicht allzulange auf den versprochenen Schluß- 
band, der auch einen historischen Plan von Friedberg bringen soll, 
warten lassen, und möchte er eine würdige Fortsetzung seines Vor- 
gängers sein! 

Mainz. Christian Waas. 


Miloslav Stieber, Das österreichische Landrecht und die 
böhmischen Einwirkungen auf die Reformen König Ot- 
tokars in Österreich (Forschungen zur inneren Geschichte 
Österreichs, herausgeg. von A. Dopsch, Heft 2). Innsbruck 1905. 
S. IX u. 154. 

Die Frage der Entstehung des österreichischen Landrechts be- 
handelte Stieber bereits in einem Exkurse seiner in den Abhandlungen 
der K. Franz-Josephs-Akademie I. Kl. 1901 erschienenen Schrift 
„K vyvoji spravy“ (zur Entwicklung der Gewährleistung). Durch Er- . 
gänzungen und Überarbeitung, die St. für die Forsch. z. inneren 
Gesch. Österreichs unternahm, entstand eine fast neue, in deutscher 
Sprache nun allgemein zugängliche Abhandlung. Sie zerfällt in zwei 
nur lose miteinander zusammenhängende Teile. 

Seit Ludewigs erster Edition des Landrechts (1722) wird ein 
lebhafter Streit geführt über die Entstehung der beiden Fassungen 


538 Kritiken. 


des österreichischen Rechtsbuches. Eine Verständigung schien sich 
mit den Forschungen Siegels anzubahnen. Er bestimmte den Charakter 
der zwei Kompilationen dahin, daß im L.R. I (der kürzeren Fassung) 
das, „was Recht ist“, in L.R. II dagegen das, „was für die Zukunft 
Recht sein sollte“, enthalten sei. Während Siegel die Entstehung 
des L. R. I unter Zustimmung von Luschin ins Jahr 1237 setzte, 
L. R. II für einen Entwurf hielt, der nie Gesetzeskraft erlangte, 
erkannte Dopsch L. R. H als eine im Jahre 1266 von Ottokar IL 
erlassene Landesordnung. Diese letztere heute im allgemeinen 
herrschende Ansicht teilt auch Stieber. Dagegen glaubt er ab- 
weichend von seinen Vorgängern aus formellen und sachlichen Gründen 
beweisen zu können, daß L.R. I nicht vor, sondern nach L.R. IL 
nämlich etwa 1295 entstanden sei. In einer scharf geführten, auch 
methodisch höchst interessanten Untersuchung stellt er fest, daß die 
in der ausführlicheren Fassung (L.R. II) enthaltenen, in L.R. I da- 
gegen ausgelassenen Paragraphen Rechte des Landesherrn betreffen, 
während die in L.R. I neueingeführten Artikel „sämtlich nur auf die 
Landherren (Landstände) sich beziehende Bestimmungen enthalten“, 
welche nach Inhalt und Tendenz auf Ereignisse des Jahres 1295 
hinweisen. Damals brach (nach einer bisher übersehenen Stelle des 
österreichischen Reimchronisten) eine Verschwörung der Landherren 
gegen Albrecht aus. : Für die zeitliche Ansetzung von L.R. II ver- 
wertet St. zuerst den bisher in diesem Zusammenhange nicht beach- 
teten LandtagsbeschluB von 1265, dessen Vorschriften (über die Land- 
frage u. a.) mit L. R. II genau übereinstimmen. L.R. II (1266) 
würde also das vom Gesetzgeber zur Fundierung der Landesherrschaft 
zum Teil neu geschaffene, L.R. I (um 1295) dagegen das geltende, 
im Interesse der Landherren (Stände) fixierte Recht enthalten, das 
zu einer Zeit entstand, als die ständische Bewegung den Sieg über 
die Landesherrschaft errang. Bewührt sich Stiebers Ansicht als 
richtig, so ist sie von großer Bedeutung für die österreichische Rechts- 
und Verfassungsgeschichte des 13. Jahrhunderts. Durch Verlegung 
des L.R. I von 1237 ins Ende des 13. Jahrh. wird sich das Bild 
der Rechtsentwicklung in wesentlichen Stücken verändern müssen. 
Der zweite Abschnitt „das böhmische Vorbild der österreichischen 
Reformen ÖOttokars“ behandelt die 12 Landeskmeten, das Gericht 
des Oberstburggrafen, die Stadtgerichtsbarkeit, in der Hauptsache 
aber zwei schwierige und wichtige Probleme: die Entstehung der 
Kreise aus der Burg- und Kastellaneiverfassung und die Erhebung 
der Zupane zum niederen Adel. Die böhmischen Zupane stellt St. 
denen der Nachbarländer gleich. Er sieht in ihnen nicht Vorsitzende 
der Gerichts- und Verwaltungsbezirke (wie Peisker), sondern „grund- 


Kritiken. 539 


herrliche Dorfrichter“, die zugleich als militärische Vorsteher ihrer 
Ortschaft den Burgdienst besorgen, allmählich in erblichen Besitz 
ihres Amtes gelangen und sich dort, wo die Ortsbewohner aus Un- 
freien bestehen, zu Wladyken, zum niederen Adel erheben. 

In losem Zusammenhange mit dem Vorhergehenden folgen dann 
im dritten Abschnitt „die gerichtlichen Reformen Ottokars in Öster- 
reich.“ Sie betreffen hauptsächlich das Herzogsgericht, das Gericht 
des Obristlandrichters, das Marschallsgericht und das Stadtgericht. 
Die neue Institution der vier oberen Landrichter Österreichs ist, wie 
St. annimmt, nach dem Vorbilde der böhmischen Popravcen geschaffen. 
Abgesehen von einer entschiedenen Überschätzung éechischer Einflüsse 
sind auch diese Ergebnisse, die zum Teil natürlich über Hypothesen 
nicht hinauskommen, wertvoll. Sie machen wenigstens den ersten 
energischen Versuch, den Einfluß böhmischer Verhältnisse auf die 
Entwicklung Österreichs näher zu ergründen. 

Königsberg i. Ostpr. H. Spangenberg. 


Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bi- 


schöfe, bearbeitet von H. Hoogeweg. Vierter Teil. 1310 — 
1340. Mit 6 Siegeltafeln. (Quellen und Darstellungen zur Ge- 
schichte Niedersachsens. Band XXI.) Hannover und Leipzig, 
Hahnsche Buchhandlung, 1905. VII und 962 SS. 8°. 19 AM. 

Über dem Urkundenbuche des Hochstifts Hildesheim waltet ein 
glücklicher Stern. Nach kurzer Pause ist dem 1903 erschienenen 
umfänglichen III. Bande der fast gleich starke IV. Band gefolgt, ein 
Beweis für den unermüdlichen Fleiß des Herausgebers. Und keines- 
wegs ist mit dem raschen Fortschritt Flüchtigkeit verknüpft, vielmehr 
erweckt die Durchsicht des stattlichen Bandes durchaus den Eindruck 
einer gründlichen Arbeit. 

Der Inhalt der vielfach zum ersten Male gedruckten Urkunden 
ist nicht besonders mannigfaltig. Größtenteils sind es mit dem Grund- 
besitz zusammenhängende Rechtsgeschäfte, die für die Wirtschafts- 
geschichte des Stiftes von Interesse sind; darunter befinden sich die 
beiden großen je 8 Seiten füllenden Güterverzeichnisse des Michaelis- 
klosters von 1321 und 1333 (n. 638 und 1336). N. 1045 ist die 
Entscheidung, an wen die Einkünfte eines während der Ernte ver- 
storbenen Vikars fallen sollen. Den wichtigsten Gegenstand des 
Bandes, den Streit um den Bischofssitz von Hildesheim 1331—54, 
hat H. selbst zum Gegenstande einer Monographie gemacht (Nieder- 
sächs. Zeitschrift 1906, 1—48). Die päpstliche Entscheidung in 


diesem Streite vom J. 1338 ist in n. 1454 mitgeteilt, sie umfaßt im. 


Abdruck nicht weniger wie 12 Seiten. Von sonstigen interessanten 


BE Re mer Ee S 


Mn O u. 


240 Kritiken. 


Urkunden seien erwähnt die Zeugenaussagen über das Patronatsrecht 
der Kirche zu Lengde (n. 1418), die Stiftung zugunsten der armen 
Scholaren (n. 1010), die leider im Sachregister nicht erwähnt ist, 
Urkunde n. 58 mit bemerkenswerten kirchlichen Gebräuchen. Deutsche 
Urkunden treten noch ziemlich selten auf. 

Zahlreich sind an Stelle der vollständigen Urkunden ausführliche 
Regesten getreten. Hin und wieder ist die Ausdrucksweise des Verf. 
zwar deutlich, aber unschön und sprachlich nicht ohne Bedenken. 
Z. B. in n. 25 Verzicht der Poppe, statt der Brüder P., n. 289 a 
Frater Ludwig der Augustiner-Eremiten, Bischof, n. 545 Ländertausch, 
statt Landaustausch; n. 687 der Papst dispensiert von Geburtsfehler; 
n. 692 sie einverleiben; n. 997 er einverleibt; n. 698 bekundet die 
Gründung einer Leuchte, statt Stiftung einer Kerze. Der intransitive 
Gebrauch von schlichten (S. 11) ist jedenfalls ungewöhnlich. 

An sachlichen Ausstellungen möchte ich nennen: S. 115/6 ist 
n. 219 vor 218 zu stellen, da ihr Inhalt die Voraussetzung für die 
Handlung von n. 218 bildet. ` Im Regest n. 1384 ist officium pell- 
ciorum mit Wollamt wiedergegeben; es handelt sich aber tatsächlich 
um Pelze. In n. 446 ist mit dem Bischof von Gabala offenbar der 
Hildesheimer Weihbischof gemeint. S. 345 und S. 618 sind die Zahl- 
zeichen der Vorlage v (durchstrichen), ij usw. buchstäblich getreu wieder- 
gegeben; besser wären sie durch die modernen Ziffern 41%, 11, usw. 
ersetzt worden. Was bedeutet in n. 1153 dj plaustra? 500’, Wagen ist 
unmöglich; im d muß ein Fehler stecken. In n. 872 ist donirt statt 
des unverständlichen, auch ins Glossar aufgenommenen tonirt zu lesen; 
im 16. Jahrh., dem die Vorlage angehört, sind d und t einander oft 
sehr ähnlich. In n. 1310 sind im Regest nicht die Geistlichen i. a., 
sondern nur die Klostergeistlichen zu nennen. In n. 93 liest H. 
senatus consulti (Register: consultus!) Valleyani (im Register ohne 
jede Erklärung); es ist das senatus consultum Velleianum gemeint, 
wonach der Frau das Anrecht auf die Güter des Mannes vor allen 
Gläubigern zusteht. 

Die Register sind von großem Umfange (104 SS.), sorgfältig 
und erschöpfend.. Eine Kürzung hätte durch Weglassung der ge- 
bräuchlichen Vornamen erzielt werden können, deren Aufnahme ins 
Register für Urkunden des 14. Jahrh. unnötig erscheint; der Vorname 
Johann füllt allein 3 Spalten. Der Umlaut hätte bei der Stellung 
der Wörter im Register außer acht gelassen werden sollen. Bei 
Ortsbezeichnungen vermißt man öfter die genauere Lage- Angabe. 
Bei umfänglichen Stücken würde man neben der Nummer auch die 
Angabe der Seitenzahl wünschen; bei mandatum Fußwaschung wird 
z. B. n. 265 angegeben, die 4'% Seiten umfaßt; die angeführte Stelle 


Kritiken. 541 


findet sich S. 146 unten. Die Auswahl der Stichwörter in dem ver- 
einigten Glossar und Sachregister ist mehrfach nicht unter dem rich- 
tigen Stichwort erfolgt; z. B. Gründung von Altären, Vikarien, 
Kapellen. Arvina ist nicht Schmieröl, sondern Fett. 

Die Ausführung der Siegeltafeln ist vortrefflich. Ein Vorzug 
des vorliegenden Urkundenbuches ist überhaupt die eingehende Be- 
rücksichtigung der Sphragistik. 

Köln. Herm. Keussen. 


Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen. I. Teil, Öff- 
nungen und Hofrechte, Bd. 2 Toggenburg, bearb. u. hrsg. 
von M. Gmür. (Sammlung schweizerischer Rechtsquellen.) 
Arau, Sauerländer u. Co., 1906. XLIV u. 708 SS. 8°. 

In verhältnismäßig kurzem Abstande ist der vorliegende zweite 
Band einer umfassenden Publikation dem ersten, auf die „alte Land- 
schaft" bezüglichen gefolgt, den er an Reichhaltigkeit des Inhalts noch 
übertrifft. Die „Rechtsquellen“ des Toggenburg, eines kleinen Terri- 
toriums, das nach Aussterben seiner Begründer, des gleichbenannten 
Dynastengeschlechts, durch Kauf 1468 an den Abt von St. Gallen 
gelangte, geben nicht nur über ostschweizerisches Privatrecht Auf- 
schluß, sondern bieten auch sonst für die Erkenntnis der agrarischen 
Zustände in älteren und jüngeren Zeiten wertvolles Material. Zur 
Erhöhung der Brauchbarkeit trägt die Anlage der Publikation ihr 
gutes Teil bei. Allerdings reicht von den „Öffnungen und Hof- 
rechten“, die nach den (jüngeren) Gerichtsbezirken geordnet mitgeteilt 
werden, keines über das 15. Jahrhundert hinauf; es sind jedoch den 
einzelnen Abschnitten Regesten der einschlägigen Urkunden voraus- 
geschickt, die mit dem 8. Jahrhundert beginnen. Urbare, die Gmür 
gewiß zutreffend von den eigentlichen Rechtsquellen geschieden wissen 
will (S. XX), sind nicht außer acht gelassen; zu den Zinsrodeln des 
in der Gegend seit alters begüterten Klosters St. Gallen, auf die ge- 
legentlich verwiesen wird, geben die vollständig abgedruckten Urbare 
der Grafschaft Toggenburg (S. 275ff., 649f.), so jung sie sein mögen 
(1495 u. c. 1470), willkommene Ergänzungen. Vor allem aber dient 
zur Erläuterung der Weistümer eine Reihe von Aktenstücken, die in 
zweckentsprechender Auswahl vollinhaltlich oder sachgemäß gekürzt 
Aufnahme gefunden haben. Hierin gerade liegt der besondere Wert 
der Publikation. Sie beschränkt sich nicht auf die eigentlichen Weis- 
tümer; vielmehr zieht sie heran, was irgend sonst noch die ländlichen 
Rechtsverhältnisse berührt, Wald-, Almend- und Alpordnungen, bis 
auf die Bestallung eines äbtischen Beamten aus dem 18. Jahrhundert 
(S. 325). Demnach ist die anderweitig durch Quelleneditionen 


542 l Kritiken. 


selten gewährte Möglichkeit vorhanden, der Entwicklung bei sämt- 
lichen Ortschaften des Gebiets zu folgen, nicht nur bei den im 
Bereich einer geistlichen Großgrundherrschaft befindlichen oder gar 
bloß auserlesenen Typen, und zwar bis an die Schwelle der neuesten 
Zeit herab. Das erscheint um so wichtiger, als die Zustände im 
Toggenburg eigenartige und vielgestaltige waren. Es haben sich dort 
freie Bauern mit Eigengut ganz vortrefflich erhalten; die zur freien 
Vogtei (Oberuzwil) gehörigen saßen noch während des 15. Jahr- 
hunderts im Lande zerstreut, und die unter der Thurlinde ding- 
pflichtigen sind (vor 1798) überhaupt nicht in einen lokalen Gerichts- 
bezirk eingegliedert worden. Andererseits erwiesen sich auch grund- 
herrliche Organisationen als bemerkenswert dauerkräftig; in Wattwil 
bestehen noch gegenwärtig Korporationen der Hofjünger (ursprünglich 
des Grafen von Toggenburg) und der Gotteshäusler (des Klosters 
St. Gallen). 

Solche Überbleibsel aus alter Zeit dürfen freilich nicht die tief- 
greifenden Umwälzungen vergessen machen, welche im späteren Mittel- 
alter die durch den Appenzellerkrieg entfachten agrarrevolutionären 
Bewegungen für alle beteiligten Landschaften herbeiführten. Die da- 
mals (S. 633) begonnene Ablösung von bäuerlichen Lasten, Grund- 
zinsen, Vogtsteuern etc., wurde später fortgesetzt; so kauften 1663 
(S. 451) die Hofjünger zu Wattwil den Frondienst (einen Tag im 
Jahre) los, den sie allerdings ohnehin nicht zu leisten pflegten. Auch 
wurden, zumal nach dem Übergang der Landeshoheit an den Abt von 
St. Gallen, die früher sehr stark zersplitterten Gerichtsbezirke zu- 
sammengelegt, und es bildete sich eine einheitliche Landesverfassung 
heraus, welche die Gewalt des Landesherrn erheblich beschränkte. 
Früher schon war die gradlinige Fortentwicklung der älteren Zustände 
durch mehr zufüllige Ereignisse unterbrochen worden. Der Bruder- 
mord im Hause Toggenburg (1226) hatte zur Folge, daß alte Be- 
sitzungen des (reschlechts und selbst seine Stammburg an St. Gallen 
fielen. Da nun hier, wie so häufig auch anderwärts, die urkundliche 
Überlieferung zwischen der Karolingerzeit und dem 13. oder gar 
14. Jahrhundert klaffende Lücken aufweist, wird eine Verbindung 
sich nur durch Rückschlüsse und Hypothesen herstellen lassen. 
. Jedenfalls gewähren vortrefflichen Anhalt für weitere Untersuchungen 
die vom Herausgeber den einzelnen Abschnitten vorausgeschickten 
Einleitungen, welche auf die Entstehung der Gerichtsbezirke hinweisen, 
unter denen er die Stücke einreiht. Daß diese Bemerkungen ein 
wenig ausführlicher sind als beim ersten Bande, ist nur dankbar zu 
begrüßen, von übermäßiger Länge bleiben sie noch fern genug; nicht 
minder zeichnet sich die allgemeine Einleitung durch knappe Fassung 


Kritiken. 543 


aus. Eine kleine Verbesserung, die viel zur Übersichtlichkeit beiträgt, 
ist die Einsetzung des als Schlagwort für die Abschnittsbezeichnung 
dienenden ÖOrtsnamens neben die Seitenzahl. Die Beifügung karto- 
graphischer Skizzen, deren gleichfalls der erste Band entbehrte, er- 
leichtert des ferneren die Benutzung. Das Register schließlich kom- 
biniert recht zweckmäßig Namen-, Sachindex und Glossar. 

Zürich. G. Caro. 


H. Übersberger, Österreich und Rußland seit dem Ende des 
15. Jahrhunderts. Auf Veraulassung Sr. Durchlaucht des Fürsten 
Franz von und zu Liechtenstein. (Verôffentlichungen der Kom- 
mission für Neuere Geschichte Österreichs.) I. 1488—1605. 
Wien und Leipzig, W. Braumüller 1906. 584 S. 

Der Titel dieses außerordentlich gut ausgestatteten Werkes ist 
nicht ganz zutreffend; er müßte etwa heißen: Die Habsburger, Polen 
und Rußland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Denn die Be- 
ziehungen zu Polen sind ebenfalls ausführlich dargestellt, auch die 
Polens zu Rußland, die, ganz streng genommen, in den Rahmen dieser 
Veröffentlichung nicht hereingehörten. Aber sie auch darzustellen, 
war deshalb notwendig, weil ja erst Polen und das Interesse vor- 
nehmlich an der polnischen Königswahl etwas wie eine Interessen- 
gemeinschaft zwischen Rußland und Österreich schafft. Denn man 
kann nicht sagen, daß die Beziehungen zwischen Maximilian I. und 
Karl V. zu Iwan III und Wassily IV. — der Inhalt der ersten zwei 
Kapitel und teilweise des dritten in Übersbergers Publikation — 
schon eine wesentliche Rolle in der Politik dieser Herrscher spielen, 
auch das Bündnis von 1514 nicht. Das wird erst anders, als der 
Untergang des Ordens in Livland in drohende Nähe rückt und vor 
allem der Tod des letzten Jagiellonen den Beziehungen beider Staaten 
zu Polen einen völlig veränderten Charakter verleiht. Infolgedessen 
sind die letzten zwei Drittel des Buches weitaus der interessanteste Teil, 
und man darf es dem Verfasser nachrühmen, daß er den ungemein 
verwickelten Stoff übersichtlich und klar zu disponieren verstanden 
hat. So treten Faktoren und Tendenzen dieses großen Dramas deut- 
lich hervor: der seinem Zusammenbruch zueilende Orden, die ihm 
feindlichen Mächte, die jede für sich möglichst viel aus dem Zu- 
sammenbruch herauszuholen streben: Schweden, Dänemark, Polen, 
Rußland, ferner die klägliche Haltung des römischen Reiches gegenüber 
Livland, über das es noch die Oberlehnsherrlichkeit beansprucht, der 
Widerstreit zwischen Reichs- und Hausmachtinteresse bei den Habs- 
burgern, die beginnende innere Fäulnis Polens, das in Stefan Bathory 
noch eine letzte kurze Möglichkeit der Wiedergeburt erlebt, der 


D44 Kritiken. 


Gegensatz zwischen Polen und Litauen, die vielfachen und vielfach 
nicht homogenen Interessen der habsburgischen Hausmacht, die tūr- 
kische Frage und die Tatarennot, vor allem die erstaunlich feste 
und konsequente Politik der drei Zaren Iwan MI., Wassily IV. und 
Iwan IV., mit ihrem Streben ans Meer (in Livland) und nach Westen 
(im niemals abreiBendem Kampf mit Polen um die alten Plätze: 
Pskow, Smolensk usw.), dazu ihre kalte Ablehnung aller Unions 
gedanken, in denen sich das Papsttum zeitweise wiegt, und in deren 
Dienst es mit Iwan IV. anknüpft (Sendung Possevinos). Schließlich 
wird die polnische Thronkandidatur der Angelpunkt aller poli- 
tischen Bestrebungen und Verhandlungen. Diesen ganzen Stoff stellt 
der Verfasser dar bis zum Tode von Boris Godunow und bis zum 
bedingungslosen Anschluß der österreichischen Politik an Polen; der 
nächste Band soll die Entwicklung bis zum Sturz Sophias führen. 
Das Material ist aus dem Wiener und dem Moskauer Archiv ge- 
schöpft, das letztere ist (bis 1699) schon von Solowjew in den "Denk: 
mälern der diplomatischen Beziehungen des alten Rußlands mit den 
auswärtigen Mächten’ ohne jede Verarbeitung veröffentlicht. In der 
Ausnutzung dieser und überhaupt der russischen Quellen : für die 
österreichische Politik ruht dab Hauptverdienst des Buches; dadurch 
fällt auch manches Schlaglicht auf die inneren Verhältnisse Rußland;, 
namentlich auf die Art der Führung der auswärtigen Politik in 
Moskau. Interessant ist dabei die Feststellung, daß das moskowitische 
Rußland eine pedantisch sorgfältige Kanzleitätigkeit und eine gewaltige 
Schreibwut entwickelte, derzufolge trotz der Stürme der Zeiten auch 
aus dem 16. Jahrhundert noch eine Masse archivalischen Material: 
erhalten geblieben ist. Das Gewirr der diplomatischen Verhandlungen 
ist, wie erwähnt, klar auseinandergelegt; an manchen Stellen wünscht‘ 
man allerdings größere Kürze (namentlich in Kap. IV) und schärfere 
Scheidung des geschichtlich Bedeutsamen vom Vorübergehenden und 
Unbedeutenden. Ein Register fehlt bedauerlicherweise dem Werke, 
dessen baldige Fortsetzung wir erhoffen. 
Posen. Otto Hötzsch. 


Österreichische Staatsverträge. England. Bearbeitet von 
Alfred Francis Pribram. I, 1526—1748. (Veröffentlichung®? 
der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs. BH Se Inns- 
bruck, Wagner, 1907, XIV, 813 S. 

Im Gegensatz zu Preußen ist in Österreich die neuere Geschichte 
von den offiziellen Publikationsinstituten ‘bisher nur verhältnismäßig 
wenig gepflegt worden, und so bot sich der vor einigen Jahren be: 
gründeten Kommission für neuere Geschichte Österreichs ein Arbeits 


Kritiken. 545 


feld von ungewöhnlicher Ergiebigkeit, das sie denn auch gleich mit 
Eifer zu bestellen anfing. Als eine ihrer Hauptaufgaben ersah sich 
die Kommission eine Ausgabe der österreichischen Staatsverträge seit 
1526, vorausgeschickt wurde derselben ein 1903 erschienenes, von 
L. Bittner bearbeitetes chronologisches Verzeichnis der österreichischen 
Staatsvertrüge bis 1763, eine erwünschte und nützliche Vorarbeit, die 
freilich durch eine Umfrage bei den in Betracht kommenden Archiven 
noch wesentliche Ergänzungen hätte erfahren können. 

In einem Vorwort zu dem eben erschienenen ersten Bande der 
Staatsverträge äußert sich die Kommission über die Grundsätze für 
die Bearbeitung des ganzen Unternehmens, vor allem über die Gründe, 
die sie bestimmten, das gesamte Material nicht chronologisch, sondern 
nach Ländern geordnet herausgeben zu lassen. Danach war für sie 
ausschlaggebend das Bedürfnis des Politikers, der die Beziehungen 
Österreichs zu einem der übrigen Staaten in ihrem Zusammenhange 
verfolgen will, und ferner die Überzeugung, daß eine Publikation der 
Staatsverträge, die sich nicht mit dem bloßen Textabdruck begnügen, 
sondern auch die diplomatischen Beziehungen, soweit sie in den Staats- 
verträgen ihren Niederschlag finden, auf Grund des archivalischen 
Materials erläutern will, die Kräfte eines einzelnen Forschers übersteigt. 
Der Referent muß bekennen, daß diese Erwägungen seine Überzeugung 
von der Unzweckmässigkeit des Länderprinzips nicht haben erschüttern 
können. Das Bedürfnis des Politikers und Diplomaten nach gelehrtem 
Rüstzeug und wissenschaftlicher Vertiefung ist meist nur recht gering, 
und der Historiker ist nur zu leicht geneigt, es zu überschätzen; viel 
wesentlicher aber scheinen mir dann noch die inneren Gründe, die 
gegen das von der Kommission angenommene Prinzip sprechen. Nicht 
bloß, daß Wiederholungen notwendig sind, wo es sich um Verträge 
zwischen mehreren Mächten handelt — ein Bedenken, das sich auch 
die Kommission nicht verhehlte — auch die den Abdruck begleitende 
und erläuternde Darstellung muB sich oft wiederholen, muß zuein- 
andergehörendes trennen und auflösen und den Anteil des gerade zur 
Bearbeitung stehenden Landes stärker hervorheben als er in Wirk- 
lichkeit im Rahmen der Gesamtpolitik sich darstellt. Das sind Be- 
denken, die gerade bei der Publikation der österreichischen Staatsver- 
träge besonders hervortreten, denn es handelt sich hier nicht wie bei 
Preußen um einen festumgrenzten, verhältnismäßig kleinen territorialen 
Interessenkreis mit ziemlich einfachen politischen Richtlinien, sondern 
um ein Staatswesen, das in den Jahrhunderten der neueren Geschichte 
in Ost-Europa nicht weniger wie in Süd- und West-Europa eine Rolle 
spielte, und dessen Interessen sich mit denen fast aller europäischen 
Mächte verflochten. Welche Mängel eine Einteilung des Stoffes nach 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 36 


546 Kritiken. 


Ländern im Gefolge hat, hat übrigens schon vor Jahren Schirren in 
seiner bekannten Rezension der Martensschen Ausgabe der russischen 
Staatsverträge (Göttinger Gelehrte Anzeigen 1889) an bestimmten 
Beispielen deutlich gezeigt; die seitdem in Angriff genommenen Publ- 
kationen, wie die Ausgaben der schwedischen und der dänischen 
Staatsverträge und auch die in Vorbereitung befindliche Edition der 
preußischen Staatsverträge des 18. Jahrhunderts haben, denn auch ohne 
weiteres das chronologische Prinzip angenommen. 

Der vorliegende erste Band der österreichischen Staatsverträge 
bringt auf mehr als 800 Seiten die Verträge mit England, das in der 
österreichischen Politik doch meist nur eine sekundäre Rolle spielte, 
bis zum Jahre 1748; sollen in demselben Umfange und nach der- 
selben Methoden die Verträge mit den andern Ländern veröffentlicht 
und eingeleitet werden, so ist zu befürchten, daß bei allem guten 
Willen der Kommission und bei allem Eifer ihrer Mitarbeiter eine 
Vollendung des ganzen Werkes nicht so bald zu erwarten ist, und vor 
allem, daß es nach seinem Abschluß so umfangreich und kostspielig 
werden wird, da daneben noch eine bloße Textausgabe der Staats- 
verträge zum Bedürfnis werden könnte. War es wirklich notwendig, 
z. B. dem Abdruck des Bündnisses zwischen Großbritannien und Öster- 
reich vom 16. März 1731 eine die Geschichte des Vertrages enthal- 
tende Einleitung von nicht weniger als 27 Seiten vorauszusenden, und 
beweist diese Ausführlichkeit nicht eine Überschätzung der geschicht- 
lichen Bedeutung der Staatsverträge, die doch, namentlich in der 
Kabinetspolitik des 18. Jahrhunderts, meist nur Stationen, aber nicht 
Zielpunkte auf dem Wege der diplomatischen Beziehungen zweier 
Völker sind? 

Das alles sind Bedenken, die sich gegen die von der Kommission 
aufgestellten Grundsätze und gegen die Ökonomie des Gesamtunter- 
nehmens richten, die aber die hohe Anerkennung nicht beeinträchtigen 
können, die der vorliegende erste Band des großen Werkes bean- 
spruchen darf. Der Herausgeber hat hier in den Einleitungen zu den 
einzelnen Verträgen und in dem diese verbindenden Texte weit über 
die ihm gestellte Aufgabe hinaus eine Geschichte der gesamten De: 
ziehungen zwischen Österreich und England seit den Tagen Maximi 
lians I. geschrieben, die mit völliger Beherrschung des gedruckten 
sowohl wie des archivalischen Materials und mit der Sicherheit und 
Präzision geschrieben ist, die überall den bewährten Kenner der diplo 
matischen Geschichte des 17. und 18. Jahrhunderts verrät; die Dar 
stellung ist sorgsam gefeilt und ungewöhnlich flüssig, die Technik der 
Edition und die Ausstattung des ganzen Werkes ist mustergültig. Da 
groBe Unternehmen der österreichischen Staatsverträge konnte nicht 


Kritiken. 547 


besser und nicht würdiger als durch die Pribramsche Arbeit ein- 
geleitet werden. 
Posen. Victor Loewe. 


Ambassades en Angleterre de Jean du Bellay. La première 
ambassade (Septembre 1527— Février 1529). Correspondance dip- 
lomatique. Publiée avec une introduction par V. L. Bourrilly 
et P. de Vaissière. Paris, Alphonse Picard et fils 1905. 
XLII, 562 S. 

Zu den hervorragenderen französischen Staatsmännern der Periode 
Franz I. und Heinrichs II. gehört Jean du Bellay, der als Abkömm- 
ling einer altadligen Angiovinischen Familie im Jahre der Entdeckung 
Amerikas geboren ward, in den geistlichen Stand trat, frühzeitig das 
Bistum Bayonne erlangte, das er später mit dem Pariser vertauschte, 
von Paul Ill. 1535 zum Kardinal erhoben wurde und hernach, in der 
Epoche des Schmalkaldischen Krieges und des Augsburger Interim, 
als Vertreter der französischen Interessen an der päpstlichen Kurie 
eine bedeutsame Rolle spielte; er bildete hier den Mittelpunkt aller 
kaiserfeindlichen Bestrebungen. Die diplomatischen Sporen aber ver- ` 
diente sich du Bellay zwanzig Jahre früher in England. Seine diplo- 
matischen Korrespondenzen von dort sollen den Gegenstand einer 
eigenen Publikation bilden, von der der erste Band erschienen ist, 
bearbeitet von den Herren V. L. Bourrilly und P. de Vaissière. Das 
Ganze bildet einen Teil der Archives de l’histoire religieuse de la 
France, die unter der Leitung des Herrn P. Imbart de la Tour, Pro- 
fessors an der Universität Bordeaux, stehen. 

Der erste Band dieses Unternehmens behandelt du Bellays erste 
englische Mission (1527—1529); er bietet darüber etwa zweihundert 
Briefe und Aktenstücke, Berichte des Gesandten an Montmorency und 
den König und deren Gegenschreiben, Briefe von und an Heinrich VII. 
und Wolsey nebst anderen zugehörigen Korrespondenzen und Akten. 

Die Gesandtschaft du Bellays fiel in eine Epoche anscheinend 
größter Intimität zwischen Franz I. und Heinrich VIII, die der gemein- 
same Gegensatz gegen den seit 1525 von Erfolg zu Erfolg eilenden 
Kaiser Karl V. zusammengeführt hatte. Durch die beiden Verträge 
von Westminster, vom 30. April und 29. Mai 1527, hatte sich 
Heinrich VIII. der französischen Politik angeschlossen; im Juli war 
Wolsey zur Vereinbarung eines gemeinsamen Aktionsplanes nach 
Frankreich gekommen, wo man ihn mit nie erhörten Ehrenbezeugungen 
aufgenommen hatte. Einige Monate später begab sich dann der 
Träger der französischen Politik, der „Großmeister“ (später Conne- 
table) Montmorency nach England zum Austausch der Ratifikationen 

86* 


548 Kritiken. 


und zur Überbringung des Ordens vom h. Michael an König Heinrich. 
In seiner Begleitung betrat Jean du Bellay England, um hier nach 
Montmoreneys Heimkehr (November 1527) als ordentlicher Gesandter 
zu verbleiben. Seine Aufgabe war im wesentlichen, die englische 
Regierung zur Erfüllung ihrer Verheißungen und vertragsmäßigen 
Zusicherungen an Frankreich zu veranlassen. Das erwies sich aber 
als nicht so leicht wie man bei der ostensiblen Herzlichkeit der Be- 
zıehungen zwischen den beiden Monarchen hätte erwarten sollen. 
Bald trat hervor, daß das Inselland doch weit davon entfernt war, 
sich in das Schlepptau der französischen Politik nehmen zu lassen. 
Hatte England von vornherein keineswegs in gleichem Maße wie 
Frankreich das Bedürfnis, den Kaiser von der Höhe seiner Erfolge 
herabgestürzt zu sehen, so wurde das Land in jenen Jahren durelı 
MiBwachs, Teuerung, Seuchen von kriegerischen Aspirationen um so 
weiter abgelenkt. Dem Volke war ohnehin wegen der Rücksicht auf 
den wichtigen Handelsverkehr mit den Niederlanden nichts weniger 
erwünscht als ein Krieg mit deren Landesherrn. Auf die Stimmung 
ım Lande aber hatte der leitende Staatsmann, Kardinal Wolsey, allen 
Grund Rücksicht zu nehmen, um die Zahl und Macht seiner ein- 
heimischen Gegner nicht noch zu mehren und zu verstärken. Anderer- 
geits wurde König Heinrichs persönliche Politik mehr und mehr von 
dem Gedauken der Scheidung von seiner spanischen Gemahlin be- 
herrscht; da aber weder diese freiwillig weichen wollte, noch, auch 
bei größtem Optimismus, zu hoffen war, daß der Rückhalt Katharinens, 
ihr Neffe Kaiser Karl, selbst durch die vereinten Anstrenguugen 
Englands und Frankreichs je so weit gedemütigt werden könnte, um 
als selbständiger Faktor der europäischen Politik auszuscheiden (was 
übrigens auch gar nicht im englischen Interesse gelegen hätte), end- 
lich aber nicht nur die allgemeine Lage der Dinge, sondern auch der 
schwankende unbeständige Charakter des Papstes Clemens VII. die 
Erwartung ausschloß, daß letzterer seine Wege endgültig und rück- 
haltlos von denen des Kaisers scheiden würde, so sah sich Heinrich VIII. 
für die Erreichung seines Lieblingswunsches weit mehr auf Verhand- 
lungen als auf energische Bekämpfung des Kaisers an der Seite 
Frankreichs hingewiesen. 

Unter diesen Konstellationen spielte sich die Gesandtschaft 
du Bellays ab, den wir wiederholt über die „entsetzliche Kälte“ klagen 
hören, der er begegnete, wenn er mit den Forderungen seiner Regierung 
auf energische Maßnahmen wider den Kaiser an Wolsey oder den 
König herantrat. Als England, das, auch nachdem Franz I. im eige- 
nen und im Namen seines Bundesgenossen Heinrichs VIII. Anfang 
1528 den Krieg an den Kaiser erklärte, nicht einmal seinen Gesandten 


Kritiken. 549 


aus der Umgebung Karls abgerufen noch dem kaiserlichen Gesandten 
in London die Pässe gegeben hatte, im Juni d. J. einen Sonderstill- 
stand mit der Regentin der Niederlande einging, beantragte du Bellay 
seine Rückberufung. Doch gab die französische Regierung dem keine 
Folge; sie vermochte ihrem Gesandten, der in der Tat es an Rührig- 
keit und Aufmerksamkeit nicht fehlen ließ, keine Schuld daran bei- 
zumessen. Andererseits gelang es du Bellay dann doch noch, am 
Ende d J. 1528 von Heinrich VII. ein fast über Erwarten stattliche 
Subsidienzahlung zu erwirken, während weiteres in sichere Aussicht 
gestellt wurde. Doch kam dann die Mission du Bellays zu unerwartet 
schnellem Abschluß. Anfang 1529 gelangte nämlich die (falsche) 
Nachricht von dem Tode des Papstes nach England. Sie gab der 
dortigen Politik alsbald eine neue Wendung: Wolsey sollte mit 
Unterstützung Frankreichs Clemens Nachfolger werden, um als 
Papst die Scheidung seines Königs von der unbequemen Gattin aus- 
zusprechen. Wolsey selbst, der bekanntlich auch von sich aus die 
Tiara sehnlichst erwünschte, war es dann, der du Bellay veranlaßte, 
sich sofort nach Paris auf den Weg zu machen, um seiner Regierung 
die englischen Wünsche und Pläne mündlich zu übermitteln. Unter- 
wegs erfuhr du Bellay allerdings, daß man durch eine falsche 
Nachricht getäuscht worden sei; aber er setzte die Reise nach Paris 
fort, von wo er erst einige Monate später nach England zurückkehrte. 
Du Bellays Abreise aus London aber bildet den Abschluß des vor- 
liegenden Bandes. 

Das Material zu ihrer Publikation geben die Herausgeber an, 
aus nicht weniger als fünfzig verschiedenen Vorlagen zusammengebracht 
zu haben, die allerdings ganz überwiegend in der Nationalbibliothek 
und den Pariser Archiven beruhen; aber auch englische Sammlungen 
sind mit Ertolg durchmustert worden. Doch handelt es sich keines- 
wegs nur um bisher unbekanntes Material; vielmehr ist die große 
Mehrzahl der Depeschen du Bellays schon veröffentlicht, teils im 
Wortlaut in dem älteren Werk Le Grands über die Geschichte der 
Scheidung Heinrichs VIH., teils auszüglich in Brewers Letters and 
papers foreign and domestic of the reign of Henry VII. Was durch 
den Fleiß und Spürsinn der Heraüsgeber neu hinzugebracht worden 
ist, besteht meist in kurzen Billets, die nur selten von größerem 
Belang sind, so daß der Ertrag der Publikation kein bedeutender ist 
und mit der aufgewendeten Mühe wohl kaum im richtigen Verhältnis 
steht, Es kommt hinzu, daß die Herausgeber zwar dem Text der 
Depeschen eine Introduction historique vorangestellt, ein Stückver- 
zeichnis beigegeben, auch an erklärenden Anmerkungen mit nament- 
lich biographischen Notizen nicht gespart, andererseits aber davon 


550 Kritiken. 


abgesehen haben, den einzelnen Stücken Überschriften zu geben oder 
auf irgendwelche andere Art den Inhalt zu kennzeichnen und so dem 
Benutzer das Studium zu erleichtern. Auch fehlt jegliches Register, 
“und es ist nicht angegeben, ob ein solches etwa mit dem zweiten 
Bande geliefert werden soll. Auf der andern Seite darf nicht ver- 
schwiegen werden, daf die Wiedergabe der Dokumente dem Anschein 
nach eine sorgfältige, auch die vorhandene, selbst die deutsche Literatur 
für die erklärenden Anmerkungen mit Umsicht herangezogen und ver- 
wertet worden ist. Friedensburg. 


0. A. Hecker. Karls V. Plan zur Gründung eines Reichs- 
bundes. Ursprung und erste Versuche bis zum Ausgange des 
Ulmer Tages (1547). [Leipziger historische Abhandlungen, brg. 
von E. Brandenburg, G. Seeliger, U. Wilcken, Heft 1.] Leipzig 1906. 
Wie schon der Titel angibt, beschränkt der Verfasser die Dar- 
stellung auf die Vorgeschichte des von Karl V. geplanten Reichs- 
bundes. Er bricht mit dem Scheitern der Ulmer Verhandlungen 
(Juli 1547) ab und läßt die darauf folgenden Augsburger Beratungen 
außer acht, von denen bisher wenig mehr als die „Nottel eines general 
Bundts auf funf Jar im Churfursten Rath begriffen und den Fursten 
und Stenden zugestellt den 31 Octobris“ (gedruckt als Beilage XL 
bei Spieß: Gesch. des Kayserl. neunjähr. Bunds, Erlangen 1788) be- 
kannt ist. Ein „abgerundetes Bild des ganzen Projektes und seiner 
Bedeutung“, das Hecker im Vorwort (S. VI) verspricht, erhalten wir 
infolgedessen nicht; wohl aber hat er es verstanden, die Stellung Jer 
einzelnen Parteien auf Grund von gedrucktem und zahlreichem un- 
gedrucktem Material klar zu schildern, die Zurückhaltung des Kaiser: 
in den Einzelfragen, das Vorwiegen der dynastischen und partikula- 
ristischen österreichischen Interessen bei König Ferdinand, dessen an 
sich schon geringe Neigung, der Reichsverfassung Opfer zu bringen. 
durch die Furcht vor den spanischen Sukzessionsplänen des Bruders 
wohl noch gemindert wurde, die leisen Regungen einer Fürstenoppo- 
sition gegenüber dem Kaiser, die gerade von den Verbündeten Karls, 
in erster Linie Bayern, in zweiter von Moritz von Sachsen ausging 
und zum Scheitern des Projekts wohl am meisten beitrug. 

Hecker betrachtet den Plan des Kaisers vor allem von poli- 
tischen Gesichtspunkten. Er verweist auf die im Winter 1546.41 
wieder wachsende Opposition Frankreichs und des Papstes gegen die 
Macht des siegreichen Kaisers und sieht darin die Hauptveranlassung 
für diesen, unter Verzicht auf die Wiederherstellung des Katholizismus 
mit den oberdeutschen Städten und Württemberg sich zu vertragen 
und eine Zusammenfassung der Kräfte der wichtigsten Reichsstände 


Kritiken. 551 


nach außen zu versuchen. Auf diese Tatsache, daß die politische 
Lage Karl V. verhindert hat, seinen Sieg in Deutschland auf religiösem 
Gebiet voll auszunutzen, baut Hecker nun seine eigenartige Charakte- 
ristik des Kaisers auf. Er sagt (S. 20 f.): „Zwei große einander 
entgegenwirkende Ideen beherrschten Herz und Kopf dieses seltsamen 
Mannes, und die Tragik seines Lebens beruhte darin, daß er sich nie 
entschlossen genug von dem einen Gedanken losmachen konnte, um 
ganz dem andern gehören zu können. Durch Erziehung tiefreligiös 
und fanatisch an den Lehren der katholischen Kirche hängend, 
träumte er davon, die alte Einheit des Christenglaubens in der Welt 
wiederherstellen zu wollen. Dementgegen aber drängte ihn dann 
wieder die angeborene Herrschsucht seines Charakters, einem Ideal 
kaiserlicher Machtvollkommenheit nachzujagen, das sich doch nur ver- 
wirklichen ließ, wenn er sich zuvor frei machte von den Gewissens- 
fesseln, die seine ganze religiöse Anschauung um ihn schmiedete“. 
Einen derartigen Dualismus von Religion und Politik, von „Herz und 
Kopf“ gibt es aber m. E. bei Karl V. keineswegs. Im Gegenteil, sein 
Ziel ist durchaus einheitlich: Herstellung des Imperiums im mittel- 
alterlichen Sinne Für ein einheitliches Weltreich, wie es ihm vor- 
schwebte, war aber eine einheitliche Religion Voraussetzung. So ist 
Karls V. Haltung gegenüber dem religiösen Zwiespalt mit seinen poli- 
tischen Tendenzen vollkommen im Einklang. Nur ist der Protestantis- 
mus nicht sein einziger Gegner; in gleichem Maße wie ihn muß 
Karl V. die politische Opposition, den dem Imperium sich wider- 
setzenden modernen Nationalstaat Frankreich, und den alten Rivalen 
des Kaisertums, das Papsttum, bekämpfen. Die Tragik seines Lebens 
liegt nicht in einem innern Zwiespalt, sondern darin, daß er mit 
seinen weltumspannenden Plänen eine Fülle von Widersachern auf 
den Plan rief, denen er schließlich doch hat weichen müssen. Näher 
hierauf einzugehen, ist im Rahmen dieser Besprechung um so weniger 
Gelegenheit, als die verfehlte Auffassung von Karls V. Charakter dem 
Ganzen keinen Abbruch tut. Die Hauptsache, die Einordnung des 
Bundesprojekts in die politischen Zusammenhänge, ist dem Verfasser 
trotzdem gelungen. 

Aber mir scheint, daß Hecker die verfassungsgeschichtliche Be- 
deutung des Planes zu wenig berührt hat. Wohl erwähnt er einige 
Reformideen des 16. Jahrhunderts, einen Entwurf Ferdinands vom 
November 1546 und die anonymen „guettlichen Mittel“, die Ranke 
(Deutsche Gesch. VI’ S. 235ff.) abgedruckt hat, erinnert auch an den 
Zusammenhang des kaiserlichen Projektes mit dem schwäbischen Bund, 
aber er bleibt bei Einzelheiten stehen. Wäre er mehr auf das all- 
gemein-verfassungsgeschichtliche Moment eingegangen, z. B. auf den 


592 Kritiken. 


Unterschied von Reform durch Reichsgesetzgebung und Reform durch 
Sondereinungen, von monarchischer und ständischer Reform, Unter- 
schiede, die in den folgenden Jahren eine bedeutende Rolle spielten, 
so hätte er nicht nur einen weiteren Rahmen für seine Monographie 
gefunden, sondern vermutlich auch manche Einzelheit anders erklärt. 
als er es getan hat. Z. B. sind für die anfangs geplante Ausschließung 
der Reichsstädte vom Bunde schwerlich die religiösen Bedenken, die 
Hecker S. 29 anführt, ausschlaggebend gewesen. Entscheidend war 
vielmehr wohl die auf dem Augsburger Reichstag von 1547/48 schart 
hervortretende Abneigung des Kaisers gegen „das demokratische Ele- 
ment des ständischen Wesens, die Städte“ (Bezold, Gesch. der deut- 
schen Reformation S. 804). Fritz Hartung. 


Karl Wild, Staat und Wirtschaft in den Bistümern Würz- 
burg und Bamberg. Eine Untersuchung über die organisa- 
torische Tätigkeit des Bischofs Friedrich Karl von Schönborn 
1729—1746. (Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und 
neueren Geschichte, 15. Heft. Heidelberg 1906.) 

Die vorliegende Arbeit will nach den Worten des Verfassers 
(Vorwort S. II) „den Nachweis erbringen, daß die Ideen des Abso- 
lutismus und Merkantilismus nicht nur in den großen weltlichen 
Territorien des Reichs Aufnahme fanden, sondern auch in den klei- 
neren, geistlichen Gebieten, den Bistümern“. Das biographische Mo- 
ment, die Persönlichkeit des Bischofs Friedrich Karl von Schönborn, 
tritt ganz zurück hinter dem verfassungsgeschichtlichen Interesse. Das 
Bild, das man auf diese Weise von Friedrich Karl erhält, ist nicht 
vollständig; denn nicht wie Friedrich Wilbelm I. von Preußen hat 
er sich ganz dem Staat und der Verwaltungstätigkeit gewidmet, 
sondern er hat auch als Mäzen Balthasar Neumanns seine Kunst- 
liebe praktisch betätigt. Unter seiner Regierung ist die Residenz in 
Würzburg erbaut worden. Man mag bedauern, daß W. darauf nicht 
eingegangen ist, besonders deshalb, weil nach seiner eindringenden 
und ergebnisreichen Arbeit nicht so leicht jemand eine vollständige 
Biographie Friedrich Karls unternehmen wird; aber wie gesagt, es 
ist gar nicht die Absicht Wilds, eine Biographie zu schreiben. Die 
Bedeutung seiner Arbeit liegt auf dem Gebiet der Verfassungsgeschichte. 
Wie in seinen früheren Studien über Johann Philipp und Lothar 
Franz von Schönborn hat W. außer den staatlichen Archiven auch 
das Familienarchiv zu Wiesentheid mit großen Erfolg durehforscht. 
Ich will mich in dieser Anzeige darauf beschränken, das Verhältnis 
Friedrich Karls zum Absolutismus und Merkantilismus der großen 
weltlichen Territorien zu betrachten, und gehe auf Einzelheiten nicht 


a Vi . A 


Kritiken. 953 


ein, so interessant es auch ist, den Vergleich mit anderen Staaten 
auch in dieser Hinsicht durchzuführen. 

Der entscheidende Unterschied zwischen dem Absolutismus des 
weltlichen Staats und dem der Bistümer liegt in dem Wegfall des 
staatsbildenden Machtinteresses der Dynastie Was W. in seinem 
„Lothar Franz“ (S. 48/49) als den Hauptantrieb seiner Politik be- 
zeichnet hat, die Bedrohung durch die feindselige Gesinnung der welt- 
lichen Staaten und der geringe Schutz durch das zerbröckelnde Reich, 
läßt sich doch an Bedeutung keineswegs vergleichen mit dem Druck 
der europäischen Machtverhältnisse, der 7. B. in Brandenburg-Preußen 
zur einheitlichen Zusammenfassung der Kräfte mehrerer Territorien, 
zur Ausbildung einer starken Armee und eines staatlichen Beamten- 
tums zwang. Es ist charakteristisch, daß der geistliche Kleinstaat, 
je mehr der Absolutismus in ihm durchdringt, desto mehr sich aus 
dem Getriebe der auswärtigen Politik zurückzieht und in der Krisis 
des österreichischen Erbfolgekriegs sein Heil nicht wie in den Zeiten 
Ludwigs XIV. in der Assoziation der Kreise, sondern in voller Neu- 
tralität sucht. Die Armee als Faktor der Staatsbildung fehlt ganz 
und findet daher in Wilds Darstellung nur einen untergeordneten 
Platz, und zwar im Abschnitt über die Wohlfahrtspolizei. Aber es 
wären doch um des Vergleichs mit anderen Staaten willen einige 
Angaben über die Größe des Heeres und das Verhältnis der Unter- 
haltungskosten zu dem Gesamtaufwand der Bistümer wünschenswert 
gewesen. 

Noch ein wichtiges Moment der Staatsbildung entbehrt der geist- 
liche Kleinstaat: die Verschmelzung mehrerer Territorien zu einem 
Ganzen. Die beiden, geographisch eng verbundenen Bistümer Würz- 
burg und Bamberg blieben trotz der Personalunion in politischer und 
wirtschaftlicher Hinsicht vollständig getrennt und mußten es bleiben, 
weil bei der mangelnden Erblichkeit keine Bürgschaft für die Dauer 
der Verbindung bestand. 

Mit dem Fehlen dieser beiden Momente hängt es zusammen, daß 
die Stufe des Territorialstaats nicht ganz überwunden wird. Zwar 
hört auch hier das altständische Stilleben auf, und das Fürstentum 
beginnt, beeinflußt von den absolutistischen Tendenzen der Zeit, eine 
energische Politik; aber es wirken doch die Reste des Territorialstaats, 
schon weil das alte Territorium die Basis bleibt, stark nach und 
geben der ganzen absolutistischen Politik des Fürstbischofs ein von 
den großen Staaten abweichendes Gepräge. Mehr als Wild glaube 
ich diesen innerlichen Dualismus betonen zu sollen, die unüberwind- 
liche Schranke, die durch die Macht, oder vielmehr Ohnmachtverhält- 
nisse gezogen war. Im geistlichen Territorium war in dem Mangel 


D54 Kritiken. 


der Erblichkeit und in der Leichtigkeit ständischer Reaktionen durch 
das wahlberechtigte Domkapitel noch ein besonderes Hemmnis für die 
absolutistische Politik gegeben. 

Während in Würzburg der Einfluß des Domkapitels auf die 
Regierung schon am Ende des 17. Jahrhunderts gebrochen worden 
war, hatte in Bamberg, „das eine Welt für sich bildete, die von 
keiner Zugluft des Fortschritts berührt wurde“, Friedrich Karl den 
Kampf um den Alleinbesitz der Staatsgewalt noch zu führen. Der 
Anlaß zum Kampf ist bezeichnend für den kleinstaatlichen Absolu 
tismus und die Kleinlichkeit der Verhältnisse: nicht um die Be- 
willigung von Mitteln für die Armee handelt es sich, sondern um 
das Recht, einen Kirchweihtanz zu verbieten. Aber auch hier en 
der einzelne Streit zum Ausgangspunkt einer sich immer bewußter 
werdenden Entwicklung der fürstlichen Hoheitsrechte zur einheitlichen 
Staatsgewalt. Mit dem Kampf gegen die rivalisierende Macht des 
Domkapitels verbindet sich die Unterwerfung der auf Unabhängigkeit 
Anspruch machenden Sondergewalten im Territorium, der privilegierten 
Abteien, des weltlichen Adels, den allerdings die Reichsritterschatt 
schützte, und der Städte. Klar und mit gutem Blick für das Wesent- 
liche schildert W. die einzelnen Phasen dieses Vorgehens und die 
positiven MaBregeln des Fürstbischofs, die Heranbildung eines aus 
schließlich fürstlichen Beamtentums, die Reformen in der Organisation 
der Behörden, die Fürsorge für die wissenschaftliche Ausbildung de 
Beamten auf der Universität Würzburg, und zeigt, wie analog der 
Entwicklung in den großen Staaten auch in Würzburg und Bamberg 
der Kampf des Fürsten um die Macht unmittelbar auf die Wirtschafts 
und Wohlfahrtspolitik einwirkt. 

Auf diesem Gebiet treten nun die Schranken des kleinstaatlichen 
Absolutismus besonders deutlich hervor. Einmal fehlt das zwingend 
Bedürfnis, für die Armee Geld zu schaffen, und somit der nachhaltige 
Antrieb zur Entfaltung aller wirtschaftlichen Kräfte; und zweiten 
bleibt auch die Wirtschaftspolitik. gebunden an das kleine Geht! 
eines geistlichen Territoriums. W. ist sich der Schwierigkeit selbst 
bewußt, für die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie sich unter def 
bevormundenden und regulierenden Tätigkeit Friedrich Karls heraus 
bildeten, einen adäquaten Ausdruck zu finden, und wählt die Bezeich- 
nung „Volkswirtschaft“ nur deshalb, weil mit Territorialwirtschaft „die 
Vorstellung des Verharrens in älteren, eng begrenzten Wirtschaft 
formen“ verbunden sei (S. 108). Darin hat er ja Recht, „daß sich 
auch in kleinen Territorien wie Würzburg und Bamberg ein beachten 
werter wirtschaftlicher Aufschwung vollzog.“ Aber von Volkswirt 
schaft und merkantilistischer Wirtschaftspolitik kann doch kaum die 


Kritiken. 555 


Rede sein. Friedrich Karl selbst war noch in territorialen Anschau- 
ungen hefangen. Darauf ist wohl das starke Hervortreten des Wohl- 
fahrtsgedankens zurückzuführen, den keine Machtpolitik überwuchert 
hat. Diesen Anschauungen entspricht sowohl das Ziel der Wirtschafts- 
politik, für alle Waren einen „gerechten“ Preis zu erreichen, bei dem 
Produzent und Konsument ihr Auskommen finden, wie die Mittel, das 
Festhalten an Geleitsregalen, die Regulierung des Binnenhandels durch 
den Marktverkehr. (Gerade entgegengesetzt dem Merkantilismus wird 
auf einen aktiven Außenhandel weniger Wert gelegt. DaB daneben 
auch Keine moderner Entwicklungen, Straßenbau, Zollreform und 
-ermäßigung, Belebung des Geldumlaufs im Inlande, sich finden, hat 
W. erwiesen. Aber er selbst gibt zu, daß die Gewerbepolitik, die 
Versuche, den „ohnkatholischen“ Staaten in den Manufakturen gleich- 
zukommen, wenig erfolgreich waren. Die beiden Bistümer blieben 
durchaus Agrikulturstaaten, ohne daB man wie in England von einem 
Agrarmerkantilismus sprechen kann. Mit diesem wirtschaftlichen 
Zustand steht die Steuerpolitik in Einklang. Sie begnügt sich mit 
der überkommenen Grundsteuer, die nur in Bamberg reguliert wird, 
und verzichtet auf einen Ausbau der wenigen indirekten Steuern nach 
Art der preußischen Akzise. Das hing allerdings auch mit der ge- 
ringen Geschlossenheit des Staatsgebiets zusammen. Wohl mochte 
Friedrich Karl das Scheitern manches Planes der Unfähigkeit des 
Beamtentums oder der Schlafsucht der Franken zuschreiben; auch der 
Charakter der geistlichen Staaten, die geringe Einschätzung des Er- 
werbstriebs, mag dazu beigetragen haben. Aber das entscheidende 
Gewicht möchte ich doch auf die unvollständige Überwindung der ` 
territorialstaatlichen Entwicklungsstufe legen. 

Wie auf dem allgemein-staatlichen Gebiet glaube ich auch in der 
Wirtschaftspolitik die Unterschiede des groBstaatlichen Absolutismus 
und Merkantilismus von den Verhältnissen in Würzburg und Bamberg 
mehr als W. hervorheben zu müssen. Analogien sind aber zweifellos 
vorhanden. Das zeigt besonders der Fortschritt der Entwicklung von 
Lothar Franz zu Friedrich Karl. Während man jenen als Vertreter 
des praktischen Absolutismus bezeichnen kann, gehört dieser bereits 
dem grundsätzlichen an. Allerdings treten wie in der Praxis, so in 
der Theorie, in Friedrich Karls Anschauungen vom Staate, patrimo- 
niale und territoriale Reste deutlich zutage, und es erscheint fraglich, 
ob man ihn so unbedingt wie W. (S. 104) zu den Vertretern des 
aufgeklärten Absolutismus zählen darf. Er nimmt, ähnlich wie Friedrich 
Wilhelm I. von Preußen, mit dem W. ihn unmittelbar darauf auch 
vergleicht, eine Mittelstellung ein zwischen Territorialstaat und auf- 
geklärtem Absolutismus, wenn man diesen „äußerst problematischen 


DDO Kritiken. 


Begriff“ als eine besondere Erscheinungsform des Absolutismus gelten 
lassen will.! Auch Friedrich Karl ist „kein ausgeklügelt Buch“, 
sondern eine lebendige Persönlichkeit, unter den deutschen Fürsten 
seiner Zeit zweifellos eine der bedeutendsten Erscheinungen, welcke 
die gründliche Darstellung Wilds wohl verdient. 

Fritz Hartung. 


Maximilian Schultze, Christian Friedrich Karl Ludwig 
Reichsgraf Lehndorff-Steinort, weil. kgl. prp General- 
leutnant a. D., Landhofmeister des Königreichs Preußen 
(1770—1852). Ein Lebensbild auf Grund hinterlassener Papiere. 
Berlin 1903, Verlag von R. Eisenschmidt. V und 665 S. 

Es ist erfreulich, daß die Familien, deren Mitglieder eine nam- 
hafte Rolle im öffentlichen Leben gespielt haben, mehr und mehr de 
Bereitwilligkeit zeigen, die Schätze ihrer Privatarchive der Forschung 
zugänglich zu machen. Einen Beweis für diese zunehmende Neigung 
liefert auch das vorliegende Buch. Es ist ein Beitrag zur preußischen 
Geschichte vornehmlich in den beiden ersten Jahrzehnten des 19. Jabr 
hunderts, und zwar hauptsächlich zur Kriegs- und Heeresgeschichte. 
Der Schwerpunkt des Ganzen liegt in dem, was wir über Lehndorf: 
Tätigkeit für das ostpreußische National-Kavallerieregiment und über 
seine Führung desselben erfahren. Aber auch sonst erhalten wir noch 
viel wertvolle Aufklärungen. Wie es auf dem Titelblatt heißt, gibt 
Sch. ein Lebensbild „auf Grund hinterlassener Papiere“, d. h. Briefe 
Tagebücher usw., und zwar werden diese meistens im vollen Wortlaut 
mitgeteilt. Wir erhalten also mehr Briefe mit verbindendem Test 
als eine eigentliche Biographie. Übrigens ist dies Verfahren im vor 
liegenden Falle ohne Zweifel gerechtfertigt. Auf die Kommentierung 
der Briefe und die Feststellung der Lebensschicksale Lehndorfis bat 
Sch. großen, sehr anerkennenswerten Fleiß verwandt. Mitunter ist er. 
wie Seraphim in den Forschungen zur brandenburgischen und pre: 
schen Geschichte 17, S. 639 ff. mit Recht hervorhebt, in der Mitteilua? 
intimer Beziehungen zu zurückhaltend. 

Wie bemerkt, belehrt das Buch uns hauptsächlich über militärische 
Dinge. Da nun aber Sch. den Grafen Lehndorff auch in den Werken 
des Friedens hochstellt (und gewiß nicht ohne Grund), so wünschte? 
wir, daß er dafür ausführlicheres Beweismaterial beigesteuert hätte: 
z. B. hätte sich über die Tätigkeit Lehndorffs als Landwirt doch mehr 


nm 


1 Ich möchte, ohne auf die Frage einzugehen, hier nur hinweisen au! 


die Einwände, die R. Schmidt (Allgemeine Staatslehre II. S. 620 f.) gt" 
die herkömmliche Periodisierung des Absolutismus vorgebracht hat. 


Kritiken. 557 


beibringen lassen. Einiges Interessante findet man zwar (s. z. B. 
S. 618 und 634 über Thär und die Schafzucht, S. 277f. und oft über 
die Pferdezucht). Aber wir hätten gern umfassendere Mitteilungen. 
S. 641 sagt Sch: „Die letzten 34 Lebensjahre des Grafen K. Lehn- 
dorff sind nur allzu arm an Dokumenten historischen Gewichtes.“ 
Es kommt darauf an, wie man „Dokumente historischen Gewichtes“ 
definiert. Wenn es sich darum handelt, die Tätigkeit eines Mannes 
in der Landwirtschaft zu würdigen, so gehören doch dazu z. B. auch 
Wirtschaftsrechnungen. DaB derartiges Material in dem Lehndorff- 
schen Archiv zu Steinort sich reichlich befindet, ersieht man aus der 
Schrift von K. Böhme, Gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse in Ost- 
preußen während der Reformzeit von 1770—1830 (nach den Akten 
der Gutsarchive zu Angerapp und Gr.-Steinort), Leipzig 1902. Diese 
Darstellung bietet überhaupt eine Ergänzung zu Sch.s Buch. Zu 
bedauern ist ferner, daß Sch., der seinem Thema sonst so viel Liebe 
und Fleig widmet, kein Personenregister beigegeben hat. Gerade 
weil in dem Buche viel von den bekanntesten Persönlichkeiten Ost- 
preuBens, z. B. Farenheid, Th. v. Schön, Landstallmeister v. Below, 
den Eulenburgs und Dönhoffs, die ja zum Teil für die allgemeine 
preußische und deutsche Geschichte Bedeutung haben, die Rede ist, 
wäre ein Register willkommen gewesen. 

Über Lehndorffs Persönlichkeit vgl. noch F. Rühl, Aus der Fran- 
zosenzeit (Leipzig 1904), S. XII und Hohenzollern-Jahrbuch 1903, 
S. 2. In dem Briefwechsel zwischen Joh. Gustav Droysen und 
meinem Großvater (General G. v. Below), den Gustav Droysen dem- 
nächst herausgeben wird, ist von Lehndorff auch die Rede. Was den 
Titel „Reichsgraf“ betrifft, so sollte jeder preußische Graf ihn zu- 
gunsten des schlichteren Titels „Graf“ aufgeben. Vgl. E. von Meier, 
Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte I, S..465f. und 
Gött. Gel. Anz. 1901, S. 369. Der einfache landesherrliche Graf 
steht höher als der „Reichsgraf“. 

Freiburg i. B. G. v. Below. 


Ernest Denis, Professeur d’histoire contemporaine à l’Université de 
Paris, La fondation de l’Empire Allemand (1852—1871). 
Paris, Armand Colin. 528 p. 8°. 

Der Verfasser, der früher in gleichem Verlag ein zweibändiges 
Werk Fin de l'Indépendance Bohème veröffentlicht hat (T. I Georges 
Podiebrad. Les Jagellons. T. II Les premiers Habsbourgs. La Dé- 
fenestration de Prague), hat in dieser Darstellung über die Gründung 
des Deutschen Reichs ein Buch geliefert, das durch die lebendige 
Sprache, die geistvolle Auswahl des Stoffes und die energische Durch- 


558 Kritiken. 


dringung der Probleme ohne Zweifel die Masse der Leser anziehen 
wird, das aber auch von der Forschung nicht übersehen werden darf. 
Mag man gegen Auswahl oder Urteil an mancher Stelle Einspruch 
erheben, es ist eine tüchtige Arbeit. Namentlich ist bewunderungs- 
würdig, wie eingehend sich D. mit der deutschen Literatur, der wissen- 
schaftlichen wie der sog. schönen Literatur, beschäftigt hat, um die 
geistigen Strömungen zu verstehen, welche das deutsche Volk in 
dieser Periode erfüllten. Über Hamerling, über Scheffel, Geibel, Fritz 
Reuter, Claus Groth, den Philosophen und den Maler Feuerbach, 
über Hartmann und Lotze, über Helmholtz, Mommsen, Sybel und 
Treitschke, über Ranke und Heyse und über zahlreiche andere Ge- 
lehrte und Dichter erhalten wir so eingehende und so lebendige 
Charakteristiken wie sie in keinem deutschen Werke der Art zusammen 
zu finden sind. Man wird manches Urteil verwerfen oder mäßigen, 
wie das über Geibel: aber man wird doch immer finden, daß das 
Urteil auf gründlicher Beschäftigung und auf dem ehrlichen Streben 
nach unbefangenem Urteil beruht. Gefährlich wird ihm dabei freilich 
seine glänzende Gabe scharf zugespitzter Rede, die Fassung der Worte 
geht bisweilen den Gedanken voraus, oder darüber hinaus. So gleich 
und vor allem in der Einleitung. 

D. bezeichnet es hier als sein Ziel dem französischen Leser eine 
Vorstellung zu geben von dem Zustande des Landes, von den geistigen 
und sittlichen Strömungen, die das deutsche Volk erfüllten und be- 
fähigten, Träger der politischen Entwicklung von 1851—1871 zu 
werden. „Mon ambition serait de donner au lecteur la sensation de 
la realite vivante en reproduisant la variete et la complexite des 
phenomenes dont l'ensemble constitue l’existence nationale. Je voudrais 
qu'après avoir lu mon livre il sût à peu pres ce que sait sur cette 
période un Allemand par le seul fait de sa naissance et de son 
éducation.“ Denis betont den an sich richtigen Gedanken, daB die 
allgemeinen Verhältnisse die Entwicklung beherrschen und daB diese 
Entwicklung weder durch Zufälligkeiten noch durch die Wirksamkeit 
einzelner Menschen gemacht werde, so stark, daB er unrichtig wird. 
„Je ne crois pas aux accidents et je ne crois guere aux heros, je 
veux dire que les accidents ne prennent d'importance que s'ils sont 
la sanction d’un long développement antérieur et que les héros 
n'apparaissent et n’exercent d'action reelle que si les conditions générales 
les préparent et les soutiennent. ... Bismarck est inintelligible si 
on le sépare du milieu dans lequel il a grandi. Il ne pouvait naître 
que dans un pays tel que la Prusse, dressée à la discipline par une 
lignée de souverains, qui depuis des siècles travaillaient à développer 
chez le peuple le fanatisme de l'État, habitué par la Réforme à 


Kritiken. 559 


dédaigner les superstitions et les idoles, façonné par l’enseignement 
scientifique et réaliste des Universites.“ In dem Frankreich des 
19. Jahrhunderts würde ein Mann von solchem Temperament und 
solcher Geistesart nichts ausgerichtet, keinen Einfluß gewonnen haben. 
Ich habe den Eindruck, daß der Verf. mit diesem Raisonnement die 
Sache wenig fördert, und er irrt, wenn er glaubt, damit der Forschung 
neue Wege zu weisen. Was daran richtig ist, das haben doch schon 
viele französische wie deutsche und andere Historiker erkannt und 
geübt, und ich freue mich sagen zu können, daß auch D. in seiner 
historischen Erzählung der Persönlichkeit der Handelnden meist ihr 
Recht gibt. Aber er hat eine starke Neigung zu seinen metho- 
dologischen Reflexionen und wiederholt die auf Bismarck gemachte 
Anwendung bei der im übrigen trefflichen Charakteristik Moltkes 
(p. 297). 

Trotz aller Studien über deutsche Literatur, Philosophie und 
Kunst und trotz aller Bemühungen die Seele unseres Volkes zu be- 
lauschen ist ihm doch mancher Zug verborgen und mancher Ton 
unverstanden geblieben. Die politische Leidenschaft, die er von uns 
rühmt, ist leider nicht entfernt in jener Kraft vorhanden, außer 
wenn die letzte Not an uns herantritt, und von dem Aberglauben 
und Idolen sind wir weniger frei als D. annimmt. 

Das schwierige Problem der religiösen Bewegung in Deutschland 
betrachtet D. übrigens zu sehr unter dem Gesichtspunkt der Haeckel- 
schen Welträtsel, es fehlt ihm das Organ, die Kraft und das Wesen 
des religiösen Geistes zu begreifen, der ohne den Zwang dogmatischer 
Bindung Männern wie E. M. Arndt und Dahlmann Halt und Wärme 
leihen und sie zu Säulen des deutschen Protestantismus machen 
konnte. Er versteht deshalb auch das starke Gefüge der sittlichen 
Persönlichkeit Bismarcks nicht ganz. GewiB hat Bismarck gelegent- 
lich mit idealen Forderungen zu locken und zu spielen verstanden, 
aber darum waren sie ihm doch kein Spiel. Das sagt D. auch nicht 
so grob, aber es sind Stellen in seinem Buch, wo Bismarck so 
erscheint und weiter Stellen, wo dem Autor Religion nur als 
Stimmung und auch die Moral kaum mehr als Vorwand und Vor- 
spiegelung zu sein scheinen. Mag sein, daß dieser Eindruck durch 
die zugespitzte Fassung der Worte beeinflußt ist. 

Von Einzelheiten hebe ich hervor, daß er den Einfluß der Per- 
sönlichkeit Friedrich Wilhelms IV. richtig beurteilt, sowie die leben- 
dige Schilderung der Sorge Manteuffels um Preußens Teilnahme am 
Pariser Kongreß und die scharfe Beurteilung der Lässigkeit und des 
Mangels an Energie bei Napoleon III. Die Schilderung des Kaisers 
ist ohne Haß und ohne Vorliebe, ruht auf eingehender Kenntnis und 


560 Kritiken. 


ist sehr geschickt. Im ganzen schätzt D. seine Persönlichkeit nicht 
hoch ein, wohl aber und mit Recht die historische Bedeutung. 
Überraschend war mir der Satz 191: Eleve à l'étranger il com- 
prenait fort incompletement les tendances de cette race française. 

Nicht recht verstanden ist die Bewegung um die schleswir- 
holsteinische Frage und die Wiederholung der falschen Deutung von 
up ewig ungedeelt S. 285, die er für des Räütsels Lösung halten 
möchte, weckt nur den Verdacht, daB er die Urkunde von 1460 
niemals selbst gelesen hat. Die ganze Darstellung dieser Kämpt- 
steht übrigens etwas im Gegensatz zu den Grundsätzen der Methode, 
die in der Einleitung entwickelt sind. Dem Persönlichen und dem 
Zufall ist hier zuviel Spielraum gegeben, doch ist auch nicht zu ver- 
gessen, daß die schleswig-holsteinschen Dinge dem Ausländer allezei: 
schwer verständlich gewesen sind, und wenn wir der Tatsachen und 
Zustände gedenken, die jetzt in Tiedemanns Erinnerungen (Aus 
7 Jahrzehnten) geschildert sind, so werden wir vielleicht auch keine 
der bisherigen deutschen Schilderungen für befriedigend halten. 

Das Zollparlament ist irrig als eine Beschränkung der bisherigen 
Stellung der Südstaaten aufgefaßt (394); sie gewannen doch jetzt 
einen größeren Einfluß auf die Gestaltung der Tarife als sie früher 
gehabt hatten, eher könnte man von einer Einschränkung des preußi- 
schen Einflusses sprechen: aber auch das gibt ein falsches Bild. Das 
Zollparlament war der Anfang einer neuen Entwicklungsreihe, mar 
kann ihm nicht ohne weiteres die „früheren Rechte“ vergleichen. 

Kurz vorher steht das gleich irrige Urteil, der Reichstag des 
Norddeutschen Bundes habe keinen wirklichen Einfluß gehabt (ses 
manifestations sont platoniques p. 380), und in der sonst vortret- 
lichen Charakteristik von Bennigsen ist der böse Schluß zu streichen 
ces succès de surface lui suffisaient et il désirait moins le pouvoir 
que la popularité. Bennigsen kannte den Wert der Popularität zu 
gut, um sich so zu verirren, und vor allem: er hat allezeit sein In- 
teresse vor dem Wohle des Staats so stolz zurücktreten lassen, daß 
ihn ein solcher Tadel nicht trifft. Die Fassung des Satzes ist wohl 
beeinflußt durch die Tatsache, daB Bennigsen es abgelehnt hat in 
das Ministerium einzutreten. Das war aber nicht durch persönliche 
Erwägungen bestimmt, sondern durch die Überzeugung, mit der Macht- 
stellung des Ministers unter den gegebenen Verhältnissen keine wirk- 
liche Macht zu gewinnen. 

So mag man noch vieles einzelne anders wünschen, so vor allem 
die irrigen Urteile über den angeblichen Chauvinismus der Deutschen: 
aber das soll uns die Freude nicht stören an dem tüchtigen, von 
echt historischem Streben nach Objektivität und von gesundem Urteil 


Kritiken. 501 


über das, was man wissen kann und zur Erkenntnis des groBen Ver- 
laufs der Dinge zu wissen nötig hat, erfüllten Werk. 
Breslau. Kaufmann. 


Paul Hassel, König Albert von Sachsen. Zweiter Teil: König 
Albert als Kronprinz. Berlin, Verlag von E. S. Mittler und Sohn, 
und Leipzig, Verlag von J. C. Hinrichs. 1900. XXI u. 550 Seiten. 

Den ersten Teil, der die Jugendzeit König Alberts bis zum 

Jahre 1854 behandelt, hatte ich im Jahrgang 1900 der Historischen 

Vierteljahrschrift (S. 141 und 142) besprochen. Der zweite Teil ist 

der Kronprinzenzeit gewidmet. In diesen Zeitraum fallen die Kriege 

von 1866 und 1870, an denen Kronprinz Albert ruhmreichen Anteil 
hatte. Wohl verliefen 1866 die Kämpfe, an denen die Sachsen teil- 
nahmen, unglücklich, und dem Kronprinzen wurde mancher Vorwurf 
gemacht, besonders wegen des Gefechtes bei Gitschin. Aber das 
österreichische Generalstabswerk hat vor schon fast vierzig Jahren 
ein reiches Material für diese Fragen gebracht, aus dem meiner Über- 
zeugung nach zur Genüge hervorgeht, daß die Schuld der Niederlage 
von Gitschin nicht die beiden dort kommandierenden Generale, Kron- 
prinz Albert und Clam-Gallas, sondern den Oberfeldherrn Benedek 
und seinen Generalstab trifft. In diesem Sinne habe ich mich stets 
in meinem Kolleg ausgesprochen und habe auch in meinem Buche 
über Trautenau im Anhang dem Ausdruck gegeben. Was Lettow- 

Vorbeck später, gestützt auf die Mitteilungen Egidys, berichtete, ent- 

lastet den Kronprinzen nur um so mehr. Letztere Mitteilung hat 

Hassel kaum mehr benutzen können?! denn sie erschien ziemlich um 

dieselbe Zeit, wie der vorliegende Band, als Aufsatz 1899 im Militär- 

wochenblatt. Aber ich hatte bestimmt gehofft, Hassel würde, gestützt 
auf Aussagen anderer beteiligter Personen, sowie auf Grund sächsischen 

Aktenmaterials, noch manches Neue für diese Frage bringen. Hier 

sah ich mich leider getäuscht. Hassel behandelt diese Zeit verhältnis- 

mäßig kurz und bringt keinerlei neue und wichtige Aufklärung. 

Desto wertvoller ist dagegen, was uns über die Übergangszeit, die 

darauf folgte, mitgeteilt wird. Die Übernahme der sächsischen 

Truppen in das norddeutsche Heer, die mit möglichster Schonung 

sächsischer Eigenart stattfand, wird uns anschaulich geschildert. So 

schwer dem alten Sachsentum manches notwendige Opfer auch fiel, 
es wurde bald entschädigt durch den ruhmvollen Anteil, den das 

XII. Armeekorps an dem Kriege von 1870/71 nahm, zuerst unter 

Führung des Kronprinzen Albert, und dann, als dieser zum Befehls- 

haber der Maasarmee ernannt worden war, unter der seines jüngeren 

Bruders Georg. In der Schlacht bei St. Privat hat sich Kronprinz 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 87 


562 Kritiken. 


Albert mit seinen Sachsen unsterbliche Verdienste erworben, sein be- 
sonnenes Vorgehen hatte weit mehr Erfolg, als das ungestüme Drauf- 
losstürmen der vom Prinzen August von Württemberg nicht ganz 
geschickt geführten preußischen Garde. 

Unmittelbar nach diesem Ehrentage wurde Kronprinz Albert an 
die Spitze der neugebildeten Maasarmee gestellt, mit der er am 
30. August den Sieg bei Beaumont erfocht, dann ruhmreichen Anteil 
an der Schlacht bei Sedan und an der Belagerung von Paris nahm. 
Wenn er hier für ein rechtzeitiges Bombardement eintrat, so spricht 
das für seine richtige Beurteilung der Lage. Leider waren der Kron- 
prinz von Preußen, Moltke und vor allem Blumenthal anderer Meinung, 
während Kronprinz Albert Roon, Bismarck und die artilleristischen 
Autoritäten auf seiner Seite hatte. (Ich verweise hier auf die in den 
letzten Jahren von mir in dieser Zeitschrift veröffentlichten Referate 
über die Tagebücher von Blumenthal und über die Schrift von 
Professor Busch.) 

Am 11. Mürz 1871 traf Kronprinz Albert wieder in Sachsen 
ein, kehrte aber gleich darauf nach Frankreich zurück, da er zum 
Oberbefehlshaber aller der deutschen Truppen ernannt worden war, 
welche nach dem Friedensschlusse vor Paris stehen bleiben sollten. 
Diese Aufgabe war um so schwieriger, als der große Kommuneaufstand 
ausbrach, der von den Truppen der Versailler Regierung nur mit 
Mühe niedergeworfen wurde. Erst im Juni konnte Kronprinz Albert 
dauernd wieder nach Deutschland heimkehren. 

Mit der Thronbesteigung im Jahre 1873 schließt dieser Band. 
Es ist schmerzlich zu bedauern, daß es Hassel nicht vergönnt ge- 
wesen ist, die Regierungszeit zu schildern. Bis vor kurzem aber 
hatte ich gehofft, daß sich ein Nachfolger finden würde, der das 
Werk des Verewigten in würdiger Weise fortsetzen und uns den 
3. Band schenken würde. Leider erfuhr ich von der Verlagsbuch- 
handlung, daß dazu keine Aussicht vorhanden ist. So ist also der 
vorliegende Band der Schlußband geworden. 

Berlin. Richard Schmitt. 


Die Kultur der Gegenwart, ihre Entwicklung und ihre Ziele. 
Herausgeg. von Prof. Paul Hinneberg. Verlag von B. G. Teubner, 
Berlin u. Leipzig. Teil 1. Abt. 1. Die allgemeinen Grund- 
lagen der Kultur der Gegenwart von W. Lexis, Fr. Paulsen, 
G. Schöppa, A. Matthias, H. Gaudig, G. Kerschensteiner, W. v. Dyck, 
L. Pallat, K. Kräpelin, J. Lessing, O. N. Witt, G. Göhler, P. Schlenther, 
K. Bücher, R. Pietschmann, F. Milkau, H. Diels. — XV u. 671 S. 
Lex.-8. 1906. Geh. M. 16.—, in Leinwand geb. M. 18.—. 


Kritiken. 563 


Es handelt sich um den Einleitungsband eines Riesenwerkes, 
über dessen Berechtigung und Gesamtanlage einige Worte voran- 
geschickt seien. Das Bedürfnis nach Enzyklopädien ist uralt; sieht 
man von dem relativ äußerlichen Unterschied der systematischen oder 
lexikalischen Stoffanordnung ab, so lassen sich zwei Grundformen 
unterscheiden: die einen verfolgen den Zweck, bestehende, resp. wer- 
dende Wissenschaften entweder rein empirisch zusammenzufassen, oder 
sie vom Standpunkt einer bestimmten philosophischen, erkenntnis- 
theoretisch oder psychologisch gemeinten Theorie zu ordnen. Dabei 
ist es unerheblich, ob diese dem Kopfe eines einzelnen polyhistorisch 
gebildeten Denkers angehört, oder einer zeitbeherrschenden geistigen 
Gesamtrichtung. Die andern wollen überdies, d. h. neben der Wissen- 
schaftsenzyklopädie, ein Bild von Zuständen, Einrichtungen, Lebens- 
formen, Verfahrungsweisen geben, sind also im weiteren Sinne Kultur- 
enzyklopädien. Wenn für die Identitätsphilosophie beides zusammenfiel, 
wenn etwa für Schelling der Staat, d. h. nach der damaligen Auf- 
fassung die Kultur, zugleich selbst ein Wissen war, so trennen wir 
heute beides voneinander und betrachten es vielmehr als Aufgabe, 
den konkreten Staat mehr und mehr in den Kategorien der Politik 
wissenschaftlich zu erfassen. | 

Das vorliegende Werk vereinigt beide Zwecke. Eigentümlich ist 
ihn vor allem die Beziehung auf die konkrete Kultur der Gegenwart. 
Von ihr will es ein wissenschaftliches Bild geben, das zugleich Maß- 
stäbe und Forderungen für ihre Fortbildung enthalten soll. Zugleich 
aber ist es Wissensenzyklopädie im alten Sinne. Das leuchtet schon 
aus der Gesamteinteilung hervor: Teil I und II behandelt die geistes- 
wissenschaftlichen Kulturgebiete, Teil III die naturwissenschaftlichen; 
der Einteilungsgrund ist also geradezu von den bestehenden Wissen- 
schaftskomplexen hergenommen. Daneben steht in etwas unorganischer 
Weise Teil IV: die technischen Kulturgebiete. Rein logisch mag 
für ihre Aussonderung wohl der Gedanke maßgebend gewesen sein, 
daB in ihnen das Wirken des Geistes auf die Natur in Erscheinung 
tritt; praktisch die große selbständige Bedeutung, die gerade diese 
Kombination des Naturwissenschaftlichen mit dem Ökonomischen im 
Zusammenhange der gegenwärtigen Kultur besitzt. 

Es scheint mir ein Vorzug des Werkes, daß es sich nicht auf 
eine selbstgeschaffene philosophische Kulturtheorie gründet, daB es 
auch an dem neuen, formalen Einteilungsprinzip von Windelband- 
Rickert vorübergeht und ohne alle Revision an die alte gegebene 
Gliederung unsrer Kulturauffassung anknüpft. Denn diese Denkweise 
ist selbst ein nicht unwichtiges Stück unsrer Kultur, und wer ab ovo 
beginnen will, wird jedenfalls nicht zu Enzyklopädien gelangen. Aber 

37° 


564 Kritiken. 


zugleich ist dieser Verzicht auch für die Zeit, von der das Werk ein 
Bild geben will, höchst charakteristisch. Nirgends finden wir den 
beengenden Ralımen eines philosophischen Systems, das noch im 
18. Jahrhundert die unerläßliche Grundlage jeder Enzyklopädie ge- 
wesen wäre. An Stelle des Systems tritt die Weite der Lebens- 
ansicht. Das Ziel ist universale Selbstbesinnung über die Kultur. 
Aber freilich: ohne Einheit des Bewußtseins keine Besinnung. Es 
bedarf der Zugehörigkeit zu einer Lebenserfahrung. Wo liegt nun 
in unsrer subjektivistischen, einem einheitlichen Geistesleben so ent- 
fremdeten Zeit diese Gemeinsamkeit der Auffassung? 

Der erste Band, über den hier zu berichten ist, gibt in klarster 
Weise die interessante Antwort auf diese Frage. Wir besitzen eine 
gemeinschaftliche Kulturauffassung dank der historisch-psychologischen 
Wendung unsres Geistes. Geschichte und Psychologie sind die beiden 
Organe, vermöge deren wir unsre Zeit und ihre vielverflochtenen, 
vielgestaltigen Erscheinungen verstehen. Das vorliegende Werk 
bedeutet den Markstein, daß das historische Bewußtsein, wie es sich 
im Laufe des 19. Jahrhunderts immer feiner und tiefer entwickelt 
hat, auf der ganzen Linie zum Siege durchgedrungen ist. Unter den 
Aufsätzen des 1. Bandes ist nicht einer, in dem nicht die historische 
Betrachtung einen erheblichen Teil, bis zu %/, des Ganzen, einnähne; 
ja, manche genügen ihrer Aufgabe in vorzüglichster Weise schon da- 
durch, daß sie die Entwicklung in allseitiger Erörterung bis auf die 
Gegenwart führen und uns mit dem so erzeugten Bilde entlassen. 
Frühere Zeiten hätten statt dessen einen philosophischen Gesamtrahmen 
gesucht; man beachte aber, wie gering (bis zum günzlichen Fortfall) 
der Raum geworden ist, den die mit „Wesen und Begriff etc.“ über- 
schriebenen Abschnitte im Vergleich zu dem historischen einnehmen. 
Das Werk bedeutet also den Triumph des Historikers, es zeigt die 
ungeheure Herrschaft des geschichtlichen Bewußtseins, aber freilich 
stellt es nun auch die Geschichte vor ihre Kardinalfrage und zeigt in 
nächster Nähe die Forderung einer Geschichtsphilosophie. 

Das zweite ist die psychologische Weite der vorliegenden Kultur- 
betrachtung: auch hier zeigt sich nirgends eine ausgesprochene Meta- 
physik. Wenn der 1. Band den Titel: „Die allgemeinen Grundlagen 
der Kultur“ führt, so greift er mitten hinein in brennende Diskussionen. 
Was ist die eigentliche Grundlage der Kultur? Sollen wir ber 
Montesquieu oder Buckle, Spencer, Hegel oder Marx folgen? Die 
Antwort, die uns implicite auf diese Frage gegeben wird, scheint 
die, daB im Leben der Kultur alle Faktoren sich gegenseitig trage! 
und bedingen, daB dies unendlich verwobene Gebilde nur von 
Standpunkt des kulturellen Monismus zu begreifen ist. Wenn 


Kritiken. 569 


trotzdem unter jenem Titel nicht der Staat oder die Wirtschaft, 
sondern im wesentlichen das Bildungswesen dargestellt wird, so 
ist das wiederum eine Nachwirkung des deutschen Idealismus, die 
wir ja schon bei der Gesamteinteilung fanden. Jedenfalls gilt es 
nicht als Grundlage im substantiell-metaphysischen Sinne: das be- 
weist die einleitende Abhandlung von Lexis, die der in großen 
Zügen gegebenen historisch-genetischen Kulturbetrachtung eine Auf- 
zählung der einzelnen mitwirkenden Faktoren, der physiologischen, 
ethnologischen, sozialen, wirtschaftlichen etc., voranschickt. Hervor- 
zuheben ist an ihr die Polemik gegen die allzu ausgiebige Anwendung 
des Entwicklungsbegriffs auf die Kultur. Der Verfasser berührt mit 
dieser sehr berechtigten Kritik eine geschichtstheoretische Frage, die 
mich auf eine neue Seite der angewandten Methode bringt. 

Es erhebt sich nämlich drittens die Frage, nach welchen Maß- 
stäben und in welcher allgemeinen Richtung die einzelnen Autoren 
ihre Zukunftsforderungen erheben. Was das erste betrifft, so huldigen 
sie fast ausnahmlos der Tendenzentheorie, d. h. sie schließen aus der 
Linie, in der das Gewordene entstand, auf die, der das Werdende zu 
folgen hat. Die relative Berechtigung dieser ziemlich dogmatischen 
Anschauung zugegeben, übersieht sie doch das Schöpferische und 
Katastrophische im Kulturgange und beweist die ruhige Intellektualität, 
mit der man gegenwärtig den Weltereignissen zuschaut. Dem ent- 
spricht auch das andere: man dringt nirgends auf einseitige Gestaltung 
der Kräfte, man fordert nicht ein allgemein-verbindliches Ideal, sondern 
man sieht auf Fülle, Reichtum und Mannigfaltigkeit der Entwicklung. 
Wie im Humanitätszeitalter pflegt man die große Toleranz, die durch 
die Fülle vollendeter und schöner Bildungen die Kultur und die Kräfte 
der Menschheit ausweiten will, und hütet sich vor dem kategorischen 
Imperativ, dessen Ideal die Uniformität ist. — 

Endlich weise ich, ehe ich auf die Einzelheiten eingehe, noch 
auf einige durchgehende Grundzüge des Bandes hin. Wollte man 
ein getreues Bild der Kultur geben, so erhoben sich folgende 
Schwierigkeiten, resp. Forderungen: 1) Man mußte mit chronistischer 
Treue auch das Bekannte wiederholen; die große Kunst, das Selbst- 
verständliche mit Geist und Grazie zu sagen, tritt uns in manchen 
Aufsätzen mit geradezu meisterhafter Vollendung entgegen. 2) Man 
mußte Männer von weitem Wissen und universalem Interesse heran- 
ziehen; die stolzen Namen, die der Titel nennt, verbürgen diese All- 
seitigkeit des Blicks durchaus. Daß die Kühnheit, die nur dem 
Schöpfer eigen ist, demgegenüber zurücktritt, liegt in der Natur der 
Sache. Doch weht ein solcher genialer Zug durch die glänzende 
Abhandlung von Gaudig, die ich mit der von Göhler zu den 


566 Kritiken. 


wertvollsten des Buches rechne. 3) Bei aller Beziehung auf unsre 
deutsche Kultur als Zentrum blieb die Frage, wie weit der umfassende 
Plan die Internationalität des Gesichtspunktes erforderte. In dieser 
Richtung steht Kerschensteiners Aufsatz an der Spitze; ibm reihen 
sich Bücher, Lessing, Diels u. a. an. Im allgemeinen sind wenigstens 
die größeren deutschen Staaten gleichwertig berücksichtigt (vgl. 
S. 101. 168). — 4) Endlich entstand, wenn auch in diesem Bande 
die Verknüpfung der Subjektivitäten zu einer Gesamtarbeit bewunderns- 
wert gelungen ist, die Frage, wie weit die einzelnen in ihrem Kultur- 
gefühl, in ihrer Lebensbewertung übereinstimmen würden. Geht nun 
auch durch das Ganze ein arbeitsfroher und fortschrittsmutiger Kultur- 
glaube, so fehlt es doch nicht an gelegentlichen Bekenntnissen pessi- 
mistischerer Art. So klingt besonders die Abhandlung von Lexis in 
die Klage über die unendlich gehäuften und verwickelten Schwieng- 
keiten der gewordenen Lage aus, so heben Paulsen und Bücher 
mancherlei Schattenseiten hervor. Allenthalben aber löst sich dies 
Dissonanz in den sittlichen Idealismus auf, ohne den keine Arbeit an 
der Kultur Bestand haben kann. — 

Die einzelnen Aufsätze über das Bildungswesen werden durch 
einen allgemeinen Überblick Paulsens eingeleitet, in dem er einen 
schematischen Aufbau eines öffentlichen Bildungswesens für gegen 
wärtige Kulturverbältnisse gibt. Zwei Forderungen hebe ich aus 
diesem Aufsatz hervor: 1) die einer fortschreitenden sozialen Dif- 
ferenzierung des Schulunterrichts, 2) die nach Errichtung eines be- 
sonderen Unterrichtsministeriuns, wodurch eine Herauslösung des 
Lehrerstandes aus dem Staatsbeamtentum und eine relative Autonomie 
des Bildungswesens im Rahmen der allgemeinen Staatsverwaltunf 
bewirkt würde. Denn die Erschütterungen, denen das jetzige Kultus 
ministerium ausgesetzt ist, „stammen immer aus der Sphäre der 
Kirchenpolitik“. Der Religionsunterricht soll aus der Schule nich! 
verbannt werden; aber sein konfessionell-dogmatischer Charakter soll 
durch einen historisch-exegetischen ersetzt werden. Da Paulsen ein 
„lebendige Berührung“ mit den Denkmälern religiösen Lebens vtr 
langt, so wird dies freilich ohne ein festes inneres Bekenntnis des 
Lehrers nicht möglich sein. 

Ebenso verlangt Schöppa in seinem relativ sehr kurzen Aufsa!? 
über die Volksschule, daB der Einfluß der Kirche zurücktrete, dab 
aber der Religionsunterricht selbst zu stärken und die Volksschule 
grundsätzlich konfessionell einzurichten sei. Auch seine Zukunfts: 
forderungen gipfeln in dem Prinzip des Individualisierens, während 
er mit Recht maßvolle Beschränkung in der Auswahl des Wissen 
stoffes, auch hinsichtlich der Lehrervorbildung, verlangt. 


Kritiken. 567 


Mit seinem liebenswürdigen Stil und seiner wohltuenden Be- 
sonnenheit entrollt A. Matthias in lebendigen Farben vor uns die 
Entstehung des höheren Knabenschulwesens, einen Differenzierungs- : 
prozeB. Aus dieser Auffassung heraus lehnt er die Einheitsschule 
durchaus ab und dringt auf Entfaltung jeglicher Eigenart, auch hin- 
sichtlich der gleichberechtigten drei Schulformen. „Die Gegensätze 
sind es, die den Menschen und ein Volk erziehen.“ „Nur edler Wett- 
streit kann den Schulen frommen.“ Doch zieht er die von Diels be- 
rührte Idee der wahlfreien Kurse nicht heran; es scheint, daß das 
Ministerium sie wieder hat fallen lassen. Der Verfasser weist übrigens 
mit Recht auf die noch immer nicht genug erkannte Bedeutung 
hin, die Herders Geist für die neuesten Schulreformen besitzt. 

Noch tiefer sind gegenwärtig die Kämpfe, in die Gaudigs 
Artikel über das höhere Mädchenschulwesen eingreift. Man darf diese 
Arbeit als das Überragendste und Universellste ansehen, das seit langer 
Zeit auf diesem Gebiet geschrieben worden ist. Ein Mann von philo- 
sophischem Geist, vertraut mit der wissenschaftlichen und praktischen 
Psychologie, entwirft hier aus feinster Kenntnis der weiblichen Eigen- 
art und mit allseitigem Blick für ihre Stellung im Zusammenhang 
der neuen Kultur das Bildungsideal, von dem aus die höhere 
Mädchenschule der Zukunft zu gestalten ist. Beruf der Frau zu per- 
sönlichem Leben im edlen, humanistischen Sinne ist der Ausgangs- 
punkt; von hier aus muß ihre Betätigung innerhalb der Kultur, also 
auch ihre Erziehung und Bildung bemessen werden. Koedukation 
wird abgelehnt, (seltsamer Gedanke in einer Zeit, die nach indivi- 
dueller Bildung dürstet!), akademische Vorbildung der Lehrer für die 
Oberstufe gefordert, ebenso die Einführung des 10. Schuljahres, in 
der Methodik die Entfaltung der Lernmethoden gegenüber den Lehr- 
methoden betont. Als Fortsetzung des Bildungsganges ist ein dop- 
pelter Oberbau gedacht: der eine führt in 3—4 Jahren durch wissen- 
schaftlichen Unterricht, doch ohne die alten Sprachen, zur Universität; 
der andere gibt in völlig getrennter Linie in 1—2 Jahren die Vor- 
bereitung auf den häuslichen Beruf. Alle diese Ideen sind gestaltet 
aus dem feinsten Bewußtsein von der originalen Geistesart der Frau; 
mögen sie durchdringen! 

Die bewundernswerte Fülle praktischer Kenntnisse hat vielleicht 
der Anschaulichkeit des Aufsatzes von Kerschensteiner über das 
„Fach- und Fortbildungsschulwesen“, sofern er für Laien gedacht ist, 
etwas geschadet. Er verfolgt die Bewegung mit universalem Blick. 
Sein eigenster und höchst beachtenswerter Gedanke ist es seit Jahren, 
das Fortbildungswesen zugleich in die Bahnen staatsbürgerlicher Er- 
ziehung zu lenken, eine Idee, deren man sich endlich in Deutschland 


968 Kritiken. 


energischer annehmen sollte. Übrigens fehlt es hier nicht an Lehr- 
plänen, sondern in erster Linie an Lehrern. 

Eine zentrale Stellung im Ganzen nimmt die Abhandlung von 
Paulsen über den geisteswissenschaftlichen Hochschulunterricht ein, 
da sie im Zusammenhange mit einer allgemeinen Charakterisierung 
der Geisteswissenschaften die historische Konstitution des modernen 
Bewußtseins scharf beleuchtet. Aber er zeigt nun auch die Kehrseite 
und die Grenzen dieser historischen Arbeit, die Lenz einmal höchst 
geistvoll mit dem Graben der Lemuren verglichen hat: wie sie mit 
ihrer Uferlosigkeit und allseitigen Relativität den Menschen haltles 
und müde macht, ihn des frischen Glaubens und der festen Ziele 
beraubt. Nirgends ein Boden, auf dem sich ruhen läßt, aber die 
Rückkehr zum Dogmatismus ebenso unmöglich, selbst wenn sie ge 
wollt werden könnte! In der Stärkung des philosophischen Sinnes 
sieht Paulsen das erste Gegenmittel; und gewiß nützt uns alle Ge- 
schichte nichts, wenn sie zum Herrn wird über das Leben, statt ihm 
in dem Zusammenhange zu dienen, den eine philosophische Besinnung 
ihr anweist. Sodann fordert er Hinwendung des Studiums auf das 
menschlich Große und Bedeutende, sowie auf das, was durch sen 
Fortwirken in der Gegenwart sein Leben und seine Wirklichkeit 
beweist; das Nichtige aber stoBe man ab. 

Es folgt eine Reihe von Aufsätzen, die mehr dem naturwissen- 
schaftlich-technischen Felde angehören und dem Historiker vor allem 
da interessant sein werden, wo sie die Kulturfunktion des betreffen- 
den Gebietes historisch oder soziologisch beleuchten. Ich erwähn 
im einzelnen das bewundernswert vollständige kleine Kompendium 
von W. v. Dyck, das u. a. das große Gebiet der technischen Hoch- 
schulen behandelt (wobei deren Verschmelzung mit der Universität 
zur Universaluniversität ganz wie von Diels abgelehnt wird), und die 
kurze Geschichte der Weltausstellungen von Lessing. 

Die Musik gehört in den Zusammenhang des Bandes vermögt 
der Lehre vom Ethos in der Musik, die daher von Göhler in seinem 
geistvollen Essay in den Vordergrund gestellt wird: Musik in ihrer 
höchsten Form ist Ausdruck einer Lebensauffassung und also Erziehungs‘ 
mittel. Denselben Maßstab legt Schlenther an das Theater an. 
Allseitige Gelehrsamkeit vereinigt sich in dem Aufsatz Büchers über 
das Zeitungswesen, das er vom politischen, ökonomischen und soziel- 
ethischen Gesichtspunkt zugleich beleuchtet. Die Presse setzt nach 
seiner Formulierung „das parlamentarische System bis tief in die 
Gesellschaft hinein fort“. Das Bücherwesen behandeln Pietschmann 
und Milkau. 

Den Schluß des Bandes bildet der zusammenfassende Autsat 


or 
mi 


E V 


Kritiken. 509 


von Diels über die ` „Organisation der Wissenschaft“. In der ge- 
dankenreichen, auch durch manche kleine Anregung beachtenswerten 
Abhandlung finden die Akademien, die internationalen wissenschaft- 
lichen Unternehmungen und die Bibliotheken ihre Stelle, die letzten, 
ganz wie bei Milkau, durchaus nicht in nur optimistischem Lichte. — 

Fragen wir endlich nach dem Gesamtertrag des Werkes, so dürfen 
wir wohl sagen: das Bildungswesen unsrer Zeit bietet uns das Bild 
eines weitverzweigten Reichtums und regen geistigen Daseins, kaum 
aber das Bild von Zielen, die mit dem energischen Gefühl „Eins ist 
not“ ergriffen werden. Der religiöse, der soziale, der humanistische, 
der nationale Gedanke teilen sich friedlich in eine von Historie durch- 
wachsene Welt. Man lebt in die Breite, aber auch in die Höhe oder 
die Tiefe? — Ein Schöpfer tut uns not, oder eine Zeit, die die 
Schaffenskraft rege macht. Der an sich kostbare Besitz der Geschichte 
hat doch das eine Schmerzliche: etwas von dem reichen Erbe, das 
man genießt, ohne es selbst erworben zu haben. 

Charlottenburg. Eduard Spranger. 


Nachrichten und Notizen I. 


Das vor kurzem erschienene zweite Heft der „Quellen und Unter- 
suchungen zur lateinischen Philologie des Mittelalters“ (München, C. H 
Beck 1906. X, 106 S. gr. 8°.) setzt sich aus zwei Teilen zusammen. 
die beide zusammen die Bedeutung eines Gelehrten des 9. Jahrhunderts, 
des Iren Johannes Scottus (+ um 880), in ein neues Licht rücken 
E. K. Rand weist nach, daß ein in mehreren Handschriften überlieferter 
Kommentar zu vier der sog. Opuscula sacra des Boethius (Nr. 1-3 
und 5 in der Ausgabe Peipers) nur von jenem Gelehrten herrühren 
kann: in der Form von Marginal- und Interlinearglossen zu jenen 
Schriften hat er ein respektables Wissen ausgebreitet, um gleichzeitiz 
auch seinen selbständigen Gedanken über theologische Probleme Ausdruck 
zu geben. Daran schloß sich ein Kommentar des Remigius von Auxerre, 
der alle Opuscula sacra des Boethius, also auch den von Johannes Scotto: 
nicht berücksichtigten vierten Traktat umfaBte, bei der Interpretation aber 
die des größeren und eigenartigeren Vorgängers verwertete. Rand rer- 
öffentlicht zunächst das vollständige Glossenwerk des Johannes Scottus 
(S. 30ff.) und alsdann den Teilkommentar des Remigius zum vierten 
Traktat (S. 99 ff.), hier wie dort bemüht, durch die Anführung der benutzten 
Hilfsmittel auch in die spätere Geschichte der Erläuterungen Einblick zu 
gewähren. Seine Arbeit dient demnach ebenso der Geschichte der Schritten 
des Boethius und ihrer Kenntnis während des Mittelalters wie der Wertung 
des Johannes Scottus und seiner Befähigung zu wissenschaftlicher Kom- 
mentierung. Indem Rand den Kreis seiner Werke erweitert — besondere 
Hervorhebung verdient die ruhigsichere Art der Beweisführung S. at —. 
rechtfertigt sie zu ihrem Teile den Wunsch des Herausgebers L. Traube 
(S. X), daß eine kritische Gesamtedition in Angriff genommen werden 
möchte. Sie in die Wege zu leiten wäre Traube in erster Reihe beruter 
gewesen, hätte nicht ein allzufrüher Tod seinem unermüdlichen Schaler 
ein Ziel gesetzt; nicht nur die Philologie hat einen unersetzlichen Verlust 
zu beklagen. 

Berlin. A. Werminghoff. 


Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae Band 14. 15. In 
Auftrage des mährischen Landesausschusses herausgegeben von Dr. 
Berthold Bretholz, Landesarchivar. Brünn 1903. (4°., 193 SS, 
440 $.) 

Der vorliegende Band 14 des Cod. dipl. Moraviae enthält die Urkunden 
der Jahre 1408—1411, bis zum Tode des Markgrafen Jost von Mähren und 
zum Übergange des Landes an König Wenzel von Böhmen. Wie der 


ex 
eg 


CLS 
+ 


wf, 


Nachrichten und Notizen I. 511 


Herausgeber (Einleitung p. VI) hervorhebt, ist das Urkundenmaterial, das 
in diesem Bande zur Veröffentlichung kommt, für die allgemeine Geschichte 
Müährens von geringer Bedeutung. Die großen politischen Fragen jener Zeit 
werden in diesen Urkunden nicht berührt, ja was noch merkwürdiger ist, 
die geistige Bewegung, die im benachbarten Böhmen mit dem Jahre 1410 
bereits einen stürmischen Charakter angenommen hatte, kommt in ihnen 
fast gar nicht zum Ausdruck. Dagegen gewinnt man aus diesen Urkunden 
für die Geschichte der wirtschaftlichen ! Verhältnisse, der Kirchen, Klöster, 
des Adels, einzelner Orte usw. reiche Ausbeute. Auf eine dieser Urkunden 
sei besonders hingewiesen, da sie die Zustände in Böhmen beleuchtet: es 
ist nr. 127, ein Privileg König Wenzels für die Bürger von Iglau vom 
Jahre 1410, wonach sie das Recht der Selbsthilfe gegen Wegelagerer und 
Diebe im ganzen Lande Böhmen’? erhalten, die Befugnis, die Burgen und 
Wobhnstätten derselben zu zerstören und mit den Verbrechern summarisch 
zu verfahren. 

Band 15 enthält ausschließlich Nachträge zu den früheren Bänden des 
Cod. dipl. Moraviae. Es sind nicht weniger als 460 Stücke, von denen die 
Mehrzahl (nr. 60—400) der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts angehört. 
Der Hauptteil der Nachträge stammt aus dem mährischen Landesarchive 
selbst, aus dem schwarzenbergischen Archive in Wittingau und aus dem 
erzbischöflichen Archive in Kremsier, in den übrigen Archiven ist nicht 
planmäßig nachgeforscht worden. Wie der Herausgeber (Einleitung zu 
Band 14 pag. XI) bemerkt, ist es zweifellos, daß jedes größere Archiv 
Mührens und Böhmens, nicht minder die großen Archive Österreichs 
und auch ausländische?’ Sammlungen Nachträge zu bieten in der Lage 
sind. Dieser Umstand sowie die Tatsache, daß mit dem 15. Jahrhunderte 
das Urkundenmaterial außerordentlich zunimmt, daß eine planmäßige Samm- 
lung des Materials in den zahlreichen ungeordneten Archiven auf Schwierig- 
keiten stoßen würde, und daß eine Übersicht über die vorhandene Urkunden- 
menge noch gar nicht geschaffen ist, haben den Herausgeber zu dem 
Entschlusse geführt, die Veröffentlichung der mährischen Urkunden in der 
bisherigen Form (Ausgabe aller Urkunden nach der chronologischen An- 


! Es beruht gewiß auf einem Versehen, daß der Herausgeber (Ein- 
leitung p. IV) auch nr. 8 als eine für die wirtechaftlichen Verhältnisse des 
Landes wichtige Urkunde ansieht, da in ihr die schon 1299 festgesetzten 
Zehnt- und Geldleistungen der Bauern von Schnobolin neuerdings wie 1306 
so auch wiederum 1408 unverändert bestätigt seien. In Wirklichkeit ist 
die genannte Urkunde von 1408 keine Bestätigung der Urkunde von 1306, 
sondern (wie in dem Regest auf 3.5 auch angegeben ist) ein Notariatsvidimus, 
also eine von einem Notar beglaubigte Abschrift der Urkunde von 1306. 

? „UÜbilibet in regno nostro Bohemiae“ heißt es in der Urkunde, des- 
halb kann ich mich der Auffassung des Herausgebers, daB hier Ruubburgen 
„in der Nähe von Iglau“ gemeint seien, nicht anschließen. 

` Derartige sehr zahlreiche Nachtrige, die aus den Registern des 
Vatikanischen Archivs gewonnen sind, sind in den mittlerweile erschienenen 
Bänden I und V der Monumenta Vaticana Bohemiae enthalten. 


512 Nachrichten und Notizen I. 


ordnung) aufzugeben. Statt dessen empfiehlt er Publikationen des im 
Landesarchive vorhandenen Urkundenmaterials nach sachlichen Gesichts- 
punkten (ständische Verwaltung, Urkundenbücher der einzelnen Klöster 
usw.) Man wird diesen Argumenten beipflichten müssen, sie haben ja 
nicht nur für Mähren, sondern mehr oder minder für alle Gebiete von 
Österreich, Deutschland, Italien usw. Geltung. 

Prag. S. Steinherz. 


M. G. Schybergson, „Finlands Historia“. 2 Bde. Helsingfors 1902;3. 656, 
563 S. 2. Aufl. 

Das Werk Schybergsons, das hier in 2. umgearbeiteter Auflage vor- 
liegt, — die erste erschien 1887,89 — zeigt den Entwicklungsgang eines 
Volkes, der sich unter sehr ungünstigen klimatischen, wirtschaftlichen und 
politischen Umständen vollzogen hat. Da das finnische Volk nie eine selb- 
ständige Rolle in der großen Politik gespielt hat, läßt der Verfasser um 
so lieber der materiellen und geistigen Kulturentwicklung desselben in 
seiner Darstellung eingehende Berücksichtigung zuteil werden. Schon in 
der ersten Auflage war dies der Fall. In der zweiten sind die betretfenden 
Partien zum Teil noch beträchtlich erweitert, besonders die Schilderung 
des wissenschaftlichen und literarischen Lebens in Finnland seit dem 17. Jahr- 
hundert. 

In einer großenteils umgearbeiteten Einleitung werden die vorgeschicht- 
liche und heidnische Zeit Finnlands, die Frage der früheren Bevölkerung 
des Landes und das erste Andringen der Schweden in kurzen Zügen be- 
handelt. Mit der Eroberung des Landes durch die Schweden und der 
Christianisierung brach die historische Zeit Finnlands an. Die politischen 
Schicksale Schwedens geben nun dem Verfasser die Abgrenzung der Pe- 
rioden finnischer Geschichte. Die erste ist die katholische Zeit, in runder 
Zahl bis 1523. Die zweite erhält ihr Geprüge durch die Taten der ersten 
Wasas. Die dritte, Schwedens Großmachtzeit, beginnt mit Gustav Adolf 
und endet 1721 mit dem Frieden von Nystad. Die vierte reicht bis 180%, 
bis zum Übergang Finnlands unter russische Herrschaft, und die letzte be- 
handelt die Stellung und Entwicklung Finnlands in seiner Vereinigung mit 
Rußland, bis zur Thronbesteigung Nikolaus II. Dieser letzte Teil ist ver- 
glichen mit der ersten Auflage um mehr als das doppelte angewachsen. 
Den einzelnen Kapiteln, in welche diese Perioden zerfallen, sind anmerkungs- 
weise im Beginn beigegeben Verweise auf die hauptsächlichen Quellen und 
Literaturwerke. Diese sind ebenso wie die Noten unter dem Text im Ver- 
gleich mit der früheren Auflage reichlicher gestaltet. 

Ein gutes, ausführliches Personen- und Ortsregister ist am Schluß den 
Werke beigegeben. Die Darstellung ist ausgezeichnet, anregend und über- 
sichtlich. Auch die wissenschaftliche Leistung verdient volle Anerkennung. 
Ganz besonders hat mir in beider Hinsicht das Schlußkapitel der ersten 
Periode (I. S. 165—228), Verfassung, Gesellschaft, Wirtschafts- und Geistes- 
leben in Finnland zur katholischen Zeit sowie (I. S. 265 ff.) die Darstellung 
der Handelspolitik Gustav Wasas in bezug auf Finnland gefallen. 

Kiel. Daenell. 


Nachrichten und Notizen I. 573 


Die Liebestätigkeit der evangelischen Kirche Württembergs von der Zeit 
des Herzogs Christoph bis 1650. Von Pfarrer D. Dr. G. Bossert in 
Nabern. Stuttgart. Druck von W. Kohlhammer. 1906. 4°. S. 1-28. 66— 
117. 45—94. Sonderabdruck aus den Württembergischen Jahrbüchern 
für Statistik und Landeskunde. Jahrgang 1906. 

Ein fesselndes Mosaikbild wird in vorliegender Studie geboten, dessen 
einzelne Steine durch ausgiebige, entsagungsvolle Arbeit in zahlreichen 
Archiven gewonnen worden sind. Es enthält wesentlich mehr, als der Titel 
in Aussicht stellt. In drei Büchern werden die Leistungen der württem- 
bergischen Kirche während des ersten Jahrhunderts nach der Reformation 
auf dem Gebiete humaner Bestrebungen für Kranke und mit allerlei Not 
Behattete, der kirchlich-religiösen Liebestätigkeit in der Heimat und an 
den Glaubensbrüdern außerhalb Württembergs, sowie der Fürsorge für 
Konvertiten und Proselyten mit einer reichen Fülle von anschaulichen Ein- 
zelzügen behandelt. Niemand, der sich mit der Kulturgeschichte der Zeit 
beschäftigt, kann die Arbeit unberücksichtigt lassen. Medizinalwesen und 
Badeanstalten, Hagel- und Brandsteuer, Witwen- und Waisenfürsorge, 
Ritterzehrung und Gelehrtenunterstützung, Volks- und Lateinschulen mit 
ihren Lehrern, Universitäten und Bursen, vor allem das Tübinger Stift erfahren 
durch zahlreiche Namen, Zahlen und sonstige Angaben vielseitige Beleuchtung. 

Leipzig. Georg Müller. 


Dr. Heinrich Reincke, Der alte Reichstag und der neue Bundesrat. 
(Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, heraus- 
gegeben von Ph. Zorn und Fr. Stier-Somlo, Bd. II, Heft 1.) Tübingen 
1906, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 

Daß der deutsche Bundesrat etwas ganz anderes ist als das Oberhaus 
der republikanischen Bundesstaaten liegt auf der Hand. Um den Gegensatz 
recht scharf hervortreten zu lassen, hat man ihn schon öfters dem alten 
deutschen Reichstag an die Seite gestellt. Verfasser beabsichtigt diesen 
Vergleich einmal gründlich durchzuführen. Er macht das gewissenhaft, 
Stück für Stück; eigentlich wird es ihm unter den Händen zu einem Ver- 
gleich des ganzen alten Reichs mit dem neuen. Das Ergebnis ist der leb- 
hafte Eindruck, daß sich das nicht vergleichen läßt. Das heißt, es läßt 
sich vergleichen: man kann auch ein Domkapitel mit einem Oberkonsisto- 
rium vergleichen. Aber es kommt nichts heraus dabei; die Dinge beleuch- 
ten und erläutern sich nicht gegenseitig. Im Gegenteil: das Bestreben, 
Vergleichspunkte zu finden, wirkt hier verwirrend. Das zweite Hauptstück 
z. B. handelt von „Zusammensetzung des (alten) Reichstags und des Bundes- 
rats" (S. 14ff.), und zwar: I die Einzelstaaten, II die Reichsunmittelbaren, 
III der Kaiser. Unter den „Reichsunmittelbaren“ werden hier verstanden 
einerseits die Reichsritterschaft, die Ganerbschaften und die Reichsdörfer, 
anderseits Elsaß-Lothringen und die Schutzgebiete. Das tertium compara- 
tionis ist lediglich der Mangel der Reichsstandschaft. „Reichsunmittelbar- 
keit“ wird hier zum Ausdruck für eine Rechtsbenachteiligung. 

Das deutsche Reich ist eine kraftvolle Verbesserung des deutschen 
Bundes; der deutsche Bund aber ist eine kümmerliche Neuschöpfung nach 


BYE! Nachrichten und Notizen I. 


Zerstörung des vorausgegangenen Zustandes. Wenn der deutsche Bundesrat 
sich wesentlich unterscheidet vom nordamerikanischen Senat und vom 
schweizerischen Ständerat, so kommt das nicht von irgendeinem geistigen 
Zusammenhang mit dem alten Reichstag, sondern einfach daher, daß er 
nicht den neuen republikanischen Gesamtsouverän zu vertreten hat, sondem 
einen Bund von Monarchen. Auch im alten deutschen Reich war ja da: 
monarchische Prinzip maßgebend, aber in ganz anderer Ausgestaltung 
Ein Vergleich ist nur in Äußerlichkeiten möglich. O. Meyer. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Unirtersitiüten und 
Akademien: Der o Prof. der Archäologie Dr. Franz Winter in Graz 
wurde als Nachfolger von Prof. Michaelis nach Straßburg und der o. Prof. 
der alten Geschichte Dr. Otto Seeck in Greifswald als Nachfolger ven 
Prof. Niehus, der in den Ruhestand getreten ist, nach Münster berufen. Der 
o Prof. der Geschichte in Königsberg Dr. Felix Rachfahl folgt einem Rufe 
nach Gießen; sein Nachfolger wird Prof. Dr. A. Werminghotf, Privat- 
dozent in Berlin. | 

Der ao. Prof. der neueren Geschichte Dr. Adalbert Wahl in Frei- 
burg i. Br. wurde an Stelle Wohlwills nach Hamburg berufen. Der Repe- 
tent Dr. Karl Bihlmeyer in Tübingen wurde als Nachfolger von Prof. 
Funk zum Professor für katholische Kirchengeschichte, Patrologie und 
christliche Archäologie ernannt. 

Der Privatdozent Lic. H. Jordan in Greifswald wurde auf den neu- 
errichteten Lehrstuhl der Kirchengeschichte in Erlangen als ao. Professor 
und der Lehrer am Seminar für orientalische Sprachen in Berlin Prof. Dr. 
Paul Darmstädter als ao. Prof. der Wirtschafts- und Kolonialgeschichte 
nach Göttingen berufen. Der Leiter des Statistischen Amtes der Stadt 
Mannheim Dr. S. Schott wurde zum ao. Prof. in Heidelberg ernannt und 
mit einem Lehrauftrag für Statistik betraut. 

Der Privatdozent der Wirtschaftsgeschichte Dr. Rudolf Eberstadt 
in Berlin wurde zum Titularprofessor befördert. 

Es habilitierten sich: Dr. Heinrich von Srbik und Dr. Wilhelm 
Bauer für Geschichte in Wien; Dr. F. Lifschitz (Nationalökonomie) in 
Bern und Dr. Karl Pribram (Nationalökonomie) in Wien. Der Privat- 
dozent der Nationalökonomie in Halle Dr. Hermann Levy siedelte als 
Privatdozent nach Heidelberg über. An der Akademie für Sozial- und 
Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. habilitierte sich Pfarrer Dr. theol 
Erich Foerster für Kirchengeschichte. 

Der o. Prof. der Kirchengeschichte in Jena Dr. Friedrich Nippold 
ist in den Ruhestand getreten. 

Todesfälle. Am 17. Sept. starb 74 Jahr alt der Professor des Kirchen- 
rechts in Göttingen Geh. Justizrat Dr. Richard Dove. 

Am 21. Okt. starb im Alter von 68 Jahren der Generalmajor z. D. 
Dr. ph. Albert v. Pfister in Trossingen bei Stuttgart. Von seinen zahl- 
reichen Schriften verdienen vor allen unser Interesse die beiden interessanten 
Werke „Aus dem Lager des Rheinbundes 1812—13“ und „Aus dem Layer 
der Verbündeten 1814 und 15", welche er im Jahre 1897 erscheinen ließ. 


- Ae 


Nachrichten und Notizen 1. 5175 


Erwiderung. 

J. Haller hat in der Hist. Ztschr. (1907 S. 1—34) Walter Nordens 
Buch „Das Papsttum und Byzanz“ einer ausführlichen und vernichtenden 
Kritik unterzogen. Am Anfange führt er frühere Rezensionen an, die sich 
über dasselbe Werk sehr günstig geäußert haben, darunter auch meine 
Besprechung in der Hist. Vierteljahrschrift (1904 S. 532 ff). Da er in der 
Anmerkung andere Kritiker nennt, die Norden nur mit Vorbehalt zuge- 
stimmt haben, erweckt er die Vorstellung, als ob ich solche Vorbehalte 
nicht gemacht, sondern unentwegt in die Lobesposaune gestoßen hätte. 
Wenn er schließlich von einer „vorschnellen Kritik“ spricht, die „ihren 
Namen nicht verdient“, so sehe ich mich zu folgenden Bemerkungen ge- 
nötigt. 

Die Fehler des Nordenschen Buches sind mir nicht entgangen und ich 
habe in Kürze alle Bedenken geäußert, die Haller so ausführlich vorbringt. 
Beginnt er mit einer Bemängelung der Sprache und des Stiles, so schloß 
ich mit demselben Tadel. Freilich begnügte ich mich mit den Worten 
„nicht ganz vornehm“ und „nähert sich dem Zeitungsdeutsch“, wofür ich 
auf 7 Zeilen Belege gab. Nicht jedem Kritiker ist ein Raum von 34 Seiten 
für sein Urteil gegeben, auch ist es nicht nach dem Geschmacke eines jeden, 
volle 6 Seiten zu brauchen, um stilistische Verstöße herzuzählen.! Aber 
Haller liebt es, seine kritische Zitrone bis zum letzten Tropfen auszupressen. 

Gar viel hat Haller an der Art auszusetzen, wie Norden die Quellen 
benutzt. Was er hier ausführlich anführt, hatte ich wieder kurz zusammen- 
gefaßt, indem ich an dem „bedenklichen Pressen der Quellen“ Anstand 
nahm und tadelte, daß N. aus den Quellen viel zu viel herausliest, so daß 
man ihm scharf „auf die Finger sehen* muß. H. rügt, daß N. nirgends 
die byzantinischen Geschichtschreiber prüft, ich sage S. 536 genau das- 
selbe, nur daß ich noch stärker die Vertrauensseligkeit des Autors diesen 
Quellen gegenüber betone.* (Ganz besonders aber möchte ich folgendes 
hervorheben. Mit Emphase tadelt H. (S. 11) eine allzu gläubige Benutzung 
des Radulf von Caen. Mir ist diese Entgleisung Nordens nicht entgangen, 
und ich habe sie (S. 535), wie ich glaube, schärfer und mit methodischer 
Begründung zurückgewiesen. 

H. tadelt in bezug auf Coelestin III. N.s „Kunst, aus wenigem viel zu 


1 Es ließe sich leicht zeigen, daß H., eifrig bestrebt, die Beispiele zu 
häufen, in dem Tadel sprachlicher Verirrungen zu weit geht. Er selbst mit 
dem „blechernen Lorbeer“ (S. 3), den „geheimsten Hintergedanken“ (S. 11), 
der „Wiederbringung“ (S. 22), dem leider vergeblich schon von Schopen- 
bauer bekämpften „selbstverständlich“, zeigt sich auch nicht gerade als un- 
fehlbarer Stilist. 

3 In der Beurteilung Boemunds von Tarent folgt Haller aber auch (S. 23) 
der Anna Komnena, die doch dem gefährlichsten Feinde ihres Vaters nicht 
unparteiisch gegenüberstehen konnte. Wenn er diesen von allen Forschern 
als Führer und Kopf des ersten Kreuzzugs angesehenen Normannen als 
„ebenso ruhelosen wie machtlosen Abenteurer“ hinstellt, so hat mich das 
beinahe so „verblüfft“, wie Nordens Auffassung seinen Kritiker. 


910 Nachrichten und Notizen I. 


machen“; ich sage: „wie dürftig sind die Stellen, aus denen N. folgert 
daß Coelestin der kräftige Papst war“. H. rügt N.s Hang, alles in „eim 
einziges Rechenexempel trockener Interessenpolitik aufzulösen“; ich spreche 
von „Schematismus und Doktrinarismus“ und tadle „die Neigung, hist 
rische Vorgänge auf immer kürzere, oft paradoxe Formeln zurückzuführen". 
Ha Verdammung erreicht ihre Höhe, wo er von N.s Beurteilung Gregors \. 
spricht. Er rügt „den Widerspruch zwischen Urteil und Tatsachen‘, it 
sage (S. 537) „widerspruchsvoll ist die Beurteilung Gregors X.“ und beleg 
das; H. preist ihn als großen Diplomaten, ich sage: „Gregor hat in Anbe 
tracht der schwierigen Verhältnisse Außerordentliches erreicht, aber nicht. 
wie N. meint, ohne eigenes Zutun, sondern durch eminente Würde, Klog- 
heit und Entschiedenheit“. 

Ich breche ab und frage nur noch: wie kam es, daß bei dieser Last 
der Dinge Haller! nicht ein einziges Mal seinen Ausstellungen hinzufügt® 
„wie schon Sternfeld gesehen hat“? Ich erkläre mir den Herganf 
so: H. las nur das Lob am Anfange meiner Rezension, klappte dann da: 
Buch zu, da ihn das Folgende nicht weiter kümmerte, vielleicht auch, w 
sich seine kritischen Entdeckerfreuden nicht schmälern zu lassen. 

Daß ich bei allem Tadel mit der gebührenden Anerkennung von den 
Verdiensten Nordens gesprochen habe, leugne ich nicht und halte auch 
jetzt noch jedes Wort des Lobes aufrecht. Ich pflege bei meinen Be- 
sprechungen der Mahnung Goethes zu folgen: „Siehe nicht, was jeden 
fehlt, sondern was noch jedem bleibt“, ein weises Wort, das Haller freilich 
unfaßlich erscheinen wird, denn aus seiner Kritik spricht m. E. ein gewise! 
Hang zu tadeln. Ein Beispiel. N. sagt: „Urban IV. lebte und webte bè 
reits in dem Gedanken an die sich vorbereitende Umwälzung in der italie 
nischen Staatenwelt“. Wenn irgendein Satz Anspruch auf Tatsächlichkel 
machen darf, so ist es dieser. Und was bemerkt H. dazu? „In welche 
Gedanken Urban lebte und webte, darüber wissen wir doch nun schlechter 
‚ dings nichts.“ Ich kann es daraufhin nur billigen, wenn H. das Wort 
Kritik zuweilen in Gänsefüßchen einschließt. 

Auf sachliche Widerlegung möchte ich nicht weiter eingehen, um eine! 
Erwiderung von anderer Seite nicht vorzugreifen. Ob ich zu einem lober 
den Urteil in Fragen berufen war, die zum großen Teile die Politik Karl: 
von Anjou und der Püpste seiner Zeit betreffen, mögen die Fachgenost 
entscheiden, welche mit der Spezialforschung dieser Periode vertraut sind. 
Sie werden mir nachfühlen, warum ich manchmal lächelte, wenn ich las, 
was Haller als neue Entdeckungen der Welt verkündet, z. B., daß der 
Palaeologe Michael ein großer Diplomat und daß Gregor X. ein bedeutende! 
Papst gewesen. R. Sternfeld. 

1 Ich sage nicht „Herr Haller“, denn ich kann es nicht nachahnen“ 
wert finden, daß H. dieses altmodische Mittel der Polemik wieder bervor 
geholt hat (S. 34: Herr Norden). 


577 


Nachrichten und Notizen IL 


Vom 4. bis 7. September 1907 tagte in Dresden unter dem Vorsitze 
von Univers.-Prof. Dr. G. Seeliger der 10. Deutsche Historikertag. Der 
Besuch war ziemlich gut, denn das letzte zur Veröffentlichung gekommene 
Verzeichnis wies die Namen von 226 Besuchern auf. Trotzdem hätte man 
bei der zentralen Lage Dresdens vielleicht eine noch zahlreichere Betei- 
ligung erwarten dürfen. Wenn dies nicht eintraf, so liegt die Schuld zum 
großen Teil daran, daß die zweite Septemberwoche, die von Anfang an 
nach dem Beschluß des Stuttgarter Tages dafür in Aussicht genommen 
war, ein etwas ungünstiger Termin für eine solche Veranstaltung ist. 
Manche der gewohnten Besucher unserer Historikertage, die man diesmal 
vermißte, begründeten ihr Ausbleiben damit, daß ihre Reisepläne gestört 
würden, und daß der Termin acht Tage zu früh wäre. Vielleicht wird es 
sich empfehlen bei künftigen Tagungen nochmals zu erwägen, ob nicht 
ein etwas späterer Termin zweckmäßiger wäre. Hervorzuheben ist, daß 
auf dem Tag in Dresden auch die jüngere Generstion der Historiker ziem- 
lich stark vertreten war, was ein gutes Prognostikon für die Zukunft dieser 
Tagungen sein dürfte. 

Über das, was uns der Dresdner Tag an wissenschaftlichen Darbietungen 
brachte, können wir uns hier kurz fassen, da das Erscheinen des offiziellen 
Berichts in kurzer Zeit bevorsteht. Die Reihe der Vorträge am ersten Tage 
wurde eröffnet durch die fesselnden Ausführungen von Geheimrat Prof. Dr. 
Albert Hauck in Leipzig über „Die Rezeption und Umbildung der allge- 
meinen Synode im Mittelalter“, welche bereits in dem Oktoberheft dieser 
Zeitschrift zum Abdruck gelangt sind. Eine ebenso ausgezeichnete Dar- 
bietung war der zweite Vortrag von Prof. Dr. O. Hintze in Berlin über 
„Die Entstehung der modernen Ministerialverfassung“, welche als ein Er- 
zeugnis des monarchischen Einheitsstaates in ihrer verschiedenartigen Ent- 
wicklung namentlich an dem Beispiele Englands, Frankreichs und Preußens 
verfolgt wurde. Auch dieser Vortrag ist inzwischen in etwas erweiterter 
Gestalt in der Historischen Zeitschrift Bd. 100 erschienen. Der Nachmittag 
brachte einen Vortrag des Ratsarchivars Prof. Dr. Otto Richter über 
„Dresdens Bedeutung in der Geschichte“. Es war ein kurzer Gang durch 
die Geschichte dieser Elbstadt, welcher die Hauptwendepunkte auch für 
ein größeres Publikum klar zur Anschauung brachte. Dabei wurde ein- 
gehender Dresdens Entwicklung als Kunststadt und seine wachsende Be- 
deutung seit August dem Starken geschildert. 

Der zweite Tag begann mit einem nach Form und Inhalt glänzenden 
und wirkungsvollen Vortrag von Geheimrat Prof. Dr. Alois Schulte in Bonn 
über „Die Kirche und die Stände im Mittelalter“. Es war die Fortführung 

Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 38 


578 Nachrichten und Notizen I. 


seiner 1896 veröffentlichten Untersuchung über die freiherrlichen Klöster 
in Baden, in der er zeigte, daß seine Entdeckung von Klöstern, die nur 
Edelfreie als Mönche aufnehmen, nicht auf Südwestdeutschland beschränkt 
bleibt, sondern ebenso auch für andere Landesteile, vor allen die Rhein- 
lande, ihre Gültigkeit hat. Und nicht bloß bei den Klöstern, sondern auch 
bei den Kapiteln läßt sich dieselbe Beobachtung machen. Die bisherige 
Auffassung, welche in dieser Erscheinung eine später angestrebte Ver- 
engerung des Kreises der Auserkorenen siebt, läßt sich nicht halten, es 
ist vielmehr das Gegenteil der Fall, die frühere Exklusivität ist häufig 
durchbrochen und beseitigt worden. Um diesen Gedanken zu verfolgen, 
kann man der Hypothese nicht ganz entraten, und selbst auf die Gefahr 
eines Irrtums hin muß der Historiker solche Wege beschreiten, um sich 
damit schließlich zur Klarheit durchzuringen. Es gilt auf die Verbreitung 
der Ministerialität bei solchen Klöstern zu achten. In der älteren Periode 
hatten die Benediktinerklöster eine Dienstmannschaft, bei den späteren 
Klostergründungen fehlt sie. Dieses Problem muß auf statistischem Wege 
untersucht werden. Das wahrscheinliche Ergebnis dürfte sein, daß kein 
nach der Klosterreform begründetes Kloster freiherrlich geworden ist und 
daß kein freiherrliches Kloster ohne Dienstmannschaft war. Ferner spielen 
die Fragen nach dem Heerschild und der Reichsheerfahrt mit herein. Im 
ganzen betrachtet erscheint die Kirche des Mittelalters viel aristokratischer, 
als wir uns heute vorstellen, und die Dezimierung der edlen Geschlechter 
ist zum Teil mit durch ihr Anrecht auf die hohen Kirchenpfründen ge- 
fördert worden. An diese interessanten Ausführungen knüpfte sich eine 
lebhaftere Aussprache. Einige Bedenken bez. des Reichsheerschildes und 
der Reichsheerfahrt führte Prof. Dr. Harry Breßlau aus Straßburg ins Feld. 
Doch erklärte auch er den Weg einer statistischen Untersuchung des 
Problems für richtig und verheißungsvoll. Prof. Dr. Kaufmann aus Breslau 
und Prof. Dr. S. Rietschel aus Tübingen erklärten sich im großen und 
ganzen mit den Ausführungen des Vortragenden einverstanden. 

An zweiter Stelle sprach Prof. Dr. Kromayer aus Czernowitz über „Das 
Verhältnis von Hannibal zu Antiochus dem Großen“ und führte im Gegen- 
satz zu Mommsen, der ganz auf römischgefärbten Quellen fußte, aus, daß 
man Antiochus mit Unrecht einer schwächlichen Politik bei seinen Ver- 
wicklungen mit Rom geziehen habe. Der Gedanke eines Vernichtungs- 
krieges gegen Rom, wie ilın Hannibal wollte, lag ihm mit Recht gänzlich 
fern. Für ihn handelte es sich lediglich um die Gewinnung Thrakiens. 
Dazu genügte ein Defensivkrieg oder eine beschränkte Offensive in Griechen- 
land. Allein er unterlag dabei den Römern in der Feldschlacht von Mag- 
nesia. In der anschließenden Debatte sprachen sich Privatdozent Dr. O. Th. 
Schulz aus Leipzig und Prof. Dr. v. Skala aus Innsbruck im Sinne des 
Vortragenden aus. 

Den Beschluß dieses Tages bildete ein Vortrag von Geheimrat Prof. 
Dr. Karl Lamprecht in Leipzig über „Die Ausgestaltung der universal- 
geschichtlichen Studien im Hochschulunterricht“. Der Vortrag zerfiel rein 
äußerlich in zwei Teile. In einer Einleitung wog Lamprecht die beiden 
Hauptrichtungen der Wissenschaft, die politische und die kulturgeschicht- 


Nachrichten und Notizen II. 579 


fiche, gegeneinander ab. Er meinte: Universalgeschichte ist wesentlich nur 
als Kulturgeschichte denkbar. Er wandte sich gegen die jetzt übliche 
Arbeitsteilung in der Wissenschaft als ein kulturwidriges Prinzip. Unser 
ganzes Streben müsse auf Zusammenfassung aller Resultate gerichtet sein. 
Nur an einer großen Universität ließen sich universalgeschichtliche Studien 
mit Erfolg treiben, weil es dazu vieler Mittel und Hilfskräfte bedürte. 
Vor allem fehle dem Studenten die Kenntnis des Milieus von Land und 
Zeit, über die er arbeiten solle. Diese müsse ihm in höherem Maße als 
bisher durch den Anschauungsunterricht vermittelt werden. Der Vortragende 
ging darauf des näheren ein, wie das kultur- und universalgeschicht- 
liche Seminar, welches er an der Universität Leipzig einrichtet, mit Samm- 
lungen und Hilfsmitteln ausgestattet werden solle. Der zweite Teil des 
Vortrages bestand aus Vorführung von Lichtbildern von seiner letzten Reise 
in Nordamerika, gewissermaßen als Illustration zu dem eben Gesagten. 
Hierzu hat bereits Dr. Hans Helmolt in München in Nr. 172 der Beilage 
der Allgemeinen Zeitung das Wort genommen und in wohlwollender Ab- 
sicht ein hartes, aber wie ich glaube gerechtes Urteil gefällt. Dieser Vor- 
trag paßte in dieser Fassung nicht auf einen Historikertag. Wer Lamprecht 
kennt und weiß, was er leisten kann, durfte von ihm gerade vor solchem 
Auditorium eine tiefere Begründung seiner Ansichten erwarten. Das sprach 
sich auch deutlich in der anschließenden Debatte aus. Sogar ein so aus- 
gesprochener Vertreter der Kulturgeschichte wie Prof. Dr. Kurt Breysig aus 
Berlin mochte die schroffe Ablehnung der politischen Richtung, wie sie bei 
Lamprecht zum Ausdruck kam, nicht billigen. Von der anderen Seite aber 
wurden die schärfsten Bedenken geäußert gegen die vom Vortragenden 
gestellten Forderungen. Prof. Dr. Kaufmann aus Breslau bemerkte, es 
würden die Kräfte nicht ausreichen, um in so umfassender Weise Uni- 
versalgeschichte zu treiben. Weil die Ziele zu weit gesteckt wären, über 
die Grenzen unserer Erkenntnis hinaus, so wäre die Gefahr zu irren doppelt 
groß. Auch wer sich in die Geschichte der romanisch-germanischen Völker 
versenke, packe das Studium mit richtigem Griffe an. Prof. Dr. Harry 
Breßlau aus Straßburg wies mit Nachdruck darauf hin, daß der Student 
vor allem Methode zu lernen habe, und daran müsse der Geschichtsunter- 
richt auf der Universität auch fernerhin festhalten und die Erfolge, die 
damit erzielt wären, wären doch wahrlich nicht gering. 

Im ersten Vortrag des dritten Tages verbreitete sich der Züricher 
Privatdozent Dr. Georg Caro über das Thema „Grundherrschaft und Staat“. 
Er entwickelte zunächst den Begriff der Grundherrschaft und ihrer Befug- 
nisse, die teils rechtlicher teils wirtschaftlicher Natur waren, betonte den 
Zusammenhang zwischen Hofrecht und den ältesten Immunitätsprivilegien, 
zu denen schließlich die Überlassung von Regalien trat. So fand eine 
Verschmelzung grund- und leibherrlicher Rechte mit staatlicher Gewalt 
statt. Während die Immunität am Boden der Grundherrschaft haftete, 
ging die Verleihung von Regalien darüber hinaus. Den Gipfelpunkt bildete 
die Verleihung von Grafenrechten auch an geistliche Grundherrn. Die 
Grafschaft bildete die Grundlage der Landeshoheit, doch mußte dazu noch 
die Erwerbung von Regalien, Vogteien etc. treten. An den gehaltvollen 

88 * 


580 Nachrichten und Notizen U. 


Vortrag, dessen Inhalt hier nur flüchtig skizziert werden konnte, schloß 
sich eine ziemlich lebhafte Debatte. Lamprecht wollte in der Entwicklung 
der Landeshoheit stärker das Mittel der Usurpation betont wissen. 
Rietschel wandte sich gegen die Hufentheorie Caros und nahm besonden 
zur Frage der Bannbezirke eingehender Stellung. Seeliger betonte, daß 
der Ursprung der Villikationsverfassung auf die Römerzeit zurückgeht. 
allerdings mit starkem, germanischem Einschlag, und wies für die Bildung 
der Bannbezirke auf die territorialisierte Mithio der Frankenzeit hin. 
Lamprecht erklärte schließlich noch, daß er trotz einiger Federentgleisung 
niemals habe behaupten wollen, daß der moderne Staat aus der Wurzel 
der Grundherrschaft erwachsen sei. 

Der letzte Vortrag der Tagung von Prof. Dr. Friedrich Keutgen aus 
Jena über „Königtum, Fürstentum, Kirche“ beschäftigte sich mit allge 
meinen Fragen und suchte zu einer gerechteren Würdigung unserer mittel- 
elterlichen deutschen Geschichte und der treibenden Kräfte in derselben 
durchzudringen. 

Auch an geselligen Veranstaltungen fehlte es auf diesem Historiker- 
tags nicht. Die Stadt Dresden hatte im Ausstellungspalast einen Be 
grüßungsabend veranstaltet, auf welchem der Singechor der Kreuzschule 
den Teilnehmern durch den Vortrag alter Volks- und Minnelieder einen 
auserlesenen Genuß bot. Dazu kam das Festmal im Belvedere. Den Be 
schluß machte ein Ausflug nach der alten Bergstadt Freiberg, wo man dit 
Kunstschätze und Altertümer beschaute, und wo bei frohem Mahle wieder 
alte Weisen erklangen, Erinnerungen an die Zeit, wo man hier aus dem 
Silberschacht den Reichtum des Landes schöpfte. 

In Rücksicht auf den im August 1908 in Berlin tagenden internatio 
nalen Historikertag soll die nächste Versammlung deutscher Historiker 
erst im Herbst 1909, und zwar in Straßburg unter dem Vorsitz von Prof 
Dr. Harry BreBlau stattfinden. B. H. 


Den Ausführungen des Herausgebers Otto Hirschfeld im Vorwort 
zum ersten Bande der Historischen Schriften Mommsens (vierte 
Band der „Gesammelten Schriften von Theodor Mommsen“, Berlin, Weid- 
mann, 1906) ist durchaus zuzustimmen: Danach soll die geplante Sammlung 
der Historischen Schriften Mommsens seine Untersuchungen geschichtlichen 
und antiquarischen Inhalts umfassen, soweit diese nicht in den zwei Bänder 
der „Römischen Forschungen“ gesammelt vorliegen oder nach des Meisters 
eigener Bestimmung den juristischen Schriften zugesellt worden sind. 
Eigene Abteilungen sollen weiter die philologischen, die epigraphische! 
und numismatischen Schriften bilden, ohne daß eine scharfe Scheidung rop 
den historisch-antiquarischen durchgeführt wäre. Denn gewiß ist ds 
Hauptcharakteristikum der Mommsenschen Forschung die innigste Ver 
bindung juristischer, historischer und philologischer Betrachtung, 80 dab 
eine Trennung im einzelnen kaum möglich erscheint, bleibt es doch über 
haupt fraglich, ob eine derartige Scheidung wünschenswert wäre. 

Der uns vorliegende Band umfaßt Untersuchungen hauptsächlich per 
sönlichen Charakters von Romulus und Remus bis zum Ende des west 


Nachrichten und Notizen II. 581 


römischen Reiches (Stilicho und Alarich; Aetius etc... Die Untersuchungen 
über die Scriptores Historiae Augustae sind bedauerlicherweise den philo- 
logischen Schriften vorbehalten; sie wären unseres Erachtens bei der 
enormen Bedeutung der Viten für den Historiker besser der geschichtlichen 
Abteilung zugewiesen worden. Daher ist es uns nicht möglich, an dieser 
Stelle eine Auseinandersetzung mit der irrigen Mommsenschen Auffassung 
des Scriptores-Problems zu bringen, dieses großen Problems, dessen wesent- 
lichster Teil, die Erkenntnis des Geschichtswerkes des sachlich-historischen 
Anonymus in seinem inneren Zusammenhalte, durch die Untersuchungen 
der letzten Jahre in Angriff genommen worden ist. Kaum zu rechtfertigen 
wird aber sein, daß auch die Untersuchungen über die Quellen des 
Tacitus den philologischen Schriften zugewiesen worden sind, da die Dinge 
doch gerade hier wie kaum an einer anderen Stelle geschichtliche 
Wichtigkeit besitzen und über das rein philologische Interesse hinausgreifen. 
Es ist noch hinzuzufügen, daß der Herausgeber in Verbindung mit 
H. Dessau — wie es ja von vornherein von solcher Seite nicht anders zu 
erwarten war — mit hervorragendster Sachkenntnis und Exaktheit bestrebt 
gewesen ist, Berichtigungen von Einzelheiten nach dem jetzigen Stande der 
Wissenschaft, sofern sie als gesichert gelten können, zu einem guten Teile 
auch noch nach Mommsen selbst, zu geben. Über die Bedeutung der einzelnen 
Aufsätze sich hier zu verbreiten, hieße Eulen nach Athen tragen; sie sind 
längst zu einem der wertvollsten Gemeingüter der altgeschichtlichen 
Wissenschaft geworden. Otto Th. Schulz. 


Bang, Martin, Die Germanen im römischen Dienst bis zum Regierungs- 
antritt Constantins I. Berlin, Weidmann 1906. 112 SS. 8°. 4,80 Mk. 

Die vorliegende Arbeit ist aus der Schule O. Hirschfelds in Berlin her- 
vorgegangen, der wiederholt in dankenswerter Weise die Anregung zur Be- 
handlung frühgermanischer Stoffe namentlich auf Grund des sehr zerstreuten 
inschriftlichen Materials gegeben hat. Der einleitende erste Abschnitt schil- 
dert das Verhältnis der Germanen zum Reiche überhaupt; in den einzelnen 
Kapiteln des zweiten Teiles wird zunächst eine Zusammenstellung der bei den 
in römischen Diensten stehenden Germanen üblichen Formen der Namen- 
gebung und Heimatsbezeichnung geboten, sodann der Anteil des germa- 
nischen Elementes an der Bildung der Auxiliartruppen, der kaiserlichen 
Leibwachen, der Legionen, der hauptstädtischen Truppenkorps usw. er- 
örtert, woran sich ausführliche Tabellen und Indices anschließen. Die Dar- 
stellung schließt mit dem Regierungsantritt Constantins d. Gr., von welchem 
Zeitpunkte ein völliger Umschwung datiert. Die germanischen Truppen, 
die uns anfänglich, schon unter Cüsar, im römischen Heere begegnen, be- 
stehen teils aus Freiwilligen, teils aus Kontingenten abhängiger Völker. 
Unter Augustus verschwinden diese ephemeren Bildungen und machen fest- 
gefügten Truppenkörpern von bestimmter numerischer Stärke (Alen und 
Kohorten) Platz, die aus den reichsangehörigen Stämmen ausgehoben wur- 
den, deren Namen trugen, zum Teil von eingeborenen Offizieren befehligt 
waren und vorwiegend in ihrer Heimat Verwendung fanden. Infolge des 
Bataveraufstandes (70 n. Chr.) wurden die germanischen Auxilien im Aus- 


582 Nachrichten und Notizen Il. 


land verteilt, nicht mehr aus ihren ursprünglichen Aushebungsbezirken, 
sondern aus den Provinzen, wo sie gerade standen, ergänzt, also ihres ns 
tionalen Charakters allmählich entkleidet. Geschlossene nationale Trupper- 
körper waren dagegen die seit Mark Aurel immer häufiger verwendeten 
Bundeskontingente der freien Germanen und die seit Ende des 2. Jahrh. 
auftauchenden numeri, insbes. die numeri exploratorum. Eine große Rolle hat 
das germanische Element in den kaiserlichen Leibwachen und der Truppe 
der sog. equites singulares gespielt. Seit Constantin gewinnen die Ger- 
manen im Reiche einen übermächtigen Einfluß, indem sie in die ihnen 
bisher verschlossenen höheren Militärämter eindringen. 

Die Abhandlung zeugt von großem Fleiß, besonnener Kritik und ge- 
nauer Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse und bringt mancherlei neu? 
Ergebnisse. Bemerkenswert ist der Nachweis, daß die corpore custodes 
der julisch-claudischen Dynastie nicht aus Sklaven, sondern in der Mehr 
zahl aus Freien zusammengesetzt waren, daher nicht dem kaiserlichen Ge- 
sinde zuzuzühlen sind. Manches läßt freilich auch zu wünschen übrig: © 
die äußere Form; indem vieles in den Text hineingepackt ist, was in Än 
merkungen unterzubringen gewesen wäre, hat die Darstellung sehr an Über- 
sichtlichkeit und Lesbarkeit eingebüßt. Der Verf. „behält sich vor“, die 
Bearbeitung der Verhältnisse der nachconstantinischen Epoche folgen z 
lassen. Hoffentlich gelangt dieser Plan auch wirklich zur Ausführung: 
man ist es bei Erstlingsarbeiten gewohnt, daß sie trotz stolzer Ankünd- 
gungen eine Fortsetzung niemals finden. 

Dresden. Ludw. Schmidt. 


P. A. Leder, Die Diakonen der Bischöfe und Presbyter und ihre ur 
christlichen Vorläufer. (In: Kirchenrechtl. Abhdlgn. Heft 23 und * 
herausgeg. von Ulr. Stutz. Stuttgart, Enke 1905.) 402 S. 

Die auf breiter Grundlage ruhende und mit Scharfsinn geführte Unter- 
suchung Leders will den Archidiakonat in seiner Entstehung und histon: 
schen Entwickelung verstehen lehren. Die Wurzeln dieses Amtes reiche! 
in die urapostolische Zeit. Im Gegensatz zu der vorwiegend von protestat- 
tischen Forschern vertretenen Auffassung von dem bloß ethischen Amte der 
Urapostel hält L. dafür, daß die Stellung der Zwölf und des Paulus af 
vornherein ein Rechtsamt gewesen ist, vermöge dessen sie über der Dë 
meinde gestanden haben. Auf ihren Vorschlag werden die Sieben gewählt 
als Leiter der Gemeindearmenpflege, des wichtigsten Teiles der damalig‘? 
Kirchenverwaltung; sie sind demnach Bevollmächtigte der Zwölf zur zeit 
lichen Führung eines Teiles der Gemeindeverwaltungsaufgaben; sie haben 
also eine Rechtspflicht übernommen, was für die Gemeinde einen Verzicht 
auf die jederzeit freie Anerkennung ihres Dienstes bedeutet hat. Ein dem 
Amte der Sieben analoges Amt ist der Gemeindeökonomat der paulinische? 
Gemeinden; die Gemeindeökonomen wie überhaupt die Beamten der heiden: 
christlichen Gemeinden hatten zuerst ethischen, dann, schon am Ende der 
urapostolischen Zeit, rechtlichen Charakter. (sie wurden ‘bestellt”). Eben 
diese Gemeindeökonomen finden wir wieder in den im 2. und 3. Jr 
hundert erscheinenden "Diakonen der Bischöfe’, was auf Grund einer $Ù 


Nachrichten und Notizen I. 583 


nauen Untersuchung der Quellen dieser Zeit dargelegt wird. Der Bischofs- 
diakon wird allmählich aus dem Leiter der Gemeindegutsverwaltung zum 
Oberhaupt des Diakonenkollegs (überhaupt des niederen Klerus), das dem 
Bischof gegenüber eine selbständige Stellung erlangt, und dem gegenüber 
der Bischof rechtlich gebunden ist; damit ist die Erhebung des bis solange 
auf ethischer Grundlage ruhenden Bischofsdiakonats zum Rechtsamte voll- 
zogen, und damit zugleich kommt der neue Name Archidiakon auf. 
So wurzelt das Rechtsamt des Archidiakons bereits in dem Amt der Sieben 
des Urapostolats. — In einem letzten Abschnitte werden die Befugnisse 
des Archidiakons untersucht. 
Gleiwitz. G. Mau. 


Dr. O. Jensen, Der Englische Peterspfennig und die Lehenssteuer aus Eng- 

land und Irland an den Papststuhl im Mittelalter. Heidelberg 1903. 107 8. 

Die Abhandlung ist eine Bearbeitung und Erweiterung eines bereits 
1901 in den Transactions of the Royal Historical Society, N. S. vol. 15 er- 
schienenen Aufsatzes, den der Verf. soeben a. a. O. N. S. vol. 19 fortgeführt 
bat. Die in diesen Aufsätzen mitgeteilten Dokumente aus dem Vatikani- 
schen Archive fehlen der obigen Abhandlung. In etwas breiter Ausführung 
untersucht Verf. zuerst die Entstehung der schola Anglorum oder Saxonum, 
des angelsächsischen Pilgerquartiers in Rom im 8. Jahrh., an das sich der 
Ursprung des englischen Peterspfennigs, des romfeoh oder romascot, seit 
dem 9. und 10. Jahrh. (Äthelwulf und Ine) anschließt. Zunächst eine frei- 
willige, milde Gabe der angelsächsischen Könige zum Besten des römischen 
Pilgerquartiers, unter den letzten angelsächsischen Königen selten gezahlt, 
wird der Peterspfennig seit Wilhelm dem Eroberer eine. regelmäßige Ab- 
gabe, die das Papsttum seit Gregor VII. als schuldigen Zins (census) be- 
trachtet, analog der Lehenssteuer, die zuerst K. Johann ohne Land im 
J. 1213 als jährliche, regelmäßige Steuer von 1000 Mark anerkannte, wenn 
sie auch selten wirklich gezahlt und 1366 förmlich vom Parlament aufge- 
hoben wurde. Der Peterspfennig ist dagegen seit dem 11. Jahrh. regel- 
mäßig gezahlt worden; spätestens seit der Zeit Innocenz’ II. war seine Höhe 
(wenn auch, nach dem Verf., nur gewohnheitsrechtlich) fixiert auf 299 Mark 
Silber. Da aber tatsächlich von jedem Haus bzw. jedem Vieh- oder Grund- 
besitzer von einer gewissen Einkommensklasse an, jährlich 1 Pfennig für 
die Zwecke des romfeoh erhoben wurde, so ergab sich bald ein sehr be- 
deutender Überschuß der Gesamteinnahme über die nach Rom abzuführende 
Steuer, der natürlicb dem königlichen Fiskus zugute kam (schon 1214 an- 
geblich über 1000 M.). Es wäre interessant, die hierüber vom Verf. ge- 
machten Mitteilungen weiter zu verfolgen. An der Hand des reichen eng- 
lischen Quellenmaterials, der Stiftslisten und kirchlichen Einkommens- 
verzeichnisse, ließen sich auch sehr eingehende allgemeinere, bevölkerungs- 
statistische Beobachtungen über die Bevölkerungszunahme und -dichte in 
einzelnen Gegenden u. dgl. m. machen. Verf. verfolgt die Geschichte des 
englischen Peterspfennigs durch die Jahrhunderte bis zu seiner Aufhebung 
im J. 1534 (bzw. 1559). Über die Art der Erhebung der Steuer gibt er 
aus den anglonormännischen Gesetzen die betr. Bestimmungen wieder: an- 


584 Nachrichten und Notizen LU. 


fangs Sache der englischen Prälaten, die im königlichen Auftrage die 
Steuer einsammeln und den Überschuß in ihre eigene Tasche stecken; seit 
dem 18. Jahrh. aber die Einrichtung einer ständigen päpstlichen Steuer- 
verwaltung in England, eines Generalkollektors in London und subcollectort: 
in den Diözesen mit weitgehenden Befugnissen. Zu den Bemerkungen über 
die Kollektoren wären die Arbeiten von P. Kirsch zu vergleichen gewesen. 
— Die Sprache der Abhandlung bekundet bisweilen zu sehr den Ausländer; 
in den Quellenzitaten zeigt sich ein unmotiviertes Schwanken zwischen ver- 
alteten und modernen Editionen. Für die ja noch sehr fragmentarische 
Kenntnis des kirchlichen Verwaltungs- und Steuerwesens im spätern Mittel- 
alter liefert die Arbeit einen schätzbaren Beitrag. 
Leipzig. R. Scholz. 


Schwalm, J., Die Appellation König Ludwigs des Baiern von 1324 in ur- 
sprünglicher Gestalt herausgegeben. Mit drei Lichtdrucktafeln. Weimar, 
Herm. Böhlaus Nachfolger, 1906. gr. 4°, 81 S. 

Die langwierige Kontroverse, welche über die berühmte sogen. Sachsen- 
häuser Appellation König Ludwigs geführt worden ist, wird durch die Auf- 
findung des Original-Exemplars der Appellation aus der Kanzlei Ludwigs, 
das 1824 nach Avignon gesandt wurde, in der Hauptsache beendet. 
J. Schwalm, der das Original im Cod. Paris. lat. 4118 entdeckte, hat den 
wichtigen Fund in einer sorgfältigen Sonderausgabe zum Abdruck gebracht, 
da die für die Mon. Germ. Constitutiones Band V vorgesehene definitive 
Ausgabe erst in einigen Jahren zu erwarten steht. Nach Schwalms Unter- 
suchungen ist die Appellation vom 18. Dezember 1323 absichtlich nicht 
an die Öffentlichkeit gebracht worden, vielmehr die bisher gänzlich unbe- 
kannte Frankfurter vom 5. Januar 1324 rechtzeitig vor Ablauf des Termin: 
am 7. Januar an ihre Stelle getreten. Die Sachsenhäuser Appellation vom 
18. Dezember 1323 war nur provisorisch und wurde bald kassiert. Mas 
kann daher jetzt nur mehr von dem ersten und zweiten Teile der Frankfurter 
Appellation des Königs sprechen, deren erster Teil am 5. Januar und deren 
zweiter Teil am 22. Mai 1824 verlesen wurde. Der wichtigere zweite Teil 
ist von den Minoriten vielfach in gefälschter Form verbreitet und so die 
Forschung irregeleitet worden. Der Herausgeber bringt die beiden parallel 
laufenden Ausführungen vom Dezember und Januar nebeneinander zum 
Abdruck, wodurch ein bequemerer Vergleich ermöglicht wird. Der zweite 
Teil vom Mai schließt sich an unter Angabe der von den Minoriten an ibm 
vorgenommenen Fälschungen. Keussen. 


Otto Zaretzky, Der erste Kölner Zensurprozeß. Ein Beitrag zur Kölner 
Geschichte und Inkunabelkunde. Veröffentlichungen der Stadtbibliothek 

in Köln, Beiheft 6. Köln, Du Mont-Schauberg, 1906. VI, 124 S. 
Zaretzky bringt, nachdem er die etwas vagen Vermutungen Vouilliemes' 
mit Recht bei Seite geschoben hat, in dieser lehrreichen Schrift zum ersten 
Male Klarheit in eine interessante Notiz der stadtkölnischen Schickung‘ 


1 Der Buchdruck Kölns 1903. S. Le 


“i 


LA Wéi o E à bei H e A 8 
d Let F \à d - V T 
wa An O en rA s 


Nachrichten und Notizen I. 585 


verzeichnisse, aus der wir ersehen, daß am 21. Sept. 1478 eine Ratskom- 
mission zu Zensurzwecken up dieghene, die den Dyalogum concipiert ... haint, 
eingesetzt worden ist. Dieser Dialogus gehört nicht dem Anfange des 
14. Jahrhunderts an (so V.), sondern es ist der 1477 in Köln gedruckte 
Dialogus super libertate ecclesiastica. Er erscheint als eine Schutzschrift 
des Klerus gegen städtische Bedrückungen, die natürlich sofort Repressalien 
von seiten des Rates hervorruft. Die näheren Umstände bei Herausgabe 
dieser Schrift werden vom Verfasser mit Hilfe neuer, meistens im Anhange 
publizierter archivalischer Quellen scharf und treffend beleuchtet. Zugleich 
macht er wahrscheinlich !, daß ein gleichzeitiger Eintrag auf dem Vorsetz- 
blatte des betr. Konvoluts der Kölner Stadtbibliothek über den Verfasser 
der Schrift als zutreffend hinzunehmen sei. Mit dem hier genannten 
Hurdemann scheint der Offizial der Kölner Kurie Heinrich Urdemann ge- 
meint zu sein, für welchen Z. eine Reihe urkundlicher Nachrichten zu- 
sammenstellt. Die spärlichen Fragmente von Offizialatsakten, die sich im 
Kölner Stadtarchive befinden ?, bieten, soviel ich sehe, leider keine weiteren 
Anhaltspunkte. | 

Eine sachliche Ausbeute der kleinen Schrift muß einer weiteren Unter- 
suchung vorbehalten bleiben, da Z.s Bemerkungen in dieser Richtung nur 
einige vorläufige Anregung geben wollen. Die scharfe Kritik, der ‘Oliverius’ 
als Vertreter des Rates das Sittenleben des Klerus im Dialogus unterzieht 
(72), ist als sittengeschichtliche Quelle unbrauchbar, da ‘Hugo’, die Interessen 
seines geistlichen Standes wahrnehmend, die schweren Anschuldigungen 
zurückweist (73). Von Interesse sind außerdem H.s Bemerkungen über das 
geistliche Proletariat (71)° und seine Charakteristik der allgemeinen Gegner- 
schaft der Laien gegen die Geistlichkeit (74). 

Bei der Edition des D., der auch noch faksimiliert beigegeben ist, hat 
Z. auf den oft sehr mühsamen Nachweis der Zitate große Sorgfalt verwandt. 
Dagegen hätte das Verständnis des Textes selbst durch eine konsequentere 
moderne Interpungierung wesentlich erleichtert werden können, 

Bonn. Hashagen. 


William Christensen. Dansk Statsforvaltning i det 15. Arbundrede. 
København 1908. 760 S. 

Es ist ein Werk mühevollen und verdienstlichen Forscherfleißes, das 
Christensen der Wissenschaft mit seiner Dansk Statsforvaltning bescheert 
hat. Es ist die Lösung einer von der Dänischen Akademie der Wissen- 
schaften gestellten Preisaufgabe, welche die Darstellung der Verwaltung 
Dänemarks, des Beamtentums, des Lehns- und Kriegswesens, der Abgaben 
und des Finanzwesens im allgemeinen für das 15. Jahrhundert verlangte, 
und hat als solche die Anerkennung der Akademie durch Verleihung ihrer 
Goldmedaille erhalten. 


ı Eine absolute Gewißheit liegt wohl noch nicht vor. S. die Bedenken 
V.s im Zentralblatte für Bibliothekswesen 23 (1906). S. 260f. 

3 S. darüber meine Bemerkungen in der Westdeutschen Zeitschr. 23 
(1904) S. 106. 

3 Ebd. S. 111f. 


586 Nachrichten und Notizen II. 


Darnach ergaben sich für das Werk die Hauptstoffgruppen, die in der- 
selben Reihenfolge ihre Bearbeitung gefunden haben. Nachdem Chr. ein- 
leitend die Bedeutung der Krönung, die Regierungsführung in Abwesen- 
heit des Königs sowie die staatsrechtliche Stellung der Königin und de 
Thronfolgers dargelegt hat, behandelt er im 1. Buch die Reichsämter Drost, 
Gäldker, Hofmeister, Marschall, Kammermeister und insbesondere die ver- 
schiedenen Kanzler, im 2. Buch die Beamten der Landschaftsverwaltung, 
im 83. das Lehnswesen, im 4. das Kriegswesen, im 5., dem weitaus umfang- 
reichsten, das beinahe die Hälfte der ganzen Darstellung umfaßt, das 
Finanzwesen mit seinen verschiedenen Einnahmequellen, eine ganz beson- 
ders mühsame Arbeit. Als Beilage folgt in Ergänzung der beiden ersten 
Bücher eine Liste der ermittelten dänischen Reichs- und Landschafts 
beamten von 1875—1513. Den Schluß bildet ein Orts- und Personenregister 
und ein Sachregister, die zusammen mit dem ausführlichen Inhaltsrer- 
zeichnis die Benutzung dieses für die dänische Verfassungs- und Ver- 
waltungsgeschichte grundlegenden Werkes wesentlich erleichtern. Chr. hat 
sich nicht mit dem gedruckt zugänglichen Material begnügt, sondern auch 
aus den Archiven in Norddeutschland und Schweden sowie namentlich aus 
dem Reichsarchiv in Kopenha,en weiteren Stoff zusammengetragen. Wissen- 
schaftliche Gründlichkeit, gediegene Schulung, vorsichtig abwägendes Ur- 
teil verleugnen sich nirgends. Punkt für Punkt seiner Untersuchung ist 
durch Verweise auf die Quellen belegt. Und der Dank für das Dargebotent 
erhöht sich noch dadurch, daß durch sein Werk ein Gebiet erschlossen und 
aufgehellt ist, welches von der Forschung bisher sehr beiseite gelassen 
worden war. 

Daß zahlreiche neue Ergebnisse die Folge von Chr.s Untersuchung sind, 
bedarf kaum der Hervorhebung. Sie im einzelnen hier zu charakterisieren, 
würde viel zu weit führen. Wenn gleichwohl manche Fragen ungeklät 
oder doch zweifelhaft bleiben, wie z. B. gleich die Bedeutung der alten 
Reichsämter, so ist das Schuld eines z. T. mehr als dürftigen Materials. 
Andere Schwierigkeiten jedoch hätten ihrer Lösung näher gebracht werden 
können, wie z. B. die im Vergleich mit der Zeit Margrethes im Ausganzt 
des 14. Jahrhunderts wesentlich größere Stärke der dänischen Seewehr in 
Krieg mit den Hansestädten 1427 ff. 

Kiel. Daenell. 


Aktenstücke und Urkunden zur Geschichte der Stadt Riga 1710-114. 
Herausgegeben aus dem Nachlaß des Dr. phil. Anton Buchholtz von de 
Gesellschaft für Geschichte und Altertumskunde der Ostseeprovine! 
Rußlands durch Dr. jur. August von Bulmerincq. Dritter Band. Chr 
niken und andere Nachrichten aus der Zeit 1710—1740. Riga 1906. 
J. Deubner. VIII S., 1 Bl. u. 402 S. 8. 15 M. 

Nachdem die ersten beiden Bünde des genannten Sammelwerkes be 
reits im Jahrgang 1904 der Vierteljahrschrift zur Anzeige gebracht worden 
sind, liegt jetzt auch der dritte, der Schlußband derselben vor. Von eigent 
lichen Urkunden ist hier kaum die Rede, was geboten wird, sind nur Avf- 
zeichnungen zur Zeitgeschichte der Stadt, aber auch so gut wie ausschließ- 


Nachrichten und Notizen Il. 587 


Iich nur der Stadt selbst, für die weitere Landesgeschichte fällt schon 
äußerst wenig ab, für die allgemeine Geschichte kaum hier und da eine 


„Kleinigkeit. Die erste Abteilung, obgleich als Chroniken bezeichnet, ent- 


hält zunächst vier längere Aufzeichnungen zur Tagesgeschichte, die in 
Turmknöpfen niedergelegt waren, sodann wieder vier, aber beträchtlich 
längere Privattagebücher hervorragender Persönlichkeiten aus dem Bürger- 
stande, zumeist mit öffentlichen Ämtern ausgestatteter, und endlich Nach- 
richten über die weniger berechtigten, kaum geduldeten Reformierten und 
Katholiken. Die viel kürzere, kaum fünfzig Seiten, ein Fünftel der ersten 
Abteilung umfassende zweite, ,Carmina“ überschriebene Abteilung enthält 
Festgedichte für verschiedene öffentliche Feierlichkeiten, wie zu Friedens- 
feiern, zu den Namenstagen oder den Besuchen von Kaisern, Kaiserinnen und 
anderen Mitgliedern des zarischen Hauses. In der dritten, kürzesten Ab- 
teilung sind Nachrichten „zur Finanzlage der Stadt“ enthalten. Als vierte 
Abteilung folgen endlich „Ergänzungen und Nachträge“ (auch zu den ersten 
beiden Bänden). — Den Beschluß endlich bilden zwei Namenverzeichnisse, 
nach dem Alphabet und nach Gruppen, und ein Sachverzeichnis. — Jeden- 
falls enthält die ganze Sammlung doch nicht wenig, was zumal für die 
Orts- und die Landesgeschichte recht brauchbar und wertvoll ist und mit 
Dank aufgenommen zu werden verdient. 
Königsberg i. Pr. K. Lohmeyer. 


The Cambridge Modern History. Vol. VII. The United States. 
Cambridge 1903. 857 S. 

Die Darstellung dieser Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika 
ist auf 13 Bearbeiter verteilt, immer eine bedenkliche Sache, die auch dies- 
mal die Einheitlichkeit des Werks schwer beeinträchtigt, da Auffassung 
und Ausführung der verschiedenen Verfasser untereinander nicht überein- 
stimmen. Nicht einmal der erste Teil des Werkes von den Anfängen der 
englischen Kolonisation 1607 bis zur Fertigstellung der unabhängigen Union 
1789 ist aus einem Gusse. Die Hauptarbeit ist von John A. Doyle, bekannt 
als Verfasser von the English in America 8 Bde, 1882 ff. Dazwischen sind 
aber von andern Autoren die Kapitel, welche die Ausbreitung der Franzosen 
in Nordamerika und die Eroberung von Canada durch die Engländer be- 
handeln. Vollends die staate- und verfassungsrechtlichen Fragen, die ihre 
Lösung in der Unabhängigkeitserklärung 1776 fanden, hätten als ein not- 
wendiger Bestandteil des Doyleschen Kapitels 5 auch von ihm dargestellt 
werden sollen, und auch für das Schlußkapitel, das Zustandekommen und 
den Inhalt der Unionsverfassung wäre dies wünschenswert gewesen. 

Die Darstellung der ersten Zeiten der unabhängigen Republik bis 1850, 
bis zum Clayschen Kompromiß, hat Prof. J. B. Mac Master geliefert, der 
weiten Kreisen durch seine gut lesbare History of the people of the United 
States from the Revolution to the Civil War, 5 Bde, 1883 ff. bekannt sein 
dürfte. Indeß der Krieg von 1812/15 ist dazwischen von jemand anders 
bearbeitet und ebenso der schwierige Zeitraum von 1850—1860, bis zum 
Auseinanderbrechen der Union. 

Der anschließende 5jührige Bürgerkrieg (Kp. 14—16) ist behandelt von 


588 Nachrichten und Notizen JI. 


John G. Nicolay, einem Manne, der als ehemaliger Privatsekretär des Präsi- 
denten Lincoln in engster Fühlung mit den Ereignissen gestanden hat 
Doch ist die Darstellung des Seekriegs in andere Hände gelegt, und ebenso 
ist es mit der Betrachtung der Zustände im Süden der Union während des 
Kriegs. Übrigens ist diese ganze 6jührige Kriegsdarstellung unverhältnis- 
mäßig breit geraten, verglichen mit dem den andern Zeitabschnitten be- 
willigten Raum. Die vier SchluBkapitel enthalten die politische Rekor- 
struktion (1865—1885), die Vereinigten Staaten als Weltmacht, einen leider 
allzu kurzen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Union 
und eine Übersicht über das amerikanische Geistesleben und seine Haupt 
vertreter. 

Hinweise unter dem Text hat das Werk nicht, die hinten angehängte 
spezialisierte Bibliographie entschädigt für diesen Mangel nicht. Ein Re- 
gister am Schluß und eine ausführliche Inhaltsangabe erleichtern die 
Orientierung. Aber bei der zuvor erwähnten Zerstückelung, der Behand- 
lung und der Schwierigkeit, die Ausführungen der Verfasser zu kontrollieren, 
verspricht das Buch dem Historiker nicht allzu viel praktischen Nutzen. 

Kiel. Daenell. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten 
und Technische Hochschulen: Der o. Professor der Volkswirtschaftslehre 
Dr. Karl Johannes Fuchs in Freiburg i. Br. wurde nach Tübingen be 
rufen. Der ao. Prof. der orientalischen Altertumskunde und Geschichte 
Dr. Thomas Friedrich in Innsbruck wurde zum Ordinarius befördert. 
Der ao. Prof. Dr. Werner Wittich in Straßburg wurde als Professor 
der Volkswirtschaftslehre an die Technische Hochschule in München und 
der ao. Professor Admiralitätsrat Dr. Ernst von Halle in Halle wurde 
als Honorarprofessor an die Technische Hochschule in Berlin berufen. 
Der ao. Prof. der Kunstgeschichte Dr. Max Semrau in Breslau und det 
Privatdozent für alte Geschichte Dr. Walter Otto in Breslau wurden 
nach Greifswald versetzt, letzterer unter Enennung zum ao. Professor. 
Die Privatdozenten Dr. F. Haack in Erlangen (Kunstgeschichte) und Dr. 
K. Th. Reuschel an der Technischen Hochschule in Dresden (Literatur- 
geschichte) wurden zu ao. Professoren ernannt. 


Es habilitierten sich: Dr. Joseph Schmidlin (Kirchengeschichte) io 
Münster und der Direktorialassistent am Berliner Münzkabinett Dr. C. 
Regling (Münzkunde) in Berlin. 


Archive und Sammlungen: Der Direktor des K. K. Haus-, Hof- und 
Staatsarchiv in Wien Hofrat Winter erhielt den Titel und Charakter 
eines Sektionschefs und die dortigen Archivare Dr. Hans Schlitter und 
Dr. Arpad von Györy einen solchen von Sektionsräten. Der Archivar 
Dr. Johannes Trefftz in Weimar wurde zum Direktor des dortigen 
Staatsarchivs, Dr. Fritz Rörig, Bibliothekar am Historischen Seminar 
Leipzig, zum Archivassistenten am Kais. Bezirksarchiv Metz ernannt. Der 
Oberlehrer am Sophienstift in Weimar Dr. Buchenau wurde als Kustos 
des Münzkabinetts nach München berufen. 


pi 


RS 


: À 


Nachrichten und Notizen Il. 589 


Todesfälle. Am 17. Okt. starb in Blasewitz der frühere Direktor der 
königlichen Sammlungen im Grünen Gewölbe und des Münzkabinetts in 
Dresden Geh. Hofrat Dr. Erbstein im Alter von 69 Jahren. 

Am 26. Okt. starb im Alter von 48 Jahren Professor Dr. Wilhelm 
Gundlach in Charlottenburg. Er war der Herausgeber der dreibändigen 
Sammlung: Heldenlieder der deutschen Kaiserzeit, aus dem Lateinischen 
übersetzt, an zeitgenössischen Berichten erläutert und eingeleitet (Innsbruck 
1894—1900). Vor allem aber sind seine Untersuchungen zur mittelalter- 
lichen Geschichte zu nennen: Ein Diktator aus der Kanzlei Kaiser Hein- 
richs IV. (1884), Die Entstehung des Kirchenstaates und der kuriale Begriff 
der Res publica Romanorum (1899) und Karl der Große im Sachsen- 
spiegel (1900). 

Am 12. Nov. starb im Alter von 79 Jahren in Münster in Westfalen 
der Altertumsforscher Prof. Joseph Wormstall, der sich durch einige 
Arbeiten über die Anfänge der Franken bekannt gemacht hat, z. B. Über 
die linksrheinischen Germanen (1866), Über die Wanderung der Bataver 
nach den Niederlanden (1872), Die Wohnsitze der Marsen, Ansibarier und 
Chattuarier (1880) und Über die Chamaver, Brukterer und Angrivarier (1889). 

Am 16. Nov. starb, 82 Jahr alt, der Geh. Regierungsrat Dr. Gustav 
Hertzberg, o. Honorarprofessor der alten Geschichte an der Universität 
Halle. Er war der Verfasser zahlreicher Schriften zur alten Geschichte 
über Alkibiades (1853), Leben des Königs Agesilaos (1856), Geschichte 
Griechenlands unter der Herrschaft der Römer (1866—74) in 3 Bänden, 
Geschichte Griechenlands seit dem Absterben des antiken Lebens (1876—79) 
in 4 Bänden, Hellas und Rom (1879), Geschichte der Byzantiner und des 
osmanische Reiches (1883), Griechische Geschichte (1884) und Athen (1885). 
Auch war er der Übersetzer von Duruys Geschichte des römischen Kaiser- 
reichs. Außerdem verdanken wir ihm die dreibändige Geschichte von 
Halle an der Saale (1889—93). Hertzberg war ferner der Herausgeber der 
Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen, 
der Jahresberichte und der Zeitschrift des Vereins für Thüringische Ge- 
schichte und Altertumskunde. Ä 

Am 28. Nov. starb in Dresden der Oberbibliothekar an der Königlichen 
Bibliothek Dr. Bruno Stübel. Er war der Herausgeber des Chronicon 
Sampetrinum Erfurtense (1867) und des Urkundenbuchs der Universität 
Leipzig (1879). s 

Erklärung. 

In dem 2. Bande seiner „Vorgeschichte der französischen Revolution“, 
der vor kurzem erschienen ist, hat Adalbert Wahl auch zu meinem Artikel 
über die Notabelnversammlung (Hist. Vierteljahrschr. 1905) Stellung ge- 
nommen in einer Weise, die mich zu einer Antwort nötigt. Er beginnt 
damit, daß er in einer Anmerkung auf der ersten Seite meine Arbeit als 
ım ganzen unfruchtbar bezeichnet. Er erwähnt sie dann im weiteren Ver- 
laufe seiner Darstellung der Notabelnversammlung nur noch einmal, um 
eine Behauptung von mir unbegreiflich zu finden. Erst im Anhange kommt 
er auf sie in einer fast durchweg persönlichen Polemik zurück. Es liegt 


590 Nachrichten und Notizen II. 


mir natürlich fern, hier meine damaligen Behauptungen noch einmal be- 
gründen zu wollen. Ob sie unfruchtbar gewesen sind, möchte ich aber 
durch einen Zeugen entscheiden lassen, den Wahl sicher auch für kompetent 
ansehen wird, nämlich durch ihn selber. Ich werde einfach nebeneinander- 
stellen, was er in seiner Schrift: „Die Notabelnversammlung von 1787“ 
(Freiburg 1899) gesagt hat, was ich dagegen eingewandt habe, und was er 
nun wieder in seiner „Vorgeschichte“ sagt. 

1) Wahl erklärte (Notabelnversammlung S. 17), daß nicht von einer 
Gefahr die Rede sein konnte, die dem Könige von einer Notabelnversamm- 
lung drohte, und bezeichnete die bekannte Äußerung Segurs: „le roi donne 
sa démission‘ einfach für gedankenlos Ich habe dagegen (S. 386) ausgeführt, 
daß die Berufung der Notabelnversammlung auf alle Fälle etwas sehr Be- 
denkliches hatte als ein Eingeständnis der Schwäche, und daß dem Urteile 
Ségurs, wenn es auch in seiner scharf pointierten Form übertrieben war, 
doch etwas Wahres zugrunde lag. Vorgeschichte S. 4 heißt es jetzt: 
„Immerhin gab es zu denken, daß der gefestigte Absolutismus der späteren 
Zeit Richelieus und Ludwigs XIV. von der Berufung auch von Notabeln- 
versammlungen abgesehen hatte — —.“ 

2) Über die von Calonne geplanten Provinzialversammlungen hatte 
Wahl (Notabelnversammlung S. 26) geurteilt: „Es ist nicht zu bezweifeln, 
daß Adel und Klerus zusammen an den meisten Orten eine Majorität der 
Stimmen gehabt hätten.“ Ich hatte das bestritten (S. 396), indem ich 
darauf hinwies, daß die Notabeln befürchteten, daß durch das Calonnische 
Wahlsystem die beiden ersten Stände verdrängt werden könnten. Vor- 
geschichte S. 9 heiBt es nun: „Das Projekt Calonnes hätte höchst wahr- 
scheinlich dem dritten Stande geradezu die Majorität in den Versamm- 
lungen verschafft.“ 

3) Was die Zusammensetzung der Provinzialversammlungen anbetrifft, 
erklärte Wahl (Notabelnversammlung S. 25) ganz richtig, nach Calonnes 
Plan hätten sie bestehen sollen aus allen Grundbesitzern ohne Rücksicht 
auf die Standesunterschiede Den Gegenvorschlag der Notabeln faßte er 
(S. 42) dahin zusammen: „den Vorsitz in den Versammlungen haben Adel 
und Kierus zu führen; dagegen sollen dem dritten Stande in den höheren 
Versammlungen die Hälfte der Stimmen garantiert sein.“ Er fand, die 
Absicht sei gewesen, dem Adel und Klerus zwar seine bevorzugte Stellung 
äußerlich zu wahren, im Gegensatz zu Calonnes Vorschlag aber die tat- 
sächliche Macht an den dritten Stand auszuliefern. Und so charakterisiert 
er ihre Haltung noch einmal S. 45: „Aufgeben der Macht, Bewahren der 
äußerlich bevorzugten Stellung.“ Entsprechend bezeichnete er denn auch 
S. 42 Anm. Rankes Urteil, die Notabeln hätten den Calonnischen Projekten 
die demokratische Spitze abgebrochen, als unrichtig; im Gegenteil be- 
hauptete er, die Notabeln seien mehrfach über die Calonnischen Pläne im 
demokratischen Sinne hinausgegangen. Im Widerspruche dazu hatte ich 
ausgefürt S. 394f., daß die Notabeln über den Calonnischen Vorschlag in 
die höchste Entrüstung geraten seien, weil dadurch die ständische Glie- 
derung aufgehoben und die Herrschaft der Demokratie heraufgeführt werde, 
daB der Kern ihrer Forderungen darin bestanden habe, das ständische 


Nachrichten und Notizen II. 591 


Prinzip intakt zu erhalten und den beiden ersten Stünden ein festes MaB 
des Einflusses zu garantieren, daß also das Urteil Rankes vollkommen in 
Kraft bleibe. Vorgeschichte S. 18 heißt es nun: „Der erste Abänderungs- 
vorschlag der Notabeln betraf die ständischen Verhältnisse. Die Notabeln 
waren nicht gewillt, eine Verwischung der Stände eintreten zu lassen oder 
auf die Ehrenvorrechte des Adels zu verzichten.“ Davon, daß sie dem 
dritten Stande die tatsächliche Macht hätten ausliefern und den Vorschlag 
Calonnes demokratisch modifizieren wollen, steht nun kein Wort mehr. 

4) Bei der Grundsteuer bemerkte Wahl in einer Anmerkung (Notabeln- 
versammlung S. 72), ein bemerkenswerter Unterschied sei der, daß nach 
Calonne der Ertrag der neuen Steuer nicht vorher festgelegt werden sollte, 
während Brienne die zu erzielende Summe vorher festlegen wollte. Ich 
hatte (S. 399), gestützt auf einen Brief Duponts, den Wahl übersehen hatte, 
ausgeführt, daß dieser Unterschied von der allergrößten Bedeutung gewesen 
ist. Da in jener Zeit der Geldwert in raschem Sinken begriffen war, während 
umgekehrt die Ausgaben des Staates wuchsen, sei es Calonnes Absicht ge- 
wesen, eine Steuerquelle zu erschließen, die mit dem zunehmenden Wohl- 
stande des Landes von selber zunehmende Erträge liefere. Bei der Fest- 
legung des Ertrages habe dagegen nach einiger Zeit wieder ein MiBverhältnis 
zwischen Einnahmen und Ausgaben eintreten müssen, so daß das Königtum 
wiederum in die Zwangslage gekommen wäre, sich wegen der Bewilligung 
neuer Steuern an die Nation zu wenden. Eben darum sei es auch die 
Absicht der Notabeln gewesen, den Ertrag der Steuern zu fixieren. In der 
Vorgeschichte S. 9 kennt nun Wahl mit einem Male ebenfalls den ihm 
früher unbekannten Brief Duponts und bezeichnet die Absicht Calonnes, 
den Steuerertrag nicht festzulegen als weittragende Neuerung. Daran 
schließt sich nun aber ein totales MiBverstehen seiner Quelle. Dupont stellt 
mit starker Übertreibung. den Staat, in dem der Ertrag festgelegt werde 
und das Königtum demzufolge von Bewilligungen der Nation abhängig sei, 
als einen in seinem Wesen republikanischen der Monarchie gegenüber. 
Wahl macht daraus umgekehrt, Dupont habe das von Calonne geplante 
System mit nicht festgelegtem Ertrage das republikanische genannt im 
Gegensatz zu dem monarchischen. Ich gehe daher nicht zu weit, wenn ich 
behaupte, daß ihm auch jetzt noch die eigentliche Bedeutung des Unter- 
schieds nicht klar geworden ist. 

6) Die dritte Vorlage Calonnes „Sur le remboursement des dettes du 
clergé" faßte Wahl (Notabelnversammlung S. 28) nur finanziell auf und 
legte ihr dementsprechend nur geringe Bedeutung bei. Auch nahm er bei 
der Regierung nicht die Absicht an, einen Zwang auf den Klerus auszu- 
üben, sondern ihm wirklich nur eine Erlaubnis zu erteilen. „Da der reiche 
Klerus sehr gut die neue Grundsteuer tragen und zugleich die Zinsen 
seiner Schuld weiter zahlen konnte, hing von der Durchführung dieses 
Vorschlags nicht viel ab, wie ja auch der König zu seiner Ausführung nur 
autorisieren will, nicht sie befehlen.“ Und über die Aufnahme dieses Vor- 
achlages sagte er S. 51, er sei von den Notabeln im ganzen gebilligt 
worden; von einer Ablehnung von weitem, wie Ranke sie hier gefunden 
habe, könne keine Rede sein. Ich hatte dagegen (S. 376/7 und 400/1, ganz 


592 Nachrichten und Notizen I. 


im Anschlusse an Ranke) ausgeführt, daß die eigentliche Bedeutung des 
Projektes politisch gewesen sei und in der Absicht gelegen habe, die kor- 
porative finanzielle Selbständigkeit des Klerus aufzulösen. Die Autorisation 
sei nur die höfliche Form für einen Befehl gewesen. Die Notabeln hätten 
von ihrem ständischen Standpunkte aus die Vorlage mit unverhülltem 
Widerwillen aufgenommen; daß sie die Entscheidung darüber an die Ver- 
sammlung des Klerus verwiesen, sei in der Sache so viel wie eine runde 
Ablehnung gewesen. Vorgeschichte S. 10 heißt es nun: „Trotz der Milde 
der von Calonne gewählten Ausdrücke läßt sich die Denkschrift nicht als 
eben vorsichtig bezeichnen. Gerade die Schulden der Kirche und ihre 
Verwaltung waren stets die regelmäßigsten Gegenstände der Versammlung 
des Klerus. Lag da nicht die Besorgnis nahe, daß mit den Schulden auch 

jene Organisation verschwinden würde? Es war zu erwarten, daß der 
Klerus nicht leichten Kaufes auf dies Bollwerk gegen den Absolutismus, 

das zugleich ein Bollwerk gegen Rom war, verzichten würde.“ Über die 

Aufnahme des Vorschlages durch die Notabeln heißt es weiter S. 24: „Der 

Plan, die Schulden des Klerus zu tilgen, fand im ganzen Billigung — —. 

Die Mittel aber, die zu seiner Verwirklichung vorgeschlagen worden waren, 

erregten aus den oben dargelegten Gründen in allen Bureaus Verdacht. 

Man erklärte hier, daß der Vorschlag einen Angriff auf das Eigentum be- 

deute, dort wünschte man, daß der Klerus nicht gezwungen würde, irgend- 

welche seiner Rechte und Einkünfte zu veräußern, sondern daß er nur dazu 

autorisiert würde (wie dies übrigens dem Wortlaute der königlichen Denk- 

schrift entsprach). Wenn dann Ludwig XVI. von allen Bureaus ermahnt 

wurde, mit der kommenden Versammlung des Klerus über die vorliegende 

Materie zu beraten, und damit die Notabelnversammlung sich für inkom- 

petent erklärte, so mußte sich die Regierung sagen, daß dieses Projekt 

trotz der allgemeinen Billigung, die es erfahren hatte, gescheitert sei.“ 

Wahl hat sich also abermals zu meinem Standpunkt bekehrt. 

6) Calonne wollte die Corvée in einen Zuschlag zur Taille umwandeln. 
Wenn Wahl Vorgeschichte S. 14 behauptet, damit sei eines jener Gesetze 
wieder vorgeschlagen, die mit zu Turgots Sturze beigetragen hätten, so ist 
das nicht richtig, denn Turgot wollte die.statt der Frohnde einzuführende 
Steuer von allen Grundbesitzern erheben und nicht nur von den Taille- 
pflichtigen. Über die Aufnahme des Calonnischen Vorschlages behauptete 
er (Notabelnversammlung 8S. 53), die Notabeln seien auch hier im Auf- 
geben ihrer Vorteile über den Regierungsvorschlag hinausgegangen, mit 
andern Worten, sie hätten die Corvée in eine égalitaire Steuer umwandeln 
wollen. Ich hatte dagegen (S. 402) Einwände erhoben. In der Vor- 
geschichte hat denn Wahl auch seine frühere Behauptung weggelassen. 

7) Was den eigentlichen Sinn des Kampfes zwischen der Regierung 
und den Notabeln anbetrifft, so heißt es Notabelnversammlung S. 44: die 
von den Notabeln schon wenige Tage nach ihrem Zusammentreten gestellte 
Forderung der Finanzkontrolle „wurde sehr bald zur Machtfrage“. Ich 
hatte (5. 398—99) den Ausdruck Finanzkontrolle in diesem Zusammenhange 
bemängelt und dazu vor allem betont, die Machtfrage sei von Anfang an 
vorhanden gewesen. Vorgeschichte S. 15 (vgl. auch S. 23) heißt es jetzt: 


ts 


Nachrichten und Notizen II. 593 


„Denn in der Tat — ein Kampf, ein Kampf um einen Anteil an der Re- 
gierung, um Beschränkung der Monarchie wurde ihr sofort von den 
Notabeln aufgedrängt. 
8) Über die Taktik der Notabeln hatte Wahl (Notabelnversammlung 
S. 74) ausgeführt, sie hätten die Vorlagen der Regierung durchaus sachlich 
behandelt. Zum ersten und einzigen Male sei böser Wille bei ihnen fühl- 
bar geworden nach dem 9. Mai in ihren Schlußbemerkungen, wo sie er- 
klärt hätten, von der Notwendigkeit neuer Steuern nicht überzeugt worden 
zu sein. Dagegen habe ich bemerkt (S. 398/99), daß taktische Rücksichten 
bei der Behandlung des Steuerantrages schon sehr viel früher, nämlich 
gleich bei den ersten Antworten mitgesprochen hätten. „Doch entsprang 
dies Verlangen (nämlich das Budget vorgelegt zu erhalten) nicht allein 
aus dem Wunsche, die Steuervorlage auf ihre Berechtigung hin wirklich 
prüfen zu können. Noch ebensosehr und mehr sprach der Beweggrund 
mit, die Möglichkeit der Steuerverweigerung in der Hand zu behalten, um 
auf die Regierung drücken und sie gefügig machen zu können.“ Vor- 
geschichte S. 20 (vgl. auch S. 17 und 19) heißt es nun zu der Forderung 
Notabeln vom 28. Februar, das Budget vorgelegt zu erhalten: „Auf dieser 
Forderung, über die Finanzlage ausgiebig aufgeklärt zu werden, bestanden 
nun die Notabeln andauernd, zum Teil wohl aus wirklichem Interesse an 
der Sache — wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln! —, hauptsächlich 
aber doch, weil sich hier die Gelegenheit bot, sich zu einem Machtfaktor 
zu erheben.“ Wie man sieht, gibt Wahl also im strikten Gegensatz zu 
seiner früheren Behauptung hier eine einfache Paraphrase meiner Darstellung. 
9) Zu der Tatsache, daß sich das Publikum gegenüber dem sogenannten 
Avertissement Gerbier gleichgültig verhielt, hatte Wahl (Notabelnversamm- 
lung S. 62) bemerkt: „Das Volk fühlte sich eben durchaus eins mit den 
Notabeln. Sie waren ihm seine Vorkämpfer, und der Gedanke schien ihm 
ganz fremd, daß sie sich etwa Vorteile auf Kosten des Volkes erwerben 
wollten oder könnten.“ Eine nähere Erklärung für diese Haltung und 
Auffassung des Volkes hatte er nicht versucht. Ich hatte versucht, 
eine solche Erklärung zu geben, und bemerkte S. 405/6: „Die Ein- 
sichtigen im dritten Stande mögen die politische Selbstsucht der Notabeln 
durchschaut haben, aber sie konnten darum doch nicht billigen, daß sich 
der ministerielle Despotismus noch verstärke. Die Dinge lagen eben so 
verschroben, daß sich im Privileg die letzten Überreste der Freiheit ver- 
körperten, deren Beseitigung man nicht ohne weiteres wünschen konnte, 
daß insbesondere die Parlamente, obwohl sie von liberaler Gesinnung wenig 
an sich hatten, doch die größte Popularität genossen, nur weil sie der 
Regierung systematisch Opposition machten. So fand auch die Opposition 
der Notabeln durchaus den Beifall des Publikums. Es ist einer der besten 
Beweise, wie sehr der Absolutismus in den Augen der Nation gerichtet 
und wie groß der Drang nach Freiheit war.“ In der Vorgeschichte S. 16 
bemerkt nun Wahl gewichtig, bevor er zu dem Verlaufe der Notabeln- 
versammlung übergeht: „Es ist unerläßlich, hier eine für das Verständnis 
des Folgenden sehr notwendige allgemeine Bemerkung einzuschieben: 
Privilegien, Freiheiten, Organisationen der Körperschaften, des Klerus, der 
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 39 


594 Nachrichten und Notizen Il. 


Provinzen, der Städte haben eine doppelte Bedeutung; sie finden ihre 
Stellung in der Freiheitsfrage (als Bollwerke der Freiheit im Sinne Montes- 
quieus) einerseits und in der Gleichheitsfrage (als Hinderungen der Gleich- 
heit) andrerseits. Von 1787 bis Herbst 1788 werden alle Privilegien mit 
Ausnahme vielleicht der rein pekuniären vom ganzen Volke, wie aus zahl- 
reichen Äußerungen und Tatsachen hervorgeht, fast ausschließlich unter 
dem ersteren Gesichtspunkte auigefaßt: als Garantien der Freiheit.“ — 
„Zur Zeit der ersten Notabelnversammlung also glaubt jeder Edelmann 
und jeder Kleriker — und der dritte Stand glaubt es mit ihm —, der für 
die Aufrechterhaltung seiner Organisationen eintritt, für die Freiheit zu 
streiten.“ Das ist, wie man sieht, nichts anderes als eine Paraphrase 
dessen, was ich gesagt habe. Und zum Belege weiß Wahl außer einem 
allgemeinen Hinweis auf die Cahiers auch keine weitere Quelle anzuführen 
als eine von denen, auf die ich mich bereits gestützt habe: die Gesandt- 
schaftsberichte Staël-Holsteins S. 43. 

10) Wenn Fourqueux nach nur drei Wochen das Finanzministeriom 
wieder räumen mußte, so erklärte Wahl (Notabelnversammlung S. 65 und 70) 
das damit, daß er ein ganz unfühiger Mann gewesen sei und zu jenen 
Finanzministern Ludwigs XVI. gehört habe, „die nicht einmal ihrer pri- 
mitivsten Aufgabe gewachsen waren, nämlich die auch nicht einmal kleine 
Summen rechtzeitig für die dringendsten Bedürfnisse der Staatskasse sich 
zu verschaffen wuBten“. Ich hatte demgegenüber darauf hingewiesen 
(S. 408f.), daß die Quelle, nach der Fourqueux persönlich ganz unfähig 
gewesen sein soll, durchaus trübe ist, daß aus zuverlässigen Quellen das 
Gegenteil über seine Begabung zu schließen ist, daß sein Sturz auf die 
Haltung der Notabeln zurückgeht, die, wie es scheint, eine Anleihe nur 
einem ihnen genehmen Minister bewilligen wollten. In der Vorgeschichte 
S. 81 heißt es jetzt nur, Fourqueux sei für seinen Posten ungeeignet ge- 
wesen, da er seine eigentlichste Aufgabe, die finanzielle im engeren Sinne, 
nicht zu lösen verstanden hätte. Vorwürfe gegen einen persönlichen 
Mangel an Begabung fehlen jetzt vollkommen; im Gegenteil er wird jetzt 
ein an sich trefflicher Mann genannt. 

Es bleiben auch jetzt noch zwischen meinem Artikel und der Vor- 
geschichte eine Reihe von Differenzpunkten, in denen ich meine Ansicht 
durchaus aufrecht erhalte. Aber aus den von mir angeführten Stellen ist 
deutlich zu sehen, daß Wahl in einer ganzen Reihe wichtiger Punkte die 
Auffassung aufgegeben hat, die er in seiner Notabelnversammlung einnahm, 
und ohne mich zu zitieren zu der Auffassung übergegangen ist, die ich in 
meinem Artikel vertreten habe. Er versichert, daß er das erste Kapitel 
der Vorgeschichte, das die neue Darstellung der Notabelnversammlung 
enthält, „in allem Wesentlichen“ niedergeschrieben habe, bevor meine 
Arbeit erschien. Wie dem nun auch sei: durch diese Reservation verrät 
er jedenfalls, daß er sich über das Verhältnis, in dem seine jetzigen Aus- 
führungen zu meinem Artikel stehn, durchaus nicht im unklaren ist. Um 
so wunderbarer muß es erscheinen, wenn er meinen Artikel als im ganzen 
unfruchtbar bezeichnet. Indessen, um ein Wort Turgots zu gebrauchen, 
das mir gerade in den Sinn kommt: „Sur ce point comme sur d’autres, 


Nachrichten und Notizen Il. 595 


chacun a sa façon de penser.‘ Nur die Behauptung, daB er sein erstes 
Kapitel „in allem Wesentlichen“ vor dem Erscheinen meines Artikels 
niedergeschrieben habe, kann ihn rechtfertigen. 

In einer Anmerkung zu seiner Darstellung findet er es dann aber doch 
noch für angebracht, auf meinen Artikel einzugehen. S. 19 Anm. 1 heißt 
es: „Wo Struck den Wunsch gefunden hat, daß Adel und Klerus die 
Hälfte der Stimmen zugesichert werden sollte, ist mir unerfindlich.“ Das 
ist also offenbar der einzige Punkt, wo er imstande zu sein glaubt, meine 
Darstellung der Versammlung direkt anzufechten. Zunächst muß ich 
richtig stellen, daß ich nur gesagt habe, die Notabeln forderten, „daß den 
beiden ersten Ständen in den höheren Versammlungen eine Mindestzahl 
von Sitzen, die Hälfte oder wenigstens ein Drittel garantiert würde“. Die 
Notabeln fürchteten, wie erwähnt, daß durch das Calonnische Wahlsystem 
die beiden ersten Stände ganz verdrängt werden könnten. Sie verlangten 
also, daß das Prinzip der ständischen Gliederung aufrecht erhalten bleibe 
und bemerkten dann einzeln, Bureau I: „Il a été encore observé qu'il étoit 
indispensable qu'il y eût toujours au moins un tiers de Noblesse et d’Ec- 
clésiastiques dans les Assemblées Provinciales“, Bureau II: „Que les 
Districts ... envoient à l’Assemblée Provinciale trois Députés, dont un 
noble et deux non nobles‘, Bureau III: „Qu'il seroit convenable que l'ordre 
du Tiers-État eût autant de représentants que les deux autres ordres 
ensemble“, Bureau V: „que les Assemblées Provinciales seront composées 
des Membres du Clergé, de la Noblesse et du Tiers-Etat, de manière que 
ceux du Diere Etat y seront en nombre égal à celui des Membres du 
Clergé et de la Noblesse collectivement“, Bureau VII: „Que la proportion 
la plus équitable paroît celle d’assigner la moitié des places aux Membres 
du Tiers-Etat, et l'autre moitié aux Membres réunis des ordres du Clergé 
et de la Noblesse.“ Es ist mir danach „unerfindlich“, was Wahl an meiner 
oben zitierten Behauptung auszusetzen hat. 

In dem Anhange widmet mir Wahl dann noch einen ganzen Abschnitt 
in der Hauptsache persönlicher Polemik. Es hätte keinen Wert, auch hier 
allen Einzelheiten zu folgen. Ich greife vielmehr nur drei Punkte heraus. 

In der Notabelnversammlung hatte Wahl S. 59 mit Nachdruck bemerkt, 
vor ihm hätten alle Historiker den Verzicht der Notabeln auf die Steuer- 
privilegien als nicht aufrichtig aufgefaßt. Ich hatte dieser Behauptung 
entgegengehalten, daß Ranke, Knies, Schelle und vor allem Stourm den 
Verzicht durchaus ernst genommen haben. Wahl macht nun mit Recht 
darauf aufmerksam, daß er in der Anmerkung auf S. 51 Stourm zitiert 
habe, als von dem die Bereitwilligkeit der Notabeln, die Steuergleichheit 
anzuerkennen, ausgesprochen sei, wenn auch ohne ausreichende Belege. 
Ich gestehe ein, daß ich bei der Ausarbeitung meines Artikels diese An- 
merkung übersehen habe. Hinzufügen muß ich aber, daß Wahl nun die 
von mir inkriminierte Textstelle seinen Lesern vorenthält, so daß mein 
Vorwurf als gänzlich aus der Luft gegriffen erscheinen könnte. Und wenn 
er in der Anmerkung Stourm zitiert hat, so hat er es doch mit einem 
Zusatze getan, der Stourms Verdienst stark einschränkt, und der nicht 
einmal zutrifft, denn Stourm zitiert seine Quellen: es sind dieselben Ob- 

89* 


596 Nachrichten und Notizen IL 


servations der Notabeln und dieselben Resumés von seiten der Regierung 
auf denen auch Wahl seine Ausführungen aufbaut. - Den Satz, mit dem 
ich meine Kritik an der betreffenden Stelle schloß: „Aber Wahl neigt 
überhaupt dazu, die Verdienste seiner Vorgänger zu unterschätzen“ halte 
ich also durchaus aufrecht. Für die mise en scêne auf Kosten früherer 
Arbeiten ist ja die Art, wie er meinen Artikel behandelt, ein neuer 
charakteristischer Beweis. 

Ich hatte dann auf zwei Fälle hingewiesen, in denen Wahl von ihm 
in seiner Notabelnversammlung abgegebene allgemeine Urteile in dem 
ersten Bande der Vorgeschichte durchaus in ihr Gegenteil umgeworfen 
hatte. Wahl sucht mir nun zu imputieren, indem ich das Erscheinungsjahr 
seiner Notabelnversammlung nicht zitierte, hätte ich die Leser in den 
Glauben versetzen wollen, diese Schrift und der erste Band der Vor- 
geschichte seien zu derselben Zeit erschienen, so daß er also gleichzeitig 
einmal so und einmal so gesagt habe. Dagegen kann ich nur bemerken, 
daß ich bei dem Publikum einer Fachzeitschrift glaube voraussetzen zu 
dürfen, daß es weiß, wann ungefähr die zitierten Publikationen erschienen 
sind. Zum Überflusse habe ich an den beiden Stellen von der „Vor- 
geschichte“ beide Male ausdrücklich als dem neuen Buche gesprochen. 
Worauf es mir ankam, war, darauf aufmerksam zu machen, daß die allge- 
meinen Urteile Wahls keineswegs immer so fundiert seien, wie man nach 
dem autoritativen Tone annehmen müßte, in dem sie vorgetragen werden. 

Übrigens wäre es nicht schwer, auch gleichzeitige grobe Widersprüche 
nachzuweisen. Gleich die Ausführungen über die Notabelnversammlung im 
2. Bande der Vorgeschichte geben dazu eine bequeme Gelegenheit. Wahl 
behauptet dort S. 7: die Tendenz der Calonnischen Vorschläge sei ge- 
wesen, die Zentralisation der Verwaltung zu zerstören, und entsprechend 
heißt es S. 14: die bisherigen Säulen der Verwaltung, die Intendanten, 
sollten erschüttert werden. Da wird man dann S. 36 mit Erstaunen lesen: 
„Auch Brienne dachte, und zwar noch intensiver als Calonne, an eine 
Reform des Staates, welche ihn vereinheitlichen und den lokalen Gewalten 
eine wesentliche Beschränkung bringen sollte.‘ Wie auch sonst häufig, so 
muß man also auch hier beobachten, daß es Wahl in entscheidenden 
Punkten noch nicht zu einer einheitlichen Auffassung gebracht hat. 

Zum Schlusse wirft Wahl mir dann noch vor, daß ich in der Berufung 
des Etats généraux die Einführung der englischen Verfassung gesehen 
hätte. Für jeden Unbefangenen wird es klar gewesen sein, daß ich nur 
das Tertium comparationis, die Beschränkung der Krone durch eine Ver- 
tretung der Nation im Auge hatte. Walter Struck. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1906/1907 


BEARBEITET VON 


Dr. OSKAR MASSLOW 


UNIV.-BIBLIOTHBKAR IN BONN 


o 


1907 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


ALLE RECHTE, E 
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt. 


. Allgemeine Werke, 


I. ur re Seite 
1. Bibliographien und Literaturberichte . . . . . . . . . us ée Pl. 78 
menge 
3. Sprachkunde . . . . a ee Séi O 
4. Paläographie; Diplomatik; Chronologie. we re are Dn, ID 
ö. Sphragistik und Heraldik . . . . . 2. . . . . . . . . . . *4. #76 
6. Numismatik . . . . FU Led TE . . DA. 76 
7. Genealogie, Faniliengeschichte nd Biographie a en De Zeg 

II. Quellen: 

1. Allgemeine Sammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . “1. 79 
2. Geschichtschreiber . . . . . . 2 2 2 m 2 D, 79 
3. Urkunden und Akten. . . . ne ar le B0 
4. Andere schriftliche Quellen hd Denkmäler. teen ER CERS 

IH. Bearbeitungen: 

1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . . . . . . . . . . “10. *84 
2. Territorial-Geschichte . . . . . . . 2 2 2 2 2 2 . .. . . . 10. ‘34 
3. Geschichte einzelner Verhältnisse EE e E 806 

a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. c) Recht und Gericht. 

d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur, Kunst. 

g) Volksleben. 

4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften `, . . . . . . . ‘28. *96 
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der 
Begebenheiten. 

1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . . . . . ‘28. *101 

a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in Jet Geschichte, 

b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 

germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 

2. Fränkische Zeit bis 918. ................ . . *32. *106 

a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. c) Innere Verhältnisse. 

3. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *34. *107 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254 

c) Innere Verhältnisse. 

4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . . *38 *109 


a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254—1878. b) Von Wenzel 
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. 


IV 


5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen 


Krieges, 1517—1648 


a) Reformationszeit, 1517 — 1556. 
1555—1643. c) Innere Verhültnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche). 


6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 


Wilhelms I., 1648—1740 
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 


Inhalt. 


b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg, 


1740—1789 . 


8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789—1815. 


9. Neueste Zeit seit 1815 
Alphabetisches Register . 


Seite 


*44. "116 


*54. *125 
*57. *127 
*60. *130 
Sep. °134 
*140 


Teil 17 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Literaturberichte. 
Dahlmann -Waitz, Quellonkde. 7. Aufl., 
8. ’06, 1913. Rez.: N. Arch. 31, 733 Holder- 
Egger; Lit. Zbl. oe Nr. 31; Hist. Zt. 98, 141-51 
D. Schäfer. — A. Tille, Geschichtl. Bibliogr. 
(Dt. G bll. 8, 19-26.) [1 
Loewe, Bücherkde. d. dt. G. 2. Aufl., s. 06, 2. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G forschg. 27, 3753 f. 
Redlich. [2 
Jahresberichte d.G.-wiss. etc.s. Nr.625ff. (2a 


Bibliographie d. dt. Zeitschriften- 
Lit. (s.'06,1914). XVII: Jan.-Juni "oe. 
861 S. 23 M. 76. [3 

Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges. 
f. Erdkde. in Berl., bearb. v. O. 
Baschin (s. ‘06, 4). Bd. XI: ‘02. 
xvj, 531 S. 8 M. [4 

Schrötter, F. Frhr. v., Jahresberr. üb. d. 
Lit. z. dt. Münzkde.: ‘03 u. ‘04. (Zt. f. Num. 
25, Beil., 71-100.) [5 

Chevalier, U., Répert. des sources 
hist. du moy.-âge. Bio-Bibliogr. (s. 
'06,5). Fasc. 7: Nat-Prexano. Sp. 3289 
-3816. 7 fr. 50. [6 


Ilwof, F., Steiermärk. G.schreibg. v. 1850 
bis z. Gegenw. (Dt. G.bll. 8, 1-19; 27-30; 55.) [7 
Unterkircher, K., Tirol.-vorarlb. Bibliogr.: 
1. Aug. ’04-12. Okt. "op (Forschen. etc. z. G. 
Tirols u. Vorarlbergs 2, 86-95: 1711-79; 236-44; 
319-24.) f 8 [8 
Zibrt, G., Bibl. české hist. (s. '04, 
1670). I, 1-2. (T1.2.) S. 1-480. 8 M. [9 
Rez.: N. Arch. 31, 133-35 B. B. 
Bibliografie české hist.: "04 u. ’05. 
(Beil. zu Nr. 665.) Prag: Hist. Klub. 
48; 54 S. | 9a 
Bibliographie d. schweiz. Landes- 
kde. (s. "op, 6). V, 10c: A. Sichler, 
Erziehgs.- u. Unterrichtswesen. I. Bd. 


* Abgeschlossen 20. Nov. 1906. 
merkt, 1906. 


ı (1. Hülfte) Bern: WyB. xvj, 339 S. 
0 


2 M. 50. [10 
Bibliographie d. G., Landes- u. Volkskde. 
v. Stadt u. Kanton Zürich. (Zürch. Taschenb. 
N. F. 25, 256-86.) [11 
Plüß, A., Lit.-ber. z. bernisch. G.: ’04,5. 
(Bl. f. bern. G. etc. 1, 64-72; 154-56; 238-40; 
309-15.) [13 
Leidinger u. Loewe, Bibliogr. d. J. ’05 
z. G. Bayerns. (Forschgn. z. bayer. G. 14, 
142-57. [13 
Schön, Th., Württb. G.- Lit.: op Mit 
Nachtrr. a. 01-041. (Württb. Vierteljhfte. 
N. F. 15, 607-33.) [14 
Frankhauser, F., Badische @.-Lit.: '05. 
(Zt. f£. G. d. Oberrh. N. F. 21, 463-503.) [15 
Bihler, O., Bibliogr. d. Freiburg. Münsters. 
(Freib. Münsterbll. 2, 41-44.) 15a 
Kaiser, H., Elsäss. G.-Lit.: op (Zt. f. G. 
d. Oberrh. 21, 642-58.) [16 
Lorentzen, Th., Neue Lit. z. G. v. Kur- 
pfalz. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Vor. 54, 265-79.) [17 
Petit, L. D., Repert. d. verhan- 
delingen etc. betr. de gesch. d. vader- 
lands in tijdschrr. en mengelwerken 
(8. ue, 12). Afi. 2-4. Sp. 285-1212. [18 
Rez.: Geschiedkund. Bladen '05, II, 419-23 
Flament. 
Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings ersch. 
Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u, Altertkde. 
(N. Arch. f. sächs. G. 27, 391-404.) [19 


Kleinschmidt, A., Katal. d. An- 
haltina d. Hrzgl. Hofbiblioth. zu 
Dessau. Dessau: Anhalt. Buchdr. 


Gutenberg. 205 S. [20 
Dobenecker, O., Übers. üb. d. neuerdings 
ersch. Lit. z. thür. G. u. Altertkde. (Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N. F. 16, 423-40.) (21 
Biber, A., Geschichtl. u. landeskundl. Lit. 
Pommerns: "04. (Pomm. Jahrbb. 7, 340-66.) [22 


Finkel, L., Bibliografia hist. 
polskiej. Lwowie: Nakl. kom. hist. 
Akad. umiej w Krakowie 1891-1906. 
Ste, 2150 S. [23 


— Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


Histor. Vierteljahrechrift. 1907. 1. Bibliographie. 1 


2 Bibliographie Nr. 24—80. 


Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: ’04. 
Nebst Nachtrr. zu d. früher. Jahren. (Alt- 
preuß. Monatsschr. rm, Hft. 3f.) [24 


Bibliographie d.kirchengeschicht!. 
Lit.: 1. Mai-1. Aug. ’06. (Zt. f. Kirch.- 
G. 27, Beil. 71-112.) [25 


Kretzmeyer, Lit. z. viedersächs. Kirch.-G. 
‘05 nebst Ergänzen. zu d. früher. Übersichten. 
(Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch. OG 11, 2653-71.) [26 

Jahresbericht: "op (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs- u. Schul-G. 16, 50-104; 170-91; 278 
-92; 333-62.) Inh.: 1) R. Galle, Das Mittel- 
alter. 2) R. Wolkan, Zeitalter d. Huma- 
nismus. 3) G. Mertz, Reformationszeit. 4) 
A. Heubaum, Neuzeit. 5) H. Michel, G. 
d. dt Universitäten. 6) M. Wehrmann, G. 
d. höher. Schulen. 7) E. Clausnitzer, G. 
d. Volksschule u. Lehrerbildg. 8) Ver- 
schiedenes. [27 

Schott, E., Gedr. (uellen z. G. d. höher. 
Schulwesens in Württemb. (Ebd. Beihft. 11, 
44-69.) [27 a 
Jellinek, A. L.. Bibliogr. d Theater-G. 
(8. ’05, 1984). II: ’04. (Arch. f. Theat.-G. 2, 
271-332.) [28 

Ebermann, 0., Dt. Volkskdo.: ‘04 (Zt. d. 
Ver. f. Volkskde 15, 442-48.) — Lauffer, O., 
Forschen. üb. volkstüml. Wohnbau, Tracht 
u. Bauerukunst in Dtid.: ’03. (Ebd. 107-22; 
182-204.) EI 


2. Geographie. 


Kötzschke, R., Quellen u. Grund- 
begrifte d. hist. Geogr. Dtlds. u. sein. 
Nachbarländer. (Grundr. d. G.-wiss. 
I, 2, 397-449.) [30 

Kretschmer, K., Bemerkgn. üb. 
Wesen u. Aufgaben d. hist. Geogr. 
(Hist. Vierteljschr. 9, 457-69.) Vgl. 
06, 1937. [31 

Rez. v.'06, 1938: Hist. Zt. 97, 394-97 Krabbo. 

Beschorner, H., Fortschitte d. Flur- 


namenforschg. in Dtid. (Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. 54, 279-94.) [32 


Gemeindelexikon d. im Reichs- 
rate vertret. Königreiche u. Länder 
(8. ‘06, 1941). XI: Schlesien. vu) 
94 S. 7 M. [33 

Atlas, Hist., d. öst. Alpenländer. 
Hrsg. v. d Kais. Akad. d Wiss. in 
Wien. Abt. I: Die Landgerichtskte.; 
bearb. unt. Leitg. v. E. Richter. 
Lig. 1: Salzburg v. E. Richter: 
Öberösterr. v. J. Strnadt: Steierm. 
v. À. Mell u. H. Pirchegger. 
Wien: Holzhausen. 4°. 12 km: 
50 S. Erläutergn. 12 M. [34 

A. Mell, Kraiu u. d. hist. Atlas d. öst, 
Alpenländer. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 
15, 16-63%.) 

Topographie v. Niederösterr. Hrsg. 
v. Ver. f. Ldkde v. Niederöst. Red. 
v. M. Vancsa (s. ’06, 34). Bd. VI. 
(Der alphab. Reihenfolge d. Ortschaf- 


ten Bd. V), Hft. 9-11. S. 513-704. 
à 2 M. [35 

Jaccardo, H., Essai de toponymie. 
Origine des noms de lieux habités 
et des lieux dits de la Suisse romande. 
(= Nr. 674.) Lausanne: Bridel. xjx, 
558 S. 8 fr. [36 


Hartmann, d., Orts- u. Flurnamen um 
Ingolstadt. (Sammelbl. d. Hist. Ver. Ingolst. 
Hft. 29.) (37 
Miedel, J., Oberschwäb. Orts- u. 
Flurnamen. Memming.: Otto. 87 S. 
1 M. 50. [33 

Krieger, Topogr. Wörterb. d. Grhzgts. 
Baden. 2. Aufl, 8. ‘06, 36. Rez.: Dt. Herold 
06, Nr. 9. [39 

Günther, S., Die Bodenseeforschg. 
in ihr. geschichtl. Entwicklg. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 85, 17-32.) [40 

Keune, J. B., Die ältest. Stadt- 
bilder v. Metz u. Trier. Nebst Ver- 
zeichn. d. gedruckt. Stadtbilder v. 
Metz bis 1800 u. e. allgem. Anhg. 
über alte Städtebilder. (Jahrb. d. Ges. 
f. lothr. G. 17, II, 186-220.) [41 

Müller, Max, Die Ortsnamen im 
Reg.-Bez. Trier. (Jahresber. d. Ges. 
f. nützl. Forschgn. zu Trier 1900,5, 
40-75.) [42 

Jellinghaus, H., Zur mittelalterl. 
Topogr. Westfalens. (Mitt. d. Ver. f. 
G. etc. v. Osnabr. 30, 94-160; 232.) 
Ders., Die Ostgrenze d. früher. Bis- 
tums Osnabr. u. d. Forstbann v. J. 
965. (Ebd. 161-74.) — H. Wenker, 
Die Landes- u. Markengrenze zw. d. 
vormals münster. Grenzdorfe Brual u. 
d. ostfries. Grenzdorfe Diele; d. Dieler 
Schanzen. (Ebd. 175-92.) [43 

Langer, J., Grenze d. Bistümer 
Verden u. Halberstadt von d. Elbe 
bis z. Ohre. (Arch. f. Landes- u. Volks- 
kde. d. Prov. Sachs. 16, 1-12.) — 
H. Wüstenhagen, Beitrr. z. Sie- 
delungskde. d. Ostharzes. (Ebd. 13- 
69.) Auch Hallens. Diss. '05. — 
A. Kirchhof, Slawentum in Butt- 
städt. (Ebd. 73f.) [44 


Schlüter, Siedelungen im nordöstl. Thü- 
ringen, 8. '04, 41. Rez.: Dt. Lit.-Zte. ‘05, 
Nr. 6 Ed. Hahn; Jahrbb. d. Nationalök. 84, 
403-5 ie; Hist. Vierteljachr. Y9, 37-81 
Kotzschke. [45 

Bönhoff, L., Ursprüngl. Umfaug 
d. Grafschaft Hartenstein. Mit Kte. 
(N. Arch. f. süchs. G. 27, 209-78.) [46 


Curschmann, Diözese Bianduiburg s. 
Nr. 472. (47 
Kuffinane, Dorf- u. Flurnamen im Land- 
kreise Liegnitz. (Mitt. d. G.- u. Altert.- Ver 
Liegnitz, 1, 121-26.) [48 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik: Chronologie. *3 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae lat. (e "06. 1964). 
U, 10: Bracciatus-byzeres. Sp. 2161- 
2270. IV, 1: Con-conflo. Sp. 1-240. 
8 M. 60 u. 7 M. 20. [49 

Schmidt, Ch., Petit Supplément 
au Dictionnaire de Du Cange. Strabo.: 
Heitz. 72 S. 2 M. 50. [50 


Lexer, M., Mittelhochdt. Taschenwörter- 
buch. 8. Aufl. Lpz.: Hirzel. 4138. 5 M. EI 


Heyne, M., Dt. Wörterb. 2. Aufl. 
(8. ’06, 1966). Lfg. 25-30 (Bd. UI, 
513-1464). à 1 M. [52 

Gutjahr, E. A., Die Urkk. dt 
Sprache in d. Kanzlei Karls IV. I: 
Der Kauzleistil Karls IV. (Gutjahr, 
Zur Entstehg. d. neuhochdt. Schrift- 
spr. U, 1.) Lpz.: Dieterich. xjv, 499 S. 
14 M. 53 


Rez. v. oe, 53: Dt. Lit. -Ztg. ‘06, Nr. 44 
Kohler; Zt. f. öst. Gymn. 57, 522-25 Hammer. 


Schatz, Tirol. Mundart, s. ’04, 49. Rez.: 
Anz. f. dt. Altert. 30, 41-53 Lessiak. [54 


Idiotikon, Schweizer. (s.'06, 1969). 
Hft. 55u. 56 (Bd. VI, 449-768). 4 M. [55 
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb. 
(8. ‘06, 1970). Lig. 14-16 (Bd. II, 
481-960). à 3 M. [56 
Martin, E. u. H. Lienhart, Wôrterb. 
d els. Mundarten (s. ’06, 1971). II, 6. 
Mit alph. Wörterverzeichn. u. Mund- 


artenkte. S. 801-1160. 12 M. [57 
Martin, E., Rückbl auf d. Wörterb. d. 
els. Mundarten. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 
22, 280-91.) 
Meisinger, 0., Wörterb. d. Rap- 
enauer Mundart nebst Volkskde. v. 
appenau. Dortmund: Ruhfus. 60, 
235 S. 8 M. [58 
Te Winkel, J., Verbreiding d. Frankische 
tongvallen over de Nederlanden. (Haudelingen 
etc. v. de Maatsch. d. Nederl. Lettorkde. to 
Leiden ’04,5, 25-76.) [59 


Ilwof, F., Beitrr. z. Namenforschg. a. 
Steiermark. (Dt. G.bll. 7, 214-19.) [60 
Bertsche, K., Die volkstüml. Personen- 
namen o, oberbad. Stadt. Freiburg. Dis. 1908. 
103 8. Vgl. ‘06, 1976. (61 
Mayer, Chr., Üb. Kölner Familiennamen 
d 12. Jh. Progr. Cöln-Nippes. An 15 S. dt 
Seppeler, G., Familiennamen Bocholts 
(8. ’06, 64). Forts. Boch. Progr. S. 53-92. [63 
Carstens, K., Beitrr. z. G. d. bremisch. 
Familiennamen. Marburg. Diss. 158 S. [64 


Witte, H., Wendische Zu- u. Fa- 
miliennamen a. mecklenb. Urkk. u. 
Akten gesamm. u. m. Unterstützg. 
v. E. Mucke bearb. MitKte. (Jahrbb. 
d. Ver. f. mecklenb. G. 71, 153-290.) [65 


4. Paläographie; Diplomatik; 
Chronologie. 

Actes du congres internat. pour 
la reproduction des manuscrits, des 
monnaies et des sceaux, tenu à Liège 
21-23 août 1905. Brux.: Misch & Th. 
1906. aen), 338 S. 10 fr. [66 

Monumenta palaeogr., hrsg. v. 
A. Chroust (s. ‘06, 1979). I, 23. 
10 Taf., 22 S. Text. 20 M. [67 

Ficker u. Winckelmann, Handschriften- 
proben d. 16.Jh. nach Straßburg. Originalen. 
Bd. II, s. ‘O6, 71. Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 
23, 19f. Schorbach; Zt. f. G. d Oberrh. N. F 
21, 1ö5f. Hans Kaiser; Theol. Lit.-Ztg. "oi, 
Nr. 19 Köhl:r. (Kleine Ausgabe aus d Werke: 
35 Taf. m. Transskript. u. biogr. Skizzen. 
20 M.) [63 

Keller, W., Angelsächs. Palaeogr 
Die Schrift d. Angelsachsen m. bes. 
Rücksicht auf d. Denkmäler in d. 
Volkssprache. Tl. I: Einleitg. 56 S. 
m. Fig. TL II: 13 Taf. nebst Trans- 
skriptionen. gr. 4%. 5 S.: 14 Bl. 
(Palaestra XLIIL) Berl.: Mayer & M. 
12 M. [69 

Autogramme z. neuer. G. d. habsb. 
Länder. Hrsg. v. d. Direktion d. 
Kriegsarchivs. Bd. I. Mit494 Abbildgn. 
im Text u. 8 Taf. Wien: Seidel. 
xij, 254 S. 15 M. [70 

Meister, Geheimschrift im Dienste d. 
päpstl. Kurie bis z. Ende d. 16. Jh., 8. ’06, 
1984. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'06, Nr. 40 A. Schulte. MI 


Kantorowiez, H. U., Schriftver- 
gleichg. u. Urkundenfälschg. Beitr. 
z. G. d. Diplomatik im Mittelalter. 
(Quellen etc. a. ital. Archiven u. 


Biblioth. 9, 38-56.) [72 
Tangl, Testament Fulrads v. Saint-Denis 
s. Nr. 893. [73 


Kehr, Urkk. d. Normann.-Sizil. Könige, s. 
‘06, 77. Rez.: Gött. gel. Anz. "up, 436-44 
Uhlirz. [74 

Stengel, E., Üb. e. Urk. Lothars III. f. 
Einsiedeln. (N. Arch. 31, 715-20: 2 Taf.) [75 

Graber, E., Die Urkk. Konrads II. 
Kap. I: Die Kanzler. Kap. II: Die 


Datierg. Berl. Diss. 1905. 41 S. [76 

Rieder, K., Die von Pitra zu d. Kanziei- 
ordnung Nikolaus III. benutzt. Handschrr. 
Cod. Vat. 3039 u. 3040. (Quellen etc. a. it. 


Archiven u. Bibl. 9, 193-96.) Wu 
Gutjahr, Die Urkk. dt. Sprache in d. 
Kanzlei Karls IV. s. Nr. 53. [78 


Ginzel, K., Handb. d. mathem. u. 
techn. Chronologie. Das Zeitrech- 
nungswesen d Völker. Bd. I. Lpz.: 
Hinrichs. xıj, 584 S. 19 M. [79 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "06, Nr. 31 Schürer. 


Sufflay, M. v., Ursprung d. Consuetudo 
Bononicusis. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forechg. 
81, 451f.) EI 


1* 


ku 


Muller. S., De jaarstijlen in het sticht 
Utrecht gebruikt voor het synodaal - besluit 
van 1310. (Meded. d. K. Aknd. v. wetensch. 
Amsterd. 4. R., 7,309-41.) — J. @. C. Joosting, 
De jaarstijl d. bisschoppen van Utrecht [vor 
der Mitte d. 18. Jh]. (Ned. archievenbl. 14, 
20-22) — H. Nelis, Le commencement de 
l'année au Vendredi-Saint à Tournai au 
14. siècle (Ann. de la Soc. d'émulation de 
Bruges 56, 5-13.) — C. Callewaert, Note 
complém. sur le commencem. de l'annto à 
Bruges. (Ebd. 14f.) [81 


Marzi, D., Nuovi studi e ricerche 
intorno alla questione del calendario 
durante i secoli XV e XVI. (In.: Atti 
d. congresso intern. di scienze stor. 
T. III: Storia mediev. e mod.) [82 


Pallas, K., Kalenderschwioerigkeiten. (Zt. 
d. Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov. Sachs. 2, 
121-23.) [HS 


5. Sphragistik und Heraldik. 
Ugen, Th., Sphragistik. (Grundr. 
d G.-wiss. I, 2, 321-63.) [84 
Gritzner, E. u. H., Siegel d. Uni- 
versititen (s ’06, 1997). Hft.3. S. 41 
-59; Taf. 35-51. (Lig. 616 v. Nr. 90.) 
6 M. [85 
Siegel, Rheinische. I: W. Ewald, 
Siegel d. Erzbischöfe v. Köln, 948-1798. 


(= Nr. 174.) Bonn: Hanstein. 4°, 
32 Lichtdr.-Taf. u. xvj, 29 S. 
12 M. 50. [86 


Pose, 0., Siegel d. Adels d. 
Wettiner Lande bis z. J. 1500 (8. 
‘04, 73a). Bd. Il: Grafen v. Beich- 
lingen, Geschlecht Berg, Herren v. 
Bodenstein, Truchsesse v. Schottheim, 
Marschälle v. Ebersberg, Adel B u. C. 
Dresd.: Baensch. 4°. 128 S.; 6 geneal. 
u. 56 Lichtdr.-Taf. 25 M. (15 M. f. 
Subskr.) [87 

Sabel, G., Siegel u. Wappen d. Stadt Ett- 
lingen. (Dt. Herold ‘06, Nr. 9) — Gümbel, 
Beitrr. z. pfalz. Sphragist. (Bayerland ’03.) — 
F. Roth u. J. Kraus, Oppauer Dorfspiegel. 
(Monatsschr. d. Frankenthal. Alt.-Ver 06, 
Nr. R u. 10.) — R. Schmidt, Altestes nach- 
weisbaros Siegel d. Stadt Zörbig. (N. Mitt. a. 
d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 22, 354-59.) [88 


Gritzner, E., Heraldik. (Grundr. 
d. G.-wiss. I, 2, 364-96.) [89 
Siebmachers Wappenbuch (s. '06, 
2001). Lig. 514-517 à 6 M. [90 
Inh. Lfg. 514 u. 515 — Bd. IV, 4. H. 11 
u. 12. (Niederöst. Adel.) S. 333-84; Taf. 181- 
246. — Lfg. 516 8. Nr. 85. — Lfg. 517 = Bd. V, 7. 


H. 5. (Bürgerl. Geschlechter.) 8. 79-106; 
Taf. 81-100. 


Stückelberg, E. A., Das Wappen 
in Kunst u. Gewerbe. 2. Aufl. Lpz.: 
Veit & Co. 254 S. m. 214 Abbildgn. 
6 M. [91 


| 


| 
| 


| 


Bibliographie Nr. 81—131. 


Wilckens, Wappenbuch d. Hof- 
pfalzgrafen Joh. Chr. Sauer im Be- 
sitze d. Univ. Heidelb. (Vierteljschr. 
f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 
34, 275-317; 384.) [92 

Neuenstein, K. Frhr. v., Wappen- 
codex d. Hof- u. Staatsbiblioth. zu 
Stuttg. Originalkopie (s. '05, 88). 
Forts. (Wappenkde. Herald. Monats- 
schr. Jg. XI.) [93 

Preuß, A., Vom Lundenburger Stadt- 
wappen. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. 
Seltles. 10, 297 99.) [>4 

Ganz, P., Die Abzeichen d. Ritter- 
orden u. Turniergesellschaften. (Aus: 
Schweiz. Arch. f. Herald.) Zürich: 
Schultheß & Co. 47 S.; 4 Taf. 2 M. [95 


6. Numismatik. 
Schalk, K., Zur Methode deutschmittel- 
alterl. Münzforschg. (Monatsbll. d. Num. Ges. 
Wien 7, Nr. 9.) [96 
Engel et Serrure, Traité de numism. du 
Moy. Age. T. III, s. 06, 96. Rez.: Bibl. de 
l'École des chartes 66, 7083-11 E Berger 
Num. Zt. 87, 211-13 Ernst. 


3 

Jecklin, F., Langobard.-karol. 
Münzfund b. Ilanz. (Mitt. d. Bayer. 
Num. Ges. 25, 28-82; 6 Taf. u. Kte.) 
— J. L. Bechade, Trouvaille de 
monnaies caroling. (Rev. num. 4. S., 
10, 302-5.) [98 
Dannenberg, Dt. Münzen d. sächs. u. fränk. 
Kaiserzeit. Bd. IV, s. ’06, 9x. Bes: Zt. f. 
Num. 25, 399-108 Menadier. — H. Gumowski, 
Bemerkgn. zu Dannenbergs letztem Wor:. 
(Berl. Münzbll. 06, 324-29; 369-73 otc.) [99 
Domanig, K., Pfennigfund v. Feldsberg. 
(Jabrb. d. K K. Zentral-Komm. 3, 1, 289-308; 
Taf. 1.) — A. Luschin v. Ebengreuth, Münz- 
fund a. d. Torrental b. Golling. (Ebd. 309 
-24.) [100 
Kretzschmar, J., Osnabrücker Goldgulden- 
fund. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Osnabr. 30, 193 
-217.) (101 
Buchenau, H., Kurt süchs. Münzordnung 

v. 1500 m. Abb. v Stolberger, Sohwarzburger 
u. Honsteiner Münzen. (Bll. f. Münzfreunde 
40, Nr. 7,8.) [102 
“Fleischel, E., Seltene Taler und Doppel- 
taler seiner Sammig. (Berl. Münzbll. ’06, 303 
-19 u. 331; Taf. 10 u. 11.) [103 
Rudolph, E., Silber- u. Kupfer- 
münzen dt. Staaten a. d. Zeit 1806- 
1873. Dresd.: Thieme. xj, 314 S. 


7 M. 50. [104 
Rez : Berl. Müuzbll. 06, 880f. Bahrfeldt. 
Raudnitz, J., Aufhebg. d. bischöfl. 

Olmützschen Münzstatt zu Kremsier. 

Beitr. z. öst. Münz-G. (Aus: Arch. f. 

öst.G.) Wien: Holder. 378. 1M.10.[105 


Türler, H., Die bernisch. Münzmeister. (N. 
Berner Taschenb. '05, 96-119.) — J. Strickler, 
Die Berner Münzstadt u. ihr Direktor Chr. 
Fueter, 17»9-1803. (Ebd. 15-62.) [106 


H 
eg 
4 


Sphragistik und Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. "3 


Kull, J. V., Repertorium d. Münz- 
kde. Bayerns (s. '04, 1776). 3. Forts. 
Münch.: Bayer. Num. Ges. S. 771- 
905. [107 

Ders., Der Hälbling oder Heller in Bezug 
auf Bayeru. (Berl. Müuzbll. %06, 225-20.) 

Paschinger, A. M., Medaillen v. Pet. u. 
Paul Seel u. diesen verwandt. Meistern (s. ’05, 
2056). Ergänzg. (Reil. zu d. Mitt. d. Bayer. 
Num. Ges. Jg. XXV.) 108. — A. NoB, Span- 
heim. Gemeinschaftsheller. (Ebd. Mitt. 25, 1- 
13.) — F. Gebert, Beitr. z. fränk. Münzkde. 
(Ebd. 14-27.) [10 

Binder, Chr., Württb. Münz- u. 
Med.-Kunde, neu bearb. v. J. Ebner 
(8. ‘06, 2013). Hft. 4. S. 115-62: 
5 Doppeltaf. 1 M. 80. [109 

Catalogue génér. illustré de mon- 
naies franç. provinc.: Alsace-Lorraine. 
2. éd. Paris: Cabinet de num. S. 175 
-204, 2 fr. [110 

Beemelmans, W., Zur G. d. vorder- 
öst. Münzstätte Ensisheim im Ober- 
elsaß. (Sep.-Abdr. a.: Forschen. u. 
Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs. 
Jg. II u. III) 1905. 48 $. [111 

Behrens, H., Münzen d. St. Lübeck, s "ug, 
109. Entgegug. v. B. auf d. Rez. idw. Schrö- 
ders u. Erwiderg. v. Schr.: Berl. Münzbll. 
"oe, 251-83 u. 314f. [112 

Lange, Ch., Nachrr. üb. d. schlosw.-holst.- 
gottorp. Münzstätten u. deren Beamte. (Berl, 
Münzbll. ug, 240-50; 259-95.) — C. Hauer 
Beitrr. z mecklenb. Münzkde. (Ebd. 313-754 
— H. Buchenau, Notiz üb. Doruburg u. an- 
dere Münzatitten im mittler. Saalezebiet. 
(Bil. f. Münzfreunde 40, Nr. 7-9) [113 

Schrötter, v., Preuß. Münzwesen (Acta 
Boruss.), 3.’°05.123. Rez.: Forschgn.z.brandb. 
u. pr. G. 18, 636-40 Weilu. Wuttke; Jahrbb. f. 
Nationalük. 87, 565-67 Heldinann. [114 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Hofkalender, Gothaisch. geneal. 
(8. "06, 115). Jg. 144: 1907. 8 M. [115 

Dungern, O. Frhr. v., Ahnen dt. 
Fürsten. Bd.I: Haus Zollern. Ahnen 
d. dt. Kaiser, Könige u. Herzöge v. 
Preuß., Kurfürsten e Brandenb. a. d 
Hause Zollern u. ihrer Gemahlinnen. 
Papiermüble S.-A.: Gebr. Vogt. Quer 
Fol. 53 Taf. 30 M. [116 


Ders., Unsere Abstammung v. Karl d. Gr. 
(Dt. Herold ‘06, Nr. 7.) 

Esbach, F. C., Das herzogl. Haus 
Württemb. zu Carlsruhe in Schlesien. 
Mit Abbildgn., Bildnissen, Genea- 
logien u. Stammbäumen. Stuttg.: 
Kohlhammer. xvj,2098. 5M.50. [117 

Schuler, A., Fürstl. Haus Zähring.-Baden. 
Geneal. in 2 Stanımtaf. uebst kurz. geschichtl. 
Darstellg. Karlsr.: Lung. 14 S. 00 Pf. [118 

Roller, 0. K., Ahnentafel d. Markgräfin 
Ursula v. Baden-Durlach u. d. Wappen auf 


d. Sarkophag in d. SchloBkirche zu Pforz- 
heim. (Schau-ins-Land 33, 35-49.) [119 
Suhle, Beitrr. z. Geneal. d. fürstl. 


Hauses Anhalt. (Mitt. d. Ver. f 
anhalt. G. 10, 414-80.) Vgl. ’06, 133: 
Wäschke. 120 


Rez. v. on, 133: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 
355-57 v. Kauffungeu. 

Hillebrand, J., Zur Goneal. d. Herren v. 
Bolandeu-Falkenstein-Hohenfels. (Ann d.Ver. 
f. nass. Altertkde. 35, 130-54.) [121 


Taschenbuch, Gothaisch. geneal. 
d. gräfl. Häuser (s. ’06, 117). Jg 80: 
1907. 8 M. — Dass. d. freiherrl. 
Häuser. Jg. 57: 1907. 8M. — Dass. 
d. ur-adelig. Häuser. Jg. 8: 1907. 
8M. — Dass. d. brief-adelig. Häuser. 
Jg. 1: 1907. 6 M. [122 

Handbuch, Geneal., bürgerl. Fa- 
milien (s.’04,1790). Bd. XII. 6M. [123 

Rez.: Dt. Horold uo, Nr. 8 Rostok. 

Weißenborn, E., Universitätsmatrikeln 


als geneal. Quelle (s. ’06, 2025). Nachtr. (Dt. 
Herold ‘06, Nr. Hi [121 


Schmidt, Gg., Stammbuchblätter 
dt.Edelleute. (Vierteljschr.f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. 34, 129- 
224; 347-71.) [125 

Mortuarium oder Liste aller derer 
in dem Reichs-Ritterschaft. Canton 
Hegew, Allgew Bodensee nach denen 
Eingelangten Notificationen Verstor- 
benerCommembrorum. N ichtoweniger 
sind ad tinem die anlıero Notificirte 
Hoechst und Hoche auch von Anderen 
Reichs-Ritterschaft. Creißen und Can- 
tonen eingelotfene Directorial Todt- 
faell nachgetragener zu ersehen. 
(Ebd. 225-74.) [126 

Kindler v. Knobloch, J., Ober- 
bad. Geschlechterbuch (s. ’05, 2075), 


K 


II, 1. (Marcello-Mayer v. Mayers- 


heimb). S. 1-80. 6 M. [127 
Real, J., 140 alte Familien-Namen d. St. 
Geldern. (16 v. Nr. 718.) 26 S. [128 


Vogeler, Das Kloster d. Domini- 
kaner in Soest, insbes. seine Beziehgn. 
zu d. städt. Patriziate u. d. westfäl. 
Adel d. Umgegend. (Vierteljschr. f, 
Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 
34, 77-128.) [129 

Regula, Die Grabsteine in d. St. Marien- 
kirche. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 
30, 215-531.) [130 

Schön, Th., Aus württb. Kirchenbüchern: 
Fintragungen üb. nord- u. mitteldt. Adels- 
geschlechter. (Dt. Herold ‘06, Nr. 7.) — 
M. W. Grube, Pomm. Ahnentaf. d. P. R. e 
Hohenhausen im Nationalmus. zu Münch. 
(Ebd. Nr. 10.) Vgl.: v. Mülverstedt (Ebd. 
Nr. 12). [131 


*6 Bibliographie Nr. 182—191. 


Mülverstedt, v., Kleines interess. Kupitel 
a. d. Geneal. der v. Borcke. (Dt. Herold 
’06, Nr. of.) [132 


FlanB, R. v., Versuch e. G. d. 
auf Sulitz in Westpreuß. ansässig 
gewes. Fam. v. Brauneck, m. bes. 
Berücks. d. verschwäg., seit 1895 
erlosch. Fam. v. Füldner u. d. 
nichtverwandt. Fam. v. Bronk. Auf 
Wunsch u. unt. Mitwirkg. d. Hrsg. 
H.v.Brauneck bearb. Marienwerder: 
v.Flanß. 145 S.; 2 Taf. 6 M. [133 

Krieger, A., G. d. Fam. Bürklin. 
München:Allg.Ztg.1906.jx, 536 S.[134 


Schmidt, R., Sambleben u. d. Herren 
E ee (Braunschw. Magaz. ’06, 92-96; 


[135 
Ebell, M., G. d. Geschlechts Ebell 
nebst Stammtafeln u. Wappen. o 0. 
4°. 148 S. [136 

Eynern, G. v., Nachrr. üb. d. Fam. 
Erbslöh. Düsseld.: Dr. v. Ed. Lintz. 
4. 42 8. [137 

Francke, H. G., Verbesserungen 
u. Ergänzgn. zu d. Stammtafeln d. 
Fam. Francke in Weida. Weida: 
Gedr. b. Thomas & H. 1905. 95 S.; 
2 Taf. [138 
~ Bassermann, E., Nachrr. üb. d. 
Fam. Frohn nebst Mitt. üb. d. Fam. 
Kußell u. v. Heiligenstein. 
Mannh.: Haas. 107 S. [139 


E Türler, H., Die Fam. Göuffi. (N. Berner 
Taschenb. ’06, 241 ft.) [140 


Haldenwang, O. v., Chronik u. 
Stammtaf. d. Fam. Haldenwang. 
Stuttg.: Metzler. 1905. 59 S.; 
Stammtaf. [141 

Müsebeck, E., Beitrr. z. G. d. 
Metzer Patrizierfam. de Heu. (Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 17, I, 97-128; 
Taf. 2-4.) [142 

Beitrüge z. G. d. Fam. Huyssen; 
bearb. v. Alb. v. Waldthausen. 


Als Hs. gedr. Düsseld.: Dr. v. A. Bagel. . 


243 S. [143 

Urkundenbuch z. G. u. Geneal. d. 
Geschlechts v. Kalckstein. Bearb. 
v. G. A. v. Mülverstedt. I: s. "05, 
150. II: Urkundenbuch. HI: Ver- 
zeichn. derjen. Mitglieder, welche im 
Kurf. Brandb. u. Kgl. Preuß. Heere 
gelient haben, bezw. im letzteren 
noch dienen. 1904-'06. [144 

Klemms Archiv (s. ’06, 150). Nr. 
15-18. Bd. II, 81-270. 145 

Heinemann, 0., G. d. Geschlechts 
von der Lancken. I: 1285-1524. 
Stett.: Niekammer. 4°. 144S. 6 M. [146 


Hensel, $., Fam. Mendelssohn, 1729- 
1847. (13. Aufl.) Borl.: Behr. xv, 383; vij, 
400 S. 12 M. (147 

Schack, v., Ältere Nachrr. üb. d. Fam. 
v. Oppen in Preußen allgem., sowie speziell 
üb. d. Oberspittler Herm. v. Oppen, Komtur 
zu Elbing u. Schönsee, 1327-31. (Altpreuß. 
Monatsschr. 43, 301-5.) [14S 

v. Aspern, Zusammenstellg. v. Familien- 
namen a. d. Familivnbuche d. v. Pressentin. 
(Dt. Herold ‘06, Nr. 9.) 1149 

Straganz, M., Die Edien v. Reubach — 
St. Valentin — Greitenheim. (Forschgn. 
etc. x. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 1-15.) [150 

Vogeler, Alte märkische Pastoren- 
chronik: Fam. Rumpaeus. (Jahrb. 
d. Ver. f ev. Kirch.-G. Westfal. 8, 
65-109.) fir 

Schmelzing, W. H. v., Geneal. d. 
Herren u. d. heil. Röm. Reichs Ritter 
v. Schmelzing u. Wernstein. 
(Vhdign. d. Hist. Ver. f. Niederbayern 
52, 151-72.) [152 

Schalenbarg. H. v. der, Pastor Dr. Gen. 
Schmidt als Genealoge. Ein krit. Beitr. z. 
Entstehg. d. neuen Aufl. d. G. d. Geschlechts 
v. d. Schulenburg, v. Danneil. Herford: 
Hoidemanu. 34 S. — Nachtr. 3 S. Vgl 
1900, 2121. 


Kleiner, V., Die Edlen v. Sch warz- 
ach zu Schwarzach. (Forschgn. etc. 
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 17 
-28.) [154 

Walter, F., Die Fam. v. Soiron. (Mannh. 
G.bil. "ue Nr. 5/9.) [155 

N., Yes Erloschener Zweig d. v. Sommer- 
feldt’schen Geschlechts. (Dt. Herold °’0, 
Nr. 11.) (156 

Speth, A., Die Steinbarte u. d. 
Spethen v. Steinhart. Münch.: 
Lindauer. 103 S.; 2 Stammtaf. 3 M. 
— Ders., Die Spethen u.d. Welfen. 
Ebd. va, 220 S.; 5 Ktn. u. Stamm- 
taf. 5 M. [157 

Bülow, A. v., Zur Geneal. d. Fam. v. 
Stülpnagel. (Dt. Harold "06, Nr. 6 u. x.) [158 


Langer, E., Mittelalterl. Haus-G. 
d. edlen Fam. Thun (s. ‘06, 175 u. 
2063). 3. Hft. 3. Abtlg., 1. Hälfte d. 
15. Jh. Die Simeonische u. Bertol- 
dische Linie der Fam Th. xj, 110 S.; 
S. 37-130; Stammtaf. u. Nachtrr. 
au 28. 6 M. [159 

Tscherning, 0. F., Tscherning- 
sches Vergißmeinnicht. Altesu. Neues 
üb. d Fam. Tscherning a. Bunzlau 
in Schlesien. Heilbronn: Selbstverl. 


1905. 154 S. [160 
Schön, Th., Beitr. z. G. d. Fam. v. Wedel. 
(Dt. Herold "Op, Nr. 6.) [161 


Winning, L. v., G. d. Geschlechtes 
derer v. Winning. Mit Wappen in 
Farbendr. u. 31 Stammtaf. Görlitz: 
Starke. 299 S. 12 M. [162 


Familiengeschichte. — Allg. Quellen-Sammign. — Geschichtschreiber. 


Wittich 1691-1906. (Geneal. Ta- 
bellen d. Fam. Wittich.) Königsb.: 
Ostpr. Dr. 4°. 34 S. [163 
- Wülfing, E., Stammbaum d Fam. 

Wülfing m. Erläuterg. Görlitz: 
Starke. 3 Taf. Fol. u. 23 S. 8°. [164 

Zehmen, H. M. v., Nachrr. üb. d. 
Geschlechtv.Zehmen, 1206-1906. Als 
Ms. gedr. Dresd.: Dr. v. Baensch. [165 

Zeschau, W. F. S. v., Verbreitg. 
d Geschlechts v. Zeschau, 1206- 


7 


Dresd.: Dr. 


1906. Als Mskr. gedr. 
[186 


v. PäBler. 118 S. 


Biographie, Allg. dt. (s.'06, 2068). 
Bd. LII, Lfg. 1-3 (= Lfg. 256-58). 


Nachtrr.: Linker-Moritz S. 1-480. 
7 M. 2. [167 
Biographien, Badische TI. V: 


1891-1901, hrsg. v. Fr. v. Weech u. 
A. Krieger (s. op, 185). 11. (Schl.-) 
Hft. S. 801-924. 3 M. 40. [168 


IT. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germ. hist. s. Nr. 891; 1041; 
1031. [169 
Quellen u. Forschungen a. d. Gebiete d. 
G. (s. ‘06, 2073). XII s. Nr. 1105. [1:0 
Overmann, A., Die Herausgabe v. Quellen 
z. stidt. Rechts- u. Wirtsch.-G. (Dt. G.bil. 7, 
263-74.) A. Tille, Nachwort. (Ebd. 271-838.) [171 


Rockinger, L., Handschrr.z. bayer. 
u. pfälz., wie z. dt. G. in d. Biblioth. 
d. hist. Klasse d. Akad. d. Wiss. 
(Abhdlgn. d. Kgl. Bayer. Akad. d. 


Wiss. Hist. Kl. 24, 199-280.) Sep. 
Münch.: Franz. 3 M. EI 
Katalog d. Handschrr. d. Kgl. 


Biblioth. zu Bamberg. Bd. I, Abt. 2, 
Lfg. 5: Jurist. Hss., bearb. v. Hans 
Fischer. Bamb.: Buchner. 85 S. 


8 M. 60. [173 
Publikationen d Ges. f. rhein. G.kde. (s8. 
06, 2078). XXVI s Nr. Se [174 
Veröffentlichungen d. Hist. Kommiss. f. 
Westfal. s. Nr. 185. [175 
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. 
06, 2085a). Bd. XLI e. Nr. 1230. [176 
Düning, A., Die dt. Handschrr. d. Kgl. 
Stifts- u. Gymnasialbiblioth. zu Quedlinburg 
bis z. J. 1520. Quedlinb. Progr. 4°. 23 5. [177 
Katalog d. Handschrr. d. Univ.-Biblioth. 
zu Leipzig. VI, 3: Die jurist. Hiss. bearb. v. 
Helssig, 8. ‘O6, 2086. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
’06. Nr. 81 Steffenhagen; N. Arch. 31, 752f. 
Holder-Egwer. [173 
Handschriften - Verzeichnisse d. Kgl. 
Bibliothek zu Berlin. XIII. (Verz. d. lat. Hss 
v. V. Rose. Bd. II, Abt. 3), s. '06, 203 Rez.: 
N. Arch. 31, 735 Holder-Egger; Hist. Jahrb. 
27, 235f. P.G. M. {149 
Quellen etc. z. G. Westpreußens (s. ‘06, 
204). V ”. Nr. 225. [150 
Monumenta hist. Warmiensis (s. ’06, 205) 
IX, 2 s. Nr. 213. [151 


Molinier, A., Les sources de l'hist. 
de France. Partie 1: Des origines aux 
guerres d'Italie 1494 (s. '05, 2187). 
VI: Table gener. 218 S. 5 fr. [182 


— nn nn A 
EN 


a 


| taf. 


2. Geschichtschreiber. 


Jansen, M., Historiographie u. 
Quellen d. dt. G. bis 1500. (Grundr. 
d. G.-wiss. I, 2, 450-546.) [183 

Jacob, K., Quellenkde. d. dt. G. 
Bd. I. (Sammig. Göschen. Bdchn. 279.) 


Lpz.: Göschen. 154 S. 80 Pf. [184 
Rez.: N. Arch. 31, 737f. Holder-Egger. 


Abhandlungen üb. Corveyer Ge- 
schichtschreibg. v. J. Backhaus, F. 
Stentrup u. G. Bartels; hrsg. v. F. 
Philippi. (= Nr.175.) Münster: Aschen- 
dorff. xxıj, 184 S.; Taf. 5 M. [185 

Inh : a) S.j-xx1j Philippi, Zur Einführg. 
b) S. 1-48. Backhaus, Die Corveyer G.- 
falschgn. d. 17. u. 1x. Jh. (30 S. Berl. Diss. 05.) 
c) S. 49-100. Stentrup, Die Translatio sancti 
Viti bearb. u. nach Hss. hrsg. 146 S.: Münster. 
Diss.) d) S. 101-84. Bartels, Die G.schreibg. 
d. Klosters Corvey. (T7 S.: Götting. Diss.) 

Radics, P. v Familien-Chroniken krai- 
nischer Adeliger im 16. u. 17. Jh. (Mitt. d. 
Museal-Ver. f. Krain 16, 1-27; 137-52. 17, 
8-13.) [186 

Schmidt. Die Gedenkbitcher d Danziger 
Trinitatiskirche. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 
5, 72-76.) [187 


Grazioli, L., La Cronaca di Goffredo 
da Bussero. (Arch. stor. lomb. Ser. 4, 
Vol. V, 211-45.) [188 


3. Urkunden und Akten. 


Devrient, E., Nach welchen Grundsätzen 
soll d. Historiker bei Quellenangaben ver- 
fahren? (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 54, 343 
-63.) [189 

Wagner, P., Die Urkundenfülschen. G. F. 
Schotts. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. 
"Oh, 22-25.) Vgl. ’06, 213. [190 


Monumenta hist. ducatus Carin- 
thiae (s. ’06, 220). IV, 2: Die Kärntner 
G.-Quellen 1263-1269. Hrsg. v. A. v. 
Jaksch. S. 589-1073 m. 14 Stamm- 
28 M. [191 


SH Bibliographie Nr. 192—235. 


Komatar, F., Archiv-Inventare (s. 
‘06, 2102). Anfang. (Mitt. d. Museal- 


Ver. f. Krain 17, 20-70.) [192 

Straganz, M., Regesten z. tirol. G. (For- 
schen. u. Mitt. z. G. Tirols etc. 1, 75-80; 
216-22. 2, 74-51.) (193 


Urkundenregister f. d. Kant. 
Schaffhausen. Hrsg. v. Staatsarchiv. 
1: 987-1469. (Bearb. v. G. Walter.) 
Schaffhaus.: Schoch. 4% 347 S. 
4 M. [194 


Wackernagel, Repertorium d. Staatsarchivs 
zu Basel, 8. '05, 2156. Rez.: Archival. Zt. 
N. F. 12, 821-23 J. F. Albert; Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 21, 156-58 Fr. [195 


Urkundenbuch d. Stadt u. Land- 
schaft Zürich. Bearb. v. J. Escher 
u. P. Schweizer (s. ’06, 224). VII, 1: 
1297-1301. 200 S. 7 M. (Subskr.-Pr.: 


6 M. 25.) [196 
Rez. v. VI: Hist. Vierteljschr. 9, 286f. 
Cartellieri. 


. Benziger, J. C., Die Ratsproto- 
kolle d. Kant. Schwyz, 1548-1798. I. 
Schwyz: Steiner. [197 


Rieder, 0., Urkundenkuriosa d. 
K. Allgem. Reichsarchivs. (Archival. 
Zt. N. F. 13, 103-59.) — K. Stau- 
dinger, Das K. Bayer. Kriegsarchiv 
im neuen Armeemuseum zu München. 
(Ebd. 219-87.) — G. Tumbült, Ba- 
varıca im F. Fürstenberg. Archive 
zu Donaueschingen. (Ebd. 1-66.) [198 

Rückert, G., Lauinger Urkk. (s. 
'05, 2160). Forts.: 1481-1500. (Jahrb. 
d Hist. Ver. Dilling. 18, 27-91.) [199 

Regesten d Markgrafen v. Baden u. Hach- 
berg, 8. "Op, 214. Rez. v. 1], 1-2 u. III: Mitt. d. 
Inst. f.öst. G.forschg. 26, 669-72 H. Kaiser. [200 

Wagner, K., Archivalien a. sümtl. 
Gemeinden d. Amtsbezirks Wertheim. 
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 28, 
111-25.) [201 

Catalogue somm. des docc.,conserv. 
aux archives du chapitre de la cathé- 
drale à Strasbourg. (Rev. d'Alsace. 
Suppl. Bibl. de la Rev. d’Als. XIII.) 
Colmar: Hüffel. 48 S. 4 M. [202 

Oberseider, H., Übersicht üb. d. 

egenwärtig. Bestand d. Speyerer 

tadtarchives. (Archival. Zt. N. F. 
13, 197-218.) [203 

Codex documentorum. Oorkonden 
en bescheiden d. voormal. abdi] 
Kloosterrade, par J. Paquay. (Publi- 
cations de la Soc. hist. et archl. dans 
le duché de Limbourg 40, 213-302.) 


Aanhangsel p. W. Goossens. (Ebd. 
303-20.) EN [204 


Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg. 
v. F. Darpe (s. ‘06, 236). II, 2. 
S. 49-96. Coesf. Progr. S. 49-96. [205 

Urkundenbuch, Meppener, hrsg. 
v. H. Wenker (s. ’06, 237). IV: 1470 
-1485. Mepp. Progr. S. 289-352. [206 

Urkundenbuch d Hochstifts Hildesl.eim 
u. sein. Bischöfe, bearb. v. Hoogeweg. IV, 
s. 06. 239. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 20 
O. Heinemann; Zt d Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. "D. 183-59 Mack; Zt. d. Ges. f. nieder- 
sächs. Kirch.-G. 11, 273-76 Cohrs. [207 

Witt, F., Verzeichn. d. im ältern 
(bis 1863) holsteinisch. Generalsuper- 
intendentur-Archiv vorhand. Akten. 


(Schr. d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. 2. R., 4, 79-108.) [208 
Regesta diplom. necnon epistol. hist 


Thuringiae ILI, 1, 8. ‘05, 235. Rez: Mitt. a. 
d. hist. Lit. 33, 166f. Heydenreich: Mühl- 
häuser G.bll. 6, 170f. K. v. Kauffungen; Hist. 
Zt. 96, 254-86 Wenck [209 
Arras, P., Das Stadtarchiv zu Bautzen. 
(N. Arch. f. sächs. G. 27, 350-58.) [210 
Urkundenbuch, Pomm.(s.’06, 2130). 
VI, 1: 1321-1324; bearb. v.O. Heine- 
mann. 248 S. 7 M. [211 
Rez. v.V,2: Gött. gel.Anz.'06,501-8 Perlbach. 
Urkundensammlung z. G. d. ev. Kirche 
Schlesiuns» I 8. Nr. 1530. [213 
Codex dipl. Warmiensis; hrsg. v. 
V. Röhrich u. F. Liedtke (s. '06, 
257). IV, 2. (= Nr. 181.) S. 97-256. 
2 M. 40. u [213 


Recueil, Nouveau, gener. de traites 
et autres actes relat. aux rapports 
de droit intern., de G. F. de Martens, 
cont. p. F. Stoerk (s. ‘06, 215, wo 
falsch T. XXII). T. XXXII, 8. S. 497- 
760. 12 M. T. XXXII 734 S. 
34 M. 50. [214 

Lippert, Die dt. Lehnbücher, s. ’04, 1876 


Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 505 
-11 Lechner. | (215 


Urbare, Österr. Hrsg. v. d. Kais. 
Akad. d. Wiss. (s. "Op, 205). 8. Abt.: 
Urbare geistl. Grundherrschaften. 
Bd. I: Urbare d. Bened.-Stiftes Gött- 
weig, 1302-1536; bearb. v. A. F. 


Fuchs. ccıxxx1j, 668 S. 24 M. [216 

Rez. v. Abt. 1, Bd. I: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
f. Rechts-G. 26, Germ. Abt., 320-24 Schreuer; 
Cesks časopis hist. 11, 91-95 Pokar: Mitt. a. 
d. hist. Lit. 33, 491-94 Ilwof. 

Mell, A., Bericht üb. d. Vorarbeiten z. 
Hrsg. d. Ergänzungsbandes d. steiriecb. 
Taidinge. (Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad.) 
Wien: Hölder. 38 S. 1 M. 15. [217 

Komatar, F., Das Laibacher Privilegien- 
buch. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 16, 153- 
65. 17, 20-33.) [213 


Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. 


Espinas, G. et H. Pirenne, Re- 
cueil de doce. relat. à l'hist. de l'in- 
dustrie drapière en Flandre. Partie 1: 
Des origines à l'époque bourguig- 
nonne. T.I: Aire-sur-la-Lys-Courtrai. 
(Publ. de la Comm. R. d'hist. de 
Belg.) Brux.: Kiessling. 4°. xx, 695 8. 
12 fr. [219 

Rez.: Dt. Lit..Ztg. ’06, Nr. 43 Des Marez. 

Doppler, P., Schepenbrieven van 
het Kapittel van St. Servaas te 
Maastricht (8.’05,2:5). Forts. (Publi- 
cations de la Soc. hist. et archl. 
dans le duché de Limbourg 40, 344 
-430. 41, 50-146.) [220. 

Borchling, C., Die älter. Rechts- 
quellen Ostfrieslands. (= V v. Nr. 733.) 
Aurich: Friemann. 358. 60 Pf. [221 

Regesta pontificum Romanorum. 
Italia pontificia sive repertorium 
privilegiorum et litterarum a Ro- 
manis pontificibus ante annum 1198 
Italiae ecclesiis, monasteriis, civitati- 
bus singulisque personis concesso- 
rum. Jubente Reg. Societate Got- 


tingensi congessit P. F. Kehr. 
Vol. I: Roma. Berol.: Weidmann. 
xxvj, 201 S. 6 M. [222 


S:lbstanz.: Gött. gel. Anz. ’06, 593-610. 

Wiederhold, W., Papsturkk. in 
Frankreich (s. ue. 2132). II: Burgund 
m. Bresse u. Bugey. (Nachrr. d. Gött. 
Ges.d. Wiss. '06, Beihft. II.) 98 S. [223 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Bilderchronik, Dresdner. Zeit- 
genöss. Darstellgn. v. Dresdner Be- 
gebenheiten a. 4 Jhh. Hrsg. v. ©. 
Richter. (Verôffentlichg. d. Ver. f. 
G. Dresdens.) Tl. I: 16. u. 17. Jh. 
Dresd.: Lichtdr. v. Römmler & J. 
Gr. Fol. 12 Taf.; 15 S. Text. [224 

Totenbuch, d. Prämonstratenserin- 
nen-Klosters 7 uckau b. Danzig. Hrsg. 
v. M. Perlbach (= Nr.180.) Danzig: 


Saunier. 154 S. 5 M. [225 
Rez.: Altpreuß. Monatsschr. 43,614f. Simson. 


Bergner, H., Handb. d. bürgerl. 


Kunstaltertümer in Dtld. Lpz.: See- 
mann. 644 S. m. 790 Abbildgn. 
18 M. [226 


Rahn, J., Zur Statist. schweiz. Kunst- 
denkmäler (s. ‘06, 273). Forta.: Th. Durrer, 
Unterwalden. S. 369-400. (Beil z. Anz. f. schw. 
Altertkde. N. F. VID, 1.) Sep. 50 Pf. (227 


Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern 


ua. W. Reinecke. 


] 
] 
| 
| 
l 


*9 
(8. 2144). Bd. II: Oberpfalz u. 
Da hrsg. v. G. Hager. 


Htt. 4: Bezirksamt Parsberg; bearb. 


v. Frdr. Herm. Hofmann. Mit 
13 Taf., 209 Abbilden. im Text u. 
e. Kte. 267S. 9M. Hft. 5: Bezirks- 


amt Burglengenfeld; bearb. v. G. 
Hager. Mit 8 Taf, 127 Abbildgn. 
im Text u. e. Kte. 167 S. 7 M. 
Hft. 6: Bezirksamt Cham; bearb. v. 
Rich. Hoffmann u. G. Hager. Mit 
6 Taf., 108 Abb. im Text u. Kte. 
1598. 7 M. [228 
Kunst- u. Altertums-Denkmale 
im ker Württemb. (s. '06, 274). 
Lfg. 31: Jagstkreis (Fortsetzg. Hall), 
bearb. v. E. Gradmann. S. 481-544. 
1 M. 60. — Ergänzgs.-Atlas. 16.- 
22.Lfy. (50.-56. Lfg.) 34 Taf. m. Text. 
à 1 M. 60. [229 
Kunstdenkmäler d. Grhrzgts. Badon, 8. 


’06, 2147. Rez. v. VI, 1, Landkreis Freiburg, 
8. ’05, 253: Freiburg. Diözesanarchiv. N. F. 
6, 398-400 Sauer. "230 
Sauer, J., Kirchl. Denkmalskde u. Denk- 
malspflege in d. Erzdiözese Freiburg 1902,05. 
(Freiburg. Diözesanarch. N. F. 6, 350-95.) [231 
Berichte ub. d. Tätigkeit d. Pruv.-Kom- 
mission f. Denkn alpflegı in d Rheinprov. 
(e. 06, 2150) VIII: ’03. 708,6 Taf. IX: ‘04. 
55S S, 8 Taf. X: ‘05. 66 S., 8 Taf. (Sep.-Abdr. 
a. d. on. Jahrbb.) Düsseld.: Schwann. 
à 2 M. [232 
Kunstdenkmälerd. Prov. Hannover. 
rsg. 1. A. d. Prov.-Komm. z. Er- 
forschg. etc. d. Denkmäler in d. Prov. 
Hannov. v. C. Wolff (s. U3, 2266). 
III: Reg.-Bez. Lüneburg, H. 2/3: 
Stadt Lüneb., bearb. v. F. Krüger 
(Hft. 5/6 d. Ge- 
samtwerkes.) Mit 12 Taf. u. 190 Text- 
abbildgn. xvj, 435 S. 12 M. [233 
Bau-u.Kunstdenkmälerd. Hrzgts. 
Brauuschw., hrsg. v. P. J. Meier (s. 
Op, 257). HI, 2: Kreis Wolfenbüttel 
m. Ausschluß d Kreisstadt. Mit Beitrr. 
v. K. Steinacker. Mit 23 Taf. u. 
205 Textabbildgn. xvıj, 448 S. 
16 M. [234 
Meier, P. J. u. K. Steinacker, Die Bau- 
u. Kunstdenkmäler d St. Rraunschw. (m. 
Ausschluß d Sammign.). Hrsg. v. G.-Ver. f. 
d Hrzgt. Braunschw. Wolfenb.: Zwißler. 
150 S. m. Abbildgn. 1 M. 20. [234 a 


Bau- u. Kunstdenkmäler Thü- 
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt u. 
G. VoB (s. ‘04, 1939). XXXII: Hrzgt. 
Sachs.-Coburg u. Gotha. Landratsamt 
Coburg. Amtsgerichtsbez. Coburg. (Die 
Stadt Cob., Landorte d. Amtsgerichts- 
bez. Cob.) Mit 42 Taf. u. 84 Abbildgn. 
im Texte. vnj S. u. S. 153-474. 12M.[235 


"IO 


Darstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d ker. 
Sachsen (s. "Ou, 280). XXIX: Amts- 
hauptmannsch. antan (Land); bearb. 
v.C.Gurlitt. 268 S.; 7 Taf. 8 M. [236 

Rez. v. Hr 26 - 28 an Dresd.- 
Neust. (Land) u. Oschatz): N. Arch. f. sachs. 
G. 27, 355-88 Haenel. l 

Schultze V., Geschichts- u. Kunst- 
ee Univ. Greifsw. Greitsw.: 
Abel. 4°. 68 8.: 21 Taf. 6 M. [237 

Bericht d. Konservators d Kuustdenkimäler 
d Prov. Ostpreuß. In "Di, 2209). 1. XII. ‘04 bis 
80. XI. oh Königsb.: Teichert 37 8. [23.4 


Bibliographie Nr. 236—290. 


Loose, F., Mittelalterl. Glocken- 
kreuze. Zur allgem. Glocken- u. 
Volkskde. (Aus: „Mitt. d. anhalt. 
G.-Ver. 10, 633-59.) Zerbst: Gast. 
1 M. [239 

Bour, J., Vieilles cloches en Lor- 
raine. (Rev. eccl. de Metz. "05 & 
06.) [240 

Hoffmann, F. u. B. Zölffel, Beitrr. 
z. (slockenkde. d. Hessenlandes. 
(= Nr. 728.) Cassel: Dufayel. 4°. 
vij, 28 S.; 30 Taf. 10 M. [241 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Lamprecht, K., Dt. G. (8. On, 259 
u. 2213). Bd. VII, 2. Hültte. 2. Abt.: 
Neuere Zeit. Zeitalter d. individ. 
Seelenlebens. Bd. III, 2. Hälfte. 1. u. 
2. Aufl. xvj S., S. 397-873. 6 M. 
Bd. VIII. 2 Hälften. 3. Abt.: Neueste 
Zeit. Zeitalter d. subjekt. Seelen- 
lebens. Bd. I, 2 Hälften. 1. u. 2. Aufl. 
zu, 729 S. 12 M. |242 

Rez. v. Abt 1: Urzeit u. Mittelalt. Bd. IV. 
8. durchg. Aut.. s. ‘05, 2213: Lit. Zbl. ‘06, 
Nr. 13. — B. Weiß, Lamprechts Geschichts- 
philosophie. (Arch. f. Philos. 2. Abt., 12, 


209-24.) 
Gebhardt’s Handb. d. dt. G. In 


Verbindg.m.R.Loewe,W.Schultze, 
H. Hahn u. a. neu hrsg. v. F. Hirsch. 
2 Bde. 3. Aufl. Stuttg.: Union. zu, 
724; vi, 952 S. 17 M. 50. [243 

Heyck, E., Dt. G. (s. "06, 2159). 
Bd. II kplt. 656 S. Bd. IIl. 658 S. 


(Mit Taf., Fksms. u. Ktn.) à 18 M. [244 
Rez. v. I: Altpreuß. Monatsschr. 43, 296-98 
Reicke. 
Bibliothek dt. G. (s. ‘06, 2153). Lfg. 166 
u. 157. Vgl. Nr. 1053; 1343. [245 
Loserth, G. d später. Mittelaltera v. 1197 
bis 1142, s. '05, 262. Rez.: Hist. Viertoljschr. 
9, 356-93 Hampe. [246 
Lindner, Th., Welt-G. seit d. Völker- 
wanderg. III: Vom 13 Jh. bis z. Ende d. 
Konzile. Stuttg. u. Berl: Cotta. 1908. x, 
592 S. 5 M, 50. Rez.: Hist. Vierteljachr, 9, 
39-97 Hampe; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
237, 695-97 Loserth. [247 
Weber. 0., Von Luther zu Bismarck. 
12 Charukterbilder a. dt. G. (Aus Natur u. 
Geiatoswelt. Bdehn. 123 u. 124.) Lpz.: Teubner. 
136; 142 5. (Prager Hochschulkurse. 2. u. 
3. Bd) 2 M. [248 


| 667 8. 12 M. 


2. Territorial- Geschichte. 


Geschichte d. Stadt Wien. Hrsg. v. Altert.- 
Ver. zu Wien, s. ’06, 290. Rez.: Mitt. d. Inst. 
f. dat. Aforse ha. 27, 3298-42 Dop<ch. — B. 
Bretholz, Kine neue G. d. St. Wien. (Korr.- 
Bl. d. Gesaint-Ver. "06, 435 ff) [249 


Bachmann, G. Bölınens. Bd. IL s. ’06, 296. 
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 10; Engl. hist. rev. 
21, 562-66 (auch v. I) Lützow. (250 

Apianus, G. Böhmens, s. "06, 297. Rez.: 
Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. in Böhmen 44, 79-51 
OU. Weber. [251 

Lützow, Graf Frz., Lectures on 
the historians of Bohemia. Lond.: 
Frowde. 1905. 120 S. 5 sh. [252 

Reoz.: Hist. SE 97, 630 f. Bretholz. 

Urban, M., Die ee zu 
Meißen aus plauischem seschlechte 
in Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. 
in Böhm. 44, 210-19; 477-92.) [253 

Mörath, A., Kleine Beitrr. z. G. d. Deut- 
schen in Böhmen (8. '05, 240). Forts (Ebd 
265f.; 336-10.) — d. Blau, Beitr. z. G d. 
Kameralen d. Böhmerwaldes. (Ebd. 504-17.) [254 

Wintera, L. Jes Polit. Schicksale 
d. Stiftlandes Braunau im Mittelalter. 
(Ebd. 45, 183-95.) [255 

Simböck, M., Die Templer in Mühren u. 
d. Burgiuine Tempelstein. (Zt. d. Dt. Ver. f. 
G. Mührens u. Schles. 10, 10-87.) — Berger, 
Zur G. zweier schles. Dörfer: Raase u. 
Spachendorf. (Ebd. 262-92.) [256 


Hürbin, J., Handb. d.Schweizer-G. 
(8. 06, 304). Lig. 15 (Bd. IL 385-448). 
80 Pf. [257 

Dierauer, J., G. d. schweiz. Eid- 
he II: 1516-1648. (Allg. 
Staaten-G. Abt. 1: G.d.europ. Staaten. 
Werk 26, III.) Gotha: Perthes. xvj, 
[255 


e 
Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte. 


- Wackernagel, R., G. d. Stadt 
Basel. Bd. I. Basel: Helbing & L. 
650 S. 14 M. 40. [259 

Welti, E., Beitrr. z. G. v. Kirchberg. (Bil. 
f. bern. G 1, 221-24.) — Lüthi, Die Ring- 
wälle im Üchtland. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
54, 418-20.) 260 

Martin, C., La Maison de ville de Genève. 
(=NTr.615.) Genèvo: Jullien. 4°, ze, 1909. [261 


Denk, ©. u. J. Weiß, Unser 
Bayerland. Vaterl. G., volkstüml. dar- 
gest. Mit 15 Tafelbildern u. 461 Text- 
abbildgn. Münch.: Allg. Verl.-Ges. 
559 S. 10 M. 20. [262 
Res: Lit. Zbl. on, Nr. ga 

Norman, G., A brief history of Bavaria. 
Münch.: Jaffe. jx, 215 S. 2 M. 50. [263 

Eid, L., Aus Alt-Rosenheim. 
Ausgew. Studien z. G. u. Volkskde. 
f. Rosenh. u. sein Inntal. Rosenh.: 
Bensegger. 372 S. 5 M. [264 

Gehring, L., Bilder a. d Berchtesgadner 
G. Hist. Abriß. Berchtesgad.: Erinisch. 31 8. 
75 Pf. [265 

Osterkorn, A., Hühenstadt mit Schwerel- 
bad in d. Vergangenheit u. (-egenw. (Vhilgn. 
d. Hist. Ver. 1. Niederbayern 42, 113-49.) (266 

Looshorn, J., G. d. Bistums Bam- 
berg (s. ‘01, 248). VI: 1623-1729. 
Lfg. 1-2. 736 S. 20 M. 267 

Rez.: Hist.-pol. BIL 138, 954-57 Ringseis. 

Karl, H., Staffelsteiner Chronik. 
Hrsg. v. H. Schellerer. Bamb.: 
Buchner. 1905. xvij, 304 S.; 10 Taf. 
u. Bildn. 4 M. [268 

Meyer, Chr., Bayreuther Erinnergn. Bilder 
a. d. markgräfl. Zeit. TI. I: 2 Dramen im 
Hause Hohenzolleru. Der letzte Markgraf 
v. Bayreuth. Die Lieblings-chwester Fried- 
richs d. Gr. Münch.: Steinebach, 71 S. 
1 M. 50. [269 

Blank, J., Hagenbüchacher Chro- 
nik. I: Bis z. Ende d. 30j. Krieges. 
Neustadta. Aisch: Selbstverl. 2M. [270 

Steichele, A. v., Bistum Augsburg, 
fortg. v. A. Schröder (s. ’05, 279). 
Ltg. 51 (Bd. VII, 1-80). 1 M. 50. [271 

Dirr, P., Aus Augsburgs Ver- 
gangenheit. Augsb.: Reichel. 100 S. 
m. 2 Abbildgn. u. 2 Taf. 2M. [272 

Meyer, Chr., Altreichsstädt. Kulturstudien 
(s. ‘06, 2257). II (betr. Augsb., Rothenb. u. 
Memmingen]. (Quellen u. Forschgn. z. dt. 
insb. hohenz. G. 4, 1-150.) Sep. (I u. IT). 
Münch.: Steinebach. 257 S.; 7 Tat. 4 M. [273 

Förch, F. A., Neuburg u. seine 
Fürsten. Hist. Versuch als Beitr. z. 
G. d. Fürstentums Pfalz - Neuburg. 
(Neuburg. Kollektaneen-Bl. 48, 1- 
136.) [274 

Koeniger, A. M., Die Kapelle Maria Stein- 
brunn b. Zöschingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. 
Dillingen 18, 106-29.) [275 

Schön, Th., G v. Hohentübingen (8. ’06, 
2180). Forts. (Tübing. Bil. 7, 69-71.) [276 


"II 


Brunner, K., /äühringer im Dionste f. 


| Kaiser u. Reich. Hist. Festschr. Mit 9 Voll- 


ji 


bildern u. 6 in d. Text gedr. Bildern. 
Karler.: Gutsch. 63 S. 50 Pf. 277 
Bauer, B., Vom Bodensee. Ver- 


gangenheit u. Gegenw. Mit bes. Be- 
rücks. d. Bodanhalbinsel, v. Reichenau, 
Wollmatingen, Mainau u. Konstanz. 
Radolfzell: Moriell. 291 S. 2 M. [278 


Ingold, A. M. P., Miscellanea 
Alsatica. Serie 4. Colmar: Hotel 
160 S.; Taf. 2 M. = [279 

Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18. 
siècle au point de vue hist., judic., 
administrat., économ,, intellect., social 
et relig.; publ. p. A. M. P. Ingold. 
T. T-II. (Biblioth. de la rev. d'Alsace. 
IX-X.) Colmar: Hütfel. XV, 746: 5808. 
(Subskr.-Pr, f. T. I-IV: 45 fr.) [280 

Sifferlen, G., La vallée super. de St. 
Amarin. Felleringen, Oedern & Krut. Breves 
potes hist. (Rev. cath. d'Alsace N. S. T. 24 
& 25.) — G. Dietrich, Notice hist. sur 
Sigolsheim. (Sep a.: Rov. cath. d’Als.) Rix- 
heim: Sutter. 1905. 152; 64 S. [281 

Walter, Th., Orschweier. Beitr. z. G. d. 
Dorfschaften in d. ehemal. Obermundat. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 22, 57-61) — 
À. S ager, Reichenweier, o alte Württemb. 
Stadt. (Schwäb. Kronik ’05, Nr. 58. 282 

Küchler, J., Chronik Stadt 
Kaiserslautern, 1566-1798 (8.’06, 2186). 
H 4-5. S. 145-224;4 Taf. à 60. Pf. [283 

Beitrüge z. G. d. St. Weilburg. 
Festschr. d. St. W. z. Tausendjahr- 
feier gewidm. v. Ver. f. nass. Altertkde. 
(Aus: „Ann.d.Ver.f.nass. Altertkde.‘“.) 
Wiesbad.: Bechtold. 4°. v, 94 S. m. 
Abbildgn. u. 4 Taf. 2 M. [284 

Mertens, A. W. T., G. d. Herrschaft 
Züsch. Wiesbad.: Verf. 1904/5. 
xjx, 816 S. [285 

Bösken, W., Boitrr. z. G. d. choral. Herr- 
schaft Alpen (Nr.9 v. Nr. 718.) Geldern 1902. 
60 S.; 2 Stammtaf. — A. Holthausen, Schloß 
Haag u. seine Besitzer (Nr. 12 v. Nr. 118.) 
Ebd. 1904. 20 8. [236 

Crassier, L. Baron de, Ordre Teutonique. 
Hist. du Bailliage des Vieux Joncs et des 
12 Commandoeries qui en dépendaient. (Publi- 
cations de la Soc. hist. etc. duns le duché de 
Limbourg 41, 197-308.) [287 


Rübel, K., G. d. Frei- u. Reichs- 
stadt Dortmund. 2.verm.u.verb. Aufl. 
Dortm.: Ruhfus. 84 S. 1 M. 288 

Döhmann, K. G., Beitrr. z. G. d. 
Stadt u. Grafsch. Steinfurt (s. ‘03, 
291). III: Das älteste Lehenbuch d. 
Herrschaft Steinf., 1280-1439, Burg- 
steinfurt. Progr. 48 S. [239 

Dassel, W., Zur G. d. Grund- 
herrschaft Ueberwasser von d. Ref, 


"12 


d. Klosters im letzt. Drittel d. 15. Jh. 
bis z. Ende d. 30). Krieges. Münster: 
Coppenrath. 44 S. 1 M. [290 
tüve, C., G. d. Hochstifts Osnabrück: 
Register; hearb. v. J. Jaeger. (Beihft. zu 
Nr. 132) 151 8. [291 
Schriever, G. d. Kreises Lingen. I, s. 06, 
436. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 
50, 250-08 Jellinghaus. 292 
Rüthning. G., Stautsrechtl. Stellung d. 
Lechterseite d. Stedingerlandes. (Jahresber. 
d. Oldenburg. Ver. f. Altertkde. u. Landes-4. 
12, 40-50 ) , : [293 
Ward, A. W., GroB-Britannien u. 
Hannover. Betrachtgn. üb. d. Personal- 
union. Vorlesgn , gehalt. an d. Univ. 
Oxford. Berecht. Übersetz. v. K. Wol- 
tereck. Hann. u. Lpz.: Hahn. 2418. 
A M. Vgl. 1900, 341. [294 
Merkel. 0., Zur G. d. Dorfes Lutterberg 

b. Hannov.-Münden. (Zt. d. Ges. f. niedersüchs. 
Kirch.-G. 11, 245-50.) [295 
Günther, F., Gründg. d. Bergstadt 
Grund u. ihre erste G. (Zt. d. Harz- 
Ver. 39, 1-50.) [296 
Benecke, Th., Kloster Scharnebeck. Hist.- 
topogr. Beschreibg. d. ebemal. Klosters u. 
Dorfes Scharnebeck b. Lüneh. Mit 17 Abbildan. 
Bremen: Schünemann. 1905. 61 8. [297 


Sach, A., Das Hrzgt. Schleswig in 
sein. ethnogr. u. nation. Entwicklg. 
(3.’99,2221). Abt. III. 510S. 8M. [298 


Wüstenhagen, H., Beitrr. z. Siedelungs- 
kde. d. Ostharzes 8. Nr. 44. [299 
Straßburger, E., G. d. Stadt 
Aschersleben. Aschersl.: Kinzenbach. 
xj, 534 S. 6 M. 50. [300 
Roz.: Zt. d. Harz-Ver. 39, 329-31 Jacobs. 
Schotte, H., Rammelburger Chro- 
nik. G.d.alt. Mansfeld. Amtes Ram- 
melburg u. d. zu ihm gehörig. Flecken, 
Dörfer u. Güter. Halle: Hendel. xj, 
408 S. 4 M. [301 
Zahn, W., Tangermünde unt. d. 
askan. Markgrafen v.Brandenb. (Mitt. 
d. Ver. f. anhalt. G. 10, 481-505.) [302 
Elle, C., Die alte Herrschaft (Graf- 
schaft) Berka a. d. Ilm; Beitr. z. Kde. 
thür. Altertums. Hrsg. v. A. Müller 
(s. ‘06, 2212). Forts. (Zt. d. Ver. f. 
thür. G. N. F. 16, 261-302. 17, 193 
-250.) [308 
Sagittarius, Kasp., Saalfeld. Historien; 
hrsg. v. E. Devrient, s.°05, 197. Rez.: Zt. 
d. Ver. f. thür. G. N.F. 16, 253-57 E. Koch. [304 


Hoßfeld, F., G. d. Dorfes Achel- 
städt. Kranichfeld: Dr. v. Hahn. 1905. 
180 S. r [305 

Kämmel, 0., Süchs. G. ?. durchges. Aufl. 


(Sammig. Göschen. Bdchn. 100.) Lpz.: Güschen. 
166 S. 80 Pf. [306 


Weinhold, E., Chemnitz u. Umgebg. 
Geschichtl. Bilder a. alt. u. neuer Zeit. 


' Stadt Memel u. 


` 
Bibliographie Nr. 290—349. 


Hrsg. v. Ver. f. Chemnitz. G. Chemn.: 
May. 170 S.; Taf. 1 M. 60. [307 
Arnold, J. F., G. d. Parochie 
Frohburg. Frohb.: Geißler. 1905. 
132 S. [308 
SE E 0. E., Meißens Anfänge. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen 
7, I, 1-13) [309 
Widemann, E., Chronik d. Kirch- 
meinde Höckendorf mit Borlas u. 
bereunnersdorf. Tl. I. Höckend.: 
Selbstverl. 167 8. [310 


Pierson, W., Preuß. G. 9. verm. 
u. verb. Auf: hrsg. v. J. Pierson. 
2 Bde. Berl.: Paetel. 548; 650 S. 
10 M. [311 

Liman, P., Hohenzollern. Berl.: 
Schwetschke. 1905. 2908. 5M. [311a 


Curschmann, Die Diözese Braudenburg 
8. Nr. 472. [312 


Noël, L., Aus d. G. Küstrins. 
Berl.: Nauck. 31 S.; Taf. 80 Pf. [313 


Chronik d. Stadt Brüssow. Prenz- 
lau: Vincent. 72 S. [314 

Polthler, C., Üb. d. persönl. Beziehen. d. 
Hohenzollern zur Prignitz u. insbes. z. Stadt 
Wittstock. Wittst. Progr. 4°. 13 S. [315 


Kirchhoff, Seemacht in d. Ostsee. 
Ihre Einwirkg. auf d. G. d. Ostsee- 
länder im 17. u. 18. Jh. Mit 4 Ktn. 
u. 18 Plänen. Kiel: Cordes. xx, 481 S. 


14 M. [316 
Geschichte, Mecklenburg, in Einzeldar- 
stellgn. (8. ’03, 2369). IX s. Nr. 1502. (317 
Wehrmann, G. v. Pommern, s. ‘06, 2221. 
Rez. v. II: Korr.-Bl.d. Geramt-Ver. ’06, Nr. 10 
Heinemann; Pomm. Jahrbb. 7, 338f. Bern- 
heim; Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 19, 
best v. Sommerfeld; Hist. Jahrb. 27, 901f. 
Pfleger. ERR 
Beintker, E., Aus Auklams ver- 
gang. Tagen. (Anklamer Ztg. 1903-6. 
Beil.) Ankl.: Poettcke. 207 S. [319 
Treblin, M., Kleine Beitrr. z. Siedlungskde. 
im chemal. Fürstent. Schweidnitz. (Zt. d. Ver. 
f. G. Schles. 40, 314-24.) — G. R. Rolle, Zur 
Entstehungs-G. v. Sibyllenort. (Ebd. 32 
-13.\ [320 
Schmidt, Erich, G. d Deutschtums im 
Lande Posen unter poln. Herrschaft, s. up, 372. 
Rez : Hist. Vierteljschr. 9, 134 f. W. v. Sommer- 
feld; Hist. Monatsbll, f. d. Droe Posen f, 49-589 
Rummler; Steir. Zt. f. G. 3, 203f. Khull. [321 
Geffcken, H., Preußen, Dtld. u. d Polen 
seit d. Untergang d. poln Reiches. Fin ge- 
schichtl. Rückblick v. Standpunkte modern. 
Staatsethik. Berl.: Vossische Buchh. 168 S. 
2 M. 50. | [321 a 
Zurkalowski, E., Studien z. G. d. 
d Politik d. Dt. Ordens. 

(Altpreuß. Monatsschr. 43, 145-91.) 


Auch Königsberg. Diss. 51 S. [322 
Vgl.: J. Sembritzki (Ebd. 603-13). 


Territorial-Geschichte — Verfassung. 


+. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 

Heusler, Dt. Verf.-G., a. ue, 388. Rez.: 
Preuß. Jahrbb. 124, 163. Delbrück; Hist. Zt. 
97, 574-76 v. Below; Kor BI d. Gesamt-Ver. 
706, 492 f. Werminghoff; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. 
Recht: -G. 27, Germ. Abt., 335-37 Hübner; 
Dt. Lit.-Ztg. v7, Nr. 1 Kogler. [323 
Sander, P., Feudalstaat u. bürgerl. 
Verfassg. ersuch üb. d. Grund- 
problem d. dt. Verf.-G. Berl.: Bath. 
196 S. 4 M. [324 


eb A.,Stud.z.österr.Reichs-G. 


Wien: Hölder. 342 S. 5 M. 20. [325 

Rez.: Lit. Zbl. 07, Nr. 3 O. — Rez. y 05, 
345 (Bachmann, Öst Roichs-G. 2. Aufl): 
Hist. Vierteljschr. 8, 425-30 Voltelini; Zt. f. 
öst. Gymn. 56, 993-97 Turba. 

Timon, Ungar. Verf- u. Rechts-G., a. ’ 
330. Rez.: Journ. des savants ’06, 560-62 Flach ; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt, 
326-40 Schrener; Arch. stor, it. 5. S., 34, 499 
-502 Del Vecchio. [326 

Notizen üb. d. administrat. Leitung d. 


(Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 15, 145-47.) [327 

Wopfner, H., Almendreoal d. Ti- 
roler Landesfürsten. (= Nr. 657.) 
Innsbr.: Wagner. xv, 170 S. (Subskr.- 
Pr.: 4 M. 80. 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 

Ankert, H., Di i 
Leitmeritz. 
Böhm. 44, 492-503) [329 

Schollenberger, J.,G.d.schweizer. 
Politik (s. oe 2238). Lfg. 3-4. S. 209 
-451 u. xvj S. 3 M. 20. [330 

Schnüriger, X., Die Schwyzer 
Landsgemeinde. 133 S. _ E. Gmür, 
Rechts-G. d. Landsch. Gaster. (Ab- 
halgn. z. schweiz, Recht. X.) Bern: 
Stämpfli. 1905. x1j, 396 S. 6 M. en — 
©. Tobler, Entwicklg. u. Funktionen 
d. Landesämter in Appenzell a. Rh. 
1905. 1648. — (Berner Disserta- 
tionen.) [331 


Rez. d. Arbeit Gmürs: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
f. Rechta-G. 27, G. A., 422-24 Stutz. 


Rosenthal E., d. Gerichts- 
wesens u. d erwaltungsorganisation 


332 
Die oberpfälz. Landstände 
u. ihr Einfluß auf d. Steuorwesen, besond. d. 
Ungeld. Münch. Diss. 29 5. [333 
d, K., Die staatl. Organisation 
d. Bistümer Würzburg u. Bamberg. 
Heidelb. Habil.-Schr. 105 S. [334 

Rieder, O., Die vier Erbämter d. Hoch- 
stifts Eichstätt (s, Di, 349). Letzte Nachtrr., 


"13 


zumeist Gestaltg. u. Ausgang im 19. Jh. betr. 
(Sammelbl. d. Hist. Ver. Eichstätt 19, I. 1- 
118; Stammtaf.) (335 


Wintterlin, F., G. A Behörden- 
organisation in Württemb. (8. "ug, 
2243). Bd. II: Die Organisationen 
König Wilhelms], bis z. Verwaltungs- 
edikt v. 1. IL 1892. xj, 320 8. 
8 M. 50. [336 

Rösch, A. Beziehgn. d. Staats- 
ECH 2. kath. Kirche in d. beiden 

ohenzoll. Fürstentümern 1800-1850. 
Sigmar.: Liehner. 190 $S. 8 M. [337 

(Aus: Arch.f. kath.Kirchenrecht 1905 u.1905.) 

Roth, Aug., Rechtsverhältnisse d. 
landesherrl. Beamten in d. Mark- 
un Baden-Durlach im 18. Jh. 

eidelb. Diss. 100 S. 338 

Rez.: Zt. £.G.d.Oberrh. N. F. 21,523 f. Obser. 

Rudolph, Entwicklig. d. Landeshoheit in 
Kurtrier bis z. Mitte d. 14. Jh., s. 706, 399. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe Nr. 4 Reimer; Bom. 
Quartalschr. 19, 206£. HK Schaefer; Westdt. 
Zt. 25, 232.34 Richter [33 

Rörig, Entstehg. d. Landeshoheit d. Trierer 
Erzbischofs zw. Saar, Mosel u. Ruwer, s. ‘06 


2244. (69 S.: Leipz. Disa.) Rez.: Westdt. Zt 
25, 234-38 Richter; Zt. f. Sozialwiss. 9, 306 f. 
v. Below. | [340 
- Rathje, J., Behördenorganisation 
im kurköln. Herzogt. Westfalen. 
Heidelb. Diss. 1905. ‘107 S. [341 


Jeiler, J., Siegelkammer d. Bischöfe 
v. Münster. Münst. Diss. 54 S. [342 
Rhamm, A., Umriß d. braunschw. 
Verfassgs.-@. (Aus: „Verfassgs.-Ge- 
setze d. Hrzgts. Br. 2. Aufl.“.) Braun- 
schw.: Vieweg&S. 88S. AM 50. [343 
Schrecker, U., Das landesfürstl. 
Beamtentum in Anhalt. (Hft. 86 v. 639.) 
Breslau: Marcus. 152 S. 4 M. 40. 
(TI. I: Hall. Diss, 67 S.) [314 
Trescher, E., Entwicklg. d. Steuer- 
wesens im Hrzgt Sachs.-Gotha. (Ab- 
hdlgn. d. Staatswiss. Seminars zu 
Jena. II,3.) Jena: Fischer. 112S. 3M. 
(31 S.: Jen. Diss. 1905.) [345 
Däbritz, W., Staatsschulden Sach- 


sens, 1763 bis 1837. Leipz. Diss. 
159 S. [346 

Hintze, Epochen d. ev. Kirchenregiments 
in Preuß. s. Nr. 492. [347 


Sommerfeld, W. Y., Beitrr. z. Vert. u. 
Stände-G. d. Mark Braudeub. im Mittelalter, 
8. "On, 2250. Rez.: Jahrb. f. Gosetzgebg. 30, 
1275-79 Boese; Hist. Zt. 97, 621-25 Spangen- 
borg. [318 
Liebegott, M., Der brandenb. Land- 


vogt bis z. 16. Jh. Halle: Niemeyer. 


1798. 5 M. (§ 10: Hallens. Diss. 
37 S.) [349 
Rez. v. ug, 2145 (Gelpke, Entwicklig. d. 


Landratsamtes d. preuß Monarchic) :Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 18, 320-24 Haag. 


*14 


Carschmann, Diözese Brandenburg s. 
Nr. 472 (350 

Jocksch-Poppe, R., Patrimoniale 
Verfassg. u. Verwaltg. d. Standes- 
herrschaft Forst u. Pförten nebst 
Beitrr. zu ihr. Sozial-G. unter besond. 
Berücksicht. d. gutsherrl.-bänerl. u. 
d. lehnsherrl.-ritterschaftl. Verhält- 
nisse. Nach d Akten d. ern v. Brühl- 
schen Archivs. (Niederlaus. Mitt. 9, 
1-180. Vgl: W. Lippert ebd 356 
bäi — Ders., Die hist. Grund- 
lagen d. kommunalständ. Verfussg. 
in d. beiden Markgrafentiimern Ober- 
u. Nieder-Lausitz. (Ebd. 181-236.) — 
Ders., Die Kriegsverfassg. d. Mark- 
grafentums Nieder-Lausitz unt. d. 
böhm. u. sächs. Landeshoheit. (Ebd. 
237-58.) [351 


Preuß, H., Entwicklg. d dt. Städte- 
wesens. I: Entwicklgs.-G.d.dt.Städte- 
verfassg. Lpz.: Teubner. xıj, 379 S. 
4 M. 80. [352 

Rez. v.’06, 2251 (Rietschel, Studtverfg.): 
Wostdt. Zt. 25, 119-28 Oppermann Vyl.: E. 
Mummenhoff, Alteste Ntudtbefestigung 
Nürnberus. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürub. 
17, 319-39.) 

Vanderkindere, L., La notion 
juridique de la commune. (Bull. de 
l'Acad. Roy. de Belg. "op, 193-218.) [353 

Schulte, F. v., Verdienste d. Bürgertums 
d. Stadte im Mittelalter um d. Stauts- u. 
Rechtsentwicklg. (Dt. Revue 31, Ill, 65-73.) [354 

Heidenhain, M. E., Städt. Ver- 
mögenssteuern im Mittelalter. Leipz. 
Diss. 118 S. [355 

Jostes, F., Roland in Schimpf u 
Ernst; d. Lösg. d. Rolandrätsels. 
Dortm.: Ruhfus. 40 S. 1 M. [356 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 38; Dt. Lit.-Ztg. 
‘06, Nr. 51,52 Kampers. 

Heldmann, Kolandsspielfiguren, Richter- 
bilder od. Köuigsbilder:, 8. "06, 225%, Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 9, 535-43 Rietschel; Zt. d. 
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, G. A., 457-62 
(auch v. Nr. 356): R. Schröder. [357 

Heck, Ph., Die Rolandsstelle d. 
Bremer Henricianums. (Hist. Vier- 
teljschr. 9, 305-23. Vgl.: Ebd. 125.) [358 

Glitsch, H., Beitrr. z. ültern 
Winterthurer Verf.-G. (Leipz. Diss.) 
Winterth.: Hoster. 938 ; Kte. 2 M. [359 

Bothe, F., Entwicklg. d. direkt. 
Besteuerung in d. Reichsst. Frankfurt 
bis z. Revolution 1612-1614. (Staats- 
u. sozialwiss. Forschgn. XXVI, 3.) 


Lpz.: Duncker & H. su, 304; 
*215 S. 15 M. [360 


| 
| 
| 


Bibliographie Nr. 350—402. 


Ballin, O., Finanzwesen d Stadt Ganders- 
heim im Wechsel d. letzt. 150 Jahre. 
Gandersh. 23 S. [361 


Joachim, H., Gilde u. Stadt- 


gemeinde in ne i. B. (Aus: 
„Festgabe f. A. Hagedorn.) Hamb.: 
Voß. S. 27-114. 2 M. 50. [362 


Rez.: Hans. G.bll. ‘06, 420-26 v. Loesch, 

Renard, L., Les corporations de 
métiers à Tongres. (Bull. de la Soc. 
scient. et litt. du Limbourg 23, 13- 
95. Vgl: Ebd. 321-26.) [363 

Tuckermann, W., Das Gewerbe 
d. Studt Hildesheim bis z. Mitte d. 
15. Jh. Tübing. Diss. 156 S. [364 


Hartmann, G. d. Handwerkerverbände d. 
St. Hildesheim im Mittelalter, s. ’06, 417. 
(Tl. I: Die außere G. Münster. Diag 1:08. 
40 S) Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Nicdersachs. 
’06, 269-72 Wienbeck; Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
v. Osnabr. 30, 239f. Gvo. Winter; Zt. f. So- 
zinlwiss. 9, 739 v. Below; Hans. G.bll. "me 
370-79 Techen. (355 

Helmrich, R., G. d Bäckerinnung zu 
Plauen. Plauen i. V.: Kell. 56 NS. 60 Pf. — 
P. Lorenz, G. d. Rochlitzer Tuchmacher- 
haudwerks. (Leipz. Diss.) Rochl.: Pretzsch. 
125 S. 1 M. 20. [365 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 


Bücher, K., Entstehg. d. Volks- 
wirtschaft. 5., stark verm. u. verb. Aufl. 
Tübing.: Laupp. xj, 463 S. 6 M. [367 

Caro, Beitrr. z. älter. dt. Wirtsch- u. 
Verf.-G., s. '06, 418. Rez.: Dt. Lit-Zte "me, 
Nr. 31 Wopfner. (368 

Wimbersky, H., Eine obersteir. 
Bauerngemeinde in ihr. wirtschattl. 
Entwicklg., 1498-1899. Tl. L Mit 
3 Taf. Graz: Moser. 4°. 132 S.; Kte. 
u. 2 Beilagen. 6 M. [369 

Juffinger, M., Wirtschattl. Streif- 
lichter üb. d. Gerichtsbezirk Kufstein. 
(Forschen. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 2, 181-98.) [370 


Wimmer, G. dt. Bodens, ».'06, 421. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 26 Wilh. Götz; Mitt. a. 
d. hist. Lit. 34, 267 f. Pistor. (331 

Levec, Pettaner Studien, s. "06, 423. Rez : 
Steir. Zt. f. G. 3, 212-17 v. Wretschko. [3:2 


Badtke, W., Zur Entwicklg. d. 
deutschen Bäckergewerbes. Eine 
wirtschattsgeschichtl.-statist. Studie. 
(Sammlg. nationalök. u. statist. Ab- 
hdlgn.d. Staatswiss.Seminars zu Halle. 
LIT) Jena: Fischer. 216 S. 5 M. 
(95 S.: Hall. Diss.) [3° 3 


Verfassung. — Wirtschafts-Geschichte. 


Darstellungen a. d. G. d. Technik, 
d. Industrie u. Landwirtschaft in 
Bayern. Festgabe d. Techn. Hoch- 
schule ın Münch. z. Jahrhundertfeier 
d. Annahme d. Königswürde. Münch.: 
Oldenbourg. xv, 323 S. 25 M. [374 

Inhaltsang.: Forschen. z. G. Bayerns 14, 
166 f. Reinhardstüttner. 

Stieda, W., Die keramische In- 
dustrie in Bayern währ. d 18. Jh. 
(Abhadlgn. d. Kgl. Sächs. G. d. Wiss. 
XXIV,4.) Lpz.: Teubner. emt, „256 S. 
8 M. (Vgl. Stieda in Forschgn. z. 
G. Bayerns 14, 136-41.) [375 

Zenker, L., Zur volkswirtschaftl. 
Bedeutg.d.Lüneburg.Saline, 950-1370. 
(I, 2 v. Nr. 736.) Hannov.: Hahn. 
84 S. 1 M. 50. [376 

Meyer, Chr., Zur G. d. dt. Arbeit-rstandes. 
Münch.: Steinebach. 31 S. 1 M. Vgl. ‘06, 22971 
— Ders., Die Gcsellenfrage im Mittelalter. 
(Frankf. zeitgem. Broschüren. N. F. XXIV, 12.) 
Hammi. W.: Broer & T. 24 S. 50 Pf. [377 

Berleung, R., Entwicklungs-G. d. 
Arbeitsvertrags in d. dt. Territorien, 
1731-1870/71. Münch. Diss. 935. [378 

Joneli, H., Arbeitslosenfürsorge 
im alt. Basel. (Basler Zt. f. G. etc. 
6, 180-283.) [379 

Jordan, G., G. d. Knappschaftswesens im 
Mansfelder Bergrovier, 8. 06, 472. (Hallens. 
Diss. '05) e 1350 


Landau, H., Entwicklg. d. Waren- 
handels in Österreich. Beitr. z. Wirt- 
schaftspolit. d. Absolutismus. (Erweit. 
Sep.-Adr.a.: Zt. f. Volkswirtsch. etc.) 
Wien: Braumüller. 825. 1 M.80. [381 

Fritsch, W., Das Zoll- recte Maut- 
wesen in Mähren bis z. Ausgange d. 
14. Jh. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schles. 10, 195-229.) EI 

Schwann, M., G. d. Kölner Han- 
delskammer. Bd. I. Köln: Neubner. 
xv, 473 S.; 9 Taf. 10 M. [388 

Pfau, W. C., Skizzen v. alt. Roch- 
litzer Handel u. Wandel. (Einzel- 
heiten a. d. Gebiete d. Rochl. G. V.) 
Rochlitz i. S.: Melzer. 216 S. [384 

Offenbächer, A., G. d. Besteuerung 
d. Salzes in Dtld. bis z. J. 1867. 
(Finanz-Arch. XXH u. XXUI) Vgl. 
op, 449. [385 

Hartmeyer, Weinhandel im Gebiet d. Hanse 
im Nittclalter, s. ’06, 2289. Rez.: Korr.-Bl.d. 
Westdt. Zt. 25, 80-53 Kuske; Sitzungaberr. d. 
Ges. f. G. etc. d. Ostsceprovinzen RuBlauds 
‘05, 47-50 Mettig; Hans. G.bil. ‘05, 435-47 
Stein. [386 

Bigwood, 6., Gand et la circu- 
lation des grains en Flandre, du 14. 


EE 


*15 


au 18. siècle. (Vierteljschr. f. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. 4, 397-460.) [387 

Friedensburg, F., Schles. Getreide- 
preise vor 1740. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 40, 1-45.) [338 


Beinert, J., Straßburger Rhein- 
fahre im Mittelalter. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 21, 390-99.) [389 

Kuske, B., Bonner Schiffahrt im 
18.Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f.d. Niederrh. 
81, 1-45.) [390 

Averdunk, Duisburger Börtschiffahrt, ». 
’05, 402. Rez: Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 79, 1841-88 Al. Schulte; Korr.-Bl. d. 
Westdt. Zt. 24, 110-42 M. S.; Beitrr. z. G. d. 
Niederrh., Jahrb. d. Düsseldorf. G.-Ver, 19, 


269f. Redlich. [391 
Real, J., Die Fossa Eugeniana, (Nr. 13 
v. TIS. [392 


Sello, G., Oldenburgs Seeschiffahrt 
in alt. u. neuer Zeit (= Nr.739a.) Lpz.: 
Duncker & H. 68 S. 1 M. [393 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 41 D. Kohl. 

Deecke, W., Die alten vorpomm. 
Verkehrswege in ihr. Abhängigkeit 
vom Terrain. (Pomm. Jahrbb. 7, 
169-90.) [394 


Moeller, E. v., Die Elendenbrüder- 
schaften. Beitr. z. G. d. Fremden- 
fürsorge im Mittelalter. Lpz. : Hinrichs: 
176 S. 3 M. 50. [395 

Liebe, G., Herbergspflicht d. mittel- 
alterl. Klöster m. besond. Beziehg. 
auf d. Landschaften d. Prov. Sachsen. 
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. d. Prov. 
Sachs. 1, 192-207.) [396 


Rüthning, G., Wcertangaben im Mittelalter. 
(Jahresber. d. Oldenburg. Ver. f. Altertkde. 
u Landes-G. 12, 51 5.) [397 

Schaub, Kampf geg. d Zinswucher etc. im 
Mittelalter, s. ‘06, 465. Rez.: Lit. Zbl. ‘V6, 
Nr 12 Fed. Schneider; Hist Jahrb. 27,432 f.Rt.; 
N. Rev. hist. de droit 30, 240-43 Meynial; 
Riv. stor. it. 3. S., 5, 257-89 Cipolla; Engl. 
hist. rev. 21. 560f. Davis; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 34, 4205. Marteus; Rev. bened. 28, 621 
Bastien. | „1398 

Nuglisch, A., Entwicklg. d. Reich- 
tums in Konstanz, 1388-1550. (Jahrbb. 
d. Nationalök. 87, 363-71.) [399 

Mitterwieser, A., G. d. Stiftgn. 
u. d. Stiftungsrechtes in Bayern (s. 
"06, 469). Forts. (Forschgn. z. G. 
Bayerns 14, 41-64; 192-200.) [400 

Merk, G.. Pfeffertag in Ravensburg. Beitr. 
z. G. d. öffentl. Arınenwesens. (Freiburg. 
Diözesanarch. N. F. 6, 369-79.) EI 

Hinze, A., Das St. Johannis-Hospi- 
tal zu Bernburg. (Mitt. d. Ver. f. 
anhalt. G. 10, 566-622.) [402 


+16 


Matern, Die Hospitäler im Erm- 
land. (Aus: Zt. f. G. etc. Ermlands.) 
Freib. i. B.: Charitasverband. 88 S. 
ıM 20. [408 


Seeliger, G., Ständ. Bildungen 
im dt. Volk. Lpz. Rekt.-Rede. 1905. 
4°. 20 S. [404 


Rietschel, S., Landleihen, Hofrecht 
u. Immunität. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 27, 385-421.) Vgl. "mg 
2289. — Entgegng. v. G. Seeliger 
(Hist. Vierteljschr. 9, 569-89). [405 


Meyer, Chr., Zur G. d. dt. Adelsstandes. 
Münch.: Steinebach. 64 S. 1 M. 50. Vgl. 
106, 22971 [406 

Rehm, Prädikat u. Titelrecht d. dt. Standes- 
herren, s. ‘06, 477. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
9, 116-18 O. Mayer; Arch. f. Kultur-G. 4, 360 
-62 Steinhausen; Hist. Jahrb. 27, 430f. [407 

Heck, Ph., Zur Geneal. d. nieder- 
sächs. Uradels. (Zt. d. Hist. Ver. f. 


Niedersachs. '06, 235-58.) [408 
Rez. v. 06, 2301 (Wittich): Forschen. z. 
brandb. u. preuß. G. 19, 558-60 v. Sommerfeld. 


Meyer, Chr., Zur G. d. dt. Bauernstandes. 
Munch.: Steinebach. 81S. 1 M. Vgl ’06, 2297! [409 


Cohen, A., Verschuldung d. büuerl. 
Grundbesitzes in Bayern v. d. Ent- 
stehg. d. Hypothek bis z. Beginn d. 
Autklärungsperiode, 1593-1745. Lpz.: 
Duncker & H. xjx,470S. 10 M. 80. [410 

Vanderkindere, L., Liberté et 
propriété en Flandre du 9. au 12. 
siècle. (Bull. de l'Acad. Roy. de Belg. 
06, 151-73.) [411 

Schräpler, Der Bauernstand v. 16. 


bis 18. Jahrh. in uns. Gegend. (Ver- 
ôffentlichgn. d. Altert.-Ver. Torgau 
18/19, 40-33.) [412 


Moeschler, F., Gutsherrl.-büuerl. Verhält- 
pisse in d Ober-Lausitz. Rekonstruktion d. 
Dorfer Reunersdorf, Berthelsdorf u. Gr.-Hen- 
nersdorf b. Herruhut i. S. (Diss.) Görlitz: 
Tischuschel. 72 S.; 6 Ktn. 2 M. 40. [413 

Lennhoff, Indl. Gesindewesen in d. 
Kurmark Brandenb. v. 16.-19. Jh., s. *06. 2303 


(wo Pruckfohlor „Gemeindewesen"). Rez.: 
Forschen. z. brandb. u. pr. G. 19, 576-78 
v. Sommerfeld. [413 a 

Husserl, S., Gründungs-G. d 
Stadttempels d. israel. Kultusge- 


meinde Wien. Mit Kinleitg.: Die zeit- 


geschichtl. allgem. Verhältnisse d. 
Wiener Juden. Wien: Braumiiller. 
139 S. 8 M. 60. [414 


Bondy, G., Zur G. d Juden in 
Böhmen, Miühren u. Schlesien, 906- 
1620. Zur Hrsg. vorbereit. u. ergünzt 


PP um me. A EE EE RS nn mn mm mn en mn m m 


Bibliographie Nr. 408—450. 


v. F. Dworsky. Prag: Neugebauer. 


St, 1151 S. 18 M. [415 

Steinberg, Studien z. G. d. Juden in d. 
Schweiz wahr d. Mittelalters, wa ’03, 423. 
Rez.: Hist. Zt. 94, 495f. G. C.; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 33, 176-78 Foß; Hist. N 
9, 133. v. Wretschko. 


Nordmann, A., Üb. d. Sudenfried: 
hof in Zwingen u. Judennieder- 
lassungen im Fürstbist. Basel. (Basler 
Zt. f. G. etc. 6, 120-51.) [417 

Hildenfinger, P., Invent. des docc. 
relat. aux juifs d’Alsace conserv. aux 
Archives Nation. (Correspond. hist. 
et archl. '05, 46-56.) 418 

Ginsburger, M. u. C. Winkler, 
Die Juden in Rufach. Judengasse u. 
Synagoge in Rufach in Wort u. Bild. 
Gebweiler: Dreyfus. 548.;7 Taf. [419 

Rixen, C., G. u. Or anisation d. 
Juden im ehemal. Stift Münster. (VIII 
v. Nr. 609.) Münster: Coppenrath. 828. 
1 M. 60. (41 S.: Münst. Diss.) [420 

Lewinsky, Regesten z. G. d. Juden 
in d. Prov. Sachsen u. d. angrenz. 
Gebieten währ. d. Mittelalters. (Mo- 
natsschr. f. G. etc. d. Judentums 
‘05, Nov. u. Dez.) [421 


c) Recht und Gericht. 
See H., Dt. Rechts-G. 2. Aufl. 
(Syst. Handb. d. dt. Rechtswiss. 
SE v. Binding. 2. Abt., Tl. I, Bd. 1.) 


Lpz.: Duncker & H. ie, 629 S. 
14 M. [422 

Rez.: Lit. Zbl.'07, Nr. 2. — Rez. eut, 2125 
(Bruuner, Grundzüge. 3. Aufl.): Mitt. d Inst. 


f. öst. G.forschg. 26, 342-44 v. Wretschko; N. 
Rev. hist. de droit 30, 414-1S Blondel. 


Weißler, A., G. d. Rechtsanwalt- 


schaft. Lpz.: Pfeffer. 1905. 623 S. 
12 M. [422 a 
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, 


G. A., 4416-54 Alfr. Schuitze. 

Vrhovec, J., Alte Gerichtsordnung d. 
Stadt Laibach. (Mitt. d. Muscal-Ver. f. Krain 
15, 148-60.) KL 

'@mür, E., Rechts-G. d. Landschaft Gaster 
s. Nr. 331. (424 

ee Gerichtswesen Bayerns s. Re 

425 

”Hradil, P., Ingolstädter te 

hist. Miszellen. (Vhdlgn. d Hist. Ver. 


f. Niederbayern 42, 253-65.) La 


Keck, H., Entwicklg. d. Ober- 
appellationsgerichts zu Cassel. Marb. 
Diss. xv, 107 5. [427 


Hassebrank, G., Die braunschweig. Stadt- 
rechte. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersacbs. ‘06, 
171-53.) Rez. d. Arbeiten v Frensdorff u 
Schottelius s. "Oh, 2351 u. '06, 2320. (4383 


Recht und Gericht. 


Rothenbücher, K., G. d. Werk- 


vertrages nach dt. Rechte. (Hft. 87 
v. Nr. 689.) Bresl.: Marcus. 133 S. 
4 M. [429 


Kapras, J., Pfandrecht im böhm.- 


mähr. Stadt- u. Bergrechte. Beitr. 
z. G. d. dt. Rechtes. (Hft. 83 v. 
Nr. 639.) Ebd. 92 S. 2 M. 80. Vgl. 
06, 2326. [430 


Lechner, A., Obstagium oder die 
Giselschaft nach schweizer. Quellen. 
(Abhdlgn. z. schweiz. Recht. XVI) 
Bern: Stämpfli. xvj, 228 S. 3 M. 75. 
(Bern. Diss.) [431 

Goerlitz, Th., Übertragung liegend. 
Gutes in d. mittelalt. u. neuzeitl. 
Stadt Breslau. Mit Urkundenanhang. 
(Hft. 2 v. Nr. 642.) Heidelb.: Winter. 
76 S. 2 M. |432 


Peterka, Wasserrecht d. Wei-tümer, 8. '05, 
9358. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftw. f. Rechts-G. 
26, Germ. Abt, 875-77 Stutz; Mitt. d. Inst. f 
ost. G.forschg. 27, 379f. W [433 

Zollinger, K., Wasserrecht d. 
Langeten. Rechtsgeschichtl. Studien. 
(Abhdign. z. schweiz. Recht. XVII.) 
Bern: Stimpfli. Su, 200 S. (Berner 
Diss) 3 M. [434 

Quanter, R., Biblioth. mittelalterl. 
Rechtspflege (s. '06, 489). Lfg. 2-20. 
à 1 M. Die Leibes- u. Lebensstrafen. 
S. 47-470. (Die Schand- u. Ehren- 
strafen in d. dt. Rechtspflege s. ‘01, 
443. Die Folter in d. dt Rechtspflege 
sonst u. Jetzt s. 1900, 2421.) [435 

Juchler, H., Strafverfahren im 
Lande Appenzell bis z. Landesteilg. 
1597. (Berner Diss) Arbon: 
Schläpfer. 1905. 144 S. 2 M. 80. [436 

Bauchond, M., La justice crimin. 
E magistrat de Valenciennes aumoy.- 


âge. Paris: Picard 1904. 314S. [436a 
Rez.: Zt. d Sav.-Stiftz. f. Rechts-G. 27, 
G. A., 443-46 His. 


Vacandard, E., L'Église et les 
ordalies. (Vacand., Études de cr itique 
et d'hist. relig. Paris 1905. S. 189 
-215) [437 

Wilhelm, F., Alte Steinkreuze — Grenz- 


zeichen? — Sühnokreuze! (Mitt. d. Ver. f. 
sachs. Volkskde. 4, 37-41.) Vgl. ’Or, 1959. [438 


d) Kriegswesen. 
Delbrück, H. 2 G. d. Kriegskunst 
l. 


(8. '04, 781). III: Mittelalter. 
7008 13 M. [439 
Ders., Aus d. G. d. Kriegskunst. (Preuß. 


Jahrbb. 126, 1-51.) 


— Kriegswesen. *17 

Geschichte d. K. u. K. technisch. 
Militärakademie ís. '01, 2529). Tl. Il: 
G. d. K. K. Bombardier-Corps, d. K. K. 
Artill.-Hauptschule u. d. K. K. Artill.- 
Akad. 1786-1869. Verf. v. F. Gatti; 
hrsg. v. A. Edlen v. Obermayer. 
xjv, 833 S. 10 M. [440 

Pochon, A. u. A. Zesiger, Schwei- 
zer Militär; 1700 bis auf die Neuzeit. 


Lfg. 1. Bern: Scheitlin etc. 4°. 
vo) S. u. S. 1-8; 4 Taf. 6 M. [441 


Kasser, H., Die bernischen Feldzeichen. 
(Bil. t. bern. G 1, 73-78.) — E. Lüthi, Die 
bern. Churen od Hochwachten im 17. Jh 
2. Aufl. Bern: Francke. 1905. 183. 0,60 fr. [412 


Müller, Karl u. L. Braun, Be- 
kleidg., Ausrüstg. u. Bewaffng. d. Kgl. 
Bayer. Armee (s. '04, 2144). Kplt. 4°. 
1075 u. 120 S.; 70 Taf. 135 M. [443 


Furtenbach, F. Kan Die rats- u. gerichts- 
fühig. Familien d. vorınal. freien Reichsstadt 
Nürnberg im bayer. Offizierkorps seit 1x06. 
Mit 9 Portr. u. 1 Gruppenbild. Nürnb.: Schrag. 
Xv, 111 S. (Subskr.-Pr.: 5 M.; Ladenpr.: 
TM.) (414 

Wolf, B., Skizzen von d. ehomal. kursächs. 
Armee. (Arch. f. Kultur-G. 4, 403-314) — 
A. Lingke, Zur G. d. kursüchse. Hoffahne. 
(Ebd. 4354-38.) [445 

Jocksch-Poppe, Kriegsverfassg. d. Mark- 
grafontums Nieder-Iausitz s. Nr 351. [146 

Ernst, H., Die preuß. Armee, 1740-1821. 


Progr. Langenberg, Rhld. 94 S. [447 

Erzieher d. preuß. Heeres. Hrsg. 
v. Pelet-Narbonne (e ‘06, 2338). 
Bd. VI, VII u. XI/XII. [448 


(Gneisenau; Boyen: Kaiser Wilhelm d Gr. 
u. Roon) 


Regimentsgeschichten: [449 

Fentachrift Z. Feier d. 150jähr. Bestehens 
d. k. b. Kadetten-Korps. Münch : Lindauer. 
173 S. 4 M. 

Schabert, F. u. H. Vara, K. b. 13. Inf- 
Reg. Kaiser Franz Jos. v. Österr. I 1806-51. 
Ebd. xxj, 724 5. 14 M. 

Ferber, 1. bad. Feldartill. - Reg. Nr. 
Karlsr.: Müller. 371 a: Taf. u. Kte. 6 M. 

Müller, Herb., 4. württb. Inf.-Reg. Nr. 122 
Kais. Franz Jos. v. Ost. 1>06-1906. Heilbronn: 
Scheurlen xirj, 289 S.: 4 Taf. n.7 Ktn. 8 M. 

Bode, Inf.-Reg.v. Manstein (schlesw.) Nr. 84. 
Mit Stammliste d. Ofüzierkorps v. Pohl. 
Berl.: Mittler. 453 S.; Ktn. u. Pläne. T M. 

Dalltz, Füsil -Reg. Gen.-Feldm Graf Blu- 
monthal (magdeb.) Nr. 36 Bis 1866 v. D. 
fortg. bis 1905 v. Werner u. Lienan. 
2. durchg. Aufl. Ebd. x1j,4198.; Pläne etc. 8M. 

Maß. Ulanen-Reg. Graf H eseler (2. brand.) 
Nr.11. v. Schonings G.d. 2. brand. Ulan.- 
Reg. Nr. 11 bis 1555 neu bearb. u. bis 1906 
weitergef. Mit 3 Bilderu, 9 Ktn. u. Piinen. 
Ebd. zu, 307 S. 9 M. 


14. 


e) Riligion und Kirche. 


Thudichum, Papsttum u. Roformation im 
Mittelalter, 1145-1517, 8.06 514. Rez.: Český 
časopis hist. 11, 339-44 Goll. [450 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. Bibliographie. 2 


"18 


Wauer, E., Entstehg. u. Ausbreitg. 
d. Klarissenordens bes. in d. dt. 
Minoritenprovinzen. Lpz.: Hinrichs. 
179 S. 4 M. 80. [451 


Dreshach, E., Beitrr. z. Ent- 
wicklgs.-G. d. Pfarrsysteme in d. 
Gratsch. Mark (s. '03, 2518). UI: Die 
alten Parochien im ehemal. Amte 
Neustadt. (Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.- 


G. Westfal. 8, 138-55.) [452 
Rothert, H., Zur Kirch.-G. d. 
„ehrenreichen“‘ Stadt Soest. Mit 15 


Abbildgn. u. 1 Kte. Gütersloh: Ber- 
telsmann. 1905. 212S.m. 15 Abbilden. 
u. 1 Kte. 2 M. — Ders., Zur mittel- 
alt. Kirch -G. d. „ehrenr.‘* St. Soest. 
(Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.-G. West- 


fal. 8, 1-64.) [453 

Füssenich, 0., Zur G. d. Taufpraxis bei 
außerehelich Geborenen im Hrzgt. Jülich u. 
im Kurstaut Koln. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 81, 131-87.) '454 


Lindner, P., Profeßbuch d. Bened.- 
Abtei St. Peter in Salzburg, 1419- 
1856. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkde. 46, 1-328.) [455 

Chèvre, Les sutfragants de l'ancien 
eveche de Bâle. (Bibl. de la Rev. 
d'Alsace. VIII.) Colmar: Hüffel. 198 S. 
4 M. (Vgl. 06, 516 u. Rev. d’Als. 
T. 56 u. 57.) [456 

Tuor, Ch. M., Reihenfolge d. 
residierenden Domherren in Chur. 
(Jahresber. d.Hist.-ant. Ges. Graubünd. 
34, Beil. II: 69 S.) — A. Thaler, 
Chronol. Notizen üb. d. ehrw. Bene- 
diktinerinnen-Stift St. Johann in 
Münster, Kant. Graubünden. (Stud. 
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
27, 319-41.) [457 

Marius, Wolfg., Annales ecclesiae 
Alderspacensis, 1514-1544; m. erlüut. 
Anmerkgn. hrsg. v. M. Hartig. 
(Vhdlgn. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
bayern 42, 1-112.) [458 

Lauchert, Wolfg Mayer. Marius. (Allg. 
dt. Biogr. 52, 279 f.) | 

Buchner, F. X., Necrologium 
cleri saecul. Eystettensis, 1760-1904. 
Eichst.: Brönner. 155 S. 3 M. [458a 

Baudenbacher, Einige namhafte Schrift- 
steller d. ehemal. Karmeliterklöster in Würt- 
temb. (Diszesauarch. v. Schwaben 24, 33-36.) 
— Finkbeiner, Aus d. Pfarrei-G. v. Wurzach 
(s "Or, 2356). Foris. (Ebd. 109-12 etc. 25. 12-16.) 
— Hetzinxer, Zur G. d Pfarrei Weigheim. 
(Ebd. 129-35 ete. 25, 24-30) — S. S.. G. d. 
ehm. Franziskanerinnenklosters zu Unlingen 
(8.05, 2356). Forts. (Ebd. 135-3:.)— K. Brehm, 
Nachtr. z. G. d Konstanzer Diözesansynoden 
im Mittelalt. (Ebd. 91-93.) Vgl. ’06. 523. [459 


Bibliographie Nr 451—495. 


Roder, Chr., Benediktinerkloster 
St. Georgen auf d. Schwarzwald, 
hauptsächl. in sein. Beziehg. z. Stadt 
Villingen. (Freiburg. Diözesanarch. 
N. F. 6, 1-76.) — K. Reinfried, Die 
ehemal. Burzkaplaneieu auf Alt- u. 
Neuwindeck in d. Ortenau. (Ebd. 
125-39.) — H. Oechsler, Jahrtags- 
stiftg. d. Landkapitels Breisach. 
(Ebd. 245-567.) [460 

Jeunhomme, Études hist. sur le 
diocese de Metz. (Rev. eccl. de 
Metz. ‘05.) [461 

Walter, Th., Ursprung d Klosters Klingen- 


tal (s. ‘06. 525). Nachtr. (Jahrb. f. G. etc. 
kls.-Lothr. 22, 62-14.) [162 


Falk, F., Marianum Moguntinum. 
G. d. Marienverehrg. u. d Immaculata- 
Tradition im Bist. Mainz u. am 
Mittelrhein. Mainz: Lebrlingshaus. 
xıj, 217 S. 2 M. 50. [463 

Ders., Zum ehemal. Reliquienfest im Dome 
zu Mainz. (Katholik ’06, II. 240.) 


Ebel, K., Zur G. d. Marienstifts 
in Lich. (Beitrr. z hess. Kirch.-G. 3, 
1-40.) [464 

Bastgen, H., Entstehungs-G. d. 
Trierer Archidiakonate. Bresl. Diss. 
56 S. [465 

Bendel, F. J., Ergünzgn. u. Be- 
richtigungen z. G. d. Abte v. Werden. 
(Beitrr. z. G. d. St. Werd. 11, 27- 
112.) — A. Schulte, War Werden 
e. freiherrliches Kloster? (Westdt. 
Zt. 25, 178-91.) [466 

Wintershoven, E. van, Recluseries 
et Ermitages dans l’anc. diocèse de 
Liege. (Bull. de la Soc. scient. et 
litt. du Limbourg 23, 99-158) — 
M. J Jansen, De Heil. Goar, zijn 
eeredienst, kapel en relieken te 
Meerlo. (Publications de la Soc. bist. 
etc. de Limb. 41, 3-37.) [467 

Scholten, R., Gaesdonck. G. d. 
Klosters d. regul. Chorherren d. 
Hülfspriesterseminars od. Priester- 
hauses u. d. Collegium Augustinia- 
num bis 1873. Mit 8 Il. Münst.: 
Westf. Vereinsdr. 148 S.; 6 Taf. 
2 M. [468 

Maring, Diüzesansynoden u. Domherrn- 
Generalkapitel d. Stifts Hildesh. s. '06, 535. 
Rez.: Lit. ZbL ’06, Nr. 10 v. Below; Hist. Zt. 
97, 617-19; Zt. d. Hist. Ver. Nivdersachs. 
"up, 273f. P. Tschackert; Hist. Jahrb. 27, 210 
Wurm. [469 


Wäschke, H., Zerbster Innungsbruder- 
schaften. (Zerbster Jahrb. 1, 1-8.) [40 


Markus, P., Klarissenkloster zu 
Seußlitz. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. 
Meißen 7, I, 79-122) [471 


Religion und Kirche. 


‚urschmann, F., Die Diözese 
Brandenburg. Untersuchgn. z. hist. 
Geogr. u. Verf.-G. e. ostdt. Kolonial- 
bistums. (Veröffentlichgn. d. Ver. f. 
G. d. Mark Brandenb.) Lpz.: Duncker 
& H. xv, 488 S.; Kte. 14 M. [472 

Koseinski, K., Franciszkanie i 
Bernardyni w Nowem nad Wisla. 
(Die Franziskaner u. Bernhardiner 
in Neuenburg a.d. Weichsel.) Poznán: 
Autor. 117 8. [473 

Bruiningk, H. v., Franziskaner- 
klöster zu Lemsal u. Kokenhusen. 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d Ost- 
seeprovinzen RuBlands up, 18-37.) [474 

Westphal, J., Das ev. Kirchenlied 
nach sein. geschichtl. Entwicklg. 
2. verm. u. verb. Aufl. Lpz.: Dürr. 
xvij. 221 S. 2 M. 70. [475 

Fischer, A., Das dt.-ev. Kirchen- 
lied d. 17. Jh. Hrsg. v. W. Tümpel 
(s. "Op, 2371). Hft. 16-18. (Bd. III, 
289-507.) & 2 M. [476 

Kölbing, W. L., G. d. Verfassg. 
d. ev. Bruderunität in Dtld. m. bes. 
Berücks. d. kirchenrechtl. Verhält- 
nisse. (Berr. d theol. Seminariums 
d Brüdergemeine in Gnadenfeld. VL.) 
Lpz.: Jansa. 103 S. 1 M. 50. [477 

Hadorn, W., Kirch.-G. d. reform. 
Schweiz. (In ca. 4 Lfgn.) Lie 1. 
Zürich: Schultheß. S. 1-96. (Subskr.- 
Pr.: 2 M. [478 


Steck, B., Die bernische Liturgie in ihr. 
geschichtl. Entwicklig. v. d. Reform. bis z. 
Gegenw. Mit Verzeichn. d. Ausgaben. (Erweit. 
Abdr. a.: „Schweiz. Reformbll.“) Bern: 
Francke. 22 S. 65 Pf. [479 

Seeberger, AbriB e. G. d. prot. 
Dekanatsbezirks Bamberg. (Beitrr. z. 
bayer. Kirch.-G. 13, 18-35.) [480 

Michaelis, 0., Aus d. G. d. Metzer ev. 
Gemeinde. (Volksschrr. f. d. ev. Lothr. Hft. I.) 
Metz: Scriba. 72 S. 25 Pf. [181 

Nebel, Beitr. 2.Entwicklungs-G. d.Glöcknor- 
dienstes. ‚Beitrr. z.hess.Kirch.-G. 2,365-N2.) [4x2 

Ebrard, F. LC Die franz.-ref. Ge- 
meinde in Frankf. a. M., 1554-1904. 


Frkf. a. M.: Ecklin. 167 S. 4M. [483 . 


Berg, K. vom, Beitrr. z. G. d. ev. Gemeinde 
Witzhelden. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 13, 
123-30.) — G. Schmittmann, Verzeichn. d. ev. 
Prediger in Langenberg. (Ebd.12,228-31.) [454 

Brandes, Die Rechtsverhältnisse d. 
Konföderation ref. Kirchen in Nieder- 
sachs. (XIII, 5 v. Nr. 644.) Magdeb.: 
Heinrichshofen. 42 S. 86 Pf. [485 

Hennecke, E., Zur Gestaltg. d. 
Ordination m. bes. Rücksicht auf d. 
Entwicklg. innerh. d. luth. Kirche 


*19 


Hannovers. (1,1 v. Nr. 736.) Hannov.: 


Hahn. x, 58 S. 1 M. 20. [486 
Rez.: Zt. d Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
11, 281 f. Cohrs. 


Kayser, K., Die hannov. Pfarren 
u. Pfarrer seit d Ref. (s. '06, 552). 
Nr. 10: Generaldiözese Hannover, 
Inspekt. Springe. Bearb. v. Th. War- 


necke. 103 S. 1 M. [487 

Aus d. Vergangenheit d. ält. stadthannov. 
Kirchen. (Hannov. G.bll. 9, 129 ff. , 193 ff.) — 
G. Gieneke, Art u. Entwicklg. d. Kirchen- 
vorsteheramtes in d. St. Dransfeld, bis z. 
Neuordng. 1848. (Zt. d. Ges. f. niedersüchs. 
Kirch.-G. 11, 208-19) — E. Bock, G. d. 
Kirche u. Pfarre zu Küper. Peine: Rother. 
21 S. 60 Pf. [488 

Steinmetz, R., Die Generalsuper- 
intendenten in d. Herzogtümern 
Bremen-Verden (s.’06, 2380). Hälfte I. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
11, 1-88.) [459 

Kirchengalerie, Neue sächs. Mit 
Abbildgn. u. Taf. (s. ‘06, 2381). 
Ephorie Auerbach: Doppellief. 2-4. 
Sp. 49-294. Eph. Borna: Doppellief. 
17-28. Sp. 769-1330. Eph. Dresden Í: 
Doppellief. 17-19. Sp. 769-896. Eph. 
Marienberg: Doppellief. 1-10. Sp. 1- 
480. (à Su Pf.) [490 

Rez. v. Bd. VII-XI (Eph. Chemnitz u. Pirna. 
Diözesen Zittau, Bautzen, Kamenz u. Eph. 


Werdau): N. Arch. f. sächs. G. 27, 371-74 
Ermisch. 


Walter, Aus d. kirchl. Gemeinde- 
leben d 16.u.17.Jh. Nach Visitations- 
u. Synodalakten d. Ephorie Frei- 
burg a. U. Mitget. v. L. Naumann. 
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov. 
Sachs. 2, 1-22; 129-58.) — G. Liebe, 
Ausbildg. d. Geistlichen im Hrzgt. 
Magdeb. bis z. Kirchenordng. v. 1739. 
(Ebd. 1, 44-58.) [491 

Hintze, 0., Die Epochen d. ev. 
Kirchenregiments in Preußen. (Hist. 
Zt. 97, 67-118.) [492 

Federmann, G., Quellen u. Beitrr. 
2.G.d. ev.-luth. Stadtgemeinde Tilsit. 
Tils.:Dr.v.O.v.Mauderode. 1028. [498 


f) Bildung, Literatur; Kunst. 


Paulsen, F., Das dt. Bildungs- 
wesen in sein. geschichtl. Entwicklg. 
Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 100.) 


pz.: Teubner. 193 S. 1 M. [494 
Rez.: Dt. Lit.-Zti. ‘06, Nr. 28 Münch. 


Statuten d. jurist. Fak. d. Univ. 
Basel. Nach d. ältest vorhand. Fassung 
hrsg. v. C. Chr. Bernoulli. Basel: 
Reinhardt. 4° 29 8. [495 

(Andr. Heusler z. 25. Dr.-Jubil. dargebr.] 

2* 


"20 


Brants, V., La faculté de droit 
de l'Université de Louvain à travers 
cinq siècles, 1426-1906. Louvain: 
Peeters. xuj, 216 S. 3 fr. 50. [496 

Catalogi studiosorum Marpurg. (8. 
‘06, 562) Fasc. 4: 1682-1699. Marb. 
Univ.-Progr. S. 103-46. [497 

Album academiae Vitebergensis ab a. 1502 
usque ad a. 1560. (Vol. L) Ex autogr. ed. 
C. F. Foerstemann. Lips. 1341. (Anastat. 
Neudr) Halle: Niemeyer. 373 8. 24 M. Vgl. 
up, 563. [198 

Hantzsch, Dresdner auf Universitäten v. 
14. bis z. 17. Jh, 8. '06, 2385. Rez.: Dt. Lit.- 
Zt. ’06, Nr. 43 G. Kaufmann. [499 

Akten u. Urkunden d Univ. Frankf. a. O., 
hrag. v. G Kaufmann u. G. Bauch (a, "04, 
470). Hft. VI s. Nr. 1182. [500 

Hofmeister, A., Rostocker Stu- 
dentenleben v. 15. bis ins 19. Jh. 
(s. "ug, 2390). Schluß. (Arch. f. Kult.- 
G. 4, 310-48.) [501 

Aus d. Geschichte d. Univ. Greifs- 
wald. Festschr. z. 450). Jubil. d. Un. 
Greifsw. dargebr. v. d. Ges. f. pomm. 
G. u. Altertkde. Stettin: Herrcke & L. 
4°. 1035. — P. Grawitz, G. d. med. 
Fak. Greifsw., 1806-1906. Festschr. 
Greifsw.: Abel. 4°. 82 S. 5 M. |502 

Steinhuber, A., G. d. Kollegium 
Germ. Hungar. in Rom. 2. verb. u. 
verm. Aufl. Freib.: Herder. xvıı), 506 
u. x, 617 S.; 24 Taf. 20 M. [503 

Rez.: Kathol. 3. F., 35, 67-69 Bellesheim. 


Momumenta Germ. paedag. (s. '06, 2391). 


XXXVI s. Nr. 1635. [504 
Manitius, M., Zur Überlieferungs- 
G. mittelalterl. Schulautoren. (Mitt. 


d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-@. 
16, 232 fF.) [5048 

Wetzstein, Geschichtl. Entwicklg. d. Real- 
schulwesens in Dtid. I. Progr. Neustrelitz. 
Au. 48 8. [504 b 

Békefi, R., A népoktatás tötenete 
Magyarországon 1540-ig. Budap.: Køl. 
Ung. Akad. d. Wiss. 509 S. [505 

Eez.: Korr.-Bl. d, Ver. f. siebenb. Ldkde. 
29, 109-12 R. Br. 

Knaflitsch, K., G. d. Troppauer Gymn. 
III: 1849-1906. (Progr.) Troppau: Gollmann. 
558. 1 M. 40 Vel. ’05, 242% u. ’06, 3394. [506 

Fluri. A., Die „Ecole franç.“ in Bern. 
(N. Berner Taschenb. "05, 262-87.) — Ders., 
Autänge d. Franzosischunterrichts in Bern. 
(In: „Aus roman. Sprachen u. Literaturen.“ 
Festgabe f. H. Morf. Halle 1:09.) 1507 

Heß, W., G. d. K. Lyzeums Bam- 
bergis. 04,478). TLI. (= Nr. 686.) | 508 

Beschlag, G. d. lat. Schule in Schwein: 
furt bis 1554. (Schweinfurt. Tagrbl.’05. Nr. 13 
-17.) — K. Weißmann, G. d. Studienanstalt 
Schweinfurt, 1502-34. Schweinf.: Stoer. 49 8. 
80 Pf. "509 

Kohl, I., Zur G. d. Schule in Steinheim 
b. Dillingen a. D. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 
18, 1-26.) 1510 


Bibliographie Nr. 496—551. 


Eitle, J., Die einstig. Kloster- 
schulen u. jetzig niederen ev.-theol. 
Seminarien in Württemb. (Mitt. d. 
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 
Beihft. 11, 7-43.) — F. Raunecker, 
Beitrr. z. G. d. Gelehrtenschulwesens 
in Württb im 17. u. 18. Jh. TL I. 
Ludwigsburg. Progr. f.1905. 778. [511 


Sig., Zur G. d. chemal. „Minoritengymna- 
siums“ zu Schwäbisch-Gmünd. (D.ôzesauarch. 
v. Schwab. 24, 49-51; 71-78: 105-9.) [512 

Landmann, F., Schulwesen d. Bist. 
Straßburg 2. Sicherg. d. Nachwuchses 
f. d. theol. Studien v. 1802 bis 1904 
(8. ’06, 579). Abschn. Il. (Progr.) 
63; 13 S. 1 M. 50. [513 

Becker, E., Nachtr. z. Album d. akad. 
Pädagugiums, 1654-1779. Marburg. Gymn.- 
Progr. 4% 28 S. Vgl. ‘05, 2436. [514 

Richter. W.. Zur G. d. Paderborner Gyınn. 
im 18. Jh. Paderb. Progr. 46 8. (515 


Meyer, Wolfg., Aus d. Abiturienten- 
Matrikel d. Johanneums, 1804-27. Hamb. 
Progr. 53 5. (516 


Engelke, A., Die Prov.-Taubstummen- 
anstalt zu Schleswig in ihr. geschichtl. Ent- 
wicklg.. 1787 bis 1905. Festschr. 1905. 138 S. [517 


Böhnisch, G., G. d. herzogl. höher. Tochter: 
schule zu Zerbst. Zerbst: Luppe. 9 S. 
ı M. 50. [518 


Böhme. W., G. d. Fürstl. Gymn. „Ruthe- 
neum“ zu Schleiz. Festschr. Schleiz: F. Weber. 
211 S. — M. Schneider, Die Abiturienten d. 
Gymn. Illustre zu Gotha, 1768-1859 (8 ‘06, 
585). Schluß. Progr Gotha. 4° 20 8. 
0. Rückert, Die G. d. Seminars in Meiningen. 
(Schrr. d. Ver. f. Sachs. - Meining. G. 53, 
1-27.) (Su 

Mangner, C. F. E., G. d. Leipziger 
Winkelschulen. (= Nr. 756.) Lpz.: 
Hirt u. S. 232 S. 5 M. 50. [520 

Lühr, G., Die Schüler d. Rüsseler Gym- 
nasiums nach d Album d. marian. Kongre- 
gation. Tl. I: 1631-1748 (8. ‘05, 2444). Lfg. 2-3. 
(Aus: Zt. f. G. ete. Ermlands.) S. 75-356. 
2 M. 60. (620 a 


Crnologar, K., Die Schloßbibliothek in 
Weißenstein. (Mitt. d. Musoal-Ver. f. Krain 
16, 129-365.) — J. Wille, Aus alt. u. neuer 
Zeitd. Heidelberg. Biblioth. Rede. (N. Heidelb. 
Jbb. 14, 215-10.) — P. Bahlmann, Die Kgl. 
Univ.-Biblioth zu Münster. (Teil v. Nr.523.) (521 


Savelsberg, H., Aachener Gelehrte 
in älter. u. neuer. Zeit. (Progr) 
Aach.: Cremer. 66 S. 1 M. [522 

Aus d. geistigen Leben u. Schaffen 
in Westfalen. Festschr. z. Eröffng. d. 
Neubaus d. Kgl. Univ.-Biblioth. in 
Münster. Hrsg. v. d. Beamten d. 
Biblioth. Münst.: Coppenrath. 3143.; 
6 Taf. 6 M. [523 

Mühlbacher, Die literar. Leistungen d. 
Stiftes St. Florian, s. ‘05, 2448. Rez.: Mitt. 
d. Inst. f£. öst. G.forschg. 27, 351-57 Vancsa, 
Hist. Zt. 97, 696f. Uhlirz; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 34, 474-18 Ilwof. (524 


Bildung, Literatur; Kunst. 


Engel, Eduard, G. d. dt. Lit. 2. Aufl. 
Lpz.: Freytag. xvu, 1189 S.; 3 Has. 
u. 16 Bildnisse. 12 M. 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 43 R. M. Meyer; 
Lit. Zbl. ’07, Nr. 3 M. K. 

Kircheisen, G. d. lit. Porträts in Dtid, 
s. ’06, 601. Rez.: Hist. Zt. 97, 576-80 Bern- 
heim. [526 

Köster, H. L., G. d. dt. Jugend- 
literatur in Monographien. Tl. I. 
Hamb.: Janssen. 157 S. 2 M. 50. [527 

Sexau, R., Der Tod im dt. Drama d. 17. 
u. 18. Jh. (v. Gryphius bis z. Sturm u, Drang). 
Beitr. z. Lit-G. (Untersuchgn z. neuer. 
Sprach- u Lit.-G.; hrsg. v. Walzel. IX.) Beru: 
Francke. xvj, 262 S. 5 M. 20. [528 

Bömer, A., Das literar. Leben in 
Münster bis 


Riehl, B., Internat. u nation. Züge 
in d. Entwicklg. d. dt. Kunst. (Ab- 
hdlgn. d. Kgl. Bayer. Akad. d. Wiss. 


Hist. Kl. 24, 143-98.) [530 
Graus, J., Ossiach. (Carinthia I, Jg. 96, 
72-87.) [531 


Schröder, A., Kunst u. Künstler 
vergang. Jahrhunderte in Dillingen. 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 18, 
92-105.) [532 

Lindner, A., Der Dom zu Köln u. 
seine Kunstschätze. 50 Taf. m. Text 
v. L. u. Vorwort v. M.C. Nieu wbarn. 
Haarlem: Kleinmann & Co. 1905. Fol. 
vij, v, 50 S. 70 M. [533 

Wurzbach, A. v., Niederl. Künstler- 
Lexikon (e 'U6, 2424). II, 2-3. S. 49- 
208. à 4 M. [534 

Meisterwerke d. Kunst a. Sachsen 
u. Thüring.: Gemälde, Skulpturen, 
Schnitzaltäre, Medaillen, Buchmale- 
reien, Webereien, Stickereien, Gold- 
schmiedekunst. Hrsg. v. O. Doering 
u. G. Voß unt. Mitwirkg. hervorrag. 
Fachgelehrten. Magdeb.: Baensch. 
Fol. 128 Taf.; 118 S. 60 M. [535 

Aufleger, 0., Architekturbilder 
a. dt. Vergangenheit. Abt.I. Münch.: 
Werner. 4°. 30 Lichtdr -Taf. 15 M. [536 

Wolfsgruber, H., Volkstüml. Kunst 
a.Ober-Österr. Photogr. Aufnahmen v. 
Profanbauten d. 18. u. 19. Jh. Wien: 
Schroll. 30 Taf. Fol. 20 M. 537 

Anheisser, R., Altschweiz. Bau- 
kunst. (In 6 Lfgn.) Lig. 1-4. Bern: 
Francke. 4° (Subskr.-Pr. p. cpt.: 
20 M.) [538 


Gladbach, E., Charakterist. Holz- | 


bauten d. Schweiz v. 16. bis 19. Jh., 


nebst deren inner. Ausstattung. 8. Aufl. : 


[525 : 


u. dt. Maler (s. 06, 640). 


*21 


| Berl.: Heßling. Fol. 32 Taf.; 22 S. 


36 M [539 
Buisson, A., Zur Bau-G. d. ehemal. 
Benediktinerabtei St. Blasien. (Schau- 


ins-Land 33, 1-34.) [540 
Holtmeyer, A., Cisterzienser- 
kirchen Thüringens. Mit 197 Ab- 


bildgn. im Text. (= Nr. 750.) Jena: 
Fischer. 407 S.; Stammtaf. 8 M. [541 
Rez.: Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 27, 127-29 Pietsch. 
Brinkmann, Der Peter-Paulsdom in 
Zeitz. Progr. Zeitz. 47 S.; 3 Taf. [542 


Piper, 0., Burgenkunde. 2. Aufl. 
(s. ’06, 631). Hälfte 2. xj S.; S. 383- 
755. 4 M. [543 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 15-03 
Zeller; Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. '07, 
84-87 Schuchhardt. 

Merz, W., Die mittelalterl. Burg- 
anlagen u. Wehrbauten d.. Kantons 
Argau 18. '06, 2440). Lig. 8-9. N. 577- 
714 S. m. Kte. à 5 M. [544 

Zingeler, K. Th. u. &. Buck, 
Zollerische Schlösser, Burgen u. Burg- 
ruinen in Schwaben. Mit 141 Ab- 
bildgn. Berl.: Ebhardt & Co. 141 S. 
4 M. [545 

Brinckmann, A. E., Baumstili- 
sierungen in d. mittelalterl. Malerei. 
(Hft. 69 v. Nr. 651.) Straßb.: Heitz. 
54 S;9 Taf. 4 M. [546 _ 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 40 Stengel. 

Escher, K., Untersuchgn. z. G. d. 
Wand- u. Deckenmalerei in d.Schweiz 
v. 9. bis z. Anfang d. 16. Jh. (Hft. 71 
v. Nr. 651.) Ebd. 159 S.; 11 Taf. 
8 M. (Text: Zürich. Diss.) [547 

Handzeichnungen schweiz. Meister 
d. 15.-18. Jb., hrsg. v. P. Ganz (s. 


| ’06, 637). 2. Ser., Lfg. 1-4 (à 15 Taf. 


m. Text). Subskr.-Pr.: 8 M. (Einzelpr.: 
10 M.) [548 


Ganz, P., Üb. d. schweiz. Glasmalorei u. 
ihre Bedeutg. f. d. Kunst-G. (58. Jalhresber. 
d. öffentl. Kunstsammlg. in Basel.) — H. Leh- 
mann, Die Glasgemälde in d. aargauisch. 
Kirchen u. öffentl. Gebunden (s "03. 2602). 
Forts. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 7, 
122-35. 8, 44-58; 210-16, Taf. 11.) (549 

Mander, C. van, Leben d. niederl. 
Bd. II. 
(Kunstgeschichtl. Studien; hrsg. v. 


Frimmel. Il.) 492S.; 20 Taf. 15 M. [550 

Ehrenthal, M. v., Waffensammilg. 
d. Fürsten Salm-Reifferscheidt zu 
Schloß Dyck. Lpz.: Hiersemann. 4°. 
222 S. 6 Taf. 15 M. [551 


"22 


Loch, E., Der Silberschatz d. Altstädti- 
schen Kirche u. sein Verkauf im 19. Jh. (Alt- 
preuß. Monatsschr. 43, 3323-88.) [552 


Batka, R., G.d. Musik in Böhmen. 
Bd. I: Böhmen unt. dt. Einfluß, 900 
-1333. Prag: Dürerverlag. xvj, 167 S. 
9 M. [553 


Weddigen, 0., G. d. Theater Dtlds. 
(s. 06, 2458). Lfg. 30. S. 1157-1290 
u. xxvj S.; ; 8 Taf. u. "a Fkoms. ıM. [554 

Weilen, A. v., G. d. Hofburg- 
theaters (8. "Op, 596). TI. II, Hft. 6-10. 
a6M. (Theater Wiens Hft.36-41.) [555 

Sikora, A., Zur G. d. Volksschau- 
spiele in Tirol. (Arch. f. Theat.-G. 
2, 3-55.) — E. M. Kronfeld, Das 
Schönbrunner Schloßtheater (8. '06 
3443). TL II. (Ebd. 169-92.) [556 


Pernthaler, A., Passionsdarstellgn. in 
Klausen. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. 
Vorarlbergs ?, 153-683.) [557 

Wäschke, H., Anfänge d. Hoftheaters in 
Ballenstedt. (Zerbster Jahrb. 1, 56-63.) [558 


ai Volk SET 


Scherr, J., Germania. Neu hrsg. 
v. H. Prutz (s. op, 2462). Lig. 49-50. 


S. 481-90 u. x S. Taf. à 30 Pf. [559 

Schmidt, Erich, Dt. Volkskde. im Zeit- 
alter d. Humanismus u. d. Reformation, 8. 
105, 599. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 16 Hoff- 
mann- Krayer; Zt. f. Kirch.-G. 26, 280f. 
O. Clemen; Hist. Zt. 95, 298% Martin; Zt. d. 
. Ver. f. Volkskde. 15, 860-63 Michel; Arch. f. 
Kultur-G. 4, 364-66 Lauffer. [560 

Liebe, 0., Waffenfunde u. Kultur-G. (Arch. 
f. Kult.-G. 4, 286-95.) [561 


Schram, W., Die gute alte Zoit in Öster- 
reich. Sammig. kulturhist. Denkwürdigkeiten. 
Brünn: Selbstverl. 1328. 3 M [562 

Friedli, E., Bärndütsch als Spiegel 
bernisch. Volkstums. Bd.1: Lützelflüh. 
Mit 158 Ilustr. u. 14 Farbendrucken. 
Bern: Francke. 1905. xvj, 660 S. 
10 M. [563 


Arens, Das Tiroler Volk in sein. Weis- 
tümern, 8. ‘05, 2496. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
9, 250-53 Steinhausen; Hist. Zt. 97, 625-28 
Hammer; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 166-71 
Wopfner; Arch. f. Kult.-G. 5, 125-27 Lauffor : 
Zt. d. Ferdinandonms 50, 561 Kogler. [564 

augen. E., Das östl. Deutsch- 
böhmen. t. Volkskde. a. d. östl. 
Böhm. ie. e 2620). Bd IV-VI, 2. 
(Bd.: 5 M) [565 

Schmidt, V., Kulturelle Een zw. 
Südböhmen u. Passau. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. 45, 112-20.) (566 

Gehring, L., Kulturgeschichtl. Bilder a. 
d Berchteawadner G. Berchtesgad.: Ermiach. 
86 5. 75 Pf. 1567 

Volkskunde im Breisgau. Hrsg. 
v. Bad. Ver. f. Volkskde. durch F. 


Bibliographie Nr. 552—617. 


un Freib.: Bielefeld. 189 S. 


[568 
en 0., Volkskde. v. Rappenau. 
(Tl. v. Nr. 58.) Sep. 60 8. 1 M. 20. [569 
Leithaeuser, J., Volkskundliches a. d. 

Bergisch. Lande. I: Tiernamen im Volks- 

munde. TI 1. Progr. d. Roef.- Realgymn. 

Barmen: Verf. u. Lehrerbiblioth 24 8.50 Pf. [570 
Vogeler, Noch o. Beitr. z. Soester Kultur-G 

(Zt. d. Ver. f. G. v. Soost 22, 101-18) Vgl. 

’06, 2470. [571 
Volksüberlieferungen, Mecklenb. 

Im Auftr. d. Ver. f. mecklenb. G. etc. 

ges. u. hrsg. v. R. Wosridlo (s. 1900, 

2597). Bd. III: Kinderwartung u. 


Kinderzucht. 484 S. 6 M. 40. [572 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 39, 139-42 Frdr. 
Kauffmann; Lit. Zbl. ’07, Nr. 10 W. v. S. 
Klapper, J., Zur Volkskde. Oberschlesiens. 
(Mitt.d. (rg Ges.f.Volkskde.1%,105-14 ) [573 
Phili Pa M., Beitrr. z. jermländ. 
r 


Volkskde, eifswald. Diss. 1545. [574 


Sticker, G., Volkssagen als Quelle f. d. 
&suchenlchre. (Zt. f. vergleich. Lit.-G. 16, 
3837-97.) — H. Braun, Beziehgn. v. Schatz- u 


Zwerg-Sagen zu uns. vorgeschichtl. Fund- 
stätten. (Mitt. d. Ver. f. säche. Volkskde. 
4, 41-49.) [575 


Steinbrenner, A., Sagen a. Höpfingen u. 
Odenheim. (Alemannia N. F. 7, 138-42.) [576 
Hebei, F. W., Pfalzische Sagen. ?. Aufl. 
Kaiserslaut.: Crusius. xvj, 176 8. 9 N. [577 
Ehrlich, Th., Aus d. Sagenschatze d. 
Vordereifel (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. 
Volkskde. 3, 55-59.) — J. Real, 8 Volkssagen. 
Beitr. z. Sagenkde. d. Niederrheins. (Nr. 14 
v. 715.) Goldern 1905. 12 8. [578 
Hennings, K., Sagen u. Erzählgn.,Volkskde. 
u. Kulturgeschichtliches a. d. hannov Wend- 
lande. Hrsg. u. erweit. v. C.Th. Hennings. 
Lüchow: Bergmann. 157 S. 3 M. (579 
Schröder, L. v., German. Elben u. Göttər 
beim Estenvolke. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 
153, I) Wien: Hölder. 92 8. 2 M. 20. [5$0 


Andree, Votive u. Weihegaben d. kath. 
Volks in Süddtld., 8. '05, 2509. Rez.: Lit. 
Zbl. 05, Nr. 35 Weule; Arch. f. Anthrop. 31, 

152 G. Th.: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 15, 298 f. 
Bol: Liter. Rundschau f. d. kath. Dtid. "05, 


Nr. 5 J. E. Weis-Liebersdorf; Bull. crit. 0%, 
Nr. 19 Gaidoz; Arch. f. Kult. -G. 4, 366-71 
Lautfer. (551 


Maroder, W.. Der „Teufel“ in d. Hexen- 
versanımlgn. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘06, Nr. 67.) 
— A. Dettling, Die schweiz. Hexenprozesse. 
(Mitt. d. Hist. Ver. Schwyz. Hit. XV.) La 

Spirkner. B., Kulturgeschichtliches a. d. 
Mirakelbuche d Wallfahrt zum hl Valentin 
in Diepoldskirchen, 1420-1691. (Vhdign. d. 
Hist. Ver. f. Niederbayern 42, 175-96.) — 
Ders., Miracul Püech zü unser "lieben Fraud 
GottBhuuB auf Lannckhwinckhl, 1644-1772 
(Ebd. 197-209.) (588 

John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im 
sächs. Erzgebirge (s. ‘05, 2511). Forts. (Mitt 
d. Ver. f. süchs. Volkskde. 3, 307-16. 4, 19-64 ; 
103-16; 131-39.) — 0. Knoop, Aberglaube 


u. Brauch a. d. Prov. Posen (s. "Op, 671). 
Schluß. (Mitt. d. Schles. Ges. f Volkekde. 
15, 14-85.) (554 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften 


Meringer, Das dt. Haus u. sein 
Hausrat. (Aus Natur u. Geisteswelt. 
116.) Lpz.: Teubner. 111S. 1 M. [585 

Bauernhaus, Das, im Dt. Reiche 
u. in sein. Grenzgebieten (s8. ’04, 554). 
Kplt. 120 Taf. m. jv S. Text. Fol. 
Texthft 4° xjv, 331 S. m. 548 Ab- 
bilden. 80 M. [586 

Bauernhaus, Das, in Österr.- 
Ungarn u. in sein. Grenzgebieten (s. 
up, 624). 5. (Schl.-)Lfg. 15 Taf. u. 
2 BL Text. 11 M. 25. [587 

Rez.: Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 36, 251 
-55 Meringer. 

Hunziker, J., Schweizerhaus (s. 
‘05, 626). Abschn. IV: Der Jura. Mit 
59 Autotyp. u. 70 Grundrissen u. 
Skizzen. Hrsg. v. C. Jecklin. jx, 
138 S. 5 M. 80. [588 

Henkelmann, K., Odenwälder 
Bauernhaus. Bensheim. Progr. 4°. 
31 S. 589 

Schweisthal, M., Hist. dela maison 
rurale en Belgique et dans les con- 
trees voisines. (Ann. de la Soc. d’arch. 
de Brux. XIX, 8/4 u XX, 1/2.) Sep. 
Brux.: Vromant. 17;113S. 5 fr. [590 

Schaefer, K., Niedersächs. Bau- 
formen. Hrsg. v. Fer. f. nieders. Volks- 
tum in Bremen. Hft. I. Stuttg.: Jul. 
Hoffmann. 4°. 12S.;6 Taf. 2 M. 50. [591 


PeBler, Das altsüchs. Bauernhaus in sein. 
geogr. Verbreitg., 8. ‘06, 24851. (Königsberg. 
Diss.) Rez.: Ann. d Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
81, 162-66 Hilling; Braunschw. Magaz. '06, 
Nr. 9 Steinacker; Lit. Zbl. '06, Nr. 48; Mitt. 
d Anthrop. Ges. Wien 36, 258f. Dachler; 
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, Nr. 1 Bergner; 
Zt. f. Ethnol. 39, 269f. Mielke. — Ders., 
Das altsachs. Haus in d Rheinprov. (Zt. d. 
Ver. f.rhein. u. westf. Volkskde. 3, 272-82.) [592 


Schäfer, W., Bausteine zu e. G. d. Feuer- 
löschwesens d Stadt Trier. (Trier. Chronik 
N. F. 2, 161-93.) [593 


Liebesbriefe, Dt., a. 9 Jhh. 2. Aufl. 
Lpz.: Zeitler. 478 S. 5 M. 50. Vgl. 
06, 678. [594 

Markgraf, Mutter u. Kind in d. Weis- 
tümern d. Mosellandes. (Zt. d. Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 3, 118-24.) [595 


Höfler, M., Ostergebäcke. Eine vergleich. 
Studie d. Gebildbrote zur Osterzeit. (Suppl.- 
Hft. IV v. Nr. 659.) Wien: Ver. f. öst. Volkskde. 
67 S.; 6 Taf. 2 M. 50. — Ders, Das Haar- 
opfer in Teigform. (Arch. f. Anthrop. 32, 
130-48.) — Ders., Das Herz als Gebildbrot. 


(Ebd. 38, 263-75.) [596 
Schmidt, Eë: Stammbuchbll. dt. Edel- 
leute s. Nr. 195 [597 


| 


‚23 


Höfler, M., St. Lucia anf german. Boden. 
(Arch. f. Relivionswiss. 9, 253-61.) (598 
Müller- Röder, E., Die Beizjagd u. d. 
Falkensport in alt. u. neuer Zeit. Lpz.: Rust. 
458 3M. (599 
Ludwig, K., Fürstl. Gäste u. Feste in 
Alt-Karlsbad. (Mitt. d Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 45, 69-87.) [600 
Schoenaich, G., Zur G. d. schles. Schützen- 
wesens. (Zt.d. Ver.f.G. Schles. 10, 185-216 ) :601 


Olbrich, K., Die Freimaurer im dt. Volks- 
glauben (s.'05, 2502). Nachtrr. (Mitt. d Schlus. 


Ges. f. Volkskde. Hft. 15, 68-72.) [602 

Engel, L., G. d. Illuminaten- 
Ordens. Beitr. z. G. Bayerns. Mit 
vielen Taf. u. Illustr. Berl.: Ber- 
mühler. x, 467 S. 20 M. [603 

Rez.: Lit. Zbl. '07, Nr 3. 

Martin, A., Dt. Badeleben in ver- 
gang. Tagen. Mit 159 Abbildgn. Jena: 
Diederichs. 448 S. 14 M. [604 


Schwab, R., Die Pest im Emmental. (RI. 
f. bern. G. 1, 1865-90.) [605 
Bour, R. S., Die Beinhäuser Lothringens. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. etc. 17, II, 1-96; 
Taf.) [606 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 
Grundriß d G.wissenschaft; hrsg. 
v. A. Meister (s. ‘06, 2503). I, 2. 
S. 321-546. 5 M. [607 
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete 
d. G. (s. ’06, 2505). V, 28 a. Nr. 1366. [608 
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s. 
06,693). N. F. VIII u IX s. Nr. 420; 1749. 1609 
Abhandlungen, Leipzig. hist. Hrsg. v. 
E. Brandenburg, G. Seeliger u U. 
Wilcken. Lpz.: Quelle & M. Hft. I u. II 
8. Nr. 1273; 1557. (10 
Abhandlungen, Heidelberg., z. mittl. u. 
nouer. G. (8. 05, 696). XIII-XVI s. Nr. 904f.; 
1504; 1560. 1611 
Beiträge, Straßburg., z. neuer. G.; hrsg. 
v. M. Spahn. Straßb.: Herder. I, 1-8 s. 
Nr. 1352-54 [612 
Abhandlungen, Hallesche, z. neuer. G. (s. 
’06, 2508). Hft. XLIV s. Nr. 1588. [613 
Caro, Jak., Vorträge u. Essays; hrag. v. 
F. Rachfahl. Gotha: Perthes. 202 8. 
3 M. [614 
Heigel, K. Th., Biogr. u. kulturgeschichti. 
Essays. erl.: Allg. Ver. f. dt. Lit. 337 S. 
5 M. (615 


Zeitschrift, Hist. (s. ’06, u 
XCVII (3. F. ‚Du . XCVIII (3. F. , ID, 1 
700 S.; S. 1-236. (Bd. 14 M) 
Register zu Bd. 57-96 (N. F. Bd. 21- 
60); bearb. v. P Wentzcke. xj, 
334 S. 7 M. [616 

Mitteilungen d. Instituts f. österr. 
G.forschg. (s. '06, 2510). XXVII, 3. 
S. 385-544. (Beiblatt: Kunstge- 
schichtl. Anzeigen. ’06, Nr. 3-4. S. 66 
-180.) [617 


"24 


Jahrbuch, Hist. (s. '06, 2511). 
XXVII, 3-4. Š. 487-975; xxxix S. [618 
Abhandlungen d Kgl. Bayer. Akad. 
d Wiss. Hist. Kl. (8.’06, 2512). XXIV,1. 
(Denkschrr. LXXIX, 1.) 280 S.; 7 Taf. 
10 M. [619 
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere dt. 
G.kde. (s. '06, 2513). XXXI, 3 u. 
XXXII 1. S. 545-828; 2 Taf. S. 1- 
261; 5 Taf. [620 
Geschichtsblätter, Deutsche (8. 
oe, 2515). VII, 9-12 u. VID, 1-2. 
S. 231-338; 1-58. [621 
Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. °06, 2515). LIV, 6-12. Sp. 266 


-b52. [622 
Blätter, Prühist. (s. ‘06, 2517). XVIII. 5-6. 
S. 33-96; Taf. VI-IX. (623 


Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibliotheken (s. '06, 2518). 
Bd. IX. 474 S. [624 

Jahresberichte d G.-Wiss. (8. un, 
2547). XXVII: 1904. 2 Tle. au, 249, 
643 u. 441, 298 S. 44 M. [625 

Mitteilungen a. d hist. Lit. (s. Oé, 
2519). XXXIV, 3-4. S. 257-502. [626 

Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. 
(s. "06, 2521). XIV: 1903. TL. 1: 
Bibliogr. 416 S. 24 M. [627 

Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (8. 
06, 2522). VII, 3. S. 142-312. [628 

Korrespondenzblatt d. Ver. f. niederit. 
Sprachforschg. (s. "05, 2552). Hft. XXVI. 
108 S. 2 M. [629 

Zeitschrift, Archivalische (s. '06, 
112). N. F. XIII 3118. 12 M. [630 

Zeitschrift f. Num. (e '06, 713). 
XXV, 4. S. 289-420; 118 u. 19 S. [631 

Monatsblatt d. Num. Gesellsch. in Wien 
(e. "O6, 2527). VII, Nr. 5-10 (Nr. 274-79). 
S. 57-114. (632 

Revue suisse de num. (s. '06, 714). 
XIII, 1, 2. S. 161-336; Taf. 17-20. [633 

Mitteilungen d Bayer. Num. Ges. 
(8. '05, 2555). XXV: 1906/7. x13, 85 S.; 
6 Taf. u. Kte. 634 

Münzblätter, Berliner (s. "06, 2528). 
XXVII, Nr. 49-57. S. 223-382. [635 

Vierteljahrsschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. '06, 2529). 
XXXIV, 3-4. S. 161-384. [636 

Herold. Deutscher (s. ’06 25293). XXXVII, 
6-12. 8. 95-198. [636 a 

Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog. 
(s. ’06, 718). IX: 1904. 520 S. 
12 M. [637 


Archiv f. Kultur-G. (8. Op, 2531). 
IV, 3-4. S. 273-008. [638 


Bibliographie Nr. 618—695. 


Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G. 
(s. ’06, 2532). Hft. 88-87 s. Nr. 344; 429 ; 430; 
993; 1154. [639 


Vierteljahrsschrift f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. (s. ‘06, 2534). IV, 3-4. 
S. 397-696; 42 S. [640 

Zeitschrift d. Savigny-Stiftg. f. 
Rechts-G. (s. ’06, 723). XX VIII, Germ. 
Abt. 486 S. 12 M. 40. [641 


Beiträge, Deutschrechtl. Forschgn. u. 
Quellen z. G. d. dt. Rechts. Hrsg. v. K. 
Beyerle. Heidelb.: Winter Hft. I u. II 
s. Nr. 433; 1155. (642 


Zeitschrift f. Kirch.-G.(s.'06,2537). 
XXVII, 3. S. 251-406; 71-112. [643 
Studien u. Mitteilungen a. d. 
Bened.- u. Cist.-Orden (s. "06, 2538). 
XXVII, 2/3. S. 221-571. [644 
Geschichtsblätter d Dt. Hugenotten-Ver. 
(s. ‘06, 2539). XIII, 34 u. 5 s. Nr. 485: 
1525. (644 a 
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziebgs.- 
u. Schul-G. (s. ’06, 2540. XVI, 3-4. 
S. 199-398. — Beihft. XI u. XII s. 
Nr. 670 u. 695. [645 
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Oé, 
729). Bd. XII. 837 S. [646 
Zeitschrift f. vergleich. Lit.-G. (s. ’05, 
2571). XVI, 2-6. S. 97-494. [647 
Studien z. vergleich. Lit.-G (s. ’06, 2541). 
VI. 3-4. S. 289-512. (64:a 
_ Zeitschrift f. dt. Philol. (e og, 2542). 
XXXVII, 3-4. S. 289-576. [648 
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ‘05, 
2574). XLVIII, 1/2. S. 1-312. — An- 
zeiger. XXX, 1/2. S. 1-156. [649 
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
(s. ’06, 2543). XXXI, 3 u. XXXII, 1. 
S. 429-602; 1-154. [650 
Studien z. dt. Kunst-G. (8. 06, 2413). Hit. 
68-71 8. Nr. 546f.; 981; 1203. (651 
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn. d. 
Allerb. Kaiserhauses (s. '06, 2544.. 
XXVI, 1-2. S. 1-182; 10 Taf. (90M.)|652 
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlgn. (s. '06, 2545). XXVII, 3-4. 
Sp. xLv-xCJx; S. 143-306; 10 Tat. — 
Beihft. 86 S. 6 M. 1653 
Blätter, Hessische, f. Volkskde. 
(8. ‘06, 2548). V,1. Hrsg. v. K. Helm 
u. H. Hepding. vij, 64 S.; Portr. 
2 M. [654 


Archiv f. österr. G. (s. ‘O6, 2549). 
XCV, 1. S. 1-234. 4M.50. [665 
Beiträge z. neuer. G. Österreichs. 
Hrsg. v. d. Ges. f. neuere G. Österr. 
Sept. 1906. Wien: Holzhausen. 136 X. 
3 M. 60. [656 


Forschungen z. inner. G. Österreichs, 
hrsg. v. Dopsch (s. ’06, 33%). I, 3 « 
Nr. 328. (857 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. (s. '06, 738). Jg. XXVII. 
244 S.; Taf. 9 M. 60. [658 

Jahrbuch d. K. K. Zentral-Komm. 
z. Erforschg. u. Erhaltg. d. Kunst- u 
hist. Denkmale (s. ‘06, 740). N. F. 
Il, 1. 324 Sp.; Taf. [658a 

Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s. 
’06, 2550). XU, 3-6. S. 113-231. — 
Suppl.-Hft. IV s. Nr. 596. [659 

Carinthia I. (s. '06, 2554). Jg. 96, 
Nr. 3-6. S. 65-194. — Jahresbericht 
d. G.-Ver. f. Kärnten : 1905. 24S. [660 

Mitteilungen d. Museal-Ver. f. 
Krain (s. '03, 692). Jg. XV-XVIII. 
176; 200; 222; 216 S. u. 2 Taf. [661 

Mitteilungen d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkde. (s. '06, 2555). XLVI: 1906. 
634 S. [662 

Forschungen u. Mitteilungen z. 
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. Op, 2588). 
Jg. Il: 1905. 324 S. [663 

Mitteilungen d. Ver. f. G. d Dt. in 
Böhmen (s. "op, 2557). XLIV, A 419- 
518; 71-90. XLV, 1. S. 1-196. [664 

Casopis, Cesky, historicky. (Böhm. 
hist. At: hrsg.v. J. Goll u. J. Pekár.) 
Prag: Hist. Klub. XI u. XI. 476, 48; 
508, 54 S. [665 

Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens (s. '06, 2558). X, 3-4. 
S. 195-428. [666 

Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan- 
deskde. (s. ‘06, 2559). N. F. XXXIII, 
S. 467-691 ;51S. — Korrespondenz- 
blatt. XXIX, 6-12. S. 81-168. [667 


Jahrbuch f. schw eiz. G. (s. °05,2593) 
Bd. XXXI. xxv, 348 S. 6 M. [668 

Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (8. 
’06, 2561). N. F. VIII, 1-2. S. 1-168; 
10 Taf. — Beilage: S.369-400. [669 

Beiträge z. G. d. Erziehg. u. d. 
Unterrichts in d. Schweiz. Hrsg. v. 
d. Gruppe Schweiz d. Ges. f. dt. Erz.- 
u.Schul-G. Hft.I. (Beihft. XII. v.645.) 
71 S5. 1 M. 20. Vgl. Nr. 1432. [670 

Zeitschrift, Basler,f. G.u.Altertkde. 
(8. ‘06, 2568). VI, 1. 286, xvij S.; 
6 Taf. [671 

Jahresbericht d. Hist.-antiquar. 
Ges. v. Graubünden (s. '04, 2385). 
XXIV: 1904. 34, 95, 69,16 S. XXXV: 
1905. 42, 199 S. [672 

Blätter f. bernische G., Kunst u. 
Altertskde Hrsg. v. G. Grunau. 
Unt. Mitwirkg. d. Hist. Ver. d. Kant. 


"25 
. Bern nn Jg. I. Bern: Grunau. 1905. 
323 S.; 8 Taf. 3 M. 20. [673 


SE et documonts p. p. la Soc. d’hist. 
de la Suisse romande. 2.8., VIL s. Nr. 36. [674 
Memoires et documents p. p. la Soc. d’hist. 
et archl. de Genève (s. ‘06, 2570). Ser. in 4°. 
III s. Nr. 261. [675 


Forschungen z. G. Bayerns (s. ’06, 


757). XIV, 1-3. S. 1-244. [676 
Bayerland (s. '05, 2606). XVI: 
1905. 620 S. [677 


ee a. d. Bayer. Kriegs- 
u. Heeres-G. ‘06, 759). Hit. XV. 
262 S. m. 4 a 4M. [678 
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. ‘06, 
2571). XII, 6 u. XIII, 1-2. S. 241-85; 
1-96. [679 
Oberland, Das bayer., am Inn (s. "04, 2392). 
IV: 1905. 48 S. [080 
Sammelblatt d. Hist. Ver. in u. für Ingol- 
stadt (s. ‘03, 2733). He XXVII-XXIX 
1903/5. [651 
Gexchichtsblätter, Landsberger. Hrag. v. 
J. J. Schober. IV: 1905. Landsb.: Verza. 
1905. 72 S. | [682 
Verhandlungen d Hist. Ver. f. 
Niederbayern (e ug, 2573). Bd. XLII. 
275 8; 2 Taf. 4 M. [683 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing 
u. Umgeby. VIl: 1904. Straub.: Attenkofer. 


1905. 109 S.; 2 Taf. [684 

Jahresbericht d. Ges. f. fränk. (r. 
I: 1905. Würzb.: Stürtz. 38 S. 
2 M. 50. [685 


Bericht ib. Bestand u. Wirken d. 
Hist. Ver. zu Bamberg (s. ’06, 765). 


LXIV: 1905. xxv, 421 S. 4 M. Vgl. 
Nr. 508. [686 
Quellen u. Forschungen z. dt. 


insbes. hohenzoll. G., hreg. v. Chr 
Meyer (s. '06, 2576). IV, 268 S.; 
6 Tat. [687 
Kollektaneenblatt f. d. G. Bayerns, 
insbes. d. Hzgts. Neuburg (s. "Op, 769). 
LXVIII: 1904. 136; 26 S. [688 
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen 
(s. '05, 2611). XVII: 1905. 245 S.; 
2 Taf. [639 
Geschichtsblätter, Lauinger. Hrsg.: Pfarrer 
Müller, Sausenheim. IV: 1905. Kirchheim- 


bolauden: Thieme. 86 S. [690 
Vierteljahrshefte, Württb., f. 
Landes-G. (B. "06, 770). N. F. XV. 
670; 6 5. [691 
Fundberichte a. Schwaben (s. ’06, 772). 
XIII: 1905. 55 8.; 2 Taf. 1 M. 60. [692 


Diözesanarchir v. Schwaben (e ’06, 2581). 
XXIV, 6-12. S. 81-196. (ESS 


Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ’06, 
773). N.F. X,1/2. 8.1-96. (Jg.3M.) [694 
Beiträge z. G. d. Erziehg. u. d. 
Unterrichts in Württemb. Hrsg. v. d. 


*26 


Gruppe Württb. d. Ges. f. dt. Erz.- u. 
Schul-G. (Beih. XI v. 645.) 3 M. [695 


t 


| 


Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s. | 


ue, 2682). N. F. XXI, 3-4. S. 363 
714. [696 


Mitteilungen d Bad. Hist. Kommiss. (s. 
‘06, 2582a). Nr. 28, S. 65-125. (Verbund. m. 
d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [696 a 


Alemannia. Zt. f. alemann. u. 
fränk. G. (s. ‘06, 2584, wo Druck- 
fehler Bd. V). N. F. VII, 2-3. S. 81 
-240. [697 

Schriften d. Ver. f. G. d. Boden- 
sees u. sein. Umgebg. (s. '06, 2585). 
Hft. XXXV. Mit 6 Kunstbeilagen u. 
Kte. 324 S. 7 M. [698 

Schau in’s Land (s. ‘06, 2586). 
Jg. XXXIII: 1906. [699 


Jahrbuch f. G. etc. Els.-Lothr. (s. 
‘06, 778). Jg. XXII. 296 S.; 2 Taf. 
` 2 M. 50. [700 


Beiträge z. Landes- u. Volkeskde. v. Els.- 
Lothr. (s. ’05, 713). XXX Nr 1568. [701 


Revue d'Alsace (8.'06, 779). Série 4, 
Annee 6 (T. 56). 671 8. [702 
Bulletin du Musée hist. de Mul- 
house (8. 06, 780). XXIX: 1905. Lpz.: 
Beck. 145 S.; Taf. u. Tab. 2 M. [703 
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertkde. (s. ’06, 2589). XVII, 2. 
856 S.; 6 Taf. [704 
Revue ecclésiast. de Metz. Année 


XVI. Metz 1906. [705 
Museum, Pfälzisch. (s. ‘04, 2410). XXI u. 
XXII: 1904-5. [706 


Geschichtsblätter, Mannheimer (s. ’06, 
2591). VII, 6-12. Sp. 113-256. [707 

Monatsschrift d. Frankenthaler Altert.- 
Ver. (s.’06, 2592). 1906, Nr. 6-12. S. 21-48. [708 

Archiv f hess. G. u. Altertkde. (8. 
05, 718). N. F. IV, 2. S. 171-354; 
Taf. u. Kte. 4 M. — Ergänzgsbd. 
(8. ‘06, 786). II, 4 u. III, 1 (Beitrr. 
z. hess. Kirch.-G.). S. 285-382, xvj S.; 
S. 1-88 u. xvj S. 4 M. [709 

Beiträge z. hess. Schul- u. Univ.-G. 
Im Auftr. d. Gruppe Hessen d. Ges. 
f. dt. Erzichgs.- u. Schul-G. hrsg. v. 
W. Diehl u. A. Messer. I, 1. 
Gieß.: Roth. 128 S. 2 M. [710 

Zeitschrift d. Ver. z. Erforschg. 
d. rbein. G. u. Altertümer in Mainz 
(s. '01, 2760). IV, 4. Mit 26 Taf. u. 
110 Abbildgn. S. 371-604. [711 

Zeitschrift, Mainzer. Zt. d. Röm.- 
Germ. Zentral-Museums u. d Ver. z. 
Erforschg. d. rhein. G. u. Altertümer. 
(N. F. d. Zt. d. Ver. z. Erforschg. d. 
rhein. G. etc.) I: 1906. Mit 8 Taf. 


Bibliographie Nr. 695—766. 


in Lichtdr., Autotypie u.a. u. zahlr. 
Abbildgn. Mainz: Wilckens. 4°. 958. 
7M. [11a 
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(8. ’06, 2596). XXV, 1-2. S. 1-238; 
4 Taf. Korr.-Bl. XXV, 3-8. 
Sp. 33-128. [712 
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 
106, 790). XXV: 1905. 44 S. [ra 
Jahresbericht d. Gesellsch. f. nützl. 
Forschgn. zu Trier: Von 1900 bis 1905. 
Trier: Ges. 4°. xıj, 76 S. [713 
Chronik, Trier. (s. ’06, 3598). N. F. II, 9-12 
u. LIL, 1-3. S. 129-94; 1-48. (714 
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. ’06, 2600) Hft. LXXXI. 
174 S. 4 M. [715 
Zeltschrift d. Berg. G.-Ver. (8. "06, 
796). Bd. XXXIX (N. F. XXIX). 
248 S. 6 M. — Monatsschrift (s. 
oe, 2602). XII, 7-12. S. 117-216. [716 
Beiträge z. G. d. Stiftes Werden 
(8. °06, 2603). XI: 1905. 149S. 2M. [T17 
Veröffentlichungen d. Hist. Ver. f. Geldern 
u. Umgegend (e, "08. 746). Nr. IX-XVI s. 128; 
856; 392; 578; 1115; 1487. MÉI 
Zeitschrift d Aachen. G.-Ver. is. 
oe, 2604). Bd. VI 510 S.; Taf. 


6 M. [719 

Publications de la Sect. Hist. de l’Institut 
G.-D. de Luxembourg (s. ‘04, 2423). L. s. ‘06, 
3425. [719 a 


Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. 
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. ‘06, 
2606). LXXV, 2-3. S. xj-xxxıj; 17- 
104. [720 

Annales de l'Acad. d’archl. de 
Belgique (».’04, 2424). T.LV-LVIII, 2. 
x, 630. x, 632. x, 618. 2848.; Taff. [721 

Verslagen en meded. d.Vereeniging 
tot uitg. d. bronnen van het oude 
vaderl. recht (s. ‘06, 800). V, 3. 
S. 129-216. 2 fl. 10. [722 

Analectes p. serv. à l’hist. ecel. 
de la Belgique (s. ‘06, 2607). XXXII, 
2-4. S. 113-511. [723 

Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. (s. ’06, 2608). 4. R., V, 1. 
S. 375-484. 1 fl. 26. [724 

Publications de la Soc. hist. et 
archéol. dans le duché de Limbourg 
(8. "up, 734). T. XL u. XLI (N. S. 
T. 20 u. 21). 482 S. u. 1 Taf.; 479 S., 
6 Taf. u. Kte. [725 

Bulletin de la Soc. scient. et litt. 
du Limbourg. T. XXII & XXI. 
Tongres: Impr. Collée. 320 S., 12 Taf. 
354 5., 10 Taf. [726 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Annales de la Soc. d’archl. de 
Bruxelles (s. ‘06, 2610). T. XX, 1/2. 
294 S. [727 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. 
(8. ’06, 2512). N. F. Suppl. XV s. 241. [728 
Hessenland (s. ‘06, 2613). XX, Nr. 12-24. 
S. 157-350. 129 


Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest 
u. d. Börde s. '06, 810) XXII: 
1904/5. 119 S. [730 

Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d. 
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld (s. 
’06, 811). Nr. XX. xjv, 64 S. m. 
18 Abbildgn. u. Plänen. 2 M. [731 

Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Ldkde. 


v. Osnabrück (s. ‘05, 2655). XXX: 
1905. xjx, 280 S.; 3 Taf. 6 M. — 
Beihft. 151 S. s. Nr. 291. [732 


Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfriea- 
lande, hreg. v. Wachter (s. ‘06, 2197). 
Vs Nr. 221. [733 

Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West- 
falens, hrsg. v. G. Erler ta '06, 813). I, 3-6 
s. Nr. 1301; 1579; 1690; 1740. (734 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sache. (e '06, 2619). 1906, 2-4. S. 109- 
321; Kte. [735 

Forschungen z. G. Niedersachsens, hrsg. 
v. Hist. Ver. f. Nieders. Hannov.: Habu. 
I, 1-3 s. Nr. 376; 486; 1925. [336 


Zeitschrift d. Ges. f. edena 
SH -G. (8. '06, 814). Jg. XI. 307 S. 
5 M [737 

Geschichtsblätter, Hannov. (s. 06, 
2621). IX, 7-12. S. 129-240; 145- 
244. [738 

Geschichtsblätter, Hans. (s. "u 
2625). Jg. ‘06, Hit. 2. S. 219-447; 
zm S. 6 M. [739 

Pfingstblätter d Hans. G.-Ver. (s. 706 
819). II s. Nr. 393. [739 a 


Festgabe z. 21. VII. 1905, Ant. Hagedorn 
gewidm. Hamb.: Voß. 1335S. 3M.20. [1740 


Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. (s. ’06, 821). Bd. XXXVI. 
343 S. 8 M. [741 

Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. (s. '06, 822). 2. Reihe (Beitrr. 
u. Mitt.), Bd.IV,1.8.1-120. 2M. [741a 

Magazin, Braunschw. (s. 06, 2628). 
1906, Nr. 6-11. S. 61-182. [742 

Zeitschrift d Harz-Ver. (s. "u 
2629). Jg. XXXIX. 352 S.; Stammtaf. 
— Regist. üb. d. Jg. 25-30 (1892-97) 
einschl. d. Festschr. z. 25). Gedenk 
feier d. Ver., verf. v. J. 
Bd. II. 599 S. 6 M. 


Moser. 
[743 


Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. 
Prov. Sachsen (s. '06, 823). Jg. XVI. 
107 S. 3 M. 


l 


rot 
Zeitschrift d. Ver. f. Kirch.-G. in 


| d. Prov. Sachsen. Jg. I u.II. Magdeb.: 


[743 : 


Holtermann. 1904f. 286; 288 S. (Jg.: 
4 M. 50.) [744 
Geschichtsblätter f. Magdeb. (s. 
’06, 2632). XLI, 1. S. 1-168. [745 
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Naturwiss. 


in Sangerhausen u. Umgegend. Hft. V. 
Sangerh.: Verein. 160 8. 3 M. [746 


Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G. 
u. Altertkde. (s ‘06, 826). X, 3. 
S. 333-659. 4 M. [747 


Jahrbuch, Zerbster. Hreg.v.H.Wäschke. 
I: 190%. Zerbst: Gast. 63 S. 1 M. [748 


Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u. 
Altertkde. (s. '06, 827). N. F. XVI, 2 
u. XVII, 1. S. 261-446. 4 M. S. 1-352. 


7 M. [749 
Beiträge z. Kunst-G. Thüringens. Namens 
d. Ver. f. thür. G. u. Altertskde. hrsg. v. d 
Thür. Hist. Kommiss. I s. Nr. 541. [750 
Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining. 


G. u. Ldkde. (s. '06, 2639). Hft. LHI. 


78 S. 1 M. 50. [751 
Alt- Arnstadt. Beitrr. z. Heimatkde. v. 
Arnst. u. Umgegend. Hrsg. v. d. Mus.-Ges. 


(s. ’02, 2542). Hft. I u. 111. (Hft. III: 107 S. 


i M. 50) (752 
Archiv, Neues, f. sächs. G. u. 


Altertkde. (s. '06, 2642). XXVII, 3.4. 
S. 209-424. — Jahresbericht d. 


Kgl. Sächs. Alt.-Ver.: '05/6. 278. [753 
Bibliothek d. seachs. G. u. Ldkde., brag. 
v. G. Buchholz. I, 2 s. Nr. 1739. (551 


Mitteilungen d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. (s. '06, 2643). IV, 2-3. 
S. 33-116. [755 


Schriften d Ver. f. d. G. Leipzigs Ge e 
166). VIII s. Nr. 520. 


Mitteilnngen d. Ver. f. G. d. Stadt 


Meißen {s.’05,2673). VII, 1 (= HI 25). 
128 S. 3 M. [757 
Magazin, N.lausitz. (s. 'U6, 2649). 


Bd. LXXXII. 3118 ; 8 Taf. Gi [758 
Mitteilungen, Niederlaus. (8. "05, 
2687). IX, 1-4. 288 S. 3 M. [758a 
Forschungen z. banal. u.preuß.G. 
(8.’06, 2650). Bd.XIX. 636; 278. [759 
Hohenzollern -Jahrbuch (s. ‘06, 
2651). X: 1906. vurj, 274 S. m. 36 Voll- 
bildern u. Beil., sowie 280 Textab- 


bildgn. 20 M. 760 
Bausteine z. preuß. G. N. F. hreg. v. 
Gundlach. I s. we, 3266. [761 
Beiträge u. Forschungen, Urkdl., z. G 


d. preuß. Heeres (8.’06, 2652). Xe. Nr.1543. [762 
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. "ur: 
2654). 1906, Nr. 7-12. S. 67-156. [763 
Jahresbericht d. Hist. Ver. zu 


Brandenb. (s. "op, 2693). Nr. 36:37. 
140 S. 3 M. 764 65 

Schriften d Ver. f. G. d. Neumark (8. "06, 
843) XVIII s. oe, 3318. (766 


"28 
Jahrbücher u. Jahresberichte d. 


Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde. 
(s. '06, 8441. Jg. LXXI. 364, 36 S.; 
12 Taf. u. Kte. 8 M. Ge 
Jahrbücher, Pommersche (s. 
845). Bd. VII. 366 S.: Taf. u. Kin’ 
7 M. 60. [768 
Zeitschrift d Ver. f. G. Schlesiens 
(8. "ug, 846). Bd. XL. 48*, 344 S.; 
Portr. 4 M. [769 
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 


Hrsg. v. Ver. f. G. Schlesiens. Ir. Nr. 1036. [770 
Studien, Krit., z. schles. G.; hrsg. v. Ober- 


schles. G.-Ver. Hft. I s. Nr. 1021. (771 

Mitteilungen d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. (s. '06, 847). Hft. XV. 
166 S. 2 M. 50. [772 


| 


t 


Bibliographie Nr. 767—818. 


Mitteilungen d. G.- u. Altert.-Ver. 
f. d. Stadt u. d. Fürstent. Liegnitz. 
Hrsg. v. R. Hahn u. A. Zumwinkel. 
Hft. If. 1904 u. 1905. Liegn.: Kaul- 
fuß. 208 S.; Taff. 3 M. 773 

Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. 
Prov. Posen (s. ‘06, 2659). XXI, 1. 
158 S. 114 


Monatsschrift, Altpreuß. (s. ‘06, 
2660). Bd. XLIIL. 644 S. [775 
Mitteilungen d. Westpreuß. G.-Ver. (e "ue 
850). Jg. V. 80 8. [7:6 
Monatsschrift, Baltische (e. "oe, 2664; 
LXI, 6 u. LXIL 1-6. vd 


Sitzungsberichte d Ges. f. G. etc. 
d Ostseeprovinzen Rußlands (s. '06, 
858). Jg. 1905. 171 S.; 4 Taf. [778 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


u) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Hirt, H., Die Indogermanen ie 
ES 880). 2. (SchluB-;Bd. S. 409-77 


vu Abbildgn. u. 4 Ktr. 9 M. (779 
Lit. Zbl. ’06, Nr. 17:18 u. ’07, Nr. 9 
Much; Rev. crit. ’06, Nr. 8 V. Heury. 
Agahd, R., Heimat d. Indogermanen. (Zt. 
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. '06, 109-38.) — 
Paape, Ùb. d Heimat d. Arier u. die d. Ost- 
germanen. Schöneberg. Progr. 4°. 218. [779a 
Helm, Heimat d. Indogermanen u. d Ger- 
manen, 8. ’06, 881. Roz.: Mitt. d. Anthrop. 
Ges. Wien 36, 254f. Much. [779b 
Much, M., Die Trugspiegelung oriental. 
Kultur in d. vorgeschichtl. Zeitalter Nord- 
europas. (Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 36, 
57-91.) [780 
Nöthe, H., Sitze d. Kelten in Süddtld. 
(Hist. Vierteljschr. 9, 566.) Vgl. ’06, 850. [3x1 


Altertümer, Die, uns. heidn. Vor- 
zeit (s. '06, 858). V, 7. S. 201-30 m. 
Abbildgn. u. Taf 37-42. 6 M. [782 

Schumacher, K. u. L. Lindenschmit, 
Jahresber. d. Rom.-Germ. Zentralmuseums zu 
Mainz f. 1903,4 u. ’04,5. (Mainz. Zt. 1, 1-7.) — 
(Desgl. unge: Korr.-Bl.d. Gesammt-Ver. ‘06, 
302-5).) — P. Reinecke, Die Originalalter- 
tümer in d. Sammlgn. d. R.-G.Zentr.-Museums. 
(Ebd. 8-18.) — L. Lindenschmit, Vermehrg. 


d. verein. Sammign. d. Stadt u. d. Altert.- 
Ver. v. Mitte '04 bis Ende ’05. (Ebd. 64-87; 
Taf. 5-7.) [783 


Hoernes, M., Die neolith. Keramik in Österr. 
(Jahrb. d K. K. Zentral-Komm. 3, I, 1-128.) 
— A. Schilz, Der schnurkeramische Kultur- 
kreis u. seine Stellg. zu ander. neolith. Kultur- 
formen in Südwestdtld. (Zt. f. Ethnol. 38, 
812-45.) [784 


Much, M., Die erste Resiedig. d. Alpen 
durch d Menschen. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. 
Antlırop. ete. 36, 71-74.) — Ders. u. Ober- 
hummer, Zur vorgeschichtl. Ethnol. d. Alpen- 
länder. (Ebd. 103-6.) (RS 

Schumacher, K., Beziehgn. zw. d. Schweiz 
u. Süddtld. in vorröm. Zeit. (Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. 54, 410-18.) — dJ. Heierli, Die 
Grabhügel v. Unter-Lunkhofen, Kt. Aarrvau 
(s. up, 2673). Forts. (Anz. f. schweiz. Altertkde, 
N. F. 8, 89-96.) — d, Wiedmer- Stern. Die 
neuest. Flachgräberfunde im bernisch. Mittel- 
land. (Bl. f. bern. G. 1, 227-35; 5 Taf.) [786 

Weber, F., Die Notwendigkeit baldig. 
Schutzes d. vorgeschichtl. Altertümer Nieder- 
bayerns. (Vhdlgn. d Hist. Ver. f. Niederb. 
42, 267-74.) — A. Steler, Ausgrabg. iu d. 
Lötschau b. Höresham, B.-A. Altottiny, Ober- 
bayern. (Prah. BIL 18, 65-68; Taf. 8.) — Har- 
bauer, Steinzeitfund v. Schretzheim. ıJahrb. 
d Hist. Ver. Dilling. 15. (änt? [787 

Sixt, G., Aus Württembergs Vor- 
u. Frühzeit u. Anderes. Vortır. u. 
Manuskripte. Hrsg. v. E. Sixt. Stuttg.: 
Kohlhammer. 135 S.; 2 Taf. u. Kte. 


2 M. TSS 

Goeßler, P., Funde d. Jahres 1905. (Fund- 
berr. a Schwaben 13, 1-16.) — A. Schliz, Die 
gallisch. Bauernhöfe d. Früh-La Tène -/uit 
im Neckargau u. ihr Hausinventar. (Ebd 
30-57; Taf.) [TRS 

Colbus, E., Neue Untersuchgn. v. Maren 
u. d. daneben gelegenen Tumuli. Jahrb d. 
Ges. f. lothr. G. 17, II, 236-71.) Vgl. '05, 708. 
— R. Forrer, Kolt. Num. d. Rhein- u. Donau- 
lande (#. '06, 570). 5. Forts. (Ebd. 221-35.) (og 

GieB, H., Beitrr. z. Erforschg. d 
ältest. Ansiedelungen u. Verkehrs- 
wege in d. Umgebg. v. Heppenheim 
an d. Bergstraße. (Arch. f. hess. G. 
N. F. 4, 261-79; Kte.) {791 

Grünenwald, 6 Epona-Darstellungen a d. 
Pfalz. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 47-100. — 


Deutsches Altertum. 


O. Kohl, Vorröm. Funde in Kreuznach. (Ebd. 
73-76.) — Fr. Cramer, Ausgrabgn. in Esch- 
weiler b. Auchen. (Ebd. 108-12.) — F. Huy- 
brigts. Les fouds de cabane le long du Geer. 
(Bull. de la Soc. scient. et litt. du Limbourg 
22. 281-304; 5 Taf.) [792 
Möller, E. u. J. Wilbrand, Der Urnen- 
fund auf d Gebiet d. Friedrich-Wilhelms- 
Bleiche b. Bielefeld Febr. 1905. (Jahresber. 
d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravensberg zu 
Bielef. 20, 1-36.) — C. Schuchhardt, Ver- 
brennungsstätten beim Darzauer Urnenfried- 
hofe. (Zt. d. Huet Ver. f. Niedersuchs. ’06, 
151-70.) [793 
Müller-Brauel, Die Besiedlg. d. Gegend 
zw. Elbe u. Weser in vorgeschichtl. Zeit. 
(Globus 90, 10, 149-53.) [794 
Kupka, Üb. e. Fundort d. älter. Steinzeit 
b. Calbe a. Milde. (Zt. f. Ethnol. 38, T44-48.) 
— Ders., Urnenfunde v. Heiligenfelde u. 
Lückstedt, Kr. Osterburg, Altmark. (Ebd. 
749f.) — Ders., Belege f. e. unbekannte 
bronzezeitl. Schicht in d. Altmark. (Ebd. 
3530-84.) "795 
Eichhorn, G., Die vor- u. frühgeschichtl. 
Funde d. Grafach. Camburg (s. '05, 508). 
Schluß. Mit 108 Abbildgn. im Text. (Zt d. 
Ver. f. thür. G. N. F. 13, 81-176.) — A. Müiler, 
Die vorgeschichtl. Wallanlagen b. Schwarz- 
bach b. Triptis. (Ebd. 177-56.) — Zschiesche, 
Neolith. Grab m. Muschelschmuck aus Spon- 
dylus-Schalen am Steiger b. Erfurt. (Mitt. d. 
Ver. f. G. etc. v. Erf. 26, 133-40; 2 Taf.) [796 
Scheffler, F.. Das La Tène-Grăberfeld v. 
Altrauft b Freienwalde a. O. Progr. Freienw. 
4°. 21 N; 2 Taf. [7.7 
Beltz, R., Die Grabfelder d. älter. 
Eisenzeit in Mecklenb. (Jahrbb. 
Ver. f. mecklenb. G. 71, 1-152 
9 Taf.) [798 
Schmidt. A., Urgeschichtl. Fundstellen an 


d. Drewenz. (Zt. f. Ethnol. 38, 3737-50.) — 
H. Schmidt, Ostprous. Beitrr. (Ebd. 456-54.) [799 


Hackmann, A., Die ältere Eisen- 
zeit in Finnland. I: Die Funde a. d. 
5 erst. Jahrhh. n. Chr. Helsingf. (Lpz.: 
Hiersemann.) 1905. 4°. 376 S. nebst 


Atlas: 22 Taf. u. Fundkte. 16 M. | 799a 
Rez.: Gott. gel. Anz. ’06, 953-61 Hausmann. 


b) Einwirkungen Roms. 
Kunze, R., Die Germanen in d. 
antiken Literatur. Sammlg. d. wich- 
tigsten Textstellen. I: Röm. Lit. Lpz.: 
Freytag. 113 S. 1 M. 20. [800 
Smejkal, E., Kl. Ptolemaia ze 
mépisné zprávy o zemích českvch a 
sousedních (Des Claud. Ptolemäus 
Nachrr. üb. Böhmen u. d. Nachbar- 


länder). GR Pardubitz. 1905. [801 

Schmidt, L. u. O. Fiebiger, Üb. d. Plan 
e Inschriften-Sammig. z. G. d. german. 
Völker. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
32, 129-35.) [502 

GoeBler, P., Neue Lit. z. röm.-germ.Furschg. 
(Fundberr. a. Schwaben 13, ZE NIK 


Clerc, M., La bataille d'Aix. Études 
crit. sur la campagne de Marius en 


. "29 
Provence. Paris: Fontemoing. 284 S.; 
4 Ktn. [504 

Wilke, 6, Wo lag d. Heimat d. 
Kimbern u. Teutonen? (Dt G.bll. 7, 
291-310.) [805 


Oberreiner, C.. Essai sur la campagne de 
César contre Arioviste. (Rev. d'Alsace 56, 185 
-98.) Vol: Unterreineru. Antw.v. Oberr. 
(Ebd. 549-52; 649-52). "ug 

Dünzelmann, Aliso u. d. Varusschlacht, 

"ut, 893. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
KÉEN 30, 247f. Jellinghaus. [807 

Koepp, F., Aliso u Haltern. (Korr BI d. 
Gesamt-Ver. ’06, 400-110.) — Dors, Die Aus- 
grabgn. b. Haltern. (N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. 17, 194-205; 4 Taf.) — C. Schuchhardt, 
Aliso. Führer durch d. Ausgrabgn. b. Haltern. 
3 Aufl. Münst.: Mitsdörfrer. 51S. 1M. [808 


KeBler, G., Die Tradition über Ger- 
manikus. Leipz. Diss. 1905. 104$. [809 
Bang, M., Die Germanen im röm. 
Dienst bis z. Regierungsantritt Con- 
stantins I. Berl.: Weidmann. 112 S. 
4 M. 80. (Tl. l: Berl. Diss. 45 S.) [810 


Limes, Der Obergerm -Raet. (s. '06, 
2706). Lfg. XXVII. 57 S.; 10 Taf 
6 M. 40. (Subskr.-Pr.: 4 M. 80.) [811 

Inh.: Jacobi, Kast. Kapersburg. (Sep. 
9 M. 60.) 

Lachenmaier, 6., Die Okkupation 
d.Limesgebietes. (Würth Vierteljhfte. 
N. F. 15, 187-262; Kte.) [812 

Fabricius, E., Das röm. Heer in 
Obergermanien u. Rätien. (Hist. Zt. 
98, 1-29.) [813 

Keune, J. B., Die rom. Militär- 
grenze am Rhein u. an d. ober. Donau. 
(Jahresber. d. Ver. f. Erdkde. zu 
Metz 25, 175-88.) 814 

Burckhardt - Biedermann, Th., 
Röm. Kastelle am Oberrhein a. d. Zeit 


Diocletians. (Westdt. Zt. 25, 129 
-78.) [815 
Ders., Die rom Grenzwehr in 4. Schweiz. 


(Korr.-Bi. d Gesamt- Ver. ’06, 425-27.) 


Machäcezk, J., Uzemni territ. vyvoj 
panství rimskcho na püde dnešního 
mocnářství rakousko-uherského ‘Die 
territ. Entwicklg. d. röm. Herrschaft 
auf d. Gebiete d. heutig. öst. ung, 
Monarchie, 228 v. Chr. bis 375 n. Chr.). 
Progr. Budweis. 1905. [816 

Trampler, R., Joviacum, d. heut. 
Schlögen, u. seine Umgebg. Studie 
üb.d.obereUfernorikum. Mit2Plänen. 
Wien. Progr. 1905. [817 

Kenner, F.. Röm. Funde in Wien a. d. 
J. 1904 u. 1905. (Jahrb. d. K. K. Zentral- 
Komm. 3, I, 137-230.) — E. Nowotny, Römer- 
bauten auf d. Grazer Kogel im Glantale, 


Kärnten. (Ebd. 231-46) A. Gnirs, Das antike 
Theater in Pola. (Ebd. 247-98.) [818 


“30 


Nowotny, E., Bericht üb. d. im Sommer 
1905 aufd. Zullfelde durchgeführt. Grabungen. 
(Carinthia I, Jg 96, 65-71.) — 0. Klose, Üb. 
d. Römerzeit Salzburgs. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. 
f. Anthrop. etc. 36, 74-77.) [819 

Bericht üb. d. Grabungen d. Antiquar. 
Gesellsch. v. Brugg u. Umgebg. 1904. (Anz. 
f. schweiz. Altertkde. N. F. 8, 13-22.) — E. 
Lanz-Bloesch, Die Aurgrabgn. am Jensberg, 
1898-1903. (Ebd. 23-41; 113-28. Taf. 1.) — 
J. Stadelmann , Berner Ortsnamen beleet: 
röm. Urspruugs. (N. Bern. Taschenb. ‘05, 
2314-49.) [8K20 

Frey. F., Beitrr. z. Bau-G. d. röm. Theater 
in Augst. (Basler Zt. f. G. 6, 96-119; 2 Taf.) 
— Ders., Technik u. Bedeutg. d. Mörtel- 
fugen an röm. Mauern in Augustn Raur. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 54, 421-25.) [821 

Walderdorff, H. Graf v., Röm. Inschrr. 
1995/6 in Regensb. u. Umgebg. gefund. 
(Vhdlen. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 
57, 231-39.) — Harbauer, Schürfungen b. 
Aislingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 18, 
160-64.) — Scharrer, Der röm. Friedhof b. 
Faimingen. (Ebd. 165-69.) [822 

GoeBler, P., Funde d. J. 1905 s. Nr. 789. 
— Ders., Neuerwerbgn. d. K. Lapidariums. 
(Fundberr. a. Schwaben 13, 17-16 )—W. Nestle, 
Funde antikor Münzen im Kgr. Württemb. 
(s. ’06, 2676). Nachtr. XIIL (Ebd, 26-29.) — 
E. Dreher, Ròm. Gebäude b Denstetten, 
OA. Urach. Mit Plan. (Ebd. 57-62.) — L. 
Sontheimer, Röm. Villa b. Betzingen. Mit 
Plan u. 3 Abbildgn. (Ebd. 63-70.) [828 

Knorr, Die verzierten Terra sigillata- 
Gefäße v. Cannstadt u. Küngen, 8. '06, 2696. 
Rez.: Fundberr. a. Schwab. 13, 52 GoeBler. 
Vgl. Knorr, Zur Sigillata-Technik. (Korr.- 
Bl. d. Westdt. Zt. 25, 93f.) Desgl Sigillata- 
Stempel v. Rottweil. (Ebd. 149-51.) [824 

Bissinger, K., Funde röm. Münzen im 
Grhrzgt. Baden. 2. Verzeichn. Karlsr.: Braun. 
25 S. 1 M. 60. (Auch Pforzheim. Progr. 4°. 
18 S.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr.5 Nestle. [825 

Gutmann, K., Ergebnisse d. neuer. Unter- 
suchen. üb. d. im Ober-ElsaB geleg. rom. 
Ort Larga. Mülhaus.: Selbstvorl. 1905. 12 8.; 
4 Taf. — Ders , Der rom. Ort Larga im Ober- 
elsaß. (Korr.-Bl. d Dt. Ges. f. Anthrop. 37, 

yf.) [826 

Pajot, F., Sur les confins des Séquanes et 
des Rauraqes aux temps des Romains et des 
Merovingiene. (Bull. de la Soc. belfort. d’émul. 
No. 24. "un, 108-683.) GN [527 

Grenier, A., Habitations gauloises 
et villas fatines dans la cité des 
Médiomatrices. Étude sur le déve- 
loppement de la civilisation gallo- 
romaine dans une province gauloise. 


Avec plans. (Bibl. de l'École des 


hautes études. Fasc. 157.) Paris: 
Champion. 198 S.; Pläne u. Kte. 
6 fr. [828 


Keune, [Die Inschriftsammlg. d.:] Jean 
Jacques Boissard. (Korr.-Bl. d Westdt. Zt. 
25, 45-51.) — Ders, Zu d. Inschrr. d. Medio- 
matriker CIL XIII, 4288 ff. (Ebd. 87-93.) [529 

Schumacher, K., Das römische Mainz. 
(Mainz. Zt. 1, 19-35; Taf. 1.) — H. Wallau, 
Der Ehreubogen d. Dativius Victor. (Ebd. 
51-53; Taf. 2.) — K. Körber, Die 1905 ge- 
fund. rom. Inschrr. u. Skulpturen. Mit 19 Ab- 
bilden (Ebd. 90-95.) Ders., Die große 
Juppiter-Süule v. Mainz. (Ebd. 54-63; Taf. 3 


— 


Bibliographie Nr. 819—868. 


u. 4.) — A. v. Domaszewski, Die Juppiter- 
säule in Mainz. (Arch. f. Relifionswias. 9, 
303-11.) — Vgl. Nr. 7893. [$30 

Körber, Neue Inschrr. d. Mainzer Museums. 
4. Nachtr. z. Beckerschen Katalog. Mit über 
100 Abbildgn, s. ‘06, 906. (Zt. d. Ver. z. Er- 
forschg. d. rhein. G. u. Altertümer in Mainz 
4, 371-448.) — Ders., Röm. Grabdenkmäler 
in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 71-74.) 
— À. v. Domaszewski, Die Kchutzzôtter v. 
Mainz. (Arch. f. Religionswiss. 9, 149 - 55; 
en [*31 
. Krüger, E., Röm. Villa b. Schleidweiler. 
(Jahresber. d. Ges. f. nützl. Forschgn. zu 
Trier 1900/5, 31-39.) — Ders., Unterbauten 
unt. d. Arena d. Amphitheaters. (Korr Il. d 
Westdt. Zt. 24, 168-70.) — Dors., Heiligtum 
d. Mercurius Bigentius b. Neumagen. (Ebd. 
25, 71f) — H. Lehner. Castra Vetera b. 
Xanten. (Ebd. 33-37.) — Ders., Röm. Denk- 
mäler gef. in Thorr, Kr. Bergheim Bez. Köln. 
(Ebd. 100-107.) — Domaszewski, Inschr. d. 
Cohors I Classica a. Köln. (Ebd 33f.) [832 

Kisa, A. C., Die röm. Antiken in Aachen. 
(Westdt. Zt. 25, 1-83.) [>33 

Huybrigts, F., Etude comparat. des occu- 
pations romaines et franques de la Hesbaye 
et des contrées ru Sud de la Meuse et de ia 
Sambre dans la province de Namur et dans 
le Hainaut. (Bull. de la Soc. scient. et litt. 
du Limbourg 22, 19-41). — Ders., L’Hypo- 
causte rom. rue de St.-Trond, à Tongres. 
(Ebd. 307-16; Taf.) — L. Renard, Figurines 
en terre cuite de l'époque belgo-rom. de- 
couvertes aux environs de Tongres. (Ebd 23, 
285-303; 7 Zur) [534 

Dragendorff, H., Terrasigillatafunde a. 
Norddtld. u. Skandinavien. (Zt. f. Ethnol. 
88, 369-77.) [>35 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 
Procopli Caenariensis opera omnia, rec. 

J. Haury, s. ’06, 912. Rez.: Gött. gel. Anz. 

‘06, 382-96 Crönert. ER 
Brandes, W., Des Auspiciusv. Toul 

rhytmische Epistel an Arbogastes v. 

Trier. Progr. Wolfenbüttel. 1905. 4°. 

32 8. [857 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘O6, Nr. 30 Manitius. 
Savelli, A., Sull’ interpretazione 

d'un luogo della „Hist. Lang. di 

Paolo Diacono. (Arch. stor. it. Ser. 5, 

T. 38, 137-39.) — St. de Simone, 

Una pretesa contraddizione nel rac- 

conto della morte d’Alboino nella 

„Hist. Lang.“ di P. D. (Arch. stor. 

lomb. Ser. 4, T. 5, 331-40.) SR 
Rez.: N. Arch. 32, 520 Holder-Exger. 


Beowulf nebst d. Finnsburg-Bruch- 
stück; übers. u. erl. v. H. Gering. 
Heidelb.: Winter. zu, 121 S. 2M. [839 

Rieger, M., Zum Hildebrandsliede. {Zt. f. 


dt. Altert. 48, 1-8.) — Ders., Zum Kampf in 
Finnsburg. (Ebd. 9-12.) Vgl. ‘04, 2551. [349 


Lieder d. Edda. Hrsg. u. erkl. v. 
B. Sijmons u. H. Gering (s. oi, 


Deutsches Altertum. 


834 u. ‘03, 2884). Bd. I (Text), Tl. 1: 


Einleitg. xjx, 375 S. 9 M. 40. [841 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 2 Neckel. — 
Rez. v. ’04, 853: Anz. f. dt. Altert. 30, 72-81 
Heusler. 
Heusler, A., Heimat u. Alter d. eddischen 
Gedichte. Das islaudische Sondergut. (Arch. 
f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 116, 249-81.) — 


Ders., Zur Skioldungendichtg. (Zt. f. dt. 
Altert. 48, 57-87. Vgl.: Anz, f. dt. Alt 30, 
26-36.) (842 


Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d. 
Ursprg.u.d. Entwicklg.d. Nibelungen- 


sage (8.06, 2714. Bd. IÏ. 224S.8 M. |843 

Wilmanns, Untergang d. Nibelungen in 
alt. Sage u. Dichtg., a ‘06, 2716. Rez.: Anz. 
f. dt. Altert. 30, 5-26 Seemüller. [844 

John, E., Zum gesvhichtl. Hintergrunde 
d. Nibelungeulieds. (Alemannia. N. F. 7, 103 
-12.) — Chr. Aug. Mayer, Brünhilde. Unter- 
euchg. z. dt. Heldensage. (Zt. f. vergl. Lit.-G. 
N. F. 16, 119-59.) ` [845 

Bleyer, J., Die german. Elemente 
d. ungar. Hunnensage. (Beitrr. z. G. d. 


dt. Sprache u. Lit. 31, 429-599.) [846 


Wiedmer-Stern, J., Alemannengräber b. 
Trimstein. (Bll. f. bern. G. 1, 7-12.) — Har- 
bauer, Reihengräber b. Wittislingen. (Jahrb 
d. Hist. Ver. Dilling. 18, 170f.) — H. Seger, 
Grabfund d. Völkerwanderungszeit aus Neu- 
bof b. Liegnitz. (Mitt. d G.- u. Altert.-Ver. 
Liegn. 1, 135-44.) (847 


Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stimme bis z. 
Ausg. d. Vülkerwanderg., 8. ‘06, 885. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 9, 373-76 Mogk; Berl. phil. 
Wschr. 25, 962-65 u. 26, 1367 f. Geo. Wolff. [843 

Martroye, L'Occident A l'époque byzant.: 
Goths et Vandales, s. up, 922. Rez.: Moyen 
Age 18, 41-45 Poupardin. (849 

Schmidt, L., Zur Frage nach d. Volkszahld. 
Vandalen. (Byzant.Zt.15,620£.) Vg1.’06,924. [850 


Buglani, C., Storia di Ezio, gene- 


rale dell’ Impero sotto Valenti- 
niano II]. Firenze: Seeber. 1905. 
204 8. [850a 


Rez.: Arch. stor.it. Ser. 5, T. 88, 181-83 Savelli. 
Bierbach, K., Die letzten Jahre 


Attilas. (Diss.) Berl.: Nauck. 79 S. 
1 M. 80. [851 
Rez.: N. Arch. 32, 515 Holder-Egger. 


Loncao, Fondazione del regno di 
Odoacre e suoi rapporti con l'Oriente. 
Scansano. 42 S. 1 L. [852 


d) Innere Verhältnisse. 


Grapp, Kultur d. alt. Kelten u. Germanen, 
8. ‘06, 930. Rez.: Wocheuschr. f. klass. Philol. 


06, Nr. 42 Ed. Wolff; Mitt. a. d. hist. Lit. 
34, 395f. Martens; Rov. bénéd. 23, 314 
Berlière. [853 


Fehr, H., Üb. d. Tit. 58 d. Lex 


Salica. De chrene cruda. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, Germ. 
Abt., 151-72.) Vgl. Nr. 909. [>54 


"Al 


Cramer, J., Verf.-G. d Germanen 
u. Kelten. Beitr. z. vergleich. Alter- 


tskde. Berl.: Siegismund. 208 S. 
4 M. 80. [855 
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 3. 


Rietschel, S., Die german.Tausend- 
schaft. (Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 
27, G. A., 234-52.) [856 

Rez.: N. "Arch. 32, 55:8 M. Kr. 

Rietschel, Tausendschaft u Hundertschaft 
(m. Erürtergn. z. Frage v. Oppermann, O. Th. 
Schulz. Keutgen, Kornemann, Heck, Meyer 
v. Knonau u. BreBlau). (Ber. üb. d. 9. Ver- 
sammig dt. Historiker zu Stuttg. S. 8-11.) 
Vgl.: Hilliger (Hist. Vierteljschr. 9, = 
-97). (856 

Maurer, K., Vorlesungen üb. alt- 

nord. Rechts-G. Aus d Nachl. d Verf. 
hrsg. v. d. Ges. d Wiss. in Kristiania. 
I: Altnorweg. Staatsrecht u. Gerichts- 
wesen. 1. Hälfte: Altnorweg. Staats- 


recht. Lpz.: Deichert. 4508. 14M. [857 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 50 K. Lehmann. 
Boden, Die isländ. Regierungsgewalt in 

freistaatl. Zeit, s. "Ou, 933. Rez.: Hist. Vier- 

teljschr. 9, 52 7-35 v. Amira: Zt. d. Sav.-Stiftg. 

f. Rechts-G. 27, G. A. 370, E. Mayer. [^58 
Fleischmann, W., Altyerm. u. alt- 

rôm. Agrarverhältnisse in ihr. Be- 

ziehgn. u. Gegensätzen. I.pz.: Hein- 

sius. 186 S. 4 M. [859 
Rhamm, Die Großlufen d. Nordgermanen, 

s. On. 2750. Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. f. Rechts- 

G. 27, G. A., 348-69 Boden; Engl. hist. rev. 

21, 354-58 Vinogradoff; Lit. Zbl.'06, Nr. 31. [#60 
Hoops, Waldbäume u. Kulturpflanzen im 

german. Altert., a. "up, 936. Rez.: Zt. f. Sozial- 

wiss. 9, 607-9 v. Below; Berl. philol. Wochen- 

schr. ’06, Nr. 40 Stadler; Rev. crit. '06, Nr. 38 

Ch. J.; Zt. f. dt. Philol. 3x, 529-35 Fr. Kauff- 

mann; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, 

G. A., 339-48 R. Hübner; Gött. gel. Anz. ‘06, 

921-52 E. H. L. Krause; Zbl. f. Anthrop. 12, 

95-98 Buschan; Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. 

’07, Nr. 2 Bartholomae. [861,62 


Texte (etc.) z. altgerm. Relig.-G. II: Bruch- 
stücke d. Skeireins, hrsg. etc. v. E. Dietrich, 
s. '03, 2903. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 38, 382-95 
Ehrismann. [63 

Herrmann, P., Dt. Myibolögie, 
2. neubearb Aufl. Lpz.: Engelmann. 


x. 445 S. m. 21 Abbhildgn. 8 M. [564 
Meyer, E. H., Mythologie d. Germanen, 


s. °01, 796. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 30, 1-5. 
R. M. Meyer. [865 
Mogk, E., Germ. Mythologie. (Samınl. 


Göschen.15.) Lpz.: Göschen. 1298. 80 Pf. [566 

Helm, K., Die german. Weltschöpfungs- 
sage u. d Alvissmäl, (fetter z. G. d. dt. 
Sprache u. Lit. 32, 99-112.) — F. Kauffmann, 
Mercurius Cimbrianus. (Zt. f. dt. Philol. 35, 
259-97.) EI 


Quentin, H., Le concile de Cologne de 316 
et les adhésions gauloises aux lettres synod. 
de Sardique. (Rev. bénéd. 23, 477-86.) Rez.: 
N. Arch. 32, 546f. Levison. [863 


EK 
Mohrmann, K. u. F. Eichwede, 
German. Frühkunst (s. ‘06, 941). 


Lfg. 9-11 (je 10 Taf.). à 6 M. [869 

Durm, I. Das Grabmal d. Theo- 
derich zu Ravenna. (Zt. f. bild. Kunst 
N. F. 17, 245-59.) [870 


Pfändler, W., Die Vergnügungen d. Angel- 
sachsen. (Anglia 29, 417-526.) [371 
Stolz, Fr., Das Totenbrett e. Überrest d 
bajuwar. Heidentums. (Zt. f. öst. Volkskde. 
12, 113-19.) [872 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 
Essen, L. van der, Etudesd’hagiogr. 
médiév. (8. ’06, 2728). Forts. IV-VI. 
(Anal. p. 8. à l'hist. eccl. de la Belg. 
32, 113-45.) [873 

4) Les bioz:raphies de St. Bavon. 5) de 
St. Foillan. 6) de St. Maxellende. 
Poncelet, Le , Testament“ de saint Willi- 
brord, s. ’06, 2731. Vgl: N. Arch. 31, TITEL. 
Levison. [874 
Monuments d.l'hist. des abbayes de Saint- 
Philibert, a. 06. 2731a. Rez.: Engl. hist rev. 
o1,555f. Davis. Vgl: W. Levison (N. Arch. 
31. 742f.). AS (875 
Jordan, L., Studien z. fränkisch. 
Sagen-G. (s. °06, 2734). III. (Arch. f. 
d. Stud. d. neuer. Sprachen 116, 
50-66.) [876 
Arbois de Jubainville, d’, Le 
lieu de baptème de Clovis. (Bull. de 
la Soc. nat. des Antiquaires de France 
me, 171-73.) Vgl. Krusch (N. Arch. 
32, 51öf.). L. Levillain, Le 
baptême de Clovis. (Bibl. de l'Ecole 
des chartes 67, 472-88.) [877 
Höfer, P., Die sächs. Legende z. 
thür.-fränk. Kriege 531 n. Chr. (Zt. 
d. Ver. f. thür. G. N. F. 17, 1-80.) [878 
Pelka, Studien z. G. d. Untergangs d. alt. 
thüring. Königreichs 531. 8. "05, 878. Vgl. 
Peika, Zur Abwehr (geg. GrôBler, 8. ’05, 81%): 
Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 16, 401-6. [819 
Dahn. Wostgotenkönige: Leova I. & II. 
u. Kindila. (Allg. dt. Biogr. 51, 657 u. 146.) 
— Ders., Leodigar, Bisch. v. Autun, 659-74. 
(Ebd. 653-55.) [880 
Görres, F., Die R: ligionapolitik.d. spanisch. 
Westgotenkönigs Swinthila, d. erst. kathol. 
„Leovigild“, 621-631. (Zt. f. wiss. Theol. 49, 
253-70.) [881 
Shaw, R. D., The fall of the 
Visigothic power in Spain. (Engl. 
hist. rev. 21, 209-28.) [882 
Langewiesche, Die Wallburg „Babilonie“‘. 
(Jahresber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens- 
berg 20, 37-64.) {583 
Loisne, Comte de, La colonisation 
saxonne dans le Boulonnais.( Mémoires 


i 


— — 


Bibliographie Nr. 869—922. 


de la Soc. nation. des Antiquaires 
de France 65, 139-60.) [834 


b) Karolingische Zeit. 
Eginhard (Early lives of Charle- 
magne by) and the Monk of St. Gall. 
Ed. by À. J. Grant. Lond.: de La 


More. 212 S. 2 sh. 6 d. [885 

Rez. v. ‘03. 2925 (Baldauf, Mönch e. 
St. Gall.): Moyen Age 18, 208f. Poupardin; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 31, 402-4 Hahn. 


Simson, B. v., Der Poëta Saxo 
u. d. angebl. Friedensschluß Karls 
d Gr. mit d. Sachsen. (N. Arch. 32, 


27-50.) [886 
Stentrup, Die Translatio s. Viti e 
Nr. 185. EN 


Wahlund, C., Bibliogr. d. franz. Straßburg. 
Eide v. J. 842. (Bausteine z. roman. Philol. 
Festgabe f. Mussatia. 9-2.1.) Séi [3533 

Lamanskij, V., Vita Cyrilli. (Arch. 
f. slav. Philol. 25, 544-53.) — Cyrillo- 
Methodiana. I: Vita Cyr. Krit. Be- 
merkgn. v. V. L. Forts. Il: Thesen z. 
Cyr.-Method. Frage v. A. Brückner. 
Il: Beitrr. z. Quellenkrit. d. Cyr.- 
Meth. Legenden v. Iv. Franke. (Ebd. 
28, 161-255.) E 

Actus pontiiecum Cenomannis in urbe 
degentium, publ. p. G. Busson et A.Ledru, 
s. ‘OÙ, 2737. Rez.: Hist. Zt. 97, 631-35 Fel. 
Schneide. — R. Latouche, Essai de critique 
sur la contiuuation des „Actus pontificum 
Cenomannis in urbo degent.“ D'Aldric à 
Arnaud. (La Province du Maine 13, 36-59. 
14, 15-25.) 1390 


Urkunden, Die, d. Karolinger. 
I: Urkk. Pippins, Karlmanns u. Karls 
d. Gr. Unt. Mitwirkg. v. A. Dopsch, 
J. Lechner, M. Tangl bearb. v. E. 
Mühlbacher. (Mon. Germ. hist. 
Diplomatum Karol. T. I.) Hannov.: 
Hahn. 4°. xj, 581 S. 20 M. [891 

Rez.: Lit. Zbl. ui, Nr. 10. 

Schnürer, 6. u. D. Ulivi, Das 
Fragmentum Fantuzzianum. (Frei- 
burg. hist. Studien. IL) Freib. (Schw.:: 
Univ.-Buchh. 128 S. 3 M. [892 

Rez.: Engl. hist. rev. 21, HIT E. W. B.: 
Bibl. de l'École des chartes 67, 493-500 
Poupardiu, 


Tangl, M., Das Testament Fulrads 
v. Saint-Denis. (N. Arch. 32, 167- 
217.) x93 

Perels, E., Ein Berufungsschreiten 
Papst Nikolaus’ I. z. fränk. Reichs- 
synode in Rom. (Ebd. 183-49.) [594 

Diplomi, I, di Guido e di 
Lamberto. A cura di L. Schia- 

arelli. (Fonti p. la storia d'Italia. 

o. 36) Roma: Istituto stor. it. 
xx, 143 S. 6 L. [895 


Fränkische Zeit. 


Mayer, Ernst, Noch einmal zu d. angebl. 
Faiachen d Dragoni. (Mitt. d Inst. f. ost. 
G.forschg. 37, 359-76.) Vgl. ‘06, 961. — L.M. 
Hartmanu, Erwiderg (Ebd. 376-78) u. 
Mayer, Die Dragoni-Urkk. (Ebd. 28, 197-213.) 
— Vgl: Hist. Zt. 97, 437. — Rez. v.’06, 961: 
Dt Lit. Ztg. ’07, Nr. 7 Hessel. [896 


Skladky, V., Styky prvních Kar- 
loveñ s papeži 739-754 (Üb. d. Be- 
ziehgn. d. Karolinger zu d. Päpsten, 
739-54; e. Beitr. z. Entstehg. d. 
Kirchenstaates), (s. "op, 2803). II. 
Progr. Beneschau. 1905. [897 

Werminghoff, A., Zu d. fränk. 
Reformsynoden d. 8. Jh. (N. Arcb. 
32, 221-36.) [898 

Coolidge, W. A. B., Charles the 
Great's passage of the Alps in 773. 


(Engl. bist. rev. 21, 493-505.) [899 
Rez.: N. Arch. 32, 520 Holder-Egger. 
Rübel, Die Franken, s. ‘06, 968. Rez.: 

Hist. Zt. 97, 397-99 Weller; Korr.-Bl. d. 

Gesamt-Ver.’07, Nr. 1 Werminghoff. — Ders., 

Die fränk. Berufsstreiter. (Korr.-Bl.d. Gesamt- 

Ver. 54, 178-85.) — O. Bethge, Sichs, u. 

fränk. Siedelgn. in Hessen. (Hessenlaud, ‘06, 


Nr. 28f.) [900 
Poupardin, R., Études sur l'hist. 
des principautés lombardes de l'Italie 
meridion. et de leurs rapports avec 
l'Empire franc (s. ‘06, 2737). Il: 
Charlemagne et la principauté lomb. 
(Moy.-Age 19, 245-74.) [901 
Rez.: N. Arch. 32, 513f. A. H. 
Zahn, J. v., Wie die Deutschen kamen. 
(Zahn, Sıyriaca. N. F. Il.) [902 
Honigsheim, P., Der „limes So- 
rabicus“. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N. F. 16, 303-22.) [903 
Lokys, G., Die Kämpfe d. Araber 
m. d. Karolingern bis zum Tode 
Ludwigs II. (XUI v. 611.) Heidelb.: 
Winter. 93 S. 2 M. 40. (36 S.: 
Berl. Diss.) [904 
Vogel, W., Die Normannen u. d. 
Fränkische Reich bis z. Gründg. d. 
Normandie, 799-911. (XIV v. 611.) 
Ebd. xv, 442 S.; Kte. 12 M. (48 S.: 
Berl. Diss.) [905 


Thubert, E., Politique du nord en Europe 
au moyen ge. Les Northmen en France. 
(Rev. d'hist. dipl. 20, 511-36.) 1905 a 

Protiwinsky, H., Ludwig d. Fr. 
u. d. Päpste. Beitr. z. Schenkungs- 
frage. Wien. Progr. 1905. 12 S. [906 

Oberreiner, C., Le champ du Mensonge. 
(Rev. d'Alsace 56, 345-49.) Vgl.: Unterreiner 
u. Antw. v. Oberr. (Ebd. 552-55; 652f.). [907 

Adihoch, B. F., Zur G. Glanfeuils im 
9. Jh. (Stud. u. Mitt, a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 27, 14-30; 223-44; 572-93.) Rez.: N. 
Arch. 31, 7431. "908 


| 


‚33 


cl Innere Verhältnisse. 


Rietschel, S., Der Pactus pro 
tenore pacis u. d. Entstehungszeit d. 
Lex Salica. (Zt. d. Sav.-Stiftg. f. 
Rechts-G. 27, Germ. Abt., 253-75.) 
Vgl. Nr. 854. [909 

Conrat, Entstehg.d westgotisch Gaius, e 06, 
983. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’06, Nr. 33 Hitzig. [910 

Krammer, M., Neue Gerichtsurkk. aus 
Geronx. (N. Arch. 32, 24-26.) [911 

Calmette, J., Le jugement origin de 
Wifred le Velu pour l'abbaye d'Amer, 17. avr. 
898. (Bibl. de l'École des chartes 67,60-69.) [912 

Fournier, P., Etude sur les fausses 
décrétales. (Rev. d’hist. eccl. 7, 33-51; 


301-16; 543-64: 161-84.) [913 
Hofmeister, Markgrafon u. Markgraf- 


schaften im ital. Königr. in d. Zeit v. Karl 
d. Gr. bis auf Otto d. Gr., 774-062, 8. ’06. 979. 
Rez.: Moy.-Age 19, 235-87 Poupardin; Zt. d. 
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27., G. A., 370-73 
E. Mayer. (914 


Heck, Ph., Die kleinen Grund- 
besitzer der brevium exempla. (Vier- 
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 
349-55 ) [915 

Häpke, R., Die Herkunftd. friesisch. 
Gewebe. (Hans. G.bll. ‘06, 309-25.) 
Vgl. 1900, 904. [916 

Gutmann, F., Die soziale Glie- 
derung d. Bayern zur Zeit d. Volks- 
rechte. (Abhdin. a. d. staatswiss. 
Seminar zu Straßb. XX.) Straßb.: 
Trübner. x1j, 330 S. 8 M. (120 S.: 
Straßb. Diss.) [917 

Rez.: Lit Zbl. ‘07, Nr. 8. 


Besson, Recherches sur les origines des 
évêchés de Genève, Lausanne, Sion, s. ’06, 2756. 
Rez.: N. Arch. 31, 740f. B. Kr.; Moy. Age 
19, 3415-47 Poupardiu. [918 

Vacandard, E., Les élections 
épiscop. sous les Mérovingiens. (Va- 
cand., Etudes de critique et d'hist. 
relig. Paris 1905. S. 121-87.) [919 

Rez.: Rev. d'hist. eccl. 7, 3530-54. 

Boucharlat, A., L'évèque franc dans la 
société méroving. (L'Université cathol. 51, 
105-21.) [920 

Zur älter. mittelrhein. Kirch.-G. (Katholik 
3. F. 33, 375-79.) — Verehrung, Liturg., d h. 
Bonifatius in d. Diözese Mainz (s. '06, 528). 
Forts (Ebd. 32, 16-46.) | [921 

Lesne, E., La hiérarchie épiscop., 
provinces, métropolitains, primats en 
Gaule et Germanie depuis la réforme 
de saint Boniface jusqu'à la mort de 
Hincmar, 742-882. (Mémoires etc. 
publ. p. les professeurs des facultés 
cath. de Lille. Fasc. 1.) Paris: Picard. 
Lille: Facultés cath. 1905. xjv, 349 S. 
6 fr. [922 

Rez.: Rev. d’hist. eccl. 7, 633-39 Vaes ; Bibl. 
de l'École des chartes 67, 497 Poupardin. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. Bibliographie. 3 


“34 


Sidler, W., Münster-Tuberis e. 
karoling. Stiftung. (Jahrb. f. schweiz. 


G. 31, 207-348.) [923 

Herr, E., Die Schenkung d. Mark Maurs- 
münster. (Zt. f. G. d. Oberrh. 21, 527 ff.) Rez.: 
N. Arch 32, 566f. H. H. HEI 

Aluins, R. d, Le pape Léon DI. et la 
consécration de l'Église Notre-Dame à Tongres. 
Tongres: Theelen. 1904. 42 S. Vgl 04, 844. — 
J. Paquay, Réponse. (Bull. de la Soc. scient. 
et litt. du Limbourg 22, 229-56.) [925 


Endres, J. A., Zum 3. Bd. d. Epistolae 
Karolini aevi. (N. Arch. 31, 7111-14.) [926 
Maselli, A., Alcune poesie dubbia- 
mente attribuite a Paolo Diac. Monte- 
cassino 1905. xj, 122 S. 2 L. [927 
Rez.: N. Arch. 31, 2s3f. Holder-Egger. 
Roger, L'enseignement des lettres classiques 
d’Ausone à Alcuin, s. '06, 996. Rez.: N. Arch. 
31, 784f. Levison; Moyen Age 19, 41-44 Pou- 
pardin; Engl. hist. rev. 21, 346f. Sandys; 
Rev. erit. ‘06, Nr. 42 Lejay. [92x 
Bruckner, Der Helianddichter, 8. "Ob, 925. 
Rez.: Zt. f. österr. Gymn 56, 211-14 Bernt; 
Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 114, 192 
-94 Klaeber; B«iblatt z. Anglia 17.1-7 Midden- 
dorf; Dt. Lit-Ztg. ‘06, Nr. 47 Marold. [929 
Sommerfeld, E. v., Der Westbau d. Palast- 
kapelle Karls d. Gr. zu Aachen u. seine Ein- 
wirkg. auf d. roman. Turmbau in Dtld. Nebst 
Bemerkun. z. Entstehgs.-G. d. Kirchtürme. 
(Report. f. Kunstw. 29, 195-222; 310-25.) — 
Ders., Die Müusterkirche St. Maria zu Mittel- 
zell auf d. Insel Reichenau v. J. 816. Mit 
3 Plänen. (Alemannia N. F. 7, 81-95.) — 
Ders., Bemerkgn. üb. d. Einhard - Basiliken 
zu Steinbach u. Seligenstadt. (Arch. f. hess. 
G. u. Altertkde. N. F. 8, 179-99. 4, 171-96.) [930 
Bogner, H., Das Arkadenmotiv im 
Obergeschoß d. Aachener Münsters 
u. seine Vorgänger. (Hft.70 v. Nr.651.) 


Straßb.: Heitz. 30 S.;3 Taf. 2 M. 50. [931 

Vgl: J. Buchkremer (Zt. d. Aach G- 
Ver. 28, 466-71). 

Künstle, K., Die Kunst d. Klosters 
Reichenau im 9. u. 10. Jh. u. d. neu- 
entd. karoling. Gemäldezyklus zu 
Goldach b. Überlingen. Freib.: Herder. 
4°. vuj, 62 S.; 4 Taf. 20 M. [932 


3. Zeit der sächsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 

Schneider, Herm., Das kausale Denken 
in dt. Quellen z, G. u. Lit. d. 10., 11. u. 12. Jh., 
8. ’05, 2838. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 37 
Hellmann; Mitt. a. d. hist. Lit. 34 155f. 
Kohfeldt; Zt. f. Kirch.-G. 26, 481f. Boehmer; 
Die Kultur "08, 505-9; Hist. Vierteljschr. 9, 
355-86 Bernheim. [983 

Flodoard, Annales, publ. p. Th. Lauer, 
8. ‘06, 2763. Rez.: N. Arch. 31, 714f. Holder- 
Egger; Rev. bénédict. 23, 461f. Clément: Engl. 
hist. rev. 21, 767 f. Davis; Rev. des questions 
hist. 81, 313 Besse. (934 


Bibliographie Nr. 923—977. 


Hrotsvithae opera ed.K.Strecker. 
Lpz.: Teubner. 272 S. 4 M. [935 


K. Strecker, Textkritisches zu Hrotsvie. 
Dortmund. Progr. 4°. 148. — Bez. d. Ausg.: 
Rev. crit. ’07, Nr. 5 P. L. 


Wierzbicki, J., Trzy glowne 
zyciorysy $w. Wojciecha (Die 3 wich- 
tigst. Lebensbeschreibgn. d. hl. Adal- 
bert). Progr. Zioczow. 1906. [936 

Rez. v. ‘05, 2840 (Voigt, Der Verf. d. rom. 
Vita d. hl. Adalb.): Český. Casop. hist. 11, 
324-314 Hybl. 

Pekar, J., Die Wenzels- u. Lud- 
mila-Legenden u. d. Echtheit Christi- 
ans. Prag: Wiesner. 443 8. 10 kr. 
(Vgl.: Český časopis hist. 12, 244 
-46.) [937 

Rez.: Anal. Bolland. 25, A12f. A. P: N 
Arch. 32, 52-30 Holder-Egger. 

Pekař, Unbekannt gebliebene Abhdig. ob, 


d. Echtheit Christians, 8. ’0:, 2765. Rez.: N. 
Arch. 31, 748 Holder-Egger. [937 a 


Voigt, H. G., Die v. d. Prémysliden 
Christian verf. u. Adalb. v. Prag 
gewidm. Biogr. d. hl. Wenzel u. ihre 
Geschichtsdarstellg. Prag: Rivnac. 
1907. 88 S. 2 M. [937 b 


Chronique, La, de Saint-Hubert dite Can- 
tatorium. N. éd. p. Hanquet, s. ‘06, Zeen, 
Rez.: N. Arch. 31, 746f. Holder-Egger. [935 


Hessel, A., Zur Kritik d. älter. 
Privilegiend. Bologneser Domkapitels. 
(N. Arch. 81, 545-74.) [939 


Schäfer, D., Hat Heinrich IV. seine Gregor 
gegebeno Promissio v. Okt. 1075 gefälscht ?, 
8. ‘06, 2679. Vgl.: Holder-Egger (N. Arch. 
31, 355f.). (340 

Knöpfler, J. F., Über e. Bruchstück e- 
Traditionsbuches d. Domes zu Regensburg. 
(Archival. Zt. N. F. 13, 97-102.) Vgl. "3. 
2647. (941 

Bernheim, Wormser Konkordat, s. ’06, 2771. 
Rez : Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 42 A. Hofmeister 
Rez. v. op, 2772 (Rudorff, Worms. Konk.): 
Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr.24 Wermingbofi; Dt. 
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 61/52 Bernheim; Rev. crit. 
07, Nr. TR. (942 

Heil, Polit. Beziehgn. zwisch. Otto d. Gr. 
u. Ludwig IV. v. Frankr., 936-954, s. '05, 2847. 
Rez.: Bibl. de l'École des chartes 66, 292-96 
Lauer; Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 17, 
857 f. M. [945 

Fischer, W. A., Verbältnis Ottos d. Gr. zu 
Liudolf u. Adelheid, s. ’03, 2975. Rez.: Hist. 
Zt. 97, 668f. Uhlirz. (944 

BreBlau, H., Schlacht auf d. Lech- 
felde. (Hist. Zt. 97, 137-51) — 
D. Schäfer, Die Ungarnschlacht v. 
965. (Ebd. 538-51.) -- Erwiderg. v. 
Br. (Ebd. 98, 471f) [045 

Rez. d Aufsatzes v. B.: N. Arch. 31, 545 
u. 32, 522f. Holder-Egger. Res, v. ‘05, 2843 
(Schäfer, Ungarnschlacht): Ebd. 219f.V.Ernst. 


Schlockwerder, K. Th., Das Konzil 
zu St. Basle, e. Beitr. z. Lebens-G. 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


Gerberts v. Aurillac. Progr. Magdeb. 
4°. 34 S. [946 

Renaux, C., Humbert I., dit aux 
Blanches Mains, fondateur de l’État 
de Savoie et le royaume de Bour- 


gogne à son époque 1000-1048. 
arcassone: Impr. Bonnafous-Thomas. 
85 S. [947 


Fedele, P., Ancora d. relazioni fra i conti 
del Tusculo ed i principi di Salerno. (Arch. 
d. Soc. Romana di storia patr. 29. 240-16.) 
Vgl. ’06, 1011. [918 

Dupreel, Hist. crit. de Godefroid le Barbu, 
s. Oh, 257. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 39 
Meyer v. Knonau ; Moyen Age 1%, 147-50 Lot; 
Ann. de l'Est et du Nord 12, 528-31 Parisot; 
Arch. stor. it. 5. S., 37, 195-:9 Santini; Hist. 
Zt. 98, 362-65 Fed. Schneider. 1949 

Meyer v. Knonau, G., Jahrbb. d. 
Dt. Reiches unt. Heinrich IV. u. 
Heinr. V. (8. "Op, 2780). VI: 1106 bis 
1116. (Jabrbb. d. dt. G.) 1907. xij, 
397 S. 10 M. 40. [950 

Res v.1I-V: Hist. Jahrb. 27, 34-36 Löffler; 
v. IV: Hist. Zt. 98, 3668-70 Schwemer. 

Hugelmaun, K. G., Einfluß Papst 
Viktors IT. auf d Wahl Heinrichs IV. 
Beitr. z. G. d. päpstl. Approbations- 
rechts bei d dt. Königswahl. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 27,209-36.) [951 

Dungern, O. Frhr. v., Die Ahnen Kaiser 
Heinricha IV. (Dt. Herold ’06, Nr. 11.) [952 

Brackmann, A., Zur Kanonisation 
d. Erzbischofs Anno v. Köln. (N. 
Arch. 32, 151-61.) [953 

Rieder, H., Hrzg. Bertold I. v. 


Zähringen. Freiburg. Diss. 96 S. [954 
Haring, E., Die Güntersburg. (Mitt. d. Ver. 
f. anbalt. G. 10, 523-32.) [955 
Langer, 0., Benno — und kein Ende!? 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen 7, I, 122-26.) 
Vgl. ‘05, 951. [956 
Tangl, Gregor VII. jüdischer Herkunft 7, 
s. ’06, 1013. Roz.: Arch. d. Soc. Romana di 
storia patria 28, 187-91 Fedele; Anal. Boll. 
25, 512f. A. P. [957 
Haller, Canossa, s. '06, 2753. Rez.: N. Arch. 


31, 745f. Holder-Egwer. [958 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 


Schmidlin, Geschichtsphilos. u. kirchen- 
polit. Weltanschauung Ottos v. Freising, 8. 
"oe, 2787. Rez: N. Arch. 31, 747f. A. H. [959 

Bachmann, A., Der erste Fort- 
setzer d. Cosmas. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens u. Schles. 10, 301-36.) [960 

Braune, H., Der Feldzug Friedrich 
Barbarossas geg. Polen (1157) in d. 
Darstellg. d. dt, böhm. u. poln. 
Quellen. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 21, 
43-63.) [961 

Gislebert de Mons, Chronique, n. éd. p. 
J3. Vanderkindere, s. ‘06, 2759. Rez.: 
Hist. Zt. 97, 642-45. Fed. Schneider; Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.forschg. 2x, 163f. Ldw. 
König. [962 


| 


| 


"35 


Hofmeister, A., Üb. e. Handschr. 
d. Sächs. Weltchronik. (N. Arch. 32, 
82-132.) [963 

Schmeidler, B., Der sogen. Cusen- 
tinus bei Tolomeus v. Lucca. (Ebd. 
252-61.) [964 

Spaethen, M., Giraldus Cambrensis 
u. Thomas v. Evesham üb. d. von 
ihnen an d. Kurie geführt. Prozesse. 
(Ebd. 31, 595-649.) [965 


Niese, H., Normann. u. stauf. Urkk. 
a. Apulien. I. (Quellen u. Forschgn. 
a. ital. Archiven u. Bibliotheken 9, 
221-70.) [966 


Stengel, Üb. o. Urk. Lothars III. f. Ein- 
siedeln s. Nr. 75. [967 


Krabbo, H., Der Reinhardsbrunner 


Briefsteller a. d. 12. Jh. (N. Arch. 
32, 51-81.) [968 

Simonsfeld, H., Weitere Urkk. 
Frdr. Rotbarts in Italien. (Aus: 
„Sitzungsberr. d. Bayer. Akad.“) 
Münch.: Franz. S. 389-416. 60 Pf. 
Vgl. '06, 2794. [969 


Kehr, P., Urkunden z. G. v. Farfa 
im 12. Jh. (Quellen etc. a. ital. Ar- 
chiven u. Bibl. 9, 370-84.) [970 

Cipolla, C., Progetto di un col- 
loquio dei rettori della lega Lombarda 
da tenersi a Verona. (N. arch. Veneto 
N. S. XI, 1.) [971 

Caro, G., Aktenmäßiger Beleg z. 
Zahlung d. Lösegeldes f. König Ri- 
chard Löwenherz v. England. (Hist. 
Zt. 97, 552-56.) [972 

Luchaire, A., [Die Teilnehmer am 
Laterankonzil 1215]. (Journ. des sa- 
vants '05, 557-68.) — Jak. Werner, 
Die Teilnehmerliste d. Laterankonzils 
v. J. 1215. Nachlese a. Zürcher Hss. 
(N. Arch. 31, 575-93.) [973 

Seraphim, A., Zur Frage der Ur- 
kundenfälschgn. d. dt. Ordens. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
5-87.) Vgl. ‘06, 1029. [974 

Registres, Les, de Gregoire IX; 
publ. otc. p. L. Auvray (s. Op, 1020). 
Fasc. 9. (Bibl. des écoles franc. 
d'Athènes et de Rome. 2. Ser. IX, 9.) 
Bd. 1I, 849-1072. 8 fr. 40. [975 


Pinnow, H., Untersuchgn. z. G. 
d. polit. Sprachdichtg. im 13. Jh. 
Bonn. Diss. 53 S. 976 

Lempfrid, H., Bild Kaiser Friedrich Rot- 
barts a. d.12 Jh.zu Hagenau. Mit 4 Abbilden. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 22, 9-36.) Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 12 Leitschuh. [977 


3* 


*36 


Caspar, Roger II. u. d. Gründg. d. Normann.- 
Sizil. Monorchio, s. '06, 1023. Rez.: Riv. stor. 
it 22, 487-39 Schipa; Moyen Age 19, 39-41 
Chalandon; Allg. Lit.bl. '05, Nr. 9 Helmolt; 
Rev. des questions hist. 80, 331f. A. V. [978 

Krabbo, H., Albrecht d. Bär. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
371-90.) [979 

Hardegen, Imperialpolitik König Hein- 
richs Il. v. England, a "op, 1025. Rez.: Engl. 
hist. rev. 21, 363-67 Davis; Mitt. a. d. hist. 
Lit 34, 271 Schmitz-Mancy; Hist. Vierteljachr. 
9, 442 Cartellieri; Hist. Zt. 97,670 f. RivB. [980 


Leineweber, J., Studien z. G. 
Papst Cölestins II. Jenens. Diss. 
1905. 718. [981 


Lejeune, P. gen. Jung, Walther 
v. Palearia. Kanzler d. normann.- 
stauf. Reiches. Bonn. Diss. 1625. [982 

Hauck, Üb. d. Exkommunikation Philipps 
v. Schwaben, 8. ’05, 2873. Vgl.: H.Krabbo 
(X. Arch. 31, 767). (983 

Schmidt, Fr., Kolonisation u. Be- 
siedlg. Mährens im 12. u. 13. Jh. 
Progr. Neutitschein. 1905. [984 

(eler, M., G. Brunos v. Schauen- 
burg (s. ’06, 1033). Forts. (Zt. d. Dt. 
Ver. f. G. Mährens u. Schles. 10, 
337-93. 11, 95-116.) [985 

Kentenich, Zur G. d. mittelalterl. Stadt- 


befestiguug Triers. (Trier. Chron. N. F. 8, 
30-32 ) [936 


c) Innere Verhältnisse. 


Jecht, R., Üb. d. in Görlitz vor- 
hand. Hss. d. Sachsenspiegels u. ver- 
wandter Rechtsquellen. (Aus: N. 
Lausitz. Magaz. Bd. 82.) Görlitz: 


Tzschaschel. 42S.;8Taf. 3M.20. [987 

Rez : Lit. Zbl. ’06, Nr. 51 S-n; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. f. Rechts-G. 27, G. A., 3715-79 v. Amira. 

Amira, v., Die Handgebärden in d. Bilderhs. 
d. Sachsenspiegels, 8. ‘05, 2895. Rez.: Zt. d. 
Sav.-Stiftg. f. Rechta-G. 26, G. A., 377f. 
Stutz; Bibl. de l'École des chartes 66, 694 f. 
Boinet; Allg. Lit.bl. ‘06, Nr. 16 Neuwirth. [983 


Borchling, C., Üb. 2 Rechtshss. 
im Archive d. St. Schwiebus: Teile 
e. gloss. Sachsenspiegels. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. f. Rechts-G. 27, G. A, 317 
-31.) [989 

Hettlage, K., Stellg. d. Sachsen- 
spiegels z. Schatzregal, z. Bergregal 
u. z. Bergbaufreiheit. Tübing. Diss. 
65 S. [990 

Meister, A., Zur Deutung d. „Hant- 
gemal". (Arch. f. Kultur-G. 4, 392- 
402.) Vgl. '06, 2301. — Ph. Heck, 


Das Hantgemal d. Codex Falken- 


steinensis u. ander. Fundstellen. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.forschg. 28,1-51.) [991 

Rez. v. 105, 2893 (Heck, Der Sachsenspiegel 
u. d. Stände d. Freien): Zt. d. Sav.-Stiftg. f. 


„a + oo u 


Bibliographie Nr. 9718—1031. 


Rechts-G. 27, G. A., 379-96 v. Amira; Lit. 
Zbl ou, Nr. 8. — Rez. v. ’06, 2810 (Febr, 
Fürst u. Graf im Sachsensp.): Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 27, G. A., 408-13 Stutz. 


Jaekel, H., Êtheling, Frîmon, 
Friling u. Szêremon. (Zt.d.Sav.-Stiftg. 
f. Rechts-G. 27, G. A., 275-315.) [992 

Kiesel, K., Die Bedeutg. d. Gewere 
d. Mannes am Frauengut f. d. Ehe- 
güterrecht d. Sachsenspiegels. (Hft. 85 
v. Nr. 639.) Breslau: Marcus. 105 S. 


3 M. 20. [993 

Stieber, Das österr. Landrecht u. d. böhm. 
Einwirkgn. auf d. Reformen König Ottokars 
in Österr., s. '06, 1051. Res.: N. Arch. 31, 


7158-61 v. Srbik; Lit. Zbl. ’06, Nr. 33 O.; Český 
tasopis hist. 12, 114f. Kps. [394 


Schaefer, H. K., Eine kanonist. 
Miszelle a. d. 12. Jh. a. e. Brief- 
wechsel zw. d. Kölner u. Lütticher 
Domkapitel. (Quellen etc. a. ital. 
Archiven u. Bibl. 9, 185-92.) [995 


Fliedner, R., Die ronkalisch. 
Felder in d. dt. Kaiserzeit. Berl. 
Diss. 42 S. [996 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 30 Güterbock. 
Güterbock, F., Die Lage d. ron- 
calischen Ebene. «Quellen u.Forschgn. 
a. ital. Archiven u. Bibliotheken 9, 
197-220.) [996 a 
Vgl.: Holder-Egger (N. Arch. 32, 527). 
Trockels, W., Die Ministerialen 
d. Erzbischofs v. Köln im 12. Jh. 
(Trockels, Beitrr. z. G. d. Ministeriali- 
tät. I.) Progr. Schöneberg. 25 S. [997 
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt.25,79f. Kısky. 
Vanderkindere, L., La politique 
commun. de Philippe d’Alsace et ses 
conséquences. (Bull. de l'Acad. Roy. 
de Belg. ‘05, 749-88.) [998 
Kretzschmar, Entstehg. v. Stadt u. Stadt- 
recht in d. Gebieten zw. d. mittl. Saale u. d. 
Lausitzer Neiße, s. '06, 2812. Rez.: N. Arch. 
f. sächs. G. 27, 80-64 Fritz; Lit. Zbl. ’06, 
Nr.46 v Below; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechis-G. 
27, G. A., 466-71 Rauch; Hist. Vierteljschr. 
10, 103-7 Rietschel. GC 


Bagge. Die nordeurop. Verkehrswege im 
frühen Mittelalter etc, 8. ’06, 2815. Rez.: 
Hans. G.bll. ‘06, 349-51 Stein. [1000 

Friedrich, G.,O privilegiu papeze Jana X V. 
daném r. 993 klášteru Břevnovakému. (Cesky 
časopis hist. 11. 12-21.) [1001,23 


Hirsch, H., Zur Kritik d. Acta 
Murensia u. d. gefälschten Stiftungs- 


urk. d. Klosters Muri. (Jahrb. f. 
schweiz. G. 31, 69-107.) Vgl. ‘O5, 
983 u. 1028. 1003 


Brackmann, A., Niederrhein. Urkk. 
d. 12. Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 81, 112-30.) [1004 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


Baier, H., Ungedr. Urk. d. Papstes In- 
nocenz II. v. 22. Mai 1204. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 21,6>9 f.) Betr. Inkorporation d Kirche 
Beuren in d. Konstanzer Dompropstei. [1005 

Vogt, E., Beitr. z. G. d. Klosters Lorsch. 
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 14, 88-93.) 2 Urkk. 
Gregors IX., 1235. (1006 


Schönbach, A. E., Stud. z. G. d. 
altdt. nr (8 06, 2825, wo Stück 
IV u. V). Stück VI: Überlieferg. d. 
Werke Bertholds v. Regensb. III. 
162 S. 3 M. 80. St. VII: Leben, 
Bildung u. Persönlichkeit Bertholds v. 
Regensb. I. 142 S. 3 M. 30. [1007 

Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 

Bretholz, B., Die „Compilatio 
super Cantica canticorum", Ein un- 
bekannt. Werk d. Olmützer Bischofs 
Robert, 1201-1240. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Miihrens u. Schles. 10, 293-97.) [1008 

Weinmann, K., Hymnarium Pari- 
giense. Das Hymnar d. Cist.-Abtei 
Pairis im Elsaß. Aus 2 Codices d. 
12. u. 13. Jb. hrsg. u. komment. 
(Verötfentlichgn. d. Gregorian. Akad. 


zu Freiburg, Schw.) Regensb. : Coppen- ` 


rath. 1905. 728.; Taf. 2M. 80. [1009 
Hauck, Kirch, OG Dtida.’05, 991 u. '06, 1059. 
Rez. v. IV: Gott, gel. Anz. ‘06. 447-58 Uhlirz; 
Rev. d’hist. eccl. 6, 109-13 Ch. Moeller. [1010 
Pflugk-Harttung, J. v., Die Papst- 
wahlen u. d. Kaisertum, 1046-1328. 
(Zt. f. Kirch.-G. 27, 276-95.) [1011 
Geselbracht, F., Das Verfahren 


bei d. dt. Bischofswahlen in d. 
2. Hälfte d. 12. Jh. Leipz. Diss. 
1906. 139 S. [1012 


Brackmann, Kanonisation d. Erzbischofs 
Anno v. Koln s. Nr. 953. [1013 

Königer, Die Beicht nach Cäserius v. 
Heisterb., s. '06, 2827. Rez.: Hist. Jahrb. 27, 
877f. Paulus; Hist.-polit. Bll. 188, 852-84 
Jerger - Schwennenbach; Theol. Lit.-Ztg. '07, 
Nr. 2 Deutsch; Allg. Lit.bl. ‘06, Nr. 24 Ant. 
Koch. [1014 

Clément, A., Conrad d’Urach, 
légat en France et en Allemagne (s. 
‘06, 2830). Schluß. (Rev. bénédict. 
23, 373-91.) [1015 


Boehmer, H., Die Reform d. Ritter- 
stiftes St. Peter zu Wimpfen im Tal. 
Beitr. z. Kirchen- u. Wirtsch.-G. d. 
13. Jh. (Arch. f. hess. G. N. F. A 


280-347.) [1016 

H...1, A., 750jähr. Jubil. d. Einweihg. d. 
Klosterkirche Maria- Laach u. der Frauen- 
kirche? (Trier. Chron. N. F. 2, 157-60; 194.) 
Vgl. 06, 2840. ‘1017 

Krabbo, H., Die Kirchenprov. 
Bremen nach d. röm. Bistumsver- 
zeichnissen d. 12. u. 13. Jh. (Hist. 
Vierteljschr. 9, 516-20.) [1018 


“37 


Hellwig, Entstehg. d. Bistums 
Ratzeburg u. 8. Entwicklg. bis z. J. 
1179. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 
71, 291-319.) [1019 

Vgl.: M. Tangl (N. Arch. 32, 5141.). 

Eichholz, P., Zur G. d Petrikirche auf d. 


. Burg zu Brandenb. (Jahresber. d. Hist Ver. 


| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 


Brandenb. 36,37, 76-85.) ‘1020 

Schulte, W., Die Anfänge d. St. 
Marienstifts d Augustiner-Chorherrn 
auf d. Breslauer Sande. (— Nr 771.) 
Gr.Strehlitz: Wilpert. 122S. 2 M. [1021 


Endres, J. A., Honorius Augusto- 
dunensis. Beitr. z. G. d. geistigen 
Lebensim 12. Jh. Kempten u. Münch.: 
Kösel. xıj, 159 S. 3 M. [1022 

Rez.: N. Arch. 32,581 f. Holder-Egger; Dt. 
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 12 Manitius. 

Stadler, H., Albert. Magnus als selb- 
ständiger Naturforscher. (Forschgn. z. 
G. Bayern 14, 95-114.) [1023 


Manitius, M., Ein Brief (e. „capellanus G., 
inByvera“ einem „plebanus H. in Obrendorf“) 
d. 13. Jh. (N. Arch. 31, 723-32.) (1024 


Michael, G. d. dt. Volkes v. 13. Jh. bis z. 
Ausg. d. Mittelalters, s. ’06, 2834. Rez. v. 
DIN: Rev. d’hist. eccl. 7, 365-72 Jacquin; 
v. II u. IV: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
27, 490-505 Schonbach. Vgl: Michael in Zt. 
f. kath. Theol. 31, 77-85; v. III: Engl. hist. 
rev. 21, 782f. Whitney; v. IV: Hist.-polit. 
BIL 138, 487-92 Lauchert; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 35, 167-71 G. Matthaei; Allg. Lit.bl. ’06, 
Nr. 10 Bernhardi. [1025 

Wolfram v. Eschenbach, hrsg. v. 
A. Leitzmann (8. Oé, 1064). Hft. 5: 
Willehalm. B. VI-IX; Titurel; Lieder. 
xv, 188 S. 2 M. [1026 

Gottfried v. StraBburg, Tristan; 
hrsg. v. K. Marold. Tl.I. Text. Mit 
2 Taf. (Teutonia. Hft. VI; Lpz.: Ave- 
narius. ıxvj, 282 S. 10 M. [1027 

Wilhelm, F., Studien zu d. Werken 
d. Strickers. I: Zur Karlüberlieferg. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache etc. 32, 
85-98.) — K. Drescher, Die Bonner 
Handschrift v. Strickers Karl. (Zt. f. 
dt. Philol. 38, 367-69.) [1028 

Laudan, H., Die Chronologie d. 
Werke d. Konrad v. Würzburg. 
Gött. Diss. 151 S. [1029 

Klaar, A., Der gegenwärtige Stand d. 
Forschg. üb. d Heimatsfrage Walthers v. d. 
Vogelw. (Div Kultur ’05,462-73.) — P. Sartorl, 
Vogelweide. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 15, 
1-13.) [1030 

Junk, V., Neues Bruchstück a. 
Rudolfs v.Ems Weltchronik. (Sitzungs- 
berr. d. Wien. Akad. 153, VII) Wien: 
Hölder. 21 S. 75 Pf. [1031 


*38 


Dibelius, F., Die Bilderreihe d. 
Bernwardssäule. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. '06, 196-211.) [1032 

Val: St. Beißel (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niodersachs "07, S1-83). 

Sauer, J., Die Abteikirche in 
Schwarzach (s. ‘05, 2913). Schluß. 
(Freibg. Diözesanarch. 6, 342-68.;[1033 

Schrörs, H. u. P. Clemen, Die 
Weihinschrift v. Schwarz-Rheindorf. 
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
81, 71-111.) Vgl. ‘06, 1068. 1034 

Schmitz, Beitrr. z. G. d. Lieb- 
frauenkirche, ihrer Plastik u. Malerei. 
(Jahresber. d. Ges. f. nützl. Forschgn. 
zu Trier 1900/5, 12-30.) [1035 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 


Schulte, W., Die polit. Tendenz 
d. Cronica Drincipum Polonie. (= Nr. 
770.) 266 S. 3 M. 50. |1036 

Traversa, E., Quellenkrit. z. G. d. 
Patriarchates v. Aquileja unt. d. 
Patriarchen Pet. II. Gerra, 1299-1301. 
Görz. Progr. 1905 u. 1906.45; 38 S.[ 1037 

Werminghoff, A., Die Briefe Dantes 
a. d Zeit v. Heinrichs VII. Romzug. 
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 
17, 578-91.) [1038 

Fittig, E., Levold v. Northof. Ein 
westfäl. Geschichtschreiber d. 14. Jh. 
(Aus: Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. 
Heimatskde. d. Grafsch. Mark XIX.) 
Bonner Diss. 89 S. — W. Levison, 
Zu Levold v. Northof. (N. Arch. 32, 
386-424.) [1039 

Vetter, F., Neues zu Justinger: 
Kunrat Justinger als Schüler u. Fort- 
setzer Königshofens u d. ältest. Ge- 
schichtsschreiber Berns u. d. Laupen- 
streites. (Jahrb. f. schweiz. G. 31, 
108-206.) — A. Fluri, Justinger u. 
seine Chronik. (Anz. f. schweiz. G. 
'06, 57-61.) [1040 

Rez. d. Aufsatzes v. Vetter: N. Arch. 32, 
635 H. H. BEE 

Constitutiones et acta publ. im- 
peratorum et regum, ed. J. Schwalm 
(8. ‘04, 27251. Ill: 1273-1298. Pars 2. 
xxx] S.; S. 455-706. 7 M. IV: 1298- 
1313. Pars 1. xxvı1],712S. 24M. [1041 

Inh. v. III, 2: a) Adolfi regis Constitutiones. 
b) Appendices: 1) Acta iustitiatorum curiae; 
2) Acta vicariorum general. in Italia fungen- 
tium; 3; Acta quas ad pontifices Rom. spectant; 
4) Scripta Pacis; 5) Scripta varia. c) Supple- 


Bibliographie Nr. 1032—1082. 


menta: 1) Ad. Rudolfi regis Constitutiones; 
2) Ad Append. 2; 3) Ad Append. 5. d) In- 
dices. — Inh. v. IV, 1: Constitutiones et acta 


publ. regum Alberti I. et Heinrici VII. 
Schrohe, H., Kleinere Beitrr. zu 
d. Regesten d. Könige Rudolf bis 
Karl IV. (s. ‘06, 1019). IV: Zur G. d. 
dt.-franz. Beziehgn. 1332, 1387 u. 1341. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 
482-89.) [1042 
Lampel, J., [2 Urkk.:] Zur bayer. 
G.d.J.1282 u. 1283. (Ebd. 422-35.) [1043 


Krabbo, H., Die Urkunde d. Markgrafen 
Otto IV. u. Konrad v Brandenb. f d. Dom- 
stift Brandenb. v. 26. Mai 1283. (Jahresber. d. 
Hist. Ver. Brandenb. 36 37, 48-53.) (1041 


Otto, H., Die Eide u. Privilegien 
Heinrichs vo. u. Karls IV. Mit un- 
gedruckt. Aktenstücken. (Quellen u. 
Forschgn. a. ital. Archiven u. Biblioth. 


9, e |1045 

Appellation König Ludwigs d. B. v. 1324, 
hrsg. v. Schwalm, s. ’06, 2849. Rez.: N. Arch. 
81. 756-58 Zeumer. (1046 


Kaiser, Colle: tarius perpetuarum formarum 
Johannis de Geylnhusen, s. ’01, 3053. Rez.: 
Hist. Zt. u8, 155f. Wenck. (1047 

Vigener, F., KönigWenzels Rothen- 
burger Landfriede v. 28. Mai 1377. 


(N. Arch. 31, 651-87.) [1048 


Scholz, Publizistik z. Zeit Philippe d. 
Schönen u. Ronifaz VIII, s. on 2863. Rez.: 
Rev. d’hist. eccl. 7, 658-64 Brobhée; Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 27, 701-10 Krammer. '1049 


Schwalm, J., Zur Trierer Hand- 
schr. v. Lupolds v. Bebenburg „de 
juribus regni et imperii“ (N. Arch. 
32, 237-39; Taf.) [1050 


Schrohe, H., Reichsgeichiehtlichee 
auf Mainzer Denkmiülern. (Zt. d. Ver. 
z. Erforschg. d. rhein. G. u. Altertümer 
in Mainz 4, 583- 604; 5 Taf. ) {1051 


Bappert, Rich. v. Cornwall seit sein. Wahl 
z. dt. König 1257-1272, 8. ‘06, 1057. Rez: 
Lit. Zbl. ‘06, Nr. 27; Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 81, 145-47 A. Herrmann; Dt. Lit.- 
Ztg. ‘06, Nr. AL H. Kaiser; Hist. Zt. 93, 208 
Schaus. [1052 

Hampe, Urban IV. u. Manfred, 1261-1264, 
8. '06. 1088. Rez.: Riv. stor. it "Im. 35-37 
Capasso; Hist. Jahrb. 27, 879-R1 Karst; Bim. 
Quartalschr. 20, 11, 108-11 Eubel; Allg. Lit.bl. 
"Op, Nr. 2 Baumgarten. [1053 

Sternfeld, Kardinal Joh. Gaetan Orsini 
(Papst Nikolaus III), 1244-77, s. ‘06, 1059. 
Reoz.: Hist. Jahrb. 27, 352f. Huyskens; Lit. 
Zbl. ’06, Nr. 24; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 413 
-15 Pflüger; Arch. d Soc. Romana di storia 
patr. 29, 266 f. O. T.; Theol. Bevue '06, Nr. 5 
Eubel, [1054 

Demski. Rud. v. Habeb. u. d röm. Kaiser- 
krone währ. d Pontitikates Nikolaus II, a 
"06, 2857 (= S. 15-215 v. ’03, 3052, Demaki, 
Papst Nikolaus III). Rez. v. ’08, 3052: Zt. f. 
kath. Theol. 28, 865-0 Michael. [1055 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Novak, J. B., K nové literatute a novt 
E Gre pramenüm o Väclavu Il. (Český 
časopis hist. 12, 44-58; 149-69; 261-73; 397 
-406.) [1056 

Wenck, K., Phil. d. Schöne v. Frkr,. 
seine Persönlichkeit u. d. Urteil d. Zeitge- 
nossen, 8. ’06, 1091. (Marb. Un.-Progr. 
1905.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 45 Stern- 
feld; Hist. Jahrb. 27, 838-41 Huyskens; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 34, 272f. Marenholtz; Engl. 
hist. rev. 21, 822f. T. E. T.; Allg. Lit.bl. "oe, 
Nr. 5 Helmoit. — Rez. d. Arbeiten v. Finke, 
Wenck u. Holtzmann üb. Bonifaz VIII: 
Rev. d’hist. eccl. 7, 860-73 Kempeneer. 1057 


Scholz, R., Zur Beurteilg. Boni- 


faz VIII. u. sein. sittl.-religiös. 
Charakters. (Hist. Vierteljschr. 9, 
470-515.) [10578 

Wodsak, F., Die Schlacht b. 
Kortryk 11. Juli 1302. Berl. Diss. 
95 S. [1058 


Samanek, V., Verfassungsrecht]. 
SEN Genuas 1311-13 (s. ‘06, 2862). 
wis (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
E 560-628.) [1059 
Olbrich, R., Das dt. Königtum 
Friedrichs d. Schönen. Progr. Stern- 
berg. 1906. [1060 


Delbrück. Der krieger. Ursprung d. schweiz. 
Eidgenossenschaft. (Preuß. Jahrbb. 126, 239 
-316. Aus: Nr. 439) — H. Herzog, Zur 
Schlacht aın Morgarten. (Schweiz. Monatsachr. 
f. Otnziere. '06.) Vgl. ’06, 2864. [1061 

Vogt, Erzbisch. Mathias v. Mainz, 1321-28, 
8. ’06, 1096. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 10 
Werminghoff; Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 21, 
206-10 Sauerland; Lit. Zbl. ’06, Nr. 39: Zt. f. 
G. d. Oberrh N.F. 21, 516- 18 J. R. D.; Dt. 
Lit.-Ztg. '07, Nr. 2 Lechner. [1062 


Hauber, As, Die Stellungnahme d. 
Orden u. Stifter d. Bistums Konstanz 
im Kampte Ludwigs d. Bayern mit 
d. Kurie. (Württb. Vierteljhfte. 15, 
284-318.) Auch Münch. Diss. 36 S. [1068 

Romano, H. Carlo IV. di Lussemb. 
a Pavia. (Boll. d. Soc. pavese di 
storia patria V, 3.) [1064 

Buffen, H. Die Erheb ; d. Hauses 
Luxemburg auf d. dt. Thron 1346. 
Marburg. Diss. 1905. 75 S. 1065 

Baldasseroni, F., Relazioni tra 
Firenze, la chiesa e Carlo IV., 1353- 
55. (Arch. stor. it. 5. Ser., 37, 1-60; 
322-47.) [1066 

Vigener, F., Kuno v. Falkenstein 
u. Erzbisch. Gerlach v. Mainz, 1354 
-1358. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 
N. F. 14, 1-43.) [1067 | 

Muratore, D., L'Imperatore 
Carlo IV nelle terre sabaude nel 1365 
e il vicariato imper. del Conte Verde. 
(Memorie d. R. Accad. d. scienze de 
Torino 56, 159-215.) [1068 


| -9. 5. 


*39 
Schönach L., Beitrr. z. G. d. Kö- 


nigin Anna v. Böhmen, + 1313. 
itt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
45, 121-33.) [1069 


Tümpel, K., Die Gründg. v. Schloß u. 
Stadt Neu-Stettin 1330. Progr. Neu-Stettin. 
76 S.: 2 Taf. Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. ’06, 94f. Wehrmann. [1070 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Chronik, Österr. (d. sogen. Hagen'- 
sche), hrag. v. J. Seemüller. (Mon. 
Germ. hist. Dt. Chroniken. VI) Han- 
nov.: Hahn. 242 S. 8 M. [1071 

Sprengler, J., Hartm. Schedels 
Weltchronik. Münch. Diss. 1905. 32 8. 

R. Stauber, Die Schedelsche 
Bibliothek. Münch. Diss. 40 8. [1072 


Variloquus, Erphurdianus EE 
bearb. v. R. Thiele, s. ’06, 2879. Rez.: N. 
Arch. 31, 751f. Holder-Egger. [1073 


Reichstagsakten, Dt. (s. '02, 2833), 
X, 2: Unt. Kais. Sigmund. A Abt.. 
1431-1433. 2. Hälfte. Hrsg. H. Herre. 
vu), cxj S., S. 515-1142. 60 M. [1074 

Sthamer, E., Nachtrr. zu d. Akten 
d. dt. Reichstage zwisch. 1400 u. 1410. 
(N. Arch. 31, 689-708.) [1075 

Striedinger, I., Aus d. Briet- 
wechsel Maximilians I.: 18 Schrift- 
stücke, 1490-92. (Archival. Zt. N. F. 
13, 288-304.) QUE 

Wüschke, Regesten d. Urkk. d 
Hrzgl. Haus- u. Staatsarchivs zu 
Zerbst, 1401-1500 (s. '06, 1108). Hit. 7 
289-432. 3 M. [1077 

Uhle, P., Ungedr. Urkk. z. G. v. 
Chemnitz a. d. 16. Jh. (Mitt. d. Ver. 
f. Chemn. G. 13, 182-48.) [1078 


Siegl, K., Eine kaiserl. Achterklärg. wider 
Götz v. Berlichingen im Egerer Stadtarchiv. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45, 
134-50.) (1079 


Ilgen, Th., Krit. Beitrr. z. rhein.-westf. 
Quellenkde. d. Mittelalters (s. ’06, 1068). II: 
Die Gedenktafel d. Burgbaus zu Kempen. 
(Westdt. Zt. 25, 83-118; Taf. 1.) Vgl. Nr. 
1034. (1080 

Osuchowski, H., Nicktôre opo- 
wieski i wiersze o Grunwaldzie w 
XV. i XVI. wieku (Sagen u. Gedichte 
üb. d. Schlacht b. Grunwald, Tannen- 
berg, a. d. 15. u. 16. Jh.). Progr. 
Tarnopol. 1906. [1081 

Weber v. Rosenkrantz, W. v., Verz. db, 
Hemmiugstedt gefall. Ritter etc. (s.` 06,1117). 
Nachtr. (Zt. d. Ges. f. schlesw -holst. G. 36, 
299-301.) [1082 


*40 


Kraus, V. v. u. K. Kaser, Dt. G. 
im Ausgange d.- Mittelalters, 1438- 
1519 (s. ‘06, 2888). X. (Lfg. 167 e 
245.) Bd. IL, 81-160. 1 M. 1083 

Chamberlayne, Ch. G., Die Heirat 
Richards II. v. England m. Anna v. 
Luxemb. Hall. Diss. 82 S. [1084 

Mohr, F., Schlacht b. Rosebeke 
27. Nov. 1382. (Berl. Diss.) Berl: 
Nauck. 87 S. 2 M. [1085 

Kling, G., Schlacht b. Nikopolis 
1396. (Berl.Diss.) Ebd.111S.2M.| 1086 

Levec, W., Die ersten Türken- 
einfälle in Krain u. Steiermark. (Mitt. 
d Museal-Ver. 16, 169-200.) [1087 

Riemsdijk, Th. van, De opdracht 
van het ruwaardschap van Holland 
en Zeeland aan Philips van Bour- 
gondie. (Verhandelingen d K. Akad. 
v. Wetensch. te Amsterd. N. R. 
VIII, 1.) Amsterd.: Johs. Müller. 
82 5. [1088 

Münch, 0. J., Markgraf Jakob I. 
v.Baden. Freiburg. Diss. 1078. [1089 

Ebstein, W., Die letzte Krankheit 
d. Kaisers Sigmund (Münch. med. 
Wochenschr. '06, Nr. 25.) Vgl.: Eb- 
stein (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
27, 678-82). [1090 

Frankl, Ph., Der Friede v. Szegedin 
u. d. G. seines Bruches. Lpz.: Fock. 
96 S. 1 M. 50. [1091 

Kanter, E. W., Die Ermordung 
Kg. Ladislaws 1457. Münch.: Olden- 
bourg. 64 S. 1 M. [1092 

Nejedlý, Z., Volba krále Vladis- 
lava II. roku 1471. (Ceský časopis 
hist. 11, 38-54; 160-73.) Me 

Luginbühl, R., Gab esin d. Sch acht 
b. Murten auf Seite d. Schweizer u. 
ihrer Verbündeten einen Oberan- 
führer? (Jahrb. f. schweiz. G. 31, 
1-22.) [1094 

Jansen, Maximilian I., e ’06, 1125. Rez.: 


Hist. Vierteljschr. 9, 442f. Bachmann; Lit. 
7.b1.’06, Nr. 37, Hist. Zt 98,158-60 Ulmann. [1095 


Berger, F., Krieg Maximilians I. 
m. Venedig 1510 (8. "ug, 1126). TI. II. 
Progr. v. Urfahr b. Linz. [1096 


Res.: Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 3, 169 Kraft. 

Schulte, Maximilian I. als Kandidat f. d. 
päpstl. Stuhl 1511, s. ‘06, 2893. Rez.: Theol. 
Lit.-Ztg. 06, Nr. 21 Holtzmann; Engl. hist. 
rev. 21, 199f. Armstrong; Dt. Lit.-Ztg. ‘07, 
Nr. 1 Ulmann u. Entgegng. v. Sch. m. Antw. 
v. U. ebd. Nr. 4; Katholik a F., 35, 72f. 
Kißling; Lit. Rundschau f. d. kath. Did ‘06, 
Nr. 9 Sägmüller. [1097 


Legers, P., Kardinal Matthäus 


Bibliographie Nr. 1083—1141. 


` Kaiser Maximilians I. (Mitt. d Ges. 


Lang. Ein Staatsmann im Dienste ` 


f. Salzburg. Ldkde. 46, 487-517.) 


Vgl. ‘06, 2893a. [1098 
Guglia, E., Studien z. G. d. 
V.Laterankonzils. N. F. (Sitzungsberr. 


d. k. k. Akad. d. Wiss. CLII, Nr. III.) 
Wien: Hölder. 1905. 50S. 1M.5. [1099 

Slavík, J., Habsburkové a Rusko 
v 16. století. (Český časopis hist. 12, 
169-77; 312-34; 447-67.) [1100 


Hemmerie, P., Nikol. Poillevillain, 
gen. Nikol. v. Clemanges, u. d. Schrift 
„De corrupto ecclesiae statu“. (Hist. 
Jahrb. 27, 803-12.) [1101 


Bliemetzrieder, F., Die Kardinäle 
d.J.1378 an d. Domkapitel zu Breslau. 
Hist. Jabrb. 27, 603-6.) — Ders., 

ie Konzilsidee unt. Innozenz VIl. u. 
König Ruprecht v. d. Pfalz. ‘Stud. 
u. Mitt. a. d Bened.- u. Cist.-Orden 
27, 355-67.) [1102 

Alpartil, Martin de, Chronica 
actitatorum temporis dom. Bene- 
dicti XII. Veröfl. v. F. Ehrle. 
(= Nr. 170.) Paderb.: Schöningh. 
xLIj, 616 S. 25 M. [1103 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. oe Nr. ?t Haller. 

Haller, Papsttum u. Kirchenrefurm, s. "Op. 
2970. Rez.: Eugl. hist. rev. 21, 573-75 Whit- 
ney; Rev. d’hist. eccl. 6, 395-99 Mollat: Rev. 
erit. ’06, Nr. 7 R. [1104 

Zanutto, Il Cardinale Pileo di Prata e ja 
sua prima legazione in Germania 1373-82, e 
’02, 2841. Rez.: Hist. Jahrb. 27, 3xsf. 
Guggenberger. [1105 

Bliemetzrieder, Das (Greneralkonzii im 
groß. abendländ. Schisma, s. '05, 1052. Rez.: 
Rom. Quartalschr. 19, II, 158-60 Kirsch; 
Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 23 Dep, Laacher 
Stimmeu 6x, :16-20 Pfülf; Arch. f. kath. 


Kirchevrecht 85, 187-689 Sester; Allg. Lit.bl. 
"Op, Nr. n Hirsch. (1105 

König, Kardinal Giordano Orsiui, a ‘06, 
2910. (4i S.: Münch. Diss.) Rez.: Theol. Lit.- 
Ztg. ’06, Nr. 24 Beß; Hist. Jahrb. 25, 127-29 
Huyskens. [1107 


Kybal, V., M. Matěj z Janova a 
M. Jakoubek ze Stiibra. Strovnávací 
kapitola o Antikristu. (Ceský časopis 
hist. 11, 22-37.) Vgl. '06, 2908. — 
Ders., M. Matěj z Janova. ‘Ebd. 
873-90.) [110% 

Rez. v. ’06, 2908: Ebd. 12, 206-15 Nejedix. 

Roth, C., Die Auflösg. d. Tier- 
steinischen Herrschaft. Basel. Diss. 
178 S.; Kte. [1109 


Zimmermann, J., Pet. Falk, s. "op. 2596. 
(Aus: Freiburg. G.bll. XII.) [1110 


Behrens, C., Agn. Bernauer i 
historiens og digtningens lys. Kjobenh. 
128 S. 3 M. 75. Vgl. '06, 2897. [1111 


Voın Interregnum bis zur Reformation. 


Meyer, Chr., Der Rothenburger Bürger- 
meister Hnr. Toppler. (Tl. v. Nr. 273.) [1112 

Kreppel, 0., Die Schlacht im Nürn- 
berger Walde (auch gen. d. Schlacht 
vor d. Toren Nürnbergs) v. 19. Juni 
1502; e. Beitr. z. G. d. Nürnberg. 
Vorstadt St. Peter. Mit bes. Berücks. 
d. Örtlichkeiten. Nürnb.: Herdeegen- 
Barbeck 1905. 71 S.; 3 Taf. [1113 

Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17, 
340-46 Heerwagen. 

Diemar, H., Ludwig I. u. Ludw. Il, Land- 
grafen v. Hessen. (Allg. dt. Biogr. 52, 
115-20.) [1114 

Real, J., Finzug d. Herzogs Carl v. Geldern 
in Arnheim 1492. (XV v.713.) Geldern. 98. [1115 


Pompen, F. A., Jacob de Eerste, 
graaf van Horne. ( (Publications de la 
Soc. hist. et archéol. dans le duché 


de Limbourg 40, 3-211.) [1116 
Ermisch, H., Landgraf Balthas. v. Thü- 


ringen. (Wiss. Beil. d. Leipz. Ztg. ‘O6, 
Nr. 57£.) [1117 

Barth, H., Joh. Cicero. Joachim I. Nestor. 
Lpz.: Engelmann; 16 S. 25 Pf. ` [1118 

Brey ther, E., König Sigismund v. 
Polen in Schlesien. Bresl. Diss. 
66 5. [1119 


c) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u 
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte. 


Lechner, Reichshofgericht u. königl. Kam- 
mergericht im 15. Jh., a ‘On, 1088. Rez.: 
Hist. Zt. 97, 402-4 v. Wretschko. [1120 

Kisky, Die Domkapitel d. geistl. Kurfürsten 
nach ihr. persönl. Zusammensetzg. im 14. u. 
15. Jh., 8. ’06, 2912. Rez.: Zt. d. Savy -Stiftg. 
f Rechts-G. 27, G. A., 417-19 Stutz; Dt Lit- 
Ztg. 06, Nr. 33 Huyskens; Theol. Lit.-Ztg. 
‘06. Nr. 24 Werminghotf; Hist. Jahrb. 27, 
910 f. Pflieger; Theol. Quartalschr. 59, 311- 13 
Sägmüller. G. Kentenich, Ein Ver- 
ze:chn. d. Mitglieder d Kölner Domkapitels 
a. d. 14. Jh. (N. Arch. 32, 240-42) — Kisky, 
Zu d. Liste v. Kölner Domherrn in d. Trierer 
Stadtbiblioth. (Ebd. 504-6.) [1121 

Fuclis, K., Ständische Verfassungs- 
kämpfe in Österr. vor 300 Jahren. 


(Hist.-polit. BIL 138, 676-83.) |1122 
Ernst, Die direkt. Staatssteuern ind. Graf- 
schaft Wirtemb.,».’05,2978. Rez.: Vierteljschr. 
f. “Ohr. u. Wirtsch. -G. 4,389-91 Bittner. [1123 
r, W., Die Absetzg. Hrzg. Eber- 

Kur Ji, v. ’ Wäürttb. Beitr. z. Rechts- 
G. d. Ständestaats. (Württb. Vietelj- 
hfte. 15, 337-67.) [1124 
Fehr, Entstehg. d. Landeshoheit im Breis- 
gau, 8. ’05, 1090. Res: Zt. f. G. d. Oberrh. 
20, 330f. Sopp; Zt. f. Sozialwiss. 8, 612f. 
Hermelink; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 488f. 
Martens; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, 
G. A., 403-7 Aloys Schulte. [1125 


Schöningh, H., Einfluß d. Gerichts- 
herrschaft auf d. Gestaltg. d. ländl. 
Verhältnisse in d. niederrh. Terri- 
torien Jülich u. Köln im 14. u. 16. Jh. 
Leipz. Diss. 116 S. [1126 


“41 


Klein, Zentrale Finanzverwaltg. im Deutsch- 
ordensstuate Preußen am Anfang d 15. Jh. 
s. 06, 1147. Rez : Hist. Vierteljschr. 9, 289 f. 
K. Lohmeyer; Jahrbb. f. Nationälök. 87, Mi 
-50 Heldmann. [1127 

Doubravsky, F., Die Organisation 
d. Olmützer Stadtbehörde im Mittel- 
alter. Progr. Mühr.-Neust. 1905. [1128, 

Keller-Escher, Steuerwesen d St. Zürich- 
s. 04, 2801. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt 
24, 179-81 Kuske. [1129 

Schôttle, Verfassg. u. Verwaltg. d. St. 
Tübing. im Ausgang d. S 8. '06, 
1153. Rez.: Württb. Vierteljhfte. 15, 602-4 W.; 
Zt. d. Sav. Sr 27, G. A., 432 Rietschel. [1130 


Rech, F Stadtordnung v. Bräun- 
lingen in Baden v. J. 1893. (Ale- 
mannia N. F. 7, 189-201.) [1131 


Des Marez et E. de Saegher, 
Rapport sur la publication des comptes 
communaux d'Ypres. (Bull. de la 


Comm. Roy. d’hist. 75, 88-104.) [1132 

Reinecke, Lüneburgs ältest. ch u. 
Verfestungsregister, 8. '04, 981. Rez.: Mitt. a. 
d. hist. Lit. 34, 420-22 Schaer. (1133 

Hansen, R., Urkunde d. „Stadt“ Grömitz 
v. 1497. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36, 
291-94.) [1134 


Lorenz, H.,Dieurkdl. Eintragungen 
in d. Ratsrechngn. d. St. Quedlin- 
burg, 1454-1509. (Zt. d. Harz-Ver. 
39, 194-255.) [1135 

Becker, Hnr., Der Haushalt d. 
Stadt Zerbst 1460-1510 dargest. nach 
d Handbüchern d Rats d St. Zerbst. 
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 333-413.) 
Auch Tübing. Diss. 1906. 838. [1136 

Ratsrechnungen, Die ältest. Gör- 
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht 
(8. ‘06, 2922). Hft. 2: 1391 bis 1399. 
(Cod. dipl. Lus. sup II, 2.) S. 185- 
328. 3 M. 60. [1137 


Kleiner, V., Zur G. d Feldkircher Metzger- 
zunft. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 2, 61-63.) — E. Batzer, Die Satzungen 
d. Bäcker- u. Müllerknecht - Bruderschaft iu 
Offenburg. (Alemannia 7, 96-102.) — A. Hertzog, 
Die Bruderschaft d. elaass. Scherer. (Jahrb. 
f. G. etc. Els.-Lothr. 22, 65-75 ) — H. v. Loesch, 
Die Stendaler Sevfahrer. (Hans. G.bll. ’06, 335 
-41.) — K. Mettig, St. Olavgilde in Riga. 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen 
04, 16-20.) [1133 


Sieveking, H., Die Handlungs- 
bücher d. Medici. (Sitzungsberr. d. 
Wien. Akad.Bd. CLI, v.) Wien: Holder. 
1905. 65 S. 1 M. 50. [1139 

Peltzer, R. A., Handelsprivileg d. 
Königs Ludwig I. v. Ungarn f. Aachen. 
1369, März 2. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
28, 450-54.) [1140 

Šusta, J., Glossy k rożmberskému urbäti. 
(Český časopis hist. 12, 34-43.) (1141 


"42 


Nuglisch, A., Die wirtschaftl. 
Leistungsfühigkeit dt. Städte im 
Mittelalter. (Zt. f. Sozialwiss. 9, 364 
-74; 481-95.) [1142 

Keutgen, F., Hans. Handelsgesell- 
schaften, vornehml. d 14. Jh. (s. ‘06, 
2934). Schluß. ( Vierteljschr. f. Sos u. 
Wirtsch.-G.4,461-514; 567-632.) [1143 

Flamm, Wirtschaftl. Niedergang Freiburgs 
i. Br, 8. '06,1160. Reoz.: Viertel,schr. f. Sozial- 
u. Wirtsch.-G. 4, 383-859 Keutgen; Jahrbb. f. 
Nationulök. 87, 247-55 Nuglisch, Zt. d Sav.- 
Stiftu. f. Rechts-G. 27, G. A., 414-16 Stutz. [1144 

Gauthier, L., Les Lombards dans 
les Deux-Bourgognes, 13.-14. siècles. 
(Bibl. de l'Ecole des hautes études. 
Fasc. 156.) Paris: Champion. xiij, 
399 S. 12 fr. [1145 

Slaski, W. v., Danziger Handel im 
15. Jh. auf Grund e. im Danz. Stadt- 
arch. befindl. Handlungsbuches ge- 
schild. Heidelb. Diss. 1905. 978. [1146 

Rez : Hans. G.bll. ’06, 361-683 Stein. 

Thiel, F., Die Lage d. süddt. 
Bauern nach d. Mitte d 18. Jh. (Auf 
Grund d. Predigten Bertholds v. Re- 
gensb.) Progr. Lpz.: Fock. 30 S. 
1 M [1147 


Tille, A., Zur Ehrlichmachung d. süchs. 
Leineweber. (N. Arch. f. sachs. G. 27, 331 
Ki [1147 a 


Süßmann, A., Die Judenschulden- 
tilgungen unt. König Wenzel. (Schrr. 
d. Ges. z. Förderg. d. Wiss. d. Juden- 
m Berl.: Lamm. xv, 202 S. 4 M. 
— (TI. I: Bresl. Diss. xv, 63 S.) [1148 


Stadtrechte, Die, v. Freiburg im 
Uechtland u. Arconciel-Illens. Hrsg. 
v.R. Zehntbauer. Innsbr : Wagner. 
xxxv, 157 S. 6 M. |1149 

Champeaux, E., La compilation 
de Bouhier et les coutumiers bour- 
guignons du 14. siècle. (Nouv. rev. 
hist. de droit 30, 499-538 ;669-83.)[ 1150 

Veen, J. S. van, Drie Geldersche 
rechten. (Verslagen etc.d.Vereeniging 
tot uitg. d bronnen v.h. oude vaderl. 
recht 5, 186-208.) — C.C. D. Ebell, 
Het opmaken van notarieele akten 
in de 14. en 15. eeuw. (Ebd. 208 
-14.) [1151 

Rieder, 0., Der Gerichtsbrief üb. d. 
Leibeigenschaft d. Staufner v. J. 1467. 
(Archival. Zt. N. F. 13, 103-59.) [1152 

Kaindl, R. F., Beitrr. z. G. d. dt. 
Rechtes in Galizien. I u. II. (Arch. 
f. österr. G. 95, 163-234.) Sep. Wien: 
Hölder. 1 M. 90. [1153 


| 
| 


| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 


| 


Bibliographie Nr. 1142—1190. 


Grosch, G., Das spätmittelalterl. 
Niedergericht auf d. platten Lande 
am Mittelrhein. (Hft. 84 v. Nr. 639.) 
Bresl.: Marcus. 98 S. 3 M. (51 S.: 
Tübing. Diss.) [1154 

Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 
4, 695 f. W. Fabricius. 

Arnold, H., Das ehel. Güterrecht 
v. Mühlhausen i. ElsaB am Ausgange 
d. Mittelalters. Mit Urkundenanhang. 
(I v. Nr. 642.) Heidelb.: Winter. 
72 S. 1 M. 80. 1155 

Ehwald, K., Das Heilig-Geist- 
Hospital zu Frkf. a. M. im Mittel- 
alter. Beitr. z. Rechts-G. d. Stitte. 
(Heidelb. Diss ) Gotha: Perthes. 1905. 
61 S. 1 M. 20. [1156 


Horcicka, A., Die strafrechtl. Entschei- 
dungen d. Böhm.-Kamnitzer Schoffengerichtes. 
1380-1412. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 45, 39-47.) [1157 

Wegeli, R., Ein Steckbrief v. J. 1433. (Anz. 
f. schweiz. Altertkde. N. F. 5, 149.) (1158 

Scheel, W., Joh. Frhr. zu Schwarzenberg. 
s. ’06, 1172a. Rez.: Gott gel. Anz. ’06, 478-81 
Knapp; Hist. Zt. 97, 552-7 Landsberg: Mitt. 
a. d. hist. Lit 34, 432-36 Gust. Wolf; Lit. 
Zbl. ’06, Nr. 45; Hist. Jahrb. 28, z20f. 
Riedner. [1159 

Jagemann, E. v., Ein Nürnberger Rats- 
prozeB. (N. Heidelberg. Jahrbb 14, 173-837.) [1160 

Pfleger, L., Der Neuburger Abtsmord v. 
J. 1334 u. sein Prozeß. Beitr. z. G. mittel- 
alterl. Kriminaljustiz. (Stud. u. Mitt. a. d. 
Bened.- u. Cist.-Orden 27, 58-67; 350-55.) [1101 


B) Religion und Kirche. 


Sommerfeldt, @., Zu d. Magisters 
Hnr. Heynbuch v. Langenstein Schrift 
„De contemptu mundi“. (Hist. Jahrb. 
27, 714-16.) Vgl. '06, 1182. — Ders., 
Langensteins Brief de vita solitaria. 
(Zt. f. kath. Theol. 30,191-93.)— Ders., 
Eine Streitschrift a. d. letzt. Lebens- 
jahren d. Professors Hnr. v. Langen- 
stein (+ 1397). (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhm. 45 (= Festschr. z. 
dt. Archivtage in Wien), 151-61.) — 
Ders., Übersehener Traktat d. 14. Jh.. 
betr. d. Pariser Dogmenstreit üb. 
Marienverehrg. (Katholik 3. F., 34, 
50-57.) [1162 

Rieder, Der Gottesfreund vom Oberland, 
8. 05, 2997. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 39, 101- 
36 Strauch; Hist. Zt. 96, 466f. H Haupt; 
Lit. Handw. ’05, Nr. 22 Linneborn; Ann. de 
l'Est et du Nord 2, 124-26 Pfister; Rev. d’hist. 
eccl. 7, 117-21 van Haelst, Mitt. a. d hist. 
Lit. 34, 489-91 Martens; Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 21, 519-21 H. Kaiser, Hist. Jahrb. 27, 
25-33 Pummerer; Theol. Revue ‘06, Nr. a 
Bihlmeyer. [1183 

Simon, 0., Überlieferg. u Hand- 
schriftenverhältniß d. Traktatea 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


„schwester Katrei“. Beitr. z. G. d. 


dt. Mystik. Hall. Diss. 91 S. [1164 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 19 Deutsch. 
Albert, P., Zur L-bens-G. d. Dominikaner- 

chronisten Johs. Meyer. (Zt. f. G. d. Oberrh. 

N. F. 21, 504-10.) Vgl. '06, 2956. [1165 
Pohl, J. u. P. Eschbach, Die Glaubwür- 

digkeit d. Johs. Busch in d. Imitatio-Frage. 

(Hist. Jahrb. 27, 322-33.) — Entgegng. v. 

Börner u. Frwideren. e P. u. E. (Ebd. 

Vgl. ’06, 1189. [1166 


954-75.) 


Eichler, F., Aus steir sch. Miasalien d. 
14. u. 15. Jh. (Mitt, d. Österr. Ver. f. Bibliothw. 
10, 53-69.) [1167 

"Rühricht, H., Jerusalemfahrt d Grafen 
Gaudenz v. Kirchberg, Vogtes v. Matsch (1470). 
Nach d. Beschreiby. sein. Dieners Frdr. Steiger- 
walder. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 2, 97-152.) [1168 

Kreß, Frhr. v., Die Kirchenordng f. e. 
Landgemeinde (Kraftshof) a. d. erst. Hälfte 
d. 15. Jb. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 
258-70.) [1169 

Flamm, H. u. P. Albert, Ordnungen u. 
Satzungen d. Münsterkirche: Die Präsenz- 
statuten m. d. Münatergotteadienstordngn. v. 


1564 u. 1400; Dienstanweisungen u. Bestal- 
lungeu a. d. Ende d 15. Jh. (Freiburg. 
Münsterbil. 1, 63-90. 2, 35-10.) [1170 


Vigener Synodalstatuten d. Erzbischofs 
Gerlach v. Mainz. 1355f , 8. ’06, 2966. Rez.: 
Zt.f (.d.Oberrh. N. F. 21, BIS Bossert. [1171 
Schmitz, W., Statuten d. 1481 in d. Stadt 
Schleswig erricht. Rosenkranzbruderschaft. 
(Katholik 3. F. 34, 281-88.) [1172 


Richard, P., Origines des non- 
ciatures permanentes. La représen- 
tation pontif. au 15. siècle, 1450-1518. 
(Rev. d'hist. eccl. 7, 62-70; 317 
-38.) [1173 

Falk. F., Bibeikenntnis u. Bibelverbreitg. 
im Mittelalter. (Katholik. 3. F., 34, 319 f.) Vgl. 
06, 1196. — W. Schmitz, Verehrg. d. Heiligen 
beim Ausgange d. Mittelalters. (Pastor bonus 
18. 529-41.) [1174 


Krofta, K., Kurie a cirkevni 
sprava zemi ceskych v době před- 
husitské. (Český časopis hist. 12, 7- 
34: 178-91; 274-98; 426-46.) [1175 

Weigel, M., Gebrechen u. Reformen 
im Frauenkloster d.Prediger-Ordens zu 
Rothenburg o.d.T.,1360- “1406. (Beitrr. 
z. bayr. Kirch.-G. 13, 49-83.) [1176 

Hansen, R., Zur G. d. Bistums 
Schleswig im 14. Jh. (Zt. d Ges. f. 
schlesw.-holst. G. 36, 170-90.) [1177 


Schmidt, Die Ausgrabung im Kloster 
Cronschwitz. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 
16, 347-400.) [1178 

Hennig, B., Die Kirchenpolitik d. 
älter. Hohenzollern in d. Mark Bran- 
denburg u. d. päpstl. Privilegien d. 
J. 1447. (Veröffe ntlichgn. d. Ver. f. 
G. d Mark Brandenb.) Lpz.: Duncker 
& H. 258 8. 7 M. (Kap. IV „Besetzg. 


mo ei du ne a 


"43 


d. Bistümer Brandb., Havelberg u. 
Lebus“: Berl. Diss. 42 S`) — Ders., 
Kurt Friedr. II. u. d. Wunderblut 
zu Wilsnack. (Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 19, 391-422.) [1179 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Hermelink, H., Die theol. Fakultät 
in Tübingen vor d. Reformation, 1477- 
1534. Tübing.: Mohr. 228 S. 4 M. 80. 
(189 S.: Leipz. Diss. [1180 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 06, Nr. 45 G. Kaufmann; 
Lit. Zbl. ‘07, Nr. s W. Ohr; Beer. z. bayer. 
Kirch.-G 13, 201f. Kolte. 

Günther, 0., Honorare f. Vorlesgn. u. 
Übungen bei d. Univ. Leipzig im 15. Jb. (N. 
Arch. f. sichs. @. 27, 330 f.) [1181 

Bauch, G., Aus d. 1. Jahrzehnt d. 
Univ. u. d. ältest. Dekanatsbücher d. 
Juristen u. Mediziner. Festschr. z. 
400jäübr. Jubelf. d. Alma Mater Via- 
drina. (= Nr. 500.) Bresl.: Marcus. 
xx, 93 S. 3 M. 60. [1182 

Rez.: Hist. Jahrb. 28, 224f. G. v.0. 

Curschmann, F., Die Stiftungs- 
urkunde d. Univ. Greifswald. (Pomm. 
Jahrbb. 7, 1-25.) [1183 

Krebs, E., Meister Dietrich (Theo- 
doricus Teutonicus de Vriberg). Sein 
Leben, seine Werke, seine Wissen- 
schaft. (Beitrr. z. G. d. Philos. d. 
Mittelalters. V, 56.) Münst.: Aschen- 
dorff. zu, 165; 230 S. 12 M. 50. [1184 

Rez.: Dt. Lit.-Ztu. "07, Nr. 7 Pb. Strauch. 

Hermelink, H., Anfünge d. Huma- 
nismus in Tübingen. (Württb. Vier- 
teljhfte. 15, 319-36.) [1185 

Erasmus, Desid., Opus episto- 
larum denuo recogn. et auctum per 
P. S. Allen. I: 1484-1514. Oxford: 
Clarendon Press. 18 sh. pes 

Briefe an Desid. Erasmus. Hrsg. 
v. L. K. Enthoven. Straßb.: Heitz. 
xjv, 223 S.; Taf. 10 M. [1187 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 8 Bossert. 

Brecht, Die Verfasser d. Epistolae obscu- 
rorum virorum, 8. '05, 1164. Rez.: Zt. f. 
Kirch.-G. 26, 281-83 O. Clemen; Lit. Zbl. ‘05, 
Nr. 17/18 H. W-n.; Allg. Lit.bl. "Op, Nr. 17 
Schönbach; Mitt. d. Ver. f. G. v. Erfurt 26, 
118-31 Oergel; Rev. crit. ’05, Nr. 43 A.C. [1158 

Borchling, Liter. u. geistig. Leben im 
Kloster Ebstorf am Ansgauge d. Mittelalters, 
s. 06.2985. Vgl: F. Wichmann, Nachtrr. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "it, 259-68.) 
Vgl. auch ’06, 2828. [1189 


Manitius, M., 3 ungedr. Biblio- 
thekskataloge. (N. A 32, 243-51.) 
— K. Molitor, Westfäl. Bibliotheks- 


Katal. v. 1363. (TL v. ‚Nr. 623.) [1190 


"A 


Ortneit u. Wolfdietrich nach d. 
Wiener Piaristenhandschr. hrsg. v. 
J. Lunzer (Edler v. Lindhausen). 
(Bibl. d. Lit. Ver. Stuttg. CCXXXIX.) 
Tübing. xvij, 312 S. [1191 

Heinrich, As Stud. zu Johs. Rothe 
als Einleitg. zu e. Ausg. sein. Passion. 
Marb. Diss. 1905. 59 8. [1192 

Die Ausg. erschien als 26. Hft. d Ger- 
manist. Abhdlyn. 

Baas, K., linr. Louffenberg v. Freiburg 
u. sein Gesundheitsregiment, 1429. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 21, 363-59.) Vg1.’06, 2990. [1193 

Klassert, A., Zu Thom. Murners Ent- 
ebrung Mariä durch d. Juden. (Julirb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 22, 255-75.) Vgl. '06, 1221. (1194 


Neuwirth, J., Neue Gedanken u. 
Ausdrucksweisen d. Kunst in Böhmen 
unt. d. Luxemburgern. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhm. 45,88-103.) [1195 


Kleinclauss, A., Claus Sluter et 
la Sculpture Bourguignonne au 
15. siècle. Paris: Libr. de l’art. anc. 
et mod. 1905. 180 S. [1196 

Kez.: Kunstgeschichtl. 06, 69-73 
Koechlin. 

Gümbel, A., Meister Heinrich d. Parlier 
d. Ältere u. d. Schöne Brunnen. (Jahresber. 
d. Hist. Ver. f. Mittelfranken 53, 49-86.) — 
Chr. Geyer, Adam Kraft u.d. sogen. Männlein- 
laufen. (Rep. f. Kunstw. 29, 249-61.) Vgl. ‘06, 
1225. — Cuny, Danziger Stadtbaumeister. 
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 63-72.) [1197 


Gümbel, A., Archival. Beitrr. z. 
älter. Nürnberg. Malerei-G. (s. "op. 
1227). DI: Die Malernamen d Nürn- 
berger Meister- u. Bürgrerbuches 1363 
-1534 u. d. Steuerlisten 1392-1440. 
(Rep. f. Kunstw. 29, 326-46. 30, 27-65.) 
— F. Dörnhöffer, Beitrr. z.G.d. älter. 
Nürnb. Malerei. (Ebd. 29,441-67.)[1198 

Burckhardt, D., Stud. z. G. d. alt- 
oberrhein. Malerei. (Jahrb. d. Kgl. 
Preuß. Kunstsammlgn. 27, 179-97; 
Taf.) — R. Stiassny, Zu Konr. Witz. 
(Ebd. 285-90; Taf.) [1199 

Hauser, P., Oberkärntnerische Ma- 
lereien a. d. Mitte d. 15. Jh. Münch. 
Diss. 1905. 47 S.; 8 Taf. [1200 

Gramm, Spätmittelalter. Wandgemälde 
im Konstanz. Münster, s. ‘05, 8044. Rez: Dt. 
Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 44 Neuwirth; Freiburg. 
Diözesanarch. N. F. 6, 402f. Sauer. [1201 

Meyer, Chr., Aus Dürers Briefen 
u. Tagebüchern. (Tl. v. Nr. 273.) [1202 

Waldmann, E., Lanzen, Stangen 
u. Fahnen als Hilfsmittel d. Kompo- 
sition in d. graphisch. Frühwerken d. 
Albr.Dürer. De 68v.Nr.651.)Straßb.: 
Heitz. 70 8.; 15 Taf. 6 M. 


Anz. 


[1203 


Bibliographie Nr. 1191—1234. 


Schreiber, W. L., Holzschnitte u. 
Schrotblätter a. d. Kgl. Univ.-Biblioth. 
in Tübingen. Ebd. 4°. 16 S.; 15 Taf. 
40 M. [1204 

(Einblattdrucke d 15 Jh.: hrsg. v. P. Heitz ) 

Gümbel, A., Der Bildschnitzer Sim Lain- 
berger v. Nürnb, e. Mitarbeiter Herlins. 
Nürnberg. Altare in Dollnstein (Mittelfrauk.) 
u. Grettstadt (Unterfrank.). (Rep. f. Kunstw. 
39, 2283-25.) — F. W. Seraphin, Der Nürnberg. 
Bildachnitzer Veit Stoss in Kroustadt. (Korr.- 
Bl. d. Ver. f. sicbenb. Ldkde. 29, 97-100. 
Vgl.. G. A. Schuller ebd. 113-15.) [1203 

Kentenich, Eine Trierer Goldschmiede- 
familie. (Trier. Chronik N. F. 2, 145-49) 
Vgl.: Zimmer (Ebd. 3, 16). — E. Major, Die 
Bildnisse Urs Grafs u. sein. Gattin. (Raaler 
Zt. f. G. 6, 152-59; 3 Taf.) [1206 


Burbure, L. de, La musique à 
Anvers aux 14, 16 et 16 siecles. 
Par L. Theunissens. ‘Ann. de l'Ac. 
d’archl. de Belg. 58, 169-266.) [1207 

Batka, R., Cantus fractis vocibus. Ein 
Kapitel Musik-G. (Mitt. d. Ver. LG d Dt. 
in Böhmen 45, 5-10.) (1208 


Zingerle, R., Die Sage von Kaiser Max 
auf d. Martinswand. (Forschgn. etc. z. G. 
Tirols u. Vorarlbergs 2, 164-66.) Vgl. "up, 
3051. (1209 

Lippert, W., Auftreten d. Franzosen- 
krankbeit in d. Niederlausitz 1502. (Nieder- 
laus. Mitt. 9, 279-85.) {1210 


5. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30jühr. Krieges, 1517-1648. 
a) Reformationszeit, 1517-1555. 

Archiv f. Reform.-G. Texte u. Un- 
tersuchgn. (s. "06, 3012). Nr. 11 u. 12 
(Jg. II, 3 u 4). S. 209-414. (9 M. 10. 
Subskr.-Pr.: 5 M. 86.) [1211 

Quellen u. Darstellungen a. d. G. 
d. Retorm.-Jahrhunderts. Hrsg. v. 
G. Berbig. 1: Berbig, Geo. Spalatin 
u. sein Verhiältn. zu Luther auf Grund 
ihr. Briefwechsels bis 1525. Mit 2 
unveröff. Bildnissen Spalatins. Halle: 
Nietschmann. x, 816 S. 11 M. [1212 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 2 Kawerau. 

Jacobs, E., Reformator. Gedenk- 
blätter. (Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d. 


Prov. Sachs. 2, 35-47; 227-56.) [1213 

1) Wittenb. Stammbuch v. J. 1542. Il) Ver- 
schiedene Gedenkstücke Luthers u. d Wittenb. 
Reformatoren. FEinleitendes.. Aus Luthers 
Schulzeit. Lutheru. Eberh Brisger Luthers 
Betbüchlein v. 1527. 


Luthers Werke. Krit. Gesamtausg. 
(s. ’06, 1245). Bd. XXXII: Die Pre- 
digten d. J. 16530 u. d Wochenpre- 
digten in Vertretg. Bugenhagens 1530 
bis Apr. 1532 üb. Matth. 5-7. ıxxxv, 


Reformationszeit. 


569S. 18 M. 45. — Die Deutsche Bibel. 
Bd. I. zsm, 689 S. 19 M. 45. [1214 

O. Reichert, Die Wittenberg. Bibel- 
revisionskommissionen v. 1581 bis 1511 u. 
ihr Ertrag f. d. dt. Lutherbibel. Berl. Diss. 
1905. 49 8. 

Luthers Werke. Hrsg. v. Buchwald etc. 
Ergänzgsbd. I u. II, hrsg. v. O. Scheel, a 
’06, 1246. Vgi.: M. Grabmann, Das christl. 
Lebensideal nach Thom. v. Aquin u. P. Hnr. 
Denifle. Auseinandersetzgn. m. O. Scheel. 
(Hist.-polit. Bll. 138, 1-27; 59-115.) Vgl. auch 
Grabmanns Rez.: Lit. Rundschau f. d. kath. 
Dild. '06, Nr. 11. — Paulus, Zu Luthers 
Schrift tb d. Mönchsgelübde. (Hist. Jahrb. 
27, 487-516.) [1215 

Koffmane, Die handschriftl. Über- 
lieferg. v. Werken Luthers. Krit. 
Untersuchgn., in Verbindg. m. Frei- 
tag, Reichert ete. hrsg. Bd. I. Liegnitz: 
Seyffahrth. xxxj, 253 S. 5 M. [1216 

Meuß, H., Mitteilgn. üb. d. Lehrer- 
bibliothek: Lutherdrucke u. andere 
Schrr. d. Ref.-Zeit. Progr. Hirsch- 


berg i. Schl. S. 3-16. [1217 

Albrecht, 0., Zur Bibliogr. u. 
Textkrit. d Klein. Luther. Katechismus 
(8.06, 1248). Schluß. (Arch. f. Ref.-G. 
3, 209-91.) — Ders., Katechismus- 
studien. I u. IT. (Theol. Stud. u. Krit. 
707, 71-106; 434-66.) [1218 

Rez. v. ‘06, 1248a (Albrecht, Der Kl. 


Katech. nach d. Ausg. v. J. 1536): Theol. 
Stud. u. Krit. ’07, 311-13 O. Clemen. 


Wrampelmeyer, H., Tischreden 
M. Luthers a. e Sammlg. d Dr. 
C. Cordatus. Nach d. Berl. Handschr. 
d. Sebast. Redlich z. 1. Male veröff. 
(Festschr. d. Gymn. Clausthal z. Ein- 
weihg.d.n.Schulgebäudes.39-86.)[1219 

Holzinger, H., Ein Ulmer Bericht 
üb. Luther in Worms. (Theol. Stud. 
u. Krit. '07, 45-71.) [1220 

R. Meißner, „Ohne Hörner u. Zähne“. 
(Arch. f. Rof-G. 3, 321-25.) 


Freitag, A., Üb. d. Entwürfe 
Luthers zu d. Schriften: Von d. 
Winkelmesse u. Pfaffenweihe 1533, 
Warnung an seine lieben Deutschen 
1531. Berl. Diss. 1905. 54 S. [1221 

Größler, H., Was dem Prof. D. Tschackert 
auf sein letzt. Urteil üb. d. Entstehg. d. 
Lutherliedes „Ein feste Burg ist unser Gott“ 
zu engen ist. (Gét d. Ver. f Kirch.-G. in d. 
Prov. Sachs. 2, 259-66.) Vgl. ‘05, 3065. — 
Res. v. ‘06, 3016 (Spitta): Zt. f. Kirch.-G. 
27, 378f. F. Herrmann. (1223 

Mathesius, J., Ausgewählte Werke 
(s. 05, 1202). IH: Luthers Leben in 
Predigten. Krit. Ausg. m. Kommentar 
v. G. Loesche. 2. verb. u. verm. Aufl. 
(Biblioth. dt. Schriftsteller a. Böhmen. 
IX.) Mit 3 Portr. xxjv,6195. 4 M. [1223 


"45 


Loesche, G., König Ferdinand üb. sein. 
angebl. Brief an Luther. (Zt. f. Kirch.-G. 27, 
205.) — G. Berbig, Schreiben d. Kurt, Joh. 
Friedr. d. Großmütigen nn Luthers Söhne 
Martin u. Paul, 1553. (Ebd. 207-9.) [1224 


Lehmann, P., 2 ungedr. Briefe 
(v.Joach.Camerarius)an Melanch- 
thon. (Ebd. 335-39.) * [1226 

Kawerau, Über e. unveröffentlicht 
geblieb. Schrift Bugenhagens. (Theol. 
Stud. u. Krit. ‘06, 614-27.) [1226 

Koch, Frz., 5 Briefe d. Professors 
d. Theol. Franziscus Stancarus, 1551 
-b3. (Arch. f. Ref.-G. 3, 403-10.) [1227 

Corpus reformatorum (8. '06, 3021). 
Vol. 89, Lig. 3-5: Zwinglis sümtl. 
Werke, hrsg. v. E. Egli u. G. Fins- 
ler. (Bd. II, 161-400.) à 3 M. (Subskr.- 
Pr.: 2 M. 40.) [1228 


Rez. v. Vol. 88 (Zwingli I): Hist. Zt. 98, 
164-66 Kawerau. 


Boegner, M., Les catéchismes de 
Calvin. Étude d'hist. et de catéché- 
tique. Paris. These. 1905. 1008. [1229 


Briefsammlung, Die Vadianische, hrag. 


v. Arbenz u Wartmann, a ‘06, 1256. 
Rez.: Gött. gel. Anz. ’06, 719-28 Meyer 
v. Knonan. [1230 


Schieß, T., Bullingers Briefwechsel 
mit Vadian. (Jahrb. f. schweiz. G. 


31, 23-68.) [1231 
Egli, Zum Diarium Bullingers. (Zwing- 


liana ‘06, Nr. 2, 115-17) Rez v. Op, 3070 (Bs 
Diarium): Hist. Vierteljschr. 10, 117-20 Gust. 
Wolf. 


Flugschriften a. d. ersten Jahren 
d. Reform. hrsg. v. O. Clemen fe 
"06, 3025). I, 3-5. S. 95-209. (Einzel- 
pr. v. Hft. 3: 70 Pf., v. Hft. 4 u. 5: 


à 1 M) [1232 

Inh. v. H. 3: Die scharf Metz, wider die, 
die sich evang. nennen und doch d Evangelio 
entgegen sind (1525). Hrsg. v. W. Lucke. — 
Inh. v. H. 4: Gespräch zw. 4 Peraonen, wie 
sie ein Gezänk haben von d. Wallfahrt im 
Grimmental, was für Unrat oder Büberei 
daraus entstanden sei (1523 od. 1524). Hrsg. 
v. O. Clemen. — Inh. v. H. 5: a) Ein Frag 
u. Antwort v. zweien Brüdern, was für ə. 
seltsımes Tier zu Nürnberg gewesen im 
Reichstag nächst vergangen, geschickt von 
Rom zu beschauen das dentsch Land (1524). 
Hrag. v. O. Clemen b) Von d. rechten Er- 
hebung Bennonis ein Sendbrief (1524). Hrsg. 
v. A. Götze. 

Kolde, Die älteste Redaktion d Augsburg. 
Konfession m. Melanchthons Finleity., 8. "06, 
1258. Rez.: Theol. Lit -Ztg. "up, Nr. 20 Ros- 
sert.— Th. Brieger, Zud. neuest. Augustara- 
Studien. (Zt. f. Kirch.-G. 25, 335-35.) [1233 

Reu, Quellen z. G. d. kirchl. Unterrichts 
in d. ev. Kirche Dtlds. zw. 1530 u 1:00, s. 
"06, 3027. (Erganzgn.: Mitt. d. Ges. f. dt. Fr- 
ziehgs.- u. Schul-G. 16, 375f.) Rez. v. I: Hist. 
Viertoljachr. 9, 550-54 Gust. Wolf. — Ders., 
Zur katechet. Lit. Bayerna im 16. Jh. (Beitrr. 
z. bayerr. Kirch.-G. 13, 122-49.) [1234 


*46 


Friedrich, Entrtehg. d Reform. ecclesiarum 
Hassiae e 1526, ». '06, 1260. (Gießen. Habil- 
Schr) Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 27, 384 F. Herr- 
mann; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 441-44 Gust. 
Wolf. — W. Köhler, Entstehg d. Ref. eccl. 
H. v. 1526. Krit. Auseinaudersetzg.an. F. (Dt. 
Zt. f Kirchenrecht 16, 199-232.) [1235 

Pallas, K., Die Itegistraturen d. 
Kirchenvisitationen im ehem. siche 
Kurkreise. 1. Abt.: Allg. TI. 2. Abt., 
Tl. I: Die Ephorien Wittenberg, Kem- 
berg u. Zahna. (= Nr. 176.) Halle: 
Hendel xvj, 240 S. u. 5 Taf. 6 M. 
jx, 689 S. 13 M. 50. [1236 

Berbig, G., Die erste kursächs. 
Visitation im Ortsland Franken. (Arch. 
f. Ref.-G. 3, 836-402.) [1237 


Gentile, M. L., Sulle fonti ined. 
della storia forentina di Bened. Varchi. 
(Studi stor. 14, 421-71.) [1238 

Ahn, F., Das Itinerarium v. Bened. Kuri- 


petachitz a. d Zeit d. Türkennot in Krain. 
(Mitt. d. Musval-Ver. f Krain 16, 49-52.) [1239 


Akten u. Briefe z Kirchenpol. Hrz. Georgs 
v. Sachsen, hrsg. v. P. GeB. I: 1517-1521, 8. 
’06, 1367. Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 27, 161 f. 
Geo. Muller; Theol. Lit -Ztg. 06, Nr. 12 Virck; 
N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 17, 413-35 (tust. 
Wolf; Zt. f. Kirch.-( 2i, 369 f. v. Kauffungen; 
Hist. Zt. 98, 375f. Mentz; Mitt. a.d. hist. Lit. 
35, 172-77 Bargo. — G. Loesche, 2 unbek. Briefe 
d. Herzogs Georg v.S. Ob d. Packachen Händel. 
(N. Arch. f. sachs. G. 27, 336-38.) [1240 
Virck, H., Nachtrr zu d. Berr. d. Kursächs. 
Rates Hans v. d. Planitz an d. Reichsregiment. 
(Zt. f. Kirch.-G. 27, 203-5.) ` [1241 
Kalkoff, P., Die Beziehgn. d. 
Hohenzollern zur Kurie unt. d. Einfluß 
d luth. Frage (Aus: „Qn.u. Forschgn. 
a. ital. Archiven u. Biblioth.“ IX, 1.) 
Rom: Loescher&Co. 56S. 2M. [1242 
Gebauer, J. H., Kleine urkdl. Beitrr. z. G. 
v. Branienb. (Jahresberr. d. Hist. Vor. Bran- 
denb. 36,37, 86-90.) | (1243 
Kalkoff, P., Der Briefwechsel zw. 
d. Kurf. Friedrich u. Cajetan. (Zt. f. 
Kirch.-G. 27, 3283-35.) [1244 
Kanunn, Briefe a.d Württemberger Kriege 
1519. (Würth, Vierteljhfte. 15, 460-65.) [1245 
Loesche, G., Aus d. Anfängen d 
Ref. in d. Erbländern. (Jahrb. d Ges. 
f. G. d. Prot. in Ost. 27, 59-66.) [1246 
Aus d. Hof- u, Stuatsarch. iu Wien. 
Cardauns, L., Ein Programm z. 
Wiederherstellg. d. kirchl. Einheit a. 
d. J. 1540. (Quellen etc. a. ital. Ar- 
chiven u. Bibl. 9, 140-54.) [1247 
Koch, Frz., Briefe d. Herzogin 
Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb. u. 
ihres Sohnes, d. Herzogs Erichs d. 
Jünger. 1545-1554 (s. '06, 1274). 
Forts. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. 11, 89-146.) [1248 


D 


Bibliographie Nr. 1235—1284. 


Berbig, 29 Briefe d. Kurfürst. Jo- 
hann Friedrich d. Großmütigen a. d. 
Gefangenschaft, 1547-1552. (Zt.d. Ver. 
f. thür. G. N. F. 17, 251-90.) [1249 


Bossert, G., Sebast. Lotzer. (Allg. dt. 
Biogr. 52, 97-102.) [1250 
Wolkan, Lieder d Wiedertäufer, s. ‘US, 
8097. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 38, 270-72 W. 
Köhler: Monatshfte. d. Comen.-Ges 15, 139-49 
Rembert; Dt. G.bll. 7, 325-285 Tümbült. (1251 


Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. oe 
3048). Nr. 90-92 (XXIV, 1-3). Vgl. 
Nr. 1302 u. 1808. [1252 

Studien u. Texte, Refourmatiousgeschichtl ; 
hrsg. v. J. Greving I s. Nr. 1273. [1253 

Brieger, Th., Randbemerkgn. zu Troeltach's 
Vortrag tb. „Die Bedeutg. d. Protestautismus 
f. d. Entstehg. d. modern. Welt.“ (Zt. f. Kirch.- 
G 27, 345-55) Vgl. 06, 3049. (1254 


Leipoldt, J., Zur Krit d Reformations- 
zeitalturs am neutestamenti. Kanon. (Dt.-ev. 
BU. 31, 773-89.) (1255 

Gottschick, J., Lehre d Reformatureu vou 
d Taufe. (Hfte. z. Christl. Welt. 56.) Tubing.: 
Mohr. 55 N. 80 Pf. Rez.: Zt. f. Kirch e, 
27, 367 f. Kropatscheck. [1256 

usameln H., Luther im Lichte d. neuer. 


Forschen. in krit. Bericht. (Aus Natur u. 
Geisteswelt. Bdchn. 113.) Lpz.: Teubner 
156 S. 1 M. — Rez. v. "05, 3105 (Eckert, 


Luther im Urteile bedeut. Männer): Theol. 
Rev. ’05, Nr. 10 Paulus. [1257 
Deuifle, H., Luther u. Luthertum 
(8. ‘06, 3054). Ergänzgsbd. II: 
A. M. Weiß, Lutherpsychologie. 
2. durchgearb. u. verm. Aufl. xv, 
3108. 4 M. [1258 
Rez. v. Weiß, Lutberpsych Aufl. 1: ANg. 
Lit bl. ‘06, Nr. 19 J. Zeller. — W. Köhler, 
Zur kath. Lutherforschg. (Dt. Lit.-Ztg. ‘05, 
Nr. 45.) — Rez. v. "up, 1284 (llegemann, 
Luth. im kath. Urteil): Theol. Lit.-Ztg. "oz, 
Nr. 2 Bossert. — Rez. v. ’06, 1286 (Walter, 
Für Luth. wider Rom): Hist. Jahrb. 27, änt, 
Paulus; Theol. Lit.-Ztg. '06, Nr. 18 Rossert; 
Rivista crist. T. 23, April ff. Gay. 
Hunzinger, Lutherstudien. Hp II, s. we 
3055. (77 5.: Leipz. Hab.-Schr.) Bes v I u. 
11: Theol. Lit.- Ztg. '07, Nr. 8 Kohler; v. I: 
Zt. f. Kirch.-G. 27, 375f. Kropatscheck. [125% 
J srgeusen, G., Luther og hans tid, 
1518-26. Kjobenh. 268$. 3 M. 75. [1260 
Mandel, H., Die scholast. Recht- 
fertigungslehre, ihre Bedeutg. f. 
Luthers Eutwicklg., ihr Grundproblem 
u. dess. Lösg. durch Luther. (Diss.) 
Lpz.: Dieterich. 63 S. 1 M. 20. [1261 
Preuß, H., Die Vorstellungen v. 
Antichrist im später. Mittelalter, b. 
Luther u. in d. konfession. Polemik. 
Beitr. z. Theol. Luthers u. z. G. 
d. christl. Frömmigkeit. Lpz.: Hiu- 
richs. x, 295 S.; 5 Taf. 8 M. (63 S: 
Leipz. Diss.) 1262 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. di, Nr. 14 Kropatscheck ; 
Lit. Zbl. 07, Nr. 9. 


Reformationszeit. 


Müller, @., Luthers Stellung zum Rechte. 
(Flugschrr. d Ev. Bundes 243f.) Lpz.: Braun. 
40 S 50 Pf. — L. Scheible, Luther als 
Dichter. (N. Bll. a. Süddtld. f. Erziehg. etc. 
’06, Nov., 321-32.) [1263 

Jund, A., La controverse entre 
protestants et cathol. sur les 95 theses 
de Luther. (Rev. chret. ’06, Okt., 
289-300.) [1264 

Kalkoff, P., Luther vor d. Generalkapitel 
zu Heidelb. (Zt. f. Kirch.-4. 27, 320-23.) Vgl. 
Nr. 1244. — Rez. v. ‘06, 1292 (K., Forschgn. 
z. Ls ròm. Prozeß): Theol. Lit.-Ztg. ‘06, 
Nr. 20 Bossert; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 65-70 
Barge; Rev. des questions hist. 81, 318-22 
Paquier; Zt. f. kath. Theol. 30, 339-41 
Krop [1265 

Clemen, O., Vom Namen Luther. (Eupho- 
rion ’06, 47-52) — W. Möllenberg, Hans 
Luther, Dr. Mart. L.s Vater, e. mansfeld. 
Bergmann u. Hüttenmeister. (Zt. d. Hurz- 
Ver. 3), 169-93.) [1266 

Krüger, @., Ph. Melanchthon. (Schrr. f. 
d. dt. Volk. Nr. 44). Halle: Haupt. 25 S. — 
A. Ruppersberg, Der dt. Name Melanchthons. 
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altort. etc. 18, 60 f.) — 
O. Ciemen, Hat Melanchthon gezeichnet? 
(Theol. Stud. u. Krit. ’07. 137-43.) [1267 

Barge, Karlstadt, s. ’06, 3062. Rez.: Zt. f. 
Kirch.-G. 27, 371-74 Brieger; N. Arch. f. süchs. 
G. 27, 3641-66 (reß; Monatshfte. d. Comen.-Ges. 
16, 91-97 Thudichum; Lit. Rundschau f. d. 
kath. Dtld. oe, Nr. 10 Scharsch. | "126% 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d Ref. (s. ’06, 3063). 1906, Nr. 2 
(Bd. I, Nr. A S. 97-128; Taf. 


75 Pf. [1269 
Inh.: H. Lehmann, Erinnergn. an d. 
Familie d. Reformators Hnr. Bullinger im 
Schweiz. Landesmuseum. (S. 97-101; Taf.) — 
G. Finsler, „Lombardick; ja, lüg gar dick“. 
(101-3) — Kälin, Balth. Stapfer, Land- 
schreiber v. Schwyz. (104-7.) — R. Steck, 
Schultheiß Wenges Tat. (107-10.) — E. Egli, 
M. Wolfg. Kröwl v. Baur, Schulmeister u. 
Prädikant zu Rüti. (122-26.) — Vgl. ‘06, 3035, 
3073 u. ‘07, 1231. | 
Walker, W., John Calvin. The 
organiser of reform. protestantisın. 
Lond.: Putnam. 474 S. 6 sh. [1270 
Bossert, A., Calvin. (Les grands 
écrivains franç. L.) Paris: Hachette. 


222 S. 2 fr. [1271 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 89 Aug. Baur; 
Rev. crit. 06, Nr. 17 R. — Rez. v. '05, 1251 
(Diener-WyBß, Calvin): Zt. f. Kirch.-G. 26, 
515 Lobstein. — Rez. v.’03, 1266 (M. Schulze, 
C.s Jenseits-Christentum): Gött gel Anz. ‘06, 
706-10 A. Baur. 


Paulus, Die dt. Dominikaner im Kampfe 
geg. Luther, s. "un, 1253. Rez.: Theol. Lit bl. 
’05. Nr. 5 Thimme; Arch. f. Kultur-G. 3, 243 f. 
Liebe; Zt. f. kath. Theol. 29, 133-37 Hurter; 
Hist. Zt. 96, 102-4 Clemen. [1272 

Greving, J., Johann Eck als junger 
Gelehrter. Literar- u. dogmenge- 
schichtl. Untersuchg. üb. sein. Chryso- 
passus praedestinationis a. d. J. 1514. 
(= Nr. 1253.) Münster: Aschendorff. 
xjv, 173 S. 4 M. 25. [1273 


"47 


Rez.: Katholik 3. F., 34, 313 Falk, Hist. 
Jahrb. 23, Lait, Paulus; Dt. Lit.-Ztg. '07, 
Nr. 16 F. Herrmann. 


Pastor, Leo X., s. ’06, 1300n. Rez.: Ka- 
tholik "op I, 222-27 Albing; Rev. bénéd. 23, 
324-26 Berliere; Dt. Lit.-Ztw. ‘06, Nr. 36 
M. Mayr; Lit. Zbl. '06, Nr.35 Fod. Schneider; 
Mitt. a. d. bist. Lit 34, 428-82 Schmitz- 
Mancy; Theol. Rev. ’06, Nr. 6 Pieper; Zt. f. 
kath. Theol. 30, 311-19 Michael; Allg. Lu bt, 
’06, Nr. 2% Starzer. (1274 


Bourdon, P., Le concordat de 
Francois I. et l’indult de Charles- 
Quint. Leur conflit en Artois 1518-21. 
(Mélanges d’archl. 26, 143-66.) [1275 

Schornbaum, K., Zur Polit. d. 
Reichsst. Nürnberg v. Ende d. Reichs- 
tages zu Speier 1529 bis z. Übergabe 
d. Augsburg. Konfession 1530. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17, 178 


-245.) [1276 

Rez. v. ’06, 1305 (Schornb.. Polit. d Mark- 
grfu. Georg v. Brandb. 1528-32): Mitt. d. Ver. 
f. G. d. St. Nürnb. 17, 346-48 -ss; Theol Lit.- 
Ztu. ‘06, Nr. 22 Bossert; Hist-polit. BIL. 133, 
154-58 J. B. Götz; Hist. Zt. 98, 3580-82 Hasen- 
clever. 


Bourrilly, V. L., Guill. du Bellay, 
seigneur de Langey 1491-1543. Paris: 
Soc. nouv. de libr. 1905. xvj, 494 S. 
10 fr. [1277 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 34 Hasenclever. 
Rockweli, Die Doppelehe d. Landgrafen 
Philipp v. Hessen, a ’05, 3123. Rez.: Rom. 
Quartalschr. 19, II, 90-93 Eisen: Arch. f. 
kath. Kirchenrecht 85, 398-404 Allmang; Engl. 
hist. rev. 21, 157f. Pollard; Allg. Lit.bl. ‘05, 
Nr. 16 Ant. Koch; Theol. Lit.bl. '06, Nr. 3 
Zückler. [1273 
Hecker, 0. A. Karls V. Plan Z. 
Gründg. e. Reichsbundes. Ursprg. u. 
erste Versuche bis z. Ausgange d. 
Ulmer Tages 1547. (Leipz. Diss. u. I 
v. Nr.610.) Lpz.: Quelle & M. jx, 101$. 
3 M. 40. (Subskr.-Pr.: 2 M. 80.) [1279 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. x Egelhaaf. 
Voltz, L., Zur Kapitulation v. 
Ziegenhain 1547. (Arch. f. hess. G. 
N. F. 4, 351-54.) [1280 
Meyer, Chr., Vom Augsburger 
Reichstag d.J.1548. (Tl.v.Nr.273.)[1281 
Schornbaum, K., Zur Stellung d. 
brandb.-ansbach. Regierg. z. Konzil 
v. Trient 1551/52. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 12, 271-84.) [1282 
Segre, A., La campagna del duca 
d'Alba in Piemonte nel 1655. Roma: 
Vogherra. 1905. 59 S. [1283 
Sander, H., Petrus Petronius, e. 
Feldkircher Pfarrherr im Ref.-Zeit- 
alter. (Jahresber. d. Vorarlberger 
Museum-Ver. 43, 40-45.) [1284 


“48 


Alberti, K. u. W., Reform. u. Gegen- 
ref.im Ascher Gebiet. (Jahrb. d.Ges.f.G. 
d. Protest. in Österr. 27, 154-85.) [1285 

Simek, J.. Pomeiy náboženské a arcidè- 
kanov& v Kutné Hoie v dobe Ferdinanda I. 
(Die Religionsverhaltnisse u. Erzdechanten 
in Kuttunberg zur Zeit Fordinands I). 
(Casop. Musea kräl. Cosk. "05, Hit. 2 u. 3, 
5. 225-36; 353-65.) [1256 

Stähelln, F., Ritter Bernb. Stehelin. 
(Basler Biographien 3, 1-53.) — @. Bodemer. 
Der Bannerhandel zw. Appenzell u. St. Gallen, 
1535-39. Beru. Diss. 1905. 121 8. — E. Bähler 
Der Seelünderzug nach Genf Okt. 1535. (N 
Berner 'Taschenb. ‘05, 63-95 [1287 

Tournier, C., John Viénot et l'hist. 
de la réforme dans le pays de Mont- 
beliard. Besançon. 200 S. [1288 

Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 114f. 
Schweizer. 

Schornbaum, K., Zur Einführg. 
d Ref. in d. 6 Maindörfern u. Main- 
bernheim. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
13, 1-17.) — Chr. Meyer, Die Reichs- 
stadt Memmingen im Ref.-Zeitalter. 
(TI. v. Nr. 273.) [1289 

Reoz. v. ’05, 1277 (Roth, Augsh. Ref.-G.): 
Rev. d’hist. eccl. 5, 126-23 u. 7, 64-73 Tobac; 
Hist. Zt. 98, 389 f. Hasenclever. 

en Die Beziehgn. d. Hauses 


Württemberg z. schweiz. Eidgenossen- 
schaft in d. 1. Hälfte d. 16. Jh. 
Zürich. Diss. xj, 415 RB [1290 


Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 500f. v. Huene. 

BaBler, Beitrr. z. Ret.-G. v. Maul- 
bronn. (Bil. f. württb. Kirch.-G. N. F. 
10, 1-22.) [1291 

Amrhein, A., Rcitr. z. G. d. chemal. Bene- 
diktinerklosters Murhart in Württemb. (Stud. 
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 27, 
341-49.) | [1202 

Neu, H., Straßburg im 16. Jh. 
nach d. bis jetzt unveröff. u. erst 
wieder aufgefund. Chronik v. Stedel. 
(Journ. d’Alsace-Lorr., Annales '05, 
Nr. 17 ff.) [1293 

Anrich, G., Die Straßburg. Reformation 
nach ihr. relig. Eigenart u. ihr. Bedeutg. f. 
d. Gesamtprotestantismus. (Christl. Welt. 19, 
DRAI, 602-6; 630-34.) — 6. C. Knod, Joh. 
Schenckbecher. Ein Straßburg. Ratsherr d. 
Ref.-Zeit. Strußb.Gymn.-Progr. 4°. 57 5. [1294 

Wolf, Gust., Aus Kurküöln im 16. Jh., s. 
06, 1321. Rez.: Theol. Lit.- Aug, ’06, Nr. 19 
Virck, Ann. d Hist. Ver. f. d. Niodeirh. 81, 
1471-58 Schrörs; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
27, 5:1 Kretschmayr. [1295 

Fey. Zur G. Aachens im 16. Jh., s. "06, 1323. 
Erwiderg. v. H. F. Macco auf d Rez. 
Schuocks u. Antw. v. Schn.: Aus Aachens 
Vorzeit 19, 135-44. [1296 

Oppenraalj, Th, ‚van, La pré- 
destination dans l'Eglise réformée 
des Pays-Bas dep. l’origine jusqu'au 
synode nation. de Dordrecht en 1618 
et 1619. (Diss.) Louvain: Van Lint- 
hout. xjv, 272 S. [1297 


Bibliographie Nr. 1285—1338. 


Veen, J. S. van, Bijdrage tot de 
esch. d. hervorming in het Over- 
wartier van Gelderland 1543-1563, 
Roermond, Venlo en omstreken. 
(Publications de la Soc. hist. etc. 
de Limbourg 41, 309-414.) [1298 

Rütten, F., Mart. Donk (Martinus 
Duncanus), 1506-1590. Biogr. Beitr. 
z. niederl. Kirch.-G. Münster: Aschen- 
dort 106 S. 2 M. (61 S.: Münat. 
Diss.) [1299 
- Kalkoff, Anfünge d Gegenrof. in d. Nie- 
derlanden, s. ‘04, 2982. Rez.: Rev. d’hist. 
eccl. 7, 377-79 u. 093 Tobac; Rev. des questions 
hist. 76, 668-73 Paquier; Mitt. a. d. hist. Lit. 
32, 403-7 v. Gruner, {1300 

Fischer, Frz., Die Reformations- 
versuche d. Bischofs Franz v. Waldeck 
im Füretbist. Münster. (I, 6 v. 734.) 
Hildesh.: Lax. 3 M. [1301 

Niemöller, H., Ref.-G. v. Lippstadt, 
d. erst. evang. Stadt in Westfal. 
(Nr. 91 v. 1252) Halle: Haupt. 
798. 1 M. 20. [1302 

Stocks, G. d. Kirchenpfründe u. 
d. Einführg. d. Reform in Kappeln. 
(Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. 2. R., 4, 1-35.) [1303 

Krencker, A., Friedrich d. Weise 
beim Beginn d. Ref. Heidelb. Diss. 
1905. 50 8. [1304 

Kalkoff, P., Ablaß u. Reliquien- 
verehrg. an d. Schloßkirche zu Wit- 
tenberg unt Friedr. d Weisen. Gotha: 
Perthes. 116 S. 2 M. 60. [1305 

Franke, R., Sitten u. Unsitten im 
kirchl. Leben d. evang. Sachsenlandes 
im Jabrh. d. Ref. (Mitt. d. Ver. f. 
Chemnitz. G. 13, 78-113.) [1306 

Berbig, Das Sequestrationsrecht im 
Ortslande Franken, 1531/34. (Dt. Zt. 
f. Kirchenrecht 16, 802-40.) [1307 

Schmidt, Wilb., Die Kirchen- u. 
Schulvisitation im sächs. Kurkreise 
v. J. 1565. Hft. 1: Die kirchl. u. 
sittl. Zustände. Hft.2: Die wirtschatftl. 
Verhältnisse. (Nr. 90 u. 92 v. 1252.) 
Halle: Haupt. 74;838. 2 M.40. [1308 


Merkel, B., Zur G. d Leipzig. Konsisto- 
riums. (N. Arch. f. sachs. G. 27, 279-810.) [1309 
Tschirch, 0., Johs. Carion, Kurbrandenb 
Hofastrolog. (Jahresber. d. Hist. Ver. Bran- 
denb. 36 37, 54-62) (1310 


Uckeley, A., Die letzt. Jahre d. 
Klosters Eldena. (Pomm. Jahrbb. 7, 
27-88.) [1311 

Wotschke, Die G. d. ev. Gemeinde 
Meseritz bis zu d. Verluste ihr. Gottes- 
hauses 1604. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 
21, 65-143.) [1312 


Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


b) Gegenreformation und 30Jjähr. 
Krieg, 1555-1648. 


Breuer, R., Der Berner Codex 
149b. Beitrr. z. Biogr. d. Jacques 
Bongars u. z. G. sein. diplom. Tätig- 
keit in Dtld. (1589-1606). Heidelb. 
Diss. 1905. xıj, 141 S. [1313 


Dohna, Burgraf Fabian zu, S:lbstbiogr. 
(1550-1621), hrsg. v. C. Krollmann, s. 06, 
3096. Rez.: Preuß. Jahrbb. 126, 344-49 Da- 
niels; Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 46 Perlbach; Hist. 
Jahrb. 27, 892 Pfleger; Forschgn. s. brandb. 
u. pr. G. 19, 578-80 Seraphim; Lit. Zbl. ’07, 
Nr. 13/14. [1314 


Simon VI., Graf zur Lippe, Tage- 
buch üb. seine Gesandtschattsreise zu 
d. Hrzg. v. Parma u. nach d. Nieder- 
landen. Nach d. Orig.-Hs. u. m. e. 
Anh. ergänz. Aktenstücke hrsg. v. 
L. Schmitz-Kallenberg. (Aus: 
„Mitt. a. d. lipp. G. u. Ldkde.“) 
Münst.: Coppenrath. 41S. 80 Pf. [1815 

Narratio, Genuina, tragicae prae- 
cipationis et funesti casus e fenestra 
regide cancell. Bohem. cet. (Der 
Prager Fenstersturz. Tl. I.) Ms. d. 
Stiftes Ossegg,hrsg. v.Greg.Fischer. 
Progr. Komotau. 1905. [1316 

Wilmii, Joannis, Chronicon rerum 
Kempensium, ed. G. Terwelp (s. 
’04, 1163). Pars III. Kempen. Progr. 
S. 33-64. [1317 


Concilium Trident. T. IV: Actorum p. 1, 
coll. Ehses, s. ’06, 1347. Rez.: Hist. - pol. 
Bil. 137, 947-50 Schnitzer; Rev. bénéd. 23, 267 
-15 Nève; Lit. Rundschau f. d. kath. Dtld. 
06, Nr. 1 Pfeilschifter. — Reoz. v. Oé 1349 
(Šusta, Die Kurie u. d. Konz.): Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 27, 243-47 v. Voltelini; Lit. 
Rundschau f. d. kath. Dtld. oe, Nr. 12 
Buschbell. [1318 

Canisil epistulae et acta, coll.etc. Brauns- 
berger. IV: 1553-65, 8. 06, 1350. Rez.: Rev. 
d’hist. eccl. 7, 673-76 Tobac; Hist. Zt. 9x, 
166f. Mirbt; Zt. f. kath. Theol. 80, 336-39 
Kröß; Arch. f. kath. Kirchenrecht 87, 180-86 
Sauer. — J. Kälin, Schreiben v. Canisius 
an P. Joach. Müller. (Freiburg. G.bll. 12, 
178-40.) [1319 

Liebe, G., Brief d. Kurfürsten Joachim IL 
v. 26. Mai 1562 betr. d. Heirat d. erst. Magde- 
burger Domberrn. (Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. d. 
Prov. Sachs. 1, 122. i [1320 

Steinherz, S., Denkschrift d. Prager 
Erzbischofs Ant. Brus üb. d. Her- 
stellg. d. Glaubenseinheit in Böhmen 
1563. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 45, 162-77.) [1321 

Nuntiaturberichte a. d. Schweiz 
seit d. Konzil v. Trient nebst ergänz. 
Aktenstücken. Abt. 1: Die Nuntiatur 
v.G.F.Bonhomini 1579-81. Doku- 


mente, 1. Bd.: Aktenstücke zur Vor- 


*49 


G. d. Nuntiatur 1570-79. Die Nuntiar- 
berr. Bonhominis u. seine Korrespon- 
denz m. Carlo Borromeo a. d. J. 1579. 
Bearb. v. F. Steffens u. H. Rein- 
hardt. Solothurn: Buch- u. Kunstdr. 
Union. xxx, 762 S. 20 M. [1322 
Rez.: Hist. Jahrb. 28, 184 f. Paulus. 
Willaert, L., Négociations polit.- 
relig. entre l'Angleterre et les Pays- 
Bas cathol., 1598-1625 (s. ’06, 3105). 
Forts. (Rev. d'hist. eccl. 7, 585- 
607. 8, 81-101.) [1328 
Loesche, G., [Aktenstücke:] Zur 
Gegenref. im Salzkammergut. (Arch. 
f. Ref.-G. 8, 292-806.) [1824 
Loserth, J., Böhmisches a. steier- 
märk. Archiven. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhm. 45, 61-68.) [1325 
Jordan, R., [Akten betr.:] Pappen- 
heim in Mühlhausen(Thür.) 16.-19. Okt. 
1632. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 16, 
323-46.) [1326 


Werner, A., Alt-Gubenisches a. Schreib- 
kalendern f. d. Zeit v. 1563-1616. (Niederlaus. 
Mitt. 9, 259-77.) [1337 

Ahn, F., Eine „Newe Zeitung“ üb. Hans 
v. Lenkovit u. d. Rittmeister Lamberger. 
(Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 17, 147-50.) [1328 

Rotscheldt, W., Eroberg. v. Schloß Godes- 
berg i. J. 1533. Nach e. bisher nicht benutzt. 
gleichzeitig. Flugschrift. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
39, 212-21.) (1323 

Ahn, F., Verzeichn. d. durch d. zehnten 
Pfennig in Unterkrain eingegang. Strafgelder 
1614-1618. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Österr. 27, 115-22.) [1330 

Lorenz, Die kirchl.- polit. Parteibildg. in 
Dtld. vor Beginn d. 30jähr. Krieges im Spiegel 
d. konfessionell. Polemik, s. ’04, 1181. Bes 
Mitt. a. d hist. Lit. 32, 201-4 Gust. Wolf; 
Rev. d’hist. eccl. 6, 143-46 Tobac; Dt. Lit.- 
Ztg. ‘V6, Nr. 29 Jacob. [1331 

Nejediy, Zd., Mie Kriitola Haranta z 
Polžic (Die Messe d. Christ. Harant v. Poliic). 


(Casop.Musea kräl Cesk ’05, 135-50; 405-15.)71332 

Doblinger, M., Ein Bauernlied a. d. J. 1626. 
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 
27, 74-78.) [1333 

Blümml, E. K., 2 hist. Lieder auf Wallen- 
stein. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
45, 11-20.) [1334 

Vom Berg, C., Nachrr. üb. Truppendurch- 
züge durch d. berg. Land wälır. d. 30j. Krieges 
a. Schwelmer Stadt- u. Kriegsrechngn. (Mo- 
natsschr. d. Berg. G.-Ver. 13, 177-865.) Vgl.: 
J. Holtmanns (Ebd. 214). [1335 

Schmidt, Adf., Gedicht auf d. Überfall 
b. Tuttlingen 1643. (Württb. Vierteljhfte. 15, 
490-95 ) [1336 

Schlager, P., Geschichtl. Lied üb. d. Be- 
lagerg. d. Stadt Zong, 1646. (Ann. d. Hist. 
Ver. f. d. Niederrh. 81, 137-39.) [1337 


Katechismus, Der Heidelberger, 
u. 4 verwandte Katechismen (Leo 
Jud’s u. Micron’s kleine Katechismen, 
sowie die 2 Vorarbeiten Ursins), m. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. Bibliographie. 4 


*50 


Bibliographie Nr. 1838—1393. 


hist.-theol. Einleitg., hrsg. v. A. Lang. | d. els. Flugschriftenlit., 1569-1618. 


(Quellenschrr. z. G.d. Protestantismus, 
hrsg. v. J. Kunze u. C. Stange. Hft. III.) 


Lpz.: Deichert. 218 S. 6 M. [1338 
Knodt, Briefe v. Kasp. Olevianus. (Theol. 
Stud. u. Krit. ’06, 628-34.) 
Snopek, Fr., Rád cirkevni kunitatsko- 
© mezitièaky sr 1576 (Kirchenordng. v. Kun- 
stadt-Meseritsch v. J. 1576). (Matice Moravská 


Jg. 18.) — W. Smid, Entstehg. u. Herausgabe 
d. Bibel Dalmatins. (Mitt. d. Museal-Ver. f. 
Krain 17, 71-147.) [1339 

Diehl, W., Aus d. Akten üb. d. Absetzg. 
d. Pfarrers Tilemann Nolthius in Schwarz, 
1603/04. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 8, 67-73.) — 
Ders., Predigttexte u. Visitationsgottes- 
dienste v. 1628. (Ebd. 83-87.) [1340 

Kühnhold, H., Beschwerdeschrift d. Rats 
u. d. Gemeinde zu Hedemünden an Hrzg. 
Erich II. weg. d. Pastors Conr. Rothart, ca. 
1570. (Zt. d Ges. f. niedersäche. Kirch OG 11, 
228-35.) — Kayser, Die Generalvisitation d. 
D. Gesenius im Fürstent. Götting., 1646 u. 
1652. (Ebd. 147-207.) [1341 

Schubert, H. v., Hrzg. Johann Adolfs 
Kirchenordng. f. d. Amt Apenrade v. 1508. 
(Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 
2. R., 4, 36-48.) [1342 


Ritter, M., Dt. G. im Zeitalter d. 
Gegenref. u. d 30j. Krieges (s. ‘05, 
1317). Lfg. 21. (Lfg. 166 v. Nr. 245.) 
Bd. III, 481-560. 1 M. [1843 

Rez.: Rev. d'hist. eccl. 5, 358-793 van Houtte. 

Kassowitz, Th. B., Die Reform- 
vorschläge Kaiser Ferdinands I. auf 
d. Konzil v. Trient. (Würzb. Diss.) 
Wien: Braumüller. 277; 47 S. 5 M. [1344 

Rez.: Český èċasopis hist. 12, 483f. Šusta; 
Zt. f. kath. Theol. 31, 120-26 Kröß. 

Holtzmanm, Kaiser Maximilian II. bis zu 


sein. Thronbesteigung, 8. ‘05, 3182. Rez.: 
Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 513-18 


Steinherz. [1345 
Meyer, Chr., Philippine Welser. (Tl. v. 
Nr. 373.) [1346 


klermann, Lazar. v. Schwendi, s. ’06, 1375. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 291 V. Ernst; 
Rev. hist. 91, 878-50 Monod. [1347 


Rachfahl, F., Wilh. v. Oranien 
u. d. niederländ. Aufstand Bd. I. 
Halle: Niemeyer. xv, 642 S.; Kte. 
16 M. [1348 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ui, Nr. 5 Elkan. 

Elkan, A., Über d. Entstehg. d. 
niederl. fteligionsfriedens v. 1578 u. 
Mornays Wirksamkeit in d. Nieder- 
landen. (Mitt.d. Inst. f. öst. G.forschg. 


27, 460-80.) [1349 
Dyserinck, H., Het beleg van 
Maastricht door Parma in 1579. 


(Publications de la Soc. hist. etc. 


de Limbourg 41,147-96; Karte.) [1350 
Esbach, F. K., Don Juan d'Austria. Breslau: 
Schles. Druck-Genossensch. 22 S. 30 Pf. [1351 


Gfrôrer, E., Straßburg. Kapitel- 
streit u. bischöflicher Krieg im Spiegel 


(I, 2 v. 612.) Straßb.: Herder. 121 S. 
2 M. (58 S.: StraBb. Diss. 1905.) [1352 
Clausing, J., Der Streit um d. 
Kartause vor StraBburgs Toren, 1587 
-1602. Beitr. z. G. d. franz. - elsäss. 
Polit. um d. Wende d. 16. Jh. (I, 1 
v. 612.) Ebd. 72 S. 1 M. 20. Vgl. 
‘06, 1403. [1353 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ui, Nr. 9 Meister. 
Ziegler, 0., Die Politik Straß- 
burgs währ. d. bischöfl. Krieges, 
1592-93. (I, 8 v. 612.) Ebd. 113 S. 
1 M. 80. (Straßb. Diss.) [1354 
Loebl, A. H., Eine auBerordentl. 
Reichshilfe u. ihre Ergebnisse in 
reichstagsloser Zeit. (Sitzungsberr. 
d Wien. Akad. 153, II.) Wien: Holder. 
128 S. 3 M. [1355 
Cambridge, The, modern history. 
IV: The thirty years’ war. Cambr.: 
University Press. xxx, 1003 S. 
16 M. 
Rez.: Rev. crit. ‘07, Nr. 8 R. 
Högl, M., Des Kurfürsten Maxi- 
milian Soldaten in d. Oberpfalz u. 
an d. böhm. Grenze, 1621-26. Die 
dreimal. Entwaffng. d. Oberpfälzer. 
Zugl. e. Beitr. z. G. d. 30jähr. Krieges. 
Regensb.: Manz. 172 S. 4 M. [1357 
Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug 
d. Jahres 1622 am Oberrh.: Laden- 
burg u. Hagenau (s. '06, 3126). Schluß. 
(Zt. f£. G. d. Oberrh. 21, 400-420; 
624-41.) [1358 
Schädel, L., Der Gründer der 
Ludoviciana in der Haft d. Winter- 
königs. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 
N. F. 14, 44-61.) [1859 


Breuer, Kurfürstentag zu Mühlhausen 
18. Okt. bis 12. Nov. 1627, 8. ‘04, 3045. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 8, 455 Mentz; Hist. Jahrb. 
27, 183 V. Sch.; N. Arch. f. sachs. G 25,318f. 
Struck; Mitt. a. d. hist. Lit. 33, x22 
v. Kauffungen. [1360 

Sixt, F., Die Verschanzungen im sogen. 
„Sachs-Wald“ westl. v. Gebersdorf b. Nürnberg 
= Glieder d. Ostfront d. befestigt. Wailen- 
steinschen F'eldlagers vor Nürnb. vom Sommer 
1632. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17, 
306-18; 2 Ktn.) (1361 

Jacob, Von Lützen nach Nördlingen, e. 
’06, 1391. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 409-183 
Krebs. (1362 


Dierauer, J., Der Zug d. Schweden 
geg. Konstanz 1633. Eine Verletzg. 
d. schweiz. Neutralität im 30jähr. 
Kriege. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Boden- 
sees 35, 1-16.) [1363 

Ritter, M., Der Untergang Wallen- 
steins. (Hist. Zt. 97, 237-303.) [1364 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Hallwich, H., Aldringens letzter Ritt. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 45, 
21-28.) | (1365 

Steinberger, L., Die Jesuiten u. 
d. Friedensfrage in d. Zeit v. Prager 
Frieden bis z. Nürnberger Friedens- 
exekutionshauptrezeB 1635-1650. (= 
Nr. SH Freib.: Herder. xxırj, 215 S. 
5 M. (TL I: Münch. Diss. 52 S.) [1366 

Noailles, Vicomte de, isodes 
de la guerre de trente ans: Le car- 
dinal de la Valette, lieuten. génér. 
des armées du roi 1636 à 1639. 
Paris: Perrin. 618 S. 7 fr. 50. [1367 

Langenbeck, Politik d. Hauses Braunschw.- 
Lüneb. 1640 u. 1641, s. "Ob, 1339. Rez.: Dt. 
Lit -Ztg. ’05, Nr. 29 Wolfstieg; Lit. Zbl. ’05, 
Nr. 37; Hist. Jahrb. 27, 183f. V. Sch.; Zt. d. 
Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘05,520 f. Geo. Winter; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 311-15 Schaer. [1368 

Ingold, A. M. P., Turenne et le lieuten.- 
gener. de Rosen. (Rev. d'Alsace 56, 69-85; 
142-51.) Sep. „Biblioth. de la Rev. d’Als. V.“ 
Colmar: Hüffel. 39 S. [1369 


Loserth, J., Aus d. protest. Zeit 
v. Leoben. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 27, 79-110.) — 
J. Albani, Beitr. z. G. d. Gegenref. 
in St. Joachimsthal. (Ebd. 151-53.) — 
F.Schenner, Karl v. Zierotins, d.mähr. 
Exulantenkönigs, letzte Lebensjahre. 


(Ebd. 26, 142-52. 27, 186-209.) [1370 

Knott, R., Ev. Pastoren, Organisten, 
Lehrer u. Beamte v. Dt.-Bühmen im Zeitalter 
d. Gegenref. (Mitt. d. Nordböhm. Exkursions- 
klubs 28, 450-53.) — Ders., Die Einleitg. z. 
Gegenref. in Klostergrab. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhm. 45, 48-60.) [1371 

Oechsli, W., Le traité de Lausanne. 
Bern: Wyß. 109 S. 2 M. [1372 

Jecklin, F., Der Engadiner Auf- 
ruhr 1565. (Jahresber. d. Hist.-ant. Ges. 


Graubünd. 34, Beil. I: 95 S.) [1378 

Scheiwiler, Die Vor-G. Abt Bernards IL 
v. St. Gallen. (Stud. u. Mitt. a d. Bened.- u. 
Cist.-Orden 27, 300-182.) — E. Bähler, Der 
bernische Jura währ. d. 30j. Krieges. (DI. f. 
bern. G. 1, 102-16.) [1374 

Högl, M., Zur Rekatholisierg. d. Oberpfalz. 
(Hist.-polit. BU. 138, 148-54.) — Rez. v. ‘05, 
3202 (Hô gl, Bekehrg. d. Oberpf.): Rev. d’hist. 
eccl. 7, 393-96 Tobac. [1375 

Geyer, Nürnberg u.d.Gegenref. (Bei- 


trr.z. bayer. Kirch.-G.12,241-58.) [1376 

Günter, H., Altwürttb. geistl. Gefülle. 
(Wurttb. Vierteljbfte. 15, 466-76.) — Hirsch, 
Wie Dunzendorf evang. blieb. (Bil. f. württb. 
Kirch.-G. N. F. 10, 80-93.) [1377 


Süskind, H., G. d. Klosters Königs- 
bronn zur Zeit des Restitutionsediktes. 
Progr. Stuttg. 4°. 24 S. [1378 

Prailes, J. A., Einführg. d. Ref. 
in Hardheim, Amt Buchen. (Freiburg. 
Diözesanarch. N. F. 6,258-341.) [1379 

Rood, Joh. Schenckbecher s. Nr.1244. [1380 


*51 


Woerth, E., Stadt Benfeld, 1592- 
1632.Rixheim: Sutter. 1905.65 S. [13808 

Wärtz, J., Hnr. Bryat, Pfarrer v. Habs- 
heim; Chronist a. d. 17. Jh. Beitr. a G. d. 
Pfarrei Habsheim. (Straßb. Diözesanbl. 3. F., 
Bd. II u. IIL) Vgl. ’05, 3206. [1381 

Velden, A. v. d., Petrus Dathenus. (Mo- 
natsschr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. ’U6, Nr. 8 u. 
’07, Nr. 1.) — Ders., Johs. Breberinus van 
den Dyck. (Ebd. ’06, Nr. 12) — F. Walter, 
Aus Mannheims Leidenstagen. (Mannh. G.bll. 
’06, Nr. 8/9.) [1382 

Diehl, W., Zur G. d. Gegenref. in d. 
mainzisch. Ort Hassloch b. Rüsselsheim, 
1617/18. (Beitrr. z. bess. Kirch.-G. 3, 74-76.) — 
Ders., Das Projekt d. Baues e. zweiten Kirche 
in Darmstadt 1635. (Ebd. 77-79.) (1353 


Rausch, Geo., Aus d. Akten d. 
Stadt Schotten im 17. Jh. (Arch. f. 


hess. G. N.F. 4, 197-260.) [1384 

Wolff, Beitrr. z. e. Ref.-G. d. St. Aachen. 
ID, s. ‘05, 3213. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 
27, 296-301 Loersch. [1385 


Classen, M., Die konfessionelle u. 
polit. Bewegung in d. Reichsstadt 
Aachen zu Anfang d. 17. Jh. (Zt. d. 
Aach. G.-Ver. 28, 286-442.) [1386 

Keller, L., Die Hohenzollern u. 
d. Oranier in ihr. geistig., verwandt- 
schaftl. u. polit. Beziehgn. (Hohen- 
zollern-Jahrb. 10, 221-60.) — Ders., 
Louise v. Coligny u. d. Häuser Ora- 
nien u. Hohenzollern. (Monatshfte. 
d. Comen.-Ges. 15, 208-28.) 1387 

Maere, R., Les origines de la 
nonciature de Flandre. Etude sur la 
diplomatie pontific. dans les Pays-Bas 
à la fin du 16. siècle. (Rev. d’hist. 
ecclés. 7, 565-84; 805-29.) [1388 

Veen, S. D. van, De gereform. 
kerk van Groningen voor en na de 
Reductie. (Van Veen, Hist. studien 
en schetsen. S. 61ff.) [1389 

Moser, J., Hocker-Hamelmann. (Jalırb. d. 
Ver. f. ev. Kirch.-G. Westfal. 8, 156-65.) Vgl. 
1900, 1382. — H. Degering, Gottfr. v. Raes- 
feld. (Teil v. Nr. 523.) Sep. Münst.: Coppen- 
rath. 114 S. 2 M. 50. [1:90 

Stork, V., Ausführg. d. Restitu- 
tionsedikts v. 1629 im Erzbist. Bremen. 
(Zt.d.Hist.Ver. f.Niedersachs.’06, 212ff. 
'07, 39-80.) Münst. Diss.: 64 S. [1391 

Detlefsen, D., Städt. Entwicklg. 
Glückstadts unt. König Christian IV. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36, 


191-256.) [1392 

Jacobs, E., Der Organistenkopf unter d. 
Armeleuteberge u. d. Organistenfamilie Ludolf 
in Wernigerode. (Zt. d. Harz-Ver. 39, 51-138.) 
— H. Kloppenburg, Die Jesuiten in Goslar. 
(Ebd. 139-66) — H. Müller, Einwohnerzahl 
u. Größe d. St. Blankenburg vor Beginn d. 
30jäbr. Krieges. (Ebd. 325-29.) — G. Arndt, 
Berufg. Joh. Arndts v. Braunschw. nach Hal- 
berstadt 1605. (Zt. d Ver. f. Kirch.-G. in d. 
Prov. Sachs. 2, 23-34; 228-36.) [1398 


4* 


*52 


Gebauer, J. H., Aus d. Leben d. Gregor. 
Groger, erst. Pfarrherrn auf d. Dome zu 
Brandenb. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb. 
36,37, 11-29.) [1394 

Wotschke, G. d. ev. Gemeinde Meseritz 
Nr. 1313. 


bis 1604 s. [1395 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 
Haendcke, B., Dt. Kultur im Zeit- 

alter d. 80jähr. Krieges. Lpz.: See- 


mann. x, 464 S. 7 M. 50. [1396 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 14 Steinhausen; 
Lit. Zbl. 07, Nr. 12. 


Traktat üb. d. Reichstag im 16. Jh., hrsg. 
u. erl. v. K. Rauch, s.’06, 1420. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Lit. 34, 294-99 Gust. Wolf; Hist. 
Vierteljschr. 9, 591 f. Bemmann; Hist. Zt. 98, 
387-89 Arth. B. Schmidt. [1397 

Schöppe, K., Miszellen a. d. Kopialbüchern 
d. Rates zu Naumburg. (Zt.d. Ver. f. thür. G. 


N. F. 16, 412-15) g [1398 
Loebl, A. H., Beitrr. z. G. d. 
kaiserl. Zentralverwaltg. im aus- 


ehend. 16. Jh. (Mitt. d. Inst. f. öst. 


forschg. 27, 629-77.) [1899 

Hirn, F., G. d. Tiroler Landtage v. 1518- 
1525, s. ’06, 1422. Kez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 
34, 307-11 Ilwof; Zt. d. Ferdinandeums 50, 
652-56 Wopfner; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 2 K.; 
Lit. Rundschau f. d. kath. Dtld. '06, Nr. 11 
Haid. [1400 

Loserth, Salzburg u. Steiermark im letzt. 
Viertel d. 16. Jh. Briefe u. Akten, 8. '05, 
3226. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 196-98 


Ilwof. (1401 
Frank, K., Die Institution d. 
Königsrichter. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 


Mährens u. Schles. 10, 394-414.) — 
Ders., Die Schönberger u. Littauer 
Instruktion d. Fürstenrichter. (Ebd. 


11, 59-94.) - [1402 
Rehker, H., Die landesherrl. Verwaltungs- 
behörden im Bist. Osnabrück 1553-1661. 


(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 30, 1-93.) 
Vgl. ’06, 1426. [1403 

Arndt, L., Von d. Anfängen d. 
Anhaltisch. Landtages. (Mitt. d. Ver. 
f. anhalt. G. 10, 555-65.) [1404 

Hintze, 0., Hof- u. Landesverwaltg. 
in d. Mark Brandenb. unt. Joachim U. 


(Hohenzoll.-Jahrb. 10, 158-69.) [1406 
Ziesemer, W., Ub. Georg Wilhelms Ord- 


nung d. (iroß. Werders v. J. 1633. (Mitt. d. 
Westpreuß. G.-Ver. 5, 77-79.) [1406 
Ravesteyn, W. van, Onder- 


zoekingen over de econom. en sociale 
ontwikkeling van Amsterdam gedur. 
de 16. en het eerste kwart d. 
17. eeuw. (Utrecht. Diss.) Amsterd: 


van Looy. xırj, 377 8. [1407 

Kentenich, G., Die Trierer Bürgerschaft 
zu Beginn u. zu Ende d. 30jähr. Krieges. 
(Trier. Chron. 3, 1-10; 35-43; 86-88; 106-11.) [1408 


| 


Bibliographie Nr. 1394—1455. 


Vogeler, Beitrr. z. Soester Wirtsch.- 
G. im 17. Jh. (Zt. d. Ver. f. G. v. 
Soest 22, 53-58.) [1409 

SE Chr., Die Fugger. (Tl. v. 273.) [1410 

Häbler, K., Die überseeisch. Unterneh- 
mungen d. Welser u. ihrer Gesellschafter, s. 
05, 1373. Rez.: Hist. Zt. 96, 104-6 Eulenburg; 
Engl. hist rev. 21, 158f. Pollard. [1411 

Huyskens, A., Die Krisis d. dt. 
Handels währ. d. geldrisch. Erbfolge- 
krieges 1542/43. (Ann. d. Hist. Ver. 
f. d. Niederrh. 81, 46-70.) [1412 

Pauls, E., Fiüssereibetrieb auf d. Roer 
von d. Grenze d. hrzgl.-jülichschen Gebietes 
an bis Düren i. 16. Jh. (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 
28, 454-58.) | | [1413 

Bauer, W., Die Taxis’sche Post 
u. d. Beförderg. d. Briefe Karls V. in 
d. Jahren 1523 bis 25. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 27, 436-59.) [1414 

Herr, E., Das Gutleuthaus in Ing- 
weiler. Beitr. z. dessen Verwaltg. u. 
Einkünften im 16. Jh. (Jahrb. f. G. 
etc. Els.-Lothr. 22, 76-106.) [1415 


Frommhold, G., Eine Aufzeichng. 
rügisch. Landrechts v. Lor. Kleist. 
(Pomm. Jahrbb. 7, 255-62.) [1416 

Borchling, C. u. H. Walsmann, 
Ein ostfries. Urteil v. 1527. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, Rom. 
Abt., 259-90.) [1417 

Pauls, E., Entscheidung d. gcistl. Gerichts 
(Kapitels) d. Aachen. Marienstifts in Sachen 
e. Schuldforderg. geg. e. Geistlichen d. Stifta. 
1548, Okt. 19. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 28, 
458-64. [1415 

Hering, Im Hist. Arch. d. Stadt Cüln auf- 
gef. Carolina-Hs. R 1, s. '05, 1382. Rez.: Zt. 
å. Sav.-Stifig. f. Rechts.-G. 26, G. A.. Mif. 
Schreuer; Arch. f. Strafrecht 51, 152f Kohler; 
Gerichtssaal 68, 76-80 Engelmann. {1419 

Armbrust, L., Melsunger Rechtsfälle im 
16. Jh. (Hessenland ’U6, Nr. 16.) [1420 

Frauenstädt, Strafrechtl. Breslauer 
Schöffensprüche a. d. J. 1600 bis 
1603. (Zt. f. d. ges. Strafrechtswiss. 
26, 50-91.) [1421 


Bonin, v., Grundzüge d. Rechtsverfg. in 
d. dt. Hevren zu Beginn d. Neuzeit, s. "05, 3243. 
Rez.: Hist. Zt. 95, 468f. v. Schrötter; Hist. 
Vierteljschr. 9, 139f. Erben. [1422 

Egli, J., Inventar üb. Waffen u. Munition 
d. Stadt St. Gallen im Frühjahr 1532. (Ans. 
f. schweiz. Altertkde. N. F. 8, 150f) [1423 

Müller, Das Lehns- u. Landesaufgebot unt. 
Heinr. Julius v. Braunschw.-Wolfenb., 8. ’06, 
1446. Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Niedersachs. 
»06, 77-79 Liebe; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 447 
-49 Lulvès. [1434 

Bardeleben, K. v., Einiges üb. d. Kriegs- 
wesen d. Alt- u. Neustadt Brandenburg zur 
Zeit d. Kurfürsten Johann Georg. (Jahresber. 
d. Hist. Ver. Brandenb. 36/37, 1-10.) [1435 

Korn, Kriegsbaumeister Graf Rochus zu 
Linar, 8.’06, 1447. Rez.: Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 1", 570-73 Hass; Mitt. a. d. bist. Lit. 
35, 72-75 Kloevekorn. [1426 


Reformation, Gegenreformation und 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 53 


Janssen, G. d. dt. Volkes. Bd. VII (Kultur- 
zustände seit d. Ausg. d. Mittelalters bis z. 
Beginn d. 30jähr. Krieges. Buch 3): Schulen 
u. Universitäten, Wissenschaft u. Bildg. 
13. u. 14. Aufl. v. L. Pastor, s. ’05, 13932. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 426f. Schmitz- 
Maucy; Hist. Jahrb. 26, 903f. Pfleger; Hist. 
Vierteljschr. 9, 401-5 Keussen. r1427 


Mosellanus, Petrus, Paedologia; 
hrsg. v. H. Michel. (Lat. Literatur- 
denkmale d. 15. u. 16. Jh. XVII.) 
Berl.: Weidmann. 1jv,548.2M. [1428 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 38 A. Bomer. 

Lebermann, B., Die pädagog. An- 
schauungen Conr. Heresbachs. Würzb. 
Diss. 144 S. [1429 

Kahl, Die pädag. Ansichten in d. 
Schriften dt. Rechtsphilosophen u. 
Nationalökonomen a. d. Anfange d. 
17. Jh. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- 
u. Schul-G. 16, 199 ff.) [1430 

Noväk, J. W., Die Schulordng. d. 
dt. ,Gymnas. illustre‘ b. St. Salvator 
in Prag, Altstadt. (Jahrb. d Ges. f. 
Gd Protest inOsterr. 27,123-50.)[1481 

Fluri, A., Die bernische Schul- 
ordnung v. 1591 u. ihre Erläutergn. 
u. Zusätze bis 1616. (— Nr. 670.) [1432 

Schmidt, Eug., Das württb. Volks- 
schulwesen im 16. Jh. (Mitt. d. Ges. 
f. dt. Erz.- u. Schul-G. Beihft. 11, 
89-144.) [1433 


Kopp, A., Joh. Balhorn. (Druckerei 
zu Lübeck 1528-1603.) Lüb.: Borchers. 
44 S. 1 M. 50. [1434 


Bossert, G., Der Humanist Theod. 
Reysmann in Tübing.1530-34. (Württb. 
Vierteljhfte. 15, 368-86.) [1485 

Wäschke, H., Andr. Popperod. (Zerbster 
Jahrb. 1, 10-16.) [143 

Hausrath, H., Zur Lebens-G. Noe Meurers. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 21, 690-92.) - [1437 

Hofmann, R., Dr. Georg Agricola, s. ’05, 
3259. Rez.: Hist.-polit. Bll. 136, 793-802 
Paulus; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 44, 
Lit.Beil., 81 f. Lbe. ; Hist. Jahrb. 27, 210 f. G. v. O.; 
N. Arch. f. sächs. G. 27, 163 A. Scholtze; 
Mitt. a. d. hist. Lit 34, 437f. Gust. Wolf; 
Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 20 Baumgarten. [1438 

Uhle, P., Die Beziehen. d. Freiberger Ge- 
lehrten u. rates Andr. Müller zu Chemnitz. 
(Mitt. d. Ver. f. Chemnitz. G. 13, 144-56.) [1439 


Stachel, P., Seneca u. d. dt. Re- 
naissancedrama. Stud. 7. Lit.- u. Stil-G. 
d. 16. u. 17. Jh. (Palaestra XLVI.) 
Berl.: Mayer & M. x, 388 S. 11 M. 
(58 S.: Berl. Diss.) [1440 

Schneider, M., Eine gleichzeitige 
Lebensbeschreibg. d. Dichters Huldr. 


Buchner (1560-1602). Aus e. Gothaer 
Hs. (Zt. f. dt. Philol. 38, 359-65.) [1441 


Kauffungen, K. v., Die Korrespondenz d. 
Dichters Geo. Rollenhagen m. d. Rate d. 
Kaiserl. fr. Reichsstadt Mühlhausen i. Th. v. 
J. 1590. (G.bil. f. Magdeb. 41, 123-28.) [1442 


Zschau, W. W., Quellen u. Vor- 
bilder in d. „Lehrreichen Schriften“ 
Joh. Balthas. Schupps. Hall. Diss. 
110 8. [1443 

Wiegand, Das Grabdenkmal d. Erz- 
bischofs Rich. v. Greiffenclau im Dome 
zu Trier. (Jahresber. d. Ges. f. nützl. 
Forschgn. zu Trier 1900/5, 1-11.) [1444 

Baum, J., Die Werke d. Bau- 
meisters Hnr. Schickhardt. (Württb. 
Vierteljhfte. N. F. 15, 103-85.) — 
D ers., Die Kirchen d. Baumeisters Hnr. 
Schickh. Tüb. Diss. 1905. 878. [1445 

Meyer, Chr., Elias Holl. (Tl. v. 273.) [1446 


Sievers, J., Piet. Aertsen. Beitr. 
z. G. d. niederländ. Kunst im 16. Jh. 
Hall. Diss. 148 S. [1447 

Urkunden, Die, üb. Rembrandt, 
1575-1721. Neu hrsg. etc. v. C. Hof- 
stededeGroot (s.'06, 1478). Nachtr. 
vj, 16 S.; 3 Taf. 1 f. 26. [1448 

Valentiner,W.R.u.J.&.Veldheer, 
Rembrandt. Mit Vorw.v.C.Hofstede 
de Groot. Amsterd.: Meulenhoff & 
Co. 4°. 63 S. 2 M. 50. [1449 

Schmidt-Degener, F., Rembrandt imitateur 


de Claus Sluter et de Jean van Eyck. (Gazette 
des beaux arts 36, 89-108.) [1450 


Seelengärtlein. Hortulus animae. 
Codex Ms. 2706 d. K. K. Hof-Biblioth. 
in Wien. Hrsg.u.m.Einleitg. versehen 
v. F. Dörnhöffer. 514 Taf. m. 108 
farb., 858 schwarz. u. 62 einfach 
getönten Seiten u. beschreib. Text. 
(In 11 Lfg.) Lfg. 1. Frankf.: J. Baer. 
à 60 M. [1451 


Schütte, 0., Zum Volksleben in Braunschw. 
vor d. 30jähr. Kriege. (Braunschw. Magaz. ’06, 
78-82.) — Ders., Begräbnisse in Braunschw. 
im 16. u. 17. Jh. (Ebd. 127-30.) [1453 

Günther, L., Ein Hexenprozeß. 

Geg. d. Mutter Keplers.] Gießen: 


öpelmann. xıj, 112 S. 2 M. [1453 

Rez.: Hist. Jahrb. 27, 886 Paulus, 

Wirth, @., Hexenprozesse in d. freien 
Reichsstadt Türckheim 1638 f. (Straßb. Post 
’05, Nr. 117; 1148 ; 1170; 1223; 1279.) — Vogeler, 
Soester Hexenprozesse d. Jahre 1584/85. (Zt. 
d. Ver. f. G. v. Soest 22, 71-95.) _ [1454 

Beyschlag, F., Ein Vater an sein. Solın, 
1539. (Arch. f. Kult.-G. 4, 296-802.) — E. Fei, 
litsch, Die v. Pflugksche Geschlechtsordnung 
v. J. 1561. (N. Arch. f. sächs. G. 27, 339-48.) 
— 8. Riezler, Loos, Losaeus. (Allg. dt. Biogr. 
52, 67-69.) [1155 


+54 


Sommerfeldt, G., Einladung zu e. bei Hofe 
in Königsberg gefeiert. Adelshochzeit 1590. 
(Altpreuß. Monatsschr. 43, 299-301.) [1456 
Krauß, R., Zur G. d 3 Reuchbäder Grios- 
bach, Petersthal u. Antogast unt. württb. 
Herrschaft. (Zt. f. G. d. Oberrh. 21,601-23.) [1457 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
zum Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Wimarson, N. G., Ur drottning 
Louise-Marie's bref till madame 
de Choisy under fälttäget i Polen 1656. 
(Svensk hist. tidskr. 26, 182-203.) [1458 

Ahlefeldt, Del, v., Gesandtschafts- 
Journal v. J. 1666; mitg. v. H. Höhnk. 
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36, 
79-169.) 1459 

Türler, H., Das sogen. herbort- 
sche Zeitbuch. (N. Berner Taschenb. 


o, 288-312.) [1460 

Henn, A., Tagebuch d. Belagerg. Triers 
durch d. Franzosen v. Aug. 1673 an, übers. 
v. Lager (s. 06,3222). Schluß. (Trier. Chronik 
N. F. 3, 10-16; 21-36.) [1461 

Wäschke, H., Aus d. Tagebuche d Hrzgl. 
Anhalt. Hofrats Joh. Geo. v.Raumer. (Zerbstor 
Jahrb. 1,19f.) Betr. d. Krönung zu Köniysb. 
18. Jan. 1701. [1462 

Haedrich, Ausführl. Tagebuch od. eingeh. 
Beschreibg. aller Vorkommnisse in d. groß. 
Lager Sr. Majestät d. Königs v. Polen u. Kurf. 
v. Sachs. zwisch. Mühlberg u. Radewitz in 
Sachs. in d. Nühe d Elbe. Tägl Aufzählg. 
v. 31. Mai bis 28. Juni 1730. Amsterd., b. 
J. des Bordes 1730. Übers. z. 175jälır. Erinnerg. 
(Veröffentlichgn. d. Altert.-Ver. Torgau 18,19, 
1-30.) [1463 


Urkunden u. Aktenstücke z. G. 
d. Kurf. Friedr. Wilh. v. Brandenb. (s. 
*04,3173). XIX: Polit. Verhdlgn. Bd.12. 
Hrsg. v.F.Hirsch. 9078. 36M. [1464 

Inh.: Brandenb. u. Polen 1673-79; Br. u. 
Holland 1673-79; Pr. u. Frankr. 1679-84; 
Br. u. Dänemark 1679-84; Br. u. d. Dt. Reich 
1679-84. — Rez : Rev. crit.’07,Nr.3 Waddington. 


Meinardus, O., Eigenhänd. Briefe 
d. Gr. Kurfürsten an Johann Moritz 
v. Nassau. (Forschgn. z. brandb. u. 


pr. G. 19, 115-55.) [1465 

Levinson, Nuntiaturberr. d. Petr. Vidoni 
üb. d. 1. nord. Krieg 1655-58, s. ’06, 32238. 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 584- 
86 Salzer; Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 6, 19f. 
Simson. [1466 


Urteil, E. ital., üb. Dtld. u. Frankr. 
um 1660; mitg. v. A. O. Meyer. 
(Aus: „Qn. u. Forschgn. a. ital. Ar- 
chiven u. Bibl. IX, 1.) Rom: Loescher 
& Co. 15 S. 80 Pf. [1467 

Archives ou correspondance inéd. 
de la maison d’Orange-Nassau. 8. Sér. 
publ. p. F.J. L.Krümer. T.I: 1689- 
1697. Leiden: Sijthoff. 58, 624 S. 
6 fl. 76. [1468 


Bibliographie Nr. 1456—1507. 


Friedrich Wilhelms I. Briefe an d Fürst. 
Leopold zu Anhalt-Dessau 1704-1740, bearb. 
v. O. Krauske, s. Op, 3299. Rez.: Hist. Zt. 
98, 173-75 Wiegand; Hist. Vierteljschr. 9, 
554-58 Haake; Jahrbb. f. Nationalök. 87, 
667 f. Heldmann. [1469 

Herrklotsch, H., 2 Briefe d alt. Dessauers. 
(Zerbster Jahrb. 1, 21-24.) [1469 a 


Aktenstücke u. Urkk. z. G. d. St. 
Riga 1710-1740. Hrsg. a. d. Nachl. v. 
A. Buchholtz durch A. v. Bul- 
merincq (s. ’04, 8179). Bd. II: 
Chroniken u. andere Nachrr., 1710-40. 
jx, 452 S. 15 M. [1470 

Droysen, H., Der Briefwechsel zw. 
Kronprinz Friedrich v. Preuß. u. Fürst 
Joseph Wenzel v. Liechtenstein. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
157-85.) [1471 


Blümml, E. K., 2 toutsche Lieder gegen 
Ludwig XIV. v. Frankr. (Alemannia N. F. 7, 


219-34.) [1472 


Waddington, Le Grand Électeur. Sa polit. 
ext. I, s. ’06, 3238 Rez.: Forschgn. z3. brandb. 
u. pr. G. 19, 589-91 Spannagel. — Rez. v. '04, 
1282 (Philippson, Gr. Kurf.): Engl. hist. 
ruv. 20, 179-84 Ward; Rev. hist. 91, 168-74 
Pagès. [1473 

Koch, F., Der Bromberger Staats- 
vertrag zwisch. d. Kurf. Friedr. Wilh. 
v. Brandenb. u. d. König Joh. Kasimir 
v. Polen i. J. 1657. (Zt. d. Hist. Ges. 
Posen 21, 1-20.) [1474 

Pagès, Le Grand Électeur et Louis XIV. 
1660 - 1688, s. "uë, 3242. Bez.: Rev. crit. ’07, 
Nr. 6 Seignobos; Hist. Zt. 97, 587-90 (auch 
v. "Op, 1501) Pribram. [1475 


Brinkmann, C., Charles II. and 
the Bishop of Münster in the Anglo- 
Dutch War of 1665/66. (Engl. hist. 
rev. 21, 686-98.) 1476 
Kirch, J. P., Die Streitigkeiten 
um die Herrschaften Rodemachern, 
Rüttgen, Püttlingen u. Preisch im 
17. u. 18. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 17, II, 168-85.) Be 
Hardy de Périni, Louis XIV. 
1672 & 1700. (Hardy de Perini, 
Batailles franç. V.) Paris: Flamma- 
rion. 1904. 421 S. [1478 
Hermann, Jean, Ludwtg XIV. u. Stras- 
burg bis 1681. Die Rechtsfrage u. d. polit. 
Verlauf. (Straßb. Diözesanbl. 3. F., 2, 415-32; 
464-71; 497-504. [1479 
Fehling, F. Frankreich u. Bran- 
denburg in . 1679 bis 1684. 
Beitrr. z. G. d. Allianzverträge d. Gr. 
Kurfürsten m. Ludwig XIV. Lpz.: 
Duncker & H. xjv, 330 S. 7 M. 20. 
(Abschn. 1-3: Heidelb. Habil.-Schr. 
133 S.) [1480 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 127, 337-45 Daniels; 
Lit. Zbl ‘06, Nr. 17. 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Fraknöl, Innocenz XI. u. Ungarns Be- 
freiung v. d. Türkonherrschaft, übers. v. 
Jekel, s. ’03, 1496. Rez.: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. 27, 526-28 Aldasy; Hist. Vierteljschr. 
7, 465f. Pribram; Hist. Zt. 94, 304f. Immich; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 32, 105f. Kaindl; Rev. 
d’hist. eccl. 4, 305-8 Terlinden; Zt. f. kath. 
Theol. 28, 578-80 Krop, (1481 

Oberseider, H., Das Archiv d. Stadt 
Speyer zur Zeit d. Zerstörung d Stadt 
durch d. Franzosen 1689, dessen Flüch- 
tung u. Wiedereinführg. 1698/99. 
(Archival.Zt. N.F. 13, 160-218.) [1482 

Joos, L., Die polit. Stellung Genfs 
zu Frankr. u. Zürich, 1690-97. Berner 
Diss. 160 S. [1483 

Lang, K. v., Der Streifzug d. Tataren 
geg. Lemberg i. J. 1695. (Streffleurs 
öst. milit. Zt. '06, II, 1357-88.) [1484 

Preuß, Wilhelm III. v. England u. d. Haus 
Wittelsbach im Zeitalter d. span. Erbfolge- 
frage, Halbbd. I s. ’06, 1522. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 9, 291f. Mentz; Hist. Zt. 97, 
406-8 O. Weber. [1435 

Dienstbach, W. M., Nassau-Saar- 
brücken u. Môrs. Beitr. z. G. d. 
oranisch. Successionsstreites. Zürich. 
Diss. 1905. 265 S.; Tat. [1486 

Real, J., Die Beschießg. u. Einnahme d. 
Festung Geldern durch die preuß. Truppen, 
3. Okt.-17. Dez. 1703. (XI v. 718.) Geldern 
1904. 24 S. (1487 

Fastlinger, M., Zur G. d. Oberlhnder 
Bauernaufstandes 1705,;6. (Forschgn. z. G. 
Bayerns 14, 201-7.) Ygl.: K.v. Wallmenich 
(Ebd. 14, 314-18) u. M. Fastlinger (Ebd. 
313-235). — L. Eyd, Zur Frage d. Beteiligung 
am Oberländ. Aufstand 1705. (Das bayr. Inn- 
Oberland Jg.V.) K. v. Wallmenich, Nachtr. 
z. Aufstandssache 1705. (Ebd.) — Rez. v. ‘06, 
3351 (v. Wallmenich, Oberl. Aufstand 
etc.): Hist. Zt. 98, 167-72 Riezler; Hist. Jahrb. 
28, 131-34 Steinberger. [1488 

Roessel, Zur KErinnerg. an d 200jähr. 
Wiederkehr d. Jahrestages d. Schlachtb. Turin 
7. Sept. 1706. (Milit -Wochenbl1.'06, Nr.110.) [1489 

Günther, A., Entstehg. d. Friedens 
v. Altranstädt. (N. Arch. f. süchs. 
G. 27, 311-29.) — K. Sturmhoefel, 
Der Friede v. Altranst. (Grenzboten 
’06, IV, 421-28; 478-85.) [1490 

Lang, K., Die Ettlinger Linien u. ihre G. 
(Festschr. d. Gymn. zu Karlsruhe. 1906. S. 13- 


49; Kte.) Vgl. ’06, 3249. (1491 

Chance, J. F., The Northern 
Question in 1718. (Engl. hist. rev. 
21, 460-92.) [1492 


Rosenlehner, Kurf. Karl Philipp v. d. 
Pfalz u. d jülichsche Frage 1725-29, s. 06, 
1526. Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 14, 161- 
63 K. Hauck; Rev. d'hist réd. à l'État-Major 
de l’armée 21, 626f.; Ann. d Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 81, 158-62 A. Herrmann; Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 19, 593 Hötzsch; Hist. 
Zt. 98, 396-98 v. Ruville — H. Theobald, 
Einfluß d. jülichsch. Frage auf d. Polit Karl 
Philipps v. d. Pf. (Manub. G.bll. ’06, Nr. 12 
u. "07, Nr. 3f.) (1493 


| 


"55 


Rosenlehner, A., München u.Wien, 
1725/26 (8.'06, 3256). Schluß. (Forschgn. 
z. G. Bayerns 14, 171-91.) [1494 


Illésy, J., Der Verkauf v. Jazigien u. 
Kumanien an d dt. Ritterorden. (Századok 
39, 22-39; 13-57.) [1495 

Bähler, E., Relig. u. polit. Flücht- 
linge in Thun am Ausgange d 17. Jh. 
(N. Berner Taschenb.'06, 48-77.) [1496 

Ingold, A. M. P., Le mariage de Louis XV. 
à Strasbourg. (Ingold, Miscell. Alsat. 4, 
103-26.) [1497 

Wendland, A., Die Heirat d. Prin- 
zessin Marie v. d. Pfalz m. d. Fürsten 
Sigm. Rákóczy v. Siebenbürg. Beitr. 
z. G. d. Kurhauses Pfalz-Simmern. 
(N. Heidelb. Jbb. 14, 241-77.) [1498 

Del Court, W., Sir William Da- 
vidson in Nederland. (Bijdrr. etc. v. 
vaderl. gesch. ete. 4.R.5,375-425.)[1499 

Lauridsen, P., Slesvig og Kronen 
1660-1671. Kjsbenh.: Lehmann & St. 
198 S. 3 M. Vgl. "og, 3261. 1500 

Hötzsch, 0., Fürst Johann Moritz 
v. Nassau-Siegen als brandenb. Staats- 
mann, 1647-1679. (Forschgn. z. bran- 
denb. u. pr. G. 19, 89-113.) — W. 
Steffen, Frdr. v. Bülow, 1698-1733, 
preuß. Etatsminister. (Hohenzoll.- 
Jahrb. 10, 277-84.) | 1501 

Wagner, Rich., Herzog Christian 
(Louis) I., 1658-1692. (= Nr. 317.) 
Berl.: Süsserott. 308 S. (Einzelpr. 


5 M. Subskr.-Pr. 4 M. 50.) [1502 
Rez.: Preuß. Jahrbh. 126, 349-51 Daniels. 


Innere Verhältnisse. 


Turba, G., Die pragmat. Sanktion 
m. bes. Rücks. auf d. Länder d. 
Stephanskrone. Neues z. Entstehg.u. 
Interpretation, 1708-1744. (Aus: Öst.- 
Ung. Revue. Bd. 34. ’06, H. 1-6.) 
Wien: Manz. 201 S. 3 M. 40. [1503 

Rez.: Hist. Jahrb. 28, 195 H. 

Wild, K., Staat u. Wirtschaft in 
d. Bistümern Würzburg u. Bamberg. 
Untersuchg. üb. d. organisator. Tä- 
tigkeit d. Bischofs Friedr. Karl v. 
Schönborn 1729-1746. (XV v. 611.) 


Heidelb.: Winter. x,216S. 5M.60. [1504 
Blümml, E. K., Hist Lieder auf Jud SiiB. 
(Arch. f. Kultur-G. 4, 439-57.) [1505 


Freckmann, J., Die capitulatio 
perpetua u. ihre verfassungsgeschichtl. 
Bedeutg. f. d. Hochstift Osnabrück. 


1648-1650. Münst. Diss. 75 S. [1506 


Gundlach, Friedr. Wilh. I. u. d. Bostellg. 
d. städt. Beamten, s. "Op, 3266. Rez.: Forschgo. 
2. brandb. u. pr. G. 19, 597-600 O. H: Lit. 
Zbl. '06, Nr. 52,53 (auch v. '06, 3267 Skal- 


*56 


weit) Markull. — Skalwelt, Ostpr. Domänen- 
verwaltg. unt. Friedr. Wilh. J., s. ’06. 3267. 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
593-97 Stolze. 11507 

Marquart, Zur d Registratur d St. Stutt- 
gart. (Württb. Vierteljhfte. 15, 477-83.) [1508 


Schwartz, J., Les finances de 
Strasbourg en 1689-90. (Rev. d’Alsace 
56, 355-61.) [1509 

Vogeler, Beitrr. z. G. d. Soester Zünfte. 
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest 22, 35-52.) — 
F. Walter, Mannheim. Gesellenordng. v. J. 
1718. (Mannh. Ob 6, 278-85.) — A. F. Maier, 
Zunftordng. d. Schneider in d. Kirchheimer 
Cent v. J. 1705. (Ebd. 7, 193-97.) — A. Haase, 
Das Privilegium d. Dessauer Seilerinng. (Mitt. 
d Ver. f. anhalt. G. 10, 524-54.) — R. Perdel- 
witz, Aus e. Schmiegler Innungsbuch. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6, 139-42.) [1510 


Schwärzler, K., Zur G. d. Märkte 
d. Bodenseegegend. (Schrr. d. Ver. f. 
G. d. Bodensees 35, 65-70.) [1511 


Schneider, Herm., Die Schweizer-Kolonie 
in d. Mark, e ländl. Kulturbild a. d. Ende d. 
17. Jb. Berl. Gymn.-Progr. 4°. 18 S. [1512 

Consentius, E., Die Dienstbotenfrage im 
alten Berlin. (Preuß. Jahrbb. 136 111-27.) [1513 

Voigt, E.. Das Fidbuch e Döben. (Mitt. 
d. Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 101-3.) — Sinz, 
Üb. Volkseide u. Frondienste im 17. Jh. (Ebd. 
139-43.) , (1514 

Kolde, Th., Die Erlanger franz.-ref. Ge- 
meinde u. d. Juden. (Beitrr. z. bayer. Kirch.- 
G. 13, 38-42.) [1515 


Duncker, M., Aus alt. Kriminalakten. 
Kulturbild a. d. Tübing. Universitätsleben 
um 1670. (Tübing. Bl. "oe, Nr. 1) — 
v. Brüsselle- Schaubeck , Kriminalprozeß a. 
d. Anfange d. 18. Jh. (Württb. Vierteljhfte. 
15, 496-504.) — P. Uhle, Von d. Tortur in 
Chemnitz. (Mitt. d. Ver. f. Chemn. G. 13, 
160-71.) [1516 


Jacobs, E., Zur G. d. Werbewesens. (Zt. 
d. Harz-Ver. 89, 307-10.) [1517 


Scheid, N., Frz. Hunolt S.J., e. 
Prediger a. d. 1. Hälfte d. 18. Jh. 
Regensb.: Manz. 1155. 1M.60. [1518 

Helbling, M., P. Christ. v. Schönau, hoch- 
verdient. Stiftsdekan zu Einsiedeln in d. Schw., 
+ 25. Okt. 1684. (Stud. n. Mitt. a. d. Bened.- 
u. Cist.-Orden 37, 418-27.) (1519 

Fox, W., Tiberius Mangold, Abt in 
Schussenried 1683-1710. (Diüzesanarch. v. 
Schwaben 24, 36-40.) — Johner, Poet. Nekrol. 
auf d. Abt Uir. Blank v. Sebast. Sailer. (Ebd. 
128-26; 149-53.) [1520 


Gloning, M., Stephan I. Jung. 
Abt d. Reichsstifts Salem, 1698-1725. 
(Freiburg. Diözesanarch. N. F. 6, 
77-124.) [1521 


Petrich, H., Paul Gerhardt, seine 
Lieder u. seine Zeit. Beitr. z. G. d. 
dt. Dichtg. u d. christl. Kirche. 
Gütersloh: Bertelsmann. xvj, 240 S. 


Bibliographie Nr. 1507—1562. 


8M. — J.Knipfer,P.Gerh. Gesanım. 
Aufsätze. Lpz.: Deichert.66S.1M.[1522 

Grünberg, P., Ph. J. Spener (s. 
up, 1500). Bd. II: Spener im Urteil 
d. Nachwelt u. seine Einwirkg. auf 
d. Folgezeit. Spener-Bibliogr. Nachtrr. 


u. Register. 447 S. 9 M. 40. [1523 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. oy, Nr. 2 Eck; Dt. 
Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 14 Loesche; Lit. Zbl. ’07, 
Nr. 4. — Fr. Schmaltz, Zur Darstellg. d. 
pietist. Terminismus. (Zt. f. Kirch.-G. 27, 
8311-19.) , 
Veen, S. D. van, De Reformatie 
d. Kerken in het graafsch. Lingen. 
(Veen, Hist. studiën en schetsen. 


Groning. 1905.) [1524 

Barrelet, Th. (unt. Mitwirkg. v. O. Vigou- 
roux), Das Liebeswesen d. Diakonia in d. 
franz.-ref. Gemeinde zu Hamburg 1686-1750. 
(XIII, 3/4 v. 644a.) Magdeb.: Heinrichshofen. 
24 S. 50 Pf. (1525 

Lütkemann, H., Brief d. Braunschw.- 
Wolfenb. Hofpredigers D. Joach. Lütkemann 
an Hrzg. Aug. d Jüngeren. (Zt. d. Ges. f. 
niederȊchs. Kirch.-G. 11, 235-41.)-W.knoke, 
Kosten d.i. J. 1702 in Gestorf gebalt. Kirchen- 
visitation. (Ebd. 241-45.) (1526 

Könnecke, Notula deprecatoris. (Zt. d. Ver. 
f. Kirech OG in d Prov. Sachs. 2, 2572.) [1527 

Bruchmäller, W., 3 Ordnungen f. d. St. 
Georgen-Hospital zu Crossen a. O. (Arch. f. 
Kultur-G. 4 458-65.) , (1528 

Feist, M., Die kirchl. Verhältnisse 
Festenbergs in österr. Zeit. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schlesiens 40, 98-189.) [1529 

Seultetus, F., Die General-Kirchen- 
visitation im Fürstent. Wohlau 1656 
u. 1657. Protokolle u. Beilagen. (= Nr. 


212.) Liegnitz: Heinze. 4°. 1608. [1530 


Melander, K. R., Zur Greifswalder 
Univ.-G. (Pomm. Jahrbb. 7, 89- 


109.) [1531 

Seitz, F., Der Elberfelder Sprachmeister 
Nicolas de Landase. Boitr. z. G. d. franz. 
Unterrichts am Niederrb. (Zt. d. Berg. G.- 
Ver. 39, 148-79.) [15323 

Liebe, @., Die Mädchenschule zu Wefer- 
lingen 1718. (Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d. 


Prov. Sachs. 2, 123-25.) [1533 

Gnerich, E., Andr. Gryphius u. 
seine Herodes-Epen. Ein Beitr. z. 
Charakterist. d. Barockstils. (Bres- 


lauer Beitrr. z. Lit.-G. II.) Lpz.: Hesse. 
xvj, 229 S. (Subskr.-Pr. 5 M. 50. 


Einzelpr. 6 M. 50.) [1534 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 45 Landau. 
Paulin, P., K. Desid. Royer. Ein lothr. 

Verskünstler. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 

238-50.) — Fr. Grimme, Ist K. D. Royer e dt 

Dichter gewesen? (Ebd. 17, II, 156-67.) [1535 


Tietze-Conrat, E., Unbekannte 
Werke v. G. R. Donner. (Jahrb. d. 
K. K. Zentral-Komm. N. F. IIJ, 2, 
195-268; Taf. 6.) [1536 


Vom Westtfül. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. *57 


Sponsel, J. L., Noue Nachrr. üb. Joh. Melch 
Dillinger u. seine Werke. (Diözesanurch. v. 
Schwab. 24, 97-105.) Rez. v.’05,1523: N. Arch. 
f. sächs. G. 26, 180f. Roseuberg. (1537 


Litzmann, B., Johs. Velten. Legende 
u. Geschichte. (Arch. f. Theater-G. 
2, 56-71.) [1538 


Hassebrauk, G., Beitr. z. G.d.Braunschweig. 
Theaters. (Braunschw. Magaz.’06, 130 f.) [1538 a 


Helm, K., Aus d. Wochen-Comoedie d. 
Wigand Sexwochius, 1662. (Hess. Bll. f. 
Volkskde. 5, 40-61.) [1539 

Klaar, K., Ein vom Teufel besess. Knabe 
in Frastanz 1652. (Forschgn. eto. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 2, 69-72.), [1540 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740-1789. 


Droysen, H., Die Äußerlichkeiten d. Über- 
‘lieferg. d. Petersburger Bruchstücke v. 
Friedrichs d. Gr. Hist. de mon temps. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 533.) — 
` R. Koser, Zu d. aufgefang. Depeschen v. 1749. 
(Ebd. 534f.) Vgl.: "oe, 3295 Strieder. — 
Ders., Voltaire als Kritiker d. Oeuvres du 
Philosophe de Sanssouci. (Hohenzoll.-Jahrb. 
10, 170-98.) — J. Lazarus, 3 Briefe Friedrichs 
d. Gr. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins oe, Nr. 7.) 
An Hier. v. Bentivegni 1770 u. 1780. — 
E. Haupt, Friedrichs d. Gr. Panegyrikus auf d. 
Schuster Reinhart. (Dt.-ev. B11. 31, 636-52.) [1541 


Lehndorff, E. A. H. v., 30 Jahre 
am Hofe Friedrichs d. Gr. Aus d. 
Tagebüchern. Von K. E. Schmidt. 
Gotha: Perthes. 822 S. 10 M. [1542 

Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. 19. 

Tagebücher, Potsdamer, 1740 bis 
17566. (= Nr. 762.) Berl.: Mittler. 
110 S. 2 M. 50. [1543 

Rez.: Mil-Wochenbl. ’06, Nr. 73. 

Münchhausen, G. A. v., Berichte üb. seine 
Mission nach Berlin Juni 1740, hrag.v.Frens- 
dorff, s. 06, 1580. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "Ob, 


Nr. 45 Wiegand; Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 19, 279-82 Meusel. [1544 


Volz, G. B., Die „Vie privée‘ u. 
d. ältere Lit. üb. d. Prinzen Heinr. 
v. Preuß. (Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 19, 423-62.) [1545 


Wachter, F., Bericht d. Kanzlers Homfeld 
wegen d. Behandig. d. ostfries. Affaire auf 
d. Kongreß zu Soissons. (Jahrb. d. Ges. f. bild. 
Kunst etc. zu Emden 15, 425-27.) [1546 


Meyer, Herm., Die Berr. d. preuß. Ge- 
randten Eickstedt, s. "op, 3298. (Hamb.: 
Herold. 82 S. 2 M.) Rez.: Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 19, 600f. Meusel. [1547 


Ehrhard, L., Correspondance entre 
le duc d’Aiguillon et le prince co- 
adjuteur Louis de Rohan (s. ’06, 1572). 
Forts. (Rev. d'Alsace 56, 286-312: 
6513-29.) [1548 

Katharina II. v. Rußland u. Joh. 
Geo. Zimmermann, Briefwechsel; 


hrsg. v. E. Bodemann. Hannor.: 
Hahn. xxv, 157 S. 4 M. [1549 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’06, Nr. 47 Hans Schmidt; 
Gött. vel. Anz. ’06, 968-94 Frensdorff. 

Korrespondenz, Geh., Josefs II. m. 
Trauttmansdorff, hrsg. v. Schlitter, 
S Oé, 1347. Rez.: Mitt. d. Inst. f.öst.G.forschg. 
27, 528-34 u. Hist. Zt. 97, 596-601 Luckwaldt; 
Rev. hist. 91, 374-78 Magnette. (1550 

Rez. v. ‘02, 3341 (Schlitter, Regierg. 
Josefs II. in d. öst. Niederlanden): Rev. hist. 
84, 392-97 Magnette; Rev. d'hist. eccl. 6, 
418-20 Laenen. 


Adámek, K., Paměti Trant M. 
Pelzla (Memorabilien d. Franz M. 
Pelzel). (Matice Moravská Jg. 18.) [1551 


Winter, @., Friedrich d. Gr. Mit 
13 ganzseit. Abbildgn. u. 2 Has. 
8 Bde. (Geisteshelden. Bd. 52-54.) 
Berl.: E. Hofmann & Co. xxıj, xj, 
952 S. 9 M. 60. [1552 

Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. '06, Nr. 19 v. L. — 


Rez. v. Op, 1542 (Petersdorff, Friedr. d. Gr. 
1. Aufl.): Hist. Vierteljsch. 8, 260-63 Lippert. 


Zwiedineck-Südenhorst, Maria Theresia, 
s. '06, 1581. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 84, 
453 Ködderitz; Český časopis hist. 19, 225 f. 
V. Kr.; Lit. Zbl. oe, Nr. 50 Fuchs. [1558 

Préliminaires, Les, de la guerre 
de la succession d'Autriche. (Rev. 
d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée 
23, 241-308; 529-621. 25, 1-68.) [1554 

Herrmann, 0., Zur Beurteilg. d. 2. schles. 
Krieges. (Jahrbb. f. d. dt. Armee Hft.412.) [1555 


Fürer, J., Die hess. Kavallerie b. Laffelt, 
2. Juli 1747. (Hessenland ’06, Nr. 13f.) [1556 


Strieder, J., . Forschgn. z. 
österr. Politik v. Aachen. Frieden bis 
z. Beginne d.7jähr. Krieges. (II v.610.) 
Lpz.: Quelle & M. 101 S. 3 M. 40. 
(Subskr.-Pr.: 2 M. 80.) E 

Karl Eugen, Hrzg. e Württb., u. 
seine Zeit (s. '06, 1586). Hft. 8. (Bd. I, 
613-776 m. Abb. u. 2 Taf.) 2 M. [1558 


Büthnick, Politik d. Bayreuther Hofes im 
Tj. Kriege, s. ’06, 1587. Rez.: Forschen. z. 
brandb. u. pr. G. 19, 285-88 Mengel — G. Som- 
merfeldt, Von d. erst. Invasion d. Preußen 
unt. Prinz Heinrich nach Franken, Mai-Juni 
1758. (Forschgn. z. G. Bayerns 15, 98-101.) (1559 

Bergsträßer, L., Chr. Frar. Pfeffels 
polit. Tätigkeit in franz. Dienste 
1758-84. (Hft. 16 v. 611.) Heidelb.: 
Winter. 95 S. 2 M. 40. [1560 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 23, 1881. 
Obser. 

Schmidt, 0. E., Die Plünderung d. Brühl- 
schen Schlosses Öberlichtenau 19. Nov. 1758 
durch preuß. Soldaten. (N. Arch. f. sächs. G. 
27, 348-50.) : [1561 

Troeger, C., Die Schlacht b. Lieg- 
nitz. (Mitt. d G.- u. Altert.-Ver. f., 
Liegnitz 1, 1-70; 2 Ktn.) [1562 

Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
600 R. Schmitt. 


*58 


Bourguet, A., Le Duc de Choiseul 
et l'alliance espagnole. Paris: Plon. 
257 S. T fr. 60. [1563 

Volz, Q. B., Friedr. d. Gr. u. Jos. H 
in Neiße u. Neustadt. (Hohenzoll.- 
Jahrb. 10, 95-129.) [1564 


Criste, Kriege unt. Kaiser Josef II., 8. 
05, 155%. Rez.: Gött. gel. Anz. ’06, 486-90; 
Rev. d’hist. red. à l'État-Major de l'armée 18, 
184-87; Hist. Zt. 97, 601-3. [1565 

Kleinschmidt, A., Vater Franz 
u. d. Fürstenbund. (Mitt. d. Ver. f. 


anhalt. G. 10, 506-23.) [1566 


Rosenlehner, A., Maria Anna Josepha, 
Herzogin in Bayern. (Allg. dt. Biogr. 52, 
196-201.) (1567 

Hoepffner, E., Der Pfarrer Geo. 
Jak. Eissen, seine Freunde u. seine 
Zeitgenossen. Ein Straßburger Zeit- 
bild a. d. 18. Jh. (= Nr. 701.) StraBb.: 
Heitz. 127 S 3 M. [1568 


Hoffmann, C., Les élections aux Etats- 
Généraux: Colmar- Relfort. (Rev. d'Alsace 
54, 461-82. 55, 50-74; 513-38. 56, 152-84; 
629-48.) | (1569 

Mentzel, L., Karoline v. Hessen- 
Darmstadt, d. große Landgrüfin. Ihr 
Aufenthalt in Prenzlau 1750-56. 


Darmst.: Müller&R. 158 S. 2M.50. [1570 

Becker, Geo., General Fouqué in Bran- 
denburg. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb. 
36/37, 30-47.) (1571 

Jacobs, E., Friedr. d. Gr. u. Wernigerode, 
1763. (Zt. d. Harz-Ver. 39, 310-24.) (1573 

Kaufmann, J., Der Zustand v. Konitz zur 
Zeit d. preuß. Besitzergreifg. (Mitt. d. West- 
preuß. G.-Ver. 6, 41-49.) — M. Bär, Hat König 
Friedrich d. St. Danzig d. Trinkwasser ent- 
zogen? (Ebd. 50f.) [1573 


Innere Verhältnisse. 


Acta Borussica. Denkmäler d. preuß. 
Staatsverwaltung im 18. Jh. Behürdenorgani- 
sation etc. Bd. VIII, s ’06, 3316. Rez. (auch 
v. VII): Hist. Zt. 98, 175-80 Wiegand u. Jahrbb. 
f. Nationalük. 87, 5ü4f. Heldmann; v. VIT: 
Hist. Vierteljschr. 9, 559 f. G. Seidler. [1574 


Meyer, Chr., Friedr. d. Gr. u. d. 
Netzedistrikt. 2. verm. u. verb. Aufl. 
(Aus: Quellenu. Forschgn.z. dt. insbes. 
hohenz. G. IV, 151 f.) Münch.: Steine- 


bach. 118 S. 2 M. [1575 

Joetze, F., Das Leben d. Lindauer Bürger- 
meisters Rudf. Curtabatt. (Schrr. d. Ver. f. G 
d. Bodensees35, 35-64.) Inter. f.Handels-G. [1576 

Zur G. d. Handels im 18. Jh. (Mitt. d. 
Museal-Ver. f. Krain 16, 109-26.) — Post- 
verordnung v. J. 1786. (Ebd. 33.) — Vogeler, 
Postalisches a. alt. Zeit. (= Nr. 571.) [1577 

Weiß, J., Zur Entstehungs-G. d. durch 
J. K. Tuürriegel eingeführt. dt. Kolonie an 
d. Sierra Morena 1767-77. (Hist.-polit. BI, 
138, 733-55; 818-34; Y10-22.) [1578 

Upmeyer, W., Die Minden-Ravens- 
berg. Eigentums-Ordnung v. 1741. 


Bibliographie Nr. 1562—1620. 


(I, 5 v. 734.) Hildesh.: Lax. 149 S. 
2 M. 60. (TLI: Gött. Diss. 58 S.) [1579 

Walther, W. L., Die polit.-geogr. 
Grundlagen d. Agrarverfg. d. 
Magdeb. in d. 2. Hälfte d. 18. Jh. 
u. ihre allgem. Entwicklg. (G.bll. f. 
Magdeb. 41, 187-289.) [1580 

Grünhagen, C., Dieschles.Urbarien 
unt. d. Regierg. friedr. Wilhelms II. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
463-73.) 1581 

Lieben, S. H., Handschriftliches 
z. G. d. Juden in Prag, 1744-1754 
(8.05, 3400). II. 38u. 31S. 1 M. 50. [1582 


Gerichtsinstruktion Maria Tberesias f 
Krain a. d. J. 1775. (Mitt. d. Museal-Ver. f. 
Krain 16, 53-61.) — Aus d. Archive d. Lai- 
bacher K. K. Landgorichtes. (Ebd. 89-108.) [1583 

Anschütz, G., Das Reichskammergericht 
u. d Ebenbürtigkeit d. nieder. Adels. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27,G. À. 172-90.) [1584 


Schultheß-Meyer, Das zürcher. Militär in 
d. 2. Hälfte d. 18. Jh. (Zürcher Taschenb. 
N. F. 28, 199-211) (1535 

Engel, K., Beinheim, e. elsäss. Etappen- 
ort im 18. Jh (Zt. f. @. d. Oberrh. N. F. z4, 
421-40.) | __. (156 

Menzel, A., Die Armee Friedrichs 
d. Gr. in ihrer Uniformierg., gezeichn. 
u. erläut. Auswahl v. 100 Taf. in 
mehrfarb. Fksm.-Reprod. Hrag. v. F. 
Skarbina u. Jany. (In 10 Lfgn.) 
1. Lfg. Berl.: Oldenbourg. Fol. 
10 Taf. u. 10 Bl. Text. Subskr.-Pr.: 
20 M. [1587 

Zillich, J., Febronius. (= Nr. 613.) 
Halle: Niemeyer. 45 S. 1 M. 20. 
(Hall. Diss.) [1538 

Schröder, F., Eine kanonische 
Wahl im Zeitalter d. Josephinismus. 
(Hist. Jahrb. 27,561-60; 729-38.) [1 589 

Pfättisch, d. M., Abt Maurus Xaver v. 
Plankstetten. Totenrotel und Grabschrift. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Be.ed.- u. Cist.-Orden 
26, 633-42.) [15:0 

Rauscher, H., Vollständ. Unterricht alles 
dessen, was d. Laienbrüder zu St. Peter zu 
beobachten haben. Geschrieb. i. J. Liz 
Mitg. v. Jul. Mayer. (Freiburg. Diözesan- 
arch. N. F. 6, 140-241.) (1591 

Chrząszcz, J., Eine reguläre Pfarrbesetzg. 
in friderician. Zeit, 1775. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 40, 279-83.) [1592 

Huber, F., J. S. Semler, seine Be- 
deutg. f. d. Theologie, sein Streit m. 
Lessing. Berl.: Trenkel. 80S. 2 M. [1593 

Beyer, R., J. G. Herder als Prediger. I: 
Seine relig. Anschauungen. Königeb. Gymn.- 
Progr. 65 8. [15% 

Reissenberger, K., Erneuerte u. 
erweiterte Weisungen geg. d. ober- 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


steirisch. Protestanten a. d. J. 1764. 
(Jahrb. d.Ges.f.G.d. Protest. in Österr. 
27, 111-14) — Ders., Steir. Trans- 
migranten in Siebenbürg. (Korr.-Bl. 
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 29, 129- 
35; 145-54.) 1595 

Bickerich, W., Visitationen d. ev. 
Kirchen in fissa durch d. Bischof 
v. Posen. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 
21, 21-41.) [1596 


Renaud, Th., Das Tagebuch d. 
cand. theol. Magisters Phil. Hnr. 
Patrick a. Straßburg üb. sein. Aufent- 
halt an dt. Universitäten 1774 u. 1775. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 22, 
107-203.) [1597 

Lorenz, H., Die Lehrmittel u. Handarbeiten 
d. Basedowschen Philanthropins nebst 12 Taf. 
m. Abbildgn. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziebgs.- 
u. Schul-G. 16, 303-32.) [1598 

Lauckner, A.. Das Chemnitzer Lyceum 
vor 150 Jahren. (Mitt. d. Ver. f. Chemnitz. G. 
13, 121-31.) [1599 


Günther, F., Die Wissenschaft 
vom Menschen. Ein Beitr. z. dt. 
Geistesleben im Zeitalter d. Ratio- 
nalismus m. besond. Rücksicht auf d. 
Entwicklg.d.dt.Geschichtsphilosophie 
im 18. Jh. (Geschichtl. Untersuchgn. 
hrsg. v. Lamprecht. V,1.) Gotha: Per- 
thes. 193S. 4 M. (Leipz. Diss.) [1600 


Schaumkell, G. d. dt. Kulturgeschichts- 
schreibg. v. d Mitte d. 18. Jh. bis z. Romantik, 
s. ’06, 1633. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G.19,606-11 Nohl ; Hist. Zt. 97,562-64 Troeltsch; 
Mitt. d. Ges. f. dt. Erz.- u. Schul-G. 16, 367-70 
Heubaum; Hist. Jahrb. 37, 917 Grupp; Engl. 
hist. Rev. 21, 179. 601 


D 

Schoepflin, J. D., Brief Verkehr 
m. Gönnern, Freunden u. Schülern. 
Hrsg. v. R. Fester. (Bibl. d Lit. 
Ver. Stuttg. CCXL.) Tübing. re, 


426 S. [1602 


Schwartz, J., Schoepflin et les archives 
du Ministère des affaires étrang. (Rev. d'Alsace 
56, 268-70.) — A. M. P. Ingold, Grandidier 
académicien de Metz at de Nancy. (Ingold, 
Miscell. Alsat. 4, 9-17.) [1603 


Zimmermann, J. G., Briefe an 
Haller 1751 ff. Hrsg. v.R. Ischer (s. 
"Op, 1598). Forts. (N. Berner Taschenb. 
"05, 123-78. ‘06, 187-240.) [1604 


Krähe, L., Carl Frdr. Cramer bis 
zu sein. Amtsenthebung (Palaestra 
XLIV.) Berl.: Mayer & M. 260 8. 
7 M. 50. (60S.: Berl. Diss. 1904.) [1605 


Peter, H., G. E. Lessing u. St. Afra. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d St. Meißen 7, I, 34-79.) [1606 


Gleim u. Ramler, Briefwechsel; 
hrsg. u. erl. v. C. Schüddekopf. 


"Du 


Bd. I: 1745-1752. (Bibl. d Lit. Ver. 
Stuttgart. CCXLII) Tübing. xjx, 
387 S. 1607 

Ebstein, E., Aus G. C. Lichten- 
bergs Korrespondenz. Stuttg.: Enke. 
107 S. 2 M. 40. [1608 

Harnack, 0., Der dt. Klassizismus 
im Zeitalter Goethes. Literarhist. 
Studie. Berl.: Felber. 1083S. 2 M. [1609 

Goethes Briefe a '06, 3339). 
Bd. XXXV: Juli 1821-März 1822. 
xj, 410 S. Bd. XXXVII: Apr.- 
Dez. 1823. xj, 409 S. Bd. XXXVIII: 
Jan Okt 1824. x1j, 394 S. à 5 M. 60. 
(Weimar. Ausg. Abt. IV.) nes 

Zur 100. Wiederkehr v. Schiller» 
Todestag. Untersuchgn. u. neue Mitt. 


(= Euphorion. Bd. XII.) [1611 

Müller, Ernst, Neue Mitt. zu Schiller. 
(Stud. z. vergleich. Lit.-G. 6, 342-46.) — Osw. 
Redlich, Schillers hist. Schriften. (Akad. Ver. 
dt. Historiker in Wien. Bericht üb. d. 15. u. 


16. Vereinsjahr 5-17.) [1611a 
Holzer, E., Schubartiana. (Württb. Vier- 
teljhfte. 15, 558-71.) [1612 


Utitz, E., J. J. Wilb. Heinse u. 
d. Ästhetik z. Zeit d. dt. Aufklärg. 
Halle: Niemeyer. 96S. 2M.60. [1613 

Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Der 
Dichter Gottfr. Aug. Bürger als Justiz- 
amtmann d. v. Uslarschen Patrimo- 
nialgerichts Altengleichen, 1772-84. 
Hannov.: C.Meyer. 898. 1 M. 50. [1614 


Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 46 M.K.; Dt. Lit.- 
Ztg. ’06, Nr. 46 e Wurzbacb. 


Niebour, M., Beitrr. z. Kenntn. d. 
Dichters Leisewitz. (Jahrb. d G.-Ver. 
f. d. Hrzgt. Braunschw. 4, 62-113.) — 
P. Zimmermann, Leisewitz’ Stamm- 
buch a. seiner Göttinger Studienzeit. 
Ebd. 114-356.) — Ders., Leisewitz' 

ilhouettensammlg. (Ebd. 136-46. 
4 Taf.) — Vgl. Nr. 1748. [1615 


Audreae, F., Aus d. Geschichten d. Magde- 
burg. Bürgers um d. Wende d. 18. u. 19. Jh. 
(G.bil. f£. Magdeb. 41, 129-36; 291-308.) [1616 

Haag, Die Lausanner Ausgabe v. Voltaires 
süämtl. Werken 1770-1781. Beitr. z. G. d, 
bernisch. Zensur. (N. Bern. Taschenb. ’05, 
191-238 ) (1617 


Seidel, P., Das Marmorpalais im 
Neuen Garten zu Potsdam. (Hohen- 
zoll.-Jahrb. 10, 33-92.) [1618 

Oelenheinz, L., Frdr. Oelenhainz, 
e. Bildnismaler d. 18. Jh. Lpz.: See- 
mann. 4° jv, 91 S. m. 36 Taf. u. 
42 Text-Abbildgn. 30 M. [1619 

Gutmann, K. F., Die Kunsttöpferei 
d. 18. Jh. im Grhzgt. Baden. Karlsr.: 


Braun. 4°. 180 S.; Taff. 12 M. [1620 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh 21, 711-14 Stieda. 


"oi 


Scherer, Chr., Die figürl. Plastik d. Fürsten- 
berger Porzellanmanufaktur wahr. ihr. Blüte- 
zeit v. 1770 bis geg. 1790. (Braunschw. Magaz. 
’06, 73-78; 85-92.) [1631 


Sikora, A., Das Verbot d. Volksschauspiele 
(1751) u. seine Folgen. Beitr. z. Kultur-G. d. 
tirol. Volkes. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. 
Vorarlbergs 2, 199-209.) — Ders., Der Kampf 
um d. Passionsspiele in Tirol im 18. Jh. (Zt. 
f. öst. Volkskde. 12, 185-207.) [1622 


Kopp, À., Liebegrogen 1747. (Hess. Bil. f. 
Volkskde. 5, 1-26.) [1623 
Tobler, ü., Aus d. Haushaltungsbuche d. 
Prof. 8. I.. Lerber. (N. Bern. Taschenb. ’06, 
78-105.) (1624 
Goerrig, W., Vermühlg. Max Josefs v. Zwei- 
brücken 1785. (Mannh. G.b1l. '06, Nr. 11.) [1625 
Rhode, P., Aus Kônigsbergs halbtauseud- 
jährigen Jubeltagen. (Altpreuß. Monatsschr. 
43, 192-228.) [1626 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-18 15. 


Hensler, A., Rruckstücke e. Harder Chronik 
1789-1804. (Jahresber. d. Vorarlberg. Museum- 
Ver. 43, 91-112.) [1627 

Wittichen, F. C., Zur Gentz-Bibliogr. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 682 - 94.) 
Vgl. ’06, 3354. (1628 

Vellay, Ch., Missions aux armées du Rhin 
et du Nord (1793/94): Lettres ined. de Saint 
Just. (Rev. Bleue 5. 5.. 6, 641-45.) [1629 


Gedenkstukken d.algem.gesch.van 
Nederland van 1795 tot 1840; uitg. 
door H T. Colenbrander (s. “06, 
3452). II: Vestiging van den Een- 
beidsstaat; 1795-1798. (Rijks ge- 
schiedk. Publicatiön. 2.) cxxx, 1037 S. 


15 M. [1630 

Wittichen, Briefe Consalvis a. d. J. 1795- 
1796, s. ’05, 1646. Rez.: Forschen. z. brandb. 
u. pr. G. 19, 292 Luckwaldt. (1631 


Pernthaler, A., Kloster Säben zur 
Kriegszeit 1796-1814. (Forschgn. etc. 
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 44-60.) 
Säbener Chronik. [1632 

Aus d. Zeiten d. Basler Revolution 
v. 1798. Briefe u. Tagebuchbll. zweier 
Basler Staatsmänner. Aus d. Familien- 
arch. hrag. v. E. Schlumberger- 
Vischer. Frauenf.: Huber. 85 S. 
8 M. 20. [1633 

Neipperg, Comte de, Aperçu milit. 
sur la bataille de Marengo. (Rev. de 
Paris. Année 13, T. 4, 5-36.) [1634 

Delbrück, F., DieJugend d. Königs 
Friedr. Wilh. IV. v. Preuß. u.d. Kaisers 
u. Königs Wilhelm I. Tagebuchbll. 
ihr. Erziehers F. D. 1800-1809. Mitg. 
v. G. Schuster TI. I: 1800-1806. 
(= Nr. 504.) zxr), 530 S. 12 M. [1635 

Luginbühl, R., Zur G. Berns u. 
d. Schweiz überh. in d. Jahren 1803-31 


Bibliographie Nr. 1621—1679. 


aus bisher uned. Briefen d. Prof. 
Sam. Schnell u. anderer an Ph. 
Alb. Stapfer. (N. Bern. Taschenb. 
06, 106-86.) [1636 

Diest, v., Aus d. Zeit d. Not u. Befreiung 
Dtids., 1806-15, s. 05, 8464. Rez.: Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 18, 647-51 Granier. [1637 

Aus der Franzosenzeit. Ergänzen. zu d. 
Briefen u. Aktenstücken z. G. Preußens unter 
Friedrich Wilhelm III., vorzugsweise a. d. 
Nachlaß v. F. A. v. Stägemann; hrsg. v. 
F. Rühl, s. "Op, 1654. Rez.: Hist. Jahrb. 26, 
610-12 E. Schulz; Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 18, 337-40 Thimme; Hist. Zt. 95, 486-88 
(auch d. früheren Tle.). f 16838 

Müller, Frdr. v., Erinnergn. a. d. Kriegs- 
zeiten 1806-13. Mit Vorw. v. À. Mets. Hargb : 
Janssen. 183 8. 80 Pf. [1639 


Devrient, E., Die Kriegslasten d. 
St. Jena in d. Jahren 1806 u. 1807. 
Aktenmäß. Mitteilgn. (Zt. d. Ver. f. 


thür. G. N. F. 17, 291-328.) [1640 

Besetzung, Die preuß., Hannovers 1506 o 
d. Ereignisse in Weimar nach d. Schlacht b. 
Jena. Nach d. Briefen e Weimaraner Schülers: 
d. ältest. Sohnes vom Hainbunddichter Hor. 
Chr. Boie. (Dt. Revue 31, IV, 246-49.) [1641 

Einzug d. Kurprinzen Karl u. d. Kur- 
prinzessin Stephanie in Mannheim 106. 
(Mannh. G.bll. 7, 141-51.) (1642 

Schmidt, Bernh., Brief a. d. Oktobertagen 
d. J. 1806. (Dt. Rundschan 129, 63-68.) [1643 

Berlin währ. d. Zeit d. Besetzg. durch d. 
Franzosen in d Jahren 1806, 1807 u. 1808. 
Mitteilgn. a. e. ungedr. Tagebuche. (Mitt. d. 
Ver. f. G. Berlins ’06, Nr. 10.) — Besetzung 


"Berlins durch d. Franzosen i.J.1806. Aus Gust. 


Partheys Jugenderinnergn. (Ebd. Nr. 9.) (1644 

Schnippel. E., Urkdl. Beitrr. z. G. d J. 
1806. TL I: Zum 100jähr. Gedächtn. an d. 
Aufenthalt d. Königs Friedr. Wilh. III. in 
Osterode. Progr. Osterode Ostpr. 4°. 16 S. [1645 


Rassow, J., E. M. Arndts Gedanken 
üb. e. Erhebg. aller Volker geg. d. 
franz.-russ. Weltherrschaft, 1807-9. 
(Pomm. Jahrbb. 7, 191-253.) [1646 

Jordan, Die Sendung d. Kammer- 
präsidenten v. Dohm mit e. ständisch. 
Deputation in d kaiserl. Haupt- 
quartier Warschau, Jan.-Febr. 1807. 
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 17, 
329-52.) [1647 

Krause, G., Aus e. ehem. preuß. 
Gebiete: Briefe d. Kammerpräsidenten 
F. H. W. Wagner aus Bialystok an 
Joh. Geo. Scheffner 1807-1812. (Alt- 
preuß Monatsschr. 48, 418-81.) Vgl. 


06, 1671. [1648 

Zahn, J. v., Aus Polizeiakten [franz. 
Spione betr.) kleiner Archive. (Zahn, Styrisca. 
N. F. IL) (1649 

Weber, 0., Armeebefehl Erzherzog Karls, 
26. Juli 1809. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhm. 45, 178-82.) [1650 

Clausewitz, C. Y., Feldzug 1812 in Rußl. 
u. d. Befreiungskriege v. 1813-15. S. durcb- 
ges. Aufl. Mit e Biogr., enth. o Würdigg- 
durch v. Schlieffen. Berl: Düämniler. 
4918. 6 M. [1651 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Hartmann, dJ., Brief d Prinzen Engen v. 
Württemb. (Württb.Vierteljhfte. 15,599f.) [1652 


Achscharumow, Durch Rußlands 
Schneefelder in die Festung Cherson. 
Aus d Memoiren übers v. H.K. Bresl.: 
Schles. Buchdr. 133 S. 2 M. [1653 

Olfers, H. v., Briefe d. Grafen 
Christian zu Stolberg-Stolberg a. d. 
Zeit d. Befreiungskriege 1812-15. 
(Dt. Rundschau 123, 419-40.) [1654 

Anemüller, E.,Wilh.v.Humboldtu. 
Karoline Louise, Fürstin zuSchwarzb.- 
Rudolstadt. Mit bisher ungedr. Briefen 
Humboldts. (Dt. Revue 31, III, 201-8; 
333-40.) [1655 

Maikov, P. M., K'Biografii grafa 
L. L. Bennigsena. Pt. Pétersb. 1905. 
156 S. [1656 

Blok, P. J., Niebuhrs Verfassungs- 
entwurf f. d. Niederlande 1813. (Hist. 
Zt. 98, 116-25.) Vgl. ‘06, 1674. — 
K. Hugelmann, Niebuhrs Erklärg. 
a. d. J. 1814 üb. sein Verhältnis zu 
Preußen u. zu Dänemark. (Ebd. 


126-34.) [1657 

Latouche, de (Habitant de Cernay), Sou- 
venirs de 1815f. (s. '06, 1675). Forts. (Rev. 
d'Alsace 56, 89-109: 215-18; 543-48.) — 
F. Martin, Stimmungsbild a. d. Elsaß 1815. 
(Jahrb. f, G. etc. Els.-Lothr. 22, 204-9.) [1658 


Deutschland in sein. tiefen Erniedrigung 
1306. 2. Neuabdr. Eingel. v. R. Graf Du 
Moulin Eckart,s.'06,1678. Rez.: Forschen. 
z. G. Bayerns 14, 164-66 Rosenlehner; Dt. 
Lit.-Ztg. ‘V5, Nr. 35 Luckwaldt. — Geo. 
Schrötter, J. Ph. Palm. (Hist.- polit. BI. 
138, 413-31.) — P. Holzhausen, J. Ph. Palm. 
(Frankf. Ztg.’0%, Nr. 230) — J. Braun, Die 
Lit. üb. Palm. (Börsenbl. f. d. dt. Buchh. ’06, 
Nr. 197 u. 231.) — Ed. Gachot, Napol. et 
les pamphlétaires allem. en 1806. L'exécution 
du libraire Palm d'apr. des docc. ined. (Le 
Correspond. 224, 780-94.) [1659 

Kühnemann, E., Fichtes Redon an d. dt. 
Nation. Rede. Posen: Merzbach. 17 8. 30 Pf. "1660 

Smend, J., Die polit. Predigt Schleier- 
machers v. 1806 bis 1308. (Rektoratsrede.) 
Sıraßb.: Heitz. 30 S. 1 M. [1661 

Bildnisse, Die, d. Königin Luise. Hrsg. v. 
P. Seidel. 12 Kpfr.-Atzgn. nach zeitgenöss. 
Originalen m. begleit. Text. Berl.: Ges. a 
Verbreitg. klassisch. Kunst. 25 M. (1663 


Sorel, L'Europe et la révolution franc. 
a. ‘06, 3319. Rez.: Rev. des questions hist. 
80, 572-87 de Sérignan. [1663 

Fournier, Napoleon I.. s. '06, 3406. Erklärg. 
v. Lenz geg. d. Rez. Schlitters u. Antw. v. 
Schl.: Mitt. d. .Inst. f. öst. G.forschg. 27, 
733-36. [1664 

Krieg geg. d. franz. Revolution 1792-1797. 
Bd. I u. II, s. ’05, 3470. Rez.: Götting. gel. 
Anz. '05, 7156-58 v. Janson; Rev. d’hist. mod. 
et contemp. 7, 396-98 Caron; Hist. Zt. 97, 
6031. [1665 

Schönfeldt, E. v., Aus d. Leben d. General- 
leutnants Heinr. v. Schönfeldt. (Beihft. z. 
Milit.-Wochenbl. ’06, 419-46 ) [1666 


*61 


Geyso, v., Üb. d. Exp'dition hessisch. 
Truppen nach d. Insel Wight. (Hessenland 
’06, Nr. 16.) [1667 


Opérations milit. sur la Sambre 
en 1794. (Rev. d'hist. red. à l'État- 
Major de l’armée 22, 225-88; 449-532. 
23, 1-73) [1668 

Meinecke, F., Das Zeitalter d. dt. 
Erhebung 1795-1815. Mit 10 Fksms. u. 
78 Abbildgn. (Monographien z. Welt- 
G.; hrsg. v. Heyck. XXV.) Bielef.: 
Velhagen u. Kl. 134 S. 4 M. [1669 

Ford, Hanover and Prussia 1795-1803, s. 
’04, 3397. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 19, 614 Ulmanu; Dt. Lit.-Ztg. ‘04, Nr. 40 
Thimme, (1670 

Raffalovich, A., La seconde occu- 
pation de Francfort en 1796 et la 
convention secrète de brumaire an V. 
(Rev. d’hist. dipl. 20, 537-58.) Vgl. 
06, 1671. [1671 


Hüffer, Dor Krieg d. J. 1799 u. d 2. Koa- 
lition, s. ’05, 1674. Res: Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 27, 534-40 Luckwaldt; Riv. stor. 
it. 4, 208-11 Lemmi; Engl. hist. rev. 21, 391-95 
Atkinson; Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 335-40 
Pflüger; Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 125 Herr- 
mann; Hist. Vierteljschr. 9, 448f. Roloff. [1672 


Driault, J. E., Études Napoléo- 
niennes. Nap. en Italie, 1800-1812. 
(Biblioth. d'hist. contemp.) Paris: 
Alcan. 691 S. 10 fr. [1678 

Rez.: Arch. stor. p. le prov. Napol 31, 560 
-67 Cerons; Rev. crit. '06, Nr 48 Guyot; Rev. 
d’hist. mod. et contemp. 8, 287-96 Muret. 

Campagne, La, de 1800 en Alle- 
magne (s. Op, 1677). Forts. (Rev. 
d’hist. réd. à l’Etat-Major de l'armée 
22, 533-71. 23, 74-105; 309-46.) — 
Campagne de 1800 à l'armée des 
Grisons. (Ebd. 24, 1-68; 273-306; 
481-521. 25,483-538. 26,69-128.) [1674 

Zahn, J. v., Das Ende d Korps Condé in 
Steiermark. (Zahn, Styriaca. N. F. II) (1675 

Ekedahl, W., Bidrag till tredje koa- 
litionens bifdningshistoria 1803-105, 8. ’04, 
3405. Rez.:Svensk hist. tidskr. 24, Öfversikter 
17-21 Apelgvist; Engl. hist. rev. 19,385 f. Rose; 
Hist. Zt. 95, 305-7 Arnlıoim. (16:6 

Spielmann, C., Aufgang aus Nieder- 
gang. Gemeinverständl. Darstellg. d. 
Ereignisse d. Jahrzehnts 1805 bis 1815. 
Mit 21 hist. Bildnissen. Halle: Gese- 
nius. 274 S. 3 M. [1677 

Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’06, Nr. 9 Friederich. 

Campagne, La, de 1805 en Alle- 
magne. Partie V-VII. (Rev. d'hist. réd. 
à l'État-Major de l'armée 24, 69-140; 
807-63; 522-64. 26, 53 ff.) [1678 

Kirchhammer, A., Zur Wahl u. Stellung 
Frz. v. Weyrothers als Generalquartiermeister 
d. verbündot Hevres 1805. Beitr. z. G. d. 


Hauptquartiers. (Erweit.Sonderdr.a „Danzers 
Armee-Ztg.“) Wien: Seidel. 218. 1 M. [1679 


*62 


Schneider, E., Württemberg u. 
d. PreBburger Friede. (Württb. Vier- 
teljhfte. 15, 387-410.) [1680 

Krebs, K., Vor 100 Jahren. Auf- 
sütze u. Urkk. z. G. d. Kriegs). 1806 
bis 1815. Lpz.: Kürstens. xıj, 243 S.; 
3 Taf. 2 M. [1681 

Schreckenbach, P., Der Zusam- 
menbruch Preußens i. J. 1806. Mit 
100 Illustr. u. Beil. nach zeitgenöss. 
Darstellgn. Jena: Diederichs. 208 S. 


6 M. [1682 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 127, 157f. Daniels; 
Altpreuß. Monatsschr. 44, 125f. Schnippel; 
Lit. Zbl. ’07, Nr. 20 Frdr. Schulze. 
Caemmerer, v., 1806. (Forschen. z. brandb. 
u. pr. @. 19, 475-83.) Vgl. ’06, 3395. — L. 
Kemmer, Das preuß. Offizierkorps v. 1806 
im Lichte neuer Forschgn. u. Veröffentlichen. 
(Grenzboten '06, IV, 178-85.) [1683 
Krauel, R., Preußen u. England 
vor 100 Jahren. (Dt. Revue Jg. 31, 
Bd. IV, 169-80; 349-61.) [1684 
Bailleu, P., Königin Luise im Kriege v. 
1806. (Dt. Rundschau 129, 32-55.) — Prinz 
Louis Ferdinand v. Preuß. Gefallen im 
Gefechte v. Saalfeld 10. Okt. 1806. (Ebd. 
56-62.) — P. Holzhausen. Der Tod d Prinzen 
Ferdinand. Stimmungsbild a. d. Feldzug v. 
1206. (Unterhaltungsbeil. d. Tagl. Rundschau 
'06, Nr. 238-40.) [1686 
Hymmen, v., Prinz Louis Ferdinand v. 
Preußen. Hist.-biogr. Skizze. 2 Aufl. Berl.: 
Eisenschmidt. 58 S. 1 M. — O. Tschirch, 
Prinz Louis Ferdinand uls Musiker. Sein 
Tod, seine Bestattg. u. sein Andenken. (Hohen- 
zoll.-Jahrb. 10, 199-220.) [1686 
Leidolph, E., Die Schlacht b. Jens. 2. Aufl. 
Jena: Frommann. 100 S. m. 2 Ktn. u. 2 Auta- 
typien. 1 M. 40. — Schlacht b. Jena 1806. 
Katalog d. Hundertjahr- Ausstellg. im stadt. 
Museum zu Jena. Mit einführ. Kapiteln, 
hrsg. v P. Weber, u. Anh.: Jenas Verluste 
in d. Oktobertagen 1806 u. d. dafür gezahlt. 
Entschidiggn., aus unveröff. amtl. Qn. mitg. 
v. E. Devrient. Ebd. 110 S. 1 M. Nachtr. 
u. Berichtiggn. Ebd. 16 S. 20 Pf. [1687 
Taysen, v., Wandergn. auf d. Jenaer 
Schlachtfelde. Mit Kte. Jena: Fischer. Din: 
Kte. 1 M. — E. Piltz, Die Geländeform d: 
Jenaer Schlachtfeldes. Geogr. Darstellg. nebst 
Erläutergn. (Mitt. d. Geogr. Ges. f. Thüring. 
zu Jena 24, 1-8; Doppeltaf.) [1688 
Müller, Herm., Wie kam es zur Kapitu- 
lation v. Prenzlau 28. X. 18061, s. ’06, 3397. 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 614-16 
Granier; Lit. Zbl.’07, Nr.4 Frdr. Schulze. [1689 


Hildebrand, F., Die hanseatisch. 
Konferenzen im Herbste 1806. (I, 4 


v.734.) Hildesh.: Lax. 84S. 2 M. [1690 
A.Wohlwill, Zur Erinnerg. an d. hanseat. 
Konferenzen. (Hans. G.bll. ’06, 327-35.) 


Wippermann, Die frauz. Beritznahme 
Hessens vor 100 Jahren. (Hessenland ’06, 
Nr. 19 u. ‘0%, Nr. 6.) [1691 


Granier, H., General Clarke u. d. Exeku- 
tion zn Kyritz im April 1507. (Forschen z. 
brandb u. pr. G. 19, 231-39) . 1692 

Hößlin, v., Der Zug d. Majors v. 


Losthin zum Entsatze v. Neiße u. 


Bibliographie Nr. 1680— 1733. 


Cosel 10. bis 16. Mai 1807. (Beihft. 
z. Milit.-Wochenbl. ’06, 361-84.) [1693 

Wegener, H., Die Relationen Na- 
poleons I. zum Königr. Westfalen, 
im besonderen durch d. Mission d. 
kaiserl. Gesandten Grafen Reinhard 
am Kasseler Hof, 1807-1813. Tl. I. 
Berner Diss. 1905. 69 S. [1694 

Balagny, Campagne de l’Emper. 
Napoléon en Espagne 1808-1809 (8.'04, 
8414). T.IV. 5568.;8Ktn. 12fr. [1695 


Ders., La poursuite de l'armée angl. par 
le marech. Soult, 2.-16. janv. 1809. (Rev. d’hist. 
red. à l'État- Major de l'armée 91, W- 130; 
267-311.) Abdr. a. T. IV. 

Mayerhoffer v. Vedropolje, E., 
Krieg 1809. Bd. I: Regensburg. Mit 
19 Beil., 4 Skizzen u. 2 Taf. im Texte. 
Nach d. Feldakten u. and. authent. 
Quellen bearb. in d. kriegsgeschichtl. 
Abtlg. d. K. u. K. Kriegsarchivs. Mit 
e polit. Vor-G. d. Krieges v.O.Criste. 
Wien: Seidel. x1j, 7108. 25 M. [1696 

(G. d. Kämpfe Österreichs. Kriege unt. d. 
Rewierg. d. Kaisers Franz. Im Auftr. d. K. 
u. K. Chefs d. Generalstabes hrsg. v. d Direkt. 
d. K. n. K. Kriegsarchivs.) 

Will, C., Beitrr. z. G. d. Verwundung 
Napoleons vor Regensburg 23. Apr. 181. 
(Vhdlgu. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regeneb. 
57, 127-50.) . , [16°6a 

Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel- 
darstellgn. (s. "op, 3400). Bd. VI: 
E. v. Woinovich, Kämpfe in d. 
Lika, in Kroatien u. Dalmatien. 
105 S.; 2 Ktn. 2 M. [1697 

Hirn, F., Aufenthalt Dr. Schneiders in 


Vorarlberg 1811. (Forschgn. etc. z. G. Tirols 
u. Vorarlbergs 2, 29-43.) [1693 


Egloffstein, H. Frhr. v., Carl 
August auf d. Fürstentage in Dresden 
1812. (Dt. Rundschau 129, 69-90.) 1619 

Demmler, H., Die Neubildg. d. 
bayer. Heeresabteilg. nach d. Rück- 
zuge à. Rußland 1812 u. d. Ereignisse 
bis z. Rückkehr in d. Heimat 1813. 
Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs- u. 

eeres-G. 15, 1-104.) [1700 

Geschichte d. Befreiungskriege 
1813-15 (s. ‘06, 1706) v. Lettovw- 
Vorbeck, Napoleons Untergang 1815. 
IT: Von Belle-Alliance bis zu Napoleons 
Tod. Bearb. v. v. VoB. Mit 14 Skizzen 
im Text u. 2 Karten-Beilagen. 3j), 
294 8. 8 M. [1701 

Rez.: Milit.- Wochenbl. ’06, Nr.120 v. Verdy; 
Dt. Lit.- Ztg. ’06, Nr. 50 Keim. — Res. ~“. 
Friederich, Herbstfeldzug 1813. Bd. II: 
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 457-59 P. Goldschmidt: 


Streffleurs öst. milit. Zt. ‘05, II, 1635-29 
v. Woinovich. 


Osten-Sacken u. v. Rhein, Frhr. 
v. der, Milit.-polit. G. d. Befreiung- 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


krieges 1818 (s. op, 3407). Bd. IIb: 
Der Frübjahrefeldzu Bautzen. Mit 
6 Gefechtsplänen, 4 S Skizzen u. 2 Ü 2 Über- 
sichtskarten. xh 5 574 S. 18 M. [1702 

Pawelitzki, Kg. Friedrich 
Wilh. II. u. seine ag D durch 
d. Franzosen 17. Jan. 1813. Greifs- 
wald. Diss. 59 S. [1703 


Janson, v., Scharnborsts milit. Testament 
u. sein Verhältn. zu Knesebeck. (Beihft. z, 
Militärwochenbl. "06, 407-18.) (1704 

Sammter, A., Die Katzbach- Schlacht 
26. VIII. 1818. (Liegnitz 1863.) Neudr. Liegoitz: 
Kaulfuß. 102 S 75 Pf. (1705 


Larraß, Zur Beurteilg.d.Überführg. 
Kgl. sächs. Truppen zu d. Verbündeten 
b. Leipzig am 18. Okt. 1813. Nach 
amtl. u. zuverläss.Qn. (Beihft. z. Milit.- 
Wochenbl. "op, 385-406.) [1706 


Laxague, de, Siege de Bayonne par les 
alliés. Aix en Prov.: Impr. mod. 34 S. 
1 fr. 50. [1707 

Gruner, J. v., Just. Gruner u. d. 
Hoffmannsche Bund. (Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 19, 485-507.) [1708 

Pollio, A., Waterloo (1815), con 
nuovi document, Roma: Casa ed. ital. 
4°. vij, 571 S.; 5 Ktn. [1709 

Rez.: Rev. crit. ‘05, Nr. 41 Kahn; Milit.- 
Wochenbl. "oe, Nr. 147 v. Graevenitz. 

Pflugk-Harttung, J. v., Zu d. Ereignissen 
d. 18. Juni 1815. (Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 19, 508-21.) — Ders., Zum Verhalten d. 
1. preuß. Korps b. Belle-Alliance. (Jahrbb. f. 
d. dt. Armee u 417.) (1710 

Marquiset, A., La phrase et le mot de 
Waterloo. Paris: "Champion. 718. 2 fr. [1711 


Gulat-Wellenburg, M. v., Die Be- 
lagerung v. Neubreisach 1815. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 21, 441-62.) [1712 


Pfister, A., Die Patrioten, 8. ’04, 3445. 
Vgl.: P. v. Planta (Jahresb. d. Hist.-ant. 
Ges. Graubünd. 34, Beil. 111: 15 S). [17183 

Schumacher, F., Karl Koch, 1771- 
1844. Berner Diss. 151 S. [1714 


Türler, H., Das Schloß Signau. (N. Bern. 
Taschenb. ’05, 243-61.) [1715 


Schrötter, G., Die letzten Jahre 
d. Reichsstadt Nürnberg u. ihr Über- 
gang an Bayern. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d.St. Nürnb. 17, 1-177.)— Chr. Meyer, 
Nürnberg am Ausgang sein. Reichs- 
freiheit. (Tl. v. Nr. 273.) — Ders., 
Die letzt. Zeiten d. fr. Reichsst. 
Augsburg u. ihr Übergang an d. 
Krone Bayern. Münch.: Steinebach. 
63 S. 1 M. 20. [1716 


Beck, P., Die Franzosen in Hohenzollern, 
insbes. im Frauziskunerkloster Hedingen 1796. 
(Diözesanarch. v. Schwaben 24, 174-76.) [1717 


Albert, P. P., Der Übergang Frei- 
burgs u. d. Breisgaus an Baden 1806. 
(Alemannia. N. F. 7, 161-88.) [1718 


| 
| 
| 
| 
| 
| 
| 


"GA 


Hoffmann, Ch., La Haute-Alsace 
à la veille de fa révolution (8.”03, 8738). 


DI. S. 225-399. 8 M. 20. [1719 

Bardy, H., La place de Belfort au com- 
mencement de la revol., 17*8-92. (Bull. de la 
Soc. Belfort. d'émulation 24, Ob, 51-105.) — 
Ders., J,es émigrés du district de Belfort en 
1193. (Rev. d’Alsace 56, 13-34.) [1720 

Grossmann, H., Saargemünd währ. 
d. Revolutionszeit. (Jahrb. d. Ges. f. 


lothr. G. 17, IL, 129-55.) [1721 

Kästner,W., Weitere Nachrr. üb. Napoleons 
Anwesenheit in d. Pfalz, bezw. Frankenthal 
1804, sowie seine Ernennung z. lebenslangl. 
Konsul i. J. 1802. Nachtr. (Monatsschr. d. 
Frankenth. Altert.-Ver. '06, Nr. 7.) Vgl. ’05, 
1713. — J. Kraus, Napoleons Besuch u. 
Aufenthalt in Frankenth. (Ebd. Nr. 8.) Vgl. 
auch ebd. Nr. 9. [1722 

Schmidt, Ch., Le Grand-Duché de Berg 
1806-13, a. ée. 1723. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
9. 560- 63 Darmstädter; Zt. d. Aach. G.-Ver. 
28, 485-58 Pauls. [1723 

Naber, J. W. À. Gesch. v. Neder. 
land tijdens de inlijving bij Frank- 
rijk, Juli 1810-Nov. 1813. Haarlem: 
Bohn. 1905. xvj, 425 S. [1724 

Wohlwill, A., Zur G. d. Hanse- 
städte im Zeitalter d. franz. Revol. 
u. Napoleons. (Hans. G.bll. ‘06, 


245-69.) [1725 
Rez. v. ‘05, 1715 (Servières): Lit. Zbl. 
us, Nr. 50 H. H-n. 
Zimmermann, H., Das Denkmal b. Hassen- 
bausen. (Braunschw. Magaz. ’06, 109-12.) [1726 


Wittichen, P., Zur inner. G. 
Preußens währ. d. franz. Revol. 
Gentz u. Humboldt. (Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 19, 319-51.) [1727 


Kircheisen, Königin Luise in d. G. u. 
Lit, s. "Up, 3428 ez.: Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 19, 616f. v. Petersdorff. (1728 


Moffat, M. M., Queen Louisa of 
Prussia. Lond.: Methuen & Co. 
323 S. 7 sh. 6 d. [1729 

Knaake, E., Leben u. Wirken d. 
Königin Luise im Lichte d. Geschichte. 
T1. I: Bis z. Ausbruch d Krieges 1806. 
T1. I: Währ. d Unglücksjahre 1806- 
1807. Tilsit. Progr. 96; 117 S. [1730 


Petersdorff, H. v., Prinzessin Marianne v. 
Preußen. (Alig. dt. Biogr. 52, 202-10.) [1731 


Granier, H., Patriot. Schlesier in 
d. Franzosenzeit v. 1806/7. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schles. 40, 217-46.). 

0. Linke, Topogr. -statist. Bemerkgn. 
a. Schlesien i. J. 1810. Für e. Reise 
d. Königs Friedr. Wilh. III. behördl. 
zusammengest. (Ebd. 247-78.) [1732 


Innere Verhältnisse. 


Reinhardstoettner, 0. v., Beitrr. 
z. G. d. bayer. Verfassungsurkunde, 
insbes. d. 4. Titels derselben §§ 1-5 


"64 
9-12. Erlang. Diss. 75 S. Vgl. 
Nr. 1878. [1733 


Meusel, F., Ein Aufsatz d. Grafen 
v. Finckenstein üb. Hardenbergs 
Finanzreform v. 1810 m. einig. Briefen 
v. Finckenstein u. Marwitz im An- 
hang. (Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 
19, 522-32.) [1734 


Pachleitner, S., Territorialeinteilg. d. 
Illyrisch. Proviuz Krain unt. franz. Verwaltg., 
1809-14. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 16, 


103-29; 129-44.) — K. Crnologar, Ziviltrau- 
ungen unt. d. franz. Herrschaft. (Ebd. 17, 
14-19.) [1735 


Bôhi, B., Finanzhaushalt d. Kan- 
tons Thurgau, 1803-9. (Aus: Zt. f. 
schweiz. Statist.) Frauenf.: Huber. 
222 S. 3 M. 20. [1736 

Geschwind, L'administration de 
l'Alsace à la fin du règne de Louis XVI. 
(Mém. de l'Acad. des sciences de 
Toulouse '04.) [1737 


Christ, G., Dalbergs Bemühungen um 
Errichtg. d. Oberhofgerichts in Mannheim. 
(Mannh. G.bll. 7, 188-91.) [1738 


Weicker, G., Die Haltung Kur- 
sachsens im Streite um d. unmittel- 
bare Reichsritterschaft 1803-6. Mit 
e. Anh.: Stat. Beitrr. z. Kenntn. d. 
Reichsritterschaft. (= Nr. 754.) Lpz.: 
Hirzel. vj, 1108. 4 M. (106 S.: 


Leipz. Diss.) [1789 
Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 28, 148-51 Lippert. 


Stuke, K., G. d. Verfassg. d. Stadt 
Hildesheim von d. letzt. Zeiten d. 
fürstbischöfl. bis z. Ende d. preuß. 
Herrschaft 1802-1806. (I, 3 v. 734.) 
Hildesh.: Lax. 95 S. 2 M. (TL I: 
Münster. Diss. 51 S.) [1740 

Gebauer, M., Breslaus kommunale 
Wirtschaft um d. Wende d. 18. Jh. 
Beitr. z. Städte-G. Jena: Fischer. 
xj, 362 S. 9 M. [1741 

Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 143-46 Fiamm. 


Buchberger, K., Aus Steiermark 
i. J. 1811. (Zt. f. österr. Volkskde. 
12, 120-25.) [1742 

Bericht d. polit. Bezirksbehörde v. Arnfels. 

Pauls, E., Eine statist. Tabelle d. 
Hrzgts. Berg a. d. J. 1797. (Zt. d. 
Berg. G.-Ver. 39, 180-211.) [1743 


Cérenville, B. de, Le système 
continental et la Suisse 1803-1813. 
Zürich. Diss. 345 S. [1744 

Stuhr, F., Die Napoleon. Konti- 
nentalsperre in Mecklenb., 1806-13. 


Bibliographie Nr. 1733—1780. 


(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 71, 
825-64; 2 Taf.) [1745 

Kretzschmar, J., Napoleons Kanal- 
projekte z. Vorbindg. d. Rheines m. 
d. Elbe u. Ostsee. (Zt d. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. "06, 139-50; Kte.) [1746 


Schwann, G. d. Kölner Handelskammer. 
I s. Nr. 384. [1747 
Mack, H., J. A. Leisewitz als Reformator 
d. Armenpflege in d. Stadt Braunschw. 
(Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 
4, 1-61; 146-43.) (1743 
ads A., Aufhebg. d. Leibeigen- 


schaft (Eigenbehörigkeit) im nördl. 
Münsterlande, d. vormals Aren- 
bergisch. u. Berg. Teilen d. franz. 
Kaiserreiches. IX v. 609.) Münst.: 
Coppenrath. 110 S. 2 M. (63 S. 
Münst. Diss.) [1749 


— 


Friederich, R., Gneisenan. Berl.: 
Behr. 132 S. m. Bildn. u. Fksm. — 
V. der Boeck, Boyen. Ebd. 114 S. 
m. Bildn. u. Fksm. — (à 2 M.) [1750 

(Erzieher d. preuß. Heeres. VI u. VII.) 

Bertram, Frz., Aus d. Korrespondenz 
v. Scharnhorstas m. d. Helwingschen Hof- 
buchhdlg. Hannov. (Börsenbl.f. d. dt. Buch- 
handel ’06, Nr. 181.) [1750 a 


Beck, P., Das erste Projekt e 
Konkordates zwisch. Rom u. Dtld 
nach d. Säkularisation. (Diözesanarch. 
v. Schwab. 24, 159f.) [1751 

Ludwig, A. F., Weihbischof Zirkel 
v. Würzburg (s. '05, 1730). Bd. U. 
591 S. 14 M. [1752 

Rez. v. I: Hist. Jahrb. 36, 858-60 Koch; 
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 286 f. Kolde: 
Hist. Zt. 93, 402f. Troeltsch. v. II: Dt. Lit.- 
Ztg. '06, Nr. 33 Paulus. 

Litzel, J., Säkularisation d. 7 im ehemalig. 
Rentamt Aislingen gelegen. Kapellen. (Jahrb 
d. Hist. Ver. Dillingen 18, 147-53.) [1753 

Ludwig, A. F., Neue Untersuchgn. 
üb. d. Pôschlianismus. Regensb.: 
Pustet. 95 S. 75 PF. [1754 

Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirch.-G. 13, 95 f. 

Beck, P., König Friedrichs Ver- 
suche e. Neuordnung d. kath. Kirche 
in Württemb. u. d. Hineinspielen d. 
Pariser Nationalkonzils v. J. 1811. 
(Diözesanarch. v. Schwab. 24, 113 
-23.) [1755 

Ubald d’Alencon, P., Les franciscains 
d'Alsace pend. la révol. (s.'06, 3522). Schluß. 
(Rev. cath. d'Alsace N.B. 24, 163-179.) Sep. 
Rixheim: Sutter. 1905. 110 8. — J. Levy, Lu 
démolition des croix dans le canton de Neuf- 
Brisach pend. la grande révol, 1193-96. (Ebd. 
24, 3525-33.) Sep. ebd. 1905. 11 8. ws A. M. P. 
Ingold, Les pérégrinations d'un cistercien 
alsacien pend. la révol. (Ingold, Miscell. 
Alsat. 4, 75-94.) (1756 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Kaiser, P., Der kirchl. Besitz im 
Arrondissement Aachen geg. Ende d. 
-18. Jh. u. seine Schicksale in d Sä- 
kularisation durch d. franz. Herrschaft. 
Beitr. z. Kirch.- u. Wirtsch.-G. d. 
Rheinlande. (Leipz. Diss.) Aachen: 
Jacobi. 211 S. 3 M. [1757 


Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 28, 478-82 Loersch; 
Aus Aachens Vorzeit 20, 46-49 Lückerath. 


Foerster, E., Entstehg. d. pee 
Landeskirche unter Friedr. Wilh. II. 
(8. "06, 3443). Bd. II. 1907. xij, 
530 S. 10 M. 40. [1758 

Rez.: Arch. f. op Recht 20, 606-9 Niedner; 
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 16, 142f. Friedberg; 
Lit. Zbl. ’06, Nr. 47 Hermelink; Dt. Lit.-Ztg. 
’07, Nr. 6 Stutz; Dt.-ev. Bil. 32, 318-41 Schian. 

Heß, P. D., Der Zürcher Vernunftprediger 
Kasp. Dav. Hardmeyer. (Zürch. Taschenb. 
N. F. 28, 108-10.) 11759 


Haag, Pestalozzi u. d. bernisch. Behörden. 
(Bll. f. bern. G. 1, 126-37.) [1760 
Peters, R., Zur Kenntn. d. berg. Schul- 
weseus in franz. Zeit. (In: Stud. z. niederrh.G. 
Festschr. d Düsseid. Gymn. S. 36-43.) — 
J. Petry, Lehrbericht d. früher. Minoriten- 
Lateinschule a. d. J. 1793. Rating. Progr. 
An, xxıj S. [1761 
Naumann, L., Zur Entwicklig. d. Volks- 
schulwesens in d. Ephorie Eckartsberga Ende 
d 18. u. Anfang d. 19. Jh. (Zt.d.Ver.f. Kirch.-G. 
d. Prov. Sachs. 1, 19-91.) [1762 
Zimmermann, P., Israel Jacobson. (Braun- 
schw. Magaz. ’06, 97-105; 112-15.) [1763 
Sulze, E., Neue Mitt. üb. Fichtes 
AtheismusprozeB. (Kantstud. 11,233 
-39.) 1764 
Braun, 0., Schellings geistige 
Wandlungen in d. Jahren 1800-1810. 
Lpz.: Quelle & M. 76 S. 1 M. 60. — 
G. Mehlis, Schellings Geschichts- 
hilosophie 1799-1804. Heidelb.: 
etters. 140 S. 3 M. [1765 
Rez. d. Arbeit Brauns: Dt. Lit.-Ztg. ’07, 
Nr. 16 Karl Engel. ` | 5 
Breuer, J., Die polit. Gesinnung 
u. Wirksamkeit d. Kriminalisten 
Anselm v. Feuerbach. Beitr. z. G. 
d Entwicklg. d. polit. Denkens in Dtld. 


Straßb. Diss. 1905. xj, 150 S. [1766 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 49 Radbruch. 


Kohut, A., Neues üb. Chr.G. Körner. 
(Monatshfte. d. Comen.-G. 15, 189- 
207.) [1767 

Nägeli, A., Joh. Mart Usteri 1768 
-1827. Zürich: Fäsi & B. xL, 283 S. 
3 M. 60. (Zür. Diss.) 1768 


Krauß, R., Aus Franz Hiemers Leben. 
(Württb. Vierteljhfte. 15, 572-98.) [1769 


Humboldt, W. v. u. Caroline 
v. Humb. in ihr. Briefen; breg. v. 


*65 


A. v. Sydow (s. ’06, 1658). Bd. II: 
Von d. Vermählg. bis zu Humboldts 
Scheiden a. Rom, 1791-1808. 307 S. 
6 M. 50. [1770 

Hamann, H., Die literar. Vorlagen 
d. Kinder- u. Hausmärchen u. ihre 
Bearbeitg. durch d. Brüder Grimm. 
(Palaestra. XLVTI.) Berl.: Mayer & M. 
147 S. 4 M. 50. (TL I: Einleitg. 
Die Vorlagen z. 1. Aufl. Berl. Diss. 
68 Bi [1771 


Hildebrandt, E., Frdr. Tieck. 
Beitr. z. dt. Kunst-G. im Zeitalter 
Goethes u. d. Romantik. Lpz.: Hierse- 
mann. xx, 183 S.; 10 Taf. 8 M. [1772 


Beethoven, L. van, Sämtl. Briefe 
u. Aufzeichngn.; hrsg. v. F. Pre- 
linger. Bd. I u. II. Wien u. Lpz.: 
Stern. à 5 M. — Ders., Sämtl. 
Briefe. Krit. Ausg. m. Erläutergn. v. 
A.Ch.Kalischer. (In etwa 25 Lfgn.) 
Lfg. 1-11. Berl.: Schuster & L. Bd. I: 
xvj, 840 S. Bd. II, S. 1-192. à 60 Pf. 
— Th. v. Frimmel, Beethoven-Studien 
(8.'06,3599). II: Bausteine zu e. Lebens- 
G. jx, 278 S.; 4 Taf. 5 M. [1773 


Devrient, H., Aus d. Akten e. Geheim- 


-bundes dt. Schauspieler in d. Jahren 1812-15. 


(Arch. f. Theat.-G. 2, 95-150.) — C. Schröder, 
Joh. Jak. Engel an A. v. Kotzebue. (Jahrbb. 
d. Ver. f. mecklenb. G. 71, 320-24.) — Johs. 
Hoffmann, Schillers Maria Stuart u. Jungfrau 
v. Orl. auf d. Hamburg. Bühne, 1801-48. 
Greifsw. Diss. 109 8. [1774 


Steck, R., Ein Konflikt zw. d. Bernisch. 
äußern Stand u. d. Reichsygrafen Frdr. Leop. 
zu Stolberg, 1795. (N. Bern. Taschenb. ‘6, 
287-317.) (1775 

Witry, Ein Advokat u. Kurpfuscher im 
alt. Kurfürstent. Trier. (Arch. f. Kult.-G. 4, 
466-172) (1776 

Hinrichtung, Eine öffentl., in Berlin 1800. 
(Mitt. d Ver. f. G. Berlins ’06, Nr. 7.) [1777 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Varnhagen v. Ense, K. A., Tage- 
bücher. Bd. XV: Register, bearb. v. 
Houben. (Veröffentlichgn. d. Dt. 
Bibliogr. Gesellschaft. Bd. III.) Berl.: 
Dt. Bibliogr. Ges. 1905. x, 4098. [1778 

Hasenclever, A., Aus Josua 
Hasenclevers Briefwechsel m. d. 
Staatsrat G. H. L. Nicolovius in 
Berlin. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 89, 1-102.) 
Vgl. ‘06, 1769. [1779 

Correspondance de Malouet, 
préfet du Bas-Rhin, 1820-1822. Publ. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907 2. Bibliographie, 5 


’ 


°66 


.J.Schwartz. (Aus: Rev. d'Alsace.) 
Colmar. Hüffel. 130 S. 2 M. [1780 
Eckardt, J. H., Brief U. J. Lornsens, 
12. Nov. 1830. (Zt. d. Ges. f. schlosw.-holst. 
G. 36, 297 f.) [1781 
Fournier, A., Gentz kontra Met- 
ternich. Briefean Wessenberg 1831 u. 
1832. (Dt. Revue 31, IV, 101-11.) [1782 
Goebel, F., Ein niederdt. Spottlied auf d. 
Göttinger Revolte v. Jan. 1831. (Korr.-Bl. d. 
Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 26, 12-15.) [1783 
Jastrsemski, v. (u. R. Hahn), Die Quar- 
tierlisten d Fürsteuzusammenkunft in Lieg- 
nitz u. d. Lager b. Koischwitz i. J. 1835. 
(Mitt. d. G.- u. Altert.-Ver. f. Liegnitz 1, 
102-20.) 1784 
Mathys, Karl, Briefe an Dr J. R. 
Schneider in Bern, 1837-1842; hrsg. 
d G. Tobler. (Basler Zt. f. G. etc. 
6, 1-95.) Vgl. ‘06, 3463. [1785 
Friedrich Wilhelms IV. Brief- 
wechsel m. L. Camphausen. Hrsg. 
u. erl. v. E. Brandenburg. Berl.: 
Paetel. 254S. AM. Vgl.’06,1775. [1786 
kez.: Dt. Lit.-Ztg. "o, Nr. 49 v. Petersdorff; 
Preuß. Jahrbb. 127, 155-61 Daniels; Lit. Zbl. 
wi, Nr. 6. 

Schurz, C., Lebenserinnergn. I. 
Bis z. J. 1852. Berl.: Reimer. 416 S.; 
Taf. 7 M. [1787 

Bez.: Beil. z. Allg. Ztg. ‘06, Nr. 156 O. B. 

Helfert, Frhr. v., Radetzky in 
d. Tagen sein. ärgsten Bedrängnis. 
Amtl. Bericht d. Feldmarschalls v. 
18. bis z. 30. März 1848. (Arch. f. 
öst. G. 95, 145-62.) Sep. Wien: 
Hölder. 66 Pf. [1788 

Kentenich, G., Aus d. nachgelass. 
Papieren e. vergessen. Frankfurt. 
Parlamentariers: Frdr. Zell. (N. 
Heidelb. Jbb. 14, 187-214) [1789 

Weiß, Th., Zur Lebens-G. J. Th. 
Fallmerayers. (Forschgn. z. G. 
Bayerns 14, 207-26.) [1790 

Blind, K., Meine Kasemattenhaft 
in Rastatt. (Gartenlaube '06, Nr. 86 
-38.) [1791 

Wackernell, J. E., Wiener Briefe e. Ti- 
rolers (Ant. Pfaundle r) a. d. Oktobertagen 


1843 u. ungedr. Gedichte Gilms. (Forschgu. 
etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 210-23.) [1792 


Pisacane, C., Guerra combattuta 
in Italia negli anni 1848-49; narraz. 
ripubbl. d. L. Maino. (Bibl. stor. d. 
risorgim. it. Ser. 4, Nr. 12.) Roma- 
Milano: Soc. ed. Dante Alighieri. 
340 S. 3 L. 50. [1793 

: Petersdorff, H. v., Jos. v. Rado- 
witz u. Leop. v. Gerlach. (Dt. Rund- 
schau 130, 43-61.) [1794 


Poschinger, H. v., Aus d. unveröff. Kor- 
respondenz d. Königs v. Preuß. Friedr. Wil- 
beim IV. (Dt. Revue 31, IV, 1-7.) [1795 


Bibliographie Nr. 1780—1833. 


Freytag, Gust. u. Herzog Ernst v. Coburg 
im Briefwechsel 1853 bis 1893; hrsg. v. Te m- 
peltey, s. '05, 1763. Rez.: Hist. Zt. 96, 271 
-18 H. Oncken; Preuß. Jahrbb. 124, 167-70 
Daniels; Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
G18 f. Walth. Schultze. [1796 


Nippold, F., Aus d. Leben d. beiden 
erst. dt. Kaiser u. ihrer Frauen. 
Forschgn. u. Erinnergn. Berl.: 
Schwetschke & S. 429 S. 8 M. [1797 

Bismarcks Brivfe an seine Braut u. Gattin. 
2. verm. Aufl. Stuttg: Cotta. xjv, 659 S. 
6 M. [1798 

Hohenlohe-Schillingsfürst, Fürst 
Chlodw. zu, Denkwürdigkeiten. Im 
Auftr. d. Prinzen Alex. zu Hoh.-Sch. 
hrsg. v. F. Curtius. 2 Bde. Stuttg.: 
Dt. Verl.- Anstalt. 440; 565 S. m. 


5 Bildnissen u. 1 Fksm. 20 M. [1799 

Rez.: Preuß. Jahrbb. 126, 375-86 Delbrück, 
Hist. - polit. Bll 138, 726-32; Lit. Zbl. ‘06 
Nr. 46 G. Kaufmann; Dt. Rundschau 130, 356 
-61; Türmer '07, März v. Petersdorff; Nord u. 
Süd Nr. 365 Salzer; Neckarztg.’07, 13. u. 20. Apr. 
Egelhaaf. — P. Matter, Deux chanceliers : 
Bismarck et Hohenlohe. (Rev. Bleue 5. S. 
T. VI, Nr. 18.) — J. Bainville, Bismarck 
et la France d'apr. les mémoires du prince 
de Hohenlohe. Paris: Nouv. libr. nat. 1907. 
xvj, 300 S. 3 fr. 50. — The End of the 
Bismarck- Dynasty. (Contemp. Rev. 90, 609 
-23) — H. Delbrück, Die Hohenlohe- 
Memoiren u. Bismaroks Entliassg. (Preuß. 
Jahrbb. 126, 501-17.) Vgl.: v. Rottenburg, 
Eine falscho Anklage geg d. Fürst. Bism. 
(Dt. Revue 31, IV, 273-84) u. F. Meinecke 
(Hist. Zt. 93, 461f.). — O. Kacmmel, Eine 
Unterredung mit Fürst Bismarck. (Grenz- 
boten ’06. I, 121-25.) 

Poschinger, H. v., Aus d. polit. 
Korrespond. d. Geh. e Eiere u. 
später. Gesandten v. Kusserow. 
(Ann. à. Dt. Reichs '06, 877-89.) [1800 

Manuel hist. de la question du 
Slesvig. Documents, cartes et pièces 
Justificat. et renseignements statist. 
publ. sous la dir. de F. de Jessen. 


Lpz.: Harrassowitz. 4°. 473S. 20M [1801 
Valols, v., Aus d Erlebnis-en e. alt. See- 
offiziers, 1864. (Dt. Revue 31, LL, 341-50.) [1802 


Lignitz, v., Aus 3 Kriegen, 1866, 
1870/71, 1877/78. Mit 10 Ktn. u. 
Skizzen. Berl.: Mittler. 1904. 316 S. 
5 M. 50. [1803 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 593 f. R. Schmitt. 

Blumenthal (Generalfeldmarschall), Tage- 


bücher a. d. J. 1866 u. 1870/71, s. ’03, 3777. 
Rez.: Hıst.Vierteljschr.9, 423-25 R.Schmitt.[1804 


Oncken, H., Aus d. Briefen Rud fs. 


v. Bennigsen (o ‘06, 1788.) Forts. 
(or Revue. Jg. 31, Bd. HI u. IV. 
g. 32, Bd. I u. II) [1805 


Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Niedersachs. '06, 
283-933 Thimme. 


Vor 40 Jahren. Erinnergn. e. alt. 
Kriegsmannes (G. V. H...z.) Wien: 
Stern. 106 S. 2 M. [1806 


Neueste Zeit seit 1815. 


Kuderna, B., Aus bewegt. Tagen. 
Persönl. Erinnergn. u. Erlebnisse a. 
d. Feldzuge d. J. 1866 geg. Preußen. 
Wien: Seidel. 68 S. 1 M. 60. [1807 

Gilsa, F. v., Worte Bismarcks üb. d. 
Annexion Kurhessens bei e. Besuche in 
Y'riedrichsrub 21. Febr. 1892. (Hessenland ’06, 
Nr. 23.) [1508 
Waldstedt, J. Freiin v., 30 Jahre 
Hofdame, 1870-1900. 1. u. 2. Aufl. 


Berl.: Vossische Buchh. 1906f. 3728. 


5 M. 1809 
Hohenlohe - Ingelfingen , rinz 
Kraft zu, Aus mein. Leben. Auf- 


zeichngn. (s. '06, 1790). Bd. IV: Der 
Krieg 1870/71. Mit 2 Bildertaf., d. 
Nachbildg. e. Briefes, 2 Skizzen im 
Text u. 4 Kartenbeilagen. jx, 566 S. 


11 M. 50. [1810 
Rez. v. I: Allg. Lit bl. ‘06, Nr. 1 v. Helfert. 
Rez. v. IV: Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 12 v. Peters- 


dorff; Lit. Zbl. "ON, Nr. 5. 

Hatzfeldts Briefe. Briefe d. Graf. 
Paul Hatzfeldt (ehem. dt. Botschafter 
in London etc.) an seine Frau. Ge- 
schrieb. v. Hauptquartier König Wil- 
heims 1870-71. Mit Vorw. d. Gräfin 
Helene Hatzfeldt. Lpz.: Hnr. Schmidt 
& G. 325 S.; Portr. 7 M. 50. [1811 

Laßberg, D. Frhr. v., Mein Kriegs- 
tagebuch a. d. dt.-frz. Kriege 1870/71. 
Münch.: Oldenbourg. 347 S.; Kte. 
6 M. 50. [1812 

Rez.: Mil. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 2 Schoch. 

Jacobi, H., Grhrzg. Friedr. v. Baden 
in Versailles. (Aus: „Grenzboten‘ '06, 
DI u. IV.) Lpz.: Grunow. 60 S. 
1 M. 50. [1818 

Cramm-Burgdorf, Frhr. v., Briefe üb. d. 


Hrzg v. Cumberland an e regierend. dt. 
Fürsten. (Dt. Revue 81, Il. 287-94.) [1814 


Friedrich III.,d. Kaisers u. Königs, 
Briefe, Reden u. Erlasse. Gesamm. 
u. erläut. v. G. Schuster. Berl.; 
VossischeBuchh. jx, 386 S.4M.50.[1815 

Peters, C., Die Gründg. v. Dt.- 
Ostafrika. Kolonialpolit. Erinnergn. 
u. Betrachtgn. Berl.: Schwetschke 
& S. 276 S. 4 M. [1816 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 49 Osk. Lenz. 

Leutwein, Th., 11 Jahre Gouver- 
neur in Dt.-Südwestafrika. Berl.: 
Mittler. x, 669 S. 11 M. [1817 


Hausenstein, W., Karl Ldw. Sand. (Süddt. 
Monatshfte. ue, Hft. 8.) — Ders., 3 Schul- 
aufsätze v. K. L. Sand. (Mannheim. G.bl]. 8, 
35-44.) | __ (#18 

Erler, C., Der Philhellenismus in 
Dtld., 1821-29. Beitr. z. G. d. öffentl. 
Meinung im 19.Jh. Lpz.Diss. 708. [1819 

Welschinger, H., Le duc de Reichstadt 


*67 


d’apr. les notes inéd. du chevalier de Prokesch- 
Osten. (Le Correspondant 224, 447-72; 683-709.) 
— Rez. v. ’04, 3443 (Wertheimer, Hrrg. e 
Reichsst.): Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 
152-84 e Zwiedineck. [1820 
Lebey, A., Les trois coups d'État de Louis 
Napoléon Bouaparte. I: Strasbourg et Bou- 
logne. Avec des docce. et des portraits inéd. 
Paris: Perrin. 519 S. 5fr. Rez.: Rev. d'hiet. 
mod. 7, 788-93 Caron. 8 [1821 
Wolf, Gust., Bismarcks Lehr- 
jahre. Lpz.: Dieterich. 376 S. 8 M. [1822 
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 23 F. Fdch. 
Oxilia, G. U., La Campagna toscana 
del 1848 in Lombardia. Firenze: 
Seeber. 1904. 404 S. [1823 
Rez. Arcb. stor. it. Ser. 5, T. 38, 213-23 
Marzi. , , 
Goldschmidt, P., Die oktroyierte 
preuß. Verfassg. (Preuß. Jahrbb. 125, 


197-216.) [1824 
Hashagen, J., Bismarck u. d. Liberalismus. 
(Akad. Bil. 31, 66-69; 90-93.) — Ders., 4 Cha- 
raktere a. d. älter. Liberalismus: Freytag u. 
Treitschke, Herm. Banmgarten u. Budf. Haym. 
(Dt. Monatsschr. f. d. ges. Leben d. Gegenw. 
5, 625-32; 763-71) | [1826 
Hansen, J., Gust. v. Mevissen. Ein 
rhein. Lebensbild 1816-99. I: Biogr. 
II: Abhdlgn., Denkschrr., Reden u. 
Briefe. Berl.: Reimer. xvj, 869; x, 
668 S. 20 M. 1826 
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 2 F. Frdch ; Rhein- 
lande 7 (07), 180-34 M. Schwann; Nation 24, 
88-86 M. Philippson. — Fritz Friedrich, 
Aus d Frühlivgstagen d dt. Liberalismus. 
(Preuß. Jahrbb. 197, 80-100.) ` | | 
Friedjang, H., Der Krimkrieg u. 
d. österr. Politik. Stuttg. u. Berl.: 
Cotta. 198 S. 4 M. [1827 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "oi, Nr. 4 O. Weber. 


Pfister, A., Kaiser Wilhelm I. u. 
seine Zeit. Mit 31 authent. Abbildgn. 
u. Fksms. (Monographien z. Welt- 
hrsg. v. Heyck. XVI) Bielef.: Vel- 
hagen & Kl. 138 S. 4 M. [1828 


Salzer, E., Bismarcks Anschauungen tb. 
Bündnisse. Wi u.Süd 117, 70-87 ; 242-65.) [1829 
Lenz, M., König Wilhelm u. Bis- 
marck in Gastein 1863. (Dt. Rund- 
schau 129, 197-218; 3564-62.) [1830 
Bleibtreu, C., Düppel-Alsen. 
Stuttg.: Krabbe. 1608.;Kte. 2M. [1831 
Dungern, O. Frhr. v., König Karl v. Ru- 
mänien u. Did Berl.: Walther. 488. 1 M. — 
A. Hasenclever, Fürst Bismarck u. König 
Karl v. Rumänien. (Beil. z. Allg. Ztg. ’06, 
Nr. 116f.) Sep. Münch.: Bayer. Dr. u. Verl.- 
Anstalt. 20 S. [1832 


Regensberg, F., Langensalza 1866 
u. d. Ende d. Königr. Hannover. 
2. Aufl. Stuttg.: Franckh. 127 S. 


1 M. 50. [1833 

Rez. (auch d Buches e Bleibtreu, 8. "ug, 
3502): Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’06, 
274-5 Thimme. 


5* 


"op 


Episoden, Glückliche, a. d. Kämpfen 
Österreichs 1866. Mit Beitrr. v. Mit- 
kämpfern. Wien: Seidel. vs, 155 S.; 
8 Taf. 8 M. 50. [1834 

Regensberg, F., Von Skalitz bis 
Königgrätz. Stuttg.: Franckh. 160S.; 
2 Ktn. 2 M. [1835 

Trautenau-Custozza-Lissa 1866. 
Hrsg. v. K. Harbauer. Tl. I u. H 
Wien: Stern. 201 S. 4 M. [1836 

Scharr, Die Pioniere auf d. Schlachtfelde 
v. Königgrätz. (Vicrteljhfte. f. Truppen- 
führg. etc. 3, 276-309.) [1837 

Ghy., Der Streifzug d. Radetzky-Husaren 
ira Juli 1866. (Streffleurs öst. milit. Zt. ’U6, 
993-1010.) [1838 

Fleischer, J., G. d. K. K. Kriegs- 
marine währ. d. Krieges 1866. Mit 
4 Portr.-Taf., 6 Ktn., 5 Plänen u. 
4 Skizzen. (= G. d. K. K. Kriegs- 
mar. III, 3.) Wien: Gerold. xvj, 464 S. 
12 M. [1839 

Rez.: Streffleurs öst. milit. Zt. ’06, IL, 
Lit.bl. 135-37. 


Guerre, La, de 1870-71 (s. ‘06, 
8606). Forts. L'armée de Châlons. 
Partie 4 u. 6. (Rev. d’hist. red. à 
l'État-Major de l'armée 23, 347-644; 
664-769. 24, 141-267 ; 364-465 ; 565-651. 
25, 129-90; 821-411; 539-607.) [1840 

Canonge, F., Hist. et art. milit. 
Guerre de 1870-71. Paris: Fanchon. 
7128.m.81Ktn.,Plänenetc.2öfr.[1841 

Rez.: Rev. crit. ’06, Nr. 49 Bouvier. 

Grouard, A., Critique stratég. de 
la guerre franco-allem. Les armées 
en presence. Paris: Chapelot et Co. 
128 S. Vgl. ‘06, 1820. [1842 

Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei- 
spiele d. Festungskrieges a. d. dt.- 
franz. Kriege (s. ‘06, 3510). 11. Hft. 


IL Der belagerungsmäß. (förml.) 
Angriff. 2: Belfort. 154 S.; Plan. 
4 M. 50. [1843 


Cardinal v. Widdern, G., Ver- 
wendg. u. Führg. d. Kavallerie 1870 
bis z. Kapitulation v. Sedan (s. "Oé. 
1319). T1. VII: Aufsuchen, Finden u. 
Umstellen d. Armee Mac Mahons v. 
22. bis einschließl. 30. VII. Nach d. 
Akten d. Kriegsarchivs u. Privatmit- 
teilgn. bearb. Mit 1 Übersichtskte. u. 
6 Skizzen. xj, 303 S. 7 M. 50. [1844 

Hagen, E., Anteil d. Kgl. Bayer. 
6.J igerbatailions am dt.-franz. Kriege 
1870,71. (Aus: „Darstellgn. a.d. bayer. 
Kriegs- u. Heeres-G.‘ XV, 105 ff.) 
Münch. : Lindauer. 158 S. 2M.00.[1845 

Pernot, A., 1870. Armée de l'Est 


| 


i 


Bibliographie Nr. 1834—1884. 


et 14° corps allem. Alsace, Vosges 
et Franche-Comté. (Sep. a.: Bull. de 
la Soc. philom. vosgienne.) St.-Dié: 
impr. Cuny 1905. 121 S. ; Pläne. [1846 


Herrmaan, O., General v. Bose b. Wörth. 
(Jahrbb. f. d. dt.Armee u. Marine. HI 417.) (1847 

Lehautcourt, P., Études de tactique 
appliquée. La cavalerie dans la ba- 
taille, 15 u. 16. VII. 70. (Journ. des 
sciences milit. Sér. 11, T. 1, 841-76. 
2, 321-55. 3, 65-99; 202-21.) [1848 

K., M. v., Die Seldlitzkürassiere b. Vion- 
ville u. ein Brief ihr. Führers, d. Grafen 
v. Schmettau. (N. milit. Bil. '05, Bd. 68, 
Nr. 24f.) (1849 

Der 18. August 1870. Hrsg. v. Gr. 
Generalstabe. (Stud. z. Kriegs-G. u. 
Taktik. V.) Mit Kartentasche, enthalt. 
41 Skizzen in Steindr. sowie 2 Ktn. 
u. 1 Plan. Berl.: Mittler. xvj, 597 S. 
22 M. [1850 

Rez.: Milit.- Wochenbl. ‘06, Nr. 158 
v. Falkenhausen. — Der 18. Aug. 1870 in 
d. Darstellg. d. Generalstabes u. Hoenigs 
„24 Stunden Moltkescher Strategie“. (Milit.- 
Wochenbl. ’07, Nr. 33-35.) — Ghy., Der13. Aug 
1870. (Streffleurs mil. Zt. ’07, I, 841-73.) 


Rouquerol, G., L'artillerie dans 
la bataille du 18. août. Paris: Berger- 
Levrault. jx, 511 S. 12 fr. [1851 

Genevois, H., La défense nation. 
en 1870/71. Les responsabilités génér. 
Nouv. éd., entierem. refondue. Paris: 
Fasquelle. 341 S. 7 fr. 60. Vgl. ‘05, 


1823. [1852 

Rayle, Die Bedeutg. d. Wälder v. Orléans, 
Marchénoir u. Fontainebleau im Feldzuge 
1870/71. (Milit.- Wochenbl. ’06, Nr. 3817.) "1853 


La Ménardière, A. de, Quatre 
journées de guerre. Opérations du 
13. corps allem. les 12-15 janv. 71. 
Combat. d’Alencon. (Journ. des 
sciences mil. Ser. 11, Tom. 2, 128- 
36; 257-76.) [1854 

Piépape, De, Le Coup de Grâce: 
Epilogue de la guerre franco-allem. 
dans l'Est. Paris: Plon. 503 S.; 7 Ktn. 


8 fr. [1855 
Rez.: Engl. hist. rev. 31, 606-8 H. B. George. 
Jacob, Bismarck u. d Erwerbg. Elsaß- 

Lothringens 1x70,71, a "Ob, 3585. Rez.: Dt. 

Lit.-Ztg. ’06, Nr. 1 v. Petersdorff; Zt. f. G. d. 

Oberrh. N. F. 21, 160-62 Wiegand; Preuß. 

Jahrbb. 195,175 Daniels; Forschgn.z. brandb. 

u. pr. G. 19, 299-301 v. Ruville. [1856 


Schirmacher, K., Dtid. u. Frank- 
reich seit 35 Jahren. (Die Kultur. 
Bd. 1516.) Berl.: Bard, Marquardt 
& Co. 148 S. 3 M. 1857 

Wippermann, K., Dt. Geschichts- 
kalender (s. ‘06, 1834). 1906, Bd. I. 
x11j,8508. Bd. II. x1j,312S. à 6 M. [1853 


em verbe: eE u Sy m 


Neueste Zeit seit 1815. 


Glücklich, J., Dualismus a jeho nejnovější 
francouzsky hist. (Cesky časopis hist. 11, 
402-25.) [1859 


Friedjung, H., Jul. Frhr. v. Horst, 
österr. Minister f. Landesverteidigung, 
1871-1880. Wien: Konegen. 58 S. 
1 M. [1860 

Herkalovié, Th., Vor-G. d. Okku- 
pation Bosniens u. d. Herzegovina. 
Agram: Trpinac. 187S. 2 M.60. [1861 


Meyer, Johs., Die früher. Besitzer v. 
Arenenberg: Königin Hortense u. Prinz Lud- 
wig Napoleon. (Aus: „Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Bodensees.“ 35,123 ff.) Frauenf.: Huber. 1858S. ; 
5 Taf. 3 M. 20. [1862 


Wettstein, W., Die Regeneration 
d. Kantons Zürich. Die liberale Um- 
wälzg. d. dreißiger Jahre, 1830-39. 
Zür.: Schultheß. xxj, 619 S. 8 M. 
(Tl. I: Zür. Diss. xj, 192 S.) [1863 

Nef, W., Minist. Arn. Roth. Trogen: 
Kübler. 1905. 116 S. 1 M. 20. [1864 

Rez.: Lit. Zbl. me Nr. 41 Gensel. 

Steinberger, H., Ludwig II. v. 
Bayern d. Romantiker auf d. Königs- 
throne. Lpz.: Naumburg. 195; 10 S. 
3 M. 50. [1865 

Schuh, v., Die Stadt Nürnberg im 
Jubiläumsjahre 1906. Nürnb.: Bieling- 
Dietz. xvj, 647 S. 20 M. [1866 

Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17, 
369-73 -ss. 

Beck, P., Die Konversion d. Herzogs Paul 
Friedr. Karl Aug. v. Württemb. (Diözesan- 
arch. v. Schwab. 24, 126-28.) [1867 


Egelhaaf, G., Karl Frdr. Mayer. (Allg. 
dt. Biogr. 52, 275-79.) (1868 
Müller, L., Polit. Sturm- u. Drang- 
periode Badens (e ’06, 8524). II: 1848- 
60. 217 S. 5 M. [1869 
Marcks, E., Baden, Preußen u. Dtid. in 
Grhrzg. Friedrichs Geschichte. (Akad. Rede.) 
Heidelb.: Winter. 48 S. 80 Pf. [1870 
Fontaine, G. de, Un faux Louis XVII: 
Le Baron de Richemont en Alsace 1849-51. 
(Rev. cath. d'Alsace N. S. 24,’05,497-510) [1871 
Wania, H., 30 Jahre Bremen, 
1876-1906. Chronol. Verzeichn. aller 
denkwürd. Ereign. Brem.: Schüne- 
mann. 340 S. 4 M. [1872 


Fehling, Hnr. Theod. Behn, Bürgermeister 
v. Lübeck, s. ’06, 3532. Rez.: Hans. G.bll. 
’06, 426-35 Frdr. Bruns. [1873 


Bornhuk, C., Die Mediatisierung 
d. Grafschaften Stolberg-Stolberg u. 
Stolberg-Roßla. (Forschgn. z. brandb. 
u. pr. Q. 19, 854-70.) [1874 

opietz, Frz. Polenz, Bürgermeister 
v. Frankenstein, 1809-1849. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schlesiens 40, 46-97.) [1875 


Hasselblatt, A., Züge a. unser. provinz. 
Physiognomie vor zwei Menschenaltern. (Balt. 
Monatsschr. 61, 92-125.) [1876 


*69 


Innere Verhältnisse. 


Binding, K., Dt. Staatsgrundge- 
setze in diplom. genauem Abdr. (s. 
'06,1848). I: Die Verfassgn.d. Norddt. 
Bundes v. 17. IV. 1867 u.d. Dt. Reichs 
v. 16. IV. 1871. 4. Aufl. Mit e. Nachtr. 
Größere Ausg. xıj, 276. 4M. Kleinere 
Ausg. (Textausg. d. Verfassgn. u. d. 
Wahlgesetzes.) x, 81. 1 M. 20. — IV: 
Verfgs.-Urk. f. d. Preuß. Staat v. 31.1. 
1850. Nebst ihr. Abändergn. Samt 
3 Anlagen. 2.verm. Aufl. Mit 1 Nachtr. 
vj, 84 u. 11 S. 1 M.40. — V: Verf.- 
Urk. d. Kgr. Bayern m. Beilagen u. 
Anhängen. Vom 26. V. 1818. Mit d. 
Abündergn. bis z. Gesetz v.4. VII. 1906. 
Mit e. Nachtr. 336 u. 38 S. 5 M. 60. — 
VI: Verf.-Urk. f. d. Kgr. Württb. v. 
25. IX. 1819. Mit allen Abändergn. 
bis z. Gesetze v. 16. VII. 1906. Samt 
3 Anlagen. 2. Aufl. xj, 164 S. 
2 M. 40. [1877 

Piloty, R., Die Verfassungsurkunde 
d. Kgr. Bayern nebst d. auf d. Verfg 
bezügl. sonstig. Gesetzen, m. An- 
merkgn. in 1. Aufl. hrsg. v. P., in 
2. Aufl. bearb. v. C. A. v. Sutner. 
Münch.: Beck. 459 S. 4 M. 60. Vgl. 
Nr. 1733. 1878 

Göz, K., Die Verfassungsurk. f. 
d. Rer Württemb. Erläut. Tübing.: 
Mohr. 548 S. 7 M. [1879 

Rönne, L. v., Staatsrecht d. preuß. 
Monarchie. 5. Aufl., neu bearb. v. 
Ph. Zorn. Bd. II. Lpz.: Brockhaus. 
x, 804 S. 18 M. [1880 

Hasenclever, A., Zur Entstehg. d. 
rhein. Provinzialstände. Aktenstücke 
üb. d. Beratungen d. rhein. Notabeln 
in Berlin Nov. u. Dez. 1822 zur Zu- 
eammensetzg. u. Zusammenberufg. d. 


Provinzialstände. Zugleich e. Beitr. 
z. pr. Verf.-G. im 19. Jh. (Westdt. 
Zt. 25, 192-232.) [1881 


Wachter, F., ErlaB d Kgl. Kabinetts- 
Ministeriums zu Hannover an d. Reg.-Rat 
v. Guben in Aurich betr. d. Verhalten d. 
Beamten in Ostfriesland d. Eingeborenen 
gegenüber. (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc. 
zu Emden 15, 427f.) | 1832 

Laubert, M., Denkschrift d. Lega- 
tionsrats Hnr. Küpfer üb. d. Ger- 
manisierg. d. Prov. Posen, 1837. 
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 
187-221.) Vgl. ’06, 3639. [1883 

Staël-Holstein, R. Baron, Livländ. Er- 
innergn. a. d. Jahren 1855-1862. (Balt. Mo- 
natsschr. 62, 1-24; 66-91.) — Ders., Reform- 
bewegungen in d. 60er Jahren d. vor. Jh. (Ebd. 
2517-18; 321-41. 63, 66-76; 111-30.) [1384 


TU 


Goldberg, J., Dt. u. franz. Staats- 
anschauung im 19. Jh. Beitrr. z. G. 
u. Vergleich d. naturrechtl., hist., 
theokrat. u. organisch. Staatsauf- 
fassung in Dtld. u. Frankr. StraBb. 
Diss. 115 S. [1885 

Clauss, W., Der Staatsbeamte als 
Abgeordneter in d. Verfassungsent- 
wicklg. d. dt. Staaten. (Freiburg. 
Abhdlgn. a. d. Geb. d. öffentl. Rechts. 
IX.) Karler.: Braun. x, 200 S. 
2 M. 80. [1886 

Harms, P., Die nationalliberale 
Partei. Gedenkblatt zu ihr. geschichtl. 
Entwicklg. Berl.: Puttkammer & M. 
58 S.; 30 Taf. u. 1 Fksm. 4 M. [1887 

Hatschek, J., Bismarcks Werk in d. 
Reicheverfassg. Tübing.: Mohr. 20 S. 40 Pf. 
Rez.: Forschgn. z. braudb. u. pr. G. 19, 623f. 
Bornhak. [1888 

Kolmer, 6&., Parlament u. Verfassg. 
in Österr. (s. ’05, 3601). Bd. IV: 1885- 
1891. xv, 474 S. 8 M. [1889 

Liesching, Th., Zur G. d. württb. 
Verfassungsreform im Landtag 1901- 
1906. Tübing.: Mohr. 42S. 60 Pf. [1890 

Boelcke,M.,Entwicklg.d.Finanzen 
im Grhrzgt. Sachs.-Weimar v. 1851 
bis z. Gegenw. (Abhdign. d. Staats- 
wiss. Seminars Jena. IlI, 1.) Jena: 
Fischer. 165 S. 4 M. (55 S.: Jen. 
Diss.) [1891 


Meusch, H., Die Finanzwirtschaft 
d. Stadt Weißenfels a. S. im 19. Jh. 
Beitr. z. Gemeinde- Finanzstatistik. 


Hall. Diss 99 S. [1892 

Uhle, P., Der älteste Verwaltungsbericht 
d. Stadt Chemnitz, 1855. (Mitt. d. Ver. f. 
Chemn. G. 13, 15-36.) [1893 


Huber, F. C., 50 Jahre dt. Wirt- 
schaftslebens. Stuttg.: Krais. 136 S. 
2M. > [1894 
Feld, W., Die Mittelstädte Alt- 
preußens in ibr. Bevölkerungsent- 
wicklg. zwisch. 1858 u. 1900. Dresd.: 
Böhmert. 152 S. 2 M. 80. [1895 

Rabius, W., Der Aachen. Hütten- 
Aktien-Verein in Rote Erde, 1846-1906. 
Entstehg. u.Entwicklg.e.rhein.Hütten- 
werks. (Volkswirtsch. u. wirtschafts- 

eschichtl.Abhdlgn.,hreg.v.W.Stieda. 
vn, Jena: Fischer. 1455S. 4 M. [1896 
à Adler, M., Karl Arnd u. seine 
Stellung in d. G. d. Nationalökonomie. 
Beitr. z. Theorie d. dt. Freihandels- 
bewegg. im 19. Jh. Karlsr.: Braun. 


74 S. 8 M. [1897 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 40 Lifschitz. 


Bibliographie Nr. 1885—1938. 


Fehling, F., Vor 50 Jahren. Zur 
Erinnerg. an Frdr. Krüger u. Lübecks 
Politik am Sunde. (Hans. G.bll. "oe, 
219-43.) [1898 

Krumholz, E., G. d Dampfschiff- 
fahrtsbetriebes auf d. Bodensee. 
Innsbr.: Wagner. 4°. 6135. 17 M. [1899 

Mehring, F., G. d. dt. Sozialdemokratie. 
4 Bde. 3. Aufl. Stuttg.: Dietz. 20 M. [1900 

Huncke, E., Beitrr. z. sozial. Entwickig. 
im ker Sachs. in d. letzt. Jahren. (Annal. d. 
Dt. Reichs ’06, Nr. 2.) Vgl.: E Würzburger, 
Berichtigung. (Ebd. Nr. 3.) (1901 

Laubert, M., Die letzt. städt. Privilegien 
de non tolerandis judaeis in Posen. (Zt. d. 
Hist. Ges. Posen 21, 145-58.) [1903 


Moltkes milit. Werke. Il: Die 
Tätigkeit als Chef d. Generalstabes 
d Armee im Frieden. 3.Tl.: Moltkes 
Generalstabsreisen a. d. J. 1858 bis 
1869. Mit 22 Ktn. Berl.: Mittler. 
401 S. 14 M. [1903 

Rez.: Milit.- Wochenbl. 06, Nr. 136 v. Blume. 
— B. v. Poten, Helmuth Graf v. Moltke. 
(Allg. dt. Biogr. 52, 447-58. 

Blume, v., Kaiser Wilhelm d. Gr. 
u. Roon. (XI u. XII v. 448.) Berl.: 
Behr. 295 S. m. 2 Bildnissen u. 
2 Fksms. (Einzelpr.: 4 M.) [1994 

Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 7 v. Janson. 

Kietzell, v., Geschichtl. Rückblicke 
auf d. Entwicklg. d. dt. Artillerie seit. 
1866. Berl.: Bath. 4 M. 50. [1905 


Krebs, G., Die K. u. K. Milit.-Oberreal- 
schule zu Mährisch-Misskirchen. Beitr. z. (7. 
d.Milit.-Bildungswesens währ. d letzt.50 Jahre 
Wien: Stern. 207; 2% S. 8 M. [1906 

Frobenius, H., G. d. pr. Ingenieur- u. 
Pionier-Korps (s. ’06, 1866). II: 1870-1856. 
Mit 5 Plänen, 1 Taf., 21 Textzeichngn., Namen- 
register u. 30 Anlagen. 480 S. 6 M. [1907 

Sietz, G. d. 2. lothr. Inf.-Reg. Nr. 131: 
1881-1906. Metz: P. Müller. 73S. 1M.20. [1:03 

Schmidts, Offiz.-Stammliste d. pr. Inf.-Reg. 
Friedr. Wilh. v. Braunschw. (ostfries.) Nr. 78 
v. 30. X. 1866 bis 1. IV. 1906. Oldenb.: Stalling. 
245 S. 7 M. 50. (1909 

Steuer, G. d. Danzig. Int Rep Nr. 128: 
1881 bis 1906. Berl. : Mittler. 150S. 3 M.25. [1910 


Freisen, J., Der kath. u. prot. 
Pfarrzwang u. seine Aufhebg. in 
sterr. u. d. dt. Bundesstaaten. Beitr. 
z. Rechts-G. d. Toleranz. Mit Abdr. d. 
staatskirchenrechtl. Erlasse. Paderb.: 
Schöningh. xıj, 195 S. 5 M. [1911 
Teutsch, Fr., Die kirchl. Verhält- 
nisse Siebenbürgens. (Aus: DL ee Bil.) 
Halle: Strien. 64 S. 1 M. [1912 


Goyau, L’Allemagne relig.: Le Catholicisme 
1800-1848, s». 06, 1869. Rez.: Rev. d’hist. ecel. 
7, 682-90 Terlinden; Laacher Stimmen 69, 
321-28 Pfülf; Rev. des questions hist 81, 
091-94 Paquier. [1913 


Neueste Zeit seit 1815. 


Schrörs, H., Der Bonner Prof. Hnr. Klee 
a. d. Hermesianer. Eine Episode a. d theol. 
Kämpfen d. vor. Jahrh. (Ann, d. Hist. Ver. 
f. A. Niederrh. 81, 140-44.) [1914 

Sauze, J. B., L'assemblée épiscop. de 
Wurzbourg 1348. Préf. de G.Goyau. Paris: 
Poussielgue. 1907 S. 97 S. — E. Boeglin, Une 
assemblée de l'épiscopat allem. à urzb. 
(Rev. du clergé franç. 64, 31-44.) [1915 


Granderath, Tb., G. d. Vatikan. 
Konzils; hrsg. v. K. Kirch (a. '05, 
3525). III: Vom Schlusse d. 3. öffentl. 
Sitzung bis z. Vertagung d. Konzils. 
Die Aufnahme d. Konzilsentschei- 
dungen. (Die päpstl. Unfehlbarkeit.) 
xxj, 745 S. 12 M. [1916 

Rez.: Rev. d’hist. eccl. 7, 127-65 Forget; 
Laacher Stimmen 68, 95-100 Pfülf; Hist.-polit. 
DI. 138, 716-26 Bellesheim; Dt. Lit.-Ztg. ’07, 
Nr. 6 Funk. 

Nenn, F. H. Reusch als Schriftsteller. (Rev. 
intern. de théol. 14, 38-72; 462-84; 7239-44.) — 
D ers., Bisch. Th. H. Weber. (Ebd. 205-19.) [1917 

Schürmann, J., Joh. Bernh. Brink- 
mann, Bisch. v. Münster, im Kultur- 
kampf. Erinnergn. 2. verm. Aufl. 
Münster: Alphonsus-Buchhdig. 243 S. 
1 M. 2. [1918 

Nippold, F., G. d. Kirche d. dt. 
Protestantismus d. 19. Jh. (s. ’06, 
1875). Lfg. 8/9. (Nippold: Handb. d. 
neuest. Kirch.-G. 3. Aufl. V, 8/9). 
zj S., S. 561-676. 3 M. 60. [1919 

Hausrath, A., Rich. Rothe u. seine 
Freunde (s. '03, 1953). 2. (Schl.-)Bd. 
xıj, 571 $. 10 M. [1920 

Rez.: Dt.-ev. Bll. ag, 240-57 u. 293-317 


Regge; Theol. Arbeiten a. d. rhein. - wiss. 
Prediger-Ver. N. F. 9, 134-39 Simons. 


Tschackert, P., Briefe v. Ldw. 
Harms a. d. J. 1854-64. (Zt. d. Ges. 
f. niedersächs. Kirch.-G. 11, 250 


-60.) [1921 

Dalton, H., Lebenserinnergn. (s. 
"06, 8560). Il: 1858-88. xıj, 470 S. 
5 M. [1922 


Bamberg, A. v., Emil Herrmanns 
Eintritt in d. Leitung d. Evang. Ober- 
kirchenrats zu Berlin u. sein Austritt. 
Mitteilgn. a. sein. schriftl. Nachlaß. 
(Dt.-ev. Bll. 31, 587-613; 663-91; 
7173-89.) | [1923 

Nebe, Zur Vor-G. d. rhein.-westfäl. Pre- 


digerseminars. (Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.-G. 
Woestfal. 8, 128-37.) (1924 


Meyer, Ph., Hannover u. d. Zu- 
sammenschluß d. dt. u. ev. Landes- 
kirchen im 19. Jh. Zugleich e. Beitr. 
z. G. d. kirchl. Einheitsbewegung. 
(I, 3 v. 736.) Hannov.: Hahn. jx, 
51 S. 1 M. 2%. [1925 


Rez.: Zt.d. Ges. f. niedersächs. Kirch OG 11, 
379f. Cohrs; Theol. Lit.-Ztg.’07, Nr. 10 Knuke. 


*71 


Wartmann, E., G. d. ostdt. Jünglings- 
bundes 1556-1906, nebst e. G. d. ev. Jünglings- 
vereine vornehml. im östl. Dud Berl.: Buchbh. 
d.ostdt.Jünglingsbundes. xv,400S.4M. [1926 


Hedenström, A., Zur G. d. Univ. Dorpat 
1865-1902. (Balt. Monatsschr. 61, 447-64.) (1927 
Kupffer, K. R., Aus d. jüngsten Vergangen- 
heit d. Rigaschen polytechn. Instituts. Mate- 
rialien z. G. d. akad. Lebens, 1896-1906. Riga: 
Löffler. 160 S. 2 M. 40. (1928 


Machule, P., Entwicklg. d. öffentl. 
Schulwesens d. alt. Provinzen d. preuß. 
Staates v. 1816-1901. TL I. Progr. 
Ratibor. 4°. 25 S. [1929 


Uhle, P., Die Aufhebung d. Chemnitzer 
Lyceums 1835. (Mitt. d. Ver. f. Chemn. G. 
13, 159-64.) [1930 

Wuttig, J., G. d. städt. höher. Töchter- 
schule zu Dresd.-Altstadt. Dresd.: Urban. 
87 S. 1 M. 20. [1931 


Kuhn, E., Joh. Kasp. Zeuß zum 100jähr. 
Gedächtnis. Festrode. Münch.: Franz. 90 S. 
60 Pf. — A. Dürrwächter, J. K. Zeus. (Hist. 
Jahrb. 27, 561-67; 739-99.) — K. Schumacher. 
Ldw. Lindenschmit. (Mainzer Zt. 1,38-41.) [1932 

Wittmann, P., Frz. v. Löher. (Allg. dt. 
Biogr. 52, 56-62) — W. Busch, K. P. W. 
Maurenbrecher. (Ebd. 244-43.)— J. Friedrich, 
Max Lossen. (Ebd. 84f.) [1933 

Ludwigs. Corn. Will. (Vhdlgn. d Hist. 
Ver. v. Oberpfalz u Regensb. 57, 271-313.) — 
E. Marcks, Hnr. v. Treitschke. Gedenkbl. z. 
10jähr. Todestage. Heidelb.: Winter. 85 8. 
1 M. — A. Krieger, Frdr. v. Weech. (Archival. 
Zt. N.F. 13, 305-11.) — A. Mell, Hans v. 
Zwiedineck -Südenhorst. (Dt. G.bll. 8, 87- 
92.) — H. Schlitter, Desgl. (Hist. Vierteljschr. 
10, 141f.) — F. Ilwof, Desgl. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Steierm. 4, 101-36.) [1934 

Kurabacek, J. v., J. W. V. v. Tomek. (Al- 
manach d. K. K. Akad. d. Wiss. 56, 342-44.) 
— 6. Schnürer, Karl Holder. (Freiburg. 
G.bll. 12, 171-77.) — Kentenich, Jak. Marx. 
(Allg. dt. Biogr. 52, 223f) — H. Krüger, 
Ant. Fahne. (Tl. v. Nr. 523.) — R. Doebner, 
Ed. Bodemann. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sache. ’06, 205-7.) — K. Koppmann (Korr.- 
Bl. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 26, 49 
-52). — @. Liebe, Ed. Ausfeld. (G.bil. f. 
Magdeb. 41, 83-90.) — V. Hantzsch, Ch. G. J. 
Lorenz. (Allg. dt. Biogr. 52, 78-80.) [1935 

Schneideck, 6. H., Ungedr. Briefe Hnr. 
Schliemanns. (Dt. Rundschau 127, 405 ff.) — 
msn W. Lübke. (Allg. dt. Biogr. 52, 106- 


11.) — Fränkel, J. L. G. v. Loeper. (Ebd. 
70-76.) — K. Helm, Adf. Strack. (Hess. Bll. 
[1936 


f. Volkskde. 5, j-vıj; Portr.) 


Endres, J. A., Mart. Deutinger. 
Kultur u. Katholizismus, hrsg. v. 
pahn. I.) Mainz: Kirchheim. 72 S.; 

Bildnis. 1 M. 50. [1937 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 18. 

Hartmann, E. v., Rückblick auf meine 
2hjähr. Schriftstellerlaufbahn. (Preuß. Jahrbb. 
126, 410-233) — R. Falckenberg, R. H. Lotze. 
(Allg. dt. Biogr. 52, 93-97.) [1938 


12 


Schultze, S., Entwicklig. d Natur- 
gefühls in d. dt. Lit. d. 19. Jh. I: 
Das romant. Naturgefühl. Halle: 
Treusinger. 170 S. 2 M. 50. [1939 

Wenger, K., Hist. Romane dt. 
Romantiker. (Untersuchgn. z. neuer. 
Sprach- u. Lit.-G. Hrsg. v. Walzel. 
VII.) Bern: Francke. 1905. 123 S. 
2 M. 40. [1940 

Houben, H. H., Zeitschrr. d. Jungen 
Deutschlands. TI. I. (Bibliogr. Reper- 
torium. III. Veröftentlichgn. d. Dt. 
Bibliogr. Gesellschaft. Bd. IV.) Berl.: 
Behr. 479 Sp. 32 M. [1941 

Bergmann, E., Die ethisch. Pro- 
bleme in d. Jugendschrr. d. Jung- 
deutschen, 1833-1835. Lpz. Diss. 
131 S. [1942 

Winterfeld, A. Ve (A. vV. Wald- 
berg), Hnr. Heine. Dresd.: Pierson. 
xv, 447 S. 5 M. — Heine-Briefe. 
Gesamm. u. hrsg. v. H. Daffis. 
Bd. I. Berl.: Pan-Verl. xvj, 429 S. 


3 M. [1943 

Tobler, G., Gotthelfiana. (N. Berner Ta- 
rchenb. ’06, 1-42.) — ’05, 3590 (Lötacher, 
Jerem. Gotthelf als Politiker): Berner Diss. 


04. [1944 
Castle, E., Lenau u. d. Fam. 
Loewenthal. Lpz.: Hesse. 726 S. 


9 M. [1945 
Rez.: Preuß.Jahrbb. 127 167-70 M.Fuhrmann. 
Houben, H. H., Laubes Leben u. 

Schaffen. (Laubes ausgew. Werke; 

hrsg. v. Houben. I.) Ebd. 275 S. — 

F. ProBwitz, Laube als Dramatiker. 

Berl.: Fleischmann. 220 S. 4 M. [1946 
S. Schlesinger, Laube in d. Anokdnte. 

(Dt. Revue 31, IV, 180-97.) — Houben, Laube 

in d. Berl. Stadt- u. Hausvogtei. (Mitt. d. Ver. 

f. G. Berlins '06, Nr. 10f.) 

Werner, R. M., Neueste Hebbel-Lit. (Dt. 

Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 49. "1947 
Hebbel, Fr., Briefe (s. "06, 3583). 

VI: 1857-60. Wien, Gmunden, Weimar, 

Gmund., Wien, Paris, Wien. Nr. 561- 

695. x, 366 S. 2 M. 60. [1948 
H. Kiammer, Hebbel in sein. Briefen. 


(Preuß. Jahrbb. 126, 92-110.) — Rez. d. Abt. 
„Tagebücher“: Stud. z. vergl. Lit.-G. 7, 134-38 


olz. 

Stern, A., Otto Ludwig. Ein Dichter- 
leben. 2. verm. Aufl. Lpz.: Grunow. 
jx, 398 S. 4 M. [1949 


Scheffels, J. V. v., Briefe an K. : aus Dessau 1835,38. (Ebd. 51-55.) 


Bibliographie Nr. 1939 — 1960. 


Schwanitz. (Nebst Briefen d. Mutter 
Scheffels.) 1845-86. Lpz.: Merse- 
burger. 259 S. 4 M. [1950 

Köster, A., Gottfr. Keller. 7 Vor- 
lesgn. 2. Aufl. Lpz.: Teubner. 160 S. 
3 M. 20. — A. Schaer, E. Kuhs 
Briefe an Keller (s. ’04, 3643). II: 
1875/76. (Zürcher Taschenb. N. F. 
28, 70-102.) [1951 


GeBler, A., Kour. Ferd. Meyer. (Allg. dt. 
Biogr. 52, 340-70.) (1953 

Geschichte d. Frankfurter Ztg. 
1856-1906. Hrsg. v. Verl. d. Frankf. 
Ztg. Frkf. a. M.: Dr. v. Osterrieth. 
4°. zu. 977 S. [1953 

Sembritzki, J., Die heimisch. Schriftsteller 
d. Memeler Wochenblätter, mit Berücksichtig. 
d. Tilsiter Wochenblatts. Literar.-stat. Studie 
a. d. J. 1816-65. I u. II. (Sembritzki, Beitrr. 
s. ostpreuß. Literaturkde. I u. II). (Altpreuß. 
Monatsschr. 48, 389-412; 575-602.) (1953 a 


La Mara, Aus d. Glanzzeit d. 
Weimarer Altenburg. Bilder u. Briefe 
a. d. Leben d. Fürstin Carolyne 
Sayn-Wittgenstein. Lpz.: Breitkopf 
& H. xv, 444 S. 5 M. [1954 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 33 Gensel. 

Kuhlow, K., 4 unveröff. Briefe Schinkels 
an Friedr. Wilh. IV. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berlins ‘06, Nr. 12.) [1955 

Eckert, Chr., Peter Cornelius. 
(Künstler - Monographien. LXXXII.) 
Bielef.: Velhagen & KI.134S.4M.[1936 


Wagner, R., Familienbriefe, 1832 
-74. Berl.: Duncker. 804 S. 5 M. — 
M. Koch, R. Wagner. I: 1813-42. 
(Geisteshelden LV u. LVI.) Berl: 
E.Hofmann & Co. 3925. 4 M. 80. [1957 

Brahms, J., im Briefwechsel m. 
Hnr. u. Elisab. v. Herzogenberg. 
Hrsg. v. M. Kalbeck. Berl.: Dt. 
Brahms-Ges.xxjx, 200;286S.7M.[1958 


Houben, H. H., Die Künstlerfamilie 


Dovrient. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ‘06, 
Nr. 12.) — R. Göhler, Gutzkow u. d. Dres- 
dener Hoftheater. (Arch. f. Theat.-G. 2, 193- 
225.) [1959 


Wäschke, H., Nachträgl. Beschreibg. d 


| Einzugs in Cöthen e 18. Nov. 1830. Eigen- 


band. Aufzeichng. d. Herzogs Heinrich. 
(Zerbster Jahrb. 1, 30-46.) — Ders., Briefe 
[1960 


© Teil II? 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Literaturberichte. 
Dahlmann-Waitz, Quellenkde. 7. Aufl., e. 
Nr. 1. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 43-47 
Bröcking; Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. 54, 545f. 
Wermwinghoff; Rev. crit. ui, Nr. 3 R.; Hist. 
Vierteljschr. 10, 79-84 Heldmann; Allg. Lit.bl. 
’06, Nr. 17 Helmolt. [1961 


Bibliographie d. dt. Zeitschrr.-Lit. 
(s. Nr. 3). XIX: Juli-Dez. "oe 406 S. 
(28 M. 75.) [1962 

Bibliotheca Geographica. Hrsg. v. 
d. Ges. f. Erdkde. zu Berl., bearb. v. 
O. Baschin (s. Nr. 4). Bd. XII: ‘03. 
5188. 8 M. [1963 

Chevalier, U., Répert. des sources 
hist. du moy.-äge. Bio-Bibliogr. (s. 
Nr. 6). Fasc. 8: Preys-Spere. Sp. 3817 
-4312. 7 fr. 50. [1964 

Schellhass, K., Bibliogr.: '05/6. 
(Quellen u. Forschgn. a. it. Archiven 
etc. 9, 379-474.) [1965 

Caron, P., Bibliogr. des travaux 
publ. de 1866 à 97 sur l'hist. de la 
France depuis 1789. I, 1. Paris: 
Cornély. 162 S. 7 fr. 60. [1966 


Vancsa, M., Hist. Lit. Nieder- u. Ober- 
Österreichs: '02-'u4. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
27, 719-33.) — B. Bretholz, Hist. period. Lit. 
Böhmens, Mährens u. Ost.-Schles.:’02-'04. (Ebd. 
28. 157-97; 357-98.) — H. Widmann, Landen. 
kdl. Lit. d. letzt. Jahre. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. 
Ldkde. 46, 541-50.) — K. Unterkircher, Tirol.- 
vorarlberg. Bibl.: 13. Okt. ’05-24. Dez. "05. 
(Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarlb. 3, 91 
-96 etc. 358-64. 4, 111-16.) [1967 


Bibliographie d. schweiz. Landes- 
kde. (s. Nr. 10). V, 3: J. L. Brand- 


1 


delungskde.). 1906. 330 S. 3 fr. 50. 
V,5: F. Heinemann, Aberglaube, 
geheime Wissenschaften, Wunder- 
sucht. (1. Hälfte.) Hp I (1. Hälfte) d. 
Kultur-G. u. Volkskde. (Folklore) d. 


Schweiz. xvj, 240 S. 2 M. 50. [1968 

PlüB, A., Hist. Lit. d. Schweiz betr.: 05. 
(Ana. f. schweiz. G.’06, 104-28.) — J. L. Brand- 
stetter. Lit. d. V Orte: ‘04 u. "op (G.freund 
61, 233-833 ) — F. Heinemann, Tell-Bibliogr. 
(Ebd. 1-183.) Sep. Bern: Wy8. AM — F. 
Pieth, Bündnergeschichtl. Lit. 06 m. Nachtrr. 
a. d. J. ’04 u. op (Jahresber. d. Hist. ant 
Ges. v. Graubünd. 36, xxxvij-xLj.) — J. Büchl, 
Thurrauische Lit.: "op (Thurg. Beitrr. z. 
vaterl. G. 46, 105-16.) (1969 

Leidinger, G., Bibliogr. d.J.'06 z. G.Bayerns. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 15, 102-26.) [1970 

Bibliographie d. württb. G. Im 
Auftr. d. württb. Komm. f. Landes-G. 
bearb. v. W. Heyd, fortg. v. Th. 
Schön. Bd.IU. Stuttg.: Kohlhammer. 


su, 169 S. 2 M. [1971 

Becker, Alb., Gegenwart. Stand d. Pfälzer 
G.forschg. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 25, 115 
-56.) Sep. Spever: Michelsen. 60 Pf. (1972 

Fey, A., Verzeichn. nouer hess. Lit. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 40, 382-402.) — L. Volz, 
Neue hess. Lit.: ‘06. (Quartalbil. d. Hist. Ver. 
f. d. Grhzgt. Hess. 4, '06, 31-36.) — G. Zedler, 
Nass. G.-Lit.: '06. (Mitt. d. Ver. f. nass. Al- 
tertkde. ’06/7, 123-32.) (1973 

Seitz, Bibliogr. z. berg. G.: 1. Okt. ’05- 
1. Okt. ’06 nebst Nachtrr. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
35, 240 43.) [197 1 

Savelsberg, H., G.-Lit.d J.’05 üb. Aachen 
in Zeitschrr. u Tagesblätt. (Aus Aacheus 
Vorz. 19, 44-60. 20, 50-60.) | (1945 

Petit, L. D., Repertorium d. ver- 
handelingen etc. betr. de gesch. d. 
vaderlands in tijdschrr. en mengel- 


werken (s. Nr. 13). Afl. 5. 10,xxjx S.; 


stetter, Kantons- u. Orts-G. (Sie- | Sp. 1213-1638. (cplt. 10 fl) [1976 
* Abgeschlossen 5. Juni 1907. — Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


merkt, 1907. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. Bibliographie. 6 


°14 


Fris, V., Bibliogr. de l’hist. de 
Gand jusqu'à la fin du 16. siècle. 
Gand: Vyt. xv, 261 S. 6 fr. [1977 


De Boer, T. J., Friesche Bibliogr.: "03-04. 
(Frije Fries 20, 477-96.) — A. Johannsen, 
Bibliogr. Übers.: ’04,5. (Veröffentlichgn. d. 
Nordfries. Ver. f. Heimatkde. etc. '04/5, H. 2.) 
— K. Borchling, Die landesgeschichtl. Lit. 
Ostfrieslandsim 19.Jh. (Dt.G.b11.8, 121-33.) [1978 

Fischer-Benzon, R. v., Lit.-Ber.: ’05/6. (Zt. 
d. Ges. f. schlesw.-hulst. G. 34, 315-42.) [1979 

Weyhe, E. u. H. & Kurt Müller, Lit.ber. 
Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 771-807.) — 

. V. Kauffungen, Neuerd. ersch. Schrr. u. 
Aufsätze z. G. etc. v. Mühlhausen i. Th. u. 
Umgegend. (Mühlh. G.bll. 7, 175-79.) — V. 
Hantzsch, Desgl. z. sächs. G. u. Altertkde. 
(N. Arch. f sächs. G. 28, 157-715.) — H. Jentsch, 
Niederlaus. Lit.ber.: ’05. (Niederlaus. Mitt. 
9, 446-54.) [1980 

Pyl, Th., Pflege d. heimatl. G. u. Altertkde. 
in Pommern seit d. Anfange d. 19. Jh. (Pomm. 
Jahrbb. 7, 111-63.) [1981 

Minde-Pouet, G., Erscheingn. auf d. Gebiet 
d. Posen. Provinz.-&. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Pos. 7, 180-94.) [1982 

Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: "04. 
Nebst Nachtrr. zu d. früher. Jahren (s. Nr. 24). 
Forte. (Altpr. Monatsschr. 44, 130-50.) Sep. 
Königsb.: Beyer. 1906. 598. 1 M. 60. [1983 

Romanowski, M., Lit. üb. Masuren: ’02-’04. 
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 11, 155-67.) [1984 

Feuereisen, A., Die livländ. G.lit. (e. Dë, 
21): 04. 72 8. 2 M. [1935 


Mühlbrecht, 0., Übers. d. staats- 
u. rechtswiss. Lit. (s. ‘06, 1930). 
Jg.XXXIX:’06. xxxvj,3338. 7 M. [1986 

Boissonnade, P., Les études relat. à l’hist. 
&conom. de la France au Moyen Age. Leur 
état actuel. (Aus: Rev. de synthèse hist. T. IV 
é V.) Paris: Cerf. 1903. 1418. —G.Espinas, 
Une bibliographie de bist, &con. de la France 
au M. A.“ Corrections et additions. (Moy. 
Age 19, 304-39.) (1987 

Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.: 
1. Aug. uë bis 1. Febr. 07. (Zt. f. Kirch.-G. 
Beil., 27, 113-55. 25, 1-35.) (1988 

Loesche, G. u. à. A. Skalský, Rundschau 
üb. d. d. Protest. in Österr. (Zisleithanien) 
betr. Veröffentlichen.: ’05. (Jahrb. d. Ges. f. G. 
d Prot. in Österr. 27, 210-38.) „. [1889 

Jellinek, A. L., Intern. Bibliogr. 
d. Kunstwiss. (s. "05, 25). Il: '04. 
866 S. 15 M. [1990 

Zeitschriftenschan, Volkskundl., 
f. 04, hrsg. i. A. d. Hess. Vereinigung 
f. Volkskde. v. Ldw. Dietrich. Lpz.: 
Teubner. 328 S. 8 M. 80. [1991 

Lauffer, O., Neue Forschgn. üb. d. äußer. 
Denkmäler d. dt. Volkskde.: volkstüml. Bauten 
u. Geräte, Tracht u. Bauernkunst. (Zt. d. Ver. 
f. Volkskde. 16, 100-16; 223-35; 329-51.) 1992 


2. Geographie. 
Redlich, 0., Hist.-geogr. Probleme. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 27, 645-59.) — 
R. Sieger, Zur Behandlg. d. hist. 
Länderkde. (Ebd. 28, 209-60.) [1993 


Bibliographie Nr. 1971—2037. 


Weise, O., Die dt. Volksstämme u. Land- 
schaften. 3. verb. Aufl. (Aus Natur u. Geistes- 
welt. XVI.) Lpz.: Teubner. 125 S. 1 M. [1994 

Grotefend, Gegenwärt. Stand d. Grund- 
kartenfrage. (Korr.-BL d. Gesamt-Ver. Or, 
Nr. 4.) — Beschorner, Stand d. Flurnamen- 
forschg. (Ebd.) [1995 


Lazius, W., Karten d. österr. Lande 
u.d. Königr. Ungarn a. d. J.1546-1563. 
ne v. E. Oberhummer u. F. R. 
v. Wieser. Innsbr.: Wagner. 1906. 
gr. Fol. 20 Taf.; 55 S. ill. Text 


51 M. [1996 
Rez.: Lit. Zbl. ui, Nr. 11 V. H. 
Gemeindelexikon d. im Reichs- 


rate vertret. Königreiche u. Länder 


(s. Nr. 33). II: Oberösterr. xrıj, 
840 S. 16 M. [1997 
Wutte, H., Neuere Berichtigungen z. 


Kärntner Landesgrenze (s. ’06, 1943). Schluß 
(Carinthia I, Jg. 97, 1-9.) — J. Scheinigg, Die 
Ortsnamen d. Gerichtsbezirks Ferlach. Progr. 


Klagenfurt. 1906. 26 8. Vgl. P. Lessiak, 
Beitrr. z. Kärntn. Ortsnamenkde. (Carinthia 
96, 120-53.) [1998 


Schneller, Chr., Onomatolog. Spaziergang 
durch Nord- u. Mitteltirol (Zt. d. Ferdinan- 
deums 50, 115-55.) — J. Mader, Besiedelg. v. 
Afers b. Brixen. Mit Sammig. d Ortsnamen 
dies. Tales u. Kte. (Ebd. 157-90.) — A. Unter- 
forcher, Zur tirol. Namenforschg. (Ebd. 
N [1999 

Kisch, @., Nordsiebenbürg. Namenbuch. 
(Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N. F. 4, 
5-153.) [2000 

Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr. 
Lexikon d. Schweiz (s. '06, 1945). 
Bd. IV: Plessur-Schweiz. 1906. viij, 


770 S. 31 M. 80. [2001 
Karg-Bebenburg, v., Aufgaben d. hist. 
Atlasses f. Bayern, s. 06, 1947. Rez.: Mitt. 
d. Inst. f. öst. G. 28, 180-86 Mell. [2002 
Beck, Wilh., Bemerkgn. zu Apians Karte 
v. Bayern v. J. 1565. (Altbayer. Monatsschr. 
6, 143-48.) Vgl. ’05, 36. [2003 
Schröder, A. u. H. Schröder, Die 
Herrschaftsgebiete im heut. Reg.-Bez. 
Schwaben u. Neuburg nach d. Stand 
um Mitte 1801. Nach archiv. Qn. be- 
arb. v. A. Sch., kartogr. dargest. v. 
H. Sch. Hrsg. v. Hist. Ver. f. Schwab. 
u. Neub. Augsb.: Schlosser. 1906. 
gr. Fol. 6 M. 25. [2004 
Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 14, 332-537 
Rieder; Hist.-polit Bll. 189, 236-38 O. Geiger; 
Hist. Jahrb. 28, 872-74 Grupp. 


Württemberg, Das Kgr. Beschrei- 
bung nach Kreisen, Oberämtern u. 
Gemeinden (s. "06, 1948). IV: Donau- 
kreis m. Personen- u. Ortsregister 


zu I-IV. iSchluB) 834 S.; Kte. 
8 M. 80. [2005 
Huffschmid, M., Zur Topogr. Stadt 


Heidelberg. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb. 7, 
81 f.) — K. Christ, Ortsbestimmgn. im Worms- 
gau. (Monatsschr. d Frarkentli. Altert.-Ver. 
’06, Nr. 10-12.) (2006 


Bibliogr. u. Literaturberr. — Geogr. — Sprachkde. — Paläogr.; Diplomatik. *75 


Weyhe, E., Landeskde. d.Herzogts. | (Dis s.) Groning.: De Waal. 1906. 4°. 


Anhalt. Dessau: Dünnhaupt. xvj, 272; 
716 S.; 6 Ktn. 25 M. 2007 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 803-7. 
— Rez. v. ‘06, 42 (Hey u. Schulze, Bie- 
delen in Anhalt): Ebd. 783-992 Weyhe. 
Maske, RB., Die Grenzung zw. d Lande 
Belgard u. d. bischöfl. Gebiete Arnhausen v. 
J. 1321. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’06, 
24-27.) [2008 
Döhring. A., Grenzen d altpreuß. Land- 
schaft Sassen. (Altpr. Monatsschr. 44, 211-50; 
2 Ktn.) [2009 
Schlüter, W., Der Norden Europas in d. 
mittelalterl. Kartographie. (Sit-ungsberr. d. 


Gel. Estnisch. Ges. ’05, 1-20.) [2010 
3. Sprachkunde. 
Thesaurus linguae lat. (s. Nr. 49). 


II, 1: C-candidus. 8 S.; Sp. 1-240. 
IV, 2: Cönflo-cönsölor. Sp. 241-480, 
(à 7 M. 20.) [2011 

Weise, O., Unsere Muttersprache, ihr 
Werden u. ihr Wesen. 6. verb. Aufl. Lpz.: 
Teubner. 1906. 276 S. 2 M. 60. [2012 

Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb. 
(s. ’06, 1965). Bd. IV, Abt. 1, TI. III, 
Lfg. 7: Gewerbsamkeit - Gewierig. 
y3 605-5796. XIII, 6: Wahrnehmer- 

aldig. Sp. 961-1152. à 2 M. [2013 

H.Wunderlich u. K. v.Bahder, Zum 
Grimmsch. Wörterb. (Zt. f. dt. Wortforschg. 
9, 77-86. 

Kauffmann, Fr., Zur Frage nach d. Alters- 
bestimmg. d. Dialektgrenzen unt. Bezugnahme 
auf d. Obergerm.-raet. Limes d Römerreichs. 
(Zt. f. dt. Philol. 39, 145-55.) 12014 


Wutte, M., Sprachl. Verhältnisse in Kärnten 
auf Grundlage d Volkszählg. v. 1900 u. ihre 
Verändergn. im 19. Jh. (Carinthia I, 96, 
153-78.) | | [2015 

Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 55). 
Hft. 57 (Bd. VI, 769-928). 2 M. [2016 

Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb,. 
(s. Nr. 66). Lfg. 17 (II, 961-1120). 
# M. 2017 

Rez : Zt. f. dt. Wortforschg. 8, 364-67 Kluge. 

Wörterbuch d. luxemburg. Mund- 
art. Lpz.: Harrassowitz. 1906. xv, 
532 S. 8 M. [2018 

Böger, R., Schwalenbergische Mundart. 
(Jb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 32, 
140-68.) [2019 


Schumann, Colmar, Wortschatz 
v. Lübeck. (Zt. f. dt. Wortforschg. 
Beihft. zu Bd. IX.) Straßb.: Trübner. 
90 S. 2M. [2020 

Mackel, E., Mundart d. Prignitz (s. ’06, 
1974). IT. (Jb. d. Ver. f. niederdt Sprachf. 
32, 1-54.) [2021 

Schönfeld, M., Proeve e krit. 
verzameling van germaansche volks- 
en personennamen, voorkomende in 
de litter. en monumentale overlevering 
d. grieksche en romeinsche oudheid. 


| 


— 


xxvıj, 132 S. [2022 
Schoof, W., Beitrr. z. Schwälmer Namen- 
kde. (Hessenland ’07, Nr. 1f.) [2028 
Meyer, Leo. Üb. d. Namen Göttingen. 
(Nachrr. d. Gött. Ges. d. Wiss. ’06, 331-89.) [2024 
Wehrle, H., Die dt. Namen d. Himmels- 
richtgn. u. Winde (s. ‘06, 54). Schluß. (Zt. 
f. dt. Wortf. 8, 333-52) [2025 


4. Paläographie; Diplomatik; 
Chronologie. 
Monumenta palaeogr., hreg. v. A. 
Chroust (s. Nr. 67). I, 24 10 Taf., 
22 S. Text. 20 M. [2026 
Arndt, Schrifttafeln z. lat. Pal. Hft.1 u.2. 
Auti. 4 v. Tangl, a '06, 19s1. Rez.: Mitt. a. 
d. hist. Lit. 35, 148f. Simonsfeld, [2027 
Schiaparelli, L., Tiron. Noten in 
d. Urkk. d. Könige v. Italien a. d. 
9. u. 10. Jh. (Arch. f. Stenogr. N.F. 
2, 209 ff.) [2028 
Schoengen, M., De oorkonden uit 
het archief van het Fraterhuis te 
Zwolle, 12. VII. 1404-13. XI. 1573. 
(Ned. Archievenbl. 15, 12-42.) [2029 


Autogramme z. neuer G. d. habeb. Länder, 
s. Nr.70. Rez.: Hist. Zt. 98, 608-120. Weber. [2030 


Erben, W., L. Schmitz-Kallen- 
berg u. O. Redlich, Urkundenlehre. 
Tl. I: Allg. Einleitg. z. Urkunden- 
lehre v. Osw. Redlich. Die Kaiser- 
u. Königsurkk. d. Mittelalters in Dtld., 
Frankr. u. Italien v. W. Erben. 
(Hdb. d. mittelalt. u. neuer. G., hrsg. 
v. Below etc. 4. Abt.) Münch.: Olden- 


bourg. x, 369 S. 10 M. [2031 
Salomon, RG. Eine russ. Publikation 
(v. N. Lichatschev) z. păpstl. Diplomatik, (N. 


Arch. 32, 459-75.) [20:2 
Kern, F., Dorsualkonzept u. Im- 
breviatur. Zur G. d. Notariatsurk. 


in Italien. Stuttg.: Kohlhammer 1906. 
76 S. 2 M. 50. [2033 

Rez.: N. Arch. 32, 551f. H. Br. 

Mitis, ©. F. v., Studien z. älter. 
österr. Urkundenwesen. Hrsg. v. Ver. 
f. Landeskde. v. Niederöst. Hft. I. 
Wien: Kirsch. 1906. 77 S. 2 M. [2034 

Rez.: N. Arch, 32, 551 Tangl. 

Nélis, H., Études de diplomatique 
médiévale. Í; Examen crit. de chartes 
et bulles apocryphes de l’abbaye de 
St.-Ghislain, 965-1145. (Anal. p. serv. 
à Fhist. eccl. de la Belg. 33, 73-107; 
227 ff.) [2035 

Hensel u. Wibel, Turiner Urkundenfälscher 
d. 11. Jh. s. in Abt. B, Gruppe 3a. [2036 

Gutjahr, Die Urkk. dt. Sprache in d. 
Kanzlei Karls IV., a. Nr. 58. Rez.: Lit. Zbl. 
’07, Nr. 10; N. Arch. 32, 553-57 Zeumer; Dt. 
Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 18 Salomon u. Zusatz v 
Burdach ebd. Nr. 16. [2037 


6* 


#76 Bibliographie Nr. 2038—2086. 


Göller, E., Zur G. d. apostol. Kanzlei auf 
d Konstanzer Konzil. (Röm. Wuartalschr. 
20, II, 205-13.) [2088 


Kellner, H., Heortologie oder d. 


geschichtl. Entwicklg. d. Kirchen. ` 


jahres u. d. Heiligenfeste. 2. Aufl. 


Freib.: Herder 1906. xj, 303 S. 6 M. [2039 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ui, Nr. 15 Drews. 


Schmid, Jos., Die Osterfestberech- 
nung in d. abendländ. Kirche vom 
I. Allgem. Konzil zu Nicäa bis z. Ende 
d.8.Jh. (Straßburg. theol. Stud. IX, 1.) 
Ebd.’ x, 111 S. 8 M. [2040 


Sufflay, Ve, Ursprg. d. Consuetudo Bono- 
niensis (s. Nr. 80, wo falsch: Mitt. d. Inst. f. 
öst. G. 81 statt 27), Vgl. Taugl (N. Arch. 
32, 585f.). [2041 

Muller, S.. Le style de la Circoncision. 
(Rev. des bibliothèques etc. de la Belg. 4, 
2849-301; 399-401.) RH. Nélis, Réponse à M. 8. 
Muller. (Ebd. 302-10; 402f.) [2042 

Doppler, P., Bijdragen tot de gesch. d. 
tijdrekenkunde te Maastricht in de Mid- 
deleeuwen. (Publications de la Soc. hist. etc. 
de Limb. 42, 211-29.) [2043 


6. Sphragistik und Heraldik. 


Merz, W., Siegel u. Wappen d. 
Adels u.d. Städte d. Kantons Aargau. 
Aarau: Sauerländer. 76 S. 8 M. [2044 


Kraus, J., Über Frankenthaler Siegel. 
(Monatsschr.d. Frankenth. Alt.-Ver.’07, Nr. 5.) 
— P. Wagner, Siegel u. Wappen d. 5t. Weil- 
burg. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 36, 45 
-56; Taf. 3 u. 4 Auch TL v. Nr. 234.) — 
L. Stroobant, Notes sur quelques sceaux- 
matrices échevinaux de Hovgstraeten. (Ann. 
de l’Acad. d’archl. de Belg 56, 223-29; Taf.) 
— Siegel d. Aıntes Radolfshausen. (Dt. Herold 
07, Nr. 2.) [2045 


Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 
90). Lfg. 518-521. à 6 M. [2046 

Inh.: Lfg. 518 u. 521 = Bd. VI, 1. H. 19 
u. 20. (Abgestorb. bayer. Adel.) Bd. III, S. 1 
-66; Taf. 1-36. — Lfg. 519 u. 520 = Bd. VI, 12. 
H. 1u.2. (Abgestorb. Adel d. sichs. Herzog- 
tümer.) S. 1-48; Taf. 1-36. 

Beck, P., Altes (zum Teil) schwäb. Wap- 
penbuch. (Diüzesanarch. v. Schwab. ‘07, Nr. 3.) 
— W. Brambach. Die badisch. Ehewappen 
auf Münzen u. Medailleu. (= Nr. 2057.) — 
E. Polain, Le drapeau liégeois. (Bull. de 
l'Inst. archl. liegeois. T. 35.) — Herm. Hahn, 
0. Hupp u. A. Plager, Wuppen d St. Kreuz- 
nach. (Dt. Herold "oi, Nr.2 u 4.) — Wappen 
d Königs Matthias v. Ungarn am Rathuuse 
zu Görlitz. (Ebd. Nr. 2.) — A, Frhr. v. Zedt- 
witz, Wappen d. im Kgr. Sachsen blühend. 
Adelsfamilicn. Nachtrr (Dresdner Resid.- 
Kalender "01, 85-88; 2 Taf.) — J. O. v.d. Hagen, 
Wappen d St. Greitieuberg in d. Uckermark. 
(Mitt. d. Uckermürk. Mus- u. G.-Ver. 3, 
74-78.) [2047 


6. Numismatik. 


Katalog d. Münzen- u. Medaillen- 
Stempel-Sammlg. d. K. K. Haupt- 


münzamtes in Wien (s. op 2049‘. IV. 
1906. S. 1143-1426; 6 Taf. 5M. [2048 

Rez.: Num. Zt. 38, 265-67 Ernst. 

Amardel, G., Trois monnaies mérov. inéd. 
(Rev. uum. 07, 68-75.) — L. Jolivet, Mon- 
paies de Charles le Gros. (Mém. Soc. acad. 
du Nivernais 14, 78f.) [2019 

Menadier, J., Die Sachsenpfennige. (Zt. f. 
Num. 26, 188-95.) Vul. Nr. 99: Gumowski. — 
G. Schöttle, Untersuchgn. üb. d. Münzwesen 
im ober. Neckargebiet zur Zeit d Hohen- 
staufenkaiser. (Schwarzwald. Bote *06, Nr. 245- 
48.) Rez. Num. Zt. 35, 254-58 Luschin v. 
Ebengreuth. — J. Smolik, Fund v. Tremles 
(Strmilov), übers. v. Th.Schulzaus: Památky 
archl. a mistopisne XVIII (Zt. f. Münz- u. 
Medaillenfreunde 1,8.) Rez. (auch e ‘07, 100 
Domanig): Num. Zt. 35, 17-32 Buchenau. [2050 

Luschin v. Ebengreuth, Steirische Münz- 
funde. (Jb. d. K. K. Zentral-Komm. 4, I, 161 
-200.) — Der», Fund v. Straßburg. Pfennigen 
a. Ungarn. (Num. Zt. 38, 38-44; Taf. 2) — 
Balszus, Goldmünzenfund v. Samter. (Hist. 
Monatsbl]. r. d. Prov. Pos. 7, 174f.) — Helmke, 
Münzfund in Bauernlieim b. Friedberg, März 
'05. (Quartaibll. d. Hist. Ver. f. Hess. 3, 
561-63.) [2051 


Nagl, A., Das Tiroler Geldwesen 
unt. Erzhrzg. Sigmund u. d. Entstehg. 
d.Silberguldens. (Num. Zt. 38, 45-168.) 
Sep. Wien: Kirsch. 6 M. — Ders., 
Die Neuordng. d. Wiener Mark i.J.1767. 
(Ebd. 195-234.) Sep. Ebd. 2M. [2052 

Ernst, C. v., Das öst. Privilegium d. 
Quentchens. (Ebd. 169-94.) — K. Schalk, Uni. 
Kais. Leopold 1. neu eingef. Münzsorten: Die 
Sechser u. Fünfzehner, u. d. Schicksal der 
Groschen. (Ebd. 235-42.) [2053 

Michaud, A., Les monnaies des princes- 
&v&öques de Bâle, s. ‘06, 104. (Sep. La Chaux- 
de-Fonds: L’auteur 1905. 7 fr.) — Harms, 
Münz- u. Geld-G. d. St. Basel, s. in Abt B, 
Gruppe AGO, [2054 

Kull, J. V., Der Solidus oder Schilling in 
Bayern. (Altbayer. Monatsschr. 6, 108-3.) — 
Ders., Die Schaumünzen d. Pfalzgrafen 
Frdr. Michael v. Birkeuteld-Zweibrücken. 
(Ebd. 153-55.) [2055 

Och, F., Münzen bayer. Klöster, Kirchen, 
Walirahrtsorte u. ander. geistlich. Institute. 
Als 2. Fortsetzg. zu Beierleins Werk. (Über- 
bayer. Arch. 52, II, 347-93; 2 Taf.) (205% 

Beschreibung v. Münzen u. Me- 
daillen d. Fürstenhauses u. Landes 
Baden aus d. Sammlg. d. Grhrzgl. 
Bad. Kommerzienrats Otto Bally 
in Säckingen. TL I: Einzelunter- 
suchgn. Neuer Zugang. Literatur. 
Register (s. ‘03, 2058). Lfg. 3. 1906. 
S. 47-62; Taf. 1 M. [2057 

Fiala, E., Münzen u. Medaillen d. 
welfisch. Lande (e op, 2062). Tl.: Das 
mittlere Haus Braunschw., Linie zu 
Wolfenbüttel. 1906. 268 S.; 19 Taf. 
30 M. [2058 


Rez.: Zt. f Num. 26, 233-27 Friedensburg; 
Num. Zt. 38, 259-61 Ernst. 


d 


Chronologie. — Sphragistik und Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *77 


Weinmeister, P., Die schaumburg. Münzen 
d. 17. Jh. nach d Teilg. d Grafschaft. (BU. 
f. Münzfreunde ‘06, Nr. 7-11.) — C. Heintzel, 
Die mittelaiterl Münzen d St. Lüneburg. 
(Lüncb. Museumsbll. I, 4, 11-22) — W. Jeep, 
Der braunschw. Gedenkdoppeltaler z. 95. IV. 
1856. (Braunschw. Magaz. '07, 40-12.) [2059 

Mann, J., Anhalt. Münzen u. Me- 
daillen v. Ende d. 15. Jh. bis 1906. 
Hannov.: Rosenberg. 4°. vu, 219 8. 


15 M. [2060 

V. v. Röder, Anhalter Pfennige am Ende 
d. 15. u. Anf. d. 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. 
anhalt. G. 10, 752-54.) 

Bahrfeldt, E., Der Stadt Stettin beab- 
sicht. Münzprägung i. J. 1680. (Monatsbll. d. 
Ges. f. pomm. G. "On, 1-3.) [2061 

Plage, K., Monety bite dla pro- 
wincyi polskich, przez Austrye i Prusy 
oraz monety wolnego miasta Gdańska, 
księstwa Warszawskiego i w oblężeniu 
Zamościa. (Für d. poln. Provinzen v. 
Österr. u. Preuß. geprägte Münzen 
nebst Münzen d. freien St. Danzig, 
d. Herzogt. Warschau u. d. bei d. 
Belagerg. v. Zamość geprägten.) 
Kraków: Filipowski. 1906. 4°. 39 S.; 
8 Taf. [2062 

Gumowski, M., Medale Jagiellonów 
zebral. (Die Medaillen d. Jagellonen.) 
Kraków 1906: Anczye & Sp. 4°. 
112 S.; 20 Taf. [2063 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Koser, R., Hohenzollern u. Oldenb.- 
Schlesw..Holstein. (Hohenzoll.-Jahrb. 
10, 1-32.) — Geo. Schuster, Con- 
sanguinitätstafel d. Häuser Hohen- 
zollern u. Schlesw.-Holst. (Schweden, 
Rußland, Oldenb., Dänem., Griechen- 
land). (Ebd. 32/33.) [2064 

Köstler, K., Aventins Stammtaf. 
d. Agilolfinger im Vergleiche m. d. 
Annahmen Buchners u. Riezlers. 
Vergl. Studie. (Oberbayer. Arch. 52, 
II, 109-46; Stammtaf.) — A.Kempfler, 
Abstammg. u. älteste G. d. Grafen v. 
Andechs u. später. Herzoge v. Meran. 
(Ebd. 215-46.) [2065 

Knetsch, C., Beitrr. z. Geneal d. 
hess. Fürstenhauses bis auf Philipp 
d. Großmüt. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
40, 274-809.) [2066 

Schneller, F., Üb. d. Geburtsdaten d. 
Kinder Kaiser Ferdinaud I. (Forschgn. etc. 
a G. Tirols u. Vorarlb. 4, 108-10.) [2067 

Hillebrand, J., Zur Gen. d. Herren v. 


Bolanden-Falkenstein (s. Nr. 121). Berichtig. 
(Mitt. d. Ver. f. uass. Altertkdo. ’06,7, 96.) [2068 


Handbuch, Gen., bürgerl. Familien 
(8. Nr. 123). Bd. XIII 8 M. [2069 


Schmidt, Gg., Stammbuchblätter 
dt. Edelleute (s. Nr. 125). Forts. (Vier- 
teljechr. f. Wappenkde. etc. 35, 43-244.) 
— P. v. Boetticher, Dt. Namen im 
russ. Adel. (Ebd. 1-42.) [2070 


Diem, M., Hervorragende Personen, welche 
Vorarlberg u. Liechtenstein entstammen oder 
förderten. (Jahresber. d. Vorarlb. Museum- 
Ver. 42, 37-74.) [2071 

Geschlechterbuch, Schweizer. Al- 
manach généalog. suisse (s. ’06, 122). 
Jg. IT. 863 S. 12 M. [2072 

Schön, Th., Angehörige adel. Geschlechter 
a. Kur-, Liv- u. Estland in Württemb. mm. 
"On, 130). Nachtr. (Jahrb. f. Geneal. etc. ’U4, 
125-33) — Ders, Wappentrager in Reut- 
lingen (s. ‘03, 2128). Forts. (Reutl. G bil. 
Jg. XIV-XVL) [2073 

Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Beitrr. 
z. Adels-G. I s. Nr. 2116. [2074 

Schöppe, K., Aus d. Trau- u. Taufregister 
d St. Wenzelskirche zu Naumburg a. S. (Vier- 
teljschr. f. Wappenkde. etc. 34, 319-34.) — 
Adf. Fischer, Adel. Familien in e. Zörbiger 
Chronik. (Dt. Herold ’07, Nr. 5.) [2075 

Taube, M. Frhr. v., Beitrr. z. 
baltisch. Fam.-G. (s. '06, 130). Forts. 
(Jb. f. Geneal. etc. 'u4, 115-20.) — 
0. Stavenhagen, Materialien z. kur- 
länd. Gen. a. d. ältest. Kirchenvisita- 
tions-Rezessen u. Kirchen(rechnungs)- 


Büchern v. Grobin. (Ebd. 134-75.) [2076 


Velden, A. von den, Fam. Behaghel in 
Frankenthal bis z. Beginn d. 30j. Krieges. 
(Monatsschr. d. Franukenth. Alt.-Ver. ‘3, 
Nr. 2.) [2077 
Bluntschii, F. C., Geschlecht der 
Bluntschli. Ergänzg. z. Stamm- 
baum. Mit Beil.: Fam. Bluntschli 
1499-1899. Stammb. Frauenf.: Huber. 
1905. 4°. 43 S. [2078 

Geschichtsquellen d. burg- u. 
schloßgesess. Geschlechts v. Borcke, 
hrsg. v. G. Sello (s. ‘06, 2190). 
Bd. HI: Familienrechtl. Urkk. d. 16. 
u. 17. Jh. TL 1: Urkk. xvj, 843 S.; 
15 Stamm- u. 1 Siegeltaf. 50 M. [2079 

Bose, E. v., Nachrr. üb. d. erste urkundl. 
Vorkommen d. Boseschen Geschlechts (s. 
"Ob, 140). Berichtig. (Dt. Herold '07,Nr.3.) [2080 

Hennings, P., Fam. Boysen auf Collund 
in Schlesw. u. ihr däuisch. Adelsdiplom. 
(Ebd Nr. 4) | (2081 

Breithaupt, Th., Chronik d. Fam. 
Breithaupt. Bd II Eschershausen: 
Seulcke. 229 S.; 2 Taf. 6 M. 50. [2082 

Hillebrand, J. A., Ein Cornberger unt. 
d Cronbergern. (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 0077. 83-93.) [2033 

Dumrath, F. A. H., Etwas v. d. Fam. 
Dumrath. (Als Ms. gedr.) Stettin '05. |2054 

Schön, Th., Reutlinger „Putrizierge- 
schlecht“ Eisner. (Dt. Herold op, Nr.12 ) [2085 

Jaksch, A. v.. Abstammg. der Grafen vou 
Flavon im Nonstale. (Forschgn. etc. z. G 
Tirols u. Vorarlb. 3, 233.) 2086 


+18 

Förstemann, E. W., Bibliogr. d. Fam. 
Förstemann. Lpz.: Harrassowitz. 1906. 
49 8. 1 M. 50. [2087 


Arnswaldt, W. C. v., Beitrr. z. Vervoll- 
standigung d. Goetheschen Ahnentafel. 
(Dt. Herold ‘07, Nr. 1.) — C. Knetsch, Neue 
Beitrr.zu@oethesAlınentaf. (Ebd.Nr.3.) (2088 

Ried, E. H. v., Zur ältest. G. d. 
tirol. Geschlechtes v. Greifenstein 
(8. '06, 2045). II. Mit Stammt. (Zt. d. 
Ferdinandeums 50, 317-38.) [2089 

Hassenstein, Hassenstuin einst u. jetzt, 
s. ’05, 2094. Rez: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 44, 58f. [2090 

Törne, 6. v., Ergänz. Nachrr. a. Kirchen- 
büchern üb. d. Fam. Heinsen (Heins, Hei- 


’04, 216. [2091 

Benoit, W. u. E., G. d. Fam 
Herrlinger, 1695-1906 Karls- 
ruhe 06. [2092 


Archiv d. Fam. Hirzel s. Nr. 2138. [2093 
Junge, Herm., G. d. Fam. Junge. 
Erlang.: Junge & S. 1906. 548. er 
Kauffmann, 0. E., Stammb. d. 
Fam. Kauffmann; m. Vorw. v. 
Fiedler. Görlitz: Starke 1906. 2058.; 
9 Taf. 14 M. [2095 
Knetsch, C., Fam. Kiukel in Herborn. 
(Ann.d.Ver. f.nass. Altertkde.’06/7, 24-29.) [2096 
Langwerth v. Simmern, H. Frhr., 
Aus Krieg u. Frieden. Kulturhist. 
Bilder a. e.Familienarchive [d. gun 
werth v. Simmern]. Wiesbad.: Deff- 
ner 1906. 5448. ; Stammtaf. 6 M. [2097 
Rez : Zt. d.e Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07, 
91-93 Thimme. 
Transehe, A. v., Beitrr. s. älter. G. der 
voun Laudon (Jb.f.Gen.etc.'04,106-9.) [2098 
Funch, E., Nachrr. üb. d. Fam. Lauw, 
m. 2 Stammtaf. u. 1 Wappentaf. ’05. [2099 
Sommerfeldt, G., Zur Lehndorff-Gen. (Zt. 
d Westpr. G.-Ver. 49, 101-30.) — Ders., 
Lehndorffiana d. 17. Jh. (Mitt. d. Lit. Ges. 
Masovia 11, 101-9.) — P. Simson, Zur G. d. 
Geschlechts v. Lehndorff. (Ebd. 110-12.) 
Vgl. ’06, 2050. — v. Mülverstedt, Lehn- 
dorffiana. (Ebd. 173-76.) — Ders., Wer 
war Dietr. v. Logendorf? (Zt d. Hist. Ver. 
Marienwerder 45, 1-18.) "2100 
Falck, P. Th., Stammb. d. Fam. 
Lenzin Livland nach e. neuen System. 
Nürnb.: Bauer & R. 4°. 528.; 5 Taf. 
3 M. [2101 
Lorine, Ed. de, Archival. Beitrr. 
z. Gen. der de Lorme in Bayern, 
1664-1773. (Oberbayer. Arch. 52, II, 
294-315.) [2102 
Maurer, H., Ein Freiburg. Bürger (Joh. 
Malterer) u. seine Nachkommen. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 22, 9-51.) [2108 
Rahden, Frhr. À. v., Stammtaf. d. Fam. 
Marggraffin Mitau. (Jb. f. Gen. ’04, 216. 
Val. ebd. S. 209.) , [2104 
Meister, W., G. d. Fam. Meister, 
jüngere (Weikersheimer) Linie. TL. II. 
Berl.: Stargardt 1906. 265. 1 M. [2105 


oo mn nn EE EE  Ÿ 


Bibliographie Nr. 2087—2154. 


Knetsch, C., Zur G.d. Fam. v. Muders- 
bach. (Dt. Herold ’07, Nr. 4) [2106 
Notthafft Frhr. v. Weißenstein, Urkk. d. 
Fam. Nothaft s. Nr. 2172. [2107 
Stubenrauch, A., Die Österlinge in 
Gr.-Küssow u, Klützow. (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. ’06, 150-59; 134 f.) [2108 
Scholten, R., Üb. d. Fam. der von Pas- 
qualini. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh 
82, 174-80.) [2109 
Platen, H. Tan G. d. Véi d. Insel 
Rügen stamm. Fam. v. Platen. 
Sorau : Klinkmüller. 232, 27 S.; 7 Taf. 
u. 2 Ktn. 16 M. [2110 
Transehe, A. v., Beitrr. z. G. d. Fam. 
Roinken. (Jb. f. Gen. etc. '04, 110-14.) [2110 


6.,E., Die Richthofen. Familien- 
gesch. Studie. Görlitz: Starke. 24 S. 
1 M. 75. [2111 

Riebensahm, F. W., Stammt. d. 
Fam. Riebensahm seit1740in Ostpr. 
Labiau 1906: Grisard. 65 S. [2112 

Roth, L. v., Stammt. d. Fam. v. Roth in 
Livland. (Jb. f. Gen. etc. ’04, 184.) (2113 

Sauret, F., Familien-Aufzeichngn. 
üb. d. Fam. Sauret u. d. verwandt. 
Familien Grevinck, Rouyer, Breyinck, 
1696-1906. Rheinei. W. 25S. [2114 

Päßler, Geschlechts-Verzeichn. d. 
Schierzschen Familienstämme u. 
ihr. Verzweigungen. Geyer 1906: 
Kreutel. 150 8.; 6 Taf. 2115 

Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., 
Fam.Schinkel.(Zt.d. Ges. f.schlesw.- 
holst. G. 36, 1-78; 5 Stammtaf.) [2116 

Scholinus, M., Stammb. d. Fam. 
Scholinus. Lpz. 1906. 278. [2117 


Schrëtter, v., Beitrr. z. G. d. Freiherrl. 
v. Schröttersch. Fam., s. ’05, 2113. Rer.: 
Forschgn.z.brandb.u.pr.G. 19,574-76 Hass. [2118 

S., Ve, Weiterer erloschen. Zweig d. 
v. Sommerfeldtschen Geschlechts — ur- 
sprüngl. Sommer oder v. Sommer. (Dt. Herold 
’07, Nr. 1.) [2119 

Stackelberg, 0. M., Kann d. Fam. v. 
Stackelberg in d. ÖOstseeprovinzen ihr. 
Ursprg. v. d. Burg Stecklenburg im Harz ab- 
leiten? (Jb. f. Gen. etc. ’04, 183-90.) [2120 

Loserth, J., Haus Stubenberg in Böh- 
men. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 4, 83-47.) 
Rez. v. "Ou. 2062: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 43 


Dopsch. — Ders., Archiv d. Hauses St. 
s. Nr. 2166. „(3121 
Axenfeld, Fam. Theuerjahr 


K. 

in Erdeborn. Mit Stammb. Als Ms. 
gedr. Erdeb. 1901. 48 S. [2122 

Langer, E., Mittelalterl. Haus-G. 
d. edlen Fam. Thun (s. Nr. 159). 
IV. Hft. 3. Abtlg.: 1. Hälfte d. 15. Jb. 
Tl. 2: Die Friederichische Linie d. 
Fam. Th. 54S. u. S. 133-166 m. 2 Fksms. 
u. 1 Stammtaf. 3 M. [2123 


Thlelisch, A., Nachtrr. z. G. d. Mühlhäus. 
Fam. Tilesius v. Tilenau. (Mühlh. G.bil. 
7, 151f.) Vgl. ’06, 176. (2124 


Familiengeschichte u. Biographie. — Allg. Quellen-Sammlungen. *79 


Voeltzkow, A. u. K. Adam, Die 
Familien Voelschow oder Voeltz- 
kow m. Einschluß der von Voltzkow 
auf Völtzkow. (Balt. Stud. N.F. 10, 
Beil.) 102 S. [2125 

Doblinger, M., Die Herren v. 
Walsee. Beitrr. z. öst. Adels-G. 
Mit 6 Stammtaf. (Arch. f. öst. G. 96, 
235-578 m. 6 Stammtaf.) Sep. Wien: 


Hölder 1906. 8 M. [2126 

Mehring, Zur G. d. Herren e Weinsberg 
(Württb. Vierteljhfte. 15, 279-53.)—Ders.,Die 
Herren v. Weinsberg im 14. Jh. (Ebd. 418 f.) 2127 


Welker, P. M. H., Ein dt. Bürger- 
geschlecht im Lauf v. 7 Jhh. Urkk. 
u. Aufstellgn. z. Geneal. u. G. d. 
Fam. Welcker. Numansdorp (Süd- 
Holland): Arch. d. Fam. Welker. 
4°. xvj, 241 S. [2128 


Schmitt, Edua., Zur G. d. Fam. Welle. 
(Fuldaer G.bll. 4, 24-30.) [2129 


Biographie, Allg. dt. (s. Nr. 167). 
Bd. LIII, Lfg. 1-3 (= Lfg. 261-63). 
Nachtrr.:Paulitschke-Reuter. S.1-480. 
à 2 M. 40. [2130 

Sammlung bern. Biographien fs. 
’06, 2070). V, 8 (Lfg. 40). S. 561-640. 
1 M. 20. [2131 

Biographie nation. de Belg. (s. 
Oé, 2071). XIX, 1: Reingout-Robert. 
448 Sp. 3 fr. . [2132 

Brunner, K., Aus d. Jugendzeit 
berühmt. Männer. Nach Selbstzeug- 
nissen u. ander. gleichzeit. Quellen. 
Berl.: Ulr. Meyer 1906. xv, 731 S. 
6 M. 50. [2133 


Il. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Levison, W., Aus englisch. Biblio- 
theken. I. (N. Arch. 82, 377-456.) [2134 


Veröffentlichungen d. Komm. f. neuere 
G. Österreichs (s.’03, 188 u.’06. 289). III, IV, 1, 
V u. VI s. Nr. 2162 f.; 3344. [2135 

Erben, W., Quellenpublikationenz.salzb G. 
(Mitt d. Ges. f. Salzb. Läkde. 46, 519-39.) [2136 

goes z. Schweiz. G. (s. ’06, 2076). 
XA\AV (Bulliugerse Korresp. m.‘d. Graubünd- 
nern. IlI). 12137 

Handschriften-Katalog d. Stadt- 
biblioth. Zürich. Abt. I: Zürcher 
Familien-Archive. Hft.1.(— Nr. 2093.) 


Zürich: Stadbiblioth. 768. 1 M. [2138 

Veröffentlichungen d. Ges. f. fränk. G. I 
8. Nr. 2154. [2139 

Handschriften, Die, d. Hist. Ver. 
f. Mittelfranken. I. Ansbach: Sey- 
bold. 54 S. 1 M. 20. [2140 

Handschriften d. Grhrzgl. Bad. 
Hof- u. Landesbiblioth. in Karlsruhe. 
V: A Holder, Die Reichenauer Hss., 
beschr. u. erläut. I: Die Pergament- 
hss. Lpz.: Teubner 1906. jx, 642 S. 


20 M. [2141 
Rez.: N. Arch. 83, 508 f. H. H.; Berl. phil. 
Wochenschr. ’07, Nr. 13 Weinberger. 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 
Nr. 174). XXVIO u. XXIX s. Nr. 2207 u. in 
Abt. B, Gruppe dog (Redlich, Jülich-berg. 
Kirchenpolit.). [2142 
Verzeichnis d. Handschrr. d. hist. Archivs 
d. Stadt Trier (8.’06, 2079) Bog.9: Nr. 309-331. 
(Trier. Arch. Hft. X. Beil. S. 129-44.) [2143 
Schmidt, Adf., Handschrr. d Reıchsabtei 
Werden, s. ’06, 195. (Abgedr. in: Beitrr. z. G. 
d. Stiftes Werd. 11, 113-37.) Rez.: N. Arch. 
32, 509 Levison. 


[214 | Immunitütenstreites. 


Vanden Gheyn, J., Catal. des mss. 
de la Bibl. Roy. de Belgique (s. 06, 
2080). VI: Hist. des ordres relig. et 
des églises particul. xj, 778 S. 
12 fr. [2145 

Quellen u. Abhandlungen z. G. d. 
Abtei u. Diözese Fulda (s. ’06, 197). 


IV. 64 S. 1 M. 20. [2146 

Verôffentlichungen d. Hist. Komm. f. 
Westfal. s. Nr. 2214. [2147 

Katalog d. Handschrr. d. Univ.-Biblioth. 
su Leipzig. VI, 3: Die jur. Hss., bearb. v. 
Helssig.s. Nr. 178. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
10, 72-79 Seckel. [2148 

Schulte, Wilh., Quellen z. G. d. 
Besitzverhältnisse d. Bistums Breslau. 
(Darstellgn. u. Qn. z. schles. G. 3, 


171-279.) [2149 


Molinier, Les sources de l’hist. de France, 
s. °07, 182. Rez. v. IV u. V: Hist. Vierteljschr. 
10, 114-17 Werminghoff. (2150 


2. Geschichtschreiber. 


Wattenbach, Dtids. G.-Quellen im Mittel- 
alter. Bd. I. Auf. 7, s. ’06. 2087. Rez.: Hist. 
Jabrb. 23, 219f. M. Jansen. [2151 

Scriptores rer. Germ. in us. schol. s. in 
Abt. B, Gruppe 2b: Nithard. [2152 


Luginbähl, R., Die Schweizerchronik d. 
Chr. Heguer. (Anz. f. schweiz. G. ’06, 32-34.) 
— Ders., Die Chronik d. Gebh. Hegner. 
(Ebd. 35-13.) — Ders., Die Schweizerchronik 
d. Hur. Bullinger. (Ebd. 69-71.) — Ders., Die 
Chronik d Fridli Bluntschli u. d. Hnr. Brenn- 
wald. (Ebd. 71-74.) (2158 

Chroniken d. Stadt Bamberg. 1. Hälfte a. 


‘ in Abt. B, Gruppe 4,c,a: Chron. d Bamb. 


(2154 


*80 


Schön, Th., Routling. G.-Quellen. (Reutl. 
G.bll. Jg. XVI, Nr. 4,5.) ‘3155 

Reimers, H., Die Quellen d. „Re- 
rum Frisic. Hist.“ d. Ubbo Emmius 
(e, ‘06, 2093). Schluß. (Jahrb. d. Ges. 
f. bild. Kunst etc. zu Emden 16, 
182-325.) Sep. Lpz.: Quelle & M. 
5 M. [2156 

Chronik, Hannov.; hrsg. v. O. 
Jürgens. (= Nr. 2761.) Hannov.: 
Geibel. ei, 788 S. 5 M. [2157 


Rademacher, 0., Die Merseburg. - 


Bischofschronik (s. "04, 150). II: 1136- 
1341. Progr. Merseb. 37 S. [2158 


—— m -M — 


2. Urkunden und Akten. 


Tille, A., Pflege u. Inventarisation nicht- 
staatl. Archive. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, 
Nr. 4.) Er WM (2159 

Fontes rer. Austr. 2. Abt.: Diplomata et 
Acta (8.’06, 2098). Bd.LIX (Urkk. etc. d.Kartause 
Aggsbuch) s. in Abt.B, Gruppe 4,c,ÿ. [2160 

Mayr, M., Zur Anlage e. Autographen- 
sammig. f. d. Wiener Hofbibliothek 1829-38. 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ’06, 116-30.) [2161 

Archivalienz. neuer. G. Österreichs. 
1,1. (IV, 1 v. 2185.) Wien: Holz- 
hausen. 118 S. 3 M. [2162 

Inh.: a) M. Dvotäk, Das Lobkowitzsche 
Arch. in Raudnitz. b) A. Mörath, Fürstl. 
Schwarzenberg. Arch. in Kruman. c) d. Šusta, 
Desgl. in Wittingau. d) Ladisl. Hofmann, 
Gräfl. Buquoysch. Arch. in Gratzen. e) Wenz. 
Schulz, Arch. d. Museums d Kgrchs Böh- 
men. f)B.Bretholz, Fürstl. Dietrichsteinsch. 
Schloßarch. in Nikolsburg. 

Staatsverträge, Österr. England; 
bearb. v. A. F. Pribram. Bd. I: 
1626-1748. (II v. 2135.) Innsbr.: 
Wagner. xjv, 818 S. 22 M. [2163 

Rez.: Dt. Lit.-Zty. ‘07, Nr. 15 Bittner. — 
Rez. v. ’08, 138 (Bittner, Chronol. Verz. d. 
Staatsverträge Österr.): Hist. Vierteljschr. 9, 
136 f. Pribram; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 
877-50 Voltelini. 

Kleinere Mitteilungen betr. Aıchive in: 
a) Niederösterr. v. K. Uhlirz, A. Fuchs, 
B. Hammerl, A. Starzer, M. Vancsa. 
h) Oberösterr. v. L. Zibermayr, R. V. 
Handel-Mazzetti, J. Jäkel. c) Mühren 
e W. Schram, L. Nopp. d) Schlesien v. 
G. Kürschner. ei Galizien v. A. Chmiel. 
(Mitt. d. 3. (Arch.-) Sekt. d. K. K. Zeutr.- 
Komm. 6, 235-312.) (2164 

Mell, A., Archive u. Archivschutz 
in Steiermark. (Beitrr. z. Erforschg. 
steir. G. 35, 199-246. — Vgl.: Korr.- 
Bl. d. Gesamt-Ver. 54, 507-15.) — 
J. Loserth, Arch. d. Hauses Stuben- 
berg. (Ebd. 1-198.) Vgl. Nr. 2121. [2165 

Widmann, H., Namen-Register z. d. Urkk. 
d. Benediktinerinnen-Stiftes Nonnberg (8. Ui, 
2103). Forts. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 
46, 559-74.) [2166 


Bibliographie Nr. 2155—2204 


Divis-Cistecky, J. v., Stadtarchive 
in Ostböhmen. itt. d. 3. (Arch.-) 
Sektion d. K. K. Zentr.-Komm. 6, 
164-234.) — J. Teige, Urkk. d. Karl- 
steiner Dechantei, 1322-1625. (Sit- 
zungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss. U6, 


IV.) 78 S. (Czech.!) [2167 

Csallner, R., Dt. Texte a. d. Arch. d. St. 
Hermannstadt u. d. sächs. Nation. Urkunden- 
abtlg. v. 1429-1600 (e "ue, 2107). Forts. (Korr - 
Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. ‘07, Nr. 1 f.) [2168 


Urkundenbuch d. Abtei St. Gallen. 
V: 1412-1442 (s. ’06, 2110). Lfg. 3: 
1425-29. Bearb. v. Pl. Bütler u. T. 
Schieß. 1906. S.401-600. 10M. [2169 

Urkundenbuch d. Stiftes Bero-Münster (e. 
06, 2111). TI. I, Register. 8. 3:9-423. (Beil. 
z. „G freund“ Bd. 61.) (21:0 

Materialien z. Standes- u. Landes- 
G. Graubündens (1464-1803). Hrsg. 
m. Unterstützg. d. Behörden v. 
Jecklin. I: Regesten. Basel: Geering. 
4°. xıj, 686 S. 12 M. (2171 


Notthafft Frhr. su Weißensteln, F., Aus- 
züge a. d. Repertor. üb. d. Urkk. d frhr. 
bezw. gráfi. Fam. Nothaft. (Vhdign. d. Hist. 
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 57, 151-81.) [2173 


Urkundenbuch, Wirtemberg. (s. 
‘04, 163). Bd. IX: 1285-1291. xuj, 
572 S. 10 M. [2173 

Urkundenbuch d St. Eßlingen. Bd.Il,s.°06, 


298. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 13 Mehring; 
Hist. Vierteljschr. 10,133-35 W erminghoff. [2174 


Inventare d. Grhrzgl. Bad. General- 
Landesarchivs (s. "04, 1896). Il, 2. 
S. 195-394. 6 M. 40. [2175 

Oberndorff, L. Graf v., Freiherrl. 
v. Venningensches Archiv zu Eichters- 
heim, B.-A. Sinsheim. (Mitt. d. Bad. 
Hist. Komm. 29, 33-46.) Nachtr. z. 
d. in Nr. 18 d. Mitt. veröff. Ver- 
zeichn. — Ders., Frhrl. v. La Roche- 
Starkenfelssches Arch. in Wieblingen 
b. Heidelb. (Ebd. 47f) — H. Aen, 
Frhrl. v. v. Türckbeimsch. Arch. auf 
Schloß Mahlberg, B.-A. Ettenheim. 
(Ebd. 40-46) — Ders., Frbrl. v. 
Türckh. Arch. in Altdorf, B.-A. Ettenh. 
(Ebd. 49-82.) [2176 


Urkunden, Die, d. Kirchenschaffnei 
Ingweiler. reg. u. m. Anmerkgn. 
verseh.v.E.Herr. StruBb :vanHauten 
1906. 239 S. 4 M. [2177 

Cartulaire de l'évêché de Metz 
publ. p. P. Marichal (s. '06, 2115). 
Essai de restitution du „Vieil Re- 
gistre des fiefs“. (Mettensia V, 1.) 


1906. 190 S. [2178 
Rez. v. IV: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26, 
20-22 Jungk. 


Geschichtschreiber. — Urkunden und Akten. 


Tigen, Th., Das neue Gebäude d. Staats- 
archivs zu Düsseldorf u. dessen Bestände. 
(Mitt. d. K. Pr. Archivverwaltg. 9, 35-62.) [2179 


Urkunden u. Akten d. Essener 
Münsterarchivs. Hrsg. v. K. Hnr. 
Schaefer u. Frz. Arens. (= Nr. 


2731.) xj, 848; xxx S. 6 M. [2180 
Rez. : Korr.-Bl.d.W estdt. Zt. 26, 18f. Keussen. 
Urkundenbuch d. Stiftes Kaiserswerth; 

bearb. v. Kelleter, a ui, 2170. Rez.: Rhein. 

G.bll. 8, 156-58 Hauptmann; Zt. f. Kirch -G. 

26,539 f. O. Clemen; Laacher Stimmen 69, 445- 

AR Pfülf, Röm. Quartalschr. 20, I1, 101-6. [2181 


Inventaires somm. des archives de 
l'Etat en Belgique: Invent. génér. des 
archives eccl. du Brabant p. Alfr. 
d'Hoop. T. I: Eglises collégiales. 
Brux.: Guyot 1906. 294 S 4 fr. [2182 


Vanden tiheyn, J., Les documents d'hist. 
eccl. belge à la Section des mss. de la 
Biblioth. Roy. de Belg. (Ann. p. serv. à l'hist. 
eccl. de la Belg. 33, 108-14.) [2183 


Inventaires somm. des archives des 
anc. gouvernements des Pays-Bas, 
conserv. aux Archives génér. du 
royaume à Bruxelles. T.I. (Archives 
de l'Etat en Belg.) Brux.: Guyot. 
4 fr. [2184 

Muller, S., Rijksarchieven in de 
Provincie Utrecht. Catalogus van het 
arch. d. Bisschoppen van Utrecht. 
Utrecht 1906. xıv, 72 S. [2185 

Joosting, J. G. C., Het archief d. 
abdij te Dikninge. Leiden: Brill 1906. 
349 S. 8 fl. 50. — Ders., Het arch. 
d. abdij te Assen. Ebd. 135 S. 
1 fl. 50. [2186 

Poncelet, E., Invent. analyt. des 
chartes de ia collégiale de St.-Pierre 
à Liége. Brux.: Kiessling 1906. xcııj, 
540 S. 8 fr. [2187 

(Publ. de la Comm. Roy. d’hist. de Belg.) 

Cartulaire de la commune de 
Dinant, p. L. Lahaye (s. '01, 2216). 
T. VI: 1666-1700. (Docc. rel. à l’hist. 
de la prov. de Namur.) 1906. 351 S.; 
Tat. ö fr. [2188 

Flament, A. J. A., Diplomen en ch.rtere 
d. proostdij van Mecrssen te firussel in het 
Algemeen Rijks-archief. (Publications de la 
Soc. hist. etc. de Limb. 42, 4783-85.) (2189 

Callewaert, C., Anciens cartulaires de 
Flandre. (Ann. de In Soc. d'c mulat. de l'ruges 
56, 482 f.) [2190 

Cartulaire de la ville de Gand 
(Oorkondenboek d. stad Gent) (s. ‘04, 
921). 1. Série: Comptes. T. II: Uit- 


‚si 


A. van Werveke. 1906. 247 S. 6fr. 
— Desgl. 2. Série: Chartes et docc. 
T. I: Liber traditionum Sancti Petri 
Blandiniensis- 1278; publ. et annoté 
p. A. Fayen. 1906. xnj, 311 S. 
5 fr. [2191 

Devillers, L., Invent. anal. des 
archives des Etats de Hainaut (s. ’03, 
200). T. III. 1906. 4°. vij, 552S. [2192 

Wagner, Ferd., Aus d.Stadtarchive 
zu Göttingen. (Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. ’07, 1-38.) [2193 

Urkundenbuch d. Kiosters Neuenwalde, 


bearb. v. Rüther, s. "Oh 242. Rez.: Zt. d. 
Hist. Ver. f. Nieders. '05, 525-29 u. Hist. 


Vierteljschr. 10, 132f. v. d. Oeten; Lit. Zbl. 


"Ou, Nr. 21. [2194 
Urkundenbuch, Hansisches. Bd. VI: 1415- 
1433, bearb. v. Kunze. s. '05, 2182. Rez.: 


Mitt. a. d. hist. Lit 34, 173 Girgensohn. — 
D. Schäfer, Zum Urkdb. I, n. 573, 3 5. 204 
(Hans. G.bll. ’06, 348.) [2195 


Ausfeld, E., Regesten z. G. d. 
Klosters Anrode b. Mühlhausen i. Th. 
1262-1735. (Mühlh. G.bll. 7, 1-74.) — 
H. Heerwagen, Mulhusina im Arch. 
d. Germ. Nationalmus zu Nürnb. 
(Ebd. 75-83.) [2196 


Urkundenbach d. Klosters Paulinzelle Il: 
1314-1534, hreg. v. Anemüller, s. ’U6, 250. 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 359 Ermisch; 
Hist. Zt. 98. 603-5 Dobenecker. (2197 

Codex dipl. Lusatiae super. (s. ‘O6, 21:7). 
III, 2 s. Nr. 1187. (2198 


Geschichtsquellen d. burg- u. schloßg. sess. 
Geschlechts v. Borcke. III s. Nr. 2079. [2199 


Ketrzynski, W., Biblioteca hr. 
Raczynskich w Rogalinie. Lemberg 
1905. 36 S. [2200 

A. Warschauer, Die Handschriften- 


sammilwe.’auf Schloß Rogalin. (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Pa 7, 126-30.) 


Seraphim, A., Preuß. Urkk. in Rußland. 
(Altpr. Monatsschr. 44, 65-87.) [2201 


Hahn, Frhr. Ed. v., Litauische 
Briefladen (e '05, 241). Forts. (Jahrb. 
f. Geneal. etc. '04, 1-81.) [2202 


Moser, L. K., Das Archiv d. k. k. 
Handels- u. Seegerichtes in Triest. 
(Mitt. d. 8. (Arch.-)Sektion d. k. k. 
Zentr.-Komm. 6, 139-63.) [2203 

Knapp, Herm., Die Zenten d. 
Hochstifts Würzburg. Ein Beitr. z. 
G. d. süddt. Gerichtswesens u. Straf- 
rechts. Mit Unterstützg. d. Savigny- 


leggingen tot de gentsche stads- en | Stiftg. hreg. Bd. I: Die Weistümer 
| u. Ordngn. d. Würzb. Zenten. Abt. 1 


baljuwsrekeningen, 1280-1315. Nage- 
laten werk v. J. Vuylsteke, uitg. 
door V. van der Haeghen en 


| 


' u. 2. Berl.: Guttentag. xıj, 1405 S. 


45 M. [2204 


"82 


Becker, J., Urkk. z. G. d. Reichs- 
landvogtei im Elsaß. (Mitt. d. Ges. f. 
Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im 
Els. 21, 369-425.) [2205 

Christ, K., Die Ordnungen d. Pfälzer 
Rheines im allgem., sowie d. Altrheines b. 
Ougersheim im besond. v. 1488 u. 1633. (Mo- 
natsschr. d. Frankeuth. Altert.-Ver.’07, Nr. LA) 
— F. Walter, Die Drucke d. Mannheim. 
Stadtprivilegien 1607-1785. (Ebd. Nr.1 u.2.) [2206 

uellen z. Rechts- u. Wirtschafts- 
G. d. rhein. Städte. Berg. Städte. 
I: Siegburg. Bearb. v. F. Lau. (XXIX 
v. 2142.) Bonn: Hanstein. xx], 89*, 
236 S. 12 M. [2207 

Urbare, Rheinische. II: Urbare d Abtei 
Werden a.d. Kuhr. A. Hrsg. v. Kötzschke, 
s. ‘06, 2117. Rez. Lit. Zbl. ‘06, Nr. 48 (auch 
v. I: 5. Pantaleon, hrsg. v. Hilliger); Westit. 
Zt. 25, 365-6) G. Caro. [2208/9 

Werken d. Vereeniging tot uitg. 
d. bronnen v. het oude vaderl. recht 
gevest te Utrecht. 2R., Nr.8: Bronnen 
voor d. gesch. d. kerkel. rechtspraak 
in het bisd. Utrecht in d. mid- 
deleeuwen ;uitg. doorJ.G.C.Joosting 
en S. Muller. Afd. I, Deel 1 u. 2, 1. 
e Gravenh.: Nijhoff 1906. 453; 106 S. 


A [2210 
Cer GE e Schepenbrieven van 
ie apittel van St. Servaas te 


Maastricht (s. Nr. 220). Forts. (Publi- 

cations de la Soc. hist. etc. de Limb. 

42, 81-210.) [2211 
Cartulaire de l'anc. estaple de 

Brugesp.L.GilliodtsvanSeveren 

(s. ‘06, 236). T. II u. IV. 737; 

680 S. à 16 fr. [2212 
Rez.: Haus. G.bll. 06, 379-88 Stein. 


Simson, P., Vermächtnis d. hans. Syndikus 
Dr. Hnr Sudermann an Danzig: Das corpus 


privilegiorum Hausse Theutonicae (Haus. 
G.bll. ‘06, 341-45.) [2218 
Landrechte, Westfäl. I: Land- 


rechte d Münsterlandes bearb. v. F. 
Philippi. Mit2 Ktn (= 2147.) Münst.: 
Aschendorff. zu, 280 S. 8 M. [2214 

Ren. v. ‘05, 327 (Westf. Stadtrechte. I, 2: 
Grfsch. Murk, Hamm; bearb. v. Overmann): 
Zt. d.Sav.-Stiftg. 26, G. A., 307-10 Werminghoff. 

Techen, Bürgersprachen d. St.Wisınar, s. '06, 
2130. Rez.: Haus. G.bll.'06, 588-418 H Joachim 
u. Entgegnv. v. Tochen ebd. '07, 265-74; Zt. 
f. Sozialwiss. 10, 143f. v. Below; Hist. Vier- 
teljachr. 10, 300f. Mollwo; Mitt. a d. hist. Lit. 
25, 288-92 Sutzepfandt; Engl. hist. rev. 23, 
361-63 Unwin. [2215 

Rechtsbuch, Das Neumarkter, u. 
andere Neumarkt. Rechtsquellen. Von 
O. Meinardus. (Il v. 2791., Breslau: 
Wohlfahrt 1906. 440 S.; 4 Taf. 
7 M. [2215a 


Regesta chartarum Italiae; hrsg. 
v. Kgl. Preuß. Hist. Institut u. vom 


Bibliographie Nr. 2205—2251. 


stum 
edor 


Istituto Stor. Ital. Bd. I: Re 
Volaterranum, 778-1303; v. 
Schneider. Rom: Loescher. Gei, 


448 S. 12 M. [2216 
Schiaparelli, L., Proposte p. 1. pubbl. 
di nn „Corpus chartarum Italiae.“ (Atti d. 
Congresso Int. di scienze stor. Roma. ’03, 
Vol. 3, 11-18.) — Anz.: Dt. Lit.-Ztg. '07, 

Nr. 26 Fed. Schneider. 
Mazzatinti, 6. d Gli archivi della 
storia d'Italia (s. ’06, 260). IV, 3-6. 
[2217 


S. 241-399. 

Rieti.-Milano: Archivio d. Camera di Com- 
mercio e dell’ antica Università dei Mercanti. 

Regesta pontificum Romanorum, 
cong. P. F. Kehr (s. Nr. 222). Vol. IT: 
Latium. xxx, 230 S. 8 M. [2218 

Bez. v. I: Zt. f. Kirch.-G. 28, 104-6 Beg; 
Hist. Jahrb. 28, 119-25 v. Nostitz - Rieneck; 
Arch. d. Soc. Rom. di storia patria 29, 551-6 
Fedcle; Zt. f. kath. Theol 31, 309-19 Grisar; 
Rev. d'hist. eccl. 8, 333-35 van der Myns- 
brugge; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 13 S. Keller. 


Wehrmann, M., Vatikun. Quellen z. dt. 
Landes-G. (Dt. G.bll. x, 93-108.) Vgl.: H. 
Kaiser (Hist. Zt. 99, wo [2219 


Wiederhold, W., Papsturkk. in 
Frankreich (s. Nr. 223). III: Dauphiné, 
Savoyen, Lyonnais u. Vivarais. IV: 
Provence m. Venaissin, Uzegois, Alais, 
Nemosez u. Nizza. (Nachrr.d. Götting 
Ges. d Wiss. '07, Beihft.) 172 S. [2220 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Necrologla Germaniae, s. ’06, 262. Rez.: 
Hist. Zt. 98, 355-59 Uhlirz; Carinthia I, Jg. 6, 
193f. v. Jaksch; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 2x% 
158-63 Martin; Mitt. a. d. hiet. Lit. 35, 
14-53 Ilwof. [2221 


Delehaye, H., Les légendes hagiogr. 
2. éd. Brux.: Soc. des Bolland. 1906. 
xj, 264 S. 3 fr. [2222 

Günter, H., Legenden -Studien. 
Köln: Bachem 1906. xj, 192 S. 
3 M. 60. [2223 

Rez.: N. Arch. 31, 733f. Levison; Hist.- 
polit. BII. 139, 239f.; Zt. f. Kirch.-G. 28, 77 
G. Ficker; Hist. Jahrb. 28, 423 f. Holzapfel. 


Krieg, Inventarisationen d. Kirchenbücber. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "07, Nr. 4.) [2224 


Hartmann, Aug., Hist. Volkslieder 
u. Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jh. 
Gesamm. u. erl. Mit Melodien, hrsg. 
v. H. Abele. I: Bis z. 30j. Kriege. 
Münch.:Beck. 352 S.; Taf. 12 M. [2225 


Seelenbuch d. Klosters 
(Württb. Vierteljhfte. 
[2226 


Adam, 
Reichenbach. 
15, 420-35.) 

Baumann, J., Die Elenchen d. 
Pfarrei Hördt, 1695-1796. (Mitt. d. 
Hist. Ver. d. Pfalz 28, 1-74.) [2227 


Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. *83 


Neubauer, E., Magdeburgs Kirchenbücher. 
(G.bll. f. Magdeb. 41, 417-19.) (2228 
Fischer, Adf., Zu d. Leichenpredigten- 
Sammlg. d. Grauen Klosters. (Dt. Herold "07, 
Nr. 1 n. 3.) Vgl. 05, 200. (2229 
Bôtticher, A., Neumärk. Leichen- 
pese in d. Biblioth. d. Marien- 
irche in Frankf. a. O. (Schrr. d. Ver. 
f. G. d. Neum. 19, 1-77.) [2230 
Rose, R., Dio Kirchenbücher d. Prov. 
Westpreußen. (Arch. f. Stamm- u. Wappenkde. 
VL, Nr. 12.) [2231 
Mülverstedt, v., Die Vasallen-Register u. 
-Tabellen d. Hauptämter in Masuren. — Zur 
G. masur. Ortschaften. (Mitt. d. Lit. Ges. 
Masovia 11, 80-100.) [2232 


Dehio, 6., Handb. d dt. Kunst- 
denkmäler (8. ’06, 271). Bd. II: Nord- 
Ost-Dtld. 499 S.; Kte. 4 M. 50. [2233 


Grauert, H., Die Kaisergruft im Dome zu 
Speyer. (Beil. z. Allg. Ztg. '06, Nr. 2346-49.) [2234 

Starzer, A., Die kunsthist. Denkmale d. 
21. Bezirkes Wiens. (Berr. eto. d. Altert.-Ver. 
Wien 40, I, 29-45.) — M. Vancsa, Bot- u. 
Denksäulen in Niederösterr. (Ebd. 39, 99-118; 
8 Taf.) — K. Siegl, Die ältest. christl. Grab- 
denkmäler in Eger. (Mitt. d. 3. (Arch.-)Sekt. 
d. K. K. Zentr.-Komm. 6, 235-41.) [2235 


Museographie üb. d. J. 1905/6, red. v. E 
Krüger: Westdtld., bayr. Sammlgn., Schweiz. 
(Westdt. Zt. 25, 411-86; Taf. 7-17.) [2236 


Guyer, S., Die christl. Denkmäler 
d. 1. Jahrtausends in d. Schweiz. Mit 
17 Taf. (Stud. üb. christl. Denkmäler, 
hrsg. v. J. Ficker. IV.) Lpz.: Dieterich 
xuj, 115 S. 5 M. [2237 

Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern 
(8. Nr. 228). Bd. II: Reg.-Bez. Ober- 
pfalz u. Regensb. Hft. 7: Bez.- Amt 
Oberviechtach; bearb. v. G. Hager. 
Mit 6 Taf.; 73 Abbildgn. im Text u. 
1 Kte. 1906. 84 S. 3 M. 50. [2238 


Gaisberg-Schöckingen, F. Frhr. Y., Bild- 
werke in d. Spitalkirche zu Stuttg. (Württb. 
Vierteljhfte. 15, 436-59.) [2239 


Ficker, J., Denkmäler d. elsäss. 
Altert.-Sammlg. zu Straßb. Hrag 
i. A. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschicht 
Denkmäler im Els. Straßb.: Beust. 
Fol. xxvij S.; 52 Taf. [2240 

Neeb, E., Verzeichn. d. Kunst- 
denkmäler d. Stadt Mainz Tl. I 
(Privatbesitz), s. oe, 2148. (Zt. d. 
Ver. z. Erforschg. d. rhein. G. etc. in 
Mainz 4, 449-582; 21 Taf.) [2241 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.-Bez. 
Wiesbaden. Hrsg. v. d. Bezirks-Verband d. 
Reg.-Bez. Wiesb. (e. "Ob, 254). 
Luthmer, Rheingau. 2. Aufl. 
Taf u. Kte. 10 M. 


242 S.; 
[2242 


Bd. I: F. : 


| 


Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz; 
hrsg. v. P. Clemen (s. ’06, 2149). 
VI, 1 u. 2: Stadt Köln; in Verbindg. 
m. O. v. Falke, E. Firmenich- 
Richartz, J. Klinkenberg u. a. 
hrag. v. P.Clemen. Bd. I, Abt. 1 u. 2. 
Quellen. Bearb. v.J.Krudewig. Das 
röm. Köln. Bearb. v. J. Klinken- 
berg. Mit 14 Taf. u. 182 Abbildgn. 
im Text. 1906. x, 393 S. 5 M. [2243 

Bau- u. Kunstdenkmäler im Reg.- 
Bez. Cassel. Bd. III: Kreis Grafschaft 
Schaumburg v. H. Siebern, unt. 
Mitarb. (d. arch.-hist. Tls) v. H. 
Brunner. Marb.: Elwert. 112 S.; 
146 Taf. 20 M. 2244 

Bau- u. Kunstdenkmäler v. West- 
fal. (s. oe, 2153). Kreis Arnsberg. 
Bearb. v. A. Ludorff; m. geschicht 
Einleitgn. v. Féaux de Lacroix. 
Mit 3 Ktn., 395 Abbildgn. auf 59 Taf. 
u. im Text. 1906. 1308. 3M. Kreis 
Bielefeld-Land. Bearb. v. Ludorff; 
m. geschichtl. Einleitgn. v. R. Schra- 
der. Mit 3 Ktn. u. 64 Abb. auf 12 Taf. 
u.im Text. 1906. 31 S. 1 M 20. Kr. 
Bielef.-Stadt. Bearb. v. A. Lud.; m. 
gesch. Einleitg. v. R. Schr. Mit 
4 Ktn., 106 Abb. auf 31 Taf. u. im 
Text. 1906. vıj, 14 S. 2 M. 40. [2246 

Bau- u. Kunstdenkmäler Thü- 
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt u. 
G. Voß (s. Nr. 235). Hft. XXXIII: 
Hrzgt. Sachs.-Coburg u. Gotha. Land- 
ratsamt Coburg. Die Veste Coburg. 
VonG.Voß. Mit37 Taf.u.55 Abbildgn. 


im Texte. S. 475-600. 9 M. [2246 

Helbig, P. K., Die Steinkreuze im Kgr. 
Sachsen (s. ’06, 1959). Nachtrr. (Mitt. d. Ver. 
f. süchs. Volkskde. 4, 117-31.) [2247 


Brückner, E., Die Glocken d. 


Oberlausitz. (N. laus. Magaz. 82, 
1-222.) 2248 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 


Pommern. Hrsg. v. d. Ges. f. pomm. G. 
etc. (s. '08, 2270). T1. Il: H. Lemcke, 
Reg.-Bez. Stettin. Hft. 7: Kreis Pyritz. 


S. 317-540. 10 M. [2249 

Lutsch, Verzeichn. d. Kunstdenkmäler d. 
Prov. Schles. Bd. V u. VI (Register u. Denk- 
mälerkarten), ‘08, 235 u. ’04. 214. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. oui, Nr. 3 Dehio; Hist. Zt. 98, 420- 
22 Polaczek. [2250 

Schmidt, Bernh. (Prov.-Konservator,, 
Denkmalpflege in d. Prov. WestpreuB. 1906. 
Bericht. Danz.: Kafemann. 19 S.; 5 Taf. 
1 M. [2251 


nn 


"RÄ 


Bibliographie Nr. 2252—2305. 


Ill. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Lamprecht, K., Dt. G. (s. Nr. 242). 
Bd. IX: Neueste Zeit. Zeitalt. d. sub- 
jekt. Seelenlebens. Bd. II. Aufl. 1 u. 2. 
Berl.: Weidmann. xjv,516S. 6 M. [2252 

1. Abt.: Urzeit u. Mittelalt. Bd. L Aufl. 4. 
1906. xjx, 421 S. Rd. IM. Aufl. 3. 1906. x vit, 
435 8. à 6 M. Rez.: Mitt. a.d hist. Lit. 35, 
159-63 Löschhorn. — Rez. v. VIu VII: Arch. 
f. Kultur-G. 5, 120-25 Steinhausen; v. VII, 1: 
Mitt. a.d hist. Lit. 35,75-78 Löschh ; v. VII, 2 u. 
VIII: Lit. Zbl. o Nr. 52/53 C. N-r. 

Herch, E., Dt. G., 8. Nr. 244. 
f. Kult.-G. 5, 117-20 Steinhansen; Mitt. a. d. 
hist. Lit 35, 163-65 u. 299-301 Ködderitz. — 
Beitrag zur docta ignorantia. (Katholik 3. F., 
35, 19f.) Antw. v. Heyck (Ebd. 160) [2258 

Wustmann, R., Dt. G. im GrundriB (n. ’U4, 
Sin u. 1943). II: Von d. Mitte d. 17. Jh. bis 
z. Gegenw. Lpz.: Rußberg. jx, 137, 5O 8. 
2 M. [2254 

Bibliothek dt. G. (s. Nr. 245). Lfg. 168 
(Kaser 11, 161-240) u. 169 (Heigel II, 401-r0).[2255 

Kaeber, F., Die Idee d. europ. 
Gleichgewichts in d. publizist. Lit. 
v. 16. bis z. Mitte d 18. Jh. (Diss.) 


Berl.: Duncker. 153 S. 4 M. [2256 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 12 Gottfr. Koch. 


2. Territorial- Geschichte. 


Leger, L., Hist. de l’Autriche- 
Hongrie dep. les origines jusqu'au 
l'année 1894. Éd. 5. Paris: Hachette. 
691 S.; 6 Ktn. 5 fr. 2267 

Geschichte d. Stadt Wien, hrsg. 


Rez.: Arch. 


v. Altert.-Ver. zu Wien, redig. v. A. ' 


Starzer (s. 06, 290). Bd. HI: Von 
d. Zeit d. Landesfürsten a. habsburg. 
Hause bis z. Ansgange d. Mittelalters. 
1. Hälfte. Mit 13 Taf. u. 29 Text- 
illustr. vm, 458 S. 120 M. [2258 

Harrach, 0. Grf., Rohrau. Ge- 
schichtl. Skizze d. Grafschaft m. be- 
sond. Rücks. auf deren Besitzer. 
I: 1240-1688. Wien: Gerold. 197 S.; 
3 Taf. 10 M. e 

Lödler, V., G. v. Preding. Graz: 
Moser 1906. 131 S. 1 M. 25. |2260 

Widmann, H., G. Salzburgs. Bd. I: 
Bis 1270. (Allg. Staaten-G. Lfg. 79. 
Abt. III, Werk 9) Gotha: Perthes. 
xvj, 384 S. 8 M. [2261 

Mayr, M., Beitrr. z. älter. G. d. 
Stadt Dornbürn. (Forschgn. etc. z. 
G. Tirols u. Vorarlbergs 3, 97-118.) 
— dJ. Zösmair, Zur G. v. v. Tosters 
u. sein. gleichnamig. Burg. (Jahres- 
ber. d. Vorarlberg. Mus.-Ver. 43, 
47-78.) [2262 


Bun De m En 


Vigilio, Je Storia delle Valli din 
Non e di Sole nel Trentino dalle 
origini fino al secolo XVI. Trentino: 
Zippel 1905. 366 S. [2263 

Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 50, 556-61 
v. Voltelini. 

Lützow, Count, The City of Prague. 
(Transactions of the Royal Soc. of literat. 
27, 93-106 ) (2264 

Schram, W., Vaterländ. Denk- 
würdigkeiten (s. 06, 2171). Bd. IT. 
152 S. m. Abbildgn. u. Taf. AN. [2265 

Dolezil, H., Polit. u. Kultur-G. d. 
Kgl. Hauptst. Olmütz (s. "Op, 22251. 
TLV (Slav.). Progr. Olmütz 1905.[2266 

Preng, L., G. Lundenburgs "e 
"05, 2227). IV. Progr. Lund. up [2267 

Ovary, L.. Le relazioni fra l'Italia e 
PUngheria dal Medio evo ai nostri giorni. 
(Attı d. Congresso Stor. di scieuze stor. 
Roma ‘03 Vol. 3, 533-43.) — M. Darvai, 
L'imperialiemo ungherese nel Medio evo. 
(Ebd. 549-33.) [2258 

Reinsenberger, K., Die dt. Besiedign. 
Siebenbürgens in älter. u. neuer. Zeit. (Zt.d 
Hist. Ver. f. Steierm. 4, 43-66.) [2269 


Kaindl, R. F., G. d. Deutschen in 
d. Karpathenlän ern. Bd.I:G.d.Dt. 
in Galizien bis 1772. (Allg. Staaten- 
gesch. Lie 76 = 3. Abt. Dt. Landes- 

eschichten. Werk 8, Bd. I.) Gotha: 


erthes. xxıj, 369 S 8 M. [2270 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 375-80 Ilwof. 


Chronik d. Burg Wildegg v. 1584- 
1684. Hit. I. Zürich: Füßli. 79 S., 
Tat. 1 M. 50. [2271 

Rodt, E., Bern im 13. u. 14. Jh. 
Nebst Rückblich auf d. Vor-G. d. 
Stadt. Mit 28 Abbildgn. u. Stadtplan 
v. J. 1583. Bern: Francke 1906. 
183 S. 5 M. 20h 

Tscharner, L. v., Die obersimmen- 
tal. Herrschaft Mannenberg. (Neu- 
jabrsbl. d. Hist. Ver. d. Kant. Bern 
f. 07.) Bern: Grunau. 665S. 2 M. 50. [2273 


Burri, F., Grasburg unt. savoyisch. 
Herrschaft. ‘Arch. d. Hist. Ver. d. 
Kant. Bern 13, II, 1-268.) [2274 


Döberl, Entwicklungs-G. Bayerns. I, s. °06, 
2175. Rez.: Lit. Zbl. ’U6, Nr. 49; Beitrr. ez. 
bayer. Kirch.-G. 13. 154-56; Hist. Jahrh. 28, 
204-6 M. Jansen; Hist. Zt. 98, 599-603 Uhlirz; 
Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 152; Gött. gel Anz. 
’07, 519-35 Riezler. [2275 

Lettenbaner, F. J., Beitir. z. G e Wennig- 
münchen. (Jahresber. d. Hiat. Ver. f. d. Bez 
Bruck. III: 1905 6.) (227% 

Brunner, J., Schloß u. Herrschaft 
Sattelpeilnstein. (Vhdlgn.d. Hist. Ver. 


Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte. 


v. Oberpfalz u. Regensb. 57, 1-96; 
2 Taf.) [2277 
Gebhardt, 0., Abri d. G.u. Topogr. 


d 


| 


v. Markt-Redwitz u. seiner Nachbar- ` 


orte Dörflas u. Oberredwitz. Markt- 
Redw.: Trautner 1906. 
en K.,G.d.Burg, Wallfahrt 
Pfarrei Ma tree de Größen- 
een Ebermannstadt: Henkel- 
mann 1906. 80 S. 1 M. [2279 
Heerwagen, H., Slaven in Nürnberg. 
ri d. Ver. f. G. d. St. a, 
"Best, Chr., Kurze Chronik d. fand: 
gemeinden d. prot. Dekanatsbezirks 
in Rothenburg o. d. T. Rothenb.: 
Peter 1906. 62 S. [2281 
Kreiselmeyer, A., Die Banner- 
herrschaft Entsee b. Rothenburg o T. 
Steinach: Selbstverl. 1906. 64S. [2282 
Steichele, A. v., Bist. Augsburg, 
fortg. v. A. Schröder (s. Nr. 271). 
Lfg. 52 (Bd.VII,81-160). 1 M.50. [2283 
Meyer, Chr., G. d. St. Augsburg 
(= Nr. 2641.) xj, 130 S. (Subskr.-Pr.: 
2 M. 60. Einzelpr.: 3 M. 20.) [2284 
Eberle, W., Aus Legaus Vergangen- 
heit. Legau: Mayr 1906. 107 S. [2285 
Kölle, A., Zur Entstehg. d.StadtUlm. 
(Württb.Vierteljhfte. 15, 515-57.)[2286 
Höhn, H., G. d. Stadt Grötzingen 
unt. Berücks. d. Amter Nürtingen u. 
Neuffen bis 1700. (Württb. Jahrbb. f. 
Stat. u. Ldkde. '06, II, 1-51.) [2287 
Häuserbuch Konstanzer. Festschr. 
z. Jahrhundertfeier d. Vereinigung d. 
St. Konstanz m. d. Hause Baden. 
Hrsg. v. d. Stadtgemeinde, bearb. v. 
F.Hirsch,K.Beyerle u.A.Maurer. 
Bd. I: Bauwesen u. Häuserbau m. 
182 Abbildgn. u. 1 Kupferst., bearb. 
v.F. Hirsch. Heidelb.: Winter 1906. 


4°. xuj, 284 S. 20 M. (2288 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 188-90 
Martens. 


Schönemann, 0., Das Elsaß u. d. 
Elsässer von d. ältest. Zeiten bis z. 
J. 610 n. Chr. Straßb.: Heitz. jx, 
204 S. 3 M. 50. [2289 

Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18. 
siècle; publ. p. A. M. P. Ingold (s. 
Nr. 230). r? II. 

Revue d'Alsace. XI.) Colmar: Hütfel. 
b44 S. [2290 

Rez. v. I u. I: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 
22, 352-583 Be. gstrüsser. 

Brieger, R., Die Herrschaft Rap- 
poltstein. Entstehg. u. Entwicklg. (= 


124 S. E 


(Biblioth. de la | 


Nr.2712).Straßb.: Heitz.78S.2M. [2291 . 


+85 


Mutzig, G. d. Gemeinde Hatten. 
Straßb.: Dumont- Schauberg 1906.[2292 

Keune, Metz. Seine Geschichte, 
Sammlungen etc. Unt. Berücks. d. 
gesamt. Bezirkes Lothringen, insbes. 
d. Vororte v. Metz. Hrsg. m. Unter- 
stützg. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertkde. 
Metz: Lupus. 290 S. 4 M. [2293 

Niedhammer, H. P., G. d. Stadt u. 
BurgWachenheima.d.H. Mit Berücks. 
ihr. Beziehgn. z. pfälz.G. Wachenh.: 


Niedhammer 1906. 301 S. [2294 

Mannheim in Vergangenheit u. 
Gegenw. 3 Bde. Mannh.: Stadt- 
gemeinde. 30 M. [2295 


Bd. I: F. Walter, G. Ms v. d erst. An- 
fängen bis z. Übergang un Baden 1802. xx, 
920 S. Rd. II: F. Walter, Vom Überg an 
Baden 1802 bis z. Begrüudg. ‘d. Reichs. 704 5. 
Bd. III: Seit d Gründg. d Reichs 1%71 bis 


1907. Dargest. v. SEN j= xvj, 674 S. 
Kreuzberg . Geschichts- 
ee 2. erweit. 
Aufl. Bonn: Hanstein 1906. 208 S 
3 M. 60. [2296 
Einfeldt, W., Chronik d Burg Drachen- 


fels b. Königswintor a. Eh. Münch.: Reusch. 
62 8. 1 [2297 

antun: F., G. d. Burg Godesberg. 
(Bilder a. d. G. v. Bonn u. sein. Umgebg. XIV.) 
Bonn: Hauptmann 1906. 84 S. 80 Pf. [2298 

Schell, O., Hist. Wandergn durchs berg. 
Land (s. "oo, 210%). Forts. (Monatsschr. d. 
Berg. G.-Ver. 1907.) | [2299 . 

Oppenhoff, J., Beitrr. z. G. d. 
Stadt Ronsdorf. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
39, 103-47.) [2300 

Röttgen B., Geschichtl. Nachrr. 
üb. Beeck. Ruhrort: Ruhrorter Volks- 
zig. 1 M. 50. [2301 


Pauis. E., Kleinere Beitrr. z. G. v. Aachen 
u. Burtscheid. (Aus Aachens Vorzeit 19, 31- 
44; 123-31.) — H. Schnock, Altoste Entwicklg 
d. Gemeinde Burtscheid. (Ebd. 1-6.) [2302 


Pirenne, H., Hist. de Belgique 
s. ‘04, 1988). UI: De la mort de 
harles le Téméraire à l'arrivée du 
duc d’Albe dans les Pays-Bas 1567. 


489 S. 7 fr. 50. (Dt. Übers. v. F. 
Arnheim. Gotha: Perthes. xxj, 
606 S. 16 M.) [2303 

Rez. v. II: Rev. hist 86, 366-71 lredericq. 

Blok, E de Gesch. van het Nederl. 
volk (s ‘05, 2252). Deel VII. 645 S.; 
2 Ktn. 6 fl. 25. [2304 


Broekhuysen, A. van, Beschrijving 

d. stad Maastricht. Med inleiding en 
aanteekeningen par A JA Flament. 
Publications de la Soc. hist. etc. de 
imbourg 42,3-80.) — J. A. E. Schoen- 
makers, Bijdrr. tot. de gesch. d. hoofd- 
bank Climmen. (Ebd. 231-472.) [2305 


"86 
Wenck, K., Dt. Kaiser u. Könige 
in Hessen. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 


40, 139-57; 408.) [2306 

Armbrust, G. d. St Melsungen, s. ‘06, 334. 
Rez.: Quartalbll d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. 
Hessen 3,571-74 Schenk zu Schweinsberg. "2307 


Hufschmidt, F., Versuch e. G. d. 
ober. Warmetales, insbes. d. Stadt 
Zierenberg, d. Dörfer Dörnberg etc. 


Wolfhagen : Borner 1906. Zu, 
275 8. [2308 
Rez : Zt. d. Ver. f. hess. G. 40,359 f Wenck. 


Rübel, K., Die Dortmunder Reichs- 
leute. (= Nr. 2752.) Dortm.: Ruhfus. 
xvj, 227 S.; Kte. 4 M. [2309 

Meininghaus, Die Grafen v. Dortmund, s. 
‘06, 335. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ue, Nr. 14 
S. Rietschel; Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64, I, 
248-51 Roese. [2310 

Schrader. Fr. X., Kleine Mitt. z. G. d. 
Stadt Steinheim. (Ebd. II, 161-68.) "2811 

Tecklenburg, A., Mitt.a. d. G. d. Bracken- 
burg. (Protokolle d. Ver. f. G. Götting. III, 4. 
56-65 ) , [2312 

Landau, F., Denksteine. Aus d. 
G. v. Hamburg u. Altona seit deren 
Gründg. bis auf d Jetztzeit. Hamb.: 
Knackstedt. xxxj,74; 44S. 3M. [2313 

Körner, R., Hist. Streifzüge im FluBgebiet 
der Bille. Hamb.: Voß. 77 S. 1 M. (2314 

Volquardsen, Chr. A., Ausschlesw.-holst. G. 
(In: gp, Dt. Juristentag zu Kiel 1:16.) (2315 


Häberlin, C., Beitrr. zu e Chronik 
d. Fleckens Wyk auf Föhr. Wyk 
1906: E. A. Krüger. 156 S. [2816 

Brohm, Helgoland in G. u. Sage. 
Seine nachweisbaren Landverluste u. 
seine Erhaltg. Mit 9 Textill., 27 
Lichtdr. u. 15 Ktn. u.Plänen. Cuxhaven: 
Rauschenplat. 4°. v1j,71S. 12M. [2317 


Schmidt. E., Aus d. Vor-G. d. 
Altmark. Tl. I. Progr. Seehausen. 
1906. 4°. 16 S. 2318 

GrôBler, H., Das Werden d. Stadt 
Eisleben (s.°06,2208). Tl. II. (Mansfeld. 


Bll. 20, 145-222.) [2319 
Schmidt, Frdr., G.d. Stadt Sanger- 
hausen. 2 Tle. Sangerh.: Magistrat 


1906. 613; 9168.m.5 Taf. 6M. [2320 

Jecht, R., G. v. Bornstedt im Kreise 
Sangerhausen. (Mansfelder DI 20, 
1-57.) — H. 6rößler, G. d. Dorfes 
Rotenschirmbach im Kreise Querfurt. 
(Ebd. 74-93.) [2321 

Lutze, G., Aus Sondershausens 
Vergangenheit (s. ’06, 348). Bd. II, 
1u. 2. 56 S.; 6 Taf. 1 M. 80. [2322 

Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt v. 
d. ältest. bis auf d. neueste Zeit, 
fortges. v. J. Biereye (s. "06, 2209). 
Lfg.15. S. 417-48; 4 Taf. 80 Pf. [2323 


Eege 


Bibliographie Nr. 2306—2365. 


Beiträge z. G. Eisenachs (s. ’06, 
2211). IX: K. Kahle, Aus Eisenachs 
gut. u. bös. Tagen. Hft.8u.4:1821-40. 
152; 98 S. 2 M. XV s. in Abt. B, 
Gruppe 8: v. Quistorp. [2324 

Wustmann, G. d. Stadt Leipzig. Is. ’06, 357. 
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 9, 413f. v. Below; N. 
Arch. f. sächs. G. 27, 875-77 Ermisch. [2325 

Rachel, P., Fürstenbesuche in Dresden. 
(Dresdner G bll. ’07, 137-49. (2326 

Meiche, A., Die Burgen u. vor- 

eschichtl. ohnstätten d. sächs. 

chweiz. Im Auftr. d. Gebirgsvereins 
f. d. sächs. Schw. u. unt. Mitarbeit 
v. A. Bergmann, H. Beschorner 
etc. hreg. Mit 79 orig. od. selt.Bildern, 
Grundrißzeichngn. u. Ktn. Dresd.: 
Baensch. xıj, 350 S. 5 M. [2327 

Rez.: N. Arch. f. sächs.G. 28,152-55 Ermisch. 


Doehler, R., G. d. Dorfes Leuba 
in d. kgl. sächs. Oberpfalz. Zittau: 
Graun. 201 S.; 9 Taf 3 M. [2328 


Holtze, G. d Stadt Berlin, s. ’06, 2218. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. °06, Nr. 34 Spatz; Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 19, 565-67 O. H. (232+ 

Nießen, v., G. d. Neumark, s. ’06, 367. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 106-11 u. Mo- 
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’06, 29-31 Wehr- 
mann. [2330 

Berg, G., Die Hohenzollerngruft in d. 
Pfarrkirche zu Küstrin. (Hohenzoll. Jahrb. 
10, 130-37.) "8851 

Geschichte, Mecklenburg., in Einzeldar- 
stellen. (s. Nr. 317). X s.in Abt. B, Gruppe 5b: 
Schnell. [2332 

Wehrmann, G. v. Pommern, s. Nr. 318. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 19 Perlbach; Mitt 
a. d. hist. Lit. 35, 111-14 F. Hirsch; Hist Zt. 
98, 432 f E. B. . (2333 

Weiß, J. G. A., Wie Breslau 
wurde. Bresl.: Freund 1906. xjv, 
257 S. 4 M. Au . [2334 

Kindler, P., G. d. Stadt Neumarkt 
(s. '04, 809). II: Vom Sr d 30]. 
Krieges bisz. Gegenw. 286 S. CN [2335 

Bär, M., Die Entwicklg. d. Terri- 
toriums d. Stadt Danzig u. ihres 
kommunal. Verwaltungsgebietes. (Zt. 
d.Westpreuß. G.-Ver.49,253-71.)[2336 

Rezensiouen Sembritzkis v. ’06, 377 
(J. Kaufmann, Dt. Eylau. 5 M), Ou, 351 
(Deegen, Saalfeld, Ostpr.) u. ‘06, 2226 
(Johs. Müller, Osterode in Ostpr.): Mitt d. 
Lit. Ges. Masovia 11, 177-87. [2337 


3. Geschichte einzelner 
Verhültnisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 
Krammer, Wahl u. Einsetzg. d. dt. Königs 
im Verhältn. zueinander, s. ’06, 2329. Rez.: 
Lit. Zbl. wë, Nr. 39 Fed. Schneider; Zt. d. 


Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, Germ. Abt, 
401-3 v. Wretschko. [23838 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. 


Bruckauf, J., Fahnlehn u. Fahnen- 
belehnung im alt. dt. Reiche. (II v. 
2613.) Lpz.: Meyer & Qu. 113 S. 
3 M. (Einzelpr. 8 M. 60.) [2339 

Lotz, A., G. d. dt. Beamtentums. 

n 10 Lfgn.) Lfg. 1-2. Berl.: v. Decker. 

. 1-128. à 1 M. 80. [2340 

Werminghoff, A., Verfassungs-G. 
d. dt. Kirche im Mittelalter. (II, 6 v. 
2610.) Lpz.: Teubner. 96 S. 2M. [2341 

Rez v. "oe, 2341 (Wermingh., Kirchen- 
verfg. Dtlds. im Mittelalt. I: Zt. f. Sozial- 
wiss. 10, 333f. Hermelink; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 34, 402-5 Hahn; Arch. f. kath. Kirchen- 
recht 87, 369f. Sester. 

Rübel, Dortmunder Reichsleute s Nr. 
2309. (2342 


Fischel, Studien z. öst. Reichs-G., e v7, 
825. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 198-209 
v. Below; Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens etc. 


11, 174-78 Bretholz. [2343 
Österr. Zentralver- 


Fellner, Th. 
waltg. 1. Abt.: Von Maximilian I. bis 


z. Vereinigg. d. österr. u. böhm, Hof- 
kanzlei1749. Bd.I: Geschicht), Übers. 
Bd. IT: Aktenstücke 1491-1651. Bearb. 
u. vollend. v. H. Kretschmayer. 
(V u. VI v. 2135.) Wien: Holzhausen. 
Su, 288S. 5M. vı1j,6648. 14M. [2844 

Goldmann, Einführg. d. dt. Herzogsge- 
schlechtes Kärntens in d. slovenisch. Stammes- 
verband, s. ’05, 347. Rez.: Gött gel. Anz. 
’07, 81-368 Puntschart; Hist. Zt. 94, 494f. 
Levec [2315 

Wopfner, Almendregal d. Tiroler-Landes- 
fürsten, s. Nr. 328. Rez.: Zt. d. Ferdinan- 
deums 50, 563-68 v. Wretschko; Gött. gel. 
Anz. '07, 414-18 G. Caro. [2346 

Peterka S 0., Burggrafentum in 

r 


Böhmen. ag: Calve 1906. 63 S. 
3 M. 50. [2347 

Steinacker, H., Üb. Stand u. Auf- 
aben d. ungar. Verf.-G. (Mitt. d. 
nst. f. öst. G. 28, 276-347.) Vgl. 
Nr. 326. [2348 

Blocher, E., Entwicklig. d. allg. 
u. gleich. ahlrechtes in d. neuen 


Eidgenossenschaft. (Zt. f. schweiz. 
Recht 47, 107-98; 429-78.) [2349 

Weller, K., Der Vorstreit d. 
Schwaben u. d. Reichssturmfahne d. 
Hauses Württemb. (Württb. Viertel- 
jhfte. 15, 268-78.) [2350 

Becker, Jos., Die Reichsvogtei 
Kaysersberg von ihr. Ursprg. bis z. 
franz. Revol. (Gymn.-Progr.) Straßb.: 
Schlesier & Schw. 1906. 75S. 1 M. 20. 
Vgl. ‘02, 2080 [2361 

Rez. v. "me, 396 (Becker, G. d. Reichs- 
landvogtei im Elsaß): Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 25, 18-20 Marx; Hist. Jahrb. 27, 621-25 
Pfleger; Beil. z. Ale Ze oe 13 L. — Vgl. 
Nr. 2205. | 


| 
| 
| 


*87 


Bigwood, G., Les origines de la dette belge, 
(Ann. de la Soc. d’archl. de Brux. 20, 5-19.) 
Sep. Brux.: Vromant 1 fr. 50. [2352 

Killmer, W., Einrichtg. u. Geist d. land- 
gräfl. hessisch. Landesrerwaltg. in d. Neuzeit. 
(Hessenland ’07, Nr. 3-10.) [2353 

Richter, Greg., Die adel. Kapitulare d. 
Stifts Fulda seit d Visitation Carafas 1627. 
(Fulduer G.bll. 3, 65-93; 115-28.) (2354 

Meister, A., Das Herzogt. West- 
falen in d. letzt. Zeit d. kurköln. 
Herrschaft. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 
64, I, 96-136.) [2855 

Jeiler, Siegelkammer d. Bischöfe v. 
Münster, s. Nr. 342. (Aus: Zt. f. vateri. G. 


Westfal. 64, I, 137-90) —— [2356 
Fressel, R., Ministerialenrecht d. 
Grafen v. Tecklenburg. Beitrr. z. 


Verfassgs.- u. Stände-G.d. Mittelalters. 
(XIU v. 2612.) Münst.: Coppenrath 
84 S. 1 M. 80. [2357 

Lohmeyer, K., Hofrecht u. Hof- 
gericht. d Hofeszu Loen. Beitr.z.G.d. 
Münstersch.Amtsverfg. (XIv. Nr. 2612.) 
Ebd. 1906. 80 S. 1 M. 60. [2358 

Genthe, F., Die preuß. Oberjäger- 
meister. Beitr. z. G. d. Oberjäger- 
meist.-Amtes, 1579-1825. (Hohenzoll.- 


Jahrb. 10, 261-74.) [2359 


Fälligen, Beamta etc. d. landesherrl. Ver- 
waltg. in d. Neumark, s. ‘05, 358. Rez.: 
Forschgu.z.braudb.u.pr.G. 19, 560-62 Hass. [2360 


Ziekursch, J., Beitrr. z. Charak- 
terist. d. preuß. Verwaltungsbeamten 
in Schlesien bis z. Untergange d. 


friderizian. Staates. (IV v. 2791.) 
Breslau: Wohlfahrt. 100 S. [2361 


Heil, B., Die dt. Städte u. Bürger 
im Mittelalter. 2. verb. Aufl. Mit 
zahlr. Abb. im Text u. auf 1 Doppeltaf. 
(Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 48.) 
Lpz.: Teubner 1906. 1648. 1 M. [2362 


Müller, Kurt, Das Rolandsproblem in d. 
G.forschg. d. letzt. Jahre. (Mitt. d. Ver. f. 
anhalt G. 10, 771-82) — P. Werminghoff, 
Die Rolandsbilder Dtlds. (Westermanns Mo- 
natshfte. 101, 751-58.) — F. E. Mann, Rolanda- 
lied u. Rolaudsaulen. Zur Lösg. e. Problems 
auf neuem Wege. Posen. Progr. 1906. 4°. 
27 8. — Kuhlmann, Rolandsüulen. (Zt. f. 
vuterl. G. Westfal. 64, II, 173-75.) — Hoede, 
Die süchs. Rolande, s. ‘06, 2254. Rez.: Lit. 
Zbl. ‘01, Nr. 4. (2363 


Sander, H., Kleine Beitrr. z. G. 
d. Stadt u. Herrschaft Feldkirch 
besond. im 15. u. 16. Jh. (Jahresber. 
d. Vorarlberg. Museum-Ver. 43, 17 
-46.) [2364 

Oppermann, 0., Zur mittelalterl. 
Verfassgs.-G. v. Freiburg i. B., Köln 
u. Niedersachs. (Westdt. Zt. 25, 273- 
327.) Vgl. Nr. 362. [2366 


Rg 


Hecking, Beitrr. z. G. d. St. Saarburg in 
kuriürstl. Zeit (s. ’06, 2261). Schluß. (Trier. 
Chronik. N. F. 3, 17-21.) "2366 

Schnock, H., Die Behörden in d. 
ehemal. „Herrlichkeit“ Burtscheid. 
(Aus Aachens Vorzeit 19, 65-90.) [2367 

Metzen, J., Finanzverwaltg. d. Stadt 
Limburg a. d. Lahn, 1606-1803. Limb.: Herz. 


Ap H 1M. (236% 
Schaus, E., Beitrr. z. neuer. Verf.- 
G. d. Stadt Weilburg. (Ann. d. Ver. 


f. nass Altertkde. 36, 57-86. Taf. 5. 
— Auch TI. v. Nr. 284.) [2369 

Pabst, A., Bürgermeisterwahl in Hünfeld 
im 17. u. 18. Jh. (Fuldaer G.bll. 4, 125-27.) 
— Ders., Bürgerrecht in Hünfeld. (Ebd. 
142f.) (2370 

Mielke, R., Die märkisch-lausitzische Stadt. 
(Niederlaus. Mitt. 9, 377-9.) (2371 

Wendt, H., Vom Mittelalter zur Städte- 
ordng. Umrisse d. Verwaltungs-G. Breslaus. 
Bresl.: Priebatsch 1906. 32 5. 50 Pf. 12372 


Frensdorff, F., Das Zunftrecht 
insbes. Norddtids. u. d Handwerker- 


ehre (Hans. G.bll. og, I, 1-89.) [2373 

M. Heyne, Entstehg. d. Gilden. (Proto- 
kolle üb. d. Bitzgn. d. Ver. f. G. Götting,, 
III, 4, 6-11.) 

Kentenich, G., Die Trierer Kämmerer, 
camerarii. (N. Arch. 32, 499-503.) Vgl ‘05, 
2311. — Werbrun, Aus d. Protokollbuch d. 
Fuldaer Leineweberzunft. Beitr. z. G. d. Zunft, 
1610-1723. (Fuldaer G.bll. 4, 12-23; 42-47.) — 
Tuckermann. Gewerbo d. St. Hildesheim, 8. 
Nr. 364. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. ’07, 87-89 A. Peters. (2374 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 


Entstehg. d. Volkswirtschaft. 
Rez : Hist. Zt. 99, 148-50 
v. Below. [2375 
Sommerlad, Wirtschaftl. Tätigkeit d. 
Kirche in Did, 8. ’05, 2314. Rez.: Jahrb. f. 
Gesetzgebg. ::U, 1271-75 Sander, Hist. Vier- 
teljschr. 10. 91-101 Ohr. (2376 
Beyerle, K., Neuere Forschgn. z. 
Wirtsch.-G. d. Ostschweiz u. d. ober- 
rhein. Lande. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 22, 93-144; 193-216.) [2377 
Betr. G. Caro Nr. 368 u. ’06, 2096. — Rez. 
v. Nr 368: Zt. f. Sozialwiss. 10, 140-42 
v. Below; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 156-58 
Dopsch. 
Roller, O.K., Die Einwohnerschaft 
d. Stadt Durlach im 18. Jh. in ihr. 
wirtschaftl. u. kulturgeschichtl. Ver- 
hältnissen dargest. aus ihr. Stamm- 
tafeln. Karlsruhe: Braun. eu, 424 u. 
272S.m.1Fig.u.3 Stammtaf. 9M.[2378 
Bothe, Beitrr. z. Wirtsch.- u. Soz.-G. d. 
Reichest. Frankf., s. "On, 2268. (Frankf. 
Progr. ’06.) Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 
1385-37 Küntzel. ‚2379 


Bücher, 
5. Aufl., s. Nr. 367. 


Bibliographie Nr. 2366—2418. 


Hamm, F., Wirtschaftsentwicklg. 
d Markgenossenschaft Rhaunen e 
'06, 2269). TL II: Hunsrücker Wirt- 
schaftsleben in d. Feudalzeit. Mittel- 
alterl. Epoche d. Markgenoss Rhaunen. 
an VII v. 2727.) 107 S. 
3 M. 50. (Tl. I auch Münch. Diss. 
1905.) [2380 

Brons, B., G. d. wirtschaftl. Ver- 
fassg. u. Verwaltg. d. Stiftes Vreden 
im Mittelalter. (XIII v. 2612.) Münst.: 
Coppenrath. 120S.;Kte. 2M.40. [2351 


Caro, G., Ländl. Grundbesitz v. 
Stadtbürgern im Mittelalter. (Jahrbb. 
f. Nationalök. 86, 741-43.) [2382 

Eschbach, P., Die Ratinger Mark. 
Beitr. z. Wirtsch.-G. d. Niederrheins. 
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. 
Düsseld. G.-Ver. 20, 1-61.) [2383 

Hedemann, P. v., G. d. adel. 
Güter Dt.-Nienhof o Pohlsee in Hol- 
stein. Schlesw.: Bergas 1906. 4°. x. 
195; jx, 223; 171 S. 30 M. [2354 


Bassermann - Jordan, F., G. d 
Weinbaus unt. besond. Berücks. d. 
bayer. Rheinpfalz. Mit 140 Textil. u. 
20 Taf. Frkf. a. M.: Keller. 4°. x, 
962 S. 24 M. [2385 


Günther, F., Die Bergfreiheiten d. 
früher. Kommunion Oberharzes u. ihre 
G. (Zt.d.Harz-Ver.39,255-307.) [2386 


Pribran, K., G. d. österr. Gewerbe- 
politik v. 1740 bis 1860. Bd. I: 1740 


bis 1793. Lpz.: Duncker & H. xjx, 
614 S. 14 M. Ben 
Tyszka, C. v., Handwerk u. Hand- 


werker in Bayern im 18. Jh. Wirt- 
schaftsgeschichtl. Studie üb. d. bayer. 
Gewerbeverfg. im 18. Jh. Münch.: 
Reinhardt 1906. x,116 5S. 2 M. 50. | 2388 

Sondermann, F., G. d. Eisen- 
Industrie im Kreise Olpe. Beitr. z. 
Wirtsch.-G. d. Sauerlandes. (X v. 
2612.) Münst.: Coppenrath. 173 S : 
Kte. 3 M. 50. [2359 

Rohde, P., G. d. Saline Rothen- 
felde. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Os- 
nabrück 81, 1-128.) [2390 


Srbik, H. v., Staatl. Exporthandel 

sterreichs von Leopold I. bis Maria 
Theresia. Wien u. Lpz.: Braumüller. 
xxxvj, 432 S. 8 M. [2391 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 24 Bittner. 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


Bückling, &., Die Bozener Märkte 
bis z. 80jähr. Kriege. (Staats- u. 
sozialwiss. Forschgn. Hft. 124.) Lpz.: 
Duncker & H. 124 S. 3 M. (31 S.: 
Bonn. Diss. ’06.) [2392 

Juritsch, G., Handel u. Handels- 
recht in Böhmen bis z. hussit. Re- 
volution. Beitr. z. Kultur-G. d. österr. 
Länder. Wien: Deuticke. xvj, 126 S. 
4 M. [2393 

Wasiliewski, W. G., Kiews Handel 
m. Regensburg in alt. Zeit. Aus d. 
Russ. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober- 
pfalz u. Regensb. 67, 183-223.) [2394 

Entnommen d. Zt. d. Minist. f. Volksauf- 
klärg. Juli 1888. | SN 

Fineisen, A. J., Die Akzise in d 
Kurpfalz. Beitr. z. dt. Finanz-G. d. 
17. u. 18. Jh. (Volkswirtschaftl. Ab- 
hdlgn. d. bad. Hochschulen. IX, 1.) 
Karlsr.: Braun 1906. 71S. 1 M. 60. 
(Einzelpr.: 2 M.) [2395 

Kuske, Kölner Fischhandel v. 14.-17. Jh., 
s. ’06, 2230. Rez.: Hans. G.bll. ’06, 352-54 
Stein. [2396 
Ugen, Landzölle im Hrzat. Berg, 8. ’06, 452. 
Rez.: Hans. G.bil. ’06, 356f. Stein. [2397 

Mosler, Zur G. d. Mülheimer Zolls. 
(Stud. z. niederrh. G. Festschr. d. 
Düsseld.Gymn. 1906. S.47-62.) [2398 

Kohler, J., Niederländ. Handels- 
recht in d. Blütezeit d. Freistaates. 
(Zt. f. Handelsrecht 59, 243ff. u. 
505 ff. [2399 

Schäfer, D., Der Stamm d. Friesen u. d. 
niederländ. Seegeltung. (Marine Rundschau 
»05, Hft. 11.) [2400 

Woringer, Zoll u. Schmuggel in Hessen 
im 18. u. 19. Jh. (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. 
f. hess. G. 1905/6, 25-29.) Vgl. ’06, 2288. [2401 

Baasch, Kampf d. Hauses Braunschw.- 
Lüneb. m. Hamburg um d. Elbe v. 16.-18. Jh., 
s. ’06, 457. Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. '06, 5138-15 Bieveking; Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 19, 580-84 Rachel; Hist. Zt. 
98, 606-8 Ad. W. (2402 


Baasch, E., Die ,,Durchfahr“ in 
Lübeck. Beitr.2.G.d.lübisch. Handels- 
politik im 17. u. 18. Jh. (Hans. G.bll. 
og, I, 109-52.) [2403 

Behrend, Lebensbilder v. Magde- 
burger Großkautleuten. Magdeb.: 
Handelskammer 1906. 16 M. [2404 


Vogel, W., Zur nord- u. west- 
europäisch. Seeschiffahrt im früher. 
Mittelalter. (Hans. G.bll. ’07 I, 153- 
205.) — F. Techen, Das Strandrecht 
an d mecklenb. Küste. Mit Anh. 
üb. Seezeichen u. Lotsen daselbst. 
(Ebd. ’06, 271-308.) [2405 

Behrmann, W., Üb. d. niederdt. 
Seebücher d. 15. u. 16. Jb. Gött. 


"89 
Diss. 1906. (Sep. a.: Mitt. d. Geogr. 
Ges. in Hamb. XXI.) [2406 


Rez.: Hans. G.bll. ’06, 355f. Stein. 

Bang, N. E., Tabeller over skibs- 
fart og varetransport gennem Øresund, 
1497-1660. I: Tabeller over skibs- 
farten. Kjobenh.: Gyldendal; Lpz.: 
Harrassowitz 1906. 4°. X, 404 S. 
25 M. 20. [2407 


Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 6, 15-19 
Perlbach. 


Kaemmel, 0., Üb. d. Brenner. (Grenz- 
boten '06, Di [2408 

Dotsaner, v., Verkehrsverhältnisse Dtids., 
beziehungsw. Nürnbergs im Mittelalter. (Jah- 
resber. d. Ver. f.G.d. St. Nürnb. 27, 22-34.) [2409 

Heiman, H., Beitrr. z. G. d. Neckar- 
schiffergewerbesu.d.Neckarschiffahrt. 
(Der Neckarschiffer. TI. I.) Heidelb.: 
Winter. jx, 402 S. 18 M. [2410 

Rez.: Zt.f.G.d.Oberrh.N.F. 22,361 v. Gulat. 


Kuske, B., Die Rheinschiffahrt zw. 
Köln u. Düsseld. vom 17. bis 19. Jh. 
Mit Darstellg. d. älter. Kölner Schiffer- 
verbände. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 
Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. 20, 250- 
354.) [2411 


Karll, A., Aachener Reiseverkehr im Mittel- 
alter. (Aus Aachens Vorzeit 19, 91-122.) — 
Ders., Aach. Verkehrswesen bis z. Ende d. 
14. Jh. (DU. f. Post u. Telegr. ’06.) [2412 


Uhl, B., Verkehrswege d. Fluß- 
täler um Münden u. ihr Einfluß auf 
Anlage u. Entwicklgn. d. Siedlungen. 
(= Nr. 2760.) Hannov.: Hahn. 52 S. 
1 M. 20. [2413 


Schaub, Kampf geg. d. Zinswucher etc. 
im Mittelalter, s. Nr. 398. Rez.: Hist. Zt. 
98, 3859f. Caro; Zt. f. Sozialwiss. 10, 142f. 
v. Below; Arch. f. kath. Kirchenrecht 87, 186 
-93 Ilgner; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 7 Schindler; 
Zt. f. Volkswirtsch. etc. 15, 411-13; Zt. f. 
Kirch.-G. 28, 107-9 Dietterle; Dt. Zt. f. 
Kirchenrecht 17, 135f. Friedberg; Zt. f. d. 
ges. Handelsrecht 60, 270-74 Herb, Meyer. [2414 


Mager, G., Die Hospize u. Spitäler Grau- 
bündens im Mittelalter. (Bündner Tageblatt 
06, Nr. 286-90 u. 292, 293.) (2415 

Mitterwieser, A., Verz. d. in Bayern ent- 
stand. städt. u. märktischen Hospitäler, Le- 
prosenhäuser u. verwandten Wohltätigkeits- 
anstalten. (Forschgn. z. G. Bayerns 14, 289- 
314.) [2416 

Marx, J., G. d. Armen-Hospitals 
z. hb. Nikolaus zu Cues. Trier: Pau- 
linus-Dr. 272 S.; 7 Taf. u. 2 Pläne. 
4 M. [2417 

Human, A., Stiftungen u. Ver- 
mächtnisse d. Diözese Hildburg- 
hausen. I. (= Nr. 2775.) [2418 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. Bibliographie. ī 


*90 
Rietachel, Landleihen, Hofrecht u. Im- 
munität, s. Nr. 405. (Vgl. M. Kr.: N. Arch. 


32, 540) — Erwiderg. Rs auf d Entgegng. 


Seeligers u. Antwort S.s. (Hist. Vierteljschr. ` 


10, 143-59.) [2419 

Ganzenmüller, W., Die flandrische 
Ministerialität bis z. 1. Drittel d 12. Jh. 
(Westdt. Zt. 25, 371-410.) [2420 

Klessing, C., Beitrr. z. G. d. Eigen- 
behörigkeit im Hochstifte Münster 
währ. d. 18. Jb. (Hft. 8 v. Nr. 2758.) 
Hildesb.: Lax. 113 S. 2 M. 40. [2421 


Brandt, Bauer u. bäuerl. Lasten in Sachs.- 
Altenb., s. ’06, 2302. (Leipz. Diss.) [2422 


Kober, A., Das Salmannenrecht 
u. d. Juden. Mit urkdl. Beilagen. 
(= Nr. 2642.) Heidelb.: Winter. 32 S. 
80 Pf. [2423 

Schipper, J., Anfänge d. Kapita- 
lismus bei d. abendländ. Juden im 
früher. Mittelalter bis z. Ausgange 
d. 12. Jh. (Zt. f. Volkswirtschaft etc. 
15, 501-64.) 2424 

Markgraf, R., Einfluß d. Juden 
auf d. Leipz. Messen in früher. Zeit. 
(Arch. f. Kultur-G. 5, 216-48; 
363-76. [2424a 

Preuß. L., Aus d. Kostler Ghetto d. 18. Jh. 
(Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mährens eto. 11, 167-73.) [2425 

Mummenhoff, G. d. Juden in Nürnberg bis 
zu ihr. Vertreibg. 1499. (Jahresber. d. Ver. f. 
G. d. St. Nürnb. '06, 9-14.) [2426 

Dietz, A., Stammbuch d. Frank- 
furt. Juden 1349-1849. Frankf. a. M.: 
Goar. 4°. xıj, 481 S. 18 M. [2427 

Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. 97. 

Brann, M., G. d. Juden in Schle- 
sien (s. 02, 2221). IV (1431-1698). 
S. 100-150 u. ıxxj-xxvj. 1 M. [2428 


c) Recht und Gericht. 


Taranowsky, Leibniz und d. sogen. 
äußere Rechts-G. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 
f. Rechts-G. 27, Germ. Abt., 190- 


233.) [2429 
Moeller, E., Trenng. d. dt. von d. röm. 
Rechts-G., s. ’06, 485. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. 
27, G. A., 384f. Landsberg; Lit. Zbl. ’07, 
Nr. 17 v. Below; Beil. z. Allg. Zt. ’07, Nr. 44 
v. Schwerin. [2430 
Below, v., Ursachen d. Rezeption d. röm. 
Rechts in Dtld., s. ‘05, 487. Rez.: Beil. z. 
Allg. Ztg. ug Nr. 21 v. Stromer-Reichenbacb; 
Jahrbb. f. Nationalökon. 85, 401-4 Krahmer; 
esky Casopis hist. 12, 351-55 Kapras; Hist. 
Zt. 98, 160-63 Rosenthal; Zt. d. Sav.-Stiftg. 
27, G. A., 462-66 R. Schröder; Krit.Vierteljschr. 
f. Gesotzgebgu. 47, Hft. 3, 1-48 Stölzel; Dt. 
Lit.-Ztg. "ui, Nr. 19 M. Conrat Font [2431 
Rudorff, H., Zur Rechtsstellg. d. 
Gäste im mittelalterl. städt. Prozeß. 


Vorzugsweise nach norddt. Qn. (= 


Bibliographie Nr. 2419— 2473. 


Nr. 2640.) Bresl.: Marcus. vu. 203 S. 
6 M. (87 S.: Berl. Diss. ’06.) [2432 


Jaekel, H., Abba, Asega u. Rédjeva. 
(Zt. d. Sav.-Stiftg. 27, G. A., 114 
-61. [2483 

nsdorff, F., Studien z. Braun- 
schw. Stadtrecht (s. Nr.428). Beitr. II. 
(Nachrr. d. Gött. Ges. d. Wiss. "oe, 


278-311.) [2434 


H Mack, Üb. neue Forschgn. z. braun- 
schw. Stadtrecht. (Braunschw. Magar. ‘U:, 
43-45.) — Schottellus, Das Ottonische Stadt- 
recht, s. Nr. 428. Rez.: Jb. d. G.-Ver. f. d 
Hrzt. Braunschw. 8, 157-68 Mack. — Merkel, 
Kampf d. Fremdrechtes m. d. einheim. Rechte 
in Braunschw.-Lüneb., s. WO, 427. Rer.: Zt. 
d. Sav.-Btiftg., G. A., 36, 810-12 E. v. Möller. 


Schäfer, R., Herrschaftl. Gericht 
zu Höchst a. d Nidder (s. '06, 494). 
Forts. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 14, 


62-87.) [2435 
Killmer, W., Althess. Rechtspflege im 
(heutigen) Kreise Witzenhausen. Ein Bild 


d. Justiz in d. Landgrafschaft. (Hessenland 
21, Nr. 3-5.) (2436 


Engelke, Gogericht Sutholte, d. 
Freigrafschaft u. d. Holzgericht zu 
Goldenstedt. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. 
Oldenb. 15, 145-267) [2437 

Funck, M., Die Lübischen Gerichte 
(8. ’06, 2319). Schluß. (Zt. d Sav.- 
Stiftg. 27, G. A., 61-90.) [2438 


Brünneck, W. Veg Gesetz]. Leib- 
zucht n. d. Gnadenjahr im partikulär. 
dt. Lehn- u. Adelsrecht. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. 27, G. A., 1-60.) — A. Frhr. 
v. Freytagh-Loringhoven, Schulden- 
haftg. der Erben nach d. livländ. 
Rechtsbüchern. (Ebd. 92-114.) [2439 

Kogler, Legitimatio per subsequens matri- 
monium (s. ’05, 2357). Nuchtr. (Ebd. 316.) — 
Gal, Ausschluß d. Ascendenten v. d. Erben- 
folge etc., s. ’05, 432. Rez.: Ebd. 43f. Stutz. 

Meyer, Herb., Neuere Satzg. v. Fahrnis a. 
Schiffen, s. ’04, 2137. Rez.: Krit. Vierteljschr. 
f.Gesetzgebg. 47, Hft. 3, 49-71 Puntschart. [2440 


Beschütz, Die Fahrlässigkeit inner- 
halb d. geschichtl. Entwicklg. d. 
Schuldlehre TI. I: Vom primitiven 
Strafrecht bis z. peinl. Gerichtsordng. 


Karls V. (Strafrechtl. Abhandlgn. 
Hft. 76.) Bresl.: Schletter. 148 S. 
8 M. 20. 2441 


His, R., Der Gleichheitseid in 
südgerm. Rechten. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 
27, G. A., 8381-38.) [2442 

Verdöne, 6., La torture, les 
supplices et les peines corporelles, 
infamantes et afflictives dans la 


Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche. 


justice allem. Étude hist. Paris: 

orn 1906. 880 S. 2448 

Rosenfeld , E., Zur G. d ältest. 
Zucht-Häuser. (Zt. f. d. ges. Straf- 
rechtswiss. 26, 1-18; 7 Taf.) [2444 

Knapp, H., Das Lochgefängnis, 
Tortur u. Richtung in Alt-Nürnberg. 
Nürnberg: Heerdegen-Barbeck. 84 8. 
m. Abbildgn. u. 2 Taf. 1 M. 50. [2446 

Stein, Das Eurener Hundelgeding oder 
Hochgericht. (Trier. Arch. 10, 85-94.) — K. 
Wehrhan, Ein Sühnevertrag weg. Totschlags 
1602. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 
4, 141-44.) en [2446 


Martin, Frz., Die kirchl. Vogtei 
im Erzstifte Salzburg. (Mitt. d. Ges. f. 
Salzburg. Ldkde. 46, 339-486.) [2447 

Baumgartner, E., G. u. Recht d. 
Archidiakonates d. oberrhein. Bis- 
tümer m. Einschluß e Mainz u. Würzb. 
Kirchenrechtl. Abhdlgn., hrsg. v. 

tutz. Hft. 39.) Stuttg.: Enke. 
224 S. 8 M. 20. 

Bindschedler, R. G., Kirchl. Asyl- 
recht (Immunitas ecclesiarum localis) 
u. Freistätten ind. Schweiz. (Kirchen- 
rechtl. Abhdlgn. Hft. 32/38.) Ebd. 
1906. 406 S. 15 M. 60. [2449 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 33 Finsler. 

Tretzel, H., Die Kirchengemeinde 
nach pfälzise . Recht. (Dt. Zt. f. 
Kirchenrecht 17, 17-72; 209-69.) [2450 

Freyer, C. C., Rechtl. Stellg. d. evang. 
Domkapitel Brandenb., Naumburg, Zeitz u. 


Merseburg. (Arch. f. kath. Kirchenrecht 87, 
169-79.) [2451 


d) Kriegswesen. 
Weller, Vorstreit d. Schwaben u. d. Reichs- 
sturmfahne d.Hauses W ürttemb. s.Nr.2350.[2452 
Merkmale, Charakteristische, d. Kriegführg. 
Friedrichs d. Gr.. Napoleons u. Moltkes. 
(Grenzboten 65, IV, 682-90.) [2453 
Geschichte d K. K. Kriegsmarine. III, $ 
s. Nr. 1839, (2454 
Staudinger, G. d. bayer. Heeres, s. ’06, 
2369. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 114-16 Heigel; 
Hist. Jahrb. 26, 606-10 K. v. L. (3455 
Kissel, C1., Die Garnisonsbewegungen in 
Mainz v. d. Römerzeit an. 2. verm. u. verb. 
Aufl. m. 90 Illustr. Mainz: Dt. Lehrlingshaus. 
48 8. 1 M. 50. [2456 
Estorff, E. v., Vom alt-hannov. 
Heere. 3 Generationen: 1722-1866, 
1903 (s. '06, 507). II. (Beihft. z. 
Milit.-Wochenbl. ’06, 41-75.) Sep. 
Berl.: Mittler. 60 Pf. [2457 
Wolf, B., Skizzen von d. ehemal. 
kursächs. Armee (s. Nr. 446.) Forts. 
(Arch. f. Kultur-G. 5, 83-112; 187 


-216.) [2458 

Meschwitz, H., G. d. Kgl. sächs. Kadetten- 
u. Pagen-Korps. Dresd.: Damm. xj, 422 8.; 
Taff. 10 M. [2459 


“91 


Haslingen, v., G. d. Kadettenhauses in 


Potsdam. Mit 3 Bildern in Lichtdr., 2 Planen 


(Grundrissen) u. 32 Textskizzen. Berl.: Mittler 
& S. 1906. 98 S. 2 M. 25. (2460 

Kling, C., G. d. Bekleidg., Bewaffng. 
u. Ausrüstg. d. kgl. preuß. Heeres. 
T1. II: Die Kürassier- u. Dragoner- 
regimenter seit Anfang d. 18. Jh. bis 
z. Reorganisation d. Armee 1808. Ebd. 
4°. x, 502 S. m. farb. Abbildgn. u. 
z. TI. farb. Taf. 90 M. [2461 

Hübner, Offiz.-Stammliste d 2. oberrbein. 
Inf.-Reg. Nr. 99. Ebd. x11j, 111 S. 4M. [2462 

Wrochem, P. v. u. O. Haevernick, Grhrzgl. 
mecklenb. Füsil.- Reg. Nr. 90: 1788-1906. 
Fortg. u. m. neubearb. Offiz.- Stammliste 
verseh. v. M. v. Below. 2. Aufl. Mit 2 Uni- 
formbildern, 7 Ktn. u. Plänen. Ebd. 399 8. 
9 M. [3463 

Kanngießer, W., Bürger-Bataillon u. Bür- 
gerwehr in Kolberg. (Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. ’06, 41-56: 66-74; 82-87.) (2464 


e) Religion und Kirche, 


Duhr, B., Zur G. d. Jesuitenordens 
(8. ‘05, 448). II u. IIL (Hist. Jahrb. 
28, 61-83; 806-27.) [2465 


Žák, A., Frauenkloster Himmel- 
pone in Wien, ca. 1131-1586, (Jahrb. 
. Landeskde. v. Niederösterr. 4/5, 
187-224.) [2466 

Starzer, A., Die Vorsteherinnen d Frauen- 
klosters in Tulln. (Beil. z. Amtsblatt f. d. 
polit. u. Schulbez. Tulln ’05, 17-21.) [2467 

Rief, J. C., Beitrr. z. G. d. ehemal. Kar- 
täuserklosters Allerengelberg in Schnals (s. 
’05,451). IIL. Bozen. Progr. 1905. S. 1231-76. [2468 

Podlaha, A., Posvátná mista krá- 
lovství českého. (Die hl. Orte d. ne 
reichs Böhmen. G. u. Beschreibg. d. 
Kirchen, Kapellen etc. I: Die - 
diözese Prag. 1: Die Vikariate Böhm.- 
Brod, Schwartz-Kosteletz, Mnicho- 
witz u. Prosek.) Prag: Häredität d. 
hl. Nepomuk 1906. 319 S. 4 Kr. [2469 

Nüscheler, A., Die Gotteshäuser 
d Schweiz. Hist.-antiqu. Forschgn. 
(s. ’06, 2351). Dekanat Willisau. 
Fortg. v. K. Lütolf. (G.freund 61, 
221-67.) [2470 

Thalhofer, M., Zur G. d. Franziskaner- 
klosters in Schrobenhausen 1642-1802. (Vortrr. 
im Hist. Ver. f. Schrobenh. I.) [2471 

Amrhein, A., Verzeichn. d. 1520-1803 in 
Würzburg ord. Benediktinermönche (s. ’05, 
2381). Forts. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. 
Cist.-Orden 26, 315-24.) — Ders., Das ful- 
dische Propsteikloster Holzkirchen. (Fuldaer . 
G.bll. 4, 65-69) (2479 

Brehm, Zur G. d. schwäbisch. Heiligen- 
legende. (Diözesanarch. v. Schwab. 24, 187- 
89.) — P. Beck, Rechtszustand d. Katholiken 
in d. Reichsst. Ulm v. Zeiten d. Reform. an, 
unt. bes. Berücks. d. Wengenstiftes. (Ebd. 
35, 1-7.) [2473 

7* 


"92 


Gasser, E., Un Alsatique rarissime: L’ab- 
baye de Masevaux. (Rev. d'Alsace 56, 313-30.) 
Sep. Rixheim: Sutter 1905. 20 S. — Ders, 
L'église et la paroisse de Soultz, Haute-Alsace. 
(Rev. d’Als. 56, 225-55; 351-79.) (2474 

Schlager, P., Zur G. d. Franziskaner- 
klöster in Meisenheim u. Blieskastel. (Mitt. 
d. Hist. Ver. d. Pfalz 28, 127-40.) [2475 

Schlager, P., Zur G. d. Franzis- 
kanerobservanten u. d. Klosters „ad 
olivas in Köln. (Ann. d. Hist. Ver. 
f.d. Niederrh. 82, 51-91.) — W.Kisky, 
Das freiherrl. Stift St. Gereon in Köln. 
(Ebd. 1-50.) — K. Füssenich, Der 
Propst v. St. Gereon u. d. Bergheimer 
Christianität. (Ebd. 132-48.) — H. 
Schrörs, Relig. Gebräuche in d. alt. 
Erzdiözese Köln; ihre Ausartung u. 
Bekämpfg. im 17. u. 18. Jh. (Ebd. 
149-68.) [2476 

Scholten, R., Cistercienserinnen-Kloster 
Rivulus s. Marie in Sterkrade. Essen: Frede- 
beul & K. 48 8. 50 Pf. — Ders., Benedik- 
tinerinnen -Kloster Hagenbusch b. Xanten. 
Xant.: Krams 1906. 66 8. 1 M. (2477 

Kleinermanns, J., Die evang. Heiligtümer 
(d. Schürztuch, Grabtuch u. Schweißtuch Josu 
Christi) in d. früher. reichsabteilich. Rene- 
diktiner-, nunmehr Pfarrkirche zu Corneli- 
münster. (Aus Aachons Vorzeit 14, 145-56. 
20, 23-45.) (2478 

Bastgen, Entstehungs-G. d. Trierer Archi- 
diakonate, s. Nr. 465. (Aus: Trier. Arch. X.) 
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 86, 7s8f. 
Laemmer. [2479 

duten, De Orde van den H. Guilielmus 
(e. ’06, 2366). Nachtr. (Anal. p. serv. à l’hist. 
eccl. de la Belg. 33, 215-21.) [2480 

Noll, H. P., Aus d. Vergangenheit d. Pfarrei 
Hofbiebere (TI. v. 9146.) (2481 

Schlager, P., Zur G. d. westfäl. 
Annuntiatenklöster. (Zt. f. vaterl. G. 
Westfal. 64, II, 111-80.) — A. Dünne- 
backe, Geschichtl. Nachrr. üb. Pfarre 
u. Kloster Oelinghausen. (Ebd. 66- 
110.) [2482 

Officia Propria sanctorum dioecesis 
Osnabrug. Osnabr.: Pillmeyer 1905. 


3 M. 60. [2483 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 31, 
2377-79 Rhotert. 
Knieb, Ph., Das Martinsstift zu Heiligen- 
stadt u. seine G. (Unser Eichsfeld I.) [2484 
Kremer, Beitrr. z. G. d. klösterl. Nieder- 
lassgn. Eisenachs im Mittelalt., s. "06, 539. 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 1:2f. Wenck. [2485 
Bönhoff, Süchs. Stifter u. Ordensnieder- 
lasagn. einst u. jetzt. Geogr.-hist. Übersicht. 
(Sächs. Kirch.- u. Schulblatt ’07.) [2436 
Sauppe, G. d. (Burg u.) d. Cölestiner- 
klosters Oybin (s. ’04, 2191). Forts. (N. Lausitz. 
Magaz. 83, 110 ff.) [2487 
Curschmann, Diözese Brandenburg, s. Nr. 
472. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 16 Stutz. [2438 
Studien z. schles. Kirch.-G. Fürst- 
bisch. Kard. Kopp gewidm. v. Ver. 
f. G. Schles. (II v. 2791.) Bresl.: 


Wohlfahrt. 312 S. 5 M. [2489 
8. 1-18. J. Jungnitz, Grenzen d. Breal. 


Bibliographie Nr. 2474—2532. 


Bistums. — 8. 111-86. Nentwig, Zum Exem- 
tionsstreite zw. d. Bischöfen v. Breslau u. d 
Zisterzienseräbten in Schlesien. — S. 137-70. 
K. Wutke, Schles. Wallfahrten nach d. heil. 
Lande. — Vgl. Nr. 2149 u. 3134. 


Visitationsberichte d. Diözese 
Breslau, hrsg. v. J. Jungnitz (s. "op, 
2393). II: Archidiakonat Glogau, 
Tl. 1. (Veröffentlichgn. a. d. Fürst- 
bischöfl. Diözesan-Arch. zu Breslau 
II) xuj, 768 S. 20 M. [2490 


Sehling, E., G. d. protestant. 
Kirchenverfg. (II, 8 v. 2610.) Lpz.: 
Teubner. 61 S. 1 M. [2491 


Hoffmann, H., Frömmigkeit d. dt. Auf- 
klärg. (Zt. f. Theol. u. Kirche 16, 234.50.) [2492 


Geschichte d. ev. Kirchengemeinde 
A. B. zu Pozsony-Preßburg. Zur 
800jähr. Jubelfeier d. Gemeinde. 
Preßb.: Diakonissen-Mutterhaus 1906. 
xv, 448; 370 S. 10 M. [2498 

Hadorn, W., Kirch.-G. d. reform. 
Schweiz (s. Nr. 478). Lfg. 2. S. 97- 
176. 2 M. [2494 


Kolde, Th., Die Movendelpfründe in Neun- 
hof u. d. Entstehg. d. Pfarrei Beerbach, Dek. 


Erlangen. (Beitrr. z. bayr. Kirch.-G. 15, 
83-93.) (245 


Bilder a. Augsburgs kirchl. Ver- 
gangenheit. Festgabe f. d. Teilnehmer 
an d. 58. Hauptversammig. d. Ev. 
Ver. d. Gustav-Adolf-Stiftg. zu Augsb. 
Augsb.: Schlosser 1906. 154 S. 


3 M. [2496 
Inh.-Ang. in: Beitrr.s.bayr.Kiroh.-G. 15,94 f. 
Haller, J., Ulmer Katechismusliteratur v. 

16. bis 18. Jh. (s. ’06, 649). Forts. (BU. f 

württb. Kirch.-G. N. F. 10, 51-80. Vgl: W. 

Köhler ebd. 188.) — Kolb, Feldprediger in 

Alt-Württb. (8.06, 549). Schluß. (Ebd. 22-51; 

117-432.) — Waguer, Pfarrer-G. v. Roigheim. 

(Ebd. 172-87.) [2497 
Lichnock, W., G. d. ev. Gemeinde St. Jo- 

hann a.d. Saar. Mit 6 Bildern. St. Juh. a d. 8S.: 

F. Courths. 169 8. [2438 
Haarbeck, W., Lichtenberg. G. d. Kirchen- 

gemeinde Burg-Lichtenberg nebst Beitrr. z. G. 

d. Burg Lichtenberg. Ruthweiler, Bez. Trier: 

SelbstverL 1906. 69 S. 50 Pf. (2499 
Rotscheldt, W., Zur G. d. ev. Gemeinde 

Rhens. (Monatsschr. f. rhein. Kirch.-G. 1, 185 

-90.) — W. Bösken, Die Prediger d. luth. 

Gemeinde zu Cleve, 1612-1829. (Ebd. 33-41.) 

— H. Müller, Die luth.Gemeinde zu Emmerich. 

(Ebd. 126-829; 180-84; 366-81.) [2500 
Kubisch, E., Versuch e. G. d. luther. Ge- 

meinde zu Gemen. Beitr. z. G. d. Protestan- 

tismus im Münsterlande. (Zt. f. vaterl. G. 

Westfal. 64, I, 23-78.) [2501 
Kirchengalerie, Neue sächs. (s. 

Nr. 490). Eph. Marienberg. Doppel- 

lief. 11-17. Sp. 481-824. à 80 Pf. [2502 
Chalybaeus, A., Sind „Alba“ und Krause 

durch d. Leipziger Interim in Sachsen ein- 

geführt worden? (Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 

20, 214-41.) (2503 


Religion und Kirche. — Bildung, Literatur, Kunst. 


Krücke, Th., G. d. ev.-ref. Schloßkirchen- 
Gemeinde zu Alt-Landsberg. Berl.: Gerdes & H. 
106 S. 1 M. à. (2504 

Buschbeck, H., Bilder a. d. Kirch.-G. 
Laubans. Lauban: Reipprich 1906. 53 8. — 
P. Stockmann, Verfassg. d. ev. Kirchen- 
gemeinde Kauflung; in ihr. geschichtl. Ent- 


wickl. dargest. Liegnitz: Scholz. 40 S. 
75 Pf. [2505 

Engelmann, P., Bilder a. d. Kirch.-G. 
Fraustadts. Fraust. 1005. 78 8. [2506 


d. G. d ev.-luth. Kirche Livlands. 


G., Aus 
(N. Kirchl. Zi. 17, 389-93.) [2507 


f) Bildung, Literatur, Kunst. 


Matrikeln, Die, der Univ. Tübingen. 
Im Auftr. d. Württb. Komm. f. Landes- 
G. hrsg. v. H. Hermelink. I: 1477 
bis 1600. Stuttg. u. Berl.: Kohl- 
hammer. 760 S. 16 M. [2508 

Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 10 Knöpfler; Zt. f. 
G. d. Oberrh. 22, 557 f. Bossert. 

Brode, R., Die Friedrichs-Univer- 
sität zu Halle. 2 Jahrhunderte dt. 
Geistes-G. Halle: Nietschmann. 688. 
2 M. [2609 


Simak, J. V., Studenti z Cech, Moravy a 
Slezska na n&meckych universit. v 15. a 
18. století (Studenten a. Böhmen, Mihren u. 
Schlesien auf dt. Universitäten im 15. bis 
18. Jb.). (Časop. Musea král. Česk. ’05, Hft. 2 
u. 3, S. 290-97; 419-34.) — A. John, Egerer 
Studenten an d. Leipz. Univ. 1413-1556. Prag: 
Selbstverl. 148. — Huffschmid, Frankenthaler 
Studenten an d. Univ. Heidelb. 1480-1678. 
Mit Bemerkgn. v. A. v. d. Velden u. J. 
Kraus. (Monatsschr. d. Frankenth. Alt.-Ver. 
07, Nr. 4f.) [2510 

Heinemann, 0., Student. Verbindgn. in 
Greifswald bis z. Mitte d. 19. Jh. (Balt. Stud. 
N.F. 10, 67-117.) [3511 

Bauch, Q., Schlesien u. d Univ. 
Krakau i im 15. u. 16. Jh. (Zt. d. Ver. 


f. G. Schles. 41, 99-180.) [2512 


Monumenta Germ. paedag. (s. Nr. 504). 
XXXVII (Delbrück, Tagebuchbil. II) s. in 
Abt. B, Gruppe 8. XXXVIII s. Nr. 2520. [2513 

Knaflitsch, K., Zur G. d. Troppauer 
Volksschule. (Zt. f. G. etc. Öst.-Schlesiens 1, 
84-89.) (2514 

Weller, K., G. d. humanist. Schul- 
wesens in Württemb. (N. Jahrbb. f. 


d. klass. Altert. ete 20, 156-74.) [2516 


F. Raunecker, Fälle v. Disziplinar- 
untersuchgn. geg. Lehrer an württb. Gelehrten- 
schulen a. d. 18. Jh. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs.. u. Schul-G. Beihft. 11, 70-88.) 


Stahlecker, R., Beitrr.z.G. d. höher. 
Schulwesens in Tübing. (Württb. 
Vierteljhfte. N. F. 15, 1-102.) — 
Ders., Früher. Volksschulwesen in 
Tübing. (Tübing. BI oe, 18-29.) [2516 

Sig., Zur G. d. früher. „Minoritengymna- 


siums‘ zu Schwäb.-Gmünd (s. Nr. 512). Schluß. 
ee A v. Schwab. 25, 90-92.) [25168 


Fritz, À. G. d. Kaiser-Karls-Gymn. 
in Aachen. I: Aach. Jesuitengymn. 


"93 


(Zt. d. Aach. G.-Ver. 28, 1-285.) Sep. 
Aachen: Cremer 1906. 3 M. [2517 

Görges, W. u. A. Nebe, G. d. 
Johanneums zu Lüneburg. Festschrift. 
Progr. Lüneb. 170; 36 S. [2518 


Rietschel, H., Festgabe z. Jubelfeier d. 
Kgl. Seminars Nossen. Noss. 1906: Hensel. 
98 S. [2519 


Schnell, H., Das Unterrichtswesen 
d. Großherzogtümer Mecklenb.-Schwe- 
rin u. -Strelitz. Bd. I: Urkk.u. Akten 
z. G. d. mecklenb. Unterrichtswesens. 
Mittelalter u. Zeitalt. d. Reform. 
(Bd. 38 v. 2513.) Berlin: A. Hofmann 
& Co. xxj, 552 S. 15 M. [2520 


Rieck, K., Gymn. Carolinum im 1. Jahrh 
sein. Bestehens. Progr. Neustrelitz. 1906. 4°. 
137 8. (2521 


Wienecke, F., Das preuß. Garnison- 
schulwesen. (Beihft. 14 v. 2646.) 
Berl.: Hofmann & Co. xıj, 116 S. 
2 M. 50. [2522 


Bidder, Beitrr. z. e. G. d. west- 
preuß. Schulwesens in polnisch. Zeit 
ca. 1572-1772. (Zt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 49, 273-349.) [2528 


Wienecke, F., Königsberger Regiments- 
schulen. (Altpreuß. Monatsschr. 44, 43-64.) (2524 


er A E., Kgl. Bibliothek in Er- 
(Jahrbb. d. Kgl. Akad. in Erf. 
N F. 32, 129-78.) [2525 


Arx, K. v., Die Insel Reichenau im Unter- 
see d. älteste Pflanzstätte süddt. Bildg., 
Wissensch. u. Kunst. (Westermanns Monats- 
hfte. 102, 476-91.) | (2526 

Noack, F., Dt. Leben in Rom 1700 
bis 1900. Stuttg.: Cotta. 462 S. 
6 M. [2527 

Rez.: Beil. z. Allg. Ze ‘07, Nr. 93 O. B. 


Biese, A., Dt. Lit.-G. (In 2 Bdn.) 
I: Von d. Anfängen bis Herder. Mit 
Proben a. Hss. u. Drucken u. m. 
86 Bildnissen. Münch.: Beck. jx, 
641 8. 5 SC Se [2628 

Nagl W. u. J. Zeidler KO 
daters Like, (a. "06, 2412). Liz. 29 
(Bd. II, 529-76.) 1 M. e 


Läßer, L., Dt. Dorfdichtung von ihr. erst. 
Anfängen bis z. Gegenw. Salzungen: Scheer- 
messer. 111 S. 1 M. 80. Rez.: Lit. Zbl. ‘07, 
Nr. 25 L. Frnkl. (2530 

Noll, G., Otto d. Schütz in d Literatur. 
(Tübing.Diss.) Straßb.: Trübner 1906. 1438. 
3 M. 50. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 184- 
87 Edw. Schröder; Dt. Lit.-/tg. ’07, Nr. 21 
Joesten. [2531 


Künstler-Lexikon, Schweiz. Red. 
v. C. Brun (s. ‘06, 2420). Lfg. 6. 
(Bd. II, S. 161-320.) 3 M. 20. [2532 


*94 


Wurzbach, A. v., Niederl. Künst- 
ler-Lexikon (s. Nr. 534). II, 4-5. 
S. 209-368. à 4 M. [2638 


Simon, K., Stellg. d. Prov. Posen in d. allgem. 
Kunst-G. (Dt. Monatsschr. 5, 226-35.) [2534 


Lambert u. Stahl, Architektur, 
1750-1850 (s. '06, 2427). Lfg. VI 
(2. Ser., I). 20 Taf. 30 M. [2635 

Bogner, H., Die Grunddisposi- 
tionen d. zweischiffigen Zentralbauten 
v. d. ältest. Zeit bis z. Mitte d. y. Jh. 
Mit 7 Taf. (Hft. 72 v. 2653.) Straßb.: 
Heitz 1906. 36 S. 3 M. [2586 

Grisebach, A., Das dt. Rathaus d. 
Renaissance. Berl.: Edm. Meyer. xj, 
162 S. m Abbildgn. 6 M. [2537 

Hajdecki, A., Die Dynasten-Familien d. 
ital. Bau- u. Maurermeister d. Barocke in 
Wien. (Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. Wien 
89, 1-88.) [2538 

Dernjaë, J., Die Wiener Kirchen 
d. 17. u. 18. Jh. (Aus: Zt. d. Österr. 
Ing.-u. Archit.-Vereins.) Wien: Holder 
1906. 87 S. 4 M. 40. [2539 


Anheisser, B., Altschweiz. Baukunst 
(s. Nr. 538). Vollst. 110 Dat, 24 S. Text. 
(Ladenpr.: 2* M.) [2540 


Kick, W., Barock, Rokoko u. 
Louis X VI. aus Schwaben u. d. Schweiz. 
2. neu durchges. Aufl. Mit Text v. 


B. Pfeiffer. Lpz.: Baumgärtner. 
19 S. 40 M. 2541 
Schulz, F. T., Aus Nürnbergs 


Profanarchitektur. Bild ihres ge- 
schichtl. Werdegangs. Wien u. Lpz.: 
Gerlach & W. 1906. 4°. 32 S; 
118 Taf. 66 M. [2542 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17, 
856-60 Mummenhoff. 
Hirsch, Konstanzer Häuserbuch s. Nr. 
2288. [2543 
Knipping, R., Das Deutschordenshaus gu 
Coblonz. Seine Bau-G. u. Ausgestaltg. z. 
Staatsarch. (Mitt. d. K. Preuß. Archivverwaltg. 
9, 1-34.) (2544 
Höfer, H., Kunsttopographie d. vormal. 
Cisterc.-Abtei Altenberg im Dhüntale. (Stud. 
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 37, 446- 
65; 691-708. 28, 143-59; 367-78.) [2545 
Erbe, A., Hist. Städtebilder a. Holland u. 
Niederdtschl. Mit 59 Abbildgn. im Text. 
(Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 117.) Lpz.: 
Teubner 1906. 104 S. 1 M. [2546 
Hanftmann, B., Hess. Holzbauten. 
Beitrr. z. G. d. westdt. Hauses u. Holz- 
baues, zur Führg. durch L. Bickell: 
„Hess. Holzb.“ Marb.: Elwert. xx, 
200 S. m. 119 Abbildgn. u. 1 Karten- 


skizze. 10 M. [2547 


Ebhardt, B., Dt. Burgen (s. ’06, 
2436). Lfg. IX. S. 386-482, 6 Taf. 
12 M. 50. [2548 


ee oo mm 
> ——————————————— 
rm 


Bibliographie Nr. 2533—2589. 


Weitzel, Die dt. Kaiserpfalsen u. Königs- 
hôfe v. 8.-16. Jh., s. 06. 632. Rez.: N. Arch. 
31, 768 A. W.; Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. 06, 
4311. Werminghoff; Hist. Zt. 98, 207f. 
Krabbo. [2549 


Piper, ©., Österr. Burgen (s. ‘06, 
2437). TI. V. Mit 241 Abbildgn. 
226 S. 7 M. 20. [2650 

Res. v. IV: Lit. Zbl. oi, Nr. 3 M. Mayr. — 


Piper, Öst. Burgen. (Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. '07, 222-856.) 


Felder, G., Die Burgen d. Kantone 
St. Gallen u. Appenzell. Tl. I. Mit 
Kte. u. zahlr. Ilustr. St. Gall.: Fehr. 
4°. 93 S. 2 M. 40. [2551 

Schuster, E., Burgen u. Schlösser 
Badens. (In 14 Lfgn) Lfg. 1-4. 
Karlsr.: Gutsch. S. 1-88; 19 Taf. 


à 1 M. [2552 
Knetsch, C., Zur Bau-G. d. alt. Casseler 


Landgrafenschlosses. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
40, 810-42.) [2553 

Meiche, Burgen d. sächs. Schweiz s. 
Nr. 2327. [2554 


Münzenberger, E. F. A. u. St. 
Beißel, Zur Kenntn. d. mittelalterl. 
Altäre Dtlde. (e. "op, 578). Lfg. 19. 
1906. S. 241-64. ' 5 M. [2555 

Roth, V., G. d. dt. Plastik in 
Siebenbürg. (Hft.75 v. 2658.) Straßb.: 
Heitz 1906. de, 178 S. 12 M. [2556 


Borrmann, R., Aufnahmen mittel- 
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in 
Dtld. (s. ‘06, 2443). II,2. 8 Taf. u. 
Text. 20 M. [2557 

Meder 9 J. 9 Handzeichngn. alt. 
Meister a. d. Albertina etc. (s. ‘06, 
2444). XI, 6-12 u. XII, 1-3. (à 10 Taf.) 
à 3 M. [2558 

Chytil, K., Maliïstvo praäk6 XV. 
a XVI. véku a jeho cechovni kniha 
staroměstská z let 1490-1582. (Die 
Prager Maler d 15. u. 16. Jh. u. ihr 
Altstädter Zunftbuch 1490-1682. Be- 
schrieb. u. hrsg.) V Praze: Ceská 
Akad. 1906. 4°. 358 S. 6 k. 40. [2559 

 (Bozpravy Česke Akad. v Praze. Ti. 1, Č. 36.) 

Lehmann, H., Zur G. d. Glas- 
malerei in d. Schweiz (s. ‘08. 2445). 
II: Monument. Glasmalerei im 15. Jh. 
Hälfte 1: Zürich u. d. Innenschweiz, 
Bern, seine Landschaft u. d. Stadt 
Biel. Mit 4 Textill. u. 7 Taf. (= Nr. 
26778.) S. 57-111. 4 M. [2560 


Kemmerich, M., Frühmittelalterl. 
Porträtmalerei in Dtld. bis z. Mitte 
d. 13. Jh. Mit 88 Abbildgn. Münch.: 
Callwey. 167 S. 8 M. — Ders, 


Kunst. — Volksleben. 


Maler-Porträts a. d. dt. Mittelalter v. 
8. bis etwa z. Mitte d. 18. Jh. (Rep. 
f. Kunstw. 29, 532- ec? [2561 

Beißel, St., G Evangelien- 
bücher in WA 1. Hälfte d. Mittelalters. 
(Laacher Stimmen. Ergänzgshft. 92 
u. 93.) Freib.: Herder 1906. xj, 366 S. 


6 M. 50. [2562 

Rez.: Trier. Arch. 10, 99 Kentenich; Dt. 
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 18 Bergner; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 35, 266-68 Löschhorn. 


Verzeichnis, Beschreibendes, d. 
illaminierten Handschrr. in Österr. ; 
hrsg. v. F. Wickhoff (s. "op, 2477). 
IN: R.Eisler, Die ill. Hss. in Kärnten. 
Fol. 147 S.; 9 Taf. 50 M. [2568 
(Publ. d Inst. f. öst. G.forschg.) 
Leisching, E., Die Bildnis-Miniatur 
in Österr., 1750 bis 1850. Wien: 
Artaria & Co. gr. 4°. 297 S. m. 
57 Abbildgn. u. 51 z. T. farb. Taf. 
153 M. [2564 
Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. 16 Kommerich; Rep. 
f. Kunstw. a, 274- 83 Laban. 
Masner, Die schles. Stammbücher u. 


ihre künstler. er (Schles. Vorzeit 
4, 187-61.) [2565 


Wustmann, 6., Leipz. Kupferstich 
im 16., 17. u. 18. Jh. Mit Abbildg. 


(= Nr. 2781.) Lpz.: Hirschfeld. 
1128. 4 M. 8 [2566 
Schmitz, W., Mittelalterl. Metall- 


u. Holztüren Dilds., ihr Bildwerk u. 
ihre Technik. Mit 73 Taf. u. 63 Text- 
ill. Trier: Schaar u. D. 1905. Fol. 
89 8. kee 

Domanig, K., Die dt. Medaille in 
kunst- u. kulturhist. Hinsicht nach 
d Bestande d. Medaillensammig. d. 
Allerh. Kaiserhauses. Wien: Schroll 
& Co. Fol. ep, 167 RB: 100 Taf. 
63 M. [2568 


Mantuani, J., Die Musik in Wien. 


(G. d. St. Wien ÎI, 1, 1 , 1, 119-458.) [2569 
Sikora, A., Zur | Zur G. d d. Volksschau- 
spiele in Tiro (Zt. d. Ferdinandeums 


60, 339-72.) Val. Nr. 656. [2570 


Wymann, E., Zur (Schul- u.) Theater-G. v. 
Uri. (G.freund 61, 189-220.) [2571 

Eckhardt, E., Alte Schauspicle a. d. Breis- 
gau. (Teil v. 568.) [25723 

Sig, L., Geistl. Schauspiel im Elsaß. Beitr. 
z. G. d. mittelalt. Theaters. Straßb.: Le Roux 
1906. 48 S. 1 M. (Vgl.: Straßb. Diözesanbl. 
8. F., Bd. OI.) — 4. Köhler, Das Elsaß u. 
sein Theater. Realsch.- Progr. Straßb. 1906. 
4. 50 S. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 30 
Schneegans. [2573 


°95 


g) Volksleben. 

Denkmäler dt. Kultur-G. I, 3 s. Nr. 
395 (2574 

Steinhausen, G. d dt. Kultur, s. 06, 2461. 
Reoz.: Hist. Zt. 99, 1493-47 v. Below. (2574 a 

Leben, Deutsches, d. Weiche ere 
in Bildern. Nachbildgn. alt. Kupfer- 
u. Holzschnitte a. d. 15.-18. Jh. 
(Ca. 18 Lfgn) Lfg.1-6. Jena: Die- 
derichs. (1, 1-192.) à 1 M. 50. [2575 

Grupp e G., Kultur-G. d. Mittel- 
alters. Pha. I. 2.vollst. neue Bearbeitg. 
Mit 45 Illustr. Paderb.: Schöningh. 
xj, 458 S. 8 M. 60. [2576 

Woltmann, L., Die Germanen in Frankr. 
Untersuchg. üb. d. Einfluß d. germ. Rasse 
auf G. u. Kultur Franukreich« Mit 60 Bildn. 
berühmt. Franzosen. Jena: Diederichs. 151 S. 
7 M.50. Rez.: Lit. Zb!.'07, Nr. 19. F.Fdch.; Zt. 
f. Ethnol. 39, 431-33 G. Fritsch. [2577 


Beiträge z. deutsch-böhm. Volks- 
kunde (s. '06, 659). Bd. VII. 185 S.; 


20 Taf. 3 M. 60. [2578 
Schullerus, Siebenbürg.-sächs. Volkskde. 
(Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. ’07, Nr. 3.) [2579 
Hildenbrand, W., Volksüberliefergn. v. 
Walldürn. (Alemannia N.F. 7, 255-79.) [2580 


Markgraf, B., Das moselländ. Volk 
in sein. Weistümern. (IV v.2614.) Gotha: 


Perthes. xvj, 528 S. 12 M. [2581 

Leithaeuser, J., Volkskundliches a. d. 
Bergisch. Lande. I: Tiernamen im Volks- 
munde (e Nr. 570). T1. 2. Barm.: Verf. 50 Pf. 
H 25-44 u. 10 8. [2582 

Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bezirks 
Minden. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volks- 
kde. 3, 200-10; 289-300. 4, 1-31; 110-16.) [2583 


Feit, P., Das dt. Volksrätsel (s. ’06, 668). 
Nachtr. (Mitt. d. Schles. Ges f. Volkskde. 16, 
37-40.) — V. Pogatschnigg, Etymol. Sagen 
a. Kärnten (s. ’06, 2471). Forts. (Carinthia I. 
Jg. 97, 91-97) — A. Dörler, Märchen u. 
Schwänke a. Nordtirol u. Vorarlberg. (Zt. d. 
Ver. f. Volkskde. 16, 279-302.) — H. Gloede, 
Märk.-pomm. Volkssagen, krzählgn., Sitten 
u. Gebräuche. Beitrr. z. märk.-pomm. Volks- 
kde. Lpz.: Lenz. æ 99S. 1 S. 1 M. [2584 


Gaßmann, A. AL, l Das Volkslied 
im Luzerner Wiggertal u. Hinterland. 
Schrr. d. schweiz. Ges. f. Volkskde. IV.) 

asel: Schweiz. Ges. f. Volkskde. 1906. 


‚215 S. 3 M. 20. [2586 
Müller-Fraureuth, K., Säche. Volkswörter. 
Beitrr.z.mundartl. Volkskde. Dresd.: Baensch 
1906. 116 S. 1 M. 60. [25836 


a Ass Die Schwaben in d. 
s 


G. d. Volkshumors. Freib.: Bielefeld. 
xvj, 388 S. 8 M. [2587 
Carstens, H., mboga, Volkshumor a. 


. Ver. f. Volkskde. 
[2588 


Schlesw.-Holstein. (Zt. 
16, 302-10; 396-402.) 
Steinberger, L., Verunglimpfungen d. 
bayer. Volksstammes in früher. Zeit. (Altbayer. 
Monatsschr. 6, 93-96.) [2539 


*96 Bibliographie Nr. 2590—2668. 


Brie, M., Der german., insbes. d. engl. 
Zauberspruch. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks- 
kde. 16, 1-36.) — Kühnau, Umgehende Seelen. 
(Ebd. 84-105.) [2590 

Vierling, A., Unvertilgbarer Volksglaube 
u. Aberglaube nach d. ältest. bayer. Volksrecht. 
(Oberbayer. Arch. 52, II, 147-72.) [2591 

Schell, 0., Bergische Zauberformeln. (Zt. 
d. Ver. f. Volkskde. 16, 160-76.) — H. Pages, 
Aberglaube auf d. Hunsrück. (Zt. d. Ver. f. 
rhein. u. westf. Volkskde 4, 116-23.) — 
EK. Wehrhan, „Himmelsbriefe* a. Lippe u. 
Westfal. (Ebd. 94-101.) — K. Hartnack, Ein 
„Himmelsbrief“ (Ebd. 102-4.) 2592 

John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im 
süchs. Erzgebirge (s. '07, 584). Forts. (Mitt. 
d. Ver. f. sache. Volkskde. 4, 163-70.) — 
E. Bühler, Beitr. z. Aberglauben d. ev. 
Masuren in früher. Zeiten. (Mitt. d. Lit. Ges. 
Masovia 11, 73-77.) [2593 


Ranck, Chr., Kultur-G. d. dt. 
Bauernhauses. Mit 70 Abbildgn. im 
Text. (Aus Natur u. Geisteswelt. 
Bdchn. 121.) Lpz.: Teubner. 103 S. 
1 M. [2594 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 20 Meringer. 

Brenner, Verbreitung d. Bauernhausformen 
in Dtld. (Korr.-Bl. d.Gesamt-Ver.’07, Nr.3.) [2595 

Bünker, J. B., Das Bauernhaus d. Gegend 
v. Stams im Oberinntale, Tirol. Mit 51 Ab- 
bilden im Texte u. 1 Kartenbeil. (Mitt. d. 
Anthrop. Ges. Wien 36, 187-233.) — L. Hirm- 
bach, Maler. Hausschmuck in Tirol. Dörfern. 
(Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 
$, 119-46.) RRD [2596 

Spieß, K., Trachtenkunde. (Dt. G.bll. 8, 
145-97.) [2597 

Dahl, M. C., Die Volkstracht d. Insel Röm. 
(Zt. d. Ver. f. Vulkskde. 16, 167-70.) [2598 


Bauer, M., Die dt. Frau in d. 
Vergangenheit. Berl.: Schall. 435 S. 
m. Abbildgn. 6 M. [2599 


Höfler, M., Allerseelengebäcke. Vergleich. 
Studie d. Gebildbrote zur Zeit d. Allerseelen- 
tages. (Zt. f. österr. Volkskde. 13, 65-96; 
6 Taf.) [2600 


Ostheide, A., Zum Martinsfeste. (Arch. f. 
Religionswiss. 10, 154-57.) Vgl. ’06, 681. [2601 

Hensler, E., Das Königreich zu Mainz. 
Bild a. frohen Tagen d. Kurmainz. Kanzlei. 
(Stud. a. Kunst u. G., Frdr. Schneider ge- 
widm. 393-410.) [2602 

Kemp, J., Zur G. d. Kölner Fastnacht 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkakde. 3, 
241-72.) Sep. Elberf.: Martini & G. 1906. 
50 Pf. — Hüser, Schauspiele u. Volksbe- 
lustigungen in Warburg in vergang. Zeit. 
(Ebd. 216-21.) — Ders., Zur G. d. weil. 
Kindtauffeier in Warburg. (Ebd. 4,31-44.) [2603 

Detten, G. v., Üb. Schwerttänze im nord- 
westl. Did. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64, 
II, 153-58. [2604 

Reinecke, W., Huldigungsfeste in Lüne- 
burg. (Lüneb. Museumsbll. I, 4, 23-78.) [2605 


Bruhns, M., Königsberger Feuerwehr. 
(Altpreuß. Monatsschr. 43, 509-74 u. 2 Taf. 
4, 413-35.) ee! [2606 


! 


| 


Baas en Studien Z. G. d. mittel- 
alterl. Medizinalwesons ın Colmar. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 
217-46.) [2607 

Machner, J., Das Krankenwesen 
d. Stadt Hildesheim bis z. 17. Jh. 
(XV v. 2612.) Münst.: Coppenrath. 
94 S. 1 M. 80. [2608 


Blümml, E. K., German. Totenlieder m 
besond. Berücksicht. Tirols. (Arch. f. Anthrop. 
N.F. 5, 149-81.) [2609 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 
GrundriB d. G.wies. (s. Nr. 607). II, 6 u. 


II, 8 s. Nr. 2341; 2491. [2610 
Studien, Hist., verôff. v. Ebering (». ‘05, 
2504). Hi LV s. Nr. 2374. [2611 


Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s. 
Nr. 609). .F. X-XV s. Nr. 2357 f.,;, 2381; 


2389; 2608; 3702. [2612 
Abhandlungen, Leipz. het (e Nr. 61v}. 
II s. Nr. 2339. [2613 


Untersuchungen, Geschichtl.;, hrag. v. 
Lamprecht (s. ‘06, 2506). IV u. V, Ia 


Nr. 1600; 2581. ” (2614 
Studien, Prager, a. d. Gebiete d G.wise. 
(s. 206, 2533a). XII s. Nr. 3068. (2615 


Studien a. Kunst u. G. Frar. 
Schneider z. 70. Geburtstage ge- 
widm. Freib.: Herder 1906. 4°. xxvıj, 
584 S.; 44 Taf. 50 M. [2616 


Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. Hrsg. 
v.G.v.Below, H. Finke u. F.Meinecke. 
Berl.: Rothschild. Iu. II s. Nr.3038; 3818. [2617 

Abhandlungen, Heidelberg., z. mittl. u. 
neuer. G. (s. Nr. 611). XVI s. Nr. 3813. [2618 


Abhandlungeu, Hallesche, z. neuer. G. (s. 
Nr. 613). Hft. XLV s. Nr. 3747. [2619 


Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 616). 
XCVII (8. F. ID, 2-3. S. 237-700. 
XCIX (3. F. IID, 1. S. 1-236. [2620 

Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. (s. Nr. 617). XXVI, 4 u. 
XVI, 1-2. S. 645-736; 1-400. 
(Beiblatt: Kunstgeschichtl. Anz. 
07, Nr. 1. S. 1-32.) [2621 

Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 618). XX VID, 
1-2. S. 1-498. 2622 

Archiv, Neues (s. Nr. 620). XXXII, 2. 
S. 263-588; 2 Taf. [2623 

Geschichtsblätter, Deutsche (s. 
Nr. 621). VII, 8-8. $. 59-232. [2624 

Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. Nr. 622). LV, Nr. 1-6. Sp.1 
-268. [2625 

Bericht üb. d. 9. Versammig. dt. Historiker 
zu Stuttg. 17. bis 21. IV. 1906. Lpz.: Duncker 
å H. 63 S. 1 M. 60. VgL ’05,3543a. [2626 

Mitteilungen a. d. German. Nationalınus. 


(8. ‘06, 2516). 1906. 159 S.; 7 Taf. — An- 
zeiger. 1906. LII S. [2637 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibl. (s. Nr. 624). X, 1. 


x, 246 S. [2628 


Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. Nr. 
626). XXXV, 1-2. S. 1-256. [2629 
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. 
(e Nr. 627). XIV: 1903. Hft. 2: Text. 
S. 417-792. 24 M. XV: 1904. Hft.1: 
Bibliogr. 270 Sp. 8 M. [2680 
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. 
Nr. 628). VII, 4. S. 813-380. ck 
S. 1-86. Beihft. s. Nr. 2020. eh 
Jahrbuch d Ver. f.niederdt. Sprach- 
forschg. (s. "Oé, 2524). XXXII: 1906. 
168 S. 4 M. [2632 
Mitteilungen d. K. Preuß. Archiv- 
verwaltg. (s. "Op, 663). Hft. IX. 62 S.; 
Taf. 2 M. 60. [2633 
Zeitschrift f. Num. (s. Nr. 681). 
XXVI, 1/2. 228; 34 S. (14 M.) [2634 


Zeitschrift, Num. (s. ‘06, 2525). 
Bd. XXXVIII. xvj, 308 Sg. 2 Taf. 
12 M. [2635 


Vierteljahrsschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 636). 
XXXV, 1-2. S. 1-253. [2636 

Herold, Deutscher (s. Nr.636a). XXXVIII, 
Nr. 1-6. 8. 1-108. [2636 a 

Jahrbuch f. Geneal., Herald. u. 
Sphrag. (s. '06, 717): 1904. 235 S.; 
2 Taf. u. 2 Stammtaf. 17 M. 40. [2637 

Mitteilungen d. Zentralstelle f. dt. 
Personen- u. Fam.-G. (s. "op, 2560). 
Hft. I. 1906. 207 S. [2638 

Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 638). 
V,1-2. S. 1-272. [2639 

"Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G. 
(s. Nr. 639). Hft. 88 s. Nr. 2432. [2640 

Studien, Tübing., f.schwäb. u. dt Rechts-G., 
hrsg. v. Thudichum (s. ’06, 2535). I, Ap 
Nr. 2284. [2641 

Beiträge, Deutschrechtl., hreg.v.Beyerle 
(s. Nr. 642). I, 3 s. Nr. 2423. [2642 

Studien z. Kriegs-G. u. Taktik, hrsg. v. 
Gr. Generalstabe, kriegsgeschichtl. Abtig. I 
(s. ’06, 2366). V s. Nr. 1850. [2643 

Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 643). 
XXVII, 4 u. XXVIII, 1. S. 407-86 u. 
113-55; S. 1-127 u. 1-36. fes 

Studien u. Mitt. a. d. Bened.- 
Cist.-Orden (s. Nr. 644). XXVII, 4 u. 
XXVII, 1. S. 575-804; 1-264. [2645 

Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.- 
u. Schul-G. (s. Nr. 645). XVII, 1-2. 


S. 1-152. Beihft. XIII u. XIV a 
Nr. 2522; 2778. [2646 
Enphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Nr. 


646). Bd. XIII u. XIV,1;883 S. 8. 1- 


222. Ergünzgshft. VI. 2269. [2647 : III u. IV, 1. 364 S.; 


XCV, 2. S. 235-578; 6 


*97 


Zeitschrift f. vergl. Lit.-G. (s. Nr. 647). 
N. F. XVII, 1/2. 8. 1-176. [2648 

Stadien + 2. SE Lit.-G. (s. Nr. Rer 

Zeitschrift £ dt. Philol. (s. Nr. 648). 
XXXIX, 1-2. S. 1-272. [2650 

Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr. 
649). XLVIII, 3/4. S. 313-548. — 
Anzeiger. XXX,3/4. S. 157-243. [2651 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
(8. Nr.650). XXXII, 2. S. 155-298. [2652 

Studien z. dt. Kunst-G. (8. Nr. 651). Hft. 72- 
83 s. Nr. a, 2556; 2934; 3017; 3182; ns 
3190; 3408 f.; 

Jahrbuch d Kunsthist. Samimi on. 
d. Allerh. Kaiserhauses (s. Nr. 652). 
XX VI, 8-4. S. 183-292; Taf. 11-20. |2654 

Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlen (e Nr. 653). XXVII, 1-2. 
Sp. j-Lj; x S., S. 1-130; Taff. [2656 

Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 
(8. '06, 2547). Jg. XVI u. XVII, 1. 


480 S.; S. 1-128. [2656 

Blätter, urn f. Volkskde. 
(s. Nr. 654). V, 2/3. S . 66-192; 2 Taf. 
4 M. 40. [2657 

Mitteilungen d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. (s. Nr. 772). Hft. XVI: 
1906. 184 S. 2 M. 50. [2658 


Archiv f. österr. G. (8. Nr. 665). 
Stammtaf. 
7 M. 2659 

Mitteilungen d. 3. (Arch.-) Sektion 
d. K. K. Zentral-Komm. (s. "op, 682). 
VI (= Vermischte Aufsätze IID, Hft. 2. 
1906. S. 183-824. 4 M. [2660 

Jahrbuch d. K. K. Zentral-Komm. 
z. Erforschg. etc. d. Kunst- u. hist. 
Denkmale (s. Nr. 658a). N. F. Bd. II, 
TL Sp. 8325-50. Bd. III, T1.2. 276 Sp.; 
6 Taf. Bd.IV,TL 1. 200 Sp.;7 Taf. [2661 

Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s. 
Nr. 659). XIII, 1-3. S.1-98; 6 Taf. [2662 

Berichte u. Mitt. d. Altert.-Ver. 
zu Wien (s. ’06, 2551). XL, 1. xxj S., 
S. 1-81; 11 Taf. [2663 


Forschungen z. Verf.- u. Verwaltgs.-G. d. 
Steiermark (s. ’06,2234). VI,3 s. Nr. 3414. [2664 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steier- 
mark (s. '06, 2553). Jg. IV. 252 S. 
(Forts. der Steirisch. Zt. f. G.!) [2665 

Beiträge z. Erforschg. steir. G. (s. 
oe, 742). XXXV (N. F. ID): 1906. 
287 S.; Stammtaf. 3 M. [2666 

Carinthia I. (s. Nr. 660). Jg. 97, 
Nr. 1-8. S. 1-108. x [2667 

Forschungen u. Mitteilungen z. 
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. Nr. 663). 
S. 1-116. [2668 


"Op 


Zeitschrift d. Ferdinandeums f. 
Tirol u. Vorarlberg (s. ‘06, 2556). 
8. F., Bd. L. 679, ıxxvj S.; 33 Taf. 
u. Kte. 16 M. [2669 

Jahresbericht d. Vorarlberger Mu- 
seum-Ver. (s. ‘06, 2371). XLII: 1904. 
XLIII: 06. 103; 134 S. [2670 

Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens (s. Nr. 666). XI, 1/2. 
S. 1-188. [2671 

Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan- 
deskde. (s. Nr. 667). N. F. XXXIV, 1. 
189 S. 2 M. — Korrespondenz- 
blatt. XXX, 1-5. S. 1-48. [2672 


Anzeiger f. schweiz. G. (s. '06, 
2560). 1906, 1-4 u. '07, 1. Bd. X, 
1-164. [2673 

Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (8. 
Nr. 669). N.F. VII, 8-4. S. 169-332; 
Taf. 11-22. [2674 

Taschenbuch d. Hist. Gesellsch. 
d. Kant. Aargau (s. "06, 2596): 1906. 
160 8. 2 M. [2675 

Zeitschrift, Basler, f. G. etc. (s. Nr. 
671). VI, 2. S. 287-505. 6 M. [2676 

Jahrbuch, Basler (s. "06, 2597): 
1906 u. 07.294; 304 S. a5 M. [26768 

Taschenbuch, Züricher (e, Oé, 2565). 
N. F. Jg. XXX: 1907. 2718.; 2 Taf. 
6 M. [2677 


Mitteilungen d. Antiquar. Ges. in Zürich 
(s. wé, 2566). XXVI, 5 s. Nr. 2560. [26778 


Mitteilungen z. vaterl. G., hrsg. v. 
Hist. Ver. St. Gallen (s. ’06, 751). 
XXX (3. F. X). 496 S. 12 M. [2678 

Geschichtsfrennd, Der. Mitt. d. 
Hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. Le 
oe, 2567). Bd. LXI. xxxuj, 333 S.; 
S. 869-423. 5 M. 60. [2679 

Neujahrsblatt, Hist., hrsg. v. Ver. 
f. G. etc. v. Uri (s. ’06, 754). XI: 
1906. 117 S.; 3 Taf. 2 M. XIII: 
1907. 62 S.; 2 Taf. 2 M. 40. [2680 

Jahresbericht d. Hist.-antiquar. 
Ges. v. Graubünden (s. Nr. 672). 
‘XXXVI: 1906. Ste, 19, 97, 27, 13 S.; 
8 Taf. [2681 

Archiv d. Hist. Ver. d. Kantons 
Bern (s. ’06, 763). XII, 2. S. xxvij- 
LV; 1-268. [2682 
__ Taschenbuch, Neues Berner (8. Oé 
2568): 1907. 324 S.;6Taf. 4M. [26828 

Mémoires et documents p. p. la 
Soc. d'hist. de la Suisse romande 
(s. Nr. 674). 2 S., T. VI: Mélanges. 
265 S. 4 fr. [2683 


Bibliographie Nr. 2669—2744. 


Geschichtsblätter, Freiburger (8. 
oe, 2569). Jg XIII: 1906. is, 175 S. 
3 M. 20. [2684 


Forschungen z. G. Bayerns (s. Nr. 
676). XIV, 4 u. XV, 1/2. S. 245-341; 


1-144. 2685 
Bayerland (s. Nr. 677). VD: 
1906. 620 S. 10 M. 50. 2686 
Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G. 


Bayerns (s. ’06, 758). XVI, 3/4. S. 63 
-140; Taf. 15-39. [2687 

Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr. 
679). XIII, 8-5. S. 97-252. [2688 

Archiv, Oberbayer. (s. '05, 694 u. 
2609). LII, 2. 315 S. m. 2 Taf. u. 
1 Stammtaf. 6 M. — Altbayer. 
Monatsschrift (s. '06, 2672). VI, 
3-6. S. 837-164. [2689 

Inu-Oberland, Das bayer. (s. Nr. 680). V: 
1906. 76 8. [3690 

Sammelblatt d. Hist. Ver. Freising. VIL 
Zugleich Bericht üb. d. Vereinsjahre 1902-5. 
Freis. 1906. 144 S.; 12 Taf. [2691 

Geschichtsblätter, Landsberger (8. Nr. 652). 
V: 1906. 688. — Jahresbericht d. Hist. Ver. 
f. Stadt u. Bez. Landsb. III: ’06. (2692 

Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing 
u. Umgebg. (s. Nr.684). VIII: 1905. 118 S.; 
2 Taf. [2693 

Vorträge, gehalt. im Hist. Ver. f. Schroben- 
bausen u. Umgebg. 1. Beihe. Schrobenh : 
Hueber 1906. 134 8. [2694 

Verhandlungen d. Hist. Ver. v. 
Oberpfalz u. Regensb. (s. '06, 763). 
LVU (N.F. 49). 356 S.; 7 Taf. [2695 

Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Neumarkt i. O. 
u. Umgebg. Jg. I u. IL: 1904 u. ’05. v9 S.; 
7 Taf. [2696 

Neujahrsblätter. Hrsg. v.d. Ges.f.fränk. G. 
(s. ’06, 2574). II e. Nr. 3647. [2697 
Archiv d. Hist. Ver. v. Unterfranken 
u. Aschaffenb. (e. '06, 2577). XLVII: 
1906. 252 S. — Jahresbericht d. 
Ver.: 1906. 66 S. [2698 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. 
Mittelfranken (s. ‘06, 2578). LIV. 
x, 134 S. 4 M. 20. 2699 
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St. 
Nürnberg (s. ‘06, 702). Hit. XVII. 
378 S. m. 3 Abbildgn. u. 3 Plänen. 
6 M. 80. — Jahresbericht 27-29: 
1904-°06. 84; 92; 93 S. [2700 

Sammelblatt d. Hist. Ver. Eichstätt (s. 
%06, 2579). XX: 1905. 63 8. [2701 
Alt-Lauingen. Organ d. Altert.-Ver. 
Lauing. I: 1906. — Lauinger Geschichts- 
blätter (s. Nr. 690). V: '06. 86 8. [3702 

Jahrbücher, Württb., f. Statist. 
u. Ldkde. (e. ‘06, 2580). Jg. 1906. 
xxv, 209; 283 S. [2703 

Fundberichte a. Schwaben (s. Nr. 692). 
XIV: 1906. 103 8.; 3 Taf. (2704 

Diözesanarchir v. Schwaben (s. Nr. 693). 
XXV, Nr. 1-6. 8. 1-96. (2705 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. Nr. 
694). N. F.X, 3/4. 8. 97-192. [2706 
Geschichtsblätter, Reutlinger (s. ’03, 2716). 
Jg. XIV-XVL à 96 S. WO 
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s. 
Nr. 696). N. F. XXII, 1-2 $. 1 
-368. [2708 
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s. 
Nr. 696a). Nr. 29, 8. 1-82. (Verbund. m. d. 
Zt. f. G. d. Oberrh.) [2708 a 
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Kommiss. 
(s. ’06, 2582a). N. F. X s. Nr. 3566. [2709 


Alemannia. Zt. f. alemann. u. 
fränk. G. (s. Nr. 697). N. F. VII 4. 
S. 241-320. [2710 


Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. 
d. geschichtl. Denkmäler im Elsaß 
(s. ’06, 2588). XXI, 2. S. 267-425; 
10 Taf. [2711 


Beiträge z. Landes- u. Volkeskdo. v. Els.- 
Lothr. (s. Nr. 701). XXXI s. Nr. 2291. [2712 
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Pfalz 
(8. "op, 2626). XXVIII: 1905. 156 S.; 
Kte. [2713 
Museum, Pfälzisch. (s. Nr. 706) XXIII: 
1906. 194 8. (2714 
Archiv, Neues, f. G. d. Stadt Heidelb. u. 

d. rhein. Pfalz (s. 706, 2590). 
128. 60 Pf. [2715 
Geschichtsblätter, Mannheimer (s. Nr. 707). 
VIL, 1-5. Sp. 1-120. (2716 
Monatsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver. 

(8. Nr. 708). Jg. XV, Nr. 1-6. 8. 1-24. [2717 
Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. 
Hessen (s. ’06, 787). N. F. Bd. II, Nr. 17-20. 
(Jg. ’05) u. Bd. IV, Nr. 1/2 (Jg. '06). S. 543- 
630, Taf. 31; 8. 1-36. [2718 
Beiträge z. hess. Schul- u. Univ.-G. 
Hrsg. v. W. Diehl u. A. Messer (s. 
Nr. 710). I, 2. S. 129-248. 2 M. [2719 
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde. 
u. G.forschg. (s. ’06, 2593). XXXVI: 
1906. Mit 7 Taf. u. 56 Textabbildgn. 
247 S. Mitteilungen: 1906/7. 
96 S. (8 M.) 2720 
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(s. Nr. 712). XXV, 3-4. S. 289-486; 
Taf. 5—17. — Korr.-Bl. XXV, 9-12 
u. XXVL 1/2. Sp. 129-92; 1-32. [2721 
Geschichtsblätter, Rhein. (s. '06, 791). 
7-9. S. 193-288. [2722 
Jahrbücher, Bonner (s. ’06, 793). 
Hp CXIV/CXV. 483 8.; 27 Taf 
16 M. 2728 
Studien z. niederrhein. G. (Festschr. d. Kgl. 
Gymn.) Progr. Düsseld. 1906. 62 S. [2724 


Monatshefte f. rhein. Kirchen-G. 

. v. W. Rotscheidt. I, 1-6. 
Cöln: Westdt. Schriftenver. S. 1-288. 
(Jg. 10 M.) [2725 
Veitschrift d. Ver. f. rhein. u. west- 
fäl. Volkskde. (s. ’06, 2596). III, 8-4 
u. IV, 1-2. S. 177-324; 1-160. [2726 


*99 


Archiv, Trierisches (s. 06, 2598). 
X. 100 S. m. Taf. u. Beil. S. 129-44. 
8 M. 50. — Ergänzgshft. VIU a 
Nr. 2380. [2727 


Chronik, Trier. (s. Nr. 714). N. F. III, 4-9. 
8. 49-144. [2727 a 


Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. Nr. 7156). Hft. LXXXII. 
183 S. 4 M. 60. [2728 

Beiträge z. G. d. Niederrheins. 
Jabrb. d. Düsseld. OG Ver (s.’06, 2601). 
XX: 1905. 419 S. 6 M. [2729 


Monatsschrift d. Berg. G.-Ver. (s. Nr. 716). 
XIV, 1-6. S. 1-124. [2730 
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift Essen (s. 
’06, 796). XXVIII s. Nr. 2180. [2731 
Veröffentlichungen d. Hist. Ver. f. Geldern 
u. Umgegend (s. Nr. 718). XVI-XIX s. Nr. 
2828; 3289; 3722. [2732 


Aus Aachens Vorzeit (s. oe, 2605). 
XIX u. XX, 1-4. 1928. S. 1-64. [2738 


Publications de la Sect. hist. de l’Institut 
G.-D. de Luxemb. (s. Nr. 719a). LIII s. 
Nr. 2832. [2734 


Bulletin de la Comm. Roy. d’hist. 
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. Nr. 
720). LXXV, 4 u. LXXVI, 1. S.xxxnj 
-ıxjv, 106-216. S. j-ıv, 1-38. [2735 

Annales de l'Acad. d’archl. de 
Belgique (s. Nr. 721). LVIII, 3/4. 
S. 285-645; Taff. [2736 

Analectes p. serv. à l'hist. eccl. 
de la Belgique (s. Nr. 723). XXXIIT, 
1-2. S. 1-264. [2737 

Bijdragen voor vaderl. gesch. etc. 
(8. Nr. 724). 4. R., VI, 1-2. 240 $S. 
2 fl. 50. [2788 

Fries, De Vrije (s. up, 732). XX 
(4. R., Il), 3/4. S. 221-490; Taff. [2739 

Bijdragen tot de gesch. bijzond. 
v. het oude hertogdom Brabant, uitg. 
d. P.J. Goetschalckx (s. ’06, 2609). 
V, 249-585. VI, 1-836. (Jg.: 6 fr.) [2740 

Bljdragen en meded. van het Hist. 
Genootschap te Utrecht (s. ’06, 803). 
XXVII: 1906. xovij, 691 S. [2741 

Publications de la Soc. hist. et 
archéol. dans le duché de Limbourg 


(s. Nr. 725). XLII (N. S. XXI). 
653 S. [2742 
Bulletin de l'Institut archéol. 


liögeois (s. "op, 2646, wo falsch 
T. XXXII statt XXXIV. T. XXXII 
8. ‘05, 735). e, 388, Zei S., 
10 Taf. 2748 

Annales de la Soc. d'archl. de 
Bruxelles (s. Nr. 727). XX, 3/4. S. 295- 
616; Taf. [2744 


*100 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. 
Ldkde. (8. Nr. 728). XL (N. F. XXX). 
403 S. Mitteilungen dess. Ver. 
Jg. 1905/6. 90 $. [2745 


Hessenland (s. Nr. 729). Jg. XXI, Nr. 1-12. 
S. 1-180. [2746 


Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver. 
(s. "oe, 806). N. F. XIV. 116 S. 
2 M. 50. [2747 

Geschichtsblätter, Fuldaer (a. ’06, 807). 
III u. IV: 1904 u. ‘05. 192; 208 S. [2748 

Zeitschrift f. vaterl.G. u. Altertkde. 
Westfal. (s. 06, 2614). LXIV: 1906. 
283; 184 S. 9 M. Hist.-geogr. Re- 

ister zu Bd. 1-50, bearb. v. A. 

ömer. 8.-9. (Schluß-)Lfg. Bd. Il, 
225-590. 3 M. [2749 

Jahrbuch d. Ver. f. d. ev. Kirch.- 
G. Westfalens (s. ’06, 2615). IX. 
260 S. 3 M. [2750 
: Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. 
in d Grafsch. Mark (s. '06, 2616). XIX: 
1904/5. 205 8. (2751 


Beiträge z. G. Dortmunds u. d. Grafsch. 
Mark (s. ’06, 809). Hft. XV s. Nr. 2309. [2752 
Mitteilungen d. Ver. f. @. etc. v. 
Osnabrück (s. Nr. 732). XXXI: 1906. 
xx, 289 S. 6 M. [2753 
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altertkde. d. 
Hasegaues (s. ’05, 742). XV: 1906. 61 S. 
15 Pf. [2754 
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries- 
lands (s. Nr. 733). VI e. Nr. 3293. [2755 


Jahrbuch d. Ges. f. bild. Kunst 
u. vaterl. Altertümer zu Emden (s. ’06, 
2617). XVI, 1/2. 351 S. 9M.60. ts 

Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden- 
burg (s. "06, 2618). XV. 301 S.; 3 Taf. 

3 M. [2757 

Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West- 
falens (s. Nr. 734). Hp 7-9 s. Nr. 2421; 
3459; 3707. [2758 

Zeitschrift d Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (s. Nr. 785). 1907,1. S. 1-98. [2759 

Forschungen z. G. Niedersachsens (s. Nr. 
136). I, 4 s. Nr. 2413. [2760 

Veröffentlichungen z. niedersächs. G. (s. 
’08, 2751). VI e. Nr. 2157. (2761 

Mitteilungen a. d. lippisch. G. u. 
Ldkde. (s. "op, 2620). IV. 1906. 
218 S. 3 M. [2762 

Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr. 
738). X, 1-6. 8. 1-192. [2768 

Protokolle üb. d. Sitzgn. d. Ver. f. d. G. 
SE (8. ’06, 2622). III, 4: 1905/6. 134 8. 
1 M. [2764 

Museumsblätter, Lüneburg. (s. ’06, 2623). 
I, 4. 118 8. IN: 

Geschichtsblätter, Hans. (s. Nr. 
739). 1907, 1. 274 S. 6 M. 80. [2766 

Mittellungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G. (s. 
’05, 26648). XXII e. Nr. 3405. [2767 


Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. 
Braunschw. (s. '06, 2627). V: 1906, 
164 S. 3 M. [2768 


Bibliographie Nr. 2745—2818. 


Tegin, Braunschw. (s. Nr. 743). 1906, 12- 
’07, 6. 8. 133-56; 1-72. [2765 a 


Neujahrsblätter, hrag. v. d Hist. Komm. 

f. d. Prov. Bachsen er d. a Anhalt (s. "Oe, 
2630 3 XXXI s. Nr. (2769 
eschichtsblätter f. Magdeb. (s. 
Nr. 745). XLI,2. S. 169-483. [2770 
Blätter, Mansfelder (8. ‘06, 825). 
XX: 1906. 304 u. 15 S.; Taff. [2771 
Mitteilungen d. Ver. E anh t. G. 
u. Altertkde. (s. Nr. 747). X, 4. 
S. 661-818. 4 M. [2772 
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb. 
hist.-antiqu. Forschgn. (s. ‘06, 2635). 
XXII, 1. S. 1-119. — Jahresbe- 
richt: 1905/6. 32 S. 1 M. [2773 
Geschichtsblätter, Mühlhäuser (s. 
’06, 829). VII: 1906/7. 186 S. [2774 


Schriften d. Ver. f. sachs -meining. G. u. 
Ldkde. (s. Nr. 751). LIV. 244 S. 4M. VgL 


Nr. 2418. (2775 
Archiv, Neues, f. sächs. G. u. 
Altertkde. (8. Nr. 753). XXVIII, 1:2. 
186 S. [2776 
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (s. ue, 
833). 259 S. 4 M. [2777 


Beiträge z. G. d. Erziehg. u. d Unterrichts 


in Sachsen. I s. Nr. 8421. Er? 

Mitteilungen d. Ver. f. siche 
Volkskde. (s. Nr. 755). IV, 4-5. 
S. 117-80. [2779 


Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu 
Plauen (s. 06, 2646). XVII: 1907/8. 
527 S. 8 M. Vgl. Nr. 3398. [2780 


Neujahrsblätter d. Biblioth. u. d. Archivs 
d. St. Leipzig (s.’06, 836). III s. Nr. 2566. [2:51 


Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens 
(8. ’06, 2648). XX s. Nr. 3890. — 
Dresdner Geschichtsblätter. ’06, 


Nr. 3-'07, 2 (IV, 93-152). [2782 
Veröffentlichung d. Ver. f. G. Dresdens 


s. Nr. 324. [2153 
Magazin, N.lausitz. (s. Nr. 758). 
LXXXIII, 1. S. 1-160. [2784 


Mitteilungen, Niederlaus. is. Nr. 
158a). IX, 5-8. S. 289-494; 2 Taf. 
3 M. 40. m Nee Jee [27835 


Veröffentlichungen d. Ver. f. G. d. Mark 
Brandenb. s. Nr. 472; 1179. (2756 
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. Nr. 
ER 1907, Nr. 1-6. S. 1-19. (2787 
chriften d. Ver.f.G.d. Neumark (s. 
Nr. 766). XIX. 165 S. 2 M. [2788 
Studien, Baltische (s. ‘06, 2657). 
N.F. X. 197, xj; 102 S. 6 M. [2789 
Monatsblätter. d Ges. f. pomm. G. (e '06, 
dk re 188 S [2789 a 
eltschrift d. Ver. f. G. Schlesiens 

(8. Nr. 769). XLI. 464 S. [2790 
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. (s. 
Nr. 770). nv s. Nr. 22158; 2361, 2489, 
8715. [2791 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum. 


Schlesiens Vorzeit in Bild u. 


Schrift. Zt. d. Schles. Altert.-Ver. 
(8. "Op, 2701). N. F. IV. x, 216 S.; 
8 Taf. 12 M. [2792 

Mitteilungen a. d. Stadtarchir u. d. 
Stadtbiblioth. zu Breslau Hft. VII s. 
Nr. 3623. (2793 


Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov. 
Posen (s. Nr. 774). XXI, 2. S. 161-286. 
— Hist. Monatablätter (e ’06, 
2659). VII. 194 S. [2794 


1 


-101 


Monatsschrift, Altpreuß. (s. Nr. 
775). XLIV,1-3. S.1-478; 2Ktn. [2795 
Zeitschrift d. Westpreuß. G.-Ver. 
(s. ’06, 850). XLIX. 384 S. 8 M. — 
Mitteilungen (s. Nr. 776). VI, 1-2. 
S. 1-40. [2796 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. d. Reg.- 
Bez. Marienwerder (s. '06, 2661). 


XLV: 1906. 52, xxv 8. [2797 
Monatsschrift. Baltische (s. Nr.777). LXIII, 
1-5. S. 1-383; 1-56. 2798 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Schrader, 0., Sprachvergleichg. u. 
Ur-G. 3. Aufl. (s. ‘06, 2665). U, 2: 


Die Urzeit.S.121-559; x1j S. 15 M. [2799 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 129 L. Erhardt; 
Arch. f. Kult.-G. 4, 473-76 Steinhausen; Mitt. 
d. Anthrop. Ges. Wien 36, 250-53 Much; Zt. 
d. Ver. f. Volkskde. 16, 468f. Fel. Hartmann. 
Hirt, Die Indogermanen, s. Nr. 779. Rez.: 
Rev. crit. ’07, Nr. 11 V. Henry; Dt. Lit.-Ztg. 
707, Nr. 14 O. Schrader. [2300 
Vug. 0., Urheimat d. deutsch. Volkes. 
Grottkau: Selbstverl. 1906. 34 8. 1 M. [2801 
Wilser, L., Stammbaum d. german. Völker 
u. Sprachen. Nach e. Vortr. Jena: Costenoble. 
38 8. 1 M. [2802/3 


Altertümer, Die, uns. heidn. Vor- 
zeit (s. Nr. 782). V, 8. S. 231-73; 


Taf. 43-48. 8 M. [2804 

Inh.: P.Reinecke, Kleinfunde a. Brand- 
gräbern d. früh. Hallstattzeit Süddtlds. — 
Ders., Tongefuße a. Brandgräbern d. früh. 
Hallstattzeit Saddtlds.. — Vgl. Nr. 2840; 
2866 ; 2932. 

Montelius, O., Kultur-G. Schwe- 
deng v. d ältest. Zeiten bis z. 11. Jh. 
n. Chr. Mit 540 Abbildgn. Lpz.: 
Seemann 1906. 336 S. 10 M. [2805 


Hoernes, Gruppen u. Stufen d. Gräber- 
feldes v. Hallstatt. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
’07, Nr. 2.) — F. v. Wieser, Urnenfriedhof 
v. Kufstein. (Präh. Bll. 18, 55-57.) — J. Blum- 
rich, Eiszeit in Vorarlberg. (Jahresber. d. 
Vorarlb. Museum-Ver. 43, 79-90.) — A. Rrzehak, 
Grab d La -Tène -Zeit im Weichbilde d. St. 
Brünn. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mührens etc. 
10, 415-17.) — J. Teutsch, Zur Charakterist. 
d. bemalt. neolith. Keramik d. Burzenlandes. 
(Zt. f. Ethnol. 39, 108-20.) [2506 

Buchtela, K., Die Lausitzer u. schles. 
Brandgräber in Böhmen. (Jahrb. d. K. K. 
Zentral-Komm. 4, I, 1-52; 7 Taf.) — Jos. 
Bayer, Eine Töpferei a. d Bronzezeit b. 
Herzogenburg. (Ebd. 53-70.) — M. Hoernes, 


Goldfunde a. d. Hallstattperiode in Öst.-Ung. 
(Ebd. 71-92.) (2807 

Pic, J. L., Die Urnengräber Böh- 
mens; a. d Böhm. übers.v.J.Müller- 
Horsky u. J. V. Zelizko. Lpz.: 
Hiersemann. 4°. xıj, 210 S. m. 91 Ab- 


bildgn., 100 Taf. u. 14 Ktn. 80M. [2808 

Weber, Fr., Ausgrabgn. u. Funde in 
Oberbayern 1906. (Altbayer. Monatsschr. 6, 
125-34.) — Ders., Schluß-Bericht üb. neue 
vorgeschichtl. Funde im rechtsrbein. Bayern. 
Nachtrag zu 1903. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur- 
G. Bayerns 16, 117-36.) — Jos. Wenzl, Üb. 
d. Ausgrabgn. b. Asenkofen. (Ebd. 85-116; 
Taf. 23-39.) [2809 

Reinecke, P., Zu älter. vor- u. frühge- 
schichtl. Funden a. Mittelfrank. Die Funde 
vom Hesselberg b. Wassertrüdingen; Depot- 
fund v. Mibenberg. (Jahresber. d. Hist. Ver. 
Mittelfrank. 54, 93-118.) — S. v. Forster, 
Die Nürnb. Lande in vorgeschichtl. Retrachtg. 
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 37, 11 
-14.) — L. Wunder, Vorgeschichtl. Denk- 
miler in d. Umgebg. v. Nürnb. (s. ’06, 2725). 
III. Mit 8 Taf. u. 3 Textfig. (Abhdign. d. 
Naturh. Ges. in Nürnb. XV, 3.) [2810 

GoeBler, P., Funde d. J. 1906. (Fundberr 
& Schwaben 14, 1-18.) — Ders., Präh. Grab- 
hügel auf d Schwäb. Alb. (Präh. Bll. 18, 33 
-39 u. 49-54; Taf. 6 u. 7.) — F. Hertlein, 
Ringwälle im Jagstkreis. (Fundberr. 14, 91- 
102.) — G. Steinmann, Die paläolith. Renn- 
tierstation v. Munzingen am Tuniberge b. 
Freib. i. B. Mit 53 Textabb. (Arch. f. Anthrop. 
N.F. 5, 182-203.) — M. Mieg, Zwei neue in 
d. Umgeg. v. Kleinkems (Bad.) u. Sierentz 
(Ob.-Els.) entdeckte neolith. Stationen. (Ebd. 
204-7; Taf. 15.) [2811 

Schumacher, K., Vorgeschichtl. Funde u. 
Forschgn., hauptsächl. in Westdtld. (Ber. d. 
Röm.-Germ. Komm. '05, 5-25.) — E. Anthes, 
Gegenwärt. Stand d. Ringwallforschg. (Ebd. 
26-18.) — Ch. L. Thomas, Üb. d. einstige 
Bestimmg. d. Ringwälle Südwestdtlds. (Mitt. 
d. Ver. f. nass. Altert. ’06/7, 104-16.) Vgl. 
’06, 2677. — Ders., Der Ringwall üb. d. 
Heidetränk-Talenge. Mit 2 Taf. u. 9 Textahb. 
(Ann. dess. Ver. 36, 212-47.) [2812 
. Gutmann, Bronzezeitl. Dopotfunde v. Habs- 
heim u. Diedolshausen, Elsaß. (Korr.-Bl. d. 
Dt. Ges. f. Anthrop. 37, 45-48.) — Baldes, 
Der Friedeberg b. Hirstein, Fürstent. Birken- 


WU 


feld. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 138-42.) — 
Ders., Vorgeschichtl. u. rom. Niederlassg. in 
d. Umgebg. v. Algenrodt b. Idar. (Ebd. 171- 
76.) — Kramer, Ausgrabgn. in å. Linden. Mark 
b. Gießen. (Ebd. 175-80.) — Bernh. Müller, 
Ansiedig. a. d. Steinzeit in Gr.-Umstadt. 
(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess. 
4, ’06, 20-25.) — P. Reinecke, Zum Bronze- 
depotfunde v. Wonsheim in Rheinhess. (Mainz. 
Zt. 1, 36f.) (2813 

Gänther, Coblenz u. Umgebg. in vorge- 
schichtl., röm. u. fränk. Zeit. (Korr.-Bl.d. Dt. 
Ges. f. Anthrop. 86, 57-59.) — Baldes, Grab- 
fund d. La Tönezeit b. Meckenbach. (Korr.- 
BL d. Westdt. Zt. 25, 142-44.) — F. Cramer, 
Ausgrabgn. u. Funde a. vorgeschichtl. u. röm. 
Zeit in Eschweiler u. Umgeg. (Aus Aachens 
Vorz. 19, 22-30.) — Boeles, De opgravingen 
in de terp te Hoogebeintum. (De Vrije Fries 
20, 391-447; Taff.) [2814 

Vonderau, J., Der heut. Stand d. vorge- 
schichtl. Forschg. im Fuldaer Lande. (Fuldaer 
G.bll. 4, 88-42; 49-56.) — Ders., Steinzeitl. 
Hockergräber u. Wohnstätten auf d. Schulzen- 
berge. Mit Plan, 5 Skizzen u. 8 Taf. (Veröff. 
d. Fuldaer G.-Ver. VI.) Fulda: Fuld. Aktiendr. 
4°. 258. 3M. (Vgl.: Fuld. G.b11.4,161-82.) [2815 

Kupka, Das Campignien im nordeurop. 
Glazialgebiet. (Zt. f. Ethnol. 39, 192-224.) [2816 

Voges, Th., Übers, üb. d. Vor-G. d. Landes 
Braunschweig. Wolfenb.: Zwißler 1906. 40 8. 
1 M. [2817 

Fôrtsch, 0., Depotfund d. älter. Bronze- 
zeit b. Halle. (Jahresschr. f. d. Vor-G.d. sächs.- 
thür. Länder 4, 3-33; 4 Taf.) — 0. Gorges u. 
H. Seelmann, Die Riesenstube am Bruch- 
berge b. Drosa. (Ebd. 33-48; Taf. 4 u. 5.) — 
P. Höfer, Der Pohlsberg b. Latdorf, Kr. 
Bernburg. (Ebd. 63-101; Taf. 7-9.) — Seelmann, 
Gräberfeld a. d. jünger. La Tènezeit b. KL- 
Kühnau, Kr. Dessau. (Zt. f. Ethnol. 39, 186 
-92.) [2318 

Größler, H., Die schnurverziert. Gefäße 
in d. Sammilg. d mansfeld. G.- u. Altert.-Ver. 
(Mansfeld. Bll. 20, 223-40; Taf.) — Ders, 
Ausgrabg. v. „Róssener“ Wohngruben in d. 
Flur Helfta, Mansf. Seekr. (Ebd. 241-47.) [2819 

Jentsch, H., Vorgeschichtl. Funde a. d. 
Niederlaus. (Niederlaus. Mitt. 9, 407-15.) — 
Ders., Kleine Mitt. z. Niederlaus. Vor-G. 
(Ebd. 430-36.) — Ders., R. Virchow u. d. 
Niederlaus. (Ebd. 416-22.) — K. Bieken, Aus- 
grabg. auf d. Urnenfelde b. Tauer 1904. (Ebd. 
390-400.) — Herm. Schmidt, Neue Funde im 
Grăberfeld b. Pitschkau, Kr. Sorau. (Ebd. 
401-6.) [2820 

Walter, Üb. Altertümer u. Ausgrabgn. in 
Pommern i. J. 1905. (Balt. Stud. N.F. 10, 
194-97.) — W. Deeke, Das älteste Wieck. 
(Korr.-Bl.d. Dt. Ges. f. Anthrop. 37, 66-68.) [2821 

Seger, H., Die Steinzeit in Schlesien. Mit 
47 Figuren u. 10 Taf. (Arch. f. Anthrop. N.F. 
5, 116-41.) — Ders., Neue Grabfunde a. d. 
alt. Bronzezeit. (Schlesiens Vorzeit 4, 1-8.) — 
Ders., Depotfunde a. d. Bronze- u. Hallstatt- 
zeit. (Ebd. 9-44.) — J. Richter, Fund v. 
Landau, Kr. Neumarkt. (Ebd. 44f.) — 6. 
Lustig, Der Steinwall auf d. Geiersberge. 
(Ebd. 46-53.) [28323 


b) Einwirkungen Roms. 
Bericht d. Röm.-Germ. Kommission 
d. kaiserl. Archl. Inst. üb. d. Fort- 
schritte d. röm.-germ. Forschg. (s. 06, 
892): i.J. 1905. 114S.; Kte. 3 M. [2823 


Bibliographie Nr. 2818—2860, 


(Auch Beigabe zu d. Bonner Jahrbb. 
CXIV/CXV f. d. Ver.-Mitglieder) — Inh.: 
1) 8. 1-4. H. Dragendorff, Bericht üb. d. 
Tütiskeit d. Komm.: 1905. 3) Schumacher, 
Vorgeschichtl.Funde s. Nr. 3812. 3) Anthes, 
Ringwallforschg. s. Nr. 2812. 4) S. 48-69. 
H Dragendorff u. G. Wolff, Okkupation 
Germaniens durch d. Römer. 5) S. 69-89. 
Dieselben, Zur röm. Städte- u. Ortskde. 
6) B. 90-97. H. Dragendorff, Provinz. 
Keramik. 7)Schuchhardt, Fränk. u. Sachs. 
s. Nr. 2908. 

Seyler, E., Die Römerforschg. Leistungen 
u. Irrtümer. Nürnb. : Verf. 50 8. 50 Pf. (2824 


Kunze, R., Die Germanen in d. 
antik. Lit. (s. Nr. 809). Il: Griech. 
Lit. Mit Kte. v. Altgermanien. 128 S. 


1 M. 50. [2825 

Asbach, J., Nochmals d. bellum 
Germanicum d. Florus. (Bonn. Jbb. 
114/15, 442-46.) [2826 


Knoke, F., Neue Beitrr. z. e. G. 
d. Römerkriege in Dtld. Mit 2 Taf. 
Abbildgn. Berl.: Weidmann. 62 S. 


2 M. (2827 
Liese, Rôm. Flotten auf d. Niederrheine. 
(XVII v. 9732.) 12 8. [2828 
Veith, G. d. Feldzüge Caesars, s. ‘06, 2689. 
Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 419-30 Rud. Schneider; 
Hist. Zt. 99. 840-42 Adf. Bauer. [2529 
Ritterling, E., Zur G. d. röm. 
Heeres in ien unter Augustus. 


(Bonner Jahrbb. 114/15, 159-88.) [2830 
Ders., Vechten und d. Fossa Drusiana. 
(Korr.-BL d. Westdt. Zt. 26, 23-25.) 
Dünzelmaun, E., Aliso b. Hunteberg. 
Bremen: Winter. 14 5. 50 Pf. — O. Preia, 
Aliso b. Oberaden (s. *06, 894). Nachtr. S. 79 
-110. 50 Pf. Rez.: Allg. Ztg.’06, Nr. 66 H.N.; 
Lit. Zbl. oi, Nr. 12 N. — Koepp, Ausgrabgn. 
b. Haltern i. W. ’08. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 
25, 145-49.) [2831 
Weerd, H. van de, Étude hist. 
sur trois Í ions rom. du Bas-Danube 
(Ve Macedonica, XI° Claudia, I° Ita- 
lica) suivie d'un aperçu génér. sur 
l’armée rom. de la province de Mésie 
infér. sous le haut-empire. Louvain: 
Peeters. 410 S. 7 fr. 50. [2832 


(Recueil de travaux publ. p. les membree 
des conférences d’hist. etc. de PUniv. de 
Louvain. XVI.) 


Limes, Der Obergerm.-Raet. (s 
Nr. 811). Lfg. XXVIII. 76 8.; 9 Taf. 
8 M. (Subskr.-Pr.: 6 M) [2833 

Inh.: Kast. Cannstadt Nach d. Unter- 
suchg. e E. Kapf bearb. durch W. Barthel, 
(Sep. 12 M.) 

Limes, Der röm., in Österr. (s. ’06, 
2708). Hft. VII. Mit 3 Taf. u. 35 Fig. 
im Text. 223 S. 12 M. [2834 

Inh.: M. v. Groller, a) Die 1905 ausgef. 


Grabungen in Carnuntum; m. epigr. Anh. v. 
E. Borrmann. b) Grabung im Lager Lau- 


Deutsches Altertum. 


riacum; m. num. Anh. v. F. Kenner. e 
Grabung im Kast. Albing. l 


Oxé, A., Der Limes d. Tiberius. 
(Bonner a? 114/15, 99-133.) [2835 

Kornemann,E., Die neueste Limes- 
forschg. (1900-1906) im Lichte d. röm.- 
Geh d Grenzpolitik. (Klio. Beitrr. z. 


alt. G. 7, 73-121.) [2836 

Burckhardt-Biedermann, Th., Kastell v. 
B. Wolfgang b. Balsthal. (Anz. f. schweiz. 
Altertkde. N.F. 8, 279-86.) — V. Weißen- 
berger, Röm. Donaubefestigung Guntia. (Beil. 
z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 249.) — J. Jacobs, Röm. 
Ausgrabgn. b. Munningen im Ries. (Ebd. 
Nr. 297.) [2837 

Ritterling, E., Toranlagen röm. Kastelle 
d. erst. nachchristl. Jahrh. Mit 1 Taf. u. 
13 Textabbildgn. (Ann. d. Ver. f. nass. Al- 
tertkde. 86, 1-14.) [2838 


Blanchet, A., Les enceintes ro- 
maines de la Gaule. Paris: Leroux. 


866 S.; 21 Taf. [2839 
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 28 A. S. 


Schumacher, K., Bemalte röm. Tongefäße 
d. 1. u. 2. Jh. (Altertümer uns. heidn. Vorzeit 
5, 348-54; Taf. 45) — L. Lindenschmit, 
Massenfund röm. Eisengeräte; aufbewahrt in 
d Sammig. d. Hist. Ver. f. d. Pfalz in Speier. 
(Ebd. 255-64; Taf. 46.) [2840 

Cuntz, 0., Röm. Meilensteine v. Deutsch- 
Feistritz im Murtal. (Jahrb. d. K. K. Zentral- 
Komm. 4, I, 93-104) — W. Kubitschek, 
Carnuntina. (Ebd. 105-44.) — Ders., Norica. 
(Ebd. 145-60.) [2841 

Stolz, F., Raetica. (Zt. d. Ferdinandeums 
60, 455-73.) Vgl.’05, 2712. — K. v. Schwerzen- 
bach, Funde a. Vorarlberg u. d. Fürstent. 
Liechtenstein. I: Baul. Überreste v. Brigan- 
tium, s. ’06, 897. (Auch in: Jahresber. d. 
Vorarlberg. Mus.-Ver. 43, 5-15. [2842 

Burckhardt-Biedermann, Th., Ausgrabg. 
in Kaiseraugst, Nov. "08 bis Jan. ’06. (Ans. 
f. schweiz. Altertkde. N. F. 8, 188-97.) — 
viollier, Villa rom. à Dagmersellen. (Ebd. 
286-88.) [2848 

Pomot, H., Aventicum; colonie romaine 
ou colonie latine? (Mémoires etc. p. p. la 
Soc. d’hist. de la Suisse romande 2. 8., T. 6, 
1-61.) — H. Wavre, Inscriptions d’Avenches 
(s. ’06, 900). IIL (Anz. f. schw. Alt. N.F. 8, 
2376-78.) [2844 

Franziß, Bayern zur Römerzeit, s. *06, 901. 
Ros.: Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 46, 551- 
58 Klose; Allg. Lit.bl.’06, Nr.18 Th. Schreiber; 
Forschgn. z. G. Bayerns 15, 126-533 Ohlen- 
schlager. [2845 

Frank, Chr. u. John. Jacobs, Ergebnisse 
d. Ausgrabgn. Chr. Franks auf d. Auerberg 
im Allgau 1901-1906. (Beitrr. z. Anthrop. u. 
Ur-G. Bayerns 16, 63-84; Taf. 15-21.) [2846 

GoeBler, P., Funde d. J. 1906 s. Nr. 2811. 
— W. Nestle, Fundo antiker Münzen im Kgr. 
Württemb. (e Nr. 823). Nachtr. XIV. (Fund- 
berr. a. Schwab. 14, 18-20.) — F. Haug, 
Nachtrr. zu Haug u, Sixt, Röm. Inschrr. u, 
Bildwerke, m. bes. Rücks. auf d. Corpus 
Inscr. Lat., Vol. XIII, P. 2, Fasc. 1, Germ. 
super. (Ebd. 21-47.) — Schliz, Das röm. öffentl. 
Badgebäude b. Weinsberg. (Ebd. 47-72.) — 
R. Knorr, Die Westerndorf-Sigillaten d Mu- 
seums Stuttgart. Im Anschluß Bemerkgu. 
üb. d. Töpfereien v. Heiligenberg. (Ebd. 73 
-90; 3 Taf.) [2847 


*103 


GoeBler, P., Das röm. Rottweil. 
Mit 3 Grundrissen, 1 Fundtaf. u. 
16 Textbildern. Gedr. m. Unterstützg. 
d.K.Landeskonservatoriums. Stuttg.: 
Metzler. 71 S.; 8 Taf. 2 M. [2848 


Bissinger, 3 röm. Münzschatzfunde a. 
Baden. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 135-38.) 
— F. Haug, Neue Inschrr. a. Baden-Baden. 
(Ebd. 26, 5-9.) [2849 

Domaszewski, v., Neue Inschrr. a. Straß- 
burg. (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. 
Denkmäler im Elsaß 21, 358-68.) — L. Grü- 
menwald, Matronensteine in d. Pfalz. (Westdt. 
Zt. 35, 239-58; Taf. 5) — F. Haug, Neue 
röm. Inschrr. a. Ladenburg. (Mannh. G.bll. 
7, 191f.; 225f.) — Körber, Rôm. Inschrr. u. 
Skulptureu in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 25, 163-71.) — v. Domaszewski, Mogun- 
tiacum auf e. ital. Inschr. (Ebd. 26, Nr. 1/2.) 
— Ders., Tessera a. Trier. (Ebd.) [2850 

Bodewig, R.. Böm. Gehöfte zw. Limes u. 
Rhein. Mit 32 Textabbildgn. (Ann. d. Ver. f. 
nass. Altertkde. 36, 133-57.) [2851 

Lehner, H., Ausgrabungs- u. Fundberr. 
d. Provinzialmuseums in Bonn: 1. Mai ’08 
bis 31. Juli ’06. (Bonn. Jahrbb. 114/15, 204- 
848; Taf. 7-20.) — J. Poppelreuter, Die röm. 
Gräber Kölns. (Ebd. 344-718; Taf. 31-26) — 
d Hagen, Ausgew. röm. Gräber a. Köln. 
(Ebd. 879-441.) — J. Steiner, Die Ruinen d. 
Amphitheaters in d. Colonia Traiana b. 
Xanten. (Ebd. 447-53.) [2852 

Klinkenberg, Das rom Köln s. Nr. 2243. 
— Poppelreuter, Gigantenreiter u. andere 
Steindenkmäler a. Köln. (Korr.-Bl.d. Westdt. 
Zt. 25, 129-35.) — A. Riese, Sulevenstein a. 
Köln. (Ebd. 180f.) — Steiner, Grabstein d. 
Legio V in Xanten. (Ebd. 26, 9-14.) [2858 

Cramer, F., Das Indegebiet vor 1800 Jahren. 
(Aus Aachens Vorzeit 20, 1-15; Kte.) — Ders., 
Weihestein d. Dea Sunuxsal in Frens an d. 
Inde. Zugl. e. Beitr. =. Frage üb. d. Sitze 
d. Sunucer. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
83, 171-74.) Vgl. ’06, 2704. (2854 

Dragendorff, Röm.-germ. Forschg. in Nord- 
westdtld. (Korr.-Bl.d. Gesamt-Ver.'07, Nr. 6/6.) 
— Seger, Spuren d. röm. Kultur in Schlesien. 
(Ebd. Nr. 2.) [2855 

Gädcke, K., Die ältest. geschichtl. nach- 
weisbaren Einwohner d. Altmark. Progr. 
Salzwedel. 1906. 4° 12 8. [2856 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Beowulf nebst d. Finnsburg-Bruch- 
stück; m. Einleitg., Glossar u. An- 
merkgn. hrsg. v. F. Holthausen. 
(Alt- u. DE Texte, hrsg. v. 
Morsbach u. Holthausen. III, 1 u. 2.) 
Heidelb.: Winter 1905f. xx, 227 S. 
5 M. [2857 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 4 u. oi, Nr. 17. 

Morsbach, L., Zur Datierg. d. Beowulf- 
epos. (Nachrr. d. Gött. Ges. d. Wiss. '06, 
251-72.) [2858 

Ehrismann, @., Zum Hildebrandsliede. 
Beitrr. z. Erklärg. d. Textes. (Beitrr. z. G. d. 
dt. Sprache u. Lit. 32, 260-92 [2859 


2 : 
Abeling, Th., Das Nibelungenlied 
u. seine Literatur. Bibliographie u. 


*104 


vier Abhdlgn. (Teutonia. Hft. VIL) 
Lpz.: Avenarius. 258 S. 7 M. [2860 
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 35 W. G. 
Eckehards [I. Sangallensis] Wal- 
tharius. Hrsg v. K. Strecker. Berl.: 
Weidmann. ze), 109S. 2M.40. [2861 
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 30 NM: Dt. Lit.- 
Ztg. ’07, Nr. 38 Manitius. 
Droege, K., Zur G. d. Nibelungenliedes. 
(Zt. f. dt. Altert. 48, 471-503.) [2862 
Boer, R. C., Das Eckenlied u. seine 
Quellen. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 32, 
155-259.) Rez. v. Nr. 843 (Boer, Ursprg. d. 
Nibelungensage): Lit. Zbl. ’07, Nr. 27. [2863 


Schmidt, E., Zur Entstehgs.-G. 
u. Verfasserfrage d. Virginal. (Prager 
dt. Stud. Hft. II.) Prag: Bellmann 
1906. 63 S. 2 M. [2864 


Götze, A., German. Funde a. d. Völ- 
kerwanderungszeit. Gotische Schnal- 
len. Berl.: Wasmuth. 4°. 15 Taf.; 
35 S. Text. 12 M. [2865 


Lindenschmit, L., Tongefäße a. slaman- 
nisch. Gräbern; aufbewahrt in d. Sammig. d. 
Altert.-Ver. in Mainz. (Altertümer uns. heidn. 
Vorzeit 5, 365-68; Taf. 47.) — L. Benard, 
Exploration d'un cimetière franc à Latinn. 
(Bull. de l'Inst. archl. liégeois 35, 155-61; 
Taf.) — Sellmann, Die frühgeschichtl. Gräber 
v. Ammern (s. ’05, 2734). II. (Jahresschr. f. 
d. Vor-G. d. sächs.-thür. Länder 4, 43-63; 
Taf. 6.) (2866 


Henning, R., Der Helm v. Balden- 
heim u. d. verwandt. Helme d. früh. 
Mittelalters. (Aus: Mitt. d. Ges. f. 
Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im 
Elsaß. XXI, 2.) Straßb.: Trübner. 
92 S. m. 36 Abbildgn. u. 10 Taf. 
6 M. [2867 


Schmidt, L., G. d. dt. Stämme 
bis z. Ausg. d. Völkerwanderg. (s. 
Nr. 848). I, 3. (Quellen u. Forschgn. 
z. alt. G. ete. XII) S. 233-366. 
4 M. 60. [2868 


lnh.: Das tolosan. Reich d. Westgoten 
Die Gepiden, Taifalen, Rugier, Heruler 
Turkilingen, Skiren. Die Lugier. 


Martroye, F., Genseric. La con- 
quête Vandale en Afrique et la 
destruction de l’Empire d’occident. 
Paris: Hachette. 392 S. 7 fr.50. [2869 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 82 Ldw. Schmidt. 

Shore, T. U. u. E. L., Origin of 
the Anglo- Saxon race. A study of 
the settlement of England and the 
tribal origin of the old English people. 
Lond.: Stok 1906. 424 S. 9sh. [2870 


Hofbauer, K., Wurde d. untere Ufernorikum 
488 vollständig geräumt? Progr. Oberholla- 
brunn. 1906. S. 17-39. [2871 


Bibliographie Nr. 2860—2910. 


Wiese, Die Langobarden. Sprachi. Unter- 
suchgn. zu ihr. Vor-G. (Festschr. d. Kgl. 
Gymn. zu Hamm. S. 92-149.) [2872 

Duchesne, L., Les évêchés d'Italie et 
l'invasion lomb. (s. ’04, 784). IL (Mélanges 
d'archi. et d'hist. 35, 365-99.) — Ders., Desgl 
(Atti d. Congresso Intern. di scienze stor. 
Roma ’03, T. 8, 79-115.) A, Crivellumeci. Per 
la lealtà nella discussione scientifica. (Studi 
storici 15, 225-35.) VgL: Duchesne (Ebd : 
367.) 12873 


d) Innere Verhältnisse. 


Dahn, F., Könige d. Germanen 
(8. ‘06, 2728). X: Die Thüringe. 
xxjv, 180 S. 6 M. [2574 

Boden, Die isländ. Regierungsgewalt in 
freistaatl. Zeit, s. Nr. 858. Rez.: Gött. gel. 
Anz. ’07, 3831-837 Philippi. — Erwiderg. auf 
d. Rez. v. Amiras: Hist. Vierteljschr. 10, 
303 1. [3875 

Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord. 
Rechts-G. I: Altnorweg. Staatsrecht 
u.Gerichtswesen (s. Nr.857). 2.Hälfte: 
Gerichtswesen.xı1j, 260 S. 8 M.50. [2876 

Gindice, P. del, Sulla questione 
della unità o dualità del diritto in 
Italia sotto la dominazione Ostro- 
gota. (Ist. Lomb. d. scienze e lett. 
Rendiconti, Ser. II, 89,790-801.) [2877 

Rübel, K., Fränkisches u. spät- 
rom. Kriegswesen. (Bonn. Jbb. 11415. 
134-58.) (2878 

Willers, H., Die röm. Messing-Industrie 
in Nieder-Germanien, ihre Fabrikate u. ihr 


Ausfuhrgebiet. (Rhein. Museum N.F. e 
183-50.) [23:9 


Schroeder, L. v., Religion d. arisch. Ur- 
volkes. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 55, 205-17 
u. Öst. Rundschau ‘07, 15. Apr.) ‘2530 

Mogk, E., Germ. Mythologie. 2. verb. Aufl, 
Abdr. 2. (Aus: Pauls Grundriß.) Straßb.: 
Trübner. 177 8. 4 M. 50. ` EH 

La Fontaine, E., Die dt. Götter- 
welt im Luxemburger Lande. (= Nr. 
2734.) Luxemb. 1906. 287 S. [2882 


Wormstall, J., Der Tempel d. Tanfana. 
Ein altgerm. Heiligtum in neuer Beleuchtg. 
Münster: Aschendorff 1906. 24 S. bau Pf. — 
Becker, Uralt. beidn. Götzenbild auf d. 
Marktplatz e. anhalt. Stadt. Zerbst: Gast 
1906. 26 S. 1 M. 60. [2983 


Zeller, J., Concilia provincialia in Gallien 
in d. später. Kaiserzeit. (Westdt. Zt. 25, 258 
-73.) Vgl. ’06, 934. (284 


Grienberger, v., Neue Beiträge 
z. Runenlehre (s. ’01, 906). 2. Folge. 
(Zt. f. dt. Philol. 39, 50-100.) [2835 
Tille, A., Westdtld.u.d. Orient. (Dt. G.bll. 
8, 83-87.) Vgl. ’06, 2726. [3356 
Fischer, Herm., Sapo, cinnabar u. Ver- 
wandtes. (Zt. f. dt. Altert. 48, 400-108.) [2387 


Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit. 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 

Sepp, Zur Florians-Emmeramslegende (e 
’06, 2727): Replik geg. Uhlirz u. Krusch. 
Regensb. 1906. Vgl.: Krusch (N. Arch. 33, 
517). — Ant. Weber, Die Reliquien d. hl. 
Emmeram. (Stud. etc. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 27, 38-57; 254-70.). (J. A. Endres, Die 
Konfessio d hl. Emmeram. (Röm. Quartal- 
schr. 21, I, 18-37.)) — Adihoch, „Les légendes 
hagiogr.“ u. d. „Vita S. Mauri per Faustum“. 
(Ebd. 28, 101.) — L. van der Essen, De h. 
Amandus, apostel van Vlaanderen. (Geschicdk. 
Bladen "0, 271-90.) Vgl.: Krusch (N. Arch. 

2, 517.) [2888 

Jonae vitae sanotorum Columbani, Vedastis, 
Johannis, ed. Krusch e. ‘06, 2730. Rez.: 
Arch. stor. it. 5. S., 37, 184-86 Cipolla; Riv. 
stor. Benedett. ’06, 457 ff. (auch v. '06, 2786); 
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. ’07, 52f. Besson. — 
L. Gougaud, Un point obscur de l'itinéraire 
de saint Columban venant en Gaule. (Ann. 
de Bretagne ‘07, Jan.) VgL: B. Krusch 
(N. Arch. 32, 518f.). [2849 

Vielhaber, G., De codice hagiograph. C. R. 
Bibliothecae Palat. Vindobon. Lat. 420, olim 
Salisburg. 39. (Anal. Bolland. 26, 33-65.) — 
A. Poncelet, Les Miracles de S. Willibrord. 
(Ebd. 73-77.) Rez. v. ’06, 2731 (Poncelet, Le 
Testament‘ de S. Willibr.): Bibl. de l’École 
des chartes 68, 150f. Levillain. [2890 

Pascal, C., Un opera „de termina- 
tione provinciarum Ttaliae del se- 
colo VO. (Arch. stor. it. 5 Ser., 
XXXVII, 2.) Vgl: A. Crivellucci 
(Stud. stor. 15, 115-22). — Pascal, 


Postilla.(Arch.stor.it.XXXIX,1.)[2891 

Rey, E., De l'authenticité des deux 
poèmes de Fortunat: De excidio 
Thuringiae in Epist. ad Artachin, 
attribués à tort à Sainte Radegonde. 
(Rev. de philol.’06, avr., 124-38.) [2892 

Jordan, L., Stud. z. fränk. Sagen- 
G. (s. Nr. 876). IV. (Arch. f. d. Stud. 
d. neuer. Sprachen 117, 304-27.) [2893 


Der falsche Merowinger Gundovald u. d. 
episch. Quellen Gregors. 


Größler, H., Nochmals d. thür.- 
fränk. Krieg v. 531. (Zt. d. Ver. f. 
thür. G. N.F. 17, 4562-90.) Vgl. 
Nr. 878f. [2894 


Smedt, Ch. de, Sainte Rictrude. (Biogr. 
nation. 19, 306-11.) [2835 


b) Karolingische Zeit. 


Vitae Sancti Bonifatii, rec. Levison, 8. 
’06, 2736. Kez : Engl. hist. rev. 21, 553-60 
Kylie; Zt. d. Ver. f. hess. G.40,172-74 Wenck. 
— Levison, Eine Bearbeitg. d. 10. Bonifaz- 
Briefes. (N. Arch. 32, 380-85.) [2896 

Caspar, E., Die Chronik v. Tres 
Tabernae in Calabrien. (Quellen etc. 
a. ital. Archiven u. Bibl. 10, 1-56.) 
Sep. Rom: Loescher. 1 M. 60. [2897 


*105 


Bondois, M., La translation des 
Saints Marcellin et Pierre. Étude 
sur Einhard et sa vie polit. de 827 
à 834. (Bibl. de l'École des hautes 
études. Fasc. 160.) Paris: Champion. 
Xvj, 116 S. 4 fr. [2898 

Nithardi historiarum librilV. Ed.3. 
Post G. H. Pertz recogn. Ernest. 
M üller. Accedit Angelberti rhythmus 
de pugna fontanetica. (Scriptores 
rerum germ. in us. schol.) Hannov.: 
Hahn. xjv, 61 S. 75 Pf. [2899 


Urkunden d. Karolinger. I, s. Nr. 891. 
Rez.: Rev. crit. '07, Nr. 14 Labande; Dt. 
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 24 Uhlirz. [2900 

Bitterauf, Traditionen d. Hochstifts Frei- 
sing. I: 744-926, s. ‘06, 955. Rez.: Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 380f. Rietschel; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 54f Leidinger; Hist. 
Vierteljschr. 10, 130-32 Bretholz. [2901 


Hellmann, Sedulius Scottus, s. "up, 2740. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 405-7 Hahn; 
Rev. crit. "06, Nr. 45 Lejay; Theol. Revue ’06, 
Nr. 13/14 Denk; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 2 Schön- 
bach; Rev. d’hist. eccl. 8, 346 f. Jacquin. [2903 


Moeller, Ch., Les Carolingiens. 
(Moeller, hist. du moy. âge depuis 
la chüte de l’Empire rom., 476-950. 
Partie II.) Paris: Fontemoing. Louvain: 
Peeters 1905. xvj, 361 S. [2903 


Rez.: Rev. d’hist. eccl. 8, 119-21 Warichez; 
Bull. crit. ’07, Nr. 20 R. P. 


Rübel, Die Franken, s. Nr. 900. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 18 Much. (2904 

Bloch, Karl d. Gr. (Bericht üb. d. 9. Ver- 
sammig. dt. Historiker 25-33.) — J. Paulicsek, 
Karl d. Gr. Wien: Lechner 196. 4°. 35 S. 
m. Abbildgn. 1 M. S [2905 

Poupardin, R., Etudes sur l'hist. 
des principautés lombardes de l'Italie 
méridion. et leurs rapports avec 
l'Empire franc. (s. Nr.901). III: Louis 
le Pieux et Lothaire. La séparation 
des principautes de Benevent et de 
Salerne. (Moy.-Age 20, 1-25.) Sep. 
(um Regist. u. Nachtrr. vermehrt). 
Paris: Champion. 91 S. [2906 


Vgl. (auch zu Nr. 29161): W. Levison 
(N. Arch. 32, 753). 


Segre, A., Note Berengariane. 
(Arch.stor.it. 5. Ser.,38.442-51.) [2907 


Schuchhardt, C., Fränkisches u. Säch- 
sisches in Nordwestdtld. (Ber. d. Röm.-Germ. 
Komm. ‘06, 97-99.) [2908 

Höfer, P., Die Frankenherrschaft 
in d. Harzlandschaften. (Zt. d. Harz- 
Ver. 40, 115-79.) [2909 


Größler, H., Neues z. ältest. G. v. Beyer- 
naumburg. (Mansfeld. Bll. 20, 58-73.) [2910 


Histor. Vierteljabrschrift. 1907. 4. Bibliographie. 8 


*106 


c) Innere Verhältnisse. 


Caro, G., Urbar d Reichsguts in 
Churrätien a. d. Zeit Ludwigs d. 
Frommen. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 28, 261-75.) 2911 

Jaekel, H., Zum Heroldschen Texte 
d. Lex Frisionum. (N. Arch. 32, 263 
-817.) — Ders., Die altfries. Verse 
vom Hute des Abba. (Zt. f. dt. Philol. 
39, 1-18.) [2912 

Fournier, P., Étude sur les fausses 
décrétales (e Nr. 913). Schluß. (Rev. 
d’hist. eccl. 8, 19-56.) Sep. Louvain. 


121 S. [2913 
Rez.: N. Rev. hist. de droit. 31, 424-37 Mey- 
nial; Theol. Quartalschr. 89, 665 f. Sägmüller. 


Fustel de Coulanges, Hist. des 
institutions polit. de l'ancienne France. 
Les origines du système féodal; le 
bénéfice et le patronat pend. l’époque 
mérov. Rev. et compl. p. C. Jullian. 
8. éd. Paris: Hachette. xv, 433 S. 
— Desgl. Les transformations de la 
royauté Leg l’epoque carol. Rev. 
etc. p. C. J. 2. ed. xvj, 719 S. 
(à 7 fr. 50.) [2914 

Thibault, F., L’impöt direct et la 
propriété foncière dans les royaumes 
francs. (N. rev. hist. de droit franc. 
etc. 31, 49-71; 205-36.) [2915 

Poupardin, R., Etude sur les in- 
stitutions polit. et administrat. des 
principautés lombardes de l'Italie 
méridion. 9-11. siècles, suivie d’un 
Catalogue des actes des princes de 
Bénévent et de Capoue. (Thèse.) 


Paris: Champion. 186 S. [2916 

Lampel, J., Die drei Grafschaften d. 
karol. u. d. otton. Ostmark. 
Ztg.“.) Wien: Mayer & Co. 1906. 19 S. 30 Pf. 
(Vortrr. etc. d. Leo-Ges. XXVIII.) [2917 

Daville, L., Le „Pagus Scarponensis‘, s. 
’06, 2750. (Sep. Paris: Berger-Levrault 1906. 
62 S.; Kte.) [2918 

Hartmann, L. M., Üb. d. wirtschaftl. Ent- 
wicklg. Italiens im früher. Mittelalter. (Be- 
richt üb. d. 9. Versammig. dt. Historiker 
8. 20-25.) [2319 

Beyerle, Neuere Forschgn. z. Wirtsch.-G. 
d Ostschweiz u.d.oberrh.Lande s.Nr.2377. [2920 

Imbart de La Tour, Les colonies 
agricoles et l’occupation des terres 
désertes à l'époque caroling. (In: 
Imbart de La Tour, Question d’hist. 


soc. et relig.) [2921 
Manitius, M., Die Landgüterordnung Karls 
d. Gr. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘07, Nr. 27.) [2923 


Fengler, 0., Quentowic, seine 
maritime Bedeutg. unt. Merowingern 
u. Karolingern. (Hans. G.bll. ‘07, 
I, 91-107.) [2923 


(Aus: „Wiener 


Bibliographie Nr. 2911—2962. 


Der Denar d. Lex 
Salica. (Hist. Vierteljschr. 10, 1-56 
u. 160.) [2924 


Vgl.: M. Krammer (N. Arch. 32, 587 u. 
1174-16). 


Hilliger, B. 


Schneider, Fed., Ein 


interpol. 
Brief Papst Nikolaus I. und d. 
Primat v. Bourges. (N. Arch. 32, 
476-92.) [2925 


Besse, Les moines de l’anc. France, 
période (Gallo-Rom. et) Mérov. (Ar- 
chives de la France monast. II.) Paris: 
Poussielgue 1906. xıj, 571 S. [2926 

Zeiller, J., Étude sur l'arianisme 
en Italie à l'époque ostrogoth. et à 
l'époque lombarde. (Mélanges d’archl. 


et d’hist. 25, 125-46.) [2927 
Kurth, 6., St. Remacle. (Biogr. nation. 
19, 6-3.) [2928 


Herwegen, J., Das Pactum d. hl. 
Fruktuosus v. Braga. Beitr. z. G. d. 
suev.-westgoth. Mönchtums u. sein. 
Rechtes. Mit Vorwort v. U. Stutz. 
Kirchenrechtl. Abhdlgn. Hft. 40. 


tuttg.: Enke. xj, 84 S. 3 M. 40. [2929 
Schmidt, J., Hrabanus Maurus. Ein Zeit- 
u. Lebensbild. (Der Katholik ’06, I, 241-582) 
— À. Mott, Die Kreuzessymbolik d. Hrab. 
Maur. (Fuldaer G.bll. 4, 145-53; 182-90 ) — 
— E. Justus, Hrab. Maur. u. seine Beziehen. 
z. Rheingau. (Nassovia ’05, 2-4; 18-20; 
82-34.) [2930 


Braune, W., Zur altsächs. Genesis. (Beitrr. 
z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 32, 1-29) — €. 
Neckel, Desgl. (Ebd. 563-67.) 


Schumacher, K., Frühmittelalterl. Stein- 
skulptureu a d. Rheiulanden. (Altertümer 
uns. heidn. Vorzeit 5, 969-73; Taf. 48.) [2932 

Herzig, E., Die langobard. Fragmente in 
d. Abtei 8. Pietro in Ferentillo, Umbrien. 
(Röm. Quartalschr. 20, I, 49-81.) É {2933 

Bogner, H., Die Grunddisposition 
d. Aachen. Pfalzkapelle u. ihre Vor- 
gängor. Mit 6 Taf. (Hft. 73 v. Nr. 2653.) 

traßb.: Heitz 1906. 33 S. 3 M. [2934 

Zemp, J., unter Mitwirkg. v. R. 
Durrer, Das Kloster S. Johann zu 
Münster in Graubünd. (Kunstdenk- 
mäler d. Schweiz. Mitt. d. Schweiz. 
Ges. f. Erhaltg. hist. Kunstdenkmäler. 


N. F. Vu. VI) Genf: Atar ’06. [2935 

Rez.: Rep. f. Kunstw. 31, 66-69 Rahn 
Kunstgeschichtl. Anz. '07, 18ff. Dvorák; Dt 
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 34 Dehio. 

Künstle, Kunst d. Klosters Reichenau im 
9. u. 10. Jh. u. d. neuentd. karol. Gemalde- 
zyklus zu Goldbach b. Überlingen, s. Nr. 932. 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 365-67. 
Wingenroth; Repert. f. Kunstw. 30, 186-89 
Vöge; Kunstgeschichtl. Ans. ’07, 18 ff. Dvořák ; 
Alemania N.F. 8, 156-58 Albert; Dt. Lit.-Ztg. 
’07, Nr. 32 Haseloff. [2936 


LE 
3 
ge Aa 


Yı 


Fränkische Zeit. —- Zeit d. sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser. *107 


Boob, K., Neuaufgedeckte Fundamente a. 
d. Karolingerzeit in d. Einhartbasilika zu 
Seligenstadt a. M. (Stud. a. Kunst u. G. 
Friedr. Schneider gewidm. 93-98.) (2937 


Stettiner, R., Die illustr. Pru- 
dentius-Handschrr. Berl.: Grote 1906. 
4°. 200 Taf.; 22 S. Text. 75 M. 
(Ders., Desgl. Berl. Diss. 1896. 


400 S.) [2938 

Rez.: Kunstgeschichtl. Anz. ’06, 99-101 
Wickhoff. 

Swarzenski, G., Die Litanei Ludwigs d. 
Dt. in d. Stadtbiblioth. zu Frankf. a. M. 
(Stud. a. Kunst u. G, Schneider gewidm. 
171-77; Taf.) [2939 


3. Zeit der süchsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 

Delisle, L., Notes sur les manu- 
scrits du „Liber floridus‘ de Lambert, 
chanoine de St.-Omer. (Aus: „Notices 
et extraits“ 38, 577 ff.) Paris: Klinck- 


sieck 1906. 4°. 219 S. 8 fr. 60. [2940 
Vgl.: Holder-Egger (N. Arch. 32, 534 f.). 
— Kez.: Moy.-Age 20, 47-49 A. V. 
Matzat, H., Die ältest. Nachrr. üb. Weil- 
burg. (Progr. d. Landwirtschaftsschule Weil- 
burg ’U6, 1-18.) Vgl. Nr. 2960. r2941 


Hessel, A. u. H. Wibel, Ein Tu- 
riner Urkundenfälscher d. 11. Jh. 
(N. Arch. 32, 319-76.) [2942 

Vgl. Adf. Hofmeister(N. Arch. 32, 788). 

Bernheim, E., Die Praesentia regis 
ım Wormser Konkordat. (Hist. Vier- 


teljschr. 10, 196-212.) [2943 

Rez. v. Nr. 942 (Rudorff, Worms. Kon- 
kordat): Dt. Zt. f. Kirchenrecht 17, 139-41 
Friedberg; N. Rev. hist. de droit 81, 445f. 
Meynial; Mitt. a. d. hist. Lit. 85, 425f. 
v. Kauffungen. 


Dartein, @. de, L'Évangéliaire 
d’Erkenbold. (Sep. a.: Rev. d Alsace 
T.56&57.)Rixheim: Sutter. 69 S. [2944 


Bach, M., Div Welfen- u. Hohenstaufen- 
bilder im Kloster Weingarten. (Diözesanarch. 
v. Schwaben 24, 177-81.) [2345 


- Merkert, P., Kirche u. Staat im 
Zeitalter d. Ottonen. Bresl. Diss. 
1905. 38 S. [2946 

Poupardin, R., Le royaume de 
Bourgogne (888-1038). Étude sur les 
origines du royaume d’Arles. (Biblioth. 
de l’École des hautes études. Fasc.163.) 


Paris: Champion. xL, 509S. 18 fr. [2947 

Rez. v. ’06, 2779 (L. Jacob, Bourg. sous 
ıes empereurs Franconiens): Moy. Age 19, 
347-50 Poupardin; Rev. des questions hist. 
81,671f. Viard; Rev. crit. ’07, Nr. 10 Labande. 


Depoin, J., La mort du duo Gislebert de 
Lorraine. (Moyen Age 20, 82-86.) [2948 
Halphen, L., La cour d’Otton II. 
à Rome, 998-1001. (Mélanges d'archl. 
et d'hist. 25, 349-63.) [2949 
Kromayer, H., Üb. d. Vorgänge 
in Rom i. J. 1045 n. d. Synode v. 
Sutri 1046. (Hist. Vierteljschr. 10, 
161-95.) [2950 
Vgl: Holder-Egger (N. Arch. 32, 762). 
Höhne, Heinrich IV., nou, 2781. Rez.: 
Hist. Zt. 93, 370 Bernheim; Lit. Zbl. oi, Nr. 5; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 166 f. Matthaei; Hist. 
Jahrb. 28, 667 Schrötter. [2951 
Jordan, H., Gregor VII. u. Heinrich IV. 
Papst u. Kaiser um d. Weltherrschaft. (Kon- 
servat. Monatsschr. 64, I, 1423-48.) (2953 
Hirsch, E., Der Simoniebegriff u. e. an- 
gebl. Erweiterg. desselb. im 11. Jh. (Arch. f. 
kath. Kirchenrecht 86, 3-19.) — Ders., Lie 
Auffassu. d. simonist. u. schismat. Weiben 
im 11. Jh., besond. b. Kard. Deusdedit. (Ebd. 
87, 25-70.) — Schmidlin, Das Investitur- 
problem. (Ebd. 87-102.) [2953 
Barth, F. X., Hildebert V. La- 
vardin, 1066-1133, u. d. Kirch) Stellen- 
besetzungsrecht. (Kirchenrechtl. Ab- 
halgn. Hft. 34-36; hrsg. v. U. Stutz.) 
Stuttg.: Enke 1906. xx, 490 S. 
17 M. 60. [2954 
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 18; N. Rev. hist. de 
droit 81, 436-38 Meynial; Rev. des questions 
hist. 82, 631f. Peries. 

Messing, B., Gregors VII. Ver- 
hältnis zu d. Klöstern. Greifswald. 
Diss. 96 S. 2955 

Dammann, A., Der Sieg Hein- 
richs IV. in Kanossa. Krit. Unter- 
suchg. Braunschw.: Goeritz. 76 S. 
1 M. 60. [2956 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 14 Meyer v. 
Knonau; Braunschw. Magaz. ’07, 35f. Hss.; 
N. Arch 32, 763 Holder-Egger. 

Haise, B., Niederlage Papst Gregors VII. 
in Canossa, ihre Ursachen u. Folgen. (Deutsch- 
land 9, 158-82.) [2957 

Pirenne, H., Robert I. de Flandre, dit le 
Frison. (Biogr. nation. 19, 426-37.) — Ders., 
Robert II. de Flandre ou Robert de Jérusa- 
lem. (Ebd. 437-45.) [2958 


Pirenne, H., Richilde, comtesse de Hainaut. 
(Ebd. 298-800.) [2959 
Matzat, H., Weilburg vor 1000 Jahren. 
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 36, 15-44; 
Taf. 2.— Auch TL v. Nr. 234.) Vgl. Nr. 2941. "2960 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 
Savio, F., La Cronaca di Filippo 
da Castel Seprio. (Atti d. R. Accad. 
d scienze di Torino 41, 825-88; 
1121-63.) [2961 


Keußler, F. v., Zur Frage d Nationalität 
d. Chronisten Heinrich v. Lettland. (Sitzungs- 
berr. d. Gelehrt. Estnisch. Ges.’05, 53-57.) [2962 


Ch 


*108 


Niese, H., Normann. u. stauf. Urkk. 
a. Apulien (s. Nr. 966). II. (Quellen 
etc. a. ital. Archiven u. Bibl. 10, 57 
-100.) I & II sep. Rom: Loescher. 


2 M. 80. [2963 
Chroust, A., Das Wahldekret 
Anaklets I. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
28, 848-55.) 2964 
aiser 


Schulte, A., Eine Schenkg. 
Friedrich 1. £. d. Hospiz auf d. Sep- 
timerpasse. Mit jurist. Bemerkgn. v. 
L. Wenger. (Ebd. 117-45.) [2965 

Sora, V., Sul diploma di Enrico VI. per 
Leone de Monumento. (Arch. d. R. Societä 
rom. di storia patria 29, 527-33.) [2966 

Kehr, P., Aus Sant’ Antimo u. 
Coltibuono. (Quellen etc. a. ital. Ar- 
chiven u. Bibl. 10, 216-25.) Sep. 
Rom: Loescher. 80 Pf. [2967 

Registres, Les, de Gregoire IX 
s. ’06, 1020). Fasc. 9-10. (Bibl. des 
écoles franç. d'Athènes et de Rome 
2. Ser. IX, 9 u. 10.) Bd. II, Col. 848 
-1292. 17 fr. [2968 


Eisler, R., Die Legende vom heil. 
Karantanerherzog Domitianus. (Mitt. 


d. Inst. f. österr. G. 28, 52-116.) [2969 
Vgl.:Holder-Egger (N. Arch. 32, 769 f.). 
Sarsfield, L. 8., Una iscrizione ined. di 

Federico II. nella certosa di San Martino in 

Napoli. (Atti d. Congresso Intern. di scienze 

stor. Roma ’03. Vol. 8, 527.) (2970 


Pelzer, H., Friedrichs I. v. Hohen- 
stauf. Politik geg. Dänemark, Polen u. 
Ungarn. Münster.Diss.1906. 655.[2971 

Frommann, M., Landgraf Lud- 
wig II. d. Fromme v. Thüring. 1162 
-1190. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 18, 
175-248.) 35 S.: Jen. Diss. [2972 

Cartellleri, Philipp, Graf v. Flandern. 
(Allg. dt. Biogr. 53, 50-53.) [2973 

Brader, D., Bonifaz v. Montferrat 
bis z. Antritt d. Kreuzfahrt 1202. 
(= Nr. 2611.) Berl.: Ebering. xvj, 
268 S.; Kte. 8 M. 50. [2974 

Cartellieri, Philipp IL August, König v. 
Frankr. II, s.’06, 2801. Rez.: Mitt. a. d hist. 
Lit. 36, 55-58 Mahrenholts; Dt. Jiit.-Ztg. "07, 
Nr, 2° R. Hirach: Biblioth. de l'École des 
chartes 68, 151f. Petit-Dutaillis; Riv. stor. it. 
24, 167-70 Cipolla; Moy. Age 20, 151-53 Pou- 
pardin; Engl. hist. rev. 23, 667f. Barker. 
Vgl.: N. Arch. 82, 512f. Holder-Egger. [2975 

Jahn, H., Die Heereszahlen in d 
Kreuzzügen. (Diss.) Berl.: Nauck. 
52 S. 1 M. 20. [2976 

Rez.: Hist. Zt. 99, 197. 

Luchaire, Innocent III. La Papauté et 
l'Empire, s. "06, 2803. Rez.: Rev. crit. ’06, 
Nr. 48 Labande; Rev. des questions hist. 81, 


669f. Guiraud; Dt. Lit.-Ztg ’07, Nr. 4 
Deutsch. (2977 


Bibliographie Nr. 2963—3024. 


Ballhausen, C., Die Schlacht b. 
Bouvines, 27. VIL 1214. Jena: H. W. 
Schmidt. 119 S.; 2 Ktn. 3 M. (368.: 
Jen. Diss.) [2978 

Desiandres, Innocent IV.et la chute 
des Hohenstaufen. Paris: Bloud & Co. 
64 S. 0 fr. 60. [2979 

Rez. v. ’06, 1031 (Folz, Friedr. II. u. 
Innoc. IV.): Riv. stor. it. 23, 433-35 Cipolla ; 


Hist. Vierteljahrschr. 10, 458 H. K.; Mitt. a. 
d. hist. Lit. 35, 429f. Volkmar. 


Hauptmann, F., Bonn ums Jahr 1200. 
(Bilder a. d. G. v. Bonn XIII.) Bonn: Haupt- 
mann 1905. 37 S.; Plan. 50 Pf. (2980 

Velden, A. v. den, Zur Geneal. d. heil. 
Elisabeth, 1207-1231. Mit Taf. (Dt. Herold 
07, Nr. 6.) (2981 


c) Innere Verhältnisse. 
Amira, v., Handgebärden in d. Bilderhss. 
d. Sachsenspiegels, s. Nr. 988. Rez.: Mitt. d. 
Inst. f.öst.G .forschg. 28, 360-73 Puntschart. [2982 
Jecht, Görlitzer Hss. d. Sachsenspiegels, 
s. Nr. 987. Rez.: Hist. Vierteljsohr. 10, 236- 
44 Frhr. v. Schwerin. [2983 
Meinardus, Neumarkter Rechtsbuch s. Nr. 
2215a. Rez.: N. Arch. 33, 71717-80 Zeumer. [2984 


Niese, Verwaltg. d. Reichsgutes im 13. Jh.. 
s. ’06, 1039. Rez.: Ztg. d. Sav.-Stiftg. f. 
Rechts-G. 27, Germ. Abt., 396-99 Wer- 
minghoff. [2985 
Friedrichs, Jac., Burg u. terri- 
toriale Grafschaften. Bonner Diss. 
61 S. [2986 
Lampel, J., Die Babenberg. Ost- 
mark u. ihre tres comitatus. (Jahrb. 
f. Ldkde. v. Niederösterr. N. F. 2, 1 
-76. 3, 1-187. 4/5, 225-480.) [2987 
Rez.: N. Arch. 82, 541-43 Tangi. | 
Pergameni, Ch., L'avouerie ec- 
clésiast. en Lotharingie. Abus et 
remèdes. (Ann. de la Soc. d'archl. 
de Brux. 20, 391-417.) 2988 
Kurth, G., Les origines de la 
Commune de Liége. (Bull. de Y’Inst. 
archéol. liégeois 35, 229-324.) [2989 
Klinkenborg, M., Die Upstalls- 
bomer Geschworenen d. 18. Jh. 
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu 
Emden 16, 326-39.) (Vgl.: Zeumer 
(N. Arch. 32, 780).) [2990 
C. Borchling, Sprachliches zum Up- 
stallsbom. (Ebd. 340-45.) 
Meier, P. J., Entstehg. d. Grundrißbildung 
d. Alt- u. Neustadt Brandenb. a.H. (Forschgn. 
z. brandb. u. pr. G. 20, 125-31.) [2991 
Paolucci, G., Pretese elezioni di giudici 
al tempo di Federico II. (Arch. stor. sicil. 
27, 321-35.) (2992 


Schaube, Handels-G. d. roman. Völker d. 
Mittelmeergebiets bis z. Ende d. Kreuzzüge, 
s. ’06, 2814. Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 42; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 35, 52-54 Martens; Hist. Vier- 


Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser. 


teljschr. 10, 226-31 Schmeidler; Jahrb. f. Ge- 
setzgebg. 31, 510-13 Doren; Hist. Zt. 99, 363 
-65 Sieveking. [2933 

Meier, H., Braunschweig u. andere mittel- 
alterl. Städte in Beziehg. zu d. natürl. Richtgn. 
d. groß. Handelswege. (Braunschw. Magaz. 
’06, 121-26; 133-38.) (2994 


Ëch 


Brackmann, A., Niederrhein. Urkk. 
d 12. Jh. (e. Nr. 1004). Forts. (Ann. 
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 82, 
119-31.) [2995 

Paquay, J., Regesta de Renier, 
écolâtre de Tongres, vicaire génér. 
de Henri de Gueldre. (Bull. de l’Inst. 


archl. liégeois 35, 1-74.) [2996 

Falk, F., Ehe, Ehefrau, Ehestand im Mit- 
telalter. (Katholik 3. F., 34, 317-19.) Schreiben 
Gregors IX. an d. Canonikus R. an St. Mau- 
ritius in Hildesbeim v. J. 1227. [2997 


Schönbach, A. E., Stud. 2. G. d. 
altdt. Predigt (s. Nr. 1007). VII: 
Üb. Leben, Bildg. u. Persönlichkeit 
Bertholds v. Regensb. II. 106 S. 
2 M. 10. [2998 

Rez. v. IV-VI: Dt. Lit.-Ztg. o, Nr 17 
Fr. Wiegand; v. VI: N. Arch. 32, 5821. 
Holder-Egger. 

Hauck, Kirch.-G. Dtlds. IV, s. Nr. 1010. 
Bez. : Hist. Vierteljschr. 10, 244-52 Krabbo. [2999 

Pflugk-Harttung, J. v., Die Papst- 
wahlen u. d. Kaisertum, 1046-1328 
(8. Nr. 1011). Schluß. (Zt. f. Kirch.-G. 
28, 14-36; 159-87; 299-369.) [3000 

Cauchie, A., Richard de St. Vannes. 
(Biogr. nation. 19, 251-67.) [3001 

Egger, B., G. d. Cluniazenser- 
Klöster in d. Westschweiz bis zum 
Auftreten d. Cisterzienser. (Freiburg. 
Hist. Stud. IL) Freib. (Schw.): 


Gschwend. xvj, 252 S. 6 M. [3002 

Grisar, H., Dionys. Areopagita in d. alt. 
päpstl. Palastkapelle u. d. Regeusburger Fal. 
schgn. d. 11. Jh. (Zt. f. kath. Theol. 31, 
1-22.) (3003 

Schuster, H., L'abbaye de Farfa et sa 
restauration. (Revue bénédict. 24, 17-35; 
874-102.) 3004 

Schenk zu Schweinsberg, G. Frhr., Über- 
gang d. Klosters Lorsch an d. Cisterzienser- 
orden. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. 
Hessen 4, ’06, 19f.) [3005 

Bihl, M., Das Gründungsjahr d. erst 
Niederlassg.d.Franziskaner in Fulda. (Fuldaer 
G.bll. 4, 30-32.) — Ders., Das älteste päpstl. 
Schreiben zu Gunsten d. Franziskaner zu 
Fulda 1246. (Ebd. 191-93.) [3006 

Schulte, W., Todesdatum d. Bischofs 
Cyprian v. Breslau u. d. Ordinationsjahr sein. 
Nachfolgers, d. Bischofs Lorenz. (Zt. d. Ver. 
f. G. Schles. 41, 884-91.) [3007 


Metzner, E., Beitrr. z. G. d. Ein- 
führg. d. Christentums in Preußen. 


Würzb. Diss. 1906. 63 S. [3008 
Rez.: Hist. Jahrb. 28, 407f. Löffler. 


Pfaff, F., Freiburg. Bruchstück v. Wolf- 


rams v. Eschenbach Willehalm. (Alemannia 
N.F. 7, 280-88.) [3009 


267 


-109 


decklin, C., Heinrich v. Frauenberg, e. 
bündner. Minnesänger. (Jahresber. d. Hist.- 
ant. Ges. v. Graubünd. 36, III.) 27 S. [3010 


Bauff, W., Untersuchgn. üb. Biterolf u. 
Dietleip. Bonner Diss. 63 S. [3011 


Biehringer, F., Ein dt. Kaiserschloß in 
Apulien. (Grenzboten ’06, III, 564-77.) [3012 
Leitschuh, F. F., Zur Bau-G. d. Bam- 
berger Doms. (Stud. a. Kunst u. G., Frdr. 
Schneider gewidm. 373-90.) [3013 
Happel, E., Roman. Bauwerke in Nieder- 
hessen. Mit 24 Zeichngn. Kassel: Vietor 1906. 
110 S. 1 M. 50. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 
40, 175f. Dersch. (8014 
Schrôrs, H., Zur Weihinschrift v. Schwarz- 
Rheindorf. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
82, 169f.) Vgl. Nr. 1081. [3015 


Richter, Greg., Mittelalterl. Baudenkmäler 
d. fuldisch. Propstei Rohr b. Meiningen. 
(Fuldaer G.bll. 4, 1-12) (3016 


Dibelius, F., Die Bernwardstür zu 
Hildesheim. Mit 3 Abbildgn. im Text 
u. 16 Taf. (Hft. 81 v. 2603.) Straßb.: 
Heitz. 152 S. 8 M. — Ders., Die 
ehernen Säulen d. Klosterkirche zu 
Korvei. (Repert. f. Kunstw. 30, 14 
[3017 


Ottmann, F., Die roman. Skulpturen am 
Bieseutor d. Wiener Stephanskirche. (Jabrb. 
d. K. K. Zentral-Komm. N. F. Bd. III, 2, 9- 
26; Taf.) [3018 


— 


Dieffenbacher, J., Dt. Leben im 12. u. 
13. Jh. Realkommentar zu d. Volks- u. Kunst- 
epen u. zum Minnesang. I: Öffentl. Leben. 
II: Privatleben. (Sammlg. Göschen. 93 u. 
323.) Lpz.: Göschen. 142; 162 S. 1 M. 60. [3019 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 


Velthem, L. van, Voortzetting van 
den Spiegel Historiael: 1248-1316. 
Opnieuw uitg. d.H. van der Linden 
en W.de Vreese. Deell. (Acad. Roy. 
de Belgique Comm. Roy. d’histoire.) 
Brux.: Hayez 1906. 4% vie, 486 S. 
12 fr. [3020 


Gulhoff, F., Der dt. Ritterorden in d. dt. 
Dichtung d. Mittelalters. Prgr. Zaborze O.-S. 
49, 24 S. "8021 


Levison, W., Formularbuch d. 
14. Jh. a Nürnberg. (N. Arch. 32, 
424-56.) [3022 
„Rieder, K., Sizilian. Formel- u, 
Amterbuch d. Bartholom. v. Capua. 
(Röm. Quartalschr. 20, II, 1-26.) [3023 

Beckmann, G., Thronbesteigung 
T Bonifaz’ VIII. u. König Adolfs 
v 


assau. (N. Arch. 32, 493-98.) [3024 
Schreiben Adolfs v. 25. Apr. 1295. 


*110 Bibliographie Nr. 8025—3085. 


Registres, Les, de Boniface VIII. 
Recueil des Dulles de ce pape. Publ. 
p. G. Digard, M. Faucon & Ant. 
Thomas (8. ’06, 2817). Fasc. 10. (T. III, 
161-356.) 7 fr. 50. [3026 


(Bibl. des écoles franç. d'Athènes et de 
Rome 2. S. IV, 10.) 


Samanek, V., Zu d. genues. Akten- 
stücken d. Nachlasses Bernards v. 
Mercato, Kammernotars K. Hein- 
richs VII. (Mitt. d. Inst. f. öst. G. 
28, 146-49.) [3026 

Schönaich, L., Diplom. Beitrr. z. 
G. d. Luxemburger. (Mitt. d. Ver. f. 


G. d. Dt. in Böhm. 45, 197-225.) [3026 a 


Urkunden u. Regesten z. G. d. Rheinlande 
a. d. Vatik. Archive, bearb. v. Sauerland. 
III: 1342-1352, s. ’06, 1080. Bez.: Trier. Arch. 
9, 93-95 Kentenich; Hist. Jahrb. 28, 206 f. 
Huyskens; Mitt. a. d. hist, Lit. 35, 155-59 
Werner; Hist. Zt. 99, 501 f. O. R. — H. Sch ä- 
fer, Zur Kritik mittelalterl. kirchl. Zustände. 
(Rom. Quartalschr. 30, IL, 123-41.) [8027 


Pieper, H., Hist. Volkslieder a. d. Zeiten 
d. Mittelalters. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark 19, 79-99.) [3028 


Tenckhoff, F., Papst Alexander IV. 
Paderb.: Schöningh. (Müst. Diss.) 
xuj, 337 S. 6 M. 60. [3029 

Rez.: Lit, Zbl. ’07, Nr. 18. 

Gallavresi, @., La riscossa dei 
guelfi in Lombardia dopo il 1260 e 
la politica di Filippo della Torre. 
(Arch. stor. lomb. Ser. 4, Vol. VI, 
6-67; 391-453.) [3030 

Terlizzi, S., Le relazioni di Carlo I 
d'Angiò con la Toscana, 1265-85. 
(Atti d. Congresso Intern. di scienze 
stor. Roma ‘03. Vol. 8, 881-39.) [8031 

Savio, F., La pretesa inimicizia 
del pape Niccolò III. contro il re 
Carlo I. d’Angid. (Arch. stor. sicil. 
27, 368-429.) [3032 

Scandone, F., Margherita di Svevia, figlia 


naturale di Federico II. (Arch. stor. p. le 
prov. Napol. 31, 298-336. [3033 


) 

Pirchstaller, M., Die Beziehgn. d. 
Herzoge Otto, Ludw. u. Heinr. v. 
«Kärnten zu König Albrecht v. Österr. 
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 243- 
316.) [3034 

Grünhagen, C., Aus Bolkos I. Zeit. 
Kampfbereitschaft geg. Böhmen 1296, 
Bezwingung Breslaus 1296. (Zt. d. 
Ver. f£. G. Schles. 41, 811-35.) [3036 

Schirmer, Schlacht b. Lucka, s. 06, 2861. 
Erwiderg. v. Sch. (auf d. Rez. Lipperts): N. 
Arch. f. süchs. G. 27, 390. [3086 

Widemann, J., König Otto v. 
Ungarn. (Forschgn. z. G. Bayerns 
15, 72-79.) Vgl. op, 2931. [3037 


Eitel, A., Der Kirchenstaat unt. 
Klemens V. Mit d. Abdr. e. Bulle 
als Beilage. (I v. 2617.) Berl.: Roth- 
schild. 2188. 6 M. 60. Subskr.-Pr.:5 M. 
(TLI: Freib. Diss. 1906. 57 S.) [3038 


Cureller, J., Renaud, seigneur de Fauque- 
mont. (Biogr. nation. 19, 78-87.) [3039 
Schäfer, K., Deutsche in Avignon u. ihre 
Wohnungen sur Zeit Johanns XXII., 1316- 
1334. (Röm. Quartalschr. 20, IL, 163-65.) [3040 


Bachmann, A., Nochmals 
Schlacht b. Mühldorf, 28. Sept. 1322. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 14, 245 
-71.) 3041 

Haug, F. H., Ludwi V. d. Bran- 
denburgers Regierg. in Tirol, 1342-61. 
(Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
berge 3, 267-308. 4, 1-58.) Münch. 


Diss. 1906. 109 S. [3042 
Viard, J., Henri „Le Moine de Bâle“ à la 
bataille de Crécy. (Bibl de l'École des 
chartes 67, 489-96.) | [3043 
Mancinelli, &., Carlo V. di Lussem- 
burgo e la repubbl. di Pisa. (Studi 


storici 15, 818-65; 445-502.) [3044 


Cordey, J., L'acquisition du Pays 
de Vaud par le Comte Vert 1369. 
(Mémoires etc. p. p. la Soc. d’hist. 
de la Suisse romande 2. S., T. 6, 


63-106.) [3045 
Hoppeler, R., Zur G. d. Talschaft Livinen. 
(Ans. f. schweiz. G. ’06, 89-91.) [3046 


Rüthning, G., Regierungswechsel d. Grafen 
v.Oldenb. im 14. Jh. Chronolog. Studie. (Jahrb. 
f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 15, 125-38.) [8047 

Wagner, P., Gründungsjahr d. Burg Rei- 
chenberg. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 
86, 158-68.) — H. Bonte, Up. d. Gründg. etc. 
d. Burg Reichenberg. (Mitt. dess. Ver. 06/1, 
45-64.) [3048 

Jacobs, Ed., Albrecht IL, Graf v. Regen- 
stein. (Allg. dt. Biogr. 58, 260-67.) (3049 

Suhle, H., Das Recht d. Hochstifts Halber- 
stadt auf Aschersleben. (Mitt. d. Ver. f. an- 
halt. G. 10, 661-726) Sep. Dessau: Dünn- 
baupt. 1 M. 8050 

Rademacher, 0., Fehde d. Merseburg. Bi- 
schofs Gebhard (1320-1341) m. d. Knuts. (N. 
Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 23, 
105-13.) [3051 

Heinemann, O., Welcher Herzog Barnim 
e Pommern studierte 1887 in Prag? (Monatsbil. 
d. Ges. €. pomm, G. ’06, 118f.) [3053 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Ebran v. Wildenberg, Hans, Chronik, s. 
06, 1105. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 284 
-86 Kronseder; Hist. Jahrb. 28, 130f. Dürr- 
wächter; Hist. Vierteljsohr. 10, 135f. Lei- 
dinger. [3053 

Günther, 0., Aufzeichngn. d. Thorner 
Pfarrors Hieron. Waldau. (Zt. d. Westpr. G.- 
Ver. 49, 221-51.) (3054 

Luginbühl, R., Hnr. Bullinger u. Job. 
Stumpf in ihr. Darstellg. d. Alten Zürichkriegs. 
(Anz. f. schweiz. G. '06, 91-95.) [3055 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Tärler, H., Schreiben an Constans Keller 
v. 1489. (Ebd. ’06, 12f.) Vgl. ’06, 1180. [3056 


Stouff, L., Deux docc. relat. A Catherine 
de Bourgogne, duchesse d’Autriche, comtesse 
de Ferrette et d’Alsace, 1431/33, 1423/24. (Anun. 
de l'Est et du Nord 3, 238-59.) [3057 

Simson, Kleine Beitrr. z. Danz. G. d. 
15. Jh. aus e. Berl. Hs. (Mitt. d. Westpr. 
G.-Ver. 6, 42-45.) | [3058 

Registres du Conseil de Genève, 
publ. p. la Soc. d’hist. et d’archl. de 
Genève. T. II: 1461-1477. Genève: 
Kündig 1906. jx, 571 S. 20 fr. [3059 

Meyer, S., Friedensvertrag zw. d. Hoch- 
meister Ludw. v. Erlichshausen u. d. Städten 
Rastenburg u. Schippenbeil, 18. Okt. 1461. 
(Altpr. Monatsschr. 44, 458-62.) [3060 


Sommerfeldt, G., Febdebrief d. herzogl. 
Vogtes zu Neustettin Kurt v. Glasenapp an 
d. dt. Orden v. Febr. 1455. (Mitt. d. Westpr. 
G.-Ver. 6, 22-25.) [3061 

Büchi, A., Polit. Gedicht d. Luzerner 
Diebold Schilling 1502. (Anz. f. schweiz. G. 
’06, 50 f.) [3063 


Kaser, K., Dt. G. im Ausgange d. 
Mittelalters 1438-1519 (s. Nr. 1083). 
XI. (Lfg. 168 v. 2255.) Bd. II, 161- 
240. 1 M. [3068 

Rez. v. I: Hist. Zt. 99, 881-84 Haller? 

Guggenberger, K., Die Legation 
d. Kardinals Pileus in Dtld. 1878-1382. 
Mit e. Anh.: Die Frage d. 2. u. 3. dt. 
Legation d. Kard. Pileus 1894 u. 1398. 
(Veröffentlichgn. a. d. Kirchenhist. 
Seminar München Il, 12.) Münch.: 
Lentner. 138 S. (Subskr.-Pr.: 2 M. 70. 
Einzelpr.: 3 e 8064 

Messerschmidt, W., Der rhein. 
Städtebund v. 1381-1889. Marb. Diss. 
229 S. [8066 

Küch, F., Beitrr. z. G. d. Land- 

rafen Hermann I. v. Hessen. V: 

ur G. d. Krieges m. Mainz, Braun- 
schw. u. Thüring. 1887. (Zt. d. Ver. 
f. hess. G. 40, 214-73.) [3066 

Zap, K. V., Vypsäni husitske 
války. 3! vydáni. Prag: Kober. 4°. 
695 S. 8 k. [3067 

Wostry, W., König Albrecht II. 
(1437-1439) TI I. (= Nr. 2615.) 
Prag: Rohlicek & S. 1906. 180 S. 
2 M. [3068 

Jecht, R., Zusammenstoß d. Bran- 
denburger u. Böhmen in d. Nieder- 
lausitz 1461 u. seine Veranlassung. 


(Niederlaus. Mitt. 10, 1-50.) [3069 

Novotny V., Üb. d. Tod d. Königs Ladisl. 
Postumus. (Aus: Sitzungsberr d. Böhm. Ges. 
d. Wiss. ’06, X.) Prag: Rivnáč 1906. 20 S. 
30 Pf. Vgl. Nr. 1092. [3070 

Van den Gheyn, J., Contributions à l'icono- 
graphie de Charles le Téméraire et de Mar- 


ı ihre Beziehgn. zur Schweiz. 


"111 


guerite de York. (Ann. de l'Acad. d’archl. de 
Belg. 56, 384-405.) (3071 


Hollweg, W., HeBlers Leben u. 
Arbeit bis zu d. von ihm durchge- 
führt. Anfall d. burgund. Erbes an 
das Haus Habsburg. Beitrr. z. G. 
d. ausgehend. Mittelalters. Bonner 
Diss. vu, 59 S. [8072 

Richert, E., Schlacht b. Guinegate 
7. VIII. 1479. (Diss.) Berl.: Nauck. 
108 S.; 2 Ktn. 2 M. 40. [3073 

Onestinghel, G., La guerra tra 
Sigismondo conte del Tirolo e la 
Repubblica di Venezia 1487 (s. '06, 
2892). Forts. (Tridentinum IX.) [3074 

Ohr, W., Entstehg. d. württemb. 
Herzogswürde. (Besond. Beil. d. Staats- 
anzeigers f. Württb.’05, Nr.8u.9.)[3076 

Rez.: Hist. Jahrb. 28, 215f. Knöpfler. 

Nägle, A., Hat Kaiser Maximilian I. 
im J. 1507 Papst werden wollen? 
(Hist. Jahrb. 28, 44-60; 278-305.) [3076 


Wolff, M. Frhr. v., Untersuchgn. z. Vene- 
zianer Politik Kaiser Maximilians I. währ. 
d. Liga v. Cambray, s. "Op, 2958. Rez.: Lit. 
Zbl. ’06, Nr. 39; Mitt. a. d hist. Lit. 34, 418 f. 
Werner; Zt. d. Ferdinandeums 50, 550-52 
Marini; N. arch. veneto 12, 348-53 Bolognini; 
Arch. stor. it. 5. S., 39, 170-72 Cipolla. [3077 


Bonardi, A., Venezia e la lega 
di Cambrai. (N. arch. veneto 7, 209 
-44.) [3078 


Sommerfeldt, G., Stellung Rup- 
rechts III. v. d. Pfalz z. dt. Publizistik 
bis z. J. 1400. (Zt. f. G. d.’Oberrh. 


N.F. 22, 291-319.) [8079 

Bliemetzrieder, F., Ein Aktensttick zu 
Beginn d. abendländ. Schismas. (Stud. u. 
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 28, 30-37.) 
— Ders., Flandern u. d. große abendländ. 
Schisma. (Ebd. 27, 625-33.) [Betr. d Relation 
d. Abtos v. St. Vaast Joh. Lefèvre.] [3080 


Lochner, J., Thomas Prischuchs 
Gedichte auf d. Konzil v. Konstanz. 
Kap. Iu. Ill: Berl. Diss. 1906. 68 S. [3081 

Bruce, H., The age of schism. 
Lond. : Rivingtons. 286 S. 3 sh. 6 d. [3082 

Segre, A., I Conti di Savoia e lo 
scisma d'Occidente. Appunti e docce. 
1378-1417. (Atti d. Accad. d. scienze 
di Torino 42, 575-610.) [3083 


Schön, Th., Erzherzogin Mechtild v. Öster- 
reich. (Reutling. G.bll. Jg. XIV, Nr. 2/3; 4,5. 
XV, Nr. 1-6. XVI. Nr. 1 u. 2/3.) [3084 

Hegi, F., Die geüchteten Räte d. 
Erzherzogs Sigmund v. Österreich u. 
I: Die 


| Vorgänge am Innsbruck. Hofe 1478-88. 


(Diss.) Innsbr.: Wagner. 1308. [3086 
A Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 348 50 
lbert. 


WK 


Riesler, S., Dietr. v. Plieningen. (Allg. dt. 
Biogr. 53, 79-81.) [3086 
Hefner, J., Zur G. d. Würzburger Fürst- 
bischofs Johann e Egloffstein 1400-1411. 
(Arch. d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 48, 
215-32.) [3057 
Armbrust, L., Anna v. Braun- 
schweig, ee zu Hessen. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. 40, 1-71; 403.) [3088 
Kaindl, HR F., Krakaus Beziehgn. zu Süd- 
dtid. um 1500. (Beil. s. Allg. Ztg. ’06, 


Nr. [3089 


184.) 
Sommerfeldt, G., Die älteste bisher be- 
kannt gewordene Handfeste, die einem d. 
Geschlechts d. spät. Grafen Finck v. Fincken- 
stein v. Deutschritterorden erteilt ist, 1474. 
(Dt. Herold ’07, Nr. 6.) — H. Freytag, Dr. 
Job. v. Kitzscher im Dienste d Dt. Ordens. 
(N. Arch. f. sächs. G. 28, 117-22.) [3090 


Mälverstedt, v., Beitr. z. älter. G. v. 
Sehesten. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 11, 
61-69.) [3091 


c) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u 
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; 
Kriegswesen. 


Stadtbächer. Die Zürcher, d. 14. u. 15. Jh. 
Bd. III, s. '06, 2920. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg 
f. Rechts-G. 27, Germ. Abt., 420f. Stutz; Hist. 
Zt. 98, 621 f. v. Below; Gött. gel. Anz. ’07, 
544-47 Meyer v. Kuonau. [3092 


Chronik d. Bamberger Immuni- 
tätenstreites v. 1430-1435. Mit e. 
Urkk.-Anhg. Nach e. Ms. v. Th. 
Knochenhauer neu beach u. hrsg. 
v. A. Chroust. (= Nr. 2154.) Lpz.: 
Quelle & M. ıxxvıj, 368 S. 12 M. 


(Einzelpr.: 15 M.) [3098 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 261-66 Seeliger. 


Gross, J., Urkunden z. Erneuerg. 
d. Stadtordngn. in Böhmisch-Krumau 
durch Ulrich v. Rosenberg 1443. 
(Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss. 
06, VI) 15 OOO [3094 


Trubrig J., Die Or Die Organisation d. 
landesfürstl. Forstverwaltg. Tirols 
unt. Maximilian I. (Forschgn. etc. z. 
G.Tirols u. Vorarlbergs 3,309-54 )[3095 

Beck, H., G. d. tränkisch. Kreises 
v. 1500- 1533. (Arch. d. Hist. Ver. v. 
Unterfrank. 48, 1-185.) (54 S. (TL I): 
Götting. Diss.) [3096 

Keussen, H., Der Hofzins ın d. 
Kölner Rheinvorstadt währ. d. Mittel- 
alters. (Westdt. Zt. 25, 327-65; 
Kte.) [3097 

Freytag, H., Die Geschäftsträger 
d. Dt. Ordens an d. Röm. Kurie von 
1309 bis 1525. (Zt. d. Westpr. G.-Ver. 
49, 185-220.) [3098 

Harms, B., Münz- u. Geldpolitik 
d. St. Basel im Mittelalter. (Zt. f. d. 


Bibliographie Nr. 3086—3142. 


es. Staatswiss. Ergänzgshft. 23. 
übing.: Laupp. xx], 254 S. 6 M. 50. 
(Subskr.-Pr.: 5 M. 50.) 3099 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 22, 554 f. Cabn. 
Schumann, Ernst, Verfassg. u. Verwaltg. 
d. Rates in Augsburg, 1276-1368, s. ’06, 1152. 
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. HU Nr. 8 Kothe. (3100 


Nübling, E., Die Reichsstadt Ulm 
am Ausgange d. Mittelalters 1378- 
1556. Beitr. z. dt. Städte- u. Wirtsch.- 
G. Ulm: Nübling. x, 510; vırj, 572 S. 
24 M. [3101 

Buitenrust Hettema, F. en A. 
Telting, Een bezoek san een Nederl. 
stud in de 14. eeuw. Met een kaart 
en 4 platen. "a Gravenh.: Nijhoff 
1906. 10, 193 8. fl. 3,25. [3102 


Des Marez, L'organisation du travail à 
Bruxelles au 15 siècle, s. '05, 2332. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 10, 254-61 Doren. [3103 

Meyer, 8., Die Gesetze d. Spielleute [zu 
Mewe?r). Beitr. z. Kultur-G. Preußens im 15. Jh. 
(Altpr. Monatsschr. 44, 112-19.) [3104 


Schrader, Th., Die Rechnungs- 
bücher d. hamburg. Gesandten in 
Avignon 1338-1355. Hrsg. v. Ver. f. 
hamb.G. Hamb.: Voß. 111 u.156S.; 
3 Taf. 6 M. [3105 
Meißner, R., Eine isländische Ur- 
kunde. (Hans. G.bll.’07,1,245-64.)[3106 
Seerecht, Das, v. Oleron nach d. 
Hs. v. Troyes 1386. Dipl. Abdr. nebst 
dt. ee Einleitg., Glossar u. 
Handschriftenprobe v. H. Zeller. 
(Sammlg. alter Seerechtsquellen hrsg., 
v. Zeller. I) Mainz: Diemer 1906. 
43 S.; In 2 M. [3107 
Ermisch wn Die älteste Dresdner Zoll- 
rolle. Wiert G.bl. 07, 132-35.) [3108 
e H., Das Zollprivileg d. Falsch. 


Wealden ar f. Perleberg v. J. 1348. (Forschgen. 
z. brandb. u. pr. G. 20, 209f.) [3109 


Daenell, Blütezeit d. dt. Hanse, s. ’06, 2935. 
Rez.: Lit. Zbl.’07, Nr.20; Hans. G.bll.’06, 347 f. 
u. Gött. gel. Ans. ’07, 337-87 Stein. [$110 

Yver, Le commerce et les marchands dans 
V’Italie mérid., s. ’05, 2985. Rex.: Vierteljschr. f. 
Soz.- u. Wirtsch. -G. 4, 687-95 Huvelin. (3111 

Müller, Johs., Hauptwege d. nürn- 
berg. Handels im Spätmittelalter. 
Beitr. z. mittelalterl. Verkehrsgeogr. 
(Arch. f. Kultur-G. 5, 1-23.) [3112 

Haak, S. P., Brielle als vrije en 
bloeiende handelsstad in de 15. eeuw. 
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R., 6, 
7-66.) [8113 

Schulte, Die Fugger in Rom, s. ‘06, 1164. 
Rez.: Arch. stor. it. 5. S., 87, 311-14 Lattes; 
Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 19 Hirn, —E. Castelot, 
La banque des Fugger et les papes de la 
Renaissance. (Journ. Écon. ’06, Août, 161-75.) 
— Vgl. Nr. 8152. [3114 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Voltelini, v., Die ältesten Pfandleihbanken 
u. Lombardenprivilegien Tirols, s. "op. 2991. 
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 50, 568-72 
A. Schulte. [3115 

Bihl, M., Eine durch d. Buchenland füh- 
rende Reiseroute a. d. J. 1460. (Fuldaer G.bll. 
4, 921.) [3116 

Rudolph, Verbot unanstind. Konkurrenz 
a. früher. Zeit. (Trier. Chron. N. F. 8, 
108-5.) (3117 

Pauls, E., Ältere Mühlen- u. Brauerei- 
zwangsrechte (Bannrechte) in d. Aachen. 
Gegeud; 2 Urkk. d. 14. Jh. üb. d. Mühle zu 
Hommerschen b. Geilenkirchen n. d. Brau- 
häuser in d. Pfarre Gressenich. (Zt. d. Aach. 
G.-Ver. 28, 415-50.) [3118 

Beck, P., Zur Juden-Metzolei in Ravens- 
burg i. J. 1428. (Diözesanarch. v. Schwab. 
25, 63 f.) [3119 


Kapras, J. 9 Pozůstatky knih 
zemského práva knížeství Opavského. 
I, 1: 1413-1484. (Troppauer Recht.) 
Prag: Bursik & K. 1906. xxv, 166 S. 
8 K. [3120 
(Historický archiv XXVII.) 
Flamm, H., Eine Freiburger Rechts- 


sammig. a. d. Zeit um 1340. (Ale- 
mannia N. F. 7, 241-54. [3121 
Rechtsbuch d. Stadt Herford a. d. 


14. Jh.; hrsg. v. J. Normann. Herf.: 
EBmann 1905. 105 S. [3122 

Arras, P., Die Bekenntnisse d. J. 
1443-1453. Aus d. Gerichtsbuche 1430 
im Bautzner Stadtarch. e (N. 
lausitz. Magaz. 83, 91-109.) Vgl. ‘06, 


1115. [3123 

Simson, Entstehungszeit d. ältest. Danziger 
Willkür. (Zt. d. Westpr. G.-Ver. 49, 382-84.) 
Vgl. ’06, 498 Günther. [3124 

Klee, O., Das Wappen als Rechtsobjekt 
ein Rechtssymbol. (Dt. Herold’07,Nr.2.) [3125 

Hoppeler, R., Die Pfändung nach d. alt. 
Talrecht v. Ursern; alt. Strafrecht im Tale 
Ursern, alt. Erbrecht in Ursern. (Anz. f. 
schweiz. G. ’06, 62-66.) [3126 


Escher, H., Das schweiz. FuBvolk 
im 15. u. im Anfang d 16. Jh. (s. 
'06, 1176). Schluß. (In: 102. Neujahrsbl. 
d. Feuerwerker-Ges. in Zürich.) [3127 


PIäB, A., 2 Aktenstücke üb. d. milit. 
Signalwesen im 15. Jh. (Anz. f. schweiz. G. 
’06, 29-82.) [3128 


B) Religion und Kirche. 


Urkunden u. Regesten z. G. d. 
aufgehob. Kartause Aggsbach. Bearb. 
v. A. Fr. Fuchs. (= Nr.2160.) Wien: 
Hölder 1906. xxjx,4429. 8M.90. 3129 


Vigener, Synodalstatuten d. Erzbischofs 
Gerlach v. Mainz, s. ’06, 2966. Bez.: Hist. 
Jahrb. 28, 454-56 Huyskens. [3130 


Berlière, U., Invent. anal. des 
diversa cameralia des archives vati- 
canes 1389-1600, au point de vue 


E 


des anciens diocèses de Cambrai, 
Thérouanne et Tournai. Rome: Inst. 
hist. belge & Paris: Champion 1906. 
jx, 328 S. 6 fr. (Vgl.: Bijdrr. tot de 
gesch. v. Brabant 5, 445-88; 526 


-36.) [3131 
(Publication de l’Inst hist. belge de Rome.) 


Redlich, ©., Jülich-bergische 
Kirchenpolitik am Ausgange d. Mit- 
telalters u. d. Neuzeit. Bd. I: Ur- 
kunden u. Akten, 1400-1553. (XXVIII 
v. 2142.) Bonn: Hanstein. xxvj, 121 
u. 482 S. 20 M. [3132 

Glasschröder, F. X., Sammig. 
kirchl. Aktenstücke a. d 15. u. 16. Jh. 
(Hist. Jahrb. 28, 341-51.) [3138 

Bauch, &., Analekten z. Biogr. d. 
Bisch. Johann IV. Roth. (Stud. z. 
schles. Kirch.-G. 19-102.) [3134 


Doebner, R., 2 Erlasse d. Propstes Hein- 
rich zu Buxtehude u. d. Bischofs Berthold 
v. Verden z. Besserung d. Sittenzustände im 
Kloster Buxtehude. (Zt. f. Kirch.-G. 37, 
472-75.) [3185 

Baier, 3 Ablaßbriefe a. d. Dominikaner- 
kloster in Würzburg zur Zeit d. Boginns d. 
Reform. (Zt. f. kath. Theol. 81, 178-83; 
861-72.) (3136 

Akten d. Jetzerprozesses nebst d. Defen- 
sorium, hrsg. v. R. Steck, s. ’05, 1124. Rez.: 
Theol. Lit.-Ztg. op, Nr. 8 Bossert; Götting. 
gel. Anz. ’05, 417-22 Meyer v. Knonau; Lit. 
Zbl ’05, Nr. 32; Hist. Zt. 98, 623-27 Fueter. 
— A. Lochner, Zum Jetzerprozeß. (Anz. f. 
schweiz. G. ’07, 152-56.) — Rez. v. ’06, 1200 
(Ruusx, Le procès de Berne): Hist. Jahrb. 
28, 412 Paulus. — Steck, Kulturgeschicht- 
liches a. d. Akten d. Jetzerprozesses. (Bli. f. 
bern. G. 1, 161-86.) [3137 


Seuse, Hnr., Dt. Schriften. Im 
Auftr. d. württb. Komm. f. Landes-G. 


hrsg. v. K. Bihlmeyer. Stuttg.: 
Kohlhammer. xvıj, 163 u. 628 S. 
15 M. 3138 


Rez.: Lit. Zbl. ui, Nr. 27; Dt. Lit.-Ztg. 
’07, Nr. 33 Strauch. 

Schneider, Ph., Konrads e 
Megenberg Traktat De limitibus 
parochiarum civitatis Ratisbonensis. 
Beitr. z. G. d. Pfarrinstituts a. d. 
14.Jh. Krit. unters. u. hrag. Regensb.: 
Pustet 1906. 166 S. 2 M. 80. [3139 


Rez : Arch. f. kath. Kirchenrecht 86, 7961. 
Heiner. 


Stapper, R., Zur Entstehungs-G. d. mün- 
sterschen Ägende. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 
64, I, 2372-75.) Vgl. ’06, 11-8. [3140 

Fink, Reliquienverzeichn. d. Osnabrücker 
Domes a d. J. 1343. (Zt. f. Kirch.-G. 27, 465- 
72.) — @. Richter, Beliquieuverzeichn. d. 
Fuldaer Stiftskirche a. d. 15. Jh. (Tl. v. 
2146.) [3141 

Sommerfeldt, G., Noch e. Hs. d. Speculum 
aureum de titulis beneficiorum ecclesiast. 
(Zt. f. Kirch.-G 28, 193-2301.) [3142 


*114 
Ramung, Mathias, Speierer Bis- 
tums-Matrikel; neu hrsg. v. F. X. 


Glasschröder. (Mitt. d. Hist. Ver. 
d. Pfalz 28, 76-126.) [3143 
Wolff (Lupi), d. Magisters Johs., 
erst. Pfarrers an d. St. Peterskirche 
zu Frankf. a. M., 1453-1468, Beicht- 
büchlein. Neu hrsg. m. Einleitg., 
Übersetzg. ins Neuhochdt. u. erklär. 
Noten v. F.W. Weeder Gieß.: 
Töpelmann. xj, 264 S. 8 M. [3144 
Rez.: Dt. Lit -Ztg. 07, Nr. 30 Benrath. 
Beichtbüchlein, Drei, nach d. 
10 Geboten a. d. Frühzeit d. Buch- 
druckerkunst. Mit 1 Abbildg. Hrsg. 
v. F. Falk. (U v. Nr. 3248.) Münst.: 
Aschendorff. 95 S. 2 M. 50. [3146 


Tichon, A., Comptes d’une collecte pour 
la restauration de l’église collégiale de Dinant 
en 1472. (Bull. de la Comm. Roy. d’bist. de 
YAcad. Roy. de Belg. 76, 1-38.) [3146 


Franz, A., 3 dt. Minoritenprediger 
a. d. 18. u. 14. Jh. Freib.: Herder. 
xvj, 160 S. 3 M. 60. [3147 

Rez.: Hist.-polit. Bl1. 139, 938-44 Schmidlin; 
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 41 Strauch; Theol. Lit.- 
Ztg. '07, Nr. 31 Lempp. 

Montmorency, J. E. G. de, Thomas 
à Kempis, his age and his book, Lond.: 
Methuen 1906. 836 S. 7 sb. 6 d. [3148 

SchleuBner, W., Magdalena v. Freiburg. 
Eine pseudomystische Erscheinung d. später. 
Mittelalters, 1407-1458. (Katholik 5. F., 86, 
16-32; 109-27; 199-216.) [3149 

Siebert, H., Die Heiligenpredigt d. aus- 
gehend, Mittelalters. (Zt. f. kath. Theol. 80, 
4710-91.) [3180 


Werner, Hnr., Der niedere Klerus am 
Ausgang des Mittelalters. (Dt. G.bll. 8, 
201-285.) [8151 


Schrörs, H., Leo X., d. Mainzer 
Erzbischofswahl u. d. dt. Ablaß für 
St. Peter i.J.1514. (Zt. f. kath. Theol. 
31, 267-302.) Vgl. Nr. 8114. [3152 

Hermelink, H., Die relig. Reform- 
bestrebgn.d. dt Humanismus. Tübing.: 


Mohr. 55 S. 1 M. 20. [3153 

Rez.: Arch. f. Ref.-G. 4, 217; Lit. Zbl. ’07, 
Nr. 30 Wolkan; Hist. Jahrb. 28, 659 Lbn.; 
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 36 Zscharnack. 


Baumberger, G., Der sel. Nikolaus 
v.Flüe. Kempt. u. Münch.: Kosel 1906. 
4%, xjv, 948. 3 M. [3164 

Weigel, M., Gebrechen u. Reformen 
im Frauenkloster d. Predig.-Ordens 
zu Rothenburg o. d. T. 1350-1406 (s. 
Nr. 1176). Schluß. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 13, 205-26.) [3155 


Schwarz, 0., Die Untertanen d. Klosters 
Ebrach in Gochsheim u. ihre Bedrückg. im 
15. Jh. (Ebd. 195-200.) (3156 


Bibliographie Nr. 3143—3199. 


Herrmann, Aus d. mittelalterl. 
Kirchenwesen Heilbronns. (Bl. f. 
württb.Kirch.-G. N.F.10,142-58.)[3157 


Beck, P., Vorläufer d. Reform. in Biberach. 
(Diözesanarch. v. Schwab. 35, S. 32.) (3153 


Pfleger, L., Zur G. d. Inklusen am 
Oberrhein am Ausgange d. Mittelal- 
ters. (Hist.-pol. Bll.139,501-18.) [3159 

Winckelmann, 0, Zur Kultur-G. 
d. Straßburg. Münsters im 15. Jh. (Zt. 
f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 247-90.) — 
L. Pfleger, Zur Volksreligiosität d. 
15.Jh. ENEE 140,416-30.)[3160 

Marx, Jak., Nikolaus v. Cues o" 
seine Stiftgn. zu Cues u. Deventer. 
(Aus d. Festschr. z. Bischofsjubil.) 
Trier: Paulinusdr. 1906. 115 S.; 
8 Taf. 2 M. [3161 

Bez.: Ztg. f. Kirch.-G. 38, 121 f. Hermelink. 

Uebinger, J., Nikol. Treverensis. (Philos. 
Jahrb. d. Görres-Ges. 19, 451-70.) [3162 

Berlière, U., Les archidiacres de Liege 
au 14. siècle. (Bull. de la Comm. Roy. d’hist. 
de l’Acad. Roy. de Belg. 75, 137-211.) — 
Ders., Nicol. de Cuse dans le diocèse de 


Liége, 1451/52. (Rev. bénéd. 24, 372-75.) [316$ 
Dubrulle, H., Les bénéficiers des diocèses 


d'Arras, Cambrai, Thérouanne, Tournai sous 


le pontificat d’Eugöne IV. d’apr. les docc. 
cons. aux Archives d'État à Rome. (Anal. p. 
serv. à l'hist. ecol. de la Belg. 33, 105-12; 
473-88. 88, 57-73; 313-28.) Vgl. 06, 3019. [3164 

Meier, P. J., Die Fahrt nach Lutter. 
(Braunschw. Magaz. ’07, 33-55.) (5165 

Rademacher, 0., Üb. d. zum Merseb. Dom 
gehör. Kapellen. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. 
Forschgn. 22, 254-56; 339-50.) — Ders., Co. 
d. ehemal. Altäre d. Doms zu Merseb. (Ed. 
38, 1-29.) | KO 

Füßlein, W., Heinr. v. Frimar. 


(Zt. d. Ver.f.thür. G.17,391-416.) [3167 

H. K. Schäfer, Eine Aachener Urkunde 
z. G. Heinrichs v. Frimar. (Röm. Quartal- 
sohr. 20, II, 88-90.) 

Clemen, 0., Zur Kanonisation Bennos. 
(N. Arch. f. sächs. G. 28, 116 f.) (3168 

Ohle, Die Ketzer u. Märtyrer d. Ucker- 
mark. (Mitt. d. Uckermärk. Museums- u. G.- 
Ver. 3, 24-41.) [3169 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Bickel, Wimpfeling als Historiker, s. ‘05, 
1160. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 350 
-52 R. Holtzmann. (3170 

Herbeck, J., Mart. v. Behaim. (Hist.-polit. 
BU. 189, 717-34.) (3171 

Weyrauther, M., Konr. Peutinger u. W. 
Pirckheiner in ihr. Beziehgn. z. Geogr. Eine 
geschichtl. Parallele. (München. geogr. Stud. 
XXI.) Münch.: Ackermann. 45 8. 80 Pf. [3:72 

Schön, Th., Beitr. s. Berthold Schwarz- 
Frage. (Diôsesanarch. v. Schwab. 24. 139 
-41.) [3173 


Priebsch, R., Aus dt. Handschrr. 
d. Kgl. Biblioth. zu Brüssel (s. '05, 
1167). Schluß. (Zt. f. dt. Philol. 38, 
301-33. 436-67. 39, 156-79.) [3174 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Seemiüller, J., Dt. Poesie v. Ende 
d. 13. bis in d. Beginn d. 16. Jh. 


(G. d. St. Wien III. 1,1-81; 8 Taf.)[3176 

Fehse, W., Der Ursprg. d. Totentänge. 
Mit e. Anh.: Der vierzeil. oberdt. Totentanz- 
text. Codex Palatinus Nr. 314 B 79a-80b. 
(Schul-Progr.) Halle: Niemeyer. 58 S. 
1 M. 60. — H. Olbertz, Die Idee d. mittel- 
alt. Totentänze. (Dt. G.bll. 8, 108-20.) [3176 

Küch, F., Unbekannter Brief v. Euricius 
Cordus. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 158-61.) [3177 


Graus, J., St. Marein b. Seckau. (Stud. a. 
Kunst u. G. Fr. Schneider gewidm. 53-59; 
Taf.) — J. Baum, 3 Mainzer Hallenkirchen. 
(Ebd. 355-70; 2 Taf.) — Konr. Lange, Das 
Altarwerk v. Mühlhausen am Neckar. (Ebd. 
419-52; 3 Taf.) — R. Kautzsch, Die Heraklius- 
bilder zu Frau-Rombach in Oberhessen. (Ebd. 
509-380; Taf.) — F. Rieffel, Bemerkgn. üb. 
Hans Baldung. (Ebd. 85-89.) [3178 

Braune, H., Die kirchl Wandmalerei 
Bozens um 1400. (Zt. d. Ferdinandeums 50, 
1-114; 20 Taf.) (Münch. Diss. 1906; 54 8.) — 
H. Semper, Die Ahnentafel d. Krönung Ma- 
rias im Kloster Stams u. deren kunstgeschichtl. 
Stelle, (Ebd. 313-420; 8 Taf.) [3179 

Rahn, J. R., Mittelalterl. Wandgemälde 
in d. Bündner Tälern Schams u. Domleschg. 
(Ans.f.schweiz.Altertkde. N.F. 8, 198-210.) [3180 

Lichtwark, A., Meister Bertram. 
Tätig in Hamburg 1367-1415. Hamb.: 


Commeter 1906. 409 S. [3181 

F.T.Schulz, Meister Bertram, e. resümier. 
Betrachtg. an d Hand d. Lichtwarkschen 
Fer (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’06, 

Rauch, Chr., Die Trauts. Studien 
u. Beitrr. z. G. d. Nürnberg. Malerei. 
Mit 30 Taf. (Hft. 79 v. 2653.) Straßb.: 
Heitz. 114 S. 10 M. [3182 

Schulz, F. T., Eine Nürnberger Haus- 
kapelle. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’05, 
57-69 u. ’06, 47-59; Tat.) (3183 

Stadler, F. J., Hans Multscher 
u. seine Werkstatt. Ihre Stellg. in d. 
G. d. schwäbisch. Kunst. (Hft. 82 v. 
2653.) Straßb.: Heitz. 218 S.; 13 Taf. 
14 M. (45 S.: Münst. Diss) — M. 
Schütte, Beitrr. z. Multscherforschg. 
(Jahrb. d K. Preuß. Kunstsammilgn. 
28, 39-44.) [3184 

Springer, J., Dürers Zeichngn. in neuen 
Publikationen. ep. f. Kunstw. 29, 553-732.) 


— W. v. Seidlitz, Dürers frühe Zeichngn. 
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 28, 


3-20.) [3185 
Molsdorf, W. 9 Holzschnitte u. 
Schrotblätter a. d. Kgl. u. Univ.- 


Biblioth. Breslau. Straßb.: Heitz. 
14 BR: 13 Taf. 30 M. — W. L. 
Schreiber, Holzschnitte d. 15. Jh. 
in d. Fürstl. Fürstenberg. Sammlgn. 
zu Donaueschingen. Ebd. 14 g: 
20 Taf. 35 M. — Ders., Holzschnitte 
d. 15. Jh. in d. Kgl. Landesbiblioth. 


zu Stuttg. Ebd. 105S. 7 Taf. 25 M. [3186 
(Einblattdrucke d. 15. Jb., hrsg. v. Heitz.) 


"115 


Dodgson, C., Holzschnitte d. Baseler 
Meisters DS. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlgn. 28, 21-33; Taf.) [3187 

Wendland, H., Mart. Schongauer 
als Kupferstecher. Berl.: Edm. Meyer. 
130 S. m. 32 Abbildgn. 6 M. [3188 

Rez.: Lit. Zb1.’07, Nr. 41 v. Schubert-Soldern. 

Börger, H., Grabdenkmäler im 
Maingebiet v. Anfang d. 14 Jh. bis 
z. Eintritt d. Renaissance. (Kunst- 
geschichtl. Monographien V.) Lpz.: 
Hiersemann. 78S.;28 Taf. 12M. [3189 

Major, E., Urs Grat. Beitr. z. G. 
d. Goldschmiedekunst im 16. Jh. Mit 
25 Taf. u. 18 Abbildgn. im Text. 
(Én. 77 v. 2663.) Straßb.: Heitz. 
xjv, 188 S. 15 M. [3190 

H. Koegler, Beitrr. z. Holsschnittwerk 
d. Urs Graf. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 
N. F. 9, 43-57 ete) 

Seraphin, F. W., Das Taufbecken in d. 
Kronstädt. ev. Stadtpfarrkirche u. sein Stifter 
Magist. Johs. Reudel. (Arch. f. siebenb. 
Ldkde. 34, 154-89; 3 Taf.) [3191 

Eisler, R., Die Hochzeitstruhen d. letzt. 
Gräfin v. Görz. (Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. 
N.F. III, 2, 65-176; Doppeltaf.) 


Zeidler, J., Das Wiener Schau- 
spiel im Mittelalter. (G. d. St. Wien. 
III, 1, 82-118.) [8193 


[3192 


Däbi, H., 3 spätmittelalterl. Legenden in 
ihr. Wanderg. a. Italien durch d. Schweiz 
nach Did. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 42- 
65; 143-60; 2349-64.) [3194 

Schwarz, B., Badstubenordng. v. J. 1508. 
(N. Arch. f.G.d. St. Heidelb. 8, 75-80.) 13195 

Lager, Einzug d. Kurf. u. Erzbischofs 
Johannes II. v. Baden in Trier. (Trier. 
Chronik N. F. 8, 53-62; 75-78.) — Zimmer, 
Fehdebrief u. Fehde a. d. Herrschaft Neuer- 
burg 1488. (Ebd. 83-86.) [3196 


ö. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30jühr. Krieges, 1517-1648. 


a) Reformationszeit, 1517-1555. 


Archiv f. Reform.-G. Texte u. 
Untersuchgn. (e Nr. 1211). Nr. 18-15 
(Jg. IV, 1-3). 328 S. 14 M. 85. 
(Subskr.-Pr. 9 M. 55.) — Erg.-Bd. II 
s. Nr. 3230. [3197 

Preger, Th., Sammig. v. Theologenbriefen 
d. 16. u. 17. Jh. in d. Ansbacher Schlob- 
bibliothek. (Jahresber. d. Hist. Ver. Mittel- 
frank. 54, 125-28.) [3198 


Luthers Werke. Krit. Gesamtausg. 
(8. Nr. 1214). Bd. X, Abt. 2. vj, 5168. 
16 M. Bd. XXXII. 6888.21 M.20.[3199 

Inh.v.X,2: Von beider Gestalt d. Sakra- 
ments zu nehmen. Missive an Hartmut v. 


Cronberg. Von Menschenlehre zu meiden u. 
Antwort auf Sprüche. Wider d. falsch ge- 


116 


nannt. geistl. Stand d. Papstes u. d. Bischöfe. 
Epistel oder Unterricht von den Heiligen an 
d. Kirche zu Erfurt. Schreiben an d. Böh- 
mischen Landstände. Contra Henricum Regem 
Angliae. Antwort deutsch auf Kg. Heinrichs 
v. England Buch. Welche Persouen verboten 
sind zu ehelichen. Vom ehelichen Leben. 
Vorwort zu d. Annotationes Ph. Melanch- 
thonis in epistolas Pauli ad Romanos et 
Corinthios. Vorwort zu Wesseli epistolae. 
Sendbrief üb. d. Frage, ob auch jemand, 
ohne Glauben verstorben, selig werden möge 
(an Hans v. Rechenberg). Vorrode zu Gochii 
fragmenta. Betbüchlein (Anhg.: Gebetbüch- 
lein Spalatins). Nachtrr.;Sprüchwörter, Wort- 
erklargn. etc. — Inh. v. XX XIII: Predig- 
ten üb. Job. 6-8. Sprichwörtliches. Wort- 
erklurgn. — Res. v. '06, 1245 u. ‘07, 1214: 
Anz. f. dt. Altert. 31, 25-32 Wilmanns. 
Burkhardt, K. A. H., Zum un- 
gedr. Briefwechsel d. Reformatoren, 
besond. Luthers. (Arch. f. Ref.-G. 4, 
184-212) — 0. Albrecht, Hand- 
schriftliches zu Luthers Auslegung 
d. Hohenliedes. (Ebd. 305-12.) — 
Ders., Katechismusstudien (s. Nr. 
1218). III. (Theol. Stud. u. Krit. '07, 


564-608.) [3200 
Spitta, F., Studien zu Luthers Liedern. 
(Aus: „Monatsschr. f. Gottesdienst u. kirchl. 
Kunst“. XI.) Götting.: Vandenhoeck & R. 
48 H 1 M. 40. [3201 
Perlbach, M. u. J. Luther, Ein 
neuer Bericht üb. Luthers Verbrennun 
d. Bannbulle. (Sitzungsberr. d. Berl. 
Akad.’07,95-102.) Sep. Berl.: Reimer. 
50 Pf. [3202 
Barge, H., Zu Luthers Brief an die 
Christen zu Straßburg. (Zt. f. Kirch.-G. 28, 
45-48.) (3203 
Kawerau, G., 3 Briefe a. d Tagen d Todes 
Luthers. (Theol. Stud. u. Krit. ’07, 467-71.) 
1) Georg v. Amsdorf an Nikol. v. Amsdorf, 
Febr. 1516. 2) Georg Major an Nikol. v. 
Amsdorf, Febr. 1546. [3204 
Lauchert, F., Wer war d. sogen. Cremonese, 
d. Verf. d. „Revocatio M. Lutheri ad sanctam 
Sedem“ 15197 (Hist. Jahrb. 28, 103-8.) [3205 
Falk, F., Liter. Gegnerinnen Luthers. 
(Hist.-polit. BII. 139, 315-85.) 3206 
Küch, F., Zum Briefwechs. d. Landgrafen 
Philipp m. Luther u. Melanchthon. (Zt. d. 
Ver. f. hess. G. 40, 161-65.) [3207 
Grotefend, 0., Beiträge z. Brief- 
wechsel Melanchthons. (Zt. f. Kirch.- 


G. 28, 58-70.) [3208 
P. Lehmann, 2 ungedr. Briefe an Me- 
lanchth. (s. Nr. 1325). Berichtigung. (Ebd. 126f.) 


Preger, Th., Autograph Melanch- 
thons in d Ansbacher SchloßLbiblio- 
thek. (Jahresber. d. Hist. Ver. Mittel- 
frank. ö4, 122-24.) 3209 

Berbig, Spalatiuiana. (Theol. Stud. 
u. Krit. ‘07, 513-34. ’08, 27-61.) [3210 

Uckeley, Zwei Bugenhagiana. (Zt.f.Kirch.- 
G. 28, 48-57.) [3311 

Götze, A., Mart. Butzers Erst- 
lingsschrift. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 13. 
Jg. IV, 1-64.) [3212 


Bibliographie Nr. 3199—3246. 


Corpus reformatorum (s. Nr. 1228). 
Vol. 89, 6-7: Zwinglis sämtl. Werke, 
hrsg. v. E. Egli u. G. Finsler. 
II, 6-7. S. 401-560. à 3 M. (Subskr.- 


Pr.: à 2 M. 40.) [3213 

Wernle, P., Zum Briefwechsel Calvins. 
(Zt. £. Kirch.-G. 27, 475-73.) Vgl. ’04, 2102. — 
A.Hasenclever, Notiz üb. o. bisher unbekannt. 
Brief Joh. Sleidans an Calvin. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N.F. 22, 1701.) [3214 


Briefsammlung, Die Vadianische, 
d. Stadtbiblioth. St. Gallen, hrsg. v. 
E. Arbenz u. H. Wartmann (s. 
Nr. 1230). VI,1. (= Nr. 2678.) [3215 

Bullingers Korrespondenz m. d. 
Graubündnern (s. '06, 1257). Tl. Ill: 


Okt. 1566-Jan. 1576. Hrsg. v. T. 
SchieB (= Nr. 2137). cxx, 641 S. 
15 M. [3216 


Rez.: Hist.Vierteljschr. 10,120f. Gust. Wolf; 
BIL f. württb. Kirch.-G. 10, 93-96 u. 11, 94-96 
Bossert; Lit. Zbl. ’u6, Nr. 51; Theol. Lit.-Ztg. 


»07, Nr. 3 Virck. 

Thiele, E., Denkwürdigkeiten a. 
d. Leben d. Joh. Agricola v. Eis- 
leben. Von ihm selbst aufgezeichn. 


(Theol. Stud. u. Krit.’07,246-70.) [3217 


Flugschriften a. d. erst. Jahren 
d Reformation. Hrsg. v. O. Clemen 
(8. Nr. 1232). I, 6-10. S. 211-440. 
II, 1. S. 1-244. (Subskr.-Pr. pro Bd.: 


9 M.) [3218 
Inh. H. 6: Sebast. Meyer, Ein kurzer 
Begriff v. Hans Knüchel. 1523. Hrsg. v. A. 


Götse. (Einzelpr.: 1M.). H.7: Commentum 
seu lectura cuiusdam theologorum minimi 
super unam seraphicam intimationem doctoris 
Joannis Romani Vuonneck rectoris Basile- 
ensis. Hrsg. v. H. Zwicker. (Einzelpr.: 
1 M. 20.) H. 8: Gesprächbüchlein von e. 
Bauern, Belial, Erasmo Rotterodam u. Doctor 
Joh. Fabri (1524). Hrsg. v. O. Clemen. 
(Einzelpr.: 60 Pf... Ho Beklagung e. Laien, 
gen. Hans Schwalb, üb viel Mißbräuche 
christl. Lebens (1521). Ein neu Gedicht, wie 
d. Geistlichkeit zu Erfurt gestürmt ist worden 
(1531). Hrsg. v. W. Lucke. (Einzelpr.: 1 M.) 
H. 10: Gespräch zw. 6. Christen u. Juden, 
auch e. Wirte samt sein. Hausknecht, d. Eck- 
stein Christum betr. (1524). Hrsg. ew Haupt. 
Unterredung vom Glauben durch Herrn 
Micheln Kromer, Pfarrberr zu Kunitz, u. e. 
judisch. Rabbiner (15283). Hrsg. v. O. Clemen. 
(Einzelpr.: 1 M.60.) — II, 1: Schriften Hein- 
richs v. Kettenbach. Hrsg. v. O. Clemen 
(Einzelpr.: 6 M.) 

Koide, Th., Neue Augustana- 
studien. (N. kirchl. Zt. 17, 729-52.) [3219 

Clemen, 0., Abhandlg. Kasp. 
Ammans. (Arch. f. Ref.-G. 4, 162-83.) 
— Ders., Unbekannt. Druck e. Schrift 
Eberlins v. Günzburg. (Zt. f. Kirch.- 
G. 28, 41-44.) [3220 

Bibliotheca reform. Neerland (e. 
'06, 1262). IV: F. Pijper, Leer- 


Reformationszeit. 


stellige en stichtelijke geschriften v. 
J. A. Veluanus. 1906. xj, 616 S. 
13 M. 50. [3221 
Rez. v. III: Theol. Tijdschr. 40, 323-28 
Groenewegen; Rev. d’hist. eccl. 8, 150-55 
van Oppenraaij; Arch. f. Ref.-G. 8, 410-12 
Clemen: Theol. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 26 Köhler. 
Griebel, Das älteste Kirchenbuch Herolds- 
bergs. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 
28, 13-17.) [8222 
Bibliothek, Liturgische. Sammig. gottes- 
dienstl. Bücher a. d. dt. Mittelalter. Hrsg. 
v. A. Schönfelder (s. ’06, 1178). Bd. IJ: 
Ritualbücher. Die Agende d. Diözese Schwerin 
v. 1521. 1906. xxv, 107 S. 5 M. [3223 
Rotscheildt, W., Kath. Visitationsordng. 
a. d. Kheinland v. J. 1549. 
rhein. Kirch OG 1, 18-33.) 


(Monatsschr. f. 
[3224 


Herzog, H., Die Bemühgn. d. Nach- 
welt on d. beiden Hauptwerke d. 
Chronisten Aegid. Tschudi. (Taschenb. 
d Hist. Ges. Aargau ’06,89-129.) [3225 

Luginbühl, R., Zusätze d. Pfarrers 
Zachar. Schörlin zu H. Bullingers 
Reformationschronik, 1529-1531. (Anz. 


f. schweiz. G. ’06, 95-102.) [3226 

Hauser, Chronik d. Laur. Boßhart, s. 
’06, 3035. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 2701. 
O. Clemen: Hist. Zt. 98, 627-29 Luginbühl; 
Hist. Jahrb. 27, 837f. G. Meier; Lit. Zbl. oi, 
Nr. 15 W.K-r.; Gött. gel. Anz. ’07, 552-54 
Meyer v. Knonau. (3227 


Sastrow, Bartholom., Bürger- 
meister, u. Ritter H. v. Schweinichen, 
Lebenserinnergn. (Dt. Bürgertum u. dt. 
Adel im 16. Jh.) Bearb. v. M. Goos. 
(Biblioth. wertvoll. Memoiren. Hrsg. v. 
E. Schultze. Bd. II.) Hamb.: Gutenberg- 
Verl. 1906. 173 S.; 1618. 5 M. [3228 


Löffler, K1., Zur Bibl. d. münster. Wieder- 
täufer. (Zbl. f. Bibliothw. 24, 116-18.) [3229 


Briefwechsel Geo. Helts, hrsg. 
v. O. Clemen. (Erg.-Bd. II v. 3197.) 
Lpz.: Heinsius. 150 S. (Subskr.-Pr.: 
4 M. 40. Einzelpr.: 6 M. 50.) — 
Briefe v. Hieron. Emser, Joh. 
Cochläus, Joh. Mensing u. Petr. 
Rauch an d. Fürstin Margarete u. 
d. Fürsten Johann u. Georg v. An- 
halt; hrsg. v. O. Clemen. (Ill v. 3248.) 
Münst.: Aschendorff. 67S. 2M. [3230 

Clemen, P a. d. Zwickauer 


Ratsarchiv. eitrr. z. sächs. Kirch.-G. 20, 
253-58.) [3231 


Schulte, A., 2 Aktenstücke z. 
Leben d. Kardinals Albrecht v. 
Brandenb. (Studien a. Kunst u. G. 
Frdr. Schneider gewidm. 203-17.)[3232 

Kalkoff, P., Nachtr. z. Korrespond. 
Aleanders währ. sein. erst. Nun- 
tiatur in Dtld. 1520-1522. (Zt. f. 
Kirch.-G. 28, 201-34.) [3233 


°117 


Loesche, @., Unbekannt. Brief 
Hartmuths v. Cronberg an d. Statt- 
halter Erzhrzg. Ferdinand. (Beitrr. 
z. neuer. G. Österr. ’06, S. 1-18.) [3234 

Nebelsieck, H., Briefe u. Akten 
z. Ref.-G. d. St. Mühlhausen i. Th. 
(Zt. d. Ver.f. thür. G. 17, 417-51.) [3235 

Fraikin, J., Nonciatures deFrance. 
Nonciatures de Clément VII. T.I: 
Depuis la bataille de Pavie jusqu'au 
rappel d’Acciaiuoli, 25. févr. 1525- 
juin 1527. (Archives de lhist. relig. 
de France. Ill.) Paris: Picard 1906. 


xxxvıj, 481 S. 10 fr. [3236 

Rez.: Rev. d’hist. mod. 8, 364f. Bourrilly; 
Rev. d’hist. eccl. 8, 147-50 Richard, Lit. 
Zbl. ’07, Nr. 32. 


Ehses,St., Kardinal Lor.Campeggio 
auf d. Reichstage v. Augsburg 1530 
(8. ’06, 1271). IV. (Röm. Quartalschr. 
20, II, 54-80.) [8237 

Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst 
ergänz. Aktenstücken. Abt. 1: 1533- 
1559, hrsg. durch d Kgl. Pr. Hist. 
Inst. in Rom. Bd. X: Legation d. 
Kardinals Sfondrato 1547-1548; 
bearb. v. W. Friedensburg. Berl.: 
Bath. Gent, 734 S. 32 M. [3238 


Größler, H., Lehnbrief d. Kardinals Al- 
brecht 1534 üb. Ortschaften d ebemal. Graf- 
schaft Alsleben. (Mansfeld. B11. 19, 203-8.) [3239 


Roth, F., Zur G. d. Reichstages 
zu Regensburg i. J. 1541 (8. ’06, 1272). 
Forts. (Arch. f. Ref.-G. 4, 65-98; 
221-304.) [3240 

Votteler, Schreiben vom Wormser 
Reichstag, 1544/45 (s. ‘06, 1275). 
Forts. (Reutling. G.bll. Jg. XV, 
Nr. 1/2.) [3241 

Ehses, St., Johs. Groppers Recht- 
fertigungslehre auf d. Konzil v. Trient. 
Röm. Quartalschr. 20, II, 175-88.) — 

ers., Andr. Masius an Bernard. 
Maffei, Trient, 10. Jan. 1546. (Ebd. 
21, II, 60-53.) [3242 

Kolde, Th., Der Reichsherold Casp. 
Sturm u. seine liter. Tätigkeit. (Arch. 
f. Ref.-G. 4, 117-61) [3248 

Theobald, L., Thom. Naogeorgus, d. Ten- 
denzdramatiker d. Reform.-Zeit. (N. kirchl. 
Zt. 17, 764-94. 18, 65-90; 409-25.) (3244 

Cahn, J., Medaillenporträts d. Kardinals 
Albrecht v. Mainz, Markgrafen v. Brandenb. 
(Stud. a. Kunst u. G., Frdr. Schneider gewidm. 
161-67; Taf.) [3245 

Whitney, J. P., The Reformation. 
Outline of the history of the church, 
1603-1648. Lond.: Rivingtons 1906. 
610 S. 5 sh. [8246 


*118 


Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. Nr. 12352. 
Nr. 93 u. 95 (XXIV, 4 u. XXV, 2). Vgl. Nr. 
5300 u. 8513. [3247 

Studien u. Texte, Reformationsgeschichtl., 
hrsg. v. J. Greving (s. Nr. 1253). II u. III 
s. Ñr. 8145; 3230. [3848 

Köhler, Katholizismus u. Reformation, 8. 
me, 1281. Rez.: Röm. Quartalschr. 20, II,111f. 
Ehses; Theol. Lit.-Ztg. 707, Nr. 5 Cohrs. [3349 

Schmidt, F. J., Der mittelalterl. Charakter 
d. kirchl. Protestantismus. (Preuß. Jahrbb. 
197, 193-221.) [3350 


Boehmer, Luther im Lichte d. neuer. 
Forschg. 8. Nr. 1257. Rez.: Theol. Lit.-/tg. 
07, Nr. 18 W. Köhler. [3251 

Weiß, A. M., Luther-Psychologie s. Nr. 1258. 
Rez.: Hist. Zt. 99, 159-55 W. Köhler; Zt. f. 
Kirch.-G. 28, 247 f. Kropatscheck. [3252 

Henze, E., Luther u. d. Süngermeister 
Johs. Walther in Torgau. (Veröffentlichgn. d. 
Alt.-Ver. Torgau 18,19, 31-39.) [3253 

Paulus, N., Luther u. d. Hexen. (Hist.- 
pol. Bil. 139, 557-75.) — Ders., Luther u. d. 
Hexenprozesse. (Ebd. 140, 20-33.) [3254 

Jacobs, Ed., Geo. Rörer. (Allg. dt. Biogr. 
53, 480-85.) [3255 

Ziegler, H., Sebast. Francks Be- 
deutg. f. d. Entwicklg. d. Protestan- 
tismus. (Zt. Theol. 50, 
118-831.) [3256 

Bossert, @., Zur Brenzbiographie. 
(Bil. f. württ. Kirch.-G. N.F. 10, 
97-116.) [3257 

Kalkoff, P., W. Capito im Dienste 
Erzbischof Albrechtsv. Mainz. Quellen 
u. Forschgn. zu d. entscheid. Jahren 
d. Ref., 1619-1528. (Neue Stud. z. G. 
d. Theol. u. Kirche, hrsg. v. Bon- 
wetsch u. Seeberg. St. I.) Berl.: 


Trowitzsch ES. 151 S. 4M.80. [3258 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 37 O. Clemen 


Harvey, A. E., Mart. Bucer in 
England. Marb. Diss. 182 S. [3259 
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d. Ref. (s. Nr. 1269). 1907, Nr. 1 


(Bd. II, Nr. 5). S. 129-60; Taf. Ries 

Inh.: E. Egli, Schenkg. v. 30 Zwinglischen 
Urkk. an d. Zwingli-Museum. (<. 129-32) — 
Ders., Zwingli-Zili-Tschudi. (Ebd. 14547) — 
Ders., Wer war Laurentius Fabula? (Ebd. 
147-51.) — Ders., Aus Zofingen. (Ebd. 151- 
54.) — Ders., Miszellen. (Ebd. 157f.) — 
E. Bernoulli, Krinnergn. an d. Fam. d. 
Reformators Hnr. Bullinger im Schweiz. 
Landesmus. Forts. (Ebd. 182-38; Taf.) — 
A. Maag, Von e. Brief Zwinglis an d. Rat 
su Biel. (Ebd. 1541.) — A. Fluri, Zu Alırah. 
Schott. (Ebd. 157.) 

Meier, G., Valent. Compar (Anz. f. schweiz. 
G. ‘06, 103.) (3261 

Schütte, H., Calvins Einfluß auf d. dt. 
Reformation. (Dt.-ev. Bll. 32, 145-78.) — A. 
Mailhet, Le voyage de Calvin à Valence. 
(Bull. de la Soc. de l'hist. du prot. franc. 
55, 408-16.) (3262 


f. wiss. 


Wolf, G., Aufgaben u. Grundsätze d. dt. 
Territorialpolitik in d. Reformationszeit. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, 235-41.) [3263 


Bibliographie Nr. 3247—3304. 


Häbler K., G. Spaniens unt. d. 
Habsburgern. Bd.I: Unter Karl L (V.). 
Gotha: Perthes. xvj,432S. 10M. [3264 

(Allg. Staaten-G. Abt. I: Europ. Stasten. 
86. Werk. 1. Bd. 78. Lfg.) 

Kalkoff, P., Kardinal Cajedan auf 
d. Augsburg. Reichstage v. 1518. 
(Quellen etc. a. ital. Archiven u. Bibl. 
10, 226-80.) Sep. Rom: Loescher. 
60 Pf. [3265 

Pastor, L., Adrian VI. u. Kle- 
mens IV. Geier d G. d. Päpste seit 
d. Ausg. d. Mittelalters. IV, 2.) Freib.: 
Herder. xuj, 799 S. 11 M. [3266 

Rez. v. Nr. 1874 (Pastor, Leo X.): Hist. 
Jahrb. 28, 866-72 Schmidlin; Arch. stor. ital. 


5. S., 38, 479-89 Piccolomini; Rev. d'hist. eccl. 
8, 139-45 P. Richard; Hist. Vierteljschr. 10, 


437-42 Friedensburg. 

Thom, R., Schlacht b. Pavia 
24. II. 1525. (Diss.) Berl.: Nauck. 
66 S. 1 M. 50. [3267 

Bauer, W., Die Anfänge Fer- 
dinands I. Wien u. Lpz.: Braumüller. 
xt), 264 S. 6 M. [3268 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 41 Hasenclever. 

Heling, R., Pommerns Verhältn. 
z. Schmalkald. Bunde. Tl. I. (Balt. 
Stud. N.F. 10, 1-82.) 36 S.: Königs- 
berg. Diss. [3269 

Vitale, V., Trapani nelle guerre de Carlo V. 
in Africa e contro i Turchi. (Arch. stor. sicil. 
N.S. XXIX, Fasc. 8-4.) [3270 

Schweitzer, V., Kard. Bartol. Guidiccioni, 
1469-1549. (Róm. Quartalschr. 20, Il, 27-53; 
1492-61; 189-204. [3271 

Issleib, S., Mor. v. Sachs. als 
evang. Fürst, 1541-1553. (Beitrr. z. 
sächs. Kirch.-G. 20, 1-213.) Sep. 
Lpz.: Barth. 3 M. 60. [8272 

Reoz.: Theol Lit.-Ztg. ’07, Nr. 19 Köhler; 
Zt. f. wiss. Theol. 50, 285f. Monts. 

Pachall, J., Moritz v. Sachsen. Charakter- 
studie. (Sobrr. f. d. dt. Volk, hrsg. v. Ver. f. 
Ref.-G. Nr. 45.) Halle: Haupt 1906. 28 S. 
15 Pf. ROUTE 

Solmi, E., Gasparo Contarini alla 
Dieta di Ratisbona secondo i docce. 
ined. d. Archivio Gonzaga di Mantova. 
(N. arch. veneto N.S. 18, 1-33; 
69-93.) [3273 

Schenk zu Schweinsberg, Frhr., Nach- 
trägliches z. Eroberg. Darmstadts i. J. 1546. 
(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. Hessen 
3, 05, 559-61.) (3274 

Friedensburg, W., Zur Vor-G. 
d. Interim. (Arch. f. Ref.-G. 4, 213 
-15.) [3275 

Fischer, Ferdinand I. u. Karl V. 
i.J. 1662. Beitr. z. Ehrenrettg. König 
Ferdin. I. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu 
Erfurt N.F. 32, 179-203.) [3276 

Bonwetsch, G., G. d. Passauisch. 
Vertragesv. 1552. (Gekrönte Preis- 


U En A bës 


O TEL RE = m 


ame „| || 


Reformationszeit. 


schr.) Götting.: Vandenhoeck & R. 
216 S. 7 M. En W. Kühns, G. d. 
Passauisch. Vertrages 1552. Gießen. 
Diss. 1906. 98 S. [3277 


Bossert, G., 2 Prediger d. Evangeliums 
in Wien. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Prot. in 
Österr. 97, 67-73.) (3378 

Krystufek, F. X., Protestentstvi 
v Čechách až do bitvy Bélohorské 
1517-1620. (Der Protestantismus in 
Böhmen bis z. Schlacht am Weißen 
Berge.) Prag 1906. 436 S. 3279 

Rez : Zt. f. kath. Theol. 31, 338-42 Kröß. 

Götz, J. B., Die Glaubensspaltg. 
im Gebiete d. Markgrafsch. Ansbach- 
Kulmbach 1520-1585. Mit urkdl. Bei- 
lagen. (Erläutergn. etc. zu Janssens 
G. d. dt. Volkes, hrsg. v. Pastor. 
V, 3/4.) Freib.: Herder. xx, 291 S. 
5 M. 50. [3280 

Rez.: Hist.-polit. BU. 139, 798-800 Hirsch- 
mann. 

Mummenhoff, Chr. Kreß e. Nürnb. Staats- 
mann n. Diplomat, 1484-1535. (Jahresber. d. 
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 28, 16-30.) (3281 

Kolde, Th., Thom. Venatorius, 
sein Leben u. seine literar. Tätigkeit. 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 13, 97- 
121; 157-95.) | [3282 

Schornbaum, K., Säkularisation 
d. Klosters Heidenheim. Neuen- 
dettelsau : Diakonissenanst. 1906. 498. 
1 M. [3288 

Götz, J. B., Georg Truchseß, d. letzte Abt 
d Benediktinerklosters Ahausen a. d. Wörnitg 
1500-1652. (Augsburg. Postztg. Lit. Beil. ’05, 
Nr. 47-51.) Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
13, 302. Sch. (3284 

Baßler, E., Nachtrag zu „Bossert, die 
württb. Kirchendiener bis 1556“. (Bil. f. württb. 
Kirch.-G. N.F. 10, 187.) Vgl. ’05, 3139. [3285 

Pauius, N., Schlettstadter Pfarrer Reinh. 
Lutz. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 163-70.) 
Vgl. ’05, 3140. [3286 

Gulik, van, Johs. Gropper, s. ’06, 3079. 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 27, 370f. F. Herrmann; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 438-40 Gust. Wolf: 
Hist. Zt. 98, 382-87 Hasenclever; Röm. Quar- 
talschr. 20, II, 117f. Ehses; Hist. Jahrb. 28, 
182-84 Postina; Lit. Rundschau f. d. kath. 
Dtid. ’06, Nr. 7 Paulus; Rev. bénédict. 94, 
284-86 Ancel; Lit. Zbl. oi, Nr. 28 Fed. 
Schneider. „13287 

Rotscheidt 9 W. 9 Reformation 8- 
geschichtl. Vorgänge in Köln 1520. 
1: Frdr. d. Weise in Köln. II: Die 
Verbrenng. d. Bücher Luthers in Köln 
12. Nov. 1520. (Monatshfte. f. rhein. 
Kirch.-G. 1, 97-115; 145-72.) [3288 

Beal, J., Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb., 
d. letste Herzogin v. Geidern. (Veröffent- 
lichgn. d. Hist. Ver. Geldern 19, 3-6.) — 
Ders., Einzug Kaiser Karl V. als Herzog 
v. Geldern in Nymwegen 9. Febr. 1546. 
(Ebd. 7-11.) [3289 


-119 


Simons, E., Matthes Weyer, e. 
Mystiker d. formationszeit, (Theol. 
Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger- 
Ver. N.F. 9, 30-49.) Sep. Tübing.: 
Mohr. 1 M. 8290 
Hocquet, A., Tournai et les Tour- 
naisis au 16. siècle au point le vue 
po et social. (Aus: Mémoires de 
"Acad. Roy. de Belg. N.S. Coll. in 
4°. T. I. '05.) Brux.: Hayez 1906. 4°. 
418 S.; Kte. 10 fr. [3291 
Theissen, J. S., Centraal gezag 
en Friesche vrijheid. (Friesland onder 
Karel V.) Leiden. Diss. Groning.: 
de Waal. xxxvj, 507 S. [3292 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 28 Blok. 
Reimers, H., Die Säkularisation 
d. Klöster in Ostfriesland. (= Nr. 
2755.) Aurich: Friemann 1906. 55 S. 
60 Pf. [3293 
Bos, G., Uit het ostfriesche kloosterleben. 
(Groninger Volksalmanak '07, 158-208.) [3294 
Falckenheiner, W., Ob. d. Todestag d. 
Mutter Philipps d. Großmütigen, Landgräfin 


‚Anna v.Mecklenb. (Hessenland ’07, Nr. 1.) [3295 


Kißling, J. B., Kardinal Albrecht v. 
Brandenb. u. d. Reliquieusammig. d. Barfüßer 
zu Fritzlar. (Stud. a. Kunst u. G., Frdr. 
Schneider gewidm. 119-23.) (3296 

Tecklenburg, A., Einführg. d. Ref. in 
Uslar. (Protokolle üb. d. Sitzgn. d. Ver. f. 
G. Götting. III, 4 12-33.) [3297 

Hentze, 0., Magister Franz Günther a. 
Nordhausen u. sein verdienstvoller Anteil an 
d. erst. Kämpfen d. Reformation. (Aus: „Zt. 
d Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov Sachs.“) Görs- 
bach b. Nordhaus.: Verf. 32 S. 60 Pf [3218 

Kawerau, €., Mich. Meienburg, Bürger- 
meister v. Nordhausen. (Allg. dt. Biogr. 52, 
286-88.) [8299 

Westphal, F., Fürst Georg d. 
Gottselige zu Anhalt, Sein Werden 
u. Wirken. Beitr. z. Ref.-G. Dessau: 


Haarth. 238 S. 8 M. — Ders., Zur 


‚Erinnerg. an Fürst Georg (95 v. Nr. 


8247). 93 S. 1 M. 20. [3300 

Cardauns, L., Zur Kirchenpolit. 
Hrzg. Georgs v. Sachsen, vornehnl. in 
sein. letzt. Regierungsjahren. (Quellen 
etc. a. ital. Archiven u. Bibl. 10, 101- 


51.) Sep. Rom: Loescher. 2 M.40.[3801 

Clemen, 0., Zur Biographie Dan, Gresers. 
(Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 20, 248-52.) [3302 

Müller, Nik., Beitrr. z. Kirch.-G. 
d. Mark Brandenb. im 16. Jh. H. 1, 
Lpz.: Haupt. 134 S. 8 M. [3308 

Inh.: a) 8. 1-48. Beziehgn. zw. d. Kurf. 
Joachim I. u. IL v. Brandb. u. d Kurf. 
Georg lII. v. Anhalt 1534-40. b) S. 49-122. 
Zur G. d. Reichstags v. Regensb. 1541. 
c) Mark u. Märker in Melanchthons Vorlesgn. 


Bauch, 6., Zur Breslauer Ref.-G. I. 
(Zt. d. Ver. £ G. Schles. 41, 386-52.) 
— Erich Franke, Üb. d. Vertreibg. 
d. Bernhardiner a. Breslau. (Ebd. 


°120 


37-98. (34 S. Bresl. Diss. '05.)) — 
R. Foerster, Hnr. u. Seyfried Ribisch. 
(Ebd. 181-240.) — A. Kettner, Dr. 
Hnr. Rybisch. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens etc. 11, 163-67.) [3304 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555-1648. 


Buchelius, A., Trajecti Batavorum 
descriptio; medeg. door S. Muller. 
(Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genootsch. 
te Utrecht 27, 131-268.) [3306 

Buchell, A. van, Diarium. Uitgeg. 
door G. Brom en L. A. van 
Langeraad. (Werken uitg. door het 
Hist. Genootsch. te Utrecht. 3. Ser., 
Nr. 21) Amsterd.: Johs. Müller. 
cjv, 574 S. 7 fl. [3306 

Vaernewyck, M. van, Mémoires 
sur les troubles relig. en Flandre; 
trad. d’apr. l'édit. de F. vander 
Haeghen p. H. van Duyse, publ. p. 
M. de Smet de Naeyer (s. ‘06, 
1840). T. II. 1906. 4°. 617 S.; 25 Taff. ; 
30 fr. [8307 

Dyaryusze sejmowe R. 1697. W 
dodatkach: Akta sejmikowe i inne 
odnoszace sie do tego sejmu wydal 
E. Barwifiski. (Scriptores rerum 
Polon. XX.) W Krakowic: Akad. 
xxvırj, 545 8. [3308 

(Reichstagsbücher v. J. 1597. Als Anh.: 
Landtags- u. a. sich auf dies. Reichstag 
bezieh. Akten. 

Daville, L., Rosières de Chaudeney 
et l'Histoire de Charles III." (Ann. 
de l'Est et du Nord 3, 194-208.) [3309 

Wäschke, Belagerg. u. Zerstörg. 
Magdeburgs. Tagebuchbll. d. Fürsten 
ChristianILv.Anhalt-Bernburg. 
(G.bll. f. Magdeb. 41, 318-37.) [3310 

Scherer, C., Hauschronik d. Joh. Lutz 
v. Salmünster. (Fuldaer G.bll. 3, 17-27 etc. 
157-66.) (3311 

Krämer, F. J. L., Journalen van 
den stadhouder Willem II. uit de 
jaren 1641-1650. (Bijdrr. etc. v. h. 
Hist. Genootsch. te Utrecht 27, 
413-535.) [3312 


Canisii epistulae et acta, coll. etc. Braun s- 
berger. IV, s. Nr. 1819. Rez.: Röm. Quar- 
talschr. 20, U, 214f. Ehses. — Chr. v. 
Hoiningen-Huene, Neues a. d. G. d. Je- 
suiten. (Preuß. Jahrbb. 128, 221-77.) [3813 

Schulteß, Aus d. Briefwechsel d. 
franz. Philolog. u. Diplomaten Jacques 
Bongars, 1554-1612. (Festschr. z. Be- 
grüßg. d 48. Versammlg. dt. Philo- 

ogen etc. zu Hamb. 103-206.) [3314 


Bibliographie Nr. 3304— 3364. 


Simonsfeld, E., Contributi (Lettere) 
alla storia delle Case Reali di Baviera, 
Prussia e Italia. (Atti d. Congresso 
Intern. di scienze stor. Roma ‘O3. 
Vol. 3, 273-84.) [3115 

Cauchle, A., Une nouv. lettre de Daniel 
di Bomalès à Francesco di Marchi concern. 
les troubles des Pays-Bas, 1567. (Anal. p. $. 
à l’hist. eccl. de la Belg. 33, 2322-26.) [3316 

Elkan, A., Üb. e. angebl. Denkschrift v. 
Marnix. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R.. 6, 
137-45.) [3317 

Hove, A. van, Les statuts synodaux 
liégeois de 1586. Un document inéd. 
de la Nonciature de Bonomi à Co- 
logne. (Anal. p. s. à l'hist. eccl de 
la Belg. 33, 5-51; 164-214.) Sep. 
4 fr. [3318 

Harraeus, K., Lor. Scheuerlin in Kreuz- 
nach 1587. (Monatshfte. f. rhein. Kirch ZG 1, 
193-217.) Bericht Sch.s an d. Markgraf. Phil. 
v. Baden. (3319 

Schlitter, H., Frage d. Anerkenng. 
Heinrichs IV. durch Rudolf II. (Beitrr. 
z. neuer. G. Österr. 06, 18-31.) [3320 

Gutachten d. Erzherzoge u. d. Kurf. v. 
Mainz u. Brandenb. 

Carillii, Alf., S. J., Epistolae et 
acta, 1591-1618. (Monum. Hung. hist. 
diplom. XXXII.) Budap.: Akad. 1906. 
ui], 739 S. 15 K. [3321 

Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
30, 44-47 Amlacher. 

Lonchay, H., Les archives de Si- 
mancas au point de vue de l’hist. des 
Pays-Bas au 17. siècle. (Bull. de la 
Comm. Roy. d’hist. de l'Acad. Roy. 
de Belg. 76, xurj-Lv.) [3322 

Brants, V., La description des 
Pays-Bas de Don Jorge de Henin 
1628. (Bull. de l'Acad. Roy. de Belg. 
og. 67-72.) [3323 

Opel, J., Bericht Kempendorfs a. 
d. Feldlager vor Steinau 25. Aug. 
1632. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. 
Forschgn. 23, 115-19.) [3324 

Nedoma, J., Einige Briefe Kaiser 
Ferdinanda DI. a. d. 80jähr. Kriege. 
(Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss. 
’06, V.) Sep. Prag: Rivnäc 1906. 
85 S. 60 Pf. [3325 


Schuller, G. A., Zeitgeschichtl. u. biogr. 
Aufzeichngn. auf d. Deck- u. Titelblättern 
älter. Bücher. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde. ’07, Nr. 1 ff.) [3536 

Kraus, J., An Frankenthals Bewohner 
gerichtete Trostrede v. J. 1621. onatsschr. 
d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’07, Nr. 6.) [3327 

Hallwich, H., Hymne an Wallenstein 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ’06, 57-70.) [3325 

Comenius, J. A., Testament d. sterbend. 
Mutter. Hrsg., a. d. Böhm. übertr. u ein- 
geleit. v. D. Perina. (Monatshfte. d. Comen.- 
Ges. 16, 25-45.) [5533 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Vollert, W., Entscheidg. d. Konkordien- 
formel in d. Lehre v. d. Glaubensgerechtigkeit 
in art. IIL besond. gegenüber d. Osiandrisch. 
Lehre. (N. kirchl. Zt. 17, 623-28.) [3330 

Alter protest. Kirchenbücher in Württemb. 
(Dt. Herold '07, Nr. 4.) [3331 

Schlosser, H., Alteste Herborner Bibel. 
(Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. ’06/7, 71-73.) 
— Deors., Ältester Herborner Druck. (Ebd. 
en [3332 
Zillessen, A., Der kirchl. Stand im pfälz. 
Herzogt. Simmern bei Beginn d. 30jahr.Krieges. 
Memorial d. Inspektors Konr. Horneck zu 
Simmern im alt. Archiv d. Synode Simmern. 
(Theol Arbeiten a. d rhein. wiss. Prediger- 
Vor. N.F. 9 104-25.) [3333 

Konsistorialbeschlüsse, Kölnische, 1572- 
1596, hrsg. v. Simons, 8 ‘06, 1352 Rez.: 
Lit. Zbl. ’06, Nr. 13; Theol. Lit.-Ztg. ’07, 
Nr. 2 Köhler, Mitt. a. d. hist Lit. 35, 10-84 
Gust Wolf; Korr.-Bl. d Westdt Zt 26, 171. 
Hashagen; Hist Jahrb. 28, 660 f. Schrötter. — 
W. Rotscheidt, Matthias Vehe. (Monats- 
hfte. f. rhein. Kirch.-G 1, 144.) 13334 

RBotscheidt, W., Die reform. Gemeinden 
im Hrzgt. Jülich im J. 1629 (Monatabfte. f. 
rhein. Kirch.-G. 1, 229-36.) Beschwerde- 
schrift. [3335 

Knoke, Beschwerdeschrift d. Prädikanten 
He:remann, s. ‘06, 1371. (Auch in: Protokolle 
d. Ver. f. G. Gôütting III, 4, 33-50.) [33:6 

Könnecke, M., Ev. Kirchenvisitationen d. 
16. Jh in d. Grafsch. Mansteld (8. ’06, 1373). 
Ti. VI: Die 3 Kırchenvis unt. Menzel. Abt. 3: 
1581. (Mansfeld. DU 20, 94-144.) [3337 

Clemen, 0., Stammbuch a. d 2. Hälfte d. 
16.Jh. (Beitrr.z.süchs.Kirch.-@. 20, 241-47 ) [3338 


Hüllen, F., Das Dekanat Zell (Mosel) 
nach d Visitation i. J. 1569. (Trier. Arch. 
10, 56-85.) EN (3339 


Hahn, K., Brzg. Johann Wilhelm 
v. Weimar u. seine Beziehgn. zu 
Frankreich. Lpz. Diss. (Zt. d. Ver. 
f. thür. G. 18, 1-174.) [3340 

Schwarz, P. @., Haltung Danzigs 
im nordisch. Kriege 1563-1570 m. 
besond. Berücks. d. Beziehgn. zu 
Schweden. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 
49,1-99.) 36S. : Königsberg. Diss. [3341 

Braunsberger, 0., Geheime päpstl. 


Sendung d. sel. Canisius. (Laacher 
Stimmen 71, 58-76; 164-85; 301 
-27.) [3342 


Gossart, E., Espagnols et Flamands 
au 16. siècle. La domination espagn. 
dans les Pays-Bas à la fin du règne 
de Philippe I. Brux.: Lamertin. 
303 S. 4 fr. [3343 

Rez.: Bull. de l'Acad. Roy. de Belg ‘017, 
50-56 Marchal. 

*  Loebl, Dr. Barthl. Pezzen. (Allg. dt. Biogr. 
53, 41-47.) 

Uebersberger, H., Russ. -österr. 
Heiratsprojekt v. Ausgange d. 16. Jh. 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ’06, 
32-43.) [3345 

Bott, E., Hist. de la représentation 


13344 


ee 


WEI 


dipl. de la France auprès des cantons 
suisses, de leurs alliés et de leurs 
confédérés (s. '02,2060). III: 1610-1626. 
L'affaire de la Valteline (rs partie) 
1620-1626. 1906. 1163 S. 20 fr. [3346 
Rez.: Rev. crit. ’07, Nr. 16 R. 
Salis-Soglio, N. v., General Hans 
Wolf v. Salis. Lebensbild e. Soldaten 
a. d. Zeit d. 30jähr. Krieges. (Ober- 
bayer. Arch. 52, I, 1-107.) [3347 
Heimann, F., Landesverteidigung 
im Fürstent. Anhalt v. d. Auflösg. 
d. Union bis z. Einmarsch d. Kaiser- 
lichen, Mai 1621 bis Jan. 1626. 
(Leipz. Diss.) Lpz.: Fiedler 1906. 
4528. 6 M. [3348 


Meisinger, 0., Heldentot d. 400 Pforzheimer 
(Beil. z. Allg. Ztg. ui, Nr. 185.) [3349 
Ludwig, D. À. Verhdlgn. üb. d. 
Prättigauer Angelegenheit v. Beginn 
d. Aufstandes bis z. Beginn d. Lin- 
dauer Konferenz, Ende April bis 
Anfg. Sept. 1622. (Jahresber. d. Hist.- 
ant. Ges. v.Graubünd. 36, 11.)97 S.[3350 
Pfister, Chr., Nancy au debut 
du règne de Charles IV., 1624-1633. 
Le siège de la ville p. Louis XIII., 
Sept. 1633. (Ann. de l'Est et du 
Nord 3, 24-88.) [3351 
Heskel, Chr. L. Rasche. (Allg. dt. Biogr 
63, 205-9.) [3352 
Haendcke, B., Kaiserl. Flotte im 17. Jh. 
(Dt. Revue ’07, III, 81-85.) [3353 
Gebauer, J. G., Schwed. Militärprozeß v. 
1631. (Hist. Zt. 98, 544-80.) [3354 
Sixt, Rest d. alt. Wallensteinisch. Lagers 
v. Sommer 1632 b. Altenberg. (Jahresber. d. 
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 27. 15f.) [3355 
Konze, Stärke, Zusammensetzg. u. Ver- 
teilg. d. Wallensteinschen Armee 1633, s. ’06, 
1390. Rez.: Hist. Jahrb. 28, 236 Steinberger; 
Mitt. a. d. hist. Lit. ap, 191 f. Kloe.ekorn. [3356 
Fuentes, J., Batalla de Nördlingen. 
(MemorialdeArtilleria’06,Mayo.)[3357 
Apell, F. v., Herkunft Konr. Widerholts. 
(Hessenland ’07, Nr. 9f.) [3358 
Czerny,J., Todd. Herzogs Bernhard 
v. Weimar (s. '06, 3133). TI. II. Progr. 
Wiener Neustadt 1906. 17 S. [3359 


Ilwof, F., Johs. Rosolenz. (Allg. dt. Biogr. 
53, 504-7.) [3360 
Kapper, A., Festungsbau zu Fürstenfeld 
1556-1563. Graz: Mosor 1906. Th S. [3361 
Jukach, A. v., Die Klagenfurt. Stadt- 
erweiterg. u. Erbauung d. Landhauses im 
16. Jh. (Carinthia I. Jg. 97, 41-90.) . [3362 
Lampel, J., Erzbisch. Mark. Sittich 
beim Ausbruche d. 30jähr. Krieges. 
Dazu einige Aktenstücke. (Beitrr. z. 


neuer. G. Österr. ‘06, 44-56.) [3363 

Tischer, F., Streit d. Prager Erzbischofo 
um d Metropolitaurecht üb. d. ÖOlmützer 
Bischöfe im 16. Jh. (Sitzungsberr. d Böhm. 
Ges. d. Wiss. ’06, III.) 25 S. (Czech.!) (3364 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. Bibliographie. 9 


*122 


Gorge, $., Zur G. d. Troppau-Jägern- 
dorfer Konfiskationen im 30j. Kriege. (Zt. f. 
G. eto Österr.-Schlesiens 1, 40-42.) — Ders., 
Zum Besitzwechsel d. Hrzgts. Jägerndorf u. 
schles. Güter im 30j. Kr. (Ebd. 42-45.) [3365 

Feller, Ritter Melch. Lussy v. Unter- 
walden, seine Beziehgn. zu Ital. u. sein An- 
teil an d. Gegenref. I, s. ’06, 3138. (Berner 
Diss. '06.) — E. Wymann, Ritter M. Lussy. 
Gedenkblatt z. 300. Todestag. (G.freund 61, 
269-81.) [3366 

Schornbaum, K., Zum gottesdienstl. L ben 
Feuchtwangensim 16.Jh. (Siona ’06. 207 ff.) [3367 

Bauer, Ldw., M. Peter Meiderlin, Ephorus 
d. Kollexiums b. St. Anna v. 1612-1650. Beitr. 
z. G. d. Kollegiums im 30j. Krieg. Progr. 
Augsb. 1906. 58 8. [3368 

Löwe, H., Prediger Alex. Neukomm u d. 
Lindauer Kirchenhandel d J.1626. (Forschen. 
z. G. Bayerns 14, 272-88. 15, 43-71), [3369 

Bossert, @-, Liebestätigkeit d. ev. 
Kirche Württembergs v. d. Zeit d. 
Hrzgs. Christoph bis 1650 (s. "06, 
3142). Schluß. (Württb.Jbb.f. Statist. 


u. Ldkde ’06, I, 44-93.) [3370 
Duncker, M., Aus d. Zeit d. 30jäbr. Krieges 
(Beutling. G.bll. XVI, Nr. 2/3.) [3371 
Meininger, Un cas de haute trahison & 
Mulhouse. (Bull. du Musée hist. de Mul- 
house 29, 9-71.) [3372 
Kraus, J., Johs. Breberinus. (Monatsschr. 
d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’07, Nr. 2.) [3373 
Nenroth, F., Oberursel zur Zeit 
d 30jähr. Krieges. Kulturgeschichtl. 
Skizzea.e.nass.Kleinstadt.(Ann.d.Ver. 
f. nass. Altertkde. 36, 169-211.) |3374 


Pfender, E., Beitrr. z. Kirch.-G. d. hinter- 
Grafschaft Sponheim. (Monatshfte. f. rbein. 
Kirch.-G. 1, 132-43.) — P. Bockmühl, Johs. 
Anast. Veluanus. (Ebd. 115-26; 172-80.) Vgl. 
Nr. 3221. — Ders., Zeugnis ev. Glaubens- 
treue a. d. J. 1598. (Ebd. 73-81.) — W. Rot- 
scheidt, Die Diener d. hochdt.-ref. Gemeinde 
zu Köln im 17. Jh. (Ebd. 42-46; 81-56; 134- 
86.) — Ders., Johs. Badius, d. Jüngere, als 
Student. (Ebd. 237-39.) — Ders., Phil. Eil- 
bracht. (Ebd. 240.) — J. 0. Müller, Aus d. 
Leben d. ref. Gemeinde Düren währ. d. erst. 
4 Jahrzehnte ihr. Bestehens. (Ebd. 19-73.) [3375 


Wolf, W., Beitrr. zu e. Ref.-G. 
d. Stadt Aachen (s. Nr. 1385). IV: 
Die dt.-retorm. Gemeinde v. 1570- 
1580. V: Johs. Chr. Otzenrath. (Theol. 
Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger- 
Ver. N.F. 9, 50-103.) Sep. Tübing.: 
Mohr. 2 M. [3376 

Bockmühl, Johs. Christianus. Ein Wort 
z. vorläufig. Richtigstellung. (Monatshfte. f. 
rhein. Kirch.-G. 1, 279-84.) Vgl: W. Wolff 
(Ebd. 381-83). 

Macco, H. F., Zur Ref.-G. Aachens 
währ. d. 16. Jh. Eine krit. Studie. 
Bearb. nach Archivalien. Aachen: 
Aach.Verl.- u. Dr.-Ges. 97 8.; Taf. | 3377 

Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’07, Nr. 3/4 
Keussen. 

Goeters, W., Noch einmal Adrian van 
Haemsiede in Antwerpen u. Aachen. (Theol. 


Arbeiten a. d. rhein. wies. Prediger-Ver. N.F. 
9, 25.29.) Vgl. "op, 3151. (3378 


Bibliographie Nr. 3365—8424. 


Cuno, F. W., Wesels Mildtütigkeit im 
30j. Kriege geg. auswärt. ref. Glaubensge- 
nossen (s. "04, 1213). Nachtr. v. H. Forst 
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 39, 230). [3379 

Knipscheer, F. S., Vestiging d. 
gereform. kerk in Nord-Holland 1572 
-1608. (Nederl. arch. v. kerkgesch. 
N.S. 4, 253-84; 354-87.) [3380 

Schoengen, M., De Schaapzucht van 
Cunerus Petri, bisschop van Leeuwarden. 
(De Vrije Fries 30, 323-90.) © (33-1 

Dersch, W., Das Restitutionsedikt 
in Hessen. (Èt. d. Ver. f. hess. G. 
40, 195-213.) [3382 


Fuchs, P. D., Johs. Haal, Pfarrer in Sal- 
münster v. 1603-9. (TL v. Nr. 2146) — Gr. 
Richter, Prozessionen a. d. Benediktinerstift 
su Fulda vor 300 Jahren. (Fuldaer G.bil. 3, 
49-58.) — A. Pabst. Eroberg. u. Plünderg. v- 
Amöneburg 1631. (Ebd. 4, 160.) [3353 

Fink, E., Bürgermeister Peltzer v. Osna- 
brück. (Allg. dt. Biogr. 53, 8f.) (3584 

Knoche, K., Gegenreformation in Peine 


(Peiner Ztg. Juni ’06.) i [3355 
Polit. Beziehgn. 


Hitzigrath, H. 
zw. Hamburg u. England zur Zeit 


Jakobs I., Karls I. u. d. Republik 
v. 1611-1660. (Hamb. Progr.) Berl.: 


Curtius. 475. 1 M. [3356 

Rolfs, C., Nachrr. zum Leben d. Kanzlers. 
Dr. Nikol. Junge. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 36. 271-X4.) (3387 


Wieris, R., Das Amt Harzburg 
im 80j. Kriege. (Zt. d. Harz-Ver. 40, 
180-240.) — U. Hölscher, Henn. 
Cramer v. Clausbruch, Bürgermeister 
d. St. Goslar. (Ebd. 1-52.) [3358 


Liebe, @., Streit um d. Schulaufsicht in 
Halle 1553, s. ’06, 1453. (Auch in: N. Mitt. 
a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 25. 30-45.) [3559 


Koch, E., Moskowiter in d. Ober- 
lausitz u. M. Barthol. Scultetus in 
Görlitz. (N. lausitz. Magaz. 83, 1 
-90.) [3390 

Schnell, 0., Mecklenburg zur Zeit 
d. 30jähr. Krieges 1608-1658. (= Nr. 
2332.) Berl. : SüBerott. 185 S. Subskr.- 
Pr.: 3 M. 50. Einzelpr.: 4 M. [3391 

Wotschke, Th., Chr. Thretius. 
Beitr. z. G. d. Kampfes d. ref. Kirche 
geg. d. Antitrinitarismus in Polen. 
(Altpr. Monatsschr. 44, 1-42; 151-210.) 
— Frz. Koch, Joach. Mörlin als 
samländ. Bischof, 1567-1571. (Ebd. 


251-302.) [3392 

Wotschke, Th., Die Reform. in Kosten. 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. G. d. ev. Kirche Schle- 
siens 9, 161-85.) Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Posen 7, 180-32 Moritz. — Ders., Die 
Ref. in Obornik. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 7, 25-28.) [3393 

Sommerfeldt, G., Grabstein d. Georg v. 
Eichicht in d. Kirche zu Neuhausen b. Kò- 
nigsberg, t 1602. (Dt. Herold ‘07, Nr. 5.) [3334 


Reformation, Gegenreformation u. 80jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 


Hofordnungen, Dt., d. 16. u. 17. Jh. 
Hrsg. v. A. Kern (s. '06, 3163). I: 
Braunschw., Anhalt, Sachs., Hessen, 
Hanau, Baden, Württemb., Pfalz, 
Bayern, Brandenb.-Ansbach. (= Nr. 


2574.) xvj, 263 S. 9 M. [3395 

Rez. v. I: Gött. gel. Anz. ’07, 408-14 
v. Below; Hist. Zt. 98, 390-95 Haß; Dt. Lit.- 
Ztg. "oe, Nr. 41 Lauffer; Monatsbil. d. Ges. f. 
pomm. G. ’06, 123-26 Wehrmann. 


Simson, P., Organisation d. Hanse 
in ihr. letzt. Jahrh. (Hans. G.bll. oi, 
I, 207-44.) [3396 

Beemelmans, W., Organisation d. 
vorderöst. Behörden in Ensisheim im 


16. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
22, 52-92. [3397 
Raab, C. v., Schloß u. Amt Vogts- 


berg bis Mitte d. 16. Jh. u. d. Erbe- 


buch v. J. 1542. (= Nr. 2780.) [3398 
Rez.: Dt Lit -Ztu.’07, Nr. age Kauffungen. 


Backwitz, Erbhuldigungen in d. Neumark. 
(Schrr.d. Ver f G d. Neumark 19, 107-25.) [3399 


Petsch, R., Verfassg. u. Verwaltg. 
Hinterpommerns im 17. Jh. bis z. Ein- 
verleibg. in d. preuß. Staat. (Staats- 
u. sozialwiss. Forschgn. Hft. 126.) 


Lpz.: Duncker & H xjv, 271 BS. 
6 M. 80. (Abschn. I, Kap. 1-8: Berl. 
Diss. 55 8.) ` [8400 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 37 Wehrmann. 
Hausmann, R., Verhältnis d. liv- 
länd. Ordens z. Röm.-dt. Reiche im 
16. Jh. (Balt.Monatsschr.63, 1-23.)[3401 
Foltz, M., Danziger Stadthaushalt 
am Ende d.16. Jh. (Zt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 49, 131-84.) [3402 


Schöppe, K., Beitr. z. G. d. Innungswesens. 
(N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 23, 
92-104.) [3408 


Gasser, V., Urbarbuch d Pfarrwidums in 
U. L. Frau im Walde — Senule — v. J. 1524. 
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 5604-20 ) [3404 


Schloßrechnungen, Kieler, d. 
17. Jh., hrsg. v. J. Biernatzki 
Nr. 2767.) Kiel: Jensen 1906. 116 S. 
2 M. [3405 

Müller, Johs., Nürnbergs Bot- 
schaft nach Spanien zu Kaiser Karl V. 
i. J. 1519. Eine Episode a. d. Kampfe 
Nürnbergs m.d. Markgrafen v. Brandb. 
um d. Behauptg. d. reichsstädt. Zoll- 
freiheiten. (Hist. Zt. 98, 302-283.) |3406 

Vgl.: Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 
28, 25-25 (Auszug). 

Bauer, LI Handelspolit. Projekt 
Ferdinands I. a. d J. 1527. (Beitrr. z. 
neuer. G. Österr. '06, 14-17.) [3407 


—— 
— 


*123 


Schöppe, K., Zur G. d. Topf- u. Palmarum- 
marktes in Naumburg. (N. Mitt. a. d. Geb. 
hist -ant. Forschgn. 23, 46-91.) (3108 

Wotschke, Th., Bericht e. Königsberger 
Stadtschreibers ber d.minderwertigen Tuche, 
die a. GroBpolen u. Schlesien nach Preußen 
eingeführt wurden] über seine Verhdigo. in 
Posen. Kosten u. Fraustadt. (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Poren 7, 145-53.) (3109 

Münker, H., Weseler Schiffahrt im 
16. Jh. Bonner Diss. xıj, 43 S. [3410 

Armbrust, L., Engl. Pa8 v. 1599. (Zt. d. 
Ver. f. hess. G. 40, 166-71.) [3411 

Räthning, G., Graf Antons IL Eisen- 
gießerei. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 15, 
273-50.) (3412 

Huynkens, Zur G. d. Juden in Münster. 
(Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64, I, 260-66 ) [3413 


Byloff, F., Land-u. peinl. Gerichts- 
ordng. Erzhrzg. Karls IL f. Steier- 
mark v. 24. XII. 1574: ihre G. u. 
ihre Qn. (= Nr. 2664.) Graz: „Styria“. 
1118. 2 M. [3414 


Berdolet, Sühneurknnde d. 16. Jh. (Stud. 
z. niederrh. G. Progr. Düsseldorf ’06. S. 44 
-46.) (3415 

Waschinski, Beitr. z. städt. Schöffen- 
gerichtsbarkeit in Pommerellen. (Mitt. d. 
Westpr. G.-Ver. 6, 8-14.) — Fr. Schultz, 
Akt städt. Gerichtsbarkeit in d. St. Walden- 
burg. (Ebd. 51f.) (3416 


Loebl, A. H., Die Landesvertei- 
digungsreform im ausgehend. 16. Jh. 
im Zeichen d. sinkend. dualist. Staats- 
begriffes. (Aus: „Arch. f. öst. G.“ 
XCVI, 1.) Wien: Hölder 1906. 59 S. 


1 M. 60. [3417 

Strobl v. Ravelsberg, F., Wallenstein u 
d. dt. Armeesprache. (Zt. d. Histor. Ver. f. 
Steierm. 4, 67-75; Kte.) [3417 a 


Clemen, 0., Vorlesungsverzeichn. 
d. Leipzig. Universität v. J. 1519 
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 20, 
112-24.) [3418 


Kobert, R., Einiges a. d. 2. Jahrh. d. Be- 
stehens d. mediz Fakultat zu Rostock. 
Beitr. z. Kultur-G. d. Reform.-Zeitaltors. 
Stuttg.: Enke. 61 S. 2 M. [3419 

Wehrmann, M., Söhne d. Herzogs Philipp I. 
v. Pommern auf d. Univ. Greifswald. (Balt. 
Stud. N.F. 10, 33-66.) [3420 


Ludwig, Frank, Entstehg. d. kur- 
sächs. Schulordng. v.1580. (Beihft. 13 
v. Nr. 2646.) Berl.: A. Hofmann & Ko. 
176 S. 3 M. (Leipz. Diss.) [3421 


Clemen, 0., Zur ältest. G. v. Schulpforta. 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs- u. Schul-G. 17, 
MEI [3422 

Rüthnick, R., Lehrerbesoldgn. in Heidel- 
berg 1624-25. (Ebd. 69-74.) [3423 


Clemen, 0., Kleine Beitrr. z. sächs. Ge- 
lehrten-G. (N. Arch. f. sächs. G. 28, 122-34.) [3424 


9* 


*124 


Keller, L., Die Hohenzollern u. d. Oranier 
u. d. Großlogen-Systeme d. 17. Jh. (Monats- 
hfte. d. Coimen.-Ges. 16, 1-15.) Vgl. Nr. 1387. — 
W. Begemann, Die Haager Loge v. 1631 eto. 
Berl.: Mittler. xvj, 84 S.; Taf. 2 M. [3425 


Maas, M., Nik. Kratzer. 
51, 364-68.) — Fox, Hans Susenbrot, ©. ver- 
acholl. schwäb. Humanist u. lat. Schulmeister. 
(Diözesanarch. v. Schwab. 25, 8-12.) — 0. 
Günther, Lat. Gedichte d. Johs. Poliander. 
(Zt. d. Westpr. G.-Ver. 49, 351-81.) [3426 

Krieg, A., Zur Charakterist. Joh. Sleidans. 
Beitr. z. G. d. olräss. Humanismus. Progr. 
Zehlendorf. 4°. 36 S. [3427 

Schwab, J., Ldw. Hillesheim, Humanist 
u. Bürgermeister v. Andernach im 16. Jb. 
Andern. Progr. 1906. 143 S. (8428 

Szekfű, J., Schesaeus-kérirat a nemzeti 
muzeumban. (Magyar Könyvszemle 14, $21- 
84.) — F. W. Seraphin, Des Christ. Sche- 
saeus „Ruinae Pannonicae“. (Korr.-Bl. d. 
Ver. f. siebenb. Ldkde. 30, 17-19.) (3429 


(Allg. dt. Biogr. 


Gigalski, Nikol. Coppernious u. Allenstein. 
Sein Studium, seine Tätigkeit als Statthalter 
in Allenstein, sein Entwicklungsgang zum 
Entdecker d. neuen Weltsystems. Allenst.: 
Danehl. 91 S. 1 M. 20. (3430 

Saalwächter, A., Zur Fam.-G. Sebast. 
Münsters. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. 
Grhzgt. Hessen 3, ‘05, 619-22.) [3431 

Wiepen, E., Neues üb. d. Lebens- 
verhältnisse d. Geographen Matthias 


Quad v. Kinckelbach. Beitrr. z nie- 


derrh. Gelebrt.- u. Kunst-G. (Beitrr. 
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. üssel- 
dorf. G.-Ver. 20, 62-122.) 3432 


Rangger, >; Matth. Burgklehner. ` 


Beitrr. z. Biogr. u. Untersuchg. zu 
sein. hist. u. kartogr. Arbeiten. 
(Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl- 
bergs 8, 185-221. 4, 54-107.) [3433 

Saintenoy, P., Un portrait de Jean Isaac 
Pontanus. (Ann. de l'Acad. d'archl. de Belg. 
58, 297-304; Taf.) (3454 

Bastian, A., Quellen u. Wirkgn. v. Jak. 
Böhmes Gottesbegriff. (Zt. f. Philos. u. Krit. 
138, 163-89. 129, 33-47.) [3435 

Strunz, F., Joh. Bapt. v. Helmont, 1577- 
1644. Beitr.z.G.d. Naturwiss. Wion: Deuticke. 
66 8. 2 M. 50. [34136 


Wels, A.,Bibliothek d.Zisterzienser- 
Stiftes Reun in d. 2. Hälfte d. 16. Jh. 
(Beitrr. z. Erforschg. steirisch. G. 35, 
247-87.) [3487 

Schottenloher, K., Buchdrucker- 
tätigkeit Geo. Erlingers in Bamberg, 
1522-1541 (1543). (Sammlg. biblio- 
thekswiss. Arbeiten. Hft. XXI.) Lpz.: 


Haupt. xxjv, 320 8. 12 M. [3438 
Rez.: Beitrr.s. bayor. Kirch.-G. 14,45f. Kolde. 


Niemann, Dialogliteratur d. Reformations- 
zeit, s. ’06, 1461. Rez.: Euphorion 14, 135-45 
Ba. secko. [3439 

Buchwald, Rhard., Joach. Gref. 


Untersuchgn. üb. d. Anfänge d. Re- 


Bibliographie Nr. 3425—3479. 


naissancedramas in Sachsen. (Probe- 
fahrten. XI.) Lpz.: Voigtländer. x, 
89 S. 3 M. 60. (Leipz. Diss.) [3440 

Henrici, E., Des Jobs. Caselius Dich- 
tungen in Handschrr. zu Wolfenbüttel. 
(Braunschw. Magar. "01, 13-16.) [3441 

Hauffen, A., Fischart-Studien (s. 
706, 1464). Vin: Anmahnung zu 
christl. Kinderzucht. (Euphorion 13, 
62-57.) [3442 

Englert, A., Die menschlichen Altersstufen 
in Wort u. Bild (s. ’06, 14642) Schluß. (Zt. 
d. Ver. f. Volkskde. 17, 16-42.) [3443 

Kopp, A.. Liederhandschr. d. Petrus Fa- 
bricius. (Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprach. 
117, 1-16; 241-55.) [3444 


Endres, J. A., Abt ‘Ambrosius Mairhofer 
v. St. Emmeram in sein. Verhältnis z. Kunst. 
(Stud. a. Kunst u. G., Frdr. Schneider gə- 
widm. 23948; 2 Taf.) (3445 

Foerster, R., Hnr. u. Seyfried Ribisch u. 
d. Kunst in Schlesien. (Schles. Vorzeit 4, 
88-112.) {5445 


Voss, Herm., Ursprung d. Donau- 
stiles. Stück Entwicklgs.-G. dt. Ma- 
lerei. (Kunstgeschichtl. Monographien. 
VIL) Lpz.: Hiersemann. 228 S. 


(60 S. Heidelb. Diss. „Üb. Wolf Huber als 
Maler u. einige Meister d. Donaustiles“ ) 


Janitsch, J., Bildnis Sebast. Brants 
v. A. Dürer. Mit 3 Taf. u. 2 Abb. im 
Text. (Hft. 74 v. 2653.) Straßb.: 
Heitz 1906. 18 S. 2 M. [3148 

Kutter, P., Joach. v. Sandrart als 
Künstler nebst Versuch e. Katalogs 
sein. noch vorhand. Arbeiten. (Hft. 53 
v. 2653.) Ebd. xj, 148 8.; 7 Taf. 
8 M. [3449 

Ebenstein, E., Hofmaler Franz 
Luyex. Beitr. z. G. d. Malerei am 
österr. Hofe. Mit 10 Taf. u. 58 Text- 
abbildgn. (Jahrb.d. Kunsthist. Samm- 
lgn. d. Allerh. Kaiserhauses 26, 183- 
254.) Sep. Lpz.: Freytag. 30M. [3450 

Löw, A., Pottendorfer Glasgemälde. (Berr. 
etc. d. Altert.-Ver. Wien 40, I, 88-88; Taf 
10 u. 11.) (3451 

Geisberg, M., Die Münsterisch. 
Wiedertäufer u. Aldegrever. Ikonogr. 
u. numism. Studie Mit 18 Taf. u. 
9 Hochätzgn. (Hft. 76 v. 2653.) Straßb.: 
Heitz. vıj, 78 S. 12 M. [3452 

Tietze, H., Werke Alex. Colins u. 
sein. Schule in Maria-Laach. (Jahrb. 
d K. K. Zentral-Komm. N.F. III, 2, 
177-94; Taf. 6.) [3453 


Rautenstrauch, J., Luther u. d. 
Pflege d. kirchl. Musik in Sachsen 
bis z. 2. Jahrzehnt d. 17. Jh. Beitr. 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


z. G. d. kath. Bruderschaften, d. vor- 
u. nachreformat. Kurrenden, Schul- 
chöre u. Kantoreien Sachsens. Lpz.: 
Breitkopf & H. 461 S. 6 M. (235 S.: 
Lpz. Diss. ’06.) [3454 


Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 28, 339 f.. 


Wustmann. 


Finder, L., Die Vierlande um d. Wende 
d. 16. u. 17. Jh. Beitr. z. Kultur-G. Nieder- 
sachsens. (Progr.) Hamb.: Herold. 41 8. 
1 M. 50. — Zimmer, Das Leben auf d. Neuer- 
burg b. Bitburg im 16. Jh. (Trier. Chron. 
N.F. 3, 73-75.) — 6. Liebe, Eichsfelder Zu- 
stände im groß. Kriege. (Mühlhäus. G.bll. 7, 
120-24) — P. Zimmermann, Üb. e. Stamm- 
buch Philipps v. Damm. (Braunschw. Magaz. 
°07, 1-7; 16-21.) [5455 

Heerwagen, H., Bilder a. d. Kinderleben 
in d. 30er Jahren d. 16. Jh. (Mitt. a. d. Germ. 
Nationalmus. ’06, 93-116.) [3456 

Bardeleben, C. v., Festlichkeiten am Bran- 
denburg. Hofe zur Zeit d. Kurfürsten Jo- 
achims II. in Berl. (Mitt. d. Ver. f. @. Berl. 
’07, Nr.4t) — K. Koppmann, Zur Einholung 
d. Prinzessin Elisabeth v. Dänemark durch 
ihr. Gemahl Herzog Heinr. Julius 1590. Aus- 
züge a. d. Rostocker Ratsprotokollen. (Jahrb. 
d G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 3, 58-68.) 
— F. Roßbach, Das große Fürstenschießen 
zu Zwickau im Aug. 1573. Zwickau: Förster 
& B. 1906. 40 S. [3457 

Langer, O., Totenbestattung im 16. Jh, 
voruehml. in Zwickau. (N. Arch. f. sächs. G. 
28, 1-16.) [3458 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
zum Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Minn, J., Die Lebensbeschreibgn. 
d. Fürstbischofs Christ. Bernh. v. Galen 
im 17. Jh. (9 v. Nr. 2758.) Hildesh.: 
Lax. 81S. 2 M. (Münst. Diss.) [3459 

Lüdicke, R., Gesandtschaftsreise nach 
Konstantinopel 1665-66. Aufzeichgn. d. Frhrn. 
Joh. Theod. v. Reck. (Zt. f. vaterl. G. 
Westfal. 64, I. 191-247.) [3460 

Visscher, R., Friezen te Bodegraven in 
1672. (De Vrije Fries 20, 221-60.) [3461 

Marsigli, Graf L. F., Berichte u. 
Karten üb. d. Belagerungen, Wieder- 
eroberung u. Topogr. v. Ofen, 1684- 
86. (Ungar.) Budap.: Ranschburg. 4°. 
70 8. [3462 

Lamberg, E. Gräfin v., Briefe d. 
Grafen Karl Adam e Lamberg 
a. d. Lager vor Ofen 1684. (Beitrr. 
z. neuer. G. Österr. ’06, 71-80.) [3468 


Witt, Johan de, Brieven 1650- 
1657 (58); bewerkt door R. Fruin, 
uitg. door G. W. Kernkamp. DL. I. 
(Werken uitg. door h. hist. Genootsch. 
te Utrecht. II, 18.) Amsterd.: Joh. 


Müller. 24, 601 S. 6 f. 50. [3464 
Sommerfeldt, G., Kriegsnöte d. Stadt 
Lötzen i. J 1657. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 


*125 


11, 70-72.) Bittschrift d. St. L. an d. Kurf. 
Frdr. Wilh. [3465 


Wassenaer- Obdam, Van, & De 
Ruyter (Admiralen), Journalen 1658- 
1660; uitg. door G. L. Grove. 
(Werken, uitg. door het Hist. Ge- 
nootsch. te Utr. III, 23.) Amst.: Müller. 
20, 316 S.; Kte. 3 fl. 50. [3466 

Del Court, W. en N. Japiske, 
Brieven van Sylvius en Buat. 
(Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genootsch. 
te Utrecht 27, 536-91.) [3467 

Guillot, G., Léopold I. et sa cour 
1681-1684. D’apr. la correspond. 
diplom. et les papiers personnels du 
marquis de Sébeville, envoyé franç. 
à la cour de Vienne. (Rev. des 
questions hist. 81, 401-46.) [3468 

Schirrmacher, B.,Esaias Pufen- 
dorf, schwed. Kanzler v. Bremen, 
u. seine Denkschr. üb. d. Zustand d. 
Königreichs Schweden 1682. Nach 
e. bisher ungedr. Hs. hrsg. u. krit. 
beach, Hamb. Progr. 4°. 56 S. [3469 

Hiltebrandt, Ph., Relation d. 
Wiener Nuntius üb. seine Verhdlgn. 
m. Leibniz 1700. (Quellen etc. a. ital. 
Archiven etc. 10, 238-46.) Sep. Rom: 
Loescher. 80 Pf. [3470 

Warner, 6. F., An unpublished 
polit. paper by Daniel De Foe. 
(Engl. hist. rev. 22, 130-43.) [3471 

Mitis, O. Frhr. v., Achtedikt geg. 
Rákóczy u. Bercsényi 1709. (Beitrr. 
z. neuer. G. Österr. 81-83.) [3472 


Renaud, Th., Straßburg. Stimmen a. d. 
J. 1678 u. 79. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 
Seet | [3473 

Schlickinger, M., Stimmungsbilder a. d. 
Zeit d. span. Erbfolgekrieges 1704 u. 1705. 
(Altbayer. Monatsschr. 6, 135-42.) [3474 

Bolte, J., Augsburg. Flugblatt auf d. 
Frieden zu Rastatt 1714. (Alemannia N.F. 7, 
289-91.) [3475 


Jacob, K., Der Gr. Kurfürst im Lichte d. 
neuer. Forschg. (Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 1-6.) [3476 


Carlbom, J. L., Tre dagars slaget 
vid Warschau, 18-20. vrr. 1656 samt 
de mindre fältslagen 1655 och 1656. 
Stockh. 1906. 209 S. 2 kr. 50. [3477 

Rockstroh, K., Inledningen til 
krigen 1657 samt krigsbegivenhederne 
i Elbegnene indtil udgangen af Sept. 
naevnte aar. (Dansk hist. Tidsskr. 
7. R., 6, 266-512.) [3478 


Gantzer, P., Pommern u. d. Rheinische 
Allianz 1658. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 
’06, 56f.) — Ders., Schwed.-Pommerns Beitr. 
z. Türkenkriege 1663. (Ebd. 74-17.) (3479 


*126 


Koehler, K., Oriental. Politik 
Ludwigs XIV., ihr Verhältn. zum 
Türkenkrieg v. 1683. (Lpz. Diss.) 
Lpz.: K. F. Koehler. 127$. 2M. [3480 | 
Hiltebrandt, Ph., Die polnische | 
Königswahl v. 1697 u. d. Konversion 
Augusts d. Starken. rar etc. & 
ital. Archiven u. Bibl. 10, 152-215.) 
Sep. Rom: Loescher. 2 M. 40. — | 
P. Haake, Der Glaubenswechsel | 
| 

| 


Augusts d. Starken. (Hist. Vierteljschr. 
10, 382-92.) 13481 

Rez. d. Aufsatzes v. Hiltebr.: N. Arch. f. 
sächs. G. 28, 343 f. Ziekursch. 


Favre, H., La diplomatie de Leibniz 
(s. ‘06, 1514). III: Négociations et 
mémoires pour la succession d’Ang- 
leterre. (Rev. d’hist. diplom. 21, 
199-235.) [3482 

Campagne, Le, di guerra in Pie- 
monte, 1703-1708, e l'assedio di 
Torino 1706. Vol. I & VIL Torino: 
Clausen. Lxxxvuj, 366; xxxıj, 466 H: 
8 Taf. 30 L. [3483 

Malagola, C., Franz II. Räköczy 
u. d. ungar. Aufstand. (Dt. Revue 
Jg. 32, I, #9-98; 231-43.) [3484 

Tuxen, A. P., C. L. With-Sei- 
delin & A. L. Hansen, Felttogene 
i Nordtyskland og Baahuslen i Øster- 
søen og Kattegat 1710-1712. (Bidrag 
til d. store nord. Krigs Historie a 
Kobenh. & Kristiania: Gyldenda 
1906. xj, 511 8. 12 Kr. 

Rosenlehner, A., Bayern u. d. 
Kreisassoziation v. 1727. (Oberbayer. 
Arch. 52, II, 173-214.) [3486 


Oberziner, L., La battaglia di Parma 
29. VI. 1734. (Atti d. Congresso Intern. di 
scienze stor. Roma ‘03. Vol. 3, 425-56.) [3487 


Schwerdfeger, J., Beschreibg. Wiens a. 
d. Zeit Kaiser Karls VI. Gymn.-Progr. Wien. 
1906. 24 S. [3438 

Hay, M., A German Pompadour. 
Being the extraord. history of Wil- 
helmina v. Graevenitz, Landhof- 
meisterin of Wurtemberg. Sec. im- 
pression. Lond.: Constable & Co. 1906. 
368 S. 12 sh. 6 d. [3489 

Schrohe, H., Johann v. Heppenheim, geu. 
e Saal. Muinzer Domherr d. 17 Jh. (=tud. 
a. Kunst u. @., Frdr. Schneider gewidm. 
143-57 ; Taf.) [3490 

Hammann, W., Leben d. Landgrafen 
Kasim. Wilhelm v. Hessen-Homb. 1690-1:26. 

. Darmst. Progr. 4°. 29 S. [3491 

Hänselmann, L., Herzog Rudolf August 
u. seine Herren Gevattern v. Brauuschw. 
(Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 
8, 1-57.) [3492 


i 


| 


[3486 | 


| 


| 


Bibliographie Nr. 3480—3540. 


Waddington, A., Berlin et les résidences 
du Grand Électeur au milieu du 17. siecle. 
(Rev. german 3, 1-12.) [3493 


Innere Verhältnisse. 


Freckmann, Die capitulatio perpetua u. 
ihre verfassungsgeschichtl. Bedeutg. f. d 
Hochstift Osnabr. 1648-50, 8. Nr. 1506. (Aus: 
Mitt.d.Ver.f. G.u.Ldkde.v.Oanabr. XX XI.) [34:4 

Bardeleben, C. Y., Das alte Oberherol:is- 
amt zu Berlin. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. "ue, 
Nr. 6.) [3495 

Berg, G., Polizey -Reglement f. d. Stadt 
Cüstrin 1740 (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu- 
mark 19, 159-64.) [3126 

Gantxer, P., Aus d. Verhandign. d. Wol- 
gaster Landtages 1663. (Monatsbll. d. Ges. £ 
pomm. G. ’06, 58-60.) — Ders., Die Reiben- 
folge d. schwed.-pomm. Städte auf d. Lan'i- 
tagen. (Ebd. 1647-69.) [319° 

Jürgens, 0., Corpus Bonorum d. St. Han- 
nover 1720 (s. ’06, 3236). Schluß. (Hanno. 
G.bll. 9, 218-39. 10, 77-89; 115-83.) (3453 

Rackwitz, A., Ordnung d v. d. Dörfern 
Borkow, Dechsel, Eulam u Kernein d. Stadt 
Landsberg zu leisteuden Dienste v. J. 1654. 
(Schrr.d. Ver f.G.d. Neumark 19, 145-55.) [3433 


Hertz, G. B., England and the 
Ostend Company. (Engl. hist. rev. 
22, 255-79.) [3500 

Bickerich, A., Streit innerh. e. 
engl. Handelsgesellschaft in Marien- 
burg. (Altpreuß. Monatsschr. 44, 96- 
104; 411.) [3501 

Fischel, A., Chr. Jul. v. Schierendorf, 
Vorläufer d. liberal. Zentralismus im Zeitalter 
Josefs I. u. Karls IL (T1. v. 325.) (3502 

Anacker, Chr. A. v., Beschreibg. sein 
Reise von Wien nach Lissabon 1730; mitg. 
e Th. Renaud. (Arch. f. Kult.-G. 5, 24 
-54.) 3503 
Zimmermann, E., Wer war d. Erfinder 
d. Meißuer Porzellans? (N. Arch. f. sache. G- 
28, 17-49.) T3504 

Rälf, G., Alex. David, braunschw. Kammer- 
agent v. 1707-1765. (Braunschw. Magaz. '0:, 
25-38.) [3505 


Allerlei a. o. Strafrechtskommentar d. guten 
alten Zeit. (Grenzboten '06, III, 300-9; 594 
-405.) [3:08 


Brouwers, Relations entre la 
Prusse et le pays de Liege au 18. 
siècle. Recrutement d'ouvriers ar- 
muriers et de soldats. (Sep. a.: Bull. 
de l'Instit. archl. liegeois. T. 35.) 
Liége : Poncelet 1905.44 S. 1 fr.25.[35U7 


Inama, K. v., Werbeliste a. Tirol v. J. 1688. 
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 501-4.) [3505 


Rotscheidt, W., Toleranzedikt d. Gr. Kur- 
fürsten f. d. Rheinland 1660. (Monatsschr. f. 
rhein. Kirch.-G. 1, 86-90.) [8509 


in Uri. (Anz. f. schweiz. G. ’06, 43-47.) [3510 


Vom Westfülischen Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr. 


Czapla, B., Visitationes episco- 
patus Culmensis Andrea Olszowski 
episcopo a. 1667-72 factae. (Towar- 
zystwo Naukowe w Toruniu, Fontes 
VI-X.) Toruni: Buszcyi.ski 1902-6. 
xxjv, 1036 S. [3511 


Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 37-39 
Czapleswski. 


Kawerau, G., Paul Gerhardt. Ein 
Erinnerungsblatt. (= Nr. 3247.) Halle: 
Haupt. 85 S. 1 M. 20. [3512 


Haupt, E., Der Konflikt zw. P. Gerhardt 
u. d. (ir. Kurt (Dt.-ev. BIL 32, 80-98.) — P. 
Burdach, P. Gerhardts Todestag. (Ebd. 
172-84.) (3513 

Denkinger, H., L'église luthér. de Genève, 
1707-1710. (Rev. de théol. et phil. "Gë, Nov. 
486-500.) (3514 

Duncker, M., Aus Visitationsakten. Zur 
Kirch.-G. Tübingens 1670-1743. (Tübing. Bll. 
9, 34-39.) — Haller, Das alte Tuttlinger Ge- 
sangbuch. (Bll. f. württb. Kirch.-G. N.F. 10, 
155 72.) [3515 

Macco, H. F., Protestant. Aachener Emi- 
granten a. d. 2. Hälfte d 17. Jh. (Maandblad 
van het Geneal.-herald. genootschap „De 
Nederl. Leeuw‘ ’06.) 13516 

Barrelet, Th., La diaconie de l’Église 
franç. de Hambourg de 1686 à 1:50. (Bull. 
de la Soc. de l'hist. du protest. franç. 55, 
439-60.) [3517 

Riemer M., Generalkirchenvisitation v. 
J. 1650,51 im Holzkreise (s. ’06, 3280). Forts. 
(G.bll. f. Magdeb. 41, 351-64.) [3518 

Schmidt, 0. E., Geo. Hnr. Sappuhn. (N. 
Arch. f. sächs. G. 28, 135-37.) [3519 

Feist, M., M. Frir. Opfergelt. Beitr. z. G. 
d. schlon Pietismus. (Zt. d Ver. f. G. Schles. 
41, 212-310.) (3520 


Winckelmann, J. J., Einfältiges 
Bedencken. Pädag. Reformschrift a. 
d. J. 1649. Mit Vorw., Nachw. u. 
Register verseh. v. W. Diehl. Berl.: 
A.Hofmann & Co. 208S. 3M.50. [3521 


Schneider, M., Themata d. öffentl. Schüler- 
disputationen am Gymnas. illustre zu Gotha 
im 17. Jb. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
Schul-G. 17, 142-48.) — E. Schwabe, Pläne 
u. Versuche, in Kursachs. e. Ritterakademie 
zu errichten. (Ebd. 89-112.) (3522 

Wotschke, Th., Lissacr Gymnasium am 
Anfange d. 17. Jh. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 
21, 161-97.) [3523 


Baruzi, J., Leibniz et l’organisa- 
tion relig. de la terre d’apr. des 
docc. ined. (Coll. hist. des grands 
philosophes.) Paris: Alcan. 532 S. 
10 fr. [3524 
Kohut, A., G. W. Leibniz u. Königin 


Sophie Charlotte v. Preußen. (Monatshfte. d. 
Comen.-Ges. 16, 164-883.) [3525 


Endl, F., Wirken d. Piaristen dt. 
Provinz in wissenschaftl. u. künstler. 
Beziehg. 1631-1725, m. besond. Be- 
rücks. Mährens, d. Stammlandes d. 


*127 


dt. Provinz. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mährens etc. 11, 117-62.) 3526 


Beam, J. N., Die ersten dt. Uber- 
setzgn. engl. Lustspiele im 18. Jh. 
(Theatergeschichtl. Forschgn.; hrsg. 
v. Litzmann. XX.) Hamb.: Voß 1906. 
x, 96 S. 3 M. [3527 

Felt, Chr. Gryphius' Rätselweisheit. Beitr. 
z. G. d. Schuldramen in Schlesien. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schles. 41, 241-71.) [3528 

Enders, C., Güntheriana. (Zt. f. dt. Philol. 
39, 179-207.) [3529 


Levin, Th., Beitrr. z.’G. d Kunst- 
bestrebgn. in d. Hause Pfalz-Neuburg 
(8. Oe, 2423). Johann Wilhelm. Forts. 
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. 
Düsseld. G.-Ver. 20, 123-249.) [3530 

Steinacker, K., Fürstl. Lustschloß in 
Salzdahlum. (Jahrb. d G.-Ver. f. d Herzogt. 
Braunschw. 3, 69-110; Taff.) [3531 

Zimmermann, P., Herzog Ferdin. Al- 
brechts I. zu Braunschw. u. Lüneb. theatral. 


Aufführyn. im Schlosse zu Bevern. (Ebd. 
111-56.) [3532 


Knaflitsch, K., Prozeß geg. d Wahr- 
sagerin Justina Fleischer. Beitr. z. G. d. 
Hexenprozesse in Öst.-Schlesien. (Zt. f. G. etc. 
Ost.-S hles. 1, 67-74.) — K. v. Kauffungen, 
Mühlhäuser Hexenprozesse 1659 u. 10. 
(Mühlh. G.bll. 7, 84-119.) [3533 

Becker, Karl, Aachener Drobbriefe d 18.Jh. 
(Aus Aachens Vorzeit 19, 1658-73.) [3534 

Richter, 0., Dresdner Vogelschießen 1660. 
(Dresdner G.bll. ’07, 125-32.) [3535 

Willoh, K., Pest in Langförden 1667. (Jahrb. 
f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 15, 268-72.) [3536 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740-1789. 


Meusel, F., Verhältnis d. 3 Redaktionen 
v. Friedrichs d. Gr. Hist. de mon Temps. 
(Hist. Vierteljschr. 10, 57-71.) Vgl. ’06, 3295. 
— Ders., Die 3 Redaktionen Frdr.s d. Gr. 
Hist. de mon Temps. Eine Verteidigung 
(Hist. Zt. 98, 560-69) u. Erwiderg. Doves 
(ebd. 569 f.). [3537 

Sommerfeldt, G., Zu König Friedrichs 11. 
Schrift üb. d. preuß. Kriegsverfg. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G. 28, 149-55.) [3538 

Khevenhüller-Metsch, Fürst Joh. 
Jos., Aus d. Zeit Maria Theresias. 
Tagebuch: 1742-76. Hrsg. v. R. Graf 
Khevenh.-M. u. H. Schlitter. I: 
1742-44. Wien:Holzhausen und Lpz.: 


Engelmann. 346 S. 7 M. [3539 
Rez.: Rev. des 2 mondes 5. Pér., T. 9, 780 
-*02; Dt. Lit.- Ztg. ’07, Nr. 32 Bittner; Rev. 
hist. 94, 393-96 E Hubert. 
Meusel, F., Prinz Ferdinand v. 


Preuß., d. jüngste Bruder Friedrichs 


| d. Gr., in sein. Briefen an d. Graf. 


Lehndorff, 1750-1804. (Mitt. d. Lit. 
Ges. Masovia 11, 118-54.) [3540 


°128 


Bussemaker, Th., Uittreksels uit 
de brieven van D'Affry aan de 
Fransche Regeering (Dec. 1765 Mei 
1762), uit de papieren van R. Fruin 
medeg. (Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genoot- 
sch. te Utrecht 27, 269-412.) [3541 


. Eisentraut, G., Briefwechsel zw. 
d Landgrafen Wilhelm VIII v. 
Hessen u. sein. Generaladjutanten 
Generalmajor Frhr.v. Fürstenberg 
1756/57. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 
72-138.) [3542 

Bethcke, Die Gaudi-Handschrr. f. 
d.J.1769. (Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 
'07, 193-208.) [3548 

Schwarzkopf, Kasseler Chronik d Joh. 
Just. Escherich m. Finleitg ; Anmerken. 
v.A.Woringer. (Hessenland 21, Nr. 2-6.) [3544 

Fink, Brief Just. Mösers an Frdr. Nicolai 
v. J. 1782. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnubr. 
31, 240-56.) [3545 

Hogendorp, 6. K. van, Journal 

end. les troubles de 1737; publ. p. 

. de Peyster. (Bijdrr. etc. v. h. 
Hist. Genootsch. te Utrecht 27, 1- 
130.) [3546 

Gleichen-Rußwurm, A. v., Aus 
d Wanderjahren e fränk. Edel- 
mannes. (= Nr. 2697.) Würzb.: 
Stürtz. 61 S. 2 M. [3647 


Böchling, C. u. R. Knötel, Friedrich d. Gr. 
d. dt Volke geschild. in bildl. Darstellgn. v. 
R. u. K. u. in hist. Ausführg. v. H. Müller- 
Bohn, hrag. v. P. Kittel. Mit Buchschmuck 
v. F. Stassen. Berl.: P. Kittel. 4% 51 farb. 
Taf. u. 116 S. Text. 28 M. 50. [3548 

Felber, E., Kaiserin Maria Theresia. (Die 
Frau. XV.) Lpz.: Rothbarth. 95 S. m. 7 Voll- 
bildern. 1 M. 50. (3549 

Sautai, M., Les préliminaires de 
la guerre de la succession d’Autriche. 
Paris: Chapelot. ou, 686 S. Vgl. 
Nr. 1554. [3650 

(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de 
l'État-Major de l’armée.) 

Rüthnick, R., Dan. e Superville. (Forschen. 
z. G. Bayerns 15, 79-93.) (3551 

Friedrich d. Gr. u. d. englische Politik. 
(Deutschland 9, 692-715.) [3553 


Brabant, Das Heil. Röm. Reich teutsch 
Nation im Kampf m. Friedr. d. Gr. Bd. I, s. 
’06, 3306. Rez.: Mitt. d. Ver. f.G.d. St. Nürnb. 
17, 365-68 -88. — Brabant, Mobilmachg. im 
Heil. Röm. Reich teutsch. Nat. 1757. (Jahres- 
ber. d. Ver. f. G. d St. Nürub. 27, 20-22) — 
Ders., Verbesserungsversuche beim Reichs- 
heere nach d Schlacht b. Roßbach u. d. 
Nürnberg. Konferenz 1758. (Ebd.29, 14-19.) [3553 


Bleibtreu, C., Preußen geg. Eu- 
ropa. Friedrich d. Gr. 1757. Berl.: 
Stilke. 266 S. 3 M. 50. [3554 

Marcus, W., Choiseul u. Bernstorff. 
T1. I. Progr. Wohlau. 4°. 228. [3556 


Bibliographie Nr. 3541—3606. 


Bourguet, A-, Études sur la 
litique étrang. du duc de Choiseul. 


Paris: Plon. 242 S. 7 fr. 50. [3556 
Berg, W., Friedrich d. Gr. u. d. Rarn 
Warkotsch. (Grenzboten 67, 1, 92-101: 
186-93.) (3557 
Jany, Treffen b. Burkersdorf 21. Juli 
1762. (Beib. z. Milit.-Wochenbl. ’u7, 
78-91; Kte.) [3558 
Volz, G. B., Friedr. d. Gr. u. d. Berliner 
Kalender. (H henzoll. Jahrb. 10 275Af.) 13559 
Müller, Raim., Friedensschluß v Teschen. 
(Zt. f. G. etc. Öst.-Schlesiens 1, 17-80) [55% 
Mihofanov, P., Politicheskaia 
drjatelnost Josifa UI. St. Petersb. 


184 S. 8 M. [3561 


Efsentrant, Eintritt d. Erbprinzen Friedrich 
v. Hess.-Kassel in d. preuß. Armee 1:56. (Mirt. 
an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G. 19035, 
18-21.) [3562 

Pabst, A., Episode zu Hünfeld a. d ?7jaıır 
Kriege. (Fuldaer 6.bll. 4, 145.) [3553 

Jansen, U., Aus d. Jugendjahren d. Hrzegt. 
Peter Friedr Ludw. v. Oldeub. (Jabrb. f. G 
d. Hrzgts. Oldenb. 15, 1-40) [3354 

Keller, L.. Graf Wilhelm v. Schaumburg- 
Lippe. Fin Zeitgenosse u. Freund Friedrichs 
d. Gr. (Sep. a.: Monatshfte. d Comen.-Ges 16, 
57-81.) Vortrr. u. Aufsätze a d. Comen.-Ger 
XV, 1. Berl.: Weidmaun. 50 Pf. [3565 


Innere Verhältnisse. 


Gothein, E., Der Breisgau unt. 
Maria Theresia u. Joseph U. (= Nr. 
2709.) Heidelb.: Winter. 130 S. 
1 M. 20. [3566 

Roz.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 40 Sopp. 

Bigwood, G., Les emprunts à lots aux 


Pays-Bas autrichiens. (Ann. de la Soc. d’archL 
de Brux. 20, 439-57.) [3567 


MaenB, J., Magdeburgs wirtschaftl. 
Verhältn. zur Zeit d. 7jähr. Krieges. 


(G.bll. f. Magdeb. 41, 309-17.) [3568 

Wundrack, A., Zur G.d.dt. Ansiedlurgen 
im ehemal. Polen. (Hist. Monatsbll. f. d Prev. 
Posen 7, 81-86.) [3563 

Bär, M., Bemühgn. Friedrichs d. Gr. zur 
Gründg. ©. Landgestütes in Westpreußen. 
(Mitt. d Westpreuß. G.-Ver. 6, 32f.) [5579 

Weiß, Jos., Die dt. Kolonie au der Sierra 
Morena u. ihr Gründer Job. Kasp. e Thur- 
riegel, e. bayer. Abenteurer d 18. Jh. Beir. 
z G uns. Volkstums (1. Vereinsschr. d. 
Gôrres-Ges. f. ’07.) Köln: Bachem. 119 S. 
1 M. 20. (Val. Nr. 1578.) [3571 

Landau, H., Entwicklg. d. Warenhandels 
in Österreich. Beitr. z. Wirtschaftspolit. d. 
Absolutismus s. Nr. 3x1. [3572 

Müller, Ant., Porzellanfabriken d. Hrzgta. 
Zweibrücken. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 29 
142-45.)— J. Kraus, Kleine Mitt. z.G. d.Porzell.- 
Manufaktur. (Monatsschr. d. Frankenth Ai. 
Ver. '06, Nr. 11.) Vgl. ‘06, 3321. [3573 

Hottenroth, J., Streit d. Kirchen- u. Schul- 
gemeinde N. mit ihr. Schulmeister Chr. Rost, 
17x2-90. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkakde. 4 
170-74.) (3544 


nn = 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


Menzel, A., Die Armee Friedrichs 
d Gr. in ihr. Uniformierg. (s. Nr. 
1587). Lfg. 1-6. à 10 Taf. u. 10 Bl. 
Text. Subskr.-Pr.: 20 M. [3575 


Mergentheim, L., Die Wurzeln d. dt. 
Febronianismus. (Hist.-polit. Bil. 139, 180- 
92.) „18516 
Hittmair, R., Der Josefinische 
Klostersturm im Land ob d. Enns. 


Freib.: Herder. xxx,576S. 10 M. [3577 

Münch, F. X., Kölner Stadtpfarrer Pet. 
Anth (Theodulph Jos. van den Elsken). Beitr. 
z. Kölner Kirch.-G. um d Wende d. 18. u. 
19. Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 82, 
92-118; 84, 181-208.) [3578 

Wormstall, J., Aus d. Leben d. Fürstin 
Amalia v.Gallitzin. Neues an Briefen, Mitteilgn. 
(Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64, I. 79-95.) [3579 

Beyer, R., Herder als Prediger (s. Nr. 1594). 
1I. Kônigsb. Gymn.-Progr. 22 8. — K. Obser, 
Herder u. d. Univ. Heidelberg 1503. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. N.F. 21, 510f.) — Rez. v. ‘06, 
1616 (Stephan, Herder in Bückeb.): Hist. 
Vierteljschr. 10, 276 Geo. Müller; Hist. Zt. 
97, 5941-96 Fourster. [3550 

Cürlis, Kirchenstuhlstreit a. d. J. 1750. 
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 241-78; 
259-324.) [3581 


Wretschko, A. v., Universititszeugnis, 
ausgest. v. d. Innsbrucker Juristen-Fak. 1746. 
(Zt. d. Ferdinandeums 40, 521-24.) [3582 

Werbrun, Doktorpromotion an d. Univ. 
Fulda. (Fuldaer G.bll. 3, 143.) [3583 

Kozlowskl, v., Beitrr. z. „Katechismus d. 
Sittenlehre f. d. Landvolk“ v. Joh. Geo. 
Schlosser. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
Schul-G. 17, 57-68.) (3584 


Schaumkell, G. d. dt. Kulturgeschichts- 
schreibg. v. d. Mitte d. 18. Jh. bis z. Romantik, 
s. Nr. 1601. Rez.: Gött. gel. Anz. ’07. 395-407 
v. Below; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 307f. 
Martens. — Erklärg. d. Fürstl. Jablonowsk. 
Gesellsch. (auf d Rez. Nohls in d Forschen. 
g. brandb. u. pr. G.): Dt. Lit.-Ztg ‘07, Nr. 24, 
Sp. 1528. [3555 

Loth, R., Dr. J. W. Baumer, d erste 
Sekretär d. Kgl. Akad gemeinnütz. Wiss. zu 
Erfurt. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu Erf. N.F. 
82, 91-127.) [3546 

Winter, G., Fürst Kaunitz tb. d. Bedeutg. 
v. Staatsarchiven. (Beitrr. z. neuer. G. Österr. 


06, 131-36 ) (3587 

Richter, Greg., Der Fuldaer Rechts- 
gelehrte Eug. Thomas, + 1813. (Fuldaer 
G.bll. 4, 113-25.) [3588 


Parthey, Gust., Jugenderinnergn. 
Handschrift f. Freunde. Neu hrsg. u. 
m. Einleitg., sowie Anmerkgn. ver- 
sehen v. E. Friedel. Berl.: Frens- 
dorff. 30 M. [3589 

Briefe von u. an G. E. Lessing; 
hrsg. v. F. Muncker (s. '06, 1637). 
II: Briefe au Lessing a.d. J. 1772-81. 
Amtsbriefe a. d. J. 1760-1764. V: 
Briefe an Lessing a. d. J. 1774-81. 
xj, 501; ue, 323 S. à 6 M. 13590 


*129 


Wihan, J., Joach. Christ. Bode 
als Vermittler engl. Geisteswerke in 
Dtid. (Prag. dt. Stud. II.) Prag: 
Bellmann 1906. 224 S. 4 M. [3591 


Seuffert, B., Mitt. a. Wielands Jünglings- 
alter. (Euphorion LL, 23-37 [Vgl. Ergänzgshft. 
8,63 f.]) — F. v. Kozlowski, Zum Verhältn. 
zw. Frdr. Hnr. Jacobi, Nicolai u. Wieland. 
(Ebd. 38-47.) — K. Ridderhoff, Sophie v. 
La Roche u. Wieland. (Progr.) Hamb.: 
Herold. 42 S. 2 M. 50. [3592 


Rosanow, M. N., Jak. Lenz, d. 
Dichter d. Sturm u. Drangperiode. I. 
Lpz.: Schulze & Co. 340 S. 6 M. [3593 

Schrempf, Chr., Goethes Lebens- 
anschauung in ihr. geschichtl. Ent- 
wicklg. (s. '05, 1615). Tl. H: Lehrjahre 
in Weimar1775-86. 323 S. 4 M. [3594 

Menke-Glückert, E., Goethe als 
Geschichtsphilosoph u. d. geschichts- 
philos. Bewegung sein. Zeit. (Beitrr. 
z. Kult.- u. Univ.-G., hrsg. v. Lam- 
precht. I.) Lpz.: Voigtländer. 146 S. 


5 M. 40. (50 S.: Leipz. Diss.) [3595 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. wi, Nr. 36 Misch. 


Magnus, R., Goethe als Natur- 
forscher. Lpz.: Barth. 366 S.; 8 Taf. 
7 M. [3596 


Scheibe, A., Schiller als Geschichtsschreiber 
u.Politiker. Progr Tarnowitz. 1905. Ar 14 S. [3597 
Bojanowski, E. Ve) Anna Amalie, Her- 
zogin v. Sachs.-Weimur. (Dt. Rundschau 131, 
63-75.) [3598 
Frensdorff, E., Testament d. Dichterin 
Anna Louisa Karsch. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berl. ’07, Nr. 2.) (3599 
Rommel, O., Der Wiener Musenalmanach. 


Literarhist. Untersuchg. (Ergünzgshft. VI 
v. 2647.) [3600 

Kayser, B., Elisa v. der Recko. (Preuß. 
Jahrbb. 12%, 52-66.) [3601 


Pfeiffer, B., Die bild. Künste in 
Württemb. unt. Hrzg. Karl Eugen. 
Beitr. z. Kunst-G. d. 18. Jh. Mit 
3 Pl. u. 52 Abb. (Tl. v. Nr. 1558.) 
Eßling.: Neff 1906. 4°. 156 S. [3602 

Hammer, H., Sammig. unbekannt. Hand- 
zeichngn. Mart Knollers im Kloster Stums. 
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 421-52.) Vgl. ’05, 
1636. — A. Sikorn, Steinach u. M. Knoller. 
Beitr. z. Biogr.d.Künstlers. (Ebd. 494-501.) [3603 

Frensdorff, E., Sangerin Elisabeth Mara 
am Hofe Friedrichs d Gr. (Mitt. d. Ver f. 
G. Berl. '07, Nr. 2.) (3604 


Obser, K., Aufzeichngn. d. Staats- 
kanzlers Fürsten v. Hardenberg 


üb. sein. Aufenthalt am Oberrhein 
i. J. 1772. (Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F. 
22, 145-67.) [3605 

Heigel, K., Üb. handschriftl. 


Lebenserinnergn. d. bayer. Staats- 
rats Klemens v. Neumayr. (Forschgn. 
z. G. Bayerns 15, 1-46.) [3606 


*130 


Strecker, @. F. A., Hochzeitsgebräuche 
in d. Parochie Fritzow, Synode Cammin, um 
d. J. 1730. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm G. 
’06, 98-113; 142-50.) (3607 

Richter, Greg., Feierlichkeiten in Fulda 
a. Anlaß d. Erhebg. d. Abtei zu e. Bistum, 
6. Febr. 1753. (Fuldaer G.bIL 4, 57-63.) [3608 

Domarus, M., Luftreise Blanchards v. 
Frankfurt nach Weilburg 3. Okt. 1755. (Ann. 
d. Ver. f. nass. Altertkde. 36, 85-108. — Auch 
T1 e Nr. 254) [3609 

Witry, Th., Kurpfuscherei im alt. Kur- 
fürstent. Trier. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. 
Volkskde. 4, 51 94.) 3610 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Gulat, M. v., Auftreten d. Marschalls 
Luckuer in Kehl 1792. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 22, 836-39.) Tagebuchartige Auf- 
zeichnen. K [3611 

Dalwigk, Frhr. v., Briefe 1794-1807. 
Hrsg. v. Frhr. v. Dalwigk zu Lich- 
tenfels. Mit 6 Anlagen. Oldenb : 
Stalling. 294 S. 7 M [3612 

Delbrück, F., Die Jugend d. Kö- 
nigs Friedr. Wilh. IV. v. Preußen u. 
d. Kaisers u. Königs Wilhelm I. 
Tagebuchbll. ihr. Erziehers. Mitg. v. 
G. Schuster (s. Nr. 1635). Tl. II: 
1806-1808. 678 S. 14 M. (XXXVII 
v. Nr. 2513.) [3613 

Fournier, A., Gentzens Übertritt 
v. Berlin nach Wien. Briefe an d. 
Graf Phil. Stadion. (Beitrr. z. neuer. 
G. Österr. ‘v6, 84-102) [3614 

Benkert, A., Aus 2 Tagebüchern d. Grafen 
Ludw. v. Bentheim-Steinfurt üb. sein. Aufent- 
halt in Paris 1803,4. (Dt. Revue 32, II, 221- 
80; 362-68.) [3615 

Grippel, J., Zeitgendöss. Berichte a d. 
Umgebg. Oberhollabrunus üb. d. Kriegsjahre 
1805 u. 1809 (s. 0, 3655). Forts. Progr. Ober- 
hullabr. 1906. 15 5. (316 

Kentenich, G., Die Franzosen in Wien 
im Winter 1805/6. (Hist. Vierteljschr. 10, 


213 f.) [3617 

Bennigsen, Général, Mémoires. 
Avec une introd., des annexes et des 
notes du capitaine E. Cazalas. 
T. I&II: Campagne de 1806/7, Partie 
1 & 2. Paris: Charles- Lavauzelle. 
328 S., Portr. u. 3 Kin: 368 5, 


3 Ktn. 20 fr. [3618 

(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de 
l'État-Major de l'arméo.) 

Eberhardt, M. v., Aus Preußens 
schwerer Zeit. Briefe u. Aufzeichgn. 
mein. UrgroBvaters u. Großvaters. 
Mit 4 Portr. u. Schlachtenbild. Berl.: 


Eisenschmidt. 168 S. 2 M. [3619 

Sommerfeldt, G., Einige Ordres üb. d. 
der Schlacht b. Jena vorausgegang. Dislo- 
zierungeu preuß. Regimenter in d. Gegend 
d Kyffhäusers, 1806. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N.F. 17, 491-93.) (3620 


Bibliographie 


Nr. 3607—3662. 


| 
| 


lm a a Le meeen RE EE 


Meusel, F., Nachtrr. zu Marwitz’ 
Berr. an d. Immediatkommission üb. 
d. Schlacht v. Jena u. d. Kapitulation 
v. Prenzlau. (Forschen. z. brandb. u. 
pr.G.20,195-208.) Vgl.’06,3395. [3421 


Gerstenberg, H., Französ. Bericht a. d. 
Oktobertagen 1306. (Grenzboten '07, I, 323 
-31.) | (oz 

Friese, F. @., Breslau in d. Fran- 
zosenzeit 1806-1808. Hrag. v. F. 
Wiedemann. (= Nr. 2793.) Bresl.: 
Morgenstern 1906.x1jv,2883.4M.[3623 


Schottmüller, K., Der Polenauf- 
stand 1806/7. Urkk. u. Aktenstücke 
a. d. Zeit zw. Jena u. Tilsit. (Sonder- 
Veröffentlichgn. d. Hist. Ges. f. d. 
Prov. Posen. IV.) Lissa: Ebbecke. 
80, 2108. 5 M. [3624 

Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 54-57 


Jos. Kaufmann; Lit. Z.bl. '07, Nr. 39 Frdr. 
Schulze 
(Goetze, J. V. v.,) Posener Tage- 
buch a. d. Franzosenzeit; bearb. u. 
hrsg. v. R. Prümers. (Zt. d. Hist. 
Ges. Posen 21, 199-286.) [3625 
Schnippel, E., Zur Reise d. Königs Friedr. 
Wilb. DI u. d. Königin Luise nach Ortels- 
burg u. Wehlau 1806. (Altpreuß. Monatsschr. 
44, 88-95.) [3626 
Schempp, v., Aus d. hinterlass. Papieren 
e. Verteidigers v. Colberg 1807. (Milit - 
Wochenbl. ’07, Nr. 69.) [3627 
Wiedemann, F., Tagebuch üb. d. Belagerg. 
v. Neiße 1807. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 41, 
369-74.) [5428 
Beulay, H., Mémoires d’un grenadier de 
la grande armée, 18. avr. 1808-10. oct. 1515. 
Paris: Champion. 4%. XX, 256 S. {5629 
Pietsch, R., Aus d Tagebuch e sächs. 
Offiziers 1808. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 7, 113-26.) , (5630 
Gentz u. Wessenberg, Briefe d. 
Ersten an d. Zweiten; mitg. v. À. 
Fournier. Wien & Lpz.: Braumüller. 
162 S. 4 M. 20. [3631 
Rez.: Beil z. Allg. Ztg. 07, Nr. 118 Prutz. 
Hirn, J., Das kaiserl. Handbillett 
aus Wolkersdorf 29. Mai 1509 für Tirol. 
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ‘06, 
103-15.) [3631a 
Benrath, K., Aus d. Briefwechs. Kg. 
Friedrich Wilhelms III. m. d. Erzbisch. 
Borowski 1510ff. (Altpreuß. Monatsschr. 44, 
436-57.) Vgl. Nr. 8714. [3632 
Winter, Geo., Archiv d. Präfekten 
d. Ober-Ems-Departements K. L. W. 
v. Keverberg. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
v. Osnabr. 31, 205-39.) 3633 
Grabowski, J. (Officier à l'Etat- 
maj. impér. de Napoléon I), Mémoires 
milit. (1812-14); publ. p. W. Gra- 
bowski. Trad. du polonais p. J. V. 
Chelminski et A. Mallibran. 
Paris: Plon. jx, 319 S. 8 fr. 60. [3634 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Nesselrode, Chancelier Comte de, 
Lettres et papiers (s. '06, 1664). 
T. IV: 1812. 325 S. 7 fr. 50. [3635 

Rez.: Rev. d’hist. mod. et contemp. un 152f. 
Driault; Rev. d’hist. diplom. 20, 497-510 
de Lacombe. 

Miller, E., Aus d. Kriegs- u. Friedens- 
leben e. preuß.-württb. Offiziers Oberst Karl 
v. Suckow. (Nord u. Süd 119, 2.13-319.) [3636 

Meinhold, P., Kriegstagebuch d. Leutnants 
Ldw. Schulz a. d. J. 1813-15. (Balt. Stud. 
N.F. 10, 155-87.) (3637 

Czygan, P., Bericht d. Militärgouverne- 
ments d. Lande zw. d. Weichsel u. d. russ. 
Grenze an d. König v. 16. Apr. 1813. (Alt- 
preuß Monatsschr. 44, 105-9.) "8638 

Flanß, BR. v., Des Rittmeisters v. Zacha 
Tagebuch v. 1813/14. (Zt. d. Hist. Ver. Ma- 
rienworder 45, 83-52.) | [3639 

Fain, 1814. Avec introd. et notes 
de M. Vitrac et A. Galopin. 


Paris: Fayard 1906. 118 S. [3640 

Bericht (d. Kurbess. Majors v. Dalwigk an 
d. Kurfürst.) üb. d krieger. Vorgänge v. 15. 
bis 18. Juni 1815, die mit d. Schlacht v. 
Belle-Alliance abschlossen, dat. Brüssel, d. 
20. VI. 1815. (Mil Wochenbl. ’07, Nr. 89.) [3641 


Frensdorff, F., Katharina II. u. e. Gütting- 
Zeitungsschreiber (8.’06, 1677). Nachtr. (Nachrr. 
d. Götting. Ges. d. Wiss. ’06, 243-50) [3642 

Strickler, J., Aus d. Zeit d Rastatter 
Kongresses. (Anz. f. schweiz. G. ’06, 13-24.) 
— P. P. Albert, Parodie auf d. Rast. Kongr. 
(Alemannia N. È. 7, 292-98.) (3643 

Holzhausen, P., Vor 100 Jahren. Die 
preuß.-patriot. Lyrik währ. d. Krieges e 1805. 
(Hann. Courier ‘05, 19. u. 20. Okt.) — Ders. 
Berliner Stimmungen zur Zeit v. Ulm u. 
Austerlitz. (Vossische Ztg. ’05, Sunntugs- 
beil. Nr. 50f) — Ders., Vor dem Sturm. 
Berliner Stimmgn. im Sommer u. Herbst 1806. 
(Ebd. oe, Nr. 34-36.) — Ders, Die Fran- 
zosen in Berlin. Stimmungsbilder a. d Herbst 
u. Winter d J. 1:06. (Ebd. Nr. 43-45.) — 
Ders., Von Jena nach Eylau. Stimmungs- 
bilder a. d. Winter 1506/7. (Ebd. ’07, Nr. 6-8.) 
Ders, Zwisch. Eylau u. Friedland. 
Stimmungsbilder a. d Frühling d J. 1801. 
{Ebd. Nr. 19f.) — Ders., Heilsberg, Fried- 
land, Tilsit. Ntimmungsbilder a. d Sommer 
1807. (Ebd. Nr. 24-26.) — Dors., Danzig u. 
Kalkreuth. (\Weser-Ztg. "07, Nr. 25-237.) [3644 

Bonneli, W., Bekanntmachgn. u. Anzeigen 
d. Spenerschen Ztg. a. d. Vierteljahre Okt- 
Dez. 1806. (Mitt. d Ver. f. G. Berlins ’07, 
Nr. 1.) [3645 
Schmitt, Edaa., Einquartierungsliste a. d. 
J. 1806-1x13. (Fuldaer G bll. 3, 10-16) [3646 


Fröhlich, F., Fichtes Reden an 
d. dt. Nation. Untersuchg. ihr. Ent- 
stehungs-G. (Charlottenb. Progr.) 


Berl.: Weidmann. 111S. 1M.80. [3647 
Bez.: Hist. Zt. 99, 460 M. 


Heigel, K. Th., Dt. G. v. Tode 
Friedrichs d. Gr. bis z. Auflösg. d. 
alten Reichs. XIII. (Lfg. 169 v. 2255.) 
(Bd. II, S. 401-480.) 1 M. [3648 

Fournier, A., Österr. u. Preußen im 19. Jh. 
Vortr. Wien & Lpz.: Braumüller. 34 S. 1 M. 
(Vgl.: Korr.-Bl d. Gosamt-Ver.’07, Nr. 1.) Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. °07, Nr. 44 Wittichen. (3649 


"131 


Koser, B., Die preuß. Politik 1786 - 1806. 
(Dt. Monatsschr. ’07. Jan. u. Febr.) [3550 


Manoeuvre, La, de Valmy. (Rev. 
d’hist. red. à l'État-Major de l’armée 
25, 205-86.) — Campagne de 1794 
à l’armée du Nord. (Ebd. 429-82. 26, 
1-52; 241-71; 449-92. 27,58-130.)[3651 

Dupuis, V., Les opérations milit. 
sur la Sambre en 1794. Bataille de 
Fleurus. Paris: Chapelot. xvj, 595 S.; 
11 Ktn. 18 fr. Vgl. Nr. 1668. [3652 


(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de 
l'État-Major de l'armée.) 


Kind, G., Der mißglückte Angriff 
Hotzes auf d. St. Luzi-Steig 1. Mai 
1799. (Jahresber. d. Hist.-ant. Ges. v. 
Graubünd. 36, I.) 19 S. 2 Ktn. [3653 

Koolemans Beijnen, G. J. W., De 
erfprins van Oranje te Lingen in 
1799. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R., 
6, 146-229.) [3654 

Picard, E., La campagne de 1800 
en Allemagne. T. I: Le passage du 
Rhin. Paris: Chapelot. xv, 513 S.; 
Ktn. 12 fr. Vgl. Nr. 1674. [3655 


(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de 
l'État-Major de l’armée.) 

Hüffer, H.. La battaglia di Marengo. 
(Atti d. Congresso Intern. di scienze stor. 
Roma ’03. Vol. 3, 323-30.) [3656 


Guerrini, D., La campagna na- 
poleonica del 1805. Torino: Olivero 
e C. 367 S. [3657 

Campagne, La, de 1805 en Alle- 
magne (s. Nr. 1678). VI: Austerl. 
Forts. (Rev. d’hist. réd. à l'Etat- 
Major de l'armée 26, 272-325; 493- 
547. 27, 372-422.) [3658 

Holzhausen, P., Napoleons Lage vor u. 
nach d. Schlacht b. Austerlitz. Milit.-polit.- 
literar. Studie. (Weser-Ztg. ’05, 30. Nov. u. 
1. Dez.) — Ders., Napoleon u. d. poln. Traum. 
(Ebd. on, 9. Dez) — Ders., Bilder a. d. 
Kricg in Schlesien 1%X06/7. (Schles. Ztg. ’06, 
Nr. 615f.; 846, 852. ’07 Nr. 1u.7.) — Ders, 
Aus d. Tagen vor u. nach d. Schlacht b. 
Eylau. (Ebd. ’07, Nr. 29 u. 91.) [3659 

Petre, F. L., Napoleons conquest 
of Prussia 1806. With an introd. 
by F. S. Roberts. With 7 maps 
and battle plans and num. portr. & 
other ill. Lond.: J. Lane. vam, 
319 S. 12 sh. 6 d. [3660 

Petre, F. L., Napoleon’s campaign 
in Poland, 1806-7. A milit. history 
of Napoleons first war with Russia, 
verified from unpubl. offic. docc. 
Ebd. von, 339 S. 12 sh. 6 d. [3661 

Ibáñez Marín, C., La guerra 
moderna; Campaña de Prusia en 1806; 
Jena-Lübeck. Madrid: El Trabajo 
1906. 4°. 562 S.; 19 Taf. 20 fr. [3662 


°132 


Holzapfel, W., Das Grenadi-rbataillon v. 
Hallmann im Feldzuge d. J. 1806. Nach e. 
Tagebuche d. Leutnants Joh. Bapt. Ferd. v. 
Wrede u. ander. Quellen. Mit 3 Kartenskizzen. 
Liegnitz. Progr. 51 8. [3663 


Goltz, C. Frhr. v. der, Von Jena 
bis Pr. Eylau. Des alt. preuß. Heeres 
Schmach u. Ehrenrettg. Kriegsge- 
schichtl. Studie. Mit 4Ktn. in Steindr. 
u. 1 Skizze im Text. Berl: Mittler. 


x, 202 S. 5 M. 50. [3664 

Rez.: Dt. Lit. -Ztg. ’07, Nr. 17 v.Caemmerer; 
Beil, z. Allg. Ztg. ‘07, Nr. 76 Pfister; Lit. 
Zbl. 07, Nr. :9 v. Janson; Streffieurs öst. 
mil. Zt. ’07, II, 107f. Ghw. 

Medicus, Vor 100 Jahren (s. ’06. 3381). 
Schluß. (Beil. z. Allg. Ztg. '06, Nr. 189 u. 273. 
07, Nr. 2) — v. Altrock, Jena u. Auerstedt. 
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. '07, 1-25.) — de 
Sérignan, Le Centenaire d'Jéns (Le Cor- 
respondant 225, 109-36.) — A. v. Pflister, Der 
Tag v. Jena. (Beil. z. Allg. Ze ’06, Nr. 238f. 
u. Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. ‘07, Nr. 1) — 
H. J., Jena. (Gronzboten "08, IV, 61-69; 133- 
41.) — Q., Zeitgeist- u. Zeitstimmen i. J. 
1806. (Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 232f.) [3665 

Noël, Reise d. Königs Friedr. Wilh. III. 
u. d. Königin Luire v. Auerstedt üb. Küstrin 
bie Mumel 1806. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 
’07, Nr. 1.) [3666 


Hertzberg, G., Kämpfe in u. bei 
d St. Halle a. S. 17. x. 1806. (= Nr. 
2769.) Halle: Hendel 378. 1M. [3667 


uistorp, B. ge Überfall d. Leutnants 
Hellwig b. Eisenach 17. X. 1806. (XV v. Nr. 
2324.) Eisen.: Kahle 1906. 14 8. 50 Pf. [3668 
Wehrmann, M., Von d. Kapitulation d. 
Stadt Stettin 29. Okt. 1806. (Monatsbll. d. Ges. 
f. pomm. G. ‘Os, 129-42.) — Ders., Die Stet- 
tiner Oktobertage 1806. (Ostsee-Ztg. ’06, Nr. 
470, 472, 482 u. 491.) (3669 
Quennerstedt, A., Några drag 
från kriget i Pommern 1807 samt 
sjukhusvärden vid södra armen 1808 
-1809. (Tidskr. i milit. hälsovärd 
1906.) [3670 
Stoewer, R., Belagerg. v. Kolberg 1807. 
Kolb.: Post. 79 S.; 6 Taf. u. 1 Plan. 1 M. — 
Ders., Nettelbeck u. Lucadou. (Grenzboten 
mz, I) — H. Klaje, Waldenfels u. seine 
Grenadiere. Beitr. z. G. d. Belagerg. Kol- 
bergs 1807. Mit Kte. (Kolb. Gymn.-Progr.) 
Kolb.: Dietz & M. x, 151 S. 1 M. 50. — P. 
Kolbe, Joach. Nettelbeck. (Milit. Charaktor- 
bilder. V.) Lpz.: Engelmann. 101 S. 2 M. 40. 
— Koiberg 1807. (Mil.-Wochenbl. ’07, Nr. 
83 f.) ` [$671 
Schultz, Graf W. J. R. v. Krockow. d. 
Begründer d. Danziger Freikorps 1806. (Mitt. 
d. Westpr. G.-Ver. 6, 3-6.) — Stoewrr, Das 
Krockowsche Freikorps u. d. Festung Kolberg 
nebst andern Beziehungn. zw. Danzig u. 
Kolberg 1807. (Ebd. 6-8.) [3672 
Hildebrand, J., Schlacht b. Pr. Eylau 
7. u. 8. Febr. 1807. Hrsg. im Auftr. d. Kreis- 
ausschusses Pr. Eylau. 2. Aufl. Quedlinb.: 
Huch 1906. 45 S.; Kte. 80 Pf. [3673 


Dohna, Burggraf u. Graf H. zu, 
Napoleon im Frühj. 1807. Lpz.: 
Wigand. 144 S. 4 M. [3674 


Bibliographie Nr. 3662—3717. 


Joachim, E., Napoleon in Fincken- 
stein. Beri.: Behrend & Co. ze, 
229 S.; Taf. 4 M. [8675 

Rez.: Rev. d’hist. mod. et contemp. 8, 526 f. 
Driault. 

Rose, J. H., Canning and the secret in- 
telligence from Tilsit, july 16-23. 1807. 
(Trunsactions of the Royal Hist. Soc. NS. 
Mahnwort z. Erinnerg. an d. Tilsiter Frieden. 
(Dt. Rundschau 132, 35-51.) [3676 

Sell, K., Anteil d. Religion an Preußens 
Wiedergeburt vor100Jahren. Rede. Tübing.: 
Mohr. 32 S. 60 Pf. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘0%, 
Nr 46 Meisner. [3677 

Langguth, A., Zur G. d. Tugendbundes. 
(Monatshfte. d. Comen.-Ges. 16, 16-24.) [3618 

Just, G., Als d. Völker erwachten. 
Liter. Bewegung u. Zeitstimmg. in 
Dtld. u. Österr. vor Beginn d. Feld- 
zuges 1809. Wien: Stern. 98 S. 


3 M. [3679 
Bremen, W. v., Die Tage v. Regensburg 
10. bis 23. IV. 1809. 2. Aufl. Mit 6 Skizzen. 
(Aus: „Milit.- Wochenbl. Beihft.“) Berl.: 
Mittler. 86 S. 1 M. [3680 
Bartolomaeus, Napoleon währ. d. 
Waffenstillstände v. Znaym u. Poiech- 
witz, 1809 u. 1813. (Jahrbb. d. Kgl. 
Akad. zu Erfurt N.F. 32, 29-89.) [3681 
Strobl v. Ravensberg, Metternich 
u. seine Zeit (s. ‘06, 3403). Bd. IT. 
xj, 514 S.; 16 Stammtaf. 10 M. [3682 
Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. 85, 95-:8 u. 
4710-73 v. Gruner. 

Caemmerer, v., Die Befreiungs- 
kriege 1813-1815. Strateg. Überblick. 
Mit Kte. in Steindr. u. Skizze im Text. 
Berl.: Mittler. 146 S. 3M.50 [3683 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 28 v. Voß. 


Ussel, Vis J. d’, Études sur l’année 
1813. La défection de la Prusse. 
(Déc. 1812-mars 1813.) Paris: Plon. 


x, 444 S.; Kte. 7 fr. 60. [3684 

Rez.: Rev. d'hist. diplom. 21, 316-19 Rain; 
Hist.-polit. Bil. 130, 70-75; Rev. d’hist. mod. 
8, 606-9 Driault, Engl. hist. rev. 22, 609 f. 
Atkinson. 

Lützen, O., Am Vorabend d. Treffens bei 
Luckau 4. Juni 1513. (Niederlaus. Mitt. 9, 
320-30.) [3655 

Sammter, A., Die Katzbach-Schlacht 
26. Aug. 1813. Mit bes. Bezicbg. d vorhergeg. 
Ereignisse zu Liegnitz u. Umgegend. sowie 
d. Gefechte bei Löwenberg u. Goldberg. 
Liegn.: Heinze (1363) Neudr. 1906. 102 S. 13636 

Bleibtreu, K., DieVölkerschlacht b Leipzig. 
4. völlig umgearb. u. verm. Aufl. (v. Napoleon 
b. Leipz.). Lpz.: Thomas. 287 8. m. Karten- 
skizze. 3 M. 60. : [3637 

Janson, A. v., König Friedrich 
Wilh. III in d. Schlacht. Mit 2 Portr. 
u. 25 vom Verf. entworf. Textskizzen. 
Berl.: Eisenschmidt. xıj, 314 BS. 
7 M. 50. [3688 

Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 24; Hist. Zt. 99, 
59u-93 Ulmann. 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Driault, J. E., Napoleon et la 
paix en 1813, à propos du dernier 
volume d’Alb. Sorel. (Rev. d’hist. 
mod. et contemp. 8, 177-99.) [3689 

Oechsli, W., Durchzug d. Alliierten 
durch d Schweiz 1813/14. I. (Neu- 
jabrbl. auf d. J. 1907. Zum Besten 
d. Waisenhauses in Zürich hrsg.) 
Zür.: Fäsi & B. 60 S.; Taf. u. Kte. 
3 M. 3690 

6rouard, A., La critique de la 
campagne de 1815. (Aus: Journ. des 
sciences milit. 'U6.) Paris: Chapelot. 
71 S. [3691 

Pflugk-Harttung, J. v., Napoleon 
währ. d. Schlacht b. Belle Alliance. 
(Hist. Jahrb. hehe 84-94; ; 328-40.) [3692 


Unger, W. v. v., Blücher. Bd. I: 
1742- 1811. Mit 6 Bildnissen, d. Nach- 
bildg. e. Briefes v. Blücher u. 19 
Kartenskizzen. Berl.: Mittler. xjv, 
401 S. 8 M. 60. [3693 
Rez.: Lit. Zbl. 07, Nr. 28 v. Janson. 
Kolbe, P., Fürst Blücher. (Milit. 
Charakterbilder. I.) Lpz.: Engelmann. 
75 S. 2 M. [3694 ` 
Conrady, W. v., Aus stürmischer 
Zeit. Ein Soldatenleben vor100 Jahren. 
Nach d Taxebüchern etc. d. kurhess. 
Stabskapitäns im Leibdragoner-Reg. 
L. W. Conrady. Berl.: Schwetschke. 
423 S.; Bildn. u. 2 Ktn. 6 M. [3695 


Nizze, H., J. E. Nizze. Lebensbild e. 
Lützower Jügers, nach alt. Papieren v. sein. 
ältest. Tochter. Strals.: Bremer 1906. 265 S.; 
Bildo. u. 2 Fksm. 3 M. [3696 

Brunswik v. Korompa, L., Die 
nn Ereignisse ın Innerösterr., 
Tirol, Vorarlberg u. im Isonzo- Gebiet, 
1796-1866. Mit 14 Beilagen. Wien: 
Seidel. 308 S. 6 M. [3697 

Kryspin, C. @., Beitrr. z. Ostpustertaler 
Krieus-G. in d. Franzosenjahren. (Forschgn. 
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 3, 222-:2.) [3698 

Kasthofer, K., Rud. Kasthofer, erster 
Staatsschreiber d. Kantons Aargau. Hrsg. v. 
O. Hunziker. (Taschenb. d. Hist. Ges. Aarg. 
06, 1-88.) | (3699 

Santelmann, Th., Beziehgn. zw. 
Bayern u. Preußen 1799-1805. Münch. 
Diss. 1906. 128 S. [3700 

Bockenheimer, K. €., Die Mainzer Geist- 
lichkeit währ. d. erst. franz. Herrschaft am 
Rhein 1792-93. (Stud. a. Kunst u. G., Frür. 
Schneider gewidm. 251-5R.) [3700 a 

Hashagen, J., Napoleon u. d. Rheinland. 
(Rheinlande ?07, 128-30.) 4 . {3701 

Körholz, F. Die Säkularisation u. 
Organisation ın d. preuß. Entschä- 
digungsländern Essen, Werden u. 


*133 


Elten 1802-1806. (XTV v. 2612.) Münst.: 
Coppenrath 124 S. 2 M. 40. (548.: 
Münst. Diss.) [3702 
Chuquet, Un prince Jocobin.Charles 
de Hesse ou le général Marat. Paris: 
Fontemoing 1906. 423S. 7 fr. 60. [3703 
Rez.: Zt.d. Ver. f. hess. G. 40, 370 f. Wenck. 
Jacobi, W., General Morio u. seine Be- 
ziehgn. zu Napoleon I. u. d. kgl. westfäl. 
Hofe (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. 
G. 1905 6, 22-25.) [3704 
Schmitt, Edua., Gefangennahme Hammel- 
burger Bürger durch d franz. Revolutions- 
Armes i. J. 1796. (Fuldaer G.bll. 3, 46-48.) — 
G. Richter, Die Zeit d. oranisch. Herrschaft 
in Fulda, 1802-6. (Ebd. 4, 152-57.) — Ders, 
Die Sskularisation d Kolləgiatstifts Rasdorf. 
(Ebd. 129-41; 198-205.) — H. Eltester, Der 
GH Ritt Napoleons durch Fulda. (Ebd. 3, 
[3705 
"Richter, W., Übergang d. a 
stifts Paderborn an Preußen (s. 
1725). Forts. (Zt. f. vaterl. G. West’ 
fal. 64, IL 1- 65.) [3706 
Hammel, E. v., Oldenburg vom 
Tilsiter Frieden bis zu sein. Einver- 
leibg. in d. franz. Kaiserreich. (= 9 
v. 2758.) Hildesh.: Lax. 130 S. 
2 M. 60. (65 S.: Münst. Diss. ’06.) [3707 
Wohlwill, A., Hamburg im Todesjahre 
Schillers. (Jahrb. d. Hamb. wiss. Anstalten. 
Jg. 22, Wiss. Beil. 63 S.) (3708 
Rosenthal, W., Braunschweig. Thronkrisis 
vor 100 Jahren. (Braunscbw. Magaz. ‘01, 
55-58.) [3709 
MaenB, J., Zur G. Magdeburgs in 
d. franz -westfäl. Zeit. (G.bll. £. 
Magdeb. 41, 377-406.) [3710 
Lorenz, Herm., Quedliuburg. Denkwür- 
digkeiten a. d. Kriegszeit vor 100 Jahren. 
Geschild. nach d. Akten d. Ratsarchivs u.d. 
Tribunalberr. d. Gr. Generalstabes. Quedlinb. 
Progr. 54 S. [3711 
Drees, H., Wernigerode in d. Franzosen- 
zeit. Progr. Werniger. 32 S (3712 
Burbach, W., Molsdorf in d. J. 1808-115. 
(Aus d. Coburg-Goth. Landen 4, 12-18) 3713 
Benrath, Erzbisch. Borowski u. d. preuß. 
Königspaar. (Dt.-ev. Bll. 32, 185-201.) Vgl. 
Nr. 36.2. [3714 
Linke, 0., Frdr. Theod. v. Merckel 
im Dienste fürs Vaterland. I: Bis 
Sept. 1810. (V v. 2791.) Bresl.: Wohl- 
fahrt. 233 S. 4 M. 50. [3715 
Granier, H., Noch einmal d. Breslauer 
Horndrechsler Joh. Konr. Seeling. Auch 
etwas v. d. Belugerg. Breslaus 1806 u. von d. 
Gährg. in Schlesien nach d. Tilsit. Frieden. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 41, 353-68.) Vgl. 
Nr. 1732. [3716 
Gembarzewski, B., Das Polnische 
Heer. Herzogtum Warschau 1807-1814. 
Mit Vorw. v. S. Askenazy. (Poln.!) 
Warschau & Krakau: Gebethner 1905. 
4°. xj, 362, Luj S.; 8 Taf. [3717 
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 7, 
138-40 Schottmüller. 


«154 


Pietsch, P., Aus d. Leben e. südpreuß. 
Landdragoners. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 7, 52-58.) [3718 


Innere Verhältnisse. 


Ziekursch,J., Eine bürgerl. Stimme 
a. Schlesien üb. d. Reform d. Preuß. 
Staates nach d. Tilsiter Frieden. 


(Preuß. Jahrbb. 127, 433-56.) [3719 
(J. B. A. Gebel, Ideen z. Reorganisation 
Preußens. 1807.) 
Meister, Das Herzogt. Westfalen in d. letz. 
Zeit d. kurköln. Herrschaft s. Nr. 2355. [3720 


Drottboom, G., Wirtschaftsgeogr. 
Betrachtgn. üb. d. Wirkgn. d. Na- 
poleon. Kontinentalsperre auf In- 
dustrie u. Handel. Bonn. Diss. 1906. 


100 S. [3721 
Real, J., Der Nordkanal. (XVIII v. 2732.) 
485 (3723 


Pagenstert, Zolikrieg zw. Oldenburg u. d. 
Eer. Westfalen 1809 u. 1810. (Jahrb. f. G. d. 
Hrzgts. Oldenb. 15, 139-44.) [3723 

Richter, Greg., Lage d. Landbevölkerg. 
in d. fürstl.-fuldisch. Ämtern am Ende d. 
18.Jh (Fuldaer G.bll. 3, 97-110 etc. 183-91.) (3724 

Landsberger, J., In d. J. 1795 bis 1803 
geplante Erweiterung d. Judenstadt zu Posen. 
(Hist. Monatsbil. f. d. Prov. Posen 7, 1-12.) (3725 


Bredt, J. V., Der Wuppertaler Cameral- 
Mühlen - Prozeß unt. Herzog Carl Theodor. 
(Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. ’07, 74-81.) [8726 


Holzhausen, P., Vor Jena. Stimmungs- u. 
Sittenbilder a. d. preuß. Heere v. 100 Jahren. 
(Vossische Ztg. ’05, Sonntagsbeil. s6f.) ‚3737 


Traber, J., Aufhebg. d. adelig. Benedik- 
tinerinnenstiftes Holzen. (Stud. u. Mitt. a. 
d.Bened.- u.Cist.-Orden 27, 282-9 ; 606-25.) [3:28 

Hashagen, J., Rheinisches Revolutions- 
christentum unt. franz. Herrschaft. (Monats- 
hfte. f. rhein. Kircb.-G. 1, 218-29.) 137239 

Selbst, J., Erinnerg. an Ldw Jos. Colmar, 
Bischof v. Mainz. (Stud. a. Kunst u. G. 
Frdr. Schneider gewidın., 101-16.) (5730 

Müller, K., Aufhebg. d. Wallfahrt Noth- 
gottes i. Rheingau. Nach ungedr. Qn. (Ka- 
tholik 3. F., Bd. 35.) [8731 

Richter, Greg., Der franz. Emigrant Gabr. 
Henry u. Entstehg. d. kath. Pfarrei Jena- 
Weimar. (Fuldaer Ob 8, 129-37 etc. 
177-82.) [3732 


Geyer, Chr., Nürnbergs kirchl. Leben vor 
100 Jahren. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. 
Nürnb. 29, 28-30.) [3733 

Oergel, G., Universität u. Akademie zu 
Erfurt unt. d. Fremdherrschaft 1506-1814. 
(Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu Erf. N.F. 32, 227 
-83.) Sep. Erf.: Villaret. 1 M. 13734 


Sarowy, Vorbereitg. u. Begründg. d. städt 
Volksschulwesens in Frankf. a. M. Frankf. 
Progr 4°. 448. [3785 

Schumacher, Schulwesen im Fürstent. 
Corvey unt. oranisch. Herrschaft 1508-7. 


Bibliographie Nr. 8718—3783. 


Progr. Höxter 1906. 4° 21 8. — Ders., 
Schulen im Fürstent. Corvey bei d. Säku- 
larisation. (Zt. f. vaterl. G. Westf. 64, Il, 
181-52.) [3736 


Domarus, M., Die Eberbacher Kloster- 
bibliothek u. d. Nationalbiblioth. in Paris 
1794. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. ‘061, 
21-24.) [3737 


Schulz, H., Kieler Professoren-Briefe. (Zt. 
d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36, 257-70.) [3738 

Holzhausen, P., Johs. v. Müllers Abfall 
(Frankf. Ztg. ’06, Nr. 321 u. 324.) (3739 

Koslowski, F. v., Stellg. Gleims u. sein. 
Freundeskreises z. franz. Revol. Nach un- 
gedr. Briefen (s. ’05, 3539). III. (Euphorion 
13, 71-79.) [3740 

Czygan, P., Neue Beitrr. zu Max v. Schen- 
kendorfs Leben, Denken, Dichten. (Euphorion 
13, 787-804. 14, 84-101.) — d, Sembritzki, 
Schenkendorfs Beziehgn. zu Memel. (Altpr. 
Monatsschr. 44, 110f.) — G. Sommerfeldt, 
Brief Schenkendorfs an d. Königin Luise 15. 
(Königeb. allg. Ztg. ’07, Nr. 250.) [3741 


Kienzl, H., Kotzebues Burgtheater-Direk- 
tion. (Nord u. Süd 119, 241-52.) (3:4 
Gebauer, C., Das franz. Element im Theater- 
leben Magdeburgs währ. d. Fremäherrschaft, 
Ende 1806 bis 1314. (G.bll. f. Magdeb. 4l, 
3823-50.) (3743 


Schultheiß, F. 6., Einfluß d. 
Romantik auf d. Vertiefung d. Na- 
tionalgefühls. (Arch. f. Kultur-G. 5, 
65-82.) [374 

Holzhausen, P., Weihnacht u. Neujahr in 
Berlin vor 100 Jahren. (Unterhaltungsbeil. d. 
Tagl. Rundschau ’06, Nr. 304 f.) — W. Bonsell, 
Weihnachten vor 100 Jahren in Berl. (Mitt 
d. Ver. f. G. Berl. oi, Nr. 1.) DL 


9. Neueste Zeit seit 1815. 

Schnittger, C. N.s Erinnergn. €. 
alt. Schleswigers. Neu hrsg., m. Àn- 
merkgn. verseh. u. durch e. Anbg. 
ergänzt v. H. A. Chr. Philippson. 
Schlesw.: Ibbeken 1905. 359 ©: 
3 M. 50. [3746 

Ehrentreich, H., Die freie Presse 
in Sachs.-Weimar von den Freiheits- 
kriegen bis zu d. Karlsbader Be- 
schlüssen. (= Nr. 2619.) Halle: Nie- 
meyer. jx, 87 S. 2 M. 40. (28 S.: 
Hall. Diss. '06.) [3747 


Stern, A., Relations inéd. sur la mission 
du prince d'Orange à Anvers au mois d'oc- 
tobre 1830. (Bull. de la Comm. Roy. d'et de 
’Acad. Roy. de Belg. 75, 105-36.) [9748 


Varrentrapp, C. 3 Rankes hist.- 


olit. Zeitschr. u. Berlin. polit. 
ochenblatt. (Hist. Zt. 99, 35- 
119.) \ [3749 


Stern, A., Dio Göttinger Sieben, Metternich 
u. Mazzini. (Ebd. 120-23.) Aktenstücke. [3750 


Neueste Zeit seit 1815. 


Kaindl, R. F., Zeitgenöss. Bericht 
z. G. d. galiz. Aufstandes v. 1846. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 355-59.) [3751 


b 


Hartmann, Mor., Der Vormärz u. 
d. Revol. Exil u. Heimkehr. Mit 
4 Lichtdr.-Bild. (Hartmanns ges. 
Werke Bd. I. Von O. Wittner.) 
Prag: Calve. xvj, 465 S. 6 M. XV], 
661 S. 8 M. [3762 
(Biblioth. dt. Schriftsteller a. Böhmen. 
XVIII u. XIX.) 
Mannheim im April 1848. (Mannheim 
G.bll_7, 101-108.) (3753 
Göhler, R., Zur G. d. Muiaufstandes 1449. 
(Dresdner G.Lll. oe, 113-23.) [3754 
Binghoffer, Im Kampfe f. Preußens Ehre. 
Aus d. Nachlaß d. Grafen Albr. v. Bernstorff 
etc. 8. '06, 3476. Rez.: Preuß. Jahrbb. 126, 
335-43 Daniels; Forschen. z. brandb. u. pr. 
G. 19, 619-21 Granier; Beil. z. Allg. Ztg. ug, 
Nr. 147 Prutz; Gött. gel. Anz, "07, 579-84 
Meineck«. [3755 
Poschinger, H. v., Der preuß. Gesandte 
Graf Brassier de St. Simon. (Dt. Revue 32, 
I, 267-78. IL, 32-46.) (3756 
Kaemmel, 0., Vor 40 Jahren. Erinnergn. 
(Aus: „Grenzboten‘“ ’06, IV.) Lpz.: Grunow 
1906. 44 8. 60 Pf. [3757 
Dungern, O. Frhr. v., Briefe e. nassauisch. 
Leutnunts a. d. Feldzuge 1866. (Ann.d. Ver. 
f. nass. Altertkde. 36, 109-32.) [3758 
Ambrozy, H. v., Die Kavallerie- 
brigade Fratricsevics in d. Zeit v. 
14. V. bis 4. VIL 1866. Aufzeichngn. 
ihr. Generalstabsoffiziers A. Wien: 
Seidel. xjv, 132 S.; Kte. 4 M. [3759 
Degenfeld-Schonburg, Ch. Ort. Ve 
Schweinschädel u. Königgrätz. Meine 
Kriegserinnergn. als Kommandant d. 
7. Husarenregiments. Wien: Konegen. 
38 S. 1 M. 80. [3760 
Thurn-Valsässina, L. Reichsgraf 
Yes 40 Jahre nach Königgrätz. Nach 
Tagebuchbll. Wien & Lpz.: Brau- 
müller. 114 S. 2 M. [3761 
Oncken, H., Aus d. Briefen Rudfs. 
v. Bennigsen (s. Nr. 1805). Forts. 
(Dt. Revue Jg. 32, Bd. III u. IV.) ie 
Discailles, E., A propos de que ques 
lettres écrites à Charles Rogier par le 
baron Lambermont en juin 1867. (Bull. 
del’Acad.Roy.de Belg."07, 1 1-27.)[3763 


Poschinger, H. Zen Aufzeichngn. d Prä- 
sident. d. badisch. Ministeriums d. auswärt. 
Angelegenheiten Rudf. v. Freydorf üb.d. 
Stuttgart Militarkonferenz u. d Abschluß e 
Militärkonvention zw. Baden u. Preußen. 
(Konservat. Monatsschr. 64, I, 239-49.) [3764 

Bernhardi, Th. v., Aus d. Leben. IX: In 
Spanien u. Portugal. Tagebuchbil. 1869 - 71, 
8. 06, 3481. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 84, 
460-63 Ködderitz; Lit. Zbl. ’06, Nr. 44; Hist. 
Zt. 98, 404-6 O. Harnack; Forschgn. z. brandb. 
u. pr. G. 20, 293-99 v. Petersdorff. [3765 

Krokinius, Th., Erinnergu. a. d. Feldzuge 
1870-71. Mit 3 Taf. u. 2 Kartenskizzen. 
Berl.: Paetel. 176 S. 3 M. (5766 


*135 


Güßfeldt, P., Meine Kriegserlebuisse im 
dt.-franz. Feldzug, nebst autobiogr. Mitteilgn. 
a. d. Jahren 1:68,6 '. (Dt. Rundschau 131, 42 
-62; 199-224; 351-77. 133, 189-209.) [3767 

Fautras, G., Souvenirs et impressions de 
1870-71. Le 3e bataillon de la gurde mobile 
de Seine-et-Oise pend. le siège de Paris. 
Paris: Hachette 1:06. 135 S. 2 fr. [3768 

Bouchet, E. et G. Duriau, 1870-1871. 
L’Annöe terrible à Dunkerque. (Sep. a. Mé- 
moires de la Soc. dunkerquoise. T. 42.) Dunk.: 
Impr. Dunkerquoise 1905. 535 3. Rez.: Ann. 
de l'Est et du Nord 3, 132.36 Desplangue. [3769 

Lindenberg, P., Briefe Kais. Na- 
poleons III. an d Gräfin Luise de 
Mercy-Argenteau. (Velhagen & Kla- 
sing Monatshfte. Jg. 21, I, 102-9.) [3770 

Gontaut-Biron, De, Dernières 

H 
années de l'ambassade en Allemagne, 
1874-77; d'apr. ses notes et papiers 
dipl. p. A. Dreux. Paris: Plon. xj, 
396 S. 7 fr. 50. [3771 

Rez.: Rev. d’hist. dipl. 21, 616f. 

Bülow, Fürst, Reden nebst urkdl. 
Beitrr. zu sein. Politik. Gesamm. u. 
hrsg. v. J. Penzler. I: 1897-1903. 
N. Tit.-Ausg. (’03.) II: 1903-6. Berl.: 
Reimer. x, 523; 496 S. 14M. [3772 


Heigel, K. Th. v., Polit. Hauptströmungen 
in Europa im 19. Jh. (Aus Natur u. Geistes- 
welt. 129.) Lpz.: Teubner. 112S. 1 M. [3773 

Rain, P., La France et les armees 
d'occupation, 1815-18. (Rev. des 
questions hist. 81, 229-39.) [3774 

Haupt, H., Die geplante Gründg. e dt.- 
amerikan. Republik in d. Reaktionszeit. (Dt. 
Revue ’07, Juli.) [3775 

Lentner, F., Frau v.Krüdener u. d. Tränen- 
sozietät. (Zt. f. öst. Gymn. 58, 153-85.) [3776 

Schoen, Th., Zur Koserizschen Verschwö- 
rung. (Diözesanarch. 25, 17-24; 33-46.) [3777 

Helfert, J. A. Frhr. v., G.d. österr. 
Revolution im Zusammenhange m. d. 
mitteleurop. Bewegung d. Jahre 1848 
-49. Bd. I: Bis z. öst. Verfg. v. 
25. Apr. 1848. Freib : Herder. xjx, 


636 S. 10 M. [3778 

Sann, H. v. der (J. Krainz), Feldmarsch. 
Graf Radetzky. Mit 24 1U. Graz: Styria. 
ZU, 176 S. 1906. 1 K. 20. [3779 

Pauer v. Budahegy, M., Feldzug 
v. Isaszeg 1849. (Streffleurs milit. Zt. 
'07, 539-56; 727-47; 867-86.) [3780 

Sauer, K. Th. v., Üb. d. oberbayor. 
Flottenverein v. 1848. (Beil. z. Allg. Ztg. ’07, 
Nr. 87) [3781 

Hansen, G. v. Mevissen, s. Nr. 1826. Rez.: 
Forschen. z. brandb. u. pr. G. 20, 211-17 
Rerwengrün; Hist. Zt. 99, 402-7 Meinecke 
Hist. Vierteljschr. 10, 451-56 Oncken; Mitt 
d. hist. Lit. 35, 473-77 Koehne. — d. Hashagen, 
Mevissen. (Allg. dt. Biogr. 53, 77 2-88.) (3783 


Bourgeois, E. et E. Clermont, 
Rome et Napoléon HI., 1849-70, 
Etude sur les origines et la chute 


*136 


du second empire. Paris: Colin. 
ze, 871 S. 7 fr. 60. [3783 

Rez.: Dt. Lit -Ztg. "07, Nr. 19 Stern; Rev. 
d’bist. dipl. 21, 465-70 de Saint-Charles; Rev. 
crit. ’07, Nr. 42 Mathiez. 


Wyliy, H. C., The campaign of 
Magenta and Solferino 1859. Lond.: 
Sonnenschein. 250 S. 5 sh. [3784 

Kerchnawe, H., Kaiserl. Waffen 
in Schlesw.-Holstein u. Jütland 1864. 
Wien: Stern. 48 S. m. Abbildgn. u. 
5 Kartenskizzen. 1 M. 50. [3785 

Wenger, v. d., Attacke d. 2. Eskadron d. 
Hannov. Drag -Reg. Herzog v. Cambridge b. 
Langensalza 27. Juni 1866. (N. milit. Bil. 69, 


Nr.17.)— Zur Frage d. Untergangos d.Hannov. 
Heeres. (Mil.-Wochenbl. ’07, Nr. 81f) [3786 


Duval, J., Vers Sadowa. Etude 
stratégique. Paris: Berger-Levrault. 
jx, 312 S.; Ktn. 6 fr. [3787 

Kovarik, 0., Feldzeugmeister 
Benedek u. d Krieg 1866. Neue 
Daten z. öst.-preuß. Feldzuge. Lpz.: 
Gracklauer. 116 S. 2 M. 50. [3787a 

Regensberg, F., 1866. Bd. I: Von 
Dresd. bis Münchengrätz; Gitschin; 
Custozza. Mit Illustr. u. Ktn. Stuttg.: 
Franckh. x1j, 78; 80; 1268. 3M. [3788 


L 1 (Von D. bis M.) 5. Aufl. I, 2 (Gitsch.) 
4. Aufl. I, 3 (Cust) 7 Aufl. 

Von Königgrätz bis an d. Donau. 
Darstellg. d. Operationen d. üst.- 
preuß. Feldzuges 1866 nach d. Schlacht 
b. Königgrätz. 5 Bde. Wien: Seidel 
1903-7. [3789 

1: Rückzug d. Nordarmee v. Schlachtfeld 
d. 3. VII. Mit Generalkte., 6 Beilagen u. 
Textskizze. jx, 188 S. 5 M. — 2: Das öst. 
Kavalleriekorps Holstein u. d. Vordringen d. 
preuß. Hauptkraft geg. Wien. Mit Generalkte., 
10 Beil. u. 2 Textskizzen. xj, 206 S. 6M. — 
8: Die Donauverteidigung. Mit Generalkte,., 
8 Beil. u. Textskizze jx, 1598. 5 M. — 
4 = ’04, 1537. — 5 = ’05, 1808. 

Kuntzemüller, 0., Ende d. Dt. Bundes- 
tags. (Grenzboten ’06, IV, 628-32.) [3790 


Wilhelm I. u. Franz Joseph I. i. J. 1867. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 191.) — H. C. H., 
Die Begegnung zu Oels 1867. (Ebd. Nr.195.) [3791 

Cosse, D. R., La France et la 
Prusse avant la guerre. I: La polit. 
de Sadowa. I: La polit. de Sedan. 
is: Nouv. libr. nat. 289; 295 8. 
à 3 fr. 50. 3792 

Ollivier, E., L'Europe à la fin de 
l'année 1869. (Rev. des deux mondes 
07,5 Pér., T. 39, 53-90.) — P. Muret, 
La question des alliances en 1869 et 
1870. (Rev. d’hist. mod. et contemp. 
8, 116-31.) — Raqueni, La triple 
alliance de 1870. (La Nouv. Rev. ‘06, 
Sept. 1.) [3793 


Bibliographie Nr. 3783— 38365. 


Guerre, La, de 1870-71 (s. Nr. 1840). 
Mesures d’organisation dep. le debut 
de la guerre jusqu'au 19 sept. (Rev. 
d’hist. red. à l'État-Major de l’armée 
26, 106-229: 326-444.) — Desgl. 
Opérations dans l'Est. (Ebd. 548-602. 
27, 131-298.) — Desgl. L'armée de 
Châlons (s. ‘06, 3506 u. ‘07, 1840). 
II: Nouart-Beaumont. 253, 349 S.; 
Ktn. II: Sedan. 397 RB, Ktn.; 
485 5. (docc.). [3794 

Schmid, E. v., Das franz. Generalstabs- 
werk üb. d. Krieg 1870/71. Wahres u. Falsches 
(s.’05, 3574a). Hft. VII: Schlachten vor Metz. 
Hft. 3: Gravelotte, Amanvillers u. St. Privat 
18. u. 19. VIII. Mit 18 Kartenskizzen im 
Text u. 3 Kartenbeilagen. 264 S. 10 M. Rez. 
v. H. 1-6: Lit. Zbl. ’06, Nr. 31 v. Janson; 
v. H. 5/6: Rev. d’hist. réd. à l'État-Major de 
l’armée 19, 632-34. [8795 

Regensberg, F., 1870-71 (8. ‘06, 
3508). Abt. III. Bd. I, 209-336; 3 Ktn. 
2M.60. (1.Bd. vollst.: 7 M. 50.) [3796 

Inh.: Einmarschkämpfe d. dt. Heere. Die 
Komödie v. Saarbrücken. Der erste Sieg. 
Eine improvis. Schlacht. Die Suldatenschlacht 
b. Spicheren. 


Cardinal v. Widdern, 6., Aus d. 
dt.-franz. Kriege 1870/71. (Cardin. 
v. W., Der kleine Krieg u. d. Etappen- 
dienst. III.) Berl.: Eisenschmidt. 188; 
102 S. 4 M. 60. [3797 

Koch-Breuberg, F., Die Bayern im groß. 
Kriege 1870-71. Mit Ill. Regensb: Habbel. 
260 S.; 7 Taf. 1 M. 20. (3738 

Mappes, H., Frankfurter Kriegsgefährten 
1870/71. Frankf. a. M.: Gebr. Kuauer 1%6. 
147 S. 6 M. 50. [3733 

Picard, E., 1870. La perte d'Al- 
sace. Avec 2 cartes. Paris: Plon. 
376 S.; 2 Ktn. 8 fr, 50. [3800 

Schäfer, v., Das 6. franz. Armeekorps, 
General de Failly, v. 5. bis 11. Aug. 1870. 
(Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 71-73.) [3801 

Tournès, R., De Gunstett au 
Niederwald pend. la bataille de 
Froeschwiller. Étude de tactique 
d'infanterie. Paris: Charles - Lavau- 
zelle. 302 S.; 4 Ktn. 6 fr. [3802 

Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’07, Nr.4 v. Caemmerar. 

Regensberg, F. Wörth. Stuttg.: 
Franckh. 45 S.: Ete. 1 M. [3803 

Courson de la Villeneuve, de, La brigade 
Bellecourt à l’armée du Rhin. (Le spectateur 
milit. T. 65.) (3-04 

Jolly, C., Le blocus et le bom- 
bardement de Thionville 1870. 


Chateauroux. 1906. 164, xı) S. [3805 


Schultheß europ. G.-Kalender (s. 
’06,3518). N. F. Jg. XXIT: 1906; hrsg. 
v. G. Roloff. 498 S. 10 M. [3806 

Schiemann, Th., Dtld. u. d. große 
Politik (s. '06, 1836). VI: 1906. 
451 S. 6 M. 


[3507 


Neueste Zeit seit 1815. 


Kämpfe d. dt’ Truppen in Südwestafrika 
(s. ’06, 3519). Hft. 4u. 5. (Aus: „Vierteljschr. 
f. Truppenführg. u. Heereskde.“) 207 8. 
80 Pf. [3808 


Brunswik v. Korompa, Krieger. Ereig- 
nisse in Innerösterr. etc. 1796-1866 s. Nr. 
3697. [3809 

Ilwof, F., Karl Rechbauer. (Allg. dt. Biogr- 
53, 225-33.) — Ders, J. B. Graf Rechberg u. 
Rothenlöwen. (Ebd. 233-46.) (3810. 

Bernoulli, A., Basel in d. Dreißiger- 
wirren. I: Die erste Revolution bis 
z. neuen Verfassg. v. Febr. 1831. 


(85. Neujahrsbl. hrsg. v. d. Ges. z. 


Beförderg. d. Guten u. Gemein- 
nützigen.) Basel: Helbing & L. 798. 
m. 4 Abbildgn. u. 1Taf. ıM.40. [3811 


Gubler, H., G. d. Kantons Tessin 
v. 1830-1841. (Zürich. Diss.) Zür.: 
Gebr. Leemann. 216 S. 4 M. [3812 

Brunner, L., Polit. Bewegungen 
in Nürnberg 1848/49. (= Nr. 2618.) 
Heidelb.: Winter. 1908. 5 M. (oun. 
Heidelb. Diss.) [3813 

Därck, K., Johs. Huber u. Ludwig II. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ’06, 118f.) [3814 

Krauß, R., Entwicklg. d. dt. Einheits- 
gedankens in Württemb. (Konservat. Mo- 
natsschr. 64, I, 123-35.) [3815 

Puttkammer, A., Max v. Puttkammer. 
(Dt. Revue 32, IL, 66-85.) [3816 


Krieg, Th., General Herm. v. Gers- 
dorff. Berl.: Mittler. 128S. 3M. [3817 

Werner, A., Die polit. Bewegungen 
in Mecklenb. u. d. außerord. Landtag 
im Frühj. 1848. (II v. 2617.) Berl.: 
Rothschild. 117 S. 3 M. 60. (Subskr.-Pr.: 
3M ) (95 S.: Freiburg. Diss.’06.) [3818 


Rez.: Lit. Zbl. wg Nr. 30 F. Fdch.; Hist. 
Zt. 99, 400 f. Goldschmidt. 


Innere Verhältnisse. 


Triepel, H., Quellensammlg. z. dt. 
Reichsstaatsrecht. 2. bis z. Gegenw. 
fortges. Ausg. Tübing.: Mohr. xvırj, 
378 S. 5 M. [3819 

Rauchalles, H., Die dt. Reichsverfg. 
Erläuterg. d. Reichsverfgs.urk. v. 16. IV. 1x1, 
m. Anh. u. Sachreg. Ansb.: Brügel. 500 S. 
5 M. 5v. [3820 

Wertheimer, E. v., Ungedr. Denk- 
schrift üb. d. preuß. Zentralstelle f. 
Preßangelegenheiten. (Dt. Revue 32, 
I, 181-94.) [3821 

Denkschrift d. livländ. Ritterschaft. Bei- 
lage zu e. gemäß. Landtagsbeschluß v. März 
1906 überreicht. Bittschrift. (Balt. Monatsschr. 
62, 279-501.) [3322 


Meier, Ernst v., Franz. Einflüsse 
auf d. Staats- u. Rechtsentwicklg. 
Preußens im 19. Jahrh. Bd. I: Pro- 


WEN 


legomena. Lpz.: Duncker &H. 2428. 
5 


M. 40. [3823 

Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 1837-46 
Schmoller. 

Loening, E., Grundzüge d. Verfassg. d. 
Dt. Reiches. 2. Aufl. (Aus Natur u. Geistes- 
welt. XXXIV.) Lpz.: Teubner. 1109. 1 M. 25. 
Rez.: Hist. Jahrb. 2x, 655f. Riedner. [3824 


Spahn, M., Das deutsche Zentrum. 
(Kultur u. Katholizismus. IV.) Mainz: 
Kirchheim. 177 S. 1 M. pu [3826 

Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. à. 

Hüsgen, E., Ldw. Windthorst. 
Köln: Bachem. xvj,477S. 8M. [3825 a 


v. Schulte, Erinnergn. an Windthorst. 
(Dt. Revue 31, IL) 

Petersdorff, H. v., Kleist-Retzow. 
Stuttg. & Berl.: Cotta. xıj, 556 S. 
8 M. [3826 

Rez.: Lit. Zbl. mi, Nr. 31 G. Kaufmann; 
Dt. Lit.-Ztg. ui, Nr.36 Kohl; Grenzboten “v7, 
I, 615-23 Jentsch; Dt. Rundschau 133, 312- 
16 D. — H. Prutz, Hans v. Kl.-R., d. 
Bannerträger d. pr-uß. Reaktion. (Beil. z. 
Allg. Ztg. ’07, Nr. 84.) 


Neubaur, P., Der Norddt. Lloyd. 
50 Jahre d Entwicklg. 1857/1907. 
3 Bde. Lpz.: Grunow. 60 M. [3327 

Staël v. Holstein, R. Baron, Freigebg. d. 
Rittergüter-Besitzrechts. (Balt. Monatsschr. 
63, 180-208; 276-302) [3528 

Emele, J., G. d. Gewerbevereins 
Karlsruhe. Karlsr.: Gutsch. 201 S, 
2 M. 50. [3829 

Moltke, S., Leipzigs Handelskor- 
porationen, Versuch d. Gründg. sächs. 
Handelskammern im 19. Jh. Lpz.: 
Twietmeyer. 249S.;8Taf. 10 M. [3830 


Laubert, M., Episode a. d. Schmuggler- 
wesen unser. Provinz. (Hist. Monat bll. f. d. 
Prov. Posen 7, 33-37.) [3531 


Bernstein, E., G. d. Berliner Ar- 
beiter-Bewegung. Kapitel z. G. d. 
dt. Sozialdemokratie. Tl. I: Vom J. 
1848 bis z. Erlaß d. Sozialistenge- 
setze. Bd. I. Berlin: Vorwärts. 404 S. 
5 M. [3832 

Wassermann, R., Entwicklig. d. jüd. Be- 
völkerg. in Bayern im 19. Jh (Zt. f. Demo- 
graphie u. Statist. d. Juden I, Hp 11.) — 


Ders., Stand d. jüd. Bevölkerg. in Bayern 
1. Dez. 1905. (Ebd. II, Hft. 10.) [3833 


Koch, P., G. d. dt. Marine. 2. fort- 
ges. u. teilw. umgearb. Aufl. Berl.: 
Mittler 1906. 169 S.; 14 Taf. u. 


3 Textskizzen. 3 M. [3834 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 51/52 Perels u. 
Entgegng. v. Koch m. Antw. v. P. ebd. v7, 
Nr. 6. 


e 
Freytag-Loringhoven, Frhr. v., Die Exer- 
zier-Reglemeuts f. d. Infanterie v. 1 12, 1-47, 
1888 u. 1906 Ein Jahrh. takt. Entwicklg. 
(Beihft. z. Inf.-Wochenbl. '07, 27-49.) [3535 


Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. Bibliographie. 10 


*138 Bibliographie Nr. 3836—3897. 


Scheibel, 5. niederschles. Inf.-Reg. Nr. 154 
in d. erst. 10 Jahren sein. Bestehens 1897-1907. 
Jaueri. Schl.: Hellmann. 145 S. 8 M. [3836 


Sell, K., Die allgem. Tendenzen 
u. d. relig. Triebkräfte in d. Kirch.- 
G. d. 19. Jh. (Zt. f. Theol. u. Kirche 
16, 347-85.) [3837 


Freisen, J., Der Apostol. Stuhl 
u. d. Regelung d. kath. Kirchenver- 
hältnisse in d. kleiner. dt. Bundes- 
stuaten seit Anfang d. 19. Jh. (Arch. 
t kath. Kirchenrecht 86,35-81.) [3838 

Mundwiler, J., Geo. v. Waldburg-Zeil, S. J. 
Ein Volksmissionar d. 19. Jh. Freib.: Herder 
1906. 162 S. 1 M. 80. [3839 

Poschinger, H. v., Geb. Verhdlgn. 
m. Rom unt. d. Ministerium Man- 
teuffel. (Grenzboten '06, III, 497- 
603.) [3840 

Wertheimer, E., Ungedr. Briefe 
e. geheim. Wiener Agenten a. d. J. 
1856. Beitr. z. G. d. österr. Konkor- 
dats v. 1855. (Dt. Revue '07, II, 
1-12; 210-30.) [3841 

v. Schulte, J. Hub. Reinkens. (Allg. dt. 
Biogr. 53, 287-92.) [3842 

Nithack-Stahn, W., Die preuß. Landes- 
kirche unter Friedr. Wilh. IV. (Preuß. Jahrbb. 
128, 191-208.) [3843 

Pöhlmann , H., Die Erlanger 
Theologie, ihre G. u. ihre Bedeutg. 
(Aus: Theol. Stud. u. Krit. ‘07.) Sep. 


Gotha: Perthes. 73 S. 1 M. 20. [3844 
Michels, V., J. W. Pruger. (Allg. dt. Biogr. 
53, 107-13.) — M. Scheibe, R. A. Lipsius. 
(Ebd 52,7-27.) — Kamphausen, M. Mangold. 
(Ebd. 170-76.) [3845 
Seeberger, G., Chronik d. prot. Pfarrei 
Bamberg, 1807-1907 Bamb.: Hübscher. #98 .; 
Taf. 1 M. | [3846 
Eichner, K., Wilh. Löhe. Nürnb.: Löhes 
Buchh. 129 S. 2 M. [3547 
Friedrich, H., Chronikblätter d. ev. Mili- 
tärgemeinde zu Metz. Metz: Scriba 1906. 
112 S. 1 M. 50. (38418 
Rotscheidt, W., Gottfr. Kinkel als Hilfs- 
prediger in Köln. Mitt. a. d. Arch. d. Ev. 
Gemeinde zu Köln. (Theol. Arbeiten a. d. 
rhein. wiss. Prediger-Ver. N.F 9, 126-33.) [3849 
Haccius, OG. Hannov. Missions-G. 
(8. ’05, 2376). jÍ: G. d. He 
Mission v. 1848 bis zum Tode v. 


Harms. 568 S. 3 M. 60. [3850 
Rez.: Zt. f£. Kirch.-G. 28, 256-58 Reichel. 
Flanß, R. v., Marienwerder, e. Verban- 

nungsort. Ein Blatt a. d preuß. Kirch.-G. 

d. 19. Jb. (Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 

45, 19-32.) . i (3851 
Eberlein, Aus e. reich. Leben. 

Bil. d. Erinnerg. an Dav. Erdmann. 

Generalsuperint. v. Schlesien. Berl.: 


Warneck. xj, 483 S. 4 M. [3852 
Rez.: Theo!. Lit.-Ztg. 07, Nr. 6 Schian. 


Jüngst, J., Der Methodismus in Dud 
3. Aufl. Gießen: Töpelmann 1906. 119 8. 
2 M. 40. Rez.: Theol. Lit-Ztg. ’06, Nr. 6 
Mirbt. (3853 


Mirbt, Die kath.-theol. Fakultät zu Mar- 
burg, s. ‘06, 1873. Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 46; 
Hist. Zt. 98, 225 Kattenbusch; Hist. Vier- 
teljschr. 9, 598 Sehling; Dt. Lit.-Ztg. 07, 
Nr. 4 W. Köhler; Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 
189f Wenck. [3854 

Ziegler, A., Mitt. a. d. G. d. Kandidaten 
Konvikts U. L. F. in Magdeb. u. Verz. sein. 
bisher. Mitglieder. Magdeb. Progr. 4°. 50 S. [3555 


Fabricius, W., G. u. Chronik d. Kösener 
8. C. Verbandes. Nach d. Akten. Marb.: 
Elwert. 113 S. 4 M. [3856 
Fröhlich, K., Der Würzburger S. C. im 
vorig. Jahrh. v. 1800 bis zur Neuzeit. Würzb.: 
Stürtz. 4%. 156 S. 8 M. (3857 
Lange, E., Der Konflikt d. „Allgemwin- 
heit“ u. d. Landsmannschaft Pomerania in 
Greifswald im Sommerhalbj. 1821. (Balt. Stud. 
N.F. 10, 119-33.) [3555 
Nentwig, H., Die katb. dt. Studentenver- 
bindg Wiufridia in Breslau 1881-1906. Bresl.: 
Goerlich 1906. 242 S. 4 M. LK 


Machule, P., Entwicklg. d. öffentl. 
Schulwesens d. alt. Provinzen d. 
reuß. Staates 1816-1901 (s. Nr. 1929.) 


l. II. Progr. Ratibor. 4°. 81 S. [3860 


Denig, Aus d. Lebenserinnergn. d kel, 
hannov. Generalschuldirektors Frdr. Kobl- 
rausch, 1780-1867. Bingen. Progr. 4° 18 S. [3851 

Asbach, J., Zur Charakterist. K. W. Kor- 
tüms. (In: stud. z. niederrh. G. Festschr. d. 
Düsseld. Gymn. S. 1-13.) [5862 

Holzer, J., Entwicklg. d. steirisch. Mittel- 
schulwesene seit Erscheinen d „Organisa- 
tionsentwurfes“ (s. ’06, 1882). Forts.: Das 
Mittelschulwesen d. steir. Landstädte. Gymn.- 
Progr. Graz. 1906. 23 S. — A. Mell, Gb. d. 
Aufänge d. Rlindenfürsorge in Steiermark. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 4 137-71 ) [3563 

Krumbholz, P., Aus d. G. d. Weimar. 
Volksschule unt. d. Regierg. d. Grhzgs. Karl 
August. (Mitt. d. Ges f. dt. Erzichgs.- u. 
Schul-G. 17, 32-56.) [384 

Gerber, G., Zur G. d Kgl. Friedrich- 
Wilhelms-Gymn. zu Berlin 1327-38; hrsg. v. 
E. Heyfelder (Aus: Annalen u. Historien 
Mitt. d. Ver. ehem. Schüler d Fr-Wilh.- 
Gymn. Jg.24u.25.) Berl.: B. Paul. 4°. 31 S. [556 


Wittichen, F. C., Briefe v. Gentz 
an Ranke. (Hist. Zt. 98, 329-36.) — 
H. F. Helmolt, Merkwürdiger Brief 
Rankes. (Beil. z. Allg. Ztg. ur, 
Nr. 106.) [3866 

e, Schulte, Clem. Th. Perthes. (Allg. dt. 
Biogr. 53, 12-17.) — H. Meisner, Frz Pott- 
hast. (Ebd. 102-5.) — M. Lenz, Const. Rößler. 
(Ebd. 514-22) — H. Simonsfe d, W. H. Riehl. 
(Ebd. 3862-83.) — K. v. Amira, P. R. Roth 
(Ebd. 538-4.) — C. Mirbt, Herm. Reuter 
(Ebd. 310-19.) — E. Huhle, Hnr. v. Treitschke 
u. sein Geburtshaus. Dresd. 1906: Linke. 
32 S. — J. Trefftz, P. Hassel. (Hist. Vier- 
telischr. 10, 127f) — H. Semel, Vikt Hehn. 
(Balt. Monatsschr. 63, 41-65; 1381-62; 4359) 
Sep. Riga: Löffler. 56 S. 1 M. 40. EEN 


Neueste Zeit seit 1815. 


Klopp, W., Lebenslauf v. Onno 
Klopp. (Sep. a.: Jahrb. d. Ges. f. 
bild. Kunst etc. zu Emden 16, 1-181.) 
Osnabr.: Wehberg. 2 M [3868 


Wilcken, U., Hnr. Gelzer. (Berr. üb. d. 
Verhdlgn. d. Kgl. Süchs. Ges. d. Wiss. zu 
Leipz. 58, 199-205.) — d. Leipoldt, Desgl. 
(Hist. Vierteljschr. 10, 139-41) — E. Gerland, 
Desgl. (Byzant. Zt. 16, 417-30.) [3869 

Borchling, C., Mor. Heyne. (Protokolle 
d. Ver. f. G. Götting. IlI. 4, 73-85.) — 
M. Roediger, Desgl. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
16, 245-47.) (3870 

Totenschau schweiz. Historiker. 1901-1906. 
(Anz. f. schweiz. G. oe, 51-56; 84-88. ’07, 160 
-64; 177-87.) — W. Hadorn, K. E. Blösch. 


(Sammig. bern. Biographien 5, 616-28.) [3871 


Henner, Th., Dr. Friedr. Stein, d. G.- 
schreiber Frankens. (Arch. d. Hist. Ver. v. 
Unterfrank. An, 187-214.) [3872 

Rachfahl, F., Rob. Fruin. (Hist. Zt. 98, 
507-43.) — G. Goyau, Godefr. Kurth. (Rev. des 
2 mondes Année 77. Pér. 5, T. 37, 367-95.) [3873 

Pauls, E., Der Düsseldorfer G.-Verein in 
d. ersten 25 Jahren sein. Tätigkeit. (Beitrr. 
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. 
20, 355-404.) [3874 

Maetschke, E., Die Zeitschrift d. Ver. f. 
G. Schlesiens 1855-1905. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schles. 41, 1-16.) [3875 

Hase, O. v., Emil Strauß, e. dt. Buch- 
bändler am Rheine. Lpz.: Breitkopf & H. 
Xj, 2768. 3 M. [3876 


Witkowski, G., Das dt. Drama d. 19. Jh., 
in sein. Entwicklg. dargest. 2. durchges. Aufl. 
hr Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 51.) Lpz.: 

eubner 1906. 1728. 1 M. [3877 


Eichendorff, Frhr. J. v., Aus d. 
Nachlaß. Briefe u. Dichtgn. Hrsg. 
eingel. v. W. Kosch. Köln: Bachem 


1906. 111 S. 1 M. 80. [3878 

Exped. Schmidt, Eichendorff. (Hist.- 
polit. Bil. 140, 641-55.) 

Aus Frdr. Rückerts Leben. (Jahresber. d. 
Hist. Ver. Mittelfrank. 54, 1-93 ) — H. Houben, 
Bundestag u. Junges Deutschland. (Beil. z. 
Allg. Ztg. ’07, Nr. 68.) — L. Geiger, Ernst 
Ortlepp u. d. Zerfsur. (Euphorion 13, 805-9.) 
— T. Halusa, Adalb. Stifter. (Stud. u. Mitt. 
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 27, 399-408; 650 
-59.) — A. Bettelheim, Berth. Auerbachs 
erste Schwarzw. Dorfgeschichten. (Dt. Rund- 
schau 130, 14-42.) — A. Frey, Gottfr. Keller- 
Briefe. (Ebd. 283-93.) [3879 

Drescher, Die Quellen zu Hauffs Liechten- 
stein, 8. ’06, 1902. Rez.: Stud. z. vergleich. 
Lit.-G. 7, 147-54 Hans Hofmann. [3880 

Kuh, E., Biogr. Frdr. Hebbels. 2 Bde. 
2. unveränd. Aufl. Wien: Braumüller. 419; 
538 S. 10 M. [3381 

ve 


Eggert-Windeck, Eduard 
Mörikes Haushaltungsbuch 1843-47. 


| 
| 
| 
| 


"139 


Stuttg.: Strecker E Schr. 18 S.; 34 S. 
in Fksm. 4 M. [3882 
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. ’07, Nr. 85 O. B. 
Badstüber, H., Chr. Kuffner, e. 
vergess. Poet d. Vormärz, Beitr. z. öst. 
Lit.-G. Lpz.: Fock. 76S. 2M.50. [3883 
Proelß, J., Scheffels Leben. Stuttg. : 
Bonz & Co. 94 S. 2 M. [3884 


Gurlitt, C., Die dt. Kunst d. 19. Jh. 
3. umgearb. Aufl. Berl.: Bondi. xv, 
7225. m. 48 Vollbildern. 10 M. [3885 

(Das 19. Jb. in Dtlds. Entwicklg., hrsg. v. 
Schlenther. XI.) 

Schöne, R., Anfänge d. dt. Kunst d. 19. Jh. 
(Rede.) Berl.: Mittler. 22 S. 60 Pf. (3586 

Sigismund, E., 30 Jahre Dresdner Kunst- 
ausstellgn. 1801-1830. Kunstgeschichtl. Studie. 
(Dresdner G.bll. "ue, 93-110.) [3187 


Lichtenberg, R. Frhr. v.u. E. J affé, 
100 Jahre dt.-rôm. Landschaftsmalerei. 
Berl.: Oesterheld & Co. 2188.; 45 Taf. 
18 M. 3888 

Ostini, F. v., Wilh. v. Kaulbach. 
(Künstler - Monographien. LXXXIV.) 

ielef.: Velhagen E Kl. 1906. 132 8. 
m. 148 Abb. 4 M. 

Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 8. 

Sigismund, E., Ferd. v. Rayski. 
Biogr. Versuch. (= Nr. 2782.) Dresd.: 
Baensch. 86 S.; Taff. 2 M. [8890 

Rille, A., Die städt. Heinr. Gomperz- 
Gemäldesammig. in Brünn. (Zt. d. Dt. Ver. 
f. G. Mührens etc. 11, 1-58.) [3891 

Herzog, H., Aus d. Briefwechs. ::w. Joh. 
Fr. Böhmer u. Kupferstechor Sam. Amsler. 


(Taschenb. d. Hist. Ges. Aargau ‘06, 131 
-60.) [3893 


[3889 


Deutsch, O. E., Schuberts Verlassenschaft. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 215.) [3893 


Neumann, Angelo, Erinnergn. an 
Rich. Wagner. Mit 4 Kunstbll. u. 
2 Fksms. 1. u. 2. Aufl. Lpz.: Staack- 
mann. 341 S. 6 M. [3894 


Deutsch, E., Beitrr. z. G. d. Grazer 
Theaters (s. '06, 3596). Forts. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Steierm. 4, 172-224.) — H. Stümcke, 
Berlin. Theaterhändel vor 80 Jabren. (Preuß. 
Jbb. 129, 110-28.) — M. Laubert, Zur G. d 
Posener Theaterzensur. (Hist. Monatsbl. f. 


d. Prov. Posen 7, 65-76.) (3895 
Koehler, Das Eisaß u. sein Theater s. 
Nr. 2573. [3896 


Freytag, E. R., Sächs. Krieger- u. Kriegs- 
poesie 1866. (Mitt. d. Ver. f. süchs. Volkskde. 
4, 156-63.) [3397 


10° 


*140 


Alphabetisches Register. 


Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *23—*28 und *96—*101 verzeichneten „Gesamm. 
Abhandlungen und Zeitschriften“, ferner anonyme Zeitschriftenaufsätze und die 


Abele 2225 

Abeling 2860 
Abhandlungen: Corvey 
185 

Achscharumow 1653 
Acta Borussica 1574 
Actes 66 

Actus 890 

Adam 2125. — 2226 
Adámek 1551 

Adler 1897 

Adlhoch 908. 2888 
Affry, d’ 8541 

Agahd 779a 

Agricola 3217 
Ahlefeldt 1459 

Ahn 1239. 1828. 1330 
Akten etc.: Jetzerprozeß 
3137; Kirchenpol. Ge- 
orgs 1240; Univers. 
Frankf. 500 
Aktenstücke : Riga 1470 
Albani 1370 

Albert 1165. 1170. 1718. 
3643 

Alberti 1285 

Albrecht 1218. 3200 
Album: ac. Viteb. 498 
Allen 1186 

Alpartil 1108 
Altertiimer: heidn. Vor- 
zeit 782. 2804 
Altrock 3665 

Aluins 925 

Amardel 2049 
Ambrozy 3759 

Amira, v.988. 2982. 3867 
Amrhein 1292. 2472 
Anacker 3503 

Andreae 1616 

Andree 581 

Anemüller 1655. 2197 
Anheisser 538. 2540 


Rezensenten-Namen. 


Ankert 329 

Anrich 1294 

Anschütz 1584 

Anthes 2812. 2828 
Apell 3358 

Apianus 251 

Appellation 1046 
Arbenz 1230. 3215 
Arbois deJubainville 877 
Archiv: Hirzel 2093; 
Ref.-G. 1211. 3197 
Archivalien : G. Öst. 2162 
Archives: Orange Nas- 
sau 1468 

Arens 564. — 2180 
Armbrust 1420. 2307. 
3088. 3411 

Arndt, G. 1393 

Arndt, L. 1404 

Arndt, W. 2027 
Arnheim 2303 

Arnold, H. 1156 
Arnold, J. F. 808 
Arnswaldt, v. 2088 
Arras 210. 3123 

Arx, v. 2526 

Asbach 2826. 3862 
Askenazy 3717 

Aspern 149 

Atlas 34 

Aufleger 536 

August, der 18. 1850 
Aus: d. Franzosenzeit 
1638; d. G. d. Univ. 
Greifsw. 502; d. geist. 
Leben Westf. 523; d. 
Zeiten d. Basl. Revol. 
1623 

Ausfeld 2196 
Autogramme 70. 2030 
Auvray 976 

Averdunk 391 
Axenfeld 2122 


Baas 1193. 2607 
Baasch 2402. 2403 
Bach 2945 
Bachmann 250. 325. 960. 
3041 
Backhaus 185 
Badstüber 3883 
Badtke 373 
Bähler 1287. 1374. 1496 
Bär 1573. 2336. 3570 
Bahder, v. 2013 
Bahlmann 521 
Bahrfeldt 2061 
Baier 1005. 3136 
Bailleu 1685 
Bainville 1799 
Balagny 1695 
Baldasseroni 1066 
Baldauf 835 
Baldes 2813. 2814 
Ballhausen 2978 
Ballin 361 
Bally 2057 
Balszus 2051 
Bamberg, v. 1923 
Bang 810. — 2407 
Bappert 1052 
Bardeleben, v. 
3457. 3495 
Bardy 1720 
Barge 1268. 8203 
Barrelet 1525. 8517 
Bartels 185 
Barth 1118. — 2954 
Barthel 2833 
Bartolomaeus 3681 
Baruzi 3524 
Barwinski 3308 
Baschin 4. 1963 
Bassermann, E. 139 
Bassermann - Jordan 
2385 
BaBler 1291. 3285 


1425. 


om D EEN A EE > 0? > Öle 


Bastgen 465. 2479 

Bastian 3435 

Batka 553. 1208 
Battenberg 3144 

Batzer 1138 

Bauch 500. 1182. 2512. 
3134 3304 

Bauchond 436a 
Baudenbacher 459 
Bau-u.Kunstdenkmiiler: 
226 F. 2233 ff. 

Bauer, B. 278 

Bauer, L. 3368 

Bauer, M. 2599 

Bauer, W. 1414. 3268. 
3407 

Bauernhaus 686f. 
Baum 1445. 8178 

Baumann 2227 
Baumberger 8154 

Baumgartner 2448 

Bayer 2807 

Beam 3527 

Bechade 98 

Beck, H. 3096 

Beck, P. 1717. 1751. 
1755. 1867. 2047. 2473. 
3119. 3158 

Beck, W. 2003 

Becker, A. 1972 

Becker, E. 514 

Becker, G. 1571 

Becker, H. 1136 

Becker, J. 2205. 2351 
Becker, K. 3534 

Beckmann 3024 

Beemelmans 111. 3397 
Beethoven 1773 
Begemann 3425 
Behrend 2404 

Behrens, C 1111 
Behrens, H. 112 
Behrmann 2406 
Beichtbüchlein 3145 
Beinert 389 

Beintker 319 

Beißel 1032. 2555. 2562 
Beiträge z. : G. Eisenachs 
2324; Fam. Huyssen 
143; St. Weilburg 284; 
dt.-böhm. Volkskde. 
2578 

Bekefi 505 

Below, v. 2431 

Beltz 798 

Bendel 466 

Benecke 297 

Benkert 3615 


Alphabetisches Register. 


Bennigsen 1805. — 3618 

Benoit 2092 

Benrath 3632. 3714 
Benziger 197 

Beowulf 839. 2857 
Berbig 1212. 1224. 1237. 
1249 1307. 3210 
Berdolet 3415 

Berg, G. 484. 2331. 3496 
Berg, W. 3557 

Berger 256. — 1096 
Bergmann, A. 2327 
Bergmann, E. 1942 
Bergner 226 
Bergsträßer 1560 


Berichtie): d Röm.- 
Germ. Komm. 2823: d. 
Konservators  Ostpr. 


238: d. Prov.-Komm. 
f. Denkm. d. Rbein- 
prov. 232 

Berléung 378 

Berlière 3131. 3163 
Bernhardi, v. 3765 
Bernheim 942. 2943 
Bernoulli 495.— 3260. — 
3811 

Bernstein 3832 
Bertram 1750a 
Bertsche 61 
Beschorner 
2327 
Beschreibung: Münzen 
2057 

Beschütz 2441 

Besse 2926 

Besson 918 

Best 2281 

Bethcke 3543 

Bethge 900 

Bettelheim 3879 
Beulay 3629 

Beyer, C. 2328 

Beyer, R. 1594. 3580 
Beyerle 2288. 2377 
Beyschlag 509. — 1455 
Biber 22 

E české hist. 


32. 1995. 


Bibliographie d.: württ. 
G. 1971; d. schweiz. 
Landeskde. 10. 1968; 
d kirchengeschichtl]. 
Lit. 25. 1988; d. dt. 
Zeitschriften-Lit. 3. 
1962 

Bibliotheca: geogr. 4. 
1963; ref. Neerl. 3221 


EE EE EE nn EE 


*141 


Bibliothek: dt. G. 245. 
2255; liturg. 3223 

Bickel 3170 

Bickell 2547 

Bickerich 1596. — 3501 
Bidder 2523 

Biehringer 3012 

Bier 3109 

Bierbach 851 

Biereye 2323 
Biernatzki 3405 

Biese 2528 

Bigwood 387. 2352. 3567 
Bihl 3006. 3116 

Bihler 15a 

Bihlmeyer 3138 
Bilder: Augsb. 2496 
Bilderchronik 224 
Bildnisse d. Königin 
Luise 1662. 

Binder 109 

Binding 1877 
Bindschedler 2449 
Biographie(n): allg. dt. 
167. 2130; badische 
168; nat. de Belg. 2132 
Bischofschronik 2158 
Bismarck 1798 
Bissinger 825. 2849 
Bitterauf 2901 
Bittner 2163 
Blanchet 2839 
Blank 270 

Blau 254 
Bleibtreu 1831. 
3554. 3687 
Bleyer 846 
Bliemetzrieder 1102. 
1106. 3080 

Blind 1791 

Bloch 2905 

Blocher 2349 

Blok 1657. 2304 
Blümml 1384.1472.1505. 
2609 

Blume, v. 1904 
Blumenthal 1804 
Blumrich 2806 
Bluntschli 2078 

Bock 488 
Bockenheimer 3700a 
Bockmühl 3375£. 

Bode 449 

Bodemann 1549 
Bodemer 1287 

Boden #58. 2875 
Bodewig 2851 

Boeck, v. d. 1750 


1833. 


*142 


Böger 2019 

Boeglin 1915 

Boegner 1229 

Böhi 1736 

Böhme 519 

Boehmer 1016. 1257. 
3251 

Böhnisch 518 

Boelcke 1891 

Boeles 2814 

Bömer 529 

Bönhoff 46. 2486 

Boer, R. C. 843. 2863 
Boer, T. J. de 1978 
Börger 3189 

Börner 1166 

Bösken 286. 2500 

Boetticher, P. 2070 
Bötticher, A. 2230 
Bogner 931. 2536. 2934 
Boie 1641 

Boissonnade 1987 
Bojanowski, v. 3598 

Bolte 8475 

Bonardi 3078 

Bondois 2898 

Bondy 415 

Bonhomini 1322 
Bonin, v. 1422 

Bonnell 3645. 3745 
Bonte 3048 

Bonwetsch 3277 

Booß 2937 

Borchling 221.989.1189. 
1417. 1978. 2990. 3870 
Borel 2001 

Bornhak 1874 

Borrmann 2557. — 2834 
Bos 3294 

Bose, v. 2080 

Bossert, A. 1271 
Bossert, G. 1250. 1436. 
3257. 3278. 3370 

Boßhardt 3227 

Bothe 360. 2379 

Boucharlat 920 
Bouchet 3769 

Bour 240. — 606 

Bourdon 1275 
Bourgeois 3783 
Bourguet 1563. 3656 
Bourrilly 1277 
Brabant 3653 
Brackmann 953. 1004. 
2996 

Brader 2974 

Brahms 1968 
Brambach 2047 


Alphabetisches Register. 


' Brandenburg 1786 


.— 


ee am, ge ` m msn re qe ee 


Brandes 485. — 837 . 
Brandstetter 1968. 1969 
Brandt 2422 

Brann 2428 

Brants 496. 3323 
Braun, H. 575 

Braun, J. 1659 

Braun, L. 443 

Braun, O. 1765 
Braune, H. 961. — 3179 
Braune, W. 2931 
Brauneck, v. 133 
Braunsberger 1819.3818. 
3342 

Brecht 1188 

Bredt 3726 

Brehm 459. 2473 
Breithaupt 2082 
Bremen, v. 3680 
Brenner 2595 

BreBlau 945 

Bretholz 249. 1008. 1967. 
2162 

Breuer, J. 1766 

Breuer, K. 1360 
Breuer, R. 1313 

Breyther 1119 

Brie 2590 

Briefe: an Erasmus 1187; 
von u. an Lessing 3590 

Briefsammlung, Vadian. 
1230. 3215 
Briefwechsel Helts 3230 
Brieger, R. 2291 
Brieger, Th. 1238. 1254 
Brinckmann, A. E. 546 
Brinkmann 542 
Brinkmann, C. 1476 
Brode 2509 8 
Broekhuysen 2306 
Brohm 2317 

Brom 3306 

Brons 2381 

Broßwitz 1946 
Brouwers 3507 

Bruce 3082 
Bruchmüller 1528 
Bruckauf 2339 
Bruckner 929 

Brückner, A. 889 
Brückner, E. 2248 
Brückner, K. 2279 
Brünneck, v. 2439 
Brüsselle-Schaubeck 
1516 

Bruhns 2606 
Bruiningk, v. 474 


Brun 2532 

Brunner, H. 422. — 2244 
Brunner, J. 2277 
Brunner, K. 277. — 2133 
Brunner, L. 3818 
Brunswik v. Korompa 
3697 

Buchberger 1742 
Buchell 3305f. 
Buchenau 102. 118 
Buchholtz 1470 
Buchkremer 931 
Buchner 458a 

Buchtela 2807 
Buchwald, G. 1215 
Buchwald, R. 3440 
Buck 545 

Bücher 367. 2375 
Büchi 1969. — 3062 
Bückling 2392 

Bühler 2593 

Bülow, Fürst 8772 
Bülow, A. v. 158 
Bünker 2596 
Bürgersprachen (Wis- 
mar) 2216 

Bütler 2169 

Buffen 1066 

Bugge 1000 

Bugiani 8508 

Buisson 540 
BuitenrustHettema 3109 
Bullinger 3216 
Bulmerincq, v. 1470 
Burbach 3718 

Burbure, de 1207 
Burckhardt, D. 1199 
Burckhardt - Bieder- 
mann 815. 2887. 2813 
Burdach 3513 
Burkhardt, K. A H. 3200 
Burri 2274 

Busch 1933 

Buschbeck 2606 
Bussemaker 3541 

Busson 890 

Byloff 3414 


Caemmerer, v. 1683. 
3683 


Cahn 3245 

Callewaert 81. 2190 
Calmette 912 
Campagne (de 1794. 


1800. 1805): 1674. 1678. 
3651. 3658 

Campagne 3183 
Camphausen 1786 


Canisius 1319. 3313 

Canonge 1841 
Cardauns 1247. 3301 

Cardinal v. Widdern 
1844. 3797 

Carillius 8821 

Carlbom 3477 


Caro, G. 368. 972. 2382. ` 


2911 

Caro, J. 614 

Caron 1966 

Carstens 64. — 2588 
Cartellieri 2978. 2975 
Cartulaire: Bruges 2212; 
Dinant 2188; Gand 
2191; Metz 2178 
Caspar 978. 2897 
Castelot 3114 

Castle 1945 

Catalogue: docc.aStrasb. 
202; monnaies Als.- 
Lorr. 110 

Catalogus stud. Marp. 
497 

Cauchie 3001. 3316 
Cazalas 3618 

Cerenville 1744 
Chalybaeus 2503 
Chamberlayne 1084 
Champeaux 1150 
Chance 1492 
Chelminski 3634 
Chevalier 6. 1964 
Chèvre 456 

Chmiel 2164 

Christ 1738. 2006. 2206 

Chronik: Bamb. 3093 ; 
Brüssow 314; Hannov. 
2167; österr. (Hayen- 
sche) 1071; Wildegg 
2271 

Chronique: St.-Hubert 
938 

Chroust 67. 2026. 2964. 
3093 

Chrząszcz 1592 
Chuquet 8703 

Chytil 2559 

Cipolla 971 

Classen 1386 

Clausewitz, v. 1651 

Clausing 13853 
Clausnitzer 27 

Clauss 1886 

Clemen, O. 1232. 1266 f. 
3168.3218. 3220. 3230f. 
3302. 8338. 3418. 3422. 
3424 


| 


Alphabetisches Register. 


Clemen, P. 1034. 2243 
Clement 1015 

Clerc 804 

Clermont 3783 
Cochläus 3230 


Codex: dipl. Lusatiae 


| 


sup. 2198; dipl. Warm. 
213; documentorum 
Kloosterrade 204 
Cohen 410 

Colbus 790 
Colenbrander 1630 
Comenius 3329 
Concilium Trid. 1318 
Conrady, v. 3695 
Conrat 910 

Consentius 1513 
Constitutiones etc. 1041 
Coolidge 899 

Cordey 3045 

Corpus: reform. 1228. 
3213 

Cosse 3792 

Courson de la Villeneuve 
3804 ` 
Cramer,F.792.2814. 2854 
Cramer, J. 855 
Cramm-Burgdorf 1814 
Crassier, de 287 

Criste 1565. 1696 
Crivellucci 2873. 2891 
rnologar, K. 521. 1735 
Csallner 2168 

Cürlis 3581 

Cuno 3379 

Cuntz 2841 

Cuny 1197 

Curschmann 47.472.1183 
Curtius 1799 

Cuvelier 3039 

Czapla 3511 

Czerny 3359 

Czygan 8638. 3741 


Däbritz 846 

Daenell 3110 

Daffis 1948 

Dahl 2598 
Dahlmann-Waitz1.1961 
Dahn 880. 2874 

Dalitz 449 

Dalton 1922 

Dalwigk, v. 3612. 3641 
Dammann 2956 
Dannenberg 99 

Darpe 206 
Darstellung(en): Bau- u. 
Kunstdenkmäler: Kgr. 


"143 


Sachs.236; Technik etc. 
Bayern 374 
Dartein, de 2944 
Darvai 2268 
Dassel 290 
Davillé 2918. 3309 
Deecke 394. 2821 
Deegen 2337 
Degenfeld - Schonburg 
3760 
Degering 1390 
Dehio 2233 
Delbrück, F. 1636. 8618 
Delbrück, H. 439. 1061. 
1799 
Del Court 1499. 3467 
Del Giudice 2877 
Delehaye 2222 
Delisle 2940 
Demmler 1700 
Demski 1055 
Denifle 1258 
Denig 3861 
Denk 262 
Denkinger 3514 
Denkmäler: dt. Kult.-G. 
2574 
Depoin 2948 
Dernjač 2539 
Dersch 3382 
Deslandres 2979 
Des Marez 1132. 8103 
Detlefsen 1392 
Detten, v. 2604 
Dettling 582 
Deutsch 3893. 3896 
Deutschland in seiner 
Erniedrig. 1659 
Devillers 2192 
Devrient, E. 189. 304. 
1640. 1687 
Devrient, H. 1774 
Dibelius 1032. 3017 
Dieffenbacher 3019 
Diehl 1340. 1383. 3521 
Diem 2071 
Diemar 1114 
Diener-WyB 1271 
Dienstbach 1486 
Dierauer 258. 1363 
Diest, v. 1637 
Dietrich, E. 868 
Dietrich, G: 281 
Dietrich, L. 1991 
Dietz 2427 
Digard 3026 
Diplomi: Guido e Lam- 
berto 895 


*144 


Dirr 272 

Discailles 3763 
Divis-Cistecky 2167 
Dobenecker 21 
Doblinger 1333. 2126 
Dodgson 3187 

Döberl 2275 

Doebner 1935. 3185 
Doehler 2328 
Dühmann 289 
Döhring, A. 2009 
Doering, O. 535 
Dörler 2584 
Dörnhöffer 1198. 1451 
Dohna 1314. — 3674 
Doležil 2266 

Domanig 100. 2568 

Domarus 3609. 3737 

Domaszewski,v.830.831. 
832. 2850 

Doppler 220. 2043. 2211 

Dopsch 891 

Dotzauer, v. 2409 

Doubravsky 1128 
Dove 3537 
Dragendorff 835. 2823. 
2855 

Drees 3712 

Dreher 823 

Dresbach 452 

Drescher, K. 1028 

Drescher, M. 3880 

Dreux 3771 

Driault 1673. 3689 

Droege 2862 

Drottboom 3721 
Droysen 1471. 1541 
Dubrulle 3164 

Duchesne 2878 

Dübi 3194 

Düning 177 
Dünnebacke 2482 

Dünzelmann 807. 2831 
Dürck 3814 
Dürrwächter 1932 
Duhr 2465 

Du Moulin-Eckart 1659 
Dumrath 2084 

Duncker 1516.3371.3515 
Dungern, v. 116. 952. 
1832. 3758 

Dupreel 949 

Dupuis 3652 

Durian 3769 

Durm 870 

Durrer 227. 2935 
Duval 3787 

Duyse, van 3307 


| 


Alphabetisches Register. 


Dvořák 2162 
Dworsky 415 
Dyserinck 1350 


Ebel, K. 464 

Ebell, C. C. D. 1151 
Ebell, M. 136 

Ebenstein 3450 
Eberhardt, v. 3619 
Eberle 2285 

Eberlein 3852 

Ebermann 29 

Ebhardt 2548 

Ebner 109 

Ebran v. Wildenberg 
3053 | 
Ebrard 483 | 
Ebstein, E. 1608 
Ebstein, W. 1090 
Eckardt, J. H. 1781 
Eckehard 2861 

Eckert 1956 

Eckhardt 2572 

Edda 841 

Egelhaaf 1868 

Egger 3002 
Eggert-Windeck 3882 
Eginhard 885 

Egli, E. 1228. 1231. 1269. 
3213. 3260 

Egli, J. 1423 
Egloffstein, v. 1699 
Ehrenthal, v. 551 
Ehrentreich 3747 
Ehrhard, L. 1548 
Ehrismann 2859 

Ehrle 1103 

Ehrlich 578 

Ehses 1318. 3237. 8242 
Ehwald 1156 
Eichendorff, v. 3878 | 
Eichholz 1020 | 
Eichhorn 796 

Eichler 1167 

Eichner 3847 

Eichwede 869 

Eid 264 

Eiermann 1347 

Einfeldt 2297 

Eisentraut 3542. 3562 
Eisler, M. 985 

Eisler, R. 2563. 2969. 
3192 

Eitel 3038 

Eitle 511 

Ekedahl 1676 

Elkan 1349. 3317 

Elle 303 


; Eltester 8705 


Emele 3829 

Emser 3230 

Enders 3529 

Endl 3526 

Endres 926. 1022. 1937. 
2888. 3445 

Engel, A. 97 

Engel, E. 525 

Engel, K. 1586 

Engel, L. 603 

Engelke 517. — 2437 
Engelmann 2506 
Englert 3443 

Enthoven 1187 
Episoden 1834 

Erasmus 1186 

Erbe 2646 

Erben 2031. 2136 

Erler 1819 

Ermisch 1117. 3108 
Ernst, Hrzg. v. Coburg 
1796 
Ernst, C. v. 2053 
Ernst, H. 447 

Ernst, V. 1123 
Erzieher d. pr. Heeres 
445 

Esbach 117. 1361 
Eschbach 1166. 2383 
Escher 196. — 547. — 
3127 

Espinas 219. 1987 
Estorff, v. 2467 

Ewald 86 

Eyd 1488 

Eynern, v. 137 


Fabricius, F. 813 
Fabricius, W. 3856 


| Fälligen 2360 


Fain 8640 

Falck 2101 

Falckenberg 1938 
Falckenheiner 3295 

Falk, F. 463. 1174. 2997. 
3145. 3206 

Falke, v. 2243 

Fastlinger 1488 

Fautras 3768 

Favre 3482 

Fayen 2191 

Feaux de Lacroix 2245 

Fedele 948 

Federmann 493 
Fehling 1480. — 1873. 
1898 

Fehr 854. 991. 1125 


Fehse 3176 

Feilitsch 1455 

Feist 1529. 3520 

Feit 2584. 3528 

Felber 3549 

Feld 1895 

Felder 2561 

Feller 3366 

Fellner 2344 

Fengler 2923 

Ferber 449 

Fester 1602 
Festschrift: Unie. Bibl. 
Münster 523 
Feuereisen 1985 

Fey 1296. — 1973 
Feyler 1290 

Fiala 2058 

Ficker 68. 2237. 2240 
Fiebiger 802 

Finder 3455 

Fineisen 2395 

Fink 3141. 3384. 3545 
Finkbeiner 459 

Finke 1057 

Finkel 23 

Finsler 1228. 1269. 3213 
Firmenich-Richartz2243 
Fischel 325. 2343. 3502 
Fischer 3276 
Fischer, A. 476 
Fischer, Adf. 2075. 2229 
Fischer, F. 1301 

Fischer, G. 1316 
Fischer, Hans 173 
Fischer, Herm. 56. 2017. 
2887 

Fischer, W. A. 944 
Fischer-Benzon 1979 
Fittig 1039 

Flament 2189. 2306 
Flamm 1144. 1170. 3121 
Flan, v. 133. 3639. 3861 
Fleischel 103 
Fleischer 1839 
Fleischmann 859 
Fliedner 996 

Flodoard 934 

Flugschriften d. Ref. 
1232. 3218 

Flurı 507. 1040. 1432. 
3260 

Förch 274 

Foerstemann, C. F. 498 

Förstemann, E. W. 2087 

Foerster, E. 1758 

Foerster, R. 3304. 3446 

Förtsch 2818 


Alphabetisches Register. 


Foltz 3402 

Folz 2979 

Fontaine, de. 1871 
Fontes rer. Austr. 2160 
Ford 1670 

Forrer 790 

Forst 3379 

Forster, v. 2810 
Fournier, A. 1664. 1782. 
3614. 3631. 3649. 
Fournier, P. 913. 2913 
Fox 1520. 3426 
Fränkel 1936 

Fraikin 8236 

Fraknöi 1481 

Francke, H. G. 138 
Frank, Ch. 2846 
Frank, K. 1402 
Franke, E. 3304 
Franke, J. 889 
Franke, R. 1306 
Frankhauser 15 

Frankl 1091 

Franz 3147 

Franziß 2845 
Franzosenzeit 1638 
Frauenstädt 1421 
Freckmann 1506. 3494 
Freisen 1911. 3338 
Freitag 1221 
Frensdorff, E. 3599. 3604 
Frensdorff, F. 428. 1544. 
2373. 2434. 3642. 
Fressel 2357 

Frey 821. — 3879 
Freydorf, v. 3764 
Freyer 2451 

Freytag, E. R. 3897 
Freytag, G. 1796 
Freytag, H. 3090. 3098 
Freytagh - Loringhoven 
2439. 3835 

Friedel 3589 
Friedensburg, F. 388 
Friedensburg, W. 3238. 
3275 

Friederich 1701. 1750 
Friedjung 1827. 1860 
Friedli 563 

Friedrich III. 1815 
Friedrich Wilhelm I 
1469 

Friedrich Wilhelm IV. 
1786 

Friedrich, F. 1826 
Friedrich, G. 1001/2 
Friedrich, H. 3848 
Friedrich, J. 1235. 1933 


nn a n e e a nn © © a e 


*145 


Friedrichs 2986. 
Friese 3623 

Frimmel, v. 1773 

Fris 1977 

Fritsch 382 

Fritz 2517 

Frobenius 1843. 1907 
Fröhlich, F. 3647 
Fröhlich, K. 3857 
Frommann 2972 
Frommhold 1416 
Fruin 3464. 3541 
Fuchs, A’ F. 216. 2164. 
3129 

Fuchs, K. 1122 

Fuchs, P. D. 3383 
Fuentes, 3357 

Fürer 1556 
Fürstenberg, v. 3542 
Füssenich 454. 2476 
Füßlein 3167 

Funch 2099 

Funck, M. 2438 
Furtenbach, v. 444 
Fustel de Coulanges 2914 


G., E. 2111 

Gachot 1659 

Gädcke 2856 

Gaisberg - Schöckingen 
2239 

Gallavresi 3030 

Galle 27. 

Galopin 3640 

Gantzer 3479. 3497 
Ganz 95. 548f. 


` Ganzenmüller 2420 


Gasser 2474. — 3404 ` 
Gaßmann 2585 

Gatti 440 

Gauthier 1145 
Gebauer 1243.— 1394. — 
1741. — 3354. — 3743 
Gebert 108 

Gebhardt, B. 243 
Gebhardt, O. 2278 
Gedenkstukken 1630 
Geffcken 321a 
Gehring 265. 567 
Geiger 3879 

Geisberg 3452 

Gelpke 349 
Gembarzewski 3717 
Gemeindelexikon 33. 
1997 

Genevois 1852 

Genthe 2359 

Gentile 1238 


*146 


Gentz 3631 

Gerber 3865 

Gering 839. 841 
Gerland 3869 
Gerstenberg 3622 
Geschichte d.: Befrei- 
ungskriege 1701; d. 
ev. Kirchengemeinde 
Preßb. 2493; mecklenb. 
317.2332; K.K. Kriegs- 
marine 2454; techn. 
Milit.-Akad. 440; Stadt 
Wien 249. 2258; Univ. 
Greifswald 502; Frankf. 
Ztg. 1953. 

Geschichtsquellen des 
Geschlechts v. Borcke 
2079; Prov. Sachs. 176 
Geschlechterbuch 2072 
Geschwind 1737 
Geselbracht 1012 

GeB 1240 

GeBler 1952 

Geyer 1197. 1376. 3733 
Geyso, v. 1667 

Gfrörer 1352 

Ghy. 1838 

Gieseke 488 

GieB, H. 791 

Gigalski 3430 

Gilliodts van Severen 
2212 

Gilsa, v. 1808 
Ginsburger 419 

Ginzel 79 

Gislebert de Mons 962 
Gladbach 589 
Glasschröder 3133. 3143 
Gleichen-Rußwurm 3547 
Gleim 1607 

Glitsch 359 

Gloede 2584 

Gloning 1521 
Glücklich 1859 

Gmür 331. 424 
Gnerich 1534 
Gnirs 818 
Goebel 1783 
Göhler 1959. 
Göller 2038 
Görges 2518 
Goerlitz 432 
Görres 881 
Goerrig 1625 
Goeßler 780. 
2811. 2847f. 
Goeters 3378 
Goethe 1610 


8754 


803. 823. 


Alphabetisches Register. 


Götz 3280. 3284 

Götze,A.1232.3212.3218. 
— 2865 

Goetze, J. V. v. 8625 

Göz 1879 

Goldberg 1885 

Goldmann 2345 

Goldschmidt 1824 

Goltz, v. der 3664. 3676 

Gontaut-Biron 3771 

Goos 3228 

GooBens 204 

Gorge 3365 

Gorges 2818 

Gossart 3343 

Gothein 3666 

Gottfried v. StraBburg 
1027 

Gottschick 1256 

Gougaud 2889 

Goyau 1913. 3573 

Graber 76 

Grabmann 1215 

Grabowski 3634 

Gradmann 229 

Gramm 1201 

Granderath 1916 

Granier 1692. 1732. 3716 | 

Grant 885 

Grauert 2234 

Graus 531. 3178 

Grawitz 502 

Grazioli 188 

Grenier 828 

Greving 1253.1273.3248 

Griebel 3222 

Grienberger, v. 2885 

Grimm 2013 

Grimme 1535 

Grippel 3616 

Grisar 3003 

Grisebach 2537 

Gritzner 85. 89 

Größler 1222.2319.2321. 
2819. 2894. 2910. 3239 

Groller, v. 2834 

Grosch 1154 

Groß 3094 

Großmann 1721 

Grotefend 1995. — 3208 

Grouard 1842. 3691 

Grove 3466 

Grube 131 

Grünberg 1523 

Grünenwald 792. 2850 

Grünhagen 1581. 3035 

Grundriß: d. G.wiss. 
607. 2610 


Gruner, v. 1708 

Grupp 863. 2576 
Gubler 3812 

Gümbel 88. 1197f. 1205 
Günter, H. 1877. 2223 
Günther 2814 

Günther, A. 1490 
Günther, F. 296. 2386. 
— 1600 

Günther, L. 1453 
Günther, O. 1181. 3054. 
3426 

Günther, S. 40 

Guerre, de 1870/71 1840. 
3794 

Guerrini 3657 

Güßfeldt 8767 - 
Güterbock 9968 
Guggenberger 3064 
Guglia 1099 

Guillot 3468 

Gulat, v. 1712. 3611 
Gulhoff 3021 

Gulik 3287 

Gumowski 99. 2063 
Gundlach 1507 

Gurlitt 236. 3885 
Gutjahr 53. 2037 


Gutmann 917. — 826. 


2313. — 1620 
Guyer 2237 


Haag 1617. 1760 
Haak 3113 

Haake 3481 
Haarbeck 2499 
Haase 1510 

Haccius 3850 
Hackmann 799a 
Hadorn 478. 2494. 3871 
Häberlin 2316 
Häbler 1411. 3264 
Haedrich 1463 
Haendcke 1396. 3353 
Häpke 916 
Häuserbuch 2288 
Haevernick 2463 
Hagen, E. 1845 
Hagen, J. 2352 
Hagen, J. O. v. d. 2047 
Hager, G. 228. 2238 
Hahn, E. v. 2202 
Hahn, H. 2047 

Hahn, K. 3340 
Hajdecki 2538 

Haise 2957 
Haldenwang, v. 141 


Haller 958. 1104. 2497. 
3515 

Hallwich 1365. 3328 
Halphen 2949 

Halusa 3879 

Hamann 1771 

Hamm 2380 

Hammann 3491 

Hammel, v. 3707 
Hammer 3603 

Hammerl 2164 

Hampe 1053 
Handel-Mazzetti 2164 
Handbuch, Gen., bürg. 
Fam. 2069 

Handschriften: Kgl. Bib- 
lioth. Berl. 179; Bibl. 
Karlsruhe 2141; Stadt- 
bibl. Zürich 2138; Hist. 
Ver. Mittelfrank. 2140 
Handzeichnungen 548 
Hanftmann 2547 
Hanquet 938 

Hänselmann 3492 
Hansen, A. L. 3485 
Hansen, J. 1826. 3782 
Hansen, R. 1134. 1177 

Hantzsch 19. 499. 1935. 
1980 

Happel 3014 

Harbauer 787. 822. 847. 
— 1836 

Hardegen 980 

Hardy de Perini 1478 

Haring 955 

Harms, B. 3099 

Harms, P. 1887 
Harnack 1609 

Harrach 2259 
Harraeus 3319 

Hartmann, A. 2225 
Hartmann, E. v. 1938 
Hartmann, J. 37. 1662 
Hartmann, L. M. 896. 
2919 

Hartmann, M. 365. — 
3752 

Hartmeyer 386 

Hartnack 2592 

Harvey 3259 

Hase, v. 3876 

Hasenclever 1779. 1832. 
1881. 3214 

Hashagen 1825. 3701. 
3729. 3782 

Haslingen, v. 2460 

Hassebrauk 428. 15388 

Hasselblatt, 1876 


Alphabetisches Register. 


Hassenstein 2090 

Hatschek 1888 
Hatzfeldt 1811 

Hauber 1063 

Hauck 983. 1010. 2999 
Hauer 113 

Hauffen 3442 

Haug, F. 2847.2849.2850 
Haug, F. H. 3042 
Haupt, E. 1541. 3518 
Haupt, H. 3775 
Haupt, W. 3218 
Hauptmann 2298. 2980. 
Haury 836 
Hausenstein 1818 
Hauser, K. 3227° 
Hauser, P. 1200 
Hausmann 3401 
Hausrath 1920. — 1437 
Hay 3489 

Hebbel 1948 

Hebel 577 

Heck 358. 408. 915. 991 
Hecker 1279 

Hecking 2366 
Hedemann, v. 2384 
Hedenström 1927 
Heerwagen 2196. 2280. 
3456 

Hefner 3087 
Hegemann 1258 

Hegi 3085 

Heidenhain 355 
Heierli 786 

Heigel 615. 3606. 3648. 
3773 

Heil 943. 2362 
Heiman, H. 2410 
Heimann, F. 3348 
Heinemann, F. 1968f. 
Heinemann, O. 146. 211. 
2511. 3052 

Heinrich 1192 
Heintzel 2059 

Helbig 2247 

Helbling 1519 
Heldmann 857 

Helfert, v. 1788. 3778 
Heling 3269 

Hellmann 2902 
Hellwig 1019 

Helm 779b. 867. 1589. 
1936 

Helmke 2051 

Helmolt 3866 
Helmrich 366 

Helssig 178. 2148 

Helt 3230 


— nn EE 


*147 


' Hemmerle 1101 


Henkelmann 589 

Henn 1461 

Hennecke 486 

Henner 3872 

Hennig 1179 

Henning 2867 
Hennings 579. — 2081 
Henrici 3441 

Hensel 147 

Hensler 1627. — 2602 
Hentze, O. 3298 
Henze, E. 3253 
Herbeck 3171 

Hering 1419 
Herkalović 1861 
Hermann 1479 
Hermelink 1180. 1185. 
2508. 3153 

Herr, E. 924. 1415. 2177 
Herre, H. 1074 
Herrklotsch 1469a 
Herrmann, 3157 
Herrmann, P. 864 
Herrmann, O. 1555. 1847 
Hertlein 2811 

Hertz 3500 

Hertzberg 3667 
Hertzog 1138 
Herwegen 21429 

Herzig 2933 

Herzog 1061. 3225. 3892 
Heskel 3352 

Heß, P. D. 1759 

Heß, W. 508 

Hessel 939. 2942 
Hettlage 990 
Hetzinger 459 
Heubaum 27 

Heusler 323. 842 

Hey 2007 

Heyck 244. 2253 

Heyd 1971 

Heyfelder 3865 

Heyne 62. 2373 
Hildebrand, F. 1690 
Hildebrand, J. 3678 
Hildebrandt, E. 1772 ` 
Hildenbrand 2580 
Hildenfinger 418 
Hillebrand 121. 
2083 

Hilliger 856a. 2208/9. 
2924 

Hiltebrandt 8470. 8481 


2068. 


| Hintze, O. 492. 1406 


Hinze, A. 402 
Hirn 1400. 1698. — 86318 


*148 


Hirnbach 2596 

Hirsch 1377 

Hirsch, E. 2953 

Hirsch, F. 1464. — 2288 

Hirsch, H. 1003. 

Hirt 779. 2800 

His 2442 

Hittmair 3577 

Hitzigrath 3386 

Hocquet 3291 

Hoede 2363 

Hörer, H. 2545 

Höfer, P. 878. 2818. 2909 

Höfler, M. 596. 598. 2600 
Högl 1357. 1375 

Höhn 2287 

Höhne 2951 

Höhnk 1459 

Hölscher 3388 

Hoepffner 1568 

Hoernes 784. 2806 f. 
Hößlin, v. 1694 
Hötzsch 1501 

Hofbauer 2871 

Hoffmann, Ch. 280. 1569. 
1719. 2290 

Hoffmann, F. 241 

Hoffmann, H. 2492 

Hoffmann, J. 1774 
Hotkalender 115 

Hofmann, F. H 228 
Hofmann, L. 2162 
Hofmann, R. 1438 
Hofmeister 501.914. 963. 
2942 

Hofordnungen 3395 
Hofstede de Groot 1448. 
1449 

Hogendorp, van 3546 
Hohenlohe-Ingelfingen 
1810 
Hohenlohe-Schillings- 
fürst 1799 

Hoiningen -Huene 3313 
Holder, A. 2141 
Holder-Egger 940.996 a. 
2950. 2969. 2975 
Hollweg 3072 
Holthausen 286. 2857 
Holtmanns 1335 

Holtmeyer 541 

Holtze 2329 

Holtzmann 1057. 1845 
Holzapfel 3663 

Holzer 1612. — 3863 

Holzhausen 1659. 1685. 
8644. 3659. 3727. 3739. 
3745 


m U nn U à om mm" 


| 


Alphabetisches Register. 


Holzinger 1220 
Honigsheim 903 | 
Hoogeweg 207 | 
Hoop, d’. 2182 

Hoops 861/62 | 
Hoppeler 3046. 3126 
Horcicka 1157 
Hornbach 2596 
Hoßfeld 305 
Hottenroth 3574 
Houben 1778.1941.1946. 
1959. 3879 

Hove, van 3818 

Hradil 426 

Hrotsvitha 935 

Huber, F. 1593 

Huber, F. C. 1894 
Hübner 2462 

Hütfer 1672. 3656 
Hüllen 3339 

Hürbin 257 

Hüser 2603 

Hüsgen 3825 a 
Hutischmid 2006. 2510 
Hufschmidt 2308 
Hugelmann, K. 1657 
Hugelmann, K. G. 951 
Huble 3867 

Human 2418 
Humboldt, v. 1770 
Huncke 1901 

Hunziker 588. 3699 
Hunzinger 1259 

Hupp 2047 

Husserl 414 

Huybrigts 792. 834 
Huyskens 1412. 3413 
Hymnarium 1009 
Hymmen 1686 


Ibáñez Marin 3662 
Idiotikon 55. 2016 
Ilgen 84.1080.2179.2397 
Illesy 1495 

Ilwof 7. 60. 1934. 3360. 
3810 

Imbart de La Tour 2921 
Inama 3508 

Ingold 279 f. 1369. 1497. 
1603. 1756. 2290 

Inventaires: Belg. 2182; 
Pays-Bas 2184 
Inventare d. Bad. Gen. 
Landesarchivs 2175 
Ischer 1604 

Issleib 3272 


——————— ae a a a he EE E EE EE EE EE 


Jaccardo 36 

Jacob, K. 184 

Jacob, K. 1362.1856.3476 
Jacob, L. 2947 

Jacobi, H. 811. — 1813 
Jacobi, W. 3704 
Jacobs, E. 1213. 1393. 
1517. 1572 3049. 3255 
Jacobs, J. 2837. 2846 
Jaeger 291 

Jaekel 992. 2164. 2433. 
2912 

Jaffé 3888 

Jagemann, v. 1160 
Jahn 2976 

Jaksch, v. 191.2086. 3362 
Janitsch 3448 

Jansen, G. 3564 

Jansen, M. 183. 1085 
Jansen, M. J. 467 
Janssen, J. 1427 
Janson, v. 1704. 3688 
Jany 1587. 3558 
Japiske 3467 
Jastrzemski 1784 

Jecht 987. 1137. 2321. 
2983. 3069 

Jecklin 588. 3010. — 98. 
1373. 2171 

Jeep 2059 

Jeiler 342. 2356 

Jekel 1481 

Jellinek 28. 1990 
Jellinghaus 43 

Jentsch 1980. 2220 
Jessen, de 1801 
Jeunhomme 461 
Joachim, E. 3675 
Joachim, H. 362 
Jocksch-Poppe 351 
Joetze 1576 

Johannsen 1978 

John 584.845.2510. 2593 
Johner 1520 

Jolivet 2049 

Jolly 3805 

Jonas 2889 

Joneli 379 

Joos 1483 

Joosting 81. 2186. 2210 
Jordan, G. 380 

Jordan, H. 2952 
Jordan, L. 876. 2893 
Jordan, R. 1326. 1647 
Jorgensen, G. 1260 
Joseph II. 1550 

Jostes 356 

Juchler 436 


Jüngst 3853 
Jürgens 2157. 3498 
Juffinger 370 
Jullian 2914 

Jund 1264 

Jung 982 

Junge 2094 
Jungnitz, J. 2489. 2490 
Junk 1031 
Juritsch 2398 

Just 3679 

Justus 2930 

Juten 2480 


Kaeber 2256 

Kälin 1269. 1319 
Kämmel 306. 1799.2408. 
3757 

Kämpfe (Südwestafrika) 
3803 

Kahl 1430 

Kahle 2324 

Kaindl 11583. 2270. 3089. 
3751 - 

Kaiser, H. 16. 1047. 2219 
Kaiser, P. 1767 
Kalbeck 1958 
Kalischer 1773 
Kalkotf 1242. 1244. 1265. 
1300. 1305. 3233. 3258. 
3265 

Kamann 1245 

Kamphausen 3845 
KanngieBer 2464 

Kanter 1092 
Kantorowicz 72 

Kapf 2833 

Kapper 3361 

Kapras 430. 3120 

Karg-Bebenburg 2002 

Karl Eugen 1558 

Karl, H. 268 

Karll, A. 2412 

Kaser 1083. 3063 
Kasser 442 

Kassowitz 1344 \ 

Kasthofer 3699 
Katalog d.: Hss. Bibl. 
Bamberg 173; Hss.Un.- 
Bibl. Leipz. 178. 2148; 
d. Hauptmünzamtes 
Wien 2048 

Katechismus, Heidelb. 
1338 

Katharina II. 1549 

Kauffmann, F. 867. 2014 

Kauffmann, O. E. 2095 


+ e Le e e a a U m mm U m m nl m en nn > 


Alphabetisches Register. 


Kauffungen,v.1442.1980. 
3533 

Kaufmann, G. 500 
Kaufmann, J. 1573. 2337 

Kautzsch 3178 
Kawerau 1226. 
3299. 3512 
Kayser, K. 487. 1341 
Kayser, R. 3601 

Keck 427 

Kehr, K. A. 74 

Kehr, P. 222. 970. 2218. 
2967 

Keller, A. 2587 

Keller, L. 1387. 3425. 
3565 

Keller, W. 69 
Keller-Escher 1129 
Kelleter 2181 

Kellner 2039 

Kemmer 1683 
Kemmerich 2561 
Kemp 2603 

Kempfler 2065 

Kenner 818. 2834 
Kentenich 986. 1121. 
1206. 1408. 1789. 1935. 
2374. 3617 
Kerchnawe 3785 

Kern, A. 3395 

Kern, F. 2033 
Kernkamp 3464 
Keßler 809 ; 
Ketrzynski 2200 
Kettner 3304 

Keune 41. 814. 829. 2293 
Keussen 3097 

Keußler, v. 2962 
Keutgen 1143 
Khevenhüller - Metsch 
3539 

Kick 2541 

Kienzl 3742 

Kiesel 993 

Kietzell, v. 1905 
Killmer 2353. 2436 
Kind 3653 

Kindler, P. 2336 


3204. 


Kindler v. Knobloch 127 : 


Kirch, J. P. 1477 
Kirch, K. 1916 
Kircheisen 526. 1728 
Kirchengalerie 490. 2502 
Kirchhammer 1679 
Kirchhoff 44. — 316 
Kisa 833 

Kisch 2000 

Kisky 1121. 2476 


*149 


Kissel 2456 

Kißling 3296 

Kittel 3548 

Klaar 1030. 1540 
Klaje 3671 

Klammer 1948 
Klapper 573 

Klassert 1194 

Klee 3125 

Klein 1127 
Kleinclauß 1196 
Kleiner 154. 1138 
Kleinermanns 2478 
Kleinschmidt 20. 1566 
Klemm 145 

Klessing 2421 

Kling, C. 2461 

Kling, G. 1086 
Klinkenberg 2243. 2853 
Klinkenborg 2990 
Klopp 3868 
Kloppenburg 1393 
Klose 819 

Knaake 1730 
Knatlitsch 506.2514.3533 
Knapp, Ch. 2001 
Knapp, H. 2204. 2445 
Knetsch 2066.2088.2096. 
2106. 2553 

Knieb 2484 

Knipfer 1522 
Knipping 2544 
Knipscheer 3380 
Knoche 3385 
Knochenhauer 3093 
Knod 1294. 1338 
Knöptfler 941 

Knötel 3543 

Knoke, F. 2827 
Knoke, K. 3336 
Knoke, W. 1526 
Knoop 584 

Knops 1749 

Knorr 824. 2847 
Knott 1371 

Kober 2423 

Kobert 3419 

Koch, E. 3390 

Koch, F.1227.1248.1474. 
3392 

Koch, M. 1957 

Koch, P. 3834 
Koch-Breuberg 3798 
Koegler 3190 

Köhler, G. 2573 
Köhler, K. 3480 
Köhler, W. 1236. 3249 
Kölbing 477 


*150 


Kölle 2286 

König 1107 

Königer 275. 1014 
Königgrätz 3789 
Könnecke 1527. 3337 
Koepp 808. 2831 
Körber 830f. 2850 
Körholz 3702 

Körner 2314 

Köster, A. 1951 
Köster, H. L. 527 
Köstler 2065 
Kötzschke 30. 2208/9 
Koffmane 48. 1216 
Kogler 2440 

Kohl, I. 510 

Kobl, O. 792 

Kohler 2399 

Kohut 1767. 3525 
Kolb 2497 

Kolbe 3671. 3694 
Kolde 1233. 1515. 2496. 
3219. 3243. 3282 
Kolmer 1889 

Komatar 192. 218 
Konrad v. Megenberg 
3139 
Konsistorial-Beschlüsse 
3334 

Konze 3356 

Koolemans Beijnen 3654 
Kopietz 1875 

Kopp 1434. 1623. 3444 
Koppmann 3457 

Korn 1426 

Kornemann 2836 
Koscinski 473 

Koser 1541. 2069. 3650 
Kovaïik 3787a 


Alphabetisches Register. 


Kreiselmeyer 2282 
Kremer 2485 

Krencker 1304 

Kreppel 1118 

Kreß, v. 1169 

Kretzschmar 101. 999 
1746 


: Kretschmayer 2344 


Kretschmer 31 
Kretzmeyer 26 

Kreuzberg 2296 

Krieg 2224 

Krieg, A. 3427 

Krieg, Th. 3817 

Krieg geg. d. franz. Rev. 
1665 

Krieger 39.184. 168.1934 

Kriegsjahr (1809) 1697 

Krofta 1175 

Krokisius 8766 

Krollmann 1314 

Kromayer 2950 

Kronfeld 556 

Krosch 3878 


‘ Krudewig 2243 


Krücke 2504 
Krüger, E. 832. 2236 
Krüger, F. 233 
Krüger, G. 1267 
Krüger, H. 1935 
Krumbholz 3864 
Krumholz 1899 
Krusch 2889 
Kryspin 3698 
Krystufek 3279 
Kubisch 2501 


- Kubitschek 2841 


Kozlowski, v. 3584.3592. | 


3740 
Krabbo 968. 979. 983. 
1018. 1044 
Krähe 1605 
Krämer 1468. 3312 
Krainz 3779 
Kramer 2813 
Krammer 911.2338. 2924 
Krauel 1684 
Kraus, J. 88. 1722. 2045. 
2510. 3327. 3373. 3673 
Kraus, V. 1083 
Krause, G. 1648 
Krauske 1469 
Krauß 1457. 1769. 3815 
Krebs, E. 1184 
Krebs, G. 1906 
Krebs, K. 1681 


Kuderna 1807 

Küch 3066. 3177. 3207 
Küchler 283 

Kühnau 2590 
Kühnemann 1660 
Kühnhold 1341 

Kühns 3277 

Küpfer 1883 

Künstle 932. 2936 
Künstler - Lexikon 2582 
Kürschner 2164 
Küstner 1722 

Kuh 3881 

Kuhlmann 2363 
Kuhlow 1955 

Kuhn 1932 

Kull 107. 2055 
Kunstdenkmäler 226 ff.; 
2233 ff. 

Kuntzemüller 3790 
Kunze, J. 1338 


1 


| 


| 


Kunze, K. 2195 

Kunze, R. 800. 2825 
Kupffer 1928 

Kupka 795. 2818 
Kurabacek 1935 

Kurth 2928. 2989 
Kuske 390. 2396. 2411 
Kusserow, v. 1800 
Kutter 3449 

Kybal 1108 


Lachenmaier 812 

Läßer 2530 

La Fontaine 2882 
Lager 1461. 3196 
Lahaye 2188 
Lamanskij 889 

La Mara 1954 
Lamberg, v. 3463 
Lambert 2535 

La Ménardière 1854 
Lampel 1048. 2917.2987. 
3363 

Lamprecht 242. 2252 
Landau, F. 2313 
Landau, H. 381 
Landmann 513 
Landrechte 2214 
Landsberger 3725 
Lang, A. 1388 

Lang, K. 1491 

Lang, K. v. 1484 
Lange, Ch. 113 

Lange, E. 3858 

Lange, K. 8178 
Langenbeck 1368 
Langer, E. 159.565. 2123 
Langer, J. 44 

Langer, O. 956. 3458 
Langeraad, van 3306 
Langewiesche 883 
Langguth 3678 
Langwerth v. Simmern 
2097 

Lanz-Bloesch 820 
Larraß 1706 

Laßberg, v. 1812 
Latouche 890. — 1658 
Lau 2207 

Laubert 1883.1902. 3831. 
3895 

Lauchert 458. 3205 
Lauckner 1599 

Laudan 1029 

Lauer 934 

Lauffer 29. 1992 
Lauridsen 1500 
Laxague, de 1707 


Lazarus 1541 

Lazius 1996 

Leben: Dt. d. Vergan- 
genh. 2575 ; u. Schaffen 
in Westf. 523 

Lebermann 1429 

Lebey 1821 

Lechner 431.891.— 1120. 
3137 

` Ledru 890 

Leger 2257 

Legers 1098 
Lehautcourt 1848 
Lehfeldt 235. 2246 
Lehmann, H. 549. 1269. 
2560 

Lehmann, P. 1225. 3208 

Lehndorff, v. 1542 

Lehner 832. 2852 
Leidinger 13. 1970 

Leidolph 1687 

Leineweber 981 
Leipoldt 1255. 3869 

Leisching 2564 
Leithaeuser 570. 2582 
Leitschuh 3013 
Leitzmann 1026 
Lejeune 982 

Lemcke 1936. 2249 
Lempfrid 977 

Lennhotf 413a 

Lentner 3776 

Lenz 1830. 3867 

Lesne 922 

Lessiak 1998 

Lessing 3590 

Lettenbauer 2276 

Lettow -Vorbeck 1701 
Leutwein 1817 

Levec 372. 1087 
Levillain 877 

Levin 3530 

Levinson, A. 1466 

Levison, W. 875. 1039. 
2134. 2896. 2906. 3022 
Levy 1756 

Lewinsky 421 

Lichnock 2498 
Lichtenberg, v. 3888 

Lichtwark 3181 

Liebe 396.491. 561.1320. 
1533. 1986. 3389. 3455 

Liebegott 349 

Lieben 1582 

Liebesbriefe 594 

Liedtke 213 

Lienhart 57 

Liesching 1890 


Alphabetisches Register. 


Liese 2828 

Lignitz, v. 1803 
Liman 311a 

Limes 811. 2833f. 
Lindenberg 3770 
Lindenschmit 783. 2840. 
2866 

Lindner, A. 533 
Lindner, P. 455 
Lindner, Th. 247 
Lingke, A. 445 
Linke, O. 1732. 3715 


Lippert 215. 351. 1210 | 


Litzel 1753 

Litzmann 1538 

Loch 552 

Lochner 3081 
Loebl 1355. 1399. 3344. 
3417 

Lödler 2260 

Löffler 3229 

Loening 3824 

Loesch, v. 1138 
Loesche 1223f. 1240. 
1246. 1324. 1989. 3234 
Lötscher 1944 

Löw 3451 

Loewe 2. 13. 3369 
Lohmeyer 2358 

Loisne, de 834 

Lokys 904 

Loncao 852 

Lonchay 3322 

Loose 239 

Looshorn 267 
Lorentzen 17 

Lorenz, H. 1135. 1598. 
3711 

Lorenz, K. 1331 
Lorenz, P. 366 

Lormc, de 2102 
Loserth 246. 1325. 1370. 
1401. 2121. 2165 
Loth 3586 

Lotz 2340 

Luchaire 978. 2977 

Lucke 1232. 3218 
Ludorff 2245 

Ludwig, A.F. 1752. 1754 
Ludwig, D. A. 3350 
Ludwig, F. 3421 
Ludwig, K. 600 
Ludwigs 1934 

Lüdicke 3460 

Lühr 520a 

Lüthi 260. 442 

Lütkemann 1526 
Lütolf 2470 


*151 


Lützen 3685 

Lützow 252. 2264 

Luginbühl 1094. 1636. 
2153. 3055. 3226 
Lunzer 1191 

Luschin v. Ebengreuth 
100. 2051 

Lustig 2822 

Luther, J. 3202 


, Luther, M. 1214ff. 3199ff. 


Luthmer 2242 
Lutsch 2250 
Lutze 2322 


Maag 3260 

Maas 3426 

Macco 1296. 3377. 3616 
Machatezk 816 
Muchmer 2608 
Machule 1929. 3860 
Mack 1748. 2434 
Mackel 2021 

Mader 1999 

MaenB 3568. 3710 
Maere 1388 
Maetschke 3875 
Mager 2415 
Magnus 3596 


| Maier, A. F. 1510. 


Maikov 1656 
Mailhet 3262 
Major 1206. 3190 
Malagola 3484 
Mallibran 8634 
Malouet 1780 
Mancinelli 3044 
Mandel 1261 
Mander, van 550 
Mangner 520 
Manitius 504a. 
1190. 2922 


1024 


, Mann, F. E. 2363 


Mann, J. 2060 
Mannheim 2295 
Manoeuvre 3651 
Mantuani 2569 
Manuel (Slesvig) 1801 
Mappes 3799 

Marcks 1870. 1934 
Marcus, W. 3566 
Marichal 2178 

Marin 3662 

Maring 469 

Marius 458 

Markgraf 596. 2581. — 
24248 

Markus 471 

Maroder 582 


*152 


Marold 1027 
Marquart 1508 
Marquiset 1711 
Marsıgli 3462 
Martens, de 214 
Martin, A. 604 
Martin, C. 261 
Martin, E. 57. 1658 
Martin, F. 2447 
Martroye 849. 2869 
Marx 2417. 3161 
Marzi 82 

Masclli 927 

Maske 2008 

Masner 2565 

Maß 449 

Materialien 2171 
Matern 403 
Mathesius 1223 
Mathys 1785 
Matrikeln (Tübing.) 
2508 

Matter 1799 

Matzat 2941. 2960 
Maurer, A. 2288 
Maurer, H. 2103 
Maurer, K. 857. 2876 
Mayer, Ch. 62 
Mayer, Ch. A. 845 
Mayer, E. 896 
Mayer, J. 1591 
Mayerhotfer v. Vedro- 
polje 1696 

Mayr, M. 2161. 2262 
Mazzatinti 2217 
Meder 2558 

Medicus 3665 
Megenberg 3139 
Mehlis 1765 
Mehring 1900. 2127 
Meiche 2327 

Meier, E. v. 3323 
Meier, G. 3261 
Meier, H. 2994 
Meier, P. J. 234f. 2991. 
3165 

Meinardus 1465. 2215a. 
2984 

Meinecke 1669. 1799 
Meinhold 3637 
Meininger 3372 
Meininghaus 2310 
Meisinger 58. 569. 2349 
Meisner, H. 3867 
Meißner, R. 3106 
Meister, A. 71. 607. 991. 
2355. 3720 

Meister, W. 2105 


Alphabetisches Register. 


ı Meisterwerke 535 


Melander 1531 

Mell 34. 217. 1934. 2165. 
3863 

Menadier 2050 
Menke-Glückert 3595 
Menn 1917 

Mentzel, L. 1570 
Menzel, A. 1687. 3575 
Mergentheim 3576 
Meringer 585 

Merk 401 

Merkel, J 2439 
Merkel, O. 295 
Merkel, R. 1309 
Merkert 2946 

Mertens 285 

Mertz, G. 27 

Merz, W. 544. 2044 
Meschwitz 2459 
Messerschmidt 3065 
Messing 2955 

Mettig 1138 

Metzen 2368 

Metzner 3008 

Meusch 1892 

Meusel 1734. 3537. 3540. 
3621 

Meuß 1217 

Meyer, A. O. 1467 

Meyer, Chr. 269. 273.377. 
406. 409. 1112. 1202. 
1281. 1289. 1346. 1410. 
1446. 1575. 1716. 2284 

Meyer, E. H. 865 
Meyer, Herb. 2410 

Meyer, Herm. 1647 

Meyer, J. 1362 

Meyer, L. 2024 

Mever, Ph. 1925 

Meyer, S. 3060. 3104 

Meyer, W. 516 

Meyer v. Knonau 950 

Michael 1025 

Michaelis 481 

Michaud 2054 

Michel 27. 1428 

Michels 3846 

Miedel 38 

Mieg 2811 

Mielke 2371 

Mihofanov 3561 

Miller 3636 

Minde-Pouet 1982 

Minn 3459 

Mirbt 3854. 3867 

Mitis, v. 2034. 8472 

Mitterwieser 400. 2416 


Môllenberg 1266 
Moeller, Ch. 2903 
Möller, E. 798 

Moeller, E. v. 395. 2430 
Mörath 254. 2162 
Moeschler 413 

Moffat 1729 

Mogk 866. 2881 

Mohr 1085 

Mohrmann 869 , 
Molinier 182. 2150 
Molitor 1190 

Molsdorf 3186 

Moltke, H. v. 1903 
Moltke, S. 3830 
Montelius 2805 

Montmorency, de 3148 
Monumenta: hist. duc. 
Carinth.191; Germ.hist. 
169; hist. Warm. 181; 
Germ. paed. 504. 2513; 
palaeogr. 67. 2026 
Monuments (St. Philib.) 
875 

Morsbach 2858 

Mosellanus 1428 

Moser, J. 1390 

Moser, L. K. 2203 
Mosler 2398 

Mott 2930 

Much 780. 785 

Mucke 65 

Mühlbacher 524. 891 
Mühlbauer 333 
Mülilbrecht 1986 

Müller, A. 303. 796. — 
3573 

Müller, B. 2813 

Müller, E. 1611 a. — 2899 
Müller, F. v. 1639 

Müller, G. 1263. — 1424 

Müller, H. 1393. — 2500 

Müller, Herb. 449 

Müller, Herm. 1689 

Müller, J. O. 3375 

Müller, Joh. 2337. — 
3112. 3406 

Müller, K. 3731 

Müller, Karl 443 

Müller, Kurt 2368 

Müller, L. 1869 

Müller, M. 42 

Müller, N. 3303 

Müller, R. 35650 

Müller-Brauel 794 

Müller- Fraureuth 2586 

Müller-Horsky 2808 

Müller-Röder 599 


D 
g H 
d Gd 
rh ei 
wc 


Mülverstedt, v. 131f.144. 


2100. 2232. 3091 
Münch, F. X. 3578 
Münch, O. J. 1089 
Münchhausen 1544 
Münker 3410 
Münzenberger 2555 
Müsebeck 142 


Muller 81. 2042. 2188. 


2210. 3305 


Mummenhoff 852. 2426. 


3281 
Muncker 8590 
Mundwiler 3839 
Muratore 1068 
Muret 3793 
Mutzig 2292 


Naber 1724 

Nägeli 1768 

Nägle 3076 

Nagl, A. 2052 
Nagl, J. W. 2529 
Narratio 1316 
Naumann 491. 1762 
Nebe 1924. 2518 
Nebel 482 
Nebelsieck 3235 
Neckel 2931 
Necrologia 2221 
Nedoma 3325 

Neeb 2241 

Nef 1864 

Neipperg, de 1634 
Nejedlý 1093. 1332 
Nelis 81. 2086. 2042 
Nentwig 2489. 3859 
Nesselrode, de 3635 
Nestle, W. 823. 2847 
Neu 1293. 2176 
Neubauer, E. 2228 
Neubaur, P. 3827 
Neuenstein, v. 93 
Neumann, A. 3894 
Neuroth 3374 
Neuwirth 1195 
Niebour 1615 
Niedhammer 2294 
Niemann 3439 
Niemöller 1302 
Niese 966. 2963 2985 
Nießen, v. 2330 
Nippold 1797. 1919 
Nithack-Stahn 83843 
Nithard 2899 

Nizze 3696 

Noack 2527 
Noailles, de 1867 


Alphabetisches Register. 


Noël 313. 3666 

Nöthe 781 

Noll 2481. — 2531 
Nopp 2164 

Nordmann 417 
Norman, G. 263 
Normann, J. 8122 

NoB 108 

Notthafft zu Weißen- 
stein 2172 

Novák 1056. — 1431 
Novotny, V. 3070 
Nowotny, E. sagt 
Nübling 3101 
Nüscheler 2470 
Nuglisch 399 1142 
Nuntiaturberichte 1322. 
3238 


Oberhummer 1996 
Obermayer, v 440 
Oberndorff 2176 
Oberreiner 806. 907 
Oberseider 203. 1482 
Oberziner 3487 
Obser 3680. 3606 
Och 2056 

Oechsler 460 
Oechsli 1372. 3690 
Oelenheinz 1619 
Oergel 3734 
Offenbächer 385 
Officia 2483 

Ohle 3169 

Ohr 1124. 3075 
Olbertz 3176 
Olbrich, K. 602 
Olbrich, R. 1060 
Olfers, v. 1654 
Ollivier 8793 
Oncken 1806. 3762 
Onestinghel 3074 
Oorkondenboek: Gent 
2191 

Opel 8324 
Opérations 1668 
Oppenhoff 2300 
Oppenraaij, van 1297 
Oppermann, 2365 
Ortneit 1191 
Osten-Sacken, 1702 
Osterkorn 266 
Ostheide 2601 
Ostini, v. 3889 
Osuchowski 1081 
Ottmann 3018 

Otto 1045 

Ovary 2268 


Hist. Vierteljahrschrift 1907. 4. Bibliographie. 


*153 


Overmann 171. 2214 
Oxé 2835 
Oxilia 1823 


Pabst 2370. 3383. 3568 
Pachali 3272 a 

PäBler 2115 
Pagenstert 3723 

Pages 1475. — 2592 
Pajot 827 

Pallas 83. 1236 
Paolucci 2992 

Paquay 204. 925. 2996 
Parthey 3589 

Pascal 2891 
Paschinger 108 

Pastor 1274. 1427. 3266 
Pauer v. Budahegy 3780 
Paulicsek 2905 

Paulin 1535 

Pauls 1413. 1418. 1748. 
2302 8118. 3874 
Paulsen 494 

Paulus 1215. 1272. 3264. 
3286 

Pawelitzki 1708 

Pekař 937. 937a 
Pelet-Narbonne 448 
Pelka 879 

Peltzer R. A. 1140 

Pelzer, H. 2971 
Penzler 3772 
Perdelwitz 1510 

Perels 894 

Pergameni 2988 
Pefina 3229 

Perlbach 225. 8202 

Pernot 1846 
Pernthaler 557. 1632 
PeBler 592 

Peter 1606 

Peterka 438. 2347 

Peters, C. 1816 

Peters, R. 1761 

Petersdorff, v. 1552.1781. 
1794. 3826 

Petit 1976 

Petre 3660f. 

Petrich 1522 

Petry 1761 

Petsch 3400 

Peyster, de, 3546 

Pfändler 871 

Pfättisch 1590 

Pfaff 568. 3009 

Pfau 384 

Pfeiffer 2541. 8602 

Pfender 3375 


11 


*154 


Pfister, A. 1713. 1828. 
3665 

Pfister, Ch. 8851 
Pfleger 1161. 3169. 3160 
Pflugk-Harttung 1011. 
1710. 3000. 3692 
Philipp 574 

Philippi 185. 2214 

Pit 2808 

Picard 3655. 3800 
Piepape 1855 

Pieper 3028 

Pierson 311 

Pieth 1969 

Pietsch 3630. — 8718 
Pijper 3221 

Piloty 1878 

Piltz 1658 

Pinnow 976 

Piper, 543. 2550 

Pirchegger 34 

Pirchstaller 3034 

Pirenne 219. 2303. 2958 f. 

Pisacane 1793 

Plage 2062 

Plager 2047 

Planta, v. 1713 

Platen, v. 2110 

Plüß 12. 1969. 3128 

Pochon 441 

Podlaha 2469 

Pöhlmann 3844 

Pogatschnigg 2584 
Pohl 1166 

Polain 2047 

Pollio 1709 

Polthier 816 

Pomot 2844 

Pompen 1116 

Poncelet 874. 2890. — 
2187 

Poppelreuter 2852. 

Poschinger,v. 1795.1800. 
3756. 3764. 3840 

Posse 87 

Poten, v. 1903 
Poupardin 901. 2906. 
2916. 2947 

Prailes 1379 

Preger 3198. 3209 
Prein 2831 
Préliminaires 1554 
Prelinger 1773 

Preuß, A. 94 

Preuß, G. F. 1485 
Preuß, H. 352. 1262 
Preuß, L. 2267. 2425 
Pribram, A. F. 2163 


Alphabetisches Register. 


Přibram, K. 2387 
Priebsch 3174 
Procopius 836 

Proelß 3884 
Protiwinsky 906 
Prümers 3625 

Prutz 559. 3826 
Publicatiën 1630 
Publikationen: d. Ges. f. 
rhein. G.kde. 174. 2142 
Puchleitner 1735 
Puttkammer 3816 

Pyl 1981 


a 435 

uellen (etc.): a. d. Ge- 
biete d G. 170; z. G. 
v. Fulda 2146; 2. G. d. 
Reform.-Jahrh. 1212; z. 
Schweiz. G. 2137; z. 
G. Westpreuß. 180; z. 
Rechte OG. etc. d. rhein. 
Städte 2207 
Quennerstedt 3670 
Quentin 868 

Quistorp, v. 3668 


Raab, v. 3398 
Rabius 1896 

Rachel 2326 
Rachfahl 614. 1348.3878 
Rackwitz 3399. 3499 
Rademacher 2158. 8051. 
3166 

Radics, v. 186 
Raffalovich 1671 
Rahden, v. 2104 
Rahn 227. 3180 
Rain 3774 

Ramler 1607 
Ramung 3143 

Ranck 2594 
Rangger 3433 
Raqueni 3793 
Rassow 1646 

Rathje 341 
Ratsrechnungen 1187 
Rauch, Ch. 3182 
Rauch, K. 1397 
Hauch, P. 3230 
Rauchalles 3820 
Raudnitz 105 

Rauff 3011 
Raunecker 511. 2515 
Rausch 1384 
Rauscher 1591 
Rautenstrauch 3454 
Ravesteyn 1407 


nn nn Le m a e 


Rayle 1858 

Real 128. 392. 578. 1115. 
1487. 3289. 3722 
Rech 1131 
Rechnungsbücher 8105 
Rechtsbuch: Herford 
3122; Neumarkter 
2215 a. 2984 

Recueil (Martens) 214 
Redlich, Osw. 1611a. 
1993. 2031 

Redlich, Otto R. 3132. 
Regensberg 1833. 1835. 
3788. 3796. 3803 
Regesta: chartarum It. 
2216; dipl. ete. hist. 
Thur. 209; pontificum 
Rom. 222 2218. 

Regesten (Markgrafen v. 
Bad.) 200 

Registres: Bonif. VIIL 
3025 ; Conseil de Genève 
3059; Grégoire IX. 975. 
2968 

Regula 130 

Rehker 1403 

Rehm 407 

Reichert 1214 
Reichstagsakten 1074 
Reimers 2156. 3293 

Reinecke, P. 783. 2804. 
2810. 2813 

Reinecke, W. 233. 1133. 
2605 

Reinfried 460 
Reinhardstoettner 1733 
Reinbardt 1322 
Reissenberger 2269 
Reitzenstein, v. 1358 
Renard 363. 834. 2866 
Renaud 1597. 3473. 3503 
Renaux 947 

Reu 1234 

Reuss 3137 

Rey 2892 

Rhamm, A. 343 
Rhamm, K. 860 

Rhode 1626 

Richard 1173 

Richert 3073 

Richter, E. 34 

Richter, G. 2354. 3016. 
8141. 3588. 3608. 3706. 
8724. 3732 

Richter, J. 2822 
Richter, O. 224. 3585 
Richter, W. 5615. 8706 
Ridderhoff 3592 


Riebensahm 2112 
Rieck 2521 

Ried, v. 2089 
Rieder, H. 954 


Rieder, K. 77. 1163. 3023 ` 


Rieder, O. 198. 335. 1152 
Rief 2468 
Rieffel 3178 
Rieger 840 
Riehl 530 
Rieken 2820 
Riemer 3518 
Riemsdijk, van 1088 
Riese 2853 
Rıetschel, H 2519 
Rietschel, S. 352. 406. 
856f. 909. 2419 
Riezler 1455. 3086 
Rille 3891 
Rindfleisch 24. 1983 
Ringhoffer 3755 
Ritter, M. 1343. 1364 
Ritterling 2830. 2838 
Rixen 420 
Roberts 3660 
Rockinger 172 
Rockstroh 3478 
Rockwell 1278 
Roder 460 
Rodt 2272 
Rôchling 3548 
Röder, v. 2060 
Roediger 3870 
Röhrich, V. 213 
Köhricht, H. 1168 
Rönne, v. 1880 
Rörig 340 
Rösch 337 
Roessel 1489 
Röttgen 2301 
Roger 928 
Rohde 2390 
Rolfs 3387 
Rolle 320 
Roller 119. 2378 
Roloff 3806 
Romano 1064 
Romanowski 1985 
Rommel 3600 
Rosanow 3593 
Rose, J. H. 3676 
Rose, R. 2231 
Rose, V. 179 
Rosenfeld 2444 
Rosenlehner 1493. 1494. 
1567. 3486 
Rosenthal, E. 332 
Rosenthal, W. 3709 


Alphabetisches Register. 


Roßbach 3457 

Roth, A. 338 

Roth, C. 1109 

Roth, F. 88. — 1289. 3240 
Roth, L. v. 2113 

Roth, V. 2556 
Rothenbücher 429 
Rothert 453 

Rotscheid 1329. 2500. 
3224.3288. 3334 f. 3376. 
3509. 3849 

Rott 3346 

Rottenburg, v. 1799 
Rouquerol 1851 
Rrzehak 2806 
Rudolph, E. 104 
Rudolph, F. 839. 3117 
Rudortf 912. 2432. 2943 
Rübel 288. 900. 2309. 
2878. 2904 

Rückert, G. 109 
Rückert, O. 519 

Rühl 1638 

Rülf 3505 

Rüther 2194 
Rüthnick1559.3123.3561 
Rüthning 293. 397. 3047. 
3112 

Rütten 1299 
Ruppersberg 1267 
Ruyter, de 3466 


Saager 282 
Saalwächter 3431 
Sabel 88 

Such 298 

Saegher, de 1132 
Sagittarius 304 
Saintenoy 3434 
Salis-Soglio 3347 
Salomon 2032 

Salzer 1829 

Samanek 1059. 3026 
Sammlung bern. Biogr. 
2131 

Sammter 1705. 8686 
Sander, H. 1284. 2364 
Sander, P. 324 

Sann 3779 
Santelmann 8700 
Sarowy 3735 
Sarsfield 2970 

Sartori 1080. 2583 
Sastrow 3228 

Sauer, J. 231. 1038 
Sauer, K. Th. v. 3781 
Sauerland 3027 
Sauppe 2487 


| 
| 
e 
| 


*155 


Sauret 2114 

Sautai 35-0 

Sauze 1915 

Savelli 838 
Savelsberg 522. 1975 
Savio 2961. 3032 
Scandone 3033 
Schack, v. 148 
Schädel 1359 


| Schäfer, v. 3801 


mæ o Mle EE e m EE nn nn m 


Schäfer, D. 940. 945. 
2195. 2400 
Schaefer, H. 995. 2180. 
3027. 3040. 3167 
Schaefer, K. 591 
Schäfer, R. 2435 
Schäfer, W. 593 
Schaer 1951 
Schalk 96. 2058 
Scharr 1837 
Schatz 54 
Schaub 398. 2414 
Schaube 2993 
Schaumkell 1601. 3585 
Schaus 2369 
Scheel, O. 1215 
Scheel, W. 1159 
Scheffel, v. 1950 
Scheffler 797 
Scheibe, A. 3597 
Scheibe, M. 3845 
Scheibel 3836 
Scheible 1263 
Scheid 1518 
Scheinigg 1998 
Scheiwiler 1374 
Schell 2299. 2592 
Schellerer 268 
Schellhass 1965 
Schempp, v. 3627 
Schenk zu Schweinsberg 
3005. 3274 
Schenner 1370 
Schepenbrieven220.2211 
Scherer, C. 3311 
Scherer, Chr. 1621 
Scherr, 569 
Schiaparelli 895. 2028. 
2216 
Schiemann 3807 
Schieß 1231. 2169. 3216 
Schipper 2424 
Schirmacher, K. 1857 
Schirmer 3036 
Schirrmacher, B. 3469 
Schlacht b. Jena 1687 
Schlager 1337. 2476f. 
2482 

11° 


*156 


Schlesinger, S. 1946 
SchleuBner 3149 
Schlickinger 3474 
Schlieffen 1651 
Schlitter 1550. 
3320. 3539 
Schliz 784. 789. 2847 
Schlockwerder 946 
Schlosser 3349 
SchloBrechnungen 3405 
Schlüter 46. 2010 
Schlumberger-Vischer 
1638 
Schmaltz 1523 
Schmeidler 964 
Schmelzing, v. 152 
Schmid, Jos. 2040 
Schmidlin 959. 2953 
Schmidt 187. — 1178 
Schmidt, A. 799. — 1836. 
— 2144 
Schmidt, B. 1643. — 2251 
Schmidt, Ch. 50. 1723 
Schmidt, E.2318.— 2864 
Schmid, E. v. 8795 
Schmidt, Erich 321. 560 
Schmidt, Eug. 1433 
Schmidt, Exp. 3878 
Schmidt, F. 984. — 2320 
Schmidt, F. J 3250 
Schmidt, G. 125. 2070 
Schmidt, H. 799. —- 2820 
Schmidt, J. 2930 
Schmidt, K. E. 1542 
Schmidt, L. 802. 848. 
800. 2868 
Schmidt, O. E. 309. 1561. 
3519 
Schmidt, R. 88. 135 
Schmidt, V. 566 
Schmidt, W. 1308 
Schmidt-Degener 1450 
Schmidts 1909 
Schmitt, E. 2129. 3646. 
3705 
Schmittmann 484 
Schmitz 1035.1172 1174. 
2567 
Schmitz - Kallenberg 
1315. 2031 
Schneideck 1936 
Schneider, E. 1680 
Schneider, F. 2216. 2925 
Schneider, H. 933. 
1512 
Schneider, M. 519. 1441. 
3622 
Schneider, Ph. 3139 


1934. 


Alphabetisches Register. 


Schnell 2520. — 8391 
Schneller 1999. — 2067 
Schnippel 1645. 3626 
Schnittger 3746 
Schnock 2367. 2802 
Schnürer 892. 1935 


. Schnüriger 331 


Schön 14. 181. 161. 276. 
1971. 2078. 2085. 2155. 
3084. 8173. 8777 

Schönach 1069 

Schoenaich 601.— 8026 a 

Schönbach 1007. 2998 

Schöne 3886 

Schönemann 2289 

Schönfeld 2022 

Schôünfelder 3223 

Schönfeldt, v. 1666 

Schoengen 2029. 3381 

Schöning, v. 449 

Schöningh, H. 1126 

Schoenmakers 2305 

Schoepflin 1602 

Schöppe 1398.2075.3408. 
3408 

Schöttle 1130. 2050 

Scholinus 2117 

Schollenberger 380 

Scholten 468. 2109. — 
2477 

Scholz 1049. 1057a 

Schoof 2023 

Schornbaum 1276. 1282. 
1289. 3283. 3367 

Schott 27a 

Schotte 301 

Schottelius 428. 2434 

Schottenloher 8438 

Schottmüller 3624 _ 

Schrader, F. X. 2311 

Schrader, O. 2799 

Schrader, R. 2245 

Schrader, Th. 3105 

Schrüpler 412 

Schram 562. 2164. 2265 

Schreckenbach 1682 

Schrecker 344 

Schreiber 1204. 3186 

Schrempf 3694 

Schriever 292 

Schriften (Ref.-G.) 1252. 
3247 

Schröder, A. 271. 532. 
2004. 2283 

Schröder, C. 1774 

Schröder, F. 1589 

Schröder, H. 2004 

Schröder, L. v. 550. 2880 


| Schuchhardt 


| Schrörs 1034. 1914. 2476. 


3016. 3152 

Schrötter, F. v. 5. 114 
Schrötter, G. 1659. — 
1716 

Schrötter, R. v. 2118 
Schrohe 1042. 1051. 3490 
Schubert, F. 449 
Schubert, H. v. 1342 
793. 808. 
2908 

Schüddekopf 1607 
Schürmann 1918 
Schütte, H. 3262 
Schütte, M. 3154 
Schütte, O. 1452 

Schuh, v. 1866 
Schulenburg, v. der 153 
Schuler 118 

Schuller 1205. 3326 
Schullerus 2579 


i Schulte, A. 466. 1097. 


2966. 8114. 3232 
Schulte, F.v. 354.3825 a. 
3842. 3867 

Schulte, W. 1021. 1036. 
2149. 3007 

SchultheiB 3744 
SchulteB 3314. — 3806 
Schultheß-Meyer 1585 
Schultz 3416. 3672 
Schultze, S. 1939 
Schultze, V. 237 
Schulz, F. T. 2542. 3181. 
3183 

Schulz, H. 3738 

Schulz, Th. 2050 
Schulz, W. 2162 


; Schulze, C. 2007 


Schulze, M. 1271 
Schumacher 3736 
Schumacher, F. 1714 
Schumacher, K. 783.786. 
830. 1932. 2812. 2823, 
2840. 2932 

Schumann, C. 2020 
Schumann, E. 3100 
Schurrer 822 

Schurz 1787 

Schuster, E. 2552 
Schuster, G. 1685. 1815. 
2064. 3613 

Schuster, H. 3004 
Schwab 605. — 3428 
Schwabe 3522 
Schwärzler 1511 
Schwalm 1041.1046.1050 
Schwann 383 


Schwartz, J. 1509. 1608. 
1780 

Schwarz, B. 3195 
Schwarz, O. 3156 
Schwarz, P. G. 3341 
Schwarzkopf 3544 
Schweinichen, v. 3228 
Schweisthal 590 
Schweitzer, V. 8271 
Schweizer, P. 196 
Schwerdfeger 3488 
Schwerzenbach, v. 2842 
Scriptores rer.: Germ. in 
us. schol. 2899; Polon. 
3308 

Scultetus 1530 
Seeberger 480. 3846 
Seelengärtlein 1451 
Seeliger 404f. 2419 
Seelmann 2818 

Seemüller 1071. 3175 
Seerecht 3107 

Seger 847. 2822. 2855 
Segre 1283. 2907. 3083 
Sehling 2491 

Seidel 1618. 1662 
Seidlitz, v. 3185 

Seitz 1532. 1974 
Selbst 3730 

Sell 8677. 3837 

Sellmann 2866 

Sello 393. 2079 . 

Sembritzki 322. 1953. 
3741 

Semel 3867 

Semper 3179 

Sepp 2888 

Seppeler 63 

Seraphim, A. 974. 2201 
Seraphin, F. W. 1206. 
3191. 3429 

Serignan, de 3665 
Serrure 97 

Servieres 1725 

Seuffert 3592 

Seuse 3138 

Sexau 528 

Seyler 2824 

Shaw 882 

Shore 2870 

Sichler 10 

Sidler 928 

Siebern 2244 

Siebert 3150 
Siebmacher 90. 2046 
Siegel (rhein.) 86 
Sieger 1998 

Siegl 1079. 2235 


Alphabetisches Register. 


Sietz 1908 

Sieveking 1139 
Sievers 1447 

Sifferlen 281 

Sig 2573 

Sigismund 3887. 3890 
Sijmons 841 

Sikora 556. 1622. 2570. 
3603 

Simäk 2510 

Simbôück 256 

Simek 1286 

Simon, VI. 1315 
Simon, K. 2534 
Simon, O. 1164 
Simone, de 838 
Simons 3290. 3334 
Simonsfeld 969. 3316. 
3867 

Simson, B. v. 886 
Simson, P. 2100. 2218. 
3058. 3124. 3396 


' Sinz 1514 


Sıxt 788. — 1361. 3355 
Skalsky 1989 

Skalweit 1507 
Skarbina 1587 
Skladky 897 

Slaski, v. 1146 

Slavik 1100 

Sig. 512. 2516a 
Smedt, de 2895 
Smejkal 801 

Smend 1661 

Smet de Naeyer 3307 
Smid 1339 

Smolik 2050 

Snopek 1339 

Solmi 3273 
Sommerfeld, E. v. 930 
Sommerfeldt, G. 1162. 
1456. 1559. 2100. 3061. 
3079. 3090. 3142. 3394. 
8465. 3538. 3620. 3741 
Sommerfeld, W. v. 348 
Sommerlad 2376 
Sondermann 2389 
Sontheimer 823 

Sora 2966 

Sorel 1663 

Spaethen 965 

Spahn 3825 

Speth 157 

Spielmann 1677 

Spieß 2597 

Spirkner 583 

Spitta 1222. 3201 
Sponsel 1537 


157 


Sprengler, 1072 
Springer 3185 

Srbik, v. 2391 
Staatsgrundgesetze 1877 
Staatsverträge 2163 
Stachel 1440 
Stackelberg 2120 
Stadelmann 820 
Stadler, F. J. 8184 
Stadler, H. 1023 
Stadtbücher 3092 
Stadtrechte: Freiburg 
1149; westf. 2214 
Staël-Holstein1884.8828 
Stägemann, v. 1638 
Stähelin 1287 

Stahl 2535 

Stahlecker 2516 
Stange 13:48. — 2525 
Stapper 3140 


| Starzer 2164. 2235.2258. 


2467 

Statuten 495 

Stauber 1072 
Staudinger 198. 2455 
Stavenhagen 2076 
Steck 479. 1269. 1775. 
8137 

Steffen 1501 

Steffens 1822 
Steichele, v. 271. 2283 
Steier 787 

Stein 2446 

Steinacker, H. 2348 
Steinacker, K. 234f. 8531 
Steinberg 416 
Steinberger 1865 
Steinberger,L. 1366.2589 
Steinbrenner 576 
Steiner 2852f. 
Steinhausen 25748 
Steinherz 1321 
Steinhuber 503 
Steinmann 2811 
Steinmetz 489 

Stengel 75 

Stentrup 185 

Stephan 3580 

Stern 1949. — 3748. 3750 
Sternfeld 1054 
Stettiner 2938 

Steuer 1910 

Sthamer 1075 

Stiassny 1199 

Sticker 575 

Stieber 994 

Stieda 375 

Stockmann 2505 


*158 


Stocks 1303 

Stoerk 214 

Stoewer 3671f. 

Stolz 872. 2842 

Stork 13.1 

Stouff 3057 

Straganz 150. 193 

Straßburger 300 

Strecker, G. F. A. 3607 

Strecker, K. 935. 2861 
Strickler 106. 3643 
Strieder 1557 
Striedinger 1076 

Strnadt 34 

Strobl v. Ravelsberg 
34168. 3682 

Stroobant 2045 

Strunz 8436 
Stubenrauch 2108 
Studien (etc.): schles. 
Kirch.-G. 2489; re- 
formationsgeschichtl. 
1253. 3248 

Stückelberg 91 

Stümcke 3895 

Stüve 2 1 

Stuhr 1745 

Stuke 1740 
Sturmhoetel 1490 
Stutz 2929. 2954 
Süskind 1378 
Süßmann 1148 
Sufflay, v. 80. 2041 
Suhle 120. 3050 

Sulze 1764 

Susta 1141. 1318. 2162 
Sutner, v. 1878 

Swarzenski 2939 
Sydow, v. 1770 

Szekfü 3429 


Tagebücher 1543 
Tangl 73 891. 893. 967. 
1019. 2027. 2041 
Taranowsky 24:9 
Taschenbuch 122 
Taube, v. 2076 
Taysen, v. 1688 
Techen 2215. 2405 
Tecklenburg 2312. 3297 
Teige 2167 
Telting 3102 
Tempeltey 1796 
Tenckhoff 3029 
Terlizzi 3031 
Terwelp 1317 
Teutsch 1912. — 2806 
Texte 863 


Alphabetisches Register. 


Thaler 457 
Thalhofer 2471 
Theissen 3292 
Theobald 14:13. — 3244 
Thesaurus 49. 2011 
Theunissens 1207 
Thibault 2915 
Thiel, F. 1147 
Thiele, E. 3217 
Thiele, R. 1073 
Thielisch 2124 
Thom 3267 
Thomas 2812 
Thubert 905a 
Thudichum 450 


Tichon 3146 
Tietze 3453 
Tietze-Conrat 1536 
Tille 1. 171. 
2159. 2886 
Timon 326 
Tischer 3364 
Tobler, G. 1624. 1785 
1944 

Tobler, O. 331 

Törne, v. 2091 
Topographie 35 
Totenbuch 225 
Tournès 3802 

Tournier 1288 

Traber 3728 
Traditionen 2901 
Traktat 1397 
Trampler 817 
Transehe, v. 2098. 2110a 
Trautenau 1836 
Trauttmansdorff 1550 
Traversa 1037 

Treblin 320 

Trefftz 3867 

Trescher 345 

Tretzel 2150 

Triepel 3819 

Trockels 997 

Troeger 1562 

Trabrig 3095 

Tschackert 1921 

Tscharner, v. 2273 

Tscherning 160 
Tschirch 1310. 1686 

Tuckermann 364. 2374. 
Tümpel 476. — 1070 
Türler 106. 140. 1460. 
1715. 3056 

Tumbült 198 

Tuor 457 

Turba 1503 


11472 


Thurn-Valsässina 3761 


Tuxen 3485 
Tyszka, v. 2388 


Ubald 1766 
Uckeley 1311. 3211 
Uebersberger 3345 
Uebinger 3162 
Uhl 2413 
Uhle 1078. 1439. 1516. 
1893. 1930 
Ublirz 2164 
Ulivi 892 
Unger, v. 3693 
Unterforcher 1999 
Unterkircher 8. 1967 
Unterreiner 806. 907 
Upmeyer 1579 
Urban 253 
Urbare: Get 216; rhein. 
2208 
Urkunden (etc): Agss- 
bach 8129: Essen 2180; 
z. G. d. Kurf. Friedr. 
Wilh. 146+; Ingweiler 
2177; Karolinger 8:1. 
2900; Rembrandt 1448; 
Rheinlande 3027 
Urkundenbuch  (etc.): 
Bero- Münster 2170; 
Coesfeld 205; Eßling. 
2174; bans. 2195; Hil- 
 desheim 207; Kaisers- 
werth 2181; v. Kalck- 
stein 144; ev. Kirche 
Schles. 212; Meppen 
206; Neuenwalde 2194; 
Paulinzelle 2197; pom- 
mersches 211; St.Gall. 
2169; Schaffhaus. 194; 
wirtemb. 2173; Zürich 
196 
Urteil 1467 
Uslar-Gleichen, v. 1614 
Ussel, d’ 3684 
Utitz 1618 


Vacandard 437. 919 
Vaernewyck, van 3307 
Valentiner 1449 
Valois, v. 1x02 

Vancsa 35. 1967. 2164. 
2235 

Vanden Gheyn 2145. 
2183. 3071 

Vander Essen 873. 2888 
Vander Haeghen 2191 
Vanderkindere 353. 411. 
962. 998 


Vander Linden 3020 

Vara 449 

Variloquus 1078 

Varnhagen v. Ense 1778 

Varrentrapp 3749 

Veen, van 1151. 1298. 
— 138). 1524 

Veith 2829 | 

Velden, v. d. 1382. 2077. 
2510. 2981 

Veldheer 1449 

Vellay 1629 

Velthem, van 3020 
Veluanus 3221 

Verdene 2443 

Veröffentlichungen d.: 
Ges. f. fränk. G. 2139; 
Komm. f. n. G Öst. 
2135; hist. Komm. f. 
Westf. 175. 2147 

Verzeichnis: Hss. Trier 
2143; illum. Hss. Öst. 
2563 

Vetter 1040 

Viard 3043 

Vidoni 1166 

Vielhaber 2390 
Vierling 2591 

Vigener 1043. 1067.1171. 
3130 

Vigilio 2263 

Viollier 2843 

Virck 1241 
Visitationsberichte 2490 
Visscher 3461 

Vitae Bonif. 2896 
Vitale 3270 

Vitrac 3640 

Voeltzkow 2125 

Vogel 905. 2405 
Vogeler 129. 161. 571. 
1409. 1454. 1510. 1677 
Voges 2817 

Vogt, E. 1006. 1062 
Voigt, E. 1514 

Voigt, H. G. 936. 937b 
Vollert 3330 
Volquardsen 2315 
Volkskunde (Breisg.)568 
Volksüberlieterungen 
672 

Voltelini, v. 8115 
Voltz, L. 1280. 1973 
Volz, G. B. 1545. 1564. 
8659 

Vom Berg 484. 1335 
Vonderau, J. 2815 

Vor 40 Jahren 1806 


Alphabetisches Register. 


Voß, G. 235. 535. 2246 | 


Voss, H. 3447 
Votteler 3241 
Vreese, de 3020 
Vrhovec 423 
Vug 2801 
Vuylsteke 2191 


Wachter 1546. 1882. 
Wackernagel 195. 259 
Wackernell 1792 
Waddington 1473. 3498 
Wäschke 470. 558. 1077. 
1436. 1462. 1960. 3310 
Wagner 2497 
Wagner, F. H. W. 1648 
Wagner, Ferd. 2193 
Wagner, K. 201 
Wagner, P. 190. 2045. 
3048 
Wagner, R.1502.— 1957 
Wahlund 888 
Waldberg, v. 1943 
Walderdorff, v. 822 
Waldmann 1203 
Waldthausen, v. 143 
Waldsteut 1809 
Walker 1270 
Wallau, H. 830 
Wallmenich, v. 1488 
Walsmann 1417 
Walter 491. — 2821 
Walter, F. 155. 1382. 
1510. 2206. 2295 
Walter, G. 194 
Walter, Th. 22. 462 
Walter, W. 1258 
Walther, W. L. 1580 
Wania 1872 
War 1356 
Ward 294 
Warner 3471 
Warschauer 2200 
Wartmann, E. 1926 
Wartmann, H 1230.3215 
Waschinsky 3416 
Wasiliewski 23:14 
Wassenaer-Obdam 3466 
Wassermann 3833 
Wattenbach 2151 
Wauer 451 
Wavre 2844 
Weber, A. 2888 
Weber, F. 787. 2809 
Weber, O. 243 1650 
Weber, P 1687 
Weber v. Rosenkrantz 
1082. 2116 


159 


Weddigen 554 

Weech, v. 168 

Weerd, van de 2832 
Wegeli 1158 

Wegener 1694 
Wehrhan 2446. 2592 
Wehrle 2025 
Wehrmann 27.318.2219. 
2333. 3420. 3669 
Weicker 1739 

Weigel 1176. 3155 
Weilen, v. 555 
Weinhold 307 
Weinmann 1009 
Weinmeister 2059 
Weis, A. 3437 

Weise, O. 1994. 2012 
Weiß, A. M. 1208. 3252 
Weiß, B. 242 

Weiß, J. 1578. 3571 
Weiß, J. G. A. 2334 
Weiß, Th. 1790 
Weißenberger 2837 
Weißenborn 124 
Weißler 4228 
Weißmann 509 
Weitzel 2549 

Welker 2128 

Weller 2350. 2515 
Welschinger 1820 
Welti 260 

Wenck 1057. 2306 
Wendland 1498. — 3188 
Wendt 2372 

Wengen, v. d. 3786 
Wenger 1940. — 2965 
Wenker 43. 206 
Wenzel 2809 

Werbrun 2374. 3583 
Werken 2210 
Werminghoff 898. 1038. 
2811. — 2363 
Werner, À 1327.— 8818 
Werner, H 3161 
Werner, J. 973 
Werner, R. M. 1947 
Wernle 3214 
Wertheimer 1820. 3821. 
3841 

Werveke, van 2191 
Wessenberg 3631 
Westphal 475. — 8300 
Wettstein 1863 
Wetzstein 504b 
Weyhe 1980. 2007 
Weyrauter 3172 
Whitney 3246 

Wibel 2942 


*160 


Wichmann 1189 
Wickhoff 2563 
Widemann, E. 310 
Widemann, J. 3037 
Widmann, H 1967.2166. 
2261 

Wiedemann, F. 3623. 
3628 

Wiederhold 223. 2220 
Wiedmer-Stern, J. 786. 
847 
Wiegand 1444 
Wienecke 2522. 2524 
Wiepen 3432 

Wieris 3388 
Wierzbicki 936 

Wiese 2872 

Wieser 2806 

Wihan 3591 

Wilbrand 793 
Wilcken 3869 
Wilckens 92 

Wild 834. 1504 

Wilhelm VIII. Landgraf 
v. Hess. 3542 
Wilhelm 438. — 1028 
Wilke 805 

Will 16968 

Willaert 1323 

Wille 521 

Willers 2879 

Willoh 3536 

Wilm 1817 

Wilmanns 844 

Wilser 2802/3 
Wimarson 1458 
Wimbersky 369 
Wimmer 371 
Winckelmann, J. J. 8621 
Winckelmann, O. 68. 
3160 

Winkel, te 59 
Winkler 419 

Winning, v. 162 
Winter, G. 1552. 3587. 
3633 

Wintera 255 
Winterfeld, v. 1943 
Wintershoven 467 

Wintterlin 336 

Wippermann 1691. — 
1858 

Wirth, G. 1454 
With-Seidelin 3485 
Witkowski 3877 


Alphabetisches Register. 


Witry 1776. 3610 
Witt, F. 208 
Witt, Joh. de 3464 
Witte, H. 65 
Wittich 163. — 408 
Wittichen, F. C. 1628. 
3866 
Wittichen, P. 1631. 1727 
Wittmann 1933 
Wodsak 1058 
Wörterbuch 2018 
Woerth 18308 
Wohlwill 1690. 1725. 
3708 gd 
Woinovich, v. 1697 
Wolf, B. 445. 2458 
Wolf, G.1295. 1822. 8268 
Wolff, C. 233 
Wolff, G. 2823 
Wolff, J. 3144 
Wolff, M. v. 3077 
Wolff, W. 1386. 3376 
Wolfram v. Esch. 1026 
Wolfsgruber 537 
Wolkan 27. 1261 
Woltereck 294 
Woltmann 2577 
Wopfner 328. 2346 
Woringer 2401. 3644 
Wormstall 2883. 8679 
Wossidlo 572 
Wostry 3068 
Wotschke 1312. 3392f. 
3409. 3523 
Wrampelmeyer 1219 
Wretschko, v. 3582 
Wrochem, v. 2463 
Wülfing 164 
Württemberg 2005 
Würtz 1831 
Würzburger 1901 
Wüstenhagen 44 
Wunder 2310 
Wunderlich 2018 
Wundrack 8569 
Wurzbach, v. 534. 2538 
Wustmann 2325. 2566.— 
2254 
Wutke 2489 
Wutte 1998. 2015 
Wuttig 1931 
Welle 3784 
Wymann 2571.8366.3510 


Yver 3111 


een 


ce nn ee de nn nn cor 


Zahn, J. v. 902. 1649. 


1676 

Zahn, W. 302 - 
Žák 2466 
Zanutto 1105 
Zap 8067 

Zedler 1973 
Zedtwitz, v. 2047 
Zebmen, v. 165 
Zehntbauer 1149 
Zeidler 2529. 3193 
Zeiller 2927 
Zeiten 1633 
Zeitschriftenschau 1991 
Zelizko 2808 
Zell 1789 

Zeller, H. 8107 
Zeller, J. 2884 
Zemp 2935 
Zenker 376 
Zeschau, v. 166 
Zesiger 441 


‚Zeumer 2990 


Zibermayr 2164 

Zibrt 9 

Ziegler, A. 3855 
Ziegler, H. 3256 
Ziegler, O. 1354 
Ziekursch 2361. 3719 
Ziesemer 1406 
Zillessen 3333 

Zillich 1588 

Zimmer 1206. 3196. 
3455 

Zimmermann, E. 3504 

Zimmermann, H. 1726 
Zimmermann, J. 1110 

Zimmermann, J.G.1549. 
1604 

Zimmermann, P. 1616. 
1763. 3455. 3532 

Zingeler 545 

Zingerle 1209 

Zöltfel 241 

Zösmair 2262 
Zollinger 434 

Zorn 1880 

Zschau 1443 
Zschiesche 796 
Zurkalowski 322 
Zwicker 3218 
Zwiedineck - Südenhorst 
1553 

Zwingli 1228. 3213 


| Zwingliana 1269. 3260 


bill, zn: