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Twin Cities Campus
HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
X. JAHRGANG 1907
NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ACHTZEHNTER JAHRGANG
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1907
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
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ALLE RECHTE, EINSOHLIESZLIOH DES ÜBERSETZUNGSREOHTS, VORBEHALTEN.
Inhalt
. des zehnten Jahrgangs 1907.
Aufsätze. SEN
Hilliger, B., Der Denar der Lex Salica . . . . . . . . .. 1 und 160
Seeliger, G., Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im
früheren Mittelalter. e . . . 4 4 Swan a & & 805
Bernheim, E , Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. . . . 196
Kromayer, Hedwig, Über die Vorgänge in Rom im Jahre 1045
und die Synode von Sutri 1046 . . .. 2: 2 . . . . . . . . . . 161
Hauck, Albert, Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen
Synode im Mittelalter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 466
Meusel, F., Das Verhältnis der drei Redaktionen von Friedrichs d. Gr.
Histoire de mon Temps. . . . . . . . N . . . . . . . . . . . 67
Volz, Die Massinschen Vorschläge. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der
ersten Teilung Polens. . . . . . . . . . En . . . . . . . . . 866
Ulmenn, H., Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Be-
freiungskriegen.....: u: ra. ur A bus gun le ae ie 483
Kleine Mitteilungen.
Lippert, Archivliteratur. . . . . . 2: . . . . . . . . . . . . .. 281
Hilliger, B., Der zehnte deutsche Historikertag in Dresden . . . . 577
Rietschel, S., Erwiderung gegen Seeliger (Landleihen, Hofrecht and
Immunität); s Lu ne Sas dr ne, ee 8e 143
Seeliger, G., Antwort gegen Rietschel (Landleihen, Hofrecht und
Inmuniäb).. e Lis 20 u. Ru D Ne ee ren dte 151
Clemen, O., Zur Papstwahl Leos X.. . . 2... 22 2 . . . . .. 606
Haake, P., Der Glaubenswechsel Augusts des Starken. ...... 882
Kentenich, Die Franzosen in Wien im Winter 1805/6. . . . . .. 213
Trefftz, J., Nachruf für Paul Hassel. ` . „2.2 2 2 2 . . .. 127
Leipoldt, J., Nachruf für Heinrich Gelzer .... . 22220. 139
Schlitter, H., Nachruf für Hans von Zwiedineck-Südenhorst. . . . 141
5 = m
IV Inhalt.
Besprechungen.
Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen.
Hrsg. v. F. GeB. Bd. 1 (Friedensburg) . . 22 . . . . . . . ..
Aktenstücke und Urkunden zur Geschichte der Stadt Riga 1710—40
Hrsg. v. A. Buchholtz (l.ohmerer). . © . 2 . . ma . . . . . . .
Appiani, Historia Romana ex rec. L. Mendelsohnii Ed. altera
cur. P. Viereck (Fiebiger). . . 220 0 m eo a
Artikel, Die Wittenberger, von 1536 (G. Müller). . . "2 2 . . . .
Ausfeld, E., Übersicht über die Bestände des K. Staatsarchivs zu
Coblenz (Lippert) . 2.4 & 4. 2 2: u. LA ER oe
Bang, M., Die Germanen im römischen Dienst (L. Schmidt). . . . .
Barge, H., Andreas Bodenstein von Karlstadt (Iermelink). . . . . .
Baumgartner, A., Die französische Literatur (Schneegans) . . . . .
Beatis, Antonio de, Die Reise des Kardinals Luigi d'Aragona durch
Deutschland. Hrsg. v. L. Pastor (Steinhausen) . . . . 2 2 . . .
Bossert, G., Die Liebestätigkeit der evangelischen Kirche Württem-
berg8:(G. Möller). = 44 ann er dome er ee à
Bosshart, Laurentius, Chronik von Winterthur. Hrsg. v. K. Hauser
(Clemen) 2. & 3 Sa 2. En Re AL
Briefe der Königin Sophie Charlotte von Preußen und der Kur-
fürstin Sophie von Hannover an hannoverische Diplomaten. Hrsg.
v. R. Doebner (Weber). . 2 2 2 2 . . u En . .
Bürgersprachen der Stadt Wismar. Hrsg. v. F. Techen (C. Mollwo)
Bullinger, H., Diarium. Hrsg. v. E. Egli (G. Wolf). . . . . . . .
Bullingers Korrespondenz mit den Graubündnern. Tl. 1 (G. Woli).
Busching, P., Die Entwicklung der handelspolitischen Beziehungen
zwischen England und seinen Kolonien (Salomon) . . . . . . . .
Caggese, R., Un comune libero alle Porte di Firenze nel secolo XII
(Boren). ww 2.20 2.0 ea de er Re re er, e,
Christensen, W., Dansk Statsforvaltning (Daeneli). . . . . . . .
Chroniken der Stadt Bamberg. Eine Chronik des Bamberger Im-
munitätsstreites.. Nach einem Manuskript v. Th. Knochenhauer.
Hrsg. v. A. Chroust (Seeliger). . . . 0 . . . . . . . . . . . .
Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae. Bd. 14. 15. Hrsg. v. B.
Bretholz (Steinherz) `,
Cramer, Julius, Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten
ME Sehmid e erer u er er er re ee
Cuvelier, J., Inventaires des Archives de la Belgique (Lippert). . .
Dahlmann-Waitz, Quellenkunde. 7. Aufl. Hrsg. v. E. Branden-
burg: (Holimni) — & i e an. à bu Dose dede Sense s à
Denis, E., La fondation de l’Empire Allemande (Kaufmann). . . . .
Doerkes-Boppard, Verfassungsgeschichte der australischen Kolonien
(Salomon) e n = 2e ME EE EE EE Sn a de aus
Du Bellay, Jean, Ambassades en Angleterre. I. publ. G. V. Bourilly
et Vaissière (Friedensburg) . . . 2 . . . . . . . . . . . . . .
Seite
448
586
129
136
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681
442
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271
578
Inhalt.
Edén, Nils, Den svenska centralregeringens utveckling till kollegial
organisation (Mentz). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eulenburg, F., Die Frequenz der deutschen Universitäten (Kaufmann)
Fehr, H., Die Entstehung der Landeshoheit im Breisgau (v. Below) .
Felder, M., Geschichte der wissenschaftlichen Studien im Franzis-
kaner-Orden (W. Köhler). . . . 2 . . . . . . . . . . . . . . .
Festgabe für Felix Dahn (Fehr) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folz, A., Kaiser Friedrich II. und Papst Innocenz IV. (H. K.). . . .
Freisen, J., Staat und katholische Kirche in den deutschen Bundes-
staaten (Schlinge). A sos nr en
Friedländer, M., Die religiösen Bewegungen innerhalb des Juden-
tums im Zeitalter Jesu (H. Holtzmann). . . 2 . 2 2 . . . . . . .
Goetz, W., Die Quellen zur Geschichte des hl. Franz von Assisi
(We Kohe me ee ra ee ee Bra a A
Hansen, J., Gustav von Mevissen (Oncken). . . . . . . EE
Hassel, P., König Albert von Sachsen. Tl. 2 (R. Schmitt) . . . .
Hauck, A., Kirchengeschichte Deutschlands. Tl. 4 (Krabbo). . . . .
Heck, P., Der Sachsenspiegel und die Stände der Freien (Spangenberg)
Hecker, O. A., Karls V. Plan zur Gründung eines Reichsbundes
(Hartung) oaa de a EEE EEE 3
Heigel, K. Th. v., Biographische und kulturgeschichtliche Érsüyes
(HAShAGON) pn 4 feu en SR SR RARE SE rn
HelBig, R., Katalog der Handschriften der Universitätsbibliothek zu
Leipzig. VI: Die juristischen Handschriften (Seckel) . . . . . . .
Hirschfeld, G., Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten bis auf Dio-
kletian. 2. Auf. (MAN) in So are A a a Ai
History, The Cambridge Modern. Vol. 7: The United Staates nn
Holmes, W. G., The age of Justinian and Theodora (F Hirsch).
Hrusevskij, M., Geschichte des ukrainischen Volkes. 1. (Hotzsch) . "E
Jecht, R., Über die in Görlitz vorhandenen Handschriften des Sachsen-
spiegels (v Schwerin) . . . . . . . . . . . en
Jensen, O., Der Englische Peterspfennig und die Lehenssteuer aus
England und Irland an den Papststubl im Mittelalter (R. Scholz) .
Inventare des Großherzogl. Badischen Generallandesarchivs. Bd. 2, ı
(Lippert) o vu 222 GRR NA ee ken
Jorga, N., Geschichte des rumänischen Volkes (G. Weigand). . . . .
Keller, E., Alexander der Große nach der Schlacht bei Issos (Kromayer)
Kleinschmidt, A., Amalie von Oranien (0. Weber) . . . . . . . .
Knipping, R., Niederrheinische Archivalien in der Nationalbibliothek
In Paris (Lippert) ae sc Se et SU LE RS ae ar
Kornemann, E.,. Kaiser Hadrian und der letzte große Historiker
von Rom (Mau) DAS ER e D CU ee e ar a der Sr
Koser, R., Die Neuordnung des preußischen Archivwesens (Lippert) .
Kr J. R., Die Entstehung von Stadt und Stadtrecht in
den Gegenden zwischen Elbe und Neiße (Rietschel) . . . . . . .
VI Inhalt.
Künstle, F. X., Die deutsche Pfarrei und ihr Recht (Keussen) í
Kultur der Gegenwart. Hrsg. von P. Hinneberg. Tl. 1. Abt. 1.
Die allgemeinen Grundlagen (Spranger) . . » 2 2 2 2 . . . . , .
Larson, L. M., The King’s household in England (A. O. Meyer). .
Leder, P. A., Die Diakonen der Bischöfe und Presbyter (Mau) . . .
Lokys, G., Die Kämpfe der Araber mit den Karolingern (Werminghoff)
Mac Kechnie, W. S., Magna Carta (Liebermann). . . . . 2 . . . .
Mahaffy, J. P., The Progress of Hellenism in Alexanders Empire
(SNObPAR LES as LH ee Doi re
Marez, G. Des, L'organisation du travail à Bruxelles (Doren) . . . .
Meusel, A., Enea Silvio als Publizist (Joachimsen) . . . . . . . .
Molinier, A., Les sources de l'Histoire de France. 4—6. Ve
(0. Mayer) Be a Me a a ea re do Sie ci à
Mommsen, Th., Historische Schriften. Bd. 1 (Schulz) . . . . . . .
Monod, B., Le moine Guibert et son temps (Mayer v. Knonau). . . .
Montelius, O., Kulturgeschichte Schwedens (R. Much). . . . . . .
Müller, S., J. A. Feith, R. Fruin. Anleitung zum Ordnen und Be-
schreiben der Archive, übers. v. H. Kaiser (Lippert).
Mummenhoff, E., Die älteste Stadtbefestigung Nurmbergs (Socliger)
Pastor, L., Geschichte der Püpste. Bd. 4 (Friedensburg) . . . . . .
Pirenne, H., Geschichte Belgiens. Bd. 3, übers. v. F. Arnheim
achi eaae e A AE a ee AE ie ee
Prein, O., Aliso bei Oberraden. Mit Nachtrag (Nôthe). . . . . . .
Rand, E. K., Johannes Scottus (Werminghof) . . . . . .
Kochtsquellen des Kantons St. Gallen. Tl. 1. Öffnungen und Hof-
rechte. Bd. 2. Toggenburg, bearb. v. M. Gmür (Caro). . . . . .
Regesta Pontificum Romanorum ed. P. F. Kehr. V. 1 (Schmitz-
Kallenbere) gii x Aare ech e ee ee re
Reincke, H., Der alte Reichstag und der neue Bundesrat (0. Meser)
Religion, Die christliche, mit Einschluß der israelitisch - jüdischen
Religion (Grützmacher) . . . . . . . . . . . . . e
Rôrig, F., Die Entstehung der Landeshoheit des Trierer Erzbischofs
(Caro A më e E a ee are Ar Kr a da a DES US Ut
Rudolph, F., Die Entwicklung der Landeshoheit in Kurtrier
CROIS) an A See det a er ne A E a A
Sander, P., Feudalstaat und bürgerliche Verfassung (Caro). . . . .
Schaube, A., Handelsgeschichte der romanischen Völker (Schmeidler)
Schrader, O., Sprachvergleichung und Urgeschichte. 3. Aufl. TI. 1
(hs Erhardt) og 2.0 5 wir ae ae Be à EEE
Schultheß-Rechberg, G. v., Heinrich Bullinger (G. Wolf). EE
Schultze, M., Christian Friedrich Karl Ludwig Reichsgraf Lehndorff-
Steinort:(v: Below) 4: wu a 4: ars em nat sa nn ee Eee
Schwalbe, E., Vorlesungen über Geschichte der Medizin (liberg) . .
Inhalt.
Schwalm, J., Die Appellation König Ludwigs des Baiern von 1324
in ursprünglicher Gestalt herausgegeben (Keussen) . . . . . . . .
Schybergson, M. G., Finlands Historia (Daenell) . . . . . . . . .
Sommerlad, Th., Die wirtschaftliche Tätigkeit der Kirche in Deutsch-
land... ‚Bd. 2 (Ohr a = 2.2.6.0. Wis a u ae ec ess
Staatsvertrige, Österreichische. England, bearb. v. A. F. Piibram
Stephan, H., Herder in Bückeburg (G. Müller). . . . . . . . . ..
Stieber, M., Das österreichische Landrecht und die böhmischen Ein-
wirkungen auf die Reformen Ottokars (H. Spangenberg) . . . . . .
Teitge, H., Die Frage nach dem Urheber der Zerstörung Magde-
Dese (Krebs). Le 2.8.8 RSA RS ana ea ee 3
Traditionen, Die, des Hochstifts Freising. Bd. 1. Hrsg. v. Th.
Bitterauf (B. Bretholz) . . ... . . . . .
Uebersberger, H., Österreich und Rußland 1. (Hötzsch). . . . . .
Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Hrsg. v. L. Haenselmann
und M. Mack. Bd. 3 (Keussen) . . . . . . . . . . . . . . . .
Urkundenbuch der Stadt Eßlingen. II. Bearb. v. A. Diehl (Wer-
BINEHOM) ES sehr ar rd de SRE ee ie an et
Urkundenbuch der Stadt Friedberg. Bd. 1. Von M. Foltz (Waas).
Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe. Bearb.
v. H. Hoogeweeg Tl. 4 (Keussen). . . . 2 2 . . . . . . . . .
Urkundenbuch des Klosters Neuenwalde, bearb. v. H. Rüther
De Osten)»: Aer Lë use LS AA ONE SR ES ENS Es
Vancsa, M., Geschichte Nieder- und Oberösterreichs. Bd. 1 (Erben) .
Vogel, W., Die Normannen und das fränkische Reich (Werminghof) .
Warschauer, A., Die städtischen Archive in der Provinz Posen (Lippert)
Waszynsky, S., Die Bodenpacht. Agrargeschichtliche Papyrusstudien.
Bd. 1 (Kornemann)
e. e è 2 0 o + S o o è ò% o o ee + 9% + o
Weber, G., Lehr- und Handbuch der Weltgeschichte. 21. Aufl. Bearb.
v. Baldamus (Kromayer) `...
Wenck, K., Philipp der Schöne von Frankreich (Scholz)
Wild, K., Lothar Franz v. Schönborn (Mentz) . . . . . . 2 220.
Wild, K., Staat und Wirtschaft in den Bistümern Würzburg und
Bamberg (Hartung) . . 2 . . . a . . . . . . . . . ..
Wildenberg, Ritter Hans Ebran von, Chronik von den Fürsten aus
Bayern. Hrsg. v. F. Roth (Leidinger). . . . . . . . . . . . ..
Wintterlin, F., Geschichte der Behôrdenorganisation in Stuttgart
(G: Seidler) er e ee NAN 2 CR NS EE
Witte, H., Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg (Hirt). . .
Wolf, G., Aus Kurköln im 16. Jahrhundert (Treffts) . . . . . . . .
Wolkan, R., Die Briefe des Eneas Silvius (Joachimsen) . . . . . . .
Wustmann, G., Geschichte der Stadt Leipzig. Bd. 1 (J. Kretzschmar)
Zaretzky, O., Der erste Kölner Zensurprozeß (Hashagen)
VII
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VIII Inhalt.
Nachrichten und Notizen.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute:
Hansischer Geschichtsverein S. 278. — Historische Kommission bei der
Kgl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften 278. — Badische Histo-
rische Kommission 279. — Königl. Sächsische Kommission für Geschichte
461. — Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das
Herzogtum Anhalt 279. — Monumenta Germaniae historica 125. 462. —
Versammlung deutscher Historiker in Dresden 577.
Zeitschriften: Jahresberichte der Geschichtswissenschaft 125. — Volks-
kundliche Zeitschriftenschau 126.
Preisaufgaben: 460.
Erwiderungen: Rietschel gegen Seeliger 141 und Antwort Seeligers
151. — Boden gegen K. v. Amira 303. — Sternfeld gegen Haller
675. — W. Struck gegen A. Wahl 639.
Personalien: 126. 139. 280. 302. 463. 674. 688.
Todesfälle: Allen 464 Benndorf 127. Bobertag 464. Brizio 466.
Brosch 464. Bugge 464. Dilthey 189. R. Dove 574. Dünzelmann 464.
Erbstein 589. K. Fischer 464. v. Funk 139. Gelzer 189. Gundlach
589. P. Hasse 308. Hassel 127. Hertzberg 589. Kirchhoff 189.
Loersch 803. v. Pfister 574. Stübel 589. Suchier 464. Traube 464.
Wormstall 589. v. Zwiedineck-Südenhorst 141.
Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet von Oskar Maßlow.
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- = "mes ern E =
Der Denar der Lex Salica.
Von
Benno Hilliger.
I. Der Streit um die Lex Salica.
Bei meinen Untersuchungen über den Schilling der Volks-
rechte und das Wergeld hatte sich herausgestellt, daß die Münz-
rechnungsweise der Lex Salica nicht mehr dem Zeitalter König
Chlodwigs sondern einer weit späteren Stufe fränkischer Münz-
entwicklung angehôrt.! Eine solche Entdeckung muß für die
Rechtsgeschichte fast noch größeres Interesse haben als für die
Numismatik. Denn dem Rechtshistoriker gilt es fast für erwiesen,
daß die Lex Salica von Chlodwig herstamme und uns ziemlich
noch in der Form vorliege, wie sie jener König habe nieder-
schreiben lassen. So ruht die ganze rechtsgeschichtliche Forschung
für die fränkische Zeit auf dieser Annahme. Wenn man daher,
wie ich getan habe, die Lex Salica dem König Chlodwig abspricht,
erschüttert man die Grundlagen der Forschung. So hat es nicht
an Gegenstimmen gefehlt, die meine Ansicht bekämpfen und den
alten Standpunkt festzuhalten und zu verteidigen suchen. Bei
der Wichtigkeit der Frage, um die es sich hierbei handelt, wird
man es begreiflich finden, wenn ich heute auf breiterer Grund-
lage und mit neuem Material meine Ansicht zu en suche
und die Einwendungen der Gegner prüfe.
Ich gründete meine Schlüsse bisher auf die Beobachtung
Babelons, daß der fränkische Denar der römischen Halbsiliqua zu
entsprechen scheine. Dann hätte die Lex Salica, weil sie den
Schilling regelmäßig zu 40 Denaren rechnet, nicht den konstan-
tinischen Schilling zu XXIV sondern erst den späteren Merovinger-
schilling zu XXI Siliquen und darunter zur Grundlage gehabt.
! Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 196ff. und 458 ff. sowie 1906
S. 266 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 1
9 Benno Hilliger.
Dabei war für Babelon wie für mieh die natürliche Voraussetzung,
daß die Franken in Gallien mit dem römischen Münzwesen auch
das gleiche oder ein ähnliches Wertverhältnis zwischen Gold und
Silber angenommen hätten, wie man es damals im Imperium
kannte Nun wird der leichte Merovingerschilling in Gallien
regelmäßig erst seit dem Jahre 575 oder 580 ausgeprägt. Daraus
ergab sich für mich die SchluBfolgerung, daß die Lex Salica mit
ihrer Rechnungsweise erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sein
könnte. Babelon freilich hatte diesen Schluß nicht gewagt. Er
kapitulierte vor der Legende, daß Chlodwig der Urheber der
Lex Salica sei, und meinte, dann müßten eben die Franken schon
früher nach dem leichteren Schillingsfuße gemünzt haben.
Bisher hat noch niemand diese letzte Ansicht Babelons zu
der seinen zu machen versucht. Man verhehlte sich nicht, daß
ihr die gewaltigsten Bedenken entgegenstanden, nämlich die Tat-
sache, daß die Merovingische Goldprägung der älteren Zeit,
soweit wir sie verfolgen können, ausnahmslos das schwere Ge-
wicht der kaiserlichen Münze zeigt. Somit blieb nur noch die
Wahl, ob man sich meiner Ansicht anschließen sollte oder ob
man nicht lieber einen anderen Ausweg suchte, um die Lex Salica
noch für Chlodwig zu retten. Man tat das letztere, und da sich
kein neuer zeigte, versuchte man es mit einem alten Wege: man
kehrte einfach zu der Ansicht Grotes zurück, der einmal vermutet
hatte, daß die Franken 40 Halbsiliquen auf den schweren kon-
stantinischen Schilling gerechnet hätten.
Zuerst war es Heck!, der sich in diesem Sinne gegen mich
erklärte: „Es ist völlig sicher, daB die Lex Salica in der uns
vorliegenden Gestalt nicht und zwar auch hinsichtlich der Rech-
nung des Solidus zu 40 Denaren nicht nach Clodwig entstanden
ist.“ Diese Worte sind typisch für die Auffassung, die heute
von diesen Dingen in gelehrten Kreisen herrscht. Die von Babelon
und mir vertretene Meinung erkennt er richtig in den drei Leit-
sätzen: 1) Der Denar der Lex Salica ist die römische Halbsiliqua.
Diesen Satz hält er für selbständig belegbar. 2) Die Römer haben
48 Halbsiliquen auf den konstantinischen Solidus gerechnet.
Diesen Satz hält er für wahrscheinlich richtig, wenn auch für
1 Ständeproblem, Wergelder und Münzrechnung der Karolingerzeit.
Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1904 S. 524.
oo A aa
Der Denar der Lex Salica. 3
keineswegs sicher. 3) Die Franken haben die römische Wert-
relation zwischen Gold und Silber einfach übernommen. Diesen
letzten Satz erklärt er für eine beweislose Hypothese, die für ihn
unzweifelhaft falsch ist. Heck hat nicht viel Glück mit seinen
Behauptungen. Denn gerade das, was er für bewiesen hält, ist
nur zum geringsten Teile richtig, und das, was ihm als unsicher
oder falsch erscheint, läßt sich teils direkt belegen teils mit der
größten Wahrscheinlichkeit erschließen. Der Lauf unserer Unter-
suchung wird dies lehren.
Der erste dieser Sätze ist aber für Heck die Grundlage seiner
eigenen Beweisführung geworden. Der Denar der Lex Salica ist
ihm die römische Halbsiliqua. Halbsiliquen, sagt er, hat es auch
zur Zeit Chlodwigs gegeben und „daß sie erst später Denar genannt
worden seien, ist eine beweislose Behauptung.“ Damit verbindet
er die Vermutung Grotes, daß die Franken zur Zeit Chlodwigs
nur 40 statt 48 Halbsiliquen auf den schweren konstantinischen
Schilling gerechnet hätten. Der einzige Beweis für die Richtig-
keit dieser Annahme ist ihm die dabei herausspringende „äußerst
einfache, auch später im fränkischen Reiche beobachtete Metall-
relation 12:1.“ Er denkt dabei an das Edietum Pistense, und
diese Angabe aus dem Jahre 864 muß ihm beweiskräftig sein
schon für den Anfang des 6. Jahrhunderts, für die Zeit Chlodwigs!
Darauf fährt er fort: „Deshalb liegt gar kein Anlaß vor, an der
herrschenden Ansicht zu zweifeln. Es ist sicher, daß mit dem
großen Schillinge der Lex Salica zu 40 Halbsiliquen das Voll-
stück der römischen schwereren Prägung gemeint war. Der
Schilling zu 40 Denaren ist eine bekannte Münze.“ Heck be-
hauptet viel und ist um so sparsamer mit seinen Beweisen. Wo
hören wir etwas von einem Schilling zu 40 Denaren? Er ist
uns nur aus der Lex Salica bekannt und sonst allein aus wenigen
Quellenzeugnissen des 9. Jahrhunderts. Den von ihm vermiBten
Beweis, daB die Halbsiliqua erst später Denar genannt worden
ist, zu erbringen, wird mit die Aufgabe unserer Untersuchung sein.
Die Vermutung Grotes! ist in Summa alles, was man von
! Die Solidi und Denarii der Merovinger. Münzstudien Bd. 2 (1862)
S. 789—858. Die hierherbezügliche Stelle vor allem auf S. 804f. Vgl.
auch Münzstudien Bd. 8 (1877) S. ıfl. Grote selbst war weit entfernt,
seine „Einfälle“, wie er sie selbst bezeichnet, als durch Quellenstellen für
bewiesen zu erachten.
1*
4 Benno Hilliger.
der Gegenseite an positiven Aufstellungen über das Münzwesen
der Franken gegen Babelon und mich ins Feld zu führen ver-
mochte. Ebensowenig wie Heck kamen Vinogradoff und Brunner
darüber hinaus. Wenn man die Annahme Grotes auch nicht
quellenmäßig zu beweisen vermochte, so suchte man wenigstens
eine Erklärung zu geben, wie die Franken dazu gelangen konnten,
in Gallien mit dem neuen römischen Prägungssystem zugleich
eine diesem fremde Münzrechnungsweise anzunehmen. Hier hört
die Einigkeit der Forscher auf, denn hier geht die Vermutung
Grotes in die Brüche. Zur Erklärung dieser widersinnigen Er-
scheinung ruft man bald die Kelten, bald die Germanen, bald die
Römer selbst zu Hilfe. Vinogradoff! behauptet, daß die Franken
sich in Gallien einem „gallischen“ Münzsystem angepaßt hätten,
und er sieht in der Theudebertischen Prägung seinen Ausdruck.
Was wir heute von dem gallischen Münzwesen wissen, klingt
nicht sehr ermutigend für diese Hypothese, jedenfalls war nach
einem halben Jahrtausend römischer Herrschaft die Kunde davon
völlig untergegangen. Aber man braucht nur die Goldmünzen
Theudeberts? anzusehen, um zu erkennen, daß sie als Solidi und
Tremissen auch im Gewicht sorgfältig nach dem Münzfuße der
kaiserlichen Prägstätten ausgebracht worden sind. Vorsichtiger
behauptet Brunner?, daß die Salier „vermutlich“ an die Halb-
siliqua angeknüpft haben, indem sie diese mit Rücksicht auf ihren
tatsächlichen Metallwert und mit Rücksicht auf das damalige
Wertverhältnis des Silbers zum Golde als den vierzigsten Teil
des Goldsolidus in Rechnung stellten und als Denar bezeichneten.
Dem widerspricht nun aber, daß das damalige Wertverhältnis,
wie sich klipp und klar beweisen läßt, tatsächlich ein völlig
anderes war, als diese Meinung voraussetzt. Dem widerspricht
ja schon der Umstand, daß auch die Westgoten, die noch einen
groBen Teil von Gallien beherrschten, damals den Goldsolidus
1 Zur Wergeldfrage. Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschafts-
geschichte 1905 S. 539.
2 Vgl. M. Prou, Les monnaies mérovingiennes (Catalogue des monnaies
françaises de la Bibliothèque Nationale) Paris 1892. Nr. 38—56: Gewichte
der Solidi 4,21. 4,40. 4,40. 4,41. 4,36. 4,40. 4,44. 4,39. 4,35, der Trientes 1,30.
1,50. 1,46. 1,46. 1,48. 1,46. 1,45. 1,93. Das Sollgewicht war 4,548 und
1,516 g.
# Deutsche Rechtsgeschichte 2. Aufl. (1906) S. 312.
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Der Denar der Lex Salica. 5
noch zu 24 und nicht zu 20 Siliquen gerechnet haben. Heck
endlich sieht darin ein fränkisches Wertverhältnis. Er beruft
sich, wie schon erwähnt, für die Zeit Chlodwigs auf das Edietum
Pistense von Karl dem Kahlen aus dem Jahre 864. Das ist ein
Zeitunterschied von mehr als 350 Jahren, und ich meine, eine
solche Methode historischer Beweisführung, welche das Prinzip
der Entwickelung in der Geschichte leugnet, gehört heute als
Schaustück in ein Altertumsmuseum, aber nicht in ein gelehr-
tes Werk.
Bei der Behandlung dieser ganzen Frage hat man aber
immer den wichtigsten Punkt außer Betracht gelassen, die münz-
geschichtliche Tatsache, daß um das Jahr 575 das fränkische
Münzwesen eine tiefgreifende Veränderung erfuhr, dadurch daß
man das Gewicht der Goldmünze von XXIV auf XXI Siliquen
herabsetzte. Diese einschneidende Münzveränderung wäre spurlos
an der Lex Salica vorübergegangen, wenn sie in ihrer heutigen
Gestalt noch auf Chlodwig zurückwiese. Weder Vinogradoff noch
Brunner finden hierfür ein Wort der Erklärung. Vielleicht ver-
mutete man, daß die Franken diese Münzerleichterung eintreten
ließen, um das Rechnungssystem Chlodwigs für die Lex Salica
auch da noch aufrechtzuerhalten, als es durch eine Verschiebung
des Wertverhältnisses gefährdet schien. Dem widerspricht nun
freilich die merkwürdige Tatsache, daß sich diese Münzerleich-
terung keineswegs bloß auf das Frankenreich beschränkte, sondern
auch im Westgotenreiche und wie es scheint selbst in einzelnen
kaiserlichen Münzstätten bemerkbar machte. Dazu kommt weiter
die Beobachtung, daß man auch im Frankenreiche selbst die
schwere Prägung nicht völlig eingestellt hat. Wir kennen Münzen
dieser Art noch mit dem Namen König Dagoberts (628—638)?
und später, gegen Ende der Merovingerzeit treten sie erneut
wieder auf. Was hatten endlich die Wertzahlen von XXI und
VII Siliquen auf der leichten Münze für einen Sinn, wenn sie
nicht einen neuen Wert darstellen sollten? Galten sie hinfort
40 Denare, dann mußten die schwereren Schillinge doch ent-
sprechend mehr gelten.
Nur Heck fühlt, daß man dieser Frage nicht H aus
2 Hilliger, Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 195.
? Prou a. a. O. Nr. 63. 694 und 2478 mit Gewicht von 1,40 1,39.
1,48 g.
6 Benno Hilliger.
dem Weg gehen darf, und er sucht sich mit ihr abzufinden, so
gut es geht. Von dem neuen Trient zu VII Siliquen sagt er:
„Die Aufschriften beweisen, daß sein Nennwert entsprechend
geringer sein sollte.“ Daran knüpft er die Behauptung, daß
man ihn, im Gegensatz zur schweren Münze von 13', Denaren,
nur noch mit 12 Denaren bewertet habe.! Die Rechnung stimmt
nicht. Denn wie Heck selbst zugeben muß, hätte die Gewichts-
herabsetzung des Golddrittels von VIII auf VII Siliquen auch
seinen Wert von 13", auf 11?, Denare herabmindern müssen.
Den Gedanken an eine Verschiebung des Wertverhältnisses zwischen
Gold und Silber weist er standhaft zurück, weil er sonst die
Beweiskraft des Edictum Pistense für die Zeit Chlodwigs ge-
brochen hätte. So beruft er sich lieber auf eine „eventuelle Ver-
änderung des Schlagschatzes“, um aus den errechneten 11°, Denaren
die benötigten 12 Deuare zu machen. Diese Methode hat die
Vorteile einer Wünschelrute, weil sie auch die leisesten Wünsche
ihres Besitzers erfüllt. Wie weit der Schlagschatz für den Nenn-
wert einer Münze verantwortlich gemacht werden darf, will ich
nicht entscheiden. Hier jedenfalls ist dieses Beweisverfahren un-
berechtigt und widersinnig, wenn man bedenkt, daß die schwere
und leichte Prägung zeitweise neben einander berliefen, und
sich vergegenwärtigt, daß dies nicht allein im Frankenreiche
geschah.
Es drängt sich bei der Betrachtung dieser Dinge uns immer
und immer wieder die Beobachtung auf, daß alle Eigentümlich-
keiten des fränkischen Münzwesens, die unsere Aufmerksamkeit
erregen, nicht ausschließlich fränkischen Ursprungs sind, sondern
in festem inneren Zusammenhang mit dem Münzwesen der Nachbar-
reiche und vor allem des Byzantinisch-römischen Weltreiches
stehn. Wenn wir also in die Geheimnisse der fränkischen
Währung eindringen wollen, dann ist bei dem Mangel anderer
Quellen der für uns gebotene Weg zunächst eine Erforschung
des Byzantinischen Münzwesens, für das uns heute reichere
Quellen als noch vor einem Menschenalter zu Gebote stehn. So
bereiten wir uns den Boden, von dem aus es möglich sein wird,
zu einigen sicheren und bestimmten Rückschlüssen auch für das
fränkische Münzwesen zu gelangen.
1 Heck a. a. O. S. 526. Von mir gesperrt.
Der Denar der Lex Salica. 7
II. Das Byzantinische Münzwesen des 6. Jahrhunderts.!
Es sind in der Hauptsache drei Fragen, die uns hier zu
beschäftigen haben: 1) die Feststellung des Wertverhältnisses der
verschiedenen Münzmetalle zu einander, 2) die Wandelungen des
Münzfußes in der Ausprägung der einzelnen Münzsorten und
3) die Entstehung des byzantinisch-fränkischen Denars.
Wertverhältnis der Münzmetalle Wir haben es nicht
bloß mit zwei, sondern mit drei Münzmetallen zu tun: Gold,
Silber und Bronze. Die ganze Frage läuft darauf hinaus, welcher
Gewichtswert sowohl in Silber wie in Bronze dem konstantinischen
Schilling von Te Goldunze oder XXIV Siliquen (Karat) entspricht.
Wir sind zu unserem Glück für das 4. und 5. Jahrhundert leidlich,
für das 6. und den Anfang des 7. Jahrhunderts ziemlich gut und
erst für die spätere Zeit wieder mangelhaft unterrichtet. Deutlich
aber erkennen wir als Hauptrichtlinie, daß während dieses ganzen
Zeitraums vom 4. bis zum Ausgange des 9. Jalırhunderts und
noch darüber hinaus das Gold in einem beständigen Wertrück-
gange gegenüber den beiden anderen Metallen verharrte.
So lange man unter Konstantin dem Großen und Konstans,
bis etwa zum Jahre 350, noch die römische Silberdrachme von
1, Unze ausprägte, hatte Gold zu Silber im Verhältnis von 15:1
gestanden. Seit der Ausprägung der Siliqua unter Julian dem
Abtrünnigen war das Verhältnis auf 14,4:1 zurückgegangen, denn
man rechnete fortan 24 Siliquen von !,, Silberunze auf den
Solidus. Wir wissen dies aus einem Gesetz der Kaiser Honorius
und Arcadius von 397, welches gestattet, daß bei Zahlungen an
den Fiskus 5 Solidi für die Libra Silber gegeben werden. Da
dieses Gesetz sowohl in den Codex Theodosianus von 438 wie
in den Codex Justinianeus von 534 übergegangen ist, scheint man
während dieses ganzen Zeitraumes offiziell dieses Wertverhältnis
anerkannt zu haben.?
! Die Literatur vgl. Hist. Vierteljahrschrift 1903 S. 179. In Frage
kommen hier hauptsächlich die Arbeiten von Christ, Seeck und Babelon
und die ältere Ablıandlung von Du Cange, De imperatorum Constantino-
politarum seu de inferioris aevi vel imperii uti vocant numismatibus dis-
sertatio, welche sich im Anhang zum Glossarium mediae et infimae latini-
tatis abgedruckt findet.
3? Hilliger a. a. O. 1908 H 184tf. Vgl. Seeck, Die Münzpolitik Dio-
cletians und seiner Nachfolger. Zeitschrift für Numismatik 17 (Berlin 1890)
Le Benno Hilliger.
Immerhin machte es Schwierigkeiten, diesen Kurs aufrecht
zu erhalten. Das Kleingeld, namentlich die Bronze, scheint auf
den Wert des Solidus gedrückt zu haben. So verbietet ein Edikt
Valentinians III. von 445, daß der Solidus, welcher beim öffent-
lichen Bankhalter noch 7200 Nummi gelte, unter dem Preis von
1000 Nummi verhandelt werde! Wir spüren diese Erschütterung
der Währung damals auch in Gallien und etwas später in Italien.
Eine Verfügung Majorians von 458 gedenkt einer gewissen Sorte
in Gallien geprägter Solidi, die zwar das volle Gewicht aber ein
minderes Korn hatten.” Dasselbe kam zu Anfang des 6. Jahr-
hunderts bei den Westgoten vor. Es wird berichtet, daß Alarich 11.
kurz vor seiner Besiegung 507 Goldmünzen schlagen ließ, die bei
richtigem Schrot ein schlechtes Korn zeigten, und der Burgunden-
könig Gundobad erklärte noch vor 516 die gesamte westgotische
Goldmünze seit Alarich IT. in Verrot? In diesen und anderen
dabei zur Sprache kommenden Füllen zeigt das Festhalten am
Gewicht, daß es sich um eine beabsichtigte Täuschung zu fiska-
lischen Zwecken, nicht aber um eine offenkundige Änderung der
Währung gehandelt hat. Auch beweist der Verruf, in den solche
Münzen kamen, daß man selbst ın Gallien noch immer an dem
Status der kaiserlichen Prägung festhielt.
Anders verhält es sich mit einem Fall in Italien zur Zeit
der Gotenherrschaft. Wie man aus Cassiodor erfährt, beschwerte
sich 523 die Leibwache Theoderichs, daB ihr die Bezüge gekürzt
S. 80f. — Cod. Theod. 13, 2, 1 und Cod. Just. 10, 76, 1: „pro singulis
libris argenti quinos solidos inferat.“
1 Seeck a. a. O. S. 76. Codex Theod. ed. Mommsen et Meyer Tom. II
p. 101 Nov. Valent. 16.
? Codex Theod. Tom. II p. 171. Nov. Majoriani 7, 14: nullus solidum
integri ponderis calumniosae inprobitatis obtentu recuset exactor excepto
eo Gallico, cuius aurum minore aestimatione taxatur.
3 Leges Burg. Const. extr. 21, De monetis solidorum: ut omne aurum
quodcumque pensaverit accipiatur praeter quattuor tantum monetas, hoc
est Valentiniani Genavensis prioris et Gotici, qui a tempore Alarici regis
adaerati sunt et Adaricianos. quod si quicumque praeter istas quattuor
monetas aurum pensantem non acceperit... Vgl. dazu den Brief des
Bischofs Avitus, worin er von einem Kleinod spricht: cui corruptam potius
quam confectam auri nondum fornace decocti crediderim inesse mixturam
vel illam certe, quam nuperrime rex Getarum secuturae praesagam ruinae
monetis publicis adulterium firmantem mandaverat. Mon. Germ. Auct.
Ant. VI, 2 p. 96. |
Der Denar der Lex Salica. 9
und mit leichterer Goldmünze bezahlt worden wären.! Zum Beweis
für die Richtigkeit dieser Angabe habe ich schon früher auf das
gotische Münzgewicht aus der Zeit dieses Königs aufmerksam
gemacht, welches ein Schillingsgewicht von genau XXI Siliquen
verrät, wie wir es später bei den Westgoten und Franken in
Gallien finden.” Hier also scheint der Ursprung des leichten
Schillings zu liegen und nicht bei den Franken in Gallien. Doch
haben die Ostgoten selbst die leichte Prägung wieder eingestellt,
sie scheiterte an der Abneigung des Volkes, diese Münze zu
nehmen. Denn alle uns erhaltenen Goldmünzen der Gotenzeit,
auch die Theoderichs weisen wieder das volle Gewicht der kaiser-
lichen Prägung auf? Dieses herrschte auch weiterhin in Italien.
Denn wie wir einem Briefe Gregors des Großen von 595. ent-
nehmen, war damals in Rom der Umlauf der leichteren „galli-
schen“ Goldmünzen verboten.*
In Byzanz selbst jedoch machte sich schon unter Justinian
der Preisrückgang des Goldes deutlich bemerkbar. Prokop? be-
richtet um das Jahr 558, daß während der Regierungszeit Justi-
nians (527—565) der Wert des Goldstaters, unter dem er den
Solidus versteht, welcher anfangs beim Bankhalter 210 Obolen
oder sogenannte Folles gegolten hätte, auf 180 Obolen gesunken
sei. Bisher konnte man mit dieser Angabe nicht viel anfangen,
weil die Ausdrücke Prokops 6ßoAds und élus ungeklärt und
strittig waren. Allein aus einer anderen Quelle byzantinischer
Zeit, die uns noch eingehender beschäftigen wird, erfahren wir,
daß das xsodriov oder die siliqua zu 8 Folles gerechnet wurde.
Andererseits galt die siliqua wieder 10 Unzen Bronze oder
1 Cassiodor, Varia 1, 10: conquesti sunt ab illo arcario praefectorum
pro emolumentis sollemnibus nec integri ponderis solidos percipere et in
numero gravia se dispendia sustinere. Mon. Germ. Auct. Ant. 12 p. 18.
3 Hilliger a. a. O. 1903 S. 188.
3 J. Friedländer, Die Münzen der Ostgoten. Berlin 1844.
* Brief 6, 10: solidi Galliarum qui in terra nostra expendi non possunt.
Mon. Germ. Epist. I p. 889.
5 Prokop, Hist. arc. 25 p. 72 D: réën yọ doyvpauoBav xoôrepov Öfr«
xai drexogioue Gfoioie, ors YoAlsıs nuÄodcıv, dnie Evüg Orarijoog yovooù
nooleodaı tois &vußaikovoıw selm®otoy, airol Enıreygvousvor xledn olnsie
oydonxovra vol Eraröv uôvous Une Tod orarijoog Oidoc®ar tovs Gfoioie
dıera&avıo. Vgl. das Exzerpt bei Suidas in Metrologicorum scriptorum
reliquiae ed. Fr. Hultsch. Vol. 1 (1864) p. 340.
10 Benno Hilliger.
40 Asses. Somit stellte sich der follis auf H Uuzen Bronze
oder 5 Asses.
Wenn also die Angabe Prokops richtig ist, dann hätte der
Solidus um das Jahr 527 noch 262", Unzen, dagegen um das
Jahr 558 nur 225 Unzen Bronze gegolten. Dazu stimmt, wenn
der Codex Justinianeus von 534 noch 240 Unzen Bronze gleich-
sam die mittlere Zahl als Wert für den Solidus ansetzt. Die
endgültige Bestätigung aber, daB diese Auslegung der Prokop-
stelle richtig ist, entnehme ich den Angaben ägyptischer Papyri,
welche im letzten Drittel des 6. Jahrhunderts wiederholt einer
Rechnungsweise Erwähnung tun, nach der nur 22!/, Karat für
je 24 d. h. 1 Solidus gezahlt werden sollen. Das ist der Schillings-
wert im Gegensatz zum ĝņuóorov vyóv in Ägypten, und aus
Prokop ersehen wir, daß er allgemeine Geltung erlangt hatte.
Denn die 22t, Karat ägvptischer Rechnung entsprechen genau
225 Unzen Bronze oder den 180 Obolen Prokops.
Noch im Jahre 396 hatte der Solidus offiziell auf 300 Unzen
Bronze gestanden. Die Verordnung des Arcadius und Honorius,
welche dieses verfügte, war 438 auch in den Codex Theodosianus
übergegangen.” So können wir das Sinken des Goldpreises an
der Bronzeziffer fast durch zwei Jahrhunderte hindurch verfolgen:
Anno 305 galt ein Solidus: 25 libr. = 300 unc.
CE 438 o (X) on 26 „ ā = 300 5
vn 446 „ d S 7200 num.
e, DIT po R 2621, „ = 210 foll
nm 534 E 19 „ 20 9 — 240 (X)
„ 558 „ 1 nm 225 „=180 „
Wie verhielt sich das Silber bei dieser Abwärtsbewegung
des Goldes, folgte es dem Golde oder der Bronze, oder ging es
seinen besonderen Weg? Wir haben schon gesehn, daß von
1 Vgl. Urk. vom Jahre 572: eig utv £ußoAnv citov unadvovos čoræßas
törnorre rorie uer ron tovroy vaviwor Alsbavdoslag xal uerapopüs nai
rarroiwv &valoudrovy, vol Gig xavovixy ta xal xaraßalldusrve To xarà
«por Prix zevoòv 7 yovcob neparia Einocı doo Omuocio Enzo nal Arie
Goxapınav Ta xal xaraßalióusva To xar nargòv dGëxogtzepio (rot Éupola-
TOOL Xovood nepürin eixos úo yuv Oßovfıana els Ônuocio nto&tiæ EÏMOG:
teoonga. The Oxyrhynchus Papyri (Egypt Exploration Fund Graeco-Roman
Branch) Part 1 (London 1898) Nr. 126 p. 195. — Ferner C. Wessely, Studien
zur Paläographie und Papyruskunde III (Leipzig 1904) Nr. 58 mit Auf-
lösung der Abkürzungen: yovoiov vouıoucrıov muiov yErveraı neparia La d
uova, also TL nom. = 11, ker.
? Hilger a. a. O. 1903 S. 184. Seeck a. a. O. 17 S. 80.
Der Denar der Lex Salica. 11
Julian bis Justinian das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber
unverändert das gleiche von 14,4:1 geblieben war. Mithin waren
Gold und Silber gemeinsam gegen Bronze gesunken. Allein seit
dem letzten Preissturz des Goldes unter Justinian scheint sich
das Wertverhältnis beider geändert zu haben. Wir hören näm-
lich, daß Heraklius 615 eine neue Silbermünze schlagen ließ, das
Hexagramm'!, welches wie sein Name besagt !/, Unze oder 6,822 g
wiegen mußte In das System des Solidus aber fügte es sich
nur dann ein, wenn man 9 solcher Münzen auf ihn rechnete oder
8 auf die Tremisse. Dann entsprach dem Solidus eine Silber-
menge von Zi Unzen oder 22, Siliquen, und wir stoßen damit
vom neuen auf die uns nun bekannte Rechnungsweise des Schillings.
Es war also das Silber jetzt der Bewegung des Kupfers gefolgt
und gegen das Gold im Preise gestiegen. Das Wertverhältnis
beider stellte sich nun auf 13",:1, es war dies der Anfang einer
absteigenden Preisbewegung des Goldes gegenüber dem Silber,
die wir leider in den Quellen der Folgezeit nicht mehr zu kon-
trollieren vermögen.
Byzantinischer Münzfuß. Bisher haben wir viel zu
wenig von dem byzantinischen Münzwesen gewußt. Man glaubte
mit dem Begriff der Siliqua und des Miliaresions das System der
Silbermünze erschöpft zu haben: jedes größere Stück nannte man
Miliaresion, jedes kleinere aber Siliqua. Das war ein großer Iertum.
Denn die Siliqua selbst ist als Münze mit ihren Teilstücken der
Hälfte und des Viertels wohl nur ganz vorübergehend ausgeprägt
worden. Siliqua und Miliaresion sind in der Hauptsache nur
Rechnungswerte geblieben. Die byzantinische Währung wurde
bestirimt durch zwei unveränderliche Größen, deren eine in Gold
der Solidus und deren andere in Bronze der Nummus war. Der
Wert und die Größe der Silbermünze dagegen schwankte und
war abhängig von dem wechselnden Wertverhältnis zwischen
Gold und Bronze.
Über die Goldmünze ist nicht viel zu sagen. Seit Konstantin
ist sie unverändert im Gewicht von Jk Goldunze oder 4,548 g
ausgeprägt worden. Erst in der zweiten Hälfte des 6. und bis
ins 7. Jahrhundert hinein machen sich gelegentlich einmal Ver-
1 Chronicon paschale rec. L. Dindorf Vol. 1 (Bonnae 1832) S. 706 zum
Jahre 615: Toro eo feet yEyovev zò vouov vououx EEaypauuov doyvoodv,
sei Bacıkınal déier dr œbrod yeyévaor xal xarà tò ipiov Tijs doyuıornros.
12 Benno Hilliger.
suche einer Gewichtsverringerung! bemerkbar. Es war dies eben
die kritische Zeit eines gestörten Wertverhältnisses, welche auch
die Franken und Westgoten nötigte, ihr Münzsystem zu ändern.
Aber der schwere Solidus nach konstantinischem Fuße behauptete
sich in Byzanz dauernd und drang sogar seit dem Ende des 7.
oder dem Anfang des 8. Jahrhunderts siegreich wieder nach
Westeuropa vor. Die offizielle Bezeichnung dieser Münze war
vôuiôu« Xovcod bei den Griechen, wofür die Lateiner solidus auri
sagten. Es war Sitte, daB die Goldmünze im Verkehr stets
wieder auf ihr Gewicht geprüft wurde. So finden wir in den
griechischen Papyrusurkunden des 6. und 7. Jahrhunderts stets
neben der Zahl der übergebenen Goldstücke auch ihr Minder-
gewicht in Karaten angegeben. Wir ersehen daraus, daß der
Solidus zu XXIV Siliquen die offizielle Goldmünze geblieben war.
Das System der byzantinischen Bronzerechnung hat man
noch nicht klar zu entwickeln vermocht. Die Angaben der Metro-
logen waren zu widerspruchsvoll und verworren und es kam dies
im letzten Grunde daher, daß sie bei ihren Angaben meistens
ohne jede Kritik die Systeme der verschiedensten Zeiten durch-
einander werfen. Indessen besitzen wir für den Ausgang des 6.
oder den Anfang des 7. Jahrhunderts in dem sogenannten Frag-
mentum Eusebianum? eine über das Münzwesen jener Zeit vor-
1 Dutilh, Une trouvaille de 191 monnaies d'or byzantines et de
1 piece en argent. (Rev. belga de numismatique 1905 p. 155 ff.) gibt an,
daß die Münzen von Constans II. bis Heraclius d. h. von 323 bis 641
meistens 4,5 bis 4 g wiegen und nur die des Mauritius Tiberius und Heraclius
zwischen 4,5 und 3 g schwanken. So wog ein Solidus des Heraclius und
Heraclius Constantin vom Jahre 631 nur 3 g.
? Metrologicorum scriptorum reliquiae. Ed. Fr. Hultsch. Vol. I. p. 278:
Ieo) green,
Taiavrov kırgav E (60) JIeayun xeoatiwv in’ (18)
Mvä& litoægs oe (1) Olx xegariov ın (18)
Aito obyxıav ip’ (12) Tocuun xepatiwv e (6)
Anvcorov Eë (4) OBokög xroatiov y” (3)
Novuuds Ee (1) OfBoids Aenrög 6ydonxootdr ris
Zrarie F tò = Ok F Usel
Zixiov F tò ð” (ii Ksoarıov gullsıg n° (8)
Acocgıov F tò d (Y) Ozouös xepatiwor oe Ss (1'4)
Koöoarıns F rò à” di Xalnoës poilsıs y’ (3)
Agyvooög xeparıov ın (18) Mıiktagiciovr F x’ (20)
Nououa negatiov in (18) Bakavrıov nepatior ue” (45).
H oöynia Eysı oratijoas PB’, cixlovs d, douyuàs n’, 7yenxuuus xô’,
ôBolovs un’, xegarıa guð’.
Oi noosıonusvor oraduol zort Er yovoiov éturoërro nai, zort dp è$
Der Denar der Lex Salica. 13
züglich unterrichtete Quelle, deren Bedeutung man noch nicht
genügend erkannt hat.
Ans ihr erfahren wir zunächst die wichtige Tatsache, daß
sich die Bronzerechnung an das System der Unze anschließt.
Der Nummus ist nichts anderes als die Unze selbst und zerfällt
seinerseits wieder in 4 Asses oder Viertelunzen. Das wußte man
zwar schon aus den Quellen für die frühere Kaiserzeit, aber daß
es auch noch in byzantinischer Zeit zutraf, konnte zweifelhaft
erscheinen. Denn aus den Glossae nomicae! erfuhr man, daB die
Siliqua in 12 Nummi zerfiel Das hielt man irrtümlich für ein
dauerndes System der Einteilung, während es doch nur den
vorübergehenden Stand des Silberpreises von 12 Unzen Bronze
für Yọ Unze Silber anzeigt. Es traf zu für die Mitte des
5. Jahrhunderts, aber nicht mehr für die Zeit Justinians. Denn
im Codex Justinianeus gilt der Solidus nur noch 240 Unzen und
demgemäß die Siliqua 10 Unzen oder Nummi. Da nun, wie wir
gesehen haben, von Justinian bis Heraklius das Silber der Preis-
bewegung der Bronze gefolgt war, mußte die Siliqua während
dieses ganzen Zeitraumes dauernd in 10 Nummi zerfallen.
Bekanntlich tragen seit Anastasius (491—518) die Bronze-
münzen Wertaufschriften und zwar teils in griechischen (€, LK
À, M) teils in römischen (V, X, XX, XXX, XXXX) Ziffern. Man
hat nun schon lange erkannt, daß es sich hierbei um den Nummus
oder die Uncia (XXXX) mit seinen Teilen handelt. Der Wert
von X Einheiten entspricht also dem As oder der Viertelunze.
Andere Münzen gibt es nicht, wenn wir von der abweichenden
Zifferngebung einzelner Provinzen absehn.? In dieses System
deyvoiov, nv di Dee nai èx yalnod xal oëtoon, xaos elyov oi yoôvor xal
oi ronoı.
Wie schon Hultsch I S. 150 bemerkt stammt das Fragment frühestens
aus dem 6. Jahrhundert. Ich verlege es in den Ausgang des 6. oder in
den Anfang des 7. Jahrhunderts schon wegen der Bewertung des Solidus-
gewichtes mit 18 Siliquien d. h. 8,411 g. Es hat aus Galen und aus Epi-
phanius (um 392) geschöpft, vgl. den Abdruck des letzteren bei Lagarde,
Symmicta II S. 211 und Hultsch 8. 146. — Über die Lesart xsecdrıov
göllsıg n° statt sw (eine häufige Verwechslung) vgl. Christ, Denar und
Follis der späteren römischen Kaiserzeit. Münch. SB. 1866 I S. 168.
! Vgl. Hultsch a. a. O. Vol. I p. 308.
? Seeck a. à. O. 17. S. 81. In der Berechnung des follis weiche ich
von Seeck ab, wenigstens soweit der Ausdruck bei Prokop in Frage
14 Benno Hilliger.
einer Teilung der Unze nach Vierteln muB sich somit auch der
Follis eingliedern. Wir haben schon gesehen, wie gut sich die
Angabe des Eusebianischen Fragments, wonach die Siliqua =
8 Folles wäre, mit den Nachrichten Prokops verträgt, wenn wir
die Siliqua mit 10 Unzen bewerten, wie es der Codex Justinianeus
verlangt. Dann ist 1 Follis = 1", uncia = D asses = XXXXX
Einheiten. Der Follis vermittelt also für die Rechnung nach
Asses den Anschluß an das Dezimalsystem und für die Siliqua
die fortgesetzte Teilung in Hälften, Viertel und Achtel.
Auch auf den Silbermünzen erscheinen im 6. Jahrhundert
Wertzeichen, und es ist bezeichnend, daß sie nicht auf den Solidus
sondern auf die Bronzeeinheiten weisen. Zuerst bemerken wir sie
unter Justin, dann vor allen unter Justinian. Das System beider
Herrscher ist verschieden: die Münzen Justins (518—527) zeigen
bei scheinbar gleichem Gewicht eine doppelt so hohe Wert-
angabe als die Münzen seines Nachfolgers. Das erklärt sich
einfach daraus, daß man die Unze bald in 40 bald in 80 Bronze-
einheiten zerlegte. Justin gründete sein System auf die letzteren,
welche das Eusebianische Fragment als óßołol Astor bezeichnet,
Justinian auf die ersteren.
Wir wollen hier das Münzsystem Justinians etwas eingehender
betrachten, weil es einen großen Wendepunkt der byzantinischen
Geldrechnung bildet und in den uns beschäftigenden Fragen den
Ausschlag gibt. Die Silbermünzen Justinians tragen die Wert-
aufschriften CN (250), PKE (125) und PK (120) und ihrem Fund-
gewicht nach müssen wir sie auf die Bronzeeinheiten der vierzig-
teiligen Unze beziehen, also in ihnen den Wert von 25, 12",
und 12 Asses (X) erblicken. Wir kennen aus der Regierungszeit
Justinians drei Wertstufen für den Solidus, die nach dem eben
Gesagten auf folgende Systeme führen. Um das Jahr 527 galt
der Solidus 210 folles oder 262'% unciae, das ergibt:
1 sol. = 210 fol. = 262"), unc. = 1050 as = 10500 E. = 42 CN = 84 PKE
5 „= 6, w = 26 „= 30, = 1, — 2 ap
de „ = 3", an = 12", n = 125 , — Hs an = 1 1
se, oam KS nm ā = 5 „= DU , = Th 9 = Se an
1 ët 4 „= 40 „
kommt. Im 4. und a Jahrhundert, vor Anastasius, hat man wahrschein-
lich unter follis einen anderen Wert verstanden. Über den Mißbrauch, der
mit dem Worte follis bei den Metrologen getrieben wurde, und die daraus
hervorgegangene Verwirrung vgl. Babelon, Traité des monnaies grecques
et romaines Tom. 1 (Paris 1901) p. 772.
Der Denar der Lex Salica. 15
Im Jahre 534 galt der Solidus 20 librae oder 240 unciae,
das ergibt:
1 sol. = 192 fol. = 240 unc. = 960 as = 9600 E. = 80 PK
3 , = 12, = 120 „ = 1 ,,
1 nm = 4 == 40 See? Ys ”
d
Um das Jahr 558 galt der Solidus 180 folles oder 225 unciae,
das ergibt:
1 sol. = 180 fol. = 225 unc. = 900 as — 9000 E. = 36 CN = 72 PKC = 75 PK
„= 25 „= 260 , = 1, = 2 „
fon = 12, n = 125 „ = 1 n = À ,,
3 , = 12 „= 120 „ = 1
Wir erkennen dabei klar und deutlich, die Silbermünze
Justinians hat mit der alten Siliqua und ihren Teilen nichts mehr
zu tun. Die Siliqua ist zu einer bloßen Rechnungsmünze ge-
worden, welche einem Bronzewert von 8 Folles oder 10 Unzen
entspricht. Dasselbe ist mit dem Miliarense der Fall, dessen
Wert uns im Eusebianischen Fragment nicht nach dem Silber-
gewicht sondern zu 20 Unzen d. h. in Bronze angegeben wird.
Das Normalgewicht der Justinianischen Silbermünze läßt sich
leicht aus dem Silberwert des ganzen Solidus, der bei 24 Siliquen
genau 2,4 Unzen oder 65,4912 g betrug, feststellen: das CN wog
1,7055 g, das PKE 0,85275 g und das PK 0,51864 g. Die Fund-
gewichte scheinen dieses Ergebnis unbedingt zu bestätigen.!
Bedeutsam für die weitere Entwickelung des byzantinischen Münz-
wesens namentlich im 7. Jahrhundert scheint das CN geworden
zu sein, denn es stellt mit seinem Gewicht von 1,7055 g bereits
die semidragma dar, von der es nur ein kurzer Schritt wieder
zur Drachme war, dem alten Neronischen Denar, der damals seine
Wiederauferstehung feierte. Die Summe von 5 CN ergab ein
Gewicht von 8,5275 g, welches uns im Eusebianischen Fragment
mit 45 Siliquen als Baiavrıov entgegentritt.
Wichtig ist noch eine andere Erscheinung. In einer Ver-
kaufsurkunde aus Ravenna vom Jahre 564 begegnet uns neben
einander die siliqua aurea, die siliqua argentea und die siliqua
asprionis d. h. die Gold-, Silber- und Bronzesiliqua.? Was hat
! Nach Babelon a. a. O. I. p. 579 wogen unter Justinian die CN:
1,60. 1,50. 1,40. 1,38. 1,27. 1,24. 1,18. 1,06. Nach Seeck a. a. O. 17 S. 67: 1,37.
1,32. 1,26. 1,05. 0,95. 0,88. 0,82; die PKE: 0,76. 0,75. 0,54; die PK: 0,69. 0,66. 0,61.
? Gaetano Marini, Papiri diplomatici (Roma 1808) Nr. 80 z. B.: fieri
simul in auro solidos quadraginta et quinque et siliquas viginti tres aureas
nummos aureos sexaginta. Ferner: valente siliquas aureas duas semis
16 Benno Hilliger.
es mit dieser Unterscheidung für eine Bewandtnis? Wenn wir
beachten, daß dabei mehr als 23 siliquae aureae auf den Solidus
gerechnet werden, so dürfen wir vermuten, daß die Goldsiliqua
noch immer den 24. Teil des Solidus ausmachte. Dann haben
wir wohl in der siliqua argentea und in der siliqua asprionis
einen davon abweichenden Wert zu erblicken. In der Tat mußte
sich mit der Einbürgerung der Rechnungsweise zu 22V, Siliquen
Silber oder 225 Unzen Bronze auf den Solidus von XXIV Siliquen
Gold die Rechnungsweise spalten. Die siliqua argentea stellte
noch immer einen Wert von 2,7288 g Silber dar, während die
siliqua aurea als der 24. Teil des Solidus nur noch 2,55825 g Silber
gelten konnte. Das war aber genau der dreifache Gewichtswert
der neuen Silbermünze Justinians PKE von 0,85275 g. Damit er-
gibt sich folgendes System:
1 sol. = 24 sil. aur. = 72 PKE = 9000 E. = 180 foll. = 22Y, sil. arg.
l n n = 8 p — 315 on — Th nm
l a = 125, = r
IA ;
Leider können wir die weitere Entwickelung des byzantini-
schen Münzwesens im 7. und 8. Jahrhundert nicht mehr genau
verfolgen, weil die Quellen versiegen. Nur am Anfange dieser
Periode steht das Zeugnis, wonach Heraklius 615 ein Hexagramm
prägen ließ. Wir stoßen hiermit auf das yo«uu« oder den scru-
pulus von 1,137 g, der später auch im fränkischen Münzwesen
eine gewisse Rolle gespielt hat. Das Hexagramm wog 6,822 g
und war wie wir schon gesehen haben das Vierfache eines CN
Justinians von 1,7055 g. Seine Hälfte mit 3,411 g war der alte
Neronische Denar, der aber in den Quellen jetzt nur noch als
öoayun bezeichnet wird. Wir finden sie wieder in der saiga des
Volksrechts bei den Bayern und Alamannen, ein Beweis dafür,
wie sehr sich noch damals im 7. und 8. Jahrhundert die Ein-
flüsse byzantinischer Kultur in Süddeutschland geltend machten.
Der byzantinisch-fränkische Denar. Es ist eine alte
Rätselfrage, wie die Franken dazu gekommen sind, ihre neue
Silbermünze denarius zu nennen, und es hat noch niemand eine
genügende Antwort darauf zu geben vermocht. Mit den alten
Römerdenaren, die man noch im Grabe Childerichs I. in Tournay
fand, hat sie keine weitere Ähnlichkeit aufzuweisen, als daß es
nummos quadraginta. Es werden noch erwähnt: tremisses, semisses, nummi,
aspriones, siliquae asprionis und siliquae argenteae.
Der Denar der Lex Salica. 17
gleichfalls Silberstücke sind. Der Gewichtsunterschied zwischen
beiden ist ein so großer — er beträgt das Doppelte und Drei-
fache — daß man sie unmöglich aus einer Wurzel ableiten kann.
Dazu kommt, daß der Ausdruck denarius für den alten Nero-
nischen Denar von 3,411 g in der späteren Kaiserzeit längst ab-
gekommen war und dem Ausdruck deeg, oder lateinisch dragma,
Platz gemacht hatte. So könnte man nur noch an eine gewohn-
heitsmäßige Wortübertragung von einer Münze auf die andere
denken, die sich an irgend welche Rechtsbräuche angeschlossen
hätte. Allein diese Rechtsbräuche knüpfen, wie wir noch sehen
werden, durchaus nicht an eine solche Erinnerung an. Es scheint
also die Erinnerung an den alten Ausdruck denarius nicht nur
im byzantinischen sondern auch im fränkischen Münzwesen längst
schon erloschen gewesen zu sein.
Aber auch hier weist uns das Eusebianische Fragment eine
neue sichere Spur, die zu einer befriedigenden Erklärung führt.
Wir hören hier von einem dyvdoıov im Gewicht von 4 Unzen!,
dieses ist also ein Bronzewert gleich der Siliqua und dem
Miliaresion jener Zeit. Wie aber kommt er zu diesem Namen?
Sein eigener Wert mußte ihm denselben geben, denn die 4 Unzen,
welche er galt, entsprachen genau 16 Asses und nach herkömm-
licher Rechnung schon der Kaiserzeit zerfiel der Denar eben in
16 Asses.
Da das Miliaresion auch nach dem Eusebianischen Fragment
20 Unzen galt, so war der Denar mit 4 Unzen genau das Fünftel
davon. Das Miliaresion stellte den doppelten Wert einer Siliqua
dar und wog in Silber genau 5,4575 g oder IG Unze. Das ergibt
für den Denar ein Silbergewicht von 1,09152 g oder IG Unze.
Dieses Gewicht des Denars mußte sich ändern, wenn sich das
Wertverhältnis zwischen Silber und Bronze wieder verschob.
Ob und wann das in Byzanz der Fall gewesen ist, wissen wir
nicht. Wohl aber haben wir die Nachricht eines alten Metro-
logen, wonach man in Gallien d. h. im Frankenreich den Denar
im Gewicht eines scrupulus, also zu !/,, Unze ausgebracht hätte.
Dasselbe bezeugt uns die Lex Bajuvariorum mit den Worten:
——
! Hultsch a. a. O. I p. 160f. gibt zu, daß das Eusebianische Fragment
eine Reihe von wichtigen Aufschlüssen bietet, stößt sich aber gerade an
die ihm unverständliche Angabe über den Denar.
Histor. Viertoljahrschrift. 1907. 1. 2
18 Benno Hilliger.
una saica id est Ill denarios. Denn wie wir gesehen haben, wog
die byzantinische dragma oder saica mit 3,111 g genau 3 Skrupel.
III. Das Merovingische Münzwesen.
Immer klarer stellt sich uns heute der feste innere Zu-
sammenhang zwischen dem byzantinischen und dem fränkischen
Münzwesen heraus. Gleich den übrigen deutschen Wanderstämmen,
den Goten, Sueven, Vandalen und Langobarden haben sich auch
die Franken ın den von ihnen eroberten Gebieten dem dort herr-
schenden römisch-byzantinischen Münzwesen unterworfen. Früher
erkannte man die Übereinstimmung nur an der Goldmünze, dem
Solidus und dem Tremissis, heute bemerken wir sie auch an der
Silbermünze, dem Denar. Es sind dieselben Münznamen, die-
selben Teilungsziffern und dieselben Gewichte, die uns hier wie
dort begegnen. Die geringen Abweichungen aber, welche sich
geltend machen und welche dem fränkischen Münzwesen den
Stempel des Fremdartigen aufzudrücken scheinen, stellen sich
als das Ergebnis einer späteren Entwickelung heraus, was
man bisher noch nicht erkannt hatte. Unter diesen Umständen
werden wir auch für beide Reiche dasselbe oder mindestens ein
annähernd gleiches Wertverhältnis zwischen den Münzmetallen
voraussetzen dürfen. Es wäre ein Wunder, wenn dem nicht so
wäre, und müßte dann erst bewiesen werden. Denn es wider-
streitet allen Erfahrungssätzen des Geldumlaufes, daß man in
einem Lande wie Gallien, das von Massilia aus noch immer in
lebhaftem Kulturaustausche mit dem Osten stand, ganz ohne Rück-
sicht auf die beherrschende Stellung, die das byzantinische Münz-
wesen in den Mittelmeerländern noch Jahrhunderte lang einnahm,
das Wertverhältnis der Edelmetalle willkürlich nach den Gewohn-
heiten der Urwälder hätte regeln können.
Von diesen Gesichtspunkten aus soll hier das fränkische
Münzwesen betrachtet werden. Werfen wir erst einen Blick auf
die Quellenzeugnisse und betrachten wir dann die Münzfunde selbst.
Direkte Zeugnisse über das bei den Franken herrschende Währungs-
system besitzen wir, wenn wir von der Lex Salica absehn, aus
der Merovingerzeit überhaupt nicht. Wir sind gezwungen, uns
aus den gelegentlichen Angaben der Schriftsteller bei sorgfältiger
Vergleichung mit den Münzfunden selbständig eine Kunde davon
zu verschaffen.
Der Denar der Lex Salica. 19
Der Goldmünzen wird in den Quellen wiederholt gedacht,
es ist der Schilling und sein Drittel. Der Schilling wird in
späterer Zeit gewöhnlich als solidus bezeichnet oder auch als
solidus auri. Beide Bezeichnungen kennt schon Gregor von Tours,
doch verwendet er daneben auch die Worte aureus und numisma
auri. Das geht, wie schon erwähnt, auf griechischen Sprach-
gebrauch zurück. Die Byzantiner bezeichneten jede mittelgroße
Goldmünze vom Gewicht einer Drachme bis zum Gewicht eines
Solidus als vôwoux ygvooo. Daraus entwickelte sich später im
Frankenreiche der neue Gegensatz des solidus auri und des solidus
in argento zur Bezeichnung zweier verschiedener Münzwerte und
Münzsysteme.
Das Schillingsdrittel wird entweder als tremissis oder als
triens bezeichnet. Ich habe schon früher! darauf hingewiesen,
daß der Ausdruck tremissis das Drittel des schweren konstan-
tinischen und triens das Drittel des leichten merovingischen
Schillings bedeutet. Wir haben das ausdrückliche Zeugnis des
Bischofs Isidor von Sevilla? daß der tremissis der 18. Teil der
1 Historische Vierteljahrschrift 1906 S. 270 Anm. 3. Was Brunner,
Rechtsgeschichte I S. 315 Anm. 20 bemerkt: „Tremissis wird jetzt als ein
die Summe von 4 Denaren zusammenfassender Ausdruck verwendet‘ ist
nicht zutreffend. Der Ausdruck tremissis stirbt mit dem Goldschilling ab
und ist in die mittelalterliche Rechnung nach Silberschillingen überhaupt
nicht eingedrungen. Die paar Beispiele, welche man zum Beweise des
Gegenteils anführt, zwei späte Handschriften der Lex Ribuaria und eine
Reihe von Codices der jüngeren Fassung der Lex Alamannorum, welche
zum Ausdruck tremissis die erläuternden Worte et sunt denarii quatuor
hinzufügen, sind Nachklänge ursprünglicher Goldrechnung und beweisen
nur das Eindringen der Bußreduktion im 9. Jahrhundert. Daß dies
richtig ist, bezeugen auch die beiden Stellen der Lex Burgundionum
4,5 und 95, auf die sich Brunner gleichfalls beruft, die aber den Ausdruck
tremissis einfach getilgt und durch die Worte IIII den. ersetzt haben.
Das gleiche ist in der Recapitulatio Legis Salicae C des Vossianus Q 119
(bei Hessels S. 426) der Fall, wo es solidus I et den. III für das ursprüng-
liche solidum unum et tremisso heißt. Das noch angeführte Capitulare
Haristallense von 779 (Capitularia ed. Boretius 1 S. 50), das auch für Italien
gilt, spricht nur von dem tremissis, ohne überhaupt des Silberschillings zu
gedenken. Daß dieser nicht gemeint war, zeigt die Vergleichung mit der
Abgabenhöhe im Capitulare episcoporum (I S. 52).
? Zu der von mir a. a. O. 1906 S. 271 angeführten Stelle vgl. man
noch weiter Etymologien 26, 9: „H littera significat siliquas octo id est
tremissem“ Hultsch a. a. O. II S. 122. Wenn sich Heck (Vierteljahrschrift
2*
20 Benno Hilliger.
Goldunze ist und somit 1,516 g wiegen sollte. Dieser Sprach-
gebrauch herrscht noch in der Lex Burgundionum, und wir finden
ihn weiter auf fränkischem Boden im Pactus pro tenore pacis!
und ebenso in der Epistula episcoporum provinciae Turonensis?
vom Jahre 567. Das sind alles Quellen aus der Zeit vor der
Einführung der leichteren Schillingsprägung in Gallien. Um so
bezeichnender ist es, daß Gregor von Tours, der nach dieser Zeit
schrieb, nur noch den Ausdruck triens verwendet. Auch die
Formeln des 7. und beginnenden 8. Jahrhunderts sprechen ebenso
wie die Lex Salica selber nur vom triens. Nur in dem Volks-
recht der Alamannen und Bayern stoßen wir wieder auf den
tremissis, und wir erkennen daran ebenso wie an dem Auftreten
der saiga, daß Süddeutschland damals wieder unter den Einfluß
der byzantinischen Münze geraten war. Das ist bei dem zeit-
weisen Abfall dieser Stämme vom Merovingerreiche nicht ver-
wunderlich, und wir spüren diesen Einfluß byzantinischer Münze
wenigstens in Bayern noch zu Beginn des 10. Jahrhunderts in der
bekannten Raffelstetter Zollordnung. Aber auch bei den Franken
bürgerte sich im Laufe des 8. Jahrhunderts der Ausdruck tremissis
wieder ein und zwar, wie wir noch sehn werden, aus einem be-
stimmten notwendigen Grunde.
Von fränkischer Silbermünze ist in den älteren Quellen über-
haupt nicht die Rede. Der denarius, der in der Lex Salica eine
fast beherrschende Rolle spielt, erscheint erst in den Formeln
aus der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts. Wo man ihn sonst
in älteren Quellen gefunden hat, wie in dem Testament des
heiligen Remigius (532), der Zollrolle von Saint Denis (629) und
der Schenkungsurkunde des heiligen Eligius für die Kirche von
f. Soz.- u. Wirtschaftsgeschichte 1904 S. 542) für die Gleichsetzung von
triens und tremissis auf ein Zeugnis aus der Zeit Valerians beruft, so ver-
gibt er die Hauptsache, daß es nämlich damals, im 3. Jahrhundert, noch
keinen solidus gab und somit auch der Ausdruck tremissis auf sein Drittel
nicht festgelegt sein konnte.
1 Das ist ein nicht zu verachtendes Indicium für die Altersbestimmung
des Pactus, den jetzt eben Rietschel wieder Childebert II. und Chlothar II.
zuweisen möchte. Rietschel, Der Pactus pro tenore pacis und die Ent-
stehungszeit der Lex Salica. (Zeitschrift der Savigny-Stiftung. Germ. Abt.
1906 S. 253 ff.)
? Mon. Germ. Concilia I (1893) p. 138: per unumquemque singulos
tremissis in episcopi manu contradat.
Der Denar der Lex Salica. 21
Limoges (631), hat man diese schon längst aus anderen Gründen
für gefälscht oder der Fälschung verdächtig erkannt! Um so
beachtenswerter ist es, daB Gregor von Tours, der allein die
Kleinmünze erwähnt, zwar von einem argenteus, nirgends aber
von einem denarius spricht. Daß dies nicht bloß ein Anklang
an biblische Redeweise ist, zeigt die gleichzeitige Erwähnung des
triens bei ihm, den wir dort nicht finden.?
Bei der Beurteilung der Münzfunde? ergibt sich für uns eine
Scheidung des fränkischen Münzwesens in zwei Perioden, deren
erste mit der Ausprägung der schweren, und deren zweite mit
der der leichten Solidi zusammenfällt.
Die erste Periode fränkischer Münzprägung reicht
etwa bis zum Jahre 575. Sie steht noch vollständig unter by-
zantinischem Einfluß. Denn es ist eine bekannte numismatische
Tatsache, daß wir von Chlodwig, dem Begründer des Franken-
reiches, noch keine eigenen Münzen besitzen. Man prägte damals
auch in Gallien noch mit dem Bild und dem Namen der römi-
schen Kaiser. Erst als die Franken das wichtige Marseille er-
warben und diesen Besitz 542 von Justinian bestätigt erhielten,
fingen sie an, wie uns Prokop? erzählt, das Bild ihrer eigenen
Herrscher auf ihre Goldmünzen zu setzen. Wir besitzen von
Theudebert I. (534—548) schon eine stattliche Zahl solcher Solidi
und Tremissen, und auch von Childebert I. (511—558) ist uns
ein solcher Tremissis erhalten. Alle diese Münzen sind sorgfältig
gearbeitet und verraten unverkennbar das byzantinische Gewicht.
Welches war nun die fränkische Kleinmünze jener Zeit? Wir
besitzen eine Anzahl leichter Bronzemünzen, die man der Auf-
schrift nach teils Childebert I. (511—558), teils Theuderich I.
(511—534) und Theudebert I. (534—54#) zuweisen muß. Ihre
Zahl ist außerordentlich gering, aber es ist zu beachten, daB wir
1 Mon. Germ. SS. Rer. Merov. III, 36. IV, 746. Diplomata ed. G. H.
Pertz Tom. I, 140. Die letztere oben versucht Krusch jetzt zu retten.
3 In gloria confessorum cap. 110: de hoc triante vinum comparat
admixtisque aquis iterum per argenteos venumdans duplat pecuniam. Mon.
Germ. SS. Merov. I. p. 819
3 Vgl. M. Prou, Les monnaies mérovingiennes. Paris 1892. A. de Bel-
fort, Description générale des monnaies mérovingiennes publiée d'après les
notes manuscrites de M. le vicomte de Ponton d’Amecourt. 5 Vol. Paris
1892—95.
* Prokop De bello Gothico 3, 33.
22 Benno Hilliger.
auch in fränkischen Grabstätten noch auf römische und vereinzelt
selbst auf gallische Bronzemünzen stoßen.
Wie aber stand es um die Silbermünze? Bekanntlich hat
man im Grabmale Childerichs I. (458—481) in Tournay über
200 ältere römische Silbermünzen, vorwiegend Silberdrachmen
der Kaiserzeit aus den Jahren 54—350 n. Chr. und sogar noch
eine konsularischen Gepräges, gefunden. Nicht unberechtigt ist
der Zweifel, ob nicht noch andere kleinere Kaisermünzen der
späteren Zeit darunter gewesen sind. Diese römischen Silber-
drachmen hat man vereinzelt noch ın einem anderen Franken-
grabe aus etwas späterer Zeit angetroffen. Demgegenüber steht
nun eine Reihe von Grabfunden, welche eine viel leichtere Silber-
prägung aufweisen. Es sind dies barbarische Nachprägungen
römischer Kaisermünzen des 5. und beginnenden 6. Jahrhunderts.!
Wir stoßen auf Herrschernamen des Honorius (395—423), Theo-
dosius IL (408—450), Valentinian IlI. (425—455), Anthemius
(467—4712), Julius Nepos (474—475) und mit Vorliebe auch des
Anastasius (491—518). Das Gewicht dieser Münzen ist ver-
schieden, aber im allgemeinen äußerst gering. Die schwersten
von ihnen, zwei mit dem Bilde des Theodosius und eine mit dem
des Valentinian, wiegen 0,907, 0,600 und 0,648 g. Die anderen
sind viel leichter. Die aus dem Funde von Namur wiegen 0,400
und (0,313, die von Herpes (Charente) 0,350—0,200, von Ville-
domange bei Reims 0,350—0,250, die von Einvermeu 0,23—0,16
und die von Noroy 0,31—0,21 und 0,09— 0,07 g.
Damit berührt sich sichtbarlich die erste Silberprägung der
Merovinger?: eine Münze Chlothars I. von 0,55, zwei weitere von
Theudebert I, von deren einer auch das Gewicht von 0,45 g mit-
geteilt wird, und endlich eine von Childebert I. von 0,10 g. Das
also ist die Silbermünze aus der Zeit Chlodwigs und der Reichs-
gründung, vom Denar der Lex Salica aber und der Halbsiliqua
finden wir noch keine Spur.
Die zweite Periode merovingischer Münzprägung be-
ginnt um das Jahr 575, und ihr Merkmal ist der leichte Mero-
— ——
1 Die beste Zusammenstellung aller dieser Münzen bei G. Cumont,
Monnaie découverte dans le cimetière franc d’Ave-et-Auffe pres d'Éprave.
(Annales de la Soc. d'archéologie de Bruxelles 1892 p. 426.)
* Prou a. a. O. Indroduction p. CIV.
Der Denar der Lex Salica. 23
vingerschilling von XXI Siliquen Goldgewicht.! Wenn auch nicht
regelmäßig, so sind doch häufig die Wertziffern XXI und VII den
Voll- und den Drittelstücken dieser neuen Münze aufgeprägt. Daß
es sich dabei um die Siliquenzahl handelt, beweist die gelegent-
liche Aufschrift auf einem solchen Trient: fit de selequas VII.
Zuerst bemerken wir das Auftreten dieser Neuerung in den
Münzstätten Südgalliens, Uzes, Vienne, Viviers, Valence, Arles
und besonders Marseille. Wir finden sie schon auf einigen Münzen,
die das Bild Justins IL (565—578) tragen, dann aber vor allem
auf den zahlreichen Münzen mit dem Bilde des Mauritius Tiberius
(582—602). Auch die fränkischen Könige, die wieder unter
eigenem Bilde münzten, wie Chlothar II. (584—629) und die
meisten seiner Nachfolger bedienten sich ihrer.
Wir haben schon oben darauf hingewiesen, daß es sich bei
dieser Erscheinung nicht um eine ausschließlich fränkische Eigen-
tümlichkeit handelt. Münzen eines gleichen leichteren Schlages
finden sich damals vereinzelt auch in kaiserlichen Prägstätten
und zahlreich besonders bei den Westgoten, auf deren Trienten
sich bisweilen auch die Wertzahl VI findet. Das Auftreten
dieses Schillingsgewichtes aber konnten wir zuerst bei den Ost-
goten in Italien und zwar in Rom, unter Theodorich dem Großen,
ums Jahr 523 beobachten. Auch in Gallien scheint es von dem
Süden nach dem Norden vorgedrungen zu sein. Besonders war
es die Münze von Marseille, in der man mit großer Vorliebe
auch diese Wertziffern setzte.
Es hatte nichts zu bedeuten, wenn bei weitem nicht alle,
sondern nur ein größerer Bruchteil der Goldmünzen die Wert-
zahlen trug. Auch die schlechte Adjustierung der Stücke, die
oft trotz der Wertziffern weit hinter dem geforderten Gewicht
zurückbleiben, darf uns nicht beirren. Wir dürfen nicht ver-
gessen, daß ebenso wie bei den Byzantinern so auch bei den
Franken die Goldmünzen im Verkehr regelmäßig gewogen wurden.
Diese Gewohnheit ging weit hinauf bis zu den Barbaren des
Nordlands. Wir erkennen dies daran, daß man sowohl in fränki-
schen wie in nordischen Gräbern nicht selten Münzwage und Ge-
wichte findet. Ein direkter Beleg dafür begegnet uns sogar in
der Lex Salica in Titel 44 De reipus, wo berichtet wird, daß
! Prou a. a. O. Indroduction p. XXIII.
24 Benno Hilliger.
drei Männer im Gericht die Goldstücke wiegen und prüfen
sollen.
Mit Sigebert III. (634— 656), der sie auf seinen Münzen selbst
noch fast regelmäßig verwandte, hörte der Gebrauch dieser Wert-
ziffern von XXI und VII anscheinend wieder auf. Wir können
dies deutlich in der wichtigen Münzstätte von Marseille beobachten.
Ja, es scheint fast, als ob man auch die Bedeutung dieser Zahlen
vergessen hätte, denn wir besitzen einen Triens, der die Ziffer XXI
statt VII trägt.! Das ist vielleicht nicht bedeutungslos, wenn wir
dabei im Auge behalten, daB etwa von diesem Zeitpunkte ab die
Silberprägung im Frankenreiche in rasche Aufnahme kam. Auf
den Goldmünzen erscheinen jetzt andere Zeichen, auf die wir
später zu sprechen kommen.
„Noch aber muß erwähnt werden, daß es auch in dieser
zweiten Periode fränkischer Münzprägung neben dem leichten
Schilling immer noch Stücke schweren Gewichtes gegeben hat.
Denn sehen wir auch von den Trienten mit der Wertzahl VIII
ab, weil sie meistens ein zu leichtes Gewicht aufweisen, sodaß man
bei ihnen einen Zahlenirrtum vermuten könnte, so bleiben doch
noch eine Anzahl Stücke, die unleugbar nach konstantinischem
Fuße geschlagen sind. Wir besitzen solche 'Tremissen® von Da-
gobert I. (629—639) und ebenso ein par Vollschillinge* von
Childebert IH. (694— 711). Andererseits gibt es wieder Münz-
stätten, deren Goldprägung zeitweise ein so niederes Gewicht? auf-
weist, daB man an ein noch leichteres Normalgewicht, etwa von
XX oder gar von XVIII Siliquen denken möchte.
IV. Der Denar.
Was der Münzrechnungsweise der Lex Salica ihr eigen-
tümliches Gepräge gibt, ist die Geptlogenheit, alle Bußwerte in
doppelten Zahlen sowohl nach Schillingen wie nach Denaren an-
zugeben. Das geschieht bei keinem anderen Volksrecht, welches
wir kennen, aus welcher Zeit es auch sein mag. Mit Recht be-
1 Prou a. a. O. Nr. 1428.
? Prou a. a. O. Nr. 63. 694. 2478.
3 A. de Belfort a. a. O. Nr. 2571 von 4,35 g. Ein andrer Schilling von
Childerich II. (656—674) Nr. 2561 von 4,9 g.
t Z. B. Theodericiaco in der Vendée vgl. Prou a. a. O. Nr. 2356—2371.
Der Denar der Lex Salica. 25
merkt Brunner! dazu: „augenscheinlich sollte damit eine Unter-
scheidung von einer anderen, älteren Geldrechnung markiert wer-
den, eine Absicht, die sich kaum anders erklären läßt, als daß
nicht lange vorher eine Veränderung des Münzwesens stattgefun-
den hatte“. Allein, wenn er diese Münzreform noch unter Chlod-
wig sucht, so behauptet er etwas Unmögliches. Denn wie wir
gesehen haben, kannte man im Frankenreiche zur Zeit Chlodwigs
nur den konstantinischen Schilling, auf den damals nicht 40, son-
dern mindestens 60 Denare gegangen wären. Zweitens aber kannte
nıan damals dort auch den Denar noch nicht, denn die Silber-
münzen aus der Zeit der ersten fränkischen Herrschaft in Gallien
sind von so auffallend niedrigem Gewicht, sind so klein und
winzig, daB man jeden Gedanken an den Denar fallen lassen muß.
Die Münzänderung also, welche die Lex Salica beeinflußt
hat, kann nur an die Denarprägung selber anknüpfen. Wer
scharf zusieht, wird bemerken, daß in der Lex Salica, wie sie
uns vorliegt, die Grundlage der Währung nicht mehr die Gold-,
sondern die Silbermünze, nicht mehr der Solidus oder der Triens,
sondern der Denar ist.” Ihrer ganzen Wortfassung nach sind die
Bußbestimmungen so gehalten, daß man den Wert in Denaren zu
entrichten hat. Die danebenstehende Schillingszahl erscheint nur
noch als bloße Rechnungsgröße, als letzte Erinnerung an ein ver-
schollenes oder abgestorbenes Münzsystem. Das war sie aber
erst in der letzten Merovingerzeit geworden, als mit dem Tode
Childeberts III. (694—711) und Dagoberts IH. (711—715)° die
1 Rechtsgeschichte I S. 436.
3 Das hat man ziemlich allgemein zugegeben. Vgl. H. Grote, Münz-
studien Bd. 2 S. 799. H. Brunner, Duodezimalsystem und Dezimalsystem
in den Bußzahlen der fränkischen Volksrechte (Sitzungsber. der Berliner
Akademie 1889 II S. 1042). Freilich zieht man den Schluß daraus, daß
die Denarrechnung bis auf Chlodwig zurückgehe. Nur Grote wird stutzig
wegen der Seltenheit des Silberdenars und der schwierigen Drittelung der
Zahl 40 und denkt halb und halb an einen bloßen Rechenwert, vgl. a. a. O.
S. 803. Soetbeer, Forschungen I S. 590—600 leugnet wohl die Priorität
der Denarrechnung, glaubt aber, daß sie die Franken bei der Eroberung
Galliens schon vorfanden. Dagegen meint Waitz, daß die Franken schon
anfangs Goldschillinge und Silberdenare neben einander gekannt hätten.
Vgl. Über die Münzverhältnisse in den älteren Rechtsbüchern des frän-
kischen Reichs. Abhandlungen der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften
1861 S. 226.
3 Belfort a. a. O. Nr. 2584 ein Triens von 1,00 g aus Marseille.
26 Benno Hilliger.
Goldprägung im Frankenreiche anscheinend aufhôrte. Diese
an sich richtige Beobachtung von der beherrschenden Stellung,
welche der Denar im Münzwesen der Lex Salica einnimmt, war
es, die zu der Ansicht führte, daß wir im Denar und nicht im
Schilling die ursprüngliche Goldmünze der Franken zu sehen
hätten.
Erst wenn wir für die Lex Salica jeden Gedanken an
Chlodwig verbannen, haben wir endlich die nötige Bewegungs-
freiheit wieder, welche die Quellenkritik niemals entbehren kann.
Und wenn wir jetzt fragen, wann diese Rechnungsweise des
Schillings zu 40 Denaren üblich gewesen ist, so müssen wir
antworten, daB sie für uns erst um die Mitte des 8. Jahrhunderts
nachweisbar wird und daß sie sich schon in der ersten Hälfte des
9. Jahrhunderts wieder überlebt hat. Sie tritt uns zuerst ent-
gegen in der handschriftlichen Überlieferung der Lex Salica, und
wir hören zuletzt von ihr in ein paar Kapitularien und Konzils-
beschlüssen aus der Zeit Karls des Großen oder Ludwigs des
Frommen.! Von den Handschriften der Lex aber stammen nur
die wenigsten noch aus dem 8. Jahrhundert, und soweit sie darüber
Auskunft geben, weisen sie höchstens bis auf Pippin zurück. Das-
selbe tun die angehängten Königslisten?; soweit sie vorhanden sind,
führen sie die Reihe der Könige einhellig bis zum Abschluß der
Merovingerzeit, d. h. bis zum Jahre %51, bis zur Entthronung
Childerichs, wozu einige noch die Jahre Pippins als des noch
lebenden Herrschers fügen.
Haben wir nach dem eben Gesagten in dem Schilling zu
40 Denaren eine Rechnungsweise vornehmlich des 8. Jahrhunderts
zu erblicken, so erhebt sich für uns die weitere Frage, ob sie
schon die ursprüngliche des Schillings zu XXI Siliquen gewesen ist,
oder nicht. Diese Frage läßt sich nicht ohne weiteres entscheiden,
wir müssen vielmehr zu diesem Zwecke noch der Entstehung des
fränkischen Denars selbst nachspüren.
Wir haben gesehen, daß der byzantinische Denar den Wert
! Es sind dies die bekannten Stellen, der Reimser Konzilsbeschluß
von 813 (Mon. Germ. Concilia II 257) und die beiden Kapitularien von 816
(Mon. Germ. Cap. I Nr. 134, 3 und 135,2). Dazu kommt noch die Stelle
bei Hinkmar über das Testament des heiligen Remigius (Mon. Germ. SS.
Rer. Merov. III, 336).
? Lex Salica ed. Hessels (London 1880) S. 426.
Der Denar der Lex Salica. 97
von 4 Unzen Bronze darstellte, und daß, wenn er in Silber aus-
geprägt wurde, dort nach dem damaligen Wertverhältnisse von
1:100 zwischen den beiden Metallen ein Gewicht von !,, Unze
oder 1,09152 g erhalten mußte. Über den fränkischen Denar be-
sitzen wir bei den Metrologen zwei verschiedene von einander
abweichende Nachrichten. Nach der einen ist er nur der 24. Teil
der Unze, nach der anderen aber der 20. Teil gewesen.
Die letztere Angabe! knüpft nun direkt an den Silberschilling
an. Denn es heißt dort: „Iuxta Gallos vigesima pars unciae de-
narius est et duodecim denarii solidum reddunt“. Doch scheint
dies erst eine Quelle aus späterer karolingischer Zeit zu sein, weil
bemerkt wird, daß es sich bei der fränkischen Rechnung der libra
zu 12 unciae oder 20 solidi um ein bloßes Zahlen-, also nicht
um ein Gewichtssystem handelt. Daß aber dieses Zahlensystem
in dem Gewichtssystem selbst seinen Ursprung gehabt hat, beweist
uns eine etwas ältere Quelle, eine dem Alkuin zugeschriebene
Rechenaufgabe*, in der die libra pensans einmal in 12 unciae
und dann wieder. in 20 solidi argentei zerlegt wird. Dieser so-
sidus argenteus ist aber viel älteren Ursprungs. Wir begegnen
ihm schon in den Urkunden? des beginnenden 8. und in den
Formeln! des ausgehenden 7. Jahrhunderts. Daß er zu 12 De-
naren gerechnet wurde, hören wir schon 743 im Capitulare Lip-
tinense Karlmanns, und daß auch diese Rechnungsweise schon alt
und ursprünglich war, sagt uns die Lex Ribuaria in Titel 36 mit
den Worten: „quodsi cum argento solvere contingerit, pro solido
XII dinarios, sicut antiquitus est constitutum“. Das deckt sich
mit der Beobachtung, daB eine große Zahl merovingischer Denare
auch schon im 7. Jahrhundert ein Gewicht aufweist, welches an
die ursprüngliche Halbsiliqua von 1,8644 g erinnert.
Verwunderlich ist die Tatsache, wie dieser neue Rechnungs-
wert entstehen und zu dem Namen eines „solidus“ kommen konnte.
Es ist nur eine Vermutung, aber eine außerordentlich naheliegende,
1 Hultsch, Metrologicorum scriptorum reliquiae Vol. II S. 139.
2 Hilliger a. a. O. 1903 S. 207.
3 Z. B. in der Charta precaria Wademeri et Ercambertae vom Jahr 730
(Diplomata, chartae, epistolae, leges ad res Gallo-Franciscas spectantia ed.
J. M. Pardessus Vol. II p. 360): solidus in argento XXX dare.
* In den unter Childebert II. nach 698 gesammelten Formeln von
Angers Nr. 22 und 27: in argento soledus tantus. (Mon. Germ. Formulae
p. 11 und 13.)
28 Benno Hilliger.
daB man seinen Wert aus der Gewichtsmenge Silbers ableitete,
die früher einmal auf einen Goldtriens gerechnet wurde! War
dies der Fall, dann hätte damals der fränkische Vollschilling einen
Wert von 36 solcher Denare besessen, und es ergibt sich folgende
Rechnungsweise:
1 sol. = 3 trien. = 36 den. = 49,1184 g
ln —12 „ = 163728 g
1. = 1364 g.
Da dieser Denar der früheren Halbsiliqua entspricht, hätte das
fränkische Wergeld bei 200 Merovingerschillingen einen Wert
von 7200 Denaren oder 3600 früheren Silbersiliquen dargestellt.
Dieser Silberwert gleicht sich aber mit dem Werte von 150 Kon-
stantinischen Schillingen zu XXIV Siliquen.
Dagegen wäre nach der anderen Nachricht? der Denar nur
der 24. Teil der Unze oder der scrupulus mit 1,137 g gewesen.
Damit deckt sich zweitens die schon erwähnte Angabe der Lex
Bajuvariorum*, wonach die saiga gleich 3 denarii war.
Wieviel solcher serupuli gingen nun aber auf den Merovinger-
schilling? Da haben wir in zwei älteren Handschriften der Lex
Salica zu dem Bußsatz „VII din.“ in Titel 4 $ 1 die sonst allent-
halben unterdrückte Bemerkung „qui faciunt medio trianti“. Be-
ziehen wir sie auf die Rechnung nach dem scrupulus, so erhalten
wir einen Schilling von 42 scrupuli oder 47,754 g. Das aber
wären genau 14 Saigae oder 35 Halbsiliquen. Dann ständen die
beiden von uns errechneten Schillingswerte im Verhältnis von 35
‘zu 36 Halbsiliquen zu einander. Nun beobachten wir zu diesen
Zahlen eine auffallende Parallele in dem Bußzahlensystem der Lex
Salica und der Lex Ribuaria. Es ist das die merkwürdige Zahlen-
entwicklung von 18 und 36 sol. der Lex Ribuaria und von 17!/,,
35 und 70 sol. der Lex Salica. Sie ist, wie wir noch beweisen
werden, die jüngste Entwicklungsstufe des salischen wie des ribu-
1 Hilliger a. a. O. 1903 S. 210. Vermutung Grotes.
? Hultsch, Reliquiae II p. 135. Tabula codicis Mutinensis prioris $ 5:
Së Scripulus VI silquae, id est denarius Gallicus. § 7: X Dragma media
pars sicilici id est dn. III Gallici. § 11: € Semuntia, XII scripuli, id est
on, Callici XII, siliquae LXXII. § 12: C Untia, XXIII scripuli, siliquae
CXLITIH, d. Gal. XXIII. Vgl. Tabula codicis Bernensis §§ 15—20. Hultsch
II p. 128.
3 Lex Bajuvariorum Tit. 9 § 2: una saica id est III denarios. Ferner
ebenda: duas saicas hoc est VI denarios.
Der Denar der Lex Salica. 29
arischen Bußzahlensystems, und somit muß ihr auch die jüngste
Wertstufe des Merovingerschillings entsprochen haben.
Das leitet uns wieder auf die Frage, welcher Wert ursprüng-
lich dem Merovingerschilling von XXI Siliquen bei den Franken
zur Zeit seiner Einführung, also im letzten Viertel des 6. Jahr-
hunderts beigelegt worden ist. Wenn ihm dasselbe Wertverhältnis
zugrunde lag, wie es seit der Mitte des 6. Jahrhunderts in Byzanz
üblich geworden war, dann hätte der Schilling von XXI Siliquen
Goldgewicht auch bei den Franken einen Wert von 21 siliquae
aureae haben müssen. Das aber waren 63 PKE Justinians zu
0,85275 g oder zusammen 53,70225 g Silber. Da uns keine Silber-
münzen aus jener Zeit bekannt sind, bleibt es dahingestellt, ob
die Franken damals Münzen dieser oder ähnlicher Größe geschlagen
haben. Ebensowenig aber wissen wir, ob sie wirklich jenen dem
byzantinischen Wertverhältnis entsprechenden Silberwert einfach
übernahmen oder eine mehr selbständigere Regelung des Wert-
verhältnisses innerhalb möglicher Grenzen versuchten. Um dies
zu entscheiden, müssen wir das Bußzahlensystem befragen.
V. Das Bußzahlensystem.
Solange man das Münzwesen der Lex Salica aus der Zeit
Chlodwigs herleitete, mußte man auch von ihrem Bußzahlensystem
den gleichen Ursprung annehmen. Wenn sich nun aber, wie
wir gesehen haben, die erste Voraussetzung als falsch erwiesen
hat, dann müssen wir dies auch von der zweiten vermuten. Jeden-
falls hat niemand mehr ein Recht, a priori das Gegenteil anzu-
nehmen, sondern er hat erst den bindenden Beweis dafür zu
erbringen.
Schon in meiner ersten Untersuchung! habe ich auf die Be-
deutung der Bußzahlenreihen hingewiesen, als einem der augen-
fälligsten Merkmale, an dem wir das Alter und die Entwicklungs-
geschichte der Volksrechte nachprüfen können. Die Parallelen,
welche ich dabei zwischen den Bußwerten im fränkischen Rechte
‚und denen in den übrigen Stammesrechten aufdecken konnte, hat
man aber, ohne sie im einzelnen zu prüfen, kurzerhand beiseite
geschoben. Der Pfadfinder in dieser Richtung war Heck? Zwar
1 Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 203 ff.
? Vierteljahrschrift f. Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte 1904 S. 534—539,
30 Benno Hilliger.
mußte er mir zugeben, daß meine „Rechnungen überall glänzend
stimmen“, aber auf solche Äußerlichkeit legt er nur wenig Wert,
es ist ihm eine bloße „Spielerei“, die er, wie wir wissen, bei seinen
eigenen Rechnungen meist glücklich vermieden hat. So sieht er
in meinem ganzen Verfahren einen groben Irrtum oder eine me-
thodische Entgleisung, und es sind zwei Einwände, die er gegen
dasselbe erhebt. Einmal wendet er sich gegen das Verfahren, die
Bußwerte der Gesetze nach bestimmten Zahlenreihen zu ordnen
und für dieselben einen verschiedenen Altersursprung anzunehmen.
Er beruft sich auf die beiden salischen Bußen von 15 und 35 sol.,
um an einem oder zwei Beispielen zu beweisen, daß es sich dabei
nur um zwei Stufenzeichen für verschieden schwere Delikte handle.
Das wird ihm niemand abstreiten; wie wenig aber dieser Ein-
wand den Kern der Sache selbst trifft, werden wir unten sehen.
Zweitens wendet sich Heck gegen meine Behandlung der Wer-
gelder. Wenn sich nach meinen Berechnungen ergab, daß sich
das fränkische Wergeld von 200 leichten Merovingerschillingen
vollständig mit dem Werte des burgundischen Wergeldes und dem
einiger anderer Stämme von 150 (160) konstantinischen Schillingen
deckte, so warf er mir unter Bezugnahme auf eine neuere Hypo-
these vor, daß ich Privatbuße und Friedensgeld nicht auseinander
gehalten habe. Denn in dem fränkischen Wergeld von 200 sol.
wäre mit einem Drittel davon auch schon das Friedensgeld eiu-
begriffen, während die übrigen Stämme neben ihrem Wergeld
von 160 sol. noch ein Friedensgeld von 40 sol. entrichtet hätten.
Diese Ansicht geht stillschweigend von der Voraussetzung
aus, daß die Einrichtungen der Lex Salica bis aufs letzte Tüttel-
chen noch von Chlodwig stammten, und läßt die Frage unberührt,
wie weit sich das fränkische Recht nach dieser Zeit noch ge-
ändert hat. Die deutlichsten Spuren einer solchen Rechtsänderung
beobaclıten wir aber gerade zwischen dem Fredus und dem Wer-
geld. Das gilt nicht von der Lex Salica allein, sondern auch
von jedem anderen Stammesrecht.
Es ist gewiß richtig, daß in karolingischer Zeit schließlich
mit dem Wergeld auch der Fredus erfiel, der bei den Franken ein
drittel Wergeld ausmachte.! Wir lesen dies aus der Ewa Cha-
! H. Brunner, Rechtsgeschichte I S. 333. Er verweist auf Ewa Chama-
vorum Tit. 4: qui hominem ingenuum occiderit, solidos CC componat et
exinde in dominico terciam partem. Ferner auf Capitularia I Nr. 39 § 7
Der Denar der Lex Salica. 31
mavorum heraus und aus einem Capitulare vom Jahre 803. Da-
gegen ist es nicht ohne Bedenken, sich dafür auch auf Titel 89
der Lex Ribuaria zu berufen, wonach der iudex fiscalis beim Ein-
fordern von Bußen das Drittel davon als fredus für den Fiskus
zurückbehält. Ebensowenig darf man dies aus der gleichen Be-
rechtigung des grafio in Titel 50 der Lex Salica für das salische
Wergeld folgern. Warum?
Wenn sich Brunner auf ein paar Stellen der Lex Alamanno-
rum beruft, wonach das ganze Wergeld des liber im Betrage von
160 sol. an die parentes fallen soll!, so kann man dem ein eben-
so bestimmtes Zeugnis für das salische Wergeld zur Seite stellen.
Denn zu Titel 16 § 1 der Lex Salica De incendiis bemerken eine
S. 114: weregeldum eius componat duas partes illi quem inservire voluerit,
terciam regi.
! Brunner, Rechtsgeschichte I S. 334, stützt sich auf Lex Alam. 15:
„si quis liber liberum extra terminos vendiderit ... cum wirigildum eum
parentibus solvat, id est bis octuaginta solidos, si heredem reliquit; si autem
heredem non reliquit, cum 200 solidis componat. Ferner auf Lex Alam. 60:
„si quis autem liber liberum occiderit, conponat eum bis octuaginta solidis
ad filios suos; si autem filios non reliquit nec heredes habuit, solvat
eum 200 solidis.“ Brunner meint, daß die 200 sol. in Ermangelung von
heredes an den Fiskus fielen und daß diese Summe das Wergeld von 160
und ein Friedensgeld von 40 sol. enthalten habe. Aus Lex Alam. 4: „si
quis liber liberum infra ianuas ecclesiae occiderit, ... ipsam ecclesiam quod
polluit cum 40 solidis conponat et fiscus fredum adquirat, parentibus
autem legitimum wirigildum solvat“ schließt er, daß regelmäßig ein
Friedensgeld neben dem Wergeld erhoben wurde. Dasselbe folgert er für
die Bayern aus Lex Bajuv. I, 9: „liberi qui ad ecclesiam dimissi sunt
liberi ... si occidantur 80 solidis conponantur ecclesiae vel filiis eorum et
in dominico 40 solidos conponat.* (Ich habe Bedenken gegen diere
Beweisfolgerungen. Vom fredus ist hier nur die Rede, wo es sich zugleich
auch um eine Sühne für die Kirche handelt. Man wird also beachten dürfen,
daß in Titel 45 und 60 vom fredus mit keiner Silbe die Rede ist, und daß
ebensowenig darin gesagt wird, daß die 200 sol. an den Fiskus fallen
sollen. Unter heres versteht man häufig schon die direkte leibliche Nach-
kommenschaft, soweit sie erbberechtigt ist, also Söhne und Töchter, vgl.
Lex Rib. 50: „De homine qui sine heredibus moritur. Si quis pro-
creationem filiorum vel filiarum non habuerit, omnem facultatem
suam ... cuicumque libet de proximis vel extraneis adobtare in heredi-
tatem ... licentiam habeat.“ So bekommen nach Lex Alam. 45 die
parentes (die Verwandten) entweder 160 oder 200 sol. ausgezahlt. Doch
mag es sich nun so oder anders verhalten, in unserem Falle tut diese
Frage nichts zur Sache.)
32 Benno Hilliger.
Anzahl Handschriften und namentlich die der Emendata ausdrück-
lich, daß das Wergeld des Umgekommenen im Betrage von S000
Denaren oder 200 sol. an die parentes fallen soll.!
Wie man zwischen diesen beiden Zeugnissen, die genau das-
selbe besagen, einen Unterschied in der Behandlung des Wergeldes
bei Alamannen und Franken herauskonstruieren kann, ist mir
völlig unerfindlich. Dazu vergleiche man nun die Haltung, welche
die Lex Ribuaria zu den Wergeldern einnimmt. Sie stellt in
Titel 36 das Wergeld von 200 sol. für den advena Francus und
die Wergelder von 160 sol. für den advena Burgundio, Alamannus,
Fresio, Baiuvarius und Saxo unterschiedslos nebeneinander und
befindet sich damit im vollen Einklang mit obigen Zeugnissen
aus der Lex Salica und Lex Alamannorum. Wer aber aus Titel 89
der Lex Ribuaria für das fränkische Wergeld einen Fredus in der
Höhe eines Wergelddrittels ableiten will, ist gezwungen, dies auch
für die übrigen Wergelder des Titels 36 zu tun.
Unter diesen Umständen halte ich das von mir eingeschlagene
Verfahren, die Wergelder so miteinander zu vergleichen, wie es
die Lex Ribuaria tut, für das einzig richtige und erlaubte Wenn
dann aber meine Rechnungen glänzend stimmen, so erblicke ich
darin keinen zu großen Nachteil für die Richtigkeit der von mir
vertretenen Ansicht.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen wollen wir die von
mir aufgestellte „Reihentlieorie“ genauer im einzelnen betrachten
und auf ihre Zuverlässigkeit prüfen. Die Auffassung Brunners?,
daß sich in der Lex Salica und in der Lex Ribuaria ein dezimales
und ein duodezimales Bußzahlensystem gegenüberständen, vermag
ich nicht zu teilen. Wenn man sich zum Beweise dessen darauf
beruft, daB von den Grundzahlen 15 und 18 sol. nach frinkischem
Recht je ein Drittel als Fredus in Abzug küme, so scheitert diese
Annahme mindestens schon an Titel 1 der Lex Salica „De man-
nire“, welcher eine Buße von 15 sol. androht, wenn einer „legibus
dominicis“ zum Mallus geladen ist und nicht erscheint. Hier kann
! ille qui incendium misit parentibus defuncti VIII M din. qui fac.
sol. CC culpabilis iudicetur. So oder ähnlich haben nach Hessels die
Codices der 3. Klasse B. G. H., ferner Herold und die Emendata.
? Duodezimalsystem und Dezimalsystem in den Bußzahlen der frän-
kischen Volksrechte. Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1889 II
S. 1039—43.
Der Denar der Lex Salica. 33
von der Grundzahl von 15 sol. kein Fredusdrittel abgezogen
werden, weil, wie Brunner selbst zugibt, die ganze Strafsumme
der öffentlichen Gewalt erfällt. Ich habe deshalb das fränkische
Bußzahlensystem nach anderen Gesichtspunkten geordnet, es in
Reihen gegliedert, die sich nach gleichen Teilungszahlen ent-
wickeln, und damit folgende Übersicht gewonnen, in der nur die
allerkleinsten Bußsätze unberücksichtigt blieben, weil sie sich
ihrer Natur nach einer Umgestaltung am leichtesten entzogen:
Lex Salica.
Reihe A 7, 15 221, 30 45 60 90
„ B 62V, 1871
e 121}, 25 50 100 200
» D 174, 35 70
ai E 18 36 72
Lex Ribuaria.
„ F6 12
e G T 15 30 45 60 90
„ H 25 50 100 200
I 9 18 36
Daß diese Gliederung nach Reihen keine willkürliche sondern
eine in sich begründete war, habe ich an ein paar Beispielen ge-
zeigt. Wir können nämlich wiederholt für das gleiche Vergehen
eine entsprechende Bußzahl in verschiedenen Reihen finden.
Erstens nämlich berührt sich die AG- mit der B-Reihe in Lex
Salica 18 und Lex Ribuaria 38 „si quis hominem innocentem ad
regem accusaverit“, wo die Lex Ribuaria 60 sol, die Lex Salica
aber 62! sol. Strafe verfügt. Zweitens berührt sich die AG- mit
der CH-Reihe besonders deutlich in der Daumenbuße, die in beiden
Gesetzen zwischen 45 und 50 sol. schwankt! Drittens berührt
sich die AG- mit der D-Reihe im Sklavenwergeld®?, welches in
den einzelnen Handschriften der Lex Salica bald 30, bald 35 sol.
beträgt. Viertens berührt sich auch die AG- mit der KI Reihe
im Sklavenwergeld, welches nach der Lex Ribuaria 36 sol. be-
trägt.” Fünftens berührt sich die D- mit der EI-Reihe sowohl
im Sklavenwergeld wie in der Buße für den Pfeilfinger, welcher
in der Lex Ribuaria mit 36, in der Lex Salica aber mit 35 sol.
1 Nach Lex Sal. 29,3 wird der pollex mit 45 sol. gebüßt, nur Cod. 1
und 2 haben 50 sol. dafür. Nach Lex Rib. 5,5 und 59,3 wird der pollex
mit 50 sol. gebüßt.
? Lex Sal. 10,1. 3 Lex Rib. 8.
Histor. Vierteljabrschrift 1907. 1. 3
34 Benno Hilliger.
gewertet wird.! Derartiger Parallelen ließen sich für die beiden
Volksrechte noch manche aufstellen.
Über diese Tatsachen der „Reihentheorie“ ist die Gegenkritik
Hecks und aller derer, die sich wie Vinogradoff und Rietschel
auf ihn berufen, mit Stillschweigen hinwegregangen. Aber
wichtiger noch als diese Tatsachen, wodurch sie ihre innere Be-
gründung empfängt, sind für die Reihentheorie die historischen
Zeugnisse, mit denen sich das allmähliche Eindringen der ver-
schiedenen Bußreihen in das fränkische Recht beweisen läßt.
Es ist schon betont, daß wir kein Recht mehr haben, den
Ursprung des fränkischen Bußzahlensystems in der Zeit Chlod-
wigs zu suchen. Denn da das Münzwesen der Lex Salica erst
in die Zeit nach 575 weist, wird man dies auch von dem Zahlen-
system erwarten dürfen. Nun haben wir in dem Edikt Childe-
berts II. von 596, welches die Bußen von 3, TL 15 und 60 sol,
bis zum weregildum aufsteigen läßt, ein unwiderlegliches Zeugnis
für die Geltung der AG-Reihe damals im fränkischen Bußzahlen-
system? Freilich ist uns die Schillingsziffer für das Wergeld
nicht erhalten und so bleibt wenigstens vorläufig noch eine Un-
klarheit bestehn.
Die zweite Entwickelungsstufe des fränkischen Bußzahlen-
systems tritt uns in dem sogenannten eingeschobenen Königs-
gesetz der Lex Ribuaria (Titel 58-—62) entgegen. Hier hat sich
zu der AG-Reihe mit den Zahlen von 3, VG 15, 30, 45 und
60 sol. bereits die CH-Reihe mit den Zahlen von 50, 100 und
200 sol. gesellt. Das ist der Zustand, den auch die Lex Ribuarıa
selber in ihrem zweiten Hauptteile, wo sie sich mit Titeln der
Lex Salica deckt, kennt.
Man hat die eigentümliche Übereinstimmung zwischen der
Lex Ribuaria und Lex Salica, welche sich nicht nur auf den
Wortlaut sondern sogar auf die Überschriften und die Reihen-
folge gewisser Titel erstreckt, gewöhnlich so beurteilt, als ob die
Lex Ribuaria nach gewissen Gesichtspunkten die Lex Salica
exzerpiert oder umgearbeitet habe.” Dem möchte ich nicht ohne
1 Vgl. Brunner, Duodezimalsystem, a. a. O. S. 1043. Lex. Sal. 29.5.
Lex Rib. 5,7.
? Mon. Germ. Capitularia I 8. 16 Nr. 7.
3 R. Sohm, Über die Entstehung der Lex Ribuaria (Zeitschrift für
Rechtsgeschichte Bd. 5 (1866) S. 380—458.. Brunner, Rechtsgeschichte IS. 444.
Der Denar der Lex Salica. 35
weiteres zustimmen. Auch die frühere Annahme, daß der Text
der Lex Ribuaria dem der ersten Handschriftenklasse der Lex
Salica am nächsten stehe, ist nur zum teil richtig. Es trifft dies
in der Hauptsache bei Abweichungen in den Schillingszahlen!
der Bußsätze zu, während in der Wortfassung nicht selten eine
größere Übereinstimmung mit den anderen Handschriftenklassen
zutage tritt.” Daneben aber beobachten wir eine höchst überraschende
Tatsache, daß nämlich die Lex Ribuaria nur solche Titel und
Paragraphen der Lex Salica übernommen hat, welche auch dort
schon das ältere Bußzahlensystem der AG-Reihe und CH-Reihe
mit den Zahlen von 15, 30, 45, 60 (62'/,) und 90 sol. und von
(50), 100, 200, 300 und 600 sol. aufweisen. Dagegen sind alle
Zwischenstufen, welche sich in der Lex Salica nach der D-Reihe
mit 1714, 35 und 72 sol. entwickeln und für welche die Lex
Ribuaria in ihrem ersten Hauptteile die EI-Reihe mit 9, 18 und
"36 sol. braucht, von der Lex Ribuaria in ihrem zweiten Haupt-
teile ausnahmslos übersprungen. Ist das ein Zufall?
Ich ziehe vielmehr daraus den Schluß, daß der Lex Ribuaria
eine ältere Textfassung, als sie uns heute die Lex Salica bietet,
vorgelegen haben muß. Doch begegne ich vielleicht noch manchen
Zweifeln. Man wird mich auf die Überlieferung der Lex Salica
verweisen, die trotz vielfacher Abweichungen im einzelnen doch
so geschlossen erscheint, daB wir keine Spur solch einer älteren
Fassung darin zu erblicken vermöchten. Wenn wir aber an andere
Volksrechte denken, von denen uns immer nur ein Zufall die
Trümmer älterer Redaktionen erhalten hat, — ich erinnere nur
an den Codex Euricianus des Westgotenrechts und an den Pactus
Alamannorum, — und von denen ganze Kodifikationen, wie wir
wissen, spurlos untergegangen sind, so liegt dies auch für die
Lex Salica nicht außer dem Bereich der Möglichkeit.
Daß dem nun wirklich so gewesen ist, dafür haben wir noch
1 Dazu vergleiche man: Lex Rib. 39. 40. 42,1. 42,3. 45 mit Lex Sal.
20,3 Cod. 2 (30 sol.). 23 Cod. 1. 2 (30 sol.). 33,1 Cod. 10 (15 sol.). 33,3 Cod. 2.
3. 4 (30 sol.). 34,4 Cod. 4 (46 sol.).
? Dazu vergleiche man z. B.: Lex Rib. 40 und Lex Sal. 23 ascenderit
nur in Cod. 6—10 und Emendata. Lex Rib. 55 und Lex Sal. 57 § 1 ut
legem mihi dicatis nur in Cod. 5—10. § 2 unusquisque illorum nur
in Cod. 5. 6. 11 und Emendata; unusquisque noch in Cod. 7—10. Lex
Rib. 68 und Lex Sal. 63 in triplo oder ähnlich nur in Cod. 6—10 und
Emendata; tripliciter nur Emendata Q.
3*
36 Benno Hilliger.
ein zweites bestimmtes Anzeichen. Es erscheinen nämlich in zwei
Handschriften als ein Anhaug zur Lex Salica die sogenannten
Chunnas, welche eine Umrechnung der Denarzahlen der Lex Salica
in Soliduszahlen in altfränkischer Sprache bieten. Diese Chunnas
sind uns in einer doppelten Fassung überliefert! Die eine bietet
eine Umrechung für die Zahlen von 3, 15, 1%!°,, 30, 35, 45, 021,
100, 200, 600 und 700 sol, die andere aber für dieselben Zahlen
mit einziger Ausnahme der Umrechnungen für 171, und 35 sol.
Wenn gleich zwei so entscheidende Zahlen fehlen, so ist dies
kein Zufall mehr. Es ist im Gegenteil der sichere und klare
Beweis für uns, daß es wirklich eine uns verloren gegangene
ältere Textrezension der Lex Goalien gegeben hat, welche die
jüngste Reihe des Bußzahlensystems noch nicht enthielt. Damit
wird auch der letzte Einwand Hecks gegen die Reihentheorie
hinfällig.
Die dritte und letzte Entwickelungsstufe des fränkischen
Bußzahlensystems ıst also mit der Einschiebung der D-Reihe
von 17!,, 35 und TO sol. in die Lex Salica erreicht. Ihr ent-
spricht in der Lex Ribuaria die El-Reihe von 9, 18 und 36 sol.
Der Zeitpunkt wenn es zu dieser Einschiebung kam ist ziemlich
spät anzusetzen. Denn sie vollzog sich erst, wie die Chunnas
beweisen, nach dem Auftreten des Denars und nach dem Über-
gang von der Gold- zur Silberrechnung. Das kann nicht viel
vor dem Ausgange des 7. oder dem Beginne des 8. Jahrhunderts
gewesen sein. Frühestens aus dieser Zeit also stammt unsere
Fassung der Lex Salica. Das verträgt sich aber vorzüglich mit
dem, was uns die handschriftliche Überlieferung dieses Volks-
rechtes ahnen läßt. |
Nun noch ein Wort über das Wergeld. Schon auf der
zweiten und dritten Entwickelungsstufe des fränkischen Buß-
zahlensystems tritt uns das Wergeld des Gemeinfreien mit 200 sol.
entgegen. Hat es immer die gleiche Höhe gehabt? Das Edietum
Childeberts II von 596 läßt uns, wie schon gesagt, im Stich, weil
! Lex Salica ed. Hessels p. 424: die erste Fassung stammt aus Herolds
Ausgabe Originum ac Germanicarum Antiquitatum libri, Basil. 1557 und
ist dort als Titel 80 der Lex gedruckt, die zweite steht als Titel 100 in
Cod. 8 (Paris 4:27). Bemerkenswert für den damaligen Entwickelungsstand
der Lex ist auch das Fehlen einer Reihe anderer Bußwerte, die sich heute
teils nur in einigen wenigen teils aber in allen unseren Handschriften finden.
Der Denar der Lex Salica. 37
es einfach vom weregildun spricht, ohne eine Schillingszahl zu
nennen. Es ist dies eine Erscheinung, die wir auch anderwärts
in den ältesten Rechtsaufzeichnungen! beobachten. Man setzt
das Wergeld als etwas Allbekanntes voraus. Dazu kommt, daß
die Strafbestimmungen dieser Art in ihrer Kürze des Ausdruckes
für alle Stände gelten und daß sich somit hinter ihnen ein viel-
fältig verschiedener Zahlenbegriff verbirgt. So begegnet uns noch
in Titel 63 der Lex Ribuaria die kurze Bestimmung „si quis
hominem in hoste interfecerit triplici weregildo culpabilis iudi-
cetur“. Die Lex Salica hingegen zieht in ihrem entsprechenden
Titel 63 die Normen ihrer Gewohnheit nach auseinander und
bringt einzeln die Wergeldziffern für den Gemeinfreien wie für
den Antrustionen. Nur in wenigen Handschriften erscheint auch
hier noch eine der Lex Ribuaria entsprechende kürzere Fassung?
Daß das Wergeld auch bei den Franken ursprünglich noch
nicht 200 sol. betragen hat, dafür gibt es doch einige Anhalts-
punkte. In der Lex Ribuaria Titel 36 wird das Wergeld sowohl
des Burgunden, wie des Alamannen, Friesen, Bayern und Sachsen
zu 160 sol. angegeben. Nun betrügt aber bekanntlich nach der
Lex Burgundionum’ das Burgundenwergeld nur 150 sol. und
ebenso habe ich schon früher darauf hingewiesen, daß auch in
den Volksrechten anderer Stämme, wie der Bayern und der Friesen,
deutlich noch hinter der jüngeren Ziffer von 160 sol. eine ältere
von 150 sol. erkennbar ist.* Danach muß in der späteren Mero-
vingerzeit eine Erhöhung der Wergeldzahlen im Verhältnis von
15 auf 16 eingetreten sein. Müssen wir dies auch für das Franken-
wergeld voraussetzen, so führt uns das von der jüngeren Schillings-
zahl 200 auf eine ältere von 187'⁄ zurück. Diese selbe Zahl
begegnet uns aber noch in der Lex Salica als Buße in Titel 64
beim herburgium. Dabei verdient es besondere Beachtung, daB
die beiden Handschriften der wichtigen zweiten Klasse für- die
falsche Bezichtigung als „stria“ nacheinander die Buße von 62, sol.
in triplo und von 200 sol, dem späteren Wergeld kennen. So-
mit haben wir in der Buße der Lex Salica von 621, sol. wirk-
lich das Drittel eines älteren Frankenwergelds vor uns, das mit
dem aus der Lex Ribuaria errechneten genau übereinstimmt.
CE ES =,
1! Z. B. im Edictus Rothari. 3 Vgl. oben S. 35 Anm. 1.
3 Lex Burg. 2,2.
* Historische Vierteljahrschrift 1903 S. 480 und 490.
5
38 Benno Hilliger.
Freilich unterscheidet sich das Bußzahlensystem der Lex
Ribuaria von dem der Lex Salica hauptsächlich dadurch, daß es
für die DrittelbuBe nur die Zahl von 60 und nicht von 62", sol.
kennt. Dürfen wir daraus unbedingt auf ein älteres ribuarisches
Wergeld von 180 sol. schlieBen? So ohne weiteres dürfen wir
dies nicht. Denn wie ich schon früher erörtert habe!, ist das
Wergeld der Germanenstümme ursprünglich wohl das Zwölffsche
der Grundbuße gewesen, später aber, schon im 6. und 7. Jahr-
hundert, war es gewöhnlich das Zwölfeinhalbfache geworden. Das
Zwölfeinhalbfache der fränkischen Grundbuße von 15 sol. führt
aber wieder auf 1871, sol. So ist in das BuBzahlensystem ein
Zwiespalt hineingekommen, indem man es einesteils durch Ver-
vielfältigung aus der Grundbuße, anderenteils durch Teilung des
Wergeldes zu entwickeln strebte.
VI, Gold- und Silberschilling.
Wir haben gesehn, daB uns das fränkische Bußensystem der
AG-Reihe mit den Zahlen von 3, "IG 15 und 60 sol. bereits im
Edikt Childeberts II. von 596 entgegentritt. Es stammt also
nicht mehr aus der Zeit Chlodwigs oder seiner Söhne, wo man
im Frankenreich noch den schweren konstantinischen Schilling
prägte, sondern erst aus der Zeit nach 575, wo man schon zum
leichteren Merovingerschilling übergegangen war.
Ob die Franken schon früher, etwa zur Zeit Chlodwigs, ein
so ausgebildetes und bis ins einzelne gehendes System von Geld-
strafen besessen haben, wage ich nicht zu entscheiden. Die Spuren
älterer Rechtssatzung, denen wir hier und da noch begegnen,
sprechen nicht dafür, sie begnügen sich die Hauptfälle zu fassen,
und der Charakter dieses Rechts ist ernst und grausam.” Wenn
man aber mit dem BuBzahlensystem bis in diese Zeit dringen will,
dann darf man nicht vergessen, daB wir es damals mit einem
anderen schwereren Münzfuße zu tun haben. Man wird also an `
eine Umrechnung der Merovingerschillinge von XXI in konstan-
tinische Schillinge zu XXIV Siliquen zu denken haben.
1 Ebenda 1903 S. 194.
2 Vgl. den Pactus pro tenore pacis und ferner was Gregor 6,46 von
Chilperich sagt: et in praeceptionibus quas ad iudicis pro suis utilitatibus
dirigebat haec addebat: si quis praecepta nostra contempserit oculorum
avulsione multitur. Waitz, Verfassungsgeschichte II, 1 S. 199,
P
Der Denar der Lex Salica. 39
Das aber führt uns hart an die alten Zahlen von 12 sol. für
die Grundbuße und von 150 sol. für das Wergeld heran, wie
wir sie bei den Burgunden finden. Die 150 sol. konstantinischen
Fußes zu XXIV Siliquen entsprechen einer Summe von 3600 und
die 12 sol. einer Summe von 288 Siliquen Silber. Damit ergibt
sich in beiden Fällen für das fränkische Wergeld von 1837, sol.
und für die fränkische Grundbuße von 15 sol. ein Umrechnungs-
modus von 19,2 Siliquen oder 1,92 Unzen Silber. Mit einer
solchen Gewichtsmenge von 1,92 Unzen oder 52,39296 g entsprach
aber der Merovingerschilling genau einer Zahl von 48 byzan-
tinischen Denaren von 1,09125 g. In Byzanz selber hätte man
den Merovingerschilling entsprechend dem dortigen Preisrückgang
des Goldes unter Justinian bei XXI Siliquen mit 63 PKE zu
0,85275 g oder 53,72325 g Silber bewerten müssen. Der Unter-
schied ist nicht allzugroß, er setzt für Byzanz ein Wertverhältnis
von 13!/,:1, für das Frankenreich aber ein solches von etwa
13!/,:1 zwischen Gold und Silber voraus.
Leider haben wir nicht den geringsten Anhaltepunkt, der
uns sagen könnte, was für eine Silbermünze die Franken damals
um die Wende des 6. und 7. Jahrhunderts geschlagen haben.
Auch das Rechnungssystem selbst bleibt unklar, und wir sind auf
bloße Vermutungen angewiesen. Nun möchte ich aber glauben,
daß die Zahlzeichen auf den Goldmünzen dieser ersten Periode,
welche bis zur Mitte des 7. Jahrhunderts reicht, doch nicht ganz
bedeutungslos gewesen sind. Die Aufschrift! einzelner Triente
„fit de selequas VII“ weist entschieden auf die Siliquenrechnung
hin und auch die Bemerkung im Leben des heiligen Eligius?, daß
er nicht eine einzige Siliqua veruntreut habe, mag aus alter
Quelle stammen und darum beweiskräftig sein. So möchte ich
denn vermuten, daß sich auch das System der Silbermünze an
die Teilungsweise des Goldschillings in XXI Siliquen angelehnt
habe. Natürlich war es nicht mehr die’ alte Silbersiliqua von
2,7288 g, weil das Gold im Preise gesunken war, sondern ein den
fränkischen Verhältnissen entsprechend geringerer Wert. Dieser
1 Prou a. a. O. Introduction p. LXIV.
? Vita Eligii episcopi Noviomagensis lib. I cap. 5: ... ut incredibilis
foret omnia ex eodem pondere fieri potuisset, nam absque ulla fraude vel
unius etiam siliquae inminutione commisso sibi patravit opere. SS. Rer.
Merov. 1V p. 672.
40 Benno Hilliger.
hätte am Anfang der Periode, «olange der Schilling 52,39296 g
Silber galt, noch 2,1949 g betragen und man konnte ihn in Ganz-
oder in Teilstücken ausprägen. Er sank aber schließlich auf
2,274 g d. h. bis zum Werte eines doppelten Skrupels herab. In
der Tat besitzen wir ein derartiges Prägstück! im Gewicht von
2,12 g, das schwerlich anders als auf eine solche siliqua aurea
der Franken gedeutet werden kann.
Das Wergeld stellte mit 3600 Siliquen ursprünglich einen
Gewichtswert von 360 Unzen Silber dar. Das entsprach einer
Summe von 9000 byzantinischen Denaren oder 2880 Saigen.
Wenn wir annehmen, daß in der ersten Zeit der Silberwert un-
verändert erhalten wurde, so mußte sich mit der steigenden
Schillingszahl eine entsprechende Verminderung des Schillings-
wertes geltend machen. Bei 150 sol. zu XXIV Siliquen Gold-
gewicht entsprach ihm noch ein Schillingswert von 24 Siliquen
und bei 187! sol. zu XXI Siliquen Goldgewicht noch ein solcher,
wie wir gesehen haben, von 19,2 Siliquen Silhers. Das Steigen
des Wergeldes auf 200 sol. setzte einen weiteren Rückgang des
Schillings auf 18 Siliquen Silber voraus, das waren mit 49,1184 g
genau 45 byzantinische Denare. Da aber der Schilling noch
immer XXI Siliquen Goldgewicht hatte, mußte das Wertverhältnis
der beiden Edelmetalle auf 12"?,.:1 zurückgegangen sein. Seinen
tiefsten Stand jedoch erreichte der Schilling, wie wir gezeigt haben,
mit 17,5 Siliquen oder 42 Skrupel von 1,137 g, und das bedeutete
bei einem Goldgewicht von XXI Siliquen einen weiteren Rück-
gang des Wertverhältnisses auf 12:1. Damit erlitt aber das
Wergeld eine Einbuße von 100 Sıliquen oder 10 Unzen Silber.
Um das zu verhindern gab es zwei Wege, entweder man erhöhte
die Schillingszahl noch über 200 hinaus oder man prägte einen
schwereren Schilling.
Wie die Übereinstimmung der Lex Salica und der Lex Ribu-
aria beweist, hielt man an der Schillingszahl von 200 fest, und
das macht es wahrscheinlich, daß man das Schillingsgewicht selbst
wieder erhöhte. In der Tat verschwindet ja seit der Mitte des
7. Jahrhunderts auf den Goldmünzen die bisher übliche Wert-
bezeichnung von XXI oder VII wieder vollständig. Dagegen tritt
auf der Münze von Marseille? schon seit Chilperich l ein neues
1 Po à a O. Nr. 2753.
? Prou a. a. O. Nr. 1414. Belfort a. a. O. Nr. 2546 ff.
Der Denar der Lex Salica. 41
System von Punkten auf, hinter dem man schon längst eine
Wertbezeichnung vermutet hat, die man nur noch nicht zu deuten
vermochte Es sind jetzt die Schillingsmünzen selber, die an der-
selben Stelle, wo früher die Siliquenbezeichnung stand, ein System
von 6 Punkten - ‘+ -: oder -+- -—- zeigen. Was bedeutet
dies? Ich möchte zur Erklärung dieser Zeichen auf eine Reihe
von alten Wickingergewichten verweisen, auf die zuerst Seebohm !
aufmerksam gemacht hat. Danach entspricht ein solcher Punkt
einem Gewichtswert von 8,1 bis 8,16 g und führt uns damit auf
einen Silberwert. Mit 6 solcher Punkte kämen wir auf etwa
49 g, und ich erblicke darin den schon erwähnten Schillingswert
von 49,1184 g d. h. von 18 Siliquen Silber. Wenn aber damals
das Wertverhältnis von 12:1 noch bestand, dann hätte der neue
Schilling genau 4,0932 g oder den 80. Teil einer libra wiegen
müssen. Nun haben wir in der Tat ein Bleigewicht aus Tidi-
riciacum in der Vendee mit dem Namen eines Sigoaldus, der uns
dort als monetarius begegnet.” Dieses wiegt 12,30 g und würde
als eines der häufigen Dreischillingsgewichte mit 41 g auf das
errechnete Schillingsgewicht? führen. Nun ist dabei noch zu
beachten, daß der triens dieses Schillings genau der Halbsiliqua
von 1,3644 g, welche jetzt zum Denar geworden war, entspricht.
Aus dieser Zeit also stammt das iudicium panis et casei*, welches
- — — A e D oak le ge
1 F, Seebohm, Tribal custom in Anglo-Saxon law London 1902) S. 236.
Vier Gewichtstücke zu 3, 4, 4 und 7 Punkten wiegen 24,35. 32,4. 32,65
und 57,25 g.
? Prou a. a. O. Nr. 2372. Das Gewichtsstück wog früher, falls die
Wägungen genau waren, etwas mehr, nämlich 12,10 g. Vgl. Prou in der
Revue numismatique 1886 p. 210. Goldmünzen des Sigoaldus: Prou
Nr. 2365 Trient 1,20 g. Belfort Nr. 4293 und 4294 zwei stark beschädigte
Triente 1,10 und 1,00 g. Ungewiß ob ihm die anderen Triente zuzuweisen
sind Belfort Nr. 3074 und 6130 von 1,32 und 1,2% g. Prou Nr. 1040 von
1,29 g aus Choe, Mouzon, Reims.
$ Belfort Nr. 2560 Solidus Childerichs TI. wiegt 4,115 g. Nr. 2561
sogar 4,20 g, ein andres Exemplar bei Prou Nr. 1417 nur 3,45 g. Die
Stückelung der neuen Münze ist ebenso ungenau wie die der alten XXI".
Vgl. Belfort Nr. 2546 ff. für Childerich II.: 3,40. 3,30. 3,85. 4,115 und Nr. 2565 ff.
für Childebert II.: 3,55. 4,35. (3,75). 3,38. 3,61. Heck a. a. O. S. 521 freilich
behauptet: seit der Mitte des 6. Jahrhunderts ‚ist tatsächlich nur der
leichte Trient die fränkische Goldmünze“.
* Mon. Germ. Formulae p. 634. Von Heck S. 526 fülschlich ver-
allgemeinert.
42 Benno Hilliger.
das obige Gewicht ins Auge fat „quod pansat sol. III aut
den. VIII“.
Was wir unter dem fränkischen Denar zu verstehen haben,
unterliegt für uns heute keinem Zweifel mehr. Wir haben seinen
Ursprung in der byzantinischen Bronzerechnung entdeckt und
finden ıhn dann bei den Metrologen als frünkische Silbermünze
erwähnt. Sein Gewicht konnte anfangs nur den 25. Teil einer
Silberunze oder 1,09125 g betragen haben. Ob ihn die Franken
noch in dieser Forn gekannt haben, bleibt ungewiß. Wohl aber
haben wir einige Nachrichten, daB er bei ihnen in der Gestalt
des Skrupels von TI, Unze oder 1,137 g ausgeprägt worden ist.
Bei unserer mangelhaften Kenntnis des späteren byzantinischen
Münzwesens können wir auch nicht sagen, ob das nun wachsende
Gewicht des fränkischen Denars, welches schon Ende des 7. und
Anfang des 8. Jahrhunderts bisweilen dem 20. und in karo-
lingischer Zeit schließlich dem 16. und dem 15. Teile der Unze
entsprach!, mit dem steigenden Bronzewert gleichen Schritt ge-
halten hat, oder ob der Name denarius, nachdem er einmal ein-
geführt war, willkürlich auf jede Silbermünze dieser Art über-
tragen worden ist. Jedenfalls beweisen die Aufschriften „dinario
Auril. .“ und „Lugduno dinarios“ unzweideutig, daß der Name
Denar wirklich an den Münzen dieser Gattung haftete? Das
Auftreten dieser neuen fränkischen Silbermünze läßt sich nicht
über das zweite Drittel des 7. Jahrhunderts zurückverfolgen.®
Den Anfang bildet ein ganz vereinzeltes Stück Chariberts II
(629—631) von Aquitanien, ihm folgt ein anderes mit dem Namen
Ebroins, das man vielleicht dem Hausmeier Ebroin (656—681)
zuweisen darf, und endlich das eines Bischofs Lambertus, wobei
man an jenen Lambertus denkt, der seit 619 Bischof von Lyon
geworden war. Das sind die einzigen Anhaltepunkte älterer Zeit
für das Auftreten des Denars. In größerer Menge begegnet er
uns erst im letzten Viertel des 7. und zu Beginn des 8. Jahr-
hunderts. Aus dieser Zeit stammen die großen Schatzfunde*, die
1 Hilliger, Hist. Vierteljahrschrift 1903 S. 459.
? Prou a. a. O. Nr. 96 (Gewicht 1,50 g) und Introduction p. CVII.
7 Prou: Introduction p. CND Nr. 65 Charibert 116 g. Nr. 798
Ebroin 1,27 g. Nr. 97 Lambert 0,97 g. f
* Prou: Introduction p. CVI. Vor allen der große Fund von Cimiez
(Alpes-Maritimes), der gegen 2300 Denare zu Tage förderte.
Der Denar der Lex Salica. 43
uns beweisen, daß der Denar schon das Gold verdrängt hatte und
zur herrschenden Münze geworden war. Erst die Zustände dieser
Epoche setzt die Lex Salica, wie wir sie kennen, mit ihrer Denar-
rechnung voraus. !
Der Umstand, daß die Merovinger bald nach Beginn des
8. Jahrhunderts die eigene Goldprägung einstellten, hatte zur
Folge, daß die byzantinische Goldmünze wieder nach Westeuropa
vordrang. Wir erkennen dies an der immer häufiger werdenden
Erwähnung des mancus oder mancosus, unter dem man den voll-
wichtigen konstantinischen Solidus byzantinischer Herkunft ver-
stand.” Das hatte zur Voraussetzung, daß man im Westen wie
im Osten wieder das gleiche oder ein annähernd gleiches Wert-
verhältnis zwischen Gold und Silber anerkannte. Es war dies,
wie wir gesehn haben, das Verhältnis von 12:1, welches sich
schon in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts im Frankenreiche
geltend machte. Dasselbe läßt sich vielleicht auch schon für die
Langobarden erschließen, wenn wir die Angabe einiger Glossen,
wonach die Siliqua der 20. Teil des Solidus gewesen wäre, schon
für das 8. Jahrhundert in Anspruch nehmen dürfen.’
Jetzt verstehen wir die Münzpolitik Pippins. Denn wenn
er, wie die Münzfunde zu beweisen scheinen, für den Denar am
Gewicht einer Halbsiliqua festhielt, ersetzte er bei einer Rechnung
des Schillings zu 40 Denaren in der Lex Salica den alten Mero-
vingerschilling von 4,0932 g durch den byzantinischen Mancosus
von 4,548 g. So kommt es, daB man in allen Quellen der Karo-
lingerzeit wieder vom tremissis, welcher nach Isidor das Drittel
des konstantinischen Schillings war, und nicht mehr vom triens,
dem Drittel des Merovingerschillings spricht. Diese Versuche
einer Rückkehr zum schweren Schilling waren aber im Franken-
reiche durchaus nicht neu. Schon die letzte Goldprägung der
Merovinger zeigt ähnliche Bestiebungen, denn wir finden unter
! Vgl. V. Capobianchi, Le origine del peso gallico, im Archivio della
R. Società Romana di Storia Patria Vol. 27 (1904). S. 89—108 kommt zu
ähnlichen Schlüssen.
? Über den mancosus handelt zusammenfassend Soetbeer (Forschungen
zur Deutschen Geschichte Bd. 2 S. 359 ff.).
® Hilliger a. a. O. 1903 S. 494. Ihm entspräche die Notiz bei Suidas:
uiliagnoıo» Tb Tod vouiouærog dfxarov. Hultsch, Metrol. SS. Rel. I
p. 339.
44 Benno Hilliger.
den Goldmünzen Childeberts III (698—711) Spuren dieser
schwereren Prägung. !
Jetzt erscheint uns auch die Bitte der Konzilsväter von 813
in einem neuen Lichte. Wenn sie unter Berufung auf ein Statut
Pippins um Mitleid flehen, man solle nicht die Schillinge, welche
im Gesetz gemeint sind, zu einem Kurs von 40 Denaren umlaufen
lassen, weil es ihretwegen zu so vielen Meineiden und falschen
Zeugnissen komme, so haben sie den alten Merovingerschillig im
Auge. Als den „solidi qui in lege habentur“ legte man ihnen
selbst unter Eid einen Wert von 40 Denaren bei, den sie nicht
entfernt besaßen.” Man darf nicht dagegen einwenden, daB diese
leichten Goldmünzen inzwischen gänzlich aus dem Verkehr ge-
schwunden wären", denn die schlechten Schillingsstücke Karls
des Großen aus südgallischen Münzstätten? beweisen das Ge-
genteil.
Werfen wir noch einen Blick auf den Silberschilling von
12 Denaren. Wir haben uns oben der Vermutung angeschlossen,
daß er aus dem Goldtriens entstanden sei, also aus einer Zeit
stamme, wo der Merovingerschilling 36 Denare gegolten hat.
Das scheint in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts der Fall
gewesen zu sein. So finden wir in den Formulae Andecavenses,
die um 698 unter Childebert III gesammelt worden sind, wieder-
holt schon neben der in argento uncia? auch den in argento solidus.
Das erinnert lebhaft an das Zeugnis des Metrologen: „iuxta Gallos
! Belfort Nr. 2571 wiegt 4,35 g. Vgl. Nr. 2661 der Solidus Chil-
derichs II. von 4,20 g ist vielleicht auch hierfür anzuziehen. Einschränkend
zu S. 41 oben muß ich bemerken daß auch auf ersterem Stück noch das
gleiche Wertzeichen der 6 Punkte erscheint, wie auf anderen Schillings-
münzen Childeberts TII.
? Hilliger a. a. O. 1903 S. 209. Ähnlich schon Rietschel in den Gött.
Gel. Anz. 1902 S. 108. Brunner in der Zeitschrift der Savigny -Stiftung
G. A. 19 S. 80 dagegen sagt: „Ein Rheimser Konzil von 818 nimmt Bezug
auf ein Statut Pippins, nach welchem die in Solidi angesetzten Bußen in
Silbersolidi zu zahlen seien.“ Von einem solchen Inhalt des Statuts weiß
aber der Wortlaut des Konzilsbeschlusses nichts.
® Heck a. a. O. 1904 S. 530. |
* Prou, Les monnaies Carolingiennes (Paris 1896). Introduction
p. XXXII über 4 Goldmünzen Karls des Großen aus Uzès im Gewicht
zwischen 2,40 und 4,20 g.
5 Mon. Germ. Form. ed. Zeumer. In den Form. Andecavenses Nr. 15.
38. 48. 60: (in) argento uncias. Vgl. oben H 27, Anm. 4.
Der Denar der Lex Salica. 45
vigesima pars unciae denarius est et duodecim denarii solidum
reddunt.“
An die Erwähnung des Silberschillings in der Lex Ribuaria
knüpft die bekannte Hypothese an, daß Pippin der Urheber einer
Bußherabsetzung gewesen, die dadurch bewirkt worden sei,
daß man an Stelle des ursprünglichen Goldschillings den Silber-
schilling gesetzt habe. Man rät auf Pippin, weil jener mib-
verstandene Konzilsbeschluß von 813 sich auf ein statutum beatae
memoriae domni Pippini beruft, von dem wir weiter nichts wissen.
Die unüberwindliche Schwierigkeit für diese Hypothese liegt
darin, da es sich bei dem Silberschilling auch nach der Lex
Ribuaria schon um eine alte Verfügung handelt. Denn der fest-
stehende Wortlaut aller Handschriften der jüngeren wie der älteren
Rezension in Titel 36 $ 12 besagt: „quodsi cum argento solvere
contingerit, pro solido XII dinarios, sicut antiquitus est con-
stitutum.“ Um aber gegenüber diesem bestimmten Zeugnis doch
noch die Hypothese von der Pippinschen BuBreduktion zu retten,
gibt man lieber das Alter der Lex Ribuaria preis und erklärt
diese Stelle für ein karolingisches Einschiebsel aus der Zeit Karls
des Großen.
Heute ist man geneigt, noch einen Schritt weiter zu gehen.
In der neuen Auflage seiner Rechtsgeschichte trägt Brunner!
die Ansicht Mario Krammers vor, welche davon ausgeht, daß auch
die Handschriften der Lex Salica nicht alle die bekannte Doppel-
rechnung nach Schillingen und Denaren aufweisen. Es sind die
Handschriften der zweiten und dritten Klasse, welche mit Aus-
nahme von wenigen Codices nur die Schillingszahlen bieten, und
Krammer erblickt darin einen Beweis, daß die Pippinsche Buß-
reduktion auch schon einen Teil des salischen Rechtsgebietes er-
griffen hätte. Der Codex 7, der auf eine Vorlage aus dem Jahre
164 zurückweist, soll dafür auch einen zeitlichen Anhaltepunkt
bieten.
Dem steht nun freilich ein großes Bedenken entgegen, die
Tatsache nämlich, daß sämtliche Handschriften der jüngsten Klasse,
der sogenannten Emendata, wieder die alte Doppelrechnung nach
Schillingen zu 40 Denaren zeigen. Dem begegnet Krammer mit
der weiteren Behauptung, daß jener Versuch, die Bußreduktion
! Brunner, Rechtsgeschichte 2. Aufl. I S. 436 Anm. 43.
46 Benno Hilliger.
auch auf salisches Gebiet auszudehnen, gescheitert sei und daß
Karl der Große sich deshalb veranlaßt sah, mit der Emendata eine
neue Textrezension zu schaffen.
So anziehend und bestechend diese Annahme vielleicht auf
den ersten Bick erscheint, so mangelt ihr doch das Wichtigste
und Entscheidende in dieser Sache, der bindende Beweis dafür,
daß der Schilling dieser Handschriften wirklich schon zu 12 Denaren
gerechnet werden sollte. Leichter ist es den Gegenbeweis zu
führen. Sehen wir einmal ganz davon ab, daß an sich schon der
Ausdruck triens oder tremissis auf das Drittel eines Goldschillings
hinweist, so läßt sich doch nicht leugnen, daß die Recapitulatio B
im Codex F der dritten Klasse von „XIII din et tertia pars de
unius din.“ spricht an einer Stelle, wo in anderen Handschriften
der Bußwert 1 Trients erscheint! Weiter spricht dieselbe Re-
capitulatio aufsteigend von den Bußwerten erst zu 7 din, dann
zu 10 din, dann zu 13", din. und dann erst zu 1 sol.: sie ver-
steht also auch unter dem solidus nicht einen Wert von 12 son-
dern von 40 Denaren. Dazu kommt drittens, daß in allen diesen
Handschriften ausnahmslos in Titel 4 $ 1, wo es sich nach Codex 1.
und 2 um einen halben Triens handelt, ein Bußwert von 7 Denaren
geblieben ist.” Wir sehen also, daß auch den Handschriften der
zweiten und dritten Klasse, gleichgültig, ob sie die Denarzahlen
kennen oder nicht, der Gold- und nicht der Silberschilling bei
ihren Bußsätzen zugrunde lag.
Wir werden also das Fehlen der Denarzahlen auf andere Ur-
sachen zurückführen müssen. Diese aber liegen für uns nahe
genug. Denn wenn die Lex Salica älter war als die Denarrech-
nung selber, wenn wir ihren Ursprung bereits im ersten Viertel
des 7. Jahrhunderts suchen, dann müssen die Schillingszahlen
schon lange vor den Denarzahlen bestanden haben.
Vor dem Satze der Lex Ribuaria 36,12 „sieut antiquitus est
constitutum“ zerfällt die Theorie der Pippinschen Bußreduktion
in ein Nichts. Er bezieht sich auf die Einführung der Denar-
1 Lex Salica hrsg. v. Hessels p. 126.
? Cod. 8 scheint ursprünglich dasselbe gelesen zu haben, wie Cod. 1
und 2, wenigstens deutet der Ansatz „din VII qui fac culp. iudicetur“
darauf hin. Man hat aber in allen Handschriften außer 1 und 2 die Be-
ziehung auf einen halben Triens mit voller Absicht unterdrückt, weil sie
bei der Rechnung des Schillings zu 40 statt zu 42 den. nicht mehr zutraf.
Der Denar der Lex Salica. 47
rechnung im T. Jahrhundert, wo man zuerst die Summe von
12 Denaren, als Äquivalent eines Triens, als solidus in argento
bezeichnete Auch dürfen wir nicht vergessen, daß die Lex Ribu-
aria ebenso wie das Capitulare Saxonicum von 797 diesen Silber-
solidus nicht eigentlich einem Goldsolidus sondern einem Natural-
solidus gegenüberstellt. Das Gold war rar geworden und es
herrschte jetzt das Silber. Wer in klingender Münze zahlte, zahlte
in Denaren, aber auch die Denare waren selten und kamen nur
für kleinere Zahlung in Betracht. Das Wergeld sollte gar nicht
in klingender Münze gezahlt werden. Denn im Capitulare Lud-
wigs des Frommen! von 818/819 heißt es: „in compositione
wirgildi volumus ut ea dentur quae in lege continentur“, und man
hat dabei die Naturalientabelle der Lex Ribuaria im Sinn, denn
nur das Schwert und der Stoßvogel sollen von diesen Zahlwerten
ausgeschlossen bleiben. Nichts aber ist irriger, als die Annahme,
daß sich im 8. und 9. Jahrhundert der Natural- und der Silber-
schilling im Werte gleich gestanden hätten, denn eine Ver-
gleichung der Preise ergibt, wie ich früher gezeigt habe?, das
strikte Gegenteil.
VII. Die Genesis der beiden Frankenrechte.
Wenn jetzt nach unseren Untersuchungen der Denar selbst
nicht mehr als eine Münzschöpfung Chlodwigs sondern als ein
später Eindringling aus der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts
erscheint, so könnte man sich dem gegenüber vielleicht auf ge-
wisse salische Rechtsbräuche berufen, die man für sehr alt hält
und in denen der Denar eine entscheidende Rolle spielt. Es sind
dies die Handlungen beim Verlöbnis und der Wittwenehe sowie
bei der Freilassung.
Das feierliche Verlöbnis wurde bekanntlich bei den salischen
Franken „per solidum et denarium secundum legem Salicam“
vollzogen. So findet es sich wenigstens in den Formeln der
frühen Karolingerzeit, allein man beruft sich für das höhere
Alter dieses Brauches gern auf Chlodwig, der sich die Hand der
burgundischen Königstochter Chrodichildis selbst schon „solido
et dinario, ut mos erat Francorum“ gesichert habe. Danach
! Mon. Germ. Capitularia ed. Boretius. Vol. I 282.
* Zum Schilling der Volksrechte. Hist. Vierteljahrschrift 1906. S. 269.
48 Benno Hilliger.
müßten die Franken schon damals den Denar gekannt haben.
Alleın diese Nachricht stammt erst aus der Historia Francorum
epitomata des Fredegar!, welche allerdings aus Gregor von Tours
geschöpft hat. Gregor kennt wohl die Tatsache, aber vom solidus
et denarius weiß er noch nichts. Dabei handelt es sich im
Fredegar auch hier um eines jener sagenhaften Einschiebsel, in
denen man heute vorwiegend eine Zutat aus der zweiten Hälfte
des 7. Jahrhunderts erblickt.
Der Titel 44 der Lex Salica De Reipus verlangt, daß der
Mann, der um eine Witwe freit, im offenen Gericht vor dem
Thunginus oder dem Centenar „tres solidos aeque pensantes et
denarium“ beibringe. Ist es nun ein Zufall, daß hier die Codices
2—6 an beiden Stellen, wo diese Zahlung erscheint, jedesmal die
Worte „et denarium“ unterdrückt haben?
Die Freilassung durch Schatzwurf geschah sowohl nach
salischem wie nach ribuarischem Recht „per denarium“ vor dem
König. Die Lex Ribuaria bezeichnet sogar die Freigelassenen
dieser Art als homines dinariati oder als dinariales.? Ist auch
das ein Zufall, wenn die Lex Salica an der betreffenden Stelle
in Titel 26 De libertis dimissis wiederum in ein par Hand-
schriften die entscheidenden Worte „per dinarium“ vermissen läßt?
Der Codex 2 lüßt sie nur an einer, der Codex 4 aber an beiden
Stellen aus.
Ich meine, es kann kein Zufall sein, wenn eine Handschrift
an 4 entscheidenden Stellen das ausschlaggebende Wort unter-
drückt und andere Handschriften wenigstens teilweise ihrem Bei-
spiele folgen. Nach allem, was wir über den Denar ermitteln
konuten, ist dies nur ein weiteres bestimmtes Zeugnis dafür, daß
der Denar, welcher in unserer Überlieferung der Lex Salica als
die herrschende Münze erscheint, nur ein später Eindringling ist.
Ja noch mehr, die Beobachtung, daß der Denar im Anfang dieser
Rechtsbräuche fehlt, entzieht auch einer denkbaren Vermutung
den Boden, als könnten die Franken in alter Rechtsgewohnheit
den Namen denarius von einer älteren schwereren Münze auf eine
neue leichtere übertragen haben. Dem widerstreitet auch die
Tatsache, daB die ursprünglichen Rômerdenare, wo wir ihnen
1 Mon. Germ. SS. Rer. Merov. Up 100.
* Lex Rib. 57. 62,2. Desgleichen ante regem dinariari Lex Rib. 58, 1.
61,3. 62,2.
Der Denar der Lex Salica. 49
noch begegnen, nicht mehr den Namen denarius führen, sondern
in Byzanz als deeg und bei den Bayern und Alamannen als
saiga d. h. als Gewicht! bezeichnet werden.
. Fassen wir zusammen, was gegen die bisherige Annahme
spricht, als müsse die Lex Salica fast so, wie sie uns vorliegt,
noch für ein Werk der Gesetzgebung Chlodwigs genommen werden.
Auf der einen Seite steht ein Schilling von so niederem Münz-
wert, daß er unmöglich noch dem Anfang sondern höchstens erst
dem Ende des 6. Jahrhunderts angehören kann. Auf der anderen
Seite aber steht als Silbermünze der Denar, dessen Auftreten wir
erst im 7. Jahrhundert verfolgen können und der nichts gemein
hat mit der ersten Silbermünze der Franken, die zur Zeit Chlod-
wigs und seiner Söhne in Gallien gebräuchlich war. Dazu kommt
drittens die Beobachtung, daß die Lex Salica offenkundig in der
Mehrzahl selbst der ältesten Handschriften die Goldrechnung
durch die Silberrechnung ersetzt hat, das aber war erst gegen
Ende des 7. Jahrhunderts denkbar und möglich. Damit deckt
sich auch die handschriftliche Überlieferung der Lex Salica selbst,
die, soweit uns Angaben vorliegen, nur bis auf die Zeit Pippins
zurückreicht. Ebensowenig verträgt sich das Bußzahlensystem
mit der Zeit Chlodwigs: es hat schon den leichten Merovinger-
schilling zur. Voraussetzung und berührt sich in seinen ersten
Ansätzen mit dem Edikt Childeberts lI. von 596. Auch läßt
. sich nachweisen, daß der Lex Salica noch gegen Ende des 7. Jahr-
hunderts, bei Einführung der Denarrechnung, gewisse Bußwerte
fremd waren, die sich heute in allen unseren Handschriften finden.
So drängen sich von allen Seiten die Zeugnisse, um gegen eine
Auffassung zu protestieren, als ob die Lex Salica noch von
Chlodwig stammen könnte.
Was hat man diesen Gründen entgegenzusetzen? Etwa das
das Zeugnis des Agathias, der zwischen 553 und 559 in Kon-
stantinopel schrieb, daß die Franken keine wilden Nomaden wären,
wie einige von den Barbarenvölkern, sondern meist römische
Staatseinrichtungen besäßen und auch nach eigenen Gesetzen
lebten? Das letztere wenigstens rühmt er auch von den Ala-
1 Über „saige" als „Gewicht“ vgl. Edward Schröder, Saiga (Zeitschrift
für Numismatik 1904 $S. 839—346). Dazu Hilliger, Hist. Vierteljahrschrift
1904 S. 457.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 4
50 Benno Hilliger.
mannen.! Und sollen wir da schon an ein geschriebenes Recht
denken? Gewiß gab es Ansätze dazu auch schon im Franken-
reich, und ich halte den Pactus pro tenore pacis immer noch
für eine Landfriedensgesetzgebuug Childeberts I. und Chlothars I.
Es ist ein fremdartiges Recht, welches sich noch kaum mit der
Lex Salica verträgt, es ist ein Vorläufer fränkischen Volksrechts.
Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß wir kein
einziges geschichtliches Zeugnis? haben, welches die Autorschaft
Chlodwiys für die Lex Salica verbürgt. Auch der erste Prolog,
den man bisweilen dafür in Anspruch nimmt, weiß nichts davon,
sondern sucht den Ursprung des Gesetzes lange vor Chlodwig in
der Heidenzeit. Der erste König der Franken, den man später
als Faramundus bezeichnete, soll der Urheber dieses Gesetzbuches
sein. Aber wohl gemerkt: auch die Sage spricht nicht immer
von der Lex Salica, sondern von einem gemeinsamen Rechte der
Franken, welches jenseits des Rheins, in Germanien, seinen Ur-
sprung gehabt habe.
Gregor von Tours kennt diese Sage noch nicht und eben-
sowenig kennt sie Fredegar. Wir finden sie zuerst im 8. Jahr-
hundert in der Historia regum Francorum, die auch sonst im
Stil eine gewisse Verwandtschaft mit der schwülstigen Ausdrucks-
weise des ersten Prologs verrät.’ Noch mehr befremden aber
! G. Waitz, Verlassungsgeschichte Bd. 2,1 S. 73 und 115. Agathias
Scholasticus Myrinensis Historiae 1, 2: elol yap oi Douyyor où vouuaözs
geg Aukisı Evioı rr Bapßapwr, ll xal nolteia og tà nokle yoûrrat
“Pœuaïnr sel vouuos rois «brots. Derselbe 1,7 von den Alamannen vouıu«
dE abrolg clol uév nov nal naroa.
? Hist. Vierteljahrschrift 1906 S. 268.
3 Man vgl. z. B. Hist. Franc. (SS. Rer. Merov. II ed. B. Krusch)
S. 341 gens illa fortis et valida (Prol. gens fortis et valida). S. 246 Chlodo-
vecho rege inclyto atque fortissimo. (P.: Clodoveus comatus (torrens)
et pulcher et inclytus rex Francorum primus recepit catholicam ba-
ptismi). S. 286, 20 Chramnus itaque tilius Chlotharii pulcher et decorus.
S. 306,25 Theudericus itaque rex Burgundiae erat pulcher et strenuus ac
calidus nimis. S. 314 fuitque ipse Dagobertus rex fortissimus enutritor
Francorum severissimus in iudiciis, ecclesiarum largitor ... pacem in cuncto
regno suo statuit. Dergleichen stilistische Anklänge der H. F. an den
Prolog der Lex Salica lassen sich noch viele finden. Sie beweisen jeden-
falls, daß uns nichts zwingt, die Entstehung des Prologs aus stilistischen
Gründen schon im 6. Jahrhundert zu suchen, sondern daß wir ihn unbe-
denklich ins 8. Jahrhundert setzen dürfen.
Der Denar der Lex Salica. 51
mag es, daß Gregor, der alle Verdienste und Großtaten Chlod-
wigs zu rühmen weiß, so gänzlich von dessen gesetzgeberischer
Tätigkeit schweigt, während er doch von König Gundobad! er-
zählt, daß er seinen Burgunden ein milderes Recht gab, um der
Unterdrückung der Romanen zu wehren. Steht ihm darin die
Lex Salica etwa nach? Ich meine das Schweigen Gregors hat
seinen guten Grund. Man hat schon oft hervorgehoben, daß die
Rechtspraxis damals eine andere war, als wir sie aus der Lex
Salica kennen. Zur Zeit Gregors wurden die Diebe gehenkt,
während die Lex Salica schon von Diebstahlsbußen spricht.” Das
ist durchaus nicht, wie man oft behauptet hat, eine Verdrängung
alten milden durch ein strenges jüngeres Recht gewesen, sondern
das Gegenteil. Denn unter den Diebstahlsbußen erscheinen auch
die Bußsätze jüngster Reihe, deren Auftreten wir erst gegen Ende
des 7. Jahrhunderts beobachten können. Es ist vielmehr ein Ein-
schlag fremden Rechtes, der wohl aus der Burgunden- und der
Westgotengesetzgebung stammt. Die Lex Ribuaria allein bietet
uns noch die alte strenge Satzung fränkischen Rechtes, wie wir
sie auch bei Gregor von Tours noch finden, während die Ewa
Chamavorum des 9. Jahrhunderts schon wieder eine Milderung
bedeutet.
Wenn uns auch in diesem Prolog der historische Boden
für den Ursprung der Lex Salica entschwindet, so ist uns doch
noch nicht jede Kunde von ihrer Entstehung und Umbildung ver-
loren gegangen. Da ist zunächst ein Schriftchen De legibus,
“welches fast wörtlich den Etymologien Isidors von Sevilla ent-
lehnt ist und das dann mit einigen Nachrichten über die Ent-
stehung der Volksrechte verbunden meistens als Prolog zur Lex
Bajuvariorum erscheint. Dieses Einschiebsel meldet zunächst, daß
der Frankenkönig Theoderich, als er in Chalon war, weise, rechts-
kundige Männer berief, die auf seinen Befehl eine Lex für die
Franken, Alamannen und Bayern und jeden anderen Volksstamm,
der noch unter seiner Herrschaft stand, aufzeichnen mußten je
nach dem, was bei ihnen Rechtsgewohnheit war. Er selbst fügte
hinzu, was nötig, beseitigte, was widersinnig und zwecklos war,
| 1 Hist. Franc. Lib. Il, 33: Burgundionibus leges mitiores instituit, ne
Romanos obpraemerent.
? Sohm, Über die Entstehung der Lex Ribuaria. Zeitschrift für Rechts-
geschichte 6. S. 411fl.
4*
59 Benno Hilliger.
und änderte in christlichem Sinne, was auf heidnischer Gewohn-
heit beruhte Ich nähere mich der Ansicht Daniels, daß es die
Sage ist vom primus rex Francorum bezogen auf die Gestalt des
Westgothenkönigs Theoderich und verknüpft mit einer Erinnerung
an die Hunnenschlacht auf den katalaunischen Feldern.! Noch
klarer wird dann die Anlehnung an den Prolog der Lex Salica
in den folgenden Worten: „et quicquid Theodoricus rex propter
vetustissimam paganorum consuetudinem emendare non potuit,
post haec Hildebertus rex inchoavit, sed Lotharius rex perfecit.“
Ich kann trotz Rietschels Ausführungen? ın diesem Zeugnis nichts
anderes sehen als eine Bezugnahme auf den Pactus pro tenore
pacis, wie sie im Epilog der Wolfenbüttler Handschrift (Codex 4)
deutlich zutage tritt. Dagegen stimme ich mit Brunner darin
überein, daß der Schlußsatz dieses Einschiebsels „Haec omnia
Dagobertus rex gloriosissimus per viros illustres Claudio, Chadoindo,
Magno et Agilulfo renovavit et omnia vetera legum in melius
transtulit et unicuique genti scripta tradidit quae usque hodie
perseverant“ einen historischen Kern zu haben scheint.
Weiter hat Brunner die Spuren eines alten Merovingischen
Königsgesetzes? wieder aufgedeckt, welches uns nur in starker
Überarbeitung noch in den ersten Abschnitten der Lex Ala-
mannorum und der Lex Bajuvariorum erhalten ist. Es regelt die
Stellung der Kirche wie der herzoglichen Gewalt, doch wie Brunner
erkannte, nicht bloß für das enge Gebiet dieser beiden Stammes-
herzogtümer sondern für das gesamte Merovingerreich. Beginnt doch
die Lex Bajuvariorum mit den Worten: „Hoc decretum est apud
regem et principibus eius et apud cuncto populo christiano, qui
infra regnum Mervungorum consistunt.“ Brunner ist geneigt,
hierin die Gesetzestätigkeit König Dagoberts wiederzuerkennen.
Nun heißt es aber zu Beginn der Lex Alamannorum: „Incipit lex
Alamannorum quae temporibus Hlodharii regis una cum prin-
cipibus suis id sunt XXXIII episcopis et XXXIII ducibus et LXXII
comitibus vel cetero populo constituta est“. Man hat diese An-
1 A. v. Daniels, Handbuch der deutschen Reichs- und Staatenrechts-
geschichte. TI. 2 (1859) S. 206.
? Der Pactus pro tenore pacis und die Entstehungszeit der Lex Salica.
Zeitschrift der Savigny-Stiftung G. A. 1906 S. 253 ff.
® Über ein verschollenes merovingisches Königsgesetz des 7. Jahr-
hunderts. Berliner Sitzungsberichte 1901 II S. 932 — 955.
Der Denar der Lex Salica. 53
gabe auf Chlothar IV (T17—719) beziehen wollen, weil ein par
andere Handschriften berichten, daß die Lex unter Herzog Lant-
frid (709—730) erneuert worden sei. Ich glaube indessen, daß
man unbeschadet einer im 8. Jahrhundert durchgeführten Um-
gestaltung der Lex bei diesen Worten noch an Chlothar II (613— 629)
denken darf. Ja wir sind zu diesem Schluß gezwungen, wenn
wir bedenken, daß diese Einleitung schon im Pactus Alamannorum!
stand, dessen erstes Bruchstück in der einzigen uns erhaltenen
Handschrift mit den Worten beginnt: „ubi fuerunt XXXIII duces
et XXXIII episcopi et XLV comites. incipit pactus lex Ala-
mannorum et sic convenit.“
Deshalb suche ich den Beginn der großen fränkischen Ge-
setzgebungstätigkeit bereits unter Chlothar II., der seit 613 auch
Austrasien beherrschte. Sie ist für mich nicht nur der Ursprung
der Lex Alamannorum und der Lex Bajuvariorum sondern vor
allem auch der gemeinsamen Lex Francorum, deren Spuren wir
noch im zweiten Hauptteile der Lex Ribuaria wiedererkennen.
Dagegen möchte ich auf die Rechnung Dagoberts (629—639)
vornehmlich die Erhöhung des Wergelds im Verhältnis von 15
auf 16 setzen, wodurch die Franken von 187!" auf 200 und die
übrigen Stämme von 150 auf 160 sol. kamen.
Bei dieser Betrachtung der Dinge ist es selbstverständlich,
daß wir in der Lex Salica und Lex Ribuaria nicht mehr eine ge-
sonderte Stammesgesetzgebung erblicken können. Die Wurzel
beider Gesetze ist unverkennbar dieselbe und erst eine spätere
1 Brunner ebend. S. 943 will in diesen Eingangsworten des Pactus
nur eine hängengebliebene Schlußbemerkung jenes verloren gegangenen
fränkischen Reichsschlusses sehn. Dadurch allein wird es ihm möglich,
den Pactus für Dagobert, die Lex Alamannorum aber für Chlothar IV. in
Anspruch zu nehmen. Hierin vermag ich ihm nicht zu folgen, denn die
wörtliche Anlehnung dieser Einleitungsworte des Pactus an die Einleitungs-
worte der Lex Alamannorum z.B. im Codex A.11 „Incipit lex Alamannorum,
qui temporibus Hlothario rege scripta vel dictata fuit, ubi fuerunt XXXIII
episcopi XXXIII duces et LXXII comites“ ist zu groß und auffallend, als
daß wir den fehlenden Anfang anders ergünzen dürften, als es ung die Lex
vorschreibt. Die geringe Abweichung in den Zahlen kommt nicht in
Betracht, da die Handschriften der Lex gleichfalls schwanken. Es haben
XXXIH duces auch Cod. A 8. 9. 10. B 19. 20. 31. 36 und A 12 hat
LXV comites. Auch das neue „Incipit pactus lex ..“ darf uns nicht stören,
wenn wir sehen, dab Cod. A 9 der Lex ebenfalls neu anhebt: „Incipiunt
capitula de lege Alamannorum.“
id: 8. A Te — PT
H4 Benno Hilliger.
Entwickelung hat sie getrennt. So drängt sich uns die alte viel
befehdete und jetzt fast vergessene Ansicht! wieder auf, daß wir
es hier mit einer Gesetzgebung der beiden Teilreiche zu tun haben.
Wenn wir nicht mehr an Chlodwig denken dürfen, sind die Ein-
wände, welche man gegen sie erheben mochte, hinfällig. Gregor
von Tours?, der uns die Entwickelung des Frankenreiches mit
aller Genauigkeit schildert, weiß noch nichts von einer Scheidung
der Franken in Salier und Ribuarier als zwei gesonderten Stämmen.
Und wie will man es erklären, daß die erste Erwähnung der
Salier, — im Edikt Childeberts II. von 596, — sie uns in Köln?
finden läßt, auf ribuarischem Boden?
Was will es dem gegenüber bedeuten, daB uns schon im
Edikt Chilperichs I. (561—584) die Erwähnung der Lex Salica
begegnet? Brunner erblickt darin ein Zeugnis, daß die Lex Salica
älter sein müsse*, als ich auf Grund ihres Münzwesens zugeben
kann. Allein er hebt selber hervor, daß dieses Gesetz uns nur
in einer einzigen Handschrift erhalten ist! Und wo findet es sich?
Im Codex Vossianus Q 119 eingefügt mit anderen Gesetzen in
die Lex Salica selber. Wer bürgt uns dann dafür, daß die Worte
„Sicut et lex Salica habet“ nicht ein späteres Einschiebsel sind?
Ist dies nicht auch beim Pactus pro tenore pacis? der Fall, wo
gleichfalls der Vossianus mit einigen anderen Handschriften die
Worte „quod lex Salica habet“ einschiebt, während sie in den
übrigen Codices nicht stehen? Mit solchem Zeugnis wird man
die Lex Salica schwerlich noch für Chlodwig retten können.
t Vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte 2,1 S. 68ff. gegen Lebeuf, Arnd
und Digot, die ähnliches behaupteten.
? Gregor 5,14 und 5,19 spricht aber wohl von den Austrasii und
Campanenses.
8 Capitularia I Nr. 7 cap. 14 S. 17 (und zwar in allen Handschriften,
während in cap. 8 durchgängig Francus steht). Vgl. Ernst Mayer, Zur
Entstehung der Lex Ribuariorum (1886) S. 18ff.
* Brunner, Rechtsgeschichte I S. 439.
5 Lex Salica hrsg. von Hessels S. 416 cap. 5. — Auch in der Lex
Salica selbst erscheint außer in der Überschrift noch einigemal ein direkter
Hinweis auf sie selbst, nämlich in Tit. 41,1. 47 und 68,1: „qui lege Salica
vivit“, in Tit. 45,2. 60, 2.3 und 52: „quod lex Salica habet (continet, ait
oder est)“, in Tit. 57,1: „legem dicatis secundum legem Salicam“, aber
bezeichnender Weise in Tit. 45. 47 und 63 auch nicht in allen Hand-
schriften. Man erkennt daran, wie wenig beweiskräftig ein solcher Zwischen-
satz ist.
Der Denar der Lex Salica. 55
Dann müssen wir allerdings annehmen, daß die Benennungen
Lex Salica und Lex Ribuaria erst ziemlich späten Ursprunges sind.
In der Tat, wenn wir von den Gesetzbüchern selbst absehen, so
begegnet uns der Name der Lex Ribuaria erst in den Quellen
der Karolingerzeit und der Name der Lex Salica zuerst ın der
Formelsammlung des Markulf!, also in der ausgehenden Merovinger-
zeit. Wir können diese Erscheinung wohl verstehen. Solange
beide Reichshälften getrennt waren, brauchte man auch für die
beiden Frankenrechte noch keinen unterscheidenden Namen, erst
als sie wieder vereinigt wurden, wie 687, nach der Schlacht von
Testry und schon vorher unter Childerich IL? war ein solcher
notwendig geworden.
Zum Schluß aber sei wenigstens mit einem Worte noch be-
rührt, was es mit jenen Titeln der Lex Salica für eine Bewandtnis
hat, welche die Lex Ribuaria überschlägt. Von den Diebstahls-
bußen war schon oben die Rede, daß sie als fremdes Recht erst
später eingedrungen sind. Noch aber bleibt ein Rest, in dem
sich, wie schon Sohm bemerkt hat, vor allem das salische Prozeß-
recht spiegelt und die dem Gesetz seinen eigentümlichen Charakter
gegeben haben. Hierzu gehören namentlich die Titel 44, 47, 58
und 60, also de reipus, de filtortis, de chrene chruda, de eum qui
se de parentilla tollere vult, und noch eine Reihe andere. Wir
haben in ihnen sicher einen Grundstock eigener salischer Rechts-
entwickelung zu erblicken. Ob sie aber wirklich so alt sind, wie
man gemeiniglich annimmt, lasse ich vorläufig dahingestellt.
Hat man doch mit dem reipus, hinter dem man lange genug
etwas vom Mutterrecht witterte, seit den Untersuchungen Brunners
eine merkwürdige Enttäuschung erlebt. Immerhin halte ich
es nicht für ausgeschlossen, daB manches von ihnen noch auf
ältere Satzungen zurückgeht und vielleicht den König Chilperich
zum Urheber hat.
1 Formulae ed. Zeumer p. 57 Marculfi lib. I, 22: in nostri presentia
iactante denario secundum lege Salica demisit ingenuum.
3 Nicht überflüssig erscheint es mir hierbei auf R. Sohm, Fränkische
Reichs- und Gerichtsverfassung S. 22 und die dort angeführte Stelle der
Vita S. Leodegarii zu verweisen: interea Hilderico rege expetunt universi
ut talia daret decreta per tria quae obtinuerat regna, ut unius cuiusque
patriae legem et consuetudinem observaret, sicut antiqui iudices conser-
vavere et ne de una provincia rectores in alıam introirent.
56 Benno Hilliger. Der Denar der Lex Salica.
Das eine aber steht fest, weder das Münzwesen noch das
Bußzahlensystem der Lex Salica rührt von Chlodwig her.
Diesen gewaltigen Zeugnissen der Numismatik wird sich auch
. die rechtsgeschichtliche Forschung auf die Dauer nicht entziehen
können.! Denn das fränkische Recht der Merovingerzeit ist kein
Petrefakt gewesen, der seit den Tagen der Reichsgründung leblos
in sich versteinert war. Wir spüren seine lebendige Kraft gerade
in den Urkunden und Formeln des 7. und 8. Jahrbunderts. Hier
liegt die Geburtsstunde der Lex Salica, sie war die Summe
Merovingischer Gesetzgebung und steht, wie sie uns heute vor-
liegt, nicht am Anfaug sondern am Ende jenes Zeitalters.
1 Noch vor Abschluß dieser Arbeit ging mir der erwähnte Aufsatz
von Rietschel über den Pactus zu, der auf S. 271 den früher von mir er-
örterten numismatischen Gründen schon soweit Gehör schenkt, daß auch
er eine Entstehung der Lex Salica unter Chlodwig ablehnt. Allein Rietschel
bleibt auf halbem Wege stehn. Er sieht im Edikt Chilperichs eine Weiter-
bildung des salischen Rechts und kommt daher zu dem Schlusse, daß die
Lex Salica in der letzten offiziellen Redaktion der Merovingerzeit schon
vor Chilperich, unter den Söhnen Chlodwigs, etwa in den letzten Jahren
Chlothars I. entstanden sei. Hier nur eine (Gregenfrage. Was war denn
das geltende Recht des 7. und 8. Jahrhunderts, etwa die Weiterbildung
Chilperichs, dessen Edikt nur in einer einzigen Handschrift erhalten ge-
blieben ist, oder der Wortlaut der Lex Salica selbst, der uns in weit mehr
als 70 Handschriften vorliegt? Die Ansichten über Rechtsweiterbildung
werden stets einen subjektiven Anstrich behalten, solange sie einer chrono-
logisch gesicherten Quellenunterlage entbehren. Sonst könnte man ja gar
nicht darüber streiten, ob der Pactus pro tenore pacis vor oder hinter
Chilperich einzuordnen wäre. Entscheidend werden stets die äußeren
Merkmale bleiben, wie sie uns z. B. das Münzwesen bietet. Bisher hat
man sich nur mit dem Schilling abzufinden gehabt, jetzt muß man es auch
mit dem Denar.
Rue LE KR
57
Das Verhältnis der drei Redaktionen von Friedrichs d. Gr.
Histoire de mon Temps.
Von
Friedrich Meusel.
Polemiken sind die Dornen im Garten der Wissenschaft.
Wenn ich mich trotz persönlicher Abneigung gegen jede wissen-
schaftliche Polemik zu einer Erwiderung auf Alfred Doves geist-
und pointenreichen Angriff! entschlossen habe, so wurde mir das
um so schwerer, da auch ich in ıhm einen der feinsinnigsten
und universellsten der heutigen Historiker erblicke. So mag es
lediglich das sachliche Interesse der hier behandelten Frage recht-
fertigen, wenn ich dennoch den Fehdehandschuh aufnehme und
den Nachweis führe, daß in Doves Aufsatz unter der glänzenden
literarischen Form eine ganze Reihe schwerwiegender Irrtümer
verborgen, ja, daß seine Beweisführung im ganzen mißglückt ist.
In einem freilich — was „Herr Meusel“? auch nie bestritten
hat — wird man Dove recht geben müssen. Er versucht zu-
nächst noch einmal sehr eingehend den Nachweis, daß die erste
Redaktion von Friedrichs Histoire de mon Temps nicht, wie Koser
gemeint hatte, nur bis zum Breslauer Frieden, sondern bis zum
Ende des Jahres 1742 gereicht habe, der sachlich nicht begründete
Einschnitt zwischen den beiden Hälften der späteren Redaktionen
demnach durch eine Beibehaltung der ursprünglichen Einteilung
bedingt sei. Niemand wird leugnen, daß Doves Wahrscheinlich-
keitsgründe viel für sich haben; so hatte auch ich schon vor
1 Histor. Zeitschr., dritte Folge, Band I, Heft 2, S. 304—326: „Leider
nochmals die Histore de mon Temps!“ Mein angegriffener Aufsatz: Historische
Zeitschrift 96, 434—446.
? Der deutsche Gelehrte nennt bekanntlich den andern „Herr“ nur,
wenn er grob wird; ein französisches Sprichwort meint freilich: „Tu te
fâches, donc tu as tort!"
58 Friedrich Meusel.
Jahresfrist mich für seine Ansicht ausgesprochen! und freue mich,
hier den eigentlichen Beweis hinzufügen zu können. Das „Ori-
ginal“, oder sagen wir deutlicher: das Autograph der zweiten
Redaktion im Berl. Geh. Staatsarchiv?, bestand nämlich ursprüng-
lich aus einzelnen Heften, die erst später zu einem Kleinquart-
bande vereinigt sind, doch so, daß man noch heute die einzelnen
Hefte deutlich zu unterscheiden vermag. Hätte nun — wie Koser
annahm — die erste Redaktion nur bis zu dem sachlich wohl-
begründeten Einschnitt des Breslau-Berliner Friedens gereicht, so
hätte Friedrich naturgemäß bei der Fortsetzung seines Werkes den
Faden da wieder aufgenommen, wo er ihn, nach jener Ansicht,
fallen ließ: eben im Juli 1742. Da nun nach Posners scharf-
sinnigen Untersuchungen der König zweifellos — es wird von
niemand bestritten! — zunächst die Fortführung seines Werkes
bis zum Dresdener Frieden, dann erst die Umarbeitung der ersten
Redaktion vornahm, so müßte, wenn jene Ansicht richtig wäre,
mit dem Juli 1742, der Mitte des siebenten Kapitels der zweiten
Redaktion, ein neues Heft der Handschrift beginnen; denn eben
hier läge der Anfang der Arbeit von 1746/47. Dies ist aber
nicht der Fall; wohl aber fängt ein neues Heft gerade mit dem
Anfang des Jahres 1743 an, dem Beginn der Troisieme partie de
l'histoire de Brandebourg, der „nouveaux mémoires“. Also muß
hier auch der ursprüngliche Einschnitt, das Ende der ersten
Redaktion, der „Urmemoiren“ gelegen haben und Doves an sich
schon wahrscheinliche Hypothese dürfte bewiesen sein.
1 Vgl. Sitzungsbericht des Vereins für Geschichte der Mark Branden-
burg, vom 8. November 1906, 8. 6.
? R. 92 Frdr. d. Gr. A 3. (früher R. 365, C. 1>.
$ Die — an sich ja denkbare — Möglichkeit, die erste Redaktion
habe bis Juli 42 gereicht, Friedrich trotzdem die Fortsetzung erst mit dem
Januar 43 begonnen und jenes strittige Stück (Juli-Dezember 42) erst nach
Umarbeitung der ersten Redaktion — anders wire es nach dem vorliegen-
den Tatbestand nicht möglich — hinzugefügt, wird man als ganz unnatür-
lich und unwahrscheinlich von vornherein ausschalten müssen. — Auch die
handschriftliche Überlieferung der 2. Red. spricht für Doves Ansicht.
Die Schrift im 7. Kap. des Autographs im Berl. Geh. Staatsarchiv zeigt,
daß dieses in einem Zuge geschrieben ist, während von Kapitel VIII
ab größere Schrift und Papier in größerem Format ohne Goldschnitt
(Kap. 1—7 mit Goldschnitt) beginnen. Seconde und troisième partie bil-
deten je einen besonderen, sogar für sich gesiegelten Teil.
Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 59
Doch ist diese Frage — wie mich dünkt — von sehr ge-
ringer Bedeutung; es handelt sich dabei um genau sechs Seiten!
im Format der Publikationen aus den Staatsarchiven, die dem-
nach auf eine ursprüngliche Unterlage zurückgehen, und um
einen kleinen Beitrag zur Frage der Komposition von Friedrichs
Geschichtswerken — sehr viel wichtiger ist jedenfalls die eigent-
liche Streitfrage, mit der diese nichts zu tun hat:
ob die Abweichungen, welche die in der akademischen
Ausgabe uns vorliegende? dritte Redaktion von Friedrichs des
Großen Histoire de mon Temps (von 1775) von dem Text der
zweiten Redaktion (1746/47) aufweist, in ihrer ersten Hälfte
aus einer Benutzung der frühesten Redaktion, der „Urme-
moiren“ von 1742/43 zu erklären sind, die späteste Redaktion
also Bestandteile der zum größten Teil verlorenen ursprünglichen
enthält. Dove hatte, da er diese Frage glaubte bejahen zu dürfen,
die Forderung gestellt: eine Rekonstruktion des ursprüng-
lichen Geschichtswerks aus den späteren Fassungen — nach
dem Muster berühmter mittelalterlicher Quellenuntersuchungen —
vorzunehmen. Er erklärt auch heute diese Aufgabe für nicht
unlösbar; meine entgegengesetzten Ausführungen seien verfehlt.?
Der Schwerpunkt von Doves Beweisführung liegt auf den
Seiten 3l5fl. „Corrigé à Sanssouci sur l'original de mes
mémoires de 1741 et de 1742, ce 1°" juin 1775“ lautet die
nunmehr reichlich oft diskutierte Unterschrift Friedrichs des
Großen unter der ersten Hälfte der letzten Redaktion seiner
Histoire de mon Temps‘ Da Dove die richtige, „literarhistorisch
! Publikationen aus den Preuß. Staatsarchiven IV, 270, Mitte — 276.
? Oeuvres de Frédéric le Grand, Band II bis III, 1846.
® Auf den merkwürdig gereizten Ton seines Angriffs: daß „Herr
Meusel“ „nach 22 Jahren den Schiedsrichter (D zwischen uns (ihm und Koser)
spielt‘, daß er, nachdem die Petersburger Funde gemacht waren, „auf
dieses Material gestützt‘ sich „unserer (!) Frage“ „bemächtigt‘‘ habe usw.,
brauche ich wohl nicht näher einzugehen, da persönliche „Spitzen“ keine
Beweise sind. Ich glaubte bisher, daß wir alle das Recht hätten, rein
sachliche Fragen sachlich zu erörtern.
4 Oeuvres de Frédéric II, 142. Eine Einzelheit sei hierbei gleich be-
richtigt. Koser, Lehmann, Wiedemann und ich — alle, die sich mit dieser
Frage beschäftigten — hatten Dove so verstanden, als habe er bei den
mémoires de 1741/42 an die 1741/42 (42/43) verfaßten Memoiren gedacht.
Da Dove jetzt (S. 815) erklärt, er habe immer die 1741/42 darstellenden
em
60 Friedrich Meusel.
interessante“ Deutung gefunden zu haben meint, müssen wir uns
noch einmal mit ihr beschäftigen. Ich hatte seinerzeit nach-
gewiesen!, daß corriger sur in dieser Notiz nach Fridericianischem
Sprachgebrauch nur bedeuten kann: „stilistisch verbessern auf
Grundlage von“; Dove gibt dies „meinetwegen“ zu, bleibt aber
trotzdem bei seiner Ansicht, daß mit dem original de mes
mémoires . . . die erste Redaktion gemeint sein müsse, indem er
mein „Übermaß an Druckerschwärze“ nunmehr, wenigstens der
Betonung nach, auf das Wort original überträgt? Er kommt
zu dem Resultat — und beweist es aus Abbe Mozins rheinbünd-
nerischem Wörterbuch von 1811 — „corriger une copie sur
l’original“ bedeute „eine Abschrift nach der Urschrift be-
richtigen“. Die Abschrift wäre — zwar nicht ganz, doch un-
geführ —- die Edition von 1746; die Urschrift die verlorene
erste Redaktion; dus Resultat der Berichtigung die Edition
von 1775.
Nun wohl. Nur scheint es mir methodisch richtiger, zu-
nächst einmal zu untersuchen, in welchem Sinne denn wohl
Friedrich der Große das Wort „original“ gebraucht, da er das
Memoiren damit gemeint (er hatte sich nicht direkt darüber ausgesprochen),
so nehme natürlich auch ich diese Deutung mit Vergnügen zurück. Für den
heutigen Stand der Forschung kommt sie nicht mehr in Betracht. — Wie
fein übrigens bei Dove die so echt historische Relativität der Maßstäbe
entwickelt ist, dafür ein hübscher Beweis. Koser (Lehmann und Wiede-
mann) hatten ihn, wie gesagt, genau so verstanden wie ich: „wozu ich
schwieg, weil es mir taktlos erschien, einen Mann von 80 reichem Ver-
dienst wie Koser wegen einer Kleinigkeit zu behelligen“. Mir gegenüber
heißt es, mit Bezug auf genau dieselbe „Kleinigkeit“ (die eben erwähnte
Auslegung von mem. de 1741,42): „das Bild“, das „Herr Meusel*, Kosers
„getreues Echo“, von seiner „Auffassung“ entwerfe, sei „so unähnlich
ausgefallen, daB er sich gedrungen fühle, lauten Einspruch dagegen
zu erheben‘. Er „genüge so eigentlich einer seit vielen Jahren versäumten
Wehrpflicht“. .... „Wunderliches Mißverständnis“ Herrn Meusels
. „verdunkelt“. Und dabei ‚hatte ich Kosers ‚„allerseltsamstes Ver-
sehen“, wie es Dove nennt, nicht einmal mitgemacht!
1 Historische Zeitschrift 96, 436.
? Wenn übrigens Dove (S. 317) bemerkt: „corrigé bezieht sich direkt
auf keines der beiden materiellen Manuskripte, sondern ... auf die ideelle
Textgestalt“, so ist das in meinen Augen philologische Metaphysik, die
cine scharfe Interpretation unmöglich macht. Corrigé bezieht sich, wie das
verbindende sur beweist, zweifellos auf das original de mes mémoires de
1741/42, also entweder auf die erste oder die zweite Redaktion.
Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 61
Wörterbuch von 1811 — nicht benutzt zu haben scheint. Die Bei-
spiele sind uns nach Hans Droysens sehr dankenswerten Zusammen-
stellungen sogleich zur Hand! Am D September 1775, also
wenige Monate nach jener Unterschrift vom 1. Juni, schreibt der
Roi-Écrivain an Finckenstein: „Jai reçu ... la copie de l’histoire
de la dernière guerre . . . Je vous en remercie et j'approuve
égalément que conformément à mes ordres vous ayez cacheté
(versiegelt) et déposé aux archives secrètes l’original de cet intér-
essant ouvrage“. Also original ist, wenn Friedrich von seiner
literarischen Tätigkeit spricht, der Gegensatz zu copie; es be-
deutet demnach nicht „Urschrift‘“,? das heißt, wie Dove übersetzt,
„ursprüngliche Fassung“ (erste Redaktion), sondern „eigenhändiges
Manuskript“ oder „Autograph“ und wird genau gleichbedeutend
mit manuscrit gebraucht, wie sich aus zahlreichen Stellen be-
weisen läßt. So schreibt der König am 24. Juli 1779 wieder
an seinen Archivdirektor Finckenstein: „Je vous prie, mon cher
comte, de me faire copier tout ceci par une main fidèle ...
Quant à l’original vous aurez la bonté de le déposer dans les
archives auprès de mes Mémoires dont il forme la suite“. Oder,
führen wir ein Beispiel aus viel früherer Zeit an: schon der
Kronprinz bittet am 9. September 1739 den bewunderten Vol-
taire: „de me renvoyer l’original ou de le faire copier car je
nai point autre“ Aber nicht nur Friedrich gebraucht original
1 Beiträge zu einer Bibliographie der prosaischen Schriften Friedrichs
des Großen von Hans Droysen (Fortsetzung und Schluß), 1905. Vgl. auch
Teil I, 1904. (Ich zitiere Droysen Il.
3 Wenn ich übrigens Abbé Mozin und seine Übersetzung: „eine Ab-
schrift nach der „Urschrift‘* berichtigen“ recht verstehe, so hat auch er bei
der Urschrift lediglich an das eigenhändige Manuskript des Autors gedacht,
nach dem man ja wohl in der Regel die Abschriften vergleicht.
® Noch einige weitere Beispiele werden genügen: am 15. November
1759 bittet der König d’Argens um sorgfältige Korrektur der Druckbogen
des Charles XII: „pourque cela soit exacte bien ponctué, et conforme en
tout à l'original‘. Ebenso schreibt der König am 23. Dezember 1759 an
den gleichen Freund: „je vous ai renvoyé l'imprimé corrigé et revu sur
l'original“. (Droysen II, 10, 11). Original ist also vollkommen gleich-
bedeutend mit manuscrit, das der König an zahlreichen anderen Stellen
in genau dem gleichen Sinne gebraucht: copie du manuscrit; envoyer le
manuscrit; je conserverai le manuscrit; je vous ai envoyé le manuscrit usw.,
Droysen II, 11, 16, 16, 18. — Übrigens braucht Friedrich für „korrigiert nach“
oder „auf Grundlage von“ nicht nur corriger sur oder d'après — wie
62 Friedrich Meusel.
in diesem Sinne von „Autograph“, der Sprach-Meister Voltaire
wendet das Wort genau ebenso an. „J’envoyai à Cirey, chercher
le manuserit original, sur lequel je fis faire une nouvelle copie“
schreibt er am 22. September 46 an den König." Hier haben wir
also selbst die Kopulation der beiden Synonyma original und
manuscrit. Ganz ebenso spricht der getreue Finckenstein seinem
Herrn am 3. September 1775 die Hoffnung aus, keine wichtigen
Fehler des copiste übersehen zu haben, und fügt hinzu: „Je
viens aussi de cacheter et de deposer aux archives secretes les
manuscripts originaux de tous les différents Mémoires que
V. M. a daigné me confier“?
Also bedeutet: „corrigé ... sur l'original de mes mémoires de
1741 et de 1742...“ nichts weiter als: „verbessert (und zwar in
erster Linie stilistisch verbessert) nach (oder: auf Grundlage von)
meinen eigenhändigen Memoiren? über 1741 und 42“...;
Dove S. 316 meint — sondern ebenso de: corrigé de la première édition,
Droysen Il, 11. Bei sur wird aber am meisten noch an das räumliche
Verhältnis zwischen Vorlage und korrigierter Abschrift oder Bearbeitung
zu denken sein, sodaß man auch aus diesem Grunde das corrige sur
l'original . . . ungezwungener auf die Redaktion von 1746, als auf die von
42/43 bezieht; bildete doch, wie Dove ganz richtig bemerkt, „die körper-
liche Grundlage . . . 1775 eher die Handschrift von 1746/47".
1 Oeuvres de Fred. XXII, 157.
? Dieses und die voruufgehenden Beispiele bei Droysen II, 22 f. und 13.
3 Ein merkwürdiges Mißverständnis Doves sei bei dieser Gelegenheit
berichtigt. S. 322 Anm. 1 seines Aufsatzes findet sich folgende Spitze: „die
schwedische Abschrift (die von Arnheim gefundenen Upsalaer Fragmente
der ersten Redaktion) gibt ihrem Original den angeblich von Voltaire her-
rührenden Titel: „Petits fragments des Mémoires du roi de Prusse, écrits
de sa main“. Das versteht Dr. Meusel in einem „kritischen Nachtrag" zu
seinem früheren Artikel in den Preuß. Jahrbüchern (120, 482 ff.) dahin, daß
Friedrich nicht die Memoiren, sondern die Auszüge mit eigener
Hand geschrieben habe!* Ich kann nur erklären, daß mir der Gedanke,
Friedrich habe die erste Redaktion nicht eigenhändig geschrieben, niemals
gekommen ist und muß Dove bitten, mir die Stelle nachzuweisen, wo ich
je etwas Ähnliches behauptet habe. Dagegen sind meine übrigen Angaben
über das „Original“, die Petersburger Fragmente, inzwischen durch den
Augenschein bestätigt worden. Diese Fragmente der ersten Redaktion sind
nämlich von der Kaiserl. Russ. Bibliotheksverwaltung im vorigen Winter auf
eine Reihe von Wochen an das Berliner Geb. Staatsarchiv geschickt und
hier von den Interessenten (Koser u. bes. Hans Droysen) sorgfältig geprüft
worden. Die Auszüge sind trotz des Ausrüfungszeichens teils in der Ortho-
graphie Friedrichs des Großen, teils von Voltaire geschrieben, von Voltaire
Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 63
irgend eine Anspielung, welche Redaktion, ob die erste! oder die
zweite damit gemeint sei, läßt sich — falls man nicht das sur
doch räumlich faßt — beim besten Willen nicht hineininter-
pretieren.
Nun hat Dove zwar die von Koser und mir vertretene An-
sicht, mit den memoires de 1741 et de 1742 sei in jener Unter-
schrift die zweite Redaktion gemeint, von vornherein für eine
„Lrivialität“ erklärt; doch nehme ich diesen Vorwurf gern auf
mich, da eine nüchterne Überlegung diese Deutung als die
richtige erweist.” — Nehmen wir einmal an, Dove hätte recht.
die mittlere Partie, genau bis zu dem Worte, wie ich es rein philologisch
aus der Orthographie erschlossen hatte. Daß die übrigen Partien — sie
sind von Schreiberhand — von Friedrich d. Gr. selbst geschrieben seien,
habe ich, obwohl es wahrscheinlich war, absichtlich nicht gesagt, sondern
nur, daß sie von ihm „herstammen können.“ (Pr. Jahrbb. 120, 525). Vgl.
den oben zitierten Sitzungsbericht vom 8. November 1905 S. 3—6. Meint
Dove auch hier, wo der Augenschein ihn widerlegt: „der Skeptizismus
ist keine verbotene Religion ?"
1 Wie Friedrich der Große „erste Redaktion“ wohl ausgedrückt hätte,
vgl. unten S. 64, Anm. 1.
3 Dove beruft sich übrigens auch hier — in eingehender Erörterung
— auf den Umstand, daß die Unterschriften unter beide Hälften der dritten
Redaktion nicht gleichlautend sind. Während die erste die geheimnisvolle
Nachschrift trägt: „Corr. à Sanss. sur l'original de mes mémoires de 1741
et de 1742... Fédéric‘“, lautet die Schlußbemerkung der zweiten lakonisch:
„Fin de la troisième partie. Corrigé à Sanssouci ce 20 juillet 1775 Fédéric.“
Dove bemerkt dazu: „Meine Deutung bewahrt . . . den strengen Sprach-
gebrauch (des Abbe Mozin); an die Stelle der Trivialität tritt die uner-
wartete Kunde von einem eigentümlichen Vorgang. . . . In eingeborener
Gewissenhaftigkeit setzte er ihm (der König dem verlorenen „Original“ X),
seiner letzten Dienste dankbar eingedenk, in der . .. Notiz vom 1. Juni
das lakonische Epitaph: „Corrigé à Sanss. sur l'original ... Fédéric“. —
Liegt nicht eine andere, schlicht-prosaische Deutung näher? Friedrich
war, zumal in seinen letzten Lebensjahren, kein Freund von Wieder-
holungen („unnütze Worte machte Friedrich nicht“); mit schonungsloser
Sachlichkeit hat er sie allenthalben in der dritten Redaktion weg-
gestrichen. Sollte er nicht gemeint haben, der Leser sei nach der Notiz
am Schluß des ersten Teils: „Korrigiert in Sanssouci auf Grundlage der
eigenhändigen Handschrift meiner Memoiren über 1741 und 42“ (das heißt
der Redaktion von 1746) hinreichend orientiert, sodaß am Schluß des
zweiten Teils ein kurzes Corrigé genüge? Ist doch auch nach Dove die
Korrektur nur nach der zweiten Redaktion „der nüchstliegende Weg"
(S. 312). Ich denke mit Koser: „Unter keinen Umständen hat der König
in jene Datumzeilen etwas hineingeheimnisseu wollen“.
64 | Friedrich Meusel.
Die Redaktion von 1746 hätte also — was ja niemand bezweifelt
— 1775 zur Grundlage gedient und die von 1742/43 sei nur
gelegentlich zur Korrektur mitherangezogen worden. Wie hätte
der König das wohl ausdrücken müssen, um „einem künftigen
Herausgeber“ verständlich zu sein? Der wichtige, entscheidende
Vorgang ist, wie Dove nicht leugnet, die Zugrundelegung der
zweiten Redaktion; also sie hätte wohl zunächst angedeutet
werden müssen. Demnach: corr. sur l'original de mes mém.,
korrigiert auf Grundlage des Manuskripts der zweiten Redaktion.
Hätte der König aber ferner noch andeuten wollen, daB er außer
dieser sachlich grundlegenden Redaktion auch die allererste
gelegentlich mit herangezogen hätte, dann wäre natürlich ein
weiterer Zusatz nötig gewesen; also etwa „et d’apres l’original
de la premiere composition“! GewiB wäre diese Unterschrift
etwas langatmig geworden; aber ein so verwickelter Vorgang
läßt sich schlechterdings nicht kürzer ausdrücken. Daß aber —
was nach Doves Auslegung der Fall wäre — ein Schriftsteller,
der die Umarbeitung seines Werkes auf Grund einer früheren
Redaktion und die Anbringung einiger „schriftstellerischen“ Ver-
besserungen — die Dove selbst für im ganzen geringfügig erklärt —
andeuten will, den entscheidenden, für den Nachgeborenen
keineswegs selbstverständlichen Vorgang vollkommen
übergeht und nur auf die gelegentliche Mitheranziehung des
allerersten Manuskripts in der Schlußnotiz hinweist — das wäre
in der Tat ein „eigentümlicher Vorgang“. Wäre Doves Über-
setzung richtig, so wäre Friedrichs Redaktionsvermerk positiv
falsch, da die „Korrektur“ — corrige in genau dem gleichen
Sinne gebraucht wie in der Notiz am Schluß des zweiten Teils?
— tatsächlich auf Grund der zweiten Redaktion vollzogen (et?
! Den Ausdruck: „premiere composition (nicht original!) wendet
Catt in seinen Memoiren (ed. Koser S. 281 Anm.) an, wo er von der größtenteils
verbrannten ersten Redaktion („Urschrift“) der Geschichte des siebenjährigen
Krieges spricht. — Vermutlich würde sich Friedrich der Große ebenso. aus-
gedrückt haben, da auch ihm die künstlerische Komposition, nicht der
originale Quellenwert seiner Werke die Hauptsache war (j'avais composé
la moitié de ma pièce . . .“, Droysen II, 24).
3 Oeuvres de Frédéric III, 180.
® Ist übrigens der Redaktionsvermerk vom 1. Juni in der schlichten
Auslegung, die ich ihm gebe, wirklich „in jeder Hinsicht gedankenlos äu
(Dove S. 317). Wir haben hier den einzigen Fall in Friedrichs gesamter
Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 65
Ich muß also konstatieren, daß Doves Beweis-
führung auch in diesem entscheidenden Punkt in seinem
Aufsatz: „Leider nochmals...“ mißglückt ist.
Damit dürfte die Interpretation jener „Datumzeile“ vom
1. Juni 1775 erledigt sein; „es lolınt sich“, nunmehr die Ein-
wände zu betrachten, durch die Dove meine frühere Einzel-
beweisführung zu Fall zu bringen sucht! Der von ihm an-
gegriffene Satz, die Umarbeitung von 1775 sei „vor allem unter
dem formellen, stilistischen Gesichtspunkt vor sich gegangen“
wird ja keiner Verteidigung bedürfen; denn daß sich zwischen
der zweiten und dritten Redaktion nicht nur zahlreiche stilistische,
sondern auch sachliche Abweichungen finden, lehrt bei jedem
Vergleiche der Augenschein. Wohl aber muß ich auf den An-
klang im Wortlaut zwischen einem Bericht von Podewils und
dem Text der dritten Redaktion zurückkommen, da Dove meine
darauf bezüglichen Ausführungen ? höchst geistvoll als „den sel-
tenen Fall eines rein stilistischen Aktenstudiums“ verspottet,
indem er die Hälfte meiner Gründe seinen ‘Lesern erspart.
Wiedemann hatte in seiner Miszelle® darauf hingewiesen,
literarischer Tätigkeit, wo außer der späteren Redaktion eine frühere vor-
liegt, die der König dauernd als duseinsberechtigt anerkannt hat — wie
eben aus ihrer nochmaligen versiegelten Niederlegung im Archiv (September
1775; vgl. Dove S. 319 Anm.) hervorgeht. Sonst wurden die ersten Manu-
skripte als brouillons behandelt, die des Aufhebens nicht weiter wert waren.
Und da sollte es „in jeder Hinsicht gedankenlos‘ sein, seine Nachfolger,
an die der König nicht ausschließlich, aber in erster Linie als Leser ge-
dacht hat, auf dieses frühere eigenhändige Manuskript hinzuweisen — falls
überhaupt in dieser Notiz ein Hinweis liegen soll?
ıA.a.0.S.323f. All das kleine stachliche Rankenwerk, mit dem
mein verehrter Gegner seine mir gewidmeten Ausführungen durchflochten
hat, wird nicht erst einer Beseitigung im einzelnen bedürfen; so wenn er
(S. 314 Anm.) fein andeutet, ich hätte wohl nicht seine Deutsche Ge-
schichte, sondern nur Kosers Aufsatz benutzt, oder (S. 324), ich hätte
seine Annalen von Reggio wohl nur aus Schetfer-Boichorsts Rezension ge-
kannt; ich freue mich, daß auch das letztere nicht zutrifft. — Leider deutet
Dove aber (S. 324) auch an, ich hätte vielleicht an einige meiner Argu-
mente selbst nicht geglaubt; er findet die Art des Beweises, „die Mittel“,
durch die ich mich mit den scheinbaren Anklängen an die Urmemoiren
„abfinde‘“, „psychologisch befremdend“. Ich finde diese Andeutung nicht
hübsch; mit solchen Waffen sollte ein Mann wie Dove nicht kämpfen.
3 Historische Zeitschrift 96, 438 f.
3 Historische Zeitschrift 67, 293 f.
Histor. Viorteljahrschrift. 1907. 1. 5
66 Friedrich Meusel.
daß Podewils Bericht über die Audienz des englischen Gesandten
Robinson bei Friedrich am 7. August 1741! in einigen, in der
zweiten Redaktion anders lautenden Ausdrücken mit dem Wort-
laut der dritten Redaktion übereinstimmt.” Er zog daraus den
Schluß, es müsse an dieser Stelle die erste nochmals heran-
gezogen sein, da sie gewiß den ursprünglichen Wortlaut würde
enthalten haben. Woher wissen wir aber, daß die „Urmemoiren“
diese Ausdrücke (zwei Verben) wirklich enthielten ?
Es ist möglich, aber nur Hypothese. Nun hatte Schwill in
seiner von Dove gerühmten Freiburger Dr.-Arbeit, — was dieser
übersehen zu haben scheint — klar nachgewiesen, daß ein Teil
der sachlichen Verbesserungen der dritten Redaktion unmöglich
auf die erste zurückgehen könne, zumal alle Verbesserungen
im zweiten Teil, für den es ja nie eine entsprechende „Urschrift“
gab.” Es folgt daraus, daß Rankes Wort, neue Studien habe der
König bei Abfassung der letzten Redaktion überhaupt nicht
gemacht, -- es wird von Dove dreimal gegen mich ausge-
spielt! — nicht ganz richtig ist. So war zum mindesten
der Hinweis gestattet, Friedrich könnte bei der letzten Um-
arbeitung noch einmal einen Blick auf dies wichtige, die Ver-
handlungen zusammenfassende Aktenstück geworfen haben, da
er 1775 die Robinson-Episode sehr eingehend, zum teil verändert 3.
darstellt und gerade die, von Wiedemann bemerkten, mit der
Denkschrift übereinstimmenden Worte in Podewils Be-
richt unterstrichen sind!’ Dem König also auf den ersten
Blick ins Auge fallen mußten! Natürlich ist diese Ansicht auch
eine Hypothese, eben deshalb hatte ich „vielleicht“ gesagt ;° da
wir aber schlechterdings nicht wissen, ob die drei überein-
1 Abgedruckt: Politische Korrespondenz Friedrichs des Großen I, 298.
? Die Stellen sind in meinem Aufsatz Historische Zeitschrift 96, 439
Anm. 1 zusammengestellt.
s F. Schwill, Das Verhältnis der Texte der Histoire de mon Temps
(1892) S. 51, 81 ff. Ich hatte Historische Zeitschrift 438, Anm. 3 — viel-
leicht zu knapp — bereits darauf hingewiesen.
* Auch seine pathetische Ansprache an Robinson hat der König in der
dritten Redaktion geändert; vgl. Publikationen aus den Preußischen Staats-
archiven IV, 233 tf. Oeuvres II, 84 f.
® Sie sind in der Politischen Correspondenz gesperrt gedruckt.
° Meine Worte waren: „daß Friedrich vielleicht das betreffende
wichtige Aktenstück noch einmal einsah (nicht, wie Dove zitiert, ansah).
Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire de mon Temps. 67
stimmenden Worte in der ersten Redaktion wirklich gestanden
haben, dürfte sie mindestens so wahrscheinlich sein, wie Wiede-
manns nach Dove „bis zur Evidenz“ erbrachter „Beweis“.
Stellen wir nun zum Schluß, statt die weiteren Einwände
meines verehrten Gegners zu widerlegen — was nicht schwierig
wäre — positiv die paar scheinbaren Anklänge zusammen, die
zwischen den in Petersburg gefundenen Resten der „Urmemoiren“
und der dritten Redaktion zu finden sind. Denn das muß noch
einmal entschieden betont werden: Schwill ist nirgends über
das „vielleicht“ hinausgekommen; er hat auch nicht für eine
einzige Stelle der dritten Redaktion den Nachweis zu erbringen
vermocht, daß die erste Niederschrift benutzt sein müsse.!
Wir sind somit, da selbst der sorgfältigste Vergleich der voll-
ständigen Werke nichts ergibt, lediglich auf die Petersburger
Fragmente der so gefeierten „Urschrift“ angewiesen. Es sind
immerhin gegen acht Seiten im Format der akademischen Aus-
gabe der Oeuvres, — merkwürdig, daß Dove sie bei seiner Beweis-
führung ganz übergeht.
Die einzige nachweisbare sachliche Übereinstimmung zwischen
der ersten und der dritten Redaktion ist die, daß Friedrich, der, wie
bekannt, in den Urmemoiren persönlichen Ehrgeiz für eins seiner
Motive zum eısten schlesischen Kriege erklärt, in der zweiten
Redaktion aber auf Voltaires Anraten dieses wahrheitsmutige Be-
kenntnis entfernt hatte, in der dritten, dem eigensten Drange
seiner Natur folgend, halb zweifelnd, mit anderen Worten dieses
Bekenntnis wieder hergestellt hat?; schon Koser bemerkt: „Um
! Übrigens hatte Posner nicht, wie Dove in seiner Deutschen Ge-
schichte zitiert, an „zahlreichen“, sondern an „einzelnen“ Stellen eine
Heranziehung der allerältesten Fassung vermutet (Publ. IV, 149); doch
hat niemand bisher einen Beweis auch nur für eine Stelle zu erbringen
vermocht. Und zwar denkt Posner lediglich an tatsächliche Nachrichten,
nicht an den „Stil“, auf den sich Dove jetzt — faute de mieux — fast ganz
zurückgezogen hat.
? „la vivacité de mon tempérament; „l'ambition, l'intérêt, le désir
de faire parler de moi l'emportèrent et la guerre fut résolue" (Droysen II, 30)
lauten die betreffenden Sätze der ersten Redaktion (wenn sie uns Voltaire
ganz wortgetreu überliefert hat), — „et peut-être l'envie de se faire un
nom“ (Oeuvres III, 56) das zögernde Zugeständnis in der letzten Redaktion,
wo im übrigen die sachlichen Motive zur Eroberung Schlesiens in den
Vordergrund treten. — Wie leicht die gleich zu erwähnenden kleinen
5*
68 Friedrich Meusel.
sich zu erinnern, daB 1740 der Ehrgeiz, das Verlangen, sich
einen Namen zu machen, einen Platz unter seinen Beweggründen
eingenommen, dazu brauchte Friedrich 1775 wahrlich nicht im
Buche nachzuschlagen.“!
Dazu tritt — denn ob die von Wiedemann bemerkten Worte
wirklich in den Urmemoiren standen, wissen wir nicht — ein
einziger Anklang stilistischer Natur: 1742 schrieb der König
„des troupes toujours prêtes d'agir“, 1746 änderte er „une armée
nombreuse et mobile“, 1775 „stellte er teilweise wieder her“ une
armée toute prête d’agir. Stellte er wirklich wieder her?
Könnte es nicht — trotz Doves Widerspruch — ein Zufall sein,
daß sowohl in der ersten, wie in der dritten Redaktion das
Wôrtchen „schlagfertig“ steht, zumal sich dieser Begriff ja wohl
nur auf eine beschränkte Anzahl von Möglichkeiten ausdrücken
läßt? Und schließlich jeder Mensch einige Ausdrucksweisen mit
Vorliebe gebraucht? Auf die beiden anderen „Anklänge an die
leibhaftigen Reliquien der Urmemoiren“, die ich nach heißem
Bemühen gefunden hatte?, brauche ich hier nicht nochmals
einzugehen, da Dove sich nicht auch auf sie beruft; sonst müßte
man es wiederholen: Friedrich der Große brauchte nicht in der
ersten Redaktion nachzuschlagen, um sich zu entsinnen, daß sein
Schwager Anton hieß!
Damit wären die erwiesenen Übereinstimmungen zwischen
der ersten und der dritten Redaktion schlechterdings erschöpft.
Was sagt nun wohl der vorsichtige Philologe und Historiker bei
einem so belastenden Tatbestand? Ich denke doch:
non liquet;
es läßt sich beim besten Willen nicht der Nachweis
erbringen, daß Friedrich 1775 die ,Urschrift“ nochmals
herangezogen hat.
Wohl aber sprechen gewichtige Erwägungen und mehrere
Aussprüche Friedrichs des Großen selbst entschieden dagegen. Es
sei gestattet, sie hier noch kurz zusammenzufassen.®
Ähnlichkeiten im Ausdruck entstehen, dafür ein Beweis: die aus den Peters-
burger Fragmenten stammende Upsalaer Abschrift hat „l'envie de faire
parler de moi“ (Forschungen IX, 2, S. 165): wie viel ähnlicher dem Wort-
laut der dritten Redaktion!
! Hist. Ztschr. 52, 404 (1884). ? Hist. Ztschr. 96, 440.
® Vgl. Preuß. Jahrb., Bd. 120, S. 519 f. Hist. Ztschr. 96, 445.
Das Verhältnis der drei Redakt. e Friedrichs d. Gr. Histoire de mon Temps. 69
Schon 1764 nennt König Friedrich sogar die reifere zweite
Redaktion der Histoire de mon Temps geringschätzig „das Werk
eines jungen Mannes und die Folge jener Schreibwut, die in
Europa eine Art epidemischer Krankheit geworden ist“!, — „und
Worte König Friedrichs sind in dubio allzeit streng zu nehmen“,
wie Dove treffend bemerkt. Eben deshalb, weil ilım selbst die
Redaktion von 46 schon damals nicht mehr genügte, hat der
König 1775 sein Werk so völlig umgegossen, daB uns nach
Rankes Wort die beiden Redaktionen „Dokumente der Ent-
wicklung des großen Mannes“ sind, „von dem sie herrühren“.
Gerade während der König mit dieser Umarbeitung beschäftigt war
— acht Tage vor dem Abschluß der schriftstellerischen Umformung
des zweiten Teils — hat er sich nochmals, Voltaire gegenüber, über
die früheren Redaktionen seines Geschichtswerks geäußert: „Ihr
Brief fand mich, die Feder in der Hand, damit beschäftigt, alte
Memoiren durchzukorrigieren, die Sie sich vielleicht entsinnen
werden, einst (1743, 1751) wenig korrekt und wenig kor-
rigiert und wenig sorgfältig behandelt gesehen zu haben.
Ich lecke meine Kleinen, ich versuche, sie zu glätten. Dreißig
Jahre Unterschied machen es schwieriger, sich selbst zu genügen
und ... ich will doch nicht, daß mein Werk schlecht gemacht sei.“
(12. Juli 1775).” Und da sollte Friedrich, der über die Erst-
1 Oeuvres IV, p. XIII (Vorrede zur Geschichte des Siebenjühr. Krieges).
? Der französische Wortlaut Droysen II, 22. Die Stelle kann sich
ebensogut auf die zweite wie auf die erste Redaktion der H. d. m. T. be-
ziehen, da Voltaire auch die zweite höchstwahrscheinlich teilweis kennen
gelernt hat. Er schreibt nämlich am 29. Okt. 1751 an reine Nichte Madame
Denis: „Ce dont je suis très-sûr, c'est que mon gracieux maître m'a honoré
d'un bon coup de dent dans les Mémoires qu'il a fait de son règne depuis
1740. (Oeuvres, Paris 1818, XXXII, 496). Dieser BiB — die bekannte
wundervoll sarkastische Verspottung von Voltaires diplomatischer Mission
vom Herbst 1743 — findet sich erst im 8. Kapitel der H d. m. T. (Publ.
aus d. Staatsarchiven IV, 299f.), kann demnach in den Urmemoiren nicht
gestanden haben, so daß mit den Mémoires nur die zweite Redaktion ge-
meint sein kann. Es wird sich also der König geweigert haben, Voltaire sümt-
liche Hefte dieser Redaktion zu zeigen, wodurch dieser mißtrauisch wurde. —
Vgl. auch Preuß. Jahrb., Bd. 120, 484 Anm. — DaB man den Brief an
Voltaire vom 12. Juli 1775 nicht etwa für eine Benutzung der ersten
Redaktion in Anspruch nehmen darf (da er während der Umarbeitung des
dafür garnicht in Betracht kommenden zweiten Teils geschrieben ist), hebt.
Dove S. 320 Anm. mit Recht hervor.
10 Friedrich Meusel.
linge seiner historischen Muse gerade in formeller Hinsicht so
scharf aburteilt, zwar nicht darauf ausgegangen sein, „den ur-
sprünglichen Wortlaut überall (!) schlechtweg herzustellen“, aber
immerhin die erste Itedaktion „schriftstellerisch“ als Muster zu
benutzen? Zumal, wie alle bekannten Fragmente und der präch-
tige Avant-Propos! überzeugend beweisen, „der ganze geistige
Ton des noch ungebrochenen heroischen Übermuts“ dem König
weit mehr aus der ersten Redaktion, nach dem Breslauer Frieden,
als aus der zweiten, nach dem viel weniger erfolgreichen Dresdener,
entgegenklang?! Dove hat sich die Sache zu leicht gemacht, wenn
er einfach annahm, die erste Redaktion sei „jedenfalls auch ein-
facher“ gewesen, als die drei Jahre später gefertigte Über-
arbeitung.
Ich bitte Alfred Dove, der eine so reiche historische Phantasie
besitzt, sich doch einmal in Friedrich d. Gr. als Schriftsteller und
seine Entwicklung als solchen hineinzuversetzen! Derselbe König,
der später die Werke seiner Jugend so schonungslos als unreif
verurteilt, sollte in dem brouillon? der ersten Redaktion das
„Original“® seines Werkes bewundert haben, dessen kecken
Jugendstil? er noch in der (wie in Erz gegossenen!) Redaktion
von 1775 wiederherzustellen gesucht hätte? Wie unfritzisch ge-
dacht! Kann sich Dove wirklich nicht vorstellen, daß dem ge-
alterten, hart gewordenen König der bald enthusiastisch über-
schwengliche, bald gesucht geistreiche Stil seiner goldenen Jugend-
tage später nicht mehr gefiel, daß er all das Ungleichmäßige im
Stil der zweiten Redaktion 1775 zu beseitigen suchte, um immer
strenger sachlich — etwa wie Caesar oder Polybius — zu
schreiben? Und da sollte Friedrich die gerade stilistisch noch
1 Die Avant-Propos aller drei Redaktionen liegen jetzt vollständig
vor; auch sie zeigen nicht das geringste Zurückgreifen des letzten auf den
ersten. Vgl. meinen Aufsatz: Friedrich der Große als historisch-politischer
Schriftsteller, Preuß. Jahrbb. 120.
? Es wird nicht nur Ausrede gewesen sein, wenn Friedrich am 8. Sep-
tember 1743 an Voltaire schrieb: „le reste de mon mémoire (mes mémoires ?)
est si fort barbouillé (gesudelt) et en si mauvais état, que je ne puis vous
l'envoyer.“ Oeuvres XXII, 145.
3 Dove nennt (S. 317) sogar die viel vollendetere zweite Redaktion
„das bloße Surrogat eines Originals“!
* Unter „Stil“ verstehe ich natürlich, wie Dove, ebenso den geistigen
Gehalt, die „Stimmung“, wie die literarische Form.
Das Verhältnis der drei Redakt. v. Friedrichs d. Gr. Histoire demon Temps. 71
unvollkommenere, ja vielfach, wie die erhaltenen Reste! beweisen,
geradezu ungelenke erste Redaktion, 1775 wieder hervorgezogen
haben, um nach ihr die letzte stilistisch zu verschönern? Ich
bitte Dove, die drei Redaktionen, soweit sie uns vorliegen —
gerade die erste und die letzte sind unendlich verschieden —
einmal Satz für Satz unter diesem Gesichtspunkt zu vergleichen,
und zweifle nicht, daß ein so feiner Stilkenner wie er diese un-
mögliche Ansicht wird fallen lassen.
Die einst von Dove gestellte Aufgabe bleibt dem-
nach — trotz seines Widerspruchs — auch heute unlösbar.
Er hatte eine Rekonstruktion der Urmemoiren, etwa nach dem
Muster von Scheffer- Boichorsts Annales Patherbrunnenses, we-
nigstens dem Inhalte nach, gefordert. Wie es mit dem Resultate
steht, werden jetzt alle Leser beurteilen können. —
Doves Aufsatz ist somit zum größten Teil ein wundervolles
„>pitzen“gewand, das gewiß gar manchem, wie mir selbst, einen
ästhetischen Genuß bereitet hat; daß es Durchsichtigkeit und
Zerreißbarkeit aller Spitzen teilt, ist nicht meine Schuld.
Glaube Dove nicht, daß ich auf jeden Fall widersprechen
möchte; einer sachlichen Berichtigung würde ich gern zugäng-
lich sein:
„Je sais sur leurs avis corriger mes erreurs
Et je mets à profit leurs malignes fureurs!“?
1 Die mittleren, von Voltaire abgeschriebenen Partien der Petersb.
Fragmente, die sich glatter lesen, (Droysen II, 30—31, von Suitte des
fragments bis roy auguste) werden dabei leider ausscheiden müssen, da
sie vielleicht von Voltaire beim Abschreiben gefeilt sind. Vgl. meinen oben
zitierten Sitzungsbericht S. 5f. — Ich habe, um auch hier sicher zu gehen,
die Fragmente der ersten Redaktion einem gebildeten, geborenen Franzosen
vorgelegt. Er fand zahlreiche Germanismen darin und war entsetzt über
den unfranzösischen Bau mancher Sätze, während ihm die dritte Redaktion
viel mehr französisch erschien. Ist es also nötig, meine Bemerkung (H. Z.
96, 436) zu verspotten, daß Friedrich immer mehr der fremden Sprache
Meister wird?
? Boileau, Epitre VII.
Kritiken.
Catalogus codicum mss. Bibliothecae universitatis Lipsiensis.
Katalog der Handschriften der Universitätsbibliothek zu
Leipzig. VI. Die lateinischen und deutschen Hss. III. Band:
Die juristischen Hss., von R. Helssig. Leipzig, Otto Harrasso-
witz 1905. XLII, 371 S. 8% Mk. 20.—.
Die mittelalterlichen Rechtshandschriften der Leipziger Universi-
tätsbibliothek waren bisher nur mangelhaft aus Fellers Katalog (1686)
bekannt. Helssigs neuer Katalog, eine der besten unter den ein-
schlägigen Arbeiten, leistet allen billigen Anforderungen Genüge, wenn
er auch im einzelnen mehrfach der Berichtigung und Ergänzung be-
darf. Auf den ersten Blick sieht der kundige Benutzer, daß das
neue Verzeichnis nicht, wie so viele andere, von einem Dilettanten,
sondern von einem in der juristischen Quellen. und Literaturgeschichte
meist wohlunterrichteten Fachmanne verfaßt ist. Referent leitet seine
Legitimation zu diesem Urteil u. a. aus der von ihm selbst 1891 in
Leipzig vorgenommenen Untersuchung von mehr als 30 Hss. her.!
Der Katalog beschreibt über 300 Rechtshss. (die geschlossene
Masse der Codd. 870— 1113, zehn Extravaganten S. 254—260, die
58 Codd. Haeneliani); dazu kommen anhangsweise (S. 325—346)
juristische Stücke aus 76 andern Hss. des alten Leipziger Bestandes.
In der Einleitung (S. XI—XXIV) wird zusammenfassend über die
Provenienz der Hss. berichtet; der Grundstock stammt aus den Landes-
klöstern, deren Verzeichnisse z. T. noch erhalten sind. Gute Register
erleichtern die Benutzung des neuen Katalogs: systematische Übersicht
der katalogisierten juristischen Stücke (aus fast allen- Rechtsgebieten)
S. XXXIV—XLII, Verzeichnis der datierten Hss. S. 347, alphabe-
tisches Titelverzeichnis S. 348—366, Namen von Schreibern S. 367,
eingeschriebene Namen und frühere Besitzer S. 368f.
Die äußere Beschreibung der Hss. ist sorgfältig und erschöpfend,
nur daß vielleicht noch die Angabe der Lagenverhältnisse und der
ı Hss., die Ref. selbst eingesehen hat, sind im folgenden mit einem
Stern bezeichnet.
Kritiken. 13
Wasserzeichen zu wünschen wäre. In den Zeitansützen insbesondere
hat Verf. richtiges Augenmaß bewiesen (*911 und *931 I sind mög-
licherweise etwas früher anzusetzen?). Kaufnotizen u. dgl. werden
meistens mitgeteilt; übersehen hat Verf. in #893 Bl. Ih: ‘Concondancie
(sic) decretorum pro duobus Hor.
Die innere Beschreibung analysiert die einzelnen Stücke jeder
Hs. (s. unten I), notiert Anfänge und Enden, Überschriften und
Unterschriften (II), liefert die Identifizierung jedes Stückes (III) und
gibt literarische Nachweisungen (IV), sowie gelegentliche literar-
geschichtliche Exkurse (V).
I. Die Vollständigkeit der Analysen jeder Hs. verdient im
allgemeinen die höchste Anerkennung. Einige Lücken fallen nicht
sehr ins Gewicht. So ist zu *914 der Inhalt des Vorblattes (medi-
zinisch) nicht angemerkt. — Cod. *992 (6) enthält nicht nur die
Institutionum rubricarum expositiones mit dem (im Kataloge nicht
notierten) Anfang: ‘IN nomine ... Imperator cesar. De iusticia et
iure: glosa Rubrice. Justicia est constans et perpetua’, und mit dem
Ende Bl. 149b col. 1: “executio eorum plurimum datur. Expliciunt
Rubrice inst”, sondern auch Rubrice digestorum et primo D.
ueteris, welche jedoch schon mit dem tit. D. 2, 11 v.: ‘secundum
motum et arbitrium iudicantis’ abbrechen. — Am Schlusse von
*1025 (1) steht schon Bl. 112 b: "Explicit lectura quinque librorum
decretalium’; dann folgen, was der Katalog verschweigt, Bl. 112b
bis 114a Tituli decretalium in Memorialversen nebst Auf-
lösung der des Metrums halber verwendeten Kürzungen. — In 861
Bl. 96—101b hat Verf., wie Anfang und Schluß lehren, zwei Ak-
tionentraktate zusammengeworfen, vgl. Nrn. 4 und 5 meiner Be-
schreibung einer Hs. zu Halle (Beiträge I, 437).
II. In der Angabe der Anfänge, Unterschriften usw. ist Verf.
m. E. manchmal nicht weit genug gegangen. Wissenswert wären
z. B. die im Katalog fehlenden Textinitien von Cod. 912. 915 (2—4).
916 (1.2). 1062 (6). 1107 (2). Haen. 17 am Ende. Cod. 158. 265.
276. 1478 Bl. 50b. Die Verweisungen auf Anfänge und Schlüsse
desselben Werkes in andern Hss., z. B. zu *961 (1), *962 (4) führen
zu Ungenauigkeiten. Cod. *992 Bl. 141 fängt nicht mit ‘Quod’,
sondern mit ‘Nota quod’ au. In *916 (7) lautet die nicht mitge-
teilte Subskription: “Et sie est finis istius processus super possessorio
In quo demon agit contra genus humanum’.
In der Orthographie der mitgeteilten Exzerpte hat sich der
Herausgeber nicht selten in unzulässiger Weise von der handschritt-
lichen Schreibung entfernt. In *896 (S. 21 Z. 5) steht 'reportorij’,
nicht repertorii; in *897 (2) Z. 3 macht Verf. aus “extimamus” kurzer-
74 Kritiken.
band existimamus; in *897 (5) hat die Hs. “Secuntur’, nicht Sequun-
tur; in *913 bietet die Unterschrift ‘extracta’, nicht extracte; in
*914 schreibt der Codex “Civillis’, nicht Civilis, ‘antiqum”, nicht
antiquum, “quatragensimo’, nicht quatragesimo usw.; in *992 (2)
“acquil.’, nicht aquil.; in *916 (1) “maij’, nicht mai, wie denn über-
haupt der Katalog ın der Wiedergabe des kurzen und langen I ganz
willkürlich verfährt, vgl. z. B. S. 133 letzte Zeile. |
Am Schlusse von *930 (7) fehlen hinter ‘homo’, ohne An-
deutung einer Lücke, im Katalog die Worte: ‘est nec est dicendum
cristum non esse ad secundum (?) quod homo’; im Schluß von
*951 (9) Z. 4 fehlt ‘esse’ hinter nondum.
In 1044 (2) ist “Studii senensis’ (d. h.: in Siena; vgl. zur
Sache meine Beiträge I, 46) mit Unrecht beanstandet.
Bedenklich wäre es auch, wenn nochmalige Vergleichung der
Hss. eine Reihe von Lesefehlern bestätigen würde Täuschen mich
meine Notizen nicht, so muß es in *893 (S. 19 Z. 3) heißen: ‘et
sic est finis ; in *931 (3) ‘An’?, nicht In; in *975 (12) nicht re-
verendi, sondern “Karissimi’; in *984 (2) nicht ad pandectas, sondern
“ad pandectam’; in *992 (1, Schluß) ‘die sabati proximo’, nicht
primo (!); in *992 (4) nicht sciencie prope facilitatem, sondern
‘sciencie proprie facultatem’. — Am Anfang von 1670 dürfte statt
generalibus vielmehr “grauioribus’ in der Hs. stehen. In Cod. Haen.
10 (1) hat, wo Verf. surgit schreibt, Fitting S. 26 wohl richtig
‘fugerit’ gelesen. — Mehrfach (956 am Ende; *1062 Bl. 232b =
c. 40 X. 5, 3) begegnet das schauderhafte quum! —
II. Für die vielfach nicht leichte Identifizierung der ein-
zelnen Schriften hat dem Bearbeiter des Katalogs eine umfassende,
ihm großenteils bekannte Literatur vorgearbeitet. Der dankbaren
Anerkennung des vom Verf. Geleisteten soll es keinen Abbruch tun,
wenn im folgenden zur Ergänzung des Katalogs mehrere Lücken
im literargeschichtlichen Wissen des Verf. ausgefüllt und für neun
Stücke die fehlende Identifizierung nachgetragen wird.
1) *940 Bl. 157—185: „Alphabetisches Repertorium zu den Decre-
talen‘*(?)- „Samenlungen“, Anfang: ‘Abbas in suo monasterio conferre
potest suis subditis primam tonsuram’, Schluß: Zelus . .. tunc est invidia.
— Von allen mir bekannten alphabetisch-juristischen Werken des MA.
fängt so wie angegeben nur das Supplementum Summae Pisanae des
Nicolaus ab Ausmo (Schulte, Geschichte d. Qu. u. L. II, 436; Stintzing,
Pop. Lit. 526ff.) an. Der Anfang, die von mir allein noch notierten zwei
folgenden Stichwörter (abbatissa, absolucio) und das Lemma des Schluß-
artikels (zelus) stimmen mit den Ausgaben (Hain 2149—2172) überein.
Nicht stimmen will der kleine Umfang der Hs. zu dem großen Umfang
Kritiken. 19
des gedruckten Werkes; also liegt wahrscheinlich ein Auszug! aus dem
Supplementum vor.
27 *961 Bl. 185—190. Die Compendiosa summula über den Prozeß in
13 Kapiteln, von der die Hs. nur das Vorwort (inc. ‘QVoniam post com-
plecionem ordinarij apparatus’), die Inhaltsangabe und den Beginn des
Quaestionenverzeichnisses bietet, ist das bekannte?, im Anfang des 14. Jh.
geschriebene Werk des Tancredus de Corneto, das im Original zweimal °
und in einer unter dem Namen des großen Baldus gehenden leichten Über-
arbeitung öfters gedruckt ist, und von dem neuerdings Solmi Di un’ opera
attribuita a Baldo (Archivio giuridico Bd. 67, Heft 8, 1901) gehandelt hat;
vgl. auch Cuturi in: L’opera di Baldo (Festschrift der Univ. Perugia 1901)
p. 380. Zu den bisher bekannten Hss. kommt, 1892 von mir aufgefunden,
hinzu: *Florenz, Magliabecchiana XXIX. 11? (Papier, 15. Jahrh., kleinfolio),
in welcher Hs., hinter Albertus de Gandino Libellus de ord. malef., die
Compendiosa (vollständig, mit dem Epiloge) steht. *
3) *992 Bl. 71. Die „Formulare für Parteiererklärungen im ersten
Termine“ sind ein Fragment der Contentio actoris et rei; wenigstens
deckt sich der von mir notierte Anfang der ersten vollständigen Ausführung
(‘Actor respondet: quod allegatum est ex parte aduersa, locum habet’? usw.)
mit ed. Wahrmund (Arch. f. kath. Kirchenr. 79) S. 412.
4) *992 Bl. 119ff. ein anonymes Werk über das Recht der Statuten
mit dem Anfang: SI considerarem ingenij et sciencie proprie facultatem. —
Wie meine Auszüge aus den ersten Partien des Werkes ergeben, liegen
hier die Questiones statutorum des Albertus de Gandino vor, welches
Werk ich 1892 auch in der Riccardiana zu Florenz *N I 27 (744)5 ge-
funden habe und das neuerdings (1901) im 3. Bande® der Bibl. iur. med.
aevi p. 155--214 von Solmi — übrigens nur aus Cod. Vat. Urbin. 156 und
Cod. Ravennat. Classensis 374 — herausgegeben worden ist.” — Die
1 Dafür spricht auch, daß die SchluBworte des Cod. Lips. ‘tunc est
invidia?’ sich nicht am Ende des Artikels zelus, sondern schon vorher bei
Nicolaus finden.
7 Auch dem Katalogverfasser bekannt (S. 40)!
3 Die seltene erste Ausgabe (Urbino 1493) besitzen die Dresdener
und (nach der dankenswerten Auskunft hiesiger K. Bibl., auf der das Buch
nicht vorhanden ist) die Münchener Bibliothek.
1 Anfang: "An honorem ... Incipit summa questionum, cuius nomen
est Compendiosa, quia in ea uarie et diuerse questiones sub compendio
terminantur. Qvoniam post compilationem ordinarij apparatus”.
è Papier, 14. Jahrh., großfolio, Bl. 1—10a’; endet hier schon mit
Nr. 44 pag. 177 der anzuführenden Ausgabe (enthält aber, in veränderter
Reihenfolge, 25 in der Ausgabe nicht enthaltene Quästionen; letztere Mit-
teilung verdanke ich H. Kantorowicz, der die unbekannten Stücke edie-
ren wird).
° Auch Helssig (S. 276) hat den Band in Händen gehabt.
' Vgl. dazu Solmi, Alberto da Gandino e il diritto statutario nella
16 Kritiken.
Questiones de maleficiis usw. in der Leipziger Hs. bedürfen noch der
Untersuchung.
5) 1055. Die Hs. enthält u. a. Collationes (Sermones, Arengae\; bei
deren einer heißt es: “quam collegi et feci Wiene, vocatus per dominum
ducem Albertum, a. d. 1354 in crastino beati Luce’ (19. Oktober); bei
einer andern: ‘q. e et f. anno eodem, quo legi decreta Wiene’; bei einer
dritten: ‘quam feci secundo anno, quo legi Wiene’. — Wie aus Aschbach !
J, 31 zu erschen ist, hat Herzog Albrecht III. im Jahre 1383 84 die Juristen
Heinrich von Odendorp und Conrad von Schiverstadt nach Wien be-
rufen. Die Kollationen mögen also wohl den erstgenannten berühmten
Juristen — der andere war unproduktiv — zum Verfasser haben; von
Ulrich Zumpplinger, wie Verf. S. 181 vermutet, kann keine Rede sein.
6) 1012 Bl. 6—16. Das anonyme „kurze Breviarium zum ersten
Teile des Decretum Gratiani“ scheint, nach dem Anfang des Prologs zu
schließen, nichts andres zu sein als ein Fragment (oder Auszug?) der
Summa decretorum des Sicardus de Cremona (Schulte, Gesch. I, 143).
7) 1074 Bl. 166b—219. Das „Confessionale in 4 Büchern“ ist, wie der
Anfang zeigt, die Summa casuum des Burchard von Straßburg.?
8) 1670 Bl. 1—106: „Johannes de Genna, Practica des canonisch-
rechtlichen Prozesses“ (Teil I; von Teil II bloß UG Spalten). Die sog.
Practica rührt nicht von einem gänzlich unbekannten Joh. de Genua her;
sie ist vielmehr das durch Muther sehr bekannt gewordene Speculum ab-
breviatum des Johannes von Zinna (Schulte II, 254 nebst Nachweisungen).
Statt Genua steht vielleicht schon in der Hs.: Cenna. Schulte kennt nur
eine Hs. in Bonn; dazu kommt außer der Leipziger die Hs. der Universi-
tätsbibliothek zu *Freiburg i. B. 254 (Papier, 15. Jahrh., folio), die ich
1894 aufgefunden habe und in der, ähnlich wie in der Leipziger, nur Teil I
überliefert ist. Der Name lautet im Cod. Friburg.: frater Johannes dictus
de Cenna.
9) Haen. 10 Bl. 20—22: „Fragment eines Verzeichnisses von Klagen
und Verbrechen.“ Das sog. Verzeichnis ist des Anselmus de Orto Juris
civilis instrumentum.® Das Fragment reicht in der Ausgabe (Bibl iur.
m. ae. II) von p. 92 bis p. 116 Am Anfang fehlt im Cod. Haen. also nur
etwa ein Fünftel des Ganzen = 3 Kolumnen (ed. p. 87—92). —
Der Papstbrief in Cod. 987 (8d) bedarf der Richtigstellung; Bonitaz VIII.
war meines Wissens niemals in Bologna. — Bei dem Papstbrief vom April
1213 in Cod. 1081 (3) wüßte man gerne, wie er sich zu den Schreiben
giurisprudenza del secolo XIII, in der Rivista Italiana per le scienze
giuridiche 1901.
1 Schrauf ist mir nicht zugänglich.
? Schulte II, 424 will diese Summa auch in der Leipziger Hs. 1016
(jetzt 1017) wiederfinden. Zu Schultes Hss. kommen zahlreiche andere
hinzu: Wien 1745, Donaueschingen 223, *Erlangen 601 usw. Vgl. auch
Schulte II, 532 Nr. 29 und dazu die Hs. *Nürnberg Cent. VI num. 48.
"Vol Seckel in der Z. d. Savigny-Stiftung R. A. Bd. 21, 226—231.
EE > mn EEE OO
Kritiken. 17
Potth. 4709. 4718. 4721. 4725 verhält. — Zu *1062 (2) würde es manchen
Benutzer interessieren, daß die carta libertatis ausgestellt sein soll im
J. 1250 unter Erzbischof W(ilbrand 1235—1254) von Magdeburg. — Der
“herbertus de hamborch’ (S. 150) dürfte der bekannte Wilhelm
Horborch von Hamburg (Schulte II, 69) sein. — In irreführender Weise
wird S. 301 (Haen. 28) ein Repertorium als „Vocabularius iuris utriusque“
bezeichnet.
S Keinerlei Vorwurf trifft den Verf., wo er eingewurzelten Savigny-
schen Irrtümern folgt (die zu widerlegen hier nicht der Ort ist), so
wenn er die Sigle ‘sy.’ dem Martinus Syllimani zuschreibt (S. 6. 12),
statt dem Glossator Simon Vicentinus, oder wenn er (S. 125) die
Digestensumme, die gar nicht „lückenhaft“ ist, dem Hupgolinus
beilegt.
IV. Sehr dankenswert sind die Hinweise auf quellen- und
literargeschichtliche Schriften und auf Editionen, die in dem
Kataloge vielen Stücken beigegeben sind. Freilich ist dem Verf.
manche Arbeit entgangen (vgl. auch oben III). Ich notiere beispiels-
halber zu 778 Bl. 109 Tanon in den Notices et extraits T. 32, 216
(wegen Martinus de Fano), zu 797 Seckel in der Z. d. Savigny-
Stiftung R. A. Bd. 21, 306—324, zu 955 (1) die neueste Ausgabe
in den MG. Libelli de lite II, 114—117, zu 969 (4) Wahrmund im
Archiv f. kath. Kirchenr. Bd. 81, zu Haen. 1 Dydynski S. 31 Nr. 59,
zu Haen. 49 Bl. 51 die Ausgabe von Gross Incerti auctoris Ordo
iudiciarius etc. Innsbruck 1870.
Sieht man auf die Bereicherung, welche die mittelalterliche
juristische Literaturgeschichte dem Leipziger Kataloge verdankt, so
lernt man aus ihm nicht nur zahlreiche unbekannte Hss. bekannter
Schriften kennen (z. B. in 969 die 47te Hs. der Epitome Exactis
regibus, vgl. meine Beiträge I, 378ff. 509; die 46te hat laut brief-
licher Mitteilung Fitting in Jena gefunden), sondern auch manche
unbekannte (oder bisher vielleicht nur dem Ref. bekannte) Werke.
Zu den unbekanntesten mögen einige außerleipziger Hss. angemerkt
werden, die jeweils dasselbe Stück enthalten: *893 Philippus Bischof
von Viterbo, Concordantiae decretorum, auch in *Stuttgart Landesbibl.
Jur. fol. 3 Bl. 25b—57a; — *897 (2) alphabetische Sammlung
von Sätzen beider Rechte, auch in *Wien 2157 Bl. 89a—100b'; —
*900 alphabetische Sammlung von Sätzen des canonischen Rechts,
auch in *Jena Theol. fol. 29 Bl. 94a—194a; — 923 (3) Summa
iuris zum Decret, auch in *Zeitz Domherrenbibl. 53 Bl. 36a; —
*931 (4) alphabetische Tabula zu den Decretalen (und zum Decret!),
auch in *Halle Universitätsbibl. Y e fol. 11 Bl. 261b—284; —
Haen. 15 (2) Jacobus de Butrigariis Inventarium, dasselbe oder ein
ähnliches Stück in *Stuttgart Jur. fol. 126 Bl. 474.
18 Kritiken.
V. Seine literargeschichtlichen Anmerkungen hat Verf.
mit Recht in den engsten Grenzen gehalten. Gelegentlich hat er
sich zu weit vorgewagt. S. 113 meint er, durch die in 974 stehende
Überschrift der Grabschrift des Johannes Teutonicus (des be-
rühmten Glossators des Decretum) werde das bisher zweifelhafte
Todesjahr des Johannes bestimmt (auf 1245). So einfach liegt die
Sache nicht. Was man aus Cod. 974 erfährt, wußte man schon im
17. und 18. Jahrh.! Schulte, auf dessen ungenügende Darstellung
in der Gesch. d. Qu. u. L. I (1875), 172 sich Verf. beruft, hat selbst
das Versäumte in der Z. f. Kirchenr. 16 (1881), 112. 118 f. nach-
geholt; vgl. aber auch Friedberg ebenda 17 (1882), 405 N. 24. —
Ferner behauptet Verf. (S. 22), es sei bisher unbekannt gewesen, daB
Guilelmus Gallici der Sammler der Conclusiones antiquae Rotae
Romanae war. Das stimmt nicht ganz, vgl. Schum, Beschr. Verz.
der Ampl. Hss.-Sammlung (1887) S. 138, Cod. Ampl. Fol. 223 (4);
freilich hat Schum den Namen verlesen: Wilhelmi Galbei, woraus in
Schums Register sogar ein Galbacus geworden ist. — Die Frage des
Verf. zu *1062 (5), ob Raymundus de Salguas mit Raymundus
Saquet (decanus eccl. Belvac., legum doctor, Bischof seit 1334)
identisch sei, ist unbedingt zu verneinen. Obgleich Raymundus de
Salguas bei Schulte fehlt, ist er nicht unbekannt. Er war doctor
decretorum, Professor des canonischen Rechts in Orleans?, schließ-
lich decanus Parisiensis, auch auditor causarum sacri pallacij
apostolici. Geschrieben hat er, außer den Casus decretalium compil.
nove in Lips. *1062, eine “Manifestacio Secretorum Decreti ad
inueniendum themata et faciendum commendaciones et componendum
sermones’ (so Überschrift), die ich in der Hs. zu *Cassel Jur. fol. 61
gefunden habe? und die sogar gedruckt ist (Ex. in Tübingen, nicht
in Berlin) unter dem Titel: “Ars inueniendi themata’ freilich mit
dem falschen Namen “Reuerendus’ (!) ‘de Salguis’, s. 1. 1482, 56 BI.
fol. (Hain 14135). Sie besteht aus drei je alphabetisch geordneten
Teilen (themata, commendationes, sermones); ihre Abfassung fällt
nach 1336, da in der Vorrede der episc. Theatinus (d. h. Petrus
Ferro), und vor 1349, weil Petrus Bertrandi (f 1349), der Ver-
fasser eines vierbändigen Juris scrinium, als “dominus meus’? ohne
Hinweis auf seinen Tod erwähnt wird. — Den ‘dominus Karolus
! Aus dem 19. Jahrh. vgl. etwa Schaumann, Die Akten des ersten
schriftlichen Prozesses in Deutschland (1847) 8. 8.
? So sagt er selbst in seiner Manifestacio; vgl. auch Fournier, Histoire
de la science du droit en France T. 3, 125.
3 Der Name lautet in der Überschrift und im Prolog richtig ‘Ray-
mundus de Salguas’.
=>
Kritiken. 79
civis Perusinus’, von dem 915 (3) eine Lectura (Recollecte) über
Buch VI, 915 (4) eine Lectura über Buch VIII und *916 (2) eine
Lectura über Buch IV der Digesten, beendigt am 26. I. bezw. 22. VIII.
bezw. 31. V. 1436 enthalten, vermag auch Ref. nicht mit Sicherheit
nachzuweisen; vielleicht ist er der Legist, den Bini, Memorie istoriche
della Perugina univ. I (1816) p. 362. 595 in einem Professoren-
rotulus von 1450 gefunden hat (Carlo di Francesco di Nicolo).
Von dem Verf. des im ganzen trefflich gelungenen Katalogs
verabschiedet sich Ref. mit: dem Wunsche, ihm auf dem Gebiete der
Katalogisierung mittelalterlicher Rechtshandschriften bald wieder zu
begegnen.
Berlin, März 1906. E. Seckel.
Dahlmann -Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte.
7. Aufl. Unter Mitwirkung von P. Herre, B. Hilliger,
H. B. Meyer und R. Scholz hgg. von Erich Brandenburg.
Leipzig, Dieterichsche Buchhandlung, Theodor Weicher. 19056.
XVI, 1020 S. Lex. 8°. 16 Mk.
Bücher haben ihre Geschicke und ihre Geschichte Als ein
dünnes Heftchen von 69 Seiten, das in 614 Nummern nur die wich-
tigsten Quellenwerke und neueren Darstellungen namhaft machen
sollte, ist F. C. Dahlmanns „Quellenkunde der deutschen Geschichte
nach Folge der Begebenheiten für eigene Vorträge der deutschen Ge-
schichte“ 1830 (Göttingen, Dieterich) ins Leben getreten. Die durch
eine vollständigere Aufzählung namentlich der neueren Literatur und
kritische Bemerkungen über einzelne Werke und historische Begeben-
heiten vermehrte zweite Auflage (1838) umfaßte bereits 99 Seiten
mit 807 Nummern.
Erst ein Menschenalter später erlebt „das lange vergriffene und
immer noch begehrte Buch“ eine neue Auferstehung. G. Waitz ist es,
in dessen Hand Dahlmanns Verleger und Erben das Werk legen und
dessen Name seitdem mit der „Quellenkunde der deutschen Geschichte“,
wie das unentbehrliche Rüstzeug jedes Erforschers der deutschen Ge-
schichte jetzt einfach heißt, untrennbar verbunden geblieben ist. In
möglicht pietätvollem Anschluß an die Arbeit Dahlınanns, dessen
Handexemplar mit Nachträgen bis zum Jahre 1860 ihm den Weg
zeigte, auf dem Dahlmann fortzugehen gedachte, im ganzen, hat
Waitz im einzelnen doch ein völlig neues Werk geschaffen. Nicht
nur, daB er das bibliographische Material vervollständigte und viel-
fach berichtigte, sondern auch durch die typographische Neuerung,
das Buch durchgängig in Antiqua zu setzen, verlieh er demselben
ein ganz anderes Aussehen. Und zwar verwandte er Korpus für die
HO Kritiken.
Hauptwerke, kleinere Typen (Bourgeois) vornehmlich für die „älteren
und deshalb wenigstens für den allgemeinen Gebrauch weniger ge-
eigneten Arbeiten“, ferner für ,spezialhistorische Darstellungen und
andere Monographien“, soweit sie besonders numeriert waren, während
er untergesetzte Anmerkungen, in denen Erläuterungsschriften, kleinere
Aufsätze und knappe Inhaltsangaben enthalten waren, in Petit drucken
ließ; Landes- und Ortsnamen in den Titeln wurden durch Kursivdruck
hervorgehoben. So ist die auf 224 Seiten mit 2812 Nummern ange-
schwollene dritte Auflage, deren in freier Anlehnung an Dahlmanns
Schema gestaltete Einteilung des Stoffes fortan im wesentlichen maß-
gebend geblieben ist, 1869 erschienen. Die vierte Auflage des
„Dahlmann-Waitz“, u.a. um ein alphabetisches Autoren-Register ver-
mehrt, folgte 1875, die fünfte 1884.
Abermals muß das Werk in andere Hände übergehen. E. Stein-
dorff, mit demselben schon seit der dritten Auflage durch Beiträge
verbunden, übernimmt es, mit Hilfe geringer Waitzscher Nachträge
(bis 1885) und befreundeter Fachgenossen, Kollegen und Schüler, die
sechste Auflage (1894) herzustellen. Ohne im wesentlichen an der
Form zu rütteln, die Waitz dem Werke gereben hatte, führte Stein-
dorff wiederum eine Reihe von Neuerungen ein. Hinsichtlich des
Druckes beschränkt er sich auf Bourgeois für die numerierten Nach-
weise, auf Petit für die Anmerkungen, auf Kursiv für die Orts- und
Landesnamen. Dadurch wird das Aussehen noch übersichtlicher,
außerdem mehr Raum gewonnen für den überaus reichen Zuwachs
an Material, sowohl aus der seit 1883 erschienenen wie auch aus der
älteren, noch jetzt wertvollen Literatur, dem andererseits freilich auch
manche Streichungen sowohl von älteren Quellensammlungen wie von
älteren Bearbeitungen gegenüberstehen. DaB diesem Streben nach
Raumersparnis auch „die von Waitz beibehaltenen selbständigen Be-
merkungen Dahlmanns und dessen Vorwort zur zweiten Auflage, die
Übersicht nach Dahlmanns Einteilung und Waitz’ Vorreden zu seiner
Bearbeitung“ zum Opfer gefallen sind, wird man wohl nur teilweise
billigen können: wenigstens Dahlmanns Vorwort zur zweiten und
Waitzens Vorrede zur dritten Auflage hätte man beibehalten sollen;
leider hat man es auch versäumt, sie nebst dem Wesentlichsten aus
Steindortis eigener Vorrede der vorliegenden siebenten Auflage pietüt-
voll beizugeben. Im einzelnen ist bei Steindorff manches anders
gruppiert, so z. B. „Geographie und Statistik“ an die Spitze der Hilfs-
wissenschaften gestellt, „Biographie“ den allgemeinen Geschichts-
werken und den Spezialweschichten angereiht, während sie bis dahin
bei der „Geschichte einzelner Verhältnisse“ den Beschluß gemacht
hatte: einer Abteilung, die auch sonst mannigfach umgestaltet erscheint,
Kritiken. 81
Sodann führte Steindorff die Neuerung ein, nach Monods Vorgang
hervorragende Werke der neueren Literatur im didaktischen Interesse
durch vorgesetzte Sternchen auszuzeichnen. Und endlich wurde das
Register nach dem Muster des Autorenregisters der „Jahresberichte
der Geschichtswissenschaft“ durch Hinzufügung sehr kurzer Titel-
angaben wesentlich verbessert. So haben wir zuletzt den „Dahlmann-
Waitz“ benutzt als einen dicken Band von 730 Seiten mit 6550 Nummern,
dazu noch 107 Nummern im Nachtrag: d. h. 2904 Nummern mehr
als in der vorhergehenden fünften Auflage.
Nun hat der inzwischen zum dritten Male Verwaiste nach
75 Jahren seine siebente große Wanderung, diesmal von Leipzig aus,
angetreten: äußerlich in vergrößertem Format, inhaltlich wieder enorm
bereichert und verbessert. Ein vierköpfiger Mitarbeiterstab hat sich
dem neuen Herausgeber Erich Brandenburg beigesellen müssen,
um des gewaltigen, für den einzelnen Forscher nachgerade unüber-
sehbar gewordenen Stoffes Herr zu werden. Und zwar hat in dem
„Allgemeinen“ Teil H. B. Meyer die Hilfswissenschaften (I 1—9),
von den Quellen (II) die Sammlungen (1), Geschichtschreiber (2),
Urkunden (3) und Quellen zur Rechts-, Verfassungs- und Wirtschafts-
geschichte (5), von den Bearbeitungen (IV) die Abschnitte über
Recht, Verfassung, Verwaltung und Wirtschaft (5 a—e); R. Scholz
in II die Literatur- und Kunstdenkmäler (6, 7), in IV die Abschnitte
über Kirche und Religion, Unterrichtswesen und Wissenschaft, Dichtung
und Literatur, bildende Kunst, Musik und Theater (5 f—i); E. Bran-
denburg selbst das Kapitel III (Bibliographien, Literaturberichte, Ge-
sammelte Abhandlungen, Zeitschriften) und von IV die Abschnitte 1—4
(Universalgeschichtliche Darstellungen, Allgemeine deutsche Geschichte,
Geschichte einzelner Gebiete und Orte, Biographie) und 5k (Privat-
leben) bearbeitet. Im 2. Teil (Quellen und Hilfsmittel nach der Folge
der Begebenheiten) bearbeitete B. Hilliger das erste und zweite Buch
ganz, vom dritten Buch die Abschnitte 1—4 und 6, d. h. die Ge-
schichte von der Urzeit bis zum Untergang der Staufer, H. B. Meyer
Buch III Abschnitt 5 und Buch IV Abschnitt 4 (Recht, Verfassung,
Verwaltung und Wirtschaft vom 10.—16. Jahrhundert), R. Scholz
vom vierten Buch Abschnitt 1—3 und 5—6 (politische Geschichte
von 1243—1519, Hanse, Kirche und Religion, geistiges und privates
Leben im späteren Mittelalter), P. Herre vom fünften Buch Ab-
schnitt 3—5 (politische Geschichte von 1555—1648, sowie Recht,
Verfassung, Verwaltung, Wirtschaft, geistiges und privates Leben) und
das sechste Buch (1648—1806) ganz, endlich E. Brandenburg vom
fünften Buch die Abschnitte 1 und 2 (1519—55) und das siebente
und achte Buch (1806—71— Gegenwart) ganz.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 6
82 Kritiken.
Von dem kolossalen Wachstum des Werkes möge wieder eine
zahlenmäßige Vergleichung eine Vorstellung geben. Während die
sechste Auflage auf der Seite 41 Zeilen zu durchschnittlich 52 Buch-
staben enthielt, umfaßt eine Seite der siebenten Auflage 47 Zeilen zu
durchschnittlich 63 Buchstaben. Das bedeutet allein für den Text
gegenüber der vorigen Auflage eine Steigerung nicht von 623 auf
848 Seiten, sondern, wenn man sich das Format als gleichgeblieben
vorstellt, in Wirklichkeit von 623 auf zirka 1178 Seiten. Ebenso-
wenig gibt es eine zutreffende Vorstellung, wenn man in der sechsten
Auflage 6550, mit den Nachtrügen 6657, in der siebenten 10382
Nunmern verzeichnet findet: denn von dem in jener nur vereinzelt
angewandten Verfahren, unter einer Nummer mehrere Werke (meist
desselben Autors) zusammenzufassen, ist in der neuen Auflage ein
weitgehender Gebrauch gemacht worden. Zudem hat man mit Recht
nicht nur die Steindorffschen „Büdecker-Sterne“, sondern auch die
Formatangaben weggelassen und dadurch Raum erspart. Ebenso sind
sämtliche Artikel aus der Allgemeinen Deutschen Biographie sowie
die biographischen Artikel aus der Realenzyklopädie für protestantische
Theologie und Kirche, soweit sie nicht außerdem noch in Buchform
erschienen sind, weggelassen worden: ein Verfahren, über dessen Zweck-
müßigkeit man doch verschiedener Meinung sein kann; denn nicht
jedem Benutzer der „Quellenkunde“ (und man bedenke nur, wie viele
derselben an Orten ohne Bibliotheken leben!) stehen beide Werke so
zur Verfügung, daß er sich schnell davon überzeugen könnte, ob eine
bestimmte Persönlichkeit hier tatsächlich aufgenommen worden ist.
Man würde in dieser Fülle von Bücher- und Aufsatztiteln ver-
kommen, wiese die neue Auflage nicht zwei zusammengehörige
Neuerungen auf, die man gar nicht dankbar genug begrüßen kann:
einmal kurze Stichworte am Rande, die den Inhalt des betreffenden
Artikels in der Weise kenntlich machen, daß die Hauptteile durch
fettes, die Unterabteilungen durch einfaches Petit hervorgehoben
werden; und zweitens ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, zu dessen
Herstellung wenigstens die Hauptstichworte noch einmal verwandt
worden sind. Damit besitzen wir endlich das, was sich dem Be-
nutzer des „Dahlmann-Waitz‘ bisher als der größte Mangel des Buches
fühlbar machte: ein bis ins einzelne durchgeführtes Sachregister im
Rahmen der im ganzen bewährten Inhaltsübersicht.
Das Streben einerseits nach Vervollständigung, andererseits nach
durchsichtiger Gliederung des Materials zeigt sich auf Schritt und
Tritt, im ganzen wie im einzelnen. So weist gleich der erste Ab-
schnitt (Geographie und Statistik), der in der sechsten Auflage mit
60 Nummern bedacht war, in der siebenten 109 Nummern in sieben
Kritiken. 83
Unterabteilungen (Kartographie, Topographie, Landeskundliche Ge-
samtdarstellungen, Verbreitung des Deutschtums, Sprachgrenze,
Historische Geographie und Ortsnamen) auf. Die Archivkunde, in
der sechsten Auflage nur in dem Abschnitt Diplomatik durch die
beiden Handbücher von Zinkernagel und Burckhardt vertreten, ist zu
einem besondern Abschnitt mit 93 Nummern in fünf Hauptgruppen
ausgestaltet worden. In der Abteilung „Quellen“ haben die drei
letzten Abschnitte neue und bestimmtere Überschriften erhalten
(Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte, Literaturdenkmäler,
Kunstdenkmäler). An die Spitze der „Bearbeitungen“ ist ein wohl
schon von jedem Benutzer des Buches entbehrter Abschnitt „Universal-
geschichtliche Darstellungen“ gestellt worden, der noch weiterer Aus-
gestaltung fühig ist. Eine erhebliche Umgestaltung hat wieder der
fünfte Abschnitt (Geschichte einzelner Verhältnisse) erfahren; er wurde
von 15 auf 10 Unterabschnitte vereinfacht, wobei noch für das
„Privatleben“ eine besondere Abteilung (in acht Rubriken) ab-
gefallen ist.
Im zweiten Teil sind die bemerkenswertesten Veränderungen eine
neue Grenzziehung zwischen Buch 2 und 3 (mit 911 statt 843) und
zwischen Buch 7 und 8 (mit 1871 statt 1864), sowie die Heraus-
arbeitung besonderer Abschnitte über „Recht, Verfassung, Verwaltung
und Wirtschaft“ auch für die neuere Geschichte und über „Geistiges
und privates Leben“ zu allen Büchern. Außerdem ist aus dem all-
gemeinen Teil alles chronologisch umschriebene Material in den
zweiten Teil verwiesen worden, so daB man z. B. Dannenbergs Münzen
der Sächsischen und Fränkischen Kaiserzeit nicht mehr unter Münz-
kunde (6. Auflage, Nr. 215), sondern unter den Quellen zum dritten
Buch (Nr. 3489) findet. Erfreulicherweise haben die Bearbeiter
endlich auch die Nachbargebiete Deutschlands, so weit nötig, heran-
gezogen; für Belgien und die Niederlande wird wiederholt auf Pirennes
Bibliogrophie verwiesen.
So ist in entsagungsvoller Mühe ein Werk von fast ganz neuem
Charakter zustande gekommen, ein Werk, dem gegenüber der Rezensent
lieber auf die darin geleistete Arbeit als, etwa durch billige Desideraten-
listen, auf die einer jeden derartigen bibliographischen Übersicht natur-
gemäß anhaftenden Mängel hinzuweisen für ein nobile officium halten
wird. Die historische Forschung aber stattet den Bearbeitern wohl
den besten Dank dadurch ab, daß sie ihnen an der weiteren Aus-
gestaltung des altbewährten Werkes positiv mitarbeiten hilft. Und
dazu bietet sich schon bis Ende d. J. die beste Gelegenheit, da An-
fang 1907 ein Supplementheft herausgegeben werden soll, „das für
alle Abschnitte die angeführte Literatur auf eine einheitliche Zeit-
Gë
84 Kritiken.
grenze bringt, nämlich den Schluß des Jahres 1906“ (S. IV). Dieser
Plan hängt damit zusammen, daB das Werk, dessen Drucklegung
bereits im April 1904 begann, in zwei ungleich starken Halbbänden
erschienen ist, deren erster (336 Seiten) schon vor Jahresfrist die
Presse verlassen hat und die Literatur nur bis 1903 einschließlich
verzeichnet, während der zweite größere, im April 1906 heraus-
gekommene, noch die Erscheinungen des Jahres 1905 berücksichtigen
konnte Für die Zukunft wäre es dringend zu wünschen, daß der
„Dahlmann-Waitz“ in zwei abgeschlossenen Bänden, deren Druck
gleichzeitig zu erfolgen hätte, sofort komplet herauskäme: als ein
Werk aus einem Gusse, das nicht bereits beim Erscheinen auf weite
Partien hin veraltet ist, und zugleich in einer Form, die es dem
Besitzer erlaubt, für die angesichts der langen Zeiträume, die von
einer Auflage zur andern hinzugehen pflegen, doch nun einmal un-
vermeidlichen Nachtragungen jeden Band für sich durchschießen zu
lassen, ohne die Handlichkeit des Werkes zu beeinträchtigen.
Nichts spiegelt deutlicher den Aufschwung der historischen Studien
im 19. Jahrhundert wieder, als die Geschichte des „Dahlmann-Waitz“:
1830 ein Heftchen von 69 Seiten klein Oktav mit 614 Nummern,
1906 ein dickleibiges Werk von 1020 Seiten Lexikon-Oktav mit
10382 Nummern!
Halle a. S. K. Heldmann.
Stefan Waszynski, Die Bodenpacht. Agrargeschichtliche Papyrus-
studien. I. Bd. Die Privatpacht. Leipzig und Berlin. B. G.
Teubner. 1905. 8°. XII, 179 S.
Durch die Forschung auf dem Gebiete der antiken Wirtschafts-
geschichte, vor allem der Agrargeschichte, weht ein frischer Zug.
Für Griechenland wie für Rom sind die agrarhistorischen Probleme
gerade in den letzten Jahrzehnten ungemein gefördert worden, und
das hat eine starke Rückwirkung geübt auf unsere Auffassung der
Staaten- und Kulturgeschichte des Altertums überhaupt. Denn die
Landwirtschaft bildet mehr oder weniger die Grundlage der ökono-
mischen, sozialen und politischen, besonders finanzpolitischen Verhält-
nisse der antiken Staatswesen, in viel höherem Maße als in Griechen-
land allerdings noch im Römerreich. Hier kann man direkt den Satz
aufstellen, daß die Agrargeschichte das Zentralproblem einschließt, um
das sich alle übrigen Probleme der römischen Wirtschafts- und inner-
politischen Geschichte gruppieren. Bei der Durchforschung des grie-
chischen und römischen Agrarwesens waren es zunächst die In-
schriften, welche eine neue Ära heraufgeführt haben: für den
Westen hat Nordafrika das wichtigste epigraphische Material geliefert.
kl D
wee
Kritiken. l 8
wl
Nun ist es in Gestalt von Ägypten wiederum der afrikanische Boden,
der mit Hilfe der Papyri die Lücken allmählich ausfüllt, die die
Inschriften noch gelassen haben.
Wie Rom war das alte Ägypten, das Reich der Pharaonen, ein
Agrarstaat ver 2Eoynv und ist es geblieben durch das ganze Alter-
tum hindurch, unter den Ptolemäern und Römern, ja ist es heute
noch. Das vorliegende Buch begiunt mit der Hervorhebung dieses
„starren ägyptischen Konservatismus.“ „Hier dikt.erte seine Gesetze
ein Gesetzgeber, der mächtiger war als alle fremden Machthaber, der
von den ägyptischen Priestern als Goit angebetete, von Homer als
dunerng norauog gepriesene Nilstrom, der Erzeuger alles Lebens und
alles Wachstums in der ägyptischen Ebene“ (S. 4). „Hat der Strom
das Leben in seinem Tale geschaffen, so hat er auch der dortigen
Entwicklung und dem dortigen Leben Gesetze und Bräuche auferlegt,
die jahrtausendelang unwandelbar blieben; und gerade in der Land-
wirtschaft und der Bodenkultur mußte das Festhalten an dem Alt-
hergebrachten umsomehr zur Geltung kommen“ (S. 5). Es war vor-
auszusehen, daß von dort aus den von Jahr zu Jahr reichlicher uns
zuströmenden Papyrusmassen wie der Rechts- und Wirtschafts-, so
insbesondere der Agrargeschichte der Antike große Förderung er-
wachsen mußte. Das Wichtigste dabei ist, daß das Land mit seinem
reichen neuen Quellenmaterial aus allen Epochen seiner langen Ge-
schichte die Brücke zu schlagen vermochte zwischen den Ländern
griechischen und römischen Rechts, daß wir eingehender auch die
Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse der sogenannten hellenistischen
Zeit, für Ägypten des Ptolemäerregimes, kennen lernten, da auf das
altägyptische das griechisch-makedonische Recht aufgepfropft wurde
und endlich beides im ius gentium der Römer aufging. Was Mitt-
eis in dieser Hinsicht im ,,Reichsrecht und Volksrecht“ für die Rechts-
geschichte, Wilcken in „Griechische Ostraka“ für die Wirtschafts-
und Finanzgeschichte Ägyptens und der Antike geleistet hat, das.
sucht W. — unter dem Vorangang von Rostowzew (Geschichte der
Staatspacht) — für die Agrargeschichte anzubahnen.
Von dem Buch W.s ist bis jetzt nur der erste Band erschienen,
der die Privatpacht behandelt, während der zweite die Staatspacht
bringen wird. Speziell sind es im ersten Band die auf Papyrus er-
haltenen Pachtverträge privater Natur, die der Verf. zum Gegenstand
seines Studiums macht. Das verarbeitete Material ist am Schluß in
Tabellenform, chronologisch geordnet, höchst übersichtlich zusammen-
gestellt, so daß die Kontrolle der Arbeit ungemein erleichtert wird.
Hier ist anhangsweise auch das erste Heft von Vitellis Florentiner Papyri
(ersch. 1905) noch verwertet. Für die ptolemäische Zeit hatte das
80 Kritiken.
Material durch die Tebtunis-Papyri (1902) einen zwar nicht an Zahl,
aber an innerer Bedeutung sehr wichtigen Zuwachs erfahren, z. B.
durch Teb. I 105 v. J. 103 v. Chr., einen „der besterhaltenen
Papyri, die wir überhaupt besitzen“ (vgl. Übersichtstafel S. 169
No. 4).
Gegliedert ist die eigentliche Arbeit in zwei Teile, indem zu-
nächst über das Formelle (S. 9—50), dann über den materiellen In-
halt der Vertrüge (S. 51—168) gehandelt wird. Im ersten Teile
werden vornehmlich die verschiedenen Vertragstypen herausgearbeitet.
Der Pachtvertrag ist ein formloser, durch den einfachen Konsens der
Kontrahenten zustande kommender Vertrag. Es genügte eine private
Abmachung, die eingeleitet wird durch das Angebot der einen Partei,
in der Regel seitens des Pächters, es folgte als zweite Stufe das
Pacht-Chirographum, die gemeinsame Vereinbarung von Partei zu
Partei in einem Schriftstück, gekennzeichnet durch die im Briefver-
kehr übliche vertrauliche Eingangsformel. Diesen privaten Abmachungen
stehen die amtlichen Urkunden gegenüber, einmal Protokolle (sämt-
liche bis jetzt vorhandene vom Verpächter ausgehend, also Verpach-
tungsurkunden), die nach W.s Vermutung vom Notar der betr. Amts-
stelle aufgesetzt sind und bezeugtermaßen durch das yoagpsiov (Re-
gisteramt) einregistriert wurden, andererseits Homologien und zwar
die objektiv stilisierten, d. h. die von einem Dritten (wiederum wohl
vom Notar) verfaßten und gegenseitig ausgestellten Vertragsurkunden,
beides also notarielle Verträge, die in der ptolemäischen und im An-
fang der römischen Epoche nebeneinander hergehen. Nach Aufgabe
dieser beiden Vertragstypen finden sich seit dem Ende des 4. Jahr-
bunderts nur noch subjektive Homologien, d. h. direkte Erklärungen
von der einen Partei an die andere und zwar ausschließlich vom
Pächter an den Verpächter. Von hier aus ergeben sich schon inter-
essante Perspektiven für die stattgehabte Rechtsentwicklung: das
ägyptische Recht kannte nur einseitige Verträge; der Einfluß des
griechisch-makedonischen Rechts zeigt sich darin, daß, abgesehen vom
zuletzt genannten Typus, alle Verträge zweiseitig ausgestellt sind.
Darnach ist der Pächter aus seiner inferioren Stellung, die er einst
unter dem ägyptischen Rechte inne gehabt hatte, befreit, um dann in
der spätrömischen und byzantinischen Zeit, wie die subjektive Homo-
logie zeigt, wieder in völlige Abhängigkeit vom Großgrundbesitz zu
geraten; der Kreislauf, den wir ebenso anderswo in der Antike verfolgen
können, hat sich auch in Ägypten vollendet. Für das Nilland be-
deutet das aber, wie der Verf. auf S. 46 betont, nicht etwa Rück-
kehr zu dem altägyptischen Rechtsusus, sondern der Kolonat ist auch
dort nur die Folge des allgemeinen Niedergangs im ägyptischen Wirt-
Kritiken. 87
schattsleben; vgl. dazu die polemischen Ausführungen am Schluß des
Buches (S. 165ff.) gegen Seeck und Beloch bezüglich. der Bevölke-
rungsdichtigkeit Ägyptens in den späteren Jahrhunderten.
Der zweite Teil des Buches beginnt (I) mit einer etwas zu langen
Beweisführung für den Satz (den eigentlich heute niemand mehr be-
zweifelt oder wenigstens bezweifeln sollte), daß privater Grundbesitz
in Ägypten zu allen Zeiten vorhanden gewesen ist, und einem Hin-
weis darauf, daß die älteste Erwähnung von Grundstücksverpachtung
im 47. Kapitel der Genesis steht, was allerdings für den Ursprung
der Pacht gar nichts beweist: „Die Pacht als Wirtschaftsform und
als Rechtsinstitut mag schon vordem bestanden haben“ (S. 58). Es
folgen dann Abschnitte (II) über die Kontrahenten, (III) über den
Pachttermin (hier ist der Versuch des Verf. S. 64f. zurückzuweisen,
die Formel «ano rop Evsorüros Erovs in den verschiedenen Ver-
trägen, je nachdem sie am Anfang oder gegen Ende des Jahres ein-
gegangen sind, verschieden zu interpretieren), (IV) das Pachtobjekt
nach Lage, Umfang (meist klein, während die Verpächter in der Regel
größere Grundbesitzer waren, die ihr Land parzelliert verpachteten),
Exaktheit der Angaben bezüglich der verpachteten Arurenzahl in der
besseren Zeit, dagegen mangelnde Genauigkeit in mehreren spätbyzan-
tinischen Verträgen, Pertinenzien, die mitverpachtet werden (Betriebs-
inventar, Lieferung von Saatkorn im ersten Pachtjahr usw.), (V) die
Gewährleistung oder (besser) Sicherstellung (BeBaiwois) des Pächters
seitens des Verpächters ganz im Sinne der modernen Gesetzgebung,
namentlich in der besseren Zeit, (VI) die Dauer der Pacht (nach
ägyptischem Recht einjährig, seit der Geltung des griechischen Rechtes
auch mehrjährig, von 2 bis zu 9 Jahren, endlich Pacht auf unbe-
stimmte Zeit, abhängig von dem Willen des Grundbesitzers oder Erb-
pacht; „der Pächter ist zum Mietling, zum Lohnarbeiter geworden,
den der Grundherr nach Belieben hinauswerfen kann“ S. 92), (VII)
Afterpacht, (VIII) Pachtzins (&spogiov) und die übrigen Lasten des
Pächters, wobei drei Arten von Pacht unterschieden werden: die reine
Naturalpacht, die reine Geldpacht und das gemischte System, sowie
der neue Satz aufgestellt wird, daB man von der reinen Natural-
wirtschaft in Ägypten schon vor Darius, d. h. vor Einführung seines
Tributsystems und seiner Reichsgeldwährung, jedenfalls durch die
Restaurationen Psammetichs und seiner Nachfolger, abgekommen war,
(IX) die Sicherheitsklauseln des Verpächters, zunüchst die Klausel:
Anivövvov xal &vvróioyov („auf eigne Gefahr und ohne Abzug“),
dann die Exekutivklausel, wo das Hereinkommen der Personalexekution
durch das griechische Recht und ihr Verschwinden vom 4. Jahrhundert
ab behandelt wird, (X) die Teilpacht oder Anteilwirtschaft, die auch
RR Kritiken.
in Ägypten von alters her (Genesis e 47) neben den übrigen Pacht-
arten einhergeht, ähnlich wie anderswo im Altertum; zu der Bemer-
kung über die spartanischen Heloten auf S. 150 vgl. jetzt auch die
trefflichen Ausführungen von K. J. Neumann in Svbels hist. Zeitschr.
96 N. F. 60 (1906) S. 36, zur colonia partiarin genauer H. Gum-
merus, Der römische Grutsbetrieb, im 5. Beiheft von Klio, Beiträge zur
alten Geschichte S. 32f. Bezüglich der Höhe der abzuliefern-
den Quoten weisen die Teilpachtverträge aus Ägypten bedeutende
Unterschiede auf, aber die Entwicklung ist die, daß die Forderungen
des Püchters immer niedriger wurden. Der Anteil des yewgyos
wird schließlich zum Dienstlobn, wie sich aus Pap. Grenfell I 58
(der Pächter erhält Y, des Ertrages + Geld) am deutlichsten
ergibt. So bestätigt der zweite Teil, was der erste schon ergeben
hatte.
Dies in aller Kürze die Hauptresultate des fleißig gearbeiteten
und lichtvoll geschriebenen Buches. Der Verf. hat sich in gleich ein-
gehender Weise in das Quellenmaterial wie in die moderne Literatur
vertieft und beides verständig verwertet. Wie jede auf den Papyri
basierende Arbeit hat auch diese ihre Vorgüngerinnen schon allein
vermöge der unterdessen eingetretenen Vermehrung der Quellen über-
holt. Aber W. hat es daneben verstanden, auch das schon bekannte
Material vielfach in neue Beleuchtung zu rücken und kontroverse
Fragen zu fördern, wie z. B. die feinsinnige Polemik gegen Brassloff
S. 128ffl. beweist. Dabei hat er überall rücksichtslos den Finger auf
die Stellen gelegt, an denen unsere Kenntnis der Dinge noch unzu-
reichend ist und weitere Klärung durch neue Funde erhofft werden
muß. Endlich erhebt er den Blick gar oft über Ägypten hinaus auf
die Agrarentwicklung der Antike überhaupt, ab und zu auch des
Mittelalters und der Neuzeit (vgl. S. 81f. 135. 152). Wenn ein Vor-
wurf erhoben werden könnte, so ist es der, daß Verf. manchmal etwas
übergründlich verfährt und dadurch weitschweifig geworden ist. Doch
das bedeutet nichts gegenüber den mannigfachen großen Vorzügen
des Buches, die uns mit Spannung dem Erscheinen des zweiten Bandes
entgegensehen lassen.
Tübingen. E. Kornemann.
Ernst Schwalbe, Vorlesungen über Geschichte der Medizin.
Jena, G. Fischer 1905. VIII, 152 S. 8.
Historische Darstellungen, die den Längsdurchschnitt eines Einzel-
yebietes geben wollen und sich dabei über einen Zeitraum von Jahr-
tausenden erstrecken, machen streng genommen oft außerordentlich
hohe Ansprüche an den Verfasser. Wenn die behandelte Spezial-
Kritiken. 89
wissenschaft, wie es gerade bei der Medizin in hohem Grade der Fall
ist, mit den übrigen Wissenschaften und der Gesamtkultur in enger
Verbindung steht, so fordert die Beherrschung und richtige Beur-
teilung ihrer Geschichte einen Universalismus, der nicht häufig zu
finden ist, besonders selten, was in der Sache selbst: begründet liegt,
bei solchen, die von einem Teile der Naturwissenschaft oder der
Technik ausgegangen sind. Das neue große Handbuch der Geschichte
der Medizin, das Th. Puschmann begründet hat, teilte deshalb die
ungeheure Aufgabe unter einen sehr zahlreichen Stab von Mitarbeitern,
denen es freilich auch nicht immer gelungen ist, die Originalquellen
einwandfrei zu verwerten und den Gang der beeinflussenden Kultur-
strömungen scharf zu überblicken. Man wird sich darum nicht ver-
wundern dürfen, wenn ein Buch wie die vorliegenden „Vorlesungen
über die Geschichte der Medizin“, worin ein einzelner das Gesamt-
gebiet vor Augen zu führen versucht hat, erst recht Mängel in den
erwähnten Richtungen aufweist und zum mindesten in seinen ver-
schiedenen Teilen recht ungleichwertig ist. Historische und medi-
zinische Forschung setzen bei ihren Vertretern so verschiedenartige
Eigenschaften, Vorbildungen, Methoden und Interessen voraus, wie sie
sich nur ganz ausnahmsweise in derselben Person vereinigt finden; es
ist ja auch. nicht zweifelhaft, daß der Mediziner in entsprechenden
Arbeiten des Historikers nach anderer Seite ebenfalls oft Grund zur
Beanstandung finden würde „Alterius sic altera poscit opem res“
heißt es hier vor allem. |
Als Patholog stellt der Verf. die Entwicklung der Anschauung
vom Wesen der Krankheiten in den Vordergrund und durchmißt die
gewaltige Strecke von primitiven Anfängen bis auf Rudolf Virchow
besonders nach diesem Gesichtspunkt. Das ähnlich orientierte Buch
von Troels-Lund „Gesundheit und Krankheit in der Anschauung alter
Zeiten“ (deutsch von L. Bloch, Leipzig 1901) hätte er dabei mit
Vorteil heranziehen können; es bildet kulturgeschichtlich eine wert-
volle Ergänzung. Ein wesentlicher Teil der „Vorlesungen“ beschäftigt
sich mit dem klassischen Altertum, dessen Errungenschaften ja bei
weitem die längste Zeit der Gesamtgeschichte der Medizin beherrschen
oder wenigstens beeinflussen. Auf diesem wichtigen Gebiete scheint
der Verf. meist aus sekundären Quellen zu schöpfen — ich rechne
dazu auch moderne Übersetzungen —, hier begeht er zahlreiche Irr-
tümer oder planzt sie fort. Ich kann an dieser Stelle durchaus nicht
alles Anstößige zur Sprache bringen, gebe jedoch pflichtgemäß eine
Reihe von Beweisstücken.
Wer behauptet: „Die Alten suchten die Erkenntnis der Natur
rein durch philosophisches Denken, unter Zuhilfenahme der zufälligen
90 Kritiken.
Erfahrung zu erreichen“ (S. 29), hat sowohl mit dieser Verallgemeine-
rung sehr unrecht, als auch, wenn er auf Demokrit exemplifiziert
(ebd.), dessen „Abhandlung über die Seuchen“ (S. 27) übrigens einer
falschen Lesart ihren Ursprung verdankt (Diels, Vorsokratiker S. 373,
41). Die Humoralpathologie wird heutzutage kaum noch jemand auf
Hippokrates selbst zurückführen (S. 30), dem die betreffende Fach-
literatur bekannt ist. DaB „der EinfluB der Philosophenschulen in
der nachhippokratischen Periode nicht selır bedeutend“ gewesen sei
(8. 38), ist ganz unrichtig; die Entwicklung der hellenistischen Medizin
widerspricht dem auf das handgreiflichste. Daß sich der Verf. mit
den einschlägigen Fragen nur oberflächlich befaßt haben kann, zeigen
auch Äußerungen wie folgende: „Die unmittelbaren Schüler des Hippo-
krates schlossen sich in allen Lehren an den Meister an, (S. 39); „bis
zu den Alexandrinern herrschte Hippokrates unbedingt in der ganzen
medizinischen Wissenschaft“ (S. 40). Die „Blütezeit Alexandiens“ soll
in medizinischer Hinsicht „eine verhältnismäßig kurze“ gewesen sein
(S. 45) —- und Galen rühmt noch, daß man zu seiner Zeit nirgends
eine bessere anatomische Schulung genießen konnte. Das letzte vor-
christliche Jahrhundert, das den großen Poseidonios gesehen hat, sollte
man nicht als wenig fruchtbar in naturwissenschaftlicher Beziehung
hinstellen (S. 60). Weniger fühlbar ist es, daß dem Verf. die recht
umfangreiche Übersetzertätigkeit nicht der Erwähnung wert schien,
die den Werken griechischer Ärzte während des angehenden Mittel-
alters im Westen gewidmet wurde. Das Mittelalter im ganzen be-
urteilt er erfreulicherweise gerechter als viele seiner Fachgenossen
(8. 56). — Einzelne Flüchtigkeiten will ich übergehen und nur bei-
spielsweise erwähnen, daß Thessalos nicht in sechs Wochen (S. 10.
46), sondern in sechs Monaten die ärztliche Kunst zu lehren ver-
sprach (Gal. X, 5 K.), daß der Verf. konsequent vor der largei«
redet statt von dem i«roeiov (X. 34), daß er den Kaiser Verus
fälschlich an der Pest sterben läßt (S. 49) und manches Un-
richtire über Galens Leben mitteilt: das Schlimmste ist, daB er
seine Haupttätigkeit nach Pergamon statt nach Rom verlegt (S. 38.
48. 58).
Wir beklagen diese Unzulänglichkeiten und bekennen, daß wir
zu den die Neuzeit behandelnden Vorlesungen des Fachmannes ein
besseres Zutrauen haben. Jedenfalls beweist das Buch wieder einmal,
daß auch eine kurze Zusammenfassung unserer Kenntnis über die
Medizin des Altertums nach der Beschaffenheit des Quellenmaterials
nicht ohne gründliche Vorstudien geleistet werden kann.
Leipzig. J. Ilberg.
—
Kritiken. 91
Theo Sommerlad, Privatdozent an der Universität Halle, Die wirt-
schaftliche Tätigkeit der Kirche in Deutschland. Zweiter
Band: Die wirtschaftliche Tätigkeit der deutschen Kirche in der
Zeit des erwachenden Staatsgedankens bis zum Aufkommen der
Geldwirtschaft. Leipzig 1905, J. J. Weber. XII und 315 S.
Je größer der Zeitraum ist, den ein Geschichtschreiber darzu-
stellen unternimmt, desto größer ist die Gefahr, daß er die Mannig-
faltigkeit der Dinge in Rücksicht auf irgend welche allgemeinen, ein-
heitlichen Gesichtspunkte, die ihm für seine Darstellung maßgebend
sind, vergewaltigt. Im Vorwort des im Jahre 1900 erschienenen
ersten Bandes des hier zu besprechenden Werkes stellte sich der Vert.
die Aufgabe, die Entwicklung der kirchlichen Wirtschaftstätigkeit in
Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart hinab zu ver-
folgen. ‘Die leitenden Gedanken aber waren folgende: das germanische
Volkstum hat eine besondere „Fähigkeit zum Individualisieren“, die
ihm von Haus aus eigentümlich ist. Diesem germanischen „Indivi-
dualismus“ bringt die Kirche einen „Sozialismus“ entgegen, der na-
mentlich durch Augustins „de civitate Dei“ zu einem ausgeprägten
kirchlich-politischen System erhoben worden ist. Dieser große Gegen-
satz ist anfangs nur darum nicht zum Austrag gekomnien, weil den
Germanen das Christentum durch die Irenmission gebracht wurde, bei
der der Augustinismus individualisierenden Tendenzen gegenüber durch-
aus zurücktrat. Erst durch Bonifaz ist dem individualistischen Germa-
nismus der völlig wesensfremde sozialistische Augustinismus aufge-
drungen worden. Der erste große Sieg des letzteren dokumentiert
sich in dem Beschluß der Synode von Lestinnes 743, in dem für die
von Karl Martell beraubten Kirchen eine Entschädigung durch einen
Hufenzins festgesetzt wurde. In diesem Beschluß sieht Sommerlad
„den Ausgangspunkt einer Entwickelung, in deren Verlauf die gesamte
Bevölkerung des mittelalterlichen Deutschlands zum Lehnstrüger der
Kirche werden mußte, zu einer einzigen großen Masse bäuerlicher
Hintersassen, der Bürgergemeinde Gottes auf Erden.“
Die Kritik! ist mit diesem ersten Band Sommerlads nicht eben
sanft umgegangen. Mit größter Schärfe trat Ulrich Stutz? dem Ver-
fasser entgegen. Er erkannte zwar an, daB das Unternehmen Sommer-
lads eine tatsächlich vorhandene Lücke der neueren Forschung aus-
! Leider hat die Kritik sich auch über die glänzende, bei wissen-
schaftlichen Werken allerdings ungewöhnliche Ausstattung des Werkes
aufgehalten. Die Folge davon ist, daB der 2. Band die prächtigen Orna-
mente und Initialen, durch die der 1. Band zu einem wahren Meisterwerk
der Buchdruckerkunst geworden ist, zum Teil vermissen läßt.
® Vgl. DLZ. 1900, Sp. 1580 ff.
99 Kritiken.
zufüllen bestrebt sei, urteilte aber, daß die Mittel, mit denen Sommerlad
an sein Unternehmen ging, in gar keinem Verhältnis zu der Größe
der Aufgabe stünden, „sodaß eine wissenschaftliche Kritik, die es mit
ihrem Beruf ernst nimmt, sich leider vor die unangenehme Pflicht
gestellt sieht, schon für diesen ersten, verhältnismäßig leichtesten
Band ein völliges MiBlingen zu konstatieren.“ Dieses Urteil wird
dann in großen Zügen für das Werk im ganzen und im einzelnen
nachgewiesen. An einer Reihe von Einzelheiten legt Stutz dar, daB
Sommerlad weder in wirtschaftsgeschichtlicher noch kirchenrechtlicher
Hinsicht zu irgendwie diskutabeln Ansichten gelangt sei, und scheidet
dann „von diesem historischen Zerrbild, wie es meines Wissens in
der Literatur der letzten Jahrzehnte kein zweites gibt.“ In der Form
nicht ebenso scharf, aber inhaltlich nicht minder entschieden, hat
dann Karl Lamprecht in seinem Aufsatz „Neuromantische Wirtschafts-
geschichte‘! das Buch und seinen Verfasser abgelehnt. Ihm ist
S. der historische Vertreter jener „neuromantischen Anschauungen,
welche der jüngsten Entwicklung unserer Kunst und Dichtung zu-
grunde liegen: Übermenschentum eines extremen Subjektivismus,
Modelung der Erscheinungswelt nach diesem Subjektivismus womög-
lich in allereinfachsten Zügen, gleichsam ornamental, so, wie bei
Sommerlad die Wirtschaftsgeschichte des ersten deutschen Jahrtausends
aus einfacher Aktion und Reaktion von Individualismus und Sozia-
lismus aufgebaut erscheint: das sind Kernzüge dieser Romantik.“
An die Stelle des wissenschaftlichen Denkens tritt die Phantasie-
tätigkeit, die Darstellung erzählt (im allgemeinen) nicht und erörtert
nicht, sondern springt von Aphorismus zu Aphorismus, wobei halb-
verstandene und mißverstandene fremde Ideen, wunderlich eingesprengt,
mit dem Bemühen, gleichwohl kausal Zusanımenhängendes zu bieten, einen
gewissen mystischen Grundton hervorbringen. So charakterisiert sich
S.s Buch als eine Geschichtschreibung, „die sich völlig und in jedem
Betracht den Anforderungen der Kunst beugt und dieser, ob sie das
will oder nicht, alle und jede Anforderung der Geschichtswissenschaft
opfert.“ Vergebens hat Sommerlad in einer besonderen Schrift sich
gegen den vernichtenden Angriff Stutz’ gewendet.” Wenn man viel-
1 Vgl. Zeitschr. zur Sozialwissenschaft, hreg. von Julius Wolf, IH
1900, S. zong
7 Wirtschaftsgeschichtliche Untersuchungen von Theo Sommerlad.
I. Heft: Zur Würdigung neuester rechtsgeschichtlicher Kritik. Leipzig.
1900. 83 S. Vgl. die Anzeige von U. Stutz, DLZ., 1900, Sp. 3248 ff. Noch
einmal wird hier der Verf. in schonungsloser Schärfe gerichtet: „Eine
hochfliegende Phantasie, die alle Quellenhindernisse mit größtem Erfolge
überwindet, verbindet sich mit einer ganz einzig dastehenden Begabung,
?
Kritiken. 93
leicht auch hier und da zugeben kann, daß Stutz die Darlegungen
Sommerlads mißverstanden hat, so trifft die Schuld daran ausnahms-
los den Verfasser, dessen unbestimmte, alle herkömmlichen Begriffe
und Formulierungen willkürlich verschiebende Ausdrucksweise zu MiB-
verständnissen geradezu herausfordert. Jedenfalls blieb das Urteil der
Kritik ablehnend. Oppermann konstatierte, daB das Buch nicht die
Erwartung erfülle, die der Titel erregt!, von katholischer Seite legte
Grupp gegen das verzeichnete Bild der mittelalterlichen Kirche Ver-
wahrung ein?, nur wenige freundlichere Stimmen tönen aus dem all-
gemeinen Chorus energischer Ablehnung hervor."
alte und neue Autoren mißzuverstehen und aus dem besten Sinn ihrer
Worte das gerade Gegenteil zu machen.“ Usw. Gegen Lamprecht in
gleicher Ausführlichkeit zu Felde zu ziehen, schien Sommerlad offenbar
nicht erforderlich.
1 Westdeutsche Ztschr. 1900. Korrespondenzblatt, Sp. 240ft.
? Historisch-polit. Blätter, 1900, S. 747ff. Übrigens ist diese Kritik
ziemlich oberflächlich gehalten. Es wird nur gegen S.s kirchenhistorische
Gesamtanschauung polemisiert, für die zu Unrecht das geistreiche, wenn
auch einseitige Buch Eickens verantwortlich gemacht wird. Die methodischen
Grundfragen werden überhaupt nicht berührt.
3 Besonders schlecht kommt S. in der Kritik der Jahresberichte davon.
Der sonst so zurückhaltende H Hahn äußert sich absprechend über ‚das
durch Einband, Format, Druck und zum Teil auch durch Anschauungen
originale Werk Sommerlads‘ (Jb. d. Geschichtsw. 1900, II, 20f). Heldmann
notiert den Angriff Lamprechts und sieht in der Schrift meines Erachtens
mit Unrecht, da ein Zusammenhang nicht erkennbar ist, „ein Symptom der
von L[amprecht] selbst angerichteten Verwirrung auf methodischem Gebiet.“
(A. a. O. II, 304). Kötzschke vermag „trotz einiger anregenden Bemerkungen
im einzelnen‘ eine glückliche Lösung des Problems nicht zu erblicken.
Die so notwendige Darlegung dessen, was die germanischen Stämme der
Kirche an wirtschaftlichen Kulturgütern zu danken haben, vermißt er
durchaus und lehnt die Grundauffassung, „daß der altgermanische Indivi-
dualismus im Wirtschaftsleben durch das Eindringen der römisch-kirchlichen
Ideen, insbesondere dessen, was hier als Augustinismus vorgeführt wird,
in unheilvoller Weise zerstört worden sei“, „im ganzen wie in ihren ein-
zelnen Konsequenzen‘ ab (a. a. O. II, 889). Nur Zöckler findet in der Ar-
beit in ihren Einzelheiten viel Beachtenswertes, allein auch er nennt die
Grundansicht verfehlt und tadelt vor allem das verzeichnete Bonifatiusbild
(a. a. O. IV, 41). — Am günstigsten urteilt, soviel ich sehe, Gerhard Ficker.
Vgl. Theol. L. Z. 1900, Sp. "of Er nennt die Stutzsche Rezension über-
trieben scharf und findet die Charakteristiken der großen Persönlichkeiten
sehr anziehend. Seinem Urteil nach enthält das Buch nur zu wenig
Wirtschafts- und zu viel Kirchengeschichte. — Ein Anonymus der Beil. der
Münch. Allg. Ztg. 1901, Nr. 63 tadelt die Heftigkeit der zwischen Stutz
O4 Kritiken.
Fünf Jahre nach dem ersten ist der zweite Band erschienen.
Ich würde es vorziehen, ihn nur ganz kurz anzuzeigen, wenn nicht
eine vorliegende Rezension Paul Sanders! eine etwas auxführlichere
Besprechung notwendig machte. Sander hebt hervor, daß der zweite
Band erkennen lasse, daß der Verf. in der Zwischenzeit nicht
müBig gewesen sei. „Die Angriffe, welche sein Buch erfahren hat,
haben ihn angespornt, seine Studien zu vertiefen, und die beruhigtere
Art der Darstellung verrät, wie ernsthaft er mit sich und seinem
Stoff gerungen hat.“ —- „Der Gegensatz von Germanismus und
Augustinismus spielt auch hier überall hinein, aber im Vergleich zu
den Ausführungen des ersten Bandes erscheint er mehr in den Hinter-
grund gerückt.“ — „Als Ganzes genommen dürfte das Buch dem
Wirtschaftshistoriker und dem Kirchenhistoriker, wenn er es mit
Kritik zu lesen versteht, als Materialsammlung wertvolle Dienste
leisten können.“ Es liegt also die Tatsache vor, daß ein von der
Kritik im allgemeinen nach allen Richtungen hin abgelehntes Werk
von sehr ernst zu nehmender Seite zwar nicht durchaus verteidigt,
aber doch als eine Förderung der Einzelerkenntnis bezeichnet und
empfohlen worden ist.
Über die Grundauffassung Sommerlads, die im vorliegenden Bande
die gleiche geblieben ist wie im ersten?, ist den oben genannten
und Sommerlad geführten Polemik, glaubt zwar, daB manche Darlegungen
des Verfassers der tieferen wissenschaftlichen Kritik nicht standzubalten
vermöchten, möchte sich aber eines abschließenden Urteils enthalten und
eine abwartende Stellung einnehmen, weil das Werk noch nicht abge-
schlossen vorliege [!].
1 Vgl. Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks-
wirtschaft im Deutschen Reich, XXX, 8. S. 389 ff.
2? Im Vorwort des ersten Bandes stehen die Sätze: „Innerhalb der
(reisteswissenschaften, denen nicht wie der Naturwissenschaft das Experiment
zur Verfügung steht, wird sich ja die Darstellung des Zustündlichen kaum
von der Hypothese freihalten lassen. Und hier liegen meines Erachtens
die Gründe, weshalb heutzutage vertassungs- und wirtschaftsgeschichtliche
Untersuchungen völlig nutzlos Hypothesen häufen, deren jede binnen kurzem
schon wieder antiquiert ist. Gesicherter werden die Ergebnisse nur dann,
wenn die Wirtschaftsgeschichte die Persönlichkeit in den Mittelpunkt ihres
Arbeitens stellt und zu erkennen strebt, was haben Menschen gedacht und
empfunden, als sie im Wirtschaftsleben gearbeitet haben.“ Diese für S.
ungemein bezeichnenden Worte zeigen, wie entfernt ihr Verf. von jeder
unmittelbaren historischen Auffassung ist. Was dürtte wohl unsicherer
sein als die gewiß hie und da notwendige Motivenforschung auf wirt-
schaftshistorischem Gebiet? Wo will S. exakte Grundlagen finden für eine
solche Forschung? Gewiß ist der Einfluß des Persönlichen auch auf das
Kritiken. 95
Rezensionen nichts Wesentliches hinzuzufügen. Ich bemerke nur, daß
sich Sommerlad im „Geleitwort“ ausdrücklich dagegen verwahrt,
wirtschaftsgeschichtliche Spezialarbeit zu liefern; „der wirtschafts-
philosophische Charakter, der der Besprechung jenes [d. i. des ersten
Bandes] gelegentlich aufgefallen [!] ist, soll auch diesem wie den
folgenden Teilen uneingeschränkt gewahrt bleiben.“ Im nachfolgenden
legt er dar, daB seın Ziel die Durchführung einer wirklichen gene-
tischen Behandlung des Zuständlichen sei, daß er darum die Persön-
lichkeiten nicht aus der Entwicklung ausschalten könne und sich im
Gegensatz zu Lamprecht, der die wirtschaftlichen Einflüsse im
geschichtlichen Geschehen anzuerkennen bemüht sei, die Aufgabe ge-
stellt habe, die allgemeingeschichtlichen Einflüsse auch im wirtschaft-
lichen Geschehen aufzudecken. In fast wörtlicher, aber scheint’s un-
bewußter Anlehnung an einen Ausspruch in Theodor Lindners
Rektoratsrede betont er dann, daß allgemeingeschichtliche Betrachtung
allein das der Wirklichkeit entsprechende einheitliche Geschichtsbild
zu geben und auch der wirtschaftsgeschichtlichen Forschung Bahn,
Wirtschaftsleben unleugbar. Aber in der Regel dürfte dieser Einfluß so
unbewußt und indirekt sein, daß er historisch erst spürbar wird, wenn er
zur Strömung, zur wirtschaftspolitischen Tendenz erwachsen ist. Dem
Forscher aber wird in den meisten Fällen von diesem Trieb- und Willens-
leben erst das Resultat, nämlich das Wachsen und Schwinden der Institu-
tionen, erkennbar sein. Alle exakte Wirtschaftsforschung beschäftigt sich
daher in erster Linie mit den Institutionen und hegt berechtigtes Mißtrauen
gegen alle Bestrebungen, die von Einflüssen reden, die empirisch gar nicht
zu kontrollieren sind. Es ist geradezu umgekehrt wie S. behauptet. Je
mehr das Persönliche in Frage kommt, desto unsicherer werden die Er-
gebnisse der Wirtschaftsgeschichte. G. v. Below, dem die moderne Wirt-
schaftsgeschichte wohl mit die meisten Anregungen verdankt, wird von
niemanden zu denen gerechnet werden, die den Einfluß des Persönlichen
in der Geschichte leugnen. Gleichwohl geht seine Hauptarbeit auf die
Erforschung der Institutionen, in denen sich das Wirtschaftsleben spiegelt.
Wenn S. dieser Forschung den Vorwurf macht, daß sie „völlig nutzlos
Hypothesen auf Hypothesen“ hüufe, so irrt er sehr. Auch die Naturwissen-
schaft schreitet von Hypothese zu Hypothese fort. Die Wirtschafts-
geschichte hat mit ihr gemein, daß sie immer neue Formulierungen sucht
für den wirklich vorhandenen Zustand, und daß diese Formulierungen sich
immer mehr verfeinern und der lebendigen Wirklichkeit nähern. Nutzlos
kann man diese Arbeit wirklich nicht nennen. Nutzlos dagegen ist das
wirtschaftsphilosophische Gewirr Sommerlads, bei dem es freilich zu keiner
Hypothesenbildung kommt, weil einfach die Behauptung an Stelle der Ab-
leitung tritt. Wie aber soll ein Fortschritt entstehen, wo höchstens der
subjektiven Auffassung x eine andere subjektive Auffassung y entgegen-
gestellt werden kann?
96 Kritiken.
Maß und Ziel zu weisen imstande sei.! Er bekennt sich weiterhin
zu der Überzeugung, „daß eine aus religiöser und philosophischer
Spekulation erwachsene Weltanschauung das Ursprüngliche, ihre Be-
tätigung auf wirtschaftlichem Felde erst das Spätere in der Ent-
wicklung des Mittelalters gewesen ist.“ Schließlich formuliert er die
Fragestellung so: inwiefern ist von kirchlichen Gedanken das Wirt-
schattsleben unseres Volkes befruchtet worden, und inwiefern hat
sich die besondere kirchliche Idee in wirtschaftliche Kraft und in
wirtschaftliche Taten umgesetzt? Dieser Formulierung, wenn auch
nicht ihrer Ableitung, könnte man durchaus beipflichten, wenn man
nicht wüßte, daß unter der besonderen kirchlichen Idee die schiefe
Vorstellung des sozialistischen Augustinismus zu verstehen sei.
In fünf Kapiteln führt S. seinen Stoff vor. Die Überschriften
verraten die Grundzüge seines wirtschaftsphilosophischen Schematismus:
die Rezeption des Augustinismus als Programm des fränkischen Staats-
kirchentums, Wirtschaftsmacht und Wirtschaftstätigkeit der Staats-
kirche Karls des Großen, die kirchliche Wirtschaftstätigkeit des
karolingischen Gottesstaates, die Emanzipation des Episkopates und
die Restauration des Augustinismus, die Verwertung der staatlichen
Kräfte der deutschen Kirche durch die Ottonen. In der Ausführung
verfährt S. nicht ganz so schematisch wie es nach diesen Überschriften
erwartet werden muß. Gleich das 1. Kapitel geht zunächst auf
allerlei Detailfragen ein und handelt erst im letzten Drittel vom
Einfluß des Augustinismus auf Chrodegang. Das 2. und 3. Kapitel
stellt dar, wie sich der karolingische (iottesstaat mit den kirchlichen
Ansprüchen und Bedürfnissen auseinander setzte. S. ist bestrebt, an
der Hand der Gesetzgebung zu erörtern, wie das Staatskirchentum
Karls sich gerade mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kirche
(Zehntgesetzgebung, Immunität, Armenpflege, Wucherverbote, Sonntags-
feier, Kirchenbuße, Asylrecht, Klosterwesen usw.) auseinander gesetzt
hat. Ich würde diesen Teil des Werkes mit Freuden als eine
wünschenswerte Ergänzung der neueren Forschung? begrüßen, wenn
! Hier haben wir ein Beispiel von der bereits von Lamprecht hervor-
gehobenen eigentümlichen Gabe S.s, sich fremde Ideen so zu assimilieren,
daß sie völlig verschoben erscheinen. Denn es liegt auf der Hand, daß
Lindner eine ganz andere Vorstellung von allgemeingeschichtlicher Ent-
wicklung hat als S. Man vergleiche nur irgend ein Sommerladsches
Kapitel mit dem entsprechenden Abschnitt der Lindnerschen Weltgeschichte.
1 Ss Anmerkungen zeugen von großer Belesenheit in der neuereu
Literatur, nur weiß er, wie bereits im ersten Band, nicht immer Maß zu
halten im Zitieren. Auffallend ist die Vernachlässigung des Buches von
A. Kleinclausz. Bedauerlich sind die beständigen Ausfälle gegen Lamprecht
Kritiken. 97
nicht der verkehrten Grundauffassung im allgemeinen eine fast auf
jeder Seite nachzuweisende Fehlerhaftigkeit oder Unklarheit im ein-
zelnen entspräche. Da man den Wert der Arbeit gerade in der
Belehrung im einzelnen — als Materialsammlung (Sander) — ge-
sehen hat, muß ich auf diese Seite des näheren eingehen.
Es ist durchaus anzuerkennen, daB der zweite Band im Unter-
schied vom ersten eine treuere Literatur- und Quellenbenutzung, sowie
eine gewisse Einschränkung des Nurphilosophischen, kurz eine stärkere
Berücksichtigung der Empirie erkennen läßt. Gleichwohl zeigt auch
der vorliegende Band die eigentümlichen Schwächen, die dem ersten
eine so unfreundliche Aufnahme bereitet haben. Vor allem sind eine
ganze Reihe von MiBverständnissen vorhanden, von denen ich einige
verzeichnen will. S. 9 spricht S. von der Entwicklung des fränki-
schen Staatskirchentum und meint (Anm. 5) unter Hinweis auf meine
Schrift „der Karolingische Gottesstaat in Theorie und Praxis“, S. 17,
es sei nicht recht einzusehen, wie ich gerade dieses Ergebnis aus der
Anerkennung des Eigentums der Kirche über ihren entfremdeten Besitz
folgere. Er verkennt hier völlig den Sinn meiner Ausführungen.
Ich führe an der von ihm angezogenen Stelle aus, daß sich das
Staatskirchentum Pippins in engstem Anschluß an die bonifazische
Reformströmung entwickelt habe und weise auf die Anerkennung des
Eigentums der Kirche über ihren entfremdeten Besitz als ein Beispiel
für diese Verquickung des geistlichen Interesses mit dem Staats-
kirchentum hin. S. 28, Anm. 3 polemisiert S. gegen Lamprecht,
Deutsche Geschichte II (1892) S. 33: „das Ideal, das Augustin in
seiner Civitas Dei einst gezeichnet: die Kirche zum Gottesstaat er-
weitert, schien erfüllt.“ Die Verwertung des Begriffes „Civitas Dei“
durch Karl sei doch eben nur möglich gewesen, weil dieser Begriff
nicht bloß die Kirche, sondern jede staatliche Macht, die im Dienst
kirchlicher Ideen steht, umfaßt. Richtiger wäre zu sagen: der Staat
zum Gottesstaat erweitert. Lamprechts Satz ist H darum unver-
ständlich. Hier ist meines Erachtens nichts unverständlich außer
Sommerlads Logik. Staat und Kirche waren weder für Augustin,
noch für Karl getrennte Begriffe in unserm Sinn. Den heidnischen
Staat verwarf Augustin mit aller Wucht seiner Polemik, die Civitas
Dei war ihm ein die Erde umspannender Organismus auf theokra-
tischer Grundlage. Sein Träger und Führer mußte die Kirche sein.
und Stutz, die den Verdacht kleinlicher Rancune erwecken. Sollte 8. in
Zukunft auf Grund dieser Anzeige in gleicher Weise meine Schriften an-
greifen, so bemerke ich schon jetzt, daß ich mich auf derartige Polemiken
nicht einlasse.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 7
98 Kritiken
Nichts anderes meint Lamprecht. Sommerlads Korrektur aber würde
den Gedanken Augustins gänzlich verfehlen, denn dieser hat wohl an
nichts weniger gedacht als an die Erweiterung irgend eines Staates
zum Gottesstaat. Aber S. scheint nicht zu merken, daß Lamprecht
die Meinung Augustins interpretiert, seine Korrektur tut, als sei die
Entwicklung des Karolingerreichs zu kennzeichnen. $S. 28, Anm. 2
wird bestritten, daß Augustins Theorien gegen den römischen Staat
aufgestellt worden seien, denn das Ideal Augustins „hat gerade die
staatliche Entwickelung seiner Zeit zur Voraussetzung.“ Was soll
man dazu sagen? In der gleichen Anmerkung wird beiläufig be-
hauptet, daB Karl die Beherrschung der römischen Kirche angestrebt
habe und daß sein Ideal nicht den dogmatischen Gehalt wie das
Justinians, sondern einen ethischen und sozialpolitischen gehabt habe.
Es wäre ebenso leicht wie zwecklos, die Liste derartiger Mißverständ-
nisse und Verkennungen fortzusetzen.
Aus der Fülle sachlicher Bedenken seien an dieser Stelle nur
wenige hervorgehoben. S. 31 wird gesagt, das Staatskirchentum
Pippins und Karls des Großen entspreche vollkommen einem ger-
manischen Prinzip, dem Herrschaftsideal des germanischen Fürsten-
tums. Ich glaubte, als Beleg für diese Ansicht in den Anmerkungen
den oft herangezogenen Lilienfein! zu finden, allein ich stieß auf den
Namen H. St. Chamberlain. Sic! Es ist hierbei jedenfalls anzuer-
kennen, daß gleich die ursprüngliche Quelle genannt wird. Auf der
nächsten Seite erscheint diese Chamberlain-Lilienfeinsche Auffassung
mit Sommerladschen Grundanschauungen zu folgender These ver-
mischt: „So ist es der legitimistischen Neigung Karls gelungen, den
Augustinismus zugunsten eines germanischen Herrschaftsideals zu
entfesseln und die teleologische Lebensauffassung der Kirche mit dem
Selbstbestimmungsrecht der Germanen dergestalt zu verschmelzen, daß
der Sieg vorerst und eine Zeitlang auf seiten des letzteren geblieben
ist.“ Es wäre nutzlos, gegen diese Formulierung zu protestieren,
denn es ist kein Zweifel, daB Sommerlad mit den Worten „legiti-
inistisch“, „teleologisch“ und „Selbstbestimmungsrecht‘‘ irgendwelche
Begriffe verbindet, nach denen der Satz vom wirtschaftsphilosophischen
Standpunkt aus gerechttertigt werden kann.
Das schwerste sachliche Bedenken liegt aber meiner Meinung
nach darin, daß Sommerlad in seiner ganzen Auffassung des karo-
lingischen Gottesstaates völlig abhängt von der imperialistischen
Theorie, ohne — so scheint es — sich auch nur bewußt zu sein,
1 Vgl. meine Bemerkungen über Lilienfeins Anschauung von der All-
gewalt des germanischen Herrschers in dieser Zeitschrift, VIII, S. 57 ff.
Pi
Kritiken. 99
daB das Wesen des Gottesstaats Karls gerade in einer gewissen dua-
listischen Unklarheit zu erblicken ist. Vielleicht erwidert S., daß
er diese dualistische Ansicht, die ich in meiner oben erwähnten
Schrift .begründet habe, nicht teile, sondern der älteren imperialisti-
schen Theorie auf Grund seiner Quellenstudien anhänge. Dann aber
muß ich fragen, warum er, der sonst so ausführlich allerlei An-
schauungen berücksichtigt, es nicht für nötig fand, sich auch mit
dieser auseinanderzusetzen. S. 101 wird die Kaiserkrönung Karls des
Großen ganz im Stile der älteren Anschauung interpretiert, dabei
auffallenderweise die Theorien von W. Sickel und E. Sackur, die doch
so gut zu Sommerlads Auffassung passen, ignoriert.! Natürlich fordere
Ka
1 S. setzt sich weder mit meinem etwa ein Jahr vor dem Datum seines
Vorworts erschienenen Buch „Die Kaiserkrönung Karls d Gr.“ noch mit
meiner bereits 1903 erschienenen kleinen Schrift „La leggendaria elezione di
Carlomagno a imperatore" auseinander. Ich möchte an dieser Stelle einige
Bemerkungen über den Artikel „Das Zeremoniell bei der Kaiserkrönung
Karls d Gr.“ von J. v. Walter (Theol. Literaturblatt 1906. Nr. 29) beifügen.
In Nr. 44 und 49 des Jahrg.s 1904 desselben Blattes hatte W. meine Schrift
„Die Kaiserkrönung Karls d Gr.“ angegriffen. In ausführlicher Weise ent-
gegnete ich ihm in meinem Aufsatz „Die Ovationstheorie über die Kaiser-
krönung Karls d. Gr.“ (Z. f. K. G. XXVI, Heft 2). Auf diesen Aufsatz hin
schwieg W. ein Jahr lang, um dann zu meiner Überraschung mit dem oben
genannten Artikel herauszukommen. Meine Überraschung stieg, als ich bei
der Lektüre bemerkte, daß W. alle zwischen uns zur Erörterung gekommenen
Streitpunkte bis auf einen, den der Bedeutung des bekannten Rufes „Carolo
augusto“ etc. stillschweigend fallen gelassen hat. Meine Überraschung er-
reichte aber den Höhepunkt, als ich sah, daß meinem’ Gegner der instruk-
tive Aufsatz Wolframs „Der Einfluß des Orients auf die frühmittelalterliche
Kultur und die Christianisierung Lothringens"“ (Jahrb. d. Gesellsch. für
lothringische G. u. A. Bd. XVII, 1. 1905, S. 818#f.) unbekannt geblieben
war, der so viele neue Aufschlüsse über die „laudes“ bringt. Da ich es
für ganz ausgeschlossen halte, daß W. nach Lektüre dieses Aufsatzes seine
neuerlichen Ansichten beibehält, halte ich ein weiteres Eingehen auf seine
Darlegungen vorläufig für unangebracht. Nur einen Punkt kurz zu er-
örtern, kann ich mir nicht versagen. Es ist eine Eigentümlichkeit der
Walterschen Polemik, daß sie keinen festen Standpunkt einnimmt, sondern
nach Art der Florettfechter je nach Bedürfnis Stellung und Angriff behende
wechselt. So hat W., nachdem er früher meiner Interpretation des Aus-
drucks fideles = Papstgetreuen ausdrücklich zugestimmt hat, auf einmal
herausgebracht, „fideles“ müsse mit „die Gläubigen“ zu übersetzen sein.
Triumphierend verweist er auf Du Cange, der ihm zu dieser Entdeckung
verholfen. Man wird mir verzeihen, daß ich bei dieser Stelle herzlich
gelacht habe. W. ist nämlich entgangen, daß ich schon einmal
7e
100 Kritiken.
ich mit dieser Feststellung nicht, daß Sommerlad in diesen Fragen
sich zu den Resultaten meiner Studien bekennt, wohl aber muß es
nach der ganzen Anlage seines Werkes als ein manco bezeichnet
werden, daB er überhaupt keine Stellung zu den angedeuteten
Problemen nimmt. In einer Anmerkung (in der mir irrigerweise
vorgeworfen wird, ich hätte die Stelle MG. Ep. IV, S. 288 übersehen,
ich interpretiere sie in aller Ausführlichkeit Gottesstaat S. 21) wird
völlig en passant behauptet: „Wollte man Ohr zustimmen, so müßte
man auch der Erneuerung der Kaiserwürde im Jahre 1871 alle Be-
deutung für die Entwicklung der deutschen Einheitsidee absprechen.“
Hierbei wird ganz willkürlich die Gottesstaatsidee mit dem Kaiser-
titel vermengt, von dem in den Quellen vor 800 bekanntlich nicht
die Rede ist. |
Genug! Wir können nicht auf alle Einzelheiten eingehen.
Zweierlei haben wir zu konstatieren: S. hat für die karolingische
Hauptperiode zugunsten seines wirtschaftsphilosophischen Grund-
schemas die moderne Problemstellung des karolingischen Gottesstaates
wegen meiner Interpretation des Wortes „fideles“ gestellt worden bin.
U. Benigni hat bereits 1903 in den Miscellanea di storia ecclesiastica
e studi ausiliari, S. 349 mit Bezug auf meine Schrift „La leggendaria
elezione di Carlomagno a imperatore“, S. 13 mit gleicher Emphase be-
merkt, „fideles‘ müsse mit — „Untertanen“ (sudditi in genere) über-
setzt werden. Welchem meiner beiden Kritiker soll ich nun glauben?
Benigni oder Walter? Ich bemühe mich, den Ernst zu bewahren, inden ich
die Versicherung abgebe, daß mir das Wort „fideles“ auch ohne die Hilfe
Du Canges in seiner Bedeutung als „die Gläubigen“ wie auch „die Unter-
tanen“ nicht unbekannt geblieben ist. Im übrigen kann ich nur auf
die Darlegungen meines Buches verweisen. DaB W. die Worte Benignis
nicht kennt, würde ich ihm übrigens nicht zum Vorwurf machen, da die
„Miscellanea di st. eccl.“ in Deutschland ganz unbekannt sind. Ich habe
aber die Stelle in meiner Schrift „Die Kaiserkrönung Karls d. Gr, S. 62
zitiert. Wie flüchtig muß W. mein Buch gelesen haben, wenn ihm das
entgangen ist. — Zum Schlusse noch dies: W. bekennt sich auch in dieser
neuesten Auslassung ausdrücklich als Anhänger der von mir verfochtenen
‚„Ovationstheorie“. In der Hauptfrage — Ovation oder nicht — sind wir
also einig. Streit herrscht nur über quellenkritische Einzelfragen. Von
diesem Streite würde die Wissenschaft meiner Meinung nach nur dann
Nutzen haben, wenn W. eine Gesamtauffassung vom Werte der karolingi-
schen Quellen der meinigen entgegenzustellen hätte. Das ist aber nicht
der Fall. Seine Methode ist einfacher: er bezweifelt alles, was ihm nicht
paßt. Gleichwohl werde ich ihm um der Sache willen auch weiterhin Rede
und Antwort stehen, sobald er seine Literaturkenntnisse vervollständigt hat.
Bis dahin glaube ich mich berechtigt, die Debatte meinerseits zu schließen.
Kritiken. 101
einfach ignoriert. Außerdem hat er im Einzelnen eine Menge Ver-
sehen und Irrtümer in seine Arbeit gebracht.!
Da meine Ausführungen den mir zur Verfügung stehenden Raum
bereits überschritten haben, muß ich es mir versagen, auch noch die
übrigen Teile des Werkes eingehender zu besprechen. Das bisher
Angeführte dürfte wohl auch genügen. Ich schließe mit dem Wunsche,
daß der Verf. die Fortsetzung seines Werkes aufgeben und sich mög-
lichst exakter historischer Einzelforschung zuwenden möchte. Jedes
größere Werk, das einmal gedruckt worden ist, wird auch gelesen
und gelegentlich abgeschrieben. Sommerlads Werk aber ist in den
Grundlagen verfehlt und im Einzelnen unzuverlässig. Es kann daher
nur Unheil anrichten.
Zum Schlusse sei bemerkt, daß ich nur ungern an eine Arbeit,
an die ein Fachgenosse viel Zeit und Mühe gewandt hat, so scharfe
Kritik angelegt habe. Ich glaubte es aber der Wissenschaft schuldig
zu sein, keinen Zweifel über die Bedeutung des Buches aufkommen
zu lassen.
Tübingen. | Wilhelm Ohr.
Alexander Baumgartner, S. J. Die französische Literatur.
Erste bis vierte Auflage. Freiburg im Breisgau. Herdersche Ver-
lagshandlung 1905. 747 S.
Wenn man nach Beispielen suchen wollte für Erzeugnisse einer
nicht voraussetzungslosen Wissenschaft, brauchte man nur vorliegendes
Buch zu nennen. Es ist parteiisch von Anfang bis zu Ende. Par-
teiisch schon in der Verteilung des Stoffes. So wird das böse 16.
Jahrhundert auf 42 Seiten kurzerhand abgetan, während dem Mittel-
alter nicht weniger als 200 Seiten mehr gewidmet werden. Und
doch fallen in das 16. Jahrhundert nicht ganz unwichtige französische
Schriftsteller; es bereitet sich in dieser Zeit eine nicht ganz unwesent-
liche Umwälzung vor. Freilich, von historischer Entwickelung hält V.
nicht sehr viel. Wirft er doch selbst dem gesinnungstüchtigen Di-
rektor der Revue des deux mondes, Brunetiere, p. 731 vor, er räume
der Entwickelungsidee in der Literatur einen viel zu großen Spiel-
raum ein. Das ist allerdings Verfs. geringste Sorge. Ihm kommt
es nur darauf an, seinen Lesern in den einen französischen Schrift-
stellern nachahmungswürdige Muster zu bieten, vor den anderen da-
gegen wie vor Schreckgespenstern zu warnen. Und da es vielleicht
! Natürlich soll damit nicht gesagt werden, daß das Buch in Einzel-
fragen nicht dennoch eine Förderung der Wissenschaft bieten könne, wenn
man es mit allergrößter Vorsicht benützt. Solche Einzelverdienste können
Jedoch das Urteil über das Werk als Ganzes nicht beeinflussen.
102 Kritiken.
pädagogisch nicht ganz gesund sein dürfte, die Schüler zu oft zu er-
schrecken, so werden einige der bösesten unter den Schreckgespenstern,
wenn sie nicht ganz und gar übergangen werden können, wie etwa
der Hauptvertreter der Burleske Scarron, so schnell vorgeführt, daß
man sie kaum bemerkt. So wird Calvin, dessen Institution chretienne
für die Entwickelung der französischen Prosa doch ganz bahnbrechend
gewesen ist, in vier Zeilen abgetan. Dagegen erhält Pater Bour-
daloue S. J., der zwar als Prediger eine ganz achtungswerte Rolle
spielte, aber doch für die Entwickelung der geistlichen Rede als
Gattung nichts Wesentliches bedeutet, nicht weniger als sechs Seiten.
Nach demselben Muster ist der ganze Stoff verteilt. Bayle erhält
keine ganze Seite, p. 424, Aug. Comte, der Führer der Positivisten
vier Zeilen, p. 613, Joseph de Maistre dagegen fast 20 Seiten, Mon-
talembert und Veuillot erhalten ein ganzes Kapitel, letzterer wird an
Bedeutung Voltaire an die Seite gestellt. Ein langes Kapitel wird
den kirchlichen Schriftstellern und Predigern gewidmet, den P. Lacor-
daire, P. de Ravignan, P. Felix, P. Montsabre; Alfred de Musset da-
gegen wird auf einer knappen Seite behandelt, Flaubert erhält nicht
einmal eine Seite, Lecomte de Lisle 13 Zeilen, Baudelaire vier Zeilen.
Ich muß es mir leider versagen, an dieser Stelle mehr Beispiele an-
zuführen. — Die dem Verf. miBliebigen französischen Schriftsteller
werden auch in einer Weise charakterisiert, die alles Erlaubte über-
steigt. So wird einer der edelsten und feinsinnigsten Frauen des
16. Jahrhunderts, Margarete von Navarra „das weite Gewissen einer
leichtfertigen Marketenderin“ angedichtet, „die über nichts mehr er-
rötet und an nichts mehr Anstoß nimmt“ p. 250. Von Clement
Marot wird erzählt, er „bezeigte seine Liebe zum reinen Evangelium
hauptsächlich dadurch, daß er gegen die Mönche loszog und an Fast-
tagen tüchtig Speck aß“ p. 252. Von Rabelais wird dreist behauptet,
wo er aufhöre Hanswurst zu sein, werde er Pedant, p. 258. Aber
auch selbst gut katholische Schriftsteller, tief religiöse Naturen werden
mit Schimpfereien überschüttet, wenn ihre Ansichten und Bestrebungen
nicht mit denen der Jesuiten übereinstimmen. So hat Verf. nicht
Ausdrücke der Entrüstung genug, um gegen den Jansenisten Pascal
loszuziehen, diesen „kränklichen, nervösen, überarbeiteten und über-
studierten Gelehrten, der einem krankhaften Mystizismus anheimgefallen
sei“ p. 333, und der sich „in der unwürdigsten Weise an dem Rute
einer ganzen Korporation, die sich um Kirche und Menschheit die an-
erkanntesten Verdienste erworben“, vergriffen habe, p. 332. Gegen
solche Menschen kann man nicht streng genug sein. So wird selbst
Bossuet, p. 344, der Vorwurf gemacht, er habe den Jansenisten eine
viel zu weit gehende Nachsicht und Teilnahme entgegengebracht.
Kritiken. 103
Aus diesen wenigen Proben ist schon ersichtlich, daB wir es
hier nicht mit einem ernst zu nelımenden, wissenschaftlichen Werk zu
tun haben, sondern eher mit einer Art Pamphlet, freilich recht dick-
leibiger Art. Dabei ist das Buch aber mit einer geradezu unglaub-
lichen Sorglosigkeit zusammengeschrieben. So hat Vert, um nur ein
Beispiel anzuführen, aus bloßer Nachlässigkeit die wichtigste Dichter-
schule, die um die Wende des 15. zum 16. Jahrhundert blühte, die
sog. groBen Rhetoriker vergessen. Wir hören nichts von Jean Le-
maire de Belges, von Guillaume Cretin, Jean Bouchet, Molinet, Octa-
vien de Saint Gelais. Ein so bekanntes Stück wie Cyrano de Bergerac
von Rostand ist um zehn Jahre zu früh datiert. Der bekannte Held
des altfranzösischen Epos Aimeri de Narbonne wird p. 47 zum Bruder
Ernauts de Bolande, p. 49 zu dessen Sohn gemacht. Das richtige
Zitieren ist auch nicht Verf’s starke Seite. In seinem Abdruck des
Eulalialiedes sind nicht weniger denn sieben Fehler. Die altfranzö-
sichen Wörter seiner Zitate sind sehr häufig mit accents aigus und
accents graves versehen. Ohne irgend welchen Grund zitiert V. ein-
mal in der Ursprache, einmal in Übersetzung. Manchmal irrt sich
Verf. auch in seinen Zitaten. So sagt er, p. 29, nur die Noten der
versifizierten Stücke in Ancassin und Nicolette seien uns bekannt und
gäben uns einen Begriff der Melodie der altfranzösischen Epen. Un-
mittelbar darauf zitiert er aber die bekannte Stelle aus Audigier.
Sollte er sich wirklich vorstellen, daß sie aus der Cantefable stammt?
Zum Schluß noch einige Stilblüten. Die Romantiker werden
lächerlich gemacht, weil sie so ungebärdig gegen den Klassizismus
strampelten, die Klassiker werden in Schutz genommen, sie seien
doch keine so bockbeinigen Fossilien, wie sie von ihren jungen Gegnern
hingestellt würden, p. 658. Verf. versteigt sich p. 631 zu der groB-
artigen Beschreibung: „die Romantiker strotzten alle von Poesie oder
wenigstens poetischem Dampf; es waren lauter Vulkane, die eine neue
Einbildung in ihren Köpfen trugen, lauter Riesensöhne, denen ihre
sämtlichen Kleidungsstücke zu eng geworden.“ Wie poetisch und
geschmackvoll!
Würzburg. Heinrich Schneegans.
Joh. R. Kretzschmar, Die Entstehung von Stadt und Stadt-
recht in den Gebieten zwischen der mittleren Saale und
der Lausitzer Neiße. (Untersuchungen zur deutschen Staats-
und Rechtsgeschichte, herausgegeben von Otto Gierke. 75. Heft.)
Breslau, Markus, 1905. X und 168 Seiten. 8°.
Es ist für mich eine besondere Freude, dies Buch anzuzeigen,
und jeder wird mir diese Freude nachfühlen können, der es selbst
104 Kritiken.
erlebt hat, daB die in seinen Schriften gegebenen Anregungen den
Anlaß zu tüchtigen Einzeluntersuchungen gegeben und daß die von
ihm gewonnenen Ergebnisse durch diese Einzeluntersuchungen manche
wertvolle Ergänzung und dabei in allem Wesentlichen vollständige
Bestätigung gefunden haben. Aber auch ganz abgesehen von dem
besonderen Zusammenhang, der zwischen diesem Buch und meinen
eigenen früheren Untersuchungen besteht, kann ich Kretzschmars Buch
als eine durchaus erfreuliche Erscheinung bezeichnen; durch Klarheit
der Darstellung, gute Anordnung des Stoffes, sichere Methode und
vor allem durch die harmonische Verbindung einer gründlichen Einzel-
arbeit mit einem das Wesentliche erkennenden weiteren historischen
Blick übersteigt das Werk erheblich das Durchschnittsmaß einer Erst-
lingsarbeit.
Der Gedanke für ein bestimmtes Gebiet die Entstehung des
Städtewesens bis ins einzelne zu verfolgen, hat schon wiederholt, wo
er mit Ernst durchgeführt wurde, zu schönen Ergebnissen geführt;
ich erinnere an den 1. Band von Gotheins Wirtschaftsgeschichte des
Schwarzwaldes. Gerade für das deutsche Kolonisationsgebiet zwischen
Saale und Neiße lagen die Aussichten einer solchen Arbeit nicht un-
günstig. An gedrucktem Quellenmaterial ist kein Mangel, um so mehr
an wirklich wissenschaftlichen Verarbeitungen desselben. Die fein-
sinnige Studie, die H Ermisch über die Anfänge des sächsischen
Stüdtewesens in der Sächsischen Volkskunde veröffentlicht hat, mußte
schon nach der ganzen Anlage des Werkes auf Einzeluntersuchung
verzichten; von Arbeiten über einzelne Städte der Mark Meißen, des
Pleisnerlandes und der Lausitz können fast nur die trefflichen Arbeiten
von Ermisch über Freiberg und O. Richter über Dresden auf wissen-
schaftlichen Charakter Anspruch erheben. So füllt Ks Buch eine
wirkliche Lücke aus.
K. beginnt mit einer kurzen Übersicht über die Entwicklung des
Städtewesens im Reich und über die innere Entwicklung der Mark
Meißen, indem er das Wesentliche gut hervorhebt.! Dann wendet er
sich der Untersuchung der einzelnen Städte zu. Gerade die nun
folgenden Einzeluntersuchungen mit ihrer glücklichen Vereinigung von
Urkundeninterpretation und topographischer Untersuchung sind be-
sonders wertvoll; sie liefern die sichere Grundlage, auf der sich das
Spätere aufbaut. Vielleicht hätte noch bei einigen Städten die Aus-
dehnung der topographischen Untersuchungen auf die Flurkarte
manches wertvolle Ergebnis geliefert (ich denke dabei in erster Linie
1 Daß Verf. nach dem Vorgange E O. Schulzes Burgwardverfassung
und Burggrafschaftsverfassung nicht genügend trennt (S. 18), ist für den
weiteren Verlauf der Darstellung ohne Belang.
Kritiken. 105
an die ungemein interessante Flurkarte von Freiberg); im ganzen
wird man aber sagen müssen, daB Verf. alles erreichbare Material
verwertet hat.
Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, die Entstehung der
31 Städte, mit denen K. sich beschäftigt, im einzelnen zu schildern;
nur die wesentlichen Ergebnisse will ich hervorheben. Da ist zu-
nächst zu erwähnen, daß zwar eine Reihe von diesen Städten neben
einem alten slawischen Dorf, andere neben einer Burg oder einer
kirchlichen Gründung entstanden sind, daß aber keine einzige direkt
aus einer älteren ländlichen Ansiedlung erwachsen ist; es sind durch-
weg Marktansiedlungen, um einen Marktplatz als Mittelpunkt ent-
standen, wie ich das seinerzeit schon in meinem Buche Markt und
Stadt des näheren ausgeführt hatte! K. will nun aber innerhalb
dieser Marktansiedlungen zwei verschiedene Typen entdecken,
einen älteren, den der allmählich entstandenen, und einen jüngeren,
den der systematisch gegründeten Marktansiedlung (S. 102 ff.); bei
beiden ist der Marktplatz der Ausgangspunkt, aber der jüngere unter-
scheidet sich vom älteren Typus durch die auffallend regelmäßige
Anlage. Nun ist ja der Unterschied zwischen den älteren unregel-
mäßigeren und den späteren regelmäßig gebauten Marktansiedlungen
unverkennbar und auch bereits von Fritz (Deutsche Stadtanlagen
S. 37) und mir (Markt und Stadt S. 129 f.) erkannt worden. Aber
ob man wirklich hier zwei verschiedene Arten von Städten, gewordene
und neugegründete, gegenüberstellen kann, ist mir zweifelhaft. Ich
denke dabei nur an polare, nicht an absolute Gegensätze; ich kann
nur finden, daß die eine Stadt regelmäßiger, die andere weniger regel-
mäßig gebaut ist, und sehe z. B. nicht recht ein, warum K. Chemnitz
zum älteren, die jüngere Ansiedlung in Altenburg zum neueren Typus
rechnet. Und auch der Gegensatz zwischen der gewordenen und der
neugegründeten Ansiedlung ist meines Erachtens nicht in dieser
Schroffheit aufrecht zu erhalten; auch die gewordene Ansiedlung hat
mit einer gewissen Zahl von Ansiedlern begonnen, auch die neu-
! Von Einzelheiten bemerke ich zu S. 28 ff., daß mir die Deutung der
nova urbs bez. der Burg Dobrogora an der Saale auf ein Kastell an der
Stelle der heutigen Moritzburg in Halle ausgeschlossen erscheint; vgl.
darüber mein Burggrafenamt S. 266, Anm. 2. Ebendort S. 229 habe ich
darauf hingewiesen, daß Zeitz schon 1154 und 1165 als civitas erscheint,
nicht erst 1210, wie Kretzschmar S. 37 meint. Dagegen habe ich nach den
Ausführungen S. 80 ff. meine Burggrafenamt S. 226 gebrachte Deutung des
suburbium von Meißen auf die Wasserburg und meine Bemerkung über das
älteste Vorkommen einer civitas Meißen (ca. 1209, nicht erst 1256) zu be-
richtigen.
106 Kritiken.
gegründete rechnet auf das spätere Zuströmen neuer Elemente. Kann
ich auch der scharfen Scheidung zwischen beiden Arten von Ansied-
lungen nicht zustimmen, so erkenne ich doch voll den Wert seiner
Vergleichung der einzelnen Stadtanlagen an.
Ganz besonders glücklich aber scheint mir, daß K. nachdrücklich
auf eine bisher so gut wie gar nicht beachtete Ansiedlung aufmerksam
gemacht hat, die bei einer Reihe von Städten, die neben Burgen ent-
standen sind (bisweilen unter dem Namen Altstadt), vorkommt und
ebenso vom alten Dorfe, wie von der Marktansiediung grundverschieden
ist, das suburbium der Burg. Zum erstenmal wird hier diese später
meist entweder im alten Dorf oder in der Marktansiedlung aufge-
gangene, balbstädtische Ansiedlung in ihrer Eigenart untersucht
(S. 98 ff.). Ob allerdings der Donatus-Jahrmarkt im Meißner sub-
urbium und der Viktualienmarkt im Zeitzer Brühl die Bedeutung
haben, die ihnen Verf. beilegt, ist zum mindesten zweifelhaft.
Ein besonderes Kapitel (S. 104 fi.) ist der Entstehung der Stadt
Leipzig gewidmet; mit Recht, denn in kaum einer anderen Stadt
liegen die Dinge so kompliziert. Man kann sagen, daB es K. ge-
lungen ist, das Dunkel, das über der Entstehung der verschiedenen
Leipziger Ansiedlungen ruhte, völlig zu lichten, und wird bedauern,
daß seine eindringenden, absolut überzeugenden Untersuchungen in
der neuesten 1905 erschienenen Geschichte der Stadt Leipzig von
Wustmann noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Übrigens
ist auch K., wie allen seinen Vorgängern, die eigentümliche, durch
den dritten Pfennig gegebene Beziehung Leipzigs zur Altenburger
Burggrafschaft unbekannt geblieben (vgl. mèin Burggrafenamt S. 236).
Im letzten Kapitel, S. 140 ff., wendet K. sich dem rechtsgeschicht-
lichen Teile seiner Arbeit, der Untersuchung der Entstehung des
Stadtrechtes und des Stadtgerichtes zu. Durchaus richtig hebt
er den Unterschied zwischen den älteren Marktansiedlungen mit ihrem
allmählich gewordenen und den jüngeren Marktansiedlungen mit ihrem
verliehenen Stadtrecht hervor (S. 143 f.). Nur ist er — was von
seinem Standpunkte aus ja durchaus begreiflich erscheint — geneigt,
in diesem Unterschied eine grundsätzliche Unterscheidung von allmäh-
lich entstandenen und neugegründeten Marktansiedlungen hineinzu-
tragen. Auch ich bin geneigt, hier nur graduelle, nicht prinzipielle
Verschiedenheiten anzunehmen. Auch das Stadtrecht, das den jüngeren
Marktansiedlungen verliehen wurde, war durchaus nicht etwas Voll-
ständiges oder gar der allmählichen Weiterentwickung Entzogenes.
Andererseits sind, wie z. B. das Gründungsprivileg von Naumburg
beweist, auch die älteren Marktansiedlungen von vornherein mit ge-
wissen rechtlichen Vorzügen ausgestattet. Abgesehen von diesem
Kritiken. 107
Gegensatz halte ich die Ausführungen über Stadtrecht in der Haupt-
sache für zutreffend.
Nicht in gleicher Weise bin ich mit den Ausführungen über den
Stadtgerichtsbezirk einverstanden. GewißB hat K. mit seinem
Nachweis recht, daß im 14. und 15. Jahrhundert „Weichbild“ in der
Lausitz den über das Stadtrechtsgebiet oft weit hinausgreifenden
Gerichtsbezirk des Stadtrichters bezeichnet (S. 158 f). Nur irrt er
sich über die Beweiskraft der von ihm zitierten Urkunden, wenn er
für die ältere Zeit den Lausitzer Städten die gerichtliche Exemtion
abspricht (S. 160f.). Die Urkunde für Görlitz von 1303 bringt, wenn
der betreffende Satz nicht überhaupt eine Bestätigung älteren Rechts ist,
als Neues nur die Exemtion von dem über Hals und Hand urteilenden
vogtding vel echteding, kennt aber für die niedere Jurisdiktion einen
schon vorhandenen Erbrichter, dessen Gerichtsbezirk die Stadt ist.
DaB aber die gerichtliche Exemtion der Stadt sich ursprünglich nicht
auf die peinlichen Sachen erstreckt, ist eine auch sonst vorkommende
Tatsache und ändert nichts am Vorhandensein eines städtischen Ge-
richtsbezirkes. Die beiden Privilegien von Bautzen (1307) und Löbau
(1341) endlich betreffen nicht die Schöpfung eines städtischen Gerichts-
bezirkes, sondern setzen das Vorhandensein eines solchen voraus; sie
regeln etwas ganz anderes, nämlich den ausschließlichen persönlichen
Gerichtsstand der Bürger vor dem Stadtgericht. Dies Vorrecht der
Stadtbürger ist aber regelmäßig viel jünger als die gerichtliche
Exemtion; so findet z. B. in Straßburg die gerichtliche Exemtion 982,
die Befreiung der Bürger von auswärtigen Gerichten 1129 statt (vgl.
Rietschel in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft,
Neue Folge I, S. 29). 5
In mancher Hinsicht hätte ich noch gern eine Erweiterung der
Arbeit gesehen. So wäre meines Erachtens eine Erörterung darüber,
wie weit die verschiedenen Ansiedlungen an einem Ort verschiedene
Gemeinden darstellen, erwünscht gewesen. Auch hätte Verf. darauf
hinweisen sollen, daß die auch im Meißner Gebiet vorhandenen aus
zwei Marktansiedlungen entstandenen Doppelstädte anders als die
weiter nördlich gelegenen Doppelstüdte der Mark Brandenburg,
Pommerns, Mecklenburgs etc. in gerichtlicher und kommunaler Hin-
sicht völlig zur Einheit verschmolzen sind.
Wenn ich also auch den Erörterungen K.s gegenüber noch
manche Einzelbedenken und -wünsche habe, als Ganzes kann ich sein
Werk nur mit Freude begrüßen und nur wünschen, daß auch für
andere Gebiete ähnliche tüchtige Untersuchungen über die Anfänge
des Städtewesens geschaffen werden.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
108 Kritiken.
Goetz, W.: Die Quellen zur Geschichte des h. Franz v. Assisi.
Gotha, F. A. Perthes. 259 S. 1904. M. 4.
Felder, H.: Geschichte der wissenschaftlichen Studien im
Franziskanerorden bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts.
VII. 5578. 1904. M.8 geb. M. 10.
Daß Sabatiers glänzende Biographie des Heiligen von Assisi die
Franzikusforschung in neue Bahnen gewiesen hat, ist bekannt. Aber
es ist ebenso bekannt, daß nicht nur seine Zeichnung des Heiligen
und seines Werkes als einseitig idealisierend, den Stifter zu seinem
Werke in einen zu scharfen Gegensatz bringend empfunden wurde, —
als einer der ersten hatte der verstorbene Tübinger Kirchenhistoriker
Alfred Hegler hier einschneidende Korrektur gefordert (Zeitschrift für
Theologie und Kirche Bd. 6) — sondern auch die von ihm durch neue
Publikationen neu geschaffenen Quellengrundlagen in eine lebhafte
Anfeindung hineingerieten, der auf der anderen Seite eine ebenso leb-
hafte Apologie entsprach, beides in der eigenartigen Zuspitzung, daß die
alten Franziskanergegensätze neu aufzuleben schienen. „Die Gruppierung
der beiden Parteien ist folgende: an Sabatier ... haben sich die
heutigen Nachfolger der ehemaligen ,Spiritualen“ des Franziskaner-
ordens angeschlossen ... mit Eifer gehen sie deshalb allen Zeugnissen
nach, die noch vor der kirchlich beeinflußten Überlieferung zu liegen
scheinen und den Heiligen im Gegensatz zu der schon zu seinen
Lebzeiten einreißenden laxeren Praxis schildern. Machte Sabatier
init der Herausgabe des speculum perfectionis den Anfang, so folgten
Minoriten dieser strengen Richtung mit der Rekonstruktion der legenda
trium sociorum... Der rastlose Gegner der ganzen Richtung Sabatiers
und seiner Anhänger ist Faloci-Pulignani in Foligno mit seiner
Zeitschrift „Miscellanea Franciscana“ (Götz S. 4). Sachlich besagt
die Differenz: „Sabatier und seine Anhänger nehmen an, daß bereits
zu Lebzeiten des Heiligen eine Spaltung des Ordens in eine strengere
und eine laxere Richtung eingetreten sei, und daß der Ordenspro-
tektor Kardinal Hugolin von Ostia damals und später als Papst
Gregor IX. die laxere Richtung begünstigt habe. Die auf Veranlassung
Gregors IX. um 1228/29 von Thomas v. Celano geschriebene vita
prima des Heiligen gilt ihnen deshalb als einseitig und ebenso auch,
wenngleich in geringerem Grade, die zweite vita, die Thomas 1247
verfaßt haben soll. Sabatiers Gegner weisen jeden Vorwurf gegen
Gregor IX. zurück und sehen in ihm den aufrichtigsten Freund des
Heiligen, den Förderer seiner Ideen, sie halten infolgedessen die Berichte
des Thomas v. Celano für die getreueste Schilderung des Heiligen
und wollen von Spaltungen innerhalb des Ordens zu Lebzeiten des
Heiligen nichts wissen. Und während Sabatier und seine Freunde
Kritiken. 109
Bonaventuras Legende für eine schön färbende, den geschichtlichen
Hergang verwischende Erzählung ansehen, beurteilen die andern Bona-
ventura als Spiegel der Wahrheit“ (S. 5/6). In dem speculum per-
fectionis, von Sabatier dem Bruder Leo zugeschrieben (1227), glaubte
dieser einen Beweis für die Verzerrtheit der Biographien des Thomas
v. Celano und Bonaventura zu besitzen, den die rekonstruierte legenda
trium sociorum verstärkte. Die Gegner lehnten jedoch diese Beweis-
stücke durch Verweisung in eine spätere Zeit ab.
Es leuchtet ein, daß je nach der Entscheidung hüben und drüben
das Bild des Heiligen verschieden ausfallen muß. Damit ist die
Goetzsche Arbeit in ihrer Berechtigung ohne weiteres legitimiert, sie
ist eine umfassende Quellenuntersuchung in Fortführung und Durch-
arbeitung von in der Zeitschr. f. Kirchengeschichte Bd. 22ff. er-
‚schienenen Studien. Gleichzeitig hat unabhängig von ihm H. Boehmer
„Analekten zur Geschichte des Franciscus von Assisi“ (Tübingen,
Mohr, 1904) veröffentlicht mit eingehender quellenkritischer Einleitung;
zum Vergleiche werden wir diese Arbeit heranziehen müssen.
Goetz beginnt mit den Autographen des Heiligen und hält die
Echtheit aller drei für „doch recht wahrscheinlich“ (S. 11) — ähnlich
Böhmer’ S. XIVf. Weiterhin sieht G. aus äußeren wie inneren Gründen
in dem „Testamente“ ein echtes Dokument des Heiligen — desgleichen
B. S. XXVI. Damit ist eine feste Grundlage für die Feststellung der
Ideale des Heiligen gewonnen, „jede andere Überlieferung über Franz
muß an diesem gesicherten und sein Innerstes aufschließenden Doku-
mente geprüft werden“. Zeitlich fällt es ja jedenfalls in die letzten
Jahre des Heiligen, ob unmittelbar vor seinen Tod (so Sabatier),
steht dahin. Von den sogen. epistolae sind nach G. der an Bruder
Leo, an Antonius von Padua, an die h. Klara und ihre Schwestern,
an alle Christen, an alle Kleriker, ad populorum rectores, der Brief
an das Generalkapitel, der Brief an Elias in der auf den Handschriften
rubenden Form echt, der an die Provinzialminister des Ordens, an Jakoba
de Septemsoliis unecht, der an alle Kustoden der Minderbrüder
unecht in der Form des Cod. Guarnacci, echt in der von Wadding
nach einer spanischen Vorlage angefertigten Übersetzung. B. hält
dem gegenüber (S. XXVIII) die epistula ad universos custodes auch
in der ersteren Form für echt, die epistula ad populorum rectores
und die an Antonius für zweifelhaft (S. XXX). Ausschließende Gegen-
sätze sind das nicht, da beide Forscher einer gewissen Subjektivität
ihres Urteils sich bewußt sind. Bez. der sogen. admonitiones ist G.
geneigt sie für echt zu halten — desgl. B. Über die Gebete und die
expositio super orationem dominicam wagt G. kein Urteil, B. (S. XXXf.)
stellt die expositio unter dubia, desgl. ein Gebet, die übrigen lehnt
110 Kritiken.
er ab. Die Collationes monasticae scheiden für beide Forscher aus,
desgleichen die apophtegmata, colloquia, prophetiae, parabolae, exem-
pla, oracula, wührend hingegen die laudes für ihn beansprucht
werden.
Aber die eigentliche Schwierigkeit beginnt erst bei den Legenden.
„Sind die vita prima des Thomas von Celano und die Legende
Bonaventuras Tendenzschriften einer bestimmten Partei, bedeutet die
vita secunda des Thomas eine reumütige Rückkehr zur Wahrheit,
sind speculum perfectionis und legenda trium sociorum echte Auf-
zeichnungen der ältesten Zeit oder spütere Kompilationen — das
sind die Fragen, auf deren Lösung sich die Untersuchung richten
muß“ (S. 57). Ausgangspunkt ist die vita prima des Thomas v.
Celano.! Ihre Echtheit steht fest, ihr Wert ist bestritten. Ist sie
Tendenz oder nicht? Je nach Beantwortung dieser Frage verschiebt
sich das Bild des Heiligen. Sabatier und Mandonnet bejahen sie,
sie gewinnen dadurch Raum, in der Tertiariergemeinschaft das ur-
sprüngliche Ziel des Heiligen su sehen. G. kommt in eingehender,
überzeugender Untersuchung zu dem Resultat, da die vita prima
des Thomas v. Celano in der Hauptsache auch den Auffassungen des
vertrauten Jüngerkreises entsprochen hat“ (S. 71). Damit fällt ihr
angeblich tendenziöser Charakter dahin. Ebenso steht es mit der
vita secunda, die K. Müller wie auch Sabatier niedrig gehängt hatten;
sie steigt jetzt im Werte als Ergänzung zur vita prima. Hingegen
die von Sabatier als le plus beau monument franciscain et l’une des
productions les plus délicieuses du moyen âge verherrlichte legenda
trium sociorum erweist sich in eingehender Beweisführung im Anschluß
an van Ortroy, der hier zuerst Bresche gelegt hatte, als Kompilation
von vita I und II, Julian v. Speier, Bonaventura, sowie der Grund-
lage des anonymus Perusinus, neben der aber auch gewisse Original-
nachrichten sich finden — woher? steht dahin. Der der Kompilation
vorangehende Brief ist vermutlich eine Fälschung, die den Wert der
Kompilation erhöhen sollte. Wie aber steht es um das sogenannte
speculum perfeetionis? Sabatier hatte auch dieses analog der legenda
tr. soc. als primäre, aus dem Kreise der vertrauten Geführten stammende
Quelle gefaßt, ja, ursprünglich Bruder Leo selbst als Autor angenommen.
Da es sich mit der vita II berührt, untersucht G. das Verhältnis
beider zu einander eingehend. Die peinlich genaue Untersuchung
führt zu dem Ergebnis: „das speculum perfectionis stammt in seinem
1 Es sei mir der Hinweis gestattet, daß soeben von d Alençon eine
vortreffliche Neuausgabe der Viten des Thomas v. C. erschienen ist vgl.
Lit. Zentralblatt 1906 Nr. 21.
Kritiken. 111
Kern und in seiner Bearbeitung aus einem Kreise, der den strengen
Idealen anhing, aber es braucht deshalb noch keine Kampfschrift im
engeren Sinne gewesen zu sein“ (S. 219). Es enthält altes, wert-
volles Material aus dem Kreise der Gefährten oder von Bruder Leo
selbst, aber in Überarbeitung und zwar der Art, daß die Grenze
zwischen Authentizität und Überarbeitung fast nirgends mit zwingenden
Gründen festzustellen ist (vgl. S. 220). Was in ihm mit der vita II
übereinstimmt, erhöht entsprechend den Wert dieser. Im übrigen ist
sie von Tendenz nicht frei, sie formuliert, was um 1247 gegen die
laxe Richtung des Ordens zu sagen war, ohne darum Tendenz im
Sinne der Ungeschichtlichkeit zu sein. Sie bietet eine „zwar wohl-
gemeinte, aber dennoch einseitige Auffassung (S. 230). So retouchiert
sie bedeutend am Bilde des Heiligen, indem sie seine wie seiner
Eltern Weltlichkeit übermalt. Ihre Entstehungszeit fällt zwischen
1244 und 1247. Ob wir nun die durch Salimbene überlieferte der
vita secunda von Thomas v. Celano noch beigegebene Schrift de
miraculis in dem von van Ortroy in Marseille ausfindig gemachten
Mskr. zu suchen haben, steht dahin, ebenso, ob Celano Vf. der
vita Clarae sei. Die der Versöhnung dienende Legende Bonaven-
turas hat nicht so sehr aus der vita I als aus II und Julian v. Speier
geschöpft.
Die Untersuchungen von Goetz sind allenthalben sehr sorgsam
abgewogen. Daß sie nicht immer völlig überzeugen, liegt in der
Natur der Dinge, die an manchen Punkten vorläufig schlechterdings
nicht über Vermutungen hinauskommen lassen. Richtig dürfte die
Ausscheidung der legenda trium sociorum, richtig auch die hohe
Wertung der beiden Viten Celanos sein. Wie dem entsprechend das
Bild des Heiligen sich verändern muß, hat G. in seinem Aufsatze in
dieser Ztschr. 1903 gezeigt. Richtig aber macht W. Lenel in der
Histor. Ztschr. Bd. 95, 465 darauf aufmerksam, daß auch jetzt noch
Probleme übrig bleiben!, auf seinen Lösungsversuch sind wir gespannt.
Wenn G. entscheidend gegen Sabatiers Aufstellungen sich wendet, so
verdient die Widmung seiner Schrift gerade an diesen als ein Zeichen
wissenschaftlicher Noblesse besondere Heraushebung.
Wie wertvoll eine vorsichtige Quellenbetrachtung und unerläßlich
für das geschichtliche Verständnis des Heiligen und seines Ordens ist,
zeigt der erste Abschnitt des Buches von Felder, überschrieben: Ur-
anfänge. Das erste Jahrzehnt des Minoritenordens und die Wissenschaft“.
— Séch 1 sms, gege
! Auch Sabatier hat inzwischen seinen Gegnern geantwortet und sich
verteidigt.
112 Kritiken.
Er ist schlechthin verfehlt. Rein methodisch schon, sofern F. die
Quellenfrage ganz bei Seite schiebt und statt dessen konstruiert von
vorgefaBter Meinung aus. Hören wir einige seiner Schlüsse: „der
Minoritenorden und sein Stifter traten also gleich im Anfang sehr
energisch für das tätige Leben ein, wie kein anderer der alten Orden“
(S. 6). „Der ursprüngliche und bestündige Gedanke des h. Franziskus
war demnach èin eminent praktischer, eine Richtung, in deren innerstem
Wesen die tätige Lebensweise begründet war“ (S. 8). Das mag hin-
gehen. Aber schon ein starkes Fragezeichen setze ich hinter den
Satz: „nicht das Leben der ersten Christen und der apostolischen
Urgemeinden, sondern die Lebens- und Tütigkeitsweise Christi und
der Apostel war das ganze Ideal des „Poverello“ von Assisi. Von
diesem Gesichtspunkte aus ist die Schöpfung des h. Franziskus
eine totale Neuschöpfung“ (S. 10, Sperrung bei J. selbst). Nun heißt
es weiter: Wenn also so Denken und Arbeiten fürs Volk franziskanisches
Programm ist, „dann gehört auch die Berechtigung der Studien zum
innersten Wesen dieser Richtung... Nie konnte es einen Zeitpunkt
geben, wo diese apostolische Genossenschaft grundsätzlich gegen die wissen-
schaftliche Ausbildung ihrer Mitglieder sich aussprechen durfte“ (S. 12). Ist
das etwas anderes als Konstruktion? Es ist schwer begreiflich, wie F.
sagen kann: „die Frage, ob die Wissenschaft vom ältesten Minoriteninstitut
tatsächlich ganz verbannt war, haben wir hier nicht zu untersuchen“
(S. 13). Auf diese Frage kommt doch alles an! Daß der „Wesens-
zweck“ der Stiftung die Wissenschaft verlangte (S. 13), ist petitio
principii, nicht weniger ein solcher Schluß: „Franziskus kann also
die wissenschaftlichen Studien prinzipiell nie von seinem Institute
ausgeschlossen haben, er hätte damit das Wesen desselben aufgehoben,
ein zur Erreichung des Ordenszweckes zumeist notwendiges Mittel
ausgeschlossen“ (S. 30). Das alles erinnert verzweifelt an die Metho-
dik des Traditionsbeweises, wonach später Gewordenes eo ipso früher
Dagewesenes sein muß. Hingegen erscheint als gut beobachtet und
nicht als ein Kunststück der Harmonistik, wenn der Widerspruch
zwischen der Regel von 1221 cp. 17 und 21 in puncto Wortver-
kündigung durch die Unterscheidung einer doppelten Predigtweise,
der Exhorte und des offiziellen Predigtamtes, gelöst werden soll.
Hauptstützpunkt dabei ist zwar die legenda trium sociorum (S. 38,
42), aber sie wird von Celanos vita I. unterstützt. Man wird also
gegen Sabatier sagen müssen, daß die kirchliche Predigt neben der
Laienexhorte zur Urform des Minoritenordens gehöre. Aber die
Schlüsse, die nun daraus, wenn auch noch so vorsichtig, auf wissen-
schaftliche Strebsamkeit gezogen werden, beweisen nichts (S. 48f.).
Und was ist gesagt, wenn es heißt: „Persönlich verfügte Franziskus
Kritiken. 113
über ein reiches theologisches Wissen. Er sprach über die höchsten
Geheimnisse des Glaubens, über die schwierigsten Fragen, über die
dunkelsten Stellen der Schrift mit einer staunenswerten Klarheit,
Präzision und Gründlichkeit. Selbst gebildete Priester, Doktoren und
Kirchenfürsten ersuchten den Idioten um Auskunft in Dingen, wo
ihre Wissenschaft nicht mehr hinreichte. Die Wissenschaft (NB! im
Handumdrehen wird aus dem theologischen Wissen eine Wissenschaft)
des Heiligen ließ sie nie im Stiche“, — und wenn dann, da eine
äußerst sorgfältige theologische Schulung ausgeschlossen ist, auf eine
„außergewöhnliche, übernatürliche Quelle“ rekurriert wird?! (S. 39).
Ich bedaure, auf dieses Gebiet des Übernatürlichen dem Vf. nicht
folgen zu können, selbst wenn er zugibt, daß es „schwierig ist zu
bestimmen, wo die Natur aufhört und die Übernatur beginnt“. Und
darf man Thomas v. Celano (vita II 3 e 99 bei Felder S. 65) mini-
stros verbi dei tales volebat, qui studiis spiritualibus intendentes
nullis aliis praepedirentur officiis übersetzen: „Franziskus verlangte,
daB die Verkündiger des göttlichen Wortes dem Studium der
geistlichen Wissenschaften obliegen mit Ausschluß jeder andern
Beschäftigung“? Es sind doch ganz offensichtlich erbauliche, geistliche
Übungen gemeint (gegen $. 94, wo studium spirituale als theo-
logische Wissenschaft gedeutet wird).
Erscheint mir so der ganze erste Abschnitt bei F. verfehlt!, so
möchte ich um so stärker die Vortrefflichkeit der beiden übrigen Teile
hervorheben. Was hier geboten wird, bedeutet eine erhebliche För-
derung der Forschung. Jetzt kommt F. in das rechte Fahrwasser
hinein, eine Entwicklungsgeschichte der franziskanischen Wissenschaften
zu geben. Italien (Zentrum: Bologna), Frankreich (Zentrum: Paris),
England (Zentrum: Oxford) passieren Revue, dann werden die Studien-
ordnungen, die Ausbildung von Schülern und Lehrern, die Schulfächer
vorgeführt, alles in feinster Detailarbeit. Der Raum verbietet uns
leider, Einzelheiten hier anzuführen, das Buch ist aber für die Kenntnis
des wissenschaftlichen Lebens im Mittelalter unentbehrlich, wenn man
auch in diesen Teilen ebenfalls in der Neigung des Vfs., später Ge-
wordenes in die Zeiten des Heiligen zurückzuführen, stillschweigend
korrigieren wird (vgl. z. B. S. 432 das über den liturgischen Gesang
Gesagte).
Gießen. W. Köhler.
nn nn mn
! Nach Fertigstellung dieser Anzeige erschien die Untersuchung von
F. X. Seppelt: Wissenschaft und Franziskanerorden, ihr Verhältnis im
ersten Jahrzehnt des letzteren. Eine kritische Auseinandersetzung mit
H. Feldes (Breslau 1906).
Histor. Viertoljahrechrift. 1907. 1. 8
114 Kritiken.
A. Molinier, Les sources de l’histoire de France. IV. Les
Valois (1328 — 1461). V. Introduction generale Les
Valois (suite), Louis XI et Charles VIII (1461 — 1494).
Paris, A. Picard et fils 1904. 354 S. und CLXXXVII, 196 S.
8°. 7 fres. und 5 fres.
Unsere Anzeige der beiden letzten Bände von A. Moliniers
‘Sources de l’histoire de France’ trifft den Bearbeiter des Repertoriums
nicht mehr am Leben: zwei Monate nach Fertigstellung des Manu-
skripts und der Einleitung in das ganze Werk, am 19. Mai 1904,
entriB ihn der Tod der Fürsorge für den Druck, über dessen Voll-
endung Ch. Bemont gewacht hat. Die Leser der Historischen Viertel-
jahrschrift kennen aus den früheren Berichten (vgl. diese Zeitschrift
1904, S. 251 ff.; Notizen und Nachrichten 1904, S. 293 fl.) die Eigen-
art und die Anlage des Buches: sie sind dieselben geblieben bis zu
seinem Schluß. Rühmend wird die Kritik den unermüdlichen Fleiß
des Verstorbenen anerkennen, der, gestützt nur auf die eigene kraft,
für die französische Geschichtsforschung ein Nachschlagewerk geschatten
hat, dem wir Deutsche kein gleiches zur Seite stellen können. Man
vergegenwärtige sich nur die Geschichte Frankreichs während des
vierzelinten und fünfzehnten Jahrhunderts. Der hundertjährige Krieg
mit England, das Schisma, die Zeit der Jungfrau von Orléans, die
Kämpfe unter Ludwig XI. und Karl VIH., alles sind Perioden ge-
steigerten politischen Lebens und so auch gesteigerter Produktion
historiographischer Aufzeichnungen von allgemeinem und lokalem
Interesse; immer zahlreicher werden die Relationen über Einzel-
ereignisse, immer mehr schwillt die Masse der Akten an. Neben den
Erzeugnissen aber der französischen Geschichtschreibung mußte auch
denen aus England, Deutschland, Italien und der Schweiz ein Platz
eingeräumt werden. Der Eintritt des französischen Staates in das
europäische Staatensystem wird veranschaulicht durch die Fülle von
Niederschriften, die, in allen Teilen des Abendlandes entstanden, von
den Handlungen der französischen Könige und ihrer Heere wie Diplo-
maten berichten.
Es ergibt sich aus allem mit einer gewissen Notwendigkeit,
daß unter dem Druck solcher Verhältnisse Moliniers Zitatenfülle
geradezu verwirrend sein muß. Trotz aller Anstrengungen — und
für sie legt der Abschnitt über die Quellen zur Lebens- und Leidens-
geschichte der Jungfrau von Orléans (IV, S. 306 ff. Nr. 4458
bis 4662) beredtes Zeugnis ab —, trotz aller Zusammenfassungen ist
es ihm nicht möglich gewesen, des Stoffes durch eine Anordnung
Herr zu werden, derart daß sie allen Anforderungen gerecht werden
könnte. Ich verweise allein auf die zweite Hälfte des vierten Bandes.
Kritiken. 115
Sie bringt S. 117 ff. Nr. 3571—3621 die allgemeinen Quellen zur
Geschichte Karls VI., S. 133 f. Nr. 3622—3815 Angaben über Quellen
zu Einzelereignissen, S. 161 f. Nr. 3816—3931 sind denen aus der
Zeit des groBen Schisma eingeräumt, S. 186 ff. Nr. 3932—4130 den
auswärtigen Chroniken und Dokumeuten für die Perioden Karls VI.
und Karls VII, S. 240 ff. Nr. 4131—4225 den Chroniken und Doku-
menten französischen Ursprungs für die Regierung Karls VIL,
S. 276 ff. Nr. 4226— 4447 den Einzelheiten dieser Zeit, S. 306 ff.
Nr. 4458—4662 den Nachrichten über Jeanne d'Arc. Man sieht,
die Regierungen der einzelnen Herrscher liefern den obersten Ein-
teilungsgrund, aber dies Prinzip mußte hier und dort unterbrochen
werden, um ein zelten Seiten der nationalen Geschichte die gebührende
Berücksichtigung zukommen zu lassen. Die Trennung zusammen-
gehöriger Materialien ist die Folge. Bd. IV S. 161 ff. und S. 275 f.
hätten vereinigt werden müssen, denn beide Abschnitte bringen Über-
sichten über die Quellen des Schisma und der allgemeinen Konzilien
des fünfzehnten Jahrhunderts; dort (S. 161 ff.) wird der Inhalt der
einschlägigen Werke analysiert, je nachdem er über die ganze Zeit
der Kirchenspaltung und über Einzelheiten in ibr sich erstreckt, hier
(S. 275 f.) findet sich nur ein kurzer, nebenbei ungenügender Hinweis
auf die Aktensammlungen zur Kenntnis der Basler Kirchenversamm-
lung ohne Ausbreitung des in ihnen dargebotenen Stoffes. Dazu
kommt ein Weiteres. Im späteren Mittelalter beginnt die Historio-
graphie ihre führende Rolle gegenüber den Akten der Archive zu
verlieren. Sollte Molinier alle Akten buchen? Kein Verständiger wird
solches verlangen, wohl aber, daß Molinier in ihrer Anführung
wenigstens immer konsequent geblieben sein möchte. Leider macht
man die Beobachtung, daß er die Veröffentlichungen von Akten bald
in ihre Einzelbestandteile auflöst, bald sie unter nur einer Nummer
bucht und mit nur wenig Worten ihres Inhalts und ihrer Bedeutung
gedenkt. So erhalten selbst kleinere Abschnitte (vgl. z. B. IV. S. 28 ff.)
ein recht buntes Aussehen; die Aufzählung der historiograpbischen
Aufzeichnungen wird unterbrochen durch die von Relationen über
Einzelereignisse, von Akten zur Kenntnis der Verwaltung, des Finanz-
wesens usw. Ich bin der letzte, die Schwierigkeiten der Regi-
strierung zu verkennen, solange aber der Generalindex fehlt, ist es
schwer genug, in diesem Labyrinth den Faden zu finden. Sehr wohl
könnte die Meinung vertreten werden, daß durch eine planmäßige Be-
schräönkung der Bibliographie das Werk gewonnen hätte. Unauf-
haltsam ziehen jetzt die Schriftentitel, die Inhaltsangaben, die
Charakteristiken am Auge des Lesers vorüber. Er wird geneigt sein,
alle Verweisungen für gleich wertvoll zu halten und sich abschrecken
Ch
116 Kritiken.
zu lassen durch die Unzahl der Zitate: der Mut zur Unwissenheit
wird ihm genommen und der zur Unvollständigkeit, da er eine Arbeit
nicht eher in Angriff nehmen wird, bevor er nicht auch dem unbe-
deutendsten Fingerzeig des Repertoriums Folge geleistet hat. In
Moliniers Buch steckt viel überflüssiger Ballast, das kann und muB
offen ausgesprochen werden, mag immer die Mühsal seiner Anlage
Berücksichtigung, der entsagungsvolle Fleiß seines Bearbeiters unein-
geschränkte Anerkennung finden; so nötig Bibliographien sind, sie
werden zu Feinden des Historikers, der sammeln, aber zugleich sichten
soll. So möchte man die französische Geschichtsforschung gern zur
Vollendung des Repertoriums beglückwünschen, wenn nicht gerade
seine Aufgabe, vollständig zu sein um jeden Preis, unleugbare
Nachteile im Gefolge hätte, — und gleichzeitig wird zu sagen
sein, daß sein Ziel und seine Anordnung sich für ein deutsches
Repertorium nicht eignen dürften. Wie in Frankreich leiden auch
wir in Deutschland unter einer Hochflut der historischen Pro-
duktion allgemeiner und lokaler Natur, von Editionen größeren,
kleinen und kleinsten Umfangs: die Aussicht auf einen deutschen
„Molinier“ flößt mir einen gelinden Schauder ein. Wir besitzen am
„Dahlmann-Waitz“ für die Zwecke der Orientierung wie selbständiger
Arbeit eine durchaus genügende Quellen- und Literaturübersicht. Die
Historiographie des Mittelalters ist bei Potthast verzeichnet, ohne daß
damit das Werk als völlig einwandfrei hingestellt werden soll; ich
verweise hier nicht auf Wattenbach und Lorenz, da ihr Ziel ein
anderes ist, wenngleich beide sehr wohl der bibliograpliischen Seite
ihrer Themen weit größere Beachtung hätten schenken können.
Dringend not tut uns eine Neubearbeitung des Buches von Österley,
in dem auch eine Übersicht der Regestensammlungen zu geben wäre.
Alle diese drei Werke aber vereinen zu einem einzigen, hieße ein
Buch schaffen, von dem ich wenigstens keinerlei Frucht erwarten
kann. Das deutsche Wort: Wer vieles bringt wird manchem etwas
bringen, hat zum Widerspiel im Französischen: Qui trop embrasse
mal etreint. —
Zum Schluß wenige Worte noch über die allgemeine Einleitung,
die, für das ganze Werk bestimmt, jetzt dem fünften Bande vorge-
heftet ist. Sie stellt sich dar als eine Geschichte der französischen
Historiographie des Mittelalters in großen Zügen. Unbeschwert durch
gelehrten Apparat schildert sie ihre Entwicklung bis zum Ausgang
des fünfzehnten Jahrhunderts und gern schließt man sich den klugen
Urteilen des Verfassers an, der hier zu sichten versteht, während in
seinem Repertorium der Bibliograph in ihm über den Historiker
triumphiert hatte. Ein zweiter Abschnitt verfolgt die Geschichte der
oo -—n
Kritiken. 117
historischen Kritik und der historischen Quellenpublikationen bis an
die Schwelle der Gegenwart, der dritte sucht den Plan des Werkes
selbst zu erläutern und seine Eigenart gegenüber anderen Biblio-
graphien abzugrenzen. Jeder Autor ist befugt, zur Verteidigung
seiner Absichten —, wir glaubten aus der Betrachtung des Buches
selbst Bedenken ableiten zu dürfen, die nicht hindern, uns dankbar
der Mühen zu erinnern, die A. Molinier noch kurz vor seinem Lebens-
ende auf sich genommen hat.
Berlin. A. Werminghoff.
von Schultheß-Rechberg, Gustav. Heinrich Bullinger, der
Nachfolger Zwinglis.” (Schriften des Vereins für Reformations-
geschichte, Nr. 82). 104 S. Gr. 8°. Halle a. d. S., Kommissions-
verlag von Max Niemeyer, 1904.
Heinrich Bullingers Diarium (annales vitae) der Jahre 1501
bis 1574. Zum 400. Geburtstag Bullingers am 18. Juli heraus-
gegeben von Emil Egli (A.u.d.T.: die Quellen zur schweizerischen
Refvrmationsgeschichte herausgegeben vom Zwingliverein in Zürich
unter Leitung von Professor Dr. Emil Egli II). XV u. 145 S.
Gr. 8°. Basel 1904, Baseler Buch- u. Antiquariatshandlung (vor-
mals Adolf Geering). |
Bullingers Korrespondenz mit den Graubündnern. I. Teil.
Januar 1533 bis April 1557. Herausgegeben von Traugott Schieß.
(A. u. d. T.: Quellen zur Schweizer Geschichte, herausgegeben von
der allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz,
Band XIII) XCI und 482 S. Gr. 8°. Basel 1904, Verlag der
Baseler Buch- u. Antiquariatshandlung (vormals Adolf Geering).
Bei dem regen Interesse, welches in der Schweiz gegenwärtig
für Reformationsgeschichte herrscht, war vorauszuschen, daß der 400.
Geburtstag Bullingers nicht vorübergehen würde, ohne einen mehrfachen
literarischen Niederschlag zu veranlassen. An Ansehen und epoche-
machender Bedeutung steht Bullinger zwar hinter Zwingli und Calvin
zurück, aber schon der Umstand, daB er in einer schweren Zeit auf
die durch Zwinglis Tod verwaiste Pfarre im Züricher Großmünster
berufen wurde und dank seinem glücklichen Gemisch von Charakter-
festigkeit und ausgleichender Milde, durch seine große Menschen-
kenntnis, feine Beobachtungsgabe und ein hervorragendes organisato-
risches Talent sich eine segensvolle und nach außen viel verzweigte
Tätigkeit verschaffte, sichert Bullinger eine historische Bedeutung, und
diese zum Teil geräuschlose, für die Entwicklung des Protestantismus
in der Schweiz aber sehr wesentliche Wirksamkeit erstreckt sich über
einen viel längeren Zeitraum als die Arbeit Zwinglis und Calvins.
118 Kritiken.
Überdies mußte das große Material, welches namentlich in den Brief-
bänden des Züricher Staatsarchivs und in der Simmlersammlung der
Züricher Stadtbibliothek aufgespeichert ist, früh zu einer wissenschaft-
lichen Behandlung des Mannes oder einzelner Seiten seines Wirkens
anlocken. Neben älteren Arbeiten ist in dieser Beziehung vor allem
zu erwähnen die noch schätzenswerte Biographie Bullingers von Pesta-
lozzi in den Vätern und Begründern der reformierten Kirche Um
eine allen heutigen Anforderungen entsprechende Lebensbeschreibung
zu liefern, dazu würde vor allem der reiche Bullingersche Brief-
wechsel herausgegeben und damit eine solide Grundlage geschaffen
werden müssen. Egli wollte dieses Unternehmen ursprünglich ge-
legentlich des Jubiläums beginnen, indeB erschien die Neuausgabe
der Zwinglischen Werke als Anschluß an die im corpus Reforatorum
veröffentlichten Schriften und Korrespondenzen Calvins dringlicher. Es
ist aber zu hoffen, daß sich als weitere Serien nach und nach auch
der literarische Nachlaß anderer Schweizer Reformatoren angliedern
werden.
LieBen sich also zur Zeit weitergehende Pläne nicht verwirk-
lichen, so bringt das Jubiläumsjahr immerhin recht beachtenswerte
Abschlagszahlungen. Zunächst veröffentlicht, entsprechend seinen Be-
strebungen, auch ein weiteres Leserpublikum zu befriedigen, der Ver-
ein für Reformationsgeschichte eine kurze, dem heutigen Stand der
Forschung augepaßte Lebensbeschreibung Bullingers. Die Darstellung
von SchultheB-Rechberg ist durchweht von einem starken persönlichen
Mitgefühl des Autors mit der Persönlichkeit seines Helden und stellen-
weise verleitet die apologetische Tendenz den Verfasser, andersgesinnte
und unter wesentlich verschiedenen Bedingungen arbeitende Reforma-
toren, wie z. B. Luther, wegen ihres mannigfachen Gegensatzes zu
den Schweizern ungerecht zu behandeln. Indeß finden sich solche
Stellen doch nur ganz gelegentlich, und im übrigen erfüllt die Bio-
graphie vortrefflich ihre Aufgabe, auf knappem Raume die Haupt-
schicksale Bullingers uns vorzuführen und das ganze Denken und
vielseitige Wirken des Mannes, dessen Autorität sich zuletzt bis nach
England hin erstreckte, zu veranschaulichen.
Der Zwingliverein konnte das Andenken des Nachfolgers von
Zwingli nicht besser ehren, als daß er der Chronik des Bernhard
WyB das Bullingersche Diarium in der von ihm herausgegebenen
Sammlung „Quellen zur Schweizerischen Reformationsgeschichte“ folgen
ließ. Das Diarium ist schon längst als ein für Bullingers ganze Art
und Weise charakteristisches Denkmal anerkannt und darum vielfach
ausgebeutet, indessen noch niemals zusammenhängend und vollständig
veröffentlicht worden. Das Schriftchen zeigt uns den Reformator in
Kritiken. 119
seiner ganzen natürlichen und ursprünglichen Frische. Leider ist das
aoch im 18. Jahrhundert vorhandene Autograph verschollen und wenn
auch nach den erhaltenen Abschriften die Textgestaltung nur stellen-
waise einige Schwierigkeiten bietet, so lassen sich doch gewisse Fragen,
auf welche die Urschrift einen sofortigen und einleuchtenden Bescheid
gelen würde, nicht sicher aus Kopien beantworten. Doch macht
auf mich das Diarium den Eindruck, daß es in zwei Teile zerfällt.
Unter den Nachrichten über den Anfang der zwanziger Jahre findet
sich der Hinweis auf die jüngst erfolgte Ernennung Elggs zum Pro-
vinzial des Dominikanerordens, die betreffende Stelle muß also bald
nach dem Sommer 1541 niedergeschrieben sein. Auch die Sätze:
„Um 1520 begann zwischen den Doktoren über die Lehre Luthers ge-
stritten zu werden Da ich damals gleichermaßen die papistische und
lutherische Doktrin nicht kannte etc.“ lassen auf eine bedeutend
spätere Abfassung schließen. Zu ähnlichen Erwägungen führt ein
hinter der Schilderung des Jahres 1528 stehender Nachtrag, daß
Bullinger 1520 zwei Dialoge geschrieben habe. Man gewinnt also
den Eindruck, daß dieser erste Teil des Diariums zusammenhängend
von dem auf sein Werk rückwärts schauenden Verfasser etwa 1541
niedergeschrieben worden ist. Dafür spricht auch der innere Charakter
des ersten Teiles. Derselbe ist bis 1540 durchweg lateinisch geschrieben
und enthält die wichtigsten Familiennachrichten und Lebensschicksale
Bullingers und Notizen über seine geistige und geistliche Betätigung.
Beim Jahre 1540 ist zum ersten Male ein Einschub halb in deutscher
halb in lateinischer Sprache, „der hei Summer“ überschrieben,
welcher mit Bullingers Schicksalen nur in sehr losem Zusammenhange
steht. Fortan ist das Diarium bald lateinisch, bald deutsch ge-
schrieben, die Sprache wechselt fast unvermittelt und zwar sind die-
jenigen Dinge, von welchen der erste Teil der Schrift fast ausschlieB-
lich handelt, also die persönlichen und Familiennachrichten nahezu
durchweg lateinisch, dagegen die jetzt mehr und mehr auftretenden
allgemein zeitgeschichtlichen Aufzeichnungen überwiegend deutsch ge-
schrieben. Man wird also für den zweiten Teil im Gegensatz zum
ersten nicht eine einheitliche Abfassung anzunelımen haben, sondern
so oft Bullinger etwas Wissenswertes erfahren oder erlebt hatte, griff
er zur Feder und machte seine Einträge. Charakteristisch ist auch
die zunehmende Ausführlichkeit zum Schluß hin. Dieselbe ist nur
teilweise daraus zu erklären, daß sich mit den Jahren Bullingers
persönliche und briefliche Beziehungen und damit auch der Kreis
seiner Interessen erweiterten. Viele Notizen lassen vielmehr die
Bullinger in früheren Jahren mehr eigentümliche prügnante Fassung
vermissen und auf eine dem Alter ja häufig anhaftende unpräzise
120 Kritiken.
Redseligkeit schließen. Es ließe sich vielleicht diese Spur auch im
Bullingers amtlichem Wirken verfolgen.
Erhöht wird die Brauchbarkeit der vorliegenden Ausgabe, welcher
noch ein kurzes curriculum vitae Bullingers aus dem Jahre 1560
beigefügt wird, durch sorgfältige Anmerkungen. Vielleicht könnte
man später an der Hand des erhaltenen reichen Briefwechsels ron
Bullinger den Ursprung der einzelnen Notizen besonders des zwaten
Teils zurückverfolgen. Ein Teil der allgemeinen Nachrichten geht
sicher auf die damals unter Politikern und Gelehrten übliche gegen-
seitige Zusendung interessanter Neuigkeiten zurück, andere scheinen
den damals üblichen Druckblättern und Zeitungen entlehnt.
An ein intimeres Publikum als die Arbeiten von Schultheß-
Rechberg und Egli wendet sich die inhaltvolle und sorgfältige
Edition von SchieB. Den Beziehungen zwischen Bullinger und den
Graubündnern hat schon vor 140 Jahren & Porta seine Aufmerksam-
keit zugewandt, doch hat diese Tatsache ein rein antiquarisches In- `
teresse, denn ganz abgesehen von der Unvollständigkeit der Veröffent-
lichung kennen außerhalb des Kantons Graubünden nur ganz wenige
Menschen diese sehr versteckt gedruckte und darum längst selten ge-
wordene Publikation. Später hat namentlich Ferdinand Meyer in
seiner Geschichte der evangelischen Gemeinde in Locarno sich ein-
gehend auch mit diesem Gegenstande beschäftigt, ohne natürlich in
einer systematischen und allseitig erschöpfenden Ausbeute der ein-
schlägigen Korrespondenzen seine Aufgabe erblicken zu dürfen. SchieB
verspricht uns die Sammlung des Briefwechsels der Graubündner
Reformatoren mit Bullinger in zwei Bänden abzuschließen. Allerdings
muß er sich vorbehalten, im zweiten Bande nicht mehr so wie jetzt
alle Stücke in extenso und zugleich mit summarischen Inhaltsangaben
abzudrucken. Denn obwohl der zweite Band nur achtzehn Jahre um-
fassen wird, so häufen sich gegen Bullingers Ende hin immer mehr
seine brieflichen Beziehungen und was als besonders freudig zu be-
grüßen ist, es nehmen dann auch Bullingers Schreiben selbst über-
hand, während für die frühere Zeit fast nur Schreiben an, wenige
aber von Bullinger erhalten sind.
Ein großes Verdienst hat sich der Herausgeber durch die Ein-
leitung erworben. In derselben sind, namentlich unter sorgfältiger
Benutzung der Schweizer Literatur, die wichtigsten biographischen
Notizen über die verschiedenen Korrespondenten zusammengestellt,
und wer weiß, wie viel Mühe und Spürsinn zu einer solchen Sammel-
arbeit gehört, versteht dieselbe gewiß zu würdigen. Dabei sind die
Lebensbeschreibungen nichts weniger als eine trockene Aneinander-
reihung von Nachrichten, sondern namentlich bei den persönlich mehr
Kritiken. 121
hervortretenden Männern, wie z. B. Philipp Gallilius, Johannes Travens,
Vergerio, versteht er es, uns ein anschauliches Bild ihres Charakters
und Wirkens zu entwerfen. Bei Vergerios Biographie wäre unter
den Literaturangaben noch die Einleitung zum ersten Bande von
Friedensburgs Nuntiaturberichten nachzutragen.
Der schweizerische Protestantismus erscheint durch die vorliegende
Publikation vielfach in einem anderen Lichte, als sonst. Graubünden
und das Veltlin stehen teilweise in engen Beziehungen zum benach-
barten Italien, und in diesen Gebirgsgegenden fanden manche Süd-
länder ihre Zuflucht, nachdem sie im früheren Wirkungskreise ernst-
lich verfolgt worden waren. Darunter waren glaubenseifrige und be-
geisterte Anhänger der neuen Lehre, zugleich aber doch auch solche,
für welche die Triebfeder keineswegs völliges Aufgehen in religiösen
Idealen, sondern ein reiches MaB irdischer Eitelkeit und Selbstsucht
und der krankhafte Ehrgeiz, eine Rolle zu spielen, bildete Die
größere Lebhattigkeit des südländischen Temperaments, der in Italien
ausgeprügtere Sinn für Wortgefechte und Disputationen kam dazu, um
hier oft auf engem Raume die Gegensätze aufeinander stoßen zu
lassen, deren gütliche Vereinbarung oder sachliche Entscheidung zu
den schwierigsten Aufgaben der Züricher Reformatoren gehörte. Auch
sonst tritt uns keineswegs nur ein harmonisches Bild des sich gesund
entfaltenden evangelischen Geistes entgegen. Hervorragende Leute
wie z. B. Philipp Gallicius, Johaunes Travers und Vergerio schlossen
sich nur zögernd der neuen Konfession an und ließen durch ihr Ver-
halten vorher und nachher erkennen, daB dieses Schwanken wenigstens
nicht ausschließlich in entgegengesetzten religiösen Erwägungen, son-
dern oft vorzugsweise in ganz eigennützigen Betrachtungen über die
bessere materielle und politische Position begründet war. Dazu traten
eine Menge persönlicher und oft recht kleinlicher Eifersüchteleien
gerade zwischen den Führern der neuen Bewegung, namentlich auch
in der großen Gemeinde Chur.
Es darf wohl als selbstverständlich angesehen werden, daß der
auBenstehende zweite Band von Schieß noch ein alphabetisches Namens-
register für die ganze Publikation bringen wird; denn das Bedürfnis
ist gerade bei einer solchen Veröffentlichung so einleuchtend, daß es
wohl kaum erst in einem Referate betont zu werden braucht.
Freiburg i. B. Gustav Wolf.
Friedr. Wintterlin, Dr. jur., Archivassessor in Stuttgart, Geschichte
der Behördenorganisation in Württemberg. Erster Teil: Bis
zum Ende des 18. Jahrhunderts. Zweiter Teil: Bis zum Regierungs-
antritt König Wilhelms I. Stuttgart, Kohlhammer 1902 bez. 1904.
122 Kritiken.
Seitdem man den innigen Zusammenhang zwischen der Geschichte
der Behördenorganisation und der Geschichte der Staatsbildung erkannt
hat, mehren sich in erfreulicher Weise die verwaltungsgeschichtlichen
Arbeiten, welche sich die Entwicklung des Behördensystems der ein-
zelnen deutschen Staaten zur Aufgabe gesetzt haben. Es liegt im
der Natur der Sache, daß mit jedem neuen Werke dieser Art der
Wert des ganzen Zweiges der Verwaltungsgeschichte steigt, indem
neues Material zur Vergleichung gewonnen und die Abstraktion all-
gemeiner Entwicklunsstendenzen auf breiterer Grundlage ermöglicht
wird. Es ist daher sehr zu begrüßen, daB der Verfasser es unter-
nommen hat, auf Grund archivalischer Studien, zu denen er vermöge
seiner dienstlichen Stellung wie besonders befühigt war, so auch be-
sondere Gelegenheit hatte, eine zusammenhängende Darstellung der
Behördenorganisation Württembergs zu liefern. Der erste Teil
behandelt im ersten Abschnitt die Zeit bis zum dreißigjüährigen Kriege,
im zweiten die Zeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, der zweite
Teil im dritten Abschnitt die Regierungszeit König Friedrichs. Jeder
Abschnitt enthält zugleich eine kurze Darstellung des Staatsdiener-
rechtes der betreffenden Periode. Beide Teile bringen eine Reihe
archivalischer Akten als Beilagen.
Der erste Abschnitt zeigt uns im großen und ganzen in gleich-
artiger Entwicklung, wie in den andern Territorien des Reiches die
Herausbildung der Gerichtsbarkeit der Grafen und Herzöge, die Orga-
nisationsgeschichte von Vogt und Schultheiß, von Regierung und Hof-
gericht, der Rentkammer, des Kirchenrates, des Kriegsrates. Eine
bemerkenswerte Besonderheit war es, daß die niederen Landgerichte
in Württemberg vollständig abkamen, und die Stadt- und Dorf-
gerichte für die niedere Gerichtsbarkeit an ihre Stelle traten, be-
ziehungsweise die ersteren auch die Hochgerichtsbarkeit ausübten.
Erwähnt sei auch, daß in Württemberg die Beamtengerichtsbarkeit,
durch welche das gelehrte Element in das Richteramt eindrang, schon
frühzeitig zur Entwicklung kam, indem der Graf alle ihm persönlich
zustehende Rechtsprechung von Haus aus ausschließlich durch beauf-
tragte Räte vornehmen ließ. |
Der zweite Abschnitt stellt die Organisation der Bezirksver-
waltung, des Geheimen Rates, der Ministerien und Kabinettskanzlei,
des Hofgerichtes, der Mittelbehörden dar. Sehr interessant ist es, zu
beobachten, wie die Errichtung eines Ministeriums den Geheimen Rat
bald an die zweite Stelle in der Hierarchie des Behördenorganismus
rückt, bald jedoch die Aufhebung des ersteren demselben zu seinem
ursprünglichen Range verhilft. Die Errichtung des Geheimen Rates
hatte ihrerseits auf die ehemaligen Zentralbehörden des Landes,
Kritiken. 123
wie Oberrat, Rentkammer, Kirchenrat, Kriegsrat die Wirkung gehabt,
daß dieselben vermöge des Oberaufsichtsrechtes des Geheimen Rates
über die ganze Landesverwaltung zu Mittelbehörden wurden. Die
letztern finden eine Ergänzung in Deputationen, welche teils vorüber-
gehend, teils dauernd für die sich erweiternden Geschäfte der Staats-
verwaltung eingesetzt werden. Denselben wurden in der Mehrzahl der
Fälle Mitglieder des engeren Ausschusses der Landschaft beigezogen.
Der dritte Abschnitt, welcher, wie erwähnt, die Regierungszeit
König Friedrichs umfaßt, gibt uns zunächst in einer Einleitung eine
kurze Übersicht über das Verhältnis der landesfürstlichen Prürogative
in bezug auf die Behördenorganisation zu den landständischen Befug-
nissen in seiner geschichtlichen Entwicklung, zählt sohin die Ver-
änderungen im Behördenorganismus unter dem genannten Regenten
während seiner Regierung als Herzog auf und zeigt uns in dem Streit
über die Entlassung der Geheimen Räte von Wöllwarth und Hoff-
mann den Übergang zum modernen Staatsdienerrecht. Es folgt
sohin die Darstellung der Organisation in dem durch den Pariser
Frieden von 1802 und den ReichsdeputationshauptschluB von 1803
erworbenen Neu-Württemberg. Den Hauptinhalt dieses Teiles bildet
die Organisation im Königreich, welche Rangstellung des Landes
durch den Preßburger Frieden von 1805 ihre Sanktion erhalten hatte.
Die neu erworbene Souveränität machte einer neuen Organisation der
Staatsbehörden nach dem allgemein als mustergültig anerkannten fran-
zösischen Ministerialsystem den Weg frei. Die Bezirksorganisation und
Gemeindeverwaltung war allerdings im wesentlichen eine Übertragung
der Einrichtungen der altwürttembergischen Oberamtsverfassungen auf
“ die neuen Erwerbungen, an welchen allmählich in verschiedenen Rich-
tungen Änderungen vorgenommen wurden. In den Jahren 1806—1809
war die Einheitlichkeit der Bezirksorganisation unter dem Oberamt-
mann durch das Bestehen der Patrimonialgerichtsbarkeit, welche das
alte Württemberg nicht gekannt hatte, und welche erst durch die
neuen Erwerbungen zu einer Einrichtung des Königreichs wurde,
durchbrochen. Die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit erfolgte
indes schon 1809. In den höheren Instanzen wurde die Trennung
der Justiz und der Verwaltung durchgeführt. In sachlicher Überein-
stimmung mit der französischen Departementseinteilung wurde das
Gebiet des Königreichs in 12 Kreise, bezw. Landvogteien einge-
teilt, welche über den Oberamtmännern die Mittelinstanzen zu bilden
hatten. Allein die althergebrachte Stellung des Oberamtmannes als
Bezirkspolizeibeamter und Leiter der Amtskorporation in unmittelbarer
Unterordnung unter die Landeskollegien verhinderte, daB sein Ver-
hältnis zum Landvogt sich nach der Art desjenigen des französischen
124 Kritiken.
Unterpräfekten zum Präfekten gestaltete. Eine ähnliche Stellung, wie
der Landvogt im Departement des Innern erhielt der Kreissteuerrat
im Departement der Finanzen, welch letzteres Amt offenbar eine
gewisse Nachbildung des preußischen Steuerrates des 18. Jahrhunderts
war. Durch die Annahme des französischen Ministerialsystems im
Jahre 1806 erscheint Württemberg nach Bayern als derjenige Staat,
welcher das seitdem herrschend gewordene moderne Realsystem der
Verwaltungsorganisation zuerst in Deutschland zur Einführung brachte
Das Jahr 1811 brachte die Einführung eines Staatsrates neben
dem Staatsministerium, welcher die Aufgabe hatte, die Beratung all-
gemeiner Angelegenheiten auf einer breiteren Basis vorzunehmen.
Auf die Einzelheiten in der Organisation der Ministerien des Innern,
der Finanzen, der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Krieges,
der geistlichen Angelegenheiten kann natürlich an dieser Stelle nicht
eingegangen werden. Den Beschluß bilden die Änderungen der Be-
hördenorganisation seit dem Pariser Frieden, welche infolge der
Forderungen der Stände konzediert wurden, bei denen jedoch an dem
Ministerialsystem festgehalten wurde.
Wien. Gustav Seidler.
125
Nachrichten und Notizen I.
Im Morgenblatt der Frankfurter Zeitung vom 21. Oktober 1906 hat der
Privatgelehrte Prof. Dr. Wilhelm Gundlach einen rein persönlichen
Angriff auf Prof. M. Tangl in Berlin veröffentlicht. Der Artikel ward von
der Tagespresse mit Angriffen in Verbindung gebracht, die Gundlach schon
früher und wiederholt gegen die Centraldirektion der Monumenta Germaniae
historica, deren Mitglied Tangl ist, gerichtet hatte. Deshalb sei hier seiner
gedacht. — Gundlach weiß zu erzählen, daß nach Wattenbachs Tode
Prof. H. Bresslau in Straßburg „mit seiner Bewerbung“ um das frei-
gewordene Ordinariat für historische Hilfswissenschaften an der Berliner
Universität zurückgewiesen worden sei, daß aber der allmächtige Ministerial-
direktor Althoff den Lehrstuhl an einen „Schützling des Ultramontanismus“,
an den „ungenügend qualifizierten Tangl'“ ausgeliefert habe. Und diese
Beförderung habe nur deshalb „nicht denselben Sturm der Entrüstung
unter den deutschen Universitätslehrern erregt", wie 1901 die Ernennung
Spahns, weil Tangl „viel bedächtiger und langsamer vorgeschoben wurde“,
— Es ist im höchsten Maße zu bedauern, daß ein Mann der Wissenschaft,
der seine Lebensaufgabe im Suchen nach Wahrheit sieht, mit solchen Be-
hauptungen auftritt, die in allen Punkten auf das schrotfste den Tatsachen
widersprechen. Es bedarf kaum der Bemerkung, daß eine „Bewerbung“
Bresslaus nicht stattgefunden hat, ja überhaupt gar nicht stattfinden konnte.
In Wahrheit wurde Tangl wegen seiner wissenschaftlichen Tüchtigkeit 1895
aus Wien nach Marburg berufen, er wurde sodann auf Vorschlag der
Fakultät als ao. Professor nach Berlin versetzt und schließlich nach
Wattenbachs Tode, wiederum auf Grund eines Fakultätsvorschlages, zum
Ordinarius ernannt. Er ist einer jener Katholiken, die in ihrer gesamten
Geistesrichtung unseren deutschen Universitäten weit inniger angehören als
manche norddeutschen Protestanten. — Will Gundlach Einwände gegen
die Leitung des großen geschichtswissenschaftlichen Unternehmens der
Monumenta erheben, so tue er es in sachlicher und angemessener Art,
aber er erneuere nicht immer wieder Angriffe, die weit über das Ziel
hinausschießen und berechtigte Wünsche, so den nach Einführung der
deutschen Sprache in den Einleitungen der Ausgaben, von vorne herein
um jeden Erfolg bringen. G. S.
Von den trefflichen Jahresberichten der Geschichtswissenschaft
ist kürzlich der XXVII. Jahrgang, der das Jahr 1904 behandelt, heraus-
gegeben worden. An Stelle Ernst Berners, der neun Jahrgänge des Werkes
redigiert hatte und der allzufrüh der Wissenschaft, Okt. 1905, durch den
Tod entrissen wurde, erscheint Georg Schuster als Herausgeber. Wir
dürfen es als günstiges Vorzeichen ansehen, daß der Wechsel der Heraus-
126 Nachrichten und Notizen I
geber nur eine geringe Verzögerung am Erscheinen des neuen Bandes be-
wirkt hat. Der Stab der Mitarbeiter ist im wesentlichen derselbe geblieben,
die gesamte bewährte Einrichtung die alte.
Volkskundliche Zeitschriftenschau für 1903, hrsg. im Auftrage der
hessischen Vereinivzung für Volkskunde von A. Strack. 281 SS. 8°
Leipzig, B. G. Teubner. 4 M.
Die “Volkskundliche Zeitschriftenschau’, die die Hessische Vereinigung
für Volkskunde herausgibt, gewinnt immermehr an Umfang und daher auch
an Bedeutung für die volkskundliche Forschung. Schon heute kann ihrer
keiner entbehren, der auf diesem Gebiete arbeitet. Die Zahl der Zeit-
schriften, deren Inhalt skizziert ist, ist von 266 im Jahre 1902 auf 324 ge-
wachsen. Dem in der Besprechung des vorjährigen Jahrgangs ausge-
sprochenen Wunsche, daß der Zeitschrittenschau eine Bücherschau bei-
gefüst werde, ist man insofern entgegengekommen, daß man ein Verzeichnis
derjenigen Werke aufgenommen hat, die in den ausgezognen Zeitschriften
besprochen sind (X. 223#.). Auf zwei Lücken möchten wir die Redaktion
hinweisen, die sie hoffentlich bald durch geeignete Kräfte ausfüllen kann:
einerseits fehlen die folkloristischen Zeitschriften der pyrenüischen Halbinsel,
andrerseits die der slavischen Völker. Gerade letztere (wie Lud, Wisla,
Cesky Lid u. a.) enthalten zum Teil recht wertvolles Material, da wir bei
diesen Völkern Gaue finden, deren Bewohner ungefähr die wirtschaftliche
und soziale Stellung einnehmen, die die Germanen eingenommen haben,
als sie in die Geschichte eintraten. — Recht erfreulich ist der Beschluß
des Hamburger Volkskundentages, daß die Zeitschriftenschau vom Jahre
1902 nach rückwärts vervollständigt werden soll. Hoffentlich finden sich
recht viele Kräfte, die die Redaktion bei dieser nicht ganz leichten Arbeit
unterstützen.
Leipzig. E. Mogk.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der
o. Prof. der Erdkunde Albrecht Penk in Berlin wurde zum o. Mitglied
der Kgl. Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannt.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Geschichte
Dr. Richard Fester in Erlangen wurde nach Kiel, der ao. Prof. der klas-
sischen Philologie Dr. Otto Immisch in Leipzig als o. Professor nach
Gießen, der ao. Prof. der Geographie Dr. Max Friedrichsen in Rostock
als o Prof. nach Bern, der ao. Prof. der Kunstgeschichte Dr. Fritz Knapp
in Greitswald als ao. Prof. nach Würzburg und der ao. Prof. der Christ-
lichen Archäologie und Kirchengeschichte Lie. Dr. Hans Achelis in
Königsberg als ao. Professor nach Halle berufen. Zu Ordinarien wurden
ernannt, die ao. Professoren Dr. Erich Pernice (Archäologie) in Greirs-
wald, Dr. Max L. Strack (alte Geschichte) in Gießen, Dr. Josef
Schmöln (Nationalökonomie) in Münster und Dr. Eberhard Vischer
(Kirchengeschichte) in Basel.
Der Privatdozent für Geographie Dr. Josef Grund in Wien wurde
als ao. Professor nach Berlin und der Sekretär an der Akademie der
Nachrichten und Notizen I. 127
Künste in Berlin Prof. Dr. Ludwig Justi als Nachfolger v. Rebers an die
Technische Hochschule in München berufen.
Der o. Prof. des Deutschen Rechts und der österreichischen Reichs-
geschichte Dr. Otto v. Zallinger in Wien ist in den Ruhestand getreten.
Zu Titularprofessoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Ludwig
Mollwo (Geschichte) in Göttingen, Dr. Theodor R. v. Grienberger
(germ. Sprachgeschichte) in Czernowitz und Dr. Paul Schubring (Ge-
schichte des Kunstgewerbes) an der Technischen Hochschule in Berlin.
Es habilitierten sich: Dr. Felix Stähelin (alte Geschichte) in Basel
und der Abteilungsvorstand in der Zentraldirektion der Monumenta Ger-
maniae historica Prof. Dr. Albert Werminghoff (bisher Privatdozent in
Greifswald) in Berlin.
Todesfälle. Am 2. Januar starb im 69. Lebensjahr der Direktor des
österreichischen Archäologischen Instituts, der Professor der Archäologie
Dr. Otto Benndorf in Wien. Er hatte sich 1868 in Göttingen habilitiert,
wurde bereits 1869 nach Zürich, dann 1871 nach München, 1873 nach
Prag und 1877 nach Wien berufen. Von ihm datiert der Aufschwung des
archäologischen Studiums in Österreich, er war der Begründer des archio-
logischen Seminars in Wien und der Schöpfer des K. K. Archäologischen
Instituts. Schon 1878 nahm er an der archäologischen Expedition nach
Samothrake teil und 1881 und 1882 führte er neue Forschungsreisen in
Kleinasien, in Lykien und Karien aus, die zu wertvollen Entdeckungen
führten. Er war der Herausgeber der Jahreshefte, sowie der Sonderschriften
des Österreichischen Archäologischen Instituts und Mitherausgeber der
Archäologisch-epigraphischen Mitteilungen aus Österreich.
Paul Hassel.
Am 81. Juli 1906 starb in Jena, wo er Heilung von schwerem Leiden
suchte, der Geheime Rat Dr. Paul Hassel, der langjührige Direktor des
Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchivs in Dresden. Hassel, ein geborner
Berliner, studierte ursprünglich in Berlin und Gießen Medizin, wandte sich
dann aber, nach Berlin zurückgekehrt, dem Studium der Geschichte zu.
Unter seinen Lehrern begegnen uns gefeierte Namen, wie Ranke, Droysen
und Koepke, er besuchte die Seminare der beiden erstgenannten, schloß
sich aber besonders an Koepke an. Seine Erstlingsschrift (1863), die Droysen
gewidmet ist, behandelte ein Thema der brandenburgischen Geschichte:
De imperio Brandenburgico ad Rhenum fundato sive de primordiis belli
Juliacensis. Den Krieg von 1870/71 machte er als offizieller Berichterstatter
des Kgl. Preußischen Stautsanzeigers im Hauptquartier der 3. Armee mit
und veröffentlichte flottgeschriebene Feldzugsberichte in Buchform (Von der
3. Armee, 1871). Später trat er in den preußischen Archivdienst ein, in
dem er bis zum Geh Archivrat emporstieg; am 1. Oktober 1882 wurde er
als Geh. Regierungsrat mit der wichtigen Stellung des Leiters des Dresdner
Hauptstaatsarchivs betraut. Über Hassels Tätigkeit in Dresden ein Urteil
zu füllen, ist zur Zeit, zumal für einen in die dortigen Verhältnisse nicht
Eingeweihten kaum angängig, immerhin erscheint es fraglich, ob er die
Erwartungen erfüllt hat, die ihm als Nachfolger des so hervorragenden Karl
128 Nacbrichten und Notizen I.
dm
von Weber entgegengebracht worden sind. Ein wichtiges Ereignis während
seiner Amtstätigkeit war die Übersiedlung des Archivs aus dem alten
SchloBanbau am Taschenberge in die Räume des ehemaligen Zeughauses.
So schön im neuen Heim die Arbeitsräume für die Beamten und das be-
nutzende Publikum ausgefallen sind, als so wenig geglückt muß die
Unterbringung des Aktenarchivs in den ungeheuren, dem Lichte schlecht
zugänglichen Sälen bezeichnet werden. Hassel hat sich während der
ganzen Zeit seiner Wirksamkeit der Unterstützung fast ausnahmslos tüch-
tiger, vortrefflich eingearbeiteter Mitarbeiter zu erfreuen gehabt, ein nicht
hoch genug zu schätzender Vorteil für den Leiter einer Behörde von der
Bedeutung des Dresdner Archivs.
Hassels literarische Tätigkeit hat sich in der Hauptsache auf das 17.
und 19. Jahrhundert erstreckt, und zwar sind es, seinem beruflichen Werde-
gang entsprechend, die brandenburgisch-preußische und die sächsische Ge-
schichte gewesen, worin er sich betätigt hat. Seine bedeutendsten Arbeiten
seien in Kürze hervorgehoben; sein Bestes hat er wohl auf dem Gebiet
der preußischen Geschichte geleistet. Im Verein mit A. von Witzleben
behandelte er 1875 anläßlich der 200. Wiederkehr des Schlachttages
Fehrbellin (1675). Seine Geschichte der preußischen Politik 1807—15,
deren erster bis Ende 1808 reichender Teil als 6. Band der Publikationen
aus den preußischen Staatsarchiven 1881 erschien, ist noch heute von
Wert. Sie bietet eine Sammlung wertvoller Materialien, die gewonnenen
Ergebnisse sind in einer längeren Einleitung niedergelegt; leider ist die
Fortsetzung bis zum Schluß der in Aussicht genommenen Periode aus-
geblieben. Ähnlich verhält es sich mit seinem Werke über den bekannten
General und Staatsmann Josef Maria von Radowitz, dessen 1. Band 1905
erschien. Es ist aufgebaut auf den ihm zur Verfügung gestellten Familien-
papieren und führt die Erzählung bis zum Jahre 1348, also bis zu dem
Zeitpunkte, wo Einfluß und Wirksamkeit des Helden sich gerade an-
schickten, ihren höchsten Gipfel zu erreichen. Die Vorarbeiten zum 2. Band
sollen schon weit geliehen gewesen sein, als der Tod dem Verfasser die
Feder aus der Hand nalım. Auf dem Gebiete der sächsischen Geschichte
ist einmal zu nennen sein in Gemeinschaft mit dem Grafen Vitzthum von
Eckstädt 1883 veröffentlichtes Buch: Zur Geschichte des Türkenkrieges 1683,
in welchem die Beteiligung der kursächsischen Truppen am Entsatz von
Wien klargelegt wird, weiter ist Hassel mit einem zweibändigen, bis 1873
d. h. bis zum Regierungsantritt seines Helden reichenden Werke über
König Albert hervorgetreten, ohne daß dieser Versuch bei der Kritik
allenthalben sympathische Aufnahme gefunden hätte. Der Kgl. Sächsischen
Kommission für Geschichte hat der Verstorbene von amtswegen lüngere
Jahre als Mitglied angehört.
Ein schweres Leiden, das Hassel am Schluß des Jahres 1905 befiel,
zwang ihn, im Sommer 1906 um seine Pensionierung nachzusuchen, doch
ist es ihm nicht vergönnt gewesen, den Ruhestand zu genießen: einen Tag
vor dessen Eintritt wurde er vom Tode abgerufen.
Weimar. J. Trefftz.
129
Nachrichten und Notizen Il.
Nachdem O. Schrader vor einigen Jahren in seinem Reallexikon der
indogermanischen Altertumskunde den ganzen Stoff der indogermanischen
Kulturgeschichte in lexikalischer Form bearbeitet und so ein höchst
dankenswertes neues Hilfsmittel für das Forschungsgebiet geschaffen hatte,
hat er jetzt auch von seiner älteren systematischen Darstellung: Sprach-
vergleichung und Urgeschichte, linguistisch-historische Beiträge zur
Erforschung des indogermanischen Altertums, eine neue (die dritte) Auf-
lage veröffentlicht, von der zunächst der 1. Teil vorliegt unter dem be-
sondern Titel: Zur Geschichte und Methode der linguistisch -historischen
Forschung. (Jena, Costenoble 1906. 236 S. 8°.) Den historischen Überblick
in der ersten Hälfte dieses Bandes wird niemand, der auf diesem Gebiete
arbeitet, ohne großen Nutzen von neuem lesen. Einspruch erheben möchte
ich nur gegen die starke Überschätzung Viktor Hehns, die ja allerdings
auch sonst sehr verbreitet ist und man gerade Schrader als Herausgeber und
Biographen Hehns am ehesten zu gute halten kann. Die Bewunderung für
den geistvollen Verfasser der „Kulturpflanzen und Haustiere“ hat auch wohl
am meisten dazu beigetragen, Schrader selbst in den früheren Auflagen
seines Buches zu einer Unterschätzung der indogermanischen Kulturstufe
zu verleiten; doch hat er sich davon dann mehr frei gemacht und beispiels-
weise bezüglich der Haustiere wieder selbst einer wesentlich günstigeren
Auffassung als der von Hahn vertretenen Bahn gebrochen. Die zweite
Hälfte des vorliegenden Teiles behandelt die methodisch-kritischen Fragen
in durchweg vortrefflicher, klarer Darstellung. Ich verweise hier noch
namentlich auf die treffenden Ausführungen über Erbwort und Lehnwort
S. 142ff., in denen sich Schrader zugleich gegen unfruchtbare Skepsis und
Tifteleien wendet. Inwiefern ich selbst in einzelnen Fragen von S. ab-
weiche, habe ich in meinem kürzlich in dieser Zeitschrift veröffentlichten
Aufsatz über die Einwanderung der Germanen näher dargelegt; es sei mir
verstattet, darauf und auf eine ausführliche Besprechung des Reallexikons
in der Hist. Zeitschr. 91, 82 ff. hier zu verweisen. In der Hauptsache kann
ich den auf gesunder Grundlage ruhenden Darlegungen Schraders nur
durchaus beipflichten und die neue Auflage des nützlichen Werkes nur
aufs wärmste empfehlen. L. Erhardt.
Appiani historia Romana ex recensione Ludovici Mendelssohnii.
Editio altera correctior curante Paulo Viereck. Volumen alterum.
Lipsiae in aedibus B. G. Teubneri, 1905. XVI et 645 pag. 8°.
Die von V. besorgte zweite Auflage der Mendelssohnschen Appian-
ausgabe, und zwar zunächst des im Buchhandel vergriffenen, die Geschichte
der Bürgerkriege enthaltenden zweiten Bandes, zeigt, mit ihrer Vorgüngerin
verglichen, ein wesentlich verändertes Bild und kommt einer völligen Neu-
bearbeitung gleich. Auf Grund einer neuen Vergleichung des Venetus
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. 9
130 Nachrichten und Notizen II.
Marcianae 387 gibt V. mit Recht dieser Handschrift vor dem von Men-
delssohn in den Vordergrund gestellten Vat. gr. 134 den Vorzug, beurteilt
auch die übrigen Handschriften vielfach anders, als es früher geschehen,
und trägt vor allem dank seiner Vertrautheit mit der späteren Gräcität
dem eigenartigen Sprachgebrauche Appians gebührend Rechnung. Der
griechische Text hat infolgedessen an vielen Stellen eine ebenso sach-
gemäße wie sorgfältige Umgestaltung erfahren, von der ein ausführlicher
kritischer Apparat im einzelnen Rechenschaft gibt. Ganz besonderen Wert
hat die neue Ausgabe aber dadurch erhalten, daß darin zu unterst auf
jeder Seite überall da, wo Appians Worte der sachlichen Erklärung be-
dürfen, auf die einschlügige alte wie neuere Literatur in besonderen An-
merkungen hingewiesen wird. Der Historiker findet hier z. B. genau ver-
zeichnet, was in neuerer Zeit über die von Appian gemachten historischen,
prosopographischen, staatsrechtlichen und topographischen Angaben ge-
schrieben wurde und erhält ferner über die mannigfachen Irrtümer in
Appians Berichten erwünschten Aufschluß. Von den angeführten Zitaten
sind sehr viele dem V. zur Verfügung gestellten Handexemplare Mendels-
sohns entlehnt, der dieselben dort für eine neue Appianausgabe verzeichnet
hatte. Sehr zweckmüßig im Interesse einer schnellen Orientierung sind die
knappen lateinischen Inhaltsangaben am Kopfe jeder Seite, die den ein-
zelnen Ereignissen beigefügten Jahreszahlen, sowie die neue Paragraphen-
einteilung innerhalb der einzelnen Bücher. Der fehlende Index wird dem
ersten Bande, der in etwa drei Jahren erscheinen soll, beigegeben werden.
Hoffentlich wird derselbe recht ausführlich.
Dresden. Otto Fiebiger.
Die Traditionen des Hochstifts Freising. Erster Band (744—926).
Herausgegeben von Theodor Bitterauf. Mit einer Tafel. München,
M. Riegersche Universitäts-Buchhandlung (G. Himmer). 1905. (In: Quellen
und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte. Neue
Folge. Vierter Band.)
Die im Jahre 1864 mit dem 9. Bande abgebrochenen „Quellen und
Erörterungen“ sind 1903 mit einer neuen Folge wieder aufgenommen
worden und zwar als Editionsorgan einerseits für altbayerische Urkunden,
da das diesem Zweck ursprünglich dienende Werk der „Monumenta Boica“
in den nächsten Jahrzehnten ausschließlich neubayerischen (schwäbischen,
fränkischen und pfälzischen) Urkunden vorbehalten bleiben muß, anderseits
für bayerische Landchroniken des 15. und 16. Jahrhunderts.
Über das Zusammenlegen von Urkunden- und Chronikenpublikationen
in eine Sammlung kann man wohl verschiedener Ansicht sein; allein es
wäre schade, solchen Erwägungen hier Raum zu geben angesichts der Be-
deutung und Wichtigkeit der vorliegenden Veröffentlichung, mit der die
kritische und wissenschaftliche Bearbeitung der bayrischen Traditionsbücher
_ anhebt, nachdem die der österreichischen von Brixen und Salzburg ihr
bereits vorangegangen sind.
Das Wesen der Traditionsbücher ist durch eine Reihe von Studien,
unter denen die von Oswald Redlich im 5. Bande der Mitt. des Instituts
Nachrichten und Notizen I. 151
(1886) voranstehen, so aufgehellt, daß die Bearbeitung der einzelnen Gruppen
auf sicherem Boden steht; aber auch die Wege der Edition sind durch die
schon erwähnten Beispiele der von O. Redlich herausgegebenen Brixener
und der von P. Hauthaler bearbeiteten Salzburger Traditionsbücher geebnet.
Die Freisinger Bücher sind überdies zu verschiedenen Malen und nach ver-
schiedenen Richtungen behandelt und ausgebentet worden, sodaß die
Edition, die jetzt vorgelegt wird, als eine wesentlich abschließende Arbeit
erscheint. Einer Motivierung des „Neudruckes‘, wie sie der Herausgeber
in der Anmerkung auf S. XIV vorbringt, bedarf es in solchem Falle gewiß
nicht. Die Ausgabe mußte selbstverständlich das gesamte Material in
vollem Abdruck bringen, mochte auch das eine und andere Stück bei dem
tüchtigen Meichelbeck bereits ganz korrekt gedruckt vorliegen; die Summe
der textlichen Verbesserungen, der besseren Datierungen, der genaueren
Ortsbestimmung ist trotzdem sehr groß, ganz abgesehen von dem ver-
schiedenartigen Zweck der Werke, der veründerten Anlage und zuletzt der
Seltenheit der Meichelbeckschen Historia Frisingensis vom Jahre 1724.
Der Edition geht nach einem Vorwort von Riezler (p. I—II) eine Ein-
leitung in vier Paragraphen voran (S. V—LX). Sie beginnt mit den
„Bditionsgrundsätzen“. Ich hebe daraus nur die Tatsache hervor, daß B. dem
Muster Redlichs im allgemeinen und im einzelnen gefolgt ist: jedes Stück
wird gleichsam als Urkunde selbständig behandelt, die Anordnung ist eine
rein chronologische nach den einzelnen Bischöfen, dem kurzen Regest
folgen sachliche Vorbemerkungen, am Schlusse jedes Stückes stehen die
Noten. Wenn B. gegenüber Redlich in der Wiedergabe der Personen-
namen im Regest sich genau an die Orthographie der Vorlage hält (etwa
uu statt w), so bleibt dies Geschmacksache und wird höchstens im Index
die Arbeit erschweren. Sehr eingehend spricht B. im zweiten Paragraphen
über „die Literatur und die Handschriften“. Unter diesen letzteren steht
an erster Stelle der Codex des ehrwürdigen Cozroh (824 entstanden), von dem
ein Blatt, fol. 117’ als Schriftprobe in gutem Lichtdruck dem Bande am Schlusse
beigegeben erscheint, dann die Hs. des Conradus sacrista et monachus vom
J. 1187, die sehr komplizierte Hs. B, die erst durch die Konkordanztabelle
im 2. Bande klar hervortreten wird, der durch seine Schicksale interessante
Codex C der Wolfenbüttler Bibliothek und Codex D, der in seinem Haupt-
teil „seine Entstehung wahrscheinlich der großartigen und planmäßigen
Codifikation aller Traditionen‘ unter Bischof Otto U. verdankt. Der dritte
Paragraph heißt „Zur Spezialdiplomatik und Chronologie“; er schließt mit
kurzen Anmerkungen zu den einzelnen Nummern „über die wichtigsten
Besonderheiten, falsche Datierungen, Irrtümer usw., die aber richtiger den
Vorbemerkungen zu jedem einzelnen Stücke hätten beigegeben werden
können. Während dieser dritte überflüssigerweise in Petit gedruckte Ab-
schnitt sich in seinen diplomatischen Ausführungen auf ältere Forschungs-
ergebnisse stützt, beziehungsweise sie auf das Freisinger Material anwendet
und an demselben prüft, ist das Schlußkapitel „Zur Wirtschaftsgeschichtet*
ein sehr dankenswerter Versuch, den Wert dieser Quellen für deutsche
Kultur- und Wirtschaftsgeschichte wenigstens andeutungsweise vorzuführen.
Gleich das erste Ergebnis, das sich bei dieser Prüfung dem Verf. aufdrängt,
Oh
132 Nachrichten und Notizen I.
das stärkere Hervortreten des kleinen freien Grundbesitzes gegenüber dem
kirchlichen Großgrundberitz verdient Beachtung. In diesem Zusammen-
hang untersucht B. auch das Verhältnis, in dem in Freising die freie
Schenkung zu der bedingten gestanden hat und glaubt nur etwa unter
einem Bischof, Atto, ein Überwiegen der ersteren gegenüber den letzteren
konstatieren zu können. Sich der bedingten Schenkung und ihren Arten
zuwendend werden die Formen des Kirchenschutzes und des damit zu-
sammenhängenden servitiums von Freien und Unfreien an die Kirche be-
sprochen und neben den persönlichen Dienstleistungen die realen (Zins etc.)
erörtert. Neben der Tradition, der Schenkung spielt auch hier das Tausch-
geschäft die wichtigste Rolle. Wiederum tritt B. für die Kirche in die
Schranken und betont, daß dieser Modus nicht im alleinigen Interesse der
Kirche gelegen gewesen sei, sondern der gegenseitige Vorteil seine starke
Entwicklung erkläre. Kurz zusammengefaßt werden noch die Ergebnisse in
Lezug auf ständische Gliederung der Bevölkerung, Arten der Niederlassung,
über Gewerbe, Wirtschaftsbetrieb u. a. m. Den reichen genealogischen
Zusammenstellungen der großen und kleineren Grundbesitzer, durch die
auch die Zersplitterung des Besitzes illustriert werden soll, folgt auf den
letzten Seiten dieses Abschnittes das Grundbuch des Dekanats Freising,
eine Aufzählung der in den Traditionen vorfindlichen Ortschaften mit
Jahresangaben.
Dem Text der Traditionen der Bischöfe — in diesem Bande B. Ermbert
bis Dracholf (730—926) geht voran die Vorrede Cozrohs, die Kapitelüber-
sicht der Urkunden Cozrohs und das Verzeichnis der Privilegien der Frei-
singer Kirche. Die Textherstellung scheint nach den Vermerken auch der
kleinsten Korrekturen sehr genau durchgeführt zu sein; die Kollationierung
des beigegebenen Faksimiles ergäbe die einzige belanglose Bemerkung, daß,
wenn die Korrektur im Worte „gloriosissimi“ (Z. 8) angegeben wurde, so
auch hätte notiert werden können, daß Z. 21 in „familie“ 1 aus i verbessert
wurde und Z. 25 doch nur „Feldmohing“ nicht „Feldmohingun“ steht.
Möge der Abschluß der Freisinger Bücher und die weitere Fortsetzung
recht bald folgen.
Brünn. B. Bretholz.
Urkundenbuch des Klosters Neuenwalde. — Im Auftrage des Stader
Vereins für Geschichte und Altertümer und mit Unterstützung der
Bremischen Ritterschaft bearbeitet von H. Rüther, Pastor zu Neuen-
walde. Mit 1 Karte und 5 Lichtdrucktafeln. Hannover und Leipzig,
Hahn’sche Buchhandlung 1905. 390 Seiten. Preis 7,50 M.
Das 1219 zu Midlum gegründete Benediktinerinnenkloster wurde um
1282 nach Altenwalde verlegt, wo in der Nähe einer von Prof. Schuchhardt
als karolingisch bezeichneten Befestigungsanlage die uralte Wallfahrts-
kapelle zum Heiligen Kreuze stand. Von dort zogen die Nonnen 1384
weiter nach Neuenwalde, woselbst das Kloster als ritterschaftliches Fräulein-
stift noch jetzt besteht. So wanderte die Stiftung der Diepholzer Herren
mehrfach hin und her auf dem hohen Geestrücken, der, die Marschländer
Hadeln und Wursten scheidend, nahe bei Cuxhaven ans Meer stößt. —
Nachrichten und Notizen II. 133
Die ursprünglich ärmliche Gründung nahm seit der Verbindung mit der
erwähnten Wallfahrtskapelle einen merklichen Aufschwung und wurde
durch vielfache Schenkungen kapitalskräftig genug, die Güter und Besitz-
titel von etwa einem Dutzend auf dem Heiderücken ansüssiger Herren-
geschlechter an sich zu bringen. Erst als die Städte Hamburg und Bremen
sich in der Nachbarschaft festsetzten (in Ritzebüttel und Bederkesa), wurde
dem weiteren Umsichgreifen der toten Hand ein Ziel gesetzt, ja die An-
sprüche der Klosterverwaltung gar mit Erfolg zurückgedämmt. Ebenso-
wenig konnte diese in den Marschländern Hadeln und Wursten stärkeren
Einfluß gewinnen, am wenigsten in Wursten, das sich wegen seiner frie-
gischen Art gegen die „deutsche“ Stiftung besonders spröde verschlof,
Erst im 16. Jahrh. findet das Klosterkapital in der Form des Rentenkaufs
auch hier freieren Eingang. — Diese mannigfaltigen wirtschaftsgeschicht-
lichen Beziehungen werden in den Urkunden und der geschichtlichen Ein-
leitung scharf beleuchtet. Kirchengeschichtlich ist der Ertrag des Bandes
nicht gerade reich; aber für die geschichtliche Erforschung der nordwest-
deutschen Heidegebiete dürfte die Veröffentlichung sich als recht bedeutsam .
erweisen. Dr. v. d. Osten.
Urkundenbuch der Stadt Eßlingen. II. Bearbeitet von Adolf Diehl.
(Württembergische Geschichtsquellen. Herausgegeben von der Württem-
bergischen Kommission für Landesgeschichte. VII) Stuttgart, W. Kohl-
hammer 1905. 27* + 642 S. gr. 8°.
Der zweite Band des Urkundenbuchs der Stadt EBlingen, über dessen
Vorläufer in dieser Zeitschrift III (1900), S. 417 berichtet wurde, hat etwas
auf sich warten lassen, aber auch er zeigt, daß sein Herausgeber, A. Diehl,
der schweren Aufgabe vollauf gewachsen ist. Anlage und Ausstattung sind
dieselben geblieben wie früher, nur ist die Zahl der in ihrem vollen Wort-
laut abgedruckten Urkunden noch kleiner geworden: weitaus die meisten
Dokumente haben sich gefallen lassen müssen, im Auszug oder Regest be-
kannt gemacht zu werden. Die Vorzüge solchen Verfahrens liegen auf der
Hand. Es gestattet die Mitteilung zahlreicher Stücke im Rahmen eines
immer noch handlichen Buches, wie denn das hier anzuzeigende rund
1450 Urkunden aus der Zeit von 1361 bis 1420 in sich vereinigt und nur
auf wenige, bis zum Jahre 1546 reichende in den Anhängen zu zeitlich
früheren verweisen kann. Diese Pressung des Materials hat aber auch
Nachteile. In der Regel zwar ist die Zahl der Anhänge gering und leicht
übersehbar; nicht viel noch will es besagen, wenn z. B. zu Nr. 1335, einer
Urkunde des Bischofs von Konstanz aus dem Jahre 1364, im ganzen zehn
ähnliche aus dem Zeitraum von 1296 bis 1404 angemerkt sind, zumal ein
Teil von ihnen dem Herausgeber erst nach Abschluß des voraufgehenden
Bandes zugänglich wurde, — das Maß jedoch der Zusätze wird über-
schritten bei Nr. 1819, einer Urkunde der Spitalverweser zu Eflingen von
1402, der die Regesten von vierzig weiteren Aktenstücken aus den Jahren
1403 bis 1420 folgen. Gewiß, diese Urkunden stehen untereinander in
Zusammenhang, und Diehl will durch ihre Vereinigung dem Benutzer zu
Diensten sein, aber ich gestehe offen, ein rein chronologisches Verzeichnis
134 Nachrichten und Notizen II.
der Dokumente insgesamt dieser Schachtelung vorzuziehen, für die vielleicht
das Fürstenbergische Urkundenbuch das Muster abgegeben hat und die
von anderen Sammlungen wie z. B. dem Urkundenbuch der Stadt Friedberg
übernommen worden ist. Wer der Urkunden für irgendwelche Zwecke be-
darf, soll auch die Beziehungen vieler von ihnen zu einander selbst er-
mitteln, wenn ibm der Herausgeber nicht durch knappe Fingerzeige zu
Hilfe kommt. Jetzt gestaltet sich”auBerdem die Anführung der Stücke in
den Anhängen recht umständlich, und ihr chronologisches Verzeichnis
(S. 517 ff.) erfüllt seine Aufgabe nur zur Hälfte.
Wie erwähnt wechseln vollständige Urkundenabdrucke mit Auszügen
oder Regesten ab, und doch wird nicht jeder Benutzer sich mit dem Prinzip
dieser verschiedenartigen Behandlung einverstanden erklären; er findet Ur-
kunden, deren Wortlaut er kennen lernen will, nur exzerpiert, solche von
geringerer Bedeutung treten ihm mit allen Weitläufigkeiten der Ausfertigung
entgegen. Sicherlich ist Diehl nicht wahllos verfahren — niemand wird
verlangen, daß er in jedem einzelnen Falle sein Vorgehen rechtfertige —,
aber ich meine, er hätte hier ein mehr äußerliches Kriterium walten lassen
sollen: alle Urkunden der deutschen Könige einerlei welches Inhalts, alle
Urkunden, die sich auf die äußere Politik EBlingens im schwäbischen
Städtebunde und sein Verhältnis zu den Grafen von Württemberg beziehen,
alle Aufzeichnungen zur Erkenntnis der stüdtischen Verfassung und Ver-
waltung hätten eine Veröffentlichung in extenso verdient; erwähnt seien
als Beispiele nur die Stücke Nr. 1153. 1176. 1848. 1411. 1419 f. und 1538.
Man wird einwenden, solch Verlangen sei eingegeben durch persönliche,
also zufüllige Interessen, jeder Benutzer würde ähnliche Wünsche an den
Herausgeber richten, — dieser Einwurf aber übersieht, daß ich jenes Be-
denken nur äußerte, weil man vielleicht in einem Urkundenbuch auch rein
lokaler Natur und Bestimmung den Widerschein der allgemeinen Reichs-
geschichte zu suchen und zu finden sich mühen wird, obwohl mein Augen-
merk zunächst auf die häufig rasch überschlagenen Urkunden zur Erkennt-
nis des kirchlichen Lebens, der Patronatsverhältnisse, der zahlreichen
MeB-, Jahrzeit- und Bruderschaftsstiftungen u. a. m. gerichtet ist. Gerade
hiefür ist mir Diehls Arbeit von nicht geringem Nutzen gewesen, und in
diesem Punkte rechte ich nicht mit ihm über seine Scheidung in Texte
und Auszüge; willkommen sind die Abdrücke Nr. 1218. 1230. 1390 und 1611,
ebenso die Regesten Nr. 1382 und 1802, während bei Nr. 1226, einem
Ablaß von Bischöfen in partibus, der nicht unwesentliche Vorbehalt der
Rechte des Diözesanbischofs leider ausgefallen ist, obwohl ihn das zu
Grunde gelegte Regest erwähnt.
Im einzelnen auf den Inhalt des Bandes einzugehen ist hier nicht der
Ort, wohl aber sollen zwei Beilagen genannt sein, die man gern als
selbstverständlich hinnimmt, ohne ihrer Mühsal zu gedenken. Ich meine
das durchsichtige Siegelverzeichnis, das die Beigabe von Abbildungen treff-
lich ersetzt (S. 10*ff.), und das umfangreiche allgemeine Register (S. 526 ff.)
wie das kürzere der Personen nach ihrer ständischen Gliederung (S. 630 ff.).
Hervorgehoben sei der Artikel über EBlingen selbst (S. 544—565), der sich
als eine gedrängte Übersicht über die städtischen „Altertümer“‘ darstellt.
Nachrichten und Notizen II. 135
Eine große Zahl von Stichproben ergab seine Zuverlässigkeit und führte
überdies zu den Aufzeichnungen über die städtischen Ordnungen hin (z. B.
Nr. 1308. 1336f. 1338. 1421. 1654 und 1706f.), die für alle Seiten des
städtischen Lebens vielleicht nicht so aufschlußreich sind wie die im Roten
Buch der Stadt Ulm (herausgeg. von C. Mollwo, Stuttgart 1905, a. u. d. T.:
Württembergische Geschichtsquellen VIII), trotzdem aber als Zeugnisse tüch-
tiger Bürgerart nur ungern vermißt würden. Sind erst einmal alle Urkunden-
bücher der jetzt württembergischen Reichsstädte abgeschlossen, dann wird
die Schilderung des reichsstädtischen Wesens im 14. und 15. Jahrhundert eine
dankenswerte Aufgabe sein, für deren Lösung bisher nur Versuche vorliegen.
Berlin. A. Werminghoff.
«Des Ritters Hans Ebran von Wildenberg Chronik von den Fürsten aus
Bayern. Herausgegeben von Friedrich Roth. (= Quellen und Er-
örterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, Neue Folge, Bd. 2,
Abt. 1.) München 1906, M. Rieger. LXXXVII, 199 S. 3 Taf. 6 M.
Von den unter Leitung K. Th. v. Heigels durch die Historische Kom-
mission bei der Münchener k. Akademie der Wissenschaften herausge-
gebenen bayerischen Landeschroniken des 15. Jahrhunderts, welche bisher
teils ungedruckt geblieben waren, teils in unvollständigen oder unvoll-
kommenen Ausgaben vorlagen, wird in der obigen Veröffentlichung zum
erstenmal der vollständige Text der treuherzigen Chronik des Ritters Hans
Ebran von Wildenberg mitgeteilt. Durch die fleißige Kellersche Arbeit
über Hans Ebran in den Verhandlungen des Historischen Vereins für Nieder-
bayern Bd. 31 (1895) waren besonders in bezug auf Würdigung der Hand-
schriften viele Vorfragen der Ausgabe gelöst worden, doch blieb dem nun-
mehrigen Herausgeber der Chronik trotzdem noch viel zu tun übrig, da die
Chronik in zwei von einander teilweise stark abweichenden Fassungen
überliefert ist. Die Schwierigkeiten, die damit für den Druck gegeben
waren, hat der Herausgeber mit anerkennenswertem Geschick überwunden.
In einer ausführlichen Einleitung wird Aufschluß gegeben über die Lebens-
geschichte des Verfassers der Chronik, wobei die Kellerschen Forschungen
noch mannigfache Ergänzungen erfahren, über die Handschriften, Inhalt,
Form und Anlage der Chronik, über ihre Quellen und ihre Bedeutung.
Dabei kommt der Herausgeber mit Recht zu dem Ergebnis, daß es, wie
auch schon Riezler hervorgehoben hat, bedauerlich ist, daß Ebrans Mit-
teilungen über selbsterlebte Geschichte nicht ausführlicher, sondern ab-
sichtlich in schweigsamer Knappheit gehalten sind. Nichtsdestoweniger ist
die Chronik ein kultur- und literargeschichtlich wertvolles Erzeugnis: hier
eines der hervorragenderen Sprachdeukmäler des 15. Jahrhunderts (ich bin
sogar der Ansicht, daß sie einer gelegentlichen populären Ausgabe wert ist),
dort ein interessantes Denkmal für die geschichtliche Auffassung eines auf
hoher Gesellschaftsstufe stehenden Mannes am Wendepunkt zweier Zeitalter,
eines der letzten auf bayerischem Boden entstandenen Geschichtswerke der
„alten Zeit‘ vor dem siegreichen Durchbruch der humanistischen Geschicht-
schreibung. Der Text der Chronik ist vom Herausgeber mit vielen Er-
läuterungen versehen, die von sorgfältiger Durcharbeitung des gesamten
136 Nachrichten und Notizen 1.
Stoffes Zeugnis ablegen. Für überflüssig allerdings darf man die Er-
lüuterungen von jenen Stellen halten, welche Ebran ohne Änderung anderen
bekannten Quellen entnommen hat. Die etwa nötige Erklärung solcher
Stellen füllt den Ausgaben jener Quellen zu. In dem entlehnenden Werk
genügt die Angabe der Quelle, sofern nicht Abweichungen von ihr vor-
handen sind.
München. G. Leidinger.
Die Wittenberger Artikel von 1536. (Artickel der christlichen Lahr,
von welchen die Legatten aus Engelland mit dem Herrn Doctor Martino
gehandelt anno 1536). Lateinisch und deutsch zum ersten Male heraus-
gegeben von Dr. Georg Mentz, a. o Professor der Geschichte in Jena.
Leipzig, A. Deichert'sche Verlagsbuchh. kacht (Georg Böhme). 1905.
89, 79 S. M. 1,60. Auch u. d. T.: Quellenschriften zur Geschichte des
Protestantismus. Herausgegeben von Joh. Kunze und C. Stange. 2. Heft.
Aus dem Weimarer Archive werden hier nicht nur die Wittenberger
Artikel in dem lateinischen Urtext und der von dem Vizekanzler Franz
Burchart verfertigten deutschen Übersetzung veröffentlicht, sondern auch
wichtige Aktenstücke in der Einleitung, die über die Entstehungsgeschichte
berichtet, beigefügt. Diese geht bis ins Jahr 1531 zurück; die eigentlichen
Verhandlungen fanden gegen Ende des Jahres 1535 und Anfang 1536 in
Wittenberg und Schmalkalden statt, als eine englische Gesandtschaft zum
Abschlusse eines Bündnisses und Verhandlung in Religionsangelegenheiten
von Heinrich VII. nach Deutschland gesandt worden war. Das Ziel wurde
nicht erreicht; die Artikel sind in Vergessenheit geraten. Da auf dem
Wege über sie die Augsburgische Konfession in die englischen 13 Artikel
gelangte, sind sie nicht bedeutungslos gewesen; „es sind in ihnen Sätze
formuliert worden, von denen manche sich bei einem großen Teile der
Christenheit noch heute kanonischen Ansehens erfreuen.“ Zu S. 10 sei
bezüglich der Stellung Luthers auf die Historia verwiesen in „Luthers
Tischreden in der Mathesischen Sammlung ... von Ernst Kroker. Leipzig
1903, S. 152, wo es heißt: „Anglica legatio disputavit Vitebergae primum
7 septimanas de articulis fidei, ut viam sterneret ad articulum de divortio,
quem 11 universitates probarant; solum Louanium restitit. Gravis causa
fuit. Et illi Angli fuerunt instructissimi, nam multos annos disputarunt
hanc causam, et rex aliquot miliones auri insumpsit in ea causa. Cum
Lutherus daret testimonium sententiae Vitebergensis, addidit, regem di-
vortium celebrasse [propter] plurimas causas, sed episcopus (nämlich Fox)
voluit habere: Propter justissimas causas. — “Es hett mir das wort ein
dreihundert fl. tragen, sed nolui’. — Zur Konzilssache ist noch zu ver-
gleichen Stephan Ehses, Concilii Tridentini actorum pars prima. Friburgi
Brisgoviae MCMIV. p. XC, SCH, CH, CXIV u. ð.
Leipzig. G. Müller.
Nils Eden, Den svenska centralregeringens utveckling till kollegial orga-
nisation i början af sjuttonde ärhundradet (1602—1634). Uppsala, aka-
demiske bokhandeln. Leipzig, Otto Harrassowitz 1902. (Skrifter utgifna
Nachrichten und Notizen II. 137
af k. humanistiska vetenskaps -samfundet i Uppsala VIII, 2.) XIX +
354 -+ XI S.
Nils Edén, der uns in früheren Arbeiten über die Geschichte der
schwedischen Zentralregierung im 16. Jahrhundert unterrichtet hat, setzt
diese Studien jetzt fort durch die Zeit hindurch, in der sich die Entwick-
lung einer kollegialen Organisation auf diesem Gebiete auch in Schweden
vollzogen hat. Seine Arbeit beruht auf sehr eingehenden Studien, und da
er sich keine Beschränkung in der Ausführlichkeit seiner Mitteilungen
auferlegt, gibt er uns einen Einblick in alle Schwankungen und Wand-
lungen der Jahre 1602—34. Die Entwicklung geht sehr allmählich und
fast unwillkürlich vor sich, ohne daß dem König oder sonst einer be-
stimmten Person das Verdienst an dem schließlich Erreichten zugeschrieben
werden könnte. Eden scheint auch kaum eine Spur davon gefunden zu
haben, daß etwa festländische Muster nachgeahmt worden wären, was an
sich ja sehr wahrscheinlich wäre.
Für deutsche Leser hat der Verf. die Resultate seines Buches in einem
Anhang kurz deutsch zusammengefaßt. Er enthält tatsächlich alles Wesent-
liche, nur fehlen in ihm die zahlreichen Personalien, die Eden in dem
schwedischen Texte mit verarbeitet hat. Gerade für ihre Erschließung wäre
ein Register erwünscht gewesen.
Jena. G. Mentz.
Dr. Paul Busching, Die Entwicklung der handelspolitischen Beziehungen
zwischen England und seinen Kolonien bis zum Jahre 1860. Mit An-
hang: Tabellarische Übersicht über den Kolonialhandel 1826—1900.
(Münchener Volkswirtschaftliche Studien herausgegeben von Lujo Bren-
tano und W. Lotz.) Stuttgart und Berlin 1902. VIII, 244.
Dr. Doerkes-Boppard, Verfassungsgeschichte der australischen Kolonien
und das „Commonwealth of Australia. (Historische Bibliothek heraus-
gegeben von der Redaktion der Historischen Zeitschrift. Band 16.)
München und Berlin 1903. VII, 340.
Beide Werke sind seit längerem erschienen; leider verhinderten mich
andere Arbeiten sie früher zu besprechen. Sie werden inzwischen ihren
Leserkreis gefunden haben, der sich sachkundig sein Urteil gebildet haben
wird; aber solchen Fachgenossen, die den Themen ferner stehen, mag es
noch heute willkommen sein kurz über Zweck und Wert beider Schriften
unterrichtet zu werden. Übrigens haben sie nur das gemeinsam, daß sie
auf englische Kolonialgebiete Bezug nehmen; sonst sind sie nach Inhalt
und Anlage sehr verschieden.
Busching will uns einen „Leitfaden“ der britisch-kolonialen Handels-
politik liefern; er will uns „in knappen Strichen ein Bild der Wandlungen
im britischen Kolonialsystem des Merkantilismus und der Übergangszeit
zum Freihandel entwerfen.‘ Es ist eine gewiß dankenswerte aber sehr
schwierige Aufgabe; sie wird um so schwieriger als B. sich nicht mit einem
Überblick über den Stand unseres Wissens begnügen, sondern die Lücken
in unserem Wissen durch eigene Forschungen füllen will Um der Größe
der Aufgabe gerecht zu werden, bedürfte es vieljähriger Studien, einer
138 Nachrichten und Notizen II.
reichen Erfahrung und einer starken Beherrschung des Stoffes; bei B. ist
nichts von dem in hinreichendem Maße zu finden. Er ist, soweit ich zu
urteilen vermag, ein junger Anfänger, der nach seiner Zeitangabe im Vor-
wort viel zu rasch zum Ziele eilt; infolgedessen steht seine Arbeit als
Ganzes genommen nicht auf der Höhe, die ein Buch, das belehren will,
erreichen sollte. Es enthält Gutes und Brauchbares neben manchem Minder-
wertigen; ich will kurz angeben, wo man dem Verf. folgen kann, und wo
man besser tut sich kritisch zu verhalten. Der einleitende Abschnitt über
das Merkantilsystem bringt eine Gesamtanschauung, die subjektiv und
geradezu tendenziös ist; wir spüren, daß B.s persönliche Sympathien ganz
auf Seiten des Freihandels sind. Die Arbeiten Beer's und Ashley's, die
viel zur sachlichen Würdigung der merkantilistischen Gesetzgebung beige-
tragen haben, sind B. unbekannt geblieben; aber er hütte sie kennen
müssen. Auf die Schilderung der Übergangszeit vom Merkantilismus zum
Freihandel hat B. ein besonderes Gewicht gelegt; auch hier möchte ich
ihn nicht ohne weiteres als Führer anempfehlen. Er vertritt die These,
das britische Kolonialsystem sei nach 1783 in der alten Art erhalten ge-
blieben, obwohl es von den Ereignissen ad absurdum geführt worden sei;
erst das Jahr 1821 sei das Geburtsjahr des Freihandels in England. Der
Leser gerät hier in Gefahr ein schiefes und falsches Bild zu erhalten; er
nimmt den Eindruck mit, die Engländer hätten vorerst aus dem Abfalle
ihrer amerikanischen Kolonien gar keine Lehren für ihre Kolonialpolitik
gewonnen. Wie irrig diese Ansicht ist, habe ich in meinem „Pitt“ nach-
gewiesen; ich setze mich dort (1? S. 402) im besonderen mit B.s Ausfüh-
rungen über Westindien auseinander. Zur Beurteilung der Quebec-
Bill von 1791 (S. 109) durfte B. sich nicht auf die törichte Ansicht
des „Annual Register“ von 1791 berufen. Der Abschnitt, der von
1821 — 1860 führt, ist der befriedigendste; er bringt mehr als ich
irgendwo sonst gefunden habe und ersetzt die fehlenden einleitenden
Kapitel in dem sonst tretilichen Werke von Fuchs „Die Handels-
politik Englands und seiner Kolonien.“ Durchlaufend zeichnet sich das
Buch durch eine fleiBige und wertvolle Materialsammlung aus; dank
diesem Umstande wird es bis auf weiteres einen Platz in der kolonialen
Literatur behaupten.
Das Werk von Doerkes-Boppard bietet einen Überblick über den poli-
tischen Werdegang der australischen Kolonien und will uns mit der Ent-
stehungsgeschichte des Commonwealth eines der interessantesten Kapitel
der modernen Verlassungsgeschichte schildern. Durch das Entgegenkommen
des Colonial Office in London ist dem Verfasser amtliches Material zur
Verfügung gestellt worden. Was an der Arbeit auszusetzen ist, das hat
R. Krauel in der Historischen Zeitschrift (Neue Folge Band 95 S. 132—138)
lehrreich dargelegt; zur Gründungsgeschichte Australiens babe ich in
meinem Pitt (I?, S. 411ff.) Stellung genommen. Im ganzen ist das Gebotene
anregend und dankenswert; dem Historiker mag es obliegen dem vor-
wiegend auf verfassungsrechtlichem und staatsrechtlichem Gebiete interes-
sierten Autor mit seinen Kenntnissen ergänzend zur Seite zu treten.
Salomon.
nn. See en, ra vg PS
Nachrichten und Notizen II. 139
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten:
Der ao. Professor Dr. Georg Wobbermin in Marburg wurde als o. Pro-
fessor der Kirchengeschichte nach Breslau und der ao. Prof. Dr, Hermann
Klaatsch in Heidelberg als ao. Professor der Völkerkunde nach Breslau
berufen. Der Privatdozent der alten Geschichte in Göttingen Dr. Adolf
Schulten wurde als ao. Professor nach Erlangen berufen an Stelle
von Professor Dr. Walter Judeich, der als Nachfolger Gelzers nach
Jena geht.
Es habilitierten sich: Dr. A. Jolles (Kunstgeschichte) in Freiburg i. B.,
Dr. Hartmann (Kunstgeschichte) in Straßburg und Dr. Zeller (Völker-
kunde) in Bern.
Museen: Der ao. Professor der Ethnographie Dr. Weule in Leipzig
wurde zum Direktor des Museums für Völkerkunde ernannt.
Todesfälle. Im Februar starb der o Prof der Archäologie in Göt-
tingen Dr. Karl Dilthey im Alter von 67 Jahren.
Kürzlich starb der o. Prof. der Kirchengeschichte Dr. Franz Xaver
von Funk von der katholischen Fakultät in Tübingen im Alter von
66 Jahren. Von seinen Werken heben wir hier sein Lehrbuch der Kirchen-
geschichte hervor, das zuerst 1886 und in 3. Auflage 1898 erschien, ferner
seine Kirchengeschichtlichen Abhandlungen und Untersuchungen und seine
Geschichte des kirchlichen Zinsverbotes.
Am 8. Febr. starb in Mockau bei Leipzig 69 Jahr alt der o. Prof.
emerit. der Geographie an der Universität Halle Dr. Alfred Kirchhoff.
Er war am 23. Mai 1838 in Erfurt geboren, hatte in Jena und Bonn Natur-
wissenschaften studiert und war dann als Lehrer tütig an der Realschule
in Mühlheim a. Ruhr und in Erfurt, später in Berlin an der Luisenstädter
Gewerbeschule und an der Kriegsakademie. Im Jahre 1873 erhielt er den
Lehrstuhl für Geographie in Halle Von seinen zahllosen Abhandlungen
und Untersuchungen erwähnen wir hier vor allen folgende: Erfurt im
13. Jahrhundert (1870), Die ältesten Weistümer der Stadt Erfurt (1870),
Thüringen doch Hermundurenland (1882). Ferner bearbeitete er Peschels
Völkerkunde neu und arbeitete für die Bibliothek der Länderkunde und
für die 5. Auflage der allgemeinen Erdkunde von Hann, Hochstetter und
Pokorny. Er war der Herausgeber der Forschungen zur deutschen Landes-
und Volkskunde, des Archivs für Landes- und Volkskunde der Provinz
Sachsen und Mitherausgeber der Berichte über die neuere Literatur zur
deutschen Landeskunde. Auch wir betrauern in dem Dahingegangenen,
der sich bis zuletzt die geistige Frische und Arbeitskraft bewahrt hatte,
einen Mitarbeiter für unsere Zeitschrift.
Heinrich Gelzer.
Heinrich Gelzer, der bekannte Jenenser Erforscher der byzan-
tinischen Geschichte, ist uns am 12. Juli 1906 entrissen worden.
Ein hohes Alter war ihm nicht beschieden: 59 Jahre hat er ge-
140 Nachrichten und Notizen I.
lebt.! So war ihm nicht vergönnt, am Abend seiner Tage in stiller
Beschaulichkeit zurückzublicken auf das, was er schuf: mitten aus der
Arbeit ward er heimgerufen.
Und ein Leben der Arbeit war's in ia Tat, in dem er stand. Einen
dornenvollen Acker hatte er sich zur Bestellung ausgewählt. Die Geschichte
des byzantinischen Reiches wurde von den Abendländern immer nur wenig
beachtet. Sie iet infolgedessen auch erst sehr wenig erforscht. Wer hier
Erfolgreiches leisten will, muß in viel größerer Ausdehnung zunächst Hand-
langerdienste verrichten, als das auf anderen Gebieten der Wissenschaft
der Fall ist. Es fehlt nicht nur zumeist an brauchbaren Ausgaben der
wichtigsten Quellenschriften; es gibt sogar wertvolle Texte, die noch nie-
mals gedruckt worden sind; mühsam, auf langen Reisen und auf den ver-
schiedensten Bibliotheken, muß deren Kenntnis erworben werden. Gelzer
hat in geradezu einzigartiger Weise die Gewissenhaftigkeit und die Aus-
dauer besessen, diesen Quellenforschungen nachzugehen; und doch verlor
er das große Ganze niemals aus dem Auge. Vor allem sind es Gelzers
Untersuchungen über den Patriarchat von Achrida und über S. Julius
Afrikanus, die neues Licht verbreiteten über die Quellenverhältnisse der
byzantinischen Geschichte und über diese Geschichte selbst. Mit Afrikanus
wird Gelzers Name für immer besonders eng verbunden bleiben. Und was
gerade Afrikanus für die Geschichtswissenschaft (speziell für die Zeit-
rechnung) bedeutet, weiß jeder Historiker. Gelzer hat das verworrene
Afrikanusproblem an der Hand eines eingehenden Materials erheblich ge-
lichtet. Er war auf dem besten Wege dazu, uns eine Rekonstruktion der
Atrikanuschronik zu schenken. In der Tat hatte er es für die Berliner
Kirchenväterausgabe übernommen, eine solche Rekonstruktion zu bearbeiten.
Aber der Tod hat ihn das Werk, das schon weit fortgeschritten war, nicht
mehr vollenden lassen. Möge Gelzer einen Nachfolger finden, der es in
seinem Geiste fortführt und zum Abschluß bringt: das wäre das schönste
Denkmal, das man dem Heimgegangenen errichten könnte!
Auch außerhalb der kleinen Gruppe von Fachgenossen bat Gelzer ge-
wirkt. In G. Krügers Sammlung ausgewählter kirchen- und dogmen-
geschichtlicher Quellenschriften gab er Leontius’ von Neapolis Leben des
heiligen Johannes des Barmherzigen (Erzbischofs von Alexandria) heraus;
die geschickt ausgesuchte Schrift hat schon mancher Dilettant der byzan-
tinistischen und der kirchengeschichtlichen Wissenschaft mit Vergnügen
durchgearbeitet. An einen noch weiteren Leserkreis wendet sich Gelzer in
dem Werke „Vom heiligen Berge (Athos) und aus Makedonien.“ Eigentlich
eine Reisebeschreibung, wirkt dies Buch doch wie ein reiches Kulturbild,
das uns das heutige Makedonien in bunten, aber nirgends übertriebenen
1 Gelzer wurde am 1. Juli 1847 geboren als Sohn des Historikers
J. H. Gelzer. In Basel besuchte er das Gymnasium. Er studierte teils in
Basel, teils in Göttingen. 1869—1873 war er in Basel Gymnasiallehrer;
in diese Zeit fällt seine Habilitation an der Universität (1872). 1873 ward
er außerordentlicher Professor in Heidelberg, 1878 ordentlicher in Jena.
Nachrichten und Notizen II. 141
Farben vor Augen führt. Damit hat Gelzer zugleich für spätere Zeiten
eine wertvolle Quellenschrift über die Türkei geliefert. Er hat hier be-
wiesen, daß er nicht nur von der alten Geschichte wußte, sondern mit
beiden Füßen fest auf dem Boden der Gegenwart stand.
Halle (Saale). J. Leipoldt.
Hans Zwiedineck von Südenhorst
wurde am 14. April 1845 zu Frankfurt a/M. als Sohn des österreichischen
Artillerie-Obersten Ferdinand von Zwiedineck geboren. Dieser war damals
Mitglied der Militärkommission beim deutschen Bundestage; als Soldat
sowohl wie als militärischer Schriftsteller hatte sich Ferdinand hervorgetan.
Schneidigkeit und Lust zu schreiben und zu dozieren vererbten sich
auf den Sohn. Hans absolvierte in Graz die Gymnasial- und die Univer-
sitätsstudien. Johann Weiß, Franz Krones, Adam Wolf, Karl Tomaschek
waren seine Lehrer. Im Jahre 1867 zum Doktor der Philosophie promoviert,
trat er in die Joanneums-Bibliothek ein, welche Stelle er jedoch gar bald
mit dem Lehrfache vertauschte: 1869 wurde er zum Supplenten, 1873
zum Professor für Geschichte, Geographie und deutsche Sprache an
der Grazer Landes-Oberrealschule ernannt. Im Jahre 1875 habilitierte
sich Z. als Privatdozent für neuere und neueste Geschichte an der
Universität und 1880 betraute ihn der steiermärkische Landesausschuß
mit der Leitung der Joanneums-Bibliothek. Dieses Amt bekleidete Z. bis
1900, in welchem Jahre er in den Ruhestand trat; seinem Organisations-
talent war ein weiter Spielraum eröffnet, Gutes und Nützliches zu schaffen;
das veraltete Bibliothekswesen erfuhr eine vollständige Umgestaltung;
ferner tat Z. als Landesbibliothekar das, was eigentlich jeder tun sollte,
der einer Bücherei vorsteht: er machte die Bibliothek jedermann zugänglich,
erleichterte auf alle mögliche Weise ihre Benutzung und schaftte unauf-
gefordert an, was das Publikum gern zu lesen pflegt: Romanliteratur usw.
Inzwischen war Z. 1880 zum Ehrenmitglied der Historischen Gesell-
schaft in Berlin gewählt und 1906 zum wirklichen ordentlichen Universitäts-
professor ernannt worden, nachdem er 1885 den Titel eines Extraordinarius,
1898 den eines Ordinarius erhalten hatte.
Als Schriftsteller war er auf verschiedenen Gebieten tätig; er war 4868
bis 1869 Redakteur der „Monatshefte für Theater und Musik“ (von Sacher-
Masoch herausgegeben), 1869—1870 Redakteur der Zeitschrift „Edelweiß“
(Fortsetzung der österreichischen Gartenlaube), 1871—1872 Leiter der
„Deutschen Zeitung‘ und nachdem dieses von der deutschen Partei in
Steiermark herausgegebene Journal eingegangen war, Redakteur der
„Deutschen Wochenschrift“, die gleichfalls 1872 zu erscheinen aufhörte.
In den Jahren 1884 bis 1888 gab Z. die „Zeitschrift für allgemeine Ge-
schichte, Kultur-, Literatur- und Kunstgeschichte“ (Cotta in Stuttgart.
Fünf Bände, deren letzter unter dem Titel „Zeitschrift für Geschichte und
Politik" erschien) heraus und ebenso war er mit anderen, namhaften Histo-
rikern, seit 1885 Herausgeber opd Leiter der „Bibliothek deutscher Ge-
schichte.
142 Nachrichten und Notizen II.
Seit dem 27. Juli 1906 war Z. korrespondierendes Mitglied der kaiser-
lichen Akademie der Wissenschaften zu Wien. Es war die letzte Aus-
zeichnung, die ihm widerfuhr. Seit Oktober 1906 litt der kraftstrotzende
Mann, der noch kurz vorher den Dachstein bestiegen hatte, an einer
tückischen Krankheit, der er nach unsäglichen Schmerzen am 22. November
1906 erlag.
Das sind die äußeren Umrisse seines Lebens. !
Trotz reicher Fülle geschichtlicher Werke und Abhandlungen liegt Z.s
Bedeutung keineswegs auf dem Gebiete der Historie. Weder hat er Schule
gemacht, noch sich als Geschichtsforscher wesentlich hervorgetan. Der
Geschichtschreiber wiederum verrät deutlich genug den ehemaligen Jour-
nalisten — diesen konnte Z. zeitlebens nicht verleugnen. Da muß aber
auch gesagt werden, daß er die Feder nicht minder als das lebendige Wort
gemeistert hat; er war — ähnlich wie Treitschke, ein Literat unter den
Historikern, überfüllt stets der Hörsaal, in welchem er las, denn zu seinen
Füßen saßen auch Männer, die schon Jüngst der Universität entwachsen
waren, und mancher berühmtere Kollege mag Z. um so massenhaften Zu-
spruch beneidet haben.
Arbeitsfreudig wie selten einer, strebte Z. an, auch andere Bevölkerungs-
schichten für das Studium der Geschichte zu erwärmen; ihm — als dem
ersten — gebührt das Verdienst, durch populäre Vorträge, die er an ver-
schiedenen Orten gehalten, viel zur Verbreitung historischer Kenntnisse
beigetragen zu haben.
Und in der Tat! Propaganda machen für die Verwirklichung irgend
einer Idee, darin liegt die Bedeutung Z.s; seiner Anregung verdankt die
historische Landeskommission für Steiermark ihre Entstehung, bis zu seinem
Tod war er als Sekretär die Seele dieser Institution; er hat die Kommission
für neuere Geschichte Österreichs ins Leben gerufen, er war ihr eifrigstes
Mitglied und mit gleicher Energie widmete er sich den Arbeiten der eben-
falls in Wien, u. zw. auf Anregung des Prinzen Franz von und zu Liechten-
stein errichteten Gesellschaft für neuere Geschichte Österreichs“.
Z. war das treibende Element historischer Vereine, der Arrangeur und
Commis voyageur der Historikertage. Schier unersetzlich hat er sich gemacht.
Stiewe tot, der blendende, geistvolle Tischredner, nun auch Z. nicht
mehr unter den Lebenden, er, der sie alle rief, die Freunde und Fach-
genossen aus Österreich, Deutschland und Belgien — zwei harte Schläge,
die unseren Historikertag getroffen haben.
Mit Z. ist aber nicht bloß ein Großmeister der Historikergeselligkeit,
sondern auch ein guter Kamerad dahingegangen — ein treues Angedenken
wollen wir ihm bewahren. Hanns Schlitter.
mn nn nn
1 Vgl. Wurzbach Band 60, S. 341ff.; Genealogisches Taschenbuch der
adeligen Häuser Österreichs 1905. I. Jahrgang, S. 617 ff., Grazer Tagespost
vom 23. November 1906 Nr. 323.
Nachrichten und Notizen II. 143
Erwiderung.
Unter dem Titel „Landleihen, Hofrecht und Immunität“ hat Gerhard
Seeliger in der Historischen Vierteljahrschrift IX (1906) S. 569ff. eine
Entgegnung gegen meinen in den Mitteilungen des Instituts für österr.
Geschichtsforschung XXVIII S. 385 ff. erschienenen gleichnamigen Aufsatz
veröffentlicht. Da die Ausführungen Seeligers m. E. vielfach geeignet sind,
über den Gegenstand der Kontroversen und über die dabei zu Tage ge-
tretenen Meinungen irrige Vorstellungen zu erwecken, sehe ich mich ge-
nötigt, noch einmal das Wort zu ergreifen. Ich schließe mich bei der
Erörterung der einzelnen Fragen in der Hauptsache der von Seeliger ge-
wählten Disposition an, kann mich aber wesentlich kürzer als er fassen.
[1. Beneficium.] Seeliger sagte in seiner Grundherrschaft S. 32:
„Durchaus zins- und dienstfreie Leihegüter scheiden aus dem
Kreis der Beneficien aus. Beneficialleihen stehen im Gegensatz
zu jenen, die keine Verpflichtung zu Dienst und Zins kennen“
Ich bestritt das mit dem Hinweis auf mehrere Urkunden, in denen un-
zweifelhaft ein völlig zins- und dienstfreies Leiheverhältnis als Beneficium
bezeichnet wird.! Demnach ist Seeligers Definition nicht richtig. Ebenso
unrichtig aber ist es, wenn er jetzt mit den Worten „Jedenfalls meine ich,
wir verbleiben trotz Rietschel bei der Annahme von Waitz‘ den Anschein
erweckt, als habe er 1903 dasselbe wie Waitz behauptet. Waitz sagt an
der von Seeliger zitierten Stelle (Verfassungsgeschichte VI? S. 6): das lebens-
längliche Eigentum gab „Freiheit von Zins und Dienst, wie diese oder doch
das eine oder andere fast (!) immer mit dem Beneficium verbunden waren.“
Er kennt also zins- und dienstfreie Beneficien, was in den oben zitierten
Sätzen Seeligers schlechtweg geleugnet wird. Gegen Waitz, der keine De-
finition, sondern bloß eine allgemeine Charakteristik der Beneficien geben
will, habe ich nichts einzuwenden, und ebenso wenig gegen Seeliger, wenn
er heute, wie es scheint, einfach Anhänger von Waitz geworden ist. Dann
muß er aber auch zugeben, daß seine oben erwähnten Äußerungen von 1903
falsch und meine Polemik dagegen berechtigt war.
[2. Prekarien und engerer Gutsverband.] Bisher haben alle
Schriftsteller, die den Gegensatz von engerem und weiterem Gutsverband
berücksichtigten, die precariae dem letzteren zugerechnet. Ich nenne nur
die Hauptbeispiele:
Roth, Feudalität S. 139 unterscheidet bestimmt die abhängigen
Hufen (mansi ingenuiles, lidiles, serviles) von den Prekarien und Beneficien,
und führt diese Unterscheidung im einzelnen durch.
Heusler, Institutionen I unterscheidet S. 167 land- und hofrechtliche
Leihen, und rechnet S. 170 die Prekarie ausdrücklich zu den ersteren.
G. L. v. Maurer, Fronhöfe I S. 342 ff., 360 ff. unterscheidet genau die
mansi ingenuiles, serviles etc. von den Prekarien und Beneficien.
1 Wer die betreffenden, überwiegend sehr ausführlichen Urkunden an-
sieht, für den besteht kein Zweifel, daß es sich wirklich um zins- und
dienstfreie Leihen handelt. Auch von einer „Verpflichtung zur Dienst-.
bereitschaft“ kann nach diesen Urkunden absolut nicht die Rede sein.
144 Nachrichten und Notizen Il.
Inama-Sternegw IS 124 unterscheidet die Prekarien vom Kolonat
und den Zinsgütern.
v. Schwind, Erbleihen S. XIV, 2f. unterscheidet Prekarien und Bene-
fizien einerseits, hofrechtliche Leihen andererseits.
Wenn Seeliger angesichts dieser Zeugnisse meine Angabe, daß die bis-
herige Ansicht die Prekarien den im engeren Gutsverband stehenden Leihen
gegenüberstelle, als eine „literarische Irrfahrt“ bezeichnet, so ist das
schlechthin unverständlich. Und wenn er sich dabei auf Schröder bezieht,
so übersieht er, daß weder an der von ihm angeführten noch an irgend einer
anderen Stelle der Schröderschen Rechtsgeschichte der Gegensatz zwischen
engerem und weiterem Gutsverband berücksichtigt wird (vgl. vor allem
die Ausführungen bei Schröder S. 212).
Seeliger hat tatsächlich als erster von denen, die engeren und wei-
teren Gutsverband unterscheiden, behauptet, es gebe auch Prekarien, die
in den engeren Gutsverband führen. Wiederholt werden nun in den Ur-
barien precariae und beneficia einerseits, das Hufenland des engeren Guts-
verbandes andererseits ausdrücklich einander gegenübergestellt. Dagegen
ist es Seeliger bisher nicht gelungen, auch nur eine einzige Prekarieurkunde
namhaft zu machen, die in den engeren Gutsverband gehört. Ob ihm dies
in seinem neu angekündigten Aufsatz über die Entwickelung der Leihen
gelingt, müssen wir abwarten. Vorläufig ist seine Behauptung unbewiesen. !
[3. Leihe nach Hofrecht.| Seeliger erklärt auch heute noch, außer
Heusler? habe niemand die ältere Ansicht, daß Hofrecht das Recht der
Unfreien sei, verlassen. Ich verzichte, mich mit ihm über die Deutung, die
er den Äußerungen Brunners und Schröders gibt, weiter zu streiten. 3
1 Bei der Suche nach den Gründen, die Seeligers Behauptung veran-
laßt haben konnten, glaubte ich aus einer Stelle in Seeligers Grund-
herrschaft S. 49 entnehmen zu dürfen, daß Seeliger zwischen Eintritt in
den engeren Wirtschaftsverband und Hingabe der persönlichen Freiheit
einen Zusammenhang annehme. Auf Seeligers Erklärung, mein Vorwurf
sei „im wahren Sinne des Worts rein aus der Luft gegriffen“, habe ich
die Stelle noch einmal nachgeprüft und gesehen, daß sie nicht notwendig
in dem von mir angenommenen Sinne zu deuten ist. Ich nehme deshalb
diese auf einem Mißverständnis beruhende Ausstellung zurück.
? Daß Seeliger die Priorität Heuslers in seiner Auffassung des Hof-
rechts anerkennt, habe ich in meinem Aufsatz ausdrücklich hervorgehoben
und nicht — wie der unbefangene Leser aus seiner Entgegnung schließen
muß — verschwiegen.
8 Seeliger wirft mir vor, daß ich die auf die weitere Entwicklung be-
züglichen Äußerungen Brunners ignoriert habe. Hätte er in meinem Auf-
satz einmal umgeblättert, so hätte er auf S. 396 volle Auskunft erhalten.
Dort hebe ich ausdrücklich hervor, daß auch Heusler und Brunner eine
spätere Verschmelzung der verschiedenen Ständen angehörigen Hintersassen
zu einem Stande der Hörigen annahmen. Wenn wir heute wissen, daß
diese Entwicklung nur stellenweise, durchaus nicht überall stattfand, so
danken wir das — so hob ich hervor — den vor Seeligers Buch erschie-
Nachrichten und Notizen II. 145
Dagegen kann ich das, was er von mir sagt, nicht unwidersprochen lassen.
Es lautet: „wir suchen (sc. bei Rietschel) vergebens nach irgend einer
oppositionellen Äußerung. Demnach rechnet sich Rietschel zu denen, die
zwar nicht direkt ihre Stimme gegen die ältere Ansicht erhoben, aber
sie vollkommen verlassen hatten. Stillschweigend verlassen, so glaube
ich R. richtig zu verstehen, weil 1585 Heusler bereits Opposition gemacht
hatte?"
Statt jeder anderen Antwort drucke ich hier einen Satz aus meiner
anderthalb Jahre vor Seeligers Buch erschienenen Erbleihe S. 201 ab, der
sich auf den Gegensatz der Leihen nach Hofrecht und der Leihen
außerhalb des engeren Hofverbandes bezieht:
„Ebensowenig ist der Stand des Leihemannes das Ent-
scheidende: auch der persönlich Unfreie kann zu freier Leihe
angesiedelt werden, während andererseits innerhalb der
- Grundherrschaft nicht die Freien fehlen und das Hofrecht
neben den mansi serviles und litiles auch die mansi ingenuiles
umfaßt.“
Zu diesem unzweideutigen Satze bemerke ich, daß ich wiederholt
Seeliger auf ihn aufmerksam gemacht, und daß ich in meinem Aufsatze
in der von Seeliger bekümpften Stelle ausdrücklich auf ihn mit Angabe
der Seitenzahl verwiesen habe.
Aber Seeliger glaubt mir nachweisen zu können, daß ich wenigstens
1897 das Hofrecht als Recht der Unfreien aufgefaßt habe!; „wenn ein Ver-
fasser — ich sehe von allen anderen Stellen ganz ab — schreibt (Rietschel,
Markt und Stadt 1897 S. 89) „im Gegensatz zur Hofleihe ist sie die Leihe
der freien Leute“, so versteht er eben unter Hofleihe eine Leihe unfreier
Leuten Leider hat Seeliger nicht beachtet, daB sein Vorwurf nicht mich,
sondern den Erzbischof Ruthard von Mainz trifft. Der betreffende Passus
meiner Schrift bezieht sich nicht auf die freie Leihe im allgemeinen,
sondern auf die sogen. Freizinsleihe in Erfurt und zwar speziell auf eine
unmittelbar vorher erwähnte Urkunde Erzbischof Rudhards von 1108, in
der er eine curtis verleiht ea libertate et iustitia .... qua unicuique
libero viro quevis curtis ibidem perfruenda conceditur. Im Gegensatz
zur Hofleihe, die dies Erfordernis nicht kennt, setzt demnach diese Frei-
zinsleihe den freien Stand des Leillemannes voraus, ist sie wirklich „die
Leihe der freien Leute“. Die von Seeliger aus meiner Äußerung gezogene
Schlußfolgerung ist also absolut hinfällig.
nenen glänzenden Untersuchungen Th. Knapps und Tb. Ludwigs. Dagegen
hat Seeliger, weil er das spätere Quellenmaterial nicht berücksichtigte, zu
dieser Frage nichts beibringen können. Seeliger scheint diesen ganzen
Passus meines Aufsatzes übersehen zu haben.
I Seeliger bestreitet, die Worte „frei“ und „unfrei“ immer auf Standes-
verhältnisse gedeutet zu haben. Wie konnte er dann aber (Grundherr-
schaft S. 183f.) die Gegenüberstellung von hofrechtlichen und freien Leihen
mit dem Satze abtun, „daß eine Gegenüberstellung von hofrechtlich und
frei unmöglich (!) ist, weil hofrechtlich sich keineswegs mit unfrei deckt?“
Histor. Vierteljahrschrift 1907. 1. 10
146 Nachrichten und Notizen II.
[4. Freie Erbleihen.] Ich hatte in meinem Aufsatz ausgeführt, daß
Seeligers Ansicht über die Entstehung der freien Erbleihen sich im wesent-
lichen mit der 1901 von mir vorgetragenen Ansicht decke und nur in
einem Punkte sich von ihr unterscheide, insofern ich die freie Erbleihe auf
die alte Prekarie zurückführe, was Seeliger bestreitet. Diese Überein-
stimmung unserer beiden Ansichten und meine wissenschaftliche Priorität
in dieser Frage stellt Seeliger nun entschieden in Abrede und sucht beide
Ansichten als total verschieden darzustellen. „Wofür Rietschel Priorität
mir gegenüber in Anspruch nimmt, vermag ich nicht sicher zu erkennen... ..
Priorität gestehe ich ihm, wenn er will, gerne zu, in allem und jedem, was
er über die Entstehung der Erbleihe gesagt bat. Ich halte allerdings seine
Ansicht für verfehlt.“ Ich meine, Sceliger sollte nach den mehrfachen
mündlichen und brieflichen Aussprachen, die ich mit ihm gehabt habe,
und nach dem, was ich in meinem Aufsatz ausführte, wissen, wofür ich
Priorität beanspruche.
Seeliger sieht als seine Entdeckung an, daß die freien Erbleiheverhält-
nisse schon in die Karolingerzeit zurückreichen, während er mir vor-
wirft, daß ich wie die ältere Ansicht die freien Erbleihen erst im 11. und
12. Jahrhundert entstehen lasse. Dem gegenüber kann ich nur immer auf
den Absatz verweisen, in dem ich am Schluß meiner Arbeit ex professo
das Ergebnis derselben formuliere (S. 230). Dort heißt es wörtlich:
„Zweifel können allein darüber entstehen, in welcher Zeit sich
diese Umbildung der älteren Vitalleihe in die freie Erbleihe
vollzogen hat. Ich glaube, man wird die Anfänge der letzteren
früher setzen, als es gemeinhin geschieht. Ganz abgesehen davon, daß
eine tatsächliche Erblichkeit schon lüngst in einer Zeit geherrscht haben
kann, in der das Recht allein die lebenslängliche Leihe kennt, finden sich
ja bereits in karolingischer Zeit Beispiele von erblichen Prekarien; es
fehlt aber an einem triftigen Grund, diese älteren erblichen Leiheformen
von den späteren freien Erbleihen zu unterscheiden.“
Wie angesichts dieser Ausführungen Seeliger immer noch bezüglich der
Frage der Zurückführung der freien Erbleihe in die Karolingerzeit meine
Priorität anzweifeln kann, ist mir schlechthin unbegreiflich. Nur insofern
besteht vielleicht eine untergeordnete Differenz, als ich glaube, daß in der
früheren Zeit die freie Erbleihe nicht allzu häufig gewesen ist und erst
seit dem Ende des 11. Jahrhunderts eine große Verbreitung erlangt hat, weil
bis dahin die Zahl der Vitalleiheurkunden die der Erbleiheurkunden weit
überwiegt, während seit dem 12. Jahrhundert das Gegenteil der Fall wird.!
1 Seeliger hat eine Reihe von Stellen aus meiner Erbleihe zitiert, aus
denen er trotz alledem herauslesen will, daß ich die Erbleihe im 11. oder
12. Jahrhundert entstehen lasse. Aber wenn ich die salische Kaiserzeit als
die Zeit nenne, in der sich die Umwandlung im wesentlichen (!) vollzogen
haben muß, wenn ich von den Würzburger Urkunden des 11. und 12. Jahr-
hunderts rede, die mit „Sicherheit die allmähliche Entwicklung der Erb-
leihe aus der prekarischen Vitalleihe nachweisen“, in denen „die lebens-
längliche Nutzung“ nicht mehr die Regel (!) bildete usw., so sieht doch jeder,
Nachrichten und Notizen Il. 147
Ein wirklicher Unterschied besteht zwischen mir und Seeliger insofern,
als ich das Rechtsinstitut der freien Erbleihe auf die Prekarien der
älteren Zeit zurückführe, und zwar vor allem mit Rücksicht darauf, daß
die ältesten Erbleiheurkunden sämtlich, so viel ich sehe, Prekarien sind.
Seeliger bestreitet meine Ansicht, ohne auf meine Beweisführung einzugehen.
Ob ihm eine Widerlegung in dem angekündigten Aufsatz über Leihen ge-
lingt, muß ich dahingestellt sein lassen. Seiner Bemerkung, es habe in
der früheren Kaiserzeit (also doch wohl in nachkarolingischer Zeit) auch
freie Erbleiheverhältnisse gegeben, die nicht aus Prekariengeschäften her-
vorgegangen waren, zeigt mir nur, daß er vorläufig das Problem, um das
es sich handelt, nicht richtig erfaßt hat. Denn wer die Frage stellt, aus
was für Leiheverhältnissen das Institut der freien Erbleihe hervorgegangen
ist, für den kommt es darauf an, welcher Natur die ältesten erblichen
Leiheverhältnisse waren, ob Prekarien oder nicht, während es für ihn
höchst gleichgültig ist, ob man später das einmal entstandene Rechtsinstitut
auch auf nicht prekarische Leihen übertrug.
Ia Genossenschaftliche Autonomie.| Seeliger meint, eine Berück-
sichtigung der Eigentümlichkeit der mittelalterlichen Genossenschaft mit
ihrer von staatlicher Autorität unabhängigen Selbstgerichtsbarkeit und
Selbstgesetzgebung hätte seiner Arbeit manche Ergänzung, aber keinerlei
Veränderung bringen können. Ich meine, eine solche Berücksichtigung
hätte ihn davor bewahrt, auf S. 158 seiner Grundherrschaft das, was er
Differenzierung der Immunitätsgerichte nennt, und auf S. ang H seiner
Forschungen die erweiterte Kompetenz der Hofgerichte schlechthin aus
dem, was er „Öffentliches Recht" nennt, insbesondere aus der Immunität
zu erklären.
[6. Liten.] Seeliger schrieb in seiner Grundherrschaft S. 73 Anm. 1:
„Für die hier zu behandelnden Fragen, die vornehmlich dem 9., 10.
und 1. Jahrhundert gelten, sind die besonderen Litenverhältnisse nicht
daß ich hier nicht von den Anfängen, sondern von der weiteren Verbreitung
des Instituts der freien Erbleihe spreche. Nur eine Stelle spricht schein-
bar für ihn. Sie steht nicht dort, wo ich die Entstehung der freien Erb-
leihe behandle; sie spricht vielmehr von dem immer noch relativ häufigen
Vorkommen von Vitalleihen „im 12. Jahrhundert, also in der Zeit, in der
die Erbleihe entstanden ist“. Für jeden Unbefangenen, der meinen oben
zitierten, kurz darauf folgenden Schlußabsatz las, der wußte, daß ich vorher
zahlreiche Erbleiheurkunden des 11. (!) Jahrhunderts angeführt hatte, mußte
es ohne weiteres klar sein, daß ich hier nicht von der Entstehungszeit,
sondern von dem Vorhandensein der freien Erbleihe im 12. Jahrhundert
rede. Gewiß, ich gebe zu, daß die Stelle, wenn man sie aus dem Zusammen-
hang reißt, mißverständlich ist, daß ich besser das Wörtchen „längst“ ein-
geschoben oder das Plusquamperfektum statt des Perfektum gebraucht
hätte. Es gilt aber doch wohl als anerkannter Grundsatz, daß, wenn man
.die Meinung eines Autors erfahren will, sich an die Stellen hält, wo er ex
professo über den Gegenstand spricht, und nicht an solche in ihrer Kürze
mißverständliche, an anderer Stelle eingestreute Nebensätze.
10*
148 Nachrichten und Notizen II.
maßgebend.“ Ich glaube, jeder, der den (von mir gesperrt wiedergegebenen)
obigen Relativsatz las, mußte ebenso wie ich S. 405 verwundert fragen:
„Glaubt S., daß in diesen Jahrhunderten die Luten keine Rolle gespielt
haben?“ Ich warte noch immer auf eine Antwort darauf, was Seeliger
mit dem Hinweis auf das 9., 10. und 11. Jahrhundert hat sagen wollen.
[7. Hoch- und Niedergericht.] Seeliger versuchte in seiner Grund-
herrschaft S. 78 die herrschende Ansicht, wonach der Übergang der Ge-
richtsgefälle an den Immunitätsherrn Übergang der Niedergerichtsbarkeit
zur Folge gehabt habe, dadurch ad absurdum zu führen, daß er erklärte,
dann „wäre doch die gesamte Gerichtebarkeit sofort auf die Immunitäte-
herren“ mit der Schenkung der Gefälle übergegangen, nicht bloß die
niedere. Die Selbstverständlichkeit, mit der Seeliger diesen Satz ohne jede
nühere Begründung, ohne jedes Eingehen auf die bisherige Literatur aus-
sprach, die Selbstgewißheit, mit der er seine deductio ad absurdum ver-
kündete, zeigte jedem Fachmann mit absoluter Deutlichkeit, daß hier ein
Fehler vorlag. So konnte nur jemand schreiben, der nicht die Ausführungen
der herrschenden Lehre, insbesondere Brunners, darüber kannte, warum
diese Schenkung der Gefülle einen Übergang der höheren Gerichtsbarkeit,
insbesondere der Gerichtsbarkeit über die causae criminales, nicht
zur Folge gehabt hat. Für einen gewissenhaften Rezensenten erhob sich nun
die Frage: Wie war ein solcher Fehler möglich bei einem Autor, der doch
wiederholt durch seine Urkunden auf die causae criminales aufmerksam
gemacht wurde? Angesichts der Tatsache, daß Seeliger diese causse
criminales mit Kriminalsachen übersetzte und den Zivilsachen gegen-
überstellte, glaubte ich die Ursache dieses Fehlers darin zu erblicken, daß
Seeliger die Kriminalsachen lediglich als Strafsachen auffaßte.e Wenn
‘Seeliger das heute entschieden bestreitet, so will ich gern einräumen, daß
ich dann wohl die Frklärung seines Fehlers auf einem falschen Weg ge-
sucht habe. Der Fehler selbst aber bleibt.
Der Fehler aber bleibt auch trotz der ausführlichen strafrechtlichen
Erörterungen, mit denen ihn Seeliger jetzt nachträglich zu rechtfer-
tigen unternimmt. Denn wenn er auch hinsichtlich der causae maiores
eine neue, von der bisherigen abweichende Ansicht vertritt!, so schließt er
sich doch hinsichtlich der causae criminales völlig der Ansicht Brunners
an. Und wenn er jetzt zur nachträglichen Rechtfertigung seiner Behaup-
tung auf die Tatsache verweist, daß bei vielen causae criminales die pein-
liche Strafe in Geld ablösbar war, so gewährt auch dieser Weg keine
Hilfe. Denn die Möglichkeit, eine verhängte peinliche Strafe nachtrüglich
in Geld abzulösen, änderte nichts daran, daß der Prozeß bei diesen causse
criminales nicht auf eine Geldzahlung, sondern auf Leib oder Leben ging,
und daß die Schenkung der Gerichtsgefälle auf die Zuständigkeit in diesen
1 Seine Ausführungen über die causae maiores leiden m. E. daran,
daß er lediglich als lokale Verschiedenheiten ansieht, was in Wirklichkeit
Verschiedenheiten zwischen älterem und jüngerem Strafrecht sind. Die im
Kapitulare von 815 als causae maiores aufgeführten einzelnen Delikte sind
damals längst nicht mehr bloße Bußsachen. g
Nachrichten und Notizen I. 149
Sachen keinerlei Einfluß haben konnte. Dann aber gab es bekanntlich
auch oausae criminales, bei denen selbst jene Geldablösung ausgeschlossen
war. Ihnen gegenüber steht Seeliger auch bei seiner Auffassung ratlos da.
8. Immunität.] Meine Ausführungen über die „engere Immunität“
bekämpt Seeliger, indem er sie einzeln nacheinander für unrichtig erklärt;
für alles, was er hier bemerke, fünden sich in seiner Schrift von 1903 hin-
reichende Zeugnisse. Demgegenüber kann ich nur bemerken, daB diese
von Seeliger für die engere Immunität zusammengetragenen Zeugnisse nur
zum Teil die engere Immunität betreffen, zum Teil aber ein auf ganz andere
Dinge bezügliches, heterogenes Quellenmaterial sind. Seeliger hat bei der
Sammlung seiner Belegstellen den ersten Grundsatz außer acht gelassen,
der für jedes Arbeiten auf dem Gebiete des mittelalterlichen Gerichts-
wesens gilt, nämlich daß man zwischen iurisdictio ecclesiastica und iuris-
dictio saecularis, zwischen geistlichem und weltlichem Schwert streng zu
scheiden hat.
* +
Li
Endlich ist es mir nie in den Sinn gekommen, Seeliger darüber Vor-
schriften zu machen, wie er die Ausdrücke „dinglich abhängig“ und
„persönlich abhängig“, sowie „öffentlich“ und „privat“ zu ver-
wenden habe.! Nicht seinen Sprachgebrauch bezeichnete ich als „laienhaft‘“,
sondern daß er die Relativität dieses Sprachgebrauches nicht einsah, daß
er sich nicht darüber klar war, daß diese Ausdrücke in sehr verschiedenem
Sinn verwendet werden können und verwendet werden. Ich wandte mich
gegen seine hieraus entspringende Neigung, bei anderen Schriftstellern ein-
fach den eigenen Sprachgebrauch vorauszusetzen und daraufhin ihnen An-
sichten zuzuschreiben, die sie nie gehabt hatten. Ich konute nicht als
wissenschaftliche Entdeckung anerkennen, wenn er eine längst bekannte und
längst gewürdigte Tatsache als den Wendepunkt darstellte, mit dem die
Immunität öffentlichen Charakter angenommen habe. Auch heute sehe
ich keine Veranlassung, über die Begriffe „öffentlich“ und „privat“ weiter
mit Seeliger zu disputieren, so lange er immer noch in dem alten Irrtum
befangen ist, daB es wirklich einen einheitlichen oder nahezu einheitlichen
Sprachgebrauch dieser Begriffe für mittelalterliche Verhältnisse gebe. Aus
dem gleichzeitig mit meinem Aufsatz, völlig unabhüngig von ihm erschienenen
Buche Paul Sanders „Feudalstaat und bürgerliche Verfassung“ (Berlin 1906)
hätte er das Gegenteil ersehen können. Sander hat in sehr gründlicher
1 Dagegen habe ich mit Kopfschütteln die Ausfüheungen gelesen,
die Seeliger S. ö81f. über „persönliche und dingliche Rechte“ bringt.
Mir ist dieser Gegensatz, da ich ihn seit 10 Jahren wohl in jeder Woche
des Semesters mehrmals zu berühren habe, nicht ganz unbekannt. Daß aber
jemand die Unterscheidung von dinglicher und persönlicher Abhängig-
keit eines Menschen auf den Gegensatz der dinglichen und persön-
lichen Rechte zurückführen könnte, habe ich bisher nicht für möglich
gehalten.
150 Nachrichten und Notizen II.
Untersuchung den Nachweis erbracht, daß die Begriffe „öffentlich“ und
Privat‘ gerade von denen, die besonders mit ihnen operieren, in ganz ver-
schiedenem Sinne gebraucht werden (S. 11—84, insbes. S. 82) An der
Richtigkeit dieses Nachweises kann niemand zweifeln, auch nicht, wer,
wie ich, der Ansicht ist, daß Sander die Gefahren eines so wenig festen
Sprachgebrauches überschützt und daß der Versuch, einen festen Sprach-
gebrauch zu begründen, nicht gelingen kann.
Li ke
*
Damit kann ich schließen und ruhig der Entscheidung der Fachmänner
anheimstellen, ob das, was Seeliger mir vorwirft, richtig ist, ob ich Be-
schuldigungen „im wahren Sinne des Wortes rein aus der Luft gegriffen“
habe (S. 572, 576), ob meiner ganzen Kritik das Verfahren eigentümlich ist,
das Verhältnis von Seeligers Arbeiten zur bisherigen Literatur willkürlich (!)
zu verschieben und seine Intentionen zu verzerren (S. 588), ob von mir
Mißverständnisse zu Anschuldigungen schwerer Art benutzt worden sind
(S. 688) usw.! Auch auf den Ton dieser und ähnlicher Äußerungen will
ich nicht näher eingehen, nachdem Seeliger mir brieflich erklärt hat, daß
er mit diesen Äußerungen meine bona fides in keiner Weise habe bezweifeln
wollen. Jedenfalls wird die Form der gegen mich gebrauchten Polemik
mich nicht abhalten, auch künftig ebenso wie in meinem von Seeliger be-
fehdeten Aufsatz das viele Richtige, Gute und Tüchtige zu rühmen, das in
Seeligers Buch enthalten ist. Allerdings muß ich mich auch heute dagegen
wenden, daß Seeliger über Probleme urteilt, für deren Beherrschung ihm
die nötige allgemeinjuristische und speziell rechtsgeschichtliche Vorbildung
abgeht. Ich tue das nicht, weil ich „meine, einen Standpunkt einzunehmen,
von dem aus ich die weiten Gebiete der Rechtswissenschaft, der Geschichte
und Nationalökonomie beherrsche“ (Seeligers Entgegnung S. 569); wo hätte
ich jemals eine derartig lächerliche Anmaßung mir zu Schulden kommen
lassen! Ich spreche allein vom Standpunkte des juristisch geschulten
Rechtshistorikers, zu dessen engerem Fachgebiet sämtliche von Seeliger er-
örterten Fragen von jeher gehört haben und noch heute gehören.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
1 Dagegen gebe ich gern zu, daß ich an einzelnen Stellen Seeliger
mißverstanden habe (vgl. oben S. 144 Anm. 1, S.148). Ich glaube aber, diese
Mißverständnisse sind sehr entschuldbar. Betreffen sie doch Fälle, in denen
Seeliger eine überraschende, unerklärliche Bemerkung ohne jede oder ohne
irgendwelche genügende Beweisführung aussprach und so seine Kritiker zu
Vermutungen nötigte, was ihn wohl zu dieser Bemerkung bestimmt haben
mochte. Daß solche Vermutungen leicht fehl gehen, liegt auf der Hand:
an dem Urteil über die Richtigkeit der betreffenden Bemerkungen Seeligers
wird dadurch nichts geändert, so lange er nicht seine Beweisführung ver-
vollständigt.
Nachrichten und Notizen IL 151
Antwort.
Es kostet mich nicht geringe Überwindung, nochmals auf die sachlich
unfruchtbare Polemik mit Siegfried Rietschel einzugehen. Aber mein
Schweigen würde, fürchte ich, leicht mißdeutet werden: qui tacet, consen-
tire videtur. Und so sei denn, zum letzten Male, zu den einzelnen Punkten
Stellung genommen. |
Zu 1. Zunächst. Rietschel hat leider sich darüber zu äußern unter-
lassen, ob er seine beiden Eventualvorschläge über die Unterscheidung von
Beneficium und Eigen auf Lebenszeit (Mitt. d. Inst. österr. Gesch. 27, 388)
aufrecht erhalte oder nicht. Er scheint sich von der Unbrauchbarkeit
seiner Vermutungen überzeugt zu haben, da er meine Gegenbemerkungen
(Hist. Vierteljahrschr. 1906 S. 570) mit Stillschweigen übergeht. Wenn er
aber die Sache so darstellt, als habe er stets mit Waitz übereingestimmt,
während ich mich, erst durch seine Erörterungen bewogen, nachträglich zu
Waitz bekehrt habe, so muß ich das als jeder Begründung entbehrend
zurückweisen. ` Ist doch der 6. Band der Verfassungsgeschichte von mir
bearbeitet und an den hier in Betracht kommenden Stellen mit weiterem
Material versehen worden, habe ich doch jeder Ansicht Waitz’, der ich
nicht zustimmen zu können glaubte, meine eigene Meinung hinzugefügt,
will doch die auf wenigen Seiten meines Buches von 1903 gebotene Skizze
des nachkarolingischen Benefizialwesens lediglich als eine kurze Zusammen-
fassung dessen gelten, was Waitz und was ich im 6. Band der Verfassungs-
geschichte bemerkt hatte. Auch ich habe keine „Definition“, sondern bloß
„eine allgemeine Charakteristik" zu geben gesucht. Und deshalb sind
durchaus mit einander vereinbar die Erkenntnis, daß „Zins und Dienst“
„oder doch das eine oder andere fast immer mit dem Beneficium ver-
bunden waren‘ (Verfassungsgeschichte 6, 6), und die Meinung: „recht
eigentlich zum Wesen des Beneficiums gehört der Dienst usw.‘ (ebd. S. 38).
Daß meine Erörterungen unsere Kenptnis des Wortgebrauches „beneficium“
keineswegs abschlossen, besonders nicht für spätere Zeiten, ist von mir
ausdrücklich hervorgehoben worden.
Zu 2. Rietschel hatte (Mitt. 27, 389f.) in unzweideutigster Weise er-
klärt, daß die von mir 1908 hervorgehobene Unterscheidung von Leihe-
gütern des engeren und weiteren Gutsverbandes ganz allgemein bekannt
sei, daß meine Ansicht nur in einem Punkte von der allgemein herr-
schenden Annahme abweiche, nämlich in der Leugnung eines grundsätzlichen
Gegensatzes der Prekarien zu den Gütern des engeren Gutsverbandes, daß
aber diese meine einzige Abweichung auf Irrtum beruhe. „Mag diese
Unterscheidung (engerer und weiterer Gutsverband) auch häufig nicht
genügend hervorgehoben worden sein, bezweifelt hat sie meines Wissens
bisher noch niemand“ sagt H S. 389 und ferner S. 390 „daß vielmehr
die bisherige Ansicht Recht behält“, und S. 391 „so muß es auch nach
Seeligers Ausführungen bei der bisherigen Ansicht bleiben, die auch
die Prekarien dem engeren Gutsverband gegenüberstellt.
Ich hatte (H. V. 1906 S. 570f) den Anspruch auf Entdeckung der
zwei Gruppen von Leihegütern abgelehnt und darauf hingewiesen, daß seit
152 Nachrichten und Notizen Il.
Eichhorn, nicht erst seit Roth, die Gegenüberstellung von zwei Haupt-
arten der Leihegüter hüufig angenommen, daß aber die Unterscheidungs-
linie verschieden gezogen und besonders das Verhältnis der Prekarien ver-
schieden beurteilt worden sei. Ich verwies auf Schröder, der im Gegen-
satz zu der von R. vertretenen Ansicht die Prekarien dem engeren Guts-
verband angehören läßt, ich darf nachträglich, ohne nähere Angaben,
auch auf Brunner verweisen, der im wesentlichen mit Schröder über-
einstimmt. Und so tritt in Rietschels Meinung das merkwürdige
Verhältnis zu Tage: auf der einen Seite wird die Einmütigkeit
der bisherigen Ansichten betont, auf der anderen Seite erscheinen
Schröder und Brunner, die nach R. „die Träger der herrschenden Ansicht‘
sind, als Gegner derselben. Fürwahr, eine höchst merkwürdige einmütige
„bisherige Ansicht“, welcher die Trüger der herrschenden Meinungen
widersprechen.
Nun sucht H den Widerspruch, in den er sich selbst gesetzt hat, da-
durch zu beseitigen, daß er Schröder die Bekanntschaft mit der Gegenüber-
stellung von zwei Leihearten abspricht und mich als ersten irrigen Be-
urteiler der Prekarien nur unter denen bezeichnet, die den Dualismus
der Leihegüter anerkennen. Sehen wir davon ab, daß diese Einschränkung
ein Novum ist, daß R. mich vorher schlechthin als ersten bezeichnet hat,
der die Prekarien nicht in Gegensatz zu den im engeren Gutsverband
stehenden Leihegütern gesetzt hat, so müssen wir fragen: merkte R. nicht,
daß seine neueste Ansicht seine eigene Erklärung über die einmütige An-
nahme des Dualismus schlagend widerlegt? Wie durfte er, dem Schröder
und Brunner als die Träger der herrschenden Meinungen gelten, mit
größtem Nachdruck betonen, daß seit Roth alle den Gegensatz der beiden
Leihegruppen angenommen haben, wie durfte er proklamieren, daß erst
von mir der Versuch herrühre, die bisherige Einmütigkeit der Anschauungen
zu störcn? Aber die neueste Annahme Rietschels ist ebenso irrig wie die
frühere: Brunner und Schröder kennen die übliche Zweigruppierung der
Leihen sehr wohl.
Noch eines ist hier von Interesse. R. führt (oben S. 148f.) als „Haupt-
beispiele“ dafür, daß bisher „alle Schriftsteller, die den Gegensatz von
engerem und weiterem (utsverband berücksichtigen, die precariae dem
letzteren zugerechnet“, neben Roth noch Heusler, Maurer, Inama-Sternegg
und Schwindt an. Ich sehe davon ganz ab, daß diese Schriftsteller den
Dualismus der Leihegüter keineswegs gleichmäßig auffassen, ich frage gar
nicht, ob sie ihn überhaupt klar erkannten, ich frage hier nur nach der
Beurteilung der Prekarien. Inama-Sternegg, der dem selbstbewirtschafteten
Herrschaftsland das „als Zinsland ausgetane oder als Benefizium ver-
liehene‘‘ gegenüberstellt, bemerkt 1, 129: „War ein solches Zinsgut mit
einem Colonen oder Prekaristen ordentlich besetzt, so nannte man es
mansus vestitus.“ Vgl. ferner S. 156. 159. 214. Daß Inama die Prekarien
nicht in Gegensatz zu den dem Fronhof dienenden Hufen stellte, unter-
liegt keinem Zweifel. Auch Maurer unterscheidet das selbstbewirtschaf-
tete und das an freie und unfreie Colonen verliehene Herrschaftsiand und
bemerkt zu letzterem (Fronhöfe 1, 316): „eben dahin sind ferner die Pre-
SR “r om = —
Nachrichten und Notizen I. 153
karien zu rechnen, indem ... Grundherrn ... ihre Salländereien an freie
Colonen precario" verliehen, ferner S. 361: „bei weitem die meisten Colonen
dieser Art [sc. Prekaristen] sind in einen der Hörigkeit ähnlichen Zustand
herabgesunken und haben sich zuletzt unter den Hörigen, ihre Ländereien
aber unter den Bauerngütern verloren“ oder S. 362: „sie haben sich aber
mit den übrigen Arten von Hörigen umso leichter vermischt und ver-
mengt" usw. Selbst Heusler bemerkt 2, 170: „dem Hofrecht fallen freilich
im Laufe der Zeit auch mehr und mehr die Prekaristen anheim.“
So steht es mit Rietschels „Hauptbeispielen“. Ich verzichte auf jede
weitere Bemerkung.
In Wahrheit liegt eben die Sache so, daß wohl gewöhnlich wirtschaft-
lich dienende Leihegüter von wirtschaftlich nichtdienenden unterschieden
wurden, daß aber über die näheren Beziehungen und besonders über die
Prekarien die Meinungen sehr auseinandergehen. Zu den früheren irrigen
literarischen Auffassungen Rietschels haben sich neue hinzugesellt.
Diese Betrachtungen zeigen zugleich auch, wie bei widerspruchsvollen
` Ansichten der Gelehrten das Verhältnis eines Autors zur „herrschenden“
Ansicht in beliebigster Weise behandelt und die These stets scheinbar ge-
stützt werden kann: diese Meinung ist richtig, aber längst allgemein be-
kannt, jene ist falsch, aber durchaus neu. Bei näherem Hinschaun freilich
zerflattern solche kritische Gebilde in nichte.
Zu 3. Einen Streit über die Deutung der Meinungen Brunners und
Schröders halte auch ich für überflüssig. Leider ignorierte R. wieder
die von mir neuerdings (H. V. 1906 S. 572) zitierte Äußerung Brunners:
„Die Freien lebten nach Landrecht, die Ministerialen nach Dienstrecht, die
Hörigen nach Hofrecht‘, leider bezieht er (oben S. 144 Note 3) irrig den
Vorwurf des Ignorierens auf eine andere Stelle Brunners.
Rietschels Bebauptung, ich verharre trotz aller Einwürfe bei der Mei-
nung, daß außer Heusler niemand die ältere Ansicht, Hofrecht sei das
"Recht der Unfreien, „verlassen“ habe, widerspricht den Tatsachen.
H. V. 1905 S. 360 hatte ich bemerkt: R. „vertritt demnach sicher die
Meinung, daß das Hofrecht ... die Beliehenen ... nicht unfrei macht“;
ich hatte dabei auf den Satz, den R. oben in extenso und gesperrt ab-
druckt, und auf eine andere Stelle des Rietschelschen Aufsatzes hinge-
wiesen. Wozu also die Aufregung? Rietschels Satz ist ja von mir
1906 voll gewürdigt, Rietschels ‚Verlassen der herrschenden Ansicht
durchaus berücksichtigt worden. Aber es besteht eben doch ein
großer Unterschied zwischen einem solchen gelegentlichen Vordringen zu
Heuslere Ansicht, wie ich das auch H. V. 1906 S. 573 bemerkte, und einer
bestimmten bewußten Opposition gegen die trotz Heusler ganz allgemein
vertretene Annahme. R. sprach von Stimmen, die sich gegen die Auf-
fassung des Hofrechts als Hörigenrecht erhoben haben, unterließ es aber
leider bisher, die Stimmen näher anzugeben. Und rätselhaft bleibt es,
warum er sich so große Zurückhaltung auferleste und niemals
mit einem Worte bemerkte, daß er in schroffem Gegen-
satz zu all den Gelehrten stebe, mit denen er sich auf
das eingehendste über die Verhältnisse des Hofrechts aus-
154 Nachrichten und Notizen II.
2inandersetzte. Wahrlich, ein literarisches Unikum (vgl. H. V. 1906
S. 673).
Auch 1897, sagt R., habe er sich bereits zu Heuslers Ansicht bekannt.
Die Verantwortung für eine Stelle seines Buches von 1897, in der die Hof-
leihe als Leihe der unfreien Leute erscheine, lehnt er ab, wülzt er in einer
scherzhaften Wendung ab — auf den Erzbischof Ruthard von Mainz.
Habe ich also Worte des Mainzers aus dem 12. Jahrhunderts irrig
als Rietschels Äußerung vorgeführt? Keineswegs. Erzbischof Ruthard bat
keine auch nur annühernd ähnlich lautende Redewendung gebraucht. Wir
haben es vielmehr lediglich mit Worten Rietschels selbst zu tun, und zwar
mit Worten, die nicht etwa eine Urkundenstelle wiedergeben oder inter-
pretieren, sondern ganz generell die Leihen in Erfurt charakterisieren:
„Diese freie Erbleihe ist aber in Erfurt eine allgemein verbreitete Ein-
richtung. Von der gewöhnlichen Zinsleihe wird sie in den Urkunden streng
unterschieden. Im Gegensatz zur Hofleihe ist sie die Leihe der freien
Leuten (Markt und Stadt 1897 S 89).
Daß R. etwa für Erfurt eine andere Art der Hofleihe annimmt als für
andere Orte, ist nicht angedeutet, ist auch vom Verf. 1897 sicher nicht
angenommen worden. Die Beobachtungen in Erfurt stimmen nach des
Verf. Meinung von 1897 mit denen in anderen Orten durchaus überein.
So wird, um nur einiges zu erwähnen, über Radolfzell 8. 111f. bemerkt: „in
der alten villa gilt Hofrecht, im forum gilt öffentliches Recht“, es
wird „die scharfe Scheidung zwischen Hofleuten und Marktleuten...
besonders hervorgehoben“, „der Abt will verhindern, daß seine Eigenleute
sich dadurch, daß sie Marktsiedler werden... entziehen‘. Ganz generell
sondert R. S. 131 die Marktsiedelungen scharf von den „grundhörigen An-
siedelungen im gewöhnlichen Sinn“ und findet das unterscheidende Merk-
mal darin, daß „deren Bewohner keinem Hofverband angehören, nicht an
die Scholle gebunden, nicht in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt‘ sind —
die Bewohner der nichtstädtischen, der „grundhörigen Ansiedelungen im
gewöhnlichen Sinne" gehören daher nach Rietschels Meinung einem Hof-
verband an, sind an die Scholle gebunden und in ihrer Handlungsfreiheit
beschränkt. R. charakterisiert S. 189 die Tendenzen der Entwicklung in
allen Marktansiedelungen und findet, daB „in einer Handel und Gewerbe
treibenden Bevölkerung ... der Grundbesitz immer mehr von seiner alten Stel-
lung als Grundlage der gesamten rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen
Existenz der einzelnen herabsinken“, daß „auch die Bedeutung der
alten, auf der Grundherrschaft basierten persönlichen Unfrei-
heit schwinden‘ mußte. Diese Zitate dürften genügen. Mit einer jeden
Zweifel ausschließenden Bestimmtheit wird überall die Grundansicht voraus-
gesetzt: im Gebiet der gewöhnlichen grundherrlichen Ansiedelungen besteht
das Hofrecht, und die ihm Unterworfenen sind persönlich Unfreie. Den
Erzbischof Ruthard von Mainz können wir für diese Auffassung nicht ver-
antwortlich machen.
Auch über das Zeitalter, für das gewöhnlich das Herrschen des strengen
Hofrechts beansprucht wurde, können Zweifel nicht bestehen: es ist das
10. und 11. Jahrhundert. Denn im 12. Jahrh. setzt ja nach Meinung dieser
Nachrichten und Notizen II. 155
Gelehrten eine die büuerliche Bevölkerung befreiende Entwicklung ein. So
auch nach Brunner (s. oben 1906 S. 572f. N... Wenn R. wieder Th. Knapps
und Th. Ludwigs Arbeiten ins Feld führt, um darzutun, daß die Ergebuisse
meiner Untersuchungen schon vorweg genommen waren, so genügt es, daran
zu erinnern, daß die auch von mir rühmend hervorgehobenen Arbeiten sich
mit dem 16., 17. und 18. Jahrbundert beschäftigten und über das späteste
Mittelalter nicht hinaufreichen, während ich die Zeit der bäuerlichen
Bindung vor der angeblichen Befreiung im 12. und 13. Jahrhundert, also
das 10. und 11. Jahrh. untersuchte. Chronologie bleibt die Grundlage histo-
rischen Erkennen».
Zu 4. Eine Übereinstimmung mit Rietschels Ergebnissen von 1901
muß ich auch jetzt ablehnen. Zwei Punkte der Rietschelschen Ausführungen
allein sind, in beschränktem Maße, original: die Ableitung der freien Erb-
leihe aus der Prekarie und die Unterscheidung von Gründerleihen. Beide
halte ich für durchaus vertehlt. Wenn R. nochmals und nachdrücklich
die Priorität der „Entdeckung“ für sich beansprucht, daß schon in karo-
lingischer Zeit Beispiele von erblichen Prekarien, also s. M. n. freien Erb-
leihen, begegnen, so bedaure ich, auch hierin widersprechen zu müssen,
obschon die Sache an sich von geringer Bedeutung ist. Allerdings nehme
auch ich das Verdienst, die „Entdeckung“ gemacht zu haben, keineswegs
für mich in Anspruch. Wieder eine jener Behauptungen, die jeder Be-
gründung entbehren und die ich zurückweisen muß. Ich bemerkte
vielmehr generell in meinem Buch von 1903 S. 60: „Über Erblichkeit
der im Prekarienvertrag gegebenen Lehn s. Waitz 4?, 224; 6?, 81 N. 2, 125.
Der 4. Band der Verfassungsgeschichten ist 1885 erschienen, der von mir
bearbeitete 6. im Jahre 1896, Rietschels Aufsatz — 1901. Die Erblichkeit
von Prekarien in karolingischer Zeit ist übrigens eine längst bekannte
Tatsache (vgl. z. B. Inama-Sternegg 1, 345). Mit der Priorität Rietschels
ist es demnach nichts. Und wenn R. wiederum gegen die Zumutung
protestiert, daß er die freie Erbleihe im 11. und 12. Jahrh. habe
entstehen lassen, wenn er wiederum den schon zur Genüge be-
kannten Satz seines Aufsatzes (s. oben 1906 S. 575) in extenso abdruckt,
ao kann ich leider trotzdem nichts von meinen Bemerkungen (S. 574f.)
zurücknehmen. Allerdings sagt R., er hätte besser den Satz „im
12. Jahrh., also in der Zeit, in der die Erbleihe entstanden ist“, formu-
lieren sollen: „im 12. Jahrh., also in der Zeit, in der die Erbleihe lüngst
entstanden war“. Ja, bätte er das getan, hätte er auch andere Sätze anders
gefaßt, hätte er statt „Entstehung“ manchmal das Wort „weitere Verbrei-
tung“ gebraucht, überhaupt dem Aufsatz einen anderen Inhalt gegeben, so
wäre nichts einzuwenden. So aber können wir uns doch nur an das halten,
was gedruckt vorliegt — es muß bei meinen Ausführungen (oben 1906 S. 575)
bleiben.
Zu 5 und 6. Meine Bemerkungen (1906 S. 575f.) werden nicht
alteriert, sie behalten Wort für Wort ihre Richtigkeit.
Zu 7. Die Verschiedenheit der Ansichten über die Entstehung der
kirchlichen Immunität habe ich in meinem Artikel (H. V. 1906 S. 576
bis 580) nicht berührt. Augenblicklich herrscht die Meinung vom fiskalischen
156 Nachrichten und Notizen II.
Ursprung vor, ich halte sie nach wie vor für nicht zutreffend, ich halte es
insbesondere für nicht zutreffend anzunehmen, daß der Umfang der in den
Immunitäten entstandenen Gerichtsbarkeit sich nach dem Maß der erlangten
finanziellen Vorteile richtete, daB die Immunitätsgerichtsbarkeit sich, was
Strafrecht betont, auf Bußsachen bezog, während Fehde- und Achtsachen
dem Urafengericht vorbehalten blieben. Ich gebe zu, daß die Frage, die ich
1903 S. 78 stellte: „aber dann wäre doch .. diegesammte Gerichtsbarkeit...
übergegangen“, in dieser Fassung nicht gerechtfertigt ist — aber sie hat
weder mit der Problemstellung noch mit der Erkenntnis des Ursprungs der
Immunität etwas zu tun. Mag Rietschel immerhin wiederholt von „Fehlern“
sprechen, die jeder Fachmann mit absoluter Deutlichkeit in meinem Buch
erkenne — Zeiten und Ansichten wechseln. Das was ich aber 1906 aus-
führte, beruht durchaus nicht auf neuen Studien, die „nachträglich eine
„Rechtfertigung“ der früheren Behauptungen versuchen, das gibt vielmehr
nur einige der Gedankengünge wieder, die — wie deutlich genug wahr-
zunehmen ist — meinen Ansichten von 1903 zu Grunde lagen. Es wäre
traurig um eine wissenschaftliche Untersuchung bestellt, hinter der nicht
auch unausgesprochene Erwägungen stehen, die den ganzen vorbereitenden
Apparat von Quellenstellen und Gedankengiüngen vorführt. Aber ich ver-
folgte in meiner Entgegnung von 1906 überhaupt nur den Zweck, den
„schweren Irrtum“, den „rechtsgeschichtlichen Irrtum“, den Rietschel mir
vorgeworfen hat, nüher zu beleuchten. Und da ergab sich, daß der Vor-
wurf, ich hätte „causae criminales“ schlechthin als Strafsachen aufgefaßt
und in Gegensatz zu Zivilsachen gestellt, jeder Begründung entbehrt.
Was R. oben bietet, sind Erklärungen, die ich ale ganz ungenügend
erachten muß. Ich konstatiere, daß R. keine einzige Stelle meines
Buches anzuführen vermag, die seinem Mißverständnis die ge-
ringste Stütze und Rechtfertigung bieten könnte. — Es stellte sich
ferner heraus, daß Rietschels Behauptung, die causae criminales oder maiores
machen die hohe Gerichtsbarkeit aus und seien solche Strafsachen, „in
denen derartige Gefülle (Friedensgelder und Bannbußen) gerade nicht
erhoben werden“, eine durchaus neue rechtsgeschichtliche Ansicht bietet,
von deren absoluter Irrigkeit sich jeder überzeugen kann, der die bekannten
rechtsgeschichtlichen Tatsachen berücksichtigt. R. übergeht das jetzt, oL-
wohl ich bemerkt hatte (S. 579): „gegen Theorien dieser Art zu diskutieren,
halte ich für überflüssig.“ R. übergeht das und führt in vollem Gegensatz
zu seinen früheren Bemerkungen aus, daß eine Ablösung der Strafen in Geld
möglich war. Das ist gewiß richtig, aber zu beachten ist überdies, daß
zu den causae criminales im 9. Jahrh. auch solche Strafsachen gerechnet
wurden, bei denen der Prozeß keineswegs auf Leib oder Leben ging, sondern
die seit Jahrhunderten schlechthin zu den Bußsachen gehörten. Das aber
ist das Wesentliche meiner Entgegnung 1906 gewesen.
Zu 8. Ich kann mich mit der Bemerkung begnügen:. wieder eine jener
Behauptungen, die sich bei nüherer Betrachtung als jeder tatsächlichen
Grundlage entbehrend erweisen.
Nachrichten und Notizen II. 157
Eingehender hatte ich die beiden Hauptanklagen des „Juristen“ Rietschel
‚behandelt: die juristischen Grundbegriffe „dinglich“ und „persönlich“, „öffent-
lich“ und „privat“ seien „laienhaft‘“ verwendet worden. Wir wollen den
Gegenstand der Streitfrage nicht verwischen.
1. Es handelte sich um die Frage, wie rechtstechnisch der Gegensatz
von dinglich und persönlich zu fassen sei, in welchem Sinne man die
herrschaftlichen Rechte und dem entsprechend auch die Leistungen der Ab-
hängigen in dingliche und persönliche sondern dürfe. Ich habe nicht, wie
Rietschel mir zugemutet hat, nach dem Grund der Gewalt, sondern
dem Charakter des Rechtsobjekts, nach dem Gegenstand der Recht-
same die Unterscheidung getroffen. Rietschel dagegen hielt die Wirkung
der Gewalt für allein maßgebend (vgl. H. V. 1906 S. 581f). Ich faBte
demnach Frondienste als dingliche Lasten auf, wenn sie für abhängiges
Gut, Zinse als persönliche Lasten, wenn sie für die abhängige Persön-
lichkeit geleistet wurden; Rietschel dagegen will das als persönlich be-
nennen, was die Person in Anspruch nimmt. Daß die von mir vertretene
Aunahme durchaus der üblichen Ansicht entspricht, sowohl der theoretisch
wie der praktisch vertretenen, bedarf keiner Hervorhebung. Jedes ent-
sprechende Handbuch bezeugt das. Ich habe meine gegen Rietschel ge-
richteten Bemerkungen (S. 582) meist wörtlich den Äußerungen bekannter
Juristen entnommen, die rechtsgeschichtlichen Beispiele für die konsequente
Anwendung der Ausdrücke in dem auch von mir gebrauchten Sinne wort-
getreu der Rechtsgeschichte Schröders. Das Kopfschütteln, das die Lektüre
dieser Ausführungen bei Rietschel erzeugt hat, gilt demnach nicht mir,
sondern Mitteis, Heusler, Arnold und Schröder. Die Versicherung Rietschels
aber, daß er seit 10 Jahren mehrmals in der Woche vor seinen Studenten
den Gegensatz von dinglich und persönlich berührt, vermag die Richtigkeit
nicht zu gewährleisten. Ein Irrtum wird durch seine häufige Anwendung
nicht besser. Jedenfalls müssen wir das dogmatische uud rechtshistorische
Novum, daß der Unterschied zwischen dinglich und persönlich in einer
Verschiedenheit der Wirkung der Gewalt zu suchen sei, als irrig und
als rechtshistorisch unbranchbar zurückweisen.
2. Rietschel hatte (Mitt. 27 S. 408 ff) der Gegenüberstellung von
öffentlich und privat bei Betrachtung mittelalterlicher Verhältnisse jede
wissenschaftliche Berechtigung abgesprochen, er hatte die An-
wendung der Ausdrücke nur ‚deshalb für statthaft erklärt, weil das
Beürfnis vorhanden sei, „einen Gegensatz möglichst in zwei Worten
auzudrücken statt uns schwerfälliger Umschreibungen zu bedienen“
(S. 409) — wie das möglich sein soll, wenn jeder unter öffentlich und
privat ganz Verschiedenes meint, j& wenn derselbe Autor in der Be-
deutung dieser Ausdrücke wechseln darf, bleibt des Verfassers Geheim-
nis. Ich konstatiere folgendes: R. hatte einmal das Stellen der Frage, ob
eine mittelalterliche Institution öffentlichen oder privaten Charakter habe,
an sich als unwissenschaftlich, als „laienhaft‘‘ abgelehnt (S. 410, 420); er
batte ferner erklärt, „nur dadurch, daß wir ein mittelalterliches Rechts-
institut in unser Staatswesen hineinversetzt denken, gewinnen wir einen
»Anhaltspunkt dafür, ob wir es als öffentlich oder privat. bezeichnen sollen“
158 Nachrichten und Notizen II.
(N. 409); er hatte es schließlich deshalb auls üblich bezeichnet, daß „von
den mittelalterlichen Regalien manche z. B. das Bergregal oder Jagdregal
als privatrechtlich, andere z. B. das Zollregal oder Münzregal als öffentlich-
rechtlich“ benannt werden, „aber doch aus keinem andern Grunde, als weil
heute Bergrecht und Jagdrecht dem Privatrecht, Zollrecht und Münzrecht
dem öffentlichen Recht angehören“ (S. 409) Demgegenüber wies ich
(H. V. 1906 S. 582 ff., darauf hin, einmal, daß die Frage nach öffentlichem
oder privatem Charakter mittelalterlicher Institutionen von der Forschung
bisher oft als wichtig angesehen wurde und in gewisser Hinsicht ein wissen-
schaftliches Problem bildet; ferner, daß das von Rietschel geforderte Merk-
mal der Unterscheidung unhistorisch und verwerflich sei; schließlich, daß
die neue Lehre von der Sonderung der mittelalterlichen Regalien in öffent-
liche und private — R. spricht von „wir“, aber mir ist kein Genosse seiner
Ansicht bekannt — abgewiesen werden muß. Rietschels Meinungen sind
durchweg rechtsdogmatische und rechtsgeschichtliche Nova, und zwar
Nova, die m. E. in allen Punkten als unrichtig und irreführend der Ab-
lehnung bedürfen.
Wenn R. mir Intoleranz gegenüber einem statthaften wechselvollen
Sprachgebrauch der Worte „öffentlich“ usw. vorwirft, so muß ich auch das
als unberechtigt bezeichnen. Daß man diese Worte in verschiedenartigem,
gleichsam in untechnischem Sinne verwendet hat und verwenden darf, wurde
von mir niemals geleugnet (s. oben 1906 S. 581. Was den Sprachgebrauch
von „frei“ und „unfrei“ betrifft, so verweise ich auf meine Erklärung
oben 1906 S. 573). Nur da, wo „öffentlich“ und „privat“ in bestimmten
rechtstechnischen Sinne verwendet wird, ist m. E. sicherer Gebrauch des
feststehenden Begriffs unerläßlich. Gehen in der Beurteilung einer mittel-
alterlichen Institution als öffentlich oder privat die Meinungen auseinander,
so beruht das nicht auf einem statthatten verschiedenen Wortgebrauch,
sondern entweder auf einer fehlerhaften Anwendung der festen Begriffe
oder — das ist gewöhnlich der Fall — auf einer verschiedenen Beurteilung
der Institution selbst, ihres Ursprungs oder ihrer Funktion im Gesellschafts-
leben. Das nicht beachtet zu haben, ist der Fehler Rietschels. Deshalb
sieht er einen schwankenden Wortgebrauch da, wo eine schwankende histo-
rische Beurteilung der Verhältnisse stattfand.
e
# #
Das Auseinandergehen der Meinungen über einzelne historische Er-
scheinungen wurde hier nicht berührt. Auf zwei Punkte beschränkte ich
mich: auf die Beleuchtung der krassesten Mißdeutungen meiner Ansicht
und auf die Mißdeutung des Verhältnisses meiner Ansicht zu der anderer
Forscher. Leider kann ich von meiner Entgegnung des Vorjahres nichts
zurücknehmen, ja die neuesten Ausführungen Rietschels brachten nur Be-
stätigung und Verstärkung. Wohl sind einige „Mißverständnisse“ zurück-
genommen worden, aber in einer unzulänglichen Art. Rietschel äußert
sich oben über die Aufgaben eines „gewissenhaften‘ Rezensenten. Meiner
Meinung nach sollte diese Aufgabe vor allem in einer sorgfältigen Lektüre
Nachrichten und Notizen II. 159
des betreffenden Buches bestehen, damit nicht ein durch Flüchtigkeit er-
zeugtes Mißverständnis zu unberechtigten Vorwürfen des „schweren Irrtums‘
führe. Die bona fides meines Gegners zu bezweifeln, lag und liegt mir
natürlich durchaus fern.
Mit sachlichen Erörterungen der Streitfragen sollte man sich stets be-
gaügen und eine darüber hinausgehende Erörterung vermeiden. Da aber
R. diesen Grundsatz außer acht ließ, so sei auch hier auf ein Moment
eingegangen.
Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß im gelehrten Streit.
nach der offiziellen fachwissenschaftlichen Legitimation der Polemisierenden
gefragt wurde. Der Jurist hat gelegentlich die Kompetenz des Historikers-
bestritten. Wohl könnte auch der Historiker mitunter Zweifel erheben,
ob gerade derjenige, dessen akademische Wirksamkeit vornehmlich in
Vorlesungen über das bürgerliche Gesetz und über Handelsrecht besteht,
für das Verständnis der gesellschaftlichen und staatlichen Entwickelungen
des Mittelalters besonders gut vorbereitet ist. Wir wollen aber, meine
ich, auf historischem Gebiet diese Erörterungen ausschalten: jede Be-
rufung auf akademische Bevollmächtigung sollte überhaupt unterbleiben.
In welcher Weise die einzelnen Gelehrten ihre wissenschaftliche Vor-
bildung gewonnen haben, das wissen wir zumeist nicht, brauchen wir
nicht zu wissen. Wir haben nur eine Autorisation anzuerkennen, und
das ist diejenige, die in den Arbeiten selbst hervortritt.
Gewiß, wir haben niemandem Vorschriften darüber zu machen, welche
wissenschaftlichen Gebiete er beherrschen müsse. Aber wir wollen daran
festhalten, daß man nur über Dinge spricht, mit denen man hinreichend
vertraut ist, besonders aber, daß man nicht abspricht, wo nähere Kenntnis
fehlt. Dann kommt es leicht vor, daß ein Autor gründlich mißverstanden,.
von unberechtigten Vorwürfen getroffen wird, dann erweckt ein flüchtiger
Blick, rasch in ein größeres Werk geworfen, gewöhnlich durch ein fremdes
Zitat veranlaßt, irrige Vorstellungen von dessen Ansichten und erzeugt
falsche Anklagen gegen andere: die eigene ungenügende Vertrautheit mit
dem Material führt zum Vorwurf der Unkenntnis gegen andere.
Daß ich mich zu Rietschels Expektorationen durchweg ablehnend ver-
halten mußte, bedauere ich auf das lebhafteste. Ich nehme gern Belehrung
an und habe aus manchen Kritiken meines Buches und aus Arbeiten, die
meine Schrift von 1903 mittelbar veranlaßt bat, aus zustimmenden und
oppositionellen Bemerkungen wertvolle Anregung und positiven Gewinn
gezogen. Ich werde ergünzen und berichtigen. Die anspruchsvollste der
mir gewidmeten Kritiken, der Aufsatz Rietschels, hat mir leider nichts zu.
bieten vermocht. `
Gerhard Seeliger.
160 Nachrichten und Notizen IL
Berichtigung.
Wie ich nachträglich bemerkt habe, ist in meinem Aufsatz zum
Denar der Lex Salica auf Seite 48 ein Versehen untergelaufen, das ich
hiermit berichtige: In Titel 44 (De reipus) ist von Codex 3—6 der Aus-
druck denarius nur an einer von zwei Stellen unterdrückt worden,
während Codex 2, der die betreffende Abgabe dreimal erwähnt, deu
denarius auch dreimal nicht nennt. Als Resultat ergibt sich somit, dap
Codex 2 bei der Freilassung (Titel 26: De libertis) die Erwähnung des
Denars zweimal vollständig und Codex 4 beim Reipus (Titel 44) sie drei-
mal vollständig unterdrückt hat. Codex 2 läßt im ganzen viermal,
Codex 4 dreimal und die Codices 8, 5 und 6 je einmal den denarius
aus. Diese wiederholte systematische Auslassung an entscheidender Stelle,
die sich in den Handschriften der späteren Klassen nicht findet, kann nicht
auf Irrtum von Schreiberhand beruhen. — S. 26 Z. 6 lies: Geldmünze.
Benno Hilliger.
Die 10. Versammlung deutscher Historiker wird zu Dresden vom
3. bis 7. September stattfinden. Am Abend des 8. September finden sich
die Teilnehmer zur Begrüßung im Belvedere zusammen, am 4. vormittags
9 Uhr beginnen die Verhandlungen in der Aula der Technischen Hoch-
schule. Der 7. ist für einen gemeinsamen Ausflug nach Freiberg bestimmt.
Vorträge werden voraussichtlich halten die Herren G. Caro-Zürich, Hauck-
Leipzig, Hintze-Berlin, Jacob-Tübingen, Keutgen-Jena, Kromayer-Czernowitz,
Lamprecht-Leipzig, Richter-Dresden, Al. Schulte-Bonn. Die Leitung wird
der Vorsitzende des „Verbandes deutscher Historiker‘ Prof. G. Seeliger-
Leipzig führen, Vorsitzender des Ortsausschusses ist Oberregierungsrat
Ermisch in Dresden.
161
Über die Vorgänge in Rom im Jahre 1045 und die
Synode von Sutri 1046.
Von
Hedwig Kromayer.
Die Frage nach den Vorgängen, die sich im Jahre 1046 in
Sutri abspielten, und die damalige Lage Roms haben von jeher
das Interesse des Historikers in ganz besonderem Maße gefesselt,
da sie ein Merkstein in dem Verhältnis von Kaisertum und Papst-
tum sind. Aber trotz der zahlreichen Behandlungen, die diese
Ereignisse gefunden haben, hat sich noch keine Ansicht darüber
zu allgemeiner Gültigkeit durchzuringen vermocht. Es zeigt sich
dies bei der Betrachtung der drei wichtigsten auf Quellenstudium
gegründeten Darstellungen von Giesebrecht', Steindorff? und
Hauck. °
Giesebrecht hält unbedingt an einem Schisma zwischen drei
Päpsten fest, obwohl Steindorff ihm hierin energisch entgegen-
getreten ist und das Vorhandensein jeglichen Schismas im Jahre
1046 leugnet. Ebenso weichen die Ansichten der beiden Ge-
schichtsforscher in bezug auf die Behandlung Gregors VI. auf
der Synode von Sutri von einander ab. Während Giesebrecht im
Anschluß an Bonizo von einer Abdankung Gregors redet, betont
Steindorff energisch dessen Absetzung. Hauck nimmt in diesem
Punkt eine vermittelnde Stellung ein und behauptet Selbst-
absetzung; in bezug auf die Schismafrage schließt er sich Stein-
dorff an. Da auch diese neueste Behandlung des Gegenstandes*
1 Geschichte d deutsch. Kaiserzeit II? S. 411 ff.
? Jahrbücher Hein. III. I. 484 ff.
® Kirchengeschichte II. 583ff. Ranke, Manitius, Lamprecht, Gerdes
und Lindner bringen in ihren allgemeinen Werken keine wesentlich neuen
Momente hinzu, sie schließen sich meist den eben erwähnten an.
4 Auf die Arbeit Griessingers „Der Römerzug Heinrichs III. 1046“
(Rostocker Dissertation 1900) einzugehen erscheint unnötig. Der Verfasser
ermangelt gänzlich der Quellenkenntnis.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 11
162 Hedwig Kromayer.
durch Hauck in einigen anderen Punkten Zweifel erweckt, so
scheint es geboten, den Verlauf der Dinge an der Hand der Quellen
nochmals einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Dabei ge-
denke ich die zweifelhaften Punkte eingehend zu behandeln, über
allgemein Anerkanntes hingegen rascher hinwegzugehen.
I.
Die für das Jahr 1045 in Betracht kommenden Quellen sind
vor allem der liber pontificalis, die Annales Romani, Desiderius
von Monte Cassino, Bonizo, Benzo und als Benutzer von Papst-
katalogen, aber unter Hinzufügung eigener Nachrichten, Hermann
von Reichenau, Bernold und Gregor von Catina.!
Unter diesen bringen die Annales Romani die ausführlichsten
Nachrichten. Die von ihnen angegebene Reihenfolge der Ereig-
nisse stimmt mit der des Papstkatalogs und des Desiderius überein.
Sie ist nach den Darlegungen Steindorffs in der neueren Literatur
zu allgemeiner Annahme gelangt und auch von Giesebrecht ent-
gegen seiner früheren auf Bonizo gestützten Auffassung anerkannt
worden, so daß die Reihenfolge der Päpste: Benedikt, Silvester,
Benedikt, Gregor feststeht. Zur Lösung der Schismafrage ist vor
allen Dingen wichtig, in welcher Weise die einzelnen Quellen
über die Wahl und Vertreibung Silvesters III. berichten.
Wir haben über diesen Punkt in verschiedenen von einander
unabhängigen Quellen? Nachrichten, aus denen hervorgeht, daß
Benedikt durch einen Aufstand in Rom aus der Stadt vertrieben
wurde. Er verteidigte aber seine Ansprüche, von seiner Partei
und den Trasteverinern unterstützt, mit Waffengewalt, während
1 Vgl. dazu Steindorff, Jahrb. Heinr. UI. I. Exkurs III.
? Liber pontif. Edit. Duchesne II. 270: Constitutus est in sede aposto-
lica Johannes Sabinensis episcopus ... Qui injuste tenuit cathedram pon-
tificalem diebus XLVIIII. Et eiectus inde recuperavit praedictus Benedictus.
Annales Romani, Mon. Ger. Ser. V. 468: Tunc omnes Romani in unum
congregati elegerunt sibi pontificem Johannem Sabinensem episcopum ..
qui obtinuit pontificatum diebus 49; quo eiecto, Benedictum pontificem
reduxerunt in sua sede. Herrm. von Reichenau, M. G. S. V. 125: ... Quem
(Silvester) tamen postea Benedictus . . . excommunicatum depulit.
Desiderius von Monte Cassino, Acta Sanct. ord. S. Bened., Edit. Mabillon
IV. 2. 460: ,,...alterumque in loco eius, Johannem videlicet Sabinensem
Episcopum (non tamen vacua manu) ... substituunt ... Urbe cum de-
decore pulsus (Silvester) suum ad episcopatum reversus est.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 163
die Römer einen andern, den Bischof von der Sabina, dem Sitz
der Crescenzier, zum Papst erwählten. Aber dieser ist auf die
Dauer dem von den Tusculanern kräftig unterstützten Benedikt
nicht gewachsen. Benedikt exkommuniziert ihn; er muß mit
Schande die Stadt verlassen und zieht sich in sein Bistum zurück.
Daß Silvester hierbei irgendwie auf seine Ansprüche verzichtet
habe, wird von keiner der Quellen auch nur angedeutet. Dennoch
nimmt Steindorff an, daß eine völlige Versöhnung zwischen Bene-
dikt und Silvester stattgefunden habe, und Silvester infolgedes
in aller Form vom Pontifikat zurückgetreten sei. Er stützt diese
Behauptung damit, daß Sylvester nach seinem Sturz an einer
von Benedikt in Rom abgehaltenen Synode teilnahm. Dies wäre
beweiskräftig. Steindorff aber hat, einem Irrtum Jaffes folgend,
die Vertreibung Benedikts um ein Jahr zu früh datiert.!
Dadurch scheidet dieser Beweis für die Abdankung Sylvesters
aus, und einen andern gibt es nicht.” Zwar hält trotzdem Hauck
noch an einer Aussöhnung zwischen Benedikt und Silvester fest.
Die Begründung seiner Ansicht findet er jedoch nur in dem Satz
bei Desiderius „et suum ad episcopatum reversus est.“ Die
Rückkehr Silvesters in sein Bistum kann aber an sich nicht für
eine Versöhnung: sprechen. Ebenso haben andere Gegenpäpste
gehandelt, wenn sie sich nicht in Rom behaupten konnten. Ich
erinnere nur an Cadalus von Parma, den Gegner Alexanders II.
Die Nachrichten der Quellen scheinen im Gegenteil darauf
zu deuten, daß keine Versöhnung stattgefunden hat. Hermann
1 Vgl. Grandaur im N. A. V. S. 200.
7 Steindorff sieht in der Wendung des Chronicon S. Benigni Divionis
(SS. VII. 237) „et fecit deponi Johannem, qui tunc cathedrae presi-
debat, et Benedictum atque Silvestrum“ eine Bestätigung seiner Annahme.
Das qui tunc cathedrae presidebat besagt aber nichts weiter, als daß Gregor
die Macht in Händen hatte, wie es ja tatsächlich der Fall war, nicht
aber, daß er allein Anspruch auf den päpstlichen Stuhl gemacht hätte.
Auch Langen (Geschichte d röm. Kirche III. 439) beruft sich auf diese
Stelle; ich kann aber nicht einsehen, wie sie für den Rücktritt Sylvesters
beweisend sein soll. Ebenso ist Langens Behauptung (S. 438), Sylvester sei
in Sutri nur als Bischof, nicht als Papst abgesetzt, durch keine Quelle
gestützt; die Ann. Corbeienses im Gegenteil berichten ausdrücklich die
Absetzung von zwei Püpsten. Daß Silvester seinen Bischofssitz verlor,
e verzeichnen die Quellen wie die Verbannung Gregors VI. nach Deutschland
als natürliche Folge der Usurpation des päpstlichen Stuhls. Einen Beweis
bringt Langen für seine Behauptung auch nicht bei.
11°
164 Hedwig Kromayer.
von Reichenau sagt, Silvester sei exkommuniziert, Desiderius, er
sei mit Schande aus der Stadt getrieben, während die übrigen
Quellen nur kurz seinen Sturz melden. Dies alles spricht gegen
eine Versöhnung, wie es ja auch weit natürlicher ist, daB der
von den Crescenziern erhobene Papst eine Versöhnung mit Bene-
dikt nicht erstrebt hat.
Auch der bald erfolgte Rücktritt Benedikts könnte durch
das Schisma beschleunigt worden sein. Denn der von Bonizo’
hierfür hervorgehobene Grund, der Wunsch zu heiraten, erweckt
an und für sich und speziell in Bonizos Fassung wenig Glauben.
Weit bestimmter scheint der von Desider? und den Annales Romani’
erwähnte Grund gewesen zu sein. Nach ihren Berichten veran-
laßt die Furcht vor dem römischen Volk Benedikt zum Rücktritt.
Hieran zu zweifeln liegt kein Grund vor, zumal sie durch die
Verhältnisse durchaus begründet erscheinen, um so mehr, wenn
man an dem Schisma zwischen Benedikt und Silvester festhält.
Dann konnte der aus Rom vertriebene Crescenzier immer von
neuem an dem über das sittenlose Leben Benedikts empörten
Volk einen Rückhalt finden. Denn so verabscheuungswürdig wie
Benedikt war Silvester doch wohl lange nicht, wenigstens wissen
die Quellen nichts über ihn zu berichten, als daB er durch
Simonie zur höchsten Würde emporstieg. Dies Schweigen scheint
anzudeuten, daB er weder durch Laster noch durch Tugend sich
vor der übrigen Geistlichkeit Roms hervortat. Gerade darunı
aber konnte er sich einem Benedikt gegenüber bei dem Volke
leicht wieder genügenden Anhang erwerben, um seine Ansprüche
von neuem geltend zu machen. So ist es erklärlich, daß Bene-
dikt sich nach einem Nachfolger umsah, der ihn aus seiner
gefährlichen Lage befreite und doch zugleich der Partei der
Tusculaner verpflichtet war. Es galt einen Mann zu finden, an
dessen Lebenswandel das römische Volk nichts auszusetzen fand
und der ihm daher genehm war; der zugleich dem Hause der
—
1 Mon. Ger. Lib. d. lite I. 584.
? Cum...se a clero simul et populo propter nequitias suas contemni
respiceret, et fama suorum facinorum omnium aures impleri cerneret ...
cuidam Johanni Archipresbytero ... sacerdotium ... tradidit. A. a. O.
? Benedictus „non sufferens Romanum populum eiusdem pontificatus »
sui honorem per cartulam refutavit." A. a. O.
t Vergl. Hauck, Kirchengeschichte III. S. 570.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 165
Tusculaner verbunden war; der schließlich auch die Mittel
hatte, für die höchste kirchliche Würde eine entsprechende Kauf-
summe zu zahlen. Denn ohne dies gedachte Benedikt nicht seine
rechtmäßigen Ansprüche aufzugeben. Sein freiwilliger Rücktritt,
der aller Welt erwünscht sein mußte, sollte für ihn ein gutes
Geschäft werden.
Einen Mann, der all diesen Anforderungen genügte, fand er
in der Person des Johannes Gratianus, Erzpriesters von St. Johann
an der Porta latina. Übereinstimmend wird er von vielen Quellen
wegen der Reinheit seines Lebenswandels gepriesen!; die nötige
Kaufsumme besaß er durch die zahlreichen, von ihm sorgfältig
aufbewahrten Spenden, die fromme Christen ihm dargebracht
hatten?, zu den Tusculanern endlich stand er in naher Beziehung,
er war der Taufpate Benedikts.’ Mit ihm kam der Handel zu
stande. Durch schriftlichen Vertrag? trat Benedikt ihm seine
Rechte ab, wofür Gratianus ihm eine Summe zahlte, die in der
Überlieferung zwischen 1000 und 2000 Pfund schwankt? Es
geschah dies am 1. Mai 1045. Benedikt hatte durch diesen Akt
freiwillig auf seine päpstliche Würde verzichtet und zog sich aus
Rom auf seine Güter zurück. Daß er während der Sedenzzeit
Gregors VI. irgendwie seine Ansprüche von neuem geltend
! ‚Qui tunc in urbe religiosior ceteris clericis videbatur“, Desiderius
lib. dialog. Mabill. IV. 2. S. 461. Ferner Bonizo, M. G. Lib. d. 1. I. S. 685;
und Petrus Damiani, Epist. I. 1. Migne 144. S. 205; Rudolfus Glaber,
M. G. S. VII. S. 72.
? Bonizo. Lib. d. 1. I. 585.
3 Liber pontif. II. S. 270: ... suo patrino ..., ebenso Ann. Romani.
Mit Hauck anzunehmen, daß patrinus mit Beichtvater zu übersetzen sei,
finde ich nicht gerechtfertigt. In der Bedeutung von Beichtvater ist
patrinus in der mittelalterlichen Literatur nur einmal in einer spüten
französischen Quelle nachgewiesen; dieser Gebrauch war also jedenfalls
ungewöhnlich. Dazu kommt, daß es im höchsten Grade unwahrscheinlich
ist, daß der lasterhafte Benedikt sich gerade den durch seine Sittenreinheit
über alle andern Geistlichen hervorragenden Gratian zu seinem Beichtvater
gewählt haben sollte.
1 „Per cartulam refutavit“, Ann. Rom. A. a. O.
5 Papstkatalog, Watterich S. 90 nennt mille lib. den. papiensium als
Kaufsumme; Benno, Lib. d. 1. II. S. 878 fünfzehnhundert, der Katalog
Watterich S. 70 zweitausend.
€ „Ipse vero in propriis se castellis recipiens, Urbe cessit.“ Desi-
derius a. a. O.
166 Hedwig Kromayer.
gemacht hätte, wird von keiner der Quellen auch nur ange-
deutet.! Von einem Schisma zwischen ihm und Gregor zu reden,
ist daher in keiner Weise begründet. Gregor ist als der Nach-
folger Benedikts, nicht als sein Gegner zu betrachten. Wie er
nun als Nachfolger Benedikts in der päpstlichen Würde anzu-
sehen ist, 80 ist er es auch in der noch bestehenden Gegnerschaft
gegen Silvester III. Das Schisma Benedikt-Silvester verwandelt
sich durch den Akt vom 1. Mai in ein Schisma Gregor-Silvester.
Aus dieser Auffassung heraus ließe sich wohl auch der Irrtum
Bonizos verstehen, der Silvester erst nach Gregor den päpstlichen
Stuhl besteigen läßt. Er folgt eben einer Überlieferung, die
noch ganz richtig von der Gegnerschaft zwischen Silvester und
Gregor unterrichtet war, aber den Zeitpunkt für Silvesters Er-
hebung nicht mehr richtig anzusetzen wußte. Dieselbe Über-
lieferung muß dem Bericht Bennos zu Grunde gelegen haben, der
auch die Erhebung Silvesters nach Gregor setzt. Dagegen tritt
bei ihm noch deutlich das Schisma als ein zweiteiliges hervor?,
Benno würde also an diesem Punkt nach der oben entwickelten
Ansicht dem Tatbestand näher kommen als Bonizo. Für diese
Auffassung scheint ferner auch zu sprechen, daB später auf der
Synode von Sutri das Verfahren zunächst nur gegen Silvester
und Gregor eröffnet wird, und hierbei die Verhandlungen gegen
Silvester denen gegen Gregor vorausgehen. Doch davon im fol-
genden Abschnitt. Hier möchte ich noch ein kurzes Wort über
die möglichen Motive sagen, die Gregor zur Annahme der päpst-
lichen Würde veranlaßt haben können. Die einzige Quelle, die
uns in dieser Beziehung einen Anhalt bietet, ist Bonizo. Nach
ihm entschloß sich Gregor zu dem Kauf, weil er mit der Ent-
fernung Benedikts vom römischen Stuhl ein gutes Werk zu tun
hoffte. Hierdurch wenigstens sucht Gregor-Bonizo auf der Synode
ı Man kann daher auch nicht von einem Widerstand, den die Tuscu-
laner dem neuen Papst entgegengesetzt hätten, sprechen, wie es Manitius
tut. Mit der Zustimmung Benedikts hatte Gregor zugleich die der Tuscu-
laner erlangt, deren Haupt Benedikt war.
3 Lib. d. lite I. S. 584.
® Eisdem diebus superpositus est in papatum predicto archipresbytero
Sabinensis episcopus, qui mutato nomine dictus est Silvester tertius; et
factum est, ut Romana ecclesia in partes diversas scindi videretur. Lib.
d. lite II. S. 378.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 167
von Sutri seinen Kauf zu entschuldigen.” Dieser Grund ist,
obwohl nur von Bonizo bezeugt, nicht unwahrscheinlich, wenn
man die allgemein berichtete Frömmigkeit Gregors in Anschlag
bringt. Immerhin ist hierbei merkwürdig, daß er bei seinen
Beziehungen zur Reformpartei, die ihren Eifer ja in erster Linie
gegen die Simonie richtete, gerade vor diesem Frevel nicht zurück-
schreckte, durch den das Verdienst des „guten Werkes“ doch
ziemlich aufgehoben werden mußte. Es scheint daher nicht aus-
geschlossen, daß auch andere Gründe bei Gregor mitgespielt
haben können. Bonizo weist an einer anderen Stelle ausdrück-
lich darauf hin: „Nam idem sacerdos (Johannes Gratianus) ...
accepta hac occasione nefando ambitu seductus per turpissi-
mam venalitatem omnem Romanum populum pecuniis ingen-
tibus datis sibi iurare coegit.“ Darnach war es Ehrgeiz, was
Gregor seine Hand nach der höchsten Würde der Christenheit
ausstrecken ließ. Dieser Ehrgeiz wurde,von einer gewissen po-
litischen Überlegung getragen. Hierauf deutet, daß Gregor, um
seine Stellung zu sichern, sich das römische Volk durch Eid
verpflichtet habe. Auf diese Weise bekam er einen festen Rück-
halt am Volk; die tusculanische Partei hatte er ebenfalls auf
seiner Seite: er war einer der Ihren, ohne doch in direkter Ab-
hängigkeit von ihnen zu sein. Mithin war er in der günstigen
Lage, sich einerseits auf das römische Volk, anderseits auf die
mächtige Adelspartei stützen zu können. Eine solche Stellung
bot viel Verlockendes und hat gewiß ihre Wirkung auf Gregor
nicht verfehlt, der allem Anschein nach nicht der einfältige
Mann war, als den Bonizo ihn so gerne bei seiner Absetzung
hinstellen will.?
Ein Mann wie Gregor mußte außerdem der Partei der Tuscu-
laner bei der gegenwärtigen Lage sehr erwünscht sein. Er
sicherte ihnen immerhin einen gewissen Einfluß, den sie bei
einem Sturze Benedikts ganz eingebüßt hätten. Auch ihnen mußte
es ferner geraten erscheinen, das Ansehen der römischen Kirche
wieder einigermaßen herzustellen, bevor der Kaiser seinen Rom-
1 Testem Deo invoco in animam meam, viri fratres, me ex hoc facto
remissionem peccatorum et Dei crediti promereri gratiam. A. a. O.
3 „Erat enim idiota et mire simplicitatis vir" Bonizo a. a. O. Diese
Auffassung widerspricht dem eigenen Bericht Bonizos über Gregors
Erhebung.
168 Hedwig Kromayer.
zug antrat. Denn daß dieser nach Besiegung seiner Widersacher
in Deutschland nach Italien aufbrechen werde, war vorauszusehen.
Es ist höchst wahrscheinlich, daß die im Februar des Jahres bei
dem König in Augsburg weilenden longobardischen Großen! die
Kunde von einer baldigen Romfahrt mit über die Alpen brachten.
Jedenfalls konnte Benedikt sich sagen, daß der König bei seinem
von tiefer Frömmigkeit durchzogenen Wesen und dem Eifer, mit
dem er für kirchliche Reform eintrat, die Krone des heiligen
römischen Reiches nicht aus der Hand eines Frevlers werde
empfangen wollen. In diesem Zusammenhange gewönne auch
die Notiz Bennos, dessen Bericht sonst unbrauchbar und tôricht
ist, einige Bedeutung. Nach ihm entschloß sich Benedikt zum
Verkauf, timore perterritus, als er hörte, daß Heinrich nach Rom
kommen wolle”?
Aus diesen Erwägungen heraus gewinnt die Bereitwilligkeit
Benedikts, der päpstlichen Würde zu entsagen, und Gregors, sie
zu erstreben, an Verständlichkeit. Daß Gregor bei seinen Be-
ziehungen zur Reformpartei außerdem von der Hoffnung beseelt
wurde, die bessernde Hand an die inneren Schäden der Kirche
zu legen, steht damit nicht im Widerspruch.
Es fragt sich nun, wie man sich den Übergang des Ponti-
ficats von Benedikt auf Gregor vorzustellen hat. War der Kauf
beim Volk bekannt und gab dies seine Zustimmung, oder ließ es
dieselbe von sich erkaufen, oder gelang es, den Kauf geheim zu .
halten? Für das letztere spricht die warme, begeisterte Art, in
der einer der strengsten Anhänger der Reformpartei, Petrus
Damiani, den neuen Papst begrüßt;? gerade gegen die Simonie
mit unerbittlicher Strenge vorzugehen, fordert er ihn mit Nach-
druck auf.“ Wie hätte er solche Erwartungen von einem Papst
! Annal. Altah. zum Jahre 1045. SS. XX, S. 801.
? Lib. d. lite II, S. 378.
3 Daß Petrus Damiani von Anfang an um Gregors VI. Simonie ge-
wußt habe, wie Langen, Gesch. d rom. Kirche III, 434 und ebenso Grauert,
Historisches Jahrbuch 20, S. 322 annehmen, scheint mir unhaltbar. Ab-
gesehen von Damianis Freude über Gregors Erhebung, ist bei dieser An-
nabme nicht der Umschwung in Damianis Haltung bei der Ankunft Hein-
richs und der Absetzung Gregors motiviert; dieser erfolgte eben, weil
Damiani inzwischen von dem Handelsgeschäft zwischen Gregor und Benedikt
Kunde bekommen hatte.
t Epist. I, 1.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 169
hegen können, der sich bei der Erlangung der höchsten Würde
selbst mit Simonie befleckt hatte? Auch Rudolfus Glaber preist
Gregor als den Erneuerer der Kirche! Ich möchte mich daher
der Meinung Sackurs? anschließen, der annimmt, daß man in den
Reformkreisen Italiens von dem Verkaufe nichts wußte. Auch
daß eine richtige Wahl Gregors hat stattfinden müssen, und ein
Privatabkommen zwischen Benedikt und Gregor nicht genügen
konnte, um Gregor die allgemeine Anerkennung zu sichern, scheint
mir durchaus wahrscheinlich. Dagegen würde ich das von Benedikt
in Empfang genommene Geld nicht wie Sackur? als Abfindungs-
summe auffassen. Dieser Begriff war dem Mittelalter fremd. . So
sah man die vom König bezogenen Abgaben bei der Besetzung
eines Bischofsstuhles nicht als eine dem König zu leistende Steuer,
sondern als Kaufsumme an. Der Vorgang wurde als Ämterhandel
aufgefaßt und als solcher verurteilt. Ebenso ist es hier. Der
Übergang des Pontifikats von Benedikt auf Gregor ist von den
Zeitgenossen als Handelsgeschäft aufgefaBt worden, und wir
müssen bei dieser Auffassung bleiben, zumal auch der schriftliche
Vertrag deutlich dafür spricht. Ein solches Handelsgeschäft konnte,
als Privatsache behandelt, sehr gut geheim bleiben. Es fragt sich
dann, wie Gregor die Wahl der Römer auf sich zu lenken ver-
mochte, da bei Hinzuziehung weiterer Kreise das Geheimnis nicht
gewahrt werden konnte. Der Kauf selbst wird von den ver-
schiedensten Quellen bezeugt‘, so daß an ihın keineswegs zu
zweifeln ist. Eine abweichende Nachricht bringt nur Bonizo.
Da er den Rücktritt bei Benedikt auf den Wunsch der Heirat
zurückführt und außerdem die Erhebung Gregors an eine falsche
Stelle setzt, so hatte er in seiner Darstellung keinen Platz für
den Handel zwischen beiden. Nun könnte aber seine Überlieferung,
nämlich daß Gregor das römische Volk durch Geld gewonnen
hätte, auf Wahrheit beruhen. Gregor hätte dann sowohl von
Benedikt als von dem römischen Volk seine Wahl erkauft. Diese
Ansicht scheint auch Hauck zu haben, wenn er davon spricht,
daß Gregor nicht nur an Benedikt Geld gegeben hätte? Dem
läßt sich gegenüberstellen, daß Bonizo, der sich so vielfach als
ı SS. VII, S. 72. ? Sackur, d. Cluniacenser II S. 282.
s Ebenso Grauert, Hist. Jahrbücher XX, 322. $
* Ann. Romani, Desider, Papstkatalog, Beno, Hermann von Reichenau.
5 Kirchengeschichte IL S. 586.
170 Hedwig Kromayer.
unzuverlässig bewiesen hat, es ist, der als einziger die Gewinnung
des römischen Volkes durch Geld berichtet, zugleich aber von
dem Verkauf an Benedikt nichts weiß, während andererseits eine
ganze Reihe von Quellen, sogar mit Angabe der Kaufsumme ge-
rade das letztere wissen und von ersterem nichts.
Es ist aber auch der Irrtum Bonizos ganz leicht zu erklären.
Daß Benedikt der Verkäufer war, wußte er nicht, wohl aber, daß
Gregor durch Simonie den Stuhl Petri erlängt hatte Was lag
näher, als eine Bestechung der Römer anzunehmen, wie sie bei
den letzten Papstwahlen üblich gewesen war, und wie sie noch
von Silvester geübt worden sein soll?! Es war dies durchaus
naheliegend und gewöhnlich, während der Verkauf von Papst zu
Papst noch bis auf den heutigen Tag einzigartig in der Geschichte
dasteht.
Auf welche Weise aber konnte Gregor zu allgemeiner An-
erkennung kommen, wenn er sich nicht die Wahl der Römer
durch Geld erkaufte oder sie in das Geheimnis seines Handels
zog? In den Quellen finden wir hierüber keinen direkten Auf-
schluß. Daß eine Wahl stattgefunden habe, berichtet Rudolfus
Glaber* der allerdings an Zuverlässigkeit dadurch sehr einbüßt,
daß er Benedikt auf Befehl Heinrich III. absetzen läßt. Ferner
scheint mir in dem Satz des liber pontificalis „cui posuerunt
nomen Gregorius“, eine Mitwirkung des Volkes zu liegen. SchlieB-
lich ist es, wie oben schon erwähnt, nicht denkbar, daB Gregor
alsbald in Italien und Frankreich zu allgemeiner Anerkennung
gelangt sei, wenn er nicht auf kanonischem Wege gewählt worden
wäre.’ Es scheint mir, daB eine solche Wahl auch durchaus
leicht bewerkstelligt werden konnte. Wie verhaßt Benedikt dem
Volke war, hat die Vertreibung desselben zur Genüge bewiesen:
nur auf die Adelspartei gestützt, hatte er seinen Platz wieder
1 Desiderius, siehe Note 2 Seite 162.
2 Hie (Benedikt) itaque cum consensu totius Romani populi atque ex
praecepto imperatoris deiectus est a sede, et in locus eius subrogatus est
vir religiosissimus ac sanctitate perspicuus Gregorius natione Romanus.
M. G. S. VII S. 72.
3 Wenn Hermann von Reichenau schreibt: „et alium pro se ob avari-
tiam contra canones ordinavit“, so kann das contra canones bei ihm sehr
wohl durch das ob avaritiam hervorgerufen sein, wie ja nach Sutri die
Unrechtmäßigkeit der Einsetzung Gregors von den meisten Kreisen an-
erkannt wurde.
= ae m m e —
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 171
erobern können. Mißgunst und Verachtung waren geblieben.
Wenn Benedikt diesem Volk gegenüber mit dem Vorschlag hervor-
trat, statt seiner den Erzpriester Johannes Gratianus von der
Porta Latina zu wählen, er würde dann freiwillig von seinem
Amt zurücktreten, ist es da nicht durchaus denkbar, ja wahr-
scheinlich, daß das Volk mit Freuden zustimmte?! Es scheint
mir leicht verständlich, daß das Volk, vor die Wahl gestellt: ent-
weder Benedikt oder Gregor, mit Freuden dem letzteren seine
Zustimmung gab, auch ohne erst durch Geld gewonnen zu werden.
Somit lassen sich die Geheimhaltung des Verkaufs und die kano-
nische Wahl Gregors sehr wohl miteinander vereinigen.
Auf die Dauer freilich war eine völlige Geheimhaltung nicht
möglich, und bis zu der Ankunft des Kaisers in Italien mögen
schon weitere Kreise, besonders unter dem Adel Italiens und der
Geistlichkeit, mit dem Verlauf der Dinge bekannt gewesen sein.
War es doch nicht von Benedikt zu erwarten, daß er reinen
Mund halten würde.
Nach der voraufgegangenen Darstellung gestaltet sich der
Verlauf der Ereignisse also folgendermaßen: Nach Benedikts Ver-
treibung erwählen die Römer Silvester zum Papst; dieser muß
jedoch nach 49tägiger Regierung wieder das Feld räumen. Er
verläßt die Stadt, von Benedikt exkommuniziert, und zieht sich
in sein Bistum zurück, gibt aber seine Ansprüche auf den päpst-
lichen Stuhl nicht auf. Benedikt jedoch fühlt die Unsicherheit
seiner Lage, welche neue Vertreibung, vielleicht sogar Rückkehr
Silvesters möglich erscheinen läßt, und sucht sich daher seiner
Würde mit Vorteil zu entledigen und zwar so, daß auch seine
Partei nicht jeden Einfluß auf die römischen Angelegenheiten
verliert. Er ersieht sich seinen Taufpaten Gratianus zum Nach-
folger, der bereit ist, sich den päpstlichen Stuhl von ihm mit
einer Summe Geldes zu erkaufen, von den Römern auf Benedikts
Wunsch in aller Form zum Papst gewählt wird und sich daher
rasch Anerkennung verschafft, während Silvester als ohnmächtiger
Gegner in seinem Bistum weilt, und Benedikt als Papst aus-
scheidet. In dieser Lage verharren die Dinge, bis zur Ankunft
Heinrich II. in Italien.
1 Dabei konnte Benedikt, um die Aufmerksamkeit des Volkes von dem
Kaufpakt abzulenken, als Begründung seines Rücktrittes den Wunsch zu hei-
raten angeben. So würde zugleich die Entstehung des Heiratsgerüchts erklärt.
172 Hedwig Kromayer.
IL.
Im September 1046 überschritt Heinrich III. die Alpen. Von
den Gründen, die ihn zur Romfahrt bestimmten, treten uns aus
den Quellen die beiden wichtigsten entgegen. Es ist der Wunsch,
die Kaiserkrone zu erlangen! und die Verhältnisse in Rom neu
zu ordnen? Dabei ist das erstere das Hauptmotiv, obwohl es
nur von wenigen Quellen beachtet wird; denn etwa anderthalb
Jahre früher war die Lage in Rom weit trostloser, ohne daß
Heinrich sich zum Eingreifen entschlossen hätte. Als er hingegen
seinen Romzug unternahm, herrschten in Rom erträgliche Zu-
stände: Silvester saß ohne Macht und Ansehen in der Sabina,
während Gregor ein ruhiges und in weiten Kreisen anerkanntes
Regiment führte.
Die beiden erwähnten Gründe treffen wir ebenfalls in der
Darstellung Bonizos, wenn er auch dem zweiten eine eigentüm-
liche Wendung gibt, um die Initiative des Eingreifens vom König
auf die römische Geistlichkeit zu schieben. Er sagt’: Qui (Hein-
rich) rite omnibus regni pacatis negociis dum ad Italiam tendere
destinaret, nuncii a Romana urbe venientes eumque retardantes
mirabiliter reddiderunt sollicitum.“ Hiernach faßte Heinrich nach
Erledigung der dringenden Reichsgeschäfte den Entschluß nach
Italien zu ziehen, was ganz natürlich ist und daher auch bei
Bonizo keiner weiteren Begründung bedarf. Auf dem Wege da-
hin halten Boten aus Rom ihn auf und machen ihn durch ihre
Mitteilungen über die römischen Vorgänge „sehr besorgt“. Hein-
rich war also danach nach Italien aufgebrochen, ohne von den
römischen Zuständen nähere Kenntnis zu haben, mithin auch
ohne die Absicht, dort mit starker Hand Besserung zu bringen.?
Schon dieser eine Satz, der bei Bonizo die Einleitung zu dem
! Erwähnt von Desiderius und Benzo (SS. XI, 670).
? Berichtet von Ann. Romani, Leo v. Monte Cassino (SS. VII, 682)
Adam von Bremen (SS. VII, 337) u. a.
3 M. G. Lib. d. lite 1, 584.
1 Obwohl Langen (S. 486) die Sendung des Petrus als tendenziöse
Erfindung richtig erkannt hat, führt er doch den Entschluß Heinrichs zur
Romfahrt auf eine direkte, eventuell durch Petrus Archidiaconus überbrachte
Nachricht über die römischen Zustände zurück. Diese Auffassung stimmt
aber weder mit den oben klargelegten Verhältnissen noch mit Bonizo, der
doch der Veranlasser derselben ist, überein.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 173
Bericht über die Reise des Archidiakonus Peter an den deutschen
Hof bildet, erweckt Bedenken gegen die Richtigkeit der Er-
zählung. Es ist ganz undenkbar, daß Heinrich von den Vor-
gängen in Rom vom Anfang des Jahres 1045 im Sommer 1046
noch keine Kenntnis gehabt haben sollte. Mit Recht weist Hauck
darauf hin, daß in dieser Zeit mehrfach Gesandtschaften zwischen
Deutschland und Italien hin und her gingen!. Wenn wir über
die Zwecke derselben auch nicht orientiert sind, so haben sie
ohne Zweifel die Kenntnis der in Rom herrschenden Zustände
vermittelt. Was Bonizo hier berichtet, ist also falsch, um so
mehr, wenn man bedenkt, daß ja 1046 in Rom verhältnismäßig
geordnete Zustände herrschten.
Noch deutlicher tritt die Unglaubwürdigkeit der Erzählung
hervor, wenn wir sie weiter verfolgen. Nachdem Bonizo die
greulichen Zustände in Rom geschildert hat, fährt er fort?: „Nam
in tanta et tam valida tempestate suscitavit Deus spiritum
cuiusdam Petri Romani archidiaconi; qui convocans episcopos,
cardinales, clericos ac monachos, viros ac mulieres, quos timor
Dei aliquantum tetigerat, substraxit se a prefatorum invasorum
communione et zelo Dei ductus ... Alpes transivit, regem adiit,
non causa accusationis, sed pro communi utilitate ecclesie, eiusque
pedibus advolutus, flens obsecrabat, ut matri sue desolate quant-
otius subveniret. Convocatisque epicopis, qui tunc aderant, pre-
cepit eis, ut Romani cum rege tenderent et sinodum congregarent.
Quod et sine mora factum est.“ Wahrlich eine rührende und
anschaulich wiedergegebene Begebenheit! Und doch, wie ten-
denziös diese ganze Erzählung gefärbt ist, geht aus verschiedenen
Stellen ganz deutlich hervor. So aus der Wendung „regem
adiit, non causa accusationis, sed pro communi utilitate ecclesie“,
damit ja nicht aus der Bitte um Hilfe das Recht über die
Kirche zu richten, abgeleitet würde. Ferner: der Archidiakonus
Peter befiehlt den beim König anwesenden Bischöfen, mit
diesem nach Rom zu ziehen und dort eine Synode zusammen zu
rufen. Wozu sie sich ohne Verzug entschließen. Man denke,
deutsche Bischöfe aus der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts
lassen sich von einem römischen Archidiakonus, der nicht den
mindesten Rechtstitel dazu hat, einen Romzug befehlen! Und
1 Kirchengeschichte III S. 583. ZA a O.
174 Hedwig Kromayer.
warum dies alles? damit sie, ja nicht der König, eine Synode
zur Abstellung der Schäden berufen. Ebenso ist die Versammlung
aller Frommen in Rom, in deren Auftrag Petrus nach Deutsch-
land eilt, höchst merkwürdig.
| Trotz dieser Bedenken halten Giesebrecht und Ranke an der
Reise des Petrus fest, während Steindorff, der Bonizo überhaupt
nicht berücksichtigt, sie verwirft, wie auch Hauck, der sie aber
auf eine Verwechslung Bonizos zurückführen will Manitius,
Gerdes und Lamprecht lassen Heinrich bitten, in Rom einzu-
greifen, ohne sich näher über den Überbringer der Botschaft zu
äußern.
Daß die Erzählung Bonizos, so wie er sie berichtet, nicht
wahr sein kann, geht aus dem oben Gesagten deutlich hervor.
Dennoch könnte, wie Hauck meint, nur eine Verwechslung vor-
liegen und Bonizo zwar Falsches berichten, aber in dem guten
Glauben, es sei wahr, wie bei der Heiratsgeschichte Benedikts
oder dem verkehrt angesetzten Verkauf an Gregor VI.
Bei dieser Erzählung verhält es sich jedoch wesentlich anders.
Sie bildet einen durchaus notwendigen Bestandteil der tenden-
ziösen Darstellung Bonizos; er konnte sie garnicht entbehren und
mußte sie erfinden, wenn sie ihm nicht überliefert war. Er
mußte Der Mann der gregorianischen Partei konnte das Ein-
greifen Heinrichs III. 1046 nicht aus der Welt schaffen. Wie
er es auf alle Weise zu verringern sucht, werden wir im folgen-
den noch sehen. Auf keinen Fall aber durfte die Initiative dazu
von Heinrich selbst, kraft seines königlichen Amtes, ausgehen.
Die Initiative lag der Kirche ob, und da in diesem Fall das
Oberhaupt derselben versagte, so kam es der frommen Geistlich-
keit zu, die weltliche Hilfe anzurufen, die wohl die Pflicht hat,
der geistlichen Macht ihren Arm zu leihen, nicht aber das Recht,
nach eigenem Ermessen einzugreifen. Daher muß Petrus die
Bitte der frommen Römer um Hilfe an Heinrich überbringen,
und kraft dieser Bitte erst ist dieser berechtigt, mitzuhelfen bei
der Herstellung der Ordnung. Man bedenke, keine andere Quelle
enthält auch nur eine Andeutung dieser Sendung des Petrus.
Bonizo ist der einzige, der sie berichtet, und wir haben eben ge-
sehen warum.
Die ganze Erzählung ist mithin als tendenziöse Erfindung
aus der Geschichte zu streichen. Aus eigener Initiative ist
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und, die Synode von Sutri 1046. 175
Heinrich über die Alpen gezogen, aus eigener Initiative hat er
in Rom eingegriffen.
Am 25. Oktober hielt Heinrich in Pavia eine auf seinen Be-
fehl zusammengetretene Synode ab, die sowohl durch ein dort
erlassenes Aktenstück', als durch eine Reihe von Quellen belegt
ist? Auf diese Synode wird von den jüngeren Darstellern nach
dem Vorbild Steindorffs das Dekret und die Rede Heinrichs gegen
die Simonie, wie sie Rudolfus Glaber? berichtet, versetzt. Die
Heinrich in den Mund gelegte Rede ist schon von Hauck mit
Recht als Erfindung des Schreibers gekennzeichnet worden; sie
ist in der von Rudolfus berichteten Fassung ganz unmöglich.
Dadurch wird jedoch das tatsächliche Vorgehen Heinrichs gegen
die Simonie nicht in Zweifel gezogen, und die Frage, auf welche
Synode das von Rudolfus berichtete Einschreiten des Königs
gegen die Simonie zu verlegen ist, bleibt bestehen. Dieses auf
die Synode von Pavia zu legen, hat auch für Hauck „viel An-
sprechendes“, obwohl er es in seine Darstellung nicht auf-
genommen hat.
Die Worte, die Steindorff den Vorfall nach Pavia
zu legen, sind folgende: „Pertimescebant enim carere ob hanc
culpam propriis episcopatuum sedibus; et quoniam non solum in
Gallicanis episcopis haec pessima pululaverat nequicia, verum
etiam multo amplius totam occupaverat Italiam.“ Diese Bezug-
nahme auf Italien erklärt Steindorff daraus, daß auf der Synode
vor allem italienische Bischöfe anwesend waren, die, des Zustandes
ihres Landes eingedenk, sich doppelt getroffen fühlten. Zahl-
reiche italienische Bischöfe waren sowohl auf der Synode zu
Pavia, Oktober 1046, wie zu Rom, Januar 1047.* Letztere
scheidet aus, obwohl dort das Vorgehen gegen die Simonie auch
sonst bezeugt ist, weil Rudolfus Glaber am Ende seines Werks
noch nichts von der Absetzung Gregors VI. weiß, in diesem viel-
mehr den Erneuerer der Kirche sieht. Mithin bleibt nur die
1 Mansi XIX S. 615.
* Hermann v. Reichenau, SS. V, S. 126, Ann. Corbeienses SS. III, S. 6,
Ann. Altahenses SS. XX, S. 803.
3 SS. VII, S. 71.
* Die Synoden von Sutri und Rom im Dezember 1046 können nicht
in Betracht kommen, da auf ihnen die Erledigung der Papstfrage nicht
Raum zu anderweitigeh Dingen ließ.
176 Hedwig Kromayer.
Synode von Pavia übrig, auf die das Einschreiten Heinrichg gegen
die Simonie passen würde. Da der Bericht sehr geringe An-
haltspunkte zur Datierung des Vorfalles bringt, so scheint dieser
von Steindorff aus den Worten selbst geschöpfte Grund sehr an-
nehmbar, und es mag dies die Ursache sein, warum die neueren
Darsteller sich fast ausschließlich an Steindorff anschließen.
Dennoch liegt gerade in dem eigenen Bericht Rudolfus’ ein
Argument, das gegen Steindorff spricht. Schon Giesebrecht' hat
auf dasselbe aufmerksam gemacht. Es gründet sich auf die den
Vorfall einleitenden Worte Glabers: „Dignoscens igitur isdem
Heinricus, per universam Galliam atque Germaniam symoniacae
philargiriae crassari cupiditatem, coadunari fecit ex omni imperio
suo tam archipraesules quam ceteros pontifices.“ Hier findet sich
ein ausdrücklicher Hinweis auf Gallien und Germanien, also auf
die Länder diesseits der Alpen, die die Veranlassung zur Ein-
berufung der Synode gegeben haben. Von Italien ist garnicht
die Rede. Der Verfasser hat offenbar die ihm näher liegenden
Verhältnisse des deutschen und burgundischen Reiches im Auge.
Um hier eine Änderung herbeizuführen, läßt Heinrich eine Synode
von Erzbischöfen und Bischöfen aus dem ganzen Reich zusammen-
treten. Eine solche Synode konnte aber in den Augen des dies-
seits der Alpen lebenden Mönches die von Pavia kaum sein. Hier
war Burgund nur mit zwei Erzbischöfen vertreten, während die
anwesenden Deutschen noch nicht ein Drittel aller Teilnehmer
ausmachten.? Auch ist es nach den sonst erhaltenen Nachrichten
nicht wahrscheinlich, daß Heinrich eine italienische Synode zum
Ordnen germanischer und burgundischer Mißstände benutzt hätte.
Es erweckt daher der Eingang von Glabers Erzählung durchaus
den Eindruck, daß sich der geschilderte Vorgang diesseits der
Alpen abspielte.
Wie ist aber dann die eigentümliche Beziehung auf Italien,
auf die Steindorff seine Annahme stützt, zu erklären? Sie scheint
mit dem ersten Teil des Berichtes im Widerspruch zu stehen,
wenigstens erscheint sie als unmotiviert und befremdlich. Giese-
brecht hat sie folgendermaßen zu erklären versucht. Die Bischöfe
wissen auf Heinrichs Anschuldigungen nichts zu antworten, weil
n
! Kaiserzeit Il,v, S 659.
* Vgl. die Unterschriften des ausgestellten Aktenstückes Mansi XIX
S. 615.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 177
sie fürchten, ihre eigenen Bistümer zu verlieren, und sie über-
zeugt sind, daß in Italien die Simonie noch stärker herrsche,
Heinrichs Beschuldigungen also begründet seien. Diese Erklärung
der Worte ist zwar möglich, aber sie ist nicht recht überzeugend.
Sie entspringt aus dem Bestreben, Anfang und Ende der Er-
zählung in Einklaug zu bringen, ein Versuch, den Steindorff gar-
nicht gemacht hat. Ich glaube, man kann die Schwierigkeit durch
eine andere Deutung umgehen, die zugleich Glabers merkwürdigen
Irrtum, bei der Absetzung Benedikts IX. Heinrich III. mitwirken
zu lassen, erklären könnte.
Gleich nach der Erzählung von Heinrichs Vorgehen gegen
die Simonie wendet sich Rudolfus den römischen Verhältnissen
unter Benedikt IX. zu, indem er die beiden Berichte durch ein
eo quoque in tempore verknüpft. Nun ist das eo quoque in
tempore bei mittelalterlichen Schriftstellern ap und für sich und
bei Glaber speziell! noch kein Beweis für die Gleichzeitigkeit,
wenn nicht noch andere Gründe dafür sprechen. Daß dies hier
der Fall ist, will ich weiter unten zeigen. Ohne zunächst eine
tatsächliche Gleichzeitigkeit beider Ereignisse anzunehmen, scheinen
dieselben dennoch in einem gewissen Zusammenhang zu stehen
und daher der Hinweis auf Italien durch die gleich darauf folgende
Schilderung der dortigen Zustände hervorgerufen zu sein. Schon
in der dem König in den Mund gelegten Rede weist Rudolfus
auf das durch Simonie befleckte Papsttum hin.” Die Gedanken
des Schriftstellers sind bereits auf das Folgende gerichtet, und
wie er selbst, so läßt er auch die Bischöfe, durch die Erwähnung
des pontifex maximus veranlaßt, ihren Blick nach Italien wenden
Stellt man auf diese Weise einen gewissen Zusammenhang
1 Siehe Steindorff I S. 498, 499.
? Omnes quippe gradus aecclesiastici a maximo pontifice usque ad
hostiarium opprimuntur per suae damnationis precium ac iuxta vocem domi-
nicam in cunctis crassatur spiritale latrocinium SS. VII, S. 71.
3 Dazu kommt noch, daf Rudolfus eine gewisse Vorliebe dafür hat,
Gallien und Italien zusammenzustellen: „Per iddem tempus obierunt in
Italia et in Galliis qui praecipui erant pontifices et duces" (S. 61). „Tum
temporis ceperunt pene universi qui de Italia et Galliis ad sepulcrum
Domini Hierosolimis ire cupiebant...“ (S. 62) a. a. O. Solcher Stellen können
noch eine ganze Reihe angeführt werden. Dadurch wächst zugleich die
Bedeutung der Zusammenstellung von Gallien und Germanien, die dem
Autor weit weniger geläufig ist.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 12
178 Hedwig Kromayer.
zwischen beiden Erzählungen her, so erscheint jetzt auch der
Irrtum bei Benedikts Sturz erklärlich. Im ganzen Reich tritt
Heinrich als der Vorkämpfer der Reform auf; durch ihn wird
die Kirche gereinigt. So muß es auch der König sein, der in
Italien wieder bessere Zustände herstellt. Wie auf seinen Befehl
ein Dekret gegen die Simonie erlassen wurde, so erfolgt auf
seinen Befehl die Absetzung des Papstes. Es erscheint bei
Rudolfus das eine als natürliche Folge des andern und erklärt
einerseits den Hinweis auf Italien, anderseits die falsche
Nachricht über das Eingreifen des Kaisers bei der Absetzung
Benedikts.’
Es ergibt sich aber ferner auch eine gewisse tatsächliche
Gleichzeitigkeit beider Vorgänge. Wie oben schon erwähnt, läßt
Rudolfus den König von dem durch Simonie befleckten Papsttum
reden; diese Worte konnte er ihm unmöglich in den Mund legen,
als Gregor VI., in seinen Augen der Erneuerer der Kirche, auf
dem päpstlichen Stuhl saß. Auch darauf hat Giesebrecht? schon
hingewiesen und darum die Zeitgrenze für die Synode auf den
1. Mai 1045 gesetzt. Man kann sie aber gut noch um mehrere
Monate hinausschieben. Nach der Untersuchung Sackurs? hat
1 Sackurs Auffassung, N. Archiv 14, S. 401, daß die Nachricht durch
eine Verwechslung Gregors VI. und Clemens II. zu erklären sei, scheint mir
verfehlt. Rudolfus soll nach ihm schon eine verworrene Kenntnis von
Heinrichs Römerzug haben, aber doch noch nichts von Gregors Schuld
wissen und gestorben sein, ehe die verworrene Kenntnis sich in eine klare
verwandeln konnte. Sackur wird dadurch genötigt, die Zeit der Abfassung
dieses Teils auf die ersten Wochen des Jahres 1047 zu beschränken. Da-
durch wird einerseits unwahrscheinlich, daB bei dem Autor ein wenige
Monate oder nur Wochen zurückliegendes Ereignis als Ursache eines über
anderthalb Jahre früher stattgehabten Vorfalls angesehen wird. Eine der-
maßen zeitlich verkehrte ursächliche Verknüpfung bei einem gleichzeitig
oder wenige Wochen «darauf schreibenden Autor ist mehr wie unwahr-
scheinlich. Dazu kommt anderseits, daß die vorgebrachten Nachrichten,
abgesehen von dem Eingreifen des Kaisers, garnicht so verworren sind,
wie Sackur meint. Gregor wird richtig als „natione Romanus“ bezeichnet,
ferner sein frommes Leben hervorgehoben, auch durchaus im Einklang mit
anderen Quellen. Überhaupt spiegelt die Darstellung die Stimmung wieder,
die zur Zeit der Erhebung Gregors in den Reformkreisen verbreitet war.
Ich kaun daher Sackurs Erklürung nur für durchaus unbefriedigend
halten.
* Kaiserzeit lII, S. 659. 3 Neues Archiv 14 S. 406 ff.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 179
Rudolfus nicht, wie man bisher annahm, in Cluni sein Werk
vollendet, sondern in dem entlegenen Kloster Saint-Germain
d'Auxerre. Es konnte gut die Hälfte des Jahres 1046 darüber
hingehen, bis die Nachrichten von den römischen Vorgängen in
diese stille Klause drangen.
Nur daran muß unbedingt festgehalten werden, daß Rudolfus
von der Schuld Gregors nicht die leiseste Ahnung hat. Diese
war aber schon zu Beginn von Heinrichs Römerzug, also vor der
Synode von Pavia auch diesseits der Alpen verbreitet. Den Be-
weis hierfür erbringt ein Brief Odilos! von Cluni an Heinrich II.
Er war bestimmt, Heinrich bei seinem Aufenthalt in Pavia zu
erreichen, und riet ihm, wenn auch in dunklen Wendungen, zur
Absetzung Gregors. Nun schrieb zwar Rudolfus nicht in Cluni,
und er brauchte daher von diesen Vorgängen keine Kenntnis zu
haben. Sobald aber die Kunde von Heinrichs Römerzug und
gar von der Synode von Pavia und ihren Verhandlungen bis zu
ihm gedrungen wäre, mußte er notwendig zugleich die frag-
würdige Erhebung Gregors erfahren; dadurch würde das diesem
gespendete Lob unmöglich. Es ergibt sich daher aus Rudolfus’
eigenem Bericht eine innere Unwahrscheinlichkeit dafür, daß die
Synode von Pavia überhaupt noch zu seiner Kenntnis gelangt sei.
Gegen die Verlegung von Heinrichs antisimonistischem Vor-
gehen nach Pavia spricht also erstens die Heinrich in den Mund
gelegte Rede selbst, nach der auch das Haupt der Kirche durch
Simonie befleckt war, und zweitens die Unmöglichkeit, daß
Rudolfus von der Synode von Pavia Kunde erhalten habe, ohne
zugleich auch von der Schuld Gregors zu hören. Ferner wird
das von Steindorff für Pavia geltend gemachte Argument dadurch
entkräftet, daß die Bezugnahme auf Italien durch den Zusammen-
hang mit der folgenden Erzählung motiviert wird. Freilich ist
dieses Resultat rein negativer Natur, aber wie so oft im Mittel-
alter, muB man sich auch hier mit der Kenntnis des Vorganges
und der allgemeinen Verweisung in die Jahre 1044—1046, wie
Giesebrecht tut, genügen lassen, solange nicht neue Anhalts-
! Der Brief ist von Sackur im Neuen Archiv 24 veröffentlicht und be-
sprochen. Die dort gegebene Erklärung scheint mir durchaus zutreffend
und ich schließe mich ihr an. Die betreffende Stelle lautet: „Unum dicam
apertius, quod, si celatum fuerit, ut multum timeo, diiudicabitur acrius:
Quod ille perdit qui totum dedit, non debet ille possidere qui totum tulit.“
EA
180 Hedwig Kromayer.
punkte auftauchen, die eine genaue Datierung gestatten. Über
der Synode von Pavia aber liegt mit Ausnahme des Rang-
streites vollkommenes Dunkel, und wir sind auf Vermutungen an-
gewiesen, die allerdings wohl nicht fehlgehen werden mit der
Annahme, daß schon hier die römischen Verhältnisse zur Sprache
gekommen sind.!
Der nächste wichtige Punkt in den Ereignissen von 1046
ist die Zusammenkunft Heinrichs HI. mit Gregor VI. zu Piacenza.
Sie wird uns von Hermann v. Reichenau, Bernold?, Arnulf
v. Mailand? und Bonizo berichtet; es ist daher an ihr keinesfalls
zu zweifeln, ebensowenig wie au der ehrenvollen Aufnahme, die
Gregor bei Heinrich gefunden hat, da sie sowohl von Hermann
wie von Bonizo erwähnt wird.
In der Erzählung Bonizos haben wir aber ein plus. Nach
ihm hat der König Gregor gebeten, ihm entgegen zu kommen.
Wir haben oben gesehen, wie vorsichtig man Dingen gegenüber
sein muß, die von Bonizo allein überliefert werden. So fragt
man, ob bei diesem Bericht nicht irgend welche Tendenz zu-
grunde liegt?
Man setze den Fall, Gregor sei ungebeten dem König bis
Piacenza entgegen gezogen. Was bedeutet dies? Er fühlt, daß
mit dem Herannahen des Königs auch für ihn die Entscheidungs-
‘stunde kommen wird. Daher gilt es, diesen, wenn irgend mög-
lich, für sich zu gewinnen und mit ihm vor dem Zusammentritt
einer Synode zu einer Verständigung zu kommen. Nichts ist
daher natürlicher, als daß Gregor dem König entgegen geht.
Allerdings liegt in diesem Akt gewissermaßen die Anerken-
nung des königlichen Rechts oder wenigstens des entscheidenden
Einflusses auf die Lösung der kirchlichen Wirren. Dies aber ist
gerade der Punkt, den Bonizo nicht zugestehen will und der ihn
daher von Anfang bis zu Ende zu Zusätzen und Verdrehungen
der Tatsachen veranlaßt. Ganz anders liegt die Sache, wenn der
Wunsch einer Zusammenkunft von denı König ausging. Dann
ist er es, der eine Verständigung mit demjenigen Papst sucht,
der damals die Macht in Händen hat. Es ist klar, daß eine
solche Lage der Dinge viel besser in die Darstellung Bonizos
paßt, nicht aber in den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse. Wie
! Siehe Steindorff I S. 311. 2 SS. V, S. 425. s SS. VIII, 17.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 181
der Hergang auf der Synode von Sutri zeigt, stellte sich Hein-
rich durchaus auf den streng reformatorischen Standpunkt, nach
dem jede durch Simonie erlangte Würde unrechtmäßig war.
Warum sollte er eine Aussprache mit dem Papst suchen, von
dem er noch nicht wußte, ob er ihn schuldig oder nicht schuldig
finden würde? Es wird also auch das rogatus a rege Bonizos,
das Steindorff! schon mit einem Fragezeichen versehen hatte,
ganz einfach zu streichen sein.
In welche Schwierigkeiten man gerät, wenn man es bei-
behält, zeigt die Darstellung Haucks, der sich deshalb genötigt
sieht, nach der Zusammenkunft von Piacenza eine Schwenkung
in der Politik Heinrichs anzunehmen, und nun auf Kombinationen,
die in den Quellen keinen Anhalt finden, angewiesen ist, um
wiederum für diese Schwenkung irgend welchen Grund herbei-
zubringen. Nichts deutet an, daß Heinrich vor und nach Piacenza
einen verschiedenen Standpunkt in der Beurteilung der römischen
Verhältnisse eingenommen habe. Allerdings haben wir keine
Äußerungen von ihm, die uns einen Einblick in seine Absichten
gestatteten. Aber betrachtet man sein ganzes Auftreten den MiB-
bräuchen der Kirche gegenüber, so kann kein Zweifel sein, daß
er von Anfang an gewillt war, in Rom einen einwandfreien Papst
zur allgemeinen Anerkennung zu bringen. Freilich hat er nicht
alle simonistischen Bischöfe beseitigt, und hierauf beruft sich
Hauck für seine Annahme, daß Heinrich keineswegs seiner Grund-
sätze wegen zur Absetzung des Papstes gezwungen war. Aber
dem Papst gegenüber war das etwas wesentlich anderes. Was
an den Gliedern der Kirche nicht gleich ausgerottet werden
konnte, durfte keineswegs am Haupt geduldet werden. Man
wende nicht ein, daß Heinrich mit seinem Eingreifen zu lange
gezögert habe, als daß man diesen Eifer wider die MiBbräuche
voraussetzen könne. Erst jetzt, da er selbst die Kaiserkrone er-
langen wollte, wurde die Frage für ihn akut. Von einem simo-
nistischen Papst sich die Krone aufs Haupt setzen zu lassen,
hätte ihn selbst unter die Simonie gebeugt, ihn selbst derselben
schuldig gemacht. Man wird daher mit Recht annehmen können,
daß Heinrich mit der Absicht nach Italien gekommen sei, die-
! Jahrbücher Heinr. III, Band I, S. 311, Anm. 5.
? Kirchengeschichte III S. 586 ff.
182 Hedwig Kromayer.
jenigen Päpste, die sich als schuldig erfinden würden, ihrer Würde
zu entkleiden. Freilich mußte dies erst auf einer allgemeinen
Synode, auf der auch die Angeklagten sich verteidigen konnten,
festgestellt werden. So erscheint es ganz natürlich, daß Heinrich
eine gewisse Zurückhaltung bewahrt und wir von seinen Ab-
sichten nichts erfahren. Er wollte dem Urteil der Synode nicht
vorausgreifen.
Man könnte noch einwenden, daß die ehrenvolle Aufnahme,
die Gregor von Heinrich in Piacenza bereitet wurde, darauf deute,
daß Heinrich in ihm den rechtmäßigen Papst sah. Aber dies ist
hierfür kein Beweis. Ähnlich nahm auch Heinrich II. den zu
ihm nach Deutschland kommenden Gegner Benedikts VIIL Gregor,
mit allen Ehren auf!, ohne deshalb nachher für seine Ansprüche
einzustehen.
Von Piacenza aus reisten Gregor VI. und Heinrich III. ge-
meinsam weiter nach Sutri. Arnulf von Mailand und Hermann
von Reichenau berichten hierüber allerdings nichts, wohl aber
Bonizo.® Da an dieser Stelle eine tendenziöse Erfindung nicht
vorliegen kann, hingegen die natürlichste und einfachste Annahme
die einer gemeinsamen Reise des Kaisers und Papstes ist, so liegt
kein Grund vor, hier an der Nachricht Bonizos zu zweifeln."
Freilich scheinen andere und besser beleumdete Quellen
Bonizo zu widersprechen. Es sind Desiderius* und die Annales
Romani. Beide melden, der König habe Gregor aufgefordert
nach Sutri zu kommen. Dies läßt sich nicht mit der Nachricht
bei Bonizo vereinigen; denn reisten Kaiser und Papst zusammen,
so war eine Aufforderung nach Sutri zu kommen überflüssig.
Da nun Annales Romani und Desider glaubwürdiger sind als
Bonizo, so müßten wir ihnen folgen und Bonizos Darstellung
fallen lassen. So verführt auch Hauck. In diesem Falle könnte
! Thietmar, SS. III, S. 835.
? Sicque pergentes simul venerunt ad Sutriam. Lib. de lite I S. 585.
3 Man könnte vielleicht daran denken, daß Bonizo die gemeinsame
Reise erfunden habe, um die Vorladung des Papstes nach Sutri auszuschalten.
Dagegen spricht aber, daß Bonizo den König eine Bitte um Berufung der
Synode aussprechen läßt. Diese Bitte konnte der König ebensogut in
Piacenza an den Papst richten wie in Sutri. Um die Vorladung zu elimi-
nieren, war eine Erfindung der gemeinsamen Reise also nicht nötig.
* Acta Sanct. ord. S. Benedicti IV, 2 (Ed. Mabillon) S. 460.
5 Annales Romani SS. V, S. 469.
engl
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 183
man aber noch andere Erwägungen anstellen. Desider sowohl
wie Annales Romani wissen nichts von der Zusammenkunft in
Piacenza, folglich auch nichts von der gemeinsamen Reise. Nun
erscheint aber Gregor auf der Synode von Sutri. Es liegt daher
für sie keine andere Möglichkeit vor, als daß er sich dort auf
Aufforderung Heinrichs eingefunden habe. Ihr Bericht von der
von Heinrich ausgegangenen Einladung erklärt sich völlig zwang-
los aus ihrer Unkenntnis der Zusammenkunft von Piacenza. Es
liegt somit kein Grund vor, Bonizos Glaubwürdigkeit in diesem
Punkt anzuzweifeln.
So gelangte Heinrich „cunctis bene cedentibus“, wie der
Reichenauer Analist berichtet, bis nach Sutri, wo die große Ent-
scheidung fallen sollte.
Die Einberufung der Synode erfolgte durch den König.
Daran kann trotz der entgegenstehenden Behauptung Bonizos!
nicht gezweifelt werden. Sie wird durch die Annales Altahenses ?
und Corbeienses®, wenn auch nicht direkt, so doch durch die Art,
wie die Synode von Sutri an die von Pavia angereiht wird, und
durch die Annales Roman? gestützt. Auch Desiderius von Monte
Cassino führt die Versammlung der Synode auf den König zu-
rück, während die andern Quellen sich nicht darüber äußern. So
steht Bonizo mit seinem entschieden tendenziösen Bericht, daß
der König den Papst gebeten habe, die Synode zusammenzurufen,
völlig allein.
Das Präsidium der Synode nahm der König wie in Pavia
so auch in Sutri für sich in Anspruch. Er fühlte sich als höchster
weltlicher Herrscher der Christenheit auch berufen, in kirchlichen
Dingen die Entscheidung zu treffen. Es geht dies aus den eben
erwähnten Berichten der Annales Corbeienses, Altahenses und
Romani deutlich hervor, nach denen Heinrich durchaus als Leiter
der Versammlung erscheint. Dem steht nun, wie schon so oft,
der Bericht Bonizos, gegenüber, der in diesem Falle noch durch
eine andere Quelle, Desiderius®, gestützt wird und daher doch mit
einem Wort berührt werden muß. Nach Bonizos Darstellung
nahm Heinrich an der Synode überhaupt nicht teil; seine letzte
Handlung ist die Bitte an Gregor, eine Synode zu berufen. Dieses
1 Lib. d. lite I S. 586. 2 SS. XX, S. 808. 3 SS. III, S. 6.
‘83. V, S. 469. 5 Mabil. IV,» S. 460. 8 Mabil. IV,2 S. 460.
184 Hedwig Kromarer.
gänzliche Streichen des Königs aus den Verhandlungen von Sutri
kennzeichnet und richtet zugleich den Bericht Bonizos. Maß-
voller und daher glaubwürdiger tritt Desider auf; er läßt Heinrich
die Synode berufen, aber dann das Präsidium an Gregor über-
tragen. Aber auch Desider ist Parteimann und zwar Gregorianer,
wie aus der Darstellung des Herganges in Sutri im weiteren
Verlauf noch deutlicher hervortritt. Es liegt daher kein Grund
vor, in diesem Punkt seiner Angabe zu folgen, zumal sie sich
mit dem weiteren Gang der Ereignisse nicht wohl vereinigen
läßt. Mit Recht weist Hauck darauf hin, daß die Übertragung
des Präsidiums an Gregor eine Anerkennung seiner päpstlichen
Würde in sich schloß, die das Vorgehen gegen ihn nur unnötig
erschweren konnte.
Was den Umfang der Synode von Sutri anbetrifft, so sind
die darauf bezüglichen Ausführungen Steindorffs! in der neueren
Literatur mit Recht zu allgemeiner Anerkennung gelangt. Alle
Darsteller lassen die Absetzung Silvesters und Gregors in Sutri,
die Benedikts in Rom erfolgen. Es erübrigt daher, an dieser
Stelle nochmals darauf einzugehen. Jedoch möchte ich nach der
Betrachtung der Verhandlungen gegen Gregor mit einem Wort
auf das Warum der Absetzung Benedikts erst in Rom zurück-
kommen.
Silvester und Gregor, die beiden Gegenpäpste, waren auf der
Synode erschienen? Man begann mit der Untersuchung gegen
den ersten der beiden.” Es war dies der gegebene Gang, einmal
weil Silvester zeitlich früher als Papst aufgetreten war als Gregor*
und zweitens weil seine Schuld, die Usurpation des päpstlichen
Stuhls, weit klarer zu tage lag.
Das Urteil über ihn war daher leicht zu fällen. Er wurde
abgesetzt. Über sein weiteres Schicksal schweigen die meisten
Quellen. Nur Bonizo und Annales Romani berichten darüber;
nach letzteren wurde er, wie auch die beiden anderen Päpste, ex-
kommuniziert. Da dies jedoch für die anderen beiden, wie weiter
unten gezeigt werden soll, falsch ist, so können die Annales
Romani auch nicht für Silvester maßgebend sein. Bonizo erzählt,
man habe ihn der bischöflichen Würde entkleidet und in ein
1 Jahrbücher I S. 501ff. * Benzo SS. XI, S. 670. ° Bonizo a. oO.
* Nicht mit Benedikt IX, der, wie im ersten Teil gezeigt wurde, ja
nicht mehr Papst war, und daher nicht in Betracht kam.
age, EE +
mm
= ke Si
r =
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 185
Kloster geschickt. Dieser Bericht hat viel Wahrscheinlichkeit
für sich, da er der im Mittelalter allgemein üblichen Sitte entspricht.
Weit schwieriger waren die Verhandlungen über Gregor VI.
Er hatte in weiten Kreisen Anerkennung gefunden und tatsächlich
seit anderthalb Jahren die Regierung des päpstlichen Stuhles
geführt. Es galt zunächst Untersuchung seiner Schuld, die, wie
aus dem ersten Teil erinnerlich, nicht so offen zu tage lag. War
diese festgestellt, so mußte das Urteil gefunden werden. Wie
sich über diese Frage Widersprüche in den Quellen finden, so
weichen auch die neueren Darstellungen in dem Punkt der Ver-
urteilung Gregors immer noch voneinander ab, trotz der gründ-
lichen Besprechung dieser Frage bei Steindorf. Es sind die
beiden Ansichten Selbstabsetzung, resp. Abdankung, oder Ab-
setzung durch König und Synode, die sich gegenüberstehen. Zur
Entscheidung hierüber gilt es eine genaue Prüfung der Quellen
vorzunehmen. |
Der Verurteilung Gregors ging eine eingehende Untersuchung
seiner Schuld voraus. Hierüber berichten unter den gleichzeitigen
Quellen Hermann v. Reichenau!: ,causaque erroneorum pontificum
diligentius ventilita“ und Chronicon S. Benigni Divionis?: exami-
nata eorum culpa“. Ferner von späteren Desiderius: „res agitari
ac discuti a synodo coepta est“ und Bonizo, der überhaupt den
ausführlichsten Bericht über. die Verhandlungen bringt. Aus
diesen Stellen geht hervor, daß man in gründlicher Weise zu-
nächst die Schuldfrage erledigte, wobei man übereinstimmend zur
Bejahung derselben kam. Es hatte also augenscheinlich seit der
Wahl Gregors ein Umschwung in der allgemeinen Meinung statt-
gefunden, und wir werden nicht fehlgehen, den Grund dafür in
dem Bekanntwerden des Kaufpaktes zwischen Gregor und Benedikt
zu suchen.
Ferner ist die gründliche Untersuchung ein Beweis dafür,
wie ernst es Heinrich III. selbst mit dem Urteil in dieser Sache
nahm; es war ihm tatsächlich darum zu tun, das Recht um des
Rechtes willen zur Geltung zu bringen und nicht aus politischen
Gründen, wie man konsequenterweise annehmen muß, wenn
Heinrich sich erst nach der Zusammenkunft in Piacenza zur Ab-
setzung Gregors entschlossen hätte.
1 SS. V, S. 126. ? SS. VII, S. 237.
186 Hedwig Kromayer.
Nachdem die Schuldfrage entschieden war, mußte das Urteil
erfolgen. Es war klar, daB der simonistische Papst sein Amt
nicht länger behaupten konnte. Er hatte sich des Pontifikats
ebenso unwürdig gemacht wie Silvester III. So berichten die
meisten Quellen die Absetzung dieser beiden, ohne irgendwelchen
Unterschied bei dem Verfahren gegen sie anzudeuten.! Alle
stimmen darin überein, daß Gregor in rechtmäßiger Weise von
Heinrich uuter Mitwirkung der Synode abgesetzt sei. Ihre Aus-
drucksweise ist bestimmt und deutlich und läßt ein Mißverstehen
der Auffassung der Schreiber nicht zu. Feruer tritt in der Dar-
stellung hervor, daß man das Vorgehen des Königs als durchaus
gerecht empfand. Dafür zeugen Wendungen wie „canonice et
iuste iudicando“ (Ann. Rom.), „iusto iudicio“ (Benzo), „canonica
et imperiali censura“ (Siegebert), „legaliter“ (Papstbuch), „secun-
dum instituta canonum“ (Ann. Corb.). Die verschiedenartigsten,
durchaus voneinander unabhängigen Quellen zeigen hiermit die
gleiche Auffassung: Absetzung Gregors durch den König und
zwar in gesetzmüßiger Weise. Es ist dies zugleich ein Beweis
dafür, wie das Eingreifen des Kaisers in kirchlichen Dingen noch
in weiten Kreisen gebilligt wurde. Daß sich auch die Opposition
dagegen schon regte, die unter Heinrich IV. so übermächtig
wurde, werden wir weiter unten sehen.
Gegen diese Auffassung stehen nur drei Berichte: Bonizo,
1 Ann. Romani: „Et Johannem Sabinensem episcopum, cui posuerunt
nomen Silvester, et Johannem archipresbyterum cui posuerunt nomen Gre-
gorius... canonice et juste judicando, sacris et religiosis episcopis hec per
canones ostendendo perpetue anathematem obligavit.‘ A. a. O. Benzo:
„Facta est autem ibi synodus ubi sedente rege cum pontificibus uterque
eorum iusto iudicio est condempnatus. SS. XI, S. 670. Siegebert von
Gembloux: „Rex Heinricus contra eos Romam vadit... eis canonica im-
periali censura depositis... SS. VI, 8.358. Anonymus Haserensis: „Glorio-
sus imperator... habita generali synodo, duos simoniacos uno die abiecit“.
SS. VII, S. 264. Adam v. Bremen: „Ubi depositis, qui pro apostolica sede
certaverant, Benedicto, Gratiano et Silvestro scismaticis“. SS. VII, S. 337.
Ann. Altah.: „Omnes (tres pape qui omnes pariter superstites fuerunt illo
tempore) in hac sinodo iudicati deponuntur“. Ferner die zuverlässigen
Ann. Corbeiens.: „Secunda (synodus) Sutriae, in qua in praesentia regis
secundum instituta canonum depositi sunt papae duo, medius et ultimus.
SS. III, S. 6. Nur von Absetzung Gregors reden: Hermann v. Reichenau,
Papstbuch, Marianus Scotus (SS. V, S. 557), Ann. Weissenb. (SS. III, S. 70),
Arnulf v. Mailand (SS. VIII, S. 17).
- ——m qA-
me
ee 2 me —— Eure
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 187
Desiderius und Bernold; alle drei schrieben zur Zeit des Kampfes
zwischen Heinrich IV. und der Kirche, als die Gemüter auf das
heftigste erregt waren und alle für oder wider das Kaisertum
Partei ergriffen hatten. Nach Bernold legt der Papst freiwillig
und zwar gern sein Amt nieder! Nach Desider entschloß er
sich zur Abdankung, als er sah, daß die Verhandlungen gegen
ihn einen ungünstigen Verlauf nahmen?; nach Bonizo schließlich
wurde er durch die Synode auf seine Schuld aufmerksam gemacht
und verzichtete daraufhin auf seine päpstliche Würde.” Die
gregorianische Parteifärbung dieser drei Berichte ist allgemein
anerkannt. Dazu kommt, daß sie zwar in der Abdankung Gregors
übereinstimmen, sonst jedoch starke Verschiedenheiten aufweisen.
Dabei kommt der Bericht des Desider der Wahrheit wohl noch
am nächsten. Es ist die Unmöglichkeit sich zu behaupten, die
Gregor veranlaßt seine Würde niederzulegen. Bei Bonizo kann
man zwar indirekt durch die längere Hin- und Widerrede er-
kennen, daß der Papst seine Stellung gern behaupten will, es ist
aber nicht die Macht, vor der er zurückweicht, sondern die
Erkenntnis seiner Schuld und die ihm in Aussicht gestellten
Höllenstrafen bestimmen ihn, seinem Amt zu entsagen. Bernolds
Begründung des Rücktritts schließlich ist ganz tôricht. Da müßte
Gregor wirklich der „mire simplicitatis vir“ gewesen sein, wenn
er erst für schweres Geld eine Würde erstrebt, die er später froh
ist wieder los zu sein.
So herrscht zwischen diesen drei Quellen nicht einmal Über-
einstimmung, und Steindorff* hat sich daher mit Recht von ihren
Berichten ferngehalten. Er hat auf die erdrückende Mehrzahl
1... qui (Gregor) tamen postmodum apud Sutriam in synodo non
invitus pastorale officium deposuit. SS. V, S. 425.
? Sed postquam ..., res agitari ac discuti a synodo coepta est, agnos-
cens se non posse iuste honorem tanti sacerdotii administrare, ex ponti-
ficali sella exsiliens, ac semetipsum pontificalia indumenta exuens, postulata
venia summi sacerdotii dignitatem deposuit. (Edit. Mabillon IV,2 S. 460).
° „Melius est enim tibi.... pauperem hic vivere... quam cum Simone
mago... in eternum periret. Quibus auditis sententiam in se protulit:
„Ego Gregorius episcopus... propter turpissimam venalitatem symoniace
hereseos,... a Romano episcopatu iudico me submovendum“. Et adiecit:
„Placet vobis hoc?! Et responderunt: Quod tibi placet et nos firmamus“.
Lib. de lite I, 585.
* Jahrbücher I S. 506.
188 Hedwig Kromarer.
der Quellen hingewiesen, die diesen dreien gegenüberstehen.
Dennoch halten Hauck! und Langen? im Gegensatz zu Steindorff
an der Selbstabsetzung Gregors fest, indem sie auf den Unter-
schied zwischen Selbstabsetzung und Abdankung hinweisen. Der
Grund, der beide hierzu bestimmt, liegt in dem allerdings
allgemein anerkannten Grundsatz, daB der Papst von niemand
gerichtet werden dürfe. So hatte einst Karl der Große sich des
Urteils enthalten und Papst Leo sich selbst durch einen Eid
reinigen lassen; so hat später Alexander IL auf der Synode zu
Mantua erklärt, es sei nicht recht, daß die Jünger den Meister an-
klagten oder richteten.® Der Grundsatz bestand also, das kann nicht
bezweifelt werden; er ist jedoch nicht immer zur Anwendung ge-
kommen. Ein Beispiel hierfür bietet Otto I. Als Papst Johannes
auf seine Vorladung hin bei der am 4. Dezember 963 abgehaltenen
Synode nicht erscheint, wird das Urteil über ihn gefällt, und er
wird abgesetzt. Somit ist es durchaus möglich, daß auch Heinrich
sich bei dem anomalen Zustand, in dem sich die Kirche befand,
über den allgemein gültigen Grundsatz hinweggesetzt hätte.
Die oben angeführten Quellen sind hauptsächlich deutschen
Chroniken entnommen; sie standen also den Ereignissen ferner
und konnten vielleicht schlecht unterrichtet sein. Es gibt aber
Aussagen von Zeitgenossen, ja von an der Synode Beteiligten,
die also von größter Kompetenz sind, und die ebenfalls die Be-
seitigung Gregors als Absetzung bezeichnen.
Hierher gehört vor allem eine Stelle aus dem Brief Clemens’ II.
an sein Bistum Bamberg. Da heißt es: „Cum... illa Romana
sedes, heretico morbo laboraret et Heinrici imperatoris augusti
praesentia ad hoc invigilaret, ut huius modi egritudinem pro-
pulsaret, explosis tribus illis, quibus idem nomen papatus
rapina dederat... nostram indignissimam mediocritatem ... voluit
elegi“.* Das „explosis tribus illis“ enthält erstens eine vollkommene
Gleichstellung Gregors, Silvesters und Benedikts, was im folgen-
den Satz noch schärfer hervortritt, und läßt zweitens die Art der
Absetzung klar und deutlich erkennen. Dieses eine Zeugnis eines
Augenzeugen sollte meines Erachtens schon genügen, um die
Unglaubwürdigkeit der drei späteren päpstlich gefärbten Quellen
! Kirchengeschichte III S. 589.
? Geschichte der römischen Kirche III S. 438.
® Ann. Altah. (SS. XX, S. 818). 4 SS. IV, S. 800.
se
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 189
darzutun. Wir können aber noch mehr Aussagen und zwar sehr
gewichtige gegen sie ins Feld führen. Dazu gehören die Äuße-
rungen von Petrus Damiani, ebenfalls einem Zeitgenossen. Er
kommt in seinen Schriften nur gelegentlich auf die Vorgänge des
Jahres 1046 zu sprechen, so daß wir leider keinen ausführlichen
Bericht von ihm haben. Dennoch ist das, was er sagt, von der
größten Bedeutung dadurch, daß seine Worte keine allgemeine
Zusammenfassung bilden, sondern auf eine genaue Kenntnis des
Vorgangs hinweisen. In seiner Apolog. ob dimissum episcop.
heißt es: „Super quibus (Benedikt und Gregor) praesente Henrico
imperatore, cum desceptaret postmodum synodale concilium, quia
venalitas intervenerat, depositus est qui suscepit; non excom-
municatus est qui deseruit“.! Auch hier läßt das depositus est
eine Selbstabsetzung Gregors schlechterdings nicht zu.
Die beiden eben angeführten Stellen stammen aus Kreisen,
die mit den Vorgehen Heinrichs einverstanden waren. Wir haben
aber auch Zeugnisse von Männern, die sein Verhalten tadelten,
weil er durch die Absetzung des Papstes gegen die Grundsätze
der Kirche verstoßen habe. Es sind dies erstens Wazo von Lüttich
und zweitens der anonyme Verfasser einer Schrift de ordinando
pontifice*, die im Jahre 1047—1048 wahrscheinlich von einem
Lothringer verfaßt wurde.
Wazo von Lüttich trat nach dem Tode Clemens’ II. dafür
ein, da der damals noch lebende Gregor VI. wieder auf den
päpstlichen Stuhl erhoben werde. Er tat dies unter der Voraus-
setzung, daß Gregor rechtmäßiger Papst sei? Nach seinen Aus-
führungen wurde Gregor abgesetzt von jemand, der kein Recht
dazu hatte, und besaß mithin noch Ansprüche auf den päpstlichen
Stuhl. Diese Ausdrucksweise und Auffassung ist jedoch unmög-
! Petrus Damiani, Werke II S. 441 (Edit. Migne, Band 145).
? Lib. de lite I, 8 und Forschungen XX S. 572; hier auch von Beyer
besprochen.
> Recogitet serenitas vestra, ne forte summi pontificis sedes depositi,
a quibus non oportuit, ipsi divinatus sit reservata, cum is, quem vice
eius ordinari iussistis defunctus, cessisse videatur eidem adhuc superstiti.
Quocirca .... desinat sublimitas vestra aliquem in eius locum, qui superstes
est, velle instituere, quia nec divinas nec humanas leges certum est con-
cedere hoc, astipulantibus ubique sanctorum patrum tam dictis quam
scriptis, summum pontificem a nemine nisi a solo Deo diiudicari debere.
Anselmi Gesta episcop. Leodiens. SS. VII, S. 228.
190 Hedwig Kromayer.
lich, wenn Gregor sich selbst abgesetzt hat. Denn dann hitte
er sein Amt auf rechtmäßige Weise verloren, d. h. es wäre der
Anschauung, daß der Papst von niemand gerichtet werden dürfe,
Genüge geleistet. Von Ansprüchen Gregors konnte dann ebenso-
wenig die Rede sein, wie von solchen Benedikts, nachdem er
freiwillig verzichtet hatte. Gerade was Hauck als Grund anführt,
warum Heinrich die Form der Selbstabsetzung gewählt haben
mußte, nämlich daß dadurch die kirchlich-rechtliche Opposition
beseitigt wurde, das trat nicht ein. Das Verhalten der eifrigen
Kirchenrechtler ist der beste Beweis dafür, daß Gregor VI. tat-
sächlich abgesetzt wurde.
Noch deutlicher tritt dieser Widerstand gegen des Königs
Vorgehen in der andern oben erwähnten Schrift hervor. In ihr
zeigt sich der ganze Haß des kirchlichen Doktrinarismus gegen
den Eingriff einer weltlichen Macht in kirchliche Angelegenheiten.
Heinrich III. ist dem Verfasser der imperator nequissimus!, der
sein Vorgehen gegen den Papst mit Unkenntnis der anerkannten
Grundsätze beschönigen will? Nachdem der Verfasser durch
zahlreiche aus Pseudo-Isidor genommene Stellen die Richtigkeit
seiner Behauptung, daB kein Laie einen Bischof richten dürfe,
belegt hat, bricht er in die Worte aus: „Post has itaque sancto-
rum prohibitiones, post in apostolicae sedis veneratione tot insti-
tutas sanctiones, imperator iste Deo odibilis non dubitavit
deponere, quem ei non licebat eligere; elegit quem non erat
fas doieere "7 Wie wäre diese Wendung, ja wie wäre der größte
Teil der Schrift überhaupt zu verstehen, wenn Heinrich zur Be-
seitigung Gregors die Form der Selbstabsetzung gewählt hätte!
Dann richtete sich dieser ganze Widerstand gegen etwas gar
nicht Vorhandenes, und man begriffe nicht, wo er herkäme.
Gerade weil diese Form nicht gewählt wurde, darum trat die
Opposition in dieser Weise auf.
1 Lib. de lite I. S. 12.
? At ille coactor culpam offensionis a se ita removet, si removere sit,
` quod evacuari non potest., ‘Cum illiteratus’, inquit, ‘vel nulla aecclesiastica
auctoritate instructus essem, putavi ex regimine meo esse quod factum
est? A.a.0 8.13.
8 Lib. d. lite I. S. 14. Eine interessante Beleuchtung der Neben-
umstände bietet auch folgende Stelle der Schrift: „Sed haec objectio in
confusionem eius retorquebitur, a quo in captione sua coactus est, ut
tristis et invitus confiteretur.
nl — -—
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 191
Wenden wir nun nochmals den Blick zurück auf die zahl-
reichen Quellen, die ohne tendenziöse Entstellung kurz und
sachlich die Absetzung Gregors berichten, auf die gelegentlich
gemachten Äußerungen von Zeitgenossen, die mit diesen Quellen
übereinstimmen und schließlich auf die Opposition, die gerade
durch diese allgemein bezeugte Absetzung Gregors hervorgerufen
wurde, so wird man bei ruhiger Überlegung nicht umhin können,
die drei entgegenstehenden Berichte von Bonizo, Desiderius und
Bernold als tendenziöse Entstellung des Sachverhalts zu ver-
werfen. Es kann nach den oben angeführten Belegen weder von
einer Abdankung noch von einer Selbstabsetzung Gregors die
Rede sein.
Ferner stimmt diese Darstellung zu dem Verhalten Heinrichs
dem abgesetzten Gregor gegenüber. Hätte dieser sich selbst
seines Amtes entkleidet, so wäre seine Verbannung nach Deutsch-
land nicht nötig gewesen. Bei der wider seinen Willen erfolgten
Absetzung aber konnte er, sobald der König abwesend war, seine
Ansprüche von neuem geltend machen, zumal es ihm auch in
Italien nicht an Anhängern fehlte’, abgesehen von der in Lothringen
auftretenden Opposition.
Mit dem Hinweis auf Gregors Verbannung nach Deutsch-
land ist die Frage nach dem über ihn gefällten Urteil schon
berührt. Er wurde der Simonie schuldig erklärt und verlor
daher sein Amt; soweit stimmen alle Quellen überein. Die Annales
Romani melden darüber hinaus, er sei auch exkommuniziert
worden.” Hiergegen spricht erstens das oben schon angeführte
Zeugnis des Petrus Damiani’; wenn dieser von Benedikt hervor-
hebt, daß er nicht exkommuniziert worden sei, während er von
Gregor im Gegensatz dazu sagt, er sei abgesetzt worden, so kann
man daraus schließen, daß Gregor auch nicht exkommuniziert
worden ist. Zweitens aber ist dagegen geltend zu machen, daß
Hildebrand ihm als Kaplan in die Verbannung folgte; dies war
1 Hierfür ist das Verhalten Hildebrands, des späteren Gregors VII.
beweisend. Ein der strengen Richtung angehörender Mönch, hielt er trotz
der nachgewiesenen Simonie an Gregor fest und teilte seine Verbannung
nach Deutschland.
2 SS. XI. S. 670. ® Siehe Seite 189.
* Bonizo a. a. O., Beno Lib. d. lite II. 878. Gregor von Catina,
SS. XI. 8. 573. Leo von Monte Cassino SS. VI. S. 683.
192 Hedwig Kromayer.
ausgeschlossen, wenn Gregor exkommuniziert war. Die Angabe `
der Ann. Rom. ist daher zu verwerfen. Ferner traf Gregor die
Strafe der Verbannung. Sie wird von dem Papstbuch und einer
Reihe anderer Quellen bezeugt.! Man muß sie auffassen als einen
Akt der Sicherheit, den der König gegen etwaige neue Ansprüche
Gregors ergriff, nicht als eigentliche Strafe, da ein schärferes
Vorgehen gegen Gregor als gegen Benedikt und Silvester sich
nicht rechtfertigen ließe.
Ein Punkt ist in der bisherigen Darstellung des Verfahreus
gegen Gregor noch unberücksichtigt geblieben: wie konnte
Heinrich IlI. sich über den allgemein anerkannten Grundsatz,
kein Papst darf von einem Laien gerichtet werden, hinweg-
setzen? Eine Beantwortung. könnte man in ähnlicher Weise
suchen wie einst bei Otto I. Es herrschten unerhörte Zustände,
so mußte man auch zu unerhörten Mitteln greifen. Aber ein
solches Vorgehen wirkt bei Heinrichs Ill. Charakter befremdend.
Er war ein tiefreligiöser Mensch, dem es Herzensbedürfnis war,
die Kirche zu Macht und Ansehen zu bringen, der daher eifrig
für die Ideen der Reform eintrat und sich auch selbst bis zu
einem gewissen Grade, wenn auch widerstrebend, unter die neu
auftauchenden Ansprüche der Kirche beugte, selbst wo sie sich
gegen die hergebrachten kaiserlichen Rechte richteten. Man
denke nur an sein Verhalten bei der Ernennung Halinards zum
Erzbischof von Lyon oder Brunos von Toul zum Papst. Bei
der Papstabsetzung handelte es sich aber nicht um ein Recht,
das ihm zustand, sondern um eines, daß ihm anerkanntermaßen
nicht zukam. Es liegt hierin eine Schwierigkeit, die wahrschein-
lich auch Hauck zu seiner Ansicht der Selbstabsetzung Gregors
bewogen hat. Es gibt jedoch einen Weg, diese Schwierigkeit
zu umgehen, der zugleich geeignet ist, die Aufeinanderfolge der
Ereignisse zu motivieren. Sie entsteht aus der Annahme heraus,
daß Gregor VI. Papst war. Nun stellte sich aber im Laufe der
Untersuchung heraus, daß er den päpstlichen Stuhl mit Unrecht
in Besitz habe. Auf illegitime Weise hatte er sich die höchste
Würde angeeignet, und wie ein Dieb nicht wohl Eigentümer des
gestohlenen Gutes ist, so war auch Gregor nicht Eigentümer des
Pontifikats. Der allgemein anerkannte Grundsatz von der Unab-
1 Siehe S. 191 Note 4.
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 193
setzbarkeit des Papstes fand also auf Gregor keine Anwendung.
Folglich konnte Heinrich ibn auch mit Hilfe der Synode ab-
setzen, denn das Recht der Jurisdiktion in kirchlichen Angelegen-
heiten nahm er trotz des Widerspruchs der kanonisch-rechtlich
gesinnten Geistlichkeit für sich in Anspruch, wie sein Vorgehen
gegen Erzbischof Widger von Ravenna zur Genüge beweist.!
Man wird daher bei der Annahme bleiben müssen, daß die Synode
unter Heinrichs Einfluß Papst Gregor für abgesetzt erklärte, in
derselben Weise, wie es einst unter Otto I. geschehen war. War
Heinrich in der Lage, die Absetzung Gregors aussprechen zu
lassen, weil er nicht wirklich Papst war, so entstand weiter die
Frage, wer denn eigentlich rechtmäßiger Papst sei. Es konnte
dies niemand anders sein als der Vorgänger Gregors, Benedikt IX.
Nachdem man die Angelegenheit Gregors in dem eben erörterten
Sinne erledigt hatte, wurde es daher notwendig, sich auch mit
Benedikt zu befassen. Wir verstehen nun erst, warum das Urteil
über letzteren nicht schon in Sutri, sondern erst in Rom gefällt
werden konnte. Vermutlich war Benedikt gar nicht nach Sutri
seladen worden, denn er galt ja nicht mehr als Papst, wie schon
früher gezeigt worden ist.
Dieser Annahme widerspricht allerdings Benzo, dem zufolge
Heinrich alle drei Päpste nach Sutri berufen hätte, aber nur
zwei seien der Ladung gefolgt.” Benzo ist jedoch in seinem
Bericht nicht zuverlässig; so läßt er Benedikt auch in Sutri ab-
setzen; ferner wird Benedikt exkommuniziert, was nach Petrus
Damianis glaubwürdiger Aussage nicht geschah. Durch diesen
doppelten Irrtum in bezug auf die Person Benedikts muB uns
zum mindesten der dritte von Benzo berichtete Punkt sehr
zweifelhaft erscheinen. Wo die Erklärung der Ereignisse weit
einfacher und ungezwungener ohne Bezugnahme auf diese frag-
würdige Stelle Benzos geschehen kann, steht daher meines Er-
achtens nichts im Wege, dieselbe unberücksichtigt zu lassen.
Und so liegt es hier. Wenn Benedikt wirklich nach Sutri ge-
laden war, so begreift man nicht, warum man nicht mit seiner
Absetzung, als dem ältesten Besitzer des päpstlichen Stuhls be-
gonnen hätte. Sein Nichterscheinen kann hier nicht in Betracht
kommen, urteilte man doch in Rom über den Abwesenden. Er kam
ai m m m ———
1 Sıehe Steindorff I. S. 297. 3 SS. XI. S. 670.
Histor. Viertoljahrschrift. 1907. 2. 13
194 Hedwig Kromayer.
aber gar nicht als Papst in Betracht; es bestand nur ein Schisma
Silvester-Gregor. Mit ihm hatte die Synode sich zu befassen.
Ganz anders aber wurde die Sachlage von dem Augenblick
an, wo Gregor nicht mehr als Papst anerkannt wurde, wo man
also den zwischen ihm und Benedikt stattgehabten Handel für
ungültig erklärte. Dann trat Benedikt in alle von ihm freiwillig
aufgegebenen Rechte wieder ein; dann war er rechtmäßiger Papst
trotz seines Verzichts. Da an eine Zurückführung Benedikts
nicht gedacht werden konnte, so mußte dessen Verzicht durch
den Urteilspruch einer Synode bestätigt werden. Es erfolgte
daher die Vorladung Benedikts vor eine neue Synode in Rom;
da er nicht erschien, wurde sein Rücktritt durch eine förmliche
Absetzung bekräftigt. Weiteres Vorgehen gegen ihn erschien
überflüssig. Sein geistliches Amt hatte er schon niedergelegt;
eine Strafe sprach man nach Petrus Daminani nicht über
ihn aus.!
FaBt man den Verlauf der Dinge in dieser Weise auf, so
erklärt sich die auffallende Verteilung des Absetzungsgeschäfts
auf Sutri und Rom auf die natürlichste Weise Es erklären
sich ferner daraus auch teilweise die ungenauen und verworrenen
Berichte vieler Quellen. Die Schreiber vermochten nicht die
Teilung der Geschäfte zu verstehen, da ihnen die Ursache dazu
unbekannt war, und daher legten sie, was an verschiedenen Tagen
und Orten verhandelt wurde, zusammen. Ferner wird auch die
Haltung Benedikts verständlich. Während der Sedenzzeit Gregors
hatte er keine Ansprüche mehr auf den päpstlichen Stuhl ge-
macht. Nachdem aber sein freiwilliger Verzicht für ungültig
erklärt worden war, machte auch er seine Rechte wieder geltend
ohne Rücksicht auf seine Absetzung durch die Synode zu Rom.
Zwar nicht gleich, denn die Anwesenheit Kaiser Heinrichs und
die allgemeine Anerkennung des neuen Papstes hielten ihn in
Schranken. Aber beim Tode Clemens’ II. trat er mit seinen
Ansprüchen wieder hervor, allerdings ohne sie auf die Dauer
behaupten zu können.
Mit der Berührung der Synode von Rom habe ich eigentlich
das mir gestellte Thema schon überschritten; aber die Absetzung
Benedikts gehört so notwendig zu den vorausgehenden Ereig-
IT... Don excommunicatus est qui deseruit. A. a. O.
y-
Über die Vorgänge in Rom im J. 1045 und die Synode von Sutri 1046. 195
nissen, daß sie keineswegs übergangen werden durfte Erst
durch sie erhielten die Verhandlungen von Sutri ihren Abschluß;
erst jetzt war die Bahn frei zur Neubesetzung des päpstlichen
Stuhls.
Es sei mir gestattet, das Ergebnis der Untersuchung noch-
mals kurz zusammenzufassen. Heinrich III. entschließt sich
aus freien Stücken, nicht auf römische Aufforderung hin zum
Eingriff in die römischen Verhältnisse, als ihm der Augenblick
dazu gekommen scheint. Bei seinem Zug durch Italien hält er
zunächst eine Synode in Pavia ab, auf die aber das bei Rudolfus
Glaber berichtete Vorgehen gegen die Simonie nicht zu verlegen
ist. Von Pavia wendet er sich nach Süden. Bis Piacenza zieht
ihm Gregor VI. aus freiem Entschluß entgegen, um eine Ver-
ständigung mit ihm zu suchen. Dann setzen aller Wahrschein-
lichkeit nach König und Papst gemeinsam die Reise fort. Nach
Sutri -beruft der König eine zweite Synode, die unter seinem
Präsidium zusammentritt. Auf ihr wird zunächst das Urteil über
Silvester gefällt, der abgesetzt und ins Kloster verwiesen wird;
dann wird die Erhebung Gregors gründlich untersucht; er wird
der Simonie für schuldig befunden und darauf von der Synode
auf Befehl des Königs in rechtmäßiger Weise abgesetzt, wodurch
Heinrich die Opposition der streng kirchenrechtlichen Reformer
hervorruft. Gregor verliert seine kirchlichen Würden und geht
in die Verbannung nach Deutschland. Erklärt wird das eigen-
mächtige und doch von den meisten Quellen für kanonisch an-
gesehene Eingreifen Heinrichs durch den Umstand, daB durch
die Bejahung der Schuld Gregors dieser nicht mehr als Papst
angesehen werden kann. Dadurch wird seine Absetzung möglich.
Zugleich aber tritt Benedikt, der vermutlich gar nicht nach Sutri
geladen war, wieder in seine früheren Rechte ein, so daß dadurch
ein Einschreiten gegen ihn nötig und auf der Synode von Rom
ausgeführt wird.
Heinrich III. hat somit tatsächlich drei wirklich vorhandene
Päpste abgesetzt, wie Giesebrecht es verlangt, um damit das von
ihm behauptete dreiköpfige Schisma zu verteidigen; nur daß das
Vorhandensein der drei Päpste in etwas anderer Weise zu er-
klären ist, als er es getan hat.
13*
196
Die Praesentia regis' im Wormser Konkordat.
Von
Ernst Bernheim.
Es ist nicht nach meinem Geschmack, auf oft behandelte
Themata zurückzukommen ohne die bestimmte Aussicht, durch
neue Daten oder neue Gesichtspunkte Resultate gewinnen zu
können, welche von den bisher angenommenen abweichen oder
diese in neuer Weise sicher stellen. Daher würde ich das oben
bezeichnete Thema nicht wieder zur Sprache bringen, wenn ich
nicht die erwähnte Aussicht hätte, namentlich durch Verfügung
über ein neues Datum, das für die Frage von nicht geringer
Bedeutung ist. Dieses Datum teile ich zunächst mit.
Bekanntlich hat Erzbischof Adalbert von Mainz bald nach
dem Abschluß des Konkordats? einen Brief darüber an Papst
Calixt geschrieben, worin er diesem berichtet, wie das drohende
Scheitern der Verhandlungen durch das Übereinkommen verhütet
wurde, „daß in des Kaisers Gegenwart die Kirche die Wahl ab-
halten solle“, eine Konzession, über die Adalbert sich des weiteren,
wie nachher zu erörtern, ausläßt.
Dieser Brief ist überliefert im Kodex des Annalista Saxo,
ohne Zweifel dem Autograph des Verfassers mit vielen Nach-
trägen, zum Teil am Rande, von seiner Hand, welcher aus der
1 Ich sage „regis“, weil die betr. Befugnis dem Kaiser als deutschem
König zukam.
? Der Briefschreiber setzt voraus, daß der Papst von den Vorgängen
in und nach der Versammlung zu Worms durch seine Legaten noch erst
Kunde erhalten wird; von den drei Legaten kehrte Gregor zuerst zurück,
und zwar vor dem Schreiben Calıxts vom 13. Dezember 1122 und nach
dem Reichstag zu Bamberg vom 11. Nov. 1122, s. M.G. Constitutiones et
acta I 162f.; Adalberts Brief wäre somit bald nach dem Reichstag zu
Bamberg zu datieren, einige Wochen nach dem Abschluß des Konkordats.
Hierzu stimmt es, daß der Erzbischof bereits einige Erfahrungen über des
Kaisers Handhabung der neuen Konkordatsrechte gemacht hatte.
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 197
Bibliothek des Klosters St. Germain-des-Pres (nr. 440) in die
Pariser Nationalbibliothek (nr. 11851 lat.) übergegangen ist und
der Edition des Annalisten in den Mon. Germ. SS. VI von Waitz
zu Grunde liegt. Der Brief ist am Rande auf fol. 224" zum
Jahre 1122 nachgetragen und dorther zuerst in Martène et Durands
Veterum scriptorum et monumentorum amplissima collectio Tom. 1
col. 671f. ediert, dann in Jaffés Bibliotheca rer. Germ. Tom. V
S. 518ff.; Waitz hat ihn in der genannten Edition des Annalista
Saxo merkwürdiger Weise zu S. 758, wo er berücksichtigt werden
müßte, gar nicht erwähnt. In dem Schreiben sind mehrfach
Worte, wohl durch Abreiben, unleserlich geworden, welche in der
Ausgabe von Martene et Durand durch Lücken bezeichnet, von
Jaffe durch Konjekturen in runden Klammern ergänzt sind. Da
es mir wichtig war zu erfahren, ob in dem Satze ,quocirca si
per huius (pactionis) occasionem“ etc. (vgl. gleich weiterhin den
ausführlicheren Text des Briefes) an Stelle des von Jaffe ver-
muteten „pactionis“ noch irgend eine Spur zu entziffern sei, er-
hielt ich auf meine Anfrage von dem Direktor der Pariser
Nationalbibliothek, dem rühmlichst bekannten Paläographen
Henri Omont, in dankenswertester Bereitschaft die überraschende
Antwort, daß mit Hilfe eines Reagenzmittels an der
Stelle mit voller Sicherheit „presentie“ zu lesen sei.
Durch diese Lesart wird der Sinn des Satzes ganz wesentlich
modifiziert und der Interpretation für unser Thema eine neue
Handhabe gegeben, wie sich im Laufe der folgenden Erörterungen
zeigen wird.
Es scheint aber zum bequemeren Verfolg dieser Erörterungen
zweckmäßig, hier den auf das Konkordat bezüglichen Hauptteil
des Briefes aus Jaffe Le einzurücken:
.... Acceptis itaque dominis et patribus nostris cardinalibus, qui in
id ipsum de latere vestro ad nos missi sunt, tocius consilii et ingenii nostri
vires in hoc contraximus, ut tam generale bonum ad communem eclesie et
regni utilitatem non differretur ulterius. Sed quia tam inperium quam
inperator tamquam hereditario quodam iure baculum et anulum possidere
volebant — pro quibus universa laicorum multitudo inperii nos destructores
inclamabat — nullo modo potuimus his inperatorem exuere; donec com-
municato consilio cum his qui aderant fratribus et dominis cardinalibus,
hinc periculo nostro compacientibus, inde eclesie censuram verentibus et
ob hoc vix nobis assentientibus, omnes pariter sustinuimus: quod in ipsius
presentia eclesia debeat electionem facere; nil in hoc statuentes nec per
hoc in aliquo, quod absit, apostolicis institutis et canonicis tradicionibus
198 Ernst Bernheim.
preiudicantes, sed totum vestre presentie et vestre deliberationi reservantes.
Inmobilia enim per omnem modum et fixa esse precepta non dubitamus,
que, ad tuendam et corroborandam libertatem Christi et eclesie eterna
lege sanccita sunt.
Ipse tameu inperator, parum attendens, quem periculi laqueum per
vestram misericordiam evaserit et quod utcumque concessa sibi potestas
adhuc (etiam pen)deat sub iudicio vestre discussionis, in legatorum vestro-
rum presentia quantum ea abusus sit, ex eis expedicius cognoscere poteritis.
Quocirca si per huius presentie! occasionem eandem quam prius
sive graviorem eclesia dei debet sustinere servitutem, solum hoc restat, ut
pro palma victorie de cetero subiecta sit ad in(iuri)as (contumeli)as et
omnes despectiones ignominie. Hec non ideo dixerimus, quod per nos
vestra excellentia, circumspecta in omnibus, premuniri possit, sed quia,
sive vivimus sive morimur, sub vestra auctoritate libertatem eclesie de-
sideramus. . ..
Die erste Aufgabe der Interpretation, ehe man die Frage
aufwirft, wie später die Praesentia regis aufgefaßt und gehand-
habt wurde, muß ohne Zweifel sein zu untersuchen, was bei der
Abschließung des Konkordates darunter verstanden und damit
gemeint war.
Ich habe in meiner Abhandlung „Investitur und Bischofs-
wahl im 11. und 12. Jahrhundert“ (Zeitschrift für Kirchenge-
schichte Band 7 S. 305 ff.) ausgeführt, wie in der Zeit vor dem
Investiturstreit auch im Falle „freier“ Wahl am Orte der Sedis-
vakanz der königliche Konsens (consensus oder assensus regis)
durch Gesandte, Briefe oder persönlich vor der Investitur bezw.
bei Gelegenheit der Investitur ausdrücklich erteilt wurde. Als
im April 1111 Papst Paschalis den Vertrag bei Ponte Mammolo
mit Heinrich V. schloß, wurde die freie Wahl mit Zustimmung
des Königs und darauf folgend die freie Investitur als Norm
festgestellt mit den Worten: domnus papa Paschalis concedet
domno regi Heinrico et regno eius et privilegio suo sub ana-
themate confirmabit et corroborabit, episcopo vel abbate libere
electo sine simonia assensu regis, quod domnus rex illum
anulo et virga investiat. Dementsprechend heißt es in dem
päpstlichen Privileg vom 12. April 1111: concedimus et presentis
privilegii pagina confirmamus, ut regni tui episcopis vel abbatibus
libere preter violentiam et simoniam electis investituram virgae
et anuli conferas ..; si quis autem a clero et populo preter
! Hier ist es, wo Jaffé an Stelle des verloschenen Wortes fälschlich
„pactionis" vermutete und einsetzte.
iar
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 199
assensum tuum electus fuerit, nisi a te investiatur, a nemine
consecretur. Die Formulierung des Privilegs ist, nicht nur an
dieser Stelle, ungeschickt und weist die Spuren der hastigen, be-
drängten Abfassung und Ausfertigung auf, die uns der gleich-
zeitige Bericht anschaulich schildert:! dum castra moverentur,
illud dietari oportuit, et transito iuxta pontem Salarium Tiberis
fluvio, dum aput octavum castra sita essent, accitus ab Urbe
scriniarıus scriptum illud inter nocturnas tenebras exaravit.
Daher erklärt es sich wohl, daß der königlichen Zustimmung
nicht gleich im ersten Satze, sondern erst in der ergänzenden
Klausel „si quis autem“ gedacht ist.” Diese Ungeschicklichkeit
würde nicht fortfallen, wenn man etwa die Worte „preter assen-
sum tuum“ deuten wollte „unter Ausschluß einer Zustimmung
deinerseits“, vielmehr würde sie dann noch stärker erscheinen,
da eine solche exklusive Bestimmung um so mehr in den ersten
Satz gehörte, wo die Freiheit der Wahl durch Ausschluß jeder
violentia et simonia betont ist, und da sie gar nicht in die
Klausel paßte, welche die Zulässigkeit der Weihe von der vor-
gängigen Wahrung des königlichen Rechtes abhängig macht.
Jene Deutung ist aber an sich völlig abzulehnen: erstens mit
Hinblick auf die angeführte unzweideutige Bestimmung des Ver-
trages bei Ponte Mammolo vom Tage vorher, deren Fallenlassen
und Verändern in ihr Gegenteil ausgeschlossen scheint, wenn man
erwägt, wie die Situation der päpstlichen Partei in dem Moment
absolut nicht dazu angetan war, eine so bedeutende Abänderung
der päpstlichen Konzessionen zu Ungunsten des königlichen Ein-
flusses zu erzielen. Zweitens haben wir aber eine authentische
Wiedergabe von dem Inhalte des Privilegs durch Papst Paschalis
selber in seinem Briefe an den Erzbischof Guido von Vienne’,
worin er, die ungeschickte Fassung der Urkunde vermeidend,
—
1 M. G. 1. c. S. 149, 32tf. Die Möglichkeit, daß uns in der über-
lieferten Kopie eine entstellte Fassung vorliege, kann nicht ausgeschlossen
werden, es ist darüber aber auch nichts weiter zu sagen.
? Also dem Sinne nach zu übersetzen: „wenn jemand von Klerus und
Volk ohne Deine Zustimmung gewählt und wenn er nicht von Dir investiert
wird, 80° usw.
3 Mansi, Sacrorum conciliorum nova et amplissima collectio Tom. 20
col. 1008; der Wortlaut wird als authentisch bestätigt durch das Zitat der
ganzen Briefstelle in der Disputatio vel defensio Paschalis papae M. G.
Libelli II 661, 2f.
2M) Ernst Bernheim.
schreibt: scripta, quae in tentoriis ... de electione seu de in-
vestituris personarum factae sunt, videlicet ut, electione libera
facta sine vi et simonia consensu regis, facultatem habeat rex
investiendi per virgam et annulum, et electus a clero et populo
non consecretur, nisi a rege investiatur, ego canonica censura ...
irrita iudico. Man sieht also, daß in dem Privileg, entsprechend
dem Vertrage von Ponte Mammolo, die Wahl mit Zustimmung
des Königs, und zwar, wie früher auch, als ein besonderer Akt
außer dem Akt der Investitur concediert war.
Allein wie konnte von einer freien kanonischen Wahl nach
damaliger Anschauung in einem Athem mit königlichem Zu-
stimmungsrechte die Rede sein? Die Antwort auf diese Frage
gibt uns am besten Placidus von Nonantula, indem er zeigt, wie
man sich in kirchlichen Kreisen und wie er selbst sich damit
abfand. Er sagt in seinem etwa Ende des Jahres 1111 abge-
faßten Liber de honore ecclesiae, worin er durchweg sehr ener-
gisch für die Libertas ecclesiae eintritt:! nune ista considerate,
karissimi fratres, qui nos reprehendere soletis dicentes „quomodo
non omnes ecclesiae propter terrenas res, quas possident, ad
illum pertinent, cui omnis terra subiecta est? si enim populus
in electione pastoris adesse et consentire debet, quanto magis
imperator vel principes!“ Und er lehnt diesen Einwand ab,
indem er erklärt: de quibus verbis valde miramur; nos enim ab
electione pontificum non segregamus principes, sed hoc dicimus,
quia ipsi sua potentia non debent pastores in ecclesia mittere,
neque investiendo neque aliquo modo dominando, sed magis con-
muni electione clericorum et consensu populorum, maiorum
scilicet et minorum, inter quos videlicet tam reges quam prin-
cipes numerantur, — in eis dumtaxat ecclesiis, quarum specialius
filii deputantur? —-, pontifex eligi debet; ubi imperator vel eius
1 M. G. Libelli II 585, 16ff. Vgl. auch die weiterhin im Texte hier
S. 201 angeführten Stellen aus Gregor von Catina und Ivo von Chartres,
wo darauf hingewiesen wird, daB der König als „caput populi“ Anteil an
der Wahl zu haben berechtigt sei; dies Argument tritt auch im Tractatus
de investitura episcoporum M. G. Libelli II 502, 5f. auf. — Gegen der-
artige Rechtfertigung der Teilnahme des Königs an der Wahl erklärt sich
später Erzbischof Konrad von Salzburg in einem verloren gegangenen
Traktat und übereinstimmend damit Gerhoh von Reichersberg M. G. Libelli
III 451, 9ff., s. die weiterhin gegen Schluß angeführte Stelle.
? Hiermit dürften die königlichen und fürstlichen „Eigenkirchen“
- A
PT Eegen EE
—
m. dha- -- —
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 201
princeps non sicut dominus adesse debet, sed sicut filius; quae
electio dum taliter facta fuerit, canonica est et gratiae Spiritus
sancti reputatur. Man suchte so den kanonischen Charakter der
Wahl trotz der Anwesenheit des Königs zu wahren.! Im allge-
meinen trat in den Diskussionen und Verhandlungen nach 1111
die Wahlfrage stark zurück gegen die materiell wichtigere In-
vestiturfrage. An den Hauptstellen der Streitschriften, wo von
ersterer die Rede ist, wird alsbald zu letzterer übergegangen und
dabei verweilt, so in Gregors von Catina Orthodoxa defensio
imperialis M. G. Libelli II 538, 20 ff., verhältnismäßig auch in des
Placidus von Nonantula Liber de honore ecclesiae ıb. 581 ff, oder
es wird über jene mehr oder weniger hinweggegangen, wie in
dem Briefe Ivos von Chartres ib. 645, 1f., in der Disputatio vel
defensio Paschalis papae ib. 661f., in des Gottfried von Vendöme
Streitschriften ib. 684, 21 ff., 687, T. Namentlich ist hervor-
zuheben, daß nirgends näher ausgeführt, ja auch nur angedeutet
ist, in welcher Weise die Anwesenheit und Beteiligung des
Fürsten bei der Wahl sich geltend zu machen habe, sofern die
Autoren überhaupt dafür sind.” Es heißt da nur, wie bei
Placidus, imperator debet adesse, oder, wie bei Gregor von Catina,
principem non convenit abesse, oder, wie bei Ivo, Urbanus reges
non ab electione excludit, in derselben unbestimmten Weise, in
der im Wormser Konkordat von der Praesentia regis die Rede
ist. Bei welchem Stadium der Wahl der König mitzusprechen
bezw. zuzustimmen hat, ist überall, auch im Privileg vom
gemeint sein, eine Einschränkung, die für unsern augenblicklichen Ge-
dankengang nicht in Betracht kommt.
1 Man ersieht übrigens aus dieser stehenden Begründung der Be-
teiligung des Königs an der Wahl durch den Hinweis auf die Beteiligung
des Volkes an derselben — maiorum et minorum, wie Placidus sagt, die
majores oder honorati gehören in ihrer Eigenschaft als Laien auch zum
Volke —, daß dieser Anteil des Laienelementes in jener Zeit noch eine
lebendige Bedeutung hatte. Das ergibt sich auch aus der Geschichte der
Wahlen, soweit sie uns im Detail näher bekannt sind. Anders schon bei
Gerhoh von Reichersberg nach 1148 Libelli III 452, ap
? F. X. Barth, Hildebert von Lavardin (1056—1133) und das kirch-
liche Stellenbesetzungsrecht (Kirchenrechtliche Abhandlungen herausg. von
Ulrich Stutz Heft 31—36) 1906, geht auf die hier in Frage stehenden
Wahlmomente nicht näher ein, enthält aber sonst lehrreiche Details über
den Hergang bei Wahlen in jener Zeit.
202 Ernst Bernheim.
12. April 1111 nicht präzisiert, obwohl die Ansichten darüber
sehr verschieden sein konnten und im Zusammenhang mit tief-
greifenden Prinzipien waren.!
Bei den Verhandlungen und in den Vertragsentwürfen 1119
ist nur von der Investitur, von der Wahl gar nicht die Rede;
auch im Würzburger Frieden vom Herbst 1121 wird nur von
dem Streite de investituris gesprochen.
Erst im Laufe der Verhandlungen zu Worms tritt die Wahl-
frage in den Vordergrund, und zwar tritt ihre Erledigung da auf
als eine Konzession an den Kaiser, die in den Instruktionen der
päpstlichen Legaten nicht vorgesehen war und zu der sich diese
nur schwer entschlossen, um den Kaiser zur Aufgabe der alt-
üblichen Investitur mit Ring und Stab zu vermögen.” „Die
Wahlen der Kirche sollen in Gegenwart des Kaisers geschehen“
— so drückt sich Erzbischof Adalbert in seinem Briefe an den
Papst summarisch über die getroffene Vereinbarung aus, da es
nicht nötig war, die genaueren Bestimmungen des Konkordats-
textes anzugeben, der dem Papste ja ohnedies bekannt war oder
gleichzeitig bekannt wurde. In der päpstlichen Konkordats-
urkunde ist, wie man weiß, die Gegenwart des Kaisers nur für
die Reichskirchen Deutschlands konzediert, für die außerdeutschen
Reichskirchen nicht. Der Kaiser hatte in seiner Urkunde unbe-
dingt die kanonische Wahl im ganzen Reiche anerkannt, und es
war somit das Prinzip gewahrt.
Wie man sich in kirchlichen Kreisen mit der Anwesenheit
des Herrschers abzufinden vermochte, ohne darin einen Wider-
spruch gegen den Begriff der freien Wahl zu erblicken, haben
1 Es handelt sich namentlich darum, ob der König nach vollzogener
Wahl zuzustimmen oder der Aufstellung des Kandidaten zuzustimmen bezw.
dabei mitzustimmen habe. Die Abneigung der kirchlichen Theorie gegen
den ersteren Modus habe ich in meiner oben Seite 198 genannten Abhand-
lung zu einseitig betont; man hat auch anders gedacht. Die ganze Frage
steht im Zusammenhang mit entsprechenden Ansichten über die Rolle des
Laienelementes überhaupt bei den Wahlen, über welche schon die älteren
Kanones auseinandergehen und die sich erst später konsolidieren, seitdem
die Wahlen zunehmend auf die engeren geistlichen Kollegien eingeschränkt
werden. Die Frage muß noch im Zusammenhang mit der gesamten Entwick-
lung untersucht werden. Hier kommt nur in Betracht, daß sie vorhanden
ist und daß man mit jenen unbestimmten Wendungen darüber hinwegging.
? Vgl. den Brief des Erzbischofs Adalbert oben S. 198.
ZB =,
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. . 203
wir aus den Äußerungen des Placidus von Nonantula vorhin er-
sehen. Die Worte des Placidus „imperator non sicut dominus
adesse debet, sed sicut filius“ können uns zeigen, wie man sich
in kirchlichem Geiste die Rolle des Fürsten dabei dachte, und
diesem Geiste entspricht im Konkordat möglichst die Klausel
„absque simonia et aliqua violentia“, welche, wie im Privileg vom
12. April 1111, einen unkanonischen, aktiven Einfluß des Herrschers
möglichst ausschließen soll, indem dadurch einerseits hinderndes
Eingreifen, andrerseits jede Art fördernder Begünstigung! bezeich-
net wird, letzteres gemäß der weiten, damals geläufigen Be-
deutung des Begriffs „Simonie“. Wenn in dem Privileg vom
12. April 1111 die Beteiligung des Herrschers an der Wahl
präziser durch das Konsensrecht bezeichnet wird, so darf man
bei dem engen Zusammenhang der Vorurkunden mit dem Kon-
kordat, den ich in meiner Schrift „Das Wormser Konkordat und
seine Vorurkunden“ nachgewiesen habe, wohl fragen, weshalb
hier nicht die Konzession auch in dieser präziseren (Gestalt, viel-
mehr in Gestalt der „praesentia“ auftritt; und man wird wohl
antworten dürfen, daß angesichts der beiden Situationen 1111
und 1122 hierin eine Abschwächung im Sinne der kirchlichen
Partei zu sehen ist. Allerdings konnte die Unbestimmtheit dieses
Ausdruckes auch im gegenteiligen Sinne ausgenutzt werden und
wurde es alsbald in der Tat von Heinrich.
Aber eine Gelegenheit gab es, bei der man nicht umhin
konnte, dem Fürsten ausdrücklich ein positives Einschreiten zu-
zumessen: die zwistige Wahl. Gingen doch oft genug schwere
Verwickelungen, ja geradezu Bürgerkriege mit allen ihren ver-
wüstenden Folgen für Land und Kirche daraus hervor. Papst
Paschalis hatte im Privileg vom 12. April 1111 den Einfluß auf
die Wahlen, den er dem König einräumte, wesentlich damit mo-
tiviert, daß die bei den Wallen oft vorkommenden Zwistigkeiten
durch die königliche Majestät im Zaum gehalten werden müßten.
Man würde freilich zu weit gehen, wenn man, wie es zuweilen
geschehen ist, die entsprechende Konkordatsbestimmung, die sich
1 Man vergleiche den Kanon 3 des Laterankonzils von 1110, M. G.
Constitutiones et acta I 569, 1ff.: Sunt praeterea quidam, qui vel vio-
lencia vel favore non permittunt ecclesias regulariter ordinari; hos etiam
decernimus ut sacrilegos iudicandos; qui vero ecclesias eorum violencia
vel potestativo favore susceperint, excommunicacioni subiciantur.
204 Ernst Bernheim.
an die Konzession der Praesentia regis anschließt (ut si qua
inter partes discordia emerserit etc.) mit Pressung der Anschluß-
partikel „ut“ dahin auslegen wollte, als sei die Gegenwart des
Herrschers überhaupt nur für den Fall einer zwistigen Wahl vor-
gesehen. Dem widerspricht, abgesehen von der Unmöglichkeit,
immer im voraus wissen zu können, ob sich eine Wahl zwistig
gestalten würde, nicht nur die allgemeingültige Form der Kon-
zedierung in dem Konkordat, sondern namentlich die ganz all-
gemein gehaltene Angabe darüber im Briefe des Erzbischofs
Adalbert „quod in ipsius presentia ecclesia debeat electionem
facere“. Denn wenngleich Adalbert, wie oben bemerkt, keine
Veranlassung hatte, detailliert die Nebenbestimmungen anzuführen,
die dem Papste ja im Texte vorlagen, so konnte er doch aus
demselben Grunde nicht die Hauptbestimmung, um die sich sein
Bericht wesentlich dreht, falsch angeben, und obendrein in einem
Sinne, der seiner ausgesprochenen Abneigung gegen alle Kon-
zessionen an den Kaiser zuwiderlief. Selbst wenn man ihm die
intrigante Absicht unterschieben wollte, daß er die Konzession
weitergehend dargestellt hätte, als sie wirklich vereinbart war,
um dadurch den Papst um so eher zu der von ihm gewünschten
Dementierung zu verleiten, so erscheint auch das durchaus un-
zulässig, weil die mündlichen Berichte der Legaten, auf die er
selbst verweist, ihn sofort Lügen gestraft hätten. Und welche
zweischneidige Maßregel würe es überhaupt von ihm gewesen,
die Wahlkonzession in solchem dem kaiserlichen Einfluß weit
günstigeren Sinne zu entstellen, da er sich doch ausdrücklich
darauf gefaßt machte, daß Calixt das Konkordat ohne Einwendung
gut heißen könnte, und da er sich dann präjudizierlich mit seiner
Auffassung festgelegt haben würde. Wir dürfen von dergleichen
gekünstelten Auslegungen klarer Wortlaute unbedingt absehen.
Die Gegenwart des Herrschers, die gestattet wurde, schloß
übrigens als selbstverständlich die geringere Befugnis ein, durch
Botschaft zugegen zu sein. Das ist nie bestritten worden", wie
es denn der allgemeinen Anschauung der Zeit entspricht, daß die
1 D. Schäfer, Zur Beurteilung des Wormser Konkordats 1905 S. 6 Note,
will das anscheinend auch nicht bestreiten, sondern nur sagen, daß davon
im Konkordat nicht ausdrücklich die Rede ist. Vgl. H. Rudorff in der
gleich angeführten Schrift S. 18f. Auch die früher übliche Praxis (s. meine
oben H 198 angeführte Abhandlung) spricht dafür.
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 205
Obrigkeit sich vollgültig durch Beauftragte vertreten lassen kann.
Sieht doch auch Placidus von Nonantula an der oben angeführten
Stelle dies speziell bei der Wahl als selbstverständlich an, indem
er sagt: ubi imperator vel eius princeps (bezw. nach anderer
Lesart principes) adesse debet.
Die Anwesenheit des Herrschers sollte im Prinzip den kano-
nischen Charakter der Wahl nicht beeinträchtigen, d.h. er sollte
sich möglichst passiv, sine simonia et aliqua violentia — sicut
filius, wie Placidus von Nonantula es im Geiste der Libertas
ecclesiae und der diese fordernden Reformpartei ausdrückt —
verhalten. War nun freilich im Falle zwistiger Wahlen ein po-
sitives Eingreifen des Königs zugestanden, so suchte man auch
dieses möglichst in den Grenzen des prinzipiell geistlichen Cha-
rakters der Wahl festzubannen, indem man ja den König ver-
pflichtete, nur dem Schiedsspruch oder Urteil der zuständigen
geistlichen Instanz zur Anerkennung und Ausführung zu ver-
helfen.
Die Konzession der Praesentia regis war somit nach allen
Seiten verklausuliert, um ihren Widerspruch mit dem Prinzip der
freien Wahl möglichst abzuschwächen. Aber der Widerspruch
war damit nicht beseitigt, und er war den Gegnern des welt-
lichen Einflusses höchst mißliebig. Erzählt doch Erzbischof
Adalbert in seinem Briefe, daß die päpstlichen Legaten und
andere Geistliche! in Worms sich nur sehr schwer zu der Kon-
zession verstanden und das Urteil der Kirche darüber fürchteten;
er selbst spricht sich noch radikaler aus. Es kam hinzu, daß
die Sache so, wie sie da hübsch ausgedacht und verklausuliert
auf das Pergament gebracht war, praktisch gar nicht durchgeführt
werden konnte. Der deutsche König konnte eine solche passive
Rolle, wie sie ihm da zugeschrieben war, gar nicht spielen; seine
Gegenwart bedeutete etwas, er war der Mann, der die Investitur
zu erteilen hatte, der Lehnsherr und Souverän, er hatte Persön-
lichkeit und Willen, vor allem ein Mann wie Heinrich V. Das
zeigte sich sofort nach Abschluß des Konkordats, und das ver-
anlaßte den Erzbischof besonders zu klagender Beschwerde beim
Papst. Wir ersehen aus der neugewonnenen ursprünglichen Lesart
in dem Botze „quocirca, si per huius presentie occasionem
! Fratres, also im Munde des Erzbischofs zunüchst Bischöfe.
206 Ernst Bernheim.
eandem quam prius sive graviorem ecclesia dei debet sustinere
servitutem“ usw., daß Adalbert das Präsenzrecht und dessen
Handhabung durch Heinrich für unverträglich mit der Libertas
ecclesiae, mit den Grundsätzen der Reformpartei hält, und daß
diese Konzession speziell es ist, deren Dementierung er vom Papste
erhofft, indem er schreibt: nihil in hoc statuentes nec per hoc in
aliquo, quod absit, apostolicis institutis et canonicis tradicionibus
preiudicantes, sed totum vestre presentie et vestre deliberationi
reservantes.
Die Deutung, welche Rudorff! jüngst diesen letzten Worten
gegeben hat, ist, abgesehen von anderem, m. E. durch die neu-
gewonnene Lesart ganz ausgeschlossen? Er meint nämlich,
Adalbert habe mit den Worten „sed totum vestre presentie“ etc.
darauf hinweisen wollen, daß die Wahlkonzession an den Kaiser
paralysiert werde durch das Recht des Papstes als Oberhauptes
der Kirche und speziell gemäß dem Wahlkanon Gregors VIL vom
Jahre 1080, bei den Wahlen einzugreifen; in diesem Sinne schreibe
der Erzbischof, „es sei alles der Praesentia des Papstes vorbe-
halten“, und stelle so der Praesentia regis die Praesentia papae
gegenüber. Dies kann aber die Meinung Adalberts nicht sein,
wenn er, wie wir nun wissen, gleich nachher klagt, daß durch
die königliche Präsenz jetzt der Kirche ein ebenso schweres Joch,
wie früher, oder ein noch schwereres aufgelegt sei; er deutet in
dem diesem vorhergehenden Satze nicht etwa an, daß dies durch
ein kräftiges Eingreifen des Papstes bei den Wahlen gehoben
werden möchte, sondern er weist unzweideutig mit dem Ausdruck
„utcumque concessa sibi (scil. imperatori) potestas adhuc etiam
pendeat sub iudicio vestre discussionis“, darauf hin, daß der Papst
das Konkordat ja noch nicht bestätigt habe und es daher ganz
oder teilweise beanstanden könne. In demselben Sinne schreibt
er vorher „sed totum vestre presentie et vestre deliberationi
reservantes“. Die Anwendung von „praesentia“ in dieser Bedeutung
ı H. Rudorff, Zur Erklärung des Wormser Konkordats (Quellen und
Studien zur Verfassungsgeschichte des deutschen Reiches in Mittelalter und
Neuzeit, herausg. von K. Zeumer Bd. 1 Heft 4) 1906 S. 11 f.
2 Ich begrüße übrigens im voraus den gescheiten Kopf, der heraus-
findet, daß mit den Worten per huius presentie occasionem nicht die Ge-
genwart des Kaisers gemeint sei, sondern die Gegenwart der päpstlichen
Legaten, von der Adalbert eben vorher spricht.
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 207
ist der Zeit ja geläufig’, und Adalbert selbst gebraucht das Wort
so auch in einem Briefe an Bischof Otto von Bamberg, wo er
schreibt:? „vestre fraternitatis presentiam et consilium potissimum
desideraremus convenire“. Außerdem zeigt seine etwas spätere
Klage? über das Verhalten des Kaisers in Wahlangelegenheiten
deutlich, daß er nicht im Rahmen des Konkordats den kaiser-
lichen Einfluß durch den dem Papste zustehenden paralysiert zu
sehen erwartet, sondern daß er in der Konzession des Konkordats
an sich das zu beseitigende Übel sieht, indem er sagt: quod
totum assecutus est imperator compositione huius pacis. Die
Äußerungen im Einladungsschreiben zum Wahltage nach Hein-
richs Tode würden m. E. auch hierher gehören, ich lasse diese
aber bei Seite, weil sie nicht ohne weiteres konkludent sind, und
erörtere sie nur beiläufig in der Note.*
1 Ich führe z. B. an: ad presentiam imperatoris veni im Schreiben des
Bischofs von Würzburg an den Papst Honorius II. im Codex Udalrici bei
Jaffe, Bibl. rer Germ. V S. 406 Zeile 4 eu, und: dolemus vestram non
adesse presentiam im Schreiben des Erzbischofs von Salzburg an Bischof
Otto von Bamberg ib. S. 437 Zeile 12 v. o.
2 Jaffe, Bibl. rer. Germ. V S. 398 Zeile 13 v. o
3 Ibidem III S. 393.
t Die bedeutungsvollen Wendungen des Schreibers (M. G. Constit. et
acta I 165, 26ff., Jaffé Bibl. rer. Germ. V S. 397) in dem Satze „discretioni
vestrae hoc adprime intimatum esse cupimus, quatinus, memor oppres-
sionis, qua ecclesia cum universo regno usque modo laboravit, Dispositionis
Divinae providentiam invocetis, ut in substitutione alterius personae sic
ecclesiae suae et regno provideat, quod tanto servitutis iugo amodo careat
et suis legibus uti liceat" klingen so ganz in dem Tone Erzbischof Adal-
berts, daß man ihm meist ohne weiteres die Urheberschaft dieser Encyclika
zugeschrieben hat, da er als Primas der deutschen Kirche ja die Leitung
und Einleitung der Wahl in Händen hatte und sein Name in der Reihe
der im Eingang sich nennenden Fürsten voransteht. Im Munde Adalberts
bedeuten nun die angeführten Wendungen nichts anderes als Aufhebung
oder gründliche Revision des Konkordats. Aber man kann dagegen ein-
wenden, daß er nicht allein und für sich allein redet, sondern im Namen
der bei der Bestattung Heinrichs versammelten Fürsten und speziell der
im Eingange mitgenannten. Ob diese mit den angeführten Worten jenen
Sinn verbanden oder verbunden wissen wollten, erscheint zweifelhaft, um
so mehr, da unter ihnen, abgesehen von dem sicher konkordatsfeindlichen
Erzbischof von Köln und Adalbert von Mainz selbst, sich noch 4 Unter-
zeichner des Konkordats finden: Bischof Ulrich von Konstanz, Herzog
Friedrich von Schwaben, Pfalzgraf Gottfried und Graf Berengar von Sulz-
bach, von welchen Friedrich auch zum Teil bei den Verhandlungen des
Cd
208 Ernst Bernheim.
Der Erzbischof von Mainz hat also nicht gemeint und nichts
davon gesagt, daß die Konkordatsrechte des Kaisers durch die
dem Papste kraft seiner kirchenrechtlichen Befugnisse zustehenden
Ein- und Gegenwirkungen paralysiert werden könnten, und es ist
nicht nachzuweisen, also auch nicht zutreffend zu sagen, wie Rudorff
l. c. S. 15, daß man auf klerikaler Seite sich klar war, durch das
Konkordat den überragenden päpstlichen Einfluß auf die Wahlen
endgültig festgelegt zu haben. Es zeigte sich ja unmittelbar
darauf gerade, wie das tatsächlich durchaus nicht der Fall war.
Die Sache liegt m. E. anders; man kann nur sagen und nur
soweit Rudorff Recht geben, daB durch das Konkordat die betr.
Befugnisse des Papstes als Kirchenhauptes nicht ausdrücklich aus-
geschlossen oder eingeschränkt waren. Man wird nicht verkennen,
welcher bedeutende Unterschied gegen die Aufstellung Rudorffs
hierin liegt. Das Papsttum hatte ja freilich im Laufe des In-
vestiturstreites die Durchbrechung der Metropolitanverfassung zu
Gunsten der päpstlichen potestas ordinis et jurisdictionis durch-
gesetzt!; speziell hatte Gregor VII die Konkurrenz der päpst-
lichen Amtsgewalt mit derjenigen der sonst zuständigen Elemente
bei den Wahlen in die Praxis eingeführt und durch den Kanon
der Fastensynode 1080? kirchenrechtlich festgestellt. Gegen die
daraus abzuleitenden Einflüsse und Eingriffe bot das Konkordat
keine direkten Bestimmungen. Aber dem Sinne des Vertrages
gemäß verzichtete der Papst ohne Zweifel darauf, seine Kompetenz
geltend zu machen, soweit sie die dem Kaiser eingeräumten Be-
fugnisse illusorisch machen würde. Dasselbe gilt mutatis mutandis
auf Seiten des Kaisers: auch er hat dem Sinne des Vertrages
gemäß seine Kompetenzen einzuschränken und zu handhaben.
Ein Kompromiß zwischen so großen prinzipiellen Gegensätzen,
wie das Wormser Konkordat es war, kann wohl niemals zu rest-
und widerspruchslosen Festsetzungen führen; man kann nur ge-
Jahres 1111, die beiden letzten aber bei allen Verhandlungen 1111 und 1119
in erster Linie als Vertreter der kaiserlichen Sache beteiligt waren (vgl.
meine Schrift „Das Wormser Konkordat und seine Vorurkunden“ 1906
S. 2f). Ich überlasse dies zu weiterer Diskussion denen, die politische
Psychologie lieben.
1 Vgl. meine Schrift „Zur Geschichte des Wormser Konkordats‘“
1878 S. 48f.
? Bei Jaffe, Bibliotheca rer. Germ. II S. 400/401.
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 209
wisse Grundlinien und Grenzen ziehen, innerhalb deren sich die
Parteien bewegen sollen, und es muß vieles, oft das meiste der
loyalen, diskreten Gestaltung der Praxis überlassen bleiben.
Beim Urteil über das Wormser Konkordat ist das in ganz be-
sonderem Maße zu berücksichtigen, weil da die Verständigung
über die Grenzlinien so besonders schwierig war und das Ein-
gehen auf datailliertere Bestimmungen die Schwierigkeiten nur
unendlich steigerte. Ich denke, es ist neuerdings genügend an-
erkannt, daß und weshalb die Abmachungen des Konkordats meist
so unbestimmt gehalten sind und der Praxis weiten Spielraum
lassen, sowohl auf Seiten des Papsttums wie auf Seiten des
Kônigtums. Auch des Königtums! Das ist stark zu betonen.
Es war namentlich eine sehr diskretionäre Gewalt, die dem Könige
mit dem Rechte der Praesentia eingeräumt wurde, denn wir haben
oben gesehen, wie wenig feste Begriffe sich über Art und Grad
des königlichen Einflusses gelegentlich der Assistenz sich im
Laufe des Investiturstreites herausgebildet hatten, und wie man
eine wenigstens etwas bestimmtere Definition, nach dem Vorgange
des 1111 abgemachten „assensus“, im Konkordat vermied. Das
Königtum hat in Person Heinrichs V. zuerst den loyalen Sinn
der Konkordatsbestimmungen überschritten, indem dieser Herrscher
ohne Zweifel die diskretionäre Gewalt, die ihm durch das Präsenz-
recht gegeben war, in einer Weise handhabte, die sich mit dem
Geiste des Kompromisses nicht vertrug. Das Papsttum dagegen
unter Calixt und Honorius hat sich zunächst in den gezogenen
Grundlinien gehalten und nicht die vom Konkordat freigelassene
päpstliche Amtsgewalt — die insofern auch als eine diskretionäre
mit Bezug auf das Konkordat angesehen werden kann — ins
Spiel gebracht.
Der vorherrschende päpstliche Einfluß auf die Wahlen ist
also keineswegs durch das Konkordat „festgelegt“ worden, und
falls das jemand beim Abschluß desselben gemeint haben sollte,
würde er sich getäuscht haben. Ebensogut mindestens konnte
man andrerseits meinen, der vorherrschende königliche Einfluß
auf die Wahlen sei 1122 festgelegt; wer das meinte, war noch
eher im Rechte als jene. Denn, wie erwähnt, ergriff zunächst
der König den beherrschenden Einfluß und der Papst konnivierte.
Später drehte sich aber das Verhältnis um, nachdem es eine Zeit
lang geschwankt hatte. Dann gravitierte es wieder nach der
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 14
210 Ernst Bernheim.
königlichen Seite, bis endlich 1213 die bekannte Entscheidung
zu Gunsten der geistlichen Instanz eintrat. Mit anderen Worten:
die Markationslinien zwischen den zwei Gewalten waren im Kon-
kordat so wenig scharf gerade an diesem Punkte gezogen, daß
den Persönlichkeiten, welche jene Gewalten vertreten, und den
Umständen, den politischen Machtverhältnissen jeweils ein bedeu-
tender Spielraum blieb. Weshalb die Linien nicht schärfer gezogen
wurden und nicht leicht schärfer gezogen werden konnten, habe
ich erörtert. Die wechselnde Haltung der Könige wie der Päpste
im Punkte des Wahleinflusses erklärt sich daraus vollständig und
begründet nicht die Ansicht, die Schäfer neuerdings vertreten hat,
es sei der Vertrag nur für Heinrichs Lebzeiten abgeschlossen,
abgesehen davon, daß ich nebst Rudorff positiv durch die Zeug-
nisse Gerhohs von Reichersberg und anderes bewiesen zu haben
glaube, daß das Konkordat auch weiterhin in Geltung stand und
von vornherein mit der Absicht dauernder Geltung geschlossen
wurde.!
Die Aufklärung, welche die neugewonnene Lesart im Briefe
des Erzbischofs von Mainz bietet, ist nicht unwichtig. Wir er-
kennen im Zusammenhang mit den dazu gehörigen Tatsachen,
daß Heinrich V. gerade das Präsenzrecht des Königs — pätürlich
in Verbindung mit der Investitur — als Handhabe des Einflusses
ergriff, und zwar in einer Weise, die sofort heftigen Widerspruch
hervorrief. Von dieser Erkenntnis aus gewinnt die Aktion der
Kirchenpartei gegen das Konkordat folgerechten inneren Zu-
sammenhang. Namentlich erklärt es sich erst recht, da8 diese
Aktion sich nun in erster Linie gegen das Präsenzrecht kehrt,
wovon doch vorher neben dem Investiturrecht, wie oben bemerkt,
so wenig die Rede war. In erster Linie gegen jene Konzession
richtet sich die Forderung in der Narratio de electione Lotharii
1125: habeat ecclesia liberam in spiritualibus electionem, nec
regio metu extortam nec praesentia principis, ut ante, coartatam,
während die konkordatsgemäße Investitur — nur allgemein nach
der Weihe — ausdrücklich zugelassen wird mit den Worten:
habeat imperatoria dignitas electum libere, consecratum canonice
1 Vgl. auch O. Bleek, Die Dauerformeln in den Urkunden Ottos I.
bis II. in ihrer Bedeutung für die Geltungsdauer der Urkunden, Disser-
tation Greifswald 1907.
Die Praesentia regis im Wormser Konkordat. 211
regalibus per sceptrum, sine pretio tamen, investire sollemniter.!
Gegen jede Beteiligung des Herrschers an den Wahlen erklärt
sich ferner im Namen der electio canonica Erzbischof Konrad
von Salzburg in einem leider verlorenen Traktat an den Erz-
bischof Norbert von Magdeburg, der gemäß seiner vermittelnden,
konkordatsfreundlichen Haltung? für das Präsenzrecht eingetreten
war, wie wir aus Gerhohs von Reichersberg Kommentar zum
64. Psalm erfahren®?: de isto consensu honoratorum cuiusque
civitatis admittendo et requirendo in electione pontificis copiose
memini tractatum in epistola beatae memoriae Chuonradi Salz-
burgensis archiepiscopi et archiepiscopum Norbertum virum litera-
tum et religiosum; voluerat enim illet inter honoratos cuiusque
civitatis etiam potestativos principes vel reges, reipublicae ad-
ministratores, esse comprehensos, quod sacrorum canonum censura
omnino contradicit. Und Gerhoh selbst schließt sich Konrads
Ansicht lebhaft an.” Solcher Ansicht entsprechend hat Erzbischof
Konrad von Anfang an im Bereiche seiner geistlichen Macht ge-
handelt und handeln lassen, er freilich noch weitergehend in seiner
Opposition gegen das Konkordat: erteilte er doch seinen Suffra-
ganen die Weihe, ehe sie die königliche Investitur erhalten hatten,
nachdem die Wahlen am Orte der Sedisvakanz möglichst so un-
mittelbar nach Erledigung des Stiftes vorgenommen waren, daß
der König keinen Einfluß geltend machen konnte. Der Wort-
führer dieser im Salzburger Sprengel konzentrierten Opposition
war Gerhoh von Reichersberg, und es gelang derselben endlich,
das Papsttum unter Innocenz II. dafür zu gewinnen, aber bezeich-
nender Weise nur zum Vorgehen gegen die Beteiligung des
Herrschers an der Wahl, das Präsenzrecht, während das Investitur-
1 M. G. SS. XII 511.
? S. meine Dissertation „Lothar III. und das Wormser Konkordat"
1874 S. 16, und meine Schrift „Zur Geschichte des Wormser Konkordats“
1878 S. 45.
5 M. G. Libelli III 451, 9f.
1 Das ist selbstverständlich Norbert, wie sich aus dem Plusquam-
perfektum voluerat und aus der ganzen Haltung Norberts und andrerseits
Konrads ergibt.
5 À. a. O. Zeile Af und Seite 452, 1 ff.
èe Vgl. meine Schrift „Zur Geschichte des Wormser Konkordats“
S. 45f., 61f.
14*
212 Ernst Bernheim. Die Praesentia regis im Wormser Konkordat.
recht anerkannt blieb.! Das Königtum hielt trotz dieser Stellung-
nahme der Kurie prinzipiell und, soweit es die Umstände erlaubten
oder ratsam erscheinen ließen, auch praktisch an dem Präsenz-
recht fest, da das Konkordat nicht nur Vertragsrecht sondern
auch Reichsrecht war.” Die Kurie veränderte ihre Stellung aber
auch nicht und setzte es endlich 1213 durch, daß die freie
kanonische Wahl im vollen Sinne des Wortes von Reichswegen
anerkannt und daß auf das bisherige königliche Recht verzichtet
wurde, das seit dem Wahlkanon von 1139 für die Kirche nicht
mehr existierte, eine Anschauung, welcher sich 1213 König
Friedrich im Namen des Reiches unterwarf, indem er jenes
Recht bezeichnete als „abusum, quem interdum quidam nostrorum
praedecessorum exercuisse dinoscuntur et dicuntur in electionibus
praelatorum.“ Das Investiturrecht blieb definitiv bestehen.
Somit wurde nach fast hundert Jahren endgültig erreicht,
was Erzbischof Adalbert 1122 in seinem Briefe gewünscht und
vergeblich mit Hilfe des Papstes zu erzielen gesucht hatte, die
Beseitigung der Praesentia regis zu Gunsten der prinzipiell und
tatsächlich freien kanonischen Wahl. Der Kampf gegen die
Praesentia regis, zu dem Adalbert aufgerufen hatte, war in seinem
Sinne beendet.
1 Vgl. meine Ausführungen in der Schrift „Das Wormser Konkordat
und seine Vorurkunden“ 1906 S. 66ff., speziell die dort angeführten
Äußerungen des Gerhoh von Reichersberg M. G. Libelli III 280, gg
3 Vgl. S. 53f., T4f. meiner Schrift.
213
Kleine Mitteilungen.
Die Franzosen in Wien im Winter 1805/6.
Nach der Kapitulation Macks stand dem Sieger der Weg zur
Reichshauptstadt offen.
Noch vor Beginn des Feldzugs hatte Erherzog Karl geraten,
Wien, den Sitz der Regierung, das Lager aller Reichtümer zu be-
festigen.! Man hatte nicht auf ihn gehört.
Am 13. November zog Murat in Wien ein. In der Erkenutnis,
daß eine Verteidigung der Stadt nur zu unnützem Blutvergießen führen
werde, hatte Kaiser Franz am 11. die Hofburg verlassen und den
Grafen Wrbna mit dem Empfang der Franzosen und den Verhand-
lungen über die friedliche Besetzung der Stadt beauftragt. “La
conduite, que tint M. de Wrbna pendant l’occupation lui concilia
l’estime des habitants et des Francais’.?
Auf welche Weise sich Wrbna die Wertschätzung der Franzosen er-
warb, lehrt das folgende wertvolle in Privatbesitz? befindliche Dokument:
Berechnung
über nachstehende Gelder, welche auf Befehl S. Excellenz verwendet
worden, als
An Sekretair Werain . . . . . . . . . . . . . £ 6000
„ Commissaire Sabatier. . . . . . 2000 Dukaten
„ Secretaire de Taillerand. . . . . S
„ Charl. ea an ee a D e
„ Savarie . . 2 2 2 . . . . . . 3000 S
„ dessen Sekretair. . . 1000 =
Charl die ihm auf die gutkommende
9000 Carlin u. 5000 Carlin oder . . 10000 H
Sa. 20 000 Dukaten f. 6000
Diese 9000 Carlin sind auf folgende Art verwendet worden, als
An Duroc. . . . 3000 D’ors
„ Savari. . . . 3000 „
„ Marel. . . . 800 „
Wien den 19. Januar 1806 Elkan Reutlinger
Vidi A. G. Wrbna.
Dazu gibt der genannte Hinterfad (Anm. 3) auf der Rückseite
der Urkunde folgenden mit Bleistift geschriebenen z. T. nicht mehr
zu entziffernden Kommentar:
1 Vgl. Wertheimer, Geschichte Österreichs und Ungarns im 1. Jahr-
zehnt des 19. Jahrh. I S. 815.
3 So Arnault, Biographie nouvelle des contemporains Bd. XX S. 296.
3 Major a. D. Wolff in Trier. An ihn gelangte das Schriftstück aus
dem Nachlaß seines Urgroßonkels, des österreichischen Hofrates Johann
Philipp Hinterfad.
214 Kleine Mitteilungen.
„Das hier Vorangeschriebene ist ein Originale, welches ich der
Vernichtung zu entziehen Gelegenheit hatte und für die Geschichte
aufbewahrt zu werden verdient. Beide Unterschriften sind
eigenhändig. Elkan Reutlinger war ein Jude von Karlsruhe und
befand sich zu jener Zeit in Wien; die andere ist die des Grafen
Wrbna, damals Oberhofmeister des Kaisers Franz, welcher als die
französische Armee sich der Residenzstadt genähert und er sich ge-
flüchtet hatte, denselben als Plenipotentiär zurücklieB; er war auch
von jeher der Vertrauteste des Kaisers. Graf Wrbna hatte den
E. Reutlinger als einen zu Durchführung seiner Absichten vorzüglich
brauchbaren und verschwiegenen Mann [kennen] gelernt und bediente
sich desselben in vollem Maße.
Damals lag das große Salz- und Tabakmagazin den Franzosen
preissgegeben in Wien. W. forderte den E., ob das Magazin zu
retten! und wie es möglich ist. Ist nur dann möglich, antwortete E.,
wenn ich schmieren darf. Ich ermächtige Sie zu schmieren, erwiderte W.
Die Urkunde spezifiziert nun, an welche Personen und wie viel
E. geschmiert hat.
Das beigefügte ‘Vidi A. G. Wrbna’ gilt als Genehmigung.
Hinderfad.“
Elkan Reutlinger stand im Jahre 1796 im Dienste des Erz-
herzogs Karl. Das bezeugt die folgende im selben Besitz befindliche
und aus derselben Hinterlassenschaft stammende Urkunde:
Wir Karl Ludwig, Königlicher Prinz von Hungarn und Böhmen ete.,
Erzherzog zu Oesterreich etc. ete., Ritter des goldenen Vliesses, Gross-
kreuz des militärischen Mariä-Theresiens-Ordens, Kaiserl. Reichs-General-
Feldmarschall, Kaiserl. Königl. General-Feldzeugmeister, Inhaber eines
Infanterie-Regiments und Kommandirender General en Chef der Kaiser-
lichen Reichs- und Kaiserlich-Königl. Hauptarmeen am Niederrhein °
Nachdem der Lieferant Elkan Reutlinger von Karlsruhe sich un-
verweilt in Unser Hauptquartier zu begeben hat, so ertheilen wir ihm
gegenwärtigen Pass und befehlen das Uns untergeordnete Militär aus-
drücklich, gedachten Lieferanten Elkan Reutlinger auf seiner Reise
überall ungehindert passiren zu lassen.
Urkund dessen Unsere eigenhändige Unterschrift und beigedruck-
tes Erzherzogliches Insiegel. Gegeben in Unserem Hauptquartier zu
Mahlberg den 17 des Weinmonats 1796.5
E. Carl.
Trier. G. Kentenich.
! Fast ganz verwischt.
? Bis hierhin Druck; ‘Nieder’ in Niederrhein ist durchstrichen.
5 Der Passus ‘Urkund etc.’ ist ebenfalls bis auf die Daten gedruckt.
215
Kritiken.
John Pentland Mahaffy, The Progress of Hellenism in
Alexanders Empire. Chicago, The University of Chicago Press.
London, T. Fisher Unwin. 1905. 154 S. 5 sh.
M.s Buch will schildern, wie sich die griechische Kultur und
die griechischen Ideen nach dem Osten verbreiteten und welchen
Einfluß dieser historische ProzeB auf unsere heutige Kultur hatte.
Entstanden ist das Werkchen aus 6 Vorlesungen, welche der Verf.
an der Universität Chicago hielt und die hier unverändert wiederge-
geben werden. M.s große Verdienste um die Wissenschaft sind ebenso
bekannt, wie daß er gerade auf dem Gebiete des Hellenismus Auto-
rität ist. Allerdings glaube ich, daß sich sein Buch — im Gegen-
satz zur ‚Hellenischen Kultur — weniger zur Einführung in diese
Dinge eignet, sondern mehr für diejenigen von Nutzen ist, welche
die Geschichte und Kultur des Hellenismus bereits genau kennen; sie
werden sich durch die interessanten Darlegungen des Verf. und die
vielfach neuen Gesichtspunkte, die er aufstellt, angeregt fühlen,
wenn auch manchmal der Widerspruch nicht ausbleibt. Dieses gilt
gleich für die erste Vorlesung, welche in geistreicher Art den Beweis
führen will, daß Xenophon ein Vorläufer des Hellenismus gewesen
sei. Überzeugend wirkt sie nicht, und M. selbst faBt auf S. 31 zu-
sammen, was gegen seine These einzuwenden ist; Xenophon steckt,
was die hellenische Politik anlangt, noch ganz in den alten Anschau-
ungen und Gegensätzen, und mit viel mehr Recht wird man Isokrates
als Vorläufer des Hellenismus betrachten dürfen.
Sehr gut sind die drei Vorlesungen über Makedonien und Griechen-
land, Ägypten, Syrien. Besonders die erste sowohl in ihrer Würdigung
des ursprünglichen Gegensatzes zwischen Makedonen und Griechentum,
als in der Betonung des historischen Verdienstes, welches sich die
Dynastie der Antigoniden um die europäischen Hellenen dadurch er-
warb, daß sie die Grenzwacht gegen die nordischen Völkerschaften
übernahm; freilich erfuhr sie dafür wenig Dank von ihren Schütz-
lingen. M.s Urteil über die griechischen Staaten dieser Zeit ist sehr
scharf, ohne ungerecht zu sein. Merkwürdig ist, daß er aus den da-
maligen Verhältnissen praktische Schlüsse zieht und aus ihnen die
Unzulässigkeit der Gewährung von Home Rule an Irland ableitet. In
der Vorlesung über Ägypten verficht er überzeugend den Satz, daß
216 Kritiken.
von einer Verschmelzung des griechischen mit dem ägyptisch-nationalen
Wesen nicht gesprochen werden könne und beide Entwickelungen
getrennt nebeneinander her gingen; dagegen wird das Verdienst der
syrischen Großmacht um die Hellenisierung des Ostens mit Recht
hervorgehoben und besonders der Fortschritt dieses Prozesses bei den
Juden bis auf Antiochos Epiphanes betont. Die beiden letzten Vor-
lesungen ‚General Reflections on Hellenism‘ und ‚Hellenistic Influences
on Christianity‘ gehören wieder zusammen. Die erste ist dem Nach-
weise gewidmet, daß wir dem Hellenismus die Erhaltung der antiken
Kultur verdanken, wobei auch auf die Ausbildung der exakten Wissen-
schaften und den Fortschritt der Kunst in dieser Zeit und auf den
Einfluß der hellenistischen Literatur auf die römische gebührend hin-
gewiesen wird. In der anderen Vorlesung stellt M. eine Reihe von
Ansichten auf, über deren Richtigkeit zunächst die Theologen urteilen
müssen; mit großem Eifer verficht er besonders die These von der
Berührung des Stoizismus mit dem Christentum im allgemeinen, dem
Protestantismus im speziellen.
Prag. Heinrich Swoboda.
Moriz Friedländer, Die religiösen Bewegungen innerhalb
des Judentums im Zeitalter Jesu. Berlin, G. Reimer. 1905.
XXX u. 380 S. M. 7.
Der in Wien lebende Verf. bezeichnet sich selbst als hervor-
gegangen aus der jüdischen Rabbinatsschule (S. XXV „bei meiner
verkehrten religiösen Erziehung‘), zu welcher er freilich im Verlaufe
seiner geistigen Entwickelung in einen unversöhnlichen Gegensatz
geraten ist, wie das schon aus einer Reihe vorangegangener Schriften
(Zur Entstehungsgeschichte des Christentums 1894, Das Judentum
in der vorchristlichen griechischen Welt 1897, Der vorchristliche
jüdische Gnostizismus 1898, Der Antichrist in den vorchristlichen
jüdischen Quellen 1901, Geschichte der jüdischen Apologetik als Vor-
geschichte des Christentums 1903, Griechische Philosophie im Alten
Testament 1904) erhellt, deren wesentliche Ergebnisse im vorliegenden
Buche zusammengefaßt und mannigfach ergänzt, vor allen auch „für
gebildete Laien“ popularisiert vorgetragen werden. Durchweg stehen
sie in scharfen Gegensatze zu einer Grundanschauung, wie sie von
den im modernen Judentum hochgeschätzten Gelehrten Grätz, Frankel
und Bacher ausgegangen und in der jüdischen Seminartheologie
heimisch geworden ist, unserem Verf. zufolge aber durch „blinde An-
betung des Pharisäismus“, welcher dieser Theorie zufolge in den
letzten vorchristlichen Jahrhunderten die allbeherrschende Macht im
Judentum gewesen wäre, ebenso aber auch durch „vollständige Ver-
Kritiken. 217
kennung des großen Einflusses des griechischen Geistes auf das nach-
exilische Judentum“ die jüdische Wissenschaft „auf Generationen
hinaus“ schwer geschädigt habe (S. 115). Den soeben erwähnten
vom Griechentum herkommenden Einfluß selbst im palästinischen
Judentum nachzuweisen, ist Aufgabe des ersten Teiles der Unter-
suchung, während der zweite dem hellenistischen Judentum selbst
gewidmet ist. Als letzte Erscheinungen auf dieser anderen Linie
treten auf: der Täufer, in dessen Worten schon „Diasporageist‘“ wahr-
zunehmen sein soll (S. 99), dann Jesus selbst, welchem „sich das
Gesetz von Anbeginn bereits mit jenen Symbolen und idealistischen
Elementen imprägniert hatte, zu denen das hellenistische Judentum
den Weg geebnet hatte“ (S. 332), endlich Paulus, der „dort anfing,
wo der Meister aufgehört“ (S. 371), und „seine jüdisch-hellenistischen
Mitarbeiter, der vierte Evangelist, der Verfasser des Hebräerbriefs,
Apollos und viele andere“ (S. XII). Abermals also, wie in des Ver-
fassers erster Schrift, handelt es sich wesentlich um Herleitung des
Christentums. Wie es nämlich in der Apokalyptik wurzeln soll, so
erweist sich diese selbst wieder als verwandt mit dem Essäismus,
dessen religiöse und ethische Werte durch den Kanal der Apokalyp-
tik in das Christentum überwandern, ohne daß deshalb Jesus zum
Essäer gemacht würde (S. 163f.). Wohl aber wird der Essäismus
selbst gegenüber allen Versuchen, ihn als ein autochthon jüdisches
Gewächs, etwa als gesteigerten Pharisäismus zu begreifen, vielmehr
gleich dem Therapeutentum als Träger und Wahrer der „edelsten
Traditionen des jüdischen Hellenismus“ aufgefaßt und aus derselben
asketischen Stimmung erklärt, die gleichzeitig ihren theoretisch bedeu-
tendsten Niederschlag in der Philosophie Philos gefunden hat. Was
der Verf. speziell auf diesem Punkte zu sagen weiß, dürfte nach des
Unterzeichneten Urteil zu dem dauerhaftesten Bestand der hier er-
zielten Resultate gehören. Origineller, zugleich freilich auch isolierter
steht er da bezüglich einiger anderen Behauptungen. „Man hat bisher
bei der Darstellung der Entstehung des Christentums den wichtigsten
Faktor, der sich hervorragend an dem Bau der Weltkirche beteiligte
und ihren so ungeahnt raschen Aufschwung herbeiführte, fast ganz
unbeachtet gelassen“ (S. 78). Gemeint ist das, den Pharisäern so
verhaßte, sogenannte „Landvolk“ (Am-haarez), aus dessen Kreisen
die Apokalyptiker hervorgegangen sein sollen. Betrachtete man diese
Volksklasse bisher in Übereinstimmung mit Joh. 7, 49 als eigentliches
profanum vulgus, so sieht unser Verf. darin vielmehr eine gesetzes-
freiere, weil unter dem Bann des eindringenden Hellenismus von der
pharisäischen Tradition emanzipierte Richtung, deren übrigens be-
rechtigte , Wutausbrüche“ gegen die herrschende Theologie man aus
218 Kritiken.
der Assumptio Mosis und den Evangelien erkennen lerne. Dieses
„nichtoffizielle Judentum“ hat nun in der vorliegenden Darstellung
einen von den nur 6000 Pharisäern, nur 4000 Essüern (S. 59) und
ganz wenigen Sadduzöern (S. 110) leergelassenen Raum auf der
Geschichtskarte auszufüllen. Eine derartige Erhebung der stumpf-
sinnigen und unorganisierbaren Schichten zu einer aufgeklärten theo-
logischen Richtung wird sich die Polemik gegen die vorliegende
Konstruktion wohl in erster Linie als bequemen Angriffspunkt aus-
ersehn. Erst wenn der Verf. auf diesem umstrittensten Punkte Recht
behielte, würde seine Hauptthese, daB die zukünftige Weltreligion
gleich vom ersten Anfang an als Fortsetzung eines gesetzesfreien
Diasporajudentums unter dem Zeichen des Hellenismus gestanden sei,
gesicherten Bestand gewinnen. Begreiflicher wird die Sache aller-
dings unter der ferneren, dem Verf. übrigens schon von andern, da-
runter 1896 A. Bertholet, vorweggenommenen Voraussetzung, daß das
nachexilische Judentum trotz aller Bemühungen Esras und Nehemias
bis zu den Zeiten der makkabäischen Erhebung, durch welche seine
von den Propheten angebahnte, zukunftsvolle Entwicklung mehr unter-
brochen, als gefördert worden ist, von einem Geist der Weltoffenheit,
wie er aus der Weisheitsliteratur spricht, geleitet und erst durch den
Pharisäüismus, den „ungestümen Eindringling“* (S. VII), in jene
Schranken eines griechenfeindlichen Nationalismus eingedämmt worden
sei, der dann die Literatur des offiziellen Judentums im Gegensatze
zu den Apokalypsen und Pseudepigraphen des Zeitalters Jesu kenn-
zeichnet. So weit diese letztgenannten Schriften noch auf palästi-
nischem Bodem Entstehung finden konnten, beweisen sie zusammen
mit dem Christentum, daß das richtige Verständnis der prophetischen
Religion nicht ganz und gar ausgewandert und zum ausschließlichen
Eigentum der Diaspora geworden war. Den Kern der Kritik, welche
Schürer in der „Theologischen Literaturzeitung“ (1906, S. 163—166)
dem vorliegenden Werk angedeihen läßt, bildet der Satz, daß unser
Verfasser auf griechische Invasion zurückführe, was in Palästina ein-
fach als Nachwirkung des Prophetismus zu begreifen sei. In freilich
etwas entfernterem Zusammenhang mit der bezeichneten Gedanken-
reihe steht weiterhin das Problem der sogenannten Minäer, die wir
nur aus Talmud und Midrasch kennen. Herkömmlicherweise wußten
in der Nachfolge der oben genannten jüdischen Gelehrten auch viele
christliche Forscher, z. B. zuletzt noch R. Travers Herford (Christianity
in Talmud and Midrasch 1903), nicht anders, als daB unter diesen
nach dem ersten jüdischen Krieg aus der Synagoge hinausgefluchten
Ketzern einfach Judenchristen zu verstehen seien. Daraus schien bei-
läufig auch verständlich zu werden, warum die gleichzeitigen, also
Kritiken. | 219
die früheren Teile des Talmud von Jesus und den Evangelien so viel
wie nichts wissen (S. IVf. 191f. 197. 201f. 215—221). Aber
auch unser Verf., der jenes Dogma seit bald 10 Jahren unausgesetzt
bekämpft und in vorliegender Schrift die ganze Kontroverse aufs
neue aufrollt (S. 169—234), kann nicht leugnen, daß am Ende des
3. Jahrhunderts „die Minäersekte mit dem Christentum bereits zu-
sammengeflossen war“ (S. 218), was ja Hieronymus direkt bestätigt.
Gleichwohl glaubt Friedländer aus den Altersverhältnissen der tal-
mudischen Angaben schließen zu dürfen, daß der eigentliche Minäis-
mus, dessen bekanntester Vertreter der wegen des Abfalls vom jü-
dischen Monotheismus mit dem Namen Acher belegte Rabbi Elischa
ben Abuja gewesen sei, bereits mit dem Barkochbaaufstand erlosch,
bezw. in den Gmnostizismus einmündete. Immerhin muß zugegeben
werden, daß hierzu die Tatsache der minäischen Bestreitung der
Auferstehungslehre ebenso gut stimmt, wie sie schlecht zu der juden-
christlichen Hypothese paßt. Fraglich wird dabei noch vieles, na-
mentlich z. B. die Berechtigung dazu bleiben, daß der Vert die
Apokalyptik auch auf palästinischem Boden einfach dem hellenistischen
Judentum zuweist und infolgedessen, weil Jesus „der größte Apo-
kalyptiker“ war (S. 23), das Christentum selbst wesentlich als Produkt
jenes „Allerweltjudentums“ auftaßt.
Haben gegen eine solche Zuspitzung der ganzen Konstruktion
christliche Theologen, wie Sellin, Bertholet und Schürer nicht ohne
sachliche Motivierung Einsprache eingelegt, so wird auf dieser Seite
die unbefangene und durchaus anerkennende Einschätzung des Lebens-
werkes Jesu um so bereitwilliger anerkannt und um so höher gewürdigt.
Es ist ein geschichtswidriges Unternehmen, das Christentum als
eine Summe von Massenwirkungen begreifen und darin aufgehen zu
lassen (S. 340). „Er war unser und sein Evangelium ist unser“
(S. XIX). Aber nicht mehr an die Nation wendet sich Jesus, sondern
an den Menschen (S. XXI), indem er „die religiöse Heiligung des
Individuums zum Selbstzweck aller Religion stempelt“ (S. 338), und
darin ist ihm allerdings die mehr universalistisch als nationalistisch
gerichtete Weisheitsliteratur zu einem guten Teil vorangegangen
(S. 4.15). Im Kampfe gegen „eine den Markt beherrschende herrsclr-
süchtige und heuchlerische Klasse von Pharisäern“ wird er, der im
ersten Stadium seiner Lehrtätigkeit bloß „ein anderer Täufer“ sein
und auf den Spuren der Propheten einhergehen wollte, „sich allmäh-
lich seiner höheren Mission und der ihm innewohnenden, jenen seinen
Vorgänger weit überragenden Gotteskraft bewußt“ (S. 320. 322) und
erscheint nunmehr „ausgerüstet mit der Macht der ewigen Wahrheit,
mit einem unbeugsamen, todesverachtenden Willen und mit den blanken
220 Kritiken.
Waffen des ethisch geläuterten Zeitgeistes, eine hehre Gestalt, unter
der das Gemeine in wesenlosem Schein verschwand“ (S. 99f.). Ob-
wohl der Verfasser seinem Helden den Titel „Messias“ nicht abstreiten
will, verwahrt er sich doch energisch gegen den seiner Konstruktion
gemachten Vorwurf des Abfalls vom Judentum (8. XIIf.), und es ist
bezeichnend, daß ein, allerdings gut radikal denkender Vertreter der
christlichen Theologie, D. th. Moriz Schwalb, in der Zeitschrift „Die
Nation“ (1905, Nr. 13, S. 200f.) das Buch willkommen heißt, als
„geeignet eine Annüherung zwischen Synagoge und Kirche, vielleicht
sogar Verhandlungen behufs einer Einigung beider, vorzubereiten“:
eine Äußerung, deren hier nur gedacht werden soll, um ein Schluß-
urteil zu rechtfertigen, wonach dieser neuesten Kundgebung des
Wiener Gelehrten neben ihrem wissenschaftlichen Gehalt eine gewisse
zeitgeschichtliche Bedeutung zukommt. Auch Schürer findet, daß noch
kein jüdischer Forscher dem Christentum gegenüber eine so unbe-
fangene und gerechte Stellung eingenommen habe.
Zahlreiche Wiederholungen erklären sich aus der Bestimmung
des Buches für eine erst der allgemeinen Orientierung bedürftige
Laienwelt. Dieser mögen auch die reichlichen, in guter Übersetzung
gegebenen Zitate aus einer von den Wegen unserer heutigen Kultur
sehr abseits gelegenen Literatur zu gute kommen, und die vielen
Nachlässigkeiten im Abdruck der griechischen Texte in den An-
merkungen brauchen gerade solche Leser ja nicht zu bemerken.
Straßburg i. E. H. Holtzmann.
0. Hirschfeld, Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten bis
auf Diokletian. 2. Aufl. Berlin, Weidmann 1905.
Die 2. Auflage dieses hervorragenden Werkes, das zusammen mit
Mommsens Prinzipat den Grund für die heutige Behandlung der
römischen Kaisergeschichte gelegt hat, hat fast den doppelten Umfang
der 1876 erschienenen 1. Auflage. Das jetzt vollständig vorliegende
C. I. L., von dem 1876 erst Band I erschienen war, und reiche
Papyrusfunde haben eine gesichertere und breitere Grundlage für die
Behandlung der Verwaltungsgeschichte geschaffen, und so war eine
radikale Umarbeitung nötig, ohne daß von den in der I. Auflage
vertretenen Anschauungen trotz Mommsens u. a. Einwendungen ab-
gewichen zu werden brauchte. Fortgeblieben sind in der 2. Auflage
die Listen der Flottenkommandanten, Praefecti vigilum und Praefecti
praetorio, die nächstens Band IV der Prosopographia imperii Romani
bringen wird. Der Wortlaut der 1. Auflage ist im ganzen beibehalten
worden, aber fast jedes Kapitel bringt zahlreiche größere und kleinere
Zusätze. Erheblich erweitert ist der Abschnitt über das Steuerwesen
Kritiken. 221
(I A. S. 13—22 = II A. S 53—96), das zusammen mit der Provinzial-
verwaltung ursprüglich ein Buch für sich umfassen sollte. Für das
Steuerwesen haben neues Material gebracht besonders die Grabschriften
des Personales der Tabularien (Archive zur Führung der gesamten
Provinzialverwaltung) zu Karthago und Ephesus. Es ist interessant,
die — übrigens auch in der Bergwerksverwaltung analoge — Ent-
wicklung der Erhebung der indirekten Steuern zu verfolgen: Wührend
man in der ersten Kaiserzeit das alte System der Pachtgesellschaften
beibehalten hat, treten seit Hadrian Einzelpächter (conductores) an
dessen Stelle, bis — wohl seit Marcus — direkte Erhebung durch
kaiserliche Prokuratoren vorgenommen wird, und zwar so, daß man
den conductores, die ja bereits halbe kaiserliche Beamte waren, diese
Prokuratur verleiht. — Neu eingelegt sind die Abschnitte über Grund-
besitz, Villen und Gärten, ager publicus und Lagerterritorien. Für die
Domänenverwaltung hat, wie Inschriftenfunde lehren, besonders Hadrian
Fürsorge getroffen; auf seinen Erlaß beriefen sich die Kolonen des saltus
Burunitanus in ihrer Bittschrift an Commodus (gefunden 1879), und
auf ihn hat auch Septimius Severus in einem ErlaB (gef. 1892) zu-
rückgegriffen. Die kaiserlichen Domänen (saltus, praedia) sind zu
Distrikten (tractus) zusammengefaßt; an der Spitze beider stehen Pro-
kuratoren, diese Ritter, jene Freigelassene; die Domäne ist an coloni
(plebs fundi) verpachtet, die durch Vermittlung des conductor, eines
angesehenen, eingesessenen Mannes, der einen Teil der Domäne selbst
bewirtschaftet, und wahrscheinlich auch das Weideland und die Vieh-
zucht in eigener Regie behält, den Pachtzins an den Kaiser abliefern.
— Neu gefundene Inschriften belehren uns über die innere Organi-
sation der Bergwerke, deren Verwaltung Prokuratoren übertragen ist,
doch so, daß die einzelnen gleichartigen Metalle unter einem Pro-
kurator stehen; und für die tiefere Einsicht in die Verwaltung der
Marmorbrüche sind besonders neben dem 1867 entdeckten Marmor-
lager in Rom zahlreiche in Afrika und Phrygien gemachte Funde
von signierten Marmorblöcken wichtig geworden. — Neu aufgenommen
sind die Ausführungen über Ägypten und die Provinzen. Die her-
vorragendsten Beamten Ägyptens, in deren Titel (praef. ete. Alexan-
dreae et Aegypti) oft schon die privilegierte Stellung Alexandrias aus-
gedrückt ist, sind folgende: Der Praefectus Aegypti, der hauptsächlich
reiner Verwaltungsbeamter ist, doch auch die Kriminalgerichtsbarkeit
hat, und dem für die Ziviljurisdiktion der Juridieus zur Seite gesetzt
ist (eine Neuschöpfung der Römer). Nicht genau abzugrenzen ist die
Tätigkeit des Idiologus; er ist wahrscheinlich Verwalter der yù ovoræxr,
des ursprünglichen Privatbesitzes, der durch Erbschaft, Konfiskation
usw. an den Princeps gekommen ist und der zu scheiden ist von der
299 Kritiken.
op Baouuixr, dem alten Königsland, das vom Praefectus verwaltet
wird; doch hat der Idiologus auch die Oberaufsicht über die fiska-
lischen Domänen der ap Bacs gehabt. An Stelle des Ptolo-
mäischen deouxntig ist wahrscheinlich der procurator ad dioecesim
Alexandriae, ein Beamter der Fiskalverwaltung, getreten. Die neu
erworbenen Landschaften sind nach Analogie von Ägypten unter Prae-
fecti gestellt worden, in deren Titel schon der rein militärische Charakter
ausgeprägt liegt, da Augustus sie gewissermaßen als Kommandanten
von barbarischen Distrikten, und nicht als Statthalter von römischen
Provinzen aufgefaßt wissen wollte; seit Claudius treten an ihre Stelle
vielfach Prokuratoren, die später den Titel praesides erhalten (Praesidial-
prokuratoren); von ihnen sind zu scheiden die Finanzprokuratoren,
die ursprünglich die senatorischen Provinzialstatthalter im Behinderungs-
falle vertreten, bis die Senatoren allmählich ganz von den militärischen
Kommandostellen ausgeschlossen werden.
Durchgehends treten auch in der Entwickelung der gesamten
Reichsverwaltung die epochemachenden Regierungen des Claudius,
Hadrian, Septimius Severus hervor; es zeigt sich das Bestreben, an
Stelle des zum Regieren unfähig gewordenen Senats einen vom
Kaiser unabhängigen, tüchtigen Reichsbeamtenstand aus den Rittern
heranzubilden und so immer mehr die Macht des Kaisers zu stärken.
Die Augusteische Dyarchie wird Schritt für Schritt zur absoluten
Monarchie.
Gleiwitz. G. Mau.
Michael Hrusevskyj, Geschichte des ukrainischen (ruthenischen) Volkes.
I. Urgeschichte des Landes und des Volkes. Anfänge des Kijewer
Staates. Autorisierte Übersetzung aus der 2. ukrainischen Ausgabe.
1906. Leipzig, B. G. Teubner. 753 S. mit einer Karte. M. 18.—.
Mit der Veröffentlichung einer deutschen Übersetzung dieses
Werkes erwirbt sich der Verlag von B. G. Teubner ein großes Ver-
dienst, und es sei gleich im vorhinein der Wunsch ausgesprochen,
daB das Interesse der wissenschaftlichen Welt diesen Entschluß lohnen
möge. Bisher hat im allgemeinen die Geschichtschreibung, wie Hr.
(S. 15) ganz richtig hervorhebt, die Entwicklung des altrussischen
(Kijewer) Staates zumeist nur als Einleitung in die Geschichte des
Moskauer Reiches dargestellt. Sie hat dabei den tiefgehenden natio-
nalen Unterschied zwischen dem Großrussentum, das den Kern und
den bestimmenden Teil der vom Staat der Ruriks und Romanows
umschlossenen Nationalitäten bildet, und dem Kleinrussentum!, das in
‘ Zur Nomenklatur: Kleinrussen (Malorossijanije) ist die offizielle
russische Bezeichnung, während der in Österreich sitzende Teil dieses Volks-
Kritiken. 223
den weiten Ebenen zu beiden Ufern des Dnjepr, von den Karpaten
bis zum Don und Kaukasus, siedelt, zwar nicht übersehen, aber sie
hat diesem letzteren Teile eine gesonderte Behandlung niemals zuge-
standen, sondern einzelne Stücke seiner Geschichte mit der polnischen
oder Moskauer bez. Zarengeschichte oder der türkischen Geschichte
verbunden. Diese Methode rechtfertigte sich insofern, als das ukrai-
nische Volk ein eigenes, selbständiges politisches Leben nur in der
ältesten Periode seiner Existenz geführt hat: die Verteilung seines
Landes ist später ja ein wesentliches Stück in den russisch-polnisch-
türkischen Beziehungen. Dazu kam, daß durch den Ukas von 1876
der Gebrauch des Ukrainischen, das nach Meinung der führenden
Ukrainer eine selbständige Sprache neben dem Russischen sein soll!,
in Wort und Schrift auf das strengste verboten war und sich so auch
für den tiefer eindringenden Beobachter jener Gegensatz zwischen
Nord und Süd verwischte. Diese Schranke ist mit der großen Um-
wälzung des Jahres 1905 auch gefallen, so daß jetzt eine umfing-
liche ukrainische Literatur auch in Rußland erscheint. Aber auch
die harten Schicksale des 18. und 19. Jahrhunderts hatten in dem
Volke, zu dem auch das echte Kosakentum gehört (die Ural- und
Transbaikalkosaken dürfen ihm indes nicht zugeschrieben werden) die
Ptlege der geschichtlichen Überlieferung nicht ertötet, die heute in
dem früheren Kijewer, jetzt Lemberger Historiker Michael Hrusevskyj
ihren unbestritten ersten ‘und bedeutendsten wissenschattlichen Ver-
treter hat. Daß auch hier, wie überall, die nationale Geschichts-
schreibung mit dem nationalen Erwachen Hand in Hand gebt und
eins das andere fördert und befruchtet, sei nur nebenbei erwähnt.
Es handelt sich heute bei dem ukraino-russischen Stamme um
gegen 34 Millionen, von denen über 3 Millionen in Galizien und der
Bukowina, TG in Nordungarn, die übrigen in Rußland (Gouvernements
Charkow — Tschernigow — Poltawa — Jekatarinoslaw — Cherson
— Kijew — Wolhynien — Podolien vornehmlich) sitzen. Die Be-
rechtigung, diese Millionen zusammenzunehmen zu einer selbständigen
stammes Ruthenen genannt wird. Die zum Bewußtsein ihrer nationalen
Selbständigkeit kommenden Kleinrussen ziehen heute für ihr gesamtes Volks-
tum den Namen Ukrainer oder Ukrainorussen vor (Ukraina — Grenzland,
im bes. das den Tatareneinfüllen ausgesetzte Grenzgebiet des mittleren
Dnjepr); dem schließt man sich auch am besten in Europa an. Abzulehnen
ist die in der politischen Erörterung in Rußland jetzt öfter auftauchende
Benennung Ukrainophilen, die gar nichts besagt.
1 Dem Ausländer wird sie, wenn er sich an die dumpfe Aussprache
des o und an die polnischen Teile des Sprachgutes gewöhnt hat, doch wie
ein russischer Dialekt vorkommen; mir ist es wenigstens so gegangen.
224 Kritiken.
geschichtlichen Darstellung, ist historisch zweifellos, und an diese
Aufgabe macht sich Hr. in diesem Werke, wenn er auch die ethno-
graphische (s. bes. den Exkurs S. 599: Der moderne ukr. anthro-
pologische Typus) und linguistische Besonderheit dieses Volksstammes
nicht mit der Schärfe unterstreicht, die die politische Agitation der
Ukrainer oder Ruthenen meist verwendet. Der vorliegende Band ist
der erste seines bisher 5 Bände umfassenden Werkes, das, in ukrai-
nischer Sprache, bisher bis zum Ende des 16. Jahrhunderts reicht.!
Er enthält die Urgeschichte: Kolonisation, Kultur, Entstehung des
Kijewer Reiches, dessen Ausbau bis zum Tod Wladimirs des Großen
(1015). Das ganze Werk soll 7 Bünde umfassen. Über diesen ersten
Band darf allgemein gesagt werden, daß Hr. mit voller Beherrschung
des ungeheuren und zersplitterten Materials und großer methodischer
Umsicht und Vorsicht arbeitet. Daß der Leser nicht überall mit ihm
übereinstimmt, ist selbstverständlich, behandelt doch dieser Band die
an Kontroversen reichste Periode der russischen Geschichte. Aber
der Verf. geht Schwierigkeiten nirgends aus dem Wege, und er
arbeitet ohne vorgefaßte Meinung. Auch seine Polemik gegen die
großrussische Auffassung dieser Zeit hält sich durchaus in den ange-
messenen Grenzen, so nahe es hier lag, daß hier auch außerhalb des
Kreises der wissenschaftlichen Forschung liegende Wünsche und Emp-
findungen mitsprachen; s. bes. die Polemik gegen Pogodin und die
Theorie von der großrussischen Kolonisation des Dnjeprgebietes
S. 584 ff. Es würde den Rahmen dieser Anzeige weit überschreiten,
sollte hier der Versuch gemacht werden, zu allen Ergebnissen Hr.s
Stellung zu nehmen; 61 kleinere und 2 umfangreiche Exkurse führen
in die Kontroversen besonders ein. Die wichtigsten Punkte sind
naturgemäß die Kritik der sog. Nestorianischen Chronik und die
Datierung der Regierungszeiten der Rurikowitsche bis Wladimir, so-
dann der Ursprung der Dynastie Ruriks. Die älteste Chronik ist nach
Hr. das Resultat einer ziemlich intensiven Arbeit von etwa 60 Jahren
und hat mehrere Redaktionen über sich ergehen lassen müssen, deren
Schema er aufstellt. Als Zeit der Redaktionsarbeit bezeichnet er die
2. Hälfte des 11. und den Anfang des 12. Jahrhunderts; den Abt
Silvester will er nicht als Gesamtredakteur, sondern nur als einen
der Redakteure gelten lassen. Wichtiger ist die Stellung Hr.s zur
Frage des Ursprungs der Dynastie Ruriks. Er verwirft die sog.
1 Wer schon jetzt einen Überblick bis auf die Gegenwart wünscht,
sei auf desselben Verf. Abriß (Utscherk istorii ukrainskawo naroda, Peters-
burg 1904, 2 Rubel) hingewiesen, der eigentlich auch ins Deutsche übersetzt
werden müßte. Nach Mitteilung des Vorworts (S. V) ist eine französische
Übersetzung in Aussicht.
"Kritiken. 225
normannische Theorie, die in Rurik und seinen Nachkommen Skandi-
navier sieht, durchaus, und nimmt den Namen Rusj nicht für den
Norden, sondern für den Süden, das Land der Poljanen oder von
Kijew, in Anspruch. Er meint, daß alle Beweise der sog. Normannisten
nur beweisen, was er nicht bestreitet, daß nämlich im 9. und 10. Jahr-
hundert viele Waräger in fürstlichen Diensten standen, so daß man
manchmal in Byzanz diese Fremdlinge von den russischen Slaven
nicht unterschied. Da er die Dynastie Ruriks für einheimisch nimmt,
kommt er naturgemäß zu anderen Ergebnissen als die westeuropäische
Geschichtschreibung bezüglich der Berufung Ruriks und speziell dann
des Zuges von Askold und Dir nach Kijew. Diese gegensätzliche An-
schauung scheint indes bedeutungsvoller als sie ist; Hr. hebt (S. 410 f.)
selbst hervor, daß, ob man nun die Dynastie Wladimirs für warägisch
oder slawisch, als fremde Eroberer Kijews oder als einheimische Usur-
patoren oder als eine alte Dynastie der Kijewer Stammesfürsten
nimmt, dies die Entwicklung an sich nicht wesentlich verändert: die
große Bedeutung der stammfremden Waräger bleibt bestehen, wie der
doch (ursprüngliche oder auffällig rasch angenommene) slawische
Charakter der Dynastie Ruriks. Und ebenso daB von Kijew, ob es
nun von Anfang an Mittelpunkt war (was mir wahrscheinlich er-
scheint) oder es erst wurde, die erste Gründung eines russischen
Staates ausging, die freilich bald nach Wladimirs Tod ihr Ende fand.
Die Übersetzung, die von dem bekannten ruthenischen Gelehrten
Dr. Iwan Franko revidiert worden ist, liest sich ziemlich gut, leidet
aber vielfach an manchmal störenden Austriazismen, auf deren Ver-
meidung in den folgenden Bänden gesehen werden muß. Die Tran-
skription der fremden Namen, das alte Leiden bei osteuropäischen
Stoffen, wurde hier noch durch das Hinzutreten der ukrainischen
Schreibweise erschwert. Diese schreibt ja nicht Dniepr und Dniestr,
sondern Dnipr und Dnistr u. ä So mußte ein KompromiB zwischen
der ukrainischen Phonetik und der deutschen, durch polnische und
russische Phonetik bestimmten Orthographie geschlossen werden, der
sich wohl noch etwas mehr an die bei uns üblichen Formen annähern
könnte. Berechtigt dagegen ist, daB bei polnischen Namen durchaus
die polnische Schreibweise beibehalten wurde. Ich kann zum Schluß
nur den Ausdruck der Freude darüber wiederholen, daß das wertvolle
und wichtige Werk der deutschen Welt zugänglich gemacht wird,
und nur wünschen, daß die Übersetzung raschen Fortgang nimmt.
Hinzugefügt sei noch, daB dieser erste Band die Aufmerksamkeit
nicht nur der Historiker, sondern auch die der slawischen Philologie,
der Ethnographie und der Byzantinistik verdient.
Posen. Otto Hötzsch.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 15
296 Kritiken.
Adolf Schaube, Handelsgeschichte der romanischen Völker
des Mittelmeergebiets bis zum Ende der Kreuzzüge.
(Handbuch der Mittelalterlichen und Neueren Geschichte. Heraus-
gegeben von G. von Below und F. Meinecke.) München und
Berlin 1906. 18 M.
Das ausgehende Mittelalter in Europa läßt unzweifelhaft eine
gewisse Vorherrschaft der romanischen Völker in Politik und Kultur
erkennen. Die politische Vormacht Deutschlands aus eigener Kraft ist
durchaus gebrochen, nur eben noch gleichberechtigt, oft genug auch
das nicht, lebt die Nation neben und unter den neu aufstrebenden
Mächten dahin. England wird erst im 17. Jahrhundert eine wahrhaft
führende Macht, frühere Anläufe dazu werden immer wieder durch
Bürger- und Glaubenskriege unterbrochen. Dagegen wächst in Frank-
reich das Königtum vom 12. Jahrhundert an ununterbrochen zu stets
wachsender Macht empor, so daß es bereits im 16. Jahrhundert den
Kampf gegen die Weltmacht Habsburg im wesentlichen mit Erfolg
zu führen vermag. Italien erlebt im 15. Jahrhundert unter dem
System des Gleichgewichts der vier Mächte Venedig, Mailand, Florenz
und Neapel seine goldene Zeit seit den Tagen der Römerherrschaft
und bringt die Kultur der Renaissance zur Blüte, eine Hauptgrund-
lage aller heutigen Bildung und Lebensanschauung. In Spanien end-
lich vollzieht sich die Einigung der Nation und Eroberung der ganzen
Halbinsel unter steten Kämpfen gegen den Islam, die jenen Geist
und jenes Heer heranbilden, auf die gestützt die erste Weltmacht
der neueren Geschichte, das Reich des Hauses Habsburg, heranwuchs.
Wirft man so einen Blick auf den Gesamtzustand Europas um 1500,
so ist ein gewisses Vorwiegen der romanischen Völker, eine größere
Lebendigkeit und Leistungsfühigkeit auf ihrer Seite nicht in Abrede
zu stellen.
Die Ursachen für eine solche Steigerung der Lebendigkeit ganzer
Völker und Völkergruppen festzustellen ist schwierig, wie es oft
scheint, unmöglich. Je tiefer man in die Tatsächlichkeit der Er-
scheinungen eindringt, desto mehr scheint man sich von der Erkennt-
nis der Ursachen zu entfernen. Was man eben noch glaubte als
Ursache anführen zu können, das erscheint dem tiefer forschenden
Blick nur noch in gleicher Weise als Erscheinung des zu erklärenden
Urphänomens wie die bisher betrachteten Erscheinungen, als Äußerung
und Produkt der in geheimnisvoller Weise sich regenden oder ver-
sagenden Lebenskraft, von deren Regungen oder Versagen aber in
dem realen Ablauf der Dinge immer nur die Erscheinung und Tat-
sächlichkeit, nicht die Ursache zu finden ist. Dennoch kann natür-
lich die Wissenschaft nur durch Sammlung und Bearbeitung alles
Kritiken. 227
und jeden einzelnen Tatsächlichen hoffen, jemals zu der Erkennt-
nis des großen Ganzen zu gelangen, durch geduldige Aneinander-
reihung eines Steinchens an das andere ein genaues und reines Bild
des Ablaufs der Dinge zu schaffen, welches durch seine Wahrheit
und Treue alsdann vielleicht einen Schluß auf die Ursachen dieses
Ablaufs, einen Blick hinter die Kulissen auf die wahrhaft treibenden
Kräfte zu tun gestattet.
Schaubes Buch, das die Entwicklung des Handels der romanischen
Völker des. Mittelmeergebiets von seinem Tiefstande im 9. und
10. Jahrhundert bis zu einem Höhepunkt um 1250 schildert, kann
wohl zu solchen Betrachtungen anregen. Es wird von jedem, der sich
über das Werden dieser Blüte der romanischen Völker im 15. Jahr-
hundert klar werden und etwas Allgemeineres, Bedeutsames darüber
beibringen will, aufs eingehendste berücksichtigt und verarbeitet
werden müssen. Schaube selbst gibt freilich solchen allgemeineren
Betrachtungen nicht Raum; er begnügt sich damit, in unendlicher
Arbeit ein reines und deutliches Bild der Tatsachen gezeichnet zu |
haben, und macht über die mögliche Verwertung dieses Bildes nur
einige ganz kurze Andeutungen. Er ist sich klar darüber, ‘mit einer
aus dem Gesichtspunkte des Handels allein gegebenen Darstellung
nur ein einseitiges Bild bieten zu können’, er möchte ‘dem MiB-
verständnis nicht ausgesetzt sein, daB er die politische Geschichte,
sowie die Geschichte der übrigen wirtschaftlichen Verhältnisse oder
die der geistigen Strömungen der Zeit in ihrer Bedeutung unter-
schätze’, aber er ‘gibt sich der Hoffnung hin, durch streng wissen-
schaftliche, die Zeiten scharf sondernde Darstellung dieser einen Seite
des geschichtlichen Lebens auch der allgemeinen Erkenntnis der welt-
geschichtlichen Entwicklung einen bescheidenen Dienst zu leisten’. In
welcher Weise sein Werk in der Tat der allgemeinen Erkenntnis der
weltgeschichtlichen Entwicklung dienen kann, für welche Gebiete es
eine unerläßliche Grundlage aller weiteren Forschung ist, suchte ich
eben anzudeuten. Über die Art der Ausführung aber, über die Ver-
wirklichung der von Schaube ausgesprochenen Hoffnung kann man
nur sagen, es stünde wohl um die Wissenschaft, wenn jeder ‘be-
scheidene Dienst’, den ihr einer ihrer Jünger leistet, von solcher Be-
schaffenheit wäre wie das vorliegende Werk Schaubes.
Um den Lesern einen ungefähren Begriff von der geleisteten
Arbeit zu geben, entwickle ich hier so kurz wie möglich den Inhalt
des Buches. Freilich ihn zu erschöpfen oder gar einzelnes hervor-
zuheben ist unmöglich; das Buch zählt XIX Seiten Einleitung und
Inhaltsverzeichnis, 783 Seiten Text, der zum großen Teil in kleinen
Lettern gedruckt ist, und noch weitere 32 Seiten Bücherverzeichnis,
15*
228 Kritiken.
Sachregister, Münztabelle und eine Tabelle der Handelsgewichte und
Maße. Namentlich die letzteren beiden Tabellen, die die Münzen auf
Reichsmark, bei möglichst genauer Zeitbestimmung, die Gewichte etc.
auf Kilogramm und andere moderne Einheiten zurückführen, sind für
die Durcharbeitung des Buches äußerst erwünscht und zweckmäßig.
Die Darstellung gliedert sich in zwei Hauptteile, deren erster den
Handel der Mittelmeer-Romanen von seinem Tiefstande um den Anfang
des 10. Jahrhunderts bis zum Beginn der Kreuzzüge, deren zweiter,
beträchtlich umfangreicherer den Handel der Mittelmeer-Romanen im
Zeitalter der großen Kreuzzugsunternehmungen (ca. 1100—1250) be-
handelt. Der erste Hauptteil faßt den Handel jeweilig nach den Aus-
gangsländern zusammen und schildert in acht Kapiteln den Handel
von Venedig, Unteritalien, Rom, Pisa, dem Toskanischen Binnenlande,
Genua, dem Binnenlande zwischen Alpen und Apennin und Südfrank-
reich und der spanischen Mark. An das siebente Kapitel, das die
Darstellung des Handels der Italiener beendet, schließen sich einige
allgemeinere Bemerkungen über Marktwesen, Handelsabgaben, Geltung
des Handelsstandes, Außenhandel und Kaufleute von jenseits der
Alpen in Italien. Der zweite Hauptteil konnte bei der steigenden
Bedeutung und Intensität des Handels auch der außeritalischen roma-
nischen Länder, bei der wachsenden Verflechtung des Handels der
verschiedenen Gebiete nicht mehr so einfach nach den Ursprungs-
ländern gegliedert werden; es mußte, wenn man einmal das Gebiet
der Mittelmeer-Romanen als eine Einheit auffaßt, zwischen zwei Arten
Handel unterschieden werden, die man in gewissem Sinne als Außen-
handel und Innenhandel bezeichnen kann, nämlich mit anderen Völkern,
die nicht zu den Mittelmeer-Romanen gehören, und der Mittelmeer-
Romanen untereinander. Diese Einteilung, die die großen Ströme des
Handels, die sich allmählich entwickelt haben, klar hervortreten läßt,
ist gewiß ım ganzen zweckmäßiger und der Sache angemessener als
wenn Sch. auch hier nur nach dem Prinzip der Ursprungsländer dis-
poniert und die Darstellung der großen internationalen Handelsströme
in lauter kleine Teile zerlegt hätte, je nachdem die Venezianer,
Genuesen etc. an ihnen teil hatten. So bietet der zweite Hauptteil
nach einigen Vorbemerkungen über die der Handelsgeschichte eigen-
tümlichen Quellen, die gebräuchlichsten Vertragsformen, Zahlungsmittel
und den normalen Zinsfuß der Zeit: A. Handel der Mittelmeer-Romanen
mit anderen Völkern. 1. mit den Kreuzfahrerstaaten und Syrien.
2. mit den Ländern des griechischen Reiches. 3. mit den Sarazenen
des Westens. 4. mit den übrigen Romanen (außer den Mittelmeer-
Romanen). 5. mit den germanischen Ländern und östlichen Nachbar-
gebieten. Teil B aber behandelt wieder, je in sich zusammenhängend,
Kritiken. 299
die einzelnen Ursprungsländer des Handels der Mittelmeer-Romanen,
zur Darstellung des Handels dieser Völker miteinander.
Doch ich bin es müde, auch weiterhin noch die Kapitelüber-
schriften und das Inhaltsverzeichnis abzudrucken!), und könnte doch
auf keine kürzere und zutreffendere Weise ein Bild oder auch nur
eine Andeutung von dem überreichen Inhalt des Buches geben. Man
wird auch aus dem Bisherigen schon ersehen, daß der durch den
Titel beschriebene Gegenstand des Buches wirklich nach allen Rich-
tungen und Beziehungen nicht nur voll und erschöpfend, sondern auch
in durchaus übersichtlicher und klarer Disposition behandelt wird.
Dazu kommt aber noch die Art der Behandlung im einzelnen. Ich
habe mehrere Abschnitte des Buches durchgearbeitet, vermag aber
nirgends wesentliche Berichtigungen oder Ergänzungen beizubringen,
sondern gestehe allenthalben vielmehr aus Schaube hinzugelernt zu
haben. Ein Beispiel mag zur Charakteristik der Genauigkeit der
Arbeit genügen. Aus dem in aller Händen befindlichen und längst
vielfach benutzten Urkundenbuch von Tafel und Thomas zur älteren
Handels- und Staatsgeschichte der Republik Venedig bringt Schaube
(S. 139 Anm. 1) eine neue Urkunde zur Geschichte des venezianischen
Drittels von Tyrus bei, zum Jahre 1165; sie findet sich erwähnt in
einer Urkunde von 1175, man hatte das Zitat bisher aber mit den
Herausgebern stets fälschlich auf die erhaltene Urkunde von 1164
August bezogen, während es auf eine verlorene, oder wenigstens bis-
her nicht bekannte von 1165 Januar hinweist. In solcher Weise hat
Schaube überall auch die Spezialliteratur nicht unbesehen übernommen,
sondern selbständig durchgearbeitet und vielfach berichtigt.®
Eine wichtige und hervorzuhebende Eigenschaft des Buches ist
es, daß es sich auf theoretische Auseinandersetzungen und Probleme
‘schon wegen Raummangels’ nirgends einläßt, dagegen überall das
1 Nur die Bemerkung sei noch gestattet, daß die vier letzten Kapitel
wiederum zusammenfassend allgemeinere Themata bebandeln, nämlich
47. Märkte und Messen. 48. Handelswege und Handelsabgaben. 49. Kom-
merzielle Gebräuche und Vorschriften. 50. Konsulat der Kaufleute und
kaufmännische Korporationen im Staate des Comune.
? Indem ich auf einzelne kleine Berichtigungen und Ergänzungen, die
ich beibringen könnte, hier verzichte, möchte ich doch auf eine mit Er-
scheinen des Buches neu hervorgetretene Quelle hinweisen, zwei Erzählungen
über das Leben des Papstes Leos IX. (Analecta Bollandiana XXV, 258— 297).
Es heißt da auf S. 281, als der Papst Benevent besuchte, “omnis populus
ei obviam exierunt .. et Hebrei etiam laudes ei reddentes, et Greci si-
militer laudantes.” Und in Rom ‘in illis .. diebus erat mulier que emebat
et vendebat piper et thimiamata’ (S. 295).
LH
230 Kritiken.
Material, das zur Behandlung und Entscheidung solcher Fragen dienen
kann und notwendig ist, übersichtlich und vollständig zusammenträgt.
Als Beispiel diene die seit Sombart viel erörterte Frage der Ent-
stehung des Kapitalismus. Reinhard Heynen, Zur Entstehung des
Kapitalismus in Venedig, Stuttgart und Berlin 1905 (Münchener
volkswirtschaftliche Studien, Stück 71) hat auf Grund neuen Materials,
das Schaube noch nicht heranziehen konnte, die Frage ausführlich
theoretisch und an einem konkreten Beispiel erörtert und ist darauf-
hin mit Recht zu einer völligen Ablehnung der Theorien Sombarts
gelangt. Schaube läßt sich über diese Theorien als nicht zu seinem
Gegenstande gehörig hier wie überall nicht weiter aus, aber er weiß
aus dem alten, genuesischen, von Heynen (S. 66) für nicht recht ge-
nügend erklärten Material dieselben Resultate zu gewinnen wie jener
aus den venezianischen, allerdings für die Frage leichter benutzbaren
und AufschluB gebenden Urkunden. Schaube behandelt auf S. 155
bis 159 den Handelsbetrieb der Genuesen Guilelmus Buronus, Ingo
de Volta und des Soliman von Salerno. Indem er nur die urkund-
lichen Tatsachen zusammenstellt und irgend welche allgemeineren
Schlüsse daraus zu ziehen dem Benutzer überläßt, hat.er doch für
jeden, der das Material zu lesen und zu benutzen versteht, unwider-
leglich bewiesen, daß auch hier ein kapitalistischer, nicht ein hand-
werksmäßiger Betrieb in Sombarts Sinne vorliegt.
Eine weitere mit der eben erwähnten zusammenhängende lobens-
werte Eigentümlichkeit des Schaubeschen Buches ist es, daß er die
Benutzung der erzählenden Quellen auf das geringste zulässige MaB
eingeschränkt hat, Schriftsteller nur dann anführt, wenn sie etwas
Neues, Wichtiges zur Sache beitragen. Man kann ja in jeder größeren
Darstellung hier und da Beispiele aus Schriftstellern bringen, kon-
krete Tatsachen anführen, um die Darstellung zu beleben und an-
'schaulich zu machen. Es fragt sich immer nur, ob dadurch wirklich
für die Erkenntnis der Sache etwas gewonnen wird, oder ob das
Zitat nicht nur ein rednerischer Schmuck ist, das zur Erleichterung
und Unterhaltung des Lesers nach dem schwerer verdaulichen Ur-
kundenmaterial und der darauf begründeten reinen Begriffsarbeit bei-
gebracht wird. Schaube hat auf jede solche bloße Ausschmückung,
auf das Streben zu unterhalten ganz verzichtet. Sein Buch beruht
in jedem Abschnitt und in jedem Satz auf schwerer, eindringender
Arbeit und will weiterhin zur Arbeit, nicht zur Unterhaltung ge-
lesen werden.
Man hat wohl bei anderen Bänden des Handbuchs der mittleren
und neueren Geschichte bisweilen die Frage gestellt, wie sich ihr
Charakter mit dem eines Handbuches vertrage. Das Ziel des Unter-
Kritiken. 231
>
nehmens ist laut Programm ‘eine streng wissenschaftliche, aber zu-
sammenfassende und übersichtliche Darstellung’. Schaube hat, wie
aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, ein in jedem Sinne
und höchstem Maße wissenschaftliches Werk vorgelegt, das wohl ziem-
lich alle bisherigen Kenntnisse auf dem Gebiete zusammenfaßt und
auch dem neu an den Stoff herantretenden Studierenden, der diesem
Gegenstande eine ernsthafte Arbeit widmen will, unter allen vorhandenen
Hilfsmitteln und Darstellungen am ehesten die Möglichkeit gibt, zu
einer Übersicht und umfassenderen Kenntnis des Stoffes zu gelangen.
Wenn also auch die ausführliche Behandlung des vorliegenden Themas
in einem allgemeinen Handbuche vielleicht etwas überraschen kann,
so muB man doch sagen, daß Schaube durch seine ausgezeichnete
Arbeit ein Werk geschaffen hat, das nicht nur als wissenschaftliche
Leistung, sondern auch als Handbuch zur Einführung in das Studium
als vorzüglich zu bezeichnen ist.
Berlin. B. Schmeidler.
William Sharp MacKechnie M.A., LL.B., Dr. phil., Lecturer on
Constitutional law and History in the University of Glasgow,
Magna Carta. Commentary on the Great Charter ot
King John. Glasgow, James MacLehose and sons 1905. XX
und 607 S.
Wer dieses umfangreiche Werk über Eine Urkunde in der Hand
wiegt, argwöhnt vielleicht, hier werde Magna charta angepriesen als
politisches oder juristisches Meisterstück, als Grundstein freiheitlicher
Verfassung oder als wichtigste Epoche in Englands Geschichte. Das
Gegenteil trifft zu: nüchtern, ja skeptisch, zersetzt der Verfasser mit
juristischer Schärfe und politischem Weitblick den bewundernden Nebel
in den die Nachwelt, wo sie eigenem Freiheitsdurst das Recht ehr-
würdigen Alters zu leihen strebte, jenes Pergament zu hüllen liebte.
Wie so manches Stück englischer Verfassung, das festländische Liberale
als absichtlichen Bau staatsmännischer Erbweisheit anstaunten, ent-
puppt sich auch dieser Sieg der Opposition über die Krone als glück-
liches Zusammenwirken ungewollter Umstände mit Kräften, die sehr
wenig an nationalen Fortschritt dachten. Ja, des Verfassers Gesamt-
urteil neigt nun, meine ich, zu sehr nach der Seite der Unterschätzung
hin. Seine Darstellung fließt leicht und klar, seine Kritik ist vor-
sichtig und frei olıne gesuchte Paradoxa.
Magna charta, so führt er aus, paßt unter keine Kategorie:
formell königlicher Freibrief, ist sie tatsächlich durch die Feudalität
der Krone abgezwungen; sie ist weder ganz Gesetz noch Staats- oder
Privatvertrag. Sie versäumt es, für die zur Wirksamkeit nötigen
232 Kritiken.
verfassungsmäßigen Organe zu sorgen und möchte statt dessen sich
höchst unstaatsmännisch garantieren durch ein ewiges Revolutions-
komite, für dessen oligarchische Frechheit Verf. den rechten Ausdruck
findet. Nicht altruistische, nationale Beweggründe leiten den Adel,
sondern persönliche und Standesinteressen; er wünscht, den willkür-
lichen Bruch positiven Lehnrechts oder gewohnter Regierungsroutine
abzustellen [abstrakte Verfassungsideale von ihm aber auch nur zu
erwarten, heißt moderne Maßstäbe anlegen, von denen sich dieses
Werk sonst frei hält]. Auf den schwer gedrückten Bauern nimmt er
keine Rücksicht, außer etwa der selbst fürs Zugvieh nötigen; unbe-
stimmt und wenig bindend lauten auch die spärlichen Sätze zugunsten
kaufmännischer und gewerblicher Klassen. Sogar Londons Interesse
wird nicht gewahrt; denn die Krone behält hier, neben dem Be-
steuerungsrecht, die Prärogative Freihandel an Fremde zu verleihen.
Und dieser entsprach wohl auch dem Interesse baronialer Wollzucht,
die Ausfuhr bedurfte. Nicht einmal für die Aftervasallen sorgt Magna
charta vorurteilsfrei; vielmehr nur den Kronvasallen und unter ihnen
wieder den hohen Aristokraten allein fällt der Löwenanteil der Beute
zu. Den demokratischen Fortschritt vertritt in mehreren Punkten
die Krone, den feudalen Rückschritt zur Ohnmacht des Staates
hin der Adel.
Diese Gesamtanschauung scheint mir richtig. Nur ältere Literatur,
sowie kompilierende Nachtreter in populären oder Schulbüchern, die
zu widerlegen Verf. gar zu viel Mühe aufwendet, denken anders;
allerdings auch Stubbs erkannte Magna charta nicht so scharf als
feudale Ausgeburt. In die Vorgeschichte des englischen Staats, die
zusammenhängend ein Sechstel des Werkes füllt, dann aber zu jedem
besonderen Gegenstand nochmals ausführlich erörtert wird, hat sich
Verf. wohl erst zu diesem Zwecke vertieft. Auch hier zwar erfreuen
politische Einsicht und reifes, unparteiliches Urteil, aber er irrt öfter
im einzelnen. So hieß angelsächsisch dom jedes Urteil, nicht bloß
das mittlere, den Beweis anordnende. Fürs 9. Jahrh. war in der
Ortsverwaltung ein Vertretungsgrundsatz unbekannt. Das Quantum
der Fünf Hufen war eine Grundschätzungseinheit für die Staatslast,
kein Flächenmaß. Blutrache herrschte in England nicht bloß vor-
historisch. ` Nicht sie erzeugte den Zweikampfsbeweis. Das Eisen-
ordal regelte sich nicht nach der Assise von Clarendon, die Wasser-
ordal anordnete. Des Klägers Helfereid hieß nie compurgatio. Die
Bestätigung alten Rechts durch Wilhelm I. wird von Leges Edwardi
Confessoris berichtet, die Howden nur abschreibt. Die baroniale Oppo-
sition gegen die Krone 1070—1193 focht keineswegs für Freiheit.
Das Königsgericht war nie ein bloBes Feudalgericht, vielfach übte es
Kritiken. 233
auch allgemeine Justizaufsicht. Die Misericordia regis um 1090 hob
nicht etwa die dem Geschädigten zukommende Buße auf. Heinrichs
Krönungscharte schaffte nur die Verwirkung der ganzen Fahrhabe an
die Kronwillkür bei leichterem Vergehen ab. Sie erging ohne Anselms
Einfluß. Sie versprach, also lange vor Stephan, den Verzicht aufs
Regalienrecht, der von Heinrichs II. Verstaatlichung des Prozesses
über Pfründenpatronat nicht berührt ward. Das Konkordat von 1106
gewährte nicht den Domkapiteln freie Prälatenwahl. Die Schöffen
haben nichts zu tun mit scavengers. Nur Rechtsgeschichtliches sei
hier erwähnt, weil es mit dem Kern des Werkes innig verknüpft ist.
Andere Fehler, wie die Verwirrung der beiden Lincolner Bischöfe
Hugo oder der Kreuzzüge, schaden diesem nicht. Festländisches über-
haupt, auch Kirchenrecht, liegt dem Verf., im Unterschiede von
Cambridger Kollegen, so feın wie früheren Briten. Er würde sonst
die Erniedrigung der Krone zum Vasallen Roms schärfer beleuchten,
Johanns Widerstand gegen Langtons Designation als berechtigt und
seinen Niederrheinischen Bund als staatsmännisch billigen; er würde
für seine Ansicht, daB der endgültige Sieg der Barone staatsauf-
lösend hätte wirken müssen, eine wertvolle Parallele gefunden haben
in Deutschlands Landesherrlichkeit, die dem Matthäus Paris gut feudal
als ‘Freiheit’ erschien.
Doch fehlt es auch der Geschichte vor 1215 nicht an feinen
Bemerkungen: Die Prälaten schützte vor Gewalt, wie sie dem Laien-
adel von der Krone her drohte, neben dem Amt auch der Cölibat;
Kinder ihr als Geiseln stellen konnten sie nicht. Unter Richard, der
selten in England weilte, traf die Opposition mehr das Ministerium,
erst unter Johann, der zuerst auf England beschränkt ward, den
König selbst. Daß das Gebrauchsrecht der Schildgeldsteuer von
letzterem fiskalisch überschritten ward, ist klar erwiesen.
Höchst dankenswert, in vielen Punkten wenigstens mir wissen-
schaftlich neu, ist die Weiterverfolgung der Bestimmungen und Ab-
sichten der Magna charta durch die spätere Rechtsgeschichte; so
werden z. B. die Fronung von Verbrechergut und das Verpachten der
Ortsverwaltung bis zu ihrer Aufhebung geschildert. Der Mangel
verfassungsrechtlicher Garantien in Heinrichs III. Charta verschuldete
dann den Baronenkrieg. Dort fehlt auch die freie Prälatenwahl;
aber hierin eine Verschwörung Roms mit dem Königtum gegen die
Nationalkirche zu erblicken scheint mir überdiplomatisch. Trefflich wird
gezeigt, wie Magna charta nie verwirklicht, früh miBverstanden und
dennoch als Ideal von schwanken Umrissen zur Parole der kämpfenden
~ Unterdrückten wurde. Die Abschätzung der von Baronen verwirkten
Strafgelder z. B. wies sie ‘Baronen’ zu: schon Bracton deutet diese um
234 Kritiken.
als Barone (Oberbeamte) des Schatzkammergerichts. Magna charta
forderte iudicium parium und den Beweis per legem terrae
(heimisches Beweisrecht); unter Edward I. und im 14. Jahrh. kon-
fundiert man das mit Jury, bezw. ordentlichem Gericht. Solche
irrigen Deutungen von verfassungsgeschichtlicher Wichtigkeit weist
Verf. seit 1300 bis zur Petition of right (1628) nach.
Magna charta entbehrt noch einer im Sinne festländischer
Diplomatik wissenschaftlichen Ausgabe. Verf. hat die Wichtigkeit
der äußeren Geschichte wenigstens erkannt und stellt die Haupt-
tatsachen klar zusammen; zur französischen Übersetzung vgl. Twiss,
Black book Admir. I p. 41. Neu ist sein Ergebnis, der 15. Juni
1215 sei der Tag der Verhandlung, der 19. der der Siegelung der
nun erst fertigen Urkunde. Für biographische Details der erwähnten
Personen verrät er weniger Sinn. Vielmehr wesentlich rechtshisto-
rischen Inhalts ist der mehr als die Hälfte des Bandes füllende
Kommentar, der in der Reihenfolge des Originals zu jedem Kapitel
Text, Übersetzung und Erläuterung bietet. Er beleuchtet auch Kirche,
Wirtschaft und Gesellschaft der Zeit an vielen Stellen, unzählige
andere Einzelstofte hier und da. Zum Glück ermöglicht ein reicher
Index, der nur auch die vielen Termini technici hätte aufnehmen
sollen, die Auffindung. Manche Wiederholung war bei diesem Plane
unvermeidlich, ebenso eine gewisse Willkür in der Raumabmessung
des Kommentars. Auf den auswärtigen Handel z. B. geht Verf.
wenig ein.
An vielen Stellen konnte er, wesentlich gestützt auf Maitland
und Round, über Stubbs fortschreiten und die Auslegung durch
Frühere schärfer und meist enger begrenzen. Vom Besteuerungsrecht
z. B. wurden zwar Teile fortan einem Reichsrat unterstellt, aber der
war keine Nationalvertretung; und keineswegs alle steuerpflichtigen
Engländer oder alle Steuerformen waren fortan der Kronwillkür
entzogen. [Hier hätte das Londoner Freiheitsprogramm gegen tal-
lagium eine wertvolle Parallele geboten; vgl. Bateson, Engl. hist.
rev. 1902, 726; meine Gesetze der Angels. S. 490, c. 5]. Johann
bezeichnete, wohl mit tückischer Hinterhältigkeit, als freiwillig nur
die Zugeständnisse an die Kirche; so konnte er später das den Laien
Gewährte als ihm nur abgedrungen verleugnen. Manche Stelle der
Urkunde erscheint auch ferner noch zweifelhaft. Wo ich prüfen
konnte, trifft Verf. fast ausnahmslos das Richtige. Und das will viel
heißen. Denn jenes Latein fließt zwar im Satzbau leicht genug, ist
aber voll von redensartlichen Wendungen, die oft durch ein Wort
ausgedrückt sind, das in anderen Zusammenhängen andere Dinge be-
deutet [vgl. o. lexj. Oder eine allgemein scheinende Bestimmung,
Kritiken. 235
wie über freies Verlassen und Betreten Britanniens, bedarf der Deutung
auf ein besonderes Verhältnis, hier den römischen Verkehr des Klerus.
Zwar früher unbenutzte Belege aus anderen Quellen der Zeit bringt
Vert. selten bei, aber bisherige englische Literatur verwertet er fleißig
und kritisch. Ripariare übernimmt er als “Beizen auf Wasservügel”.
Manches bedarf jedoch auch hier der Besserung: Bei c. 38 entscheidet
er sich nicht für Brunners allein richtige Erklärung: abgeschafft
werden sollte das Klagevorrecht der Herrschaft, gegen Untergebene
(also wenn Fiskus klagt, gegen jedermann) ohne Klagezeugen auf-
treten zu dürfen. ‘Ancient demesne’ heißt nicht jede Künigsdomäne,
sigillatim ‘einzeln’, nicht ‘unter Siegel’, loquela “gerichtliche Klage’,
nicht ‘mündlich’, vivarium “Fischteich’, nicht “Ort für Lebgut.
Die Hauswüstung soll nicht etwa dem Fiskus Baustoff liefern, sondern
setzt eine uralte Strafart fort. Das berühmte nullus capiatur vel
imprisonetur nisi per iudicium betraf nie handhafte Tat, machte
also nicht jede Strafjustiz-Einleitung unmöglich Johann bezeichnete
durch cartas quas habemus de Willelmo von Schottland nicht
seines Vaters Vertrag zu Falaise, der längst aufgehoben war.
Sonst weiß Verf., der aus seinem Namen und Amt, aus Wort-
schatz und Verlagsort des Buches, aber nirgends aus Parteilichkeit,
sich als Schotten erweist, erklärende Züge aus schottischen Alter-
tümern beizubringen, die für das Lehnrecht des nordbritischen König-
reichs eigenes Interesse haben, wie z. B. zu burgage und feu, oder
altgermanische Überlebsel sind, wie das Nachlaßdrittel als Totenteil.
Kronklagen beschränken sich dort auf Mord, Raub, Notzucht und
Brand; so noch im 11. Jahrh. in England, wo sie später jeden
Kriminalfall umfassen.
Im Anhang findet man eine nützliche Sammlung der die Magna
charta vorbereitenden und sie unmittelbar fortsetzenden Urkunden,
leider nicht alle aus besten Texten, noch ganz sorgfältig abgedruckt
(588, 9 lies abiuret statt adiuret]. Darunter steht das umstrittene
Unknown charter of liberties. Verf. sieht darin “vielleicht” die For-
derung der nördlichen Barone vom April 1215; allein diese weigerten
den Heerdienst außerhalb Britanniens, den das charter für Normandie
und Bretagne der Krone zugibt. — Eine klassifizierte Liste von
160 Büchertiteln bildet den Beschluß. Festländisches kommt zwar
auch hier zu kurz; dafür war manches englische Werk wenigstens
mir unbekannt.
Im ganzen eine Arbeit, die jeder Erforscher der mittel-
alterlichen Rechts- und Verfassungsgeschichte Englands dankbar
brauchen wird.
Berlin. F. Liebermann.
236 Kritiken.
R. Jecht, Über die in Görlitz vorhandenen Handschriften
des Sachsenspiegels und verwandter Rechtsquellen.
(Sonderdruck aus dem Neuen Lausitzischen Magazin Bd. 82),
Görlitz 1906. 41 SS. nebst einer Tafel in Farbendruck und
7 Tafeln in Autotypie.
Es war eine dankenswerte Aufgabe, die sich der Verfasser der
vorliegenden Schrift gestellt hat, indem er es unternahm, die in
Görlitz ruhenden Rechtshandschriften zusammenzustellen und zu be-
schreiben. Er konnte da nicht nur unbekanntes oder wenig bekanntes
handschriftliches Material der Vergessenheit entziehen, sondern auch
für bekanntes durch eingehende Mitteilungen die Möglichkeit der Ver-
wertung erhöhen. Besonderes Interesse verdienten gerade diese Hand-
schriften deshalb, weil sich unter ihnen solche mit Bildern befinden
und daher auch der Rechtsarchäologie genützt werden konnte.
Leider hat sich der Verfasser seiner Aufgabe nicht in voll-
kommener Weise entledig. Zum Teil, weil er, wie er selbst an-
erkennt, nicht Fachmann ist. Zum Teil wohl, weil die Schrift von
der Öberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften als Festgabe
zum Anthropologentag bestimmt war und dem Verfasser die nötige
Zeit fehlte. Dies mag auch manche Mängel entschuldigen.
Jecht berichtet über sechzehn Handschriften. N. I. ist eine Urkunde
vom 28. November 1303, enthaltend die Bewidmung von Görlitz mit Magde-
burger Recht, N. II die Anlage eines Stadtbuches von 1305, N. lII das so-
genannte Magdeburg -Görlitzer Recht von 1304, von Jecht lediglich als
„Rechtsstatut‘ bezeichnet. N. XV enthält: „Systematisches Schöppenrecht,
Informaciones und Weise des Lehnrechts“, N. IX eine „Regelsammlung“.
Die NN. IV bis VII und XI bis XIV entsprechen den NN. 252, 250, 258,
251, 254—256, 260, 261 bei Homeyer, die deutschen Rechtsbücher des
Mittelalters. N. XVI ist eine Abschrift der bei Homeyer a. a. O. N. 417
angegebenen Handschrift. In einer Anmerkung gedenkt Jecht noch der
N. 259 bei Homeyer a. a. O. Schon dieses Verzeichnis ist nicht vollständig.
Bei Gengler, Deutsche Stadtrechte S. 154 f., findet sich eine Reibe von Ur-
kunden, die ebenso wie die N. I hierher gehört hätten, ferner ein Liber
statutorum von 1434. Ob die von Homeer a. a O. verzeichneten NN. 258,
358, 359 wirklich verschollen sind, muß dahingestellt bleiben. Bezüglich
der Handschrift der Magdeburger Fragen N. 258 hätte vielleicht die von
Jecht übersehene Notiz bei Behrend, die Magdeburger Fragen S. III einen
richtigen Fingerzeig gegeben.
Die Beschreibung der Handschriften gibt viel, aber soweit eine
Kontrolle möglich war, nicht alles, was hätte gebracht werden können.
Zum Teil hängt das damit zusammen, daß die Literatur nicht ge-
nügend berücksichtigt ist. Aber abgesehen hiervon fehlen teilweise
Angaben über Schriftart und Lineatur; auch genügt es nicht, die
Sprache einer Handschrift schlechthin als „deutsch“ zu bezeichnen.
Kritiken. 237
An Literatur wäre folgendes nachzutragen:
Die N. VIII ist beschrieben von Rockinger in den W. S. B. Bd. 119 X
S. 20 f., N. IX von Boehlau in der Ztsch. f. Rechtsgesch. Bd. I S. 244, N. XI
von Rockinger a. a. O., N. XII und XIII von Steffenhagen in den W.S.B.
Bd. 114 S. 329 f., N. XIV ebenda und Bd. 110 S. 231 ff., 296 ff., N. XV von
Boeblau a. a. O. S. 242; daß N. VII eingehend von Boehlau, Blume des
Magdeburger Rechts, S. 4 f. behandelt ist, kann man aus dem Zitat bei Jecht,
S. 27 Anm. 6, nicht entnehmen. Endlich hat Boehlau die in N. XV ent-
haltenen Ratmannenreime in Ztschr. f. Rechtsgesch. I S. 250 abgedruckt.
Bei N. VIII hätte Jecht allein schon aus den Angaben bei Homeyer
Rb. 254 ersehen müssen, daß seine Inhaltsangabe lückenhaft ist. Homeyer
gibt die bei Jecht nicht erwähnte Überschrift: Slossil des landrechtis ader
der landslossel, das keiserrecht und der sachsenspiegel mit der glosen. Die
Erwähnung des Kaiserrechts geht darauf zurück, daß nach Rockinger auf
BI. 39a—43a die Vorrede eines sogenannten Schwabenspiegels steht. Der
Verfasser hält dies für „eine Vorrede zum eigentlichen Werke‘ und über-
sieht außerdem, daß in dem Codex die Sachsenspiegelvorrede „von der
herren geburt“ steht.
N. IX enthält nach Boehlau 131, nach Jeeht 130 Blatt. Auf der
Außenseite des Pergamentumschlages findet sich die Aufschrift: Register
über das alte Sachsen Landrecht und Weichbild. Bl. 2a bringt den modi-
fizierten Anfang der sächsischen Distinktionen. Dann erst folgen die alpha-
betischen Rechtsregeln, von denen Jecht allein handelt. Die Behauptung,
daB die Regelsammlung beim Buchstaben W endet, ist irreführend; Jecht
hätte gerade durch die im Eingang befindlichen Stellen ... vnd hebt sich
an dem buchstabe a vnd endt sich an dem buchstaben z mit dem duplex w,
das auch not zu wissin ist... zu einer genauen Angabe veranlaßt sein
können, denn es stehen zwar am Schluß unter W 103, vorher aber
unter Z 56 Regeln. Die auf der Innenseite des ersten Pergamentumschlags
befindliche Urkunde datiert Jecht 1464, Boehlau 1460.
Bei N. XIV genügte es nicht, anzugeben, in wessen Händen sich die Hand-
schrift befunden hat, da über die Reihenfolge der Besitzer Näheres bekannt ist.
Was den Inhalt betrifft so hat der Verfasser vollständig übersehen, daß mit
dem Text des Sachsenspiegels und der Glosse auch die sogenannten Bocks-
dorffschen Additiones verbunden sind, daß vor dem Epiphonem ein Schluß-
gedicht „Got in deyme Reyche“ steht. Das folgende Congestum heißt bei
Steffenhagen C. de amicicia, bei Jecht C. de amiciciis, ohne daß man nun wüßte,
was richtig ist. Das Epiphonem hat der Verfasser ohne jede Grundangabe
eigenmächtig abgeändert, indem er statt der Datierung: N. g. g. tavsend vier-
hundert dornoch in dem LXX iare lediglich schreibt: noch gotes geburt 1470,
Bei N. XV hätte Jecht aus Boehlau, Ztschr. f. Rechtsg. I, 242 ent-
nehmen können, daß der Codex kein systematisches Schöffenrecht enthält,
sondern daß zu Anfang 518 Magdeburger Schöffenurteile stehen. N. XII
endlich bat nach Homeyer Rb. 164 Blatt, nach Jecht aber 180 BL Wenn
auch die Zählung des Verfassers richtig zu sein scheint, hätte über
diesen auffallenden Unterschied doch etwas bemerkt werden müssen.
238 Kritiken.
Die vorstehenden Beispiele, die an Hand der oben angegebenen
Literatur noch vermehrt werden könnten, zeigen zur Genüge, daß die
Angaben des Verfassers nicht ohne Nachprüfung zu verwerten sind.
Bei der Beschreibung der Handschriften ist eine Reihe noch un-
bekannter Stellen, teils juristischen, teils anderen Inhalts zum Ab-
druck gelangt. So z. B. aus N. IV ein Judeneid, aus N. VI zwei
Görlitzer Urkunden und ein „Gedicht“, das aber eine Sammlung
von Ratmannenreimen ist. An dem Abdruck selbst ist zu loben, daß
er sich ziemlich an die Schreibregeln der historischen Kommission
hält im Gegensatz zu den Abdrücken bei Homeyer und Steffenhagen.
Ganz unzulänglich werden die Ausführungen des Verfassers da,
wo er von den in den NN. V, VI und VII enthaltenen Bildern
spricht.
Was zunächst die Bilder in der „großen Handschrift des Sachsen-
spiegels" N. V anlangt, so hat der Verfasser das Bild fol. 13a zu R. Ldr.
Prologus adir vorrede uf peinliche klagen mißverstanden. Das Bild stellt
eine Gerichtsszene dar. Auf der Bank sitzt, wie Jecht richtig erkennt, der
Richter. Nicht aber ist „an der Wand“ „ein Rutenbündel aufgehängt“.
Vielmehr ist dieses Bündel, das wohl eine Korngarbe darstellt, der dabei
stehenden Person, dem beklagten Dieb, auf den Rücken gebunden, wie dies
Ssp. II, 64 § 2 vorschreibt, und die Weichbildglosse zu art. 40 erläutert.
Man sieht auch auf der Autotypie Tafel IV, 2 deutlich den Strick, der um
die Schultern des Diebes geht. Ein ganz entsprechendes Bild gibt die
Heidelberger Handschrift fol. 10b zu Ssp. II, 64 § 2 mit dem Unterschiede,
daß nicht eine Korngarbe, sondern ein Gewand aufgebunden ist. Während
aber dort der Klüger den Dieb gebunden vor Gericht zieht, ist der Dieb
hier nicht gefesselt; er hält die Hände frei in bittender Gebärde. Ab-
weichend sind auch hier die beiden vor dem Richter knienden Personen.
Knien konnten im Prozeß die Schwörenden (vgl. R. Ldr. 12 $ 4). Ob aber
bei diesem Bilde an eine Eidleistung zu denken ist, erscheint fraglich.
Wohl schließt die Klage mit Gerüft einen Eid des Klägers nicht aus, und
es kommt neben der Übersiebnung auch ein Eineid vor. Aber dem steht
doch entgegen, daß hier zwei Personen knien. Die eine würde der Kläger,
die andere würde der Vorsprecher oder der Eidstäber sein. Es ist aber
der Vorsprecher beim Eide nicht beteiligt, und der Eidstüber würde
wohl vor dem Schwörenden stehen. Der Mangel eines Reliquienkastens
würde an sich der Annahme einer Eidesleistung nicht entgegen sein, denn
es gibt einen Eid, kein den heiligen, ab der heiligen nicht inist (vgl.
v. Amira, Handgebürden S. 228). Aber es fehlt die Schwurgebärde. Daß
der Klagvortrag dargestellt ist, erscheint mir deshalb unwahrscheinlich,
weil in aller Regel der Kläger steht (vgl. z. B. R. Ldr. c. 31 § 3. ... her
richter, so steit hir N. unde claget). Doch könnte man annehmen, daß
bei besonders feierlichen Formeln, wie sie z. B. das Freyberger Stadt-
recht gibt, der Kläger auch niederkniete. Dann wäre die zweite Person
als der Vorsprecher zu fassen. Ich möchte der letztgenannten Auslegung
Kritiken. 239
den Vorzug geben, weil sie weniger Hypothese nötig hat. Doch mag man
die andere mit einmaliger oder mehrmaliger Kopie durch unverständige
Zeichner oder Undeutlichkeit der Vorlage erklären.
Auf dem Bilde fol. 968 zu Ssp. I, 63 handelt es sich natürlich nicht darum,
daß „eine Person“ „seinen Frevler an der Halskrause vor Gericht“ führt.
Dargestellt ist der kämpfliche Gruß, wobei sich der Grüßende seines
Gegners „unterwindet“, indem er ihn getolike bi me hovetgate faßt (vgl.
v. Amira, Handgebärden 248). Der Kläger deutet mit der andern Hand
auf den Mann, den er gefaßt hält und blickt auf den Richter; er fragt
diesen um das Urteil, ob er seinen Gegner wieder loslassen darf.
Das Bild fol. 107a zu Ssp. I, 70 stellt eine Einweisung dar, wie auch
Jecht bemerkt. Aber nicht zugeben kann ich, daß ein Bauer eingewiesen
wird. Das Gewand gibt dafür keinen Anhaltspunkt. Im Gegenteil! Die
eingewiesene Person trügt ein vornehmes, keineswegs bäuerliches Gewand.
Auch hätte der Zeichner nicht offenbar städtische Gebäulichkeiten gewählt,
mit denen der Bauer nichts zu tun hat. Endlich geht es auch nicht an,
aus dem Gerät, das der Eingewiesene auf der Schulter trügt, einen solchen
Schluß zu ziehen. Denn es ist reine Willkür, wenn Jecht dief für eine
(Gabel hält. Eine sichere Entscheidung über seine Bestimmung läßt sich
nicht treffen, da es in der Sachsenspiegelillustration einzig dasteht. Aber
näher läge, darin einen Schlüssel, das Besitzsymbol, zu sehen. Die andere
Person hat der Zeichner mit richterlicher Tracht ausgestattet. Aber die
Einweisung nimmt in der Regel nicht der „Richter“ vor, sondern sein Bote.
Allerdings geht nach Weichb. art. 20 $ 2 der Richter mit drei Schöffen zu
dem Hause und weist ein, und es ist zu beachten, daß das Bild auf Bl. 59a
der N. VII zu eben diesem Artikel den Richter mit drei Schöffen zeigt.
Auf fol. 131a (zu Sep II, 13) muß der Bauermeister sitzen. Wenn,
wie Jecht sagt, ein Richter zu sehen ist, so liegt ein Mißverständnis des
Zeichners vor. Im Wolfenbüttler Codex trägt auch die Person mit der
Wage den für den Bauernmeister charakteristischen Hut.
Fol. 296b findet sich ein Bild, das einen Geistlichen auf der Kanzel
darstellt, mit einem Licht in der Linken, einer Glocke in der Rechten;
davor stehen drei Personen. Jecht bringt die Darstellung in Verbindung
mit Ssp. III, 60. Wenn nicht ein Druckfehler vorliegt, hat er sich geirrt;
denn das Bild gehört zu Ill, 63 $ 4 und stellt dar, wie ein Priester den
Bann verkündet. Bei der excommunicatio maior hält nach der Formula
anathematis im Pontificale Romanum der öffentlich exkommunizierende
Priester eine brennende Kerze in der Hand, wie auf diesem Bild; nach der
Verkündigung zerbricht er sie, was wir bei den entsprechenden Bildern
im Heidelberger Kodex (bei Batt u. Babo Tafel XXIV, 7) und in der Stein-
beckschen Handschrift fol. 224a sehen können. Die Zeremonie der Kerzen
bestand natürlich schon früher, nicht erst seit dem Pont. Rom, das ja
wesentlich jünger ist als die Görlitzer Handschrift; wir finden sie im
11. Jahrhundert. Ob jemals mit einer Handglocke gelüutet wurde, erscheint
mir fraglich. Sicher aber wurde mit den Kirchenglocken geläutet (vgl. z. B.
Concilium Monspelliense 1214 c. 41 Synode v. York 1195). Da dies darzu-
stellen dem Zeichner schwer fiel, wird er eben die Handglocke gewählt haben.
240 Kritiken.
Der Mann endlich, der fol. 338a hinter dem Kaiser mit geschwungenem
Beile steht, ist nicht ein „Henker“, sondern der Pfalzgraf (vgl. Glosse z.
Weichb. art. 8: unde diz sal thun der phalzgrave von dem Ryne, der dem
lande zu eynem richtere gesazt ist). Auf dem entsprechenden Bild im
Liegnitzer Kodex I fol. 29b trägt auch der Pfalzgraf die Mütze.
Im übrigen sind die Bilder, soweit überhaupt erklärt und nicht
bloß beschrieben, richtig erklärt. In der Beschreibung hätte der Ver-
fasser eingehender sein können. Wir erfahren wenig über Tracht,
Haltung, Gebärden und Gruppierung.
Bezüglich der genealogischen Verhältnisse der Bilder meint der
Verfasser, es bestehe keine Verwandschaft zwischen denen der Görlitzer
Handschriften und denen der sogenannten Codices picturati H, O, D
und W. Dieser Ansicht kann ich aus unten zu entwickelnden Gründen
nicht beitreten. Der Verfasser scheint mir zu seinem Ergebnis auch
nur dadurch gekommen zu sein, daß er methodisch falsch vorgeht.
Es war verfehlt, nur die Dresdener Handschrift zum Vergleiche heran-
zuziehen. Der Verfasser hätte doch mindestens auf die Ausgabe der
Heidelberger Handschrift in den Teutschen Denkmälern, die einzelnen
Bilder daraus bei Kopp, Bilder und Schriften der Vorzeit, die Wieder-
gaben bei Spangenberg und Grupen, eingehen sollen, wenn auch
andererseits die Benutzung nicht reproduzierter Bilder nicht zum Vor-
wurf gemacht werden kann.
Jecht bemerkt richtig, daß die Görlitzer Handschrift N. V (G) mit
der Steinbeckschen in Berlin (S) und der in Homeyer, Rechtsbücher 406, 407
genannten Liegnitzer (L) eng zusammenhänge. Das Verwandtschaftsverhält-
nis im einzelnen hat er leider nicht behandelt.
In dieser Beziehung läßt sich zunächst ein enges Verhältnis der Texte
in den drei Handschriften feststellen. Jede enthält einen glossierten
Sachsenspiegel, den Landfrieden von 1235 und das Weichbildrecht. L und
G haben außerdem noch den Richtsteig, L sogar noch das Lehnrecht. Der
Text des Sachsenspiegels in S gehört in die zweite, der inL und G in die
dritte Ordnung derselben zweiten Klasse der Homeyerschen Einteilung.
Daß S in einer anderen Ordnung steht, wird dadurch ausgeglichen, daß G
in der dritten Ordnung eine singuläre Stellung einnimmt und besonders
zur zweiten Ordnung hinneigt (vgl. Homeyer, Ssp. I?, 39 f. Genealogie S. 140f.).
Auch die Landfriedenstexte sind eng verwandt (vgl. Boehlau, Nove con-
stitutiones S. II. Dagegen scheidet L und G von S die Glosse, die dort
die Wurmsche, hier aber eine andere ist (vgl. die ausführlichen Erörterungen
bei Steffenhagen W. S. B. 1898 S. 47 ff). Nehmen wir hinzu, daß die Aus-
stattung von L und G nahezu gleich ist — es besteht Übereinstimmung in
der Kolumnenteilung, Lineatur, Verwendung von Rot und Schwarz usw. —
so ergibt sich, daß L und G unter sich enger verwandt sind als mit S, daß
aber zwischen allen dreien eine nahe Verwandtschaft besteht. Schon dies
rechtfertigt die Annahme, daß auch die Bilder nicht unabhängig entstanden
sind, und zwar wird auch hier eine Vergleichung von G und L Ergebnisse
Kritiken. 241
bieten. Wir haben mit zwei Möglichkeiten zu rechnen. Entweder liegt
ein direktes Abstammungsverhältnis vor oder Seitenverwandtschaft.
Wie schon Jecht hervorhebt, hat L mehr Bilder als G; insbesondere
ist das Weichbild in L viel reicher illustriert. Dies ist aber in keiner
Richtung entscheidend. Der Mehrgehalt würde sich bei Seitenverwandt-
schaft so leicht erklären, wie wenn G von L abstammt; der Zeichner von G
hätte eben nicht alle Bilder der Vorlage aufgenommen. Andererseite würde
hierdurch allein auch die Abstammung von L aus G nicht ausgeschlossen.
Von mehr Bedeutung ist, daß den Bildern in G in der Regel an
gleicher Stelle des Textes ein entsprechendes Bild in L gegenübersteht.
Die Ausnahmen sind gering. Es ist zu dem oben schon erwähnten Bild
in G fol. 296b (Exkommunikation) in L keine Analogie vorhanden, ebenso
zu dem fol. 299b zu III, 63 $ 1. Außerdem sind nur Verschiebungen am
Eingang des Sachsenspiegels festzustellen. So bringt G zum lateinischen
Text des Prologus in der Initiale S eine kniende Fıgur, nämlich, was Jecht
übersieht, Eike selbst, wie er um die Erleuchtung betet. In L ist diese
Darstellung in die Initiale D zu Des heyligen geistes minne etc. verwoben.
Die Weltenschöpfung, die in G in diesem D steckt, findet sich in L fol. I4b
in der Initiale D zu Deus, qui est etc. Diese Unterschiede sind aber in
keiner Richtung beweisend.
Soweit an gleichen Stellen Bilder gleichen Inhalts stehen, macht
sich vielfach in G eine Verkürzung bemerkbar. Gleich in dem Bild fol. 24a,
das Eike darstellt, vermissen wir in G die Taube, die in L als Symbol des
hl. Geistee von oben herabschwebt. In der Initiale G zum Textus Prologi
bringt L den Crucifixus zwischen Maria und Johannes; in G fehlen die
beiden Personen. Bei der Einweisung fol. 107a verwendet G zwei Personen,
L aber I fol. 119a fünf Personen. Zu Ssp. II 64 bringt G. fol. 206a nur
wehr zwei sich gegenüberstehende Frauen, in L I fol. 268b sehen wir den
Richter, die Genotzüchtigte und die Schreileute In G fol. 222a zu Ssp.
III 6 spielen zwei Personen Würfel, in L I fol. 294a aber drei. Um die
Hinrichtung des Kaisers darzustellen, verwendet G fol. 338a zwei Personen,
L II fol. 29b aber wiederum drei. In einigen dieser Fülle, so namentlich bei
der Notzuchtsklage, macht die Verkürzung das Bild unverständlich, in an-
deren doch unrichtig. Da nun unmöglich aus den verkürzten, zum Teil
unverständlichen und unrichtigen Bildern die erweiterten, verständlichen
und richtigen in L entstanden sein können, so kann L nicht in einem
Tochterverhältnis zu G stehen.
Sehr auffallend sind die Bilder zu Ssp. I 53 und I 59. Zu I 59 hat L
I fol. 90b eine sehr sinngemäBe Darstellung, nämlich einen Richter mit
11 Schöffen im Gestühl und außerhalb die Parteien. G hat an dieser Stelle
fol. 87a Christus als Weltenrichter in der Mandorla mit sechs Aposteln
zu jeder Seite. Sehen wir nun auf die Bilder zu I 53, so finden wir in G
fol. 78b den Richter in der Bank mit nur sieben Schöffen, in L I fol. 78a
aber nur einen thronenden Christus. Hier liegt zunächst eine offenbare
Vertauschung vor, in G bei der Gerichtsszene zugleich eine Verkürzung.
Während aber nun in G der Weltenrichter zum Text noch passen kann, ist
der Christus zu I 53 in L vollständig unverständlich. In diesem Falle hat
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 16
242 ` Kritiken.
also L die unrichtige Darstellung, und man kann nicht annehmen, daß aus
ihr der Zeichner von G, der keineswegs sehr nachdenklich gewesen zu sein
scheint, die richtige gemacht und sie noch dazu an die einzig brauchbare
Stelle gebracht haben sollte. Gerade diese Bilder rechtfertigen den Schluß,
daß auch G nicht aus L abgeleitet sein kann. Dieser Schluß wird unter-
stützt durch den Umstand, daß an gleichen Stellen des Textes völlig ver-
schiedene Bilder stehen, ein Umstand, der überhaupt gegen jedes Ab-
stammungsverhältnis spricht.
So finden wir zu Richtsteig Prologus adir vorrede uf peinliche clagin
in G fol. 13a die oben schon behandelte Gerichtsszene, wogegen in L
I fol. 491a ein Gebundener mit Schreileuten vor das in der Bank sitzende
Gericht mit dem Fronboten geführt wird. Die Darstellung von G ist hier
von L unabhängig. Zu Ssp. I 63 bringt G fol. 96a die auch schon be-
handelte „Unterwindung‘“, L zwei sich gegenüberstehende Kämpfer. Daß
Pfatfen und Juden keine Waffen führen dürfen, illustriert G fol. 214b durch
einen Pfaffen mit einem Buch, L 1 fol. 284b durch ein Meßopfer (!).
Alles das schließt ein Abstammungsverhältnis überhaupt aus, so daß
nur noch Seitenverwandtschaft in Frage steht. Die eventuell mögliche
dritte Art der Beziehung, bloße Beeinflussung des Zeichners des einen
Codex durch den des anderen ist nicht weiter zu verfolgen. Keinenfalls
hätte der Zeichner von L durch die schlechten Bilder in G zu seinen weit
besseren inspiriert werden können, und bei dem Zeichner von G ist nicht
anzunehmen, daß er ohne Vorbild die Darstellungen, die sich in L gar
nicht finden, hätte komponieren können.
Welches war nun die gemeinschaftliche Vorlage? Man ist versucht
an S zu denken, zumal S älter als G und L sein dürfte. Aber selbst
wenn man in S die Lakunen berücksichtigt, reicht der Bildervorrat nicht
aus um G und L auszustatten, abgesehen davon, daß S überhaupt keine
Darstellungen zum Weichbild enthält. Es fehlen in S vor allem die in L
zum Textus Prologi gegebenen Bilder mit biblischen Vorwürfen (Schöpfung
der Eva, Sündenfall, Vertreibung aus dem Paradies, Arbeit des ersten
Menschen, Erlösung aus dem Hôllenrachen), die der Zeichner von L schwer-
lich ohne Vorbild gemacht hat. Vielmehr hat man sich als Vorlage von G,
L und S zusammen einen reicher als diese illustrierten, jetzt verlorenen
Codex zu denken, was auch e Amira, Genealogie S. 875 annimmt. Ihm
würden L und S mehr gleichen als G, denn S ist wie L im Verbältnis zu
G in den einzelnen Darstellungen reicher. Die verlorene Handschrift, ich
nenne sie Z, ist nicht als eine große Bilderhandschrift zu denken, wie wir
sie in D, H, O und W vor uns haben. Denn in G, L und S sind im
wesentlichen doch an denselben Stellen Bilder, und es ist nicht recht ver-
ständlich, daß drei verschiedene Zeichner dieselben Stellen aus einer
Gesamtillustration sollten herausgegriffen haben, teilweise Stellen, die
durch nichts besonderes ausgezeichnet sind. Was sollte z. B. die Illustrie-
rung von Ssp. III 7 oder die von III 27 neben IM 23 rechtfertigen?
Z mag unmittelbar oder auch mittelbar von einem Codex picturatus ab-
gestammt haben und hat eine Reihe ausgewählter Bilder enthalten, die
überarbeitet waren. Ob Z auch das Weichbild enthalten hat, muß dahin-
Kritiken. 243
gestellt bleiben. Möglicherweise ist hierin L vorangegangen; es ist aber
nicht wahrscheinlich, da dann G nach zwei Vorlagen gearbeitet sein müßte.
Die Weichbildillustration in der N. IH bei Jecht ist von der in L
- abhängig. Ich verweise nur auf die Bilder zu Weichb. XX hier fol. 59a
in LU fol. 52a, zu Weichb. XIX hier fol. 57b in L II fol. 51a, zu Weichb.
IX hier fol. 85a in L II fol. 32b.
Was nun endlich die Beziehungen zwischen G, L und § einerseits
und D, H, O, W andererseits betrifft, so bestehen solche jedenfalls (vgl.
v. Amira, Geneal. S. 374). Sie sind, wie ich Jecht gegenüber betonen
möchte, auch dann erkennbar, wenn man D allein in Betracht zieht.
Man kann sie nicht, wie Jecht tut, mit einem Vergleich der Darstellungen
zu Ssp. I 1 und Sep I 40 in G und D ablehnen. Zu Ssp. I 1 gibt in D
wie in G Christus dem Papst und Kaiser je ein Schwert; das ist das
Wesentliche. Daß dort Christus auf dem Throne sitzt, hier auf dem Regen-
bogen, hindert die Verwandtschaft zwischen G und D so wenig, wie die
zwischen D und O, wo dieselbe Verschiedenheit besteht. Daß Kaiserkrone
und Tiara verschieden sind, hätte Jecht nicht gestört, wenn er v. Amiras
Genealogie oder die Einleitung zur Ausgabe von D über die Bedeutung
solcher Abweichungen zu Rate gezogen hätte. Die Darstellung zu Ssp.
I 70 in G weicht von der in D ab. Hier macht sich, sei es der Einfluß
des Weichbildrechts, sei es der Weichbildillustration geltend. Das Bild in
G entspricht, wie oben schon bemerkt, der Weichbildglosse. Aber diese
Abweichung kann keinenfalls zur Ablehnung der Verwandtschaft führen,
zumal diese durch positive Gründe zu belegen ist. Daß es sich nicht um
direkte Abstammung, sondern nur um allgemeine Verwandtschaft handeln
kann, ist nach dem schon Gesagten klar.
Die Darstellung in G fol. 138 (s. oben S. 238) ist entnommen aus den
Bildern zu Ssp. I 64, in O fol. 61a 2 und H fol. 10b. Daß in diesen
Bildern dem Dieb nicht eine Korngabe, sondern ein Gewand aufgebunden
ist, bleibt ohne Belang. Das Gewand ist aber dem Dieb in dem ent-
sprechenden Bild L I fol. 491a aufgebunden, der außerdem ganz wie in H
vom Kläger am Strick herbeigezogen wird. Der kniende Eike in G
fol. 24a kehrt nicht nur L I fol. 3b wieder und zwar richtig mit der Taube,
sondern auch in D fol. 3b1 und O fol. 1. Der Bischof als Sendrichter in G
fol. 29a ist gegen L stark verändert; die Gruppierung ist eine andere und
er steht, statt daß er dem Recht gemäß sitzt. Aber L I fol. 11b klingt stark
an an das entsprechende Bild in O fol. 3. Bei dem kämpflichen Gruß ist
der Einfluß von D fol. 78b4 unverkennbar. Daß zwei Zeichner unabhängig
auf den Einfall gekommen sein sollten, gerade den Moment darzustellen,
in dem der Kläger um die Erlaubnis zum „Lassen“ fragt, ist unwahr-
scheinlich. In den Handgebärden zeigt sich vollends die Abhängigkeit.
Daß bei Richter und Kläger die Funktionen der Hände vertauscht sind,
erklärt sich aus der Art der Umarbeitung, die, was in D links war, in G
rechts darstellt und umgekehrt. In dem Bild zu II 18 G fol. 181a erkennt
man leicht den Zusammenhang mit D fol. 2524 und dem entsprechenden
Bild in W. L. I fol. 155b und II fol. 51a zeigt neben der Wage und der
unrechten Elle (nicht „Stab"!) auch das unrechte Maß, das in G fehlt.
16*
244 Kritiken.
Die klagenden Frauen G fol. 207a erklären sich dadurch, daß aus einer
Illustration, die wie D fol. 34b5 die drei Gerüftfälle nebeneinanderstellt,
die zwei Frauen herausgenommen und dann überarbeitet sind. Bei der
Exkommunikation in G fol. 296b hält der Priester die Kerze in der Hand,
in S fol. 224a bricht er sie. In H (Batt und Babo Tafel XXIV) hält der
Priester ebenfalls eine Kerze, aber die Stücke einer gebrochenen fallen zu
Boden.
Mit diesen Bemerkungen über die Verwandtschaftsverhältnisse
der Görlitzer Bilderhandschriften muß ich mich hier begnügen. Sie
sind veranlaßt durch die vollständige Angabe der Bilder bei Jecht,
und ich möchte zum Schlusse betonen, daß ich gerade darin einen
Vorzug der Jechtschen Arbeit erblicke, daß sie zum erstenmal einen
größeren Kreis mit diesen Bildern bekannt macht.!
München. Frhr. von Schwerin.
Albert Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands. Vierter Teil.
Erste und zweite (Doppel-)Auflage. Leipzig, Hinrichs, 1903.
X. u. 1016 S. 8°.
Mit AbschluB des vierten Bandes hat Hauck seine Kirchen-
geschichte Deutschlands bis zum Ausgang der Stauferzeit geführt und
damit die Jahrhunderte, die man als das frühere Mittelalter zu be-
zeichnen pflegt, durchmessen. Um sich einen Begriff von der Leistung,
die die erschienenen vier Bände bedeuten, und von der Arbeitskraft
des Verfassers zu machen, mögen einige chronologische Angaben er-
laubt sein. 1887 erschien der erste Band der Kirchengeschichte, ihm
folgten der zweite 1890, der dritte 1896. Daran schloß sich 1898
eine Neuauflage des ersten, 1900 eine solche des zweiten Bandes,
und zwar sind die zweiten Auflagen nicht etwa Abdrucke, sondern
weisen überall die Spuren sorgfältigen Fortarbeitens auf. 1903 er-
schien dann der vierte Band, und seither haben bereits 1904 Neu-
bearbeitungen des ersten, 1906 des dritten Bandes Zeugnis davon ab-
gelegt, daß der Verfasser auch weiterhin für sein Werk sorgt. Und
daneben ruht auf seinen Schultern die gewiß nicht leichte Last der
Neuherausgabe von Herzogs Realenzyklopädie, von der in rüstiger Auf-
einanderfolge in dem Jahrzehnt seit 1896 siebenzehn stattliche Bände
erschienen sind. Durch seine Kirchengeschichte hat sich der Leipziger
Theologe in die vorderste Reihe unter den lebenden Historikern ge-
stellt, und das Ansehen, dessen er sich erfreut, fand vor einigen Jahren
1 Soweit sich die vorstehenden Aufzeichnungen nicht auf veröffent-
lichtes Material beziehen, beruhen sie auf Bausen und Aufzeichnungen, die
mir Hr. Prof. v. Amira gütigst zur Verfügung gestellt hatte, wofür ich ihm
auch an dieser Stelle meinen verbindlichsten Dank ausspreche.
Kritiken. 245
seinen Ausdruck darin, daß ihm der Berliner Lehrstuhl für Geschichte
des Mittelalters angeboten wurde.
Zweierlei besonders ist es, was an Haucks Kirchengeschichte von
Band zu Band wieder die Bewunderung erregt hat: einmal die schon
kurz berührte Energie der Arbeit und dann der von Künstlerhand
gefügte Aufbau des Werkes im ganzen wie im einzelnen. Diese
Eigenschaften weist gleich seinen Vorgängern auch der neue Band
auf. Die Arbeitsleistung zeigt sich, indem das Werk durchweg auf
selbständigem Studium der Quellen beruht, und natürlich wächst mit
jedem Jahrhundert entsprechend der Masse quellenmäßiger Überliefe-
rung auch die Schwierigkeit, eben die Massen zu bewältigen und die
richtige Auswahl zu treffen. Von dem geschmackvollen Aufbau des
Ganzen mag sodann ein kurzer Überblick über den Inhalt der ein-
zelnen Kapitel einen Begriff geben.
Das erste Kapitel hält nach allen Richtungen Umschau über die
kirchlichen Zustände zu Beginn des 12. Jahrhunderts, die einzelnen
Organe der Kirche werden in ihrer Tätigkeit vorgeführt und dann
das sich leise wandelnde religiöse Leben erörtert: hiermit ist der
Hintergrund gemalt, vor dem sich die kirchenpolitischen Kämpfe der
Stauferzeit abspielen. Kapitel 2 führt in sie hinein; anknüpfend an
das Wormser Konkordat schildert es die Jahrzehnte, in denen der
päpstliche Wille sich in steigendem MaBe in der deutschen Kirche
zur Geltung brachte, dabei jedoch schließlich um die Mitte des
12. Jahrhunderts einen starken, sich gegen Rom richtenden Umschlag
der öffentlichen Meinung auslöste.. So konnte es (Kap. 3) Friedrich I.
gelingen, noch einmal die früheren Zustände herzustellen und die
deutschen Bischöfe wieder fest an das Königtum zu ketten. Aber
mittlerweile erwuchsen in den neuen Mönchsorden kirchliche Organe
(Kap. 4), die ausschließlich zur Verfügung des Papstes stehend im
Sinne einer Zentralisation der Kirche wirken mußten: zunächst zu
Beginn der Epoche die Cistercienser und Praemonstratenser, dann im
13. Jahrhundert die Franziskaner und Dominikaner, namentlich diese
beiden Orden in der Hand des Papstums eine unschätzbare Waffe.
Es folgen zwei weitere Abschnitte, die der Entwicklung der Theologie
von Rupert von Deutz bis zu dem großen Dominikaner und Schola-
stiker Albert (Kap. 5) und dem Christentum im Kulturleben (Kap. 6)
gewidmet sind. Kapitel 7 leitet wieder zur Darstellung der Gescheh-
nisse über, indem es den Ausgang der deutschen Missionsarbeit
schildert, die in der Stauferzeit ihre letzten großen Triumphe feiert.
Gerade auf diesem Felde zeigt sich deutlich, wie gegen Ende unserer
Periode die weltbeherrschende Kurie den kaiserlichen Einfluß ganz
zurückgedrängt hat. Den Beziehungen zwischen den beiden Welt-
246 Kritiken.
mächten seit 1190 gelten Kap. 8 (bis zum Tode Innocenz’ II.) und
Kap. 9 (bis zum Ausgang Friedrichs II.). Ein Schlußabschnitt (Kap. 10),
an den ersten anknüpfend, zeigt dann, wie in der Stauferzeit sich die
anfangs nur im Keim vorhandenen antikirchlichen Richtungen üppig
entwickelt haben. Wie in den früheren Bänden, schließen Bischofs-
listen, ein Klösterverzeichnis und eine Literaturübersicht den Band
ab. Es braucht kaum besonders darauf hingewiesen zu werden, wie
geschickt die Komposition des Ganzen ist. Kapitel 1 und 10, in-
haltlich aneinander anschließend, geben den Grundton für das ganze
Gemälde ab und halten es zusammen, Kap. 2 und 3, und wieder 8
und 9 enthalten die politische Kirchengeschichte; und in sie eingefügt
die übrigen Abschnitte, von denen etwa der vierte schon durch den
Platz, den Hauck ihm angewiesen hat, die zentrale Stellung andeutet,
die sich in dieser Zeit das Mönchstum wieder in der Kirche erringt,
oder Kapitel 7, das von den vorwiegend den inneren Zuständen der
Kirche gewidmeten Mittelabschnitten, wie bemerkt, ungezwungen zur
unterbrochenen äußeren Kirchengeschichte zurückführt.
Daß es bei einem so umfassenden Werke viele Punkte gibt, in
denen man zweierlei Meinung sein kann, liegt auf der Hand. Gerade
in den letzten Jahren ist mehrfach von berufener Seite in Einzel-
fragen die Geschichtskunde der Stauferzeit vertieft worden, und dabei
sind Resultate zutage gefördert, die mit denen Haucks nicht überein-
stimmen oder sie ergänzen. Ich denke da in erster Linie an eine
Reihe schöner Untersuchungen von Karl Hampe, in denen dieser sich,
was Form und Inhalt der Studien anlangt, als echten Schüler Scheffer-
Boichorsts erweist; so wird sein Aufsatz „Zum Erbkaiserplan Hein-
richs VI“! den Ausschlag dahin geben, daß dieser Kaiser 1196 vom
Papste die Krönung seines Sohnes zum römischen Kaiser, und nicht,
wie Hauck S. 678 meint, zum König zu erlangen suchte. Eine neue
Auflage wird sich auch bei der Charakteristik Innocenz’ III. die
höchst amüsante Schilderung nicht entgehen lassen, die Hampe über
den Sommeraufenthalt der Kurie in Subiaco 1202 veröffentlicht hat.?
In einer anderen Einzelfrage, nämlich betreffs des viel umstrittenen
Aufrufs der Bischöfe der Magdeburger Kirchenprovinz zur Hilfe gegen
die Slaven hat M. Tangl eine Berichtigung gebracht; Hauck erklärte
das Schriftstück für ein Machwerk aus der Zeit des. Slavenkreuz-
zuges von 1147 (S. 599, Anm. 4), Tangl hat mit schlagenden Gründen
seine Echtheit erwiesen.” Sodann ist die Diskussion über das Wormser
— —
1 Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung, Bd. 27
(1906), 1f.
? In dieser Zeitschrift Bd. 8 (1905), 509 ff.
3 Neues Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 80 (1905), 183 ff.
Kritiken. 247
Konkordat neu eröffnet durch D. Schäfer!, zu dessen Untersuchung
Hauck schon kurz Stellung genommen hat?; seither sind auch Bern-
heim?, auf diesem Felde ein längst bekannter Kämpe, und H. Rudorff*
mit neuen Untersuchungen über den Vertrag von 1122 auf den Plan
getreten.
In diesem Zusammenhang muß endlich aufmerksam gemacht
werden auf eine grundsätzliche, den ganzen vierten Band der Kirchen-
geschichte betreffende Auseinandersetzung, die wiederum Hampe in
seinem Aufsatze „Zur Kirchenpolitik der Stauferzeit‘‘? vornimmt; wer
künftig sich eingehend mit Hauck beschäftigt, wird an dieser Kritik
nicht vorübergehen dürfen. Bei aller Anerkennung, die auch Hampe
der Arbeit des Kirchenhistorikers zollt, warnt er davor, ihre Resultate
stets ungeprüft hinzunehmen, und begründet diese seine Warnung,
indem er die Regierung Kaiser Lothars in Haucks Darstellung genau
durchnimmt und kritisiert, indem er für die folgenden Abschnitte in
vielen Punkten seine abweichende Meinung zur Geltung bringt. Es
wird Haucks Sache sein, in einer Neubearbeitung, die ja sicher nötig
werden wird, zu den Einzelheiten dieses Angriffs Stellung zu nehmen;
die neuen Auflagen seiner früheren Bände haben durchweg gezeigt,
daß er sich durch begründete Kritik gern belehren läßt.
Bei der großen Verbreitung, deren sich die „Kirchengeschichte
Deutschlands“ erfreut, angesichts der Tatsache, daß sie, wie wohl
wenige historische Bücher, als eine Fundgrube betrachtet wird, aus
der man sich reiche Belehrung in tausend Fragen holen kann, möchte
auch ich einige Einzelpunkte hier vorbringen, in denen ich von den
Resultaten Haucks abweiche oder sie ergänzt zu sehen wünsche.
Im ersten Kapitel hat Hauck Gelegenheit, von den Provinzial-
synoden zu sprechen (S. 17); er bezeichnet sie als eine in der Haupt-
sache erstorbene Einrichtung. Ich glaube, daß diese Behauptung doch
zu weit geht, daß jedenfalls Ausnahmen von solcher Regel zu machen
sind. So hat z. B. Siegfried III. von Mainz mit einiger Regelmäßig-
keit Provinzialsynoden abgehalten, und die Bischöfe von Würzburg,
1 Zur Beurteilung des Wormser Konkordats, Abhandl. der Kgl. Preuß.
Akademie der Wissenschaften 1995, philol.-histor. Klasse 1 ff.
3 Kirchengeschichte Deutschlands III (3. u. 4. Auf, 1906), 1047 ff.
3 Das Wormser Konkordat und seine Vorurkunden hinsichtlich Ent-
stehung, Formulierung, Rechtsgültigkeit (= Untersuchungen zur deutschen
Staats- und Rechtsgeschichte, Heft 81, 1906).
4 Zur Erklärung des Wormser Konkordats (= Quellen und Studien
zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reichs in Mittelalter und Neuzeit,
Bd. 1, Heft 4, 1906).
5 Historische Zeitschrift, Bd. 93 (1904), 385 ff. _
248 Kritiken.
denen im 13. Jahrhundert der Besuch der Mainzer Synoden nicht
paßte, haben es doch für nötig gehalten, sich wiederholt besondere
Dispense deshalb in Rom zu holen.! Und wenn man ferner die Re-
gesten, die Winter zur Geschichte Wichmanns von Magdeburg zu-
sammengestellt hat“, auf Provinzialsynoden durchsieht, so gewinnt
man doch den Eindruck, daB damals ein recht fester Zusammenhalt
innerhalb der Magdeburger Kirchenprovinz bestanden habe. — Bei
der Erörterung des erzbischöflichen Titels (S. 18) wäre Anm. 5 viel-
leicht ein Hinweis auf den Titel Minister im 13. Jahrhundert am
Platze gewesen.” — Betreffs des im 1. und 10. Kapitel zur Sprache
kommenden Cölibats der Geistlichkeit möchte ich bemerken, daß seine
Nichtinnehaltung durchaus nicht immer zu dem (von Hauck auch
nicht gezogenen) Schluß auf grobe Unsittlichkeit des Klerus berechtigt;
im nordöstlichen Deutschland war, als das 12. Jahrhundert zur Neige
ging, die Vorstellung noch keineswegs allgemein durchgedrungen,
auch nicht in den höher kultivierten Kreisen, daß der Geistliche keine
Kinder zeugen dürfe. So wäre 1192 als Nachfolger Wichmanns von
Magdeburg beinahe der dortige Dompropst Rocker gewählt; man
lehnte ihn allerdings schließlich ab, weil er drei Tage vor der Wahl
einer Tochter die Hochzeit ausgerichtet hatte: idem tamen prepositus,
so fügt das Chronicon montis Sereni diesem Faktum bei, salv re-
prehensibilium veritate, honestate precipuus erat, ita ut in hac ei
nemo se facile comparaverit.* Vielleicht noch typischer ist, wenn auf
Bitten des Markgrafen Otto I. von Brandenburg der Dompropst Hein-
rich von Brandenburg dem markgräflichen Kaplan Burchard und
dessen Sobn Hildebrand ein Lehen gibt, mit der Bestimmung, daß,
wenn besagter Kaplan Burchard noch weitere Söhne zeugen sollte,
das Lehen nicht auf diese, sondern mit gewissen Beschränkungen auf
die etwaige Nachkommenschaft des Hildebrand übergehen solle
S. 160, Anm. 7 stellt Hauck die Liste der unter Lothar und
æ- ln e u [nn iA
1 Vgl. Potth. 5886, 7192, 7583; vgl. auch Th. Henner, Bischof Her-
mann I von Lobdeburg (Habilitationsschrift Würzburg 1875) 47f.
? Forschungen zur Deutschen Geschichte, Bd. 18 (1878), 130 ff.
® Vgl. Exkurs II zu meiner Arbeit: Die Besetzung der deutschen Bis-
tümer unter der Regierung Kaiser Friedrichs IL, erster Teil (1901), 129.
+ MG. SS. XXIII, 164.
5 Riedel, cod. dipl. Brand. A VIII, 121 Nr. 32 = A XXIV, 825 f. Nr. 4.
Riedels Ansatz der undatierten Urkunde zu 1190 ist falsch. Der genannte
Markgraf, Witwer der Markgräfin Judith, ist Otto I., dessen Tod (1184)
den terminus ante quem ergibt. Der Vorgänger des ausstellenden Propstes
Heinrich, Gerhard, ist zuletzt 1179 als im Amte befindlich bekannt. Zwischen
1179 und 1184 muß also die Urkunde entstanden sein.
Kritiken. 249
Konrad III. in Deutschland tätigen Kardinallegaten zusammen. Hier
hätte ich nachzutragen den Kardinalpriester Hubald, der 1144 in
zwei Urkunden des Erzbischofs Heinrich von Mainz als Zeuge auf-
tritt.! — Richtig ist die Beobachtung, daß seit dem zweiten Kreuz-
zug ein Wandel in der Politik Konrads III. bemerkbar wurde. Be-
treffs der in dieser Richtung beachtenswerten Wahl Gebhardts von
Henneberg zum Bischof von Würzburg (S. 182) verweise ich auf das
Schreiben, das in dieser Angelegenheit Landgraf Ludwig von Thü-
ringen an Herzog Friedrich von Schwaben, den nachmaligen Kaiser,
richtete? — Durch ein sinnstörendes Verschreiben ist S. 212 Zeile 12
aus dem Kanzler Rainald der Kanzler Roland geworden. — Darin
wird Hauck sicher recht haben (S. 274, Anm. 7), daß die Nachricht
des Johann von Salisbury zu 1168, die Gegner Heinrichs des Löwen,
nämlich der Erzbischof von Magdeburg, der Bischof von Halberstadt
und der Markgraf Albrecht, seien alexandrinisch gesinnt, auf Irrtum
beruht. Wichmann scheint nur zu Anfang des Jahres 1165, nach
seiner Palästinafahrt und vor dem Würzburger Reichstage, einen Augen-
blick in seiner Stellungnahme geschwankt zu haben; 1168 hielt er
jedenfalls wieder fest zum Kaiser. Ulrich von Halberstadt war zwar
Alexanders Parteimann, aber seit 8 Jahren abgesetzt, und sein Gegen-
bischof Gero, eine Kreatur Heinrichs des Löwen, hing dem kaiser-
lichen Papste an. Auch Albrecht der Bär gehörte zweifellos zur
kaiserlichen Partei. Aber vielleicht hat folgendes den Anlaß zu dem
merkwürdigen Gerücht gegeben. Ende 1168 war Albrechts Sohn
Siegfried zum Erzbischof von Bremen gewählt worden, wurde jedoch
vom Kaiser mit Rücksicht auf Heinrich den Löwen nicht bestätigt.
Dieser Askanier suchte nun seinen verlorenen Posten durch Anschluß
1 Böhmer-Will, Regesten zur Gesch. der Mainzer Erzbischöfe I, 324f.
Nr. 24, 25. Die Urkunden sind ausgestellt zu Erfurt am 19. Juni 1144; der
Kardinal wird zwar nicht ausdrücklich als Legat bezeichnet, jedoch er-
scheint seine Anwesenheit in Deutschland ohne amtliche Aufträge doch
recht unwahrscheinlich. Nicht zu entscheiden wage ich, welcher Hubald in
Deutschland war. Es gab damals drei Kardinalpriester dieses Namens,
von denen der vom Titel des heiligen Kreuzes in Jerusalem im Juni 1144
beim Papste war, also nicht in Betracht kommt. Dagegen unterschreibt
der vom Titel der heiligen Johannes und Paulus von Februar 1144 bis
Oktober 1145, der vom Titel der heiligen Praxedis von April 1144 bis
Dezember 1145 keine Papsturkunden.
* Der Epistolarcodex des Klosters Reinhardsbrunn saec. XII, ed. Höfler
im Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen, Bd. 5 (1850), 1ff.; der be-
treffende Brief ist Nr. 15 — Nr. 73. Vgl. über diesen wichtigen Brief meine
Erörterungen im Neuen Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde
XXXII, 63ff.
250 Kritiken.
an Alexander III. zu halten!, und Johann von Salisbury mag ge-
glaubt haben, es handele sich hier um eine politische Aktion, hinter
der der Vater des Bremischen Prätendenten und andere Fürsten des
Osterlandes stünden. Dieser Siegfried ist dann 1180 wohl nicht,
wie Hauck S. 298 angibt, noch einmal zum Erzbischof von Bremen
gewählt, sondern er ist vom Brandenburger Stuhl, auf dem er seit
1173 saß, dorthin versetzt worden; man hat nachträglich die Wahl
von 1168 als rechtsgültig anerkannt.” Um gleich bei den Askaniern
zu bleiben, so führt Albrecht der Bär den Titel Markgraf von Branden-
burg zum ersten Male 1142; die Urkunde von 1136, auf die sich
Hauck (S. 597, Anm. 8) beruft, ist mehr als verdächtig; der Ver-
trag Albrechts mit Pribislaw-Heinrich®, durch den der Markgraf Rechts-
nachfolger des Slavenfürsten wurde, wird also erst in die vierziger
Jahre des 12. Jahrhunderts gehören. Anschließend bemerke ich, daß
der Slavenkreuzzug von 1147 über Magdeburg, Havelberg, Malchow
ging (die Rückmarschlinie des Südheeres ist nicht bekannt); man kann
also nicht (S. 607, Anm. 8) behaupten, daß Pribislaw-Heinrich der
durch den Raubzug zumeist betroffene Fürst war. —
| Die Versammlung, in der der deutsche Ritterorden gegründet
wurde, fand im Templerhause zu Accon, nicht zu Jerusalem (S. 647),
das sich in den Händen der Ungläubigen befand, statt. — Es ist
wohl (S. 705) zu viel gesagt mit der Behauptung, Eberhard von
Salzburg sei 1200 vom Papste für Otto IV. gewonnen. Gewiß hat
der Erzbischof, als er multo labore et sudore tandem in Rom das
Pallium erlangte, dem Papste eidliche Zusicherungen in dieser Richtung
machen müssen; aber wenn auf einen Kirchenfürsten der Zeit, so
passen auf ıhn in den ersten Jahren seines Salzburger Regiments die
Worte Arnolds von Lübeck: apostolicus autem Ottonem constanter
1 Vgl. Siegfrieds Brief an Erzbischof Adalbert von Salzburg, cod. dipl.
Anhaltinus I, 371, Nr. 507.
3? Vgl. über ihn Heinrich Hahn, die Söhne Alberts des Bären, Otto I.,
Siegfried, Bernhard, 1170— 1184 (Programm der Louisenstädtischen Real-
schule Berlin 1869), S. 24 ff.
3 Bernhardi, Lothar 598, Anm. 28. Über die Titel Albrechts des Bären
vgl. Sello im 22. Jahresbericht des altmärkischen Vereins für vaterländische
Geschichte und Industrie zu Salzwedel (1888). 15 ff.
* Unrichtig ist auch, wenn Hauck in der oben genannten Anmerkung
den Slavenfürsten auf Grund zweier Urkunden in der Umgebung des Mark-
grafen Konrad von Meißen vermutet, wie dies auch schon O. v. Heinemann,
Albrecht der Bär 876, Anm. 114 getan hatte. Vgl. F. Curschmann, Die
Diözese Brandenburg (1906) 104, Anm. 4.
5 Röhricht, regesta regni Hierosolymitani Nr. 740.
Kritiken. 251
firmabat, prelatos sua auctoritate ei subdebat, archiepiscoporum
nullum pallio pontificali induebat, nisi Ottonem omni fide-
litate devotionis honoraret. Sicque fit, ut clerus, ex magna
parte pastoris timens sententiam, Ottoni faveret, Philippus autem
seculari fastu sublimatus in temporalibus magis prevaleret, quamvis
nonnulli pontificum neglecto mandato apostolici, quibus-
dam tergiversationibus servire Ottoni dissimularent, quidam
vero palam ei contradicentes usque in finem vite inobedientes perse-
verare non timerent.! Ein Anhänger des welfischen Königtums ist
Eberhard nie gewesen, so lange Philipp lebte. — Das Urteil über Engel-
bert von Köln (S. 771) scheint mir doch seinen Verdiensten um das
Reich nicht ganz gerecht zu werden. Winkelmann, der sich auf
Walter von der Vogelweide berufen kann?, schätzt den Erzbischof nach
dieser Richtung mit Recht höher ein. — Unrichtig ist (S. 807, Anm. 6),
daB Friedrich II. 1240 oder 1241 den Domherrn Konrad von
Hildesheim zum Bischof von Olmütz hat ernennen lassen; dieses
Bistum ging den deutschen König staatsrechtlich wenigstens unmittel-
bar nichts mehr an, seit Philipp von Schwaben die Regalienverleihung
von Prag und Olmütz dem Böhmenkönig überlassen hatte. Die lai-
calis potentia, durch die Konrad in den Besitz des mährischen Bis-
tums gelangte, wird also vermutlich sein Landesherr König Wenzel
gewesen sein.’
Unter den Bischofslisten vermisse ich beim Erzbistum Riga die
Bischöfe von Oesel?; zu Kloster Bonnrode (S. 937) bemerke ich, daß
es offenbar schon im 12. Jahrhundert existiert hat.’
Diese vielen Einzelausstellungen gegenüber einem so großzügigen
Werke mögen manchem kleinlich erscheinen; ich darf mich dem gegen-
über berufen auf Scheffer-Boichorsts Ansicht von derartigen Nachträgen,
die zu sammelm bei einem mittelmäßigen Buche sich nicht lohne. —
Bis zum Ausgang der Stauferzeit gehört die deutsche Kirchen-
geschichte so völlig in die politische Geschichte hinein, daß ihre
Kenntnis schon dadurch sich einiger Verbreitung erfreut; dasselbe
1 Lib. VI, 2; MG. SS. XXI, 214; Schulausgabe S. 219f.
? Jahrbücher Friedrichs IL, Bd. 1, 853 ff., 474 ff.
3 Vgl. Aldinger, Die Neubesetzung der deutschen Bistümer unter Papst
Innocenz IV., S. 22f., wo allerdings auf Grund von Potth. 11002 schärfer
hätte betont werden können, daß Konrad von vornherein als fautor Kaiser
Friedrichs II. galt.
* Vgl. meine Arbeit: die ostdeutschen Bistümer, besonders ihre Be-
setzung, unter Friedrich II. (1906), 148 Anm. 100.
è Vgl. ep. 25 des (S. 249, Anm. 2) zitierten Reinhardsbrunner Brief-
stellers.
252 Kritiken.
läßt sich wieder von der großen Konzilienepoche des 15. Jahrhunderts,
vielleicht auch vom Zeitalter Ludwigs des Bayern sagen. Aber wie
steht es mit der Kenntnis der deutschen Kirchengeschichte in den
auf 1250 folgenden Jahrzehnten? Bedürfen nicht gerade sie in ganz
besonderem MaBe einer sachkundigen Darstellung? Ich glaube einen
Gedanken vieler auszusprechen, wenn ich wünsche, es möge Hauck
vergönnt sein, seine Kirchengeschichte so stetig wie bisher fortzu-
führen. Es mag als ein erfreuliches Zeichen gelten, daß er seither
in einem kirchengeschichtlichen Aufsatze schon die Schwelle des
14. Jahrhunderts überschritten hat.!
Charlottenburg. Hermann Krabbo.
F. Rörig, Die Entstehung der Landeshoheit des Trierer
Erzbischofs zwischen Saar, Mosel und Ruwer und ihr
Kampf mit den patrimonialen Gewalten. (Westdeutsche
Zeitschrift für Geschichte und Kunst, Ergänzungsheft XIII, hrsg.
v. J. Hansen). Trier, J. Lintz, 1906. VI u. 86 SS. 8°. M. 2,80.
Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach Ent-
stehung der Landeshoheit, für ein kleines Gebiet allerdings und ein
geistliches Fürstentum, in dem ein typischer Verlauf des ohnehin
komplizierten Entwicklungsprozesses nicht vorausgesetzt werden darf.
Um so anerkennenswerter ist die Schärfe der Beweisführung und das
Streben des Verfassers nach begrifflicher Klarheit, das schon bei der
Stoffverteilung zu Tage tritt. In den ersten drei Kapiteln geht
Rörig den Momenten nach, die er als nicht wesentlich für die Lösung
des Problems ansieht, das sind die erzbischöflichen Forstrechte, die
Bannherrschaft, die grundherrlichen und die Hochgerichtsrechte. So
gelangt er in Kap. 4 zu folgendem Ergebnis (S. 56): „Die auf dem
Wege der Usurpation erworbene geschlossene Gerichtshoheit in Hoch-
gerichtssachen bildete die Grundlage der Landeshoheit des Trierer
Erzbischofs in dem behandelten Gebiete“, und schildert in Kap. 5
unter ausgiebiger Heranziehung archivalischen Materials die weitere
Zurückdrängung der patrimonialen Gewalten. Gut gestützt durch
Belege im einzelnen, erregt das Ergebnis als Ganzes gewisse Be-
denken. Mit „Usurpation“ pflegt man den Begriff einer Wider-
rechtlichkeit zu verbinden, die nicht gerade geeignet erscheint als
Grundlage für eine Entwicklung rechtlichen Charakters. Tatsächlich
mag ja das Recht des Stärkeren im späteren Mittelalter eine sehr
große Rolle gespielt haben; aber schlechthin anarchische Zustände
! Der Gedanke der päpstlichen Weltherrschaft bis auf Bonifaz VIII.
(Universitätsprogramm, Leipzig 1904).
Kritiken. 253
waren einem Zeitalter fremd, das selbst die Folgewirkungen offener
Gewalttat in rechtsgültige Formen zu bringen suchte. Rörig weist
auf die Privilegien Kaiser Friedrichs II. hin (S. 43), die den Erz-
bischof von Trier wie andere Reichsfürsten als Landesherrn aner-
kannten; er erwähnt ein spezielles Privileg Heinrichs VII. für seinen
Bruder, den Erzbischof Balduin, und ein noch ausführlicheres Ludwigs
des Bayern. Der Erzbischof war eben Reichsfürst und Landesherr.
In wie weit er seine Befugnisse zur Geltung brachte, hing von den
Umständen ab; aber die Landeshoheit ist auf reichsrechtlicher Grund-
lage erwachsen. Wenn von der höheren Gewalt die niederen in ihrem
Wirkungskreis eingeschränkt wurden, so lag darin keine Usurpation.
Nicht berührt wird das Endergebnis durch Bedenken, die sich
gegen Kap. 2 erheben ließen. „Bann“ eines Orts ist doch nur ein
anderer Ausdruck für den in der Karolingerzeit üblichen marca (Ge-
markung). Insofern sind die Bannbezirke nicht erst im 10. Jahr-
hundert gebildet worden; aber wie nun das Recht, Zwing und Bann
zu üben, und damit die Almendhoheit (in der Regel wohl vom
größten Grundherrn innerhalb der Gemarkung) erworben worden ist,
darüber hat auch Rörig keinen genügenden Aufschluß zu geben ver-
mocht. Die Bannherrschaft, als deren einzig mögliches Kriterium er
den „Besitz der geschlossenen Niedergerichtsbarkeit* ansieht (S. 30),
muß öffentlich rechtlichen Ursprungs gewesen sein, insoweit sie sich
über Leute und Güter erstreckte, die nicht in Abhängigkeit von dem
betreffenden Grundherrn standen. Die (sonst in Frankreich übliche)
Bezeichnung potestas, die Rörig (S. 31) zum Jahre 956 belegt, deutet
schlechthin auf Übertragung obrigkeitlicher Gewalt für einen ge-
schlossenen Bezirk; doch sollte einmal der Vorgang an konkreten
Fällen nachgewiesen werden. In der Lombardei galten zur Zeit
Friedrichs I. Zwing und Bann samt Almendhoheit als Regal, dessen
Besitz sich vom König herschrieb. Bei alledem bleibt die Schluß-
folgerung (S. 33) unerschüttert: Da der Erzbischof „nur in einer
verhältnismäßig kleinen Zahl der Bannbezirke‘“ die Bannherrschaft
hatte, kann sie für die Entstehung der Landeshoheit nicht von maß-
gebender Bedeutung gewesen sein.
Der Erzbischof war auch nicht der größte Grundherr des in
Betracht gezogenen Gebiets, noch hat er für dessen größeren Teil die
grüfliche (Hoch)Gerichtsbarkeit erworben. Die Forsthoheit des Erz-
bischofs, auf zweifelhaften Privilegien begründet, ging bereits im
13. Jahrhundert verloren; aber das „officium foresti“ erhielt neue
Befugnisse, indem es mit Ausübung der landesherrlichen Gerichts-
barkeit betraut wurde. Die Annahme, daß dies durch Erzbischof
Balduin geschehen sei (S. 45), erscheint einleuchtend, nicht minder
254 Kritiken.
die Darlegung der weiteren Entwicklungsstufen, als deren erste die
Beschränkung der nicht dem Landesherrn zustehenden Hochgerichtsbar-
keit auf die Etterbezirke (im 14. Jahrhundert) anzusehen ist. Später
wurde den Gerichtsherrn das Blutgericht ganz entzogen, und das
Forstamt, gestützt auf die Befugnis zum Einschreiten bei mangel-
hafter Rechtspflege, mischte sich auch in die niedere Gerichtsbarkeit
ein, die es schließlich völlig an sich zog, so daß jenen (im 18. Jahr-
hundert) nur das Grundgericht im Bannbezirk verblieb, während
nicht die Lokalgerichte, sondern die Dorfgemeinden „als unterstes
Glied des Staatsorganismus“ galten (S. 61). Soviel aus den Aus-
führungen bervorgeht, stand die von der landesherrlichen zurückge-
drängte „patrimoniale“ Gerichtsbarkeit geistlichen Stiftern zu, denen
gegenüber ein Landesherr, der zugleich Erzbischof war, verhältnis-
mäßig leichtes Spiel hatte. Immerhin würden die in Kap. 5 nur
skizzierten Zustände in der Neuzeit, aus denen sich eine „günstige
soziale Lage der Bauern im Trierischen“ ergab (S. 62), wohl noch
eingehenderer Darstellung wert sein.
Eine agrarhistorisch interessante Eigentümlichkeit der jüngeren
Entwicklung, den Agrarkommunismus der Gehöferschaften, behandelt
Rörig im Anhang. Er weist nach, daß nicht, wie Lamprecht annahm,
(grundherrliche) Beunden den periodischen Verlosungen unterlagen,
sondern Hufenland. Die im 17. und 18. Jahrhundert vorgenommenen
Neuaufteilungen der Flur, an die sich mehrfach der Übergang zum
„vollen Agrarkommunismus“ anschloB, nach dem Vorbild einer älteren,
für Rottland üblichen Bewirtschaftungsform, hatten ihre Ursache in
dem Bestreben, den schädlichen Folgen einer zu weit gehenden Boden-
zersplitterung zu begegnen, und sind daher „als Vorläufer unserer
modernen Zusammenlegungen aufzufassen“ (S. 85). Wenn etwa nach
den Untersuchungen von Lamprecht noch Zweifel obwalten konnten,
so steht nunmehr ein Zusammenhang der Gehöferschaften mit der
germanischen Urzeit ganz außer Frage.
Zürich. . G. Caro.
G. Des Marez, L'organisation du travail à Bruxelles au XV®
siecle. Brüssel 1904. XII u. 520 S.
Ein neues Werk des überaus fleißigen und produktiven belgischen
Gelehrten, der sich nicht nur um die Geschichte seiner engeren Heimat,
sondern auch um die Aufklärung wichtiger Probleme der allgemeinen
mittelalterlichen Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte bedeutende
Verdienste erworben hat. In breiter, hie und da etwas allzubreiter
Darstellung — manche weit ausgesponnene Einzelschilderung, in der
gelegentlich sogar einzelne Brüssler Handwerksleute als namentlich
Kritiken. 255
genannte Persönlichkeiten uns gegenübertreten, hitte wohl besser ihren
Platz in den Anmerkungen gefunden — gibt er uns im wesentlichen
ein überaus anschauliches, farbenreiches, fast lückenloses Bild von
den Brüsseler Zünften, ihrem Leben, ihrer Bedeutung für Staat und
Gesellschaft, für Individuum und Familie, ihrer Verfassung und Ver-
waltung zur Zeit ihrer Blüte im 15. Jahrhundert; während der Ent-
wicklung bis zu diesem Höhepunkt nur ein einziges längeres Einleitungs-
kapitel gewidmet ist. Diese Ökonomie der Darstellung erscheint mir
durch den Charakter des ihr zugrunde liegenden Stoffs ebensowohl
begründet, wie durch die Rücksicht auf die Aufgaben, die momentan
der zunftgeschichtlichen Forschung in erster Linie zu erfüllen obliegen.
Denn erst im 15. Jahrhundert gewinnen die Brüsseler Zünfte größere
Bedeutung für das wirtschaftliche und politische Leben der Stadt,
erst jetzt ist ihre Verfassung im wesentlichen abgeschlossen; und dem-
entsprechend häufen sich auch die Quellen zu ihrer Erkenntnis. —
Dann aber: auch nach Keutgens Arbeit kann zwar die Diskussion
über die vielerörterte Frage nach dem Ursprung der mittelalterlichen
Zünfte gewiß nicht als abgeschlossen gelten; an Opposition gegen
seine Resultate hat es ja nicht gefehlt; aber es will mir scheinen, als
ob aus der ziemlich verfahrenen Situation ein Ausweg nur durch eine
neue Inangriffnahme des ganzen Problems auf breiterer Grundlage, auf
dem Wege der vergleichenden Erforschung des Genossenschaftswesens
der mittelalterlichen Völker vor allem zu erfolgen hätte. — Die
Geschichte des Wesens und Wirkens der vollentwickelten Zunft
dagegen, vor allem ihrer Leistungen und ihrer Bedeutung für die
Verwaltung der spätmittelalterlichen Städte ist lange Zeit von der
Forschung ungebührlich vernachlässigt worden, in erster Linie wohl
deshalb, weil hier für scharf zugespitzte Problemstellung und dem-
entsprechend für breite Entfaltung juristisch-scharfsinniger Spekulation
und energisch zugreifender Polemik weniger Raum vorhanden ist; hier
liegt noch ein weites Feld zu fruchtbarer Betätigung, und hier liegen
auch in erster Linie die reichen Früchte der Arbeit des Verfassers.
Immerhin: so wenig wir aus der Vor- und Frühgeschichte der
Brüssler Zünfte, die im 13. und 14. Jahrhundert liegt, neue Auf-
schlüsse über das Problem des Ursprungs der Zünfte in den mittel-
alterlichen Städten werden gewinnen können, so bietet doch auch
das erste Kapitel seiner Darstellung nach mancher Richtung hin
interessante Belehrung. — Wir sehen gegenüber einer in der Ver-
fassung der Stadt fast alleinberechtigten kaufmännischen Aristokratie,
die wirtschaftlich durch die Gilde der großen Tuchhändler und
-Fabrikanten gestützt wird, die Masse der Handwerker und haus-
industriellen Arbeiter so gut wie rechtlos, zunächst ohne jede Organi- `
256 Kritiken.
sation, deren Bildung von der herrschenden Bevölkerungsschicht mit
allen Mitteln verhindert wird, wiederholt im Laufe des 13. und 14. Jahr-
hunderts vergebliche Anläufe machen, sich aus dieser völlig gedrückten
Lage zu befreien und zugleich die Anerkennung ihrer Korporationen
und das Recht zu selbständiger Mitwirkung am Staatsleben sich zu
erringen; wir sehen das Beispiel der flandrischen Zünfte, die schon
1280 ihr Ziel auf revolutionärem Wege erreicht hatten, ansteckend
auf das in seiner ökonomischen Entwicklung um fast ein Jahrhundert
rückständige Brabant wirken; aber es dauert fast anderthalb Jahr-
hunderte, ehe die politische Macht der Schöffenaristokratie und die
wirtschaftliche Superiorität der Gilde, wie sie sich vor allem in einer
völligen ökonomischen Unterdrückung aller Tucharbeiter durch das
Verlegertum äußerte, gebrochen war: nachdem 1289 die Fischer als
die ersten sich zu einer noch ganz lockeren Korporation einstweilen rein
privaten Rechts, ohne jede Zwangsbefugnis, zusammengeschlossen haben,
nachdem mehrere Handwerkeraufstände rein tumultuarischer Natur,
ohne Gliederung und Organisation, blutig unterdrückt sind, sehen wir
im Laufe des 14. Jahrhunderts die einzelnen gewerblichen Genossen-
schaften sich zur offiziellen Anerkennung durch den Magistrat und
das brabanzonische Fürstentum durchringen: der gewerbliche Zunft-
zwang wird jetzt in einer Reihe von Statuten, die ihnen bewilligt
werden, ausgesprochen; dennoch aber ist dies Streben nach Erlangung
von korporativen Zwangsrechten nicht überall von Erfolg begleitet und
einstweilen noch vom Magistrat in enge Schranken gebannt. Erst
eine neue Revolution bringt 1421 die ganze Entwicklung zum Ab-
schluB und ergibt als ihr Resultat die Zunftverfassung von 1422,
die dann für die folgenden Jahrhunderte das feste Fundament der
politischen Verhältnisse in Brüssel geblieben ist. Sie beruht im Gegen-
satz zu den radikal-demokratischen flandrischen Städten auf dem
Gleichgewicht des aristokratischen und des demokratischen Elements
in der Bevölkerung, das erste, vertreten durch die „lignages“, die
Geschlechterkoterien, das letztere durch 9 nach dem Muster von
Bruges gebildete politische Zünfte oder nations, in die die gesamte
gewerbliche Bevölkerung, nicht mit einem Male, wohl aber allmählich
im Laufe des 15. Jahrhunderts aufgeteilt wurde. Hier also, wie in
mancher anderen Stadt, in Florenz, in Straßburg, in Basel, ist die
Zunftverfassung in erster Linie das Produkt politischer Kämpfe um
die Macht im Staate, um politische Rechte: erst diese politische
Organisation zu staatlichen Zwecken gibt nun auch den Zwangs-
bestrebungen der Zünfte ihr festestes Fundament: erst jetzt wurde es,
wie Des Marez (S. 34) sagt, den (bisher) nicht koalierten Arbeitern
unmöglich länger außerhalb der Korporation zu bleiben. Indem aber
Kritiken. 257
so vielfach arbeitsteilig getrennte, zum Teil ihrer ökonomischen Natur
nach kaum mehr miteinander verwandte Gewerbe aus Gründen poli-
tischer Zweckmäßigkeit zu einer Koporation zusammengeschlossen
werden, geschieht es oft genug, daß die politischen Motive, die auf
Zusammenschluß, Zusammenfassung der Kräfte in wenigen admini-
strativ leistungsfühigen Organisationen drängen, und die ökonomischen
Motive, die ihren Ursprung in dem Bedürfnis reinlicher Grenzscheidung
zwischen den einzelnen Gewerben, einer strikten Abgrenzung des Arbeits-
feldes der einzelnen haben, mit einander in Konflikt geraten: es
ergab sich daraus auf der einen Seite Verstärkung der bestehenden
Cadres durch Angliederung neuer Berufe, auf der anderen auch wieder
Ausscheidungen und Abzweigungen infolge immer weiter fortschreitender
Spezialisierung der einzelnen Gewerbszweige. Vorgänge, für die uns
in D. M.s Buche manches charakteristische Beispiel gegeben wird,
ohne daß doch der Versuch gemacht wird, deren allgemeine historisch-
psychologische und soziologische Bedeutung schärfer zu erfassen, wie
ich das in meiner kleinen Schrift über „Ursprung und Organisation
der florentiner Zünfte“ getan zu haben glaube. — Für die Gilde mit
ihren alten autoritären Prärogativen war in dieser neuen Organisation
kein Raum mehr: indem sie ihre Interessen nicht mehr wie bisher in
einem exklusiv-aristokratischen Stadtmagistrat zur Geltung zu bringen
vermag, fällt ein großer Teil ihrer diskretionären Vorrechte auf dem
Gebiete der Rechtsprechung, der Finanzen, der Aufsicht über die
einzelnen Berufe der Tuchmacherei der demokratischen Strömung zum
Opfer: diese Berufe haben nun auch ihren korporativen Zusammen-
schluß erreicht und können so der bisher unbestrittenen Übermacht
der Unternehmer wirksamen Widerstand entgegensetzen; ein Rest ihrer
einstigen Öffentlich rechtlichen Macht, besonders auf dem Gebiet der
Gewerbeaufsicht, bleibt der Gilde allerdings noch erhalten.
Nach dieser, wie schon erwähnt, mehr in großen Zügen gegebenen
Entwicklungsgeschichte der Zünfte bis zu ihrer definitiven Konstitution
im 15. Jahrhundert gibt der Verfasser in den folgenden Kapiteln
auf Grund eines außerordentlich umfangreichen, in vielen Partien fast
lückenlosen Materials eine Darstellung der inneren Struktur der
Brüsseler Zünfte, ihrer Funktionen, ihrer Wirksamkeit auf den ver-
schiedenen Gebieten des privaten und des öffentlichen Lebens. Er
beginnt mit der Schilderung der „korporativen Hierarchie — ein
Ausdruck, der nicht glücklich gewählt erscheint und wohl zu Min.
verständnissen Anlaß geben kann — d.h. der Stellung der Lehrlinge,
Gesellen und Meister im gewerblichen und korporativen Dasein, wo-
bei insbesondere auch der Rolle gedacht wird, die den Frauen und
den Fremden in den verschiedenen Berufen zufiel. Im 3. Kapitel
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 17
258 Kritiken.
folgt die Darstellung der Rechtsprechung in den Zünften, ihrer sach-
lichen und persönlichen Kompetenz: Die Gilde nimmt auf diesem
Gebiet noch bis ins 15. Jahrhundert hinein eine bevorzugte Stellung
ein; sie ist als die einzige unter den gewerblichen Korporationen der
Stadt auch mit einem gewissen MaB von Strafgerichtsbarkeit aus-
gerüstet, nicht nur über ihre Mitglieder im eigentlichen Sinne, sondern
auch über die Arbeiter der Industrie, — eine Kompetenz, die aller-
dings mit dem Sinken der Macht der Gilde im 15. Jahrhundert all-
mählich verbleicht und abstirbt. — Auch die allgemeine Verwaltung
der Zünfte, die Gliederung und Zusammensetzung ihrer Beamtenschaft
wird, wohl kaum mit Recht, unter dem Titel „jurisdietion“ mit
behandelt. — Kapitel 4 gibt einen außerordentlich interessanten Über-
blick über die industrielle Produktion, das Verhältnis von GroB- und
Kleinhandel, bekanntlich eines der gerade jetzt meist umstrittenen
Probleme der mittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte: auch hier steht
ganz naturgemäß die Betrachtung der bei weitem am reichsten und
vielseitigsten entwickelten und gegliederten Tuchindustrie im Mittel-
punkt der gesamten Darstellung; das Zusammenschließen der groß-
kaufmännischen und großindustriellen Bevölkerungsschicht mit der
städtischen Aristokratie, die politische Vorherrschaft dieser Klassen
im 14. und z. T. noch im 15. Jahrhundert, wird durch sehr interessante
personengeschichtliche und genealogische Einzeluntersuchungen nach-
gewiesen — bis dann mit der demokratischen Revolution von 1421
der starre Aristokratismus der Gilde gebrochen ist und dem Arbeiter
das Aufsteigen in die Reihe der Gildegenossen ermöglicht wird, bis
der Weber zum selbständigen Fabrikanten wenigstens werden kann.
Es handelt sich dabei, vom Standpunkt entwicklungsgeschichtlicher
Betrachtungsweise aus, um einen reaktionären Vorgang, eine Rück-
bildung aus Formen höherer wirtschaftlicher Organisation — des haus-
industriellen Verlegertums — zu denen spezifisch mittelalterlichen
handwerksmäßigen Kleinbetriebs, wie wir ihn ähnlich, nach Geerings
Untersuchungen, zur Zeit der Reformation in Basel beobachten können.
Im übrigen finden wir die charakteristischen Äußerungen eines hoch-
entwickelten Zunftwesens auch in Brüssel: Beschränkung der Lehr-
lings- und Gesellenzahl im Interesse eines möglichst gleichmäßig zu
gestaltenden Verdienstes der Zunftgenossen, weitgetriebene in klein-
liche Schikanen ausartende Konkurrenzregulierung u. a. m. — Besonders
wertvoll sind hier die Schilderungen der Lebensmittelpolizei, insbesondere
der obrigkeitlichen Eingriffe in das Bäckergewerbe durch Aufstellung
von Normalbrottypen, von denen die Backwaren nach Gewicht und
Qualität nur um ein geringes abweichen durften; auch die Erörterungen
über die Regelung von Arbeitslohn und Arbeitszeit bieten eine ganze
Kritiken. 259
Reihe interessanter Details, die das Brüsseler Zunftwesen mit charakte-
ristischen Lokalfarben aus der Masse des typisch bekannten heraus-
heben. In dem 5. Kapitel, das die Ordnung von Kauf und Verkauf
behandelt und inhaltlich mit dem vorhergehenden aufs engste ver-
knüpft ist — insofern ja bei der obrigkeitlichen Regulierung des Handels
und Verkehrs im Mittelalter wesentlich die gleichen Prinzipien in
Geltung sind wie bei der der Produktion — interessieren wiederum
besonders die Ausführungen über Groß- und Kleinhandel und die
Bedeutung des Monopols in der mittelalterlichen Stadtwirtschaft. Die
Existenz „reiner“ Großhändler in Brüssel wird wenigstens für den
Tuchhandel mit ausschlaggebenden Argumenten erwiesen. Verfehlt
erscheint mir hier die Subsummierung der Detailhändler, der Kommissio-
näre und der Makler unter den gemeinsamen Obertitel „intermediaires
du trafic“: als „Vermittler“ des Handels wird man immer nur die-
jenigen Kräfte in Anspruch nehmen dürfen, die Käufer und Verkäufer
zueinander und dadurch ein Handelsgeschäft zustande bringen; nicht
die, die wie Kommissionäre und vor allem Kleinhändler selbst als
Käufer und Verkäufer auftreten, indem sie sich als Zwischenglieder
zwischen den Fabrikanten resp. den ersten Einkäufer (Grossisten) und
den letzten Käufer (Konsumenten) einschieben. Besonders dankbar
dürfen wir dem Verfasser, wie früher für seine Lohn-, so hier für
seine Preisstatistiken sein: eben auf diesem Gebiete können wir nie-
mals genug gut fundierte Einzelangaben bekommen, ehe das große,
aber unendlich schwierige Unternehmen einer allgemeinen Wert- und
Preisgeschichte, würdig der Mitarbeit der besten Kräfte, in Angriff
genommen werden kann. — Das sechste Kapitel ist der Stellung der
Zunft und ihrer Mitglieder im öffentlichen wie im privaten Leben,
im Organismus der Gesellschaft, der Stadt und des Staates gewidmet:
wir lernen sie in ihrer sozialen Position ebenso kennen, wie in ihrer
politischen und militärischen Bedeutung; wir verfolgen die einzelnen
in ihrer Teilnahme am korporativen Leben, ihren Rechten und Pflichten
als Zunftmitglieder, wie in ihrem religiös -humanitären Wirken. —
Das letzte Kapitel endlich schildert, etwas abseits vom Wege und
besser wohl früher an die Seite der Darstellung der Gewerbepolizei
zu stellen, die gewerbliche Protektionspolitik und den Kampf gegen
das Vordringen modern -freiheitlicher Gesichtspunkte und lenkt so
hinüber aus der Zeit der zünftlerischen Blüte in die des Niedergangs
und des Eintritts der liberalen Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert.
Einige etwas allzu freihändlerisch gefärbte Phrasen, aus denen die
politische Gesinnung des Autors mit wohl ungewollt greifbarer Deutlich-
keit zu uns spricht, bringen das Buch zu wirkungsvollem Abschluß.
Zum Schluß noch eine kurze Bemerkung. Wir dürfen es sicher
17°
260 Kritiken.
mit Freuden begrüßen, wenn derartige Untersuchungen vorwiegend
lokalgeschichtlichen Charakters dem lokalpatriotischen Dilettantismus
aus den Händen genommen und in die eines Forschers gelegt werden,
der, wie Des Marez, mit dem allgemeinen Gang und Stand der
Forschung auf dem betreffenden Gebiete aufs engste vertraut ist.
Allerdings will es mir scheinen, als ob der Verfasser in übergroBer
Ängstlichkeit es unterlassen habe, den Problemen prinzipieller, d. h.
entwicklungsgeschichtlicher Art, wie sie auch sein Stoff in reicher
Fülle darbietet, energisch zu Leibe zu gehen, als ob er sich allzu
vorsichtig in dem engen, luftdichten Gehäuse rein deskriptiver Be-
trachtungsweise gehalten und die Berührung mit der entwicklungs-
geschichtlichen Forschung vermieden habe. Das hat sicher den Vorteil,
daß der Kritik weniger Blößen und Angriffspunkte geboten werden;
eben dadurch aber wird eine fruchtbare Berührung der beiden Wissen-
schaften, Soziologie und Geschichte, auf ihrem Grenzgebiete vermieden; es
wird die entwicklungsgeschichtliche Bedeutung der mittelalterlichen
Zunft als eines bestimmten Typus genossenschaftlichen Zusammen-
schlusses kaum irgendwo gestreift. Durch Büchers grundlegende
Arbeiten, vor allem aber durch Sombarts kühnen Reiterangriff auf
die bisher geltende Anschauung über Handel, Handwerk, Zunftwesen
im romanisch-germanischen Mittelalter und die Anfänge der modernen
kapitalistischen Wirtschaftsform ist die zünftige Historie unmittelbar
und sogar wörtlich herausgefordert worden: sie sollte durch streng
historisch-konkrete Untersuchungen die Richtigkeit der auf dem Wege
isolierender Abstraktion und logischer Deduktion, aus allgemein ent-
wicklungsgeschichtlichen Vorstellungsreihen wie aus ökonomisch-sozio-
logischen Möglichkeiten heraus gewonnenen Resultate nachprüfen. Ich
kann nicht finden, daß diese dringende Aufgabe — sehe ich etwa von
Strieders gründlicher Untersuchung über Augsburg, derjenigen Heynens
über Venedig und Belows Arbeiten ab, die sich leider durchaus auf
deutsche Verhältnisse beschränken — schon gebührend in Angriff
genommen worden wäre. — Und dennoch dürfte auch auf diesem
Gebiete einer von bestimmten entwicklungsgeschichtlichen Problemen
ausgehenden Forschungsweise meines Ermessens das letzte Wort nur
von fachmännisch durchgebildeten Historikern zu sprechen sein,
die allerdings eine gründliche ökonomisch-soziologische Schulung und
die Fähigkeit logischer Abstraktion dazu in stand setzte, den Kern-
punkt entwicklungsgeschichtlicher oder wie es meist, auch bei
Des Marez, aber sicher nicht richtig heißt, „theoretischer“ Fragen
richtig zu erfassen, die aber zugleich den nötigen Respekt vor den
Quellen und das Maß historischer Kritik besäßen, um vor frei-
schwebenden Konstruktionen aus — oft imaginären — ökonomischen
Kritiken. 261
Möglichkeiten heraus gesichert zu sein. — In einem einzigen Falle
allerdings hat auch der Verfasser unseres Werkes sich auf diesem
Gebiete versucht, da wo er im engsten Anschluß an v. Below
die bekannte Büchersche Entwicklungsreihe der gewerblichen Be-
triebssysteme bekämpft. — Was er da über die Bedeutung der
Technik für die Frage, ob ein Gewerbe als ,Lohnwerk‘ oder als
„Preiswerk“ betrieben wird, vorbringt, ist sicherlich richtig und bietet
wertvolle Ergänzungen zu Püchers Aufstellungen. Im übrigen aber
ist mit der Feststellung, daB es in Brüssel Lohnwerk und Preiswerk
neben einander gegeben habe, gar nichts gegen Bücher bewiesen;
schon deshalb nicht, weil wir in Brüssel ja nur die Verhältnisse des
späteren Mittelalters genauer erkennen können, dann aber weil ein
derartiges Nebeneinanderbestehen von B. keineswegs geleugnet wird.
— Über die Betriebsverfassung des Brüsseler Gewerbes im früheren
Mittelalter, zu einer Zeit, wo nach Büchers Aufstellungen das Lohn-
werk die vorherrschende Form der gewerblichen Betriebe gewesen sein
sollte, erfahren wir auch aus Des Marez Buch so gut wie gar nichts;
und so dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir die Umwandlung
von Lohn- in Preiswerk hier nicht verfolgen können. — Wir würden
uns herzlich freuen, wenn der gelehrte Verfasser später einmal sein
reiches und vielseitiges Wissen auch der Erörterung dieser Probleme
zu gute kommen ließe, die allerdings auch der Historiker nur auf
dem Wege der Vergleichung, der Zusammenfassung lokal zerstreuten
Materials wird vornehmen können. | A. Doren.
Chroniken der Stadt Bamberg. I. Chronik des Bamberger Im-
munitätsstreites von 1430—1435. Mit einem Urkundenanhang.
Nach einem Manuskript von Th. Knochenhauer neu bearbeitet und
hrsg. von A. Chroust. (Veröffentlichungen der Gesellschaft für
fränkische Geschichte.) 1907, Leipzig, Quelle & Meyer, gr. 8°.
LXXII u. 368.
Die junge Gesellschaft für fränkische Geschichte beginnt ihre
Veröffentlichung mit der interessanten Chronik eines Bamberger Bürgers
oder Ratsherrn, der wohl im Jahre 1435 vom einseitigen Bamberger
Bürgerstandpunkt aus den damals noch nicht abgeschlossenen Streit
der Stadt mit Bischof und Kapitel beschrieb. Ein fast ausschließlich
von Chroust beigefügter reicher Urkundenanhang bietet die Möglich-
keit, die Angaben des Chronisten zu ergänzen und zu berichtigen.
Die von Th. Knochenhauer 1865 verfaßte, von Chroust ergänzte Ein-
leitung führt uns trefflich in die Verhältnisse ein und gibt eine klare
Übersicht der gesamten Entwicklung.
In Bamberg gab es neben der Stadtgemeinde fünf Immunitäten:
262 Kritiken.
des Domstifts, des Michaelsklosters auf den Mönchsberg und der drei
Stifter St. Stephan, St. Gangolf und St. Jakob. Die Immunität des
Domstifts war zweifellos die bedeutendste, das Domkapitel vertrat seit
dem 16. Jahrhundert unbestritten die vier anderen Stifter in Sachen der
Immunitäten. In den „Muntaten‘“ hat sich selbständiges bürgerliches
_ Leben entwickelt. Das „forum emunitatis“ wird neben dem „forum
civitatis“ als gleichberechtigt anerkannt, die Übersiedelung von der
Stadt in die Immunitäten und umgekehrt wird freigegeben (p. XXX
und S. 178). Stadtgericht und Gericht der Muntat waren streng ge-
sondert, beide in ihrer Kompetenz beschränkt: der Richter in der
Muntat richtete selbst über Wunden, mußte aber den gefangenen
Dieb an die Zent ausliefern (S. 178). Trotz der Trennung von
Muntat und Stadt waren naturgemäß die wirtschaftlichen Beziehungen
sehr bedeutend, auch die Muntäter, wie die weltlichen Bewohner der
Immunität genannt wurden, konnten den Markt der Stadt mit ihren
Waren beziehen (p. XXXII), auch sie haben an bürgerlichen Be-
wegungen teilgenommen (p. XXXV ff.), ja — wie es in Bonifaz’
Bulle von 1397 zutreffend heißt, S. 39 — sowohl die zum Stadt-
gericht Gehörigen wie die Muntäter wurden außerhalb der Stadt,
auch in den nächsten Städten, „wenn von der stat frommen und
gemache odir irem schaden und ungemache gehandelt wirdet“ ge-
meiniglich als Bürger zu Bamberg angesehen. Es ist deshalb be-
greiflich, daß die Bürger eine regelmäßige Heranziehung der Mun-
täter zu den bürgerlichen Lasten wünschten. Im Jahre 1394 kam
es zu wichtigen Verhandlungen. Der Bischof war Vertreter der
Bürger, das Kapitel der der Muntäter. Ein Schiedsgericht lautete
nicht zugunsten des Bischofs und der Stadt. Damals sah sich be-
sonders der Bischof beeinträchtigt, weil Bürger nach den Immunitäten
übersiedelten, um sich den größeren Lasten zu entziehen. Eine Bulle
Papst Bonifaz’ IX. kam den bischöflichen Wünschen entgegen, eine
Entscheidung König Wenzels hob die Sonderstellung und Sonder-
rechte der Immunitäten schlechthin auf und ermächtigte den Stadt-
richter, Missetäter in den Muntaten zu ergreifen und vor das Stadt-
gericht zu bringen (S. 180f.) Aber die Erklärungen des Papstes
und des Königs blieben wirkungslos. Nach längeren Jahren eines
mehr stillen Gegensatzes kam der Konflikt 1430 zum Ausbruch. Die
Frage des Verhältnisses der „Muntaten“ zur Stadt wurde von neuem
grundsätzlich erörtert und von harten Kämpfen begleitet. Die Heim-
suchung durch die Hussiten 1430 hat auch die Domherren veranlaBt
zu erwägen, wie künftig besser Ordnung in der Stadt zu halten sei.
Die Bürger brachten vor allem eine Vereinigung der gesamten Stadt,
der Bürger und Muntäter, in Vorschlag. Die Majorität der Dom-
Kritiken. 263
herrn stimmte zwar zu und übermittelte dem König eine schrift-
liche Begründung (S. 15), die Minorität aber erklärte sich dagegen,
berief sich auf die Freiheiten, „die wir haben von römischen keisern
und kunigen und besunder von ewr k. gnaden“, wies darauf hin,
daß „wir solch monthet, gericht und freiung gehabt in stiller nutz-
licher gewere, das kein mensch furdenken mag“, daß „in derselben
monthett ein merklich groß zahl volks ist, die von dem capitl gnade
und freiheit haben“ und daß diese das Kapitel anrufen werde „sy
in iren langen geweren, freiheit und herkommen zu behalten“ (S. 18ff.).
Sigmund hat sich gleichwohl für die Stadt entschieden und in einer
goldenen Bulle vom 23. April 1431 die Vereinigung des Stadtgerichts
mit den Immunitätsgerichten zu einem Gericht bestimmt (p. XLVI
und S. 32ff.). Aber das bedeutete nicht das Ende des Streites. Der
neue Bischof trat auf die Seite der Domberrn: Kapitel und Bischof
waren fortan einig im Widerspruche gegen die bürgerlichen Ansprüche.
Das Kapitel legte Berufung an Papst Eugen IV. ein und erklärte,
daß König Sigmund, der an seinem Privileg festgehalten, Kapitel und
Muntäter vor seinen Richterstuhl geladen hatte, seine „iurisdictio tem-
poralis“ auf Gesalbte Christi und kirchliche Leute, entgegen dem
kanonischen Recht ausgedehnt habe!. Ein Schiedsspruch des Mark-
grafen Friedrich verwies die Sache an das Baseler Konzil. Lange
Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Siegmund hielt an
seinem Standpunkt fest, intervenierte wiederholt zugunsten der städti-
schen Ansprüche, bestätigte an seinem Krönungstag 31. Mai 1433
die goldene Bulle von 1431, veranlaßte Eugen IV. zu einer Be-
stätigung der Bulle Bonifaz’ von 1397. Während sieben Hausgenossen,
die zur Muntat gehörten, aber mit einer Ausnahme auch Bamberger
Bürger waren, ausdrücklich auf ihre Privilegien, Freiheiten und Im-
munitäten verzichteten, solange Sigmunds goldene Bulle in Kraft bleibe ?,
haben andere Bamberger-Immunitätsleute das Kapitel und die Pröbste
als ihre wahren Herren anerkannt (S. 217ff.). Brutal sind die Bürger
vorgegangen und haben vielfach mit Gewalt die Muntäter zur Leistung
eines Gehorsamseides gezwungen. Dem ungünstigen Urteil der depu-
tierten Richter des Konzils vom 9. Oktober 1434 haben sie sich nicht
gefügt (p. LXI). Neue Verhandlungen, neue Schiedssprüche folgten,
aber erst 1440 kam es zum Frieden: die Bamberger Stifter ver-
blieben in der Herrschaft über die von der Stadt gesonderten Im-
1 p. LII u. S. 199. Die Stellen des kanonischen Rechts, auf die man
sich berief, werden leider nicht mitgeteilt.
? renuntiant ... omnibus suis privilegiis libertatibus et emunitatibus
ipsis longe ante concessis.“ S. 216.
264 Kritiken.
munitäten und waren nur zur Tragung mancher Lasten des bürger-
lichen Gemeinwesens angehalten. Erst 1786 sind die Immunitäts-
gerichte endgültig aus den Händen der Geistlichen genommen und an
weltliche Richter gegeben worden (p. LXIX).
Die eingehenden Schilderungen des Bamberger Bürgers, die sich
auf die Jahre 1430—1435 erstrecken, dazu die Urkundenbeilagen, .
die mit einer Notiz über die Amtleute des Hochstifts und die Mun-
täter in Bamberg aus dem 14. Jahrhundert beginnen und mit einem
Diplom des Bamberger Bischofs von 1440 abschließen, nehmen nicht
bloß territorialgeschichtliches Interesse in Anspruch. Auf die Persön-
lichkeit und die Politik Sigmunds, auf das Verhältnis zu Papst und
Konzil fällt manches Streiflicht Wir gewinnen ein besonders an-
schauliches Bild vom Leben der bürgerlichen Gemeinschaften, der
städtischen im engeren Sinn und der der Immunitäten, der Muntäter,
die an den Vorteilen des größeren städtischen Gemeinwesens teil-
nahmen, ohne ihre Lasten tragen zu müssen, die tatsächlich privi-
legierte Bürger waren. Es ist von besonderem Interesse, zu be-
obachten, wie in diesem langen Streit die verschiedenen Mächte das
Recht der Entscheidung beanspruchen, die geistliche und die weltliche
Gewalt.
Sigmund ward nicht müde, immer wieder nachdrücklichst hervor
zuheben, daß die ganze Streitfrage weltlichen Charakter habe und
daß die Entscheidung allein ihm zustehe. Er hatte anfänglich die
Überweisung der. Angelegenheit an das Basler Konzil nur unterstützt
unter dem Gesichtspunkt, daß es sich um eine von den Parteien ge-
wünschte schiedsrichterliche Tätigkeit handle! Als dann das Bam-
berger Kapitel die Angelegenheit für eine vor das forum ecclesiasticum
gehörige erklärte, wünschte Sigmund durch eine von beiden Parteien
bestellte Kommission — es handelte sich neben der Bamberger noch
um eine Besancçoner Streitsache — zunächst entscheiden zu lassen,
ob das forum ecclesiasticum oder das forum imperiale zuständig sei.
Das wurde abgelehnt, worauf Sigmund sich über die Eingriffe des
Konzils in die kaiserliche Gerichtsbarkeit beschwerte.? In der Ant
wort begründete das Konzil seinen Standpunkt mit dem Hinweis auf
— u m nn
1 Vgl. die Stellen S. 187f. 193. 209. 225. 230. Dazu die p. LX N. ı
erwähnten Nachrichten. Bürgermeister und Rat von Bamberg erklärten:
utique causa nostra mere civilis clareat, per iudicem secularem, uti
invictissimus cernitur dominus noster Romanorum imperator, foret discucienda
ipsiusque cause decisio ad eius sacrum imperium dinoscitur pertinere.
S. 257. Vgl. auch z. B. Conc. Basil. 3, 192 Z. A0
2 Reichstagsakten XI 427f. Nr. 224.
Kritiken. 265
den alten Grundsatz, daß es jedem, der sein Recht nicht zu finden
vermag, freistehe an das kirchliche Gericht zu gehen und daß be-
sonders die Geistlichkeit jenen Weltlichen vor den geistlichen oder
weltlichen Richter fordern dürfe, der sie bedrückt oder des Gebiets
beraubt habe, daß daher in der Bamberger Streitsache zweifellos die-
jenigen, welche Rechte der Prälaten und Kirchen geschädigt haben,
vor den geistlichen Richter berufen und mit kirchlichen Strafen be-
dacht werden können.!
Wir ersehen. Der Streit, ob das forum ecclesiasticum kompetent
sei oder nicht, ist kein Streit um die Natur der Gewalt über die
Muntaten. Als ein altes von Kaisern und Königen gewährtes und
bestätigtes Recht wird diese Gewalt auch vom Domkapitel charak-
terisiert.? Auch die Gegner der Bürger haben nicht behauptet, daß
die Gerichtsbarkeit in den Muntaten „geistliche Gerichtsbarkeit“ sei,
Ausfluß „geistlicher Gewalt“ im Gegensatz zu der den Kirchen
übertragenen weltlichen, daß die Immunitäten „kein Sondergebilde
des weltlichen Immunitätsrechts, sondern des Kirchenrechts bez.
kanonischen Rechts“ seien, daß sie als „geistliche Immunitäten“
mit der ganzen Frage der Territorialbildung, mit den rein auf die
weltliche Gerichtsbarkeit bezüglichen Auseinandersetzungen „nicht das
geringste zu tun“ haben und mit den staatlichen Immunitätsprivilegien
in keinem Zusammenhang stehen.
Solche oder ähnliche Auffassungen begegneten damals nicht, sie
sind m. W. erst von einem Professor der Rechtswissenschaft im
J. 1906 aufgestellt worden.” Ich bin zwar der Meinung, daß man
in der Ablehnung fremder Ansichten vorsichtig sein müsse, daß man
Bemerkungen wie „falsch“, „fehlerhaft“, „Verkennung des eigent-
lichen Wesens“ u. dgl. besser vermeidet und sich mit Angabe der
eigenen vermeintlich besseren Meinung begnügt. In diesem Falle
aber, glaube ich, steht nicht subjektive Ansicht gegen Ansicht, hier
! Reichstagsakten XI 476ff. Nr. 230: nullus tamen dubitat omnibus
in quacunque actione licitum esse, si justiciam consequi non possint,
ad judicium ecclesie recurrere, quod, si de justicia negata constiterit,
judex ecclesiasticus juste et ut de jure et consuetudine est de causa
cognoscit .... quicunque spolient aut opprimant seu jura prelatorum aut
ecclesiarum usurpent, possint coram ecclesiastico judice conveniri et per
censuram ecclesiasticam compesci, quo jure ab antiquissimis temporibus
ecclesia usa est a quingentis annis citra.
3 Vgl. auch S. 204. 288. (saltim ubi ecclesie monasteria et dignitates
habent et tenent temporalia vasallos subiectiones iurisdictiones et
iudicia) 248 f.
3? S. Rietschel, Mitt. d. Instit. f. österr. Gesch. 27, 415f.
266 Kritiken.
dürfen wir Siegfried Rietschels Vorstellungen vom rein geistlichen
und kanonischen Charakter der Immunitäten in- den Städten schlank-
weg als irrig bezeichnen. Das privilegium immunitatis und das
privilegium fori, deren sich die Geistlichkeit erfreute, sind natürlich
von der Herrschaft der Stifter über Muntaten und Muntäter zu
sondern. Wenn auch manchmal das in den Immunitäten organisierte
Gericht als „geistliches“ im Gegensatz zum weltlichen der Stadt
bezeichnet ward; klar, scharf und zutreffend hat das Domkapitel
selbst den Rechtszustand vor dem Zwist gekennzeichnet mit den
Worten: „diversa iudicia secularia in civitate Bambergensi existunt,
que tamen per judices spirituales reguntur“ (S. 15). Die mitunter
vornehmen und reichen Muntäter unterstehen zwar einem Gericht, in
dem ein Geistlicher den Vorsitz führt, in dem aber nicht kanonisches
Recht, sondern weltliches Recht gesprochen wird. Gewiß, die Gewalt
über die Muntaten haben die Stifter erhalten, weil sie geistliche
Stifter sind und weil die kirchlichen und gesellschaftlichen Vor-
stellungen eine Exemption begehrten, aber sie haben sie erhalten
lediglich als ein von der staatlichen Macht gewährtes besonderes
Vorrecht. So in Bamberg, so auch sonst.
Leipzig. G. Seeliger.
267
Nachrichten und Notizen I.
Das Werk von William Gordon Holmes: The age of Justinian and
Theodora. A history of the sixth century a. d., dessen erster Band (London,
George Bell and Sons 1905) vorliegt, scheint ein sehr umfangreiches werden
zu sollen, denn der Verf. will in demselben nicht nur die Ereignisse, welche
sich in dem Zeitalter Justinians zugetragen, erzählen, sondern auch die
Kulturzustände jener Zeit in noch umfassenderer Weise schildern als dieses
in dem vortrefflichen Werke von Diehl, Justinien et la civilisation byzantine
au VI. siöcle, geschehen ist. In welcher Weise er diese Aufgabe lösen wird,
das werden erst die folgenden Teile erkennen lassen, aus ihnen wird sich
auch erst ergeben, inwieweit er das Quellenmaterial für jene Zeit beherrscht
und in welcher Weise er es kritisch verwertet, denn dieser erste Band
enthält nur eine Einleitung. Er schildert in zwei umfangreichen Kapiteln
die Hauptstadt Konstantinopel und die Zustände des byzantinischen Reiches
unter Kaiser Anastasius, dem Vorgänger Justins I., und behandelt nachher
in zwei kürzeren Kapiteln die Regierung dieses letzteren Kaisers und die
Schicksale und die Tätigkeit Justinians während derselben sowie die Lauf-
bahn Theodoras bis zur Thronbesteigung Justinians. Die Darstellung ist
eine sehr umständliche, da der Verf. immer bis auf die frühesten Zeiten
zurückgeht. Die Geschichte und Topographie von Konstantinopel wird mit
der Gründung von Byzanz durch die Megarer begonnen, in der Schilderung
der Zustände des byzantinischen Reiches wird auf die ältere römische Ge-
schichte, in der Darstellung der kirchlichen Verhältnisse nicht nur bis
auf die Anfänge des Christentums sondern sogar bis auf die Entstehung
der Religionen zurückgegangen und auch in dem letzten Kapitel über
Theodora versagt er es sich nicht, den Einfluß der Frauen auf die Politik
und die Anschauungen über Prostitution bis in das früheste Altertum zu
verfolgen. Dazu liebt er es, wo sich nur Gelegenheit dazu bietet, seine
Ansichten über Religion, Bildung, Erziehung und andere solche allgemeine
Fragen auszusprechen. Diese Ansichten sind denen Gibbons nahe verwandt,
auch er ist ein Verächter des Christentums und der Religion überhaupt
und sieht die fortschreitende naturwissenschaftliche Erkenntnis als das
Hauptmittel der Förderung der Menschheit und ihrer Kultur an. Ob es
ihm von diesem Standpunkt aus möglich sein wird eine Zeit, in der Re-
ligion und Kirche eine so wichtige Rolle gespielt haben wie im 6. Jahr-
hundert, richtig za würdigen, muß vorläufig fraglich erscheinen. Er zeigt
eine reiche Belesenheit sowohl in den alten griechischen und römischen
Schriftstellern als auch in den Quellen für die Geschichte des byzantini-
schen Reiches in den ersten Jahrhunderten, auch mit der neueren Literatur
hat er sich bekannt gemacht, doch vermißt man die Verwertung der in
den letzten Jahren erschienenen Arbeiten, auch jenes schon 1901 erschienene
Werk von Diehl scheint er erst nach Abschluß seiner Darstellung kennen
gelernt zu haben. F. Hirsch.
268 Nachrichten und Notizen I.
Hans Witte, Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg. Mit einer
Karte. A. u. d. T.: Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde,
hrsg. von Dr. A. Kirchhoff. Bd. 16, Hft. 1. 124 S. 8°. M. 8,50.
Dieses Buch gibt eine eingehende und gründliche Darstellung der
Reste slavischer Bevölkerung in Mecklenburg. Nachdem im ersten Kapitel
die verschiedenen bisherigen Hypothesen über den Bevölkerungswechsel in
Mecklenburg besprochen sind, wird im zweiten die Bedeutung des Zehnten-
registers für unsere Frage untersucht, wobei sich herausstellt, daß die
Nachrichten aus diesem Register die Frage nicht entscheiden können. In
den beiden folgenden Kapiteln wird nun aus Urkunden und Akten ein
reiches slavisches Namenmaterial beigebracht, das, vorsichtig bewertet, wie
es der Verfasser tut, das längere Fortleben der slavischen Bevölkerung und
ihrer Sprache in gewissen Teilen Mecklenburgs dartut. Im 14. Jahrhundert
ist sicher noch slavisch im Lande gesprochen, aber es ist dies auch für
spätere Zeiten nicht ausgeschlossen. Die vorzügliche Karte, die das Werk
allerdings sehr verteuert hat, gibt eine vortreffliche Übersicht über die
Orte, wo sich slavische Personennamen finden, und es ist auch genau daraus
zu ersehen, in welcher Stärke sie auftreten. Alles in allem ist das Buch
ein sehr wertvoller Beitrag zu der Frage nach dem Fortleben der slavischen
Bevölkerung im Osten, und man kann nur wünschen, daß uns Untersuchungen
von gleicher Gründlichkeit mehr beschert werden. H. Hirt.
Romolo Caggese, Un comune libero alle Porte di Firenze nel secolo XII.
(Prato in Toscana.) Studi e ricerche. Firenze 1905. 250 S.
Durch die eifrige Tätigkeit, die gerade in den letzten Jahren auf dem
Gebiete der Verfassungsgeschichte der italienischen Kommunen im Mittel-
alter entfaltet wird, beginnt die italienische Historiographie langsam schwere
Unterlassungssünden der letzten Generation wieder gut zu machen, die ein-
seitig in politischen und ästhetischen Interessen befangen, wie etwa Gino
Capponi, die Urkunden gern mit souveräner Verachtung behandelte und aus
den kritiklos benutzten Schriftstellern ein zwar glänzendes und farben-
reiches, meist aber historisch wertloses Bild der äußeren Geschichte der
italienischen Kommunen zu entwerfen suchte. Vor allem durch Bonainis
epochemachende Studien und Editionen ist das anders geworden, und nicht
zum wenigsten ist es die Florentiner Schule, die unter Leitung Villaris,
des leider zu früh verstorbenen C. Paoli und A. del Vecchios sich vor allem
durch gründliche Ausbildung in den historischen Hilfswissenschaften und
in den kritischen Methoden der deutschen historischen Schule dauernde
Verdienste erworben hat. Die Vorzüge dieser Schulung — sichere Hand-
habung der Methode, gute Kenntnis auch der fremden Literaturen, an der
es bisher die italienische Forschung gar zu gern fehlen lie — verbunden
mit der den Romanen meist eigenen Gabe klarer und eleganter Aus-
einanderlegung verwickelter Probleme eignet auch der hier zu besprechenden
Arbeit, deren Inhalt weit reichhaltiger ist, als der bescheiden-anspruchslose
Titel erwarten läßt. Denn es werden nicht nur die großen Fragen der
Florentiner Verfassungsgeschichte im 13. Jahrhundert mit behandelt und
der Zusammenhang mit den Vorgängen in der unmittelbar benachbarten
Nachrichten und Notizen I. 269
kleinen Landstadt Prato, deren Bevölkerung übrigens niemals, wie C. will,
54000 Seelen umfaßt hat, im einzelnen dargetan, sondern durch ver-
gleichende Studien zur Verfassungsgeschichte italienischer Städte fällt
manches neue und scharfe Schlaglicht auf jene entscheidende Periode der
kommunalen Entwicklung, da die soziale Bewegung überall zu einer auf
ökonomischem Grunde ruhenden Standesbildung führte — Adel, popolo
grasso und minuti — und sich hier die freie Republik, dort die Signorie
als das Ergebnis dieser unruhigen Wellenbewegung kristallisierte. Von
besonderem Interesse ist dabei der meines Wissens an dieser Stelle zuerst
geführte Nachweis, wie bedeutsam die geringere soziale Differenzierung in
kleineren Landstädten wie Prato im Vergleich zu den politischen und in-
dustriellen Zentren wie Florenz auch für die Gestaltung der Verfassungs-
verhältnisse geworden ist. Allerdings zeigt sich eben dabei ein gewisser
Mangel an sozialökonomischer Bildung, und wo wir klare Vorstellungen
über die grundlegenden Vorgänge sozialer Klassenbildung erwarten, treffen
wir häufig nur jene in der historischen Literatur der romanischen Völker
wieder und wieder sich findende pathetische, oft rhetorische Phraseologie,
die man ja in den Kauf zu nehmen gewohnt ist, die aber hier sich allzu-
sehr und oft an den wenigst geeigneten Stellen breit macht. Mit ein-
zelnen Ansichten des Verfassers mich auseinanderzusetzen, wird sich wohl
noch an anderer Stelle Gelegenheit finden. Wobhltuend berührt die in ita-
lienischen Arbeiten nicht eben häufig sich findende Sorgfalt in der
Schreibung deutscher Eigennamen und der vielfach zitierten deutschen
Literatur; um so mehr muß es dann allerdings in die Augen fallen, wenn
die Kenntnis über die elementarsten Vorgänge der deutschen Geschichte
einzig und allein — aus Villani geschöpft wird, wenn noch durch ein
Mißverständnis Villanis, Adolf, oder wie hier getreu nach Villani geschrieben
wird, Athaulf von Nassau „durch den Dolch Albrechts von Osterich‘
seinen Tod finden muß, und wenn der Verfasser die nach seinem Tode
ausbrechenden Wirren in Deutschland zusammenfallen läßt mit der Zeit
unmittelbar nach dem Tode Papst Nikolaus’ IV. d. h. mit dem Jahr 1292!
Weniger wird man es einem italienischen Patrioten, als welchen der Ver-
fasser sich wiederholt zu erkennen gibt, verübeln können, daß er für die
italienische Politik der letzten Staufer und ersten Habsburger nicht das
rechte historische Verständnis, sondern nur Worte des Hohns und der Ver-
achtung findet; man wird hier schon deshalb Milde walten lassen, weil nur
allzubäufig in deutschen Arbeiten der gewaltige idealistische Schwung, der
jene Bewegung der italienischen Kommunen kennzeichnet, völlig verkannt
wird und Tendenzen, denen die Zukunft gehörte, als unberechtigte Usur-
pation, als kleinlicher Partikularismus gegenüber weltgeschichtlichen
Prinzipien geschmäht werden. Peccatur intra muros et extra!
Alfred Doren.
Künstle, Fr. Xav., Die deutsche Pfarrei und ihr Recht zu Ausgang des
Mittelalters auf Grund der Weistümer dargestellt. Stuttgart, Ferd. Enke,
1906. XVI, 106 SS. 8° (Kirchenrechtliche Abhandlungen, heraus-
gegeben von Ulrich Stutz, 20. Heft.) Preis geh. 4 M. 40 Pf.
270 Nachrichten und Notizen I.
Die unter Stutz Einfluß entstandene Arbeit behandelt ihr Thema, das
sie im Vorwort auf die ländliche Pfarrei begrenzt, in streng systemati-
scher Weise; weistumartige Aufzeichnungen über städtische Verhältnisse
begegnen ohnedem seltener. Der fast ausschließlich benutzte Quellen-
komplex der Weistümer birgt freilich eine gewisse Einseitigkeit in sich,
der sich der Verf. wohl bewußt ist, die er aber nicht hoch veranschlagt,
indem er die Übereinstimmung seiner Quellen in allen wesentlichen Punkten
betont. Ebenso erscheint die ungleichmäßige Veröffentlichung der Weis-
tümer, wodurch z. B. Österreich und Luxemburg notwendiger Weise vor
anderen Landesteilen im Vordergrunde stehen, nicht ganz unbedenklich.
Unter der benutzten Literatur vermisse ich die in Lacomblet-Harless' Archiv
für die Geschichte des Niederrheins Bd. VI und VII veröffentlichten nieder-
rheinischen Weistümer; sie scheinen dem Verf. unbekannt geblieben zu
sein, da er auch die ohne Ausbeute durchgesehenen Quellen verzeichnet.
Eine wünschenswerte Kontrolle der K.schen Ergebnisse würde durch die
Bearbeitung desselben Themas für ein enger begrenztes Gebiet mit Heran-
ziehung alles übrigen geschichtlichen Materials, namentlich der Urkunden,
gewonnen werden; hoffentlich wird die vorliegende Arbeit zu solchen
Untersuchungen anregen. Ebenso wäre eine entsprechende Arbeit über die
städtischen Pfarreien sehr erwünscht. Die Unzulänglichkeit des von K.
benutzten Stoffes für eine erschöpfende Darstellung des Themas tritt
weniger nach der wirtschaftlichen Seite hin in die Erscheinung, als in
rechtlicher, bzw. kirchlicher. Gern möchte man z. B. über die Patronats-
rechte der Gemeinden etwas Näheres erfahren. Der Verfasser gibt selbst
(S. 66 Anm. 1) zu, daß infolge des durchweg wirtschaftlichen Charakters
seiner Quellen dieses Recht kaum berührt werde. Trotz oder vielleicht
auch infolge der selbstgewählten Beschränkung des Verf. hinsichtlich der
Quellen ist seine Arbeit lehrreich und gewährt einen guten Einblick in das
Gewand, in dem sich das deutsche Volk die kirchliche Einrichtung der
Pfarrei zu eigen machte; sie zeigt auch die Bedeutung der Weistümer für
die Erkenntnis eines Gebietes, das sie durchweg mehr gelegentlich streifen,
als ausdrücklich behandeln.
Köln. s Herm. Keussen.
Die Chronik des Laurencius Bosshart von Winterthur 1185—1532,
herausgegeben von Kaspar Hauser. Basel, Basler Buch- u. Anti-
quariatshandlung, vormals Adolf Geering. XXIII, 403 S. 8 M. Quellen
zur Schweizerischen Reformationsgeschichte, herausgegeben vom Zwingli-
verein in Zürich unter Leitung von Prof. Dr. Emil Egli. MI.
Auf die von Georg Finsler herausgegebene Chronik des Bernhard Wyss
und das von Egli edierte Diarium Heinrich Bullingers läßt der Zwingli-
verein die Chronik des Laurencius Bosshart folgen. Dieser hatte in Frei-
burg i. Br. studiert, wurde zwischen 1515 und 1518 Chorherr auf dem
Heiligenberg bei Winterthur, entschied sich schnell für die Reformation,
wurde seiner priesterlichen Funktionen enthoben und erhielt von Zürich
ein Leibgeding. Um seinen Neigungen entsprechend und nutzbringend
sich zu betätigen, begann er um 1529 seine Chronik. Am 23. Juli 1532
Nachrichten und Notizen 1. 271
riß ihm der Tod die Feder aus der Hand. Das Originalmanuskript besitzt
die Züricher Stadtbibliothek; es enthält Anmerkungen und Ergänzungen
des Stadtschreibers Gebhart Hegner (1522—1538), der die Handschr. nach
B.s Tode besaß; sie sind in die vorliegende Ausgabe mit aufgenommen.
Aus dem I. Teile der Chronik, der mit Ereignissen aus der Geschichte der
Stadt Winterthur, ihrer Umgebung, der Schweiz und auch des Auslandes
seit 900 einsetzt, hat der Herausgeber nur ausgewählte Abschnitte wieder-
gegeben, vollständig alles auf Winterthur Bezügliche. Eigentlich fällt ja
dieser Teil aus dem Rahmen der „Quellen zur Schweizerischen Reforma-
tionsgeschichte“ heraus, aber schon das opferwillige Interesse, das der
Chronik aus Winterthur entgegengebracht wurde, ließ den Vorstand des
Zwinglivereins darüber hinwegsehen. Mit 1518 (S. 120 unserer Ausgabe)
beginnt die vollständige Wiedergabe der Chronik. Die Haupttugend B.s
ist seine Wahrheitsliebe; er erzählt einfach, leicht verständlich, leiden-
schaftslos, knapp und hat für alles politisch, kirchlich, kulturgeschichtlich
Interessante ein offenes Auge. Hauser hat die Edition mit der liebevollen
Sorgfalt des Lokalhistorikers besorgt. Unter den Exkursen sei hervor-
gehoben der an die Nachricht von der Heirat des Winterthurer Pfarrers
Mathis Hirsgartner im J. 1524 anknüpfende (S. 368ff.), in dem Hauser aus
den Winterthurer Ratsbüchern authentischen Aufschluß gibt, wie es un-
mittelbar vor der Reformation in Winterthur und Umgebung mit dem
Priestercölibat stand.
Zwickau i. S. O. Clemen.
Eine kulturgeschichtlich sehr wertvolle Publikation bietet Ludwig
Pastor als 4. Heft des IV. Bandes der „Erläuterungen und Ergänzungen
zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes“ unter dem Titel: „Die Reise
des Kardinals Luigi d'Aragona durch Deutschland, die Nieder-
lande, Frankreich und Oberitalien, 1517—1518, beschrieben von
Antonio de Beatis“ (Freiburg i. Br., Herder). Reiseberichte kommen in
italienischen Bibliotheken zahlreich vor, an Bedeutung, vor allem an
kulturgeschichtlicher Bedeutung übertrifft der vorliegende sie alle. Ähbn-
lich wichtig ist nur der von H. Simonsfeld in den Miscellanea della R.
Deputaz. Veneta di storia patria, 2. Ser. T. IX, veröffentlichte venetia-
nische Reisebericht über Süddeutschland usw. von 1492, den S. deutsch
in der Zeitschr. f. Kulturgesch. 1896, S. 241ff. mitgeteilt hat. Nach
einer verdienstlichen Einleitung über den Kardinal selbst und die Bedeutung
des Tagebuchs des A. de Beatis, sowie nach einer Würdigung anderer Reise-
und sonstiger entsprechender Berichte gibt Pastor eine Beschreibung
der Reise des Kardinals, die zugleich eine deutsche Bearbeitung des
Reiseberichts des Beatis darstellt, dabei aber eine Fülle von Erläuterungen,
literarischen Nachweisen und zum Teil auch eine Beleuchtung des Werts
der Nachrichten bietet. Als Anhang folgt der italienische Originaltext der
Reisebeschreibung, von dem drei Handschriften vorliegen, in kritischer
Edition. Diese Anlage der Publikation darf als durchaus glückliche be-
zeichnet werden. Jene deutsche Bearbeitung wird die Verwertung dieser
zuverlässigen, für die Kulturgeschichte großer Teile von Europa in der Zeit
272 Nachrichten und Notizen I.
der Renaissance außerordentlich reichen Quelle, deren Verfasser eine wirk-
liche kulturgeschichtliche Beobachtungsgabe besitzt, aufs willkommenste er-
leichtern. Auch der Kunsthistoriker kommt auf seine Rechnung.
Georg Steinhausen.
Gustav Wolf, Aus Kurköln im 16. Jahrhundert. Berlin, Ebering 1908.
Der Gedanke zu dem vorliegenden Buche ist dem Verfasser bei seinen
Vorarbeiten zum zweiten Bande seiner deutschen Geschichte im Zeitalter
der Gegenreformation gekommen. Da für die von ihm geplante Rundschau
über den Zustand der bedeutendsten deutschen Territorien Vorarbeiten für
die geistlichen Fürstentümer nahezu gänzlich fehlten, entschloß er sich zu
eingehenden Archivstudien. Aus diesen gewann er die Überzeugung, daß
sich für Mainz und Trier schwerlich die Unterlagen eines klaren Bildes
der damaligen dortigen Strömungen und Verhältnisse würden beschaffen
lassen. Um so besser liegen die Dinge für das Kölner Erzbistum, für
welches in den Domkapitelprotokollen, Regiminalprotokollen, Landtags-
akten ein reiches, fast überhaupt noch nicht benutztes Material vorhanden
ist. Der Wunsch, dieses erschöpfend zu verwerten und dadurch das künf-
tige größere Werk von vornherein gewissermaßen zu entlasten, hat die
vorliegende Arbeit gezeitigt. Dieser Entschluß ist mit Freude zu begrüßen,
wird doch damit die Lücke zwischen Varrentrappe Hermann von Wied
und Lossens Werk in erwünschter Weise annähernd ausgefüllt, wobei
hervorgehoben zu werden verdient, daB der Verfasser bemüht gewesen ist,
die Eigentümlichkeiten der kurkölnischen Reformationsgeschichte auf ihre
einheitlichen Ursachen zurückzuführen. Unsere Kenntnis der Vorgänge
wird dadurch nach Ansicht des Ref. erheblich vertieft.
Ausgehend von den wichtigen Verträgen von 1468, die ihre Wirkungen
auf die ganze Folgezeit erstreckt haben, bebandelt Wolf die Periode bis
zum Rücktritt Hermanns von Wied kurz, um sich dann um so eingehender
mit den Regierungen der folgenden vier Erzbischöfe — Adolf und Anton
von Schaumburg, Johann Gebhardt von Mansfeld und Friedrich von Wied —
zu beschäftigen; das Bild, welches diese 20 Jahre, 1546—1567, bieten, ist
freilich ein höchst trauriges. Das Erzstift laboriert fortgesetzt an einer
geradezu kläglichen Finanzlage, die aller Heilungsversuche spottet. Das
Gegeneinanderwirken der beteiligten Faktoren — Erzbischof, Domkapitel
und Stände —, deren sich vielfach schroff gegenüberstehende Interessen mit
Hartnäckigkeit verfochten wurden, steigerte die Lage ins Unerträgliche.
Mit bewußter Absicht werden diese unerquicklichen Finanzverhältnisse in
aller Breite vorgeführt, anschaulich tritt dabei zu Tage, wie durch sie die
ganze Politik des Erzstifts aufs tiefgehendste beeinflußt wurde, die infolge-
dessen, der Größe und Bedeutung des Territoriums absolut nicht ent-
sprechend, schwächlich und haltlos war. Die dauernden Anforderungen,
die das Reich an das Erzbistum stellte, gestalteten dessen Lage nur noch
prekärer. Vielleicht mehr dem Druck dieser auf die Dauer unleidlichen
Verhältnisse als seinem Mißerfolge im Kampfe mit der Kurie ist es zuzu-
schreiben, daß Friedrich von Wied auf seine Würde verzichtete; seinem
Charakter und Eigenschaften nach war er freilich auch nicht der Mann
Nachrichten und Notizen I. 273
danach, in diese Dinge Ordnung zu bringen und die Aktionsfähigkeit des
Erzbistums auf die seiner Größe entsprechende Höhe zu heben.
Das Buch ist, von einigen kleineren Fehlgriffen im Ausdruck abge-
sehen, flott und aus einem Guß geschrieben, was bei der nicht zu leug-
nenden relativen Trockenheit der Materie anzuerkennen ist. Wolf stellt
eine weitere Arbeit über Salentin von Isenburg in Aussicht, für dessen
Regierung er mancherlei Neues gefunden zu haben glaubt.
Weimar. Trefftz.
Hans Teitge, Die Frage nach dem Urheber der Zerstörung Magdeburgs
1631. Halle, Max Niemeyer 1904. gr. 8°. VII u. 186 S. Hallesche
Abhandlungen zur Neueren Geschichte, Heft XLII.
Bei der Fülle der über die Ursachen der Zerstörung Magdeburgs er-
schlossenen Quellen und gegenüber dem äußerst zugespitzten Gegensatze,
der über die Glaubwürdigkeit dieser Berichte herrscht, beschränkt sich die
folgende Anzeige einer neuen Schrift über die vielumstrittene Frage auf
eine kurze Angabe ihres Inhalts. Ihr erster Teil bringt eine Übersicht
über die älteren Pappenheim und Tilly belastenden Darstellungen und er-
wähnt dann den durch Mailäth hervorgerufenen Umschwung zur entgegen-
gesetzten Ansicht, die von den ultramontanen Historikern Heising, Bensen
und Klopp kräftigst gestützt wurde. G. Droysens über die Schuldfrage zu
einem Non liquet gelangende Studien bezeichnete später „als eimen nicht
ganz unwesentlichen Fortschritt“ Wittich, der mit einer sehr umfangreichen
Untersuchung auf dem Kampfplatze erschien und (wie Droysen aus München
und Dresden) neues Material aus dem Haag beschafft hatte. Er trat nach
T. mit dem Anspruche auf, die Frage endgültig gelöst, die Magdeburger
Bürger ein für allemal der Schuld überführt und in Dietrich von Falken-
berg den geistigen Urheber der Brandstiftung entdeckt zu haben. Seine
Schlüsse wurden z. T. durch Opel und Hülse, dann auf das entschiedenste
von Dittmar, Volkholz und Neubauer bestritten. Wittich antwortete unter
Beibringung neuer Archivalien aus Schweden in verschiedenen kleineren
Aufsätzen und zwei größeren Schriften „Dietrich von Falkenberg“ und
„Pappenheim und Falkenberg“. Im zweiten Teil betont der Verfasser die
Wichtigkeit des zweiten Rueppschen Briefes vom 27. Mai und weist auf
das allmähliche Zerrinnen der nicht konsequent durchgeführten und nicht
einheitlich in sich abgeschlossenen Anklagen der katholischen Berichte hin;
ihre spätere Wiederaufnahme durch kompilatorische und tendenziöse Flug-
schriften sei wegen des ungreifbaren Charakters dieser Veröffentlichungen
beweislos. Die darauf folgende Einzelprüfung der wichtigsten von pro-
testantischer Seite stammenden Beschuldigungen der Magdeburger (Zobels,
der Schreiben aus Berlin und Braunschweig und besonders des Damerow-
schen Korporalschaftsberichtes) stellt diese sämtlich als nicht überzeugend
oder als nur teilweis beweiskräftig hin. Falkenbergs Tod wird in einer
längeren Ausführung „nach unseren besten Originalquellen‘‘ anderthalb
Stunden vor die Zeit angesetzt, die Wittich angenommen hat; deshalb
könne der Oberst auch nicht den Befehl zur Brandlegung des Zeughauses
gegeben haben. Ebensowenig läßt T. die von Wittich für Falkenbergs Tat
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 18
274 Nachrichten und Notizen 1.
angeführten Wahrscheinlichkeitsgründe (das frühere Verhalten des Obersten,
Gerholds Umstimmung, die beabsichtigte Sprengung der Zollschanze, die
allgemeine Lage vor dem Sturm etc.) gelten, sie sind nach ihm gleich den
direkten Anklagen nicht dazu angetan, den Kommandanten irgendwie zu
belasten. In seiner Prüfung der protestantischen Berichte „aus zweiter
Hand“, welche behaupten, daß Falkenberg sich zur Ausführung seiner Tat
eines Tele der Magdeburger Bürgerschaft bedient habe, verwirft der Verf.
die Berichte von Roerhandt, Marx, die Stelle aus dem Inventarium Sueciae,
die von Brederode nach dem Haag gesandte Mitteilung u. a. als unglaub-
würdig, ebenso die Saguntina prosopopoeia, die er im strikten Widerspruch
zu Wittich als gänzlich wertlos zu erklären sucht. Die Glaubwürdigkeit
Guerickes in bezug auf die heimliche Beiseiteschaffung von Pulver durch
Magdeburger Bürger nimmt T. mit Wittich an, weicht aber in der Frage
über den Zweck dieser Tatsache wesentlich von ihm ab und deutet
Guerickes Worte darüber in gerade entgegengesetztem Sinne. Nach T. liegt
kein einziges Schuldgeständnis originalen Wertes von seiten der Magde-
burger vor, und doch hätte das Eingeständnis ihrer Selbstaufopferung sie
vor dem Vorwurfe des Verrats, den ihnen die Schweden noch beim Friedens-
schlusse machten, reinigen können. Aber auch das z. T. schwer wiegende
Material, das die katholischen Truppen der Brandstiftung beschuldigt, hält
er zu einer endgültigen Entscheidung nicht für ausreichend und gelangt
zu dem Gesamtergebnisse, daß weder Falkenberg noch die Bürger die Stadt
&bsichtlich zerstört haben, daß einzelne zwar mögliche, aber nicht nach-
weisbare Brandstiftungen der Bürger das gleichzeitige Aufgehen des Feuers
an verschiedenen Orten nicht erklären, daß Pappenheim einige Häuser an
der hohen Pforte anzünden ließ und die kaiserlichen Soldaten das Feuer
nach der Eroberung fortsetzten, daB aber eine planmäßige Zerstörung der
Stadt durch beide nicht festzustellen ist und zur völligen Vernichtung
Magdeburgs vielmehr unglückliche Zufälle wie der plötzlich eintretende
Nordostwind beigetragen haben. Die nur auf bereits bekannten Quellen
fußende und früher gedruckte Argumente häufig wiederholende Abhandlung
Teitges ist im wesentlichen zur Stütze und nachträglichen Verteidigung der
von seinem Lehrer G. Droysen früher über die Ursachen der Zerstörung
entwickelten Ansichten verfaßt worden; dieser Zweck legte dem Verfasser
naturgemäß gewisse Fesseln bei der Würdigung der Quellen an, doch ist
er redlich bemüht gewesen, immer einen selbständigen Standpunkt (z. T.
auch gegen Droysen) zu gewinnen. Auffällig erscheint, daß er Wittich
das Hineintragen eines überaus gereizten, höchst unerquicklichen Tones in
die literarische Fehde zur Last legt und diesem doch selber Mangel an
Besonnenheit und Vorsicht, sophistische Interpretationskunst, willkürliche
Deutung der Quellen, Hineinkonstruieren von Verfänglichkeiten in die Tat-
sachen usw. vorwirft. Infolge von mangelhafter Korrektur sind namentlich
auf S. 102—106 manche das Verständnis erschwerende Fehler stehen ge-
blieben; sinnwidrig ist der Satz: Dafür sprechen noch andere protestan-
tische Quellen, so das offizielle Verzeichnis der Kaiserlichen.
Breslau. J. Krebs.
Bien
— [m en
Nachrichten und Notizen I. 275
Dr. Arthur Kleinschmidt, Amalie von Oranien, geb. Gräfin zu Solms-
Braunfels. Berlin, Johannes Räde, o. J. XI + 271 S.
Es ist keine Frage, daß Amalie von Oranien eine ausführliche Mono-
graphie verdient. Diese durch Schönheit und Geist gleich ausgezeichnete
Frau, die Gemahlin Friedrich Heinrichs, die Mutter Wilhelm II., die Groß-
mutter und Vormünderin Wilhelm III. von Oranien, die eine große Rolle
gespielt und sich als eine der eifrigsten Politikerinnen bewiesen hat, kann
auf Lebensschicksale zurückschauen, die wohl wert sind etwas genauer
beschrieben zu werden. Ob es gerade Kl. gelungen ist seiner dankbaren
Aufgabe vollkommen gerecht zu werden, ist eine Frage, die Referent offen
lassen möchte. Wir verfolgen auf Grund sorgfältiger Quellenstudien, an
der Hand vieler neuer in den Text eingestreuter Aktenstücke den Lebens-
lauf der Fürstin von der Zeit, da sie als armes aber schönes Hoffräulein,
Elisabeth, die Gemahlin des Winterkönigs, nach Böhmen begleitet, bis zu
ihrem Tode, dem sie hochbetagt, 1675, zum Opfer fällt. Wir gewinnen
auch ein Bild über ihre politische Tätigkeit, so bei den westfälischen
Friedensverhandlungen. Kl. hat aber nicht die Gabe, so hübsch munche
. Stellen des Buchs zu lesen sind, das Wichtige von dem Unwichtigen zu
trennen und die Persönlichkeit seiner Heldin plastisch hervortreten zu
lassen. Wenig angenehm berührt seine Gewohnheit Dinge in den Text
hineinzubringen, die einzig und allein in Anmerkungen hineingehören,
e. 8. 54, Z. 6ff.
Auch manche Briefe sind recht überflüssig, wie etwa der auf S. 46.
Die Behandlung der Briefe und Akten ist überhaupt eine willkürliche,
manche sind übersetzt oder in modernes Französisch gebracht, manche
werden durch Anmerkungen ergänzt, bei einigen wird die Interpunktion
angebracht, bei anderen wieder nicht. Hübsche Bilder und eine Reihe von
wertvollen Stammtafeln bilden eine erfreuliche Zugabe des trotz aller Ein-
wendungen doch zu begrüßenden Buchs.
Prag. O. Weber.
Karl Wild, Lothar Franz von Schönborn, Bischof von Bamberg und Erz-
bischof von Mainz 1693—1729. Ein Beitrag zur Staats- und Wirtschafts-
geschichte des 18. Jahrhunderte. Heidelberg, Winter 1904. VII + 204 S.
(Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte.
8. Heft.)
Eine neue schöne Frucht seiner Forschungen im Wiesentheider Archive
legt uns der Verf. in diesem Buche vor. Er bemüht sich dabei vor allem
zu zeigen, wie die absolutistischen und merkantilistischen Anschauungen
der Zeit in einem geistlichen Staate in Wirksamkeit traten. Wohl zog
die Kleinbeit der Territorien und die Nichterblichkeit der Herrschaft der
vollen Entwicklung eines kräftigen absoluten Staates manche Schranken,
aber gerade Lothar Franz war bemüht, die erstgenannte Schwierigkeit
durch die Assoziation der Kreise zu überwinden, und auch an einer ge-
wissen nicht nur mainzischen, sondern direkt schönbornischen Tradition
fehlte es nicht. Auch als Kirchenfürsten und vor allem als Kunstfreund
lernen wir Lothar Franz kennen.
18°
276 Nachrichten und Notizen I.
Hie und da hätte vielleicht der Verfasser seine Resultate etwas
schärfer hervorheben und ausführlicher begründen können, besonders wo
er herrschenden Anschauungen widerspricht. So behauptet er S. 29, daß
die mainzischen Vicedomämter nicht als höhere Verwaltungseinheiten über
den Ämtern betrachtet werden dürften. Das mag richtig sein, steht aber
zu den bisherigen Ansichten im Widerspruch, und darum wäre wohl eine
eingehendere Begründung am Platze gewesen.
Jena. G. Mentz.
Horst Stephan, Lic. theol., Herder in Bückeburg und seine Bedeutung
für die Kirchengeschichte. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr (Paul
Siebeck) 1906. III und 255 SS. gr. 8. 4 M. 50 Pf.
Herders Bückeburger Zeit, das Jahrfünft vom April 1771 bis September
1776, ist bereits bei den Zeitgenossen Gegenstand entgegengesetzter Be-
urteilung gewesen, die sich bis in die neueste Zeit fortgesetzt hat. Die in
den letzten Jahrzehnten neu erschlossenen Quellen, namentlich die Suphan-
sche Herderausgabe und die zahlreichen, in verschiedenen Sammlungen
zerstreuten Briefe, haben für die genauere Kenntnis reichen Stoff geliefert,
den der sachkundige Verfasser gründlich durchgearbeitet, methodisch ge-
sichtet, feinsinnig psychologisch durchärungen und fesselnd dargestellt hat.
Mit warmer Anschaulichkeit wird das persönliche Leben in Bückeburg ge-
schildert, das Versenken in die „romantische“ Natur, das Verhältnis zu
den ihn umgebenden Menschen, dem Fürsten mit seinem soldatischen Sinne,
der Gräfin Maris mit ihrem tief religiösen Bedürfnis und dem reinen, engel-
klaren Gemüte, die Beziehungen zu der Gemeinde und den fernen Freunden,
dann eingehend dargestellt die schriftstellerische Tätigkeit, in der sich der
Schwerpunkt seiner Teilnahme von der allgemein ästhetisch -historischen
Seite auf die religiöse verschoben hat. „Religiös betrachtet stellen also die
daselbst verbrauchten Jahre den Höhepunkt in seiner Entwickelung dar.
Theologisch war weitere Klärung und Entfaltung möglich; flaute aber zu-
gleich das religiöse Leben ab, so mußte auch die theologische Entwicklung
verflachen und einen vorzeitigen Frieden mit der Aufklärungsfrömmigkeit
anstreben: d. h. es mußte ihm selbst von dem verloren gehen, worin er
hoch über seiner Zeit stand. In diesen Gedanken liegt das sachliche Recht
für die Ausscheidung der Bückeburger Jahre aus seinem Leben.“ Mit
Rücksicht auf den uns zur Verfügung stehenden Raum müssen wir uns
auf diesen Ausschnitt beschränken und unsern Lesern um so angelegent-
licher das Studium der folgenden Darstellung empfehlen. Das Buch ist ein
neuer Beweis dafür, welche Bedeutung das vernachlässigte 18. Jahrhundert
für die theologische Forschung und die religiöse Entwicklung hat.
Leipzig. Georg Müller.
Joseph Freisen, Staat und katholische Kirche in den deutschen Bundes-
staaten etc. + Teil: Lippe und Waldeck-Pyrmont. 2. Teil: Anhalt,
Schwarzburg-Rudolstadt usw. Stuttgart 1906.
Die Rechtsverhültnisse der Katholiken in den kleineren deutschen
Bundesstaaten sind durch den sogenannten Toleranzantrag des Zentrums
Nachrichten und Notizen L 271
Gegenstand erhöhten Interesses geworden. Es war daher recht zeitgemäß,
daß Freisen es unternahm, diese Verhältnisse in einer größeren Zahl
deutscher Bundesstaaten historisch und dogmatisch klar zu legen. Freisen
behandelt: Lippe, Waldeck-Pyrmont, Anhalt, Schwarzburg - Rudolstadt,
Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Koburg und -Gotha. Diese Zusammenstellung erklärt sich daraus,
daß die Katholiken dieser Länder der bischöflichen Jurisdiktion von Pader-
born unterstanden oder noch unterstehen. Ein kurzer Abriß der Zu-
sammensetzung des Bistums Paderborn, dieses dem Umfange nach zweit-
größten Bistums Deutschlands, wird daher vorausgeschickt. Hierbei bilden,
nach Ansicht Freisens, Lfppe und Waldeck einen festen Bestandteil der
Diözese und unterstehen der iurisdictio ordinaria des Bischofs, gehören
also nicht zum Missionsgebiet. Die beiden Reuß und Sachsen -Altenburg
sind in neuerer Zeit dem apostolischen Vikariate für Sachsen unter-
stellt worden.
Der I. Teil (Heft 25 und 26 der von Stutz herausgegebenen „Kirchen-
rechtl. Abhandlungen“) behandelt Lippe und Waldeck, der II. Teil (Heft 27
—29 der „Kirchenrechtl. Abhandlungen‘) die übrigen Länder. Der Stoff
wird stets in zwei Abteilungen gegliedert, von denen die erste „Geschicht-
liche Darlegung“, die zweite „Gesetze und Verordnungen“ betitelt wird.
In der „Geschichtlichen Darlegung‘“ gibt Freisen eine Übersicht über den
gegenwärtigen Rechtsstand an der Hand eingehender Würdigung der Ent-
wickelung; in der zweiten Abteilung bringt er die rechtlichen Grundlagen
zum Abdrucke Die „Geschichtliche Darlegung“ ist sehr eingehend und
erörtert auch in breitester Gestalt tatsächliche Vorgänge. Allerdings ist
vielfach erst aus diesen die Verwaltungspraxis zu erkennen, welche so
häufig an Stelle von Gesetzen und Verordnungen die Grundlage für die
herrschenden Zustände bildet. Durch die minutiöse Schilderung solcher
Vorgünge und durch den Abdruck der Gesetze und Verordnungen ist der
Leser in den Stand gesetzt, die Aufstellungen des Verfassers selbst nach-
zuprüfen. Ein Eingehen auf Einzelheiten ist hier nicht am Platze. Hervor-
heben möchte ich jedoch noch die bemerkenswerten Ausführungen über die
Korporationsqualität der Pfarrgemeinde unter Schwarzburg-Sondershausen.
Erlangen. Sehling.
Zum 4. Mal seit seinem Bestehen tagte der Hansische Geschichts-
verein in der vorjährigen Ptingstwoche in Lübeck, wo er 1871 sich
konstituiert hatte. Vorträge wurden gehalten von Senator Dr. Fehling-
Lübeck: Vor 50 Jahren; zur Erinnerung an Friedr. Krüger und Lübecks
Politik am Sunde, sowie von Geheimrat D. Schäfer-Berlin über den Wert
der Sundzollisten für die Geschichtskenntnis.
Für die Bearbeitung des Danziger Inventars vom Jahre 1600 ab ist
vom Vorstande des Vereins Oberlehrer Dr. Simson-Danzig gewonnen worden.
Die Bearbeitung des 7. Bandes des hansischen Urkundenbuchs, der die
Lücke zwischen der 1. und 2. Serie des Urkundenbuchs schließen wird, ist
von dem Bearbeiter Professor Kunze-Stettin weitergefördert worden. Der
10. von Prof. Stein- Göttingen bearbeitete Band derselben Publikation be-
278 Nachrichten und Notizen I.
findet sich im Druck. Von den hansischen Geschichtsquellen ist der
3. Band der neuen Folge kürzlich erschienen, die Bürgersprachen der Stadt
Wismar, bearbeitet von Dr. Techen-Wismar. Die hansischen Geschichts-
blätter erscheinen vom laufenden Jahr ab in Halbjahrsheften, das erste
derselben ist jüngst herausgekommen. Von den hansischen Pfingstblättern
gelangte soeben das 2. Blatt zur Ausgabe, enthaltend eine Darstellung der
Seeschiffahrt Oldenburgs in alter und neuer Zeit von Geh. Archivrat
Sello-Oldenburg.
Die Festgaben für die Versammlung bestanden in einem Nachdruck
eines Einblattkalenders von 1491 (Beilage z. d. vaterstädt. Blättern, Lübeck
1906, Nr. 23), einer Nachbildung des von J. Geffcken herausgeg. großen
Holzschnitts von Lübeck mit erläuterndem Text: Lübeck im 16. Jahrhundert
von Dr. Bruns-Lübeck, sowie einer Untersuchung von Dr. Struck-Lübeck
über die Beziehungen des Limes Saxoniae und des Daunewerkes zur Topo-
graphie und Geologie ihrer Umgebung (a. d. Mitt. d. geogr. Gesellsch. u.
d. naturhist. Mus. in Lübeck, 2. Reihe, 21. Heft. 1906).
Kiel. Daenell.
Die 47. Plenarversammlung der Historischen Kommission bei
der K. Bayerischen Akademie der Wissenschaften fand am 6. und
7. Juni 1906 in München statt. Nach dem Bericht des Sekretariats waren
im letzten Jahre folgende Publikationen erschienen: Allgemeine Deutsche
Biographie Liefg. 252—2565; Briefe und Akten zur Geschichte des 30jährigen
Krieges hrsg. v. Chroust Bd. 10; Städtechroniken Bd. 29 (Augsburger
Chronik bearb. v. F. Roth) und Reichstagsakten ältere Serie Bd. 10, 2
bearb. v. Herre. Weiter wurde bekannt gegeben, daß von den Jahrbüchern
des Deutschen Reiches Bd. 6 Heinrichs IV. und Heinrichs V. (Meyer
v. Knonau) bis Neujahr erscheinen soll, Bd. 1 Friedrichs I. (Simonsfeld)
druckfertig vorliegt und auch Otto III. (Uhlirz) und Friedrich II. (Hampe)
bereits in Angriff genommen worden sind. Von den Reichstagsakten der
älteren Serie befindet sich Bd. 18 (bis Juni 1488, bearb. v. Beckmann)
bereits im Druck, Bd. 16 (Friedrich III. bearb. v. Herre) nähert sich seinem
Abschluß; von der jüngeren Serie ist Bd. 5 (Allgemeine Städtetage bearb.
v. Wrede) in Arbeit. Für die Städtechroniken herausgegeben v. G. v. Below
wurde der Nachlaß Koppmanns erworben und für die Fortführung der
Lübischen Chroniken Dr. Bruns, der Lüneburger Dr. Reinecke und der
Braunschweiger Dr. Bäsecke gewonnen. Die Herausgabe der Humanisten-
briefe unter Leitung v. Bezolds konnte nur wenig gefördert werden, da
Prof. Bauch (Conrad Celtis) schwer erkrankt ist, nur die Sammlung der
Briefe Pirkheimers (Reicke und Reimann) wurde gefördert. Von den
Briefen und Akten zur Geschichte des 30jährigen Krieges wird Bd. 8
(Mayr) im Laufe dieses und Bd. 11 im Laufe des folgenden Jahres er-
scheinen, Bd. 1 der neuen Serie (Goetz) befindet sich im Druck, Bd. 2
(Preuß) wurde in Angriff genommen. Von den Quellen und Erörterungen
zur bayerischen und deutschen Geschichte ist Bd. 2 der Freisinger Tra-
ditionen (Bitterauf) im Druck, die Chronik des Ulrich Fuetrer (Spiller) ist
zwar druckfertig, harrt aber noch einer Ergänzung durch weitere Spuren,
> ~
Nachrichten und Notizen I. 279
und die Chronik des Veit Arnpeck wird demnächst zum Druck gelangen. —
Die von der Kommission unterstützte Sammlung historischer Volkslieder
und Zeitgedichte (Hartmann) befindet sich unter der Presse.
Am 26. und 27. Mai 1906 fand in Zerbst die 32. Sitzung der Histo-
rischen Kommission für die Provinz Sachsen und des Herzogtums
Anhalt statt. Zur Ausgabe gelangten im verflossenen Jahre: Bd. 4 des
Goslarer Urkundenbuches (Bode), Erphurdianus Antiquitatum Variloquus
(Thiele), Neujahrsblatt 1905 (Wäschke, Das Zerbster Bier), Denkmäler-
beschreibung des Kreises Naumburg Land (Bergner) und Hft. 12 der vor-
geschichtlichen Altertümer (Zschiesche). Dazu kommt: H Buchenau, Der
Brakteatenfund von Seega, der in Gemeinschaft mit der Historischen Kom-
mission für Hessen und Waldeck veröffentlicht wurde. Im Druck befindet
sich Bd. 1 der Kirchenvisitationsprotokolle des Kurkreises 1528—1592
(Pallas). Druckfertig sind: Denkmälerbeschreibung des Kreises Querfurt
(Bergner), die geschichtliche Karte des Kreises Quedlinburg und Stadt-
kreises Aschersleben (Reischel) und es nähern sich dem Abschluß: Bd. 6
des Goslarer Urkundenbuchs (Bode), Quedlinburger Paurgedinge (Lorenz),
Eichsfeldisches Urkundenbuch (Jäger) und die Erfurter Universitätsmatrikel
1635—1816 (Stange). Noch in Arbeit sind: die Urkundenbücher von Halle
(Kohlmann), vom Stift Naumburg (Rosenfeld), von Erfurt (Eitner), von
Neuhaldensleben (Sorgenfrey), Aschersleben (Straßburger) und Eisleben
(Größler), die Denkmälerbeschreibung der Kreise Neuhaldensleben (Döring)
und Quedlinburg und Zeitz (Brinkmann), Heiligenstadt und Worbis (Rassow)
und die 2. Auflage von Wernigerode (Döring und Jacobs) sowie das
Wüstungsverzeichnis für Mansfeld, Saalkreis und Querfurt (Größler). Da-
gegen ist für das Urkundenbuch Unserer lieben Frauen in Halberstadt noch
kein neuer Bearbeiter eingetreten, auch haben sich die Verhandlungen mit
der Mansfelder Gewerkschaft wegen Herausgabe eines Urkundenbuches des
Mansfelder Bergbaus zerschlagen. Die Ausgabe der Grundkarten machte
weitere Fortschritte. Das Flurkartenmaterial wurde nach dem Ableben des
Oberbürgermeisters Brecht in Quedlinburg nach Halle überführt und neu-
geordnet. Neu geplant wird die Sammlung von Quellen zur städtischen
Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte und eine Ausarbeitung
wissenschaftlich begründeter Heimatskunden der einzelnen Kreise.
Im Oktober 1906 fand in Karlsruhe die 25. Plenarsitzung der
Badischen Historischen Kommission statt. Seit der letzten Sitzung waren
folgende Bände erschienen: Badische Neujahrsblätter N. F. 9 (K. Hauck,
Ruprecht der Kavalier), Kindler v. Knobloch, Oberbadisches Geschlechter-
buch Bd. 8 Lfg. 1, Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden
Bd. 1 (Obser), Oberrheinische Stadtrechte 1. Abtlg. Fränkische Rechte
Hft. 7 (Koehne), Badische Biographien ö,s, Zeitschrift für die Geschichte
des Oberrheins N. F. 21 und Mitteilungen der Badischen Historischen
Kommission Nr. 28. Im Druck befinden sich: 1 Halbbd. der Römischen
Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte (Rieder), Register zu Bd. 3 der
Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg (Frankhauser), Ober-
280 Nachrichten und Notizen I.
badisches Geschlechterbuch Bd. 3. Lfg. 2. Druckfertig sind: Briefwechsel
der Gebrüder Blarer (Schieß), Schwäbische Abteilung der Oberrheinischen
Stadtrechte Hit. 2 (Ueberlingen, bearb. v. Geier), Gothein, Wirtschafte-
geschichte des Schwarzwaldes Bd. 2, Kindler v. Knobloch, Oberbadisches
Geschlechterbuch Bd. 3 Lfg. 8. Noch in Arbeit befinden sich: Bd. 8 der
Regesten der Bischöfe von Konstanz (Rieder), Bd. 4 und 5 der Regesten
der Markgrafen (Frankhauser und Krieger), Bd. 2 der Regesten der Pfalz-
grafen am Rhein (v. Oberndorff und Wille), Fränkische Abteilung der Ober-
rheinischen Stadtrechte Hft. 8 (Neudenau, Usterburken, Grünsfeld, Unter-
öwisheim, Dilsberg und Besigheim), Schwäbische Abteilung (Stadtrecht von
Neuenburg am Rhein bearb. v. Merk), Politische Korrespondenz Karl
Friedrichs von Baden (Obser), Korrespondenz des Fürstabts Martin Gerbert
von St. Blasien (Pfeilschifter), Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm
von Baden (Obser), Wille, Geschichte der Rheinischen Pfalz, Cahn, Geld-
und Münzgeschichte der im Großherzogtum Baden vereinigten Territorien,
Badische Städtesiegel Hft. 3, Register zu Bd. 1—39 der Zeitschrift für die
Geschichte des Oberrheins, Neujahrsblatt für 1907 (Gothein, Der Breisgau
unter Maria Theresia und Josef II... Von den Grundkarten (Lange) wird
im nächsten Jahre der weitaus größte Teil der noch fehlenden Blätter zur
Ausgabe gelangen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Die
Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannte die o. Prof. der Geschichte
in Bonn Dr. Moritz Ritter und Dr. Friedrich von Bezold zu korrespon-
dierenden und die Akademie der Wissenschaften in Kopenhagen den Prof.
der Geschichte Dr. Karl v. Amira in München und den o. Prof, der Erd-
kunde Dr. Albrecht Penck in Berlin zu auswärtigen Mitgliedern.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der o Prof. der Volks-
wirtschaft in Greifswald Dr. Ludwig Bernhard wurde nach Kiel und
und der Oberlebrer in Hamburg Dr. Johannes Geffcken wurde als
0. Prof. der klassischen Altertumskunde nach Rostock berufen. Der ao. Prof.
der Archäologie in Erlangen Dr. Erich Pernice wurde zum o Prof.
ernannt.
Zu ao. Professoren ernannt wurden die Privatdozenten Dr. Ludwig
Schmitz-Kallenberg (Geschichte) in Münster und Dr. Hermann
Fürstenau (Kirchenrecht) in Berlin.
Es habilitierten sich: Dr. Paul Hartmann (Kunstgeschichte) in Straß-
burg, Dr. Otto Peterka (Deutsches Recht und Österreichische Rechte-
geschichte), Dr. Josef Wihan (Vergleichende Literaturgeschichte), und
Dr. Speridion Wukadinovic (Neuere Literaturgeschichte) an der deutschen
Universität in Prag und Dr. Edmund Ernst Stengel (Mittlere und neuere
Geschichte) in Marburg. Der Privatdozent der Kirchengeschichte in Leipzig
Lic. Dr. Horst Stephan siedelte nach Marburg über.
ee
281
Nachrichten und Notizen II.
Archivliteratur.
1. Adolf Warschauer, Die städtischen Archive in der Provinz Posen
(Mittheilungen der K. Preußischen Archivverwaltung, Heft 5). Leipzig,
S. Hirzel 1901. XL und 324 S. gr. 8°.
2. Eduard Ausfeld, Übersicht über die Bestände des K. Staatsarchivs zu
Coblenz (Mitt. d. K. Pr. Archivverwalt., Heft 6). Leipzig, S. Hirzel 1903.
XII und 227 S. gr. 8°.
3. Reinhold Koser, Die Neuordnung des Preußischen Archivwesens durch
den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg (Mitt. d. K. Pr. Archivverwalt.,
Heft 7). Leipzig, S. Hirzel, 1904. XIX und 72 S. gr. 8.
4. Richard Knipping, Niederrheinische Archivalien in der National-
bibliothek und dem Nationalarchiv zu Paris (Mitt. d. K. Pr. Archivver-
waltung, Heft 8). Leipzig, S. Hirzel, 1904. VIU und 126 S. gr. 8.
5. S. Muller, J. A. Feith, R. Fruin, Anleitung zum Ordnen und Be-
schreiben von Archiven. Für deutsche Archivare bearbeitet von Hans
Kaiser. Mit einem Vorwort von Wilhelm Wiegand. Leipzig, O.
Harrassowitz; Groningen, Erven B. van der Kamp; 1906. VII und
136 S. gr. 8. .
6. Inventare des Großherzoglich Badischen Generallandes-
archives. Herausgegeben von der Großherzoglichen Archivdirektion.
I. Band. I. Halbband. Karlsruhe, Chr. F. Müllersche Hofbuchhandlung,
1904. II und 194 S. gr. 8.
7. Inventaires des Archives de la Belgique. Publiés par ordre du
Gouvernement sous la direction de l'Administration des Archives géné-
rales du Royaume: Joseph Cuvellier, Inventaire des inventaires de la
deuxième section des Archives générales du Royaume. Bruxelles,
P Weissenbuch, 1904 XXXIX und 842 S. gr. 8.
1. In der Übersicht über neue Archivliteratur, die Ref. im Jahrgang
1902 der Historischen Vierteljahrschrift S. 187 f. gab, wurden die ersten
vier Hefte der Mitteilungen der Kgl. PreuBischen Archivverwal-
tung besprochen. Mit erfreulicher Schnelligkeit ist die wertvolle, nicht
nur für Archivare wichtige Reihe von Veröffentlichungen fortgesetzt worden,
und zwar in immer umfänglicher sich auswachsender Form, während die
ersten vier Arbeiten noch mäßig starke Hefte waren. Gleich das erste der
zu besprechenden Hefte Nr. 5 ist ein recht stattlicher Band von 23 Bogen,
und auch stofflich erweist es sich als eine Arbeit, die nicht bloß für das
Archivwesen Interesse bietet, sondern in hohem Grade auch von allgemeiner
Bedeutung für die Geschichte des deutschen Städtewesens ist. Die Provinz
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 19
282 Nachrichten und Notizen II.
Posen steht ja vom geschichtlichen Leben Deutschlands sonst ziemlich ab-
seits, aber die Wichtigkeit, die in neuester Zeit die Sprachen- und Ansiede-
lungsverhältnisse in Posen für das Deutschtum gewonnen haben, erhöht
wesentlich das Interesse an dem Entstehen und der Entwickelung des
posenschen oder, historisch gesprochen, großpolnischen Städtewesens; denn
das Stidtewesen der Provinz Posen ist fast ganz deutsch. Die meisten
Städte sind überhaupt deutsche Gründungen (z. T. bis ins 18. Jahrhundert
hinein) oder, wo es schon ältere polnische Ortschaften gab,! beruht doch ihr
städtischer Charakter infolge Verleihung deutscher Stadtrechte (Magde-
burger Recht) auf deutscher Grundlage. Bei der sorgfältigen Berücksich-
tigung, die die rechtlichen und kulturgeschichtlichen Verhältnisse teils
durch die Behandlung unter den einzelnen Ortsabschnitten selbst, teils
durch treffliche Sachregister erfahren, kann We Schrift für Studien auf
dem Gebiete des Städtewesens des deutschen Ostens nicht nach-
drücklich genug empfohlen werden. Höchst anerkennenswert ist aber W.'s
Leistung auch vom archivarischen Standpunkt. Es war kein kleines Unter-
fangen, das Archivwesen von 124 Städten in der umfassenden Weise zu
behandeln, wie W. es tut. Eine allgemeine Einleitung orientiert über die
Geschichte der Stadtarchive, die — so elend ihr Los bisher auch meist ge-
wesen ist — heute zu den bestgeborgenen Stadtarchiven Deutschlands ge-
hören; haben doch von den 124 Städten nicht weniger als 109 ihre Archi-
valien ganz oder teilweise dem 1869 errichteten königl. Staatsarchive zu
Posen übergeben, ein Zahlenverhältnis, das in keinem andern deutschen
Territorium seinesgleichen haben dürfte. Übersichten über die Arten der
städtischen Archivalien lehren uns, daB zwei Hauptgruppen vorhanden sind,
Urkunden? (entsprechend der Entstehungsweise sind relativ häufiger als
im mittleren, westlichen und südlichen Deutschland hier die Gründungs-
urkunden erhalten, ferner Privilegien, Statuten etc.) und Stadtbücher
(Protokollbücher selten, Missivbücher ganz vereinzelt, meist Auflassungs-
1 Mehrfach bestand das alte polnische Dorf daneben weiter, bisweilen
mit besonderem, die ältere Existenz bezeichnendem Namen, wie Alt-Kobylin
und Alt-Krotoschin neben den Städten Kobylin und Krotoschin; ganz ähn-
liche Verhältnisse finden wir in Sachsen, wo neben Dresden Alten-Dresden,
neben Mittweida, Oschatz, Mügeln usw. noch Altmittweida, Altoschatz, Alt-
mügeln usw. fortbestanden.
? Die Urkunden liegen allerdings zumeist nicht in der Originalausferti-
gung, sondern in späteren Bestätigungen inseriert oder transsumiert vor;
das von Warschauer S. 46 als eine eigentümliche, sonst nicht beobachtete
Sitte bezeichnete Verfahren der Stadt Fraustadt, sich in der ersten Hälfte
des 15. Jahrhunderts von Urkunden eine Abschrift auf Pergament vom Rat
zu Posen anfertigen zu lassen, findet sich z. B. in der Niederlausitz wieder-
holt von der Stadt Luckau angewandt, die sichmehrfach (1422, 1424, 1434, 1438,
1439, 1454, 1480, 1510, 1513, 1532, 1534, 1547, 1574) Abschriften ihrer
Privilegien von den Magistraten zu Bautzen, Breslau, Kottbus, Frankfurt a. O.,
Lübben, Kalau, Herzberg, Görlitz, Sagan ausstellen ließ; s. Neues Lausit-
zisches Magazin 46, S. 67, 68, 71, 75 f., 82, 84 f., 88, 91, 94, 104, 110 f.
—
Nachrichten und Notizen I. 983
bücher und Rechnungsbücher), daß dagegen eigentliche Aktenarchive
fast völlig mangeln und erst mit der preußischen Verwaltung beginnen;
statt der besonderen geschlossenen Aktenfaszikel über einzelne Rechtsstrei-
tigkeiten oder Verwaltungssachen besitzen manche Stadtarchive ungeordnete
Bestände loser Blätter, Literaliensammlungen. Bei der Registrierung
des Materials hat Warschauer sich natürlich Beschränkung auferlegen
müssen; er führt kurz die wichtigen Urkunden auf, dann die Stadtbücher,
die Literalien, und nach Bedarf Chroniken und Stadtpläne, ergänzt ab und
zu auch Hupps Stadtwappenpublikation; eingehende literarische Hinweise
bieten bei jedem Orte eine willkommene Erleichterung ortsgeschichtlicher
Forschungen. Warschauer hat aber nicht nur das in den Stadtarchiven
(bez. jetzt meist im Posener Staatsarchiv) ruhende, sondern auch das ander-
wärts vorhandene Material möglichst zugezogen, besonders die Archivalien
der Innungen, der Kirchengemeinden, der Judenschaft. Für die Notwendig-
keit staatlicher Aufsicht über die Gemeindearchive wirkt Warschauers Ar-
beit direkt als Propagandaschrift; seine Angaben über die zahlreichen
Brände (charakteristisch ist allerdings auch, daß in drei Fällen man das
Stadtarchiv als verbrannt bezeichnete, wührend es sich schließlich doch
noch fand), über die Verwahrlosung besonders der Stadtbücher! sind so
schlagende Beispiele, daß man nur wünschen kann, die provinzialen Ober-
Lehürden möchten die Machtbefugnis, die ihnen die preußische Gesetzgebung
in vollstem Maße bietet?, auch energisch durchführen.
2. Der leider früh verstorbene Direktor des Preußischen Staatsarchivs
zu Magdeburg, Ausfeld, hatte in seiner Koblenzer Dienstzeit es unter-
nommen, eine Übersicht über die Bestände des dortigen Staatsarchivs
zu geben; seine Versetzung beraubte ihn trotz der Beihilfe der Koblenzer
Kollegen der Möglichkeit, der Arbeit die Vollendung zu geben, die er
selbst für wünschenswert hielt, besonders war es ihm nicht möglich, alle
Repertorienangaben über die Aktenfaszikel mit den letzteren selbst zu ver-
gleichen, obwohl mehrfache Kontrollproben ihm die Angaben der Repertorien
nicht immer als zutreffend erscheinen ließen.” So bedauerlich diese Unter-
lassung im Interesse der möglichsten Zuverlässigkeit der Angaben ist, so
ist dennoch auch in der vorliegenden Gestalt die Übersicht von größtem
Wert für den Archivbenutzer. Seinen Stoff gliedert Ausfeld zunächst sach-
lich in die Gruppen 1) Urkunden und Akten, 2) Handschriften und
1 In Buk 1822 noch 110 Stück, jetzt 3 und diese nicht einmal in
Stadtbesitz; 1832 in Borek 82, jetzt 7; 1793 in Rawitsch 80, jetzt 16;
1798 in Gostyn 47, jetzt 2; 1859 in Krotoschin noch 21, heute keins; 1832
in Grätz 46, heute 8; 1869 in Kobylin noch über 20, heute keins!
3 Vgl. dafür die umfassenden Zusammenstellungen der gesamten
gesetzlichen Bestimmungen für die sechs östlichen preußischen
Provinzen in meinem Aufsatz in den Niederlausitzer Mitteilungen VII
(1903) 383—397, der sich keineswegs nur auf die Niederlausitz bezieht.
3 Ähnliche Unrichtigkeiten in den älteren Aktentiteln besonders hin-
sichtlich der Zeitangaben finden sich ja in den Registranden vieler Archive,
soweit die Bestände nicht speziell darauf revidiert worden sind.
19°
284 Nachrichten und Notizen II.
Copialbücher, Karten und Deposita. Letztere Abteilung ist sehr
knapp gehalten, zu summarisch, denn mit einer Angabe wie S. 116 „Kur-
trier a) Diplomatarien der Erzbischöfe 14. bis 18. Jahrhundert 92 Bände,
b) sonstige Manuskripte 14. bis 19. Jahrhundert 74 Bände“ ist niemandem
gedient, wenn auch nicht verlangt werden soll, daß jedes einzelne auf-
geführt wurde. Die Gruppe Deposita zeigt einen schroffen Kontrast der
rheinischen Verhältnisse gegenüber den posenschen; während in Posen von
124 Städten zur Zeit schon 109 (von einigen weiteren ist es noch zu er-
warten) ihre Archivalien dem Staatsarchiv überwiesen haben, sind im
Koblenzer Archivsprengel mit seinen Hunderten von Städten nur — sogar
einschließlich einiger Landgemeinde- und Pfarrarchive — 21 Deposita!
Den Hauptteil bildet die Abteilung Urkunden und Aktenarchive, die eine
zeitliche Sonderung in die Abschnitte A Zeit des alten Reichs, B Zeit der
französischen Herrschaft am Rhein und des Übergangs in preußische Ver-
waltung, und C Zeit der preußischen Herrschaft am Rhein erfährt. Jeder
dieser zeitlichen Abschnitte zerfällt dann wieder in sachliche Unterabtei-
lungen, die nicht in allen dreien die gleichen sind, sondern sich nach den
jeweiligen Verwaltungsressorts richten. Wie die erste Periode die längste
ist, so beansprucht sie auch infolge ihrer Stoffmenge den größten Raum.
Sie gliedert sich in die einzelnen Gebiete, die zur Zeit des alten Reichs im
Rheinlande bestanden, allen voran als bedeutendstes Territorium das Erz-
stift und Kurfürstentum Trier, dem sich die andern Erzbistümer, Bistümer
und übrigen geistlichen und weltlichen Herrschaften und Besitzungen an-
schließen. Bei jedem Territorium wieder sind die Bestände geschieden in
a) Urkunden, b) Akten, c) Protokolle, Bannbücher, d) Rechnungen,
e) Schatzungs- und Heberegister, wenn auch nicht für alle Gebiete alle
diese Rubriken vorhanden sind. In der Trennung in so viele selbständige
Archive der einstigen staatlichen Organismen prägt sich die politische Zer-
rissenheit jener Gebiete deutlich aus; zählt doch die erste Abteilung die
Archive von 45 Reichs- und Kreisstädten auf, zu denen noch die Archive
der Kondominien (20 Gebiete, die unter 2, 3, selbst 4 Herrschaften gemein-
sam standen), der reichsritterschaftlichen Kantone, der geistlichen Orden,
Stifter und Klöster kommen. Die letzte Rubrik zeigt, wie überreich die
westdeutschen Gebiete mit geistlichen Anstalten besetzt, ja übersäet waren.
Besonders nützlich wird der großen Schar der Genealogen der S. 124—192
füllende Anhang sein: Verzeichnis der Archivalien über die in der
Abteilung „Adel und andere Geschlechter“ enthaltenen Familien.
Die Frage, wie weit die Archivare verpflichtet sind, den immer steigenden
Anforderungen der Familienforscher zu entsprechen, ist ja in Fachkreisen
wiederholt diskutiert worden, und während auf dem Bamberger Archivtage
Grotefend für weitestgehendes Entgegenkommen eintrat, werden wohl die
meisten Archivare — jedenfalls fast alle an großen, vielbesuchten Archiven
— sich für die durchaus nicht unfreundlichen, aber doch mehr zurück-
haltenden Vorschläge Overmanns aussprechen. Solche Zusammenstellungen,
wie die Ausfelds, sind geeignet, dem Archivar eine wesentliche Erleichte-
rung zu bieten, indem sie den suchenden Genealogen selbst unterrichten,
was er in Koblenz zu erwarten hat; manche unnütze Belästigung kann den
- =-
Nachrichten und Notizen II. 285
Beamten dadurch erspart werden. Ein umfängliches Register über die
Landschaften, Örtlichkeiten, Behörden und Körperschaften schließt die ver-
dienstliche Arbeit ab.
8. Kommt Ausfelds Schrift dem Mittelrhein zu gute, so die Knippings
dem Niederrhein. In ihr begegnet uns zuerst unter dieser Publikationen-
serie eine völlig neue Erscheinung; denn während alle anderen Schriften
— mit Ausnahme der beiden Arbeiten Kosers — sich zum Ziele setzen,
die Geschichte einzelner preußischer Archive zu untersuchen oder eine
Übersicht über ihre Bestände der allgemeinen Kenntnis zu erschließen,
tritt Heft 8 aus diesem Kreise heraus. Wie es sowohl für die allgemeine
deutsche Geschichte bestimmter Epochen, als für die Spezialgeschichte ge-
wisser Territorien seit Jahrzehnten mit Erfolg geschehen ist!, die reichen
Schätze des vatikanischen Archive den provinzialen und lokalen Geschichts-
interessenten, von denen nur wenige in der Lage wären, in Rom selbst zu
forschen, zugänglich zu machen, so will Knipping für die Geschichte
des Niederrheins die in dem Nationalarchiv (im folgenden AN)
und der Nationalbibliothek (BN) zu Paris vorhandenen Archivalien
zusammenstellen, ein sehr nützliches und lohnendes Unternehmen bei den
lebhaften Beziehungen zwischen den niederrheinischen Gebieten und Frank-
reich seit dem Mittelalter; für einzelne Gebietsteile, wie das ehemalige
Großherzogtum Berg und die linksrheinischen Departements, die 1794—1813
direkt unter französischer Herrschaft standen, sind sogar die bei den
Pariser Zentralbehörden erwachsenen Akten in ziemlicher Vollständigkeit
noch daselbst vorhanden. Knipping hat seine Ausbeute nicht einheitlich
zeitlich oder sachlich zusammengearbeitet, sondern verzeichnet erst die Er-
gebnisse seiner Studien in der BN, dann in den AN. Zuerst folgen in
beiden Abteilungen die Urkunden, bei BN 222 Stück von 925/26 bis 1778,
bei AN 114 Stück von 1281 bis 1760 reichend; mindestens bei diesen bei-
den Gruppen wäre es wünschenswert und bequem möglich gewesen, sie in
einer Reihenfolge zu vereinigen. Während aber die aus A N herausgehobe-
nen Akten entweder ganz für sich organisch erwachsene Bestände bilden,
wie a) die Akten des Großherzogtums Berg, oder doch teilweise zu-
sammenhängenden Beständen der einzelnen Ministerien entstammen, wie
b) die Akten der Lande zwischen Maas und Rhein, des Roerdeparte-
ments, c) des Rhein- und Mosel-Departements, die so zu belassen
waren, wie sie vorlagen, wäre bei den aus der BN entnommenen Akten-
titeln eine Zusammenarbeitung nach sachlichen Rubriken empfehlenswert
gewesen. Knipping gibt auch sie lediglich nach den Fundstätten, den ver-
schiedenen Sammlungen (Fonds latin, Nouvelles Acquisitions, Fonds français,
Fonds allemand, Collection de Lorraine, Collection de Brienne, Collettion
Clairambault, Dupuy etc... Den sachlichen Bedürfnissen des Benutzers wird
aber durch das umfängliche Orts- und Personenregister * Rechnung getragen,
1 Vgl. für die Provinz Sachsen die Publikationen von Schmidt und
Kehr, für ElsaB-Lotbringen die von Sauerland u. a.
? S. 28 und 123 ist statt Markgrafschaft Sachsen zu setzen Herzogtum
Meißen, das Stammland der Wettiner, war Markgrafschaft, Sachsen nie.
286 Nachrichten und Notizen II.
das in weitgehender Weise auch den Anforderungen eines Sachregisters
(vgl. z. B. die Stichwörter Jülich, Cleve, Köln S. 114—117) zu genügen strebt.
4. Es ist hochinteressant und für einen Archivar erfreulich, zu sehen,
welch reges persönliches Interesse Hardenberg für die Staats-
archive hatte, und zwar war es nicht bloß das geschäftsmäßige Interesse,
das jeder Ressortchef für die ibm nun einmal unterstehenden Dieustzweige
haben muß, sondern aus sich selbst heraus und sogar unter Abweichung
von dem, was von anderer Seite vorgeschlagen war, zog er die Archiv-
oberaufsicht sofort bei der Einleitung der Verwaltungsreform an sich
und hat ihr bis an seinen Tod seine regste Aufmerksamkeit zugewandt.
Neben Hardenberg waren besonders tätig der Minister der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Freiherr von Altenstein,
im Verein mit der historisch-philologischen Klasse der Königl. Akademie
der Wissenschaften, ferner der wirkliche Geh. Legationsrat Karl Georg
von Raumer und der Regierungsrat und vortragende Rat in der Staats-
kanzlei G. A. Zschoppe, beide dann die ersten Direktoren der preußischen
Staatsarchive. Den unmittelbaren Anlaß zu der Erörterung, die besonders
in die Jahre 1819—1821 füllt, bot die Frage über das Schicksal der dem
Staate zuwachsenden Archivalien in den neuerworbenen Gebieten, sowie
der Archive aufgelöster Körperschaften, wie der Stifter und Klöster. Es
können bier nicht die einzelnen Vorschläge und Bedenken alle besprochen
werden, die auftauchten; nur einiges sei hervorgehoben: so Altensteins
Vorschlag der Trennung der Archive in 1) eine staatsrechtliche Ab-
teilung mit solchen Urkunden und Akten, die für das eigentliche Staats-
rechtliche noch dauernden Wert haben und nur zum Gebrauch der Behör-
den vorbehalten bleiben, 2) eine historische Abteilung mit den Be-
ständen, die bloß noch historischen Wert haben und der wissenschaftlichen
Benutzung erschlossen werden sollen. Diese Scheidung wies Hardenberg
zurück, da sie ihm besonders für das Berliner Geheime Staatsarchiv als
undurchführbar gezeigt wurde; auch widersprach es seinen liberalen Be-
strebungen, die staatsrechtlichen Urkunden der wissenschaftlichen Benutzung
vollständig zu entziehen, da unter ihnen sich welche befänden, deren Ge-
heimhaltung durch politische Rücksichten nicht geboten sei. Dagegen war
er dem Gedanken, in Berlin eine Art Zentralarchiv der ganzen
Monarchie zu schaffen, nicht abgeneigt, wenn schon die Sachen von
lediglich provinzieller und lokaler Bedeutung den Provinzialarchiven ver-
bleiben sollten. Alle wichtigen und streitigen Fragen tauchten schon da-
mals auf, so die Einverleibung der Stadtarchive (die man heute
durch Übernahme als Depositen unter Belassung des Eigentumsrechts den
Städten genehmer macht), die Einverleibung der protestantischen
Domstifte (die z. B. für Naumburg und Merseburg auch heute noch ein
vielfach. zu hörender Wunsch ist); die Erwerbung auch des in auslän-
dischen Archiven befindlichen, für die heimische Geschichte wichtigen
Stoffes durch Anfertigung von Abschriften (ein Gedanke, der in neuerer
Zeit für Rom und Paris wenigstens durch Regesten und Inventarpublikatio-
nen — vgl. oben unter Knipping — erstrebt und teilweise erreicht ist);
die Kassation der unwichtigen Sachen, wobei schon damals die
ege —
Nachrichten und Notizen II. 281
‚ Schwierigkeit der Bestimmung, was für die verschiedenen Interessenten
wichtig oder nicht sei, betont wurde; die Schaffung einer Vorbil-
dungsanstalt für diplomatisch geschulte Historiker zum Besten des
Archivdienstes nach Art der Pariser Ecole des chartes u. a. Fast
keine Frage gibt es, die nicht damals schon entweder zur Durchführung
beschlossen oder ernsthaft diskutiert oder wenigstens flüchtig von einem
der Beteiligten berührt worden wäre. Gerade darin beruht der Reiz dieser
Darlegungen für den Fachmann und auch das Lehrreiche, daß wir daraus
nicht nur sehen, daß fast alles schon einmal dagewesen ist, sondern auch,
daß nützliche Gedanken, die einmal auftauchten, mögen sie auch Jahr-
zehnte lang ruhen und selbst vergessen scheinen, doch immer wieder —
bald unter Zurückgehen auf frühere Vorgänge, bald aus sich selbst
heraus — sich geltend machen. Es ist ein anziehender Zug im Bilde des
Staatskanzlers, daB er trotz der reaktionären Wendung des staatlichen
Lebens in jenen Jahren doch für möglichste Öffnung der Archive zu
Gunsten freier wissenschaftlicher Forschung eintrat und darin weiter ging,
als seine Berater und Gehilfen; leider sanken gerade diese besten Gedanken
seines Reformprogramms 1822 mit ihm ins Grab. Während nach seinem
Tode, da es keinen Staatskanzler gab, das Gesamtministerium als
Oberinstanz für die Staatsarchive eingetreten war, wurden sie 1852 unter
Manteuffel wieder dem Präsidenten des Staatsministeriums unmittel-
bar unterstellt; hinsichtlich der freien Zugänglichmachung für die For-
schung aber knüpfte erst Bismarck wieder an Hardenberg an.
5. In den Niederlanden erfreut sich das Archivwesen längst be-
sonderer Pflege, und bereits 1891 haben sich die dortigen Archivare zu
einem Verein zusammengeschlossen, der sich mit der Behandlung archi-
valischer Fragen befaßt. Die Regierung selbst bringt diesen Bestrebungen
Interesse und Förderung entgegen: neben die privaten, jährlichen Tagungen
des Archivarvereins treten amtliche Jahresversammlungen der
Reichsarchivare, und Beschlüsse oder Vorschläge, die auf diesen Ver-
sammlungen auch für ganz interne Fragen archivalischen Dienstes ange-
nommen worden sind, erlangen häufig durch ausdrückliche Genehmigung
des vorgesetzten Ministeriums Verordnungskraft, regeln die Arbeitsweise
und erstreben die Einbeitlichkeit. Gegenstand besonderer Fürsorge aller
Beteiligten war die Feststellung gemeinsamer Grundsätze für die
Ordnung und Inventarisierung der Bestände, und die Ergebnisse ein-
gehender Beratungen liegen nun in dem Buche der drei Staatsarchivdirek-
toren Muller (Utrecht), Feith (Groningen) und Fruin (Middelburg) vor. Da
das Holländische den meisten deutschen Gelehrten nicht oder doch nicht
so geläufig ist, um völlig in den Inhalt sachlicher Erörterungen eindringen
zu können, ist Kaisers Übersetzung willkommen zu heißen, zumal es sich
hier um teilweise sehr schwierige Fragen handelt, so daß die Lektüre, wie
Wiegands Vorwort mit Recbt betont, „selbst für den Fachmann keine
leichte ist“. Eine Beurteilung des Buches ist daher schwierig, da man in
einiger Kürze diese Fragen nicht abmachen kann, sondern sie diskutieren
möchte. Zweifellos ist anzuerkennen, daß es sich um ein sehr verdienst-
liches Unternehmen handelt, das auch seitens der deutschen Fachleute
288 Nachrichten und Notizen IL
sorgsamste Beachtung und eingehendes Studium verdient, und zwar auch ,
seitens derjenigen Archivare, die den prinzipiellen Standpunkt der Ver-
fasser nicht teilen, bez. infolge der ganz anders gearteten Verhältnisse
ihres Archivs nicht teilen können. Das Werk ist eingeteilt in sechs Haupt-
stücke: 1. Entstehung und Einteilung von Archiven, 2. Ordnung der Archiv-
stücke, 3. Beschreiben der Archivstücke, 4. Aufstellung des Inventars,
5. Weitere Beschreibungsmaßregeln, 6. Über den konventionellen Gebrauch
einiger Ausdrücke und Zeichen. Die speziellere Gliederung erfolgt in 100
Paragraphen, die in Form bestimmter, knapper Anordnungen die nötigen
Vorschriften für die verschiedenen einzelnen Aufgaben und Gesichtspunkte
der sechs Hauptstücke geben, und denen stets ausführliche Erklärungen,
Hinweise auf Beispiele u. dergl. angeschlossen sind. Die Verfasser ver-
treten nicht bloß die Anwendung des Provenienzsystems — dieses wird
ja wohl praktisch oder doch theoretisch auch von den meisten deutschen
Archivaren als das sachgemäßeste anerkannt — sondern sie vertreten es
mit solcher Entschiedenheit, daß man trotz der „unerbittlichen Logik“ doch
nicht allerwürts geneigt sein wird, diese äußersten Konsequenzen zu ziehen.
Es seien hier nur, um nicht eine lange Abhandlung zu schreiben, einzelne
Punkte besprochen. Schroff berührt die Auffassung, daß, weil der Staat
ja kein Archiv babe, die Benennung Reichsarchiv — in Deutschland
Staats-, Reichs- oder Landesarchiv — unrichtig sei; was man 80 nenne,
sei kein Archiv selbst, sondern ein Archivdepot. Das ist ja theoretisch
richtig; jedes größere Archiv setzt sich aus Dutzenden, selbst Hunderten
kleinerer Archive von Ober-, Mittel- und Unterbehörden oder Kommissionen
oder Einzelpersonen mit behördlichen Funktionen zusammen. Deswegen
kann doch aber die Gesamtheit aller dieser Archive selbst als Archiv be-
zeichnet werden, oder wir müßten logischer Weise aus unserm Sprach-
gebrauch auch sonst eine Anzahl der allerhäufigsten und festest ein-
gebürgerten Worte tilgen, wo auch der Name eines Einzelgliedes oder
Teiles auf das Ganze übertragen wird; wir dürften z. B. nicht von der
Ratholischen Kirche sprechen, denn die katholische Kirche ist eigentlich
keine „Kirche“, sondern umfaßt als hierarchische Institution Millionen von
einzelnen Kirchen bez. Kirchengemeinden. Auch der Ausdruck Depot
wäre für deutsche Verhältnisse nicht glücklich gewählt, da er im Archiv-
wesen schon für etwas ganz anderes, für nur leihweise dem Archiv über-
lassene Archivalien, üblich geworden ist. Die Definition des Begriffs
Archiv ist nach deutscher Auffassung zu eng; „ein Archiv ist die Ge-
samtheit der geschriebenen, gezeichneten und gedruckten
Dokumente, in dienstlicher Eigenschaft von irgend einer Be-
hörde oder einem ihrer Beamten empfangen oder ausgefertigt, wo-
1 Ob aber auch seitens der Archivinteressenten, die nicht berufsmäßig,
sondern nur gelegentlich einmal oder nebenher mit Archiven zu tun haben,
wie Wiegand das hofft und wünscht, erscheint doch fraglich, dafür ist das
Buch zu streng fachlich gehalten, wenigstens in seinen ersten Hauptstücken,
während die letzten Hauptstücke mit den Maßregeln über Archivbeschrei-
bungen leichter verständlich sind.
=. ak - =
Nachrichten und Notizen II. 289
fern diese Dokumente bei der Behörde oder deren Beamten bestimmungs-
gemäß verbleiben sollten“ (S. 1). Denn hiernach fallen die meisten Brief-
schaften heraus; wohl könnten darin die Briefe des Landesherren
selbst, soweit sie offizielle Handschreiben sind, noch Aufnahme finden, denn
nach den erläuternden Bemerkungen zu den Worten „irgend eine Behörde‘
(S. 3) kann darunter „auch eine einköpfige Behörde“ (wie der Landesherr)
verstanden werden. Völlig unbehördlich aber sind alle Mitglieder
des fürstlichen Hauses, falls sie nicht gerade eine dienstliche Charge,
etwa im Militär, bekleiden; ihre Briefe gehören nach jener Definition
nicht ins Archiv, sondern sind an Bibliotheken abzugeben; Fami-
lien- oder Hausarchive sind eigentlich gar keine Archive, son-
dern durchgehends „ein Konglomerat von Papieren und Schriftstücken,
welche die verschiedenen Mitglieder eines Geschlechts oder die verschiede-
nen Bewohner eines Hauses oder Schlosses als Privatpersonen... bekommen
oder aufbewahrt haben‘ (S. 6). Schon der Übersetzer bemerkt hierzu, wenn
auch zögernd (S. 7 Anmerkung), den fürstlichen Hausarchiven werde wohl
eine Ausnahmestellung eingeräumt werden müssen. Wenn generell und
durchaus empfohlen wird, in Archiven, die ohne Rücksicht auf die Her-
kunft die Stücke nach chronologischer Folge oder je nach dem Dienst-
zweige und Sachbetreff geordnet sind, „jedes Stück oder jede Urkunde zu
dem Archive der Behörde oder des Beamten zurückzubringen, zu welchem
es ursprünglich gehört hat" (S. 14), so hat das doch seine großen Schwierig-
keiten, wenigstens bei einem großen Archive, wo es sich tatsächlich um
die Rekonstruktion von Hunderten kleiner Archive handeln müßte. Mit
Recht hat man deshalb in mehreren größeren deutschen Archiven, wo andere
Ordnungssysteme nach sachlichen Kategorien befolgt sind, sich gescheut, den
bisherigen Stand einer solchen radikalen Umformung zu unterziehen; so
haben sich Weech im ersten Bande der Karlsruher Inventare und Ausfeld
in seiner oben besprochenen Publikation über das Koblenzer Archiv für
Beibehaltung der bisherigen Systeme ausgesprochen, auch Hansen hat in
seiner Besprechung der holländischen Ausgabe (Archivalische Zeitschrift
N. F. VIII 289) seine Bedenken geltend gemacht. Ref. betont ausdrücklich,
daß er kein Gegner des Provenienzprinzips ist, daß es ihm aber wichtiger
erscheint, ein Archiv praktisch möglichst verwendbar zu machen, als es auf
die theoretisch richtigste Weise umzuordnen. Die drei Niederländer frei-
lich tadeln (S. 35) das französische System, das in erster Linie das histo-
rische Forschungsinteresse unter Hintansetzung rein archivalischer Ord-
nungsprinzipien berücksichtige. Doch da möchte man die Frage aufwerfen:
wozu sind die Archive da? Sollen sie in ihrer möglichst rekonstruierten
Gestalt Selbstzweck sein? Genügt ihre bloße musterhafte Existenz an sich,
um ihr Dasein und die Aufwendung beträchtlicher Öffentlicher Mittel für
sie zu rechtfertigen? Meinem Erachten nach keineswegs! In ihrer Ver-
wertung, in der umfassendsten Benutzungsermöglichung liegt hauptsächlich
ibre Berechtigung. Den ersten Anspruch auf die Dienste der Archive hat
der Staat (bez. die Stadt oder Gemeinde); sie sind Behörden und deshalb
verpflichtet, staatliche oder kommunale Interessen rechtlicher oder finanzieller
Art zu fördern und zu wahren. Neben diese früher fast einzige Pflicht ist,
290 Nachrichten und Notizen II.
in den letzten Jahrzehnten dem Umfang nach immer mehr anschwellend
und quantitativ die staatlichen Interessen übertreffend, der Dienst der
Wissenschaft getreten. Wo allen andern Pflichten der Ordnung und Reper-
torisierung genügt ist, wo die für amtliche oder wissenschaftliche Zwecke
anzustellenden Nachforschungen dazu Zeit übrig lassen, wo nicht mehr die
neuzufließenden, kaum aufzuarbeitenden Bestände (besonders der Ge-
richtsbehörden) einen großen Teil der Dienstzeit und Arbeitskraft der Ar-
chivare beanspruchen, da mag man an die archivtechnisch lehrreiche Re-
konstruktion nach dem Provenienzsystem gehen, die ja in manchen Archiven
leichter durchzuführen sein wird, als beispielsweise im Dresdner Haupt-
staatsarchive mit seinen aufgelösten und schon vor Menschenaltern durch-
einander gemischten älteren Archivgruppen. Die Niederländer meinen,
Stücke, die für verschiedene Gesichtspunkte in Betracht kämen, z. B. für
Armenwesen und Kirchenrecht, würden, wenn sie sachlich zur Gruppe
Armenwesen eingereiht würden, von den Forschern über kirchliche Rechts-
fragen nicht gefunden werden, eine wohl unnötige Sorge, die nur berech-
tigt wäre, wenn ein Archiv nichts als sein Inventar besüße. Das wäre
aber doch ein unsäglich hilfloser Zustand; denn neben den Registranden
oder Inventaren gibt es noch zahlreiche andere Hilfsmittel, die die For-
schung erleichtern. Um nur einige solche Hilfsmittel vorzuführen, wie sie
z. B. in Dresden vorhanden und allgemein zugänglich sind, gibt es da
alphabetische Ortsrepertorien, in denen die Angaben über einen Ort, die
sich irgendwo in einer Urkunde oder einem Aktenstück finden, zusammen-
getragen sind, desgl. besondere Adelsregistranden für alle Notizen über
adlige Personen und Geschlechter, besondere Repertorien für Gelehrte und
Geistliche, für Theater und Musik, für bildende Künste und dergl., besondere
Repertorien für die Adelserhebungen, für die Privilegien (für Apotheken,
Innungen, Schankgerechtigkeiten, Schützengesellschaften und dergl.), usw.
Mag nun ein Aktenstück selbst eingereiht sein, wo es wolle, immer läßt
sich — wenn ein derartiger hinweisender Vermerk gemacht ist und wenn
überhaupt die Bestände systematisch daraufhin durchgearbeitet sind — ohne
allzugroße Mühe ermitteln, ob über diesen Ort, diese Person oder Sache
etwas da ist. Die Verfasser besprechen auch selbst in $ 71, 81, 82, 87 die
Anlegung solcher Indices und Repertorien. Volle Zustimmung verdient es,
wenn (S. 16) die Zersplitterung von Archiven an zwei oder mehr
Stellen kräftigst verworfen wird; gerade das Dresdner Archiv liefert dafür
lehrreiche, aber leider unerfreuliche Beispiele. Jahrhundertelang besaßen
das albertinische Kursachsen und die ernestinischen sächsischen Herzog-
tümer ein gemeinsames Archiv in Wittenberg; 1802 wurde dies aufgelöst
und so unter beide Besitzer geteilt, daß, wenn über eine Angelegenheit
mehrere Urkunden da waren, etwas nach Dresden und etwas nach Weimar
kam, ein ganz verwerfliches Verfahren." Ähnliche Schwierigkeiten hat die
1 Z. B. von den zusammengebörigen Schleusinger Verträgen Friedrichs des
Ernsten mit Kaiser Ludwig dem Bayern und dessen Söhnen Ludwig und Stephan
vom 18. August 1337 liegen 2 (die des Kaisers und des ersten Sohnes) in Dresden,
1 (der Stephans) in Weimar! (Vgl. Forsch. z. Brand. u. Preuß. Gesch. V 568.)
= ee Re ln gen moque (ut wë,
Nachrichten und Notizen Il. 291
Durchführung der Bestimmungen des Wiener Friedens von 1815 geschaffen:
denn da die Akten über die von Sachsen an Preußen abgetretenen Lande
und Landesteile, soweit es Spezialakten waren, mit auszuliefern waren,
dagegen Aktenstücke, die sich nur zum Teil mit auf diese und an-
dererseits auf bei Sachsen verbleibende Gebiete bezogen, Sachsen zu
belassen waren, so ergibt sich daraus der für geschäftliche Fragen
Jährlich in zahlreichen Fällen störend wirkende Umstand, daß der größere
Teil der Akten über die abgetretenen Länder zwar in preußischen Staats-
archiven oder den Archiven der Regierungspräsidien zu Magdeburg, Merse-
burg, Erfurt, Frankfurt a. O. und Liegnitz sich befindet, andre zugehörige
Teile aber in Dresden. Auf Zustimmung können fast durchweg die Para-
graphen rechnen, die sich mit spezielleren Vorschriften über Anlegung von
Regesten, Schreibweise von Namen, Titulaturen, Personenindices, Verötfent-
lichung von Archivalien, Gleichmäßigkeit der Terminologie, Siegelbezeich-
nungen, Datierungsangaben befassen. Nur zu einer Einzelheit sei eine Be-
merkung gestattet: Die Verfasser wollen, daß, wenn für ein Datum nur
zwei Zeitangaben als Zeitgrenzen zu ermitteln sind, zwischen die das un-
datierte Stück fällt, nicht gesagt werden solle „1620—1648“, was den Ein-
druck einer Serie machen könne, sondern „circa 1634", also das genaue
Durchschnittsdatum. Ich glaube aber, daß das leicht irreführen könnte,
indem es die Vorstellung erweckt, als falle das Datum unmittelbar in die
Nähe gerade dieses Jahres, während es doch ebenso gut näher zu 1625
oder zu 1640 gehören kann; da ist es einfacher, daß man, um den An-
schein einer Serie zu vermeiden, sagt „zwischen 1620 und 1648“ Für eine
deutsche Neuauflage dürfte es sich empfehlen, manche speziell niederlän-
dischen Ausdrücke, die in Deutschland, wenigstens in Mittel- und Nordost-
deutschland, nicht üblich sind, durch geläufigere Ausdrücke zu ersetzen;
der von Kaiser geschaffene Ausdruck Schnur für das französische liasse,
das ins Niederländische als Lehnwort hinübergenommen worden ist (auch
in der Verbalform liasseeren), ist nicht allgemein üblich und nicht ohne
weiteres verständlich; umgedreht scheinen im niederländischen wissen-
schaftlichen Sprachgebrauch manche Worte, die bei uns als t. t. üblich
sind, nicht angewendet zu werden, so das Wort Signet für die Notars-
zeichen. Auch betreffs der ganzen Anlage, Stoffauswahl, Beispielzuziehung
wäre sehr zu erwägen, ob bei einer Neubearbeitung nicht eine durch-
greifendere Berücksichtigung deutscher Verhältnisse sich empföhle; bei der
ersten Übersetzung war ja der engere Anschluß an das fremde Original
vollauf berechtigt; für künftig füllt dieses weg, es kann da eine vollständige
Umarbeitung Platz greifen.
6. Dem ersten Band der Karlsruher Inventara ist bald die erste
Hälfte des zweiten Bandes gefolgt; dieser bringt von der Gruppe „Perso-
nalien“ des Haus- und Staatsarchivs die Abteilungen Altbaden, Hach-
berg und Baden-Baden. Unter der Nameusüberschrift jeder fürstlichen
Person werden in verschiedenen sachlichen Rubriken alle darüber vorhan-
denen Archivalien, wie Originalurkunden, Abschriften (darunter auch — im
vollsten Gegensatz zu den Forderungen der Niederländer — Sachen, die
niemals in ein badisches Archiv gehört haben, wie z. B. die Abschrift eines
292 Nachrichten und Notizen Il.
Eintrags in den Acta nationis Germanicae univers. Bononiensis über den
Aufenthalt eines Markgrafen von Hachberg in Bologna), Briefschaften,
Akten, kurz registriert. Solche Rubriken sind: Ableben, Ansprüche, Aus-
stände, Beziehungen zum Ausland, Biographisches, Bürgschaften, Burgfrieden,
Deputate, Diener, Erbschaft, Erwerbung, Erziehung, Familiensachen, Gnaden-
sachen, Grabmal, Grabeseröffnung, Gefälle, Gülten, Hofhaltungssachen,
Jagdsachen, Kirchensachen, Kirchendienst, Korrespondenzen, Krankheiten,
Kriegssachen, Landesregierung, Landvogtei, Lehen, Öffnungsrecht, Pfand-
schaften, kaiserliche Privilegien, Reichssachen, Reisen, Schulden, Siegel,
Streitigkeiten, Studien, Urpheden, VeräuBerungen, Verlassenschaften, Ver-
mählungen, Verzichte, Zölle! Natürlich kommen wohl bei keiner Person
alle diese Stichworte vor, bei einzelnen, besonders in den älteren Jahr-
hunderten nur eins, und manchmal ist unter der Rubrik auch nur ein
einziges Stück eingetragen. Die Abteilung Altbaden S. 1—44 beginnt
mit Markgraf Hermann V. (gest. 1243) und umfaßt dessen Nachkommen-
schaft bis einschließlich Markgraf Christoph I. (gest. 1527) und dessen Kin-
der mit Ausnahme der Söhne Bernhard III. und Ernst (s. im folgenden).
In der Abteilung Hachberg S. 45—57 sind für den Stifter dieser Linie,
Markgraf Heinrich I. (gest. 1231), den Bruder Hermanns V. von Baden,
keine Archivalien verzeichnet, sie setzen erst mit seinem Sohne Heinrich II.
(gest. um 1300) ein und umfassen seine Nachkommenschaft in den Linien
Hachberg-Hachberg und Hachberg-Sausenberg bis zum Erlöschen dieses
Zweiges mit Markgraf Philipps (gest. 1503) Tochter Johanna (gest. 1543).
Die letzte Abteilung Baden-Baden S. 58—194 knüpft an den oben er-
wähnten Markgrafen Bernhard III., den Sohn Christophs I., an, den Stifter
der Linie Baden-Baden mit der Nebenlinie Baden-Rodemachern; die Ver-
zeichnisse erstrecken sich bis zu den letzten Markgrafen dieses Zweiges,
den Brüdern Ludwig Georg Simpert (gest. 1761) und August Georg Simpert
(gest. 1771), sowie des ersteren Kindern, mit denen diese Linie überhaupt
ausstarb. Die von dem Sohne Christophs I., dem Markgrafen Ernst, be-
gründete Linie Baden-Durlach, von der die heutige Dynastie, der
jüngere gräflich hachbergische Zweig, abstammt, soll in dem zweiten
Halbband behandelt werden. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn dem
Bande eine knappe Stammtafel zur Orientierung beigegeben würde. Dem
Ref. wenigstens wurde die Anordnung und auch die Zählung der Stück-
nummern, die manchmal bei jeder Person mit 1 beginnt und nur wenige
Nummern zühlt, manchmal durch mehrere Personen durchzählt, erst klar,
als er Cohn-Voigtels Stammtafeln zuzog. Für die badische Regenten-
geschichte ist dieser zweite Band der Inventare eine sehr nützliche, die
Arbeit auf das beste fördernde Vorarbeit.
7. Anknüpfend an die Tatsache, daß Inventare und Repertorien die
Grundlage eines guten Archivwesens sind, schildert Cuvellier, einer der
Abteilungsvorstände des belgischen Gesamtarchivs, die ersten Ver-
suche zu repertorisieren, die zunächst in noch recht unvollkommener Weise
1 Die Gruppen entsprechen vielfach dem Einteilungsschema des Dresd-
ner Hauptstaatsarchivs.
Nachrichten und Notizen II. 293
in den alten Kanzleien selbst unternommen wurden: die Anlage von
Namenindices zu einzelnen häufig gebrauchten Bänden, dann die Anlage
ähnlicher Indices für ganze Archivaliengruppen. Wichtig ist es nun, die
alten Aktenbezeichnungen zu kennen, nach denen in diesen älteren Reper-
torien zitiert wird, und sie mit den neueren Bezeichnungen zu identifizieren,
eine oft recht schwierige Arbeit (Ref. hat selbst für die älteste wettinische
Kanzlei Ähnliches versucht, vgl. N. Arch. f. Sächs. Gesch. XXIV 3—9,
39—42; bei umfassenderen Studien über die gesamten älteren Register und
Kopiale wird da auch noch weiter zu kommen sein) Fermer mußten
Repertorien im herrschaftlichen Interesse angelegt werden, da die Archive
besonders dazu dienten, die Rechte und Einkünfte des Landes- oder Grund-
herrn zu wahren oder sie zu erwerben; alte Archivinstruktionen betonen
diese Pflicht mehrfach. Weiter gab der häufige Herrschaftswechsel Anlaß
zur Anlegung von Inventaren, da beim Übergang oder der Teilung von
Besitzungen die darauf bezüglichen Archivalien mitausgeliefert oder geteilt
wurden und es hierbei nötig war, eine bericht davon zu haben. Auch
wo die Archivalien also nicht mehr selbst in dem betreffenden Archive
sind, läßt sich durch jene alten Inventare ihre Existenz und ihre eventuelle
neue Lagerstätte oft ermitteln. Manchmal können die Inventare sogar,
falls sie genügend sorgfältig sind, die Dokumente selbst zum Teil ersetzen.
Cuvellier gliedert seinen Stoff in 6 Kapitel: das 1. behandelt die Inventare
der Chambres des Comptes (Nr. 1—368, S. 1—162); letztere waren
nicht bloß Rechnungskammern, sondern hatten auch die Leitung der Do-
mänen; alle Zoll- und Steuerprivilegien mußten bei ihnen registriert werden,
ebenso alle zwischen Österreich und Frankreich geschlossenen Verträge;
in der Tresorerie der Ch. d. C. bewahrte man alle Titel über Vorrechte, Be-
sitzungen und Nutzungen des Landesherrn auf; dies alles zeigt die Bedeu-
tung der Ch. d. C. im damaligen Staatsleben. Kap. 2 verzeichnet die In-
ventare der Handwerkerinnungen (Nr. 869, 370 S. 163, 164); 3. die der
Dokumente des Staatsrats und der 1744 abgeschafften Audienz, einer
wichtigen Dienststelle für die Ausfertigung der Depeschen und Erlasse,
besonders in inneren Landesangelegenheiten (Nr. 371—421, S. 165—191);
4. die über die Chartularien und Handschriften (Nr. 422—432,
S. 192—196); 5. Neuerwerbungen von Inventarien im Jahre 1902,
während des Druckes des Buches (Nr. 433—472, S. 197—201); 6. Inventare
in auswärtigen Archiven (Nr. I-CXVIII, S. 202—257). Daran schließt
sich eine Liste der alten Register, die Gegenstand eines Inventars gewor-
den sind; diese Liste berührt sich also eng mit einzelnen Nummern der
vorhergehenden Kapitel und bildet gleichsam die Gegenprobe dazu
(S. 258—292). Es folgt eine Liste der Identifikation der alten Titel und
neuen Nummern und zum Schluß ein Orts-, Personen- und Sachregister.
Jedem Kapitel sind allgemeine historische Angaben über die vorhandene
Literatur und die Institutionen selbst vorausgeschickt, und bei jedem Stück
ist Ordnungsnummer und Titel, Format, Blattzahl, Anlagezeit, die Geschichte
des Inventars und Bemerkungen über seine Verwendung oder Verwendbar-
keit gegeben. Eingehender sind die Inventare in auswärtigen Depots
(Paris, Lille, London, Luxemburg) in der Einleitung behandelt. Österreich
294 Nachrichten und Notizen Il.
hat auf Gachards Anregung einen Teil der einst mit fortgeführten Archive
nebst den Inventaren zurückgegeben; Frankreich dagegen besitzt noch
große Gruppen von Inventaren, besonders in der Collection Moreau der
Bibliotheque nationale zu Paris. Die Entstehungsgeschichte der Collection
d’Esnans infolge der Besetzung Belgiens mit Brüssel 1746 wird ausführlich
dargelegt; es fand hier eine Art Präzedenzfall zu der 10 Jahre später er-
folgten Benutzung des Dresdner Kabinetsarchivs durch Friedrich II. statt,
indem der Rat d’Esnans nach Brüssel geschickt wurde, um die Archive in
französischem Interesse zu durchsuchen; er vervollständigte aber nicht bloß
die alten Inventare und schuf neue, sondern 1748 kamen große Mengen
von Archivalien nach Frankreich, die erst 1769 zurückgegeben wurden; die
Abschriften und Inventare aber blieben in Paris. Von allgemeinem Interesse
ist die Übersicht über den Stand der Inventarpublikation in den ver-
schiedenen Ländern. In England ist der Zustand wenig befriedigend,
wenigstens was offizielle Publikationen betrifft; in Italien wird vorwiegend
das Vatikanische Archiv berücksichtigt und als Hauptwunsch bezeichnet,
daB im Arbeitssaal die alten handschriftlichen Inventare zugänglich ge-
macht würden. Spanien ist in der Erschließung archivalischer Bestände
noch ganz rückständig. Von Deutschland ist Cuvellier weniger befriedigt,
als er es von diesem Hauptlande historischer Forschung erwartet hatte.
Die deutschen Archive seien stets dem Namen nach und auch in der Tat
„Geheime“ Archive gewesen; daher habe das Publikum nie Zutritt zu den
handschriftlichen Inventaren gehabt, erst die Archivtage hätten eine Besse-
rung bewirkt. Diese Darstellung ist so tendenziös und falsch wie möglich.
In manchen großen deutschen Archiven waren allerdings Registranden und
Repertorien nicht allgemein zugänglich, aber selbst wo diese Beschränkung
berrschte, fand mehrfach eine mildere Anwendung statt: dem einen Be-
nutzer wurde zwar der Band nicht vorgelegt, aber von einem gefälligen
Archivar vorgelesen, einem Archivkollegen gab man auch einen Band
selbst in die Hand. In zwei sehr wichtigen, vielbesuchten deutschen Archiven
aber bestand nicht nur heimlich und gnadenweise, sondern ganz offiziell
der Brauch, den Benutzern selbst die Durchmusterung der handschriftlichen
Inventare zu gestatten: in Weimar und in Dresden. In Weimar stehen
diese stattlichen Bandreihen zwar nicht im Benutzerzimmer, sondern im
Direktorialzimmer, aber Dircktor Burkhardt hat stets dem Ersuchen um
Benutzungsgenehmigung bereitwilligst entsprochen; im Dresdner Haupt-
staatsarchive aber stehen die Hunderte von Folianten allen Benutzern im
Arbeitssaal selbst zur Verfügung und zwar seit Jahrzehnten, wo noch kein
Mensch an Archivtage dachte! Die Literatur über die deutschen Verhält-
nisse ist nicht genügend berücksichtigt; so fällt auf, daB C. nur die
„Mitteilungen der Kgl. Preußischen Archivverwaltung“ und Tilles „Über-
sicht über den Inhalt der kleineren Archivs in der Rheinprovinz“ nennt,
den I. Bd. der Karlsruher Inventare, der 1901 schon erschien, aber nicht;
sonderbar berührt die einzige Hervorhebung von Voretzschs Aufsatz über
die Originalurkunden des Altenburger Ratsarchivs mit den dürftigen Be-
merkungen über die dortigen Inventare; denn derartige Notizen sind über
verschiedene deutsche Archive vorhanden; beispielsweise sei nur verwiesen
Nachrichten und Notizen II. 295
auf die zahlreichen Angaben über ältere und neuere Archivinventare und
Repertorien in P. Mitzschkes Wegweiser durch die historischen Archive
Thüringens (Gotha 1900), wo vielfach sogar Übersichten und Auszüge der
Inventare abgedruckt sind; auch für die Lausitzen ist unter der Rubrik
Archive in W. von Böttichers Register im N. Lausitz. Mag. Bd. 76 (1900) S. 8.
manches zu finden; das alte Inventar des Bautzner Domstilts ist sogar
vollständig im N. Laus. Mag. Bd. 35 und 36 abgedruckt. Erfreulich berührt
die gerechte Würdigung der Leistungen der alten Archivare, die — so un-
‚vollkommen sie vom modernen wissenschaftlichen Standpunkt aus auch er-
scheinen mögen — sich oft nicht bloß für ihre Zeit als tüchtige Arbeiten
darstellen, sondern auch heute noch vielfach brauchbar und zum Teil noch
unentbehrlich sind. Eine besondere, verdiente Anerkennung wird Gachards-
Arbeiten und Bestrebungen zu teil. W. Lippert.
Georg Webers Lehr- und Handbuch der Weltgeschichte. 21. Auflage
unter Mitwirkung von Prof. Dr. Richard Friedrich, Prof. Dr. Ernst Leh-
mann, Prof. Dr. Franz Moldenhauer und Prof. Dr. Ernst Schwabe voll-
ständig neu bearbeitet von Prof. Dr. Alfred Baldamus. Erster Band.
Altertum, von Prof. Dr. Ernst Schwabe. Leipzig 1902. VI, 610.
Nach einem Zeitraum von 14 Jahren ist auf die 20. Auflage des Lehr-
buchs der Weltgeschichte von Weber der erste Band der 21. Auflage ge-
folgt, welcher die alte Geschichte umfaßt.
Vierzehn Jahre Pause sind für den kleinen Weber unverhältnismäßig
viel, da in den 42 Jahren von 1846—1888 20 Auflagen, durchschnittlich
also fast alle 2 Jahre Neuauflagen, erfolgt waren. Der Grund liegt in dem
inzwischen eingetretenen Tode Webers. Eine Anzahl von neuen Kräften
mußte für die Neubearbeitung herangezogen werden, da eine einzige für
den ganzen Umfang der Weltgeschichte heutzutage natürlich nicht mehr
ausreicht.
Es ist erfreulich, daß die rechten Männer sich dafür gefunden haben;
wenigstens für den ersten, hier allein zur Besprechung vorliegenden Band
kann ich das konstatieren. Schon äußerlich gibt sich eine tiefgreifende
Veränderung kund. Trotzdem der Stil konziser geworden und manche
überflüssige Wendung gefallen ist, ist der Umfang des Bandes gegenüber
der vorletzten Auflage doch um ein starkes Fünftel gewachsen. Die Dis-
position der einzelnen Abschnitte und die Anordnung innerhalb derselben
ist vielfach geändert und zwar zum Besseren hin. Es ist überall eine
straffere Zusammenfassung bemerkbar. Durch die jetzt konsequent durch-
geführten Inhaltsangaben am Rande ist die Übersichtlichkeit wesentlich
erleichtert.
Aber auch innerlich ist eine weitgehende Umarbeitung überall er-
sichtlich. Wenig Paragraphen sind ganz davon verschont geblieben, viele
völlig neu geschrieben worden. Das war nötig, weil in den letzten
14 Jahren gerade auf dem Gebiete der Altertumswissenschaft das regste
Leben geherrscht hat und weil Weber schon bei der Ausarbeitung seiner
letzten Ausgabe nicht mehr überall ganz mitgegangen war.
Soweit meine Stichproben reichen, hat der Bearbeiter, Prof. Schwabe,
296 Nachrichten und Notizen II.
sich durchgehends mit Erfolg bemüht, die Darstellung dem Stande der
heutigen Wissenschaft anzupassen. Die gründlichsten Umarbeitungen haben
natürlich diejenigen Perioden erfahren, in denen der Fortschritt unseres
Wissens am größten war. Kapitel wie die Darstellung der prähistorischen
Entwickelung, der Mykenischen Periode, der älteren römischen Geschichte
sind bei Weber in der vorletzten Auflage entweder gar nicht vorhanden
oder in so anderer Gestalt, daß man sie kaum noch wiedererkennt. Es ist
mit Befriedigung zu begrüßen, daß durch die im besten Sinne des Wortes
erfolgte Modernisierung des mit Recht in den weitesten Kreisen so be-
liebten Weberschen Lehrbuches dieses Bildungsmittel unserem Volke er-
halten bleibt.
Czernowitz. Kromayer.
E. Keller. Alexander der Große nach der Schlacht bei Issos bis zu seiner
Rückkehr aus Ägypten. (Historische Studien von Ebering Heft 48)
Berlin 1904.
J. Kaerst hat in seinen Studien über die Alexandergeschichte (zuletzt
Forschungen zur Geschichte Alex. d. Gr. 1887) bekanntlich die Hypothese
aufgestellt und in hohem Grade wahrscheinlich gemacht, daß die Vorlage
des Curtius neben ihrer aus Kleitarch stammenden Hauptquelle noch eine
zweite verarbeitet habe, die nahe Verwandtschaft mit Arrian zeige. Da
nun die Nachrichten des Arrian im allgemeinen viel zuverlässiger sind als
diejenigen aller anderen Quellen mit Einschluß des vielfach phantastischen
und romanhaften Curtius selbst, so war in dieser Erkenntnis ein Kriterium
gegeben, nach welchem man aus der Masse des Unglaubwürdigen oder
Verdächtigen bei Curtius Glaubwürdiges und minder Verdächtiges aus-
schalten konnte. Wo sich die Überlieferung bei Curtius mit der Arrians
völlig deckte, kam dabei zwar für den Aufbau der Alexandergeschichte
nichts Neues heraus, aber wo Curtius in nahe mit Arrian verwandten Partieen
mehr Einzelnachrichten gab als jener, war die Vermutung gerechtfertigt,
daß hier reichlicheres Material aus Arrians vorzüglicher Quelle, Ptolemaeos,
entnommen war, als Arrian selber verarbeitet hatte, und daß daher in
diesen Partien des Curtius wertvolle historische Daten vorlägen.
Diese Resultate früherer Forschung setzt die Kellersche Arbeit als fest-
stehend voraus, ohne sich weiter darüber zu äußern und beginnt deshalb
mit der sonst etwas merkwürdig anmutenden Behauptung, daß die Unter-
suchung über den von ihm gewählten Abschnitt der Alexandergeschichte
am besten von dem notorisch unzuverlässigsten der erhaltenen Alexander-
historiker, nämlich von Curtius, ausginge.
Seine Aufgabe sieht der Verf. also darin, zunächst die Tradition fest-
zustellen, der Curtius in jedem einzelnen Falle folgt und zu untersuchen,
ob er sie rein oder getrübt wiedergibt. Darauf seien dann seine Angaben
mit Heranziehung der übrigen Überlieferung auf ihre Richtigkeit hin
zu prüfen.
So sehr man diesen Grundsätzen für die Beurteilung der Curtiusschen
Erzählung beistimmen muß, so hat man doch den Eindruck, daß für die
Rekonstruktion der Alexandergeschichte aus den von K. gemachten Zu-
Nachrichten und Notizen II. 297
sammenstellungen sich keine bedeutenderen Resultate ergeben haben, sondern
daß er bei der Prüfung der Einzelfälle, in denen Curtius mehr als Arrian
gibt, über subjektive Erwägungen, ob eine Nachricht anzunehmen oder zu
verwerfen sei, meist nicht hinausgekommen ist. Das soll kein Vorwurf
für den Verfasser sein, sondern es liegt in der Natur des Quellenmaterials,
da es im Einzelfalle oft sehr schwer ist zu sagen, ob eine Gruppe von
Nachrichten, in denen sich ein Plus bei Curtius findet, der Kleitarchischen
oder der Ptolemaeischen Tradition angehört oder ihr nahesteht. Denn
weder die Kleitarchische noch die Ptolemaeische Darstellung sind uns ja
vollständig erhalten, sondern beide liegen uns in stark verkürzten Aus-
zügen vor, besonders die erstere, welche für uns hauptsächlich durch den
flüchtigen und unzuverlässigen Diodor repräsentiert wird. So sind wir also
doch vielfach darauf angewiesen, die einzelnen Nachrichten nach Gründen
innerer Wahrscheinlichkeit zu verwerfen oder zu benutzen. Und das hatte
man bisher auch schon so gemacht. Bei seinen Entscheidungen über die
Einzelfälle zeigt der Verf. indessen richtigen Takt, so daß man ihm meist
zustimmen kann. Bei einzelnen Ereignissen hat er dann aber auch, über
nur subjektive Erwägungen hinausgehend, die Zugehörigkeit Curtiusscher
Nachrichten zur Gruppe der Arrianischen Überlieferung mit Geschick nach-
gewiesen und damit einen objektiveren Boden für deren Glaubwürdigkeit
gefunden. |
Czernowitz. Kromayer.
Die christliche Religion mit Einschluß der israelitisch-jüdi-
schen Religion, von J. Wellhausen, A. Jülicher, A. Harnack, N. Bon-
wetsch, K. Müller, F. X. Funk, E. Tröltsch, J. Pohle, J. Mausbach,
C. Krieg, W. Herrmann, R. Seeberg, W. Faber, K. J. Holtzmann, aus
‘Die Kultur der Gegenwart, ihre Entwicklung und ihre Ziele’, heraus-
gegeben von Paul Hinneberg, 1906, Berlin u. Leipzig, B. G. Teubner.
I. Hälfte: Geschichte der christlichen Religion. 1—468 S. 11 M. —
U. Hälfte: Systematisch-christliche Theologie. 458—752 S. 8 M.
Die beiden Bände der Kultur der Gegenwart, die die christliche ein-
schließlich der jüdischen Religion behandeln, sind als Ganzes betrachtet
eine imponierende Leistung, auf die die deutsche Theologie katholischen
und protestantischen Bekenntnisses stolz sein darf. Die einzelnen Beiträge
sind natürlich nicht gleichwertig, aber es ist auch kein wesentlich minder-
wertiger darunter. Den Bearbeitern der verschiedenen Gebiete war auch
eine Aufgabe gestellt, deren Lösung bald sehr große Schwierigkeiten bot,
bald im wesentlichen in der Zusammenfassung der erarbeiteten Resultate
bestand. Bei einer solchen encyklopädischen Gesamtdarstellung empfindet
man es auch besonders stark, welche Gebiete der Theologie abschließender
durchforscht sind und auf welchen noch kein relativer Konsens in den
Forschungsresultaten erzielt ist. So wird, um ein Beispiel hervorzuheben,
die Darstellung der alten Kirchengeschichte von Jülicher und Harnack eine
viel weitgehendere Zustimmung im Kreise der kompetenten Beurteiler
finden als Tröltschs Protestantisches Christentum und Kirche in der Neuzeit.
Es ist in dieser Zeitschrift nur möglich die einzelnen Arbeiten kurz zu
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. 20
298 Nachrichten und Notizen II.
charakterisieren und über ihren Inhalt zu referieren. Wellhausen gibt in
seiner Geschichte der israelitisch-jüdischen Religion im wesentlichen einen
Auszug aus seinen umfangreicheren Werken, der Komposition des Hexa-
teuchs und der geschichtlichen Bücher des Alten Testaments, Berlin
1876—78 und seiner israelitisch-jüdischen Geschichte 1905. Die Religion
Jesu und die Anfünge des Christentums bis zum Nicaenum hat Adolf
Jülicher mit der ihm eignen ruhig abwägenden und zurückhaltenden Art
dargestellt, indem er nur die ihm absolut feststehenden Resultate registriert.
Er vertritt dabei die Überzeugung, daß es trotz der lückenhaften Quellen
möglich ist, in großen Zügen den Gang der Entwicklung nachzuzeichnen,
zuerst die großen schöpferischen Persönlichkeiten zu erkennen und später
die Verhältnisse und Kräfte aufzufassen, die das Erbe der Unsterblichen
zur Verteilung und Aneignung inmitten einer bescheideneren Menschheit
gelangen ließen. Adolf Harnack behandelt fast den gleichen Zeitraum wie
Jülicher noch einmal nur unter anderem Gesichtspunkte. Hier liegt eine
gewisse Inkonzinnität in der Verteilung des Stoffes vor. In glänzender,
durchsichtiger, großzügiger Darstellung schildert Harnack das Verhältnis
von Kirche und Staat bis zur Gründung der Staatskirche vom Standpunkt
des Universalhistorikers. Das griechisch-orthodoxe Christentum und Kirche
ın Mittelalter und Neuzeit hat in Bonwetsch den berufensten Darsteller
gefunden. Christentum und Kirche Westeuropas im Mittelalter ist Karl
Müller zugefallen, der sein Interesse mehr der klaren Herausarbeitung der
Geschichte der Institutionen als der Charakterisierung der epochemachenden
Persönlichkeiten zugewandt hat. Mit F. X. Funk gelangt der hervor-
ragendste katholische Kirchenhistoriker unserer Tage zum Wort. Er hat
es unternommen die Geschichte des Katholizismus von der Reformation bis
zur Neuzeit zu schildern. Unter Vermeidung jeder rhetorischen Phrase
mit an Ranke erinnernder Objektivität legt er den Geschichtsverlauf dar,
ohne irgend welche Reflexionen daran zu knüpfen. Das protestantische
Christentum und Kirche in der Neuzeit umfaßt in der Darstellung von
Tröltsch fast die Hälfte des ganzen ersten Bandes. Wir bedauern es, daß
einem Systematiker und keinem Kirchenhistoriker diese Aufgabe zugewiesen
ist. So geistvoll, feinsinnig, anregend die Arbeit von Tröltsch ist und von
energischster Stoffbewältigung zeugt, so können wir uns mit seiner Ge-
schichtsauffassung nicht einverstanden erklären. Überall spricht der
Systematiker, der ganze Geschichtsverlauf wird rationalisiert, die Geschichte
löst sich in einer an Hegel erinnernden Art in Ideengeschichte auf, die
überaus kompliziert und doch wieder sehr monoton verläuft, die schöpfe-
rischen Persönlichkeiten treten dadurch, ohne daß es beabsichtigt ist, zurück.
Daß eine solche Darstellung bisweilen auch ein schiefes Bild des Geschichts-
verlaufs ergibt, möge nur ein Beispiel zeigen: die Theologie des Erasmus
wird von Tröltsch wegen der Universalität der Anschauung, der Wärme
und Lebendigkeit der Überzeugung gerühmt. Seine Reformationsschriften
sind von anderer Art, aber ähnlichem Gewicht wie die Luthers, aber die
relative Wirkungslosigkeit der Theologie und Schriften des Erasmus im
Reformationszeitalter wird nicht erklärt. Sie liegt nach unserer Meinung
nicht zum wenigsten im Charakter des Erasmus, und der Sieg der Refor-
Nachrichten und Notizen II. 299
mation über den Humanismus ist in erster Linie der unendlichen Über-
legenheit der Persönlichkeit Luthers zuzuschreiben.
Der zweite Band, der die systematische christliche Theologie bringt,
wird für die Leser dieser Zeitschrift nicht das gleiche Interesse, wie der
erste haben. Wer sich aber von kompetenten Forschern über dieses Gebiet
informieren lassen will, wird hier reiche Belehrung finden. Vorzüglich
orientiert der klare Aufsatz von Tröltsch über das Wesen der Religion und
der Religionswissenschaft. Dann folgt die Darstellung der christlich-
katholischen Dogmatik von Joseph Pohle, die uns die ganze Geschlossenheit
des katholischen Systems zu lebendiger Anschauung bringt. Die christlich-
katholische Ethik hat Joseph Mausbach, die katholisch-praktische Theologie
Cornelius Krieg in eindrucksvoller, wenn auch etwas nüchterner Weise dar-
gestellt. Stark subjektivistisch gefärbt ist die geistvolle Skizze der
christlich-protestantischen Dogmatik von Herrmann, während Reinhold See-
berg die protestantische Ethik in überaus stoffreicher, gedrängter Dar-
stellung unter allseitiger Berücksichtigung der kontroversen Probleme be-
handelt hat. Die protestantisch-praktische Theologie ist einem Praktiker,
dem geistvollen Kanzelredner, Generalsuperirtendent Faber, zugefallen.
Die Zukunftsaufgaben der Religion und Religionswissenschaft werden in
einem Schlußaufsatz von Holtzmann, der ein stark subjektives Gepräge
trägt und nicht sehr optimistisch gestimmt ist, geschildert.
Grützmacher.
L. M. Larson: The King's household in England before the Norman
conquest. Madison, Wisconsin 1904. 155 S. (Bulletin of the University
of Wisconsin no. 100. History series vol. 1. no. 2).
Eine tüchtige Doktordissertation der Universität Wisconsin. Das Thema,
der Hofstaat der angelsächsischen Könige, wird in weitem Sinne erfaßt,
die Forschung auf sorgsame Quellenkritik gegründet. Das 1. Kapitel gibt
einen Überblick über die Quellen, die beiden folgenden und ein Teil des
7. Kapitels behandeln die Geschichte des königlichen Gefolges: der ältere
„Comitatus“, altgermanischen Ursprungs, die „gesiths‘‘, und ebenso der
jüngere, seit Ende des 7. Jahrhunderts nachweisbar, die „thegns“, lösen
sich allmählich beide vom Hofe los und entwickeln sich zu einer land-
besitzenden Aristokratie. Eine neue Epoche in der Geschichte der Gefolg-
schaft bildet König Knuts Garde, die „house-carles“, in deren Organisation
Wikinger, dänische und angelsächsische Einflüsse nachgewiesen werden.
Der Schlachttag von Senlac (Hastings) gab ihr den Todesstoß. — Der übrige
Teil der Schrift ist größtenteils Untersuchungen über die Hofbeamten ge-
widmet: „the king's reeve, praefectus regis“, dem merovingischen Haus-
meier analog, doch an Bedeutung nicht vergleichbar; Schenk, Kämmerer,
Seneschall, im 10. Jahrhundert die einzigen Würdenträger des angelsäch-
sischen Hofes; Marschall, dessen Amt statt auf fränkischen Ursprung, wie
gewöhnlich angenommen, vielmehr auf dänischen zurückgeführt wird;
schließlich eine Reihe niederer Hofbeamte und Diener. Das 6. Kapitel:
über die geistlichen Würdenträger bei Hofe, führt auf die Frage nach der
Entstehung der angelsächsischen Kanzlei und wird auch für Diplomatiker
Zu?
300 Nachrichten und Notizen IlI.
von Interesse sein; die Kanzlei wird für die Zeit Eduards des Bekenners
als vorhanden nachgewiesen. Im 9., dem Schlußkapitel, sucht L. nach
einem gedrängten Überblick über die festländischen germanischen Hof-
haltungen darzutun, daß nordische, fränkische und normannische Einflüsse
den englischen Hof seit dem 10. Jahrhundert (Aethelstan) so stark umge-
bildet hatten, daß die normannische Eroberung keine wesentlichen Än-
derungen mehr hervorbringen konnte.
Rom. À. O. Meyer.
In den Mitteilungen des Vereins f. Gesch. d. Stadt Nürnberg 17,
S. 319—339 veröffentlichte E. Mummenhoff einen Artikel über ‚die
älteste Stadtbefestigung Nürnbergs“, eine scharfe Entgegnung auf Angriffe
und Ansichten Rietschels in dessen Buch „Das Burggrafenamt“ S. 107—121.
— Am rechten Ufer der Pegnitz liegt die Burg, zwischen Burg und Fluß
die Sebaldus-, am linken Flußufer die Lorenzstadt. Früher hatte man stets
allgemein angenommen, daß das unmittelbar unterhalb der Burg gelegene
Sebaldusviertel die älteste städtische Siedelung, zugleich auch die zuerst
mit einer Mauer umgebene, daß das Lorenzviertel als Neustadt erst später
hinzugekommen sei. Rietschel dagegen glaubte durch seine Forschungen,
durch welche „auf die Entstehung der Stadt Nürnberg ein völlig neues Licht
fällt“, mit voller Gewißheit nachgewiesen zu haben, daß die Sebaldusstadt
lange Zeit nur ein dorfartig gebauter Burgflecken, eine unbefestigte Vor-
stadt, daß dagegen die Lorenzstadt eine planvoll angelegte Marktsiedelung,
demnach in alter Zeit der einzige Mittelpunkt des bürgerlichen Lebens von
Nürnberg gewesen sei. Diesem neuen, wie Rietschel sagt, „der bisherigen
Lehrmeinung widersprechenden, aber meines Erachtens völlig zweifellosen
Resultate“ tritt Mummenhoff mit einer überlegenen Lokalkenntnis, mit
voller Beherrschung der lokalgeschichtlichen Quellen und mit kritischer
Schärfe entgegen. Er weist schlagend die Irrigkeit der Voraussetzungen
Rietschels nach. Die Meldungen über bürgerliches Leben in der Sebaldus-
stadt sind älter als die über das Lorenzviertel, die Behauptung, daß die
älteren Stadtpläne auf einen Unterschied dorfartiger und stadtartiger
Siedelung hinweisen, nicht zutreffend usw. Mummenhoff beklagt sich am
Schlusse über den „überlegenen, um nicht zu sagen hochfahrenden Ton‘
Rietschels, ja er legt Verwahrung dagegen ein, daß seine Wahrheitsliebe
bezweifelt wurde. Ich meine, das letztere ist nicht geschehen, ist jeden-
falls vom Verfasser nicht beabsichtigt gewesen. Die Form der Polemik
ist allerdings nicht angemessen, und es wäre im allgemeinen zu wünschen,
daß in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen ein minder selbstbewußter
und den Gegner nicht verletzender Ton angeschlagen würde. G. S.
Friedrich Techen, Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig,
Duncker & Humblot, 1906. Hansische Geschichtsquellen, N. F. Bd. 3.
Der neue Band der Hansischen Geschichtsquellen schließt sich den
früheren in der Qualität der Arbeit würdig an. Wir besitzen außer diesen
hansischen Publikationen zur Geschichte des Lebens in mittelalterlichen
Städten wenige, die mit solcher Liebe zur Vaterstadt und zugleich mit
Nachrichten und Notizen Il. 301
solcher Kenntnis des kulturhistorischen Stoffes, sowie der Geschichte der
Stadt und des Kreises, dem sie entstammen, gearbeitet sind. Man kann
darüber streiten, ob es wirklich angebracht ist, bei dem Vorhandensein
so vortrefflich lesbarer Kompilationen, wie es die Wismarer Bürger-
sprachen sind, deren Inhalt in so weitgehendem Maße in der Form
einer nach Materien geordneten Einleitung dem Versuch einer Ausschöpfung
zu unterziehen. Ich kann nicht anders, als das Beispiel der Züricher
Stadtbücher für nachahmenswerter zu halten, denn es wird meines Er-
achtens immer unmöglich sein, die gewaltigen Gebiete, die ja fast das
ganze Leben der mittelalterlichen Stadt umfassen, erschöpfend auszuziehen.
Es kommt hinzu, daß eine solche Darstellung stets und zwar um so mehr,
je weiter der Editor auf diesem Wege der vorläufigen Darstellung geht,
ein stark aphoristisches Gepräge erhält. Nebeneinander wird Wichtiges
und Unwichtiges mit gleicher Hingebung behandelt, und nie wird eine
wirklich erschöpfende und zugleich für weitere Kreise lesbare Darstellung
daraus. Und dem Forscher wird die selbständige Bearbeitung des Stoffes
doch nicht erspart. Das Ziel der Hervorhebung des Wichtigen wird viel
eher und leichter erreicht, wenn gute Sachregister die Edition erschließen.
Ich will gerne hervorheben, daß solche Editionsarbeit allerdings eine starke
Resignation des Editors voraussetzt. Die Register sind nun in diesem
Fall ganz vortrefflich gearbeitet. Wir stehen daher bei dieser Ausgabe
vor einem embarras de richesse. Bei dieser Sachlage bleibt meines Er-
achtens daher besonders zu bedauern, daß die Einleitung über die sich
aufdrängenden rechtshistorischen und wirtschaftsgeschichtlichen Fragen
keine zusammenhängenden Darlegungen bietet. Die Einleitung enthält
Antiquitäten, aber keine Behandlung von Problemen. In dieser Beschränkung
ist die neue Ausgabe des zu großem Teil bereits bekannten Stoffes dank-
bar zu begrüßen.
Danzig-Longführ. Carl Mollwo.
Dr. jur. Ernst Moll, Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten
von Amerika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompromiß von 1850.
Zürich, Schultheß & Ce 1905. 209 S.
Die Schrift bildet die N. V der „Zürcher Beiträge zur Rechtswissen-
schaft", herausgegeben von Mitgliedern der rechts- und staatswissenschaft-
lichen Fakultät der Universität Zürich. Sie verdient auf das freundlichste
willkommen geheißen zu werden. Auf knappem Raum gibt sie ein ungemein
anschauliches Bild von dem Entwicklungsgang des großen transatlantischen
Bundesstaates. Wie ist das Verhältnis zwischen der Union als Gesamtheit
und den einzelnen Staaten, aus welchen sie zusammengesetzt ist, begrifflich
zu fassen?, das scheint die Frage zu sein, um die sich alles dreht. In
Wirklichkeit ist es natürlich eine Machtfrage, die auch als solche schlieB-
lich ihre Entscheidung gefunden hat. In der Vorbereitungszeit aber, wo
erst noch geworben wird um Macht und Anhängerschaft, ist es beiderseits
eine Hauptaufgabe, dem eignen Standpunkt die Vorherrschaft zu sichern
durch die Klarheit seiner Anschauungen und die zwingende Kraft seiner
Schlußfolgerungen. Diesen geistigen Kampf schildert hier der Verfasser in
302 Nachrichten und Notizen II.
trefflicher Weise. Er stellt uns nacheinander die Männer vor, die in erster
Linie gekämpft haben, und zeichnet ihre Art mit kurzen kräftigen Strichen.
In zahlreichen wohlgewählten Zitaten führt er sie redend ein. Das ist alles
mit einer gewissen Anspruchslosigkeit, aber mit sehr guter sachlicher
Wirkung gemacht.
Wenn es sich um das Verstündnis unserer eigenen Staatsentwicklung
handelt, so haben wir besonders dankbar zu sein für jede Arbeit, die ge-
eignet ist, uns das nordamerikanische Staatswesen näher zu bringen, denn
äußerliche Anschauungen und blindes Nachbeten haben hier schon großen
Schaden angerichtet. Wenn man hier sieht, wie die ganze Frage darauf
hinausläuft: haben die souveränen Völker der Einzelstaaten sich vertrags-
mäßig verbunden oder hat das souveräne Volk der gesamten Union sich
organisiert — dann ergibt sich sofort, daß so die Frage zwischen Bundes-
staat und Staatenbund bei uns in Deutschland überhaupt nicht formuliert
werden kann. Die Idee des deutschen Volkes als des Gesamtsouveräns
ist gänzlich ausgeschlossen; wir stehen eben nicht auf dem Boden der
Volkssouveränität. Wenn man dafür nun Ersatz zu bieten glaubt durch
die Betonung der juristischen Persönlichkeit des Reichs oder durch eine
mystische höhere Einheit, die durch die Verschmelzung der Einzelsouveräne
sich „genossenschaftlich“ ergübe, so sind das Versuche mit untauglichen
Mitteln. Die Wahrheit ist und kann bei uns nichts anderes sein als der Bund.
Verfasser verspricht am Schlusse eine weitere Abteilung seiner Arbeit,
die wesentlich den Sezessionskrieg und die Neugestaltung der Union be-
handeln wird. Wir sehen ihr mit Interesse entgegen. O. Meyer.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der o Prof. für Geschichte Dr. Erich Marcks
und der o. Prof. für Nationalökonomie Dr. Karl Rathgen in Heidelberg
folgen einem Rufe an die Wissenschaftliche Stiftung in Hamburg. Der
0. Prof. der Geschichte Dr. Hermann Oncken in Gießen wurde als Nach-
folger von Erich Marcks nach Heidelberg, der ao. Prof. für Geschichte
Dr. Gustav Beckmann in München als ao. Prof. nach Erlangen, der
ao. Prof. für Geschichte Dr. Georg Preuß in München als ao. Prof. nach
Breslau, der Titularprof. Dr. Willy Ule in Halle als ao. Prof. für Geo-
graphie nach Rostock und der Prof. der Nationalökonomie an der Akademie
in Posen Dr. M. Gebauer als ao. Prof. nach Greifswald berufen.
Der Titularprof. Dr. Daenell in Kiel wurde zum ao. Prof. für mittlere
und neuere Geschichte und der Privatdozent Dr. Paul Meyer in Berlin
wurde zum ao. Prof. für deutsche Rechtsgeschichte ernannt.
Der Privatdozent in Kiel Dr. Max Eckert folgt einem Rufe als Prof.
der Geographie au der Technischen Hochschule in Aachen.
Es habilitierten sich: Der Direktor am Schlesischen Museum für Kunst-
gewerbe und Altertümer in Breslau Dr. H. Seeger (Prähistorische Archäo-
logie) in Breslau, Dr. Rudolf Zeller (Völkerkunde) in Bern, Dr. G. Graf
Vitzthum v. Eckstädt (Kunstgeschichte) in Leipzig. Der bisherige
Privatdozent für Kirchengeschichte an der katholisch-theologischen Fakultät
in Straßburg Dr. J. Schmiedlin siedelte nach Münster über.
Nachrichten und Notizen II. 303
Archive und Bibliotheken: Der Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek
in Dresden Prof. Dr. Konrad Häbler folgt einem Rufe als Oberbibliothekar
an die Königliche Bibliothek in Berlin. Archivrat Dr. Bruno Krusch in
Breslau wurde zum Direktor des Staatsarchivs in Osnabrück, Dr. E. Gritzner,
bisher Hilfsarbeiter am Weimarer Archiv, zum Archivassistenten am kais.
Bezirksarchiv Metz ernannt.
Todesfälle. Am 16. April starb in Stuttgart im Alter von 70 Jahren
der frühere Konservator der württembergischen Kunst- und Altertums-
denkmüäler, Oberstudienrat Dr. Eduard Paulus.
Am 1. Mai starb in Lübeck der Staatsarchivar Prof. Dr. P. Hasse im
Alter von 62 Jahren. Er war der Bearbeiter der Schleswig-Holstein-Lauen-
burgischen Regesten und Urkunden, welche in drei Bänden in den Jahren
1886 bis 1896 erschienen sind. Von seinen sonstigen Arbeiten heben wir
noch die Untersuchungen über das Schleswiger Stadtrecht (1880) und die
Quellen des Ripener Stadtrechte (1883) hervor.
Am 10. Mai starb in Bonn, 67 Jahr alt, der o. Prof. des deutschen u.
rheinischen Zivilrechts Geh. Justizrat Dr. Hugo Loersch, bekannt als
Herausgeber der Weistümer der Rheinprovinz, von denen der erste Halb-
band in den Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
vorliegt, und als Verfasser der Untersuchung über den Ingelheimer Oberhof
(1885). Auch die Untersuchung über das falsche Diplom Karls d. Gr. und
Friedrichs I. für Aachen stammt von ihm.
Ervwiderung. !
Herr Prof. v. Amira hat im letzten Oktoberheft dieser Zeitschrift
meinem Buch über die isländische Regierungsgewalt eine äußerst abfällige
Besprechung gewidmet. Ich glaube zunächst feststellen zu können, daß
seine Ausstellungen nicht im Nachweis einzelner konkreter Fehler oder
Irrtümer bestehen, daß es sich vielmehr fast ausschließlich um Differenzen
in allgemeinen Anschauungen handelt. Sodann lege ich Gewicht darauf,
daß sich unsere Differenzen weit weniger auf dem Gebiet der speziell alt-
nordischen als auf dem der gemeingermanischen Rechtsgeschichte bewegen.
Über die Gründe der Differenzen kann ich hier nur einige ganz kurze An-
deutungen machen. Der wichtigste Punkt betrifft den Gebrauch, den ich
von den isländischen Geschichtsquellen mache. Bisher hat man diese nur
zur Ergänzung der Rechtsquellen, als Belege für eine frühere Entwicklungs-
stufe des Rechts oder für ein abweichendes Gewohnheitsrecht herangezogen.
Soweit es sich lediglich um die Feststellung der geltenden Rechtsnormen
handelt, ist damit der Gebrauch jener Quellen auch wirklich erschöpft.
Allein sie lassen sich noch nach einer anderen Richtung verwerten. Sie
vermögen Aufschluß darüber zu geben, inwieweit die geltenden Rechts-
vorschriften auch tatsächlich befolgt wurden, inwieweit also die Praxis des
Lebens zu der Theorie der Rechtsordnung stimmte. Ich erblicke darin im
! Herr Prof. v. Amira teilt uns mit, daß er auf eine Anwort ver-
zichtet. Die Redaktion.
304 Nachrichten und Notizen UI.
Gegensatze zu v. Amira ein Problem von recht erheblicher Tragweite.
Gewiß ist es eine „Binsenwahrheit“, daß die Rechtsnormen oft nicht inne-
gehalten werden, aber nicht selbstverständlich ist das Maß, in dem sich
die Praxis von der Theorie entfernt, und ich sollte meinen, daß dessen
Feststellung auch rechtegeschichtlich nicht ganz ohne Interesse wäre. Oder
wäre es etwa gleichgültig, wenn sich herausstellen sollte, daß das Leben
der alten Isländer sich faktisch wesentlich anders gestaltet hat, als man
von unserm modernen Standpunkt aus nach ihren Rechtsquellen annehmen
sollte, weil sie es eben mit der Befolgung ihrer Rechtsnormen weit weniger
zenau nahmen als wir es heutzutage gewohnt sind? Daß diese Frage einen
wesentlichen Teil meiner Untersuchungen bildete, muß meinem Kritiker
ganz entgangen sein. Das ergibt sich erstens daraus, daß er mir einen
schweren Vorwurf daraus macht, daß ich die Geschichtsquellen vor den
Rechtsquellen bevorzuge; wo es doch keiner weiteren Ausführung bedarf,
daß für meine Zwecke die Ges hichtsquellen durchaus in erster Linie in
Frage kommen mußten. Zweitens aber daraus, daB er meine Behauptung,
der faktische Einfluß der lögretta sei wahrscheinlich ein geringer gewesen,
aus den Rechtsquellen zu widerlegen sucht, wo es sich doch gerade um
die Frage handelt, ob und inwieweit man aus den Rechtsquellen Schlüsse
für das praktische Leben ziehen darf.
Ein weiterer Differenzpunkt zwischen meinem Kritiker und mir scheint
mir darin zu bestehen, daß v. Amira immer noch das germanische Recht
mehr oder weniger rein vom Standpunkt der romanistischen Doktrin aus
beurteilt und alle Begriffe und Vorstellungen ablehnt, die dem römischen
oder modernen Recht unbekannt sind. Es sind das die Nachwirkungen der
Theorie vom römischen Recht als der ratio scripta, einer Theorie, die un-
bewußt dem Verständnis des germanischen Rechts so oft im Wege gestanden
hat. Der dritte Differenzpunkt betrifft die Glaubwürdigkeit der Isländer-
sagen; hier hoffe ich meine abweichende Anschauung gelegentlich ausführ-
licher begründen zu können. Alle weiteren Differenzpunkte treten diesen
dreien gegenüber durchaus in den Hintergrund. Ich kann zum Schlusse
nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß man auf isländischer Seite
wesentlich anders über mein Buch denkt als Herr v. Amira; es ergibt sich
das mit aller nur wünschenswerten Deutlichkeit aus der Besprechung von
Professor Valtýr Gudmundsson im laufenden Jahrgang der Zeitschrift
„Eimreidin“ sowie auch aus der von Professor Finnur Jänsson in Nordisk
tidsskrift for filologi ‘XV.
Hamburg. F. Boden.
305
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft
im früheren Mittelalter.
Von
Gerhard Seeliger.
IH. Zur Organisation der fränkischen Grundherrschaft.
1. Römische und germanische Grundherrschaft.
„Ihre Sklaven“, erzählt Tacitus, Germania c. 25, von den
Germanen, „verwenden sie nicht nach römischer Art, indem sie
ihnen innerhalb des Hausgesindes verschiedene Dienste zuweisen,
vielmehr hat jeder Sklave eine eigene Wohnung, liefert wie ein
Kolone ein bestimmtes Maß Getreide oder Vieh oder Zeug und
ist nur in der Art dienstbar, während alle übrigen Dienste im
Hause Gattin und Kinder des Germanen verrichten.“
Damit sind die Anfänge einer grundherrlichen Bildung in
der Zeit vor dem Dasein des privaten Grtundeigentums charak-
terisiert, einer Bildung, die der späteren Entwickelung die eigen-
tümliche Richtung anwies: eine Eigenwirtschaft von geringer
Ausdehnung, dagegen ausgebreitetes Kolonat.
Der Unterschied zwischen den germanischen und römischen
Der erste Artikel ist bereits Hist. Vierteljahrschr. 1905 S. 305 ff.
erschienen. Es soll hier weder eine erschöpfende Darstellung noch eine
ausführliche kritische Auseinandersetzung versucht werden. Was ich an-
strebe, ist, einige Ausführungen meiner Schrift „Bedeutung der Grund-
herrschaft‘‘ 1903 zu ergänzen, die einen zu berichtigen, die anderen gegen
Angriffe zu verteidigen. Wenn ich im folgenden manches vorbringe, was
dem Kenner der Verhältnisse durchaus bekannt ist, so bitte ich das zu
entschuldigen. Ich bemühte mich, die Erörterungen in der Art zu fassen,
daß auch der in diesen Fragen nicht vollständig orientierte Historiker zu
folgen vermag; ich suchte überdies den Erörterungen einen einheitlichen
Zusammenhang zu geben, um eine brauchbare feste Grundlage für die
nachfolgende Behandlung einer hauptsächlichen Streitfrage: Auflösung der
Fronhofsverfassung und Entstehung der freien Leihen, zu gewinnen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 21
306 Gerhard Seeliger.
Verhältnissen bestand anfangs darin, daß den germanischen Un-
freien die Stellung von Kolonen im agrarischen Organismus zu-
kam, die römischen als Hilfskräfte der Eigenwirtschaft wirkten,
daß — es steht das im Zusammenhang und in Wechselwirkung —
bei den Germanen der, wenn man so sagen darf, herrschaftliche
Eigenbetrieb gering, bei den Römern der ältesten Kaiserzeit sehr
ausgedehnt war.! Reine Latifundienwirtschaft aber herrschte auch
bei den Römern nicht. War das Verhältnis der durch Sklaven
betriebenen Eigenwirtschaft zum Kolonatssystem in den beiden
ersten Jahrhunderten v. Chr. schwankend, so ist in der Kaiserzeit
eine stetige Verminderung des Latifundienbetriebes und ein Um-
sichgreifen der Kleinpacht wahrzunehmen. Eine Folge sozialer
Wandlungen, besonders auch eine Folge der Verminderung der
Sklaven.
Und so erfolgte im Laufe der ersten Jahrhunderte unserer
Zeitrechnung von einer Seite aus eine allmähliche Annäherung
der römischen an die germanischen Verhältnisse: auch Sklaven
der Römer wurden als Hintersassen angesiedelt, und vor allem,
die römischen Kolonen erhielten mehr und mehr eine Stellung,
die derjenigen der angesiedelten germanischen Sklaven ähnlich
wurde. Das erste Stadium der Entwickelung war, daß die Pacht
erblich wurde. Das ward im 3. Jahrh. erreicht, es entsprach den
Wünschen der Grundherrn ebenso wie denen der Kleinpächter.
Aber das schützte die Grundherrn nicht davor, daß die Pächter
das Verhältnis aufgaben und daß Mangel an Landbebauern eintrat,
es wurde als Gegenleistung für Erblichkeit das Gebundensein an
die Scholle verlangt. Zuerst hat das ein tatsächlicher Zwang,
dann eine gesetzliche Regelung bewirkt. Die glebae adscriptio,
noch im 3. Jahrh. nicht völlig anerkannt, erscheint im 4. Jahrh.
durchgeführt.” Inwieweit bei dieser Entwickelung, die aus den
römischen Verhältnissen heraus begehrt wurde, germanische Ein-
1 Dar leugnet W. Fleischmann, Altgerm. u. altröm. Agrarverhältnisse
(1906) S. 32. 52. 60. Aber schließlich kommt seine Darstellung doch darauf
hinaus, daß die Gutswirtschaften anfangs ausgedehnt waren und sich erst
nach und nach in kleine Pachtgüter auflösten. S. 53. 69.
3 Seeck, Untergang der antiken Welt 1°, 378f. u. 564 ff.
3 Hartmann, Gesch. Italiens 1, 16; Seeck 1, 578ff., Schulten, Die röm.
Grundherrschaft (1896) S. 93ff.; Fleischmann a. a. O. S. 97ff.; Bolkestein,
De colonatu Romano (Diss. Amsterdam 1906) p. 119 ff.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 307
wirkungen mitgespielt haben, mag zweifelhaft sein.! Sicher ist,
daß erst durch diese in der Kaiserzeit erfolgte Verschiebung die
Möglichkeit dafür geschaffen wurde, daß die Organisation der
römischen Grundherrschaften in allen wesentlichen und charak-
teristischen Zügen auf die germanischen Völker überging. Wie in
vielem, so ist auch hier nicht das Ursprüngliche und rein Römische,
sondern das durch germanische Elemente stark abgelenkte und be-
einflußte, daher dem Germanischen durch die geschichtliche Entwicke-
lung nahe gerückte Römische von den Germanen rezipiert worden.
Der römischen Grundherrschaft eigentümlich war schon seit
den Zeiten der Republik die Unterscheidung von Hofland (Sal-
land) und Pachtland (Kolonenland).?
Das Salland mit dem Gutshof und Schloß, der Villa im
engeren Sinne, dem Wohnsitz des Grundherrn selbst oder des
Oberpächters, ward von den unter einem Villicus stehenden
Sklaven bewirtschaftet.’ Das mit Kolonen besiedelte Pachtland
lieferte Abgaben an den Gutshof, leistete aber auch bestimmte
Arbeiten. Nicht allein die Familia, die Servi des Gutshofes, sondern
auch die Kleinpächter bildeten einen integrierenden Bestandteil
der gutsherrlichen Arbeiterschaft.*
Und dieser grundherrliche Organismus hob sich aus dem
normalen gesellschaftlichen Verband als besondere Einheit heraus:
alle Grundherrschaften waren exemt vom Municipalen. Obschon nur
die kaiserlichen Güter Hoheitsrechte, eigene Jurisdiktion, Patri-
monialgerichtsbarkeit besaßen’, so war doch auch die Befreiung
von der Municipalität ein bedeutsames, der Grundherrschaft an sich
eigentümliches Moment, welches alle Grundhörigen einerseits in ein
starkes Verhältnis der herrschaftlichen Abhängigkeit, andererseits in
ein wichtiges Verhältnis der Freiheit von staatlichem Druck brachte.
Der mittelalterliche Rechtssatz „Luft macht frei“, der für die Stadt-
bewohner galt, konnte daher von neueren Gelehrten für die der
spätrömischen Grundherrschaft Unterworfenen angewendet werden.®
LI
E? *
1 Besonders betont von Seeck S., 404f. 583. Vgl. auch Fleischmann
S. 98. Dagegen Bolkestein S. 140.
2 Schulten S. 60 bezieht Varro I, 17, 2 auf den Gegensatz von Hof-
und Pachtland. Vgl. Schulten 59 ff. 82.
3 Schulten 53 ff. * Schulten S. 98; Seeck 1, 383; Hartmann 1, 12f.
6 Schulten 107 f.
° M. Weber, Röm. Agrargeschichte S. 264; Schulten 109.
21°
308 Gerhard Seeliger.
Die römische Organisation der Grundherrschaft hat unmittel-
bar auf das Mittelalter gewirkt. Und da der Großgrundbesitz
vielfach dadurch entstand, daß Fortschritte im einzelnen und im
kleinen gemacht wurden, daß zu dem Kleinbesitz sich Teile des
Kleinbesitzes hinzugesellten, so mußte Streulage das charakteristi-
sche Moment sein, Latifundienwirtschaft ausgeschlossen bleiben.
Auch da, wo größere geschlossene grundherrliche Gebiete durch
unmittelbar oder mittelbar auf den König zurückgehende Schenkung
entstanden waren, ist niemals einheitlicher Latifundienbetrieb an-
gewendet worden: die wirtschaftlichen und sozialen Voraus-
setzungen dafür fehlten. Auch hier ist nur ein kleiner Teil von
der Herrschaft selbst bewirtschaftet, der größere Teil als Leihegut
vergeben worden. Und so ist die der Organisation des römischen
(roßgrundbesitzes eigentümliche Gegenüberstellung von Herren-
land (Salland) und Leiheland auch in Deutschland anzutreffen.
Teils hatte die Entwickeluug der fränkischen und deutschen Ver-
hältnisse von selbst dahin geführt, teils hatte sie eine rasche
Aufnahme römischer Einflüsse ermöglicht.
Große Verschiedenheiten sind wohl zu beobachten. In welt-
lichen Grundherrschaften überwog vielleicht anfangs die mit Hilfe
der unfreien Hof- und Hausdiener betriebene Eigenwirtschaft,
während das Kirchengut von Anfang an größtenteils als Leihegut
ausgegeben und teilweise mit persönlich freien Hintersassen be-
siedelt war.! Da wo reicherer Besitz beisammen lag, konnte ein
Herrenhof als Mittelpunkt einer Eigenwirtschaft eingerichtet
werden, wo aber nur einzelne Hufen oder Hufenteile in verschie-
denen Ortschaften zerstreut lagen, da mußte man auf Gründung
einer Sallandwirtschaft verzichten.
Eingehend sind wir über die Verhältnisse der fränkischen
Grundherrschaft im 8. und 9. Jahrh. unterrichtet. Das, was uns
das Capitulare de villis über die Ordnung der königlichen Do-
mänen sagt, stimmt in allen wesentlichen Grundzügen mit dem
überein, was die wertvollen Überreste fränkischer Güterbeschrei-
bungen, was die großen westfränkischen Polyptychen des 9. Jahrh.,
was das Prümer Urbar, was die Traditionscodices und zahlreiche
Urkunden melden. So verschieden auch diese Quellen ihrem Zweck
nach sind, ihre Angaben stimmen durchaus überein.
! Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsg. 1, 358 ff.
Forschungen zur Geschichte der Grundberrschaft im früheren Mittelalter. 309
Die einzelnen Güter und Gutsteile einer Großgrundherrschaft
lagen ungemein zerstreut. Man werfe einen Blick auf die von
Meyer v. Knonau gezeichnete Karte, die uns die Lage des St. Galler
Grundbesitzes veranschaulicht!, man vergleiche die Lamprechts
Wirtschaftsleben beigegebenen Skizzen der Prümer Güter usw.,
man betrachte die kartographischen Übersichten, die Bossert über
die Lorscher, Weißenburger und Fuldaer Güter in Württemberg
geboten hat?, man wird finden: über zahlreiche Gaue, ja über
mehrere deutsche Stammesgebiete hin erstreckte sich manche
Großgrundherrschaft, hier in dichterer Geschlossenheit größere
Landbezirke, ganze Dorfmarken oder größere Teile dieser um-
fassend, dort nur aus einzelnen Hufen und kleinen Gutsteilen be-
stehend, die in buntem Durcheinander mit fremdem grundherrlichem
oder freiem Bauerngut gelagert waren. Überall aber ward die
einheitliche Zusammenfassung der grundherrlichen Kräfte dadurch
zu erreichen gesucht, daB Fronhöfe eingerichtet wurden oder —
wo Eigenwirtschaft nicht möglich oder nicht tunlich schien —
Zinshebestellen als Mittelpunkte des in weiten Bezirken zerstreuten
Großgrundbesitzes. Den Fronhöfen aber war nicht nur das in
mannigfacher Abhängigkeit stehende grundherrliche Land zuge-
wiesen, sondern auch die zahlreichen Leute, die mit ihrer Person
der Herrschaft zu Dienst oder Zins verpflichtet waren, ganz un-
abhängig vom Vorhandensein oder Fehlen herrschaftlichen Leihe-
landes. Denn von der Gewalt über Land ist die Gewalt über
Personen zu sondern, und die Dienste oder Zinse, die für em-
pfangenes Leiheland zu leisten waren, sind von denen zu unter-
scheiden, die allein von der persönlichen Untertänigkeit herrührten.
Man war sich im frühen Mittelalter dieser Unterscheidung wohl
bewußt. Sie zu treffen, ist für das Verständnis der herrschaft-
lichen Gewalt und ihrer Entwickelung unerläßlich. Zum Fronhof
gehörte Land, zum Fronhof gehörten Leute.
2. Das grundherrliche Gebiet.
[Dienendes und zinsendes Land.] Das Gut der Grundherr-
schaft ist in das von der Herrschaft selbstbewirtschaftete und ın das
als Dienst- oder Zinsgut ausgegebene zu scheiden. Inama-Sternegg
ee me —
1 Mitteilungen zur vaterl. Gesch. 13 (1872).
3 Württ. Geschichtsquellen IT (1895). Vgl. auch die Bemerkungen
Inama-Sterneggs 1, 299.
310 Gerhard Seeliger.
hebt mit Recht hervor: „Das Verhältnis der herrschenden zu den
dienenden Gütern steht immer im Vordergrund und ist auch bei
weitem dus ökonomisch wichtigste“. Wo man Grundbesitz
ökonomisch gliederte und in dem Maße, als man ihn gliederte,
bat man auf diesen Grundlagen gebaut. Die Fronhofsverfassung
ist die Folge dieser im fränkischen Zeitalter siegreich vordringenden
organisatorischen Grundsätze. Die Maßnahmen Karls d. Gr. haben
sie nicht erst geschaffen, sondern nur ihre Entwickelung gefördert
und dem Abschluß entgegengeführt.
Die „terra indominicata“ oder ,,salica“ war das um den Fronhof
zunächst gelagerte Herrschaftsland. Hier lebten die Knechte und
Mägde, welche haus- und landwirtschaftliche Arbeit zu verrichten
hatten, welche entweder im Hof der Herrschaft wohnten und
schlechthin Glieder des herrschaftlichen Haushalts waren oder, mit
Präbenden ausgestattet, eine gewisse wirtschaftliche Selbständig-
keit besaßen.
Das Dienst- und Zinsland läßt sich in zwei Gruppen sondern:
in volle Bauernstellen (Hufen) und in Hospitia, Accolae, Schupposen,
Curtiles, Sedilia u. dgl., das sind kleinere Stellen, die mitunter
erst in späterer Zeit durch Aufteilung von Hufen oder durch
Aufteilung der terra salica entstanden sein mochten, die aber schon
in der ersten Zeit begegnen, da uns über diese Verhältnisse der
Grundherrschaft überhaupt Näheres mitgeteilt wird. Das Schwer-
gewicht der Leistungen des dienenden Landes ruhte allerdings
stets auf dem Hufenland, hinter dem die anderen Teile an Be-
deutung weit zurückstanden.
Am dienenden Land sind indessen noch andere Unter-
scheidungen zu treffen.
In älterer Zeit treten häufig die mansi ingenuiles, litiles
und serviles gesondert auf. Anfangs entsprach diese Scheidung
sicher einer Verschiedenheit des persönlichen Standes der Hinter-
sassen. Aber schon im 9. Jahrhundert ist der Unterschied rein
dinglicher Art: Servi sitzen auf mansi ingenuiles, mansi serviles
befinden sich in der Hand von Ingenui? Der Unterschied be-
steht darin, daß die unfreien Hufen geringeren Umfang haben
1 Wirtschaftsgeschichte 1, 127.
? Das ist längst und allgemein anerkannt, schon von Guérard ein-
gehend begründet, von Waitz wiederholt usw. Vgl. z. B. Inama-Sternegg 1,
129. Erst in neuester Zeit traten wieder irrige Auffassungen hervor.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 311
und ungleich stärker mit Dienst belastet sind. Er besteht indessen
nur in einem Mehr oder Weniger, nicht in einer grundsätzlichen
Verschiedenheit der Belastung. Es dürfen daher nicht die mansi
serviles als Diensthufen, die mansi ingenuiles als Zinshufen
charakterisiert werden! Und wenn der anfangs bedeutsame
Unterschied schon dadurch verwischt wurde, daß der Stand der
Hufenbauer nicht der Qualität der Hufe zu entsprechen brauchte,
so traten im Laufe der Zeit die Unterschiede vollends zurück,
als die Bestimmungen über die Verpflichtungen der Hufen immer
individueller wurden und als andere Unterschiede in den Leistungen,
so z. B. Dienste mit Gespann oder nur Handdienste, maßgebende
Merkmale der Unterscheidung wurden. Im nachkarolingischen
Zeitalter ist die ältere Einteilung der dienenden Hufen voll-
ständig verwischt. Caesarius von Heisterbach, der das Prümer
Güterverzeichnis im 13. Jahrh. kommentierte, hatte für die Natur
der mansi ingenuiles kein Verständnis mehr?, das Mauersmünsterer
Hofrecht aber von 1143 verstand unter mansi ingenuiles etwas
ganz anderes als die Quellen des 8. und 9. Jahrhunderte.’
Noch eine andere Sonderung des fronhofshörigen Landes ist
von Wichtigkeit: die nach der Natur der Leistung zu treffende
Unterscheidung zwischen dem eigentlichen dienenden und dem
zinsenden Land. In den westfränkischen Polvptychen ward diese
Gegenüberstellung mitunter scharf betont, die „terra censalis“,
welche Geldzinse einbrachte, von den Hufen und kleineren Guts-
stücken, die auch mit Dienstleistungen belastet waren, klar und
bestimmt unterschieden.* Dabei ist zu bemerken: auch Hufen
konnten als reines Zinsland ausgegeben, auch kleine Grundstücke
mit Dienst belastet sein. Der nach der Art der Belastung zu
treffende Unterschied hat an sich mit der Gegenüberstellung von
! Vgl. Heck in Viertelj. f. Sozial. u. Wirtschaftsg. IV, S. 852 ff.
3 Mittelrh. UB. 1, 144 N. 1.
3 Schöpflin, Alsatia dipl. 1, 227.
* Seeliger, Grundherrschaft, 8. 88. 42. Vgl. Pol. Fossatense c. 8. 5. 14
(Guérard Pol. Irmin. 2, S. 284, 287); Pol. Sith. 18. 18. 20 (ebd. 8. 400. 402.
403). Auch Prüm. Urbar L, S. 178 „de terra censita“. Im Pol. Irmin.
werden ,smanses censiles‘' jene Hufen genannt, von denen Geldzinse ge-
leistet wurden. Aber Dienste konnten dazukommen, XXI 78. 98; VII
76—79. Vgl. auch VII 6. XIII 99. Über die „terra censalis vgl. Guérard,
Pol. Irmin. (1844) 1, 500—502. Allerdings halte ich nicht alle Bemerkungen
für zutreffend.
312 Gerhard Seeliger.
Hufen und anderem herrschaftlichen Land nichts zu tun, obschon
der Natur der Sache nach in den Gebieten der Grundherrschaft,
in denen ausgedehnter Sallandbetrieb herrschte, die Hufen anfangs
als Hauptträger landwirtschaftlicher Arbeit wirkten. Aber auch
da sind nicht nur einzelne kleinere Teile des herrschaftlichen
Gebietes als reines Zinsland behandelt, sondern auch Hufen.
Unter fünf Hufen, die Prüm zu Elsaffe besaß, leisteten vier neben
Zinsen auch Dienste, während eine nur 5 Sol. zahlte! Von den
in Puzieux und dessen Nachbarschaft verzeichneten Hufen ward
eine halbe ausgenommen, die nur 2 Sol. zahlte? In Tavigny sind
neben Diensthufen auch eine Vollhufe zu 12 Dn., eine Viertel-
hufe zu 3 Dn. und kleinere Zinsgrundstücke; zu Lüxheim
1 Hufe mit 3 Bol: zu Kerpen 1 mit 5 Sol., zu Dreyse eine
mit 4 Sol, zu Duisburg zwei mit je 3 Sol. usw.’
Es mögen gar mannigfache Gründe gewaltet haben, die über
die Art der Belastung herrschaftlicher Grundstücke entschieden:
wirtschaftliche und topographische, persönliche und rechtliche
Erwägungen und Rücksichten. Oft waren die bei der Schenkung
gestellten Bedingungen zu erfüllen und der Zinscharakter eines
Gutes zu beachten, auch wenn eine Belastung mit Dienst er.
wünscht gewesen wäre. Oft blieben persönliche Momente maß-
gebend. Stets mußte die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit be-
achtet werden. Einzelne Grundstücke, in weiter Entfernung von
einem herrschaftlichen Fronhof, in einem Gebiet, wo keine terra
salica vorhanden war, wurden von Anfang an als zinsende
Güter eingerichtet. Das kam nicht allein in einzelnen Fällen
vor, das mußte mitunter in weiteren Gebieten Anwendung finden.
Das Stift Werden z. B. besaß am Ende der karolingischen Periode
um Friemersheim 150 Hufen auf einer Fläche von etwa 31, Quadrat-
meilen, während in Westfalen etwa 450 stiftische Hintersassen
auf 250 Quadratmeilen zerstreut saßen und während dort in einer
Bauernschaft meist nur ein oder zwei zinspflichtige Bauerngüter
lagen. Begreiflich ist es daher, daß in Friemersheim die Groß-
grundherrschaft Werden einen gutswirtschaftlichen Betrieb or-
—
1 LXVI S. 180 „ex his est mansus I, qui solvit solidos 5 et nullum
aliud servitium facit.“
3 XLII. XLIII S. 165: qui solvit solidos II et non facit aliud servitium.
3 XLVII. LXXXVI. LXXXVII. XCV. XCVII (et nichil aliud solvit).
Vgl. noch XXVIIf. XXXIV. XXXV. XL. XCIX. C. CI. CXVII.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 313
ganisiert hatte, d. h. ausgedehnte Salländer besaß, die mit Hilfe
der unfreien Hofleute und der dienstpflichtigen Hufenbauern be-
wirtschaftet wurden, daß dagegen in Westfalen gutswirtschaft-
licher Eigenbetrieb nicht existierte, die Grundherrschaft sich
vielmehr nur aus zinspflichtigen Bauerngütern zusammensetzte.
In Westfalen begegnet daher zunächst keine Fronhofsverfassung,
sondern es fand eine Zuweisung der abhängigen Güter an Hebe-
ämter statt, hier brachte auch die Einführung der Fronhofs-
verfassung im 10. Jahrh. nicht beträchtlichen Sallandbetrieb,
hier blieb der Fronhof „im wesentlichen nur Einhebestelle für
die bäuerlichen Lieferungen“!
Der Unterschied zwischen dienendem und zinsendem Land
ist gewiß tiefgreifend. Der Bauer, der seiner Herrschaft jährlich
einige Denare oder Solidi zahlte, sonst aber kein anderes Servitium
zu leisten hatte, war naturgemäß dem herrschaftlichen Fronhof
ganz anders verbunden als derjenige, der nicht allein mannigfache
Naturalien lieferte, sondern fortgesetzt an der Bestellung des
herrschaftlichen Ackers beteiligt und zu verschiedensten be-
stimmten wirtschaftlichen Arbeiten verpflichtet war.
Indessen handelt es sich nicht einfach um den schroffen
Gegensatz zwischen einer mit vollem Dienst belasteten unfreien
Hufe und einem zu einmaligem jährlichem Geldzins verpflichteten
Zinsland — gleitende Übergänge sind vielmehr allenthalben zu
beobachten. Trat der die Persönlichkeit des Hufners stark be-
drückende Dienst der mansi serviles schon bei den mansi litiles
und ingenuiles etwas zurück, so wurde vielfach die Forderung
des Dienstes noch mehr beschränkt und das Schwergewicht auf
den Zins gelegt. In mannigfachster Art sind hier Bestimmungen
getroffen und nach verschiedenen Gebieten und nach Personen
abgetönt worden. Von der völlig dienstfreien Zinshufe bis zum
dieustbelasteten mansus servilis läuft eine Linie fortgesetzter
Übergänge ?.
1 Kötzschke, Studien z. Wirtsch. Werden S. 7f. 57. Schon Inama-
Sternegg 1, 306 N. 4, 326, 361 hab die Unterschiede hervorgehoben.
? In meinen Untersuchungen vom Jahre 1903 habe ich das nicht ge-
nügend beachtet. Die in den Polyptychen öfter hervorgehobene „terra
censalis‘“ veranlaßte mich, Land im engeren und im weiteren Gutsverband
zu unterscheiden. Das mag hingehen, aber mit einer solchen Unterscheidung
ist nicht viel gewonnen.
314 Gerhard Seeliger.
Und dazu kam noch, daß Zins und Dienst in gleicher Weise
als rein dingliche Last angesehen wurden, daß es der Herrschaft
in erster Linie nur um Genuß der von den Hufen zu leistenden
Arbeit zu tun war, daß der Hufenbauer nicht selbst fronen mußte,
daß er einen Knecht schicken konnte. Ja, manche Bestimmungen
setzen es voraus, daß der Hufner Knechte hat und diese zum
Herrschaftsdienst entsendet. So wird im Prümer Urbar (VII)
unter den vielen Dienstverpflichtungen eines mansus servilis auch
die angeführt: „ad fenum et in messem mancipia lI“. Das und
ähnliches begegnet öfter.!
Wenn schon solche Nachrichten auf ständige Hilfskräfte der
Hintersassen weisen, so zeigt die weitere Betrachtung, daß manche
im Fronhofsverband stehende Wirtschaft einen Aufflug nehmen
und einen bäuerlichen Großbetrieb, ja einen Betrieb mit teil-
weise herrschaftlicher Wirkung nach unten hin entfalten konnte.
In Giesdorf hielt z. B. Einer drei dienende Hufen von Prüm
(IV); in Hersdorf 6, (IID); in Wallersheiin und Büdesheim
je eine (VI); in Munzevelt sechs (X) usw. Mögen auch solche
Nachrichten über die Anhäufung des Besitzes in der Hand
Eines manchmal so aufzufassen sein, daß diese Hufen mit den
vermerkten Zinsen und Diensten dem Beliehenen überwiesen
wurden?, in anderen Fällen sind doch zweifellos Dienste und Zinse
als fortdauernd dem herrschaftlichen Fronhof zukommend gemeint.’
Es ist für das Verständnis der wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnisse von Wichtigkeit zu wissen, daß schon in karolin-
gischer Zeit innerhalb des Fronhofsverbandes eine nicht geringe
wirtschaftliche Beweglichkeit möglich war, daß auf der einen
Seite die Hintersassen in ihrer wirtschaftlichen Leistung unter
das Durchschnittsmaß herabsinken, ja mitunter ihr Land auf-
geben mußten, daß aber auf der andern manche kräftig empor-
strebten und daß sich innerhalb der Herrschaft gleichsam Unter-
herrschaften der Hintersassen entwickeln konnten.
1 Vgl. noch Prümer Urbar VI. X. XX. XXII XXII XXXI. XXXII.
XC. CIV. CXIII CXVII.
3 So wenn es z. B. heißt LXXII: Ex supradictis mansis tenet pres-
biter mansus V. solvunt ei ut supra et serviunt. Manchmal ist es nicht
deutlich, welche Art der Überweisung stattgefunden hat.
3 So heißt es: XXII „sunt ibi scararii IIII qui tenent ex his mansis
dictis VII qui omne servicium faciunt sicut superiores“, :
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 315
Das gesamte herrschaftliche Land, welches nicht kriegerischen
und politischen, sondern wirtschaftlichen Zweckeu diente und im
herrschaftlichen Fronhofsverband stand, wurde in dreifach ver-
schiedener Art ökonomisch genutzt, es wurde entweder auf Rech-:
nung der Herrschaft bewirtschaftet oder von Hintersassen be-
sessen, welche Zinse und Dienste leisteten, oder es war Leihe-
land, das nur Zinse einbrachte. So ergeben sich drei Gruppen:
1. Herrenland, 2. dienendes Land, 3. Zinsland.
k
* k
[Herrschaft ohne Grundeigentum.) Noch eins bedarf der
näheren Erörterung. Schon im 8. und 9. Jahrh. sind Bezirke
herrschaftlicher Gerechtsame bezeugt, die nicht mit den Grenzen
der Grundherrschaft übereinstimmten: fremdes Land innerhalb,
Grundeigentum der Herrschaft außerhalb dieser Bezirke.
Wenn im Reimser Polyptychum „forenses“ oder „forastiei“ als
solche herrschaftliche Leute erwähnt werden, die außerhalb der
Villa wohnen,! so könnte man hierin bloß topographische Hinweise
sehen. Daß es sich aber um etwas andres und Bedeutsameres
handelt, lehren andere Nachrichten. Im Polyptychum Irminos
werden die gleichen Leute „forasmitici“ genannt und den „in-
framitici“ gegenübergestellt? Es sind demnach die „forenses“
jene Herrschaftsleute, die „foras mithio“ wohnen, d. h. außerhalb
eines Bezirkes der herrschaftlichen „mithio“. Und dasselbe gilt
von der „terra forastica“, deren mitunter gedacht wird.’
In Übereinstimmung mit diesen Meldungen stehen die Aus-
sagen des Prümer Urbars.
Die Leistungen der zum Fronhof Villance gehörigen Leute,
die kein herrschaftliches Land innehatten, wurden in der Art
unterschieden, daB von den Mitgliedern der Stiftsfamilia, die
„ìnfra potestatem nostram“ wohnten, Abgaben und Dienste, von
denen „foris potestate nostra“ nur 15 Denare gefordert wurden,
während die weiblichen Mitglieder der Familia, unabhängig von
ihrem Wobnsitz innerhalb oder außerhalb der herrschaftlichen
„potestas“, das gleiche zu leisten hatten‘ Fremde aber, die
1 Vgl. unten S. 326 f. 3 Pol. Irmin. IX. 300. 301. 802.
3 Pol. $. Rem. V 1; XIV 2. 6; XXII 47; XXVI 18. 22; XVIII 1
(terra forensis).
* Es ist zweifellos zu lesen: abse femine ex nostra familie, sive infra
potestate nostra sint sive extra (statt extranea).
316 Gerhard Seeliger.
sich innerhalb der Prümer Potestas niedergelassen hatten, mußten
bestimmte Abgaben und Dienste verrichten.!
Wir ersehen, daß zum Prümer Fronhof Villance ein räumlich
geschlossenes Herrschaftsgebiet gehörte, das sich nicht mit dem
Prümer Grundeigen deckte. Innerhalb dieses Bezirkes lag Land,
das nicht Prümer Eigentum war — vielleicht besaß schon da-
mals die Abtei St. Hubert in Villance jenes Gut, das sie 1053
an Prüm abtrat? Außerhalb des Bezirkes wohnten Prümer Leute,
die dem Fronhof verbunden waren. Alle innerhalb der „postestas“
Niedergelassenen aber, auch die der Prümer Herrschaft nicht Zu-
gehörigen, waren zu Frondiensten angehalten. — Damit stimmt
eine andere Stelle des Prümer Urbars überein, die berichtet, daß
jene Frauen einer Villa, welche von Prüm kein Land haben, aber
auf einem Eigengut sitzen, eine Weinabgabe entrichten müssen.’
Potestas ist im Prümer Urbar das, was im Polyptychum
Irnıinos „nithio“ genannt wurde, „potestas“ ist territorialisierte
„mithio“. Diese geschlossenen Bezirke sind Bezirke der herr-
schaftlichen Mithio.* Wie es Personen gab, die nicht im Eigen-
tunı, wohl aber in einem dauernden Schutzverhältnis zu einem
Herrn standen, so auch Land: nicht Grundeigentum, sondern
Herrschaftsland anderer Art, Schutzland.
1 Prümer Urbar c. XLV, Mittelr. UB. 1, 170.
2 Vgl. Forst in Westd. Ztsch. 23 (1904) S. 208.
3 XXIV, S. 157: femine de ipsius villa, que a nobis non habent, ibi
resistentes in propriolo suo (egen) solvunt de vino.. et si propriolo non
habent, nichil solvunt. — Wenn an einer anderen Stelle (XXV, S. 158)
fremde Grundstücke als dienst- und zinspflichtig angeführt werden, so gebt
das vielleicht nicht auf Zugehörigkeit zum Herrschaftsbezirk Prüms im oben
erörterten Sinn zurück, sondern — vgl. die Bemerkung Caesarius’ S. 158
N. 6 -- auf Weidenutzung. — In Gallien reichen analoge Verhältnisse
wohl schon in frühere Zeiten zurück. Ich verweise auf den Brief des
Bischofs von Auxerre an den Bischof von Cahors v. J. 680 (Mon. Germ.
Epist. 3, 213): „ut omnes iuris nostri homines, qui in urbe vestra commanent,
... pia vestri protectione in omnibus mereantur promereri“, will aber nicht
die Gewalt des Bischofs von Cahors mit der in den Bannbezirken der
späteren Zeit indentifizieren.
* Der Ausdruck „bannust kommt damals m. W. in territorialem
Sinne noch nicht vor. Die Urkunde Mittelr. UB. 1 Nr. 7a v. J. 706, die
Bresslau, Forsch. z. dt. Gesch. 26, 36, in seiner Arbeit über die älteren
Urkundenschreiber durchaus berechtigt verwertet hat, ist inhaltlich sicher
eine Fälschung.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 317
Mithio, anfangs auf den Personenkreis bezogen, für den der
Herr die Verantwortung trug, hatte territoriale Bedeutung er-
halten und wurde für das Gebiet gebraucht, das den dominus
im gegebenen Fall verantwortlich macht! Schutzverhältnisse
sind ja frühzeitig von Personen auf das Eigentum des Geschützten,
auf Land und Leute ausgedehnt, es sind auch bestimmte Güter
in Schutz genommen worden? Mag es in einzelnen Fällen
zweifelhaft sein, ob „mithio“ im persönlichen oder im räumlichen
Sinne gemeint war — daß im karolingischen Zeitalter „mithio“
für den räumlichen Bereich der Verantwortung und damit auch
für den Bezirk einer Herrschaft verwendet wurde, darf als un-
bestritten gelten: schon Urkunden Pipins und Karls verwenden
„mithio“ im Sinne des herrschaftlichen Gebietes.
Die Wege, auf denen zu diesen Verhältnissen gelangt war,
sind sicher verschieden gewesen. Hier mag durch Eintritt des
Gutsbesitzers in die herrschaftliche Mund die Schutzherrschaft
sich über das Gut des Geschützten ausgedehnt, dort eine be-
sondere Unterwerfung des Guts unter die Mund stattgefunden
haben. Hier regelte eine private Abmachung das Verhältnis,
dort traf vielleicht eine kgl. Urkunde die Bestimmung. Die ver-
schiedenen Wege führten aber zum gleichen Ziel: es waren Be-
zirke der Herrschaft entstanden, die nicht im Eigentum, sondern
die unter der Mithio des Herrn standen. Das sind die ersten An-
fänge von Bildungen, die später bedeutungsvoll wurden und nach
verschiedenen Seiten hin zur Entfaltung kamen.
Nicht in derselben Weise ist die Natur anderer Herrschafts-
gebiete, die sich gleichfalls nicht mit dem Grundeigentum deckten,
zu verstehen und historisch zu erklären, obwohl mannigfache Be-
rührungspunkte vorhanden sind: der größeren Markherrschaften.
1 Vgl. besonders H. Brunner, Mithio und Sperantes, Jurist. Abhdl.
Festg. für Beseler (1885) S. 1—29; Waitz, VG. 2* (3. Aufl.) S. 418, 426 ff.
? Seeliger, Grundhertschaft S. 66 ff.
3 Mit Recht hat Brunner mehrfach die persönliche Bedeutung von
Mithio gegen Waitz und Boretius betont.
* Dipl. Karol. I Pip. Nr. 2 „ut neque vos neque iuniores . . abbatibus
. nec mitio potestatis illorum nec hominibus, qui per ipsos legibus
sperare videntur, inquietare .. praesumatis“; K. 17 „ut nullus iudex . . ho-
mines .. qui super eorum terras vel micio commanere videntur"; K. 64.
Über mithio, in räumlicher Bedeutung von einigen Handschriften der Lex
Salica gebraucht, vgl. Brunner S. 25f.
318 Gerhard Seeliger.
Einige Urkunden des 9. Jahrhunderts bieten erwünschte Auf-
klärung.
Karl d. K. gewährt dem Kloster St. Laurent, daß die „ho-
mines liberi commanentes infra terminos et supra terram eiusdem
monasterii“ mit Erlaubnis des Abts roden und davon „congruum
obsequium, sicut homines ingenui, exinde eidem monasterio
exhibeant“, daß überdies die „liberi homines, qui in congruentia
... monasterii de sua proprietate terras.... habent“, sie dem Kloster
verkaufen dürfen.!
Eine andere Urkunde Karls für St. Polycarpe, die sich im
Wortlaut vielfach dem für St. Laurent bestimmten Diplom an-
schließt, ist als treffende Erläuterung dieser Bestimmungen anzu-
sehen. „Petiit abbas“, heißt es nach Gewährung der üblichen Im-
munität, „ut homines liberi commorantes infra terminos eiusdem
monasterli, quos praefixerunt auctoritate domni ac genitoris nostri
G. et B. comites, terras quas ex eremo traxerunt quiete possi-
deant et congruum obsequium sicut homines ingenui exinde mo-
nasterio exhibant, ne eorum ingenuitas vel nobilitas vilescat.
Hi vero pagenses, qui extra terminum eiusdem monasterii ma-
nent et terras infra fines praefati monasterii habent, si
eorum voluntas fuerit, de ipsis terris commutandi ... ad eundem
monasterium licentiam habeant.“ ?
Dem Kloster Polycarpe hat demnach, wie das Privileg er-
zählt, Ludwig d. Fromme von zwei Grafen ein bestimmtes Gebiet
zuweisen lassen, nicht als Grundeigentum, sondern als Herrschafts-
bereich anderer Art. Dort wohnen „homines liberi“, die nicht
Hintersassen des Stifts sind, die unterschieden werden von den
„homines ingenui“, von den Stiftsleuten, dort habenauswärts woh-
nende Leute Besitzungen, die nicht im Eigentum des Klosters
stehen.
Manche der in karolingischer Zeit bezeugten Zuweisungen
von größeren geschlossenen Marken an einzelne Herrschaften
mögen in ähnlichem Sinne aufzufassen sein: nicht das volle Grund-
eigentum ward gegeben, es konnte gar nicht gegeben werden,
wenn schon andere Eigentümer vorhanden waren; gegeben wurde
! Bouquet 8, 458. Böhmer 1557,
2 Bouquet 8, 465; bestätigt von Karlmann 881, Bouquet 9, 420. Vgl.
die Vorbemerkungen zu Dipl. Karol. I, K. 305,
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 319
vielmehr das, worüber der Fiskus allein verfügen konnte, nämlich
einmal das Eigen, das der Fiskus in dem von staatlichen Beamten
gewiesenen Bezirk besaß, sodann die Nutzungs- und Rodungs-
rechte in den noch nicht im privaten Eigentum stehenden Teilen
der Mark.
So ist vermutlich die Schenkung der Mark Hammelburg auf-
zufassen. In der Urkunde Karls wird gesagt, daB zu Hammel-
burg noch drei Orte gehören und daß alles, was der König in
den genannten Orten besitze!, an Fulda übergehen solle, Wenn
nun bei der durch zwei Grafen und zwei kgl. Vasalen vorge-
nommenen Besitzeinweisung eines großen geschlossenen Land-
gebietes gedacht ist?, so scheint mir die Vermutung nahezuliegen,
daß die Markzuweisung ähnlich zu deuten sei wie die von
Polycarpe.
Sicherlich ist ferner die längst besiedelte Mark Heppenheim
von Karl d. Gr. nicht zu Grundeigentum dem Stift Lorsch ge-
schenkt worden. Karls Urkunde sagt, daß die Villa mit allem
Zubehör (cum omnibus terminis et marchis suis) gegeben wurde
und daß Lorsch sie besitzen solle „sub emunitatis nomine“. Im
Codex Laureshamensis wird dieser Urkunde eine „descriptio
marchae sive terminus silvae, quae pertinet ad H.“ hinzugefügt.°
Ob es sich hier um Übertragung des kgl. Wildbannes handelt
oder um Überweisung von Rechten, die denen von Polycarp
analog sind, mag zweifelhaft sein. Gewiß aber kann nicht das
Grundeigentum des 900 qkm großen Landgebietes gemeint sein,
in welchem, wie das Lorscher Urkundenmaterial lehrt, vielfach
andere Grundeigentümer berechtigt waren?
Auch die Übertragung der Weißenburger Mark „sub emuni-
tätis firmacione“ geht vielleicht auf eine karolingische Verleihung
zurück. Wenn es nun nach Beschreibung der Markgrenzen heißt,
dem Abt sei die Gewalt verliehen worden, daß seine Leute dort
1 Dipl. K. 116 S. 163: ‚res proprietatis nostrae Hamalumburg . . cum
omni integritate vel.. appendiciis suis A. Th. H., hoc est quantumcumque
in superius nominata loca habere videmini, id est tam terris . . tradidimus.“
? K. 116. Vgl. Arndt-Tangl, Schrifttafeln Lief. III 73. Auf die dort
berührten Streitfragen einzugehen, liegt hier kein Anlaß vor. Natürlich
behandelt auch Rübel, Die Franken S. 69ff. diese Fülle.
3 Mon. Germ. Dipl. K. 73; Cod. Lauresh. 1 S. 16.
* Vgl. Kieser, Siedelungssystem u. die Heppenheimer Markbeschreibung
(Jahresb. Gymn. Bensheim 1905) S. 38 ff.
320 Gerhard Seeliger.
jagen und nutzen dürfen, so kann mit der Übertragung der
Mark nicht die Schenkung des gesamten Grundeigentums ge-
meint sein.!
Daß im fränkischen Zeitalter vielfach Zuwendungen von
großen Marken erfolgten, ist anerkannt, ist durch die Forschungen
der letzten Jahre zu besonderer Deutlichkeit gebracht? Beziehen
wir aber die meist viel später überlieferten Beschreibungen der
Landgebiete auf karolingische Schenkungen, fassen wir sie als Nach-
richten über Besitzeinweisungen auf, ähnlich der Hammelburger
Aufzeichnung, dann vermögen wir in ihnen keineswegs schlecht-
hin Nachrichten über die Ausdehnung des vollen herrschaftlichen
Grundeigentums zu sehen. Dann werden wir da, wo innerhalb
der Bezirke Eigentumsrechte anderer begegnen, eine Erklärung
wählen, wie sie sich in den oben berührten Nachrichten ergab.
Es sei hier der Frage nach der Natur der herrschaftlichen
Rechte in den einzelnen Marken, in der Fuldaer, Würzburger,
Mauersmünsterer usw. nicht näher getreten. Die Verhältnisse
waren kaum überall die gleichen. Aber das scheint mir sicher
zu sein, daß im karolingischen Zeitalter mit der Zuwendung von
geschlossenen Marken an einzelne Herrschaften gewöhnlich weder
die Übertragung des gesamten Grundeigentums des Bezirkes noch
die Übertragung des Forstbannes gemeint war, sondern daß das
übertragen werden sollte, was der Fiskus schenken konnte:
Grundeigentum, soweit es der Fiskus besaß, Nutzungs- und
Rodungsrecht in dem Landgebiet, das noch nicht von Privaten
besetzt war. In diesem Sinne dürfen wir von einer Übertragung
der Markhoheit sprechen.
In zwiefacher Art scheint mir die vom Grundeigentum aus-
gegangene Herrschaft schon im fränkischen Zeitalter über die
Grenzen des Grundeigentums hinausgegriffen und Gerechtsame in
geschlossenen Bezirken erlangt zu haben: einmal durch Terri-
torialisierung der Mithio im kleinen, sodann durch Erwerbung
einer Markherrschaft im größeren.
*
Kë $
1 MG. Dipl. IH. Heinrich II. an Vgl. Otto II. 15.
? Es ist ein Verdienst Rübels, Die Franken 1904, auf die Marken-
setzung des fränkischen Zeitalters nachdrücklich aufmerksam gemacht zu
haben. Eine Auseinandersetzung mit Rübels Ansichten ist hier nicht am
Platze.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 321
In welcher Art die großen Grundherrschaften besiedelt, ob
und wie bestimmte Verträge mit Hintersassen geschlossen wurden,
erfahren wir zumeist nicht. Was uns einmal zufällig im Reimser
Polyptychum berichtet wird, nämlich daß Einer eine „accola“ als
Zinsgut zu 2", Sol. jährlich mit 1 Joch Eigenlandes erkauft
habe!, ist vermutlich häufiger vorgekommen.
Ein andermal hat der Kaplan Wago, der an Freising Güter
schenkte, mit freien Leuten ein Abkommen getroffen, daß sie
kirchliches Land empfangen und dafür Zinse und landwirtschaft-
liche Dienste leisten sollen; der eine von ihnen „arat pleniter sicut
alii servi“; doch wurde fest bestimmt, daß ihnen keine höhere
Dienstleistung als die vereinbarte zugemutet werden dürfe? In
St. Gallen hat der Schenkgeber, wie wir erfahren®, das Gut einer
Frau und ihrer Nachkommenschaft gegen bestimmten Zins über-
wiesen; St. Gallen, das über das Gut anders zu verfügen wünschte,
gab später der Frau Neubruchsland für 6 Jahre zinsfrei, dann
unter der ausbedungenen Abgabe.
Angesiedelte Servi sind schon in altgermanischer Zeit bezeugt.
Die große Verbreitung der Liten unter den Westgermanen be-
ruht wohl auf dem Brauch, Unfreie mit Land auszustatten. Liten
und Servi sind die ältesten Hintersassen. Wir dürfen vermuten,
daß bei den periodischen Verteilungen des Landes an die Volks-
genossen in älteren Zeiten die Menge der Servi berücksichtigt
und daß Hintersassenhufen geschaffen wurden, daB ganz un-
mittelbar durch die Fortbildung ehemaliger Nutzungs- zu Besitz-
und schließlich zu Eigentumsrechten an Grund und Boden jene
grundherrlichen Verhältnisse entstanden, die seit dem fränkischen
Zeitalter bezeugt sind.
Durch römische Einwirkungen kam das Kolonat in An-
wendung, es blieb da bestehen, wo römisches Recht vorherrschte,
beeinflußte aber darüber weit hinaus die wirtschaftlichen und
sozialen Verhältnisse der großen Grundherrschaften. Die Kirche
hat vielleicht zuerst freie Hintersassen angesiedelt und in aus-
|——
! Pol. S. Remi VII. 4.
? Trad. Fris. (Bitterauf) 523b v. J. 825: coram multis complaci-
taverunt, ut ecclesiasticam acceperunt terram; de ipsa terra condixerunt
facere servitium .... Istud firmiter condictum est, ut eis nullus amplius
maiorem servitium iniungere valeat.
5 Trad. Sang. 309, S. 286.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 22
322 Gerhard Seeliger.
gedehntem Maße große Mengen freier, aber doch dauernd der
kirchlichen Herrschaft verbundener Personen dem grundherrlichen
Organismus eingefügt.
So sind Personen verschiedensten Standes als grundherrliche
Arbeitskräfte aufgenommen worden. Die persönlichen Verhält-
nisse bedürfen einer näheren Betrachtung.
3. Die grundherrlichen Leute.
[Die Hintersassen.] Unter den der Grundherrschaft zuge-
hörigen Leuten sind diejenigen, welche auf herrschaftlichem Land
saßen, die Hintersassen, von denjenigen zu unterscheiden, die, ohne
im Besitze herrschaftlichen Landes zu sein, den Fronhöfen ver-
bunden waren. Es sei bekannt, heißt es in einem Kapitulare
aus Ludwigs d. Fr. Regierungszeit, daß zur Kirche Leute ver-
schiedensten Standes gehören, „nobiles et ignobiles, servi, coloni,
inquilini et ceteri huiuscemodi nomina“.!
Sicherlich nicht zahlreich waren die freien Franken als
Hintersassen.”? Überaus häufig begegnen aber „ingenui“ oder
„liberi“.® In den „brevium exempla“ wurden den zu einem Hof
gehörigen 23 besetzten „mansi ingenuiles“ 19 „mansi serviles“
an die Seite gestellt“, und wenn auch im 9. Jahrhundert der
Charakter der Hufen nicht mehr immer dem Stand der Hufen-
bauern entsprach, die ursprüngliche weite Ausbreitung freier
Hintersassen ist doch angedeutet. Nach den Aussagen des
Reimser Polyptychums überwiegen unter den Hintersassen, sei es
den Hufnern oder den Inhabern kleinerer Stellen, die „ingenui“.
Einigemale wurden auch „liberi“, „liberti“, „cartularii“ und
„epistolarii‘“ genannt. Dazu kommen „vicariati“, häufig „servi“
und endlich die „extranei“ als Hintersassen, die Fremden, die
wohl herrschaftliches Land erhalten hatten, die aber, mit ihrer
1 Cap. Nr. 154c. 9, S. 313.
2 Waitz 4°, 335; Seeliger, Grundh. 136. Beim Wort „francus“ ist
allerdings der verschiedene Sprachgebrauch zu beachten. Während anfangs
die Bezeichnung für den freien Franken gebraucht ward, schwächte sie sich
in Westfranzien allmählich ab zur Bedeutung von „freit im Gegensatz zu
„unfrei“. Bezeichnend ist schon, daß eine Verordnung Karla d K. (Cap.
Nr. 256) da von franci homines spricht, wo das Kapitulare Ludwigs d. Fr.
(C. 132) liberi homines gesagt hatte.
3 Waitz 2, 261f.
t Cap. Nr. 128c. 8, S. 252.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 323
Person einer fremden Herrschaft zugehörig, nicht in die sonst
übliche nähere persönliche Untertänigkeit getreten waren.
Auffallend ist, daß im Reimser Polyptychum nur selten der
Coloni gedacht ist, nur in einem Kapitel (XXVIII), während in
anderen Nachrichten aus dem Westfrankenreich die Kolonen
geradezu als die normalen kirchlichen Hintersassen angeführt
werden. Ein Unterschied ist hier kaum anzunehmen. Die
„ingenui“ der Reimser Kirche sind von den Kolonen des Polyp-
tychums von Sain-Germain Des Pres nicht zu sondern.! Sind doch
auch die Ingenui von Reims solche Freie, die trotz ihrer Freiheit
in einem erblichen Schutzverhältnis zur Kirche standen, die nur
beschränkte Freizügigkeit besaßen. Wenn der Ingenuus aus
Armut die herrschaftliche Hufe nicht halten kann, heißt es, so
muß er das mit sieben Genossen bezeugen, aber auch nach Auf-
gabe des Guts in der Erntezeit drei Tage Dienst tun oder 11/, Den.
dem Herrn zahlen. Er bleibt also der Herrschaft verbunden und
zu dem verpflichtet, was nach einer anderen Stelle des Polyp-
tychums die freien Forenses der Villa zu tun hatten.? Ob das, was
das Polyptychum über die Kolonen einer Villa sagt, nämlich daß
alle Kolonen von Geburt, männlichen und weiblichen Geschlechts,
T bzw. 4 Den. Kopfzins, daß die Neukolonen 4 bzw. 2 Den. zahlen,
während die servi und ancillae 12 Den. zu entrichten haben?, ob das
auch auf die Ingenui der anderen Reimser Villen zu beziehen ist,
muß zweifelhaft bleiben, sicherlich aber ist der hier erwähnte Kolone
desselben Standes wie der an anderen Stellen angeführte Ingenuus.
Im Polyptychum des Abts Irmino überwiegen unter den
Hintersassen bei weitem die „coloni“. Sie werden einmal zu den
„ingenui“ gerechnet (XIII. 1), aber oft jenen „liberi“ bestimmt
gegenübergestellt, die auch als Hintersassen und einige Male als
homines sancti Germani erwähnt sind.“ Mitunter ist eben offenbar
doch im Sprachgebrauch ein Unterschied zwischen „liberi“ und
„ingenui“ im Sinne von Freien und Minderfreien anzunehmen.’
1 Vgl. Guérard, Pol. Irm. 1, 233—250.
? Pol. Saint-Remi XI. 2, S. 21; XXII. 860, S. 86 u. öfter.
3 XXVIII. 66, S. 106.
4 IX. 147; XII. 6; XIV. 7; XV. 5; XVI. 41>, 88. 89; XIX. 36. 87.
Häufiger werden Frauen der Kolonen als „liberae“ erwähnt, s. Index S. 486.
Als homines s. G. XIII. 6 und XVI. 88.
5 Wie in den Urkunden von 844, oben S. 318.
22°
324 Gerhard Seeliger.
Von Liberi und Coloni unterschieden wurden die Liten (lidi, lidae),
ein besonderer Geburtsstand, der zwischen Servi und Coloni
steht, dem die Kinder aus Ehen zwischen Servi und Colonae
angehören (XII. 65). Sie werden als Inhaber von mansi
ingenuiles, serviles und lidiles, von Hospitien oder kleineren
Grundstücken, angeführt, als charakteristisch wird das Litemonium,
ein Jahreszins „de capite“ von 4 Den., hervorgehoben.” Auch
Extranei, unter denen Fremde, persönlich einem andern Herrn
Verbundene zu verstehen sind?, sodann Advenae, wohl fremde
Freie’, vielleicht mit den sonst erwähnten Albani zu identifizieren,
und endlich Servi sind im Polyptychum als Hintersassen an-
zutreffen.
Das Prümer Urbar berichtet zwar seiner Anlage nach nicht
über die Personen und Standesverhältnisse der Hintersassen, doch
ist auch hier eine soziale Verschiedenheit der auf herrschaft-
lichem Land sitzenden Bevölkerung anzunehmen. Und das überall.
Besonders begegnen anfangs häufig als Hintersassen solche, die
zu den Freien gerechnet wurden, aber persönlich gebunden
waren, Minderfreie, wie die Barschalke in Bayern?
Die Kirche pflegte gern die große Masse ihrer Hintersassen
als „ingenui“ zu bezeichnen, aber diese standen zumeist in einem
dauernden, erblichen, nicht ohne weiteres lösbaren Verhältnis der
Abhängigkeit. Wohl lassen die Urbare des 9. Jahrhunderts er-
kennen, daß mitunter auch Land an Hintersassen gegeben war,
1 XI. 14; XXV.19. Im übrigen vgl. Stellen Index S. 436.
? Einige Male wird, vermutlich versehentlich, wie Guérard annahm, der
„extraneus“ als homo s. Germani angeführt, XIII. 26; XXIV. 85. 160. Meist
nicht, ja es wird ausdrücklich bemerkt „infantes non sunt sancti Germani“
IX. 157. 289; XXI. 86; XXII. 84. 91. — IX. 18. 22. 176. 204; XII. 47: „habet
ibi homines duos extraneos manentes, et habent feminas sancti Germani“.
Daß Angehörige einer fremden Herrschaft Hintersassen sein können, ist
auch sonst bezeugt, z. B. Prümer Urbar 29, S. 160: Haistaldus ... si in
aliam potestatem mansum acceperit.
3 XII. 58. 62. 82. 97; XXI. 54. 64. 66. 81. 82. 84; XXIV. 11. 34. 36. 49.
52. 58. 175. 176; XXV. 14. 15. 20. Auch die „advenae“ erscheinen manchmal
als homines s. Germani. Wenn es heißt (XXI. 81. 82) N. „colonus, homo s. G.
et uxor eius advena, cuius infantes non sunt s. Germani“, so scheint hier
die „advena“ eine fremde Minderfreie gewesen zu sein. Advenae als Freie
auch L. Rib. 36 c. 6. — Über Albani Waitz A 307 N. und Grimm RA. 1, 547 ff.
t Vgl. jetzt Gutmann, Soziale Gliederung der Bayern, S. 186f.;
Bitterauf, Traditionen Freisings, p. LXXVI.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früberen Mittelalter. 325
die nicht dauernd untertänig waren, über deren Person und über
deren Nachkommen die Herrschaft kein Recht besaß, die nicht
an die Scholle gebunden waren. Dazu gehörten vermutlich die
„liberi“, die im Polyptychum Irminos den Kolonen gegenüber-
gestellt sind, dazu gehörten jene Advenae und Extranei, über deren
Person und über deren Nachkommen die Herschaft kein Recht
hatte. Aber das war offenbar verhältnismäßig selten. Die große
Masse der Hintersassen war gebunden, sei es, daß die einzelnen
zu den „ingenui“ oder zu den lidi und servi gerechnet wurden.
Die kirchliche Herrschaft hat zwar ihren Hintersassen wirt-
schaftlich eine nicht unbedeutende freie Regsamkeit gestattet, hat
ihnen ermöglicht, durch eigene Kraft zu Reichtum und Ansehen
zu gelangen, hat nicht allein eine Anhäufung grundherrlichen
Landes, sondern auch den Erwerb zins- und dienstfreien Landes
gestattet, welches der Kirchenmann ganz frei ausnutzen und über
das er ziemlich selbständig verfügen konnte. Doch alles das
geschah mit der Beschränkung, daß nichts der Kirche verloren
gehen dürfe. Weder Land, das mittelbar oder unmittelbar zur
Kirche gehört, noch Personen. Das ist der unerschütterliche Grund-
satz: alles, was sich dem Herrschaftsbereich der Kirche genähert
hat, muß ihm verbleiben. Und deshalb wird in Reims dem als
„ingenuus“ charakterisierten Hintersassen zwar unter Umständen
das Auflassen der herrschaftlichen Hufe gestattet, aber ein Ver-
harren im Fronhofsverband mit einer kleinen Dienst- oder Geld-
verpflichtung gefordert.!
*
%k
[Hofhörige Leute ohne herrschaftliches Land.] Als „forenses,
forastici, foranei, accolae, homines de capite, capiticii, adiurnati“
u. dgl. treten diese Leute in den westfränkischen Polyptychen auf,
als Haistalden im Prümer Urbar und im Genter Traditionsbuch.
Sie wohnten teils ın der zum Fronhof gehörenden Villa, teils
außerhalb dieser. Sie wurden in Leute freien und unfreien Standes
gesondert.
Ungemein lehrreich sind gerade auf diesem Gebiete die Aus-
sagen des Reimser Polyptychums. Klar und unzweideutig wurden,
besonders in einigen Kapiteln, die Unterscheidungen getroffen.
Nach Anführung der terra indominicata und des dienenden oder
1 S. oben S. 323.
326 Gerhard Seeliger.
zinsenden Landes sind die dem Fronhof verbundenen Leute mit
ihren von der Person allein abgeleiteten Verpflichtungen in folgenden
Gruppen erwähnt: 1. die „accolae praefatae villae, commanentes
in ipsa villa“, welche 9 Tage Dienst oder 4 Den. Zins zu leisten
hatten — in einem andern Bezirk nur 3 Tage;! — 2. die forenses
oder forastici ingenui, deren Verpflichtungen, gewöbnlich in Geld
normiert, denen der accolae ingenui glichen?; — 3. die servi et
ancillae intra villam, und 4. die extra villam, oder, wie es an
einer anderen Stelle heißt, die accolae servi und forenses servi.
Mit „accolae“ wurden hier die innerhalb, mit „forenses“ die
außerhalb der Villa Ansässigen bezeichnet; beide Gruppen, freien
oder unfreien Standes*, waren zu Leistungen an den Fronhof ver-
pflichtet. Die Accolae haben nicht etwa als Inhaber der herr-
schaftliehen „accolae“ zu gelten, jener kleineren Gutsteile, die neben
den größeren Hufen vom Fronhof ausgegeben waren. In Villaris
hatte z. B. das Stift nur eine Accola, aber 25 Accolae, d. h. inner-
halb der Villa Ansüssige, die kein herrschaftliches Land besaßen.
Ähnlich in Baina. Die Accolae aber und die „forenses ingenui“,
mit Leistungen dem Fronhof verbunden, wurden oft als „diurnarii“
oder „jornarii“ zusammengefaßt, als die, welche bestimmte „dies“
Dienst — freilich ablösbar in Geld — verrichteten$ Weil die
Zahlung der Denare „de capite“ das Normale war, hießen sie
auch Capitalicii.’
Die Forastici oder Forenses, für welche das Wohnen „extra
villam“ als charakteristisch hervorgehoben wurde, begegnen manch-
mal auch als Inhaber von herrschaftlichen Hufen oder von
kleineren ı Hintersassenstellen. Wir müssen das, so will mir
H XV. 2 27; XVII. 11; XX. 76; XXII. 81.
3 XVIIL 16; XV. 83; XX. 76 (1Y, Den.); XXII. 36 (1, Den.). Vgl. I. 14;
I. 4; IL. 7; IX. dr? XVIL. 60 ff. 126; XIX. 14; XXI. 6. 46.
3 XVII. 18: das Wort „forensis“ leitet sicher eine neue Kategorie von
Unfreien ein und soll den Gegensatz zu „intra villam“ hervorheben; II. 7;
IX. 12ff.; XV. 32 u. 34: XVII. 114; XIX. 16 u.17; XX. 76: servi et ancillae,
forenses scilicet et accolae.
t Vgl. besonders die Notizen von XX: der accola steht in einem klaren
Gegensatz zu dem forensis; aber wie der forensis ein servus oder ein in-
genuus sein kann, so auch der accola.
8 XV. 17. 27 ff. 58; XVII. 10ff. 21.
e€ Vgl. I. 16 mit I. 13ff., die oben zitierten Stellen und XVII. 24.
7 Vgl. Index „capitalicii“ und „capitalicium‘“, bes. XII. 1f.
8 VI. 13. 16. 22. 24—28. 30; XVI. 12. 16; XXVI. 23.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 327
scheinen, in der Art erklären, daß wir sie als Hufenbesitzer
ansehen, die außerhalb der Villa ansäßig sind! Was die Reimser
Quelle meldet, findet von anderer Seite volle Bestätigung. Nur
daß die Namen der verschiedenen abhängigen Bevölkerungs-
gruppen abweichend lauten.
In Irminos Polyptychum von Saint-Germain Des Prés wurden
diejenigen, welche in Reims als Forenses oder Accolae bezeichnet
waren, zumeist nur als zu einem capaticum von 4 Den. ver-
pflichtet angeführt. Sie wurden von den Unfreien und von den
„lidi“ wohl unterschieden,* obschon auch die Luten nur 4 Den.
Kopfzins entrichteten*.
Zur Kategorie der Kirchenleute, welche nicht unfrei und
nicht notwendig mit herrschaftlichem Land ausgestattet waren,
sich aber in einem dauernden Verhältnis der Abhängigkeit be-
fanden, gehörten auch die „luminarii“, die „homines qui se tradi-
derunt ad luminariam Sancti“ 4, die „munborati“ oder „mundiliones“,
Leute „qui per cartam munborationem“ hatten, die sich übrigens,
wenn die Leistung „pro sua munburatione ad luminaria“ erfolgt
war, mit den Luminarii oder den Cerarii deckten®. Auch die
Lunares oder Lunarii, die vermutlich nur zu einigen Tagen des
Dienstes im Jahre angehalten waren und mit den „diurnarii“ auf
einer Stufe standen, können hierher gerechnet werden
Auch im Prümer Urbar wird häufig der hofhörigen Leute ge-
dacht, die kein abhängiges Herrschaftsland besaßen, die nur wegen
ihrer Persönlichkeit zu Dienst oder Geldzahlung verpflichtet
waren: die Mundiliones mit einem Kopfzins von 5 Den.’, die
Haistalden, deren Dienstleistung einigemal der der Hufenbauer an
die Seite gestellt wird und die in diesen Fällen vielleicht noch
1 Vgl. dazu die Aussagen der beiden Urkunden von 844, oben S. 318.
2? Vgl. z. B. IX. 300 mit 296; 301 mit 297; 302 mit 298. Auch Pol.
Fossat. c. 10. 17 cavaticarli, Guérard 2, 286f.
3 XI. 14; XIII. 110.
t Vgl. die Stellen im Pol. Irm. und in anderen bei Guérard 2, 431.
Dazu Guérard 1, 427 ff. 690 ff.
è Vgl. die Stellen der Polyptychen in den Indices. Guerard handelte
über diese Verhältnisse eingehend im 1. Bd. des Polyp. Irm. Kürzerer Ab-
druck mit wenigen Zusätzen von Longnon 1895.
$ Lunarii oder lunares, von den luminarii wohl unterschieden, im
Pol. Sith. 2. 7. 10ff., Guérard 2, S. 397 ff.
1 XLII.
328 Gerhard Seeliger.
als Inhaber von kieinen Hofstellen zu gelten haben, die aber
anderseits als landlose Hofzugehörige und zu kleinen Diensten
und Zinsen Verpflichtete anzusehen sind.!
Leute verschiedenen Geburtsstandes treten uns so im grund-
herrlichen Verband entgegen, sowohl als Inhaber von Hufen,
Hospitien, Accolae, Sedilia u. dgl., wie als herrschaftliche Unter-
gebene, die „de capite“ Zins oder Arbeit leisteten, die aber nicht
mit herrschaftlichem Gut ausgestattet waren.
Die Verschiedenheit des Standes entspricht dabei nicht einer
verschiedenen Stellung im Organismus der Grundherrschaft: Freie
und Unfreie als Inhaber von Dienst- und Zinsland mannigfacher
Art, Freie und Unfreie auch als nur persönlich der Herrschaft
Verbundene Und die Gruppe der letzteren war mitunter sehr
ausgedehnt. Auf 23 mansi ingenuiles und 37 mansi serviles, die
zum Reimser Fronhof Vicus gehörten, kamen 241 Fronhofshörige
ohne Herrschaftsland, nämlich 52 Freie, die innerhalb, und
165 Freie, die außerhalb der Villa saßen, 11 männliche und
13 weibliche Unfreie*.
Die Beobachtung, daß eine verhältnismäßig groBe Anzahl
von Freien und Unfreien als fronhofspflichtig auftrat, ohne ab-
hängiges Land zu besitzen, ist nicht auffallend. Ist doch von
verschiedenen Seiten her die Gruppe dieser Herrschaftsleute immer
wieder vermehrt worden. Nicht selten mub es vorgekommen
sein, daß Hintersassen ihr Gut aufgaben, ohne wegen der persün-
lichen Untertänigkeit den Herrschaftsverband ganz verlassen zu
dürfen®. Besonders aber haben Söhne der Hintersassen, die nicht
das Zins- oder Dienstgut erbten, diesen Stand verstärkt. Die
Herrschaft suchte wohl für die jüngeren Söhne zu sorgen: die
Schaffung zahlreicher Häuslerstellen mag auf dies Bedürfnis zurück-
zuführen sein. Die Accolae in Reims, die Haistalden der ver-
Re <Ss
1 „et mansuarii et haistaldi operantur" X. XXII. XXIV. Vel. XXIX.
XCVII. CII. Caesarius erklärt zu I, S. 145, N. 3: „haistaldi id est illi qui
non tenent a curia hereditatem“, zu XXIII, S. 153, N. 10: „haistaldi vocantur
manentes in villa non tamen habentes hereditatem de curia nisi areas
tantum et communionem in aquis et pascuis“. Über Haistalden Waitz 4,
342. 590, N. 8. Die verschiedenen Ansichten bei Ganzenmüller, „Flandrische
Ministerialität® in Westd. Ztschr. 25, 388f.
3 XX. 76, S. 78.
2 Vgl. oben S. 323. Capit. 1, 143, Nr. 56 c. 4; 2, 323 Nr. 278 c. 50.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 329
schiedenen Gegenden hatten ihren Namen als Inhaber jener kleinen
Stellen erhalten, die im Gegensatz zu den vollen Bauernhufen
standen.” Aber nach den Aussagen der Quellen des 9. Jahr-
hunderts haben diese Leute als solche nicht mehr immer Besitz-
stellen der Herrschaft inne Denn der Herrschaft leisten sie
Dienst oder Zins wegen ihrer persönlichen Hôrigkeit. Die
Haistalden wurden daher einmal zutreffend „juvenes censales“
genannt.”
Aber zu diesen aus Hintersassenfamilien Stammenden ge-
sellten sich noch zahlreiche andere Freie und Unfreie hinzu:
einmal die zu bestimmtem Kopfzins verpflichteten Unfreien?, so-
dann die, welche bei der Freilassung in ein erbliches Verhältnis
der Mund oder der persönlichen Zensualität gesetzt waren‘, ferner
die Freien, die sich zu bestimmtem Zins ergeben hatten, und
endlich wohl schon in dieser Zeit auch solche Freie, die sich
in einem bestimmten herrschaftlichen Bezirk niedergelassen hatten,
ohne mit Herrschaftsland ausgestattet zu sein, lediglich durch die
Niederlassung selbst.
Mannigfach sind die Schichtungen der abhängigen Leute, der
Unfreien und der Minderfreien. Wie aber ist das nähere Ver-
hältnis aufzufassen?
$
* *
[Minderfreie und Unfreie.] Wir dürfen nicht von einem ein-
heitlichen Libertinenstand des 8. und 9. Jahrh. sprechen. Es
gibt — abgesehen von der Freilassung per denarium — Frei-
lassungen, die von persönlicher Bindung des Freigelassenen nichts
wissen, und solche, die dauernd einen Kopfzins auferlegen; es
gibt Freilassungen, welche die Wahl eines Schutzherrn nicht be-
gehren oder wenigstens freistellen, und solche, die von vorn-
herein eine bestimmte Untertänigkeit vorsehen; es gibt Frei-
lassungen, welche trotz Zinspflicht vollste Freizügigkeit garantieren,
1 Zur Etymologie der Haistalden Grimm, Wörterb. 4b, 154f.
? Liber Traditionum S. Petri Bland. (1906) S. 18.
® Die Polyptychen, Traditionen und Urkunden der fränkischen Zeit
bieten zahlreiche Belege. |
* Mundpflicht und Zensualität gehen gewöhnlich zusammen, ja oft,
so heißt es, wird der Zins als Schutzgeld geleistet. Aber es kann auch
unterschieden werden. Trad. Sang. 197.
330 Gerhard Seeliger.
und solche, die trotz gewährter Freiheit des Standesverhältnisses
den Freigelassenen an die Scholle binden.!
Die großen Unterschiede, die anfangs in den Verhältnissen
der freien und doch gebundenen Bevölkerung, der Minderfreien,
bestanden, wurden im Laufe des 9. Jahrhunderts gemildert. Die
Gegensätze in den Forderungen der römischen und der germani-
schen Rechte, die Verschiedenheiten der im Bereich der einzelnen
Stämme herrschenden Verhältnisse wurden vielfach verwischt
durch die ausgleichend wirkende Reichsgesetzgebung der Karo-
linger. Besonders der Unterschied zwischen der Freilassung zu
römischem oder zu einem germanischen Recht hörte auf.” Nach
einer in der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. entstandenen Sangaller
Formel ward 50 freigelassenen Sklaven in einer „carta libertatis“
vollste Freizügigkeit gewährt: sie sollen sich niederlassen, wo es
ihnen gefällt, sie sollen dienen, wem sie wollen, sie sollen frei
sein, als ob sie von freien und vornehmsten alamannischen Eltern
abstammen, aber um ihre Freiheit überall zu bewahren und Schutz
zu genießen, sollen sie und ihre Nachkommen einen Kopfzins
von 2 Denaren dem Kloster zahlen.?
Die durch Freilassung Kopfzinspflichtigen und jene Frei-
gelassenen, die durch Ergebung in ein erbliches Schutzverhältnis
Zensualen geworden waren, stehen auf gleicher Stufe — bilden
eine ausgedehnte Bevölkerungsklasse, deren Zugehörigkeit zu den
Freien stark betont wurde, die sich aber durch eine einseitig
nicht lösbare Gebundenheit der Person von den anderen Freien
sehr unterschied, durch eine Gebundenheit mannigfacher Art, die
mitunter bis zum Mangel an Freizügigkeit gesteigert sein konnte.
Aber worin bestand denn nun der Unterschied zwischen
diesen Freien, den Minderfreien, und jenen Unfreien, die gleich
freien Zensualen nur zu festem Kopfzins verpflichtet waren?
Als Missi dominici bei Karl d. Gr. anfragten, wohin die
Kinder gehören, die der Ehe eines Servus mit der Colona eines
! Diese Verhältnisse wird die demnächst erscheinende Arbeit eines
meiner Hörer, Vormoor, behandeln. Hier sei nur der Mangel der Frei-
zügigkeit bei manchen Freigelassenen belegt. Coll. Flavin. 8, 8. 476;
Pardessus 2, 325 Nr. 514. |
? Darüber wird Vormoor handeln.
3 Coll. Sang. 16, S. 406 (liberi quasi de ingenuis et nobilissimis Ala-
mannis sint geniti).
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 331
andern Herrn entsprossen seien, ward ihnen die Antwort: sie
mögen so entscheiden, als ob es sich um Ehen von Unfreien ver-
schiedener Herren handele, denn es gäbe keinen weiteren Unter-
schied als frei und unfrei.!
Der Gegensatz von frei und unfrei beherrscht die Bestim-
mungen der Kapitularien. Er ist älter als die Kapitularien. Er
findet sich schon in der Lex Salica. Zwar kennt das salische
Volksrecht einen Stand der Liten in scharfer Ausprägung, aber
die meisten Bestimmungen gehen aus — wenn wir von den
Römern absehen —- von der Voraussetzung eines ständischen
Dualismus, vom Gegensatz der Freien und Unfreien, wobei die
Liten zu den Unfreien in weiterem Sinne gerechnet wurden.
Auch die Kapitularien kennen Strafsätze in dreifacher Ab-
stufung für liberi, liti und servi?, aber die allermeisten Bestim-
mungen unterscheiden nur Freie und Unfreie. Zahlreich sind die
strafrechtlichen Normen verschiedenster Art, die besagen: der
Freie zahlt Buße, der Unfreie erhält Schläge; verschieden lauten
die Vorschriften über das Prozeßverfahren.? So viele Namen
auch für die verschiedenen Bevölkerungsschichten in den Kapi-
tularien begegnen, immer wieder tritt die grundlegende und durch-
gehende Zweiteilung hervor: liberi — servi.
Es kann einem Zweifel nicht unterliegen, daß das fränkische
Reichsrecht von der Voraussetzung ausging: die gesamte Bevölke-
rung ist schlechthin in Freie und Unfreie zu sondern. Ein durch-
gehender Unterschied wurde gemacht und konnte gemacht werden.
Waren auch die sozialen Schichtungen verschieden, welche die
politischen und die wirtschaftlichen Verhältnisse geschaffen, welche
besonders die Beziehungen zur königlichen Gewalt und die Stellung
innerhalb der Grundherrschaft hervorgerufen hatten, alle die ver-
schiedenen Stände wurden doch von dem einen Gesichtspunkt
aus in die beiden großen Gruppen geschieden.
Allerdings ist die Sprache der Kapitularien nicht die Sprache
aller anderen Quellen. Manche Ausdrücke wurden in schwankender
| nn
1 Capitul. Nr. 58 c. 1.
3 C. 84, c. 13b S. 100f.
3 C. 2, S. 8: 3, 4.5; 4, 6; 7, 14; 9, 22; 28, 5; 44, 10; 61, 8; 62, 11;
68, 7; 70, 1—6; 139, 16. 18. 19; 146, 8; 168, 3; 224, 2; 278, 15. 16. 20.
23. 24; 287, 4.
332 Gerhard Seeliger.
standes nicht im rechtstechnischen, sondern im sozial- und wirt-
schaftstechnischen Sinne gebraucht. So begegnet „servus“, die
Standesbenennung für den Unfreien, auch als Charakterisierung
dessen, der wirtschaftlich die Stellung eines Servus innehat:
dono duos servos, unus est liber et alter est servus!; so erscheint
das Wort „mancipium“, meist für die untere Schicht der Unfreien
gebraucht, für diejenigen, die Knechtdienste am Herrschaftshof
verrichten: mancipia 4, quorum hec sunt nomina M. cartularius,
A. soror cartularia, A. cartularius, D. servus?; so wird „colonus“
bald als rechtstechnische Bezeichnung eines Geburtsstandes, bald
als Charakterisierung des wirtschaftlichen Kolonatsverhältnisses
verwendet.
Aber auch die Verwendung der Worte im rechtstechnischen
Sinne ist nicht einheitlich. Einerseits wurden alle Freien allen Un-
freien gegenübergestellt, andererseits waren verschiedene Gruppen
von Freien und Unfreien bekannt. Die Bezeichnungen „ingenui“
und „liberi“ auf der einen Seite, „servi“ auf der anderen wurden
für die beiden großen Ständegruppen verwendet, aber zugleich
auch für einzelne Klassen innerhalb dieser Gruppen.® Sie haben
eine weitere und eine engere Bedeutung.
Nur wenn diese Mannigfaltigkeit der Ständebezeichnungen
beachtet wird, kann der Widerspruch der Nachrichten gelöst
werden. Und diese Mannigfaltigkeit beruht in erster Linie darauf
daß in karolingischer Zeit von zwei grundverschiedenen Seiten
her auf die gesellschaftliche Ordnung eingewirkt wurde, daB einer-
seits noch die alten Gegensätze der germanischen Stände fort-
bestanden, daß aber anderseits die politische und die wirtschaft-
liche Ordnung über sie vielfach hinweggesehen und neue soziale
Schichten geschaffen hatte. Dazu kommt, daß noch die Unter-
schiede der älteren Entwickelung innerhalb der einzelnen Stämme
fortbestanden und daß doch eine einheitliche Normierung durch
die fränkische Reichsgewalt erfolgte.
So ward der gleiche Ausdruck für einzelne Bevölkerungs-
gruppen in rechts- und wirtschaftstechnischem Sinne verschieden
1 Vgl. Waitz 4, 354, N. 4; Gutmann, Soz. Gliederung der Bayern
S. 147.
? Pol. S. Remi XVII, 23, S. 62.
3 Vgl. die m. E. zutreffenden Bemerkungen Gutmanns a a. O. S.12. 144 ff.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 333
gebraucht, so ward er im Westen anders als im Osten, in den
Kapitularien anders als in Stammesquellen verwandt. In der
Lex Alamannorum wurden die Kolonen als die liberi ecclesiae auf-
gefaßt!, welche das Wergeld des freien Alamannen haben, im
Westen des Frankenreichs öfter als die nach römischem Recht
an die Scholle Gebundenen, die gleich den Servi dem Herrn ge-
hören und die von den karolingischen Kapitularien wiederholt
prozeß- und strafrechtlich wie die Servi behandelt wurden?, die
daher offenbar da, wo die Kapitularien nur Freie und Unfreie
gegenüberstellten, zu den Unfreien gerechnet wurden.
Wenn das Polyptychum Irminons als Hintersassen vornehm-
lich Kolonen anführte, und wenn diese, wie oben beobachtet wurde,
mit den Ingenui der Reimser Nachrichten zu identifizieren sind,
so ist wohl hierin ein verschiedener Wortgebrauch der privaten
Aufzeichnungen anzunehmen. Im 9. Jahrh. war man sich nicht
mehr immer klar, welche der durch die politischen und wirt-
schaftlichen Verhältnisse geschaffenen Bevölkerungsgruppen den
Freien, welche den Unfreien zuzuweisen seien.
Was bedeutet aber überhaupt der Unterschied von frei und
unfrei? — Er bedeutet, wie uns Volksrechte und Kapitularien
belehren, verschiedene Behandlung im Prozeß- und im Strafrecht.
Aber darüber hinaus?
- Er bedeutete nicht den Gegensatz von freizügig und an die
Scholle gebunden, denn es gab an die Scholle gebundene Freie,
und es gab Unfreie mit Freizügigkeit. Er bedeutete auch nicht
den Gegensatz von persönlicher Zinsfreiheit und Kopfzinsigkeit.
Noch ist allerdings das nicht vergessen, was ursprünglich
das Wesen des Unterschiedes ausgemacht hatte: der Unfreie war
Eigentum des Herrn, mit seiner Person, mit seinen Nachkommen,
mit seinem Gut, der Freie war wohl belastet mit Abgaben und
Dienst, aber er gehörte nicht dem Herrn. Die tatsächlichen
Leistungen Freier und Unfreier an eine Herrschaft mochten ähn-
lich, mochten gleich sein — der Rechtsgrund war verschieden.
Und deshalb hatte der Herr gegenüber dem säumigen Un-
freien andere Zwangsmittel als gegenüber dem Freien zur Ver-
! Vgl. L. Alam. VII. XXII.
2 C. 260, c. 5; 271, S. 802; 273, c. 16. 17. 20. 28. 24; 287, c. 4. Dazu
C. 58, c. 1, oben S. 331.
334 Gerhard Seeliger.
fügung. Und deshalb konnte zwar auch der Unfreie gleich dem
Freien außerhalb des herrschaftlichen Kreises Gut erwerben,
Eigengut, Allod, er hatte davon nichts dem Herrn zu entrichten,
er durfte darüber innerhalb bestimmter Schranken verfügen, aber
alles gehörte doch zugleich mit der Person des Eigentümers
dem Herrn.
Dieser anfangs schroffe Gegensatz begann ausgeglichen zu
werden. Da auf der einen Seite die Leistungen des Unfreien
oft auf ein ganz bestimmtes Maß gestellt wurden, da auf der
anderen Seite Freie persönlich und dinglich gebunden, auch
sogar erblich gebunden waren, so ist eine Annäherung zwischen
freien und unfreien Klassen zu beobachten. Lange Zeit nur
eine Annäherung, keine rechtliche Verschmelzung. Doch er-
scheinen die Unterschiede schon im 9. Jahrh. stark verwischt.
Das Eigentumsrecht an der gesamten Person des Servus trat
zurück und ward zum Recht auf bestimmte Leistungen. Je mehr
das der Fall war, je mehr die Regelung der Beziehungen zwischen
Servus und Herrn unter den Gesichtspunkt des festen Rechts
trat, um so mehr mußte der Gegensatz zwischen frei und unfrei
schwinden. Der stark und oft erblich gebundene Freie und
der nur mehr zu bestimmten Leistungen angehaltene Servus
näherten sich.
Schon nach den Aussagen der Polyptychen des 9. Jahrh.
ist in dem wirtschaftlichen Verhältnis der Freien und Unfreien
zum Herrschaftshof kein wesentlicher Unterschied zu beobachten.
Was machte es aus, ob der Freie 4 und 6, der Unfreie 8 und
12 Denare Kopfzins zahlte. Wenn es eben nur bei der Zahlung
des Kopfzinses sein Bewenden hatte! Und das war der Fall.
Es sind Unfreie mit ganz bestimmten Leistungen vorhanden.!
Sechs mancipia tradiert ein nobilis an Freising? unter der Be-
dingung, daß fünf — drei ancillae und zwei infantuli — zwei
Arbeitstage die Woche leisten, die eine Frau aber nur jährlich
1 Denar zahle „et de alio servili opere libera fuisset“. Oft sind
1 Die Ansicht Gutmanns, Soziale Gliederung der Bayern (1906), S. 87.
99. 115 ff., daß der unfreie Hintersasse jederzeit rechtlich vom Herrn von
dem Hofe gewiesen und zu Knechtdiensten am Herrenhof gezwungen werden
konnte, halte ich in dieser allgemeinen Fassung für unzutreffend. Es gibt
Servi in rechtlich besserer Lage.
? Die Trad. Fris. (Bitterauf) Nr. 858.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 335
die Verpflichtungen der Servi fest normiert gewesen." Und
wenn einmal dem Kloster Weißenburg fünf Mancipien unter
der Bedingung übergeben werden: „ut sint ingenui sicut alii
censarii qui per talem condicionem sunt relaxati ingenui“, d. h.
daB sie und ihre Nachkommen einen Kopfzins von 4 Denaren
jährlich zahlen, wenn ein andermal 4 Mancipien geschenkt wurden
mit der Verpflichtung eines Jahreszinses von 5 und 4 Denaren,
ohne daß dabei einer Freilassung gedacht ist?, so ist zwar gewiß
zu beachten: hier Tradition, dort Freilassung, aber in der wirt-
schaftlichen Selbständigkeit, im dienenden Verhältnis zur Herr-
schaft erscheint der Unterschied geradezu aufgehoben. Noch
deutlicher tritt die Annäherung gewisser Unfreier an die Minder-
freien in einer anderen Weißenburger Urkunde hervor, in der
ein Mancipium geschenkt wird mit der Bestimmung: „ut mundi-
burdem et defensionem sibi eligat ad monasterio W. et annis
singulis in censum studeat dare den. 6.. et nemini nullum ser-
vicium non faciat nisi quod laboratum habet vel laborare potuerit
sibi habeat ad possidendum“. Unfreiheit geht in Schutz über,
Tradition und Freibrief kommen zusammen. |
Noch ist deshalb nicht jede Unterscheidung aufgehoben.
Noch ist die Zwangsgewalt der Herrschaft verschieden: dem In-
genuus bleibt sein freies Standesverhältnis auch bei Nicht-
einhaltung der Pflichten garantiert, der Unfreie genießt offenbar
einen ähnlichen Rechtsschutz nicht. Aber die Gleichheit der
gesamten gesellschaftlichen Stellung ist groß. Sie muß schließlich
ein Zusammengehen der unfreien und freien Zensualen begehren.
Die allgemeinen sozialen Momente sind stärker als die Forderungen
der germanischen Standesgegensütze.
Ob wir später die Aufnahme der unfreien Zensualen unter
die Minderfreien oder die rechtliche Zuweisung der Minderfreien
zu den Unfreien beobachten, bedeutet im Grunde keinen großen
Unterschied. Für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben
hat dieser alte Gegensatz seine Bedeutung schon im 9. Jahr-
hundert wesentlich eingebüBt. Die Richtung der sozialen Ent-
1 So Trad. Fris. 608, 1033; Cart. de Gorze Nr. 19, 8. 43; Kindlinger,
Münst. Beitr. II, S. 1f., wo „mancipia geschenkt werden, „eo iure qui
ipsi fuerunt, ut de manso solverentur 5 sol. etc.“.
3 Trad. Wizenb. Nr. 168. 191.
8 Trad. Wizenb. Nr. 126.
336 Gerhard Seeliger.
wickelung wies auf einen Zusammenschluß, und zwar auch auf
einen rechtlichen Zusammenschluß jener Klassen, die in ihrem
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dasein zusammengehörten.
a "a
Die Grundherrschaft hat die ihr zur Verfügung stehenden
Arbeitskräfte organisiert und benutzt, ohne Rücksicht auf die
Verschiedenheit der Geburts- und Rechtsstände zu nehmen, ohne
grundsätzlich ein bestimmtes rechtliches Standesverhältnis für
die Zugehörigkeit zu den einzelnen Wirtschafts- und Arbeits-
gruppen zu verlangen.
Drei Typen unter den grundherrlichen Leuten treten hervor,
wenn wir die Frage stellen, in welcher Art und in welchem
Umfang die Arbeitskraft der Herrschaftsleute in Anspruch ge-
nommen ward: Gesinde, zeitweilig dienende Leute, zinsende Leute.
Zu den Dienenden und Zinsenden gehörten aber nicht nur Hinter-
sassen, sondern auch die nur persönlich der Herrschaft Unter-
gebenen.
Allerdings handelt es sich nur um das Hervortreten von drei
Typen, nicht um drei gegenseitig scharf abgegrenzte Klassen von
Herrschaftsleuten. Zwischen dem Servus, der schlechthin zum Hof-
gesinde gehörte, dem Hintersassen, der wirtschaftliche Selbständig-
keit besaß, aber einen großen Teil seiner Arbeitskraft der herr-
schaftlichen Wirtschaft widmen mußte, dem Zinsmann, der nur
durch eine Zinsleistung dem Fronhof wirtschaftlich untergeben war,
stehen herrschaftliche Leute mannigfacher Art.! Der Hofknecht,
der eine besondere Wohnung innehatte, der nicht am Fronhof
beköstigt wurde, der vielmehr eine bestimmte Menge von Nahrungs-
mitteln empfing, eine Art von Naturalsold?, besaß bereits eine
gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit und näherte sich jenen auf
Herrschaftsboden Angesiedelten, die selbständige Landwirtschaft
kaum trieben, die nur eine Hütte und ein Stückchen Garten
besaßen, die wesentlich als herrschaftliche Landarbeiter fun-
gierten®. Und wie so gleichsam gleitende Übergänge von den
1 Vgl. auch die Bemerkungen oben S. 310. 318.
3 Vgl. Inama-Sternegg 1, 362.
3 Wenn O. Siebeck, Arbeitssystem der Grundherrschaft (1904) S. 38
ausführt, daB der Gegensatz zwischen Gesindedienst und Frondienst schon
im 12. Jahrh. verwischt zu werden beginnt, so ist zu bemerken, daß das
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 337
Knechten des Fronhofs zu den Hufnern vorkamen, so auch von
den dienenden zu den zinsenden Hintersassen. Ein Hufner, der
zu zweimal vierzehntägigem Dienst oder gar nur zur Führung
von 2 Modii Getreide nach dem Kloster angehalten war!, nahm
am herrschaftlichen Gutsbetrieb nur in äußerst geringem Maße
teil. In der Tat standen die Inhaber mancher Diensthufen in
ihrem gesamten wirtschaftlichen Dasein den Besitzern reiner
Zinshufen ungleich näher als jenen Hufnern, die mit dem vollen
Dienst eines mansus servilis belastet waren.
Aber doch. Die dreifache Abstufung ist dem wirtschaft-
lichen System der Grundherrschaft eigentümlich. Charakteristisch
ist, daß die Arbeiten des gutswirtschaftlichen Betriebes zum guten
Teil von Herrschaftsleuten verrichtet wurden, die außerhalb des
Hofgesindes standen, charakteristisch, daß im gesamten Arbeits-
organismus die große Masse der herrschaftlichen Leute eine
beschränkte wirtschaftliche Selbständigkeit, die Möglichkeit eines
Aufstrebens zu wirtschaftlicher Kraft besaß. Charakteristisch,
daß bei alledem ein Durcheinander der verschiedenen Geburts-
stände stattfand.
4. Gewerbliche Arbeit und ministerialischer Dienst.
Im Verband der großen Grundherrschaften war nicht nur
landwirtschaftliche Arbeit zu verrichten, hier hatte sich gewerb-
liches Leben entfaltet, hier waren auch höhere Dienste begehrt:
Verwaltungsdienste, Botendienste, Leistungen, die später den
Ministerialen zukamen. Es soll erörtert werden, in welcher Weise
diese Bedürfnisse befriedigt wurden, ob ein Zusammenhang mit
der landwirtschaftlichen Arbeit bestand! und ob ein allmähliches
Heraustreten der gewerblichen und ministerialischen Leistungen
aus dem Organismus landwirtschaftlicher Arbeit zu beobachten ist.
Eine eigenartige Quelle ist die vom Abt Adalhard von Corbie
822 erlassene Wirtschaftsordnung.? Sie bezieht sich nicht auf
schon früher der Fall war, daß der Gegensatz niemals in vollster Schroff-
heit bestanden hat.
1 Pol. S. Remi XIII, 10. 16. Zahlreiche ähnliche Beispiele in den
Polyptychen und Güterbeschreibungen.
: Ausgabe der „brevis quem Adalhardus ad Corbeiam regressus
anno .. 822 .. fieri iussit“ von Levillain in „Le moyen age‘ 1900 S. 351
bis 386. Früher wurde gewöhnlich nach der Ausgabe Guérards Pol. de
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3 23
338 Gerhard Seeliger.
den gesamten Betrieb, sondern nur auf die Verwendung der
Arbeitskräfte an der Zentralstelle des Monasteriums selbst. Den
Grundstock der hier beschäftigten Arbeiter bilden 150 Pro-
vendarii: 17 Geistliche, 12 Matricolarii, 30 Laien ohne nähere
Berufsangabe, 6, die zur ersten Kammer gehören, 17 der zweiten
und 3 der dritten Kammer, 19 andere Funktionäre innerhalb des
Monasteriums, 44 außerhalb des Monasteriums!. Arbeiter ver-
schiedener Art sind dabei berücksichtigt: neben 5 Schustern,
6 Grobschmieden, 4 Zimmerern, 4 Maurern und 2 Ärzten be-
finden sich darunter z. B. auch 12 für die Mühle, 6 für die
Fischerei, 8 für den Garten bestimmte Leute.
Diesen 150 Provendarii, die stets gleichmäßig und voll die
Präbenden genossen, die den einzelnen Beamten: dem Kämmerer,
Cellarius und Seneschalk untergeordnet waren, gesellten sich
andere hinzu, deren Anzahl je nach den Bedürfnissen wechselte.
Sie kann nicht gering gewesen sein, denn diejenigen, die täglich
Brote empfingen, wurden auf rund 400 angesetzt?: 1. die famuli
und matricularii; 2. die Klosterbrüder; 3. die Vasallen, welche
Lehen vom Kloster hatten und die dem Stift zu Pferde Dienste
verrichteten — vermutlich empfingen sie Präbenden an den Tagen
ihres Dienstes®; 4. die Gäste; 5. die Novizen und N
6. die wechselnden Prosendarı
Auch die regelmäßigen Provendarii waren nicht einfach Ai
gehörige des klösterlichen Haushalts, bildeten nicht ein ständiges
Gesinde. Den Müllern war, wie ausdrücklich bemerkt ist, je ein
Mansus mit 6 Bunarien Land zugewiesen, und zwar ein von
Ackerfronen freies Gut, damit der Müller und seine Familie
l'abbé Irminon 2, 306—335 „Statuta autiqua abbatiae sancti Petri Corbei-
ensis" zitiert. Die Wichtigkeit der Quelle ist wiederholt gewürdigt worden,
eingehend hat sie z. B. auch Keutgen, Ämter und Zünfte S. 30—35 be-
rücksichtigt. Vgl. auch Koehne, Das Recht der Mühlen bis zum Ende der
Karolingerzeit (1904) S. 44.
! Brevis Adelh. I 1, S. 551f. Wenn wir die beiden Notizen: „Ad
portam s. Albini unus‘ und „ad vineam unus“, die in den Hdsch. S. u. B.
fehlen, fortlassen, so erhalten wir beim Zusammenfügen der einzelnen Posten
in der Tat die Gesamtzahl 160.
2 VI S. 366.
3 Vgl. II, Teil IV, S. 363; XVII, S. 385, und I, Teil IV, S. 354 „panes..
quales vassalli accipiunt“.
$ I. Lib. VI, S. 358.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 339
leben und allen dienstlichen Anforderungen genügen könne.!
Auch bei anderen Provendarii ist das Leben des klösterlichen
Hofgesindes nicht ohne weiteres anzunehmen.
Diese Betrachtung führt uns zur Frage, in welcher Art die
gewerbliche Arbeit auf den Grundherrschaften überhaupt organi-
siert war.
Fast überall ist eine innige Verbindung mit landwirtschaft-
licher Tätigkeit wahrzunehmen. Naturgemäß bei den Müllern.
Mag wohl manchmal der die Mühle bedienende Knecht im wirt-
schaftlichen Verhältnis des Hofgesindes gestanden haben?, oft
war das nicht der Fall. In zwiefacher Art wurden vielmehr das
Mühlengewerbe auf herrschaftlichen Boden betrieben.” Entweder
ward einer der herrschaftlichen Leute mit dem Müllerhandwerk be-
traut — wie in Corbie — und mit einem von landwirtschaftlichen
Leistungen freien Grundstück ausgestattet‘, oder die herrschaft-
liche Mühle war verpachtet, d. h. es war dem Müller die wirt-
schaftliche Ausnutzung der Mühle gestattet, ihm Zins und Dienst,
jedenfalls, so dürfen wir wohl voraussetzen, auch die Verpflichtung,
das herrschaftliche Getreide zu mahlen, auferlegt” Diese Art
der Pachtung war den Aussagen der westfränkischen Polyptychen
gemäß die häufigste Art, auf herrschaftlichem Gebiet das Müller-
gewerbe betreiben zu lassen. Die älteren-kleinen Handmühlen,
welche Inventarstücke vieler Einzelwirtschaften gebildet hatten
11 T. VO, S. 358f. Vgl. die eingehenden Erörterangen Koehnes
S. 44 f.
* Nachrichten darüber fehlen allerdings. Die von Koehne S. 43 und
S. 40, N. 9. 10 angeführten besagen das nicht.
s Vgl. auch Longnon-Guérard, Pol. de Saint-Germain (1895) 1, 65f.
* Pol. Irmin. IX. 254. W. tenet jornales VI. praevidet inde farinarium;
XIX. 6. G. colonus, mulinarius, homo s. Germani tenet dimidium mansum
ingenuilem ... Nichil solvit propter servitium quod praevidet. Prüm.
Urb. II, S. 147: sunt ibi farinarii III, unus molendinarius tenet de terra
iornalem pro sua vestimenta.
5 Teils nur Geldzins, teils auch Naturalzins, nicht selten auch Fronen,
z. B. Pol. S. Remi VI. 1; XII. 1; XII. 1. 87. 89. 51; XVII. 1.8; XVII. 1;
XIX. 1; XXI. 1. 2. 44; XXVII. 1; Prüm. XXXIV. Vgl. die von Koehne
S. 42. 46 gesammelten Stellen. Nicht selten hat der Müller außer der
Mühle noch eine besondere Hufe oder Anteil an einer Ilufe. S. Remi
XXII 11; Pol. Irm. VII. 4. 37; XXII. 92. 93. Formular einer Leiheurkunde
Form. Par. 1, S. 263.
23”
340 Gerhard Seeliger.
und für einen besonderen Gewerbebetrieb keinen Anlaß boten!,
sind ja mehr und mehr verdrängt worden von den größeren Mühl-
werken, von den Holz- und Radmühlen, dann von den Wasser-
mühlen. Und diese großen Mühlen, die den wirtschaftlichen Be-
dürfnissen vieler dienten, erfuhren deshalb in der Gesetzgebung
besondere Fürsorge, besonderen Schutz? Ein eigenes freies
Müllergewerbe aber hat sich damals nicht entwickelt. Mochten
auch manche kleinere Landwirte eine Mühle errichtet haben und
damit Geschäfte machen?, bald sind die Mühlen vornehmlich
Pertinenzen des größeren Grundbesitzes.
Ähnlich wie die Verhältnisse der Müller liegen die der
Schmiede. Es begegnen Schmiede unter den herrschaftlichen
Kolonen“, es begegnen Schmiede, welche einzelne Mansen zu Benefiz
erhalten hatten. Damit ist schon ihr Heraustreten aus dem
herrschaftlichen Hofgesinde bezeugt. Noch anders ist es, wenn
ein Schmied eine halbe Hufe erhält und dafür nicht die üblichen
landwirtschaftlichen Dienste zu leisten, sondern sechs Lanzen zu
liefern hat, oder wenn ein anderer in seiner Werkstatt Arbeiten
für die Herrschaft zu verrichten übernimmt. Eine Weißenburger
Hufe hat ein Beil, eine Axt, Pflugscharen für drei Pflüge und
Maurerhämmer zu liefern. Das gleiche hat ein Hugo „de
fabrica in colle et de alia curte“ zu tun. Auch weiterer Pflug-
scharlieferungen ward in Weißenburg gedacht.”
Vollends sind jene Schmiede in der Ausübung ihres Hand-
1 Koehne, Das Recht der Mühlen bis zum Ende der Karolingerzeit
S. 9f., 18.
? L. Sal. Tit. 22; L. Baiuw. IX. 2; s. Geffcken, Lex Salica (1893)
S. 132f.; Koehne S. 18 ff., der mit Recht betont, daß auf ursprünglichen
Gesamtbesitz der Gemeinde nicht zu schließen sei.
3? L. Sal. XXII scheint das annehmen zu lassen. Vgl. auch die Zeug-
nisse Koehne 8. 40, N. 13.
* Vgl. auch die durchaus zutreftende Bemerkung Guérards, Pol.
Irm. 1, 234.
5 Pol. S. Remi VIII. 3; XVII. 116. 117; Trad. Fris. 677. Auch ein
Koch in der Stellung VI. 4; IX. 6. 7. .
8 Pol. Irm. XIII. 103. 104. Hierher gehört wohl auch IX. 150;
XII. 102.
7 Lib. poss. Wizenb. II. Zeuß p. 274. Vgl. Harster, Güterbesitz des
Kl. Weißenburg i. E. (Progr. Speier 1894) S. 49. Nach Harster gehört dieser
Teil des liber poss. zu den ältesten.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 341
werks unabhängig von ihrer Herrschaft, die zwar Servi sind,
aber nur einen Kopfzins zu entrichten haben.!
Auch Fischer begegnen als Hintersassen, als Inhaber einer
halfen Hufe oder einer Accola.? \
Von besonderem Interesse ist die Nachricht über Prüms
Salzgewinnung zu Vic im Bistum Metz. Prüm besaß drei Salz-
pfannen. Die Gewinnung erfolgte durch Prümer Leute: 10 Männer
und 6 Frauen werden genannt, ein „maior“ und ein „magister“
erwähnt. Der Herrschaftsmann zahlte 5, die herrschaftliche Frau
6 Den. Kopfzins, sie entrichteten für die der Herrschaft ge-
hörenden Wohngebäude einen Mietpreis, sie lieferten eine be-
stimmte Menge des gewonnenen Salzes ab, sie zahlten überdies
Geld und leisteten anderes.” Charakteristisch ist hier die Ord-
nung der gewerblichen Tätigkeit: beamtenmäßig und doch pacht-
artig. Mit der gewerblichen Tätigkeit für die Herrschaft ver-
bunden ist eine zugunsten des Herrschaftsmannes selbst betriebene.
Was uns diese Andeutungen lehren, ist das: das Bedürfnis
nach gewerblichen Arbeiten wurde wie das nach landwirtschaft-
lichen nicht allein durch das im herrschaftlichen Haushalt lebende
Gesinde befriedigt, konnte so nicht befriedigt werden. Vielmehr
wurden in ausgedehntem Maße Untergebene verwendet, die teil-
weise wirtschaftlich selbständig waren, die als Hintersassen lebten.
Ein überaus charakteristisches Moment für das Verständnis der
Arbeitsorganisation auf den großen Grundherrschaften. Die
Hufner oder die Inhaber anderer herrschaftlicher Stellen leisteten
Zinse und Dienste, sie mußten einen Teil ihrer Erzeugnisse
an den Fronhof bringen, sie mußten weitgehende Frondienste
übernehmen, sie mußten gewerbliche Produkte liefern, und sie
oder ihre Frauen mußten zu bestimmten gewerblichen Diensten,
besonders im Brau- und Backhaus oder in der Webestube des
Fronhofs antreten.‘ Ja es wurde Land ausgetan, dessen Besitzer
ausschließlich zu besonderen gewerblichen Leistungen verpflichtet
! Pol. Irm. XVII. 116. 117.
2 Pol. S. Remi XX VIII. 8. 73. — Wichtige Beiträge würden die Fuldaer
Nachrichten bieten. Doch steht noch nicht fest, welche Teile der späteren
Güterbeschreibungen für die Karolingerzeit verwertet werden dürfen.
3 Prüm. Urb. XLI, S. 164f. Vgl. Inama-Sternegg 1, 427, N. 2.
* Diese Tatsachen sind hinlänglich bekannt und bedürfen, wie andere
Bemerkungen dieser Abhandlung, keiner Belege.
342 Gerhard Seeliger.
waren, es gab ganz speziell gewerbliche Hintersassen. Und daß
diese Leute eine gewerbliche Tätigkeit nicht nur für eigenen Ge-
brauch und für den der Herrschaft entfalteten, sondern auch für
andere, daB von ıhnen gewerbliche Erzeugnisse verkauft wurden,
kann nicht bezweifelt werden. Hier gilt das, was bei den land-
wirtschaftlichen Erzeugnissen anzunehmen ist. Sie wurden teil-
weise auf den Markt gebracht — woher sollten sonst die Hinter-
sassen den so oft nomierten Geldzins hernehmen!?
Es ist für das Verständnis der späteren Verhältnisse nicht
unwichtig sich vor Augen zu halten, daß schon im fränkischen
Zeitalter die Grundherrschaften den gewerblichen Arbeitern, wie
den landwirtschaftlichen, eine gewisse wirtschaftliche Freiheit ge-
statteten und die Voraussetzungen für eine vollere, freiere Ent-
faltung wirtschaftlicher Eigenkraft boten.
Aber nicht allein besonderes gewerbliches Dienstgut begann
sich von dem für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten zu
sondern, auch Dienstland anderer Art.
Dem Capitulare de villis (c. 10. 50) ist zu entnehmen, daß
den Beamten — den Meiern, Förstern, Gestütsbeamten — statt
der Manuopera die Beamtenleistung angerechnet wurde, daß die
Meier und Gestütsbeamten überdies Benefizien gleichsam zur
Amtsbesoldung erhalten konnten. Die Aussagen der Polyptychen
stimmen damit überein. Manchen Hufen wird in der Tat der
übliche landwirtschaftliche Dienst nachgelassen, weil ihre Nutzung
als Amtsentlohnung dienen sollte. Sie unterschieden sich dadurch
von anderen Hufen. Für sie scheint die Bezeichnung „bene-
ficium“ dann gebraucht worden zu sein, wenn die übliche Leistung
der Hintersassen nicht nur teilweise, sondern ganz erlassen war.
Auch andere Güter als die, welche der Amtsausstattung der
höheren landwirtschaftlichen Beamten dienten, beginnen sich all-
mählich von den gewöhnlichen Hufen der Hintersassen zu sondern:
die Hufen, auf denen Dienst zu Pferd ruhte?, vor allem die
Hufen der Scharmänner. Später gehörten die „scararii“ zu den
1 Das hob mit Recht Keutgen, Ämter und Zünfte S. 58, hervor. Es
gilt auch von gewerbetreibenden Hintersassen. Auch diese leisteten schon
in karolingischer Zeit Geldzinse.
2 Das sind die zahlreichen Nachrichten: „equitat quocumque illi
praecipitur", wie es in der Brev. exempla C. 128c. 8, S. 252 heißt.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 343
Ministerialen!, nach den Aussagen des Prümer Urbars aber
standen sie noch durchaus im Fronhofsverband. Ja im Prümer
Urbar ist deutlich zu beobachten, daß die Scharmänner allmählich
aus dem Kreis der Hufenbauern heraustraten. Einerseits sind
Meldungen vorhanden, daß neben landwirtschaftlichen Diensten
auch die „scara“ auf Hufen lastet und daß nur eine Verminderung
der ersteren vorgesehen ist?, anderseits wird nur „scara“ begehrt.
Wir hören von einer Umwandlung der landwirtschaftlichen
Diensthufe in eine der Scharmänner.® Und später wurden — wie
die jedenfalls erst nachträglich gemachten Überschriften und Zu-
sätze des Urbars sagen — diese Hufen der Scharmänner als
„beneficia“ oder „feuda“ der Ministerialen angesehen.*
Nur um die ersten Anfänge von neuen Bildungen handelt es
sich. Aber die Richtung der Entwickelung ist deutlich vor-
gezeichnet. Noch gehen vielfach die verschiedensten Dienste,
deren die Grundherrschaft bedurfte, durcheinander, noch sind ge-
werbliche und ministerialische Dienste mit landwirtschaftlichen
Leistungen verknüpft. Aber schon ist mitunter eine strengere
Scheidung zu bemerken: an die Stelle der landwirtschaftlichen
Arbeit tritt schlechtbin gewerbliche Tätigkeit oder eine gewisse
Art ministerialischer Wirksamkeit. Das sind die Anfänge eines
Herauswachsens der gewerblichen und gewisser ministerialischer
Dienstgüter aus dem Kreis der gewöhnlichen Hintersassenhufen.
5. Arten der Leihen.
Wenn die Brevium exempla aus dem Anfang des 9. Jahr-
hunderts der Beschreibung des grundherrlichen Landes — der
casa indominicata mit dem selbstbewirtschafteten Land und mit
den zugehörigen mansi ingenuiles et serviles — hinzufügen ein-
mal ein Verzeichnis jener Güter, die geschenkt, aber „in usum
1 Waitz 5°, 326f.; A, 26, N.
» Z. B. Prümer Urbar II, VIII.
3 Prüm. Urbar XV: „mansus ... qui ante servilem servicium faciebat,
et modo scaram facit“. Das „et modo scaram faciunt“: in II. V. VII ist
wohl als späterer Zusatz in gleichem Sinne zu deuten. Caesarius er-
klärt „scaram facere est domino abbati quando ipse iusserit servire et
nuncium eius seu litteras ad locum sibi determinatum deferre“. Mittelr. UB. 1,
147, N. 1.
4 S. unten S. 345, N. 2, 3.
344 Gerhard Seeliger.
fructuarium“ zurückempfangen waren (Precarien), sodann eine
Liste der an Herren verliehenen Benefizien!, so gehen sie dabei
von dem Gesichtspunkt aus, daß das Land, das der Herrschaft
keinen wirtschaftlichen Ertrag liefert, gesondert aufzuzeichnen
sei von dem der herrschaftlichen Nutzung dienenden. Und dabei
war folgerichtig jenes Land, das noch nicht wirtschaftlich nutzbar
war, aber nach dem Ableben der Precaristen der Herrschaft
nutzbar werden sollte, von jenem gesondert zu vermerken
empfohlen, das — aus Gründen mannigfacher Art, zur Erlangung
militärischer Hilfe, aus Rücksicht auf politische Verbindung
u. dgl. — als Beneficium ausgegeben war.
In den Brevium exempla wurden daher zutreffend drei Kate-
gorien des herrschaftlichen Landes hervorgehoben. Aber die
Mannigfaltigkeit der wirklichen Verhältnisse ward damit nicht
berücksichtigt. So wurden nur mansi ingenuiles und serviles als
hofhörige Güter angeführt, obschon wir wissen, daß vielfach auch
kleinere Gutsteile ausgegeben waren. So wurden nur Natural-
zinse und Dienste der Hufner erwähnt, obschon sonst unter den
Hufenleistungen oft des Geldes gedacht ist, ja obschon manche
Hufner nur Geld zu entrichten hatten.’
Ebenso steht es mit den Angaben der Brevium exempla über
die Benefizien und Precarien.
Gewiß, die meisten Benefizien haben mit der Grundherrschaft
des Leiheherrn nichts zu tun, sie sind ausgeschieden nnd selb-
ständig oder Teile einer anderen Grundherrschaft geworden. Aber
es begegnen doch auch zahlreiche Benefizien, die nicht aus dem
grundherrlichen Verband hinausführten, die dem herrschaftlichen
Fronhof mit Zinsen und Diensten verbunden blieben.’
Nicht die Art der Leistung an den Fronhof ist das charak-
teristische und vom Hintersassengut unterscheidende Merkmal.
Es gibt Bufen, die nur Geldzinse zahlten und doch unbedingt
zum Hintersassenland gehörten, es gibt Benefizien, die nicht nur
Zinse, sondern auch landwirtschaftliche Dienste für den Fronhof
leisteten. Mir scheint, soweit ich das Material zu überblicken
meine, das im Fronhofsverband stehende zins- oder dienstpflichtige
Gut im 9. Jahrh. nur dann „beneficium“ genannt worden zu sein,
1 Capit. 1, S. 261#. Nr. 128. 2 8. oben 8. 311.
® Vgl. Grundherrschaft S. 34f. 39f. und die dort zitierten Stellen
von Waitz.
——— [no
i
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 345
wenn es entweder noch nicht dauernd der herrschaftlichen
Nutzung gewonnen und eingeordnet (Precariengut) oder wenn es
nur zeitweilig jemandem zugedacht war, der gleichwohl für
die Fortdauer der Fronhofsleistungen, ganz oder teilweise, zu
sorgen hatte.!
Besonders an Beamte und Gewerbetreibende sind Teile des
Fronhofslandes als solche Lehen verliehen worden: an Meier,
Schmiede, Köche, Müller, Fischer. Und da man an der eigent-
lichen Grundbedeutung von „beneficium“ festhielt und in ihm
jenes Leiheland sah, das nicht im Usus und in der Utilitas der
Herrschaft stand, da im Zusammenhang damit auch jene Teile
des Fronhofslandes als Benefizien bezeichnet wurden, die an
Wirtschaftsbeamte mit Nachlaß der üblichen Hintersassenpflichten
gegeben waren, so ist es verständlich, daß mit Benefizien auch
jene Leihegüter bezeichnet zu werden begannen, deren landwirt-
schaftliche Leistungen hinter anderen, hinter ministerialischen
zurückwichen, die allmählich aus dem Kreis der landwirtschaft-
lichen Dienstgüter hinaustraten. Diese Entwickelung scheinen mir
die im Prümer Urbar vorkommenden Bezeichnungen „beneficium“
und „feodum“ anzudeuten, die wohl zumeist, wenn nicht durchweg,
auf späteren Zusätzen beruhen.” In nachkarolingischen Zeiten
hat dann der Ausdruck Lehn überhaupt eine allgemeinere An-
wendung gewonnen.°
*
k *
Die Precarienleihe war anfangs im Frankenreiche die durch
Bitturkunden begründete Leihe mannigfacher Art. Sie ist im 8.
und 9. Jahrh. zu der Leihe geworden, die durch Hingabe von Gut
des Precaristen bewirkt wurde Nicht bestimmte wirtschaftliche
oder soziale Folgen sind ihr eigentümlich, vielmehr alles vom
individuellen Vertrag abhängig. Mächtige Herren und arme
1 Meine Bemerkungen Grundh. S. 43, daß die Benefizien sich von
den niederen Leihen durch ihre Stellung außerhalb des engeren Guts-
verbandes unterschieden, ist irrig. Die vorangehenden Betrachtungen wider-
sprechen ihr. Die ganze Gegenüberstellung von engerem und weiterem
Gutsverband, wie ich es 1903 getan habe, glaube ich nicht aufrecht
halten zu sollen.
2 Vgl. z. B. Prümer Urbar III, VI usw.
3 Vgl. die Notizen Caesars von Heisterbach zum Prümer Urbar,
Mittelr. UB. 1 S. 161 N. 2. 154 N. 1. 157 N. 2.
346 Gerhard Seeliger.
Bauern schlossen Precarienverträge, die einen zahlten nichts oder
nur wenig, die anderen leisteten Zins und Dienst.!
Ein großer Teil der Precariengüter war aus der Grund-
herrschaft des Leiheherrn ausgeschieden, bez. in sie nicht einge-
treten, diente schlechthin dem Usus und der Utilitas des Pre-
caristen, nicht dem der verleihenden Kirche Das ist als das
Häufigste und als das Normale anzusehen. Aber es enthielt nicht
ein für die Precarienleihe charakteristisches Moment. Wohl be-
stand ein großer formell-juristischer und wirtschaftlicher Unter-
schied zwischen jenen Leihegütern, die dem Beliehenen selbstän-
dige Herrschaftsrechte brachten, und jenen, die ihn in den
Wirtschaftsverband des Leiheherrn hineinführten? — aber der
Precaria ist es eben geradezu eigentümlich, daß sie diese beiden
in ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen so grundverschie-
denen Leihearten.in sich schloß: in der älteren Zeit konnte sich
ebenso der mächtige Herr durch eine Bitturkunde (precaria)
Leihegut verschaffen, das seine wirtschaftliche Selbständigkeit
wahrte oder erhielt, wie der kleine Mann, der sich gerne mit
seinem Leihegut dem Wirtschaftsorganismus der großen Herrschaft
als dienendes Glied einfügte. Und ebenso sind es in der späteren
karolingischen Zeit einerseits Mächtige und Vornehme, die durch
Hingabe eines Gutes ein Precariengeschäft schlossen, die eventuell
einen kleinen Zins zahlten, aber außerhalb der Leiheherrschaft
verblieben, anderseits kleine Leute, welche Gut hingaben, um
mehr zurückzuerhalten oder um Schutz zu empfangen, welche die
Leistungen der gut gestellten Hintersassen übernahmen: Zinse,
Dienste.
Wenn der Precarist sich in einer Formel Marculfs verpflichtet,
alles zu tun „quicquid relique accolani vestri faciunt“, oder wenn
er in einer Formel aus Bourges zu folgen sich bereit erklärt „in
quibuslibet ambastiis aut ubi aut ubi a vestris actoribus ex vestri
precepto fuerimus imperati“, so ist das nicht als einzige Aus-
1 Ich verweise auf meine Ausführungen Grundherrschaft S. 10—27.
Dazu L. M. Hartmann, Bemerkungen zur ital. u. fränk. Precaria in Vierte]j.
f. Soz.- u. Wirtsch.-Gesch. 4, 840ff. Der Unterschied zwischen der fränki-
schen und italienischen precaria beruht nach des Verfassers Meinung auf
dem Unterschied zwischen ususfructus und emphyteusis.
2 Das betont mit vollem Recht Hartmann a. a. O.
3 Marc. II. 41; Bitur. 2. Vgl. Grundh. S. 17.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 347
nahme von einer Regel, sondern als Nachricht über bestimmte
Gruppen älterer Precarien aufzufassen. Für die spätere, für die
karolingische Zeit aber sind Meldungen in hinreichender Fülle
vorhanden, um zu bezeugen, daß Precariengut mit landwirtschaft-
lichen Diensten belastet war, ja daß Precaristen und ihre Nach-
kommen Hintersassen der Grundherrschaften wurden, Zins- und
Dienstbauern.
Das St. Galler Material bot in der Hinsicht schon längst
der Forschung reiche Ausbeute. Hier sind zahlreiche Precarien-
verträge bezeugt, die nicht die wirtschaftliche Wirkung einer
donatio post obitum ergaben, sondern dauerndere Beziehungen
zwischen der Familie des Precaristen und der Leiheherrschaft
herstellen wollten. Über die wirtschaftlichen und persönlichen
Verhältnisse der Tradenten vermag man manchmal verschiedener
Ansicht zu sein, darüber, daß die Precarienverträge mitunter neue
Hintersassen schufen, nicht.! Durchaus begreiflich, daß milde
Leistungen auferlegt werden, meist mäßige Zinse. Aber doch
nicht so ganz selten auch Dienste. Dafür einige Beispiele.’
779 verpflichtet sich und seine Nachkommen ein Precarist
außer der Zinszahlung „unum juhum arare faciam et unum diem
segare annis singulis“. (Tr. Sang. 89.)
189 wird in analoger Art gesagt: „unaquaque zelga unum
juchum arare, sicut mos est in domnico arare, et 2 dies ad
messes collegere et alios 2 ad fenare.“ (Tr. Sang. 120.)
! Auch in diesem Zusammenhang kann auf die Urkunden Wartmann
2, 322. 333 hingewiesen werden. Grundh. S. 75.
2 Schon 1903 hatte ich, Grundh. S. 17. 36, die folgenden Quellenstellen
zitiert zum Beweis für meine Behauptung, daß der Precarist oder seine
Nachkommen auch zu Diensten an den Fronhof verpflichtet werden konnten
— oder, wie ich mich auch ausdrückte, daß die Precaria in den engeren
Gutsverband zu führen vermochte. Merkwürdigerweise ist das von einem
Kritiker meines Buches bestritten und hartnäckig die Behauptung wieder-
holt worden, daß von mir kein Zeugnis angeführt wurde. Deshalb sollen
im folgenden die entscheidenden Nachrichten ausführlich geboten werden.
In zwei Stellen (Nr. 120 und 355) kommt das Wort „beneficium“ vor. Das
hindert natürlich nicht die Verwertung der Stellen in diesem Zusammenhang.
Wenn berichtet wird, daß der Empfänger eines ,,beneficium“ zu Fron-
diensten verpflichtet wird, so darf auf Grund der vermeintlichen Natur der
Benetizialleihen die Tatsache des Frondienstes nicht bestritten werden,
vielmehr ist umgekehrt die Ansicht über die Natur der Benefizialleihe
entsprechend zu korrigieren.
348 Gerhard Seeliger.
R09 überträgt Edilleoz den von freien Leuten zu Bötzingen
erworbenen Besitz unter der Bedingung, daB er das von seinem
Vater zu Bötzingen Tradierte erblich erhalte, wie es sein Vater
innegehabt, d. h. er und seine Nachkommen müssen jährlich
zahlen: ,5 denarios et tres operare in anno dies, in fossione
vinearum unum et in secatione foeni unum et in messione unum,
et tres jurnales arare in anno uno.“ (Tr. Sang. 203.)
Im Jahre 814 bestimmen die Schenkgeber: „censivimus annis
singulis din. 2 et tres dies in opera et agnacio nostra in ipso
cinso permaneant.“ (Trad. Sang. 213.)
819: „inde annis singulis censum persolvamus, id est 5 maldras
de avena et juchum unum arare et intus in tempore congruo
ducere, vid. temporis messe, et 1 diem secare temporis fẹni
secandi. Et hoc faciamus ad proximam curtam .. similiter et
cuncta nostra de reliquo posteritas faciat.“ (Trad. Sang. 244.)
821: „10 modios de grano et inter ambos unum integrum
juchum arent et in tempore messis 2 dies in laboris opere per-
solvant, similiter et in tempore foeni secandi alios duos dies, et
sicut enim alii liberi homines servilia opera nobis ex-
hibeant ita et illi. Similiter et illorum cuncta de reliquo
posteritas faciat.“ (Trad. Sang. 271.)
827: „censum persolvant, i. e. 10 modia de grano et pullos
12 et cum carra 4 bubus adjunctis duas ductiones faciant.“
(Trad. Sang. 304.)
835: „censum persolvam .. et tres dies in estatis opere faciam.“
(Trad. Sang. 355.)
846: „censumque annis singulis inde persolvam, i. e. ut ad
proximam curtem s. Galli unum juchum arem et cum semine meo
seminem...“ Frau und Nachkommen sollen Naturalzins leisten.
(Trad. Sang. 398.)
847: außer Zins „duos dies in estivali tempore operari fa-
ciam et semel per annum .. unam perductionem .. faciam.“
(Trad. Sang. 402.)
856: Haycho, der von einer freien, aber später vom Vogt für
St. Gallen in Anspruch genommenen Frau zwei Kinder hatte, will
die Unfreiheit seiner Kinder verhindern und gibt Land unter der
Bedingung, daß seine Kinder dort sitzen, arbeiten, einen Zins
von 1 Sol. zahlen „insuper et 4 dies in messe aut ad foenum
colligendum perficiant.“ (Trad. Sang. 447.)
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 349
Die St. Galler Urkunden bieten den reichsten Aufschluß,.
bezeugen zugleich die große Mannigfaltigkeit: landwirtschaftlicher
Dienst wird offenbar von Personen in sehr verschiedener sozialer
und wirtschaftlicher Lage übernommen, teils um vom Precaristen
selbst ausgeführt, teils um den Knechten überlassen zu werden.
Es fehlt nicht an ähnlichen Nachrichten für andere Gebiete.
Im Jahre 827 übergibt ein Mann dem Freisinger Stift eine
Kolonie und drei Mancipien!: et ipse H wadiavit censum annis
singulis reddere .. h. e. solidum unum de argento et duos dies
arare venale tempore et estivo atque autumnale similiterque II dies
fenum secare et alios duos segete secare et illud totum cum suis
carris ad granario reportare.
Im Jahre 835 tradiert T. eine Kolonie und einen Servus, weil
die Söhne „subiecti sunt servitio s. Marie“ Es wird verabredet,
daß nach dem Tode des Tradenten der Sohn das Gut erhalte:
„ut annis singulis tres dies arat et hoc colligat domumque reducat,
unum diem fenum secat domumque recolligat et caballum unum
habeat ad servitium s. Marię ubicumque ei a senioribus suis vel
magistris imperatum fuerit devote oboediat .. et filia .. de capite
suo in censum reddat denarios III .. et sic posteritas filiorum
in ipso servitio vel censo in aevum permaneat.“ (Tr. Fris. 608.)
Auch in den westlichen Gebieten des Frankenreichs ist das-
selbe zu beobachten. Im Polyptychum Sithiense wird eine
Precaria angeführt „unde debet arare“, an anderer Stelle ein-
gehender die Dienstleistung vermerkt? Und wenn in Irminos
Polyptychum erzählt wird, daß ein Kolone das Gut halte, das
sein Vater dem Stift geschenkt habe, so wird uns hier gewiß
nichts Singuläres mitgeteilt, sondern ein Vorgang, der sich oft
genug ereignet haben muß. Warum auch nicht? — Große Herren
schlossen Precarienverträge und blieben außerhalb des Herrschafts-
bereiches des Leiheherrn, kleine Leute unterwarfen sich, sich selbst
oder die Nachkommen, und zwar wurden sie nicht nur Inhaber
einer herrschaftlichen terra censalis, die übrigens auch der Fron-
hofsverfassung eingegliedert war, sondern öfter auch Inhaber von
Diensthufen. Ein grundsätzlicher Unterschied ist ja hierin, wie
1 Trad. Fris. (ed. Bitterauf) 546.
? c.8. c. 10. Guérard, Pol. Irm. 2 S. 398f.
3 Pol. Irm. XX. 78. Vgl. auch XII 22. In AU 21 wird ein Gut an-
geführt, das der Schenkgeber und dessen Gattin halten, offenbar ohne Leistung.
350 Gerhard Seeliger.
wir oben gesehen haben, überhaupt nicht zu machen. Wollen
wir nach der Art der auf dem Gut lastenden Dienstverpflichtung
einen engeren und weiteren Gutsverband unterscheiden, dann ist
zu sagen: der Precarienvertrag hat manchmal dem Precariengut
solche Verpflichtungen auferlegt, die das im engeren Gutsverband
stehende Land zu tragen hatte. Und dabei sind mitunter die
erblichen Inhaber des Leihelandes selbst in die Klasse der herr-
schaftlichen Hintersassen eingetreten.
Wer diese von verschiedenen Seiten hinreichend bezeugten
Tatsachen übersieht und leugnet, der verkennt nicht allein völlig
die Natur der fränkischen und nachfränkischen Precaria, dem ent-
geht zugleich auch eine wichtige Seite in der Fortbildung be-
sonders der kirchlichen Großgrundherrschaft, in der eigentüm-
lichen Ausbreitung mannigfacher Kolonatsverhältnisse.
k
& *
Leiheland kann man von sehr verschiedenen Gesichtspunkten
aus in Gruppen sondern. Eine Einteilung war von jeher beliebt:
im Anschluß zum Teil an eine Unterscheidung der Quellen selbst,
welche die „ad usus“ oder „ad opus“ der Herrschaft stehenden
Güter besonders hervorhoben!, hat man einen Dualismus ange-
nommen. Obwohl im einzelnen die Ansichten nicht überein-
stimmen, sie gingen doch fast stets davon aus, daß den Leihe-
gütern, die im Verband der Grundherrschaft verblieben, solche
gegenüberzustellen seien, die aus der grundherrlichen Wirtschaft
ausgeschaltet waren.” Und das ist für eine wirtschaftliche Be-
trachtung die wichtigste Einteilung. Sie deckt sich nicht mit
der Gegenüberstellung von Benefizien oder Precarien und wirt-
1 Vgl. Grundherrschaft S. 36t.
? Das ist doch wohl die Grundvorstellung Waitz’, Roths und mancher
anderen. (Vgl. Hist. Viertelj. 1906 S. 570f. 1907 S. 161f. Dazu Brunner,
Rechtsgesch. 1, 209. 212; 2, 251f. 2. Aufl. 1. Bd. S. 302ff. bes. 302 N. 41).
Wenn ich in meiner Schrift von 1903 auf Grund der Beobachtung, daß be-
sonders die Polyptychen häufig der „terra censalis* gedenken, daß in der
Tat die Leistungen der Zinsgüter anderer Art waren wie die der Dienst-
güter, wenn ich im Hinblick darauf einen engeren und weiteren Gutsverband
unterschied, so ist einleuchtend, daß diese Sonderung nicht mit der von
Waitz und Roth gewählten identisch ist. Roth z. B. stellte das Hof- und
Bauernfeld, die „Zinsgüter“, den Precarien und Benefizien gegenüber. Zu
den Zinsgütern im Sinne Roths gehören auch solche, die dem Fronhof mit
Zinsen, aber nicht mit Arbeitsleistungen verpflichtet waren.
a.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 351
schaftlichen Zins- und Dienstgütern, sie deckt sich auch nicht ohne
weiteres mit einer Zweiteilung der Leihegüter nach deren öffentlich-
rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben. Benefizien und Pre-
carien, das muß nachdrücklichst betont werden, finden sich auch
unter den im grundherrlichen Verband verbleibenden Leihe-
gütern. Es geht meines Erachtens nicht an, hier den Begriff
„echtes“ Lehn einschalten und für echte Lehn den Gegensatz zu
Gütern im grundherrlichen Verband anwenden zu wollen. Denn
abgesehen davon, daB wohl bedeutsame Anfänge in der Heraus-
bildung dieser besonderen Lehensart wahrgenommen, daß aber die
Verhältnisse und Anschauungen des 13. Jahrh. nicht auf die des
8. oder 9. Jahrh. übertragen werden dürfen — die Gegenüber-
stellung ist in diesem Zusammenhang deshalb nicht zu verwerten,
weil das, was später echtes Lehen heißt, keineswegs mit jenen
Benefizien des 9. Jahrh. identifiziert werden kann, die außerhalb
der Grundherrschaft des Lehnsherrn standen. —
Die im Verband der Grundherrschaft befindlichen Leihen, die
allein Gegenstand dieser Betrachtungen waren, kann man natur-
gemäß in mannigfacher Weise sondern und gruppieren. Die Frage
des Zusammenhanges mit Institutionen des römischen Rechts, die
Charakterisierung der Leihen nach ihrer verschiedenen juristischen
Natur war hier nicht beabsichtigt. Hier war vornehmlich die
Aufgabe gestellt, das Verhältnis der Precarien und Benefizien zu
dem Hintersassenland nochmals zu erörtern.
Nach der Verschiedenheit der wirtschaftlichen Leistungen an
die Herrschaft hatten wir den Unterschied zwischen Zins- und
Dienstgütern hervorgehoben, überdies auf den Anfang einer
Herausbildung besonderer Gruppen von Dienstgütern hingewiesen.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Frage der Leihedauer
und der persönlichen Gebundenheit des Beliehenen. Wie unter
den herrschaftlichen Hufnern die Erblichkeit sehr verbreitet,
auf kirchlichem Land geradezu das Normale, aber auch auf
den Gütern Weltlicher nicht unbekannt war!, so steht dem
erblichen Recht sicherlich auch eine erbliche Verpflichtung gegen-
über. Die unfreien und minderfreien Hintersassen waren an die
Scholle gebunden und durften ohne Erlaubnis des Herrn das Gut
nicht aufgeben. Aber unter Umständen hatten sie bereits auch
1 So Trad. Fris. 140.
352 Gerhard Seeliger.
ein Recht auf Verlassen der Hufe!, und Karls d. K. Verordnung
von 864, die darüber klagt, daß die Hufner herrschaftliches Hufen-
land eigenmächtig auch an Nichtgenossen verkaufen, und die das
verbietet?, läßt erkennen, wie eine freiere Beweglichkeit tatsäch-
lich platzzugreifen begann.
Nicht alle Hintersassen waren an die Scholle gebunden. Im
Grunde, das ist zu bedenken, war es nicht die Leihe an sich, die
den Hintersassen erblich der Herrschaft verband, sondern das
besondere persönliche Abhängigkeitsverhältnis: Unfreiheit oder
Minderfreiheit. Inmitten dieser Leute saßen ja überall Liberi
und fremde Untertanen, über deren Person dem Herrn keine Ver-
fügung zustand. Erfahren wir doch, daß auch in Precarienver-
trägen als "äußerste Strafe für Nichteinhaltung der Zins- und
Dienstverpflichtungen der Verlust des Leiheguts galt. Zweifellos:
es gab Hintersassen, die nicht an die Scholle gebunden waren.
Wiederholt ist in den letzten Jahrzehnten auf freie Leihe-
verhältnisse hingewiesen worden, die von der spätrömischen
Kaiserzeit her sich in den Gebieten von Tours und Angers noch
lange während der Frankenherrschaft erhalten hatten.’ Es mag
dahingestellt bleiben, wie weit diese Verhältnisse nach dem Norden
und Osten hin wirkten. Pachten kamen auch noch im fränkischen
Reich vor*, und nicht allein im romanischen Westen, auch im
entfernteren germanischen Südosten.
Das aber ist, wie wir beobachten durften, der Ordnung grund-
herrlicher Verhältnisse durchaus eigentümlich, daß rein dingliche
Gesichtspunkte vorherrschten, daß man von Leihegütern bestimmte
1 S. oben S. 823. ? Cap. 2, 823 Nr. 278 c. 80.
3 Löning, Gesch. des dt. Kirchenr. 2, 717 ff.; Waitz 2°, 290 f.; Brunner
in Zt. f. RG. 5, 69 ff.; Rechtsgeschichte 1?, 288 f.
4 Vgl. Form. Extrav. I. 24, S. 548 „quendam furnum et quoddam mo-
lendinum ad censum concessit“, Zins 10 Sol. „nichil amplius a me requiratur".
Form. Par. 1, S. 263, ein Mühlengrundstück, „cuidam homini et uxori ... ac
uni heredi", Zins, bei Nachlässigkeit „legaliter emendent et quod tenent
nullo modo perdant“.
5 Trad. Fris. 343. H. schenkte eine Kolonie, auf der ein „homo liber“
saß; nach dem Tode des Tradenten führen dessen Bruder und Sohn die
Schenkung aus und bestimmen, daß dem auf der Kolonie Sitzenden die
Kolonie gegen bestimmten Zins angeboten werde, im Falle der Ablehnung
seine Entfernung stattfinden solle. — Nr. 140 heißt es nur: „ego dedi illam
coloniam illo et filiis eius in hereditatem“, unter welchen Bedingungen, ist
nicht ersichtlich.
Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft im früheren Mittelalter. 353
Abgaben und Dienste begehrte, aber nicht zugleich regelmäßig
eine Rückwirkung auf das Standesverhältnis der Beliehenen for-
derte, ja daß landwirtschaftliche Arbeiten auch solchen Leihe-
gütern auferlegt wurden, deren Inhaber mit ihrer Person und
mit ihrem freien Gut außerhalb der Grundherrschaft verblieben.
Daber Leute verschiedensten Standes im Besitz herrschaftlichen
Landes. Und keine Verbindung bestimmter Stände mit bestimmten
Gruppen herrschaftlichen Landes: Freie, Minderfreie, Unfreie auf
allen Kategorien des Herrschaftslandes. Und wenn auch dabei
im allgemeinen das als üblich angenommen werden darf, daß
erbliche Leihen in der Regel nur an solche kamen, die auch
erblich verpflichtet waren, so fehlt es nicht an Nachrichten, daß
erbliche Zinsgüter aufgegeben werden konnten, daß jedenfalls ein
Aufgeben des Leihegutes tatsächlich leicht möglich war. Damit be-
rühren wir aber wieder das Moment in der Organisation der Grund-
herrschaft, das überaus charakteristisch und das für ihre gesamte
Wirkung in diesen Jahrhunderten weßentlich war.
Zusammenfassend hebe ich nochmals kurz das Wichtigste
dessen hervor, was damals und in gewisser Hinsicht auch später
die eigentümliche Richtung der grundherrlichen Einwirkung auf
die sozialen und politischen Bildungen bestimmt hat.
1. Zur Grundherrschaft gehörte abhängiges Land, gehörten
abhängige Leute. Dabei ist wichtig, daß die Herrschaft über
Personen nicht an die Grenzen des herrschaftlichen Landes gebunden
war, daß zahlreiche Leute, Minderfreie und Unfreie, ohne Herrschafts-
land, durch Zins und Dienst der Herrschaft verbunden waren.
2. Aus diesem Umstand ergibt sich ein weiteres. Wie die
Herrschaft den eigenen Unfreien und Minderfreien den Eintritt
unter fremde Grundherrschaft gestattete, so hat sie selbst Fremde
aufgenommen, unter ihren Hintersassen auch Angehörige fremder
Herrschaften geduldet.
3. Die Herrschaft bezog sich aber nicht nur auf das eigene
Land, auf die eigenen Leute, die eventuell auf fremdem Boden
saßen, und auf fremde Leute, die Land der Herrschaft bebauten,
sie erstreckte sich gelegentlich auch über fremdes Grundeigentum.
Eine territoriale Mithio ist wahrzunehmen, die Anfänge einer
Bildung, die alle in einem Bezirk Ansäßigen zur Unterordnung
unter die Herrschaft zwang, unabhängig von dem Gebiet des
herrschaftlichen Grundeigentums.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 24
354 Gerhard Seeliger. Forschungen zur Geschichte der Grundherrschaft.
4. Die verschiedensten Elemente hat die Grundherrschaft in
Abhängigkeit und Dienst gebracht. Sie hat alles entsprechend
den wirtschaftlichen Bedürfnissen und den rechtlichen Möglich-
keiten organisiert. Die Ordnung der Verhältnisse brachte den
Untergebenen naturgemäß zugleich ein bestimmtes MaB von
Pfichten. Erfahren wir auch nicht, inwieweit die Herrschaft
sich an solche Bestimmungen für gebunden erachtete, so wissen
wir doch, daß im fränkischen Zeitalter die staatliche Gewalt
Vorschriften über den Umfang der Hintersassenleistungen erlassen
hat, daß ferner bei Schenkungen der Tradent die Pflichten seiner
bisherigen Hintersassen normiert und damit Bedingungen der
Schenkung aufstellt!. Damit sind die Anfänge eines Hofrechts
gegeben, und wir dürfen in diesem Sinne schon in fränkischer
Zeit von einem Hofrecht sprechen, wenn auch der Ausdruck selbst
wohl erst im 12. Jahrhundert begegnet. ?
5. So gut es die Grundherrschaft verstanden hatte, alle
ihr ergebenen Elemente %ich dienstbar zu machen, und so
sehr sie darauf bedacht war, das ihr Zugehörige festzuhalten,
auch die Unfreien und Minderfreien, die auf fremdem Gebiet
saßen, — ihre gesamten wirtschaftlichen Ordnungen, die gesamte
Organisation der ihr zustehenden Dienste und Abgaben war der-
art, daß überall eine freie Entfaltung individueller wirtschaftlicher
Kraft möglich, daß selbst der am tiefsten stehenden Klasse, den
täglichen Hofdienern, die erste Voraussetzung für eine gewisse
Selbständigkeit, für ein Aufstreben zu Höherem geboten war. Und
dadurch war die Grundherrschaft befähigt, erfolgreich über das
rein Grundherrliche hinauszugreifen, ihre Organisation auf das ihr
übertragene Gebiet staatlicher Aufgaben anzuwenden und aus-
zudehnen. Dadurch aber war auch für die grundherrlichen Leute
trotz aller persönlichen Gebundenheit ein Auf- und Abwogen,
eine soziale Beweglichkeit geschaffen, die wichtigste Vorbedingung
für das mächtige Hinausstreben breiter gebundener Bevölkerungs-
elemente aus dem Gebiet der Grundherrschaft hinaus.
1 Vgl. oben S. 334f.
? Sauerland, Immunität von Metz, nennt deshalb eine Urkunde des
Grafen Boso für die Abtei Gorze von 770 (Cartul. de Gorze Nr. 19, S. 43)
das älteste Metzer Hofrecht.
355
Die Massinschen Vorschläge.'
Ein Beitrag zur Vorgeschichte der ersten Teilung Polens.
Von
Dr. Volz.
Vor einer wichtigen Entscheidung stand die österreichische
Regierung zu Beginn des Jahres 1772, handelte es sich doch für
sie um nichts Geringeres als um die Frage, ob sie den offenen
Kampf gegen Rußland beginnen oder ob sie dem preußisch-
russischen Vertrage über die Teilung Polens, der am 1%. Februar
des Jahres nach langer Verhandlung zum Abschluß kam, bei-
treten und damit sich selbst einen Anteil an der Teilung
sichern sollte.
Vergegenwärtigen wir uns kurz die politische Lage Öster-
reichs. Der Hubertusburger Friede hatte den Verlust Schlesiens
endgültig besiegelt. Die Kaiserin-Königin Maria Theresia hatte
sich zu diesem Verzicht verstehen müssen, da die politische
Konstellation seit dem Beginn des Krieges im Jahre 1756 sich
völlig geändert hatte. Ihre beiden Alliierten, der Versailler und
der Petersburger Hof, hatten den Kampf aufgegeben; zwischen
‚Frankreich und England waren 1762 die Präliminarien eines
Sonderfriedens unterzeichnet worden, und Zar Peter IlI. hatte,
nach dem Tode der Kaiserin Elisabeth am 5. Januar 1762, mit
König Friedrich dem Großen nicht nur Frieden, sondern auch
ein Bündnis geschlossen. Wenn auch Katharina IL, die nach
der Entthronung ihres Gemahls die Zügel der Regierung er-
griffen hatte, die Allianz mit Preußen nicht ratifizierte, so be-
wahrte sie doch fortan eine neutrale Haltung.
1 Die folgende Untersuchung beruht auf Akten des K. und K. Haus-,
Hof- und Staatsarchivs zu Wien. Ich benutze den Anlaß, um dem Direktor,
Herrn Hofrat Dr. Winter für die gütige Erlaubnis zur Benutzung des Archivs,
sowie den Herren Staatsarchivar Dr. Györy von Nädudvar-Arpäd und
Archivskonzipist Dr. Stokka für ihre liebenswürdige Unterstützung auch an
dieser Stelle aufrichtigsten Dank zu sugen.
24°
356 Volz.
Die Beziehungen der ehedem verbündeten Kaiserhöfe nahmen
in der Folge einen immer schrofferen und geradezu feindseligen
Charakter an. Den Anlaß bildeten zunächst die polnischen Ver-
hältnisse, die seit dem Frühjahr 1763 die Aufmerksamkeit des
östlichen Europa auf sich konzentrierten. Am 5. Oktober des
Jahres starb König August Ill; sein Tod entfesselte den Streit
um die Neubesetzung des polnischen Thrones. Während die
Österreicher die Kandidatur seines Sohnes, des Kurfürsten Fried-
rich Christian von Sachsen, begünstigten, schloß Katharina II.
ihn ausdrücklich von der Nachfolge aus; denn sie plante die Er-
hebung eines Piasten, um Polen der Machtsphäre Rußlands ein-
zuverleiben. Nur der frühzeitige Tod des Kurfürsten, der bereits
am 17. Dezember des Jahres eintrat, verhinderte den Ausbruch
offener Feindseligkeiten. Und nachdem dieses hauptsächlichste Hin-
dernis gefallen war, gelang es der russischen Kaiserin, mit König
Friedrichs Unterstützung, die einstimmige Wahl ihres früheren
Günstlings Stanislaus Poniatowski durchzusetzen. Wiederum
drohte der Ausbruch eines Krieges, als Katharina Il., nach Er-
ledigung der Thronfrage, zur Revision der polnischen Verfassung
schritt, durch die sie die Parität zwischen den Römisch-Katholi-
schen und den von ihnen verfolgten Dissidenten herzustellen beab-
sichtigte. Zu Ende des Jahres 1766 begannen die Österreicher
zu rüsten. Da aber die Zarin in einer neuen Konvention des
preußischen Beistandes sich versicherte, ließen jene ihre Maß-
nahmen bei einer Demonstration bewenden. Ein Jahr später,
auf dem auBerordentlichen Reichstage 1767/68, gelangte Katharina
ans Ziel: in einem Vertrage mit der Republik übernahm sie die
Garantie der neuen Verfassung, die ihr jederzeit die Möglichkeit
der Einmischung gewährte.
Mit steigendem Unwillen hatten die Österreicher beobachtet,
wie die Russen sie Schritt um Schritt verdrängten und ihre
Vorherrschaft in Polen befestigten. Vergeblich hielt der Staats-
kanzler Fürst Kaunitz nach Bundesgenossen Umschau und wandte
endlich seinen Blick auf König Friedrich, da er zu der Über-
zeugung gelangt war, daB man künftig weit mehr von Rußland
als von Preußen zu befürchten habe.!
! Denkschrift von Kaunitz vom 3. Dezember 1768 (abgedruckt bei
Beer, „Die erste Teilung Polens“, Dokumentenband, S. 263; Wien 1873).
Für die österreichische Politik und die Beziehungen zu Preußen vgl. meinen
Die Massinschen Vorschläge. 357
In der Tat wuchs ständig die Gefahr für Österreich, als der
russisch-türkische Krieg ausbrach und die russischen Waffen
ihren Siegeszug bis an die Donau fortsetzten. Indem Katharina
zur Entschädigung für die Kriegskosten die Sequester der Donau-
fürstentümer und dann ihre Unabhängigkeit forderte, bedrohte
sie unmittelbar das Haus Habsburg. Das Gebot der Selbst-
erhaltung zwang die Österreicher zur Gegenwehr. Da sie auf
Beistand von seiten der Franzosen, ihrer Allierten, nicht rechnen
konnten, da auch König Friedrich ihrem Ansinnen auswich, mit
Waffengewalt den Siegeslauf Rußlands zu hemmen, entschlossen
sie sich zu einem Bündnis mit der Pforte, das im Juli 1771
unterzeichnet wurde.
Jetzt, im Januar 1772, stand die Frage der Kriegserklärung
gegen Rußland zur Entscheidung. Nach langen Beratungen faßte
die Wiener Regierung den Beschluß, vom Kampfe abzustehen;
denn auch auf ihren weiteren Antrag, wenigstens neutral zu
bleiben, solange als Polen nicht zum Schauplatz des Krieges mit
Rußland gemacht würde, hatte König Friedrich abschlägig ge-
antwortet. Den vereinigten preußisch-russischen Streitkräften fühlte
man sich aber, auch im Bunde mit der Pforte, nicht gewachsen. !
Um zu verhindern, daß RuBlands Übermacht allzu groß
würde, blieben nach alledem nur zwei Wege. ‚Den ersten, Ruß-
land aus polnischen Gebieten zu entschädigen und gleichzeitig
eigene Forderungen in Polen geltend zu machen, schlug König
Friedrich Ende Februar 1771 in Petersburg selbst vor.” Der
andere aber war die Teilung der europäischen Türkei zwischen
beiden Kaiserhöfen.
Diesen zweiten Weg nun finden wir an der Spitze der
„Sieben Partage - Tractats -Vorschläge“,® die Fürst Kaunitz am
Aufsatz „Friedrich der Große und Josef II. in Neiße und Neustadt“
(Hohenzollern-Jahrbuch 1906, S. 93 ff.).
1 Für die Beratungen im Januar 1772 vgl. Beer, „Die erste Teilung
Polens", Bd. II, 129ff.; v. Arneth, „Geschichte Maria Theresias“, Bd. VIII,
336 ff. (Wien 1877).
2 Die Erlasse des Königs vom 20. und 27. Februar 1771 mit den
entscheidenden Weisungen an Graf Solms, den preußischen Gesandten in
Petersburg, sind jetzt vollständig veröffentlicht in der „Politischen Corre-
spondenz Friedrichs des Großen“ (fortan zitiert „P. C.‘“), Bd. 30, 466ff. und
452 ff. (Berlin 1905.)
3 Vgl. „Anhang“ (S. 367 ff.).
398 Volz.
17. Januar 1772 der Kaiserin-Königin machte, um der öster-
reichischen Monarchie einen Machtzuwachs zu sichern, der Ruß-
lands und auch Preußens Vergrößerung paralysierte. Für dieses
Projekt einer Teilung der europäischen Türkei beruft sich der
Kanzler ausdrücklich auf „Vorschläge“ eines Chevalier Massin,
ihren Inhalt in seiner Denkschrift kurz skizzierend.
Völliges Dunkel lagert noch über dem Ursprung dieser Vor-
schläge. Man weiß von ihnen nicht mehr, als was Kaunitz an-
gibt; selbst für die Zeit ihrer Mitteilung an den Wiener Hof
fehlte bisher jeder Anhaltspunkt.! Da ist dann sogar die Hypo-
these aufgestellt worden, der Staatskanzler habe die Vorschläge
dem Chevalier Massin „mit demselben Rechte“ zugeschrieben,
„mit welchem Friedrich der Große die Idee der Teilung Polens
dem Grafen Lynar beilegt“?; danach soll es sich auch bei ihnen
um eine Fiktion handeln, Kaunitz selbst soll ihr Urheber sein.
Erneute Nachforschungen im Wiener Staatsarchiv haben endlich
die Massinschen Vorschläge ans Tageslicht gefördert. Zu Florenz,
so bemerkt Kaunitz, seien sie vorgebracht worden, und tatsäch-
lich sind sie in den Schreiben enthalten, die Großherzog Leopold
von Toskana seit Beginn des Jahres 1771 an seinen Bruder,
Kaiser Joseph Il, gerichtet hat.’
Die erste Erwähnung findet Massin in einem Briefe vom
7. Januar, wo es von ihm heißt, er sei Malteserritter, aus Piemont
gebürtig und diene als Volontär auf der russischen Flotte: „c'est
un homme très fin, rempli de talents, bon ingenieur et grand
faiseur de projets“. Diese Charakteristik ergänzt der Groß-
herzog dann am 21. Januar dahin: „c'est un homme de beaucoup
d’ esprit, qui a beaucoup de feu et de vivacite, tres bon in-
génieur et marin, mais une tête chaude, remplie de projets les
plus extraordinaires, hardi et entreprenant au dernier point, fort
intrigant et ambitieux, avec beaucoup de talents“ Über seine
Vergangenheit erfahren wir im folgenden, daß Massin zunächst
als Kapitän in sardinischen Diensten eine Galeere befehligt und
nach seinem Übertritt zum Malteserorden sich die Gunst des
1 Vgl. Beer, Bd. II, S. 184 Anm.
2 Vgl. Reimann, „Neuere Geschichte des Preußischen Staates vom
Hubertusburger Frieden bis zum Wiener Kongreß‘, Bd. I, 435f. (Gotha 1882).
3 Im „Anhang“ (S. 374ff) ist das Wesentliche aus den Schreiben
Großherzog Leopolds vom 21. Januar und 4. Februar 1771 mitgeteilt.
< u
Die Massinschen Vorschläge. 359
GroBmeisters durch zahlreiche Entwürfe zur Hebung der Manu-
fakturen und im besonderen des Seidenbaues auf Malta erworben
habe; aber die Pläne kosteten dem Orden viel Geld und miß-
langen, sodaß allein das Wohlwollen des Großmeisters ihn vor
Verfolgungen des Kapitels zu schützen vermochte. Jener ließ
nun eine Fregatte auf seine Kosten erbauen, deren Führung er
seinem Günstling übertrug. Aber Massin verlor das Kommando,
als er, anstatt Beute für den Orden zu machen, den Kapitän
eines türkischen Kauffahrers, der bereits die Flagge gestrichen
hatte, dazu brachte, sich mit Schiff und Ladung in die Luft zu
sprengen. Nun baute er mit Erlaubnis des Großmeisters sich
selbst ein Schiff, fuhr damit nach der Levante, meldete sich nach
der Schlacht bei Tschesme, auf Antrieb des russischen Gesandten
in Malta, Marquis Cavalcabo!, bei dem Grafen Alexej Orlow, dem
Oberbefehlshaber der russischen Flotte, und trat in russischen Dienst.
In Livorno, wo der Großherzog und ebenso Orlow sich auf-
hielten, wurde Massin am 20. Januar dem ersteren vorgestellt.
Auf einem Maskenball im Theater, der an demselben Abend statt-
fand, suchte der Ritter ihn auf, und in einer Ecke des Saales
hatten sie ihr erstes Gespräch, das anderthalb Stunden währte.
Massin ging sofort auf die allgemeine Lage der Russen ein; er
erklärte, bei den geringen Kräften, über die sie verfügten, würden
sie in der Levante nichts erreichen können, aber sie hofften doch,
sich im Laufe des Krieges den Handel in der Levante zu sichern.
Der Großherzog brachte ihn immer mehr zum Sprechen, und nun
erzählte Massin von dem Operationsplan der Russen für den
kommenden Feldzug, an dessen Entwurf mitzuarbeiten er be-
auftragt war. „Er gab mir darauf“, so fährt Leopold in seinem
Berichte vom 21. Januar fort, „zu verschiedenen Malen zu ver-
stehen, was für Vorteile der Wiener Hof aus diesem Kriege
ziehen könne; ohne Schwertstreich und allein die Russen handeln
lassend, ja, ohne ihnen auch nur zu helfen, könne er Serbiens
und Bosniens sich bemächtigen.“ Als Massin sah, daß der GroB-
herzog nichts darauf antwortete, ging er, wie dieser schreibt,
„auf alle möglichen Projekte für die Teilung der Staaten der
ottomanischen Pforte“ ein: man solle „gesonderte Reiche für
kleine Fürsten aus Morea, der Insel Candia bilden und dergleichen.“
1 Schreiben Leopolds vom 17. Februar 1771.
f
360 Volz.
Der Ritter schloß, er gehe nach Rußland und wolle die Kaiserin
Katharina für seine Pläne gewinnen; er wünsche, auf dem Rück-
weg in Wien den Majestüten selbst seine Ideen vorzulegen.
Nochmals suchte und fand Massin Gelegenheit, seine Vor-
schläge dem Großherzog ausführlich zu entwickeln. Es war
ihm nicht leicht gemacht, da die Russen ıhn nicht aus den Augen
ließen. Endlich ın den Bädern von Pisa, wo sie am Brunnen
sich trafen, erfolgte eine zweite, dieses Mal sogar fast dreistündige
Unterredung. Wiederum mit der Erörterung der Lage der Russen
setzte sie ein. Massin beleuchtete die Ursachen der Mißerfolge der
russischen Flotte im Herbste 1770, kritisierte scharf die russische
Marine und Heerführung. Alexej Orlow sei deshalb, so fuhr er
fort, nach Petersburg berufen; er werde ihn begleiten. Dann
ging er zu den Operationsplänen für das Jahr 1771 über; drei
Fälle seien in Betracht gezogen: Österreich vereinige sich mit
Rußland zum Kampf gegen die Türken, oder es beschränke sich
auf Beobachtung der russischen Operationen, oder endlich es er-
greife die Waffen gegen Rußland. Wir übergehen die Einzel-
heiten. Bezeichnend für den Standpunkt der Österreicher ist die
Bemerkung, die der Großherzog in seinem Schreiben vom 4. Fe-
bruar an dieser Stelle macht: „Die Russen und Massin übertreiben
sehr mit der Behauptung, daß es im Interesse des Hauses Öster-
reich liege, an diesen Plänen teilzunehmen und bei der Ver-
nichtung der Türken mitzuwirken.“ Vertraulich fuhr der Malteser
mit seinen Eröffuungen fort: Rußland wünsche brennend die
Einmischung der Österreicher, da sie aber nicht aus eigenem An-
trieb den Sultan würden angreifen wollen, solle ein russisches
Korps so nahe an der Grenze von Ungarn und Serbien aufgestellt
werden, daB Österreich ebenfalls Truppen an der Grenze ver-
sammeln müsse. Dann werde Rußland der Pforte beibringen
lassen, daß beide Kaisermächte im Einvernehmen handelten, um
auf diese Weise die Türken gegen den Wiener Hof mißtrauisch zu
machen und zu Schritten zu veranlassen, die das Haus Habsburg
zur Parteinahme für Katharina bestimmten. Würde aber der
Wiener Hof die russischen Operationen hindern wollen, dann
werde der König von Preußen, wie man versichert sei, eine Di-
version nach Böhmen unternehmen; ohne Weiterungen werde
man ihm dafür Polnisch-Preußen zusagen. |
Den Höhepunkt erreichte die Unterredung, als Massin nun-
‘à.
e—
Die Massinschen Vorschläge. 361
mehr auf die russischen Friedensbedingungen und den künftigen
Friedensschluß zu sprechen kam. Auch für den Fall, so führte
er aus, daß die Türken aus Europa verjagt würden, werde es
für Rußland nicht ratsam sein, weiteres zu begehren als die freie
Schiffahrt auf dem Schwarzen Meer, die Donaumündung, die
Küste bis zu den Dardanellen und eine Insel im Archipel. „Was
Österreich zukäme, wäre Serbien, Bosnien, Istrien und das ganze
venezianische Dalmatien“; allerdings müsse Österreich sich als-
dann eine Marine schaffen. Aus Griechenland endlich könne ein
„besonderes Königreich“ gemacht und dieses „irgend welchem
Prinzen“ gegeben werden.
Welche Aufnahme fanden nun diese Vorschläge? Groß-
herzog Leopold vermied, wie er am 21. Januar schreibt, sich
irgendwie auf Einzelheiten oder Erörterungen mit Massin einzu-
lassen; nur hinsichtlich der Audienz in Wien äußerte er, daß sie
wohl bewilligt werden würde. Zu seinem Bruder, dem Kaiser,
dagegen sprach sich Leopold dahin aus, daß seiner Überzeugung
nach dieser Malteserritter „in vielem ein Visionär“ sei, daß gleich-
wohl seine Eröffnungen „mancherlei gute Bemerkungen“ ent-
hielten. Mit dem Benehmen seines Bruders erklärte sich Joseph II.,
in seiner Erwiderung vom 31.1, durchaus einverstanden; er er-
munterte ıhn sogar, jenen noch weiter auszuholen; für die
= Audienz sah er keine Schwierigkeit vorans. Was endlich die
Vorschläge selbst betraf, so nannte er sie „wüst und unglaublich“
und bezeichnete die Erwerbung Serbiens — denn nur von Ser-
bien und Bosnien hatte ja Massin zunächst gesprochen — als
„schlechte Teilung“: „das heißt“, so lauten seine Worte, „uns
Knochen geben, die wir benagen sollen, während sie Leckerbissen
schmausen.“ Als Leopold dem Kaiser am 17. Februar antwortete,
stimmte er ganz dem kritischen Urteil desselben über Massins
Pläne bei, aber er hielt an seiner Meinung fest, daB man von
ihm maucherlei wichtige Erkundigung einziehen könne.
In diesem Schreiben teilte der Großherzog ferner mit, daß
der Ritter plane, nach seiner Ankunft in Petersburg der Kaiserin
Katharina seine Projekte in einer Denkschrift zu entwickeln, daß
jener hoffe, sie dafür zu gewinnen und auf dem Rückweg als
ihr Unterhäudler mit der österreichischen Regierung in Wien
1 Vgl. „Anhang“ (S. 376).
362 Volz.
über deren Ausführung in Verhandlung zu treten, alsdann nach
Toskana zurückzukehren, um die Flotte instand zu setzen und
„vielleicht den Oberbefehl über sie“ zu erhalten. Massin ver-
abredete mit dem Großherzog, ihn von Petersburg aus in chif-
frierten Berichten, die nach Wien weitergesandt werden sollten,
über den Fortgang der Verhandlungen und den Erfolg seiner
Pläne zu unterrichten. Leopold erklärte sich einverstanden, mit
dem stillschweigenden Vorbehalt, diese Berichte unbeantwortet
zu lassen.
Hiermit schließt unsere Kenntnis der Verhandlungen mit
Massın. Wir wissen, daß er am 15. März mit dem Grafen Alexej
Orlow in Petersburg anlangte! Dagegen trat er mit ihm nicht
die Rückreise nach Italien an?; nur Alexej Orlow traf in Wien ein.’
Verfolgen wir weiter das Schicksal der Massinschen Vor-
schläge. So „unglaublich und wüst“ sie auch dem Kaiser er-
schieneu, so bildeten sie dennoch in der Hofburg den Gegen-
stand weiterer Beratungen, zu denen der Staatskanzler hinzu-
gezogen wurde. Zwar liegen Protokolle oder sonstige Aufzeich-
nungen darüber nicht vor, aber ihr Inhalt sickerte doch in einigen
Erlassen an die österreichischen Vertreter im Ausland durch.
Die erste Andeutung findet sich in einem Reskript an
van Swieten, den Gesandten am preußischen Hofe Man ver-
handelte damals zwischen Petersburg, Wien und Berlin über die
! Bericht von Solms vom 19. März 1771 [Berlin. Geheimes Staats-
archiv].
3 Leopold schreibt darüber am 13. Mai 1771 an Joseph II.: „Orlow
m'a dit que le chevalier Massin avait fait fortune à Pétersbourg, qu'il s’y
est tellement plu, et qu'il a été si content de ce séjour qu'il n'a point
voulu en revenir.‘ Am 12. Juni übersendet Leopold einen (nicht bei-
liegenden) chiffrierten Bericht Massins an Kaiser Joseph, „pour vous pré-
venir de son projet de se faire envoyer à Vienne“; in seiner Antwort an
Massin habe er nur den Empfang seines Berichts bestätigt. Nach weiteren
Mitteilungen Leopolds vom 4. und 12. Juli wurde Massin dazu ausersehen,
den Grafen Gregor Orlow, der die Glückwünsche Katharinas IT. zur Thron-
besteigung Gustavs III. überbringen sollte, nach Schweden zu begleiten.
s Über Orlows Aufenthalt in Wien vgl. die Mitteilungen Kaiser
Josephs vom 2. Mai 1771 an Leopold bei v. Arneth, „Maria Theresia und
Joseph I. Ihre Korrespondenz samt Briefen Josephs an seinen Bruder
Leopold“, Bd. I, S. 339f. (Wien, 1867). Nur Kaunitz sprach danach mit
Orlow über Politik und zwar lediglich über die russischen Friedens-
bedingungen, ohne österreichische Erwerbungen zu berühren.
D. __
A-
A
zeg, .
Die Massinschen Vorschläge. 363
Wiederherstellung des Friedens mit den Türken, die unter öster-
reichisch-preußischer Vermittelung erfolgen sollte. Bisher hatte
König Friedrich, nach der mit den Österreichern getroffenen
Übereinkunft, die darauf bezüglichen Verhandlungen mit Katha-
rina II. geführt; zu Beginn des Jahres 1771 war diese durch
ihren Gesandten Fürsten Golizyn mit dem Wiener Hofe in direkte
Verbindung getreten. Durch Swieten ließ nun Kaunitz die Ant-
wort, die er auf die ersten Eröffnungen von Golizyn gegeben
hatte, Anfang März in Berlin mitteilen. Bei dieser Gelegenheit
war es, daß der Kanzler davon sprach, wahrscheinlich werde der
Petersburger Hof versuchen, mit lockenden Verheißungen die Zu-
stimmung von Österreich und Preußen zur Vergrößerung Ruß-
lands zu gewinnen; Preußen werde mit ansehnlichen Erwerbungen
in Polen geködert werden, während man Österreich beträchtliche
Vorteile in Aussicht stellen werde, die ihm bei der Vernichtung
der Türkei zufallen sollten, oder wie Kaunitz wörtlich sagt: er
sei „durch verschiedene Nachrichten und gemachte Kombinationen
zum Voraus überzeugt, daß der weitere politische Plan des
russischen Hofes darinnen bestehe, uns aus dem Umsturz des
türkischen Reichs beträchtliche Vorteile einsehen zu machen,
wie dann schon unter der Hand auf einige uns sehr wohl ge-
legene türkische Provinzen gedeutet und ein Versuch gemacht
worden, ob unser Hof in dergleichen Ideen eingehe“! Als
Swieten seinen Auftrag bei dem preußischen Kabinetsminister
Graf Finckenstein ausrichtete, verhehlte er diesem denn auch nicht,
„daß Rußland den Österreichern Vorteile angeboten habe, die
ihnen sehr genehm sein würden“? Noch deutlicher und posi-
tiver sprach sich Kaunitz in dem Reskript vom 19. April 1771
an Baron Thugut, den Gesandten in Konstantinopel, aus, dem er
wörtlich schreibt: „daß unserem Hof schon wirklich unter der
Hand der Vorschlag geschehen, sich mit Rußland in eine zu
stipulierende Teilung der türkischen Conqueten einzulassen und
unter anderem Bosnien, Servien, das türkische Dalmatien und
Kroatien vor sich auszubedingen“; trotz der „sehr großen Ver-
suchung“ habe man aber den Anträgen nicht „das mindeste
Gehör“ geschenkt.
1 Reskript an Swieten vom 1. März 1771.
? Bericht Finckensteins vom 9. März 1771 (P. C, Bd. 31, 14).
364 Volz.
Ausführlich kam dann endlich, wie wir sahen, Kaunitz in
der Denkschrift vom 17. Januar 1772 auf die Massinschen Er-
öffnungen zurück. Ernstlich stellt er sie zur Diskussion. Aber
doch nur die drei ersten der „Sieben Partage-Tractats-Vorschläge“
beschäftigen sich mit der Massinschen Idee der Teilung der
europäischen Türkei zwischen beiden Kaiserhöfen. Der Kanzler
formuliert sie — aus dem Gedächtnis, wie er bemerkt — im
„Ersten Vorschlag“ dahin, daß alles Land an der Adria bis nach
Morea an Österreich, der Rest, nämlich die türkischen Besitzungen
am Schwarzen Meer mit Konstantinopel und den Dardanellen an
Rußland fallen sollen. UnermeBlich wäre dadurch die Macht
des russischen Staates angewachsen, er hätte die österreichische
Monarchie in Flanke und Rücken umfaßt. Um dieser Gefahr
vorzubeugen, projektiert Kaunitz daher im „Zweiten Vorschlag“
die Errichtung eines selbständigen Königreichs, das Konstantinopel,
den Archipel, Rumelien, Mazedonien, Albanien und Griechenland
bis zur Landzunge von Morea umschließt, während Rußland und
Österreich sich in den Rest der türkischen Beute teilen. Ähnlich
hatte schon Massin, so hörten wir, die Bildung selbständiger
Fürstentümer ins Auge gefaßt. Noch enger werden im „Dritten
Plane“ die Grenzen der Teilung gezogen; danach soll Konstanti-
nopel überhaupt in den Händen der Türken bleiben.
Allein die weitere Erörterung der Kaunitzschen „Vorschläge“
geht über den Rahmen unserer Abhandlung hinaus. Nur dieses
sei noch hervorgehoben, daß mehrere der hier entwickelten Ideen
aus früheren Denkschriften übernommen sind!, während andere
sich als Niederschläge aus den Verhandlungen zwischen Rußland
und Österreich über die Wiederherstellung des Friedens mit der
Pforte darstellen.?
1 So findet sich der im „Vierten Plan‘ erörterte Gedanke, gegen die
Erwerbungen in Polen von König Friedrich die Grafschaft Glatz und ein
Stück von Schlesien einzutauschen, in ähnlicher Form bereits in der Denk-
schrift vom 3. Dezember 1768 (vgl. Beer, Dokumentenband, S. 265f.).
? Der im zweiten, dritten und sechsten „Vorschlag“ aufgeworfene
Gedanke, Polen für die Abtretungen an die drei Teilungsmächte durch die
günzliche oder teilweise Überlassung der Donaufürstentümer zu ent-
schädigen, wir bereits in dem Friedensentwurfe enthalten, den der russische
leitende Minister Graf Panin am 30. Mai 1771 dem österreichischen Ge-
sandten mitteilte; ebendemselben und dem weiteren, im Dezember 1771
übergebenen Entwurfe sind ferner die Zugeständnisse entnommen, die
a fe
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-—
Die Massinschen Vorschläge. 365
Bemerkenswert ist endlich, welches Gewicht Kaunitz, wie
aus seiner Denkschrift vom 17. Januar hervorgeht, den Vor-
schlägen Massins beilegte. Der Malteser hatte sie zwar selbst
„Visionen“ genannt und dem Großherzog ohne Umschweif gesagt,
daß sie noch nicht zur Kenntnis des russischen Hofes gelangt
seien, wollte er sie ja doch erst während seines Aufenthalts in
Petersburg der Kaiserin Katharina zur Genehmigung vorlegen.
Er hatte auch kein Hehl daraus gemacht, daß er fürchtete, auf-
geopfert zu werden, wenn der Erfolg seine Pläne nicht kröne,
und daß er als Malteserritter seine Tage in Italien beschließen
wolle, wo er durch Fürsprache des Wiener Hofes in den Besitz
einer guten Komthurei zu gelangen hoffte! Aber es scheint,
als habe man in Wien trotz alledem geglaubt, daß hinter Massin
die russische Regierung stehe; denn Kaunitz setzt bei dem Hin-
weis auf dessen Vorschläge in seiner Denkschrift ausdrücklich
hinzu, daß sie „sonder Zweifel mit Vorwissen und Begnehmung
des russischen Hofs“ gemacht seien.
Und in der Tat lagen derartige Ideen, wie der Malteser sie
vorbrachte, dem Gedankenkreise der Petersburger Regierung nicht
fern. Als der preußische Gesandte Graf Solms das schon er-
wähnte Lynarsche Projekt dem Grafen Panin mitteilte, bezeichnete
dieser als würdiges Ziel einer russisch-preußisch-österreichischen
Kooperation die Vertreibung der Türken aus Europa’. So kam
auch der Gedanke der gemeinsamen Bekämpfung der Pforte durch
beide Kaisermüchte während des Aufenthalts des Prinzen
Heinrich, des Bruders Friedrichs des Großen, am Petersburger
Hofe mehrfach zur Sprache.”
Aber nicht nur die Teilung der europäischen Türkei, sondern
auch die Errichtung des griechischen Kaisertums, wie Kaunitz
in seinem „Zweiten Vorschlage“ sie entwickelt, war keineswegs
eine neue Idee, hatte der Staatskanzler doch schon mehrere Jahre
zuvor, ın der Denkschrift vom 3. Dezember 1768, sich dahin
Kaunitz im „Zweiten Vorschlag“ an Rußland machen will. Vgl. v. Arneth,
Bd VII, S. 310f. und 334f.
1 Über Massins fernere Schicksale ist lediglich bekannt, daß er im
Frühjahr 1774 als Kontreadmiral den russischen Dienst wieder verließ (vgl.
v. Arneth, Bd. VIII, S. 594 Anm. 441).
3 Vgl. P. C., Bd. 28, 194.
3 Vgl. P. C., Bd. 30. 528.
366 Volz.
geäußert: „Daß die Russen das griechische Kaisertum im Kopf
haben, ist schon von den Zeiten Petri I. her bekannt; und daß
die jetzige Kaiserin mit sehr weitaussehenden Projekten schwanger
gehe und die Semiramis im Norden vorstellen wolle, bewähren
ihre bisherigen Unternehmungen“! So läßt sich in diesem
„Zweiten Vorschlag“ des „Partage-Tractats“ ein Vorläufer zu
dem Plan der Errichtung des griechischen Kaiserreichs erblicken,
den Katbarina II. in ihrem berühmten Schreiben vom 10. Sep-
tember 1782 an Kaiser Joseph IL? auseinandersetzte. Sprach
Kaunitz vom Grafen Gregor Orlow als dem künftigen Haupte
dieses freien Fürstentums, so bezeichnete Katharina ihren Enkel,
den Großfürsten Konstantin, als dereinstigen Herrscher des
griechischen Kaiserreichs. Faßte Kaunitz ferner, auch darin mit
Massinschen Ideen sich begegnend, den Gedanken bereits ins
Auge, mit neuen Erwerbungen an der Donau und am Adria-
tischen Meer Österreich „die Mittel zu einer ansehnlichen See-
macht“ zu verschaffen, so bot auch Katharina dem Kaiser Er-
werbungen am Mittelmeer an, und ebenso wie jetzt Kaunitz,
wollte zehn Jahre später Joseph IL die Venezianer für Ab-
tretungen an Österreich mit der Erwerbung von Morea ent-
schädigen.’
Man sieht: eine gewaltige Perspektive eröffnen die Massinschen
Vorschläge und die auf ihnen sich aufbauenden Projekte des Fürsten
Kaunitz. Aber nicht sie waren es, die schließlich zur Ausführung
gelangten, sondern auf Grund des von dem Kanzler in eben-
dieser Denkschrift an letzter Stelle behandelten Vorschlags, „nach
Proportion der preußischen und russischen Vergrößerungen“
gleichfalls ein Stück von Polen zu erwerben, trat Österreich dem
Teilungsvertrage zwischen Friedrich und Katharina bei. Am
5. August 1772 wurde der neue Vertrag von den Vertretern der
drei Mächte in Petersburg unterzeichnet. Polens Schiksal war
damit besiegelt.
1 Vgl. Beer, Dokumentenband, S. 263.
? Vgl. v. Arneth, „Joseph II. und Katharina von Rußland. Ihr Brief-
wechsel“, S. 143 ff. (Wien, 1869)
8 Vgl. v. Arneth, „Joseph U. und Katharina von Rußland“, S. 173.
y N
er
Die Massinschen Vorschläge. 367
Anhang.!
I
Sieben Partage-Tractats-Vorschläge die türkischen Länder
in Europa betreffend.?
Erster Vorschlag eines Partagen-Tractats: Die von
dem Chevalier Massin sonder Zweifel mit Vorwissen und Be-
gnehmung des russischen Hofs zu Florenz angebrachte Vor-
schläge, wie das türkische Reich in Europa unter das Durch-
laucht. Erzhaus und Rußland zu teilen sei, befinden sich zwar
nicht in meinen Handen; soviel mich aber davon erinneren kann,
bestehet das Wesentliche darinnen, daß Ihro Majestät Servien,
Bosnien, Dalmatien, Macedonien, Albanien und überhaupt die
türkischen Besitzungen an dem Adriatischen Meer bis an Morea,
dem russischen Reich aber der Überrest der türkischen, an dem
Schwarzen Meer liegenden Provinzien mit Einbegriff der Haupt-
stadt Konstantinopel und der Dardanellen zuteil werden sollten.
Wobei noch von einer mit den Venezianern zu treffenden Abrede
Erwähnung geschiehet, übrigens aber mit Stillschweigen über-
gangen wird, ob und welcher Gestalten der König in Preußen in
diesem Partage-Tractat mit einzubegreifen sei.
Zweiter Vorschlag eines Partagen-Tractats: Da die
Macht sowohl des Durchl. Erzhauses als insbesondere des russi-
schen Reichs durch die sich allein zueignende türkische Be-
sitzungen in Europa dergestalt anwachsen würde, daß alle übrige
europäische Potenzen in Eifersucht geraten und sich zu Unter-
stützung der Pforte verbinden müßten, so bestände ein zweiter
Teilungsplan darinnen, daß zwar die Türken aus ganz Europa
zu verdrängen, jedoch ihre Besitzungen nicht allein unter Öster-
reich und Rußland, sondern noch unter einen dritten unab-
hängigen Fürsten zu verteilen wären.
Es sind bereits viele Anzeigen vorhanden, daB die russische
Kaiserin mit der geheimen Absicht sich beschäftige, ihrem jetzigen
1 Sämtliche Stücke sind dem K. und K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv
zu Wien entnommen.
? Obige Denkschrift bildet die Beilage zu einem „Vortrag“ des Fürsten
Kaunitz vom 17. Januar 1772; im Auszug mitgeteilt bei v. Arneth, Bd. VHI,
339 ff. und bei Beer, Bd. II, 130 ff., von letzterem (ebenda, S. 134 Anm.)
zitiert unter der irrigen Überschrift: „Des Chevalier Massin sieben Teilungs-
vorschlüge.“
368 Volz.
Liebling Grafen Orlow! auf die Art, wie es mit dem König
Stanislao? geschehen, wo nicht zu einer Krone, jedoch zum inde-
pendenten Fürstentum zu verhelfen.
Nachdem nun bereits erwähnter Maaßen die übrige euro-
päische Höfe niemalen gestatten konnten, daß Rußland sich
von dem Griechischen Kaisertum und besonders von Konstanti-
nopel bemeisterte, so wäre noch weniger von Seiten des Durchl.
Erzhauses sich hierzu einige Hoffnung zu machen und dahero
auf einen solchen Partagen-Tractat fürzudenken, welcher mit dem
allerseitigen Staatsinteresse vereinbarlich und nach einer gewissen
Proportion ausgemessen sei.
Demzufolg hätten die neue Besitzungen des russischen
Reichs beiläufig in der Stadt Azow und ihrem Distriet, in dem
Kuban, beeden Kabardieen, den vier tartarischen Nationen,
Freiheit der Krim, dann in den Städten Oczakow, Kinburn und
der freien Schiffahrt sowohl auf dem Schwarzen Meer als in
dem Archipelago zu bestehen. ?
Dem König des Durchl. Erzhauses hätten das türkische
Dalmatien, die Siebenbürgische Walachei, dann Bosnien, Servien
und Bulgarien, mithin solche Länder zuzufallen, so in älteren
Zeiten sich im Besitz der hungarischen Könige befanden und
ihnen durch die Gewalt der türkischen Waffen entrissen worden.
Solcher. Gestalt erstreckten sich die diesseitige Besitzungen von
dem Adriatischen bis zum Schwarzen Meer, und der Donaufluß
machte sozusagen die Grundlage der österreichischen Monarchie.
Die neuen Conqueten befänden sich zwar, was die Bevölke-
rung und Kultur anbetrifft, in schlechten Umständen, und ihr
Wert wäre nicht nach der Größe, so beinahe soviel als jene der
übrigen Erblande ausmachen dörfte, zu beurteilen; jedoch könnte
eine kluge Regierungsform mit der Zeit solche Vorteile aus
diesen Landen ziehen, daß keine andere Macht in Europa dem
Durchl. Erzhaus gleichkommen würde, zumalen sich auf der
Donau ein neuer Weg zur Handelschaft in das Schwarze Meer
eröffnet und die Acquisition der Seeküsten, so an diesem und
dem Adriatischen Meer liegen, die Mittel zu einer ansehnlichen
Seemacht verschafft.
! Graf Gregor Orlow. ? Stanislaus II. Poniatowski.
3 Vgl. S. 364, Anm. 2.
EE a EE a en a a aa + a a ©
DUSS nn. mn nn en nn A
Die Massinschen Vorschläge. 369
Ob nun zwar ohnschwer vorzusehen ist, daß diese Teilung
und besonders die diesseitige neue Besitzung von Bulgarien bis
zum Ausfluß der Donau in das Schwarze Meer dem russischen
Reich bedenklich fallen würde, so dörfte doch die russische
Kaiserin durch den weiteren Antrag zu beruhigen und zu ge-
winnen sein, daß ganz Macedonien, Albanien und die übrige
griechische Lande bis an die Erdzunge von Morea, wie im
gleichen ganz Romania, mithin auch die Hauptstadt Konstan-
tinopel und die meisten Inseln des Archipelagi, wie im gleichen
ein Teil der Griechenland und besonders der Stadt Konstantinopel
gegenüber in Asien liegenden türkischen Seeküsten und Pro-
vinzien unter dem Titel eines ganz freien Königreichs demjenigen
zuteil werden sollte, den die russische Kaiserin zu dieser neuen
Krone ausersehen würde; welches jedoch mit der ausdrücklichen
und von allen teilnehmenden Mächten zu garantierenden Beding-
nis zu beschränken wäre; daß dieses neue Reich auf keine Weis
und zu keiner Zeit von dem russischen abhängig und noch
weniger mit demselben jemals vereiniget werden sollte, wenn-
gleich der neue Souverän oder seine Nachkommenschaft ohnbeerbt
absterben würde.
Solcher Gestalt wäre die Beisorge vermindert, daß die
russische Macht allzu sehr anwachsen und die diesseitige neue
Conqueten auf beider Seiten beunruhigen dörfte, indeme zwar
zwischen dem ernannten Hof und dem ersten neuen Besitzer des
Griechischen Reichs eine enge Einverständnis zu vermuten seie,
Jedoch solche bei geteiltem Staatsinteresse nicht über eine Gene-
ration fortdaueren und desfalls die spanische Abstammung zum
überzeugenden Beispiel dienen dörfte.!
Da nun bei der oberwähnten Teilung nebst Candia, Cypern
und anderen Inseln des Archipelagi noch ganz Morea übrig
verbliebe, so wäre zwar sehr erwünschlich, da dieses schöne
Land einem Durchl. Erzherzogen als eine Sekundogenitur zu-
gewendet werden könnte; es dörfte aber alsdann die ganze dies-
seitige Teilung allzu parteiisch ausfallen und den übrigen
Mächten solche Eifersucht verursachen, die das ganze Unter-
! Anspielung auf die damaligen gespannten Beziehungen zwischen
Frankreich und Spanien, obwohl Philipp V., der Vater des derzeitigen
Königs Karl IIL, nur durch die Unterstützung Ludwigs XIV., seines Groß-
vaters, auf den spanischen Königsthron gelangt war.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 25
370 Volz.
nehmen verderben und rückgängig machen könnte Dahero
allenfalls darauf anzutragen wäre, daß die Republik Venedig
wieder zum Besitz von Morea gelangen, jedoch sich dagegen an-
heischig machen sollte, nicht nur ihre Land- und Seemacht zu Ver-
treibung der Türken aus Europa mitanzuwenden, sondern auch das
ihr zugehörende Istrien und Friaul dem Durch), Erzhaus abzutreten.
Ob die schöne Inseln Candia und Cypern oder eine von
beiden dem Durchl. Erzherzogen Leopold und die Insel Rhodus
denen Maltesern als denen vorhinnigen Eigentümern gegen billige
Bedingnisse zuzuwenden wären, sind Fragen, welche nach Be-
schaffenheit der künftigen Umstände entschieden werden müßten;
wie dann das Vorerwähnte in einem ganz rohen und unvoll-
kommenen Gedanken bestände, welcher noch erst in allen seinen
Teilen auszuarbeiten und in reifeste Überlegung zu ziehen wäre.
Nachdem aber der König in Preußen eine solche Verteilung
des ganzen türkischen Reichs ohnmöglich mit gelassenen Augen
ansehen und noch weniger hülfliche Hand dazu bieten würde,
wenn er nicht auch eine proportionierte Vergrößerung erhielte, so
wären ihm das Ermeland, Pomerellien und allenfalls auch das
Polnische Preußen, jedoch mit Ausnahme der Stadt Danzig, ihres
Gebiets und der Zölle auf dem Weichselstrom, zuzuteilen, und
damit die Republik Polen als der unschuldige dritte Teil ent-
schädiget würde, ihr statt der an Preußen abzutretenden ansehn-
lichen Lande die Moldau und Walachei — jedoch mit Ausnahme
der vorhinnigen Österreichischen Walachei, so wieder Ihro Majestät
zurückfallen müßte, — wie imgleichen Bessarabien und übrige
Striche Landes bis an die russischen Grenzen zu incorporieren.
Dritter Plan eines Partagen-Tractats: Wenn es zu
bedenklich fiele, auf die gänzliche Vertreibung der Türken aus
Europa anzutragen, oder wenn durch ohnvorhergesehene Zufälle
die Absicht nicht ganz zu erreichen sein, sondern Konstantinopel
in dem türkischen Besitz verbleiben sollte, so haben doch die
russischen Waffen eine solche Überhand gewonnen, daß selbigen,
mit den Kaiserlichen-Königlichen vereiniget, nicht gar schwer
fallen würde, die Türken nicht nur jenseits der Donau völlig zu
verdrängen, sondern auch ihnen Dalmatien, Bosnien und Servien
abzunehmen und sie zum Abstand auf diese Länder bei dem
künftigen Frieden zu zwingen, damit selbige dem Durchl. Erzhaus
zu seinem Teil gewidmet, Rußland längst dem Schwarzen Meer
FR
Die Massinschen Vorschläge. 371
und der König in Preußen in Polen begünstiget, auch diese
Cessionen der Republik Polen durch Zuwendung der Moldau und
Walachei vergütet würden.
Vierter Plan eines Partagen-Tractats: Die vorstehende
drei Entwürfe eines Partagen-Tractats haben das Suppositum
zum Grunde, daB die Umstände Ihro Majestät berechtigen
würden, an dem russischen Krieg gegen die Pforte ohnmittel-
baren Anteil zu nehmen und bei ihr allein den Gegenstand des
Partagen-Tractats zu suchen, als wozu auch genugsamer Stoff
vorhanden wäre. Wenn aber der Friede zwischen Ihro Majestät
und der Pforte fortan bestünde und nicht nur von dieser, sondern
auch von der Republik Polen die Mittel zu einem proportionierten
Partage-Tractat und zu Vergnügung dieser Mächten verschaffet
werden müßten, alsdann könnte es bei dem mageren und nicht
beträchtlichen polnischen Striche Landes, so man diesseits in
Anspruch und Besitz genommen hat, keineswegs sein Bewenden
haben, sondern es müßte zur unverbrüchlichen Regel gesetzet
werden, daß in der nämlichen Maaß, als der König in Preußen
eine Vermehrung an Land und Leuten in Polen erhielte, ebenso-
viel dem Durchl. Erzhaus zuteil werden sollte. Und damit hiebei
die beiderseitige Convenienz und Sicherheit erreichet werde,
dörfte der weitere Antrag zu machen sein, daB der ernannte
König nicht nur seinen Anteil, sondern auch den diesseitigen in
einem Zusammenhang von den polnischen Landen zu überkommen
und solchergestalten sein Arrondissement vollkommen zu machen,
dagegen aber Ihro Majestät die Grafschaft Glatz und soviel von
seinen schlesischen Besitzungen abzutreten hätte, als der Ihro
Majestät aus dem Partage-Tractat zufallende Anteil von den
polnischen Landen in seinem innerlichen und wahren Wert
ertraget. |
Durch eine solche Einrichtung würde beiderseits ein solides
und vorteilhaftes Arrondissement erreichet und zugleich der ewige
Stein des AnstoBes und Mißtrauens aus dem Weg geräumet, da!
der Besitz der Grafschaft Glatz dem König in Preußen nicht
sowohl wegen seiner eigenen Sicherheit, da sich Schlesien durch
das Gebirg und die Festung Silberberg genugsam gedeckt befindet,
als wegen der gehässigen Absicht, den Schlüssel zum Eindringen
! Vorlage: „daß“.
25 *
372 Volz.
in die böhmische Lande in Handen zu behalten, von vorzüg-
lichen Wert sei.
Fünfter Plan eines Partagen-Tractats: Sollte aber der
König in Preußen zu einem Vertausch des diesseitigen Partagen-
Anteils gegen die Grafschaft Glatz und eines proportionierten
Stücks von Schlesien nicht zu vermögen sein, so dörfte mit dem
Allerhöchsten Dienst vorzüglich übereinkommen, einen Austausch
gegen die Markgraftümer Baireuth und Ansbach entweder ganz
und zusammen oder zum Teil, nach Maaß, als die Ihro Majestät
in Polen zufallende Lande im Wert ertrügen, in Vorschlag zu
bringen und eifrigst zu betreiben, zumalen die erwähnte Mark-
graftümer nach ihrer Lage kein vorteilhaftes Arrondissement vor
die brandenburgische Kurlande, wohl aber vor das Durchl. Erz-
haus ausmachen und es für den König nicht ohnmöglich fallen
würde, den jetzt regierenden Markgrafen!, so ohnedem mit keiner
Succession versehen ist, zur Cession seiner Lande gegen ander-
wärtige Vergütungen zu vermögen; wie dann in einem, schon
vor Jahr und Tag mir zu Handen gekommenen Intercepto ?
Spuren wahrzunehmen gewesen, daß der König allschon auf
einen dergleichen Partage- und Austausch-Vorschlag verfallen sei.
Sechster Plan eines Partagen-Tractats: Im Fall aber
auch dieser Vorschlag von dem König in Preußen verworfen und
er zu einiger Cession seiner gegenwärtigen Besitzungen nicht zu
vermögen sein würde, alsdann könnte der diesseitige Ver-
größerungsanteil darinnen bestehen, daB dem Durch) Erzhaus
die ganze Walachei und der an dem Schwarzen Meer liegende
Teil von Bessarabien, der Überrest aber von dem ernannten Land
nebst der Moldau der Krone Polen zur Entschädigung dessen,
was sie an den König in Preußen und an Rußland abzutreten
hätte, gewidmet und verschaffet werde.
Solcher Gestalt erhielten Ihro Majestät nicht nur eine schöne
und erträgliche Provinz, sondern auch das eine Ufer der Donau bis
in das Schwarze Meer und andurch die vorteilhafteste Gelegenheit,
allen Ihren Erblanden den nützlichsten Handel mit ihren Manu-
facten und Naturalerzeugungen nach [dem] Orient zu verschaffen.
1 Markgraf Alexander.
? Wahrscheinlich handelt es sich um den Erlaß des Königs an seinen
Gesandten in Wien, Rohd, vom 19. Februar 1769 (P.C. Bd. 28, 127).
SS O OE fe = =
Die Massinschen Vorschläge. 373
Daß auch endlichen die Pforte zur Cession aller ihrer Be-
sitzungen jenseits der Donau bei dem künftigen Frieden zu ver-
mögen sein würde, ist nach ihren dermaligen und weiters bevor-
stehenden widrigen Umständen nicht wohl in Zweifel zu ziehen,
und da Rußland in seinen ersten Friedensbedingnissen! auf die
Freiheit der Moldau und Walachei mit Nachdruck angetragen
hat, auch solches der Pforte allschon durch den von Thugut
bekannt gemacht worden, hingegen ihr von den neueren russi-
schen Entschließungen?, daß die ernannte Provinzien aus Rück-
sicht auf das diesseitige Staatsinteresse in türkischem Besitz
gegen andere Bedingnisse verbleiben sollten, nichts bekannt ge-
macht werden soll, so kann Rußland bei Eröffnung des
Congresses? noch allezeit zu seinen ersten Friedensbedingnissen
zurücktreten, und alsdann erforderte das eigene Staatsinteresse
der Pforte, sich dahin mit Eifer zu bearbeiten, daß die Walachei
und Bessarabien nicht einem nur dem Namen nach independenten,
aber in der That von Rußland abhangenden Fürsten, sondern dem
Durchl. Erzhause zugewendet und andurch dem türkischen Reich
eine mächtige Barriere zwischen ihm und Rußland auf ewige
Zeiten verschaffet werde; daB also die erwähnte Teilung ohne
Einmischung des Durchl. Erzhauses in den gegenwärtigen Krieg,
ja mit Zufriedenheit und auf den eigenen Betrieb der Pforte zu-
stande gebracht werden könnte. | |
Siebenter Vorschlag eines Partagen-Tractats: Wenn
jedoch auch der vorerwähnte Vorschlag nicht stattfinden sollte,
so bliebe endlichen nichts anderes übrig, als daß Ihro Majestät `
Ansprüche auf den in Besitz genommenen polnischen District
soweit als thunlich und nach Proportion der preußischen und
russischen Vergrößerungen Srstrebet und mit den ernannten
Mächten in eine Gleichheit gesetzet würden. Welches dann auch
nunmehro der russische und Berliner Hof vor billig anerkennen
und allem Ansehen nach nicht erschweren werden, sodaß es nur
darauf anzukommen scheinet, von den russischen und preußischen
Ansprüchen auf polnische Districte verständiget zu werden und
hiernach die diesseitige auszumessen.
1 Mai 1771, vgl. oben S. 364, Anm. 2.
3 Dezember 1771, vgl. oben S. 864, Anm. 2.
3 Der Friedenskongreß in Fokschani wurde August 1772 eröffnet.
374 Volz.
IL.
Aus dem Briefwechsel Kaiser Josephs II. und des Großherzogs
Leopold von Toskana.
Leopold an Joseph II., 21. Januar 1771.
Der Großherzog berichtet über die Vorstellung russischer
Offiziere, darunter Massins, durch Alexej Orlow, sowie über die
Vergangenheit Massins.
„il [Massin] me fut présenté au matin, et le soir étant au
bal au théâtre, j'y fus en masque; il y était aussi, je vis qu'il
cherchait l'occasion de me parler; à la fin il m'aborda dans un
coin du parterre où il était seul des Russes, et commença à me
parler fort au long des affaires des Russes. Il m’avoua que leurs
officiers étaient des plus mauvais, que le comte Orlow n'était
point secondé, et qu'avec le peu de forces qu'ils avaient, ils ne
pouvaient rien faire au Levant; il m’avoua que la Russie espérait
dans cette guerre de trouver pour l’avenir un établissement et un
commerce assuré au Levant.
J'avais été prévenu que c'était un homme rempli de lui-même
et parlant beaucoup et qu'il fallait louer; il ne me fut pas dif-
ficile de le faire parler. Il m’entretint près d’une heure et demie,
me donnant à entendre que C'était lui qui avait été chargé d'aider
à concerter le plan pour la campagne prochaine“ Der Groß-
herzog schildert nach Massin die für 1771 geplanten russischen
Operationen.
„Il me fit ensuite à plusieurs reprises sentir tous les avan-
tages que la cour de Vienne pourrait retirer de cette guerre en
se rendant maître, sans coup férir et en laissant seulement agir
les Russes, de la Servie et de la Bosnie, quand même elle ne
voudrait pas les aider, louant beaucoup le nombre et le bon état
de ses troupes. Voyant que je ne lui répondais rien sur cet
article, il entra dans toute sorte de projets de divisions d’Etats
de la Porte Ottomane, de former des pays séparés à donner à
des petits princes de la Morée, de l'île de Candia, et toutes sortes
d'autres choses semblables.
A la fin il me dit qu'il allait en Russie, et qu'il voulait
y persuader l'Impératrice de tous ses projets, et qu'il était
résolu de tout risquer et de tout sacrifier pour faire une prompte
Die Massinschen Vorschläge. 375
et brillante fortune. J’ose presque croire qu'il la fera dans
ce pays, ayant beaucoup de brillant, étant entreprenant et
hardi.
Voyant que je ne lui répondais rien à tout cela, il me dit
que, s'il pouvait me parler à loisir sur toutes ces matières à tête
reposee, il me convaincrait de toutes ses idées et de tous ses
projets. Je lui répondis que j'étais fâché de ne pas être dans le
cas de pouvoir profiter de ses discours et de sa compagnie, et je
voulais men aller, lorsqu'il me tira de côté et me dit à demie
voix qu'il allait être expédié dans peu de jours à Pétersbourg
comme courrier avec le plan d'opérations et pour expliquer lui-
même à l'Impératrice ses idées et ses projets, qu’il reviendrait
avant le printemps en rapporter le résultat et les ordres ici au
comte Orlow pour l'exécution, et qu'il souhaitait ardemment, à
son passage à Vienne, de pouvoir se présenter tant à S. M. l'Im-
pératrice qu'à Votre Majesté, pour pouvoir leur présenter en toute
liberté toutes ses idées et ses projets qu'il assure être utiles à la
monarchie et au bien de l’Europe. |
Je suis persuadé qu’il est en beaucoup de choses visionnaire,
mais il pourrait pourtant y avoir quelques bonnes notions dans
ses discours. Il me retoucha deux ou trois fois ce désir de voir
Vos Majestés, m’assurant qu’il avait bien des choses à dire qu'il
ne pouvait me confier. Je lui répondis que je croyais que, de-
mandant à voir Vos Majestés à Vienne, il ne lui serait pas dif-
ficile de l'obtenir. Il m'en témoigna beaucoup d’empressement,
me disant qu’il considérait cela comme son plus grand bonheur.
J'avoue que j'ai été fort étonné de cette conversation, dont
je me débarrassai en prenaut un prétexte pour partir. Il
me dit qu'il comptait s'établir en Russie et ne servir auprès
d'aucune armée. Le comte Orlow et tous les officiers l’estiment
beaucoup. |
J'ai cru de mon devoir, quoique la lettre soit longue, de vous
informer de tous les détails de cette affaire, afin que, s’il se
présente à Vienne, vous en soyez prévenu. Dans mes réponses
je ne suis entré en aucun discours ni détails ou raisonnements;
la plupart du temps je n'ai fait qu'écouter.“
Der Großherzog bittet um Mitteilung des Schreibens an
Maria Theresia, sowie um Verhaltungsmaßregeln.
376 Volz.
Joseph IL an Leopold, 31. Januar 1771.'
„Quant aux propositions que ce Piémontais a faites, vous
avez répondu à merveille; vous voudrez bien continuer de même
et, par manière de discours, apprendre tout ce que vous pourrez,
de ses idées et de ses manigances. S'il vient ici, il pourra, en
désirant du grand-chambellan une audience, nous voir et devra
s'adresser au prince Kaunitz. Ses projets sont vastes et in-
croyables. La Servie serait un mauvais partage, et ce serait nous
donner les os à ronger, pendant qu’ils mangeraient raretes.“
Leopold an Joseph Il, 4. Februar 1771.
Der Großherzog berichtet über den Wunsch Massins, ihn
nochmals ungestört zu sprechen, und über die Schwierigkeiten,
diese Unterredung herbeizuführen. Sie treffen sich in den Bädern
von Pisa am Brunnen.
„Il me dit que certainement ni pour à present ni encore
pour deux ans la Russie ne manquera pas d’argent, que les
ressources d’oü ils le tirent, sont incomprehensibles; que la cam-
pagne passée est allée aussi mal que possible, vu qu'avec le
bonheur de brüler la flotte turque?, et la terreur qui etait dans
cette nation, on aurait pu en tirer beaucoup plus d’avantages, les
Russes dans le fond n'ayant rien gagné et perdu considérablement
en hommes et en argent“ Massin schreibt die russischen MiB-
erfolge dem Ausbleiben der Unterstützung durch die Montenegriner
zu, ferner der Untüchtigkeit der Offiziere und Mannschaften der
russischen Flotte, sowie der persönlichen Unfähigkeit des Grafen
Alexej Orlow, „qui est incapable d’etre le chef d’une entreprise,
n'ayant aucune connaissance ni application, étant très irrésolu et
douteux, ne sachant pas prendre son parti, mais extrêmement
entêté, lorsqu'il a décidé, pour son sentiment. Il n'a été secondé
en aucune occasion et peu respecté par ses subalternes, voulant
tout faire lui pour avoir l’honneur de tout, et n’entendant aucune-
ment ces parties ni voulant s'appliquer.“ Alexej Orlow ist mit
seinem jüngeren Bruder, Fedor, nach Petersburg berufen; Massin
1 Die Vorlage ist überschrieben: „Autre déchitfré du 31 janvier 1771.
Das erste Schreiben vom 31. Januar ist abgedruckt bei v. Arneth, „Maria
Theresia und Joseph II. Ihre Correspondenz eten, Bd. I, S. 380f.
7 Bei Tschesme am 6. und 6. Juli 1770.
Die Massinschen Vorschläge. 377
wird sie begleiten. „Massin portera son plan avec, voulant le
concerter uniquement avec les frères Orlow et l’Imperatrice en
personne, sans aller par personne d'autre. Ils sont pressés; car ils
voudraient être avant Elphinstone! à Pétersbourg, et Massin presse,
puisque c’est lui qui doit revenir avant le printemps avec l'ap-
probation du plan, pour en diriger l'exécution. ...
Quant à la campagne prochaine, leurs projets qui lui ont été
communiqués de Russie, et les siens propres desquels ensemble il
a formé le plan, sont les suivants. Selon ce qu’il ma dit lui-même,
il y a trois suppositions à faire, savoir:
si la maison d'Autriche s'unissait avec les Russes contre les Turcs;
si elle ne faisait qu’observer les opérations des Russes en les tolérant;
et si la maison d'Autriche, pour empêcher les progrès des Russes,
avancerait des troupes pour les attaquer ou pour leur venir au
dos et, par conséquent, les obliger à la retraite.
| Pour chacun de ces cas ils ont fait un plan à part.
Dans le premier cas, les deux armées de terre, considérées
comme une, seraient divisées en quatre corps. L'un longera la
Mer Noire; l’autre qui serait le plus fort, ayant passé le
Danube, attaquerait le Vizir et tâcherait de diriger sa marche
vers Adrianople. Ces deux corps seraient aidés de celui de Tott-
leben? qu'on dit avec les Géorgiens près de Trébisonde, et de
3 ou 4 frégates qui de la Mer Noire remonteraient le Danube, le
troisième corps marchant vers Philippopoli pour pouvoir, au cas
que l’armée du Vizir fût poussée, avancer et gagner les Monté-
négrins de la Macedoine et joindre, vers la fin de la campagne,
les bords de la mer vers l’île de Tassos où les vaisseaux de la
flotte viendraient les embarquer, pour aller faire avec ces troupes
le passage des Dardanelles, en assiegeant Lemnos et puis les
Dardanelles et agissant pour cela de concert avec la flotte qui
sera sur la Mer Noire. En attendant, celle de la Mer Noire ne
fera qu'y croiser, empêcher la communication aux Turcs et porter
des vivres aux armées, et celle de la Méditerranée croiser pour
faire des prises et interrompre le commerce. Cela est d'autant
plus probable que les vents les plus favorables pour passer les
1 Elphinstone war Kontreadmiral und führte ein Geschwader der rus-
gischen Mittelmeerflotte.
? Der russische Generalleutnant Graf Tottleben, der die Georgier zum
Kampf gegen die Türken gewinnen sollte.
e
378 Volz.
Dardanelles, sont à la fin de septembre et au commencement
d'octobre, temps auquel les troupes de terre pourraient arriver à
la Mer Noire, pour être embarquées. Et le quatrième corps devra
être considéré comme inutile et porté vers les confins de Hongrie,
tant pour observer les mouvements de la maison d'Autriche que
ceux des garnisons de Belgrade et des troupes de la Servie.
Tel est le plan, au cas que la maison d'Autriche le souffre.
Si jamais elle était d'accord, le plan est tout fait, et il n'y aurait
qu’à unir ses troupes à ce corps.
Les Russes et Massin exagèrent beaucoup que c’est l'intérêt
de la maison d'Autriche de prendre part à ce plan et d'aider à la
destruction des Turcs. Il m'a pourtant dit en confidence -que,
par délicatesse, Vos Majestés certainement n’attaqueront jamais
les Turcs dans ces circonstances, mais que l'intention de la Russie,
pour tächer de déterminer la maison d'Autriche à s’en mêler, est
de porter ce corps de troupes dont j'ai parlé plus haut, si près
des confins de l’Hongrie et de la Servie que la maison d'Autriche
ne puisse pas s’empecher de rassembler un corps pareil sur ses
frontières; qu’alors la Russie fera insinuer sous main à la Porte
que les deux cours agissent de concert, et que ces corps vont se
réunir pour entrer en Servie, et qu'ils espèrent par ce moyen de
semer de la défiance aux Turcs contre la maison d'Autriche ou de
les engager à faire quelque démarche qui engage Vos Majestés à
se mettre de la partie, qui est ce que la Russie désire avec ardeur.
Quant au cas que la maison d'Autriche, en faisant avancer
ses troupes, veuille empêcher la continuation de la guerre aux
Russes, le chevalier Massin ne m'a pas caché que la Russie était
sûre que le roi de Prusse attaquerait la maison d'Autriche en
Bohème, pour faire une diversion, et que la Russie, pour l'y
engager, ne fera pas de difficulté de lui promettre la Prusse
polonaise. [ se flatte toujours que la maison d'Autriche pourra
aller d'accord avec la Russie, et il dit lui-même que la Russie
ne peut point fixer son plan, sans être sûre de la maison d'Autriche,
qui est l'unique qui peut lui en empêcher l'exécution. Et je crois
que peut-être on pourrait bien envoyer pour cela d'ici à une
couple de mois quelqu'un à Vienne, puisque on ne se fie pas au
prince Golizyn.!
1 Der russische Gesandte in Wien.
VI
Le Zu
Die Massinschen Vorschläge. 379
Ce qui pourrait deranger le plan projete, serait la guerre
entre la France et l'Angleterre, pour les opérations de mer. En cas
de guerre, les vaisseaux russes ont deja tous ordre de s’unir et
de s’appuyer des vaisseaux anglais et de s’entre-secourir mu-
tuellement. |
Quant aux propositions de paix que la Russie offre aux
Turcs, Massin assure qu'elles sont exorbitantes, et il ma dit les
mêmes que vous m’aviez marquées de Vienne!, en ajoutant qu'on
n’avait pas envie de faire la paix, et que, pour cela, elles étaient
si exorbitantes, afin de faire croire au monde qu'on veut la paix,
et que c’est les Turcs qui la refusent. Je puis assurer aussi par
d’autres notions que j'ai, que l’Imperatrice est vivement occupée
du plan que je viens de vous détailler, et qu'elle ne songe pas
à la paix. |
Le chevalier Massin m'ajouta que les Russes craignaient
beaucoup la France, et que naturellement cette guerre entrainerait
dans deux ans une guerre generale; qu'il croyait que la France
et l'Angleterre cherchaient à la différer, mais que l'Espagne qui
se sent en forces, commencera par attaquer les Anglais en Amé-
rique, et que peut-être elle prendra Port Mahon qui n'est pas en bon
état; que l'Angleterre s'en revanchera en faisant quelque descente
en Sicile. Il croit que les Anglais feront tout leur possible pour
engager, en cas de guerre, le roi de Sardaigne à attaquer Gènes,
et que, pour éviter cette guerre en Italie, il ny a que l'union de
la maison d'Autriche avec celle de France qui pourrait retenir en
respect le roi de Sardaigne.
Quant à la maison d'Autriche, il me dit qu'il sentait très
bien la délicatesse pour laquelle elle ne voudra jamais attaquer
les Turcs, à moins qu'ils ne lui en donnent quelque sujet; mais
qu’il se flatte qu'elle n’attaquera point les Russes, puisque, si on
avait voulu le faire, cela aurait déjà été fait l’année passée; qu'il
est intéressant à la maison d'Autriche de voir la Pologne toujours
troublée, hors d'état de faire usage de ses forces; que le roi de
Prusse vise dans cette guerre à la Prusse polonaise et Danzig que
peut-être la Russie lui promettra pour l'engager à faire une
diversion à la maison d'Autriche ou à envoyer des troupes aux
Russes; quen cas de guerre entre la France et l'Angleterre, la
1 Vgl. 8. 880. Das Schreiben Josephs Il, liegt gedruckt nicht vor.
380 Volz.
maison d’Autriche devra avoir une armee d’observation en Hongrie,
une en Transylvanie, une en Bohême et partie en Moravie, pour
observer le roi de Prusse, et une en Italie, pour observer le roi
de Sardaigne.
Telles furent les idées du chevalier Massin sur la guerre.
Quant à la paix, il me dit que, supposé que les Turcs fussent
même chassés d'Europe, il ne convenait à la Russie que d'avoir
la Mer Noire libre, l'embouchure du Danube et la côte jusqu'aux
Dardanelles et une île à l'Archipel, pour avoir le débouché de
leurs produits et un établissement de commerce; que ce qui con-
venait à la maison d'Autriche, était la Servie, la Bosnie, l’Istrie
et toute la Dalmatie vénitienne, quand même on devrait payer
quelque somme d'argent à cet effet, et qu’alors la maison d’Au-
triche avait nécessité absolue de penser à former une marine pour
se faire respecter; que la Grèce pourrait faire un royaume séparé
à donner à quelque Prince.
Tel fut son projet qu'il traite lui-même de vision, m’ajoutant
pourtant que la Russie ne fera jamais la paix, sans avoir la
Valachie, la Moldavie, la Crimée pour tributaires, dans la Mer
Noire le commerce libre et quelque île du Levant con-
sidérable pour l'Angleterre, pour y former quelque considérable
établissement de commerce; et quoiqu'il ne me lait point dit,
je soupçonne qu'ils voudraient avoir la Morée pour les
Anglais.
Le chevalier Massin me dit de plus qu'il souhaiterait bien
de se présenter à Vienne, mais qu’allant avec le comte Orlow, il
ne le pourra point; qu'il espère que, si on goûtât son plan, il
sera renvoyé dans deux mois à Livourne pour y être à titre
d'agent et diriger de là toute la correspondance et l'exécution du
plan, quant à la flotte; ne cachant point qu'il sera bien aise d’être
sorti de Russie, puisque, si la réussite n'était pas heureuse, il ne
manquerait point d'être sacrifié. Enfin il me confia que l'Angleterre
ferait des démarches pour engager la maison d'Autriche à se
mêler de cette guerre, et me dit qu'il tâcherait de venir encore
une fois aux bains pour me parler. Ne sachant point quand il
pourra y venir seul, les Russes l’accompagnant presque toujours,
il me promit qu'avant de partir pour la Russie, il me donnerait des
points par écrit qui contiennent son projet et plan d'opérations,
et que, sous l'adresse de son frère à Lisbonne, il me fera parvenir
L vn et a PSÉECH
be — _ 222 Le
Die Massinschen Vorschläge. 381
par le chevalier Toscan en question! des lettres de Petersbourg
dans lesquelles il me donnera part du succès de ses opérations
et de son plan avec l’Impératrice, ayant promis de me donner un
chiffre à cet effet; finissant par me dire qu'il sera charmé que
je fasse usage de ce que je jugerai à propos, vis-à-vis de la cour
de Vienne, me priant seulement de men écrire qu'à Vos Majestés
et de les supplier à n'en faire aucun usage, pour ne point le
sacrifier, ayant une peur extrême des Russes.
Voilà le précis de ma conversation avec le chevalier Massin.
J'ai cru devoir en tirer tout ce que je pourrais, et vous le
marquer tel quel. Il est sûr qu’il y a beaucoup d’imaginaire dans
ses projets, mais il y a pourtant beaucoup de bon et des notions
à en tirer.“
Der Großherzog will Massin nochmals zu sprechen suchen.
„Sa confiance en moi provient de ce qu’il a résolu de ne pas
passer sa vie en Russie. Il... voudrait être assuré d’une certaine
protection indirecte de quelque cour, au cas qu’il quitte la Russie,
ne voulant pas non plus retourner au Piémont.“
1 Toscan war gleichfalls Malteserritter; GroBherzog Leopold hatte sich
seiner vertraulich bedient, um die Beziehungen mit Massin unauffällig zu
unterhalten.
382
Kleine Mitteilungen.
Der Glaubenswechsel Augusts des Starken.
Im X. Bande der Quellen und Forschungen aus den italienischen
Archiven und Bibliotheken, welche das Kgl. Preußische Historische
Institut in Rom herausgibt, hat jüngst Philipp Hiltebrandt einen Auf-
satz über die polnische Königswahl von 1697 und die Konversion
Augusts des Starken veröffentlicht, der auch als besondere Schrift
erschienen ist (Rom, Verlag von Loescher & Co. 1907); er schildert
zunächst den Kampf um die Krone vom Tode Sobieskis bis zur Ab-
fahrt der französischen Flottille aus der Danziger Bucht, geht dann
auf die Beziehungen der Kurie zu Polen in jener Zeit ein und er-
örtert zum Schlusse die Kandidatur des Kurfürsten Friedrich August I.
von Sachsen und seinen Übertritt zum Katholizismus; eine Reihe in-
teressanter Auszüge aus den Akten des vatikanischen Archivs bildet
den Anhang dieser dankenswerten Monographie.
Wenn auch Hiltebrandt die Literatur über die polnische Königs-
wahl von 1697 noch nicht ganz beherrscht und von ihr kein so
vollständiges Bild entwirft wie der von ihm merkwürdigerweise un-
erwähnt gelassene Aloys Schulte in seiner Biographie des Markgrafen
Ludwig Wilhelm von Baden, so kann man dem ersten Teil seiner
Ausführungen doch im allgemeinen zustimmen!; auch darin hat
! Ludwig XIV. war der Aufstellung eines eigenen Kandidaten nicht
von Anfang an so abgeneigt wie H. auf S. 159 meint; schon am 26. Juli
1696 befahl er Polignac für den Fall, daß kein Sohn Sobieskis Aussicht
auf die Thronfolge habe, den Prinzen Condé, den Herzog Bourbon oder den
Prinzen Conti in Vorschlag zu bringen (Recueil des instructions données
aux ambassadeurs et ministres de France IV Pologne T. I p. 226/7). —
Max Emanuel von Bayern, mit Rücksicht auf seine persönlichen Eigen-
schaften und finanziellen Mittel nach Hiltebrandt vielleicht der geeignetste
Kandidat, erklärte diese gerade selbst für unzureichend; „meine Finanzen“,
schrieb er am 1. September 1696 an Sobieskis Witwe, „sind gegenwärtig
durchaus nicht in solchem Stande, daß ich in derartige Geschäfte mich
einlassen dürfte, auch habe ich nur geringe Verdienste aufzuweisen, und
an förderlichen Beziehungen fehlt es mir gänzlich; kurz, mir scheint, daß
ich diese Sache nicht anders ansehen darf als hänge mir die Traube zu
= Gei amr mr CR ei ie
Kleine Mitteilungen. 383
er m. E. Recht, das Ansehen der Kurie und der Geistlichkeit in
Polen etwas geringer einzuschätzen als es gewöhnlich geschieht;
dagegen halte ich die letzten 20 Seiten seines Aufsatzes für teilweise
sehr anfechtbar und für ein lehrreiches Beispiel von Hyperkritik.
Hiltebrandt ist der Ansicht, daß August der Starke die polnische
Thronkandidatur schon im Herbst 1696 während seines Aufenthalts
in Wien ins Auge gefaßt, aber beschlossen habe, nicht eher formell
zum Katholizismus überzutreten, als bis er wirklich König geworden
sei; er habe im Einverständnis mit seinem Vetter, dem Bischof
Christian August von Raab am 2. Juni 1697 in Baden bei Wien
nur das heilige Abendmahl nach römischem Ritus genommen, den
lutherischen Glauben aber noch nicht abgeschworen; sein Vetter sei
mit ihm — wenigstens stillschweigend — übereingekommen, einen
Übertritt abzuleugnen, falls er nicht zum Nachfolger Sobieskis ge-
wählt werden würde, ihn dagegen zu beglaubigen, wenn August der
Starke Aussichten hätte auf die polnische Krone, und ihm, dem Bischof,
dafür zur Erlangung des Kardinalshutes behilflich sein würde. Ich
habe dagegen folgendes einzuwenden:
Zunächst ist schwer zu begreifen, wenn der Kurfürst schon in
Wien die Kandidatur beabsichtigt haben sollte, weshalb er dann so
lange zögerte, sie in die Wege zu leiten; am 27. November 1696
traf er wieder in Dresden ein, und erst Ende Januar oder Anfang
Februar 1697 sandte er den Freiherrn von Rose nach Rom, um den
französischen Gesandten am päpstlichen Hofe, Janson Forbin, und
doch wohl auch die Kurie selbst zu sondieren.! Als Gegner der
Habsburger bewarb er sich, wie ich in meinem Aufsatz „Die Wahl
Augusts des Starken zum König von Polen“ (Historische Vierteljahr-
schrift 1906 S. 31—84) nachgewiesen zu haben glaube, um die Krone
der Piasten; als Führer des kaiserlichen Heeres kehrte er im
September 1696 aus Ungarn nach Wien zurück; sollte er, wenn auch
hoch“ (Karl Theodor Heigel, Quellen und Abhandlungen zur neueren Ge-
schichte Bayerns. München 1884 S 74/75).
ı Janson Forbin schrieb am 21. Juni 1697 an Polignac nur, le baron
Rose ne vit pas Sa Sainteté pour convenir avec Elle de ce qui concerne
la religion, nicht aber, daß dies auch nicht in seinem Auftrag gelegen
habe; warum schickte ihn August der Starke, wenn er bloß mit Ludwig XIV.
in Unterhandlungen treten wollte, nicht gleich nach dem viel näheren
Kopenhagen? Auch wenn also Hiltebrandt in den Akten des Vatikans
keine Spur von Verhandlungen Roses mit der Kurie wegen des Übertritts
gefunden hat, so scheint mir doch nicht unmöglich, sondern in jenen Worten
zu liegen, daß er ihn dem Papste hat in Aussicht stellen sollen, wenn
Janson Forbin das gewünschte Entgegenkommen zeigte.
384 Paul Haake.
arg verstimmt über die ihm gemachten "Vorwürfe, dort mehrere
Wochen als geheimer Feind seines Wirtes geweilt haben? Nein, der
Wunsch, Sobieskis Nachfolger zu werden und dann auch den ganzen
Südosten Europas seinem Szepter zu unterwerfen, ist ihm erst in den
letzten Tagen des Jahres nach der Lektüre des Seidenen Weltfadens
gekommen; die Konferenzen mit dem bis dahin in Ungnade lebenden
Freiherrn von Hoym am 20/30. Dezember 1696 in Großenhain und
am 16/26. Januar 1697 in Leipzig dürfen als die ersten Schritte
zur Ausführung seines Planes gelten; ohne diesen routinierten Finan-
cier hätte er schwerlich die Mittel aufzubringen gewußt, deren er zu
seiner Kandidatur bedurfte. Es mag sein, daß er in Wien den Kaiser
gebeten hat, ihm den Brief zu zeigen, in dem sein Vater Johann
Georg III. ein Jahr vor seinem Tode seinen Übertritt zum Katholi-
zismus angeboten haben soll!; es mag auch sein, daß sanguinische
Kleriker daraus auf eine Sinneswandlung bei August dem Starken
geschlossen und ihm vielleicht die Prophezeiung der polnischen Krone
auf eine freilich schwer zu erklärende Weise in die Hände gespielt
haben?; aber auch nur Toleranz lag dem Kurfürsten bis zum Ende
des Jahres 1696 dem Katholizismus gegenüber ganz fern und noch
ferner der ihm von Hiltebrandt zugeschriebene Gedanke, sich durch
Vorspiegelung eines baldigen Glaubenswechsels die Unterstützung des
Kaisers und der Kurie im Wahlkampf zu erschleichen.
Kaum war er in seine Hauptstadt zurückgekehrt, so schickte der
1 Schon im Herbst 1685 ging in Berlin ein Gerücht um, Johann
Georg UI. sei katholisch geworden oder wolle es mit Hilfe des Paters Wolf
werden; Hünicke, der damalige kursächsische Gesandte am Hofe des Großen
Kurfürsten erklärte es für eine infame von Übelaffectionierten in die Welt
gesetzte Lüge (Dresdener Archiv Loc. 8266 Chursächsische Abschickung an
Kurbrandenburg ... 1685/6). Dann soll ihn der Unmut über Spener, der
seinen leichtfertigen Lebenswandel tadelte, zu dem Ausspruch veranlaßt
haben, am liebsten würde er katholisch werden, und diese Absicht ein
Jahr vor seinem Tode in einem Brief an den Kaiser mitgeteilt worden
sein; daB er wie such sein älterer Sohn Johann Georg IV. an einen
Übertritt gedacht hat, ist wohl möglich und wahrscheinlich, da August der
Starke am 23. Juli 1712 an den Kurprinzen Friedrich August schrieb:
Faites réflexion, mon fils, aux exemples de votre père, de votre oncle et de
votre grand-père, lesquels ont voulu se rendre catholiques (Beiträge zur
sächsischen Kirchengeschichte, 6. Heft. Leipzig 1891. S. 72).
7 Die über die Genesis seiner Thronkandidatur bis heute ans Licht
gezogenen Quellen geben zu einer solchen Vermutung keinen Anlaß; alle
Männer, durch die er hiernach den Seidenen Weltfaden und die Prophe-
zeiung der Wahl eines Wettiners zum König von Polen im Jahre 1696
kennen lernte, waren, so viel wir wissen, treue Lutheraner.
Kleine Mitteilungen. 385
Sekretär des kaiserlichen Gesandten, Johann Jahn, der stets in Dresden
blieb, auch wenn jener es verließ, folgenden Bericht nach Wien:!
„Man [hat| alhie, al gestern 8 Tage, wieder alles Vermuthen ange-
fangen eine schildwache vor Dero Abgesandtens Graffen von Harrach seinem
annoch in bestand quartier zu setzen, umb denen hiesigen Catholischen
leuten den eingang in selbiges zu der Heyl. Messe zu verwehren und davon
abzuhalten, welche aber, weilen sie dazumahl zu spät beordret und die
leute schon würklich bey dem Gottesdienst drinne waren, sogleich wieder
weg genommen worden. Der Geh. Kriegsrat Bose jun., bei dem sich Jahn
deswegen beschwerte, wußte nicht, wer den Befehl dazu gegeben habe,
und bat ihn, zunächst nicht darüber an den Kaiser zu berichten, „worauff
ich dann biß gestern als folgenden Sonntags zu gewarttet, aber weiter
sehen müßen, daß man zwey schildwachten dennoch 16—18 schritt von
vorberührten Harrachischen quartier gesetzet, welche von morgens früh
sieben ubr an bib halb eilff mittags allda geblieben undt alle leute, so
hinein gehen wollen, ohne unterscheid abgewiesen, weswegen sofort den-
selben morgen bey vorerwehnten v. Bose weiter instantz gemacht, welcher
sich gleich drauff zu dem Geh. Rathsdirector Freyherrn v. Gersdorff, umb
dißfalB mit Ihm zu reden, begeben und von Ihm zurückgebracht, daß im
Geheimen Rath deswegen nichts vorgekommen, sondern I. Chf. Dhl. von
selbsten Dero GeneralLieutenant v. Birckholtz alß jetzigen Commandanten
den befehl wegen setzung der wacht ertheilet haben müsten, mit dem Zu-
satz, man möchte ibn in dieser sache außer impegno lassen.
Wann ich nun nach diesem von vertrauter hand erfahren, daß Ihre
Chf. Dhl. auf beschehene Veranlassung von Dero Geheimen RathsCollegio
(welches aber den nahmen nicht haben noch etwas drumb wißen will) Dero
vorgenandten General Lieutenant einen solchen mündlichen befehl gegeben,
als habe gelegenheit gesuchet diBfalB mit Ihm zu reden undt nöthige Vor-
stellung zu thun, auch weilen die wacht bißweilen biß’ an die Haußthür
getretten undt sich alda postiret, gehörig dawieder zu protestiren undt
Eu. Kay. Maytt. Allerhöchste competentia gebührend zu reserviren. Darauff
aber von ihm zu vernehmen gehabt, wie es zwar an dem, daß Ihre Chf.
Dhl., nachdem Sie in Erfahrung gebracht, daß an Feyer- undt Sonntägen
zwey biB dreyhundert Persohnen zu dem Gottesdienst in das Harrachische
quartier gingen, deren öffentliches exercitium aber in abwesenheit eines
von Eu. Kay. Maytt. dependirenden Abgesandtens oder Residenten allhie
zu leiden nicht herkominens were, alß hetten Sie Ihm gnädigst befohlen,
solchen eingang undt zulauff der nicht zur Gesandtschatit gehörigen leute
! Dresden, 30. Dezember 1696 (Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv,
Reichskanzlei, Berichte aus Dresden 4b). Hiltebrandt scheint dieser Bericht
bei seinen Studien im Wiener Archiv ebenso entgangen zu sein wie ein
gleich zu erwähnender zweiter vom 24. Mai 1697 und ein hochbedeutsamer
Brief des Bischofs von Raab an den Grafen Kinsky; daß das Dresdener
Archiv, das ihm verschlossen blieb, kein für seine Thesen sprechendes Akten
stück enthält, glaube ich mit Bestimmtheit versichern zu können.
Histor. Vierteljahrschrift 1507. 3. 26
586 Paul Haake.
durch auff denen seiten des hauses gesetzte wachten zu verhindern undt
die hineinwollende mit glimpf abzuweisen, indessen aber wolten Ihre
Chf. D. nicht examiniren, was im hause geschehe oder vorginge. Daß aber
die wacht wieder habende ordre gehandelt und sich biB an die thür ge-
macht, solches wolte er gehörig straffen und remediren, so auch sofortt
drauff, ehe noch von Ihm gegangen, erfolget.
Diese ungelegenheit [ist] allem ansehen nach durch einen apostatirten
München, so sich hiesiger ortten einige jahr her aufgehalten und sich
verheyrathet, verursachet worden, indem derselbe vor ungefehr drey wochen
wieder von hie weg in Böhmen gegangen und sein Kind heimlich mit-
genommen, weswegen sein hinterlaßenes weib, umb solches wiederzuhaben,
ihm nachgereiset, aber da sie solches nicht wieder habhafft werden können,
bey Ihrer rückkunft alhie bey dem geist- undt weltlichen Ministerio, auch
gar bey I. Dhl. der regierenden Churfürstin durch eingegebene Memorialia
ein heftiges weinen undt wehklagen verführet, worauff dann bald dieses
Verbott erfolget.“
Ein Kurfürst, der sich in Wien und Rom beliebt machen wollte,
hätte es wohl kaum erlassen, und auch dies spricht dafür,
daB August der Starke vor Weihnachten 1696 noch nicht an die
polnische Krone dachte; als er es tat, wurde auch der Posten vor
dem Quartier des kaiserlichen Gesandten wieder eingezogen und nie-
mand mehr gehindert, den katholischen Gottesdienst daselbst zu be-
suchen.! Erst jetzt, im Frühjahr 1697, „suchte er sich in den Ruf
zu bringen, als habe er katholische Neigungen und denke’ daran,
seinen Übertritt zur römischen Kirche in Kürze zu vollziehen; daß
er jene nicht hatte, bezweifelt heute wohl kein namhafter Forscher
mehr, auch nicht Aloys Schulte?; ob er aber, wie Erdmannsdörffer
es ausdrückt?, „wußte, daß sein schwieriges und gewagtes Unter-
nehmen ohne vorangegangenen Glaubenswechsel ganz aussichtslos sei,
Hazard spielte und den Einsatz der Religion wagte,“ oder, wie
Hiltebrandt meint, im Einverständnis mit dem Bischof von Raab am
2. Juni 1697 nicht formell übertrat, sondern nur zum Schein, das ist
die in der vorliegenden Schrift zum ersten Mal aufgeworfene Frage.
1 Johann Jahn an den Kaiser, Dresden, 24. Mai 1697: „Wegen des
Exercitii Religionis Catholicae in Ew. Kay. Maytt. Abgesandtens Hauß
alhier ist nun fast in Monathen, nachdem man mit setzung der wachten vor
das Hauß, bald drauff aber damit wieder auffgehöret, Gottlob nichts weiter
moviret worden, sondern es sind nach diesem biB daher alle leüte un-
gehindert zu dem Gottesdienst aus- und eingegangen und wird auch noch
damit frey continuiret.“ |
? Vgl. Historische Vierteljahrschrift 1906 S. 280.
3 Deutsche Geschichte vom westfälischen Frieden bis zum Regierungs-
antritt Friedrichs des Großen II 91 Anmerkung 1.
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Kleine Mitteilungen. 387
Hiltebrandt argumentiert also: Der Bericht Christian Augusts über
den Glaubenswechsel des Kurfürsten ist erst etwa einen Monat nach
dem 2. Juni auf Wunsch des Wiener Nuntius Santa Croce von dem
Bischof verfaßt worden und verdient ebenso wenig Glauben wie das
den Übertritt bescheinigende Attest und die Briefe Christian Augusts
an Seinen Bruder Moritz Wilhelm von Zeitz und an den Fürsten
Anton Egon von Fürstenberg, die ich in der Historischen Vierteljahr-
schrift 1906 auf S. 59 und 66 in den Anmerkungen veröffentlicht
habe; „denn er war nach allem, was wir von ihm wissen, ein schlauer
Politiker und durchaus nicht der fromme Katholik, als der er in der
Theinerschen Beleuchtung erscheint“; „er hatte noch nicht das kano-
nische Alter erreicht, aber er scheute sich nicht, um in den Besitz
des Bistums zu gelangen, eine Unwahrhaftigkeit zu begehen und sich
der Kurie gegenüber für einen Dreißigjährigen auszugeben.“ „Es
liegt daher (?) sehr nahe anzunehmen, daß er mit seinem kurfürst-
lichen Vetter stillschweigend einen Handel abgeschlossen hat, von
dem man hoffen konnte, daB er diesem die Krone, ihm selbst aber
den Kardinalshut einbringen würde“; er reichte August dem Starken
am 2. Juni nur das Abendmahl nach römischem Ritus und stellte
das Attest ohne Datum und Gegenzeichnung aus, damit es auch von
ihm, wenn nötig, der Öffentlichkeit gegenüber für nichtig erklärt
werden könnte; er hat bis zum Eintreffen der Nachricht von der
Wahl seines Vetters anscheinend eine schwere Erkrankung ge-
heuchelt, um wegen der Konversion nicht mit Anfragen belästigt
zu werden. |
Das Letztere halte ich höchstens für möglich, aber nicht
für wahrscheinlich und noch weniger für erwiesen; die Wind-
pocken kamen doch, wie Hiltebrandt selbst zugibt, anfangs Juni
bei ihm wirklich zum Ausbroch 1 Ganz undenkbar aber ist m. E.,
daß der Bischof von Raab dadurch, daB er das Attest nicht
datierte und von keinem Zeugen contrasignieren ließ, sich den Weg
freihalten wollte, gegebenenfalls die von ihm selbst ge- oder wenigstens
unterschriebene Urkunde für ungültig zu erklären; ihre Vorzeigung
war doch unvermeidlich und seine Handschrift Unzähligen bekannt;
wie durfte er wagen, auch wenn er keinen Mitwisser hatte — und
daß ihm sein Beichtvater in Baden assistierte, ist zum mindesten
nicht ausgeschlossen — das Bezeugte einfach abzuleugnen, ohne seine
1 An seinen Bruder Moritz Wilhelm schrieb er am 1. Juli 1697, er
habe an den Blattern todkrank gelegen (Dresdener Hauptstaatsarchiv Loc.
8597 Briefwechsel des Herzogs Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz mit
seinem Bruder Christian August 1683—1697).
26°
388 Paul Haake.
ganze Priesterlaufbahn zu gefährden? Wäre er aber überhaupt zu
einem solchen Pakt, wie ihn Hiltebrandt sich ausdenkt, fähig ge-
wesen? Woher weiß er denn, daB Christian August kein frommer
Katholik war und sich zu einem so frechen Betrug der Kurie her-
gegeben haben würde? Nach allem, was ich von dem Bischof von
Raab gelesen habe, ist er seit seinem eigenen Übertritt ein treuer
Sohn Roms und ein eifriger Proselytenmacher gewesen!, der kein
höheres Ziel kannte als sein ganzes Haus und alle Sachsen in den
Schoß der alleinseligmachenden Kirche zurückzuführen, der natürlich
dabei auch sich selbst und seine Karriere nicht vergaß, dem aber
schließlich an der Gunst des Papstes und des Kaisers mehr lag als
an der Augusts des Starken.” Um keinen Preis hätte er sich m. E.
dazu verstanden, seinem Vetter den Übertritt zum Katholizismus zu
attestieren, wenn er, falls der Kurfürst nicht zum König von Polen
gewählt wurde, null und nichtig hätte sein sollen; dagegen mag er
bereit gewesen sein, solange über ihn zu schweigen, bis jene Wahl
glücklich verlief, und vielleicht auch unter dem Attest die Datierung
fortzulassen, damit es scheine, als ob der Kurfürst schon vor längerer
Zeit den Protestantismus abgeschworen habe*; daß er dem Papste
erst so spät einen Bericht einsandte, erklärt sich zum Teil aus seiner
Erkrankung, zum Teil aus der Rücksicht für seinen Vetter, ohne daß
dessen Übertritt in Zweifel gezogen zu werden braucht. Wenn also
auch die Narratio conversionis nicht den Wert eines Protokolls hat,
so verdient sie doch m. E. ebenso Glauben wie die andern Äußerungen
des Bischofs über die Vorgänge in Baden; ungefähr ein Vierteljahr
vor dem 2. Juni, wie Christian August behauptet, wird August der
Starke dem Vetter seine angeblichen religiösen Skrupel eröffnet und
dieser, wie er an Moritz Wilhelm schreibt, ihn etliche Wochen in-
formiert haben; am Trinitatisfest legte der Kurfürst dann in der
1 Vgl. seine auf der Dresdener Kgl. Bibliothek ruhende „Kurtze Er-
zehlung, wie ich durch Gottes Gnade von der ketzerischen lutherischen zu
der allein selig machenden catholischen Religion kommen bin“ (beglaubigte
Abschrift von der Hand des kaiserl. Notars Johann Heinrich Vulpius Planers
12./22. Febr. 1692) Msc. Dresd. R 62.
? Im Juli 1699 erbat und erhielt er von August dem Starken den
Abschied, weil er seine antihabsburgische Politik nicht mitmachen wollte
und einen Befehl des Königs einfach nicht ausführte.
> Dagegen spricht freilich sein Unwille und seine Besorgnis darüber,
daß Flemming den Übertritt des Kurfürsten wirklich ins Jahr 1695 zurück-
datierte und es sogar in einer gedruckten Flugschrift behauptete; vgl.
Christian Augusts Brief an Fürstenberg vom 5. Juli 1697 in der Historischen
Vierteljahrschrift 1906 S. 66 Anmerkung.
Kleine Mitteilungen. 389
Wohnung des Bischofs! — ob in Gegenwart eines Dritten oder nicht,
muß vorläufig dahingestellt bleiben — die Generalbeichte und das
katholische Glaubensbekenntnis ab? und empfing aus seinen Händen
das heilige Abendmahl nach römischem Ritus. Daß er es schon ein
halbes Jahr später, im Weihnachtsfest, wieder unter beiderlei Gestalt
nahm, spricht auch für die Angabe der Narratio conversionis, Christian
August habe nur mit Mühe die Bedenken seines Vetters gegen die
Entziehung des Kelches und die Heiligenverehrung überwunden;
m. E. haben also nicht der Kurfürst und der Bischof gemeinsam den
Papst und die Polen betrogen, sondern August der Starke allein wie
die andern so auch seinen Vetter; diesen Eindruck erweckt auch
folgender, anscheinend an den böhmischen Kanzler Grafen Franz
Ulrich von Kinsky gerichteter Brief Christian Augusts°:
P. S.
Eü. Excell. seyn gar zu gütig, daß Sie mit part nehmen an der freude,
so ich habe, daß mein vetter, der Churfürst von Sachßen, ist König in
Pohlen erwehleth worden. Es hat nicht wohl anders sein kennen, denn
Gott muß dießen Herren seegnen, weil er mit einem solchen Eüffer an dem
fest der heiliegen Dreyfaltigkeit bey mir zu Baden den 2. Juni seine
Generallbeichte und zwar solche mit vergießung vieler thränen abgeleget,
von mir die heiliege absolution empfangen, in meinen händen das catho-
lische glaubensbekäntnüß ohne allen scrupell beschworen und mit der
grösten andacht von der welt zu meiner eügenen erbauung das heiliege
Sacrament aus meinen Händen empfangen hat, worvon allen ich habe eine
attestation geben müßen, welche ist nach Pohlen geschicket worden; ich
verhoffe nunmehro noch viel von meinem Hauße und vielleicht noch mein
gantzes vaterland mit Gottes Hülffe zu bekehren. Eü. Ex: sage dienstl.
1 Nicht in der Schloßkapelle und nicht in Gegenwart des Jesuiten-
paters Wolf, wie ich auf S. 59 der Historischen Vierteljabrschrift behaup-
tete; in diesen beiden Punkten hat Hiltebrandt mich S. 186 Anmerkung 2
rektifiziert.
? Siehe den Brief Christian Augusts an Moritz Wilhelm vom 1. Juli
1697 in der Historischen Vierteljahrschrift 1906 S. 59 Anm. 1. Hiltebrandt
teilt seinen Lesern als Inhalt dieses Schreibens nur mit, „der Kurfürst habe
die Generalbeichte abgelegt und nach katholischem Ritus das Abendmahl
genommen“; er verschweigt, daß sich August der Starke nach ihm, wie
nach der Narratio und dem gleich zu erwähnenden Briefe des Bischofs
an den Grafen Kinsky auch ausdrücklich zum katholischen Glauben
bekannt hat. e
3 Dieses ganz eigenhändige Schriftstück des Bischofs liegt im Wiener
Haus-, Hof- und Staatsarchiv im Fasc. 13 der Saxonica und ist das Post-
skriptum zu einem Briefe, den ich leider noch nicht auffinden konnte; die
Dorsalbemerkung stammt von derselben Hand wie ähnliche auf anderen an
den Grafen Kinsky gerichteten Briefen.
390 Paul Haake.
Dank vor den überschickten brief mit bitte mich allezeit in Dero amitie zu
erhalthen und zu glauben, daß ich von hertzen bien
Eü. Excell:
in dorso: Bisch. von Raab gantz ergebenster Diener
de dat Christian Augustus H. z. SachBen.
praes. 2 July 1697.
Ich zweifle nicht daran, daß August der Starke, falls er nicht
zum König von Polen gewählt worden wäre, den Übertritt zum
Katholizismus in Abrede gestellt haben und lutherisch geblieben resp.
wieder geworden sein würde, bis vielleicht günstigere Konjunkturen
reizten, „den Einsatz der Religion zum zweiten Male zu wagen“!;
da aber am 27. Juni 1697 in Warschau die meisten Stimmen ihm
zufielen, so gestand er nach dem Eintreffen dieser Kunde den Glaubens-
wechsel ein und trat am 27. Juli in Pikari auch öffentlich zum
Katholizismus über; der Bischof von Passau, Jobann Philipp Graf
von Lamberg berichtete darüber am 6. August 1697 aus Krakau
folgendermaßen an den Kaiser?:
„Es ist von deB neu erwählten König in Pohlen Mayestätt den
27. July nuperi zu Piekari bey dem miraculosen Gnadenbild Beatissimae
Viriginis Mariae mit innigster Vergniegung aller anwesenden daßienige
volbracht vnd bewerkstellet worden, waB Ich so wohl mit S. Beichtvatter
vnd ezlich wohlgesinten Senatoren zuforderist aber quoad ceremonias ec-
clesiasticas mit dem Bischof v. Samogitien verabredet vnd concertiret habe,
allermaßen Sich Neo Electus obgemelter tage frue glocken 7 uhr auf
Sem, alda den Vorabend betrettenen quartier mit gesambter Deputation in
die kirche begeben, alwo in mitte derselben vor dem gnadenbild ein mit
rothen Sambet vnd Kissen bedeckter Bethstuhl gestellet wahre, worauf Sich
1 Ganz verfehlt scheint mir folgende Argumentation Hiltebrandts zu
sein: „Einen Glaubenswechsel verbot bei der Unsicherheit des Wahlerfolgs
die Staatsraison; denn August hätte durch seine Konversion den Besitz des
Direktoriums des Corpus Evangelicorum, ja selbst seine Kurwürde aufs
Spiel gesetzt, da die Ernestiner gewiß Gelegenheit genommen hätten, ihm
auf Grund des Testaments Johann Georgs I., das die protestantische Erb-
folge in Sachsen sanktioniert hatte, Schwierigkeiten zu bereiten‘ (S. 175/6).
Das Direktorium des Corpus Evangelicorum verlieh ihm gar keine reale
Macht, der Besitz der polnischen Krone aber, wie er wenigstens meinte, so
viel, um den ganzen Südosten Europas zu erobern, und wie hätte wohl
Herzog Friedrich von Gotha mit seinen 6000 Mann August dem Starken
den Kurhut entreißen können, selbst wenn dieser übertrat und nicht König
von Polen wurde? Es blieb ihm dann immer noch die Möglichkeit bines
Rücktritts zum Protestantismus wie später seinem Vetter Moritz Wilhelm
von Zeitz oder einer Bundesgenossenschaft mit dem Kaiser, der bei gewissen
Gegenleistungen ihm schwerlich die Kurwürde abgesprochen haben würde.
3 Wiener Haus-, Hof und Staatsarchiv Saxonica Fasc. 13.
Kleine Mitteilungen. 391
der König kniend nider gelassen vnd die Ihme von besagten Bischoff
coram altari eingereichte professionem fidei catholicae Romanae unter-
schriben !, folglich Sich ad cornu Euangelij deB Altars begeben, alwo deßen
beichtvatter ad excipiendam regis confessionem wartend gehalten, so dann
die beichte in conspectu omnium verrichtet vnd nach erlangter absolution
Sich widerum zu dem bethstul verfüeget, vor welchen Eps Samogitiae ad
latus ex cornu Epistolae stehend den introitum ad missam angefangen et
sub eadem Ger Mayestätt sacram Synaxim, als der König von dem beth-
stuhl ab- vnd vor den altar getretten vnd daß gewährtuch (?) von denen
zwey vornehmbsten Palatinis Wolhyniae sc: et Witepcensi gehalten worden,
gereichet hatt. Nach vollendter Messe vnd dabey beobwachter gewöhn-
licher ceremonien würde dem König liber Evangelij durch den Bischof
Selbsten zu dem bethstuhl überbracht, daß Euangelium, worauf Neo Electus
zwey finger zu beschwehrung der pactorum conuentorum zu legen hatte,
vorgezaiget vnd etwas höher die mit deutlichen Buchstaben entworffene
formula iuramenti vorgehalten, deren tenor S°. Mayestätt mit lautter stimme
abgelesen vnd daßienige, waB in deren nahmen albereit zu Warschau von
Dero Abges. vnd Beuollmächtigten beschwohren worden getrewlich zu
halten, iurato versprochen haben. Hürüber beginte Sich der Bischoff
widerume zur H. Mutter Gottes zu wenden, vor deren wunderbahrlichen
bildnus auf die knie zu fallen vnd den Hymnum Ambrosianum zu intoniren,
welchen alle anwesenden Pohlen Ihren gebrauch nach mit heller stimme
continuirten, eoque finito dem König gleichsamb zu füßen fuhlen, Selben
mehrern theils mit trähnenfliesenden augen über daß volbrachte werk gra-
tulirten vnd zu unterschreibung der beschwohrnen pacten dinte vnd feder
darreichten, allermassen dann Selbe von dem Neo Electo zuforderist,
folglich von allen zur stelle gewesenen Deputirten Ihrer antianität vnd
würde nach beschwohren worden. Nach allerseits erfolgter unterschrift
verfüegte Sich der König unter mein vnd übrig anwesender in Sein quartier,
umb nach eingenohmenen früestück, welchen [ich] auf dessen Verlangen
alleine beygewohnet, uf den wege nacher Krakau zu begeben.“
Ein innerlich überzeugter Katholik ist August der Starke m. E.
weder damals noch später gewesen; er trat nur deshalb über, weil
er König und Kaiser zu werden und ein Weltreich mit überwiegend
katholischen Unterthanen zu begründen hoffte.” Nicht der Glaubens-
1 Dresdener Hauptstaatsarchiv Originalurkunde Nr. 14167. Darin er-
klärte er nur ganz allgemein: Omnia contraria atque haereses quascunque
ab Ecclesia damnatas et rejectas et anathematizatas Kro pariter damno,
rejicio et anathematizo; weder damals noch vorher noch später hat er
meines Wissens eine Abschwörungsformel beschworen oder unterzeichnet,
in der er seine Eltern, seine Erzieher und die lutherische Kirche verfluchte.
3 Hiltebrandt nennt am Schlusse die Erwerbung Schlesiens und die
Begründung der absoluten Monarchie in Polen die beiden großen politischen
Ziele Augusts des Starken; er irrt, wenn er glaubt, damit wäre der Ehr-
392 Paul Haake. Kleine Mitteilungen.
wechsel selbst war ein Wagnis, sondern diese ihn bedingende aus-
wärtige Politik; einmal entschlossen nach der Wahl zum König, von
Polen den Habsburgern ihre östlichen Provinzen zu entreißen und die
Türken vom Kontinent zu vertreiben, und in den letzten Tagen des
Mai seines Sieges in Warschau ziemlich gewiß, vollzog er den un-
umgänglichen formellen Übertritt zum Katholizismus am 2. Juni 1697
leichten Herzens; er wäre, nicht etwa aus Furcht vor den Ernestinern,
sondern um nicht die sächsischen Stände noch widerspenstiger zu
machen gegen seine Forderungen, ebenso leichten Herzens wieder
Protestant geworden, wenn die Polen ihn nicht zu ihrem König er-
wählt haben würden und die Aussicht, Erbe der Habsburger und
deutscher Kaiser zu werden, für ihn und seinen Sohn ganz dahin-
geschwunden wäre.
Paul Haake.
geiz dieses Titanen befriedigt gewesen; Böhmen und Mähren hat er außer-
dem noch zeitlebens erstrebt und wenigstens bis zum Frieden von Carlo-
witz auch den ganzen Südosten Europas.
393
Kritiken.
P. Sander, Feudalstaat und bürgerliche Verfassung. Ein
Versuch über das Grundproblem der deutschen Verfassungsgeschichte.
Berlin, Bath, 1906. VII u. 196 S. 8°.
Auf den Bahnen, die vorliegendes Buch einschlägt, um „das
Grundproblem der deutschen Verfassungsgeschichte“ zu lösen, vermag
Referent nicht zu folgen. Der Verfasser geht von „begrifflichen Un-
klarheiten“ aus, die er (Abschn. 1) Juristen und Historikern wie
Gierke, Sohm und Below nachzuweisen sucht. Einen „durch und
durch mit modernem Geist getränkten Staatsbegriff““ sollen sie in
ältere Zeiten übertragen haben, und das veranlaßt ihn, einen „Vorstoß
ins Gebiet der Staatswissenschaft und Gesellschaftslehre* (S. IV f.) zu
unternehmen. Anstatt also rein historisch zu untersuchen, was man
jeweils unter Staat verstand, wie die Staatsgewalt geübt wurde, und
welche Funktionen sie erfüllte, gibt Sander theoretische Auseinander-
setzungen über „Wesen und Begriff der Staatsgewalt“ (Abschn. 2)
und „das Wesen öffentlicher Gewalt“ (Absclın. 3) und gelangt so zu
der Auffassung des mittelalterlichen Staats „als System vorwiegend
privater Verbände“, die er in Abschnitt 4 vertritt. Was er da über
„die Psychologie des feudalen Staatswillens“, „die Technik der feu-
dalen Staatsverwaltung“ und gar „die Organe des Feudalstaats“ aus-
führt, sind willkürlich herausgegriffene Einzelzüge. Unrichtig inter-
pretiert ist (S. 94) die Stelle bei Otto von Freising, Gesta Frid. 1. 1
c. 32, die gewiß nicht den junkerlichen Übermut deutscher Großer
der bei den Ungarn herrschenden Zucht entgegensetzen will, sondern
den deutschen Rechtssinn zeigt, dem das Fehlen eines ordnungsmäßigen
Gerichtsverfahrens miBfällt. „Die Frage nach dem Ursprung der
deutschen Stadtverfassung“ (Abschn. 5) ist vollends in ganz unzu-
länglicher Weise behandelt. So wird für „die Urkunde, durch
welche dem Erzbischof Adaldag von Bremen die Immunitätsgerichts-
barkeit über die urbs Brema eingeräumt wurde“ (S. 156), nur der
Bericht des Adam von Bremen 1. 2 e. 2 zitiert (n. 1), aber nicht die
Urkunde selbst (D. OI. nro. 307), aus der hervorgeht, daß die
Alternative, ob Bremen damals ein Fronhof oder eine Kaufmanns-
ansiedelung war, gar nicht aufgestellt werden durfte. Auch die
394 Kritiken.
Kritik „der bisherigen Forschung“, zu der Abschnitt 6 zurückkehrt,
wird kaum imstande sein, Eindruck zu machen, gleichgültig gegen wen
sie sich wendet.
Bereits die Problemstellung (S. 9) gibt zu schweren Bedenken
Anlaß. Es ist einfach nicht zutreffend, daß „die deutsche Verfassungs-
geschichte bewußt und unbewußt sich um die Frage nach dem
Gegensatz von Stadt und Land, von modernem und mittelalterlichem
Staate wie um ein einziges großes Grundproblem bewegt.“ Sind denn
städtisch und modern, ländlich und mittelalterlich Gleichungen, da
doch vielmehr das Städtewesen in seiner Eigenart eine charakteristische
Erscheinung des spüteren Mittelalters ist, während seine Ausbildung
mit tiefgreifenden Umwälzungen der agrarischen Zustände parallel
lief? Schlagworte wie mittelalterlich und modern sollten doch über-
haupt nicht Anwendung finden, ohne daß der Autor genau definiert,
welchen Sinn er damit verbindet, ob er wirklich noch die tausend
Jahre von Romulus Augustulus bis Kolumbus als einheitliche Ge-
schichtsepoche ansieht, und ob er den Staat des 18. oder den des
19. Jahrhunderts für den modernen hält. Daß die Scheidung von
Gericht und Gemeinde den Schlüssel zum Verständnis der älteren
Verfassungsentwicklung liefert, verkennt Sander (S. 159) vollkommen,
und die Gerichtsgewalt trug staatlichen Charakter; sie leitete sich
vom König her, der im Frankenreich den Inbegriff der Staatsgewalt
dargestellt hat. Von solchen rechtlichen Zusammenhängen läßt sich
keinesfalls absehen, weil in ihnen die Richtungslinien der Entwicklung
zutage treten. Daher geht es auch nicht an, eine Frage wie die
nach dem Ursprung der Steuern des späteren Mittelalters mit der
Bemerkung zu erledigen: „Geldumlagen können sehr verschiedene Be-
deutung haben“ (S. 51). Daran hat noch niemand gezweifelt!
Fraglich war nur, ob eine Geldumlage steuerartigen Charakters, die
in Deutschland häufig Bede, in Italien fodrum und anderwärts wieder
anders genannt wird, durch den Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit
erhoben wurde, der seine Gewalt vom König herschrieb. Das zu er-
mitteln ist keine „juristische Doktorfrage“, sondern von erheblicher
„kulturgeschichtlicher Bedeutung“, wie allein schon die beweglicheu
Klagen der Geistlichkeit über Besteuerung ihrer Hintersassen durch
die Vögte zeigen, de das ganze Verhältnis in falschem Lichte er-
scheinen ließen, wenn sie nicht auf ihre Ursache hin untersucht,
sondern einfach wiedererzählt würden.
Dem iudex publicus, dem vom König gesetzten (Staats-)Beamten,
steht im Edikt Cilotars II. und später der Beamte von Kirchen oder
weltlicheu Großen gegenüber, der gelegentlich einmal iudex privatus
genannt wird. In anderem Zusammenhange (actum publice) hat das
Kritiken. 395
Wort publicus den Sinn von Öffentlich im Gegensatz zu „geheim“.
Ohne auf die quellenmäßige Grundlage der für ältere Zeiten üblichen
Gleichsetzung von öffentlich-rechtlich und staatlich-königlich einzu-
gehen, bringt Sander langwierige Auseinandersetzungen über den
modernen Begriff der Öffentlichkeit und verknüpft damit eine Gegenüber-
stellung von Dorf und Stadt als kleinem und großem sozialen Kreis,
die, an sich bedeutsam, nur gerade für die Gerichtsverfassung wenig
austrägt. Aus Rietschels „Burggrafenamt“, das nicht angeführt wird,
wäre zu ersehen gewesen, daB in den größten deutschen Städten des
früheren Mittelalters, den Sitzen des regsten Handels, Köln und
Regensburg, der Graf andauernd seines Amtes waltete, wie in den
benachbarten Dörfern des Köln- bez. Donaugaus.
Zahlenmäßige Bestimmtheit hat entschieden den größten Wert
für die Erkenntnis der ländlichen Verhältnisse, und die Urbare bilden
sicherlich (S. 181) „die unentbehrliche Grundlage für das Verständnis
der mittelalterlichen Staats- und Sozialgeschichte‘“ Es sind aber
auch schon längst (am polyptichum Irminonis) statistische Berech-
nungen angestellt worden, und wenn die dort gewonnenen Ergebnisse
nieht ohne weiteres für Deutschland gelten, so genügt doch ein roher
Überschlag von der Hufenzahl auf die mutmaßliche Zahl der Bewohner,
um erkennen zu lassen, daß die Großgrundherrschaft der Karolinger-
zeit kein kleinerer sozialer Kreis war als die Durchschnittsstadt des
15. Jahrhunderts. Es hat fast den Anschein, als ob Sander sich die
mittelalterlichen Zustände des Westens bewußt oder unbewußt nach
Analogie der neuzeitlichen des Ostens vorstellt. Das ostelbische
Rittergut bildete allerdings einen kleinen sozialen Kreis, in dem die
persönlichen Beziehungen überwogen; nichtsdestoweniger beruhte seine
Organisation auf staatlichen Befugnissen, der hohen und niederen
Gerichtsbarkeit, die in Preußen wenigstens gleich bei der Kolonisation
durch die Landesherrschaft (den Orden) verliehen wurde. Gerade die
Territorien des Ostens setzten sich niemals aus „vorwiegend privaten
Verbänden“ zusammen. Für die Charakteristik des „Feudalstaats“ im
Gegensatz zum modernen ist verfassungsgeschichtlich der maßgebende
Gesichtspunkt, daß der Träger der Staatsgewalt, König oder Landes-
herr, seine Hoheitsrechte nicht sowohl durch Beamte wahrnehmen ließ,
als vielmehr mit lokaler Beschränkung oder stückweise sie zu Eigen-
tum oder unter anderem Besitztitel (Lehen) vergabte, so daß Adel
und Geistlichkeit Fetzen der Staatsgewalt inne hielten; auch den
Stadtgemeinden wurde genug zuteil. Noch der aufgeklärte Absolu-
tismus hat die entfremdeten Hoheitsrechte nur unvollständig wieder
beizubringen vermocht, trotz seiner zentralistischen und bureaukratischen
Regierungsweise, die einen erheblichen Fortschritt gegenüber den
396 Kritiken.
früheren, einfacheren Formen der Verwaltung darstellte, aber an sich
nicht genügte, den Staatsgedanken von der ihm anhaftenden persön-
lichen Auffassung völlig zu befreien.
Diese wenigen Bemerkungen mögen zur Rechtfertigung einer ab-
lehnenden Haltung genügen. Der Versuch Sanders, historische Be-
griffe durch soziologische Abstraktionen zu klären, ist meines Er-
achtens nach ein verfehlter.
Zürich. G. Caro.
Max Vancsa, Geschichte Nieder- und Oberösterreichs. Erster
Band, bis 1283. Gotha, Perthes 1905. XIV und 616 S. 8°.
Von dem ganzen Flußgebiet der Donau hebt sich jene Strecke,
an welcher die Südwand des böhmischen Gebirgsmassivs mit den
nördlichen Ausläufern der Alpen zusammentrifft, als eine eigenartige
Landschaft ab, die in allen Teilen dem geschichtlichen Leben unge-
fähr gleichmäßige Bedingungen bietet. Im Süden und Norden bilden
waldreiche Gebirge die Grenze, der Länge nach fließt zwischen ihnen
der mächtige, schiffbare Strom, und auf seinen beiden Ufern breitet
sich weithin ein fruchtbares Hügelland, welches da und dort kleine
ebene Becken in sich schließt. Dieses von der Natur zu einer po-
litischen Einheit geschaffene Gebiet war zweimal im Lauf der Ge-
schichte von bedeutenden staatlichen Grenzen durchschnitten; hier lief
in den ersten fünf Jahrhunderten christlicher Rechnung von Ost nach
West, der Donau entlang, die Grenze des römischen Reiches, hier
berührten sich, als dieses verfallen war, im 7., 8. und 10. Jahrhundert
am Flußlauf der Enns die germanischen Staaten mit Avaren und
Magyaren. Die natürliche Einheit konnte trotz dieser politischen und
nationalen Scheidungen auf die Dauer nicht ganz verdunkelt werden.
Das an der römischen Reichsgrenze erblühende Leben zog auch die
benachbarten Germanenstämme in seine Kreise; bevor die Donaugrenze
ihren politischen Sinn verlor, muß sie aufgehört haben eine kulturelle
Scheidewand zu sein. Längere Lebenskraft bewährt die andere, von
Nord nach Süd das Land durchquerende Grenze, obwohl sie in der
Natur nicht so stark ausgeprägt ist; sie dauert als Grenze selbstän-
diger Verwaltungsgebiete eines Staates, der Kronländer Oberösterreich
und Niederösterreich, noch heute fort; aber auch sie übt keine tiefere
Wirkung. Von Karl d. Gr durchbrochen öffnet sie sich einem ge-
waltigen Vordringen deutschen Wesens nach Osten, das nur vorüber-
gehend von den Magyaren aufgehalten, seit der Lechfeldschlacht von
neuem anhebt und in drei Jahrhunderten das Gebiet unter der Enns
zu einem blühenden Garten deutscher Kultur verwandelt. Politisch
bleibt nun allerdings diese Ostmark durch lange Zeit deutlich getrennt
Kritiken. 397
von dem bis zur Enns herabreichenden bayrischen Herzogtum, nur
allmählich, in langen Zwischenpausen vermag die auf dem Markboden
erwachsene Herrschaft sich die nächstliegenden Teile ihres Hinterlands
anzugliedern; erst im Jahre 1779 gelangt dieser Vorgang zum Ab-
schluß, indem der Inn als Westgrenze des österreichischen Gebietes
erreicht wird. Aber kirchliche und dynastische Beziehungen ver-
knüpfen doch schon seit dem frühen Mittelalter dieses ganze einst
bayrische, nunmehr als Oberösterreich bezeichnete Land so enge mit
Niederösterreich, daß es kaum möglich ist, seine Geschichte für sich,
ohne stete Beziehung auf jene des östlichen Nachbarlandes, oder um-
gekehrt jene von Niederösterreich ohne häufiges Übergreifen nach
Westen zu erzählen. So war es ein glücklicher Gedanke die Ent-
wickelung diesseits und jenseits der Enns in ein gemeinsames Bild
zusammenzufassen; dasjenige was an der Geschichte dieser Länder
das Anziehendste ist, das Verhältnis der Mark zu ihrem Hinterland
und die starke Wirkung gemeinsamer, natürlicher Bedingungen, das
kann ja nur in solcher Art zur Anschauung gebracht werden.
Der um die Erforschung der deutschen Urkundensprache ver-
diente Kustos am niederösterreichischen Landesarchiv, Dr. Vancsa, der
als erster diese Aufgabe zu lösen unternimmt, hat in dem vorliegenden
Band seines Werkes dem Stoff eine Anordnung gegeben, die es sehr
wohl ermöglicht jene leitenden Gedanken zu verfolgen. Er behandelt
Nieder- und Oberösterreich auch in solchen Zeitläufen, in welchen
sie politisch getrennt sind, gemeinsam in einer Reihe von Kapiteln,
die nicht geographisch sondern sachlich und chronologisch gegliedert
sind. Dabei treten in den einzelnen Abschnitten, je nachdem es der
Gegenstand erfordert, bald die politischen bald die kulturellen Mo-
mente in den Vordergrund. Die auf diese Weise erreichte Ver-
schmelzung verschiedenartiger Entwickelungsreihen ist, obwohl sie
manche Wiederholung zur Folge hat, mit lebhaftem Dank zu be-
grüßen. Sie bewahrt vor einer Überschätzung des dynastischen Ge-
sichtspunkts und wird deshalb namentlich bei der Fortsetzung des
Werkes, wo diese Gefahr vielleicht näher liegen könnte als bei dem
ersten Band, gute Dienste tun; sie bringt aber auch schon jetzt die
Ergebnisse fernerliegender Studien, Prähistorie und Archäologie,
Namen- und Dialektforschung, Untersuchungen über den Hausbau und
die Besiedelung, in sehr willkommene Berührung mit jenen Tatsachen
des Staatslebens, die man allzuoft als ausschließlichen oder doch vor-
nehmsten Inhalt der Geschichte ansehen möchte. Daß der Verf. bei
der Zusammenfassung so verschiedener wissenschaftlicher Richtungen
nicht überall in die Tiefe dringen konnte und sich vielfach dem Urteil
anderer anvertrauen mußte, wird niemanden wundernehmen. Schon
398 Kritiken.
die vorausgesandte Übersicht der neueren landeskundlichen Literatur
und die unter dem Text reichlich beigebrachten Hinweise auf ein-
schlägige Quellen und Darstellungen erleichtern die Nachprüfung; sie
werden gewiß dazu beitragen, daß sich frische Kräfte für die Lösung
der zahllosen Einzelfragen einsetzen, an denen die ältere österreichische
Landesgeschichte so reich ist.
Der hier zur Verfügung stehende Raum gestattet es nicht, die
Stellung, welche der Verf. diesen Fragen gegenüber einnimmt, im
einzelnen zu bezeichnen; nur einige Punkte, an welchen dem Verf.
für sein Thema brauchbare Nachrichten und Urteile entgangen zu
sein scheinen, möchte ich vermerken, ohne damit den guten Ein-
druck des Buches beeinträchtigen zu wollen. In bezug auf das Fort-
leben römischer Bevölkerungsreste und bei einigen anderen damit
zusammenhängenden Dingen haben leider die vielfach verfehlten Ar-
beiten Strnadts in der Archivalischen Zeitschrift allzustark eingewirkt.
Durch eine recht unklare Wendung („westlich von der Enns beziehungs-
weise von der Traun“ S. 111) wird die wichtige Frage, ob in Lorch,
an dem Schnittpunkt der Donaulinie mit der Ennslinie, sich römische
Ansiedler bis in karolingische Zeit erhielten, nur umgangen, nicht
klargelegt.! Unter den Quellen zum Avarenfeldzug Karls des Großen
(S. 131) vermißt man ungern den Brief an Fastrada (Mon. Germ.
Ep. 4, 528), der auch abgesehen von seinem Inhalt schon als eines
der ältesten auf österreichischem Boden entstandenen Schriftdenkmäler,
die wir besitzen, Erwähnung verdient hätte. Wegen der bayrischen
Verhältnisse und der Ungarnkämpfe um die Mitte des 10. Jahrhunderts
(S. 188 f.) hätten mit Nutzen Ottenthals Regesten benutzt werden
können.” Nach dem was S. 196f. über die fragliche Herkunft des
1 Vgl. darüber und über das von Vancsa (145, 158 f.) unterschätzte
Alter von St. Florian meine Anzeige der Strnadtschen Arbeit in dieser
Zeitschrift 4, 528 ff. Die Erörterungen, welche Krusch im N. Archiv 28, 575 ff.
der Lorcher Lokalfrage widmete, werden dadurch beeinträchtigt, daß dem
beigegebenen Plan der Maßstab fehlt, und daß die als Signatur angewandten
kleinen Ringelchen für Lorch usw. zu ganz irrigen Vorstellungen verleiten.
In Wirklichkeit beträgt die dort so stattlich aussehende Entfernung vom
Dorfe Lorch bis zur Ennsbrücke in der Luftlinie nur 1600 Meter, so daß
nichts im Wege steht anzunehmen, daß sich das alte Laureacum mit seinen
Lager- und Hafenanlagen von der Enns bis zum heutigen Dorfe Lorch er-
streckt habe, das letztere also wirklich auf einem Teil der Römerstadt stehe,
? Den angeblichen Herzog Eberhard von Bayern, von dem ich im
N. Archiv 16, 613ff. nachgewiesen zu haben glaube, daß er nur einem
Mißverständnis seine Existenz verdankt, hätte V. nicht wieder zum Leben
erwecken sollen. Der Sieg bei Wels darf zuverlässig zu 948 gesetzt werden
(Reg. 113°), für Vlozzun schlägt Ottenthal (Reg. 170*, Flossing bei Mühl-
Kritiken. 399
Markgrafen Liutpold gesagt ist, wäre es besser vermieden worden,
weiterhin (S. 233) Franken ohne weiteres als seine Heimat zu be-
zeichnen. Bei der Erwähnung des bambergischen Besitzes in Antiesen-
hofen (S. 211) hätte die Tatsache, daß derselbe seit dem 9. Jahr-
hundert päpstliches Eigentum gewesen und gegen bestimmten Zins
der Salzburger Kirche überlassen war, nicht unbemerkt bleiben sollen.!
Otokars Verzicht auf Ried und Schüttenhofen (S. 508) bezeugen
auch die von mir veröffentlichten Mattseer Annalenstellen?, die dem
Verf. auch eine merkwürdige Nachricht über die Befestigung von
Braunau geliefert hätten. Hier und bei anderen Fragen ist eben die
Geschichte Oberösterreichs, wie es der Verf. selbst (Vorwort S. X)
zugibt, gegenüber jener des unteren Landes etwas zu kurz gekommen;
aber das mag mit dem schwächeren Betrieb der Forschung und mit
dem Fehlen einer tätigen geschichtlichen Sammelstelle ob der Enns
erklärt und entschuldigt werden. 3
Ein Übelstand der die Benützung des Buches erschwert, ergibt
sich daraus, daß die Kaiserurkunden, denen wir besonders für das
10. und 11. Jahrhundert die wichtigsten Nachrichten über Besitz-
verhältnisse und Kolonisation im Lande verdanken, in ungleichmäßiger
und wenig praktischer Art angeführt sind; daß es dort, wo die
neue Monumenta-Edition vorliegt, geboten ist die einzelnen Urkunden
nach dieser Ausgabe, und zwar nach Nummern, nicht nach den Seiten
zu zitieren, und dort wo die Ausgabe noch nicht vorliegt, ebenso
nach den Nummern der Kaiserregesten (für karolingische Zeit nach
dorf vor, Lova möchte ich (vgl. Reg. 179") doch mit Laufen an der Salzach
in Beziehung bringen. Daß der Flußname Ticinum bei Widukiud I, 36
verderbt sein dürfte, vermutet V. mit Recht, noch besser als die Traisen
könnte aber vielleicht die Traun (Trunam) durch Verlesung zu jener Form
geführt haben. Ottos I. Sohn hieß bekanntlich nicht Liutpold sondern
Liudolf, und der glorreiche Sieg Ottos (der damals noch nicht Kaiser war)
erfolgte am 10., nicht am 9. August 955.
1 Vgl. Dümmler, Gesch. des ostfränkischen Reiches 2°, 136; 33, 514,
DO. I. 170, DH. II. 427 und Jaffe-L. 3700, 4001.
3 N. Archiv 22, 498 ff.
s So wird man auch gerne hinwegsehen über Fehler, welche V. be-
geht, wo er genötigt ist weiter von den heimatlichen Grenzen abzuschweifen;
S. 100 wird Odoaker Kaiser genannt, S. 103 das Ende seines Reiches un-
genau zu 488 gesetzt, S. 108f. der Slavenfürst Samo in Samos verwandelt,
S. 269 ff. eine Einführung in die Geschichte des Investiturstreits gegeben,
die zu mehreren Einwendungen Anlaß gäbe. An Druckfehlern bemerke ich:
S. 211 Anm. 3 lies II statt II; S. 275 Anm. 8 Hanthaler statt Hauthaler;
S. 193 Anm. 1 ist statt 752 wohl 952 zu lesen, aber auch diese Jahreszahl
steht nicht bei Thietmar (II, 27).
400 Kritiken.
der 2. Aufl. der Mühlbacherschen, für 1024 bis 1197 nach Stumpf),
darin sollte doch endlich bei den auf diesem Gebiet Arbeitenden
Einigkeit herrschen. Vancsa kennt natürlich diese Werke und führt
sie an vielen Stellen an, dazwischenhinein aber nennt er die Diplome
häufig nach den Mon. Boica und manchmal auch nach anderen Aus-
gaben (so etwa nach Kleimayrns Iuvavia oder dem Urkundenbuch
des Landes o. d. Enns), ja auch Böhmers alte Regesten werden her-
beigeholt (S. 244 f., 258, teils nach Seiten, teils nach Nummern).
Nebst mancher Unbequemlichkeit hat diese Vernachlässigung der maB-
gebenden diplomatischen Sammelwerke auch sachliche Fehler zur Folge.
Der Sinn des Precarienvertrags, den die Kaiserinwitwe Kunigunde
mit Freising schlo, würde schwerlich so ungenau angegeben
worden sein, wie es S. 210 geschah, wenn die Urkunde in der Aus-
gabe der Mon. Germ. DD. 3, 694 benutzt worden wäre. Das erste
Auftreten des Namens Ostarrichi darf nicht mehr zu 996 berichtet
werden, da der Text von DO. III. 232, den V. in den Fontes rer.
Austr. anstatt in den Mon. Germ. benutzt hat, allem Anschein nach
erst zur Zeit Heinrichs II. in das 996 geschriebene Blankett eingetragen
wurde; als ältester Beleg für jenen Namen hätte daher S. 199 das
vom 29. April 998 datierte DO. III. 286, und zwar mit der Form
Osterriche, angeführt werden sollen. Ganz unberechtigter Weise
werden zwei Urkunden Ottos II., welche in den Monumenta Germaniae
für echt erklärt wurden, als Fälschungen hingestellt, ohne daß der
Verf. sich die Mühe genommen hätte, die sorgfältigen Diktat- und
Schriftuntersuchungen, auf denen jenes Urteil beruhte, nachzuprüfen
und seinerseits eine diplomatische Erklärung zu bieten.! Gewiß hat
1 DO. II. 204, das Vancsa S. 216 Anm. 3 „zum mindesten interpoliert*
nennt und von dessen Rasuren er im Sinne eines Verdachtgrunds spricht,
ist von zwei Kanzleischreibern mundiert, welche allerdings vorwiegend für
S. Emmeram arbeiten (DDO. II. 204, 247, 293, 294, 296), die aber zur selben
Zeit auch neben anderweitig bekannten Kanzleikräften bei Diplomen für
sonstige Empfünger mitwirken (DDO. II. 205, 292, vgl. Wibel im N. Archiv
30, 102ff.), so daß es nicht angeht, sie ohne weiteres als Fälscher zu be-
trachten; die Rasuren und Korrekturen des Originals berühren gar nicht
den Text, sondern nur die Datierung, und sind schon von Ficker, Beiträge
1, 197t. befriedigend erklärt. — DO. II. 167 wird von Vancsa S. 208 un-
bedeuklich benützt, S. 236 wird aber auch dieser Urkunde nachgesagt, sie
sei „in zwei Fassungen überliefert, von denen die längere sicher gefälscht,
die zweite wenigstens nach Uhlirz unbedenklich ist“. Dabei wird außer
acht gelassen, daß auch die längere Fassung (DO. II. 167°) in ihren von der
kürzeren (DO. II. 167°) unabhängigen Teilen unverkennbar das Diktat des
WC aufweist und um die Mitte des 11. Jahrhunderts schon existiert haben
muß (s. Uhlirz in Mitt. d. Instituts 3, 207), so daß doch wohl die von Sickel
= Ae
Kritiken. 401
der Lokalhistoriker das Recht, auch an der Edition der Monumenta
Kritik zu üben oder Zweifel an ihren Ergebnissen zu äußern (bei
DH. I. 22, welches Vancsa S. 221 und 238 heranzieht, möchte mir
das, da Schrift- und Diktatbeweis versagen, trotz des echten Siegels
recht nützlich erschienen sein), aber er muß, so oft er das den Ur-
kunden gegenüber tut, neben der Anführung innerer Gründe auch auf
die diplomatischen Merkmale eingehen, wenn er seine Äußerungen
von der Wissenschaft beachtet sehen will.
Eine schwache Seite des Buches bildet das Register, dessen Aus-
führung einer noch nicht genügend geschulten Hilfskraft überlassen
worden war. Manche Namen fehlen, die Verweisung von den alten
Namensformen auf die neuen und die Beifügung genauerer geographischer
Bestimmungen ist ganz ungleichmäßig durchgeführt, und auch an un-
richtigen Ortsbestimmungen ist kein Mangel.! In manchen Fällen ist
auch der Text mitschuldig an den Fehlern des Registers, teils durch
fehlerhafte Namensformen und Ortsangaben*, teils insofern als er den
angeführten Örtlichkeiten keine genaueren Angaben über die Lage bei-
fügt. Der Verf. verwahrt sich allerdings (S. 107 Anm. 2) dagegen,
eine Ortskunde bieten zu wollen; in Wirklichkeit aber wird sein Buch
sehr vielen, die bei ihren geschichtlichen Studien von lokalem Interesse
ausgehen, doch auch die eigentliche Topographie ersetzen müssen ;
eine Landesgeschichte wäre berufen hier und anderwärts der Führer
zu werden, an dessen Hand sich der Lehrer für den Schulgebrauch
die Heimatkunde zusammenstellt, die im Unterricht eine so große
Rolle spielt. Zu diesem Zweck aber bedürfte es einer Vermehrung
— u nnn
in der Edition ausgesprochene Lösung, D. 167° sei ein von WC. im J. 977
verfaßtes, aber von dem Kaiser nicht genehmigtes Diplom, die größte Wahr-
scheinlichkeit für sich hat.
! Haiming (zwischen Salzach und Inn) und „Mokendorf“ (soll heißen
Machendorf, bei Simbach) liegen nicht in Oberösterreich sondern in
Bayern, Mattsee nicht in Oberösterreich sondern im Herzogtum Salzburg;
Kroisbach ist nicht das in der „Bz.“ (soll heißen Bzh., Bezirkshauptmann-
schaft) Melk, GBz. Mank gelegene Dorf dieses Namens, sondern es ist Kr.
in der Gemeinde Strengberg Bzh. Amstetten gemeint — wie das nach
dem Vorgang Meillers (Regesten d Babenberger S. 194 die solchen Unter-
suchungen doch ferner stehende Monumenta-Ausgabe (DD. 3, 773) richtig
angibt und auch Vancsas Text (S. 217) andeutet.
7 Unter dem S. 127 angeführten Ulting, das so ins Register überging,
ist wohl das Itinga des Indiculus Arnonis III, 2 (Salzb. Urkundenb. 1, 7)
zu verstehen, welches von einigen für Utting, GBz. Braunau, gehalten wird.
Nöchling liegt nicht, wie S. 222 und im Register zu lesen, „im Mühlkreis
Oberösterreichs“, sondern in Niederösterreich GBz. Persenbeug.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 27
402 Kritiken. |
der geographischen Hinweise und Erklärungen im Text, die sich leicht
hätte durchführen lassen und die auch manchen Teilen der Dar-
stellung zu größerer Deutlichkeit verholfen hätte. So erhält der Leser
von der Lage der Gaue!, von dem Vorkommen der für die Besied-
lung wichtigen Ortsnamen, die mit Walchen-? oder mit Ungar-
zusammengesetzt sind®, doch keine richtigen Vorstellungen, wenn er
nicht andere Hilfsmittel zur Hand nimmt. Vielleicht wird die Fort-
setzung oder auch die Neuauflage des vorliegenden Bandes, die dem
nützlichen Werke gewiß zu wünschen ist, Gelegenheit geben, die hier
angedeuteten Wünsche zu berücksichtigen.
Schon in seiner gegenwärtigen Gestalt aber sichert es dem Verf.,
der ein so mannigfaltiges und oftmals entlegenes Material als erster
geschickt zusammenzufassen verstand, den aufrichtigen Dank aller
Leser.
Innsbruck. W. Erben.
1 S. 118ff. ist eine anschauliche Beschreibung der Gaugrenzen geboten,
aber im folgenden ist nicht überall auf sie Rücksicht genommen. Nach
S. 191 scheint V. den in DO. I. 33 genannten Grafen Marquard auf jenen
„Kleinen Ufgau“ zu beziehen, von dem S. 120 als einem Teil des Traungaus
die Rede war; S. 208 Anm. 6 hingegen ist dasselbe Diplom Ottos I. auf
einen anderen Ufgau bezogen. S. 161 wäre zur Beschreibung der West-
grenze des Traungaus doch auch der Rotahgau zu nennen gewesen, da-
gegen hätte S 209 der Isengau wegbleiben können, da er nicht auf öster-
reichisches Gebiet reicht.
? Die Zusammenstellung S. 116 ist unvollständig und zieht andrerseits
Namen, die gar nicht zu Oberösterreich sondern zu Salzburg und Steiermark
gehören, herein; die dem Urbar der Hofmark Steyer (14. Jahrhundert) ent-
nommenen Namen beziehen sich auf Bauerngüter, die schwerlich jemals mit
Romanen zu tun hatten.
" Der richtigen Bemerkung im Text S. 239, daß das magyarische
Element keine Spur im Lande zurückließ, wird in der Anmerkung nebst
einigen mit Ungar- oder Unger- beginnenden Ortsnamen „im Südosten‘
auch die Erwähnung einer „Marca Hungarica“ in dieser Gegend entgegen-
gehalten. Tatsächlich aber ist nur ein Berg „qui dicitur Unangarorum
marcha“ urkundlich bezeugt u. z. vor dem Auftreten der Ungarn im J. 860.
Daß Kopisten des 14. Jahrhunderte, welche gar keine Kenntnis jener Ge-
genden gehabt haben dürften, daraus Ungarorum marcha gemacht haben,
ist, wie ich Fontes rer. Austr. II, 49 S. 100 sagte, wohl nur eine willkür-
liche Umgestaltung; dadurch wird nichts für Ansiedlung der Ungarn be-
wiesen, vielmehr noch die Beweiskraft des im GBz. Kirchschlag vorkommen-
den Ungerbach, das gleichfalls auf jene rätselhaften Unangari zurückgehen
wird, eingeschränkt.
Kritiken. 403
G. Lokys, Die Kämpfe der Araber mit den Karolingern bis
zum Tode Ludwigs II. Heidelberg, C. Winter 1906. 93 S. 8°.
(A. u. d. T.: Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren
Geschichte. Herausgegeben von K. Hampe, E. Marcks und D.
Schäfer. 13. Heft). `
W. Vogel, Die Normannen und das fränkische Reich bis zur
Gründung der Normandie (799—911). Ebd. 1906. XV, 442 S.
8°. (A. u. d. T.: Heidelberger Abhandlungen usw. 14. Heft).
Die beiden Abhandlungen von G. Lokys und W. Vogel haben
in derselben Sammlung Aufnahme gefunden; beide gelten den Kämpfen
des fränkischen Karolingerreiches mit äußeren Feinden, wir dürfen
daher sie gemeinsam anzeigen, zumal auch der Fleiß ihrer Verfasser
gleiche Anerkennung verdient. Wägt man ihr Verdienst gegeneinander
ab, so gebührt dem Werke Vogels die Palme, zumal es durch das
Eindringen in alle mit dem Thema verknüpften Fragen geeignet ist,
in mehr denn einem Punkte die landläufigen Erzählungen zu berich-
tigen und zu ergänzen. Lokys wirkt durch eine frische Darstellung,
Vogel hat sich versehen mit dem vollständigen Rüstzeug der Forschung;
stets regt er den Leser zu eigener Mitarbeit an, und nüchtern breitet
er seine Ergebnisse vor ihm aus, grundverschieden von Deppings
Schilderung (2. Aufl. 1844), deren Lektüre einst unseren französischen
Gymnasialunterricht teilweise ausfüllte. Lokys und Vogel hatten auf
weite Strecken hin an E. Dümmlers bekanntem Buche einen treff-
lichen Führer; gegen ihn zu polemisieren war ihr gutes Recht, nie
jedoch haben sie jene Pflicht der Höflichkeit verletzt, an die gerade
die Autoren von Erstlingsarbeiten so ungern erinnert sein wollen.
Lokys schildert nach einem kurzen Überblick über die Ver-
breitung des Islam, über Karls des Großen Feldzug nach Spanien und
die Errichtung der spanischen Mark zunächst die Plünderungsfahrten
der Araber im westlichen Becken des Mittelmeers. Sein Hauptaugen-
merk ist gerichtet auf ihre Kämpfe in Italien bis zum Tode Lud-
wigs II. (f 875), der nebenbei gesagt wohl einmal eine besondere
Monographie verdiente. Das südliche Italien ist das Ziel und der
Schauplatz der immer sich erneuenden VorstüBe der Sarazenen, mit
denen sich die Wirren in den langobardischen Fürstentümern Benevent
und Salerno eigenartig verketten; Rom wird im Jahre 846 von den
Ungläubigen geplündert; Ludwig zieht wiederholt und mit wechselndem
Glück gegen sie zu Felde, aber die Früchte all seiner Mühen werden
den Griechen zuteil, und erst im Jahre 915 kann der Islam seiner
letzten Stützpunkte auf der Halbinsel beraubt werden. — Unser ge-
drängter Bericht wird naturgemäß den Einzelausführungen des Buches
nicht gerecht, immerhin sei gestattet an zwei Punkte einige Be-
27°
404 Kritiken.
merkungen zu knüpfen. L. war genötigt, namentlich bei der Dar-
legung der Streitigkeiten in Benevent und Salerno, sich vielfach des
Chronicon Salernitanum (MG. SS. III, 467 ff.) zu bedienen, — schade
aber, daß er versäumt hat in eine Gesamtwürdigung dieser Quelle
einzutreten, wie sie kürzlich auch von A. Hofmeister gefordert worden
ist (Neues Archiv 32, 513). R. Poupardin wenigstens ist in seinen
soeben erschienenen Aufsätzen über die langobardischen Fürstentümer
Süditaliens und ihre Beziehungen zum Frankenreich (Le Moyen Age
19, 245 ff. 20, 1 ff.) hin und wieder vorsichtiger als L., der auch da
auf jene Chronik sich stützt, wo sie allein Berichterstatterin ist. Ich
billige es durchaus, wenn z. B. S. 81f. mit Anm. 275 und 277
L. den im Chron. Salern. überlieferten Brief Ludwigs II. vom Jahre
871 (Bühmer-Mühlbacher? n. 1247) verwertet, aber gerade wegen der
Angaben des Schreibens über kriegerische Aktionen in der Nähe von
Neapel — allerdings auch wegen seiner Darlegungen über das Ver-
hältnis von Kaisertum und Papsttum (vgl. Historische Zeitschrift
92, 465 Anm. 2) — hätte ich gern eine neue Prüfung dieses von
A. Kleinclausz (L’empire Carolingien, Paris 1902, S. 441 ff.) zu Un-
recht verdüchtigten Dokumentes gewünscht (vgl. auch Neues Archiv
28, 771), die dann zu einer Wertung seiner Fundstätte geführt hätte.
Auch in der Datierung jenes Capitulares von Lothar I. und Ludwig Il.
betreffend den Bau einer Mauer um die Peterskirche in Rom und Ludwigs
Feldzug gegen die Saracenen (MG. Capit. II, 65) dürfte L. gegenüber
Poupardin (a. a. O. 20, 22 ff.) Recht zu geben sein. Während dieser
es zwischen den Januar und August 847 ansetzen möchte, verlegt
es L. S. 56 ff. mit Mühlbacher? n. 1127a und 1128 in das Ende von
846, den Beginn also von Ludwigs II. Expedition in den Anfang 847;
Poupardins Vermutung, Ludwig Il. sei am Pfingstabend (12. Mai) 848
in Benevent eingezogen, stützt sich auf das Chronicon s. Benedicti
Casinensis (c. 12; MG. SS. rer. Langob. 474), ist aber deshalb unbe-
gründet, weil die Angabe dieser letzterwähnten Chronik mit Mühl-
bacher* n. 1154a und L. S.58 (mit Anm. 201) und 67 ff. auf Lud-
wigs Kämpfe im Jahre 852 zu beziehen sind; Ludwig hielt am
28. Mai 852 in Benevent seinen Einzug. —
Vogel hat eine schwierigere Arbeit zu bewältigen gesucht, die
zusammenhängende Schilderung aller der Züge, die seit Ausgang des
8. bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts die Normannen wider das
fränkische Reich unternommen haben. Als Heimat jener Seefahrer
ergibt sich ihm vorzüglich Dänemark, als wichtigste Ursache ihrer
sich immer erneuenden Expeditionen die Übervölkerung; über das
Aussehen ihrer Schiffe, die Größe der Flotten und der einzelnen Korps
wird der Leser unterrichtet, bis nach einem kurzen Überblick über
Kritiken. 405
die friedlichen Beziehungen der Skandinavier zu den Franken vor
der Wikingerzeit die eigentliche Erzählung einsetzt. Die Kämpfe be-
ginnen bereits unter Karl dem Großen, und in sie spielen, während
der Regierungszeit Ludwigs des Frommen, die Thronstreitigkeiten in
Dänemark hinein. Seit rund dem Jahre 840 wiederholen sich, von
geringen Ruhepausen abgesehen, das ganze 9. Jahrhundert hindurch
die Überfälle der Feinde. Ihr Ziel ist in erster Linie das gesamte
Westfranken, ohne daß Lothringen und Ostfranken verschont geblieben
wären; Karl der Kahle und sein zuchtloser Adel erweisen sich als
unfähig den Normannen erfolgreichen Widerstand zu leisten, geschweige
denn durch Waffengewalt ihnen die Lust zu ihren Streifereien aus-
zutreiben, die um so gefährlicher sein mußten, als sie von getrennten
Heerhaufen ausgingen und damit ihre Bekämpfung erschwerten. Im
letzten Drittel des 9. Jahrhunderts ändert sich das Wesen der Züge.
Die Wikinger schließen sich zu einem großen Heere zusammen, in
dessen Geschichte die Schlacht bei Saucourt 881, die Belagerung von
Paris 885/886 und nach Karls III. schmählichem Verhalten der Sieg
Arnulfs bei Löwen an der Dyle 891 die entscheidenden Epochen
darstellen. Karl der Einfältige muß 911 die Besetzung der Normandie
anerkennen: diese wird zu einem Bestandteil des westfränkischen Reichs,
zugleich aber zur Heimat der beiden Männer, die im 11. Jahrhundert
dem Wagemut und der staatengründenden Kraft ihres Volkes neue
Bahnen weisen sollten, Robert Guiskards und Wilhelms des Eroberers.
— Es versteht sich von selbst, daB unsere Inhaltsangabe nur die
Hauptphasen jener Kämpfe anmerken konnte, nicht aber eintreten in
ihr Detail, in die Aufzählung aller ihrer Schauplätze, in die Wür-
digung der Führer, die V. namhaft zu machen hatte. Besonderes
Lob jedenfalls verdient der Versuch, durch eine klare Gliederung des
Stoffes eine Übersichtlichkeit zu erzielen, die ebensowenig den Ereig-
nissen selbst Zwang antut wie ım Leser jene Ermüdung aufkommen
läßt, die leicht genug sich eingestellt hätte, wären die Berichte über
die Normannenzüge rein annalistisch aneinandergereiht worden. V. hat
es verstanden, die im Thema selbst liegenden Schwierigkeiten zu
überwinden. Willig folgt der Leser seinen klugen Darlegungen, und
eine Schilderung wie die der Belagerung von Paris (S. 320 ff.) nimmt
um ihrer Anschaulichkeit willen die Aufmerksamkeit vollauf in An-
spruch. Auch die Charakteristik der Führer kann als wohlgelungen
bezeichnet werden; wenn V. z.B. für Karl den Kahlen eine Lanze
bricht (S. 256), so mag man ihm darin beipflichten, daß Karl besser
war als sein Ruf, obgleich ein abschließendes Urteil erst dann
möglich sein wird, sobald einmal die von A. Giry angeregten Jahr-
bücher des westfränkischen Reiches erschienen sind, — wenn sie über-
406 Kritiken.
haupt je erscheinen. Nicht als ob sich V. der Grenzen des Wissens-
möglichen auf Schritt und Tritt nicht bewußt wäre: die isländischen
Überlieferungen und Saxo Grammaticus enthalten beinahe rein sagen-
hafte Erzählungen, nur die fränkischen Aufzeichnungen boten seiner
Arbeit wirkliche Stützen dar, unter ihnen allerdings auch jene zahl-
reichen Schriften hagiographischen Charakters, die häufig der Nor-
mannen nur deshalb gedenken, weil ihre Taten erst die Wunderkraft
der Heiligen in Erscheinung treten ließen. Daß V. es sich versagt
hat, die Lücken unserer Kenntnis durch stimmungsvolle Schilderungen
nach Art von Depping zu verdecken, ist besonderen Dankes wert.
Er will nur das Feststellbare verzeichnen, es aber auch ermitteln auf
dem Wege eindringender Kritik und gleichsam bohrender Auspressung
des Quelleninhalts. Eben darum kann er an zahlreichen Stellen Irr-
tümer seiner Vorgänger im einzelnen verbessern und im Leser das
Gefühl des Vertrauens in seine Arbeit wecken; die Ausgabe der
fränkischen Synodalakten des 9. Jahrhunderts wird wiederholt Ge-
legenheit haben, der hier gegebenen Fingerzeige und Aufklärungen
zu gedenken. Nicht das geringste Verdienst V.s dürfte die Beigabe
der Karte sein, die mit dem Frankenreich und seinen Teilen auch
die Grenzen des von Normannen betretenen Gebietes, fernerhin der
Normandie und Frieslands wie endlich ihre Winterlager veranschau-
licht. Alles in allem ein Buch voller Belehrung, die es nicht durch
effekthaschende Darstellung, sondern durch umsichtige und solide
Forschung vermittelt.
Berlin. A. Werminghoff.
Bernard Monod, Le moine Guibert et son temps (1053—1129),
avec une préface de M. Emile Gebhart. Paris, Libr. Hachette et Ce,
1905.
Guibert, der Abt des Klosters Nogent-sous-Couci, der Verfasser
der Gesta Dei per Francos, der aber ganz besonders durch seine
Schilderung des eigenen Lebens eine sehr bemerkenswerte Stellung in
der mittelalterlichen Literatur einnimmt, ist durch den schon vor
Erscheinen des Buches verstorbenen Sohn Gabriel Monods zum Gegen-
stand einer Monographie ausgewählt worden.
Im ersten Teile, der sich an das Buch Guiberts De vita sua
eng anschließt, folgt der Verfasser dem Lebensgange des Abtes, von
der Jugendentwicklung unter der Obhut der zärtlich besorgten und
inniggeliebten Mutter durch die Tätigkeit als Mönch im Kloster Saint-
Germer-de-Fly zur Wirksamkeit als Abt von Nogent-les-Vierges, die
sich mit den Angelegenheiten des Bistums Laon, der Entstehung der
Communia in der Stadt Laon weitgehend berührt. Der eigentümliche
Kritiken. 407
Wert dieser Selbstgeständnisse wird dadurch zur Geltung gebracht,
daß der Schreiber des Memoirenwerkes möglichst viel selbstredend
eingeführt wird.
In der zweiten Abteilung des Buches finden sich die allgemeinen
Gesichtspunkte, die aus den mitten im Leben ihrer Zeit stehenden
Aufzeichnungen Guiberts und seinen anderen literarischen Arbeiten
sich ergeben, gesammelt. Das Bild der französischen Gesellschaft
jener Zeit, vom Inhaber des Thrones bis zu den wildbewegten Massen
des Volkes von Laon, werden da vorgeführt, und dabei tritt selbst-
verständlich die Heimatlandschaft Guiberts, die zugleich zur Aus-
gangsstelle der kapetingischen Dynastie zählte, das Beauvaisis, zumeist
hervor. Als ein strenger Richter, der rücksichtslos arge Anzeichen
sittlicher Verdorbenheit, in geistlichen und weltlichen Kreisen, wie
sie ihm sich darstellten, nennt und verurteilt, erweist sich da der
Abt von Nogent, und dabei schreckt er vor der Kennzeichnung der
kirchlichen Gliederungen nicht im mindesten zurück. Ausschreitungen
der Zauberei, in deren Betreibung die Juden allerdings die Haupt-
rolle spielten, fand er auch unter den Geistlichen, und sogar Papst
Paschalis IL erfährt, wegen seiner unlauteren Haltung in der Frage
der Besetzung des Bistums Laon, wobei übrigens Guibert selbst sich
in gewissem Sinne auch mitschuldig weiß, MiBbilligung. Ebenso ver-
hehlt sich der Abt in seinen Gesta Dei per Francos die abstoßenden
Kehrseiten der großen religiösen Bewegung des Kreuzzugs keineswegs.
Aber andererseits ist er von dem stolzen Gefühle erfüllt, Zeuge dieser
großartigen geschichtlichen Vorgänge gewesen zu sein, und der Ver-
fasser deutet mit vollem Recht darauf hin, daß Guibert auch davon
überzeugt war, daß im Zusammenhang mit diesen gewaltigen Rüstungen
sich ein nationales Gefühl in dem bisher so zerrissenen französischen
Reiche herausgebildet habe. Eben der Umstand, daß dieser Feldzug
des Papstes aus Frankreich seinen Ausgang nehmen konnte, erfüllt
ihn mit einer gewissen Geringschätzung gegenüber dem Deutschen
Reiche, das infolge der auf dessen Herrscher liegenden Exkom-
munikation nicht im entferntesten mit Frankreich hierin gewett-
eifert hat.
Die letzten Abschnitte sind der Beurteilung der literarischen
Tätigkeit Guiberts gewidmet, die sich als eine vielseitige, nach
historischer, theologischer, moralistischer Richtung, herausstellt. Be-
sonders beschäftigt sich hier der Verfasser noch mit dem für die
Auffassung der Persönlichkeit Guiberts so interessanten Schrift De
pignoribus sanctorum, in der der Abt in schärfster Weise dem MiB-
brauch der Reliquien zu Leibe geht und allerlei Täuschungen, die
hier geschahen, aufdeckt. Monod schließt sich im wesentlichen der
408 Kritiken.
Abhandlung Lefrancs über diesen Gegenstand an und nimmt einen
längeren Abschnitt daraus auf.
Monod ist von solcher Teilnahme für den durch ihn geschilderten
Geistlichen erfüllt, daß er ihn, S. 256, geradezu „Uhomme le plus
intellectuel de son siecle“ nennen möchte. Wenn er hier wohl etwas
zu weit greift, so ist ihm andererseits gegen Heinrich von Sybel
vollkommen beizustimmen, der — Geschichte des ersten Kreuzzuges,
2. Auflage, S. 32—35 — zwar die Wichtigkeit der Gesta Dei an-
erkennt, dabei aber über den schriftstellerischen Charakter Guiberts
sich sehr abfällig äußert.
Monods Buch konnte einer letzten Revision nicht mehr unter-
zogen werden, und daraus erklären sich wohl Wiederholungen, wie
z. B. 5. 228 und 229 gegenüber S. 242.
Dieser Beitrag zur mittelalterlichen Geschichte Frankreichs hätte
dem Vater des Verfassers dediziert werden sollen, & mon pere, maitre
et ami, der den Verfasser des Buches die Studien über das Mittel-
alter Frankreichs lieb zu gewinnen gelehrt habe. Allein Gebhart, der
in ähnlicher Weise den Rudolphus Glaber monographisch behandelt
hatte und damit Monod die Anregung zu seinem Buche bot, konnte
nur noch dem Werke des Verstorbenen seine Einführung schenken,
und dieser stellt der eigene Vater kurze Worte der Erinnerung an
den viel zu frühe der Wissenschaft Entrissenen voran.
Zürich. G. Meyer von Knonau.
Hans Fehr, Die Entstehung der Landeshoheit im Breisgau.
Leipzig 1904, Duncker u. Humblot. VI und 186 S.
Es gab eine Zeit, in der es mir zum schweren Vorwurf gemacht
wurde, daß ich für die Auffassung von der Entstehung der Landes-
hoheit aus der gräflichen Gewalt eintrat.! In der letzten Zeit ist
sie dagegen von verschiedenen Seiten mit größter Energie verteidigt
worden.” Zu den gediegensten Arbeiten dieser Art gehört die vor-
1 Vgl. Mitteilungen des Instituts 1904, S. 461ff. Daselbst ist S. 462
Anm. 1 statt „die große Bedeutung der Vogteien für die Bildung der
Vogteien‘* zu lesen: „die große Bedeutung der Vogteien für die Bildung
der Territorien“. S. auch meine Ausführungen in den Gött. Gel. Anzeigen
1890, S. 309 ff. und 1891, S. 773 und Rietschel, Vierteljahrschrift für Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte 1907, S. 336.
? Al. Schulte, der früher mit Lamprecht die Landeshoheit aus der
Grundherrschaft herleitete, hat diese seine Ansicht auf dem Historikertag
zu Salzburg und in der Savigny-Zeitschrift, Germ. Abt., Bd. 27, S. 403 in
einer (auch sonst beachtenswerten) Rezension des Fehrschen Buches aus-
drücklich zurückgenommen.
-— r
Kritiken. 409
liegende. Sie behandelt ein Gebiet, dessen Verhältnisse wegen der
territorialen Gestaltung nicht leicht zu erforschen waren; um so
größer ist ihr Verdienst.
Die Resultate, zu denen Fehr hinsichtlich der Entstehung der
Landeshoheit im Breisgau gelangt, sind kurz folgende (s. S. 118ff.):
„Diejenige Gewalt, welche einzig und allein die Einheit der Grafschaft
begründete, war die Gerichtsgewalt des Breisgaugrafen. ... Mit der
Grundherrschaft haben die Verhältnisse im Gerichtswesen nichts ge-
mein.... Der Breisgaugraf ist nicht Inhaber der Grafschaft als
größter Grundbesitzer. Der größte Grundbesitzer wird umgekehrt
nicht Landesherr der Grafschaft.! ... Die landesherrliche Gewalt ist
im Breisgau aus der Gerichtsgewalt entstanden. ... Das Grafenamt
ist der Ausgangspunkt für die Landeshoheit gewesen.“ |
Nicht weniger wertvoll als dieses Hauptergebnis sind Darlegungen,
die Fehr über Einzelfragen gibt. So sind seine sehr treffenden Aus-
fübrungen über die Ausbildung einer territorialen Gerichtshoheit (S. 27)
hervorzuheben, ebenso die über das Verhältnis der Regalien zum
Grafenamt. Die Bemerkung (S. 6), daß „aus dem Besitz des Grafen-
amtes ein rechtmäßiger Anspruch auf die Regalien nicht gegeben
war“, ist vollkommen richtig. Nur bei dieser Auffassung kann man
bei einer Schilderung der Entstehung der Landeshoheit das Thema
probandum richtig stellen. Sehr verdienstlich ist es ferner, daß Fehr
(S. 48, vgl. auch S. 20) die Frage nach dem Fortbestehen des alten
Heerbanns energisch erhebt. Freilich möchte ich im Gegensatz zu
Fehr (S. 47f. und S. 51) doch dazu neigen, einen Zusammenhang
zwischen dem späteren landesherrlichen Aufgebot und dem Heerbann
der fränkischen Zeit anzunehmen. Richtig ist es zwar, daß das
landesherrliche Aufgebot sich im Unterschied von dem fränkischen
Heerbann nicht bloß auf die Freien erstreckte. Allein eine derartige
Ausdehnung des Rechts im Laufe der Zeit wäre ja verständlich und
würde mit andern Erscheinungen in Parallele stehen. Wenn ferner
die landesherrliche Landfolge aufs innigste mit der Gerichtsfolge ver-
bunden erscheint, so können hier die Zersplitterung der Grafschafts-
bezirke und der Übergang der gräflichen Rechte auf die Inhaber der
Teilstücke als Erklärung dienen. Die von Fehr verwertete Behauptung
von E. Mayer, Deutsche und Französ. Verfassungsgesch. I, S. 135,
daß „der volksrechtliche Auszug in der Zeit Heinrichs IV. im ganzen
1 Wie Fehr, so lehnt, im speziellen Gegensatz gegen Schulte, auch
Schmidlin, Ursprung und Entfaltung der Habsburgischen Rechte im Ober-
elsaB (1902), die grundherrliche Theorie ab. Vgl. zu dessen Buch: Fehr,
Savigny-Ztschr. Bd. 24, S. 406ff.; Bloch, Hist. Ztschr. 95, S. 104ff., Mit-
teilungen des Instituts a. a. O. S. 456f.
410 Kritiken.
zum letztenmal angewandt wird und nur in den Grenzgebieten länger
fortdauert“, ist unrichtig: s. dagegen die Beispiele in meiner land-
ständ. Verf. in Jülich und Berg I, Anm. 164, die sich leicht ver-
mehren ließen. Im 16. Jahrhundert häufen sich die Erwähnungen
des alten Aufgebots, weil man nun, um den Übelständen, die das
Söldnerwesen mit sich brachte, zu entgehen, jenes zu reorganisieren
versucht (s. meine Landtagsakten von Jülich-Berg, Vorrede S. IX zu
Bd. I). In den an. sich instruktiven Erörterungen über das Jagd-
regal (S. 132ff.) scheint mir nicht genügend zwischen Wildbann und
Jagdregal (s. über dessen Entstehung meine landständ. Verf. in Jülich
und Berg II, S. 42f.) unterschieden worden zu sein. S. 161 spricht
Fehr davon, daß „die öffentliche Gewalt immer mehr den Charakter
der Vogtei annahm.“ Zweifellos gibt es manche Erscheinungen, die
so gedeutet werden können, z. B. die von Fehr S. 38 mit Recht be-
tonte Tatsache, daß in einer späteren Zeit die Landesherrschaft ganze
Massen freier Leute in persönliche Abhängigkeit bringt. Indessen hat
die öffentliche Gewalt im wesentlichen doch ihren Charakter behauptet.
Wenn Fehr als Beweis für seinen Satz anführt: „als landesherrliche
Beamte wurden in Dörfern und Schlössern Vögte eingesetzt“, so ist hier
„Vogt“ einfache Beamtenbezeichnung ! und hat mit irgend welcher Herab-
stimmung oder Umstimmung der öffentlichen Gewalt nichts zu tun.
Mit Fehrs Ausführungen über die Immunitäten vermag ich mich nicht
überall einverstanden zu erklären. Zu der Erörterung des Problems
der Entstehung der ,,Bannbezirke“ sind inzwischen die Darlegungen
von Rörig hinzugekommen, zu denen man die Ausführungen von
Rietschel in der Vierteljahrschrift f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
1907, S. 335 ff. vergleiche. Äußerst schwierig ist es zu einem halt-
baren Resultat betreffs der Frage zu gelangen, wie es sich mit dem
Inhaber der öffentlichen Gewalt im Bezirk der Stadt. Freiburg im
12. Jahrhundert verhielt. Fehr behauptet S. 32 Anm. 2 eine Exemtion
des Stadtgerichtsbezirks durch den König. Aber eine entsprechende
Nachricht findet sich doch erst in einer sehr späten Quelle: erst im
Stadtrotel (vgl. über ihn Rietschel, Vierteljahrschrift f. Sozial- u.
WG. 1905, S. 427ff.) kommt sie vor. S. 32 lesen wir bei Fehr:
„Der Stadtherr erhielt die volle Gerichtsgewalt in der Stadt.“ Müssen
wir nicht vielmehr, mit Rücksicht auf die Gründungsurkunde, statt
„erhielt“ sagen: „besaß“? Bei der Würdigung der Stellung der
Zähringer ist zu berücksichtigen, daß sie Inhaber von Vogteien waren
! Über den Ursprung der Verwendung des Wortes Vogt als Beamten-
bezeichnung in weiterem Sinne hat schon Waitz, Verfassungsgeschichte
Bd. 7, S. 372 Vermutungen geäußert. Anderer Meinung als er ist E. Mayer
a. à. O. Bd. 2, S. 291.
Kritiken. 411
(S. 19), also Jurisdiktion hatten, mithin nicht bloße Grundherren
waren.
Als beachtenswert mögen weiter unter anderm noch erwähnt
werden die Erörterungen über die Frage, ob das statutum in favorem
principum nur für die Fürsten gilt (S. 23 Anm. 3), über die Be-
deutung der Worte Landrichter und Landgraf (S. 61), über die
Fortdauer des Grundsatzes der unteilbaren Einheit der Grafschaft
(S. 63f.), über die Unterherrschaften (S. 96; Analogie zu den jülicher
Unterherrschaften, welche letzteren übrigens von Haus aus offenbar
richtige Landesherrschaften gewesen sind), über die Schiedsgerichte
(S. 115f.) Zu den Ausführungen über das Bergregal vgl. neuer-
dings Zycha, Zur neuesten Literatur über die Wirtschafts- und
Rechtsgeschichte des deutschen Bergbaues, Vierteljahrschrift f. Sozial-
und WG. 1907, S. 238 ff.
Mit Recht hebt Fehr im Vorwort die Dienste hervor, die ihm
die treffliche „Verwertung des Urkundenmaterials und die kurze
scharfe Fassung des Textes“ in dem Festerschen Regestenwerk über
die Markgrafen von Baden und Hachberg geleistet haben.
Freiburg i. B. G. v. Below.
Friedrich Rudolph, Die Entwicklung der Landeshoheit in
Kurtrier bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. (Trierisches
Archiv, Ergänzungsheft V) Trier 1905. VI und 65 Seiten.
Der Entstehung der Landeshoheit in Kurtrier sind dfe ersten
vier Kapitel vorliegender Arbeit gewidmet, während sechs weitere ihren
Ausbau im einzelnen verfolgen wollen.
„Bei einer Untersuchung über die Entwicklung der Landeshoheit
ist auszugehen von der gräflichen Gerichtsbarkeit, da diese als die
Quelle derselben anzusehen ist“ — so beginnt das erste Kapitel.
Dieser Satz wird den, der da meint, eine historische Spezialunter-
suchung habe von der Eigenart eines bestimmten Quellenmaterials,
nicht aber von einer bestimmten Theorie auszugehen, einigermaßen
befremden. Und wenn man dann die beiden Wege betrachtet, auf
denen nach R. der Trierer Erzbischof in den Besitz von Grafenrechten
gelangt ist, — einmal durch die Immunität, dann durch Kumulation
von Grafschaften — so kann man sich auch nicht des Eindruckes er-
wehren, daß diese „Ergebnisse“ bereits vor Beginn der Arbeit beim
Verfasser ausgemacht waren. Doch dies will näher begründet sein.
Für den ersten Fall, die Erlangung der Grafschaftsrechte durch die
Immunität, macht einem R. den Nachweis der inneren Unselbständig-
keit seinem Material gegenüber verblüffend leicht. An den Anfang
dieses Teiles seiner Untersuchungen stellt er — oder vielmehr, er
412 Kritiken,
glaubt zu stellen — das Immunitätsprivileg Karls d. Gr. vom 1. April
772. „Diese Urkunde“, so heißt es, „ist für die Entwicklung der
Landeshoheit in Trier von der größten Bedeutung, sie bildet den An-
fang derselben“. Leider kennt R. nur die Würdigung der Urkunde,
nicht die Urkunde selbst. Zwar stimmen Zitat und Datum genau
auf das berühmte Immunitätsprivileg. Aber liest man dieses durch,
so wundert man sich, daß in dem Excerpt, das R. bringt, so ganz
etwas anderes steht. Die Lösung ist ebenso originell wie über-
raschend. Als R. das Excerpt der Urkunde anfertigte, hat er sich
im Mittelrheinischen Urkundenbuch — um eine Seite verblättert
und gibt statt des Immunitätsprivilegs vom Jahre 772 den Inhalt
einer Fälschung des 10. Jahrhunderts wieder!!
In der sachlichen Bewertung der weiteren königlichen Privilege
für Trier — das Immunitätsprivileg von 772 fällt fort — kann ich
R. nur wenig zustimmen. So legt R. in die Urkunde Zwentebolds
vom Jahre 898? viel mehr hinein, als man aus ihr entnehmen kann?
—
1 Es ist die Urk. M RUB Nr. 26 von angebl. 1. Sept. 772. Mühlb. 168
(164). R. gibt die ganzen in dieser Urk. angeführten Klöster in derselben
Reihenfolge der Urk. wieder. Nur S. Maximin läßt er aus, während er
Oehren unbedenklich mit übernimmt. Nach dieser Sachlage kann R. die
Würdigung des (ihm bei Abfassung seiner Arbeit unbekannten) Immunitäts-
privilegs vom 1. April 772 nur von anderer Seite her haben. Wenn Rietschel
(Vtljschr. f. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. Bd. 5 S. 340) mir die Arbeit R.s
als methodisches Musterbeispiel hinstellt, so kann ich dieses Vorbild nur
entschieden ablehnen. Weitere methodische Bedenken werden noch im
Laufe der Besprechung geäußert werden. |
3 MRUB I. Nr. 148.
° Es handelt sich um die Deutung der allerdings viel umstrittenen
Worte „quia comitatum de eo (nämlich episcopo) factum esse dinoscitur“.
R. übersetzt: „dieweil sämtliche Trierische Besitzungen zu einer Grafschaft
formiert seien“, und weist die Übersetzung von Schoop (Westdt. Z. f. Gesch.
u. Kunst. Ergzgsh. 1 S. 77) „da bereits die Grafschaft von dem Besitz des
Bistums ausgestattet sei“ zurück. Die m. E. durchaus stichhaltige Begrün-
dung Schoops, es sei unmöglich, daB bei dem Streubesitze der ganze Be-
sitz des Bistums zu einer Grafschaft formiert sei, widerlegt R. nur schein-
bar, wenn er sagt: „Wie viel Länder gab es wohl in Deutschland, die je
ein zusammenhängendes Gebiet darstellten?‘ — denn zwischen einem noch
so sehr zerstückelten Territorialstaat und dem oft in kleine Ackerparzellen
zerfallenden Streubesitz einer frühmittelalterlichen Grundherrschaft ist doch
ein himmelweiter Unterschied. Eine direkte Bestätigung der Schoopschen
Interpretation bringt die Urk. MRUB I Nr. 160 v. J. 902: Zur Zeit des
Bischofs Weomad (760—802) sind einer Grafschaft eine Reihe von Rechten
und Erträgnissen überwiesen worden, die vorher dem Bistum zustanden.
Auf diesen Vorgang spielt offenbar die Urk. v. J. 898 an, wenn sie begrün-
Kritiken. 413
— und dasselbe gilt von der Urkunde Ludwigs des Kindes vom
Jahre 902. Letztere soll den „letzten Akt in der Übertragung gräflicher
Rechte bilden“, mit „diesem für die Erzbischöfe besonders wichtigen
Privileg hört die Wirksamkeit der Grafen auf“. Dabei steht von
Gerichtsrechten überhaupt nichts in der Urkunde. Nur werden dem
Erzbischof gewisse Einkünfte aus der Grafschaft des Wigericus (nicht
der angeblich aus dem Bistum formierten Grafschaft), die der Kirche
früher entzogen waren, mit der Einwilligung des Grafen zurück-
erstattet. Wenn R. endlich aus dem Immunitätsprivileg Ottos L! die
Tätigkeit des Grafen unter Leugnung der Zwischenstellung des Vogtes
hinweginterpretieren will, so dürfte er hiermit nur wenig Anklang
finden? An die Besprechung des Immunitätsprivilegs fügt R. noch
die Übertragung des Stiftes Oehren an den Trierer Erzbischof, sowie
die „eines großen Walddistrikts auf dem linken Moselufer, des so-
genannten Kyllwaldes‘* an. Durch letztere Übertragung sei — man
lese und staune — „das ganze erzbischöfliche Gebiet einheitlich ge-
worden“.
Was den zweiten Weg des Übergangs der Grafschaftsrechte auf
den Erzbischof betrifft, die „Kumulation von Grafschaften“, so ver-
mag R. nur eine einzige Übertragung einer Grafschaft nachzu-
weisen; denn die zweite Urkunde, die R. in diesem Zusammenhang
erwähnt, die Übertragung des Hofes Coblenz5, paßt gar nicht hierher.
Von Übertragung gräflicher Gerichtsbarkeit ist in dieser Urkunde
den will, warum jetzt der erzbischöfliche Besitz nur geringere Abgaben
zahlen soll. Diese Steuerbefreiung mit dem „Grafschaftswerden“ begründen
zu wollen, wäre unsinnig. Eine Grafschaft würde erst recht Abgaben an
den König zu leisten haben.
! Otto I, 86.
? Daß es sich hier um eine Zwischeninstanz zwischen Graf und
Immunitätsleuten handelt, darin sind sich alle Interpretenten der Urkunde,
mögen sie sonst auch noch so sehr von einander abweichen, einig: Waitz
Vfg.7, 235. Seeliger, Bedeutung d. Grundherrsch. 105. Stengel, Zs. d. Sav.
Stift. G. A. 25, 304 u. N. Arch. 80, 710 ff.
3 Otto II. au — Wie gerade durch die Übertragung dieses Forst-
bannes das Trierische Gebiet einheitlich geworden sein soll, bleibt ganz
unverständlich. Andere Forstbänne des Trierer Erzbischofs erwähnt R. in
diesem Zusammenhange nicht. Die geringe Bedeutung solcher Forstrechte
für die Entstehung der Landeshoheit glaube ich inzwischen im 1. Kap. des
13. Ergzh. der Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst nachgewiesen zu haben.
Gerade für den Kyllwald zeigen zudem die Urkunden MRUB I Nr. 299
und Heinrich Il, 493, wie wenig „einheitlich“ die erzbischöflichen Rechte
selbst nur im Kyllwald waren.
# MRUB I, Nr. 304 (1031). ° Heinrich II. 397 (1013).
414 Kritiken.
nichts gesagt, vielmehr wird ausdrücklich erklärt, daß der Hof „in
pago Trichire, in comitatu vero Berchdoldi“ gelegen ist.
Eine Enttäuschung bietet auch das zweite Kapitel, das den Er-
werb der Gerichtsbarkeit über Klöster- und Stiftsbesitzungen behandelt.
Zwar wird uns der bekannte Kampf zwischen dem Erzbischof und
dem Kloster S. Maximin noch einmal erzählt — aber dann bricht
das Kapitel überraschend schnell ab. Denn das Verhältnis der
übrigen Trierer Klöster zum Erzbischof sei immer ein angemessenes
gewesen, und sie seien ihm völlig ergeben gewesen. Nun ist gerade
die Stellung des Erzbischofs zu den geistlichen Grund- und Gerichts-
herrschaften der Klöster innerhalb des Bistums für die Bildung der
Landeshoheit ein sehr wichtiges Moment und hätte gewiß eine ein-
gehendere Würdigung verdient als diese ganz in der Laft hängenden
Behauptungen. Für das benachbarte Metzer Bistum ist diese Frage
neuerdings von Müsebeck sehr eingehend untersucht worden.! Die
Gerichtsherrschaft für die vogteilichen Gewalten auf den Besitzungen
der bischöflichen Klöster, so wird dort ausgeführt, habe zunächst
der Bischof gebildet. Aber seit dem 11. Jahrhundert seien die ge-
richtsherrlichen Befugnisse des Bischofs, zunächst für die Hauptfron-
höfe der Klöster, durchbrochen worden, und seit der Mitte des
12. Jahrhunderts ergäben sich weitere Fortschritte der Abteien auch
für andere Teile ihrer Grundherrschaften. Das Ergebnis dieses Pro-
zesses sei ein für die Abtei S. Arnulf außerordentlich günstiges ge-
wesen: „im Laufe des 13. Jahrhunderts erwarb sie vollkommen die
Gerichtsbarkeit auf ihren Grundherrschaften“ (gemeint sind die
Bannbezirke). „Für die bischöfliche Gewalt schloß dieser Vorgang,
der sich auch bei anderen Abteien wiederholte, einen unersetz-
lichen Verlust in sich“. Dieser Entwicklungsgang sieht allerdings
ganz anders aus, als das „immer angemessene“ Verhältnis der Trierer
Klöster zum Erzbischof. Und doch dürfte er auch für Trier seine
Gültigkeit haben. Sicher ist, daB uns auch im Trierischen im
13. Jahrhundert überall geschlossene Herrschaftskreise begegnen, in
denen die verschiedenen Trierer Klöster die gesamte Hooh- und
Niedergerichtsbarkeit durchaus unabhängig ausüben.?
Das dritte Kapitel, das die Auseinandersetzung mit den Vögten
behandelt, hat das Verdienst, für das ganze Erzbistum den Erwerb
1 Jahrb. d. Gesellsch. f. lothring. Geschichte u. Altertumskunde XII,
189—194.
? Ergänzungsh. 13 d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. 41 f. — Im
11. Jahrh. waren die Klöster noch nicht so weit: Dem Abt von S. Matthias
soll die Gerichtsbarkeit über seine „universa familia“ zustehen, „excepto ..
banni iure de homicidio“. M RUB I, Nr. 310 (1086, nicht 1038).
"e e mei n Se
KT
Kritiken. 415
dieser Vogteirechte in den einzelnen Orten nachgewiesen zu haben —
denn die Beseitigung der Vogteigewalten ist allerdings ein gewich-
tiger Schritt im Ausbau der Landeshoheit. Aber es ist falsch, wenn
R. in diesem Zusammenhange auch die Erwerbung von Vogteirechten
seitens einzelner Klöster, z. B. der Abtei S. Matthias, des Simonstiftes,
des Klosters Oehren aufführt. Denn diese bewirkten doch nur eine
Verstärkung selbständiger lokaler Herrschaftskreise und waren der
Landeshoheit des Erzbischofs eher ein Hindernis, als ein Gewinn.
Den Übergang der verschiedenen Regalien an den Erzbischof schil-
dert das vierte Kapitel. Der Ableitung des Wildbannes aus einem
allgemeinen königlichen Bodenregal kann ich nicht zustimmen, wohl
aber der Ablehnung eines Zusammenhangs des Wildbannes mit dem
Grundeigentum. Wenn R. aber für das spätere Mittelalter eine „Um-
gestaltung des Wildbannes zu einem grundherrlichen Rechte“ annimmt,
so ist das ein Irrtum. Die Motivierung: „ad quem fundus pertinet“
weist auf Bannherrschaft, nicht einfache Grundherrschaft.! Den Be-
weis für die Behauptung eines landesherrlichen „Obermärkeramts“ an
den Almenden der einzelnen Orte ist R. schuldig geblieben: er dürfte
für das Trierische Gebiet schwerlich zu erbringen sein.?
Die Ausführungen des zweiten Teiles der Arbeit, über den Aus-
bau der landesherrlichen Gewalt im einzelnen, leiden an der Unter-
schätzung der Stellung und des Widerstandes der bis dahin selbstän-
digen lokalen Gewalten. Im Trierer Gebiet sei die ganze Organi-
sationsarbeit glatt und schnell verlaufen, nennenswerter Widerstand
habe sich, mit Ausnahme der Städte Trier und Koblenz, überhaupt
nicht erhoben, die Emanzipation nach oben sei durch Erlangung der
Grafenrechte und Regalien abgeschlossen, und damit auch die
Zentralisierung nach unten. Diese Vorstellung ist ein ver-
hängnisvoller Irrtum, der in gewissem Grade darin seine Erklärung
und seine Entschuldigung findet, daß R. auf Heranziehung des archi-
valischen Materials verzichtet hat. Aber nur zu einem gewissen
Grade. Denn eine genauere Kenntnis schon des bei Hontheim, im Codex
Rheno-Mosellanus, in den Regestenwerken, im dritten Bande von
Lamprechts Wirtschaftsleben und den Weistümern gedruckten Materials
bätte R. so ein ganz anderes Bild von der tatsächlichen Verteilung der
Gewalten im späteren Mittelalter geben müssen. So aber bleibt seine
einzige Quelle für die Beurteilung dieser Verhältnisse das Weistum
! Ergänzungsh. 18 d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst 18 und 17.
2 Vgl. ebd. 25 ff.
3 Für die Stärke und Zähigkeit des Widerstandes dieser lokalen
Herrschaftskreise vergleiche das 4. und 5. Kapitel des 13. Ergünzungshefts
d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst.
416 Kritiken.
im Hamme vom Jahre 1339!! Die Unzulänglichkeit dieses Materials
empfindet R. wohl, aber er beruhigt sich schnell darüber: „Über andere
Gerichte fehlt uns gänzlich der Nachweis (!), aber die Verhältnisse
mögen auch da ähnlich gelegen haben, denn weshalb sollte die
Gemeinde im Hamme eine Ausnahme gebildet haben?“ Eine
Deduktion, die allerdings mehr bequem als einleuchtend ist. Es
wirkt fast komisch, wenn aus so dürftigem Material so allgemeine
Folgerungen gezogen werden, wie auf S. 54: „Seit dem 13. Jahrhun-
dert wurde die ganze Gerichtsverfassung in bedeutsamer Weise ge-
ändert, dadurch, daß die Scheidung der Gerichte nach Sachen auf-
gehoben und dafür eine solche nach Personen eingeführt wurde“.
Die Quelle dieser Behauptung ist aber auch gar nicht das Trierer
Material, sondern Schröders deutsche Rechtsgeschichte, die R. aber
in diesem Zusammenhange nicht erwähnt.?
Noch ein paar kurze Bemerkungen über das letzte Kapitel der
Arbeit: „Steuern“. Wie aus dem Namen „precaria“ gefolgert werden
kann, daß es sich um eine „landesherrliche Bitte“ handelt, ist mir
1 Dabei kennt R. selbst diese einzige Quelle so wenig, daß er, obwohl
in ihr die Rechte des Schultheiß und des Vogtes mit aller Schärfe aus-
einandergehalten werden, meint: „Der Vogt ist wohl der Schultheiß*“. S. 53
Anm. 7; vorher: S. 39 Anm. 4.
? Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte 4. A. 601 ff. — Diese Ansichten
sind allerseits übernommen: Fehr, Die Entstehung der Landeshoheit im
Breisgau 102. — Rietschel, Das Burggrafenamt und die hohe Gerichtsbar-
keit 309f. — Fehr, Fürst und Graf im Sachsenspiegel 86. — Grosch, Das
spätmittelalterliche Niedergericht auf dem platten Lande am Mittelrhein
53f. — Neuerdings hat mir Rietschel „diese bekannte Tatsache“ entgegen-
gehalten, die mir übrigens keineswegs unbekannt war (Vierteljschr. f.
Sozial- u. Wirtschaftsgesch. Bd. 5 S. 399). Nur habe ich absichtlich
bei Besprechung der Hunriagerichtsbarkeit es vermieden, hier Zusammen-
hänge mit dieser Lehre festzustellen, da die Hunriagerichtsbarkeit
bereits im 12. Jahrhundert Hochgerichtsbarkeit ist, und zwar aus-
schließlich Hochgerichtsbarkeit. Sollte Rietschel in den angekündigten
Forschungen über die Zentgerichte zu dem Ergebnis kommen, daß die Zent-
gerichte bereits vor dem 13. Jahrhundert Hochgerichte sind, so bin ich
gern bereit, in den Hunriarechten Reste der fränkischen Zentenargerichts-
barkeit zu erblicken. Dann aber bleibt es dunkel, wo die gräflichen
Rechte sein sollen, als deren Erbe der Trierer Erzbischof auch in dem von
mir untersuchten Gebiete Landesherr geworden sein soll. Mag die Hunria-
gerichtsbarkeit nun gräfliche Gerichtsbarkeit sein oder (hohe) Zentgerichts-
barkeit — an dem Endergebnis meiner Untersuchung über die Hunriarechte,
daß nämlich der Erzbischof durchaus nicht der alleinige Erbe der Hoch-
gerichtsrechte ist, wird dadurch nichts geändert.
— me — — e
Kritiken. 417
unverständlich. Neues Beweismaterial für den landesherrlichen
Charakter der Bede bringt R. nicht, und der Hinweis auf die wirk-
lich dürftige Dissertation von H. Weis! vermag wenig Ersatz zu
leisten.” Die Charakterisierung der Bede als Personallast ist auch
nur eine kurz hingeworfene Behauptung;? und wenn R. nun gar die
„Leibschatzpflichtigen“ in diesen Zusammenhang hineinbringen will
und erklärt: „Ist nun dieser „Leibschatz‘“ eine Personalsteuer, so ist
der Schluß nicht unberechtigt, daß auch die Bede eine solche ist“, —
so ist das ein circulus vitiosus schlimmster Sorte.
Nur nebenbei sei bemerkt, daß die Zitate von großer Flüchtig-
keit zeugen. Eine ganze Reihe sind überhaupt unvollständig oder
unbrauchbar. Ich führe nur ein paar Beispiele an: S.6, Anm. 5;
S. 12, Anm. 1; S. 42, Anm. 7; S, 43, Anm. 5. Die Kaiserurkunden
hätten nach den Monumenten zitiert werden müssen, bei Werken mit
mehreren Auflagen fehlt Angabe der Auflage. |
Die Ursachen dieses glatten MiBerfolges der besprochenen Arbeit
sind im Verlauf der Besprechung klar zutage getreten. In erster
Linie ist die wenig ausreichende Sammlung des Materials zu nennen,
zu der die ungenügende, oft mehr als oberflächliche Interpretation
des Gebotenen erschwerend hinzutritt. Vor allem aber, so scheint es
mir, ist dem Verfasser das Fehlen jeglicher konkreten Vorstellung der
Dinge, die er da behandelt, wie sie sich etwa auf der Karte aus-
machen würden, verhängnisvoll geworden. So ist es ihm zwar mög-
lich, leichten Herzens in voller Harmonie mit einer herrschenden
Theorie eine schnelle und glatte Entwicklung zu zeichnen, und wer
Gefallen an solchen konstruktiven Spielereien findet, wird auch bei R.
auf seine Kosten kommen. Wer aber die tatsächlichen Verhältnisse
des späteren Mittelalters untersucht, dem werden überall erst die
eigentlichen Schwierigkeiten da entgegentreten, wo R. die Entwicklung
im wesentlichen bereits als abgeschlossen betrachtet.
Das gilt namentlich für die Frage der Immunität. Ihre Bedeu-
tung für die Entstehung der Landeshoheit leugnen zu wollen, liegt
mir durchaus fern. Nur wäre da zunächst zu berücksichtigen, daß
! Die ordentlichen direkten Staatssteuern von Kurtrier im Mittelalter,
Münster 1893.
? Bedenken gegen die Arbeit von Weis finden sich auch in meiner
Arbeit. $. 62 Anm. 6 (63).
3 Weit besser begründet ist die Charakterisierung der Bede als
Grund- und Gebäudesteuer, wie sie Schöningh bringt: „Der Einfluß der
Gerichtsherrschaft auf die Gestaltung der ländlichen Verhältnisse in den
niederrheinischen Territorien Jülich und Köln“. Leipz. Diss. Bonn 1905.
617 fÈ.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 28
418 Kritiken.
nicht nur der Erzbischof, sondern auch die zahlreichen Klöster Im-
munitätsrechte haben und selbständig weiter entwickeln. Und die
erste Aufgabe einer Untersuchung der Bedeutung der Immuni-
tät für die Entstehung der Landeshoheit wäre eben, der Entwicklung
dieser Immunitätsrechte in ihren gegenseitigen Beziehungen nachzugehen.
R. hat jedenfalls zur Erkenntnis dieser Frage nichts beigetragen.
Und nicht alle Entwicklungen, welche die Immunität genommen
hat, werden für die Ausbildung der Landeshoheit von Bedeutung
gewesen sein. Die Bildung jener Niedergerichtsbezirke der Bannherr-
schaften, die gewiß auch in den Entwicklungsgang der Immunität
hineingehört, haben, so scheint es, hier keine Wirkung ausgeübt.!
Leipzig. Fritz Rörig.
Philipp Heck, Der Sachsenspiegel und die Stände der
Freien. Mit sprachlichen Beiträgen von Dr. phil. Albert Bürk.
Halle a. S. 1905. XXVI u. 862 S.
Das Thema des Heckschen Werkes bilden hauptsächlich die be-
kannten Stellen des Sachsenspiegels (I 2, § 1—4), an denen die drei
Arten der Freiheit durch die Dingpflicht in geistlichen und weltlichen
Gerichten gekennzeichnet werden: Die Schöffenbaren besuchen das
Sendgericht des Bischofs und „das Grafending über 18 Wochen unter
Königsbann“, die Pfleghaften das Gericht des Dompropstes und Schult-
heißen, die Landsassen das Gericht des Erzpriesters und das Go-
grafending. An einer zweiten Stelle des Sachsenspiegels (III 45)
treten fünf Bezeichnungen für die Stände der Freien auf: Fürsten,
freie Herren, (niedere) Schöffenbare, Pfleghafte und Landsassen. Faßt
man die drei ersten Gruppen als Schöffenbare im weiteren Sinne zu-
sammen, so bleibt die dreigliedrige Haupteinteilung bestehen.
Alle Vorgänger Hecks, der zuerst in den Pfleghaften Stadtbürger,
in den beiden Gerichten des Dompropstes und Schultheißen städtische
Gerichte erkannte, sind von der Voraussetzung ausgegangen, daß der
Spiegler lediglich die ländlichen Verhältnisse berücksichtigt, die
städtischen ignoriert habe. Schon Stobbe hält in seinem bekannten
Aufsatz über die Stände des Sachsenspiegels nach dem Vorgang
Eichhorns, wie später auch Brunner, Amira u. a., die Pfleghaften für
bäuerliche Grundeigentümer, welche die Heerespflicht gegen Zahlung
einer Heersteuer abgelöst haben. Ein Umschwung trat in der For-
schung ein, als Schröder und v. Zallinger die ostfälischen Urkunden
zur Kontrolle des Ssp. heranzogen und aus ihnen die Tatsache fest-
stellten, daß auf dem flachen Lande nur eine Zweigliederung der von
! Ergünzungsheft 13 d. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. 88.
Kritiken. 419
Freien besuchten geistlichen wie weltlichen Gerichte (des Bischofs
und Archidiakons, des Grafen und Gografen) existierte. Hielt Schröder
demnach die Gerichte des Dompropstes und Schulzen für Erfindung,
die Unterscheidung von Pfleghaften und Landsassen für Konstruktion
des Spieglers, so ging von Zallinger noch weiter und verwies die
(niederen) Schöffenbaren, für die in der Tat kein Platz war, wenn
man die Pfleghaften für bäuerliche Grundeigentümer ausgab, ebenfalls
unter die Erfindungen und Fälschungen Eykes. Die Dreigliederung
der Freien wäre hiernach eine Phantasie Eykes, der Spiegler in
wesentlichen Dingen grober Unrichtigkeiten, ja bewußter Fälschungen
überführt worden!
Eine glänzende Rechtfertigung findet nun der Spiegler nach so
gewichtigen Anklagen durch das Werk Hecks, der mit Hilfe einer
umfassenderen Verwertung des urkundlichen Kontrollapparates die
Hauptquelle des Irrtums seiner Vorgänger, die Ignorierung städtischer
Verhältnisse, aufdeckt. Indem er das vermeintliche Phantasiegebilde
des Spieglers, das Dompropst- und Schulzengericht mit den Pfler-
haften, die man bisher gewaltsam ın das Bild der ländlichen Ver-
hältnisse hineinzupressen suchte, in die ostfälischen Städte verweist,
ist es ihm in der Hauptsache „mit einem einzigen glücklichen Griff“
gelungen, das zusammengeschobene und verzerrte Bild des Spiegels
wieder zurechtzurücken und verständlich zu machen.
Nach längeren Erörterungen über die allgemeinen Anhaltspunkte
für die Auslegung des Spieglers widerlegt Heck im zweiten Hauptteil
„die vermeintlichen Erfindungen hinsichtlich der Gerichtsverfassung“.
Im Gegensatz zu seinen Vorgängern bestätigt sich ihm die Dreiteilung
des Sachsenspiegels durch den Nachweis, daß die Stadt den besonderen
Sendgerichtsbezirk des Dompropstes gebildet und der im Sachsenspiegel
(I 2, $ 3) erwähnte SchultheiB Stadtschulze, nicht — wie E. Mayer u. a.
annehmen — Grafschaftsschulze gewesen ist, der kein eignes Gericht,
keine eigne Gerichtsgemeinde hatte und als Vertreter des Grafen
für die ganze Grafschaft fungierte. Da hierdurch die Pfleghaften
(oder „Biergelden“), die man für ländliche Grundeigentümer gehalten
und demnach einem der beiden ländlichen Gerichte hat zuweisen
müssen, nun ihren eignen städtischen Gerichtsbezirk erhalten, ergibt
sich eine klare ständische Scheidung der drei Gerichtsgemeinden. Hat
man bisher geglaubt, daß Biergelden und Landsassen zusammen das
Goding besucht, und selbst eine besondere Beziehung der Schöffen-
baren zum Grafengericht bestritten (nach von Zallinger und Planck
mußten alle Freien, also auch die Landsassen und Pfleghaften vor
dem Grafengericht erscheinen), so ergibt sich nunmehr ganz in Über-
einstimmung mit der Angabe des Sachsenspiegels statt einer Ver-
| 28°
420 Kritiken.
einigung der Stände der Freien durch die Gerichtsgemeinschaft eine
Trennung derselben, indem jeder einzelne der drei Stände ein be-
sonderes geistliches und weltliches Gericht besuchte.
Im dritten Haupteil „die vermeintlichen Erfindungen hinsichtlich
der Standesgliederung“ wendet sich Heck vor allem gegen v. Zallingers
Theorie von den Schôffenbarfreien. Z. ging von der Voraussetzung
aus, daß das Wort „Schöffenbar“ nach dem Sachsenspiegel die Fürsten
und freien Herren nicht umfaßte, und fand daher im Spiegel die zur
urkundlichen Überlieferung in schroffem Widerspruch stehende Be-
hauptung, daß die freien Herren (als Nichtschöffenbare) auch das
Grafending bei Königsbann nicht besuchten. Die Lösung suchte Z.
in dem Radikalmittel, die Schöffenbaren für eine Erfindung Eykes zu
erklären; das äußere Vorbild für dieses Phantasiegebilde glaubte er
in den unter Wahrung ihrer Vollberechtigung im Landgerichte zur
Ministerialität übergetretenen freien Herren, in den sogen. „Vorbehalts-
ministerialen“ zu erkennen. Heck, der in der beschränkten Deutung
des Wortes „Schöffenbar“ den Grundirrtum der Zallingerschen Theorie
erkennt, führt nun den überzeugenden Nachweis, daß der Spiegler
mit dem Ausdruck ,,Schôffenbar“ auch Fürsten und freie Herren be-
zeichnet habe, sie also keineswegs vom Grafengerichte bei Königs-
bann ausschließen wollte Die niederen Schöffenbaren aber sind
keine Erfindung Eykes. Sie lassen sich aus der urkundlichen Über-
lieferung als freie bäuerliche Grundeigentümer nachweisen, deren
Heranziehung zur Schöffenbank des Grafengerichts im Harzgau z. B.
allgemein üblich gewesen. Während Z. die freien Herren mit den
nobiles der Urkunden identifizierte, den Standesbegriff „edel“ auf
die ritterlichen Freien beschränkte, wird Heck durch die Beobach-
tung, daß schöffenbar, edel, frei im Sachsenspiegel zur Bezeichnung
eines Standes gebraucht werden, dahin geführt, dem Standes-
begriff „edel“ eine weitere (wie mir scheint zu weite) Ausdehnung zu
geben, die alte Gleichung „edel“ gleich „altfrei“ noch für die Zeit
des Sachsenspiegels bestehen zu lassen.
Indem die obersten Gruppen der Freien als Schöffenbare (im
weiteren Sinne) zusammengefaßt werden, bestätigt sich die Angabe
des Sachsenspiegels über die Dreigliederung der Freien in Schöffenbare,
Pfleghafte und Landsassen. Die Tatsache der gemeinsamen altfreien
Herkunft der Schöffenbaren und ihr Gegensatz zu den Nichtschöffen-
baren dienen Heck gleichzeitig dazu, eine veraltete, im Sachsenspiegel
aber noch klar hervortretende Zweigliederung aufzudecken: Einerseits
nämlich sind die unter sich so verschiedenartigen drei Klassen der
Schöffenbaren, die Fürsten, freien Herrn und bäuerlichen Grundeigen-
tümer zusammengehalten durch gleiche Höhe von Wergeld und Buße,
a
OR
Kritiken. 421
erbrechtliche Ebenburt, gleichen Gerichtsstand und Befähigung zur
Amtsbekleidung. Andererseits stehen die Pfleghaften und Landsassen
in Wergeld, Buße, erbrechtlicher Ebenburt einander gleich; sie
sind beide unfähig, einen Schöffenbaren zu beerben. Das Moment nun,
das einzig und allein den verschiedenen Gruppen der Schöffenbaren
gemeinsam gewesen sein kann, erkennt Heck in der altfreien Her-
kunft, während die Nichtschöffenbaren nach seiner Ansicht Minder-
freie gewesen sein sollen, „hervorgegangen durch Freilassung aus
Laten und aus Mundlingen, also sachlich Libertinen“ ‘S. 498). Die
historische Anknüpfung an Zustände der früheren Zeit findet er in
der ständischen Gliederung des altsächsischen Volkes in Edelinge,
Frilinge und Laten. Den Unterschied der Edelinge und Frilinge, die
er für Gemeinfreie und Minderfreie — nicht (wie Richthofen, Mayer etc.)
für Vorrechtsadel und Altfreie — hält, glaubt H. in der Zweigliederung
des Sachsenspiegels, in dem Gegensatz der Schöffenbaren und Nicht-
schöffenbaren wiederzuerkennen. „Friling“ ist ihm „die im Sachsen-
spiegel vermißte Standesbezeichnung der Nichtschöffenbaren“ (S. 520).
Dabei wird doch, wie mir scheint, für die „Freiheitstheorie“ zu
" ausschließliche Geltung in Anspruch genommen und andererseits neben
einer Überschätzung der Kontinuität ständischer Verhältnisse denjenigen
Wirkungen nicht genügend Rechnung getragen, welche die umbildenden
Faktoren, das Lehnwesen, Rittertum und Städtewesen auf die Durch-
kreuzung und Beseitigung der alten Freiheitsunterschiede ausübten.
Schwerlich ist es zulässig, die alte Gliederung in Freie und Minder-
freie (Edelinge und Frilinge) bis in die Zeit des Sachsenspiegels fort- `
bestehen zu lassen. Wenn Heck sagt, „die Nichtschöffenbaren sind
minderfrei“ (S. 495, 566), so erklärt er — um den versteckten Wider-
spruch durch etwas zu schroffe Formulierung klarer hervortreten zu
lassen — die Unterschiede innerhalb der drei Gruppen, die der
Sachsenspiegel zu den Freien rechnet, damit, daß er die beiden letzten
Gruppen für nichtfrei, d. i. minderfrei erklärt. Bezeichnet die Glie-
derung des Volkes in Freie und Minderfreie einen „Gegensatz“
(S. 646), eine Unterscheidung der Stände nach der Geburt, und hatte
sie zur Zeit des Sachsenspiegels noch so viel Geltung, als H. für sie
beansprucht, so kann der Spiegler die Minderfreien nicht ohne weiteres
zu den Freien gerechnet haben. Sollen ferner die den Pfleghaften und
Landsassen gemeinsamen, sie von den Schöffenbaren unterscheiden-
den Merkmale, gleiches Wergeld, Buße etc. auf gleiche Geburt, den
gemeinsamen Grad der Freiheit zurückzuführen sein, so muß un-
bedingt die Voraussetzung zutreffen, daß auch beide, Pfleghafte und
Landsassen, minderfrei gewesen oder wenigstens aus Minderfreien
nervorgegangen seien. Das läßt sich zwar für die eigentumslosen Land-
422 Kritiken.
sassen, nicht aber für die Pfleghaften wahrscheinlich machen, die zum
Teil altfreier Herkunft, nach dem Sachsenspiegel teilweise Besitzer freien
Eigens und auch ländlicher Hufen waren. Hier versagt die Freiheits-
theorie. Es ist gewiß von hohem Wert für die Erklärung der ge-
schichtlichen Entwicklung, daß Hecks Scharfsinn noch im Sachsenspiegel
jene schon verschüttete, wie er selbst (S. 679) sagt, „altertümliche“
Zweigliederung aufdeckte. Doch hat sie bereits zur Zeit des Spieglers
fast nur noch historische Bedeutung gehabt, kann daher keinesfalls als
Hauptgliederung“ des Sachsenspiegels bezeichnet werden; und auch der
Ausdruck „niedere Freie“, mit denen H. die Nichtschöffenbaren bezeichnet,
trifft für die Stadtbürger (Pfleghaften) zur Zeit des Spieglers schwerlich zu.
Seiner Hypothese über das Fortbestehen der Frilinge (um 1200)
gibt H. noch eine weitere Ausdehnung. Auch die Ministerialen sind
nach ihm Libertinen und Jamundlinge, nichts anderes als „die schein-
bar verschwundenen Frilinge der altsächsischen Gliederung“ (S. 712\.
Die Gewalt des Dienstherrn über seine Ministerialen stellt er dem
Mundium des Patrons über seine Libertinen gleich; den Pfleghaften
und Landsassen als „mundfreien Frilingen“ stehen die „Mundlinge“ der
Ministerialität zur Seite. Schon die Tatsache der von Heck nicht
berücksichtigten, bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts hinein
bezeugten Veräußerungen der Ministerialen, zahlreiche unzweideutige
Quellenzeugnisse über ihre Unfreiheit — z. B. die Urkunde König
Rudolfs vom 25. Oktober 1273, durch welche er Adelheid von
Münzenberg „ab omni servitute ministerialium“ betreit (Hessisches Urkb.,
zweite Abt. Bd. I, S. 348) — würden zur Widerlegung der Behauptung
hinreichen, daß der Ausgangspunkt für die rechtliche Stellung des
Ministerialen, die sich beständig gehoben hat, „die Stellung des alt-
sächsischen Mundlings, des liber in tutela“ gewesen sei (vgl. dazu
W. Wittich, „Altfreiheit und Dienstbarkeit des Uradels in Nieder-
sachsen“, Vierteljahrsschr. f. Sozial- und Wirtschaftsgesch. 1905, Bd. IV,
S. 1ff.). In anderem Zusammenhange (S. 34. 35) erwähnt Heck selbst,
daß die Ministerialen auch im Sachsenspiegel „mit Bestimmtheit als
Unfreie“ behandelt werden.
Auch die im fünften Hauptteil anhangsweise behandelte Theorie
über den Königsbann trägt neue und beachtenswerte Ansichten vor,
die mir teilweise freilich nicht so gut gesichert und begründet zu
sein scheinen, als die bedeutsamen Ergebnisse im größeren ersten Teil des
Werkes. Ob unter Königsbann wirklich „die außerordentliche Gerichts-
gewalt des königlichen Hofgerichts“ (S. 757) zu verstehen ist und
das Dingen des Markgrafen bei eigener Huld, das der Spiegler als
Besonderheit der Marken hervorhebt, nichts anderes bedeutet, als
Dingen „bei Markgrafenbann“, also bloß „die Ausübung der ordent-
Kritiken. 423
lichen, in dem Markgrafenamte vom Könige erhaltenen Gerichtsgewalt“
bezeichnet, mag vorläufig dahingestellt bleiben (über die abweichende
Ansicht E. Mayers vgl. histor. Zeitschr. 1906, Bd. 97, S. 622 ff.).
Beachtenswert sind in diesem Hauptteil die Ausführungen von der
Übertragbarkeit des Königsbannes. Die herrschende, schon von Seeliger
und H. Fehr gelegentlich bestrittene Auffassung, daß der Königsbann nur
vom König persönlich verliehen werden konnte, würde hiernach falsch sein,
ebenso die aus der angeblichen Unübertragbarkeit abgeleitete Folgerung,
daß die Usurpation der Bannleihe durch die Reichsfürsten eine Etappe
in der Entstehung der Landesherrlichkeit darstelle. Eine gründliche,
umfassende Geschichte des Königsbannes ist in der Tat ein dringen-
des Bedürfnis der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte.
Abgesehen von den Hauptergebnissen, die Ref. hervorzuheben
suchte, ohne auf knappem Raum eine annähernd hinreichende Vor-
stellung von der Bedeutung und dem Reichtum des Werkes geben zu
können, behandelt Heck an verschiedenen, teilweise verstreuten
Stellen — man vermißt deswegen ein Sachregister — auch die Bede
(keine Ablösung der Heerespflicht, sondern Abgabe an die Schutz-
und Gerichtsherren) S. 425 ff., die Heerschildordnung S. 597 ff., die
Gogerichtsbarkeit (Kompetenz für Ungericht Nichtschöffenbarer, Ding-
pflicht der Laten) S. 103 ff., die Vogteigerichtsbarkeit S 780 f., den
Adel S. 326 ff., 392f., 679 ff. etc., die Stellung der freien Herren
(nicht nur der Heerschild derselben, auch ihr Standesbegriff wird durch
das Fahnlehen bestimmt; die freien Herren sind Kontingents- und
Bannerherren) S. 571 ff. und manches andere. |
Aufgabe der Spezialforschung ist es nun, auf der von Heck
neugebildeten Grundlage weiterbauend, seine Ergebnisse zu prüfen
und zu ergänzen. Unzweifelhaft wird von dem ungewöhnlich geist-
vollen und scharfsinnigen Werk, das in der Literatur der letzten De-
zennien über deutsche Rechts- und Sozialgeschichte einen ersten Platz
beanspruchen darf, reiche Anregung ausgehen.
Königsberg i. Ostpr. H. Spangenberg.
K. Wenck, Philipp der Schöne von Frankreich, seine Per-
sönlichkeit und das Urtefl der Zeitgenossen. Programm
zum Rektor-Wechsel der Universität Marburg 1905. 74 S. Fol.
Das Problem, das durch diese schöne historische Charakterstudie,
man muß sagen: zum erstenmale eine befriedigende Lösung findet,
hat ein ganz allgemein historisches Interesse. Denn zugrunde liegt
die Frage, ob und inwieweit der Historiker überhaupt imstande ist,
das persönliche Moment, d. h. den Einfluß des Willens einer führenden
historischen Persönlichkeit auf den Gang der Ereignisse und der
424 Kritiken.
staatlichen Entwickelung, zu erkennen und abzuschätzen, namentlich
auch zwischen der persönlichen Initiative des Fürsten und der seiner
Ratgeber in der Politik sicher zu unterscheiden. Es ist m. E.
Wenck gelungen, die Bedeutung, die ein starker fürstlicher Einzel-
wille in absolutistisch geleiteten Staaten hat, so sehr er auch be-
schränkt und gelenkt werden mag von anderen, persönlichen und un-
persönlichen Einflüssen seiner Zeit und seiner Umgebung, in über-
zeugender Weise klar zu machen an dem Beispiele der bisher immer
so rätselhaften Figur Philipps des Schönen. Die früher oft vertretene
Ansicht, die noch kürzlich einer der bekanntesten französischen Dar-
steller dieses Zeitraums, Ch.-V. Langlois in der neuen Histoire de
France (publ. p. E. Lavisse) t. III, 2 p. 119 erneuerte, daß man
schlechterdings auf ein quellenmäßig sicheres Urteil über die Person
Philipps d. Sch. verzichten müsse, — diese Ansicht wird künftig ebenso
wenig mehr zu halten sein, wie jene andere viel verbreitete, die in
dem schattenhaften Bild des Königs nur ein Zeichen für seine schatten-
hafte Person, seine Schwäche und Abhängigkeit von seiner Umgebung
sehen wollte. Aber auch die Gesamtauffassung der französischen
Politik jener Zeit, wie sie namentlich durch Rankes Einfluß vielfach
herrschend geworden ist, die Meinung von dem durchaus „modernen“
Zug, dem macchiavellistischen, moralisch und religiös indifferenten
Wesen des Königs, erfährt durch Wenck starke und berechtigte Ein-
schränkungen. Das Mittelalterliche, Kirchlich-gebundene in Philipps
Art, neben „modernen“ Zügen, überhaupt das sehr komplizierte Wesen
eines Charakters, wie er so vielen Personen jenes Übergangszeitalters
zur sog. Renaissance eignet, tritt lebendig hervor.
Wesentliche Gesichtspunkte zu einer schärferen Charakteristik
Philipps hatte schon H. Finke in seinem Vortrage auf dem Salz-
burger Historikertage im Sept. 1904 (Mitt. d. österr. Instit. f. Gesch.-
Forsch. Bd. 26, 201—224) angegeben, und in allernächster Zeit ist
eine neue Publikation dieses Gelehrten zu erwarten (Papsttum und
Untergang des Templerordens), die auch aus neuen Quellen wieder
neues Licht auf Politik und Person des Königs zu werfen verspricht.
Mag vielleicht dann hie und da die scharfe Zeichnung Wencks eine
kleine Milderung erfahren müssen, das Gesamtbild, das er entworfen
hat, wird nur bestätigt werden können.
Eigentümlich ist die Methode, die Wenck bei seiner psycho-
logischen Studie befolgt hat, um objektive Maßstäbe für sein Urteil
zu finden. Ein erster Abschnitt (S. 3—21) beschäftigt sich mit
‚Philipps Geistesbildung und Verhältnis zu den Wissenschaften“. Das
Resultat ist, daß Philipp schon früh einen lebhaften Drang, sich ein
persönliches Urteil zu bilden, besaß und Interesse für die Wissen-
Kritiken. 425
schaften zeigte. Er selbst veranlaßte die Abfassung gelehrter Werke
oder französischer und lateinischer Übersetzungen zu seinem Gebrauche,
so vor allem die jenes im ganzen folgenden Mittelalter tonangebenden
Handbuchs der Fürstenerziehung und Regierungskunst des Aegidius
Colonna; charakteristisch ist ferner sein Verständnis für Rhetorik und
ihren praktisch-politischen Wert, für Flugschriften, Reden etc., wie
sie u. a. der bekannte Advokat P. Dubois nicht im Auftrage, aber
ganz im Sinne des Königs zu fabrizieren wußte.
Der zweite Abschnitt (S. 21—40) bietet eine vortreffliche
Charakteristik des „Urteils der Zeitgenossen“ über den König. Sie
werden von Wenck bezeichnet als „Stimmführer der öffentlichen
Meinung einer erregten Zeit“, nicht als objektive Berichterstatter:
der Mönch Yves von St. Denis, Giovanni Villani, Johannes von
St. Victor und Gottfried von Paris sind alle Vertreter ganz bestimmter
geistlicher und weltlicher Parteigruppen. Ihr Urteil über den König
ist also gefärbt und einseitig. Aus ihrer sozialen Stellung erklärt
sich die gemeinsame Klage über die bösen Ratgeber, die den allzu-
schwachen, gutmütigen König umgarnen. Den Widerspruch, in dem
diese Auffassung zu den wirklich bezeugten, persönlichen Handlungen
Philipps steht, deckt Wenck im dritten Teile (S. 40—71) auf:
„Pbilipps Persönlichkeit im Lichte seiner Beziehungen zu den Gliedern
seines Hauses, seiner Auffassung der Königswürde, seiner Stellung zu
Kirche und Religion.“ Philipp erscheint da im vollen Gegensatz zu
seinem Vater, in manchem erinnernd an seinen Großvater Ludwig d. H.,
in anderem an seinen Großoheim Karl von Anjou, als willensstarker,
durchaus selbständiger Politiker, der sogleich beim Regierungsantritt
selbst die Zügel ergreift, auf den niemand, weder seine Ratgeber,
noch seine Gemahlin Johanna, (von der Wenck ein feingezeichnetes
Bild entwirft), bestimmenden Einfluß gewinnt. Die erhabene Vor-
stellung, die er von seiner königlichen Würde und Macht besaß, wird
noch besonders eigentümlich gefürbt durch die mystisch-religiöse Weihe,
mit der er seine Person umgibt. Er fühlt sich ganz als Stellvertreter
Gottes, als unnahbarer Priesterkönig (man denke hier auch an das
halborientalische Königsideal, das Dubois gewiß nach Philipps Gefallen
zeichnete, vgl. meine Publizistik zur Zeit Philipps d. Sch. p. 411f.);
die alte, bis 1825 ausgeübte, angebliche Wunderkraft der französischen
Könige, den Kropf heilen zu können, hat. seit Ludwig IX. keiner so
eifrig geflegt, wie Philipp d. Sch. Den hohen Wert, den er auf
Anerkennung seiner unbeschränkten Souveränität dem Kaiser wie
dem Papste gegenüber legte, illustriert Wenck durch den Abdruck
eines sehr bezeichnenden Briefs an Heinrich VII Die Hauptfrage
nach dem Verhältnis des Königs zu seinen Räten, nach dem wahren
426 Kritiken.
Sinn, den die Klagen der Zeitgenossen über diese bösen Ratgeber
haben, sucht Wenck u. a. durch eine höchst interessante Analogie mit
Vorgängen des 17. Jahrh., den Kämpfen der Stände gegen den Absolu-
tismus, zu lösen. Der Wille des Königs, seine persönliche Initiative,
scheint in der innern Politik unzweifelhaft die Richtschnur, wenn
Philipp auch überall seine Räte vorschob, seine Person fast ängstlich
im Hintergrund hielt, um die unantastbare Würde der Majestät nach
außen zu wahren, wie das schon Finke a. a. O. S. 9f. trefflich ge-
schildert hatte. Am interessantesten vielleicht sind endlich Wencks
Ausführungen über Philipps Stellung zu Kirche und Religion, über
die in gleichem Sinne auch Finke p. 15f. geurteilt hatte. Auch
Wenck gibt jetzt seine einstmalige Auffassung von Philipps religiösem
Verhalten auf. Die Doppelnatur des Königs, seine nüchterne, nach
Zentralisation und fiskalischer Ausbeutung aller Mittel des Landes,
such der kirchlichen, im Dienste des Königtums strebende Macht-
politik, die ungescheut religiöse Motive in ihren Dienst stellt, und
andrerseits die ganz mittelalterliche Gläubigkeit und asketische Frömmig-
keit, die sich vor der kirchlichen Autorität in allen religiösen Dingen
willig beugt, am Glauben und Aberglauben der Zeit streng festhält,
kommt klar zum Ausdruck. Es ist also keine Frage, daß Philipp d. Sch.
die Verantwortung sowohl für seine innere Politik, wie für die
großen Aktionen in Anagni, den Prozeß gegen Bonifaz VIII. und den
Templerprozeß ganz persönlich zu tragen hat und ganz hat tragen
wollen, wenn mir auch die Selbstanklage des geistig gebrochenen
Königs auf dem Totenbett (Wenck S. 38f.) nicht so beweiskräftig
erscheint. Zu weit geht Wenck vielleicht auch, wenn er Philipp die
alleinige geistige Urheberschaft an allen jenen großen Aktionen
zuschreibt. So wenig der König das bloße Werkzeug andrer war, so
sehr wirkten hier doch eine Menge von Einflüssen mit, die zunächst
außerbalb des persönlichen Interessenkreises des Königs lagen. Der
bestimmende Einfluß insbesondere der frondierenden Kardinalspartei
und des Spiritualentums (auf eine neue Spur dieses letzteren, m. E.
sehr großen Einflusses suchte ich in dieser Zeitschr. Bd. 9, S. 493 f.
u. 502 hinzuweisen; vgl. auch Huyskens ebd. S. 101) beim Vorgehen
gegen Bonifaz VIII. scheint mir zweifellos; wie es in der Templer-
frage steht, wird hoffentlich das Finkesche Buch bald noch deutlicher
erkennen lassen. Aber mag auch die Anregung und die geistige Ur-
heberschaft dieser großen Aktionen nicht Philipp, sondern andern zu-
zuschreiben sein, so bleiben sie m. E. doch im wahren Sinne sein
Werk, mehr als Finke a. a. O. S. 211f. zuzugeben scheint. Denn
Philipp blieb eben nicht der willensstarke gewaltige Durchführer
fremder Ideen, sondern er verstand vor allem diese Ideen so zu
Kritiken. 427
modeln und seinen persönlichen politischen Interessen zu akkommo-
dieren, daß das Ganze doch schließlich sein Werk war, ihm zugute
kam, wie er die alleinige Leitung in seiner Hand behielt. In dieser
Weise scheint mir der Gegensatz zwischen Wencks (S. 60f.) und Finkes
(S. 211f.) Auffassung ausgeglichen werden zu können. Für die Art
des persönlichen, politischen Verkehrs des Königs mit seinen Räten
scheinen mir übrigens recht bemerkenswert auch die Aussagen seines
Ministers Enguerrand de Marigny u. a. bei Höfler, Sitzungsber. der
bayr. Akad. Hist. Kl. 3, z.B. S.83. — Zu Einzelheiten möchte ich
nur bemerken, daß auch ich daran festhalte, daß Dubois gelegentlich
als eine Art Sprachrohr von allerhand Stimmungen und Wünschen am
königlichen Hofe gedient hat, nie offiziell, vielleicht ganz freiwillig
aus persönlichen Motiven, vielleicht aber auch hie und da offiziös zur
Bearbeitung der Öffentlichen Meinung. Die Beziehungen Dubois’ zu
königlichen Räten sind ja bekannt (vgl. meine Publizistik S. 379.
386). — Die Autorschaft des vielumstrittnen Schriftstücks Realis
veritas wird schwerlich mit Sicherheit festzustellen sein: trotz Wencks
Hinweis S. 61 n. 2, kommt m. E. nach wie vor Nogaret aus den
früher von mir a. a. O. S. 389 angegebenen Gründen nicht in Frage;
vielleicht trifft Finkes Hypothese mit Napoleon Orsini das Richtige. —
Die Frage endlich, ob Aegidius Colonna der Lehrer Philipps gewesen
ist, hat Wenck jetzt verneint, da in der Tat eine direkte Angabe
der Quellen zu fehlen scheint. Die Stelle der oft unterschätzten,
gefälschten Chronik des Bardin: qui regem educaverat (Wenck S. 5,
n. 2), ist freilich vielleicht doch nicht so ganz zu verwerfen, denn
sie beruht ohne Zweifel auf dem Protokoll eines Augenzeugen vom
J. 1304, das Bardin benutzte (vgl. Histoire generale de Languedoc
par Devic et Vaissete, tome X, Toulouse 1885, note 40, p. 424f.
bes. p. 429f. und p. 64). Ein besonders nahes Verhältnis zwischen
dem jungen Fürsten uud Aegidius deutet doch auch die Bezeichnung
des Magisters als: dilectus et familiaris noster (Chartul. univ. Paris.
II, n. 583) an, — ganz dieselbe, die Philipp seinem Lehrer Wilhelm
von Ercuis gibt, Wenck p. 4, n. 1. Aegidius nennt ferner Philipp in
der Vorrede seines Buchs De regimine principum seinen dominus
specialis, und wie ist es überhaupt einfacher zu erklären, daB der
junge Fürst sich “amicabiliter” gerade an Aegidius wandte mit der
Bitte, ihn in einer besondern Schrift über die Regierungskunst zu be-
lehren, als wenn der Augustiner eben bereits sein Lehrer in den
moralischen Wissenschaften war? Doch wie dem auch sei: in höherem
Sinne, durch die Wirkung seiner politischen Lehren, ist unstreitig
Aegidius der Lehrer Philipps. geworden. Das gibt auch Wenck zu.
Leipzig. Richard Scholz.
428 Kritiken.
Urkundenbuch der Stadt Braunschweig, im Auftrage der Stadt-
behörde herausgegeben von Ludwig Haenselmann und Heinrich
Mack. Dritter Band MCCCXXI--MCCCXL. Mit 2 Plänen. Berlin,
C. A. Schwetschke und Sohn, 1905. XIII, 731 SS. 4°.!
Dem II. Bande des Urkundenbuches der Stadt Braunschweig,
der im J. 1900 vollendet war, ist im J. 1905 der III. Band gefolgt.
Die Bearbeitung des Textes ist noch des verdienten F Archivars
Haenselmann Werk, AbschluB und Register verdanken wir seinem
Nachfolger Mack. Angenehm berührt die schöne Ausstattung des vor-
liegenden Bandes in Papier und Druck; es ist zu hoffen, daß er im
Gegensatz zu manchen anderen Publikationen die Jahrhunderte über-
dauern wird, wie der Stoff, den er überliefert. Bedenken erregt da-
gegen der äußere Umfang. Während der zweite Band die Jahre
1031—1320 umfaßte, der Text 552, die Register 197 Seiten bean-
spruchten, waren für die 20 Jahre 1321—1340 528 Seiten Text
und wieder 197 Seiten Register erforderlich. Es ist klar, daß nur
bei einer Änderung der Grundsätze für die Weiterbearbeitung es
möglich sein wird, den massenhaft anschwellenden Stoff zu meistern
und in absehbarer Zeit wenigstens die mittelalterliche Überlieferung
der Stadt Braunschweig der Benutzung zu erschließen. Z. T. erklärt
sich der Umtang durch den unverkürzten Abdruck der verschiedenen
Stadtbücher. Mit Recht hat Haenselmann sich in der Vorrede zum
II. Bande für ihre Aufnahme in das Urkundenbuch entschieden. Aber
die Art der Ausführung erscheint dem Ref. verfehlt. Der Stoff wird
nach einzelnen Jahren zerhackt und daher unübersichtlich dargeboten.
Es würde ihm zweckmäßiger erscheinen, wenn jedem Bande des Ur-
kundenbuches die gleichzeitigen Teile der Stadtbücher in einheitlichem
Abdruck beigegeben würden. Bei der Eigenart des massenhaften
Stoffes würden dann leicht die notwendigen Kürzungen eingeführt
werden können, ohne die Benutzung wesentlich zu schädigen.
Ungewohnt und irreführend erscheint der Wechsel zwischen
größerem und kleinerem Druck und die Sperrung von Wörtern, über
deren Bedeutung das Vorwort weder zum II. noch zum III. Bande
Auskunft gibt; man muß auf das Vorwort IV/V zum 1862 erschie-
nenen I. Bande zurückgreifen, um sich zu unterrichten. Danach
sollen durch den kleineren Druck die aus früheren Stücken in spätere
übergegangenen Bestandteile kenntlich gemacht werden. Dies Ver-
1 Anmerkung der Redaktion: Die Besprechung dieses Urkunden-
werkes ist zu unserem Bedauern so lange verzögert worden, weil ein Re-
ferent, der sich anfangs dazu bereit erklärt hatte, uns schließlich völlig
im Stiche JieB.
Kritiken. 429
fahren mag beim Abdruck von Statuten Nutzen zu stiften, bei Ur-
kunden wirkt die Anwendung der verschiedenen Typen verwirrend.
Während Register und Glossar in der ausführlichsten Weise den
Stoff erschließen und erläutern, würde man vielfach auch wünschen,
durch Anmerkungen zum Text und Auflösung der in ihm enthaltenen
Daten (etwa durch Marginalien) im Verständnis der Urkunden unter-
stützt zu werden; z. B. S. 18 Silvester papa — Dez. 31, S. 18 crast.
Felicis et Adaucti = Aug. 31, 3.30 commemoratio b. Pauli = Juni 30,
S. 443 user” vrowen daghe der lateren — Sept. 8 usw. Das S. 30
erwähnte Spiel (qui pro frondibus ad laborem vulgariter nuncupatur)
hätte erläutert werden müssen, wie überhaupt der äußerst interessante
Inhalt des Stückes durch das Regest gar nicht betont wird. Die
römischen Zahlzeichen hätten zweckmäßigerweise durch die arabischen
ersetzt werden sollen, z. B. 3!/, statt iiij.
Die eigenartige Sprache der Regesten, die man Haenselmanns
Vorliebe für das Altertümliche zugute halten muß, ist oft zu ge-
sucht und schwer verständlich, z. B. eignen statt übertragen, auf-
senden statt übersenden, Seeltröstung, (S. 85 u. 110) entledigt der
Inzicht, S. 245 begabt die Fabrik der Predigerbrüder [im Texte
steht: fratribus Pred. ad fabricam], S. 250 Weidenblek (spatium cum
salicibus); S. 273 Witte und Wichte (argenti et ponderis), S. 480 an
ihrem Stoben.
Die interessante Urkunde n. 334 S. 249/50 gehört ihrem In-
halte nach nicht in das Braunschweiger Urkundenbuch; sie ist offenbar
nur durch Zufall ins Stadtarchiv gekommen.
Dankenswert ist die Beigabe zweier Karten; die eine soll die
älteste Besiedelung des Areals der Stadt Br. darstellen; sie ist, wie
der Bearbeiter zugibt, nur als ein hypothetischer Versuch aufzufassen,
ein Bild der Stadt für eine Zeit zu entwerfen, aus der keine direkten
Quellen vorliegen. Dagegen erhebt der Plan von Braunschweig um
1400 Anspruch auf geschichtliche Zuverlässigkeit.
Köln. Herm. Keussen.
Franz Eulenburg, Die Frequenz der deutschen Universitäten
von ihrer Gründung bis zur Gegenwart. Leipzig 1904,
B. G. Teubner. XII u. 323 S. groß 8°. Mit 1 Karte und 8 gra-
phischen Darstellungen. (Sonderabdruck aus Bd. XXIV der Ab-
handlungen der philol.-histor. Klasse der Kgl. Sächsischen Gesellsch.
d. Wissenschaften.)
Die Einleitung, welche die Möglichkeit der Aufgabe und die
Methode der Lösung untersucht, kommt zu meines Erachtens brauch-
baren Ergebnissen. Mit Recht ist die pessimistische Auffassung Gers-
430 Kritiken.
dorffs zurückgewiesen, daß die Matrikeln zur Feststellung der Frequenz
unbrauchbar seien, sie bilden trotz aller Schwierigkeiten doch die
Grundlage für das Bild, das wir uns von dem Besuche der Universi-
täten zu machen haben, und auch die Methoden, nach denen der Verf.
aus den Zahlen der Immatrikulationen die Frequenz, d. h. die Zahl
des jeweiligen Bestandes berechnet, sind richtig, nur muß man sie
cum grano salis anwenden. Aber die Erörterungen, durch die er
S. 33 die Formel der zweiten direkten Methode entwickelt, bedürfen der
Ergänzung. Der Verf. sagt nur „Sie besteht kurz gefaßt darin, daß
man die Zahl der Immatrikulierten der letzten Jahrgänge vergleicht
2F
mit der überlieferten Frequenzziffer. Also nach der Formel Tg
Wir haben gesehen, daß für Heidelberg und Wittenberg diese Methode
wirklich zum richtigen Ergebnis führt.“ Einmal hätte hier die Be-
deutung der Buchstaben angegeben werden sollen, dann aber weiter
dies: daß man die Mittelzahl der Immatrikulierten, mit der man in die
Frequenzziffer eines Jahres dividiert, um die Durchschnittsdauer des
Aufenthaltes zu gewinnen, auch aus den letzten drei Jahren berechnen
kann, wie dies S. 32 Eulenburg selbst getan hat und wie es sich
auch sonst bisweilen empfehlen wird. In der Berechnung, die dann
auf derselben Seite nach dieser Formel ausgeführt ist, begegmen
mehrere peinliche Druckfehler. Sie ist schon in der Umformung ge-
geben und zwar so:
Ingolstadt. Dillingen. Halle.
Pe 1551 1560 1705 Sn 1713 1730
F 600 550 291 250 1206 1258
J, +J, | 262 218 135 ? 650 698
A 2:3 2-0 2-2 ? 1-8 1-8
Vor Ji +J; ist hier IG ausgefallen, es ist ja nicht die Summe,
sondern die Durchschnittszahl der Immatrikulation als Divisor zu ver-
wenden, um die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu gewinnen.
Ferner hätte Dillingen ganz fortbleiben müssen, es stört nur.
Schlimmer aber ist, daß die Rechnung für 3 der 5 Jahre nicht zu
stimmen scheint, wenn man aus der Tabelle der jährlichen Inskriptionen,
die Anhang I S. 285ff. gegeben ist, die Durchschnittszahlen der beiden
letzten Jahre berechnet. Es stimmt für Ingolstadt nur die Rechnung
für 1551, nicht aber für 1560 und für 1705, ebenso für Halle nur
für 1730, nicht für 1713. Auf meine Anfrage schrieb mir E., daß
Halle 1717 zu lesen sei, nicht 1713, wie dann S. 14 und 144 richtig
stehe. Bei Ingolstadt sei Anhang I für 1704 statt 158 Immatriku-
lierte 58 gedruckt, offenbar sei die 1 ausgesprungen. „Die Berech-
nung für 1560 und 1705 geschah in der Weise, daß die Inskribierten
des vorhergehenden, !⁄ des laufenden und ?/, des zweitvorhergehenden
Kritiken. 431
Jahres zusammengefaßt wurden (als J} u. J,). Es war das deswegen
nötig, weil die überlieferten Frequenzziffern nicht aus dem Ende der
Inskriptionsperiode d. i. dem Ostertermin des nächsten Jahres stammten,
sondern aus deren Anfang. Die Frequenzzahl für 1705 muB dem-
nach die Inskribierten von 1704, eines Teiles von 1705 und eines
größeren Teiles von 1703 u.s.f. umfassen. Bei Halle lagen die
Termine aber anders.“ Diese Erläuterung war doch unentbehrlich,
um die Art zu verstehen, wie E. seine Zahlen gewonnen hat. Jetzt
muß der Leser, der die Rechnung nach der Tabelle des Anhangs
nachprüft, zu dem Schlusse kommen, daß E. sich verrechnet hat. Die
vielen und bösen Druckfehler an dieser wichtigen Stelle veranlaßten
mich zu einigen Stichproben, ob die Zahlen in der Anfangstabelle
richtig seien, sie fielen befriedigend aus, doch bemerke ich, daß mir
das Material nicht zur Hand war, solche Stichproben in größerem
Umfang anzustellen.
Durch die vielfältige Vergleichung der Frequenz der Universi-
täten hat sich E. ein entschiedenes Verdienst um die Forschung auf
dem Gebiete der Geschichte der deutschen Universitäten erworben,
aber seine Tabellen können leicht dazu verleiten ungleiche Werte mit-
einander zu vergleichen. Die Universitäten nahmen im Mittelalter
und teilweise noch im 16.—18. Jahrhundert zahlreiche Personen in
die Matrikel auf, die im 19. Jahrhundert nicht mehr aufgenommen
werden. E. will die Zahl der Studierenden feststellen und bemerkt
mehrfach, daß in der Matrikel auch zahlreiche Personen stehen, die
nicht Studenten im eigentlichen Sinne waren. S. 20 führt er aus,
daß „außer den Studenten noch die lesenden Professoren und Magister,
ferner die Hofmeister und andere Bediente von Adligen, die Pedelle,
Buchdrucker, Buchführer und Buchbinder.... Dazu kamen aber in
dem eleganten 18. Jahrhundert noch hinzu: Tanz- und Musikmeister,
Sprachlehrer, Exerzitien- und Fechtmeister, die alle zu den Univer-
sitätsverwandten zählen.“ Zunächst ist zu bemerken, daß Tanzmeister
usw. nicht erst im 18. Jahrhundert begegnen, wie sich das schon aus
der von E. gleich darauf angeführten Stelle der Straßburger
Statuten ergibt: aber wichtiger ist, daB diese Erörterungen nicht
ausreichen, um eine wirkliche Vergleichung der Zahlen der mo-
dernen Universitäten mit den Zahlen der Universitäten des Mittel-
alters und des 16.—18. Jahrhunderts zu ermöglichen. Die Schüler
der mittleren und oberen Klassen unserer höheren Schulen müssen
wir zu der Zahl der Studenten hinzurechnen, wenn wir ihre Zahl
mit den Zahlen der im Mittelalter gelehrte Studien Treibenden
vergleichen wollen. Daraus entstehen dann aber wieder andere
Schwierigkeiten. Man wird besser tun, die Universitäten des Mittel-
- mëng Re Cd SC rr
432 Kritiken.
alters nur unter sich nach ihrer Frequenz zu vergleichen, und in der
Periode des 16.—18. Jahrhunderts die protestantischen Universitäten
und die teilweise oder vollständig von den Jesuiten und ihrer Päda-
gogik beherrschten katholischen Universitäten zunächst je unter sich
zusammenzustellen. Für eine Reihe von Fragen ist ferner eine Zu-
sammenstellung der Anstalten unerläßlich, welche im 16.— 18. Jahr-
hundert eine Mittelstellung zwischen Gymnasien und Universitäten
hatten, denn sie nahmen einen erheblichen Teil der jungen Leute auf,
die sonst an einer der Universitäten studiert hätten.
Nicht richtig ist auch, die Zahlen der Jesuiten-Universitäten mit
den Zahlen der protestantischen Universitäten ohne weiteres zu ver-
gleichen, die Organisation der Anstalten war zu verschieden. E. hat
manche Schwierigkeit derart angemerkt, aber in seinen Tabellen er-
scheinen diese verschiedenartigen Anstalten doch als gleichartig, man
wird aufgefordert ihre Zahlen zu vergleichen.
Unter den allgemeinen Urteilen E.s über die Universitäten und
ihre Zustände finden sich manche, gegen die ich Einwendungen zu
erheben hätte, doch beschränke ich mich auf folgende zwei. S. 155
wird die im Jahre 1811 neugegründete Universität Breslau als eine
Fortsetzung der im Jahre 1702 eröffneten Jesuitenuniversität behandelt
und auch in der Tabelle. Durch die Vereinigung mit Frankfurt se
„die alte Leopoldina neu gehoben“. Ähnlich S. 183f. Das ist ganz
irrig. Die Universität Breslau ist 1811 neu gegründet worden,
Frankfurt a/O. und die ältere Leopoldina sind aufgehoben. Nur den
Ort und einen Teil der Mittel und Personen hat Breslau mit jenen
Anstalten gemein. Das ergibt sich aus den Akten ganz unzweifelhaft.
Ferner muß ich entschieden zurückweisen, daß E. die neuere
Geschichte der Universitäten durch das Jahr 1830 in zwei Perioden
scheidet, indem er die ersten drei Dezennien des 19. Jahrhunderts,
also bis 1830, zum 18. Jahrhundert rechnet, und das 19. Jahrhundert
für die Universitäten erst mit 1830 beginnen läßt. Als Grund führt
er an, daB seit 1830 die Frequenz dauernd sinke. Dies Sinken sei
aus den veränderten Bedürfnissen der Gesellschaft zu erklären, aus
einer Besserung der wirtschaftlichen Lage, welche zahlreichen jungen
Leuten Gelegenheit gab und Lust erweckte, sich dem praktischen
Leben zu widmen statt den gelehrten Berufsarten. Das ist an sich
nicht unrichtig, aber der Rückgang der Zahl zeigt sich nur gegen
das letzte Jahrzehnt 1820—1830, in dem sich die Zahl der Stu-
dierenden überschnell vermehrt hatte, auch zeigt sich der Rückgang
durchaus nicht an allen Universitäten. Vor allem aber ist zu betonen,
daß der Rückgang der Zahl nicht bedeutend genug war, um einen
merkbaren Einfluß auf das Leben und die Leistungsfähigkeit der
pi
Kritiken. 433
Universitäten zu üben, und das wäre doch notwendig, wenn man auf
diesen Rückgang eine Periode begründen wollte. E. läßt sich freilich
S. 256 zu der Behauptung fortreißen, „daß das deutsche Universitäts-
leben überhaupt von 1836—1861 sich in Stagnation befand“, das
ist jedoch mit den Tatsachen nicht zu vereinigen. Die Zeit, da
Dahlmann, Grimm, Lachmann, Lehrs, Häusser, Sybel, Ranke, Vangerow,
Savigny, Tholuck und so viele andere Scharen von begeisterten
Schülern um sich sammelten und die Universitäten Mittelpunkte des
wissenschaftlichen Lebens in Deutschland waren, als eine Zeit der
Stagnation zu bezeichnen, das ist schlechthin irrig. Mehr noch, gerade
in dieser Zeit gewöhnte sich das deutsche Volk, auch in allgemeineren
Fragen an den Universitäten seine Führer zu suchen. Der Wider-
stand der Göttinger Sieben gegen den Umsturz der hannoverschen
Verfassung und das große Vertrauen, das 1848 den Professoren in
politischen Fragen entgegengebracht wurde, mögen als Beispiel dienen.
Es sind gar mannigfaltige Faktoren, von denen das Sinken und
Steigen der Frequenz abhängt. Nicht 1830 bildet das Jahr der
Epoche der neuesten Geschichte der deutschen Universitäten, sondern
die Gründungsjahre von Berlin und Breslau 1810 und 1811, oder
besser die Jahre 1810—1818 in denen Berlin, Breslau und Bonn
gegründet und Halle erneuert wurde. Der Geist, in dem das geschah,
charakterisiert die Universitäten des 19. Jahrhunderts, er bezeichnet
ihre reichste und trotz aller Bevormundung und Gewalt freieste
Periode. G. Kaufmann.
Henri Pirenne, Geschichte Belgiens. Übersetzung des fran-
zösischen Manuskriptes von Fritz Arnheim. Band Ill. Vom
Tode Karls des Kühnen (1477) bis zur Ankunft des Herzogs von
Alba (1567). Gotha 1907. Friedrich Andreas Perthes, Aktien-
gesellschaft. (Geschichte der europäischen Staaten. Herausge-
geben von A. H. L. Heeren, F. A. Ukert, W. v. Giesebrecht
und K. Lamprecht. Allgemeine Staatengeschichte. I. Abteilung,
dreißigstes Werk, LXXVII Lieferung.) XXI + 606. 8°.
Drei Menschenalter niederländischer Geschichte sind es, die uns
Pirenne in dem dritten Bande seiner vortrefflichen „Geschichte Bel-
giens“ vorführt, die neun Jahrzehnte von 1477 bis 1567. Sie bilden
eine geschlossene innere Einheit; sie sind das Zeitalter der unge-
teilten Herrschaft des burgundisch-habsburgischen Hauses über die
Niederlande.
In drei Hauptteile zerfällt der neue Band. Der Inhalt des ersten
Buches wird charakterisiert durch seinen Titel: „Der Verfall, der
Wiederaufbau und die Abrundung des burgundischen Staates“; es
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. 29
434 Kritiken.
umfaßt die Regierungen Maximilians, wenn man von einer solchen
sprechen darf, Philipps des Schönen und Karls V. Der Autor zeigt,
wie nach dem Falle Karls des Kühnen die partikularistischen Ten-
denzen die Oberhand gewannen, und wie man sich mit den zentra-
listischen Einrichtungen der burgundischen Herzöge aufzuräumen be-
eilte. Sehr richtig hebt er hervor, daß vor allem das „große Pnvi-
leg“ von 1477 unter diesem Gesichtswinkel zu betrachten ist. Über-
sichtlich und fesselnd erzählt er die Wirren vom Tode Karls bis zum
Regierungsantritte Philipps des Schönen; dabei hebt er insbesondere
den Einfluß der wirtschaftlichen Momente auf die Parteibildung
und jene Kämpfe hervor; zumal die Haltung Antwerpens gegen-
über Maximilian wird von diesem Standpunkte aus beleuchtet und
dem Verständnisse näher gerückt. Es wäre sehr zu wünschen, dab
die niederländische Geschichte von 1477 bis 1493 auf Grund breiter
Quellenforschung monographisch behandelt würde. Schon die Fest-
stellung des Tatsächlichen würde mancherlei Probleme bieten; es
würde sich weiterhin lohnen, den Andeutungen Pirennes über deu
Einfluß der wirtschaftlichen Momente auf die politische Entwicklung
nachzugehen; dazu kommt der romantische Charakter der Ereignisse,
das letzte Auflodern des mittelalterlich-ritterlichen Geistes, wie es
eben in jener Periode der niederländischen Geschichte zu verspüren
ist, die eben deshalb an die italienische Geschichte desselben Zeit-
raumes in mannigfacher Hinsicht erinnert: alles das würde dazu bei
tragen, dem Historiker eine Aufgabe dieser Art reizvoll und dankbar
zu gestalten. Pirenne konstatiert, daß es noch an einer Biographie
Philipps von Kleve, des ritterlichen Gegners Maximilians, fehlt; sollte
nicht eine Darstellung der niederländischen Geschichte jener Jahre zu
schreiben sein, in deren Vordergrunde die Person dieses merk-
würdigen Mannes stünde? Wie auf die ständisch-partikularistische
Reaktion dann unter Philipp dem Schönen der dauernde Sieg der
zentralistischen Tendenzen folgt, wie der also neu fundierte Einheits
staat unter Karl V. seinen inneren Ausbau im Verwaltungssystem
und seine äußere Abrundung durch den Erwerb der Landschaften des
Nordostens erhält, das wird dem Leser ım ersten Buche anschaulich
und in steter Erfassung und Hervorhebung des Wesentlichen YO
Augen geführt. Ein Schlußkapitel schildert das Stift Lüttich 1
diesem Zeitraum; es zeichnet insbesondere das Verdienst des Bischofs
Eberhard von der Mark für die Begründung geordneter staatlicher
Zustände im Bistume, sowie die Abhängigkeit der folgenden
Bischöfe von der niederländischen Regierung bis zum Ausbruch de
Aufstandes.
Klar und deutlich kommt es dem Leser bei der Lektüre des
Kritiken. 435
Werkes zum Bewußtsein, wodurch sich die Geschichte der Niederlande
unter den burgundisch-habsburgischen Fürsten von der vorhergehen-
den Periode unterscheidet, da noch die altburgundischen Herzöge
regierten. Unter diesen hatte die niederländische Geschichte eigene
Geltung und Bedeutung; unter ihren Nachfolgern ist sie die Geschichte
einer politischen Dependenz. Die burgundischen Herzöge aus dem
Hause Valois wurden aus französischen Prinzen niederländische
Herrscher; die burgundisch-habsburgischen Herzöge hörten auf, ledig-
lich niederländische Herrscher zu sein. Durch die Heirat Mariens
mit Maximilian I. wurden die Niederlande in die Machtsphäre des
österreichisch-habsburgischen Hauses hineingezogen, durch die Philipps
mit Johanna der Wahnsinnigen ein Annex Spaniens. Alsbald mit der
Erhebung Philipps auf den kastilischen Thron setzt der spanische
Einfluß ein: wie der magnus intercursus, der englisch -niederländische
Handelsvertrag von 1496, ein Werk des Herrschers der Niederlande
war, so bereits der „malus intercursus von 1506 ein Werk des
Königs von Kastilien. Sowohl Philipp der Schöne, als auch Karl V.
treiben im Anfange ihrer Regierung, solange sie nur niederländische
Herrscher sind, autonom-nationale Politik; sobald sich aber ihr Herr-
schaftskreis erweitert, werden die Niederlande auf das Niveau einer
politischen Dependenz des Hauptreiches herabgedrückt, und ihr Inter-
esse wird dem einer europäischen Gesamtpolitik geopfert. Schon
unter Karl V. ging der niederländische Fürst im spanischen König
auf, nur daß die Niederländer noch ihre Augen vor dieser Tatsache
verschlossen. Mit Margarethe von Savoyen findet die selbständige
Geltung der Niederlande ihr Ende. Margarethe von Savoyen war
noch burgundische Herzogin, ihre Nachfolgerin Maria von Ungarn
bereits nichts weiter als spanische Regentin; unter jener erfreuten
sich die Niederlande noch einer bedingten Selbständigkeit, die unter
dieser endgültig aufhörte. Scharf und bestimmt zeichnet Pirenne diese
vielfachen Abwandlungen in der Politik der burgundisch - habsburgischen
Fürsten, zumal Karls V.; man erkennt aus seiner Darstellung, daß
die Gründe des Abfalls, der unter Philipp II. erfolgte, in weit frühere
Zeit hinaufreichen, daß’ die Heirat Maximilians und Mariens seine
letzte Wurzel ist.
Das zweite Buch ist das umfangreichste. Es hat die nieder-
ländische Kultur im 16. Jahrhundert zum Gegenstande, die Verände-
rungen, die sich damals in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Kunst,
Wissenschaft und Religion vollzogen. Den Glanzpunkt bildet der
Abschnitt über die wirtschaftliche Entwicklung und die sozialen Um-
wandlungen, die Schilderung vom Niedergange der städtischen Textil-
industrie und vom Aufkommen der neuen ländlichen Weberei unter
29*
436 Kritiken.
dem Einflusse des Kapitalismus. Gerade hier kommt dem Verfasser
seine intensive Vertrautheit mit den Quellen und der Literatur be-
sonders zugute; hier bewest er sich auf seinem eigensten Gebiete,
auf dem er durch langjährige Arbeit die umfassendste Sachkenntnis er-
worben hat. Manches ist vielleicht ein wenig scharf herausgearbeitet,
so etwa was den Zusammenhang zwischen Industrieproletariat und
Landstreichertum betrifft; aber alles ist in hohem Grade anregend und
tief durchdacht. Eben hier entfalten sich die glänzendsten Vorzüge
der historiographischen Kunst Pirennes. Es ist nicht seine Absicht,
gleichsam ein Gemälde von den Zuständen zu entwerfen, wie sie zu
einem bestimmten Zeitpunkte in den Niederlanden herrschten; er stellt
vielmehr Entwicklungsreihen auf und zeigt die Abwandlungen der Dinge;
an das Frühere anknüpfend, läßt er die Fortbildung der leitenden
Tendenzen in Staat, Gesellschaft, wirtschaftlichem und geistigem
Leben sich gleichsam vor den Augen des Lesers abspielen, indem er
schon den Ausblick darauf eröffnet, welches ihre Gestaltung in der
Zukunft werden soll. Man könnte dieses Verfahren in gewissem Sinne
ein „evolutionistisches“ im Gegensatz zu einem mehr „deskriptiven“
nennen; es würde sich bei einer solchen Antithese natürlich nicht
etwa um einen grundlegenden Unterschied auf dem Gebiete der histo-
rischen Methode an sich handeln, sondern lediglich um eine Ver-
schiedenheit hinsichtlich der Auswahl des Stoffes, sowie der An-
ordnung des Materials für die Zwecke der Darstellung. Das eine
Prinzip würde mehr den Zweck verfolgen, einen Querschnitt zu geben,
der die Lage der Dinge in einer bestimmten Situation aufdeckt
und aufhellt; das andere würde darauf hinauslaufen, Längsschnitte
zu liefern, durch welche die einzelnen Zweige der Entwicklung dem
Leser in ihren verschiedenen Phasen vorgeführt und aufgezeigt werden:
hier mehr ein Nebeneinander, dort mehr ein Nacheinander!
Das dritte und letzte Buch behandelt die Anfänge der Regierung
Philipp II. von 1555 bis 1567; es ist eine zwar knappe, aber ge-
haltreiche Darstellung der Anfänge des Niederländischen Aufstandes,
in der die wichtigsten Züge gleichfalls mit plastischer Deutlichkeit
herausgearbeitet sind. In der zwischen Marx und mir schwebenden
Kontroverse über die Existenz der „Konsulta“ als besonderer Behörde
neigt sich Pirenne, wie es scheint, der Marxschen Auffassung zu; es
hat ihm das Manuskript einer Entgegnung vorgelegen, die Marx
gegen meine Ausführungen im Jahrgange 1903 der Westdeutschen
Zeitschrift gerichtet hat; da sie mir bisher noch nicht gedruckt zu
Gesichte gekommen ist, kann ich mich über den Wert der Marxschen
Argumente noch nicht äußern. Pirenne findet (S. 513, Anm. 3}
daß ich den Einfluß der Piacenza-Angelegenheit auf den Sinneswechsel
Kritiken. 437
der Regentin gegenüber Granvella „ein wenig übertreibe”. Keines-
wegs verkenne ich, daß Margarethe auch Granvella schließlich des-
halb loswerden wollte, weil sie dadurch eine Erleichterung ihrer Stel-
lung als Regentin zu erreichen hoffte; aber es ist doch eben der
Kernpunkt der Frage, ob der Anstoß zum Umschwunge in ihrer Hal-
tung und die Entscheidung durch Motive persönlicher oder politischer
Art gegeben wurden. Jedenfalls war sie sich bereits Mitte 1563
dessen klar bewußt, daß es sich beim Kampfe gegen Granvella
nicht nur um eine Personenfrage handele, sondern daB die Konsequenz
seines Sturzes die Gewährung von Generalständen sei. Es ist nicht
gerade meine Ansicht (S. 539, Anm. 1), daß die Herren der Oppo-
sition „den Staat zugrunde zu richten beabsichtigten, um auf das
System der Lehnsverfassung zurückkommen zu können“; ich meine
nur, daß sie eine Feudalisierung nicht nur der Provinzial- sondern
auch der Zentralverwaltung erstrebten, durch welche in das altbur-
gundische Behördensystem Bresche gelegt worden wäre; die Gefähr-
dung der zentralistischen Einrichtungen war nicht gerade das Ziel
ihrer Politik; sie wäre aber deren Konsequenz gewesen. (Gewiß
wollten sie nicht die Staatseinheit preisgeben; sie strebten ja ge-
rade nach einer verstärkten Zentralisation, allerdings auf dem Ge-
biete der ständischen Verfassung. Schon der beschränkte Raum war
für Pirenne ein Hindernis, die vielfältigen Abwandelungen in der
Politik Oraniens (zumal in den Jahren 1566/7) vollständig zu verfolgen
und zu beschreiben; bei näherem Zusehen stellt sich seine Politik als
nicht immer ganz einfach und bestimmt dar. Davon ist übrigens
nichts bekannt, daß er Anna von Sachsen im katholischen Glauben
„erziehen“ ließ; er bestimmte sie allerdings, sich äußerlich den katho-
lischen Zeremonien zu unterwerfen.
Wir nehmen von dem Werke nicht Abschied, ohne nochmals zu
betonen, daß es sich um eine Leistung ersten Ranges handelt. Wür-
dig reiht sich der neue Band seinen beiden Vorgängern an die Seite.
Selten ist einer Landesgeschichte eine so tiefgründige, umfassende
Bearbeitung zuteil geworden, wie der Belgiens durch Pirenne. Kri-
tischer Geist, Auffassung und Darstellung stehen auf der gleichen
Höhe; die Übersetzung ist geschickt und schmiegt sich offenbar ver-
ständnisvoll dem Manuskripte an.
Möge uns bald eine weitere Fortsetzung des schönen Buches be-
schieden sein! |
Königsberg i. Pr. F. Rachfahl.
Ludwig Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang
des Mittelalters. Vierter Band. Geschichte der Päpste im
438 Kritiken.
Zeitalter der Renaissance und der Glaubensspaltung von der Wahl
Leos X. bis zum Tode Klemens VIL (1513—1534). Erste Ab-
teilung: Leo X. Erste bis vierte Auflage. Freiburg i. Br., Herder.
XVIL, 609 S. |
Nach etwa zehnjähriger Pause hat das großangelegte Werk von
L. Pastor über die Päpste der Renaissance- und Reformationszeit
wieder einen Schritt vorwärts getan. Es ist die erste Hälfte des
vierten Bandes erschienen, die die Periode Papst Leos X. zur Dar-
stellung bringt. Der zweiten Hälfte des vierten Bandes bleibt neben
der kurzen Regierungszeit Adrians VI. der Pontifikat des zweiten
Medizäers, Clemens VII., vorbehalten. Abgesehen davon, daß Doku-
mentenanhang, Literaturverzeichnis und Register zunächst noch fehlen,
da sie erst der zweiten Bandhälfte beigegeben werden sollen, bildet
das, was Pastor jetzt vorlegt, ein in sich abgeschlossenes Ganze, wie
wir ja auch von einem eigenen „Zeitalter Leos X.“ sprechen.
Die Vorzüge von Pastors Geschichte der Päpste sind beim Er-
scheinen der drei ersten Bände von der wissenschaftlichen Kritik so
einmütig anerkannt und hervorgehoben worden, daß wir vom vor-
liegenden Teile des Werkes kaum etwas Günstigeres sagen können,
als daß er seinen Vorgängern durchaus ebenbürtig ist. Wir finden
hier wie dort die gleiche Belesenheit und die gleiche Beherrschung
des Stoffes, die gleiche Sorgfalt in dessen Verarbeitung, die gleiche
Kunst der Gestaltung, das gleiche wohl abgewogene, maßvolle Urteil.
Auch hat Pastor wiederum die Forschung selbständig gefördert, indem
er ein reichhaltiges archivalisches Material an Aktenstücken und
Briefen herangezogen und mit den daraus gewonnenen Zügen die
Bilder, die er uns vorführt, belebt und vertieft hat. Unter den päpst-
lichen Akten ist zumal von den Diarien der Zeremoniare Gebrauch
gemacht worden; von einzelnen Manuskripten möchte Referent auf die
(in der Chigi-Bibliothek zu Rom beruhende) Geschichte Sienas von
Tizio hinweisen, augenscheinlich einem wohlunterrichteten Zeitgenossen,
der — nach Pastors Anführungen — vor allem auch über die Vor-
gänge an der Kurie zu Rom wertvollsten Aufschluß gibt. Aus der
Zahl der übrigen Archive ragt das der Gonzaga in Mantua durch
seinen Reichtum an Berichten von Augenzeugen hervor.
Aber auch da, wo Pastor auf den Bahnen früherer Forscher einher-
geht, läßt er es an gründlicher Nachprüfung und Durcharbeitung nicht
fehlen und vermag, von der höheren Warte seiner umfassenderen
Literatur- und Quellenkenntnis herab, nicht selten dem einzelnen Zug
erst seine richtige Stelle im Zusammenhang des Ganzen anzuweisen,
wie überhaupt die Linien sicherer, fester zu ziehen.
So bestechend nun der Glanz ist, in dem das Zeitalter Leos X.
Kritiken. 439
uns zu erscheinen pflegt, so wenig läßt sich Pastor durch die Außen-
seite der Dinge blenden. Er legt mit Recht an Leo vor allem den
Maßstab des geistlichen Fürsten an und verhehlt nicht, wie weit der
Papst von seinem eigentlichen Berufe abgeirrt war. Freilich hatte
Leo auch die Pflichten des Territorialherrn, und hier war seine Position
gegenüber den Großmächten, die sich in Italien festzusetzen begonnen
hatten, allerdings eine sehr schwierige. Pastor nimmt hier, in Über-
einstimmung mit Fr. Nitti (Leone X e la sua politica, Firenze 1893)
den Papst gegen den Vorwurf in Schutz, als sei seine Politik wesentlich
von Nepotismus beherrscht worden; ohne der Seinen (der durch Michel-
angelos Meißel unsterblich gewordenen Giuliano und Lorenzo de’ Medici,
die übrigens nach Charakter und Anlagen zu einer großen politischen
Rolle wenig geeignet waren, auch beide noch vor Leo starben) ganz
zu vergessen, hat der Medizäer doch sein Hauptaugenmerk auf die
Bewahrung der weltlichen Macht und Unabhängigkeit des heiligen
Stuhles „und dessen was man die Freiheit Italiens nannte“, gerichtet,
d. h. er war bestrebt, zwischen den beiden Großmächten ein gewisses
Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. In diesem durch die Verhältnisse
gebotenen Bestreben aber hat Leo alle Mittel der verschlagensten
Diplomatie seines Zeitalters, Zweideutigkeit, ja offene Treulosigkeit,
für erlaubt gehalten und mit verblüffender Unbedenklichkeit zur An-
wendung gebracht. Der Erfolg freilich ist nicht auf seiner Seite ge-
wesen; bekanntlich hat er weder die für den heiligen Stuhl so geführ-
liche Vereinigung von Neapel und Mailand in einer Hand zu hindern
noch dem Habsburger den Weg zum Kaiserthrone zu versperren ver-
mocht, (obschon Leo, wie Pastor überzeugend nachweist, die Opposition
gegen Karls Wahl fast bis zum letzten Augenblick fortgesetzt hat);
schließlich hat Leo selbst seine Truppen mit denen des Kaisers ver-
einigt und diesem zur Erreichung jener Machthöhe mitverholfen, die
— wenige Jahre nach Leos Tod — dem heiligen Stuhle so verderb-
lich werden sollte.
Unbheilvoll für die Zukunft des Papsttums ist auch Leos halt-
lose Verschwendungssucht geworden, die, zusammen mit der Hart-
näckigkeit, mit der der Papst — hier allerdings nepotistische Ziele
verfolgend — in überaus kostspieligen Kriegszügen das Herzogtum
Urbino den Rovere entriß, die Finanzen des heiligen Stuhles
von Grund aus zerrüttete. Pastor widmet dem päpstlichen Finanz-
wesen unter Leo eingehende Untersuchung, die trotz des trümmer-
haften Bestandes der offiziellen Quellen von Einnahmen, Ausgaben
und Finanzgebarung des Papstes ein ziemlich anschauliches Bild
ergibt.
In seiner Eigenschaft als Oberherr der katholischen Kirche ist es
440 Kritiken.
Leo bekanntlich gelungen, das unter Julius II. ausgebrochene Pisa-
nische Schisma schnell beizulegen, andererseits das Laterankonzil fort-
zuführen und zu beendigen, nachdem es die schönsten Reformdekrete
` vereinbart hatte. Von Frankreich erwirkte Leo die Aufhebung der
Pragmatischen Sanktion, ein Ziel, das seine Vorgänger vergebens er-
strebt hatten, und damit die Wiederherstellung der innigen Verbindung
Frankreichs mit dem heiligen Stuhl; aber der Preis, den Leo dafür
zahlte, die Überlassung der Besetzung der französischen Prälaturen an
die Krone, läßt diesen Erfolg nach Pastor als einen Pyrrhussieg er-
scheinen.
Wichtig und von dauernden Folgen war die Bezwingung der
oppositionellen Regungen im Kardinalskollegium infolge der Entdek-
kung und Unterdrückung des Komplotts Petruccis, das Verfasser ein-
gehend schildert, und des anschließenden großen Kardinalsschubes von
1517. Daß mit dieser Erneuerung eine innere Regeneration des
Kollegiums Hand in Hand gegangen sei, wird man aber doch kaum
bebaupten können; die Unwürdigkeit mancher der Neuernannten gibt
Pastor auch zu; aber auch im ganzen unterscheidet sich der Senat
der Kirche unter Clemens VII. in sittlicher Hinsicht nicht wesentlich
von dem, den Leo X. vorfand.
Wie hätte das auch anders sein können, da doch letzterer bis
an sein Ende in schrankenloser Hingabe an die weltlichen Tendenzen
seiner Zeit und ungemessener Vergnügungssucht verharrte?
Wie schon angedeutet, Pastor ist weit entfernt, bier den Papst
irgendwie entschuldigen zu wollen: er verurteilt das ungeistliche
Treiben Leos und seines Hofes vielmehr aufs schärfste und belastet
den pflichtvergessenen Oberpriester zu seinem Teile mit der Verant-
wortung für den Ausbruch des großen Abfalls von der römischen
Kirche.
Man durfte gespannt sein, wie sich der Katholik Pastor äußern
würde, wenn er auf Luther und sein Werk zu sprechen käme. Im
ganzen vermissen wir auch hier nicht das maßvolle Urteil, das, wie
schon gesagt, Pastor eigen ist, ja, man glaubt zuweilen, den einzelnen
Ausdrücken und Wendungen anzumerken, wie lange der Verfasser sie
überlegt und wie absichtsvoll er sie gewählt hat. Zu voller Unbe-
. fangenheit erhebt er sich allerdings nicht; man verkennt an keiner
Stelle, daB ein Katholik schreibt. Gleichwohl ist das Bestreben, auch
dem Gegner gerecht zu werden, vorhanden. Wie Pastor die Notwendig-
keit der Reformation vorbehaltlos zugibt und die tiefe Verdorbenheit der
katholischen Kirche ohne Beschönigung einräumt, so gesteht er anderer-
seits zu, daß Luther „von der unanfechtbaren Wahrheit seiner An-
sicht überzeugt“ gewesen sei. Leider aber versperrt sich Pastor dann
Kritiken. 441
doch wieder den Weg zu einer gerechten Würdigung des Reformators
und seines Werkes, indem er schon in den 95 Thesen des „neuerungs-
süchtigen Professors“ „kaum verhüllten Hohn und Haß wider den
Papst“ erblicken will Bei Tetzel geht der früheren Auffassung
gegenüber, die den Dominikaner offenbar zu niedrig einschätzte,
Pastors Ehrenrettung wohl etwas zu weit; bei der Charakteristik Ecks
vermißt man eine Andeutung der moralischen Schwächen dieses „ge-
fäbrlichsten“ (?) Gegners Luthers. Der Prozeß des letzteren wird,
wie sich versteht, im wesentlichen nach den Ergebnissen der For-
schungen K. Müllers, Kalkoffs und Aloys Schultes zur Darstellung
gebracht.
Ein reichliches Drittel des Bandes verwendet Pastor auf die
Schilderung der Persönlichkeit und Lebensweise sowie der Umgebung
des Papstes und seines Verhältnisses zu Literatur, Wissenschaft und
Kunst. Unzweifelhaft gehören diese Abschnitte zu den wertvollsten
Teilen des Werkes; besonders das Kapitel über Leos Wesen und seine
Umgebung samt der Schilderung des medizäischen Roms ist ein
Kabinettstück, es zeigt Pastors Darstellungskunst auf der Höhe. Und
wer .wird nicht auch die farbenprächtigen Schilderungen von Leos
Mäzenatentum, die uns die geistige Aristokratie des damaligen Roms
vor Augen stellen und alle die großen Namen vorführen, die mit Leo
in Berührung traten und von ihm Beschäftigung oder Anregung er-
hielten, mit hohem Genuß lesen? Auch hier aber verfällt Pastor nicht
kritikloser Bewunderung; vielmehr hält er eine gewisse Mittellinie
zwischen der herkömmlichen Auffassung, die in Leo X. schlechtweg
den Hauptvertreter, die Personifikation des goldenen Zeitalters der
römischen Renaissance sieht, und einer neueren, besonders durch
Domenico Gnoli in Rom vertretenen Richtung, die dem Medizäerpapste
fast jedes selbständige Verdienst um Kunst pnd Wissenschaft versagen
möchte. Mit gutem Bedacht schildert demgegenüber Pastor die
großen wissenschaftlichen wie vor allem künstlerischen Unternehmungen,
die aus Leos Zeitalter hervorgegangen sind und ohne Anregung und :
Förderung von seiner Seite nicht denkbar wären; aber ebenso betont
er, daß „die Glut die zündet, die großen Gedanken“ nicht Leo eigneten,
sondern seinem größeren Vorgänger, dessen Verdienste im Urteil der
Nachwelt lange Zeit durch den Medizäer verdunkelt worden sind.
Nicht letzterer, sondern der „geniale Roverepapst“, der „gewaltigste
Papst der Renaissancezeit“, Julius II., ist der eigentliche, wirkliche
Repräsentant des glänzenden Zeitalters der römischen Renaissance.
„Diese Wahrheit ist lange verdunkelt worden, aber jetzt siegreich durch-
gedrungen“.
In seiner vorsichtigen Art betont Pastor gelegentlich, daß noch
442 Kritiken.
nicht überall — speziell etwa über die innersten Beweggründe ein-
zelner Maßnahmen des Papstes — das letzte Wort gesprochen wer-
den könne, da die authentischen Akten noch nicht alle aus den Ge-
wölben der Archive ans Tageslicht getreten seien. Letzteres mag zu-
treffen; nicht minder aber ist wahr, daß Pastor es verstanden hat,
uns in seinem „Leo X.“ ein ebenso großartig erfaßtes wie sorgsam
ausgeführtes Bild zu geben, das für die Beurteilung und das Ver-
ständnis dieser weltgeschichtlichen Persönlichkeit und ihrer Zeit im
ganzen wie im einzelnen auf lange hinaus maßgebend bleiben wird.
Friedensburg.
Hermann Barge, Andreas Bodenstein von Karlstadt. I. Karl-
stadt und die Anfänge der Reformation. U. Karlstadt als Vor-
kämpfer des laienchristlichen Puritanismus. Leipzig, Friedrich
Brandstetter, 1905.
Eine neue Karlstadtbiographie war unabweisbares Bedürfnis. Die
letzte monographische Arbeit von Jäger ist im Jahre 1856 erschienen
und war durch die seitherigen Publikationen und Einzeluntersuchungen
über Karlstadt von Kolde, Brieger, D. Schäfer und G. Bauch längst
überholt, ganz abgesehen davon, daß sie durch gewisse Einseitigkeiten
schon zur Zeit ihres Erscheinens empfindliche Mängel zeigte. Nach
umfangreichen Vorarbeiten, von denen das im Verein mit Dr. Freys
im Zentralblatt für Bibliothekswesen 1904 veröffentlichte biblio-
graphische Verzeichnis der Schriften Karlstadts Zeugnis ablegt, machte
sich B. an die schöne Aufgabe, durch ein Werk großen Stiles die
empfindliche Lücke in der reformationsgeschichtlichen Forschung aus-
zufüllen. Die wissenschaftliche Energie, die glatte Darstellung und
der riesige Fleiß, die sich in diesen 1132 enggedruckten Seiten kund-
tun, sind um so bewundernswerter, als sie einem arbeitsreichen Lehrer-
beruf und künstlerischen, sowie politischen Neigungen mannigfacber
Art abgerungen sind. Der Verfasser begnügt sich nicht damit, den
äußeren Lebensgang seines Helden zu schildern und dessen Schriften
in ibrer Bedeutung für seine innere Entwicklung zu erläutern, sondern
er nimmt alles mit, was am Wege liegt. Die Tätigkeit K.s an der
Universität Wittenberg gibt ihm Gelegenheit, über Universitäts-
einrichtungen und scholastische Fragestellungen am Ende des Mittel-
alters zu berichten. Dann wird die Reorganisation des Allerheiligen-
stifts, an dem K. Kanoniker ward, mit Hilfe der Weimarer Akten
breit ausgeführt. Nachdem der Bruch mit der Scholastik unter
Luthers Einfluß, die Leipziger Disputation und die Absage an die
Papstkirche erzählt sind, gibt die Berufung K.s nach Dänemark Ge-
legenheit, über die dortigen Zustände unter Christian II. Licht zu
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Kritiken. 443
verbreiten, bis zum Schluß des ersten Bandes die ausführliche Schil-
derung der Wittenberger Ereignisse von 1521—22 die reformatorische
Eigenart K.s deutlich hervortreten läßt; das ist nach des Verfassers
Meinung die Bildung eines selbständigen Gemeindechristentums, wie
es sich in der Ordnung der Stadt Wittenberg (24. Jan. 1522) und
in der von K. aufgefundenen, wohl gleichzeitigen Beutelordnung doku-
mentiert. Im zweiten Band wird zunächst versucht, an der Hand
der mystischen Schriften K.s jene selbständige Religiosität als „laien-
christlichen Puritanismus“ theorethisch zu fundieren; der Versuch
seiner praktischen Durchführung in Orlamünde führte zur Vertreibung
K.s aus Sachsen (Nov. 1524), der eine lange, durch den Abendmahl-
streit verbitterte Fluchtperiode in Franken und Oberdeutschland, in
Holstein und Ostfriesland sich anschloß, bis endlich der ehemalige
Mitarbeiter Luthers in der Schweiz, in Zürich und später in Basel,
eine Stellung erhielt, von der er 24. Dez. 1541 durch die Pest hin-
weggerafft wurde.
Das bisherige Urteil über K. ist, wie bekannt, ein ungünstiges;
er hat durch den Vergleich mit Luther vielleicht allzusehr gelitten.
Es ist selbstverständlich, daß B. seinem Helden kräftig zu Hilfe
kommt. B. scheint nach einigen Äußerungen gerade seine, des
„Historikers“, Aufgabe, im Gegensatz zu den Theologen, darin zu
erblicken, dem „neuen Laien“ Karlstadt im Gegensatz zum Theologen-
regiment Luthers und seiner Genossen zum Recht zu verhelfen. So
verbirgt sich hinter der „Rettung“ im gewöhnlichen Sinn, sie moti-
vierend, eine besondersartige religiöse, ethische und philosophische
Anschauungsweise; ein persönliches Moment, das dem ganzen Buche
Farbe und Leben verleiht, das aber nicht nur in jedem Urteil ent-
gegentritt, sondern das auch bei den Quelleninterpretationen und
Schlüssen nicht selten den „Historiker“ im Verfasser totgeschlagen
hat. Durch das ganze Buch läßt sich eine Unzahl von Ungenauig-
keiten, halbwahren Behauptungen und schiefen Schlüssen neben einigen
bösen Schnitzern nachweisen, die jenseits aller religiös-ethischen und
geschichtsphilosophischen Stellungnahme liegen. Über die letztere soll
hier nicht gestritten werden, obwohl Ref. in beiden in Betracht
kommenden Fragen auf ganz anderem Boden steht, als der Verfasser.
Die religiöse Beurteilung Luthers im Gegensatz zu Karlstadt ist schon
in den Besprechungen von Kawerau (D. Lit. Zeitung 1906, 8. 73 ff.),
K. Müller (Hist. Zeitschr. 96, 471ff.) und W. Köhler (Theol. Jahres-
bericht 1905, 638 ff.) richtiggestellt worden. Und der Glaube des
Verfassers an die „geistige Spannkraft“ der „Massen“ im Gegensatz
zur reformatorisch-schöpferischen Einzelpersönlichkeit wird ohnehin von
den meisten historischen Fachgenossen nicht geteilt werden. (Ja B.
444 Kritiken.
selbst sollte eigentlich daran irre werden, wenn er z. B. das II, 142
Abs. 1 Gesagte mit II, 131 unten vergleicht.)
Die groben Fehler, die dem Buche vorgeworfen werden müssen,
scheinen mir alle aus einer mangelhaften Kenntnis des ausgehenden
Mittelalters zu entspringen. Dahin gehört zuvörderst die ganz falsche
Einschätzung der Karlstadtschen Mystik und damit überhaupt eine
ganz falsche Vorstellung von der religiüsen Eigenart dieses „Refor-
mators“. Sie soll bestehen in dem puritanischen Dringen auf Werk-
heiligkeit, in einer sittlichen Prüponderanz gegenüber dem toten,
von den Werken absehenden Glauben Luthers. Sie ist entwickelt
in einer Reihe von mystischen Schriften, deren Gedankengänge schon
wegen ihrer „selbständigen Logik“ und wegen „des Fehlens eines
kontinuierlichen Zusammenhanges“ von der spätmittelalterlichen Mystik
toto coelo verschieden sein sollen (II, 74). Während die mittelalter-
liche Mystik auf spekulativem Wege zu ihrem Gott des reinen Seins
in neuplatonischer Stufenfolge sich emporschwingt, ist nach Karlstadt
der Wille die Haupteigenschaft Gottes, und die des Gläubigen sei
aktive „Gelassenheit“, Abtötung und Konformierung des eigenen
Willens mit dem göttlichen in werkheiligem Streben, das auf die
(zum Teil spiritualistisch zu verstehenden) Gebote der ganzen heil.
Schrift basiert ist. Der so im sittlichen Kampf zum „heiligen Sabbat“
sich durchringende Mensch ist indifferent gegenüber jeder klerikalen
und sakramentalen Heilsvermittlung. Daher der laienmäßige Charakter
der Wirksamkeit K.s und seine Haltung im Abendmahlsstreit. DaB
die mit der Reformationsgeschichte beschäftigten Theologen diese
reformatorische Eigenart des laienchristlichen Puritanismus nicht er-
kannt haben, ist ein entschiedener Mangel. „Überhaupt fordert die
seit Ritschl herrschende Neigung, die mystischen Frömmigkeits-
erscheinungen zu uniformieren und den so geschaffenen religiösen
Typus als einen im Vergleich zur lutherischen Frömmigkeit minder-
wertigen hinzustellen, den Historiker zum Widerspruch heraus“ (I, 130).
Leider weiß der so urteilende Historiker nichts von dem fundamen-
talen Unterschied zwischen der spekulativen und der voluntaristischen
Mystik, den eben jener Ritschl (Gesch. d. Pietismus I 467 ff.) zuerst
aufgestellt und auch für das spätere Mittelalter nachgewiesen hat.
Auch nur ein Blick auf die zwölf hierher gehörigen Zeilen bei
K. Müller (Kirchengesch. II, 1 S. 30) hätte genügt zur Einsicht, daß
die mit der Mystik verknüpfte Gesamtanschauung K.s zwar aller-
dings von der spekulativen Form der mittelalterlichen Mystik sich
unterscheidet, aber völlig identisch ist an Inhalt und Ausdrucksweise
mit der voluntaristisch-quietistischen Form derselben. Das Betonen
des göttlichen Willens, die Abtötung des menschlichen zu Gelassenheit,
A
Kritiken. 445
die wörtliche Ausführung der göttlichen Willensäußerungen im alten
und neuen Gesetz und, wo das nicht angeht, die spiritualistische Um-
deutung der Gottesworte, die Indifferenz gegen Kirche und Sakrament,
das sind alles Elemente eines Gedankenkreises, der schon tief ım
Mittelalter bei den Joachimiten und dann später bei dem von den
Franziskanern beeinflußten Bürgertum und bei den Böhmen nach-
weisbar ist, und dessen Bekanntschaft den Verfasser davor bewahrt
hätte, in immer neue Bewunderung über die tiefsinnige Originalität
der Gedankenentwicklung bei seinem „Reformator“ zu verfallen.
K. hat die ihm daher zugetragenen Gedanken mit der von Luther
beeinflußten Heilslehre nicht zu einer einheitlichen Anschauung zu
vereinigen gewußt (am deutlichsten ist das vielleicht ersichtlich beim
Willensproblem II, 40), und sein Biograph muß, so sehr er die un-
klaren Widersprüche zu vereinigen trachtet, doch schließlich „leise
Inkongruenzen“ und „Verschwommenheit“ zugeben (z. B. II, 48 u. 61).
Da die Ausführungen B.s hierüber bei Nichttheologen viel Verwirrung
anrichten können, muß das in Betracht kommende Problem über
Glauben und Werke scharf hervorgehoben werden: Daß der Glaube
ein „schäftig Ding“ ist, daß ihm notwendig die Werke folgen müssen,
darüber hat Luther niemals einen Zweifel gelassen; nur ist ihm das
religiöse Erlebnis das Primäre, dem Glauben folgen erst die Werke,
durch ihn irgendwie motiviert. Das Wie der Motivierung theoretisch
klarzulegen, ist Luther nicht gelungen. Es ist daher von Ritschl
an allgemein und nicht erst von Hegler (vgl. I, 302; IL 156) gegen
die Theologie Luthers der Vorwurf erhoben worden, CaB die sitt-
liche Forderung nicht glatt und klar aus dem Rechtfertigungsglauben
begründet werde. Dieser theoretische Mangel, der in einzelnen Fällen
zur Laxheit geführt haben mag, verwischt aber um nichts die Be-
stimmtheit der praktischen Grundposition Luthers, daB erst aus dem
religiösen Erlebnis heraus die Sittlichkeit wirksam motiviert werde.
Ihr steht gegenüber die entgegengesetzte Position, die in jenem
mystischen Gedankenkreis vertreten ist: Zuerst Heiligung, Abtötung
des eigenen Willens, und dann, wenn die „Seele ganz nackt“ ist, ihre
wonnevolle Vereinigung mit dem Bräutigam. Die sittliche Betätigung
wird hierbei begründet nicht aus eigenem inneren Erlebnis, sondern
aus den Geboten der heiligen Schrift, deren Erfüllung erst den
„heiligen Sabbat“ erzeugt: die religiöse Erhebung als Lohn am Schluß
der sittlichen Leistung. Die erste Position pflegt evangelisch und
autonom genannt zu werden, die zweite erscheint uns als heteronom
und katholisierend. Nicht um ein religiöses Urteil über die beiden
Positionen soll es sich dabei handeln, wie schon oben gesagt ist,
sondern nur um eine exakte Entwicklung ihrer Konsequenzen, die B.
446 Kritiken.
bei der Analyse der Karlstadtischen Schriften sich hätte klar machen
sollen, um nicht die Unklarheit seines Helden selbst noch zu vermehren.
Wann und durch wen K. mit dem mystischen Gedankenkreis bekannt
wurde, ist ein Problem, das ich an anderem Ort zu erörtern gedenke.
Doch nun noch zur Erörterung einiger anderer Punkte nicht-
theologischer Art. B. konstatiert, daß das oben charakterisierte puri-
tanisch gefärbte Laienchristentum in Wittenberg und an vielen anderen
Orten „autonom gewachsen“ sei (I, 385; II, 188—200). Schöpferisch
regten sich allerorts die reformatorischen Gedanken in den Massen
unabhängig von den Führern; K. ward nur ihr erster Sprecher. Das
ist allerdings ein merkwürdiger Vorgang, der bestimmte geschichts-
philosophische Ideen zu bestätigen scheint. Doch das Geheimnis wird
entschleiert, sobald man bedenkt, daß die mystischen Gedanken, von
denen K. abhängt, durch die Franziskaner in die weitesten Kreise
des Bürgertums getragen worden waren. Die erste und wichtigste
Tat des autonomen Laienchristentums soll die in der Wittenberger
Ordnung und in der Beutelordnung (Januar 1522) angeordnete Auf-
richtung eines „gemeinen Kastens“ für Armen- und Krankenpfiege
gewesen sein. „Der gut demokratische Geist, von dem diese kom-
munalpolitischen Reformen eingegeben sind, stimmt mit Luthers Ge-
ringschätzung des Herrn Omnes nicht zusammen“ (I, 385). Also
stammen die Reformen von K. und nicht von Luther. Die direkten
Zeugnisse gegen diesen methodisch sehr anfechtbaren Schluß werden
einfach beiseite geschoben. 1. Die Briefstelle des Ulscemius an
Capito (30. November 1521) „videas fiscum consilio D. Martini per
magistratum erectum opibus in dies augeri, de quibus pauperes iuvari
solent. Nam quae olim pro aris, vigiliis instituendis profuderant,
hodie illi imittunt“ soll sich auf einen gelegentlichen Rat Luthers
beziehen, „der in seiner praktischen Bedeutung nicht überschätzt
werden darf“ (I, 383). 2. Die Stelle aus der Schrift an den Adel,
wo Luther anstatt des bisherigen Bettelunwesens (auch der „Bot-
schaften“ der mönchischen Stationierer und Terminierer vgl. Barge
I, 383) die kommunale Versorgung der Armen vorschlügt (W. A.
VI, 450), hätte mitberücksichtigt werden sollen. 3. Der weniger „demo-
kratische Geist“ der zweifellos von Luther stammenden Leisniger
Ordnung im Gegensatz zu der von Wittenberg und Kitzingen (I, 500)
müßte erst noch nachgewiesen werden. Luther hat bei seiner Polemik
gegen die kirchlich organisierte Bettelei und gegen das Unwesen der
Seelstiftungen und der Bruderschaften, soviel sich nachweisen läßt,
zuerst den Gedanken ausgesprochen, daß durch eine örtliche und kommu-
nale Zentralisation der Armenpflege Abhilfe zu schaffen sei (vgl. auch
W. A. VI, 45). Die Organisation im einzelnen war großenteils vorbe-
Kritiken. 447
reitet durch die bisherigen Gepflogenheiten an den Teilkassen, die nun zu
einem Ganzen vereinigt wurden. Die Bestimmung, daß 3 oder 4 Prokura-
toren mit je verschiedenen Schlüsseln die Kasse verwalten sollen, war
gemeinhin üblich bei Brüderschaften, Stiften und Klöstern (z. B. für
Leipzig Cod. dipl. Sax. reg. II, 9 S. 232, 240, 243; II, 8 S. 329);
die Aufkaufung billigen Getreides für Fehljahre und die Versorgung
von Armen während der „sterbenden Läufte“ war schon im Mittel-
alter in Spitälern und Klöstern geübt. Für die „selbständige demo-
kratische‘ Eigenart K.s und der Wittenberger Bürgerschaft bleibt
somit in den angeblich „symptomatischen Kundgebungen jenes früh-
protestantischen Gemeindechristentums“ recht wenig Raum übrig.
Aufs schärfste zurückzuweisen ist vollends die daran anschließende
Betrachtung, die an eine bedenkliche Sorte von Klassengeschichts- :
schreibung erinnert: „Doch weist diese erste evangelische Säkulari-
sation keinen der häßlichen Züge auf, die so vielen späteren
Jandesherrlichen Konfiskationen katholischen Kirchengutes anhaften.“
„Die späteren lutherischen Säkularisationen kamen hauptsächlich
den Kassen der Landesfürsten, der Besoldung der lutherischen
Pastoren und daneben dem Schulwesen, insbesondere dem höheren,
zugute — im wesentlichen den herrschenden und gebildeten
Klassen“ usw. (I, 381). Bei einiger Objektivität hätte sich der
Vertasser darüber unterrichten können, daß 1. die von ihm ge-
priesene Form der Säkularisation für kommunale Armenkassen im
ganzen Gebiet des Luthertums durchgeführt worden ist; daB 2. später
die landesherrlichen Säkularisationen wegen Verminderung der Steuern
dem Volke selbst zugute kamen; daß 3. die Dotation der lateini-
schen Schulen gerade den Ärmsten das Studium ermöglichte, wie die
sächsischen Fürstenschulen, die württembergischen Klosterschulen und
viele Stipendien an Gymnasien das bis auf den heutigen Tag be-
weisen, und daß 4. die magere Pfründenverbesserung der Geistlichen
eine wirtschaftliche Notwendigkeit und nicht eine MaBregel zugunsten
der „herrschenden Klassen“ war. (Über die Verwendung des alten
Kirchenguts im evangelischen Deutschland vgl. R. Roth im Archiv
f. Ref.-Gesch. I S. 299 f., ferner Württ. Jahrbücher 1903 S. 84, Württ.
Vierteljahrshefte 1903 S. 285f., BL f. württ. K.-Gesch. 1903 S. 175 ff.).
Eine Fehlerquelle besonderer Art ist des Verfassers Unkenntnis
der kanonistischen Terminologie und Gewohnheit, die bei den vielen
Streitigkeiten des gewiegten Kanonisten K. eine Rolle spielt. Dahin
gehört die völlig unzutreffende Darstellung der Orlamünder An-
gelegenheiten I, 59 ff. u. IL 95ff., worauf ich an anderem Ort nach
genauerem Studium der Weimarer Akten zurückzukommen gedenke.
Dahin gehört ferner das Mißverständnis des terminus „Predigtamt‘“
448 ‘Kritiken.
(I, 406), der sich, wie aus S. 412 hervorgeht, auf die durch Luther
Wartburgaufenthalt vakante Prüdikatur an der Stadtkirche bezieht.
Die Sätze über die Dorfgerichte und über die Lage der Bauern in
der Rothenburger Landwehr (II, 332f.) sollten nach den Forschungen
von Th. Knapp, Ludwig und Kaser wesentlich präziser lauten. Schief
sind die Angaben über die akademische Laufbahn K.s (I, 30£.). Der
baccalaureus biblicus und der Sentenziar hatten nicht das Recht.
sondern die Pflicht, über Bibel und Sentenzen zu lesen (um damit
bekannt zu werden); galli hießen nicht die Respondenten, sondern
höchstens die Opponenten, doch traten die Kampfhähne dem Dokto-
randen meist nicht entgegen, sondern sie turnierten vor ihm zum
Erweis der Sieghaftigkeit der scholastischen Wissenschaft. Die Kar-
riere K.s ist nach den Wittenberger Statuten ganz normal. Die
Reorganisation des Allerheiligenstiftes (I, 35f.) hängt allerdings mit
der Gründung der Universität in Wittenberg zusammen (vgl. P. Kalkofl.
Ablaß und Reliquienverehrung an d. Schloßkirche in W. 1906 S. 8).
Und so ließe sich noch an einer ganzen Reihe von Beispielen, ab-
gesehen von jeder theologischen Kontroverse, nachweisen, daß der
Verfasser sein Werk zu breit angelegt und zu rasch abgeschlossen
hat. Die zahlreichen Fehler erfordern gründliche und umfangreiche
Berichtigungen. Soviel ich weiß, sind solche von berufener Seite
unterwegs; nach deren Erscheinen behalte ich mir vor, auf das Ver-
hültnis K.s zur spätmittelalterlichen Scholastik und Mystik noch näher
einzugehen. Die Karlstadtforschung keineswegs abgeschlossen, aber
in ungeahnter Weise angeregt zu haben, ist zweifellos ein Haupt-
verdienst Barges, ganz abgesehen von den neuen Quellenmitteilungen
und Einzeluntersuchungen in VIII Exkursen und 55 Anlagen, die
sein Buch dem Forscher für alle Zeit unentbehrlich machen.
Leipzig. H. Hermelink.
Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs vol
Sachsen. Herausgegeben von Felician GeB. Erster Band.
1517—1524. (Aus den Schriften der K. Sächs. Kommission für
Geschichte.) Leipzig, B. G. Teubner 1905. LXXXVII, 848 5.
Der K. Sächsischen Kommission für Geschichte verdanken W!
bereits zwei bedeutsame Publikationen zur Reformationsgeschichte: die
der Planitzbriefe vom Nürnberger Reichsregiment und der politischen
Korrespondenz Moritz’ von Sachsen. Dazu kommt nun ein drittes
Unternehmen: die Veröffentlichung der Akten und Briefe zur Kirchen-
politik Herzog Georgs von Sachsen. Ihre Herausgabe besorgt F. Geb,
der sich bereits seit längerer Zeit mit der Geschichte Georgs befaßt;
wir dürfen in ihm wohl dessen künftigen Biographen erblicken. Ja
Kritiken. 449
Ganze soll in drei Bänden gegeben werden; der erste Band hat es
in 772 Nummern mit der Zeit vom Auftreten Luthers bis an die
Schwelle des Bauernkrieges (1517—1524) zu tun. Das Material ist,
wie sich versteht, seinem überwiegenden Teile nach dem Dresdener
Staatsarchive entnommen; einzelnes haben auch Weimar und Marburg
beigesteuert. Nicht alles war bisher ungedruckt; insbesondere hat
Seidemann in seinen verschiedenen Veröffentlichungen zur Reforma-
tionsgeschichte eine Anzahl wichtigerer Stücke, namentlich mit Bezug
auf die Leipziger Disputation, mitgeteilt oder verwertet; auch die neue
Serie der Reichstagsakten hat jüngst einschlägiges Material beigebracht.
Aber man findet doch gern in der neuen Publikation alles beisammen;
außerdem überwiegt bier das bisher Ungedruckte: zumal war das, was
die inneren Verhältnisse des Herzogtums angeht, durchweg noch un-
bekannt, und eben hierauf ruht der Nachdruck.
Man kann die in unserer Publikation veröffentlichten Stücke in
zwei Kategorien teilen, je nachdem sie es mit den MiBbräuchen und
Mißständen des alten Kirchenwesens oder dem Aufkommen des Neuen
zu tun haben. Die Kirchenpolitik des Herzogs dokumentiert sich
nämlich in zwiefacher Weise; sie zielt einmal auf die Abstellung der
Gebrechen auf katholischer Seite, insbesondere Wiederaufrichtung von
Zucht und Ordnung im entarteten Klerus, und zugleich auf Zurück-
weisung der Übergriffe der geistlichen Gewalt und Wahrung der
fürstlichen Gerechtsame; auf der anderen Seite aber erblicken wir den
Herzog in rastlosem erbitterten Kampf gegen die einbrechende
Neuerung, die beginnende Emanzipation der Bevölkerung vom Ge-
wissensdruck der alten Kirche. Es ist ja bekannt und bestätigt sich
hier aufs neue, daß Georg bei aller Einsicht in die Gebrechen der
letzteren die volkstümliche Bewegung zugunsten der neuen Lehre
wesentlich im Lichte einer Auflehnung gegen jede Autorität und un-
berechtigter Anmaßung erblickte, gegen die er je länger desto schärfer
einschreiten zu müssen glaubte.
Indem unser Band hiervon hundertfältig Zeugnis ablegt, läßt
er — und das ist das Wichtigste und Interessanteste — das Wesen
dieser Bewegung des Geistes in ihrem spontanen Aufkommen mit
aller Deutlichkeit erkennen und das Aufgehen des von Wittenberg
ausgestreuten Samens in dem benachbarten Herzogtum im einzelnen
verfolgen. Ein allgemeines Sehnen nach dem lauteren Gotteswort hat
das Land ergriffen; überall treten Prediger auf, um es zu verkün-
digen; zum Teil sind es die bisherigen Pfarrer, zum Teil auch Un-
geweihte, vielfach “ausgelaufene’ Mönche, die durch das Land schweifen.
Die Einwohnerschaft solcher Orte aber, von denen die Obrigkeit die
evangelische Predigt fernzuhalten weiß, strömt in hellen Haufen da-
Histor. Vierteljabrschrift. 1907. 3. 30
490 Kritiken.
hin, wo man das Wort Gottes predigt, selbst über die Landesgrenze.
Lutherische oder andere „ketzerische“ Schriften gehen von Hand zu
Hand. Die Klöster leeren sich, Mönche und Nonnen heiraten. Wo
aber die Obrigkeit hinter den „Ausgelaufenen“ her ist, da gewährt
ihnen die Bevölkerung Schutz und Unterschlupf. Der Kultus der alten
Kirche gerät in MiBachtung, der Gottesdienst verödet, Heiligenbilder
werden verspottet, die Fastengebote übertreten; man kommt nicht
mehr zur Beichte und beginnt das Abendmahl unter beider Gestalt
zu nehmen. Auch bleibt die Bewegung nicht auf einzelne Teile des
Landes oder auf einzelne Kreise der Bevölkerung beschränkt: in Stadt
und Land, bei alt und jung, bei Gelehrten und Ungelehrten treten
die neuen Überzeugungen zu Tage. Für deren Stärke aber ist wohl
nichts bezeichnender, als daß die herzogliche Obrigkeit schon im
Februar 1522 Bedenken trug, lutherische Schriften in Leipzig ver-
brennen zu lassen, weil sie einen allgemeinen Aufruhr davon be-
fürchtete (nr. 193).
Schon die Vorgänge und Stimmungen dieser ersten Jahre nach
Luthers Auftreten lassen den schließlichen Sieg des Neuen trotz aller
Maßnahmen des Herzogs ahnen. Dessen Schwäche bestand in der
Isoliertheit, in der er sich befand; vergeblich sucht er seinen Vetter
und Nachbarn, den Kurfürsten, von Luther abzuziehen, ihn bei dem
gemeinsamen fürstlichen Interesse zu fassen; Friedrich weiß, ohne sich
eine Blöße zu geben, mit überlegener Klugheit Georgs stürmisches
Drängen zu vereiteln. Auch vom Reiche kommt dem Herzog keine
Hilfe. In den von GeB aufgenommenen inhaltreichen Berichten des
Vertreters Georgs in Nürnberg überschreitet unsere Publikation einiger-
maßen ihren Rahmen und läßt auf die allgemeinen Dinge im Reiche
manches Streiflicht fallen; vor allem aber bestätigen diese Korrespon-
denzen, daB an ein wirksames Einschreiten gegen die Neuerung von
Reichs wegen nicht zu denken war.
Im einzelnen sei noch darauf hingewiesen, daß Gef doch noch
eine Reihe bisher unbekannter Stücke zur Geschichte der Leipziger
Disputation mitzuteilen, in anderen Füllen Seidemanns oder anderer
älterer Forscher Mitteilungen zu ergänzen oder richtigzustellen vermag.
Interessant ist ein Bericht über den hessischen Hof aus dem Februar
1522 (nr. 308), wonach der junge Landgraf in seiner Umgebung
zahlreiche „Martinianer“ hatte, selbst allerdings sich noch durchaus
katholisch hielt. Eine größere Reihe von Stücken betrifft Georgs
Bemühen, Bischof Benno von Meißen unter die Zahl der Heiligen zu
versetzen, woran er unter Aufwendung großer Kosten um so hart-
näckiger festhielt, je unzeitgemäßer es war. Eine Anzahl Notizen zu
Tetzels Lebensgeschichte ist S. LXXVI Anm. 2 beigebracht. Zur
Kritiken. 451
Buchdruckergeschichte Leipzigs vgl. nr. 192ff.; einen kunsthistorischen
Exkurs s. in der Anm. 1 zu S. 230.
Der Herausgeber hat seiner Aufgabe große Sorgfalt zugewandt;
die Texte scheinen korrekt und zuverlässig wiedergegeben zu sein.
Sehr dankenswert sind die in den Anmerkungen mitgeteilten und mit
einem eigenen chronologischen Verzeichnis bedachten archivaliscken
Erläuterungen zu den in den Texten erwähnten Personen, Verhält-
nissen und Tatsachen. Das allgemeine Register ist vortrefflich ge-
arbeitet (der dort unter Rom verzeichnete Kardinal ‘de Frenetiis’, zu
dem Herausgeber ein Fragezeichen setzt, ist zweifellos Farnese, der
spätere Papst Paul IIL). Endlich ist der ausführlichen Einleitung
zu gedenken, die — mit Rückblicken auf eine noch frühere Zeit —
die leitenden Gesichtspunkte der kirchlichen Politik Herzog Georys
vor 1517 entwickelt.
Stettin. Friedensburyg.
Joseph Hansen, Gustav von Mevissen. Ein rheinisches Le-
bensbild 1815—1899. Erster Band (Darstellung) XV, 869 S,
Zweiter Band: Abhandlungen, Denkschriften, Reden und Briefe’
X, 668 S. Berlin, Georg Reimer 1906.
Der seit den dreißiger Jahren in Preußen einsetzende Umwand-
lungsprozeB von Staat und Gesellschaft, der den entscheidenden poli-
tischen und wirtschaftlichen Fortschritt in sich schließt, hängt zu
einem großen Teile von dem Eintritt des liberalen Bürgertums der
westlichen Provinzen, besonders des Rheinlandes, in das öffentliche
Leben der Gesamtheit ab. Der Anstoß kommt von jenen Landen alter
deutscher Kultur, deren wirtschaftliche Grundlagen den Fortschritt
der Zukunft vorbereiten konnten und deren soziale Struktur während
der napoleonischen Ära noch stärker als das übrige Deutschland von
den Ideen einer neuen Zeit beeinflußt war: so mußten gerade sie
nach ihrer Einverleibung in den preußischen Staat am lebhaftesten
gegen alle Momente rückschrittlicher Gesetzgebung sich erheben und
ihrerseits zu Trägern aller modernen politischen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklungsgedanken werden, die in der preußi-
schen Reformperiode bereits angelegt, dann wieder zurückgedrängt
waren und nun immer ungestümer auf die Umgestaltung des ganzen
Gebäudes von Grund aus hinarbeiteten. Diese historische Mission,
die, wenn auch nicht ausschließlich, so doch vornehmlich von einer
bestimmten Gruppe innerhalb dieser Landschaften getragen wird, gibt
deren führenden Persönlichkeiten eine besonders wertvolle Bedeutung.
Die meisten von ihnen (mit Ausnahme des in das andere Lager
hinübertretenden v. d. Heydt) haben daher auch eine biographische
30°
452 Kritiken.
Behandlung erfahren, wissenschaftlich freilich in ungleicher Weise:
Beckerath und Camphausen, der eine Sonderstellung einnehmende
kernige Westfale Harkort, zuletzt Hansemann in dem gehaltvollen
Buche von A. Bergengrün. Dem jüngsten der rheinländischen Gruppe,
aber doch wohl demjenigen, dessen (tesamtpersönlichkeit die reichste
war und dessen Gesamtwirkung sich nach Zeit und Intensität am
weitesten dehnte, ist nun vor allen seinen Mitstrebenden auch das
Glück einer Biographie großen Stiles zu teil geworden.
Ich halte das Buch von Joseph Hansen über Mevissen für eine der
gediegensten und gedankenreichsten Leistungen zur deutschen Geschichte
im 19. Jahrhundert, die seit längerer Zeit hervorgebracht worden sind.
Mit Recht sagt der Verfasser dieses „rheinischen Lebensbildes“: „Am
Wachsen seines ein langes Leben hindurch ringenden Charakters tritt
uns das 19. Jahrhundert in seinen wesentlichen Wendungen — zu-
gleich aber auch die Tatsache entgegen, daß doch nur einzelne, seltene
Personen imstande waren, in dem Übergang die Einheit des Ganzen
aufrecht zu erhalten“ (I 864). Schon im einzelnen erforderte der
Unterbau dieser Biographie, in den mannigfachen allgemein gei-
stigen, wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen und ihrer
wechselseitigen innerlichen Durchdringung eine imponierende Viel-
seitigkeit der Kenntnisse und Sicherheit des Urteils. Jene Einheit
des Ganzen aber aufzuzeigen und dauernd festzuhalten, erforderte eine
umfassende allgemeine Bildung und eine reife historische Kunst. Die
Persönlichkeit wird begriffen nicht als eine isolierte Erscheinung,
sondern aus den großen allgemeinen Entwicklungen heraus, von denen
sie einen Teil bildet und sich doch wieder als ursprüngliche Indivi-
dualität abhebt. Und wenn wir diese allgemeinen Entwicklungen
mit den Schlagworten bezeichnen: Übergang von der philosophisch-
literarischen Epoche unseres Volkes zu seiner praktisch -materiellen,
Eintreten der liberalen rheinischen Bourgeoisie in die Führung des
preußischen Staates und für das Ideal eines einigen deutschen Vater-
landes, Überführung der absolutistisch-bureaukratischen Formen des
alten Staates zu den konstitutionellen der Gegenwart, vorbildliche
Grundlegung der industriell-kapitalistischen Wirtschaftsformen und
Organisationen im Westen — so erkennt man, daß es kaum ein
Problem deutscher Geschichte in jenen beiden Menschenaltern gibt,
das nicht zur Erörterung kommen müßte. Durchweg werden die
Gedankenreihen, die der Biograph auf seinem Wege anfgreifen muß,
in ihre großen historischen Zusammenhänge eingereiht, werden die
politischen Fragen und die wirtschaftlichen Bildungen, an denen dieses
in so seltener Weise zugleich empfüngliche und tatkräftige Leben
vorbeigeht, aus allen ihren Beziehungen heraus begriffen. Wir blicken
Kritiken. 453
stets vorwärts und rückwärts, und so dient die Biographie dieses
Einzellebens, das den ganzen Reichtum seiner Periode tätig in sich
aufnimmt und dadurch eigentümlich vermehrt, unserem Verständnis
der ganzen Zeit.
H. hat in dem Nachlasse Mevissens, besonders in den Aufzeich-
nungen seiner jüngeren Jahre, ein überreiches Material vorgefunden
und es durch umsichtige archivalische Nachforschungen ergänzt. Für
die geistige Bildung ist dieses Material von einer ganz seltenen Aus-
führlichkeit. Mevissens Bildung war groBenteils selbsterarbeitet; er
hatte nur die Quarta des Gymnasiums und die Tertia der Bürger-
schule besucht, als er zunächst in das väterliche Geschäft eintrat.
Aber er besaß nicht nur den nimmermüden Fortbildungsdrang und
die allseitige dankbare Empfänglichkeit des Autodidakten, son-
dern auch jene Kraft des Geistes, die statt bloßen Wissens Bewälti-
gung des geistigen Stoffes sucht, ja aus ihm den befruchtenden
Lebenskern zu gewinnen weiß: so fällt das Gewonnene nicht wieder
von ihm ab, wie das so manchem Widerwilligen von der Schule Auf-
gezwungene und Angeklebte, sondern es durchdringt alles Tun seines
Lebens mit schöpferischer Kraft und verbindet auch das Entfernteste
in Harmonie. Wie in dieser Werkstatt die Weltanschauung Mevissens,
„eine mit den Elementen geschichtlicher Erfahrung und subjektiver
Empfindung durchsetzte Aufklärung“ (1, 79) erwächst, hat H. vor-
trefflich deutlich machen können.
Eine kurze Anzeige kann sich nicht mit den einzelnen Problemen
dieses Buches auseinandersetzen und hat auch etwas anderes zu tun,
als hier und da eine andere Meinung zu &ußern. Ich mache beson-
ders aufmerksam auf das vortreffliche Kapitel 6 über das politische
und wirtschaftliche Leben am Rhein und in Köln am Anfang der
vierziger Jahre (1, 196—242), da es in die Hauptprobleme des Buches,
die Bedeutung der Westprovinzen für den preußischen Staat, hinein-
führt, dieselben Probleme, die für ein früheres Stadium preußischer
Geschichte Max Lehmann in dem ersten Bande seines Stein im gleichen
großen Gedankengange angeschaut hat. Unsere Gesamtanschauung
der vierziger Jahre steht zweifellos noch unter dem tiefen Eindruck
von Treitschkes glänzender Darstellung in seinem fünften Bande, die
großenteils auf preußische Staatsakten gegründet ist und daher häufig
aus dem Gesichtswinkel der alten Bureaukratie urteilt. Im Gegen-
satz dazu arbeitet Hansen (neben einer allseitigen Heranziehung des
Stoffes) mit den Papieren der liberalen rheinischen Bourgeoisie, und
kommt von selbst dazu, sich ihrer Argumente und Urteile zu bedienen
und ihre Forderungen zu vertreten. Hier und da scheint mir daher
sein Urteil allzusehr von seinem Material bestimmt, scheinen mir die
454 Kritiken.
entgegenstehenden Momente nicht genug berücksichtigt, wird die
Gesamtheit des preußischen Staates, wie er einmal war, mit allen
seinen bemmenden Konstruktionsmerkmalen nicht hinlänglich ge-
würdigt. Im ganzen aber liegt auf H.s Seite ein entschiedener Fort-
schritt, stillschweigend fällt manche Korrektur Treitschkes ab. In
der Beurteilung preußischer Geschichte wird sich doch immer wieder
diejenige Geschichtsanschauung als die stärkere erweisen, die ent-
schlossen den vorwärtsschreitenden Elementen des Staates die völlige
Würdigung zuteil werden läßt.
Der Höhepunkt von Mevissens politischer Tätigkeit liegt nach
seiner Beteiligung an allen rheinischen Bestrebungen der vierziger
Jahre und nach der vorbereitenden Schulung im Rheinischen Pro-
vinziallandtage von 1845 doch in dem ersten Vereinigten Landtage
von 1847. In dem großen Sturmjahr selbst tritt der erst Dreiund-
dreißigjährige hinter den anerkannten Namen Hansemanns und Camp-
hausens noch zurück; nur vorübergehend kommt er im September
für eine preußische Ministerkombination unter Beckerath in Betracht;
seine Tätigkeit im Frankfurter Parlament beschränkt sich auf eine
einflußreiche Wirksamkeit in der Kasinopartei hinter den Kulissen,
und das Amt des Unterstaatssekretärs im Handelsministerium bedeutete
nicht viel mehr als eine Vertretung jener rheinischen Bourgeoisie, die
gleichzeitig in Berlin am Ruder war. Er trat aber schon im September
von dem Amte zurück und wandte ‚sich, trotz gelegentlichen Anteils
an politischen Dingen, der wirtschaftlichen Betätigung zu. Nach
ihrem energischen Anlauf ziehen sich die Führer der rheinischen
Bourgeoisie nach dem Revolutionsjahre doch überraschend schnell aus
der aktiven politischen Beteiligung wieder zurück. Der Umfang von
Mevissens Geschäften erklärt das zwar zur Genüge, aber über die
tieferen Gründe dieses Rückzuges erfährt man auch aus H.s Darstellung
nicht eben viel. |
Die Freiheit der wirtschaftlichen Unternehmung in der modernen
Form der Aktiengesellschaft war vor der Revolution auf die schärfste
Abneigung der traditionellen Bevormundungssucht der preuBischen
Bureaukratie gestoBen, in den fünfziger Jahren kam sie zwar rascher
voran, aber hatte doch den Boden Scbritt für Schritt zu erkämpfen.
Im ganzen befestigt auch diese Seite von H.s Buch die Erkenntnis
(gegenüber allzu staatlich-regulativ oder gar dynastisch gefärbten
Vorstellungen), daß bei uns die entscheidenden wirtschaftlichen Fort-
schritte des 19. Jhs. nicht durch den Staat, eher trotz des Staates
geschehen; der privaten Initiative, dem Unternehmungsgeist, der Er-
findungskraft, dem technischen und geschäftlichen Geschick, der Arbeit-
samkeit des Volkes war es doch wesentlich zu danken, daß sich hier
Kritiken. 455
eine neue Welt erhob. Und hier wurde Mevissen, der jüngste des
rheinischen Trios, da Camphausen sich vom Geschäft zurückzog und
Hansemann nach Berlin übersiedelte, der glückliche Führer. Eine
gewaltige Leistung ist von ihm vollbracht worden, es ist das zweite
und geschichtlich doch wohl bedeutsamste Stück seiner Lebensarbeit.
Er war Präsident der Rheinischen Eisenbahngesellschaft seit 1844
und des Schaffhausenschen Bankvereins seit 1849; dann wurden von
ihm geplant und entworfen, geleitet und gefördert (von kleineren
Unternehmungen zu schweigen) der Kölner Bergwerksverein, das
für die deutsche Eisenindustrie führende Unternehmen des Hörder
Bergwerks- und Hüttenvereins, die Kölner Baumwollspinnerei und
Weberei, die Kölner Maschinenbaugesellschaft, daneben die Kölner
Rückversicherungsgesellschaft, die Kölner Lebensversicherungsgesell-
schaft Colonia, dann die Darmstädter Bank für Handel und Industrie,
die „erste moderne Aktien-Kreditbank auf deutschem Boden“, und die
Internationale Bank in Luxemburg. In diesen Jahrzehnten wurde
Mevissen, zeitweilig auch Präsident der Kölner Handelskammer, einer
der führenden captains of industry, vor allem für Deutschland einer
der Hauptvertreter der kapitalistischen Großunternehmung, ihrer bahn-
brechenden Organisationen und ihres ineinandergreifenden Mechanismus.
Es ist ein besonderes Verdienst des Buches, diese Verhältnisse, die
in der geschichtlichen Würdigung noch über Gebühr zurückstehen
und für die moderne Entwicklung Deutschlands einfach grundlegend
sind, mit einer jedenfalls nicht leicht erarbeiteten Sachkunde in die
Biographie einbezogen zu haben.
Das Schöne an Mevissens Persönlichkeit ist, daß sie in diesen
Dingen, die an sich wohl ein Leben ausfüllen, doch wieder nicht
ganz aufgeht, sondern das eigene Selbst mit aller geistigen Empfäng-
lichkeit bewahrt. Es lebt in ihr ein Idealismus, der über den
bloßen Erwerb hinweg sich immer wieder höhere, eigentliche Ziele
gesteckt sieht; so trachtet er, den Zwiespalt zwischen den herge-
brachten Formen des Staates und der Struktur der neuen Gesellschaft,
die er selbst hat heraufführen helfen, in der Idee zu überwinden, und
zugleich den Bildungsidealen, aus denen er die Kraft seines Lebens
gezogen hatte, treu zu bleiben. Aus seinen Entwürfen und zum Teil
mit Hilfe seiner Mittel entstanden so die Städtische Kölner Handels-
hochschule, die Gesellschaft für rheinische Geschichte und das Kölner
Archiv: sein jetziger Leiter hat nicht bloB eine Biographie Mevissens
geschrieben, sondern in ihr auch der ganzen reichen und starken
bürgerlichen Art dieser Generation ein Denkmal aus ihrem Geiste
errichtet.
In seiner Biographie Lassalles hat Georg Brandes als Leitmotiv
456 Kritiken.
die Frage vorangestellt, wie aus dem Deutschland Hegels das Deutsch-
land Bismarcks geworden sei. Es ist das eine Gegenüberstellung, der
man im Auslande häufig begegnet, und begreiflicherweise zieht man
dort das Deutschland Hegels (man sagt dafür auch Goethes) vor. Es
handelt sich dabei natürlich nur um schiefe Abstraktionen, wie denn
auch Brandes seine einseitigen Gegensätze rein ideell sieht und darum
ganz auf der Oberfläche bleibt. In dem Hegelianer Mevissen, der
noch im höchsten Alter meinte, daß er in dem tatsächlich Gewordenen
die einzige und notwendige Verwirklichung des Möglichen sehe, haben
wir auch einen, der aus jenem „alten“ Deutschland stammte und das
gegenwärtige mitbegründen half. Wenige Männer aber verkörpern
in sich die Einheit im Übergang aus der einen Epoche zu der
andern in so hohem Grade: dieser Nachweis ıst wohl eine der
stärksten Seiten von Hansens Buch.
Gießen. Hermann Oncken.
457
Nachrichten und Notizen.
E. Kornemann, Kaiser Hadrian und der letzte große Historiker von Rom.
Leipzig, Dietrichsche Verlagsbuchhdig. 1905. 136 S.
Das Problem der Historia Augusta ist in letzter Zeit wieder energisch
in Angriff genommen worden, und es ist zu erwarten, daB es bald seine
völlige Lösung findet. Die Arbeiten von Heer und O. Th. Schulz haben
erwiesen, daß die Geschichte Hadrians sowie die des Commodus bis Cara-
calla incl. in letzter Linie auf einen vorzüglich unterrichteten, sachlich-
historischen Schriftsteller zurückgeht; und das Herausschälen dieses vor-
trefflichen Kernes ist ihnen gut gelungen. Kornemann führt nun in seinem
Buche die Sache noch ein gutes Stück weiter. Er geht aus von der
Hadriansvita, indem er die Arbeit von Schulz zugrunde legt; in einigen
Punkten aber, z. B. in der Adoptionsfrage, in der Klarleguug der ersten
Regierungshandlungen Hadrians, besonders der chronologischen Ereignisse,
der Reisen des Kaisers (wo K. auf einer breiteren Quellen- und Literatur-
grundlage fußt als Sch.) und in der Beurteilung der Tendenz des „Ano-
nymus“ (des sachlich historischen Autors), dem Sch. allzuwenig objektiv
gegenübersteht, kommt K. noch weiter. Der Hauptfortschritt aber gegen-
über den bisherigen Forschern (auch Lécrivain gegenüber, der zwar in
seinen Studien zur H. A. die Probleme vielfach anschneidet, aber zu sehr
an der Oberfläche haftet), besteht in dem 2. Teile der K. Abhandlung, dem
Versuche, das den älteren Viten zugrunde liegende, gut unterrichtete Ge-
schichtewerk als Ganzes zu erfassen und zu rekonstruieren. Eine solche
Rekonstruktion ist möglich, denn eine große Anzahl von Stellen aus den
verschiedenen Viten rühren, wie die Gegenüberstellung ergibt, von dem-
selben Autor her. Diese gute Quelle liegt der Geschichte von Hadrian an
zugrunde und hat noch die ersten Regierungsjahre des Severus Alexander
(cp. 15—28) berücksichtigt. Die Tendenz ist exklusiv senatorisch, aber
nicht gerade kaiserfeindlich; der Verfasser ist nicht im Kreise der Militärs
zu suchen, da ihm alles Militärische gleichgültig ist, wohl aber können wir
sein Interesse für innerpolitische, besonders juristische, Verhältnisse wahr-
nehmen; von den Provinzen steht ihm Afrika am nächsten. Daß der Ver-
fasser ein Senator gewesen ist, der ein Geschichtswerk von Hadrian bis auf
seine Zeit in den ersten Regierungsjahren des Severus Alexander geschrieben
hat, das kann man als sicheres Ergebnis der Untersuchung K.s annehmen.
Hypothese bleibt, das räumt auch K. ein, die Feststellung des Namens
dieses Historikers; diese Hypothese, die zwar auf einer in schlechter Um-
gebung stehenden Stelle (in der vita des Diadumenian) fußt, gewinnt aber
an Wahrscheinlichkeit, wenn wir die Stellung des Anonymus zu Hadrian
berücksichtigen. Nehmen wir nämlich den Senator Lollius Urbicus als
Verfasser an, und sehen wir in ihm den Sohn des aus Afrika stammenden
Lollius, der unter Hadrian seine Karriere machte und es bis zum Stadt-
präfekten brachte, so wird uns die neue Auffassung, die der Sohn im
Gegensatz zu der in den Senatskreisen herrschenden von dem Gönner seines
458 Nachrichten und Notizen.
Vaters aufbrachte, verständlicher. „Das Bild des großen Herrschers aus
dem 2. Jahrh. formt sich im Kopfe dieses Geschichtschreibers um nach
dem des schwachen Senatskaisers des 3. Jahrh.“ (8. 89). Diese Einsicht
aber mahnt uns zugleich, — und das hat K. mit Recht gegen Schulz be-
tont — auch dem Anonymus mit der nötigen Kritik gegenüberzutreten.
Gleiwitz. G. Mau.
Cramer, Julius, Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten. Ein
Beitrag zur vergleichenden Altertumskunde. Berlin, Karl Siegismund,
1906. VIII, 208 S. np M. 4,80.
Cramer ist vor acht Jahren mit einer größeren Arbeit: Die Geschichte
der Alamannen als Gaugeschichte, hervorgetreten, die von der Kritik ein-
hellig als verfehlt und dilettantisch bezeichnet worden ist. Durch das ab-
lebnende Urteil hat er sich aber nicht abhalten lassen, weiter wissenschaft-
lich tätig zu sein. In dem vorliegenden Buche unternimmt er den Versuch,
die Gemeinwesen der Germanen und Kelten in ihren ältesten Grundzügen,
nach den Phasen darzustellen, die uns von Cäsar und Tacitus überliefert
sind, die Grundzüge miteinander zu vergleichen und die Gesamtentwicklung
zu verfolgen. Insofern hier eine Zusammenstellung der sehr zerstreuten
Quellenangaben geboten wird, ist das Buch nützlich, darüber hinaus aber
ohne besonderen Wert. Alles, was wir hier lesen, ist bereits von anderen
und zwar zum großen Teile sehr viel besser gesagt worden. Um ein ge:
naues Bild der ältesten germanischen Verfassung zu gewinnen, genügt es
nicht, sich auf die Zeugnisse Cüsars und des Tacitus zu beschränken, son-
dern es müssen auch die späteren Zustände mit herangezogen werden. 50
findet die S. 62 nicht einwandfrei charakterisierte Stellung des princeps
civitatis in den späteren westgotischen Verhältnissen (Athanarich) ihre
nähere Erklärung. Ungenügend ist auch die Literaturkenntnis des Verf.
Das wichtige Buch von Hoops, Waldbäume und Kulturpflanzen im ger-
manischen Altertum, Straßburg 1905, hätte er mit vielem Nutzen für seine
Darstellung verwerten können. Warum der Name Müllenhoffs fast konse-
quent falsch, mit einem f, geschrieben wird, ist mir unerfindlich.
Dresden. Ludw. Schmidt.
August Folz, Kaiser Friedrich II. und Papst Innocenz IV. Ihr Kampf
in den Jahren 1244 und 1245. Straßburg i. E. 1905, Schlesier u
Schweikhardt. 158 S.
Im Mittelpunkt der sorgfältigen, vielleicht etwas zu breit angelegten
Arbeit steht das erste Lyoner Konzil von 1245, über das es an einer
neueren Monographie fehlte. Die Untersuchung setzt mit dem Augenblick
ein, wo Innocenz IV. in der Rhonestadt anlangte. Der erste Teil umfaßt
die Vorbereitungen zum Konzil, der zweite behandelt die denkwürdig®
Kirchenversammlung selbst, ein Schlußabschnitt ist überschrieben: Kaiser
und Papst nach dem Konzil. Iın allgemeinen kann man den Resultaten
der Arbeit zustimmen; jedoch halte ich die Polemik gegen M. Tangl
(S. 44 ff.) für verfehlt: man wird nach wie vor daran festhalten müssen,
daß Matthäus Paris, als er seinen Bericht über das Konzil schrieb, die 3%
genannte Brevis nota gekannt hat. H. K.
Nachrichten und Notizen. 459
Alfred Meusel, Enea Silvio als Publizist (Untersuchungen zur Deutschen
Staats- und Rechtsgeschichte, herausgegeben von Gierke. 77. Hett)
Breslau, M. u. H. Marcus. 1905. 82 S. M. 2,60.
R. Wolkan, Die Briefe des Eneas Silvius vor seiner Erhebung auf den
päpstlichen Stuhl. Reisebericht (Sep. aus AŬG. XCII, II, 351ff.). Wien,
Gerold 1906. 19 S.
Die Arbeit Meusels enthält nur eine Besprechung des Libellus de ortu
et auctoritate Imperii Romani, den Enea 1446 verfaßte, nicht wie nach
dem Titel zu erwarten gewesen wäre, eine Würdigung der publizistischen
Tätigkeit Eneas überhaupt, zu der dann die Dialoge vom Basler Konzil, der
Pentalogus, die Retraktationen u. a. hätten herangezogen werden müssen.
Eine solche Ausdehnung der Untersuchung wäre auch dem Libellus zugute
gekommen. Denn was Verf. im Gegensatze zu Voigt über die rein persön-
lichen Zwecke Eneas bei der Abfassung vorbringt, scheint mir wenig über-
zeugend. (Gerade der Libellus mit seiner schrotfen Betonung des Absolu-
tismus der weltlichen Gewalt erklärt die Wandlung Eneas vom Kouzils-
freunde zum päpstlichen Absolutisten auch innerlich. — Das Wertvollste
an der Arbeit ist der Quellennachweis, der mir wenigstens in bezug auf
Otto v. Freising, Jordanus v. Osnabrück und Nicolaus v. Cusa geglückt
scheint. Dagegen bietet der IV. Abschnitt, Wert und Stellung des Libellus
im Rahmen der publizistischen Literatur, nicht wesentlich mehr, als wir
aus Voigt, Lorenz, Rehm schon wissen. Der Stil der Arbeit ist weit-
schweifig und voll von Fehlern.
Wolkans Reisebericht eröffnet uns die sehr erfreuliche Aussicht, die so
lange gewünschte kritische Ausgabe der Briefe Eneas nun endlich, und
zwar von sachkundiger Hand, außerdem aber vermehrt durch überraschend
viele unbekannte Stücke, zu erhalten. Sie wird eine der hervorragendsten
Quellen für die politische und Kulturgeschichte des 15. Jahrhuuderts bilden.
Hoffentlich entschließt sich W. auch Traktate, wie den oben genannten
Libellus, seiner Ausgabe in kritischem Neudruck einzuverleiben.
München. Dr. Paul Joachimsen.
R. Doebner, Briefe der Königin Sophie Charlotte von Preußen und der
Kurfürstin Sophie von Hannover an hannoverische Diplomaten. Publi-
kationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven 79. Band. Leipzig,
Hirzel. 1906 XII + 393 S.
Die Mutter des ersten deutschen Königs von England und die Gemahlin
des ersten preußischen Königs sind zwei so bedeutende Frauen gewesen,
daß man für jede Veröffentlichung dankbar sein muß, die sich mit diesen
Frauen beschäftigt, besonders wenn, wie es hier der Fall ist, sie selbst zu
Worte kommen. Der vorliegende 79. Band des großen preußischen Archivs-
werkes enthält zunächst 58 Briefe Sophie Charlottens von Preußen an
Hans Caspar von Bothmer aus den Jahren 1702—1705, dann drei Briefe an
den Abbe Balati aus 1684, ferner 17 Stücke an den Abbé Steffani ex
1698—1704. Daran schließen sich die Briefe der Mutter der Königin,
Sophie von Hannover, und zwar 30 an P. Maccioni, Bischof von Marokko,
aus den Jahren 1668—1676, 35 an Abbe Balati von 1680—1692, 107 an
460 Nachrichten und Notizen.
den Baron Ludwig Justus Sinold von Schütz 1702—1714, 11 Briefe an
Steffani, der mittlerweile Bischof von Spiga geworden war; in den Anhang
verwiesen sind vier Briefe an verschiedene Empfänger gerichtet. In einer
kurzen Einleitung charakterisiert der Herausgeber diese Korrespondenzen,
deren Wert natürlich ein sehr ungleicher sein muß, dort finden wir auch
die nötigen biographischen Notizen über die Adressaten der Briefe, anderes
ist in den knappen aber genügenden Anmerkungen zu suchen. Man darf
das Urteil füllen, daß interessante und bedeutsame Details über die Politik
und das Leben jener Tage in dieser Publikation enthalten sind und dai
für den Charakter und die Sinnesweise dieser beiden ausgezeichneten
Frauen viel Neues zu finden ist. Die Briefe, durchaus in französischer
Sprache geschrieben, sind unverkürzt abgedruckt, aber in modernes Fran-
zösisch übertragen, wofür man dem Herausgeber und seinem Übersetzer
Dr. Ewig nur dankbar sein kann. Warum zuerst die Briefe der Tochter
und dann erst die der Mutter eingereiht sind, warum innerhalb der ersteren
zuerst die späteren abgedruckt sind, die Sophie Charlotte als Königin ge
schrieben hat, und dann erst die von ihr als Prinzessin und Kurfürstın
verfaßten, warum im Anhange zuerst ein Brief vom Jahre 1704 an einen
Herzog, dann einer ex 1718 an einen Abbe, endlich einer ex 1703 an den
Sekretär Robethon folgt, ist nicht ganz klar; es wird doch da nicht etws
auch eine Etikette und eine Rangordnung gegeben haben?
Prag. 0. Weber.
Knust- Stiftung.
Von der Knust-Stiftung wird folgende auf das Gebiet: „Mittlere Ge-
schichten bezügliche Preisarbeit ausgeschrieben: Luft macht unfrei
Dem in den deutschen Städten geltenden Rechtsgrundsatz „Luft macht frei“
wird auf dem platten Lande vielfach der Grundsatz „Luft macht unfrei“
gegenübergestellt. Es sollen Entstehung und Geschichte dieser Forderung
der obrigkeitlichen Gewalten eingehend untersucht und die sozialen und
politischen Folgen dargestellt werden. Nicht alle Gebiete Deutschland
sind in gleicher Weise zu behandeln, vielmehr ist vornehmlich der Westen
und Südwesten Deutschlands zu erforschen. Die Arbeit hat nach der einen
Seite hin bis auf die Verhältnisse des fränkischen Zeitalters zurückzugreifen,
nach der anderen die Entwickelung bis zum Ausgang des Mittelalters zu
verfolgen. Alle Arbeiten sind bis zum 24. Juni 1910 einzuliefern und
müssen in deutscher Sprache von solchen, die auf der Leipziger Universität
studieren oder studiert haben, abgefaßt sein. Statt der Namensunterschrif
des Verfassers muß jede Bearbeitung ein Motto tragen. Der Name des
Verfassers ist in einem versiegelten Kuvert beizufügen, das selbst das Motto
als Aufschrift trägt. Der volle Preis beträgt 1000 Mark. Findet sich unter
den zur Bewerbung eingelieferten Arbeiten keine vollkommen genügend®,
so kann der vergleichsweise besten nach Ermessen der Fakultät eine An
erkennung bis zur Höhe der Hälfte des ursprünglich ausgesetzten Preises
zuerteilt werden. Die Bewerbungsschriften sind an das Dekanat der Phi-
losophischen Fakultät der Universität Leipzig einzusenden. Im Falle der
Veröffentlichung der Preisschrift ist auf dem Titel der Vermerk anzi-
Nachrichten und Notizen. 461
bringen: „Gekrönte Preisschrift der Knust-Stiftung“. Fünf Exemplare der
Druckschrift sind alsdann an die Fakultät abzuliefern.
Leipzig, den 24. Juni 1907.
Der derz. Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität.
E. Beckmann.
Am 9. Februar 1907 fand in Leipzig die 11. Jahresversammlung
der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Seit der letzten
Jahresversammlung wurden nach dem Bericht ausgegeben: R. Bruck, Die
Malereien in den Handschriften des Königreichs Sachsen; V. Hantzsch,
Die ältesten gedruckten Karten der sächsisch-thüringischen Länder von
1550—93. Dazu kommt die mit der Historischen Kommission für die
Provinz Sachsen herausgegebene Doppelsektion 414/440 Zeitz-Gera der
Grundkarte. Weiter wurde über den Stand der wissenschaftlichen Unter-
nehmungen berichtet: Die Titelaufnahme für die Bibliographie der säch-
sischen Geschichte (V. Hantzsch) nähert sich ihrem Abschluß, in einem
Supplementbande soll die weitere nach 1900 erschienene Literatur gebracht `
werden. Im Jahre 1907 sollen erscheinen: Heft 1 der Hauptwerke der
sächsischen Bildnerei und Malerei des 15. und 16. Jahrhunderts (Flechsig),
der Briefwechsel der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin Maria
Theresia (Lippert) und die Zeichnungen sächsischer Städte von W. Dilich
aus den Jahren 1626—29 (P. E. Richter). Druckfertig werden demnächst:
Bd. 1 der Beschreibung der sächsischen Bistümer und ihrer Pfarreien im
Mittelalter (Becker), Dekanat Meißen umfassend, Bd. 1 der Akten zur
Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland (Merx), Bd. 2 der Akten
und Briefe Herzog Georgs (Geß), Briefe König Augusts des Starken (Haake).
Von den Ständeakten soll Bd. 1 (W. Görlitz) im Jahre 1908 druckfertig
werden. Noch nicht völlig zum Abschluß gebracht ist die Instruktion eines
Vorwerksverwalters des Kurfürsten August von 1570. Auch das Erscheinen
des Erläuterungsbandes zur Dresdener Sachsenspiegelhandschrift läßt sich
noch nicht absehn. Für das Register der Markgrafen von Meißen von 1378
wird ein Herausgeber gesucht. Die Arbeiten an einer Geschichte der säch-
sischen Zentralverwaltung und an der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
der Stadt Leipzig ruhen vorläufig. Bd. 3 der Politischen Korrespondenz
des Herzogs und Kurfürsten Moritz (Brandenburg und Hecker), Veröffent-
lichung zur, Geschichte des Heilbronner Bundes und des Prager Friedens
(Kretzschmar), Tagebuch des Leipziger Rektors Thomasius (Sachse), Briet-
wechsel zwischen dem Grafen Brühl und Karl Heinrich von Heineken
(E. Schmidt), Geschichte des sächsischen Steuerwesens (Wuttke) und Ge-
schichte des sächsischen Staatsschuldenwesens (Däbritz) sind noch in
Arbeit. Von der Geschichte des geistigen Lebens der Stadt Leipzig wird
Bd. 1 der Musikgeschichte (R. Wustmann) bald druckfertig, Bd. 2 (Heuß)
und ebenso die Geschichte des literarischen Lebeus (Witkowski), der bil-
denden Kunst (Kurzwelly), Schulgeschichte (Kümmel); und die Geschichte
des kirchlichen Lebens (bisher Böhmer, jetzt Hermelink und Heinrich Hoff-
mann) sind in Arbeit und sollen bis 1909 abgeschlossen werden. Von den
Grundkarten steht nur noch die Sektion 392 (Großenhain) aus. Die pho-
462 Nachrichten und Notizen.
tographische Reproduktion der Flurkarten aus den Jahren 1835—43 ist fast
zu Ende geführt. Der Flurkartenatlas (Kötzschke), die Sammlung der Flur-
namen (Beschorner) und das historische Ortsverzeichnis (Meiche, Môrtzsch
und Pilk) ist weiter gefördert worden. Neu beschlossen wurde eine Aus-
gabe von Kirchenvisitationsakten aus der Reformationszeit und eines Ur-
kundenbuches der Universität Leipzig von 1559 bis ins 19. Jahrh. Auch
will man dem Plane einer Herausgabe darstellender Einzelschriften ge-
ringeren Umfangs, in welchen ausgewählte Gegenstände der sächsischen
Geschichte in einer dem Verständnis weiterer Kreise entgegenkommenden
Form behandelt werden sollen, nähertreten.
Vom 29. April bis 1. Mai wurde in Berlin die 38. ordentliche
Plenarversammlung der Zentraldirektion der Monumenta Ger-
maniae historica abgehalten. Nach dem dabei erstatteten Jahresbericht
wurden folgende Bände veröffentlicht: Scriptores qui vernacula lingua usi
sunt Tom. 6, 1 (Österreichische Chronik von den 95 Herrschaften hrsg. v.
Seemüller); Scriptores in usum scholarum, Nithard Ed. 8. (Ernst Müller);
Constitutiones Tom. 4, 1, 2 (Schwalm); Neues Archiv 31, 3 und 32, 1 und 2.
Über den Stand der Arbeiten wurde weiter berichtet: Scriptores rerum
Merovingicarum Tom. 5 (Krusch) ist im Druck; Tom. 6, welcher Hildegers
Vita des Faro von Meaux, die Passio Ragneberts von Bebrona und die
Passio des Praejectus von Clermont, bearbeitet von Krusch, sowie die
Historia Wambae des Julian von Toledo, bearbeitet von Levison, bringen
soll, ist noch in Arbeit. Ebenso der Schluß des Liber Pontificalis (Levison).
Von den Scriptores der Hauptreihe soll Band 32, 2 (Salimbene von Holder-
Egger, bis Schluß des Jahres erscheinen. Für die Schulausgaben werden
vorbereitet nene Ausgaben des Helmold, der Gesta Friderici I., des Chro-
nicon Urspergense, der Monumenta Reinhardsbrunnensia, der Weltchronik
Ottos v. Freising, der Annales Austriae, des Cosmas, und im Druck be-
finden sich die Annales Marbacenses (Bloch), Johann von Victring (Schneider)
und Albertus de Bezanis (Holder-Egger). Dagegen wurden die Annales
Placentini Gibellini wieder zurückgestellt. Von den deutschen Chroniken
soll Bd. 6, 2 (Vorrede und Register) bis Jahresschluß erscheinen, daran
wird sich die Drucklegung des Gedichte von der Kreuzfahrt Ludwigs ID.
von Thüringen (Gebhardt in Erlangen) schließen. Die Bearbeitung der
deutschen historischen Lieder übernahm Dr. Hermann Michel in Berlin an
Stelle des zurückgetretenen Dr. Heinrich Meyer in Göttingen. In der Ab-
teilung Leges wurde die Arbeit an der Lex Bajuvariorum (v. Schwind), am
Benedictus Levita (Seckel), an den Placita (Tangl) und der Lex Salica
(Krammer) weiter gefördert, von den Concilia ist Bd. 2 (Werminghoff) bis
auf das Register gedruckt. Von den Constitutiones muß Bd. 4 (Schwalm),
der schon bis zum 70. Bogen gedruckt ist, in zwei Teile zerlegt werden.
Auch an den Constitutiones Karls IV. (Lüdicke und Salomon) ist die Arbeit
wesentlich gefördert worden. Im Anschluß an die Constitutiones soll nach
dem Plane Zeumers eine Sammlung unter dem Titel Tractatus de jure
imperii saeculorum XIII et XIV selecti veranstaltet werden, in der zuerst
dıe Traktate des Marsilius de Padua zur Bearbeitung gelangen. Ebenso
er
Nachrichten und Notizen. 463
wird nach dem Vorschlage Redlichs und Dopschs eine Sammlung der Hof-
und Dienstrechte des 11. bis 13. Jahrh. geplant und in den Fontes iuris
Germanici antiqui ihren Platz finden. In der Abteilung Diplomata Karoli-
norum (Tangl und E. Müller) machte die Arbeit an den Diplomen Ludwigs
des Frommen weitere Fortschritte. Der Druck der Urkunden Konrads II.
wurde in Bd. 4 der Diplomata (Breßlau) mit Bogen 40 bis zum Schluß des
Jahres 1036 gefördert; für den 5. Bd. der Diplomata, welcher die Urkunden
Heinrichs III. bringen soll, ist das Material fast vollständig gesammelt.
Für die Diplomata saec. XII (v. Ottenthal und Hirsch) sind schon um-
fassende Vorarbeiten gemacht. In der Abteilung Epistolae, deren Leitung
Prof. Werminghoff übernommen hat, liegt Bd. 6 (Nicolaus I. Briefe bearb.
von Perels) nahezu druckfertig vor, Bd. 7 soll die Briefe Hadrians Il.,
Johanns VIII. und der übrigen Päpste des 9. Jahrh. sowie die Briefe aus
dem Westfrankenreiche bis 887, vor allen Hinkmars und seiner Zeitgenossen
bringen. In der Abteilung Antiquitates wird die von v. Winterfeld be-
gonnene Bearbeitung der karolingischen Poetae latini (St. Galler Sequenzen)
Prof. Strecker weiterführen ; die Bearbeitung der Schriften des Aldhelm von
Sherborne (Ehwald) und der Nekrologe der Diözese Passau (Fastlinger)
machte Fortschritte.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen: Der o. Prof. der Geschichte in Gießen Dr. Her-
mann Oncken und der o. Prof. der Volkswirtschaftslehre in Prag
Dr. Alfred Weber wurden nach Heidelberg, der o. Prof. der National-
ökonomie und Statistik in Zürich Dr. Heinrich Herkner an die Tech-
nische Hochschule in Berlin und an seiner Stelle der ao. Prof. der Volks-
wirtschaftslebre in Marburg Dr. Heinrich Sieveking als Ordinarius
nach Zürich berufen. Zu Ordinarien wurden ernannt der ao. Prof. der alten
Geschichte Dr. Ernst Kornemann und der ao. Prof. der Geographie
Dr. Karl Sapper, beide in Tübingen, der ao. Prof. der Ägyptologie
Dr. Kurt Sethe in Göttingen und der ao. Prof. der Kunstgeschichte an
der Universität München Dr. Karl Voll als Nachfolger des o. Prof. der
Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule in München Dr. Franz
v. Reber, der in den Ruhestand getreten ist.
Der Privatdozent für deutsche Rechtsgeschichte Dr. Paul Meyer in
Würzburg, der Privatdozent der mittleren und neueren Geschichte Dr.
Heinrich Kretschmayr in Wien und der Privatdozent der Apologetik
und Geschichte der protestantischen Theologie Dr. W. Hunzinger in
Leipzig wurden zu ao. Professoren ernennt.
Es habilitierten sich Dr. Gustav Braun (Geographie) in Greifswald,
Dr. Karl Rauch (Deutsches Recht) in Breslau, Dr. Paul Sander (Ge-
schichte) in Berlin, Dr. Freiherr von Schwerin (kechtsgeschichte, in
München.
Todesfälle. Am 5. Mai starb in Bologna der Professor der Archäologie
und Kunstgeschichte Edoardo Brizio, ein hervorragender Kenner des
etruskischen Altertums.
464 Nachrichten und Notizen
Am 19. Mai starb in München im Alter von 46 Jahren der o Prof. der
lateinischen Philologie des Mittelalters Dr. Ludwig Traube. Als Mit-
arbeiter der Monumenta Germaniae historica hatte er den 3. Band der
Poetae Latini medii aevi bearbeitet. Neben manchen anderen Unter-
suchungen zur Geschichte der Karolingischen Dichtung verdanken wir ihm
auch die Abhandlung über die Textgeschichte der Regula Sancti Benedicti.
Er war der Herausgeber der Quellen und Untersuchungen zur lateinischen
Philologie des Mittelalters, von der schon drei Hefte erschienen sind.
Kürzlich starb in Bremen Prof. Dr. E. Dünzelmann, der sich mit
Forschungen zur karolingischen Konziliengeschichte beschäftigt hatte und
vor einigen Jahren auch eine Schrift über Aliso und die Varusschlacht
veröffentlichte.
Am 5. Juli starb in Heidelberg der o. Prof. der Philosophie und
deutschen Literaturgeschichte Wirkl. Geh. Rat Dr. Kuno Fischer im
Alter von 83 Jahren. Wir erinnern hier nur an seine Geschichte der
neueren Philosophie, welche zuerst in sechs Bänden 1852—82 erschien
und in erweiterter Gestalt noch mehrere Auflagen erlebte.
Am 8. Juli starb im Alter von 75 Jahren der Professor der ver-
gleichenden indogermanischen Sprachforschung Dr. Sophus Bugge. Sein
Forschungsgebiet war das etruskische Altertum, die Runenschrift und die
nordische Mythologie. Er war der Herausgeber der Sammlung von Norges
Inscrifter, die seit 1892 erschien, und von seinen Schriften erwähnen wir
nur die Lykischen Studien und die Studien über die Entstehung der nor-
dischen Götter- und Heldensagen.
Am 12. Juli starb, 66 Jahr alt, der Literarhistoriker Prof. Dr. Felix
Bobertag in Breslau, dem wir eine Geschichte des deutschen Romans,
welche 1876—84 in zwei Teilen erschien, verdanken.
Am 14. Juli starb im Alter von 79 Jahren Dr. Moriz Brosch in
Venedig. Er veröffentlichte zahlreiche Schriften zur neueren Geschichte
Englands und des Kirchenstaates: Papst Julius II. und die Gründung des
Kirchenstaates (1878), Geschichte des Kirchenstaates (2 Bde. 1880—82),
Bolingbroke und die Whigs und Tories seiner Zeit (1883), Cromwell und
die puritanische Revolution (1896). Auch führte er in den Jahren 1890
bis 1897 in fünf Bänden die große von Lappenberg und Pauli begonnene
Geschichte Englands zu Ende. Wir betrauern in dem Verstorbenen zu-
gleich einen unserer Mitarbeiter.
Am 15. Juli starb in Hanau der Historiker und Numismatiker Prof.
Dr. Reinhard Suchier im Alter von 84 Jahren.
Kürzlich starb in England John Romilly Allen, 60 Jahr alt, Le-
kannt durch seine Forschungen zur altkeltischen und altchristlichen Archäo-
logie Englands. |
465
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode
im Mittelalter.
Von
Albert Hauck.
Bei Konrad von Gelnhausen findet man folgende Definition
der allgemeinen Synode: Concilium generale est multarum vel
plurium personarum rite convocatarum, repraesentantium vel
gerentium vicem diversorum statuum, ordinum et sexuum et per-
sonarum totius christianitatis venire aut mittere valeutium aut
potentium ad tractandum de bono communi universalis ecclesiae
in unum locum communem et idoneum conventio seu congregatio
(Epistola concordiae = Tract. de congreg. concil. c. 3 bei Mart.
et Dur. Thes. nov. anecdot. II, p. 1217 F.) In etwas kürzerer
Form wird die gleiche Anschauung von Heinrich von Langenstein
wiederholt: Das Generalkonzil ist Congregatio, in qua diverse
persone gerentes auctoritatem et vicem diversarum partium totius
christianitatis ad tractandum de bono communi rite convenirent
(Epist. pac. p. 88). Er übernahm diese Formulierung in ihrer
ersten Hälfte von Occam (vgl. Dial. I, 6, c. 84 bei Goldast, Mo-
narch. IL p. 603), indem er dessen Definition durch Hinzufügung
des Zweckes ad tractandum de bono communi ergänzte. Diese
Vorstellung von dem Wesen des allgemeinen Konzils war, wie
bekannt, maßgebend für die Reformsynoden des 15. Jahrhunderts.
Konstitutiv ist nach ihr, 1. daß die Versammlung gebildet wird
aus Vertretern der ganzen Christenheit, 2. daß die ganze Christen-
heit repräsentiert ist nach den verschiedenen Teilen, Staaten,
Ständen, aus denen sie besteht, 3. daB der Zweck der Ver-
sammlung Beratung über das Gemeinwohl der Christenheit ist,
4. daß sie auf Grund ordnungsmäßiger Berufung tagt.
Stellt man die allgemeine Synode in diesem Sinne dem
ökumenischen Konzil der alten Kirche gegenüber, so ergibt sich,
daß zwischen beiden Versammlungen kaum eine Verwandtschaft
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 31
466 Albert Haack.
besteht. Das ökumenische Konzil war eine Schöpfung Konstan-
tins. Er hat es ins Leben gerufen, indem er den Episkopat des
Gesamtreichs zur Entscheidung über eine Lehrfrage nach Nicäa
berief, die Beratungen der Bischöfe autorisierte und ihren Be-
schluß vollzog. Die neue Institution wurde ohne irgendwelchen
Widerspruch von der Kirche angenommen und hat sich während
der nächsten Jahrhunderte in keiner Weise verändert: die letzte
allgemeine Synode der alten Kirche war genau das gleiche, was
die erste war: eine vom Kaiser entbotene Versammlung des Epi-
skopats, die unter seiner Autorität tagte. Der wesentliche Unter-
schied von der späteren Vorstellung ist klar: es fehlt vollständig
der Gedanke einer Vertretung der gesammten Christenheit. Denn
die Bischöfe handelten nicht als Vertreter der Kirche, sondern
ausschließlich als Bischöfe. Als solche waren sie die Träger des
Charisma veritatis und demgemäß die berufenen Richter über
Wahrheit oder Irrtum in der Lehre.
Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich die Frage, deren
Beantwortung ich versuche: Wann und wie ist es im Mittelalter
zur Rezeption des allgemeinen Konzils und zu dieser tiefgehenden
Umbildung desselben gekommen?
Dabei versteht es sich von selbst, daß die alten Svnoden
und ihre Beschlüsse stets anerkannt wurden. Der Satz Gregors d. Gr.,
daß er sie verehre wie die vier Evangelien, ep. I, 24, p. 36, klingt
durch das ganze Mittelalter hindurch. Noch bei Gratian er-
scheinen sie als die Prinzipalsynoden, die allen übrigen gegen-
über einen Sonderrang haben, Decr. I dist. 15 c. 1f.; dist. 16
c. 8f. Auch das ist selbstverständlich, daß man im beginnenden
Mittelalter von der altkirchlichen Vorstellung über die allgemeinen
Synoden ausging. Das zweite nizänische Konzil ist eine ökume-
nische Synode ganz im Sinne und nach der Art der alten. Und
daß noch die abendländischen Theologen des 10. Jahrhunderts
nicht vergessen hatten, was eine allgemeine Synode war, kann
man aus dem Infensor et defensor des Auxilius, des Verteidigers
des Papstes Formosus, lernen. Nach ihm gilt als allgemeine
Synode die Versammlung des Episkopats unter der Autorität des
Kaisers: Necesse est, ut ... congregetur universale concilium et
ad instar magni Constantini intersit regis praesentia (c. 28 Ma-
billon, Vet. anal. p. 50, vgl. c. 29: Si regalis potestas universale
fecerit concilium).
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 467
Aber die tatsächlichen Verhältnisse zerstörten die Möglich-
keit allgemeiner Synoden. Das bewies schon die Ablehnung der
zweiten nicänischen Synode durch Karl d. Gr. und die fränkische
Kirche. Die Voraussetzung der alten ökumenischen Konzilien
war die Einheit des Reichs: sie aber war seit der Entstehung der
germanischen und romanischen Nationen dahin. Die Entwicklung
derselben führte überall zu Landes- und Reichssynoden; aber
von ihnen gab es keinen Übergang zum Universalkonzil. Noch
verstärkt wurde diese Sachlage durch die Neubildung der päpst-
lichen Gewalt: seit Pseudoisidor und Nikolaus I. war es an-
erkannter Rechtssatz der Kurie, daß alle größeren Synoden nur
unter päpstlicher Autorität tagen können. Auch von diesem
Punkte aus war eine Wiederbelebung der alten ökumenischen
Synode, die unter der Autorität des Kaisers tagte, unmöglich.
Der mittelalterliche Sprachgebrauch paßte sich diesen Ver-
hältnissen an. Die Worte General- oder Universalkonzil bezeich-
neten keineswegs allgemeine Synoden im eigentlichen Sinn; sie
waren stets relativ gemeint: im Bistum war im Unterschied vom
Sendgericht die Diözesansynode generalis synodus (siehe z. B.
Görz, Reg. III, p. 215, No. 908 v. 1251, Reg. Bohem. II, p. 220,
No. 574 v. 1267). Im Erzbistum war im Unterschied von der
Diözesansynode die Provinzialsynode universale concilium; Leo IX.
erinnerte 1053 den Metropoliten von Karthago daran, daß er ohne
die päpstliche Zustimmung kein Universalkonzil abhalten dürfe;
er gebrauchte diese Bezeichnung, obgleich es in der alten Kirchen-
provinz Africa nur noch fünf Bischöfe gab (Leon. ep. 83, Mign.
t.143, p. 728). Versammelten sich Bischöfe aus mehreren Kirchen-
provinzen, so wurde auch hierfür die Bezeichnung Universalsynode
gewählt (vgl. z.B. Rheims. Syn. v. 991 c. 28 Mansi XIX p. 136:
Quamvis et hoc concilium . . . universale videri debeat utpote
plurium provinciarum iudicia continens).
Nach diesem Sprachgebrauch konnten die Landes- und
Reichssynoden wie die meisten päpstlichen Konzilien als Uni-
versalsynoden bezeichnet werden, ohne daß darin der Anspruch
lag, den alten ökumenischen Synoden gleichzustehen. Der Satz
des sog. Dictatus Gregorii: Quod nulla synodos absque praecepto
papae debet generalis vocari, fügt sich dieser Anschauung wider-
spruchslos ein; denn für sie war die Autorisierung durch den
Papst viel wichtiger als die Ökumenizität. Hiernach muß man
31 *
468 Albert Hauck.
auch die päpstlichen Synoden des 12. Jahrhunderts beurteilen,
die man später den ökumenischen beigezählt hat. Kalixt II. berief
die Lateransynode von 1123 als Generalkonzil (Schreiben an den
Eb. v. Dole Mansı XXI, p. 255: Quatenus et nos vobiscum et
cum aliis fratribus . . . generale concilium celebremus); aber er
dachte das Wort dabei im mittelalterlichen Sinn. Man sieht es
daraus, daß die Synode selbst sich lediglich als magna synodus
diversarum provinciarum bezeichnete (M. G. C. I. I, p. 574, No. 401):
ihre Autorität beruhte nicht darauf, daß sie die Gesamtkirche ver-
trat, sondern darauf, daß sie praesidente domino papa tagte (a. a. O.).
Die Synode von 1139 bezeichnete Innocenz II. als Plenarkonzil
(Jaffe-Wattenbach, Nr. 8007). Aber er dachte von ihr nicht an-
ders als Kalixt von der ersten Lateransynode: in der Einladung
berief er die Bischöfe lediglich, um mit ihnen Rats zu pflegen
(Florez, Esp. sagr. XX, p. 597), und in der Eröffnungsrede betonte
er mit allem Nachdruck, daß der römische Bischof der Inhaber
der gesamten Kirchengewalt ist (Chr. Mauriac. bei Mansi XXL
p. 534). Nicht anders ist es bezüglich der Lateransynode von
1179. Es führt irre, wenn man den 24. Art. des Friedens von
Venedig den Papst zur Konvokation eines ökumenischen Konzils
verpflichten läßt (Reuter, Alexander II., Bd. III, S. 418 ff.). Denn
generale concilium ist hier sicher in keinem anderen Sinne ge-
meint als bisher überall. Der Beweis liegt in der Berufungsbulle
Alexanders: er lädt die „kirchlichen Personen aus den verschie-
denen Gegenden“, der Zweck ist, daB das, was heilsam und gut
ist, von vielen bestätigt werde (Mansi XXIL p.212). Schreibt
der Papst nach der Synode an den Erzbischof von Rheims: Nos
in concilio Lateranensi . . . tota ecclesia, quae convenerat, ap-
probante statuimus (p. 1100), so ist also nicht zu übersetzen:
unter Zustimmung der Gesamtkirche, die versammelt war, sondern
unter Zustimmung der ganzen versammelten Kirche, d. h. sämt-
licher anwesender Bischöfe.
Die vom Papste autorisierte Generalsynode genügte den An-
schauungen und Forderungen des Mittelalters. Es gab eigentlich
keinen Grund, der darüber hinausdrängte. Aber es ist doch auch
klar, daß, je größer die Zahl der auf den päpstlichen Synoden
versammelten Prälaten wurde, um so näher die Vorstellung lag.
daß diese Synoden dasselbe seien, was die ökumenischen Synoden
des Altertums gewesen waren. So hat denn auch schon der
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 469
Chronist von Mauriac die Synode von 1139 als universalis eccle-
siae prineipale concilium bezeichnet (Mansi XXI, p. 534). Aber
bestimmt ins Auge gefaßt hat erst Innocenz Ill. den Gedanken,
eine Synode zu berufen, die den alten Konzilien gleichstehe.
Innocenz hat sich lange mit dem Plane, ein Generalkonzil
zu halten, beschäftigt. Schon in Briefen aus dem zweiten Jahre
seines Pontifikats hören wir davon (Reg. IL 209 u. 211). Sie
sind an den Kaiser Alexius und den Patriarchen von Kon-
stantinopel gerichtet. Einige Jahre später (1202) wird der Plan
in einem Briefe an den Erzbischof von Köln erwähnt (Reg. de
neg. imp. 80). Aber es dauerte noch linger als ein Jahrzehnt,
bis die ersten Schritte zur Ausführung des Plans geschahen. Erst
am 13. April 1213 ergingen die Ausschreiben, die zur Synode
luden. Wie bekannt, sollte das Konzil der Reform der Kirche
und der Befreiung des heiligen Landes dienen. Innocenz fährt
dann fort, er habe beschlossen, ut quia haec universorum fidelium
communem statum respiciunt, generale concilium iuxta priscam
sanctorum patrum consuetudinem convocemus. Geladen werden
nicht nur die Bischöfe, sondern auch die Stifter und die welt-
lichen Herrscher. Die Berufung der letzteren wird mit dem Satze
begründet: Cum in hoc generali concilio sint multa tractanda
quae ad statum vestri ordinis pertinebunt, decet et expedit, ut ad
idem concilium viros idoneos destinetis, qui negotia vestra debeant
fideliter procurare; der gleiche Gedanke kehrt in den Schreiben
an die Kapitel wieder, denen zugleich zur Pflicht gemacht wird,
die Pröpste, Dekane oder andere geeignete Männer als ihre Ver-
treter nach Rom zu entsenden (Reg. XVI, 30).
Innocenz hat sich, wie bemerkt, auf die alte Gewohnheit der
heiligen Väter berufen. Und ich bezweifle nicht, daß ihm der
Gedanke an die Synoden von Nicäa oder Ephesus oder Chalcedon
vorschwebte. An der Spitze der Beschlüsse von 1215 steht ein
neues Glaubensbekenntnis. Warum das? Man versteht es, wenn
man sich erinnert, daß Gratian aus Isidor den Satz in sein Dekret
aufgenommen hatte, daß die Väter von Nicäa das zweite Symbol
nach den Aposteln überlieferten, daß darnach in Konstantinopel,
Ephesus und Chalcedon die Lehre des Glaubens auf das voll-
ständigste verkündigt worden sei (I dist. 15, c. 1). Die Abfassung
einer neuen Glaubensformel war gewissermaßen die Probe auf den
Anspruch, zu den Prinzipalsynoden zu gehören. Innocenz war sich
470 Albert Hauck.
dessen klar bewußt, daß seine Synode epochemachend sei; in einer
seiner Reden auf dem Konzil äußerte er, er habe sie berufen, da-
mit der Tempel des Herrn wiederhergestellt und ein Passah ge-
feiert werde, wie es in Israel nicht mehr gefeiert worden sei seit
den Tagen der Richter und Könige (Mansi XXII, p. 969), d. h.
doch, daß die Kirche der Gegenwart dem Idealbild von der alten
Kirche, das man im Sinne hatte, gleich werde.
So stellte Innocenz seine Synode kühnlich den gefeierten
Synoden des Altertums an die Seite. Aber wenn man nun beide
vergleicht, so haben sie wenig Ähnlichkeit. Weit näher steht
die Synode des Papstes der Vorstellung der Universalsynode bei
Konrad von Gelnhausen. Denn hier ist nicht mehr wie in Nicäa
der Episkopat versammelt, sondern die Leiter der Christenheit:
sie sind erschienen nach den verschiedenen Ländern, Ständen und
Ordnungen. Und sie sind versammelt, weil es sich um Dinge
handelt, die das Gemeinwohl der Kirche betreffen; endlich sie
sind ordnungsmäßig berufen, weil vom Papste geladen. Das
stimmt Zug für Zug mit der Definition Konrads überein. Der
einzige Unterschied ist, daß die Vorstellung der Repräsentation
der Kirche noch fehlt. Denn versammelt sind die geistlichen
und weltlichen Leiter der Kirche als solche.
Es scheint mir unbestreitbar: die Vorstellung von Universal-
synode, die der sogen. konziliaren Theorie des 15. Jahrhunderts
zugrunde liegt, stammt nicht von Konrad von Gelnhausen, auch
nicht von Occam, sondern ihre Wurzeln führen zurück zu dem
größten Papste des Mittelalters. Aber wie kam Innocenz III.
zu ihr?
Man mag daran erinnern, daß auf den abendländischen Sy-
noden im 13. Jahrhundert längst nicht mehr die Bischöfe allein
tagten; überall saßen neben ihnen Äbte und Pröpste, und bei
wichtigeren Synoden fehlten auch die Bevollmächtigten der Fürsten
nicht. Aber diese Erinnerung allein genügt nicht. Weiter kommt
in Betracht, daß die innocentische Synode seiner Theorie von der
Stellung des Papstes in der Welt genau entspricht. Der Papst,
der einer Versammlung von Prälaten und Fürsten, den Führern
des Klerus und denen der Laien präsidiert, der mit den ersteren
berät und über die zweiten bestimmt, und der in Gegenwart aller
seine alle bindenden Verfügungen bekannt gibt, ist der Papst,
wie Innocenz sich ihn dachte, der Inhaber der beiden Gewalten,
kemmert, "Baal e Ep Se | nan ` Gem tes sn
geen
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 471
dem die Herrschaft über die Kirche und über die Welt zusteht.
Aber auch hieraus allein wird sich die innocentische Synode nicht
erklären. Die Hauptsache ist, wie mich dünkt, die Gestaltung,
die der Kirchenbegriff seit dem 12. Jahrhundert fand. Im be-
ginnenden Mittelalter hatte man sich gewöhnt, die Kirche der
Hierarchie oder dem Priestertum gleichzusetzen. Das ist ver-
ständlich, da in der Kirche ausschließlich das Priestertum handelte.
Die kirchlichen Kämpfe der späteren Zeit hatten diese Anschauung
noch verstärkt: jeder Fürst, der gegen einen Papst auftrat, wurde
bekämpft als Gegner der Kirche. Daß bei Alexander III. tota
ecclesia Bezeichnung für den gesamten Episkopat ist, wurde vor-
hin bemerkt. Auch bei Innocenz I. findet man gelegentlich
diese Vorstellung (vgl. z. B. Reg. I, 27; VIL 42 u.ö.). Allein die
Theologen hatten niemals vergessen, daß man die Kirche ur-
sprünglich anders betrachtete. Schon in der Karolingerzeit defi-
nierten sie nach Augustin: Ecclesia est universalis congregatio
iustorum (z. B. Amal. v. Trier, de caer. bapt., p. 896). Von dieser
Vorstellung aus entwickelte im 12. Jahrhundert der einfluß-
reichste Frühscholastiker, Hugo von St. Viktor, den Kirchen-
begriff. Maßgebend für ihn ist der Gedanke, daß die Kirche eine
große Korporation ist, die von den Gläubigen insgemein gebildet
wird. Diese Korporation besteht aus zwei Ständen, den Laien
und den Klerikern; sie sind gewissermaßen die zwei Seiten eines
Körpers, die zwei Wände eines Hauses. Die beiden Stände haben
ihr besonderes Regiment, hier die Fürsten, dort die Prälaten, über
alle aber erhebt sich der Papst als das oberste Haupt der ganzen
Korporation Christi (De sacram. II, 2, c. 2, p. 416).
Diese Gedanken haben auf Innocenz IIL gewirkt. Er gab
durchaus zu, daß die römische Kirche nicht im eigentlichen Sinne
des Wortes die Universalkirche ist. Diese wird vielmehr gebildet
aus der Summe aller Einzelkirchen (Coll. deer. tit. 3, p. 1190B,
vgl. auch Serm. 3, p. 664A; man bemerkt hier den Einfluß der
Korporationslehre der Glossatoren, siche Gierke, Genossenschafts-
recht III, S. 186 ff.); demgemäß ist die Universalkirche das ganze
christliche Volk (Serm. 2, p. 660D). Die Hierarchie ist nicht
die Kirche, sondern zur Stütze der Kirche sind von Gott die zwei
Gewalten, Priestertum und Königtum geschaffen (Coll. decr. tit. 2,
p. 1184C). Dies alles ist im Sinne Hugos gedacht. Liest man
endlich in der Einladung an die Fürsten, es würden auf dem
472 Albert Hauck.
Konzil Fragen erwogen werden, die ad statum vestri ordinis per-
tinebunt, so hat man das Stichwort Hugos: duos ordines com-
plectitur.
Seit Innocenz III. hatte man somit einen klaren Begriff von
Universalsynode im Unterschied von allen anderen Synoden: sie
ist die vom Papste berufene Versammlung der Führer der beiden
Stände in der Kirche, bestimmt, den Papst in solchen Fragen zu
beraten, welche die allgemeine Kirche und ihr Wohl betreffen.
Diese Vorstellung beherrschte das 13. Jahrhundert. Als
Friedrich IL 1239 von dem Urteil Gregors IX. an eine Universal-
synode appellierte, ging er von ihr aus. Denn er forderte die
Kardinäle auf, ut generale concilium prelatorum et aliorum Christi
tidelium debeant evocare (M. G. C. L IE, p. 297, No. 215). Gregor IX.
selbst berief zu seiner Synode die Prälaten und die Fürsten (M. G.
Ep. Pont. I, S. 680, No. 781 u. 782), oder wie es in der zweiten
Einladung heißt, die Könige, Prälaten, Fürsten und anderen
Gläubigen (p. 689, No. 785). Seine Synode kam nicht zustande;
aber sein Gedanke wurde von Innocenz IV. wieder aufgenomnien
und durch die Lyoner Synode von 1245 ausgeführt. Auch zu
ihr wurden die Könige der Erde, die Prälaten der Kirchen und
die übrigen Fürsten der Welt berufen (Ep. Pont. II, p. 57,
No. 78, 1). Als allgemeine Synode ist sie in dem Ausschreiben
nicht bezeichnet. Es ist bekannt, daB an diesem Punkte Thaddeus
von Suessa bei seiner Appellation einsetzte: sie ist an den zu-
künftigen römischen Papst und an ein Universalkonzil der Könige,
Fürsten und Prälaten gerichtet, da das gegenwärtige Konzil nicht
allgemein sei (C. I. II, p. 508, No. 399). Nach Matth. Paris. be-
gründete er das mit den Worten, es seien weder alle Prälaten,
noch Vertreter der Abwesenden und der Fürsten anwesend (Cron.
mai. z. 1245, p.261). Als wesentlich für ein Universalkonzil
galt also auch ihm die Teilnahme der beiden Stände. Der Appel-
lation gegenüber behauptete Innocenz für seine Synode den
Charakter des Universalkonzils: Est concilium generale, quia tam
principes saeculares quam ecclesiastici ad illud fuerant invitati;
wenn die Geladenen nicht alle anwesend seien, so treffe die Schuld
den Kaiser: er habe sie verhindert (Relat. C. I. II, p. 516, No. 401;
Matth. Par. a. a. O.). Über das Wesen der Universalsynode ur-
teilte er, wie man sieht, ebenso wie der Vertreter des Kaisers.
Noch klarer ist die Abhängigkeit von den Gedanken Inno-
"eg r |
bn, al
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 473
cenz’ Ill. bei der Lyoner Synode von 1274. Denn in dem Be-
rufungsschreiben ist die Formel Innocenz’ II. benützt. Wie bei
ihm wird auf die Gewohnheit des kirchlichen Altertums ver-
wiesen: sicut imitatione digna s. patrum consuetudo laudabilis
longaeque observationis exemplum nos instruit; wie dort wird die
Berufung begründet mit der Rücksicht auf das allgemeine Wohl:
quia interest generaliter omnium oder quia haec ad communem
cedent utilitatem omnium; wie dort richtet sich die Einladung
an universi catholici mundi principes et ecclesiarum praelati; wie
dort wird die Einladung der einzelnen Stände begründet mit der
Erwägung: cum in eodem concilio tractanda sint aliqua quae per-
tinebunt ad ipsos (Mansi XXIV, p. 40, 43, 59).
Nicht ohne Interesse ist die Bemerkung, daß in Lyon zuerst
die Nationen eine Rolle spielten: der Papst verhandelte mit den
Prälaten per nationes (S. 66, Z. 16 v.u. ist statt vocavit cardi-
nales per nationes sicher zu lesen praelatos), ebenso beriefen
die Kardinäle die Prälaten per nationes zu sich; die Ausfertigungen
der Erlasse wurden per regna et provincias hergestellt und dem-
gemäß von den Prälaten besiegelt (Relat. p. 66f). Der An-
knüpfungspunkt für dies Verfahren liegt wieder bei Innocenz III,
in der vorhin erwähnten Vorstellung von der Universalkirche als
der Summe der Partikularkirchen. Schon 1245 wurden dem-
gemäß die englischen Gesandten als Anglicae universitatis pro-
curatores bezeichnet (Matth. Par. Cron. mai. z. 1245, p. 261).
Auch die nächste allgemeine Synode, die zu Vienne, trägt
denselben Charakter. Clemens V. wiederholte in seinem Berufungs-
schreiben wörtlich die Formel, die Gregor X. bei der Berufung
der Synode von 1274 gebraucht hatte: Quia salubre in his ad-
hiberi remedium interest generaliter omnium, nos . . . universale
concilium sicut imitatione digna s. patrum consuetudo laudabilis
longaevae observationis exemplo nos instruit . .. decrevimus con-
gregandum (Brief an Philipp von Frankreich, Mansi XXV, p.373 D).
Dagegen gewinnt diese Synode eine eigentümliche Bedeutung da-
durch, daß sie die erste Vertreterversammlung war. Bisher kamen
alle Bischöfe in .eigenem Rechte, diesmal wurden zwar alle Erz-
bischöfe, aber aus jedem Erzbistum nur einige Bischöfe geladen.
Die Geladenen sollten von den Zurückbleibenden für alle Ver-
handlungen und Beschlüsse unbeschränkte Vollmacht erhalten
und ihnen darüber öffentliche Dokumente erteilt werden (Clem. V.
474 Albert Hauck.
an d. EB. v. Tours, S. 376 B). Natürlich wurde diese Einrichtung
aus praktischen Rücksichten getroffen; vorbereitet war der Ge-
danke längst. Schon 1139 hatte König Stephan von England
nur fünf Bischöfe und vier Äbte an Stelle der ganzen englischen
Prälatur zum Konzil gesandt (Rich. Hagulst., De gest. reg. Steph.
bei Mansi XXI, p. 538). Daß Innocenz III den Kapiteln die
Wahl von Vertretern anheimgestellt hatte, ist vorhin erwähnt.
Aber es ist doch klar, daß die Maßregel Clemens’ V. den Über-
gang zu dem Gedanken einer repräsentierenden Versammlung er-
leichterte.
Man sieht: es ging im 13. Jahrhundert wie im vierten. Wie
damals die erste allgemeine Synode sofort vorbildlich wurde, 50
auch jetzt. Sie entsprach den Zuständen und den Anschauungen.
Denn die Gedanken Hugos über das Wesen der Kirche hatten
in der Scholastik des 13. Jahrhunderts Heimatrecht. Sie
waren von der Franziskaner- wie von der Dominikanerschule
aufgenommen. In die erste führte sie schon Alexander Halesius
ein; er legte in unmittelbarem Anschluß an die Worte Hugos
dar, daß die Kirche, die congregatio fidelium oder univer-
sitas christianorum, zwei Seiten habe, die rechte bilden die
Kleriker, die linke die Laien (zitiert von Alvar Pelagius s. u.)
Bei den Dominikanern hat Thomas unter Verwertung der
aristotelischen Staatslehre sie genauer durchgebildet. Auch für
ihn ist die Vorstellung, daß die Kirche die congregatio fidelium,
der populus fidelis sei, die gegebene Voraussetzung (Suppl. summ.
q. 26 a. 1; Contr. gent. IV, 76). Das gläubige Volk zerlegt sich
nun einerseits in die verschiedenen Städte und Diözesen, bildet
aber andererseits eine große Einheit, nämlich die Kirche (Contr.
gent. a. a. O.). Diese bildet ein Analogon des Staats; Thomas
sagt: assimilatur congregationi politicae, quia ipse populus ecclesia
dieitur (Suppl. summ. q. 26 a. 1). Es ist nun bekannt, daß nach
Thomas die beste Verfassung des Staats die Monarchie ist (De
regim. princ. I, 2), und daß er ganz dementsprechend die mo-
narchische Leitung der Kirche für notwendig erklärt (Contr. gent.
IV, 76). Erinnert man sich aber, daß seiner Meinung nach die
Monarchie stets in Gefahr ist, in ihr Zerrbild, die Tyrannis, um-
zuschlagen (Summ. theol. Is II», q. 105a. 1), und daß, um dies
zu vermeiden, die Monarchie beschränkt sein muß, bene com-
mixta ex regno . . . aristocratia . . . et ex democratia, i. e. po-
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 475
testate populi (a. a. O.), und erinnert man sich weiter an seine
Theorie über die Gesetzgebung: Ordinare aliquid in bonum com-
mune est vel totius multitudinis vel alicuius gerentis vicem totius
multitudinis. Et ideo condere legem vel pertinet ad totam mul-
titudinem vel pertinet ad personam publicam quae totius multi-
tudinis curam habet (Summa theol. I° II», q. 90 a. 3), so leuchtet
ein, daß bei der Übertragung dieser Gedanken auf die Kirche An-
knüpfungspunkte für eine Fortbildung der konziliaren Gedanken
gegeben waren, die weit über die innocentische Synode hinaus-
führen mußte.
Man könnte sagen: Wie Innocenz II. die neue Universal-
synode geschaffen hat, so hat Thomas die Gedanken entwickelt,
die zu den Theorien über die Gewalt der Universalsynoden
führten. Am Ausgang des 13. Jahrhunderts lagen sie gewisser-
maßen in der Luft. Nichts zeigt das deutlicher, als daß der
Papst, der im Gedanken der unbeschränkten Papstgewalt lebte
und webte, Bonifaz VIII, den Satz formulierte, in dem im Prinzip
die Beschränkung auch der päpstlichen Gewalt liegt: Quod omnes
tangit, debet ab omnibus approbari (De regul. iur. p. 1048).
Thomas hat die Folgerungen aus seiner staatsrechtlichen
Theorie für die Kirche nicht gezogen, wie er ja bekanntlich
nicht im Zusammenhang über die Lehre von der Kirche ge-
handelt hat.
Aber man begegnet ihnen sofort, schon bei den Zeitgenossen
Bonifaz’ VIH. und Philipps d Sch. Am bezeichnendsten ist, daß
so ausgesprochene Kurialisten wie Egidius von Colonna und
Augustinus Triumphus ihnen nicht auswichen. Für Egidius ist
die naturrechtliche Lehre, daß alle tatsächliche Gewalt in der
Gesamtheit ruht und demgemäß einzelnen Personen nur durch
Übertragung zuteil werden kann, ein feststehendes Axiom: per
consensum hominum perficitur et completur, ut quis aliis prae-
ficiatur (De renunt. papae 16 bei Rocaberti, Bibl. max. pontif. II,
p. 41). Er spricht diesen Satz mit Beziehung auf die Wahl der
Bischöfe durch die Kapitel aus; aber er betrachtet ihn als giltig
auch in Beziehung auf den Papst, s. c. 11, p. 34, c. 24, p. 58 u. 60.
Erhebt er die Frage, wo die päpstliche Gewalt während der Se-
disvakanz bleibt, so antwortet er: in Romana ecclesia, sive in
collegio cardinalium sive in ipsa ecclesia, c. 10, p. 26; vgl. c. 24,
p. 59: Vacante sede potestas papalis residet in aliqua multitudine.
476 Albert Hauck.
Er lehrt also den Heimfall der erledigten Gewalt an die Gesamt-
heit: die offenkundige Voraussetzung ist, daß sie ursprünglich der
Gesamtheit eignet.
Dieselbe Frage beschäftigte Augustinus Triumphus. Er be-
antwortete sie ganz übereinstimmend mit Egidius: beim Tode des
Papstes bleibt die päpstliche Gewalt im Kardinalskollegium, tam-
quam in radice propinqua, und in der Kirche der Prälaten und
der übrigen Gläubigen, tamquam in radice remota, Summa de
potest. pap. q. 3, Blatt 18°. Die Kirche ist, wie man sieht, hier
gedacht als das christliche Volk, q. 35 a. 1, Bl. 97°, oder die Ge-
meinschaft der Gläubigen, q. 5,. Bl. 27°. Sie verliert durch den
Tod des Papstes ihre Jurisdiktion nicht; sie büßt nur auf
eine gewisse Zeit die tatsächliche Handhabung derselben ein,
q. 3, Bl. 19°.
Auf den Gedanken, daß auch die papstlose Kirche ihre
Jurisdiktion ausüben kann, wurde Augustinus durch die Frage,
was mit einem häretischen Papst zu geschehen hat, geführt. Er
legt hier dar, daß ein Papst, der in eine Häresie verfällt, dadurch
ipso facto aufhört, Papst zu sein. Seine Jurisdiktionsgewalt fällt
somit an die Kirche zurück, ebenso wie dies im Falle des Todes
eines Papstes geschieht. Auf Grund dieser Gewalt kann die
Kirche den häretischen Papst verurteilen, wie sie die Stelle des
toten Papstes besetzen kann. Zur Beseitigung einer Häresie am
Haupt der Kirche ist deshalb sofort die universitas fidelium, d.h.
das allgemeine Konzil zu berufen. Dazu genügt in einem solchen
Falle die Autorität der Kardinäle, Bischöfe und Doktoren der
heiligen Schrift, q. 5 a. 6, BL 27°®; vgl. q. 3, Bl. 15°. Noch um
einen Schritt weiter trieb ihn die Frage, was zu geschehen hätte,
wenn beim Tod eines Papstes auch das Kardinalskollegium fehlte.
Er antwortete: dann trete das Konzil ein, es könnte in diesem
Falle über alles bestimmen, was zum Nutzen der Kirche gehört;
seine Berufung könnten und müßten der Kaiser und die Fürsten
in die Hand nehmen, q. 3, Bl. 15°.
So kam der schroffste Vertreter der kurialistischen Gedanken
zu dem Satze, daß die Kirche, wenn das Papsttum zessiert, ihre
Gewalt durch die allgemeine Synode handhabt. Der Weg hierzu
war ihm dadurch geebnet, daB schon im Dekrete Gratians der
kurialistischen Theorie eine unvermeidliche Inkonsequenz anhaftete.
Das.Prinzip, daß der Papst von niemand gerichtet werden kann,
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 477
gilt nicht unbedingt: es setzt bei Abfall des Papstes vom Glauben
aus (I. dist. 40, c. 6). Daraufhin hatten die Kanonisten seit dem
12. Jahrhundert die Lehre ausgebildet, daB der häretische Papst
von der ecclesia congregata, dem allgemeinen Konzil, gerichtet
wird. Dies lehrte Rufinus in seiner Glosse: Aiunt etiam quod
dominus papa iudicari possit ab ecclesia tota, ita tamen, si in
fide erraverit. Alii sie distinguunt: in ea, quae totam ecclesiam
contingit, iudicari potest papa, sed in ea, quae unam personam
contingit vel plures, non (v. Schulte, Die Stellung der Konzilien,
Prag 1870, S. 255), und das wiederholten die Summa Parisiensis,
Huguccio, Johannes Teutonicus u. a. (S. 258, 261, 264). Auch
Innocenz III. hatte in einer seiner Reden ausdrücklich den Fall
gesetzt, er könne im Glauben irren, und hatte erklärt, dann könne
er von der Kirche gerichtet werden, während er bei anderen
Sünden Gott allein zum Richter habe (Serm. de divers. 2, p. 655;
vgl. auch Egid. v. Col. de renunt. pap. 15, p. 40, 24, p. 60). Bei
der ecclesia congregata war zunächst an das aus dem Episkopat
gebildete Konzil gedacht. Bedeutend ist nun, daß nach Augustinus
Triumphus nicht die Hierarchie, sondern die universitas fidelium
berufen werden soll. Denn darin liegt der Übergang zu dem
Gedanken, daß die allgemeine Synode die Repräsentation der
Kirche als der Gesamtheit der Gläubigen ist.
Nicht unbemerkt darf bleiben, daß analoge Gedanken sich
auch bei Alvar Pelagius finden. Auch er wurde durch die Frage
nach der Stellung zu einem häretischen Papst zu ihnen hin-
gedrängt. Zwar war er der Meinung, daß beim Abfall eines
Papstes eigentlich eine Sentenz nicht nötig sei, quia haeresis
pertinax privat ipso iure quemque beneficio. Dann urteilte er
aber doch, er möchte glauben, daß die Universalsynode als das
Haupt der Kirche an Gottes Statt einen häretischen Papst ver-
dammen könne (De planctu eccl. I, 34 bei Rocaberti II, p. 37).
Voraussetzung ist auch bei ihm der Kirchenbegriff: die Kirche
ist collectio catholicorum, I, 31, p. 35. Unter ausdrücklicher Zu-
stimmung wiederholte er die oben angeführten Worte des Alexander
Halesius von den zwei Seiten der Kirche, I, 37, p. 56.
lch habe die kurialistischen Schriftsteller des beginnenden
14. Jahrhunderts zuerst genannt. Denn ihre Äußerungen sind
bezeichnend dafür, wie fest die Vorstellung der Kirche als einer
Korporation stand, und wie man von hieraus unwillkürklich zu
4718 Albert Hauck.
der Annahme gedrängt wurde, daß die allgemeine Synode die
Repräsentation dieser Gemeinschaft ist.
Ihre Gegner gingen natürlich von dem gleichen Kirchen-
begriff aus; besonders bei Johann von Paris begegnet man auf
Schritt und Tritt thomistischen Anschauungen. Er wendet die
Lehre des Thomas, daß die gemischte Verfassung die beste Staats-
verfassung sei, auf die Kirche an und kommt dadurch zum Ge
danken einer kirchlichen Vertretung, durch die die Macht des
Papstes beschränkt würde: Sie certe esset optimum regimen
ecclesiae, si sub uno papa eligerentur plures ab omni provincia
et de omni provincia, ut sic in regimine ecclesiae omnes haberent
partem suam (De potest. reg. et pap. c. 20, bei Goldast, Mo-
narch. II, p. 107, der Schlußsatz stimmt fast wörtlich mit Thomas,
S. th. Ie Un, q. 105a. 1 überein). Aber Johann hat, soviel ich
sehe, diesen Rat nicht als Universalsynode gedacht. Er nimnt
überhaupt wenig Bezug auf sie. Selbst wenn es sich um den
Rücktritt oder die Absetzung des Papstes handelt, läßt er das
Kollegium der Kardinäle handeln, obgleich er weiß, daß im letz-
teren Fall das Urteil einer allgemeinen Synode für erforderlich
galt. Er bedarf der Synode nicht; denn auch die Kardinäle
handeln in Stellvertretung der Gesamtkirche (c. 24, p. 145£.). Dem-
gemäß findet sich auch bei ihm der Satz, daß die Macht der
Kirche größer ist als die einer Einzelperson (a. a. O.): denn die
Welt ist größer als Rom und der Papst, und das Konzil größer
als der Papst allein (c. 21 am Schluß).
Bestimmter rückte Wilhelm Duranti die allgemeine Synode
in den Vordergrund. Das ist verständlich, da sein Traktat De
modo generalis concilii celebrandi (Tract. illustr. .. . iurisconsul-
torum de potestate ecclesiastica, Bd. XIII, 1, Venedig 155%
Bl. 154 ff.) ein für die Synode von Vienne geschriebenes Gut-
achten ist. Aber Duranti stützte die Bedeutung und die Nor
wendigkeit der allgemeinen Synode nicht unmittelbar auf die
Korporationstheorie, sondern auf den Grundsatz, daß keine Gewalt,
weder die geistliche noch die weltliche, unbeschränkt ist und sei
kann. Jede Gewalt betrachtete er als gebunden an das Gesetz.
Demgemäß ist der Papst zur Beobachtung der Statuten der Vüter
besonders der Konzilien verpflichtet (I, 3, 5, BL 154°; 4, #
Bl. 156”). Daraus folgt, daß er entgegen den Konzilien und dem
anerkannten Recht nichts setzen noch gestatten kann, es sei den!
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 479
unter Zuziehung einer allgemeinen Synode. Hier ist nun der
einzige Punkt, an dem Wilhelm Duranti auf die Korporations-
theorie zurückging: er begründete das Gesetzgebungsrecht der
allgemeinen Synoden mit dem Satze Bonifaz’ VIII.: Quod omnes
tangit, ab omnibus debet communiter approbari (I, 4, 3, p. 155°).
Wie er eine Erweiterung der Kompetenz der Diözesan- und Pro-
vinzialsynoden für geboten erachtete (II, 11, 1f, Bl. 159°; 31,
1f., Bl. 163"), so riet er auch zu einer Verstärkung des Gewichts
der allgemeinen Synoden; er machte den Vorschlag, sie regel-
mäßig alle zehn Jahre zu versammeln (III, 27, 11, Bl. 176P).
Wendet man sie zu den kirchenpolitischen Verhandlungen
in der Zeit Ludwigs d. B., so bemerkt man sofort, daß für die
Gegner der Kurie die Vorstellung der Kirche als einer großen Ge-
nossenschaft ebenso maßgebend war, wie für Augustinus Triumphus
und Alvar Pelagius. In diesem Punkte war kein Gegensatz.
Ich will nun die Theorien des Defensor pacis hier nicht
wiederholen; sie sind bekannt genug. Der Fortschritt in bezug
auf die Frage, die uns beschäftigt, liegt, wie mich dünkt, vor-
nehmlich in der Durchführung des Gedankens, daß die allgemeine
Synode die Repräsentation der Kirche ist. Der Gedanke war
nicht neu, aber er war nie vorher so klar entwickelt. Dabei mag
daran erinnert werden, daß der Sprachgebrauch des Mittelalters
und speziell des 14. Jahrhunderts bezüglich des Wortes repraesen-
tare mit dem gegenwärtigen nicht übereinstimmt. Er ist sehr
weitschichtig. Repraesentare kann heißen „vorstellen“; so wird
von dem gewählten Papst gesagt: repraesentatur populo (Petrus
de Stortenac bei Baluzius Vitae pap. Av. II, p. 866). Daraus er-
wächst die Bedeutung „darstellen“; Thomas sagt von der Monar-
chie: maxime repraesentat divinum regimen (S. th. I° Us,
q. 105 a. 1), und Augustinus Triumphus von den Bischöfen: re-
praesentant personas apostolorum (S. de pot. pap. q. 3, Bl. 14”).
Aber schon bei dem letzten Beispiel paßt die Übersetzung „dar-
stellen“ nicht mehr ganz: die Bedeutung neigt sich hinüber zu
unserem Begriff „vertreten“. Ihn drückt repraesentare vielfach
aus. Aber dabei kommt in Betracht, daß das Mittelalter sowohl
geborene als bestellte Vertreter der Gemeinschaften kennt; Occam
kann sagen: der Papst repraesentiert die Universalkirche und ver-
tritt ihre Stelle (Dial. 1, 5, c. 25, Goldast, Monarch. II, p. 494).
Er begründet das mit dem Satze: quia est persona publica totius
480 Albert Hauck.
communitatis gerens vices et curam. Sein Satz ist nur Anwen-
dung eines Gedankens, der schon bei den Glossatoren vorliegt
(Gierke III, S. 222 f.) Was die bestellten Vertreter anlangt, so
erscheint es als völlig gleichgiltig, ob sie ernannt oder gewählt
sind. Die von Clemens V. nach Vienne geladenen Bischöfe waren
ebenso genau als die Vertreter der zurückbleibenden gedacht, wie
die von den Kapiteln im Jahre 1215 gewählten Kanoniker.
Clemens sagte von den zurückbleibenden, daß sie durch jene das
Konzil besuchen (per eosdem ad concilium accessuros), und er
forderte, daß sie ihnen ordnungsmäßige Vollmacht erteilen (Mans!
XXV, p. 376).
Kehren wir zu Marsilius zurück. Auch er geht aus von der
Kirche als einer großen Gemeinschaft. Eine sie repräsentierende
Versammlung zu bilden, dazu nötigt der Umstand, daß die Zu
sammenkunft aller undurchführbar und hinderlich wäre. Jene
Versammlung kommt dann so zustande, daß alle Provinzen und
Kommunitäten der christlichen Welt nach Bestimmung des legis-
lator humanus, d. h. der bürgerlichen Obrigkeit, ihre Vertreter
erwählen. Marsilius dachte mit Rücksicht auf die Entscheidung
von Lehrstreitigkeiten zunächst an Priester oder Gelehrte; aber
mit Rücksicht darauf, daß auch andere das gemeine Wohl der
Gläubigen berührende Fragen die allgemeine Synode beschäftigen
können, hielt er es für zulässig und notwendig, daß auch andere
Personen, also Laien, deputiert werden; er erinnerte daran, dab
an den Prinzipalsynoden die Kaiser und ihre Beamte teilgenommen
hatten (Defens. pac. II, 20, Goldast II, S. 256). |
Dem Gedanken der Repräsentativversammlung begegnen "I!
wieder bei Occam. Er bemerkt, nicht jede vom Papst be-
rufene Synode sei ein Generalkonzil, sondern nur illa congregatio,
in qua diverse persone gerentes auctoritatem et vicem univer-
sarum partium totius christianitatis ad tractandum de bono Off
muni rite conveniunt (Dial. I, 6, c. 85, p. 603). Was das Recht
der Repräsentativversammlung anlangt, so deckt es sich nach
ihm vollständig mit dem der repräsentierten Gemeinschaft: quic-
quid posset universalis ecclesia per se, si posset insimul of
venire, potest per aliquos electos a diversis partibus ecclesiae
(p. 603, 20). Daß auch die Laien an der Versammlung teilt
nehmen berechtigt sind, beweist Occam unter anderem durch den
Satz Bonifaz’ VIII.: Quod omnes tangit, ab omnibus tractari el
Die Rezeption und Umbildung der allgemeinen Synode im Mittelalter. 481
approbari debet; den Einwand, daß sie vordem nicht vertreten
gewesen seien, lehnt er mit der Annahme einer stillschweigenden
Kommission ihres Rechtes an die Kleriker ab (p. 604). Occam
hat nicht wie Marsilius das Berufungsrecht der Synode der welt-
lichen Obrigkeit zugeschrieben. Um so wichtiger war für ıhn
die Frage, ob eine allgemeine Synode ohne päpstliche Berufung
möglich sei. Die Antwort hat er wie die Kurialisten mit Rück-
sicht auf den Fall, daß ein Häretiker Papst sei, gesucht. Er geht
dabei von derselben Anschauung aus wie Augustinus Triumphus:
Durch den Fall des Papstes in eine Häresie tritt von selbst die
Erledigung des päpstlichen Stuhles ein, und er argumentiert dann
aus dem Begriff der autonomen Korporation: jede Gemeinschaft,
die ohne die Autorität eines solchen, der nicht zu ihr gehört,
Recht setzt, kann eine Vertreterversammlung ohne fremde Auto-
rität konstituieren; demgemäß ist auch die Kirche im angegebenen
Fall berechtigt, Vertreter zu wählen. Treten diese zusammen, so
bilden sie ein Generalkonzil: die päpstliche. Berufung ist also
nicht wesentlich (p. 603).
Man wird urteilen dürfen: Als 1378 das große Schisma aus-
brach, waren die sämtlichen Gedanken, die die Vertreter der kon-
ziliaren Theorie in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ent-
wickelten, bereits vorhanden: man brauchte sie nur zusammenzufassen
und anzuwenden. Das erstere ist durch Konrad von Gelnhausen,
Heinrich von Langenstein und ihre Nachfolger geschehen. Aber
wenn Konrad die Kirche betrachtete als congregatio fidelium in
unitate sacramentorum (Ep. conc. = Tractat. de congreg. conc.,
c. 3, Thes. nov. anecdot. IL, p. 1214), wenn er im Generalkonzil
die Versammlung der Repräsentanten der Christenheit sah (p. 1217),
wenn er die Notwendigkeit einer repräsentierenden Versammlung
mit der Unmöglichkeit, die sämtlichen Gläubigen selbst zu ver-
sammeln, begründete (c. 1, p. 1204), wenn er die Berufung geboten
fand bei Angelegenheiten, die alle Gläubigen, das Wohl der ganzen
Kirche betreffen (c. 1, p. 1204), wenn er dies durch die ratio na-
turalis, ut quod omnes tangit, ab omnibus approbetur, bewies
(Brev. epist. Hist. Vierteljahrsschr. 1900, S. 383), wenn er die
päpstliche Berufung als das regelmäßige, aber den Zusammentritt
ohne dieselbe als in Notfällen zulässig betrachtete — so brauche
ich nach allem Gesagten nicht mehr zu beweisen, daß in allen
diesen Sätzen kein neuer Gedanke ausgesprochen war.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 32
482 Albert Hauck. Rezeption u. Umbildg. der allgem. Synode im Mittelalter.
Die Schwierigkeit lag denn auch in dem zweiten: der An-
wendung. Denn hier fragten die Parteien, ob eine allgemeine
Synode ihnen nützlich sein werde, und untersuchten die Männer
des Rechts, ob der Ausnahmefall — Synode ohne päpstliche Be-
rufung — wirklich gegeben sei, und erwogen die Politiker, ob
man hoffen könne, auf diesem Wege zum Ziele zu gelangen.
Wenn dann, als die allgemeinen Synoden wirklich zusammen-
traten, das Konzil von Pisa sich bezeichnete als generale con-
cilium repraesentativum totius universalis cath. ecclesiae, rite
iuste et rationabiliter fundatum et congregatum (8. Sitzung, Mar-
tène, Ampliss. coll. VII, p. 1088), und wenn die Konstanzer und
die Baseler Synode ähnliche Erklärungen abgaben, so lag darin
nicht ein neuer Anspruch. Diese Bestimmung des Wesens der
allgemeinen Synode war das Ergebnis der Entwicklung seit der
Rezeption derselben durch Innocenz II.
Aber an diesem Ergebnis hat sich die Entwicklung gebrochen.
Das in Konstanz wiederhergestellte einheitliche Papsttum erkannte
die Gefahr, die für seine Macht in einer die Christenheit repräsen-
tierenden Versammlung lag, und sorgte dafür, daß eine solche
unterblieb. Als Julius II. die Lateransynode von 1512 berief, hat
er die von 1215—1408 solennen Formeln nicht mehr gebraucht.
Zwar wurden die Fürsten wie vordem geladen, aber der politische
Gegensatz gegen die Großstaaten führte dazu, daß nur die Oratoren
etlicher Kleinstaaten erschienen: die fünfte Lateransynode bot wieder
das Bild einer Prälatensynode. Sie ist in dieser Hinsicht kaum
mehr mittelalterlich: sie führt hinüber zu den reinen Hierarchie-
konzilien der neueren Zeit.
ae re, u Zn
PR
1Y
ja
483
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den
Befreiungskriegen.
Von
H. Ulmann.
Der sich selbst hingebende Schwung, mit dem die Menge
der gebildeten Jugend Preußens, verstärkt durch einzelne Kampf-
lustige aus anderen Territorien, im Frühjahr 1813 unter die
Fahnen geeilt war, ist an sich und besonders seiner Wurzel nach
ein einheitlicher Vorgang. Jedoch hat die Entwicklung eine
Gabelung erfahren je nach dem Anschluß der Einzelnen an die
Waffengattungen des stehenden Heeres oder an die staatlicher-
seits errichteten Freikorps. Beiläufig, die Wahl war nicht immer
völlig spontan, Umstände verschiedener Art haben einzelne in
nicht gewollte Umgebungen zur Befriedigung ihrer Kampflust
gestellt. Im allgemeinen ist es jedoch unzweifelhaft, daß starker
Persönlichkeitsdrang vieler den liebsten und freiesten Ausdruck
gefunden hat durch Eintritt in Freikorps. Demgemäß mußte sich
hier der Ausgleich zwischen freiwilliger Leistung und dienstlichem
Zwang etwas anders ausgestalten als in den ans stehende Heer
angegliederten Detachements der freiwilligen Jäger zu RoB und
zu Fuß. Die Berichte aus dem Feldlager der Freikorps hinsicht-
lich des Geistes sowie der Leistungen sind daher nicht ohne
weiteres übertragbar auf die speziell sogenannten freiwilligen
Jäger, so willkommen sie zur Richtigstellung und Kontrolle
auch sind. Obwohl neuerdings die Menge der Selbstzeugnisse in
erfreulicher Weise vermehrt worden ist, wird man dennoch nach
manchen Seiten hin mit der Lückenhaftigkeit des bekannten
Materials zu rechnen haben.
Äußerlich haben diese Jäger keine heergeschichtliche Zu-
kunft gehabt. Sie verschwinden mit der bestimmungsgemüßen
Entlassung der Freiwilligen beim Ende des Krieges, soweit nicht
einzelne aktiv blieben, während die Freikorps von Reiches und
32"
484 H. Ulmann.
A. von Lützows, in denen K. Immermann die Poesie des Kriegs
verkörpert sehen wollte, zu Regimentern des preußischen Heeres
umgeschmolzen wurden. Und doch haben jene Detachements
einen ungleich umfassenderen und nachhaltigeren Einfluß auf die
Fortentwicklung des preußischen Heeres ausgeübt. Es hat bis
her gefehlt an unparteiischer Schilderung ihres Wesens und
Wirkens im Kriege. Nur die Organisation ist eingehend be
handelt worden: für alles weitere blieb man auf herausgegriffene
Urteile hauptsächlich angewiesen. Aber eine wahre Anschauung
kann erst gewonnen werden aus möglichst umfassender Durch-
prüfung der Briefe und Aufzeichnungen der Beteiligten! und
berufenen Beobachter im Vergleich mit den Ergebnissen der
allgemeinen Kriegsgeschichte.
Nur eine Vorbemerkung. Ich denke, das Mannigfaltige ın
der Einheit entspricht dem deutschen Fühlen, das sich sträubt
gegen enge Konsequenzmacherei: der logischen Starrheit demo
kratischen Denkens, das sich einseitig am Ideal der revolutionären
levée en masse genährt hat, blieb es vorbehalten die Unver-
einbarkeit pflichtmäßigen Heerdienstes mit Unterscheiduugen 1
der Leistung seitens Freiwilliger zu betonen.?
Sechs Tage, bevor unter Aufhebung der Exemtionen für die
Kriegsdauer die Wehrpflicht aller Preußen durch den König ep
geführt wurde, war gemäß des gleichen königlichen Willens am
3. Februar 1813 ein Aufruf ergangen, der von patriotisch-bangen-
den Herzen als erstes Zeichen der Ermannung empfunden ward.
Er forderte, um ohne starke Belastung des Staats die Streitkräfte
zu vermehren, falls der Krieg fortgesetzt werden sollte, alle
jungen Männer zwischen 17—24 Jahren, die bisher von der
Kantonpflicht befreit und wohlhabend genug seien, um sich selbst
zu bekleiden und beritten zu machen, zum freiwilligen Eintrit
in ein von ihnen zu wählendes Regiment auf. Eine Verpflichtung:
also ein Zwang, der nur absolut unabkömmliche ausschloß, wa’
von vornherein angefügt, indem die Erlangung von Stelen,
Würden, Auszeichnungen im Staatsdienst von solchem Kriegsdienst
abhängig gemacht war.? Es war Scharnhorsts kühner, längst
1 Vgl. am Schluß die bibliographische Zusammenstellung.
? Cavaignac, la formation de la Prusse contemporaine II 871; 400.
3 S. Fransecki in Beihefte zum Militärwochenblatt 1845; v. Prittwitz
I 534 f; M. Lehmann, Scharnhorst II 526.
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 485
von allen Seiten betrachteter Gedanke, durch diese Maßregel
Elemente der Armee zuzuführen, die „durch ihre Bildung und
ihren Verstand sogleich gute Dienste leisten und demnächst ge-
schickte Offiziere oder Unteroffiziere abgeben können“. Dem-
gemäß sollte bei jedem Infanteriebataillon und jedem Kavallerie-
regiment ein besonderes Detachement freiwilliger Jäger (von
höchstens 200 Mann), in der Uniform des Truppenteils, aber in
grüner Farbe, errichtet werden. Sie unterstehen dem Militär-
gesetz, erhalten Löhnung und Waffen vom Truppenteil! und
leisten den Dienst der leichten Truppen unter Befreiung von den
meisten Wachtdiensten. Die zur Ausbildung kommandierten
Offiziere sollen nach 2—3 Monaten durch Offiziere und Ober-
jäger aus der Mitte der qualifizierten Freiwilligen und durch
deren Wahl ersetzt werden. Ferner soll darauf gesehen werden,
daß den Jägern der Dienst auf keine Weise verleidet werde‘,
und daß bei ungesetzmäßigen Handlungen und Widerspenstig-
keit zwar streng aber in der äußeren Behandlung mit billiger
Rücksicht auf die Verhältnisse dieser Klasse von Kriegern ge-
straft werde Und zwar ohne Rücksicht zu nehmen auf Stand
und Herkunft der einzelnen Individuen.
Bei der Artillerie und den Pionieren, für die keine Detache-
ments errichtet wurden, dienten die freiwilligen Jäger in der
Linie, in kleinerer Zahl auch bei der Infanterie, z. B. der Garde,
wenn die Detachements vollzählig waren.
Als Pflanzschule für Offiziere und Unteroffiziere waren in
erster Linie jene Abteilungen gedacht. Daher ihre bevorzugte
Sonderstellung gleichsam als lose Anhängsel der Regimenter.
Diesen die Freiwilligen einzuverleiben, jeden Neuling zwischen
zwei gediente Nebenmänner zu stellen, schien sich nach Scharn-
horsts Meinung auch aus dem Grund zu verbieten, daß die
Bildungsabneigung gegen die Zwangsheere der Fridericianischen
Epoche noch nicht durch längere Gewöhnung hatte überwunden
! Das Mitbringen eigener Büchsen ist als Ausnahme zugelassen. In
beiden Beziehungen weicht das Manifest von den älteren Entwürfen
Scharnhorsts ab. "Das hat wohl den Irrtum Lehmanns, Scharnhorst II 533
veranlaßt. Vgl. 247; 292.
: Weiterer Erla vom 19. Februar. Vgl. die Bekanntmachung des
2. westpreußischen Dragonerregiments vom Mai, Beihefte z. Militärwochen-
blatt 1847 S. 6.
486 | H. Ulmann.
werden können. Bestand doch noch immer die zwanzigjährige
Dienstverpflichtung der Kantonisten.
Scharnhorsts Idealismus hatte in Rechnung auf die sittlichen
Kräfte der gebildeten Jugend die „Jägerrechte“ selbständigen
Abteilungen zuerkannt, die er sich wohl ausschließlich aus Ge
bildeten und Vermöglicheren zusammengesetzt gedacht. Es springt
in die Augen, daß die ältere Fassung seines Projekts mehr von
diesem privilegierten Charakter an sich trägt. Man könnte meinen,
daß er selbst den Umständen sich gefügt, wenn er aus den Vor-
aussetzungen zur Erlangung der Jägerrechte die Selbstbewaffnung
gestrichen hat. Wo sollten in dem von Friedrich II. geflissent-
lich entwaffneten und von den französischen „Verbündeten“ aus-
gesogenen Land Büchsen in genügender Zahl herkommen? Viel-
leicht hat der Gedanke an die Munitionsbeschaffung bei allzu
verschiedenem Kaliber mitgesprochen. Dagegen möchte ich ver-
muten, daß bei Gleichstellung der Jäger in der Löhnung mit den
Gemeinen andere? ihm das Konzept korrigiert haben. Denn es
läßt sich der Annahme kaum ausweichen, daß bei Formulierung
des Aufrufs vom 3. Februar der Gedanke eines Armeebefehls vom
9. Februar schon gegenwärtig gewesen ist, wohl in der Absicht,
den freiwilligen Geschwadern durch Beimischung eines härteren
Elements größere Konsistenz zu geben. In Reih und Glied
dienende Soldaten, also bisherige Kantonisten, die sich aus
eigenen Mitteln bekleiden und beritten machen, durften demnach
in die Detachements unter gleichen Bedingungen wie die frei-
willigen Jäger übertreten.® Das war nur ausführbar, wenn auch
die Freiwilligen die Löhnung ihres Truppenteils erhielten. Man
wird dieser Vermischung der Jüger mit anderen Elementen später
sich erinnern müssen.
ı H. v. Boyen: Zur Kenntnis des Generals von Scharnhorst (1833) S. 58.
? In der Rüstungskommission. Im März befindet sich auch der König
auf ähnlichem Standpunkt in seiner auf das Anerbieten einer National-
kavallerie durch den schlesischen Adel gegebenen Antwort: „Wenn da:
Vaterland in Gefahr ist, gibt es nur einen Stand, den seiner Verteidiger, und
nur ein Verdienst, das seiner Erhaltung“, Beihefte z. Militärwochenblatt 184
S. 492. :
5 Beihefte zum Militärwochenblatt 1845 S. 468. Am 19. Februar wird
die Bestimmung, offenbar weil der Zweck beim Fußvolk bereits erfüllt,
auf die Kavallerie eingeschränkt, v. Prittwitz I 539. Vgl. La Motte Fouqut
S. 217. Er scheint die Maßregel irrig später anzusetzen.
rin
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 487
Bekanntlich übertraf die Wirkung des Aufrufs alle Erwartungen.
Obwohl die Ungewißheit fortdauernder Teilnahme am Krieg aus-
drücklich betont und nichts angedeutet war, was Frankreich als
Gegner erkennen ließ, äußerte sich der gläubige Wagemut der
gebildeten Jugend Preußens unverzüglich in so packender Weise,
daß dem sorgenvollen König noch gerade rechtzeitig das Ver-
trauen zur inneren Kraft seines Volks und Staats zurückkam.
Unnötig war der wohlgemeinte Rat, wenigstens unter der Hand
wissen zu lassen, daß jeder zurücktreten könne, falls nicht mit
sondern gegen Rußland gekämpft würde! So rücksichtslos
stürzte Alt und Jung zu den Waffen, daß alsbald die Altersgrenze
zum Eintritt erweitert, den Beamten mit den nötigsten Aus-
nahmen die Beteiligung bewilligt und jene großartige freiwillige
Hilfsaktion in die Wege geleitet werden konnte, durch die Un-
bemittelten die erforderliche Ausrüstung durch Wohltaten einzelner,
Sammlungen innerhalb zahlreicher Vereine sowie staatlicher
Korporationen zur Verfügung gestellt werden konnte. Sicherlich
war es der Idee nach lobenswert, die Jägerrechte nicht zu einem
Privileg der Begüterten entarten zu lassen; ebenso gewiß ist, daß
an sich bei vielen der wenig Bemittelten und auf ökonomische
Beihilfe Angewiesenen kriegerische Eigenschaften und patriotischer
Schwung nicht geringer waren als bei ersteren. Jedoch ist er-
weislich, daß blinder Eifer, gerade zu jenem Lieblingsopfer auch
sein Scherflein beizusteuern, vielfache Fehlgriffe bei Ausrüstung
unbemittelter Jäger zur Folge gehabt hat. — Gibt es für unsere
Kritik eine stets erkennbare Grenze, durch die hinsichtlich der
Reinheit ihres Entschlusses wahrhaft Freiwillige von mehr oder
weniger Interessierten schlechtweg geschieden werden können?
Man hat wohl gemeint, daB nur die bis zum Bekanntwerden des
Dienstpflichterlasses vom 9. Februar Gemeldeten Freiwillige dem
Geiste nach gewesen seien, oder man beschränkt diese auf die bis
Ende Februar auf dem Marsch und den Sammelplätzen Befind-
lichen.” Aber es läßt sich nicht in jedem Fall entscheiden,
wer oder wie viele hauptsächlich der Drohung des 9. Februars
mit Einstellung in die Linie nachgegeben haben, umsoweniger
1 Brief aus Berlin vom 9. II. in Beihefte 1845 S. 455. Vgl. Albrecht
Friedrich Eichhorn bei Klippel, Scharnhorst II 671. Memoiren Reiches 241.
? Letzteres Franzecki, Beihefte 1845 S. 481; s. Cavaignac a. a. O S. 371.
Vgl. Mente S. 205.
+458 H. Ulmann.
als der Aufruf vom 3. Februar relativ spät, in Königsberg sogar
erst am 27. Februar, amtlich veröffentlicht ist. Manch einer, der
anfänglich nicht angenommen, erreichte erst nachträglich das
gesetzliche Alter oder fand vielleicht einen nachsichtigen Chef.
Erst besondere Befehle beseitigten vorhandene Bedenken von Vor-
mündern über Vermögensverwendung zur Ausrüstung ihrer Mündel.
Beamte mußten hie und da länger auf Genehmigung ihrer Vor-
gesetzten warten.! Es gab auch unzweifelhaft Patrioten, die
mit Fug ein Weilchen zwischen zwei Pflichten schwankten, bis
die augenscheinliche nummerische Schwäche des Heers während
des Frühjahrfeldzuges ihnen den dann wacker bewährten kriege-
rischen Entschluß aufzwang.” Kurz ein historisch brauchbares
Resultat ist auf diesem Wege umsoweniger zu erreichen, als
Androhung staatlicher Nachteile schon in dem Aufruf vom
3. Februar beliebt worden war. Man wird sich begnügen müssen
zu sagen, daß die edlen Elemente unter den früher Eingetretenen
stark überwogen, und daß der Nachschub und gar der Ersatz
nach dem Waffenstillstande an Güte jenem „heiligen Frühling“
der ersten Begeisterungswochen nicht mehr gleichkommen konnte.
Auch die Zahlen einer offiziell im Jahre 1820 fertig gestellten
Liste über die freiwilligen Leistungen? in den Jahren 1813
bis 1815 können in ihrer Zusammenfassung nur ganz ungefähr
das Verhältnis vergegenwärtigen helfen. Demnach haben aus den
Provinzen, die seit 1807 den Staat ausmachten, freiwillig ge
dient bei den Jägern, der Nationalkavallerie, bei der besondere
Jägerdetachements soweit angängig auch eingerichtet wurden,
und bei den Freikorps rund 18000 Mann und ebensoviel im
stehenden Heer einschließlich der Landwehr. Von diesen 36 OÙ!
haben sich selbst ausgerüstet rund 14000, einschließlich derer,
die die Mittel von den Eltern oder einzelnen Gönnern Er
hielten. Es leuchtet ein, wie stark nach Maßgabe der damaligen
wirtschaftlichen Entwicklung ungebildete Elemente schon 1813
unter den von Korporationen Ausgerüsteten überwogen haben
werden. — Auch unter den Gebildeten hat es schwerlich an Ofer
hockern ganz gefehlt, die erst das andere Geschlecht spottender
1 Beihefte zum Militärwochenblatt 1845 S. 455; 467: 461 di
1847 S. 18.
? La Motte Fouqué S. 212.
8 Gurlt: Die freiwilligen Leistungen S. 662; vgl. 648.
bp — e —
Die Detachements der freiwilligen Jüger in den Befreiungskriegen. 489
weise zu den Waffen fortgetrieben; allerhand Eitelkeiten wegen
silberner Portepees und schöner Uniformen haben mitgespielt, und
endlich hat die Sorge vor Einstellung als Gemeiner manch rohen
und ungebildeten Burschen, der sich die Mittel verschaffen konnte,
zu den Jägern gelockt.!
Der wohlwollende La Motte Fouqué*, der schwungvoll die
Idee Scharnhorsts dahin interpretiert: „den ireiwilligen Kriegs-
jünglingen das prometheische Amt eines belebenden Funken-
hauchs durch das ganze Heer hin zu erteilen oder vielmehr sie
es in edler Unbewußtheit üben zu lassen, während sıe selbst die
Stahlkraft des waffengeprüften Mannesgeistes in sich aufnähmen,
klagt ein halbes Menschenalter nachher beweglich über sogenanntes
„Jägerunkraut“. „In nur allzu bemerklicher Menge“ hätten sich
solche gemeldet, die gefürchtet, unfreiwillig eingestellt zu werden,
die lieber Herr Jäger als gemeiner Troßknecht hätten heißen
mögen. Ein anderer Freiwilliger und Jägerleutnant, Karl Sack,
sagt in einem Büchlein, das er wohlmeinend gleich 1814 heraus-
gegeben, um den heimkehrenden Jägern die Wege zu ebnen
gegenüber mjBverständlicher Beurteilung, über seine Erfahrungen
innerhalb der Freiwilligen bei der Gardeinfanterie: „Eine
üble Sache, und die nachher an manchem Unheil Schuld ge-
worden ist, war es indes, daß man so viele Leute von ganz ge-
meinem Stande und oft ganz gemeiner Gesinnung in die Detache-
ments aufnahm, solche, die eigentlich nur auf diese Weise der
Kantonpflichtigkeit oder der Landwehr entgehen wollten, und die
man vielleicht zu freigebig mit Beiträgen zu ihrer Ausrüstung
unterstützte.“ Das bestätigen die Briefe des Freiwilligen Burchard,
gleichfalls nachherigen Leutnants: 13. März „Statt patriotischer,
edler gebildeter junger Männer finden wir einen Haufen selbst-
süchtiger ungehobelter Burschen, Kinder mitunter, und hie und
da einen Mann, dem die zerrütteten Finanzen und der Zweck
seines jetzigen Opfers auf der Stirne stehen“ und am 24 März:
„Ich hoffe noch immer nicht viel Gutes von diesem Detachement;
das Kreti und Pleti und Gutes und Böses in wunderbarer Mischung
enthält.“ Das bezieht sich auf das (1.) Leibhusarenregiment,
! Burchards Briefe S. 19. Holtei (für 1815) S. 229. Beihefte zum
Militärwochenblatt 1847 S. 18.
2 La Motte Fouqué 215. Vgl. 208 u. 216.
3 Fouqué 209. Sack (der etwas pastorale Ton läßt auf den späteren
490 H. Ulmann.
wo jedoch rasch genug ein Übergewicht der Besseren sich be-
merklich machte. Daß unter solchen Verhältnissen ein ‚all
gemeiner intim kameradschaftlicher Sinn“ nicht aufkommen wollte
und konnte, erfährt man aus dem Bericht eines anderen ehe
maligen Freiwilligen desselben Truppenteils.! Anders lauten de
Briefe? des 22-jährigen Referendars Mebes, der mit vielen anderen
Berlinern der Jägerschwadron des v. Reicheschen Freikorps an
gehörte: „Das Leben unter den Freikorpsisten, die so viele auf-
geweckte, gebildete und geniale Menschen, gewährt in der Tat
manchen Genuß. Ihre ritterliche Gesinnung, ihre freie Haltung
den Höheren gegenüber, frei von allem Servilismus und Zwang
und der den Mann entehrenden Kriecherei, ihre mutige Todes
verachtung vor dem Feind müssen jeden Unbefangenen mächtig
ansprechen. Hier ist keine Spur zu finden von der Steifheit und
dem Formelkram der Linie oder der Tiefenbacherei der Landwehr.‘
Und dann weiter nach Hervorhebung der Ungenügsamkeit in den
Quartieren: „Im allgemeinen aber ist die Masse sowohl bei den
Offizieren als bei den Jägern vortrefflich.“
Der Stolz, der ihn schwellte, einem solchen, durch das Glück
zu lebhaftem Kriegsanteil — man halte dagegen die Lützower
und die Detachements der Garde — berufenen Korps anzugehören.
erklärt einigermaßen die Einseitigkeit des Urteils. Man darf ihm
das mißgünstige über die Freiwilligen bei dem eifrigen Landwehr-
mann von der Marwitz gegenüberstellen. Die Zahl der Gebildeten
war bei den Freikorps stark im Übergewicht.
Aber Gewöhnlichkeit der Gesinnung und Mangel an Erziehung
bei vielen Jägern sind es nicht allein gewesen, die die soldatische
Eingewöhnung erschwert haben. Vielmehr kamen daneben gerade
bei den Edelsten grundverschiedene Eigenschaften in Betracht.
die aus der gesamten deutschen Bildung jener Zeit erwachsen
sind. Die Tausende begeisterter Jünglinge und junger Männer,
die von vornherein dem Ruf des Staats gefolgt waren, besaßen
zum Teil unverkennbar ein entwickeltes Gefühl ihrer Persönlich
Bonner Theologen raten. Feststellen habe ich nichts können, da auch die
Geschichte des 1. Garderegiments die Volontäroffiziere ausläßt) s. Burchard:
Briefe S. 11 u. 16.
! Hoffmann (nachher Major) 17 f.
? Am 8. Oktober 1818. (Mebes S. 199). Vgl. von der Marwitz I 366.
J
Die Detachements der freiwilligen Jüger in den Befreiungskriegen. 491
keit. Gerade deshalb war der Zudrang' zu den vom König ge-
statteten Freikorps, die jenem mehr Raum zu verheißen schienen,
so lebhaft. Aber derselbe Geist war häufig auch in den Detache-
ments lebendig. Nur ein Beispiel. Der 34jährige Janke, der
noch im Monat seines Eintritts zum Leutnant ernannt wurde,
schrieb? eine Woche nach seiner Einstellung in Breslau: „Morgen
entwerfe ich die Gesetze für die Kompagnie und berufe einen
Ausschuß zur Prüfung der Gesetze und zur Wahl der Offiziere
und Oberjäger. Dieser Ausschuß allein soll in unserer Kompagnie
die Strafen bestimmen und das Verdienst würdigen, damit kein
anderer Unfreier sich unberufen in die Sache freier Männer mische“.
Der Unterschied dieses hohen Kriegergeistes von 1813 von dem
als Resultat der Arbeit von Menschenaltern unser ganzes Volk
von oben bis unten durchdringenden eigentlichen Soldatengeist er-
hellt nicht übel aus dem Vergleich mit den kürzlich veröffent-
lichten Erinnerungen? eines Kriegsfreiwilligen von 1870: „Der
Gedanke, daß Disziplin und absoluter Gehorsam das Rückgrat der
Armee und ihrer Erfolge bilden, hat mich keinen Augenblick
verlassen. Der Verlust meiner persönlichen Freiheit war kein
Verlust für mich: ich hatte etwas Ehrenvolleres dafür eingetauscht.“
Und weiter: „Der militärische Dienst ist das Symbol des Un-
persönlichen.“
Vielleicht ginge es zu weit, solche etwas reflektierte Selbst-
entäußerung als Regel betrachten zu wollen. Gewiß bleibt, daß
zwischen der selbstbewußten Hingabe der Jäger von 1813 und
den Anforderungen, die auch damals im Interesse der Disziplin
gemacht werden mußten, Gegensätze leicht sich herausstellen
mochten.
Das wäre vielleicht vermieden geblieben, wenn man die zu-
strömenden Freiwilligen, als solche durch ein Abzeichen kennt-
lich, in Reih und Glied gestellt hätte mit durchgebildeten Sol-
daten, wie es bei manchen Gelegenheiten schon während des Kriegs
wenigstens angeregt war.‘ Warum aus zielbewußtem Prinzip
1 La Motte Fouqué 206. Mebes 199.
? Feldbriefe eines Kriegsfreiwilligen S. 6 vgl. 15. Er stand beim
2. Bataillon des Garderegiments.
3 Von P. Güßfeldt in der deutschen Rundschau am 1. April 1907 S. 38.
4 Fouqué 215; 222. Ein anderer Vorschlag 207. Übrigens hat Boyen
bei Reorganisation unserer Wehrverfassung nach dem Krieg anfünglich an
492 H Ulmann.
Scharnhorst es anders gewollt, ist gesagt. Und es müßte noch
ganz anders schlimm als bisher hervorgetreten, um Geist und
Kraft der Detachements bestellt gewesen sein, wenn man ihrer
frischen „Jägerhaftigkeit“ gram sein sollte.
Und da muß man als Ergebnis der Forschung, unerachtet
vereinzelter, verdrießlicher Verdammungsurteile, feststellen. daß
die rund 8000 Jäger, die am Frühjahrsfeldzug teilgenommen,
alles erfüllt haben, was man von ihnen erwarten durfte. Boyen!
schreibt dem Wetteifer der Freiwilligen mit der Linie bei Groß-
görschen die beim Feind errungene Achtung für unsere Waffen-
macht ausdrücklich zu. Er schickt voran, daß die Detachements
die Aufgabe „umfassend“ erfüllt hätten, ihrer Kriegslust die Ge-
fechtskraft zuzugesellen, d. h. die tätige, ungeschwächte Besonnen-
heit unter der Gefahr des Todes. Und ausnahmslos haben die
Jäger, so oft sie ins Feuer gekommen, diesen Ruf sich verdient.
Sack rühmt begeistertes Hineingehen und „bei vielen einzelnen
schöne Klugheit und Ruhe“. Noch während des Winterfeldzugs
in Frankreich konstatiert er die Freudigkeit, mit der die Jäger
der Garde sich herzugedrängt hätten, sobald zu einem besonders
gefahrvollen Dienst aufgerufen wurde „Ungeheure Ruhe und
Kaltblütigkeit auch in der Nachhut rühmt das Tagebuch des
mecklenburgisch-strelitzschen Husarenregiments. Fouque erwähnt
die Schlachtentüchtigkeit und selbständige Brauchbarkeit.” Ja
nicht wenige Kommandeure äußern geradezu Stolz über ihre Jäger.
Major Sandrart von den schwarzen Husaren, der anfangs den
Freiwilligen gar nicht hold gewesen, erklärte, mit 4 Jägern wolle
er mehr ausrichten als mit 6 Husaren: er stellte sie im Januar 1814
geradezu als Muster auf. Überaus brav nannte Graf Henckel
seine Schwadron. Rittmeister von Colomb konnte die ihm lieb-
gewordenen Jäger seines Streifkorps (vom Regiment Ziethen-
husaren) nicht genug loben. Ein nach Unparteilichkeit bewußt
ringender Berichterstatter wie Sack’, der bei der Garde manche
Beibehaltung besonderer Detachements gedacht und erst 1816 sich für
Einzeleinstellung entschieden. Meinecke, Boyen II 141.
! v. Boyen, Beiträge zur Kenntnis des Generals Scharnhorst 54. u. 58.
? Sack 10. 22. Fouqué 207. Aus dem Tagebuch des meckl.-strelitz.
Husarenregiments (Jahrbücher 66 S. 160).
" Burchard 133 s. 40. Colombs Tagebuch 48: 78. Erinnerungen
Henckels 215. Sack 18.
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 493
Schattenseiten vor Augen gehabt, berichtet über die Jäger des
Blücherschen Korps, die meistens Gelegenheit gehabt, vor dem
Feind sich hervorzutun, „sind deshalb auch allgemein geachtet
gewesen“ (November 1813).
Diesen aus den ganzen Verlauf des Kriegs ausgewählten
Zeugnissen gegenüber dürfen vereinzelte minder günstige Urteile
über die militärische Brauchbarkeit nicht als Beweis gelten für
unstete Flackerhaftigkeit der Begeisterungsflamme. Berechtigtes
an erhobenen Einwendungen floB aus Einwirkungen her, an denen
die Jäger nicht nur unschuldig waren, sondern die erst recht
ihnen zur Ehre dienen. Zweierlei kommt in Betracht. Einmal
die starken Verluste an Toten und Verwundeten, besonders bei
Großgörschen, in denen eine Art Auslese gerade der Besten statt-
gefunden haben soll. Verlor doch allein das Garderegiment etwa
300 von seinen rund 800 Jägern.! Diese Blutentziehung wurde
um so empfindlicher als unmittelbar darauf, schon am T. Mai,
der König zur Ausfüllung vorhandener Lücken an 600 Jäger den
Detachements entnahm?, um sie als Offiziere in andere Truppen-
teile einzureihen. Eine größere Anerkennung hätte den jungen
Kriegern, denen der König dauernd gewogen blieb, gar nicht
werden können. Und diese Art Auslese entzog auch weiter ge-
rade die bewährtesten Kräfte den jungen Detachements, die kaum
angefangen hatten zusammenzuwachsen. Aber daB man so vor-
gehen durfte, beweist, daB Scharnhorsts Zweck, aus den Detache-
ments Pflanzschulen für das Offizierkorps zu schaffen, praktische
Bewährung gefunden -hatte. Baumgarten und Treitschke haben
die Entwicklung des Nationalbewußtseins bei uns abgeleitet aus
einer Vermählung lange innerlich sich abstoßender Elemente, der
staatsbildenden Kraft in Preußens Beamtentum und Armee mit
den Geistesmächten der deutschen Bildung. Eine der Brücken
von hüben nach drüben wird man zu erkennen haben in dem
starken Eindringen hochgebildeter und hochgemuter Jünglinge in
das seit 1808 reformierte Offizierkorps, in dem bis dahin der alte
Geist noch keineswegs innerlich völlig überwunden war. Erst
1 Plotho, Der Krieg in Deutschland und Frankreich I, Beilagen S. 114,
s. über angebliche Blutvergeudung die Rüge des Leutnants Janke S. 27. 35.
? Beihefte zum Militärwochenblatt 1845 S. 481. Sack 13. Vgl.
Lehmann, Scharnhorst II 622.
494 H Ulmann.
jene Blutmischung hat zu seiner Erneuerung umsomehr beige-
tragen, als die Eingießung von Dauer blieb.
Man hat um die Zeit des zweiten Einzugs in Paris (1815)
wohl zu hoch die Zahl der ehemals Freiwilligen unter den Offi-
zieren auf ein Drittel der Gesamtzahl veranschlagt. Von ihnen
dienten im Jahr 1847 noch 466 zum guten Teil in höheren
Stellungen.’ Aus all dem ergibt sich eine wesentliche Ein-
schränkung ungünstiger Beurteilungen aus den Kreisen von Offi-
zieren, denen es nicht verliehen war, rasch an Neues sich zu ge-
wöhnen und die daher die Verfehlungen einzelner der ganzen
Institution voreilig entgelten ließen. Ein alter Troupier, der
spätere Oberst Mente, erklärt zwar mit Recht, daß Uniform und
Waffe noch keinen Soldaten machten. „Solche Soldaten sind ein
Futter für Pulver, noch mehr für Spitäler“? Aber er und seines-
gleichen haben doch die bestmögliche Ausnützung der absolut
unentbehrlichen volkstümlichen Kräfte mannigfach beeinträchtigt.
Sie haben auch bessere Elemente mißvergnügt und schwunglos
gemacht durch nörgelnden Tadel und hochmütigen Ton.” Ehe
das an einem für das Verständnis der Überlieferung besonders
wichtigen Einzelbild dargetan werden kann, sind noch einige
allgemeinere Punkte zu berühren.
Es kann nicht Wunder nehmen, daß nach nur sehr flüchtiger
Ausbildung, deren Schuld hie und da auch die Unerfahrenheit
der Instruktoren? trifft, Mängel in der soldatischen Dressur sich
zeigten. Regimentstagebücher vermissen im März und April noch
Ordnung beim Marsch, Fixigkeit beim Alarm und begreiflich
genug Übung im Schießen. Bei den zur Sicherung der Truppen
erforderlichen Wachtdiensten gab man dem Jäger stets einen
Füsilier bei. Grobe Schnitzer der vom Katheder oder der Gerichts-
1! Das Erinnerungsfest der Freiwilligen am 3. Februar 1847. Berlin 1847.
S. 20ff. Bis 1859 waren davon 48 zu Generalen befördert. Feier des
Erinnerungsfestes vom 3. Februar 1859. S. 11.
? Mente: Von der Pieke auf 205 (Berlin 1861).
3 Über diese klagt auch der als Offizier bei der Landwehr einge-
tretene Rechtshistoriker Eichhorn. Briefe herausgegeben von Lörsch S. 197.
s. auch Steffens VII 127. Jordan 12f. 112. 185.
* Wie es ein befähigter Offizier anfing, seine Leute zu schulen, zeigt
das Beispiel Colombs S. öff. Für das Weitere s. Beihefte 1845 S. 512 und
Prittwitz I 452; Burchard 11; Kautfman 154. Vgl. Reinhard, Geschichte usw.
335 u. 374.
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Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 495
stube stammenden Leutnants und Oberjäger beim Ausstellen oder
Einziehen von Vedetten! sollen ja auch bei heutigen Reserve-
offizieren vorkommen. Das Beispiel Colombs beweist, daß bei
sorgsamer Auslese und geschickter Ausnutzung der Respekts-
verhältnisse unter den Eingetretenen rasch sehr gute Resultate
erzielt werden konnten. Auch ist im allgemeinen bald viel
Rühmens von der Anstelligkeit der Jäger selbst für schwierigere
Aufträge? Dagegen klagt man gleich nach den ersten Schlachten
über mangelnde Ausdauer der ungeübten und noch unabgehärteten
jugendlichen Krieger gegenüber den Strapazen der Märsche und
Biwaks. Kriegsgewohnter haben sie später, im Winter, besser
durchgehalten.® Verpflegungsschwierigkeiten haben dabei mit-
gespielt. Zurückbleiben infolge körperlicher Erschöpfung, Un-
pünktlichkeiten beim Wiedereintreten Zurückgebliebener erscheinen
einzelnen Vorgesetzten als böser Wille oder Trotz.* Aber es
ist notorisch, daß allgemein, und nicht etwa bloß unter den Jügern
der Abgang im Herbst infolge der Strapazen ganz ungewöhn-
lich hoch gewesen ist. Trotzdem schalt man hie und da laut
auf „Überflüssigkeit“ der Jäger, wollte nichts Lobenswertes an der
ganzen Jägerei mehr finden. Daß man es selbst versehen, indem
ohne Rücksicht auf die Vorschrift, die Jäger nicht zum Dienst
der leichten Truppen’, sondern wie andere Kompagnien auch
verwendet seien, wird mehrfach behauptet. Es mag das dahin-
gestellt bleiben, ebenso wie die Frage, ob ın der Tat gerade das
Jägermaterial im Vergleich zu anderen als zu wenig spröde sich
erwiesen habe Einen Anhaltspunkt gibt die Tatsache, daB das
2. Gardebataillon ohne Gefecht im November binnen drei Wochen
1 Steffens VII 130. Hoffmanns Erinnerungen 22.
? Z. B. Fouque 208.
® Leutnant Janke klagt über die durch Barbarei der Russen einge-
tretene Notwendigkeit selbst plündern zu müssen. S. aen, s. 77. Vgl.
auch Jordan 182 und Prittwitz’ am Schluß angeführtes Urteil.
4 S. Sack 11; 21f. Mente 205. Über die Folgen des Verpflegungs-
mangels und der Strapazen, vgl. die Erzählung des Bataillonskommandanten
Doerks von der Landwehr der Armee in Böhmen (Granier 63; 67; 74 usw.).
6 S. oben. Übrigens war am 22. März noch besonders untersagt,
ganze, für sich bestehende Korps aus den Jägern zu formieren, und nicht
die Blüthe der Nation in Masse der Gefahr auszusetzen. Beihefte 1845
S. 512 und Prittwitz I 543.
496 H. Ulmann.
300 Mann durch Krankheit und durch die ewigen Märsche ein-
gebüßt hatte.! |
Die manchmal hervortretende Abneigung von Vorgesetzten
gegenüber den Jägern schädigte das Verhältnis zwischen ihnen
und ihren Regimentskameraden. Spott der Gemeinen über Un-
geschick und Unbrauchbarkeit der in ihrer Vorzugsstellung
beneideten Freiwilligen war eine Wirkung solchen Verhaltens.
Rügte doch ein praktischer Kopf wie Marwitz die Größe der
jenen zugestandenen Vorteile.?
Diese, die. sogenannten Jägerrechte, wollten eingerosteten
Berufsoffizieren, als eine fast unerträgliche Erschwerung militä-
rischer Disziplin erscheinen. Die bevorzugte Behandlung im
allgemeinen mußte nur allzu leicht Anlaß gegenseitiger Verstim-
mung werden. Ebenso konnte eine verschiedene Auffassung ge-
wisser Befreiungen vom Wachtdienst Platz greifen. Wir wissen,
daß es hierüber, wenigstens bei der Jägerschwadron des Ost-
preußischen Nationalkavallerieregiments, zu starker Ungebühr, ja
zu ulkiger Verhöhnung der Vorgesetzten gekommen ist.” Die
oft beklagte geistige Öde des Dienstes förderte die Neigung zu
burschikosem Treiben, solange der Ernst des Krieges nicht aus-
gleichend eintrat. Mancher von den tapferen Jungen hat seinen
Ärger still hinuntergeschluckt aus Besorgnis, etwa daheim bleiben
zu müssen, wenn es gegen den Feind ginge. Aber es war, wenig-
stens in manchen Fällen, nicht anders: die militärische Strenge
setzte sich an Stelle freiwilliger Hingabe.
Ein Differenzpunkt war nicht selten die Verzögerung der
eigenen Wahl von Offizieren und selbst Oberjägern. Dies Jäger-
recht war wohl von vornherein nicht vorsichtig genug formuliert.
Je mehr die ungewohnte Disziplin angezogen wurde, um so öfter
war man gemeint, die Ursache der Unstimmigkeit in dem Un-
verständnis der kommandierten Offiziere zu erblicken. Aber es
mußte der Wahl, bezüglich der königlichen Bestätigung, doch
sicher eine ausreichende Probezeit vorangehen. Übrigens sind
die Wahlen wohl meistens während des Waffenstillstandes vor-
!v. Ditfurth am 7. November S. 139. Vgl. den Abgang bei der
ebenso rasch ausgebildeten Landwehr.
? Aus dem Nachlaß I 339.
° Vgl. Jordan S (o doch mit der Berichtigung von M. Schultze: Lehndorff
S. 410 und 415. Siehe M. von Sanden bei M. Schultze 405.
RE, RQ eg
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 497
genommen. Wie in das gährende Durcheinander begeisterter Jüng-
linge mit teilweise kindisch-ungelenken, teilweise selbstsüchtig-rohen
Menschen durch den Einfluß Besserer, Gereifterer eine gewisse
Einsicht kam, läßt sich am Beispiel des Leibhusarenregiments!
zeigen. Noch im März hatte man da die ganz disziplinwidrige
Eingabe des jungen Detachements gegen vom Chef ernannte
Oberjäger vorsichtig zu vertuschen. Aber schon am 4. April
konnte im Namen der Jägerschwadron der so beförderte (und
inzwischen auch erwählte) Oberjüger den Rittmeister bitten, dem
Detachement die Wahl der Offiziere, unter Belassung der bis-
herigen, vorzubehalten bis zum Lauf des Feldzugs. — Beim ost-
preußischen Nationalkavallerieregiment wird die Wahl erst im
Dezember zugelassen. Wie sich hier die Dinge in den Köpfen
spiegelten, enthüllt uns der spätere Pfarrer Jordan: „Unser Ver-
hältnis zu ihnen (den gewählten Offizieren) blieb unverändert.
Sie waren vernünftig genug, um in einer Freiwilligen-Eskadron
nur Offiziere vor der Front, im Umgang liebe Kameraden zu
bleiben.“ ?
Es war übrigens Zeit, daB hier eine Beschwichtigung eintrat;
man tadelte laut nicht bloß die Kleinlichkeit im Dienst an ein-
zelnen Offizieren, man zeigte sogar offenes Mißtrauen in ihrer
Herzhaftigkeit. In diesem neugeschaffenen Regiment lagen aller-
dings insofern andere Verhältnisse vor, als die „Eliten“ (das sind
die nachherigen Jäger) nicht an einen fertigen Rahmen von
vornherein hatten zu ihrer Ausbildung angeschlossen werden
können. In dieser Beziehung ähneln sie den Freikorps. Es muB
hervorgehoben werden, daß ungehorsame Außerachtlassung von
Befehlen und Signalen aus kriegerischem Übereifer zwar aus
dieser Gruppe nachzuweisen sind, nicht jedoch bei den an Regi-
menter des stehenden Heeres angegliederten Detachements.” Auf
1 Damals noch ungeteilt. Siehe Hoffmann S. 13. Über den hier be-
haupteten Protest schweigen die Feldbriefe des persönlich betroffenen Bur-
chard, verraten aber deutlich die tiefe MiBstimmung der Schwadron, S. 14
und 19.
? Jordan S. 109.
$ Auch nicht bei den nach der Berufsart eingeteilten Mecklenburg-
Schwerinschen freiwilligen Jägerregimentern. Vgl. v. Boddien 165. Zum
Text vgl. Mebes 320, Jordan 77 und M. Schultze, Lehndorff 534. Der letztere
hat die nach Tagebüchern von Kameraden bei Jordan geltend gemachten
Vorwürfe berichtigt. Doch tut er Jordan unrecht mit der Behauptung, nicht
Histor, Vierteljahrschrift. 1907. 4. 33
498 H. Ulmann.
alle Fälle sind gleichartige Vorkommnisse von Ungehorsam im
Gefecht wohl Beweise verkehrten Ungestüms, aber keineswegs
solche für eine Handlungsweise aus gemeinen Motiven.
Zum abschließenden Urteil, ob eigenwilliger Jägergeist in
gefährlicher Weise der Kommandogewalt vor dem Feind gespottet
habe, fehlt es an Material. Auch ist’s in solchen Fällen meist
recht schwer, aus widerstreitenden Berichten über den Zeitpunkt
eines Befehls das Rechte mit Sicherheit festzustellen.
Ein besonderes Blatt nehmen die Geschicke der Jäger bei
der Garde-Infanterie ein. Wir besitzen die auf persönliche Er-
fahrung begründete Schrift des Volontärleutnants Sack, die in
ruhigster Weise die öffentliche, besonders auch militärische
Meinung vor der Heimkehr aufzuklären beabsichtigt. Dazu neben
einigen anderen Aufzeichnungen das einige Jahre nachher aus
Notizen völlig schmucklos zusammengestellte Tagebuch des Jägers
Kauffmann’, eines späteren Steuerrendanten in Breslau. Erst aus
diesem gewinnen manche Bemerkungen Sacks Fleisch und Blut.
Das Garderegiment zu Fuß (das 1. nach der im Juli er-
folgten Zusammensetzung des 2.) war besonders stark von frei-
willigen Jägern in Anspruch genommen. Es ist unbekannt, kraft
welcher Bestimmung Juden von der Aufnahme ausgeschlossen
blieben? Aber es bestehen bezeichnende Eigentümlichkeiten. So
sind die Jägerdetachements bis zuletzt, mit Außerachtlassung der
„Jägerrechte“, von abkommandierten Berufsoffizieren angeführt
worden? Es versteht sich auch schwer, wie es mit der zitierten
Bestimmung vom 22. März vereinbar war, daß man die Detache-
ments in ein besonderes Volontär-Jägerbataillon* zusammenfaßte.
Freilich finden wir sie in der Schlacht bei Lützen ihren Bataillonen
nur den Rittmeister, sondern auch den Regimentschef angegriffen zu haben ;
s. Jordans Worte „nach dem ersten Befehl des Regimentschefs“.
1 Über Sack s. S. 489 A. 8. Kauffmanns Tagebuch, herausgegeben
von Granier, Schlesische Kriegstagebücher.
? M. Burg, Geschichte meines Dienstlebens. 1854. Der ob seines
Glaubens vom Gardenormalbataillon wieder ausgekleidete Verfasser
brachte es bei der Artillerie zum Major.
3 v. Reinhard, Geschichte des 1. Garderegiments, S. 329 ; vgl. S. 392
und Nr. 122, 124, 128 des Offiziersverzeichnisses. Die Leutnants durften
gewählt werden. Die Offziersliste gedenkt ihrer nicht.
* Beihefte 1845, S. 502. Vgl. Plotho I, Beilagen, S. 60 (ordre de bataille).
Z. B. bei Bautzen s. Wagner, Pläne der Schlachten und Treffen II $S. 23.
=
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 499
wieder zugeteilt! Man gewinnt den Eindruck, als ob sie den Vor-
gesetzten von vornherein etwas unheimlich gewesen wären. Aus der
Regimentsgeschichte erfährt man Klagen über Verstöße gegen die
Marschordnung, vielleicht durch willkürliches Austreten ê, ferner den
Tadel, daß einzelne Jäger, ebenso wie auch Grenadiere, bei Wieder-
beginn der Feindseligkeiten den eisernen Bestand von Lebens-
mitteln angegriffen hätten. Sonst nichts Belastendes. Und doch
war es schon vorher bei Bautzen nach einer Ungebühr des pro-
visorischen Kommandeurs des 1. Bataillons zu einer Art Auf-
lehnung gekommen. Man erklärte, vor erhaltener Satisfaktion
nicht mehr dienen zu wollen, und wagte, unter der Waffe zu
murren, als der Regimentskommandeur Oberstleutnant von Alvens-
leben die Schuldigen heruntermachte® Leider läßt sich der recht
ergänzungsbedürftige Bericht nicht kontrollieren. Aber das Be-
wußtsein einer gereizten Entfremdung bestand wohl auf beiden
Seiten. Da das Regiment samt seinen Jägern im Herbstfeldzug
zur Reserve der großen Böhmischen Armee gehörte, kamen die
Freiwilligen im ganzen Feldzug, außer zuletzt vor den Toren
von Paris, nicht mehr zum Schlagen Ohne dies Komplement
kriegerischen Ruhms, unter Strapazen, die auch für erprobte
Krieger fast unerträglich sich gestalteten, ist es zu Verstößen
einzelner Unwürdiger gekommen.
Im Hinblick auf die organisationsmäßigen „Jägerrechte“ muß
man menschlich es begreiflich finden, daß im September die Jäger
sich geweigert haben, die Prügelstrafe an einem Angehörigen
des Detachements selbst zu vollziehen. Einige Tage später
hat das Detachement Kauffmanns einen anscheinend trotzigen
Kameraden, der auf Befehl Alvenslebens an einen Baum gebunden
werden sollte, und um den es einen Kreis hatte schließen müssen,
beim Auseinandertreten mit Hurra begrüßt. Vorkommnisse, auf
die Sack wohl mit den Worten anspielt, daß die Verfehlungen
„ebenso gemein als gerade besonders militärisch strafbar“ gewesen
1 Plotho a. a. O. Beilage S. 115. Graf Pückler 9. 882.
3 Ein Fall bei Kauffmann 8.154. Im allgemeinen, v. Reinhard S. 335
und 374.
3 Kauffmann S. 156. Für das Folgende S. 157.
* Die Gardeinfanterie hat am 16. Oktober bei Magdeborn im Granat-
feuer gehalten, aber die Jäger hatte man seit dem 12. Oktober in Penig
belassen. Kauffmann S. 161. Graf Pückler S. 386.
33 *
500 H. Ulmann.
seien. Nicht minder aber war es ein schwer verzeihlicher Fehl-
griff, daB Alvensleben die Mannschaften mit den Worten an-
donnerte: „Die Jäger taugen den Teufel nichts! Wenn ich der
König wäre, so lieB ich jeden zehnten totschieBen, den anderen
neun aber jedem 25 auf den Arsch brennen und schickte sie ihrer
Mutter nach Hause.“!
Wie zur gleichen Zeit bei der Landwehr ist auch in jener
Jägerkompagnie der Garde eine zweite Klasse gebildet worden.
Nach der Angabe Kauffmanns müßte der Jäger Krüger schon
vorher mit Stockschlägen bestraft sein. Doch steckt hier vielleicht
eine chronologische Verschiebung. In der Armee bestand seit
1808 die von Gneisenau so gepriesene Freiheit der Rücken.
Trotzdem war beim Ausmarsch noch ausdrücklich den Unter-
offizieren das Führen des Rohrstockes untersagt?: trug doch jeder
Soldat die neubegründete Nationalkokarde. Es wäre erwünscht,
Authentisches über die durch Kauffmann bezeugten zwei Fälle
der Exekution an zwei Jägern, einem Schneider und dem Manne
der Marketenderin, zu erfahren. Es handelt sich anscheinend um
eine Besonderheit, Symptone eines tiefen, inneren Zerwürfnisses.
Granier? scheint anzunehmen, daß ähnliche Vorgänge auch sonst
bezeugt seien. Ich habe das nicht finden können. Bei rechtem
Zusehen unterscheidet der von ihm angeführte L. Hoffmann durch-
weg Husaren (oder Dragoner) von den freiwilligen Jägern. Nur
über Husaren, die ohne Befehl mit Beutepferden aus dem Gefecht
sich fortmachten, berichtet er, daß sie „ohne weiteres in die zweite
Klasse versetzt und tüchtig ausgehauen wurden“* Auch sonst
sind mir keine Fälle der Ausprügelung von Jägern bekannt ge-
worden.
Es ist eine betrübende Saite, die ich habe anschlagen müssen.
Aber es war unerläßlich, weil für Klärung des Urteils unentbehr-
lich. Zwei entweder kindisch-boshafte oder rohe Individuen hatten
den tapferen Alvensleben veranlaßt, seiner Mißachtung des Geistes,
1 Kauffmann S. 158f. Vgl. Sack S. 16.
? Prittwitz I, S. 115. Vgl. v. Reinhard S. 333. Betr. die Landwehr s.
Pertz, Gneisenau III. S. 706 und Schlesische Kriegstagebücher, hrsg. von
Granier S. 63 und 74.
3 Schlesische Kriegstagebücher VII.
' * Hoffmann S. 79. Vgl. Erinnerungen Wentzels in: Preußische Jahr-
bücher, Band 119, S. 132.
Die Detachements der freiwilligen Jüger in den Befreiungskriegen. 501
der die Jäger beleben sollte und nach der allgemeinen Auffassung
der bedeutendsten militärischen Zeitgenossen auch wirklich belebte,
den denkbar verletzendsten Ausdruck mit Wort und Tat zu geben.
Muß nun etwa das allgemeine, herrschend gebliebene Urteil von
da aus revidirt werden? Ich denke doch nicht. Oberst Alvens-
leben wird zu jenen Offizieren zu zählen sein, denen die Neuerung
von vornherein unsympathisch und bedenklich war. Infolge widriger
Erfahrungen hat er sich dazu hinreißen lassen, überhaupt nichts
Gutes mehr an begeisterten, aber nur oberflächlich‘ disziplinierten
Soldaten finden zu wollen, deren Tüchtigkeit doch unter seinen
Augen sich erprobt hatte. Die schon erwähnte Unmöglichkeit
für die Jäger, erneut im Kampfe als die alten Lützenkämpfer sich
zu bewähren, ihre der vorauszusetzenden höheren, sittlichen Energie
nicht entsprechend scheinende Hinfälligkeit haben ihn ärgerlich
und ungerecht gemacht.
Leutnant Sack, der die Mängel der Freiwilligen offen zugibt,
beklagt, daß man in der Art, militärisch strafbare Handlungen
einzelner Unwürdiger zu ahnden, gezeigt habe, „dab man gar
nicht mehr glaubte an die Möglichkeit eines höheren und eigen-
tümlichen Geistes in den Detachements, dab man diesen also
keiner Schonung mehr wert hielt“! Ja das Urteil sei der Art
geworden, daß die ihnen bewiesene Unfreundlichkeit „herzliches
Mitleid bei Edelgesinnten“ erregt habe.
Die Regimentsgeschichte bezeugt ihnen, daß es ihnen nie an
Mut und gutem Willen gefehlt habe, und auch ihnen, die etwa
ein Zehntel der Gesamtheit ausmachten, gilt das Wort des Königs
bei der Entlassung der Detachements, daß ihrem rühmlichen Eifer,
ihrer Tapferkeit und Ausdauer ein wesentlicher Anteil an den
glücklichen Erfolgen gebühre.?
Nicht anders klingt, was von unmittelbaren Zeugnissen über
die Jäger anderer Truppenteile auf die Nachwelt gekommen ist.
Auch hier ist Sack Zeuge, der bei seinem Aufenthalt in Frank-
1 Sack 15, s. 22. Er beschränkt, wie gesagt, sein Urteil aus-
drücklich auf die Gardeinfanterie. Wer sonst schon gegen die Jäger ein-
genommen, sagt er, habe sie nun geringer schätzen wollen als andere Truppen,
„weil sie die höheren Anforderungen zu erfüllen nicht genug sittliche, und
die gewöhnlichen zu befriedigen nicht genug körperliche Kräfte hätten“
(S. 13).
? v. Reinhard S. 350, 365, 422, 423.
j H
"4 \
502 H. Ulmann.
furt im November festgestellt hat, daß beim Blücherschen Korps
die Freiwilligen allgemein geachtet wurden! Ein Mitkämpfer
und Geschichtsschreiber der Befreiungskämpfe, der nachherige
General von Prittwitz, stellt ihnen das Zeugnis aus, „daß sie
rühmlichst diese schwere Probe bestanden“. Er erklärt es für
gerecht anzuerkennen, daß der außergewöhnlich starke Abgang
nur ungünstig wirkenden Verhältnissen’, nicht aber einem Mangel
mutvoller Hingebung zuzurechnen sei.
Boyen, während des Kriegs bei der Nordarmee, sieht allein
schon in der Anordnung der Detachements der Freiwilligen für
Scharnhorst den Ruf eines über alle Gewohnheitsformen erhabenen
Kriegsgesetzgebers begründet. „Nur durch den Zutritt und die
richtige Verteilung? frischer, geistiger Elemente“ hätte sich eine
dem Gegner überlegene Gefechtskraft bilden lassen. Das richtet
sich indirekt gegen die, die wie Fouques Gewährsmann einen Fehler
in der Anordnung besonderer Detachements erblickten, legt aber
für die Bewährung der Freiwilligen zugleich ein klassisches
Zeugnis ab.
Es ist nicht nötig, weitere Zeugnisse zu häufen. Auch sei
verzichtet auf die vielfach angeführten* Lobsprüche Scharnhorsts
und Gneisenaus, weil beide schon am 19. März, also in der Zeit
der Entwicklung, niedergeschrieben, wohl für den freudigen Geist,
nicht aber für die pflichtmäßige Bewährung der kriegerischen
Jugend sprechen können.
Daß der hohe Geist, der auch aus den fromm-patriotischen
Liedern der Zeit widerhallt, keineswegs von den freiwilligen
Jägern gewichen war, meine ich aus ihren Leistungen dargetan
zu haben. Auch bei dem Truppenteil, wo die richtige Behand-
lung des eigenartigen Materials teilweise sich vermissen ließ und
deshalb an Stelle ursprünglichen Schwungs dumpfe Nieder-
geschlagenheit hie und da getreten war, glühte der Geist unter
der Asche. Er brach, als es wieder ernsthaft vorwärts ging, be-
sonders in Frankreich und vor Paris aufs neue hervor.
1 Sack 18.
? Prittwitz198. Er meint solche, die mit Unerfahrenheit zusammenhingen.
® v. Boyen, Beiträge 59, vgl. 67.
4 Z. B. von e Treitschke, Deutsche Geschichte I 434 und M. Leh-
mann, Scharnhorst I 528. Vgl.: Klippel, Scharnhorst III 692, Pertz,
Gneisenau II 525.
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 503
Militärisch sind die Jäger, wenn auch nicht ihrer Zahl nach,
aber nach ihrem moralischen Wert (d. h. zur Anfrischung und
Erneuerung des Geistes der Armee) auch nach dem Urteil des
neuesten Darstellers von sehr hohem Wert gewesen! Das hat
ihnen noch nach 50 Jahren in seiner schmucklosen Weise König
Wilhelm I. bezeugt, als er bei der Jubelfeier der noch über-
lebenden Kameraden persönlich die Erwartung aussprach, daß die
jüngeren Generationen von denselben Gesinnungen getragen, wenn
die Zeit kommen sollte, ebenso willig und kräftig die gleichen
Opfer bringen würden.?
Und ganz wird man die Wichtigkeit jener sich selbst
weihenden Schar für unser Vaterland würdigen, wenn man sich
erinnert, daß nur der alle Erwartungen übersteigende, herzerhebend e
Erfolg des Aufrufs vom 3. Februar den Entschlossenen die Wege
geebnet hat, die zum „Aufruf an mein Volk“ und zur Schaffung
der Landwehr geführt haben. Erst als der König, um mit Scharn-
horst zu reden, „das Interesse aller Familien an den Krieg ge-
kettet“ wußte, hat er den großen Wurf gewagt.
Bibliographie.
I. Urkundliches.
Gesetzsammlung der kgl. preuß. Staaten im Jahre 1813.
Die Zeiten, herausgegeben von Voß, 33. Band, S. 489.
(v. Prittwitz), Beiträge zur Geschichte des Jahres 1813. I, S. 534 f., vgl. 95.
(v. Fransecki), Die Formation der freiwilligen Jägerdetachements in: Bei-
hefte zum Militär-Wochenblatt 1845 und 1847.
E. Gurlt: Die freiwilligen Leistungen der preußischen Nation in den Kriegs-
jahren 1813—1815 (Zeitschrift für preußische Geschichte IX 645).
U. Briefe, Tagebücher und Darstellungen von
Mitkämpfern,
a) Freiwilligen bei den Jägerdetachements, den Nationalkavallerie-
regimentern und den Freikorps.
Karl Sack, Einige Nachrichten über die Detachements der freiwilligen
Jäger bei der kgl. preuß. Garde. 1814.
La Motte Fouqué, Über die freiwilligen Jäger des preußischen Heeres im
Jahre 1818 (Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Kriegs.
1832. 25. Band, S. 201).
1 Friedrich, Geschichte des Feldzugs 1813, I, S. 41.
? Die fünfzigjübrige Jubelfeier . . . am 3. Februar 1863. Berlin
1863. S. 10.
904 H Ulmann.
Janke, Feldbriefe eines Kriegsfreiwilligen von 1818. Herausgegeben von
E. Janke. Berlin 1901.
Briefe eines Neumärkers des freiwilligen Jägers, A. Burchard, über seine
Erlebnisse . .. 1813—1815. Herausgegeben von Bardey in: Schriften
des Vereins für Geschichte der Neumark. 1908. Heft 15.
Erinnerungen aus Preußens Erhebung. Nach den Tagebuchaufzeichnungen
des preuß. Staatsministers Grafen H. Pückler (Westermanns illustrierte
deutsche Monatshefte. 1901. 89. Band).
L. Hoffmann, Erinnerungen eines alten Soldaten und ehemaligen Frei-
willigen aus den Kriegsjahren. Bonn 1868.
Tagebuch des freiwilligen Gardejägers . .. C. G. Kauffmann aus den
Jahren 1813—1815 (Schlesische Kriegstagebücher aus der Franzosenzeit.
Herausgegeben von H. Granier. 1904).
Henrik Steffens, Was ich erlebte. Band VI.
(Jordan, Pfarrer), Zur Geschichte des ehemaligen ostpreußischen National-
kavallerieregimentes 1813—1815. Mitteilungen aus den Tagebüchemn
eines Freiwilligen. Leipzig 1846.
Hierzu vgl. Ch. F. K. L. Reichsgraf Lehndorff-Steinort von Max
Schultze. Berlin 1908.
Mebes, Briefe aus den Feldzügen 1813 (Jahrbücher für deutsche Armee und
Marine, Band 60; war beim Reicheschen Freikorps).
Erinnerungen aus den Tagebüchern eines Freiwilligen. Leipzig 1820. (Mir
unerreichbar geblieben.)
v. Boddien, Die mecklenburgischen freiwilligen Jägerregimenter. Ludwigs-
lust 1863.
Aus dem Tagebuch der freiwilligen Jäger des mecklenburg-strelitzschen
Husarenregiments (Jahrbücher für deutsche Armee und Marine. 1888.
Band 66.
Aus dem Tagebuch des Rittmeisters von Colomb. Streifzüge 1813 u. 1814.
Berlin 1854.
Holtei, Vierzig Jahre. 4. Aufl. (für 1815).
b) Von mitkämpfenden Offizieren des stehenden Heeres und
der Landwehr.
v. Boyen, Beiträge zur Kenntnis des Generals v. Scharnhorst. Berlin 1833.
Erinnerungen aus dem Leben des Generalfeldmarschalls H. v. Boyen. 1889.
Memoiren des Generals L. v. Reiche. 1857.
W. Mente, Von der Pieke auf. Berlin 1861. à
Erinnerungen eines preußischen Artillerieoffiziers aus den Jahren 1798 bis
1815. Herausgegeben von Reuter (Beihefte zum Militärwochenblatt 1890).
F. Lenski, Aus dem Tagebuch eines preußischen Oftiziers 1813—1815
(Jahrbücher für deutsche Armee und Marine. 1894. Bd. 91).
Aus dem Nachlaß von F. A. von der Marwitz I.
Briefe von K. F. Eichhorn. Herausgegeben im Auftrage der juristischen
Fakultät von H. Loersch. Bonn 1881.
Die Detachements der freiwilligen Jäger in den Befreiungskriegen. 505
J. v. Borcke, Kriegerleben 1806—1815. Berlin 1888.
M. v. Eberhardt, Aus dem Leben des M. v. Eberhardt (Zeitschr. f. preuß.
Gesch. 20).
v. Wentzel, Lebenserinnerungen (Preuß. Jahrbücher 118, 119).
Doerks, Meine militärische Laufbahn. Granier, Schlesische Kriegstage-
bücher.
G. v. Diest, Aus der Zeit der Not und Befreiung Deutschlands. Hierin:
Briefe des Generals v. Thile an seine Gattin.
Briefe aus dem Nachlaß des Generale von Ditfurth. 1895.
Burg, Geschichte meines Dienstlebens. 1854.
Graf Henckel v. Donnersmark, Erinnerungen aus meinem Leben. 1846.
v. Reinhard, Geschichte des 1. Garderegiments zu Fuß. 1857.
K. Koberstein, Lützows wilde verwegene Jagd (Preußische Jahrbücher.
1883. 51. Band).
K. v. L. (von Richthofen), A. v. Lützows Freikorps in den Jahren 1813 und
1814. Berlin 1884.
506
Kleine Mitteilungen.
Zur Papstwahl Leos X. -
Der soeben abgeschlossene IV. Band der Geschichte der Päpste
von L. Pastor beginnt mit der Papstwahl des Jahres 1513. Pastor
berichtet, daß das Kardinalskollegium bei dem Tode Julius II. aus
31 Mitgliedern bestand, aber nur 25 an der Wahl teilnehmen konnten.
Die Wahlhandlung fand in der sixtinischen Kapelle statt, in der für
alle, auch für die abwesenden Kardinäle, 31 enge und fast lichtlose
Zellen eingerichtet waren, die zum größten Teil durch das Los ver-
teilt wurden. Am 4. März zogen die Wähler in das Konklave, in
der Morgenfrühe des 11. März wurde die Abstimmung vorgenommen,
aus der der Kardinal Giovanni de’ Medici als Erwählter hervorging,
der den Namen Leo X. annahm.!
Eine interessante Ergänzung zu diesen Nachrichten bietet ein aus
zwei Quartblättern bestehender Druck, der zwar bei Panzer, Annales
typographici VIII 252, 66 erwähnt ist, aber dem Spürsinn Pastors
entgangen ist. Ein Exemplar fand ich auf der Kgl. Bibliothek zu
Bamberg (Sign.: Ic V 64). Ich gebe ihn unter Voranstellung des
Titels hier wieder:
Electio Pape Leo np Decimi. Anno e. Tredecimo. | Ordo Man-
sionü Reueren. dnorü | Card. in Conclaui existentium: assi- gnatarü
fm Prophecias in Capel-|la pontificia figuratas.?
Latus dextrum introitus Capelle Pontificie.
Institutio noue regenerationis a Christo in baptismo.
XIII. R. dns Sixtus pbr Card. S. Petri ad vincula Vice cancel.
XIII. R. dns Matheus S. Angeli diac. Card. Gurcen.
Tentatio Jesu christi latoris euangelice legis.
XII. R. dns Antonius pbr Car. s. Vitalis Sipontinen.
XI. R. dns Ludouicus S. Marie in Cosmodi diac. Card. de Aragonia.
Congregatio populi legem euangelicam recepturi.
X. R. dns Marcus S. Marie in porticu diac. Card. Cornelius.
IX. R. dns Alexander diac. Car. de Farnesio S. Eustachii.
1 IV 117* (1906), S. 11ff. S. 11 die Namen der Kardinäle.
? Darunter illuminierter Holzschnitt, das päpstliche Wappen darstellend.
Kleine Mitteilungen. 507
Promulgatio euangelice legis per Christum.
VIII. R. dns Petrus pbr Card. a Eusebii Anconitan.
VII. R. dns Amaneus diac. Card. Dalbretto.
Conturbatio Jesu Christi legislatoris.
VI R. dns Marcus Eps Prenestin. S. Marie träs tyberim Car-
dinalis Senogalien.
V. R. dns Franciscus Eps Sabinen. Card. Volitteran.
. MI. R. dns Achilles pbr Card. S. Sixti de Grassis.
Replicatio legis euangelice a Christo.
Il. R. dns N. pbr Card. Nanaten.
II. R. dns Jacobus Eps Albanen. Card. Arboren.
I. R. dns Christopherus pbr Car. s. Petri & marcel. Anglic?
Latus sinistrum introitus Capelle Pontificie.
XV.
XVI.
XVII.
XVIII.
XIX.
XXV.
XXVI.
XXVII.
XXVIII
XXIX
Obseruatio antique regenerationis a Moyse per circumcisionem.
R. dns Joannes s. Marie in dnica diac. Card. de Medicis.
R. dns Hadrianus pbr Card. s. Crisogoni.
R. dns Alphonsus S. Theodori diac. Card. Senen.
Tentatio Moysi legis scripte latoris.
R. dns Franciscus guill. pbr Card. Ausitanen.
R. dns Carolus diac. Card. Finalis.
Congregatio populi a Moyse legem scriptam accepturi.
. R. dns Leonardus pbr. Card. S. Susanne Agenen. summus
Penitentiarius.
R. dns Nicolaus pbr Card. S. Prisce de Flisco.
. R. dns Bandinellus S. Hadriani diac. Cardi. Sauli.
Promulgatio legis scripte per Moysen.
. R. dns Raphael Eps. Ostien. Car. S. Georgii. Camerarius.
R. dns Thomas pbr Car. s. Martini in mötib9 Strigoniē.
Conturbatio Moysi legis scripte latoris.
R. dns Franciscus pbr Car. S. Jo. & Pauli Surrentin.
R. dns Hypolitus S. Lucie in silice. diac. Card. Estensis.
Replicatio legis scripte a Moyse.
R. dns Matheus pbr. Card. S. Potentiane Sedunen.
R. dns Dominic? Eps Portuen. S. Marci Card. Griman°.
R. dns Sigismundus diac. Card. Mantuanus.
Laus deo.
Papa Julius Secundus moritur vicesima prima die Februarii Anno
Millesimo quingentesimo tertio decimo.
Fit conclusio Cardinalium quarto die Martii.
Eligit R. D. Joannes S. Marie in dominica Diaconus Cardinalis de
Medicis in pontificem maximum, die decima Martii.
508 Kleine Mitteilungen.
Publicat die vndecima hora tertia decima ad summā missam bene-
dicit populo.
Vocaturque Leo eius nominis decimus.
Nach diesem Bericht waren also nicht 31, sondern 29 Zellen
in der Kapelle erbaut. Und wir werden ihm Glauben schenken
dürfen, da die Lage und Reihenfolge der einzelnen Zellen ganz genau
angegeben wird. Sehr beachtenswert ist die Benennung der berühm-
ten Fresken an den Längswänden der Kapelle. Jetzt erst sehen wir
recht klar, welcher Plan diesem Bilderzyklus zugrunde lag, und
welche typologischen Beziehungen die verschiedenen Darstellungen
verbanden. ?
Zwickau i S. O. Clemen.
! Ich zähle hier die Fresken nach der jetzt üblichen Benennung auf.
Links: die Beschneidung der Söhne des Moses von Pinturicchio und Pe-
rugino, das Jugendleben des Moses von Botticelli, Durchzug durchs Rote
Meer von den Schülern des Cosimo Rosselli, die Gesetzgebung auf Sinai
von Cosimo Rosselli, die Bestrafung der Rotte Korah von Botticelli, das
Testament des Moses von Luca Signorelli. Rechts: die Taufe Christi
von Perugino und Pinturicchio, das Reinigungsopfer des Aussätzigen von
Botticelli, die Berufung der ersten Jünger von Domenico Ghirlandajo, die
Bergpredigt Christi von Cosimo Rosselli, die Schlüsselübergabe von Perugino,
das letzte Abendmahl von Rosselli. — Wem das große Werk von E. Stein-
mann über die Sixtinische Kapelle nicht zur Verfügung steht, greife zu
dem schönen Buche desselben: Rom in der Renaissance von Nicolaus V.
bis auf Leo X., 2. Aufl., Leipzig 1902 (= Berühmte Kunststätten Nr. 5,
S. 64ff. Vgl. auch Pastor II 3 u. 4 (1904), S. 695 ff.
509
Kritiken.
K. Th. v. Heigel, Biographische und kulturgeschichtliche
Essays. Berlin, Allgemeiner Verlag für Deutsche Literatur
1906. 337 S.
Gegen diese neueste Sammlung des als Essayisten besonders
fruchtbaren Münchener Historikers sind in den Preußischen Jahrbüchern
(1907) von F. Gundelfinger Einwendungen erhoben worden, die z. T.
allgemeinere Beachtung verdienen. Es handelt sich dabei nicht um
eine materielle, sondern um eine formelle Kritik der Heigelschen
Arbeiten. G. bemängelt zunächst den Titel! Der Ausdruck „kultur-
geschichtlich“ passe nur auf den siebenten, die altbayerische Herzogsstadt
Landshut behandelnden Aufsatz. Dies Urteil beruht auf einer merk-
würdigen Verkennung der Stärke Heigelscher Geschichtsschreibung.
Wenn es die vornehmste Aufgabe wissenschaftlicher Kulturgeschichte
ist, Material herbeizuschaffen zur Charakteristik allgemeiner Anschau-
ungen vergangener Perioden — die äußere sog. Kultur ist nur das
Sympton davon — so hat es v. H. früher und auch jetzt wieder mit
dieser Aufgabe sehr ernst genommen. Aus der vorliegenden Samm-
lung sind z. B. die beiden Aufsätze „Die Brautwerbung des Mark-
grafen Ludwig Wilhelm von Baden und des Prinzen Eugen von
Savoyen 1689—1690“ und „Eine Episode aus dem Leben der Grande
Mademoiselle“ mit ihrer vortrefflichen archivalischen Fundierung voll
von den lehrreichsten Beiträgen zur Geschichte der höfischen Anschau-
ungen über die Ehe in den Anfangszeiten der Aufklärung. Ähnliches
gilt von den „letzten Tagen der freien Reichsstadt Lindau im Boden-
see“ und den „Preußen in Nürnberg im Jahre 1796“, weil wir hier,
und zwar wiederum teilweise mit Hilfe neuen archivalischen Materials
über die Agonie der Reichsstädte gegenüber der brutalen z. T. von
Napoleon trotz gelegentlicher früherer reichsstadtfreundlicher Äuße-
rungen! unterstützten Territorialpolitik orientiert werden, wobei auf die
materielle Lage, wie auf die hilflosen politischen Anschauungen einiges
Licht fällt. Man wird von diesen vier Arbeiten um so lieber Kennt-
nis nehmen, als sich der Verfasser mit ihnen auf seinem eigensten
Forschungsgebiete bewegt. Jedenfalls aber dienen sie alle zum Be-
1 Vgl. z.B. J. Kracauer im Archiv für Frankfurts Geschichte und
Kunst 3. F. 5. Bd. (1896) S. 232f. (1799).
510 Kritiken.
weise dafür, daß der Titel „kulturgeschichtlich‘‘ seine Berechtigung hat.
Weniger gelungen ist der Versuch über die Gründung der Stadt München.
Gundelfinger hat sich ferner über v. Hs. Stil beschwert und die
Mischung von Historiker und Redner getadelt, die darin hervortrete.
Der erste der Aufsätze, „die geschichtliche Entwicklung der deutschen
Seemacht“, ist eine Festrede, worin jene Mischung selbstverständlich
notwendig ist, wenn sich auch natürlich über den Wert so rhetorisch
zugespitzter Darstellungen immer wird streiten lassen. In den übrigen
Stücken aber tritt einem unbefangenen Leser fast nirgends der Fest-
redner v. H. entgegen. Man kann ihm also auch nicht eine „irrige
Auffassung vom schönen Stil“ vorwerfen. Viel eher möchte man, was
übrigens auch G. andeutet, den leicht novellistischen Ton etwas her-
abgestimmt wissen. Aber er folgt, namentlich für die petite histoire
des Barock und Rokoko, mit einer gewissen Unvermeidlichkeit aus
der bloßen Reproduktion der Quellen. Diese neue Sammlung gibt
vielleicht Veranlassung, diesen in Deutschland so arg vernachlässigten
Teil der historischen Methodenlehre, das ganze weite Feld der „histo-
rischen Stilistik“ nach langer Pause einmal wieder zu betreten.
Ferner haben einzelne Essays auch pädagogischen Wert. Der
schon erwähnte über die Grande Mademoiselle und vor allem der über
den Nymphenburger Vertrag vom 22. Mai 1741 geben gute Beispiele
für kritische Spezialuntersuchungen auf dem Gebiete der Geschichte
des 18. Jahrhunderts.” Im ersten Falle werden Memoiren mit Hilfe
von Akten auf ihre Glaubwürdigkeit hin geprüft. Beim Nymphen-
burger Vertrage handelt es sich um den Nachweis einer Fälschung,
wobei die übersichtliche Gruppierung der Argumente, die einmal der
Kritik der archivalischen Überlieferung und sodann unsrer allgemeinen
Kenntnis der diplomatischen Lage entnommen sind, Interesse erweckt.
Doch vermißt man hier und an andern Stellen genauere Angaben über
die eigenen älteren Arbeiten des Verfassers auf denselben Gebieten.
Über die kleinen Biographien der Sammlung kann man sich kurz
fassen, da sie, abgesehen von den drei Münchenern (unter ihnen be-
findet sich auch eine Skizze des Lebens von Karl Adolf Cornelius),
wenig Neues bringen. Bei einem zusammenfassenden Rückblicke auf
Dahlmanns Entwicklung wäre besonders seinen politischen Anschau-
ungen eine genauere, natürlich ihre Quellen endlich einmal berück-
sichtigende Würdigung zu wünschen. Was v. H. über die „Politik“
sagt, ist: keine Analyse.
Bonn. Hashagen.
! Den Essay über die Ermordung des Herzogs von Enghien darf man
hier gleich mit erwähnen.
Kritiken. | II
Festgabe für Felix Dahn zu seinem fünfzigjährigen Doktor-
Jubiläum gewidmet von gegenwärtigen und früheren Angehörigen
der Breslauer Fakultät. I. Teil. Deutsche Rechtsgeschichte.
Breslau 1905. 382 S.
Das vorliegende Buch bringt Aufsätze von Alfred Schultze,
Konrad Beyerle, Siegfried Brie, Justus Wilhelm Hedemann und Hubert
Naendrup.
Die erste Abhandlung von Alfred Schultze behandelt das
Thema: Gerüfte und Marktkauf in Beziehung zur Fahrnis-
verfolgung. Ausgehend von der Publizitätstheorie, wonach die
Gewere die Publizitätsform des dinglichen Rechtes ist, und zwar in
Gestalt der Herrschaft, welche sich im Innehaben der Fahrnissache
äußert, wendet sich der Verfasser zunächst gegen die neuestens von
Zycha gemachten Ausfälle gegen diese Theorie, nach welchen nicht
die Offenkundigkeit, sondern der redliche Erwerb der Sache der Grund
für die Beschränkung der Fahrnisverfolgung sein soll. Schultzes
Beweis, daß Zychas Anschauung in den Quellen keine Stütze findet,
scheint mir durchaus gelungen. Es bleibt der Satz aufrecht, daß es
der Publizitätsgedanke ist, welcher die Fahrnisverfolgung gegen dritte
Inhaber der Sache ausschließt. Weiterhin wird die Frage untersucht,
ob es die nämliche Idee der Offenkundigkeit war, welche in den
Fällen, in denen Verlust der Gewere vorlag, dennoch eine Ver-
folgung der Sache gegen dritte Inhaber gewährte. Diese von Eugen
Huber und Herbert Meyer aufgestellte Behauptung, welche für das
Erfassen des deutschen Fahrnisrechtes von höchster Bedeutung ist,
sucht Schultze zu widerlegen. Er meint: „Nicht unter der Einwirkung
des Publizitätsgedankens, sondern im Kampfe mit ihm hat sich die
unbeschränkte Verfolgbarkeit der abhanden gekommenen Sachen im
deutschen Recht herausgebildet. Trotz des Mangels der Gewere, nicht
weil er in einem anderen Publizitätsmittel seinen Ausgleich fand,
wurden hier Drittinhaber dem dinglichen Recht des Beschädigten
unterworfen“ (S. 20). Die Erhebung des Gerüftes durch den Ent-
werten, fährt der Verfasser fort, kann nicht das formale Offenkundig-
keitsmittel gewesen sein; denn es war auf andere Zwecke gerichtet
als auf eine privatrechtliche Publizitätswirkung gegen Dritte. Der
unmittelbare Grund für die Herausgabepflicht des Dritten kann nicht
in der regelmäßig fahrlässigen Unkenntnis des offenkundigen Ereig-
nisses gefunden werden. Dieser Grund versagt auf alle Fälle beim
Marktkauf. Die auf dem Markt gekaufte Sache mußte dem Be-
stohlenen auf dessen Klage herausgegeben werden. Nach eingehender
Besprechung dieses Marktkaufs. als einer Abart des Kaufs vom Un-
bekannten (ab ignoto z. B. Freiburger Stadtrecht c. 29) und des sich
512 Kritiken.
daraus ergebenden Lösungsanspruches wird betont — namentlich
gegen H. Meyer —, daß gerade hier der Publizitätsgedanke versage.
Nicht die Kundbarkeit des Kaufes, sondern das Merkmal der Redlichkeit
des Marktkäufers bewirke hier dessen Straflosigkeit, sowie dessen Lösungs-
anspruch. Die Ursache der Herausgabepflicht des Dritten gegenüber dem,
welchem die Sache abhanden kam, sieht Schulze im Gewerebruch des
Bestohlenen. Gewerebruch sei Bruch des Rechtsfriedens und soll am
Friedebrecher nicht nur kriminell gesühnt, sondern auch privatrecht-
lich geheilt werden, und die beste Heilung bestehe eben in der
Wiederherstellung der Gewere des Verletzten. Der Lösungsanspruch
finde dann darin seine Erklärung, daß die Ausgleichspflicht von dem
unerreichbaren Verkäufer auf dem Markte auf den Entwerten selbst
übergewälzt werde, weil der Käufer sich einen Eingriff in seine
Rechtssphäre gefallen lassen mußte. Schließlich wird die Bedeutung
der behandelten Fragen für die Entwicklung des deutschen Rechts
nach der Rezeption, sowie für das geltende Recht und die Gesetz-
gebung der Gegenwart gewürdigt.
Konrad Beyerle bringt uns in seinen „Ergebnissen einer
alemannischen Urbarforschung“ höchst interessante Mitteilungen
über das Konstanzer Urbar von 1302, namentlich über die Verhält-
nisse des Arboner Gebietes. Das Urbar, das leider bis heute nicht
publiziert ist, darf dem habsburgischen Urbar in jeder Hinsicht un-
mittelbar an die Seite gestellt werden. e
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der bischöflichen Grundherr-
schaft Arbon, deren Entwicklungsgeschichte der Verfasser schon früher
dargestellt hat, stehen im Mittelpunkt der Abhandlung. Das Arboner
Urbar, welches S. 111—128 abgedruckt ist, bietet lediglich ein Ver-
zeichnis der festen jährlichen Zinse und Gülden. Es bringt keine
Nachrichten über die Fronden und Todfallsverpflichtungen der Zins-
bauern, ebensowenig über Größe und Lage der Zinsgüter. Beverle
vermag uns aber dennoch mit Hilfe eines jüngeren Urbars von 1546
ein vollständiges Bild von jener Grundherrschaft zu geben. Sehr
bemerkenswert ist u. a. die Tatsache, daB das grundherrliche Gebiet
keinen Streubesitz bildete, sondern daB es „eine der wenigen ur-
sprünglichen geschlossenen grundherrschaftlichen Siedelungen im ale-
mannischen Lande“ repräsentiert. Nachdem festgestellt worden ist,
daß die Arboner Grundherrschaft umfaßte: große Salhöfe, beträchtliche
Rodungsgüter, eine kleine Zahl von Hufen und als Hauptmasse die
Kleingüter (Schupposen, Lehen), wird der Versuch gemacht, die karo-
lingische Grundherrschaft Arbon zu rekonstruieren, ein Versuch, der
als geglückt bezeichnet werden kann. Der gesamte Ackerbesitz in
karolingischer Zeit hätte dann 1113 Morgen betragen, wovon 470
—
Kritiken. 513
dem Salland und 643 Morgen dem Zinsland zuzuweisen wären. Diese
Berechung ergibt, daß sich die Grundherrschaft bis zu der Zeit, in
welcher das Urbar abgefaßt wurde, stark vergrössert hat. Das Urbar
von 1546 wird der Verfasser im Anhang zu Teil II seiner Unter-
suchung der Arboner Verhältnisse in den Schriften des Vereins für
Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung zum Abdruck bringen.
Der Aufsatz von Siegfried Brie über die Stellung der
deutschen Rechtsgelehrten der Rezeptionszeit zum Gewohn-
heitsrecht versucht die herrschende Meinung zu widerlegen, daß
die Rechtsgelehrten der Rezeptionszeit eine dem Gewohnheitsrechte
feindliche Stellung einnahmen und dasselbe möglichst zurückzudrängen
versuchten. „Man wird bei genauer Prüfung der deutschen Rechts-
literatur der Rezeptionszeit sagen müssen“, erklärt der Verfasser,
„daß dieselbe eine dem Gewohnheitsrecht günstige oder wenigstens
nicht ungünstige Tendenz bekundet“. Es werden die Aussprüche und
Erörterungen einer Reihe von Schriftstellern (u. a. Zasius, Oldendorp,
Mynsinger, Gail, Wesenbeck) dargelegt, aus denen ersichtlich ist, daB
die Grundanschauung herrschte, das Gewohnheitsrecht sei ein statutum
tacitum, und ihm sei die gleiche Kraft beizumessen wie dem Gesetze.
(Vgl. z. B. Wesenbeck, Comment. p. 23: effectus consuetudinis non
minor quam ipsius legis, oder Besold, Delibata iuris, p. 94: con-
suetudo legis habet vigorem.) Dieser prinzipiellen Anerkennung
standen freilich schwerwiegende Hindernisse entgegen, welche die An-
wendung des Gewohnheitsrechtes wesentlich einschränkten, so vor
allem die Lehre, daß der Richter das Gewohnheitsrecht nur berück-
sichtigen dürfe, wenn dasselbe bewiesen werden könne (z. B. Gail,
Observ. I 36 num. 16: die consuetudo bedarf der allegatio und pro-
batio, weil sie „facta“ ist, und facta nicht präsumiert werden). Brie
kommt zum Schlusse, daB die Rezeptionszeit nicht beherrscht war
vom Gegensatz von Gesetzesrecht und Gewohnheitsrecht, sondern vom
Gegensatz von gemeinem und partikulärem Recht.
Die vorzüglich geschriebene Arbeit von Justus Wilhelm Hede-
mann über die Fürsorge des Gutsherrn für sein Gesinde
zeigt die allmähliche Entwicklung des Gesindewesens, namentlich
der Gesindefürsorge in den brandenburgisch-preußischen Gebieten
nach dem Ausgang des Mittelalters. Während im Mittelalter die
Lage des Gesindes eine verhältnismäßig günstige war, zeigt die
folgende Periode bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts eine
Verschlechterung seiner sozialen und rechtlichen Stellung. Namentlich
die zunehmende Arbeiternot war es, welche zu dem berüchtigten
Lohntaxenwesen und zum Dienstzwang führte, wonach nicht nur
jeder MüßBiggänger aufgegriffen und zum Gemeindedienst gezwungen
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 34
514 Kritiken.
werden konnte, sondern wonach auch der Adel ein Recht der „Vor-
miete“ erhielt, d. h. verlangen durfte, daß die heranwachsenden
Burschen und Mädchen ihm ihre Dienste an erster Stelle antragen
mußten. Nachdem mit dem Ausgang des 30 jährigen Krieges gün-
stigere Zustände eingetreten waren (u. a. Freizügigkeit und freie Be-
rufswahl. Ordnung von 1645) erfolgte rasch eine Rückwärtsbewegung.
Das letzte reaktionäre Gesetz ist eine Gesindeordnung von 1735, in
welcher z. B. nicht die geringste Spur einer Fürsorgepflicht des Guts-
herrn seinem Gesinde gegenüber enthalten ist. Mit der Aufklürung
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnt dann die auf-
steigende Bewegung, und es ist kennzeichnend für die prächtige Ge-
stalt des Justus Möser, daß er zum ersten Male den Gedanken an
eine geordnete Invaliden- und Altersversicherung aussprach. Mit
Macht tritt nun die preußische Gesetzgebung in verschiedenen Ge-
sindeordnungen auf. Sie verdrängt mehr und mehr den patriarchalı-
schen Gedanken im Gesindewesen, und der Entwurf des allgemeinen
Landrechts von 1784 enthält bereits den Grundsatz: „Das Verhältnis
zwischen Herrschaft und Gesinde gründet sich auf einem Vertrage“
Man beginnt die Rechte und Pflichten des Dienstherrn streng von-
einander abzugrenzen, die gesetzlichen Lohnansätze schwinden, so daß
die Gesindeordnung von 1810 den Satz aufstellen kann: Der Lobn
und das Kostgeld hängt ohne Ausnahme von freier Übereinkunft ab.
Scharf hebt der Verfasser die Grundgedanken hervor, welche im Ent-
wurf von 1784, im A. L. R. und in der Gesindeordnung von 1510
enthalten sind und bespricht deren Einwirkung auf das praktische
Leben. Im letzten Abschnitt wird auf einige Kollisionen und Probleme
hingewiesen, welche sich aus einer Vergleichung der alten Gesinde-
ordnung von 1810 mit der neuen Versicherungsgesetzgebung und
namentlich mit dem bürgerlichen Gesetzbuche ergeben.
Hubert Naendrups Dogmengeschichte der Arten mittel-
alterlicher Ehrenminderungen (1. Teil auf 162 Seiten) ist im
teressanter für die Toten als für die Lebendigen. Ausgehend vo!
der „Einheitlichkeitstheorie“, wonach die Echtlosigkeit, die Recht
losigkeit und die Ehrlosigkeit wesensgleiche Begriffe seien, so dad
z. B. „die Rechtlosigkeit nur die Kehrseite der Ehrlosigkeit darstelle”
(S. 271), würdigt, der Verfasser im ersten Abschnitt die Literatur Yor
Eichhorn (z. B. Huth, Heineccius, Danz), im zweiten Abschnitt die
Literatur von Eichhorn bis Phillips (z. B. Eichhorn, Mittermaitr,
Weiske), im dritten Abschnitt die Literatur von Phillips bis Budde
(z. B. Phillips, Zöpfl) und im ganzen vierten Abschnitt (84 Seiten)
die Auffassung von Budde. Die Ansichten dieser Gelehrten, welch
nicht der Einheitlichkeitstheorie huldigen, werden lebhaft bekimpf
Kritiken. 515
und widerlegt. Der brave Johann Stephan Pütter muß sich sogar
den Ausdruck „kümmerlich“ gefallen lassen (S. 246); Marezoll „rückt
die Krankheit seiner Theorie selbst vor Augen“ (S. 265) und Zöpfl
wird vorgeworfen, daß die gesamte Entwicklung seiner Meinungen
über diesen Gegenstand „da wo es sich um den Verschiedenartigkeits-
gedanken handelt, ein Bild ratlosesten, haltlosesten, unselbständigsten
Hin- und Herschwankens darbietet“. Hoffentlich macht uns der Ver-
fasser seine eigenen Anschauungen über diesen höchst interessanten
Gegenstand, welche er bis jetzt aus Raummangel nur angedeutet
hat, im zweiten Teile der Dogmengeschichte noch etwas klarer.
Jena. Hans Fehr.
Oskar Montelius, Kulturgeschichte Schwedens von den ältesten
Zeiten bis zum elften Jahrhundert nach Christus. Mit 540 Ab-
bildungen. Leipzig, E. A. Seemann 1906. 336 S. 8°.
Schweden hat für Deutschland nicht nur die Bedeutung eines
Nachbarlandes, sondern steht ihm auch ethnographisch nahe. Diese
Beziehung war aber früher noch weit enger. Sind doch zu Beginn
unserer Zeitrechnung von den späteren Dialektunterschieden innerhalb
des (sermanischen höchstens Ansätze vorhanden gewesen. Damals sind
die Vorfahren der heutigen Schweden ein Teil der sprachlich noch
so gut wie einheitlichen Germanen; und sie werden, je enger begrenzt
uns der Bereich des germanischen Volkes um die westliche Ostsee
herum entgegentritt, ein umso wichtigerer Teil der Gesamtheit. Der
sprachlichen Zusammengehörigkeit entspricht aber auch eine kulturelle,
und weit in vorgeschichtliche Zeit zurück, jedenfalls schon in der
Bronzezeit, bilden die von Germanen besetzten Länder zusammen eine
besondere Provinz Europas. Die Bedeutung der Urgeschichte Schwedens
auch für die deutsche liegt somit auf der Hand.
Wir müssen es umsomehr Oskar Montelius Dank wissen, daß er
seine 1903 in zweiter Auflage erschienene Arbeit Sveriges hednatid
och medeltid (in Sveriges historia) durch die vorliegende Übersetzung
einem weiteren deutschen Leserkreis nahebringt. Einem berufeneren
Führer als ihm könnten wir uns nicht anvertrauen, denn er hat nicht
nur für die skandinavische Urgeschichtsforschung, besonders was
Periodeneinteilung, relative und absolute Chronologie der Funde be-
trifft, mehr geleistet als irgendein anderer, sondern ist wohl auch
der beste Kenner der europäischen Urgeschichte im allgemeinen.
Die ersten zahlreicheren und sicheren Zeichen menschlicher Be-
siedelung gehören in Schweden der Zeit der Muschelhaufen an, die
nach M. bis zum 5. Jahrtausend v. Chr. dauert. Dann folgt die
jüngere Steinzeit, bis zum Anfang des 2. Jahrtausends reichend, durch
34*
516 Kritiken.
geschliffene Steinäxte, Ackerbau und Viehzucht gekennzeichnet. Von
ihrem Beginn an glaubt Montelius die Vorfahren der späteren ger-
manischen Bewohner in Schweden nachweisen zu können; nur in den
nördlichen Landesteilen macht sich eine tieferstehende, fremde
(lappische?) Steinzeitkultur bemerkbar. Die Bronzezeit erstreckt sich
vom Anfang des 2. bis zur Mitte des 1. Jahrtausends v. Chr. und führt
auf germanischem Boden zu hervorragender Kulturentwicklung. Inner-
halb der Bronzezeit werden von M. sechs Perioden unterschieden;
doch begnügt er sich in dem vorliegenden Werke damit, den ganzen
Zeitabschnitt in einem Bilde zusammenzufassen. Auch bei der
Eisenzeit geht er nicht auf alle erkennbaren Perioden ein, sondern
zieht nur vier Hauptabteilungen in Betracht: I. die vorrömische Eisen-
zeit oder die Zeit, ehe der Einfluß der römischen Kultur den Norden
erreichte, ungeführ die letzten fünf vorchristlichen Jahrhunderte um-
fassend; II. die römische Eisenzeit oder die Zeit des römischen Ein-
flusses vom Beginn unserer Zeitrechnung bis ungefähr 400 n. Chr.;
III. die Zeit der Völkerwanderungen von ungefähr 400—800; endlich
IV. die Wikingerzeit von 800 bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts.
Zu den prächtipsten und wichtigsten Funden gehören die aus
den Bootbestattungen von Vendel in Uppland, auf die deshalb hier
besonders hingewiesen sei. Sonst sei von Einzelheiten noch das Vor-
kommen einheimischer Schmelzarbeiten in vorrömischer Zeit weil auch
für die Beurteilung deutscher Funde wichtig hervorgehoben.
Für die jüngsten Abschnitte sind außer den Funden auch die
literarischen Quellen herangezogen, und hier findet sich allerdings
manches auszusetzen. So wird des öfteren Pyteas statt Pytheas ge-
schrieben, ferner Okon statt Ochon, Scandinavia (bei Plinius) statt
Scadinavia; es ist vom Ostyernland bei Tacitus die Rede statt von dem
der Aestii. Dem Jovr.ı des Ptolemäus, das für T«üraı verschrieben
ist, entspricht nicht späteres Gutar oder Gotar, sondern Gautar; und
die Behauptung, daß die übrigen von jenem auf Scandia angesetzten
Völkernamen unkenntlich sind, geht jedenfalls zu weit, da doch min-
destens in seinen Xaıdeıvoi die späteren Heidnir in Heidmork unver-
kennbar sind. Die „Ptolemäische Karte über (sic) Südskandinavien“ ist
unrichtig gezeichnet. Die Kimbern lokalisiert M. offenbar irrtümlich
an der Elbmündung. Die von ihm gegebene Erklärung des mare
mortuum ist kaum zutreffend. Ein air. thual „Norden“ existiert
nicht u. a. m.
Am wenigsten glücklich aber scheinen mir die Bemerkungen über
Mythologie. Es geht nicht an, die spärlichen für Schweden allein
fließenden Quellen dadurch zu ergänzen, daß man Stücke aus der
Snorra Edda daneben setzt, von denen doch erst festgestellt werden
Kritiken. 517
müßte, was daran besondere isländische Entwicklung, was norwegisch
und was gemeinnordisch und daher auch schwedisch ist. Und Mon-
telius’ eigene mythologische Hypothesen, denen zufolge auch in Odin
und Thor ein alter Sonnengott steckt, werden auch schwerlich viele
Anhänger gewinnen. |
Daß die Namen schwedischer Örtlichkeiten immer in schwedischer
Gestalt gebracht werden, wird man sich gern gefallen lassen, wogegen
es für den deutschen Leser verständlicher wäre, wenn auf die übrigens
dänische Bezeichnung Sönderjylland für Schleswig ganz verzichtet
würde. Und von dem Romsundsberget — mit deutschem und schwe-
dischem Artikel — darf man nicht sprechen. Ebenso ist es unge-
rechtfertigt, wenn mythologische und Personennamen im deutschen
Text statt in ihrer alten und überlieferten in neuschwedischer Gestalt
gebraucht werden, also von Snorre Sturlesson statt Sturluson,
Vandradskald statt Vandr&daskald, Gusesnöt statt Güsanaut, von den
Sköldmör statt Skialdmeyiar (Schildmädchen) oder gar Fenresulfven
und Midgardsormen (mit schwedischem Artikel!) statt Fenrisulfr und
Midgardsormr die Rede ist. Zu beanstanden ist ferner die Wieder-
gabe des altnord. saga durch deutsch „Sage“ statt „Geschichte“ oder
„Erzählung“. Auch ein Svecismus macht sich im Deutsch der Über-
setzung da und dort bemerkbar.
Doch berühren diese Ausstellungen Nebendinge. Im großen und
ganzen haben wir es mit einer vortrefllichen Leistung zu tun, die
sich der in ähnlicher Art das dänische Gebiet behandelnden Nor-
dischen Altertumskunde (Vor Oltid) von Sophus Müller würdig an
die Seite stellt. Auch die zahlreichen Abbildungen verdienen unein-
geschränktes Lob.
Wien. i Rudolf Much.
0. Prein, Aliso bei Oberaden. Münster i. W., Aschendorffsche
Buchhandlung 1906. VI und 78 S. mit einer Karte und einer
Tafel. 1 M. 50 Pf.
0. Prein, Nachtrag zu Aliso bei Oberaden. Derselbe Verlag.
S. 79—109.
Erst jetzt, wo soeben ihr Nachtrag erschienen ist, sei diese
Broschüre eines orts- und geschichtskundigen Lokalforschers angezeigt.
‘Sie ist bisher schon sehr beachtet und anerkannt worden; enthält sie
doch nur zuverlässiges Material und dementsprechend nur sichere
„Forschungen und Vermutungen“.
Bekanntlich hat der Verfasser auf der sogenannten „Burg“, einer
waldigen, 72 m hohen und durch einen Wasser- und Sumpfgürtel
noch mehr geschützten, nach allen Seiten freien Erhebung bei Ober-
518 Kritiken.
aden, einem Dorfe gleich östlich von Lünen an der Lippe, ein große:
und stark befestigtes Römerkastell entdeckt und nach jahrelangen
örtlichen und archivalischen Forschungen endlich den Altertums
freunden bekannt gegeben. Ist auch schon die Bezeichnung Aliso an
Haltern vergeben worden, so spricht Pr. doch seine Entdeckung al:
jenes Drususkastell an. Mit Fug und Recht, wie uns scheinen will
Denn er beweist nicht nur, daß Oberaden ein Kastell sein muß —
und die Ausgrabungen im vorigen Herbst haben es vollauf bestätigt —.
sondern auch, daß es Aliso ist. Aus Urkunden des Mittelalters kann
nämlich für die „Burg“ der Name Elseie, Else nachgewiesen werden:
und heute noch heißt ein uralter Hofbezirk, gleich südlich der Burz
gelegen, Elsey.
Nordostecke, Nord- und Westseite des neuen Lagers sind schon
freigelegt, auch das Nordtor und die ca. 15 m weite porta decumana
an der Westseite, nahe der Südwestecke; der Wall besonders ist durch
eine doppelte Palisadenreihe stark befestigt; am stärksten mag wohl
nach der Beschaffenheit der Nordostecke die (noch unaufgedeckte.
Ostseite gewesen sein; heute noch heißt der Waldrand hier Ispeck.
d. i. eiserne Burgumhegung. Auf der Nordwestseite, wohl der
schwächsten Stelle des Lagers, scheint ein heftiger Kampf statt-
gefunden zu haben; dort hat man den Graben noch ausgefüllt ge
funden mit Reisig, Baumstämmen, Brettern und Balken; hier auch
sind neben einigen Geschossen, vermutlich von Katapulten, ca. SU
Mauerspeere, pila muralia, aus dem Grundwasser des Grabens au“
gehoben worden; sie sind bisher einzig in ihrer Art auf deutschen
Boden, ganz aus Eichenholz ohne jeden Metallbeschlag, an beiden
Enden haarscharf zugespitzt, die einen kunstvoll geglättet, die andern
(wohl in der Not) roh gefertigt und nicht immer vierkantig, "7
ersteren zeigen auch zahlreiche Exemplare Inschriften, und 291
die Bezeichnung der Centurie, der ihre Träger angehört haben. —
Ein anderer Umstand ist ebenso einzig und bemerkenswert, nämlich
daB so viele Scherben rein germanischer Herkunft und Bronzegefüb-
reste sogar aus prähistorischer Zeit gefunden worden sind; er be
weist, daB vor den Römern schon Germanen auf der Burg gesiedelt
haben. — Von den andern Funden sei nur noch der Amphorenstück®
gedacht; „Amphoren finden sich nur in Depots“.
Pfarrer Prein hatte in seiner Broschüre die Seiten seines Lett"
zu ca. 600 >< 500 m angenommen; bei diesem Ansatz war er den
Grenzen des engeren Burgbezirks gefolgt. Die Ausgrabungen babe?
nun allerdings eine Befestigung aufgedeckt in einer Ausdehnung Y%
ca. 800 >< 500 m, die also um ein Viertel größer ist. Und doch e
hält Pr. mit seinem feinen Spürsinn wohl recht. Denn noch kurz "7
Kritiken. 519
Schluß der ersten Kampagne, noch in den ersten Novembertagen des
Vorjahres scheint gerade um 200 m östlich von der Nordwestecke im
Innern des großen Lagers ein von Süden heraufkommender und deut-
lich bogenartig ausgeschweifter Graben hervorgetreten zu sein, so breit
und tief wie die andern Gräben, aber anscheinend älter. Da hätten
wir doch wohl das Preinsche Lager und kämen zu der Aufstellung,
daß Drusus’ Kastell später, entsprechend der Vermehrung der römi-
schen Heerkrüfte in Germanien, vergrößert worden wäre. In Haltern ist
das Umgekehrte konstatiert worden. Da liegt unter dem sog. großen
Kastell (ca. 20 ha) das viel größere und ältere Feldlager (ca. 36 ha).
Auf Grund solcher Funde, zugleich aber auch nach sorgfältiger
Nachprüfung und Würdigung der gründlichen Preinschen Forschungen
können wir nicht mehr zweifeln, daß dieses Oberadener Kastell das
berühmte römische Aliso ist. Und doch verhalten sich die Herren,
die in Haltern graben und die Römeranlagen daselbst Aliso genannt
haben, gegen Preins These abwartend. Nur Prof. Dr. Koepp in
Münster hält ÖOberaden für ein Sommerlager und will auch dem
Namensgleichklang Aliso-Elsey Bedeutung beimessen, wenn sich ein
einwandfreies Standlager ergibt. Aber durchschlagend sind die Ein-
wendungen nicht; Prein wäre wahrlich der erste, der sie berück-
sichtigte. So muß denn vorläufig der Fortgang der Ausgrabungs-
arbeiten abgewartet werden.
Da hat nun in dieser MuBezeit Pfarrer Prein seinen ersten „For-
schungen und Vermutungen“ den Nachtrag nachgesandt, dessen Inhalt
sehr wertvoll ist Wenn wir auch nicht allem darin zustimmen,
z. B. nicht der zu subtilen Auslegung der Worte avrıxarapgornoavre
und £mıreiylocı in Dios Bericht über die Gründung Alisos (54,33) oder
der Annahme, daß Aliso sowohl wie die altgermanischen Heerwege
in seiner Nähe („Hünenpädde“) keltischen Ursprungs seien, so können
wir doch die Lektüre der Preinschen Schriften nur aufs wärmäte
empfehlen. Sie sind mehr als Lokalforschung. Eine seltene Belesen-
heit, Gelehrsamkeit und Sorgfalt zeichnen ihren Verfasser aus.
Hat er doch z. B. durch geschickte Interpretation einer bisher un-
klaren Vellejusstelle (11 120,1) ein neues und wichtiges Faktum ge-
wonnen, das unsere Überlieferung von der Niederlage des Varus be-
deutsam bereichert: Von jetzt an müssen wir annehmen, daß im
Jahre 9 n. Chr. neben den drei Legionen des Varus noch zwei unter
Asprenas, einem Neffen des Varus, an der Lippe gestanden haben,
und zwar in Haltern. Haltern ergänzt nämlich Pr. zu den Worten
matureque ad inferiora hiberna descendendo der Stelle und nicht
Mainz, wie das bisher geschah,.indem er richtig bemerkt, man rette
doch keine Legionen dadurch, daß man sie dem Kriegsschauplatz
520 Kritiken.
näher bringe Vgl. auch Hülsenbeck, Die Gegend der Varusschlacht,
Anm. 4. Paderborn 1878.
Aber zuletzt, was sollen die Ausgrabungen in Oberaden, und
mögen sie auch fernerhin noch so reich ausfallen, für Preins These
beweisen? Sie ist ja schon erwiesen. — In berechtigtem Stolze über
die einzig in Deutschland bestehenden römischen Anlagen bei Haltern,
zugleich auch in dem Glauben, daß solch gewaltig Römerwerk nicht
noch einmal an der Lippe aus dem deckenden Boden erstehen könne,
hat Prof. Dr. Schuchhardt, aber nicht als erster, Haltern Aliso ge-
tauft. Nun ist aber der eigentliche Erstling an der Lippe, das
älteste, größte und am weitesten nach Osten vorgeschobene Kastell,
nämlich Aliso bei Oberaden gekommen und fordert mit löblicher
Pietät — Pr. schlägt nirgends den Kampfton an —, daß ihm sein
Erstgeburtsrecht werde. — Man stelle sich einmal die Sache um-
gekehrt vor, die Burg bei Oberaden, in unmittelbarer Nähe des Hof-
bezirks Elsey, sei vor Haltern aufgedeckt worden. Hätte man sie
nicht sofort als Aliso angesprochen? Ihre ganze Geschichte und die
seit Jahrzehnten dort gemachten zahlreichen Funde haben immer
schon den sicheren Schluß erlaubt, daß hier Jahre lang die Römer ge-
sessen haben. Und wäre Haltern erst nach Aliso ausgegraben
worden, so hätte man es auch richtig untergebracht und in ihm das
castellum Lupiae flumini adpositum (Tac. Ann. II 7) gesehen, den
Hauptwaffen- und Proviantplatz der Römer zur Versorgung des 35 km
weiter lippeaufwärts gelegenen Aliso und der noch weiter vor-
rückenden römischen Legionen. Statt dessen aber hat man in der
Meinung, daß das zuerst erstandene Halteın das einzige Römerkastell
an der Lippe bleiben würde, die von Tacitus ganz deutlich unterschie-
denen zwei Kastelle in eins verschmolzen und Haltern eben Aliso genannt.
Dieser Fehler wird durch die Preinsche These wieder gut gemacht.
Warten wir also mit Ruhe und Zuversicht ihre Anerkennung
durch die Autoritäten ab. Nicht ausgeschlossen ist es ja auch, daB
etwaige Funde von Inschriften oder Legionsstempeln unsere Sache
entscheiden können.
Nachschrift: Nur kurz erwähnen will ich, daß der Entdecker
Kneblingbausens, Herr Oberlehrer Hartmann in den letzten Märztagen
des Jahres im unteren Lippegebiet bei Erle, 9 km nördlich von
Dorsten a/Lippe ein ausgedehntes Lager aufgefunden hat, dessen Aus-
grabung im August beginnen soll. Welche Perspektiven eröffnen sich
damit der weiteren Forschung!
Die zweite Kampagne auf der „Burg“ bei Oberaden hat im Mai d J.
ihren Anfang genommen. Über ihre Ergebnisse vielleicht später.
H. Nôthe.
Kritiken. 521
Regesta pontificum Romanorum. Italia pontificia sive Re-
pertorium privilegiorum et litterarum a Romanis pontificibus ante
annum MCLXXXXVIII Italiae ecclesiis, monasteriis, civitatibus
singulisque personis concessorum. Jubente regia societate Gottin-
gensi congessit Paulus Fridolinus Kehr. Vol. I: Roma. Bero-
lini apud Weidmannos MDCCCCVI, XXVI u. 201 SS. br. 6 M.
Seit nunmehr 10 Jahren ist Paul Kehr, der derzeitige Leiter des
Kgl. preuß. hist. Instituts in Rom, an der Arbeit, um den großartigen
Plan einer kritischen Ausgabe der älteren Papsturkunden bis auf
Innozenz Ill. zur Ausführung zu bringen. Zahlreiche Berichte, die
zumal in den Nachrichten der Kgl. Gesellsch. der Wiss. zu Göttingen,
phil.-hist. Klasse, seit 1896 erschienen sind, haben die Interessenten
über das rüstige Fortschreiten des Unternehmens, bei dem inzwischen
auch mehrere Mitarbeiter eingetreten sind, in Kenntnis gehalten. Über
die Bedeutung und außerordentliche Wichtigkeit der von Kehr be-
gonnenen und zum guten Teil von ihm persönlich durchgeführten
systematischen Durchforschung der Archive und Bibliotheken auf
Papsturkunden braucht man kein Wort zu verlieren; es mag da ge-
nügen, auf die inhaltsreichen Ausführungen Kehrs in den Nachrichten
der Göttinger Gesellsch., geschäftl. Mittel, 1896, S. 72ff, mit denen
er sein weitausschauendes Unternehmen einleitete und vor der wissen-
schaftlichen Welt begründete, sowie auf die bereits erwähnten Be-
richte, die durch eine überraschende Fülle neu aufgefundener Papst-
urkunden sich auszeichnen, hinzuweisen.
Was Kehr seit Beginn der Arbeiten als deren Ziel vorschwebte,
das war, wie gesagt, eine kritische Ausgabe der Papsturkunden bis
1198. Auch jetzt noch hält er daran fest, nur daß die Erreichung
dieses Zieles einstweilen in sehr weite Ferne gerückt ist. Denn das
Werk, dessen erster Band uns hier beschäftigt, und dessen Fertig-
stellung jedenfalls Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird, ist gleichsam
eine Zwischenarbeit, die als eine Vorläuferin der kritischen Edition
der Papsturkunden zu betrachten ist.
Über seine Einrichtung und seinen Inhalt, vor allem auch über
seine Entstehung hat uns Kehr als sein eigener Rezensent in sehr
dankenswerter Weise in einem längeren Aufsatze in den Gröttingischen
Gelehrten Anzeigen 1906 Nr. 8 Aufschluß gegeben. Mit Rücksicht
auf diese eingehenden Darlegungen, worin eigentlich schon alles, was
sonst die Besprechungen von anderer Hand zu sagen pflegen, vorweg-
genommen ist, kann Ref. sich wohl darauf beschränken, nur einiges
wenige zur allgemeinen Charakterisierung des Buches hervorzuheben.
Von den Jafféschen Papstregesten, die bekanntlich denselben
Zeitraum umfassen, den Kehr in seinen Regesta berücksichtigt, unter-
522 Kritiken.
scheiden sich letztere in mehrfacher Beziehung. Der wesentlichste
Unterschied ist der, daß während Jaffe (und ebenso die Bearbeiter der
2. Auflage) eine rein chronologische Ordnung nach den einzelnen Pon-
tifikaten befolgt, Kehr die Regesten nach Empfängern zusammenstellt.
Die Einführung dieses Ordnungsprinzips stehe ich nicht an, als einen
ganz besonders glücklichen Gedanken zu bezeichnen, und was Kehr in
seiner Selbstanzeige zu seiner Rechtfertigung vorbringt, ohne jede Ein-
schränkung zu unterschreiben. Der Wert einer derartigen Anordnung
der Papstregesten liegt nicht nur darin, da man nun die Regesten
der Urkunden für jeden einzelnen Empfänger an einer Stelle zusammen-
hat, wodurch zugleich ein Ersatz für das bei Jaffe so empfindlich
vermißte Empfüngerregister geschaffen wird, daß ferner sich auch die
Deperdita und die vielen ganz undatierten Stücke bei dieser Anordnung
leichter unterbringen lassen, sondern m. E. vorzüglich darin, daß in
all’ den Füllen, wo spätere Urkunden Wiederholungen, Bestätigungen,
oder Erweiterungen früherer Urkunden darstellen, die Geschichte der
einzelnen Stücke gleichsam auf den ersten Blick sich vor unseren
Augen aufrollt. — Der vorliegende erste Band enthält die Regesten
der Urkunden für stadtrömische Empfänger; nach territorialen Gesichts-
punkten sollen auch die folgenden Bände, von denen jährlich etwa
zwei erscheinen sollen, abgegrenzt werden.
Ein zweiter Punkt, der Kehrs Regesten vor denen Jaffés sehr
vorteilhaft auszeichnet, ist die prinzipiell angestrebte und, soweit es mit
Aufbietung menschlichen Scharfsinns und einer unermüdlichen Arbeits
kraft und entsagungsreicher Ausdauer überhaupt möglich war, wirklich
durchgeführte Herbeischaffung des gesamten einschlägigen Urkunden-
materials. Während Jaffe von ungedrucktem Material ganz abgesehen
hatte, woraus man ihm billigerweise keinen Vorwurf machen kani,
haben seine Neubearbeiter nur in beschränktem Maße nach Inedita
gefahndet. Kehr nun hat es sich zum Ziele gesetzt, alles erhaltene
Material ausfindig zu machen. Nicht nur die gedruckte Literatu
zieht er in weitestem Umfange heran, das Hauptgewicht hat er auf
die planmäßige Ausbeutung der Archive und Handschriftenschätze der
Bibliotheken gelegt. Seine und seiner Mitarbeiter Bemühungen sind
da von den schönsten Erfolgen gekrönt worden. Wußte man schon
aus den früheren Berichten, wie über alles Erwarten groß der da-
durch gewonnene Zuwachs an bisher unbekannten Papsturkunden se
würde, so gibt doch erst dieser erste Band der Regesten eine richtig
Vorstellung von dem voraussichtlichen Endergebnis der Arbeiten:
Anstelle von 187 Nummern bei Jafté hat Kehr in diesem ein!
Bande 586 Stücke, freilich in der Mehrzahl Deperdita, registriert
Wenn dieses Verhältnis (etwa 1:3) für die folgenden Bände im groben
Kritiken. | 523
und ganzen dasselbe bleiben sollte, so würde das Gesamtwerk Kehrs
gegenüber den ca. 17900 Nummern Jaffes also etwa 50000 Regesten
enthalten. Angesichts einer solch hohen Zahl möchte man im Interesse
der Möglichkeit einer schnelleren Fertigstellung dieser neuen Regesta
fast wünsehen,' daB diese Berechnung sich nicht bewahrheite.
Mit der Art der Bearbeitung und Drucklegung, die von großer
Routine zeugt, wird man sich auch durchaus einverstanden erklären
müssen. Das Schema, nach dem die Regesten mitgeteilt werden, ist
folgendes: Zunächst gibt Kehr bei jeder einzelnen Empfängergruppe
eingehende, in dieser Vollständigkeit kaum irgendwo zu findende —
deshalb um so willkommenere Literaturangaben; darauf folgen kurze
historische Notizen über den Empfänger, die mit Recht nur das Aller-
wichtigste, soweit es zur ersten Orientierung zweckdienlich erscheint,
berühren. In einem dritten Abschnitte, auf den Kehr nach seinen
eigenen Worten die meiste Mühe verwandt hat, der aber auch zweifel-
los für alle weitere archivalische Forschung auf dem betr. Gebiete
grundlegend ist, erhalten wir die Geschichte des Archives des Em-
pfängers und die Zusammenstellung der urkundlichen Quellen. Hieran
schließen sich dann die Regesten an, bei deren Abfassung sich K.
möglichst an den Wortlaut der Urkunden gehalten hat, und die innerhalb
jeder Empfängergruppe chronologisch geordnet und fortlaufend numme-
riert sind, wobei ein der Zahl vorgesetztes Sternchen * auf ein nicht
mehr erhaltenes Stück, ein Kreuzchen f dagegen auf eine Fälschung
hinweist. Die Übersichtlichkeit des einzelnen Regestes hätte aber
vielleicht noch dadurch gewonnen, wenn die mitgeteilten Anfangs-
worte bei den erhaltenen Stücken etwa durch Kursivdruck hervorge-
hoben worden wären. Unter jedem Regest sind dann noch endlich
in Petitdruck die Quellen und Drucke angegeben. — Zwei Register
tragen den Nachschlagezwecken Rechnung: das eine „Rerum index“
gibt eine Übersicht der behandelten Empfänger, das zweite „Elenchus
pontificum Romanorum, quorum acta in hoc volumine continentur“ ordnet
alle Regesten chronologisch nach der Aufeinanderfolge der Pontifikate.
Auf Einzelheiten einzugehen wird sich wohl später, wenn weitere
Bände des Werkes vorliegent, Gelegenheit bieten. Für diesmal mögen
diese mehr allgemein gehaltenen Bemerkungen genügen, die Ref. aber
nicht abschließen möchte, ohne nochmals seiner Bewunderung der
geradezu erstaunlichen Arbeitsleistung, die Kehr in diesem Bande nieder-
gelegt hat, und der, wie zuversichtlich zu hoffen steht, sich auch die noch
zu erwartenden Bände würdig anschließen werden, Ausdruck zu geben.
Münster i. W. L. Schmitz-Kallenberg.
! Der zweite Band der Italia pontificia: Latium ist vor kurzem erschienen.
D24 Kritiken.
N. Jorga, Geschichte des rumänischen Volkes im Rahmen
seiner Staatsbildungen, I. Band XIV + 402 S., IL Band
XIII + 541 S. Gotha, Perthes 1905.
Der rastlos tätige Verfasser hat nun auch dem deutschen Publi-
kum eine zusammenhängende Geschichte des rumänischen Volkes von
den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart im Geiste und Sinne der
Heeren-Ukertschen „Allgemeinen Staatengeschichte“ geschenkt. Bis
jetzt mußte der nicht des Rumänischen kundige Deutsche sich
mit Xenopols „Histoire des Roumains“ (Paris 1896) oder den un-
vollständigen, zum Teil veralteten „Fragmenten zur Geschichte der
Rumänen“ von Hurmuzaki begnügen, jetzt liegt ein Werk vor, das
trotz mancher berechtigten Ausstellungen im einzelnen, trotz mancher
stilistischen und sachlichen Unklarheit, trotz häufiger Abschweifungen
im ersten Bande eine ganz hervorragende Leistung ist und uns
Deutschen ein seither schmerzlich vermißtes Hilfsmittel gewährt, für
das wir dem Verfasser nur dankbar sein können. Ja auch für die
Rumänen selbst wäre es sehr angebracht, wenn der zweite Band ins
Rumänische übersetzt würde, denn eine derartige Darstellung der
Entwickelung aus den zerfahrenen Verhältnissen unter der türkischen
Oberhoheit zur selbständigen politischen Einheit existiert auch in
rumänischer Sprache noch nicht, und es würde nicht nur aufklärend
wirken, sondern auch im pädagogischen Sinne, denn Jorga fühlt sich
— und das kann er auch in dem deutschen Werke nicht verleugnen —
zum Reformator seines Volkes berufen (vergl. meine Ausführung im
Literarischen Zentralblatt 1906 Nr. 30).
I. Bd. In der bibliographischen Einleitung (S. 1—7) bemüht
sich Jorga ein möglichst objektives Bild der seitherigen Leistungen
zu geben. Dann folgt die ethnographisch-historische Einleitung, d. h.
die Bildung des rumänischen Volkes (S. 8—86). Er spricht über
die thrakischen Ahnen (was wir darüber wissen, ersehen wir viel
besser aus Tomascheks Arbeiten als aus J.s), über die Geschichte
der Illyrer nach Polybius, Livius, Dio Cassius, wobei wir eine weite
Abschweifung über das Tropaeum bei Adamklisi und die Skythen
über uns ergehen lassen müssen, über die Daker, Römer, Goten,
Hunnen etc. bis zum Aufstand der Balkanvlachen. Wer nicht bereits
über die geschichtlichen Ereignisse dieser Periode orientiert ist, wird
Mühe haben, Jorga in seinen zeitlichen und örtlichen Sprüngen zu
folgen. Im ersten Abschnitte (S. 86—148) werden die thessalischen
und dakisch-mösischen Romänen des Ostens bis zur Gründung des
Fürstentums der Walachei besprochen. Jorga glaubt, daß die Aro-
munen (die Schreibung Aräminen ist für deutsche Leser unverständlich)
getrennt von den Daco-Rumänen sich aus dem romanischen Elemente
Kritiken. 525
Illyriens entwickelt hätten. Das ist jedenfalls unrichtig, und alle
Sprachforscher sind darüber einig, daß Aromunisch und Daco-
Rumänisch einen gemeinsamen Ursprung im Urrumänischen haben.
Es gibt überhaupt keinen Unterschied in der lautlichen und flexivi-
schen Entwickelung des Lateinischen in beiden Dialekten, nur der
Laie, und zu diesen gehört Xenopol wie Jorga!, sieht Unterschiede,
die gar keine Berechtigung zur Scheidung geben. Ich habe früher
als einzigen Unterschied dzone gegenüber dzune angeführt, doch auch
dies ist jetzt hinfüllig geworden (s. darüber Weigand, Jahresbericht
XII S. 105ff.). Auch das Meglen und das Istrorumänische müssen
zum Vergleich herangezogen werden, und da zeigt sich, daB die vier
Dialekte nicht getrennt werden können, darüber sind alle Sprach-
forscher, auch die Rumänen einig, nur der Ort, wo das Urrumänische
sich gebildet hat, ist streitig. Während Hasdeu das Banat als Ur-
heimat annimmt, glaubt Densusianu sie im Nordwesten der Balkan-
halbinsel suchen zu müssen, während Tomaschek Dardanien annimmt.
Ich habe gute Gründe?, daß Dardanien (besonders das Gebiet von
Sardica) das Gebiet gewesen ist, von wo aus nach längerer Be-
rührung und Beeinflussung von Seiten des Bulgarischen, also etwa im
9. oder 10. Jahrh. die Trennung zunächst des Aromunischen stattge-
funden hat. Speziell das Verhältnis zum Albanesischen schließt aus, daß
das Rumänische sich in Dacien gebildet haben könne. Die ganze Frage
ist eine Materie, die sich der Kompetenz der Historiker vollständig -
entzieht, da Dokumente irgendeiner Art absolut nicht vorhanden
sind. Die Sprache ist das einzige Dokument, und wenn Jorga nicht
darin zu lesen versteht, so mache ich ihm nicht den geringsten Vor-
wurf daraus. In Rumänien hält man an der Lieblingsidee der Kon-
tinuität in Dacien fest, obgleich gerade die Rumänen, die auf ihre
römische Abstammung stolz sind, am allerwenigsten darauf bestehen
sollten, denn das römische Element hat sich aus Dacien nach Mösien
zurückgezogen und das dortige römische Element verstärkt, dort also
in erster Linie sind die Anfänge des Rumänischen zu suchen. Nach
Ankunft der Bulgaren hat eine Verschiebung nach Süden in die Ge-
birge stattgefunden. Ob sich nicht römisch sprechende Daker längere
Zeit gehalten haben, das wissen wir nicht, jedenfalls hat noch niemand
auch nur den geringsten Beweis dafür erbracht, wohl aber sind
schwerwiegende, ja unwiderlegliche Beweise vorhanden dafür, daß die
1 Dagegen sagt schon Chalkokondylas, de rebus turc. 819 cisi» röv
Janv öuöykwrroı (nämlich die Aromunen).
? Näheres darüber: Weigand, Rumänen und Aromunen in Bulgarien,
Leipzig 1897.
526 Kritiken.
rumänische Sprache sich südlich der Donau in Berührung mit Bul-
garisch und Albanesisch gebildet hat, die sich, wie ich jetzt schon
sehe, so klären und häufen werden, daß sie auch für den Nicht-
fachmann überzeugend werden.
S. 125 erklärt Jorga, wie es gekommen ist, daß Joanitza als
„Bulgarorum et Vlachorum rex“, irrtümlich von römischen Schreibern
bezeichnet wird. Vlachorum stehe gleich Romanorum = ‘Pouaæiwy;
ebenso, Bulgaria et Vlachia bedeute Boviyagla xal ‘Pouaviæ. Auch
die Zaren Samuel, Peter und Simeon werden als „reges Bulgarorum
et Vlachorum“ bezeichnet zu einer Zeit, wo von Vlachen noch nicht
die Rede war. Das mag schon richtig sein, allein zur Zeit Joanitzas
haben die Hämuswalachen wirklich eine Rolle gespielt, wenn sie auch
nicht so hervorragend war, wie manche rumänische Geschichtschreiber
glauben machen möchten, deshalb konnte Joanitza, der selber walachi-
scher Abstammung war, diesen Titel mit Fug und Recht tragen.
Ich kann mich auch nicht überzeugen, daß die Erwähnung von
Vlachen von Anna Comnena II 302, Cinnamus 232, 246 (Jorga
p. 120) sich auf Dacorumänen bezieht, sondern, wie Rösler meint,
auf Hämusvlachen, doch ist es irrelevant für die Rumänenfrage, ob
man nun 1174 oder das sichere Datum 1222 als früheste Erwähnung
annimmt, sicher waren im 12. Jahrh. Rumänen nördlich der Donau,
aber nicht früher. S. 135 Ban soll eine Umgestaltung aus zupan,
pan sein; eine derartige Naivetät Engels hätte J. nicht nach-
sprechen sollen.
Im zweiten Abschnitte (S. 148—248) stellt J. das wirtschaftliche
und geistige Leben des rumänischen Volkes dar, wobei er seiner
Phantasie mehr als nötig war, die Zügel schießen läßt. Wenn er
behauptet, die Rumänen sind im allgemeinen kein Hirtenvolk, wan-
dernde Vlachen sind nur in der Balkanhalbinsel und in Istrien zu
treffen, so beweist die Terminologie der Ackerbaugeräte, selbst der
primitiven, daß der Ackerbau, der freilich jetzt ihre überwiegende
Beschäftigung bildet, ihnen von Haus aus nicht eigen war, während
die im Slovakischen und Rutenischen befindlichen rumänischen Lehn-
wörter direkt auf ein rumänisches Hirtenvolk hinweisen; als Hirten
sind die Walachen gewandert, den Ackerbau haben sie von den Slaven,
den Bulgaren, erlernt, die sie auch heute darin noch übertreffen.
Über das Städtewesen informiert J. ausgezeichnet, hier fühlt er sich
zu Hause, auch die Schilderung der Dörfer und ihrer Einrichtung
ist hochinteressant und lehrreich. Im dritten Abschnitte (S. 248— 402)
kommt er dann auf die Entstehung der Fürstentümer Walachei und
Moldau, auf die inneren Streitigkeiten, Türkenkämpfe, auf die glanz-
volle Regierung Stephans des Großen, und den folgenden Verfall zu
Kritiken. 527
sprechen, eine Periode, die J. als Zeit der Unabhängigkeit und der
losen Abhängigkeit von dem osmanischen Reiche bezeichnet. Man
kann kaum von einer vollständigen Unabhängigkeit reden. In der
Moldau bestand in der ältesten Zeit ein gewisses Abhängigkeits-
verhältnis zu dem kleinrussischen Staate Halitsch, dann zu Polen,
und in der Walachei, auch in der südlichen Moldau, machten die
Ungarn immer Ansprüche die Lehensherrn zu sein, bis das Land
unter türkische Oberhoheit kommt; es bestand also in jener Periode
zuweilen faktische, aber kurz vorübergehende Unabhängigkeit, aber
keine nominelle. Auf die zahlreichen etymologischen Unrichtigkeiten,
die in dem ersten Bande vorkommen, gehe ich nicht ein; J. hätte
einen Slavisten, etwa Bogdan, zu Rate ziehen sollen, daun wären die
groben Versehen vermieden worden.
Der zweite Band steht in jeder Beziehung über dem ersten; der
Verfasser beherrscht die Materie in meisterhafter Weise, und ohne
sich ins Detail zu verlieren und Abschweifungen zu machen, stellt er
sie in klarer und übersichtlicher Weise dar, selbst der ganze Stil hat
ungemein dadurch gewonnen. Der vierte Abschnitt (S. 1—84) und
der fünfte (S. 84—122) handeln von der drückenden türkischen
Oberherrschaft bis zur Zeit der Phanarioten. Die Darstellung der
sozialen und kulturellen Verhältnisse wührend dieser Periode (wie
z. B. der türkische und griechische Einfluß, der Verfall des Bauern-
standes, Verfall der slavischen Kultur ete.) sind noch nie in so klarer
und einleuchtender Weise dargestellt worden als hier. Hochinteressant
werden die politischen Kämpfe zur Phanariotenzeit, die Rivalität zwischen
Rußland und Österreich gegen den türkischen Vasallenstaat im sechsten
Abschnitte (S. 122—206) und dann im siebenten (S. 207—379) die
Entstehung, der Kampf und Sieg des Nationalgefühles geschildert. DaB
hier die politischen Kämpfe in den Fürstentümern, die Vereinigung
derselben unter Cuza und die Regierungszeit König Carols einen ver-
hältnismäßig breiteren Raum einnehmen, ist nur ein Vorteil; dafür
werden aber die sozialen, politischen und kulturellen Verhältnisse der
Gegenwart, die ethnographische Beschreibung der von Rumänen be-
wohnten Länder und das wirtschaftliche Leben in einem besondern
Abschnitte (S. 380—478) zusammengefaßt, wodurch das Werk um
ein sehr instruktives und nutzbringendes Kapitel bereichert ist. Ein
eingehendes Namen- und Sachregister (S. 479—528), ein Verzeichnis
der Fürsten (8. 529) erhöhen den Wert des Werkes, auf das der
Verfasser mit Recht stolz sein kann. Mag man ihm Irrtümer, Flüch-
tigkeitsfehler vorwerfen, zweierlei muß man ihm zugestehen: kein
Humäne außer ihm wäre imstande gewesen, ein so weites Gebiet
nicht nur in geschichtlicher, sondern auch in kultureller und sozialer
528 Kritiken.
Hinsicht mit solcher Durchdringung der überaus verwickelten und
vielseitigen Einflüsse zur Darstellung zu bringen, und dann, was ich
an ihm nicht genug loben kann, ist eine rücksichtslose Wahrheitsliebe.
Da gibt es kein Beschönigen, kein Entschuldigen, was Jorga als wahr
erkannt hat oder zu erkennen glaubt, wird mit Offenheit und Freimut
ausgesprochen, selbst da wo es für manche Kreise verletzend wirken
muß. Mag Jorga noch so sehr Patriot sein — manche nennen ibn
einen Chauvinisten —, mag er in seinem patriotischen und reforma-
torischen Eifer vielleicht nicht ganz objektiv sein, jedenfalls steht ibm
die Wahrheitsliche des Forschers höher als alles andere.
G. Weigand.
Gustav Wustmann, Geschichte der Stadt Leipzig. Bilder und
Studien. Erster Band. Mit 32 Abbildungen. Leipzig, Verlag
von C. L. Hirschfeld. 1905. i
Dem Verfasser bot die am 7. Oktober 1905 erfolgte Einweihung
des Neuen Leipziger Rathauses willkommene Veranlassung zur Ver-
öffentlichung seines Buches. In einem besonderen Nachwort verleiht
er dem Gedanken Ausdruck, daß wie die Eröffnung des neuen Hauses,
so auch das Erscheinen der „Geschichte der Stadt Leipzig“ einen
„Einschnitt in unsrer Stadtgeschichte bilden werde.“ Er ist der An-
sicht, „daß, wer den Inhalt dieses Bandes auch nur flüchtig mit den
entsprechenden Teilen älterer Darstellungen vergleichen will, in Zukunft
nach einer Leipziger ‘Chronik’ kein Verlangen mehr tragen wird.“
Wustmann hat also von dem Werte seines Buches eine zweifellos
hohe Meinung. Bis zu einem gewissen Grade mag man diese Selbst-
einschätzung wohl gelten lassen. Die letzte Leipziger Stadtgeschichte,
Karl Großes „Geschichte der Stadt Leipzig von der ältesten bis auf
die neueste Zeit“, erschien im Jahre 1838 und litt an den mancherlei
Mängeln, die den „Chroniken“ noch bis auf unsere Tage anhaften.
Eine von modernen Gesichtspunkten geleitete Darstellung erwies sich
hier als durchaus notwendig, und es ist als sehr verdienstlich anzu-
erkennen, wenn Wustmann sich die Aufgabe stellt, „endlich eiumal
aufzuräumen mit unsern dürftigen Chronikennachrichten und ihren
Fabeln und Irrtümern und an deren Stelle eine durchweg auf w-
kundlicher Grundlage ruhende Darstellung zu setzen“. Er bietet in-
folgedessen manches Gute und Neue, namentlich in der Verwertung
von — teilweise bisher noch nicht publizierten — Quellen des
15. Jahrhunderts; aber auch für die frühesten Perioden der Stadt-
geschichte ist er bemüht, streng objektiv zu sein und nicht mehr zu,
behaupten, als die Urkunden mit Sicherheit erkennen lassen. Man
wird dies zugestehen dürfen, wenngleich man dem Verfasser kaum in
Kritiken. 92 9
allen den Thesen, die er über die älteste Zeit aufstellt, wird recht
geben können; seine Ansichten über die Entstehung der Stadt, über
die Lehenshoheit des Stiftes Merseburg u. a. werden sich auf die
Dauer keinesfalls zu halten vermögen.
Was nun vor allem zu Bedenken Veranlassung gibt, ist die ganze
Methode, nach der das Buch gearbeitet ist. Einen wesentlichen
Mangel derselben hat der Verfasser selbst empfunden; er bemerkt
selbst (S. 552), „daB die Darstellung in den einzelnen Kapiteln des
Buches etwas ungleichartig ist“, und hat deshalb den Untertitel
„Bilder und Studien“ gewählt. Darstellung und Untersuchung
vermengen sich also etwas. Immerhin würde dieser Mangel nicht
allzusehr ins Gewicht fallen, wenn nicht durch die Wahl dieses Unter-
titels zugestanden würde, daß das Buch eigentlich gar keine zu-
sammenhängende Geschichte der Stadt bietet, sondern gleichsanı
nur ausgewählte Kapitel, eben einzelne „Bilder“. Der Verfasser ist
sehr weit davon entfernt, dem Entwicklungsgedanken in der Leip-
ziger Stadtgeschichte nachzuspüren, den roten Faden zu suchen, an
dem alle Ereignisse und Schicksale wie Perlen an der Schnur sich
aufreihen: darin liegt wohl der Hauptfehler des Wustmannschen Werkes.
Mit ihm hängt ein anderer zusammen. Der Verfasser glaubt ebenso
wie seine Vorgänger das Werden der einzelnen Stadt aus ihr selbst
heraus verstehen zu können. Er kennt nur die Geschichte der Stadt
Leipzig; keine einzige andere Stadt zieht er zum Vergleiche heran
und hätte doch so viel Gewinn für sich gehabt, wenn er auch einen
Blick auf andere Städte der ehemaligen Mark Meißen geworfen und
den Versuch gewagt hätte, Leipzigs Entwicklung im Zusammenhange
mit der gesamten meißnischen Städteentwicklung oder, was historisch
hier dasselbe ist — mit der ostdeutschen Kolonisation des 10. bis
13. Jahrhunderts zu betrachten. Es ist doch wohl einleuchtend genug,
daß nur eine derartige vergleichende Untersuchung wertvolle Ergeb-
nisse für den einzelnen Ort und seine Geschichte zu liefern vermag.
Leider scheint sich auch Wustmann nicht konsequent genug an
seinen eigenen, im Nachwort ausgesprochenen Grundsatz gehalten zu
haben, daß einer Gesamtdarstellung auch „die Fülle von Bereicherungen
und Berichtigungen unsrer Stadtgeschichte, die die letzten sechzig bis
siebzig Jahre in größern und kleinern Einzelschriften und in Aut-
sätzen in Zeitschriften und Zeitungen gebracht haben“, zugute kommen
müssen. Es läßt sich durchaus nicht der Eindruck gewinnen, daß
insbesondere wichtigere Einzeluntersuchungen der letzten zehn Jahre
berücksichtigt worden sind, so die Arbeiten von Th. Distel,
W. Rachel und K. Koppmann über die ältere Leipziger Verfassungs-
geschichte. Das liegt wohl mit daran, daß der Verfasser von jeder
Histor. Vierteljahrschrift- 1907. 4. 35
530 Kritiken.
kritischen Auseinandersetzung mit der neueren Literatur leider voll-
kommen absieht. Er hätte dies sehr wohl tun können, selbst wenn
auch sein Buch für weitere Kreise bestimmt ist. Hertzbergs Ge-
schichte der Stadt Halle, Richters Verfassungsgeschichte der Stadt
Dresden konnten ihm hier als Vorbild dienen. Wustmanns Unter-
lassungssünde zeigt eben wieder einmal, wie schwierig es ist, eine
Stadtgeschichte populär zu schreiben und dabei doch allen wissen-
schaftlichen Anforderungen zu genügen.
Leipzig. Joh. Kretzschmar.
Urkundenbuch der Stadt Friedberg. Erster Band: 1216—1410.
Bearbeitet von M. Foltz. (Veröffentlichungen der historischen
Kommission für Hessen und Waldeck. Urkundenbuch der Stadt
Friedberg. Herausgegeben von G. Frhr. von der Ropp.) Marburg
N. G. Elwert’sche Verlagsbuchhandlung. 1904. XVIII u. 698 S.
Die historische Kommission für Hessen und Waldeck, von deren
Tätigkeit die Veröffentlichung des hessischen Trachtenbuches und der
hessischen Landtagsakten Zeugnis ablegt, hat nun auch einen weiteren
Teil ihrer Versprechungen eingelöst, die sie auf ihrer Jahresversammlung
1898 gegeben hatte.
Zu den geschichtlich bedeutendsten Staatsgebilden im Bereiche
des alten Hessenlandes gehören auch die vier Wetterauer Reichsstädte
Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar. Schon in einer Ur-
kunde Friedrichs II. von 1219 (Foltz N. 3) treten die drei ersten
von ihnen gemeinsam auf, 1226 (Foltz N. 7) haben sie bereits einen
Bund geschlossen, in den bald auch Wetzlar eintritt. Dieser Wetter-
auer Städtebund wird dann auch Mitglied des großen Rheinischen
Bundes und vereinigt sich desgleichen etwa 100 Jahre später mit
dem Schwäbischen Städtebunde Die größeren Verbände fallen zwar
bald wieder auseinander, die engere und festere Vereinigung der
Wetterauer Städte unter der mächtigen Führerin Frankfurt aber
bleibt durch alle Wechselfälle der Zeiten bestehen. In allen Formen
erscheint dieser Bund am 15. Juli 1285 zwischen Frankfurt, Friedberg
und Wetzlar vollzogen (F. N. 82); am 1. Dezember desselben Jahres
tritt auch Gelnhausen dazu (F. N. 89). So wird er in der Folgezeit
noch oft erneuert. Gelegentlich schließen sich auch andere Städte
an, wie Seligenstadt (F. N. 143) und Limburg (F. N. 363); immer
aber halten die vier Wetterauer zusammen.
Die Geschichte dieser vier Städte ist natürlich aufs innigste mit
der hessischen verwoben, wenn die Städte selber auch nur an den
Grenzen des alten Hessens liegen und als Reichsstädte ein politisches
Sonderleben führten.
Kritiken. 531
Es war daher mit Freuden zu begrüßen, daB die historische
Kommission für Hessen und Waldeck sofort bei ihrer Begründung
auch die Herausgabe eines Urkundenbuches der Wetterauer Reichs-
städte als ihre Aufgabe erklärte. Für das reiche Frankfurt brauchte
sie freilich nicht zu sorgen; das konnte sich allein beraten, wie Laus
treffliches Urkundenwerk bezeugt. Es blieben die drei kleineren Städte,
von denen besonders Friedberg eine ganz eigenartige Geschichte hat
infolge seiner Abhängigkeit von der kaiserlichen Reichsburg gleichen
Namens. So wurde denn zunächst Friedberg ins Auge gefaßt. Ein
weiterer Grund für diese Wahl war auch der nicht bedeutungslose
Umstand, daß ein Friedberger Privatmann, Dr. August Trapp, in
edelsinniger Weise eine beträchtliche finanzielle Unterstützung für ein
Urkundenbuch seiner Vaterstadt zugesagt hatte. Leider hat der
Herausgeber im Vorwort zu erwähnen vergessen, daß hierbei ‘die
Wissenschaft dem inzwischen verstorbenen Direktor Goldmann in
Friedberg, dem Begründer des dortigen Altertumsvereins, verpflichtet
ist. Seiner Vermittelung vor allem verdankt die Kommission jene
Gabe, ohne die das Werk wohl nicht so schnell gediehen wäre.
Die Arbeit wurde sofort unter Leitung von der Ropps in Angriff
genommen, nachdem Höhlbaum, — auch ihn hat inzwischen der Tod
abberufen, — aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten war. Zunächst
aber galt es, den Bearbeiter zu finden, von dessen Scharfsinn, Fleiß
und Eifer ja alles abhing. Es war eine überaus glückliche Wahl,
die auf Dr. M. Foltz fiel. — Der 1. Band des Urkundenbuchs der
Stadt Friedberg liegt jetzt (1904) vor, und wir stehen nicht an, ihn
als eine ganz vorzügliche Leistung auf dem Gebiete der wissenschaft-
lichen Herausgabe nach modernen Grundsätzen zu bezeichnen. Mit
tiefer Befriedigung an diesem Stücke des Gesamtwerkes und Freude
an der Genauigkeit alles einzelnen arbeitet man sich durch das Werk
durch. Seit Dieffenbachs „Geschichte der Stadt Friedberg“ (1857)
ist auf diesem Gebiete nichts erschienen, das nur einigermaßen an
Foltzs Arbeit heranreichte. Mag auch diese oder jene Urkunde
dem Bearbeiter trotz aller Nachforschungen entgangen, hie und da
eine Ergänzung nötig, eine Unrichtigkeit unterlaufen sein; an diesem
Buche ist wirklich das Menschenmögliche getan. Dank drum dem.
Herausgeber und dem Bearbeiter für ihre wahrlich nicht geringe Mühe!
Der Plan des Werkes war durch den Beschluß der historischen
Kommission gegeben, wonach „alle auf Recht und Verfassung, Ver-
waltung und Handel und bürgerliches Leben überhaupt bezüglichen
Stücke“ aufgenommen werden sollten. Ausgeschlossen war also die
ganze urkundliche Überlieferung der Reichsburg Friedberg, eines der
seltsamsten Gebilde des alten Reiches, deren Tätigkeit hauptsächlich
85°
ep
532 Kritiken.
darin bestand, die Stadt auf allg mögliche Weise niederzuhalten und
zu plagen. Beide feindliche Nachbarn haben bis zum Untergang
des alten Reiches ihr kümmerliches Dasein gefristet. Die Stadt fiel
durch den ReichsdeputationshauptschlußB von 1803 an Hessen-
Darmstadt, während die kaiserliche Burg durch die Rheinbundsakte
von 1806 zu dem neuen Großherzogtum geschlagen wurde. Es
versteht sich bei der nahen Verbindung der beiden Gemeinwesen von
selbst, daß ein großer Teil der Burgurkunden auch schon für die
Stadt herangezogen werden mußte. Für die Burg ist übrigens eine
besondere Veröffentlichung vorgesehen (S. XVII).
Bedauerlicher ist, daß auch die Urkunden der Klöster und Stifter
in Friedberg ausgeschieden wurden, für die wir gleichfalls auf die
Zukunft vertröstet werden. In Betracht kommt hierfür zunächst
das- Augustinerkloster, das Dieffenbach erst von 1270 an nachweisen
konnte (S. 66), während wir jetzt sein Alter auf 1260 bestimmen
können (F. N. 41 vom 6. Dezember 1260 „qui nuper intraverunt
locum in Frideberg“). Den Augustinern folgten die Franziskaner auf
dem Fuße. 1293 sind sie zuerst zu belegen (F. N. 109), ihre Nieder-
lassung muß aber, wie aus dieser Urkunde zu erkennen ist, schon
eine geraume Zeit bestanden haben. Von höchster Bedeutung für
die ganze Wetterau war das Ruralkapitel, dessen Sitz im Chor der
Friedberger Pfarrkirche seit 1306 nachzuweisen ist. Ein Hospital
zum heiligen Geist (1305 erwähnt in F. N. 156), ein Aussätzigenhaus,
ein Beghinenstift, 2 Deutschordenshöfe und solche einiger anderer be-
nachbarter Klöster vervollständigen den Kreis geistlicher Stiftungen,
von denen wir also in unserem Urkundenwerk nur gelegentlich etwas
erfahren.
Doch auch so noch war der Stoff für einen Band zu groß, er
mußte in zwei Teile zerlegt werden. Als Ende des 1. Bandes wurde
— wohl mehr aus äußeren Gründen — das Jahr 1410 gewählt.
Der Regierungsantritt König Siegmunds bedeutet aber an sich weder
eine Epoche in der Geschichte des Reiches noch in der dieser Stadt.
Ich für meinen Teil hätte es lieber sesehen, wenn das Ganze, mit
EinschluB der Urkunden der geistlichen Anstalten, in 3 Bände ver-
arbeitet worden wäre. Der 1. Band hätte dann nur bis zur Thron-
besteigung Karls IV. gehen dürfen. Dieser Herrscher ist von vorn-
herein Gegner Friedbergs, das ja Günther von Schwarzburg gehuldigt
hatte. Die Stadt wird sofort von Karl verpfändet; die ewigen Fehden
mit der Ritterschaft, die Streitigkeiten mit der Reichsburg und große
Brände bringen den Wohlstand herunter, die Messen und Märkte
nehmen ab: kurz, von Karl IV. an ist der Niedergang Friedbergs
mit Händen zu greifen. Hier also liegt der Wendepunkt, was Foltz
Kritiken. 533
ja auch selber weiß (S. XIV), und nicht bei Siegmund. Der 2. Band
könnte dann bis zur Zeit Maximilians I. gehen; nur müßte dann
noch stärker, als es so wie so schon geschehen, in den Texten an
dem Formelhaften gekürzt und die Masse der weniger wichtigen Ur-
kunden nur in Regesten gegeben werden. In den Schlußband würde
aus den letzten Jahrhunderten bis zum Verluste der Reichsunmittel-
barkeit, bei der Fülle der Überlieferung, natürlich nur das politisch
und wirtschaftlich Bedeutende aufgenommen werden können. Das
kann nicht mehr allzuviel sein, denn Friedbergs Rolle ist, zumal seit
dem 30 jährigen Kriege, gänzlich ausgespielt. Es führt von da an
bis zum Übergang an Hessen-Darmstadt nur noch das bescheidene
Dasein eines kleinen Landstädtchens, im Schatten Frankfurts.
844 Urkunden sind in Foltzs 1. Bande teils im Wortlaut,
und zwar in fast fehlerlosem, vorzüglich durchgesehenem Druck, teils
in wirklich erschöpfenden Regesten verarbeitet. Dazu kommen noch
einige Hunderte nicht besonders gezählter Stücke, die in Zusätzen
ihrem wesentlichen Inhalte nach wiedergegeben sind. S. 606ff. sind
sie auch chronologisch zusammengestellt. Ferner teilt von der Ropp
in einem Anhang (S. 586 ff.) ein paar Bruchstücke städtischer Rech-
nungen von 1361—1391 mit (Bede-, Ausgabenregister, Einnahmen
des Baus der Pfarrkirche) und macht einige Zusätze und Berichtigungen,
wovon besonders der Nachweis eines bisher unbekannten Privilegien-
buches wichtig ist (S. 605).
Was die Herkunft dieser Archivalien anbelangt, so stammt der
größte Teil aus dem Darmstädter Haus- und Staatsarchiv, wo die
ältesten und wertvollsten Teile des Friedberger städtischen Archives
deponiert sind. Auch haben sich mehrere Kopialbücher erhalten,
wovon das älteste, ein Pergamentband aus dem 14./15. Jahrhundert
vor etwa 50 Jahren gestohlen und ins Britische Museum in London
verkauft worden ist. Daneben ist auch das gedruckte Material sehr
sorgsam auf Fridbergensia ausgebeutet. Nicht weniger als 21 weitere
Archive sind durchforscht oder um Beiträge und Auskünfte angegangen
worden. So sind denn über 100 bisher unbekannte und teilweise recht
wichtige Stücke ans Tageslicht gekommen.
Aber auch in den nicht benutzten Archiven der Nachbarschaft
mag noch manches stecken, was in den ersten und die folgenden
Bände gehört. So bin ich auf der hiesigen Stadtbibliothek auf einige
Friedberg betreffende Urkunden des Mainzer Stadtarchivs gestoßen,
wovon ich die Regesten hier angeben möchte:
Das Altmünsterkloster zu Mainz verleiht einen Acker vor
dem Münstertor an Werner den Weber, genannt von Friedberg
— 1309.
534 Kritiken.
Mainz Stadtarchiv. Or. Univ. N. 68. Eine Else Nebelungen
von Friedberg erscheint in 2 Mainzer Urkunden (IV. 446 und
592) vom 12. Juli 1421 und 30. Juli 1422.
Alheydis de Ryffenberg, Äbtissin des Klosters Rupertsberg bei
Bingen, und der Konvent des Klosters präsentieren dem Offizial
des Stifts S. Marien ad gradus zu Mainz an Stelle des T Johannes
Rode den Priester Johannes Walther von Friedberg als Altaristen
des Altares Symonis et Jude der Pfarrkirche zu Friedberg. — 1481.
25. April.
Mainz Stadtbibliothek, Abschrift in einer Formelsammlung,
vorgebunden dem Inkunabel-Sammelband N. 942. (Das Datum
ist verschrieben in MCCCLXXXI).
Auch Herr Prof. Knoll in Darmstadt verwahrt noch allerlei
aus dem Nachlaß von Dieffenbach, z. B. eine
Quittung des Pfandherrn von Friedberg, des Grafen Heinrich
von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, über
die jährlich zu Martini fällige Abgabe von 400 Mark Friedberger
Währung — 1431. 11. November.
Über die Entstehung von Friedberg herrscht noch vollkommenes
Dunkel. Daß die Burg auf den Mauern eines römischen Kastells,
dessen Namen wir allerdings noch nicht kennen, erbaut ist, und unter
der Stadt die Trümmer einer ausgedehnten bürgerlichen Niederlassung
der Römer liegen, wird durch Funde jeden Tag von neuem bestätigt.
Es fehlt aber bis jetzt noch jeder Nachweis für die Fortdauer dieser
Besiedelung in frühmittelalterlicher Zeit. Mit einem Male ist unter
den Staufern Burg und Stadt da, ohne daß wir von einer Gründungs-
urkunde der Reichsburg oder einer Verleihung der Stadtrechte an
die zu ihren Füßen sich ausdehnende Bürgergemeinde etwas wüßten.
1216, am 26. Oktober richtet Friedrich II. von Leipzig aus einen
ErlaB an den Burgzgrafen Gisilbert und die anderen Burgmannen de
Wridburc, daß er die Münzenberger Grafschaft an Ulrich, den jüngeren
Bruder Kunos II. von Münzenberg, des welfisch gesinnten früheren
Besitzers, zurückgegeben habe. Dies ist die erste bisher bekannt
gewordene Urkunde von Friedberg, die deshalb von Foltz wohl
auch im Wortlaut, und nicht im Regest, hätte abgedruckt werden
sollen, wenn auch das Original augenblicklich nicht aufzufinden war
(Dieffenbach S. 18 und Anm. hatte 1217 gelesen). Es bereitet jetzt
eine gewisse Enttäuschung, daß auch das neue Urkundenwerk hier
nicht mit neuen Entdeckungen aufwarten kann. Eine bis in das
Ende des Mittelalters hinauf zu verfolgende Überlieferung, die auch
in späteren Friedberger Chroniken zu finden ist (z. B. bei May mit
Chronostichon; Darmstadt Hofbibl.) bezeichnet als Gründungsjahr
Kritiken. 535
1211 mense Septembri und als Gründer eben Friedrich II. Belegt ist
dieses Datum zuerst durch eine aus dem Jahre 1482 stammende
Aufzeichnung über die Gründung der Pfarrkirche (F. N. 161 Zusatz).
Man darf diese Überlieferung nicht, wie es bisher immer geschehen
ist, obne weiteres deshalb ablehnen, weil Friedrich II. erst 1212 nach
Deutschland gekommen ist. Sie ist gewiß nicht ohne Bedeutung, da
sie recht alt ist und auch nichts Fabelhaftes enthält wie Gründungs-
sagen anderer Städte! Das Alter einer Stadt nur um 5 Jahre über
das Datum der ersten zufällig erhaltenen Urkunde hinaufzurücken,
dazu bedarf es keines Erfinders. Viel näher liegt doch anzunehmen,
daß hier ein Lesefehler vorliegt. Zu Ende des 15. Jahrhunderts kann
sehr wohl die Gründungsurkunde selber oder eine Abschrift davon
noch vorhanden gewesen sein. Am leichtesten könnte MCCXI aus
MCCXV verlesen sein. Gerade in diesem Jahre weilte der König
häufig in unserer Gegend: im Januar in Gelnhausen, wo auch Ulrich
von Münzenberg bei Hofe nachweisbar ist, im Mai in Fraukfurt, im
September, in welchen Monat jene Überlieferung die Gründung datiert,
in Würzburg. (Ficker: Reg. Imp. V. 195, 199, 204).
Über diese Zeit hinaufzugehen, liegt eine zwingende Veranlassung
bis jetzt nicht vor. Dieffenbach (S. 22) wollte, auf die Parallele von
Gelnhausen und Wetzlar gestützt, die Verleihung der Stadtrechte auf
Friedrich I. zurückführen, und Nitzsch in seiner Geschichte des deutschen
Volkes (II, 275) behauptet (ohne Beleg) geradezu, Friedrich I. habe
am Fuße der Reichsburg Friedberg, wie in Gelnhausen und am Fuße
des Trifels, einen Markt begründet. Die neuere Forschung (Schenck
von Schweinsberg, Rady: „Chronik von Ockstadt“ S. 11 und nun
auch Foltz S. XIII) geht von der Urkunde von 1216 aus und bringt
die Begründung der Reichsburg in der Wetterau mit dem Vorgehen
Friedrichs II. gegen den Münzenberger Grafen Kunio II. in Zusammen-
hang, der zu Otto IV. hielt.
Ich darf an dieser Stelle noch an zwei bisher nicht verwertete
Tatsachen erinnern, die nicht unwichtig sind. Vor einigen Jahren
sind bei dem Wiederaufbau des Chores der gotischen Pfarrkirche,
der 1306 eingeweiht worden war, die Fundamente einer romanischen
Basilika aufgegraben worden. Der in der heutigen Kirche noch vor-
handene Ciborienaltar stammt noch aus dieser früheren Anlage. 1251 ist
die erste urkundliche Erwähnung einer „ecclesia sive capella in Fride-
berg“ (F. N. 25), die sich zweifellos auf jenes romanische Gebäude
ne
! Daß auch die Burgmannen noch Ende des 14. Jahrhunderts wußten,
daß die Stadt eine junge Gründung ist, ersehen wir jetzt aus einer von
Foltz (Nr. 692 S. 406 $ 9) veröffentlichten Urkunde von 1389.
936 Kritiken.
bezieht. Seine Erbauung muB spätestens in die ersten Jahrzehnte
des 13. Jahrhunderts fallen, da die Anfänge der neuen Baukunst in
unserer Gegend hereits dem 3. und 4. Jahrzehnt angehören: die
Cisterzienserkirche von Marienstatt in Nassau 1227 und die Elisa-
bethenkirche in Marburg 1235 (Springer Kunstgeschichte II, 270).
Ferner hat Joseph in seinen „Münzen von Frankfurt a. M.“ (1896
S. 105 und 110) zwei Friedberger Denare nachgewiesen mit der
Umschrift FRIDERICUS und den Reversen VREDEBERG CIV bzw.
DE VREDEBERG, die er Friedrich II. zuschreibt; der Prägart nach
könnten sie aber auch noch von Friedrich I. stammen.
Ein Urkundenbuch ist natürlich keine Lektüre für Laien, aber
auch der Fachmann wird ein solches mehr von Fall zu Fall nach-
schlagen als lesen. Es ist ja nur eine Materialsammlung, ein Lager
von Steinen, in dem für den Bedarf die Stücke schon behauen und
zugerichtet daliegen. Wer braucht, kommt und holt, was er grade
nötig hat. Und doch sollte jeder Historiker mindestens eines der
vielen Urkundenwerke einmal gründlich von vorn bis hinten durch-
gearbeitet haben. Die unmittelbare Bereicherung seiner Kenntnisse
ist das Geringste, was er davon haben wird. Was mehr wert ist,
was ihn wahrhaft fördern wird, ist der Einblick in die Mannigfaltig-
keit der Probleme seiner Wissenschaft. Die Fragen drängen sich
beim Lesen und Vergleichen nur so hervor, wenn man Stück für
Stück dieser Zeugnisse der Vergangenheit hervornimmt, wie sie in
objektiver Treue dastehen. Jedem, der sich in dieser Weise in das
Mittelalter einarbeiten will, sei das Friedberger Urkundenbuch aufs
beste empfohlen! Es gibt kaum eine Erscheinung mittelalterlichen
Lebens, die sich nicht in diesen Blättern widerspiegelte: Die Kämpte
um die Reichsherrschaft, Verleihung von Reichsbesitz, Erhebung von
Reichssteuern, königliches Gericht, das Eingreifen der päpstlichen
Rechtsprechung und der kirchlichen Gewalten, das Eindringen des
römischen Rechts, Entstehung von Klöstern, die Ritterschaft, das
Aufkommen einer Reichsstadt, ihre Verwaltung und Politik, ihre
Zünfte, ihre Wehrhaftigkeit, Messen und Märkte, städtisches Steuer-
wesen, Verleihung der Rechte dieser Stadt an Neugründungen, Städte-
bündnisse, Fehdewesen usw. Dazu gibt es wohl kein Verhältnis aus
dem Privatrecht, keine Erscheinung der Kulturgeschichte jener Zeiten,
die nicht aus diesem Buche zu belegen wäre.
Zunächst wird das Werk naturgemäß der Lokalforschung zu-
gute kommen. Es wird wohl für sie die einzige Quelle für die
Geschichte des Mittelalters bleiben; Chroniken sind — von einem
kleinen Bruchstück abgesehen — erst vom 16. Jahrhundert an er-
halten. Dieffenbachs vor etwa 50 Jahren geschriebene Geschichte
Kritiken. 537
von Friedberg, ein Werk über eine Kleinstadt, wie es die meisten
Großstädte bis heute noch nicht aufzuweisen haben, muß jetzt voll-
kommen umgearbeitet werden. Dafür wird allerdings erst noch der
Abschluß des Urkundenbuches, der römischen Ausgrabungen und die
Veröffentlichung der Chroniken, die Rez. plant, abzuwarten sein. Was
sich aber jetzt schon aus dem scheinbar so trockenen Urkundenstoff
machen läßt, zeigt das frisch und lebendig geschriebene Programm
von Seidenberger „Friedberg in der Wetterau, im Rahmen deutscher
Reichsgeschichte“ (1905).
Leider steht mir hier nicht der Raum zur Verfügung, auf
interessante Einzelheiten und neue Ergebnisse, an denen Foltzens
Werk reich genug ist, aufmerksam zu machen. Nur eines möchte
ich noch verraten: der Band hat ein ganz ausgezeichnetes Personen-
und Ortsregister. Es ist von W. Dersch bearbeitet, während das
Wort- und Sachregister von Foltz selber stammt. Beide halten nicht
nur gelegentlichen Stichproben Stand, sondern vertragen auch eine
ständige Kontrolle. Ich möchte mit keiner Ausstellung an einzelnem
das günstige Gesamturteil wieder verwischen, das ich über den
1. Band dieses Urkundenwerkes hier gefällt habe; wenn dem Heraus-
geber oder dem Bearbeiter mit ein paar Kleinigkeiten zu Verbesse-
rungen oder Nachträgen gedient ist, so stehe ich gern zu Diensten.
Möchten sie uns nicht allzulange auf den versprochenen Schluß-
band, der auch einen historischen Plan von Friedberg bringen soll,
warten lassen, und möchte er eine würdige Fortsetzung seines Vor-
gängers sein!
Mainz. Christian Waas.
Miloslav Stieber, Das österreichische Landrecht und die
böhmischen Einwirkungen auf die Reformen König Ot-
tokars in Österreich (Forschungen zur inneren Geschichte
Österreichs, herausgeg. von A. Dopsch, Heft 2). Innsbruck 1905.
S. IX u. 154.
Die Frage der Entstehung des österreichischen Landrechts be-
handelte Stieber bereits in einem Exkurse seiner in den Abhandlungen
der K. Franz-Josephs-Akademie I. Kl. 1901 erschienenen Schrift
„K vyvoji spravy“ (zur Entwicklung der Gewährleistung). Durch Er- .
gänzungen und Überarbeitung, die St. für die Forsch. z. inneren
Gesch. Österreichs unternahm, entstand eine fast neue, in deutscher
Sprache nun allgemein zugängliche Abhandlung. Sie zerfällt in zwei
nur lose miteinander zusammenhängende Teile.
Seit Ludewigs erster Edition des Landrechts (1722) wird ein
lebhafter Streit geführt über die Entstehung der beiden Fassungen
538 Kritiken.
des österreichischen Rechtsbuches. Eine Verständigung schien sich
mit den Forschungen Siegels anzubahnen. Er bestimmte den Charakter
der zwei Kompilationen dahin, daß im L.R. I (der kürzeren Fassung)
das, „was Recht ist“, in L.R. II dagegen das, „was für die Zukunft
Recht sein sollte“, enthalten sei. Während Siegel die Entstehung
des L. R. I unter Zustimmung von Luschin ins Jahr 1237 setzte,
L. R. II für einen Entwurf hielt, der nie Gesetzeskraft erlangte,
erkannte Dopsch L. R. H als eine im Jahre 1266 von Ottokar IL
erlassene Landesordnung. Diese letztere heute im allgemeinen
herrschende Ansicht teilt auch Stieber. Dagegen glaubt er ab-
weichend von seinen Vorgängern aus formellen und sachlichen Gründen
beweisen zu können, daß L.R. I nicht vor, sondern nach L.R. IL
nämlich etwa 1295 entstanden sei. In einer scharf geführten, auch
methodisch höchst interessanten Untersuchung stellt er fest, daß die
in der ausführlicheren Fassung (L.R. II) enthaltenen, in L.R. I da-
gegen ausgelassenen Paragraphen Rechte des Landesherrn betreffen,
während die in L.R. I neueingeführten Artikel „sämtlich nur auf die
Landherren (Landstände) sich beziehende Bestimmungen enthalten“,
welche nach Inhalt und Tendenz auf Ereignisse des Jahres 1295
hinweisen. Damals brach (nach einer bisher übersehenen Stelle des
österreichischen Reimchronisten) eine Verschwörung der Landherren
gegen Albrecht aus. : Für die zeitliche Ansetzung von L.R. II ver-
wertet St. zuerst den bisher in diesem Zusammenhange nicht beach-
teten LandtagsbeschluB von 1265, dessen Vorschriften (über die Land-
frage u. a.) mit L. R. II genau übereinstimmen. L.R. II (1266)
würde also das vom Gesetzgeber zur Fundierung der Landesherrschaft
zum Teil neu geschaffene, L.R. I (um 1295) dagegen das geltende,
im Interesse der Landherren (Stände) fixierte Recht enthalten, das
zu einer Zeit entstand, als die ständische Bewegung den Sieg über
die Landesherrschaft errang. Bewührt sich Stiebers Ansicht als
richtig, so ist sie von großer Bedeutung für die österreichische Rechts-
und Verfassungsgeschichte des 13. Jahrhunderts. Durch Verlegung
des L.R. I von 1237 ins Ende des 13. Jahrh. wird sich das Bild
der Rechtsentwicklung in wesentlichen Stücken verändern müssen.
Der zweite Abschnitt „das böhmische Vorbild der österreichischen
Reformen ÖOttokars“ behandelt die 12 Landeskmeten, das Gericht
des Oberstburggrafen, die Stadtgerichtsbarkeit, in der Hauptsache
aber zwei schwierige und wichtige Probleme: die Entstehung der
Kreise aus der Burg- und Kastellaneiverfassung und die Erhebung
der Zupane zum niederen Adel. Die böhmischen Zupane stellt St.
denen der Nachbarländer gleich. Er sieht in ihnen nicht Vorsitzende
der Gerichts- und Verwaltungsbezirke (wie Peisker), sondern „grund-
Kritiken. 539
herrliche Dorfrichter“, die zugleich als militärische Vorsteher ihrer
Ortschaft den Burgdienst besorgen, allmählich in erblichen Besitz
ihres Amtes gelangen und sich dort, wo die Ortsbewohner aus Un-
freien bestehen, zu Wladyken, zum niederen Adel erheben.
In losem Zusammenhange mit dem Vorhergehenden folgen dann
im dritten Abschnitt „die gerichtlichen Reformen Ottokars in Öster-
reich.“ Sie betreffen hauptsächlich das Herzogsgericht, das Gericht
des Obristlandrichters, das Marschallsgericht und das Stadtgericht.
Die neue Institution der vier oberen Landrichter Österreichs ist, wie
St. annimmt, nach dem Vorbilde der böhmischen Popravcen geschaffen.
Abgesehen von einer entschiedenen Überschätzung éechischer Einflüsse
sind auch diese Ergebnisse, die zum Teil natürlich über Hypothesen
nicht hinauskommen, wertvoll. Sie machen wenigstens den ersten
energischen Versuch, den Einfluß böhmischer Verhältnisse auf die
Entwicklung Österreichs näher zu ergründen.
Königsberg i. Ostpr. H. Spangenberg.
Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bi-
schöfe, bearbeitet von H. Hoogeweg. Vierter Teil. 1310 —
1340. Mit 6 Siegeltafeln. (Quellen und Darstellungen zur Ge-
schichte Niedersachsens. Band XXI.) Hannover und Leipzig,
Hahnsche Buchhandlung, 1905. VII und 962 SS. 8°. 19 AM.
Über dem Urkundenbuche des Hochstifts Hildesheim waltet ein
glücklicher Stern. Nach kurzer Pause ist dem 1903 erschienenen
umfänglichen III. Bande der fast gleich starke IV. Band gefolgt, ein
Beweis für den unermüdlichen Fleiß des Herausgebers. Und keines-
wegs ist mit dem raschen Fortschritt Flüchtigkeit verknüpft, vielmehr
erweckt die Durchsicht des stattlichen Bandes durchaus den Eindruck
einer gründlichen Arbeit.
Der Inhalt der vielfach zum ersten Male gedruckten Urkunden
ist nicht besonders mannigfaltig. Größtenteils sind es mit dem Grund-
besitz zusammenhängende Rechtsgeschäfte, die für die Wirtschafts-
geschichte des Stiftes von Interesse sind; darunter befinden sich die
beiden großen je 8 Seiten füllenden Güterverzeichnisse des Michaelis-
klosters von 1321 und 1333 (n. 638 und 1336). N. 1045 ist die
Entscheidung, an wen die Einkünfte eines während der Ernte ver-
storbenen Vikars fallen sollen. Den wichtigsten Gegenstand des
Bandes, den Streit um den Bischofssitz von Hildesheim 1331—54,
hat H. selbst zum Gegenstande einer Monographie gemacht (Nieder-
sächs. Zeitschrift 1906, 1—48). Die päpstliche Entscheidung in
diesem Streite vom J. 1338 ist in n. 1454 mitgeteilt, sie umfaßt im.
Abdruck nicht weniger wie 12 Seiten. Von sonstigen interessanten
BE Re mer Ee S
Mn O u.
240 Kritiken.
Urkunden seien erwähnt die Zeugenaussagen über das Patronatsrecht
der Kirche zu Lengde (n. 1418), die Stiftung zugunsten der armen
Scholaren (n. 1010), die leider im Sachregister nicht erwähnt ist,
Urkunde n. 58 mit bemerkenswerten kirchlichen Gebräuchen. Deutsche
Urkunden treten noch ziemlich selten auf.
Zahlreich sind an Stelle der vollständigen Urkunden ausführliche
Regesten getreten. Hin und wieder ist die Ausdrucksweise des Verf.
zwar deutlich, aber unschön und sprachlich nicht ohne Bedenken.
Z. B. in n. 25 Verzicht der Poppe, statt der Brüder P., n. 289 a
Frater Ludwig der Augustiner-Eremiten, Bischof, n. 545 Ländertausch,
statt Landaustausch; n. 687 der Papst dispensiert von Geburtsfehler;
n. 692 sie einverleiben; n. 997 er einverleibt; n. 698 bekundet die
Gründung einer Leuchte, statt Stiftung einer Kerze. Der intransitive
Gebrauch von schlichten (S. 11) ist jedenfalls ungewöhnlich.
An sachlichen Ausstellungen möchte ich nennen: S. 115/6 ist
n. 219 vor 218 zu stellen, da ihr Inhalt die Voraussetzung für die
Handlung von n. 218 bildet. ` Im Regest n. 1384 ist officium pell-
ciorum mit Wollamt wiedergegeben; es handelt sich aber tatsächlich
um Pelze. In n. 446 ist mit dem Bischof von Gabala offenbar der
Hildesheimer Weihbischof gemeint. S. 345 und S. 618 sind die Zahl-
zeichen der Vorlage v (durchstrichen), ij usw. buchstäblich getreu wieder-
gegeben; besser wären sie durch die modernen Ziffern 41%, 11, usw.
ersetzt worden. Was bedeutet in n. 1153 dj plaustra? 500’, Wagen ist
unmöglich; im d muß ein Fehler stecken. In n. 872 ist donirt statt
des unverständlichen, auch ins Glossar aufgenommenen tonirt zu lesen;
im 16. Jahrh., dem die Vorlage angehört, sind d und t einander oft
sehr ähnlich. In n. 1310 sind im Regest nicht die Geistlichen i. a.,
sondern nur die Klostergeistlichen zu nennen. In n. 93 liest H.
senatus consulti (Register: consultus!) Valleyani (im Register ohne
jede Erklärung); es ist das senatus consultum Velleianum gemeint,
wonach der Frau das Anrecht auf die Güter des Mannes vor allen
Gläubigern zusteht.
Die Register sind von großem Umfange (104 SS.), sorgfältig
und erschöpfend.. Eine Kürzung hätte durch Weglassung der ge-
bräuchlichen Vornamen erzielt werden können, deren Aufnahme ins
Register für Urkunden des 14. Jahrh. unnötig erscheint; der Vorname
Johann füllt allein 3 Spalten. Der Umlaut hätte bei der Stellung
der Wörter im Register außer acht gelassen werden sollen. Bei
Ortsbezeichnungen vermißt man öfter die genauere Lage- Angabe.
Bei umfänglichen Stücken würde man neben der Nummer auch die
Angabe der Seitenzahl wünschen; bei mandatum Fußwaschung wird
z. B. n. 265 angegeben, die 4'% Seiten umfaßt; die angeführte Stelle
Kritiken. 541
findet sich S. 146 unten. Die Auswahl der Stichwörter in dem ver-
einigten Glossar und Sachregister ist mehrfach nicht unter dem rich-
tigen Stichwort erfolgt; z. B. Gründung von Altären, Vikarien,
Kapellen. Arvina ist nicht Schmieröl, sondern Fett.
Die Ausführung der Siegeltafeln ist vortrefflich. Ein Vorzug
des vorliegenden Urkundenbuches ist überhaupt die eingehende Be-
rücksichtigung der Sphragistik.
Köln. Herm. Keussen.
Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen. I. Teil, Öff-
nungen und Hofrechte, Bd. 2 Toggenburg, bearb. u. hrsg.
von M. Gmür. (Sammlung schweizerischer Rechtsquellen.)
Arau, Sauerländer u. Co., 1906. XLIV u. 708 SS. 8°.
In verhältnismäßig kurzem Abstande ist der vorliegende zweite
Band einer umfassenden Publikation dem ersten, auf die „alte Land-
schaft" bezüglichen gefolgt, den er an Reichhaltigkeit des Inhalts noch
übertrifft. Die „Rechtsquellen“ des Toggenburg, eines kleinen Terri-
toriums, das nach Aussterben seiner Begründer, des gleichbenannten
Dynastengeschlechts, durch Kauf 1468 an den Abt von St. Gallen
gelangte, geben nicht nur über ostschweizerisches Privatrecht Auf-
schluß, sondern bieten auch sonst für die Erkenntnis der agrarischen
Zustände in älteren und jüngeren Zeiten wertvolles Material. Zur
Erhöhung der Brauchbarkeit trägt die Anlage der Publikation ihr
gutes Teil bei. Allerdings reicht von den „Öffnungen und Hof-
rechten“, die nach den (jüngeren) Gerichtsbezirken geordnet mitgeteilt
werden, keines über das 15. Jahrhundert hinauf; es sind jedoch den
einzelnen Abschnitten Regesten der einschlägigen Urkunden voraus-
geschickt, die mit dem 8. Jahrhundert beginnen. Urbare, die Gmür
gewiß zutreffend von den eigentlichen Rechtsquellen geschieden wissen
will (S. XX), sind nicht außer acht gelassen; zu den Zinsrodeln des
in der Gegend seit alters begüterten Klosters St. Gallen, auf die ge-
legentlich verwiesen wird, geben die vollständig abgedruckten Urbare
der Grafschaft Toggenburg (S. 275ff., 649f.), so jung sie sein mögen
(1495 u. c. 1470), willkommene Ergänzungen. Vor allem aber dient
zur Erläuterung der Weistümer eine Reihe von Aktenstücken, die in
zweckentsprechender Auswahl vollinhaltlich oder sachgemäß gekürzt
Aufnahme gefunden haben. Hierin gerade liegt der besondere Wert
der Publikation. Sie beschränkt sich nicht auf die eigentlichen Weis-
tümer; vielmehr zieht sie heran, was irgend sonst noch die ländlichen
Rechtsverhältnisse berührt, Wald-, Almend- und Alpordnungen, bis
auf die Bestallung eines äbtischen Beamten aus dem 18. Jahrhundert
(S. 325). Demnach ist die anderweitig durch Quelleneditionen
542 l Kritiken.
selten gewährte Möglichkeit vorhanden, der Entwicklung bei sämt-
lichen Ortschaften des Gebiets zu folgen, nicht nur bei den im
Bereich einer geistlichen Großgrundherrschaft befindlichen oder gar
bloß auserlesenen Typen, und zwar bis an die Schwelle der neuesten
Zeit herab. Das erscheint um so wichtiger, als die Zustände im
Toggenburg eigenartige und vielgestaltige waren. Es haben sich dort
freie Bauern mit Eigengut ganz vortrefflich erhalten; die zur freien
Vogtei (Oberuzwil) gehörigen saßen noch während des 15. Jahr-
hunderts im Lande zerstreut, und die unter der Thurlinde ding-
pflichtigen sind (vor 1798) überhaupt nicht in einen lokalen Gerichts-
bezirk eingegliedert worden. Andererseits erwiesen sich auch grund-
herrliche Organisationen als bemerkenswert dauerkräftig; in Wattwil
bestehen noch gegenwärtig Korporationen der Hofjünger (ursprünglich
des Grafen von Toggenburg) und der Gotteshäusler (des Klosters
St. Gallen).
Solche Überbleibsel aus alter Zeit dürfen freilich nicht die tief-
greifenden Umwälzungen vergessen machen, welche im späteren Mittel-
alter die durch den Appenzellerkrieg entfachten agrarrevolutionären
Bewegungen für alle beteiligten Landschaften herbeiführten. Die da-
mals (S. 633) begonnene Ablösung von bäuerlichen Lasten, Grund-
zinsen, Vogtsteuern etc., wurde später fortgesetzt; so kauften 1663
(S. 451) die Hofjünger zu Wattwil den Frondienst (einen Tag im
Jahre) los, den sie allerdings ohnehin nicht zu leisten pflegten. Auch
wurden, zumal nach dem Übergang der Landeshoheit an den Abt von
St. Gallen, die früher sehr stark zersplitterten Gerichtsbezirke zu-
sammengelegt, und es bildete sich eine einheitliche Landesverfassung
heraus, welche die Gewalt des Landesherrn erheblich beschränkte.
Früher schon war die gradlinige Fortentwicklung der älteren Zustände
durch mehr zufüllige Ereignisse unterbrochen worden. Der Bruder-
mord im Hause Toggenburg (1226) hatte zur Folge, daß alte Be-
sitzungen des (reschlechts und selbst seine Stammburg an St. Gallen
fielen. Da nun hier, wie so häufig auch anderwärts, die urkundliche
Überlieferung zwischen der Karolingerzeit und dem 13. oder gar
14. Jahrhundert klaffende Lücken aufweist, wird eine Verbindung
sich nur durch Rückschlüsse und Hypothesen herstellen lassen.
. Jedenfalls gewähren vortrefflichen Anhalt für weitere Untersuchungen
die vom Herausgeber den einzelnen Abschnitten vorausgeschickten
Einleitungen, welche auf die Entstehung der Gerichtsbezirke hinweisen,
unter denen er die Stücke einreiht. Daß diese Bemerkungen ein
wenig ausführlicher sind als beim ersten Bande, ist nur dankbar zu
begrüßen, von übermäßiger Länge bleiben sie noch fern genug; nicht
minder zeichnet sich die allgemeine Einleitung durch knappe Fassung
Kritiken. 543
aus. Eine kleine Verbesserung, die viel zur Übersichtlichkeit beiträgt,
ist die Einsetzung des als Schlagwort für die Abschnittsbezeichnung
dienenden ÖOrtsnamens neben die Seitenzahl. Die Beifügung karto-
graphischer Skizzen, deren gleichfalls der erste Band entbehrte, er-
leichtert des ferneren die Benutzung. Das Register schließlich kom-
biniert recht zweckmäßig Namen-, Sachindex und Glossar.
Zürich. G. Caro.
H. Übersberger, Österreich und Rußland seit dem Ende des
15. Jahrhunderts. Auf Veraulassung Sr. Durchlaucht des Fürsten
Franz von und zu Liechtenstein. (Verôffentlichungen der Kom-
mission für Neuere Geschichte Österreichs.) I. 1488—1605.
Wien und Leipzig, W. Braumüller 1906. 584 S.
Der Titel dieses außerordentlich gut ausgestatteten Werkes ist
nicht ganz zutreffend; er müßte etwa heißen: Die Habsburger, Polen
und Rußland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Denn die Be-
ziehungen zu Polen sind ebenfalls ausführlich dargestellt, auch die
Polens zu Rußland, die, ganz streng genommen, in den Rahmen dieser
Veröffentlichung nicht hereingehörten. Aber sie auch darzustellen,
war deshalb notwendig, weil ja erst Polen und das Interesse vor-
nehmlich an der polnischen Königswahl etwas wie eine Interessen-
gemeinschaft zwischen Rußland und Österreich schafft. Denn man
kann nicht sagen, daß die Beziehungen zwischen Maximilian I. und
Karl V. zu Iwan III und Wassily IV. — der Inhalt der ersten zwei
Kapitel und teilweise des dritten in Übersbergers Publikation —
schon eine wesentliche Rolle in der Politik dieser Herrscher spielen,
auch das Bündnis von 1514 nicht. Das wird erst anders, als der
Untergang des Ordens in Livland in drohende Nähe rückt und vor
allem der Tod des letzten Jagiellonen den Beziehungen beider Staaten
zu Polen einen völlig veränderten Charakter verleiht. Infolgedessen
sind die letzten zwei Drittel des Buches weitaus der interessanteste Teil,
und man darf es dem Verfasser nachrühmen, daß er den ungemein
verwickelten Stoff übersichtlich und klar zu disponieren verstanden
hat. So treten Faktoren und Tendenzen dieses großen Dramas deut-
lich hervor: der seinem Zusammenbruch zueilende Orden, die ihm
feindlichen Mächte, die jede für sich möglichst viel aus dem Zu-
sammenbruch herauszuholen streben: Schweden, Dänemark, Polen,
Rußland, ferner die klägliche Haltung des römischen Reiches gegenüber
Livland, über das es noch die Oberlehnsherrlichkeit beansprucht, der
Widerstreit zwischen Reichs- und Hausmachtinteresse bei den Habs-
burgern, die beginnende innere Fäulnis Polens, das in Stefan Bathory
noch eine letzte kurze Möglichkeit der Wiedergeburt erlebt, der
D44 Kritiken.
Gegensatz zwischen Polen und Litauen, die vielfachen und vielfach
nicht homogenen Interessen der habsburgischen Hausmacht, die tūr-
kische Frage und die Tatarennot, vor allem die erstaunlich feste
und konsequente Politik der drei Zaren Iwan MI., Wassily IV. und
Iwan IV., mit ihrem Streben ans Meer (in Livland) und nach Westen
(im niemals abreiBendem Kampf mit Polen um die alten Plätze:
Pskow, Smolensk usw.), dazu ihre kalte Ablehnung aller Unions
gedanken, in denen sich das Papsttum zeitweise wiegt, und in deren
Dienst es mit Iwan IV. anknüpft (Sendung Possevinos). Schließlich
wird die polnische Thronkandidatur der Angelpunkt aller poli-
tischen Bestrebungen und Verhandlungen. Diesen ganzen Stoff stellt
der Verfasser dar bis zum Tode von Boris Godunow und bis zum
bedingungslosen Anschluß der österreichischen Politik an Polen; der
nächste Band soll die Entwicklung bis zum Sturz Sophias führen.
Das Material ist aus dem Wiener und dem Moskauer Archiv ge-
schöpft, das letztere ist (bis 1699) schon von Solowjew in den "Denk:
mälern der diplomatischen Beziehungen des alten Rußlands mit den
auswärtigen Mächten’ ohne jede Verarbeitung veröffentlicht. In der
Ausnutzung dieser und überhaupt der russischen Quellen : für die
österreichische Politik ruht dab Hauptverdienst des Buches; dadurch
fällt auch manches Schlaglicht auf die inneren Verhältnisse Rußland;,
namentlich auf die Art der Führung der auswärtigen Politik in
Moskau. Interessant ist dabei die Feststellung, daß das moskowitische
Rußland eine pedantisch sorgfältige Kanzleitätigkeit und eine gewaltige
Schreibwut entwickelte, derzufolge trotz der Stürme der Zeiten auch
aus dem 16. Jahrhundert noch eine Masse archivalischen Material:
erhalten geblieben ist. Das Gewirr der diplomatischen Verhandlungen
ist, wie erwähnt, klar auseinandergelegt; an manchen Stellen wünscht‘
man allerdings größere Kürze (namentlich in Kap. IV) und schärfere
Scheidung des geschichtlich Bedeutsamen vom Vorübergehenden und
Unbedeutenden. Ein Register fehlt bedauerlicherweise dem Werke,
dessen baldige Fortsetzung wir erhoffen.
Posen. Otto Hötzsch.
Österreichische Staatsverträge. England. Bearbeitet von
Alfred Francis Pribram. I, 1526—1748. (Veröffentlichung®?
der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs. BH Se Inns-
bruck, Wagner, 1907, XIV, 813 S.
Im Gegensatz zu Preußen ist in Österreich die neuere Geschichte
von den offiziellen Publikationsinstituten ‘bisher nur verhältnismäßig
wenig gepflegt worden, und so bot sich der vor einigen Jahren be:
gründeten Kommission für neuere Geschichte Österreichs ein Arbeits
Kritiken. 545
feld von ungewöhnlicher Ergiebigkeit, das sie denn auch gleich mit
Eifer zu bestellen anfing. Als eine ihrer Hauptaufgaben ersah sich
die Kommission eine Ausgabe der österreichischen Staatsverträge seit
1526, vorausgeschickt wurde derselben ein 1903 erschienenes, von
L. Bittner bearbeitetes chronologisches Verzeichnis der österreichischen
Staatsvertrüge bis 1763, eine erwünschte und nützliche Vorarbeit, die
freilich durch eine Umfrage bei den in Betracht kommenden Archiven
noch wesentliche Ergänzungen hätte erfahren können.
In einem Vorwort zu dem eben erschienenen ersten Bande der
Staatsverträge äußert sich die Kommission über die Grundsätze für
die Bearbeitung des ganzen Unternehmens, vor allem über die Gründe,
die sie bestimmten, das gesamte Material nicht chronologisch, sondern
nach Ländern geordnet herausgeben zu lassen. Danach war für sie
ausschlaggebend das Bedürfnis des Politikers, der die Beziehungen
Österreichs zu einem der übrigen Staaten in ihrem Zusammenhange
verfolgen will, und ferner die Überzeugung, daß eine Publikation der
Staatsverträge, die sich nicht mit dem bloßen Textabdruck begnügen,
sondern auch die diplomatischen Beziehungen, soweit sie in den Staats-
verträgen ihren Niederschlag finden, auf Grund des archivalischen
Materials erläutern will, die Kräfte eines einzelnen Forschers übersteigt.
Der Referent muß bekennen, daß diese Erwägungen seine Überzeugung
von der Unzweckmässigkeit des Länderprinzips nicht haben erschüttern
können. Das Bedürfnis des Politikers und Diplomaten nach gelehrtem
Rüstzeug und wissenschaftlicher Vertiefung ist meist nur recht gering,
und der Historiker ist nur zu leicht geneigt, es zu überschätzen; viel
wesentlicher aber scheinen mir dann noch die inneren Gründe, die
gegen das von der Kommission angenommene Prinzip sprechen. Nicht
bloß, daß Wiederholungen notwendig sind, wo es sich um Verträge
zwischen mehreren Mächten handelt — ein Bedenken, das sich auch
die Kommission nicht verhehlte — auch die den Abdruck begleitende
und erläuternde Darstellung muB sich oft wiederholen, muß zuein-
andergehörendes trennen und auflösen und den Anteil des gerade zur
Bearbeitung stehenden Landes stärker hervorheben als er in Wirk-
lichkeit im Rahmen der Gesamtpolitik sich darstellt. Das sind Be-
denken, die gerade bei der Publikation der österreichischen Staatsver-
träge besonders hervortreten, denn es handelt sich hier nicht wie bei
Preußen um einen festumgrenzten, verhältnismäßig kleinen territorialen
Interessenkreis mit ziemlich einfachen politischen Richtlinien, sondern
um ein Staatswesen, das in den Jahrhunderten der neueren Geschichte
in Ost-Europa nicht weniger wie in Süd- und West-Europa eine Rolle
spielte, und dessen Interessen sich mit denen fast aller europäischen
Mächte verflochten. Welche Mängel eine Einteilung des Stoffes nach
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 36
546 Kritiken.
Ländern im Gefolge hat, hat übrigens schon vor Jahren Schirren in
seiner bekannten Rezension der Martensschen Ausgabe der russischen
Staatsverträge (Göttinger Gelehrte Anzeigen 1889) an bestimmten
Beispielen deutlich gezeigt; die seitdem in Angriff genommenen Publ-
kationen, wie die Ausgaben der schwedischen und der dänischen
Staatsverträge und auch die in Vorbereitung befindliche Edition der
preußischen Staatsverträge des 18. Jahrhunderts haben, denn auch ohne
weiteres das chronologische Prinzip angenommen.
Der vorliegende erste Band der österreichischen Staatsverträge
bringt auf mehr als 800 Seiten die Verträge mit England, das in der
österreichischen Politik doch meist nur eine sekundäre Rolle spielte,
bis zum Jahre 1748; sollen in demselben Umfange und nach der-
selben Methoden die Verträge mit den andern Ländern veröffentlicht
und eingeleitet werden, so ist zu befürchten, daß bei allem guten
Willen der Kommission und bei allem Eifer ihrer Mitarbeiter eine
Vollendung des ganzen Werkes nicht so bald zu erwarten ist, und vor
allem, daß es nach seinem Abschluß so umfangreich und kostspielig
werden wird, da daneben noch eine bloße Textausgabe der Staats-
verträge zum Bedürfnis werden könnte. War es wirklich notwendig,
z. B. dem Abdruck des Bündnisses zwischen Großbritannien und Öster-
reich vom 16. März 1731 eine die Geschichte des Vertrages enthal-
tende Einleitung von nicht weniger als 27 Seiten vorauszusenden, und
beweist diese Ausführlichkeit nicht eine Überschätzung der geschicht-
lichen Bedeutung der Staatsverträge, die doch, namentlich in der
Kabinetspolitik des 18. Jahrhunderts, meist nur Stationen, aber nicht
Zielpunkte auf dem Wege der diplomatischen Beziehungen zweier
Völker sind?
Das alles sind Bedenken, die sich gegen die von der Kommission
aufgestellten Grundsätze und gegen die Ökonomie des Gesamtunter-
nehmens richten, die aber die hohe Anerkennung nicht beeinträchtigen
können, die der vorliegende erste Band des großen Werkes bean-
spruchen darf. Der Herausgeber hat hier in den Einleitungen zu den
einzelnen Verträgen und in dem diese verbindenden Texte weit über
die ihm gestellte Aufgabe hinaus eine Geschichte der gesamten De:
ziehungen zwischen Österreich und England seit den Tagen Maximi
lians I. geschrieben, die mit völliger Beherrschung des gedruckten
sowohl wie des archivalischen Materials und mit der Sicherheit und
Präzision geschrieben ist, die überall den bewährten Kenner der diplo
matischen Geschichte des 17. und 18. Jahrhunderts verrät; die Dar
stellung ist sorgsam gefeilt und ungewöhnlich flüssig, die Technik der
Edition und die Ausstattung des ganzen Werkes ist mustergültig. Da
groBe Unternehmen der österreichischen Staatsverträge konnte nicht
Kritiken. 547
besser und nicht würdiger als durch die Pribramsche Arbeit ein-
geleitet werden.
Posen. Victor Loewe.
Ambassades en Angleterre de Jean du Bellay. La première
ambassade (Septembre 1527— Février 1529). Correspondance dip-
lomatique. Publiée avec une introduction par V. L. Bourrilly
et P. de Vaissière. Paris, Alphonse Picard et fils 1905.
XLII, 562 S.
Zu den hervorragenderen französischen Staatsmännern der Periode
Franz I. und Heinrichs II. gehört Jean du Bellay, der als Abkömm-
ling einer altadligen Angiovinischen Familie im Jahre der Entdeckung
Amerikas geboren ward, in den geistlichen Stand trat, frühzeitig das
Bistum Bayonne erlangte, das er später mit dem Pariser vertauschte,
von Paul Ill. 1535 zum Kardinal erhoben wurde und hernach, in der
Epoche des Schmalkaldischen Krieges und des Augsburger Interim,
als Vertreter der französischen Interessen an der päpstlichen Kurie
eine bedeutsame Rolle spielte; er bildete hier den Mittelpunkt aller
kaiserfeindlichen Bestrebungen. Die diplomatischen Sporen aber ver- `
diente sich du Bellay zwanzig Jahre früher in England. Seine diplo-
matischen Korrespondenzen von dort sollen den Gegenstand einer
eigenen Publikation bilden, von der der erste Band erschienen ist,
bearbeitet von den Herren V. L. Bourrilly und P. de Vaissière. Das
Ganze bildet einen Teil der Archives de l’histoire religieuse de la
France, die unter der Leitung des Herrn P. Imbart de la Tour, Pro-
fessors an der Universität Bordeaux, stehen.
Der erste Band dieses Unternehmens behandelt du Bellays erste
englische Mission (1527—1529); er bietet darüber etwa zweihundert
Briefe und Aktenstücke, Berichte des Gesandten an Montmorency und
den König und deren Gegenschreiben, Briefe von und an Heinrich VII.
und Wolsey nebst anderen zugehörigen Korrespondenzen und Akten.
Die Gesandtschaft du Bellays fiel in eine Epoche anscheinend
größter Intimität zwischen Franz I. und Heinrich VIII, die der gemein-
same Gegensatz gegen den seit 1525 von Erfolg zu Erfolg eilenden
Kaiser Karl V. zusammengeführt hatte. Durch die beiden Verträge
von Westminster, vom 30. April und 29. Mai 1527, hatte sich
Heinrich VIII. der französischen Politik angeschlossen; im Juli war
Wolsey zur Vereinbarung eines gemeinsamen Aktionsplanes nach
Frankreich gekommen, wo man ihn mit nie erhörten Ehrenbezeugungen
aufgenommen hatte. Einige Monate später begab sich dann der
Träger der französischen Politik, der „Großmeister“ (später Conne-
table) Montmorency nach England zum Austausch der Ratifikationen
86*
548 Kritiken.
und zur Überbringung des Ordens vom h. Michael an König Heinrich.
In seiner Begleitung betrat Jean du Bellay England, um hier nach
Montmoreneys Heimkehr (November 1527) als ordentlicher Gesandter
zu verbleiben. Seine Aufgabe war im wesentlichen, die englische
Regierung zur Erfüllung ihrer Verheißungen und vertragsmäßigen
Zusicherungen an Frankreich zu veranlassen. Das erwies sich aber
als nicht so leicht wie man bei der ostensiblen Herzlichkeit der Be-
zıehungen zwischen den beiden Monarchen hätte erwarten sollen.
Bald trat hervor, daß das Inselland doch weit davon entfernt war,
sich in das Schlepptau der französischen Politik nehmen zu lassen.
Hatte England von vornherein keineswegs in gleichem Maße wie
Frankreich das Bedürfnis, den Kaiser von der Höhe seiner Erfolge
herabgestürzt zu sehen, so wurde das Land in jenen Jahren durelı
MiBwachs, Teuerung, Seuchen von kriegerischen Aspirationen um so
weiter abgelenkt. Dem Volke war ohnehin wegen der Rücksicht auf
den wichtigen Handelsverkehr mit den Niederlanden nichts weniger
erwünscht als ein Krieg mit deren Landesherrn. Auf die Stimmung
ım Lande aber hatte der leitende Staatsmann, Kardinal Wolsey, allen
Grund Rücksicht zu nehmen, um die Zahl und Macht seiner ein-
heimischen Gegner nicht noch zu mehren und zu verstärken. Anderer-
geits wurde König Heinrichs persönliche Politik mehr und mehr von
dem Gedauken der Scheidung von seiner spanischen Gemahlin be-
herrscht; da aber weder diese freiwillig weichen wollte, noch, auch
bei größtem Optimismus, zu hoffen war, daß der Rückhalt Katharinens,
ihr Neffe Kaiser Karl, selbst durch die vereinten Anstrenguugen
Englands und Frankreichs je so weit gedemütigt werden könnte, um
als selbständiger Faktor der europäischen Politik auszuscheiden (was
übrigens auch gar nicht im englischen Interesse gelegen hätte), end-
lich aber nicht nur die allgemeine Lage der Dinge, sondern auch der
schwankende unbeständige Charakter des Papstes Clemens VII. die
Erwartung ausschloß, daß letzterer seine Wege endgültig und rück-
haltlos von denen des Kaisers scheiden würde, so sah sich Heinrich VIII.
für die Erreichung seines Lieblingswunsches weit mehr auf Verhand-
lungen als auf energische Bekämpfung des Kaisers an der Seite
Frankreichs hingewiesen.
Unter diesen Konstellationen spielte sich die Gesandtschaft
du Bellays ab, den wir wiederholt über die „entsetzliche Kälte“ klagen
hören, der er begegnete, wenn er mit den Forderungen seiner Regierung
auf energische Maßnahmen wider den Kaiser an Wolsey oder den
König herantrat. Als England, das, auch nachdem Franz I. im eige-
nen und im Namen seines Bundesgenossen Heinrichs VIII. Anfang
1528 den Krieg an den Kaiser erklärte, nicht einmal seinen Gesandten
Kritiken. 549
aus der Umgebung Karls abgerufen noch dem kaiserlichen Gesandten
in London die Pässe gegeben hatte, im Juni d. J. einen Sonderstill-
stand mit der Regentin der Niederlande einging, beantragte du Bellay
seine Rückberufung. Doch gab die französische Regierung dem keine
Folge; sie vermochte ihrem Gesandten, der in der Tat es an Rührig-
keit und Aufmerksamkeit nicht fehlen ließ, keine Schuld daran bei-
zumessen. Andererseits gelang es du Bellay dann doch noch, am
Ende d J. 1528 von Heinrich VII. ein fast über Erwarten stattliche
Subsidienzahlung zu erwirken, während weiteres in sichere Aussicht
gestellt wurde. Doch kam dann die Mission du Bellays zu unerwartet
schnellem Abschluß. Anfang 1529 gelangte nämlich die (falsche)
Nachricht von dem Tode des Papstes nach England. Sie gab der
dortigen Politik alsbald eine neue Wendung: Wolsey sollte mit
Unterstützung Frankreichs Clemens Nachfolger werden, um als
Papst die Scheidung seines Königs von der unbequemen Gattin aus-
zusprechen. Wolsey selbst, der bekanntlich auch von sich aus die
Tiara sehnlichst erwünschte, war es dann, der du Bellay veranlaßte,
sich sofort nach Paris auf den Weg zu machen, um seiner Regierung
die englischen Wünsche und Pläne mündlich zu übermitteln. Unter-
wegs erfuhr du Bellay allerdings, daß man durch eine falsche
Nachricht getäuscht worden sei; aber er setzte die Reise nach Paris
fort, von wo er erst einige Monate später nach England zurückkehrte.
Du Bellays Abreise aus London aber bildet den Abschluß des vor-
liegenden Bandes.
Das Material zu ihrer Publikation geben die Herausgeber an,
aus nicht weniger als fünfzig verschiedenen Vorlagen zusammengebracht
zu haben, die allerdings ganz überwiegend in der Nationalbibliothek
und den Pariser Archiven beruhen; aber auch englische Sammlungen
sind mit Ertolg durchmustert worden. Doch handelt es sich keines-
wegs nur um bisher unbekanntes Material; vielmehr ist die große
Mehrzahl der Depeschen du Bellays schon veröffentlicht, teils im
Wortlaut in dem älteren Werk Le Grands über die Geschichte der
Scheidung Heinrichs VIH., teils auszüglich in Brewers Letters and
papers foreign and domestic of the reign of Henry VII. Was durch
den Fleiß und Spürsinn der Heraüsgeber neu hinzugebracht worden
ist, besteht meist in kurzen Billets, die nur selten von größerem
Belang sind, so daß der Ertrag der Publikation kein bedeutender ist
und mit der aufgewendeten Mühe wohl kaum im richtigen Verhältnis
steht, Es kommt hinzu, daß die Herausgeber zwar dem Text der
Depeschen eine Introduction historique vorangestellt, ein Stückver-
zeichnis beigegeben, auch an erklärenden Anmerkungen mit nament-
lich biographischen Notizen nicht gespart, andererseits aber davon
550 Kritiken.
abgesehen haben, den einzelnen Stücken Überschriften zu geben oder
auf irgendwelche andere Art den Inhalt zu kennzeichnen und so dem
Benutzer das Studium zu erleichtern. Auch fehlt jegliches Register,
“und es ist nicht angegeben, ob ein solches etwa mit dem zweiten
Bande geliefert werden soll. Auf der andern Seite darf nicht ver-
schwiegen werden, daf die Wiedergabe der Dokumente dem Anschein
nach eine sorgfältige, auch die vorhandene, selbst die deutsche Literatur
für die erklärenden Anmerkungen mit Umsicht herangezogen und ver-
wertet worden ist. Friedensburg.
0. A. Hecker. Karls V. Plan zur Gründung eines Reichs-
bundes. Ursprung und erste Versuche bis zum Ausgange des
Ulmer Tages (1547). [Leipziger historische Abhandlungen, brg.
von E. Brandenburg, G. Seeliger, U. Wilcken, Heft 1.] Leipzig 1906.
Wie schon der Titel angibt, beschränkt der Verfasser die Dar-
stellung auf die Vorgeschichte des von Karl V. geplanten Reichs-
bundes. Er bricht mit dem Scheitern der Ulmer Verhandlungen
(Juli 1547) ab und läßt die darauf folgenden Augsburger Beratungen
außer acht, von denen bisher wenig mehr als die „Nottel eines general
Bundts auf funf Jar im Churfursten Rath begriffen und den Fursten
und Stenden zugestellt den 31 Octobris“ (gedruckt als Beilage XL
bei Spieß: Gesch. des Kayserl. neunjähr. Bunds, Erlangen 1788) be-
kannt ist. Ein „abgerundetes Bild des ganzen Projektes und seiner
Bedeutung“, das Hecker im Vorwort (S. VI) verspricht, erhalten wir
infolgedessen nicht; wohl aber hat er es verstanden, die Stellung Jer
einzelnen Parteien auf Grund von gedrucktem und zahlreichem un-
gedrucktem Material klar zu schildern, die Zurückhaltung des Kaiser:
in den Einzelfragen, das Vorwiegen der dynastischen und partikula-
ristischen österreichischen Interessen bei König Ferdinand, dessen an
sich schon geringe Neigung, der Reichsverfassung Opfer zu bringen.
durch die Furcht vor den spanischen Sukzessionsplänen des Bruders
wohl noch gemindert wurde, die leisen Regungen einer Fürstenoppo-
sition gegenüber dem Kaiser, die gerade von den Verbündeten Karls,
in erster Linie Bayern, in zweiter von Moritz von Sachsen ausging
und zum Scheitern des Projekts wohl am meisten beitrug.
Hecker betrachtet den Plan des Kaisers vor allem von poli-
tischen Gesichtspunkten. Er verweist auf die im Winter 1546.41
wieder wachsende Opposition Frankreichs und des Papstes gegen die
Macht des siegreichen Kaisers und sieht darin die Hauptveranlassung
für diesen, unter Verzicht auf die Wiederherstellung des Katholizismus
mit den oberdeutschen Städten und Württemberg sich zu vertragen
und eine Zusammenfassung der Kräfte der wichtigsten Reichsstände
Kritiken. 551
nach außen zu versuchen. Auf diese Tatsache, daß die politische
Lage Karl V. verhindert hat, seinen Sieg in Deutschland auf religiösem
Gebiet voll auszunutzen, baut Hecker nun seine eigenartige Charakte-
ristik des Kaisers auf. Er sagt (S. 20 f.): „Zwei große einander
entgegenwirkende Ideen beherrschten Herz und Kopf dieses seltsamen
Mannes, und die Tragik seines Lebens beruhte darin, daß er sich nie
entschlossen genug von dem einen Gedanken losmachen konnte, um
ganz dem andern gehören zu können. Durch Erziehung tiefreligiös
und fanatisch an den Lehren der katholischen Kirche hängend,
träumte er davon, die alte Einheit des Christenglaubens in der Welt
wiederherstellen zu wollen. Dementgegen aber drängte ihn dann
wieder die angeborene Herrschsucht seines Charakters, einem Ideal
kaiserlicher Machtvollkommenheit nachzujagen, das sich doch nur ver-
wirklichen ließ, wenn er sich zuvor frei machte von den Gewissens-
fesseln, die seine ganze religiöse Anschauung um ihn schmiedete“.
Einen derartigen Dualismus von Religion und Politik, von „Herz und
Kopf“ gibt es aber m. E. bei Karl V. keineswegs. Im Gegenteil, sein
Ziel ist durchaus einheitlich: Herstellung des Imperiums im mittel-
alterlichen Sinne Für ein einheitliches Weltreich, wie es ihm vor-
schwebte, war aber eine einheitliche Religion Voraussetzung. So ist
Karls V. Haltung gegenüber dem religiösen Zwiespalt mit seinen poli-
tischen Tendenzen vollkommen im Einklang. Nur ist der Protestantis-
mus nicht sein einziger Gegner; in gleichem Maße wie ihn muß
Karl V. die politische Opposition, den dem Imperium sich wider-
setzenden modernen Nationalstaat Frankreich, und den alten Rivalen
des Kaisertums, das Papsttum, bekämpfen. Die Tragik seines Lebens
liegt nicht in einem innern Zwiespalt, sondern darin, daß er mit
seinen weltumspannenden Plänen eine Fülle von Widersachern auf
den Plan rief, denen er schließlich doch hat weichen müssen. Näher
hierauf einzugehen, ist im Rahmen dieser Besprechung um so weniger
Gelegenheit, als die verfehlte Auffassung von Karls V. Charakter dem
Ganzen keinen Abbruch tut. Die Hauptsache, die Einordnung des
Bundesprojekts in die politischen Zusammenhänge, ist dem Verfasser
trotzdem gelungen.
Aber mir scheint, daß Hecker die verfassungsgeschichtliche Be-
deutung des Planes zu wenig berührt hat. Wohl erwähnt er einige
Reformideen des 16. Jahrhunderts, einen Entwurf Ferdinands vom
November 1546 und die anonymen „guettlichen Mittel“, die Ranke
(Deutsche Gesch. VI’ S. 235ff.) abgedruckt hat, erinnert auch an den
Zusammenhang des kaiserlichen Projektes mit dem schwäbischen Bund,
aber er bleibt bei Einzelheiten stehen. Wäre er mehr auf das all-
gemein-verfassungsgeschichtliche Moment eingegangen, z. B. auf den
592 Kritiken.
Unterschied von Reform durch Reichsgesetzgebung und Reform durch
Sondereinungen, von monarchischer und ständischer Reform, Unter-
schiede, die in den folgenden Jahren eine bedeutende Rolle spielten,
so hätte er nicht nur einen weiteren Rahmen für seine Monographie
gefunden, sondern vermutlich auch manche Einzelheit anders erklärt.
als er es getan hat. Z. B. sind für die anfangs geplante Ausschließung
der Reichsstädte vom Bunde schwerlich die religiösen Bedenken, die
Hecker S. 29 anführt, ausschlaggebend gewesen. Entscheidend war
vielmehr wohl die auf dem Augsburger Reichstag von 1547/48 schart
hervortretende Abneigung des Kaisers gegen „das demokratische Ele-
ment des ständischen Wesens, die Städte“ (Bezold, Gesch. der deut-
schen Reformation S. 804). Fritz Hartung.
Karl Wild, Staat und Wirtschaft in den Bistümern Würz-
burg und Bamberg. Eine Untersuchung über die organisa-
torische Tätigkeit des Bischofs Friedrich Karl von Schönborn
1729—1746. (Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und
neueren Geschichte, 15. Heft. Heidelberg 1906.)
Die vorliegende Arbeit will nach den Worten des Verfassers
(Vorwort S. II) „den Nachweis erbringen, daß die Ideen des Abso-
lutismus und Merkantilismus nicht nur in den großen weltlichen
Territorien des Reichs Aufnahme fanden, sondern auch in den klei-
neren, geistlichen Gebieten, den Bistümern“. Das biographische Mo-
ment, die Persönlichkeit des Bischofs Friedrich Karl von Schönborn,
tritt ganz zurück hinter dem verfassungsgeschichtlichen Interesse. Das
Bild, das man auf diese Weise von Friedrich Karl erhält, ist nicht
vollständig; denn nicht wie Friedrich Wilbelm I. von Preußen hat
er sich ganz dem Staat und der Verwaltungstätigkeit gewidmet,
sondern er hat auch als Mäzen Balthasar Neumanns seine Kunst-
liebe praktisch betätigt. Unter seiner Regierung ist die Residenz in
Würzburg erbaut worden. Man mag bedauern, daß W. darauf nicht
eingegangen ist, besonders deshalb, weil nach seiner eindringenden
und ergebnisreichen Arbeit nicht so leicht jemand eine vollständige
Biographie Friedrich Karls unternehmen wird; aber wie gesagt, es
ist gar nicht die Absicht Wilds, eine Biographie zu schreiben. Die
Bedeutung seiner Arbeit liegt auf dem Gebiet der Verfassungsgeschichte.
Wie in seinen früheren Studien über Johann Philipp und Lothar
Franz von Schönborn hat W. außer den staatlichen Archiven auch
das Familienarchiv zu Wiesentheid mit großen Erfolg durehforscht.
Ich will mich in dieser Anzeige darauf beschränken, das Verhältnis
Friedrich Karls zum Absolutismus und Merkantilismus der großen
weltlichen Territorien zu betrachten, und gehe auf Einzelheiten nicht
a Vi . A
Kritiken. 953
ein, so interessant es auch ist, den Vergleich mit anderen Staaten
auch in dieser Hinsicht durchzuführen.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem Absolutismus des
weltlichen Staats und dem der Bistümer liegt in dem Wegfall des
staatsbildenden Machtinteresses der Dynastie Was W. in seinem
„Lothar Franz“ (S. 48/49) als den Hauptantrieb seiner Politik be-
zeichnet hat, die Bedrohung durch die feindselige Gesinnung der welt-
lichen Staaten und der geringe Schutz durch das zerbröckelnde Reich,
läßt sich doch an Bedeutung keineswegs vergleichen mit dem Druck
der europäischen Machtverhältnisse, der 7. B. in Brandenburg-Preußen
zur einheitlichen Zusammenfassung der Kräfte mehrerer Territorien,
zur Ausbildung einer starken Armee und eines staatlichen Beamten-
tums zwang. Es ist charakteristisch, daß der geistliche Kleinstaat,
je mehr der Absolutismus in ihm durchdringt, desto mehr sich aus
dem Getriebe der auswärtigen Politik zurückzieht und in der Krisis
des österreichischen Erbfolgekriegs sein Heil nicht wie in den Zeiten
Ludwigs XIV. in der Assoziation der Kreise, sondern in voller Neu-
tralität sucht. Die Armee als Faktor der Staatsbildung fehlt ganz
und findet daher in Wilds Darstellung nur einen untergeordneten
Platz, und zwar im Abschnitt über die Wohlfahrtspolizei. Aber es
wären doch um des Vergleichs mit anderen Staaten willen einige
Angaben über die Größe des Heeres und das Verhältnis der Unter-
haltungskosten zu dem Gesamtaufwand der Bistümer wünschenswert
gewesen.
Noch ein wichtiges Moment der Staatsbildung entbehrt der geist-
liche Kleinstaat: die Verschmelzung mehrerer Territorien zu einem
Ganzen. Die beiden, geographisch eng verbundenen Bistümer Würz-
burg und Bamberg blieben trotz der Personalunion in politischer und
wirtschaftlicher Hinsicht vollständig getrennt und mußten es bleiben,
weil bei der mangelnden Erblichkeit keine Bürgschaft für die Dauer
der Verbindung bestand.
Mit dem Fehlen dieser beiden Momente hängt es zusammen, daß
die Stufe des Territorialstaats nicht ganz überwunden wird. Zwar
hört auch hier das altständische Stilleben auf, und das Fürstentum
beginnt, beeinflußt von den absolutistischen Tendenzen der Zeit, eine
energische Politik; aber es wirken doch die Reste des Territorialstaats,
schon weil das alte Territorium die Basis bleibt, stark nach und
geben der ganzen absolutistischen Politik des Fürstbischofs ein von
den großen Staaten abweichendes Gepräge. Mehr als Wild glaube
ich diesen innerlichen Dualismus betonen zu sollen, die unüberwind-
liche Schranke, die durch die Macht, oder vielmehr Ohnmachtverhält-
nisse gezogen war. Im geistlichen Territorium war in dem Mangel
D54 Kritiken.
der Erblichkeit und in der Leichtigkeit ständischer Reaktionen durch
das wahlberechtigte Domkapitel noch ein besonderes Hemmnis für die
absolutistische Politik gegeben.
Während in Würzburg der Einfluß des Domkapitels auf die
Regierung schon am Ende des 17. Jahrhunderts gebrochen worden
war, hatte in Bamberg, „das eine Welt für sich bildete, die von
keiner Zugluft des Fortschritts berührt wurde“, Friedrich Karl den
Kampf um den Alleinbesitz der Staatsgewalt noch zu führen. Der
Anlaß zum Kampf ist bezeichnend für den kleinstaatlichen Absolu
tismus und die Kleinlichkeit der Verhältnisse: nicht um die Be-
willigung von Mitteln für die Armee handelt es sich, sondern um
das Recht, einen Kirchweihtanz zu verbieten. Aber auch hier en
der einzelne Streit zum Ausgangspunkt einer sich immer bewußter
werdenden Entwicklung der fürstlichen Hoheitsrechte zur einheitlichen
Staatsgewalt. Mit dem Kampf gegen die rivalisierende Macht des
Domkapitels verbindet sich die Unterwerfung der auf Unabhängigkeit
Anspruch machenden Sondergewalten im Territorium, der privilegierten
Abteien, des weltlichen Adels, den allerdings die Reichsritterschatt
schützte, und der Städte. Klar und mit gutem Blick für das Wesent-
liche schildert W. die einzelnen Phasen dieses Vorgehens und die
positiven MaBregeln des Fürstbischofs, die Heranbildung eines aus
schließlich fürstlichen Beamtentums, die Reformen in der Organisation
der Behörden, die Fürsorge für die wissenschaftliche Ausbildung de
Beamten auf der Universität Würzburg, und zeigt, wie analog der
Entwicklung in den großen Staaten auch in Würzburg und Bamberg
der Kampf des Fürsten um die Macht unmittelbar auf die Wirtschafts
und Wohlfahrtspolitik einwirkt.
Auf diesem Gebiet treten nun die Schranken des kleinstaatlichen
Absolutismus besonders deutlich hervor. Einmal fehlt das zwingend
Bedürfnis, für die Armee Geld zu schaffen, und somit der nachhaltige
Antrieb zur Entfaltung aller wirtschaftlichen Kräfte; und zweiten
bleibt auch die Wirtschaftspolitik. gebunden an das kleine Geht!
eines geistlichen Territoriums. W. ist sich der Schwierigkeit selbst
bewußt, für die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie sich unter def
bevormundenden und regulierenden Tätigkeit Friedrich Karls heraus
bildeten, einen adäquaten Ausdruck zu finden, und wählt die Bezeich-
nung „Volkswirtschaft“ nur deshalb, weil mit Territorialwirtschaft „die
Vorstellung des Verharrens in älteren, eng begrenzten Wirtschaft
formen“ verbunden sei (S. 108). Darin hat er ja Recht, „daß sich
auch in kleinen Territorien wie Würzburg und Bamberg ein beachten
werter wirtschaftlicher Aufschwung vollzog.“ Aber von Volkswirt
schaft und merkantilistischer Wirtschaftspolitik kann doch kaum die
Kritiken. 555
Rede sein. Friedrich Karl selbst war noch in territorialen Anschau-
ungen hefangen. Darauf ist wohl das starke Hervortreten des Wohl-
fahrtsgedankens zurückzuführen, den keine Machtpolitik überwuchert
hat. Diesen Anschauungen entspricht sowohl das Ziel der Wirtschafts-
politik, für alle Waren einen „gerechten“ Preis zu erreichen, bei dem
Produzent und Konsument ihr Auskommen finden, wie die Mittel, das
Festhalten an Geleitsregalen, die Regulierung des Binnenhandels durch
den Marktverkehr. (Gerade entgegengesetzt dem Merkantilismus wird
auf einen aktiven Außenhandel weniger Wert gelegt. DaB daneben
auch Keine moderner Entwicklungen, Straßenbau, Zollreform und
-ermäßigung, Belebung des Geldumlaufs im Inlande, sich finden, hat
W. erwiesen. Aber er selbst gibt zu, daß die Gewerbepolitik, die
Versuche, den „ohnkatholischen“ Staaten in den Manufakturen gleich-
zukommen, wenig erfolgreich waren. Die beiden Bistümer blieben
durchaus Agrikulturstaaten, ohne daB man wie in England von einem
Agrarmerkantilismus sprechen kann. Mit diesem wirtschaftlichen
Zustand steht die Steuerpolitik in Einklang. Sie begnügt sich mit
der überkommenen Grundsteuer, die nur in Bamberg reguliert wird,
und verzichtet auf einen Ausbau der wenigen indirekten Steuern nach
Art der preußischen Akzise. Das hing allerdings auch mit der ge-
ringen Geschlossenheit des Staatsgebiets zusammen. Wohl mochte
Friedrich Karl das Scheitern manches Planes der Unfähigkeit des
Beamtentums oder der Schlafsucht der Franken zuschreiben; auch der
Charakter der geistlichen Staaten, die geringe Einschätzung des Er-
werbstriebs, mag dazu beigetragen haben. Aber das entscheidende
Gewicht möchte ich doch auf die unvollständige Überwindung der `
territorialstaatlichen Entwicklungsstufe legen.
Wie auf dem allgemein-staatlichen Gebiet glaube ich auch in der
Wirtschaftspolitik die Unterschiede des groBstaatlichen Absolutismus
und Merkantilismus von den Verhältnissen in Würzburg und Bamberg
mehr als W. hervorheben zu müssen. Analogien sind aber zweifellos
vorhanden. Das zeigt besonders der Fortschritt der Entwicklung von
Lothar Franz zu Friedrich Karl. Während man jenen als Vertreter
des praktischen Absolutismus bezeichnen kann, gehört dieser bereits
dem grundsätzlichen an. Allerdings treten wie in der Praxis, so in
der Theorie, in Friedrich Karls Anschauungen vom Staate, patrimo-
niale und territoriale Reste deutlich zutage, und es erscheint fraglich,
ob man ihn so unbedingt wie W. (S. 104) zu den Vertretern des
aufgeklärten Absolutismus zählen darf. Er nimmt, ähnlich wie Friedrich
Wilhelm I. von Preußen, mit dem W. ihn unmittelbar darauf auch
vergleicht, eine Mittelstellung ein zwischen Territorialstaat und auf-
geklärtem Absolutismus, wenn man diesen „äußerst problematischen
DDO Kritiken.
Begriff“ als eine besondere Erscheinungsform des Absolutismus gelten
lassen will.! Auch Friedrich Karl ist „kein ausgeklügelt Buch“,
sondern eine lebendige Persönlichkeit, unter den deutschen Fürsten
seiner Zeit zweifellos eine der bedeutendsten Erscheinungen, welcke
die gründliche Darstellung Wilds wohl verdient.
Fritz Hartung.
Maximilian Schultze, Christian Friedrich Karl Ludwig
Reichsgraf Lehndorff-Steinort, weil. kgl. prp General-
leutnant a. D., Landhofmeister des Königreichs Preußen
(1770—1852). Ein Lebensbild auf Grund hinterlassener Papiere.
Berlin 1903, Verlag von R. Eisenschmidt. V und 665 S.
Es ist erfreulich, daß die Familien, deren Mitglieder eine nam-
hafte Rolle im öffentlichen Leben gespielt haben, mehr und mehr de
Bereitwilligkeit zeigen, die Schätze ihrer Privatarchive der Forschung
zugänglich zu machen. Einen Beweis für diese zunehmende Neigung
liefert auch das vorliegende Buch. Es ist ein Beitrag zur preußischen
Geschichte vornehmlich in den beiden ersten Jahrzehnten des 19. Jabr
hunderts, und zwar hauptsächlich zur Kriegs- und Heeresgeschichte.
Der Schwerpunkt des Ganzen liegt in dem, was wir über Lehndorf:
Tätigkeit für das ostpreußische National-Kavallerieregiment und über
seine Führung desselben erfahren. Aber auch sonst erhalten wir noch
viel wertvolle Aufklärungen. Wie es auf dem Titelblatt heißt, gibt
Sch. ein Lebensbild „auf Grund hinterlassener Papiere“, d. h. Briefe
Tagebücher usw., und zwar werden diese meistens im vollen Wortlaut
mitgeteilt. Wir erhalten also mehr Briefe mit verbindendem Test
als eine eigentliche Biographie. Übrigens ist dies Verfahren im vor
liegenden Falle ohne Zweifel gerechtfertigt. Auf die Kommentierung
der Briefe und die Feststellung der Lebensschicksale Lehndorfis bat
Sch. großen, sehr anerkennenswerten Fleiß verwandt. Mitunter ist er.
wie Seraphim in den Forschungen zur brandenburgischen und pre:
schen Geschichte 17, S. 639 ff. mit Recht hervorhebt, in der Mitteilua?
intimer Beziehungen zu zurückhaltend.
Wie bemerkt, belehrt das Buch uns hauptsächlich über militärische
Dinge. Da nun aber Sch. den Grafen Lehndorff auch in den Werken
des Friedens hochstellt (und gewiß nicht ohne Grund), so wünschte?
wir, daß er dafür ausführlicheres Beweismaterial beigesteuert hätte:
z. B. hätte sich über die Tätigkeit Lehndorffs als Landwirt doch mehr
nm
1 Ich möchte, ohne auf die Frage einzugehen, hier nur hinweisen au!
die Einwände, die R. Schmidt (Allgemeine Staatslehre II. S. 620 f.) gt"
die herkömmliche Periodisierung des Absolutismus vorgebracht hat.
Kritiken. 557
beibringen lassen. Einiges Interessante findet man zwar (s. z. B.
S. 618 und 634 über Thär und die Schafzucht, S. 277f. und oft über
die Pferdezucht). Aber wir hätten gern umfassendere Mitteilungen.
S. 641 sagt Sch: „Die letzten 34 Lebensjahre des Grafen K. Lehn-
dorff sind nur allzu arm an Dokumenten historischen Gewichtes.“
Es kommt darauf an, wie man „Dokumente historischen Gewichtes“
definiert. Wenn es sich darum handelt, die Tätigkeit eines Mannes
in der Landwirtschaft zu würdigen, so gehören doch dazu z. B. auch
Wirtschaftsrechnungen. DaB derartiges Material in dem Lehndorff-
schen Archiv zu Steinort sich reichlich befindet, ersieht man aus der
Schrift von K. Böhme, Gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse in Ost-
preußen während der Reformzeit von 1770—1830 (nach den Akten
der Gutsarchive zu Angerapp und Gr.-Steinort), Leipzig 1902. Diese
Darstellung bietet überhaupt eine Ergänzung zu Sch.s Buch. Zu
bedauern ist ferner, daß Sch., der seinem Thema sonst so viel Liebe
und Fleig widmet, kein Personenregister beigegeben hat. Gerade
weil in dem Buche viel von den bekanntesten Persönlichkeiten Ost-
preuBens, z. B. Farenheid, Th. v. Schön, Landstallmeister v. Below,
den Eulenburgs und Dönhoffs, die ja zum Teil für die allgemeine
preußische und deutsche Geschichte Bedeutung haben, die Rede ist,
wäre ein Register willkommen gewesen.
Über Lehndorffs Persönlichkeit vgl. noch F. Rühl, Aus der Fran-
zosenzeit (Leipzig 1904), S. XII und Hohenzollern-Jahrbuch 1903,
S. 2. In dem Briefwechsel zwischen Joh. Gustav Droysen und
meinem Großvater (General G. v. Below), den Gustav Droysen dem-
nächst herausgeben wird, ist von Lehndorff auch die Rede. Was den
Titel „Reichsgraf“ betrifft, so sollte jeder preußische Graf ihn zu-
gunsten des schlichteren Titels „Graf“ aufgeben. Vgl. E. von Meier,
Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte I, S..465f. und
Gött. Gel. Anz. 1901, S. 369. Der einfache landesherrliche Graf
steht höher als der „Reichsgraf“.
Freiburg i. B. G. v. Below.
Ernest Denis, Professeur d’histoire contemporaine à l’Université de
Paris, La fondation de l’Empire Allemand (1852—1871).
Paris, Armand Colin. 528 p. 8°.
Der Verfasser, der früher in gleichem Verlag ein zweibändiges
Werk Fin de l'Indépendance Bohème veröffentlicht hat (T. I Georges
Podiebrad. Les Jagellons. T. II Les premiers Habsbourgs. La Dé-
fenestration de Prague), hat in dieser Darstellung über die Gründung
des Deutschen Reichs ein Buch geliefert, das durch die lebendige
Sprache, die geistvolle Auswahl des Stoffes und die energische Durch-
558 Kritiken.
dringung der Probleme ohne Zweifel die Masse der Leser anziehen
wird, das aber auch von der Forschung nicht übersehen werden darf.
Mag man gegen Auswahl oder Urteil an mancher Stelle Einspruch
erheben, es ist eine tüchtige Arbeit. Namentlich ist bewunderungs-
würdig, wie eingehend sich D. mit der deutschen Literatur, der wissen-
schaftlichen wie der sog. schönen Literatur, beschäftigt hat, um die
geistigen Strömungen zu verstehen, welche das deutsche Volk in
dieser Periode erfüllten. Über Hamerling, über Scheffel, Geibel, Fritz
Reuter, Claus Groth, den Philosophen und den Maler Feuerbach,
über Hartmann und Lotze, über Helmholtz, Mommsen, Sybel und
Treitschke, über Ranke und Heyse und über zahlreiche andere Ge-
lehrte und Dichter erhalten wir so eingehende und so lebendige
Charakteristiken wie sie in keinem deutschen Werke der Art zusammen
zu finden sind. Man wird manches Urteil verwerfen oder mäßigen,
wie das über Geibel: aber man wird doch immer finden, daß das
Urteil auf gründlicher Beschäftigung und auf dem ehrlichen Streben
nach unbefangenem Urteil beruht. Gefährlich wird ihm dabei freilich
seine glänzende Gabe scharf zugespitzter Rede, die Fassung der Worte
geht bisweilen den Gedanken voraus, oder darüber hinaus. So gleich
und vor allem in der Einleitung.
D. bezeichnet es hier als sein Ziel dem französischen Leser eine
Vorstellung zu geben von dem Zustande des Landes, von den geistigen
und sittlichen Strömungen, die das deutsche Volk erfüllten und be-
fähigten, Träger der politischen Entwicklung von 1851—1871 zu
werden. „Mon ambition serait de donner au lecteur la sensation de
la realite vivante en reproduisant la variete et la complexite des
phenomenes dont l'ensemble constitue l’existence nationale. Je voudrais
qu'après avoir lu mon livre il sût à peu pres ce que sait sur cette
période un Allemand par le seul fait de sa naissance et de son
éducation.“ Denis betont den an sich richtigen Gedanken, daB die
allgemeinen Verhältnisse die Entwicklung beherrschen und daB diese
Entwicklung weder durch Zufälligkeiten noch durch die Wirksamkeit
einzelner Menschen gemacht werde, so stark, daB er unrichtig wird.
„Je ne crois pas aux accidents et je ne crois guere aux heros, je
veux dire que les accidents ne prennent d'importance que s'ils sont
la sanction d’un long développement antérieur et que les héros
n'apparaissent et n’exercent d'action reelle que si les conditions générales
les préparent et les soutiennent. ... Bismarck est inintelligible si
on le sépare du milieu dans lequel il a grandi. Il ne pouvait naître
que dans un pays tel que la Prusse, dressée à la discipline par une
lignée de souverains, qui depuis des siècles travaillaient à développer
chez le peuple le fanatisme de l'État, habitué par la Réforme à
Kritiken. 559
dédaigner les superstitions et les idoles, façonné par l’enseignement
scientifique et réaliste des Universites.“ In dem Frankreich des
19. Jahrhunderts würde ein Mann von solchem Temperament und
solcher Geistesart nichts ausgerichtet, keinen Einfluß gewonnen haben.
Ich habe den Eindruck, daß der Verf. mit diesem Raisonnement die
Sache wenig fördert, und er irrt, wenn er glaubt, damit der Forschung
neue Wege zu weisen. Was daran richtig ist, das haben doch schon
viele französische wie deutsche und andere Historiker erkannt und
geübt, und ich freue mich sagen zu können, daß auch D. in seiner
historischen Erzählung der Persönlichkeit der Handelnden meist ihr
Recht gibt. Aber er hat eine starke Neigung zu seinen metho-
dologischen Reflexionen und wiederholt die auf Bismarck gemachte
Anwendung bei der im übrigen trefflichen Charakteristik Moltkes
(p. 297).
Trotz aller Studien über deutsche Literatur, Philosophie und
Kunst und trotz aller Bemühungen die Seele unseres Volkes zu be-
lauschen ist ihm doch mancher Zug verborgen und mancher Ton
unverstanden geblieben. Die politische Leidenschaft, die er von uns
rühmt, ist leider nicht entfernt in jener Kraft vorhanden, außer
wenn die letzte Not an uns herantritt, und von dem Aberglauben
und Idolen sind wir weniger frei als D. annimmt.
Das schwierige Problem der religiösen Bewegung in Deutschland
betrachtet D. übrigens zu sehr unter dem Gesichtspunkt der Haeckel-
schen Welträtsel, es fehlt ihm das Organ, die Kraft und das Wesen
des religiösen Geistes zu begreifen, der ohne den Zwang dogmatischer
Bindung Männern wie E. M. Arndt und Dahlmann Halt und Wärme
leihen und sie zu Säulen des deutschen Protestantismus machen
konnte. Er versteht deshalb auch das starke Gefüge der sittlichen
Persönlichkeit Bismarcks nicht ganz. GewiB hat Bismarck gelegent-
lich mit idealen Forderungen zu locken und zu spielen verstanden,
aber darum waren sie ihm doch kein Spiel. Das sagt D. auch nicht
so grob, aber es sind Stellen in seinem Buch, wo Bismarck so
erscheint und weiter Stellen, wo dem Autor Religion nur als
Stimmung und auch die Moral kaum mehr als Vorwand und Vor-
spiegelung zu sein scheinen. Mag sein, daß dieser Eindruck durch
die zugespitzte Fassung der Worte beeinflußt ist.
Von Einzelheiten hebe ich hervor, daß er den Einfluß der Per-
sönlichkeit Friedrich Wilhelms IV. richtig beurteilt, sowie die leben-
dige Schilderung der Sorge Manteuffels um Preußens Teilnahme am
Pariser Kongreß und die scharfe Beurteilung der Lässigkeit und des
Mangels an Energie bei Napoleon III. Die Schilderung des Kaisers
ist ohne Haß und ohne Vorliebe, ruht auf eingehender Kenntnis und
560 Kritiken.
ist sehr geschickt. Im ganzen schätzt D. seine Persönlichkeit nicht
hoch ein, wohl aber und mit Recht die historische Bedeutung.
Überraschend war mir der Satz 191: Eleve à l'étranger il com-
prenait fort incompletement les tendances de cette race française.
Nicht recht verstanden ist die Bewegung um die schleswir-
holsteinische Frage und die Wiederholung der falschen Deutung von
up ewig ungedeelt S. 285, die er für des Räütsels Lösung halten
möchte, weckt nur den Verdacht, daB er die Urkunde von 1460
niemals selbst gelesen hat. Die ganze Darstellung dieser Kämpt-
steht übrigens etwas im Gegensatz zu den Grundsätzen der Methode,
die in der Einleitung entwickelt sind. Dem Persönlichen und dem
Zufall ist hier zuviel Spielraum gegeben, doch ist auch nicht zu ver-
gessen, daß die schleswig-holsteinschen Dinge dem Ausländer allezei:
schwer verständlich gewesen sind, und wenn wir der Tatsachen und
Zustände gedenken, die jetzt in Tiedemanns Erinnerungen (Aus
7 Jahrzehnten) geschildert sind, so werden wir vielleicht auch keine
der bisherigen deutschen Schilderungen für befriedigend halten.
Das Zollparlament ist irrig als eine Beschränkung der bisherigen
Stellung der Südstaaten aufgefaßt (394); sie gewannen doch jetzt
einen größeren Einfluß auf die Gestaltung der Tarife als sie früher
gehabt hatten, eher könnte man von einer Einschränkung des preußi-
schen Einflusses sprechen: aber auch das gibt ein falsches Bild. Das
Zollparlament war der Anfang einer neuen Entwicklungsreihe, mar
kann ihm nicht ohne weiteres die „früheren Rechte“ vergleichen.
Kurz vorher steht das gleich irrige Urteil, der Reichstag des
Norddeutschen Bundes habe keinen wirklichen Einfluß gehabt (ses
manifestations sont platoniques p. 380), und in der sonst vortret-
lichen Charakteristik von Bennigsen ist der böse Schluß zu streichen
ces succès de surface lui suffisaient et il désirait moins le pouvoir
que la popularité. Bennigsen kannte den Wert der Popularität zu
gut, um sich so zu verirren, und vor allem: er hat allezeit sein In-
teresse vor dem Wohle des Staats so stolz zurücktreten lassen, daß
ihn ein solcher Tadel nicht trifft. Die Fassung des Satzes ist wohl
beeinflußt durch die Tatsache, daB Bennigsen es abgelehnt hat in
das Ministerium einzutreten. Das war aber nicht durch persönliche
Erwägungen bestimmt, sondern durch die Überzeugung, mit der Macht-
stellung des Ministers unter den gegebenen Verhältnissen keine wirk-
liche Macht zu gewinnen.
So mag man noch vieles einzelne anders wünschen, so vor allem
die irrigen Urteile über den angeblichen Chauvinismus der Deutschen:
aber das soll uns die Freude nicht stören an dem tüchtigen, von
echt historischem Streben nach Objektivität und von gesundem Urteil
Kritiken. 501
über das, was man wissen kann und zur Erkenntnis des groBen Ver-
laufs der Dinge zu wissen nötig hat, erfüllten Werk.
Breslau. Kaufmann.
Paul Hassel, König Albert von Sachsen. Zweiter Teil: König
Albert als Kronprinz. Berlin, Verlag von E. S. Mittler und Sohn,
und Leipzig, Verlag von J. C. Hinrichs. 1900. XXI u. 550 Seiten.
Den ersten Teil, der die Jugendzeit König Alberts bis zum
Jahre 1854 behandelt, hatte ich im Jahrgang 1900 der Historischen
Vierteljahrschrift (S. 141 und 142) besprochen. Der zweite Teil ist
der Kronprinzenzeit gewidmet. In diesen Zeitraum fallen die Kriege
von 1866 und 1870, an denen Kronprinz Albert ruhmreichen Anteil
hatte. Wohl verliefen 1866 die Kämpfe, an denen die Sachsen teil-
nahmen, unglücklich, und dem Kronprinzen wurde mancher Vorwurf
gemacht, besonders wegen des Gefechtes bei Gitschin. Aber das
österreichische Generalstabswerk hat vor schon fast vierzig Jahren
ein reiches Material für diese Fragen gebracht, aus dem meiner Über-
zeugung nach zur Genüge hervorgeht, daß die Schuld der Niederlage
von Gitschin nicht die beiden dort kommandierenden Generale, Kron-
prinz Albert und Clam-Gallas, sondern den Oberfeldherrn Benedek
und seinen Generalstab trifft. In diesem Sinne habe ich mich stets
in meinem Kolleg ausgesprochen und habe auch in meinem Buche
über Trautenau im Anhang dem Ausdruck gegeben. Was Lettow-
Vorbeck später, gestützt auf die Mitteilungen Egidys, berichtete, ent-
lastet den Kronprinzen nur um so mehr. Letztere Mitteilung hat
Hassel kaum mehr benutzen können?! denn sie erschien ziemlich um
dieselbe Zeit, wie der vorliegende Band, als Aufsatz 1899 im Militär-
wochenblatt. Aber ich hatte bestimmt gehofft, Hassel würde, gestützt
auf Aussagen anderer beteiligter Personen, sowie auf Grund sächsischen
Aktenmaterials, noch manches Neue für diese Frage bringen. Hier
sah ich mich leider getäuscht. Hassel behandelt diese Zeit verhältnis-
mäßig kurz und bringt keinerlei neue und wichtige Aufklärung.
Desto wertvoller ist dagegen, was uns über die Übergangszeit, die
darauf folgte, mitgeteilt wird. Die Übernahme der sächsischen
Truppen in das norddeutsche Heer, die mit möglichster Schonung
sächsischer Eigenart stattfand, wird uns anschaulich geschildert. So
schwer dem alten Sachsentum manches notwendige Opfer auch fiel,
es wurde bald entschädigt durch den ruhmvollen Anteil, den das
XII. Armeekorps an dem Kriege von 1870/71 nahm, zuerst unter
Führung des Kronprinzen Albert, und dann, als dieser zum Befehls-
haber der Maasarmee ernannt worden war, unter der seines jüngeren
Bruders Georg. In der Schlacht bei St. Privat hat sich Kronprinz
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 87
562 Kritiken.
Albert mit seinen Sachsen unsterbliche Verdienste erworben, sein be-
sonnenes Vorgehen hatte weit mehr Erfolg, als das ungestüme Drauf-
losstürmen der vom Prinzen August von Württemberg nicht ganz
geschickt geführten preußischen Garde.
Unmittelbar nach diesem Ehrentage wurde Kronprinz Albert an
die Spitze der neugebildeten Maasarmee gestellt, mit der er am
30. August den Sieg bei Beaumont erfocht, dann ruhmreichen Anteil
an der Schlacht bei Sedan und an der Belagerung von Paris nahm.
Wenn er hier für ein rechtzeitiges Bombardement eintrat, so spricht
das für seine richtige Beurteilung der Lage. Leider waren der Kron-
prinz von Preußen, Moltke und vor allem Blumenthal anderer Meinung,
während Kronprinz Albert Roon, Bismarck und die artilleristischen
Autoritäten auf seiner Seite hatte. (Ich verweise hier auf die in den
letzten Jahren von mir in dieser Zeitschrift veröffentlichten Referate
über die Tagebücher von Blumenthal und über die Schrift von
Professor Busch.)
Am 11. Mürz 1871 traf Kronprinz Albert wieder in Sachsen
ein, kehrte aber gleich darauf nach Frankreich zurück, da er zum
Oberbefehlshaber aller der deutschen Truppen ernannt worden war,
welche nach dem Friedensschlusse vor Paris stehen bleiben sollten.
Diese Aufgabe war um so schwieriger, als der große Kommuneaufstand
ausbrach, der von den Truppen der Versailler Regierung nur mit
Mühe niedergeworfen wurde. Erst im Juni konnte Kronprinz Albert
dauernd wieder nach Deutschland heimkehren.
Mit der Thronbesteigung im Jahre 1873 schließt dieser Band.
Es ist schmerzlich zu bedauern, daß es Hassel nicht vergönnt ge-
wesen ist, die Regierungszeit zu schildern. Bis vor kurzem aber
hatte ich gehofft, daß sich ein Nachfolger finden würde, der das
Werk des Verewigten in würdiger Weise fortsetzen und uns den
3. Band schenken würde. Leider erfuhr ich von der Verlagsbuch-
handlung, daß dazu keine Aussicht vorhanden ist. So ist also der
vorliegende Band der Schlußband geworden.
Berlin. Richard Schmitt.
Die Kultur der Gegenwart, ihre Entwicklung und ihre Ziele.
Herausgeg. von Prof. Paul Hinneberg. Verlag von B. G. Teubner,
Berlin u. Leipzig. Teil 1. Abt. 1. Die allgemeinen Grund-
lagen der Kultur der Gegenwart von W. Lexis, Fr. Paulsen,
G. Schöppa, A. Matthias, H. Gaudig, G. Kerschensteiner, W. v. Dyck,
L. Pallat, K. Kräpelin, J. Lessing, O. N. Witt, G. Göhler, P. Schlenther,
K. Bücher, R. Pietschmann, F. Milkau, H. Diels. — XV u. 671 S.
Lex.-8. 1906. Geh. M. 16.—, in Leinwand geb. M. 18.—.
Kritiken. 563
Es handelt sich um den Einleitungsband eines Riesenwerkes,
über dessen Berechtigung und Gesamtanlage einige Worte voran-
geschickt seien. Das Bedürfnis nach Enzyklopädien ist uralt; sieht
man von dem relativ äußerlichen Unterschied der systematischen oder
lexikalischen Stoffanordnung ab, so lassen sich zwei Grundformen
unterscheiden: die einen verfolgen den Zweck, bestehende, resp. wer-
dende Wissenschaften entweder rein empirisch zusammenzufassen, oder
sie vom Standpunkt einer bestimmten philosophischen, erkenntnis-
theoretisch oder psychologisch gemeinten Theorie zu ordnen. Dabei
ist es unerheblich, ob diese dem Kopfe eines einzelnen polyhistorisch
gebildeten Denkers angehört, oder einer zeitbeherrschenden geistigen
Gesamtrichtung. Die andern wollen überdies, d. h. neben der Wissen-
schaftsenzyklopädie, ein Bild von Zuständen, Einrichtungen, Lebens-
formen, Verfahrungsweisen geben, sind also im weiteren Sinne Kultur-
enzyklopädien. Wenn für die Identitätsphilosophie beides zusammenfiel,
wenn etwa für Schelling der Staat, d. h. nach der damaligen Auf-
fassung die Kultur, zugleich selbst ein Wissen war, so trennen wir
heute beides voneinander und betrachten es vielmehr als Aufgabe,
den konkreten Staat mehr und mehr in den Kategorien der Politik
wissenschaftlich zu erfassen. |
Das vorliegende Werk vereinigt beide Zwecke. Eigentümlich ist
ihn vor allem die Beziehung auf die konkrete Kultur der Gegenwart.
Von ihr will es ein wissenschaftliches Bild geben, das zugleich Maß-
stäbe und Forderungen für ihre Fortbildung enthalten soll. Zugleich
aber ist es Wissensenzyklopädie im alten Sinne. Das leuchtet schon
aus der Gesamteinteilung hervor: Teil I und II behandelt die geistes-
wissenschaftlichen Kulturgebiete, Teil III die naturwissenschaftlichen;
der Einteilungsgrund ist also geradezu von den bestehenden Wissen-
schaftskomplexen hergenommen. Daneben steht in etwas unorganischer
Weise Teil IV: die technischen Kulturgebiete. Rein logisch mag
für ihre Aussonderung wohl der Gedanke maßgebend gewesen sein,
daB in ihnen das Wirken des Geistes auf die Natur in Erscheinung
tritt; praktisch die große selbständige Bedeutung, die gerade diese
Kombination des Naturwissenschaftlichen mit dem Ökonomischen im
Zusammenhange der gegenwärtigen Kultur besitzt.
Es scheint mir ein Vorzug des Werkes, daß es sich nicht auf
eine selbstgeschaffene philosophische Kulturtheorie gründet, daB es
auch an dem neuen, formalen Einteilungsprinzip von Windelband-
Rickert vorübergeht und ohne alle Revision an die alte gegebene
Gliederung unsrer Kulturauffassung anknüpft. Denn diese Denkweise
ist selbst ein nicht unwichtiges Stück unsrer Kultur, und wer ab ovo
beginnen will, wird jedenfalls nicht zu Enzyklopädien gelangen. Aber
37°
564 Kritiken.
zugleich ist dieser Verzicht auch für die Zeit, von der das Werk ein
Bild geben will, höchst charakteristisch. Nirgends finden wir den
beengenden Ralımen eines philosophischen Systems, das noch im
18. Jahrhundert die unerläßliche Grundlage jeder Enzyklopädie ge-
wesen wäre. An Stelle des Systems tritt die Weite der Lebens-
ansicht. Das Ziel ist universale Selbstbesinnung über die Kultur.
Aber freilich: ohne Einheit des Bewußtseins keine Besinnung. Es
bedarf der Zugehörigkeit zu einer Lebenserfahrung. Wo liegt nun
in unsrer subjektivistischen, einem einheitlichen Geistesleben so ent-
fremdeten Zeit diese Gemeinsamkeit der Auffassung?
Der erste Band, über den hier zu berichten ist, gibt in klarster
Weise die interessante Antwort auf diese Frage. Wir besitzen eine
gemeinschaftliche Kulturauffassung dank der historisch-psychologischen
Wendung unsres Geistes. Geschichte und Psychologie sind die beiden
Organe, vermöge deren wir unsre Zeit und ihre vielverflochtenen,
vielgestaltigen Erscheinungen verstehen. Das vorliegende Werk
bedeutet den Markstein, daß das historische Bewußtsein, wie es sich
im Laufe des 19. Jahrhunderts immer feiner und tiefer entwickelt
hat, auf der ganzen Linie zum Siege durchgedrungen ist. Unter den
Aufsätzen des 1. Bandes ist nicht einer, in dem nicht die historische
Betrachtung einen erheblichen Teil, bis zu %/, des Ganzen, einnähne;
ja, manche genügen ihrer Aufgabe in vorzüglichster Weise schon da-
durch, daß sie die Entwicklung in allseitiger Erörterung bis auf die
Gegenwart führen und uns mit dem so erzeugten Bilde entlassen.
Frühere Zeiten hätten statt dessen einen philosophischen Gesamtrahmen
gesucht; man beachte aber, wie gering (bis zum günzlichen Fortfall)
der Raum geworden ist, den die mit „Wesen und Begriff etc.“ über-
schriebenen Abschnitte im Vergleich zu dem historischen einnehmen.
Das Werk bedeutet also den Triumph des Historikers, es zeigt die
ungeheure Herrschaft des geschichtlichen Bewußtseins, aber freilich
stellt es nun auch die Geschichte vor ihre Kardinalfrage und zeigt in
nächster Nähe die Forderung einer Geschichtsphilosophie.
Das zweite ist die psychologische Weite der vorliegenden Kultur-
betrachtung: auch hier zeigt sich nirgends eine ausgesprochene Meta-
physik. Wenn der 1. Band den Titel: „Die allgemeinen Grundlagen
der Kultur“ führt, so greift er mitten hinein in brennende Diskussionen.
Was ist die eigentliche Grundlage der Kultur? Sollen wir ber
Montesquieu oder Buckle, Spencer, Hegel oder Marx folgen? Die
Antwort, die uns implicite auf diese Frage gegeben wird, scheint
die, daB im Leben der Kultur alle Faktoren sich gegenseitig trage!
und bedingen, daB dies unendlich verwobene Gebilde nur von
Standpunkt des kulturellen Monismus zu begreifen ist. Wenn
Kritiken. 569
trotzdem unter jenem Titel nicht der Staat oder die Wirtschaft,
sondern im wesentlichen das Bildungswesen dargestellt wird, so
ist das wiederum eine Nachwirkung des deutschen Idealismus, die
wir ja schon bei der Gesamteinteilung fanden. Jedenfalls gilt es
nicht als Grundlage im substantiell-metaphysischen Sinne: das be-
weist die einleitende Abhandlung von Lexis, die der in großen
Zügen gegebenen historisch-genetischen Kulturbetrachtung eine Auf-
zählung der einzelnen mitwirkenden Faktoren, der physiologischen,
ethnologischen, sozialen, wirtschaftlichen etc., voranschickt. Hervor-
zuheben ist an ihr die Polemik gegen die allzu ausgiebige Anwendung
des Entwicklungsbegriffs auf die Kultur. Der Verfasser berührt mit
dieser sehr berechtigten Kritik eine geschichtstheoretische Frage, die
mich auf eine neue Seite der angewandten Methode bringt.
Es erhebt sich nämlich drittens die Frage, nach welchen Maß-
stäben und in welcher allgemeinen Richtung die einzelnen Autoren
ihre Zukunftsforderungen erheben. Was das erste betrifft, so huldigen
sie fast ausnahmlos der Tendenzentheorie, d. h. sie schließen aus der
Linie, in der das Gewordene entstand, auf die, der das Werdende zu
folgen hat. Die relative Berechtigung dieser ziemlich dogmatischen
Anschauung zugegeben, übersieht sie doch das Schöpferische und
Katastrophische im Kulturgange und beweist die ruhige Intellektualität,
mit der man gegenwärtig den Weltereignissen zuschaut. Dem ent-
spricht auch das andere: man dringt nirgends auf einseitige Gestaltung
der Kräfte, man fordert nicht ein allgemein-verbindliches Ideal, sondern
man sieht auf Fülle, Reichtum und Mannigfaltigkeit der Entwicklung.
Wie im Humanitätszeitalter pflegt man die große Toleranz, die durch
die Fülle vollendeter und schöner Bildungen die Kultur und die Kräfte
der Menschheit ausweiten will, und hütet sich vor dem kategorischen
Imperativ, dessen Ideal die Uniformität ist. —
Endlich weise ich, ehe ich auf die Einzelheiten eingehe, noch
auf einige durchgehende Grundzüge des Bandes hin. Wollte man
ein getreues Bild der Kultur geben, so erhoben sich folgende
Schwierigkeiten, resp. Forderungen: 1) Man mußte mit chronistischer
Treue auch das Bekannte wiederholen; die große Kunst, das Selbst-
verständliche mit Geist und Grazie zu sagen, tritt uns in manchen
Aufsätzen mit geradezu meisterhafter Vollendung entgegen. 2) Man
mußte Männer von weitem Wissen und universalem Interesse heran-
ziehen; die stolzen Namen, die der Titel nennt, verbürgen diese All-
seitigkeit des Blicks durchaus. Daß die Kühnheit, die nur dem
Schöpfer eigen ist, demgegenüber zurücktritt, liegt in der Natur der
Sache. Doch weht ein solcher genialer Zug durch die glänzende
Abhandlung von Gaudig, die ich mit der von Göhler zu den
566 Kritiken.
wertvollsten des Buches rechne. 3) Bei aller Beziehung auf unsre
deutsche Kultur als Zentrum blieb die Frage, wie weit der umfassende
Plan die Internationalität des Gesichtspunktes erforderte. In dieser
Richtung steht Kerschensteiners Aufsatz an der Spitze; ibm reihen
sich Bücher, Lessing, Diels u. a. an. Im allgemeinen sind wenigstens
die größeren deutschen Staaten gleichwertig berücksichtigt (vgl.
S. 101. 168). — 4) Endlich entstand, wenn auch in diesem Bande
die Verknüpfung der Subjektivitäten zu einer Gesamtarbeit bewunderns-
wert gelungen ist, die Frage, wie weit die einzelnen in ihrem Kultur-
gefühl, in ihrer Lebensbewertung übereinstimmen würden. Geht nun
auch durch das Ganze ein arbeitsfroher und fortschrittsmutiger Kultur-
glaube, so fehlt es doch nicht an gelegentlichen Bekenntnissen pessi-
mistischerer Art. So klingt besonders die Abhandlung von Lexis in
die Klage über die unendlich gehäuften und verwickelten Schwieng-
keiten der gewordenen Lage aus, so heben Paulsen und Bücher
mancherlei Schattenseiten hervor. Allenthalben aber löst sich dies
Dissonanz in den sittlichen Idealismus auf, ohne den keine Arbeit an
der Kultur Bestand haben kann. —
Die einzelnen Aufsätze über das Bildungswesen werden durch
einen allgemeinen Überblick Paulsens eingeleitet, in dem er einen
schematischen Aufbau eines öffentlichen Bildungswesens für gegen
wärtige Kulturverbältnisse gibt. Zwei Forderungen hebe ich aus
diesem Aufsatz hervor: 1) die einer fortschreitenden sozialen Dif-
ferenzierung des Schulunterrichts, 2) die nach Errichtung eines be-
sonderen Unterrichtsministeriuns, wodurch eine Herauslösung des
Lehrerstandes aus dem Staatsbeamtentum und eine relative Autonomie
des Bildungswesens im Rahmen der allgemeinen Staatsverwaltunf
bewirkt würde. Denn die Erschütterungen, denen das jetzige Kultus
ministerium ausgesetzt ist, „stammen immer aus der Sphäre der
Kirchenpolitik“. Der Religionsunterricht soll aus der Schule nich!
verbannt werden; aber sein konfessionell-dogmatischer Charakter soll
durch einen historisch-exegetischen ersetzt werden. Da Paulsen ein
„lebendige Berührung“ mit den Denkmälern religiösen Lebens vtr
langt, so wird dies freilich ohne ein festes inneres Bekenntnis des
Lehrers nicht möglich sein.
Ebenso verlangt Schöppa in seinem relativ sehr kurzen Aufsa!?
über die Volksschule, daB der Einfluß der Kirche zurücktrete, dab
aber der Religionsunterricht selbst zu stärken und die Volksschule
grundsätzlich konfessionell einzurichten sei. Auch seine Zukunfts:
forderungen gipfeln in dem Prinzip des Individualisierens, während
er mit Recht maßvolle Beschränkung in der Auswahl des Wissen
stoffes, auch hinsichtlich der Lehrervorbildung, verlangt.
Kritiken. 567
Mit seinem liebenswürdigen Stil und seiner wohltuenden Be-
sonnenheit entrollt A. Matthias in lebendigen Farben vor uns die
Entstehung des höheren Knabenschulwesens, einen Differenzierungs- :
prozeB. Aus dieser Auffassung heraus lehnt er die Einheitsschule
durchaus ab und dringt auf Entfaltung jeglicher Eigenart, auch hin-
sichtlich der gleichberechtigten drei Schulformen. „Die Gegensätze
sind es, die den Menschen und ein Volk erziehen.“ „Nur edler Wett-
streit kann den Schulen frommen.“ Doch zieht er die von Diels be-
rührte Idee der wahlfreien Kurse nicht heran; es scheint, daß das
Ministerium sie wieder hat fallen lassen. Der Verfasser weist übrigens
mit Recht auf die noch immer nicht genug erkannte Bedeutung
hin, die Herders Geist für die neuesten Schulreformen besitzt.
Noch tiefer sind gegenwärtig die Kämpfe, in die Gaudigs
Artikel über das höhere Mädchenschulwesen eingreift. Man darf diese
Arbeit als das Überragendste und Universellste ansehen, das seit langer
Zeit auf diesem Gebiet geschrieben worden ist. Ein Mann von philo-
sophischem Geist, vertraut mit der wissenschaftlichen und praktischen
Psychologie, entwirft hier aus feinster Kenntnis der weiblichen Eigen-
art und mit allseitigem Blick für ihre Stellung im Zusammenhang
der neuen Kultur das Bildungsideal, von dem aus die höhere
Mädchenschule der Zukunft zu gestalten ist. Beruf der Frau zu per-
sönlichem Leben im edlen, humanistischen Sinne ist der Ausgangs-
punkt; von hier aus muß ihre Betätigung innerhalb der Kultur, also
auch ihre Erziehung und Bildung bemessen werden. Koedukation
wird abgelehnt, (seltsamer Gedanke in einer Zeit, die nach indivi-
dueller Bildung dürstet!), akademische Vorbildung der Lehrer für die
Oberstufe gefordert, ebenso die Einführung des 10. Schuljahres, in
der Methodik die Entfaltung der Lernmethoden gegenüber den Lehr-
methoden betont. Als Fortsetzung des Bildungsganges ist ein dop-
pelter Oberbau gedacht: der eine führt in 3—4 Jahren durch wissen-
schaftlichen Unterricht, doch ohne die alten Sprachen, zur Universität;
der andere gibt in völlig getrennter Linie in 1—2 Jahren die Vor-
bereitung auf den häuslichen Beruf. Alle diese Ideen sind gestaltet
aus dem feinsten Bewußtsein von der originalen Geistesart der Frau;
mögen sie durchdringen!
Die bewundernswerte Fülle praktischer Kenntnisse hat vielleicht
der Anschaulichkeit des Aufsatzes von Kerschensteiner über das
„Fach- und Fortbildungsschulwesen“, sofern er für Laien gedacht ist,
etwas geschadet. Er verfolgt die Bewegung mit universalem Blick.
Sein eigenster und höchst beachtenswerter Gedanke ist es seit Jahren,
das Fortbildungswesen zugleich in die Bahnen staatsbürgerlicher Er-
ziehung zu lenken, eine Idee, deren man sich endlich in Deutschland
968 Kritiken.
energischer annehmen sollte. Übrigens fehlt es hier nicht an Lehr-
plänen, sondern in erster Linie an Lehrern.
Eine zentrale Stellung im Ganzen nimmt die Abhandlung von
Paulsen über den geisteswissenschaftlichen Hochschulunterricht ein,
da sie im Zusammenhange mit einer allgemeinen Charakterisierung
der Geisteswissenschaften die historische Konstitution des modernen
Bewußtseins scharf beleuchtet. Aber er zeigt nun auch die Kehrseite
und die Grenzen dieser historischen Arbeit, die Lenz einmal höchst
geistvoll mit dem Graben der Lemuren verglichen hat: wie sie mit
ihrer Uferlosigkeit und allseitigen Relativität den Menschen haltles
und müde macht, ihn des frischen Glaubens und der festen Ziele
beraubt. Nirgends ein Boden, auf dem sich ruhen läßt, aber die
Rückkehr zum Dogmatismus ebenso unmöglich, selbst wenn sie ge
wollt werden könnte! In der Stärkung des philosophischen Sinnes
sieht Paulsen das erste Gegenmittel; und gewiß nützt uns alle Ge-
schichte nichts, wenn sie zum Herrn wird über das Leben, statt ihm
in dem Zusammenhange zu dienen, den eine philosophische Besinnung
ihr anweist. Sodann fordert er Hinwendung des Studiums auf das
menschlich Große und Bedeutende, sowie auf das, was durch sen
Fortwirken in der Gegenwart sein Leben und seine Wirklichkeit
beweist; das Nichtige aber stoBe man ab.
Es folgt eine Reihe von Aufsätzen, die mehr dem naturwissen-
schaftlich-technischen Felde angehören und dem Historiker vor allem
da interessant sein werden, wo sie die Kulturfunktion des betreffen-
den Gebietes historisch oder soziologisch beleuchten. Ich erwähn
im einzelnen das bewundernswert vollständige kleine Kompendium
von W. v. Dyck, das u. a. das große Gebiet der technischen Hoch-
schulen behandelt (wobei deren Verschmelzung mit der Universität
zur Universaluniversität ganz wie von Diels abgelehnt wird), und die
kurze Geschichte der Weltausstellungen von Lessing.
Die Musik gehört in den Zusammenhang des Bandes vermögt
der Lehre vom Ethos in der Musik, die daher von Göhler in seinem
geistvollen Essay in den Vordergrund gestellt wird: Musik in ihrer
höchsten Form ist Ausdruck einer Lebensauffassung und also Erziehungs‘
mittel. Denselben Maßstab legt Schlenther an das Theater an.
Allseitige Gelehrsamkeit vereinigt sich in dem Aufsatz Büchers über
das Zeitungswesen, das er vom politischen, ökonomischen und soziel-
ethischen Gesichtspunkt zugleich beleuchtet. Die Presse setzt nach
seiner Formulierung „das parlamentarische System bis tief in die
Gesellschaft hinein fort“. Das Bücherwesen behandeln Pietschmann
und Milkau.
Den Schluß des Bandes bildet der zusammenfassende Autsat
or
mi
E V
Kritiken. 509
von Diels über die ` „Organisation der Wissenschaft“. In der ge-
dankenreichen, auch durch manche kleine Anregung beachtenswerten
Abhandlung finden die Akademien, die internationalen wissenschaft-
lichen Unternehmungen und die Bibliotheken ihre Stelle, die letzten,
ganz wie bei Milkau, durchaus nicht in nur optimistischem Lichte. —
Fragen wir endlich nach dem Gesamtertrag des Werkes, so dürfen
wir wohl sagen: das Bildungswesen unsrer Zeit bietet uns das Bild
eines weitverzweigten Reichtums und regen geistigen Daseins, kaum
aber das Bild von Zielen, die mit dem energischen Gefühl „Eins ist
not“ ergriffen werden. Der religiöse, der soziale, der humanistische,
der nationale Gedanke teilen sich friedlich in eine von Historie durch-
wachsene Welt. Man lebt in die Breite, aber auch in die Höhe oder
die Tiefe? — Ein Schöpfer tut uns not, oder eine Zeit, die die
Schaffenskraft rege macht. Der an sich kostbare Besitz der Geschichte
hat doch das eine Schmerzliche: etwas von dem reichen Erbe, das
man genießt, ohne es selbst erworben zu haben.
Charlottenburg. Eduard Spranger.
Nachrichten und Notizen I.
Das vor kurzem erschienene zweite Heft der „Quellen und Unter-
suchungen zur lateinischen Philologie des Mittelalters“ (München, C. H
Beck 1906. X, 106 S. gr. 8°.) setzt sich aus zwei Teilen zusammen.
die beide zusammen die Bedeutung eines Gelehrten des 9. Jahrhunderts,
des Iren Johannes Scottus (+ um 880), in ein neues Licht rücken
E. K. Rand weist nach, daß ein in mehreren Handschriften überlieferter
Kommentar zu vier der sog. Opuscula sacra des Boethius (Nr. 1-3
und 5 in der Ausgabe Peipers) nur von jenem Gelehrten herrühren
kann: in der Form von Marginal- und Interlinearglossen zu jenen
Schriften hat er ein respektables Wissen ausgebreitet, um gleichzeitiz
auch seinen selbständigen Gedanken über theologische Probleme Ausdruck
zu geben. Daran schloß sich ein Kommentar des Remigius von Auxerre,
der alle Opuscula sacra des Boethius, also auch den von Johannes Scotto:
nicht berücksichtigten vierten Traktat umfaBte, bei der Interpretation aber
die des größeren und eigenartigeren Vorgängers verwertete. Rand rer-
öffentlicht zunächst das vollständige Glossenwerk des Johannes Scottus
(S. 30ff.) und alsdann den Teilkommentar des Remigius zum vierten
Traktat (S. 99 ff.), hier wie dort bemüht, durch die Anführung der benutzten
Hilfsmittel auch in die spätere Geschichte der Erläuterungen Einblick zu
gewähren. Seine Arbeit dient demnach ebenso der Geschichte der Schritten
des Boethius und ihrer Kenntnis während des Mittelalters wie der Wertung
des Johannes Scottus und seiner Befähigung zu wissenschaftlicher Kom-
mentierung. Indem Rand den Kreis seiner Werke erweitert — besondere
Hervorhebung verdient die ruhigsichere Art der Beweisführung S. at —.
rechtfertigt sie zu ihrem Teile den Wunsch des Herausgebers L. Traube
(S. X), daß eine kritische Gesamtedition in Angriff genommen werden
möchte. Sie in die Wege zu leiten wäre Traube in erster Reihe beruter
gewesen, hätte nicht ein allzufrüher Tod seinem unermüdlichen Schaler
ein Ziel gesetzt; nicht nur die Philologie hat einen unersetzlichen Verlust
zu beklagen.
Berlin. A. Werminghoff.
Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae Band 14. 15. In
Auftrage des mährischen Landesausschusses herausgegeben von Dr.
Berthold Bretholz, Landesarchivar. Brünn 1903. (4°., 193 SS,
440 $.)
Der vorliegende Band 14 des Cod. dipl. Moraviae enthält die Urkunden
der Jahre 1408—1411, bis zum Tode des Markgrafen Jost von Mähren und
zum Übergange des Landes an König Wenzel von Böhmen. Wie der
ex
eg
CLS
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wf,
Nachrichten und Notizen I. 511
Herausgeber (Einleitung p. VI) hervorhebt, ist das Urkundenmaterial, das
in diesem Bande zur Veröffentlichung kommt, für die allgemeine Geschichte
Müährens von geringer Bedeutung. Die großen politischen Fragen jener Zeit
werden in diesen Urkunden nicht berührt, ja was noch merkwürdiger ist,
die geistige Bewegung, die im benachbarten Böhmen mit dem Jahre 1410
bereits einen stürmischen Charakter angenommen hatte, kommt in ihnen
fast gar nicht zum Ausdruck. Dagegen gewinnt man aus diesen Urkunden
für die Geschichte der wirtschaftlichen ! Verhältnisse, der Kirchen, Klöster,
des Adels, einzelner Orte usw. reiche Ausbeute. Auf eine dieser Urkunden
sei besonders hingewiesen, da sie die Zustände in Böhmen beleuchtet: es
ist nr. 127, ein Privileg König Wenzels für die Bürger von Iglau vom
Jahre 1410, wonach sie das Recht der Selbsthilfe gegen Wegelagerer und
Diebe im ganzen Lande Böhmen’? erhalten, die Befugnis, die Burgen und
Wobhnstätten derselben zu zerstören und mit den Verbrechern summarisch
zu verfahren.
Band 15 enthält ausschließlich Nachträge zu den früheren Bänden des
Cod. dipl. Moraviae. Es sind nicht weniger als 460 Stücke, von denen die
Mehrzahl (nr. 60—400) der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts angehört.
Der Hauptteil der Nachträge stammt aus dem mährischen Landesarchive
selbst, aus dem schwarzenbergischen Archive in Wittingau und aus dem
erzbischöflichen Archive in Kremsier, in den übrigen Archiven ist nicht
planmäßig nachgeforscht worden. Wie der Herausgeber (Einleitung zu
Band 14 pag. XI) bemerkt, ist es zweifellos, daß jedes größere Archiv
Mührens und Böhmens, nicht minder die großen Archive Österreichs
und auch ausländische?’ Sammlungen Nachträge zu bieten in der Lage
sind. Dieser Umstand sowie die Tatsache, daß mit dem 15. Jahrhunderte
das Urkundenmaterial außerordentlich zunimmt, daß eine planmäßige Samm-
lung des Materials in den zahlreichen ungeordneten Archiven auf Schwierig-
keiten stoßen würde, und daß eine Übersicht über die vorhandene Urkunden-
menge noch gar nicht geschaffen ist, haben den Herausgeber zu dem
Entschlusse geführt, die Veröffentlichung der mährischen Urkunden in der
bisherigen Form (Ausgabe aller Urkunden nach der chronologischen An-
! Es beruht gewiß auf einem Versehen, daß der Herausgeber (Ein-
leitung p. IV) auch nr. 8 als eine für die wirtechaftlichen Verhältnisse des
Landes wichtige Urkunde ansieht, da in ihr die schon 1299 festgesetzten
Zehnt- und Geldleistungen der Bauern von Schnobolin neuerdings wie 1306
so auch wiederum 1408 unverändert bestätigt seien. In Wirklichkeit ist
die genannte Urkunde von 1408 keine Bestätigung der Urkunde von 1306,
sondern (wie in dem Regest auf 3.5 auch angegeben ist) ein Notariatsvidimus,
also eine von einem Notar beglaubigte Abschrift der Urkunde von 1306.
? „UÜbilibet in regno nostro Bohemiae“ heißt es in der Urkunde, des-
halb kann ich mich der Auffassung des Herausgebers, daB hier Ruubburgen
„in der Nähe von Iglau“ gemeint seien, nicht anschließen.
` Derartige sehr zahlreiche Nachtrige, die aus den Registern des
Vatikanischen Archivs gewonnen sind, sind in den mittlerweile erschienenen
Bänden I und V der Monumenta Vaticana Bohemiae enthalten.
512 Nachrichten und Notizen I.
ordnung) aufzugeben. Statt dessen empfiehlt er Publikationen des im
Landesarchive vorhandenen Urkundenmaterials nach sachlichen Gesichts-
punkten (ständische Verwaltung, Urkundenbücher der einzelnen Klöster
usw.) Man wird diesen Argumenten beipflichten müssen, sie haben ja
nicht nur für Mähren, sondern mehr oder minder für alle Gebiete von
Österreich, Deutschland, Italien usw. Geltung.
Prag. S. Steinherz.
M. G. Schybergson, „Finlands Historia“. 2 Bde. Helsingfors 1902;3. 656,
563 S. 2. Aufl.
Das Werk Schybergsons, das hier in 2. umgearbeiteter Auflage vor-
liegt, — die erste erschien 1887,89 — zeigt den Entwicklungsgang eines
Volkes, der sich unter sehr ungünstigen klimatischen, wirtschaftlichen und
politischen Umständen vollzogen hat. Da das finnische Volk nie eine selb-
ständige Rolle in der großen Politik gespielt hat, läßt der Verfasser um
so lieber der materiellen und geistigen Kulturentwicklung desselben in
seiner Darstellung eingehende Berücksichtigung zuteil werden. Schon in
der ersten Auflage war dies der Fall. In der zweiten sind die betretfenden
Partien zum Teil noch beträchtlich erweitert, besonders die Schilderung
des wissenschaftlichen und literarischen Lebens in Finnland seit dem 17. Jahr-
hundert.
In einer großenteils umgearbeiteten Einleitung werden die vorgeschicht-
liche und heidnische Zeit Finnlands, die Frage der früheren Bevölkerung
des Landes und das erste Andringen der Schweden in kurzen Zügen be-
handelt. Mit der Eroberung des Landes durch die Schweden und der
Christianisierung brach die historische Zeit Finnlands an. Die politischen
Schicksale Schwedens geben nun dem Verfasser die Abgrenzung der Pe-
rioden finnischer Geschichte. Die erste ist die katholische Zeit, in runder
Zahl bis 1523. Die zweite erhält ihr Geprüge durch die Taten der ersten
Wasas. Die dritte, Schwedens Großmachtzeit, beginnt mit Gustav Adolf
und endet 1721 mit dem Frieden von Nystad. Die vierte reicht bis 180%,
bis zum Übergang Finnlands unter russische Herrschaft, und die letzte be-
handelt die Stellung und Entwicklung Finnlands in seiner Vereinigung mit
Rußland, bis zur Thronbesteigung Nikolaus II. Dieser letzte Teil ist ver-
glichen mit der ersten Auflage um mehr als das doppelte angewachsen.
Den einzelnen Kapiteln, in welche diese Perioden zerfallen, sind anmerkungs-
weise im Beginn beigegeben Verweise auf die hauptsächlichen Quellen und
Literaturwerke. Diese sind ebenso wie die Noten unter dem Text im Ver-
gleich mit der früheren Auflage reichlicher gestaltet.
Ein gutes, ausführliches Personen- und Ortsregister ist am Schluß den
Werke beigegeben. Die Darstellung ist ausgezeichnet, anregend und über-
sichtlich. Auch die wissenschaftliche Leistung verdient volle Anerkennung.
Ganz besonders hat mir in beider Hinsicht das Schlußkapitel der ersten
Periode (I. S. 165—228), Verfassung, Gesellschaft, Wirtschafts- und Geistes-
leben in Finnland zur katholischen Zeit sowie (I. S. 265 ff.) die Darstellung
der Handelspolitik Gustav Wasas in bezug auf Finnland gefallen.
Kiel. Daenell.
Nachrichten und Notizen I. 573
Die Liebestätigkeit der evangelischen Kirche Württembergs von der Zeit
des Herzogs Christoph bis 1650. Von Pfarrer D. Dr. G. Bossert in
Nabern. Stuttgart. Druck von W. Kohlhammer. 1906. 4°. S. 1-28. 66—
117. 45—94. Sonderabdruck aus den Württembergischen Jahrbüchern
für Statistik und Landeskunde. Jahrgang 1906.
Ein fesselndes Mosaikbild wird in vorliegender Studie geboten, dessen
einzelne Steine durch ausgiebige, entsagungsvolle Arbeit in zahlreichen
Archiven gewonnen worden sind. Es enthält wesentlich mehr, als der Titel
in Aussicht stellt. In drei Büchern werden die Leistungen der württem-
bergischen Kirche während des ersten Jahrhunderts nach der Reformation
auf dem Gebiete humaner Bestrebungen für Kranke und mit allerlei Not
Behattete, der kirchlich-religiösen Liebestätigkeit in der Heimat und an
den Glaubensbrüdern außerhalb Württembergs, sowie der Fürsorge für
Konvertiten und Proselyten mit einer reichen Fülle von anschaulichen Ein-
zelzügen behandelt. Niemand, der sich mit der Kulturgeschichte der Zeit
beschäftigt, kann die Arbeit unberücksichtigt lassen. Medizinalwesen und
Badeanstalten, Hagel- und Brandsteuer, Witwen- und Waisenfürsorge,
Ritterzehrung und Gelehrtenunterstützung, Volks- und Lateinschulen mit
ihren Lehrern, Universitäten und Bursen, vor allem das Tübinger Stift erfahren
durch zahlreiche Namen, Zahlen und sonstige Angaben vielseitige Beleuchtung.
Leipzig. Georg Müller.
Dr. Heinrich Reincke, Der alte Reichstag und der neue Bundesrat.
(Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, heraus-
gegeben von Ph. Zorn und Fr. Stier-Somlo, Bd. II, Heft 1.) Tübingen
1906, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).
Daß der deutsche Bundesrat etwas ganz anderes ist als das Oberhaus
der republikanischen Bundesstaaten liegt auf der Hand. Um den Gegensatz
recht scharf hervortreten zu lassen, hat man ihn schon öfters dem alten
deutschen Reichstag an die Seite gestellt. Verfasser beabsichtigt diesen
Vergleich einmal gründlich durchzuführen. Er macht das gewissenhaft,
Stück für Stück; eigentlich wird es ihm unter den Händen zu einem Ver-
gleich des ganzen alten Reichs mit dem neuen. Das Ergebnis ist der leb-
hafte Eindruck, daß sich das nicht vergleichen läßt. Das heißt, es läßt
sich vergleichen: man kann auch ein Domkapitel mit einem Oberkonsisto-
rium vergleichen. Aber es kommt nichts heraus dabei; die Dinge beleuch-
ten und erläutern sich nicht gegenseitig. Im Gegenteil: das Bestreben,
Vergleichspunkte zu finden, wirkt hier verwirrend. Das zweite Hauptstück
z. B. handelt von „Zusammensetzung des (alten) Reichstags und des Bundes-
rats" (S. 14ff.), und zwar: I die Einzelstaaten, II die Reichsunmittelbaren,
III der Kaiser. Unter den „Reichsunmittelbaren“ werden hier verstanden
einerseits die Reichsritterschaft, die Ganerbschaften und die Reichsdörfer,
anderseits Elsaß-Lothringen und die Schutzgebiete. Das tertium compara-
tionis ist lediglich der Mangel der Reichsstandschaft. „Reichsunmittelbar-
keit“ wird hier zum Ausdruck für eine Rechtsbenachteiligung.
Das deutsche Reich ist eine kraftvolle Verbesserung des deutschen
Bundes; der deutsche Bund aber ist eine kümmerliche Neuschöpfung nach
BYE! Nachrichten und Notizen I.
Zerstörung des vorausgegangenen Zustandes. Wenn der deutsche Bundesrat
sich wesentlich unterscheidet vom nordamerikanischen Senat und vom
schweizerischen Ständerat, so kommt das nicht von irgendeinem geistigen
Zusammenhang mit dem alten Reichstag, sondern einfach daher, daß er
nicht den neuen republikanischen Gesamtsouverän zu vertreten hat, sondem
einen Bund von Monarchen. Auch im alten deutschen Reich war ja da:
monarchische Prinzip maßgebend, aber in ganz anderer Ausgestaltung
Ein Vergleich ist nur in Äußerlichkeiten möglich. O. Meyer.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Unirtersitiüten und
Akademien: Der o Prof. der Archäologie Dr. Franz Winter in Graz
wurde als Nachfolger von Prof. Michaelis nach Straßburg und der o. Prof.
der alten Geschichte Dr. Otto Seeck in Greifswald als Nachfolger ven
Prof. Niehus, der in den Ruhestand getreten ist, nach Münster berufen. Der
o Prof. der Geschichte in Königsberg Dr. Felix Rachfahl folgt einem Rufe
nach Gießen; sein Nachfolger wird Prof. Dr. A. Werminghotf, Privat-
dozent in Berlin. |
Der ao. Prof. der neueren Geschichte Dr. Adalbert Wahl in Frei-
burg i. Br. wurde an Stelle Wohlwills nach Hamburg berufen. Der Repe-
tent Dr. Karl Bihlmeyer in Tübingen wurde als Nachfolger von Prof.
Funk zum Professor für katholische Kirchengeschichte, Patrologie und
christliche Archäologie ernannt.
Der Privatdozent Lic. H. Jordan in Greifswald wurde auf den neu-
errichteten Lehrstuhl der Kirchengeschichte in Erlangen als ao. Professor
und der Lehrer am Seminar für orientalische Sprachen in Berlin Prof. Dr.
Paul Darmstädter als ao. Prof. der Wirtschafts- und Kolonialgeschichte
nach Göttingen berufen. Der Leiter des Statistischen Amtes der Stadt
Mannheim Dr. S. Schott wurde zum ao. Prof. in Heidelberg ernannt und
mit einem Lehrauftrag für Statistik betraut.
Der Privatdozent der Wirtschaftsgeschichte Dr. Rudolf Eberstadt
in Berlin wurde zum Titularprofessor befördert.
Es habilitierten sich: Dr. Heinrich von Srbik und Dr. Wilhelm
Bauer für Geschichte in Wien; Dr. F. Lifschitz (Nationalökonomie) in
Bern und Dr. Karl Pribram (Nationalökonomie) in Wien. Der Privat-
dozent der Nationalökonomie in Halle Dr. Hermann Levy siedelte als
Privatdozent nach Heidelberg über. An der Akademie für Sozial- und
Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. habilitierte sich Pfarrer Dr. theol
Erich Foerster für Kirchengeschichte.
Der o. Prof. der Kirchengeschichte in Jena Dr. Friedrich Nippold
ist in den Ruhestand getreten.
Todesfälle. Am 17. Sept. starb 74 Jahr alt der Professor des Kirchen-
rechts in Göttingen Geh. Justizrat Dr. Richard Dove.
Am 21. Okt. starb im Alter von 68 Jahren der Generalmajor z. D.
Dr. ph. Albert v. Pfister in Trossingen bei Stuttgart. Von seinen zahl-
reichen Schriften verdienen vor allen unser Interesse die beiden interessanten
Werke „Aus dem Lager des Rheinbundes 1812—13“ und „Aus dem Layer
der Verbündeten 1814 und 15", welche er im Jahre 1897 erscheinen ließ.
- Ae
Nachrichten und Notizen 1. 5175
Erwiderung.
J. Haller hat in der Hist. Ztschr. (1907 S. 1—34) Walter Nordens
Buch „Das Papsttum und Byzanz“ einer ausführlichen und vernichtenden
Kritik unterzogen. Am Anfange führt er frühere Rezensionen an, die sich
über dasselbe Werk sehr günstig geäußert haben, darunter auch meine
Besprechung in der Hist. Vierteljahrschrift (1904 S. 532 ff). Da er in der
Anmerkung andere Kritiker nennt, die Norden nur mit Vorbehalt zuge-
stimmt haben, erweckt er die Vorstellung, als ob ich solche Vorbehalte
nicht gemacht, sondern unentwegt in die Lobesposaune gestoßen hätte.
Wenn er schließlich von einer „vorschnellen Kritik“ spricht, die „ihren
Namen nicht verdient“, so sehe ich mich zu folgenden Bemerkungen ge-
nötigt.
Die Fehler des Nordenschen Buches sind mir nicht entgangen und ich
habe in Kürze alle Bedenken geäußert, die Haller so ausführlich vorbringt.
Beginnt er mit einer Bemängelung der Sprache und des Stiles, so schloß
ich mit demselben Tadel. Freilich begnügte ich mich mit den Worten
„nicht ganz vornehm“ und „nähert sich dem Zeitungsdeutsch“, wofür ich
auf 7 Zeilen Belege gab. Nicht jedem Kritiker ist ein Raum von 34 Seiten
für sein Urteil gegeben, auch ist es nicht nach dem Geschmacke eines jeden,
volle 6 Seiten zu brauchen, um stilistische Verstöße herzuzählen.! Aber
Haller liebt es, seine kritische Zitrone bis zum letzten Tropfen auszupressen.
Gar viel hat Haller an der Art auszusetzen, wie Norden die Quellen
benutzt. Was er hier ausführlich anführt, hatte ich wieder kurz zusammen-
gefaßt, indem ich an dem „bedenklichen Pressen der Quellen“ Anstand
nahm und tadelte, daß N. aus den Quellen viel zu viel herausliest, so daß
man ihm scharf „auf die Finger sehen* muß. H. rügt, daß N. nirgends
die byzantinischen Geschichtschreiber prüft, ich sage S. 536 genau das-
selbe, nur daß ich noch stärker die Vertrauensseligkeit des Autors diesen
Quellen gegenüber betone.* (Ganz besonders aber möchte ich folgendes
hervorheben. Mit Emphase tadelt H. (S. 11) eine allzu gläubige Benutzung
des Radulf von Caen. Mir ist diese Entgleisung Nordens nicht entgangen,
und ich habe sie (S. 535), wie ich glaube, schärfer und mit methodischer
Begründung zurückgewiesen.
H. tadelt in bezug auf Coelestin III. N.s „Kunst, aus wenigem viel zu
1 Es ließe sich leicht zeigen, daß H., eifrig bestrebt, die Beispiele zu
häufen, in dem Tadel sprachlicher Verirrungen zu weit geht. Er selbst mit
dem „blechernen Lorbeer“ (S. 3), den „geheimsten Hintergedanken“ (S. 11),
der „Wiederbringung“ (S. 22), dem leider vergeblich schon von Schopen-
bauer bekämpften „selbstverständlich“, zeigt sich auch nicht gerade als un-
fehlbarer Stilist.
3 In der Beurteilung Boemunds von Tarent folgt Haller aber auch (S. 23)
der Anna Komnena, die doch dem gefährlichsten Feinde ihres Vaters nicht
unparteiisch gegenüberstehen konnte. Wenn er diesen von allen Forschern
als Führer und Kopf des ersten Kreuzzugs angesehenen Normannen als
„ebenso ruhelosen wie machtlosen Abenteurer“ hinstellt, so hat mich das
beinahe so „verblüfft“, wie Nordens Auffassung seinen Kritiker.
910 Nachrichten und Notizen I.
machen“; ich sage: „wie dürftig sind die Stellen, aus denen N. folgert
daß Coelestin der kräftige Papst war“. H. rügt N.s Hang, alles in „eim
einziges Rechenexempel trockener Interessenpolitik aufzulösen“; ich spreche
von „Schematismus und Doktrinarismus“ und tadle „die Neigung, hist
rische Vorgänge auf immer kürzere, oft paradoxe Formeln zurückzuführen".
Ha Verdammung erreicht ihre Höhe, wo er von N.s Beurteilung Gregors \.
spricht. Er rügt „den Widerspruch zwischen Urteil und Tatsachen‘, it
sage (S. 537) „widerspruchsvoll ist die Beurteilung Gregors X.“ und beleg
das; H. preist ihn als großen Diplomaten, ich sage: „Gregor hat in Anbe
tracht der schwierigen Verhältnisse Außerordentliches erreicht, aber nicht.
wie N. meint, ohne eigenes Zutun, sondern durch eminente Würde, Klog-
heit und Entschiedenheit“.
Ich breche ab und frage nur noch: wie kam es, daß bei dieser Last
der Dinge Haller! nicht ein einziges Mal seinen Ausstellungen hinzufügt®
„wie schon Sternfeld gesehen hat“? Ich erkläre mir den Herganf
so: H. las nur das Lob am Anfange meiner Rezension, klappte dann da:
Buch zu, da ihn das Folgende nicht weiter kümmerte, vielleicht auch, w
sich seine kritischen Entdeckerfreuden nicht schmälern zu lassen.
Daß ich bei allem Tadel mit der gebührenden Anerkennung von den
Verdiensten Nordens gesprochen habe, leugne ich nicht und halte auch
jetzt noch jedes Wort des Lobes aufrecht. Ich pflege bei meinen Be-
sprechungen der Mahnung Goethes zu folgen: „Siehe nicht, was jeden
fehlt, sondern was noch jedem bleibt“, ein weises Wort, das Haller freilich
unfaßlich erscheinen wird, denn aus seiner Kritik spricht m. E. ein gewise!
Hang zu tadeln. Ein Beispiel. N. sagt: „Urban IV. lebte und webte bè
reits in dem Gedanken an die sich vorbereitende Umwälzung in der italie
nischen Staatenwelt“. Wenn irgendein Satz Anspruch auf Tatsächlichkel
machen darf, so ist es dieser. Und was bemerkt H. dazu? „In welche
Gedanken Urban lebte und webte, darüber wissen wir doch nun schlechter
‚ dings nichts.“ Ich kann es daraufhin nur billigen, wenn H. das Wort
Kritik zuweilen in Gänsefüßchen einschließt.
Auf sachliche Widerlegung möchte ich nicht weiter eingehen, um eine!
Erwiderung von anderer Seite nicht vorzugreifen. Ob ich zu einem lober
den Urteil in Fragen berufen war, die zum großen Teile die Politik Karl:
von Anjou und der Püpste seiner Zeit betreffen, mögen die Fachgenost
entscheiden, welche mit der Spezialforschung dieser Periode vertraut sind.
Sie werden mir nachfühlen, warum ich manchmal lächelte, wenn ich las,
was Haller als neue Entdeckungen der Welt verkündet, z. B., daß der
Palaeologe Michael ein großer Diplomat und daß Gregor X. ein bedeutende!
Papst gewesen. R. Sternfeld.
1 Ich sage nicht „Herr Haller“, denn ich kann es nicht nachahnen“
wert finden, daß H. dieses altmodische Mittel der Polemik wieder bervor
geholt hat (S. 34: Herr Norden).
577
Nachrichten und Notizen IL
Vom 4. bis 7. September 1907 tagte in Dresden unter dem Vorsitze
von Univers.-Prof. Dr. G. Seeliger der 10. Deutsche Historikertag. Der
Besuch war ziemlich gut, denn das letzte zur Veröffentlichung gekommene
Verzeichnis wies die Namen von 226 Besuchern auf. Trotzdem hätte man
bei der zentralen Lage Dresdens vielleicht eine noch zahlreichere Betei-
ligung erwarten dürfen. Wenn dies nicht eintraf, so liegt die Schuld zum
großen Teil daran, daß die zweite Septemberwoche, die von Anfang an
nach dem Beschluß des Stuttgarter Tages dafür in Aussicht genommen
war, ein etwas ungünstiger Termin für eine solche Veranstaltung ist.
Manche der gewohnten Besucher unserer Historikertage, die man diesmal
vermißte, begründeten ihr Ausbleiben damit, daß ihre Reisepläne gestört
würden, und daß der Termin acht Tage zu früh wäre. Vielleicht wird es
sich empfehlen bei künftigen Tagungen nochmals zu erwägen, ob nicht
ein etwas späterer Termin zweckmäßiger wäre. Hervorzuheben ist, daß
auf dem Tag in Dresden auch die jüngere Generstion der Historiker ziem-
lich stark vertreten war, was ein gutes Prognostikon für die Zukunft dieser
Tagungen sein dürfte.
Über das, was uns der Dresdner Tag an wissenschaftlichen Darbietungen
brachte, können wir uns hier kurz fassen, da das Erscheinen des offiziellen
Berichts in kurzer Zeit bevorsteht. Die Reihe der Vorträge am ersten Tage
wurde eröffnet durch die fesselnden Ausführungen von Geheimrat Prof. Dr.
Albert Hauck in Leipzig über „Die Rezeption und Umbildung der allge-
meinen Synode im Mittelalter“, welche bereits in dem Oktoberheft dieser
Zeitschrift zum Abdruck gelangt sind. Eine ebenso ausgezeichnete Dar-
bietung war der zweite Vortrag von Prof. Dr. O. Hintze in Berlin über
„Die Entstehung der modernen Ministerialverfassung“, welche als ein Er-
zeugnis des monarchischen Einheitsstaates in ihrer verschiedenartigen Ent-
wicklung namentlich an dem Beispiele Englands, Frankreichs und Preußens
verfolgt wurde. Auch dieser Vortrag ist inzwischen in etwas erweiterter
Gestalt in der Historischen Zeitschrift Bd. 100 erschienen. Der Nachmittag
brachte einen Vortrag des Ratsarchivars Prof. Dr. Otto Richter über
„Dresdens Bedeutung in der Geschichte“. Es war ein kurzer Gang durch
die Geschichte dieser Elbstadt, welcher die Hauptwendepunkte auch für
ein größeres Publikum klar zur Anschauung brachte. Dabei wurde ein-
gehender Dresdens Entwicklung als Kunststadt und seine wachsende Be-
deutung seit August dem Starken geschildert.
Der zweite Tag begann mit einem nach Form und Inhalt glänzenden
und wirkungsvollen Vortrag von Geheimrat Prof. Dr. Alois Schulte in Bonn
über „Die Kirche und die Stände im Mittelalter“. Es war die Fortführung
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 38
578 Nachrichten und Notizen I.
seiner 1896 veröffentlichten Untersuchung über die freiherrlichen Klöster
in Baden, in der er zeigte, daß seine Entdeckung von Klöstern, die nur
Edelfreie als Mönche aufnehmen, nicht auf Südwestdeutschland beschränkt
bleibt, sondern ebenso auch für andere Landesteile, vor allen die Rhein-
lande, ihre Gültigkeit hat. Und nicht bloß bei den Klöstern, sondern auch
bei den Kapiteln läßt sich dieselbe Beobachtung machen. Die bisherige
Auffassung, welche in dieser Erscheinung eine später angestrebte Ver-
engerung des Kreises der Auserkorenen siebt, läßt sich nicht halten, es
ist vielmehr das Gegenteil der Fall, die frühere Exklusivität ist häufig
durchbrochen und beseitigt worden. Um diesen Gedanken zu verfolgen,
kann man der Hypothese nicht ganz entraten, und selbst auf die Gefahr
eines Irrtums hin muß der Historiker solche Wege beschreiten, um sich
damit schließlich zur Klarheit durchzuringen. Es gilt auf die Verbreitung
der Ministerialität bei solchen Klöstern zu achten. In der älteren Periode
hatten die Benediktinerklöster eine Dienstmannschaft, bei den späteren
Klostergründungen fehlt sie. Dieses Problem muß auf statistischem Wege
untersucht werden. Das wahrscheinliche Ergebnis dürfte sein, daß kein
nach der Klosterreform begründetes Kloster freiherrlich geworden ist und
daß kein freiherrliches Kloster ohne Dienstmannschaft war. Ferner spielen
die Fragen nach dem Heerschild und der Reichsheerfahrt mit herein. Im
ganzen betrachtet erscheint die Kirche des Mittelalters viel aristokratischer,
als wir uns heute vorstellen, und die Dezimierung der edlen Geschlechter
ist zum Teil mit durch ihr Anrecht auf die hohen Kirchenpfründen ge-
fördert worden. An diese interessanten Ausführungen knüpfte sich eine
lebhaftere Aussprache. Einige Bedenken bez. des Reichsheerschildes und
der Reichsheerfahrt führte Prof. Dr. Harry Breßlau aus Straßburg ins Feld.
Doch erklärte auch er den Weg einer statistischen Untersuchung des
Problems für richtig und verheißungsvoll. Prof. Dr. Kaufmann aus Breslau
und Prof. Dr. S. Rietschel aus Tübingen erklärten sich im großen und
ganzen mit den Ausführungen des Vortragenden einverstanden.
An zweiter Stelle sprach Prof. Dr. Kromayer aus Czernowitz über „Das
Verhältnis von Hannibal zu Antiochus dem Großen“ und führte im Gegen-
satz zu Mommsen, der ganz auf römischgefärbten Quellen fußte, aus, daß
man Antiochus mit Unrecht einer schwächlichen Politik bei seinen Ver-
wicklungen mit Rom geziehen habe. Der Gedanke eines Vernichtungs-
krieges gegen Rom, wie ilın Hannibal wollte, lag ihm mit Recht gänzlich
fern. Für ihn handelte es sich lediglich um die Gewinnung Thrakiens.
Dazu genügte ein Defensivkrieg oder eine beschränkte Offensive in Griechen-
land. Allein er unterlag dabei den Römern in der Feldschlacht von Mag-
nesia. In der anschließenden Debatte sprachen sich Privatdozent Dr. O. Th.
Schulz aus Leipzig und Prof. Dr. v. Skala aus Innsbruck im Sinne des
Vortragenden aus.
Den Beschluß dieses Tages bildete ein Vortrag von Geheimrat Prof.
Dr. Karl Lamprecht in Leipzig über „Die Ausgestaltung der universal-
geschichtlichen Studien im Hochschulunterricht“. Der Vortrag zerfiel rein
äußerlich in zwei Teile. In einer Einleitung wog Lamprecht die beiden
Hauptrichtungen der Wissenschaft, die politische und die kulturgeschicht-
Nachrichten und Notizen II. 579
fiche, gegeneinander ab. Er meinte: Universalgeschichte ist wesentlich nur
als Kulturgeschichte denkbar. Er wandte sich gegen die jetzt übliche
Arbeitsteilung in der Wissenschaft als ein kulturwidriges Prinzip. Unser
ganzes Streben müsse auf Zusammenfassung aller Resultate gerichtet sein.
Nur an einer großen Universität ließen sich universalgeschichtliche Studien
mit Erfolg treiben, weil es dazu vieler Mittel und Hilfskräfte bedürte.
Vor allem fehle dem Studenten die Kenntnis des Milieus von Land und
Zeit, über die er arbeiten solle. Diese müsse ihm in höherem Maße als
bisher durch den Anschauungsunterricht vermittelt werden. Der Vortragende
ging darauf des näheren ein, wie das kultur- und universalgeschicht-
liche Seminar, welches er an der Universität Leipzig einrichtet, mit Samm-
lungen und Hilfsmitteln ausgestattet werden solle. Der zweite Teil des
Vortrages bestand aus Vorführung von Lichtbildern von seiner letzten Reise
in Nordamerika, gewissermaßen als Illustration zu dem eben Gesagten.
Hierzu hat bereits Dr. Hans Helmolt in München in Nr. 172 der Beilage
der Allgemeinen Zeitung das Wort genommen und in wohlwollender Ab-
sicht ein hartes, aber wie ich glaube gerechtes Urteil gefällt. Dieser Vor-
trag paßte in dieser Fassung nicht auf einen Historikertag. Wer Lamprecht
kennt und weiß, was er leisten kann, durfte von ihm gerade vor solchem
Auditorium eine tiefere Begründung seiner Ansichten erwarten. Das sprach
sich auch deutlich in der anschließenden Debatte aus. Sogar ein so aus-
gesprochener Vertreter der Kulturgeschichte wie Prof. Dr. Kurt Breysig aus
Berlin mochte die schroffe Ablehnung der politischen Richtung, wie sie bei
Lamprecht zum Ausdruck kam, nicht billigen. Von der anderen Seite aber
wurden die schärfsten Bedenken geäußert gegen die vom Vortragenden
gestellten Forderungen. Prof. Dr. Kaufmann aus Breslau bemerkte, es
würden die Kräfte nicht ausreichen, um in so umfassender Weise Uni-
versalgeschichte zu treiben. Weil die Ziele zu weit gesteckt wären, über
die Grenzen unserer Erkenntnis hinaus, so wäre die Gefahr zu irren doppelt
groß. Auch wer sich in die Geschichte der romanisch-germanischen Völker
versenke, packe das Studium mit richtigem Griffe an. Prof. Dr. Harry
Breßlau aus Straßburg wies mit Nachdruck darauf hin, daß der Student
vor allem Methode zu lernen habe, und daran müsse der Geschichtsunter-
richt auf der Universität auch fernerhin festhalten und die Erfolge, die
damit erzielt wären, wären doch wahrlich nicht gering.
Im ersten Vortrag des dritten Tages verbreitete sich der Züricher
Privatdozent Dr. Georg Caro über das Thema „Grundherrschaft und Staat“.
Er entwickelte zunächst den Begriff der Grundherrschaft und ihrer Befug-
nisse, die teils rechtlicher teils wirtschaftlicher Natur waren, betonte den
Zusammenhang zwischen Hofrecht und den ältesten Immunitätsprivilegien,
zu denen schließlich die Überlassung von Regalien trat. So fand eine
Verschmelzung grund- und leibherrlicher Rechte mit staatlicher Gewalt
statt. Während die Immunität am Boden der Grundherrschaft haftete,
ging die Verleihung von Regalien darüber hinaus. Den Gipfelpunkt bildete
die Verleihung von Grafenrechten auch an geistliche Grundherrn. Die
Grafschaft bildete die Grundlage der Landeshoheit, doch mußte dazu noch
die Erwerbung von Regalien, Vogteien etc. treten. An den gehaltvollen
88 *
580 Nachrichten und Notizen U.
Vortrag, dessen Inhalt hier nur flüchtig skizziert werden konnte, schloß
sich eine ziemlich lebhafte Debatte. Lamprecht wollte in der Entwicklung
der Landeshoheit stärker das Mittel der Usurpation betont wissen.
Rietschel wandte sich gegen die Hufentheorie Caros und nahm besonden
zur Frage der Bannbezirke eingehender Stellung. Seeliger betonte, daß
der Ursprung der Villikationsverfassung auf die Römerzeit zurückgeht.
allerdings mit starkem, germanischem Einschlag, und wies für die Bildung
der Bannbezirke auf die territorialisierte Mithio der Frankenzeit hin.
Lamprecht erklärte schließlich noch, daß er trotz einiger Federentgleisung
niemals habe behaupten wollen, daß der moderne Staat aus der Wurzel
der Grundherrschaft erwachsen sei.
Der letzte Vortrag der Tagung von Prof. Dr. Friedrich Keutgen aus
Jena über „Königtum, Fürstentum, Kirche“ beschäftigte sich mit allge
meinen Fragen und suchte zu einer gerechteren Würdigung unserer mittel-
elterlichen deutschen Geschichte und der treibenden Kräfte in derselben
durchzudringen.
Auch an geselligen Veranstaltungen fehlte es auf diesem Historiker-
tags nicht. Die Stadt Dresden hatte im Ausstellungspalast einen Be
grüßungsabend veranstaltet, auf welchem der Singechor der Kreuzschule
den Teilnehmern durch den Vortrag alter Volks- und Minnelieder einen
auserlesenen Genuß bot. Dazu kam das Festmal im Belvedere. Den Be
schluß machte ein Ausflug nach der alten Bergstadt Freiberg, wo man dit
Kunstschätze und Altertümer beschaute, und wo bei frohem Mahle wieder
alte Weisen erklangen, Erinnerungen an die Zeit, wo man hier aus dem
Silberschacht den Reichtum des Landes schöpfte.
In Rücksicht auf den im August 1908 in Berlin tagenden internatio
nalen Historikertag soll die nächste Versammlung deutscher Historiker
erst im Herbst 1909, und zwar in Straßburg unter dem Vorsitz von Prof
Dr. Harry BreBlau stattfinden. B. H.
Den Ausführungen des Herausgebers Otto Hirschfeld im Vorwort
zum ersten Bande der Historischen Schriften Mommsens (vierte
Band der „Gesammelten Schriften von Theodor Mommsen“, Berlin, Weid-
mann, 1906) ist durchaus zuzustimmen: Danach soll die geplante Sammlung
der Historischen Schriften Mommsens seine Untersuchungen geschichtlichen
und antiquarischen Inhalts umfassen, soweit diese nicht in den zwei Bänder
der „Römischen Forschungen“ gesammelt vorliegen oder nach des Meisters
eigener Bestimmung den juristischen Schriften zugesellt worden sind.
Eigene Abteilungen sollen weiter die philologischen, die epigraphische!
und numismatischen Schriften bilden, ohne daß eine scharfe Scheidung rop
den historisch-antiquarischen durchgeführt wäre. Denn gewiß ist ds
Hauptcharakteristikum der Mommsenschen Forschung die innigste Ver
bindung juristischer, historischer und philologischer Betrachtung, 80 dab
eine Trennung im einzelnen kaum möglich erscheint, bleibt es doch über
haupt fraglich, ob eine derartige Scheidung wünschenswert wäre.
Der uns vorliegende Band umfaßt Untersuchungen hauptsächlich per
sönlichen Charakters von Romulus und Remus bis zum Ende des west
Nachrichten und Notizen II. 581
römischen Reiches (Stilicho und Alarich; Aetius etc... Die Untersuchungen
über die Scriptores Historiae Augustae sind bedauerlicherweise den philo-
logischen Schriften vorbehalten; sie wären unseres Erachtens bei der
enormen Bedeutung der Viten für den Historiker besser der geschichtlichen
Abteilung zugewiesen worden. Daher ist es uns nicht möglich, an dieser
Stelle eine Auseinandersetzung mit der irrigen Mommsenschen Auffassung
des Scriptores-Problems zu bringen, dieses großen Problems, dessen wesent-
lichster Teil, die Erkenntnis des Geschichtswerkes des sachlich-historischen
Anonymus in seinem inneren Zusammenhalte, durch die Untersuchungen
der letzten Jahre in Angriff genommen worden ist. Kaum zu rechtfertigen
wird aber sein, daß auch die Untersuchungen über die Quellen des
Tacitus den philologischen Schriften zugewiesen worden sind, da die Dinge
doch gerade hier wie kaum an einer anderen Stelle geschichtliche
Wichtigkeit besitzen und über das rein philologische Interesse hinausgreifen.
Es ist noch hinzuzufügen, daß der Herausgeber in Verbindung mit
H. Dessau — wie es ja von vornherein von solcher Seite nicht anders zu
erwarten war — mit hervorragendster Sachkenntnis und Exaktheit bestrebt
gewesen ist, Berichtigungen von Einzelheiten nach dem jetzigen Stande der
Wissenschaft, sofern sie als gesichert gelten können, zu einem guten Teile
auch noch nach Mommsen selbst, zu geben. Über die Bedeutung der einzelnen
Aufsätze sich hier zu verbreiten, hieße Eulen nach Athen tragen; sie sind
längst zu einem der wertvollsten Gemeingüter der altgeschichtlichen
Wissenschaft geworden. Otto Th. Schulz.
Bang, Martin, Die Germanen im römischen Dienst bis zum Regierungs-
antritt Constantins I. Berlin, Weidmann 1906. 112 SS. 8°. 4,80 Mk.
Die vorliegende Arbeit ist aus der Schule O. Hirschfelds in Berlin her-
vorgegangen, der wiederholt in dankenswerter Weise die Anregung zur Be-
handlung frühgermanischer Stoffe namentlich auf Grund des sehr zerstreuten
inschriftlichen Materials gegeben hat. Der einleitende erste Abschnitt schil-
dert das Verhältnis der Germanen zum Reiche überhaupt; in den einzelnen
Kapiteln des zweiten Teiles wird zunächst eine Zusammenstellung der bei den
in römischen Diensten stehenden Germanen üblichen Formen der Namen-
gebung und Heimatsbezeichnung geboten, sodann der Anteil des germa-
nischen Elementes an der Bildung der Auxiliartruppen, der kaiserlichen
Leibwachen, der Legionen, der hauptstädtischen Truppenkorps usw. er-
örtert, woran sich ausführliche Tabellen und Indices anschließen. Die Dar-
stellung schließt mit dem Regierungsantritt Constantins d. Gr., von welchem
Zeitpunkte ein völliger Umschwung datiert. Die germanischen Truppen,
die uns anfänglich, schon unter Cüsar, im römischen Heere begegnen, be-
stehen teils aus Freiwilligen, teils aus Kontingenten abhängiger Völker.
Unter Augustus verschwinden diese ephemeren Bildungen und machen fest-
gefügten Truppenkörpern von bestimmter numerischer Stärke (Alen und
Kohorten) Platz, die aus den reichsangehörigen Stämmen ausgehoben wur-
den, deren Namen trugen, zum Teil von eingeborenen Offizieren befehligt
waren und vorwiegend in ihrer Heimat Verwendung fanden. Infolge des
Bataveraufstandes (70 n. Chr.) wurden die germanischen Auxilien im Aus-
582 Nachrichten und Notizen Il.
land verteilt, nicht mehr aus ihren ursprünglichen Aushebungsbezirken,
sondern aus den Provinzen, wo sie gerade standen, ergänzt, also ihres ns
tionalen Charakters allmählich entkleidet. Geschlossene nationale Trupper-
körper waren dagegen die seit Mark Aurel immer häufiger verwendeten
Bundeskontingente der freien Germanen und die seit Ende des 2. Jahrh.
auftauchenden numeri, insbes. die numeri exploratorum. Eine große Rolle hat
das germanische Element in den kaiserlichen Leibwachen und der Truppe
der sog. equites singulares gespielt. Seit Constantin gewinnen die Ger-
manen im Reiche einen übermächtigen Einfluß, indem sie in die ihnen
bisher verschlossenen höheren Militärämter eindringen.
Die Abhandlung zeugt von großem Fleiß, besonnener Kritik und ge-
nauer Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse und bringt mancherlei neu?
Ergebnisse. Bemerkenswert ist der Nachweis, daß die corpore custodes
der julisch-claudischen Dynastie nicht aus Sklaven, sondern in der Mehr
zahl aus Freien zusammengesetzt waren, daher nicht dem kaiserlichen Ge-
sinde zuzuzühlen sind. Manches läßt freilich auch zu wünschen übrig: ©
die äußere Form; indem vieles in den Text hineingepackt ist, was in Än
merkungen unterzubringen gewesen wäre, hat die Darstellung sehr an Über-
sichtlichkeit und Lesbarkeit eingebüßt. Der Verf. „behält sich vor“, die
Bearbeitung der Verhältnisse der nachconstantinischen Epoche folgen z
lassen. Hoffentlich gelangt dieser Plan auch wirklich zur Ausführung:
man ist es bei Erstlingsarbeiten gewohnt, daß sie trotz stolzer Ankünd-
gungen eine Fortsetzung niemals finden.
Dresden. Ludw. Schmidt.
P. A. Leder, Die Diakonen der Bischöfe und Presbyter und ihre ur
christlichen Vorläufer. (In: Kirchenrechtl. Abhdlgn. Heft 23 und *
herausgeg. von Ulr. Stutz. Stuttgart, Enke 1905.) 402 S.
Die auf breiter Grundlage ruhende und mit Scharfsinn geführte Unter-
suchung Leders will den Archidiakonat in seiner Entstehung und histon:
schen Entwickelung verstehen lehren. Die Wurzeln dieses Amtes reiche!
in die urapostolische Zeit. Im Gegensatz zu der vorwiegend von protestat-
tischen Forschern vertretenen Auffassung von dem bloß ethischen Amte der
Urapostel hält L. dafür, daß die Stellung der Zwölf und des Paulus af
vornherein ein Rechtsamt gewesen ist, vermöge dessen sie über der Dë
meinde gestanden haben. Auf ihren Vorschlag werden die Sieben gewählt
als Leiter der Gemeindearmenpflege, des wichtigsten Teiles der damalig‘?
Kirchenverwaltung; sie sind demnach Bevollmächtigte der Zwölf zur zeit
lichen Führung eines Teiles der Gemeindeverwaltungsaufgaben; sie haben
also eine Rechtspflicht übernommen, was für die Gemeinde einen Verzicht
auf die jederzeit freie Anerkennung ihres Dienstes bedeutet hat. Ein dem
Amte der Sieben analoges Amt ist der Gemeindeökonomat der paulinische?
Gemeinden; die Gemeindeökonomen wie überhaupt die Beamten der heiden:
christlichen Gemeinden hatten zuerst ethischen, dann, schon am Ende der
urapostolischen Zeit, rechtlichen Charakter. (sie wurden ‘bestellt”). Eben
diese Gemeindeökonomen finden wir wieder in den im 2. und 3. Jr
hundert erscheinenden "Diakonen der Bischöfe’, was auf Grund einer $Ù
Nachrichten und Notizen I. 583
nauen Untersuchung der Quellen dieser Zeit dargelegt wird. Der Bischofs-
diakon wird allmählich aus dem Leiter der Gemeindegutsverwaltung zum
Oberhaupt des Diakonenkollegs (überhaupt des niederen Klerus), das dem
Bischof gegenüber eine selbständige Stellung erlangt, und dem gegenüber
der Bischof rechtlich gebunden ist; damit ist die Erhebung des bis solange
auf ethischer Grundlage ruhenden Bischofsdiakonats zum Rechtsamte voll-
zogen, und damit zugleich kommt der neue Name Archidiakon auf.
So wurzelt das Rechtsamt des Archidiakons bereits in dem Amt der Sieben
des Urapostolats. — In einem letzten Abschnitte werden die Befugnisse
des Archidiakons untersucht.
Gleiwitz. G. Mau.
Dr. O. Jensen, Der Englische Peterspfennig und die Lehenssteuer aus Eng-
land und Irland an den Papststuhl im Mittelalter. Heidelberg 1903. 107 8.
Die Abhandlung ist eine Bearbeitung und Erweiterung eines bereits
1901 in den Transactions of the Royal Historical Society, N. S. vol. 15 er-
schienenen Aufsatzes, den der Verf. soeben a. a. O. N. S. vol. 19 fortgeführt
bat. Die in diesen Aufsätzen mitgeteilten Dokumente aus dem Vatikani-
schen Archive fehlen der obigen Abhandlung. In etwas breiter Ausführung
untersucht Verf. zuerst die Entstehung der schola Anglorum oder Saxonum,
des angelsächsischen Pilgerquartiers in Rom im 8. Jahrh., an das sich der
Ursprung des englischen Peterspfennigs, des romfeoh oder romascot, seit
dem 9. und 10. Jahrh. (Äthelwulf und Ine) anschließt. Zunächst eine frei-
willige, milde Gabe der angelsächsischen Könige zum Besten des römischen
Pilgerquartiers, unter den letzten angelsächsischen Königen selten gezahlt,
wird der Peterspfennig seit Wilhelm dem Eroberer eine. regelmäßige Ab-
gabe, die das Papsttum seit Gregor VII. als schuldigen Zins (census) be-
trachtet, analog der Lehenssteuer, die zuerst K. Johann ohne Land im
J. 1213 als jährliche, regelmäßige Steuer von 1000 Mark anerkannte, wenn
sie auch selten wirklich gezahlt und 1366 förmlich vom Parlament aufge-
hoben wurde. Der Peterspfennig ist dagegen seit dem 11. Jahrh. regel-
mäßig gezahlt worden; spätestens seit der Zeit Innocenz’ II. war seine Höhe
(wenn auch, nach dem Verf., nur gewohnheitsrechtlich) fixiert auf 299 Mark
Silber. Da aber tatsächlich von jedem Haus bzw. jedem Vieh- oder Grund-
besitzer von einer gewissen Einkommensklasse an, jährlich 1 Pfennig für
die Zwecke des romfeoh erhoben wurde, so ergab sich bald ein sehr be-
deutender Überschuß der Gesamteinnahme über die nach Rom abzuführende
Steuer, der natürlicb dem königlichen Fiskus zugute kam (schon 1214 an-
geblich über 1000 M.). Es wäre interessant, die hierüber vom Verf. ge-
machten Mitteilungen weiter zu verfolgen. An der Hand des reichen eng-
lischen Quellenmaterials, der Stiftslisten und kirchlichen Einkommens-
verzeichnisse, ließen sich auch sehr eingehende allgemeinere, bevölkerungs-
statistische Beobachtungen über die Bevölkerungszunahme und -dichte in
einzelnen Gegenden u. dgl. m. machen. Verf. verfolgt die Geschichte des
englischen Peterspfennigs durch die Jahrhunderte bis zu seiner Aufhebung
im J. 1534 (bzw. 1559). Über die Art der Erhebung der Steuer gibt er
aus den anglonormännischen Gesetzen die betr. Bestimmungen wieder: an-
584 Nachrichten und Notizen LU.
fangs Sache der englischen Prälaten, die im königlichen Auftrage die
Steuer einsammeln und den Überschuß in ihre eigene Tasche stecken; seit
dem 18. Jahrh. aber die Einrichtung einer ständigen päpstlichen Steuer-
verwaltung in England, eines Generalkollektors in London und subcollectort:
in den Diözesen mit weitgehenden Befugnissen. Zu den Bemerkungen über
die Kollektoren wären die Arbeiten von P. Kirsch zu vergleichen gewesen.
— Die Sprache der Abhandlung bekundet bisweilen zu sehr den Ausländer;
in den Quellenzitaten zeigt sich ein unmotiviertes Schwanken zwischen ver-
alteten und modernen Editionen. Für die ja noch sehr fragmentarische
Kenntnis des kirchlichen Verwaltungs- und Steuerwesens im spätern Mittel-
alter liefert die Arbeit einen schätzbaren Beitrag.
Leipzig. R. Scholz.
Schwalm, J., Die Appellation König Ludwigs des Baiern von 1324 in ur-
sprünglicher Gestalt herausgegeben. Mit drei Lichtdrucktafeln. Weimar,
Herm. Böhlaus Nachfolger, 1906. gr. 4°, 81 S.
Die langwierige Kontroverse, welche über die berühmte sogen. Sachsen-
häuser Appellation König Ludwigs geführt worden ist, wird durch die Auf-
findung des Original-Exemplars der Appellation aus der Kanzlei Ludwigs,
das 1824 nach Avignon gesandt wurde, in der Hauptsache beendet.
J. Schwalm, der das Original im Cod. Paris. lat. 4118 entdeckte, hat den
wichtigen Fund in einer sorgfältigen Sonderausgabe zum Abdruck gebracht,
da die für die Mon. Germ. Constitutiones Band V vorgesehene definitive
Ausgabe erst in einigen Jahren zu erwarten steht. Nach Schwalms Unter-
suchungen ist die Appellation vom 18. Dezember 1323 absichtlich nicht
an die Öffentlichkeit gebracht worden, vielmehr die bisher gänzlich unbe-
kannte Frankfurter vom 5. Januar 1324 rechtzeitig vor Ablauf des Termin:
am 7. Januar an ihre Stelle getreten. Die Sachsenhäuser Appellation vom
18. Dezember 1323 war nur provisorisch und wurde bald kassiert. Mas
kann daher jetzt nur mehr von dem ersten und zweiten Teile der Frankfurter
Appellation des Königs sprechen, deren erster Teil am 5. Januar und deren
zweiter Teil am 22. Mai 1824 verlesen wurde. Der wichtigere zweite Teil
ist von den Minoriten vielfach in gefälschter Form verbreitet und so die
Forschung irregeleitet worden. Der Herausgeber bringt die beiden parallel
laufenden Ausführungen vom Dezember und Januar nebeneinander zum
Abdruck, wodurch ein bequemerer Vergleich ermöglicht wird. Der zweite
Teil vom Mai schließt sich an unter Angabe der von den Minoriten an ibm
vorgenommenen Fälschungen. Keussen.
Otto Zaretzky, Der erste Kölner Zensurprozeß. Ein Beitrag zur Kölner
Geschichte und Inkunabelkunde. Veröffentlichungen der Stadtbibliothek
in Köln, Beiheft 6. Köln, Du Mont-Schauberg, 1906. VI, 124 S.
Zaretzky bringt, nachdem er die etwas vagen Vermutungen Vouilliemes'
mit Recht bei Seite geschoben hat, in dieser lehrreichen Schrift zum ersten
Male Klarheit in eine interessante Notiz der stadtkölnischen Schickung‘
1 Der Buchdruck Kölns 1903. S. Le
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Nachrichten und Notizen I. 585
verzeichnisse, aus der wir ersehen, daß am 21. Sept. 1478 eine Ratskom-
mission zu Zensurzwecken up dieghene, die den Dyalogum concipiert ... haint,
eingesetzt worden ist. Dieser Dialogus gehört nicht dem Anfange des
14. Jahrhunderts an (so V.), sondern es ist der 1477 in Köln gedruckte
Dialogus super libertate ecclesiastica. Er erscheint als eine Schutzschrift
des Klerus gegen städtische Bedrückungen, die natürlich sofort Repressalien
von seiten des Rates hervorruft. Die näheren Umstände bei Herausgabe
dieser Schrift werden vom Verfasser mit Hilfe neuer, meistens im Anhange
publizierter archivalischer Quellen scharf und treffend beleuchtet. Zugleich
macht er wahrscheinlich !, daß ein gleichzeitiger Eintrag auf dem Vorsetz-
blatte des betr. Konvoluts der Kölner Stadtbibliothek über den Verfasser
der Schrift als zutreffend hinzunehmen sei. Mit dem hier genannten
Hurdemann scheint der Offizial der Kölner Kurie Heinrich Urdemann ge-
meint zu sein, für welchen Z. eine Reihe urkundlicher Nachrichten zu-
sammenstellt. Die spärlichen Fragmente von Offizialatsakten, die sich im
Kölner Stadtarchive befinden ?, bieten, soviel ich sehe, leider keine weiteren
Anhaltspunkte. |
Eine sachliche Ausbeute der kleinen Schrift muß einer weiteren Unter-
suchung vorbehalten bleiben, da Z.s Bemerkungen in dieser Richtung nur
einige vorläufige Anregung geben wollen. Die scharfe Kritik, der ‘Oliverius’
als Vertreter des Rates das Sittenleben des Klerus im Dialogus unterzieht
(72), ist als sittengeschichtliche Quelle unbrauchbar, da ‘Hugo’, die Interessen
seines geistlichen Standes wahrnehmend, die schweren Anschuldigungen
zurückweist (73). Von Interesse sind außerdem H.s Bemerkungen über das
geistliche Proletariat (71)° und seine Charakteristik der allgemeinen Gegner-
schaft der Laien gegen die Geistlichkeit (74).
Bei der Edition des D., der auch noch faksimiliert beigegeben ist, hat
Z. auf den oft sehr mühsamen Nachweis der Zitate große Sorgfalt verwandt.
Dagegen hätte das Verständnis des Textes selbst durch eine konsequentere
moderne Interpungierung wesentlich erleichtert werden können,
Bonn. Hashagen.
William Christensen. Dansk Statsforvaltning i det 15. Arbundrede.
København 1908. 760 S.
Es ist ein Werk mühevollen und verdienstlichen Forscherfleißes, das
Christensen der Wissenschaft mit seiner Dansk Statsforvaltning bescheert
hat. Es ist die Lösung einer von der Dänischen Akademie der Wissen-
schaften gestellten Preisaufgabe, welche die Darstellung der Verwaltung
Dänemarks, des Beamtentums, des Lehns- und Kriegswesens, der Abgaben
und des Finanzwesens im allgemeinen für das 15. Jahrhundert verlangte,
und hat als solche die Anerkennung der Akademie durch Verleihung ihrer
Goldmedaille erhalten.
ı Eine absolute Gewißheit liegt wohl noch nicht vor. S. die Bedenken
V.s im Zentralblatte für Bibliothekswesen 23 (1906). S. 260f.
3 S. darüber meine Bemerkungen in der Westdeutschen Zeitschr. 23
(1904) S. 106.
3 Ebd. S. 111f.
586 Nachrichten und Notizen II.
Darnach ergaben sich für das Werk die Hauptstoffgruppen, die in der-
selben Reihenfolge ihre Bearbeitung gefunden haben. Nachdem Chr. ein-
leitend die Bedeutung der Krönung, die Regierungsführung in Abwesen-
heit des Königs sowie die staatsrechtliche Stellung der Königin und de
Thronfolgers dargelegt hat, behandelt er im 1. Buch die Reichsämter Drost,
Gäldker, Hofmeister, Marschall, Kammermeister und insbesondere die ver-
schiedenen Kanzler, im 2. Buch die Beamten der Landschaftsverwaltung,
im 83. das Lehnswesen, im 4. das Kriegswesen, im 5., dem weitaus umfang-
reichsten, das beinahe die Hälfte der ganzen Darstellung umfaßt, das
Finanzwesen mit seinen verschiedenen Einnahmequellen, eine ganz beson-
ders mühsame Arbeit. Als Beilage folgt in Ergänzung der beiden ersten
Bücher eine Liste der ermittelten dänischen Reichs- und Landschafts
beamten von 1875—1513. Den Schluß bildet ein Orts- und Personenregister
und ein Sachregister, die zusammen mit dem ausführlichen Inhaltsrer-
zeichnis die Benutzung dieses für die dänische Verfassungs- und Ver-
waltungsgeschichte grundlegenden Werkes wesentlich erleichtern. Chr. hat
sich nicht mit dem gedruckt zugänglichen Material begnügt, sondern auch
aus den Archiven in Norddeutschland und Schweden sowie namentlich aus
dem Reichsarchiv in Kopenha,en weiteren Stoff zusammengetragen. Wissen-
schaftliche Gründlichkeit, gediegene Schulung, vorsichtig abwägendes Ur-
teil verleugnen sich nirgends. Punkt für Punkt seiner Untersuchung ist
durch Verweise auf die Quellen belegt. Und der Dank für das Dargebotent
erhöht sich noch dadurch, daß durch sein Werk ein Gebiet erschlossen und
aufgehellt ist, welches von der Forschung bisher sehr beiseite gelassen
worden war.
Daß zahlreiche neue Ergebnisse die Folge von Chr.s Untersuchung sind,
bedarf kaum der Hervorhebung. Sie im einzelnen hier zu charakterisieren,
würde viel zu weit führen. Wenn gleichwohl manche Fragen ungeklät
oder doch zweifelhaft bleiben, wie z. B. gleich die Bedeutung der alten
Reichsämter, so ist das Schuld eines z. T. mehr als dürftigen Materials.
Andere Schwierigkeiten jedoch hätten ihrer Lösung näher gebracht werden
können, wie z. B. die im Vergleich mit der Zeit Margrethes im Ausganzt
des 14. Jahrhunderts wesentlich größere Stärke der dänischen Seewehr in
Krieg mit den Hansestädten 1427 ff.
Kiel. Daenell.
Aktenstücke und Urkunden zur Geschichte der Stadt Riga 1710-114.
Herausgegeben aus dem Nachlaß des Dr. phil. Anton Buchholtz von de
Gesellschaft für Geschichte und Altertumskunde der Ostseeprovine!
Rußlands durch Dr. jur. August von Bulmerincq. Dritter Band. Chr
niken und andere Nachrichten aus der Zeit 1710—1740. Riga 1906.
J. Deubner. VIII S., 1 Bl. u. 402 S. 8. 15 M.
Nachdem die ersten beiden Bünde des genannten Sammelwerkes be
reits im Jahrgang 1904 der Vierteljahrschrift zur Anzeige gebracht worden
sind, liegt jetzt auch der dritte, der Schlußband derselben vor. Von eigent
lichen Urkunden ist hier kaum die Rede, was geboten wird, sind nur Avf-
zeichnungen zur Zeitgeschichte der Stadt, aber auch so gut wie ausschließ-
Nachrichten und Notizen Il. 587
Iich nur der Stadt selbst, für die weitere Landesgeschichte fällt schon
äußerst wenig ab, für die allgemeine Geschichte kaum hier und da eine
„Kleinigkeit. Die erste Abteilung, obgleich als Chroniken bezeichnet, ent-
hält zunächst vier längere Aufzeichnungen zur Tagesgeschichte, die in
Turmknöpfen niedergelegt waren, sodann wieder vier, aber beträchtlich
längere Privattagebücher hervorragender Persönlichkeiten aus dem Bürger-
stande, zumeist mit öffentlichen Ämtern ausgestatteter, und endlich Nach-
richten über die weniger berechtigten, kaum geduldeten Reformierten und
Katholiken. Die viel kürzere, kaum fünfzig Seiten, ein Fünftel der ersten
Abteilung umfassende zweite, ,Carmina“ überschriebene Abteilung enthält
Festgedichte für verschiedene öffentliche Feierlichkeiten, wie zu Friedens-
feiern, zu den Namenstagen oder den Besuchen von Kaisern, Kaiserinnen und
anderen Mitgliedern des zarischen Hauses. In der dritten, kürzesten Ab-
teilung sind Nachrichten „zur Finanzlage der Stadt“ enthalten. Als vierte
Abteilung folgen endlich „Ergänzungen und Nachträge“ (auch zu den ersten
beiden Bänden). — Den Beschluß endlich bilden zwei Namenverzeichnisse,
nach dem Alphabet und nach Gruppen, und ein Sachverzeichnis. — Jeden-
falls enthält die ganze Sammlung doch nicht wenig, was zumal für die
Orts- und die Landesgeschichte recht brauchbar und wertvoll ist und mit
Dank aufgenommen zu werden verdient.
Königsberg i. Pr. K. Lohmeyer.
The Cambridge Modern History. Vol. VII. The United States.
Cambridge 1903. 857 S.
Die Darstellung dieser Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika
ist auf 13 Bearbeiter verteilt, immer eine bedenkliche Sache, die auch dies-
mal die Einheitlichkeit des Werks schwer beeinträchtigt, da Auffassung
und Ausführung der verschiedenen Verfasser untereinander nicht überein-
stimmen. Nicht einmal der erste Teil des Werkes von den Anfängen der
englischen Kolonisation 1607 bis zur Fertigstellung der unabhängigen Union
1789 ist aus einem Gusse. Die Hauptarbeit ist von John A. Doyle, bekannt
als Verfasser von the English in America 8 Bde, 1882 ff. Dazwischen sind
aber von andern Autoren die Kapitel, welche die Ausbreitung der Franzosen
in Nordamerika und die Eroberung von Canada durch die Engländer be-
handeln. Vollends die staate- und verfassungsrechtlichen Fragen, die ihre
Lösung in der Unabhängigkeitserklärung 1776 fanden, hätten als ein not-
wendiger Bestandteil des Doyleschen Kapitels 5 auch von ihm dargestellt
werden sollen, und auch für das Schlußkapitel, das Zustandekommen und
den Inhalt der Unionsverfassung wäre dies wünschenswert gewesen.
Die Darstellung der ersten Zeiten der unabhängigen Republik bis 1850,
bis zum Clayschen Kompromiß, hat Prof. J. B. Mac Master geliefert, der
weiten Kreisen durch seine gut lesbare History of the people of the United
States from the Revolution to the Civil War, 5 Bde, 1883 ff. bekannt sein
dürfte. Indeß der Krieg von 1812/15 ist dazwischen von jemand anders
bearbeitet und ebenso der schwierige Zeitraum von 1850—1860, bis zum
Auseinanderbrechen der Union.
Der anschließende 5jührige Bürgerkrieg (Kp. 14—16) ist behandelt von
588 Nachrichten und Notizen JI.
John G. Nicolay, einem Manne, der als ehemaliger Privatsekretär des Präsi-
denten Lincoln in engster Fühlung mit den Ereignissen gestanden hat
Doch ist die Darstellung des Seekriegs in andere Hände gelegt, und ebenso
ist es mit der Betrachtung der Zustände im Süden der Union während des
Kriegs. Übrigens ist diese ganze 6jührige Kriegsdarstellung unverhältnis-
mäßig breit geraten, verglichen mit dem den andern Zeitabschnitten be-
willigten Raum. Die vier SchluBkapitel enthalten die politische Rekor-
struktion (1865—1885), die Vereinigten Staaten als Weltmacht, einen leider
allzu kurzen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Union
und eine Übersicht über das amerikanische Geistesleben und seine Haupt
vertreter.
Hinweise unter dem Text hat das Werk nicht, die hinten angehängte
spezialisierte Bibliographie entschädigt für diesen Mangel nicht. Ein Re-
gister am Schluß und eine ausführliche Inhaltsangabe erleichtern die
Orientierung. Aber bei der zuvor erwähnten Zerstückelung, der Behand-
lung und der Schwierigkeit, die Ausführungen der Verfasser zu kontrollieren,
verspricht das Buch dem Historiker nicht allzu viel praktischen Nutzen.
Kiel. Daenell.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten
und Technische Hochschulen: Der o. Professor der Volkswirtschaftslehre
Dr. Karl Johannes Fuchs in Freiburg i. Br. wurde nach Tübingen be
rufen. Der ao. Prof. der orientalischen Altertumskunde und Geschichte
Dr. Thomas Friedrich in Innsbruck wurde zum Ordinarius befördert.
Der ao. Prof. Dr. Werner Wittich in Straßburg wurde als Professor
der Volkswirtschaftslehre an die Technische Hochschule in München und
der ao. Professor Admiralitätsrat Dr. Ernst von Halle in Halle wurde
als Honorarprofessor an die Technische Hochschule in Berlin berufen.
Der ao. Prof. der Kunstgeschichte Dr. Max Semrau in Breslau und det
Privatdozent für alte Geschichte Dr. Walter Otto in Breslau wurden
nach Greifswald versetzt, letzterer unter Enennung zum ao. Professor.
Die Privatdozenten Dr. F. Haack in Erlangen (Kunstgeschichte) und Dr.
K. Th. Reuschel an der Technischen Hochschule in Dresden (Literatur-
geschichte) wurden zu ao. Professoren ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. Joseph Schmidlin (Kirchengeschichte) io
Münster und der Direktorialassistent am Berliner Münzkabinett Dr. C.
Regling (Münzkunde) in Berlin.
Archive und Sammlungen: Der Direktor des K. K. Haus-, Hof- und
Staatsarchiv in Wien Hofrat Winter erhielt den Titel und Charakter
eines Sektionschefs und die dortigen Archivare Dr. Hans Schlitter und
Dr. Arpad von Györy einen solchen von Sektionsräten. Der Archivar
Dr. Johannes Trefftz in Weimar wurde zum Direktor des dortigen
Staatsarchivs, Dr. Fritz Rörig, Bibliothekar am Historischen Seminar
Leipzig, zum Archivassistenten am Kais. Bezirksarchiv Metz ernannt. Der
Oberlehrer am Sophienstift in Weimar Dr. Buchenau wurde als Kustos
des Münzkabinetts nach München berufen.
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: À
Nachrichten und Notizen Il. 589
Todesfälle. Am 17. Okt. starb in Blasewitz der frühere Direktor der
königlichen Sammlungen im Grünen Gewölbe und des Münzkabinetts in
Dresden Geh. Hofrat Dr. Erbstein im Alter von 69 Jahren.
Am 26. Okt. starb im Alter von 48 Jahren Professor Dr. Wilhelm
Gundlach in Charlottenburg. Er war der Herausgeber der dreibändigen
Sammlung: Heldenlieder der deutschen Kaiserzeit, aus dem Lateinischen
übersetzt, an zeitgenössischen Berichten erläutert und eingeleitet (Innsbruck
1894—1900). Vor allem aber sind seine Untersuchungen zur mittelalter-
lichen Geschichte zu nennen: Ein Diktator aus der Kanzlei Kaiser Hein-
richs IV. (1884), Die Entstehung des Kirchenstaates und der kuriale Begriff
der Res publica Romanorum (1899) und Karl der Große im Sachsen-
spiegel (1900).
Am 12. Nov. starb im Alter von 79 Jahren in Münster in Westfalen
der Altertumsforscher Prof. Joseph Wormstall, der sich durch einige
Arbeiten über die Anfänge der Franken bekannt gemacht hat, z. B. Über
die linksrheinischen Germanen (1866), Über die Wanderung der Bataver
nach den Niederlanden (1872), Die Wohnsitze der Marsen, Ansibarier und
Chattuarier (1880) und Über die Chamaver, Brukterer und Angrivarier (1889).
Am 16. Nov. starb, 82 Jahr alt, der Geh. Regierungsrat Dr. Gustav
Hertzberg, o. Honorarprofessor der alten Geschichte an der Universität
Halle. Er war der Verfasser zahlreicher Schriften zur alten Geschichte
über Alkibiades (1853), Leben des Königs Agesilaos (1856), Geschichte
Griechenlands unter der Herrschaft der Römer (1866—74) in 3 Bänden,
Geschichte Griechenlands seit dem Absterben des antiken Lebens (1876—79)
in 4 Bänden, Hellas und Rom (1879), Geschichte der Byzantiner und des
osmanische Reiches (1883), Griechische Geschichte (1884) und Athen (1885).
Auch war er der Übersetzer von Duruys Geschichte des römischen Kaiser-
reichs. Außerdem verdanken wir ihm die dreibändige Geschichte von
Halle an der Saale (1889—93). Hertzberg war ferner der Herausgeber der
Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen,
der Jahresberichte und der Zeitschrift des Vereins für Thüringische Ge-
schichte und Altertumskunde. Ä
Am 28. Nov. starb in Dresden der Oberbibliothekar an der Königlichen
Bibliothek Dr. Bruno Stübel. Er war der Herausgeber des Chronicon
Sampetrinum Erfurtense (1867) und des Urkundenbuchs der Universität
Leipzig (1879). s
Erklärung.
In dem 2. Bande seiner „Vorgeschichte der französischen Revolution“,
der vor kurzem erschienen ist, hat Adalbert Wahl auch zu meinem Artikel
über die Notabelnversammlung (Hist. Vierteljahrschr. 1905) Stellung ge-
nommen in einer Weise, die mich zu einer Antwort nötigt. Er beginnt
damit, daß er in einer Anmerkung auf der ersten Seite meine Arbeit als
ım ganzen unfruchtbar bezeichnet. Er erwähnt sie dann im weiteren Ver-
laufe seiner Darstellung der Notabelnversammlung nur noch einmal, um
eine Behauptung von mir unbegreiflich zu finden. Erst im Anhange kommt
er auf sie in einer fast durchweg persönlichen Polemik zurück. Es liegt
590 Nachrichten und Notizen II.
mir natürlich fern, hier meine damaligen Behauptungen noch einmal be-
gründen zu wollen. Ob sie unfruchtbar gewesen sind, möchte ich aber
durch einen Zeugen entscheiden lassen, den Wahl sicher auch für kompetent
ansehen wird, nämlich durch ihn selber. Ich werde einfach nebeneinander-
stellen, was er in seiner Schrift: „Die Notabelnversammlung von 1787“
(Freiburg 1899) gesagt hat, was ich dagegen eingewandt habe, und was er
nun wieder in seiner „Vorgeschichte“ sagt.
1) Wahl erklärte (Notabelnversammlung S. 17), daß nicht von einer
Gefahr die Rede sein konnte, die dem Könige von einer Notabelnversamm-
lung drohte, und bezeichnete die bekannte Äußerung Segurs: „le roi donne
sa démission‘ einfach für gedankenlos Ich habe dagegen (S. 386) ausgeführt,
daß die Berufung der Notabelnversammlung auf alle Fälle etwas sehr Be-
denkliches hatte als ein Eingeständnis der Schwäche, und daß dem Urteile
Ségurs, wenn es auch in seiner scharf pointierten Form übertrieben war,
doch etwas Wahres zugrunde lag. Vorgeschichte S. 4 heißt es jetzt:
„Immerhin gab es zu denken, daß der gefestigte Absolutismus der späteren
Zeit Richelieus und Ludwigs XIV. von der Berufung auch von Notabeln-
versammlungen abgesehen hatte — —.“
2) Über die von Calonne geplanten Provinzialversammlungen hatte
Wahl (Notabelnversammlung S. 26) geurteilt: „Es ist nicht zu bezweifeln,
daß Adel und Klerus zusammen an den meisten Orten eine Majorität der
Stimmen gehabt hätten.“ Ich hatte das bestritten (S. 396), indem ich
darauf hinwies, daß die Notabeln befürchteten, daß durch das Calonnische
Wahlsystem die beiden ersten Stände verdrängt werden könnten. Vor-
geschichte S. 9 heiBt es nun: „Das Projekt Calonnes hätte höchst wahr-
scheinlich dem dritten Stande geradezu die Majorität in den Versamm-
lungen verschafft.“
3) Was die Zusammensetzung der Provinzialversammlungen anbetrifft,
erklärte Wahl (Notabelnversammlung S. 25) ganz richtig, nach Calonnes
Plan hätten sie bestehen sollen aus allen Grundbesitzern ohne Rücksicht
auf die Standesunterschiede Den Gegenvorschlag der Notabeln faßte er
(S. 42) dahin zusammen: „den Vorsitz in den Versammlungen haben Adel
und Kierus zu führen; dagegen sollen dem dritten Stande in den höheren
Versammlungen die Hälfte der Stimmen garantiert sein.“ Er fand, die
Absicht sei gewesen, dem Adel und Klerus zwar seine bevorzugte Stellung
äußerlich zu wahren, im Gegensatz zu Calonnes Vorschlag aber die tat-
sächliche Macht an den dritten Stand auszuliefern. Und so charakterisiert
er ihre Haltung noch einmal S. 45: „Aufgeben der Macht, Bewahren der
äußerlich bevorzugten Stellung.“ Entsprechend bezeichnete er denn auch
S. 42 Anm. Rankes Urteil, die Notabeln hätten den Calonnischen Projekten
die demokratische Spitze abgebrochen, als unrichtig; im Gegenteil be-
hauptete er, die Notabeln seien mehrfach über die Calonnischen Pläne im
demokratischen Sinne hinausgegangen. Im Widerspruche dazu hatte ich
ausgefürt S. 394f., daß die Notabeln über den Calonnischen Vorschlag in
die höchste Entrüstung geraten seien, weil dadurch die ständische Glie-
derung aufgehoben und die Herrschaft der Demokratie heraufgeführt werde,
daB der Kern ihrer Forderungen darin bestanden habe, das ständische
Nachrichten und Notizen II. 591
Prinzip intakt zu erhalten und den beiden ersten Stünden ein festes MaB
des Einflusses zu garantieren, daß also das Urteil Rankes vollkommen in
Kraft bleibe. Vorgeschichte S. 18 heißt es nun: „Der erste Abänderungs-
vorschlag der Notabeln betraf die ständischen Verhältnisse. Die Notabeln
waren nicht gewillt, eine Verwischung der Stände eintreten zu lassen oder
auf die Ehrenvorrechte des Adels zu verzichten.“ Davon, daß sie dem
dritten Stande die tatsächliche Macht hätten ausliefern und den Vorschlag
Calonnes demokratisch modifizieren wollen, steht nun kein Wort mehr.
4) Bei der Grundsteuer bemerkte Wahl in einer Anmerkung (Notabeln-
versammlung S. 72), ein bemerkenswerter Unterschied sei der, daß nach
Calonne der Ertrag der neuen Steuer nicht vorher festgelegt werden sollte,
während Brienne die zu erzielende Summe vorher festlegen wollte. Ich
hatte (S. 399), gestützt auf einen Brief Duponts, den Wahl übersehen hatte,
ausgeführt, daß dieser Unterschied von der allergrößten Bedeutung gewesen
ist. Da in jener Zeit der Geldwert in raschem Sinken begriffen war, während
umgekehrt die Ausgaben des Staates wuchsen, sei es Calonnes Absicht ge-
wesen, eine Steuerquelle zu erschließen, die mit dem zunehmenden Wohl-
stande des Landes von selber zunehmende Erträge liefere. Bei der Fest-
legung des Ertrages habe dagegen nach einiger Zeit wieder ein MiBverhältnis
zwischen Einnahmen und Ausgaben eintreten müssen, so daß das Königtum
wiederum in die Zwangslage gekommen wäre, sich wegen der Bewilligung
neuer Steuern an die Nation zu wenden. Eben darum sei es auch die
Absicht der Notabeln gewesen, den Ertrag der Steuern zu fixieren. In der
Vorgeschichte S. 9 kennt nun Wahl mit einem Male ebenfalls den ihm
früher unbekannten Brief Duponts und bezeichnet die Absicht Calonnes,
den Steuerertrag nicht festzulegen als weittragende Neuerung. Daran
schließt sich nun aber ein totales MiBverstehen seiner Quelle. Dupont stellt
mit starker Übertreibung. den Staat, in dem der Ertrag festgelegt werde
und das Königtum demzufolge von Bewilligungen der Nation abhängig sei,
als einen in seinem Wesen republikanischen der Monarchie gegenüber.
Wahl macht daraus umgekehrt, Dupont habe das von Calonne geplante
System mit nicht festgelegtem Ertrage das republikanische genannt im
Gegensatz zu dem monarchischen. Ich gehe daher nicht zu weit, wenn ich
behaupte, daß ihm auch jetzt noch die eigentliche Bedeutung des Unter-
schieds nicht klar geworden ist.
6) Die dritte Vorlage Calonnes „Sur le remboursement des dettes du
clergé" faßte Wahl (Notabelnversammlung S. 28) nur finanziell auf und
legte ihr dementsprechend nur geringe Bedeutung bei. Auch nahm er bei
der Regierung nicht die Absicht an, einen Zwang auf den Klerus auszu-
üben, sondern ihm wirklich nur eine Erlaubnis zu erteilen. „Da der reiche
Klerus sehr gut die neue Grundsteuer tragen und zugleich die Zinsen
seiner Schuld weiter zahlen konnte, hing von der Durchführung dieses
Vorschlags nicht viel ab, wie ja auch der König zu seiner Ausführung nur
autorisieren will, nicht sie befehlen.“ Und über die Aufnahme dieses Vor-
achlages sagte er S. 51, er sei von den Notabeln im ganzen gebilligt
worden; von einer Ablehnung von weitem, wie Ranke sie hier gefunden
habe, könne keine Rede sein. Ich hatte dagegen (S. 376/7 und 400/1, ganz
592 Nachrichten und Notizen I.
im Anschlusse an Ranke) ausgeführt, daß die eigentliche Bedeutung des
Projektes politisch gewesen sei und in der Absicht gelegen habe, die kor-
porative finanzielle Selbständigkeit des Klerus aufzulösen. Die Autorisation
sei nur die höfliche Form für einen Befehl gewesen. Die Notabeln hätten
von ihrem ständischen Standpunkte aus die Vorlage mit unverhülltem
Widerwillen aufgenommen; daß sie die Entscheidung darüber an die Ver-
sammlung des Klerus verwiesen, sei in der Sache so viel wie eine runde
Ablehnung gewesen. Vorgeschichte S. 10 heißt es nun: „Trotz der Milde
der von Calonne gewählten Ausdrücke läßt sich die Denkschrift nicht als
eben vorsichtig bezeichnen. Gerade die Schulden der Kirche und ihre
Verwaltung waren stets die regelmäßigsten Gegenstände der Versammlung
des Klerus. Lag da nicht die Besorgnis nahe, daß mit den Schulden auch
jene Organisation verschwinden würde? Es war zu erwarten, daß der
Klerus nicht leichten Kaufes auf dies Bollwerk gegen den Absolutismus,
das zugleich ein Bollwerk gegen Rom war, verzichten würde.“ Über die
Aufnahme des Vorschlages durch die Notabeln heißt es weiter S. 24: „Der
Plan, die Schulden des Klerus zu tilgen, fand im ganzen Billigung — —.
Die Mittel aber, die zu seiner Verwirklichung vorgeschlagen worden waren,
erregten aus den oben dargelegten Gründen in allen Bureaus Verdacht.
Man erklärte hier, daß der Vorschlag einen Angriff auf das Eigentum be-
deute, dort wünschte man, daß der Klerus nicht gezwungen würde, irgend-
welche seiner Rechte und Einkünfte zu veräußern, sondern daß er nur dazu
autorisiert würde (wie dies übrigens dem Wortlaute der königlichen Denk-
schrift entsprach). Wenn dann Ludwig XVI. von allen Bureaus ermahnt
wurde, mit der kommenden Versammlung des Klerus über die vorliegende
Materie zu beraten, und damit die Notabelnversammlung sich für inkom-
petent erklärte, so mußte sich die Regierung sagen, daß dieses Projekt
trotz der allgemeinen Billigung, die es erfahren hatte, gescheitert sei.“
Wahl hat sich also abermals zu meinem Standpunkt bekehrt.
6) Calonne wollte die Corvée in einen Zuschlag zur Taille umwandeln.
Wenn Wahl Vorgeschichte S. 14 behauptet, damit sei eines jener Gesetze
wieder vorgeschlagen, die mit zu Turgots Sturze beigetragen hätten, so ist
das nicht richtig, denn Turgot wollte die.statt der Frohnde einzuführende
Steuer von allen Grundbesitzern erheben und nicht nur von den Taille-
pflichtigen. Über die Aufnahme des Calonnischen Vorschlages behauptete
er (Notabelnversammlung 8S. 53), die Notabeln seien auch hier im Auf-
geben ihrer Vorteile über den Regierungsvorschlag hinausgegangen, mit
andern Worten, sie hätten die Corvée in eine égalitaire Steuer umwandeln
wollen. Ich hatte dagegen (S. 402) Einwände erhoben. In der Vor-
geschichte hat denn Wahl auch seine frühere Behauptung weggelassen.
7) Was den eigentlichen Sinn des Kampfes zwischen der Regierung
und den Notabeln anbetrifft, so heißt es Notabelnversammlung S. 44: die
von den Notabeln schon wenige Tage nach ihrem Zusammentreten gestellte
Forderung der Finanzkontrolle „wurde sehr bald zur Machtfrage“. Ich
hatte (5. 398—99) den Ausdruck Finanzkontrolle in diesem Zusammenhange
bemängelt und dazu vor allem betont, die Machtfrage sei von Anfang an
vorhanden gewesen. Vorgeschichte S. 15 (vgl. auch S. 23) heißt es jetzt:
ts
Nachrichten und Notizen II. 593
„Denn in der Tat — ein Kampf, ein Kampf um einen Anteil an der Re-
gierung, um Beschränkung der Monarchie wurde ihr sofort von den
Notabeln aufgedrängt.
8) Über die Taktik der Notabeln hatte Wahl (Notabelnversammlung
S. 74) ausgeführt, sie hätten die Vorlagen der Regierung durchaus sachlich
behandelt. Zum ersten und einzigen Male sei böser Wille bei ihnen fühl-
bar geworden nach dem 9. Mai in ihren Schlußbemerkungen, wo sie er-
klärt hätten, von der Notwendigkeit neuer Steuern nicht überzeugt worden
zu sein. Dagegen habe ich bemerkt (S. 398/99), daß taktische Rücksichten
bei der Behandlung des Steuerantrages schon sehr viel früher, nämlich
gleich bei den ersten Antworten mitgesprochen hätten. „Doch entsprang
dies Verlangen (nämlich das Budget vorgelegt zu erhalten) nicht allein
aus dem Wunsche, die Steuervorlage auf ihre Berechtigung hin wirklich
prüfen zu können. Noch ebensosehr und mehr sprach der Beweggrund
mit, die Möglichkeit der Steuerverweigerung in der Hand zu behalten, um
auf die Regierung drücken und sie gefügig machen zu können.“ Vor-
geschichte S. 20 (vgl. auch S. 17 und 19) heißt es nun zu der Forderung
Notabeln vom 28. Februar, das Budget vorgelegt zu erhalten: „Auf dieser
Forderung, über die Finanzlage ausgiebig aufgeklärt zu werden, bestanden
nun die Notabeln andauernd, zum Teil wohl aus wirklichem Interesse an
der Sache — wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln! —, hauptsächlich
aber doch, weil sich hier die Gelegenheit bot, sich zu einem Machtfaktor
zu erheben.“ Wie man sieht, gibt Wahl also im strikten Gegensatz zu
seiner früheren Behauptung hier eine einfache Paraphrase meiner Darstellung.
9) Zu der Tatsache, daß sich das Publikum gegenüber dem sogenannten
Avertissement Gerbier gleichgültig verhielt, hatte Wahl (Notabelnversamm-
lung S. 62) bemerkt: „Das Volk fühlte sich eben durchaus eins mit den
Notabeln. Sie waren ihm seine Vorkämpfer, und der Gedanke schien ihm
ganz fremd, daß sie sich etwa Vorteile auf Kosten des Volkes erwerben
wollten oder könnten.“ Eine nähere Erklärung für diese Haltung und
Auffassung des Volkes hatte er nicht versucht. Ich hatte versucht,
eine solche Erklärung zu geben, und bemerkte S. 405/6: „Die Ein-
sichtigen im dritten Stande mögen die politische Selbstsucht der Notabeln
durchschaut haben, aber sie konnten darum doch nicht billigen, daß sich
der ministerielle Despotismus noch verstärke. Die Dinge lagen eben so
verschroben, daß sich im Privileg die letzten Überreste der Freiheit ver-
körperten, deren Beseitigung man nicht ohne weiteres wünschen konnte,
daß insbesondere die Parlamente, obwohl sie von liberaler Gesinnung wenig
an sich hatten, doch die größte Popularität genossen, nur weil sie der
Regierung systematisch Opposition machten. So fand auch die Opposition
der Notabeln durchaus den Beifall des Publikums. Es ist einer der besten
Beweise, wie sehr der Absolutismus in den Augen der Nation gerichtet
und wie groß der Drang nach Freiheit war.“ In der Vorgeschichte S. 16
bemerkt nun Wahl gewichtig, bevor er zu dem Verlaufe der Notabeln-
versammlung übergeht: „Es ist unerläßlich, hier eine für das Verständnis
des Folgenden sehr notwendige allgemeine Bemerkung einzuschieben:
Privilegien, Freiheiten, Organisationen der Körperschaften, des Klerus, der
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. 39
594 Nachrichten und Notizen Il.
Provinzen, der Städte haben eine doppelte Bedeutung; sie finden ihre
Stellung in der Freiheitsfrage (als Bollwerke der Freiheit im Sinne Montes-
quieus) einerseits und in der Gleichheitsfrage (als Hinderungen der Gleich-
heit) andrerseits. Von 1787 bis Herbst 1788 werden alle Privilegien mit
Ausnahme vielleicht der rein pekuniären vom ganzen Volke, wie aus zahl-
reichen Äußerungen und Tatsachen hervorgeht, fast ausschließlich unter
dem ersteren Gesichtspunkte auigefaßt: als Garantien der Freiheit.“ —
„Zur Zeit der ersten Notabelnversammlung also glaubt jeder Edelmann
und jeder Kleriker — und der dritte Stand glaubt es mit ihm —, der für
die Aufrechterhaltung seiner Organisationen eintritt, für die Freiheit zu
streiten.“ Das ist, wie man sieht, nichts anderes als eine Paraphrase
dessen, was ich gesagt habe. Und zum Belege weiß Wahl außer einem
allgemeinen Hinweis auf die Cahiers auch keine weitere Quelle anzuführen
als eine von denen, auf die ich mich bereits gestützt habe: die Gesandt-
schaftsberichte Staël-Holsteins S. 43.
10) Wenn Fourqueux nach nur drei Wochen das Finanzministeriom
wieder räumen mußte, so erklärte Wahl (Notabelnversammlung S. 65 und 70)
das damit, daß er ein ganz unfühiger Mann gewesen sei und zu jenen
Finanzministern Ludwigs XVI. gehört habe, „die nicht einmal ihrer pri-
mitivsten Aufgabe gewachsen waren, nämlich die auch nicht einmal kleine
Summen rechtzeitig für die dringendsten Bedürfnisse der Staatskasse sich
zu verschaffen wuBten“. Ich hatte demgegenüber darauf hingewiesen
(S. 408f.), daß die Quelle, nach der Fourqueux persönlich ganz unfähig
gewesen sein soll, durchaus trübe ist, daß aus zuverlässigen Quellen das
Gegenteil über seine Begabung zu schließen ist, daß sein Sturz auf die
Haltung der Notabeln zurückgeht, die, wie es scheint, eine Anleihe nur
einem ihnen genehmen Minister bewilligen wollten. In der Vorgeschichte
S. 81 heißt es jetzt nur, Fourqueux sei für seinen Posten ungeeignet ge-
wesen, da er seine eigentlichste Aufgabe, die finanzielle im engeren Sinne,
nicht zu lösen verstanden hätte. Vorwürfe gegen einen persönlichen
Mangel an Begabung fehlen jetzt vollkommen; im Gegenteil er wird jetzt
ein an sich trefflicher Mann genannt.
Es bleiben auch jetzt noch zwischen meinem Artikel und der Vor-
geschichte eine Reihe von Differenzpunkten, in denen ich meine Ansicht
durchaus aufrecht erhalte. Aber aus den von mir angeführten Stellen ist
deutlich zu sehen, daß Wahl in einer ganzen Reihe wichtiger Punkte die
Auffassung aufgegeben hat, die er in seiner Notabelnversammlung einnahm,
und ohne mich zu zitieren zu der Auffassung übergegangen ist, die ich in
meinem Artikel vertreten habe. Er versichert, daß er das erste Kapitel
der Vorgeschichte, das die neue Darstellung der Notabelnversammlung
enthält, „in allem Wesentlichen“ niedergeschrieben habe, bevor meine
Arbeit erschien. Wie dem nun auch sei: durch diese Reservation verrät
er jedenfalls, daß er sich über das Verhältnis, in dem seine jetzigen Aus-
führungen zu meinem Artikel stehn, durchaus nicht im unklaren ist. Um
so wunderbarer muß es erscheinen, wenn er meinen Artikel als im ganzen
unfruchtbar bezeichnet. Indessen, um ein Wort Turgots zu gebrauchen,
das mir gerade in den Sinn kommt: „Sur ce point comme sur d’autres,
Nachrichten und Notizen Il. 595
chacun a sa façon de penser.‘ Nur die Behauptung, daB er sein erstes
Kapitel „in allem Wesentlichen“ vor dem Erscheinen meines Artikels
niedergeschrieben habe, kann ihn rechtfertigen.
In einer Anmerkung zu seiner Darstellung findet er es dann aber doch
noch für angebracht, auf meinen Artikel einzugehen. S. 19 Anm. 1 heißt
es: „Wo Struck den Wunsch gefunden hat, daß Adel und Klerus die
Hälfte der Stimmen zugesichert werden sollte, ist mir unerfindlich.“ Das
ist also offenbar der einzige Punkt, wo er imstande zu sein glaubt, meine
Darstellung der Versammlung direkt anzufechten. Zunächst muß ich
richtig stellen, daß ich nur gesagt habe, die Notabeln forderten, „daß den
beiden ersten Ständen in den höheren Versammlungen eine Mindestzahl
von Sitzen, die Hälfte oder wenigstens ein Drittel garantiert würde“. Die
Notabeln fürchteten, wie erwähnt, daß durch das Calonnische Wahlsystem
die beiden ersten Stände ganz verdrängt werden könnten. Sie verlangten
also, daß das Prinzip der ständischen Gliederung aufrecht erhalten bleibe
und bemerkten dann einzeln, Bureau I: „Il a été encore observé qu'il étoit
indispensable qu'il y eût toujours au moins un tiers de Noblesse et d’Ec-
clésiastiques dans les Assemblées Provinciales“, Bureau II: „Que les
Districts ... envoient à l’Assemblée Provinciale trois Députés, dont un
noble et deux non nobles‘, Bureau III: „Qu'il seroit convenable que l'ordre
du Tiers-État eût autant de représentants que les deux autres ordres
ensemble“, Bureau V: „que les Assemblées Provinciales seront composées
des Membres du Clergé, de la Noblesse et du Tiers-Etat, de manière que
ceux du Diere Etat y seront en nombre égal à celui des Membres du
Clergé et de la Noblesse collectivement“, Bureau VII: „Que la proportion
la plus équitable paroît celle d’assigner la moitié des places aux Membres
du Tiers-Etat, et l'autre moitié aux Membres réunis des ordres du Clergé
et de la Noblesse.“ Es ist mir danach „unerfindlich“, was Wahl an meiner
oben zitierten Behauptung auszusetzen hat.
In dem Anhange widmet mir Wahl dann noch einen ganzen Abschnitt
in der Hauptsache persönlicher Polemik. Es hätte keinen Wert, auch hier
allen Einzelheiten zu folgen. Ich greife vielmehr nur drei Punkte heraus.
In der Notabelnversammlung hatte Wahl S. 59 mit Nachdruck bemerkt,
vor ihm hätten alle Historiker den Verzicht der Notabeln auf die Steuer-
privilegien als nicht aufrichtig aufgefaßt. Ich hatte dieser Behauptung
entgegengehalten, daß Ranke, Knies, Schelle und vor allem Stourm den
Verzicht durchaus ernst genommen haben. Wahl macht nun mit Recht
darauf aufmerksam, daß er in der Anmerkung auf S. 51 Stourm zitiert
habe, als von dem die Bereitwilligkeit der Notabeln, die Steuergleichheit
anzuerkennen, ausgesprochen sei, wenn auch ohne ausreichende Belege.
Ich gestehe ein, daß ich bei der Ausarbeitung meines Artikels diese An-
merkung übersehen habe. Hinzufügen muß ich aber, daß Wahl nun die
von mir inkriminierte Textstelle seinen Lesern vorenthält, so daß mein
Vorwurf als gänzlich aus der Luft gegriffen erscheinen könnte. Und wenn
er in der Anmerkung Stourm zitiert hat, so hat er es doch mit einem
Zusatze getan, der Stourms Verdienst stark einschränkt, und der nicht
einmal zutrifft, denn Stourm zitiert seine Quellen: es sind dieselben Ob-
89*
596 Nachrichten und Notizen IL
servations der Notabeln und dieselben Resumés von seiten der Regierung
auf denen auch Wahl seine Ausführungen aufbaut. - Den Satz, mit dem
ich meine Kritik an der betreffenden Stelle schloß: „Aber Wahl neigt
überhaupt dazu, die Verdienste seiner Vorgänger zu unterschätzen“ halte
ich also durchaus aufrecht. Für die mise en scêne auf Kosten früherer
Arbeiten ist ja die Art, wie er meinen Artikel behandelt, ein neuer
charakteristischer Beweis.
Ich hatte dann auf zwei Fälle hingewiesen, in denen Wahl von ihm
in seiner Notabelnversammlung abgegebene allgemeine Urteile in dem
ersten Bande der Vorgeschichte durchaus in ihr Gegenteil umgeworfen
hatte. Wahl sucht mir nun zu imputieren, indem ich das Erscheinungsjahr
seiner Notabelnversammlung nicht zitierte, hätte ich die Leser in den
Glauben versetzen wollen, diese Schrift und der erste Band der Vor-
geschichte seien zu derselben Zeit erschienen, so daß er also gleichzeitig
einmal so und einmal so gesagt habe. Dagegen kann ich nur bemerken,
daß ich bei dem Publikum einer Fachzeitschrift glaube voraussetzen zu
dürfen, daß es weiß, wann ungefähr die zitierten Publikationen erschienen
sind. Zum Überflusse habe ich an den beiden Stellen von der „Vor-
geschichte“ beide Male ausdrücklich als dem neuen Buche gesprochen.
Worauf es mir ankam, war, darauf aufmerksam zu machen, daß die allge-
meinen Urteile Wahls keineswegs immer so fundiert seien, wie man nach
dem autoritativen Tone annehmen müßte, in dem sie vorgetragen werden.
Übrigens wäre es nicht schwer, auch gleichzeitige grobe Widersprüche
nachzuweisen. Gleich die Ausführungen über die Notabelnversammlung im
2. Bande der Vorgeschichte geben dazu eine bequeme Gelegenheit. Wahl
behauptet dort S. 7: die Tendenz der Calonnischen Vorschläge sei ge-
wesen, die Zentralisation der Verwaltung zu zerstören, und entsprechend
heißt es S. 14: die bisherigen Säulen der Verwaltung, die Intendanten,
sollten erschüttert werden. Da wird man dann S. 36 mit Erstaunen lesen:
„Auch Brienne dachte, und zwar noch intensiver als Calonne, an eine
Reform des Staates, welche ihn vereinheitlichen und den lokalen Gewalten
eine wesentliche Beschränkung bringen sollte.‘ Wie auch sonst häufig, so
muß man also auch hier beobachten, daß es Wahl in entscheidenden
Punkten noch nicht zu einer einheitlichen Auffassung gebracht hat.
Zum Schlusse wirft Wahl mir dann noch vor, daß ich in der Berufung
des Etats généraux die Einführung der englischen Verfassung gesehen
hätte. Für jeden Unbefangenen wird es klar gewesen sein, daß ich nur
das Tertium comparationis, die Beschränkung der Krone durch eine Ver-
tretung der Nation im Auge hatte. Walter Struck.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1906/1907
BEARBEITET VON
Dr. OSKAR MASSLOW
UNIV.-BIBLIOTHBKAR IN BONN
o
1907
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
ALLE RECHTE, E
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
Inhalt.
. Allgemeine Werke,
I. ur re Seite
1. Bibliographien und Literaturberichte . . . . . . . . . us ée Pl. 78
menge
3. Sprachkunde . . . . a ee Séi O
4. Paläographie; Diplomatik; Chronologie. we re are Dn, ID
ö. Sphragistik und Heraldik . . . . . 2. . . . . . . . . . . *4. #76
6. Numismatik . . . . FU Led TE . . DA. 76
7. Genealogie, Faniliengeschichte nd Biographie a en De Zeg
II. Quellen:
1. Allgemeine Sammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . “1. 79
2. Geschichtschreiber . . . . . . 2 2 2 m 2 D, 79
3. Urkunden und Akten. . . . ne ar le B0
4. Andere schriftliche Quellen hd Denkmäler. teen ER CERS
IH. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte . . . . . . . . . . . . . . “10. *84
2. Territorial-Geschichte . . . . . . . 2 2 2 2 2 2 . .. . . . 10. ‘34
3. Geschichte einzelner Verhältnisse EE e E 806
a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. c) Recht und Gericht.
d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur, Kunst.
g) Volksleben.
4. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften `, . . . . . . . ‘28. *96
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der
Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. . . . . . ‘28. *101
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in Jet Geschichte,
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
2. Fränkische Zeit bis 918. ................ . . *32. *106
a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. c) Innere Verhältnisse.
3. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 *34. *107
a) Sächsische und fränkische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254
c) Innere Verhältnisse.
4. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 . . . . . *38 *109
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1254—1878. b) Von Wenzel
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
IV
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen
Krieges, 1517—1648
a) Reformationszeit, 1517 — 1556.
1555—1643. c) Innere Verhültnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche).
6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
Inhalt.
b) Gegenreformation und 30jähr. Krieg,
1740—1789 .
8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789—1815.
9. Neueste Zeit seit 1815
Alphabetisches Register .
Seite
*44. "116
*54. *125
*57. *127
*60. *130
Sep. °134
*140
Teil 17
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien und
Literaturberichte.
Dahlmann -Waitz, Quellonkde. 7. Aufl.,
8. ’06, 1913. Rez.: N. Arch. 31, 733 Holder-
Egger; Lit. Zbl. oe Nr. 31; Hist. Zt. 98, 141-51
D. Schäfer. — A. Tille, Geschichtl. Bibliogr.
(Dt. G bll. 8, 19-26.) [1
Loewe, Bücherkde. d. dt. G. 2. Aufl., s. 06, 2.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G forschg. 27, 3753 f.
Redlich. [2
Jahresberichte d.G.-wiss. etc.s. Nr.625ff. (2a
Bibliographie d. dt. Zeitschriften-
Lit. (s.'06,1914). XVII: Jan.-Juni "oe.
861 S. 23 M. 76. [3
Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges.
f. Erdkde. in Berl., bearb. v. O.
Baschin (s. ‘06, 4). Bd. XI: ‘02.
xvj, 531 S. 8 M. [4
Schrötter, F. Frhr. v., Jahresberr. üb. d.
Lit. z. dt. Münzkde.: ‘03 u. ‘04. (Zt. f. Num.
25, Beil., 71-100.) [5
Chevalier, U., Répert. des sources
hist. du moy.-âge. Bio-Bibliogr. (s.
'06,5). Fasc. 7: Nat-Prexano. Sp. 3289
-3816. 7 fr. 50. [6
Ilwof, F., Steiermärk. G.schreibg. v. 1850
bis z. Gegenw. (Dt. G.bll. 8, 1-19; 27-30; 55.) [7
Unterkircher, K., Tirol.-vorarlb. Bibliogr.:
1. Aug. ’04-12. Okt. "op (Forschen. etc. z. G.
Tirols u. Vorarlbergs 2, 86-95: 1711-79; 236-44;
319-24.) f 8 [8
Zibrt, G., Bibl. české hist. (s. '04,
1670). I, 1-2. (T1.2.) S. 1-480. 8 M. [9
Rez.: N. Arch. 31, 133-35 B. B.
Bibliografie české hist.: "04 u. ’05.
(Beil. zu Nr. 665.) Prag: Hist. Klub.
48; 54 S. | 9a
Bibliographie d. schweiz. Landes-
kde. (s. "op, 6). V, 10c: A. Sichler,
Erziehgs.- u. Unterrichtswesen. I. Bd.
* Abgeschlossen 20. Nov. 1906.
merkt, 1906.
ı (1. Hülfte) Bern: WyB. xvj, 339 S.
0
2 M. 50. [10
Bibliographie d. G., Landes- u. Volkskde.
v. Stadt u. Kanton Zürich. (Zürch. Taschenb.
N. F. 25, 256-86.) [11
Plüß, A., Lit.-ber. z. bernisch. G.: ’04,5.
(Bl. f. bern. G. etc. 1, 64-72; 154-56; 238-40;
309-15.) [13
Leidinger u. Loewe, Bibliogr. d. J. ’05
z. G. Bayerns. (Forschgn. z. bayer. G. 14,
142-57. [13
Schön, Th., Württb. G.- Lit.: op Mit
Nachtrr. a. 01-041. (Württb. Vierteljhfte.
N. F. 15, 607-33.) [14
Frankhauser, F., Badische @.-Lit.: '05.
(Zt. f£. G. d. Oberrh. N. F. 21, 463-503.) [15
Bihler, O., Bibliogr. d. Freiburg. Münsters.
(Freib. Münsterbll. 2, 41-44.) 15a
Kaiser, H., Elsäss. G.-Lit.: op (Zt. f. G.
d. Oberrh. 21, 642-58.) [16
Lorentzen, Th., Neue Lit. z. G. v. Kur-
pfalz. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Vor. 54, 265-79.) [17
Petit, L. D., Repert. d. verhan-
delingen etc. betr. de gesch. d. vader-
lands in tijdschrr. en mengelwerken
(8. ue, 12). Afi. 2-4. Sp. 285-1212. [18
Rez.: Geschiedkund. Bladen '05, II, 419-23
Flament.
Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings ersch.
Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u, Altertkde.
(N. Arch. f. sächs. G. 27, 391-404.) [19
Kleinschmidt, A., Katal. d. An-
haltina d. Hrzgl. Hofbiblioth. zu
Dessau. Dessau: Anhalt. Buchdr.
Gutenberg. 205 S. [20
Dobenecker, O., Übers. üb. d. neuerdings
ersch. Lit. z. thür. G. u. Altertkde. (Zt. d.
Ver. f. thür. G. N. F. 16, 423-40.) (21
Biber, A., Geschichtl. u. landeskundl. Lit.
Pommerns: "04. (Pomm. Jahrbb. 7, 340-66.) [22
Finkel, L., Bibliografia hist.
polskiej. Lwowie: Nakl. kom. hist.
Akad. umiej w Krakowie 1891-1906.
Ste, 2150 S. [23
— Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
Histor. Vierteljahrechrift. 1907. 1. Bibliographie. 1
2 Bibliographie Nr. 24—80.
Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: ’04.
Nebst Nachtrr. zu d. früher. Jahren. (Alt-
preuß. Monatsschr. rm, Hft. 3f.) [24
Bibliographie d.kirchengeschicht!.
Lit.: 1. Mai-1. Aug. ’06. (Zt. f. Kirch.-
G. 27, Beil. 71-112.) [25
Kretzmeyer, Lit. z. viedersächs. Kirch.-G.
‘05 nebst Ergänzen. zu d. früher. Übersichten.
(Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch. OG 11, 2653-71.) [26
Jahresbericht: "op (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziehgs- u. Schul-G. 16, 50-104; 170-91; 278
-92; 333-62.) Inh.: 1) R. Galle, Das Mittel-
alter. 2) R. Wolkan, Zeitalter d. Huma-
nismus. 3) G. Mertz, Reformationszeit. 4)
A. Heubaum, Neuzeit. 5) H. Michel, G.
d. dt Universitäten. 6) M. Wehrmann, G.
d. höher. Schulen. 7) E. Clausnitzer, G.
d. Volksschule u. Lehrerbildg. 8) Ver-
schiedenes. [27
Schott, E., Gedr. (uellen z. G. d. höher.
Schulwesens in Württemb. (Ebd. Beihft. 11,
44-69.) [27 a
Jellinek, A. L.. Bibliogr. d Theater-G.
(8. ’05, 1984). II: ’04. (Arch. f. Theat.-G. 2,
271-332.) [28
Ebermann, 0., Dt. Volkskdo.: ‘04 (Zt. d.
Ver. f. Volkskde 15, 442-48.) — Lauffer, O.,
Forschen. üb. volkstüml. Wohnbau, Tracht
u. Bauerukunst in Dtid.: ’03. (Ebd. 107-22;
182-204.) EI
2. Geographie.
Kötzschke, R., Quellen u. Grund-
begrifte d. hist. Geogr. Dtlds. u. sein.
Nachbarländer. (Grundr. d. G.-wiss.
I, 2, 397-449.) [30
Kretschmer, K., Bemerkgn. üb.
Wesen u. Aufgaben d. hist. Geogr.
(Hist. Vierteljschr. 9, 457-69.) Vgl.
06, 1937. [31
Rez. v.'06, 1938: Hist. Zt. 97, 394-97 Krabbo.
Beschorner, H., Fortschitte d. Flur-
namenforschg. in Dtid. (Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. 54, 279-94.) [32
Gemeindelexikon d. im Reichs-
rate vertret. Königreiche u. Länder
(8. ‘06, 1941). XI: Schlesien. vu)
94 S. 7 M. [33
Atlas, Hist., d. öst. Alpenländer.
Hrsg. v. d Kais. Akad. d Wiss. in
Wien. Abt. I: Die Landgerichtskte.;
bearb. unt. Leitg. v. E. Richter.
Lig. 1: Salzburg v. E. Richter:
Öberösterr. v. J. Strnadt: Steierm.
v. À. Mell u. H. Pirchegger.
Wien: Holzhausen. 4°. 12 km:
50 S. Erläutergn. 12 M. [34
A. Mell, Kraiu u. d. hist. Atlas d. öst,
Alpenländer. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain
15, 16-63%.)
Topographie v. Niederösterr. Hrsg.
v. Ver. f. Ldkde v. Niederöst. Red.
v. M. Vancsa (s. ’06, 34). Bd. VI.
(Der alphab. Reihenfolge d. Ortschaf-
ten Bd. V), Hft. 9-11. S. 513-704.
à 2 M. [35
Jaccardo, H., Essai de toponymie.
Origine des noms de lieux habités
et des lieux dits de la Suisse romande.
(= Nr. 674.) Lausanne: Bridel. xjx,
558 S. 8 fr. [36
Hartmann, d., Orts- u. Flurnamen um
Ingolstadt. (Sammelbl. d. Hist. Ver. Ingolst.
Hft. 29.) (37
Miedel, J., Oberschwäb. Orts- u.
Flurnamen. Memming.: Otto. 87 S.
1 M. 50. [33
Krieger, Topogr. Wörterb. d. Grhzgts.
Baden. 2. Aufl, 8. ‘06, 36. Rez.: Dt. Herold
06, Nr. 9. [39
Günther, S., Die Bodenseeforschg.
in ihr. geschichtl. Entwicklg. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensees 85, 17-32.) [40
Keune, J. B., Die ältest. Stadt-
bilder v. Metz u. Trier. Nebst Ver-
zeichn. d. gedruckt. Stadtbilder v.
Metz bis 1800 u. e. allgem. Anhg.
über alte Städtebilder. (Jahrb. d. Ges.
f. lothr. G. 17, II, 186-220.) [41
Müller, Max, Die Ortsnamen im
Reg.-Bez. Trier. (Jahresber. d. Ges.
f. nützl. Forschgn. zu Trier 1900,5,
40-75.) [42
Jellinghaus, H., Zur mittelalterl.
Topogr. Westfalens. (Mitt. d. Ver. f.
G. etc. v. Osnabr. 30, 94-160; 232.)
Ders., Die Ostgrenze d. früher. Bis-
tums Osnabr. u. d. Forstbann v. J.
965. (Ebd. 161-74.) — H. Wenker,
Die Landes- u. Markengrenze zw. d.
vormals münster. Grenzdorfe Brual u.
d. ostfries. Grenzdorfe Diele; d. Dieler
Schanzen. (Ebd. 175-92.) [43
Langer, J., Grenze d. Bistümer
Verden u. Halberstadt von d. Elbe
bis z. Ohre. (Arch. f. Landes- u. Volks-
kde. d. Prov. Sachs. 16, 1-12.) —
H. Wüstenhagen, Beitrr. z. Sie-
delungskde. d. Ostharzes. (Ebd. 13-
69.) Auch Hallens. Diss. '05. —
A. Kirchhof, Slawentum in Butt-
städt. (Ebd. 73f.) [44
Schlüter, Siedelungen im nordöstl. Thü-
ringen, 8. '04, 41. Rez.: Dt. Lit.-Zte. ‘05,
Nr. 6 Ed. Hahn; Jahrbb. d. Nationalök. 84,
403-5 ie; Hist. Vierteljachr. Y9, 37-81
Kotzschke. [45
Bönhoff, L., Ursprüngl. Umfaug
d. Grafschaft Hartenstein. Mit Kte.
(N. Arch. f. süchs. G. 27, 209-78.) [46
Curschmann, Diözese Bianduiburg s.
Nr. 472. (47
Kuffinane, Dorf- u. Flurnamen im Land-
kreise Liegnitz. (Mitt. d. G.- u. Altert.- Ver
Liegnitz, 1, 121-26.) [48
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik: Chronologie. *3
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (e "06. 1964).
U, 10: Bracciatus-byzeres. Sp. 2161-
2270. IV, 1: Con-conflo. Sp. 1-240.
8 M. 60 u. 7 M. 20. [49
Schmidt, Ch., Petit Supplément
au Dictionnaire de Du Cange. Strabo.:
Heitz. 72 S. 2 M. 50. [50
Lexer, M., Mittelhochdt. Taschenwörter-
buch. 8. Aufl. Lpz.: Hirzel. 4138. 5 M. EI
Heyne, M., Dt. Wörterb. 2. Aufl.
(8. ’06, 1966). Lfg. 25-30 (Bd. UI,
513-1464). à 1 M. [52
Gutjahr, E. A., Die Urkk. dt
Sprache in d. Kanzlei Karls IV. I:
Der Kauzleistil Karls IV. (Gutjahr,
Zur Entstehg. d. neuhochdt. Schrift-
spr. U, 1.) Lpz.: Dieterich. xjv, 499 S.
14 M. 53
Rez. v. oe, 53: Dt. Lit. -Ztg. ‘06, Nr. 44
Kohler; Zt. f. öst. Gymn. 57, 522-25 Hammer.
Schatz, Tirol. Mundart, s. ’04, 49. Rez.:
Anz. f. dt. Altert. 30, 41-53 Lessiak. [54
Idiotikon, Schweizer. (s.'06, 1969).
Hft. 55u. 56 (Bd. VI, 449-768). 4 M. [55
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb.
(8. ‘06, 1970). Lig. 14-16 (Bd. II,
481-960). à 3 M. [56
Martin, E. u. H. Lienhart, Wôrterb.
d els. Mundarten (s. ’06, 1971). II, 6.
Mit alph. Wörterverzeichn. u. Mund-
artenkte. S. 801-1160. 12 M. [57
Martin, E., Rückbl auf d. Wörterb. d.
els. Mundarten. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr.
22, 280-91.)
Meisinger, 0., Wörterb. d. Rap-
enauer Mundart nebst Volkskde. v.
appenau. Dortmund: Ruhfus. 60,
235 S. 8 M. [58
Te Winkel, J., Verbreiding d. Frankische
tongvallen over de Nederlanden. (Haudelingen
etc. v. de Maatsch. d. Nederl. Lettorkde. to
Leiden ’04,5, 25-76.) [59
Ilwof, F., Beitrr. z. Namenforschg. a.
Steiermark. (Dt. G.bll. 7, 214-19.) [60
Bertsche, K., Die volkstüml. Personen-
namen o, oberbad. Stadt. Freiburg. Dis. 1908.
103 8. Vgl. ‘06, 1976. (61
Mayer, Chr., Üb. Kölner Familiennamen
d 12. Jh. Progr. Cöln-Nippes. An 15 S. dt
Seppeler, G., Familiennamen Bocholts
(8. ’06, 64). Forts. Boch. Progr. S. 53-92. [63
Carstens, K., Beitrr. z. G. d. bremisch.
Familiennamen. Marburg. Diss. 158 S. [64
Witte, H., Wendische Zu- u. Fa-
miliennamen a. mecklenb. Urkk. u.
Akten gesamm. u. m. Unterstützg.
v. E. Mucke bearb. MitKte. (Jahrbb.
d. Ver. f. mecklenb. G. 71, 153-290.) [65
4. Paläographie; Diplomatik;
Chronologie.
Actes du congres internat. pour
la reproduction des manuscrits, des
monnaies et des sceaux, tenu à Liège
21-23 août 1905. Brux.: Misch & Th.
1906. aen), 338 S. 10 fr. [66
Monumenta palaeogr., hrsg. v.
A. Chroust (s. ‘06, 1979). I, 23.
10 Taf., 22 S. Text. 20 M. [67
Ficker u. Winckelmann, Handschriften-
proben d. 16.Jh. nach Straßburg. Originalen.
Bd. II, s. ‘O6, 71. Rez.: Zbl. f. Bibliothw.
23, 19f. Schorbach; Zt. f. G. d Oberrh. N. F
21, 1ö5f. Hans Kaiser; Theol. Lit.-Ztg. "oi,
Nr. 19 Köhl:r. (Kleine Ausgabe aus d Werke:
35 Taf. m. Transskript. u. biogr. Skizzen.
20 M.) [63
Keller, W., Angelsächs. Palaeogr
Die Schrift d. Angelsachsen m. bes.
Rücksicht auf d. Denkmäler in d.
Volkssprache. Tl. I: Einleitg. 56 S.
m. Fig. TL II: 13 Taf. nebst Trans-
skriptionen. gr. 4%. 5 S.: 14 Bl.
(Palaestra XLIIL) Berl.: Mayer & M.
12 M. [69
Autogramme z. neuer. G. d. habsb.
Länder. Hrsg. v. d. Direktion d.
Kriegsarchivs. Bd. I. Mit494 Abbildgn.
im Text u. 8 Taf. Wien: Seidel.
xij, 254 S. 15 M. [70
Meister, Geheimschrift im Dienste d.
päpstl. Kurie bis z. Ende d. 16. Jh., 8. ’06,
1984. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'06, Nr. 40 A. Schulte. MI
Kantorowiez, H. U., Schriftver-
gleichg. u. Urkundenfälschg. Beitr.
z. G. d. Diplomatik im Mittelalter.
(Quellen etc. a. ital. Archiven u.
Biblioth. 9, 38-56.) [72
Tangl, Testament Fulrads v. Saint-Denis
s. Nr. 893. [73
Kehr, Urkk. d. Normann.-Sizil. Könige, s.
‘06, 77. Rez.: Gött. gel. Anz. "up, 436-44
Uhlirz. [74
Stengel, E., Üb. e. Urk. Lothars III. f.
Einsiedeln. (N. Arch. 31, 715-20: 2 Taf.) [75
Graber, E., Die Urkk. Konrads II.
Kap. I: Die Kanzler. Kap. II: Die
Datierg. Berl. Diss. 1905. 41 S. [76
Rieder, K., Die von Pitra zu d. Kanziei-
ordnung Nikolaus III. benutzt. Handschrr.
Cod. Vat. 3039 u. 3040. (Quellen etc. a. it.
Archiven u. Bibl. 9, 193-96.) Wu
Gutjahr, Die Urkk. dt. Sprache in d.
Kanzlei Karls IV. s. Nr. 53. [78
Ginzel, K., Handb. d. mathem. u.
techn. Chronologie. Das Zeitrech-
nungswesen d Völker. Bd. I. Lpz.:
Hinrichs. xıj, 584 S. 19 M. [79
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "06, Nr. 31 Schürer.
Sufflay, M. v., Ursprung d. Consuetudo
Bononicusis. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forechg.
81, 451f.) EI
1*
ku
Muller. S., De jaarstijlen in het sticht
Utrecht gebruikt voor het synodaal - besluit
van 1310. (Meded. d. K. Aknd. v. wetensch.
Amsterd. 4. R., 7,309-41.) — J. @. C. Joosting,
De jaarstijl d. bisschoppen van Utrecht [vor
der Mitte d. 18. Jh]. (Ned. archievenbl. 14,
20-22) — H. Nelis, Le commencement de
l'année au Vendredi-Saint à Tournai au
14. siècle (Ann. de la Soc. d'émulation de
Bruges 56, 5-13.) — C. Callewaert, Note
complém. sur le commencem. de l'annto à
Bruges. (Ebd. 14f.) [81
Marzi, D., Nuovi studi e ricerche
intorno alla questione del calendario
durante i secoli XV e XVI. (In.: Atti
d. congresso intern. di scienze stor.
T. III: Storia mediev. e mod.) [82
Pallas, K., Kalenderschwioerigkeiten. (Zt.
d. Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov. Sachs. 2,
121-23.) [HS
5. Sphragistik und Heraldik.
Ugen, Th., Sphragistik. (Grundr.
d G.-wiss. I, 2, 321-63.) [84
Gritzner, E. u. H., Siegel d. Uni-
versititen (s ’06, 1997). Hft.3. S. 41
-59; Taf. 35-51. (Lig. 616 v. Nr. 90.)
6 M. [85
Siegel, Rheinische. I: W. Ewald,
Siegel d. Erzbischöfe v. Köln, 948-1798.
(= Nr. 174.) Bonn: Hanstein. 4°,
32 Lichtdr.-Taf. u. xvj, 29 S.
12 M. 50. [86
Pose, 0., Siegel d. Adels d.
Wettiner Lande bis z. J. 1500 (8.
‘04, 73a). Bd. Il: Grafen v. Beich-
lingen, Geschlecht Berg, Herren v.
Bodenstein, Truchsesse v. Schottheim,
Marschälle v. Ebersberg, Adel B u. C.
Dresd.: Baensch. 4°. 128 S.; 6 geneal.
u. 56 Lichtdr.-Taf. 25 M. (15 M. f.
Subskr.) [87
Sabel, G., Siegel u. Wappen d. Stadt Ett-
lingen. (Dt. Herold ‘06, Nr. 9) — Gümbel,
Beitrr. z. pfalz. Sphragist. (Bayerland ’03.) —
F. Roth u. J. Kraus, Oppauer Dorfspiegel.
(Monatsschr. d. Frankenthal. Alt.-Ver 06,
Nr. R u. 10.) — R. Schmidt, Altestes nach-
weisbaros Siegel d. Stadt Zörbig. (N. Mitt. a.
d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 22, 354-59.) [88
Gritzner, E., Heraldik. (Grundr.
d. G.-wiss. I, 2, 364-96.) [89
Siebmachers Wappenbuch (s. '06,
2001). Lig. 514-517 à 6 M. [90
Inh. Lfg. 514 u. 515 — Bd. IV, 4. H. 11
u. 12. (Niederöst. Adel.) S. 333-84; Taf. 181-
246. — Lfg. 516 8. Nr. 85. — Lfg. 517 = Bd. V, 7.
H. 5. (Bürgerl. Geschlechter.) 8. 79-106;
Taf. 81-100.
Stückelberg, E. A., Das Wappen
in Kunst u. Gewerbe. 2. Aufl. Lpz.:
Veit & Co. 254 S. m. 214 Abbildgn.
6 M. [91
|
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Bibliographie Nr. 81—131.
Wilckens, Wappenbuch d. Hof-
pfalzgrafen Joh. Chr. Sauer im Be-
sitze d. Univ. Heidelb. (Vierteljschr.
f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde.
34, 275-317; 384.) [92
Neuenstein, K. Frhr. v., Wappen-
codex d. Hof- u. Staatsbiblioth. zu
Stuttg. Originalkopie (s. '05, 88).
Forts. (Wappenkde. Herald. Monats-
schr. Jg. XI.) [93
Preuß, A., Vom Lundenburger Stadt-
wappen. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u.
Seltles. 10, 297 99.) [>4
Ganz, P., Die Abzeichen d. Ritter-
orden u. Turniergesellschaften. (Aus:
Schweiz. Arch. f. Herald.) Zürich:
Schultheß & Co. 47 S.; 4 Taf. 2 M. [95
6. Numismatik.
Schalk, K., Zur Methode deutschmittel-
alterl. Münzforschg. (Monatsbll. d. Num. Ges.
Wien 7, Nr. 9.) [96
Engel et Serrure, Traité de numism. du
Moy. Age. T. III, s. 06, 96. Rez.: Bibl. de
l'École des chartes 66, 7083-11 E Berger
Num. Zt. 87, 211-13 Ernst.
3
Jecklin, F., Langobard.-karol.
Münzfund b. Ilanz. (Mitt. d. Bayer.
Num. Ges. 25, 28-82; 6 Taf. u. Kte.)
— J. L. Bechade, Trouvaille de
monnaies caroling. (Rev. num. 4. S.,
10, 302-5.) [98
Dannenberg, Dt. Münzen d. sächs. u. fränk.
Kaiserzeit. Bd. IV, s. ’06, 9x. Bes: Zt. f.
Num. 25, 399-108 Menadier. — H. Gumowski,
Bemerkgn. zu Dannenbergs letztem Wor:.
(Berl. Münzbll. 06, 324-29; 369-73 otc.) [99
Domanig, K., Pfennigfund v. Feldsberg.
(Jabrb. d. K K. Zentral-Komm. 3, 1, 289-308;
Taf. 1.) — A. Luschin v. Ebengreuth, Münz-
fund a. d. Torrental b. Golling. (Ebd. 309
-24.) [100
Kretzschmar, J., Osnabrücker Goldgulden-
fund. (Mitt. d. Ver. f. G. v. Osnabr. 30, 193
-217.) (101
Buchenau, H., Kurt süchs. Münzordnung
v. 1500 m. Abb. v Stolberger, Sohwarzburger
u. Honsteiner Münzen. (Bll. f. Münzfreunde
40, Nr. 7,8.) [102
“Fleischel, E., Seltene Taler und Doppel-
taler seiner Sammig. (Berl. Münzbll. ’06, 303
-19 u. 331; Taf. 10 u. 11.) [103
Rudolph, E., Silber- u. Kupfer-
münzen dt. Staaten a. d. Zeit 1806-
1873. Dresd.: Thieme. xj, 314 S.
7 M. 50. [104
Rez : Berl. Müuzbll. 06, 880f. Bahrfeldt.
Raudnitz, J., Aufhebg. d. bischöfl.
Olmützschen Münzstatt zu Kremsier.
Beitr. z. öst. Münz-G. (Aus: Arch. f.
öst.G.) Wien: Holder. 378. 1M.10.[105
Türler, H., Die bernisch. Münzmeister. (N.
Berner Taschenb. '05, 96-119.) — J. Strickler,
Die Berner Münzstadt u. ihr Direktor Chr.
Fueter, 17»9-1803. (Ebd. 15-62.) [106
H
eg
4
Sphragistik und Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. "3
Kull, J. V., Repertorium d. Münz-
kde. Bayerns (s. '04, 1776). 3. Forts.
Münch.: Bayer. Num. Ges. S. 771-
905. [107
Ders., Der Hälbling oder Heller in Bezug
auf Bayeru. (Berl. Müuzbll. %06, 225-20.)
Paschinger, A. M., Medaillen v. Pet. u.
Paul Seel u. diesen verwandt. Meistern (s. ’05,
2056). Ergänzg. (Reil. zu d. Mitt. d. Bayer.
Num. Ges. Jg. XXV.) 108. — A. NoB, Span-
heim. Gemeinschaftsheller. (Ebd. Mitt. 25, 1-
13.) — F. Gebert, Beitr. z. fränk. Münzkde.
(Ebd. 14-27.) [10
Binder, Chr., Württb. Münz- u.
Med.-Kunde, neu bearb. v. J. Ebner
(8. ‘06, 2013). Hft. 4. S. 115-62:
5 Doppeltaf. 1 M. 80. [109
Catalogue génér. illustré de mon-
naies franç. provinc.: Alsace-Lorraine.
2. éd. Paris: Cabinet de num. S. 175
-204, 2 fr. [110
Beemelmans, W., Zur G. d. vorder-
öst. Münzstätte Ensisheim im Ober-
elsaß. (Sep.-Abdr. a.: Forschen. u.
Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs.
Jg. II u. III) 1905. 48 $. [111
Behrens, H., Münzen d. St. Lübeck, s "ug,
109. Entgegug. v. B. auf d. Rez. idw. Schrö-
ders u. Erwiderg. v. Schr.: Berl. Münzbll.
"oe, 251-83 u. 314f. [112
Lange, Ch., Nachrr. üb. d. schlosw.-holst.-
gottorp. Münzstätten u. deren Beamte. (Berl,
Münzbll. ug, 240-50; 259-95.) — C. Hauer
Beitrr. z mecklenb. Münzkde. (Ebd. 313-754
— H. Buchenau, Notiz üb. Doruburg u. an-
dere Münzatitten im mittler. Saalezebiet.
(Bil. f. Münzfreunde 40, Nr. 7-9) [113
Schrötter, v., Preuß. Münzwesen (Acta
Boruss.), 3.’°05.123. Rez.: Forschgn.z.brandb.
u. pr. G. 18, 636-40 Weilu. Wuttke; Jahrbb. f.
Nationalük. 87, 565-67 Heldinann. [114
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Hofkalender, Gothaisch. geneal.
(8. "06, 115). Jg. 144: 1907. 8 M. [115
Dungern, O. Frhr. v., Ahnen dt.
Fürsten. Bd.I: Haus Zollern. Ahnen
d. dt. Kaiser, Könige u. Herzöge v.
Preuß., Kurfürsten e Brandenb. a. d
Hause Zollern u. ihrer Gemahlinnen.
Papiermüble S.-A.: Gebr. Vogt. Quer
Fol. 53 Taf. 30 M. [116
Ders., Unsere Abstammung v. Karl d. Gr.
(Dt. Herold ‘06, Nr. 7.)
Esbach, F. C., Das herzogl. Haus
Württemb. zu Carlsruhe in Schlesien.
Mit Abbildgn., Bildnissen, Genea-
logien u. Stammbäumen. Stuttg.:
Kohlhammer. xvj,2098. 5M.50. [117
Schuler, A., Fürstl. Haus Zähring.-Baden.
Geneal. in 2 Stanımtaf. uebst kurz. geschichtl.
Darstellg. Karlsr.: Lung. 14 S. 00 Pf. [118
Roller, 0. K., Ahnentafel d. Markgräfin
Ursula v. Baden-Durlach u. d. Wappen auf
d. Sarkophag in d. SchloBkirche zu Pforz-
heim. (Schau-ins-Land 33, 35-49.) [119
Suhle, Beitrr. z. Geneal. d. fürstl.
Hauses Anhalt. (Mitt. d. Ver. f
anhalt. G. 10, 414-80.) Vgl. ’06, 133:
Wäschke. 120
Rez. v. on, 133: Mitt. a. d. hist. Lit. 33,
355-57 v. Kauffungeu.
Hillebrand, J., Zur Goneal. d. Herren v.
Bolandeu-Falkenstein-Hohenfels. (Ann d.Ver.
f. nass. Altertkde. 35, 130-54.) [121
Taschenbuch, Gothaisch. geneal.
d. gräfl. Häuser (s. ’06, 117). Jg 80:
1907. 8 M. — Dass. d. freiherrl.
Häuser. Jg. 57: 1907. 8M. — Dass.
d. ur-adelig. Häuser. Jg. 8: 1907.
8M. — Dass. d. brief-adelig. Häuser.
Jg. 1: 1907. 6 M. [122
Handbuch, Geneal., bürgerl. Fa-
milien (s.’04,1790). Bd. XII. 6M. [123
Rez.: Dt. Horold uo, Nr. 8 Rostok.
Weißenborn, E., Universitätsmatrikeln
als geneal. Quelle (s. ’06, 2025). Nachtr. (Dt.
Herold ‘06, Nr. Hi [121
Schmidt, Gg., Stammbuchblätter
dt.Edelleute. (Vierteljschr.f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. 34, 129-
224; 347-71.) [125
Mortuarium oder Liste aller derer
in dem Reichs-Ritterschaft. Canton
Hegew, Allgew Bodensee nach denen
Eingelangten Notificationen Verstor-
benerCommembrorum. N ichtoweniger
sind ad tinem die anlıero Notificirte
Hoechst und Hoche auch von Anderen
Reichs-Ritterschaft. Creißen und Can-
tonen eingelotfene Directorial Todt-
faell nachgetragener zu ersehen.
(Ebd. 225-74.) [126
Kindler v. Knobloch, J., Ober-
bad. Geschlechterbuch (s. ’05, 2075),
K
II, 1. (Marcello-Mayer v. Mayers-
heimb). S. 1-80. 6 M. [127
Real, J., 140 alte Familien-Namen d. St.
Geldern. (16 v. Nr. 718.) 26 S. [128
Vogeler, Das Kloster d. Domini-
kaner in Soest, insbes. seine Beziehgn.
zu d. städt. Patriziate u. d. westfäl.
Adel d. Umgegend. (Vierteljschr. f,
Wappen-, Siegel- u. Familienkde.
34, 77-128.) [129
Regula, Die Grabsteine in d. St. Marien-
kirche. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr.
30, 215-531.) [130
Schön, Th., Aus württb. Kirchenbüchern:
Fintragungen üb. nord- u. mitteldt. Adels-
geschlechter. (Dt. Herold ‘06, Nr. 7.) —
M. W. Grube, Pomm. Ahnentaf. d. P. R. e
Hohenhausen im Nationalmus. zu Münch.
(Ebd. Nr. 10.) Vgl.: v. Mülverstedt (Ebd.
Nr. 12). [131
*6 Bibliographie Nr. 182—191.
Mülverstedt, v., Kleines interess. Kupitel
a. d. Geneal. der v. Borcke. (Dt. Herold
’06, Nr. of.) [132
FlanB, R. v., Versuch e. G. d.
auf Sulitz in Westpreuß. ansässig
gewes. Fam. v. Brauneck, m. bes.
Berücks. d. verschwäg., seit 1895
erlosch. Fam. v. Füldner u. d.
nichtverwandt. Fam. v. Bronk. Auf
Wunsch u. unt. Mitwirkg. d. Hrsg.
H.v.Brauneck bearb. Marienwerder:
v.Flanß. 145 S.; 2 Taf. 6 M. [133
Krieger, A., G. d. Fam. Bürklin.
München:Allg.Ztg.1906.jx, 536 S.[134
Schmidt, R., Sambleben u. d. Herren
E ee (Braunschw. Magaz. ’06, 92-96;
[135
Ebell, M., G. d. Geschlechts Ebell
nebst Stammtafeln u. Wappen. o 0.
4°. 148 S. [136
Eynern, G. v., Nachrr. üb. d. Fam.
Erbslöh. Düsseld.: Dr. v. Ed. Lintz.
4. 42 8. [137
Francke, H. G., Verbesserungen
u. Ergänzgn. zu d. Stammtafeln d.
Fam. Francke in Weida. Weida:
Gedr. b. Thomas & H. 1905. 95 S.;
2 Taf. [138
~ Bassermann, E., Nachrr. üb. d.
Fam. Frohn nebst Mitt. üb. d. Fam.
Kußell u. v. Heiligenstein.
Mannh.: Haas. 107 S. [139
E Türler, H., Die Fam. Göuffi. (N. Berner
Taschenb. ’06, 241 ft.) [140
Haldenwang, O. v., Chronik u.
Stammtaf. d. Fam. Haldenwang.
Stuttg.: Metzler. 1905. 59 S.;
Stammtaf. [141
Müsebeck, E., Beitrr. z. G. d.
Metzer Patrizierfam. de Heu. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 17, I, 97-128;
Taf. 2-4.) [142
Beitrüge z. G. d. Fam. Huyssen;
bearb. v. Alb. v. Waldthausen.
Als Hs. gedr. Düsseld.: Dr. v. A. Bagel. .
243 S. [143
Urkundenbuch z. G. u. Geneal. d.
Geschlechts v. Kalckstein. Bearb.
v. G. A. v. Mülverstedt. I: s. "05,
150. II: Urkundenbuch. HI: Ver-
zeichn. derjen. Mitglieder, welche im
Kurf. Brandb. u. Kgl. Preuß. Heere
gelient haben, bezw. im letzteren
noch dienen. 1904-'06. [144
Klemms Archiv (s. ’06, 150). Nr.
15-18. Bd. II, 81-270. 145
Heinemann, 0., G. d. Geschlechts
von der Lancken. I: 1285-1524.
Stett.: Niekammer. 4°. 144S. 6 M. [146
Hensel, $., Fam. Mendelssohn, 1729-
1847. (13. Aufl.) Borl.: Behr. xv, 383; vij,
400 S. 12 M. (147
Schack, v., Ältere Nachrr. üb. d. Fam.
v. Oppen in Preußen allgem., sowie speziell
üb. d. Oberspittler Herm. v. Oppen, Komtur
zu Elbing u. Schönsee, 1327-31. (Altpreuß.
Monatsschr. 43, 301-5.) [14S
v. Aspern, Zusammenstellg. v. Familien-
namen a. d. Familivnbuche d. v. Pressentin.
(Dt. Herold ‘06, Nr. 9.) 1149
Straganz, M., Die Edien v. Reubach —
St. Valentin — Greitenheim. (Forschgn.
etc. x. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 1-15.) [150
Vogeler, Alte märkische Pastoren-
chronik: Fam. Rumpaeus. (Jahrb.
d. Ver. f ev. Kirch.-G. Westfal. 8,
65-109.) fir
Schmelzing, W. H. v., Geneal. d.
Herren u. d. heil. Röm. Reichs Ritter
v. Schmelzing u. Wernstein.
(Vhdign. d. Hist. Ver. f. Niederbayern
52, 151-72.) [152
Schalenbarg. H. v. der, Pastor Dr. Gen.
Schmidt als Genealoge. Ein krit. Beitr. z.
Entstehg. d. neuen Aufl. d. G. d. Geschlechts
v. d. Schulenburg, v. Danneil. Herford:
Hoidemanu. 34 S. — Nachtr. 3 S. Vgl
1900, 2121.
Kleiner, V., Die Edlen v. Sch warz-
ach zu Schwarzach. (Forschgn. etc.
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 17
-28.) [154
Walter, F., Die Fam. v. Soiron. (Mannh.
G.bil. "ue Nr. 5/9.) [155
N., Yes Erloschener Zweig d. v. Sommer-
feldt’schen Geschlechts. (Dt. Herold °’0,
Nr. 11.) (156
Speth, A., Die Steinbarte u. d.
Spethen v. Steinhart. Münch.:
Lindauer. 103 S.; 2 Stammtaf. 3 M.
— Ders., Die Spethen u.d. Welfen.
Ebd. va, 220 S.; 5 Ktn. u. Stamm-
taf. 5 M. [157
Bülow, A. v., Zur Geneal. d. Fam. v.
Stülpnagel. (Dt. Harold "06, Nr. 6 u. x.) [158
Langer, E., Mittelalterl. Haus-G.
d. edlen Fam. Thun (s. ‘06, 175 u.
2063). 3. Hft. 3. Abtlg., 1. Hälfte d.
15. Jh. Die Simeonische u. Bertol-
dische Linie der Fam Th. xj, 110 S.;
S. 37-130; Stammtaf. u. Nachtrr.
au 28. 6 M. [159
Tscherning, 0. F., Tscherning-
sches Vergißmeinnicht. Altesu. Neues
üb. d Fam. Tscherning a. Bunzlau
in Schlesien. Heilbronn: Selbstverl.
1905. 154 S. [160
Schön, Th., Beitr. z. G. d. Fam. v. Wedel.
(Dt. Herold "Op, Nr. 6.) [161
Winning, L. v., G. d. Geschlechtes
derer v. Winning. Mit Wappen in
Farbendr. u. 31 Stammtaf. Görlitz:
Starke. 299 S. 12 M. [162
Familiengeschichte. — Allg. Quellen-Sammign. — Geschichtschreiber.
Wittich 1691-1906. (Geneal. Ta-
bellen d. Fam. Wittich.) Königsb.:
Ostpr. Dr. 4°. 34 S. [163
- Wülfing, E., Stammbaum d Fam.
Wülfing m. Erläuterg. Görlitz:
Starke. 3 Taf. Fol. u. 23 S. 8°. [164
Zehmen, H. M. v., Nachrr. üb. d.
Geschlechtv.Zehmen, 1206-1906. Als
Ms. gedr. Dresd.: Dr. v. Baensch. [165
Zeschau, W. F. S. v., Verbreitg.
d Geschlechts v. Zeschau, 1206-
7
Dresd.: Dr.
1906. Als Mskr. gedr.
[186
v. PäBler. 118 S.
Biographie, Allg. dt. (s.'06, 2068).
Bd. LII, Lfg. 1-3 (= Lfg. 256-58).
Nachtrr.: Linker-Moritz S. 1-480.
7 M. 2. [167
Biographien, Badische TI. V:
1891-1901, hrsg. v. Fr. v. Weech u.
A. Krieger (s. op, 185). 11. (Schl.-)
Hft. S. 801-924. 3 M. 40. [168
IT. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germ. hist. s. Nr. 891; 1041;
1031. [169
Quellen u. Forschungen a. d. Gebiete d.
G. (s. ‘06, 2073). XII s. Nr. 1105. [1:0
Overmann, A., Die Herausgabe v. Quellen
z. stidt. Rechts- u. Wirtsch.-G. (Dt. G.bil. 7,
263-74.) A. Tille, Nachwort. (Ebd. 271-838.) [171
Rockinger, L., Handschrr.z. bayer.
u. pfälz., wie z. dt. G. in d. Biblioth.
d. hist. Klasse d. Akad. d. Wiss.
(Abhdlgn. d. Kgl. Bayer. Akad. d.
Wiss. Hist. Kl. 24, 199-280.) Sep.
Münch.: Franz. 3 M. EI
Katalog d. Handschrr. d. Kgl.
Biblioth. zu Bamberg. Bd. I, Abt. 2,
Lfg. 5: Jurist. Hss., bearb. v. Hans
Fischer. Bamb.: Buchner. 85 S.
8 M. 60. [173
Publikationen d Ges. f. rhein. G.kde. (s8.
06, 2078). XXVI s Nr. Se [174
Veröffentlichungen d. Hist. Kommiss. f.
Westfal. s. Nr. 185. [175
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s.
06, 2085a). Bd. XLI e. Nr. 1230. [176
Düning, A., Die dt. Handschrr. d. Kgl.
Stifts- u. Gymnasialbiblioth. zu Quedlinburg
bis z. J. 1520. Quedlinb. Progr. 4°. 23 5. [177
Katalog d. Handschrr. d. Univ.-Biblioth.
zu Leipzig. VI, 3: Die jurist. Hiss. bearb. v.
Helssig, 8. ‘O6, 2086. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
’06. Nr. 81 Steffenhagen; N. Arch. 31, 752f.
Holder-Egwer. [173
Handschriften - Verzeichnisse d. Kgl.
Bibliothek zu Berlin. XIII. (Verz. d. lat. Hss
v. V. Rose. Bd. II, Abt. 3), s. '06, 203 Rez.:
N. Arch. 31, 735 Holder-Egger; Hist. Jahrb.
27, 235f. P.G. M. {149
Quellen etc. z. G. Westpreußens (s. ‘06,
204). V ”. Nr. 225. [150
Monumenta hist. Warmiensis (s. ’06, 205)
IX, 2 s. Nr. 213. [151
Molinier, A., Les sources de l'hist.
de France. Partie 1: Des origines aux
guerres d'Italie 1494 (s. '05, 2187).
VI: Table gener. 218 S. 5 fr. [182
— nn nn A
EN
a
| taf.
2. Geschichtschreiber.
Jansen, M., Historiographie u.
Quellen d. dt. G. bis 1500. (Grundr.
d. G.-wiss. I, 2, 450-546.) [183
Jacob, K., Quellenkde. d. dt. G.
Bd. I. (Sammig. Göschen. Bdchn. 279.)
Lpz.: Göschen. 154 S. 80 Pf. [184
Rez.: N. Arch. 31, 737f. Holder-Egger.
Abhandlungen üb. Corveyer Ge-
schichtschreibg. v. J. Backhaus, F.
Stentrup u. G. Bartels; hrsg. v. F.
Philippi. (= Nr.175.) Münster: Aschen-
dorff. xxıj, 184 S.; Taf. 5 M. [185
Inh : a) S.j-xx1j Philippi, Zur Einführg.
b) S. 1-48. Backhaus, Die Corveyer G.-
falschgn. d. 17. u. 1x. Jh. (30 S. Berl. Diss. 05.)
c) S. 49-100. Stentrup, Die Translatio sancti
Viti bearb. u. nach Hss. hrsg. 146 S.: Münster.
Diss.) d) S. 101-84. Bartels, Die G.schreibg.
d. Klosters Corvey. (T7 S.: Götting. Diss.)
Radics, P. v Familien-Chroniken krai-
nischer Adeliger im 16. u. 17. Jh. (Mitt. d.
Museal-Ver. f. Krain 16, 1-27; 137-52. 17,
8-13.) [186
Schmidt. Die Gedenkbitcher d Danziger
Trinitatiskirche. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver.
5, 72-76.) [187
Grazioli, L., La Cronaca di Goffredo
da Bussero. (Arch. stor. lomb. Ser. 4,
Vol. V, 211-45.) [188
3. Urkunden und Akten.
Devrient, E., Nach welchen Grundsätzen
soll d. Historiker bei Quellenangaben ver-
fahren? (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 54, 343
-63.) [189
Wagner, P., Die Urkundenfülschen. G. F.
Schotts. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde.
"Oh, 22-25.) Vgl. ’06, 213. [190
Monumenta hist. ducatus Carin-
thiae (s. ’06, 220). IV, 2: Die Kärntner
G.-Quellen 1263-1269. Hrsg. v. A. v.
Jaksch. S. 589-1073 m. 14 Stamm-
28 M. [191
SH Bibliographie Nr. 192—235.
Komatar, F., Archiv-Inventare (s.
‘06, 2102). Anfang. (Mitt. d. Museal-
Ver. f. Krain 17, 20-70.) [192
Straganz, M., Regesten z. tirol. G. (For-
schen. u. Mitt. z. G. Tirols etc. 1, 75-80;
216-22. 2, 74-51.) (193
Urkundenregister f. d. Kant.
Schaffhausen. Hrsg. v. Staatsarchiv.
1: 987-1469. (Bearb. v. G. Walter.)
Schaffhaus.: Schoch. 4% 347 S.
4 M. [194
Wackernagel, Repertorium d. Staatsarchivs
zu Basel, 8. '05, 2156. Rez.: Archival. Zt.
N. F. 12, 821-23 J. F. Albert; Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 21, 156-58 Fr. [195
Urkundenbuch d. Stadt u. Land-
schaft Zürich. Bearb. v. J. Escher
u. P. Schweizer (s. ’06, 224). VII, 1:
1297-1301. 200 S. 7 M. (Subskr.-Pr.:
6 M. 25.) [196
Rez. v. VI: Hist. Vierteljschr. 9, 286f.
Cartellieri.
. Benziger, J. C., Die Ratsproto-
kolle d. Kant. Schwyz, 1548-1798. I.
Schwyz: Steiner. [197
Rieder, 0., Urkundenkuriosa d.
K. Allgem. Reichsarchivs. (Archival.
Zt. N. F. 13, 103-59.) — K. Stau-
dinger, Das K. Bayer. Kriegsarchiv
im neuen Armeemuseum zu München.
(Ebd. 219-87.) — G. Tumbült, Ba-
varıca im F. Fürstenberg. Archive
zu Donaueschingen. (Ebd. 1-66.) [198
Rückert, G., Lauinger Urkk. (s.
'05, 2160). Forts.: 1481-1500. (Jahrb.
d Hist. Ver. Dilling. 18, 27-91.) [199
Regesten d Markgrafen v. Baden u. Hach-
berg, 8. "Op, 214. Rez. v. 1], 1-2 u. III: Mitt. d.
Inst. f.öst. G.forschg. 26, 669-72 H. Kaiser. [200
Wagner, K., Archivalien a. sümtl.
Gemeinden d. Amtsbezirks Wertheim.
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 28,
111-25.) [201
Catalogue somm. des docc.,conserv.
aux archives du chapitre de la cathé-
drale à Strasbourg. (Rev. d'Alsace.
Suppl. Bibl. de la Rev. d’Als. XIII.)
Colmar: Hüffel. 48 S. 4 M. [202
Oberseider, H., Übersicht üb. d.
egenwärtig. Bestand d. Speyerer
tadtarchives. (Archival. Zt. N. F.
13, 197-218.) [203
Codex documentorum. Oorkonden
en bescheiden d. voormal. abdi]
Kloosterrade, par J. Paquay. (Publi-
cations de la Soc. hist. et archl. dans
le duché de Limbourg 40, 213-302.)
Aanhangsel p. W. Goossens. (Ebd.
303-20.) EN [204
Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg.
v. F. Darpe (s. ‘06, 236). II, 2.
S. 49-96. Coesf. Progr. S. 49-96. [205
Urkundenbuch, Meppener, hrsg.
v. H. Wenker (s. ’06, 237). IV: 1470
-1485. Mepp. Progr. S. 289-352. [206
Urkundenbuch d Hochstifts Hildesl.eim
u. sein. Bischöfe, bearb. v. Hoogeweg. IV,
s. 06. 239. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 20
O. Heinemann; Zt d Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. "D. 183-59 Mack; Zt. d. Ges. f. nieder-
sächs. Kirch.-G. 11, 273-76 Cohrs. [207
Witt, F., Verzeichn. d. im ältern
(bis 1863) holsteinisch. Generalsuper-
intendentur-Archiv vorhand. Akten.
(Schr. d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. 2. R., 4, 79-108.) [208
Regesta diplom. necnon epistol. hist
Thuringiae ILI, 1, 8. ‘05, 235. Rez: Mitt. a.
d. hist. Lit. 33, 166f. Heydenreich: Mühl-
häuser G.bll. 6, 170f. K. v. Kauffungen; Hist.
Zt. 96, 254-86 Wenck [209
Arras, P., Das Stadtarchiv zu Bautzen.
(N. Arch. f. sächs. G. 27, 350-58.) [210
Urkundenbuch, Pomm.(s.’06, 2130).
VI, 1: 1321-1324; bearb. v.O. Heine-
mann. 248 S. 7 M. [211
Rez. v.V,2: Gött. gel.Anz.'06,501-8 Perlbach.
Urkundensammlung z. G. d. ev. Kirche
Schlesiuns» I 8. Nr. 1530. [213
Codex dipl. Warmiensis; hrsg. v.
V. Röhrich u. F. Liedtke (s. '06,
257). IV, 2. (= Nr. 181.) S. 97-256.
2 M. 40. u [213
Recueil, Nouveau, gener. de traites
et autres actes relat. aux rapports
de droit intern., de G. F. de Martens,
cont. p. F. Stoerk (s. ‘06, 215, wo
falsch T. XXII). T. XXXII, 8. S. 497-
760. 12 M. T. XXXII 734 S.
34 M. 50. [214
Lippert, Die dt. Lehnbücher, s. ’04, 1876
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 505
-11 Lechner. | (215
Urbare, Österr. Hrsg. v. d. Kais.
Akad. d. Wiss. (s. "Op, 205). 8. Abt.:
Urbare geistl. Grundherrschaften.
Bd. I: Urbare d. Bened.-Stiftes Gött-
weig, 1302-1536; bearb. v. A. F.
Fuchs. ccıxxx1j, 668 S. 24 M. [216
Rez. v. Abt. 1, Bd. I: Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 26, Germ. Abt., 320-24 Schreuer;
Cesks časopis hist. 11, 91-95 Pokar: Mitt. a.
d. hist. Lit. 33, 491-94 Ilwof.
Mell, A., Bericht üb. d. Vorarbeiten z.
Hrsg. d. Ergänzungsbandes d. steiriecb.
Taidinge. (Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad.)
Wien: Hölder. 38 S. 1 M. 15. [217
Komatar, F., Das Laibacher Privilegien-
buch. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 16, 153-
65. 17, 20-33.) [213
Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler.
Espinas, G. et H. Pirenne, Re-
cueil de doce. relat. à l'hist. de l'in-
dustrie drapière en Flandre. Partie 1:
Des origines à l'époque bourguig-
nonne. T.I: Aire-sur-la-Lys-Courtrai.
(Publ. de la Comm. R. d'hist. de
Belg.) Brux.: Kiessling. 4°. xx, 695 8.
12 fr. [219
Rez.: Dt. Lit..Ztg. ’06, Nr. 43 Des Marez.
Doppler, P., Schepenbrieven van
het Kapittel van St. Servaas te
Maastricht (8.’05,2:5). Forts. (Publi-
cations de la Soc. hist. et archl.
dans le duché de Limbourg 40, 344
-430. 41, 50-146.) [220.
Borchling, C., Die älter. Rechts-
quellen Ostfrieslands. (= V v. Nr. 733.)
Aurich: Friemann. 358. 60 Pf. [221
Regesta pontificum Romanorum.
Italia pontificia sive repertorium
privilegiorum et litterarum a Ro-
manis pontificibus ante annum 1198
Italiae ecclesiis, monasteriis, civitati-
bus singulisque personis concesso-
rum. Jubente Reg. Societate Got-
tingensi congessit P. F. Kehr.
Vol. I: Roma. Berol.: Weidmann.
xxvj, 201 S. 6 M. [222
S:lbstanz.: Gött. gel. Anz. ’06, 593-610.
Wiederhold, W., Papsturkk. in
Frankreich (s. ue. 2132). II: Burgund
m. Bresse u. Bugey. (Nachrr. d. Gött.
Ges.d. Wiss. '06, Beihft. II.) 98 S. [223
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Bilderchronik, Dresdner. Zeit-
genöss. Darstellgn. v. Dresdner Be-
gebenheiten a. 4 Jhh. Hrsg. v. ©.
Richter. (Verôffentlichg. d. Ver. f.
G. Dresdens.) Tl. I: 16. u. 17. Jh.
Dresd.: Lichtdr. v. Römmler & J.
Gr. Fol. 12 Taf.; 15 S. Text. [224
Totenbuch, d. Prämonstratenserin-
nen-Klosters 7 uckau b. Danzig. Hrsg.
v. M. Perlbach (= Nr.180.) Danzig:
Saunier. 154 S. 5 M. [225
Rez.: Altpreuß. Monatsschr. 43,614f. Simson.
Bergner, H., Handb. d. bürgerl.
Kunstaltertümer in Dtld. Lpz.: See-
mann. 644 S. m. 790 Abbildgn.
18 M. [226
Rahn, J., Zur Statist. schweiz. Kunst-
denkmäler (s. ‘06, 273). Forta.: Th. Durrer,
Unterwalden. S. 369-400. (Beil z. Anz. f. schw.
Altertkde. N. F. VID, 1.) Sep. 50 Pf. (227
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern
ua. W. Reinecke.
]
]
|
|
l
*9
(8. 2144). Bd. II: Oberpfalz u.
Da hrsg. v. G. Hager.
Htt. 4: Bezirksamt Parsberg; bearb.
v. Frdr. Herm. Hofmann. Mit
13 Taf., 209 Abbilden. im Text u.
e. Kte. 267S. 9M. Hft. 5: Bezirks-
amt Burglengenfeld; bearb. v. G.
Hager. Mit 8 Taf, 127 Abbildgn.
im Text u. e. Kte. 167 S. 7 M.
Hft. 6: Bezirksamt Cham; bearb. v.
Rich. Hoffmann u. G. Hager. Mit
6 Taf., 108 Abb. im Text u. Kte.
1598. 7 M. [228
Kunst- u. Altertums-Denkmale
im ker Württemb. (s. '06, 274).
Lfg. 31: Jagstkreis (Fortsetzg. Hall),
bearb. v. E. Gradmann. S. 481-544.
1 M. 60. — Ergänzgs.-Atlas. 16.-
22.Lfy. (50.-56. Lfg.) 34 Taf. m. Text.
à 1 M. 60. [229
Kunstdenkmäler d. Grhrzgts. Badon, 8.
’06, 2147. Rez. v. VI, 1, Landkreis Freiburg,
8. ’05, 253: Freiburg. Diözesanarchiv. N. F.
6, 398-400 Sauer. "230
Sauer, J., Kirchl. Denkmalskde u. Denk-
malspflege in d. Erzdiözese Freiburg 1902,05.
(Freiburg. Diözesanarch. N. F. 6, 350-95.) [231
Berichte ub. d. Tätigkeit d. Pruv.-Kom-
mission f. Denkn alpflegı in d Rheinprov.
(e. 06, 2150) VIII: ’03. 708,6 Taf. IX: ‘04.
55S S, 8 Taf. X: ‘05. 66 S., 8 Taf. (Sep.-Abdr.
a. d. on. Jahrbb.) Düsseld.: Schwann.
à 2 M. [232
Kunstdenkmälerd. Prov. Hannover.
rsg. 1. A. d. Prov.-Komm. z. Er-
forschg. etc. d. Denkmäler in d. Prov.
Hannov. v. C. Wolff (s. U3, 2266).
III: Reg.-Bez. Lüneburg, H. 2/3:
Stadt Lüneb., bearb. v. F. Krüger
(Hft. 5/6 d. Ge-
samtwerkes.) Mit 12 Taf. u. 190 Text-
abbildgn. xvj, 435 S. 12 M. [233
Bau-u.Kunstdenkmälerd. Hrzgts.
Brauuschw., hrsg. v. P. J. Meier (s.
Op, 257). HI, 2: Kreis Wolfenbüttel
m. Ausschluß d Kreisstadt. Mit Beitrr.
v. K. Steinacker. Mit 23 Taf. u.
205 Textabbildgn. xvıj, 448 S.
16 M. [234
Meier, P. J. u. K. Steinacker, Die Bau-
u. Kunstdenkmäler d St. Rraunschw. (m.
Ausschluß d Sammign.). Hrsg. v. G.-Ver. f.
d Hrzgt. Braunschw. Wolfenb.: Zwißler.
150 S. m. Abbildgn. 1 M. 20. [234 a
Bau- u. Kunstdenkmäler Thü-
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt u.
G. VoB (s. ‘04, 1939). XXXII: Hrzgt.
Sachs.-Coburg u. Gotha. Landratsamt
Coburg. Amtsgerichtsbez. Coburg. (Die
Stadt Cob., Landorte d. Amtsgerichts-
bez. Cob.) Mit 42 Taf. u. 84 Abbildgn.
im Texte. vnj S. u. S. 153-474. 12M.[235
"IO
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d ker.
Sachsen (s. "Ou, 280). XXIX: Amts-
hauptmannsch. antan (Land); bearb.
v.C.Gurlitt. 268 S.; 7 Taf. 8 M. [236
Rez. v. Hr 26 - 28 an Dresd.-
Neust. (Land) u. Oschatz): N. Arch. f. sachs.
G. 27, 355-88 Haenel. l
Schultze V., Geschichts- u. Kunst-
ee Univ. Greifsw. Greitsw.:
Abel. 4°. 68 8.: 21 Taf. 6 M. [237
Bericht d. Konservators d Kuustdenkimäler
d Prov. Ostpreuß. In "Di, 2209). 1. XII. ‘04 bis
80. XI. oh Königsb.: Teichert 37 8. [23.4
Bibliographie Nr. 236—290.
Loose, F., Mittelalterl. Glocken-
kreuze. Zur allgem. Glocken- u.
Volkskde. (Aus: „Mitt. d. anhalt.
G.-Ver. 10, 633-59.) Zerbst: Gast.
1 M. [239
Bour, J., Vieilles cloches en Lor-
raine. (Rev. eccl. de Metz. "05 &
06.) [240
Hoffmann, F. u. B. Zölffel, Beitrr.
z. (slockenkde. d. Hessenlandes.
(= Nr. 728.) Cassel: Dufayel. 4°.
vij, 28 S.; 30 Taf. 10 M. [241
III. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Lamprecht, K., Dt. G. (8. On, 259
u. 2213). Bd. VII, 2. Hültte. 2. Abt.:
Neuere Zeit. Zeitalter d. individ.
Seelenlebens. Bd. III, 2. Hälfte. 1. u.
2. Aufl. xvj S., S. 397-873. 6 M.
Bd. VIII. 2 Hälften. 3. Abt.: Neueste
Zeit. Zeitalter d. subjekt. Seelen-
lebens. Bd. I, 2 Hälften. 1. u. 2. Aufl.
zu, 729 S. 12 M. |242
Rez. v. Abt 1: Urzeit u. Mittelalt. Bd. IV.
8. durchg. Aut.. s. ‘05, 2213: Lit. Zbl. ‘06,
Nr. 13. — B. Weiß, Lamprechts Geschichts-
philosophie. (Arch. f. Philos. 2. Abt., 12,
209-24.)
Gebhardt’s Handb. d. dt. G. In
Verbindg.m.R.Loewe,W.Schultze,
H. Hahn u. a. neu hrsg. v. F. Hirsch.
2 Bde. 3. Aufl. Stuttg.: Union. zu,
724; vi, 952 S. 17 M. 50. [243
Heyck, E., Dt. G. (s. "06, 2159).
Bd. II kplt. 656 S. Bd. IIl. 658 S.
(Mit Taf., Fksms. u. Ktn.) à 18 M. [244
Rez. v. I: Altpreuß. Monatsschr. 43, 296-98
Reicke.
Bibliothek dt. G. (s. ‘06, 2153). Lfg. 166
u. 157. Vgl. Nr. 1053; 1343. [245
Loserth, G. d später. Mittelaltera v. 1197
bis 1142, s. '05, 262. Rez.: Hist. Viertoljschr.
9, 356-93 Hampe. [246
Lindner, Th., Welt-G. seit d. Völker-
wanderg. III: Vom 13 Jh. bis z. Ende d.
Konzile. Stuttg. u. Berl: Cotta. 1908. x,
592 S. 5 M, 50. Rez.: Hist. Vierteljachr, 9,
39-97 Hampe; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
237, 695-97 Loserth. [247
Weber. 0., Von Luther zu Bismarck.
12 Charukterbilder a. dt. G. (Aus Natur u.
Geiatoswelt. Bdehn. 123 u. 124.) Lpz.: Teubner.
136; 142 5. (Prager Hochschulkurse. 2. u.
3. Bd) 2 M. [248
| 667 8. 12 M.
2. Territorial- Geschichte.
Geschichte d. Stadt Wien. Hrsg. v. Altert.-
Ver. zu Wien, s. ’06, 290. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. dat. Aforse ha. 27, 3298-42 Dop<ch. — B.
Bretholz, Kine neue G. d. St. Wien. (Korr.-
Bl. d. Gesaint-Ver. "06, 435 ff) [249
Bachmann, G. Bölınens. Bd. IL s. ’06, 296.
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 10; Engl. hist. rev.
21, 562-66 (auch v. I) Lützow. (250
Apianus, G. Böhmens, s. "06, 297. Rez.:
Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. in Böhmen 44, 79-51
OU. Weber. [251
Lützow, Graf Frz., Lectures on
the historians of Bohemia. Lond.:
Frowde. 1905. 120 S. 5 sh. [252
Reoz.: Hist. SE 97, 630 f. Bretholz.
Urban, M., Die ee zu
Meißen aus plauischem seschlechte
in Böhmen. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt.
in Böhm. 44, 210-19; 477-92.) [253
Mörath, A., Kleine Beitrr. z. G. d. Deut-
schen in Böhmen (8. '05, 240). Forts (Ebd
265f.; 336-10.) — d. Blau, Beitr. z. G d.
Kameralen d. Böhmerwaldes. (Ebd. 504-17.) [254
Wintera, L. Jes Polit. Schicksale
d. Stiftlandes Braunau im Mittelalter.
(Ebd. 45, 183-95.) [255
Simböck, M., Die Templer in Mühren u.
d. Burgiuine Tempelstein. (Zt. d. Dt. Ver. f.
G. Mührens u. Schles. 10, 10-87.) — Berger,
Zur G. zweier schles. Dörfer: Raase u.
Spachendorf. (Ebd. 262-92.) [256
Hürbin, J., Handb. d.Schweizer-G.
(8. 06, 304). Lig. 15 (Bd. IL 385-448).
80 Pf. [257
Dierauer, J., G. d. schweiz. Eid-
he II: 1516-1648. (Allg.
Staaten-G. Abt. 1: G.d.europ. Staaten.
Werk 26, III.) Gotha: Perthes. xvj,
[255
e
Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte.
- Wackernagel, R., G. d. Stadt
Basel. Bd. I. Basel: Helbing & L.
650 S. 14 M. 40. [259
Welti, E., Beitrr. z. G. v. Kirchberg. (Bil.
f. bern. G 1, 221-24.) — Lüthi, Die Ring-
wälle im Üchtland. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
54, 418-20.) 260
Martin, C., La Maison de ville de Genève.
(=NTr.615.) Genèvo: Jullien. 4°, ze, 1909. [261
Denk, ©. u. J. Weiß, Unser
Bayerland. Vaterl. G., volkstüml. dar-
gest. Mit 15 Tafelbildern u. 461 Text-
abbildgn. Münch.: Allg. Verl.-Ges.
559 S. 10 M. 20. [262
Res: Lit. Zbl. on, Nr. ga
Norman, G., A brief history of Bavaria.
Münch.: Jaffe. jx, 215 S. 2 M. 50. [263
Eid, L., Aus Alt-Rosenheim.
Ausgew. Studien z. G. u. Volkskde.
f. Rosenh. u. sein Inntal. Rosenh.:
Bensegger. 372 S. 5 M. [264
Gehring, L., Bilder a. d Berchtesgadner
G. Hist. Abriß. Berchtesgad.: Erinisch. 31 8.
75 Pf. [265
Osterkorn, A., Hühenstadt mit Schwerel-
bad in d. Vergangenheit u. (-egenw. (Vhilgn.
d. Hist. Ver. 1. Niederbayern 42, 113-49.) (266
Looshorn, J., G. d. Bistums Bam-
berg (s. ‘01, 248). VI: 1623-1729.
Lfg. 1-2. 736 S. 20 M. 267
Rez.: Hist.-pol. BIL 138, 954-57 Ringseis.
Karl, H., Staffelsteiner Chronik.
Hrsg. v. H. Schellerer. Bamb.:
Buchner. 1905. xvij, 304 S.; 10 Taf.
u. Bildn. 4 M. [268
Meyer, Chr., Bayreuther Erinnergn. Bilder
a. d. markgräfl. Zeit. TI. I: 2 Dramen im
Hause Hohenzolleru. Der letzte Markgraf
v. Bayreuth. Die Lieblings-chwester Fried-
richs d. Gr. Münch.: Steinebach, 71 S.
1 M. 50. [269
Blank, J., Hagenbüchacher Chro-
nik. I: Bis z. Ende d. 30j. Krieges.
Neustadta. Aisch: Selbstverl. 2M. [270
Steichele, A. v., Bistum Augsburg,
fortg. v. A. Schröder (s. ’05, 279).
Ltg. 51 (Bd. VII, 1-80). 1 M. 50. [271
Dirr, P., Aus Augsburgs Ver-
gangenheit. Augsb.: Reichel. 100 S.
m. 2 Abbildgn. u. 2 Taf. 2M. [272
Meyer, Chr., Altreichsstädt. Kulturstudien
(s. ‘06, 2257). II (betr. Augsb., Rothenb. u.
Memmingen]. (Quellen u. Forschgn. z. dt.
insb. hohenz. G. 4, 1-150.) Sep. (I u. IT).
Münch.: Steinebach. 257 S.; 7 Tat. 4 M. [273
Förch, F. A., Neuburg u. seine
Fürsten. Hist. Versuch als Beitr. z.
G. d. Fürstentums Pfalz - Neuburg.
(Neuburg. Kollektaneen-Bl. 48, 1-
136.) [274
Koeniger, A. M., Die Kapelle Maria Stein-
brunn b. Zöschingen. (Jahrb. d. Hist. Ver.
Dillingen 18, 106-29.) [275
Schön, Th., G v. Hohentübingen (8. ’06,
2180). Forts. (Tübing. Bil. 7, 69-71.) [276
"II
Brunner, K., /äühringer im Dionste f.
| Kaiser u. Reich. Hist. Festschr. Mit 9 Voll-
ji
bildern u. 6 in d. Text gedr. Bildern.
Karler.: Gutsch. 63 S. 50 Pf. 277
Bauer, B., Vom Bodensee. Ver-
gangenheit u. Gegenw. Mit bes. Be-
rücks. d. Bodanhalbinsel, v. Reichenau,
Wollmatingen, Mainau u. Konstanz.
Radolfzell: Moriell. 291 S. 2 M. [278
Ingold, A. M. P., Miscellanea
Alsatica. Serie 4. Colmar: Hotel
160 S.; Taf. 2 M. = [279
Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18.
siècle au point de vue hist., judic.,
administrat., économ,, intellect., social
et relig.; publ. p. A. M. P. Ingold.
T. T-II. (Biblioth. de la rev. d'Alsace.
IX-X.) Colmar: Hütfel. XV, 746: 5808.
(Subskr.-Pr, f. T. I-IV: 45 fr.) [280
Sifferlen, G., La vallée super. de St.
Amarin. Felleringen, Oedern & Krut. Breves
potes hist. (Rev. cath. d'Alsace N. S. T. 24
& 25.) — G. Dietrich, Notice hist. sur
Sigolsheim. (Sep a.: Rov. cath. d’Als.) Rix-
heim: Sutter. 1905. 152; 64 S. [281
Walter, Th., Orschweier. Beitr. z. G. d.
Dorfschaften in d. ehemal. Obermundat.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 22, 57-61) —
À. S ager, Reichenweier, o alte Württemb.
Stadt. (Schwäb. Kronik ’05, Nr. 58. 282
Küchler, J., Chronik Stadt
Kaiserslautern, 1566-1798 (8.’06, 2186).
H 4-5. S. 145-224;4 Taf. à 60. Pf. [283
Beitrüge z. G. d. St. Weilburg.
Festschr. d. St. W. z. Tausendjahr-
feier gewidm. v. Ver. f. nass. Altertkde.
(Aus: „Ann.d.Ver.f.nass. Altertkde.‘“.)
Wiesbad.: Bechtold. 4°. v, 94 S. m.
Abbildgn. u. 4 Taf. 2 M. [284
Mertens, A. W. T., G. d. Herrschaft
Züsch. Wiesbad.: Verf. 1904/5.
xjx, 816 S. [285
Bösken, W., Boitrr. z. G. d. choral. Herr-
schaft Alpen (Nr.9 v. Nr. 718.) Geldern 1902.
60 S.; 2 Stammtaf. — A. Holthausen, Schloß
Haag u. seine Besitzer (Nr. 12 v. Nr. 118.)
Ebd. 1904. 20 8. [236
Crassier, L. Baron de, Ordre Teutonique.
Hist. du Bailliage des Vieux Joncs et des
12 Commandoeries qui en dépendaient. (Publi-
cations de la Soc. hist. etc. duns le duché de
Limbourg 41, 197-308.) [287
Rübel, K., G. d. Frei- u. Reichs-
stadt Dortmund. 2.verm.u.verb. Aufl.
Dortm.: Ruhfus. 84 S. 1 M. 288
Döhmann, K. G., Beitrr. z. G. d.
Stadt u. Grafsch. Steinfurt (s. ‘03,
291). III: Das älteste Lehenbuch d.
Herrschaft Steinf., 1280-1439, Burg-
steinfurt. Progr. 48 S. [239
Dassel, W., Zur G. d. Grund-
herrschaft Ueberwasser von d. Ref,
"12
d. Klosters im letzt. Drittel d. 15. Jh.
bis z. Ende d. 30). Krieges. Münster:
Coppenrath. 44 S. 1 M. [290
tüve, C., G. d. Hochstifts Osnabrück:
Register; hearb. v. J. Jaeger. (Beihft. zu
Nr. 132) 151 8. [291
Schriever, G. d. Kreises Lingen. I, s. 06,
436. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr.
50, 250-08 Jellinghaus. 292
Rüthning. G., Stautsrechtl. Stellung d.
Lechterseite d. Stedingerlandes. (Jahresber.
d. Oldenburg. Ver. f. Altertkde. u. Landes-4.
12, 40-50 ) , : [293
Ward, A. W., GroB-Britannien u.
Hannover. Betrachtgn. üb. d. Personal-
union. Vorlesgn , gehalt. an d. Univ.
Oxford. Berecht. Übersetz. v. K. Wol-
tereck. Hann. u. Lpz.: Hahn. 2418.
A M. Vgl. 1900, 341. [294
Merkel. 0., Zur G. d. Dorfes Lutterberg
b. Hannov.-Münden. (Zt. d. Ges. f. niedersüchs.
Kirch.-G. 11, 245-50.) [295
Günther, F., Gründg. d. Bergstadt
Grund u. ihre erste G. (Zt. d. Harz-
Ver. 39, 1-50.) [296
Benecke, Th., Kloster Scharnebeck. Hist.-
topogr. Beschreibg. d. ebemal. Klosters u.
Dorfes Scharnebeck b. Lüneh. Mit 17 Abbildan.
Bremen: Schünemann. 1905. 61 8. [297
Sach, A., Das Hrzgt. Schleswig in
sein. ethnogr. u. nation. Entwicklg.
(3.’99,2221). Abt. III. 510S. 8M. [298
Wüstenhagen, H., Beitrr. z. Siedelungs-
kde. d. Ostharzes 8. Nr. 44. [299
Straßburger, E., G. d. Stadt
Aschersleben. Aschersl.: Kinzenbach.
xj, 534 S. 6 M. 50. [300
Roz.: Zt. d. Harz-Ver. 39, 329-31 Jacobs.
Schotte, H., Rammelburger Chro-
nik. G.d.alt. Mansfeld. Amtes Ram-
melburg u. d. zu ihm gehörig. Flecken,
Dörfer u. Güter. Halle: Hendel. xj,
408 S. 4 M. [301
Zahn, W., Tangermünde unt. d.
askan. Markgrafen v.Brandenb. (Mitt.
d. Ver. f. anhalt. G. 10, 481-505.) [302
Elle, C., Die alte Herrschaft (Graf-
schaft) Berka a. d. Ilm; Beitr. z. Kde.
thür. Altertums. Hrsg. v. A. Müller
(s. ‘06, 2212). Forts. (Zt. d. Ver. f.
thür. G. N. F. 16, 261-302. 17, 193
-250.) [308
Sagittarius, Kasp., Saalfeld. Historien;
hrsg. v. E. Devrient, s.°05, 197. Rez.: Zt.
d. Ver. f. thür. G. N.F. 16, 253-57 E. Koch. [304
Hoßfeld, F., G. d. Dorfes Achel-
städt. Kranichfeld: Dr. v. Hahn. 1905.
180 S. r [305
Kämmel, 0., Süchs. G. ?. durchges. Aufl.
(Sammig. Göschen. Bdchn. 100.) Lpz.: Güschen.
166 S. 80 Pf. [306
Weinhold, E., Chemnitz u. Umgebg.
Geschichtl. Bilder a. alt. u. neuer Zeit.
' Stadt Memel u.
`
Bibliographie Nr. 290—349.
Hrsg. v. Ver. f. Chemnitz. G. Chemn.:
May. 170 S.; Taf. 1 M. 60. [307
Arnold, J. F., G. d. Parochie
Frohburg. Frohb.: Geißler. 1905.
132 S. [308
SE E 0. E., Meißens Anfänge.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen
7, I, 1-13) [309
Widemann, E., Chronik d. Kirch-
meinde Höckendorf mit Borlas u.
bereunnersdorf. Tl. I. Höckend.:
Selbstverl. 167 8. [310
Pierson, W., Preuß. G. 9. verm.
u. verb. Auf: hrsg. v. J. Pierson.
2 Bde. Berl.: Paetel. 548; 650 S.
10 M. [311
Liman, P., Hohenzollern. Berl.:
Schwetschke. 1905. 2908. 5M. [311a
Curschmann, Die Diözese Braudenburg
8. Nr. 472. [312
Noël, L., Aus d. G. Küstrins.
Berl.: Nauck. 31 S.; Taf. 80 Pf. [313
Chronik d. Stadt Brüssow. Prenz-
lau: Vincent. 72 S. [314
Polthler, C., Üb. d. persönl. Beziehen. d.
Hohenzollern zur Prignitz u. insbes. z. Stadt
Wittstock. Wittst. Progr. 4°. 13 S. [315
Kirchhoff, Seemacht in d. Ostsee.
Ihre Einwirkg. auf d. G. d. Ostsee-
länder im 17. u. 18. Jh. Mit 4 Ktn.
u. 18 Plänen. Kiel: Cordes. xx, 481 S.
14 M. [316
Geschichte, Mecklenburg, in Einzeldar-
stellgn. (8. ’03, 2369). IX s. Nr. 1502. (317
Wehrmann, G. v. Pommern, s. ‘06, 2221.
Rez. v. II: Korr.-Bl.d. Geramt-Ver. ’06, Nr. 10
Heinemann; Pomm. Jahrbb. 7, 338f. Bern-
heim; Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 19,
best v. Sommerfeld; Hist. Jahrb. 27, 901f.
Pfleger. ERR
Beintker, E., Aus Auklams ver-
gang. Tagen. (Anklamer Ztg. 1903-6.
Beil.) Ankl.: Poettcke. 207 S. [319
Treblin, M., Kleine Beitrr. z. Siedlungskde.
im chemal. Fürstent. Schweidnitz. (Zt. d. Ver.
f. G. Schles. 40, 314-24.) — G. R. Rolle, Zur
Entstehungs-G. v. Sibyllenort. (Ebd. 32
-13.\ [320
Schmidt, Erich, G. d Deutschtums im
Lande Posen unter poln. Herrschaft, s. up, 372.
Rez : Hist. Vierteljschr. 9, 134 f. W. v. Sommer-
feld; Hist. Monatsbll, f. d. Droe Posen f, 49-589
Rummler; Steir. Zt. f. G. 3, 203f. Khull. [321
Geffcken, H., Preußen, Dtld. u. d Polen
seit d. Untergang d. poln Reiches. Fin ge-
schichtl. Rückblick v. Standpunkte modern.
Staatsethik. Berl.: Vossische Buchh. 168 S.
2 M. 50. | [321 a
Zurkalowski, E., Studien z. G. d.
d Politik d. Dt. Ordens.
(Altpreuß. Monatsschr. 43, 145-91.)
Auch Königsberg. Diss. 51 S. [322
Vgl.: J. Sembritzki (Ebd. 603-13).
Territorial-Geschichte — Verfassung.
+. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Heusler, Dt. Verf.-G., a. ue, 388. Rez.:
Preuß. Jahrbb. 124, 163. Delbrück; Hist. Zt.
97, 574-76 v. Below; Kor BI d. Gesamt-Ver.
706, 492 f. Werminghoff; Zt. d. Sav.-Stiftg. f.
Recht: -G. 27, Germ. Abt., 335-37 Hübner;
Dt. Lit.-Ztg. v7, Nr. 1 Kogler. [323
Sander, P., Feudalstaat u. bürgerl.
Verfassg. ersuch üb. d. Grund-
problem d. dt. Verf.-G. Berl.: Bath.
196 S. 4 M. [324
eb A.,Stud.z.österr.Reichs-G.
Wien: Hölder. 342 S. 5 M. 20. [325
Rez.: Lit. Zbl. 07, Nr. 3 O. — Rez. y 05,
345 (Bachmann, Öst Roichs-G. 2. Aufl):
Hist. Vierteljschr. 8, 425-30 Voltelini; Zt. f.
öst. Gymn. 56, 993-97 Turba.
Timon, Ungar. Verf- u. Rechts-G., a. ’
330. Rez.: Journ. des savants ’06, 560-62 Flach ;
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt,
326-40 Schrener; Arch. stor, it. 5. S., 34, 499
-502 Del Vecchio. [326
Notizen üb. d. administrat. Leitung d.
(Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 15, 145-47.) [327
Wopfner, H., Almendreoal d. Ti-
roler Landesfürsten. (= Nr. 657.)
Innsbr.: Wagner. xv, 170 S. (Subskr.-
Pr.: 4 M. 80.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9,
Ankert, H., Di i
Leitmeritz.
Böhm. 44, 492-503) [329
Schollenberger, J.,G.d.schweizer.
Politik (s. oe 2238). Lfg. 3-4. S. 209
-451 u. xvj S. 3 M. 20. [330
Schnüriger, X., Die Schwyzer
Landsgemeinde. 133 S. _ E. Gmür,
Rechts-G. d. Landsch. Gaster. (Ab-
halgn. z. schweiz, Recht. X.) Bern:
Stämpfli. 1905. x1j, 396 S. 6 M. en —
©. Tobler, Entwicklg. u. Funktionen
d. Landesämter in Appenzell a. Rh.
1905. 1648. — (Berner Disserta-
tionen.) [331
Rez. d. Arbeit Gmürs: Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechta-G. 27, G. A., 422-24 Stutz.
Rosenthal E., d. Gerichts-
wesens u. d erwaltungsorganisation
332
Die oberpfälz. Landstände
u. ihr Einfluß auf d. Steuorwesen, besond. d.
Ungeld. Münch. Diss. 29 5. [333
d, K., Die staatl. Organisation
d. Bistümer Würzburg u. Bamberg.
Heidelb. Habil.-Schr. 105 S. [334
Rieder, O., Die vier Erbämter d. Hoch-
stifts Eichstätt (s, Di, 349). Letzte Nachtrr.,
"13
zumeist Gestaltg. u. Ausgang im 19. Jh. betr.
(Sammelbl. d. Hist. Ver. Eichstätt 19, I. 1-
118; Stammtaf.) (335
Wintterlin, F., G. A Behörden-
organisation in Württemb. (8. "ug,
2243). Bd. II: Die Organisationen
König Wilhelms], bis z. Verwaltungs-
edikt v. 1. IL 1892. xj, 320 8.
8 M. 50. [336
Rösch, A. Beziehgn. d. Staats-
ECH 2. kath. Kirche in d. beiden
ohenzoll. Fürstentümern 1800-1850.
Sigmar.: Liehner. 190 $S. 8 M. [337
(Aus: Arch.f. kath.Kirchenrecht 1905 u.1905.)
Roth, Aug., Rechtsverhältnisse d.
landesherrl. Beamten in d. Mark-
un Baden-Durlach im 18. Jh.
eidelb. Diss. 100 S. 338
Rez.: Zt. £.G.d.Oberrh. N. F. 21,523 f. Obser.
Rudolph, Entwicklig. d. Landeshoheit in
Kurtrier bis z. Mitte d. 14. Jh., s. 706, 399.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe Nr. 4 Reimer; Bom.
Quartalschr. 19, 206£. HK Schaefer; Westdt.
Zt. 25, 232.34 Richter [33
Rörig, Entstehg. d. Landeshoheit d. Trierer
Erzbischofs zw. Saar, Mosel u. Ruwer, s. ‘06
2244. (69 S.: Leipz. Disa.) Rez.: Westdt. Zt
25, 234-38 Richter; Zt. f. Sozialwiss. 9, 306 f.
v. Below. | [340
- Rathje, J., Behördenorganisation
im kurköln. Herzogt. Westfalen.
Heidelb. Diss. 1905. ‘107 S. [341
Jeiler, J., Siegelkammer d. Bischöfe
v. Münster. Münst. Diss. 54 S. [342
Rhamm, A., Umriß d. braunschw.
Verfassgs.-@. (Aus: „Verfassgs.-Ge-
setze d. Hrzgts. Br. 2. Aufl.“.) Braun-
schw.: Vieweg&S. 88S. AM 50. [343
Schrecker, U., Das landesfürstl.
Beamtentum in Anhalt. (Hft. 86 v. 639.)
Breslau: Marcus. 152 S. 4 M. 40.
(TI. I: Hall. Diss, 67 S.) [314
Trescher, E., Entwicklg. d. Steuer-
wesens im Hrzgt Sachs.-Gotha. (Ab-
hdlgn. d. Staatswiss. Seminars zu
Jena. II,3.) Jena: Fischer. 112S. 3M.
(31 S.: Jen. Diss. 1905.) [345
Däbritz, W., Staatsschulden Sach-
sens, 1763 bis 1837. Leipz. Diss.
159 S. [346
Hintze, Epochen d. ev. Kirchenregiments
in Preuß. s. Nr. 492. [347
Sommerfeld, W. Y., Beitrr. z. Vert. u.
Stände-G. d. Mark Braudeub. im Mittelalter,
8. "On, 2250. Rez.: Jahrb. f. Gosetzgebg. 30,
1275-79 Boese; Hist. Zt. 97, 621-25 Spangen-
borg. [318
Liebegott, M., Der brandenb. Land-
vogt bis z. 16. Jh. Halle: Niemeyer.
1798. 5 M. (§ 10: Hallens. Diss.
37 S.) [349
Rez. v. ug, 2145 (Gelpke, Entwicklig. d.
Landratsamtes d. preuß Monarchic) :Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 18, 320-24 Haag.
*14
Carschmann, Diözese Brandenburg s.
Nr. 472 (350
Jocksch-Poppe, R., Patrimoniale
Verfassg. u. Verwaltg. d. Standes-
herrschaft Forst u. Pförten nebst
Beitrr. zu ihr. Sozial-G. unter besond.
Berücksicht. d. gutsherrl.-bänerl. u.
d. lehnsherrl.-ritterschaftl. Verhält-
nisse. Nach d Akten d. ern v. Brühl-
schen Archivs. (Niederlaus. Mitt. 9,
1-180. Vgl: W. Lippert ebd 356
bäi — Ders., Die hist. Grund-
lagen d. kommunalständ. Verfussg.
in d. beiden Markgrafentiimern Ober-
u. Nieder-Lausitz. (Ebd. 181-236.) —
Ders., Die Kriegsverfassg. d. Mark-
grafentums Nieder-Lausitz unt. d.
böhm. u. sächs. Landeshoheit. (Ebd.
237-58.) [351
Preuß, H., Entwicklg. d dt. Städte-
wesens. I: Entwicklgs.-G.d.dt.Städte-
verfassg. Lpz.: Teubner. xıj, 379 S.
4 M. 80. [352
Rez. v.’06, 2251 (Rietschel, Studtverfg.):
Wostdt. Zt. 25, 119-28 Oppermann Vyl.: E.
Mummenhoff, Alteste Ntudtbefestigung
Nürnberus. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürub.
17, 319-39.)
Vanderkindere, L., La notion
juridique de la commune. (Bull. de
l'Acad. Roy. de Belg. "op, 193-218.) [353
Schulte, F. v., Verdienste d. Bürgertums
d. Stadte im Mittelalter um d. Stauts- u.
Rechtsentwicklg. (Dt. Revue 31, Ill, 65-73.) [354
Heidenhain, M. E., Städt. Ver-
mögenssteuern im Mittelalter. Leipz.
Diss. 118 S. [355
Jostes, F., Roland in Schimpf u
Ernst; d. Lösg. d. Rolandrätsels.
Dortm.: Ruhfus. 40 S. 1 M. [356
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 38; Dt. Lit.-Ztg.
‘06, Nr. 51,52 Kampers.
Heldmann, Kolandsspielfiguren, Richter-
bilder od. Köuigsbilder:, 8. "06, 225%, Rez.:
Hist. Vierteljschr. 9, 535-43 Rietschel; Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, G. A., 457-62
(auch v. Nr. 356): R. Schröder. [357
Heck, Ph., Die Rolandsstelle d.
Bremer Henricianums. (Hist. Vier-
teljschr. 9, 305-23. Vgl.: Ebd. 125.) [358
Glitsch, H., Beitrr. z. ültern
Winterthurer Verf.-G. (Leipz. Diss.)
Winterth.: Hoster. 938 ; Kte. 2 M. [359
Bothe, F., Entwicklg. d. direkt.
Besteuerung in d. Reichsst. Frankfurt
bis z. Revolution 1612-1614. (Staats-
u. sozialwiss. Forschgn. XXVI, 3.)
Lpz.: Duncker & H. su, 304;
*215 S. 15 M. [360
|
|
|
Bibliographie Nr. 350—402.
Ballin, O., Finanzwesen d Stadt Ganders-
heim im Wechsel d. letzt. 150 Jahre.
Gandersh. 23 S. [361
Joachim, H., Gilde u. Stadt-
gemeinde in ne i. B. (Aus:
„Festgabe f. A. Hagedorn.) Hamb.:
Voß. S. 27-114. 2 M. 50. [362
Rez.: Hans. G.bll. ‘06, 420-26 v. Loesch,
Renard, L., Les corporations de
métiers à Tongres. (Bull. de la Soc.
scient. et litt. du Limbourg 23, 13-
95. Vgl: Ebd. 321-26.) [363
Tuckermann, W., Das Gewerbe
d. Studt Hildesheim bis z. Mitte d.
15. Jh. Tübing. Diss. 156 S. [364
Hartmann, G. d. Handwerkerverbände d.
St. Hildesheim im Mittelalter, s. ’06, 417.
(Tl. I: Die außere G. Münster. Diag 1:08.
40 S) Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Nicdersachs.
’06, 269-72 Wienbeck; Mitt. d. Ver. f. G. etc.
v. Osnabr. 30, 239f. Gvo. Winter; Zt. f. So-
zinlwiss. 9, 739 v. Below; Hans. G.bll. "me
370-79 Techen. (355
Helmrich, R., G. d Bäckerinnung zu
Plauen. Plauen i. V.: Kell. 56 NS. 60 Pf. —
P. Lorenz, G. d. Rochlitzer Tuchmacher-
haudwerks. (Leipz. Diss.) Rochl.: Pretzsch.
125 S. 1 M. 20. [365
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Bücher, K., Entstehg. d. Volks-
wirtschaft. 5., stark verm. u. verb. Aufl.
Tübing.: Laupp. xj, 463 S. 6 M. [367
Caro, Beitrr. z. älter. dt. Wirtsch- u.
Verf.-G., s. '06, 418. Rez.: Dt. Lit-Zte "me,
Nr. 31 Wopfner. (368
Wimbersky, H., Eine obersteir.
Bauerngemeinde in ihr. wirtschattl.
Entwicklg., 1498-1899. Tl. L Mit
3 Taf. Graz: Moser. 4°. 132 S.; Kte.
u. 2 Beilagen. 6 M. [369
Juffinger, M., Wirtschattl. Streif-
lichter üb. d. Gerichtsbezirk Kufstein.
(Forschen. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 2, 181-98.) [370
Wimmer, G. dt. Bodens, ».'06, 421. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 26 Wilh. Götz; Mitt. a.
d. hist. Lit. 34, 267 f. Pistor. (331
Levec, Pettaner Studien, s. "06, 423. Rez :
Steir. Zt. f. G. 3, 212-17 v. Wretschko. [3:2
Badtke, W., Zur Entwicklg. d.
deutschen Bäckergewerbes. Eine
wirtschattsgeschichtl.-statist. Studie.
(Sammlg. nationalök. u. statist. Ab-
hdlgn.d. Staatswiss.Seminars zu Halle.
LIT) Jena: Fischer. 216 S. 5 M.
(95 S.: Hall. Diss.) [3° 3
Verfassung. — Wirtschafts-Geschichte.
Darstellungen a. d. G. d. Technik,
d. Industrie u. Landwirtschaft in
Bayern. Festgabe d. Techn. Hoch-
schule ın Münch. z. Jahrhundertfeier
d. Annahme d. Königswürde. Münch.:
Oldenbourg. xv, 323 S. 25 M. [374
Inhaltsang.: Forschen. z. G. Bayerns 14,
166 f. Reinhardstüttner.
Stieda, W., Die keramische In-
dustrie in Bayern währ. d 18. Jh.
(Abhadlgn. d. Kgl. Sächs. G. d. Wiss.
XXIV,4.) Lpz.: Teubner. emt, „256 S.
8 M. (Vgl. Stieda in Forschgn. z.
G. Bayerns 14, 136-41.) [375
Zenker, L., Zur volkswirtschaftl.
Bedeutg.d.Lüneburg.Saline, 950-1370.
(I, 2 v. Nr. 736.) Hannov.: Hahn.
84 S. 1 M. 50. [376
Meyer, Chr., Zur G. d. dt. Arbeit-rstandes.
Münch.: Steinebach. 31 S. 1 M. Vgl. ‘06, 22971
— Ders., Die Gcsellenfrage im Mittelalter.
(Frankf. zeitgem. Broschüren. N. F. XXIV, 12.)
Hammi. W.: Broer & T. 24 S. 50 Pf. [377
Berleung, R., Entwicklungs-G. d.
Arbeitsvertrags in d. dt. Territorien,
1731-1870/71. Münch. Diss. 935. [378
Joneli, H., Arbeitslosenfürsorge
im alt. Basel. (Basler Zt. f. G. etc.
6, 180-283.) [379
Jordan, G., G. d. Knappschaftswesens im
Mansfelder Bergrovier, 8. 06, 472. (Hallens.
Diss. '05) e 1350
Landau, H., Entwicklg. d. Waren-
handels in Österreich. Beitr. z. Wirt-
schaftspolit. d. Absolutismus. (Erweit.
Sep.-Adr.a.: Zt. f. Volkswirtsch. etc.)
Wien: Braumüller. 825. 1 M.80. [381
Fritsch, W., Das Zoll- recte Maut-
wesen in Mähren bis z. Ausgange d.
14. Jh. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schles. 10, 195-229.) EI
Schwann, M., G. d. Kölner Han-
delskammer. Bd. I. Köln: Neubner.
xv, 473 S.; 9 Taf. 10 M. [388
Pfau, W. C., Skizzen v. alt. Roch-
litzer Handel u. Wandel. (Einzel-
heiten a. d. Gebiete d. Rochl. G. V.)
Rochlitz i. S.: Melzer. 216 S. [384
Offenbächer, A., G. d. Besteuerung
d. Salzes in Dtld. bis z. J. 1867.
(Finanz-Arch. XXH u. XXUI) Vgl.
op, 449. [385
Hartmeyer, Weinhandel im Gebiet d. Hanse
im Nittclalter, s. ’06, 2289. Rez.: Korr.-Bl.d.
Westdt. Zt. 25, 80-53 Kuske; Sitzungaberr. d.
Ges. f. G. etc. d. Ostsceprovinzen RuBlauds
‘05, 47-50 Mettig; Hans. G.bil. ‘05, 435-47
Stein. [386
Bigwood, 6., Gand et la circu-
lation des grains en Flandre, du 14.
EE
*15
au 18. siècle. (Vierteljschr. f. Sozial-
u. Wirtsch.-G. 4, 397-460.) [387
Friedensburg, F., Schles. Getreide-
preise vor 1740. (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 40, 1-45.) [338
Beinert, J., Straßburger Rhein-
fahre im Mittelalter. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 21, 390-99.) [389
Kuske, B., Bonner Schiffahrt im
18.Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f.d. Niederrh.
81, 1-45.) [390
Averdunk, Duisburger Börtschiffahrt, ».
’05, 402. Rez: Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 79, 1841-88 Al. Schulte; Korr.-Bl. d.
Westdt. Zt. 24, 110-42 M. S.; Beitrr. z. G. d.
Niederrh., Jahrb. d. Düsseldorf. G.-Ver, 19,
269f. Redlich. [391
Real, J., Die Fossa Eugeniana, (Nr. 13
v. TIS. [392
Sello, G., Oldenburgs Seeschiffahrt
in alt. u. neuer Zeit (= Nr.739a.) Lpz.:
Duncker & H. 68 S. 1 M. [393
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 41 D. Kohl.
Deecke, W., Die alten vorpomm.
Verkehrswege in ihr. Abhängigkeit
vom Terrain. (Pomm. Jahrbb. 7,
169-90.) [394
Moeller, E. v., Die Elendenbrüder-
schaften. Beitr. z. G. d. Fremden-
fürsorge im Mittelalter. Lpz. : Hinrichs:
176 S. 3 M. 50. [395
Liebe, G., Herbergspflicht d. mittel-
alterl. Klöster m. besond. Beziehg.
auf d. Landschaften d. Prov. Sachsen.
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. d. Prov.
Sachs. 1, 192-207.) [396
Rüthning, G., Wcertangaben im Mittelalter.
(Jahresber. d. Oldenburg. Ver. f. Altertkde.
u Landes-G. 12, 51 5.) [397
Schaub, Kampf geg. d Zinswucher etc. im
Mittelalter, s. ‘06, 465. Rez.: Lit. Zbl. ‘V6,
Nr 12 Fed. Schneider; Hist Jahrb. 27,432 f.Rt.;
N. Rev. hist. de droit 30, 240-43 Meynial;
Riv. stor. it. 3. S., 5, 257-89 Cipolla; Engl.
hist. rev. 21. 560f. Davis; Mitt. a. d. hist.
Lit. 34, 4205. Marteus; Rev. bened. 28, 621
Bastien. | „1398
Nuglisch, A., Entwicklg. d. Reich-
tums in Konstanz, 1388-1550. (Jahrbb.
d. Nationalök. 87, 363-71.) [399
Mitterwieser, A., G. d. Stiftgn.
u. d. Stiftungsrechtes in Bayern (s.
"06, 469). Forts. (Forschgn. z. G.
Bayerns 14, 41-64; 192-200.) [400
Merk, G.. Pfeffertag in Ravensburg. Beitr.
z. G. d. öffentl. Arınenwesens. (Freiburg.
Diözesanarch. N. F. 6, 369-79.) EI
Hinze, A., Das St. Johannis-Hospi-
tal zu Bernburg. (Mitt. d. Ver. f.
anhalt. G. 10, 566-622.) [402
+16
Matern, Die Hospitäler im Erm-
land. (Aus: Zt. f. G. etc. Ermlands.)
Freib. i. B.: Charitasverband. 88 S.
ıM 20. [408
Seeliger, G., Ständ. Bildungen
im dt. Volk. Lpz. Rekt.-Rede. 1905.
4°. 20 S. [404
Rietschel, S., Landleihen, Hofrecht
u. Immunität. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 27, 385-421.) Vgl. "mg
2289. — Entgegng. v. G. Seeliger
(Hist. Vierteljschr. 9, 569-89). [405
Meyer, Chr., Zur G. d. dt. Adelsstandes.
Münch.: Steinebach. 64 S. 1 M. 50. Vgl.
106, 22971 [406
Rehm, Prädikat u. Titelrecht d. dt. Standes-
herren, s. ‘06, 477. Rez.: Hist. Vierteljschr.
9, 116-18 O. Mayer; Arch. f. Kultur-G. 4, 360
-62 Steinhausen; Hist. Jahrb. 27, 430f. [407
Heck, Ph., Zur Geneal. d. nieder-
sächs. Uradels. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. '06, 235-58.) [408
Rez. v. 06, 2301 (Wittich): Forschen. z.
brandb. u. preuß. G. 19, 558-60 v. Sommerfeld.
Meyer, Chr., Zur G. d. dt. Bauernstandes.
Munch.: Steinebach. 81S. 1 M. Vgl ’06, 2297! [409
Cohen, A., Verschuldung d. büuerl.
Grundbesitzes in Bayern v. d. Ent-
stehg. d. Hypothek bis z. Beginn d.
Autklärungsperiode, 1593-1745. Lpz.:
Duncker & H. xjx,470S. 10 M. 80. [410
Vanderkindere, L., Liberté et
propriété en Flandre du 9. au 12.
siècle. (Bull. de l'Acad. Roy. de Belg.
06, 151-73.) [411
Schräpler, Der Bauernstand v. 16.
bis 18. Jahrh. in uns. Gegend. (Ver-
ôffentlichgn. d. Altert.-Ver. Torgau
18/19, 40-33.) [412
Moeschler, F., Gutsherrl.-büuerl. Verhält-
pisse in d Ober-Lausitz. Rekonstruktion d.
Dorfer Reunersdorf, Berthelsdorf u. Gr.-Hen-
nersdorf b. Herruhut i. S. (Diss.) Görlitz:
Tischuschel. 72 S.; 6 Ktn. 2 M. 40. [413
Lennhoff, Indl. Gesindewesen in d.
Kurmark Brandenb. v. 16.-19. Jh., s. *06. 2303
(wo Pruckfohlor „Gemeindewesen"). Rez.:
Forschen. z. brandb. u. pr. G. 19, 576-78
v. Sommerfeld. [413 a
Husserl, S., Gründungs-G. d
Stadttempels d. israel. Kultusge-
meinde Wien. Mit Kinleitg.: Die zeit-
geschichtl. allgem. Verhältnisse d.
Wiener Juden. Wien: Braumiiller.
139 S. 8 M. 60. [414
Bondy, G., Zur G. d Juden in
Böhmen, Miühren u. Schlesien, 906-
1620. Zur Hrsg. vorbereit. u. ergünzt
PP um me. A EE EE RS nn mn mm mn en mn m m
Bibliographie Nr. 408—450.
v. F. Dworsky. Prag: Neugebauer.
St, 1151 S. 18 M. [415
Steinberg, Studien z. G. d. Juden in d.
Schweiz wahr d. Mittelalters, wa ’03, 423.
Rez.: Hist. Zt. 94, 495f. G. C.; Mitt. a. d.
hist. Lit. 33, 176-78 Foß; Hist. N
9, 133. v. Wretschko.
Nordmann, A., Üb. d. Sudenfried:
hof in Zwingen u. Judennieder-
lassungen im Fürstbist. Basel. (Basler
Zt. f. G. etc. 6, 120-51.) [417
Hildenfinger, P., Invent. des docc.
relat. aux juifs d’Alsace conserv. aux
Archives Nation. (Correspond. hist.
et archl. '05, 46-56.) 418
Ginsburger, M. u. C. Winkler,
Die Juden in Rufach. Judengasse u.
Synagoge in Rufach in Wort u. Bild.
Gebweiler: Dreyfus. 548.;7 Taf. [419
Rixen, C., G. u. Or anisation d.
Juden im ehemal. Stift Münster. (VIII
v. Nr. 609.) Münster: Coppenrath. 828.
1 M. 60. (41 S.: Münst. Diss.) [420
Lewinsky, Regesten z. G. d. Juden
in d. Prov. Sachsen u. d. angrenz.
Gebieten währ. d. Mittelalters. (Mo-
natsschr. f. G. etc. d. Judentums
‘05, Nov. u. Dez.) [421
c) Recht und Gericht.
See H., Dt. Rechts-G. 2. Aufl.
(Syst. Handb. d. dt. Rechtswiss.
SE v. Binding. 2. Abt., Tl. I, Bd. 1.)
Lpz.: Duncker & H. ie, 629 S.
14 M. [422
Rez.: Lit. Zbl.'07, Nr. 2. — Rez. eut, 2125
(Bruuner, Grundzüge. 3. Aufl.): Mitt. d Inst.
f. öst. G.forschg. 26, 342-44 v. Wretschko; N.
Rev. hist. de droit 30, 414-1S Blondel.
Weißler, A., G. d. Rechtsanwalt-
schaft. Lpz.: Pfeffer. 1905. 623 S.
12 M. [422 a
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27,
G. A., 4416-54 Alfr. Schuitze.
Vrhovec, J., Alte Gerichtsordnung d.
Stadt Laibach. (Mitt. d. Muscal-Ver. f. Krain
15, 148-60.) KL
'@mür, E., Rechts-G. d. Landschaft Gaster
s. Nr. 331. (424
ee Gerichtswesen Bayerns s. Re
425
”Hradil, P., Ingolstädter te
hist. Miszellen. (Vhdlgn. d Hist. Ver.
f. Niederbayern 42, 253-65.) La
Keck, H., Entwicklg. d. Ober-
appellationsgerichts zu Cassel. Marb.
Diss. xv, 107 5. [427
Hassebrank, G., Die braunschweig. Stadt-
rechte. (Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersacbs. ‘06,
171-53.) Rez. d. Arbeiten v Frensdorff u
Schottelius s. "Oh, 2351 u. '06, 2320. (4383
Recht und Gericht.
Rothenbücher, K., G. d. Werk-
vertrages nach dt. Rechte. (Hft. 87
v. Nr. 689.) Bresl.: Marcus. 133 S.
4 M. [429
Kapras, J., Pfandrecht im böhm.-
mähr. Stadt- u. Bergrechte. Beitr.
z. G. d. dt. Rechtes. (Hft. 83 v.
Nr. 639.) Ebd. 92 S. 2 M. 80. Vgl.
06, 2326. [430
Lechner, A., Obstagium oder die
Giselschaft nach schweizer. Quellen.
(Abhdlgn. z. schweiz. Recht. XVI)
Bern: Stämpfli. xvj, 228 S. 3 M. 75.
(Bern. Diss.) [431
Goerlitz, Th., Übertragung liegend.
Gutes in d. mittelalt. u. neuzeitl.
Stadt Breslau. Mit Urkundenanhang.
(Hft. 2 v. Nr. 642.) Heidelb.: Winter.
76 S. 2 M. |432
Peterka, Wasserrecht d. Wei-tümer, 8. '05,
9358. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftw. f. Rechts-G.
26, Germ. Abt, 875-77 Stutz; Mitt. d. Inst. f
ost. G.forschg. 27, 379f. W [433
Zollinger, K., Wasserrecht d.
Langeten. Rechtsgeschichtl. Studien.
(Abhdign. z. schweiz. Recht. XVII.)
Bern: Stimpfli. Su, 200 S. (Berner
Diss) 3 M. [434
Quanter, R., Biblioth. mittelalterl.
Rechtspflege (s. '06, 489). Lfg. 2-20.
à 1 M. Die Leibes- u. Lebensstrafen.
S. 47-470. (Die Schand- u. Ehren-
strafen in d. dt. Rechtspflege s. ‘01,
443. Die Folter in d. dt Rechtspflege
sonst u. Jetzt s. 1900, 2421.) [435
Juchler, H., Strafverfahren im
Lande Appenzell bis z. Landesteilg.
1597. (Berner Diss) Arbon:
Schläpfer. 1905. 144 S. 2 M. 80. [436
Bauchond, M., La justice crimin.
E magistrat de Valenciennes aumoy.-
âge. Paris: Picard 1904. 314S. [436a
Rez.: Zt. d Sav.-Stiftz. f. Rechts-G. 27,
G. A., 443-46 His.
Vacandard, E., L'Église et les
ordalies. (Vacand., Études de cr itique
et d'hist. relig. Paris 1905. S. 189
-215) [437
Wilhelm, F., Alte Steinkreuze — Grenz-
zeichen? — Sühnokreuze! (Mitt. d. Ver. f.
sachs. Volkskde. 4, 37-41.) Vgl. ’Or, 1959. [438
d) Kriegswesen.
Delbrück, H. 2 G. d. Kriegskunst
l.
(8. '04, 781). III: Mittelalter.
7008 13 M. [439
Ders., Aus d. G. d. Kriegskunst. (Preuß.
Jahrbb. 126, 1-51.)
— Kriegswesen. *17
Geschichte d. K. u. K. technisch.
Militärakademie ís. '01, 2529). Tl. Il:
G. d. K. K. Bombardier-Corps, d. K. K.
Artill.-Hauptschule u. d. K. K. Artill.-
Akad. 1786-1869. Verf. v. F. Gatti;
hrsg. v. A. Edlen v. Obermayer.
xjv, 833 S. 10 M. [440
Pochon, A. u. A. Zesiger, Schwei-
zer Militär; 1700 bis auf die Neuzeit.
Lfg. 1. Bern: Scheitlin etc. 4°.
vo) S. u. S. 1-8; 4 Taf. 6 M. [441
Kasser, H., Die bernischen Feldzeichen.
(Bil. t. bern. G 1, 73-78.) — E. Lüthi, Die
bern. Churen od Hochwachten im 17. Jh
2. Aufl. Bern: Francke. 1905. 183. 0,60 fr. [412
Müller, Karl u. L. Braun, Be-
kleidg., Ausrüstg. u. Bewaffng. d. Kgl.
Bayer. Armee (s. '04, 2144). Kplt. 4°.
1075 u. 120 S.; 70 Taf. 135 M. [443
Furtenbach, F. Kan Die rats- u. gerichts-
fühig. Familien d. vorınal. freien Reichsstadt
Nürnberg im bayer. Offizierkorps seit 1x06.
Mit 9 Portr. u. 1 Gruppenbild. Nürnb.: Schrag.
Xv, 111 S. (Subskr.-Pr.: 5 M.; Ladenpr.:
TM.) (414
Wolf, B., Skizzen von d. ehomal. kursächs.
Armee. (Arch. f. Kultur-G. 4, 403-314) —
A. Lingke, Zur G. d. kursüchse. Hoffahne.
(Ebd. 4354-38.) [445
Jocksch-Poppe, Kriegsverfassg. d. Mark-
grafontums Nieder-Iausitz s. Nr 351. [146
Ernst, H., Die preuß. Armee, 1740-1821.
Progr. Langenberg, Rhld. 94 S. [447
Erzieher d. preuß. Heeres. Hrsg.
v. Pelet-Narbonne (e ‘06, 2338).
Bd. VI, VII u. XI/XII. [448
(Gneisenau; Boyen: Kaiser Wilhelm d Gr.
u. Roon)
Regimentsgeschichten: [449
Fentachrift Z. Feier d. 150jähr. Bestehens
d. k. b. Kadetten-Korps. Münch : Lindauer.
173 S. 4 M.
Schabert, F. u. H. Vara, K. b. 13. Inf-
Reg. Kaiser Franz Jos. v. Österr. I 1806-51.
Ebd. xxj, 724 5. 14 M.
Ferber, 1. bad. Feldartill. - Reg. Nr.
Karlsr.: Müller. 371 a: Taf. u. Kte. 6 M.
Müller, Herb., 4. württb. Inf.-Reg. Nr. 122
Kais. Franz Jos. v. Ost. 1>06-1906. Heilbronn:
Scheurlen xirj, 289 S.: 4 Taf. n.7 Ktn. 8 M.
Bode, Inf.-Reg.v. Manstein (schlesw.) Nr. 84.
Mit Stammliste d. Ofüzierkorps v. Pohl.
Berl.: Mittler. 453 S.; Ktn. u. Pläne. T M.
Dalltz, Füsil -Reg. Gen.-Feldm Graf Blu-
monthal (magdeb.) Nr. 36 Bis 1866 v. D.
fortg. bis 1905 v. Werner u. Lienan.
2. durchg. Aufl. Ebd. x1j,4198.; Pläne etc. 8M.
Maß. Ulanen-Reg. Graf H eseler (2. brand.)
Nr.11. v. Schonings G.d. 2. brand. Ulan.-
Reg. Nr. 11 bis 1555 neu bearb. u. bis 1906
weitergef. Mit 3 Bilderu, 9 Ktn. u. Piinen.
Ebd. zu, 307 S. 9 M.
14.
e) Riligion und Kirche.
Thudichum, Papsttum u. Roformation im
Mittelalter, 1145-1517, 8.06 514. Rez.: Český
časopis hist. 11, 339-44 Goll. [450
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 1. Bibliographie. 2
"18
Wauer, E., Entstehg. u. Ausbreitg.
d. Klarissenordens bes. in d. dt.
Minoritenprovinzen. Lpz.: Hinrichs.
179 S. 4 M. 80. [451
Dreshach, E., Beitrr. z. Ent-
wicklgs.-G. d. Pfarrsysteme in d.
Gratsch. Mark (s. '03, 2518). UI: Die
alten Parochien im ehemal. Amte
Neustadt. (Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.-
G. Westfal. 8, 138-55.) [452
Rothert, H., Zur Kirch.-G. d.
„ehrenreichen“‘ Stadt Soest. Mit 15
Abbildgn. u. 1 Kte. Gütersloh: Ber-
telsmann. 1905. 212S.m. 15 Abbilden.
u. 1 Kte. 2 M. — Ders., Zur mittel-
alt. Kirch -G. d. „ehrenr.‘* St. Soest.
(Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.-G. West-
fal. 8, 1-64.) [453
Füssenich, 0., Zur G. d. Taufpraxis bei
außerehelich Geborenen im Hrzgt. Jülich u.
im Kurstaut Koln. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 81, 131-87.) '454
Lindner, P., Profeßbuch d. Bened.-
Abtei St. Peter in Salzburg, 1419-
1856. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg.
Ldkde. 46, 1-328.) [455
Chèvre, Les sutfragants de l'ancien
eveche de Bâle. (Bibl. de la Rev.
d'Alsace. VIII.) Colmar: Hüffel. 198 S.
4 M. (Vgl. 06, 516 u. Rev. d’Als.
T. 56 u. 57.) [456
Tuor, Ch. M., Reihenfolge d.
residierenden Domherren in Chur.
(Jahresber. d.Hist.-ant. Ges. Graubünd.
34, Beil. II: 69 S.) — A. Thaler,
Chronol. Notizen üb. d. ehrw. Bene-
diktinerinnen-Stift St. Johann in
Münster, Kant. Graubünden. (Stud.
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
27, 319-41.) [457
Marius, Wolfg., Annales ecclesiae
Alderspacensis, 1514-1544; m. erlüut.
Anmerkgn. hrsg. v. M. Hartig.
(Vhdlgn. d. Hist. Ver. f. Nieder-
bayern 42, 1-112.) [458
Lauchert, Wolfg Mayer. Marius. (Allg.
dt. Biogr. 52, 279 f.) |
Buchner, F. X., Necrologium
cleri saecul. Eystettensis, 1760-1904.
Eichst.: Brönner. 155 S. 3 M. [458a
Baudenbacher, Einige namhafte Schrift-
steller d. ehemal. Karmeliterklöster in Würt-
temb. (Diszesauarch. v. Schwaben 24, 33-36.)
— Finkbeiner, Aus d. Pfarrei-G. v. Wurzach
(s "Or, 2356). Foris. (Ebd. 109-12 etc. 25. 12-16.)
— Hetzinxer, Zur G. d Pfarrei Weigheim.
(Ebd. 129-35 ete. 25, 24-30) — S. S.. G. d.
ehm. Franziskanerinnenklosters zu Unlingen
(8.05, 2356). Forts. (Ebd. 135-3:.)— K. Brehm,
Nachtr. z. G. d Konstanzer Diözesansynoden
im Mittelalt. (Ebd. 91-93.) Vgl. ’06. 523. [459
Bibliographie Nr 451—495.
Roder, Chr., Benediktinerkloster
St. Georgen auf d. Schwarzwald,
hauptsächl. in sein. Beziehg. z. Stadt
Villingen. (Freiburg. Diözesanarch.
N. F. 6, 1-76.) — K. Reinfried, Die
ehemal. Burzkaplaneieu auf Alt- u.
Neuwindeck in d. Ortenau. (Ebd.
125-39.) — H. Oechsler, Jahrtags-
stiftg. d. Landkapitels Breisach.
(Ebd. 245-567.) [460
Jeunhomme, Études hist. sur le
diocese de Metz. (Rev. eccl. de
Metz. ‘05.) [461
Walter, Th., Ursprung d Klosters Klingen-
tal (s. ‘06. 525). Nachtr. (Jahrb. f. G. etc.
kls.-Lothr. 22, 62-14.) [162
Falk, F., Marianum Moguntinum.
G. d. Marienverehrg. u. d Immaculata-
Tradition im Bist. Mainz u. am
Mittelrhein. Mainz: Lebrlingshaus.
xıj, 217 S. 2 M. 50. [463
Ders., Zum ehemal. Reliquienfest im Dome
zu Mainz. (Katholik ’06, II. 240.)
Ebel, K., Zur G. d. Marienstifts
in Lich. (Beitrr. z hess. Kirch.-G. 3,
1-40.) [464
Bastgen, H., Entstehungs-G. d.
Trierer Archidiakonate. Bresl. Diss.
56 S. [465
Bendel, F. J., Ergünzgn. u. Be-
richtigungen z. G. d. Abte v. Werden.
(Beitrr. z. G. d. St. Werd. 11, 27-
112.) — A. Schulte, War Werden
e. freiherrliches Kloster? (Westdt.
Zt. 25, 178-91.) [466
Wintershoven, E. van, Recluseries
et Ermitages dans l’anc. diocèse de
Liege. (Bull. de la Soc. scient. et
litt. du Limbourg 23, 99-158) —
M. J Jansen, De Heil. Goar, zijn
eeredienst, kapel en relieken te
Meerlo. (Publications de la Soc. bist.
etc. de Limb. 41, 3-37.) [467
Scholten, R., Gaesdonck. G. d.
Klosters d. regul. Chorherren d.
Hülfspriesterseminars od. Priester-
hauses u. d. Collegium Augustinia-
num bis 1873. Mit 8 Il. Münst.:
Westf. Vereinsdr. 148 S.; 6 Taf.
2 M. [468
Maring, Diüzesansynoden u. Domherrn-
Generalkapitel d. Stifts Hildesh. s. '06, 535.
Rez.: Lit. ZbL ’06, Nr. 10 v. Below; Hist. Zt.
97, 617-19; Zt. d. Hist. Ver. Nivdersachs.
"up, 273f. P. Tschackert; Hist. Jahrb. 27, 210
Wurm. [469
Wäschke, H., Zerbster Innungsbruder-
schaften. (Zerbster Jahrb. 1, 1-8.) [40
Markus, P., Klarissenkloster zu
Seußlitz. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St.
Meißen 7, I, 79-122) [471
Religion und Kirche.
‚urschmann, F., Die Diözese
Brandenburg. Untersuchgn. z. hist.
Geogr. u. Verf.-G. e. ostdt. Kolonial-
bistums. (Veröffentlichgn. d. Ver. f.
G. d. Mark Brandenb.) Lpz.: Duncker
& H. xv, 488 S.; Kte. 14 M. [472
Koseinski, K., Franciszkanie i
Bernardyni w Nowem nad Wisla.
(Die Franziskaner u. Bernhardiner
in Neuenburg a.d. Weichsel.) Poznán:
Autor. 117 8. [473
Bruiningk, H. v., Franziskaner-
klöster zu Lemsal u. Kokenhusen.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d Ost-
seeprovinzen RuBlands up, 18-37.) [474
Westphal, J., Das ev. Kirchenlied
nach sein. geschichtl. Entwicklg.
2. verm. u. verb. Aufl. Lpz.: Dürr.
xvij. 221 S. 2 M. 70. [475
Fischer, A., Das dt.-ev. Kirchen-
lied d. 17. Jh. Hrsg. v. W. Tümpel
(s. "Op, 2371). Hft. 16-18. (Bd. III,
289-507.) & 2 M. [476
Kölbing, W. L., G. d. Verfassg.
d. ev. Bruderunität in Dtld. m. bes.
Berücks. d. kirchenrechtl. Verhält-
nisse. (Berr. d theol. Seminariums
d Brüdergemeine in Gnadenfeld. VL.)
Lpz.: Jansa. 103 S. 1 M. 50. [477
Hadorn, W., Kirch.-G. d. reform.
Schweiz. (In ca. 4 Lfgn.) Lie 1.
Zürich: Schultheß. S. 1-96. (Subskr.-
Pr.: 2 M. [478
Steck, B., Die bernische Liturgie in ihr.
geschichtl. Entwicklig. v. d. Reform. bis z.
Gegenw. Mit Verzeichn. d. Ausgaben. (Erweit.
Abdr. a.: „Schweiz. Reformbll.“) Bern:
Francke. 22 S. 65 Pf. [479
Seeberger, AbriB e. G. d. prot.
Dekanatsbezirks Bamberg. (Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G. 13, 18-35.) [480
Michaelis, 0., Aus d. G. d. Metzer ev.
Gemeinde. (Volksschrr. f. d. ev. Lothr. Hft. I.)
Metz: Scriba. 72 S. 25 Pf. [181
Nebel, Beitr. 2.Entwicklungs-G. d.Glöcknor-
dienstes. ‚Beitrr. z.hess.Kirch.-G. 2,365-N2.) [4x2
Ebrard, F. LC Die franz.-ref. Ge-
meinde in Frankf. a. M., 1554-1904.
Frkf. a. M.: Ecklin. 167 S. 4M. [483 .
Berg, K. vom, Beitrr. z. G. d. ev. Gemeinde
Witzhelden. (Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. 13,
123-30.) — G. Schmittmann, Verzeichn. d. ev.
Prediger in Langenberg. (Ebd.12,228-31.) [454
Brandes, Die Rechtsverhältnisse d.
Konföderation ref. Kirchen in Nieder-
sachs. (XIII, 5 v. Nr. 644.) Magdeb.:
Heinrichshofen. 42 S. 86 Pf. [485
Hennecke, E., Zur Gestaltg. d.
Ordination m. bes. Rücksicht auf d.
Entwicklg. innerh. d. luth. Kirche
*19
Hannovers. (1,1 v. Nr. 736.) Hannov.:
Hahn. x, 58 S. 1 M. 20. [486
Rez.: Zt. d Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
11, 281 f. Cohrs.
Kayser, K., Die hannov. Pfarren
u. Pfarrer seit d Ref. (s. '06, 552).
Nr. 10: Generaldiözese Hannover,
Inspekt. Springe. Bearb. v. Th. War-
necke. 103 S. 1 M. [487
Aus d. Vergangenheit d. ält. stadthannov.
Kirchen. (Hannov. G.bll. 9, 129 ff. , 193 ff.) —
G. Gieneke, Art u. Entwicklg. d. Kirchen-
vorsteheramtes in d. St. Dransfeld, bis z.
Neuordng. 1848. (Zt. d. Ges. f. niedersüchs.
Kirch.-G. 11, 208-19) — E. Bock, G. d.
Kirche u. Pfarre zu Küper. Peine: Rother.
21 S. 60 Pf. [488
Steinmetz, R., Die Generalsuper-
intendenten in d. Herzogtümern
Bremen-Verden (s.’06, 2380). Hälfte I.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
11, 1-88.) [459
Kirchengalerie, Neue sächs. Mit
Abbildgn. u. Taf. (s. ‘06, 2381).
Ephorie Auerbach: Doppellief. 2-4.
Sp. 49-294. Eph. Borna: Doppellief.
17-28. Sp. 769-1330. Eph. Dresden Í:
Doppellief. 17-19. Sp. 769-896. Eph.
Marienberg: Doppellief. 1-10. Sp. 1-
480. (à Su Pf.) [490
Rez. v. Bd. VII-XI (Eph. Chemnitz u. Pirna.
Diözesen Zittau, Bautzen, Kamenz u. Eph.
Werdau): N. Arch. f. sächs. G. 27, 371-74
Ermisch.
Walter, Aus d. kirchl. Gemeinde-
leben d 16.u.17.Jh. Nach Visitations-
u. Synodalakten d. Ephorie Frei-
burg a. U. Mitget. v. L. Naumann.
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov.
Sachs. 2, 1-22; 129-58.) — G. Liebe,
Ausbildg. d. Geistlichen im Hrzgt.
Magdeb. bis z. Kirchenordng. v. 1739.
(Ebd. 1, 44-58.) [491
Hintze, 0., Die Epochen d. ev.
Kirchenregiments in Preußen. (Hist.
Zt. 97, 67-118.) [492
Federmann, G., Quellen u. Beitrr.
2.G.d. ev.-luth. Stadtgemeinde Tilsit.
Tils.:Dr.v.O.v.Mauderode. 1028. [498
f) Bildung, Literatur; Kunst.
Paulsen, F., Das dt. Bildungs-
wesen in sein. geschichtl. Entwicklg.
Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 100.)
pz.: Teubner. 193 S. 1 M. [494
Rez.: Dt. Lit.-Zti. ‘06, Nr. 28 Münch.
Statuten d. jurist. Fak. d. Univ.
Basel. Nach d. ältest vorhand. Fassung
hrsg. v. C. Chr. Bernoulli. Basel:
Reinhardt. 4° 29 8. [495
(Andr. Heusler z. 25. Dr.-Jubil. dargebr.]
2*
"20
Brants, V., La faculté de droit
de l'Université de Louvain à travers
cinq siècles, 1426-1906. Louvain:
Peeters. xuj, 216 S. 3 fr. 50. [496
Catalogi studiosorum Marpurg. (8.
‘06, 562) Fasc. 4: 1682-1699. Marb.
Univ.-Progr. S. 103-46. [497
Album academiae Vitebergensis ab a. 1502
usque ad a. 1560. (Vol. L) Ex autogr. ed.
C. F. Foerstemann. Lips. 1341. (Anastat.
Neudr) Halle: Niemeyer. 373 8. 24 M. Vgl.
up, 563. [198
Hantzsch, Dresdner auf Universitäten v.
14. bis z. 17. Jh, 8. '06, 2385. Rez.: Dt. Lit.-
Zt. ’06, Nr. 43 G. Kaufmann. [499
Akten u. Urkunden d Univ. Frankf. a. O.,
hrag. v. G Kaufmann u. G. Bauch (a, "04,
470). Hft. VI s. Nr. 1182. [500
Hofmeister, A., Rostocker Stu-
dentenleben v. 15. bis ins 19. Jh.
(s. "ug, 2390). Schluß. (Arch. f. Kult.-
G. 4, 310-48.) [501
Aus d. Geschichte d. Univ. Greifs-
wald. Festschr. z. 450). Jubil. d. Un.
Greifsw. dargebr. v. d. Ges. f. pomm.
G. u. Altertkde. Stettin: Herrcke & L.
4°. 1035. — P. Grawitz, G. d. med.
Fak. Greifsw., 1806-1906. Festschr.
Greifsw.: Abel. 4°. 82 S. 5 M. |502
Steinhuber, A., G. d. Kollegium
Germ. Hungar. in Rom. 2. verb. u.
verm. Aufl. Freib.: Herder. xvıı), 506
u. x, 617 S.; 24 Taf. 20 M. [503
Rez.: Kathol. 3. F., 35, 67-69 Bellesheim.
Momumenta Germ. paedag. (s. '06, 2391).
XXXVI s. Nr. 1635. [504
Manitius, M., Zur Überlieferungs-
G. mittelalterl. Schulautoren. (Mitt.
d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-@.
16, 232 fF.) [5048
Wetzstein, Geschichtl. Entwicklg. d. Real-
schulwesens in Dtid. I. Progr. Neustrelitz.
Au. 48 8. [504 b
Békefi, R., A népoktatás tötenete
Magyarországon 1540-ig. Budap.: Køl.
Ung. Akad. d. Wiss. 509 S. [505
Eez.: Korr.-Bl. d, Ver. f. siebenb. Ldkde.
29, 109-12 R. Br.
Knaflitsch, K., G. d. Troppauer Gymn.
III: 1849-1906. (Progr.) Troppau: Gollmann.
558. 1 M. 40 Vel. ’05, 242% u. ’06, 3394. [506
Fluri. A., Die „Ecole franç.“ in Bern.
(N. Berner Taschenb. "05, 262-87.) — Ders.,
Autänge d. Franzosischunterrichts in Bern.
(In: „Aus roman. Sprachen u. Literaturen.“
Festgabe f. H. Morf. Halle 1:09.) 1507
Heß, W., G. d. K. Lyzeums Bam-
bergis. 04,478). TLI. (= Nr. 686.) | 508
Beschlag, G. d. lat. Schule in Schwein:
furt bis 1554. (Schweinfurt. Tagrbl.’05. Nr. 13
-17.) — K. Weißmann, G. d. Studienanstalt
Schweinfurt, 1502-34. Schweinf.: Stoer. 49 8.
80 Pf. "509
Kohl, I., Zur G. d. Schule in Steinheim
b. Dillingen a. D. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling.
18, 1-26.) 1510
Bibliographie Nr. 496—551.
Eitle, J., Die einstig. Kloster-
schulen u. jetzig niederen ev.-theol.
Seminarien in Württemb. (Mitt. d.
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G.
Beihft. 11, 7-43.) — F. Raunecker,
Beitrr. z. G. d. Gelehrtenschulwesens
in Württb im 17. u. 18. Jh. TL I.
Ludwigsburg. Progr. f.1905. 778. [511
Sig., Zur G. d. chemal. „Minoritengymna-
siums“ zu Schwäbisch-Gmünd. (D.ôzesauarch.
v. Schwab. 24, 49-51; 71-78: 105-9.) [512
Landmann, F., Schulwesen d. Bist.
Straßburg 2. Sicherg. d. Nachwuchses
f. d. theol. Studien v. 1802 bis 1904
(8. ’06, 579). Abschn. Il. (Progr.)
63; 13 S. 1 M. 50. [513
Becker, E., Nachtr. z. Album d. akad.
Pädagugiums, 1654-1779. Marburg. Gymn.-
Progr. 4% 28 S. Vgl. ‘05, 2436. [514
Richter. W.. Zur G. d. Paderborner Gyınn.
im 18. Jh. Paderb. Progr. 46 8. (515
Meyer, Wolfg., Aus d. Abiturienten-
Matrikel d. Johanneums, 1804-27. Hamb.
Progr. 53 5. (516
Engelke, A., Die Prov.-Taubstummen-
anstalt zu Schleswig in ihr. geschichtl. Ent-
wicklg.. 1787 bis 1905. Festschr. 1905. 138 S. [517
Böhnisch, G., G. d. herzogl. höher. Tochter:
schule zu Zerbst. Zerbst: Luppe. 9 S.
ı M. 50. [518
Böhme. W., G. d. Fürstl. Gymn. „Ruthe-
neum“ zu Schleiz. Festschr. Schleiz: F. Weber.
211 S. — M. Schneider, Die Abiturienten d.
Gymn. Illustre zu Gotha, 1768-1859 (8 ‘06,
585). Schluß. Progr Gotha. 4° 20 8.
0. Rückert, Die G. d. Seminars in Meiningen.
(Schrr. d. Ver. f. Sachs. - Meining. G. 53,
1-27.) (Su
Mangner, C. F. E., G. d. Leipziger
Winkelschulen. (= Nr. 756.) Lpz.:
Hirt u. S. 232 S. 5 M. 50. [520
Lühr, G., Die Schüler d. Rüsseler Gym-
nasiums nach d Album d. marian. Kongre-
gation. Tl. I: 1631-1748 (8. ‘05, 2444). Lfg. 2-3.
(Aus: Zt. f. G. ete. Ermlands.) S. 75-356.
2 M. 60. (620 a
Crnologar, K., Die Schloßbibliothek in
Weißenstein. (Mitt. d. Musoal-Ver. f. Krain
16, 129-365.) — J. Wille, Aus alt. u. neuer
Zeitd. Heidelberg. Biblioth. Rede. (N. Heidelb.
Jbb. 14, 215-10.) — P. Bahlmann, Die Kgl.
Univ.-Biblioth zu Münster. (Teil v. Nr.523.) (521
Savelsberg, H., Aachener Gelehrte
in älter. u. neuer. Zeit. (Progr)
Aach.: Cremer. 66 S. 1 M. [522
Aus d. geistigen Leben u. Schaffen
in Westfalen. Festschr. z. Eröffng. d.
Neubaus d. Kgl. Univ.-Biblioth. in
Münster. Hrsg. v. d. Beamten d.
Biblioth. Münst.: Coppenrath. 3143.;
6 Taf. 6 M. [523
Mühlbacher, Die literar. Leistungen d.
Stiftes St. Florian, s. ‘05, 2448. Rez.: Mitt.
d. Inst. f£. öst. G.forschg. 27, 351-57 Vancsa,
Hist. Zt. 97, 696f. Uhlirz; Mitt. a. d. hist.
Lit. 34, 474-18 Ilwof. (524
Bildung, Literatur; Kunst.
Engel, Eduard, G. d. dt. Lit. 2. Aufl.
Lpz.: Freytag. xvu, 1189 S.; 3 Has.
u. 16 Bildnisse. 12 M.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 43 R. M. Meyer;
Lit. Zbl. ’07, Nr. 3 M. K.
Kircheisen, G. d. lit. Porträts in Dtid,
s. ’06, 601. Rez.: Hist. Zt. 97, 576-80 Bern-
heim. [526
Köster, H. L., G. d. dt. Jugend-
literatur in Monographien. Tl. I.
Hamb.: Janssen. 157 S. 2 M. 50. [527
Sexau, R., Der Tod im dt. Drama d. 17.
u. 18. Jh. (v. Gryphius bis z. Sturm u, Drang).
Beitr. z. Lit-G. (Untersuchgn z. neuer.
Sprach- u Lit.-G.; hrsg. v. Walzel. IX.) Beru:
Francke. xvj, 262 S. 5 M. 20. [528
Bömer, A., Das literar. Leben in
Münster bis
Riehl, B., Internat. u nation. Züge
in d. Entwicklg. d. dt. Kunst. (Ab-
hdlgn. d. Kgl. Bayer. Akad. d. Wiss.
Hist. Kl. 24, 143-98.) [530
Graus, J., Ossiach. (Carinthia I, Jg. 96,
72-87.) [531
Schröder, A., Kunst u. Künstler
vergang. Jahrhunderte in Dillingen.
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 18,
92-105.) [532
Lindner, A., Der Dom zu Köln u.
seine Kunstschätze. 50 Taf. m. Text
v. L. u. Vorwort v. M.C. Nieu wbarn.
Haarlem: Kleinmann & Co. 1905. Fol.
vij, v, 50 S. 70 M. [533
Wurzbach, A. v., Niederl. Künstler-
Lexikon (e 'U6, 2424). II, 2-3. S. 49-
208. à 4 M. [534
Meisterwerke d. Kunst a. Sachsen
u. Thüring.: Gemälde, Skulpturen,
Schnitzaltäre, Medaillen, Buchmale-
reien, Webereien, Stickereien, Gold-
schmiedekunst. Hrsg. v. O. Doering
u. G. Voß unt. Mitwirkg. hervorrag.
Fachgelehrten. Magdeb.: Baensch.
Fol. 128 Taf.; 118 S. 60 M. [535
Aufleger, 0., Architekturbilder
a. dt. Vergangenheit. Abt.I. Münch.:
Werner. 4°. 30 Lichtdr -Taf. 15 M. [536
Wolfsgruber, H., Volkstüml. Kunst
a.Ober-Österr. Photogr. Aufnahmen v.
Profanbauten d. 18. u. 19. Jh. Wien:
Schroll. 30 Taf. Fol. 20 M. 537
Anheisser, R., Altschweiz. Bau-
kunst. (In 6 Lfgn.) Lig. 1-4. Bern:
Francke. 4° (Subskr.-Pr. p. cpt.:
20 M.) [538
Gladbach, E., Charakterist. Holz- |
bauten d. Schweiz v. 16. bis 19. Jh.,
nebst deren inner. Ausstattung. 8. Aufl. :
[525 :
u. dt. Maler (s. 06, 640).
*21
| Berl.: Heßling. Fol. 32 Taf.; 22 S.
36 M [539
Buisson, A., Zur Bau-G. d. ehemal.
Benediktinerabtei St. Blasien. (Schau-
ins-Land 33, 1-34.) [540
Holtmeyer, A., Cisterzienser-
kirchen Thüringens. Mit 197 Ab-
bildgn. im Text. (= Nr. 750.) Jena:
Fischer. 407 S.; Stammtaf. 8 M. [541
Rez.: Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 27, 127-29 Pietsch.
Brinkmann, Der Peter-Paulsdom in
Zeitz. Progr. Zeitz. 47 S.; 3 Taf. [542
Piper, 0., Burgenkunde. 2. Aufl.
(s. ’06, 631). Hälfte 2. xj S.; S. 383-
755. 4 M. [543
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 15-03
Zeller; Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. '07,
84-87 Schuchhardt.
Merz, W., Die mittelalterl. Burg-
anlagen u. Wehrbauten d.. Kantons
Argau 18. '06, 2440). Lig. 8-9. N. 577-
714 S. m. Kte. à 5 M. [544
Zingeler, K. Th. u. &. Buck,
Zollerische Schlösser, Burgen u. Burg-
ruinen in Schwaben. Mit 141 Ab-
bildgn. Berl.: Ebhardt & Co. 141 S.
4 M. [545
Brinckmann, A. E., Baumstili-
sierungen in d. mittelalterl. Malerei.
(Hft. 69 v. Nr. 651.) Straßb.: Heitz.
54 S;9 Taf. 4 M. [546 _
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 40 Stengel.
Escher, K., Untersuchgn. z. G. d.
Wand- u. Deckenmalerei in d.Schweiz
v. 9. bis z. Anfang d. 16. Jh. (Hft. 71
v. Nr. 651.) Ebd. 159 S.; 11 Taf.
8 M. (Text: Zürich. Diss.) [547
Handzeichnungen schweiz. Meister
d. 15.-18. Jb., hrsg. v. P. Ganz (s.
| ’06, 637). 2. Ser., Lfg. 1-4 (à 15 Taf.
m. Text). Subskr.-Pr.: 8 M. (Einzelpr.:
10 M.) [548
Ganz, P., Üb. d. schweiz. Glasmalorei u.
ihre Bedeutg. f. d. Kunst-G. (58. Jalhresber.
d. öffentl. Kunstsammlg. in Basel.) — H. Leh-
mann, Die Glasgemälde in d. aargauisch.
Kirchen u. öffentl. Gebunden (s "03. 2602).
Forts. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 7,
122-35. 8, 44-58; 210-16, Taf. 11.) (549
Mander, C. van, Leben d. niederl.
Bd. II.
(Kunstgeschichtl. Studien; hrsg. v.
Frimmel. Il.) 492S.; 20 Taf. 15 M. [550
Ehrenthal, M. v., Waffensammilg.
d. Fürsten Salm-Reifferscheidt zu
Schloß Dyck. Lpz.: Hiersemann. 4°.
222 S. 6 Taf. 15 M. [551
"22
Loch, E., Der Silberschatz d. Altstädti-
schen Kirche u. sein Verkauf im 19. Jh. (Alt-
preuß. Monatsschr. 43, 3323-88.) [552
Batka, R., G.d. Musik in Böhmen.
Bd. I: Böhmen unt. dt. Einfluß, 900
-1333. Prag: Dürerverlag. xvj, 167 S.
9 M. [553
Weddigen, 0., G. d. Theater Dtlds.
(s. 06, 2458). Lfg. 30. S. 1157-1290
u. xxvj S.; ; 8 Taf. u. "a Fkoms. ıM. [554
Weilen, A. v., G. d. Hofburg-
theaters (8. "Op, 596). TI. II, Hft. 6-10.
a6M. (Theater Wiens Hft.36-41.) [555
Sikora, A., Zur G. d. Volksschau-
spiele in Tirol. (Arch. f. Theat.-G.
2, 3-55.) — E. M. Kronfeld, Das
Schönbrunner Schloßtheater (8. '06
3443). TL II. (Ebd. 169-92.) [556
Pernthaler, A., Passionsdarstellgn. in
Klausen. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u.
Vorarlbergs ?, 153-683.) [557
Wäschke, H., Anfänge d. Hoftheaters in
Ballenstedt. (Zerbster Jahrb. 1, 56-63.) [558
ai Volk SET
Scherr, J., Germania. Neu hrsg.
v. H. Prutz (s. op, 2462). Lig. 49-50.
S. 481-90 u. x S. Taf. à 30 Pf. [559
Schmidt, Erich, Dt. Volkskde. im Zeit-
alter d. Humanismus u. d. Reformation, 8.
105, 599. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 16 Hoff-
mann- Krayer; Zt. f. Kirch.-G. 26, 280f.
O. Clemen; Hist. Zt. 95, 298% Martin; Zt. d.
. Ver. f. Volkskde. 15, 860-63 Michel; Arch. f.
Kultur-G. 4, 364-66 Lauffer. [560
Liebe, 0., Waffenfunde u. Kultur-G. (Arch.
f. Kult.-G. 4, 286-95.) [561
Schram, W., Die gute alte Zoit in Öster-
reich. Sammig. kulturhist. Denkwürdigkeiten.
Brünn: Selbstverl. 1328. 3 M [562
Friedli, E., Bärndütsch als Spiegel
bernisch. Volkstums. Bd.1: Lützelflüh.
Mit 158 Ilustr. u. 14 Farbendrucken.
Bern: Francke. 1905. xvj, 660 S.
10 M. [563
Arens, Das Tiroler Volk in sein. Weis-
tümern, 8. ‘05, 2496. Rez.: Hist. Vierteljschr.
9, 250-53 Steinhausen; Hist. Zt. 97, 625-28
Hammer; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 166-71
Wopfner; Arch. f. Kult.-G. 5, 125-27 Lauffor :
Zt. d. Ferdinandonms 50, 561 Kogler. [564
augen. E., Das östl. Deutsch-
böhmen. t. Volkskde. a. d. östl.
Böhm. ie. e 2620). Bd IV-VI, 2.
(Bd.: 5 M) [565
Schmidt, V., Kulturelle Een zw.
Südböhmen u. Passau. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhm. 45, 112-20.) (566
Gehring, L., Kulturgeschichtl. Bilder a.
d Berchteawadner G. Berchtesgad.: Ermiach.
86 5. 75 Pf. 1567
Volkskunde im Breisgau. Hrsg.
v. Bad. Ver. f. Volkskde. durch F.
Bibliographie Nr. 552—617.
un Freib.: Bielefeld. 189 S.
[568
en 0., Volkskde. v. Rappenau.
(Tl. v. Nr. 58.) Sep. 60 8. 1 M. 20. [569
Leithaeuser, J., Volkskundliches a. d.
Bergisch. Lande. I: Tiernamen im Volks-
munde. TI 1. Progr. d. Roef.- Realgymn.
Barmen: Verf. u. Lehrerbiblioth 24 8.50 Pf. [570
Vogeler, Noch o. Beitr. z. Soester Kultur-G
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soost 22, 101-18) Vgl.
’06, 2470. [571
Volksüberlieferungen, Mecklenb.
Im Auftr. d. Ver. f. mecklenb. G. etc.
ges. u. hrsg. v. R. Wosridlo (s. 1900,
2597). Bd. III: Kinderwartung u.
Kinderzucht. 484 S. 6 M. 40. [572
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 39, 139-42 Frdr.
Kauffmann; Lit. Zbl. ’07, Nr. 10 W. v. S.
Klapper, J., Zur Volkskde. Oberschlesiens.
(Mitt.d. (rg Ges.f.Volkskde.1%,105-14 ) [573
Phili Pa M., Beitrr. z. jermländ.
r
Volkskde, eifswald. Diss. 1545. [574
Sticker, G., Volkssagen als Quelle f. d.
&suchenlchre. (Zt. f. vergleich. Lit.-G. 16,
3837-97.) — H. Braun, Beziehgn. v. Schatz- u
Zwerg-Sagen zu uns. vorgeschichtl. Fund-
stätten. (Mitt. d. Ver. f. säche. Volkskde.
4, 41-49.) [575
Steinbrenner, A., Sagen a. Höpfingen u.
Odenheim. (Alemannia N. F. 7, 138-42.) [576
Hebei, F. W., Pfalzische Sagen. ?. Aufl.
Kaiserslaut.: Crusius. xvj, 176 8. 9 N. [577
Ehrlich, Th., Aus d. Sagenschatze d.
Vordereifel (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf.
Volkskde. 3, 55-59.) — J. Real, 8 Volkssagen.
Beitr. z. Sagenkde. d. Niederrheins. (Nr. 14
v. 715.) Goldern 1905. 12 8. [578
Hennings, K., Sagen u. Erzählgn.,Volkskde.
u. Kulturgeschichtliches a. d. hannov Wend-
lande. Hrsg. u. erweit. v. C.Th. Hennings.
Lüchow: Bergmann. 157 S. 3 M. (579
Schröder, L. v., German. Elben u. Göttər
beim Estenvolke. (Sitzungsberr. d. Wien. Akad.
153, I) Wien: Hölder. 92 8. 2 M. 20. [5$0
Andree, Votive u. Weihegaben d. kath.
Volks in Süddtld., 8. '05, 2509. Rez.: Lit.
Zbl. 05, Nr. 35 Weule; Arch. f. Anthrop. 31,
152 G. Th.: Zt. d. Ver. f. Volkskde. 15, 298 f.
Bol: Liter. Rundschau f. d. kath. Dtid. "05,
Nr. 5 J. E. Weis-Liebersdorf; Bull. crit. 0%,
Nr. 19 Gaidoz; Arch. f. Kult. -G. 4, 366-71
Lautfer. (551
Maroder, W.. Der „Teufel“ in d. Hexen-
versanımlgn. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘06, Nr. 67.)
— A. Dettling, Die schweiz. Hexenprozesse.
(Mitt. d. Hist. Ver. Schwyz. Hit. XV.) La
Spirkner. B., Kulturgeschichtliches a. d.
Mirakelbuche d Wallfahrt zum hl Valentin
in Diepoldskirchen, 1420-1691. (Vhdign. d.
Hist. Ver. f. Niederbayern 42, 175-96.) —
Ders., Miracul Püech zü unser "lieben Fraud
GottBhuuB auf Lannckhwinckhl, 1644-1772
(Ebd. 197-209.) (588
John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im
sächs. Erzgebirge (s. ‘05, 2511). Forts. (Mitt
d. Ver. f. süchs. Volkskde. 3, 307-16. 4, 19-64 ;
103-16; 131-39.) — 0. Knoop, Aberglaube
u. Brauch a. d. Prov. Posen (s. "Op, 671).
Schluß. (Mitt. d. Schles. Ges. f Volkekde.
15, 14-85.) (554
Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften
Meringer, Das dt. Haus u. sein
Hausrat. (Aus Natur u. Geisteswelt.
116.) Lpz.: Teubner. 111S. 1 M. [585
Bauernhaus, Das, im Dt. Reiche
u. in sein. Grenzgebieten (s8. ’04, 554).
Kplt. 120 Taf. m. jv S. Text. Fol.
Texthft 4° xjv, 331 S. m. 548 Ab-
bilden. 80 M. [586
Bauernhaus, Das, in Österr.-
Ungarn u. in sein. Grenzgebieten (s.
up, 624). 5. (Schl.-)Lfg. 15 Taf. u.
2 BL Text. 11 M. 25. [587
Rez.: Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 36, 251
-55 Meringer.
Hunziker, J., Schweizerhaus (s.
‘05, 626). Abschn. IV: Der Jura. Mit
59 Autotyp. u. 70 Grundrissen u.
Skizzen. Hrsg. v. C. Jecklin. jx,
138 S. 5 M. 80. [588
Henkelmann, K., Odenwälder
Bauernhaus. Bensheim. Progr. 4°.
31 S. 589
Schweisthal, M., Hist. dela maison
rurale en Belgique et dans les con-
trees voisines. (Ann. de la Soc. d’arch.
de Brux. XIX, 8/4 u XX, 1/2.) Sep.
Brux.: Vromant. 17;113S. 5 fr. [590
Schaefer, K., Niedersächs. Bau-
formen. Hrsg. v. Fer. f. nieders. Volks-
tum in Bremen. Hft. I. Stuttg.: Jul.
Hoffmann. 4°. 12S.;6 Taf. 2 M. 50. [591
PeBler, Das altsüchs. Bauernhaus in sein.
geogr. Verbreitg., 8. ‘06, 24851. (Königsberg.
Diss.) Rez.: Ann. d Hist. Ver. f. d. Niederrh.
81, 162-66 Hilling; Braunschw. Magaz. '06,
Nr. 9 Steinacker; Lit. Zbl. '06, Nr. 48; Mitt.
d Anthrop. Ges. Wien 36, 258f. Dachler;
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, Nr. 1 Bergner;
Zt. f. Ethnol. 39, 269f. Mielke. — Ders.,
Das altsachs. Haus in d Rheinprov. (Zt. d.
Ver. f.rhein. u. westf. Volkskde. 3, 272-82.) [592
Schäfer, W., Bausteine zu e. G. d. Feuer-
löschwesens d Stadt Trier. (Trier. Chronik
N. F. 2, 161-93.) [593
Liebesbriefe, Dt., a. 9 Jhh. 2. Aufl.
Lpz.: Zeitler. 478 S. 5 M. 50. Vgl.
06, 678. [594
Markgraf, Mutter u. Kind in d. Weis-
tümern d. Mosellandes. (Zt. d. Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 3, 118-24.) [595
Höfler, M., Ostergebäcke. Eine vergleich.
Studie d. Gebildbrote zur Osterzeit. (Suppl.-
Hft. IV v. Nr. 659.) Wien: Ver. f. öst. Volkskde.
67 S.; 6 Taf. 2 M. 50. — Ders, Das Haar-
opfer in Teigform. (Arch. f. Anthrop. 32,
130-48.) — Ders., Das Herz als Gebildbrot.
(Ebd. 38, 263-75.) [596
Schmidt, Eë: Stammbuchbll. dt. Edel-
leute s. Nr. 195 [597
|
‚23
Höfler, M., St. Lucia anf german. Boden.
(Arch. f. Relivionswiss. 9, 253-61.) (598
Müller- Röder, E., Die Beizjagd u. d.
Falkensport in alt. u. neuer Zeit. Lpz.: Rust.
458 3M. (599
Ludwig, K., Fürstl. Gäste u. Feste in
Alt-Karlsbad. (Mitt. d Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 45, 69-87.) [600
Schoenaich, G., Zur G. d. schles. Schützen-
wesens. (Zt.d. Ver.f.G. Schles. 10, 185-216 ) :601
Olbrich, K., Die Freimaurer im dt. Volks-
glauben (s.'05, 2502). Nachtrr. (Mitt. d Schlus.
Ges. f. Volkskde. Hft. 15, 68-72.) [602
Engel, L., G. d. Illuminaten-
Ordens. Beitr. z. G. Bayerns. Mit
vielen Taf. u. Illustr. Berl.: Ber-
mühler. x, 467 S. 20 M. [603
Rez.: Lit. Zbl. '07, Nr 3.
Martin, A., Dt. Badeleben in ver-
gang. Tagen. Mit 159 Abbildgn. Jena:
Diederichs. 448 S. 14 M. [604
Schwab, R., Die Pest im Emmental. (RI.
f. bern. G. 1, 1865-90.) [605
Bour, R. S., Die Beinhäuser Lothringens.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. etc. 17, II, 1-96;
Taf.) [606
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Grundriß d G.wissenschaft; hrsg.
v. A. Meister (s. ‘06, 2503). I, 2.
S. 321-546. 5 M. [607
Studien u. Darstellungen a. d. Gebiete
d. G. (s. ’06, 2505). V, 28 a. Nr. 1366. [608
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s.
06,693). N. F. VIII u IX s. Nr. 420; 1749. 1609
Abhandlungen, Leipzig. hist. Hrsg. v.
E. Brandenburg, G. Seeliger u U.
Wilcken. Lpz.: Quelle & M. Hft. I u. II
8. Nr. 1273; 1557. (10
Abhandlungen, Heidelberg., z. mittl. u.
nouer. G. (8. 05, 696). XIII-XVI s. Nr. 904f.;
1504; 1560. 1611
Beiträge, Straßburg., z. neuer. G.; hrsg.
v. M. Spahn. Straßb.: Herder. I, 1-8 s.
Nr. 1352-54 [612
Abhandlungen, Hallesche, z. neuer. G. (s.
’06, 2508). Hft. XLIV s. Nr. 1588. [613
Caro, Jak., Vorträge u. Essays; hrag. v.
F. Rachfahl. Gotha: Perthes. 202 8.
3 M. [614
Heigel, K. Th., Biogr. u. kulturgeschichti.
Essays. erl.: Allg. Ver. f. dt. Lit. 337 S.
5 M. (615
Zeitschrift, Hist. (s. ’06, u
XCVII (3. F. ‚Du . XCVIII (3. F. , ID, 1
700 S.; S. 1-236. (Bd. 14 M)
Register zu Bd. 57-96 (N. F. Bd. 21-
60); bearb. v. P Wentzcke. xj,
334 S. 7 M. [616
Mitteilungen d. Instituts f. österr.
G.forschg. (s. '06, 2510). XXVII, 3.
S. 385-544. (Beiblatt: Kunstge-
schichtl. Anzeigen. ’06, Nr. 3-4. S. 66
-180.) [617
"24
Jahrbuch, Hist. (s. '06, 2511).
XXVII, 3-4. Š. 487-975; xxxix S. [618
Abhandlungen d Kgl. Bayer. Akad.
d Wiss. Hist. Kl. (8.’06, 2512). XXIV,1.
(Denkschrr. LXXIX, 1.) 280 S.; 7 Taf.
10 M. [619
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere dt.
G.kde. (s. '06, 2513). XXXI, 3 u.
XXXII 1. S. 545-828; 2 Taf. S. 1-
261; 5 Taf. [620
Geschichtsblätter, Deutsche (8.
oe, 2515). VII, 9-12 u. VID, 1-2.
S. 231-338; 1-58. [621
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. °06, 2515). LIV, 6-12. Sp. 266
-b52. [622
Blätter, Prühist. (s. ‘06, 2517). XVIII. 5-6.
S. 33-96; Taf. VI-IX. (623
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibliotheken (s. '06, 2518).
Bd. IX. 474 S. [624
Jahresberichte d G.-Wiss. (8. un,
2547). XXVII: 1904. 2 Tle. au, 249,
643 u. 441, 298 S. 44 M. [625
Mitteilungen a. d hist. Lit. (s. Oé,
2519). XXXIV, 3-4. S. 257-502. [626
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G.
(s. "06, 2521). XIV: 1903. TL. 1:
Bibliogr. 416 S. 24 M. [627
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (8.
06, 2522). VII, 3. S. 142-312. [628
Korrespondenzblatt d. Ver. f. niederit.
Sprachforschg. (s. "05, 2552). Hft. XXVI.
108 S. 2 M. [629
Zeitschrift, Archivalische (s. '06,
112). N. F. XIII 3118. 12 M. [630
Zeitschrift f. Num. (e '06, 713).
XXV, 4. S. 289-420; 118 u. 19 S. [631
Monatsblatt d. Num. Gesellsch. in Wien
(e. "O6, 2527). VII, Nr. 5-10 (Nr. 274-79).
S. 57-114. (632
Revue suisse de num. (s. '06, 714).
XIII, 1, 2. S. 161-336; Taf. 17-20. [633
Mitteilungen d Bayer. Num. Ges.
(8. '05, 2555). XXV: 1906/7. x13, 85 S.;
6 Taf. u. Kte. 634
Münzblätter, Berliner (s. "06, 2528).
XXVII, Nr. 49-57. S. 223-382. [635
Vierteljahrsschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. '06, 2529).
XXXIV, 3-4. S. 161-384. [636
Herold. Deutscher (s. ’06 25293). XXXVII,
6-12. 8. 95-198. [636 a
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog.
(s. ’06, 718). IX: 1904. 520 S.
12 M. [637
Archiv f. Kultur-G. (8. Op, 2531).
IV, 3-4. S. 273-008. [638
Bibliographie Nr. 618—695.
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G.
(s. ’06, 2532). Hft. 88-87 s. Nr. 344; 429 ; 430;
993; 1154. [639
Vierteljahrsschrift f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. ‘06, 2534). IV, 3-4.
S. 397-696; 42 S. [640
Zeitschrift d. Savigny-Stiftg. f.
Rechts-G. (s. ’06, 723). XX VIII, Germ.
Abt. 486 S. 12 M. 40. [641
Beiträge, Deutschrechtl. Forschgn. u.
Quellen z. G. d. dt. Rechts. Hrsg. v. K.
Beyerle. Heidelb.: Winter Hft. I u. II
s. Nr. 433; 1155. (642
Zeitschrift f. Kirch.-G.(s.'06,2537).
XXVII, 3. S. 251-406; 71-112. [643
Studien u. Mitteilungen a. d.
Bened.- u. Cist.-Orden (s. "06, 2538).
XXVII, 2/3. S. 221-571. [644
Geschichtsblätter d Dt. Hugenotten-Ver.
(s. ‘06, 2539). XIII, 34 u. 5 s. Nr. 485:
1525. (644 a
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziebgs.-
u. Schul-G. (s. ’06, 2540. XVI, 3-4.
S. 199-398. — Beihft. XI u. XII s.
Nr. 670 u. 695. [645
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Oé,
729). Bd. XII. 837 S. [646
Zeitschrift f. vergleich. Lit.-G. (s. ’05,
2571). XVI, 2-6. S. 97-494. [647
Studien z. vergleich. Lit.-G (s. ’06, 2541).
VI. 3-4. S. 289-512. (64:a
_ Zeitschrift f. dt. Philol. (e og, 2542).
XXXVII, 3-4. S. 289-576. [648
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. ‘05,
2574). XLVIII, 1/2. S. 1-312. — An-
zeiger. XXX, 1/2. S. 1-156. [649
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(s. ’06, 2543). XXXI, 3 u. XXXII, 1.
S. 429-602; 1-154. [650
Studien z. dt. Kunst-G. (8. 06, 2413). Hit.
68-71 8. Nr. 546f.; 981; 1203. (651
Jahrbuch d. Kunsthist. Sammlgn. d.
Allerb. Kaiserhauses (s. '06, 2544..
XXVI, 1-2. S. 1-182; 10 Taf. (90M.)|652
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlgn. (s. '06, 2545). XXVII, 3-4.
Sp. xLv-xCJx; S. 143-306; 10 Tat. —
Beihft. 86 S. 6 M. 1653
Blätter, Hessische, f. Volkskde.
(8. ‘06, 2548). V,1. Hrsg. v. K. Helm
u. H. Hepding. vij, 64 S.; Portr.
2 M. [654
Archiv f. österr. G. (s. ‘O6, 2549).
XCV, 1. S. 1-234. 4M.50. [665
Beiträge z. neuer. G. Österreichs.
Hrsg. v. d. Ges. f. neuere G. Österr.
Sept. 1906. Wien: Holzhausen. 136 X.
3 M. 60. [656
Forschungen z. inner. G. Österreichs,
hrsg. v. Dopsch (s. ’06, 33%). I, 3 «
Nr. 328. (857
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. (s. '06, 738). Jg. XXVII.
244 S.; Taf. 9 M. 60. [658
Jahrbuch d. K. K. Zentral-Komm.
z. Erforschg. u. Erhaltg. d. Kunst- u
hist. Denkmale (s. ‘06, 740). N. F.
Il, 1. 324 Sp.; Taf. [658a
Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s.
’06, 2550). XU, 3-6. S. 113-231. —
Suppl.-Hft. IV s. Nr. 596. [659
Carinthia I. (s. '06, 2554). Jg. 96,
Nr. 3-6. S. 65-194. — Jahresbericht
d. G.-Ver. f. Kärnten : 1905. 24S. [660
Mitteilungen d. Museal-Ver. f.
Krain (s. '03, 692). Jg. XV-XVIII.
176; 200; 222; 216 S. u. 2 Taf. [661
Mitteilungen d. Ges. f. Salzburg.
Ldkde. (s. '06, 2555). XLVI: 1906.
634 S. [662
Forschungen u. Mitteilungen z.
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. Op, 2588).
Jg. Il: 1905. 324 S. [663
Mitteilungen d. Ver. f. G. d Dt. in
Böhmen (s. "op, 2557). XLIV, A 419-
518; 71-90. XLV, 1. S. 1-196. [664
Casopis, Cesky, historicky. (Böhm.
hist. At: hrsg.v. J. Goll u. J. Pekár.)
Prag: Hist. Klub. XI u. XI. 476, 48;
508, 54 S. [665
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens (s. '06, 2558). X, 3-4.
S. 195-428. [666
Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan-
deskde. (s. ‘06, 2559). N. F. XXXIII,
S. 467-691 ;51S. — Korrespondenz-
blatt. XXIX, 6-12. S. 81-168. [667
Jahrbuch f. schw eiz. G. (s. °05,2593)
Bd. XXXI. xxv, 348 S. 6 M. [668
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (8.
’06, 2561). N. F. VIII, 1-2. S. 1-168;
10 Taf. — Beilage: S.369-400. [669
Beiträge z. G. d. Erziehg. u. d.
Unterrichts in d. Schweiz. Hrsg. v.
d. Gruppe Schweiz d. Ges. f. dt. Erz.-
u.Schul-G. Hft.I. (Beihft. XII. v.645.)
71 S5. 1 M. 20. Vgl. Nr. 1432. [670
Zeitschrift, Basler,f. G.u.Altertkde.
(8. ‘06, 2568). VI, 1. 286, xvij S.;
6 Taf. [671
Jahresbericht d. Hist.-antiquar.
Ges. v. Graubünden (s. '04, 2385).
XXIV: 1904. 34, 95, 69,16 S. XXXV:
1905. 42, 199 S. [672
Blätter f. bernische G., Kunst u.
Altertskde Hrsg. v. G. Grunau.
Unt. Mitwirkg. d. Hist. Ver. d. Kant.
"25
. Bern nn Jg. I. Bern: Grunau. 1905.
323 S.; 8 Taf. 3 M. 20. [673
SE et documonts p. p. la Soc. d’hist.
de la Suisse romande. 2.8., VIL s. Nr. 36. [674
Memoires et documents p. p. la Soc. d’hist.
et archl. de Genève (s. ‘06, 2570). Ser. in 4°.
III s. Nr. 261. [675
Forschungen z. G. Bayerns (s. ’06,
757). XIV, 1-3. S. 1-244. [676
Bayerland (s. '05, 2606). XVI:
1905. 620 S. [677
ee a. d. Bayer. Kriegs-
u. Heeres-G. ‘06, 759). Hit. XV.
262 S. m. 4 a 4M. [678
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. ‘06,
2571). XII, 6 u. XIII, 1-2. S. 241-85;
1-96. [679
Oberland, Das bayer., am Inn (s. "04, 2392).
IV: 1905. 48 S. [080
Sammelblatt d. Hist. Ver. in u. für Ingol-
stadt (s. ‘03, 2733). He XXVII-XXIX
1903/5. [651
Gexchichtsblätter, Landsberger. Hrag. v.
J. J. Schober. IV: 1905. Landsb.: Verza.
1905. 72 S. | [682
Verhandlungen d Hist. Ver. f.
Niederbayern (e ug, 2573). Bd. XLII.
275 8; 2 Taf. 4 M. [683
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing
u. Umgeby. VIl: 1904. Straub.: Attenkofer.
1905. 109 S.; 2 Taf. [684
Jahresbericht d. Ges. f. fränk. (r.
I: 1905. Würzb.: Stürtz. 38 S.
2 M. 50. [685
Bericht ib. Bestand u. Wirken d.
Hist. Ver. zu Bamberg (s. ’06, 765).
LXIV: 1905. xxv, 421 S. 4 M. Vgl.
Nr. 508. [686
Quellen u. Forschungen z. dt.
insbes. hohenzoll. G., hreg. v. Chr
Meyer (s. '06, 2576). IV, 268 S.;
6 Tat. [687
Kollektaneenblatt f. d. G. Bayerns,
insbes. d. Hzgts. Neuburg (s. "Op, 769).
LXVIII: 1904. 136; 26 S. [688
Jahrbuch d. Hist. Ver. Dillingen
(s. '05, 2611). XVII: 1905. 245 S.;
2 Taf. [639
Geschichtsblätter, Lauinger. Hrsg.: Pfarrer
Müller, Sausenheim. IV: 1905. Kirchheim-
bolauden: Thieme. 86 S. [690
Vierteljahrshefte, Württb., f.
Landes-G. (B. "06, 770). N. F. XV.
670; 6 5. [691
Fundberichte a. Schwaben (s. ’06, 772).
XIII: 1905. 55 8.; 2 Taf. 1 M. 60. [692
Diözesanarchir v. Schwaben (e ’06, 2581).
XXIV, 6-12. S. 81-196. (ESS
Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ’06,
773). N.F. X,1/2. 8.1-96. (Jg.3M.) [694
Beiträge z. G. d. Erziehg. u. d.
Unterrichts in Württemb. Hrsg. v. d.
*26
Gruppe Württb. d. Ges. f. dt. Erz.- u.
Schul-G. (Beih. XI v. 645.) 3 M. [695
t
|
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s. |
ue, 2682). N. F. XXI, 3-4. S. 363
714. [696
Mitteilungen d Bad. Hist. Kommiss. (s.
‘06, 2582a). Nr. 28, S. 65-125. (Verbund. m.
d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [696 a
Alemannia. Zt. f. alemann. u.
fränk. G. (s. ‘06, 2584, wo Druck-
fehler Bd. V). N. F. VII, 2-3. S. 81
-240. [697
Schriften d. Ver. f. G. d. Boden-
sees u. sein. Umgebg. (s. '06, 2585).
Hft. XXXV. Mit 6 Kunstbeilagen u.
Kte. 324 S. 7 M. [698
Schau in’s Land (s. ‘06, 2586).
Jg. XXXIII: 1906. [699
Jahrbuch f. G. etc. Els.-Lothr. (s.
‘06, 778). Jg. XXII. 296 S.; 2 Taf.
` 2 M. 50. [700
Beiträge z. Landes- u. Volkeskde. v. Els.-
Lothr. (s. ’05, 713). XXX Nr 1568. [701
Revue d'Alsace (8.'06, 779). Série 4,
Annee 6 (T. 56). 671 8. [702
Bulletin du Musée hist. de Mul-
house (8. 06, 780). XXIX: 1905. Lpz.:
Beck. 145 S.; Taf. u. Tab. 2 M. [703
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertkde. (s. ’06, 2589). XVII, 2.
856 S.; 6 Taf. [704
Revue ecclésiast. de Metz. Année
XVI. Metz 1906. [705
Museum, Pfälzisch. (s. ‘04, 2410). XXI u.
XXII: 1904-5. [706
Geschichtsblätter, Mannheimer (s. ’06,
2591). VII, 6-12. Sp. 113-256. [707
Monatsschrift d. Frankenthaler Altert.-
Ver. (s.’06, 2592). 1906, Nr. 6-12. S. 21-48. [708
Archiv f hess. G. u. Altertkde. (8.
05, 718). N. F. IV, 2. S. 171-354;
Taf. u. Kte. 4 M. — Ergänzgsbd.
(8. ‘06, 786). II, 4 u. III, 1 (Beitrr.
z. hess. Kirch.-G.). S. 285-382, xvj S.;
S. 1-88 u. xvj S. 4 M. [709
Beiträge z. hess. Schul- u. Univ.-G.
Im Auftr. d. Gruppe Hessen d. Ges.
f. dt. Erzichgs.- u. Schul-G. hrsg. v.
W. Diehl u. A. Messer. I, 1.
Gieß.: Roth. 128 S. 2 M. [710
Zeitschrift d. Ver. z. Erforschg.
d. rbein. G. u. Altertümer in Mainz
(s. '01, 2760). IV, 4. Mit 26 Taf. u.
110 Abbildgn. S. 371-604. [711
Zeitschrift, Mainzer. Zt. d. Röm.-
Germ. Zentral-Museums u. d Ver. z.
Erforschg. d. rhein. G. u. Altertümer.
(N. F. d. Zt. d. Ver. z. Erforschg. d.
rhein. G. etc.) I: 1906. Mit 8 Taf.
Bibliographie Nr. 695—766.
in Lichtdr., Autotypie u.a. u. zahlr.
Abbildgn. Mainz: Wilckens. 4°. 958.
7M. [11a
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(8. ’06, 2596). XXV, 1-2. S. 1-238;
4 Taf. Korr.-Bl. XXV, 3-8.
Sp. 33-128. [712
Jahresbericht d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
106, 790). XXV: 1905. 44 S. [ra
Jahresbericht d. Gesellsch. f. nützl.
Forschgn. zu Trier: Von 1900 bis 1905.
Trier: Ges. 4°. xıj, 76 S. [713
Chronik, Trier. (s. ’06, 3598). N. F. II, 9-12
u. LIL, 1-3. S. 129-94; 1-48. (714
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. ’06, 2600) Hft. LXXXI.
174 S. 4 M. [715
Zeltschrift d. Berg. G.-Ver. (8. "06,
796). Bd. XXXIX (N. F. XXIX).
248 S. 6 M. — Monatsschrift (s.
oe, 2602). XII, 7-12. S. 117-216. [716
Beiträge z. G. d. Stiftes Werden
(8. °06, 2603). XI: 1905. 149S. 2M. [T17
Veröffentlichungen d. Hist. Ver. f. Geldern
u. Umgegend (e, "08. 746). Nr. IX-XVI s. 128;
856; 392; 578; 1115; 1487. MÉI
Zeitschrift d Aachen. G.-Ver. is.
oe, 2604). Bd. VI 510 S.; Taf.
6 M. [719
Publications de la Sect. Hist. de l’Institut
G.-D. de Luxembourg (s. ‘04, 2423). L. s. ‘06,
3425. [719 a
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist.
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. ‘06,
2606). LXXV, 2-3. S. xj-xxxıj; 17-
104. [720
Annales de l'Acad. d’archl. de
Belgique (».’04, 2424). T.LV-LVIII, 2.
x, 630. x, 632. x, 618. 2848.; Taff. [721
Verslagen en meded. d.Vereeniging
tot uitg. d. bronnen van het oude
vaderl. recht (s. ‘06, 800). V, 3.
S. 129-216. 2 fl. 10. [722
Analectes p. serv. à l’hist. ecel.
de la Belgique (s. ‘06, 2607). XXXII,
2-4. S. 113-511. [723
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. (s. ’06, 2608). 4. R., V, 1.
S. 375-484. 1 fl. 26. [724
Publications de la Soc. hist. et
archéol. dans le duché de Limbourg
(8. "up, 734). T. XL u. XLI (N. S.
T. 20 u. 21). 482 S. u. 1 Taf.; 479 S.,
6 Taf. u. Kte. [725
Bulletin de la Soc. scient. et litt.
du Limbourg. T. XXII & XXI.
Tongres: Impr. Collée. 320 S., 12 Taf.
354 5., 10 Taf. [726
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Annales de la Soc. d’archl. de
Bruxelles (s. ‘06, 2610). T. XX, 1/2.
294 S. [727
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde.
(8. ’06, 2512). N. F. Suppl. XV s. 241. [728
Hessenland (s. ‘06, 2613). XX, Nr. 12-24.
S. 157-350. 129
Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest
u. d. Börde s. '06, 810) XXII:
1904/5. 119 S. [730
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld (s.
’06, 811). Nr. XX. xjv, 64 S. m.
18 Abbildgn. u. Plänen. 2 M. [731
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Ldkde.
v. Osnabrück (s. ‘05, 2655). XXX:
1905. xjx, 280 S.; 3 Taf. 6 M. —
Beihft. 151 S. s. Nr. 291. [732
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfriea-
lande, hreg. v. Wachter (s. ‘06, 2197).
Vs Nr. 221. [733
Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West-
falens, hrsg. v. G. Erler ta '06, 813). I, 3-6
s. Nr. 1301; 1579; 1690; 1740. (734
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sache. (e '06, 2619). 1906, 2-4. S. 109-
321; Kte. [735
Forschungen z. G. Niedersachsens, hrsg.
v. Hist. Ver. f. Nieders. Hannov.: Habu.
I, 1-3 s. Nr. 376; 486; 1925. [336
Zeitschrift d. Ges. f. edena
SH -G. (8. '06, 814). Jg. XI. 307 S.
5 M [737
Geschichtsblätter, Hannov. (s. 06,
2621). IX, 7-12. S. 129-240; 145-
244. [738
Geschichtsblätter, Hans. (s. "u
2625). Jg. ‘06, Hit. 2. S. 219-447;
zm S. 6 M. [739
Pfingstblätter d Hans. G.-Ver. (s. 706
819). II s. Nr. 393. [739 a
Festgabe z. 21. VII. 1905, Ant. Hagedorn
gewidm. Hamb.: Voß. 1335S. 3M.20. [1740
Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. (s. ’06, 821). Bd. XXXVI.
343 S. 8 M. [741
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. (s. '06, 822). 2. Reihe (Beitrr.
u. Mitt.), Bd.IV,1.8.1-120. 2M. [741a
Magazin, Braunschw. (s. 06, 2628).
1906, Nr. 6-11. S. 61-182. [742
Zeitschrift d Harz-Ver. (s. "u
2629). Jg. XXXIX. 352 S.; Stammtaf.
— Regist. üb. d. Jg. 25-30 (1892-97)
einschl. d. Festschr. z. 25). Gedenk
feier d. Ver., verf. v. J.
Bd. II. 599 S. 6 M.
Moser.
[743
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d.
Prov. Sachsen (s. '06, 823). Jg. XVI.
107 S. 3 M.
l
rot
Zeitschrift d. Ver. f. Kirch.-G. in
| d. Prov. Sachsen. Jg. I u.II. Magdeb.:
[743 :
Holtermann. 1904f. 286; 288 S. (Jg.:
4 M. 50.) [744
Geschichtsblätter f. Magdeb. (s.
’06, 2632). XLI, 1. S. 1-168. [745
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Naturwiss.
in Sangerhausen u. Umgegend. Hft. V.
Sangerh.: Verein. 160 8. 3 M. [746
Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G.
u. Altertkde. (s ‘06, 826). X, 3.
S. 333-659. 4 M. [747
Jahrbuch, Zerbster. Hreg.v.H.Wäschke.
I: 190%. Zerbst: Gast. 63 S. 1 M. [748
Zeitschrift d. Ver. f. thür. G. u.
Altertkde. (s. '06, 827). N. F. XVI, 2
u. XVII, 1. S. 261-446. 4 M. S. 1-352.
7 M. [749
Beiträge z. Kunst-G. Thüringens. Namens
d. Ver. f. thür. G. u. Altertskde. hrsg. v. d
Thür. Hist. Kommiss. I s. Nr. 541. [750
Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining.
G. u. Ldkde. (s. '06, 2639). Hft. LHI.
78 S. 1 M. 50. [751
Alt- Arnstadt. Beitrr. z. Heimatkde. v.
Arnst. u. Umgegend. Hrsg. v. d. Mus.-Ges.
(s. ’02, 2542). Hft. I u. 111. (Hft. III: 107 S.
i M. 50) (752
Archiv, Neues, f. sächs. G. u.
Altertkde. (s. '06, 2642). XXVII, 3.4.
S. 209-424. — Jahresbericht d.
Kgl. Sächs. Alt.-Ver.: '05/6. 278. [753
Bibliothek d. seachs. G. u. Ldkde., brag.
v. G. Buchholz. I, 2 s. Nr. 1739. (551
Mitteilungen d. Ver. f. sächs.
Volkskde. (s. '06, 2643). IV, 2-3.
S. 33-116. [755
Schriften d Ver. f. d. G. Leipzigs Ge e
166). VIII s. Nr. 520.
Mitteilnngen d. Ver. f. G. d. Stadt
Meißen {s.’05,2673). VII, 1 (= HI 25).
128 S. 3 M. [757
Magazin, N.lausitz. (s. 'U6, 2649).
Bd. LXXXII. 3118 ; 8 Taf. Gi [758
Mitteilungen, Niederlaus. (8. "05,
2687). IX, 1-4. 288 S. 3 M. [758a
Forschungen z. banal. u.preuß.G.
(8.’06, 2650). Bd.XIX. 636; 278. [759
Hohenzollern -Jahrbuch (s. ‘06,
2651). X: 1906. vurj, 274 S. m. 36 Voll-
bildern u. Beil., sowie 280 Textab-
bildgn. 20 M. 760
Bausteine z. preuß. G. N. F. hreg. v.
Gundlach. I s. we, 3266. [761
Beiträge u. Forschungen, Urkdl., z. G
d. preuß. Heeres (8.’06, 2652). Xe. Nr.1543. [762
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. "ur:
2654). 1906, Nr. 7-12. S. 67-156. [763
Jahresbericht d. Hist. Ver. zu
Brandenb. (s. "op, 2693). Nr. 36:37.
140 S. 3 M. 764 65
Schriften d Ver. f. G. d. Neumark (8. "06,
843) XVIII s. oe, 3318. (766
"28
Jahrbücher u. Jahresberichte d.
Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde.
(s. '06, 8441. Jg. LXXI. 364, 36 S.;
12 Taf. u. Kte. 8 M. Ge
Jahrbücher, Pommersche (s.
845). Bd. VII. 366 S.: Taf. u. Kin’
7 M. 60. [768
Zeitschrift d Ver. f. G. Schlesiens
(8. "ug, 846). Bd. XL. 48*, 344 S.;
Portr. 4 M. [769
Darstellungen u. Quellen z. schles. G.
Hrsg. v. Ver. f. G. Schlesiens. Ir. Nr. 1036. [770
Studien, Krit., z. schles. G.; hrsg. v. Ober-
schles. G.-Ver. Hft. I s. Nr. 1021. (771
Mitteilungen d. Schles. Ges. f.
Volkskde. (s. '06, 847). Hft. XV.
166 S. 2 M. 50. [772
|
t
Bibliographie Nr. 767—818.
Mitteilungen d. G.- u. Altert.-Ver.
f. d. Stadt u. d. Fürstent. Liegnitz.
Hrsg. v. R. Hahn u. A. Zumwinkel.
Hft. If. 1904 u. 1905. Liegn.: Kaul-
fuß. 208 S.; Taff. 3 M. 773
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d.
Prov. Posen (s. ‘06, 2659). XXI, 1.
158 S. 114
Monatsschrift, Altpreuß. (s. ‘06,
2660). Bd. XLIIL. 644 S. [775
Mitteilungen d. Westpreuß. G.-Ver. (e "ue
850). Jg. V. 80 8. [7:6
Monatsschrift, Baltische (e. "oe, 2664;
LXI, 6 u. LXIL 1-6. vd
Sitzungsberichte d Ges. f. G. etc.
d Ostseeprovinzen Rußlands (s. '06,
858). Jg. 1905. 171 S.; 4 Taf. [778
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
u) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Hirt, H., Die Indogermanen ie
ES 880). 2. (SchluB-;Bd. S. 409-77
vu Abbildgn. u. 4 Ktr. 9 M. (779
Lit. Zbl. ’06, Nr. 17:18 u. ’07, Nr. 9
Much; Rev. crit. ’06, Nr. 8 V. Heury.
Agahd, R., Heimat d. Indogermanen. (Zt.
d. Hist. Ver. f. Niedersachs. '06, 109-38.) —
Paape, Ùb. d Heimat d. Arier u. die d. Ost-
germanen. Schöneberg. Progr. 4°. 218. [779a
Helm, Heimat d. Indogermanen u. d Ger-
manen, 8. ’06, 881. Roz.: Mitt. d. Anthrop.
Ges. Wien 36, 254f. Much. [779b
Much, M., Die Trugspiegelung oriental.
Kultur in d. vorgeschichtl. Zeitalter Nord-
europas. (Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 36,
57-91.) [780
Nöthe, H., Sitze d. Kelten in Süddtld.
(Hist. Vierteljschr. 9, 566.) Vgl. ’06, 850. [3x1
Altertümer, Die, uns. heidn. Vor-
zeit (s. '06, 858). V, 7. S. 201-30 m.
Abbildgn. u. Taf 37-42. 6 M. [782
Schumacher, K. u. L. Lindenschmit,
Jahresber. d. Rom.-Germ. Zentralmuseums zu
Mainz f. 1903,4 u. ’04,5. (Mainz. Zt. 1, 1-7.) —
(Desgl. unge: Korr.-Bl.d. Gesammt-Ver. ‘06,
302-5).) — P. Reinecke, Die Originalalter-
tümer in d. Sammlgn. d. R.-G.Zentr.-Museums.
(Ebd. 8-18.) — L. Lindenschmit, Vermehrg.
d. verein. Sammign. d. Stadt u. d. Altert.-
Ver. v. Mitte '04 bis Ende ’05. (Ebd. 64-87;
Taf. 5-7.) [783
Hoernes, M., Die neolith. Keramik in Österr.
(Jahrb. d K. K. Zentral-Komm. 3, I, 1-128.)
— A. Schilz, Der schnurkeramische Kultur-
kreis u. seine Stellg. zu ander. neolith. Kultur-
formen in Südwestdtld. (Zt. f. Ethnol. 38,
812-45.) [784
Much, M., Die erste Resiedig. d. Alpen
durch d Menschen. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f.
Antlırop. ete. 36, 71-74.) — Ders. u. Ober-
hummer, Zur vorgeschichtl. Ethnol. d. Alpen-
länder. (Ebd. 103-6.) (RS
Schumacher, K., Beziehgn. zw. d. Schweiz
u. Süddtld. in vorröm. Zeit. (Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. 54, 410-18.) — dJ. Heierli, Die
Grabhügel v. Unter-Lunkhofen, Kt. Aarrvau
(s. up, 2673). Forts. (Anz. f. schweiz. Altertkde,
N. F. 8, 89-96.) — d, Wiedmer- Stern. Die
neuest. Flachgräberfunde im bernisch. Mittel-
land. (Bl. f. bern. G. 1, 227-35; 5 Taf.) [786
Weber, F., Die Notwendigkeit baldig.
Schutzes d. vorgeschichtl. Altertümer Nieder-
bayerns. (Vhdlgn. d Hist. Ver. f. Niederb.
42, 267-74.) — A. Steler, Ausgrabg. iu d.
Lötschau b. Höresham, B.-A. Altottiny, Ober-
bayern. (Prah. BIL 18, 65-68; Taf. 8.) — Har-
bauer, Steinzeitfund v. Schretzheim. ıJahrb.
d Hist. Ver. Dilling. 15. (änt? [787
Sixt, G., Aus Württembergs Vor-
u. Frühzeit u. Anderes. Vortır. u.
Manuskripte. Hrsg. v. E. Sixt. Stuttg.:
Kohlhammer. 135 S.; 2 Taf. u. Kte.
2 M. TSS
Goeßler, P., Funde d. Jahres 1905. (Fund-
berr. a Schwaben 13, 1-16.) — A. Schliz, Die
gallisch. Bauernhöfe d. Früh-La Tène -/uit
im Neckargau u. ihr Hausinventar. (Ebd
30-57; Taf.) [TRS
Colbus, E., Neue Untersuchgn. v. Maren
u. d. daneben gelegenen Tumuli. Jahrb d.
Ges. f. lothr. G. 17, II, 236-71.) Vgl. '05, 708.
— R. Forrer, Kolt. Num. d. Rhein- u. Donau-
lande (#. '06, 570). 5. Forts. (Ebd. 221-35.) (og
GieB, H., Beitrr. z. Erforschg. d
ältest. Ansiedelungen u. Verkehrs-
wege in d. Umgebg. v. Heppenheim
an d. Bergstraße. (Arch. f. hess. G.
N. F. 4, 261-79; Kte.) {791
Grünenwald, 6 Epona-Darstellungen a d.
Pfalz. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 47-100. —
Deutsches Altertum.
O. Kohl, Vorröm. Funde in Kreuznach. (Ebd.
73-76.) — Fr. Cramer, Ausgrabgn. in Esch-
weiler b. Auchen. (Ebd. 108-12.) — F. Huy-
brigts. Les fouds de cabane le long du Geer.
(Bull. de la Soc. scient. et litt. du Limbourg
22. 281-304; 5 Taf.) [792
Möller, E. u. J. Wilbrand, Der Urnen-
fund auf d Gebiet d. Friedrich-Wilhelms-
Bleiche b. Bielefeld Febr. 1905. (Jahresber.
d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravensberg zu
Bielef. 20, 1-36.) — C. Schuchhardt, Ver-
brennungsstätten beim Darzauer Urnenfried-
hofe. (Zt. d. Huet Ver. f. Niedersuchs. ’06,
151-70.) [793
Müller-Brauel, Die Besiedlg. d. Gegend
zw. Elbe u. Weser in vorgeschichtl. Zeit.
(Globus 90, 10, 149-53.) [794
Kupka, Üb. e. Fundort d. älter. Steinzeit
b. Calbe a. Milde. (Zt. f. Ethnol. 38, T44-48.)
— Ders., Urnenfunde v. Heiligenfelde u.
Lückstedt, Kr. Osterburg, Altmark. (Ebd.
749f.) — Ders., Belege f. e. unbekannte
bronzezeitl. Schicht in d. Altmark. (Ebd.
3530-84.) "795
Eichhorn, G., Die vor- u. frühgeschichtl.
Funde d. Grafach. Camburg (s. '05, 508).
Schluß. Mit 108 Abbildgn. im Text. (Zt d.
Ver. f. thür. G. N. F. 13, 81-176.) — A. Müiler,
Die vorgeschichtl. Wallanlagen b. Schwarz-
bach b. Triptis. (Ebd. 177-56.) — Zschiesche,
Neolith. Grab m. Muschelschmuck aus Spon-
dylus-Schalen am Steiger b. Erfurt. (Mitt. d.
Ver. f. G. etc. v. Erf. 26, 133-40; 2 Taf.) [796
Scheffler, F.. Das La Tène-Grăberfeld v.
Altrauft b Freienwalde a. O. Progr. Freienw.
4°. 21 N; 2 Taf. [7.7
Beltz, R., Die Grabfelder d. älter.
Eisenzeit in Mecklenb. (Jahrbb.
Ver. f. mecklenb. G. 71, 1-152
9 Taf.) [798
Schmidt. A., Urgeschichtl. Fundstellen an
d. Drewenz. (Zt. f. Ethnol. 38, 3737-50.) —
H. Schmidt, Ostprous. Beitrr. (Ebd. 456-54.) [799
Hackmann, A., Die ältere Eisen-
zeit in Finnland. I: Die Funde a. d.
5 erst. Jahrhh. n. Chr. Helsingf. (Lpz.:
Hiersemann.) 1905. 4°. 376 S. nebst
Atlas: 22 Taf. u. Fundkte. 16 M. | 799a
Rez.: Gott. gel. Anz. ’06, 953-61 Hausmann.
b) Einwirkungen Roms.
Kunze, R., Die Germanen in d.
antiken Literatur. Sammlg. d. wich-
tigsten Textstellen. I: Röm. Lit. Lpz.:
Freytag. 113 S. 1 M. 20. [800
Smejkal, E., Kl. Ptolemaia ze
mépisné zprávy o zemích českvch a
sousedních (Des Claud. Ptolemäus
Nachrr. üb. Böhmen u. d. Nachbar-
länder). GR Pardubitz. 1905. [801
Schmidt, L. u. O. Fiebiger, Üb. d. Plan
e Inschriften-Sammig. z. G. d. german.
Völker. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
32, 129-35.) [502
GoeBler, P., Neue Lit. z. röm.-germ.Furschg.
(Fundberr. a. Schwaben 13, ZE NIK
Clerc, M., La bataille d'Aix. Études
crit. sur la campagne de Marius en
. "29
Provence. Paris: Fontemoing. 284 S.;
4 Ktn. [504
Wilke, 6, Wo lag d. Heimat d.
Kimbern u. Teutonen? (Dt G.bll. 7,
291-310.) [805
Oberreiner, C.. Essai sur la campagne de
César contre Arioviste. (Rev. d'Alsace 56, 185
-98.) Vol: Unterreineru. Antw.v. Oberr.
(Ebd. 549-52; 649-52). "ug
Dünzelmann, Aliso u. d. Varusschlacht,
"ut, 893. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
KÉEN 30, 247f. Jellinghaus. [807
Koepp, F., Aliso u Haltern. (Korr BI d.
Gesamt-Ver. ’06, 400-110.) — Dors, Die Aus-
grabgn. b. Haltern. (N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. 17, 194-205; 4 Taf.) — C. Schuchhardt,
Aliso. Führer durch d. Ausgrabgn. b. Haltern.
3 Aufl. Münst.: Mitsdörfrer. 51S. 1M. [808
KeBler, G., Die Tradition über Ger-
manikus. Leipz. Diss. 1905. 104$. [809
Bang, M., Die Germanen im röm.
Dienst bis z. Regierungsantritt Con-
stantins I. Berl.: Weidmann. 112 S.
4 M. 80. (Tl. l: Berl. Diss. 45 S.) [810
Limes, Der Obergerm -Raet. (s. '06,
2706). Lfg. XXVII. 57 S.; 10 Taf
6 M. 40. (Subskr.-Pr.: 4 M. 80.) [811
Inh.: Jacobi, Kast. Kapersburg. (Sep.
9 M. 60.)
Lachenmaier, 6., Die Okkupation
d.Limesgebietes. (Würth Vierteljhfte.
N. F. 15, 187-262; Kte.) [812
Fabricius, E., Das röm. Heer in
Obergermanien u. Rätien. (Hist. Zt.
98, 1-29.) [813
Keune, J. B., Die rom. Militär-
grenze am Rhein u. an d. ober. Donau.
(Jahresber. d. Ver. f. Erdkde. zu
Metz 25, 175-88.) 814
Burckhardt - Biedermann, Th.,
Röm. Kastelle am Oberrhein a. d. Zeit
Diocletians. (Westdt. Zt. 25, 129
-78.) [815
Ders., Die rom Grenzwehr in 4. Schweiz.
(Korr.-Bi. d Gesamt- Ver. ’06, 425-27.)
Machäcezk, J., Uzemni territ. vyvoj
panství rimskcho na püde dnešního
mocnářství rakousko-uherského ‘Die
territ. Entwicklg. d. röm. Herrschaft
auf d. Gebiete d. heutig. öst. ung,
Monarchie, 228 v. Chr. bis 375 n. Chr.).
Progr. Budweis. 1905. [816
Trampler, R., Joviacum, d. heut.
Schlögen, u. seine Umgebg. Studie
üb.d.obereUfernorikum. Mit2Plänen.
Wien. Progr. 1905. [817
Kenner, F.. Röm. Funde in Wien a. d.
J. 1904 u. 1905. (Jahrb. d. K. K. Zentral-
Komm. 3, I, 137-230.) — E. Nowotny, Römer-
bauten auf d. Grazer Kogel im Glantale,
Kärnten. (Ebd. 231-46) A. Gnirs, Das antike
Theater in Pola. (Ebd. 247-98.) [818
“30
Nowotny, E., Bericht üb. d. im Sommer
1905 aufd. Zullfelde durchgeführt. Grabungen.
(Carinthia I, Jg 96, 65-71.) — 0. Klose, Üb.
d. Römerzeit Salzburgs. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges.
f. Anthrop. etc. 36, 74-77.) [819
Bericht üb. d. Grabungen d. Antiquar.
Gesellsch. v. Brugg u. Umgebg. 1904. (Anz.
f. schweiz. Altertkde. N. F. 8, 13-22.) — E.
Lanz-Bloesch, Die Aurgrabgn. am Jensberg,
1898-1903. (Ebd. 23-41; 113-28. Taf. 1.) —
J. Stadelmann , Berner Ortsnamen beleet:
röm. Urspruugs. (N. Bern. Taschenb. ‘05,
2314-49.) [8K20
Frey. F., Beitrr. z. Bau-G. d. röm. Theater
in Augst. (Basler Zt. f. G. 6, 96-119; 2 Taf.)
— Ders., Technik u. Bedeutg. d. Mörtel-
fugen an röm. Mauern in Augustn Raur.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 54, 421-25.) [821
Walderdorff, H. Graf v., Röm. Inschrr.
1995/6 in Regensb. u. Umgebg. gefund.
(Vhdlen. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb.
57, 231-39.) — Harbauer, Schürfungen b.
Aislingen. (Jahrb. d. Hist. Ver. Dilling. 18,
160-64.) — Scharrer, Der röm. Friedhof b.
Faimingen. (Ebd. 165-69.) [822
GoeBler, P., Funde d. J. 1905 s. Nr. 789.
— Ders., Neuerwerbgn. d. K. Lapidariums.
(Fundberr. a. Schwaben 13, 17-16 )—W. Nestle,
Funde antikor Münzen im Kgr. Württemb.
(s. ’06, 2676). Nachtr. XIIL (Ebd, 26-29.) —
E. Dreher, Ròm. Gebäude b Denstetten,
OA. Urach. Mit Plan. (Ebd. 57-62.) — L.
Sontheimer, Röm. Villa b. Betzingen. Mit
Plan u. 3 Abbildgn. (Ebd. 63-70.) [828
Knorr, Die verzierten Terra sigillata-
Gefäße v. Cannstadt u. Küngen, 8. '06, 2696.
Rez.: Fundberr. a. Schwab. 13, 52 GoeBler.
Vgl. Knorr, Zur Sigillata-Technik. (Korr.-
Bl. d. Westdt. Zt. 25, 93f.) Desgl Sigillata-
Stempel v. Rottweil. (Ebd. 149-51.) [824
Bissinger, K., Funde röm. Münzen im
Grhrzgt. Baden. 2. Verzeichn. Karlsr.: Braun.
25 S. 1 M. 60. (Auch Pforzheim. Progr. 4°.
18 S.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr.5 Nestle. [825
Gutmann, K., Ergebnisse d. neuer. Unter-
suchen. üb. d. im Ober-ElsaB geleg. rom.
Ort Larga. Mülhaus.: Selbstvorl. 1905. 12 8.;
4 Taf. — Ders , Der rom. Ort Larga im Ober-
elsaß. (Korr.-Bl. d Dt. Ges. f. Anthrop. 37,
yf.) [826
Pajot, F., Sur les confins des Séquanes et
des Rauraqes aux temps des Romains et des
Merovingiene. (Bull. de la Soc. belfort. d’émul.
No. 24. "un, 108-683.) GN [527
Grenier, A., Habitations gauloises
et villas fatines dans la cité des
Médiomatrices. Étude sur le déve-
loppement de la civilisation gallo-
romaine dans une province gauloise.
Avec plans. (Bibl. de l'École des
hautes études. Fasc. 157.) Paris:
Champion. 198 S.; Pläne u. Kte.
6 fr. [828
Keune, [Die Inschriftsammlg. d.:] Jean
Jacques Boissard. (Korr.-Bl. d Westdt. Zt.
25, 45-51.) — Ders, Zu d. Inschrr. d. Medio-
matriker CIL XIII, 4288 ff. (Ebd. 87-93.) [529
Schumacher, K., Das römische Mainz.
(Mainz. Zt. 1, 19-35; Taf. 1.) — H. Wallau,
Der Ehreubogen d. Dativius Victor. (Ebd.
51-53; Taf. 2.) — K. Körber, Die 1905 ge-
fund. rom. Inschrr. u. Skulpturen. Mit 19 Ab-
bilden (Ebd. 90-95.) Ders., Die große
Juppiter-Süule v. Mainz. (Ebd. 54-63; Taf. 3
—
Bibliographie Nr. 819—868.
u. 4.) — A. v. Domaszewski, Die Juppiter-
säule in Mainz. (Arch. f. Relifionswias. 9,
303-11.) — Vgl. Nr. 7893. [$30
Körber, Neue Inschrr. d. Mainzer Museums.
4. Nachtr. z. Beckerschen Katalog. Mit über
100 Abbildgn, s. ‘06, 906. (Zt. d. Ver. z. Er-
forschg. d. rhein. G. u. Altertümer in Mainz
4, 371-448.) — Ders., Röm. Grabdenkmäler
in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 71-74.)
— À. v. Domaszewski, Die Kchutzzôtter v.
Mainz. (Arch. f. Religionswiss. 9, 149 - 55;
en [*31
. Krüger, E., Röm. Villa b. Schleidweiler.
(Jahresber. d. Ges. f. nützl. Forschgn. zu
Trier 1900/5, 31-39.) — Ders., Unterbauten
unt. d. Arena d. Amphitheaters. (Korr Il. d
Westdt. Zt. 24, 168-70.) — Dors., Heiligtum
d. Mercurius Bigentius b. Neumagen. (Ebd.
25, 71f) — H. Lehner. Castra Vetera b.
Xanten. (Ebd. 33-37.) — Ders., Röm. Denk-
mäler gef. in Thorr, Kr. Bergheim Bez. Köln.
(Ebd. 100-107.) — Domaszewski, Inschr. d.
Cohors I Classica a. Köln. (Ebd 33f.) [832
Kisa, A. C., Die röm. Antiken in Aachen.
(Westdt. Zt. 25, 1-83.) [>33
Huybrigts, F., Etude comparat. des occu-
pations romaines et franques de la Hesbaye
et des contrées ru Sud de la Meuse et de ia
Sambre dans la province de Namur et dans
le Hainaut. (Bull. de la Soc. scient. et litt.
du Limbourg 22, 19-41). — Ders., L’Hypo-
causte rom. rue de St.-Trond, à Tongres.
(Ebd. 307-16; Taf.) — L. Renard, Figurines
en terre cuite de l'époque belgo-rom. de-
couvertes aux environs de Tongres. (Ebd 23,
285-303; 7 Zur) [534
Dragendorff, H., Terrasigillatafunde a.
Norddtld. u. Skandinavien. (Zt. f. Ethnol.
88, 369-77.) [>35
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Procopli Caenariensis opera omnia, rec.
J. Haury, s. ’06, 912. Rez.: Gött. gel. Anz.
‘06, 382-96 Crönert. ER
Brandes, W., Des Auspiciusv. Toul
rhytmische Epistel an Arbogastes v.
Trier. Progr. Wolfenbüttel. 1905. 4°.
32 8. [857
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘O6, Nr. 30 Manitius.
Savelli, A., Sull’ interpretazione
d'un luogo della „Hist. Lang. di
Paolo Diacono. (Arch. stor. it. Ser. 5,
T. 38, 137-39.) — St. de Simone,
Una pretesa contraddizione nel rac-
conto della morte d’Alboino nella
„Hist. Lang.“ di P. D. (Arch. stor.
lomb. Ser. 4, T. 5, 331-40.) SR
Rez.: N. Arch. 32, 520 Holder-Exger.
Beowulf nebst d. Finnsburg-Bruch-
stück; übers. u. erl. v. H. Gering.
Heidelb.: Winter. zu, 121 S. 2M. [839
Rieger, M., Zum Hildebrandsliede. {Zt. f.
dt. Altert. 48, 1-8.) — Ders., Zum Kampf in
Finnsburg. (Ebd. 9-12.) Vgl. ‘04, 2551. [349
Lieder d. Edda. Hrsg. u. erkl. v.
B. Sijmons u. H. Gering (s. oi,
Deutsches Altertum.
834 u. ‘03, 2884). Bd. I (Text), Tl. 1:
Einleitg. xjx, 375 S. 9 M. 40. [841
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 2 Neckel. —
Rez. v. ’04, 853: Anz. f. dt. Altert. 30, 72-81
Heusler.
Heusler, A., Heimat u. Alter d. eddischen
Gedichte. Das islaudische Sondergut. (Arch.
f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 116, 249-81.) —
Ders., Zur Skioldungendichtg. (Zt. f. dt.
Altert. 48, 57-87. Vgl.: Anz, f. dt. Alt 30,
26-36.) (842
Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d.
Ursprg.u.d. Entwicklg.d. Nibelungen-
sage (8.06, 2714. Bd. IÏ. 224S.8 M. |843
Wilmanns, Untergang d. Nibelungen in
alt. Sage u. Dichtg., a ‘06, 2716. Rez.: Anz.
f. dt. Altert. 30, 5-26 Seemüller. [844
John, E., Zum gesvhichtl. Hintergrunde
d. Nibelungeulieds. (Alemannia. N. F. 7, 103
-12.) — Chr. Aug. Mayer, Brünhilde. Unter-
euchg. z. dt. Heldensage. (Zt. f. vergl. Lit.-G.
N. F. 16, 119-59.) ` [845
Bleyer, J., Die german. Elemente
d. ungar. Hunnensage. (Beitrr. z. G. d.
dt. Sprache u. Lit. 31, 429-599.) [846
Wiedmer-Stern, J., Alemannengräber b.
Trimstein. (Bll. f. bern. G. 1, 7-12.) — Har-
bauer, Reihengräber b. Wittislingen. (Jahrb
d. Hist. Ver. Dilling. 18, 170f.) — H. Seger,
Grabfund d. Völkerwanderungszeit aus Neu-
bof b. Liegnitz. (Mitt. d G.- u. Altert.-Ver.
Liegn. 1, 135-44.) (847
Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stimme bis z.
Ausg. d. Vülkerwanderg., 8. ‘06, 885. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 9, 373-76 Mogk; Berl. phil.
Wschr. 25, 962-65 u. 26, 1367 f. Geo. Wolff. [843
Martroye, L'Occident A l'époque byzant.:
Goths et Vandales, s. up, 922. Rez.: Moyen
Age 18, 41-45 Poupardin. (849
Schmidt, L., Zur Frage nach d. Volkszahld.
Vandalen. (Byzant.Zt.15,620£.) Vg1.’06,924. [850
Buglani, C., Storia di Ezio, gene-
rale dell’ Impero sotto Valenti-
niano II]. Firenze: Seeber. 1905.
204 8. [850a
Rez.: Arch. stor.it. Ser. 5, T. 88, 181-83 Savelli.
Bierbach, K., Die letzten Jahre
Attilas. (Diss.) Berl.: Nauck. 79 S.
1 M. 80. [851
Rez.: N. Arch. 32, 515 Holder-Egger.
Loncao, Fondazione del regno di
Odoacre e suoi rapporti con l'Oriente.
Scansano. 42 S. 1 L. [852
d) Innere Verhältnisse.
Grapp, Kultur d. alt. Kelten u. Germanen,
8. ‘06, 930. Rez.: Wocheuschr. f. klass. Philol.
06, Nr. 42 Ed. Wolff; Mitt. a. d. hist. Lit.
34, 395f. Martens; Rov. bénéd. 23, 314
Berlière. [853
Fehr, H., Üb. d. Tit. 58 d. Lex
Salica. De chrene cruda. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, Germ.
Abt., 151-72.) Vgl. Nr. 909. [>54
"Al
Cramer, J., Verf.-G. d Germanen
u. Kelten. Beitr. z. vergleich. Alter-
tskde. Berl.: Siegismund. 208 S.
4 M. 80. [855
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 3.
Rietschel, S., Die german.Tausend-
schaft. (Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G.
27, G. A., 234-52.) [856
Rez.: N. "Arch. 32, 55:8 M. Kr.
Rietschel, Tausendschaft u Hundertschaft
(m. Erürtergn. z. Frage v. Oppermann, O. Th.
Schulz. Keutgen, Kornemann, Heck, Meyer
v. Knonau u. BreBlau). (Ber. üb. d. 9. Ver-
sammig dt. Historiker zu Stuttg. S. 8-11.)
Vgl.: Hilliger (Hist. Vierteljschr. 9, =
-97). (856
Maurer, K., Vorlesungen üb. alt-
nord. Rechts-G. Aus d Nachl. d Verf.
hrsg. v. d. Ges. d Wiss. in Kristiania.
I: Altnorweg. Staatsrecht u. Gerichts-
wesen. 1. Hälfte: Altnorweg. Staats-
recht. Lpz.: Deichert. 4508. 14M. [857
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 50 K. Lehmann.
Boden, Die isländ. Regierungsgewalt in
freistaatl. Zeit, s. "Ou, 933. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 9, 52 7-35 v. Amira: Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 27, G. A. 370, E. Mayer. [^58
Fleischmann, W., Altyerm. u. alt-
rôm. Agrarverhältnisse in ihr. Be-
ziehgn. u. Gegensätzen. I.pz.: Hein-
sius. 186 S. 4 M. [859
Rhamm, Die Großlufen d. Nordgermanen,
s. On. 2750. Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. f. Rechts-
G. 27, G. A., 348-69 Boden; Engl. hist. rev.
21, 354-58 Vinogradoff; Lit. Zbl.'06, Nr. 31. [#60
Hoops, Waldbäume u. Kulturpflanzen im
german. Altert., a. "up, 936. Rez.: Zt. f. Sozial-
wiss. 9, 607-9 v. Below; Berl. philol. Wochen-
schr. ’06, Nr. 40 Stadler; Rev. crit. '06, Nr. 38
Ch. J.; Zt. f. dt. Philol. 3x, 529-35 Fr. Kauff-
mann; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27,
G. A., 339-48 R. Hübner; Gött. gel. Anz. ‘06,
921-52 E. H. L. Krause; Zbl. f. Anthrop. 12,
95-98 Buschan; Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol.
’07, Nr. 2 Bartholomae. [861,62
Texte (etc.) z. altgerm. Relig.-G. II: Bruch-
stücke d. Skeireins, hrsg. etc. v. E. Dietrich,
s. '03, 2903. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 38, 382-95
Ehrismann. [63
Herrmann, P., Dt. Myibolögie,
2. neubearb Aufl. Lpz.: Engelmann.
x. 445 S. m. 21 Abbhildgn. 8 M. [564
Meyer, E. H., Mythologie d. Germanen,
s. °01, 796. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 30, 1-5.
R. M. Meyer. [865
Mogk, E., Germ. Mythologie. (Samınl.
Göschen.15.) Lpz.: Göschen. 1298. 80 Pf. [566
Helm, K., Die german. Weltschöpfungs-
sage u. d Alvissmäl, (fetter z. G. d. dt.
Sprache u. Lit. 32, 99-112.) — F. Kauffmann,
Mercurius Cimbrianus. (Zt. f. dt. Philol. 35,
259-97.) EI
Quentin, H., Le concile de Cologne de 316
et les adhésions gauloises aux lettres synod.
de Sardique. (Rev. bénéd. 23, 477-86.) Rez.:
N. Arch. 32, 546f. Levison. [863
EK
Mohrmann, K. u. F. Eichwede,
German. Frühkunst (s. ‘06, 941).
Lfg. 9-11 (je 10 Taf.). à 6 M. [869
Durm, I. Das Grabmal d. Theo-
derich zu Ravenna. (Zt. f. bild. Kunst
N. F. 17, 245-59.) [870
Pfändler, W., Die Vergnügungen d. Angel-
sachsen. (Anglia 29, 417-526.) [371
Stolz, Fr., Das Totenbrett e. Überrest d
bajuwar. Heidentums. (Zt. f. öst. Volkskde.
12, 113-19.) [872
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Essen, L. van der, Etudesd’hagiogr.
médiév. (8. ’06, 2728). Forts. IV-VI.
(Anal. p. 8. à l'hist. eccl. de la Belg.
32, 113-45.) [873
4) Les bioz:raphies de St. Bavon. 5) de
St. Foillan. 6) de St. Maxellende.
Poncelet, Le , Testament“ de saint Willi-
brord, s. ’06, 2731. Vgl: N. Arch. 31, TITEL.
Levison. [874
Monuments d.l'hist. des abbayes de Saint-
Philibert, a. 06. 2731a. Rez.: Engl. hist rev.
o1,555f. Davis. Vgl: W. Levison (N. Arch.
31. 742f.). AS (875
Jordan, L., Studien z. fränkisch.
Sagen-G. (s. °06, 2734). III. (Arch. f.
d. Stud. d. neuer. Sprachen 116,
50-66.) [876
Arbois de Jubainville, d’, Le
lieu de baptème de Clovis. (Bull. de
la Soc. nat. des Antiquaires de France
me, 171-73.) Vgl. Krusch (N. Arch.
32, 51öf.). L. Levillain, Le
baptême de Clovis. (Bibl. de l'Ecole
des chartes 67, 472-88.) [877
Höfer, P., Die sächs. Legende z.
thür.-fränk. Kriege 531 n. Chr. (Zt.
d. Ver. f. thür. G. N. F. 17, 1-80.) [878
Pelka, Studien z. G. d. Untergangs d. alt.
thüring. Königreichs 531. 8. "05, 878. Vgl.
Peika, Zur Abwehr (geg. GrôBler, 8. ’05, 81%):
Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 16, 401-6. [819
Dahn. Wostgotenkönige: Leova I. & II.
u. Kindila. (Allg. dt. Biogr. 51, 657 u. 146.)
— Ders., Leodigar, Bisch. v. Autun, 659-74.
(Ebd. 653-55.) [880
Görres, F., Die R: ligionapolitik.d. spanisch.
Westgotenkönigs Swinthila, d. erst. kathol.
„Leovigild“, 621-631. (Zt. f. wiss. Theol. 49,
253-70.) [881
Shaw, R. D., The fall of the
Visigothic power in Spain. (Engl.
hist. rev. 21, 209-28.) [882
Langewiesche, Die Wallburg „Babilonie“‘.
(Jahresber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravens-
berg 20, 37-64.) {583
Loisne, Comte de, La colonisation
saxonne dans le Boulonnais.( Mémoires
i
— —
Bibliographie Nr. 869—922.
de la Soc. nation. des Antiquaires
de France 65, 139-60.) [834
b) Karolingische Zeit.
Eginhard (Early lives of Charle-
magne by) and the Monk of St. Gall.
Ed. by À. J. Grant. Lond.: de La
More. 212 S. 2 sh. 6 d. [885
Rez. v. ‘03. 2925 (Baldauf, Mönch e.
St. Gall.): Moyen Age 18, 208f. Poupardin;
Mitt. a. d. hist. Lit. 31, 402-4 Hahn.
Simson, B. v., Der Poëta Saxo
u. d. angebl. Friedensschluß Karls
d Gr. mit d. Sachsen. (N. Arch. 32,
27-50.) [886
Stentrup, Die Translatio s. Viti e
Nr. 185. EN
Wahlund, C., Bibliogr. d. franz. Straßburg.
Eide v. J. 842. (Bausteine z. roman. Philol.
Festgabe f. Mussatia. 9-2.1.) Séi [3533
Lamanskij, V., Vita Cyrilli. (Arch.
f. slav. Philol. 25, 544-53.) — Cyrillo-
Methodiana. I: Vita Cyr. Krit. Be-
merkgn. v. V. L. Forts. Il: Thesen z.
Cyr.-Method. Frage v. A. Brückner.
Il: Beitrr. z. Quellenkrit. d. Cyr.-
Meth. Legenden v. Iv. Franke. (Ebd.
28, 161-255.) E
Actus pontiiecum Cenomannis in urbe
degentium, publ. p. G. Busson et A.Ledru,
s. ‘OÙ, 2737. Rez.: Hist. Zt. 97, 631-35 Fel.
Schneide. — R. Latouche, Essai de critique
sur la contiuuation des „Actus pontificum
Cenomannis in urbo degent.“ D'Aldric à
Arnaud. (La Province du Maine 13, 36-59.
14, 15-25.) 1390
Urkunden, Die, d. Karolinger.
I: Urkk. Pippins, Karlmanns u. Karls
d. Gr. Unt. Mitwirkg. v. A. Dopsch,
J. Lechner, M. Tangl bearb. v. E.
Mühlbacher. (Mon. Germ. hist.
Diplomatum Karol. T. I.) Hannov.:
Hahn. 4°. xj, 581 S. 20 M. [891
Rez.: Lit. Zbl. ui, Nr. 10.
Schnürer, 6. u. D. Ulivi, Das
Fragmentum Fantuzzianum. (Frei-
burg. hist. Studien. IL) Freib. (Schw.::
Univ.-Buchh. 128 S. 3 M. [892
Rez.: Engl. hist. rev. 21, HIT E. W. B.:
Bibl. de l'École des chartes 67, 493-500
Poupardiu,
Tangl, M., Das Testament Fulrads
v. Saint-Denis. (N. Arch. 32, 167-
217.) x93
Perels, E., Ein Berufungsschreiten
Papst Nikolaus’ I. z. fränk. Reichs-
synode in Rom. (Ebd. 183-49.) [594
Diplomi, I, di Guido e di
Lamberto. A cura di L. Schia-
arelli. (Fonti p. la storia d'Italia.
o. 36) Roma: Istituto stor. it.
xx, 143 S. 6 L. [895
Fränkische Zeit.
Mayer, Ernst, Noch einmal zu d. angebl.
Faiachen d Dragoni. (Mitt. d Inst. f. ost.
G.forschg. 37, 359-76.) Vgl. ‘06, 961. — L.M.
Hartmanu, Erwiderg (Ebd. 376-78) u.
Mayer, Die Dragoni-Urkk. (Ebd. 28, 197-213.)
— Vgl: Hist. Zt. 97, 437. — Rez. v.’06, 961:
Dt Lit. Ztg. ’07, Nr. 7 Hessel. [896
Skladky, V., Styky prvních Kar-
loveñ s papeži 739-754 (Üb. d. Be-
ziehgn. d. Karolinger zu d. Päpsten,
739-54; e. Beitr. z. Entstehg. d.
Kirchenstaates), (s. "op, 2803). II.
Progr. Beneschau. 1905. [897
Werminghoff, A., Zu d. fränk.
Reformsynoden d. 8. Jh. (N. Arcb.
32, 221-36.) [898
Coolidge, W. A. B., Charles the
Great's passage of the Alps in 773.
(Engl. bist. rev. 21, 493-505.) [899
Rez.: N. Arch. 32, 520 Holder-Egger.
Rübel, Die Franken, s. ‘06, 968. Rez.:
Hist. Zt. 97, 397-99 Weller; Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver.’07, Nr. 1 Werminghoff. — Ders.,
Die fränk. Berufsstreiter. (Korr.-Bl.d. Gesamt-
Ver. 54, 178-85.) — O. Bethge, Sichs, u.
fränk. Siedelgn. in Hessen. (Hessenlaud, ‘06,
Nr. 28f.) [900
Poupardin, R., Études sur l'hist.
des principautés lombardes de l'Italie
meridion. et de leurs rapports avec
l'Empire franc (s. ‘06, 2737). Il:
Charlemagne et la principauté lomb.
(Moy.-Age 19, 245-74.) [901
Rez.: N. Arch. 32, 513f. A. H.
Zahn, J. v., Wie die Deutschen kamen.
(Zahn, Sıyriaca. N. F. Il.) [902
Honigsheim, P., Der „limes So-
rabicus“. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
N. F. 16, 303-22.) [903
Lokys, G., Die Kämpfe d. Araber
m. d. Karolingern bis zum Tode
Ludwigs II. (XUI v. 611.) Heidelb.:
Winter. 93 S. 2 M. 40. (36 S.:
Berl. Diss.) [904
Vogel, W., Die Normannen u. d.
Fränkische Reich bis z. Gründg. d.
Normandie, 799-911. (XIV v. 611.)
Ebd. xv, 442 S.; Kte. 12 M. (48 S.:
Berl. Diss.) [905
Thubert, E., Politique du nord en Europe
au moyen ge. Les Northmen en France.
(Rev. d'hist. dipl. 20, 511-36.) 1905 a
Protiwinsky, H., Ludwig d. Fr.
u. d. Päpste. Beitr. z. Schenkungs-
frage. Wien. Progr. 1905. 12 S. [906
Oberreiner, C., Le champ du Mensonge.
(Rev. d'Alsace 56, 345-49.) Vgl.: Unterreiner
u. Antw. v. Oberr. (Ebd. 552-55; 652f.). [907
Adihoch, B. F., Zur G. Glanfeuils im
9. Jh. (Stud. u. Mitt, a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 27, 14-30; 223-44; 572-93.) Rez.: N.
Arch. 31, 7431. "908
|
‚33
cl Innere Verhältnisse.
Rietschel, S., Der Pactus pro
tenore pacis u. d. Entstehungszeit d.
Lex Salica. (Zt. d. Sav.-Stiftg. f.
Rechts-G. 27, Germ. Abt., 253-75.)
Vgl. Nr. 854. [909
Conrat, Entstehg.d westgotisch Gaius, e 06,
983. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’06, Nr. 33 Hitzig. [910
Krammer, M., Neue Gerichtsurkk. aus
Geronx. (N. Arch. 32, 24-26.) [911
Calmette, J., Le jugement origin de
Wifred le Velu pour l'abbaye d'Amer, 17. avr.
898. (Bibl. de l'École des chartes 67,60-69.) [912
Fournier, P., Etude sur les fausses
décrétales. (Rev. d’hist. eccl. 7, 33-51;
301-16; 543-64: 161-84.) [913
Hofmeister, Markgrafon u. Markgraf-
schaften im ital. Königr. in d. Zeit v. Karl
d. Gr. bis auf Otto d. Gr., 774-062, 8. ’06. 979.
Rez.: Moy.-Age 19, 235-87 Poupardin; Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27., G. A., 370-73
E. Mayer. (914
Heck, Ph., Die kleinen Grund-
besitzer der brevium exempla. (Vier-
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4,
349-55 ) [915
Häpke, R., Die Herkunftd. friesisch.
Gewebe. (Hans. G.bll. ‘06, 309-25.)
Vgl. 1900, 904. [916
Gutmann, F., Die soziale Glie-
derung d. Bayern zur Zeit d. Volks-
rechte. (Abhdin. a. d. staatswiss.
Seminar zu Straßb. XX.) Straßb.:
Trübner. x1j, 330 S. 8 M. (120 S.:
Straßb. Diss.) [917
Rez.: Lit Zbl. ‘07, Nr. 8.
Besson, Recherches sur les origines des
évêchés de Genève, Lausanne, Sion, s. ’06, 2756.
Rez.: N. Arch. 31, 740f. B. Kr.; Moy. Age
19, 3415-47 Poupardiu. [918
Vacandard, E., Les élections
épiscop. sous les Mérovingiens. (Va-
cand., Etudes de critique et d'hist.
relig. Paris 1905. S. 121-87.) [919
Rez.: Rev. d'hist. eccl. 7, 3530-54.
Boucharlat, A., L'évèque franc dans la
société méroving. (L'Université cathol. 51,
105-21.) [920
Zur älter. mittelrhein. Kirch.-G. (Katholik
3. F. 33, 375-79.) — Verehrung, Liturg., d h.
Bonifatius in d. Diözese Mainz (s. '06, 528).
Forts (Ebd. 32, 16-46.) | [921
Lesne, E., La hiérarchie épiscop.,
provinces, métropolitains, primats en
Gaule et Germanie depuis la réforme
de saint Boniface jusqu'à la mort de
Hincmar, 742-882. (Mémoires etc.
publ. p. les professeurs des facultés
cath. de Lille. Fasc. 1.) Paris: Picard.
Lille: Facultés cath. 1905. xjv, 349 S.
6 fr. [922
Rez.: Rev. d’hist. eccl. 7, 633-39 Vaes ; Bibl.
de l'École des chartes 67, 497 Poupardin.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. Bibliographie. 3
“34
Sidler, W., Münster-Tuberis e.
karoling. Stiftung. (Jahrb. f. schweiz.
G. 31, 207-348.) [923
Herr, E., Die Schenkung d. Mark Maurs-
münster. (Zt. f. G. d. Oberrh. 21, 527 ff.) Rez.:
N. Arch 32, 566f. H. H. HEI
Aluins, R. d, Le pape Léon DI. et la
consécration de l'Église Notre-Dame à Tongres.
Tongres: Theelen. 1904. 42 S. Vgl 04, 844. —
J. Paquay, Réponse. (Bull. de la Soc. scient.
et litt. du Limbourg 22, 229-56.) [925
Endres, J. A., Zum 3. Bd. d. Epistolae
Karolini aevi. (N. Arch. 31, 7111-14.) [926
Maselli, A., Alcune poesie dubbia-
mente attribuite a Paolo Diac. Monte-
cassino 1905. xj, 122 S. 2 L. [927
Rez.: N. Arch. 31, 2s3f. Holder-Egger.
Roger, L'enseignement des lettres classiques
d’Ausone à Alcuin, s. '06, 996. Rez.: N. Arch.
31, 784f. Levison; Moyen Age 19, 41-44 Pou-
pardin; Engl. hist. rev. 21, 346f. Sandys;
Rev. erit. ‘06, Nr. 42 Lejay. [92x
Bruckner, Der Helianddichter, 8. "Ob, 925.
Rez.: Zt. f. österr. Gymn 56, 211-14 Bernt;
Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 114, 192
-94 Klaeber; B«iblatt z. Anglia 17.1-7 Midden-
dorf; Dt. Lit-Ztg. ‘06, Nr. 47 Marold. [929
Sommerfeld, E. v., Der Westbau d. Palast-
kapelle Karls d. Gr. zu Aachen u. seine Ein-
wirkg. auf d. roman. Turmbau in Dtld. Nebst
Bemerkun. z. Entstehgs.-G. d. Kirchtürme.
(Report. f. Kunstw. 29, 195-222; 310-25.) —
Ders., Die Müusterkirche St. Maria zu Mittel-
zell auf d. Insel Reichenau v. J. 816. Mit
3 Plänen. (Alemannia N. F. 7, 81-95.) —
Ders., Bemerkgn. üb. d. Einhard - Basiliken
zu Steinbach u. Seligenstadt. (Arch. f. hess.
G. u. Altertkde. N. F. 8, 179-99. 4, 171-96.) [930
Bogner, H., Das Arkadenmotiv im
Obergeschoß d. Aachener Münsters
u. seine Vorgänger. (Hft.70 v. Nr.651.)
Straßb.: Heitz. 30 S.;3 Taf. 2 M. 50. [931
Vgl: J. Buchkremer (Zt. d. Aach G-
Ver. 28, 466-71).
Künstle, K., Die Kunst d. Klosters
Reichenau im 9. u. 10. Jh. u. d. neu-
entd. karoling. Gemäldezyklus zu
Goldach b. Überlingen. Freib.: Herder.
4°. vuj, 62 S.; 4 Taf. 20 M. [932
3. Zeit der sächsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Schneider, Herm., Das kausale Denken
in dt. Quellen z, G. u. Lit. d. 10., 11. u. 12. Jh.,
8. ’05, 2838. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 37
Hellmann; Mitt. a. d. hist. Lit. 34 155f.
Kohfeldt; Zt. f. Kirch.-G. 26, 481f. Boehmer;
Die Kultur "08, 505-9; Hist. Vierteljschr. 9,
355-86 Bernheim. [983
Flodoard, Annales, publ. p. Th. Lauer,
8. ‘06, 2763. Rez.: N. Arch. 31, 714f. Holder-
Egger; Rev. bénédict. 23, 461f. Clément: Engl.
hist. rev. 21, 767 f. Davis; Rev. des questions
hist. 81, 313 Besse. (934
Bibliographie Nr. 923—977.
Hrotsvithae opera ed.K.Strecker.
Lpz.: Teubner. 272 S. 4 M. [935
K. Strecker, Textkritisches zu Hrotsvie.
Dortmund. Progr. 4°. 148. — Bez. d. Ausg.:
Rev. crit. ’07, Nr. 5 P. L.
Wierzbicki, J., Trzy glowne
zyciorysy $w. Wojciecha (Die 3 wich-
tigst. Lebensbeschreibgn. d. hl. Adal-
bert). Progr. Zioczow. 1906. [936
Rez. v. ‘05, 2840 (Voigt, Der Verf. d. rom.
Vita d. hl. Adalb.): Český. Casop. hist. 11,
324-314 Hybl.
Pekar, J., Die Wenzels- u. Lud-
mila-Legenden u. d. Echtheit Christi-
ans. Prag: Wiesner. 443 8. 10 kr.
(Vgl.: Český časopis hist. 12, 244
-46.) [937
Rez.: Anal. Bolland. 25, A12f. A. P: N
Arch. 32, 52-30 Holder-Egger.
Pekař, Unbekannt gebliebene Abhdig. ob,
d. Echtheit Christians, 8. ’0:, 2765. Rez.: N.
Arch. 31, 748 Holder-Egger. [937 a
Voigt, H. G., Die v. d. Prémysliden
Christian verf. u. Adalb. v. Prag
gewidm. Biogr. d. hl. Wenzel u. ihre
Geschichtsdarstellg. Prag: Rivnac.
1907. 88 S. 2 M. [937 b
Chronique, La, de Saint-Hubert dite Can-
tatorium. N. éd. p. Hanquet, s. ‘06, Zeen,
Rez.: N. Arch. 31, 746f. Holder-Egger. [935
Hessel, A., Zur Kritik d. älter.
Privilegiend. Bologneser Domkapitels.
(N. Arch. 81, 545-74.) [939
Schäfer, D., Hat Heinrich IV. seine Gregor
gegebeno Promissio v. Okt. 1075 gefälscht ?,
8. ‘06, 2679. Vgl.: Holder-Egger (N. Arch.
31, 355f.). (340
Knöpfler, J. F., Über e. Bruchstück e-
Traditionsbuches d. Domes zu Regensburg.
(Archival. Zt. N. F. 13, 97-102.) Vgl. "3.
2647. (941
Bernheim, Wormser Konkordat, s. ’06, 2771.
Rez : Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 42 A. Hofmeister
Rez. v. op, 2772 (Rudorff, Worms. Konk.):
Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr.24 Wermingbofi; Dt.
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 61/52 Bernheim; Rev. crit.
07, Nr. TR. (942
Heil, Polit. Beziehgn. zwisch. Otto d. Gr.
u. Ludwig IV. v. Frankr., 936-954, s. '05, 2847.
Rez.: Bibl. de l'École des chartes 66, 292-96
Lauer; Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 17,
857 f. M. [945
Fischer, W. A., Verbältnis Ottos d. Gr. zu
Liudolf u. Adelheid, s. ’03, 2975. Rez.: Hist.
Zt. 97, 668f. Uhlirz. (944
BreBlau, H., Schlacht auf d. Lech-
felde. (Hist. Zt. 97, 137-51) —
D. Schäfer, Die Ungarnschlacht v.
965. (Ebd. 538-51.) -- Erwiderg. v.
Br. (Ebd. 98, 471f) [045
Rez. d Aufsatzes v. B.: N. Arch. 31, 545
u. 32, 522f. Holder-Egger. Res, v. ‘05, 2843
(Schäfer, Ungarnschlacht): Ebd. 219f.V.Ernst.
Schlockwerder, K. Th., Das Konzil
zu St. Basle, e. Beitr. z. Lebens-G.
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
Gerberts v. Aurillac. Progr. Magdeb.
4°. 34 S. [946
Renaux, C., Humbert I., dit aux
Blanches Mains, fondateur de l’État
de Savoie et le royaume de Bour-
gogne à son époque 1000-1048.
arcassone: Impr. Bonnafous-Thomas.
85 S. [947
Fedele, P., Ancora d. relazioni fra i conti
del Tusculo ed i principi di Salerno. (Arch.
d. Soc. Romana di storia patr. 29. 240-16.)
Vgl. ’06, 1011. [918
Dupreel, Hist. crit. de Godefroid le Barbu,
s. Oh, 257. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 39
Meyer v. Knonau ; Moyen Age 1%, 147-50 Lot;
Ann. de l'Est et du Nord 12, 528-31 Parisot;
Arch. stor. it. 5. S., 37, 195-:9 Santini; Hist.
Zt. 98, 362-65 Fed. Schneider. 1949
Meyer v. Knonau, G., Jahrbb. d.
Dt. Reiches unt. Heinrich IV. u.
Heinr. V. (8. "Op, 2780). VI: 1106 bis
1116. (Jabrbb. d. dt. G.) 1907. xij,
397 S. 10 M. 40. [950
Res v.1I-V: Hist. Jahrb. 27, 34-36 Löffler;
v. IV: Hist. Zt. 98, 3668-70 Schwemer.
Hugelmaun, K. G., Einfluß Papst
Viktors IT. auf d Wahl Heinrichs IV.
Beitr. z. G. d. päpstl. Approbations-
rechts bei d dt. Königswahl. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 27,209-36.) [951
Dungern, O. Frhr. v., Die Ahnen Kaiser
Heinricha IV. (Dt. Herold ’06, Nr. 11.) [952
Brackmann, A., Zur Kanonisation
d. Erzbischofs Anno v. Köln. (N.
Arch. 32, 151-61.) [953
Rieder, H., Hrzg. Bertold I. v.
Zähringen. Freiburg. Diss. 96 S. [954
Haring, E., Die Güntersburg. (Mitt. d. Ver.
f. anbalt. G. 10, 523-32.) [955
Langer, 0., Benno — und kein Ende!?
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meißen 7, I, 122-26.)
Vgl. ‘05, 951. [956
Tangl, Gregor VII. jüdischer Herkunft 7,
s. ’06, 1013. Roz.: Arch. d. Soc. Romana di
storia patria 28, 187-91 Fedele; Anal. Boll.
25, 512f. A. P. [957
Haller, Canossa, s. '06, 2753. Rez.: N. Arch.
31, 745f. Holder-Egwer. [958
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Schmidlin, Geschichtsphilos. u. kirchen-
polit. Weltanschauung Ottos v. Freising, 8.
"oe, 2787. Rez: N. Arch. 31, 747f. A. H. [959
Bachmann, A., Der erste Fort-
setzer d. Cosmas. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens u. Schles. 10, 301-36.) [960
Braune, H., Der Feldzug Friedrich
Barbarossas geg. Polen (1157) in d.
Darstellg. d. dt, böhm. u. poln.
Quellen. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 21,
43-63.) [961
Gislebert de Mons, Chronique, n. éd. p.
J3. Vanderkindere, s. ‘06, 2759. Rez.:
Hist. Zt. 97, 642-45. Fed. Schneider; Mitt.
d. Inst. f. öst. G.forschg. 2x, 163f. Ldw.
König. [962
|
|
"35
Hofmeister, A., Üb. e. Handschr.
d. Sächs. Weltchronik. (N. Arch. 32,
82-132.) [963
Schmeidler, B., Der sogen. Cusen-
tinus bei Tolomeus v. Lucca. (Ebd.
252-61.) [964
Spaethen, M., Giraldus Cambrensis
u. Thomas v. Evesham üb. d. von
ihnen an d. Kurie geführt. Prozesse.
(Ebd. 31, 595-649.) [965
Niese, H., Normann. u. stauf. Urkk.
a. Apulien. I. (Quellen u. Forschgn.
a. ital. Archiven u. Bibliotheken 9,
221-70.) [966
Stengel, Üb. o. Urk. Lothars III. f. Ein-
siedeln s. Nr. 75. [967
Krabbo, H., Der Reinhardsbrunner
Briefsteller a. d. 12. Jh. (N. Arch.
32, 51-81.) [968
Simonsfeld, H., Weitere Urkk.
Frdr. Rotbarts in Italien. (Aus:
„Sitzungsberr. d. Bayer. Akad.“)
Münch.: Franz. S. 389-416. 60 Pf.
Vgl. '06, 2794. [969
Kehr, P., Urkunden z. G. v. Farfa
im 12. Jh. (Quellen etc. a. ital. Ar-
chiven u. Bibl. 9, 370-84.) [970
Cipolla, C., Progetto di un col-
loquio dei rettori della lega Lombarda
da tenersi a Verona. (N. arch. Veneto
N. S. XI, 1.) [971
Caro, G., Aktenmäßiger Beleg z.
Zahlung d. Lösegeldes f. König Ri-
chard Löwenherz v. England. (Hist.
Zt. 97, 552-56.) [972
Luchaire, A., [Die Teilnehmer am
Laterankonzil 1215]. (Journ. des sa-
vants '05, 557-68.) — Jak. Werner,
Die Teilnehmerliste d. Laterankonzils
v. J. 1215. Nachlese a. Zürcher Hss.
(N. Arch. 31, 575-93.) [973
Seraphim, A., Zur Frage der Ur-
kundenfälschgn. d. dt. Ordens.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
5-87.) Vgl. ‘06, 1029. [974
Registres, Les, de Gregoire IX;
publ. otc. p. L. Auvray (s. Op, 1020).
Fasc. 9. (Bibl. des écoles franc.
d'Athènes et de Rome. 2. Ser. IX, 9.)
Bd. 1I, 849-1072. 8 fr. 40. [975
Pinnow, H., Untersuchgn. z. G.
d. polit. Sprachdichtg. im 13. Jh.
Bonn. Diss. 53 S. 976
Lempfrid, H., Bild Kaiser Friedrich Rot-
barts a. d.12 Jh.zu Hagenau. Mit 4 Abbilden.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 22, 9-36.) Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 12 Leitschuh. [977
3*
*36
Caspar, Roger II. u. d. Gründg. d. Normann.-
Sizil. Monorchio, s. '06, 1023. Rez.: Riv. stor.
it 22, 487-39 Schipa; Moyen Age 19, 39-41
Chalandon; Allg. Lit.bl. '05, Nr. 9 Helmolt;
Rev. des questions hist. 80, 331f. A. V. [978
Krabbo, H., Albrecht d. Bär.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
371-90.) [979
Hardegen, Imperialpolitik König Hein-
richs Il. v. England, a "op, 1025. Rez.: Engl.
hist. rev. 21, 363-67 Davis; Mitt. a. d. hist.
Lit 34, 271 Schmitz-Mancy; Hist. Vierteljachr.
9, 442 Cartellieri; Hist. Zt. 97,670 f. RivB. [980
Leineweber, J., Studien z. G.
Papst Cölestins II. Jenens. Diss.
1905. 718. [981
Lejeune, P. gen. Jung, Walther
v. Palearia. Kanzler d. normann.-
stauf. Reiches. Bonn. Diss. 1625. [982
Hauck, Üb. d. Exkommunikation Philipps
v. Schwaben, 8. ’05, 2873. Vgl.: H.Krabbo
(X. Arch. 31, 767). (983
Schmidt, Fr., Kolonisation u. Be-
siedlg. Mährens im 12. u. 13. Jh.
Progr. Neutitschein. 1905. [984
(eler, M., G. Brunos v. Schauen-
burg (s. ’06, 1033). Forts. (Zt. d. Dt.
Ver. f. G. Mährens u. Schles. 10,
337-93. 11, 95-116.) [985
Kentenich, Zur G. d. mittelalterl. Stadt-
befestiguug Triers. (Trier. Chron. N. F. 8,
30-32 ) [936
c) Innere Verhältnisse.
Jecht, R., Üb. d. in Görlitz vor-
hand. Hss. d. Sachsenspiegels u. ver-
wandter Rechtsquellen. (Aus: N.
Lausitz. Magaz. Bd. 82.) Görlitz:
Tzschaschel. 42S.;8Taf. 3M.20. [987
Rez : Lit. Zbl. ’06, Nr. 51 S-n; Zt. d. Sav.-
Stiftg. f. Rechts-G. 27, G. A., 3715-79 v. Amira.
Amira, v., Die Handgebärden in d. Bilderhs.
d. Sachsenspiegels, 8. ‘05, 2895. Rez.: Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechta-G. 26, G. A., 377f.
Stutz; Bibl. de l'École des chartes 66, 694 f.
Boinet; Allg. Lit.bl. ‘06, Nr. 16 Neuwirth. [983
Borchling, C., Üb. 2 Rechtshss.
im Archive d. St. Schwiebus: Teile
e. gloss. Sachsenspiegels. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. f. Rechts-G. 27, G. A, 317
-31.) [989
Hettlage, K., Stellg. d. Sachsen-
spiegels z. Schatzregal, z. Bergregal
u. z. Bergbaufreiheit. Tübing. Diss.
65 S. [990
Meister, A., Zur Deutung d. „Hant-
gemal". (Arch. f. Kultur-G. 4, 392-
402.) Vgl. '06, 2301. — Ph. Heck,
Das Hantgemal d. Codex Falken-
steinensis u. ander. Fundstellen. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G.forschg. 28,1-51.) [991
Rez. v. 105, 2893 (Heck, Der Sachsenspiegel
u. d. Stände d. Freien): Zt. d. Sav.-Stiftg. f.
„a + oo u
Bibliographie Nr. 9718—1031.
Rechts-G. 27, G. A., 379-96 v. Amira; Lit.
Zbl ou, Nr. 8. — Rez. v. ’06, 2810 (Febr,
Fürst u. Graf im Sachsensp.): Zt. d. Sav.-
Stiftg. 27, G. A., 408-13 Stutz.
Jaekel, H., Êtheling, Frîmon,
Friling u. Szêremon. (Zt.d.Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 27, G. A., 275-315.) [992
Kiesel, K., Die Bedeutg. d. Gewere
d. Mannes am Frauengut f. d. Ehe-
güterrecht d. Sachsenspiegels. (Hft. 85
v. Nr. 639.) Breslau: Marcus. 105 S.
3 M. 20. [993
Stieber, Das österr. Landrecht u. d. böhm.
Einwirkgn. auf d. Reformen König Ottokars
in Österr., s. '06, 1051. Res.: N. Arch. 31,
7158-61 v. Srbik; Lit. Zbl. ’06, Nr. 33 O.; Český
tasopis hist. 12, 114f. Kps. [394
Schaefer, H. K., Eine kanonist.
Miszelle a. d. 12. Jh. a. e. Brief-
wechsel zw. d. Kölner u. Lütticher
Domkapitel. (Quellen etc. a. ital.
Archiven u. Bibl. 9, 185-92.) [995
Fliedner, R., Die ronkalisch.
Felder in d. dt. Kaiserzeit. Berl.
Diss. 42 S. [996
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 30 Güterbock.
Güterbock, F., Die Lage d. ron-
calischen Ebene. «Quellen u.Forschgn.
a. ital. Archiven u. Bibliotheken 9,
197-220.) [996 a
Vgl.: Holder-Egger (N. Arch. 32, 527).
Trockels, W., Die Ministerialen
d. Erzbischofs v. Köln im 12. Jh.
(Trockels, Beitrr. z. G. d. Ministeriali-
tät. I.) Progr. Schöneberg. 25 S. [997
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt.25,79f. Kısky.
Vanderkindere, L., La politique
commun. de Philippe d’Alsace et ses
conséquences. (Bull. de l'Acad. Roy.
de Belg. ‘05, 749-88.) [998
Kretzschmar, Entstehg. v. Stadt u. Stadt-
recht in d. Gebieten zw. d. mittl. Saale u. d.
Lausitzer Neiße, s. '06, 2812. Rez.: N. Arch.
f. sächs. G. 27, 80-64 Fritz; Lit. Zbl. ’06,
Nr.46 v Below; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechis-G.
27, G. A., 466-71 Rauch; Hist. Vierteljschr.
10, 103-7 Rietschel. GC
Bagge. Die nordeurop. Verkehrswege im
frühen Mittelalter etc, 8. ’06, 2815. Rez.:
Hans. G.bll. ‘06, 349-51 Stein. [1000
Friedrich, G.,O privilegiu papeze Jana X V.
daném r. 993 klášteru Břevnovakému. (Cesky
časopis hist. 11. 12-21.) [1001,23
Hirsch, H., Zur Kritik d. Acta
Murensia u. d. gefälschten Stiftungs-
urk. d. Klosters Muri. (Jahrb. f.
schweiz. G. 31, 69-107.) Vgl. ‘O5,
983 u. 1028. 1003
Brackmann, A., Niederrhein. Urkk.
d. 12. Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 81, 112-30.) [1004
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
Baier, H., Ungedr. Urk. d. Papstes In-
nocenz II. v. 22. Mai 1204. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 21,6>9 f.) Betr. Inkorporation d Kirche
Beuren in d. Konstanzer Dompropstei. [1005
Vogt, E., Beitr. z. G. d. Klosters Lorsch.
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 14, 88-93.) 2 Urkk.
Gregors IX., 1235. (1006
Schönbach, A. E., Stud. z. G. d.
altdt. nr (8 06, 2825, wo Stück
IV u. V). Stück VI: Überlieferg. d.
Werke Bertholds v. Regensb. III.
162 S. 3 M. 80. St. VII: Leben,
Bildung u. Persönlichkeit Bertholds v.
Regensb. I. 142 S. 3 M. 30. [1007
Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad.
Bretholz, B., Die „Compilatio
super Cantica canticorum", Ein un-
bekannt. Werk d. Olmützer Bischofs
Robert, 1201-1240. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Miihrens u. Schles. 10, 293-97.) [1008
Weinmann, K., Hymnarium Pari-
giense. Das Hymnar d. Cist.-Abtei
Pairis im Elsaß. Aus 2 Codices d.
12. u. 13. Jb. hrsg. u. komment.
(Verötfentlichgn. d. Gregorian. Akad.
zu Freiburg, Schw.) Regensb. : Coppen- `
rath. 1905. 728.; Taf. 2M. 80. [1009
Hauck, Kirch, OG Dtida.’05, 991 u. '06, 1059.
Rez. v. IV: Gott, gel. Anz. ‘06. 447-58 Uhlirz;
Rev. d’hist. eccl. 6, 109-13 Ch. Moeller. [1010
Pflugk-Harttung, J. v., Die Papst-
wahlen u. d. Kaisertum, 1046-1328.
(Zt. f. Kirch.-G. 27, 276-95.) [1011
Geselbracht, F., Das Verfahren
bei d. dt. Bischofswahlen in d.
2. Hälfte d. 12. Jh. Leipz. Diss.
1906. 139 S. [1012
Brackmann, Kanonisation d. Erzbischofs
Anno v. Koln s. Nr. 953. [1013
Königer, Die Beicht nach Cäserius v.
Heisterb., s. '06, 2827. Rez.: Hist. Jahrb. 27,
877f. Paulus; Hist.-polit. Bll. 188, 852-84
Jerger - Schwennenbach; Theol. Lit.-Ztg. '07,
Nr. 2 Deutsch; Allg. Lit.bl. ‘06, Nr. 24 Ant.
Koch. [1014
Clément, A., Conrad d’Urach,
légat en France et en Allemagne (s.
‘06, 2830). Schluß. (Rev. bénédict.
23, 373-91.) [1015
Boehmer, H., Die Reform d. Ritter-
stiftes St. Peter zu Wimpfen im Tal.
Beitr. z. Kirchen- u. Wirtsch.-G. d.
13. Jh. (Arch. f. hess. G. N. F. A
280-347.) [1016
H...1, A., 750jähr. Jubil. d. Einweihg. d.
Klosterkirche Maria- Laach u. der Frauen-
kirche? (Trier. Chron. N. F. 2, 157-60; 194.)
Vgl. 06, 2840. ‘1017
Krabbo, H., Die Kirchenprov.
Bremen nach d. röm. Bistumsver-
zeichnissen d. 12. u. 13. Jh. (Hist.
Vierteljschr. 9, 516-20.) [1018
“37
Hellwig, Entstehg. d. Bistums
Ratzeburg u. 8. Entwicklg. bis z. J.
1179. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G.
71, 291-319.) [1019
Vgl.: M. Tangl (N. Arch. 32, 5141.).
Eichholz, P., Zur G. d Petrikirche auf d.
. Burg zu Brandenb. (Jahresber. d. Hist Ver.
|
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Brandenb. 36,37, 76-85.) ‘1020
Schulte, W., Die Anfänge d. St.
Marienstifts d Augustiner-Chorherrn
auf d. Breslauer Sande. (— Nr 771.)
Gr.Strehlitz: Wilpert. 122S. 2 M. [1021
Endres, J. A., Honorius Augusto-
dunensis. Beitr. z. G. d. geistigen
Lebensim 12. Jh. Kempten u. Münch.:
Kösel. xıj, 159 S. 3 M. [1022
Rez.: N. Arch. 32,581 f. Holder-Egger; Dt.
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 12 Manitius.
Stadler, H., Albert. Magnus als selb-
ständiger Naturforscher. (Forschgn. z.
G. Bayern 14, 95-114.) [1023
Manitius, M., Ein Brief (e. „capellanus G.,
inByvera“ einem „plebanus H. in Obrendorf“)
d. 13. Jh. (N. Arch. 31, 723-32.) (1024
Michael, G. d. dt. Volkes v. 13. Jh. bis z.
Ausg. d. Mittelalters, s. ’06, 2834. Rez. v.
DIN: Rev. d’hist. eccl. 7, 365-72 Jacquin;
v. II u. IV: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
27, 490-505 Schonbach. Vgl: Michael in Zt.
f. kath. Theol. 31, 77-85; v. III: Engl. hist.
rev. 21, 782f. Whitney; v. IV: Hist.-polit.
BIL 138, 487-92 Lauchert; Mitt. a. d. hist.
Lit. 35, 167-71 G. Matthaei; Allg. Lit.bl. ’06,
Nr. 10 Bernhardi. [1025
Wolfram v. Eschenbach, hrsg. v.
A. Leitzmann (8. Oé, 1064). Hft. 5:
Willehalm. B. VI-IX; Titurel; Lieder.
xv, 188 S. 2 M. [1026
Gottfried v. StraBburg, Tristan;
hrsg. v. K. Marold. Tl.I. Text. Mit
2 Taf. (Teutonia. Hft. VI; Lpz.: Ave-
narius. ıxvj, 282 S. 10 M. [1027
Wilhelm, F., Studien zu d. Werken
d. Strickers. I: Zur Karlüberlieferg.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache etc. 32,
85-98.) — K. Drescher, Die Bonner
Handschrift v. Strickers Karl. (Zt. f.
dt. Philol. 38, 367-69.) [1028
Laudan, H., Die Chronologie d.
Werke d. Konrad v. Würzburg.
Gött. Diss. 151 S. [1029
Klaar, A., Der gegenwärtige Stand d.
Forschg. üb. d Heimatsfrage Walthers v. d.
Vogelw. (Div Kultur ’05,462-73.) — P. Sartorl,
Vogelweide. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 15,
1-13.) [1030
Junk, V., Neues Bruchstück a.
Rudolfs v.Ems Weltchronik. (Sitzungs-
berr. d. Wien. Akad. 153, VII) Wien:
Hölder. 21 S. 75 Pf. [1031
*38
Dibelius, F., Die Bilderreihe d.
Bernwardssäule. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. '06, 196-211.) [1032
Val: St. Beißel (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niodersachs "07, S1-83).
Sauer, J., Die Abteikirche in
Schwarzach (s. ‘05, 2913). Schluß.
(Freibg. Diözesanarch. 6, 342-68.;[1033
Schrörs, H. u. P. Clemen, Die
Weihinschrift v. Schwarz-Rheindorf.
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
81, 71-111.) Vgl. ‘06, 1068. 1034
Schmitz, Beitrr. z. G. d. Lieb-
frauenkirche, ihrer Plastik u. Malerei.
(Jahresber. d. Ges. f. nützl. Forschgn.
zu Trier 1900/5, 12-30.) [1035
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Schulte, W., Die polit. Tendenz
d. Cronica Drincipum Polonie. (= Nr.
770.) 266 S. 3 M. 50. |1036
Traversa, E., Quellenkrit. z. G. d.
Patriarchates v. Aquileja unt. d.
Patriarchen Pet. II. Gerra, 1299-1301.
Görz. Progr. 1905 u. 1906.45; 38 S.[ 1037
Werminghoff, A., Die Briefe Dantes
a. d Zeit v. Heinrichs VII. Romzug.
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc.
17, 578-91.) [1038
Fittig, E., Levold v. Northof. Ein
westfäl. Geschichtschreiber d. 14. Jh.
(Aus: Jahrb. d. Ver. f. Orts- u.
Heimatskde. d. Grafsch. Mark XIX.)
Bonner Diss. 89 S. — W. Levison,
Zu Levold v. Northof. (N. Arch. 32,
386-424.) [1039
Vetter, F., Neues zu Justinger:
Kunrat Justinger als Schüler u. Fort-
setzer Königshofens u d. ältest. Ge-
schichtsschreiber Berns u. d. Laupen-
streites. (Jahrb. f. schweiz. G. 31,
108-206.) — A. Fluri, Justinger u.
seine Chronik. (Anz. f. schweiz. G.
'06, 57-61.) [1040
Rez. d. Aufsatzes v. Vetter: N. Arch. 32,
635 H. H. BEE
Constitutiones et acta publ. im-
peratorum et regum, ed. J. Schwalm
(8. ‘04, 27251. Ill: 1273-1298. Pars 2.
xxx] S.; S. 455-706. 7 M. IV: 1298-
1313. Pars 1. xxvı1],712S. 24M. [1041
Inh. v. III, 2: a) Adolfi regis Constitutiones.
b) Appendices: 1) Acta iustitiatorum curiae;
2) Acta vicariorum general. in Italia fungen-
tium; 3; Acta quas ad pontifices Rom. spectant;
4) Scripta Pacis; 5) Scripta varia. c) Supple-
Bibliographie Nr. 1032—1082.
menta: 1) Ad. Rudolfi regis Constitutiones;
2) Ad Append. 2; 3) Ad Append. 5. d) In-
dices. — Inh. v. IV, 1: Constitutiones et acta
publ. regum Alberti I. et Heinrici VII.
Schrohe, H., Kleinere Beitrr. zu
d. Regesten d. Könige Rudolf bis
Karl IV. (s. ‘06, 1019). IV: Zur G. d.
dt.-franz. Beziehgn. 1332, 1387 u. 1341.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27,
482-89.) [1042
Lampel, J., [2 Urkk.:] Zur bayer.
G.d.J.1282 u. 1283. (Ebd. 422-35.) [1043
Krabbo, H., Die Urkunde d. Markgrafen
Otto IV. u. Konrad v Brandenb. f d. Dom-
stift Brandenb. v. 26. Mai 1283. (Jahresber. d.
Hist. Ver. Brandenb. 36 37, 48-53.) (1041
Otto, H., Die Eide u. Privilegien
Heinrichs vo. u. Karls IV. Mit un-
gedruckt. Aktenstücken. (Quellen u.
Forschgn. a. ital. Archiven u. Biblioth.
9, e |1045
Appellation König Ludwigs d. B. v. 1324,
hrsg. v. Schwalm, s. ’06, 2849. Rez.: N. Arch.
81. 756-58 Zeumer. (1046
Kaiser, Colle: tarius perpetuarum formarum
Johannis de Geylnhusen, s. ’01, 3053. Rez.:
Hist. Zt. u8, 155f. Wenck. (1047
Vigener, F., KönigWenzels Rothen-
burger Landfriede v. 28. Mai 1377.
(N. Arch. 31, 651-87.) [1048
Scholz, Publizistik z. Zeit Philippe d.
Schönen u. Ronifaz VIII, s. on 2863. Rez.:
Rev. d’hist. eccl. 7, 658-64 Brobhée; Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 27, 701-10 Krammer. '1049
Schwalm, J., Zur Trierer Hand-
schr. v. Lupolds v. Bebenburg „de
juribus regni et imperii“ (N. Arch.
32, 237-39; Taf.) [1050
Schrohe, H., Reichsgeichiehtlichee
auf Mainzer Denkmiülern. (Zt. d. Ver.
z. Erforschg. d. rhein. G. u. Altertümer
in Mainz 4, 583- 604; 5 Taf. ) {1051
Bappert, Rich. v. Cornwall seit sein. Wahl
z. dt. König 1257-1272, 8. ‘06, 1057. Rez:
Lit. Zbl. ‘06, Nr. 27; Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 81, 145-47 A. Herrmann; Dt. Lit.-
Ztg. ‘06, Nr. AL H. Kaiser; Hist. Zt. 93, 208
Schaus. [1052
Hampe, Urban IV. u. Manfred, 1261-1264,
8. '06. 1088. Rez.: Riv. stor. it "Im. 35-37
Capasso; Hist. Jahrb. 27, 879-R1 Karst; Bim.
Quartalschr. 20, 11, 108-11 Eubel; Allg. Lit.bl.
"Op, Nr. 2 Baumgarten. [1053
Sternfeld, Kardinal Joh. Gaetan Orsini
(Papst Nikolaus III), 1244-77, s. ‘06, 1059.
Reoz.: Hist. Jahrb. 27, 352f. Huyskens; Lit.
Zbl. ’06, Nr. 24; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 413
-15 Pflüger; Arch. d Soc. Romana di storia
patr. 29, 266 f. O. T.; Theol. Bevue '06, Nr. 5
Eubel, [1054
Demski. Rud. v. Habeb. u. d röm. Kaiser-
krone währ. d Pontitikates Nikolaus II, a
"06, 2857 (= S. 15-215 v. ’03, 3052, Demaki,
Papst Nikolaus III). Rez. v. ’08, 3052: Zt. f.
kath. Theol. 28, 865-0 Michael. [1055
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Novak, J. B., K nové literatute a novt
E Gre pramenüm o Väclavu Il. (Český
časopis hist. 12, 44-58; 149-69; 261-73; 397
-406.) [1056
Wenck, K., Phil. d. Schöne v. Frkr,.
seine Persönlichkeit u. d. Urteil d. Zeitge-
nossen, 8. ’06, 1091. (Marb. Un.-Progr.
1905.) Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 45 Stern-
feld; Hist. Jahrb. 27, 838-41 Huyskens; Mitt.
a. d. hist. Lit. 34, 272f. Marenholtz; Engl.
hist. rev. 21, 822f. T. E. T.; Allg. Lit.bl. "oe,
Nr. 5 Helmoit. — Rez. d. Arbeiten v. Finke,
Wenck u. Holtzmann üb. Bonifaz VIII:
Rev. d’hist. eccl. 7, 860-73 Kempeneer. 1057
Scholz, R., Zur Beurteilg. Boni-
faz VIII. u. sein. sittl.-religiös.
Charakters. (Hist. Vierteljschr. 9,
470-515.) [10578
Wodsak, F., Die Schlacht b.
Kortryk 11. Juli 1302. Berl. Diss.
95 S. [1058
Samanek, V., Verfassungsrecht].
SEN Genuas 1311-13 (s. ‘06, 2862).
wis (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
E 560-628.) [1059
Olbrich, R., Das dt. Königtum
Friedrichs d. Schönen. Progr. Stern-
berg. 1906. [1060
Delbrück. Der krieger. Ursprung d. schweiz.
Eidgenossenschaft. (Preuß. Jahrbb. 126, 239
-316. Aus: Nr. 439) — H. Herzog, Zur
Schlacht aın Morgarten. (Schweiz. Monatsachr.
f. Otnziere. '06.) Vgl. ’06, 2864. [1061
Vogt, Erzbisch. Mathias v. Mainz, 1321-28,
8. ’06, 1096. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 10
Werminghoff; Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 21,
206-10 Sauerland; Lit. Zbl. ’06, Nr. 39: Zt. f.
G. d. Oberrh N.F. 21, 516- 18 J. R. D.; Dt.
Lit.-Ztg. '07, Nr. 2 Lechner. [1062
Hauber, As, Die Stellungnahme d.
Orden u. Stifter d. Bistums Konstanz
im Kampte Ludwigs d. Bayern mit
d. Kurie. (Württb. Vierteljhfte. 15,
284-318.) Auch Münch. Diss. 36 S. [1068
Romano, H. Carlo IV. di Lussemb.
a Pavia. (Boll. d. Soc. pavese di
storia patria V, 3.) [1064
Buffen, H. Die Erheb ; d. Hauses
Luxemburg auf d. dt. Thron 1346.
Marburg. Diss. 1905. 75 S. 1065
Baldasseroni, F., Relazioni tra
Firenze, la chiesa e Carlo IV., 1353-
55. (Arch. stor. it. 5. Ser., 37, 1-60;
322-47.) [1066
Vigener, F., Kuno v. Falkenstein
u. Erzbisch. Gerlach v. Mainz, 1354
-1358. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver.
N. F. 14, 1-43.) [1067 |
Muratore, D., L'Imperatore
Carlo IV nelle terre sabaude nel 1365
e il vicariato imper. del Conte Verde.
(Memorie d. R. Accad. d. scienze de
Torino 56, 159-215.) [1068
| -9. 5.
*39
Schönach L., Beitrr. z. G. d. Kö-
nigin Anna v. Böhmen, + 1313.
itt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
45, 121-33.) [1069
Tümpel, K., Die Gründg. v. Schloß u.
Stadt Neu-Stettin 1330. Progr. Neu-Stettin.
76 S.: 2 Taf. Rez.: Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. ’06, 94f. Wehrmann. [1070
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Chronik, Österr. (d. sogen. Hagen'-
sche), hrag. v. J. Seemüller. (Mon.
Germ. hist. Dt. Chroniken. VI) Han-
nov.: Hahn. 242 S. 8 M. [1071
Sprengler, J., Hartm. Schedels
Weltchronik. Münch. Diss. 1905. 32 8.
R. Stauber, Die Schedelsche
Bibliothek. Münch. Diss. 40 8. [1072
Variloquus, Erphurdianus EE
bearb. v. R. Thiele, s. ’06, 2879. Rez.: N.
Arch. 31, 751f. Holder-Egger. [1073
Reichstagsakten, Dt. (s. '02, 2833),
X, 2: Unt. Kais. Sigmund. A Abt..
1431-1433. 2. Hälfte. Hrsg. H. Herre.
vu), cxj S., S. 515-1142. 60 M. [1074
Sthamer, E., Nachtrr. zu d. Akten
d. dt. Reichstage zwisch. 1400 u. 1410.
(N. Arch. 31, 689-708.) [1075
Striedinger, I., Aus d. Briet-
wechsel Maximilians I.: 18 Schrift-
stücke, 1490-92. (Archival. Zt. N. F.
13, 288-304.) QUE
Wüschke, Regesten d. Urkk. d
Hrzgl. Haus- u. Staatsarchivs zu
Zerbst, 1401-1500 (s. '06, 1108). Hit. 7
289-432. 3 M. [1077
Uhle, P., Ungedr. Urkk. z. G. v.
Chemnitz a. d. 16. Jh. (Mitt. d. Ver.
f. Chemn. G. 13, 182-48.) [1078
Siegl, K., Eine kaiserl. Achterklärg. wider
Götz v. Berlichingen im Egerer Stadtarchiv.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 45,
134-50.) (1079
Ilgen, Th., Krit. Beitrr. z. rhein.-westf.
Quellenkde. d. Mittelalters (s. ’06, 1068). II:
Die Gedenktafel d. Burgbaus zu Kempen.
(Westdt. Zt. 25, 83-118; Taf. 1.) Vgl. Nr.
1034. (1080
Osuchowski, H., Nicktôre opo-
wieski i wiersze o Grunwaldzie w
XV. i XVI. wieku (Sagen u. Gedichte
üb. d. Schlacht b. Grunwald, Tannen-
berg, a. d. 15. u. 16. Jh.). Progr.
Tarnopol. 1906. [1081
Weber v. Rosenkrantz, W. v., Verz. db,
Hemmiugstedt gefall. Ritter etc. (s.` 06,1117).
Nachtr. (Zt. d. Ges. f. schlesw -holst. G. 36,
299-301.) [1082
*40
Kraus, V. v. u. K. Kaser, Dt. G.
im Ausgange d.- Mittelalters, 1438-
1519 (s. ‘06, 2888). X. (Lfg. 167 e
245.) Bd. IL, 81-160. 1 M. 1083
Chamberlayne, Ch. G., Die Heirat
Richards II. v. England m. Anna v.
Luxemb. Hall. Diss. 82 S. [1084
Mohr, F., Schlacht b. Rosebeke
27. Nov. 1382. (Berl. Diss.) Berl:
Nauck. 87 S. 2 M. [1085
Kling, G., Schlacht b. Nikopolis
1396. (Berl.Diss.) Ebd.111S.2M.| 1086
Levec, W., Die ersten Türken-
einfälle in Krain u. Steiermark. (Mitt.
d Museal-Ver. 16, 169-200.) [1087
Riemsdijk, Th. van, De opdracht
van het ruwaardschap van Holland
en Zeeland aan Philips van Bour-
gondie. (Verhandelingen d K. Akad.
v. Wetensch. te Amsterd. N. R.
VIII, 1.) Amsterd.: Johs. Müller.
82 5. [1088
Münch, 0. J., Markgraf Jakob I.
v.Baden. Freiburg. Diss. 1078. [1089
Ebstein, W., Die letzte Krankheit
d. Kaisers Sigmund (Münch. med.
Wochenschr. '06, Nr. 25.) Vgl.: Eb-
stein (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
27, 678-82). [1090
Frankl, Ph., Der Friede v. Szegedin
u. d. G. seines Bruches. Lpz.: Fock.
96 S. 1 M. 50. [1091
Kanter, E. W., Die Ermordung
Kg. Ladislaws 1457. Münch.: Olden-
bourg. 64 S. 1 M. [1092
Nejedlý, Z., Volba krále Vladis-
lava II. roku 1471. (Ceský časopis
hist. 11, 38-54; 160-73.) Me
Luginbühl, R., Gab esin d. Sch acht
b. Murten auf Seite d. Schweizer u.
ihrer Verbündeten einen Oberan-
führer? (Jahrb. f. schweiz. G. 31,
1-22.) [1094
Jansen, Maximilian I., e ’06, 1125. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 9, 442f. Bachmann; Lit.
7.b1.’06, Nr. 37, Hist. Zt 98,158-60 Ulmann. [1095
Berger, F., Krieg Maximilians I.
m. Venedig 1510 (8. "ug, 1126). TI. II.
Progr. v. Urfahr b. Linz. [1096
Res.: Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 3, 169 Kraft.
Schulte, Maximilian I. als Kandidat f. d.
päpstl. Stuhl 1511, s. ‘06, 2893. Rez.: Theol.
Lit.-Ztg. 06, Nr. 21 Holtzmann; Engl. hist.
rev. 21, 199f. Armstrong; Dt. Lit.-Ztg. ‘07,
Nr. 1 Ulmann u. Entgegng. v. Sch. m. Antw.
v. U. ebd. Nr. 4; Katholik a F., 35, 72f.
Kißling; Lit. Rundschau f. d. kath. Did ‘06,
Nr. 9 Sägmüller. [1097
Legers, P., Kardinal Matthäus
Bibliographie Nr. 1083—1141.
` Kaiser Maximilians I. (Mitt. d Ges.
Lang. Ein Staatsmann im Dienste `
f. Salzburg. Ldkde. 46, 487-517.)
Vgl. ‘06, 2893a. [1098
Guglia, E., Studien z. G. d.
V.Laterankonzils. N. F. (Sitzungsberr.
d. k. k. Akad. d. Wiss. CLII, Nr. III.)
Wien: Hölder. 1905. 50S. 1M.5. [1099
Slavík, J., Habsburkové a Rusko
v 16. století. (Český časopis hist. 12,
169-77; 312-34; 447-67.) [1100
Hemmerie, P., Nikol. Poillevillain,
gen. Nikol. v. Clemanges, u. d. Schrift
„De corrupto ecclesiae statu“. (Hist.
Jahrb. 27, 803-12.) [1101
Bliemetzrieder, F., Die Kardinäle
d.J.1378 an d. Domkapitel zu Breslau.
Hist. Jabrb. 27, 603-6.) — Ders.,
ie Konzilsidee unt. Innozenz VIl. u.
König Ruprecht v. d. Pfalz. ‘Stud.
u. Mitt. a. d Bened.- u. Cist.-Orden
27, 355-67.) [1102
Alpartil, Martin de, Chronica
actitatorum temporis dom. Bene-
dicti XII. Veröfl. v. F. Ehrle.
(= Nr. 170.) Paderb.: Schöningh.
xLIj, 616 S. 25 M. [1103
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. oe Nr. ?t Haller.
Haller, Papsttum u. Kirchenrefurm, s. "Op.
2970. Rez.: Eugl. hist. rev. 21, 573-75 Whit-
ney; Rev. d’hist. eccl. 6, 395-99 Mollat: Rev.
erit. ’06, Nr. 7 R. [1104
Zanutto, Il Cardinale Pileo di Prata e ja
sua prima legazione in Germania 1373-82, e
’02, 2841. Rez.: Hist. Jahrb. 27, 3xsf.
Guggenberger. [1105
Bliemetzrieder, Das (Greneralkonzii im
groß. abendländ. Schisma, s. '05, 1052. Rez.:
Rom. Quartalschr. 19, II, 158-60 Kirsch;
Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 23 Dep, Laacher
Stimmeu 6x, :16-20 Pfülf; Arch. f. kath.
Kirchevrecht 85, 187-689 Sester; Allg. Lit.bl.
"Op, Nr. n Hirsch. (1105
König, Kardinal Giordano Orsiui, a ‘06,
2910. (4i S.: Münch. Diss.) Rez.: Theol. Lit.-
Ztg. ’06, Nr. 24 Beß; Hist. Jahrb. 25, 127-29
Huyskens. [1107
Kybal, V., M. Matěj z Janova a
M. Jakoubek ze Stiibra. Strovnávací
kapitola o Antikristu. (Ceský časopis
hist. 11, 22-37.) Vgl. '06, 2908. —
Ders., M. Matěj z Janova. ‘Ebd.
873-90.) [110%
Rez. v. ’06, 2908: Ebd. 12, 206-15 Nejedix.
Roth, C., Die Auflösg. d. Tier-
steinischen Herrschaft. Basel. Diss.
178 S.; Kte. [1109
Zimmermann, J., Pet. Falk, s. "op. 2596.
(Aus: Freiburg. G.bll. XII.) [1110
Behrens, C., Agn. Bernauer i
historiens og digtningens lys. Kjobenh.
128 S. 3 M. 75. Vgl. '06, 2897. [1111
Voın Interregnum bis zur Reformation.
Meyer, Chr., Der Rothenburger Bürger-
meister Hnr. Toppler. (Tl. v. Nr. 273.) [1112
Kreppel, 0., Die Schlacht im Nürn-
berger Walde (auch gen. d. Schlacht
vor d. Toren Nürnbergs) v. 19. Juni
1502; e. Beitr. z. G. d. Nürnberg.
Vorstadt St. Peter. Mit bes. Berücks.
d. Örtlichkeiten. Nürnb.: Herdeegen-
Barbeck 1905. 71 S.; 3 Taf. [1113
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17,
340-46 Heerwagen.
Diemar, H., Ludwig I. u. Ludw. Il, Land-
grafen v. Hessen. (Allg. dt. Biogr. 52,
115-20.) [1114
Real, J., Finzug d. Herzogs Carl v. Geldern
in Arnheim 1492. (XV v.713.) Geldern. 98. [1115
Pompen, F. A., Jacob de Eerste,
graaf van Horne. ( (Publications de la
Soc. hist. et archéol. dans le duché
de Limbourg 40, 3-211.) [1116
Ermisch, H., Landgraf Balthas. v. Thü-
ringen. (Wiss. Beil. d. Leipz. Ztg. ‘O6,
Nr. 57£.) [1117
Barth, H., Joh. Cicero. Joachim I. Nestor.
Lpz.: Engelmann; 16 S. 25 Pf. ` [1118
Brey ther, E., König Sigismund v.
Polen in Schlesien. Bresl. Diss.
66 5. [1119
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte.
Lechner, Reichshofgericht u. königl. Kam-
mergericht im 15. Jh., a ‘On, 1088. Rez.:
Hist. Zt. 97, 402-4 v. Wretschko. [1120
Kisky, Die Domkapitel d. geistl. Kurfürsten
nach ihr. persönl. Zusammensetzg. im 14. u.
15. Jh., 8. ’06, 2912. Rez.: Zt. d. Savy -Stiftg.
f Rechts-G. 27, G. A., 417-19 Stutz; Dt Lit-
Ztg. 06, Nr. 33 Huyskens; Theol. Lit.-Ztg.
‘06. Nr. 24 Werminghotf; Hist. Jahrb. 27,
910 f. Pflieger; Theol. Quartalschr. 59, 311- 13
Sägmüller. G. Kentenich, Ein Ver-
ze:chn. d. Mitglieder d Kölner Domkapitels
a. d. 14. Jh. (N. Arch. 32, 240-42) — Kisky,
Zu d. Liste v. Kölner Domherrn in d. Trierer
Stadtbiblioth. (Ebd. 504-6.) [1121
Fuclis, K., Ständische Verfassungs-
kämpfe in Österr. vor 300 Jahren.
(Hist.-polit. BIL 138, 676-83.) |1122
Ernst, Die direkt. Staatssteuern ind. Graf-
schaft Wirtemb.,».’05,2978. Rez.: Vierteljschr.
f. “Ohr. u. Wirtsch. -G. 4,389-91 Bittner. [1123
r, W., Die Absetzg. Hrzg. Eber-
Kur Ji, v. ’ Wäürttb. Beitr. z. Rechts-
G. d. Ständestaats. (Württb. Vietelj-
hfte. 15, 337-67.) [1124
Fehr, Entstehg. d. Landeshoheit im Breis-
gau, 8. ’05, 1090. Res: Zt. f. G. d. Oberrh.
20, 330f. Sopp; Zt. f. Sozialwiss. 8, 612f.
Hermelink; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 488f.
Martens; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27,
G. A., 403-7 Aloys Schulte. [1125
Schöningh, H., Einfluß d. Gerichts-
herrschaft auf d. Gestaltg. d. ländl.
Verhältnisse in d. niederrh. Terri-
torien Jülich u. Köln im 14. u. 16. Jh.
Leipz. Diss. 116 S. [1126
“41
Klein, Zentrale Finanzverwaltg. im Deutsch-
ordensstuate Preußen am Anfang d 15. Jh.
s. 06, 1147. Rez : Hist. Vierteljschr. 9, 289 f.
K. Lohmeyer; Jahrbb. f. Nationälök. 87, Mi
-50 Heldmann. [1127
Doubravsky, F., Die Organisation
d. Olmützer Stadtbehörde im Mittel-
alter. Progr. Mühr.-Neust. 1905. [1128,
Keller-Escher, Steuerwesen d St. Zürich-
s. 04, 2801. Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt
24, 179-81 Kuske. [1129
Schôttle, Verfassg. u. Verwaltg. d. St.
Tübing. im Ausgang d. S 8. '06,
1153. Rez.: Württb. Vierteljhfte. 15, 602-4 W.;
Zt. d. Sav. Sr 27, G. A., 432 Rietschel. [1130
Rech, F Stadtordnung v. Bräun-
lingen in Baden v. J. 1893. (Ale-
mannia N. F. 7, 189-201.) [1131
Des Marez et E. de Saegher,
Rapport sur la publication des comptes
communaux d'Ypres. (Bull. de la
Comm. Roy. d’hist. 75, 88-104.) [1132
Reinecke, Lüneburgs ältest. ch u.
Verfestungsregister, 8. '04, 981. Rez.: Mitt. a.
d. hist. Lit. 34, 420-22 Schaer. (1133
Hansen, R., Urkunde d. „Stadt“ Grömitz
v. 1497. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36,
291-94.) [1134
Lorenz, H.,Dieurkdl. Eintragungen
in d. Ratsrechngn. d. St. Quedlin-
burg, 1454-1509. (Zt. d. Harz-Ver.
39, 194-255.) [1135
Becker, Hnr., Der Haushalt d.
Stadt Zerbst 1460-1510 dargest. nach
d Handbüchern d Rats d St. Zerbst.
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 333-413.)
Auch Tübing. Diss. 1906. 838. [1136
Ratsrechnungen, Die ältest. Gör-
litzer, bis 1419, hrsg. v. R. Jecht
(8. ‘06, 2922). Hft. 2: 1391 bis 1399.
(Cod. dipl. Lus. sup II, 2.) S. 185-
328. 3 M. 60. [1137
Kleiner, V., Zur G. d Feldkircher Metzger-
zunft. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 2, 61-63.) — E. Batzer, Die Satzungen
d. Bäcker- u. Müllerknecht - Bruderschaft iu
Offenburg. (Alemannia 7, 96-102.) — A. Hertzog,
Die Bruderschaft d. elaass. Scherer. (Jahrb.
f. G. etc. Els.-Lothr. 22, 65-75 ) — H. v. Loesch,
Die Stendaler Sevfahrer. (Hans. G.bll. ’06, 335
-41.) — K. Mettig, St. Olavgilde in Riga.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen
04, 16-20.) [1133
Sieveking, H., Die Handlungs-
bücher d. Medici. (Sitzungsberr. d.
Wien. Akad.Bd. CLI, v.) Wien: Holder.
1905. 65 S. 1 M. 50. [1139
Peltzer, R. A., Handelsprivileg d.
Königs Ludwig I. v. Ungarn f. Aachen.
1369, März 2. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
28, 450-54.) [1140
Šusta, J., Glossy k rożmberskému urbäti.
(Český časopis hist. 12, 34-43.) (1141
"42
Nuglisch, A., Die wirtschaftl.
Leistungsfühigkeit dt. Städte im
Mittelalter. (Zt. f. Sozialwiss. 9, 364
-74; 481-95.) [1142
Keutgen, F., Hans. Handelsgesell-
schaften, vornehml. d 14. Jh. (s. ‘06,
2934). Schluß. ( Vierteljschr. f. Sos u.
Wirtsch.-G.4,461-514; 567-632.) [1143
Flamm, Wirtschaftl. Niedergang Freiburgs
i. Br, 8. '06,1160. Reoz.: Viertel,schr. f. Sozial-
u. Wirtsch.-G. 4, 383-859 Keutgen; Jahrbb. f.
Nationulök. 87, 247-55 Nuglisch, Zt. d Sav.-
Stiftu. f. Rechts-G. 27, G. A., 414-16 Stutz. [1144
Gauthier, L., Les Lombards dans
les Deux-Bourgognes, 13.-14. siècles.
(Bibl. de l'Ecole des hautes études.
Fasc. 156.) Paris: Champion. xiij,
399 S. 12 fr. [1145
Slaski, W. v., Danziger Handel im
15. Jh. auf Grund e. im Danz. Stadt-
arch. befindl. Handlungsbuches ge-
schild. Heidelb. Diss. 1905. 978. [1146
Rez : Hans. G.bll. ’06, 361-683 Stein.
Thiel, F., Die Lage d. süddt.
Bauern nach d. Mitte d 18. Jh. (Auf
Grund d. Predigten Bertholds v. Re-
gensb.) Progr. Lpz.: Fock. 30 S.
1 M [1147
Tille, A., Zur Ehrlichmachung d. süchs.
Leineweber. (N. Arch. f. sachs. G. 27, 331
Ki [1147 a
Süßmann, A., Die Judenschulden-
tilgungen unt. König Wenzel. (Schrr.
d. Ges. z. Förderg. d. Wiss. d. Juden-
m Berl.: Lamm. xv, 202 S. 4 M.
— (TI. I: Bresl. Diss. xv, 63 S.) [1148
Stadtrechte, Die, v. Freiburg im
Uechtland u. Arconciel-Illens. Hrsg.
v.R. Zehntbauer. Innsbr : Wagner.
xxxv, 157 S. 6 M. |1149
Champeaux, E., La compilation
de Bouhier et les coutumiers bour-
guignons du 14. siècle. (Nouv. rev.
hist. de droit 30, 499-538 ;669-83.)[ 1150
Veen, J. S. van, Drie Geldersche
rechten. (Verslagen etc.d.Vereeniging
tot uitg. d bronnen v.h. oude vaderl.
recht 5, 186-208.) — C.C. D. Ebell,
Het opmaken van notarieele akten
in de 14. en 15. eeuw. (Ebd. 208
-14.) [1151
Rieder, 0., Der Gerichtsbrief üb. d.
Leibeigenschaft d. Staufner v. J. 1467.
(Archival. Zt. N. F. 13, 103-59.) [1152
Kaindl, R. F., Beitrr. z. G. d. dt.
Rechtes in Galizien. I u. II. (Arch.
f. österr. G. 95, 163-234.) Sep. Wien:
Hölder. 1 M. 90. [1153
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Bibliographie Nr. 1142—1190.
Grosch, G., Das spätmittelalterl.
Niedergericht auf d. platten Lande
am Mittelrhein. (Hft. 84 v. Nr. 639.)
Bresl.: Marcus. 98 S. 3 M. (51 S.:
Tübing. Diss.) [1154
Rez.: Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G.
4, 695 f. W. Fabricius.
Arnold, H., Das ehel. Güterrecht
v. Mühlhausen i. ElsaB am Ausgange
d. Mittelalters. Mit Urkundenanhang.
(I v. Nr. 642.) Heidelb.: Winter.
72 S. 1 M. 80. 1155
Ehwald, K., Das Heilig-Geist-
Hospital zu Frkf. a. M. im Mittel-
alter. Beitr. z. Rechts-G. d. Stitte.
(Heidelb. Diss ) Gotha: Perthes. 1905.
61 S. 1 M. 20. [1156
Horcicka, A., Die strafrechtl. Entschei-
dungen d. Böhm.-Kamnitzer Schoffengerichtes.
1380-1412. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 45, 39-47.) [1157
Wegeli, R., Ein Steckbrief v. J. 1433. (Anz.
f. schweiz. Altertkde. N. F. 5, 149.) (1158
Scheel, W., Joh. Frhr. zu Schwarzenberg.
s. ’06, 1172a. Rez.: Gott gel. Anz. ’06, 478-81
Knapp; Hist. Zt. 97, 552-7 Landsberg: Mitt.
a. d. hist. Lit 34, 432-36 Gust. Wolf; Lit.
Zbl. ’06, Nr. 45; Hist. Jahrb. 28, z20f.
Riedner. [1159
Jagemann, E. v., Ein Nürnberger Rats-
prozeB. (N. Heidelberg. Jahrbb 14, 173-837.) [1160
Pfleger, L., Der Neuburger Abtsmord v.
J. 1334 u. sein Prozeß. Beitr. z. G. mittel-
alterl. Kriminaljustiz. (Stud. u. Mitt. a. d.
Bened.- u. Cist.-Orden 27, 58-67; 350-55.) [1101
B) Religion und Kirche.
Sommerfeldt, @., Zu d. Magisters
Hnr. Heynbuch v. Langenstein Schrift
„De contemptu mundi“. (Hist. Jahrb.
27, 714-16.) Vgl. '06, 1182. — Ders.,
Langensteins Brief de vita solitaria.
(Zt. f. kath. Theol. 30,191-93.)— Ders.,
Eine Streitschrift a. d. letzt. Lebens-
jahren d. Professors Hnr. v. Langen-
stein (+ 1397). (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhm. 45 (= Festschr. z.
dt. Archivtage in Wien), 151-61.) —
Ders., Übersehener Traktat d. 14. Jh..
betr. d. Pariser Dogmenstreit üb.
Marienverehrg. (Katholik 3. F., 34,
50-57.) [1162
Rieder, Der Gottesfreund vom Oberland,
8. 05, 2997. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 39, 101-
36 Strauch; Hist. Zt. 96, 466f. H Haupt;
Lit. Handw. ’05, Nr. 22 Linneborn; Ann. de
l'Est et du Nord 2, 124-26 Pfister; Rev. d’hist.
eccl. 7, 117-21 van Haelst, Mitt. a. d hist.
Lit. 34, 489-91 Martens; Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 21, 519-21 H. Kaiser, Hist. Jahrb. 27,
25-33 Pummerer; Theol. Revue ‘06, Nr. a
Bihlmeyer. [1183
Simon, 0., Überlieferg. u Hand-
schriftenverhältniß d. Traktatea
Vom Interregnum bis zur Reformation.
„schwester Katrei“. Beitr. z. G. d.
dt. Mystik. Hall. Diss. 91 S. [1164
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 19 Deutsch.
Albert, P., Zur L-bens-G. d. Dominikaner-
chronisten Johs. Meyer. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 21, 504-10.) Vgl. '06, 2956. [1165
Pohl, J. u. P. Eschbach, Die Glaubwür-
digkeit d. Johs. Busch in d. Imitatio-Frage.
(Hist. Jahrb. 27, 322-33.) — Entgegng. v.
Börner u. Frwideren. e P. u. E. (Ebd.
Vgl. ’06, 1189. [1166
954-75.)
Eichler, F., Aus steir sch. Miasalien d.
14. u. 15. Jh. (Mitt, d. Österr. Ver. f. Bibliothw.
10, 53-69.) [1167
"Rühricht, H., Jerusalemfahrt d Grafen
Gaudenz v. Kirchberg, Vogtes v. Matsch (1470).
Nach d. Beschreiby. sein. Dieners Frdr. Steiger-
walder. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 2, 97-152.) [1168
Kreß, Frhr. v., Die Kirchenordng f. e.
Landgemeinde (Kraftshof) a. d. erst. Hälfte
d. 15. Jb. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12,
258-70.) [1169
Flamm, H. u. P. Albert, Ordnungen u.
Satzungen d. Münsterkirche: Die Präsenz-
statuten m. d. Münatergotteadienstordngn. v.
1564 u. 1400; Dienstanweisungen u. Bestal-
lungeu a. d. Ende d 15. Jh. (Freiburg.
Münsterbil. 1, 63-90. 2, 35-10.) [1170
Vigener Synodalstatuten d. Erzbischofs
Gerlach v. Mainz. 1355f , 8. ’06, 2966. Rez.:
Zt.f (.d.Oberrh. N. F. 21, BIS Bossert. [1171
Schmitz, W., Statuten d. 1481 in d. Stadt
Schleswig erricht. Rosenkranzbruderschaft.
(Katholik 3. F. 34, 281-88.) [1172
Richard, P., Origines des non-
ciatures permanentes. La représen-
tation pontif. au 15. siècle, 1450-1518.
(Rev. d'hist. eccl. 7, 62-70; 317
-38.) [1173
Falk. F., Bibeikenntnis u. Bibelverbreitg.
im Mittelalter. (Katholik. 3. F., 34, 319 f.) Vgl.
06, 1196. — W. Schmitz, Verehrg. d. Heiligen
beim Ausgange d. Mittelalters. (Pastor bonus
18. 529-41.) [1174
Krofta, K., Kurie a cirkevni
sprava zemi ceskych v době před-
husitské. (Český časopis hist. 12, 7-
34: 178-91; 274-98; 426-46.) [1175
Weigel, M., Gebrechen u. Reformen
im Frauenkloster d.Prediger-Ordens zu
Rothenburg o.d.T.,1360- “1406. (Beitrr.
z. bayr. Kirch.-G. 13, 49-83.) [1176
Hansen, R., Zur G. d. Bistums
Schleswig im 14. Jh. (Zt. d Ges. f.
schlesw.-holst. G. 36, 170-90.) [1177
Schmidt, Die Ausgrabung im Kloster
Cronschwitz. (Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F.
16, 347-400.) [1178
Hennig, B., Die Kirchenpolitik d.
älter. Hohenzollern in d. Mark Bran-
denburg u. d. päpstl. Privilegien d.
J. 1447. (Veröffe ntlichgn. d. Ver. f.
G. d Mark Brandenb.) Lpz.: Duncker
& H. 258 8. 7 M. (Kap. IV „Besetzg.
mo ei du ne a
"43
d. Bistümer Brandb., Havelberg u.
Lebus“: Berl. Diss. 42 S`) — Ders.,
Kurt Friedr. II. u. d. Wunderblut
zu Wilsnack. (Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 19, 391-422.) [1179
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Hermelink, H., Die theol. Fakultät
in Tübingen vor d. Reformation, 1477-
1534. Tübing.: Mohr. 228 S. 4 M. 80.
(189 S.: Leipz. Diss. [1180
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 06, Nr. 45 G. Kaufmann;
Lit. Zbl. ‘07, Nr. s W. Ohr; Beer. z. bayer.
Kirch.-G 13, 201f. Kolte.
Günther, 0., Honorare f. Vorlesgn. u.
Übungen bei d. Univ. Leipzig im 15. Jb. (N.
Arch. f. sichs. @. 27, 330 f.) [1181
Bauch, G., Aus d. 1. Jahrzehnt d.
Univ. u. d. ältest. Dekanatsbücher d.
Juristen u. Mediziner. Festschr. z.
400jäübr. Jubelf. d. Alma Mater Via-
drina. (= Nr. 500.) Bresl.: Marcus.
xx, 93 S. 3 M. 60. [1182
Rez.: Hist. Jahrb. 28, 224f. G. v.0.
Curschmann, F., Die Stiftungs-
urkunde d. Univ. Greifswald. (Pomm.
Jahrbb. 7, 1-25.) [1183
Krebs, E., Meister Dietrich (Theo-
doricus Teutonicus de Vriberg). Sein
Leben, seine Werke, seine Wissen-
schaft. (Beitrr. z. G. d. Philos. d.
Mittelalters. V, 56.) Münst.: Aschen-
dorff. zu, 165; 230 S. 12 M. 50. [1184
Rez.: Dt. Lit.-Ztu. "07, Nr. 7 Pb. Strauch.
Hermelink, H., Anfünge d. Huma-
nismus in Tübingen. (Württb. Vier-
teljhfte. 15, 319-36.) [1185
Erasmus, Desid., Opus episto-
larum denuo recogn. et auctum per
P. S. Allen. I: 1484-1514. Oxford:
Clarendon Press. 18 sh. pes
Briefe an Desid. Erasmus. Hrsg.
v. L. K. Enthoven. Straßb.: Heitz.
xjv, 223 S.; Taf. 10 M. [1187
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 8 Bossert.
Brecht, Die Verfasser d. Epistolae obscu-
rorum virorum, 8. '05, 1164. Rez.: Zt. f.
Kirch.-G. 26, 281-83 O. Clemen; Lit. Zbl. ‘05,
Nr. 17/18 H. W-n.; Allg. Lit.bl. "Op, Nr. 17
Schönbach; Mitt. d. Ver. f. G. v. Erfurt 26,
118-31 Oergel; Rev. crit. ’05, Nr. 43 A.C. [1158
Borchling, Liter. u. geistig. Leben im
Kloster Ebstorf am Ansgauge d. Mittelalters,
s. 06.2985. Vgl: F. Wichmann, Nachtrr.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. "it, 259-68.)
Vgl. auch ’06, 2828. [1189
Manitius, M., 3 ungedr. Biblio-
thekskataloge. (N. A 32, 243-51.)
— K. Molitor, Westfäl. Bibliotheks-
Katal. v. 1363. (TL v. ‚Nr. 623.) [1190
"A
Ortneit u. Wolfdietrich nach d.
Wiener Piaristenhandschr. hrsg. v.
J. Lunzer (Edler v. Lindhausen).
(Bibl. d. Lit. Ver. Stuttg. CCXXXIX.)
Tübing. xvij, 312 S. [1191
Heinrich, As Stud. zu Johs. Rothe
als Einleitg. zu e. Ausg. sein. Passion.
Marb. Diss. 1905. 59 8. [1192
Die Ausg. erschien als 26. Hft. d Ger-
manist. Abhdlyn.
Baas, K., linr. Louffenberg v. Freiburg
u. sein Gesundheitsregiment, 1429. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 21, 363-59.) Vg1.’06, 2990. [1193
Klassert, A., Zu Thom. Murners Ent-
ebrung Mariä durch d. Juden. (Julirb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 22, 255-75.) Vgl. '06, 1221. (1194
Neuwirth, J., Neue Gedanken u.
Ausdrucksweisen d. Kunst in Böhmen
unt. d. Luxemburgern. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhm. 45,88-103.) [1195
Kleinclauss, A., Claus Sluter et
la Sculpture Bourguignonne au
15. siècle. Paris: Libr. de l’art. anc.
et mod. 1905. 180 S. [1196
Kez.: Kunstgeschichtl. 06, 69-73
Koechlin.
Gümbel, A., Meister Heinrich d. Parlier
d. Ältere u. d. Schöne Brunnen. (Jahresber.
d. Hist. Ver. f. Mittelfranken 53, 49-86.) —
Chr. Geyer, Adam Kraft u.d. sogen. Männlein-
laufen. (Rep. f. Kunstw. 29, 249-61.) Vgl. ‘06,
1225. — Cuny, Danziger Stadtbaumeister.
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 63-72.) [1197
Gümbel, A., Archival. Beitrr. z.
älter. Nürnberg. Malerei-G. (s. "op.
1227). DI: Die Malernamen d Nürn-
berger Meister- u. Bürgrerbuches 1363
-1534 u. d. Steuerlisten 1392-1440.
(Rep. f. Kunstw. 29, 326-46. 30, 27-65.)
— F. Dörnhöffer, Beitrr. z.G.d. älter.
Nürnb. Malerei. (Ebd. 29,441-67.)[1198
Burckhardt, D., Stud. z. G. d. alt-
oberrhein. Malerei. (Jahrb. d. Kgl.
Preuß. Kunstsammlgn. 27, 179-97;
Taf.) — R. Stiassny, Zu Konr. Witz.
(Ebd. 285-90; Taf.) [1199
Hauser, P., Oberkärntnerische Ma-
lereien a. d. Mitte d. 15. Jh. Münch.
Diss. 1905. 47 S.; 8 Taf. [1200
Gramm, Spätmittelalter. Wandgemälde
im Konstanz. Münster, s. ‘05, 8044. Rez: Dt.
Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 44 Neuwirth; Freiburg.
Diözesanarch. N. F. 6, 402f. Sauer. [1201
Meyer, Chr., Aus Dürers Briefen
u. Tagebüchern. (Tl. v. Nr. 273.) [1202
Waldmann, E., Lanzen, Stangen
u. Fahnen als Hilfsmittel d. Kompo-
sition in d. graphisch. Frühwerken d.
Albr.Dürer. De 68v.Nr.651.)Straßb.:
Heitz. 70 8.; 15 Taf. 6 M.
Anz.
[1203
Bibliographie Nr. 1191—1234.
Schreiber, W. L., Holzschnitte u.
Schrotblätter a. d. Kgl. Univ.-Biblioth.
in Tübingen. Ebd. 4°. 16 S.; 15 Taf.
40 M. [1204
(Einblattdrucke d 15 Jh.: hrsg. v. P. Heitz )
Gümbel, A., Der Bildschnitzer Sim Lain-
berger v. Nürnb, e. Mitarbeiter Herlins.
Nürnberg. Altare in Dollnstein (Mittelfrauk.)
u. Grettstadt (Unterfrank.). (Rep. f. Kunstw.
39, 2283-25.) — F. W. Seraphin, Der Nürnberg.
Bildachnitzer Veit Stoss in Kroustadt. (Korr.-
Bl. d. Ver. f. sicbenb. Ldkde. 29, 97-100.
Vgl.. G. A. Schuller ebd. 113-15.) [1203
Kentenich, Eine Trierer Goldschmiede-
familie. (Trier. Chronik N. F. 2, 145-49)
Vgl.: Zimmer (Ebd. 3, 16). — E. Major, Die
Bildnisse Urs Grafs u. sein. Gattin. (Raaler
Zt. f. G. 6, 152-59; 3 Taf.) [1206
Burbure, L. de, La musique à
Anvers aux 14, 16 et 16 siecles.
Par L. Theunissens. ‘Ann. de l'Ac.
d’archl. de Belg. 58, 169-266.) [1207
Batka, R., Cantus fractis vocibus. Ein
Kapitel Musik-G. (Mitt. d. Ver. LG d Dt.
in Böhmen 45, 5-10.) (1208
Zingerle, R., Die Sage von Kaiser Max
auf d. Martinswand. (Forschgn. etc. z. G.
Tirols u. Vorarlbergs 2, 164-66.) Vgl. "up,
3051. (1209
Lippert, W., Auftreten d. Franzosen-
krankbeit in d. Niederlausitz 1502. (Nieder-
laus. Mitt. 9, 279-85.) {1210
5. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30jühr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Reform.-G. Texte u. Un-
tersuchgn. (s. "06, 3012). Nr. 11 u. 12
(Jg. II, 3 u 4). S. 209-414. (9 M. 10.
Subskr.-Pr.: 5 M. 86.) [1211
Quellen u. Darstellungen a. d. G.
d. Retorm.-Jahrhunderts. Hrsg. v.
G. Berbig. 1: Berbig, Geo. Spalatin
u. sein Verhiältn. zu Luther auf Grund
ihr. Briefwechsels bis 1525. Mit 2
unveröff. Bildnissen Spalatins. Halle:
Nietschmann. x, 816 S. 11 M. [1212
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 2 Kawerau.
Jacobs, E., Reformator. Gedenk-
blätter. (Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d.
Prov. Sachs. 2, 35-47; 227-56.) [1213
1) Wittenb. Stammbuch v. J. 1542. Il) Ver-
schiedene Gedenkstücke Luthers u. d Wittenb.
Reformatoren. FEinleitendes.. Aus Luthers
Schulzeit. Lutheru. Eberh Brisger Luthers
Betbüchlein v. 1527.
Luthers Werke. Krit. Gesamtausg.
(s. ’06, 1245). Bd. XXXII: Die Pre-
digten d. J. 16530 u. d Wochenpre-
digten in Vertretg. Bugenhagens 1530
bis Apr. 1532 üb. Matth. 5-7. ıxxxv,
Reformationszeit.
569S. 18 M. 45. — Die Deutsche Bibel.
Bd. I. zsm, 689 S. 19 M. 45. [1214
O. Reichert, Die Wittenberg. Bibel-
revisionskommissionen v. 1581 bis 1511 u.
ihr Ertrag f. d. dt. Lutherbibel. Berl. Diss.
1905. 49 8.
Luthers Werke. Hrsg. v. Buchwald etc.
Ergänzgsbd. I u. II, hrsg. v. O. Scheel, a
’06, 1246. Vgi.: M. Grabmann, Das christl.
Lebensideal nach Thom. v. Aquin u. P. Hnr.
Denifle. Auseinandersetzgn. m. O. Scheel.
(Hist.-polit. Bll. 138, 1-27; 59-115.) Vgl. auch
Grabmanns Rez.: Lit. Rundschau f. d. kath.
Dild. '06, Nr. 11. — Paulus, Zu Luthers
Schrift tb d. Mönchsgelübde. (Hist. Jahrb.
27, 487-516.) [1215
Koffmane, Die handschriftl. Über-
lieferg. v. Werken Luthers. Krit.
Untersuchgn., in Verbindg. m. Frei-
tag, Reichert ete. hrsg. Bd. I. Liegnitz:
Seyffahrth. xxxj, 253 S. 5 M. [1216
Meuß, H., Mitteilgn. üb. d. Lehrer-
bibliothek: Lutherdrucke u. andere
Schrr. d. Ref.-Zeit. Progr. Hirsch-
berg i. Schl. S. 3-16. [1217
Albrecht, 0., Zur Bibliogr. u.
Textkrit. d Klein. Luther. Katechismus
(8.06, 1248). Schluß. (Arch. f. Ref.-G.
3, 209-91.) — Ders., Katechismus-
studien. I u. IT. (Theol. Stud. u. Krit.
707, 71-106; 434-66.) [1218
Rez. v. ‘06, 1248a (Albrecht, Der Kl.
Katech. nach d. Ausg. v. J. 1536): Theol.
Stud. u. Krit. ’07, 311-13 O. Clemen.
Wrampelmeyer, H., Tischreden
M. Luthers a. e Sammlg. d Dr.
C. Cordatus. Nach d. Berl. Handschr.
d. Sebast. Redlich z. 1. Male veröff.
(Festschr. d. Gymn. Clausthal z. Ein-
weihg.d.n.Schulgebäudes.39-86.)[1219
Holzinger, H., Ein Ulmer Bericht
üb. Luther in Worms. (Theol. Stud.
u. Krit. '07, 45-71.) [1220
R. Meißner, „Ohne Hörner u. Zähne“.
(Arch. f. Rof-G. 3, 321-25.)
Freitag, A., Üb. d. Entwürfe
Luthers zu d. Schriften: Von d.
Winkelmesse u. Pfaffenweihe 1533,
Warnung an seine lieben Deutschen
1531. Berl. Diss. 1905. 54 S. [1221
Größler, H., Was dem Prof. D. Tschackert
auf sein letzt. Urteil üb. d. Entstehg. d.
Lutherliedes „Ein feste Burg ist unser Gott“
zu engen ist. (Gét d. Ver. f Kirch.-G. in d.
Prov. Sachs. 2, 259-66.) Vgl. ‘05, 3065. —
Res. v. ‘06, 3016 (Spitta): Zt. f. Kirch.-G.
27, 378f. F. Herrmann. (1223
Mathesius, J., Ausgewählte Werke
(s. 05, 1202). IH: Luthers Leben in
Predigten. Krit. Ausg. m. Kommentar
v. G. Loesche. 2. verb. u. verm. Aufl.
(Biblioth. dt. Schriftsteller a. Böhmen.
IX.) Mit 3 Portr. xxjv,6195. 4 M. [1223
"45
Loesche, G., König Ferdinand üb. sein.
angebl. Brief an Luther. (Zt. f. Kirch.-G. 27,
205.) — G. Berbig, Schreiben d. Kurt, Joh.
Friedr. d. Großmütigen nn Luthers Söhne
Martin u. Paul, 1553. (Ebd. 207-9.) [1224
Lehmann, P., 2 ungedr. Briefe
(v.Joach.Camerarius)an Melanch-
thon. (Ebd. 335-39.) * [1226
Kawerau, Über e. unveröffentlicht
geblieb. Schrift Bugenhagens. (Theol.
Stud. u. Krit. ‘06, 614-27.) [1226
Koch, Frz., 5 Briefe d. Professors
d. Theol. Franziscus Stancarus, 1551
-b3. (Arch. f. Ref.-G. 3, 403-10.) [1227
Corpus reformatorum (8. '06, 3021).
Vol. 89, Lig. 3-5: Zwinglis sümtl.
Werke, hrsg. v. E. Egli u. G. Fins-
ler. (Bd. II, 161-400.) à 3 M. (Subskr.-
Pr.: 2 M. 40.) [1228
Rez. v. Vol. 88 (Zwingli I): Hist. Zt. 98,
164-66 Kawerau.
Boegner, M., Les catéchismes de
Calvin. Étude d'hist. et de catéché-
tique. Paris. These. 1905. 1008. [1229
Briefsammlung, Die Vadianische, hrag.
v. Arbenz u Wartmann, a ‘06, 1256.
Rez.: Gött. gel. Anz. ’06, 719-28 Meyer
v. Knonan. [1230
Schieß, T., Bullingers Briefwechsel
mit Vadian. (Jahrb. f. schweiz. G.
31, 23-68.) [1231
Egli, Zum Diarium Bullingers. (Zwing-
liana ‘06, Nr. 2, 115-17) Rez v. Op, 3070 (Bs
Diarium): Hist. Vierteljschr. 10, 117-20 Gust.
Wolf.
Flugschriften a. d. ersten Jahren
d. Reform. hrsg. v. O. Clemen fe
"06, 3025). I, 3-5. S. 95-209. (Einzel-
pr. v. Hft. 3: 70 Pf., v. Hft. 4 u. 5:
à 1 M) [1232
Inh. v. H. 3: Die scharf Metz, wider die,
die sich evang. nennen und doch d Evangelio
entgegen sind (1525). Hrsg. v. W. Lucke. —
Inh. v. H. 4: Gespräch zw. 4 Peraonen, wie
sie ein Gezänk haben von d. Wallfahrt im
Grimmental, was für Unrat oder Büberei
daraus entstanden sei (1523 od. 1524). Hrsg.
v. O. Clemen. — Inh. v. H. 5: a) Ein Frag
u. Antwort v. zweien Brüdern, was für ə.
seltsımes Tier zu Nürnberg gewesen im
Reichstag nächst vergangen, geschickt von
Rom zu beschauen das dentsch Land (1524).
Hrag. v. O. Clemen b) Von d. rechten Er-
hebung Bennonis ein Sendbrief (1524). Hrsg.
v. A. Götze.
Kolde, Die älteste Redaktion d Augsburg.
Konfession m. Melanchthons Finleity., 8. "06,
1258. Rez.: Theol. Lit -Ztg. "up, Nr. 20 Ros-
sert.— Th. Brieger, Zud. neuest. Augustara-
Studien. (Zt. f. Kirch.-G. 25, 335-35.) [1233
Reu, Quellen z. G. d. kirchl. Unterrichts
in d. ev. Kirche Dtlds. zw. 1530 u 1:00, s.
"06, 3027. (Erganzgn.: Mitt. d. Ges. f. dt. Fr-
ziehgs.- u. Schul-G. 16, 375f.) Rez. v. I: Hist.
Viertoljachr. 9, 550-54 Gust. Wolf. — Ders.,
Zur katechet. Lit. Bayerna im 16. Jh. (Beitrr.
z. bayerr. Kirch.-G. 13, 122-49.) [1234
*46
Friedrich, Entrtehg. d Reform. ecclesiarum
Hassiae e 1526, ». '06, 1260. (Gießen. Habil-
Schr) Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 27, 384 F. Herr-
mann; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 441-44 Gust.
Wolf. — W. Köhler, Entstehg d. Ref. eccl.
H. v. 1526. Krit. Auseinaudersetzg.an. F. (Dt.
Zt. f Kirchenrecht 16, 199-232.) [1235
Pallas, K., Die Itegistraturen d.
Kirchenvisitationen im ehem. siche
Kurkreise. 1. Abt.: Allg. TI. 2. Abt.,
Tl. I: Die Ephorien Wittenberg, Kem-
berg u. Zahna. (= Nr. 176.) Halle:
Hendel xvj, 240 S. u. 5 Taf. 6 M.
jx, 689 S. 13 M. 50. [1236
Berbig, G., Die erste kursächs.
Visitation im Ortsland Franken. (Arch.
f. Ref.-G. 3, 836-402.) [1237
Gentile, M. L., Sulle fonti ined.
della storia forentina di Bened. Varchi.
(Studi stor. 14, 421-71.) [1238
Ahn, F., Das Itinerarium v. Bened. Kuri-
petachitz a. d Zeit d. Türkennot in Krain.
(Mitt. d. Musval-Ver. f Krain 16, 49-52.) [1239
Akten u. Briefe z Kirchenpol. Hrz. Georgs
v. Sachsen, hrsg. v. P. GeB. I: 1517-1521, 8.
’06, 1367. Rez.: N. Arch. f. sachs. G. 27, 161 f.
Geo. Muller; Theol. Lit -Ztg. 06, Nr. 12 Virck;
N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 17, 413-35 (tust.
Wolf; Zt. f. Kirch.-( 2i, 369 f. v. Kauffungen;
Hist. Zt. 98, 375f. Mentz; Mitt. a.d. hist. Lit.
35, 172-77 Bargo. — G. Loesche, 2 unbek. Briefe
d. Herzogs Georg v.S. Ob d. Packachen Händel.
(N. Arch. f. sachs. G. 27, 336-38.) [1240
Virck, H., Nachtrr zu d. Berr. d. Kursächs.
Rates Hans v. d. Planitz an d. Reichsregiment.
(Zt. f. Kirch.-G. 27, 203-5.) ` [1241
Kalkoff, P., Die Beziehgn. d.
Hohenzollern zur Kurie unt. d. Einfluß
d luth. Frage (Aus: „Qn.u. Forschgn.
a. ital. Archiven u. Biblioth.“ IX, 1.)
Rom: Loescher&Co. 56S. 2M. [1242
Gebauer, J. H., Kleine urkdl. Beitrr. z. G.
v. Branienb. (Jahresberr. d. Hist. Vor. Bran-
denb. 36,37, 86-90.) | (1243
Kalkoff, P., Der Briefwechsel zw.
d. Kurf. Friedrich u. Cajetan. (Zt. f.
Kirch.-G. 27, 3283-35.) [1244
Kanunn, Briefe a.d Württemberger Kriege
1519. (Würth, Vierteljhfte. 15, 460-65.) [1245
Loesche, G., Aus d. Anfängen d
Ref. in d. Erbländern. (Jahrb. d Ges.
f. G. d. Prot. in Ost. 27, 59-66.) [1246
Aus d. Hof- u, Stuatsarch. iu Wien.
Cardauns, L., Ein Programm z.
Wiederherstellg. d. kirchl. Einheit a.
d. J. 1540. (Quellen etc. a. ital. Ar-
chiven u. Bibl. 9, 140-54.) [1247
Koch, Frz., Briefe d. Herzogin
Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb. u.
ihres Sohnes, d. Herzogs Erichs d.
Jünger. 1545-1554 (s. '06, 1274).
Forts. (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. 11, 89-146.) [1248
D
Bibliographie Nr. 1235—1284.
Berbig, 29 Briefe d. Kurfürst. Jo-
hann Friedrich d. Großmütigen a. d.
Gefangenschaft, 1547-1552. (Zt.d. Ver.
f. thür. G. N. F. 17, 251-90.) [1249
Bossert, G., Sebast. Lotzer. (Allg. dt.
Biogr. 52, 97-102.) [1250
Wolkan, Lieder d Wiedertäufer, s. ‘US,
8097. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 38, 270-72 W.
Köhler: Monatshfte. d. Comen.-Ges 15, 139-49
Rembert; Dt. G.bll. 7, 325-285 Tümbült. (1251
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. oe
3048). Nr. 90-92 (XXIV, 1-3). Vgl.
Nr. 1302 u. 1808. [1252
Studien u. Texte, Refourmatiousgeschichtl ;
hrsg. v. J. Greving I s. Nr. 1273. [1253
Brieger, Th., Randbemerkgn. zu Troeltach's
Vortrag tb. „Die Bedeutg. d. Protestautismus
f. d. Entstehg. d. modern. Welt.“ (Zt. f. Kirch.-
G 27, 345-55) Vgl. 06, 3049. (1254
Leipoldt, J., Zur Krit d Reformations-
zeitalturs am neutestamenti. Kanon. (Dt.-ev.
BU. 31, 773-89.) (1255
Gottschick, J., Lehre d Reformatureu vou
d Taufe. (Hfte. z. Christl. Welt. 56.) Tubing.:
Mohr. 55 N. 80 Pf. Rez.: Zt. f. Kirch e,
27, 367 f. Kropatscheck. [1256
usameln H., Luther im Lichte d. neuer.
Forschen. in krit. Bericht. (Aus Natur u.
Geisteswelt. Bdchn. 113.) Lpz.: Teubner
156 S. 1 M. — Rez. v. "05, 3105 (Eckert,
Luther im Urteile bedeut. Männer): Theol.
Rev. ’05, Nr. 10 Paulus. [1257
Deuifle, H., Luther u. Luthertum
(8. ‘06, 3054). Ergänzgsbd. II:
A. M. Weiß, Lutherpsychologie.
2. durchgearb. u. verm. Aufl. xv,
3108. 4 M. [1258
Rez. v. Weiß, Lutberpsych Aufl. 1: ANg.
Lit bl. ‘06, Nr. 19 J. Zeller. — W. Köhler,
Zur kath. Lutherforschg. (Dt. Lit.-Ztg. ‘05,
Nr. 45.) — Rez. v. "up, 1284 (llegemann,
Luth. im kath. Urteil): Theol. Lit.-Ztg. "oz,
Nr. 2 Bossert. — Rez. v. ’06, 1286 (Walter,
Für Luth. wider Rom): Hist. Jahrb. 27, änt,
Paulus; Theol. Lit.-Ztg. '06, Nr. 18 Rossert;
Rivista crist. T. 23, April ff. Gay.
Hunzinger, Lutherstudien. Hp II, s. we
3055. (77 5.: Leipz. Hab.-Schr.) Bes v I u.
11: Theol. Lit.- Ztg. '07, Nr. 8 Kohler; v. I:
Zt. f. Kirch.-G. 27, 375f. Kropatscheck. [125%
J srgeusen, G., Luther og hans tid,
1518-26. Kjobenh. 268$. 3 M. 75. [1260
Mandel, H., Die scholast. Recht-
fertigungslehre, ihre Bedeutg. f.
Luthers Eutwicklg., ihr Grundproblem
u. dess. Lösg. durch Luther. (Diss.)
Lpz.: Dieterich. 63 S. 1 M. 20. [1261
Preuß, H., Die Vorstellungen v.
Antichrist im später. Mittelalter, b.
Luther u. in d. konfession. Polemik.
Beitr. z. Theol. Luthers u. z. G.
d. christl. Frömmigkeit. Lpz.: Hiu-
richs. x, 295 S.; 5 Taf. 8 M. (63 S:
Leipz. Diss.) 1262
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. di, Nr. 14 Kropatscheck ;
Lit. Zbl. 07, Nr. 9.
Reformationszeit.
Müller, @., Luthers Stellung zum Rechte.
(Flugschrr. d Ev. Bundes 243f.) Lpz.: Braun.
40 S 50 Pf. — L. Scheible, Luther als
Dichter. (N. Bll. a. Süddtld. f. Erziehg. etc.
’06, Nov., 321-32.) [1263
Jund, A., La controverse entre
protestants et cathol. sur les 95 theses
de Luther. (Rev. chret. ’06, Okt.,
289-300.) [1264
Kalkoff, P., Luther vor d. Generalkapitel
zu Heidelb. (Zt. f. Kirch.-4. 27, 320-23.) Vgl.
Nr. 1244. — Rez. v. ‘06, 1292 (K., Forschgn.
z. Ls ròm. Prozeß): Theol. Lit.-Ztg. ‘06,
Nr. 20 Bossert; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 65-70
Barge; Rev. des questions hist. 81, 318-22
Paquier; Zt. f. kath. Theol. 30, 339-41
Krop [1265
Clemen, O., Vom Namen Luther. (Eupho-
rion ’06, 47-52) — W. Möllenberg, Hans
Luther, Dr. Mart. L.s Vater, e. mansfeld.
Bergmann u. Hüttenmeister. (Zt. d. Hurz-
Ver. 3), 169-93.) [1266
Krüger, @., Ph. Melanchthon. (Schrr. f.
d. dt. Volk. Nr. 44). Halle: Haupt. 25 S. —
A. Ruppersberg, Der dt. Name Melanchthons.
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altort. etc. 18, 60 f.) —
O. Ciemen, Hat Melanchthon gezeichnet?
(Theol. Stud. u. Krit. ’07. 137-43.) [1267
Barge, Karlstadt, s. ’06, 3062. Rez.: Zt. f.
Kirch.-G. 27, 371-74 Brieger; N. Arch. f. süchs.
G. 27, 3641-66 (reß; Monatshfte. d. Comen.-Ges.
16, 91-97 Thudichum; Lit. Rundschau f. d.
kath. Dtld. oe, Nr. 10 Scharsch. | "126%
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d Ref. (s. ’06, 3063). 1906, Nr. 2
(Bd. I, Nr. A S. 97-128; Taf.
75 Pf. [1269
Inh.: H. Lehmann, Erinnergn. an d.
Familie d. Reformators Hnr. Bullinger im
Schweiz. Landesmuseum. (S. 97-101; Taf.) —
G. Finsler, „Lombardick; ja, lüg gar dick“.
(101-3) — Kälin, Balth. Stapfer, Land-
schreiber v. Schwyz. (104-7.) — R. Steck,
Schultheiß Wenges Tat. (107-10.) — E. Egli,
M. Wolfg. Kröwl v. Baur, Schulmeister u.
Prädikant zu Rüti. (122-26.) — Vgl. ‘06, 3035,
3073 u. ‘07, 1231. |
Walker, W., John Calvin. The
organiser of reform. protestantisın.
Lond.: Putnam. 474 S. 6 sh. [1270
Bossert, A., Calvin. (Les grands
écrivains franç. L.) Paris: Hachette.
222 S. 2 fr. [1271
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 89 Aug. Baur;
Rev. crit. 06, Nr. 17 R. — Rez. v. '05, 1251
(Diener-WyBß, Calvin): Zt. f. Kirch.-G. 26,
515 Lobstein. — Rez. v.’03, 1266 (M. Schulze,
C.s Jenseits-Christentum): Gött gel Anz. ‘06,
706-10 A. Baur.
Paulus, Die dt. Dominikaner im Kampfe
geg. Luther, s. "un, 1253. Rez.: Theol. Lit bl.
’05. Nr. 5 Thimme; Arch. f. Kultur-G. 3, 243 f.
Liebe; Zt. f. kath. Theol. 29, 133-37 Hurter;
Hist. Zt. 96, 102-4 Clemen. [1272
Greving, J., Johann Eck als junger
Gelehrter. Literar- u. dogmenge-
schichtl. Untersuchg. üb. sein. Chryso-
passus praedestinationis a. d. J. 1514.
(= Nr. 1253.) Münster: Aschendorff.
xjv, 173 S. 4 M. 25. [1273
"47
Rez.: Katholik 3. F., 34, 313 Falk, Hist.
Jahrb. 23, Lait, Paulus; Dt. Lit.-Ztg. '07,
Nr. 16 F. Herrmann.
Pastor, Leo X., s. ’06, 1300n. Rez.: Ka-
tholik "op I, 222-27 Albing; Rev. bénéd. 23,
324-26 Berliere; Dt. Lit.-Ztw. ‘06, Nr. 36
M. Mayr; Lit. Zbl. '06, Nr.35 Fod. Schneider;
Mitt. a. d. bist. Lit 34, 428-82 Schmitz-
Mancy; Theol. Rev. ’06, Nr. 6 Pieper; Zt. f.
kath. Theol. 30, 311-19 Michael; Allg. Lu bt,
’06, Nr. 2% Starzer. (1274
Bourdon, P., Le concordat de
Francois I. et l’indult de Charles-
Quint. Leur conflit en Artois 1518-21.
(Mélanges d’archl. 26, 143-66.) [1275
Schornbaum, K., Zur Polit. d.
Reichsst. Nürnberg v. Ende d. Reichs-
tages zu Speier 1529 bis z. Übergabe
d. Augsburg. Konfession 1530. (Mitt.
d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17, 178
-245.) [1276
Rez. v. ’06, 1305 (Schornb.. Polit. d Mark-
grfu. Georg v. Brandb. 1528-32): Mitt. d. Ver.
f. G. d. St. Nürnb. 17, 346-48 -ss; Theol Lit.-
Ztu. ‘06, Nr. 22 Bossert; Hist-polit. BIL. 133,
154-58 J. B. Götz; Hist. Zt. 98, 3580-82 Hasen-
clever.
Bourrilly, V. L., Guill. du Bellay,
seigneur de Langey 1491-1543. Paris:
Soc. nouv. de libr. 1905. xvj, 494 S.
10 fr. [1277
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 34 Hasenclever.
Rockweli, Die Doppelehe d. Landgrafen
Philipp v. Hessen, a ’05, 3123. Rez.: Rom.
Quartalschr. 19, II, 90-93 Eisen: Arch. f.
kath. Kirchenrecht 85, 398-404 Allmang; Engl.
hist. rev. 21, 157f. Pollard; Allg. Lit.bl. ‘05,
Nr. 16 Ant. Koch; Theol. Lit.bl. '06, Nr. 3
Zückler. [1273
Hecker, 0. A. Karls V. Plan Z.
Gründg. e. Reichsbundes. Ursprg. u.
erste Versuche bis z. Ausgange d.
Ulmer Tages 1547. (Leipz. Diss. u. I
v. Nr.610.) Lpz.: Quelle & M. jx, 101$.
3 M. 40. (Subskr.-Pr.: 2 M. 80.) [1279
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. x Egelhaaf.
Voltz, L., Zur Kapitulation v.
Ziegenhain 1547. (Arch. f. hess. G.
N. F. 4, 351-54.) [1280
Meyer, Chr., Vom Augsburger
Reichstag d.J.1548. (Tl.v.Nr.273.)[1281
Schornbaum, K., Zur Stellung d.
brandb.-ansbach. Regierg. z. Konzil
v. Trient 1551/52. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 12, 271-84.) [1282
Segre, A., La campagna del duca
d'Alba in Piemonte nel 1655. Roma:
Vogherra. 1905. 59 S. [1283
Sander, H., Petrus Petronius, e.
Feldkircher Pfarrherr im Ref.-Zeit-
alter. (Jahresber. d. Vorarlberger
Museum-Ver. 43, 40-45.) [1284
“48
Alberti, K. u. W., Reform. u. Gegen-
ref.im Ascher Gebiet. (Jahrb. d.Ges.f.G.
d. Protest. in Österr. 27, 154-85.) [1285
Simek, J.. Pomeiy náboženské a arcidè-
kanov& v Kutné Hoie v dobe Ferdinanda I.
(Die Religionsverhaltnisse u. Erzdechanten
in Kuttunberg zur Zeit Fordinands I).
(Casop. Musea kräl. Cosk. "05, Hit. 2 u. 3,
5. 225-36; 353-65.) [1256
Stähelln, F., Ritter Bernb. Stehelin.
(Basler Biographien 3, 1-53.) — @. Bodemer.
Der Bannerhandel zw. Appenzell u. St. Gallen,
1535-39. Beru. Diss. 1905. 121 8. — E. Bähler
Der Seelünderzug nach Genf Okt. 1535. (N
Berner 'Taschenb. ‘05, 63-95 [1287
Tournier, C., John Viénot et l'hist.
de la réforme dans le pays de Mont-
beliard. Besançon. 200 S. [1288
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 114f.
Schweizer.
Schornbaum, K., Zur Einführg.
d Ref. in d. 6 Maindörfern u. Main-
bernheim. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
13, 1-17.) — Chr. Meyer, Die Reichs-
stadt Memmingen im Ref.-Zeitalter.
(TI. v. Nr. 273.) [1289
Reoz. v. ’05, 1277 (Roth, Augsh. Ref.-G.):
Rev. d’hist. eccl. 5, 126-23 u. 7, 64-73 Tobac;
Hist. Zt. 98, 389 f. Hasenclever.
en Die Beziehgn. d. Hauses
Württemberg z. schweiz. Eidgenossen-
schaft in d. 1. Hälfte d. 16. Jh.
Zürich. Diss. xj, 415 RB [1290
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 500f. v. Huene.
BaBler, Beitrr. z. Ret.-G. v. Maul-
bronn. (Bil. f. württb. Kirch.-G. N. F.
10, 1-22.) [1291
Amrhein, A., Rcitr. z. G. d. chemal. Bene-
diktinerklosters Murhart in Württemb. (Stud.
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 27,
341-49.) | [1202
Neu, H., Straßburg im 16. Jh.
nach d. bis jetzt unveröff. u. erst
wieder aufgefund. Chronik v. Stedel.
(Journ. d’Alsace-Lorr., Annales '05,
Nr. 17 ff.) [1293
Anrich, G., Die Straßburg. Reformation
nach ihr. relig. Eigenart u. ihr. Bedeutg. f.
d. Gesamtprotestantismus. (Christl. Welt. 19,
DRAI, 602-6; 630-34.) — 6. C. Knod, Joh.
Schenckbecher. Ein Straßburg. Ratsherr d.
Ref.-Zeit. Strußb.Gymn.-Progr. 4°. 57 5. [1294
Wolf, Gust., Aus Kurküöln im 16. Jh., s.
06, 1321. Rez.: Theol. Lit.- Aug, ’06, Nr. 19
Virck, Ann. d Hist. Ver. f. d. Niodeirh. 81,
1471-58 Schrörs; Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
27, 5:1 Kretschmayr. [1295
Fey. Zur G. Aachens im 16. Jh., s. "06, 1323.
Erwiderg. v. H. F. Macco auf d Rez.
Schuocks u. Antw. v. Schn.: Aus Aachens
Vorzeit 19, 135-44. [1296
Oppenraalj, Th, ‚van, La pré-
destination dans l'Eglise réformée
des Pays-Bas dep. l’origine jusqu'au
synode nation. de Dordrecht en 1618
et 1619. (Diss.) Louvain: Van Lint-
hout. xjv, 272 S. [1297
Bibliographie Nr. 1285—1338.
Veen, J. S. van, Bijdrage tot de
esch. d. hervorming in het Over-
wartier van Gelderland 1543-1563,
Roermond, Venlo en omstreken.
(Publications de la Soc. hist. etc.
de Limbourg 41, 309-414.) [1298
Rütten, F., Mart. Donk (Martinus
Duncanus), 1506-1590. Biogr. Beitr.
z. niederl. Kirch.-G. Münster: Aschen-
dort 106 S. 2 M. (61 S.: Münat.
Diss.) [1299
- Kalkoff, Anfünge d Gegenrof. in d. Nie-
derlanden, s. ‘04, 2982. Rez.: Rev. d’hist.
eccl. 7, 377-79 u. 093 Tobac; Rev. des questions
hist. 76, 668-73 Paquier; Mitt. a. d. hist. Lit.
32, 403-7 v. Gruner, {1300
Fischer, Frz., Die Reformations-
versuche d. Bischofs Franz v. Waldeck
im Füretbist. Münster. (I, 6 v. 734.)
Hildesh.: Lax. 3 M. [1301
Niemöller, H., Ref.-G. v. Lippstadt,
d. erst. evang. Stadt in Westfal.
(Nr. 91 v. 1252) Halle: Haupt.
798. 1 M. 20. [1302
Stocks, G. d. Kirchenpfründe u.
d. Einführg. d. Reform in Kappeln.
(Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. 2. R., 4, 1-35.) [1303
Krencker, A., Friedrich d. Weise
beim Beginn d. Ref. Heidelb. Diss.
1905. 50 8. [1304
Kalkoff, P., Ablaß u. Reliquien-
verehrg. an d. Schloßkirche zu Wit-
tenberg unt Friedr. d Weisen. Gotha:
Perthes. 116 S. 2 M. 60. [1305
Franke, R., Sitten u. Unsitten im
kirchl. Leben d. evang. Sachsenlandes
im Jabrh. d. Ref. (Mitt. d. Ver. f.
Chemnitz. G. 13, 78-113.) [1306
Berbig, Das Sequestrationsrecht im
Ortslande Franken, 1531/34. (Dt. Zt.
f. Kirchenrecht 16, 802-40.) [1307
Schmidt, Wilb., Die Kirchen- u.
Schulvisitation im sächs. Kurkreise
v. J. 1565. Hft. 1: Die kirchl. u.
sittl. Zustände. Hft.2: Die wirtschatftl.
Verhältnisse. (Nr. 90 u. 92 v. 1252.)
Halle: Haupt. 74;838. 2 M.40. [1308
Merkel, B., Zur G. d Leipzig. Konsisto-
riums. (N. Arch. f. sachs. G. 27, 279-810.) [1309
Tschirch, 0., Johs. Carion, Kurbrandenb
Hofastrolog. (Jahresber. d. Hist. Ver. Bran-
denb. 36 37, 54-62) (1310
Uckeley, A., Die letzt. Jahre d.
Klosters Eldena. (Pomm. Jahrbb. 7,
27-88.) [1311
Wotschke, Die G. d. ev. Gemeinde
Meseritz bis zu d. Verluste ihr. Gottes-
hauses 1604. (Zt. d. Hist. Ges. Posen
21, 65-143.) [1312
Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
b) Gegenreformation und 30Jjähr.
Krieg, 1555-1648.
Breuer, R., Der Berner Codex
149b. Beitrr. z. Biogr. d. Jacques
Bongars u. z. G. sein. diplom. Tätig-
keit in Dtld. (1589-1606). Heidelb.
Diss. 1905. xıj, 141 S. [1313
Dohna, Burgraf Fabian zu, S:lbstbiogr.
(1550-1621), hrsg. v. C. Krollmann, s. 06,
3096. Rez.: Preuß. Jahrbb. 126, 344-49 Da-
niels; Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 46 Perlbach; Hist.
Jahrb. 27, 892 Pfleger; Forschgn. s. brandb.
u. pr. G. 19, 578-80 Seraphim; Lit. Zbl. ’07,
Nr. 13/14. [1314
Simon VI., Graf zur Lippe, Tage-
buch üb. seine Gesandtschattsreise zu
d. Hrzg. v. Parma u. nach d. Nieder-
landen. Nach d. Orig.-Hs. u. m. e.
Anh. ergänz. Aktenstücke hrsg. v.
L. Schmitz-Kallenberg. (Aus:
„Mitt. a. d. lipp. G. u. Ldkde.“)
Münst.: Coppenrath. 41S. 80 Pf. [1815
Narratio, Genuina, tragicae prae-
cipationis et funesti casus e fenestra
regide cancell. Bohem. cet. (Der
Prager Fenstersturz. Tl. I.) Ms. d.
Stiftes Ossegg,hrsg. v.Greg.Fischer.
Progr. Komotau. 1905. [1316
Wilmii, Joannis, Chronicon rerum
Kempensium, ed. G. Terwelp (s.
’04, 1163). Pars III. Kempen. Progr.
S. 33-64. [1317
Concilium Trident. T. IV: Actorum p. 1,
coll. Ehses, s. ’06, 1347. Rez.: Hist. - pol.
Bil. 137, 947-50 Schnitzer; Rev. bénéd. 23, 267
-15 Nève; Lit. Rundschau f. d. kath. Dtld.
06, Nr. 1 Pfeilschifter. — Reoz. v. Oé 1349
(Šusta, Die Kurie u. d. Konz.): Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 27, 243-47 v. Voltelini; Lit.
Rundschau f. d. kath. Dtld. oe, Nr. 12
Buschbell. [1318
Canisil epistulae et acta, coll.etc. Brauns-
berger. IV: 1553-65, 8. 06, 1350. Rez.: Rev.
d’hist. eccl. 7, 673-76 Tobac; Hist. Zt. 9x,
166f. Mirbt; Zt. f. kath. Theol. 80, 336-39
Kröß; Arch. f. kath. Kirchenrecht 87, 180-86
Sauer. — J. Kälin, Schreiben v. Canisius
an P. Joach. Müller. (Freiburg. G.bll. 12,
178-40.) [1319
Liebe, G., Brief d. Kurfürsten Joachim IL
v. 26. Mai 1562 betr. d. Heirat d. erst. Magde-
burger Domberrn. (Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. d.
Prov. Sachs. 1, 122. i [1320
Steinherz, S., Denkschrift d. Prager
Erzbischofs Ant. Brus üb. d. Her-
stellg. d. Glaubenseinheit in Böhmen
1563. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 45, 162-77.) [1321
Nuntiaturberichte a. d. Schweiz
seit d. Konzil v. Trient nebst ergänz.
Aktenstücken. Abt. 1: Die Nuntiatur
v.G.F.Bonhomini 1579-81. Doku-
mente, 1. Bd.: Aktenstücke zur Vor-
*49
G. d. Nuntiatur 1570-79. Die Nuntiar-
berr. Bonhominis u. seine Korrespon-
denz m. Carlo Borromeo a. d. J. 1579.
Bearb. v. F. Steffens u. H. Rein-
hardt. Solothurn: Buch- u. Kunstdr.
Union. xxx, 762 S. 20 M. [1322
Rez.: Hist. Jahrb. 28, 184 f. Paulus.
Willaert, L., Négociations polit.-
relig. entre l'Angleterre et les Pays-
Bas cathol., 1598-1625 (s. ’06, 3105).
Forts. (Rev. d'hist. eccl. 7, 585-
607. 8, 81-101.) [1328
Loesche, G., [Aktenstücke:] Zur
Gegenref. im Salzkammergut. (Arch.
f. Ref.-G. 8, 292-806.) [1824
Loserth, J., Böhmisches a. steier-
märk. Archiven. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhm. 45, 61-68.) [1325
Jordan, R., [Akten betr.:] Pappen-
heim in Mühlhausen(Thür.) 16.-19. Okt.
1632. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 16,
323-46.) [1326
Werner, A., Alt-Gubenisches a. Schreib-
kalendern f. d. Zeit v. 1563-1616. (Niederlaus.
Mitt. 9, 259-77.) [1337
Ahn, F., Eine „Newe Zeitung“ üb. Hans
v. Lenkovit u. d. Rittmeister Lamberger.
(Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 17, 147-50.) [1328
Rotscheldt, W., Eroberg. v. Schloß Godes-
berg i. J. 1533. Nach e. bisher nicht benutzt.
gleichzeitig. Flugschrift. (Zt. d. Berg. G.-Ver.
39, 212-21.) (1323
Ahn, F., Verzeichn. d. durch d. zehnten
Pfennig in Unterkrain eingegang. Strafgelder
1614-1618. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Österr. 27, 115-22.) [1330
Lorenz, Die kirchl.- polit. Parteibildg. in
Dtld. vor Beginn d. 30jähr. Krieges im Spiegel
d. konfessionell. Polemik, s. ’04, 1181. Bes
Mitt. a. d hist. Lit. 32, 201-4 Gust. Wolf;
Rev. d’hist. eccl. 6, 143-46 Tobac; Dt. Lit.-
Ztg. ‘V6, Nr. 29 Jacob. [1331
Nejediy, Zd., Mie Kriitola Haranta z
Polžic (Die Messe d. Christ. Harant v. Poliic).
(Casop.Musea kräl Cesk ’05, 135-50; 405-15.)71332
Doblinger, M., Ein Bauernlied a. d. J. 1626.
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protest. in Österr.
27, 74-78.) [1333
Blümml, E. K., 2 hist. Lieder auf Wallen-
stein. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
45, 11-20.) [1334
Vom Berg, C., Nachrr. üb. Truppendurch-
züge durch d. berg. Land wälır. d. 30j. Krieges
a. Schwelmer Stadt- u. Kriegsrechngn. (Mo-
natsschr. d. Berg. G.-Ver. 13, 177-865.) Vgl.:
J. Holtmanns (Ebd. 214). [1335
Schmidt, Adf., Gedicht auf d. Überfall
b. Tuttlingen 1643. (Württb. Vierteljhfte. 15,
490-95 ) [1336
Schlager, P., Geschichtl. Lied üb. d. Be-
lagerg. d. Stadt Zong, 1646. (Ann. d. Hist.
Ver. f. d. Niederrh. 81, 137-39.) [1337
Katechismus, Der Heidelberger,
u. 4 verwandte Katechismen (Leo
Jud’s u. Micron’s kleine Katechismen,
sowie die 2 Vorarbeiten Ursins), m.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 2. Bibliographie. 4
*50
Bibliographie Nr. 1838—1393.
hist.-theol. Einleitg., hrsg. v. A. Lang. | d. els. Flugschriftenlit., 1569-1618.
(Quellenschrr. z. G.d. Protestantismus,
hrsg. v. J. Kunze u. C. Stange. Hft. III.)
Lpz.: Deichert. 218 S. 6 M. [1338
Knodt, Briefe v. Kasp. Olevianus. (Theol.
Stud. u. Krit. ’06, 628-34.)
Snopek, Fr., Rád cirkevni kunitatsko-
© mezitièaky sr 1576 (Kirchenordng. v. Kun-
stadt-Meseritsch v. J. 1576). (Matice Moravská
Jg. 18.) — W. Smid, Entstehg. u. Herausgabe
d. Bibel Dalmatins. (Mitt. d. Museal-Ver. f.
Krain 17, 71-147.) [1339
Diehl, W., Aus d. Akten üb. d. Absetzg.
d. Pfarrers Tilemann Nolthius in Schwarz,
1603/04. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 8, 67-73.) —
Ders., Predigttexte u. Visitationsgottes-
dienste v. 1628. (Ebd. 83-87.) [1340
Kühnhold, H., Beschwerdeschrift d. Rats
u. d. Gemeinde zu Hedemünden an Hrzg.
Erich II. weg. d. Pastors Conr. Rothart, ca.
1570. (Zt. d Ges. f. niedersäche. Kirch OG 11,
228-35.) — Kayser, Die Generalvisitation d.
D. Gesenius im Fürstent. Götting., 1646 u.
1652. (Ebd. 147-207.) [1341
Schubert, H. v., Hrzg. Johann Adolfs
Kirchenordng. f. d. Amt Apenrade v. 1508.
(Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G.
2. R., 4, 36-48.) [1342
Ritter, M., Dt. G. im Zeitalter d.
Gegenref. u. d 30j. Krieges (s. ‘05,
1317). Lfg. 21. (Lfg. 166 v. Nr. 245.)
Bd. III, 481-560. 1 M. [1843
Rez.: Rev. d'hist. eccl. 5, 358-793 van Houtte.
Kassowitz, Th. B., Die Reform-
vorschläge Kaiser Ferdinands I. auf
d. Konzil v. Trient. (Würzb. Diss.)
Wien: Braumüller. 277; 47 S. 5 M. [1344
Rez.: Český èċasopis hist. 12, 483f. Šusta;
Zt. f. kath. Theol. 31, 120-26 Kröß.
Holtzmanm, Kaiser Maximilian II. bis zu
sein. Thronbesteigung, 8. ‘05, 3182. Rez.:
Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 513-18
Steinherz. [1345
Meyer, Chr., Philippine Welser. (Tl. v.
Nr. 373.) [1346
klermann, Lazar. v. Schwendi, s. ’06, 1375.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 291 V. Ernst;
Rev. hist. 91, 878-50 Monod. [1347
Rachfahl, F., Wilh. v. Oranien
u. d. niederländ. Aufstand Bd. I.
Halle: Niemeyer. xv, 642 S.; Kte.
16 M. [1348
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ui, Nr. 5 Elkan.
Elkan, A., Über d. Entstehg. d.
niederl. fteligionsfriedens v. 1578 u.
Mornays Wirksamkeit in d. Nieder-
landen. (Mitt.d. Inst. f. öst. G.forschg.
27, 460-80.) [1349
Dyserinck, H., Het beleg van
Maastricht door Parma in 1579.
(Publications de la Soc. hist. etc.
de Limbourg 41,147-96; Karte.) [1350
Esbach, F. K., Don Juan d'Austria. Breslau:
Schles. Druck-Genossensch. 22 S. 30 Pf. [1351
Gfrôrer, E., Straßburg. Kapitel-
streit u. bischöflicher Krieg im Spiegel
(I, 2 v. 612.) Straßb.: Herder. 121 S.
2 M. (58 S.: StraBb. Diss. 1905.) [1352
Clausing, J., Der Streit um d.
Kartause vor StraBburgs Toren, 1587
-1602. Beitr. z. G. d. franz. - elsäss.
Polit. um d. Wende d. 16. Jh. (I, 1
v. 612.) Ebd. 72 S. 1 M. 20. Vgl.
‘06, 1403. [1353
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ui, Nr. 9 Meister.
Ziegler, 0., Die Politik Straß-
burgs währ. d. bischöfl. Krieges,
1592-93. (I, 8 v. 612.) Ebd. 113 S.
1 M. 80. (Straßb. Diss.) [1354
Loebl, A. H., Eine auBerordentl.
Reichshilfe u. ihre Ergebnisse in
reichstagsloser Zeit. (Sitzungsberr.
d Wien. Akad. 153, II.) Wien: Holder.
128 S. 3 M. [1355
Cambridge, The, modern history.
IV: The thirty years’ war. Cambr.:
University Press. xxx, 1003 S.
16 M.
Rez.: Rev. crit. ‘07, Nr. 8 R.
Högl, M., Des Kurfürsten Maxi-
milian Soldaten in d. Oberpfalz u.
an d. böhm. Grenze, 1621-26. Die
dreimal. Entwaffng. d. Oberpfälzer.
Zugl. e. Beitr. z. G. d. 30jähr. Krieges.
Regensb.: Manz. 172 S. 4 M. [1357
Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug
d. Jahres 1622 am Oberrh.: Laden-
burg u. Hagenau (s. '06, 3126). Schluß.
(Zt. f£. G. d. Oberrh. 21, 400-420;
624-41.) [1358
Schädel, L., Der Gründer der
Ludoviciana in der Haft d. Winter-
königs. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver.
N. F. 14, 44-61.) [1859
Breuer, Kurfürstentag zu Mühlhausen
18. Okt. bis 12. Nov. 1627, 8. ‘04, 3045. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 8, 455 Mentz; Hist. Jahrb.
27, 183 V. Sch.; N. Arch. f. sachs. G 25,318f.
Struck; Mitt. a. d. hist. Lit. 33, x22
v. Kauffungen. [1360
Sixt, F., Die Verschanzungen im sogen.
„Sachs-Wald“ westl. v. Gebersdorf b. Nürnberg
= Glieder d. Ostfront d. befestigt. Wailen-
steinschen F'eldlagers vor Nürnb. vom Sommer
1632. (Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17,
306-18; 2 Ktn.) (1361
Jacob, Von Lützen nach Nördlingen, e.
’06, 1391. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 409-183
Krebs. (1362
Dierauer, J., Der Zug d. Schweden
geg. Konstanz 1633. Eine Verletzg.
d. schweiz. Neutralität im 30jähr.
Kriege. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Boden-
sees 35, 1-16.) [1363
Ritter, M., Der Untergang Wallen-
steins. (Hist. Zt. 97, 237-303.) [1364
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Hallwich, H., Aldringens letzter Ritt.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 45,
21-28.) | (1365
Steinberger, L., Die Jesuiten u.
d. Friedensfrage in d. Zeit v. Prager
Frieden bis z. Nürnberger Friedens-
exekutionshauptrezeB 1635-1650. (=
Nr. SH Freib.: Herder. xxırj, 215 S.
5 M. (TL I: Münch. Diss. 52 S.) [1366
Noailles, Vicomte de, isodes
de la guerre de trente ans: Le car-
dinal de la Valette, lieuten. génér.
des armées du roi 1636 à 1639.
Paris: Perrin. 618 S. 7 fr. 50. [1367
Langenbeck, Politik d. Hauses Braunschw.-
Lüneb. 1640 u. 1641, s. "Ob, 1339. Rez.: Dt.
Lit -Ztg. ’05, Nr. 29 Wolfstieg; Lit. Zbl. ’05,
Nr. 37; Hist. Jahrb. 27, 183f. V. Sch.; Zt. d.
Hist. Ver. f. Niedersachs. ‘05,520 f. Geo. Winter;
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 311-15 Schaer. [1368
Ingold, A. M. P., Turenne et le lieuten.-
gener. de Rosen. (Rev. d'Alsace 56, 69-85;
142-51.) Sep. „Biblioth. de la Rev. d’Als. V.“
Colmar: Hüffel. 39 S. [1369
Loserth, J., Aus d. protest. Zeit
v. Leoben. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 27, 79-110.) —
J. Albani, Beitr. z. G. d. Gegenref.
in St. Joachimsthal. (Ebd. 151-53.) —
F.Schenner, Karl v. Zierotins, d.mähr.
Exulantenkönigs, letzte Lebensjahre.
(Ebd. 26, 142-52. 27, 186-209.) [1370
Knott, R., Ev. Pastoren, Organisten,
Lehrer u. Beamte v. Dt.-Bühmen im Zeitalter
d. Gegenref. (Mitt. d. Nordböhm. Exkursions-
klubs 28, 450-53.) — Ders., Die Einleitg. z.
Gegenref. in Klostergrab. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhm. 45, 48-60.) [1371
Oechsli, W., Le traité de Lausanne.
Bern: Wyß. 109 S. 2 M. [1372
Jecklin, F., Der Engadiner Auf-
ruhr 1565. (Jahresber. d. Hist.-ant. Ges.
Graubünd. 34, Beil. I: 95 S.) [1378
Scheiwiler, Die Vor-G. Abt Bernards IL
v. St. Gallen. (Stud. u. Mitt. a d. Bened.- u.
Cist.-Orden 27, 300-182.) — E. Bähler, Der
bernische Jura währ. d. 30j. Krieges. (DI. f.
bern. G. 1, 102-16.) [1374
Högl, M., Zur Rekatholisierg. d. Oberpfalz.
(Hist.-polit. BU. 138, 148-54.) — Rez. v. ‘05,
3202 (Hô gl, Bekehrg. d. Oberpf.): Rev. d’hist.
eccl. 7, 393-96 Tobac. [1375
Geyer, Nürnberg u.d.Gegenref. (Bei-
trr.z. bayer. Kirch.-G.12,241-58.) [1376
Günter, H., Altwürttb. geistl. Gefülle.
(Wurttb. Vierteljbfte. 15, 466-76.) — Hirsch,
Wie Dunzendorf evang. blieb. (Bil. f. württb.
Kirch.-G. N. F. 10, 80-93.) [1377
Süskind, H., G. d. Klosters Königs-
bronn zur Zeit des Restitutionsediktes.
Progr. Stuttg. 4°. 24 S. [1378
Prailes, J. A., Einführg. d. Ref.
in Hardheim, Amt Buchen. (Freiburg.
Diözesanarch. N. F. 6,258-341.) [1379
Rood, Joh. Schenckbecher s. Nr.1244. [1380
*51
Woerth, E., Stadt Benfeld, 1592-
1632.Rixheim: Sutter. 1905.65 S. [13808
Wärtz, J., Hnr. Bryat, Pfarrer v. Habs-
heim; Chronist a. d. 17. Jh. Beitr. a G. d.
Pfarrei Habsheim. (Straßb. Diözesanbl. 3. F.,
Bd. II u. IIL) Vgl. ’05, 3206. [1381
Velden, A. v. d., Petrus Dathenus. (Mo-
natsschr. d. Frankenthal. Alt.-Ver. ’U6, Nr. 8 u.
’07, Nr. 1.) — Ders., Johs. Breberinus van
den Dyck. (Ebd. ’06, Nr. 12) — F. Walter,
Aus Mannheims Leidenstagen. (Mannh. G.bll.
’06, Nr. 8/9.) [1382
Diehl, W., Zur G. d. Gegenref. in d.
mainzisch. Ort Hassloch b. Rüsselsheim,
1617/18. (Beitrr. z. bess. Kirch.-G. 3, 74-76.) —
Ders., Das Projekt d. Baues e. zweiten Kirche
in Darmstadt 1635. (Ebd. 77-79.) (1353
Rausch, Geo., Aus d. Akten d.
Stadt Schotten im 17. Jh. (Arch. f.
hess. G. N.F. 4, 197-260.) [1384
Wolff, Beitrr. z. e. Ref.-G. d. St. Aachen.
ID, s. ‘05, 3213. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver.
27, 296-301 Loersch. [1385
Classen, M., Die konfessionelle u.
polit. Bewegung in d. Reichsstadt
Aachen zu Anfang d. 17. Jh. (Zt. d.
Aach. G.-Ver. 28, 286-442.) [1386
Keller, L., Die Hohenzollern u.
d. Oranier in ihr. geistig., verwandt-
schaftl. u. polit. Beziehgn. (Hohen-
zollern-Jahrb. 10, 221-60.) — Ders.,
Louise v. Coligny u. d. Häuser Ora-
nien u. Hohenzollern. (Monatshfte.
d. Comen.-Ges. 15, 208-28.) 1387
Maere, R., Les origines de la
nonciature de Flandre. Etude sur la
diplomatie pontific. dans les Pays-Bas
à la fin du 16. siècle. (Rev. d’hist.
ecclés. 7, 565-84; 805-29.) [1388
Veen, S. D. van, De gereform.
kerk van Groningen voor en na de
Reductie. (Van Veen, Hist. studien
en schetsen. S. 61ff.) [1389
Moser, J., Hocker-Hamelmann. (Jalırb. d.
Ver. f. ev. Kirch.-G. Westfal. 8, 156-65.) Vgl.
1900, 1382. — H. Degering, Gottfr. v. Raes-
feld. (Teil v. Nr. 523.) Sep. Münst.: Coppen-
rath. 114 S. 2 M. 50. [1:90
Stork, V., Ausführg. d. Restitu-
tionsedikts v. 1629 im Erzbist. Bremen.
(Zt.d.Hist.Ver. f.Niedersachs.’06, 212ff.
'07, 39-80.) Münst. Diss.: 64 S. [1391
Detlefsen, D., Städt. Entwicklg.
Glückstadts unt. König Christian IV.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36,
191-256.) [1392
Jacobs, E., Der Organistenkopf unter d.
Armeleuteberge u. d. Organistenfamilie Ludolf
in Wernigerode. (Zt. d. Harz-Ver. 39, 51-138.)
— H. Kloppenburg, Die Jesuiten in Goslar.
(Ebd. 139-66) — H. Müller, Einwohnerzahl
u. Größe d. St. Blankenburg vor Beginn d.
30jäbr. Krieges. (Ebd. 325-29.) — G. Arndt,
Berufg. Joh. Arndts v. Braunschw. nach Hal-
berstadt 1605. (Zt. d Ver. f. Kirch.-G. in d.
Prov. Sachs. 2, 23-34; 228-36.) [1398
4*
*52
Gebauer, J. H., Aus d. Leben d. Gregor.
Groger, erst. Pfarrherrn auf d. Dome zu
Brandenb. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb.
36,37, 11-29.) [1394
Wotschke, G. d. ev. Gemeinde Meseritz
Nr. 1313.
bis 1604 s. [1395
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Haendcke, B., Dt. Kultur im Zeit-
alter d. 80jähr. Krieges. Lpz.: See-
mann. x, 464 S. 7 M. 50. [1396
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 14 Steinhausen;
Lit. Zbl. 07, Nr. 12.
Traktat üb. d. Reichstag im 16. Jh., hrsg.
u. erl. v. K. Rauch, s.’06, 1420. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Lit. 34, 294-99 Gust. Wolf; Hist.
Vierteljschr. 9, 591 f. Bemmann; Hist. Zt. 98,
387-89 Arth. B. Schmidt. [1397
Schöppe, K., Miszellen a. d. Kopialbüchern
d. Rates zu Naumburg. (Zt.d. Ver. f. thür. G.
N. F. 16, 412-15) g [1398
Loebl, A. H., Beitrr. z. G. d.
kaiserl. Zentralverwaltg. im aus-
ehend. 16. Jh. (Mitt. d. Inst. f. öst.
forschg. 27, 629-77.) [1899
Hirn, F., G. d. Tiroler Landtage v. 1518-
1525, s. ’06, 1422. Kez.: Mitt. a. d. hist. Lit.
34, 307-11 Ilwof; Zt. d. Ferdinandeums 50,
652-56 Wopfner; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 2 K.;
Lit. Rundschau f. d. kath. Dtld. '06, Nr. 11
Haid. [1400
Loserth, Salzburg u. Steiermark im letzt.
Viertel d. 16. Jh. Briefe u. Akten, 8. '05,
3226. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 196-98
Ilwof. (1401
Frank, K., Die Institution d.
Königsrichter. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens u. Schles. 10, 394-414.) —
Ders., Die Schönberger u. Littauer
Instruktion d. Fürstenrichter. (Ebd.
11, 59-94.) - [1402
Rehker, H., Die landesherrl. Verwaltungs-
behörden im Bist. Osnabrück 1553-1661.
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 30, 1-93.)
Vgl. ’06, 1426. [1403
Arndt, L., Von d. Anfängen d.
Anhaltisch. Landtages. (Mitt. d. Ver.
f. anhalt. G. 10, 555-65.) [1404
Hintze, 0., Hof- u. Landesverwaltg.
in d. Mark Brandenb. unt. Joachim U.
(Hohenzoll.-Jahrb. 10, 158-69.) [1406
Ziesemer, W., Ub. Georg Wilhelms Ord-
nung d. (iroß. Werders v. J. 1633. (Mitt. d.
Westpreuß. G.-Ver. 5, 77-79.) [1406
Ravesteyn, W. van, Onder-
zoekingen over de econom. en sociale
ontwikkeling van Amsterdam gedur.
de 16. en het eerste kwart d.
17. eeuw. (Utrecht. Diss.) Amsterd:
van Looy. xırj, 377 8. [1407
Kentenich, G., Die Trierer Bürgerschaft
zu Beginn u. zu Ende d. 30jähr. Krieges.
(Trier. Chron. 3, 1-10; 35-43; 86-88; 106-11.) [1408
|
Bibliographie Nr. 1394—1455.
Vogeler, Beitrr. z. Soester Wirtsch.-
G. im 17. Jh. (Zt. d. Ver. f. G. v.
Soest 22, 53-58.) [1409
SE Chr., Die Fugger. (Tl. v. 273.) [1410
Häbler, K., Die überseeisch. Unterneh-
mungen d. Welser u. ihrer Gesellschafter, s.
05, 1373. Rez.: Hist. Zt. 96, 104-6 Eulenburg;
Engl. hist rev. 21, 158f. Pollard. [1411
Huyskens, A., Die Krisis d. dt.
Handels währ. d. geldrisch. Erbfolge-
krieges 1542/43. (Ann. d. Hist. Ver.
f. d. Niederrh. 81, 46-70.) [1412
Pauls, E., Fiüssereibetrieb auf d. Roer
von d. Grenze d. hrzgl.-jülichschen Gebietes
an bis Düren i. 16. Jh. (Zt. d. Aachen. G.-Ver.
28, 454-58.) | | [1413
Bauer, W., Die Taxis’sche Post
u. d. Beförderg. d. Briefe Karls V. in
d. Jahren 1523 bis 25. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 27, 436-59.) [1414
Herr, E., Das Gutleuthaus in Ing-
weiler. Beitr. z. dessen Verwaltg. u.
Einkünften im 16. Jh. (Jahrb. f. G.
etc. Els.-Lothr. 22, 76-106.) [1415
Frommhold, G., Eine Aufzeichng.
rügisch. Landrechts v. Lor. Kleist.
(Pomm. Jahrbb. 7, 255-62.) [1416
Borchling, C. u. H. Walsmann,
Ein ostfries. Urteil v. 1527. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, Rom.
Abt., 259-90.) [1417
Pauls, E., Entscheidung d. gcistl. Gerichts
(Kapitels) d. Aachen. Marienstifts in Sachen
e. Schuldforderg. geg. e. Geistlichen d. Stifta.
1548, Okt. 19. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 28,
458-64. [1415
Hering, Im Hist. Arch. d. Stadt Cüln auf-
gef. Carolina-Hs. R 1, s. '05, 1382. Rez.: Zt.
å. Sav.-Stifig. f. Rechts.-G. 26, G. A.. Mif.
Schreuer; Arch. f. Strafrecht 51, 152f Kohler;
Gerichtssaal 68, 76-80 Engelmann. {1419
Armbrust, L., Melsunger Rechtsfälle im
16. Jh. (Hessenland ’U6, Nr. 16.) [1420
Frauenstädt, Strafrechtl. Breslauer
Schöffensprüche a. d. J. 1600 bis
1603. (Zt. f. d. ges. Strafrechtswiss.
26, 50-91.) [1421
Bonin, v., Grundzüge d. Rechtsverfg. in
d. dt. Hevren zu Beginn d. Neuzeit, s. "05, 3243.
Rez.: Hist. Zt. 95, 468f. v. Schrötter; Hist.
Vierteljschr. 9, 139f. Erben. [1422
Egli, J., Inventar üb. Waffen u. Munition
d. Stadt St. Gallen im Frühjahr 1532. (Ans.
f. schweiz. Altertkde. N. F. 8, 150f) [1423
Müller, Das Lehns- u. Landesaufgebot unt.
Heinr. Julius v. Braunschw.-Wolfenb., 8. ’06,
1446. Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Niedersachs.
»06, 77-79 Liebe; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 447
-49 Lulvès. [1434
Bardeleben, K. v., Einiges üb. d. Kriegs-
wesen d. Alt- u. Neustadt Brandenburg zur
Zeit d. Kurfürsten Johann Georg. (Jahresber.
d. Hist. Ver. Brandenb. 36/37, 1-10.) [1435
Korn, Kriegsbaumeister Graf Rochus zu
Linar, 8.’06, 1447. Rez.: Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 1", 570-73 Hass; Mitt. a. d. bist. Lit.
35, 72-75 Kloevekorn. [1426
Reformation, Gegenreformation und 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 53
Janssen, G. d. dt. Volkes. Bd. VII (Kultur-
zustände seit d. Ausg. d. Mittelalters bis z.
Beginn d. 30jähr. Krieges. Buch 3): Schulen
u. Universitäten, Wissenschaft u. Bildg.
13. u. 14. Aufl. v. L. Pastor, s. ’05, 13932.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 426f. Schmitz-
Maucy; Hist. Jahrb. 26, 903f. Pfleger; Hist.
Vierteljschr. 9, 401-5 Keussen. r1427
Mosellanus, Petrus, Paedologia;
hrsg. v. H. Michel. (Lat. Literatur-
denkmale d. 15. u. 16. Jh. XVII.)
Berl.: Weidmann. 1jv,548.2M. [1428
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 38 A. Bomer.
Lebermann, B., Die pädagog. An-
schauungen Conr. Heresbachs. Würzb.
Diss. 144 S. [1429
Kahl, Die pädag. Ansichten in d.
Schriften dt. Rechtsphilosophen u.
Nationalökonomen a. d. Anfange d.
17. Jh. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.-
u. Schul-G. 16, 199 ff.) [1430
Noväk, J. W., Die Schulordng. d.
dt. ,Gymnas. illustre‘ b. St. Salvator
in Prag, Altstadt. (Jahrb. d Ges. f.
Gd Protest inOsterr. 27,123-50.)[1481
Fluri, A., Die bernische Schul-
ordnung v. 1591 u. ihre Erläutergn.
u. Zusätze bis 1616. (— Nr. 670.) [1432
Schmidt, Eug., Das württb. Volks-
schulwesen im 16. Jh. (Mitt. d. Ges.
f. dt. Erz.- u. Schul-G. Beihft. 11,
89-144.) [1433
Kopp, A., Joh. Balhorn. (Druckerei
zu Lübeck 1528-1603.) Lüb.: Borchers.
44 S. 1 M. 50. [1434
Bossert, G., Der Humanist Theod.
Reysmann in Tübing.1530-34. (Württb.
Vierteljhfte. 15, 368-86.) [1485
Wäschke, H., Andr. Popperod. (Zerbster
Jahrb. 1, 10-16.) [143
Hausrath, H., Zur Lebens-G. Noe Meurers.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 21, 690-92.) - [1437
Hofmann, R., Dr. Georg Agricola, s. ’05,
3259. Rez.: Hist.-polit. Bll. 136, 793-802
Paulus; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 44,
Lit.Beil., 81 f. Lbe. ; Hist. Jahrb. 27, 210 f. G. v. O.;
N. Arch. f. sächs. G. 27, 163 A. Scholtze;
Mitt. a. d. hist. Lit 34, 437f. Gust. Wolf;
Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 20 Baumgarten. [1438
Uhle, P., Die Beziehen. d. Freiberger Ge-
lehrten u. rates Andr. Müller zu Chemnitz.
(Mitt. d. Ver. f. Chemnitz. G. 13, 144-56.) [1439
Stachel, P., Seneca u. d. dt. Re-
naissancedrama. Stud. 7. Lit.- u. Stil-G.
d. 16. u. 17. Jh. (Palaestra XLVI.)
Berl.: Mayer & M. x, 388 S. 11 M.
(58 S.: Berl. Diss.) [1440
Schneider, M., Eine gleichzeitige
Lebensbeschreibg. d. Dichters Huldr.
Buchner (1560-1602). Aus e. Gothaer
Hs. (Zt. f. dt. Philol. 38, 359-65.) [1441
Kauffungen, K. v., Die Korrespondenz d.
Dichters Geo. Rollenhagen m. d. Rate d.
Kaiserl. fr. Reichsstadt Mühlhausen i. Th. v.
J. 1590. (G.bil. f. Magdeb. 41, 123-28.) [1442
Zschau, W. W., Quellen u. Vor-
bilder in d. „Lehrreichen Schriften“
Joh. Balthas. Schupps. Hall. Diss.
110 8. [1443
Wiegand, Das Grabdenkmal d. Erz-
bischofs Rich. v. Greiffenclau im Dome
zu Trier. (Jahresber. d. Ges. f. nützl.
Forschgn. zu Trier 1900/5, 1-11.) [1444
Baum, J., Die Werke d. Bau-
meisters Hnr. Schickhardt. (Württb.
Vierteljhfte. N. F. 15, 103-85.) —
D ers., Die Kirchen d. Baumeisters Hnr.
Schickh. Tüb. Diss. 1905. 878. [1445
Meyer, Chr., Elias Holl. (Tl. v. 273.) [1446
Sievers, J., Piet. Aertsen. Beitr.
z. G. d. niederländ. Kunst im 16. Jh.
Hall. Diss. 148 S. [1447
Urkunden, Die, üb. Rembrandt,
1575-1721. Neu hrsg. etc. v. C. Hof-
stededeGroot (s.'06, 1478). Nachtr.
vj, 16 S.; 3 Taf. 1 f. 26. [1448
Valentiner,W.R.u.J.&.Veldheer,
Rembrandt. Mit Vorw.v.C.Hofstede
de Groot. Amsterd.: Meulenhoff &
Co. 4°. 63 S. 2 M. 50. [1449
Schmidt-Degener, F., Rembrandt imitateur
de Claus Sluter et de Jean van Eyck. (Gazette
des beaux arts 36, 89-108.) [1450
Seelengärtlein. Hortulus animae.
Codex Ms. 2706 d. K. K. Hof-Biblioth.
in Wien. Hrsg.u.m.Einleitg. versehen
v. F. Dörnhöffer. 514 Taf. m. 108
farb., 858 schwarz. u. 62 einfach
getönten Seiten u. beschreib. Text.
(In 11 Lfg.) Lfg. 1. Frankf.: J. Baer.
à 60 M. [1451
Schütte, 0., Zum Volksleben in Braunschw.
vor d. 30jähr. Kriege. (Braunschw. Magaz. ’06,
78-82.) — Ders., Begräbnisse in Braunschw.
im 16. u. 17. Jh. (Ebd. 127-30.) [1453
Günther, L., Ein Hexenprozeß.
Geg. d. Mutter Keplers.] Gießen:
öpelmann. xıj, 112 S. 2 M. [1453
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 886 Paulus,
Wirth, @., Hexenprozesse in d. freien
Reichsstadt Türckheim 1638 f. (Straßb. Post
’05, Nr. 117; 1148 ; 1170; 1223; 1279.) — Vogeler,
Soester Hexenprozesse d. Jahre 1584/85. (Zt.
d. Ver. f. G. v. Soest 22, 71-95.) _ [1454
Beyschlag, F., Ein Vater an sein. Solın,
1539. (Arch. f. Kult.-G. 4, 296-802.) — E. Fei,
litsch, Die v. Pflugksche Geschlechtsordnung
v. J. 1561. (N. Arch. f. sächs. G. 27, 339-48.)
— 8. Riezler, Loos, Losaeus. (Allg. dt. Biogr.
52, 67-69.) [1155
+54
Sommerfeldt, G., Einladung zu e. bei Hofe
in Königsberg gefeiert. Adelshochzeit 1590.
(Altpreuß. Monatsschr. 43, 299-301.) [1456
Krauß, R., Zur G. d 3 Reuchbäder Grios-
bach, Petersthal u. Antogast unt. württb.
Herrschaft. (Zt. f. G. d. Oberrh. 21,601-23.) [1457
6. Vom Westfül. Frieden bis
zum Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Wimarson, N. G., Ur drottning
Louise-Marie's bref till madame
de Choisy under fälttäget i Polen 1656.
(Svensk hist. tidskr. 26, 182-203.) [1458
Ahlefeldt, Del, v., Gesandtschafts-
Journal v. J. 1666; mitg. v. H. Höhnk.
(Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36,
79-169.) 1459
Türler, H., Das sogen. herbort-
sche Zeitbuch. (N. Berner Taschenb.
o, 288-312.) [1460
Henn, A., Tagebuch d. Belagerg. Triers
durch d. Franzosen v. Aug. 1673 an, übers.
v. Lager (s. 06,3222). Schluß. (Trier. Chronik
N. F. 3, 10-16; 21-36.) [1461
Wäschke, H., Aus d. Tagebuche d Hrzgl.
Anhalt. Hofrats Joh. Geo. v.Raumer. (Zerbstor
Jahrb. 1,19f.) Betr. d. Krönung zu Köniysb.
18. Jan. 1701. [1462
Haedrich, Ausführl. Tagebuch od. eingeh.
Beschreibg. aller Vorkommnisse in d. groß.
Lager Sr. Majestät d. Königs v. Polen u. Kurf.
v. Sachs. zwisch. Mühlberg u. Radewitz in
Sachs. in d. Nühe d Elbe. Tägl Aufzählg.
v. 31. Mai bis 28. Juni 1730. Amsterd., b.
J. des Bordes 1730. Übers. z. 175jälır. Erinnerg.
(Veröffentlichgn. d. Altert.-Ver. Torgau 18,19,
1-30.) [1463
Urkunden u. Aktenstücke z. G.
d. Kurf. Friedr. Wilh. v. Brandenb. (s.
*04,3173). XIX: Polit. Verhdlgn. Bd.12.
Hrsg. v.F.Hirsch. 9078. 36M. [1464
Inh.: Brandenb. u. Polen 1673-79; Br. u.
Holland 1673-79; Pr. u. Frankr. 1679-84;
Br. u. Dänemark 1679-84; Br. u. d. Dt. Reich
1679-84. — Rez : Rev. crit.’07,Nr.3 Waddington.
Meinardus, O., Eigenhänd. Briefe
d. Gr. Kurfürsten an Johann Moritz
v. Nassau. (Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 19, 115-55.) [1465
Levinson, Nuntiaturberr. d. Petr. Vidoni
üb. d. 1. nord. Krieg 1655-58, s. ’06, 32238.
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 584-
86 Salzer; Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 6, 19f.
Simson. [1466
Urteil, E. ital., üb. Dtld. u. Frankr.
um 1660; mitg. v. A. O. Meyer.
(Aus: „Qn. u. Forschgn. a. ital. Ar-
chiven u. Bibl. IX, 1.) Rom: Loescher
& Co. 15 S. 80 Pf. [1467
Archives ou correspondance inéd.
de la maison d’Orange-Nassau. 8. Sér.
publ. p. F.J. L.Krümer. T.I: 1689-
1697. Leiden: Sijthoff. 58, 624 S.
6 fl. 76. [1468
Bibliographie Nr. 1456—1507.
Friedrich Wilhelms I. Briefe an d Fürst.
Leopold zu Anhalt-Dessau 1704-1740, bearb.
v. O. Krauske, s. Op, 3299. Rez.: Hist. Zt.
98, 173-75 Wiegand; Hist. Vierteljschr. 9,
554-58 Haake; Jahrbb. f. Nationalök. 87,
667 f. Heldmann. [1469
Herrklotsch, H., 2 Briefe d alt. Dessauers.
(Zerbster Jahrb. 1, 21-24.) [1469 a
Aktenstücke u. Urkk. z. G. d. St.
Riga 1710-1740. Hrsg. a. d. Nachl. v.
A. Buchholtz durch A. v. Bul-
merincq (s. ’04, 8179). Bd. II:
Chroniken u. andere Nachrr., 1710-40.
jx, 452 S. 15 M. [1470
Droysen, H., Der Briefwechsel zw.
Kronprinz Friedrich v. Preuß. u. Fürst
Joseph Wenzel v. Liechtenstein.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
157-85.) [1471
Blümml, E. K., 2 toutsche Lieder gegen
Ludwig XIV. v. Frankr. (Alemannia N. F. 7,
219-34.) [1472
Waddington, Le Grand Électeur. Sa polit.
ext. I, s. ’06, 3238 Rez.: Forschgn. z3. brandb.
u. pr. G. 19, 589-91 Spannagel. — Rez. v. '04,
1282 (Philippson, Gr. Kurf.): Engl. hist.
ruv. 20, 179-84 Ward; Rev. hist. 91, 168-74
Pagès. [1473
Koch, F., Der Bromberger Staats-
vertrag zwisch. d. Kurf. Friedr. Wilh.
v. Brandenb. u. d. König Joh. Kasimir
v. Polen i. J. 1657. (Zt. d. Hist. Ges.
Posen 21, 1-20.) [1474
Pagès, Le Grand Électeur et Louis XIV.
1660 - 1688, s. "uë, 3242. Bez.: Rev. crit. ’07,
Nr. 6 Seignobos; Hist. Zt. 97, 587-90 (auch
v. "Op, 1501) Pribram. [1475
Brinkmann, C., Charles II. and
the Bishop of Münster in the Anglo-
Dutch War of 1665/66. (Engl. hist.
rev. 21, 686-98.) 1476
Kirch, J. P., Die Streitigkeiten
um die Herrschaften Rodemachern,
Rüttgen, Püttlingen u. Preisch im
17. u. 18. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 17, II, 168-85.) Be
Hardy de Périni, Louis XIV.
1672 & 1700. (Hardy de Perini,
Batailles franç. V.) Paris: Flamma-
rion. 1904. 421 S. [1478
Hermann, Jean, Ludwtg XIV. u. Stras-
burg bis 1681. Die Rechtsfrage u. d. polit.
Verlauf. (Straßb. Diözesanbl. 3. F., 2, 415-32;
464-71; 497-504. [1479
Fehling, F. Frankreich u. Bran-
denburg in . 1679 bis 1684.
Beitrr. z. G. d. Allianzverträge d. Gr.
Kurfürsten m. Ludwig XIV. Lpz.:
Duncker & H. xjv, 330 S. 7 M. 20.
(Abschn. 1-3: Heidelb. Habil.-Schr.
133 S.) [1480
Rez.: Preuß. Jahrbb. 127, 337-45 Daniels;
Lit. Zbl ‘06, Nr. 17.
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Fraknöl, Innocenz XI. u. Ungarns Be-
freiung v. d. Türkonherrschaft, übers. v.
Jekel, s. ’03, 1496. Rez.: Mitt. d. Inst. f.
öst. G. 27, 526-28 Aldasy; Hist. Vierteljschr.
7, 465f. Pribram; Hist. Zt. 94, 304f. Immich;
Mitt. a. d. hist. Lit. 32, 105f. Kaindl; Rev.
d’hist. eccl. 4, 305-8 Terlinden; Zt. f. kath.
Theol. 28, 578-80 Krop, (1481
Oberseider, H., Das Archiv d. Stadt
Speyer zur Zeit d. Zerstörung d Stadt
durch d. Franzosen 1689, dessen Flüch-
tung u. Wiedereinführg. 1698/99.
(Archival.Zt. N.F. 13, 160-218.) [1482
Joos, L., Die polit. Stellung Genfs
zu Frankr. u. Zürich, 1690-97. Berner
Diss. 160 S. [1483
Lang, K. v., Der Streifzug d. Tataren
geg. Lemberg i. J. 1695. (Streffleurs
öst. milit. Zt. '06, II, 1357-88.) [1484
Preuß, Wilhelm III. v. England u. d. Haus
Wittelsbach im Zeitalter d. span. Erbfolge-
frage, Halbbd. I s. ’06, 1522. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 9, 291f. Mentz; Hist. Zt. 97,
406-8 O. Weber. [1435
Dienstbach, W. M., Nassau-Saar-
brücken u. Môrs. Beitr. z. G. d.
oranisch. Successionsstreites. Zürich.
Diss. 1905. 265 S.; Tat. [1486
Real, J., Die Beschießg. u. Einnahme d.
Festung Geldern durch die preuß. Truppen,
3. Okt.-17. Dez. 1703. (XI v. 718.) Geldern
1904. 24 S. (1487
Fastlinger, M., Zur G. d. Oberlhnder
Bauernaufstandes 1705,;6. (Forschgn. z. G.
Bayerns 14, 201-7.) Ygl.: K.v. Wallmenich
(Ebd. 14, 314-18) u. M. Fastlinger (Ebd.
313-235). — L. Eyd, Zur Frage d. Beteiligung
am Oberländ. Aufstand 1705. (Das bayr. Inn-
Oberland Jg.V.) K. v. Wallmenich, Nachtr.
z. Aufstandssache 1705. (Ebd.) — Rez. v. ‘06,
3351 (v. Wallmenich, Oberl. Aufstand
etc.): Hist. Zt. 98, 167-72 Riezler; Hist. Jahrb.
28, 131-34 Steinberger. [1488
Roessel, Zur KErinnerg. an d 200jähr.
Wiederkehr d. Jahrestages d. Schlachtb. Turin
7. Sept. 1706. (Milit -Wochenbl1.'06, Nr.110.) [1489
Günther, A., Entstehg. d. Friedens
v. Altranstädt. (N. Arch. f. süchs.
G. 27, 311-29.) — K. Sturmhoefel,
Der Friede v. Altranst. (Grenzboten
’06, IV, 421-28; 478-85.) [1490
Lang, K., Die Ettlinger Linien u. ihre G.
(Festschr. d. Gymn. zu Karlsruhe. 1906. S. 13-
49; Kte.) Vgl. ’06, 3249. (1491
Chance, J. F., The Northern
Question in 1718. (Engl. hist. rev.
21, 460-92.) [1492
Rosenlehner, Kurf. Karl Philipp v. d.
Pfalz u. d jülichsche Frage 1725-29, s. 06,
1526. Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 14, 161-
63 K. Hauck; Rev. d'hist réd. à l'État-Major
de l’armée 21, 626f.; Ann. d Hist. Ver. f. d.
Niederrh. 81, 158-62 A. Herrmann; Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 19, 593 Hötzsch; Hist.
Zt. 98, 396-98 v. Ruville — H. Theobald,
Einfluß d. jülichsch. Frage auf d. Polit Karl
Philipps v. d. Pf. (Manub. G.bll. ’06, Nr. 12
u. "07, Nr. 3f.) (1493
|
"55
Rosenlehner, A., München u.Wien,
1725/26 (8.'06, 3256). Schluß. (Forschgn.
z. G. Bayerns 14, 171-91.) [1494
Illésy, J., Der Verkauf v. Jazigien u.
Kumanien an d dt. Ritterorden. (Századok
39, 22-39; 13-57.) [1495
Bähler, E., Relig. u. polit. Flücht-
linge in Thun am Ausgange d 17. Jh.
(N. Berner Taschenb.'06, 48-77.) [1496
Ingold, A. M. P., Le mariage de Louis XV.
à Strasbourg. (Ingold, Miscell. Alsat. 4,
103-26.) [1497
Wendland, A., Die Heirat d. Prin-
zessin Marie v. d. Pfalz m. d. Fürsten
Sigm. Rákóczy v. Siebenbürg. Beitr.
z. G. d. Kurhauses Pfalz-Simmern.
(N. Heidelb. Jbb. 14, 241-77.) [1498
Del Court, W., Sir William Da-
vidson in Nederland. (Bijdrr. etc. v.
vaderl. gesch. ete. 4.R.5,375-425.)[1499
Lauridsen, P., Slesvig og Kronen
1660-1671. Kjsbenh.: Lehmann & St.
198 S. 3 M. Vgl. "og, 3261. 1500
Hötzsch, 0., Fürst Johann Moritz
v. Nassau-Siegen als brandenb. Staats-
mann, 1647-1679. (Forschgn. z. bran-
denb. u. pr. G. 19, 89-113.) — W.
Steffen, Frdr. v. Bülow, 1698-1733,
preuß. Etatsminister. (Hohenzoll.-
Jahrb. 10, 277-84.) | 1501
Wagner, Rich., Herzog Christian
(Louis) I., 1658-1692. (= Nr. 317.)
Berl.: Süsserott. 308 S. (Einzelpr.
5 M. Subskr.-Pr. 4 M. 50.) [1502
Rez.: Preuß. Jahrbh. 126, 349-51 Daniels.
Innere Verhältnisse.
Turba, G., Die pragmat. Sanktion
m. bes. Rücks. auf d. Länder d.
Stephanskrone. Neues z. Entstehg.u.
Interpretation, 1708-1744. (Aus: Öst.-
Ung. Revue. Bd. 34. ’06, H. 1-6.)
Wien: Manz. 201 S. 3 M. 40. [1503
Rez.: Hist. Jahrb. 28, 195 H.
Wild, K., Staat u. Wirtschaft in
d. Bistümern Würzburg u. Bamberg.
Untersuchg. üb. d. organisator. Tä-
tigkeit d. Bischofs Friedr. Karl v.
Schönborn 1729-1746. (XV v. 611.)
Heidelb.: Winter. x,216S. 5M.60. [1504
Blümml, E. K., Hist Lieder auf Jud SiiB.
(Arch. f. Kultur-G. 4, 439-57.) [1505
Freckmann, J., Die capitulatio
perpetua u. ihre verfassungsgeschichtl.
Bedeutg. f. d. Hochstift Osnabrück.
1648-1650. Münst. Diss. 75 S. [1506
Gundlach, Friedr. Wilh. I. u. d. Bostellg.
d. städt. Beamten, s. "Op, 3266. Rez.: Forschgo.
2. brandb. u. pr. G. 19, 597-600 O. H: Lit.
Zbl. '06, Nr. 52,53 (auch v. '06, 3267 Skal-
*56
weit) Markull. — Skalwelt, Ostpr. Domänen-
verwaltg. unt. Friedr. Wilh. J., s. ’06. 3267.
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
593-97 Stolze. 11507
Marquart, Zur d Registratur d St. Stutt-
gart. (Württb. Vierteljhfte. 15, 477-83.) [1508
Schwartz, J., Les finances de
Strasbourg en 1689-90. (Rev. d’Alsace
56, 355-61.) [1509
Vogeler, Beitrr. z. G. d. Soester Zünfte.
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest 22, 35-52.) —
F. Walter, Mannheim. Gesellenordng. v. J.
1718. (Mannh. Ob 6, 278-85.) — A. F. Maier,
Zunftordng. d. Schneider in d. Kirchheimer
Cent v. J. 1705. (Ebd. 7, 193-97.) — A. Haase,
Das Privilegium d. Dessauer Seilerinng. (Mitt.
d Ver. f. anhalt. G. 10, 524-54.) — R. Perdel-
witz, Aus e. Schmiegler Innungsbuch. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6, 139-42.) [1510
Schwärzler, K., Zur G. d. Märkte
d. Bodenseegegend. (Schrr. d. Ver. f.
G. d. Bodensees 35, 65-70.) [1511
Schneider, Herm., Die Schweizer-Kolonie
in d. Mark, e ländl. Kulturbild a. d. Ende d.
17. Jb. Berl. Gymn.-Progr. 4°. 18 S. [1512
Consentius, E., Die Dienstbotenfrage im
alten Berlin. (Preuß. Jahrbb. 136 111-27.) [1513
Voigt, E.. Das Fidbuch e Döben. (Mitt.
d. Ver. f. sächs. Volkskde. 4, 101-3.) — Sinz,
Üb. Volkseide u. Frondienste im 17. Jh. (Ebd.
139-43.) , (1514
Kolde, Th., Die Erlanger franz.-ref. Ge-
meinde u. d. Juden. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-
G. 13, 38-42.) [1515
Duncker, M., Aus alt. Kriminalakten.
Kulturbild a. d. Tübing. Universitätsleben
um 1670. (Tübing. Bl. "oe, Nr. 1) —
v. Brüsselle- Schaubeck , Kriminalprozeß a.
d. Anfange d. 18. Jh. (Württb. Vierteljhfte.
15, 496-504.) — P. Uhle, Von d. Tortur in
Chemnitz. (Mitt. d. Ver. f. Chemn. G. 13,
160-71.) [1516
Jacobs, E., Zur G. d. Werbewesens. (Zt.
d. Harz-Ver. 89, 307-10.) [1517
Scheid, N., Frz. Hunolt S.J., e.
Prediger a. d. 1. Hälfte d. 18. Jh.
Regensb.: Manz. 1155. 1M.60. [1518
Helbling, M., P. Christ. v. Schönau, hoch-
verdient. Stiftsdekan zu Einsiedeln in d. Schw.,
+ 25. Okt. 1684. (Stud. n. Mitt. a. d. Bened.-
u. Cist.-Orden 37, 418-27.) (1519
Fox, W., Tiberius Mangold, Abt in
Schussenried 1683-1710. (Diüzesanarch. v.
Schwaben 24, 36-40.) — Johner, Poet. Nekrol.
auf d. Abt Uir. Blank v. Sebast. Sailer. (Ebd.
128-26; 149-53.) [1520
Gloning, M., Stephan I. Jung.
Abt d. Reichsstifts Salem, 1698-1725.
(Freiburg. Diözesanarch. N. F. 6,
77-124.) [1521
Petrich, H., Paul Gerhardt, seine
Lieder u. seine Zeit. Beitr. z. G. d.
dt. Dichtg. u d. christl. Kirche.
Gütersloh: Bertelsmann. xvj, 240 S.
Bibliographie Nr. 1507—1562.
8M. — J.Knipfer,P.Gerh. Gesanım.
Aufsätze. Lpz.: Deichert.66S.1M.[1522
Grünberg, P., Ph. J. Spener (s.
up, 1500). Bd. II: Spener im Urteil
d. Nachwelt u. seine Einwirkg. auf
d. Folgezeit. Spener-Bibliogr. Nachtrr.
u. Register. 447 S. 9 M. 40. [1523
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. oy, Nr. 2 Eck; Dt.
Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 14 Loesche; Lit. Zbl. ’07,
Nr. 4. — Fr. Schmaltz, Zur Darstellg. d.
pietist. Terminismus. (Zt. f. Kirch.-G. 27,
8311-19.) ,
Veen, S. D. van, De Reformatie
d. Kerken in het graafsch. Lingen.
(Veen, Hist. studiën en schetsen.
Groning. 1905.) [1524
Barrelet, Th. (unt. Mitwirkg. v. O. Vigou-
roux), Das Liebeswesen d. Diakonia in d.
franz.-ref. Gemeinde zu Hamburg 1686-1750.
(XIII, 3/4 v. 644a.) Magdeb.: Heinrichshofen.
24 S. 50 Pf. (1525
Lütkemann, H., Brief d. Braunschw.-
Wolfenb. Hofpredigers D. Joach. Lütkemann
an Hrzg. Aug. d Jüngeren. (Zt. d. Ges. f.
niederȊchs. Kirch.-G. 11, 235-41.)-W.knoke,
Kosten d.i. J. 1702 in Gestorf gebalt. Kirchen-
visitation. (Ebd. 241-45.) (1526
Könnecke, Notula deprecatoris. (Zt. d. Ver.
f. Kirech OG in d Prov. Sachs. 2, 2572.) [1527
Bruchmäller, W., 3 Ordnungen f. d. St.
Georgen-Hospital zu Crossen a. O. (Arch. f.
Kultur-G. 4 458-65.) , (1528
Feist, M., Die kirchl. Verhältnisse
Festenbergs in österr. Zeit. (Zt. d.
Ver. f. G. Schlesiens 40, 98-189.) [1529
Seultetus, F., Die General-Kirchen-
visitation im Fürstent. Wohlau 1656
u. 1657. Protokolle u. Beilagen. (= Nr.
212.) Liegnitz: Heinze. 4°. 1608. [1530
Melander, K. R., Zur Greifswalder
Univ.-G. (Pomm. Jahrbb. 7, 89-
109.) [1531
Seitz, F., Der Elberfelder Sprachmeister
Nicolas de Landase. Boitr. z. G. d. franz.
Unterrichts am Niederrb. (Zt. d. Berg. G.-
Ver. 39, 148-79.) [15323
Liebe, @., Die Mädchenschule zu Wefer-
lingen 1718. (Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. in d.
Prov. Sachs. 2, 123-25.) [1533
Gnerich, E., Andr. Gryphius u.
seine Herodes-Epen. Ein Beitr. z.
Charakterist. d. Barockstils. (Bres-
lauer Beitrr. z. Lit.-G. II.) Lpz.: Hesse.
xvj, 229 S. (Subskr.-Pr. 5 M. 50.
Einzelpr. 6 M. 50.) [1534
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 45 Landau.
Paulin, P., K. Desid. Royer. Ein lothr.
Verskünstler. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16,
238-50.) — Fr. Grimme, Ist K. D. Royer e dt
Dichter gewesen? (Ebd. 17, II, 156-67.) [1535
Tietze-Conrat, E., Unbekannte
Werke v. G. R. Donner. (Jahrb. d.
K. K. Zentral-Komm. N. F. IIJ, 2,
195-268; Taf. 6.) [1536
Vom Westtfül. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. *57
Sponsel, J. L., Noue Nachrr. üb. Joh. Melch
Dillinger u. seine Werke. (Diözesanurch. v.
Schwab. 24, 97-105.) Rez. v.’05,1523: N. Arch.
f. sächs. G. 26, 180f. Roseuberg. (1537
Litzmann, B., Johs. Velten. Legende
u. Geschichte. (Arch. f. Theater-G.
2, 56-71.) [1538
Hassebrauk, G., Beitr. z. G.d.Braunschweig.
Theaters. (Braunschw. Magaz.’06, 130 f.) [1538 a
Helm, K., Aus d. Wochen-Comoedie d.
Wigand Sexwochius, 1662. (Hess. Bll. f.
Volkskde. 5, 40-61.) [1539
Klaar, K., Ein vom Teufel besess. Knabe
in Frastanz 1652. (Forschgn. eto. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs 2, 69-72.), [1540
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740-1789.
Droysen, H., Die Äußerlichkeiten d. Über-
‘lieferg. d. Petersburger Bruchstücke v.
Friedrichs d. Gr. Hist. de mon temps.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 533.) —
` R. Koser, Zu d. aufgefang. Depeschen v. 1749.
(Ebd. 534f.) Vgl.: "oe, 3295 Strieder. —
Ders., Voltaire als Kritiker d. Oeuvres du
Philosophe de Sanssouci. (Hohenzoll.-Jahrb.
10, 170-98.) — J. Lazarus, 3 Briefe Friedrichs
d. Gr. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins oe, Nr. 7.)
An Hier. v. Bentivegni 1770 u. 1780. —
E. Haupt, Friedrichs d. Gr. Panegyrikus auf d.
Schuster Reinhart. (Dt.-ev. B11. 31, 636-52.) [1541
Lehndorff, E. A. H. v., 30 Jahre
am Hofe Friedrichs d. Gr. Aus d.
Tagebüchern. Von K. E. Schmidt.
Gotha: Perthes. 822 S. 10 M. [1542
Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. 19.
Tagebücher, Potsdamer, 1740 bis
17566. (= Nr. 762.) Berl.: Mittler.
110 S. 2 M. 50. [1543
Rez.: Mil-Wochenbl. ’06, Nr. 73.
Münchhausen, G. A. v., Berichte üb. seine
Mission nach Berlin Juni 1740, hrag.v.Frens-
dorff, s. 06, 1580. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "Ob,
Nr. 45 Wiegand; Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 19, 279-82 Meusel. [1544
Volz, G. B., Die „Vie privée‘ u.
d. ältere Lit. üb. d. Prinzen Heinr.
v. Preuß. (Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 19, 423-62.) [1545
Wachter, F., Bericht d. Kanzlers Homfeld
wegen d. Behandig. d. ostfries. Affaire auf
d. Kongreß zu Soissons. (Jahrb. d. Ges. f. bild.
Kunst etc. zu Emden 15, 425-27.) [1546
Meyer, Herm., Die Berr. d. preuß. Ge-
randten Eickstedt, s. "op, 3298. (Hamb.:
Herold. 82 S. 2 M.) Rez.: Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 19, 600f. Meusel. [1547
Ehrhard, L., Correspondance entre
le duc d’Aiguillon et le prince co-
adjuteur Louis de Rohan (s. ’06, 1572).
Forts. (Rev. d'Alsace 56, 286-312:
6513-29.) [1548
Katharina II. v. Rußland u. Joh.
Geo. Zimmermann, Briefwechsel;
hrsg. v. E. Bodemann. Hannor.:
Hahn. xxv, 157 S. 4 M. [1549
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’06, Nr. 47 Hans Schmidt;
Gött. vel. Anz. ’06, 968-94 Frensdorff.
Korrespondenz, Geh., Josefs II. m.
Trauttmansdorff, hrsg. v. Schlitter,
S Oé, 1347. Rez.: Mitt. d. Inst. f.öst.G.forschg.
27, 528-34 u. Hist. Zt. 97, 596-601 Luckwaldt;
Rev. hist. 91, 374-78 Magnette. (1550
Rez. v. ‘02, 3341 (Schlitter, Regierg.
Josefs II. in d. öst. Niederlanden): Rev. hist.
84, 392-97 Magnette; Rev. d'hist. eccl. 6,
418-20 Laenen.
Adámek, K., Paměti Trant M.
Pelzla (Memorabilien d. Franz M.
Pelzel). (Matice Moravská Jg. 18.) [1551
Winter, @., Friedrich d. Gr. Mit
13 ganzseit. Abbildgn. u. 2 Has.
8 Bde. (Geisteshelden. Bd. 52-54.)
Berl.: E. Hofmann & Co. xxıj, xj,
952 S. 9 M. 60. [1552
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. '06, Nr. 19 v. L. —
Rez. v. Op, 1542 (Petersdorff, Friedr. d. Gr.
1. Aufl.): Hist. Vierteljsch. 8, 260-63 Lippert.
Zwiedineck-Südenhorst, Maria Theresia,
s. '06, 1581. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 84,
453 Ködderitz; Český časopis hist. 19, 225 f.
V. Kr.; Lit. Zbl. oe, Nr. 50 Fuchs. [1558
Préliminaires, Les, de la guerre
de la succession d'Autriche. (Rev.
d’hist. red. à l’Etat-Major de l'armée
23, 241-308; 529-621. 25, 1-68.) [1554
Herrmann, 0., Zur Beurteilg. d. 2. schles.
Krieges. (Jahrbb. f. d. dt. Armee Hft.412.) [1555
Fürer, J., Die hess. Kavallerie b. Laffelt,
2. Juli 1747. (Hessenland ’06, Nr. 13f.) [1556
Strieder, J., . Forschgn. z.
österr. Politik v. Aachen. Frieden bis
z. Beginne d.7jähr. Krieges. (II v.610.)
Lpz.: Quelle & M. 101 S. 3 M. 40.
(Subskr.-Pr.: 2 M. 80.) E
Karl Eugen, Hrzg. e Württb., u.
seine Zeit (s. '06, 1586). Hft. 8. (Bd. I,
613-776 m. Abb. u. 2 Taf.) 2 M. [1558
Büthnick, Politik d. Bayreuther Hofes im
Tj. Kriege, s. ’06, 1587. Rez.: Forschen. z.
brandb. u. pr. G. 19, 285-88 Mengel — G. Som-
merfeldt, Von d. erst. Invasion d. Preußen
unt. Prinz Heinrich nach Franken, Mai-Juni
1758. (Forschgn. z. G. Bayerns 15, 98-101.) (1559
Bergsträßer, L., Chr. Frar. Pfeffels
polit. Tätigkeit in franz. Dienste
1758-84. (Hft. 16 v. 611.) Heidelb.:
Winter. 95 S. 2 M. 40. [1560
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 23, 1881.
Obser.
Schmidt, 0. E., Die Plünderung d. Brühl-
schen Schlosses Öberlichtenau 19. Nov. 1758
durch preuß. Soldaten. (N. Arch. f. sächs. G.
27, 348-50.) : [1561
Troeger, C., Die Schlacht b. Lieg-
nitz. (Mitt. d G.- u. Altert.-Ver. f.,
Liegnitz 1, 1-70; 2 Ktn.) [1562
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
600 R. Schmitt.
*58
Bourguet, A., Le Duc de Choiseul
et l'alliance espagnole. Paris: Plon.
257 S. T fr. 60. [1563
Volz, Q. B., Friedr. d. Gr. u. Jos. H
in Neiße u. Neustadt. (Hohenzoll.-
Jahrb. 10, 95-129.) [1564
Criste, Kriege unt. Kaiser Josef II., 8.
05, 155%. Rez.: Gött. gel. Anz. ’06, 486-90;
Rev. d’hist. red. à l'État-Major de l'armée 18,
184-87; Hist. Zt. 97, 601-3. [1565
Kleinschmidt, A., Vater Franz
u. d. Fürstenbund. (Mitt. d. Ver. f.
anhalt. G. 10, 506-23.) [1566
Rosenlehner, A., Maria Anna Josepha,
Herzogin in Bayern. (Allg. dt. Biogr. 52,
196-201.) (1567
Hoepffner, E., Der Pfarrer Geo.
Jak. Eissen, seine Freunde u. seine
Zeitgenossen. Ein Straßburger Zeit-
bild a. d. 18. Jh. (= Nr. 701.) StraBb.:
Heitz. 127 S 3 M. [1568
Hoffmann, C., Les élections aux Etats-
Généraux: Colmar- Relfort. (Rev. d'Alsace
54, 461-82. 55, 50-74; 513-38. 56, 152-84;
629-48.) | (1569
Mentzel, L., Karoline v. Hessen-
Darmstadt, d. große Landgrüfin. Ihr
Aufenthalt in Prenzlau 1750-56.
Darmst.: Müller&R. 158 S. 2M.50. [1570
Becker, Geo., General Fouqué in Bran-
denburg. (Jahresber. d. Hist. Ver. Brandenb.
36/37, 30-47.) (1571
Jacobs, E., Friedr. d. Gr. u. Wernigerode,
1763. (Zt. d. Harz-Ver. 39, 310-24.) (1573
Kaufmann, J., Der Zustand v. Konitz zur
Zeit d. preuß. Besitzergreifg. (Mitt. d. West-
preuß. G.-Ver. 6, 41-49.) — M. Bär, Hat König
Friedrich d. St. Danzig d. Trinkwasser ent-
zogen? (Ebd. 50f.) [1573
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Denkmäler d. preuß.
Staatsverwaltung im 18. Jh. Behürdenorgani-
sation etc. Bd. VIII, s ’06, 3316. Rez. (auch
v. VII): Hist. Zt. 98, 175-80 Wiegand u. Jahrbb.
f. Nationalük. 87, 5ü4f. Heldmann; v. VIT:
Hist. Vierteljschr. 9, 559 f. G. Seidler. [1574
Meyer, Chr., Friedr. d. Gr. u. d.
Netzedistrikt. 2. verm. u. verb. Aufl.
(Aus: Quellenu. Forschgn.z. dt. insbes.
hohenz. G. IV, 151 f.) Münch.: Steine-
bach. 118 S. 2 M. [1575
Joetze, F., Das Leben d. Lindauer Bürger-
meisters Rudf. Curtabatt. (Schrr. d. Ver. f. G
d. Bodensees35, 35-64.) Inter. f.Handels-G. [1576
Zur G. d. Handels im 18. Jh. (Mitt. d.
Museal-Ver. f. Krain 16, 109-26.) — Post-
verordnung v. J. 1786. (Ebd. 33.) — Vogeler,
Postalisches a. alt. Zeit. (= Nr. 571.) [1577
Weiß, J., Zur Entstehungs-G. d. durch
J. K. Tuürriegel eingeführt. dt. Kolonie an
d. Sierra Morena 1767-77. (Hist.-polit. BI,
138, 733-55; 818-34; Y10-22.) [1578
Upmeyer, W., Die Minden-Ravens-
berg. Eigentums-Ordnung v. 1741.
Bibliographie Nr. 1562—1620.
(I, 5 v. 734.) Hildesh.: Lax. 149 S.
2 M. 60. (TLI: Gött. Diss. 58 S.) [1579
Walther, W. L., Die polit.-geogr.
Grundlagen d. Agrarverfg. d.
Magdeb. in d. 2. Hälfte d. 18. Jh.
u. ihre allgem. Entwicklg. (G.bll. f.
Magdeb. 41, 187-289.) [1580
Grünhagen, C., Dieschles.Urbarien
unt. d. Regierg. friedr. Wilhelms II.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
463-73.) 1581
Lieben, S. H., Handschriftliches
z. G. d. Juden in Prag, 1744-1754
(8.05, 3400). II. 38u. 31S. 1 M. 50. [1582
Gerichtsinstruktion Maria Tberesias f
Krain a. d. J. 1775. (Mitt. d. Museal-Ver. f.
Krain 16, 53-61.) — Aus d. Archive d. Lai-
bacher K. K. Landgorichtes. (Ebd. 89-108.) [1583
Anschütz, G., Das Reichskammergericht
u. d Ebenbürtigkeit d. nieder. Adels. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27,G. À. 172-90.) [1584
Schultheß-Meyer, Das zürcher. Militär in
d. 2. Hälfte d. 18. Jh. (Zürcher Taschenb.
N. F. 28, 199-211) (1535
Engel, K., Beinheim, e. elsäss. Etappen-
ort im 18. Jh (Zt. f. @. d. Oberrh. N. F. z4,
421-40.) | __. (156
Menzel, A., Die Armee Friedrichs
d. Gr. in ihrer Uniformierg., gezeichn.
u. erläut. Auswahl v. 100 Taf. in
mehrfarb. Fksm.-Reprod. Hrag. v. F.
Skarbina u. Jany. (In 10 Lfgn.)
1. Lfg. Berl.: Oldenbourg. Fol.
10 Taf. u. 10 Bl. Text. Subskr.-Pr.:
20 M. [1587
Zillich, J., Febronius. (= Nr. 613.)
Halle: Niemeyer. 45 S. 1 M. 20.
(Hall. Diss.) [1538
Schröder, F., Eine kanonische
Wahl im Zeitalter d. Josephinismus.
(Hist. Jahrb. 27,561-60; 729-38.) [1 589
Pfättisch, d. M., Abt Maurus Xaver v.
Plankstetten. Totenrotel und Grabschrift.
(Stud. u. Mitt. a. d. Be.ed.- u. Cist.-Orden
26, 633-42.) [15:0
Rauscher, H., Vollständ. Unterricht alles
dessen, was d. Laienbrüder zu St. Peter zu
beobachten haben. Geschrieb. i. J. Liz
Mitg. v. Jul. Mayer. (Freiburg. Diözesan-
arch. N. F. 6, 140-241.) (1591
Chrząszcz, J., Eine reguläre Pfarrbesetzg.
in friderician. Zeit, 1775. (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 40, 279-83.) [1592
Huber, F., J. S. Semler, seine Be-
deutg. f. d. Theologie, sein Streit m.
Lessing. Berl.: Trenkel. 80S. 2 M. [1593
Beyer, R., J. G. Herder als Prediger. I:
Seine relig. Anschauungen. Königeb. Gymn.-
Progr. 65 8. [15%
Reissenberger, K., Erneuerte u.
erweiterte Weisungen geg. d. ober-
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
steirisch. Protestanten a. d. J. 1764.
(Jahrb. d.Ges.f.G.d. Protest. in Österr.
27, 111-14) — Ders., Steir. Trans-
migranten in Siebenbürg. (Korr.-Bl.
d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 29, 129-
35; 145-54.) 1595
Bickerich, W., Visitationen d. ev.
Kirchen in fissa durch d. Bischof
v. Posen. (Zt. d. Hist. Ges. Posen
21, 21-41.) [1596
Renaud, Th., Das Tagebuch d.
cand. theol. Magisters Phil. Hnr.
Patrick a. Straßburg üb. sein. Aufent-
halt an dt. Universitäten 1774 u. 1775.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 22,
107-203.) [1597
Lorenz, H., Die Lehrmittel u. Handarbeiten
d. Basedowschen Philanthropins nebst 12 Taf.
m. Abbildgn. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziebgs.-
u. Schul-G. 16, 303-32.) [1598
Lauckner, A.. Das Chemnitzer Lyceum
vor 150 Jahren. (Mitt. d. Ver. f. Chemnitz. G.
13, 121-31.) [1599
Günther, F., Die Wissenschaft
vom Menschen. Ein Beitr. z. dt.
Geistesleben im Zeitalter d. Ratio-
nalismus m. besond. Rücksicht auf d.
Entwicklg.d.dt.Geschichtsphilosophie
im 18. Jh. (Geschichtl. Untersuchgn.
hrsg. v. Lamprecht. V,1.) Gotha: Per-
thes. 193S. 4 M. (Leipz. Diss.) [1600
Schaumkell, G. d. dt. Kulturgeschichts-
schreibg. v. d Mitte d. 18. Jh. bis z. Romantik,
s. ’06, 1633. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr.
G.19,606-11 Nohl ; Hist. Zt. 97,562-64 Troeltsch;
Mitt. d. Ges. f. dt. Erz.- u. Schul-G. 16, 367-70
Heubaum; Hist. Jahrb. 37, 917 Grupp; Engl.
hist. Rev. 21, 179. 601
D
Schoepflin, J. D., Brief Verkehr
m. Gönnern, Freunden u. Schülern.
Hrsg. v. R. Fester. (Bibl. d Lit.
Ver. Stuttg. CCXL.) Tübing. re,
426 S. [1602
Schwartz, J., Schoepflin et les archives
du Ministère des affaires étrang. (Rev. d'Alsace
56, 268-70.) — A. M. P. Ingold, Grandidier
académicien de Metz at de Nancy. (Ingold,
Miscell. Alsat. 4, 9-17.) [1603
Zimmermann, J. G., Briefe an
Haller 1751 ff. Hrsg. v.R. Ischer (s.
"Op, 1598). Forts. (N. Berner Taschenb.
"05, 123-78. ‘06, 187-240.) [1604
Krähe, L., Carl Frdr. Cramer bis
zu sein. Amtsenthebung (Palaestra
XLIV.) Berl.: Mayer & M. 260 8.
7 M. 50. (60S.: Berl. Diss. 1904.) [1605
Peter, H., G. E. Lessing u. St. Afra. (Mitt.
d. Ver. f. G. d St. Meißen 7, I, 34-79.) [1606
Gleim u. Ramler, Briefwechsel;
hrsg. u. erl. v. C. Schüddekopf.
"Du
Bd. I: 1745-1752. (Bibl. d Lit. Ver.
Stuttgart. CCXLII) Tübing. xjx,
387 S. 1607
Ebstein, E., Aus G. C. Lichten-
bergs Korrespondenz. Stuttg.: Enke.
107 S. 2 M. 40. [1608
Harnack, 0., Der dt. Klassizismus
im Zeitalter Goethes. Literarhist.
Studie. Berl.: Felber. 1083S. 2 M. [1609
Goethes Briefe a '06, 3339).
Bd. XXXV: Juli 1821-März 1822.
xj, 410 S. Bd. XXXVII: Apr.-
Dez. 1823. xj, 409 S. Bd. XXXVIII:
Jan Okt 1824. x1j, 394 S. à 5 M. 60.
(Weimar. Ausg. Abt. IV.) nes
Zur 100. Wiederkehr v. Schiller»
Todestag. Untersuchgn. u. neue Mitt.
(= Euphorion. Bd. XII.) [1611
Müller, Ernst, Neue Mitt. zu Schiller.
(Stud. z. vergleich. Lit.-G. 6, 342-46.) — Osw.
Redlich, Schillers hist. Schriften. (Akad. Ver.
dt. Historiker in Wien. Bericht üb. d. 15. u.
16. Vereinsjahr 5-17.) [1611a
Holzer, E., Schubartiana. (Württb. Vier-
teljhfte. 15, 558-71.) [1612
Utitz, E., J. J. Wilb. Heinse u.
d. Ästhetik z. Zeit d. dt. Aufklärg.
Halle: Niemeyer. 96S. 2M.60. [1613
Uslar-Gleichen, E. Frhr. v., Der
Dichter Gottfr. Aug. Bürger als Justiz-
amtmann d. v. Uslarschen Patrimo-
nialgerichts Altengleichen, 1772-84.
Hannov.: C.Meyer. 898. 1 M. 50. [1614
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 46 M.K.; Dt. Lit.-
Ztg. ’06, Nr. 46 e Wurzbacb.
Niebour, M., Beitrr. z. Kenntn. d.
Dichters Leisewitz. (Jahrb. d G.-Ver.
f. d. Hrzgt. Braunschw. 4, 62-113.) —
P. Zimmermann, Leisewitz’ Stamm-
buch a. seiner Göttinger Studienzeit.
Ebd. 114-356.) — Ders., Leisewitz'
ilhouettensammlg. (Ebd. 136-46.
4 Taf.) — Vgl. Nr. 1748. [1615
Audreae, F., Aus d. Geschichten d. Magde-
burg. Bürgers um d. Wende d. 18. u. 19. Jh.
(G.bil. f£. Magdeb. 41, 129-36; 291-308.) [1616
Haag, Die Lausanner Ausgabe v. Voltaires
süämtl. Werken 1770-1781. Beitr. z. G. d,
bernisch. Zensur. (N. Bern. Taschenb. ’05,
191-238 ) (1617
Seidel, P., Das Marmorpalais im
Neuen Garten zu Potsdam. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 10, 33-92.) [1618
Oelenheinz, L., Frdr. Oelenhainz,
e. Bildnismaler d. 18. Jh. Lpz.: See-
mann. 4° jv, 91 S. m. 36 Taf. u.
42 Text-Abbildgn. 30 M. [1619
Gutmann, K. F., Die Kunsttöpferei
d. 18. Jh. im Grhzgt. Baden. Karlsr.:
Braun. 4°. 180 S.; Taff. 12 M. [1620
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh 21, 711-14 Stieda.
"oi
Scherer, Chr., Die figürl. Plastik d. Fürsten-
berger Porzellanmanufaktur wahr. ihr. Blüte-
zeit v. 1770 bis geg. 1790. (Braunschw. Magaz.
’06, 73-78; 85-92.) [1631
Sikora, A., Das Verbot d. Volksschauspiele
(1751) u. seine Folgen. Beitr. z. Kultur-G. d.
tirol. Volkes. (Forschgn. etc. z. G. Tirols u.
Vorarlbergs 2, 199-209.) — Ders., Der Kampf
um d. Passionsspiele in Tirol im 18. Jh. (Zt.
f. öst. Volkskde. 12, 185-207.) [1622
Kopp, À., Liebegrogen 1747. (Hess. Bil. f.
Volkskde. 5, 1-26.) [1623
Tobler, ü., Aus d. Haushaltungsbuche d.
Prof. 8. I.. Lerber. (N. Bern. Taschenb. ’06,
78-105.) (1624
Goerrig, W., Vermühlg. Max Josefs v. Zwei-
brücken 1785. (Mannh. G.b1l. '06, Nr. 11.) [1625
Rhode, P., Aus Kônigsbergs halbtauseud-
jährigen Jubeltagen. (Altpreuß. Monatsschr.
43, 192-228.) [1626
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-18 15.
Hensler, A., Rruckstücke e. Harder Chronik
1789-1804. (Jahresber. d. Vorarlberg. Museum-
Ver. 43, 91-112.) [1627
Wittichen, F. C., Zur Gentz-Bibliogr.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 682 - 94.)
Vgl. ’06, 3354. (1628
Vellay, Ch., Missions aux armées du Rhin
et du Nord (1793/94): Lettres ined. de Saint
Just. (Rev. Bleue 5. 5.. 6, 641-45.) [1629
Gedenkstukken d.algem.gesch.van
Nederland van 1795 tot 1840; uitg.
door H T. Colenbrander (s. “06,
3452). II: Vestiging van den Een-
beidsstaat; 1795-1798. (Rijks ge-
schiedk. Publicatiön. 2.) cxxx, 1037 S.
15 M. [1630
Wittichen, Briefe Consalvis a. d. J. 1795-
1796, s. ’05, 1646. Rez.: Forschen. z. brandb.
u. pr. G. 19, 292 Luckwaldt. (1631
Pernthaler, A., Kloster Säben zur
Kriegszeit 1796-1814. (Forschgn. etc.
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 44-60.)
Säbener Chronik. [1632
Aus d. Zeiten d. Basler Revolution
v. 1798. Briefe u. Tagebuchbll. zweier
Basler Staatsmänner. Aus d. Familien-
arch. hrag. v. E. Schlumberger-
Vischer. Frauenf.: Huber. 85 S.
8 M. 20. [1633
Neipperg, Comte de, Aperçu milit.
sur la bataille de Marengo. (Rev. de
Paris. Année 13, T. 4, 5-36.) [1634
Delbrück, F., DieJugend d. Königs
Friedr. Wilh. IV. v. Preuß. u.d. Kaisers
u. Königs Wilhelm I. Tagebuchbll.
ihr. Erziehers F. D. 1800-1809. Mitg.
v. G. Schuster TI. I: 1800-1806.
(= Nr. 504.) zxr), 530 S. 12 M. [1635
Luginbühl, R., Zur G. Berns u.
d. Schweiz überh. in d. Jahren 1803-31
Bibliographie Nr. 1621—1679.
aus bisher uned. Briefen d. Prof.
Sam. Schnell u. anderer an Ph.
Alb. Stapfer. (N. Bern. Taschenb.
06, 106-86.) [1636
Diest, v., Aus d. Zeit d. Not u. Befreiung
Dtids., 1806-15, s. 05, 8464. Rez.: Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 18, 647-51 Granier. [1637
Aus der Franzosenzeit. Ergänzen. zu d.
Briefen u. Aktenstücken z. G. Preußens unter
Friedrich Wilhelm III., vorzugsweise a. d.
Nachlaß v. F. A. v. Stägemann; hrsg. v.
F. Rühl, s. "Op, 1654. Rez.: Hist. Jahrb. 26,
610-12 E. Schulz; Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 18, 337-40 Thimme; Hist. Zt. 95, 486-88
(auch d. früheren Tle.). f 16838
Müller, Frdr. v., Erinnergn. a. d. Kriegs-
zeiten 1806-13. Mit Vorw. v. À. Mets. Hargb :
Janssen. 183 8. 80 Pf. [1639
Devrient, E., Die Kriegslasten d.
St. Jena in d. Jahren 1806 u. 1807.
Aktenmäß. Mitteilgn. (Zt. d. Ver. f.
thür. G. N. F. 17, 291-328.) [1640
Besetzung, Die preuß., Hannovers 1506 o
d. Ereignisse in Weimar nach d. Schlacht b.
Jena. Nach d. Briefen e Weimaraner Schülers:
d. ältest. Sohnes vom Hainbunddichter Hor.
Chr. Boie. (Dt. Revue 31, IV, 246-49.) [1641
Einzug d. Kurprinzen Karl u. d. Kur-
prinzessin Stephanie in Mannheim 106.
(Mannh. G.bll. 7, 141-51.) (1642
Schmidt, Bernh., Brief a. d. Oktobertagen
d. J. 1806. (Dt. Rundschan 129, 63-68.) [1643
Berlin währ. d. Zeit d. Besetzg. durch d.
Franzosen in d Jahren 1806, 1807 u. 1808.
Mitteilgn. a. e. ungedr. Tagebuche. (Mitt. d.
Ver. f. G. Berlins ’06, Nr. 10.) — Besetzung
"Berlins durch d. Franzosen i.J.1806. Aus Gust.
Partheys Jugenderinnergn. (Ebd. Nr. 9.) (1644
Schnippel. E., Urkdl. Beitrr. z. G. d J.
1806. TL I: Zum 100jähr. Gedächtn. an d.
Aufenthalt d. Königs Friedr. Wilh. III. in
Osterode. Progr. Osterode Ostpr. 4°. 16 S. [1645
Rassow, J., E. M. Arndts Gedanken
üb. e. Erhebg. aller Volker geg. d.
franz.-russ. Weltherrschaft, 1807-9.
(Pomm. Jahrbb. 7, 191-253.) [1646
Jordan, Die Sendung d. Kammer-
präsidenten v. Dohm mit e. ständisch.
Deputation in d kaiserl. Haupt-
quartier Warschau, Jan.-Febr. 1807.
(Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 17,
329-52.) [1647
Krause, G., Aus e. ehem. preuß.
Gebiete: Briefe d. Kammerpräsidenten
F. H. W. Wagner aus Bialystok an
Joh. Geo. Scheffner 1807-1812. (Alt-
preuß Monatsschr. 48, 418-81.) Vgl.
06, 1671. [1648
Zahn, J. v., Aus Polizeiakten [franz.
Spione betr.) kleiner Archive. (Zahn, Styrisca.
N. F. IL) (1649
Weber, 0., Armeebefehl Erzherzog Karls,
26. Juli 1809. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhm. 45, 178-82.) [1650
Clausewitz, C. Y., Feldzug 1812 in Rußl.
u. d. Befreiungskriege v. 1813-15. S. durcb-
ges. Aufl. Mit e Biogr., enth. o Würdigg-
durch v. Schlieffen. Berl: Düämniler.
4918. 6 M. [1651
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Hartmann, dJ., Brief d Prinzen Engen v.
Württemb. (Württb.Vierteljhfte. 15,599f.) [1652
Achscharumow, Durch Rußlands
Schneefelder in die Festung Cherson.
Aus d Memoiren übers v. H.K. Bresl.:
Schles. Buchdr. 133 S. 2 M. [1653
Olfers, H. v., Briefe d. Grafen
Christian zu Stolberg-Stolberg a. d.
Zeit d. Befreiungskriege 1812-15.
(Dt. Rundschau 123, 419-40.) [1654
Anemüller, E.,Wilh.v.Humboldtu.
Karoline Louise, Fürstin zuSchwarzb.-
Rudolstadt. Mit bisher ungedr. Briefen
Humboldts. (Dt. Revue 31, III, 201-8;
333-40.) [1655
Maikov, P. M., K'Biografii grafa
L. L. Bennigsena. Pt. Pétersb. 1905.
156 S. [1656
Blok, P. J., Niebuhrs Verfassungs-
entwurf f. d. Niederlande 1813. (Hist.
Zt. 98, 116-25.) Vgl. ‘06, 1674. —
K. Hugelmann, Niebuhrs Erklärg.
a. d. J. 1814 üb. sein Verhältnis zu
Preußen u. zu Dänemark. (Ebd.
126-34.) [1657
Latouche, de (Habitant de Cernay), Sou-
venirs de 1815f. (s. '06, 1675). Forts. (Rev.
d'Alsace 56, 89-109: 215-18; 543-48.) —
F. Martin, Stimmungsbild a. d. Elsaß 1815.
(Jahrb. f, G. etc. Els.-Lothr. 22, 204-9.) [1658
Deutschland in sein. tiefen Erniedrigung
1306. 2. Neuabdr. Eingel. v. R. Graf Du
Moulin Eckart,s.'06,1678. Rez.: Forschen.
z. G. Bayerns 14, 164-66 Rosenlehner; Dt.
Lit.-Ztg. ‘V5, Nr. 35 Luckwaldt. — Geo.
Schrötter, J. Ph. Palm. (Hist.- polit. BI.
138, 413-31.) — P. Holzhausen, J. Ph. Palm.
(Frankf. Ztg.’0%, Nr. 230) — J. Braun, Die
Lit. üb. Palm. (Börsenbl. f. d. dt. Buchh. ’06,
Nr. 197 u. 231.) — Ed. Gachot, Napol. et
les pamphlétaires allem. en 1806. L'exécution
du libraire Palm d'apr. des docc. ined. (Le
Correspond. 224, 780-94.) [1659
Kühnemann, E., Fichtes Redon an d. dt.
Nation. Rede. Posen: Merzbach. 17 8. 30 Pf. "1660
Smend, J., Die polit. Predigt Schleier-
machers v. 1806 bis 1308. (Rektoratsrede.)
Sıraßb.: Heitz. 30 S. 1 M. [1661
Bildnisse, Die, d. Königin Luise. Hrsg. v.
P. Seidel. 12 Kpfr.-Atzgn. nach zeitgenöss.
Originalen m. begleit. Text. Berl.: Ges. a
Verbreitg. klassisch. Kunst. 25 M. (1663
Sorel, L'Europe et la révolution franc.
a. ‘06, 3319. Rez.: Rev. des questions hist.
80, 572-87 de Sérignan. [1663
Fournier, Napoleon I.. s. '06, 3406. Erklärg.
v. Lenz geg. d. Rez. Schlitters u. Antw. v.
Schl.: Mitt. d. .Inst. f. öst. G.forschg. 27,
733-36. [1664
Krieg geg. d. franz. Revolution 1792-1797.
Bd. I u. II, s. ’05, 3470. Rez.: Götting. gel.
Anz. '05, 7156-58 v. Janson; Rev. d’hist. mod.
et contemp. 7, 396-98 Caron; Hist. Zt. 97,
6031. [1665
Schönfeldt, E. v., Aus d. Leben d. General-
leutnants Heinr. v. Schönfeldt. (Beihft. z.
Milit.-Wochenbl. ’06, 419-46 ) [1666
*61
Geyso, v., Üb. d. Exp'dition hessisch.
Truppen nach d. Insel Wight. (Hessenland
’06, Nr. 16.) [1667
Opérations milit. sur la Sambre
en 1794. (Rev. d'hist. red. à l'État-
Major de l’armée 22, 225-88; 449-532.
23, 1-73) [1668
Meinecke, F., Das Zeitalter d. dt.
Erhebung 1795-1815. Mit 10 Fksms. u.
78 Abbildgn. (Monographien z. Welt-
G.; hrsg. v. Heyck. XXV.) Bielef.:
Velhagen u. Kl. 134 S. 4 M. [1669
Ford, Hanover and Prussia 1795-1803, s.
’04, 3397. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 19, 614 Ulmanu; Dt. Lit.-Ztg. ‘04, Nr. 40
Thimme, (1670
Raffalovich, A., La seconde occu-
pation de Francfort en 1796 et la
convention secrète de brumaire an V.
(Rev. d’hist. dipl. 20, 537-58.) Vgl.
06, 1671. [1671
Hüffer, Dor Krieg d. J. 1799 u. d 2. Koa-
lition, s. ’05, 1674. Res: Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 27, 534-40 Luckwaldt; Riv. stor.
it. 4, 208-11 Lemmi; Engl. hist. rev. 21, 391-95
Atkinson; Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 335-40
Pflüger; Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 125 Herr-
mann; Hist. Vierteljschr. 9, 448f. Roloff. [1672
Driault, J. E., Études Napoléo-
niennes. Nap. en Italie, 1800-1812.
(Biblioth. d'hist. contemp.) Paris:
Alcan. 691 S. 10 fr. [1678
Rez.: Arch. stor. p. le prov. Napol 31, 560
-67 Cerons; Rev. crit. '06, Nr 48 Guyot; Rev.
d’hist. mod. et contemp. 8, 287-96 Muret.
Campagne, La, de 1800 en Alle-
magne (s. Op, 1677). Forts. (Rev.
d’hist. réd. à l’Etat-Major de l'armée
22, 533-71. 23, 74-105; 309-46.) —
Campagne de 1800 à l'armée des
Grisons. (Ebd. 24, 1-68; 273-306;
481-521. 25,483-538. 26,69-128.) [1674
Zahn, J. v., Das Ende d Korps Condé in
Steiermark. (Zahn, Styriaca. N. F. II) (1675
Ekedahl, W., Bidrag till tredje koa-
litionens bifdningshistoria 1803-105, 8. ’04,
3405. Rez.:Svensk hist. tidskr. 24, Öfversikter
17-21 Apelgvist; Engl. hist. rev. 19,385 f. Rose;
Hist. Zt. 95, 305-7 Arnlıoim. (16:6
Spielmann, C., Aufgang aus Nieder-
gang. Gemeinverständl. Darstellg. d.
Ereignisse d. Jahrzehnts 1805 bis 1815.
Mit 21 hist. Bildnissen. Halle: Gese-
nius. 274 S. 3 M. [1677
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’06, Nr. 9 Friederich.
Campagne, La, de 1805 en Alle-
magne. Partie V-VII. (Rev. d'hist. réd.
à l'État-Major de l'armée 24, 69-140;
807-63; 522-64. 26, 53 ff.) [1678
Kirchhammer, A., Zur Wahl u. Stellung
Frz. v. Weyrothers als Generalquartiermeister
d. verbündot Hevres 1805. Beitr. z. G. d.
Hauptquartiers. (Erweit.Sonderdr.a „Danzers
Armee-Ztg.“) Wien: Seidel. 218. 1 M. [1679
*62
Schneider, E., Württemberg u.
d. PreBburger Friede. (Württb. Vier-
teljhfte. 15, 387-410.) [1680
Krebs, K., Vor 100 Jahren. Auf-
sütze u. Urkk. z. G. d. Kriegs). 1806
bis 1815. Lpz.: Kürstens. xıj, 243 S.;
3 Taf. 2 M. [1681
Schreckenbach, P., Der Zusam-
menbruch Preußens i. J. 1806. Mit
100 Illustr. u. Beil. nach zeitgenöss.
Darstellgn. Jena: Diederichs. 208 S.
6 M. [1682
Rez.: Preuß. Jahrbb. 127, 157f. Daniels;
Altpreuß. Monatsschr. 44, 125f. Schnippel;
Lit. Zbl. ’07, Nr. 20 Frdr. Schulze.
Caemmerer, v., 1806. (Forschen. z. brandb.
u. pr. @. 19, 475-83.) Vgl. ’06, 3395. — L.
Kemmer, Das preuß. Offizierkorps v. 1806
im Lichte neuer Forschgn. u. Veröffentlichen.
(Grenzboten '06, IV, 178-85.) [1683
Krauel, R., Preußen u. England
vor 100 Jahren. (Dt. Revue Jg. 31,
Bd. IV, 169-80; 349-61.) [1684
Bailleu, P., Königin Luise im Kriege v.
1806. (Dt. Rundschau 129, 32-55.) — Prinz
Louis Ferdinand v. Preuß. Gefallen im
Gefechte v. Saalfeld 10. Okt. 1806. (Ebd.
56-62.) — P. Holzhausen. Der Tod d Prinzen
Ferdinand. Stimmungsbild a. d. Feldzug v.
1206. (Unterhaltungsbeil. d. Tagl. Rundschau
'06, Nr. 238-40.) [1686
Hymmen, v., Prinz Louis Ferdinand v.
Preußen. Hist.-biogr. Skizze. 2 Aufl. Berl.:
Eisenschmidt. 58 S. 1 M. — O. Tschirch,
Prinz Louis Ferdinand uls Musiker. Sein
Tod, seine Bestattg. u. sein Andenken. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 10, 199-220.) [1686
Leidolph, E., Die Schlacht b. Jens. 2. Aufl.
Jena: Frommann. 100 S. m. 2 Ktn. u. 2 Auta-
typien. 1 M. 40. — Schlacht b. Jena 1806.
Katalog d. Hundertjahr- Ausstellg. im stadt.
Museum zu Jena. Mit einführ. Kapiteln,
hrsg. v P. Weber, u. Anh.: Jenas Verluste
in d. Oktobertagen 1806 u. d. dafür gezahlt.
Entschidiggn., aus unveröff. amtl. Qn. mitg.
v. E. Devrient. Ebd. 110 S. 1 M. Nachtr.
u. Berichtiggn. Ebd. 16 S. 20 Pf. [1687
Taysen, v., Wandergn. auf d. Jenaer
Schlachtfelde. Mit Kte. Jena: Fischer. Din:
Kte. 1 M. — E. Piltz, Die Geländeform d:
Jenaer Schlachtfeldes. Geogr. Darstellg. nebst
Erläutergn. (Mitt. d. Geogr. Ges. f. Thüring.
zu Jena 24, 1-8; Doppeltaf.) [1688
Müller, Herm., Wie kam es zur Kapitu-
lation v. Prenzlau 28. X. 18061, s. ’06, 3397.
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19, 614-16
Granier; Lit. Zbl.’07, Nr.4 Frdr. Schulze. [1689
Hildebrand, F., Die hanseatisch.
Konferenzen im Herbste 1806. (I, 4
v.734.) Hildesh.: Lax. 84S. 2 M. [1690
A.Wohlwill, Zur Erinnerg. an d. hanseat.
Konferenzen. (Hans. G.bll. ’06, 327-35.)
Wippermann, Die frauz. Beritznahme
Hessens vor 100 Jahren. (Hessenland ’06,
Nr. 19 u. ‘0%, Nr. 6.) [1691
Granier, H., General Clarke u. d. Exeku-
tion zn Kyritz im April 1507. (Forschen z.
brandb u. pr. G. 19, 231-39) . 1692
Hößlin, v., Der Zug d. Majors v.
Losthin zum Entsatze v. Neiße u.
Bibliographie Nr. 1680— 1733.
Cosel 10. bis 16. Mai 1807. (Beihft.
z. Milit.-Wochenbl. ’06, 361-84.) [1693
Wegener, H., Die Relationen Na-
poleons I. zum Königr. Westfalen,
im besonderen durch d. Mission d.
kaiserl. Gesandten Grafen Reinhard
am Kasseler Hof, 1807-1813. Tl. I.
Berner Diss. 1905. 69 S. [1694
Balagny, Campagne de l’Emper.
Napoléon en Espagne 1808-1809 (8.'04,
8414). T.IV. 5568.;8Ktn. 12fr. [1695
Ders., La poursuite de l'armée angl. par
le marech. Soult, 2.-16. janv. 1809. (Rev. d’hist.
red. à l'État- Major de l'armée 91, W- 130;
267-311.) Abdr. a. T. IV.
Mayerhoffer v. Vedropolje, E.,
Krieg 1809. Bd. I: Regensburg. Mit
19 Beil., 4 Skizzen u. 2 Taf. im Texte.
Nach d. Feldakten u. and. authent.
Quellen bearb. in d. kriegsgeschichtl.
Abtlg. d. K. u. K. Kriegsarchivs. Mit
e polit. Vor-G. d. Krieges v.O.Criste.
Wien: Seidel. x1j, 7108. 25 M. [1696
(G. d. Kämpfe Österreichs. Kriege unt. d.
Rewierg. d. Kaisers Franz. Im Auftr. d. K.
u. K. Chefs d. Generalstabes hrsg. v. d Direkt.
d. K. n. K. Kriegsarchivs.)
Will, C., Beitrr. z. G. d. Verwundung
Napoleons vor Regensburg 23. Apr. 181.
(Vhdlgu. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regeneb.
57, 127-50.) . , [16°6a
Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel-
darstellgn. (s. "op, 3400). Bd. VI:
E. v. Woinovich, Kämpfe in d.
Lika, in Kroatien u. Dalmatien.
105 S.; 2 Ktn. 2 M. [1697
Hirn, F., Aufenthalt Dr. Schneiders in
Vorarlberg 1811. (Forschgn. etc. z. G. Tirols
u. Vorarlbergs 2, 29-43.) [1693
Egloffstein, H. Frhr. v., Carl
August auf d. Fürstentage in Dresden
1812. (Dt. Rundschau 129, 69-90.) 1619
Demmler, H., Die Neubildg. d.
bayer. Heeresabteilg. nach d. Rück-
zuge à. Rußland 1812 u. d. Ereignisse
bis z. Rückkehr in d. Heimat 1813.
Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs- u.
eeres-G. 15, 1-104.) [1700
Geschichte d. Befreiungskriege
1813-15 (s. ‘06, 1706) v. Lettovw-
Vorbeck, Napoleons Untergang 1815.
IT: Von Belle-Alliance bis zu Napoleons
Tod. Bearb. v. v. VoB. Mit 14 Skizzen
im Text u. 2 Karten-Beilagen. 3j),
294 8. 8 M. [1701
Rez.: Milit.- Wochenbl. ’06, Nr.120 v. Verdy;
Dt. Lit.- Ztg. ’06, Nr. 50 Keim. — Res. ~“.
Friederich, Herbstfeldzug 1813. Bd. II:
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 457-59 P. Goldschmidt:
Streffleurs öst. milit. Zt. ‘05, II, 1635-29
v. Woinovich.
Osten-Sacken u. v. Rhein, Frhr.
v. der, Milit.-polit. G. d. Befreiung-
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
krieges 1818 (s. op, 3407). Bd. IIb:
Der Frübjahrefeldzu Bautzen. Mit
6 Gefechtsplänen, 4 S Skizzen u. 2 Ü 2 Über-
sichtskarten. xh 5 574 S. 18 M. [1702
Pawelitzki, Kg. Friedrich
Wilh. II. u. seine ag D durch
d. Franzosen 17. Jan. 1813. Greifs-
wald. Diss. 59 S. [1703
Janson, v., Scharnborsts milit. Testament
u. sein Verhältn. zu Knesebeck. (Beihft. z,
Militärwochenbl. "06, 407-18.) (1704
Sammter, A., Die Katzbach- Schlacht
26. VIII. 1818. (Liegnitz 1863.) Neudr. Liegoitz:
Kaulfuß. 102 S 75 Pf. (1705
Larraß, Zur Beurteilg.d.Überführg.
Kgl. sächs. Truppen zu d. Verbündeten
b. Leipzig am 18. Okt. 1813. Nach
amtl. u. zuverläss.Qn. (Beihft. z. Milit.-
Wochenbl. "op, 385-406.) [1706
Laxague, de, Siege de Bayonne par les
alliés. Aix en Prov.: Impr. mod. 34 S.
1 fr. 50. [1707
Gruner, J. v., Just. Gruner u. d.
Hoffmannsche Bund. (Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 19, 485-507.) [1708
Pollio, A., Waterloo (1815), con
nuovi document, Roma: Casa ed. ital.
4°. vij, 571 S.; 5 Ktn. [1709
Rez.: Rev. crit. ‘05, Nr. 41 Kahn; Milit.-
Wochenbl. "oe, Nr. 147 v. Graevenitz.
Pflugk-Harttung, J. v., Zu d. Ereignissen
d. 18. Juni 1815. (Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 19, 508-21.) — Ders., Zum Verhalten d.
1. preuß. Korps b. Belle-Alliance. (Jahrbb. f.
d. dt. Armee u 417.) (1710
Marquiset, A., La phrase et le mot de
Waterloo. Paris: "Champion. 718. 2 fr. [1711
Gulat-Wellenburg, M. v., Die Be-
lagerung v. Neubreisach 1815. (Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 21, 441-62.) [1712
Pfister, A., Die Patrioten, 8. ’04, 3445.
Vgl.: P. v. Planta (Jahresb. d. Hist.-ant.
Ges. Graubünd. 34, Beil. 111: 15 S). [17183
Schumacher, F., Karl Koch, 1771-
1844. Berner Diss. 151 S. [1714
Türler, H., Das Schloß Signau. (N. Bern.
Taschenb. ’05, 243-61.) [1715
Schrötter, G., Die letzten Jahre
d. Reichsstadt Nürnberg u. ihr Über-
gang an Bayern. (Mitt. d. Ver. f. G.
d.St. Nürnb. 17, 1-177.)— Chr. Meyer,
Nürnberg am Ausgang sein. Reichs-
freiheit. (Tl. v. Nr. 273.) — Ders.,
Die letzt. Zeiten d. fr. Reichsst.
Augsburg u. ihr Übergang an d.
Krone Bayern. Münch.: Steinebach.
63 S. 1 M. 20. [1716
Beck, P., Die Franzosen in Hohenzollern,
insbes. im Frauziskunerkloster Hedingen 1796.
(Diözesanarch. v. Schwaben 24, 174-76.) [1717
Albert, P. P., Der Übergang Frei-
burgs u. d. Breisgaus an Baden 1806.
(Alemannia. N. F. 7, 161-88.) [1718
|
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"GA
Hoffmann, Ch., La Haute-Alsace
à la veille de fa révolution (8.”03, 8738).
DI. S. 225-399. 8 M. 20. [1719
Bardy, H., La place de Belfort au com-
mencement de la revol., 17*8-92. (Bull. de la
Soc. Belfort. d'émulation 24, Ob, 51-105.) —
Ders., J,es émigrés du district de Belfort en
1193. (Rev. d’Alsace 56, 13-34.) [1720
Grossmann, H., Saargemünd währ.
d. Revolutionszeit. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 17, IL, 129-55.) [1721
Kästner,W., Weitere Nachrr. üb. Napoleons
Anwesenheit in d. Pfalz, bezw. Frankenthal
1804, sowie seine Ernennung z. lebenslangl.
Konsul i. J. 1802. Nachtr. (Monatsschr. d.
Frankenth. Altert.-Ver. '06, Nr. 7.) Vgl. ’05,
1713. — J. Kraus, Napoleons Besuch u.
Aufenthalt in Frankenth. (Ebd. Nr. 8.) Vgl.
auch ebd. Nr. 9. [1722
Schmidt, Ch., Le Grand-Duché de Berg
1806-13, a. ée. 1723. Rez.: Hist. Vierteljschr.
9. 560- 63 Darmstädter; Zt. d. Aach. G.-Ver.
28, 485-58 Pauls. [1723
Naber, J. W. À. Gesch. v. Neder.
land tijdens de inlijving bij Frank-
rijk, Juli 1810-Nov. 1813. Haarlem:
Bohn. 1905. xvj, 425 S. [1724
Wohlwill, A., Zur G. d. Hanse-
städte im Zeitalter d. franz. Revol.
u. Napoleons. (Hans. G.bll. ‘06,
245-69.) [1725
Rez. v. ‘05, 1715 (Servières): Lit. Zbl.
us, Nr. 50 H. H-n.
Zimmermann, H., Das Denkmal b. Hassen-
bausen. (Braunschw. Magaz. ’06, 109-12.) [1726
Wittichen, P., Zur inner. G.
Preußens währ. d. franz. Revol.
Gentz u. Humboldt. (Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 19, 319-51.) [1727
Kircheisen, Königin Luise in d. G. u.
Lit, s. "Up, 3428 ez.: Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 19, 616f. v. Petersdorff. (1728
Moffat, M. M., Queen Louisa of
Prussia. Lond.: Methuen & Co.
323 S. 7 sh. 6 d. [1729
Knaake, E., Leben u. Wirken d.
Königin Luise im Lichte d. Geschichte.
T1. I: Bis z. Ausbruch d Krieges 1806.
T1. I: Währ. d Unglücksjahre 1806-
1807. Tilsit. Progr. 96; 117 S. [1730
Petersdorff, H. v., Prinzessin Marianne v.
Preußen. (Alig. dt. Biogr. 52, 202-10.) [1731
Granier, H., Patriot. Schlesier in
d. Franzosenzeit v. 1806/7. (Zt. d.
Ver. f. G. Schles. 40, 217-46.).
0. Linke, Topogr. -statist. Bemerkgn.
a. Schlesien i. J. 1810. Für e. Reise
d. Königs Friedr. Wilh. III. behördl.
zusammengest. (Ebd. 247-78.) [1732
Innere Verhältnisse.
Reinhardstoettner, 0. v., Beitrr.
z. G. d. bayer. Verfassungsurkunde,
insbes. d. 4. Titels derselben §§ 1-5
"64
9-12. Erlang. Diss. 75 S. Vgl.
Nr. 1878. [1733
Meusel, F., Ein Aufsatz d. Grafen
v. Finckenstein üb. Hardenbergs
Finanzreform v. 1810 m. einig. Briefen
v. Finckenstein u. Marwitz im An-
hang. (Forschgn. z. brandb. u. pr. G.
19, 522-32.) [1734
Pachleitner, S., Territorialeinteilg. d.
Illyrisch. Proviuz Krain unt. franz. Verwaltg.,
1809-14. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 16,
103-29; 129-44.) — K. Crnologar, Ziviltrau-
ungen unt. d. franz. Herrschaft. (Ebd. 17,
14-19.) [1735
Bôhi, B., Finanzhaushalt d. Kan-
tons Thurgau, 1803-9. (Aus: Zt. f.
schweiz. Statist.) Frauenf.: Huber.
222 S. 3 M. 20. [1736
Geschwind, L'administration de
l'Alsace à la fin du règne de Louis XVI.
(Mém. de l'Acad. des sciences de
Toulouse '04.) [1737
Christ, G., Dalbergs Bemühungen um
Errichtg. d. Oberhofgerichts in Mannheim.
(Mannh. G.bll. 7, 188-91.) [1738
Weicker, G., Die Haltung Kur-
sachsens im Streite um d. unmittel-
bare Reichsritterschaft 1803-6. Mit
e. Anh.: Stat. Beitrr. z. Kenntn. d.
Reichsritterschaft. (= Nr. 754.) Lpz.:
Hirzel. vj, 1108. 4 M. (106 S.:
Leipz. Diss.) [1789
Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 28, 148-51 Lippert.
Stuke, K., G. d. Verfassg. d. Stadt
Hildesheim von d. letzt. Zeiten d.
fürstbischöfl. bis z. Ende d. preuß.
Herrschaft 1802-1806. (I, 3 v. 734.)
Hildesh.: Lax. 95 S. 2 M. (TL I:
Münster. Diss. 51 S.) [1740
Gebauer, M., Breslaus kommunale
Wirtschaft um d. Wende d. 18. Jh.
Beitr. z. Städte-G. Jena: Fischer.
xj, 362 S. 9 M. [1741
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 143-46 Fiamm.
Buchberger, K., Aus Steiermark
i. J. 1811. (Zt. f. österr. Volkskde.
12, 120-25.) [1742
Bericht d. polit. Bezirksbehörde v. Arnfels.
Pauls, E., Eine statist. Tabelle d.
Hrzgts. Berg a. d. J. 1797. (Zt. d.
Berg. G.-Ver. 39, 180-211.) [1743
Cérenville, B. de, Le système
continental et la Suisse 1803-1813.
Zürich. Diss. 345 S. [1744
Stuhr, F., Die Napoleon. Konti-
nentalsperre in Mecklenb., 1806-13.
Bibliographie Nr. 1733—1780.
(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 71,
825-64; 2 Taf.) [1745
Kretzschmar, J., Napoleons Kanal-
projekte z. Vorbindg. d. Rheines m.
d. Elbe u. Ostsee. (Zt d. Hist. Ver.
f. Niedersachs. "06, 139-50; Kte.) [1746
Schwann, G. d. Kölner Handelskammer.
I s. Nr. 384. [1747
Mack, H., J. A. Leisewitz als Reformator
d. Armenpflege in d. Stadt Braunschw.
(Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw.
4, 1-61; 146-43.) (1743
ads A., Aufhebg. d. Leibeigen-
schaft (Eigenbehörigkeit) im nördl.
Münsterlande, d. vormals Aren-
bergisch. u. Berg. Teilen d. franz.
Kaiserreiches. IX v. 609.) Münst.:
Coppenrath. 110 S. 2 M. (63 S.
Münst. Diss.) [1749
—
Friederich, R., Gneisenan. Berl.:
Behr. 132 S. m. Bildn. u. Fksm. —
V. der Boeck, Boyen. Ebd. 114 S.
m. Bildn. u. Fksm. — (à 2 M.) [1750
(Erzieher d. preuß. Heeres. VI u. VII.)
Bertram, Frz., Aus d. Korrespondenz
v. Scharnhorstas m. d. Helwingschen Hof-
buchhdlg. Hannov. (Börsenbl.f. d. dt. Buch-
handel ’06, Nr. 181.) [1750 a
Beck, P., Das erste Projekt e
Konkordates zwisch. Rom u. Dtld
nach d. Säkularisation. (Diözesanarch.
v. Schwab. 24, 159f.) [1751
Ludwig, A. F., Weihbischof Zirkel
v. Würzburg (s. '05, 1730). Bd. U.
591 S. 14 M. [1752
Rez. v. I: Hist. Jahrb. 36, 858-60 Koch;
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 286 f. Kolde:
Hist. Zt. 93, 402f. Troeltsch. v. II: Dt. Lit.-
Ztg. '06, Nr. 33 Paulus.
Litzel, J., Säkularisation d. 7 im ehemalig.
Rentamt Aislingen gelegen. Kapellen. (Jahrb
d. Hist. Ver. Dillingen 18, 147-53.) [1753
Ludwig, A. F., Neue Untersuchgn.
üb. d. Pôschlianismus. Regensb.:
Pustet. 95 S. 75 PF. [1754
Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirch.-G. 13, 95 f.
Beck, P., König Friedrichs Ver-
suche e. Neuordnung d. kath. Kirche
in Württemb. u. d. Hineinspielen d.
Pariser Nationalkonzils v. J. 1811.
(Diözesanarch. v. Schwab. 24, 113
-23.) [1755
Ubald d’Alencon, P., Les franciscains
d'Alsace pend. la révol. (s.'06, 3522). Schluß.
(Rev. cath. d'Alsace N.B. 24, 163-179.) Sep.
Rixheim: Sutter. 1905. 110 8. — J. Levy, Lu
démolition des croix dans le canton de Neuf-
Brisach pend. la grande révol, 1193-96. (Ebd.
24, 3525-33.) Sep. ebd. 1905. 11 8. ws A. M. P.
Ingold, Les pérégrinations d'un cistercien
alsacien pend. la révol. (Ingold, Miscell.
Alsat. 4, 75-94.) (1756
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Kaiser, P., Der kirchl. Besitz im
Arrondissement Aachen geg. Ende d.
-18. Jh. u. seine Schicksale in d Sä-
kularisation durch d. franz. Herrschaft.
Beitr. z. Kirch.- u. Wirtsch.-G. d.
Rheinlande. (Leipz. Diss.) Aachen:
Jacobi. 211 S. 3 M. [1757
Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 28, 478-82 Loersch;
Aus Aachens Vorzeit 20, 46-49 Lückerath.
Foerster, E., Entstehg. d. pee
Landeskirche unter Friedr. Wilh. II.
(8. "06, 3443). Bd. II. 1907. xij,
530 S. 10 M. 40. [1758
Rez.: Arch. f. op Recht 20, 606-9 Niedner;
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 16, 142f. Friedberg;
Lit. Zbl. ’06, Nr. 47 Hermelink; Dt. Lit.-Ztg.
’07, Nr. 6 Stutz; Dt.-ev. Bil. 32, 318-41 Schian.
Heß, P. D., Der Zürcher Vernunftprediger
Kasp. Dav. Hardmeyer. (Zürch. Taschenb.
N. F. 28, 108-10.) 11759
Haag, Pestalozzi u. d. bernisch. Behörden.
(Bll. f. bern. G. 1, 126-37.) [1760
Peters, R., Zur Kenntn. d. berg. Schul-
weseus in franz. Zeit. (In: Stud. z. niederrh.G.
Festschr. d Düsseid. Gymn. S. 36-43.) —
J. Petry, Lehrbericht d. früher. Minoriten-
Lateinschule a. d. J. 1793. Rating. Progr.
An, xxıj S. [1761
Naumann, L., Zur Entwicklig. d. Volks-
schulwesens in d. Ephorie Eckartsberga Ende
d 18. u. Anfang d. 19. Jh. (Zt.d.Ver.f. Kirch.-G.
d. Prov. Sachs. 1, 19-91.) [1762
Zimmermann, P., Israel Jacobson. (Braun-
schw. Magaz. ’06, 97-105; 112-15.) [1763
Sulze, E., Neue Mitt. üb. Fichtes
AtheismusprozeB. (Kantstud. 11,233
-39.) 1764
Braun, 0., Schellings geistige
Wandlungen in d. Jahren 1800-1810.
Lpz.: Quelle & M. 76 S. 1 M. 60. —
G. Mehlis, Schellings Geschichts-
hilosophie 1799-1804. Heidelb.:
etters. 140 S. 3 M. [1765
Rez. d. Arbeit Brauns: Dt. Lit.-Ztg. ’07,
Nr. 16 Karl Engel. ` | 5
Breuer, J., Die polit. Gesinnung
u. Wirksamkeit d. Kriminalisten
Anselm v. Feuerbach. Beitr. z. G.
d Entwicklg. d. polit. Denkens in Dtld.
Straßb. Diss. 1905. xj, 150 S. [1766
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 49 Radbruch.
Kohut, A., Neues üb. Chr.G. Körner.
(Monatshfte. d. Comen.-G. 15, 189-
207.) [1767
Nägeli, A., Joh. Mart Usteri 1768
-1827. Zürich: Fäsi & B. xL, 283 S.
3 M. 60. (Zür. Diss.) 1768
Krauß, R., Aus Franz Hiemers Leben.
(Württb. Vierteljhfte. 15, 572-98.) [1769
Humboldt, W. v. u. Caroline
v. Humb. in ihr. Briefen; breg. v.
*65
A. v. Sydow (s. ’06, 1658). Bd. II:
Von d. Vermählg. bis zu Humboldts
Scheiden a. Rom, 1791-1808. 307 S.
6 M. 50. [1770
Hamann, H., Die literar. Vorlagen
d. Kinder- u. Hausmärchen u. ihre
Bearbeitg. durch d. Brüder Grimm.
(Palaestra. XLVTI.) Berl.: Mayer & M.
147 S. 4 M. 50. (TL I: Einleitg.
Die Vorlagen z. 1. Aufl. Berl. Diss.
68 Bi [1771
Hildebrandt, E., Frdr. Tieck.
Beitr. z. dt. Kunst-G. im Zeitalter
Goethes u. d. Romantik. Lpz.: Hierse-
mann. xx, 183 S.; 10 Taf. 8 M. [1772
Beethoven, L. van, Sämtl. Briefe
u. Aufzeichngn.; hrsg. v. F. Pre-
linger. Bd. I u. II. Wien u. Lpz.:
Stern. à 5 M. — Ders., Sämtl.
Briefe. Krit. Ausg. m. Erläutergn. v.
A.Ch.Kalischer. (In etwa 25 Lfgn.)
Lfg. 1-11. Berl.: Schuster & L. Bd. I:
xvj, 840 S. Bd. II, S. 1-192. à 60 Pf.
— Th. v. Frimmel, Beethoven-Studien
(8.'06,3599). II: Bausteine zu e. Lebens-
G. jx, 278 S.; 4 Taf. 5 M. [1773
Devrient, H., Aus d. Akten e. Geheim-
-bundes dt. Schauspieler in d. Jahren 1812-15.
(Arch. f. Theat.-G. 2, 95-150.) — C. Schröder,
Joh. Jak. Engel an A. v. Kotzebue. (Jahrbb.
d. Ver. f. mecklenb. G. 71, 320-24.) — Johs.
Hoffmann, Schillers Maria Stuart u. Jungfrau
v. Orl. auf d. Hamburg. Bühne, 1801-48.
Greifsw. Diss. 109 8. [1774
Steck, R., Ein Konflikt zw. d. Bernisch.
äußern Stand u. d. Reichsygrafen Frdr. Leop.
zu Stolberg, 1795. (N. Bern. Taschenb. ‘6,
287-317.) (1775
Witry, Ein Advokat u. Kurpfuscher im
alt. Kurfürstent. Trier. (Arch. f. Kult.-G. 4,
466-172) (1776
Hinrichtung, Eine öffentl., in Berlin 1800.
(Mitt. d Ver. f. G. Berlins ’06, Nr. 7.) [1777
9. Neueste Zeit seit 1815.
Varnhagen v. Ense, K. A., Tage-
bücher. Bd. XV: Register, bearb. v.
Houben. (Veröffentlichgn. d. Dt.
Bibliogr. Gesellschaft. Bd. III.) Berl.:
Dt. Bibliogr. Ges. 1905. x, 4098. [1778
Hasenclever, A., Aus Josua
Hasenclevers Briefwechsel m. d.
Staatsrat G. H. L. Nicolovius in
Berlin. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 89, 1-102.)
Vgl. ‘06, 1769. [1779
Correspondance de Malouet,
préfet du Bas-Rhin, 1820-1822. Publ.
Histor. Vierteljahrschrift. 1907 2. Bibliographie, 5
’
°66
.J.Schwartz. (Aus: Rev. d'Alsace.)
Colmar. Hüffel. 130 S. 2 M. [1780
Eckardt, J. H., Brief U. J. Lornsens,
12. Nov. 1830. (Zt. d. Ges. f. schlosw.-holst.
G. 36, 297 f.) [1781
Fournier, A., Gentz kontra Met-
ternich. Briefean Wessenberg 1831 u.
1832. (Dt. Revue 31, IV, 101-11.) [1782
Goebel, F., Ein niederdt. Spottlied auf d.
Göttinger Revolte v. Jan. 1831. (Korr.-Bl. d.
Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 26, 12-15.) [1783
Jastrsemski, v. (u. R. Hahn), Die Quar-
tierlisten d Fürsteuzusammenkunft in Lieg-
nitz u. d. Lager b. Koischwitz i. J. 1835.
(Mitt. d. G.- u. Altert.-Ver. f. Liegnitz 1,
102-20.) 1784
Mathys, Karl, Briefe an Dr J. R.
Schneider in Bern, 1837-1842; hrsg.
d G. Tobler. (Basler Zt. f. G. etc.
6, 1-95.) Vgl. ‘06, 3463. [1785
Friedrich Wilhelms IV. Brief-
wechsel m. L. Camphausen. Hrsg.
u. erl. v. E. Brandenburg. Berl.:
Paetel. 254S. AM. Vgl.’06,1775. [1786
kez.: Dt. Lit.-Ztg. "o, Nr. 49 v. Petersdorff;
Preuß. Jahrbb. 127, 155-61 Daniels; Lit. Zbl.
wi, Nr. 6.
Schurz, C., Lebenserinnergn. I.
Bis z. J. 1852. Berl.: Reimer. 416 S.;
Taf. 7 M. [1787
Bez.: Beil. z. Allg. Ztg. ‘06, Nr. 156 O. B.
Helfert, Frhr. v., Radetzky in
d. Tagen sein. ärgsten Bedrängnis.
Amtl. Bericht d. Feldmarschalls v.
18. bis z. 30. März 1848. (Arch. f.
öst. G. 95, 145-62.) Sep. Wien:
Hölder. 66 Pf. [1788
Kentenich, G., Aus d. nachgelass.
Papieren e. vergessen. Frankfurt.
Parlamentariers: Frdr. Zell. (N.
Heidelb. Jbb. 14, 187-214) [1789
Weiß, Th., Zur Lebens-G. J. Th.
Fallmerayers. (Forschgn. z. G.
Bayerns 14, 207-26.) [1790
Blind, K., Meine Kasemattenhaft
in Rastatt. (Gartenlaube '06, Nr. 86
-38.) [1791
Wackernell, J. E., Wiener Briefe e. Ti-
rolers (Ant. Pfaundle r) a. d. Oktobertagen
1843 u. ungedr. Gedichte Gilms. (Forschgu.
etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 2, 210-23.) [1792
Pisacane, C., Guerra combattuta
in Italia negli anni 1848-49; narraz.
ripubbl. d. L. Maino. (Bibl. stor. d.
risorgim. it. Ser. 4, Nr. 12.) Roma-
Milano: Soc. ed. Dante Alighieri.
340 S. 3 L. 50. [1793
: Petersdorff, H. v., Jos. v. Rado-
witz u. Leop. v. Gerlach. (Dt. Rund-
schau 130, 43-61.) [1794
Poschinger, H. v., Aus d. unveröff. Kor-
respondenz d. Königs v. Preuß. Friedr. Wil-
beim IV. (Dt. Revue 31, IV, 1-7.) [1795
Bibliographie Nr. 1780—1833.
Freytag, Gust. u. Herzog Ernst v. Coburg
im Briefwechsel 1853 bis 1893; hrsg. v. Te m-
peltey, s. '05, 1763. Rez.: Hist. Zt. 96, 271
-18 H. Oncken; Preuß. Jahrbb. 124, 167-70
Daniels; Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
G18 f. Walth. Schultze. [1796
Nippold, F., Aus d. Leben d. beiden
erst. dt. Kaiser u. ihrer Frauen.
Forschgn. u. Erinnergn. Berl.:
Schwetschke & S. 429 S. 8 M. [1797
Bismarcks Brivfe an seine Braut u. Gattin.
2. verm. Aufl. Stuttg: Cotta. xjv, 659 S.
6 M. [1798
Hohenlohe-Schillingsfürst, Fürst
Chlodw. zu, Denkwürdigkeiten. Im
Auftr. d. Prinzen Alex. zu Hoh.-Sch.
hrsg. v. F. Curtius. 2 Bde. Stuttg.:
Dt. Verl.- Anstalt. 440; 565 S. m.
5 Bildnissen u. 1 Fksm. 20 M. [1799
Rez.: Preuß. Jahrbb. 126, 375-86 Delbrück,
Hist. - polit. Bll 138, 726-32; Lit. Zbl. ‘06
Nr. 46 G. Kaufmann; Dt. Rundschau 130, 356
-61; Türmer '07, März v. Petersdorff; Nord u.
Süd Nr. 365 Salzer; Neckarztg.’07, 13. u. 20. Apr.
Egelhaaf. — P. Matter, Deux chanceliers :
Bismarck et Hohenlohe. (Rev. Bleue 5. S.
T. VI, Nr. 18.) — J. Bainville, Bismarck
et la France d'apr. les mémoires du prince
de Hohenlohe. Paris: Nouv. libr. nat. 1907.
xvj, 300 S. 3 fr. 50. — The End of the
Bismarck- Dynasty. (Contemp. Rev. 90, 609
-23) — H. Delbrück, Die Hohenlohe-
Memoiren u. Bismaroks Entliassg. (Preuß.
Jahrbb. 126, 501-17.) Vgl.: v. Rottenburg,
Eine falscho Anklage geg d. Fürst. Bism.
(Dt. Revue 31, IV, 273-84) u. F. Meinecke
(Hist. Zt. 93, 461f.). — O. Kacmmel, Eine
Unterredung mit Fürst Bismarck. (Grenz-
boten ’06. I, 121-25.)
Poschinger, H. v., Aus d. polit.
Korrespond. d. Geh. e Eiere u.
später. Gesandten v. Kusserow.
(Ann. à. Dt. Reichs '06, 877-89.) [1800
Manuel hist. de la question du
Slesvig. Documents, cartes et pièces
Justificat. et renseignements statist.
publ. sous la dir. de F. de Jessen.
Lpz.: Harrassowitz. 4°. 473S. 20M [1801
Valols, v., Aus d Erlebnis-en e. alt. See-
offiziers, 1864. (Dt. Revue 31, LL, 341-50.) [1802
Lignitz, v., Aus 3 Kriegen, 1866,
1870/71, 1877/78. Mit 10 Ktn. u.
Skizzen. Berl.: Mittler. 1904. 316 S.
5 M. 50. [1803
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 593 f. R. Schmitt.
Blumenthal (Generalfeldmarschall), Tage-
bücher a. d. J. 1866 u. 1870/71, s. ’03, 3777.
Rez.: Hıst.Vierteljschr.9, 423-25 R.Schmitt.[1804
Oncken, H., Aus d. Briefen Rud fs.
v. Bennigsen (o ‘06, 1788.) Forts.
(or Revue. Jg. 31, Bd. HI u. IV.
g. 32, Bd. I u. II) [1805
Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Niedersachs. '06,
283-933 Thimme.
Vor 40 Jahren. Erinnergn. e. alt.
Kriegsmannes (G. V. H...z.) Wien:
Stern. 106 S. 2 M. [1806
Neueste Zeit seit 1815.
Kuderna, B., Aus bewegt. Tagen.
Persönl. Erinnergn. u. Erlebnisse a.
d. Feldzuge d. J. 1866 geg. Preußen.
Wien: Seidel. 68 S. 1 M. 60. [1807
Gilsa, F. v., Worte Bismarcks üb. d.
Annexion Kurhessens bei e. Besuche in
Y'riedrichsrub 21. Febr. 1892. (Hessenland ’06,
Nr. 23.) [1508
Waldstedt, J. Freiin v., 30 Jahre
Hofdame, 1870-1900. 1. u. 2. Aufl.
Berl.: Vossische Buchh. 1906f. 3728.
5 M. 1809
Hohenlohe - Ingelfingen , rinz
Kraft zu, Aus mein. Leben. Auf-
zeichngn. (s. '06, 1790). Bd. IV: Der
Krieg 1870/71. Mit 2 Bildertaf., d.
Nachbildg. e. Briefes, 2 Skizzen im
Text u. 4 Kartenbeilagen. jx, 566 S.
11 M. 50. [1810
Rez. v. I: Allg. Lit bl. ‘06, Nr. 1 v. Helfert.
Rez. v. IV: Dt. Lit.-Ztg. '07, Nr. 12 v. Peters-
dorff; Lit. Zbl. "ON, Nr. 5.
Hatzfeldts Briefe. Briefe d. Graf.
Paul Hatzfeldt (ehem. dt. Botschafter
in London etc.) an seine Frau. Ge-
schrieb. v. Hauptquartier König Wil-
heims 1870-71. Mit Vorw. d. Gräfin
Helene Hatzfeldt. Lpz.: Hnr. Schmidt
& G. 325 S.; Portr. 7 M. 50. [1811
Laßberg, D. Frhr. v., Mein Kriegs-
tagebuch a. d. dt.-frz. Kriege 1870/71.
Münch.: Oldenbourg. 347 S.; Kte.
6 M. 50. [1812
Rez.: Mil. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 2 Schoch.
Jacobi, H., Grhrzg. Friedr. v. Baden
in Versailles. (Aus: „Grenzboten‘ '06,
DI u. IV.) Lpz.: Grunow. 60 S.
1 M. 50. [1818
Cramm-Burgdorf, Frhr. v., Briefe üb. d.
Hrzg v. Cumberland an e regierend. dt.
Fürsten. (Dt. Revue 81, Il. 287-94.) [1814
Friedrich III.,d. Kaisers u. Königs,
Briefe, Reden u. Erlasse. Gesamm.
u. erläut. v. G. Schuster. Berl.;
VossischeBuchh. jx, 386 S.4M.50.[1815
Peters, C., Die Gründg. v. Dt.-
Ostafrika. Kolonialpolit. Erinnergn.
u. Betrachtgn. Berl.: Schwetschke
& S. 276 S. 4 M. [1816
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 49 Osk. Lenz.
Leutwein, Th., 11 Jahre Gouver-
neur in Dt.-Südwestafrika. Berl.:
Mittler. x, 669 S. 11 M. [1817
Hausenstein, W., Karl Ldw. Sand. (Süddt.
Monatshfte. ue, Hft. 8.) — Ders., 3 Schul-
aufsätze v. K. L. Sand. (Mannheim. G.bl]. 8,
35-44.) | __ (#18
Erler, C., Der Philhellenismus in
Dtld., 1821-29. Beitr. z. G. d. öffentl.
Meinung im 19.Jh. Lpz.Diss. 708. [1819
Welschinger, H., Le duc de Reichstadt
*67
d’apr. les notes inéd. du chevalier de Prokesch-
Osten. (Le Correspondant 224, 447-72; 683-709.)
— Rez. v. ’04, 3443 (Wertheimer, Hrrg. e
Reichsst.): Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27,
152-84 e Zwiedineck. [1820
Lebey, A., Les trois coups d'État de Louis
Napoléon Bouaparte. I: Strasbourg et Bou-
logne. Avec des docce. et des portraits inéd.
Paris: Perrin. 519 S. 5fr. Rez.: Rev. d'hiet.
mod. 7, 788-93 Caron. 8 [1821
Wolf, Gust., Bismarcks Lehr-
jahre. Lpz.: Dieterich. 376 S. 8 M. [1822
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 23 F. Fdch.
Oxilia, G. U., La Campagna toscana
del 1848 in Lombardia. Firenze:
Seeber. 1904. 404 S. [1823
Rez. Arcb. stor. it. Ser. 5, T. 38, 213-23
Marzi. , ,
Goldschmidt, P., Die oktroyierte
preuß. Verfassg. (Preuß. Jahrbb. 125,
197-216.) [1824
Hashagen, J., Bismarck u. d. Liberalismus.
(Akad. Bil. 31, 66-69; 90-93.) — Ders., 4 Cha-
raktere a. d. älter. Liberalismus: Freytag u.
Treitschke, Herm. Banmgarten u. Budf. Haym.
(Dt. Monatsschr. f. d. ges. Leben d. Gegenw.
5, 625-32; 763-71) | [1826
Hansen, J., Gust. v. Mevissen. Ein
rhein. Lebensbild 1816-99. I: Biogr.
II: Abhdlgn., Denkschrr., Reden u.
Briefe. Berl.: Reimer. xvj, 869; x,
668 S. 20 M. 1826
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 2 F. Frdch ; Rhein-
lande 7 (07), 180-34 M. Schwann; Nation 24,
88-86 M. Philippson. — Fritz Friedrich,
Aus d Frühlivgstagen d dt. Liberalismus.
(Preuß. Jahrbb. 197, 80-100.) ` | |
Friedjang, H., Der Krimkrieg u.
d. österr. Politik. Stuttg. u. Berl.:
Cotta. 198 S. 4 M. [1827
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "oi, Nr. 4 O. Weber.
Pfister, A., Kaiser Wilhelm I. u.
seine Zeit. Mit 31 authent. Abbildgn.
u. Fksms. (Monographien z. Welt-
hrsg. v. Heyck. XVI) Bielef.: Vel-
hagen & Kl. 138 S. 4 M. [1828
Salzer, E., Bismarcks Anschauungen tb.
Bündnisse. Wi u.Süd 117, 70-87 ; 242-65.) [1829
Lenz, M., König Wilhelm u. Bis-
marck in Gastein 1863. (Dt. Rund-
schau 129, 197-218; 3564-62.) [1830
Bleibtreu, C., Düppel-Alsen.
Stuttg.: Krabbe. 1608.;Kte. 2M. [1831
Dungern, O. Frhr. v., König Karl v. Ru-
mänien u. Did Berl.: Walther. 488. 1 M. —
A. Hasenclever, Fürst Bismarck u. König
Karl v. Rumänien. (Beil. z. Allg. Ztg. ’06,
Nr. 116f.) Sep. Münch.: Bayer. Dr. u. Verl.-
Anstalt. 20 S. [1832
Regensberg, F., Langensalza 1866
u. d. Ende d. Königr. Hannover.
2. Aufl. Stuttg.: Franckh. 127 S.
1 M. 50. [1833
Rez. (auch d Buches e Bleibtreu, 8. "ug,
3502): Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’06,
274-5 Thimme.
5*
"op
Episoden, Glückliche, a. d. Kämpfen
Österreichs 1866. Mit Beitrr. v. Mit-
kämpfern. Wien: Seidel. vs, 155 S.;
8 Taf. 8 M. 50. [1834
Regensberg, F., Von Skalitz bis
Königgrätz. Stuttg.: Franckh. 160S.;
2 Ktn. 2 M. [1835
Trautenau-Custozza-Lissa 1866.
Hrsg. v. K. Harbauer. Tl. I u. H
Wien: Stern. 201 S. 4 M. [1836
Scharr, Die Pioniere auf d. Schlachtfelde
v. Königgrätz. (Vicrteljhfte. f. Truppen-
führg. etc. 3, 276-309.) [1837
Ghy., Der Streifzug d. Radetzky-Husaren
ira Juli 1866. (Streffleurs öst. milit. Zt. ’U6,
993-1010.) [1838
Fleischer, J., G. d. K. K. Kriegs-
marine währ. d. Krieges 1866. Mit
4 Portr.-Taf., 6 Ktn., 5 Plänen u.
4 Skizzen. (= G. d. K. K. Kriegs-
mar. III, 3.) Wien: Gerold. xvj, 464 S.
12 M. [1839
Rez.: Streffleurs öst. milit. Zt. ’06, IL,
Lit.bl. 135-37.
Guerre, La, de 1870-71 (s. ‘06,
8606). Forts. L'armée de Châlons.
Partie 4 u. 6. (Rev. d’hist. red. à
l'État-Major de l'armée 23, 347-644;
664-769. 24, 141-267 ; 364-465 ; 565-651.
25, 129-90; 821-411; 539-607.) [1840
Canonge, F., Hist. et art. milit.
Guerre de 1870-71. Paris: Fanchon.
7128.m.81Ktn.,Plänenetc.2öfr.[1841
Rez.: Rev. crit. ’06, Nr. 49 Bouvier.
Grouard, A., Critique stratég. de
la guerre franco-allem. Les armées
en presence. Paris: Chapelot et Co.
128 S. Vgl. ‘06, 1820. [1842
Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei-
spiele d. Festungskrieges a. d. dt.-
franz. Kriege (s. ‘06, 3510). 11. Hft.
IL Der belagerungsmäß. (förml.)
Angriff. 2: Belfort. 154 S.; Plan.
4 M. 50. [1843
Cardinal v. Widdern, G., Ver-
wendg. u. Führg. d. Kavallerie 1870
bis z. Kapitulation v. Sedan (s. "Oé.
1319). T1. VII: Aufsuchen, Finden u.
Umstellen d. Armee Mac Mahons v.
22. bis einschließl. 30. VII. Nach d.
Akten d. Kriegsarchivs u. Privatmit-
teilgn. bearb. Mit 1 Übersichtskte. u.
6 Skizzen. xj, 303 S. 7 M. 50. [1844
Hagen, E., Anteil d. Kgl. Bayer.
6.J igerbatailions am dt.-franz. Kriege
1870,71. (Aus: „Darstellgn. a.d. bayer.
Kriegs- u. Heeres-G.‘ XV, 105 ff.)
Münch. : Lindauer. 158 S. 2M.00.[1845
Pernot, A., 1870. Armée de l'Est
|
i
Bibliographie Nr. 1834—1884.
et 14° corps allem. Alsace, Vosges
et Franche-Comté. (Sep. a.: Bull. de
la Soc. philom. vosgienne.) St.-Dié:
impr. Cuny 1905. 121 S. ; Pläne. [1846
Herrmaan, O., General v. Bose b. Wörth.
(Jahrbb. f. d. dt.Armee u. Marine. HI 417.) (1847
Lehautcourt, P., Études de tactique
appliquée. La cavalerie dans la ba-
taille, 15 u. 16. VII. 70. (Journ. des
sciences milit. Sér. 11, T. 1, 841-76.
2, 321-55. 3, 65-99; 202-21.) [1848
K., M. v., Die Seldlitzkürassiere b. Vion-
ville u. ein Brief ihr. Führers, d. Grafen
v. Schmettau. (N. milit. Bil. '05, Bd. 68,
Nr. 24f.) (1849
Der 18. August 1870. Hrsg. v. Gr.
Generalstabe. (Stud. z. Kriegs-G. u.
Taktik. V.) Mit Kartentasche, enthalt.
41 Skizzen in Steindr. sowie 2 Ktn.
u. 1 Plan. Berl.: Mittler. xvj, 597 S.
22 M. [1850
Rez.: Milit.- Wochenbl. ‘06, Nr. 158
v. Falkenhausen. — Der 18. Aug. 1870 in
d. Darstellg. d. Generalstabes u. Hoenigs
„24 Stunden Moltkescher Strategie“. (Milit.-
Wochenbl. ’07, Nr. 33-35.) — Ghy., Der13. Aug
1870. (Streffleurs mil. Zt. ’07, I, 841-73.)
Rouquerol, G., L'artillerie dans
la bataille du 18. août. Paris: Berger-
Levrault. jx, 511 S. 12 fr. [1851
Genevois, H., La défense nation.
en 1870/71. Les responsabilités génér.
Nouv. éd., entierem. refondue. Paris:
Fasquelle. 341 S. 7 fr. 60. Vgl. ‘05,
1823. [1852
Rayle, Die Bedeutg. d. Wälder v. Orléans,
Marchénoir u. Fontainebleau im Feldzuge
1870/71. (Milit.- Wochenbl. ’06, Nr. 3817.) "1853
La Ménardière, A. de, Quatre
journées de guerre. Opérations du
13. corps allem. les 12-15 janv. 71.
Combat. d’Alencon. (Journ. des
sciences mil. Ser. 11, Tom. 2, 128-
36; 257-76.) [1854
Piépape, De, Le Coup de Grâce:
Epilogue de la guerre franco-allem.
dans l'Est. Paris: Plon. 503 S.; 7 Ktn.
8 fr. [1855
Rez.: Engl. hist. rev. 31, 606-8 H. B. George.
Jacob, Bismarck u. d Erwerbg. Elsaß-
Lothringens 1x70,71, a "Ob, 3585. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 1 v. Petersdorff; Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 21, 160-62 Wiegand; Preuß.
Jahrbb. 195,175 Daniels; Forschgn.z. brandb.
u. pr. G. 19, 299-301 v. Ruville. [1856
Schirmacher, K., Dtid. u. Frank-
reich seit 35 Jahren. (Die Kultur.
Bd. 1516.) Berl.: Bard, Marquardt
& Co. 148 S. 3 M. 1857
Wippermann, K., Dt. Geschichts-
kalender (s. ‘06, 1834). 1906, Bd. I.
x11j,8508. Bd. II. x1j,312S. à 6 M. [1853
em verbe: eE u Sy m
Neueste Zeit seit 1815.
Glücklich, J., Dualismus a jeho nejnovější
francouzsky hist. (Cesky časopis hist. 11,
402-25.) [1859
Friedjung, H., Jul. Frhr. v. Horst,
österr. Minister f. Landesverteidigung,
1871-1880. Wien: Konegen. 58 S.
1 M. [1860
Herkalovié, Th., Vor-G. d. Okku-
pation Bosniens u. d. Herzegovina.
Agram: Trpinac. 187S. 2 M.60. [1861
Meyer, Johs., Die früher. Besitzer v.
Arenenberg: Königin Hortense u. Prinz Lud-
wig Napoleon. (Aus: „Schrr. d. Ver. f. G. d.
Bodensees.“ 35,123 ff.) Frauenf.: Huber. 1858S. ;
5 Taf. 3 M. 20. [1862
Wettstein, W., Die Regeneration
d. Kantons Zürich. Die liberale Um-
wälzg. d. dreißiger Jahre, 1830-39.
Zür.: Schultheß. xxj, 619 S. 8 M.
(Tl. I: Zür. Diss. xj, 192 S.) [1863
Nef, W., Minist. Arn. Roth. Trogen:
Kübler. 1905. 116 S. 1 M. 20. [1864
Rez.: Lit. Zbl. me Nr. 41 Gensel.
Steinberger, H., Ludwig II. v.
Bayern d. Romantiker auf d. Königs-
throne. Lpz.: Naumburg. 195; 10 S.
3 M. 50. [1865
Schuh, v., Die Stadt Nürnberg im
Jubiläumsjahre 1906. Nürnb.: Bieling-
Dietz. xvj, 647 S. 20 M. [1866
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17,
369-73 -ss.
Beck, P., Die Konversion d. Herzogs Paul
Friedr. Karl Aug. v. Württemb. (Diözesan-
arch. v. Schwab. 24, 126-28.) [1867
Egelhaaf, G., Karl Frdr. Mayer. (Allg.
dt. Biogr. 52, 275-79.) (1868
Müller, L., Polit. Sturm- u. Drang-
periode Badens (e ’06, 8524). II: 1848-
60. 217 S. 5 M. [1869
Marcks, E., Baden, Preußen u. Dtid. in
Grhrzg. Friedrichs Geschichte. (Akad. Rede.)
Heidelb.: Winter. 48 S. 80 Pf. [1870
Fontaine, G. de, Un faux Louis XVII:
Le Baron de Richemont en Alsace 1849-51.
(Rev. cath. d'Alsace N. S. 24,’05,497-510) [1871
Wania, H., 30 Jahre Bremen,
1876-1906. Chronol. Verzeichn. aller
denkwürd. Ereign. Brem.: Schüne-
mann. 340 S. 4 M. [1872
Fehling, Hnr. Theod. Behn, Bürgermeister
v. Lübeck, s. ’06, 3532. Rez.: Hans. G.bll.
’06, 426-35 Frdr. Bruns. [1873
Bornhuk, C., Die Mediatisierung
d. Grafschaften Stolberg-Stolberg u.
Stolberg-Roßla. (Forschgn. z. brandb.
u. pr. Q. 19, 854-70.) [1874
opietz, Frz. Polenz, Bürgermeister
v. Frankenstein, 1809-1849. (Zt. d.
Ver. f. G. Schlesiens 40, 46-97.) [1875
Hasselblatt, A., Züge a. unser. provinz.
Physiognomie vor zwei Menschenaltern. (Balt.
Monatsschr. 61, 92-125.) [1876
*69
Innere Verhältnisse.
Binding, K., Dt. Staatsgrundge-
setze in diplom. genauem Abdr. (s.
'06,1848). I: Die Verfassgn.d. Norddt.
Bundes v. 17. IV. 1867 u.d. Dt. Reichs
v. 16. IV. 1871. 4. Aufl. Mit e. Nachtr.
Größere Ausg. xıj, 276. 4M. Kleinere
Ausg. (Textausg. d. Verfassgn. u. d.
Wahlgesetzes.) x, 81. 1 M. 20. — IV:
Verfgs.-Urk. f. d. Preuß. Staat v. 31.1.
1850. Nebst ihr. Abändergn. Samt
3 Anlagen. 2.verm. Aufl. Mit 1 Nachtr.
vj, 84 u. 11 S. 1 M.40. — V: Verf.-
Urk. d. Kgr. Bayern m. Beilagen u.
Anhängen. Vom 26. V. 1818. Mit d.
Abündergn. bis z. Gesetz v.4. VII. 1906.
Mit e. Nachtr. 336 u. 38 S. 5 M. 60. —
VI: Verf.-Urk. f. d. Kgr. Württb. v.
25. IX. 1819. Mit allen Abändergn.
bis z. Gesetze v. 16. VII. 1906. Samt
3 Anlagen. 2. Aufl. xj, 164 S.
2 M. 40. [1877
Piloty, R., Die Verfassungsurkunde
d. Kgr. Bayern nebst d. auf d. Verfg
bezügl. sonstig. Gesetzen, m. An-
merkgn. in 1. Aufl. hrsg. v. P., in
2. Aufl. bearb. v. C. A. v. Sutner.
Münch.: Beck. 459 S. 4 M. 60. Vgl.
Nr. 1733. 1878
Göz, K., Die Verfassungsurk. f.
d. Rer Württemb. Erläut. Tübing.:
Mohr. 548 S. 7 M. [1879
Rönne, L. v., Staatsrecht d. preuß.
Monarchie. 5. Aufl., neu bearb. v.
Ph. Zorn. Bd. II. Lpz.: Brockhaus.
x, 804 S. 18 M. [1880
Hasenclever, A., Zur Entstehg. d.
rhein. Provinzialstände. Aktenstücke
üb. d. Beratungen d. rhein. Notabeln
in Berlin Nov. u. Dez. 1822 zur Zu-
eammensetzg. u. Zusammenberufg. d.
Provinzialstände. Zugleich e. Beitr.
z. pr. Verf.-G. im 19. Jh. (Westdt.
Zt. 25, 192-232.) [1881
Wachter, F., ErlaB d Kgl. Kabinetts-
Ministeriums zu Hannover an d. Reg.-Rat
v. Guben in Aurich betr. d. Verhalten d.
Beamten in Ostfriesland d. Eingeborenen
gegenüber. (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc.
zu Emden 15, 427f.) | 1832
Laubert, M., Denkschrift d. Lega-
tionsrats Hnr. Küpfer üb. d. Ger-
manisierg. d. Prov. Posen, 1837.
(Forschgn. z. brandb. u. pr. G. 19,
187-221.) Vgl. ’06, 3639. [1883
Staël-Holstein, R. Baron, Livländ. Er-
innergn. a. d. Jahren 1855-1862. (Balt. Mo-
natsschr. 62, 1-24; 66-91.) — Ders., Reform-
bewegungen in d. 60er Jahren d. vor. Jh. (Ebd.
2517-18; 321-41. 63, 66-76; 111-30.) [1384
TU
Goldberg, J., Dt. u. franz. Staats-
anschauung im 19. Jh. Beitrr. z. G.
u. Vergleich d. naturrechtl., hist.,
theokrat. u. organisch. Staatsauf-
fassung in Dtld. u. Frankr. StraBb.
Diss. 115 S. [1885
Clauss, W., Der Staatsbeamte als
Abgeordneter in d. Verfassungsent-
wicklg. d. dt. Staaten. (Freiburg.
Abhdlgn. a. d. Geb. d. öffentl. Rechts.
IX.) Karler.: Braun. x, 200 S.
2 M. 80. [1886
Harms, P., Die nationalliberale
Partei. Gedenkblatt zu ihr. geschichtl.
Entwicklg. Berl.: Puttkammer & M.
58 S.; 30 Taf. u. 1 Fksm. 4 M. [1887
Hatschek, J., Bismarcks Werk in d.
Reicheverfassg. Tübing.: Mohr. 20 S. 40 Pf.
Rez.: Forschgn. z. braudb. u. pr. G. 19, 623f.
Bornhak. [1888
Kolmer, 6&., Parlament u. Verfassg.
in Österr. (s. ’05, 3601). Bd. IV: 1885-
1891. xv, 474 S. 8 M. [1889
Liesching, Th., Zur G. d. württb.
Verfassungsreform im Landtag 1901-
1906. Tübing.: Mohr. 42S. 60 Pf. [1890
Boelcke,M.,Entwicklg.d.Finanzen
im Grhrzgt. Sachs.-Weimar v. 1851
bis z. Gegenw. (Abhdign. d. Staats-
wiss. Seminars Jena. IlI, 1.) Jena:
Fischer. 165 S. 4 M. (55 S.: Jen.
Diss.) [1891
Meusch, H., Die Finanzwirtschaft
d. Stadt Weißenfels a. S. im 19. Jh.
Beitr. z. Gemeinde- Finanzstatistik.
Hall. Diss 99 S. [1892
Uhle, P., Der älteste Verwaltungsbericht
d. Stadt Chemnitz, 1855. (Mitt. d. Ver. f.
Chemn. G. 13, 15-36.) [1893
Huber, F. C., 50 Jahre dt. Wirt-
schaftslebens. Stuttg.: Krais. 136 S.
2M. > [1894
Feld, W., Die Mittelstädte Alt-
preußens in ibr. Bevölkerungsent-
wicklg. zwisch. 1858 u. 1900. Dresd.:
Böhmert. 152 S. 2 M. 80. [1895
Rabius, W., Der Aachen. Hütten-
Aktien-Verein in Rote Erde, 1846-1906.
Entstehg. u.Entwicklg.e.rhein.Hütten-
werks. (Volkswirtsch. u. wirtschafts-
eschichtl.Abhdlgn.,hreg.v.W.Stieda.
vn, Jena: Fischer. 1455S. 4 M. [1896
à Adler, M., Karl Arnd u. seine
Stellung in d. G. d. Nationalökonomie.
Beitr. z. Theorie d. dt. Freihandels-
bewegg. im 19. Jh. Karlsr.: Braun.
74 S. 8 M. [1897
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 40 Lifschitz.
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Fehling, F., Vor 50 Jahren. Zur
Erinnerg. an Frdr. Krüger u. Lübecks
Politik am Sunde. (Hans. G.bll. "oe,
219-43.) [1898
Krumholz, E., G. d Dampfschiff-
fahrtsbetriebes auf d. Bodensee.
Innsbr.: Wagner. 4°. 6135. 17 M. [1899
Mehring, F., G. d. dt. Sozialdemokratie.
4 Bde. 3. Aufl. Stuttg.: Dietz. 20 M. [1900
Huncke, E., Beitrr. z. sozial. Entwickig.
im ker Sachs. in d. letzt. Jahren. (Annal. d.
Dt. Reichs ’06, Nr. 2.) Vgl.: E Würzburger,
Berichtigung. (Ebd. Nr. 3.) (1901
Laubert, M., Die letzt. städt. Privilegien
de non tolerandis judaeis in Posen. (Zt. d.
Hist. Ges. Posen 21, 145-58.) [1903
Moltkes milit. Werke. Il: Die
Tätigkeit als Chef d. Generalstabes
d Armee im Frieden. 3.Tl.: Moltkes
Generalstabsreisen a. d. J. 1858 bis
1869. Mit 22 Ktn. Berl.: Mittler.
401 S. 14 M. [1903
Rez.: Milit.- Wochenbl. 06, Nr. 136 v. Blume.
— B. v. Poten, Helmuth Graf v. Moltke.
(Allg. dt. Biogr. 52, 447-58.
Blume, v., Kaiser Wilhelm d. Gr.
u. Roon. (XI u. XII v. 448.) Berl.:
Behr. 295 S. m. 2 Bildnissen u.
2 Fksms. (Einzelpr.: 4 M.) [1994
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 7 v. Janson.
Kietzell, v., Geschichtl. Rückblicke
auf d. Entwicklg. d. dt. Artillerie seit.
1866. Berl.: Bath. 4 M. 50. [1905
Krebs, G., Die K. u. K. Milit.-Oberreal-
schule zu Mährisch-Misskirchen. Beitr. z. (7.
d.Milit.-Bildungswesens währ. d letzt.50 Jahre
Wien: Stern. 207; 2% S. 8 M. [1906
Frobenius, H., G. d. pr. Ingenieur- u.
Pionier-Korps (s. ’06, 1866). II: 1870-1856.
Mit 5 Plänen, 1 Taf., 21 Textzeichngn., Namen-
register u. 30 Anlagen. 480 S. 6 M. [1907
Sietz, G. d. 2. lothr. Inf.-Reg. Nr. 131:
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Neue hess. Lit.: ‘06. (Quartalbil. d. Hist. Ver.
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stetter, Kantons- u. Orts-G. (Sie- | Sp. 1213-1638. (cplt. 10 fl) [1976
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(Frije Fries 20, 477-96.) — A. Johannsen,
Bibliogr. Übers.: ’04,5. (Veröffentlichgn. d.
Nordfries. Ver. f. Heimatkde. etc. '04/5, H. 2.)
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Ostfrieslandsim 19.Jh. (Dt.G.b11.8, 121-33.) [1978
Fischer-Benzon, R. v., Lit.-Ber.: ’05/6. (Zt.
d. Ges. f. schlesw.-hulst. G. 34, 315-42.) [1979
Weyhe, E. u. H. & Kurt Müller, Lit.ber.
Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 771-807.) —
. V. Kauffungen, Neuerd. ersch. Schrr. u.
Aufsätze z. G. etc. v. Mühlhausen i. Th. u.
Umgegend. (Mühlh. G.bll. 7, 175-79.) — V.
Hantzsch, Desgl. z. sächs. G. u. Altertkde.
(N. Arch. f sächs. G. 28, 157-715.) — H. Jentsch,
Niederlaus. Lit.ber.: ’05. (Niederlaus. Mitt.
9, 446-54.) [1980
Pyl, Th., Pflege d. heimatl. G. u. Altertkde.
in Pommern seit d. Anfange d. 19. Jh. (Pomm.
Jahrbb. 7, 111-63.) [1981
Minde-Pouet, G., Erscheingn. auf d. Gebiet
d. Posen. Provinz.-&. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Pos. 7, 180-94.) [1982
Rindfleisch, W., Altpreuß. Bibliogr.: "04.
Nebst Nachtrr. zu d. früher. Jahren (s. Nr. 24).
Forte. (Altpr. Monatsschr. 44, 130-50.) Sep.
Königsb.: Beyer. 1906. 598. 1 M. 60. [1983
Romanowski, M., Lit. üb. Masuren: ’02-’04.
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 11, 155-67.) [1984
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21): 04. 72 8. 2 M. [1935
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Loesche, G. u. à. A. Skalský, Rundschau
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betr. Veröffentlichen.: ’05. (Jahrb. d. Ges. f. G.
d Prot. in Österr. 27, 210-38.) „. [1889
Jellinek, A. L., Intern. Bibliogr.
d. Kunstwiss. (s. "05, 25). Il: '04.
866 S. 15 M. [1990
Zeitschriftenschan, Volkskundl.,
f. 04, hrsg. i. A. d. Hess. Vereinigung
f. Volkskde. v. Ldw. Dietrich. Lpz.:
Teubner. 328 S. 8 M. 80. [1991
Lauffer, O., Neue Forschgn. üb. d. äußer.
Denkmäler d. dt. Volkskde.: volkstüml. Bauten
u. Geräte, Tracht u. Bauernkunst. (Zt. d. Ver.
f. Volkskde. 16, 100-16; 223-35; 329-51.) 1992
2. Geographie.
Redlich, 0., Hist.-geogr. Probleme.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 27, 645-59.) —
R. Sieger, Zur Behandlg. d. hist.
Länderkde. (Ebd. 28, 209-60.) [1993
Bibliographie Nr. 1971—2037.
Weise, O., Die dt. Volksstämme u. Land-
schaften. 3. verb. Aufl. (Aus Natur u. Geistes-
welt. XVI.) Lpz.: Teubner. 125 S. 1 M. [1994
Grotefend, Gegenwärt. Stand d. Grund-
kartenfrage. (Korr.-BL d. Gesamt-Ver. Or,
Nr. 4.) — Beschorner, Stand d. Flurnamen-
forschg. (Ebd.) [1995
Lazius, W., Karten d. österr. Lande
u.d. Königr. Ungarn a. d. J.1546-1563.
ne v. E. Oberhummer u. F. R.
v. Wieser. Innsbr.: Wagner. 1906.
gr. Fol. 20 Taf.; 55 S. ill. Text
51 M. [1996
Rez.: Lit. Zbl. ui, Nr. 11 V. H.
Gemeindelexikon d. im Reichs-
rate vertret. Königreiche u. Länder
(s. Nr. 33). II: Oberösterr. xrıj,
840 S. 16 M. [1997
Wutte, H., Neuere Berichtigungen z.
Kärntner Landesgrenze (s. ’06, 1943). Schluß
(Carinthia I, Jg. 97, 1-9.) — J. Scheinigg, Die
Ortsnamen d. Gerichtsbezirks Ferlach. Progr.
Klagenfurt. 1906. 26 8. Vgl. P. Lessiak,
Beitrr. z. Kärntn. Ortsnamenkde. (Carinthia
96, 120-53.) [1998
Schneller, Chr., Onomatolog. Spaziergang
durch Nord- u. Mitteltirol (Zt. d. Ferdinan-
deums 50, 115-55.) — J. Mader, Besiedelg. v.
Afers b. Brixen. Mit Sammig. d Ortsnamen
dies. Tales u. Kte. (Ebd. 157-90.) — A. Unter-
forcher, Zur tirol. Namenforschg. (Ebd.
N [1999
Kisch, @., Nordsiebenbürg. Namenbuch.
(Arch. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. N. F. 4,
5-153.) [2000
Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr.
Lexikon d. Schweiz (s. '06, 1945).
Bd. IV: Plessur-Schweiz. 1906. viij,
770 S. 31 M. 80. [2001
Karg-Bebenburg, v., Aufgaben d. hist.
Atlasses f. Bayern, s. 06, 1947. Rez.: Mitt.
d. Inst. f. öst. G. 28, 180-86 Mell. [2002
Beck, Wilh., Bemerkgn. zu Apians Karte
v. Bayern v. J. 1565. (Altbayer. Monatsschr.
6, 143-48.) Vgl. ’05, 36. [2003
Schröder, A. u. H. Schröder, Die
Herrschaftsgebiete im heut. Reg.-Bez.
Schwaben u. Neuburg nach d. Stand
um Mitte 1801. Nach archiv. Qn. be-
arb. v. A. Sch., kartogr. dargest. v.
H. Sch. Hrsg. v. Hist. Ver. f. Schwab.
u. Neub. Augsb.: Schlosser. 1906.
gr. Fol. 6 M. 25. [2004
Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 14, 332-537
Rieder; Hist.-polit Bll. 189, 236-38 O. Geiger;
Hist. Jahrb. 28, 872-74 Grupp.
Württemberg, Das Kgr. Beschrei-
bung nach Kreisen, Oberämtern u.
Gemeinden (s. "06, 1948). IV: Donau-
kreis m. Personen- u. Ortsregister
zu I-IV. iSchluB) 834 S.; Kte.
8 M. 80. [2005
Huffschmid, M., Zur Topogr. Stadt
Heidelberg. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb. 7,
81 f.) — K. Christ, Ortsbestimmgn. im Worms-
gau. (Monatsschr. d Frarkentli. Altert.-Ver.
’06, Nr. 10-12.) (2006
Bibliogr. u. Literaturberr. — Geogr. — Sprachkde. — Paläogr.; Diplomatik. *75
Weyhe, E., Landeskde. d.Herzogts. | (Dis s.) Groning.: De Waal. 1906. 4°.
Anhalt. Dessau: Dünnhaupt. xvj, 272;
716 S.; 6 Ktn. 25 M. 2007
Rez.: Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. 10, 803-7.
— Rez. v. ‘06, 42 (Hey u. Schulze, Bie-
delen in Anhalt): Ebd. 783-992 Weyhe.
Maske, RB., Die Grenzung zw. d Lande
Belgard u. d. bischöfl. Gebiete Arnhausen v.
J. 1321. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’06,
24-27.) [2008
Döhring. A., Grenzen d altpreuß. Land-
schaft Sassen. (Altpr. Monatsschr. 44, 211-50;
2 Ktn.) [2009
Schlüter, W., Der Norden Europas in d.
mittelalterl. Kartographie. (Sit-ungsberr. d.
Gel. Estnisch. Ges. ’05, 1-20.) [2010
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae lat. (s. Nr. 49).
II, 1: C-candidus. 8 S.; Sp. 1-240.
IV, 2: Cönflo-cönsölor. Sp. 241-480,
(à 7 M. 20.) [2011
Weise, O., Unsere Muttersprache, ihr
Werden u. ihr Wesen. 6. verb. Aufl. Lpz.:
Teubner. 1906. 276 S. 2 M. 60. [2012
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterb.
(s. ’06, 1965). Bd. IV, Abt. 1, TI. III,
Lfg. 7: Gewerbsamkeit - Gewierig.
y3 605-5796. XIII, 6: Wahrnehmer-
aldig. Sp. 961-1152. à 2 M. [2013
H.Wunderlich u. K. v.Bahder, Zum
Grimmsch. Wörterb. (Zt. f. dt. Wortforschg.
9, 77-86.
Kauffmann, Fr., Zur Frage nach d. Alters-
bestimmg. d. Dialektgrenzen unt. Bezugnahme
auf d. Obergerm.-raet. Limes d Römerreichs.
(Zt. f. dt. Philol. 39, 145-55.) 12014
Wutte, M., Sprachl. Verhältnisse in Kärnten
auf Grundlage d Volkszählg. v. 1900 u. ihre
Verändergn. im 19. Jh. (Carinthia I, 96,
153-78.) | | [2015
Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 55).
Hft. 57 (Bd. VI, 769-928). 2 M. [2016
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb,.
(s. Nr. 66). Lfg. 17 (II, 961-1120).
# M. 2017
Rez : Zt. f. dt. Wortforschg. 8, 364-67 Kluge.
Wörterbuch d. luxemburg. Mund-
art. Lpz.: Harrassowitz. 1906. xv,
532 S. 8 M. [2018
Böger, R., Schwalenbergische Mundart.
(Jb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 32,
140-68.) [2019
Schumann, Colmar, Wortschatz
v. Lübeck. (Zt. f. dt. Wortforschg.
Beihft. zu Bd. IX.) Straßb.: Trübner.
90 S. 2M. [2020
Mackel, E., Mundart d. Prignitz (s. ’06,
1974). IT. (Jb. d. Ver. f. niederdt Sprachf.
32, 1-54.) [2021
Schönfeld, M., Proeve e krit.
verzameling van germaansche volks-
en personennamen, voorkomende in
de litter. en monumentale overlevering
d. grieksche en romeinsche oudheid.
|
—
xxvıj, 132 S. [2022
Schoof, W., Beitrr. z. Schwälmer Namen-
kde. (Hessenland ’07, Nr. 1f.) [2028
Meyer, Leo. Üb. d. Namen Göttingen.
(Nachrr. d. Gött. Ges. d. Wiss. ’06, 331-89.) [2024
Wehrle, H., Die dt. Namen d. Himmels-
richtgn. u. Winde (s. ‘06, 54). Schluß. (Zt.
f. dt. Wortf. 8, 333-52) [2025
4. Paläographie; Diplomatik;
Chronologie.
Monumenta palaeogr., hreg. v. A.
Chroust (s. Nr. 67). I, 24 10 Taf.,
22 S. Text. 20 M. [2026
Arndt, Schrifttafeln z. lat. Pal. Hft.1 u.2.
Auti. 4 v. Tangl, a '06, 19s1. Rez.: Mitt. a.
d. hist. Lit. 35, 148f. Simonsfeld, [2027
Schiaparelli, L., Tiron. Noten in
d. Urkk. d. Könige v. Italien a. d.
9. u. 10. Jh. (Arch. f. Stenogr. N.F.
2, 209 ff.) [2028
Schoengen, M., De oorkonden uit
het archief van het Fraterhuis te
Zwolle, 12. VII. 1404-13. XI. 1573.
(Ned. Archievenbl. 15, 12-42.) [2029
Autogramme z. neuer G. d. habeb. Länder,
s. Nr.70. Rez.: Hist. Zt. 98, 608-120. Weber. [2030
Erben, W., L. Schmitz-Kallen-
berg u. O. Redlich, Urkundenlehre.
Tl. I: Allg. Einleitg. z. Urkunden-
lehre v. Osw. Redlich. Die Kaiser-
u. Königsurkk. d. Mittelalters in Dtld.,
Frankr. u. Italien v. W. Erben.
(Hdb. d. mittelalt. u. neuer. G., hrsg.
v. Below etc. 4. Abt.) Münch.: Olden-
bourg. x, 369 S. 10 M. [2031
Salomon, RG. Eine russ. Publikation
(v. N. Lichatschev) z. păpstl. Diplomatik, (N.
Arch. 32, 459-75.) [20:2
Kern, F., Dorsualkonzept u. Im-
breviatur. Zur G. d. Notariatsurk.
in Italien. Stuttg.: Kohlhammer 1906.
76 S. 2 M. 50. [2033
Rez.: N. Arch. 32, 551f. H. Br.
Mitis, ©. F. v., Studien z. älter.
österr. Urkundenwesen. Hrsg. v. Ver.
f. Landeskde. v. Niederöst. Hft. I.
Wien: Kirsch. 1906. 77 S. 2 M. [2034
Rez.: N. Arch, 32, 551 Tangl.
Nélis, H., Études de diplomatique
médiévale. Í; Examen crit. de chartes
et bulles apocryphes de l’abbaye de
St.-Ghislain, 965-1145. (Anal. p. serv.
à Fhist. eccl. de la Belg. 33, 73-107;
227 ff.) [2035
Hensel u. Wibel, Turiner Urkundenfälscher
d. 11. Jh. s. in Abt. B, Gruppe 3a. [2036
Gutjahr, Die Urkk. dt. Sprache in d.
Kanzlei Karls IV., a. Nr. 58. Rez.: Lit. Zbl.
’07, Nr. 10; N. Arch. 32, 553-57 Zeumer; Dt.
Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 18 Salomon u. Zusatz v
Burdach ebd. Nr. 16. [2037
6*
#76 Bibliographie Nr. 2038—2086.
Göller, E., Zur G. d. apostol. Kanzlei auf
d Konstanzer Konzil. (Röm. Wuartalschr.
20, II, 205-13.) [2088
Kellner, H., Heortologie oder d.
geschichtl. Entwicklg. d. Kirchen. `
jahres u. d. Heiligenfeste. 2. Aufl.
Freib.: Herder 1906. xj, 303 S. 6 M. [2039
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ui, Nr. 15 Drews.
Schmid, Jos., Die Osterfestberech-
nung in d. abendländ. Kirche vom
I. Allgem. Konzil zu Nicäa bis z. Ende
d.8.Jh. (Straßburg. theol. Stud. IX, 1.)
Ebd.’ x, 111 S. 8 M. [2040
Sufflay, Ve, Ursprg. d. Consuetudo Bono-
niensis (s. Nr. 80, wo falsch: Mitt. d. Inst. f.
öst. G. 81 statt 27), Vgl. Taugl (N. Arch.
32, 585f.). [2041
Muller, S.. Le style de la Circoncision.
(Rev. des bibliothèques etc. de la Belg. 4,
2849-301; 399-401.) RH. Nélis, Réponse à M. 8.
Muller. (Ebd. 302-10; 402f.) [2042
Doppler, P., Bijdragen tot de gesch. d.
tijdrekenkunde te Maastricht in de Mid-
deleeuwen. (Publications de la Soc. hist. etc.
de Limb. 42, 211-29.) [2043
6. Sphragistik und Heraldik.
Merz, W., Siegel u. Wappen d.
Adels u.d. Städte d. Kantons Aargau.
Aarau: Sauerländer. 76 S. 8 M. [2044
Kraus, J., Über Frankenthaler Siegel.
(Monatsschr.d. Frankenth. Alt.-Ver.’07, Nr. 5.)
— P. Wagner, Siegel u. Wappen d. 5t. Weil-
burg. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 36, 45
-56; Taf. 3 u. 4 Auch TL v. Nr. 234.) —
L. Stroobant, Notes sur quelques sceaux-
matrices échevinaux de Hovgstraeten. (Ann.
de l’Acad. d’archl. de Belg 56, 223-29; Taf.)
— Siegel d. Aıntes Radolfshausen. (Dt. Herold
07, Nr. 2.) [2045
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
90). Lfg. 518-521. à 6 M. [2046
Inh.: Lfg. 518 u. 521 = Bd. VI, 1. H. 19
u. 20. (Abgestorb. bayer. Adel.) Bd. III, S. 1
-66; Taf. 1-36. — Lfg. 519 u. 520 = Bd. VI, 12.
H. 1u.2. (Abgestorb. Adel d. sichs. Herzog-
tümer.) S. 1-48; Taf. 1-36.
Beck, P., Altes (zum Teil) schwäb. Wap-
penbuch. (Diüzesanarch. v. Schwab. ‘07, Nr. 3.)
— W. Brambach. Die badisch. Ehewappen
auf Münzen u. Medailleu. (= Nr. 2057.) —
E. Polain, Le drapeau liégeois. (Bull. de
l'Inst. archl. liegeois. T. 35.) — Herm. Hahn,
0. Hupp u. A. Plager, Wuppen d St. Kreuz-
nach. (Dt. Herold "oi, Nr.2 u 4.) — Wappen
d Königs Matthias v. Ungarn am Rathuuse
zu Görlitz. (Ebd. Nr. 2.) — A, Frhr. v. Zedt-
witz, Wappen d. im Kgr. Sachsen blühend.
Adelsfamilicn. Nachtrr (Dresdner Resid.-
Kalender "01, 85-88; 2 Taf.) — J. O. v.d. Hagen,
Wappen d St. Greitieuberg in d. Uckermark.
(Mitt. d. Uckermürk. Mus- u. G.-Ver. 3,
74-78.) [2047
6. Numismatik.
Katalog d. Münzen- u. Medaillen-
Stempel-Sammlg. d. K. K. Haupt-
münzamtes in Wien (s. op 2049‘. IV.
1906. S. 1143-1426; 6 Taf. 5M. [2048
Rez.: Num. Zt. 38, 265-67 Ernst.
Amardel, G., Trois monnaies mérov. inéd.
(Rev. uum. 07, 68-75.) — L. Jolivet, Mon-
paies de Charles le Gros. (Mém. Soc. acad.
du Nivernais 14, 78f.) [2019
Menadier, J., Die Sachsenpfennige. (Zt. f.
Num. 26, 188-95.) Vul. Nr. 99: Gumowski. —
G. Schöttle, Untersuchgn. üb. d. Münzwesen
im ober. Neckargebiet zur Zeit d Hohen-
staufenkaiser. (Schwarzwald. Bote *06, Nr. 245-
48.) Rez. Num. Zt. 35, 254-58 Luschin v.
Ebengreuth. — J. Smolik, Fund v. Tremles
(Strmilov), übers. v. Th.Schulzaus: Památky
archl. a mistopisne XVIII (Zt. f. Münz- u.
Medaillenfreunde 1,8.) Rez. (auch e ‘07, 100
Domanig): Num. Zt. 35, 17-32 Buchenau. [2050
Luschin v. Ebengreuth, Steirische Münz-
funde. (Jb. d. K. K. Zentral-Komm. 4, I, 161
-200.) — Der», Fund v. Straßburg. Pfennigen
a. Ungarn. (Num. Zt. 38, 38-44; Taf. 2) —
Balszus, Goldmünzenfund v. Samter. (Hist.
Monatsbl]. r. d. Prov. Pos. 7, 174f.) — Helmke,
Münzfund in Bauernlieim b. Friedberg, März
'05. (Quartaibll. d. Hist. Ver. f. Hess. 3,
561-63.) [2051
Nagl, A., Das Tiroler Geldwesen
unt. Erzhrzg. Sigmund u. d. Entstehg.
d.Silberguldens. (Num. Zt. 38, 45-168.)
Sep. Wien: Kirsch. 6 M. — Ders.,
Die Neuordng. d. Wiener Mark i.J.1767.
(Ebd. 195-234.) Sep. Ebd. 2M. [2052
Ernst, C. v., Das öst. Privilegium d.
Quentchens. (Ebd. 169-94.) — K. Schalk, Uni.
Kais. Leopold 1. neu eingef. Münzsorten: Die
Sechser u. Fünfzehner, u. d. Schicksal der
Groschen. (Ebd. 235-42.) [2053
Michaud, A., Les monnaies des princes-
&v&öques de Bâle, s. ‘06, 104. (Sep. La Chaux-
de-Fonds: L’auteur 1905. 7 fr.) — Harms,
Münz- u. Geld-G. d. St. Basel, s. in Abt B,
Gruppe AGO, [2054
Kull, J. V., Der Solidus oder Schilling in
Bayern. (Altbayer. Monatsschr. 6, 108-3.) —
Ders., Die Schaumünzen d. Pfalzgrafen
Frdr. Michael v. Birkeuteld-Zweibrücken.
(Ebd. 153-55.) [2055
Och, F., Münzen bayer. Klöster, Kirchen,
Walirahrtsorte u. ander. geistlich. Institute.
Als 2. Fortsetzg. zu Beierleins Werk. (Über-
bayer. Arch. 52, II, 347-93; 2 Taf.) (205%
Beschreibung v. Münzen u. Me-
daillen d. Fürstenhauses u. Landes
Baden aus d. Sammlg. d. Grhrzgl.
Bad. Kommerzienrats Otto Bally
in Säckingen. TL I: Einzelunter-
suchgn. Neuer Zugang. Literatur.
Register (s. ‘03, 2058). Lfg. 3. 1906.
S. 47-62; Taf. 1 M. [2057
Fiala, E., Münzen u. Medaillen d.
welfisch. Lande (e op, 2062). Tl.: Das
mittlere Haus Braunschw., Linie zu
Wolfenbüttel. 1906. 268 S.; 19 Taf.
30 M. [2058
Rez.: Zt. f Num. 26, 233-27 Friedensburg;
Num. Zt. 38, 259-61 Ernst.
d
Chronologie. — Sphragistik und Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *77
Weinmeister, P., Die schaumburg. Münzen
d. 17. Jh. nach d Teilg. d Grafschaft. (BU.
f. Münzfreunde ‘06, Nr. 7-11.) — C. Heintzel,
Die mittelaiterl Münzen d St. Lüneburg.
(Lüncb. Museumsbll. I, 4, 11-22) — W. Jeep,
Der braunschw. Gedenkdoppeltaler z. 95. IV.
1856. (Braunschw. Magaz. '07, 40-12.) [2059
Mann, J., Anhalt. Münzen u. Me-
daillen v. Ende d. 15. Jh. bis 1906.
Hannov.: Rosenberg. 4°. vu, 219 8.
15 M. [2060
V. v. Röder, Anhalter Pfennige am Ende
d. 15. u. Anf. d. 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f.
anhalt. G. 10, 752-54.)
Bahrfeldt, E., Der Stadt Stettin beab-
sicht. Münzprägung i. J. 1680. (Monatsbll. d.
Ges. f. pomm. G. "On, 1-3.) [2061
Plage, K., Monety bite dla pro-
wincyi polskich, przez Austrye i Prusy
oraz monety wolnego miasta Gdańska,
księstwa Warszawskiego i w oblężeniu
Zamościa. (Für d. poln. Provinzen v.
Österr. u. Preuß. geprägte Münzen
nebst Münzen d. freien St. Danzig,
d. Herzogt. Warschau u. d. bei d.
Belagerg. v. Zamość geprägten.)
Kraków: Filipowski. 1906. 4°. 39 S.;
8 Taf. [2062
Gumowski, M., Medale Jagiellonów
zebral. (Die Medaillen d. Jagellonen.)
Kraków 1906: Anczye & Sp. 4°.
112 S.; 20 Taf. [2063
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Koser, R., Hohenzollern u. Oldenb.-
Schlesw..Holstein. (Hohenzoll.-Jahrb.
10, 1-32.) — Geo. Schuster, Con-
sanguinitätstafel d. Häuser Hohen-
zollern u. Schlesw.-Holst. (Schweden,
Rußland, Oldenb., Dänem., Griechen-
land). (Ebd. 32/33.) [2064
Köstler, K., Aventins Stammtaf.
d. Agilolfinger im Vergleiche m. d.
Annahmen Buchners u. Riezlers.
Vergl. Studie. (Oberbayer. Arch. 52,
II, 109-46; Stammtaf.) — A.Kempfler,
Abstammg. u. älteste G. d. Grafen v.
Andechs u. später. Herzoge v. Meran.
(Ebd. 215-46.) [2065
Knetsch, C., Beitrr. z. Geneal d.
hess. Fürstenhauses bis auf Philipp
d. Großmüt. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
40, 274-809.) [2066
Schneller, F., Üb. d. Geburtsdaten d.
Kinder Kaiser Ferdinaud I. (Forschgn. etc.
a G. Tirols u. Vorarlb. 4, 108-10.) [2067
Hillebrand, J., Zur Gen. d. Herren v.
Bolanden-Falkenstein (s. Nr. 121). Berichtig.
(Mitt. d. Ver. f. uass. Altertkdo. ’06,7, 96.) [2068
Handbuch, Gen., bürgerl. Familien
(8. Nr. 123). Bd. XIII 8 M. [2069
Schmidt, Gg., Stammbuchblätter
dt. Edelleute (s. Nr. 125). Forts. (Vier-
teljechr. f. Wappenkde. etc. 35, 43-244.)
— P. v. Boetticher, Dt. Namen im
russ. Adel. (Ebd. 1-42.) [2070
Diem, M., Hervorragende Personen, welche
Vorarlberg u. Liechtenstein entstammen oder
förderten. (Jahresber. d. Vorarlb. Museum-
Ver. 42, 37-74.) [2071
Geschlechterbuch, Schweizer. Al-
manach généalog. suisse (s. ’06, 122).
Jg. IT. 863 S. 12 M. [2072
Schön, Th., Angehörige adel. Geschlechter
a. Kur-, Liv- u. Estland in Württemb. mm.
"On, 130). Nachtr. (Jahrb. f. Geneal. etc. ’U4,
125-33) — Ders, Wappentrager in Reut-
lingen (s. ‘03, 2128). Forts. (Reutl. G bil.
Jg. XIV-XVL) [2073
Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr., Beitrr.
z. Adels-G. I s. Nr. 2116. [2074
Schöppe, K., Aus d. Trau- u. Taufregister
d St. Wenzelskirche zu Naumburg a. S. (Vier-
teljschr. f. Wappenkde. etc. 34, 319-34.) —
Adf. Fischer, Adel. Familien in e. Zörbiger
Chronik. (Dt. Herold ’07, Nr. 5.) [2075
Taube, M. Frhr. v., Beitrr. z.
baltisch. Fam.-G. (s. '06, 130). Forts.
(Jb. f. Geneal. etc. 'u4, 115-20.) —
0. Stavenhagen, Materialien z. kur-
länd. Gen. a. d. ältest. Kirchenvisita-
tions-Rezessen u. Kirchen(rechnungs)-
Büchern v. Grobin. (Ebd. 134-75.) [2076
Velden, A. von den, Fam. Behaghel in
Frankenthal bis z. Beginn d. 30j. Krieges.
(Monatsschr. d. Franukenth. Alt.-Ver. ‘3,
Nr. 2.) [2077
Bluntschii, F. C., Geschlecht der
Bluntschli. Ergänzg. z. Stamm-
baum. Mit Beil.: Fam. Bluntschli
1499-1899. Stammb. Frauenf.: Huber.
1905. 4°. 43 S. [2078
Geschichtsquellen d. burg- u.
schloßgesess. Geschlechts v. Borcke,
hrsg. v. G. Sello (s. ‘06, 2190).
Bd. HI: Familienrechtl. Urkk. d. 16.
u. 17. Jh. TL 1: Urkk. xvj, 843 S.;
15 Stamm- u. 1 Siegeltaf. 50 M. [2079
Bose, E. v., Nachrr. üb. d. erste urkundl.
Vorkommen d. Boseschen Geschlechts (s.
"Ob, 140). Berichtig. (Dt. Herold '07,Nr.3.) [2080
Hennings, P., Fam. Boysen auf Collund
in Schlesw. u. ihr däuisch. Adelsdiplom.
(Ebd Nr. 4) | (2081
Breithaupt, Th., Chronik d. Fam.
Breithaupt. Bd II Eschershausen:
Seulcke. 229 S.; 2 Taf. 6 M. 50. [2082
Hillebrand, J. A., Ein Cornberger unt.
d Cronbergern. (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 0077. 83-93.) [2033
Dumrath, F. A. H., Etwas v. d. Fam.
Dumrath. (Als Ms. gedr.) Stettin '05. |2054
Schön, Th., Reutlinger „Putrizierge-
schlecht“ Eisner. (Dt. Herold op, Nr.12 ) [2085
Jaksch, A. v.. Abstammg. der Grafen vou
Flavon im Nonstale. (Forschgn. etc. z. G
Tirols u. Vorarlb. 3, 233.) 2086
+18
Förstemann, E. W., Bibliogr. d. Fam.
Förstemann. Lpz.: Harrassowitz. 1906.
49 8. 1 M. 50. [2087
Arnswaldt, W. C. v., Beitrr. z. Vervoll-
standigung d. Goetheschen Ahnentafel.
(Dt. Herold ‘07, Nr. 1.) — C. Knetsch, Neue
Beitrr.zu@oethesAlınentaf. (Ebd.Nr.3.) (2088
Ried, E. H. v., Zur ältest. G. d.
tirol. Geschlechtes v. Greifenstein
(8. '06, 2045). II. Mit Stammt. (Zt. d.
Ferdinandeums 50, 317-38.) [2089
Hassenstein, Hassenstuin einst u. jetzt,
s. ’05, 2094. Rez: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 44, 58f. [2090
Törne, 6. v., Ergänz. Nachrr. a. Kirchen-
büchern üb. d. Fam. Heinsen (Heins, Hei-
’04, 216. [2091
Benoit, W. u. E., G. d. Fam
Herrlinger, 1695-1906 Karls-
ruhe 06. [2092
Archiv d. Fam. Hirzel s. Nr. 2138. [2093
Junge, Herm., G. d. Fam. Junge.
Erlang.: Junge & S. 1906. 548. er
Kauffmann, 0. E., Stammb. d.
Fam. Kauffmann; m. Vorw. v.
Fiedler. Görlitz: Starke 1906. 2058.;
9 Taf. 14 M. [2095
Knetsch, C., Fam. Kiukel in Herborn.
(Ann.d.Ver. f.nass. Altertkde.’06/7, 24-29.) [2096
Langwerth v. Simmern, H. Frhr.,
Aus Krieg u. Frieden. Kulturhist.
Bilder a. e.Familienarchive [d. gun
werth v. Simmern]. Wiesbad.: Deff-
ner 1906. 5448. ; Stammtaf. 6 M. [2097
Rez : Zt. d.e Hist. Ver. f. Niedersachs. ’07,
91-93 Thimme.
Transehe, A. v., Beitrr. s. älter. G. der
voun Laudon (Jb.f.Gen.etc.'04,106-9.) [2098
Funch, E., Nachrr. üb. d. Fam. Lauw,
m. 2 Stammtaf. u. 1 Wappentaf. ’05. [2099
Sommerfeldt, G., Zur Lehndorff-Gen. (Zt.
d Westpr. G.-Ver. 49, 101-30.) — Ders.,
Lehndorffiana d. 17. Jh. (Mitt. d. Lit. Ges.
Masovia 11, 101-9.) — P. Simson, Zur G. d.
Geschlechts v. Lehndorff. (Ebd. 110-12.)
Vgl. ’06, 2050. — v. Mülverstedt, Lehn-
dorffiana. (Ebd. 173-76.) — Ders., Wer
war Dietr. v. Logendorf? (Zt d. Hist. Ver.
Marienwerder 45, 1-18.) "2100
Falck, P. Th., Stammb. d. Fam.
Lenzin Livland nach e. neuen System.
Nürnb.: Bauer & R. 4°. 528.; 5 Taf.
3 M. [2101
Lorine, Ed. de, Archival. Beitrr.
z. Gen. der de Lorme in Bayern,
1664-1773. (Oberbayer. Arch. 52, II,
294-315.) [2102
Maurer, H., Ein Freiburg. Bürger (Joh.
Malterer) u. seine Nachkommen. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 22, 9-51.) [2108
Rahden, Frhr. À. v., Stammtaf. d. Fam.
Marggraffin Mitau. (Jb. f. Gen. ’04, 216.
Val. ebd. S. 209.) , [2104
Meister, W., G. d. Fam. Meister,
jüngere (Weikersheimer) Linie. TL. II.
Berl.: Stargardt 1906. 265. 1 M. [2105
oo mn nn EE EE Ÿ
Bibliographie Nr. 2087—2154.
Knetsch, C., Zur G.d. Fam. v. Muders-
bach. (Dt. Herold ’07, Nr. 4) [2106
Notthafft Frhr. v. Weißenstein, Urkk. d.
Fam. Nothaft s. Nr. 2172. [2107
Stubenrauch, A., Die Österlinge in
Gr.-Küssow u, Klützow. (Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. ’06, 150-59; 134 f.) [2108
Scholten, R., Üb. d. Fam. der von Pas-
qualini. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh
82, 174-80.) [2109
Platen, H. Tan G. d. Véi d. Insel
Rügen stamm. Fam. v. Platen.
Sorau : Klinkmüller. 232, 27 S.; 7 Taf.
u. 2 Ktn. 16 M. [2110
Transehe, A. v., Beitrr. z. G. d. Fam.
Roinken. (Jb. f. Gen. etc. '04, 110-14.) [2110
6.,E., Die Richthofen. Familien-
gesch. Studie. Görlitz: Starke. 24 S.
1 M. 75. [2111
Riebensahm, F. W., Stammt. d.
Fam. Riebensahm seit1740in Ostpr.
Labiau 1906: Grisard. 65 S. [2112
Roth, L. v., Stammt. d. Fam. v. Roth in
Livland. (Jb. f. Gen. etc. ’04, 184.) (2113
Sauret, F., Familien-Aufzeichngn.
üb. d. Fam. Sauret u. d. verwandt.
Familien Grevinck, Rouyer, Breyinck,
1696-1906. Rheinei. W. 25S. [2114
Päßler, Geschlechts-Verzeichn. d.
Schierzschen Familienstämme u.
ihr. Verzweigungen. Geyer 1906:
Kreutel. 150 8.; 6 Taf. 2115
Weber v. Rosenkrantz, W. Frhr.,
Fam.Schinkel.(Zt.d. Ges. f.schlesw.-
holst. G. 36, 1-78; 5 Stammtaf.) [2116
Scholinus, M., Stammb. d. Fam.
Scholinus. Lpz. 1906. 278. [2117
Schrëtter, v., Beitrr. z. G. d. Freiherrl.
v. Schröttersch. Fam., s. ’05, 2113. Rer.:
Forschgn.z.brandb.u.pr.G. 19,574-76 Hass. [2118
S., Ve, Weiterer erloschen. Zweig d.
v. Sommerfeldtschen Geschlechts — ur-
sprüngl. Sommer oder v. Sommer. (Dt. Herold
’07, Nr. 1.) [2119
Stackelberg, 0. M., Kann d. Fam. v.
Stackelberg in d. ÖOstseeprovinzen ihr.
Ursprg. v. d. Burg Stecklenburg im Harz ab-
leiten? (Jb. f. Gen. etc. ’04, 183-90.) [2120
Loserth, J., Haus Stubenberg in Böh-
men. (Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 4, 83-47.)
Rez. v. "Ou. 2062: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 43
Dopsch. — Ders., Archiv d. Hauses St.
s. Nr. 2166. „(3121
Axenfeld, Fam. Theuerjahr
K.
in Erdeborn. Mit Stammb. Als Ms.
gedr. Erdeb. 1901. 48 S. [2122
Langer, E., Mittelalterl. Haus-G.
d. edlen Fam. Thun (s. Nr. 159).
IV. Hft. 3. Abtlg.: 1. Hälfte d. 15. Jb.
Tl. 2: Die Friederichische Linie d.
Fam. Th. 54S. u. S. 133-166 m. 2 Fksms.
u. 1 Stammtaf. 3 M. [2123
Thlelisch, A., Nachtrr. z. G. d. Mühlhäus.
Fam. Tilesius v. Tilenau. (Mühlh. G.bil.
7, 151f.) Vgl. ’06, 176. (2124
Familiengeschichte u. Biographie. — Allg. Quellen-Sammlungen. *79
Voeltzkow, A. u. K. Adam, Die
Familien Voelschow oder Voeltz-
kow m. Einschluß der von Voltzkow
auf Völtzkow. (Balt. Stud. N.F. 10,
Beil.) 102 S. [2125
Doblinger, M., Die Herren v.
Walsee. Beitrr. z. öst. Adels-G.
Mit 6 Stammtaf. (Arch. f. öst. G. 96,
235-578 m. 6 Stammtaf.) Sep. Wien:
Hölder 1906. 8 M. [2126
Mehring, Zur G. d. Herren e Weinsberg
(Württb. Vierteljhfte. 15, 279-53.)—Ders.,Die
Herren v. Weinsberg im 14. Jh. (Ebd. 418 f.) 2127
Welker, P. M. H., Ein dt. Bürger-
geschlecht im Lauf v. 7 Jhh. Urkk.
u. Aufstellgn. z. Geneal. u. G. d.
Fam. Welcker. Numansdorp (Süd-
Holland): Arch. d. Fam. Welker.
4°. xvj, 241 S. [2128
Schmitt, Edua., Zur G. d. Fam. Welle.
(Fuldaer G.bll. 4, 24-30.) [2129
Biographie, Allg. dt. (s. Nr. 167).
Bd. LIII, Lfg. 1-3 (= Lfg. 261-63).
Nachtrr.:Paulitschke-Reuter. S.1-480.
à 2 M. 40. [2130
Sammlung bern. Biographien fs.
’06, 2070). V, 8 (Lfg. 40). S. 561-640.
1 M. 20. [2131
Biographie nation. de Belg. (s.
Oé, 2071). XIX, 1: Reingout-Robert.
448 Sp. 3 fr. . [2132
Brunner, K., Aus d. Jugendzeit
berühmt. Männer. Nach Selbstzeug-
nissen u. ander. gleichzeit. Quellen.
Berl.: Ulr. Meyer 1906. xv, 731 S.
6 M. 50. [2133
Il. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Levison, W., Aus englisch. Biblio-
theken. I. (N. Arch. 82, 377-456.) [2134
Veröffentlichungen d. Komm. f. neuere
G. Österreichs (s.’03, 188 u.’06. 289). III, IV, 1,
V u. VI s. Nr. 2162 f.; 3344. [2135
Erben, W., Quellenpublikationenz.salzb G.
(Mitt d. Ges. f. Salzb. Läkde. 46, 519-39.) [2136
goes z. Schweiz. G. (s. ’06, 2076).
XA\AV (Bulliugerse Korresp. m.‘d. Graubünd-
nern. IlI). 12137
Handschriften-Katalog d. Stadt-
biblioth. Zürich. Abt. I: Zürcher
Familien-Archive. Hft.1.(— Nr. 2093.)
Zürich: Stadbiblioth. 768. 1 M. [2138
Veröffentlichungen d. Ges. f. fränk. G. I
8. Nr. 2154. [2139
Handschriften, Die, d. Hist. Ver.
f. Mittelfranken. I. Ansbach: Sey-
bold. 54 S. 1 M. 20. [2140
Handschriften d. Grhrzgl. Bad.
Hof- u. Landesbiblioth. in Karlsruhe.
V: A Holder, Die Reichenauer Hss.,
beschr. u. erläut. I: Die Pergament-
hss. Lpz.: Teubner 1906. jx, 642 S.
20 M. [2141
Rez.: N. Arch. 83, 508 f. H. H.; Berl. phil.
Wochenschr. ’07, Nr. 13 Weinberger.
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
Nr. 174). XXVIO u. XXIX s. Nr. 2207 u. in
Abt. B, Gruppe dog (Redlich, Jülich-berg.
Kirchenpolit.). [2142
Verzeichnis d. Handschrr. d. hist. Archivs
d. Stadt Trier (8.’06, 2079) Bog.9: Nr. 309-331.
(Trier. Arch. Hft. X. Beil. S. 129-44.) [2143
Schmidt, Adf., Handschrr. d Reıchsabtei
Werden, s. ’06, 195. (Abgedr. in: Beitrr. z. G.
d. Stiftes Werd. 11, 113-37.) Rez.: N. Arch.
32, 509 Levison.
[214 | Immunitütenstreites.
Vanden Gheyn, J., Catal. des mss.
de la Bibl. Roy. de Belgique (s. 06,
2080). VI: Hist. des ordres relig. et
des églises particul. xj, 778 S.
12 fr. [2145
Quellen u. Abhandlungen z. G. d.
Abtei u. Diözese Fulda (s. ’06, 197).
IV. 64 S. 1 M. 20. [2146
Verôffentlichungen d. Hist. Komm. f.
Westfal. s. Nr. 2214. [2147
Katalog d. Handschrr. d. Univ.-Biblioth.
su Leipzig. VI, 3: Die jur. Hss., bearb. v.
Helssig.s. Nr. 178. Rez.: Hist. Vierteljschr.
10, 72-79 Seckel. [2148
Schulte, Wilh., Quellen z. G. d.
Besitzverhältnisse d. Bistums Breslau.
(Darstellgn. u. Qn. z. schles. G. 3,
171-279.) [2149
Molinier, Les sources de l’hist. de France,
s. °07, 182. Rez. v. IV u. V: Hist. Vierteljschr.
10, 114-17 Werminghoff. (2150
2. Geschichtschreiber.
Wattenbach, Dtids. G.-Quellen im Mittel-
alter. Bd. I. Auf. 7, s. ’06. 2087. Rez.: Hist.
Jabrb. 23, 219f. M. Jansen. [2151
Scriptores rer. Germ. in us. schol. s. in
Abt. B, Gruppe 2b: Nithard. [2152
Luginbähl, R., Die Schweizerchronik d.
Chr. Heguer. (Anz. f. schweiz. G. ’06, 32-34.)
— Ders., Die Chronik d. Gebh. Hegner.
(Ebd. 35-13.) — Ders., Die Schweizerchronik
d. Hur. Bullinger. (Ebd. 69-71.) — Ders., Die
Chronik d Fridli Bluntschli u. d. Hnr. Brenn-
wald. (Ebd. 71-74.) (2158
Chroniken d. Stadt Bamberg. 1. Hälfte a.
‘ in Abt. B, Gruppe 4,c,a: Chron. d Bamb.
(2154
*80
Schön, Th., Routling. G.-Quellen. (Reutl.
G.bll. Jg. XVI, Nr. 4,5.) ‘3155
Reimers, H., Die Quellen d. „Re-
rum Frisic. Hist.“ d. Ubbo Emmius
(e, ‘06, 2093). Schluß. (Jahrb. d. Ges.
f. bild. Kunst etc. zu Emden 16,
182-325.) Sep. Lpz.: Quelle & M.
5 M. [2156
Chronik, Hannov.; hrsg. v. O.
Jürgens. (= Nr. 2761.) Hannov.:
Geibel. ei, 788 S. 5 M. [2157
Rademacher, 0., Die Merseburg. -
Bischofschronik (s. "04, 150). II: 1136-
1341. Progr. Merseb. 37 S. [2158
—— m -M —
2. Urkunden und Akten.
Tille, A., Pflege u. Inventarisation nicht-
staatl. Archive. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07,
Nr. 4.) Er WM (2159
Fontes rer. Austr. 2. Abt.: Diplomata et
Acta (8.’06, 2098). Bd.LIX (Urkk. etc. d.Kartause
Aggsbuch) s. in Abt.B, Gruppe 4,c,ÿ. [2160
Mayr, M., Zur Anlage e. Autographen-
sammig. f. d. Wiener Hofbibliothek 1829-38.
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ’06, 116-30.) [2161
Archivalienz. neuer. G. Österreichs.
1,1. (IV, 1 v. 2185.) Wien: Holz-
hausen. 118 S. 3 M. [2162
Inh.: a) M. Dvotäk, Das Lobkowitzsche
Arch. in Raudnitz. b) A. Mörath, Fürstl.
Schwarzenberg. Arch. in Kruman. c) d. Šusta,
Desgl. in Wittingau. d) Ladisl. Hofmann,
Gräfl. Buquoysch. Arch. in Gratzen. e) Wenz.
Schulz, Arch. d. Museums d Kgrchs Böh-
men. f)B.Bretholz, Fürstl. Dietrichsteinsch.
Schloßarch. in Nikolsburg.
Staatsverträge, Österr. England;
bearb. v. A. F. Pribram. Bd. I:
1626-1748. (II v. 2135.) Innsbr.:
Wagner. xjv, 818 S. 22 M. [2163
Rez.: Dt. Lit.-Zty. ‘07, Nr. 15 Bittner. —
Rez. v. ’08, 138 (Bittner, Chronol. Verz. d.
Staatsverträge Österr.): Hist. Vierteljschr. 9,
136 f. Pribram; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28,
877-50 Voltelini.
Kleinere Mitteilungen betr. Aıchive in:
a) Niederösterr. v. K. Uhlirz, A. Fuchs,
B. Hammerl, A. Starzer, M. Vancsa.
h) Oberösterr. v. L. Zibermayr, R. V.
Handel-Mazzetti, J. Jäkel. c) Mühren
e W. Schram, L. Nopp. d) Schlesien v.
G. Kürschner. ei Galizien v. A. Chmiel.
(Mitt. d. 3. (Arch.-) Sekt. d. K. K. Zeutr.-
Komm. 6, 235-312.) (2164
Mell, A., Archive u. Archivschutz
in Steiermark. (Beitrr. z. Erforschg.
steir. G. 35, 199-246. — Vgl.: Korr.-
Bl. d. Gesamt-Ver. 54, 507-15.) —
J. Loserth, Arch. d. Hauses Stuben-
berg. (Ebd. 1-198.) Vgl. Nr. 2121. [2165
Widmann, H., Namen-Register z. d. Urkk.
d. Benediktinerinnen-Stiftes Nonnberg (8. Ui,
2103). Forts. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde.
46, 559-74.) [2166
Bibliographie Nr. 2155—2204
Divis-Cistecky, J. v., Stadtarchive
in Ostböhmen. itt. d. 3. (Arch.-)
Sektion d. K. K. Zentr.-Komm. 6,
164-234.) — J. Teige, Urkk. d. Karl-
steiner Dechantei, 1322-1625. (Sit-
zungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss. U6,
IV.) 78 S. (Czech.!) [2167
Csallner, R., Dt. Texte a. d. Arch. d. St.
Hermannstadt u. d. sächs. Nation. Urkunden-
abtlg. v. 1429-1600 (e "ue, 2107). Forts. (Korr -
Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. ‘07, Nr. 1 f.) [2168
Urkundenbuch d. Abtei St. Gallen.
V: 1412-1442 (s. ’06, 2110). Lfg. 3:
1425-29. Bearb. v. Pl. Bütler u. T.
Schieß. 1906. S.401-600. 10M. [2169
Urkundenbuch d. Stiftes Bero-Münster (e.
06, 2111). TI. I, Register. 8. 3:9-423. (Beil.
z. „G freund“ Bd. 61.) (21:0
Materialien z. Standes- u. Landes-
G. Graubündens (1464-1803). Hrsg.
m. Unterstützg. d. Behörden v.
Jecklin. I: Regesten. Basel: Geering.
4°. xıj, 686 S. 12 M. (2171
Notthafft Frhr. su Weißensteln, F., Aus-
züge a. d. Repertor. üb. d. Urkk. d frhr.
bezw. gráfi. Fam. Nothaft. (Vhdign. d. Hist.
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 57, 151-81.) [2173
Urkundenbuch, Wirtemberg. (s.
‘04, 163). Bd. IX: 1285-1291. xuj,
572 S. 10 M. [2173
Urkundenbuch d St. Eßlingen. Bd.Il,s.°06,
298. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 13 Mehring;
Hist. Vierteljschr. 10,133-35 W erminghoff. [2174
Inventare d. Grhrzgl. Bad. General-
Landesarchivs (s. "04, 1896). Il, 2.
S. 195-394. 6 M. 40. [2175
Oberndorff, L. Graf v., Freiherrl.
v. Venningensches Archiv zu Eichters-
heim, B.-A. Sinsheim. (Mitt. d. Bad.
Hist. Komm. 29, 33-46.) Nachtr. z.
d. in Nr. 18 d. Mitt. veröff. Ver-
zeichn. — Ders., Frhrl. v. La Roche-
Starkenfelssches Arch. in Wieblingen
b. Heidelb. (Ebd. 47f) — H. Aen,
Frhrl. v. v. Türckbeimsch. Arch. auf
Schloß Mahlberg, B.-A. Ettenheim.
(Ebd. 40-46) — Ders., Frbrl. v.
Türckh. Arch. in Altdorf, B.-A. Ettenh.
(Ebd. 49-82.) [2176
Urkunden, Die, d. Kirchenschaffnei
Ingweiler. reg. u. m. Anmerkgn.
verseh.v.E.Herr. StruBb :vanHauten
1906. 239 S. 4 M. [2177
Cartulaire de l'évêché de Metz
publ. p. P. Marichal (s. '06, 2115).
Essai de restitution du „Vieil Re-
gistre des fiefs“. (Mettensia V, 1.)
1906. 190 S. [2178
Rez. v. IV: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 26,
20-22 Jungk.
Geschichtschreiber. — Urkunden und Akten.
Tigen, Th., Das neue Gebäude d. Staats-
archivs zu Düsseldorf u. dessen Bestände.
(Mitt. d. K. Pr. Archivverwaltg. 9, 35-62.) [2179
Urkunden u. Akten d. Essener
Münsterarchivs. Hrsg. v. K. Hnr.
Schaefer u. Frz. Arens. (= Nr.
2731.) xj, 848; xxx S. 6 M. [2180
Rez. : Korr.-Bl.d.W estdt. Zt. 26, 18f. Keussen.
Urkundenbuch d. Stiftes Kaiserswerth;
bearb. v. Kelleter, a ui, 2170. Rez.: Rhein.
G.bll. 8, 156-58 Hauptmann; Zt. f. Kirch -G.
26,539 f. O. Clemen; Laacher Stimmen 69, 445-
AR Pfülf, Röm. Quartalschr. 20, I1, 101-6. [2181
Inventaires somm. des archives de
l'Etat en Belgique: Invent. génér. des
archives eccl. du Brabant p. Alfr.
d'Hoop. T. I: Eglises collégiales.
Brux.: Guyot 1906. 294 S 4 fr. [2182
Vanden tiheyn, J., Les documents d'hist.
eccl. belge à la Section des mss. de la
Biblioth. Roy. de Belg. (Ann. p. serv. à l'hist.
eccl. de la Belg. 33, 108-14.) [2183
Inventaires somm. des archives des
anc. gouvernements des Pays-Bas,
conserv. aux Archives génér. du
royaume à Bruxelles. T.I. (Archives
de l'Etat en Belg.) Brux.: Guyot.
4 fr. [2184
Muller, S., Rijksarchieven in de
Provincie Utrecht. Catalogus van het
arch. d. Bisschoppen van Utrecht.
Utrecht 1906. xıv, 72 S. [2185
Joosting, J. G. C., Het archief d.
abdij te Dikninge. Leiden: Brill 1906.
349 S. 8 fl. 50. — Ders., Het arch.
d. abdij te Assen. Ebd. 135 S.
1 fl. 50. [2186
Poncelet, E., Invent. analyt. des
chartes de ia collégiale de St.-Pierre
à Liége. Brux.: Kiessling 1906. xcııj,
540 S. 8 fr. [2187
(Publ. de la Comm. Roy. d’hist. de Belg.)
Cartulaire de la commune de
Dinant, p. L. Lahaye (s. '01, 2216).
T. VI: 1666-1700. (Docc. rel. à l’hist.
de la prov. de Namur.) 1906. 351 S.;
Tat. ö fr. [2188
Flament, A. J. A., Diplomen en ch.rtere
d. proostdij van Mecrssen te firussel in het
Algemeen Rijks-archief. (Publications de la
Soc. hist. etc. de Limb. 42, 4783-85.) (2189
Callewaert, C., Anciens cartulaires de
Flandre. (Ann. de In Soc. d'c mulat. de l'ruges
56, 482 f.) [2190
Cartulaire de la ville de Gand
(Oorkondenboek d. stad Gent) (s. ‘04,
921). 1. Série: Comptes. T. II: Uit-
‚si
A. van Werveke. 1906. 247 S. 6fr.
— Desgl. 2. Série: Chartes et docc.
T. I: Liber traditionum Sancti Petri
Blandiniensis- 1278; publ. et annoté
p. A. Fayen. 1906. xnj, 311 S.
5 fr. [2191
Devillers, L., Invent. anal. des
archives des Etats de Hainaut (s. ’03,
200). T. III. 1906. 4°. vij, 552S. [2192
Wagner, Ferd., Aus d.Stadtarchive
zu Göttingen. (Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. ’07, 1-38.) [2193
Urkundenbuch d. Kiosters Neuenwalde,
bearb. v. Rüther, s. "Oh 242. Rez.: Zt. d.
Hist. Ver. f. Nieders. '05, 525-29 u. Hist.
Vierteljschr. 10, 132f. v. d. Oeten; Lit. Zbl.
"Ou, Nr. 21. [2194
Urkundenbuch, Hansisches. Bd. VI: 1415-
1433, bearb. v. Kunze. s. '05, 2182. Rez.:
Mitt. a. d. hist. Lit 34, 173 Girgensohn. —
D. Schäfer, Zum Urkdb. I, n. 573, 3 5. 204
(Hans. G.bll. ’06, 348.) [2195
Ausfeld, E., Regesten z. G. d.
Klosters Anrode b. Mühlhausen i. Th.
1262-1735. (Mühlh. G.bll. 7, 1-74.) —
H. Heerwagen, Mulhusina im Arch.
d. Germ. Nationalmus zu Nürnb.
(Ebd. 75-83.) [2196
Urkundenbach d. Klosters Paulinzelle Il:
1314-1534, hreg. v. Anemüller, s. ’U6, 250.
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 359 Ermisch;
Hist. Zt. 98. 603-5 Dobenecker. (2197
Codex dipl. Lusatiae super. (s. ‘O6, 21:7).
III, 2 s. Nr. 1187. (2198
Geschichtsquellen d. burg- u. schloßg. sess.
Geschlechts v. Borcke. III s. Nr. 2079. [2199
Ketrzynski, W., Biblioteca hr.
Raczynskich w Rogalinie. Lemberg
1905. 36 S. [2200
A. Warschauer, Die Handschriften-
sammilwe.’auf Schloß Rogalin. (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Pa 7, 126-30.)
Seraphim, A., Preuß. Urkk. in Rußland.
(Altpr. Monatsschr. 44, 65-87.) [2201
Hahn, Frhr. Ed. v., Litauische
Briefladen (e '05, 241). Forts. (Jahrb.
f. Geneal. etc. '04, 1-81.) [2202
Moser, L. K., Das Archiv d. k. k.
Handels- u. Seegerichtes in Triest.
(Mitt. d. 8. (Arch.-)Sektion d. k. k.
Zentr.-Komm. 6, 139-63.) [2203
Knapp, Herm., Die Zenten d.
Hochstifts Würzburg. Ein Beitr. z.
G. d. süddt. Gerichtswesens u. Straf-
rechts. Mit Unterstützg. d. Savigny-
leggingen tot de gentsche stads- en | Stiftg. hreg. Bd. I: Die Weistümer
| u. Ordngn. d. Würzb. Zenten. Abt. 1
baljuwsrekeningen, 1280-1315. Nage-
laten werk v. J. Vuylsteke, uitg.
door V. van der Haeghen en
|
' u. 2. Berl.: Guttentag. xıj, 1405 S.
45 M. [2204
"82
Becker, J., Urkk. z. G. d. Reichs-
landvogtei im Elsaß. (Mitt. d. Ges. f.
Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im
Els. 21, 369-425.) [2205
Christ, K., Die Ordnungen d. Pfälzer
Rheines im allgem., sowie d. Altrheines b.
Ougersheim im besond. v. 1488 u. 1633. (Mo-
natsschr. d. Frankeuth. Altert.-Ver.’07, Nr. LA)
— F. Walter, Die Drucke d. Mannheim.
Stadtprivilegien 1607-1785. (Ebd. Nr.1 u.2.) [2206
uellen z. Rechts- u. Wirtschafts-
G. d. rhein. Städte. Berg. Städte.
I: Siegburg. Bearb. v. F. Lau. (XXIX
v. 2142.) Bonn: Hanstein. xx], 89*,
236 S. 12 M. [2207
Urbare, Rheinische. II: Urbare d Abtei
Werden a.d. Kuhr. A. Hrsg. v. Kötzschke,
s. ‘06, 2117. Rez. Lit. Zbl. ‘06, Nr. 48 (auch
v. I: 5. Pantaleon, hrsg. v. Hilliger); Westit.
Zt. 25, 365-6) G. Caro. [2208/9
Werken d. Vereeniging tot uitg.
d. bronnen v. het oude vaderl. recht
gevest te Utrecht. 2R., Nr.8: Bronnen
voor d. gesch. d. kerkel. rechtspraak
in het bisd. Utrecht in d. mid-
deleeuwen ;uitg. doorJ.G.C.Joosting
en S. Muller. Afd. I, Deel 1 u. 2, 1.
e Gravenh.: Nijhoff 1906. 453; 106 S.
A [2210
Cer GE e Schepenbrieven van
ie apittel van St. Servaas te
Maastricht (s. Nr. 220). Forts. (Publi-
cations de la Soc. hist. etc. de Limb.
42, 81-210.) [2211
Cartulaire de l'anc. estaple de
Brugesp.L.GilliodtsvanSeveren
(s. ‘06, 236). T. II u. IV. 737;
680 S. à 16 fr. [2212
Rez.: Haus. G.bll. 06, 379-88 Stein.
Simson, P., Vermächtnis d. hans. Syndikus
Dr. Hnr Sudermann an Danzig: Das corpus
privilegiorum Hausse Theutonicae (Haus.
G.bll. ‘06, 341-45.) [2218
Landrechte, Westfäl. I: Land-
rechte d Münsterlandes bearb. v. F.
Philippi. Mit2 Ktn (= 2147.) Münst.:
Aschendorff. zu, 280 S. 8 M. [2214
Ren. v. ‘05, 327 (Westf. Stadtrechte. I, 2:
Grfsch. Murk, Hamm; bearb. v. Overmann):
Zt. d.Sav.-Stiftg. 26, G. A., 307-10 Werminghoff.
Techen, Bürgersprachen d. St.Wisınar, s. '06,
2130. Rez.: Haus. G.bll.'06, 588-418 H Joachim
u. Entgegnv. v. Tochen ebd. '07, 265-74; Zt.
f. Sozialwiss. 10, 143f. v. Below; Hist. Vier-
teljachr. 10, 300f. Mollwo; Mitt. a d. hist. Lit.
25, 288-92 Sutzepfandt; Engl. hist. rev. 23,
361-63 Unwin. [2215
Rechtsbuch, Das Neumarkter, u.
andere Neumarkt. Rechtsquellen. Von
O. Meinardus. (Il v. 2791., Breslau:
Wohlfahrt 1906. 440 S.; 4 Taf.
7 M. [2215a
Regesta chartarum Italiae; hrsg.
v. Kgl. Preuß. Hist. Institut u. vom
Bibliographie Nr. 2205—2251.
stum
edor
Istituto Stor. Ital. Bd. I: Re
Volaterranum, 778-1303; v.
Schneider. Rom: Loescher. Gei,
448 S. 12 M. [2216
Schiaparelli, L., Proposte p. 1. pubbl.
di nn „Corpus chartarum Italiae.“ (Atti d.
Congresso Int. di scienze stor. Roma. ’03,
Vol. 3, 11-18.) — Anz.: Dt. Lit.-Ztg. '07,
Nr. 26 Fed. Schneider.
Mazzatinti, 6. d Gli archivi della
storia d'Italia (s. ’06, 260). IV, 3-6.
[2217
S. 241-399.
Rieti.-Milano: Archivio d. Camera di Com-
mercio e dell’ antica Università dei Mercanti.
Regesta pontificum Romanorum,
cong. P. F. Kehr (s. Nr. 222). Vol. IT:
Latium. xxx, 230 S. 8 M. [2218
Bez. v. I: Zt. f. Kirch.-G. 28, 104-6 Beg;
Hist. Jahrb. 28, 119-25 v. Nostitz - Rieneck;
Arch. d. Soc. Rom. di storia patria 29, 551-6
Fedcle; Zt. f. kath. Theol 31, 309-19 Grisar;
Rev. d'hist. eccl. 8, 333-35 van der Myns-
brugge; Theol. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 13 S. Keller.
Wehrmann, M., Vatikun. Quellen z. dt.
Landes-G. (Dt. G.bll. x, 93-108.) Vgl.: H.
Kaiser (Hist. Zt. 99, wo [2219
Wiederhold, W., Papsturkk. in
Frankreich (s. Nr. 223). III: Dauphiné,
Savoyen, Lyonnais u. Vivarais. IV:
Provence m. Venaissin, Uzegois, Alais,
Nemosez u. Nizza. (Nachrr.d. Götting
Ges. d Wiss. '07, Beihft.) 172 S. [2220
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Necrologla Germaniae, s. ’06, 262. Rez.:
Hist. Zt. 98, 355-59 Uhlirz; Carinthia I, Jg. 6,
193f. v. Jaksch; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 2x%
158-63 Martin; Mitt. a. d. hiet. Lit. 35,
14-53 Ilwof. [2221
Delehaye, H., Les légendes hagiogr.
2. éd. Brux.: Soc. des Bolland. 1906.
xj, 264 S. 3 fr. [2222
Günter, H., Legenden -Studien.
Köln: Bachem 1906. xj, 192 S.
3 M. 60. [2223
Rez.: N. Arch. 31, 733f. Levison; Hist.-
polit. BII. 139, 239f.; Zt. f. Kirch.-G. 28, 77
G. Ficker; Hist. Jahrb. 28, 423 f. Holzapfel.
Krieg, Inventarisationen d. Kirchenbücber.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "07, Nr. 4.) [2224
Hartmann, Aug., Hist. Volkslieder
u. Zeitgedichte vom 16. bis 19. Jh.
Gesamm. u. erl. Mit Melodien, hrsg.
v. H. Abele. I: Bis z. 30j. Kriege.
Münch.:Beck. 352 S.; Taf. 12 M. [2225
Seelenbuch d. Klosters
(Württb. Vierteljhfte.
[2226
Adam,
Reichenbach.
15, 420-35.)
Baumann, J., Die Elenchen d.
Pfarrei Hördt, 1695-1796. (Mitt. d.
Hist. Ver. d. Pfalz 28, 1-74.) [2227
Urkunden und Akten. — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. *83
Neubauer, E., Magdeburgs Kirchenbücher.
(G.bll. f. Magdeb. 41, 417-19.) (2228
Fischer, Adf., Zu d. Leichenpredigten-
Sammlg. d. Grauen Klosters. (Dt. Herold "07,
Nr. 1 n. 3.) Vgl. 05, 200. (2229
Bôtticher, A., Neumärk. Leichen-
pese in d. Biblioth. d. Marien-
irche in Frankf. a. O. (Schrr. d. Ver.
f. G. d. Neum. 19, 1-77.) [2230
Rose, R., Dio Kirchenbücher d. Prov.
Westpreußen. (Arch. f. Stamm- u. Wappenkde.
VL, Nr. 12.) [2231
Mülverstedt, v., Die Vasallen-Register u.
-Tabellen d. Hauptämter in Masuren. — Zur
G. masur. Ortschaften. (Mitt. d. Lit. Ges.
Masovia 11, 80-100.) [2232
Dehio, 6., Handb. d dt. Kunst-
denkmäler (8. ’06, 271). Bd. II: Nord-
Ost-Dtld. 499 S.; Kte. 4 M. 50. [2233
Grauert, H., Die Kaisergruft im Dome zu
Speyer. (Beil. z. Allg. Ztg. '06, Nr. 2346-49.) [2234
Starzer, A., Die kunsthist. Denkmale d.
21. Bezirkes Wiens. (Berr. eto. d. Altert.-Ver.
Wien 40, I, 29-45.) — M. Vancsa, Bot- u.
Denksäulen in Niederösterr. (Ebd. 39, 99-118;
8 Taf.) — K. Siegl, Die ältest. christl. Grab-
denkmäler in Eger. (Mitt. d. 3. (Arch.-)Sekt.
d. K. K. Zentr.-Komm. 6, 235-41.) [2235
Museographie üb. d. J. 1905/6, red. v. E
Krüger: Westdtld., bayr. Sammlgn., Schweiz.
(Westdt. Zt. 25, 411-86; Taf. 7-17.) [2236
Guyer, S., Die christl. Denkmäler
d. 1. Jahrtausends in d. Schweiz. Mit
17 Taf. (Stud. üb. christl. Denkmäler,
hrsg. v. J. Ficker. IV.) Lpz.: Dieterich
xuj, 115 S. 5 M. [2237
Kunstdenkmäler d. Kgr. Bayern
(8. Nr. 228). Bd. II: Reg.-Bez. Ober-
pfalz u. Regensb. Hft. 7: Bez.- Amt
Oberviechtach; bearb. v. G. Hager.
Mit 6 Taf.; 73 Abbildgn. im Text u.
1 Kte. 1906. 84 S. 3 M. 50. [2238
Gaisberg-Schöckingen, F. Frhr. Y., Bild-
werke in d. Spitalkirche zu Stuttg. (Württb.
Vierteljhfte. 15, 436-59.) [2239
Ficker, J., Denkmäler d. elsäss.
Altert.-Sammlg. zu Straßb. Hrag
i. A. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschicht
Denkmäler im Els. Straßb.: Beust.
Fol. xxvij S.; 52 Taf. [2240
Neeb, E., Verzeichn. d. Kunst-
denkmäler d. Stadt Mainz Tl. I
(Privatbesitz), s. oe, 2148. (Zt. d.
Ver. z. Erforschg. d. rhein. G. etc. in
Mainz 4, 449-582; 21 Taf.) [2241
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.-Bez.
Wiesbaden. Hrsg. v. d. Bezirks-Verband d.
Reg.-Bez. Wiesb. (e. "Ob, 254).
Luthmer, Rheingau. 2. Aufl.
Taf u. Kte. 10 M.
242 S.;
[2242
Bd. I: F. :
|
Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz;
hrsg. v. P. Clemen (s. ’06, 2149).
VI, 1 u. 2: Stadt Köln; in Verbindg.
m. O. v. Falke, E. Firmenich-
Richartz, J. Klinkenberg u. a.
hrag. v. P.Clemen. Bd. I, Abt. 1 u. 2.
Quellen. Bearb. v.J.Krudewig. Das
röm. Köln. Bearb. v. J. Klinken-
berg. Mit 14 Taf. u. 182 Abbildgn.
im Text. 1906. x, 393 S. 5 M. [2243
Bau- u. Kunstdenkmäler im Reg.-
Bez. Cassel. Bd. III: Kreis Grafschaft
Schaumburg v. H. Siebern, unt.
Mitarb. (d. arch.-hist. Tls) v. H.
Brunner. Marb.: Elwert. 112 S.;
146 Taf. 20 M. 2244
Bau- u. Kunstdenkmäler v. West-
fal. (s. oe, 2153). Kreis Arnsberg.
Bearb. v. A. Ludorff; m. geschicht
Einleitgn. v. Féaux de Lacroix.
Mit 3 Ktn., 395 Abbildgn. auf 59 Taf.
u. im Text. 1906. 1308. 3M. Kreis
Bielefeld-Land. Bearb. v. Ludorff;
m. geschichtl. Einleitgn. v. R. Schra-
der. Mit 3 Ktn. u. 64 Abb. auf 12 Taf.
u.im Text. 1906. 31 S. 1 M 20. Kr.
Bielef.-Stadt. Bearb. v. A. Lud.; m.
gesch. Einleitg. v. R. Schr. Mit
4 Ktn., 106 Abb. auf 31 Taf. u. im
Text. 1906. vıj, 14 S. 2 M. 40. [2246
Bau- u. Kunstdenkmäler Thü-
ringens, bearb. v. P. Lehfeldt u.
G. Voß (s. Nr. 235). Hft. XXXIII:
Hrzgt. Sachs.-Coburg u. Gotha. Land-
ratsamt Coburg. Die Veste Coburg.
VonG.Voß. Mit37 Taf.u.55 Abbildgn.
im Texte. S. 475-600. 9 M. [2246
Helbig, P. K., Die Steinkreuze im Kgr.
Sachsen (s. ’06, 1959). Nachtrr. (Mitt. d. Ver.
f. süchs. Volkskde. 4, 117-31.) [2247
Brückner, E., Die Glocken d.
Oberlausitz. (N. laus. Magaz. 82,
1-222.) 2248
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Pommern. Hrsg. v. d. Ges. f. pomm. G.
etc. (s. '08, 2270). T1. Il: H. Lemcke,
Reg.-Bez. Stettin. Hft. 7: Kreis Pyritz.
S. 317-540. 10 M. [2249
Lutsch, Verzeichn. d. Kunstdenkmäler d.
Prov. Schles. Bd. V u. VI (Register u. Denk-
mälerkarten), ‘08, 235 u. ’04. 214. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. oui, Nr. 3 Dehio; Hist. Zt. 98, 420-
22 Polaczek. [2250
Schmidt, Bernh. (Prov.-Konservator,,
Denkmalpflege in d. Prov. WestpreuB. 1906.
Bericht. Danz.: Kafemann. 19 S.; 5 Taf.
1 M. [2251
nn
"RÄ
Bibliographie Nr. 2252—2305.
Ill. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Lamprecht, K., Dt. G. (s. Nr. 242).
Bd. IX: Neueste Zeit. Zeitalt. d. sub-
jekt. Seelenlebens. Bd. II. Aufl. 1 u. 2.
Berl.: Weidmann. xjv,516S. 6 M. [2252
1. Abt.: Urzeit u. Mittelalt. Bd. L Aufl. 4.
1906. xjx, 421 S. Rd. IM. Aufl. 3. 1906. x vit,
435 8. à 6 M. Rez.: Mitt. a.d hist. Lit. 35,
159-63 Löschhorn. — Rez. v. VIu VII: Arch.
f. Kultur-G. 5, 120-25 Steinhausen; v. VII, 1:
Mitt. a.d hist. Lit. 35,75-78 Löschh ; v. VII, 2 u.
VIII: Lit. Zbl. o Nr. 52/53 C. N-r.
Herch, E., Dt. G., 8. Nr. 244.
f. Kult.-G. 5, 117-20 Steinhansen; Mitt. a. d.
hist. Lit 35, 163-65 u. 299-301 Ködderitz. —
Beitrag zur docta ignorantia. (Katholik 3. F.,
35, 19f.) Antw. v. Heyck (Ebd. 160) [2258
Wustmann, R., Dt. G. im GrundriB (n. ’U4,
Sin u. 1943). II: Von d. Mitte d. 17. Jh. bis
z. Gegenw. Lpz.: Rußberg. jx, 137, 5O 8.
2 M. [2254
Bibliothek dt. G. (s. Nr. 245). Lfg. 168
(Kaser 11, 161-240) u. 169 (Heigel II, 401-r0).[2255
Kaeber, F., Die Idee d. europ.
Gleichgewichts in d. publizist. Lit.
v. 16. bis z. Mitte d 18. Jh. (Diss.)
Berl.: Duncker. 153 S. 4 M. [2256
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 12 Gottfr. Koch.
2. Territorial- Geschichte.
Leger, L., Hist. de l’Autriche-
Hongrie dep. les origines jusqu'au
l'année 1894. Éd. 5. Paris: Hachette.
691 S.; 6 Ktn. 5 fr. 2267
Geschichte d. Stadt Wien, hrsg.
Rez.: Arch.
v. Altert.-Ver. zu Wien, redig. v. A. '
Starzer (s. 06, 290). Bd. HI: Von
d. Zeit d. Landesfürsten a. habsburg.
Hause bis z. Ansgange d. Mittelalters.
1. Hälfte. Mit 13 Taf. u. 29 Text-
illustr. vm, 458 S. 120 M. [2258
Harrach, 0. Grf., Rohrau. Ge-
schichtl. Skizze d. Grafschaft m. be-
sond. Rücks. auf deren Besitzer.
I: 1240-1688. Wien: Gerold. 197 S.;
3 Taf. 10 M. e
Lödler, V., G. v. Preding. Graz:
Moser 1906. 131 S. 1 M. 25. |2260
Widmann, H., G. Salzburgs. Bd. I:
Bis 1270. (Allg. Staaten-G. Lfg. 79.
Abt. III, Werk 9) Gotha: Perthes.
xvj, 384 S. 8 M. [2261
Mayr, M., Beitrr. z. älter. G. d.
Stadt Dornbürn. (Forschgn. etc. z.
G. Tirols u. Vorarlbergs 3, 97-118.)
— dJ. Zösmair, Zur G. v. v. Tosters
u. sein. gleichnamig. Burg. (Jahres-
ber. d. Vorarlberg. Mus.-Ver. 43,
47-78.) [2262
Bun De m En
Vigilio, Je Storia delle Valli din
Non e di Sole nel Trentino dalle
origini fino al secolo XVI. Trentino:
Zippel 1905. 366 S. [2263
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 50, 556-61
v. Voltelini.
Lützow, Count, The City of Prague.
(Transactions of the Royal Soc. of literat.
27, 93-106 ) (2264
Schram, W., Vaterländ. Denk-
würdigkeiten (s. 06, 2171). Bd. IT.
152 S. m. Abbildgn. u. Taf. AN. [2265
Dolezil, H., Polit. u. Kultur-G. d.
Kgl. Hauptst. Olmütz (s. "Op, 22251.
TLV (Slav.). Progr. Olmütz 1905.[2266
Preng, L., G. Lundenburgs "e
"05, 2227). IV. Progr. Lund. up [2267
Ovary, L.. Le relazioni fra l'Italia e
PUngheria dal Medio evo ai nostri giorni.
(Attı d. Congresso Stor. di scieuze stor.
Roma ‘03 Vol. 3, 533-43.) — M. Darvai,
L'imperialiemo ungherese nel Medio evo.
(Ebd. 549-33.) [2258
Reinsenberger, K., Die dt. Besiedign.
Siebenbürgens in älter. u. neuer. Zeit. (Zt.d
Hist. Ver. f. Steierm. 4, 43-66.) [2269
Kaindl, R. F., G. d. Deutschen in
d. Karpathenlän ern. Bd.I:G.d.Dt.
in Galizien bis 1772. (Allg. Staaten-
gesch. Lie 76 = 3. Abt. Dt. Landes-
eschichten. Werk 8, Bd. I.) Gotha:
erthes. xxıj, 369 S 8 M. [2270
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 375-80 Ilwof.
Chronik d. Burg Wildegg v. 1584-
1684. Hit. I. Zürich: Füßli. 79 S.,
Tat. 1 M. 50. [2271
Rodt, E., Bern im 13. u. 14. Jh.
Nebst Rückblich auf d. Vor-G. d.
Stadt. Mit 28 Abbildgn. u. Stadtplan
v. J. 1583. Bern: Francke 1906.
183 S. 5 M. 20h
Tscharner, L. v., Die obersimmen-
tal. Herrschaft Mannenberg. (Neu-
jabrsbl. d. Hist. Ver. d. Kant. Bern
f. 07.) Bern: Grunau. 665S. 2 M. 50. [2273
Burri, F., Grasburg unt. savoyisch.
Herrschaft. ‘Arch. d. Hist. Ver. d.
Kant. Bern 13, II, 1-268.) [2274
Döberl, Entwicklungs-G. Bayerns. I, s. °06,
2175. Rez.: Lit. Zbl. ’U6, Nr. 49; Beitrr. ez.
bayer. Kirch.-G. 13. 154-56; Hist. Jahrh. 28,
204-6 M. Jansen; Hist. Zt. 98, 599-603 Uhlirz;
Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 152; Gött. gel Anz.
’07, 519-35 Riezler. [2275
Lettenbaner, F. J., Beitir. z. G e Wennig-
münchen. (Jahresber. d. Hiat. Ver. f. d. Bez
Bruck. III: 1905 6.) (227%
Brunner, J., Schloß u. Herrschaft
Sattelpeilnstein. (Vhdlgn.d. Hist. Ver.
Allgemeine deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte.
v. Oberpfalz u. Regensb. 57, 1-96;
2 Taf.) [2277
Gebhardt, 0., Abri d. G.u. Topogr.
d
|
v. Markt-Redwitz u. seiner Nachbar- `
orte Dörflas u. Oberredwitz. Markt-
Redw.: Trautner 1906.
en K.,G.d.Burg, Wallfahrt
Pfarrei Ma tree de Größen-
een Ebermannstadt: Henkel-
mann 1906. 80 S. 1 M. [2279
Heerwagen, H., Slaven in Nürnberg.
ri d. Ver. f. G. d. St. a,
"Best, Chr., Kurze Chronik d. fand:
gemeinden d. prot. Dekanatsbezirks
in Rothenburg o. d. T. Rothenb.:
Peter 1906. 62 S. [2281
Kreiselmeyer, A., Die Banner-
herrschaft Entsee b. Rothenburg o T.
Steinach: Selbstverl. 1906. 64S. [2282
Steichele, A. v., Bist. Augsburg,
fortg. v. A. Schröder (s. Nr. 271).
Lfg. 52 (Bd.VII,81-160). 1 M.50. [2283
Meyer, Chr., G. d. St. Augsburg
(= Nr. 2641.) xj, 130 S. (Subskr.-Pr.:
2 M. 60. Einzelpr.: 3 M. 20.) [2284
Eberle, W., Aus Legaus Vergangen-
heit. Legau: Mayr 1906. 107 S. [2285
Kölle, A., Zur Entstehg. d.StadtUlm.
(Württb.Vierteljhfte. 15, 515-57.)[2286
Höhn, H., G. d. Stadt Grötzingen
unt. Berücks. d. Amter Nürtingen u.
Neuffen bis 1700. (Württb. Jahrbb. f.
Stat. u. Ldkde. '06, II, 1-51.) [2287
Häuserbuch Konstanzer. Festschr.
z. Jahrhundertfeier d. Vereinigung d.
St. Konstanz m. d. Hause Baden.
Hrsg. v. d. Stadtgemeinde, bearb. v.
F.Hirsch,K.Beyerle u.A.Maurer.
Bd. I: Bauwesen u. Häuserbau m.
182 Abbildgn. u. 1 Kupferst., bearb.
v.F. Hirsch. Heidelb.: Winter 1906.
4°. xuj, 284 S. 20 M. (2288
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22, 188-90
Martens.
Schönemann, 0., Das Elsaß u. d.
Elsässer von d. ältest. Zeiten bis z.
J. 610 n. Chr. Straßb.: Heitz. jx,
204 S. 3 M. 50. [2289
Hoffmann, Ch., L'Alsace au 18.
siècle; publ. p. A. M. P. Ingold (s.
Nr. 230). r? II.
Revue d'Alsace. XI.) Colmar: Hütfel.
b44 S. [2290
Rez. v. I u. I: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F.
22, 352-583 Be. gstrüsser.
Brieger, R., Die Herrschaft Rap-
poltstein. Entstehg. u. Entwicklg. (=
124 S. E
(Biblioth. de la |
Nr.2712).Straßb.: Heitz.78S.2M. [2291 .
+85
Mutzig, G. d. Gemeinde Hatten.
Straßb.: Dumont- Schauberg 1906.[2292
Keune, Metz. Seine Geschichte,
Sammlungen etc. Unt. Berücks. d.
gesamt. Bezirkes Lothringen, insbes.
d. Vororte v. Metz. Hrsg. m. Unter-
stützg. d. Ges. f. lothr. G. u. Altertkde.
Metz: Lupus. 290 S. 4 M. [2293
Niedhammer, H. P., G. d. Stadt u.
BurgWachenheima.d.H. Mit Berücks.
ihr. Beziehgn. z. pfälz.G. Wachenh.:
Niedhammer 1906. 301 S. [2294
Mannheim in Vergangenheit u.
Gegenw. 3 Bde. Mannh.: Stadt-
gemeinde. 30 M. [2295
Bd. I: F. Walter, G. Ms v. d erst. An-
fängen bis z. Übergang un Baden 1802. xx,
920 S. Rd. II: F. Walter, Vom Überg an
Baden 1802 bis z. Begrüudg. ‘d. Reichs. 704 5.
Bd. III: Seit d Gründg. d Reichs 1%71 bis
1907. Dargest. v. SEN j= xvj, 674 S.
Kreuzberg . Geschichts-
ee 2. erweit.
Aufl. Bonn: Hanstein 1906. 208 S
3 M. 60. [2296
Einfeldt, W., Chronik d Burg Drachen-
fels b. Königswintor a. Eh. Münch.: Reusch.
62 8. 1 [2297
antun: F., G. d. Burg Godesberg.
(Bilder a. d. G. v. Bonn u. sein. Umgebg. XIV.)
Bonn: Hauptmann 1906. 84 S. 80 Pf. [2298
Schell, O., Hist. Wandergn durchs berg.
Land (s. "oo, 210%). Forts. (Monatsschr. d.
Berg. G.-Ver. 1907.) | [2299 .
Oppenhoff, J., Beitrr. z. G. d.
Stadt Ronsdorf. (Zt. d. Berg. G.-Ver.
39, 103-47.) [2300
Röttgen B., Geschichtl. Nachrr.
üb. Beeck. Ruhrort: Ruhrorter Volks-
zig. 1 M. 50. [2301
Pauis. E., Kleinere Beitrr. z. G. v. Aachen
u. Burtscheid. (Aus Aachens Vorzeit 19, 31-
44; 123-31.) — H. Schnock, Altoste Entwicklg
d. Gemeinde Burtscheid. (Ebd. 1-6.) [2302
Pirenne, H., Hist. de Belgique
s. ‘04, 1988). UI: De la mort de
harles le Téméraire à l'arrivée du
duc d’Albe dans les Pays-Bas 1567.
489 S. 7 fr. 50. (Dt. Übers. v. F.
Arnheim. Gotha: Perthes. xxj,
606 S. 16 M.) [2303
Rez. v. II: Rev. hist 86, 366-71 lredericq.
Blok, E de Gesch. van het Nederl.
volk (s ‘05, 2252). Deel VII. 645 S.;
2 Ktn. 6 fl. 25. [2304
Broekhuysen, A. van, Beschrijving
d. stad Maastricht. Med inleiding en
aanteekeningen par A JA Flament.
Publications de la Soc. hist. etc. de
imbourg 42,3-80.) — J. A. E. Schoen-
makers, Bijdrr. tot. de gesch. d. hoofd-
bank Climmen. (Ebd. 231-472.) [2305
"86
Wenck, K., Dt. Kaiser u. Könige
in Hessen. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
40, 139-57; 408.) [2306
Armbrust, G. d. St Melsungen, s. ‘06, 334.
Rez.: Quartalbll d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt.
Hessen 3,571-74 Schenk zu Schweinsberg. "2307
Hufschmidt, F., Versuch e. G. d.
ober. Warmetales, insbes. d. Stadt
Zierenberg, d. Dörfer Dörnberg etc.
Wolfhagen : Borner 1906. Zu,
275 8. [2308
Rez : Zt. d. Ver. f. hess. G. 40,359 f Wenck.
Rübel, K., Die Dortmunder Reichs-
leute. (= Nr. 2752.) Dortm.: Ruhfus.
xvj, 227 S.; Kte. 4 M. [2309
Meininghaus, Die Grafen v. Dortmund, s.
‘06, 335. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ue, Nr. 14
S. Rietschel; Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64, I,
248-51 Roese. [2310
Schrader. Fr. X., Kleine Mitt. z. G. d.
Stadt Steinheim. (Ebd. II, 161-68.) "2811
Tecklenburg, A., Mitt.a. d. G. d. Bracken-
burg. (Protokolle d. Ver. f. G. Götting. III, 4.
56-65 ) , [2312
Landau, F., Denksteine. Aus d.
G. v. Hamburg u. Altona seit deren
Gründg. bis auf d Jetztzeit. Hamb.:
Knackstedt. xxxj,74; 44S. 3M. [2313
Körner, R., Hist. Streifzüge im FluBgebiet
der Bille. Hamb.: Voß. 77 S. 1 M. (2314
Volquardsen, Chr. A., Ausschlesw.-holst. G.
(In: gp, Dt. Juristentag zu Kiel 1:16.) (2315
Häberlin, C., Beitrr. zu e Chronik
d. Fleckens Wyk auf Föhr. Wyk
1906: E. A. Krüger. 156 S. [2816
Brohm, Helgoland in G. u. Sage.
Seine nachweisbaren Landverluste u.
seine Erhaltg. Mit 9 Textill., 27
Lichtdr. u. 15 Ktn. u.Plänen. Cuxhaven:
Rauschenplat. 4°. v1j,71S. 12M. [2317
Schmidt. E., Aus d. Vor-G. d.
Altmark. Tl. I. Progr. Seehausen.
1906. 4°. 16 S. 2318
GrôBler, H., Das Werden d. Stadt
Eisleben (s.°06,2208). Tl. II. (Mansfeld.
Bll. 20, 145-222.) [2319
Schmidt, Frdr., G.d. Stadt Sanger-
hausen. 2 Tle. Sangerh.: Magistrat
1906. 613; 9168.m.5 Taf. 6M. [2320
Jecht, R., G. v. Bornstedt im Kreise
Sangerhausen. (Mansfelder DI 20,
1-57.) — H. 6rößler, G. d. Dorfes
Rotenschirmbach im Kreise Querfurt.
(Ebd. 74-93.) [2321
Lutze, G., Aus Sondershausens
Vergangenheit (s. ’06, 348). Bd. II,
1u. 2. 56 S.; 6 Taf. 1 M. 80. [2322
Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt v.
d. ältest. bis auf d. neueste Zeit,
fortges. v. J. Biereye (s. "06, 2209).
Lfg.15. S. 417-48; 4 Taf. 80 Pf. [2323
Eege
Bibliographie Nr. 2306—2365.
Beiträge z. G. Eisenachs (s. ’06,
2211). IX: K. Kahle, Aus Eisenachs
gut. u. bös. Tagen. Hft.8u.4:1821-40.
152; 98 S. 2 M. XV s. in Abt. B,
Gruppe 8: v. Quistorp. [2324
Wustmann, G. d. Stadt Leipzig. Is. ’06, 357.
Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 9, 413f. v. Below; N.
Arch. f. sächs. G. 27, 875-77 Ermisch. [2325
Rachel, P., Fürstenbesuche in Dresden.
(Dresdner G bll. ’07, 137-49. (2326
Meiche, A., Die Burgen u. vor-
eschichtl. ohnstätten d. sächs.
chweiz. Im Auftr. d. Gebirgsvereins
f. d. sächs. Schw. u. unt. Mitarbeit
v. A. Bergmann, H. Beschorner
etc. hreg. Mit 79 orig. od. selt.Bildern,
Grundrißzeichngn. u. Ktn. Dresd.:
Baensch. xıj, 350 S. 5 M. [2327
Rez.: N. Arch. f. sächs.G. 28,152-55 Ermisch.
Doehler, R., G. d. Dorfes Leuba
in d. kgl. sächs. Oberpfalz. Zittau:
Graun. 201 S.; 9 Taf 3 M. [2328
Holtze, G. d Stadt Berlin, s. ’06, 2218.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. °06, Nr. 34 Spatz; Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 19, 565-67 O. H. (232+
Nießen, v., G. d. Neumark, s. ’06, 367.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 106-11 u. Mo-
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’06, 29-31 Wehr-
mann. [2330
Berg, G., Die Hohenzollerngruft in d.
Pfarrkirche zu Küstrin. (Hohenzoll. Jahrb.
10, 130-37.) "8851
Geschichte, Mecklenburg., in Einzeldar-
stellen. (s. Nr. 317). X s.in Abt. B, Gruppe 5b:
Schnell. [2332
Wehrmann, G. v. Pommern, s. Nr. 318.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 19 Perlbach; Mitt
a. d. hist. Lit. 35, 111-14 F. Hirsch; Hist Zt.
98, 432 f E. B. . (2333
Weiß, J. G. A., Wie Breslau
wurde. Bresl.: Freund 1906. xjv,
257 S. 4 M. Au . [2334
Kindler, P., G. d. Stadt Neumarkt
(s. '04, 809). II: Vom Sr d 30].
Krieges bisz. Gegenw. 286 S. CN [2335
Bär, M., Die Entwicklg. d. Terri-
toriums d. Stadt Danzig u. ihres
kommunal. Verwaltungsgebietes. (Zt.
d.Westpreuß. G.-Ver.49,253-71.)[2336
Rezensiouen Sembritzkis v. ’06, 377
(J. Kaufmann, Dt. Eylau. 5 M), Ou, 351
(Deegen, Saalfeld, Ostpr.) u. ‘06, 2226
(Johs. Müller, Osterode in Ostpr.): Mitt d.
Lit. Ges. Masovia 11, 177-87. [2337
3. Geschichte einzelner
Verhültnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Krammer, Wahl u. Einsetzg. d. dt. Königs
im Verhältn. zueinander, s. ’06, 2329. Rez.:
Lit. Zbl. wë, Nr. 39 Fed. Schneider; Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 27, Germ. Abt,
401-3 v. Wretschko. [23838
Territorial-Geschichte. — Verfassung.
Bruckauf, J., Fahnlehn u. Fahnen-
belehnung im alt. dt. Reiche. (II v.
2613.) Lpz.: Meyer & Qu. 113 S.
3 M. (Einzelpr. 8 M. 60.) [2339
Lotz, A., G. d. dt. Beamtentums.
n 10 Lfgn.) Lfg. 1-2. Berl.: v. Decker.
. 1-128. à 1 M. 80. [2340
Werminghoff, A., Verfassungs-G.
d. dt. Kirche im Mittelalter. (II, 6 v.
2610.) Lpz.: Teubner. 96 S. 2M. [2341
Rez v. "oe, 2341 (Wermingh., Kirchen-
verfg. Dtlds. im Mittelalt. I: Zt. f. Sozial-
wiss. 10, 333f. Hermelink; Mitt. a. d. hist.
Lit. 34, 402-5 Hahn; Arch. f. kath. Kirchen-
recht 87, 369f. Sester.
Rübel, Dortmunder Reichsleute s Nr.
2309. (2342
Fischel, Studien z. öst. Reichs-G., e v7,
825. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 10, 198-209
v. Below; Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens etc.
11, 174-78 Bretholz. [2343
Österr. Zentralver-
Fellner, Th.
waltg. 1. Abt.: Von Maximilian I. bis
z. Vereinigg. d. österr. u. böhm, Hof-
kanzlei1749. Bd.I: Geschicht), Übers.
Bd. IT: Aktenstücke 1491-1651. Bearb.
u. vollend. v. H. Kretschmayer.
(V u. VI v. 2135.) Wien: Holzhausen.
Su, 288S. 5M. vı1j,6648. 14M. [2844
Goldmann, Einführg. d. dt. Herzogsge-
schlechtes Kärntens in d. slovenisch. Stammes-
verband, s. ’05, 347. Rez.: Gött gel. Anz.
’07, 81-368 Puntschart; Hist. Zt. 94, 494f.
Levec [2315
Wopfner, Almendregal d. Tiroler-Landes-
fürsten, s. Nr. 328. Rez.: Zt. d. Ferdinan-
deums 50, 563-68 v. Wretschko; Gött. gel.
Anz. '07, 414-18 G. Caro. [2346
Peterka S 0., Burggrafentum in
r
Böhmen. ag: Calve 1906. 63 S.
3 M. 50. [2347
Steinacker, H., Üb. Stand u. Auf-
aben d. ungar. Verf.-G. (Mitt. d.
nst. f. öst. G. 28, 276-347.) Vgl.
Nr. 326. [2348
Blocher, E., Entwicklig. d. allg.
u. gleich. ahlrechtes in d. neuen
Eidgenossenschaft. (Zt. f. schweiz.
Recht 47, 107-98; 429-78.) [2349
Weller, K., Der Vorstreit d.
Schwaben u. d. Reichssturmfahne d.
Hauses Württemb. (Württb. Viertel-
jhfte. 15, 268-78.) [2350
Becker, Jos., Die Reichsvogtei
Kaysersberg von ihr. Ursprg. bis z.
franz. Revol. (Gymn.-Progr.) Straßb.:
Schlesier & Schw. 1906. 75S. 1 M. 20.
Vgl. ‘02, 2080 [2361
Rez. v. "me, 396 (Becker, G. d. Reichs-
landvogtei im Elsaß): Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 25, 18-20 Marx; Hist. Jahrb. 27, 621-25
Pfleger; Beil. z. Ale Ze oe 13 L. — Vgl.
Nr. 2205. |
|
|
|
*87
Bigwood, G., Les origines de la dette belge,
(Ann. de la Soc. d’archl. de Brux. 20, 5-19.)
Sep. Brux.: Vromant 1 fr. 50. [2352
Killmer, W., Einrichtg. u. Geist d. land-
gräfl. hessisch. Landesrerwaltg. in d. Neuzeit.
(Hessenland ’07, Nr. 3-10.) [2353
Richter, Greg., Die adel. Kapitulare d.
Stifts Fulda seit d Visitation Carafas 1627.
(Fulduer G.bll. 3, 65-93; 115-28.) (2354
Meister, A., Das Herzogt. West-
falen in d. letzt. Zeit d. kurköln.
Herrschaft. (Zt. f. vaterl. G. Westfal.
64, I, 96-136.) [2855
Jeiler, Siegelkammer d. Bischöfe v.
Münster, s. Nr. 342. (Aus: Zt. f. vateri. G.
Westfal. 64, I, 137-90) —— [2356
Fressel, R., Ministerialenrecht d.
Grafen v. Tecklenburg. Beitrr. z.
Verfassgs.- u. Stände-G.d. Mittelalters.
(XIU v. 2612.) Münst.: Coppenrath
84 S. 1 M. 80. [2357
Lohmeyer, K., Hofrecht u. Hof-
gericht. d Hofeszu Loen. Beitr.z.G.d.
Münstersch.Amtsverfg. (XIv. Nr. 2612.)
Ebd. 1906. 80 S. 1 M. 60. [2358
Genthe, F., Die preuß. Oberjäger-
meister. Beitr. z. G. d. Oberjäger-
meist.-Amtes, 1579-1825. (Hohenzoll.-
Jahrb. 10, 261-74.) [2359
Fälligen, Beamta etc. d. landesherrl. Ver-
waltg. in d. Neumark, s. ‘05, 358. Rez.:
Forschgu.z.braudb.u.pr.G. 19, 560-62 Hass. [2360
Ziekursch, J., Beitrr. z. Charak-
terist. d. preuß. Verwaltungsbeamten
in Schlesien bis z. Untergange d.
friderizian. Staates. (IV v. 2791.)
Breslau: Wohlfahrt. 100 S. [2361
Heil, B., Die dt. Städte u. Bürger
im Mittelalter. 2. verb. Aufl. Mit
zahlr. Abb. im Text u. auf 1 Doppeltaf.
(Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 48.)
Lpz.: Teubner 1906. 1648. 1 M. [2362
Müller, Kurt, Das Rolandsproblem in d.
G.forschg. d. letzt. Jahre. (Mitt. d. Ver. f.
anhalt G. 10, 771-82) — P. Werminghoff,
Die Rolandsbilder Dtlds. (Westermanns Mo-
natshfte. 101, 751-58.) — F. E. Mann, Rolanda-
lied u. Rolaudsaulen. Zur Lösg. e. Problems
auf neuem Wege. Posen. Progr. 1906. 4°.
27 8. — Kuhlmann, Rolandsüulen. (Zt. f.
vuterl. G. Westfal. 64, II, 173-75.) — Hoede,
Die süchs. Rolande, s. ‘06, 2254. Rez.: Lit.
Zbl. ‘01, Nr. 4. (2363
Sander, H., Kleine Beitrr. z. G.
d. Stadt u. Herrschaft Feldkirch
besond. im 15. u. 16. Jh. (Jahresber.
d. Vorarlberg. Museum-Ver. 43, 17
-46.) [2364
Oppermann, 0., Zur mittelalterl.
Verfassgs.-G. v. Freiburg i. B., Köln
u. Niedersachs. (Westdt. Zt. 25, 273-
327.) Vgl. Nr. 362. [2366
Rg
Hecking, Beitrr. z. G. d. St. Saarburg in
kuriürstl. Zeit (s. ’06, 2261). Schluß. (Trier.
Chronik. N. F. 3, 17-21.) "2366
Schnock, H., Die Behörden in d.
ehemal. „Herrlichkeit“ Burtscheid.
(Aus Aachens Vorzeit 19, 65-90.) [2367
Metzen, J., Finanzverwaltg. d. Stadt
Limburg a. d. Lahn, 1606-1803. Limb.: Herz.
Ap H 1M. (236%
Schaus, E., Beitrr. z. neuer. Verf.-
G. d. Stadt Weilburg. (Ann. d. Ver.
f. nass Altertkde. 36, 57-86. Taf. 5.
— Auch TI. v. Nr. 284.) [2369
Pabst, A., Bürgermeisterwahl in Hünfeld
im 17. u. 18. Jh. (Fuldaer G.bll. 4, 125-27.)
— Ders., Bürgerrecht in Hünfeld. (Ebd.
142f.) (2370
Mielke, R., Die märkisch-lausitzische Stadt.
(Niederlaus. Mitt. 9, 377-9.) (2371
Wendt, H., Vom Mittelalter zur Städte-
ordng. Umrisse d. Verwaltungs-G. Breslaus.
Bresl.: Priebatsch 1906. 32 5. 50 Pf. 12372
Frensdorff, F., Das Zunftrecht
insbes. Norddtids. u. d Handwerker-
ehre (Hans. G.bll. og, I, 1-89.) [2373
M. Heyne, Entstehg. d. Gilden. (Proto-
kolle üb. d. Bitzgn. d. Ver. f. G. Götting,,
III, 4, 6-11.)
Kentenich, G., Die Trierer Kämmerer,
camerarii. (N. Arch. 32, 499-503.) Vgl ‘05,
2311. — Werbrun, Aus d. Protokollbuch d.
Fuldaer Leineweberzunft. Beitr. z. G. d. Zunft,
1610-1723. (Fuldaer G.bll. 4, 12-23; 42-47.) —
Tuckermann. Gewerbo d. St. Hildesheim, 8.
Nr. 364. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. ’07, 87-89 A. Peters. (2374
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Entstehg. d. Volkswirtschaft.
Rez : Hist. Zt. 99, 148-50
v. Below. [2375
Sommerlad, Wirtschaftl. Tätigkeit d.
Kirche in Did, 8. ’05, 2314. Rez.: Jahrb. f.
Gesetzgebg. ::U, 1271-75 Sander, Hist. Vier-
teljschr. 10. 91-101 Ohr. (2376
Beyerle, K., Neuere Forschgn. z.
Wirtsch.-G. d. Ostschweiz u. d. ober-
rhein. Lande. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 22, 93-144; 193-216.) [2377
Betr. G. Caro Nr. 368 u. ’06, 2096. — Rez.
v. Nr 368: Zt. f. Sozialwiss. 10, 140-42
v. Below; Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 156-58
Dopsch.
Roller, O.K., Die Einwohnerschaft
d. Stadt Durlach im 18. Jh. in ihr.
wirtschaftl. u. kulturgeschichtl. Ver-
hältnissen dargest. aus ihr. Stamm-
tafeln. Karlsruhe: Braun. eu, 424 u.
272S.m.1Fig.u.3 Stammtaf. 9M.[2378
Bothe, Beitrr. z. Wirtsch.- u. Soz.-G. d.
Reichest. Frankf., s. "On, 2268. (Frankf.
Progr. ’06.) Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 31,
1385-37 Küntzel. ‚2379
Bücher,
5. Aufl., s. Nr. 367.
Bibliographie Nr. 2366—2418.
Hamm, F., Wirtschaftsentwicklg.
d Markgenossenschaft Rhaunen e
'06, 2269). TL II: Hunsrücker Wirt-
schaftsleben in d. Feudalzeit. Mittel-
alterl. Epoche d. Markgenoss Rhaunen.
an VII v. 2727.) 107 S.
3 M. 50. (Tl. I auch Münch. Diss.
1905.) [2380
Brons, B., G. d. wirtschaftl. Ver-
fassg. u. Verwaltg. d. Stiftes Vreden
im Mittelalter. (XIII v. 2612.) Münst.:
Coppenrath. 120S.;Kte. 2M.40. [2351
Caro, G., Ländl. Grundbesitz v.
Stadtbürgern im Mittelalter. (Jahrbb.
f. Nationalök. 86, 741-43.) [2382
Eschbach, P., Die Ratinger Mark.
Beitr. z. Wirtsch.-G. d. Niederrheins.
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. Jahrb. d.
Düsseld. G.-Ver. 20, 1-61.) [2383
Hedemann, P. v., G. d. adel.
Güter Dt.-Nienhof o Pohlsee in Hol-
stein. Schlesw.: Bergas 1906. 4°. x.
195; jx, 223; 171 S. 30 M. [2354
Bassermann - Jordan, F., G. d
Weinbaus unt. besond. Berücks. d.
bayer. Rheinpfalz. Mit 140 Textil. u.
20 Taf. Frkf. a. M.: Keller. 4°. x,
962 S. 24 M. [2385
Günther, F., Die Bergfreiheiten d.
früher. Kommunion Oberharzes u. ihre
G. (Zt.d.Harz-Ver.39,255-307.) [2386
Pribran, K., G. d. österr. Gewerbe-
politik v. 1740 bis 1860. Bd. I: 1740
bis 1793. Lpz.: Duncker & H. xjx,
614 S. 14 M. Ben
Tyszka, C. v., Handwerk u. Hand-
werker in Bayern im 18. Jh. Wirt-
schaftsgeschichtl. Studie üb. d. bayer.
Gewerbeverfg. im 18. Jh. Münch.:
Reinhardt 1906. x,116 5S. 2 M. 50. | 2388
Sondermann, F., G. d. Eisen-
Industrie im Kreise Olpe. Beitr. z.
Wirtsch.-G. d. Sauerlandes. (X v.
2612.) Münst.: Coppenrath. 173 S :
Kte. 3 M. 50. [2359
Rohde, P., G. d. Saline Rothen-
felde. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Os-
nabrück 81, 1-128.) [2390
Srbik, H. v., Staatl. Exporthandel
sterreichs von Leopold I. bis Maria
Theresia. Wien u. Lpz.: Braumüller.
xxxvj, 432 S. 8 M. [2391
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 24 Bittner.
Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Bückling, &., Die Bozener Märkte
bis z. 80jähr. Kriege. (Staats- u.
sozialwiss. Forschgn. Hft. 124.) Lpz.:
Duncker & H. 124 S. 3 M. (31 S.:
Bonn. Diss. ’06.) [2392
Juritsch, G., Handel u. Handels-
recht in Böhmen bis z. hussit. Re-
volution. Beitr. z. Kultur-G. d. österr.
Länder. Wien: Deuticke. xvj, 126 S.
4 M. [2393
Wasiliewski, W. G., Kiews Handel
m. Regensburg in alt. Zeit. Aus d.
Russ. (Vhdlgn. d. Hist. Ver. v. Ober-
pfalz u. Regensb. 67, 183-223.) [2394
Entnommen d. Zt. d. Minist. f. Volksauf-
klärg. Juli 1888. | SN
Fineisen, A. J., Die Akzise in d
Kurpfalz. Beitr. z. dt. Finanz-G. d.
17. u. 18. Jh. (Volkswirtschaftl. Ab-
hdlgn. d. bad. Hochschulen. IX, 1.)
Karlsr.: Braun 1906. 71S. 1 M. 60.
(Einzelpr.: 2 M.) [2395
Kuske, Kölner Fischhandel v. 14.-17. Jh.,
s. ’06, 2230. Rez.: Hans. G.bll. ’06, 352-54
Stein. [2396
Ugen, Landzölle im Hrzat. Berg, 8. ’06, 452.
Rez.: Hans. G.bil. ’06, 356f. Stein. [2397
Mosler, Zur G. d. Mülheimer Zolls.
(Stud. z. niederrh. G. Festschr. d.
Düsseld.Gymn. 1906. S.47-62.) [2398
Kohler, J., Niederländ. Handels-
recht in d. Blütezeit d. Freistaates.
(Zt. f. Handelsrecht 59, 243ff. u.
505 ff. [2399
Schäfer, D., Der Stamm d. Friesen u. d.
niederländ. Seegeltung. (Marine Rundschau
»05, Hft. 11.) [2400
Woringer, Zoll u. Schmuggel in Hessen
im 18. u. 19. Jh. (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver.
f. hess. G. 1905/6, 25-29.) Vgl. ’06, 2288. [2401
Baasch, Kampf d. Hauses Braunschw.-
Lüneb. m. Hamburg um d. Elbe v. 16.-18. Jh.,
s. ’06, 457. Rez.: Zt. d Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. '06, 5138-15 Bieveking; Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 19, 580-84 Rachel; Hist. Zt.
98, 606-8 Ad. W. (2402
Baasch, E., Die ,,Durchfahr“ in
Lübeck. Beitr.2.G.d.lübisch. Handels-
politik im 17. u. 18. Jh. (Hans. G.bll.
og, I, 109-52.) [2403
Behrend, Lebensbilder v. Magde-
burger Großkautleuten. Magdeb.:
Handelskammer 1906. 16 M. [2404
Vogel, W., Zur nord- u. west-
europäisch. Seeschiffahrt im früher.
Mittelalter. (Hans. G.bll. ’07 I, 153-
205.) — F. Techen, Das Strandrecht
an d mecklenb. Küste. Mit Anh.
üb. Seezeichen u. Lotsen daselbst.
(Ebd. ’06, 271-308.) [2405
Behrmann, W., Üb. d. niederdt.
Seebücher d. 15. u. 16. Jb. Gött.
"89
Diss. 1906. (Sep. a.: Mitt. d. Geogr.
Ges. in Hamb. XXI.) [2406
Rez.: Hans. G.bll. ’06, 355f. Stein.
Bang, N. E., Tabeller over skibs-
fart og varetransport gennem Øresund,
1497-1660. I: Tabeller over skibs-
farten. Kjobenh.: Gyldendal; Lpz.:
Harrassowitz 1906. 4°. X, 404 S.
25 M. 20. [2407
Rez.: Mitt. d. Westpr. G.-Ver. 6, 15-19
Perlbach.
Kaemmel, 0., Üb. d. Brenner. (Grenz-
boten '06, Di [2408
Dotsaner, v., Verkehrsverhältnisse Dtids.,
beziehungsw. Nürnbergs im Mittelalter. (Jah-
resber. d. Ver. f.G.d. St. Nürnb. 27, 22-34.) [2409
Heiman, H., Beitrr. z. G. d. Neckar-
schiffergewerbesu.d.Neckarschiffahrt.
(Der Neckarschiffer. TI. I.) Heidelb.:
Winter. jx, 402 S. 18 M. [2410
Rez.: Zt.f.G.d.Oberrh.N.F. 22,361 v. Gulat.
Kuske, B., Die Rheinschiffahrt zw.
Köln u. Düsseld. vom 17. bis 19. Jh.
Mit Darstellg. d. älter. Kölner Schiffer-
verbände. (Beitrr. z. G. d. Niederrh.
Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver. 20, 250-
354.) [2411
Karll, A., Aachener Reiseverkehr im Mittel-
alter. (Aus Aachens Vorzeit 19, 91-122.) —
Ders., Aach. Verkehrswesen bis z. Ende d.
14. Jh. (DU. f. Post u. Telegr. ’06.) [2412
Uhl, B., Verkehrswege d. Fluß-
täler um Münden u. ihr Einfluß auf
Anlage u. Entwicklgn. d. Siedlungen.
(= Nr. 2760.) Hannov.: Hahn. 52 S.
1 M. 20. [2413
Schaub, Kampf geg. d. Zinswucher etc.
im Mittelalter, s. Nr. 398. Rez.: Hist. Zt.
98, 3859f. Caro; Zt. f. Sozialwiss. 10, 142f.
v. Below; Arch. f. kath. Kirchenrecht 87, 186
-93 Ilgner; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 7 Schindler;
Zt. f. Volkswirtsch. etc. 15, 411-13; Zt. f.
Kirch.-G. 28, 107-9 Dietterle; Dt. Zt. f.
Kirchenrecht 17, 135f. Friedberg; Zt. f. d.
ges. Handelsrecht 60, 270-74 Herb, Meyer. [2414
Mager, G., Die Hospize u. Spitäler Grau-
bündens im Mittelalter. (Bündner Tageblatt
06, Nr. 286-90 u. 292, 293.) (2415
Mitterwieser, A., Verz. d. in Bayern ent-
stand. städt. u. märktischen Hospitäler, Le-
prosenhäuser u. verwandten Wohltätigkeits-
anstalten. (Forschgn. z. G. Bayerns 14, 289-
314.) [2416
Marx, J., G. d. Armen-Hospitals
z. hb. Nikolaus zu Cues. Trier: Pau-
linus-Dr. 272 S.; 7 Taf. u. 2 Pläne.
4 M. [2417
Human, A., Stiftungen u. Ver-
mächtnisse d. Diözese Hildburg-
hausen. I. (= Nr. 2775.) [2418
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 3. Bibliographie. ī
*90
Rietachel, Landleihen, Hofrecht u. Im-
munität, s. Nr. 405. (Vgl. M. Kr.: N. Arch.
32, 540) — Erwiderg. Rs auf d Entgegng.
Seeligers u. Antwort S.s. (Hist. Vierteljschr. `
10, 143-59.) [2419
Ganzenmüller, W., Die flandrische
Ministerialität bis z. 1. Drittel d 12. Jh.
(Westdt. Zt. 25, 371-410.) [2420
Klessing, C., Beitrr. z. G. d. Eigen-
behörigkeit im Hochstifte Münster
währ. d. 18. Jb. (Hft. 8 v. Nr. 2758.)
Hildesb.: Lax. 113 S. 2 M. 40. [2421
Brandt, Bauer u. bäuerl. Lasten in Sachs.-
Altenb., s. ’06, 2302. (Leipz. Diss.) [2422
Kober, A., Das Salmannenrecht
u. d. Juden. Mit urkdl. Beilagen.
(= Nr. 2642.) Heidelb.: Winter. 32 S.
80 Pf. [2423
Schipper, J., Anfänge d. Kapita-
lismus bei d. abendländ. Juden im
früher. Mittelalter bis z. Ausgange
d. 12. Jh. (Zt. f. Volkswirtschaft etc.
15, 501-64.) 2424
Markgraf, R., Einfluß d. Juden
auf d. Leipz. Messen in früher. Zeit.
(Arch. f. Kultur-G. 5, 216-48;
363-76. [2424a
Preuß. L., Aus d. Kostler Ghetto d. 18. Jh.
(Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mährens eto. 11, 167-73.) [2425
Mummenhoff, G. d. Juden in Nürnberg bis
zu ihr. Vertreibg. 1499. (Jahresber. d. Ver. f.
G. d. St. Nürnb. '06, 9-14.) [2426
Dietz, A., Stammbuch d. Frank-
furt. Juden 1349-1849. Frankf. a. M.:
Goar. 4°. xıj, 481 S. 18 M. [2427
Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. 97.
Brann, M., G. d. Juden in Schle-
sien (s. 02, 2221). IV (1431-1698).
S. 100-150 u. ıxxj-xxvj. 1 M. [2428
c) Recht und Gericht.
Taranowsky, Leibniz und d. sogen.
äußere Rechts-G. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 27, Germ. Abt., 190-
233.) [2429
Moeller, E., Trenng. d. dt. von d. röm.
Rechts-G., s. ’06, 485. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg.
27, G. A., 384f. Landsberg; Lit. Zbl. ’07,
Nr. 17 v. Below; Beil. z. Allg. Zt. ’07, Nr. 44
v. Schwerin. [2430
Below, v., Ursachen d. Rezeption d. röm.
Rechts in Dtld., s. ‘05, 487. Rez.: Beil. z.
Allg. Ztg. ug Nr. 21 v. Stromer-Reichenbacb;
Jahrbb. f. Nationalökon. 85, 401-4 Krahmer;
esky Casopis hist. 12, 351-55 Kapras; Hist.
Zt. 98, 160-63 Rosenthal; Zt. d. Sav.-Stiftg.
27, G. A., 462-66 R. Schröder; Krit.Vierteljschr.
f. Gesotzgebgu. 47, Hft. 3, 1-48 Stölzel; Dt.
Lit.-Ztg. "ui, Nr. 19 M. Conrat Font [2431
Rudorff, H., Zur Rechtsstellg. d.
Gäste im mittelalterl. städt. Prozeß.
Vorzugsweise nach norddt. Qn. (=
Bibliographie Nr. 2419— 2473.
Nr. 2640.) Bresl.: Marcus. vu. 203 S.
6 M. (87 S.: Berl. Diss. ’06.) [2432
Jaekel, H., Abba, Asega u. Rédjeva.
(Zt. d. Sav.-Stiftg. 27, G. A., 114
-61. [2483
nsdorff, F., Studien z. Braun-
schw. Stadtrecht (s. Nr.428). Beitr. II.
(Nachrr. d. Gött. Ges. d. Wiss. "oe,
278-311.) [2434
H Mack, Üb. neue Forschgn. z. braun-
schw. Stadtrecht. (Braunschw. Magar. ‘U:,
43-45.) — Schottellus, Das Ottonische Stadt-
recht, s. Nr. 428. Rez.: Jb. d. G.-Ver. f. d
Hrzt. Braunschw. 8, 157-68 Mack. — Merkel,
Kampf d. Fremdrechtes m. d. einheim. Rechte
in Braunschw.-Lüneb., s. WO, 427. Rer.: Zt.
d. Sav.-Btiftg., G. A., 36, 810-12 E. v. Möller.
Schäfer, R., Herrschaftl. Gericht
zu Höchst a. d Nidder (s. '06, 494).
Forts. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 14,
62-87.) [2435
Killmer, W., Althess. Rechtspflege im
(heutigen) Kreise Witzenhausen. Ein Bild
d. Justiz in d. Landgrafschaft. (Hessenland
21, Nr. 3-5.) (2436
Engelke, Gogericht Sutholte, d.
Freigrafschaft u. d. Holzgericht zu
Goldenstedt. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts.
Oldenb. 15, 145-267) [2437
Funck, M., Die Lübischen Gerichte
(8. ’06, 2319). Schluß. (Zt. d Sav.-
Stiftg. 27, G. A., 61-90.) [2438
Brünneck, W. Veg Gesetz]. Leib-
zucht n. d. Gnadenjahr im partikulär.
dt. Lehn- u. Adelsrecht. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. 27, G. A., 1-60.) — A. Frhr.
v. Freytagh-Loringhoven, Schulden-
haftg. der Erben nach d. livländ.
Rechtsbüchern. (Ebd. 92-114.) [2439
Kogler, Legitimatio per subsequens matri-
monium (s. ’05, 2357). Nuchtr. (Ebd. 316.) —
Gal, Ausschluß d. Ascendenten v. d. Erben-
folge etc., s. ’05, 432. Rez.: Ebd. 43f. Stutz.
Meyer, Herb., Neuere Satzg. v. Fahrnis a.
Schiffen, s. ’04, 2137. Rez.: Krit. Vierteljschr.
f.Gesetzgebg. 47, Hft. 3, 49-71 Puntschart. [2440
Beschütz, Die Fahrlässigkeit inner-
halb d. geschichtl. Entwicklg. d.
Schuldlehre TI. I: Vom primitiven
Strafrecht bis z. peinl. Gerichtsordng.
Karls V. (Strafrechtl. Abhandlgn.
Hft. 76.) Bresl.: Schletter. 148 S.
8 M. 20. 2441
His, R., Der Gleichheitseid in
südgerm. Rechten. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
27, G. A., 8381-38.) [2442
Verdöne, 6., La torture, les
supplices et les peines corporelles,
infamantes et afflictives dans la
Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche.
justice allem. Étude hist. Paris:
orn 1906. 880 S. 2448
Rosenfeld , E., Zur G. d ältest.
Zucht-Häuser. (Zt. f. d. ges. Straf-
rechtswiss. 26, 1-18; 7 Taf.) [2444
Knapp, H., Das Lochgefängnis,
Tortur u. Richtung in Alt-Nürnberg.
Nürnberg: Heerdegen-Barbeck. 84 8.
m. Abbildgn. u. 2 Taf. 1 M. 50. [2446
Stein, Das Eurener Hundelgeding oder
Hochgericht. (Trier. Arch. 10, 85-94.) — K.
Wehrhan, Ein Sühnevertrag weg. Totschlags
1602. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde.
4, 141-44.) en [2446
Martin, Frz., Die kirchl. Vogtei
im Erzstifte Salzburg. (Mitt. d. Ges. f.
Salzburg. Ldkde. 46, 339-486.) [2447
Baumgartner, E., G. u. Recht d.
Archidiakonates d. oberrhein. Bis-
tümer m. Einschluß e Mainz u. Würzb.
Kirchenrechtl. Abhdlgn., hrsg. v.
tutz. Hft. 39.) Stuttg.: Enke.
224 S. 8 M. 20.
Bindschedler, R. G., Kirchl. Asyl-
recht (Immunitas ecclesiarum localis)
u. Freistätten ind. Schweiz. (Kirchen-
rechtl. Abhdlgn. Hft. 32/38.) Ebd.
1906. 406 S. 15 M. 60. [2449
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 33 Finsler.
Tretzel, H., Die Kirchengemeinde
nach pfälzise . Recht. (Dt. Zt. f.
Kirchenrecht 17, 17-72; 209-69.) [2450
Freyer, C. C., Rechtl. Stellg. d. evang.
Domkapitel Brandenb., Naumburg, Zeitz u.
Merseburg. (Arch. f. kath. Kirchenrecht 87,
169-79.) [2451
d) Kriegswesen.
Weller, Vorstreit d. Schwaben u. d. Reichs-
sturmfahne d.Hauses W ürttemb. s.Nr.2350.[2452
Merkmale, Charakteristische, d. Kriegführg.
Friedrichs d. Gr.. Napoleons u. Moltkes.
(Grenzboten 65, IV, 682-90.) [2453
Geschichte d K. K. Kriegsmarine. III, $
s. Nr. 1839, (2454
Staudinger, G. d. bayer. Heeres, s. ’06,
2369. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 114-16 Heigel;
Hist. Jahrb. 26, 606-10 K. v. L. (3455
Kissel, C1., Die Garnisonsbewegungen in
Mainz v. d. Römerzeit an. 2. verm. u. verb.
Aufl. m. 90 Illustr. Mainz: Dt. Lehrlingshaus.
48 8. 1 M. 50. [2456
Estorff, E. v., Vom alt-hannov.
Heere. 3 Generationen: 1722-1866,
1903 (s. '06, 507). II. (Beihft. z.
Milit.-Wochenbl. ’06, 41-75.) Sep.
Berl.: Mittler. 60 Pf. [2457
Wolf, B., Skizzen von d. ehemal.
kursächs. Armee (s. Nr. 446.) Forts.
(Arch. f. Kultur-G. 5, 83-112; 187
-216.) [2458
Meschwitz, H., G. d. Kgl. sächs. Kadetten-
u. Pagen-Korps. Dresd.: Damm. xj, 422 8.;
Taff. 10 M. [2459
“91
Haslingen, v., G. d. Kadettenhauses in
Potsdam. Mit 3 Bildern in Lichtdr., 2 Planen
(Grundrissen) u. 32 Textskizzen. Berl.: Mittler
& S. 1906. 98 S. 2 M. 25. (2460
Kling, C., G. d. Bekleidg., Bewaffng.
u. Ausrüstg. d. kgl. preuß. Heeres.
T1. II: Die Kürassier- u. Dragoner-
regimenter seit Anfang d. 18. Jh. bis
z. Reorganisation d. Armee 1808. Ebd.
4°. x, 502 S. m. farb. Abbildgn. u.
z. TI. farb. Taf. 90 M. [2461
Hübner, Offiz.-Stammliste d 2. oberrbein.
Inf.-Reg. Nr. 99. Ebd. x11j, 111 S. 4M. [2462
Wrochem, P. v. u. O. Haevernick, Grhrzgl.
mecklenb. Füsil.- Reg. Nr. 90: 1788-1906.
Fortg. u. m. neubearb. Offiz.- Stammliste
verseh. v. M. v. Below. 2. Aufl. Mit 2 Uni-
formbildern, 7 Ktn. u. Plänen. Ebd. 399 8.
9 M. [3463
Kanngießer, W., Bürger-Bataillon u. Bür-
gerwehr in Kolberg. (Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. ’06, 41-56: 66-74; 82-87.) (2464
e) Religion und Kirche,
Duhr, B., Zur G. d. Jesuitenordens
(8. ‘05, 448). II u. IIL (Hist. Jahrb.
28, 61-83; 806-27.) [2465
Žák, A., Frauenkloster Himmel-
pone in Wien, ca. 1131-1586, (Jahrb.
. Landeskde. v. Niederösterr. 4/5,
187-224.) [2466
Starzer, A., Die Vorsteherinnen d Frauen-
klosters in Tulln. (Beil. z. Amtsblatt f. d.
polit. u. Schulbez. Tulln ’05, 17-21.) [2467
Rief, J. C., Beitrr. z. G. d. ehemal. Kar-
täuserklosters Allerengelberg in Schnals (s.
’05,451). IIL. Bozen. Progr. 1905. S. 1231-76. [2468
Podlaha, A., Posvátná mista krá-
lovství českého. (Die hl. Orte d. ne
reichs Böhmen. G. u. Beschreibg. d.
Kirchen, Kapellen etc. I: Die -
diözese Prag. 1: Die Vikariate Böhm.-
Brod, Schwartz-Kosteletz, Mnicho-
witz u. Prosek.) Prag: Häredität d.
hl. Nepomuk 1906. 319 S. 4 Kr. [2469
Nüscheler, A., Die Gotteshäuser
d Schweiz. Hist.-antiqu. Forschgn.
(s. ’06, 2351). Dekanat Willisau.
Fortg. v. K. Lütolf. (G.freund 61,
221-67.) [2470
Thalhofer, M., Zur G. d. Franziskaner-
klosters in Schrobenhausen 1642-1802. (Vortrr.
im Hist. Ver. f. Schrobenh. I.) [2471
Amrhein, A., Verzeichn. d. 1520-1803 in
Würzburg ord. Benediktinermönche (s. ’05,
2381). Forts. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Cist.-Orden 26, 315-24.) — Ders., Das ful-
dische Propsteikloster Holzkirchen. (Fuldaer .
G.bll. 4, 65-69) (2479
Brehm, Zur G. d. schwäbisch. Heiligen-
legende. (Diözesanarch. v. Schwab. 24, 187-
89.) — P. Beck, Rechtszustand d. Katholiken
in d. Reichsst. Ulm v. Zeiten d. Reform. an,
unt. bes. Berücks. d. Wengenstiftes. (Ebd.
35, 1-7.) [2473
7*
"92
Gasser, E., Un Alsatique rarissime: L’ab-
baye de Masevaux. (Rev. d'Alsace 56, 313-30.)
Sep. Rixheim: Sutter 1905. 20 S. — Ders,
L'église et la paroisse de Soultz, Haute-Alsace.
(Rev. d’Als. 56, 225-55; 351-79.) (2474
Schlager, P., Zur G. d. Franziskaner-
klöster in Meisenheim u. Blieskastel. (Mitt.
d. Hist. Ver. d. Pfalz 28, 127-40.) [2475
Schlager, P., Zur G. d. Franzis-
kanerobservanten u. d. Klosters „ad
olivas in Köln. (Ann. d. Hist. Ver.
f.d. Niederrh. 82, 51-91.) — W.Kisky,
Das freiherrl. Stift St. Gereon in Köln.
(Ebd. 1-50.) — K. Füssenich, Der
Propst v. St. Gereon u. d. Bergheimer
Christianität. (Ebd. 132-48.) — H.
Schrörs, Relig. Gebräuche in d. alt.
Erzdiözese Köln; ihre Ausartung u.
Bekämpfg. im 17. u. 18. Jh. (Ebd.
149-68.) [2476
Scholten, R., Cistercienserinnen-Kloster
Rivulus s. Marie in Sterkrade. Essen: Frede-
beul & K. 48 8. 50 Pf. — Ders., Benedik-
tinerinnen -Kloster Hagenbusch b. Xanten.
Xant.: Krams 1906. 66 8. 1 M. (2477
Kleinermanns, J., Die evang. Heiligtümer
(d. Schürztuch, Grabtuch u. Schweißtuch Josu
Christi) in d. früher. reichsabteilich. Rene-
diktiner-, nunmehr Pfarrkirche zu Corneli-
münster. (Aus Aachons Vorzeit 14, 145-56.
20, 23-45.) (2478
Bastgen, Entstehungs-G. d. Trierer Archi-
diakonate, s. Nr. 465. (Aus: Trier. Arch. X.)
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 86, 7s8f.
Laemmer. [2479
duten, De Orde van den H. Guilielmus
(e. ’06, 2366). Nachtr. (Anal. p. serv. à l’hist.
eccl. de la Belg. 33, 215-21.) [2480
Noll, H. P., Aus d. Vergangenheit d. Pfarrei
Hofbiebere (TI. v. 9146.) (2481
Schlager, P., Zur G. d. westfäl.
Annuntiatenklöster. (Zt. f. vaterl. G.
Westfal. 64, II, 111-80.) — A. Dünne-
backe, Geschichtl. Nachrr. üb. Pfarre
u. Kloster Oelinghausen. (Ebd. 66-
110.) [2482
Officia Propria sanctorum dioecesis
Osnabrug. Osnabr.: Pillmeyer 1905.
3 M. 60. [2483
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 31,
2377-79 Rhotert.
Knieb, Ph., Das Martinsstift zu Heiligen-
stadt u. seine G. (Unser Eichsfeld I.) [2484
Kremer, Beitrr. z. G. d. klösterl. Nieder-
lassgn. Eisenachs im Mittelalt., s. "06, 539.
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 28, 1:2f. Wenck. [2485
Bönhoff, Süchs. Stifter u. Ordensnieder-
lasagn. einst u. jetzt. Geogr.-hist. Übersicht.
(Sächs. Kirch.- u. Schulblatt ’07.) [2436
Sauppe, G. d. (Burg u.) d. Cölestiner-
klosters Oybin (s. ’04, 2191). Forts. (N. Lausitz.
Magaz. 83, 110 ff.) [2487
Curschmann, Diözese Brandenburg, s. Nr.
472. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 16 Stutz. [2438
Studien z. schles. Kirch.-G. Fürst-
bisch. Kard. Kopp gewidm. v. Ver.
f. G. Schles. (II v. 2791.) Bresl.:
Wohlfahrt. 312 S. 5 M. [2489
8. 1-18. J. Jungnitz, Grenzen d. Breal.
Bibliographie Nr. 2474—2532.
Bistums. — 8. 111-86. Nentwig, Zum Exem-
tionsstreite zw. d. Bischöfen v. Breslau u. d
Zisterzienseräbten in Schlesien. — S. 137-70.
K. Wutke, Schles. Wallfahrten nach d. heil.
Lande. — Vgl. Nr. 2149 u. 3134.
Visitationsberichte d. Diözese
Breslau, hrsg. v. J. Jungnitz (s. "op,
2393). II: Archidiakonat Glogau,
Tl. 1. (Veröffentlichgn. a. d. Fürst-
bischöfl. Diözesan-Arch. zu Breslau
II) xuj, 768 S. 20 M. [2490
Sehling, E., G. d. protestant.
Kirchenverfg. (II, 8 v. 2610.) Lpz.:
Teubner. 61 S. 1 M. [2491
Hoffmann, H., Frömmigkeit d. dt. Auf-
klärg. (Zt. f. Theol. u. Kirche 16, 234.50.) [2492
Geschichte d. ev. Kirchengemeinde
A. B. zu Pozsony-Preßburg. Zur
800jähr. Jubelfeier d. Gemeinde.
Preßb.: Diakonissen-Mutterhaus 1906.
xv, 448; 370 S. 10 M. [2498
Hadorn, W., Kirch.-G. d. reform.
Schweiz (s. Nr. 478). Lfg. 2. S. 97-
176. 2 M. [2494
Kolde, Th., Die Movendelpfründe in Neun-
hof u. d. Entstehg. d. Pfarrei Beerbach, Dek.
Erlangen. (Beitrr. z. bayr. Kirch.-G. 15,
83-93.) (245
Bilder a. Augsburgs kirchl. Ver-
gangenheit. Festgabe f. d. Teilnehmer
an d. 58. Hauptversammig. d. Ev.
Ver. d. Gustav-Adolf-Stiftg. zu Augsb.
Augsb.: Schlosser 1906. 154 S.
3 M. [2496
Inh.-Ang. in: Beitrr.s.bayr.Kiroh.-G. 15,94 f.
Haller, J., Ulmer Katechismusliteratur v.
16. bis 18. Jh. (s. ’06, 649). Forts. (BU. f
württb. Kirch.-G. N. F. 10, 51-80. Vgl: W.
Köhler ebd. 188.) — Kolb, Feldprediger in
Alt-Württb. (8.06, 549). Schluß. (Ebd. 22-51;
117-432.) — Waguer, Pfarrer-G. v. Roigheim.
(Ebd. 172-87.) [2497
Lichnock, W., G. d. ev. Gemeinde St. Jo-
hann a.d. Saar. Mit 6 Bildern. St. Juh. a d. 8S.:
F. Courths. 169 8. [2438
Haarbeck, W., Lichtenberg. G. d. Kirchen-
gemeinde Burg-Lichtenberg nebst Beitrr. z. G.
d. Burg Lichtenberg. Ruthweiler, Bez. Trier:
SelbstverL 1906. 69 S. 50 Pf. (2499
Rotscheldt, W., Zur G. d. ev. Gemeinde
Rhens. (Monatsschr. f. rhein. Kirch.-G. 1, 185
-90.) — W. Bösken, Die Prediger d. luth.
Gemeinde zu Cleve, 1612-1829. (Ebd. 33-41.)
— H. Müller, Die luth.Gemeinde zu Emmerich.
(Ebd. 126-829; 180-84; 366-81.) [2500
Kubisch, E., Versuch e. G. d. luther. Ge-
meinde zu Gemen. Beitr. z. G. d. Protestan-
tismus im Münsterlande. (Zt. f. vaterl. G.
Westfal. 64, I, 23-78.) [2501
Kirchengalerie, Neue sächs. (s.
Nr. 490). Eph. Marienberg. Doppel-
lief. 11-17. Sp. 481-824. à 80 Pf. [2502
Chalybaeus, A., Sind „Alba“ und Krause
durch d. Leipziger Interim in Sachsen ein-
geführt worden? (Beitrr. z. sächs. Kirch.-G.
20, 214-41.) (2503
Religion und Kirche. — Bildung, Literatur, Kunst.
Krücke, Th., G. d. ev.-ref. Schloßkirchen-
Gemeinde zu Alt-Landsberg. Berl.: Gerdes & H.
106 S. 1 M. à. (2504
Buschbeck, H., Bilder a. d. Kirch.-G.
Laubans. Lauban: Reipprich 1906. 53 8. —
P. Stockmann, Verfassg. d. ev. Kirchen-
gemeinde Kauflung; in ihr. geschichtl. Ent-
wickl. dargest. Liegnitz: Scholz. 40 S.
75 Pf. [2505
Engelmann, P., Bilder a. d. Kirch.-G.
Fraustadts. Fraust. 1005. 78 8. [2506
d. G. d ev.-luth. Kirche Livlands.
G., Aus
(N. Kirchl. Zi. 17, 389-93.) [2507
f) Bildung, Literatur, Kunst.
Matrikeln, Die, der Univ. Tübingen.
Im Auftr. d. Württb. Komm. f. Landes-
G. hrsg. v. H. Hermelink. I: 1477
bis 1600. Stuttg. u. Berl.: Kohl-
hammer. 760 S. 16 M. [2508
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 10 Knöpfler; Zt. f.
G. d. Oberrh. 22, 557 f. Bossert.
Brode, R., Die Friedrichs-Univer-
sität zu Halle. 2 Jahrhunderte dt.
Geistes-G. Halle: Nietschmann. 688.
2 M. [2609
Simak, J. V., Studenti z Cech, Moravy a
Slezska na n&meckych universit. v 15. a
18. století (Studenten a. Böhmen, Mihren u.
Schlesien auf dt. Universitäten im 15. bis
18. Jb.). (Časop. Musea král. Česk. ’05, Hft. 2
u. 3, S. 290-97; 419-34.) — A. John, Egerer
Studenten an d. Leipz. Univ. 1413-1556. Prag:
Selbstverl. 148. — Huffschmid, Frankenthaler
Studenten an d. Univ. Heidelb. 1480-1678.
Mit Bemerkgn. v. A. v. d. Velden u. J.
Kraus. (Monatsschr. d. Frankenth. Alt.-Ver.
07, Nr. 4f.) [2510
Heinemann, 0., Student. Verbindgn. in
Greifswald bis z. Mitte d. 19. Jh. (Balt. Stud.
N.F. 10, 67-117.) [3511
Bauch, Q., Schlesien u. d Univ.
Krakau i im 15. u. 16. Jh. (Zt. d. Ver.
f. G. Schles. 41, 99-180.) [2512
Monumenta Germ. paedag. (s. Nr. 504).
XXXVII (Delbrück, Tagebuchbil. II) s. in
Abt. B, Gruppe 8. XXXVIII s. Nr. 2520. [2513
Knaflitsch, K., Zur G. d. Troppauer
Volksschule. (Zt. f. G. etc. Öst.-Schlesiens 1,
84-89.) (2514
Weller, K., G. d. humanist. Schul-
wesens in Württemb. (N. Jahrbb. f.
d. klass. Altert. ete 20, 156-74.) [2516
F. Raunecker, Fälle v. Disziplinar-
untersuchgn. geg. Lehrer an württb. Gelehrten-
schulen a. d. 18. Jh. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziehgs.. u. Schul-G. Beihft. 11, 70-88.)
Stahlecker, R., Beitrr.z.G. d. höher.
Schulwesens in Tübing. (Württb.
Vierteljhfte. N. F. 15, 1-102.) —
Ders., Früher. Volksschulwesen in
Tübing. (Tübing. BI oe, 18-29.) [2516
Sig., Zur G. d. früher. „Minoritengymna-
siums‘ zu Schwäb.-Gmünd (s. Nr. 512). Schluß.
ee A v. Schwab. 25, 90-92.) [25168
Fritz, À. G. d. Kaiser-Karls-Gymn.
in Aachen. I: Aach. Jesuitengymn.
"93
(Zt. d. Aach. G.-Ver. 28, 1-285.) Sep.
Aachen: Cremer 1906. 3 M. [2517
Görges, W. u. A. Nebe, G. d.
Johanneums zu Lüneburg. Festschrift.
Progr. Lüneb. 170; 36 S. [2518
Rietschel, H., Festgabe z. Jubelfeier d.
Kgl. Seminars Nossen. Noss. 1906: Hensel.
98 S. [2519
Schnell, H., Das Unterrichtswesen
d. Großherzogtümer Mecklenb.-Schwe-
rin u. -Strelitz. Bd. I: Urkk.u. Akten
z. G. d. mecklenb. Unterrichtswesens.
Mittelalter u. Zeitalt. d. Reform.
(Bd. 38 v. 2513.) Berlin: A. Hofmann
& Co. xxj, 552 S. 15 M. [2520
Rieck, K., Gymn. Carolinum im 1. Jahrh
sein. Bestehens. Progr. Neustrelitz. 1906. 4°.
137 8. (2521
Wienecke, F., Das preuß. Garnison-
schulwesen. (Beihft. 14 v. 2646.)
Berl.: Hofmann & Co. xıj, 116 S.
2 M. 50. [2522
Bidder, Beitrr. z. e. G. d. west-
preuß. Schulwesens in polnisch. Zeit
ca. 1572-1772. (Zt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 49, 273-349.) [2528
Wienecke, F., Königsberger Regiments-
schulen. (Altpreuß. Monatsschr. 44, 43-64.) (2524
er A E., Kgl. Bibliothek in Er-
(Jahrbb. d. Kgl. Akad. in Erf.
N F. 32, 129-78.) [2525
Arx, K. v., Die Insel Reichenau im Unter-
see d. älteste Pflanzstätte süddt. Bildg.,
Wissensch. u. Kunst. (Westermanns Monats-
hfte. 102, 476-91.) | (2526
Noack, F., Dt. Leben in Rom 1700
bis 1900. Stuttg.: Cotta. 462 S.
6 M. [2527
Rez.: Beil. z. Allg. Ze ‘07, Nr. 93 O. B.
Biese, A., Dt. Lit.-G. (In 2 Bdn.)
I: Von d. Anfängen bis Herder. Mit
Proben a. Hss. u. Drucken u. m.
86 Bildnissen. Münch.: Beck. jx,
641 8. 5 SC Se [2628
Nagl W. u. J. Zeidler KO
daters Like, (a. "06, 2412). Liz. 29
(Bd. II, 529-76.) 1 M. e
Läßer, L., Dt. Dorfdichtung von ihr. erst.
Anfängen bis z. Gegenw. Salzungen: Scheer-
messer. 111 S. 1 M. 80. Rez.: Lit. Zbl. ‘07,
Nr. 25 L. Frnkl. (2530
Noll, G., Otto d. Schütz in d Literatur.
(Tübing.Diss.) Straßb.: Trübner 1906. 1438.
3 M. 50. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 184-
87 Edw. Schröder; Dt. Lit.-/tg. ’07, Nr. 21
Joesten. [2531
Künstler-Lexikon, Schweiz. Red.
v. C. Brun (s. ‘06, 2420). Lfg. 6.
(Bd. II, S. 161-320.) 3 M. 20. [2532
*94
Wurzbach, A. v., Niederl. Künst-
ler-Lexikon (s. Nr. 534). II, 4-5.
S. 209-368. à 4 M. [2638
Simon, K., Stellg. d. Prov. Posen in d. allgem.
Kunst-G. (Dt. Monatsschr. 5, 226-35.) [2534
Lambert u. Stahl, Architektur,
1750-1850 (s. '06, 2427). Lfg. VI
(2. Ser., I). 20 Taf. 30 M. [2635
Bogner, H., Die Grunddisposi-
tionen d. zweischiffigen Zentralbauten
v. d. ältest. Zeit bis z. Mitte d. y. Jh.
Mit 7 Taf. (Hft. 72 v. 2653.) Straßb.:
Heitz 1906. 36 S. 3 M. [2586
Grisebach, A., Das dt. Rathaus d.
Renaissance. Berl.: Edm. Meyer. xj,
162 S. m Abbildgn. 6 M. [2537
Hajdecki, A., Die Dynasten-Familien d.
ital. Bau- u. Maurermeister d. Barocke in
Wien. (Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. Wien
89, 1-88.) [2538
Dernjaë, J., Die Wiener Kirchen
d. 17. u. 18. Jh. (Aus: Zt. d. Österr.
Ing.-u. Archit.-Vereins.) Wien: Holder
1906. 87 S. 4 M. 40. [2539
Anheisser, B., Altschweiz. Baukunst
(s. Nr. 538). Vollst. 110 Dat, 24 S. Text.
(Ladenpr.: 2* M.) [2540
Kick, W., Barock, Rokoko u.
Louis X VI. aus Schwaben u. d. Schweiz.
2. neu durchges. Aufl. Mit Text v.
B. Pfeiffer. Lpz.: Baumgärtner.
19 S. 40 M. 2541
Schulz, F. T., Aus Nürnbergs
Profanarchitektur. Bild ihres ge-
schichtl. Werdegangs. Wien u. Lpz.:
Gerlach & W. 1906. 4°. 32 S;
118 Taf. 66 M. [2542
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 17,
856-60 Mummenhoff.
Hirsch, Konstanzer Häuserbuch s. Nr.
2288. [2543
Knipping, R., Das Deutschordenshaus gu
Coblonz. Seine Bau-G. u. Ausgestaltg. z.
Staatsarch. (Mitt. d. K. Preuß. Archivverwaltg.
9, 1-34.) (2544
Höfer, H., Kunsttopographie d. vormal.
Cisterc.-Abtei Altenberg im Dhüntale. (Stud.
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 37, 446-
65; 691-708. 28, 143-59; 367-78.) [2545
Erbe, A., Hist. Städtebilder a. Holland u.
Niederdtschl. Mit 59 Abbildgn. im Text.
(Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 117.) Lpz.:
Teubner 1906. 104 S. 1 M. [2546
Hanftmann, B., Hess. Holzbauten.
Beitrr. z. G. d. westdt. Hauses u. Holz-
baues, zur Führg. durch L. Bickell:
„Hess. Holzb.“ Marb.: Elwert. xx,
200 S. m. 119 Abbildgn. u. 1 Karten-
skizze. 10 M. [2547
Ebhardt, B., Dt. Burgen (s. ’06,
2436). Lfg. IX. S. 386-482, 6 Taf.
12 M. 50. [2548
ee oo mm
> ———————————————
rm
Bibliographie Nr. 2533—2589.
Weitzel, Die dt. Kaiserpfalsen u. Königs-
hôfe v. 8.-16. Jh., s. 06. 632. Rez.: N. Arch.
31, 768 A. W.; Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. 06,
4311. Werminghoff; Hist. Zt. 98, 207f.
Krabbo. [2549
Piper, ©., Österr. Burgen (s. ‘06,
2437). TI. V. Mit 241 Abbildgn.
226 S. 7 M. 20. [2650
Res. v. IV: Lit. Zbl. oi, Nr. 3 M. Mayr. —
Piper, Öst. Burgen. (Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. '07, 222-856.)
Felder, G., Die Burgen d. Kantone
St. Gallen u. Appenzell. Tl. I. Mit
Kte. u. zahlr. Ilustr. St. Gall.: Fehr.
4°. 93 S. 2 M. 40. [2551
Schuster, E., Burgen u. Schlösser
Badens. (In 14 Lfgn) Lfg. 1-4.
Karlsr.: Gutsch. S. 1-88; 19 Taf.
à 1 M. [2552
Knetsch, C., Zur Bau-G. d. alt. Casseler
Landgrafenschlosses. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
40, 810-42.) [2553
Meiche, Burgen d. sächs. Schweiz s.
Nr. 2327. [2554
Münzenberger, E. F. A. u. St.
Beißel, Zur Kenntn. d. mittelalterl.
Altäre Dtlde. (e. "op, 578). Lfg. 19.
1906. S. 241-64. ' 5 M. [2555
Roth, V., G. d. dt. Plastik in
Siebenbürg. (Hft.75 v. 2658.) Straßb.:
Heitz 1906. de, 178 S. 12 M. [2556
Borrmann, R., Aufnahmen mittel-
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in
Dtld. (s. ‘06, 2443). II,2. 8 Taf. u.
Text. 20 M. [2557
Meder 9 J. 9 Handzeichngn. alt.
Meister a. d. Albertina etc. (s. ‘06,
2444). XI, 6-12 u. XII, 1-3. (à 10 Taf.)
à 3 M. [2558
Chytil, K., Maliïstvo praäk6 XV.
a XVI. véku a jeho cechovni kniha
staroměstská z let 1490-1582. (Die
Prager Maler d 15. u. 16. Jh. u. ihr
Altstädter Zunftbuch 1490-1682. Be-
schrieb. u. hrsg.) V Praze: Ceská
Akad. 1906. 4°. 358 S. 6 k. 40. [2559
(Bozpravy Česke Akad. v Praze. Ti. 1, Č. 36.)
Lehmann, H., Zur G. d. Glas-
malerei in d. Schweiz (s. ‘08. 2445).
II: Monument. Glasmalerei im 15. Jh.
Hälfte 1: Zürich u. d. Innenschweiz,
Bern, seine Landschaft u. d. Stadt
Biel. Mit 4 Textill. u. 7 Taf. (= Nr.
26778.) S. 57-111. 4 M. [2560
Kemmerich, M., Frühmittelalterl.
Porträtmalerei in Dtld. bis z. Mitte
d. 13. Jh. Mit 88 Abbildgn. Münch.:
Callwey. 167 S. 8 M. — Ders,
Kunst. — Volksleben.
Maler-Porträts a. d. dt. Mittelalter v.
8. bis etwa z. Mitte d. 18. Jh. (Rep.
f. Kunstw. 29, 532- ec? [2561
Beißel, St., G Evangelien-
bücher in WA 1. Hälfte d. Mittelalters.
(Laacher Stimmen. Ergänzgshft. 92
u. 93.) Freib.: Herder 1906. xj, 366 S.
6 M. 50. [2562
Rez.: Trier. Arch. 10, 99 Kentenich; Dt.
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 18 Bergner; Mitt. a. d. hist.
Lit. 35, 266-68 Löschhorn.
Verzeichnis, Beschreibendes, d.
illaminierten Handschrr. in Österr. ;
hrsg. v. F. Wickhoff (s. "op, 2477).
IN: R.Eisler, Die ill. Hss. in Kärnten.
Fol. 147 S.; 9 Taf. 50 M. [2568
(Publ. d Inst. f. öst. G.forschg.)
Leisching, E., Die Bildnis-Miniatur
in Österr., 1750 bis 1850. Wien:
Artaria & Co. gr. 4°. 297 S. m.
57 Abbildgn. u. 51 z. T. farb. Taf.
153 M. [2564
Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. 16 Kommerich; Rep.
f. Kunstw. a, 274- 83 Laban.
Masner, Die schles. Stammbücher u.
ihre künstler. er (Schles. Vorzeit
4, 187-61.) [2565
Wustmann, 6., Leipz. Kupferstich
im 16., 17. u. 18. Jh. Mit Abbildg.
(= Nr. 2781.) Lpz.: Hirschfeld.
1128. 4 M. 8 [2566
Schmitz, W., Mittelalterl. Metall-
u. Holztüren Dilds., ihr Bildwerk u.
ihre Technik. Mit 73 Taf. u. 63 Text-
ill. Trier: Schaar u. D. 1905. Fol.
89 8. kee
Domanig, K., Die dt. Medaille in
kunst- u. kulturhist. Hinsicht nach
d Bestande d. Medaillensammig. d.
Allerh. Kaiserhauses. Wien: Schroll
& Co. Fol. ep, 167 RB: 100 Taf.
63 M. [2568
Mantuani, J., Die Musik in Wien.
(G. d. St. Wien ÎI, 1, 1 , 1, 119-458.) [2569
Sikora, A., Zur | Zur G. d d. Volksschau-
spiele in Tiro (Zt. d. Ferdinandeums
60, 339-72.) Val. Nr. 656. [2570
Wymann, E., Zur (Schul- u.) Theater-G. v.
Uri. (G.freund 61, 189-220.) [2571
Eckhardt, E., Alte Schauspicle a. d. Breis-
gau. (Teil v. 568.) [25723
Sig, L., Geistl. Schauspiel im Elsaß. Beitr.
z. G. d. mittelalt. Theaters. Straßb.: Le Roux
1906. 48 S. 1 M. (Vgl.: Straßb. Diözesanbl.
8. F., Bd. OI.) — 4. Köhler, Das Elsaß u.
sein Theater. Realsch.- Progr. Straßb. 1906.
4. 50 S. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 30
Schneegans. [2573
°95
g) Volksleben.
Denkmäler dt. Kultur-G. I, 3 s. Nr.
395 (2574
Steinhausen, G. d dt. Kultur, s. 06, 2461.
Reoz.: Hist. Zt. 99, 1493-47 v. Below. (2574 a
Leben, Deutsches, d. Weiche ere
in Bildern. Nachbildgn. alt. Kupfer-
u. Holzschnitte a. d. 15.-18. Jh.
(Ca. 18 Lfgn) Lfg.1-6. Jena: Die-
derichs. (1, 1-192.) à 1 M. 50. [2575
Grupp e G., Kultur-G. d. Mittel-
alters. Pha. I. 2.vollst. neue Bearbeitg.
Mit 45 Illustr. Paderb.: Schöningh.
xj, 458 S. 8 M. 60. [2576
Woltmann, L., Die Germanen in Frankr.
Untersuchg. üb. d. Einfluß d. germ. Rasse
auf G. u. Kultur Franukreich« Mit 60 Bildn.
berühmt. Franzosen. Jena: Diederichs. 151 S.
7 M.50. Rez.: Lit. Zb!.'07, Nr. 19. F.Fdch.; Zt.
f. Ethnol. 39, 431-33 G. Fritsch. [2577
Beiträge z. deutsch-böhm. Volks-
kunde (s. '06, 659). Bd. VII. 185 S.;
20 Taf. 3 M. 60. [2578
Schullerus, Siebenbürg.-sächs. Volkskde.
(Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. ’07, Nr. 3.) [2579
Hildenbrand, W., Volksüberliefergn. v.
Walldürn. (Alemannia N.F. 7, 255-79.) [2580
Markgraf, B., Das moselländ. Volk
in sein. Weistümern. (IV v.2614.) Gotha:
Perthes. xvj, 528 S. 12 M. [2581
Leithaeuser, J., Volkskundliches a. d.
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munde (e Nr. 570). T1. 2. Barm.: Verf. 50 Pf.
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Sartori, P., Zur Volkskde. d. Reg.-Bezirks
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kde. 3, 200-10; 289-300. 4, 1-31; 110-16.) [2583
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Nachtr. (Mitt. d. Schles. Ges f. Volkskde. 16,
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a. Kärnten (s. ’06, 2471). Forts. (Carinthia I.
Jg. 97, 91-97) — A. Dörler, Märchen u.
Schwänke a. Nordtirol u. Vorarlberg. (Zt. d.
Ver. f. Volkskde. 16, 279-302.) — H. Gloede,
Märk.-pomm. Volkssagen, krzählgn., Sitten
u. Gebräuche. Beitrr. z. märk.-pomm. Volks-
kde. Lpz.: Lenz. æ 99S. 1 S. 1 M. [2584
Gaßmann, A. AL, l Das Volkslied
im Luzerner Wiggertal u. Hinterland.
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1906. 116 S. 1 M. 60. [25836
a Ass Die Schwaben in d.
s
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xvj, 388 S. 8 M. [2587
Carstens, H., mboga, Volkshumor a.
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Brie, M., Der german., insbes. d. engl.
Zauberspruch. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks-
kde. 16, 1-36.) — Kühnau, Umgehende Seelen.
(Ebd. 84-105.) [2590
Vierling, A., Unvertilgbarer Volksglaube
u. Aberglaube nach d. ältest. bayer. Volksrecht.
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Schell, 0., Bergische Zauberformeln. (Zt.
d. Ver. f. Volkskde. 16, 160-76.) — H. Pages,
Aberglaube auf d. Hunsrück. (Zt. d. Ver. f.
rhein. u. westf. Volkskde 4, 116-23.) —
EK. Wehrhan, „Himmelsbriefe* a. Lippe u.
Westfal. (Ebd. 94-101.) — K. Hartnack, Ein
„Himmelsbrief“ (Ebd. 102-4.) 2592
John, E., Aberglaube, Sitte u. Brauch im
süchs. Erzgebirge (s. '07, 584). Forts. (Mitt.
d. Ver. f. sache. Volkskde. 4, 163-70.) —
E. Bühler, Beitr. z. Aberglauben d. ev.
Masuren in früher. Zeiten. (Mitt. d. Lit. Ges.
Masovia 11, 73-77.) [2593
Ranck, Chr., Kultur-G. d. dt.
Bauernhauses. Mit 70 Abbildgn. im
Text. (Aus Natur u. Geisteswelt.
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1 M. [2594
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in Dtld. (Korr.-Bl. d.Gesamt-Ver.’07, Nr.3.) [2595
Bünker, J. B., Das Bauernhaus d. Gegend
v. Stams im Oberinntale, Tirol. Mit 51 Ab-
bilden im Texte u. 1 Kartenbeil. (Mitt. d.
Anthrop. Ges. Wien 36, 187-233.) — L. Hirm-
bach, Maler. Hausschmuck in Tirol. Dörfern.
(Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarlbergs
$, 119-46.) RRD [2596
Spieß, K., Trachtenkunde. (Dt. G.bll. 8,
145-97.) [2597
Dahl, M. C., Die Volkstracht d. Insel Röm.
(Zt. d. Ver. f. Vulkskde. 16, 167-70.) [2598
Bauer, M., Die dt. Frau in d.
Vergangenheit. Berl.: Schall. 435 S.
m. Abbildgn. 6 M. [2599
Höfler, M., Allerseelengebäcke. Vergleich.
Studie d. Gebildbrote zur Zeit d. Allerseelen-
tages. (Zt. f. österr. Volkskde. 13, 65-96;
6 Taf.) [2600
Ostheide, A., Zum Martinsfeste. (Arch. f.
Religionswiss. 10, 154-57.) Vgl. ’06, 681. [2601
Hensler, E., Das Königreich zu Mainz.
Bild a. frohen Tagen d. Kurmainz. Kanzlei.
(Stud. a. Kunst u. G., Frdr. Schneider ge-
widm. 393-410.) [2602
Kemp, J., Zur G. d. Kölner Fastnacht
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkakde. 3,
241-72.) Sep. Elberf.: Martini & G. 1906.
50 Pf. — Hüser, Schauspiele u. Volksbe-
lustigungen in Warburg in vergang. Zeit.
(Ebd. 216-21.) — Ders., Zur G. d. weil.
Kindtauffeier in Warburg. (Ebd. 4,31-44.) [2603
Detten, G. v., Üb. Schwerttänze im nord-
westl. Did. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64,
II, 153-58. [2604
Reinecke, W., Huldigungsfeste in Lüne-
burg. (Lüneb. Museumsbll. I, 4, 23-78.) [2605
Bruhns, M., Königsberger Feuerwehr.
(Altpreuß. Monatsschr. 43, 509-74 u. 2 Taf.
4, 413-35.) ee! [2606
!
|
Baas en Studien Z. G. d. mittel-
alterl. Medizinalwesons ın Colmar.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 22,
217-46.) [2607
Machner, J., Das Krankenwesen
d. Stadt Hildesheim bis z. 17. Jh.
(XV v. 2612.) Münst.: Coppenrath.
94 S. 1 M. 80. [2608
Blümml, E. K., German. Totenlieder m
besond. Berücksicht. Tirols. (Arch. f. Anthrop.
N.F. 5, 149-81.) [2609
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
GrundriB d. G.wies. (s. Nr. 607). II, 6 u.
II, 8 s. Nr. 2341; 2491. [2610
Studien, Hist., verôff. v. Ebering (». ‘05,
2504). Hi LV s. Nr. 2374. [2611
Beiträge, Münstersche, z. G.forschg. (s.
Nr. 609). .F. X-XV s. Nr. 2357 f.,;, 2381;
2389; 2608; 3702. [2612
Abhandlungen, Leipz. het (e Nr. 61v}.
II s. Nr. 2339. [2613
Untersuchungen, Geschichtl.;, hrag. v.
Lamprecht (s. ‘06, 2506). IV u. V, Ia
Nr. 1600; 2581. ” (2614
Studien, Prager, a. d. Gebiete d G.wise.
(s. 206, 2533a). XII s. Nr. 3068. (2615
Studien a. Kunst u. G. Frar.
Schneider z. 70. Geburtstage ge-
widm. Freib.: Herder 1906. 4°. xxvıj,
584 S.; 44 Taf. 50 M. [2616
Abhandlungen z. mittl. u. neuer. G. Hrsg.
v.G.v.Below, H. Finke u. F.Meinecke.
Berl.: Rothschild. Iu. II s. Nr.3038; 3818. [2617
Abhandlungen, Heidelberg., z. mittl. u.
neuer. G. (s. Nr. 611). XVI s. Nr. 3813. [2618
Abhandlungeu, Hallesche, z. neuer. G. (s.
Nr. 613). Hft. XLV s. Nr. 3747. [2619
Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 616).
XCVII (8. F. ID, 2-3. S. 237-700.
XCIX (3. F. IID, 1. S. 1-236. [2620
Mitteilungen d. Inst. f. öst. G.-
forschg. (s. Nr. 617). XXVI, 4 u.
XVI, 1-2. S. 645-736; 1-400.
(Beiblatt: Kunstgeschichtl. Anz.
07, Nr. 1. S. 1-32.) [2621
Jahrbuch, Hist. (s. Nr. 618). XX VID,
1-2. S. 1-498. 2622
Archiv, Neues (s. Nr. 620). XXXII, 2.
S. 263-588; 2 Taf. [2623
Geschichtsblätter, Deutsche (s.
Nr. 621). VII, 8-8. $. 59-232. [2624
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. Nr. 622). LV, Nr. 1-6. Sp.1
-268. [2625
Bericht üb. d. 9. Versammig. dt. Historiker
zu Stuttg. 17. bis 21. IV. 1906. Lpz.: Duncker
å H. 63 S. 1 M. 60. VgL ’05,3543a. [2626
Mitteilungen a. d. German. Nationalınus.
(8. ‘06, 2516). 1906. 159 S.; 7 Taf. — An-
zeiger. 1906. LII S. [2637
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibl. (s. Nr. 624). X, 1.
x, 246 S. [2628
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. Nr.
626). XXXV, 1-2. S. 1-256. [2629
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G.
(e Nr. 627). XIV: 1903. Hft. 2: Text.
S. 417-792. 24 M. XV: 1904. Hft.1:
Bibliogr. 270 Sp. 8 M. [2680
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s.
Nr. 628). VII, 4. S. 813-380. ck
S. 1-86. Beihft. s. Nr. 2020. eh
Jahrbuch d Ver. f.niederdt. Sprach-
forschg. (s. "Oé, 2524). XXXII: 1906.
168 S. 4 M. [2632
Mitteilungen d. K. Preuß. Archiv-
verwaltg. (s. "Op, 663). Hft. IX. 62 S.;
Taf. 2 M. 60. [2633
Zeitschrift f. Num. (s. Nr. 681).
XXVI, 1/2. 228; 34 S. (14 M.) [2634
Zeitschrift, Num. (s. ‘06, 2525).
Bd. XXXVIII. xvj, 308 Sg. 2 Taf.
12 M. [2635
Vierteljahrsschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 636).
XXXV, 1-2. S. 1-253. [2636
Herold, Deutscher (s. Nr.636a). XXXVIII,
Nr. 1-6. 8. 1-108. [2636 a
Jahrbuch f. Geneal., Herald. u.
Sphrag. (s. '06, 717): 1904. 235 S.;
2 Taf. u. 2 Stammtaf. 17 M. 40. [2637
Mitteilungen d. Zentralstelle f. dt.
Personen- u. Fam.-G. (s. "op, 2560).
Hft. I. 1906. 207 S. [2638
Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 638).
V,1-2. S. 1-272. [2639
"Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G.
(s. Nr. 639). Hft. 88 s. Nr. 2432. [2640
Studien, Tübing., f.schwäb. u. dt Rechts-G.,
hrsg. v. Thudichum (s. ’06, 2535). I, Ap
Nr. 2284. [2641
Beiträge, Deutschrechtl., hreg.v.Beyerle
(s. Nr. 642). I, 3 s. Nr. 2423. [2642
Studien z. Kriegs-G. u. Taktik, hrsg. v.
Gr. Generalstabe, kriegsgeschichtl. Abtig. I
(s. ’06, 2366). V s. Nr. 1850. [2643
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 643).
XXVII, 4 u. XXVIII, 1. S. 407-86 u.
113-55; S. 1-127 u. 1-36. fes
Studien u. Mitt. a. d. Bened.-
Cist.-Orden (s. Nr. 644). XXVII, 4 u.
XXVII, 1. S. 575-804; 1-264. [2645
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erziehgs.-
u. Schul-G. (s. Nr. 645). XVII, 1-2.
S. 1-152. Beihft. XIII u. XIV a
Nr. 2522; 2778. [2646
Enphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. Nr.
646). Bd. XIII u. XIV,1;883 S. 8. 1-
222. Ergünzgshft. VI. 2269. [2647 : III u. IV, 1. 364 S.;
XCV, 2. S. 235-578; 6
*97
Zeitschrift f. vergl. Lit.-G. (s. Nr. 647).
N. F. XVII, 1/2. 8. 1-176. [2648
Stadien + 2. SE Lit.-G. (s. Nr. Rer
Zeitschrift £ dt. Philol. (s. Nr. 648).
XXXIX, 1-2. S. 1-272. [2650
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr.
649). XLVIII, 3/4. S. 313-548. —
Anzeiger. XXX,3/4. S. 157-243. [2651
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(8. Nr.650). XXXII, 2. S. 155-298. [2652
Studien z. dt. Kunst-G. (8. Nr. 651). Hft. 72-
83 s. Nr. a, 2556; 2934; 3017; 3182; ns
3190; 3408 f.;
Jahrbuch d Kunsthist. Samimi on.
d. Allerh. Kaiserhauses (s. Nr. 652).
XX VI, 8-4. S. 183-292; Taf. 11-20. |2654
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlen (e Nr. 653). XXVII, 1-2.
Sp. j-Lj; x S., S. 1-130; Taff. [2656
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde.
(8. '06, 2547). Jg. XVI u. XVII, 1.
480 S.; S. 1-128. [2656
Blätter, urn f. Volkskde.
(s. Nr. 654). V, 2/3. S . 66-192; 2 Taf.
4 M. 40. [2657
Mitteilungen d. Schles. Ges. f.
Volkskde. (s. Nr. 772). Hft. XVI:
1906. 184 S. 2 M. 50. [2658
Archiv f. österr. G. (8. Nr. 665).
Stammtaf.
7 M. 2659
Mitteilungen d. 3. (Arch.-) Sektion
d. K. K. Zentral-Komm. (s. "op, 682).
VI (= Vermischte Aufsätze IID, Hft. 2.
1906. S. 183-824. 4 M. [2660
Jahrbuch d. K. K. Zentral-Komm.
z. Erforschg. etc. d. Kunst- u. hist.
Denkmale (s. Nr. 658a). N. F. Bd. II,
TL Sp. 8325-50. Bd. III, T1.2. 276 Sp.;
6 Taf. Bd.IV,TL 1. 200 Sp.;7 Taf. [2661
Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s.
Nr. 659). XIII, 1-3. S.1-98; 6 Taf. [2662
Berichte u. Mitt. d. Altert.-Ver.
zu Wien (s. ’06, 2551). XL, 1. xxj S.,
S. 1-81; 11 Taf. [2663
Forschungen z. Verf.- u. Verwaltgs.-G. d.
Steiermark (s. ’06,2234). VI,3 s. Nr. 3414. [2664
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Steier-
mark (s. '06, 2553). Jg. IV. 252 S.
(Forts. der Steirisch. Zt. f. G.!) [2665
Beiträge z. Erforschg. steir. G. (s.
oe, 742). XXXV (N. F. ID): 1906.
287 S.; Stammtaf. 3 M. [2666
Carinthia I. (s. Nr. 660). Jg. 97,
Nr. 1-8. S. 1-108. x [2667
Forschungen u. Mitteilungen z.
G. Tirols u. Vorarlbergs (s. Nr. 663).
S. 1-116. [2668
"Op
Zeitschrift d. Ferdinandeums f.
Tirol u. Vorarlberg (s. ‘06, 2556).
8. F., Bd. L. 679, ıxxvj S.; 33 Taf.
u. Kte. 16 M. [2669
Jahresbericht d. Vorarlberger Mu-
seum-Ver. (s. ‘06, 2371). XLII: 1904.
XLIII: 06. 103; 134 S. [2670
Zeitschrift d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens (s. Nr. 666). XI, 1/2.
S. 1-188. [2671
Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan-
deskde. (s. Nr. 667). N. F. XXXIV, 1.
189 S. 2 M. — Korrespondenz-
blatt. XXX, 1-5. S. 1-48. [2672
Anzeiger f. schweiz. G. (s. '06,
2560). 1906, 1-4 u. '07, 1. Bd. X,
1-164. [2673
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (8.
Nr. 669). N.F. VII, 8-4. S. 169-332;
Taf. 11-22. [2674
Taschenbuch d. Hist. Gesellsch.
d. Kant. Aargau (s. "06, 2596): 1906.
160 8. 2 M. [2675
Zeitschrift, Basler, f. G. etc. (s. Nr.
671). VI, 2. S. 287-505. 6 M. [2676
Jahrbuch, Basler (s. "06, 2597):
1906 u. 07.294; 304 S. a5 M. [26768
Taschenbuch, Züricher (e, Oé, 2565).
N. F. Jg. XXX: 1907. 2718.; 2 Taf.
6 M. [2677
Mitteilungen d. Antiquar. Ges. in Zürich
(s. wé, 2566). XXVI, 5 s. Nr. 2560. [26778
Mitteilungen z. vaterl. G., hrsg. v.
Hist. Ver. St. Gallen (s. ’06, 751).
XXX (3. F. X). 496 S. 12 M. [2678
Geschichtsfrennd, Der. Mitt. d.
Hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. Le
oe, 2567). Bd. LXI. xxxuj, 333 S.;
S. 869-423. 5 M. 60. [2679
Neujahrsblatt, Hist., hrsg. v. Ver.
f. G. etc. v. Uri (s. ’06, 754). XI:
1906. 117 S.; 3 Taf. 2 M. XIII:
1907. 62 S.; 2 Taf. 2 M. 40. [2680
Jahresbericht d. Hist.-antiquar.
Ges. v. Graubünden (s. Nr. 672).
‘XXXVI: 1906. Ste, 19, 97, 27, 13 S.;
8 Taf. [2681
Archiv d. Hist. Ver. d. Kantons
Bern (s. ’06, 763). XII, 2. S. xxvij-
LV; 1-268. [2682
__ Taschenbuch, Neues Berner (8. Oé
2568): 1907. 324 S.;6Taf. 4M. [26828
Mémoires et documents p. p. la
Soc. d'hist. de la Suisse romande
(s. Nr. 674). 2 S., T. VI: Mélanges.
265 S. 4 fr. [2683
Bibliographie Nr. 2669—2744.
Geschichtsblätter, Freiburger (8.
oe, 2569). Jg XIII: 1906. is, 175 S.
3 M. 20. [2684
Forschungen z. G. Bayerns (s. Nr.
676). XIV, 4 u. XV, 1/2. S. 245-341;
1-144. 2685
Bayerland (s. Nr. 677). VD:
1906. 620 S. 10 M. 50. 2686
Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G.
Bayerns (s. ’06, 758). XVI, 3/4. S. 63
-140; Taf. 15-39. [2687
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr.
679). XIII, 8-5. S. 97-252. [2688
Archiv, Oberbayer. (s. '05, 694 u.
2609). LII, 2. 315 S. m. 2 Taf. u.
1 Stammtaf. 6 M. — Altbayer.
Monatsschrift (s. '06, 2672). VI,
3-6. S. 837-164. [2689
Inu-Oberland, Das bayer. (s. Nr. 680). V:
1906. 76 8. [3690
Sammelblatt d. Hist. Ver. Freising. VIL
Zugleich Bericht üb. d. Vereinsjahre 1902-5.
Freis. 1906. 144 S.; 12 Taf. [2691
Geschichtsblätter, Landsberger (8. Nr. 652).
V: 1906. 688. — Jahresbericht d. Hist. Ver.
f. Stadt u. Bez. Landsb. III: ’06. (2692
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Straubing
u. Umgebg. (s. Nr.684). VIII: 1905. 118 S.;
2 Taf. [2693
Vorträge, gehalt. im Hist. Ver. f. Schroben-
bausen u. Umgebg. 1. Beihe. Schrobenh :
Hueber 1906. 134 8. [2694
Verhandlungen d. Hist. Ver. v.
Oberpfalz u. Regensb. (s. '06, 763).
LVU (N.F. 49). 356 S.; 7 Taf. [2695
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Neumarkt i. O.
u. Umgebg. Jg. I u. IL: 1904 u. ’05. v9 S.;
7 Taf. [2696
Neujahrsblätter. Hrsg. v.d. Ges.f.fränk. G.
(s. ’06, 2574). II e. Nr. 3647. [2697
Archiv d. Hist. Ver. v. Unterfranken
u. Aschaffenb. (e. '06, 2577). XLVII:
1906. 252 S. — Jahresbericht d.
Ver.: 1906. 66 S. [2698
Jahresbericht d. Hist. Ver. f.
Mittelfranken (s. ‘06, 2578). LIV.
x, 134 S. 4 M. 20. 2699
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. St.
Nürnberg (s. ‘06, 702). Hit. XVII.
378 S. m. 3 Abbildgn. u. 3 Plänen.
6 M. 80. — Jahresbericht 27-29:
1904-°06. 84; 92; 93 S. [2700
Sammelblatt d. Hist. Ver. Eichstätt (s.
%06, 2579). XX: 1905. 63 8. [2701
Alt-Lauingen. Organ d. Altert.-Ver.
Lauing. I: 1906. — Lauinger Geschichts-
blätter (s. Nr. 690). V: '06. 86 8. [3702
Jahrbücher, Württb., f. Statist.
u. Ldkde. (e. ‘06, 2580). Jg. 1906.
xxv, 209; 283 S. [2703
Fundberichte a. Schwaben (s. Nr. 692).
XIV: 1906. 103 8.; 3 Taf. (2704
Diözesanarchir v. Schwaben (s. Nr. 693).
XXV, Nr. 1-6. 8. 1-96. (2705
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. Nr.
694). N. F.X, 3/4. 8. 97-192. [2706
Geschichtsblätter, Reutlinger (s. ’03, 2716).
Jg. XIV-XVL à 96 S. WO
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s.
Nr. 696). N. F. XXII, 1-2 $. 1
-368. [2708
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s.
Nr. 696a). Nr. 29, 8. 1-82. (Verbund. m. d.
Zt. f. G. d. Oberrh.) [2708 a
Neujahrsblätter d. Bad. Hist. Kommiss.
(s. ’06, 2582a). N. F. X s. Nr. 3566. [2709
Alemannia. Zt. f. alemann. u.
fränk. G. (s. Nr. 697). N. F. VII 4.
S. 241-320. [2710
Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg.
d. geschichtl. Denkmäler im Elsaß
(s. ’06, 2588). XXI, 2. S. 267-425;
10 Taf. [2711
Beiträge z. Landes- u. Volkeskdo. v. Els.-
Lothr. (s. Nr. 701). XXXI s. Nr. 2291. [2712
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Pfalz
(8. "op, 2626). XXVIII: 1905. 156 S.;
Kte. [2713
Museum, Pfälzisch. (s. Nr. 706) XXIII:
1906. 194 8. (2714
Archiv, Neues, f. G. d. Stadt Heidelb. u.
d. rhein. Pfalz (s. 706, 2590).
128. 60 Pf. [2715
Geschichtsblätter, Mannheimer (s. Nr. 707).
VIL, 1-5. Sp. 1-120. (2716
Monatsschrift d. Frankenthal. Altert.-Ver.
(8. Nr. 708). Jg. XV, Nr. 1-6. 8. 1-24. [2717
Quartalblätter d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt.
Hessen (s. ’06, 787). N. F. Bd. II, Nr. 17-20.
(Jg. ’05) u. Bd. IV, Nr. 1/2 (Jg. '06). S. 543-
630, Taf. 31; 8. 1-36. [2718
Beiträge z. hess. Schul- u. Univ.-G.
Hrsg. v. W. Diehl u. A. Messer (s.
Nr. 710). I, 2. S. 129-248. 2 M. [2719
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde.
u. G.forschg. (s. ’06, 2593). XXXVI:
1906. Mit 7 Taf. u. 56 Textabbildgn.
247 S. Mitteilungen: 1906/7.
96 S. (8 M.) 2720
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(s. Nr. 712). XXV, 3-4. S. 289-486;
Taf. 5—17. — Korr.-Bl. XXV, 9-12
u. XXVL 1/2. Sp. 129-92; 1-32. [2721
Geschichtsblätter, Rhein. (s. '06, 791).
7-9. S. 193-288. [2722
Jahrbücher, Bonner (s. ’06, 793).
Hp CXIV/CXV. 483 8.; 27 Taf
16 M. 2728
Studien z. niederrhein. G. (Festschr. d. Kgl.
Gymn.) Progr. Düsseld. 1906. 62 S. [2724
Monatshefte f. rhein. Kirchen-G.
. v. W. Rotscheidt. I, 1-6.
Cöln: Westdt. Schriftenver. S. 1-288.
(Jg. 10 M.) [2725
Veitschrift d. Ver. f. rhein. u. west-
fäl. Volkskde. (s. ’06, 2596). III, 8-4
u. IV, 1-2. S. 177-324; 1-160. [2726
*99
Archiv, Trierisches (s. 06, 2598).
X. 100 S. m. Taf. u. Beil. S. 129-44.
8 M. 50. — Ergänzgshft. VIU a
Nr. 2380. [2727
Chronik, Trier. (s. Nr. 714). N. F. III, 4-9.
8. 49-144. [2727 a
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. Nr. 7156). Hft. LXXXII.
183 S. 4 M. 60. [2728
Beiträge z. G. d. Niederrheins.
Jabrb. d. Düsseld. OG Ver (s.’06, 2601).
XX: 1905. 419 S. 6 M. [2729
Monatsschrift d. Berg. G.-Ver. (s. Nr. 716).
XIV, 1-6. S. 1-124. [2730
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift Essen (s.
’06, 796). XXVIII s. Nr. 2180. [2731
Veröffentlichungen d. Hist. Ver. f. Geldern
u. Umgegend (s. Nr. 718). XVI-XIX s. Nr.
2828; 3289; 3722. [2732
Aus Aachens Vorzeit (s. oe, 2605).
XIX u. XX, 1-4. 1928. S. 1-64. [2738
Publications de la Sect. hist. de l’Institut
G.-D. de Luxemb. (s. Nr. 719a). LIII s.
Nr. 2832. [2734
Bulletin de la Comm. Roy. d’hist.
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. Nr.
720). LXXV, 4 u. LXXVI, 1. S.xxxnj
-ıxjv, 106-216. S. j-ıv, 1-38. [2735
Annales de l'Acad. d’archl. de
Belgique (s. Nr. 721). LVIII, 3/4.
S. 285-645; Taff. [2736
Analectes p. serv. à l'hist. eccl.
de la Belgique (s. Nr. 723). XXXIIT,
1-2. S. 1-264. [2737
Bijdragen voor vaderl. gesch. etc.
(8. Nr. 724). 4. R., VI, 1-2. 240 $S.
2 fl. 50. [2788
Fries, De Vrije (s. up, 732). XX
(4. R., Il), 3/4. S. 221-490; Taff. [2739
Bijdragen tot de gesch. bijzond.
v. het oude hertogdom Brabant, uitg.
d. P.J. Goetschalckx (s. ’06, 2609).
V, 249-585. VI, 1-836. (Jg.: 6 fr.) [2740
Bljdragen en meded. van het Hist.
Genootschap te Utrecht (s. ’06, 803).
XXVII: 1906. xovij, 691 S. [2741
Publications de la Soc. hist. et
archéol. dans le duché de Limbourg
(s. Nr. 725). XLII (N. S. XXI).
653 S. [2742
Bulletin de l'Institut archéol.
liögeois (s. "op, 2646, wo falsch
T. XXXII statt XXXIV. T. XXXII
8. ‘05, 735). e, 388, Zei S.,
10 Taf. 2748
Annales de la Soc. d'archl. de
Bruxelles (s. Nr. 727). XX, 3/4. S. 295-
616; Taf. [2744
*100
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u.
Ldkde. (8. Nr. 728). XL (N. F. XXX).
403 S. Mitteilungen dess. Ver.
Jg. 1905/6. 90 $. [2745
Hessenland (s. Nr. 729). Jg. XXI, Nr. 1-12.
S. 1-180. [2746
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver.
(s. "oe, 806). N. F. XIV. 116 S.
2 M. 50. [2747
Geschichtsblätter, Fuldaer (a. ’06, 807).
III u. IV: 1904 u. ‘05. 192; 208 S. [2748
Zeitschrift f. vaterl.G. u. Altertkde.
Westfal. (s. 06, 2614). LXIV: 1906.
283; 184 S. 9 M. Hist.-geogr. Re-
ister zu Bd. 1-50, bearb. v. A.
ömer. 8.-9. (Schluß-)Lfg. Bd. Il,
225-590. 3 M. [2749
Jahrbuch d. Ver. f. d. ev. Kirch.-
G. Westfalens (s. ’06, 2615). IX.
260 S. 3 M. [2750
: Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde.
in d Grafsch. Mark (s. '06, 2616). XIX:
1904/5. 205 8. (2751
Beiträge z. G. Dortmunds u. d. Grafsch.
Mark (s. ’06, 809). Hft. XV s. Nr. 2309. [2752
Mitteilungen d. Ver. f. @. etc. v.
Osnabrück (s. Nr. 732). XXXI: 1906.
xx, 289 S. 6 M. [2753
Mitteilungen d. Ver. f. G. u. Altertkde. d.
Hasegaues (s. ’05, 742). XV: 1906. 61 S.
15 Pf. [2754
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries-
lands (s. Nr. 733). VI e. Nr. 3293. [2755
Jahrbuch d. Ges. f. bild. Kunst
u. vaterl. Altertümer zu Emden (s. ’06,
2617). XVI, 1/2. 351 S. 9M.60. ts
Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden-
burg (s. "06, 2618). XV. 301 S.; 3 Taf.
3 M. [2757
Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West-
falens (s. Nr. 734). Hp 7-9 s. Nr. 2421;
3459; 3707. [2758
Zeitschrift d Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (s. Nr. 785). 1907,1. S. 1-98. [2759
Forschungen z. G. Niedersachsens (s. Nr.
136). I, 4 s. Nr. 2413. [2760
Veröffentlichungen z. niedersächs. G. (s.
’08, 2751). VI e. Nr. 2157. (2761
Mitteilungen a. d. lippisch. G. u.
Ldkde. (s. "op, 2620). IV. 1906.
218 S. 3 M. [2762
Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr.
738). X, 1-6. 8. 1-192. [2768
Protokolle üb. d. Sitzgn. d. Ver. f. d. G.
SE (8. ’06, 2622). III, 4: 1905/6. 134 8.
1 M. [2764
Museumsblätter, Lüneburg. (s. ’06, 2623).
I, 4. 118 8. IN:
Geschichtsblätter, Hans. (s. Nr.
739). 1907, 1. 274 S. 6 M. 80. [2766
Mittellungen d. Ges. f. Kieler Stadt-G. (s.
’05, 26648). XXII e. Nr. 3405. [2767
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt.
Braunschw. (s. '06, 2627). V: 1906,
164 S. 3 M. [2768
Bibliographie Nr. 2745—2818.
Tegin, Braunschw. (s. Nr. 743). 1906, 12-
’07, 6. 8. 133-56; 1-72. [2765 a
Neujahrsblätter, hrag. v. d Hist. Komm.
f. d. Prov. Bachsen er d. a Anhalt (s. "Oe,
2630 3 XXXI s. Nr. (2769
eschichtsblätter f. Magdeb. (s.
Nr. 745). XLI,2. S. 169-483. [2770
Blätter, Mansfelder (8. ‘06, 825).
XX: 1906. 304 u. 15 S.; Taff. [2771
Mitteilungen d. Ver. E anh t. G.
u. Altertkde. (s. Nr. 747). X, 4.
S. 661-818. 4 M. [2772
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb.
hist.-antiqu. Forschgn. (s. ‘06, 2635).
XXII, 1. S. 1-119. — Jahresbe-
richt: 1905/6. 32 S. 1 M. [2773
Geschichtsblätter, Mühlhäuser (s.
’06, 829). VII: 1906/7. 186 S. [2774
Schriften d. Ver. f. sachs -meining. G. u.
Ldkde. (s. Nr. 751). LIV. 244 S. 4M. VgL
Nr. 2418. (2775
Archiv, Neues, f. sächs. G. u.
Altertkde. (8. Nr. 753). XXVIII, 1:2.
186 S. [2776
Beiträge z. sächs. Kirch.-G. (s. ue,
833). 259 S. 4 M. [2777
Beiträge z. G. d. Erziehg. u. d Unterrichts
in Sachsen. I s. Nr. 8421. Er?
Mitteilungen d. Ver. f. siche
Volkskde. (s. Nr. 755). IV, 4-5.
S. 117-80. [2779
Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu
Plauen (s. 06, 2646). XVII: 1907/8.
527 S. 8 M. Vgl. Nr. 3398. [2780
Neujahrsblätter d. Biblioth. u. d. Archivs
d. St. Leipzig (s.’06, 836). III s. Nr. 2566. [2:51
Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens
(8. ’06, 2648). XX s. Nr. 3890. —
Dresdner Geschichtsblätter. ’06,
Nr. 3-'07, 2 (IV, 93-152). [2782
Veröffentlichung d. Ver. f. G. Dresdens
s. Nr. 324. [2153
Magazin, N.lausitz. (s. Nr. 758).
LXXXIII, 1. S. 1-160. [2784
Mitteilungen, Niederlaus. is. Nr.
158a). IX, 5-8. S. 289-494; 2 Taf.
3 M. 40. m Nee Jee [27835
Veröffentlichungen d. Ver. f. G. d. Mark
Brandenb. s. Nr. 472; 1179. (2756
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. Nr.
ER 1907, Nr. 1-6. S. 1-19. (2787
chriften d. Ver.f.G.d. Neumark (s.
Nr. 766). XIX. 165 S. 2 M. [2788
Studien, Baltische (s. ‘06, 2657).
N.F. X. 197, xj; 102 S. 6 M. [2789
Monatsblätter. d Ges. f. pomm. G. (e '06,
dk re 188 S [2789 a
eltschrift d. Ver. f. G. Schlesiens
(8. Nr. 769). XLI. 464 S. [2790
Darstellungen u. Quellen z. schles. G. (s.
Nr. 770). nv s. Nr. 22158; 2361, 2489,
8715. [2791
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum.
Schlesiens Vorzeit in Bild u.
Schrift. Zt. d. Schles. Altert.-Ver.
(8. "Op, 2701). N. F. IV. x, 216 S.;
8 Taf. 12 M. [2792
Mitteilungen a. d. Stadtarchir u. d.
Stadtbiblioth. zu Breslau Hft. VII s.
Nr. 3623. (2793
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov.
Posen (s. Nr. 774). XXI, 2. S. 161-286.
— Hist. Monatablätter (e ’06,
2659). VII. 194 S. [2794
1
-101
Monatsschrift, Altpreuß. (s. Nr.
775). XLIV,1-3. S.1-478; 2Ktn. [2795
Zeitschrift d. Westpreuß. G.-Ver.
(s. ’06, 850). XLIX. 384 S. 8 M. —
Mitteilungen (s. Nr. 776). VI, 1-2.
S. 1-40. [2796
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. d. Reg.-
Bez. Marienwerder (s. '06, 2661).
XLV: 1906. 52, xxv 8. [2797
Monatsschrift. Baltische (s. Nr.777). LXIII,
1-5. S. 1-383; 1-56. 2798
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Schrader, 0., Sprachvergleichg. u.
Ur-G. 3. Aufl. (s. ‘06, 2665). U, 2:
Die Urzeit.S.121-559; x1j S. 15 M. [2799
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 129 L. Erhardt;
Arch. f. Kult.-G. 4, 473-76 Steinhausen; Mitt.
d. Anthrop. Ges. Wien 36, 250-53 Much; Zt.
d. Ver. f. Volkskde. 16, 468f. Fel. Hartmann.
Hirt, Die Indogermanen, s. Nr. 779. Rez.:
Rev. crit. ’07, Nr. 11 V. Henry; Dt. Lit.-Ztg.
707, Nr. 14 O. Schrader. [2300
Vug. 0., Urheimat d. deutsch. Volkes.
Grottkau: Selbstverl. 1906. 34 8. 1 M. [2801
Wilser, L., Stammbaum d. german. Völker
u. Sprachen. Nach e. Vortr. Jena: Costenoble.
38 8. 1 M. [2802/3
Altertümer, Die, uns. heidn. Vor-
zeit (s. Nr. 782). V, 8. S. 231-73;
Taf. 43-48. 8 M. [2804
Inh.: P.Reinecke, Kleinfunde a. Brand-
gräbern d. früh. Hallstattzeit Süddtlds. —
Ders., Tongefuße a. Brandgräbern d. früh.
Hallstattzeit Saddtlds.. — Vgl. Nr. 2840;
2866 ; 2932.
Montelius, O., Kultur-G. Schwe-
deng v. d ältest. Zeiten bis z. 11. Jh.
n. Chr. Mit 540 Abbildgn. Lpz.:
Seemann 1906. 336 S. 10 M. [2805
Hoernes, Gruppen u. Stufen d. Gräber-
feldes v. Hallstatt. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
’07, Nr. 2.) — F. v. Wieser, Urnenfriedhof
v. Kufstein. (Präh. Bll. 18, 55-57.) — J. Blum-
rich, Eiszeit in Vorarlberg. (Jahresber. d.
Vorarlb. Museum-Ver. 43, 79-90.) — A. Rrzehak,
Grab d La -Tène -Zeit im Weichbilde d. St.
Brünn. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mührens etc.
10, 415-17.) — J. Teutsch, Zur Charakterist.
d. bemalt. neolith. Keramik d. Burzenlandes.
(Zt. f. Ethnol. 39, 108-20.) [2506
Buchtela, K., Die Lausitzer u. schles.
Brandgräber in Böhmen. (Jahrb. d. K. K.
Zentral-Komm. 4, I, 1-52; 7 Taf.) — Jos.
Bayer, Eine Töpferei a. d Bronzezeit b.
Herzogenburg. (Ebd. 53-70.) — M. Hoernes,
Goldfunde a. d. Hallstattperiode in Öst.-Ung.
(Ebd. 71-92.) (2807
Pic, J. L., Die Urnengräber Böh-
mens; a. d Böhm. übers.v.J.Müller-
Horsky u. J. V. Zelizko. Lpz.:
Hiersemann. 4°. xıj, 210 S. m. 91 Ab-
bildgn., 100 Taf. u. 14 Ktn. 80M. [2808
Weber, Fr., Ausgrabgn. u. Funde in
Oberbayern 1906. (Altbayer. Monatsschr. 6,
125-34.) — Ders., Schluß-Bericht üb. neue
vorgeschichtl. Funde im rechtsrbein. Bayern.
Nachtrag zu 1903. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur-
G. Bayerns 16, 117-36.) — Jos. Wenzl, Üb.
d. Ausgrabgn. b. Asenkofen. (Ebd. 85-116;
Taf. 23-39.) [2809
Reinecke, P., Zu älter. vor- u. frühge-
schichtl. Funden a. Mittelfrank. Die Funde
vom Hesselberg b. Wassertrüdingen; Depot-
fund v. Mibenberg. (Jahresber. d. Hist. Ver.
Mittelfrank. 54, 93-118.) — S. v. Forster,
Die Nürnb. Lande in vorgeschichtl. Retrachtg.
(Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb. 37, 11
-14.) — L. Wunder, Vorgeschichtl. Denk-
miler in d. Umgebg. v. Nürnb. (s. ’06, 2725).
III. Mit 8 Taf. u. 3 Textfig. (Abhdign. d.
Naturh. Ges. in Nürnb. XV, 3.) [2810
GoeBler, P., Funde d. J. 1906. (Fundberr
& Schwaben 14, 1-18.) — Ders., Präh. Grab-
hügel auf d Schwäb. Alb. (Präh. Bll. 18, 33
-39 u. 49-54; Taf. 6 u. 7.) — F. Hertlein,
Ringwälle im Jagstkreis. (Fundberr. 14, 91-
102.) — G. Steinmann, Die paläolith. Renn-
tierstation v. Munzingen am Tuniberge b.
Freib. i. B. Mit 53 Textabb. (Arch. f. Anthrop.
N.F. 5, 182-203.) — M. Mieg, Zwei neue in
d. Umgeg. v. Kleinkems (Bad.) u. Sierentz
(Ob.-Els.) entdeckte neolith. Stationen. (Ebd.
204-7; Taf. 15.) [2811
Schumacher, K., Vorgeschichtl. Funde u.
Forschgn., hauptsächl. in Westdtld. (Ber. d.
Röm.-Germ. Komm. '05, 5-25.) — E. Anthes,
Gegenwärt. Stand d. Ringwallforschg. (Ebd.
26-18.) — Ch. L. Thomas, Üb. d. einstige
Bestimmg. d. Ringwälle Südwestdtlds. (Mitt.
d. Ver. f. nass. Altert. ’06/7, 104-16.) Vgl.
’06, 2677. — Ders., Der Ringwall üb. d.
Heidetränk-Talenge. Mit 2 Taf. u. 9 Textahb.
(Ann. dess. Ver. 36, 212-47.) [2812
. Gutmann, Bronzezeitl. Dopotfunde v. Habs-
heim u. Diedolshausen, Elsaß. (Korr.-Bl. d.
Dt. Ges. f. Anthrop. 37, 45-48.) — Baldes,
Der Friedeberg b. Hirstein, Fürstent. Birken-
WU
feld. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 138-42.) —
Ders., Vorgeschichtl. u. rom. Niederlassg. in
d. Umgebg. v. Algenrodt b. Idar. (Ebd. 171-
76.) — Kramer, Ausgrabgn. in å. Linden. Mark
b. Gießen. (Ebd. 175-80.) — Bernh. Müller,
Ansiedig. a. d. Steinzeit in Gr.-Umstadt.
(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hess.
4, ’06, 20-25.) — P. Reinecke, Zum Bronze-
depotfunde v. Wonsheim in Rheinhess. (Mainz.
Zt. 1, 36f.) (2813
Gänther, Coblenz u. Umgebg. in vorge-
schichtl., röm. u. fränk. Zeit. (Korr.-Bl.d. Dt.
Ges. f. Anthrop. 86, 57-59.) — Baldes, Grab-
fund d. La Tönezeit b. Meckenbach. (Korr.-
BL d. Westdt. Zt. 25, 142-44.) — F. Cramer,
Ausgrabgn. u. Funde a. vorgeschichtl. u. röm.
Zeit in Eschweiler u. Umgeg. (Aus Aachens
Vorz. 19, 22-30.) — Boeles, De opgravingen
in de terp te Hoogebeintum. (De Vrije Fries
20, 391-447; Taff.) [2814
Vonderau, J., Der heut. Stand d. vorge-
schichtl. Forschg. im Fuldaer Lande. (Fuldaer
G.bll. 4, 88-42; 49-56.) — Ders., Steinzeitl.
Hockergräber u. Wohnstätten auf d. Schulzen-
berge. Mit Plan, 5 Skizzen u. 8 Taf. (Veröff.
d. Fuldaer G.-Ver. VI.) Fulda: Fuld. Aktiendr.
4°. 258. 3M. (Vgl.: Fuld. G.b11.4,161-82.) [2815
Kupka, Das Campignien im nordeurop.
Glazialgebiet. (Zt. f. Ethnol. 39, 192-224.) [2816
Voges, Th., Übers, üb. d. Vor-G. d. Landes
Braunschweig. Wolfenb.: Zwißler 1906. 40 8.
1 M. [2817
Fôrtsch, 0., Depotfund d. älter. Bronze-
zeit b. Halle. (Jahresschr. f. d. Vor-G.d. sächs.-
thür. Länder 4, 3-33; 4 Taf.) — 0. Gorges u.
H. Seelmann, Die Riesenstube am Bruch-
berge b. Drosa. (Ebd. 33-48; Taf. 4 u. 5.) —
P. Höfer, Der Pohlsberg b. Latdorf, Kr.
Bernburg. (Ebd. 63-101; Taf. 7-9.) — Seelmann,
Gräberfeld a. d. jünger. La Tènezeit b. KL-
Kühnau, Kr. Dessau. (Zt. f. Ethnol. 39, 186
-92.) [2318
Größler, H., Die schnurverziert. Gefäße
in d. Sammilg. d mansfeld. G.- u. Altert.-Ver.
(Mansfeld. Bll. 20, 223-40; Taf.) — Ders,
Ausgrabg. v. „Róssener“ Wohngruben in d.
Flur Helfta, Mansf. Seekr. (Ebd. 241-47.) [2819
Jentsch, H., Vorgeschichtl. Funde a. d.
Niederlaus. (Niederlaus. Mitt. 9, 407-15.) —
Ders., Kleine Mitt. z. Niederlaus. Vor-G.
(Ebd. 430-36.) — Ders., R. Virchow u. d.
Niederlaus. (Ebd. 416-22.) — K. Bieken, Aus-
grabg. auf d. Urnenfelde b. Tauer 1904. (Ebd.
390-400.) — Herm. Schmidt, Neue Funde im
Grăberfeld b. Pitschkau, Kr. Sorau. (Ebd.
401-6.) [2820
Walter, Üb. Altertümer u. Ausgrabgn. in
Pommern i. J. 1905. (Balt. Stud. N.F. 10,
194-97.) — W. Deeke, Das älteste Wieck.
(Korr.-Bl.d. Dt. Ges. f. Anthrop. 37, 66-68.) [2821
Seger, H., Die Steinzeit in Schlesien. Mit
47 Figuren u. 10 Taf. (Arch. f. Anthrop. N.F.
5, 116-41.) — Ders., Neue Grabfunde a. d.
alt. Bronzezeit. (Schlesiens Vorzeit 4, 1-8.) —
Ders., Depotfunde a. d. Bronze- u. Hallstatt-
zeit. (Ebd. 9-44.) — J. Richter, Fund v.
Landau, Kr. Neumarkt. (Ebd. 44f.) — 6.
Lustig, Der Steinwall auf d. Geiersberge.
(Ebd. 46-53.) [28323
b) Einwirkungen Roms.
Bericht d. Röm.-Germ. Kommission
d. kaiserl. Archl. Inst. üb. d. Fort-
schritte d. röm.-germ. Forschg. (s. 06,
892): i.J. 1905. 114S.; Kte. 3 M. [2823
Bibliographie Nr. 2818—2860,
(Auch Beigabe zu d. Bonner Jahrbb.
CXIV/CXV f. d. Ver.-Mitglieder) — Inh.:
1) 8. 1-4. H. Dragendorff, Bericht üb. d.
Tütiskeit d. Komm.: 1905. 3) Schumacher,
Vorgeschichtl.Funde s. Nr. 3812. 3) Anthes,
Ringwallforschg. s. Nr. 2812. 4) S. 48-69.
H Dragendorff u. G. Wolff, Okkupation
Germaniens durch d. Römer. 5) S. 69-89.
Dieselben, Zur röm. Städte- u. Ortskde.
6) B. 90-97. H. Dragendorff, Provinz.
Keramik. 7)Schuchhardt, Fränk. u. Sachs.
s. Nr. 2908.
Seyler, E., Die Römerforschg. Leistungen
u. Irrtümer. Nürnb. : Verf. 50 8. 50 Pf. (2824
Kunze, R., Die Germanen in d.
antik. Lit. (s. Nr. 809). Il: Griech.
Lit. Mit Kte. v. Altgermanien. 128 S.
1 M. 50. [2825
Asbach, J., Nochmals d. bellum
Germanicum d. Florus. (Bonn. Jbb.
114/15, 442-46.) [2826
Knoke, F., Neue Beitrr. z. e. G.
d. Römerkriege in Dtld. Mit 2 Taf.
Abbildgn. Berl.: Weidmann. 62 S.
2 M. (2827
Liese, Rôm. Flotten auf d. Niederrheine.
(XVII v. 9732.) 12 8. [2828
Veith, G. d. Feldzüge Caesars, s. ‘06, 2689.
Rez.: Gött. gel. Anz. ’07, 419-30 Rud. Schneider;
Hist. Zt. 99. 840-42 Adf. Bauer. [2529
Ritterling, E., Zur G. d. röm.
Heeres in ien unter Augustus.
(Bonner Jahrbb. 114/15, 159-88.) [2830
Ders., Vechten und d. Fossa Drusiana.
(Korr.-BL d. Westdt. Zt. 26, 23-25.)
Dünzelmaun, E., Aliso b. Hunteberg.
Bremen: Winter. 14 5. 50 Pf. — O. Preia,
Aliso b. Oberaden (s. *06, 894). Nachtr. S. 79
-110. 50 Pf. Rez.: Allg. Ztg.’06, Nr. 66 H.N.;
Lit. Zbl. oi, Nr. 12 N. — Koepp, Ausgrabgn.
b. Haltern i. W. ’08. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt.
25, 145-49.) [2831
Weerd, H. van de, Étude hist.
sur trois Í ions rom. du Bas-Danube
(Ve Macedonica, XI° Claudia, I° Ita-
lica) suivie d'un aperçu génér. sur
l’armée rom. de la province de Mésie
infér. sous le haut-empire. Louvain:
Peeters. 410 S. 7 fr. 50. [2832
(Recueil de travaux publ. p. les membree
des conférences d’hist. etc. de PUniv. de
Louvain. XVI.)
Limes, Der Obergerm.-Raet. (s
Nr. 811). Lfg. XXVIII. 76 8.; 9 Taf.
8 M. (Subskr.-Pr.: 6 M) [2833
Inh.: Kast. Cannstadt Nach d. Unter-
suchg. e E. Kapf bearb. durch W. Barthel,
(Sep. 12 M.)
Limes, Der röm., in Österr. (s. ’06,
2708). Hft. VII. Mit 3 Taf. u. 35 Fig.
im Text. 223 S. 12 M. [2834
Inh.: M. v. Groller, a) Die 1905 ausgef.
Grabungen in Carnuntum; m. epigr. Anh. v.
E. Borrmann. b) Grabung im Lager Lau-
Deutsches Altertum.
riacum; m. num. Anh. v. F. Kenner. e
Grabung im Kast. Albing. l
Oxé, A., Der Limes d. Tiberius.
(Bonner a? 114/15, 99-133.) [2835
Kornemann,E., Die neueste Limes-
forschg. (1900-1906) im Lichte d. röm.-
Geh d Grenzpolitik. (Klio. Beitrr. z.
alt. G. 7, 73-121.) [2836
Burckhardt-Biedermann, Th., Kastell v.
B. Wolfgang b. Balsthal. (Anz. f. schweiz.
Altertkde. N.F. 8, 279-86.) — V. Weißen-
berger, Röm. Donaubefestigung Guntia. (Beil.
z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 249.) — J. Jacobs, Röm.
Ausgrabgn. b. Munningen im Ries. (Ebd.
Nr. 297.) [2837
Ritterling, E., Toranlagen röm. Kastelle
d. erst. nachchristl. Jahrh. Mit 1 Taf. u.
13 Textabbildgn. (Ann. d. Ver. f. nass. Al-
tertkde. 86, 1-14.) [2838
Blanchet, A., Les enceintes ro-
maines de la Gaule. Paris: Leroux.
866 S.; 21 Taf. [2839
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 28 A. S.
Schumacher, K., Bemalte röm. Tongefäße
d. 1. u. 2. Jh. (Altertümer uns. heidn. Vorzeit
5, 348-54; Taf. 45) — L. Lindenschmit,
Massenfund röm. Eisengeräte; aufbewahrt in
d Sammig. d. Hist. Ver. f. d. Pfalz in Speier.
(Ebd. 255-64; Taf. 46.) [2840
Cuntz, 0., Röm. Meilensteine v. Deutsch-
Feistritz im Murtal. (Jahrb. d. K. K. Zentral-
Komm. 4, I, 93-104) — W. Kubitschek,
Carnuntina. (Ebd. 105-44.) — Ders., Norica.
(Ebd. 145-60.) [2841
Stolz, F., Raetica. (Zt. d. Ferdinandeums
60, 455-73.) Vgl.’05, 2712. — K. v. Schwerzen-
bach, Funde a. Vorarlberg u. d. Fürstent.
Liechtenstein. I: Baul. Überreste v. Brigan-
tium, s. ’06, 897. (Auch in: Jahresber. d.
Vorarlberg. Mus.-Ver. 43, 5-15. [2842
Burckhardt-Biedermann, Th., Ausgrabg.
in Kaiseraugst, Nov. "08 bis Jan. ’06. (Ans.
f. schweiz. Altertkde. N. F. 8, 188-97.) —
viollier, Villa rom. à Dagmersellen. (Ebd.
286-88.) [2848
Pomot, H., Aventicum; colonie romaine
ou colonie latine? (Mémoires etc. p. p. la
Soc. d’hist. de la Suisse romande 2. 8., T. 6,
1-61.) — H. Wavre, Inscriptions d’Avenches
(s. ’06, 900). IIL (Anz. f. schw. Alt. N.F. 8,
2376-78.) [2844
Franziß, Bayern zur Römerzeit, s. *06, 901.
Ros.: Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 46, 551-
58 Klose; Allg. Lit.bl.’06, Nr.18 Th. Schreiber;
Forschgn. z. G. Bayerns 15, 126-533 Ohlen-
schlager. [2845
Frank, Chr. u. John. Jacobs, Ergebnisse
d. Ausgrabgn. Chr. Franks auf d. Auerberg
im Allgau 1901-1906. (Beitrr. z. Anthrop. u.
Ur-G. Bayerns 16, 63-84; Taf. 15-21.) [2846
GoeBler, P., Funde d. J. 1906 s. Nr. 2811.
— W. Nestle, Fundo antiker Münzen im Kgr.
Württemb. (e Nr. 823). Nachtr. XIV. (Fund-
berr. a. Schwab. 14, 18-20.) — F. Haug,
Nachtrr. zu Haug u, Sixt, Röm. Inschrr. u,
Bildwerke, m. bes. Rücks. auf d. Corpus
Inscr. Lat., Vol. XIII, P. 2, Fasc. 1, Germ.
super. (Ebd. 21-47.) — Schliz, Das röm. öffentl.
Badgebäude b. Weinsberg. (Ebd. 47-72.) —
R. Knorr, Die Westerndorf-Sigillaten d Mu-
seums Stuttgart. Im Anschluß Bemerkgu.
üb. d. Töpfereien v. Heiligenberg. (Ebd. 73
-90; 3 Taf.) [2847
*103
GoeBler, P., Das röm. Rottweil.
Mit 3 Grundrissen, 1 Fundtaf. u.
16 Textbildern. Gedr. m. Unterstützg.
d.K.Landeskonservatoriums. Stuttg.:
Metzler. 71 S.; 8 Taf. 2 M. [2848
Bissinger, 3 röm. Münzschatzfunde a.
Baden. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 135-38.)
— F. Haug, Neue Inschrr. a. Baden-Baden.
(Ebd. 26, 5-9.) [2849
Domaszewski, v., Neue Inschrr. a. Straß-
burg. (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl.
Denkmäler im Elsaß 21, 358-68.) — L. Grü-
menwald, Matronensteine in d. Pfalz. (Westdt.
Zt. 35, 239-58; Taf. 5) — F. Haug, Neue
röm. Inschrr. a. Ladenburg. (Mannh. G.bll.
7, 191f.; 225f.) — Körber, Rôm. Inschrr. u.
Skulptureu in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 25, 163-71.) — v. Domaszewski, Mogun-
tiacum auf e. ital. Inschr. (Ebd. 26, Nr. 1/2.)
— Ders., Tessera a. Trier. (Ebd.) [2850
Bodewig, R.. Böm. Gehöfte zw. Limes u.
Rhein. Mit 32 Textabbildgn. (Ann. d. Ver. f.
nass. Altertkde. 36, 133-57.) [2851
Lehner, H., Ausgrabungs- u. Fundberr.
d. Provinzialmuseums in Bonn: 1. Mai ’08
bis 31. Juli ’06. (Bonn. Jahrbb. 114/15, 204-
848; Taf. 7-20.) — J. Poppelreuter, Die röm.
Gräber Kölns. (Ebd. 344-718; Taf. 31-26) —
d Hagen, Ausgew. röm. Gräber a. Köln.
(Ebd. 879-441.) — J. Steiner, Die Ruinen d.
Amphitheaters in d. Colonia Traiana b.
Xanten. (Ebd. 447-53.) [2852
Klinkenberg, Das rom Köln s. Nr. 2243.
— Poppelreuter, Gigantenreiter u. andere
Steindenkmäler a. Köln. (Korr.-Bl.d. Westdt.
Zt. 25, 129-35.) — A. Riese, Sulevenstein a.
Köln. (Ebd. 180f.) — Steiner, Grabstein d.
Legio V in Xanten. (Ebd. 26, 9-14.) [2858
Cramer, F., Das Indegebiet vor 1800 Jahren.
(Aus Aachens Vorzeit 20, 1-15; Kte.) — Ders.,
Weihestein d. Dea Sunuxsal in Frens an d.
Inde. Zugl. e. Beitr. =. Frage üb. d. Sitze
d. Sunucer. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
83, 171-74.) Vgl. ’06, 2704. (2854
Dragendorff, Röm.-germ. Forschg. in Nord-
westdtld. (Korr.-Bl.d. Gesamt-Ver.'07, Nr. 6/6.)
— Seger, Spuren d. röm. Kultur in Schlesien.
(Ebd. Nr. 2.) [2855
Gädcke, K., Die ältest. geschichtl. nach-
weisbaren Einwohner d. Altmark. Progr.
Salzwedel. 1906. 4° 12 8. [2856
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Beowulf nebst d. Finnsburg-Bruch-
stück; m. Einleitg., Glossar u. An-
merkgn. hrsg. v. F. Holthausen.
(Alt- u. DE Texte, hrsg. v.
Morsbach u. Holthausen. III, 1 u. 2.)
Heidelb.: Winter 1905f. xx, 227 S.
5 M. [2857
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 4 u. oi, Nr. 17.
Morsbach, L., Zur Datierg. d. Beowulf-
epos. (Nachrr. d. Gött. Ges. d. Wiss. '06,
251-72.) [2858
Ehrismann, @., Zum Hildebrandsliede.
Beitrr. z. Erklärg. d. Textes. (Beitrr. z. G. d.
dt. Sprache u. Lit. 32, 260-92 [2859
2 :
Abeling, Th., Das Nibelungenlied
u. seine Literatur. Bibliographie u.
*104
vier Abhdlgn. (Teutonia. Hft. VIL)
Lpz.: Avenarius. 258 S. 7 M. [2860
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 35 W. G.
Eckehards [I. Sangallensis] Wal-
tharius. Hrsg v. K. Strecker. Berl.:
Weidmann. ze), 109S. 2M.40. [2861
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 30 NM: Dt. Lit.-
Ztg. ’07, Nr. 38 Manitius.
Droege, K., Zur G. d. Nibelungenliedes.
(Zt. f. dt. Altert. 48, 471-503.) [2862
Boer, R. C., Das Eckenlied u. seine
Quellen. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 32,
155-259.) Rez. v. Nr. 843 (Boer, Ursprg. d.
Nibelungensage): Lit. Zbl. ’07, Nr. 27. [2863
Schmidt, E., Zur Entstehgs.-G.
u. Verfasserfrage d. Virginal. (Prager
dt. Stud. Hft. II.) Prag: Bellmann
1906. 63 S. 2 M. [2864
Götze, A., German. Funde a. d. Völ-
kerwanderungszeit. Gotische Schnal-
len. Berl.: Wasmuth. 4°. 15 Taf.;
35 S. Text. 12 M. [2865
Lindenschmit, L., Tongefäße a. slaman-
nisch. Gräbern; aufbewahrt in d. Sammig. d.
Altert.-Ver. in Mainz. (Altertümer uns. heidn.
Vorzeit 5, 365-68; Taf. 47.) — L. Benard,
Exploration d'un cimetière franc à Latinn.
(Bull. de l'Inst. archl. liégeois 35, 155-61;
Taf.) — Sellmann, Die frühgeschichtl. Gräber
v. Ammern (s. ’05, 2734). II. (Jahresschr. f.
d. Vor-G. d. sächs.-thür. Länder 4, 43-63;
Taf. 6.) (2866
Henning, R., Der Helm v. Balden-
heim u. d. verwandt. Helme d. früh.
Mittelalters. (Aus: Mitt. d. Ges. f.
Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im
Elsaß. XXI, 2.) Straßb.: Trübner.
92 S. m. 36 Abbildgn. u. 10 Taf.
6 M. [2867
Schmidt, L., G. d. dt. Stämme
bis z. Ausg. d. Völkerwanderg. (s.
Nr. 848). I, 3. (Quellen u. Forschgn.
z. alt. G. ete. XII) S. 233-366.
4 M. 60. [2868
lnh.: Das tolosan. Reich d. Westgoten
Die Gepiden, Taifalen, Rugier, Heruler
Turkilingen, Skiren. Die Lugier.
Martroye, F., Genseric. La con-
quête Vandale en Afrique et la
destruction de l’Empire d’occident.
Paris: Hachette. 392 S. 7 fr.50. [2869
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 82 Ldw. Schmidt.
Shore, T. U. u. E. L., Origin of
the Anglo- Saxon race. A study of
the settlement of England and the
tribal origin of the old English people.
Lond.: Stok 1906. 424 S. 9sh. [2870
Hofbauer, K., Wurde d. untere Ufernorikum
488 vollständig geräumt? Progr. Oberholla-
brunn. 1906. S. 17-39. [2871
Bibliographie Nr. 2860—2910.
Wiese, Die Langobarden. Sprachi. Unter-
suchgn. zu ihr. Vor-G. (Festschr. d. Kgl.
Gymn. zu Hamm. S. 92-149.) [2872
Duchesne, L., Les évêchés d'Italie et
l'invasion lomb. (s. ’04, 784). IL (Mélanges
d'archi. et d'hist. 35, 365-99.) — Ders., Desgl
(Atti d. Congresso Intern. di scienze stor.
Roma ’03, T. 8, 79-115.) A, Crivellumeci. Per
la lealtà nella discussione scientifica. (Studi
storici 15, 225-35.) VgL: Duchesne (Ebd :
367.) 12873
d) Innere Verhältnisse.
Dahn, F., Könige d. Germanen
(8. ‘06, 2728). X: Die Thüringe.
xxjv, 180 S. 6 M. [2574
Boden, Die isländ. Regierungsgewalt in
freistaatl. Zeit, s. Nr. 858. Rez.: Gött. gel.
Anz. ’07, 3831-837 Philippi. — Erwiderg. auf
d. Rez. v. Amiras: Hist. Vierteljschr. 10,
303 1. [3875
Maurer, K., Vorlesgn. üb. altnord.
Rechts-G. I: Altnorweg. Staatsrecht
u.Gerichtswesen (s. Nr.857). 2.Hälfte:
Gerichtswesen.xı1j, 260 S. 8 M.50. [2876
Gindice, P. del, Sulla questione
della unità o dualità del diritto in
Italia sotto la dominazione Ostro-
gota. (Ist. Lomb. d. scienze e lett.
Rendiconti, Ser. II, 89,790-801.) [2877
Rübel, K., Fränkisches u. spät-
rom. Kriegswesen. (Bonn. Jbb. 11415.
134-58.) (2878
Willers, H., Die röm. Messing-Industrie
in Nieder-Germanien, ihre Fabrikate u. ihr
Ausfuhrgebiet. (Rhein. Museum N.F. e
183-50.) [23:9
Schroeder, L. v., Religion d. arisch. Ur-
volkes. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 55, 205-17
u. Öst. Rundschau ‘07, 15. Apr.) ‘2530
Mogk, E., Germ. Mythologie. 2. verb. Aufl,
Abdr. 2. (Aus: Pauls Grundriß.) Straßb.:
Trübner. 177 8. 4 M. 50. ` EH
La Fontaine, E., Die dt. Götter-
welt im Luxemburger Lande. (= Nr.
2734.) Luxemb. 1906. 287 S. [2882
Wormstall, J., Der Tempel d. Tanfana.
Ein altgerm. Heiligtum in neuer Beleuchtg.
Münster: Aschendorff 1906. 24 S. bau Pf. —
Becker, Uralt. beidn. Götzenbild auf d.
Marktplatz e. anhalt. Stadt. Zerbst: Gast
1906. 26 S. 1 M. 60. [2983
Zeller, J., Concilia provincialia in Gallien
in d. später. Kaiserzeit. (Westdt. Zt. 25, 258
-73.) Vgl. ’06, 934. (284
Grienberger, v., Neue Beiträge
z. Runenlehre (s. ’01, 906). 2. Folge.
(Zt. f. dt. Philol. 39, 50-100.) [2835
Tille, A., Westdtld.u.d. Orient. (Dt. G.bll.
8, 83-87.) Vgl. ’06, 2726. [3356
Fischer, Herm., Sapo, cinnabar u. Ver-
wandtes. (Zt. f. dt. Altert. 48, 400-108.) [2387
Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit.
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Sepp, Zur Florians-Emmeramslegende (e
’06, 2727): Replik geg. Uhlirz u. Krusch.
Regensb. 1906. Vgl.: Krusch (N. Arch. 33,
517). — Ant. Weber, Die Reliquien d. hl.
Emmeram. (Stud. etc. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 27, 38-57; 254-70.). (J. A. Endres, Die
Konfessio d hl. Emmeram. (Röm. Quartal-
schr. 21, I, 18-37.)) — Adihoch, „Les légendes
hagiogr.“ u. d. „Vita S. Mauri per Faustum“.
(Ebd. 28, 101.) — L. van der Essen, De h.
Amandus, apostel van Vlaanderen. (Geschicdk.
Bladen "0, 271-90.) Vgl.: Krusch (N. Arch.
2, 517.) [2888
Jonae vitae sanotorum Columbani, Vedastis,
Johannis, ed. Krusch e. ‘06, 2730. Rez.:
Arch. stor. it. 5. S., 37, 184-86 Cipolla; Riv.
stor. Benedett. ’06, 457 ff. (auch v. '06, 2786);
Zt. f. schweiz. Kirch.-G. ’07, 52f. Besson. —
L. Gougaud, Un point obscur de l'itinéraire
de saint Columban venant en Gaule. (Ann.
de Bretagne ‘07, Jan.) VgL: B. Krusch
(N. Arch. 32, 518f.). [2849
Vielhaber, G., De codice hagiograph. C. R.
Bibliothecae Palat. Vindobon. Lat. 420, olim
Salisburg. 39. (Anal. Bolland. 26, 33-65.) —
A. Poncelet, Les Miracles de S. Willibrord.
(Ebd. 73-77.) Rez. v. ’06, 2731 (Poncelet, Le
Testament‘ de S. Willibr.): Bibl. de l’École
des chartes 68, 150f. Levillain. [2890
Pascal, C., Un opera „de termina-
tione provinciarum Ttaliae del se-
colo VO. (Arch. stor. it. 5 Ser.,
XXXVII, 2.) Vgl: A. Crivellucci
(Stud. stor. 15, 115-22). — Pascal,
Postilla.(Arch.stor.it.XXXIX,1.)[2891
Rey, E., De l'authenticité des deux
poèmes de Fortunat: De excidio
Thuringiae in Epist. ad Artachin,
attribués à tort à Sainte Radegonde.
(Rev. de philol.’06, avr., 124-38.) [2892
Jordan, L., Stud. z. fränk. Sagen-
G. (s. Nr. 876). IV. (Arch. f. d. Stud.
d. neuer. Sprachen 117, 304-27.) [2893
Der falsche Merowinger Gundovald u. d.
episch. Quellen Gregors.
Größler, H., Nochmals d. thür.-
fränk. Krieg v. 531. (Zt. d. Ver. f.
thür. G. N.F. 17, 4562-90.) Vgl.
Nr. 878f. [2894
Smedt, Ch. de, Sainte Rictrude. (Biogr.
nation. 19, 306-11.) [2835
b) Karolingische Zeit.
Vitae Sancti Bonifatii, rec. Levison, 8.
’06, 2736. Kez : Engl. hist. rev. 21, 553-60
Kylie; Zt. d. Ver. f. hess. G.40,172-74 Wenck.
— Levison, Eine Bearbeitg. d. 10. Bonifaz-
Briefes. (N. Arch. 32, 380-85.) [2896
Caspar, E., Die Chronik v. Tres
Tabernae in Calabrien. (Quellen etc.
a. ital. Archiven u. Bibl. 10, 1-56.)
Sep. Rom: Loescher. 1 M. 60. [2897
*105
Bondois, M., La translation des
Saints Marcellin et Pierre. Étude
sur Einhard et sa vie polit. de 827
à 834. (Bibl. de l'École des hautes
études. Fasc. 160.) Paris: Champion.
Xvj, 116 S. 4 fr. [2898
Nithardi historiarum librilV. Ed.3.
Post G. H. Pertz recogn. Ernest.
M üller. Accedit Angelberti rhythmus
de pugna fontanetica. (Scriptores
rerum germ. in us. schol.) Hannov.:
Hahn. xjv, 61 S. 75 Pf. [2899
Urkunden d. Karolinger. I, s. Nr. 891.
Rez.: Rev. crit. '07, Nr. 14 Labande; Dt.
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 24 Uhlirz. [2900
Bitterauf, Traditionen d. Hochstifts Frei-
sing. I: 744-926, s. ‘06, 955. Rez.: Vierteljschr.
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 380f. Rietschel;
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 54f Leidinger; Hist.
Vierteljschr. 10, 130-32 Bretholz. [2901
Hellmann, Sedulius Scottus, s. "up, 2740.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 405-7 Hahn;
Rev. crit. "06, Nr. 45 Lejay; Theol. Revue ’06,
Nr. 13/14 Denk; Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 2 Schön-
bach; Rev. d’hist. eccl. 8, 346 f. Jacquin. [2903
Moeller, Ch., Les Carolingiens.
(Moeller, hist. du moy. âge depuis
la chüte de l’Empire rom., 476-950.
Partie II.) Paris: Fontemoing. Louvain:
Peeters 1905. xvj, 361 S. [2903
Rez.: Rev. d’hist. eccl. 8, 119-21 Warichez;
Bull. crit. ’07, Nr. 20 R. P.
Rübel, Die Franken, s. Nr. 900. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 18 Much. (2904
Bloch, Karl d. Gr. (Bericht üb. d. 9. Ver-
sammig. dt. Historiker 25-33.) — J. Paulicsek,
Karl d. Gr. Wien: Lechner 196. 4°. 35 S.
m. Abbildgn. 1 M. S [2905
Poupardin, R., Etudes sur l'hist.
des principautés lombardes de l'Italie
méridion. et leurs rapports avec
l'Empire franc. (s. Nr.901). III: Louis
le Pieux et Lothaire. La séparation
des principautes de Benevent et de
Salerne. (Moy.-Age 20, 1-25.) Sep.
(um Regist. u. Nachtrr. vermehrt).
Paris: Champion. 91 S. [2906
Vgl. (auch zu Nr. 29161): W. Levison
(N. Arch. 32, 753).
Segre, A., Note Berengariane.
(Arch.stor.it. 5. Ser.,38.442-51.) [2907
Schuchhardt, C., Fränkisches u. Säch-
sisches in Nordwestdtld. (Ber. d. Röm.-Germ.
Komm. ‘06, 97-99.) [2908
Höfer, P., Die Frankenherrschaft
in d. Harzlandschaften. (Zt. d. Harz-
Ver. 40, 115-79.) [2909
Größler, H., Neues z. ältest. G. v. Beyer-
naumburg. (Mansfeld. Bll. 20, 58-73.) [2910
Histor. Vierteljabrschrift. 1907. 4. Bibliographie. 8
*106
c) Innere Verhältnisse.
Caro, G., Urbar d Reichsguts in
Churrätien a. d. Zeit Ludwigs d.
Frommen. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 28, 261-75.) 2911
Jaekel, H., Zum Heroldschen Texte
d. Lex Frisionum. (N. Arch. 32, 263
-817.) — Ders., Die altfries. Verse
vom Hute des Abba. (Zt. f. dt. Philol.
39, 1-18.) [2912
Fournier, P., Étude sur les fausses
décrétales (e Nr. 913). Schluß. (Rev.
d’hist. eccl. 8, 19-56.) Sep. Louvain.
121 S. [2913
Rez.: N. Rev. hist. de droit. 31, 424-37 Mey-
nial; Theol. Quartalschr. 89, 665 f. Sägmüller.
Fustel de Coulanges, Hist. des
institutions polit. de l'ancienne France.
Les origines du système féodal; le
bénéfice et le patronat pend. l’époque
mérov. Rev. et compl. p. C. Jullian.
8. éd. Paris: Hachette. xv, 433 S.
— Desgl. Les transformations de la
royauté Leg l’epoque carol. Rev.
etc. p. C. J. 2. ed. xvj, 719 S.
(à 7 fr. 50.) [2914
Thibault, F., L’impöt direct et la
propriété foncière dans les royaumes
francs. (N. rev. hist. de droit franc.
etc. 31, 49-71; 205-36.) [2915
Poupardin, R., Etude sur les in-
stitutions polit. et administrat. des
principautés lombardes de l'Italie
méridion. 9-11. siècles, suivie d’un
Catalogue des actes des princes de
Bénévent et de Capoue. (Thèse.)
Paris: Champion. 186 S. [2916
Lampel, J., Die drei Grafschaften d.
karol. u. d. otton. Ostmark.
Ztg.“.) Wien: Mayer & Co. 1906. 19 S. 30 Pf.
(Vortrr. etc. d. Leo-Ges. XXVIII.) [2917
Daville, L., Le „Pagus Scarponensis‘, s.
’06, 2750. (Sep. Paris: Berger-Levrault 1906.
62 S.; Kte.) [2918
Hartmann, L. M., Üb. d. wirtschaftl. Ent-
wicklg. Italiens im früher. Mittelalter. (Be-
richt üb. d. 9. Versammig. dt. Historiker
8. 20-25.) [2319
Beyerle, Neuere Forschgn. z. Wirtsch.-G.
d Ostschweiz u.d.oberrh.Lande s.Nr.2377. [2920
Imbart de La Tour, Les colonies
agricoles et l’occupation des terres
désertes à l'époque caroling. (In:
Imbart de La Tour, Question d’hist.
soc. et relig.) [2921
Manitius, M., Die Landgüterordnung Karls
d. Gr. (Beil. z. Allg. Ztg. ‘07, Nr. 27.) [2923
Fengler, 0., Quentowic, seine
maritime Bedeutg. unt. Merowingern
u. Karolingern. (Hans. G.bll. ‘07,
I, 91-107.) [2923
(Aus: „Wiener
Bibliographie Nr. 2911—2962.
Der Denar d. Lex
Salica. (Hist. Vierteljschr. 10, 1-56
u. 160.) [2924
Vgl.: M. Krammer (N. Arch. 32, 587 u.
1174-16).
Hilliger, B.
Schneider, Fed., Ein
interpol.
Brief Papst Nikolaus I. und d.
Primat v. Bourges. (N. Arch. 32,
476-92.) [2925
Besse, Les moines de l’anc. France,
période (Gallo-Rom. et) Mérov. (Ar-
chives de la France monast. II.) Paris:
Poussielgue 1906. xıj, 571 S. [2926
Zeiller, J., Étude sur l'arianisme
en Italie à l'époque ostrogoth. et à
l'époque lombarde. (Mélanges d’archl.
et d’hist. 25, 125-46.) [2927
Kurth, 6., St. Remacle. (Biogr. nation.
19, 6-3.) [2928
Herwegen, J., Das Pactum d. hl.
Fruktuosus v. Braga. Beitr. z. G. d.
suev.-westgoth. Mönchtums u. sein.
Rechtes. Mit Vorwort v. U. Stutz.
Kirchenrechtl. Abhdlgn. Hft. 40.
tuttg.: Enke. xj, 84 S. 3 M. 40. [2929
Schmidt, J., Hrabanus Maurus. Ein Zeit-
u. Lebensbild. (Der Katholik ’06, I, 241-582)
— À. Mott, Die Kreuzessymbolik d. Hrab.
Maur. (Fuldaer G.bll. 4, 145-53; 182-90 ) —
— E. Justus, Hrab. Maur. u. seine Beziehen.
z. Rheingau. (Nassovia ’05, 2-4; 18-20;
82-34.) [2930
Braune, W., Zur altsächs. Genesis. (Beitrr.
z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 32, 1-29) — €.
Neckel, Desgl. (Ebd. 563-67.)
Schumacher, K., Frühmittelalterl. Stein-
skulptureu a d. Rheiulanden. (Altertümer
uns. heidn. Vorzeit 5, 969-73; Taf. 48.) [2932
Herzig, E., Die langobard. Fragmente in
d. Abtei 8. Pietro in Ferentillo, Umbrien.
(Röm. Quartalschr. 20, I, 49-81.) É {2933
Bogner, H., Die Grunddisposition
d. Aachen. Pfalzkapelle u. ihre Vor-
gängor. Mit 6 Taf. (Hft. 73 v. Nr. 2653.)
traßb.: Heitz 1906. 33 S. 3 M. [2934
Zemp, J., unter Mitwirkg. v. R.
Durrer, Das Kloster S. Johann zu
Münster in Graubünd. (Kunstdenk-
mäler d. Schweiz. Mitt. d. Schweiz.
Ges. f. Erhaltg. hist. Kunstdenkmäler.
N. F. Vu. VI) Genf: Atar ’06. [2935
Rez.: Rep. f. Kunstw. 31, 66-69 Rahn
Kunstgeschichtl. Anz. '07, 18ff. Dvorák; Dt
Lit.-Ztg. ’07, Nr. 34 Dehio.
Künstle, Kunst d. Klosters Reichenau im
9. u. 10. Jh. u. d. neuentd. karol. Gemalde-
zyklus zu Goldbach b. Überlingen, s. Nr. 932.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 365-67.
Wingenroth; Repert. f. Kunstw. 30, 186-89
Vöge; Kunstgeschichtl. Ans. ’07, 18 ff. Dvořák ;
Alemania N.F. 8, 156-58 Albert; Dt. Lit.-Ztg.
’07, Nr. 32 Haseloff. [2936
LE
3
ge Aa
Yı
Fränkische Zeit. —- Zeit d. sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser. *107
Boob, K., Neuaufgedeckte Fundamente a.
d. Karolingerzeit in d. Einhartbasilika zu
Seligenstadt a. M. (Stud. a. Kunst u. G.
Friedr. Schneider gewidm. 93-98.) (2937
Stettiner, R., Die illustr. Pru-
dentius-Handschrr. Berl.: Grote 1906.
4°. 200 Taf.; 22 S. Text. 75 M.
(Ders., Desgl. Berl. Diss. 1896.
400 S.) [2938
Rez.: Kunstgeschichtl. Anz. ’06, 99-101
Wickhoff.
Swarzenski, G., Die Litanei Ludwigs d.
Dt. in d. Stadtbiblioth. zu Frankf. a. M.
(Stud. a. Kunst u. G, Schneider gewidm.
171-77; Taf.) [2939
3. Zeit der süchsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Delisle, L., Notes sur les manu-
scrits du „Liber floridus‘ de Lambert,
chanoine de St.-Omer. (Aus: „Notices
et extraits“ 38, 577 ff.) Paris: Klinck-
sieck 1906. 4°. 219 S. 8 fr. 60. [2940
Vgl.: Holder-Egger (N. Arch. 32, 534 f.).
— Kez.: Moy.-Age 20, 47-49 A. V.
Matzat, H., Die ältest. Nachrr. üb. Weil-
burg. (Progr. d. Landwirtschaftsschule Weil-
burg ’U6, 1-18.) Vgl. Nr. 2960. r2941
Hessel, A. u. H. Wibel, Ein Tu-
riner Urkundenfälscher d. 11. Jh.
(N. Arch. 32, 319-76.) [2942
Vgl. Adf. Hofmeister(N. Arch. 32, 788).
Bernheim, E., Die Praesentia regis
ım Wormser Konkordat. (Hist. Vier-
teljschr. 10, 196-212.) [2943
Rez. v. Nr. 942 (Rudorff, Worms. Kon-
kordat): Dt. Zt. f. Kirchenrecht 17, 139-41
Friedberg; N. Rev. hist. de droit 81, 445f.
Meynial; Mitt. a. d. hist. Lit. 85, 425f.
v. Kauffungen.
Dartein, @. de, L'Évangéliaire
d’Erkenbold. (Sep. a.: Rev. d Alsace
T.56&57.)Rixheim: Sutter. 69 S. [2944
Bach, M., Div Welfen- u. Hohenstaufen-
bilder im Kloster Weingarten. (Diözesanarch.
v. Schwaben 24, 177-81.) [2345
- Merkert, P., Kirche u. Staat im
Zeitalter d. Ottonen. Bresl. Diss.
1905. 38 S. [2946
Poupardin, R., Le royaume de
Bourgogne (888-1038). Étude sur les
origines du royaume d’Arles. (Biblioth.
de l’École des hautes études. Fasc.163.)
Paris: Champion. xL, 509S. 18 fr. [2947
Rez. v. ’06, 2779 (L. Jacob, Bourg. sous
ıes empereurs Franconiens): Moy. Age 19,
347-50 Poupardin; Rev. des questions hist.
81,671f. Viard; Rev. crit. ’07, Nr. 10 Labande.
Depoin, J., La mort du duo Gislebert de
Lorraine. (Moyen Age 20, 82-86.) [2948
Halphen, L., La cour d’Otton II.
à Rome, 998-1001. (Mélanges d'archl.
et d'hist. 25, 349-63.) [2949
Kromayer, H., Üb. d. Vorgänge
in Rom i. J. 1045 n. d. Synode v.
Sutri 1046. (Hist. Vierteljschr. 10,
161-95.) [2950
Vgl: Holder-Egger (N. Arch. 32, 762).
Höhne, Heinrich IV., nou, 2781. Rez.:
Hist. Zt. 93, 370 Bernheim; Lit. Zbl. oi, Nr. 5;
Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 166 f. Matthaei; Hist.
Jahrb. 28, 667 Schrötter. [2951
Jordan, H., Gregor VII. u. Heinrich IV.
Papst u. Kaiser um d. Weltherrschaft. (Kon-
servat. Monatsschr. 64, I, 1423-48.) (2953
Hirsch, E., Der Simoniebegriff u. e. an-
gebl. Erweiterg. desselb. im 11. Jh. (Arch. f.
kath. Kirchenrecht 86, 3-19.) — Ders., Lie
Auffassu. d. simonist. u. schismat. Weiben
im 11. Jh., besond. b. Kard. Deusdedit. (Ebd.
87, 25-70.) — Schmidlin, Das Investitur-
problem. (Ebd. 87-102.) [2953
Barth, F. X., Hildebert V. La-
vardin, 1066-1133, u. d. Kirch) Stellen-
besetzungsrecht. (Kirchenrechtl. Ab-
halgn. Hft. 34-36; hrsg. v. U. Stutz.)
Stuttg.: Enke 1906. xx, 490 S.
17 M. 60. [2954
Rez.: Lit. Zbl. ‘07, Nr. 18; N. Rev. hist. de
droit 81, 436-38 Meynial; Rev. des questions
hist. 82, 631f. Peries.
Messing, B., Gregors VII. Ver-
hältnis zu d. Klöstern. Greifswald.
Diss. 96 S. 2955
Dammann, A., Der Sieg Hein-
richs IV. in Kanossa. Krit. Unter-
suchg. Braunschw.: Goeritz. 76 S.
1 M. 60. [2956
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 14 Meyer v.
Knonau; Braunschw. Magaz. ’07, 35f. Hss.;
N. Arch 32, 763 Holder-Egger.
Haise, B., Niederlage Papst Gregors VII.
in Canossa, ihre Ursachen u. Folgen. (Deutsch-
land 9, 158-82.) [2957
Pirenne, H., Robert I. de Flandre, dit le
Frison. (Biogr. nation. 19, 426-37.) — Ders.,
Robert II. de Flandre ou Robert de Jérusa-
lem. (Ebd. 437-45.) [2958
Pirenne, H., Richilde, comtesse de Hainaut.
(Ebd. 298-800.) [2959
Matzat, H., Weilburg vor 1000 Jahren.
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 36, 15-44;
Taf. 2.— Auch TL v. Nr. 234.) Vgl. Nr. 2941. "2960
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Savio, F., La Cronaca di Filippo
da Castel Seprio. (Atti d. R. Accad.
d scienze di Torino 41, 825-88;
1121-63.) [2961
Keußler, F. v., Zur Frage d Nationalität
d. Chronisten Heinrich v. Lettland. (Sitzungs-
berr. d. Gelehrt. Estnisch. Ges.’05, 53-57.) [2962
Ch
*108
Niese, H., Normann. u. stauf. Urkk.
a. Apulien (s. Nr. 966). II. (Quellen
etc. a. ital. Archiven u. Bibl. 10, 57
-100.) I & II sep. Rom: Loescher.
2 M. 80. [2963
Chroust, A., Das Wahldekret
Anaklets I. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.
28, 848-55.) 2964
aiser
Schulte, A., Eine Schenkg.
Friedrich 1. £. d. Hospiz auf d. Sep-
timerpasse. Mit jurist. Bemerkgn. v.
L. Wenger. (Ebd. 117-45.) [2965
Sora, V., Sul diploma di Enrico VI. per
Leone de Monumento. (Arch. d. R. Societä
rom. di storia patria 29, 527-33.) [2966
Kehr, P., Aus Sant’ Antimo u.
Coltibuono. (Quellen etc. a. ital. Ar-
chiven u. Bibl. 10, 216-25.) Sep.
Rom: Loescher. 80 Pf. [2967
Registres, Les, de Gregoire IX
s. ’06, 1020). Fasc. 9-10. (Bibl. des
écoles franç. d'Athènes et de Rome
2. Ser. IX, 9 u. 10.) Bd. II, Col. 848
-1292. 17 fr. [2968
Eisler, R., Die Legende vom heil.
Karantanerherzog Domitianus. (Mitt.
d. Inst. f. österr. G. 28, 52-116.) [2969
Vgl.:Holder-Egger (N. Arch. 32, 769 f.).
Sarsfield, L. 8., Una iscrizione ined. di
Federico II. nella certosa di San Martino in
Napoli. (Atti d. Congresso Intern. di scienze
stor. Roma ’03. Vol. 8, 527.) (2970
Pelzer, H., Friedrichs I. v. Hohen-
stauf. Politik geg. Dänemark, Polen u.
Ungarn. Münster.Diss.1906. 655.[2971
Frommann, M., Landgraf Lud-
wig II. d. Fromme v. Thüring. 1162
-1190. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 18,
175-248.) 35 S.: Jen. Diss. [2972
Cartellleri, Philipp, Graf v. Flandern.
(Allg. dt. Biogr. 53, 50-53.) [2973
Brader, D., Bonifaz v. Montferrat
bis z. Antritt d. Kreuzfahrt 1202.
(= Nr. 2611.) Berl.: Ebering. xvj,
268 S.; Kte. 8 M. 50. [2974
Cartellieri, Philipp IL August, König v.
Frankr. II, s.’06, 2801. Rez.: Mitt. a. d hist.
Lit. 36, 55-58 Mahrenholts; Dt. Jiit.-Ztg. "07,
Nr, 2° R. Hirach: Biblioth. de l'École des
chartes 68, 151f. Petit-Dutaillis; Riv. stor. it.
24, 167-70 Cipolla; Moy. Age 20, 151-53 Pou-
pardin; Engl. hist. rev. 23, 667f. Barker.
Vgl.: N. Arch. 82, 512f. Holder-Egger. [2975
Jahn, H., Die Heereszahlen in d
Kreuzzügen. (Diss.) Berl.: Nauck.
52 S. 1 M. 20. [2976
Rez.: Hist. Zt. 99, 197.
Luchaire, Innocent III. La Papauté et
l'Empire, s. "06, 2803. Rez.: Rev. crit. ’06,
Nr. 48 Labande; Rev. des questions hist. 81,
669f. Guiraud; Dt. Lit.-Ztg ’07, Nr. 4
Deutsch. (2977
Bibliographie Nr. 2963—3024.
Ballhausen, C., Die Schlacht b.
Bouvines, 27. VIL 1214. Jena: H. W.
Schmidt. 119 S.; 2 Ktn. 3 M. (368.:
Jen. Diss.) [2978
Desiandres, Innocent IV.et la chute
des Hohenstaufen. Paris: Bloud & Co.
64 S. 0 fr. 60. [2979
Rez. v. ’06, 1031 (Folz, Friedr. II. u.
Innoc. IV.): Riv. stor. it. 23, 433-35 Cipolla ;
Hist. Vierteljahrschr. 10, 458 H. K.; Mitt. a.
d. hist. Lit. 35, 429f. Volkmar.
Hauptmann, F., Bonn ums Jahr 1200.
(Bilder a. d. G. v. Bonn XIII.) Bonn: Haupt-
mann 1905. 37 S.; Plan. 50 Pf. (2980
Velden, A. v. den, Zur Geneal. d. heil.
Elisabeth, 1207-1231. Mit Taf. (Dt. Herold
07, Nr. 6.) (2981
c) Innere Verhältnisse.
Amira, v., Handgebärden in d. Bilderhss.
d. Sachsenspiegels, s. Nr. 988. Rez.: Mitt. d.
Inst. f.öst.G .forschg. 28, 360-73 Puntschart. [2982
Jecht, Görlitzer Hss. d. Sachsenspiegels,
s. Nr. 987. Rez.: Hist. Vierteljsohr. 10, 236-
44 Frhr. v. Schwerin. [2983
Meinardus, Neumarkter Rechtsbuch s. Nr.
2215a. Rez.: N. Arch. 33, 71717-80 Zeumer. [2984
Niese, Verwaltg. d. Reichsgutes im 13. Jh..
s. ’06, 1039. Rez.: Ztg. d. Sav.-Stiftg. f.
Rechts-G. 27, Germ. Abt., 396-99 Wer-
minghoff. [2985
Friedrichs, Jac., Burg u. terri-
toriale Grafschaften. Bonner Diss.
61 S. [2986
Lampel, J., Die Babenberg. Ost-
mark u. ihre tres comitatus. (Jahrb.
f. Ldkde. v. Niederösterr. N. F. 2, 1
-76. 3, 1-187. 4/5, 225-480.) [2987
Rez.: N. Arch. 82, 541-43 Tangi. |
Pergameni, Ch., L'avouerie ec-
clésiast. en Lotharingie. Abus et
remèdes. (Ann. de la Soc. d'archl.
de Brux. 20, 391-417.) 2988
Kurth, G., Les origines de la
Commune de Liége. (Bull. de Y’Inst.
archéol. liégeois 35, 229-324.) [2989
Klinkenborg, M., Die Upstalls-
bomer Geschworenen d. 18. Jh.
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu
Emden 16, 326-39.) (Vgl.: Zeumer
(N. Arch. 32, 780).) [2990
C. Borchling, Sprachliches zum Up-
stallsbom. (Ebd. 340-45.)
Meier, P. J., Entstehg. d. Grundrißbildung
d. Alt- u. Neustadt Brandenb. a.H. (Forschgn.
z. brandb. u. pr. G. 20, 125-31.) [2991
Paolucci, G., Pretese elezioni di giudici
al tempo di Federico II. (Arch. stor. sicil.
27, 321-35.) (2992
Schaube, Handels-G. d. roman. Völker d.
Mittelmeergebiets bis z. Ende d. Kreuzzüge,
s. ’06, 2814. Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 42; Mitt.
a. d. hist. Lit. 35, 52-54 Martens; Hist. Vier-
Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser.
teljschr. 10, 226-31 Schmeidler; Jahrb. f. Ge-
setzgebg. 31, 510-13 Doren; Hist. Zt. 99, 363
-65 Sieveking. [2933
Meier, H., Braunschweig u. andere mittel-
alterl. Städte in Beziehg. zu d. natürl. Richtgn.
d. groß. Handelswege. (Braunschw. Magaz.
’06, 121-26; 133-38.) (2994
Ëch
Brackmann, A., Niederrhein. Urkk.
d 12. Jh. (e. Nr. 1004). Forts. (Ann.
d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 82,
119-31.) [2995
Paquay, J., Regesta de Renier,
écolâtre de Tongres, vicaire génér.
de Henri de Gueldre. (Bull. de l’Inst.
archl. liégeois 35, 1-74.) [2996
Falk, F., Ehe, Ehefrau, Ehestand im Mit-
telalter. (Katholik 3. F., 34, 317-19.) Schreiben
Gregors IX. an d. Canonikus R. an St. Mau-
ritius in Hildesbeim v. J. 1227. [2997
Schönbach, A. E., Stud. 2. G. d.
altdt. Predigt (s. Nr. 1007). VII:
Üb. Leben, Bildg. u. Persönlichkeit
Bertholds v. Regensb. II. 106 S.
2 M. 10. [2998
Rez. v. IV-VI: Dt. Lit.-Ztg. o, Nr 17
Fr. Wiegand; v. VI: N. Arch. 32, 5821.
Holder-Egger.
Hauck, Kirch.-G. Dtlds. IV, s. Nr. 1010.
Bez. : Hist. Vierteljschr. 10, 244-52 Krabbo. [2999
Pflugk-Harttung, J. v., Die Papst-
wahlen u. d. Kaisertum, 1046-1328
(8. Nr. 1011). Schluß. (Zt. f. Kirch.-G.
28, 14-36; 159-87; 299-369.) [3000
Cauchie, A., Richard de St. Vannes.
(Biogr. nation. 19, 251-67.) [3001
Egger, B., G. d. Cluniazenser-
Klöster in d. Westschweiz bis zum
Auftreten d. Cisterzienser. (Freiburg.
Hist. Stud. IL) Freib. (Schw.):
Gschwend. xvj, 252 S. 6 M. [3002
Grisar, H., Dionys. Areopagita in d. alt.
päpstl. Palastkapelle u. d. Regeusburger Fal.
schgn. d. 11. Jh. (Zt. f. kath. Theol. 31,
1-22.) (3003
Schuster, H., L'abbaye de Farfa et sa
restauration. (Revue bénédict. 24, 17-35;
874-102.) 3004
Schenk zu Schweinsberg, G. Frhr., Über-
gang d. Klosters Lorsch an d. Cisterzienser-
orden. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt.
Hessen 4, ’06, 19f.) [3005
Bihl, M., Das Gründungsjahr d. erst
Niederlassg.d.Franziskaner in Fulda. (Fuldaer
G.bll. 4, 30-32.) — Ders., Das älteste päpstl.
Schreiben zu Gunsten d. Franziskaner zu
Fulda 1246. (Ebd. 191-93.) [3006
Schulte, W., Todesdatum d. Bischofs
Cyprian v. Breslau u. d. Ordinationsjahr sein.
Nachfolgers, d. Bischofs Lorenz. (Zt. d. Ver.
f. G. Schles. 41, 884-91.) [3007
Metzner, E., Beitrr. z. G. d. Ein-
führg. d. Christentums in Preußen.
Würzb. Diss. 1906. 63 S. [3008
Rez.: Hist. Jahrb. 28, 407f. Löffler.
Pfaff, F., Freiburg. Bruchstück v. Wolf-
rams v. Eschenbach Willehalm. (Alemannia
N.F. 7, 280-88.) [3009
267
-109
decklin, C., Heinrich v. Frauenberg, e.
bündner. Minnesänger. (Jahresber. d. Hist.-
ant. Ges. v. Graubünd. 36, III.) 27 S. [3010
Bauff, W., Untersuchgn. üb. Biterolf u.
Dietleip. Bonner Diss. 63 S. [3011
Biehringer, F., Ein dt. Kaiserschloß in
Apulien. (Grenzboten ’06, III, 564-77.) [3012
Leitschuh, F. F., Zur Bau-G. d. Bam-
berger Doms. (Stud. a. Kunst u. G., Frdr.
Schneider gewidm. 373-90.) [3013
Happel, E., Roman. Bauwerke in Nieder-
hessen. Mit 24 Zeichngn. Kassel: Vietor 1906.
110 S. 1 M. 50. Rez.: Zt. d. Ver. f. hess. G.
40, 175f. Dersch. (8014
Schrôrs, H., Zur Weihinschrift v. Schwarz-
Rheindorf. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
82, 169f.) Vgl. Nr. 1081. [3015
Richter, Greg., Mittelalterl. Baudenkmäler
d. fuldisch. Propstei Rohr b. Meiningen.
(Fuldaer G.bll. 4, 1-12) (3016
Dibelius, F., Die Bernwardstür zu
Hildesheim. Mit 3 Abbildgn. im Text
u. 16 Taf. (Hft. 81 v. 2603.) Straßb.:
Heitz. 152 S. 8 M. — Ders., Die
ehernen Säulen d. Klosterkirche zu
Korvei. (Repert. f. Kunstw. 30, 14
[3017
Ottmann, F., Die roman. Skulpturen am
Bieseutor d. Wiener Stephanskirche. (Jabrb.
d. K. K. Zentral-Komm. N. F. Bd. III, 2, 9-
26; Taf.) [3018
—
Dieffenbacher, J., Dt. Leben im 12. u.
13. Jh. Realkommentar zu d. Volks- u. Kunst-
epen u. zum Minnesang. I: Öffentl. Leben.
II: Privatleben. (Sammlg. Göschen. 93 u.
323.) Lpz.: Göschen. 142; 162 S. 1 M. 60. [3019
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Velthem, L. van, Voortzetting van
den Spiegel Historiael: 1248-1316.
Opnieuw uitg. d.H. van der Linden
en W.de Vreese. Deell. (Acad. Roy.
de Belgique Comm. Roy. d’histoire.)
Brux.: Hayez 1906. 4% vie, 486 S.
12 fr. [3020
Gulhoff, F., Der dt. Ritterorden in d. dt.
Dichtung d. Mittelalters. Prgr. Zaborze O.-S.
49, 24 S. "8021
Levison, W., Formularbuch d.
14. Jh. a Nürnberg. (N. Arch. 32,
424-56.) [3022
„Rieder, K., Sizilian. Formel- u,
Amterbuch d. Bartholom. v. Capua.
(Röm. Quartalschr. 20, II, 1-26.) [3023
Beckmann, G., Thronbesteigung
T Bonifaz’ VIII. u. König Adolfs
v
assau. (N. Arch. 32, 493-98.) [3024
Schreiben Adolfs v. 25. Apr. 1295.
*110 Bibliographie Nr. 8025—3085.
Registres, Les, de Boniface VIII.
Recueil des Dulles de ce pape. Publ.
p. G. Digard, M. Faucon & Ant.
Thomas (8. ’06, 2817). Fasc. 10. (T. III,
161-356.) 7 fr. 50. [3026
(Bibl. des écoles franç. d'Athènes et de
Rome 2. S. IV, 10.)
Samanek, V., Zu d. genues. Akten-
stücken d. Nachlasses Bernards v.
Mercato, Kammernotars K. Hein-
richs VII. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.
28, 146-49.) [3026
Schönaich, L., Diplom. Beitrr. z.
G. d. Luxemburger. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhm. 45, 197-225.) [3026 a
Urkunden u. Regesten z. G. d. Rheinlande
a. d. Vatik. Archive, bearb. v. Sauerland.
III: 1342-1352, s. ’06, 1080. Bez.: Trier. Arch.
9, 93-95 Kentenich; Hist. Jahrb. 28, 206 f.
Huyskens; Mitt. a. d. hist, Lit. 35, 155-59
Werner; Hist. Zt. 99, 501 f. O. R. — H. Sch ä-
fer, Zur Kritik mittelalterl. kirchl. Zustände.
(Rom. Quartalschr. 30, IL, 123-41.) [8027
Pieper, H., Hist. Volkslieder a. d. Zeiten
d. Mittelalters. (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu-
mark 19, 79-99.) [3028
Tenckhoff, F., Papst Alexander IV.
Paderb.: Schöningh. (Müst. Diss.)
xuj, 337 S. 6 M. 60. [3029
Rez.: Lit, Zbl. ’07, Nr. 18.
Gallavresi, @., La riscossa dei
guelfi in Lombardia dopo il 1260 e
la politica di Filippo della Torre.
(Arch. stor. lomb. Ser. 4, Vol. VI,
6-67; 391-453.) [3030
Terlizzi, S., Le relazioni di Carlo I
d'Angiò con la Toscana, 1265-85.
(Atti d. Congresso Intern. di scienze
stor. Roma ‘03. Vol. 8, 881-39.) [8031
Savio, F., La pretesa inimicizia
del pape Niccolò III. contro il re
Carlo I. d’Angid. (Arch. stor. sicil.
27, 368-429.) [3032
Scandone, F., Margherita di Svevia, figlia
naturale di Federico II. (Arch. stor. p. le
prov. Napol. 31, 298-336. [3033
)
Pirchstaller, M., Die Beziehgn. d.
Herzoge Otto, Ludw. u. Heinr. v.
«Kärnten zu König Albrecht v. Österr.
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 243-
316.) [3034
Grünhagen, C., Aus Bolkos I. Zeit.
Kampfbereitschaft geg. Böhmen 1296,
Bezwingung Breslaus 1296. (Zt. d.
Ver. f£. G. Schles. 41, 811-35.) [3036
Schirmer, Schlacht b. Lucka, s. 06, 2861.
Erwiderg. v. Sch. (auf d. Rez. Lipperts): N.
Arch. f. süchs. G. 27, 390. [3086
Widemann, J., König Otto v.
Ungarn. (Forschgn. z. G. Bayerns
15, 72-79.) Vgl. op, 2931. [3037
Eitel, A., Der Kirchenstaat unt.
Klemens V. Mit d. Abdr. e. Bulle
als Beilage. (I v. 2617.) Berl.: Roth-
schild. 2188. 6 M. 60. Subskr.-Pr.:5 M.
(TLI: Freib. Diss. 1906. 57 S.) [3038
Cureller, J., Renaud, seigneur de Fauque-
mont. (Biogr. nation. 19, 78-87.) [3039
Schäfer, K., Deutsche in Avignon u. ihre
Wohnungen sur Zeit Johanns XXII., 1316-
1334. (Röm. Quartalschr. 20, IL, 163-65.) [3040
Bachmann, A., Nochmals
Schlacht b. Mühldorf, 28. Sept. 1322.
(Forschgn. z. G. Bayerns 14, 245
-71.) 3041
Haug, F. H., Ludwi V. d. Bran-
denburgers Regierg. in Tirol, 1342-61.
(Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
berge 3, 267-308. 4, 1-58.) Münch.
Diss. 1906. 109 S. [3042
Viard, J., Henri „Le Moine de Bâle“ à la
bataille de Crécy. (Bibl de l'École des
chartes 67, 489-96.) | [3043
Mancinelli, &., Carlo V. di Lussem-
burgo e la repubbl. di Pisa. (Studi
storici 15, 818-65; 445-502.) [3044
Cordey, J., L'acquisition du Pays
de Vaud par le Comte Vert 1369.
(Mémoires etc. p. p. la Soc. d’hist.
de la Suisse romande 2. S., T. 6,
63-106.) [3045
Hoppeler, R., Zur G. d. Talschaft Livinen.
(Ans. f. schweiz. G. ’06, 89-91.) [3046
Rüthning, G., Regierungswechsel d. Grafen
v.Oldenb. im 14. Jh. Chronolog. Studie. (Jahrb.
f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 15, 125-38.) [8047
Wagner, P., Gründungsjahr d. Burg Rei-
chenberg. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde.
86, 158-68.) — H. Bonte, Up. d. Gründg. etc.
d. Burg Reichenberg. (Mitt. dess. Ver. 06/1,
45-64.) [3048
Jacobs, Ed., Albrecht IL, Graf v. Regen-
stein. (Allg. dt. Biogr. 58, 260-67.) (3049
Suhle, H., Das Recht d. Hochstifts Halber-
stadt auf Aschersleben. (Mitt. d. Ver. f. an-
halt. G. 10, 661-726) Sep. Dessau: Dünn-
baupt. 1 M. 8050
Rademacher, 0., Fehde d. Merseburg. Bi-
schofs Gebhard (1320-1341) m. d. Knuts. (N.
Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 23,
105-13.) [3051
Heinemann, O., Welcher Herzog Barnim
e Pommern studierte 1887 in Prag? (Monatsbil.
d. Ges. €. pomm, G. ’06, 118f.) [3053
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Ebran v. Wildenberg, Hans, Chronik, s.
06, 1105. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 284
-86 Kronseder; Hist. Jahrb. 28, 130f. Dürr-
wächter; Hist. Vierteljsohr. 10, 135f. Lei-
dinger. [3053
Günther, 0., Aufzeichngn. d. Thorner
Pfarrors Hieron. Waldau. (Zt. d. Westpr. G.-
Ver. 49, 221-51.) (3054
Luginbühl, R., Hnr. Bullinger u. Job.
Stumpf in ihr. Darstellg. d. Alten Zürichkriegs.
(Anz. f. schweiz. G. '06, 91-95.) [3055
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Tärler, H., Schreiben an Constans Keller
v. 1489. (Ebd. ’06, 12f.) Vgl. ’06, 1180. [3056
Stouff, L., Deux docc. relat. A Catherine
de Bourgogne, duchesse d’Autriche, comtesse
de Ferrette et d’Alsace, 1431/33, 1423/24. (Anun.
de l'Est et du Nord 3, 238-59.) [3057
Simson, Kleine Beitrr. z. Danz. G. d.
15. Jh. aus e. Berl. Hs. (Mitt. d. Westpr.
G.-Ver. 6, 42-45.) | [3058
Registres du Conseil de Genève,
publ. p. la Soc. d’hist. et d’archl. de
Genève. T. II: 1461-1477. Genève:
Kündig 1906. jx, 571 S. 20 fr. [3059
Meyer, S., Friedensvertrag zw. d. Hoch-
meister Ludw. v. Erlichshausen u. d. Städten
Rastenburg u. Schippenbeil, 18. Okt. 1461.
(Altpr. Monatsschr. 44, 458-62.) [3060
Sommerfeldt, G., Febdebrief d. herzogl.
Vogtes zu Neustettin Kurt v. Glasenapp an
d. dt. Orden v. Febr. 1455. (Mitt. d. Westpr.
G.-Ver. 6, 22-25.) [3061
Büchi, A., Polit. Gedicht d. Luzerner
Diebold Schilling 1502. (Anz. f. schweiz. G.
’06, 50 f.) [3063
Kaser, K., Dt. G. im Ausgange d.
Mittelalters 1438-1519 (s. Nr. 1083).
XI. (Lfg. 168 v. 2255.) Bd. II, 161-
240. 1 M. [3068
Rez. v. I: Hist. Zt. 99, 881-84 Haller?
Guggenberger, K., Die Legation
d. Kardinals Pileus in Dtld. 1878-1382.
Mit e. Anh.: Die Frage d. 2. u. 3. dt.
Legation d. Kard. Pileus 1894 u. 1398.
(Veröffentlichgn. a. d. Kirchenhist.
Seminar München Il, 12.) Münch.:
Lentner. 138 S. (Subskr.-Pr.: 2 M. 70.
Einzelpr.: 3 e 8064
Messerschmidt, W., Der rhein.
Städtebund v. 1381-1889. Marb. Diss.
229 S. [8066
Küch, F., Beitrr. z. G. d. Land-
rafen Hermann I. v. Hessen. V:
ur G. d. Krieges m. Mainz, Braun-
schw. u. Thüring. 1887. (Zt. d. Ver.
f. hess. G. 40, 214-73.) [3066
Zap, K. V., Vypsäni husitske
války. 3! vydáni. Prag: Kober. 4°.
695 S. 8 k. [3067
Wostry, W., König Albrecht II.
(1437-1439) TI I. (= Nr. 2615.)
Prag: Rohlicek & S. 1906. 180 S.
2 M. [3068
Jecht, R., Zusammenstoß d. Bran-
denburger u. Böhmen in d. Nieder-
lausitz 1461 u. seine Veranlassung.
(Niederlaus. Mitt. 10, 1-50.) [3069
Novotny V., Üb. d. Tod d. Königs Ladisl.
Postumus. (Aus: Sitzungsberr d. Böhm. Ges.
d. Wiss. ’06, X.) Prag: Rivnáč 1906. 20 S.
30 Pf. Vgl. Nr. 1092. [3070
Van den Gheyn, J., Contributions à l'icono-
graphie de Charles le Téméraire et de Mar-
ı ihre Beziehgn. zur Schweiz.
"111
guerite de York. (Ann. de l'Acad. d’archl. de
Belg. 56, 384-405.) (3071
Hollweg, W., HeBlers Leben u.
Arbeit bis zu d. von ihm durchge-
führt. Anfall d. burgund. Erbes an
das Haus Habsburg. Beitrr. z. G.
d. ausgehend. Mittelalters. Bonner
Diss. vu, 59 S. [8072
Richert, E., Schlacht b. Guinegate
7. VIII. 1479. (Diss.) Berl.: Nauck.
108 S.; 2 Ktn. 2 M. 40. [3073
Onestinghel, G., La guerra tra
Sigismondo conte del Tirolo e la
Repubblica di Venezia 1487 (s. '06,
2892). Forts. (Tridentinum IX.) [3074
Ohr, W., Entstehg. d. württemb.
Herzogswürde. (Besond. Beil. d. Staats-
anzeigers f. Württb.’05, Nr.8u.9.)[3076
Rez.: Hist. Jahrb. 28, 215f. Knöpfler.
Nägle, A., Hat Kaiser Maximilian I.
im J. 1507 Papst werden wollen?
(Hist. Jahrb. 28, 44-60; 278-305.) [3076
Wolff, M. Frhr. v., Untersuchgn. z. Vene-
zianer Politik Kaiser Maximilians I. währ.
d. Liga v. Cambray, s. "Op, 2958. Rez.: Lit.
Zbl. ’06, Nr. 39; Mitt. a. d hist. Lit. 34, 418 f.
Werner; Zt. d. Ferdinandeums 50, 550-52
Marini; N. arch. veneto 12, 348-53 Bolognini;
Arch. stor. it. 5. S., 39, 170-72 Cipolla. [3077
Bonardi, A., Venezia e la lega
di Cambrai. (N. arch. veneto 7, 209
-44.) [3078
Sommerfeldt, G., Stellung Rup-
rechts III. v. d. Pfalz z. dt. Publizistik
bis z. J. 1400. (Zt. f. G. d.’Oberrh.
N.F. 22, 291-319.) [8079
Bliemetzrieder, F., Ein Aktensttick zu
Beginn d. abendländ. Schismas. (Stud. u.
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 28, 30-37.)
— Ders., Flandern u. d. große abendländ.
Schisma. (Ebd. 27, 625-33.) [Betr. d Relation
d. Abtos v. St. Vaast Joh. Lefèvre.] [3080
Lochner, J., Thomas Prischuchs
Gedichte auf d. Konzil v. Konstanz.
Kap. Iu. Ill: Berl. Diss. 1906. 68 S. [3081
Bruce, H., The age of schism.
Lond. : Rivingtons. 286 S. 3 sh. 6 d. [3082
Segre, A., I Conti di Savoia e lo
scisma d'Occidente. Appunti e docce.
1378-1417. (Atti d. Accad. d. scienze
di Torino 42, 575-610.) [3083
Schön, Th., Erzherzogin Mechtild v. Öster-
reich. (Reutling. G.bll. Jg. XIV, Nr. 2/3; 4,5.
XV, Nr. 1-6. XVI. Nr. 1 u. 2/3.) [3084
Hegi, F., Die geüchteten Räte d.
Erzherzogs Sigmund v. Österreich u.
I: Die
| Vorgänge am Innsbruck. Hofe 1478-88.
(Diss.) Innsbr.: Wagner. 1308. [3086
A Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 348 50
lbert.
WK
Riesler, S., Dietr. v. Plieningen. (Allg. dt.
Biogr. 53, 79-81.) [3086
Hefner, J., Zur G. d. Würzburger Fürst-
bischofs Johann e Egloffstein 1400-1411.
(Arch. d. Hist. Ver. v. Unterfrank. 48,
215-32.) [3057
Armbrust, L., Anna v. Braun-
schweig, ee zu Hessen. (Zt.
d. Ver. f. hess. G. 40, 1-71; 403.) [3088
Kaindl, HR F., Krakaus Beziehgn. zu Süd-
dtid. um 1500. (Beil. s. Allg. Ztg. ’06,
Nr. [3089
184.)
Sommerfeldt, G., Die älteste bisher be-
kannt gewordene Handfeste, die einem d.
Geschlechts d. spät. Grafen Finck v. Fincken-
stein v. Deutschritterorden erteilt ist, 1474.
(Dt. Herold ’07, Nr. 6.) — H. Freytag, Dr.
Job. v. Kitzscher im Dienste d Dt. Ordens.
(N. Arch. f. sächs. G. 28, 117-22.) [3090
Mälverstedt, v., Beitr. z. älter. G. v.
Sehesten. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 11,
61-69.) [3091
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte;
Kriegswesen.
Stadtbächer. Die Zürcher, d. 14. u. 15. Jh.
Bd. III, s. '06, 2920. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg
f. Rechts-G. 27, Germ. Abt., 420f. Stutz; Hist.
Zt. 98, 621 f. v. Below; Gött. gel. Anz. ’07,
544-47 Meyer v. Kuonau. [3092
Chronik d. Bamberger Immuni-
tätenstreites v. 1430-1435. Mit e.
Urkk.-Anhg. Nach e. Ms. v. Th.
Knochenhauer neu beach u. hrsg.
v. A. Chroust. (= Nr. 2154.) Lpz.:
Quelle & M. ıxxvıj, 368 S. 12 M.
(Einzelpr.: 15 M.) [3098
Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 261-66 Seeliger.
Gross, J., Urkunden z. Erneuerg.
d. Stadtordngn. in Böhmisch-Krumau
durch Ulrich v. Rosenberg 1443.
(Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss.
06, VI) 15 OOO [3094
Trubrig J., Die Or Die Organisation d.
landesfürstl. Forstverwaltg. Tirols
unt. Maximilian I. (Forschgn. etc. z.
G.Tirols u. Vorarlbergs 3,309-54 )[3095
Beck, H., G. d. tränkisch. Kreises
v. 1500- 1533. (Arch. d. Hist. Ver. v.
Unterfrank. 48, 1-185.) (54 S. (TL I):
Götting. Diss.) [3096
Keussen, H., Der Hofzins ın d.
Kölner Rheinvorstadt währ. d. Mittel-
alters. (Westdt. Zt. 25, 327-65;
Kte.) [3097
Freytag, H., Die Geschäftsträger
d. Dt. Ordens an d. Röm. Kurie von
1309 bis 1525. (Zt. d. Westpr. G.-Ver.
49, 185-220.) [3098
Harms, B., Münz- u. Geldpolitik
d. St. Basel im Mittelalter. (Zt. f. d.
Bibliographie Nr. 3086—3142.
es. Staatswiss. Ergänzgshft. 23.
übing.: Laupp. xx], 254 S. 6 M. 50.
(Subskr.-Pr.: 5 M. 50.) 3099
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 22, 554 f. Cabn.
Schumann, Ernst, Verfassg. u. Verwaltg.
d. Rates in Augsburg, 1276-1368, s. ’06, 1152.
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. HU Nr. 8 Kothe. (3100
Nübling, E., Die Reichsstadt Ulm
am Ausgange d. Mittelalters 1378-
1556. Beitr. z. dt. Städte- u. Wirtsch.-
G. Ulm: Nübling. x, 510; vırj, 572 S.
24 M. [3101
Buitenrust Hettema, F. en A.
Telting, Een bezoek san een Nederl.
stud in de 14. eeuw. Met een kaart
en 4 platen. "a Gravenh.: Nijhoff
1906. 10, 193 8. fl. 3,25. [3102
Des Marez, L'organisation du travail à
Bruxelles au 15 siècle, s. '05, 2332. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 10, 254-61 Doren. [3103
Meyer, 8., Die Gesetze d. Spielleute [zu
Mewe?r). Beitr. z. Kultur-G. Preußens im 15. Jh.
(Altpr. Monatsschr. 44, 112-19.) [3104
Schrader, Th., Die Rechnungs-
bücher d. hamburg. Gesandten in
Avignon 1338-1355. Hrsg. v. Ver. f.
hamb.G. Hamb.: Voß. 111 u.156S.;
3 Taf. 6 M. [3105
Meißner, R., Eine isländische Ur-
kunde. (Hans. G.bll.’07,1,245-64.)[3106
Seerecht, Das, v. Oleron nach d.
Hs. v. Troyes 1386. Dipl. Abdr. nebst
dt. ee Einleitg., Glossar u.
Handschriftenprobe v. H. Zeller.
(Sammlg. alter Seerechtsquellen hrsg.,
v. Zeller. I) Mainz: Diemer 1906.
43 S.; In 2 M. [3107
Ermisch wn Die älteste Dresdner Zoll-
rolle. Wiert G.bl. 07, 132-35.) [3108
e H., Das Zollprivileg d. Falsch.
Wealden ar f. Perleberg v. J. 1348. (Forschgen.
z. brandb. u. pr. G. 20, 209f.) [3109
Daenell, Blütezeit d. dt. Hanse, s. ’06, 2935.
Rez.: Lit. Zbl.’07, Nr.20; Hans. G.bll.’06, 347 f.
u. Gött. gel. Ans. ’07, 337-87 Stein. [$110
Yver, Le commerce et les marchands dans
V’Italie mérid., s. ’05, 2985. Rex.: Vierteljschr. f.
Soz.- u. Wirtsch. -G. 4, 687-95 Huvelin. (3111
Müller, Johs., Hauptwege d. nürn-
berg. Handels im Spätmittelalter.
Beitr. z. mittelalterl. Verkehrsgeogr.
(Arch. f. Kultur-G. 5, 1-23.) [3112
Haak, S. P., Brielle als vrije en
bloeiende handelsstad in de 15. eeuw.
(Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R., 6,
7-66.) [8113
Schulte, Die Fugger in Rom, s. ‘06, 1164.
Rez.: Arch. stor. it. 5. S., 87, 311-14 Lattes;
Allg. Lit.bl. ’06, Nr. 19 Hirn, —E. Castelot,
La banque des Fugger et les papes de la
Renaissance. (Journ. Écon. ’06, Août, 161-75.)
— Vgl. Nr. 8152. [3114
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Voltelini, v., Die ältesten Pfandleihbanken
u. Lombardenprivilegien Tirols, s. "op. 2991.
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 50, 568-72
A. Schulte. [3115
Bihl, M., Eine durch d. Buchenland füh-
rende Reiseroute a. d. J. 1460. (Fuldaer G.bll.
4, 921.) [3116
Rudolph, Verbot unanstind. Konkurrenz
a. früher. Zeit. (Trier. Chron. N. F. 8,
108-5.) (3117
Pauls, E., Ältere Mühlen- u. Brauerei-
zwangsrechte (Bannrechte) in d. Aachen.
Gegeud; 2 Urkk. d. 14. Jh. üb. d. Mühle zu
Hommerschen b. Geilenkirchen n. d. Brau-
häuser in d. Pfarre Gressenich. (Zt. d. Aach.
G.-Ver. 28, 415-50.) [3118
Beck, P., Zur Juden-Metzolei in Ravens-
burg i. J. 1428. (Diözesanarch. v. Schwab.
25, 63 f.) [3119
Kapras, J. 9 Pozůstatky knih
zemského práva knížeství Opavského.
I, 1: 1413-1484. (Troppauer Recht.)
Prag: Bursik & K. 1906. xxv, 166 S.
8 K. [3120
(Historický archiv XXVII.)
Flamm, H., Eine Freiburger Rechts-
sammig. a. d. Zeit um 1340. (Ale-
mannia N. F. 7, 241-54. [3121
Rechtsbuch d. Stadt Herford a. d.
14. Jh.; hrsg. v. J. Normann. Herf.:
EBmann 1905. 105 S. [3122
Arras, P., Die Bekenntnisse d. J.
1443-1453. Aus d. Gerichtsbuche 1430
im Bautzner Stadtarch. e (N.
lausitz. Magaz. 83, 91-109.) Vgl. ‘06,
1115. [3123
Simson, Entstehungszeit d. ältest. Danziger
Willkür. (Zt. d. Westpr. G.-Ver. 49, 382-84.)
Vgl. ’06, 498 Günther. [3124
Klee, O., Das Wappen als Rechtsobjekt
ein Rechtssymbol. (Dt. Herold’07,Nr.2.) [3125
Hoppeler, R., Die Pfändung nach d. alt.
Talrecht v. Ursern; alt. Strafrecht im Tale
Ursern, alt. Erbrecht in Ursern. (Anz. f.
schweiz. G. ’06, 62-66.) [3126
Escher, H., Das schweiz. FuBvolk
im 15. u. im Anfang d 16. Jh. (s.
'06, 1176). Schluß. (In: 102. Neujahrsbl.
d. Feuerwerker-Ges. in Zürich.) [3127
PIäB, A., 2 Aktenstücke üb. d. milit.
Signalwesen im 15. Jh. (Anz. f. schweiz. G.
’06, 29-82.) [3128
B) Religion und Kirche.
Urkunden u. Regesten z. G. d.
aufgehob. Kartause Aggsbach. Bearb.
v. A. Fr. Fuchs. (= Nr.2160.) Wien:
Hölder 1906. xxjx,4429. 8M.90. 3129
Vigener, Synodalstatuten d. Erzbischofs
Gerlach v. Mainz, s. ’06, 2966. Bez.: Hist.
Jahrb. 28, 454-56 Huyskens. [3130
Berlière, U., Invent. anal. des
diversa cameralia des archives vati-
canes 1389-1600, au point de vue
E
des anciens diocèses de Cambrai,
Thérouanne et Tournai. Rome: Inst.
hist. belge & Paris: Champion 1906.
jx, 328 S. 6 fr. (Vgl.: Bijdrr. tot de
gesch. v. Brabant 5, 445-88; 526
-36.) [3131
(Publication de l’Inst hist. belge de Rome.)
Redlich, ©., Jülich-bergische
Kirchenpolitik am Ausgange d. Mit-
telalters u. d. Neuzeit. Bd. I: Ur-
kunden u. Akten, 1400-1553. (XXVIII
v. 2142.) Bonn: Hanstein. xxvj, 121
u. 482 S. 20 M. [3132
Glasschröder, F. X., Sammig.
kirchl. Aktenstücke a. d 15. u. 16. Jh.
(Hist. Jahrb. 28, 341-51.) [3138
Bauch, &., Analekten z. Biogr. d.
Bisch. Johann IV. Roth. (Stud. z.
schles. Kirch.-G. 19-102.) [3134
Doebner, R., 2 Erlasse d. Propstes Hein-
rich zu Buxtehude u. d. Bischofs Berthold
v. Verden z. Besserung d. Sittenzustände im
Kloster Buxtehude. (Zt. f. Kirch.-G. 37,
472-75.) [3185
Baier, 3 Ablaßbriefe a. d. Dominikaner-
kloster in Würzburg zur Zeit d. Boginns d.
Reform. (Zt. f. kath. Theol. 81, 178-83;
861-72.) (3136
Akten d. Jetzerprozesses nebst d. Defen-
sorium, hrsg. v. R. Steck, s. ’05, 1124. Rez.:
Theol. Lit.-Ztg. op, Nr. 8 Bossert; Götting.
gel. Anz. ’05, 417-22 Meyer v. Knonau; Lit.
Zbl ’05, Nr. 32; Hist. Zt. 98, 623-27 Fueter.
— A. Lochner, Zum Jetzerprozeß. (Anz. f.
schweiz. G. ’07, 152-56.) — Rez. v. ’06, 1200
(Ruusx, Le procès de Berne): Hist. Jahrb.
28, 412 Paulus. — Steck, Kulturgeschicht-
liches a. d. Akten d. Jetzerprozesses. (Bli. f.
bern. G. 1, 161-86.) [3137
Seuse, Hnr., Dt. Schriften. Im
Auftr. d. württb. Komm. f. Landes-G.
hrsg. v. K. Bihlmeyer. Stuttg.:
Kohlhammer. xvıj, 163 u. 628 S.
15 M. 3138
Rez.: Lit. Zbl. ui, Nr. 27; Dt. Lit.-Ztg.
’07, Nr. 33 Strauch.
Schneider, Ph., Konrads e
Megenberg Traktat De limitibus
parochiarum civitatis Ratisbonensis.
Beitr. z. G. d. Pfarrinstituts a. d.
14.Jh. Krit. unters. u. hrag. Regensb.:
Pustet 1906. 166 S. 2 M. 80. [3139
Rez : Arch. f. kath. Kirchenrecht 86, 7961.
Heiner.
Stapper, R., Zur Entstehungs-G. d. mün-
sterschen Ägende. (Zt. f. vaterl. G. Westfal.
64, I, 2372-75.) Vgl. ’06, 11-8. [3140
Fink, Reliquienverzeichn. d. Osnabrücker
Domes a d. J. 1343. (Zt. f. Kirch.-G. 27, 465-
72.) — @. Richter, Beliquieuverzeichn. d.
Fuldaer Stiftskirche a. d. 15. Jh. (Tl. v.
2146.) [3141
Sommerfeldt, G., Noch e. Hs. d. Speculum
aureum de titulis beneficiorum ecclesiast.
(Zt. f. Kirch.-G 28, 193-2301.) [3142
*114
Ramung, Mathias, Speierer Bis-
tums-Matrikel; neu hrsg. v. F. X.
Glasschröder. (Mitt. d. Hist. Ver.
d. Pfalz 28, 76-126.) [3143
Wolff (Lupi), d. Magisters Johs.,
erst. Pfarrers an d. St. Peterskirche
zu Frankf. a. M., 1453-1468, Beicht-
büchlein. Neu hrsg. m. Einleitg.,
Übersetzg. ins Neuhochdt. u. erklär.
Noten v. F.W. Weeder Gieß.:
Töpelmann. xj, 264 S. 8 M. [3144
Rez.: Dt. Lit -Ztg. 07, Nr. 30 Benrath.
Beichtbüchlein, Drei, nach d.
10 Geboten a. d. Frühzeit d. Buch-
druckerkunst. Mit 1 Abbildg. Hrsg.
v. F. Falk. (U v. Nr. 3248.) Münst.:
Aschendorff. 95 S. 2 M. 50. [3146
Tichon, A., Comptes d’une collecte pour
la restauration de l’église collégiale de Dinant
en 1472. (Bull. de la Comm. Roy. d’bist. de
YAcad. Roy. de Belg. 76, 1-38.) [3146
Franz, A., 3 dt. Minoritenprediger
a. d. 18. u. 14. Jh. Freib.: Herder.
xvj, 160 S. 3 M. 60. [3147
Rez.: Hist.-polit. Bl1. 139, 938-44 Schmidlin;
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 41 Strauch; Theol. Lit.-
Ztg. '07, Nr. 31 Lempp.
Montmorency, J. E. G. de, Thomas
à Kempis, his age and his book, Lond.:
Methuen 1906. 836 S. 7 sb. 6 d. [3148
SchleuBner, W., Magdalena v. Freiburg.
Eine pseudomystische Erscheinung d. später.
Mittelalters, 1407-1458. (Katholik 5. F., 86,
16-32; 109-27; 199-216.) [3149
Siebert, H., Die Heiligenpredigt d. aus-
gehend, Mittelalters. (Zt. f. kath. Theol. 80,
4710-91.) [3180
Werner, Hnr., Der niedere Klerus am
Ausgang des Mittelalters. (Dt. G.bll. 8,
201-285.) [8151
Schrörs, H., Leo X., d. Mainzer
Erzbischofswahl u. d. dt. Ablaß für
St. Peter i.J.1514. (Zt. f. kath. Theol.
31, 267-302.) Vgl. Nr. 8114. [3152
Hermelink, H., Die relig. Reform-
bestrebgn.d. dt Humanismus. Tübing.:
Mohr. 55 S. 1 M. 20. [3153
Rez.: Arch. f. Ref.-G. 4, 217; Lit. Zbl. ’07,
Nr. 30 Wolkan; Hist. Jahrb. 28, 659 Lbn.;
Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 36 Zscharnack.
Baumberger, G., Der sel. Nikolaus
v.Flüe. Kempt. u. Münch.: Kosel 1906.
4%, xjv, 948. 3 M. [3164
Weigel, M., Gebrechen u. Reformen
im Frauenkloster d. Predig.-Ordens
zu Rothenburg o. d. T. 1350-1406 (s.
Nr. 1176). Schluß. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 13, 205-26.) [3155
Schwarz, 0., Die Untertanen d. Klosters
Ebrach in Gochsheim u. ihre Bedrückg. im
15. Jh. (Ebd. 195-200.) (3156
Bibliographie Nr. 3143—3199.
Herrmann, Aus d. mittelalterl.
Kirchenwesen Heilbronns. (Bl. f.
württb.Kirch.-G. N.F.10,142-58.)[3157
Beck, P., Vorläufer d. Reform. in Biberach.
(Diözesanarch. v. Schwab. 35, S. 32.) (3153
Pfleger, L., Zur G. d. Inklusen am
Oberrhein am Ausgange d. Mittelal-
ters. (Hist.-pol. Bll.139,501-18.) [3159
Winckelmann, 0, Zur Kultur-G.
d. Straßburg. Münsters im 15. Jh. (Zt.
f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 247-90.) —
L. Pfleger, Zur Volksreligiosität d.
15.Jh. ENEE 140,416-30.)[3160
Marx, Jak., Nikolaus v. Cues o"
seine Stiftgn. zu Cues u. Deventer.
(Aus d. Festschr. z. Bischofsjubil.)
Trier: Paulinusdr. 1906. 115 S.;
8 Taf. 2 M. [3161
Bez.: Ztg. f. Kirch.-G. 38, 121 f. Hermelink.
Uebinger, J., Nikol. Treverensis. (Philos.
Jahrb. d. Görres-Ges. 19, 451-70.) [3162
Berlière, U., Les archidiacres de Liege
au 14. siècle. (Bull. de la Comm. Roy. d’hist.
de l’Acad. Roy. de Belg. 75, 137-211.) —
Ders., Nicol. de Cuse dans le diocèse de
Liége, 1451/52. (Rev. bénéd. 24, 372-75.) [316$
Dubrulle, H., Les bénéficiers des diocèses
d'Arras, Cambrai, Thérouanne, Tournai sous
le pontificat d’Eugöne IV. d’apr. les docc.
cons. aux Archives d'État à Rome. (Anal. p.
serv. à l'hist. ecol. de la Belg. 33, 105-12;
473-88. 88, 57-73; 313-28.) Vgl. 06, 3019. [3164
Meier, P. J., Die Fahrt nach Lutter.
(Braunschw. Magaz. ’07, 33-55.) (5165
Rademacher, 0., Üb. d. zum Merseb. Dom
gehör. Kapellen. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant.
Forschgn. 22, 254-56; 339-50.) — Ders., Co.
d. ehemal. Altäre d. Doms zu Merseb. (Ed.
38, 1-29.) | KO
Füßlein, W., Heinr. v. Frimar.
(Zt. d. Ver.f.thür. G.17,391-416.) [3167
H. K. Schäfer, Eine Aachener Urkunde
z. G. Heinrichs v. Frimar. (Röm. Quartal-
sohr. 20, II, 88-90.)
Clemen, 0., Zur Kanonisation Bennos.
(N. Arch. f. sächs. G. 28, 116 f.) (3168
Ohle, Die Ketzer u. Märtyrer d. Ucker-
mark. (Mitt. d. Uckermärk. Museums- u. G.-
Ver. 3, 24-41.) [3169
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Bickel, Wimpfeling als Historiker, s. ‘05,
1160. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22, 350
-52 R. Holtzmann. (3170
Herbeck, J., Mart. v. Behaim. (Hist.-polit.
BU. 189, 717-34.) (3171
Weyrauther, M., Konr. Peutinger u. W.
Pirckheiner in ihr. Beziehgn. z. Geogr. Eine
geschichtl. Parallele. (München. geogr. Stud.
XXI.) Münch.: Ackermann. 45 8. 80 Pf. [3:72
Schön, Th., Beitr. s. Berthold Schwarz-
Frage. (Diôsesanarch. v. Schwab. 24. 139
-41.) [3173
Priebsch, R., Aus dt. Handschrr.
d. Kgl. Biblioth. zu Brüssel (s. '05,
1167). Schluß. (Zt. f. dt. Philol. 38,
301-33. 436-67. 39, 156-79.) [3174
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Seemiüller, J., Dt. Poesie v. Ende
d. 13. bis in d. Beginn d. 16. Jh.
(G. d. St. Wien III. 1,1-81; 8 Taf.)[3176
Fehse, W., Der Ursprg. d. Totentänge.
Mit e. Anh.: Der vierzeil. oberdt. Totentanz-
text. Codex Palatinus Nr. 314 B 79a-80b.
(Schul-Progr.) Halle: Niemeyer. 58 S.
1 M. 60. — H. Olbertz, Die Idee d. mittel-
alt. Totentänze. (Dt. G.bll. 8, 108-20.) [3176
Küch, F., Unbekannter Brief v. Euricius
Cordus. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 40, 158-61.) [3177
Graus, J., St. Marein b. Seckau. (Stud. a.
Kunst u. G. Fr. Schneider gewidm. 53-59;
Taf.) — J. Baum, 3 Mainzer Hallenkirchen.
(Ebd. 355-70; 2 Taf.) — Konr. Lange, Das
Altarwerk v. Mühlhausen am Neckar. (Ebd.
419-52; 3 Taf.) — R. Kautzsch, Die Heraklius-
bilder zu Frau-Rombach in Oberhessen. (Ebd.
509-380; Taf.) — F. Rieffel, Bemerkgn. üb.
Hans Baldung. (Ebd. 85-89.) [3178
Braune, H., Die kirchl Wandmalerei
Bozens um 1400. (Zt. d. Ferdinandeums 50,
1-114; 20 Taf.) (Münch. Diss. 1906; 54 8.) —
H. Semper, Die Ahnentafel d. Krönung Ma-
rias im Kloster Stams u. deren kunstgeschichtl.
Stelle, (Ebd. 313-420; 8 Taf.) [3179
Rahn, J. R., Mittelalterl. Wandgemälde
in d. Bündner Tälern Schams u. Domleschg.
(Ans.f.schweiz.Altertkde. N.F. 8, 198-210.) [3180
Lichtwark, A., Meister Bertram.
Tätig in Hamburg 1367-1415. Hamb.:
Commeter 1906. 409 S. [3181
F.T.Schulz, Meister Bertram, e. resümier.
Betrachtg. an d Hand d. Lichtwarkschen
Fer (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’06,
Rauch, Chr., Die Trauts. Studien
u. Beitrr. z. G. d. Nürnberg. Malerei.
Mit 30 Taf. (Hft. 79 v. 2653.) Straßb.:
Heitz. 114 S. 10 M. [3182
Schulz, F. T., Eine Nürnberger Haus-
kapelle. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ’05,
57-69 u. ’06, 47-59; Tat.) (3183
Stadler, F. J., Hans Multscher
u. seine Werkstatt. Ihre Stellg. in d.
G. d. schwäbisch. Kunst. (Hft. 82 v.
2653.) Straßb.: Heitz. 218 S.; 13 Taf.
14 M. (45 S.: Münst. Diss) — M.
Schütte, Beitrr. z. Multscherforschg.
(Jahrb. d K. Preuß. Kunstsammilgn.
28, 39-44.) [3184
Springer, J., Dürers Zeichngn. in neuen
Publikationen. ep. f. Kunstw. 29, 553-732.)
— W. v. Seidlitz, Dürers frühe Zeichngn.
(Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsammign. 28,
3-20.) [3185
Molsdorf, W. 9 Holzschnitte u.
Schrotblätter a. d. Kgl. u. Univ.-
Biblioth. Breslau. Straßb.: Heitz.
14 BR: 13 Taf. 30 M. — W. L.
Schreiber, Holzschnitte d. 15. Jh.
in d. Fürstl. Fürstenberg. Sammlgn.
zu Donaueschingen. Ebd. 14 g:
20 Taf. 35 M. — Ders., Holzschnitte
d. 15. Jh. in d. Kgl. Landesbiblioth.
zu Stuttg. Ebd. 105S. 7 Taf. 25 M. [3186
(Einblattdrucke d. 15. Jb., hrsg. v. Heitz.)
"115
Dodgson, C., Holzschnitte d. Baseler
Meisters DS. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlgn. 28, 21-33; Taf.) [3187
Wendland, H., Mart. Schongauer
als Kupferstecher. Berl.: Edm. Meyer.
130 S. m. 32 Abbildgn. 6 M. [3188
Rez.: Lit. Zb1.’07, Nr. 41 v. Schubert-Soldern.
Börger, H., Grabdenkmäler im
Maingebiet v. Anfang d. 14 Jh. bis
z. Eintritt d. Renaissance. (Kunst-
geschichtl. Monographien V.) Lpz.:
Hiersemann. 78S.;28 Taf. 12M. [3189
Major, E., Urs Grat. Beitr. z. G.
d. Goldschmiedekunst im 16. Jh. Mit
25 Taf. u. 18 Abbildgn. im Text.
(Én. 77 v. 2663.) Straßb.: Heitz.
xjv, 188 S. 15 M. [3190
H. Koegler, Beitrr. z. Holsschnittwerk
d. Urs Graf. (Anz. f. schweiz. Altertkde.
N. F. 9, 43-57 ete)
Seraphin, F. W., Das Taufbecken in d.
Kronstädt. ev. Stadtpfarrkirche u. sein Stifter
Magist. Johs. Reudel. (Arch. f. siebenb.
Ldkde. 34, 154-89; 3 Taf.) [3191
Eisler, R., Die Hochzeitstruhen d. letzt.
Gräfin v. Görz. (Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm.
N.F. III, 2, 65-176; Doppeltaf.)
Zeidler, J., Das Wiener Schau-
spiel im Mittelalter. (G. d. St. Wien.
III, 1, 82-118.) [8193
[3192
Däbi, H., 3 spätmittelalterl. Legenden in
ihr. Wanderg. a. Italien durch d. Schweiz
nach Did. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 17, 42-
65; 143-60; 2349-64.) [3194
Schwarz, B., Badstubenordng. v. J. 1508.
(N. Arch. f.G.d. St. Heidelb. 8, 75-80.) 13195
Lager, Einzug d. Kurf. u. Erzbischofs
Johannes II. v. Baden in Trier. (Trier.
Chronik N. F. 8, 53-62; 75-78.) — Zimmer,
Fehdebrief u. Fehde a. d. Herrschaft Neuer-
burg 1488. (Ebd. 83-86.) [3196
ö. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30jühr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Reform.-G. Texte u.
Untersuchgn. (e Nr. 1211). Nr. 18-15
(Jg. IV, 1-3). 328 S. 14 M. 85.
(Subskr.-Pr. 9 M. 55.) — Erg.-Bd. II
s. Nr. 3230. [3197
Preger, Th., Sammig. v. Theologenbriefen
d. 16. u. 17. Jh. in d. Ansbacher Schlob-
bibliothek. (Jahresber. d. Hist. Ver. Mittel-
frank. 54, 125-28.) [3198
Luthers Werke. Krit. Gesamtausg.
(8. Nr. 1214). Bd. X, Abt. 2. vj, 5168.
16 M. Bd. XXXII. 6888.21 M.20.[3199
Inh.v.X,2: Von beider Gestalt d. Sakra-
ments zu nehmen. Missive an Hartmut v.
Cronberg. Von Menschenlehre zu meiden u.
Antwort auf Sprüche. Wider d. falsch ge-
116
nannt. geistl. Stand d. Papstes u. d. Bischöfe.
Epistel oder Unterricht von den Heiligen an
d. Kirche zu Erfurt. Schreiben an d. Böh-
mischen Landstände. Contra Henricum Regem
Angliae. Antwort deutsch auf Kg. Heinrichs
v. England Buch. Welche Persouen verboten
sind zu ehelichen. Vom ehelichen Leben.
Vorwort zu d. Annotationes Ph. Melanch-
thonis in epistolas Pauli ad Romanos et
Corinthios. Vorwort zu Wesseli epistolae.
Sendbrief üb. d. Frage, ob auch jemand,
ohne Glauben verstorben, selig werden möge
(an Hans v. Rechenberg). Vorrode zu Gochii
fragmenta. Betbüchlein (Anhg.: Gebetbüch-
lein Spalatins). Nachtrr.;Sprüchwörter, Wort-
erklargn. etc. — Inh. v. XX XIII: Predig-
ten üb. Job. 6-8. Sprichwörtliches. Wort-
erklurgn. — Res. v. '06, 1245 u. ‘07, 1214:
Anz. f. dt. Altert. 31, 25-32 Wilmanns.
Burkhardt, K. A. H., Zum un-
gedr. Briefwechsel d. Reformatoren,
besond. Luthers. (Arch. f. Ref.-G. 4,
184-212) — 0. Albrecht, Hand-
schriftliches zu Luthers Auslegung
d. Hohenliedes. (Ebd. 305-12.) —
Ders., Katechismusstudien (s. Nr.
1218). III. (Theol. Stud. u. Krit. '07,
564-608.) [3200
Spitta, F., Studien zu Luthers Liedern.
(Aus: „Monatsschr. f. Gottesdienst u. kirchl.
Kunst“. XI.) Götting.: Vandenhoeck & R.
48 H 1 M. 40. [3201
Perlbach, M. u. J. Luther, Ein
neuer Bericht üb. Luthers Verbrennun
d. Bannbulle. (Sitzungsberr. d. Berl.
Akad.’07,95-102.) Sep. Berl.: Reimer.
50 Pf. [3202
Barge, H., Zu Luthers Brief an die
Christen zu Straßburg. (Zt. f. Kirch.-G. 28,
45-48.) (3203
Kawerau, G., 3 Briefe a. d Tagen d Todes
Luthers. (Theol. Stud. u. Krit. ’07, 467-71.)
1) Georg v. Amsdorf an Nikol. v. Amsdorf,
Febr. 1516. 2) Georg Major an Nikol. v.
Amsdorf, Febr. 1546. [3204
Lauchert, F., Wer war d. sogen. Cremonese,
d. Verf. d. „Revocatio M. Lutheri ad sanctam
Sedem“ 15197 (Hist. Jahrb. 28, 103-8.) [3205
Falk, F., Liter. Gegnerinnen Luthers.
(Hist.-polit. BII. 139, 315-85.) 3206
Küch, F., Zum Briefwechs. d. Landgrafen
Philipp m. Luther u. Melanchthon. (Zt. d.
Ver. f. hess. G. 40, 161-65.) [3207
Grotefend, 0., Beiträge z. Brief-
wechsel Melanchthons. (Zt. f. Kirch.-
G. 28, 58-70.) [3208
P. Lehmann, 2 ungedr. Briefe an Me-
lanchth. (s. Nr. 1325). Berichtigung. (Ebd. 126f.)
Preger, Th., Autograph Melanch-
thons in d Ansbacher SchloßLbiblio-
thek. (Jahresber. d. Hist. Ver. Mittel-
frank. ö4, 122-24.) 3209
Berbig, Spalatiuiana. (Theol. Stud.
u. Krit. ‘07, 513-34. ’08, 27-61.) [3210
Uckeley, Zwei Bugenhagiana. (Zt.f.Kirch.-
G. 28, 48-57.) [3311
Götze, A., Mart. Butzers Erst-
lingsschrift. (Arch. f. Ref.-G. Nr. 13.
Jg. IV, 1-64.) [3212
Bibliographie Nr. 3199—3246.
Corpus reformatorum (s. Nr. 1228).
Vol. 89, 6-7: Zwinglis sämtl. Werke,
hrsg. v. E. Egli u. G. Finsler.
II, 6-7. S. 401-560. à 3 M. (Subskr.-
Pr.: à 2 M. 40.) [3213
Wernle, P., Zum Briefwechsel Calvins.
(Zt. £. Kirch.-G. 27, 475-73.) Vgl. ’04, 2102. —
A.Hasenclever, Notiz üb. o. bisher unbekannt.
Brief Joh. Sleidans an Calvin. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N.F. 22, 1701.) [3214
Briefsammlung, Die Vadianische,
d. Stadtbiblioth. St. Gallen, hrsg. v.
E. Arbenz u. H. Wartmann (s.
Nr. 1230). VI,1. (= Nr. 2678.) [3215
Bullingers Korrespondenz m. d.
Graubündnern (s. '06, 1257). Tl. Ill:
Okt. 1566-Jan. 1576. Hrsg. v. T.
SchieB (= Nr. 2137). cxx, 641 S.
15 M. [3216
Rez.: Hist.Vierteljschr. 10,120f. Gust. Wolf;
BIL f. württb. Kirch.-G. 10, 93-96 u. 11, 94-96
Bossert; Lit. Zbl. ’u6, Nr. 51; Theol. Lit.-Ztg.
»07, Nr. 3 Virck.
Thiele, E., Denkwürdigkeiten a.
d. Leben d. Joh. Agricola v. Eis-
leben. Von ihm selbst aufgezeichn.
(Theol. Stud. u. Krit.’07,246-70.) [3217
Flugschriften a. d. erst. Jahren
d Reformation. Hrsg. v. O. Clemen
(8. Nr. 1232). I, 6-10. S. 211-440.
II, 1. S. 1-244. (Subskr.-Pr. pro Bd.:
9 M.) [3218
Inh. H. 6: Sebast. Meyer, Ein kurzer
Begriff v. Hans Knüchel. 1523. Hrsg. v. A.
Götse. (Einzelpr.: 1M.). H.7: Commentum
seu lectura cuiusdam theologorum minimi
super unam seraphicam intimationem doctoris
Joannis Romani Vuonneck rectoris Basile-
ensis. Hrsg. v. H. Zwicker. (Einzelpr.:
1 M. 20.) H. 8: Gesprächbüchlein von e.
Bauern, Belial, Erasmo Rotterodam u. Doctor
Joh. Fabri (1524). Hrsg. v. O. Clemen.
(Einzelpr.: 60 Pf... Ho Beklagung e. Laien,
gen. Hans Schwalb, üb viel Mißbräuche
christl. Lebens (1521). Ein neu Gedicht, wie
d. Geistlichkeit zu Erfurt gestürmt ist worden
(1531). Hrsg. v. W. Lucke. (Einzelpr.: 1 M.)
H. 10: Gespräch zw. 6. Christen u. Juden,
auch e. Wirte samt sein. Hausknecht, d. Eck-
stein Christum betr. (1524). Hrsg. ew Haupt.
Unterredung vom Glauben durch Herrn
Micheln Kromer, Pfarrberr zu Kunitz, u. e.
judisch. Rabbiner (15283). Hrsg. v. O. Clemen.
(Einzelpr.: 1 M.60.) — II, 1: Schriften Hein-
richs v. Kettenbach. Hrsg. v. O. Clemen
(Einzelpr.: 6 M.)
Koide, Th., Neue Augustana-
studien. (N. kirchl. Zt. 17, 729-52.) [3219
Clemen, 0., Abhandlg. Kasp.
Ammans. (Arch. f. Ref.-G. 4, 162-83.)
— Ders., Unbekannt. Druck e. Schrift
Eberlins v. Günzburg. (Zt. f. Kirch.-
G. 28, 41-44.) [3220
Bibliotheca reform. Neerland (e.
'06, 1262). IV: F. Pijper, Leer-
Reformationszeit.
stellige en stichtelijke geschriften v.
J. A. Veluanus. 1906. xj, 616 S.
13 M. 50. [3221
Rez. v. III: Theol. Tijdschr. 40, 323-28
Groenewegen; Rev. d’hist. eccl. 8, 150-55
van Oppenraaij; Arch. f. Ref.-G. 8, 410-12
Clemen: Theol. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 26 Köhler.
Griebel, Das älteste Kirchenbuch Herolds-
bergs. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb.
28, 13-17.) [8222
Bibliothek, Liturgische. Sammig. gottes-
dienstl. Bücher a. d. dt. Mittelalter. Hrsg.
v. A. Schönfelder (s. ’06, 1178). Bd. IJ:
Ritualbücher. Die Agende d. Diözese Schwerin
v. 1521. 1906. xxv, 107 S. 5 M. [3223
Rotscheildt, W., Kath. Visitationsordng.
a. d. Kheinland v. J. 1549.
rhein. Kirch OG 1, 18-33.)
(Monatsschr. f.
[3224
Herzog, H., Die Bemühgn. d. Nach-
welt on d. beiden Hauptwerke d.
Chronisten Aegid. Tschudi. (Taschenb.
d Hist. Ges. Aargau ’06,89-129.) [3225
Luginbühl, R., Zusätze d. Pfarrers
Zachar. Schörlin zu H. Bullingers
Reformationschronik, 1529-1531. (Anz.
f. schweiz. G. ’06, 95-102.) [3226
Hauser, Chronik d. Laur. Boßhart, s.
’06, 3035. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 2701.
O. Clemen: Hist. Zt. 98, 627-29 Luginbühl;
Hist. Jahrb. 27, 837f. G. Meier; Lit. Zbl. oi,
Nr. 15 W.K-r.; Gött. gel. Anz. ’07, 552-54
Meyer v. Knonau. (3227
Sastrow, Bartholom., Bürger-
meister, u. Ritter H. v. Schweinichen,
Lebenserinnergn. (Dt. Bürgertum u. dt.
Adel im 16. Jh.) Bearb. v. M. Goos.
(Biblioth. wertvoll. Memoiren. Hrsg. v.
E. Schultze. Bd. II.) Hamb.: Gutenberg-
Verl. 1906. 173 S.; 1618. 5 M. [3228
Löffler, K1., Zur Bibl. d. münster. Wieder-
täufer. (Zbl. f. Bibliothw. 24, 116-18.) [3229
Briefwechsel Geo. Helts, hrsg.
v. O. Clemen. (Erg.-Bd. II v. 3197.)
Lpz.: Heinsius. 150 S. (Subskr.-Pr.:
4 M. 40. Einzelpr.: 6 M. 50.) —
Briefe v. Hieron. Emser, Joh.
Cochläus, Joh. Mensing u. Petr.
Rauch an d. Fürstin Margarete u.
d. Fürsten Johann u. Georg v. An-
halt; hrsg. v. O. Clemen. (Ill v. 3248.)
Münst.: Aschendorff. 67S. 2M. [3230
Clemen, P a. d. Zwickauer
Ratsarchiv. eitrr. z. sächs. Kirch.-G. 20,
253-58.) [3231
Schulte, A., 2 Aktenstücke z.
Leben d. Kardinals Albrecht v.
Brandenb. (Studien a. Kunst u. G.
Frdr. Schneider gewidm. 203-17.)[3232
Kalkoff, P., Nachtr. z. Korrespond.
Aleanders währ. sein. erst. Nun-
tiatur in Dtld. 1520-1522. (Zt. f.
Kirch.-G. 28, 201-34.) [3233
°117
Loesche, @., Unbekannt. Brief
Hartmuths v. Cronberg an d. Statt-
halter Erzhrzg. Ferdinand. (Beitrr.
z. neuer. G. Österr. ’06, S. 1-18.) [3234
Nebelsieck, H., Briefe u. Akten
z. Ref.-G. d. St. Mühlhausen i. Th.
(Zt. d. Ver.f. thür. G. 17, 417-51.) [3235
Fraikin, J., Nonciatures deFrance.
Nonciatures de Clément VII. T.I:
Depuis la bataille de Pavie jusqu'au
rappel d’Acciaiuoli, 25. févr. 1525-
juin 1527. (Archives de lhist. relig.
de France. Ill.) Paris: Picard 1906.
xxxvıj, 481 S. 10 fr. [3236
Rez.: Rev. d’hist. mod. 8, 364f. Bourrilly;
Rev. d’hist. eccl. 8, 147-50 Richard, Lit.
Zbl. ’07, Nr. 32.
Ehses,St., Kardinal Lor.Campeggio
auf d. Reichstage v. Augsburg 1530
(8. ’06, 1271). IV. (Röm. Quartalschr.
20, II, 54-80.) [8237
Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst
ergänz. Aktenstücken. Abt. 1: 1533-
1559, hrsg. durch d Kgl. Pr. Hist.
Inst. in Rom. Bd. X: Legation d.
Kardinals Sfondrato 1547-1548;
bearb. v. W. Friedensburg. Berl.:
Bath. Gent, 734 S. 32 M. [3238
Größler, H., Lehnbrief d. Kardinals Al-
brecht 1534 üb. Ortschaften d ebemal. Graf-
schaft Alsleben. (Mansfeld. B11. 19, 203-8.) [3239
Roth, F., Zur G. d. Reichstages
zu Regensburg i. J. 1541 (8. ’06, 1272).
Forts. (Arch. f. Ref.-G. 4, 65-98;
221-304.) [3240
Votteler, Schreiben vom Wormser
Reichstag, 1544/45 (s. ‘06, 1275).
Forts. (Reutling. G.bll. Jg. XV,
Nr. 1/2.) [3241
Ehses, St., Johs. Groppers Recht-
fertigungslehre auf d. Konzil v. Trient.
Röm. Quartalschr. 20, II, 175-88.) —
ers., Andr. Masius an Bernard.
Maffei, Trient, 10. Jan. 1546. (Ebd.
21, II, 60-53.) [3242
Kolde, Th., Der Reichsherold Casp.
Sturm u. seine liter. Tätigkeit. (Arch.
f. Ref.-G. 4, 117-61) [3248
Theobald, L., Thom. Naogeorgus, d. Ten-
denzdramatiker d. Reform.-Zeit. (N. kirchl.
Zt. 17, 764-94. 18, 65-90; 409-25.) (3244
Cahn, J., Medaillenporträts d. Kardinals
Albrecht v. Mainz, Markgrafen v. Brandenb.
(Stud. a. Kunst u. G., Frdr. Schneider gewidm.
161-67; Taf.) [3245
Whitney, J. P., The Reformation.
Outline of the history of the church,
1603-1648. Lond.: Rivingtons 1906.
610 S. 5 sh. [8246
*118
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. Nr. 12352.
Nr. 93 u. 95 (XXIV, 4 u. XXV, 2). Vgl. Nr.
5300 u. 8513. [3247
Studien u. Texte, Reformationsgeschichtl.,
hrsg. v. J. Greving (s. Nr. 1253). II u. III
s. Ñr. 8145; 3230. [3848
Köhler, Katholizismus u. Reformation, 8.
me, 1281. Rez.: Röm. Quartalschr. 20, II,111f.
Ehses; Theol. Lit.-Ztg. 707, Nr. 5 Cohrs. [3349
Schmidt, F. J., Der mittelalterl. Charakter
d. kirchl. Protestantismus. (Preuß. Jahrbb.
197, 193-221.) [3350
Boehmer, Luther im Lichte d. neuer.
Forschg. 8. Nr. 1257. Rez.: Theol. Lit.-/tg.
07, Nr. 18 W. Köhler. [3251
Weiß, A. M., Luther-Psychologie s. Nr. 1258.
Rez.: Hist. Zt. 99, 159-55 W. Köhler; Zt. f.
Kirch.-G. 28, 247 f. Kropatscheck. [3252
Henze, E., Luther u. d. Süngermeister
Johs. Walther in Torgau. (Veröffentlichgn. d.
Alt.-Ver. Torgau 18,19, 31-39.) [3253
Paulus, N., Luther u. d. Hexen. (Hist.-
pol. Bil. 139, 557-75.) — Ders., Luther u. d.
Hexenprozesse. (Ebd. 140, 20-33.) [3254
Jacobs, Ed., Geo. Rörer. (Allg. dt. Biogr.
53, 480-85.) [3255
Ziegler, H., Sebast. Francks Be-
deutg. f. d. Entwicklg. d. Protestan-
tismus. (Zt. Theol. 50,
118-831.) [3256
Bossert, @., Zur Brenzbiographie.
(Bil. f. württ. Kirch.-G. N.F. 10,
97-116.) [3257
Kalkoff, P., W. Capito im Dienste
Erzbischof Albrechtsv. Mainz. Quellen
u. Forschgn. zu d. entscheid. Jahren
d. Ref., 1619-1528. (Neue Stud. z. G.
d. Theol. u. Kirche, hrsg. v. Bon-
wetsch u. Seeberg. St. I.) Berl.:
Trowitzsch ES. 151 S. 4M.80. [3258
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 37 O. Clemen
Harvey, A. E., Mart. Bucer in
England. Marb. Diss. 182 S. [3259
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d. Ref. (s. Nr. 1269). 1907, Nr. 1
(Bd. II, Nr. 5). S. 129-60; Taf. Ries
Inh.: E. Egli, Schenkg. v. 30 Zwinglischen
Urkk. an d. Zwingli-Museum. (<. 129-32) —
Ders., Zwingli-Zili-Tschudi. (Ebd. 14547) —
Ders., Wer war Laurentius Fabula? (Ebd.
147-51.) — Ders., Aus Zofingen. (Ebd. 151-
54.) — Ders., Miszellen. (Ebd. 157f.) —
E. Bernoulli, Krinnergn. an d. Fam. d.
Reformators Hnr. Bullinger im Schweiz.
Landesmus. Forts. (Ebd. 182-38; Taf.) —
A. Maag, Von e. Brief Zwinglis an d. Rat
su Biel. (Ebd. 1541.) — A. Fluri, Zu Alırah.
Schott. (Ebd. 157.)
Meier, G., Valent. Compar (Anz. f. schweiz.
G. ‘06, 103.) (3261
Schütte, H., Calvins Einfluß auf d. dt.
Reformation. (Dt.-ev. Bll. 32, 145-78.) — A.
Mailhet, Le voyage de Calvin à Valence.
(Bull. de la Soc. de l'hist. du prot. franc.
55, 408-16.) (3262
f. wiss.
Wolf, G., Aufgaben u. Grundsätze d. dt.
Territorialpolitik in d. Reformationszeit.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’07, 235-41.) [3263
Bibliographie Nr. 3247—3304.
Häbler K., G. Spaniens unt. d.
Habsburgern. Bd.I: Unter Karl L (V.).
Gotha: Perthes. xvj,432S. 10M. [3264
(Allg. Staaten-G. Abt. I: Europ. Stasten.
86. Werk. 1. Bd. 78. Lfg.)
Kalkoff, P., Kardinal Cajedan auf
d. Augsburg. Reichstage v. 1518.
(Quellen etc. a. ital. Archiven u. Bibl.
10, 226-80.) Sep. Rom: Loescher.
60 Pf. [3265
Pastor, L., Adrian VI. u. Kle-
mens IV. Geier d G. d. Päpste seit
d. Ausg. d. Mittelalters. IV, 2.) Freib.:
Herder. xuj, 799 S. 11 M. [3266
Rez. v. Nr. 1874 (Pastor, Leo X.): Hist.
Jahrb. 28, 866-72 Schmidlin; Arch. stor. ital.
5. S., 38, 479-89 Piccolomini; Rev. d'hist. eccl.
8, 139-45 P. Richard; Hist. Vierteljschr. 10,
437-42 Friedensburg.
Thom, R., Schlacht b. Pavia
24. II. 1525. (Diss.) Berl.: Nauck.
66 S. 1 M. 50. [3267
Bauer, W., Die Anfänge Fer-
dinands I. Wien u. Lpz.: Braumüller.
xt), 264 S. 6 M. [3268
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 41 Hasenclever.
Heling, R., Pommerns Verhältn.
z. Schmalkald. Bunde. Tl. I. (Balt.
Stud. N.F. 10, 1-82.) 36 S.: Königs-
berg. Diss. [3269
Vitale, V., Trapani nelle guerre de Carlo V.
in Africa e contro i Turchi. (Arch. stor. sicil.
N.S. XXIX, Fasc. 8-4.) [3270
Schweitzer, V., Kard. Bartol. Guidiccioni,
1469-1549. (Róm. Quartalschr. 20, Il, 27-53;
1492-61; 189-204. [3271
Issleib, S., Mor. v. Sachs. als
evang. Fürst, 1541-1553. (Beitrr. z.
sächs. Kirch.-G. 20, 1-213.) Sep.
Lpz.: Barth. 3 M. 60. [8272
Reoz.: Theol Lit.-Ztg. ’07, Nr. 19 Köhler;
Zt. f. wiss. Theol. 50, 285f. Monts.
Pachall, J., Moritz v. Sachsen. Charakter-
studie. (Sobrr. f. d. dt. Volk, hrsg. v. Ver. f.
Ref.-G. Nr. 45.) Halle: Haupt 1906. 28 S.
15 Pf. ROUTE
Solmi, E., Gasparo Contarini alla
Dieta di Ratisbona secondo i docce.
ined. d. Archivio Gonzaga di Mantova.
(N. arch. veneto N.S. 18, 1-33;
69-93.) [3273
Schenk zu Schweinsberg, Frhr., Nach-
trägliches z. Eroberg. Darmstadts i. J. 1546.
(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. Hessen
3, 05, 559-61.) (3274
Friedensburg, W., Zur Vor-G.
d. Interim. (Arch. f. Ref.-G. 4, 213
-15.) [3275
Fischer, Ferdinand I. u. Karl V.
i.J. 1662. Beitr. z. Ehrenrettg. König
Ferdin. I. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu
Erfurt N.F. 32, 179-203.) [3276
Bonwetsch, G., G. d. Passauisch.
Vertragesv. 1552. (Gekrönte Preis-
U En A bës
O TEL RE = m
ame „| ||
Reformationszeit.
schr.) Götting.: Vandenhoeck & R.
216 S. 7 M. En W. Kühns, G. d.
Passauisch. Vertrages 1552. Gießen.
Diss. 1906. 98 S. [3277
Bossert, G., 2 Prediger d. Evangeliums
in Wien. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. Prot. in
Österr. 97, 67-73.) (3378
Krystufek, F. X., Protestentstvi
v Čechách až do bitvy Bélohorské
1517-1620. (Der Protestantismus in
Böhmen bis z. Schlacht am Weißen
Berge.) Prag 1906. 436 S. 3279
Rez : Zt. f. kath. Theol. 31, 338-42 Kröß.
Götz, J. B., Die Glaubensspaltg.
im Gebiete d. Markgrafsch. Ansbach-
Kulmbach 1520-1585. Mit urkdl. Bei-
lagen. (Erläutergn. etc. zu Janssens
G. d. dt. Volkes, hrsg. v. Pastor.
V, 3/4.) Freib.: Herder. xx, 291 S.
5 M. 50. [3280
Rez.: Hist.-polit. BU. 139, 798-800 Hirsch-
mann.
Mummenhoff, Chr. Kreß e. Nürnb. Staats-
mann n. Diplomat, 1484-1535. (Jahresber. d.
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 28, 16-30.) (3281
Kolde, Th., Thom. Venatorius,
sein Leben u. seine literar. Tätigkeit.
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 13, 97-
121; 157-95.) | [3282
Schornbaum, K., Säkularisation
d. Klosters Heidenheim. Neuen-
dettelsau : Diakonissenanst. 1906. 498.
1 M. [3288
Götz, J. B., Georg Truchseß, d. letzte Abt
d Benediktinerklosters Ahausen a. d. Wörnitg
1500-1652. (Augsburg. Postztg. Lit. Beil. ’05,
Nr. 47-51.) Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
13, 302. Sch. (3284
Baßler, E., Nachtrag zu „Bossert, die
württb. Kirchendiener bis 1556“. (Bil. f. württb.
Kirch.-G. N.F. 10, 187.) Vgl. ’05, 3139. [3285
Pauius, N., Schlettstadter Pfarrer Reinh.
Lutz. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 23, 163-70.)
Vgl. ’05, 3140. [3286
Gulik, van, Johs. Gropper, s. ’06, 3079.
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 27, 370f. F. Herrmann;
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 438-40 Gust. Wolf:
Hist. Zt. 98, 382-87 Hasenclever; Röm. Quar-
talschr. 20, II, 117f. Ehses; Hist. Jahrb. 28,
182-84 Postina; Lit. Rundschau f. d. kath.
Dtid. ’06, Nr. 7 Paulus; Rev. bénédict. 94,
284-86 Ancel; Lit. Zbl. oi, Nr. 28 Fed.
Schneider. „13287
Rotscheidt 9 W. 9 Reformation 8-
geschichtl. Vorgänge in Köln 1520.
1: Frdr. d. Weise in Köln. II: Die
Verbrenng. d. Bücher Luthers in Köln
12. Nov. 1520. (Monatshfte. f. rhein.
Kirch.-G. 1, 97-115; 145-72.) [3288
Beal, J., Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb.,
d. letste Herzogin v. Geidern. (Veröffent-
lichgn. d. Hist. Ver. Geldern 19, 3-6.) —
Ders., Einzug Kaiser Karl V. als Herzog
v. Geldern in Nymwegen 9. Febr. 1546.
(Ebd. 7-11.) [3289
-119
Simons, E., Matthes Weyer, e.
Mystiker d. formationszeit, (Theol.
Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger-
Ver. N.F. 9, 30-49.) Sep. Tübing.:
Mohr. 1 M. 8290
Hocquet, A., Tournai et les Tour-
naisis au 16. siècle au point le vue
po et social. (Aus: Mémoires de
"Acad. Roy. de Belg. N.S. Coll. in
4°. T. I. '05.) Brux.: Hayez 1906. 4°.
418 S.; Kte. 10 fr. [3291
Theissen, J. S., Centraal gezag
en Friesche vrijheid. (Friesland onder
Karel V.) Leiden. Diss. Groning.:
de Waal. xxxvj, 507 S. [3292
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 28 Blok.
Reimers, H., Die Säkularisation
d. Klöster in Ostfriesland. (= Nr.
2755.) Aurich: Friemann 1906. 55 S.
60 Pf. [3293
Bos, G., Uit het ostfriesche kloosterleben.
(Groninger Volksalmanak '07, 158-208.) [3294
Falckenheiner, W., Ob. d. Todestag d.
Mutter Philipps d. Großmütigen, Landgräfin
‚Anna v.Mecklenb. (Hessenland ’07, Nr. 1.) [3295
Kißling, J. B., Kardinal Albrecht v.
Brandenb. u. d. Reliquieusammig. d. Barfüßer
zu Fritzlar. (Stud. a. Kunst u. G., Frdr.
Schneider gewidm. 119-23.) (3296
Tecklenburg, A., Einführg. d. Ref. in
Uslar. (Protokolle üb. d. Sitzgn. d. Ver. f.
G. Götting. III, 4 12-33.) [3297
Hentze, 0., Magister Franz Günther a.
Nordhausen u. sein verdienstvoller Anteil an
d. erst. Kämpfen d. Reformation. (Aus: „Zt.
d Ver. f. Kirch.-G. in d. Prov Sachs.“) Görs-
bach b. Nordhaus.: Verf. 32 S. 60 Pf [3218
Kawerau, €., Mich. Meienburg, Bürger-
meister v. Nordhausen. (Allg. dt. Biogr. 52,
286-88.) [8299
Westphal, F., Fürst Georg d.
Gottselige zu Anhalt, Sein Werden
u. Wirken. Beitr. z. Ref.-G. Dessau:
Haarth. 238 S. 8 M. — Ders., Zur
‚Erinnerg. an Fürst Georg (95 v. Nr.
8247). 93 S. 1 M. 20. [3300
Cardauns, L., Zur Kirchenpolit.
Hrzg. Georgs v. Sachsen, vornehnl. in
sein. letzt. Regierungsjahren. (Quellen
etc. a. ital. Archiven u. Bibl. 10, 101-
51.) Sep. Rom: Loescher. 2 M.40.[3801
Clemen, 0., Zur Biographie Dan, Gresers.
(Beitrr. z. sächs. Kirch.-G. 20, 248-52.) [3302
Müller, Nik., Beitrr. z. Kirch.-G.
d. Mark Brandenb. im 16. Jh. H. 1,
Lpz.: Haupt. 134 S. 8 M. [3308
Inh.: a) 8. 1-48. Beziehgn. zw. d. Kurf.
Joachim I. u. IL v. Brandb. u. d Kurf.
Georg lII. v. Anhalt 1534-40. b) S. 49-122.
Zur G. d. Reichstags v. Regensb. 1541.
c) Mark u. Märker in Melanchthons Vorlesgn.
Bauch, 6., Zur Breslauer Ref.-G. I.
(Zt. d. Ver. £ G. Schles. 41, 386-52.)
— Erich Franke, Üb. d. Vertreibg.
d. Bernhardiner a. Breslau. (Ebd.
°120
37-98. (34 S. Bresl. Diss. '05.)) —
R. Foerster, Hnr. u. Seyfried Ribisch.
(Ebd. 181-240.) — A. Kettner, Dr.
Hnr. Rybisch. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens etc. 11, 163-67.) [3304
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555-1648.
Buchelius, A., Trajecti Batavorum
descriptio; medeg. door S. Muller.
(Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genootsch.
te Utrecht 27, 131-268.) [3306
Buchell, A. van, Diarium. Uitgeg.
door G. Brom en L. A. van
Langeraad. (Werken uitg. door het
Hist. Genootsch. te Utrecht. 3. Ser.,
Nr. 21) Amsterd.: Johs. Müller.
cjv, 574 S. 7 fl. [3306
Vaernewyck, M. van, Mémoires
sur les troubles relig. en Flandre;
trad. d’apr. l'édit. de F. vander
Haeghen p. H. van Duyse, publ. p.
M. de Smet de Naeyer (s. ‘06,
1840). T. II. 1906. 4°. 617 S.; 25 Taff. ;
30 fr. [8307
Dyaryusze sejmowe R. 1697. W
dodatkach: Akta sejmikowe i inne
odnoszace sie do tego sejmu wydal
E. Barwifiski. (Scriptores rerum
Polon. XX.) W Krakowic: Akad.
xxvırj, 545 8. [3308
(Reichstagsbücher v. J. 1597. Als Anh.:
Landtags- u. a. sich auf dies. Reichstag
bezieh. Akten.
Daville, L., Rosières de Chaudeney
et l'Histoire de Charles III." (Ann.
de l'Est et du Nord 3, 194-208.) [3309
Wäschke, Belagerg. u. Zerstörg.
Magdeburgs. Tagebuchbll. d. Fürsten
ChristianILv.Anhalt-Bernburg.
(G.bll. f. Magdeb. 41, 318-37.) [3310
Scherer, C., Hauschronik d. Joh. Lutz
v. Salmünster. (Fuldaer G.bll. 3, 17-27 etc.
157-66.) (3311
Krämer, F. J. L., Journalen van
den stadhouder Willem II. uit de
jaren 1641-1650. (Bijdrr. etc. v. h.
Hist. Genootsch. te Utrecht 27,
413-535.) [3312
Canisii epistulae et acta, coll. etc. Braun s-
berger. IV, s. Nr. 1819. Rez.: Röm. Quar-
talschr. 20, U, 214f. Ehses. — Chr. v.
Hoiningen-Huene, Neues a. d. G. d. Je-
suiten. (Preuß. Jahrbb. 128, 221-77.) [3813
Schulteß, Aus d. Briefwechsel d.
franz. Philolog. u. Diplomaten Jacques
Bongars, 1554-1612. (Festschr. z. Be-
grüßg. d 48. Versammlg. dt. Philo-
ogen etc. zu Hamb. 103-206.) [3314
Bibliographie Nr. 3304— 3364.
Simonsfeld, E., Contributi (Lettere)
alla storia delle Case Reali di Baviera,
Prussia e Italia. (Atti d. Congresso
Intern. di scienze stor. Roma ‘O3.
Vol. 3, 273-84.) [3115
Cauchle, A., Une nouv. lettre de Daniel
di Bomalès à Francesco di Marchi concern.
les troubles des Pays-Bas, 1567. (Anal. p. $.
à l’hist. eccl. de la Belg. 33, 2322-26.) [3316
Elkan, A., Üb. e. angebl. Denkschrift v.
Marnix. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R.. 6,
137-45.) [3317
Hove, A. van, Les statuts synodaux
liégeois de 1586. Un document inéd.
de la Nonciature de Bonomi à Co-
logne. (Anal. p. s. à l'hist. eccl de
la Belg. 33, 5-51; 164-214.) Sep.
4 fr. [3318
Harraeus, K., Lor. Scheuerlin in Kreuz-
nach 1587. (Monatshfte. f. rhein. Kirch ZG 1,
193-217.) Bericht Sch.s an d. Markgraf. Phil.
v. Baden. (3319
Schlitter, H., Frage d. Anerkenng.
Heinrichs IV. durch Rudolf II. (Beitrr.
z. neuer. G. Österr. 06, 18-31.) [3320
Gutachten d. Erzherzoge u. d. Kurf. v.
Mainz u. Brandenb.
Carillii, Alf., S. J., Epistolae et
acta, 1591-1618. (Monum. Hung. hist.
diplom. XXXII.) Budap.: Akad. 1906.
ui], 739 S. 15 K. [3321
Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
30, 44-47 Amlacher.
Lonchay, H., Les archives de Si-
mancas au point de vue de l’hist. des
Pays-Bas au 17. siècle. (Bull. de la
Comm. Roy. d’hist. de l'Acad. Roy.
de Belg. 76, xurj-Lv.) [3322
Brants, V., La description des
Pays-Bas de Don Jorge de Henin
1628. (Bull. de l'Acad. Roy. de Belg.
og. 67-72.) [3323
Opel, J., Bericht Kempendorfs a.
d. Feldlager vor Steinau 25. Aug.
1632. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant.
Forschgn. 23, 115-19.) [3324
Nedoma, J., Einige Briefe Kaiser
Ferdinanda DI. a. d. 80jähr. Kriege.
(Sitzungsberr. d. Böhm. Ges. d. Wiss.
’06, V.) Sep. Prag: Rivnäc 1906.
85 S. 60 Pf. [3325
Schuller, G. A., Zeitgeschichtl. u. biogr.
Aufzeichngn. auf d. Deck- u. Titelblättern
älter. Bücher. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb.
Ldkde. ’07, Nr. 1 ff.) [3536
Kraus, J., An Frankenthals Bewohner
gerichtete Trostrede v. J. 1621. onatsschr.
d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’07, Nr. 6.) [3327
Hallwich, H., Hymne an Wallenstein
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ’06, 57-70.) [3325
Comenius, J. A., Testament d. sterbend.
Mutter. Hrsg., a. d. Böhm. übertr. u ein-
geleit. v. D. Perina. (Monatshfte. d. Comen.-
Ges. 16, 25-45.) [5533
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Vollert, W., Entscheidg. d. Konkordien-
formel in d. Lehre v. d. Glaubensgerechtigkeit
in art. IIL besond. gegenüber d. Osiandrisch.
Lehre. (N. kirchl. Zt. 17, 623-28.) [3330
Alter protest. Kirchenbücher in Württemb.
(Dt. Herold '07, Nr. 4.) [3331
Schlosser, H., Alteste Herborner Bibel.
(Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. ’06/7, 71-73.)
— Deors., Ältester Herborner Druck. (Ebd.
en [3332
Zillessen, A., Der kirchl. Stand im pfälz.
Herzogt. Simmern bei Beginn d. 30jahr.Krieges.
Memorial d. Inspektors Konr. Horneck zu
Simmern im alt. Archiv d. Synode Simmern.
(Theol Arbeiten a. d rhein. wiss. Prediger-
Vor. N.F. 9 104-25.) [3333
Konsistorialbeschlüsse, Kölnische, 1572-
1596, hrsg. v. Simons, 8 ‘06, 1352 Rez.:
Lit. Zbl. ’06, Nr. 13; Theol. Lit.-Ztg. ’07,
Nr. 2 Köhler, Mitt. a. d. hist Lit. 35, 10-84
Gust Wolf; Korr.-Bl. d Westdt Zt 26, 171.
Hashagen; Hist Jahrb. 28, 660 f. Schrötter. —
W. Rotscheidt, Matthias Vehe. (Monats-
hfte. f. rhein. Kirch.-G 1, 144.) 13334
RBotscheidt, W., Die reform. Gemeinden
im Hrzgt. Jülich im J. 1629 (Monatabfte. f.
rhein. Kirch.-G. 1, 229-36.) Beschwerde-
schrift. [3335
Knoke, Beschwerdeschrift d. Prädikanten
He:remann, s. ‘06, 1371. (Auch in: Protokolle
d. Ver. f. G. Gôütting III, 4, 33-50.) [33:6
Könnecke, M., Ev. Kirchenvisitationen d.
16. Jh in d. Grafsch. Mansteld (8. ’06, 1373).
Ti. VI: Die 3 Kırchenvis unt. Menzel. Abt. 3:
1581. (Mansfeld. DU 20, 94-144.) [3337
Clemen, 0., Stammbuch a. d 2. Hälfte d.
16.Jh. (Beitrr.z.süchs.Kirch.-@. 20, 241-47 ) [3338
Hüllen, F., Das Dekanat Zell (Mosel)
nach d Visitation i. J. 1569. (Trier. Arch.
10, 56-85.) EN (3339
Hahn, K., Brzg. Johann Wilhelm
v. Weimar u. seine Beziehgn. zu
Frankreich. Lpz. Diss. (Zt. d. Ver.
f. thür. G. 18, 1-174.) [3340
Schwarz, P. @., Haltung Danzigs
im nordisch. Kriege 1563-1570 m.
besond. Berücks. d. Beziehgn. zu
Schweden. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver.
49,1-99.) 36S. : Königsberg. Diss. [3341
Braunsberger, 0., Geheime päpstl.
Sendung d. sel. Canisius. (Laacher
Stimmen 71, 58-76; 164-85; 301
-27.) [3342
Gossart, E., Espagnols et Flamands
au 16. siècle. La domination espagn.
dans les Pays-Bas à la fin du règne
de Philippe I. Brux.: Lamertin.
303 S. 4 fr. [3343
Rez.: Bull. de l'Acad. Roy. de Belg ‘017,
50-56 Marchal.
* Loebl, Dr. Barthl. Pezzen. (Allg. dt. Biogr.
53, 41-47.)
Uebersberger, H., Russ. -österr.
Heiratsprojekt v. Ausgange d. 16. Jh.
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ’06,
32-43.) [3345
Bott, E., Hist. de la représentation
13344
ee
WEI
dipl. de la France auprès des cantons
suisses, de leurs alliés et de leurs
confédérés (s. '02,2060). III: 1610-1626.
L'affaire de la Valteline (rs partie)
1620-1626. 1906. 1163 S. 20 fr. [3346
Rez.: Rev. crit. ’07, Nr. 16 R.
Salis-Soglio, N. v., General Hans
Wolf v. Salis. Lebensbild e. Soldaten
a. d. Zeit d. 30jähr. Krieges. (Ober-
bayer. Arch. 52, I, 1-107.) [3347
Heimann, F., Landesverteidigung
im Fürstent. Anhalt v. d. Auflösg.
d. Union bis z. Einmarsch d. Kaiser-
lichen, Mai 1621 bis Jan. 1626.
(Leipz. Diss.) Lpz.: Fiedler 1906.
4528. 6 M. [3348
Meisinger, 0., Heldentot d. 400 Pforzheimer
(Beil. z. Allg. Ztg. ui, Nr. 185.) [3349
Ludwig, D. À. Verhdlgn. üb. d.
Prättigauer Angelegenheit v. Beginn
d. Aufstandes bis z. Beginn d. Lin-
dauer Konferenz, Ende April bis
Anfg. Sept. 1622. (Jahresber. d. Hist.-
ant. Ges. v.Graubünd. 36, 11.)97 S.[3350
Pfister, Chr., Nancy au debut
du règne de Charles IV., 1624-1633.
Le siège de la ville p. Louis XIII.,
Sept. 1633. (Ann. de l'Est et du
Nord 3, 24-88.) [3351
Heskel, Chr. L. Rasche. (Allg. dt. Biogr
63, 205-9.) [3352
Haendcke, B., Kaiserl. Flotte im 17. Jh.
(Dt. Revue ’07, III, 81-85.) [3353
Gebauer, J. G., Schwed. Militärprozeß v.
1631. (Hist. Zt. 98, 544-80.) [3354
Sixt, Rest d. alt. Wallensteinisch. Lagers
v. Sommer 1632 b. Altenberg. (Jahresber. d.
Ver. f. G. d. St. Nürnb. 27. 15f.) [3355
Konze, Stärke, Zusammensetzg. u. Ver-
teilg. d. Wallensteinschen Armee 1633, s. ’06,
1390. Rez.: Hist. Jahrb. 28, 236 Steinberger;
Mitt. a. d. hist. Lit. ap, 191 f. Kloe.ekorn. [3356
Fuentes, J., Batalla de Nördlingen.
(MemorialdeArtilleria’06,Mayo.)[3357
Apell, F. v., Herkunft Konr. Widerholts.
(Hessenland ’07, Nr. 9f.) [3358
Czerny,J., Todd. Herzogs Bernhard
v. Weimar (s. '06, 3133). TI. II. Progr.
Wiener Neustadt 1906. 17 S. [3359
Ilwof, F., Johs. Rosolenz. (Allg. dt. Biogr.
53, 504-7.) [3360
Kapper, A., Festungsbau zu Fürstenfeld
1556-1563. Graz: Mosor 1906. Th S. [3361
Jukach, A. v., Die Klagenfurt. Stadt-
erweiterg. u. Erbauung d. Landhauses im
16. Jh. (Carinthia I. Jg. 97, 41-90.) . [3362
Lampel, J., Erzbisch. Mark. Sittich
beim Ausbruche d. 30jähr. Krieges.
Dazu einige Aktenstücke. (Beitrr. z.
neuer. G. Österr. ‘06, 44-56.) [3363
Tischer, F., Streit d. Prager Erzbischofo
um d Metropolitaurecht üb. d. ÖOlmützer
Bischöfe im 16. Jh. (Sitzungsberr. d Böhm.
Ges. d. Wiss. ’06, III.) 25 S. (Czech.!) (3364
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. Bibliographie. 9
*122
Gorge, $., Zur G. d. Troppau-Jägern-
dorfer Konfiskationen im 30j. Kriege. (Zt. f.
G. eto Österr.-Schlesiens 1, 40-42.) — Ders.,
Zum Besitzwechsel d. Hrzgts. Jägerndorf u.
schles. Güter im 30j. Kr. (Ebd. 42-45.) [3365
Feller, Ritter Melch. Lussy v. Unter-
walden, seine Beziehgn. zu Ital. u. sein An-
teil an d. Gegenref. I, s. ’06, 3138. (Berner
Diss. '06.) — E. Wymann, Ritter M. Lussy.
Gedenkblatt z. 300. Todestag. (G.freund 61,
269-81.) [3366
Schornbaum, K., Zum gottesdienstl. L ben
Feuchtwangensim 16.Jh. (Siona ’06. 207 ff.) [3367
Bauer, Ldw., M. Peter Meiderlin, Ephorus
d. Kollexiums b. St. Anna v. 1612-1650. Beitr.
z. G. d. Kollegiums im 30j. Krieg. Progr.
Augsb. 1906. 58 8. [3368
Löwe, H., Prediger Alex. Neukomm u d.
Lindauer Kirchenhandel d J.1626. (Forschen.
z. G. Bayerns 14, 272-88. 15, 43-71), [3369
Bossert, @-, Liebestätigkeit d. ev.
Kirche Württembergs v. d. Zeit d.
Hrzgs. Christoph bis 1650 (s. "06,
3142). Schluß. (Württb.Jbb.f. Statist.
u. Ldkde ’06, I, 44-93.) [3370
Duncker, M., Aus d. Zeit d. 30jäbr. Krieges
(Beutling. G.bll. XVI, Nr. 2/3.) [3371
Meininger, Un cas de haute trahison &
Mulhouse. (Bull. du Musée hist. de Mul-
house 29, 9-71.) [3372
Kraus, J., Johs. Breberinus. (Monatsschr.
d. Frankenthal. Altert.-Ver. ’07, Nr. 2.) [3373
Nenroth, F., Oberursel zur Zeit
d 30jähr. Krieges. Kulturgeschichtl.
Skizzea.e.nass.Kleinstadt.(Ann.d.Ver.
f. nass. Altertkde. 36, 169-211.) |3374
Pfender, E., Beitrr. z. Kirch.-G. d. hinter-
Grafschaft Sponheim. (Monatshfte. f. rbein.
Kirch.-G. 1, 132-43.) — P. Bockmühl, Johs.
Anast. Veluanus. (Ebd. 115-26; 172-80.) Vgl.
Nr. 3221. — Ders., Zeugnis ev. Glaubens-
treue a. d. J. 1598. (Ebd. 73-81.) — W. Rot-
scheidt, Die Diener d. hochdt.-ref. Gemeinde
zu Köln im 17. Jh. (Ebd. 42-46; 81-56; 134-
86.) — Ders., Johs. Badius, d. Jüngere, als
Student. (Ebd. 237-39.) — Ders., Phil. Eil-
bracht. (Ebd. 240.) — J. 0. Müller, Aus d.
Leben d. ref. Gemeinde Düren währ. d. erst.
4 Jahrzehnte ihr. Bestehens. (Ebd. 19-73.) [3375
Wolf, W., Beitrr. zu e. Ref.-G.
d. Stadt Aachen (s. Nr. 1385). IV:
Die dt.-retorm. Gemeinde v. 1570-
1580. V: Johs. Chr. Otzenrath. (Theol.
Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger-
Ver. N.F. 9, 50-103.) Sep. Tübing.:
Mohr. 2 M. [3376
Bockmühl, Johs. Christianus. Ein Wort
z. vorläufig. Richtigstellung. (Monatshfte. f.
rhein. Kirch.-G. 1, 279-84.) Vgl: W. Wolff
(Ebd. 381-83).
Macco, H. F., Zur Ref.-G. Aachens
währ. d. 16. Jh. Eine krit. Studie.
Bearb. nach Archivalien. Aachen:
Aach.Verl.- u. Dr.-Ges. 97 8.; Taf. | 3377
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. ’07, Nr. 3/4
Keussen.
Goeters, W., Noch einmal Adrian van
Haemsiede in Antwerpen u. Aachen. (Theol.
Arbeiten a. d. rhein. wies. Prediger-Ver. N.F.
9, 25.29.) Vgl. "op, 3151. (3378
Bibliographie Nr. 3365—8424.
Cuno, F. W., Wesels Mildtütigkeit im
30j. Kriege geg. auswärt. ref. Glaubensge-
nossen (s. "04, 1213). Nachtr. v. H. Forst
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 39, 230). [3379
Knipscheer, F. S., Vestiging d.
gereform. kerk in Nord-Holland 1572
-1608. (Nederl. arch. v. kerkgesch.
N.S. 4, 253-84; 354-87.) [3380
Schoengen, M., De Schaapzucht van
Cunerus Petri, bisschop van Leeuwarden.
(De Vrije Fries 30, 323-90.) © (33-1
Dersch, W., Das Restitutionsedikt
in Hessen. (Èt. d. Ver. f. hess. G.
40, 195-213.) [3382
Fuchs, P. D., Johs. Haal, Pfarrer in Sal-
münster v. 1603-9. (TL v. Nr. 2146) — Gr.
Richter, Prozessionen a. d. Benediktinerstift
su Fulda vor 300 Jahren. (Fuldaer G.bil. 3,
49-58.) — A. Pabst. Eroberg. u. Plünderg. v-
Amöneburg 1631. (Ebd. 4, 160.) [3353
Fink, E., Bürgermeister Peltzer v. Osna-
brück. (Allg. dt. Biogr. 53, 8f.) (3584
Knoche, K., Gegenreformation in Peine
(Peiner Ztg. Juni ’06.) i [3355
Polit. Beziehgn.
Hitzigrath, H.
zw. Hamburg u. England zur Zeit
Jakobs I., Karls I. u. d. Republik
v. 1611-1660. (Hamb. Progr.) Berl.:
Curtius. 475. 1 M. [3356
Rolfs, C., Nachrr. zum Leben d. Kanzlers.
Dr. Nikol. Junge. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 36. 271-X4.) (3387
Wieris, R., Das Amt Harzburg
im 80j. Kriege. (Zt. d. Harz-Ver. 40,
180-240.) — U. Hölscher, Henn.
Cramer v. Clausbruch, Bürgermeister
d. St. Goslar. (Ebd. 1-52.) [3358
Liebe, @., Streit um d. Schulaufsicht in
Halle 1553, s. ’06, 1453. (Auch in: N. Mitt.
a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 25. 30-45.) [3559
Koch, E., Moskowiter in d. Ober-
lausitz u. M. Barthol. Scultetus in
Görlitz. (N. lausitz. Magaz. 83, 1
-90.) [3390
Schnell, 0., Mecklenburg zur Zeit
d. 30jähr. Krieges 1608-1658. (= Nr.
2332.) Berl. : SüBerott. 185 S. Subskr.-
Pr.: 3 M. 50. Einzelpr.: 4 M. [3391
Wotschke, Th., Chr. Thretius.
Beitr. z. G. d. Kampfes d. ref. Kirche
geg. d. Antitrinitarismus in Polen.
(Altpr. Monatsschr. 44, 1-42; 151-210.)
— Frz. Koch, Joach. Mörlin als
samländ. Bischof, 1567-1571. (Ebd.
251-302.) [3392
Wotschke, Th., Die Reform. in Kosten.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. G. d. ev. Kirche Schle-
siens 9, 161-85.) Rez.: Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Posen 7, 180-32 Moritz. — Ders., Die
Ref. in Obornik. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 7, 25-28.) [3393
Sommerfeldt, G., Grabstein d. Georg v.
Eichicht in d. Kirche zu Neuhausen b. Kò-
nigsberg, t 1602. (Dt. Herold ‘07, Nr. 5.) [3334
Reformation, Gegenreformation u. 80jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Hofordnungen, Dt., d. 16. u. 17. Jh.
Hrsg. v. A. Kern (s. '06, 3163). I:
Braunschw., Anhalt, Sachs., Hessen,
Hanau, Baden, Württemb., Pfalz,
Bayern, Brandenb.-Ansbach. (= Nr.
2574.) xvj, 263 S. 9 M. [3395
Rez. v. I: Gött. gel. Anz. ’07, 408-14
v. Below; Hist. Zt. 98, 390-95 Haß; Dt. Lit.-
Ztg. "oe, Nr. 41 Lauffer; Monatsbil. d. Ges. f.
pomm. G. ’06, 123-26 Wehrmann.
Simson, P., Organisation d. Hanse
in ihr. letzt. Jahrh. (Hans. G.bll. oi,
I, 207-44.) [3396
Beemelmans, W., Organisation d.
vorderöst. Behörden in Ensisheim im
16. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
22, 52-92. [3397
Raab, C. v., Schloß u. Amt Vogts-
berg bis Mitte d. 16. Jh. u. d. Erbe-
buch v. J. 1542. (= Nr. 2780.) [3398
Rez.: Dt Lit -Ztu.’07, Nr. age Kauffungen.
Backwitz, Erbhuldigungen in d. Neumark.
(Schrr.d. Ver f G d. Neumark 19, 107-25.) [3399
Petsch, R., Verfassg. u. Verwaltg.
Hinterpommerns im 17. Jh. bis z. Ein-
verleibg. in d. preuß. Staat. (Staats-
u. sozialwiss. Forschgn. Hft. 126.)
Lpz.: Duncker & H xjv, 271 BS.
6 M. 80. (Abschn. I, Kap. 1-8: Berl.
Diss. 55 8.) ` [8400
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 37 Wehrmann.
Hausmann, R., Verhältnis d. liv-
länd. Ordens z. Röm.-dt. Reiche im
16. Jh. (Balt.Monatsschr.63, 1-23.)[3401
Foltz, M., Danziger Stadthaushalt
am Ende d.16. Jh. (Zt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 49, 131-84.) [3402
Schöppe, K., Beitr. z. G. d. Innungswesens.
(N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. Forschgn. 23,
92-104.) [3408
Gasser, V., Urbarbuch d Pfarrwidums in
U. L. Frau im Walde — Senule — v. J. 1524.
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 5604-20 ) [3404
Schloßrechnungen, Kieler, d.
17. Jh., hrsg. v. J. Biernatzki
Nr. 2767.) Kiel: Jensen 1906. 116 S.
2 M. [3405
Müller, Johs., Nürnbergs Bot-
schaft nach Spanien zu Kaiser Karl V.
i. J. 1519. Eine Episode a. d. Kampfe
Nürnbergs m.d. Markgrafen v. Brandb.
um d. Behauptg. d. reichsstädt. Zoll-
freiheiten. (Hist. Zt. 98, 302-283.) |3406
Vgl.: Jahresber. d. Ver. f. G. d. St. Nürnb.
28, 25-25 (Auszug).
Bauer, LI Handelspolit. Projekt
Ferdinands I. a. d J. 1527. (Beitrr. z.
neuer. G. Österr. '06, 14-17.) [3407
——
—
*123
Schöppe, K., Zur G. d. Topf- u. Palmarum-
marktes in Naumburg. (N. Mitt. a. d. Geb.
hist -ant. Forschgn. 23, 46-91.) (3108
Wotschke, Th., Bericht e. Königsberger
Stadtschreibers ber d.minderwertigen Tuche,
die a. GroBpolen u. Schlesien nach Preußen
eingeführt wurden] über seine Verhdigo. in
Posen. Kosten u. Fraustadt. (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Poren 7, 145-53.) (3109
Münker, H., Weseler Schiffahrt im
16. Jh. Bonner Diss. xıj, 43 S. [3410
Armbrust, L., Engl. Pa8 v. 1599. (Zt. d.
Ver. f. hess. G. 40, 166-71.) [3411
Räthning, G., Graf Antons IL Eisen-
gießerei. (Jahrb. f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 15,
273-50.) (3412
Huynkens, Zur G. d. Juden in Münster.
(Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64, I, 260-66 ) [3413
Byloff, F., Land-u. peinl. Gerichts-
ordng. Erzhrzg. Karls IL f. Steier-
mark v. 24. XII. 1574: ihre G. u.
ihre Qn. (= Nr. 2664.) Graz: „Styria“.
1118. 2 M. [3414
Berdolet, Sühneurknnde d. 16. Jh. (Stud.
z. niederrh. G. Progr. Düsseldorf ’06. S. 44
-46.) (3415
Waschinski, Beitr. z. städt. Schöffen-
gerichtsbarkeit in Pommerellen. (Mitt. d.
Westpr. G.-Ver. 6, 8-14.) — Fr. Schultz,
Akt städt. Gerichtsbarkeit in d. St. Walden-
burg. (Ebd. 51f.) (3416
Loebl, A. H., Die Landesvertei-
digungsreform im ausgehend. 16. Jh.
im Zeichen d. sinkend. dualist. Staats-
begriffes. (Aus: „Arch. f. öst. G.“
XCVI, 1.) Wien: Hölder 1906. 59 S.
1 M. 60. [3417
Strobl v. Ravelsberg, F., Wallenstein u
d. dt. Armeesprache. (Zt. d. Histor. Ver. f.
Steierm. 4, 67-75; Kte.) [3417 a
Clemen, 0., Vorlesungsverzeichn.
d. Leipzig. Universität v. J. 1519
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 20,
112-24.) [3418
Kobert, R., Einiges a. d. 2. Jahrh. d. Be-
stehens d. mediz Fakultat zu Rostock.
Beitr. z. Kultur-G. d. Reform.-Zeitaltors.
Stuttg.: Enke. 61 S. 2 M. [3419
Wehrmann, M., Söhne d. Herzogs Philipp I.
v. Pommern auf d. Univ. Greifswald. (Balt.
Stud. N.F. 10, 33-66.) [3420
Ludwig, Frank, Entstehg. d. kur-
sächs. Schulordng. v.1580. (Beihft. 13
v. Nr. 2646.) Berl.: A. Hofmann & Ko.
176 S. 3 M. (Leipz. Diss.) [3421
Clemen, 0., Zur ältest. G. v. Schulpforta.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs- u. Schul-G. 17,
MEI [3422
Rüthnick, R., Lehrerbesoldgn. in Heidel-
berg 1624-25. (Ebd. 69-74.) [3423
Clemen, 0., Kleine Beitrr. z. sächs. Ge-
lehrten-G. (N. Arch. f. sächs. G. 28, 122-34.) [3424
9*
*124
Keller, L., Die Hohenzollern u. d. Oranier
u. d. Großlogen-Systeme d. 17. Jh. (Monats-
hfte. d. Coimen.-Ges. 16, 1-15.) Vgl. Nr. 1387. —
W. Begemann, Die Haager Loge v. 1631 eto.
Berl.: Mittler. xvj, 84 S.; Taf. 2 M. [3425
Maas, M., Nik. Kratzer.
51, 364-68.) — Fox, Hans Susenbrot, ©. ver-
acholl. schwäb. Humanist u. lat. Schulmeister.
(Diözesanarch. v. Schwab. 25, 8-12.) — 0.
Günther, Lat. Gedichte d. Johs. Poliander.
(Zt. d. Westpr. G.-Ver. 49, 351-81.) [3426
Krieg, A., Zur Charakterist. Joh. Sleidans.
Beitr. z. G. d. olräss. Humanismus. Progr.
Zehlendorf. 4°. 36 S. [3427
Schwab, J., Ldw. Hillesheim, Humanist
u. Bürgermeister v. Andernach im 16. Jb.
Andern. Progr. 1906. 143 S. (8428
Szekfű, J., Schesaeus-kérirat a nemzeti
muzeumban. (Magyar Könyvszemle 14, $21-
84.) — F. W. Seraphin, Des Christ. Sche-
saeus „Ruinae Pannonicae“. (Korr.-Bl. d.
Ver. f. siebenb. Ldkde. 30, 17-19.) (3429
(Allg. dt. Biogr.
Gigalski, Nikol. Coppernious u. Allenstein.
Sein Studium, seine Tätigkeit als Statthalter
in Allenstein, sein Entwicklungsgang zum
Entdecker d. neuen Weltsystems. Allenst.:
Danehl. 91 S. 1 M. 20. (3430
Saalwächter, A., Zur Fam.-G. Sebast.
Münsters. (Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d.
Grhzgt. Hessen 3, ‘05, 619-22.) [3431
Wiepen, E., Neues üb. d. Lebens-
verhältnisse d. Geographen Matthias
Quad v. Kinckelbach. Beitrr. z nie-
derrh. Gelebrt.- u. Kunst-G. (Beitrr.
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. üssel-
dorf. G.-Ver. 20, 62-122.) 3432
Rangger, >; Matth. Burgklehner. `
Beitrr. z. Biogr. u. Untersuchg. zu
sein. hist. u. kartogr. Arbeiten.
(Forschgn. etc. z. G. Tirols u. Vorarl-
bergs 8, 185-221. 4, 54-107.) [3433
Saintenoy, P., Un portrait de Jean Isaac
Pontanus. (Ann. de l'Acad. d'archl. de Belg.
58, 297-304; Taf.) (3454
Bastian, A., Quellen u. Wirkgn. v. Jak.
Böhmes Gottesbegriff. (Zt. f. Philos. u. Krit.
138, 163-89. 129, 33-47.) [3435
Strunz, F., Joh. Bapt. v. Helmont, 1577-
1644. Beitr.z.G.d. Naturwiss. Wion: Deuticke.
66 8. 2 M. 50. [34136
Wels, A.,Bibliothek d.Zisterzienser-
Stiftes Reun in d. 2. Hälfte d. 16. Jh.
(Beitrr. z. Erforschg. steirisch. G. 35,
247-87.) [3487
Schottenloher, K., Buchdrucker-
tätigkeit Geo. Erlingers in Bamberg,
1522-1541 (1543). (Sammlg. biblio-
thekswiss. Arbeiten. Hft. XXI.) Lpz.:
Haupt. xxjv, 320 8. 12 M. [3438
Rez.: Beitrr.s. bayor. Kirch.-G. 14,45f. Kolde.
Niemann, Dialogliteratur d. Reformations-
zeit, s. ’06, 1461. Rez.: Euphorion 14, 135-45
Ba. secko. [3439
Buchwald, Rhard., Joach. Gref.
Untersuchgn. üb. d. Anfänge d. Re-
Bibliographie Nr. 3425—3479.
naissancedramas in Sachsen. (Probe-
fahrten. XI.) Lpz.: Voigtländer. x,
89 S. 3 M. 60. (Leipz. Diss.) [3440
Henrici, E., Des Jobs. Caselius Dich-
tungen in Handschrr. zu Wolfenbüttel.
(Braunschw. Magar. "01, 13-16.) [3441
Hauffen, A., Fischart-Studien (s.
706, 1464). Vin: Anmahnung zu
christl. Kinderzucht. (Euphorion 13,
62-57.) [3442
Englert, A., Die menschlichen Altersstufen
in Wort u. Bild (s. ’06, 14642) Schluß. (Zt.
d. Ver. f. Volkskde. 17, 16-42.) [3443
Kopp, A.. Liederhandschr. d. Petrus Fa-
bricius. (Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprach.
117, 1-16; 241-55.) [3444
Endres, J. A., Abt ‘Ambrosius Mairhofer
v. St. Emmeram in sein. Verhältnis z. Kunst.
(Stud. a. Kunst u. G., Frdr. Schneider gə-
widm. 23948; 2 Taf.) (3445
Foerster, R., Hnr. u. Seyfried Ribisch u.
d. Kunst in Schlesien. (Schles. Vorzeit 4,
88-112.) {5445
Voss, Herm., Ursprung d. Donau-
stiles. Stück Entwicklgs.-G. dt. Ma-
lerei. (Kunstgeschichtl. Monographien.
VIL) Lpz.: Hiersemann. 228 S.
(60 S. Heidelb. Diss. „Üb. Wolf Huber als
Maler u. einige Meister d. Donaustiles“ )
Janitsch, J., Bildnis Sebast. Brants
v. A. Dürer. Mit 3 Taf. u. 2 Abb. im
Text. (Hft. 74 v. 2653.) Straßb.:
Heitz 1906. 18 S. 2 M. [3148
Kutter, P., Joach. v. Sandrart als
Künstler nebst Versuch e. Katalogs
sein. noch vorhand. Arbeiten. (Hft. 53
v. 2653.) Ebd. xj, 148 8.; 7 Taf.
8 M. [3449
Ebenstein, E., Hofmaler Franz
Luyex. Beitr. z. G. d. Malerei am
österr. Hofe. Mit 10 Taf. u. 58 Text-
abbildgn. (Jahrb.d. Kunsthist. Samm-
lgn. d. Allerh. Kaiserhauses 26, 183-
254.) Sep. Lpz.: Freytag. 30M. [3450
Löw, A., Pottendorfer Glasgemälde. (Berr.
etc. d. Altert.-Ver. Wien 40, I, 88-88; Taf
10 u. 11.) (3451
Geisberg, M., Die Münsterisch.
Wiedertäufer u. Aldegrever. Ikonogr.
u. numism. Studie Mit 18 Taf. u.
9 Hochätzgn. (Hft. 76 v. 2653.) Straßb.:
Heitz. vıj, 78 S. 12 M. [3452
Tietze, H., Werke Alex. Colins u.
sein. Schule in Maria-Laach. (Jahrb.
d K. K. Zentral-Komm. N.F. III, 2,
177-94; Taf. 6.) [3453
Rautenstrauch, J., Luther u. d.
Pflege d. kirchl. Musik in Sachsen
bis z. 2. Jahrzehnt d. 17. Jh. Beitr.
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
z. G. d. kath. Bruderschaften, d. vor-
u. nachreformat. Kurrenden, Schul-
chöre u. Kantoreien Sachsens. Lpz.:
Breitkopf & H. 461 S. 6 M. (235 S.:
Lpz. Diss. ’06.) [3454
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 28, 339 f..
Wustmann.
Finder, L., Die Vierlande um d. Wende
d. 16. u. 17. Jh. Beitr. z. Kultur-G. Nieder-
sachsens. (Progr.) Hamb.: Herold. 41 8.
1 M. 50. — Zimmer, Das Leben auf d. Neuer-
burg b. Bitburg im 16. Jh. (Trier. Chron.
N.F. 3, 73-75.) — 6. Liebe, Eichsfelder Zu-
stände im groß. Kriege. (Mühlhäus. G.bll. 7,
120-24) — P. Zimmermann, Üb. e. Stamm-
buch Philipps v. Damm. (Braunschw. Magaz.
°07, 1-7; 16-21.) [5455
Heerwagen, H., Bilder a. d. Kinderleben
in d. 30er Jahren d. 16. Jh. (Mitt. a. d. Germ.
Nationalmus. ’06, 93-116.) [3456
Bardeleben, C. v., Festlichkeiten am Bran-
denburg. Hofe zur Zeit d. Kurfürsten Jo-
achims II. in Berl. (Mitt. d. Ver. f. @. Berl.
’07, Nr.4t) — K. Koppmann, Zur Einholung
d. Prinzessin Elisabeth v. Dänemark durch
ihr. Gemahl Herzog Heinr. Julius 1590. Aus-
züge a. d. Rostocker Ratsprotokollen. (Jahrb.
d G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw. 3, 58-68.)
— F. Roßbach, Das große Fürstenschießen
zu Zwickau im Aug. 1573. Zwickau: Förster
& B. 1906. 40 S. [3457
Langer, O., Totenbestattung im 16. Jh,
voruehml. in Zwickau. (N. Arch. f. sächs. G.
28, 1-16.) [3458
6. Vom Westfül. Frieden bis
zum Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Minn, J., Die Lebensbeschreibgn.
d. Fürstbischofs Christ. Bernh. v. Galen
im 17. Jh. (9 v. Nr. 2758.) Hildesh.:
Lax. 81S. 2 M. (Münst. Diss.) [3459
Lüdicke, R., Gesandtschaftsreise nach
Konstantinopel 1665-66. Aufzeichgn. d. Frhrn.
Joh. Theod. v. Reck. (Zt. f. vaterl. G.
Westfal. 64, I. 191-247.) [3460
Visscher, R., Friezen te Bodegraven in
1672. (De Vrije Fries 20, 221-60.) [3461
Marsigli, Graf L. F., Berichte u.
Karten üb. d. Belagerungen, Wieder-
eroberung u. Topogr. v. Ofen, 1684-
86. (Ungar.) Budap.: Ranschburg. 4°.
70 8. [3462
Lamberg, E. Gräfin v., Briefe d.
Grafen Karl Adam e Lamberg
a. d. Lager vor Ofen 1684. (Beitrr.
z. neuer. G. Österr. ’06, 71-80.) [3468
Witt, Johan de, Brieven 1650-
1657 (58); bewerkt door R. Fruin,
uitg. door G. W. Kernkamp. DL. I.
(Werken uitg. door h. hist. Genootsch.
te Utrecht. II, 18.) Amsterd.: Joh.
Müller. 24, 601 S. 6 f. 50. [3464
Sommerfeldt, G., Kriegsnöte d. Stadt
Lötzen i. J 1657. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia
*125
11, 70-72.) Bittschrift d. St. L. an d. Kurf.
Frdr. Wilh. [3465
Wassenaer- Obdam, Van, & De
Ruyter (Admiralen), Journalen 1658-
1660; uitg. door G. L. Grove.
(Werken, uitg. door het Hist. Ge-
nootsch. te Utr. III, 23.) Amst.: Müller.
20, 316 S.; Kte. 3 fl. 50. [3466
Del Court, W. en N. Japiske,
Brieven van Sylvius en Buat.
(Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genootsch.
te Utrecht 27, 536-91.) [3467
Guillot, G., Léopold I. et sa cour
1681-1684. D’apr. la correspond.
diplom. et les papiers personnels du
marquis de Sébeville, envoyé franç.
à la cour de Vienne. (Rev. des
questions hist. 81, 401-46.) [3468
Schirrmacher, B.,Esaias Pufen-
dorf, schwed. Kanzler v. Bremen,
u. seine Denkschr. üb. d. Zustand d.
Königreichs Schweden 1682. Nach
e. bisher ungedr. Hs. hrsg. u. krit.
beach, Hamb. Progr. 4°. 56 S. [3469
Hiltebrandt, Ph., Relation d.
Wiener Nuntius üb. seine Verhdlgn.
m. Leibniz 1700. (Quellen etc. a. ital.
Archiven etc. 10, 238-46.) Sep. Rom:
Loescher. 80 Pf. [3470
Warner, 6. F., An unpublished
polit. paper by Daniel De Foe.
(Engl. hist. rev. 22, 130-43.) [3471
Mitis, O. Frhr. v., Achtedikt geg.
Rákóczy u. Bercsényi 1709. (Beitrr.
z. neuer. G. Österr. 81-83.) [3472
Renaud, Th., Straßburg. Stimmen a. d.
J. 1678 u. 79. (Zt. f. G. d. Oberrh. N.F. 22,
Seet | [3473
Schlickinger, M., Stimmungsbilder a. d.
Zeit d. span. Erbfolgekrieges 1704 u. 1705.
(Altbayer. Monatsschr. 6, 135-42.) [3474
Bolte, J., Augsburg. Flugblatt auf d.
Frieden zu Rastatt 1714. (Alemannia N.F. 7,
289-91.) [3475
Jacob, K., Der Gr. Kurfürst im Lichte d.
neuer. Forschg. (Dt. Lit.-Ztg.’07, Nr. 1-6.) [3476
Carlbom, J. L., Tre dagars slaget
vid Warschau, 18-20. vrr. 1656 samt
de mindre fältslagen 1655 och 1656.
Stockh. 1906. 209 S. 2 kr. 50. [3477
Rockstroh, K., Inledningen til
krigen 1657 samt krigsbegivenhederne
i Elbegnene indtil udgangen af Sept.
naevnte aar. (Dansk hist. Tidsskr.
7. R., 6, 266-512.) [3478
Gantzer, P., Pommern u. d. Rheinische
Allianz 1658. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G.
’06, 56f.) — Ders., Schwed.-Pommerns Beitr.
z. Türkenkriege 1663. (Ebd. 74-17.) (3479
*126
Koehler, K., Oriental. Politik
Ludwigs XIV., ihr Verhältn. zum
Türkenkrieg v. 1683. (Lpz. Diss.)
Lpz.: K. F. Koehler. 127$. 2M. [3480 |
Hiltebrandt, Ph., Die polnische |
Königswahl v. 1697 u. d. Konversion
Augusts d. Starken. rar etc. &
ital. Archiven u. Bibl. 10, 152-215.)
Sep. Rom: Loescher. 2 M. 40. — |
P. Haake, Der Glaubenswechsel |
|
|
Augusts d. Starken. (Hist. Vierteljschr.
10, 382-92.) 13481
Rez. d. Aufsatzes v. Hiltebr.: N. Arch. f.
sächs. G. 28, 343 f. Ziekursch.
Favre, H., La diplomatie de Leibniz
(s. ‘06, 1514). III: Négociations et
mémoires pour la succession d’Ang-
leterre. (Rev. d’hist. diplom. 21,
199-235.) [3482
Campagne, Le, di guerra in Pie-
monte, 1703-1708, e l'assedio di
Torino 1706. Vol. I & VIL Torino:
Clausen. Lxxxvuj, 366; xxxıj, 466 H:
8 Taf. 30 L. [3483
Malagola, C., Franz II. Räköczy
u. d. ungar. Aufstand. (Dt. Revue
Jg. 32, I, #9-98; 231-43.) [3484
Tuxen, A. P., C. L. With-Sei-
delin & A. L. Hansen, Felttogene
i Nordtyskland og Baahuslen i Øster-
søen og Kattegat 1710-1712. (Bidrag
til d. store nord. Krigs Historie a
Kobenh. & Kristiania: Gyldenda
1906. xj, 511 8. 12 Kr.
Rosenlehner, A., Bayern u. d.
Kreisassoziation v. 1727. (Oberbayer.
Arch. 52, II, 173-214.) [3486
Oberziner, L., La battaglia di Parma
29. VI. 1734. (Atti d. Congresso Intern. di
scienze stor. Roma ‘03. Vol. 3, 425-56.) [3487
Schwerdfeger, J., Beschreibg. Wiens a.
d. Zeit Kaiser Karls VI. Gymn.-Progr. Wien.
1906. 24 S. [3438
Hay, M., A German Pompadour.
Being the extraord. history of Wil-
helmina v. Graevenitz, Landhof-
meisterin of Wurtemberg. Sec. im-
pression. Lond.: Constable & Co. 1906.
368 S. 12 sh. 6 d. [3489
Schrohe, H., Johann v. Heppenheim, geu.
e Saal. Muinzer Domherr d. 17 Jh. (=tud.
a. Kunst u. @., Frdr. Schneider gewidm.
143-57 ; Taf.) [3490
Hammann, W., Leben d. Landgrafen
Kasim. Wilhelm v. Hessen-Homb. 1690-1:26.
. Darmst. Progr. 4°. 29 S. [3491
Hänselmann, L., Herzog Rudolf August
u. seine Herren Gevattern v. Brauuschw.
(Jahrb. d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. Braunschw.
8, 1-57.) [3492
i
|
[3486 |
|
|
Bibliographie Nr. 3480—3540.
Waddington, A., Berlin et les résidences
du Grand Électeur au milieu du 17. siecle.
(Rev. german 3, 1-12.) [3493
Innere Verhältnisse.
Freckmann, Die capitulatio perpetua u.
ihre verfassungsgeschichtl. Bedeutg. f. d
Hochstift Osnabr. 1648-50, 8. Nr. 1506. (Aus:
Mitt.d.Ver.f. G.u.Ldkde.v.Oanabr. XX XI.) [34:4
Bardeleben, C. Y., Das alte Oberherol:is-
amt zu Berlin. (Mitt. d. Ver. f. G. Berl. "ue,
Nr. 6.) [3495
Berg, G., Polizey -Reglement f. d. Stadt
Cüstrin 1740 (Schrr. d. Ver. f. G. d. Neu-
mark 19, 159-64.) [3126
Gantxer, P., Aus d. Verhandign. d. Wol-
gaster Landtages 1663. (Monatsbll. d. Ges. £
pomm. G. ’06, 58-60.) — Ders., Die Reiben-
folge d. schwed.-pomm. Städte auf d. Lan'i-
tagen. (Ebd. 1647-69.) [319°
Jürgens, 0., Corpus Bonorum d. St. Han-
nover 1720 (s. ’06, 3236). Schluß. (Hanno.
G.bll. 9, 218-39. 10, 77-89; 115-83.) (3453
Rackwitz, A., Ordnung d v. d. Dörfern
Borkow, Dechsel, Eulam u Kernein d. Stadt
Landsberg zu leisteuden Dienste v. J. 1654.
(Schrr.d. Ver f.G.d. Neumark 19, 145-55.) [3433
Hertz, G. B., England and the
Ostend Company. (Engl. hist. rev.
22, 255-79.) [3500
Bickerich, A., Streit innerh. e.
engl. Handelsgesellschaft in Marien-
burg. (Altpreuß. Monatsschr. 44, 96-
104; 411.) [3501
Fischel, A., Chr. Jul. v. Schierendorf,
Vorläufer d. liberal. Zentralismus im Zeitalter
Josefs I. u. Karls IL (T1. v. 325.) (3502
Anacker, Chr. A. v., Beschreibg. sein
Reise von Wien nach Lissabon 1730; mitg.
e Th. Renaud. (Arch. f. Kult.-G. 5, 24
-54.) 3503
Zimmermann, E., Wer war d. Erfinder
d. Meißuer Porzellans? (N. Arch. f. sache. G-
28, 17-49.) T3504
Rälf, G., Alex. David, braunschw. Kammer-
agent v. 1707-1765. (Braunschw. Magaz. '0:,
25-38.) [3505
Allerlei a. o. Strafrechtskommentar d. guten
alten Zeit. (Grenzboten '06, III, 300-9; 594
-405.) [3:08
Brouwers, Relations entre la
Prusse et le pays de Liege au 18.
siècle. Recrutement d'ouvriers ar-
muriers et de soldats. (Sep. a.: Bull.
de l'Instit. archl. liegeois. T. 35.)
Liége : Poncelet 1905.44 S. 1 fr.25.[35U7
Inama, K. v., Werbeliste a. Tirol v. J. 1688.
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 501-4.) [3505
Rotscheidt, W., Toleranzedikt d. Gr. Kur-
fürsten f. d. Rheinland 1660. (Monatsschr. f.
rhein. Kirch.-G. 1, 86-90.) [8509
in Uri. (Anz. f. schweiz. G. ’06, 43-47.) [3510
Vom Westfülischen Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr.
Czapla, B., Visitationes episco-
patus Culmensis Andrea Olszowski
episcopo a. 1667-72 factae. (Towar-
zystwo Naukowe w Toruniu, Fontes
VI-X.) Toruni: Buszcyi.ski 1902-6.
xxjv, 1036 S. [3511
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 37-39
Czapleswski.
Kawerau, G., Paul Gerhardt. Ein
Erinnerungsblatt. (= Nr. 3247.) Halle:
Haupt. 85 S. 1 M. 20. [3512
Haupt, E., Der Konflikt zw. P. Gerhardt
u. d. (ir. Kurt (Dt.-ev. BIL 32, 80-98.) — P.
Burdach, P. Gerhardts Todestag. (Ebd.
172-84.) (3513
Denkinger, H., L'église luthér. de Genève,
1707-1710. (Rev. de théol. et phil. "Gë, Nov.
486-500.) (3514
Duncker, M., Aus Visitationsakten. Zur
Kirch.-G. Tübingens 1670-1743. (Tübing. Bll.
9, 34-39.) — Haller, Das alte Tuttlinger Ge-
sangbuch. (Bll. f. württb. Kirch.-G. N.F. 10,
155 72.) [3515
Macco, H. F., Protestant. Aachener Emi-
granten a. d. 2. Hälfte d 17. Jh. (Maandblad
van het Geneal.-herald. genootschap „De
Nederl. Leeuw‘ ’06.) 13516
Barrelet, Th., La diaconie de l’Église
franç. de Hambourg de 1686 à 1:50. (Bull.
de la Soc. de l'hist. du protest. franç. 55,
439-60.) [3517
Riemer M., Generalkirchenvisitation v.
J. 1650,51 im Holzkreise (s. ’06, 3280). Forts.
(G.bll. f. Magdeb. 41, 351-64.) [3518
Schmidt, 0. E., Geo. Hnr. Sappuhn. (N.
Arch. f. sächs. G. 28, 135-37.) [3519
Feist, M., M. Frir. Opfergelt. Beitr. z. G.
d. schlon Pietismus. (Zt. d Ver. f. G. Schles.
41, 212-310.) (3520
Winckelmann, J. J., Einfältiges
Bedencken. Pädag. Reformschrift a.
d. J. 1649. Mit Vorw., Nachw. u.
Register verseh. v. W. Diehl. Berl.:
A.Hofmann & Co. 208S. 3M.50. [3521
Schneider, M., Themata d. öffentl. Schüler-
disputationen am Gymnas. illustre zu Gotha
im 17. Jb. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
Schul-G. 17, 142-48.) — E. Schwabe, Pläne
u. Versuche, in Kursachs. e. Ritterakademie
zu errichten. (Ebd. 89-112.) (3522
Wotschke, Th., Lissacr Gymnasium am
Anfange d. 17. Jh. (Zt. d. Hist. Ges. Posen
21, 161-97.) [3523
Baruzi, J., Leibniz et l’organisa-
tion relig. de la terre d’apr. des
docc. ined. (Coll. hist. des grands
philosophes.) Paris: Alcan. 532 S.
10 fr. [3524
Kohut, A., G. W. Leibniz u. Königin
Sophie Charlotte v. Preußen. (Monatshfte. d.
Comen.-Ges. 16, 164-883.) [3525
Endl, F., Wirken d. Piaristen dt.
Provinz in wissenschaftl. u. künstler.
Beziehg. 1631-1725, m. besond. Be-
rücks. Mährens, d. Stammlandes d.
*127
dt. Provinz. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mährens etc. 11, 117-62.) 3526
Beam, J. N., Die ersten dt. Uber-
setzgn. engl. Lustspiele im 18. Jh.
(Theatergeschichtl. Forschgn.; hrsg.
v. Litzmann. XX.) Hamb.: Voß 1906.
x, 96 S. 3 M. [3527
Felt, Chr. Gryphius' Rätselweisheit. Beitr.
z. G. d. Schuldramen in Schlesien. (Zt. d.
Ver. f. G. Schles. 41, 241-71.) [3528
Enders, C., Güntheriana. (Zt. f. dt. Philol.
39, 179-207.) [3529
Levin, Th., Beitrr. z.’G. d Kunst-
bestrebgn. in d. Hause Pfalz-Neuburg
(8. Oe, 2423). Johann Wilhelm. Forts.
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. Jahrb. d.
Düsseld. G.-Ver. 20, 123-249.) [3530
Steinacker, K., Fürstl. Lustschloß in
Salzdahlum. (Jahrb. d G.-Ver. f. d Herzogt.
Braunschw. 3, 69-110; Taff.) [3531
Zimmermann, P., Herzog Ferdin. Al-
brechts I. zu Braunschw. u. Lüneb. theatral.
Aufführyn. im Schlosse zu Bevern. (Ebd.
111-56.) [3532
Knaflitsch, K., Prozeß geg. d Wahr-
sagerin Justina Fleischer. Beitr. z. G. d.
Hexenprozesse in Öst.-Schlesien. (Zt. f. G. etc.
Ost.-S hles. 1, 67-74.) — K. v. Kauffungen,
Mühlhäuser Hexenprozesse 1659 u. 10.
(Mühlh. G.bll. 7, 84-119.) [3533
Becker, Karl, Aachener Drobbriefe d 18.Jh.
(Aus Aachens Vorzeit 19, 1658-73.) [3534
Richter, 0., Dresdner Vogelschießen 1660.
(Dresdner G.bll. ’07, 125-32.) [3535
Willoh, K., Pest in Langförden 1667. (Jahrb.
f. G. d. Hrzgts. Oldenb. 15, 268-72.) [3536
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740-1789.
Meusel, F., Verhältnis d. 3 Redaktionen
v. Friedrichs d. Gr. Hist. de mon Temps.
(Hist. Vierteljschr. 10, 57-71.) Vgl. ’06, 3295.
— Ders., Die 3 Redaktionen Frdr.s d. Gr.
Hist. de mon Temps. Eine Verteidigung
(Hist. Zt. 98, 560-69) u. Erwiderg. Doves
(ebd. 569 f.). [3537
Sommerfeldt, G., Zu König Friedrichs 11.
Schrift üb. d. preuß. Kriegsverfg. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G. 28, 149-55.) [3538
Khevenhüller-Metsch, Fürst Joh.
Jos., Aus d. Zeit Maria Theresias.
Tagebuch: 1742-76. Hrsg. v. R. Graf
Khevenh.-M. u. H. Schlitter. I:
1742-44. Wien:Holzhausen und Lpz.:
Engelmann. 346 S. 7 M. [3539
Rez.: Rev. des 2 mondes 5. Pér., T. 9, 780
-*02; Dt. Lit.- Ztg. ’07, Nr. 32 Bittner; Rev.
hist. 94, 393-96 E Hubert.
Meusel, F., Prinz Ferdinand v.
Preuß., d. jüngste Bruder Friedrichs
| d. Gr., in sein. Briefen an d. Graf.
Lehndorff, 1750-1804. (Mitt. d. Lit.
Ges. Masovia 11, 118-54.) [3540
°128
Bussemaker, Th., Uittreksels uit
de brieven van D'Affry aan de
Fransche Regeering (Dec. 1765 Mei
1762), uit de papieren van R. Fruin
medeg. (Bijdrr. etc. v. h. Hist. Genoot-
sch. te Utrecht 27, 269-412.) [3541
. Eisentraut, G., Briefwechsel zw.
d Landgrafen Wilhelm VIII v.
Hessen u. sein. Generaladjutanten
Generalmajor Frhr.v. Fürstenberg
1756/57. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 40,
72-138.) [3542
Bethcke, Die Gaudi-Handschrr. f.
d.J.1769. (Beihft. z. Milit.-Wochenbl.
'07, 193-208.) [3548
Schwarzkopf, Kasseler Chronik d Joh.
Just. Escherich m. Finleitg ; Anmerken.
v.A.Woringer. (Hessenland 21, Nr. 2-6.) [3544
Fink, Brief Just. Mösers an Frdr. Nicolai
v. J. 1782. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnubr.
31, 240-56.) [3545
Hogendorp, 6. K. van, Journal
end. les troubles de 1737; publ. p.
. de Peyster. (Bijdrr. etc. v. h.
Hist. Genootsch. te Utrecht 27, 1-
130.) [3546
Gleichen-Rußwurm, A. v., Aus
d Wanderjahren e fränk. Edel-
mannes. (= Nr. 2697.) Würzb.:
Stürtz. 61 S. 2 M. [3647
Böchling, C. u. R. Knötel, Friedrich d. Gr.
d. dt Volke geschild. in bildl. Darstellgn. v.
R. u. K. u. in hist. Ausführg. v. H. Müller-
Bohn, hrag. v. P. Kittel. Mit Buchschmuck
v. F. Stassen. Berl.: P. Kittel. 4% 51 farb.
Taf. u. 116 S. Text. 28 M. 50. [3548
Felber, E., Kaiserin Maria Theresia. (Die
Frau. XV.) Lpz.: Rothbarth. 95 S. m. 7 Voll-
bildern. 1 M. 50. (3549
Sautai, M., Les préliminaires de
la guerre de la succession d’Autriche.
Paris: Chapelot. ou, 686 S. Vgl.
Nr. 1554. [3650
(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de
l'État-Major de l’armée.)
Rüthnick, R., Dan. e Superville. (Forschen.
z. G. Bayerns 15, 79-93.) (3551
Friedrich d. Gr. u. d. englische Politik.
(Deutschland 9, 692-715.) [3553
Brabant, Das Heil. Röm. Reich teutsch
Nation im Kampf m. Friedr. d. Gr. Bd. I, s.
’06, 3306. Rez.: Mitt. d. Ver. f.G.d. St. Nürnb.
17, 365-68 -88. — Brabant, Mobilmachg. im
Heil. Röm. Reich teutsch. Nat. 1757. (Jahres-
ber. d. Ver. f. G. d St. Nürub. 27, 20-22) —
Ders., Verbesserungsversuche beim Reichs-
heere nach d Schlacht b. Roßbach u. d.
Nürnberg. Konferenz 1758. (Ebd.29, 14-19.) [3553
Bleibtreu, C., Preußen geg. Eu-
ropa. Friedrich d. Gr. 1757. Berl.:
Stilke. 266 S. 3 M. 50. [3554
Marcus, W., Choiseul u. Bernstorff.
T1. I. Progr. Wohlau. 4°. 228. [3556
Bibliographie Nr. 3541—3606.
Bourguet, A-, Études sur la
litique étrang. du duc de Choiseul.
Paris: Plon. 242 S. 7 fr. 50. [3556
Berg, W., Friedrich d. Gr. u. d. Rarn
Warkotsch. (Grenzboten 67, 1, 92-101:
186-93.) (3557
Jany, Treffen b. Burkersdorf 21. Juli
1762. (Beib. z. Milit.-Wochenbl. ’u7,
78-91; Kte.) [3558
Volz, G. B., Friedr. d. Gr. u. d. Berliner
Kalender. (H henzoll. Jahrb. 10 275Af.) 13559
Müller, Raim., Friedensschluß v Teschen.
(Zt. f. G. etc. Öst.-Schlesiens 1, 17-80) [55%
Mihofanov, P., Politicheskaia
drjatelnost Josifa UI. St. Petersb.
184 S. 8 M. [3561
Efsentrant, Eintritt d. Erbprinzen Friedrich
v. Hess.-Kassel in d. preuß. Armee 1:56. (Mirt.
an d. Mitglieder d. Ver. f. hess. G. 19035,
18-21.) [3562
Pabst, A., Episode zu Hünfeld a. d ?7jaıır
Kriege. (Fuldaer 6.bll. 4, 145.) [3553
Jansen, U., Aus d. Jugendjahren d. Hrzegt.
Peter Friedr Ludw. v. Oldeub. (Jabrb. f. G
d. Hrzgts. Oldenb. 15, 1-40) [3354
Keller, L.. Graf Wilhelm v. Schaumburg-
Lippe. Fin Zeitgenosse u. Freund Friedrichs
d. Gr. (Sep. a.: Monatshfte. d Comen.-Ges 16,
57-81.) Vortrr. u. Aufsätze a d. Comen.-Ger
XV, 1. Berl.: Weidmaun. 50 Pf. [3565
Innere Verhältnisse.
Gothein, E., Der Breisgau unt.
Maria Theresia u. Joseph U. (= Nr.
2709.) Heidelb.: Winter. 130 S.
1 M. 20. [3566
Roz.: Dt. Lit.-Ztg. ‘07, Nr. 40 Sopp.
Bigwood, G., Les emprunts à lots aux
Pays-Bas autrichiens. (Ann. de la Soc. d’archL
de Brux. 20, 439-57.) [3567
MaenB, J., Magdeburgs wirtschaftl.
Verhältn. zur Zeit d. 7jähr. Krieges.
(G.bll. f. Magdeb. 41, 309-17.) [3568
Wundrack, A., Zur G.d.dt. Ansiedlurgen
im ehemal. Polen. (Hist. Monatsbll. f. d Prev.
Posen 7, 81-86.) [3563
Bär, M., Bemühgn. Friedrichs d. Gr. zur
Gründg. ©. Landgestütes in Westpreußen.
(Mitt. d Westpreuß. G.-Ver. 6, 32f.) [5579
Weiß, Jos., Die dt. Kolonie au der Sierra
Morena u. ihr Gründer Job. Kasp. e Thur-
riegel, e. bayer. Abenteurer d 18. Jh. Beir.
z G uns. Volkstums (1. Vereinsschr. d.
Gôrres-Ges. f. ’07.) Köln: Bachem. 119 S.
1 M. 20. (Val. Nr. 1578.) [3571
Landau, H., Entwicklg. d. Warenhandels
in Österreich. Beitr. z. Wirtschaftspolit. d.
Absolutismus s. Nr. 3x1. [3572
Müller, Ant., Porzellanfabriken d. Hrzgta.
Zweibrücken. (Mitt. d. Hist. Ver. d. Pfalz 29
142-45.)— J. Kraus, Kleine Mitt. z.G. d.Porzell.-
Manufaktur. (Monatsschr. d. Frankenth Ai.
Ver. '06, Nr. 11.) Vgl. ‘06, 3321. [3573
Hottenroth, J., Streit d. Kirchen- u. Schul-
gemeinde N. mit ihr. Schulmeister Chr. Rost,
17x2-90. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkakde. 4
170-74.) (3544
nn =
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
Menzel, A., Die Armee Friedrichs
d Gr. in ihr. Uniformierg. (s. Nr.
1587). Lfg. 1-6. à 10 Taf. u. 10 Bl.
Text. Subskr.-Pr.: 20 M. [3575
Mergentheim, L., Die Wurzeln d. dt.
Febronianismus. (Hist.-polit. Bil. 139, 180-
92.) „18516
Hittmair, R., Der Josefinische
Klostersturm im Land ob d. Enns.
Freib.: Herder. xxx,576S. 10 M. [3577
Münch, F. X., Kölner Stadtpfarrer Pet.
Anth (Theodulph Jos. van den Elsken). Beitr.
z. Kölner Kirch.-G. um d Wende d. 18. u.
19. Jh. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 82,
92-118; 84, 181-208.) [3578
Wormstall, J., Aus d. Leben d. Fürstin
Amalia v.Gallitzin. Neues an Briefen, Mitteilgn.
(Zt. f. vaterl. G. Westfal. 64, I. 79-95.) [3579
Beyer, R., Herder als Prediger (s. Nr. 1594).
1I. Kônigsb. Gymn.-Progr. 22 8. — K. Obser,
Herder u. d. Univ. Heidelberg 1503. (Zt. f.
G. d. Oberrh. N.F. 21, 510f.) — Rez. v. ‘06,
1616 (Stephan, Herder in Bückeb.): Hist.
Vierteljschr. 10, 276 Geo. Müller; Hist. Zt.
97, 5941-96 Fourster. [3550
Cürlis, Kirchenstuhlstreit a. d. J. 1750.
(Monatshfte. f. rhein. Kirch.-G. 1, 241-78;
259-324.) [3581
Wretschko, A. v., Universititszeugnis,
ausgest. v. d. Innsbrucker Juristen-Fak. 1746.
(Zt. d. Ferdinandeums 40, 521-24.) [3582
Werbrun, Doktorpromotion an d. Univ.
Fulda. (Fuldaer G.bll. 3, 143.) [3583
Kozlowskl, v., Beitrr. z. „Katechismus d.
Sittenlehre f. d. Landvolk“ v. Joh. Geo.
Schlosser. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
Schul-G. 17, 57-68.) (3584
Schaumkell, G. d. dt. Kulturgeschichts-
schreibg. v. d. Mitte d. 18. Jh. bis z. Romantik,
s. Nr. 1601. Rez.: Gött. gel. Anz. ’07. 395-407
v. Below; Mitt. a. d. hist. Lit. 35, 307f.
Martens. — Erklärg. d. Fürstl. Jablonowsk.
Gesellsch. (auf d Rez. Nohls in d Forschen.
g. brandb. u. pr. G.): Dt. Lit.-Ztg ‘07, Nr. 24,
Sp. 1528. [3555
Loth, R., Dr. J. W. Baumer, d erste
Sekretär d. Kgl. Akad gemeinnütz. Wiss. zu
Erfurt. (Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu Erf. N.F.
82, 91-127.) [3546
Winter, G., Fürst Kaunitz tb. d. Bedeutg.
v. Staatsarchiven. (Beitrr. z. neuer. G. Österr.
06, 131-36 ) (3587
Richter, Greg., Der Fuldaer Rechts-
gelehrte Eug. Thomas, + 1813. (Fuldaer
G.bll. 4, 113-25.) [3588
Parthey, Gust., Jugenderinnergn.
Handschrift f. Freunde. Neu hrsg. u.
m. Einleitg., sowie Anmerkgn. ver-
sehen v. E. Friedel. Berl.: Frens-
dorff. 30 M. [3589
Briefe von u. an G. E. Lessing;
hrsg. v. F. Muncker (s. '06, 1637).
II: Briefe au Lessing a.d. J. 1772-81.
Amtsbriefe a. d. J. 1760-1764. V:
Briefe an Lessing a. d. J. 1774-81.
xj, 501; ue, 323 S. à 6 M. 13590
*129
Wihan, J., Joach. Christ. Bode
als Vermittler engl. Geisteswerke in
Dtid. (Prag. dt. Stud. II.) Prag:
Bellmann 1906. 224 S. 4 M. [3591
Seuffert, B., Mitt. a. Wielands Jünglings-
alter. (Euphorion LL, 23-37 [Vgl. Ergänzgshft.
8,63 f.]) — F. v. Kozlowski, Zum Verhältn.
zw. Frdr. Hnr. Jacobi, Nicolai u. Wieland.
(Ebd. 38-47.) — K. Ridderhoff, Sophie v.
La Roche u. Wieland. (Progr.) Hamb.:
Herold. 42 S. 2 M. 50. [3592
Rosanow, M. N., Jak. Lenz, d.
Dichter d. Sturm u. Drangperiode. I.
Lpz.: Schulze & Co. 340 S. 6 M. [3593
Schrempf, Chr., Goethes Lebens-
anschauung in ihr. geschichtl. Ent-
wicklg. (s. '05, 1615). Tl. H: Lehrjahre
in Weimar1775-86. 323 S. 4 M. [3594
Menke-Glückert, E., Goethe als
Geschichtsphilosoph u. d. geschichts-
philos. Bewegung sein. Zeit. (Beitrr.
z. Kult.- u. Univ.-G., hrsg. v. Lam-
precht. I.) Lpz.: Voigtländer. 146 S.
5 M. 40. (50 S.: Leipz. Diss.) [3595
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. wi, Nr. 36 Misch.
Magnus, R., Goethe als Natur-
forscher. Lpz.: Barth. 366 S.; 8 Taf.
7 M. [3596
Scheibe, A., Schiller als Geschichtsschreiber
u.Politiker. Progr Tarnowitz. 1905. Ar 14 S. [3597
Bojanowski, E. Ve) Anna Amalie, Her-
zogin v. Sachs.-Weimur. (Dt. Rundschau 131,
63-75.) [3598
Frensdorff, E., Testament d. Dichterin
Anna Louisa Karsch. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berl. ’07, Nr. 2.) (3599
Rommel, O., Der Wiener Musenalmanach.
Literarhist. Untersuchg. (Ergünzgshft. VI
v. 2647.) [3600
Kayser, B., Elisa v. der Recko. (Preuß.
Jahrbb. 12%, 52-66.) [3601
Pfeiffer, B., Die bild. Künste in
Württemb. unt. Hrzg. Karl Eugen.
Beitr. z. Kunst-G. d. 18. Jh. Mit
3 Pl. u. 52 Abb. (Tl. v. Nr. 1558.)
Eßling.: Neff 1906. 4°. 156 S. [3602
Hammer, H., Sammig. unbekannt. Hand-
zeichngn. Mart Knollers im Kloster Stums.
(Zt. d. Ferdinandeums 50, 421-52.) Vgl. ’05,
1636. — A. Sikorn, Steinach u. M. Knoller.
Beitr. z. Biogr.d.Künstlers. (Ebd. 494-501.) [3603
Frensdorff, E., Sangerin Elisabeth Mara
am Hofe Friedrichs d Gr. (Mitt. d. Ver f.
G. Berl. '07, Nr. 2.) (3604
Obser, K., Aufzeichngn. d. Staats-
kanzlers Fürsten v. Hardenberg
üb. sein. Aufenthalt am Oberrhein
i. J. 1772. (Zt. f£. G. d. Oberrh. N.F.
22, 145-67.) [3605
Heigel, K., Üb. handschriftl.
Lebenserinnergn. d. bayer. Staats-
rats Klemens v. Neumayr. (Forschgn.
z. G. Bayerns 15, 1-46.) [3606
*130
Strecker, @. F. A., Hochzeitsgebräuche
in d. Parochie Fritzow, Synode Cammin, um
d. J. 1730. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm G.
’06, 98-113; 142-50.) (3607
Richter, Greg., Feierlichkeiten in Fulda
a. Anlaß d. Erhebg. d. Abtei zu e. Bistum,
6. Febr. 1753. (Fuldaer G.bIL 4, 57-63.) [3608
Domarus, M., Luftreise Blanchards v.
Frankfurt nach Weilburg 3. Okt. 1755. (Ann.
d. Ver. f. nass. Altertkde. 36, 85-108. — Auch
T1 e Nr. 254) [3609
Witry, Th., Kurpfuscherei im alt. Kur-
fürstent. Trier. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf.
Volkskde. 4, 51 94.) 3610
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Gulat, M. v., Auftreten d. Marschalls
Luckuer in Kehl 1792. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 22, 836-39.) Tagebuchartige Auf-
zeichnen. K [3611
Dalwigk, Frhr. v., Briefe 1794-1807.
Hrsg. v. Frhr. v. Dalwigk zu Lich-
tenfels. Mit 6 Anlagen. Oldenb :
Stalling. 294 S. 7 M [3612
Delbrück, F., Die Jugend d. Kö-
nigs Friedr. Wilh. IV. v. Preußen u.
d. Kaisers u. Königs Wilhelm I.
Tagebuchbll. ihr. Erziehers. Mitg. v.
G. Schuster (s. Nr. 1635). Tl. II:
1806-1808. 678 S. 14 M. (XXXVII
v. Nr. 2513.) [3613
Fournier, A., Gentzens Übertritt
v. Berlin nach Wien. Briefe an d.
Graf Phil. Stadion. (Beitrr. z. neuer.
G. Österr. ‘v6, 84-102) [3614
Benkert, A., Aus 2 Tagebüchern d. Grafen
Ludw. v. Bentheim-Steinfurt üb. sein. Aufent-
halt in Paris 1803,4. (Dt. Revue 32, II, 221-
80; 362-68.) [3615
Grippel, J., Zeitgendöss. Berichte a d.
Umgebg. Oberhollabrunus üb. d. Kriegsjahre
1805 u. 1809 (s. 0, 3655). Forts. Progr. Ober-
hullabr. 1906. 15 5. (316
Kentenich, G., Die Franzosen in Wien
im Winter 1805/6. (Hist. Vierteljschr. 10,
213 f.) [3617
Bennigsen, Général, Mémoires.
Avec une introd., des annexes et des
notes du capitaine E. Cazalas.
T. I&II: Campagne de 1806/7, Partie
1 & 2. Paris: Charles- Lavauzelle.
328 S., Portr. u. 3 Kin: 368 5,
3 Ktn. 20 fr. [3618
(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de
l'État-Major de l'arméo.)
Eberhardt, M. v., Aus Preußens
schwerer Zeit. Briefe u. Aufzeichgn.
mein. UrgroBvaters u. Großvaters.
Mit 4 Portr. u. Schlachtenbild. Berl.:
Eisenschmidt. 168 S. 2 M. [3619
Sommerfeldt, G., Einige Ordres üb. d.
der Schlacht b. Jena vorausgegang. Dislo-
zierungeu preuß. Regimenter in d. Gegend
d Kyffhäusers, 1806. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
N.F. 17, 491-93.) (3620
Bibliographie
Nr. 3607—3662.
|
|
lm a a Le meeen RE EE
Meusel, F., Nachtrr. zu Marwitz’
Berr. an d. Immediatkommission üb.
d. Schlacht v. Jena u. d. Kapitulation
v. Prenzlau. (Forschen. z. brandb. u.
pr.G.20,195-208.) Vgl.’06,3395. [3421
Gerstenberg, H., Französ. Bericht a. d.
Oktobertagen 1306. (Grenzboten '07, I, 323
-31.) | (oz
Friese, F. @., Breslau in d. Fran-
zosenzeit 1806-1808. Hrag. v. F.
Wiedemann. (= Nr. 2793.) Bresl.:
Morgenstern 1906.x1jv,2883.4M.[3623
Schottmüller, K., Der Polenauf-
stand 1806/7. Urkk. u. Aktenstücke
a. d. Zeit zw. Jena u. Tilsit. (Sonder-
Veröffentlichgn. d. Hist. Ges. f. d.
Prov. Posen. IV.) Lissa: Ebbecke.
80, 2108. 5 M. [3624
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 6, 54-57
Jos. Kaufmann; Lit. Z.bl. '07, Nr. 39 Frdr.
Schulze
(Goetze, J. V. v.,) Posener Tage-
buch a. d. Franzosenzeit; bearb. u.
hrsg. v. R. Prümers. (Zt. d. Hist.
Ges. Posen 21, 199-286.) [3625
Schnippel, E., Zur Reise d. Königs Friedr.
Wilb. DI u. d. Königin Luise nach Ortels-
burg u. Wehlau 1806. (Altpreuß. Monatsschr.
44, 88-95.) [3626
Schempp, v., Aus d. hinterlass. Papieren
e. Verteidigers v. Colberg 1807. (Milit -
Wochenbl. ’07, Nr. 69.) [3627
Wiedemann, F., Tagebuch üb. d. Belagerg.
v. Neiße 1807. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 41,
369-74.) [5428
Beulay, H., Mémoires d’un grenadier de
la grande armée, 18. avr. 1808-10. oct. 1515.
Paris: Champion. 4%. XX, 256 S. {5629
Pietsch, R., Aus d Tagebuch e sächs.
Offiziers 1808. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 7, 113-26.) , (5630
Gentz u. Wessenberg, Briefe d.
Ersten an d. Zweiten; mitg. v. À.
Fournier. Wien & Lpz.: Braumüller.
162 S. 4 M. 20. [3631
Rez.: Beil z. Allg. Ztg. 07, Nr. 118 Prutz.
Hirn, J., Das kaiserl. Handbillett
aus Wolkersdorf 29. Mai 1509 für Tirol.
(Beitrr. z. neuer. G. Österr. ‘06,
103-15.) [3631a
Benrath, K., Aus d. Briefwechs. Kg.
Friedrich Wilhelms III. m. d. Erzbisch.
Borowski 1510ff. (Altpreuß. Monatsschr. 44,
436-57.) Vgl. Nr. 8714. [3632
Winter, Geo., Archiv d. Präfekten
d. Ober-Ems-Departements K. L. W.
v. Keverberg. (Mitt. d. Ver. f. G. etc.
v. Osnabr. 31, 205-39.) 3633
Grabowski, J. (Officier à l'Etat-
maj. impér. de Napoléon I), Mémoires
milit. (1812-14); publ. p. W. Gra-
bowski. Trad. du polonais p. J. V.
Chelminski et A. Mallibran.
Paris: Plon. jx, 319 S. 8 fr. 60. [3634
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Nesselrode, Chancelier Comte de,
Lettres et papiers (s. '06, 1664).
T. IV: 1812. 325 S. 7 fr. 50. [3635
Rez.: Rev. d’hist. mod. et contemp. un 152f.
Driault; Rev. d’hist. diplom. 20, 497-510
de Lacombe.
Miller, E., Aus d. Kriegs- u. Friedens-
leben e. preuß.-württb. Offiziers Oberst Karl
v. Suckow. (Nord u. Süd 119, 2.13-319.) [3636
Meinhold, P., Kriegstagebuch d. Leutnants
Ldw. Schulz a. d. J. 1813-15. (Balt. Stud.
N.F. 10, 155-87.) (3637
Czygan, P., Bericht d. Militärgouverne-
ments d. Lande zw. d. Weichsel u. d. russ.
Grenze an d. König v. 16. Apr. 1813. (Alt-
preuß Monatsschr. 44, 105-9.) "8638
Flanß, BR. v., Des Rittmeisters v. Zacha
Tagebuch v. 1813/14. (Zt. d. Hist. Ver. Ma-
rienworder 45, 83-52.) | [3639
Fain, 1814. Avec introd. et notes
de M. Vitrac et A. Galopin.
Paris: Fayard 1906. 118 S. [3640
Bericht (d. Kurbess. Majors v. Dalwigk an
d. Kurfürst.) üb. d krieger. Vorgänge v. 15.
bis 18. Juni 1815, die mit d. Schlacht v.
Belle-Alliance abschlossen, dat. Brüssel, d.
20. VI. 1815. (Mil Wochenbl. ’07, Nr. 89.) [3641
Frensdorff, F., Katharina II. u. e. Gütting-
Zeitungsschreiber (8.’06, 1677). Nachtr. (Nachrr.
d. Götting. Ges. d. Wiss. ’06, 243-50) [3642
Strickler, J., Aus d. Zeit d Rastatter
Kongresses. (Anz. f. schweiz. G. ’06, 13-24.)
— P. P. Albert, Parodie auf d. Rast. Kongr.
(Alemannia N. È. 7, 292-98.) (3643
Holzhausen, P., Vor 100 Jahren. Die
preuß.-patriot. Lyrik währ. d. Krieges e 1805.
(Hann. Courier ‘05, 19. u. 20. Okt.) — Ders.
Berliner Stimmungen zur Zeit v. Ulm u.
Austerlitz. (Vossische Ztg. ’05, Sunntugs-
beil. Nr. 50f) — Ders., Vor dem Sturm.
Berliner Stimmgn. im Sommer u. Herbst 1806.
(Ebd. oe, Nr. 34-36.) — Ders, Die Fran-
zosen in Berlin. Stimmungsbilder a. d Herbst
u. Winter d J. 1:06. (Ebd. Nr. 43-45.) —
Ders., Von Jena nach Eylau. Stimmungs-
bilder a. d. Winter 1506/7. (Ebd. ’07, Nr. 6-8.)
Ders, Zwisch. Eylau u. Friedland.
Stimmungsbilder a. d Frühling d J. 1801.
{Ebd. Nr. 19f.) — Ders., Heilsberg, Fried-
land, Tilsit. Ntimmungsbilder a. d Sommer
1807. (Ebd. Nr. 24-26.) — Dors., Danzig u.
Kalkreuth. (\Weser-Ztg. "07, Nr. 25-237.) [3644
Bonneli, W., Bekanntmachgn. u. Anzeigen
d. Spenerschen Ztg. a. d. Vierteljahre Okt-
Dez. 1806. (Mitt. d Ver. f. G. Berlins ’07,
Nr. 1.) [3645
Schmitt, Edaa., Einquartierungsliste a. d.
J. 1806-1x13. (Fuldaer G bll. 3, 10-16) [3646
Fröhlich, F., Fichtes Reden an
d. dt. Nation. Untersuchg. ihr. Ent-
stehungs-G. (Charlottenb. Progr.)
Berl.: Weidmann. 111S. 1M.80. [3647
Bez.: Hist. Zt. 99, 460 M.
Heigel, K. Th., Dt. G. v. Tode
Friedrichs d. Gr. bis z. Auflösg. d.
alten Reichs. XIII. (Lfg. 169 v. 2255.)
(Bd. II, S. 401-480.) 1 M. [3648
Fournier, A., Österr. u. Preußen im 19. Jh.
Vortr. Wien & Lpz.: Braumüller. 34 S. 1 M.
(Vgl.: Korr.-Bl d. Gosamt-Ver.’07, Nr. 1.) Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. °07, Nr. 44 Wittichen. (3649
"131
Koser, B., Die preuß. Politik 1786 - 1806.
(Dt. Monatsschr. ’07. Jan. u. Febr.) [3550
Manoeuvre, La, de Valmy. (Rev.
d’hist. red. à l'État-Major de l’armée
25, 205-86.) — Campagne de 1794
à l’armée du Nord. (Ebd. 429-82. 26,
1-52; 241-71; 449-92. 27,58-130.)[3651
Dupuis, V., Les opérations milit.
sur la Sambre en 1794. Bataille de
Fleurus. Paris: Chapelot. xvj, 595 S.;
11 Ktn. 18 fr. Vgl. Nr. 1668. [3652
(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de
l'État-Major de l'armée.)
Kind, G., Der mißglückte Angriff
Hotzes auf d. St. Luzi-Steig 1. Mai
1799. (Jahresber. d. Hist.-ant. Ges. v.
Graubünd. 36, I.) 19 S. 2 Ktn. [3653
Koolemans Beijnen, G. J. W., De
erfprins van Oranje te Lingen in
1799. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R.,
6, 146-229.) [3654
Picard, E., La campagne de 1800
en Allemagne. T. I: Le passage du
Rhin. Paris: Chapelot. xv, 513 S.;
Ktn. 12 fr. Vgl. Nr. 1674. [3655
(Publ. sous la direct. de la sect. hist. de
l'État-Major de l’armée.)
Hüffer, H.. La battaglia di Marengo.
(Atti d. Congresso Intern. di scienze stor.
Roma ’03. Vol. 3, 323-30.) [3656
Guerrini, D., La campagna na-
poleonica del 1805. Torino: Olivero
e C. 367 S. [3657
Campagne, La, de 1805 en Alle-
magne (s. Nr. 1678). VI: Austerl.
Forts. (Rev. d’hist. réd. à l'Etat-
Major de l'armée 26, 272-325; 493-
547. 27, 372-422.) [3658
Holzhausen, P., Napoleons Lage vor u.
nach d. Schlacht b. Austerlitz. Milit.-polit.-
literar. Studie. (Weser-Ztg. ’05, 30. Nov. u.
1. Dez.) — Ders., Napoleon u. d. poln. Traum.
(Ebd. on, 9. Dez) — Ders., Bilder a. d.
Kricg in Schlesien 1%X06/7. (Schles. Ztg. ’06,
Nr. 615f.; 846, 852. ’07 Nr. 1u.7.) — Ders,
Aus d. Tagen vor u. nach d. Schlacht b.
Eylau. (Ebd. ’07, Nr. 29 u. 91.) [3659
Petre, F. L., Napoleons conquest
of Prussia 1806. With an introd.
by F. S. Roberts. With 7 maps
and battle plans and num. portr. &
other ill. Lond.: J. Lane. vam,
319 S. 12 sh. 6 d. [3660
Petre, F. L., Napoleon’s campaign
in Poland, 1806-7. A milit. history
of Napoleons first war with Russia,
verified from unpubl. offic. docc.
Ebd. von, 339 S. 12 sh. 6 d. [3661
Ibáñez Marín, C., La guerra
moderna; Campaña de Prusia en 1806;
Jena-Lübeck. Madrid: El Trabajo
1906. 4°. 562 S.; 19 Taf. 20 fr. [3662
°132
Holzapfel, W., Das Grenadi-rbataillon v.
Hallmann im Feldzuge d. J. 1806. Nach e.
Tagebuche d. Leutnants Joh. Bapt. Ferd. v.
Wrede u. ander. Quellen. Mit 3 Kartenskizzen.
Liegnitz. Progr. 51 8. [3663
Goltz, C. Frhr. v. der, Von Jena
bis Pr. Eylau. Des alt. preuß. Heeres
Schmach u. Ehrenrettg. Kriegsge-
schichtl. Studie. Mit 4Ktn. in Steindr.
u. 1 Skizze im Text. Berl: Mittler.
x, 202 S. 5 M. 50. [3664
Rez.: Dt. Lit. -Ztg. ’07, Nr. 17 v.Caemmerer;
Beil, z. Allg. Ztg. ‘07, Nr. 76 Pfister; Lit.
Zbl. 07, Nr. :9 v. Janson; Streffieurs öst.
mil. Zt. ’07, II, 107f. Ghw.
Medicus, Vor 100 Jahren (s. ’06. 3381).
Schluß. (Beil. z. Allg. Ztg. '06, Nr. 189 u. 273.
07, Nr. 2) — v. Altrock, Jena u. Auerstedt.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. '07, 1-25.) — de
Sérignan, Le Centenaire d'Jéns (Le Cor-
respondant 225, 109-36.) — A. v. Pflister, Der
Tag v. Jena. (Beil. z. Allg. Ze ’06, Nr. 238f.
u. Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. ‘07, Nr. 1) —
H. J., Jena. (Gronzboten "08, IV, 61-69; 133-
41.) — Q., Zeitgeist- u. Zeitstimmen i. J.
1806. (Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 232f.) [3665
Noël, Reise d. Königs Friedr. Wilh. III.
u. d. Königin Luire v. Auerstedt üb. Küstrin
bie Mumel 1806. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins
’07, Nr. 1.) [3666
Hertzberg, G., Kämpfe in u. bei
d St. Halle a. S. 17. x. 1806. (= Nr.
2769.) Halle: Hendel 378. 1M. [3667
uistorp, B. ge Überfall d. Leutnants
Hellwig b. Eisenach 17. X. 1806. (XV v. Nr.
2324.) Eisen.: Kahle 1906. 14 8. 50 Pf. [3668
Wehrmann, M., Von d. Kapitulation d.
Stadt Stettin 29. Okt. 1806. (Monatsbll. d. Ges.
f. pomm. G. ‘Os, 129-42.) — Ders., Die Stet-
tiner Oktobertage 1806. (Ostsee-Ztg. ’06, Nr.
470, 472, 482 u. 491.) (3669
Quennerstedt, A., Några drag
från kriget i Pommern 1807 samt
sjukhusvärden vid södra armen 1808
-1809. (Tidskr. i milit. hälsovärd
1906.) [3670
Stoewer, R., Belagerg. v. Kolberg 1807.
Kolb.: Post. 79 S.; 6 Taf. u. 1 Plan. 1 M. —
Ders., Nettelbeck u. Lucadou. (Grenzboten
mz, I) — H. Klaje, Waldenfels u. seine
Grenadiere. Beitr. z. G. d. Belagerg. Kol-
bergs 1807. Mit Kte. (Kolb. Gymn.-Progr.)
Kolb.: Dietz & M. x, 151 S. 1 M. 50. — P.
Kolbe, Joach. Nettelbeck. (Milit. Charaktor-
bilder. V.) Lpz.: Engelmann. 101 S. 2 M. 40.
— Koiberg 1807. (Mil.-Wochenbl. ’07, Nr.
83 f.) ` [$671
Schultz, Graf W. J. R. v. Krockow. d.
Begründer d. Danziger Freikorps 1806. (Mitt.
d. Westpr. G.-Ver. 6, 3-6.) — Stoewrr, Das
Krockowsche Freikorps u. d. Festung Kolberg
nebst andern Beziehungn. zw. Danzig u.
Kolberg 1807. (Ebd. 6-8.) [3672
Hildebrand, J., Schlacht b. Pr. Eylau
7. u. 8. Febr. 1807. Hrsg. im Auftr. d. Kreis-
ausschusses Pr. Eylau. 2. Aufl. Quedlinb.:
Huch 1906. 45 S.; Kte. 80 Pf. [3673
Dohna, Burggraf u. Graf H. zu,
Napoleon im Frühj. 1807. Lpz.:
Wigand. 144 S. 4 M. [3674
Bibliographie Nr. 3662—3717.
Joachim, E., Napoleon in Fincken-
stein. Beri.: Behrend & Co. ze,
229 S.; Taf. 4 M. [8675
Rez.: Rev. d’hist. mod. et contemp. 8, 526 f.
Driault.
Rose, J. H., Canning and the secret in-
telligence from Tilsit, july 16-23. 1807.
(Trunsactions of the Royal Hist. Soc. NS.
Mahnwort z. Erinnerg. an d. Tilsiter Frieden.
(Dt. Rundschau 132, 35-51.) [3676
Sell, K., Anteil d. Religion an Preußens
Wiedergeburt vor100Jahren. Rede. Tübing.:
Mohr. 32 S. 60 Pf. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ‘0%,
Nr 46 Meisner. [3677
Langguth, A., Zur G. d. Tugendbundes.
(Monatshfte. d. Comen.-Ges. 16, 16-24.) [3618
Just, G., Als d. Völker erwachten.
Liter. Bewegung u. Zeitstimmg. in
Dtld. u. Österr. vor Beginn d. Feld-
zuges 1809. Wien: Stern. 98 S.
3 M. [3679
Bremen, W. v., Die Tage v. Regensburg
10. bis 23. IV. 1809. 2. Aufl. Mit 6 Skizzen.
(Aus: „Milit.- Wochenbl. Beihft.“) Berl.:
Mittler. 86 S. 1 M. [3680
Bartolomaeus, Napoleon währ. d.
Waffenstillstände v. Znaym u. Poiech-
witz, 1809 u. 1813. (Jahrbb. d. Kgl.
Akad. zu Erfurt N.F. 32, 29-89.) [3681
Strobl v. Ravensberg, Metternich
u. seine Zeit (s. ‘06, 3403). Bd. IT.
xj, 514 S.; 16 Stammtaf. 10 M. [3682
Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. 85, 95-:8 u.
4710-73 v. Gruner.
Caemmerer, v., Die Befreiungs-
kriege 1813-1815. Strateg. Überblick.
Mit Kte. in Steindr. u. Skizze im Text.
Berl.: Mittler. 146 S. 3M.50 [3683
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’07, Nr. 28 v. Voß.
Ussel, Vis J. d’, Études sur l’année
1813. La défection de la Prusse.
(Déc. 1812-mars 1813.) Paris: Plon.
x, 444 S.; Kte. 7 fr. 60. [3684
Rez.: Rev. d'hist. diplom. 21, 316-19 Rain;
Hist.-polit. Bil. 130, 70-75; Rev. d’hist. mod.
8, 606-9 Driault, Engl. hist. rev. 22, 609 f.
Atkinson.
Lützen, O., Am Vorabend d. Treffens bei
Luckau 4. Juni 1513. (Niederlaus. Mitt. 9,
320-30.) [3655
Sammter, A., Die Katzbach-Schlacht
26. Aug. 1813. Mit bes. Bezicbg. d vorhergeg.
Ereignisse zu Liegnitz u. Umgegend. sowie
d. Gefechte bei Löwenberg u. Goldberg.
Liegn.: Heinze (1363) Neudr. 1906. 102 S. 13636
Bleibtreu, K., DieVölkerschlacht b Leipzig.
4. völlig umgearb. u. verm. Aufl. (v. Napoleon
b. Leipz.). Lpz.: Thomas. 287 8. m. Karten-
skizze. 3 M. 60. : [3637
Janson, A. v., König Friedrich
Wilh. III in d. Schlacht. Mit 2 Portr.
u. 25 vom Verf. entworf. Textskizzen.
Berl.: Eisenschmidt. xıj, 314 BS.
7 M. 50. [3688
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 24; Hist. Zt. 99,
59u-93 Ulmann.
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Driault, J. E., Napoleon et la
paix en 1813, à propos du dernier
volume d’Alb. Sorel. (Rev. d’hist.
mod. et contemp. 8, 177-99.) [3689
Oechsli, W., Durchzug d. Alliierten
durch d Schweiz 1813/14. I. (Neu-
jabrbl. auf d. J. 1907. Zum Besten
d. Waisenhauses in Zürich hrsg.)
Zür.: Fäsi & B. 60 S.; Taf. u. Kte.
3 M. 3690
6rouard, A., La critique de la
campagne de 1815. (Aus: Journ. des
sciences milit. 'U6.) Paris: Chapelot.
71 S. [3691
Pflugk-Harttung, J. v., Napoleon
währ. d. Schlacht b. Belle Alliance.
(Hist. Jahrb. hehe 84-94; ; 328-40.) [3692
Unger, W. v. v., Blücher. Bd. I:
1742- 1811. Mit 6 Bildnissen, d. Nach-
bildg. e. Briefes v. Blücher u. 19
Kartenskizzen. Berl.: Mittler. xjv,
401 S. 8 M. 60. [3693
Rez.: Lit. Zbl. 07, Nr. 28 v. Janson.
Kolbe, P., Fürst Blücher. (Milit.
Charakterbilder. I.) Lpz.: Engelmann.
75 S. 2 M. [3694 `
Conrady, W. v., Aus stürmischer
Zeit. Ein Soldatenleben vor100 Jahren.
Nach d Taxebüchern etc. d. kurhess.
Stabskapitäns im Leibdragoner-Reg.
L. W. Conrady. Berl.: Schwetschke.
423 S.; Bildn. u. 2 Ktn. 6 M. [3695
Nizze, H., J. E. Nizze. Lebensbild e.
Lützower Jügers, nach alt. Papieren v. sein.
ältest. Tochter. Strals.: Bremer 1906. 265 S.;
Bildo. u. 2 Fksm. 3 M. [3696
Brunswik v. Korompa, L., Die
nn Ereignisse ın Innerösterr.,
Tirol, Vorarlberg u. im Isonzo- Gebiet,
1796-1866. Mit 14 Beilagen. Wien:
Seidel. 308 S. 6 M. [3697
Kryspin, C. @., Beitrr. z. Ostpustertaler
Krieus-G. in d. Franzosenjahren. (Forschgn.
z. G. Tirols u. Vorarlbergs 3, 222-:2.) [3698
Kasthofer, K., Rud. Kasthofer, erster
Staatsschreiber d. Kantons Aargau. Hrsg. v.
O. Hunziker. (Taschenb. d. Hist. Ges. Aarg.
06, 1-88.) | (3699
Santelmann, Th., Beziehgn. zw.
Bayern u. Preußen 1799-1805. Münch.
Diss. 1906. 128 S. [3700
Bockenheimer, K. €., Die Mainzer Geist-
lichkeit währ. d. erst. franz. Herrschaft am
Rhein 1792-93. (Stud. a. Kunst u. G., Frür.
Schneider gewidm. 251-5R.) [3700 a
Hashagen, J., Napoleon u. d. Rheinland.
(Rheinlande ?07, 128-30.) 4 . {3701
Körholz, F. Die Säkularisation u.
Organisation ın d. preuß. Entschä-
digungsländern Essen, Werden u.
*133
Elten 1802-1806. (XTV v. 2612.) Münst.:
Coppenrath 124 S. 2 M. 40. (548.:
Münst. Diss.) [3702
Chuquet, Un prince Jocobin.Charles
de Hesse ou le général Marat. Paris:
Fontemoing 1906. 423S. 7 fr. 60. [3703
Rez.: Zt.d. Ver. f. hess. G. 40, 370 f. Wenck.
Jacobi, W., General Morio u. seine Be-
ziehgn. zu Napoleon I. u. d. kgl. westfäl.
Hofe (Mitt. an d. Mitglieder d. Ver. f. hess.
G. 1905 6, 22-25.) [3704
Schmitt, Edua., Gefangennahme Hammel-
burger Bürger durch d franz. Revolutions-
Armes i. J. 1796. (Fuldaer G.bll. 3, 46-48.) —
G. Richter, Die Zeit d. oranisch. Herrschaft
in Fulda, 1802-6. (Ebd. 4, 152-57.) — Ders,
Die Sskularisation d Kolləgiatstifts Rasdorf.
(Ebd. 129-41; 198-205.) — H. Eltester, Der
GH Ritt Napoleons durch Fulda. (Ebd. 3,
[3705
"Richter, W., Übergang d. a
stifts Paderborn an Preußen (s.
1725). Forts. (Zt. f. vaterl. G. West’
fal. 64, IL 1- 65.) [3706
Hammel, E. v., Oldenburg vom
Tilsiter Frieden bis zu sein. Einver-
leibg. in d. franz. Kaiserreich. (= 9
v. 2758.) Hildesh.: Lax. 130 S.
2 M. 60. (65 S.: Münst. Diss. ’06.) [3707
Wohlwill, A., Hamburg im Todesjahre
Schillers. (Jahrb. d. Hamb. wiss. Anstalten.
Jg. 22, Wiss. Beil. 63 S.) (3708
Rosenthal, W., Braunschweig. Thronkrisis
vor 100 Jahren. (Braunscbw. Magaz. ‘01,
55-58.) [3709
MaenB, J., Zur G. Magdeburgs in
d. franz -westfäl. Zeit. (G.bll. £.
Magdeb. 41, 377-406.) [3710
Lorenz, Herm., Quedliuburg. Denkwür-
digkeiten a. d. Kriegszeit vor 100 Jahren.
Geschild. nach d. Akten d. Ratsarchivs u.d.
Tribunalberr. d. Gr. Generalstabes. Quedlinb.
Progr. 54 S. [3711
Drees, H., Wernigerode in d. Franzosen-
zeit. Progr. Werniger. 32 S (3712
Burbach, W., Molsdorf in d. J. 1808-115.
(Aus d. Coburg-Goth. Landen 4, 12-18) 3713
Benrath, Erzbisch. Borowski u. d. preuß.
Königspaar. (Dt.-ev. Bll. 32, 185-201.) Vgl.
Nr. 36.2. [3714
Linke, 0., Frdr. Theod. v. Merckel
im Dienste fürs Vaterland. I: Bis
Sept. 1810. (V v. 2791.) Bresl.: Wohl-
fahrt. 233 S. 4 M. 50. [3715
Granier, H., Noch einmal d. Breslauer
Horndrechsler Joh. Konr. Seeling. Auch
etwas v. d. Belugerg. Breslaus 1806 u. von d.
Gährg. in Schlesien nach d. Tilsit. Frieden.
(Zt. d. Ver. f. G. Schles. 41, 353-68.) Vgl.
Nr. 1732. [3716
Gembarzewski, B., Das Polnische
Heer. Herzogtum Warschau 1807-1814.
Mit Vorw. v. S. Askenazy. (Poln.!)
Warschau & Krakau: Gebethner 1905.
4°. xj, 362, Luj S.; 8 Taf. [3717
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 7,
138-40 Schottmüller.
«154
Pietsch, P., Aus d. Leben e. südpreuß.
Landdragoners. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 7, 52-58.) [3718
Innere Verhältnisse.
Ziekursch,J., Eine bürgerl. Stimme
a. Schlesien üb. d. Reform d. Preuß.
Staates nach d. Tilsiter Frieden.
(Preuß. Jahrbb. 127, 433-56.) [3719
(J. B. A. Gebel, Ideen z. Reorganisation
Preußens. 1807.)
Meister, Das Herzogt. Westfalen in d. letz.
Zeit d. kurköln. Herrschaft s. Nr. 2355. [3720
Drottboom, G., Wirtschaftsgeogr.
Betrachtgn. üb. d. Wirkgn. d. Na-
poleon. Kontinentalsperre auf In-
dustrie u. Handel. Bonn. Diss. 1906.
100 S. [3721
Real, J., Der Nordkanal. (XVIII v. 2732.)
485 (3723
Pagenstert, Zolikrieg zw. Oldenburg u. d.
Eer. Westfalen 1809 u. 1810. (Jahrb. f. G. d.
Hrzgts. Oldenb. 15, 139-44.) [3723
Richter, Greg., Lage d. Landbevölkerg.
in d. fürstl.-fuldisch. Ämtern am Ende d.
18.Jh (Fuldaer G.bll. 3, 97-110 etc. 183-91.) (3724
Landsberger, J., In d. J. 1795 bis 1803
geplante Erweiterung d. Judenstadt zu Posen.
(Hist. Monatsbil. f. d. Prov. Posen 7, 1-12.) (3725
Bredt, J. V., Der Wuppertaler Cameral-
Mühlen - Prozeß unt. Herzog Carl Theodor.
(Monatsschr. d. Berg. G.-Ver. ’07, 74-81.) [8726
Holzhausen, P., Vor Jena. Stimmungs- u.
Sittenbilder a. d. preuß. Heere v. 100 Jahren.
(Vossische Ztg. ’05, Sonntagsbeil. s6f.) ‚3737
Traber, J., Aufhebg. d. adelig. Benedik-
tinerinnenstiftes Holzen. (Stud. u. Mitt. a.
d.Bened.- u.Cist.-Orden 27, 282-9 ; 606-25.) [3:28
Hashagen, J., Rheinisches Revolutions-
christentum unt. franz. Herrschaft. (Monats-
hfte. f. rhein. Kircb.-G. 1, 218-29.) 137239
Selbst, J., Erinnerg. an Ldw Jos. Colmar,
Bischof v. Mainz. (Stud. a. Kunst u. G.
Frdr. Schneider gewidın., 101-16.) (5730
Müller, K., Aufhebg. d. Wallfahrt Noth-
gottes i. Rheingau. Nach ungedr. Qn. (Ka-
tholik 3. F., Bd. 35.) [8731
Richter, Greg., Der franz. Emigrant Gabr.
Henry u. Entstehg. d. kath. Pfarrei Jena-
Weimar. (Fuldaer Ob 8, 129-37 etc.
177-82.) [3732
Geyer, Chr., Nürnbergs kirchl. Leben vor
100 Jahren. (Jahresber. d. Ver. f. G. d. St.
Nürnb. 29, 28-30.) [3733
Oergel, G., Universität u. Akademie zu
Erfurt unt. d. Fremdherrschaft 1506-1814.
(Jahrbb. d. Kgl. Akad. zu Erf. N.F. 32, 227
-83.) Sep. Erf.: Villaret. 1 M. 13734
Sarowy, Vorbereitg. u. Begründg. d. städt
Volksschulwesens in Frankf. a. M. Frankf.
Progr 4°. 448. [3785
Schumacher, Schulwesen im Fürstent.
Corvey unt. oranisch. Herrschaft 1508-7.
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Progr. Höxter 1906. 4° 21 8. — Ders.,
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Domarus, M., Die Eberbacher Kloster-
bibliothek u. d. Nationalbiblioth. in Paris
1794. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. ‘061,
21-24.) [3737
Schulz, H., Kieler Professoren-Briefe. (Zt.
d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 36, 257-70.) [3738
Holzhausen, P., Johs. v. Müllers Abfall
(Frankf. Ztg. ’06, Nr. 321 u. 324.) (3739
Koslowski, F. v., Stellg. Gleims u. sein.
Freundeskreises z. franz. Revol. Nach un-
gedr. Briefen (s. ’05, 3539). III. (Euphorion
13, 71-79.) [3740
Czygan, P., Neue Beitrr. zu Max v. Schen-
kendorfs Leben, Denken, Dichten. (Euphorion
13, 787-804. 14, 84-101.) — d, Sembritzki,
Schenkendorfs Beziehgn. zu Memel. (Altpr.
Monatsschr. 44, 110f.) — G. Sommerfeldt,
Brief Schenkendorfs an d. Königin Luise 15.
(Königeb. allg. Ztg. ’07, Nr. 250.) [3741
Kienzl, H., Kotzebues Burgtheater-Direk-
tion. (Nord u. Süd 119, 241-52.) (3:4
Gebauer, C., Das franz. Element im Theater-
leben Magdeburgs währ. d. Fremäherrschaft,
Ende 1806 bis 1314. (G.bll. f. Magdeb. 4l,
3823-50.) (3743
Schultheiß, F. 6., Einfluß d.
Romantik auf d. Vertiefung d. Na-
tionalgefühls. (Arch. f. Kultur-G. 5,
65-82.) [374
Holzhausen, P., Weihnacht u. Neujahr in
Berlin vor 100 Jahren. (Unterhaltungsbeil. d.
Tagl. Rundschau ’06, Nr. 304 f.) — W. Bonsell,
Weihnachten vor 100 Jahren in Berl. (Mitt
d. Ver. f. G. Berl. oi, Nr. 1.) DL
9. Neueste Zeit seit 1815.
Schnittger, C. N.s Erinnergn. €.
alt. Schleswigers. Neu hrsg., m. Àn-
merkgn. verseh. u. durch e. Anbg.
ergänzt v. H. A. Chr. Philippson.
Schlesw.: Ibbeken 1905. 359 ©:
3 M. 50. [3746
Ehrentreich, H., Die freie Presse
in Sachs.-Weimar von den Freiheits-
kriegen bis zu d. Karlsbader Be-
schlüssen. (= Nr. 2619.) Halle: Nie-
meyer. jx, 87 S. 2 M. 40. (28 S.:
Hall. Diss. '06.) [3747
Stern, A., Relations inéd. sur la mission
du prince d'Orange à Anvers au mois d'oc-
tobre 1830. (Bull. de la Comm. Roy. d'et de
’Acad. Roy. de Belg. 75, 105-36.) [9748
Varrentrapp, C. 3 Rankes hist.-
olit. Zeitschr. u. Berlin. polit.
ochenblatt. (Hist. Zt. 99, 35-
119.) \ [3749
Stern, A., Dio Göttinger Sieben, Metternich
u. Mazzini. (Ebd. 120-23.) Aktenstücke. [3750
Neueste Zeit seit 1815.
Kaindl, R. F., Zeitgenöss. Bericht
z. G. d. galiz. Aufstandes v. 1846.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G. 28, 355-59.) [3751
b
Hartmann, Mor., Der Vormärz u.
d. Revol. Exil u. Heimkehr. Mit
4 Lichtdr.-Bild. (Hartmanns ges.
Werke Bd. I. Von O. Wittner.)
Prag: Calve. xvj, 465 S. 6 M. XV],
661 S. 8 M. [3762
(Biblioth. dt. Schriftsteller a. Böhmen.
XVIII u. XIX.)
Mannheim im April 1848. (Mannheim
G.bll_7, 101-108.) (3753
Göhler, R., Zur G. d. Muiaufstandes 1449.
(Dresdner G.Lll. oe, 113-23.) [3754
Binghoffer, Im Kampfe f. Preußens Ehre.
Aus d. Nachlaß d. Grafen Albr. v. Bernstorff
etc. 8. '06, 3476. Rez.: Preuß. Jahrbb. 126,
335-43 Daniels; Forschen. z. brandb. u. pr.
G. 19, 619-21 Granier; Beil. z. Allg. Ztg. ug,
Nr. 147 Prutz; Gött. gel. Anz, "07, 579-84
Meineck«. [3755
Poschinger, H. v., Der preuß. Gesandte
Graf Brassier de St. Simon. (Dt. Revue 32,
I, 267-78. IL, 32-46.) (3756
Kaemmel, 0., Vor 40 Jahren. Erinnergn.
(Aus: „Grenzboten‘“ ’06, IV.) Lpz.: Grunow
1906. 44 8. 60 Pf. [3757
Dungern, O. Frhr. v., Briefe e. nassauisch.
Leutnunts a. d. Feldzuge 1866. (Ann.d. Ver.
f. nass. Altertkde. 36, 109-32.) [3758
Ambrozy, H. v., Die Kavallerie-
brigade Fratricsevics in d. Zeit v.
14. V. bis 4. VIL 1866. Aufzeichngn.
ihr. Generalstabsoffiziers A. Wien:
Seidel. xjv, 132 S.; Kte. 4 M. [3759
Degenfeld-Schonburg, Ch. Ort. Ve
Schweinschädel u. Königgrätz. Meine
Kriegserinnergn. als Kommandant d.
7. Husarenregiments. Wien: Konegen.
38 S. 1 M. 80. [3760
Thurn-Valsässina, L. Reichsgraf
Yes 40 Jahre nach Königgrätz. Nach
Tagebuchbll. Wien & Lpz.: Brau-
müller. 114 S. 2 M. [3761
Oncken, H., Aus d. Briefen Rudfs.
v. Bennigsen (s. Nr. 1805). Forts.
(Dt. Revue Jg. 32, Bd. III u. IV.) ie
Discailles, E., A propos de que ques
lettres écrites à Charles Rogier par le
baron Lambermont en juin 1867. (Bull.
del’Acad.Roy.de Belg."07, 1 1-27.)[3763
Poschinger, H. Zen Aufzeichngn. d Prä-
sident. d. badisch. Ministeriums d. auswärt.
Angelegenheiten Rudf. v. Freydorf üb.d.
Stuttgart Militarkonferenz u. d Abschluß e
Militärkonvention zw. Baden u. Preußen.
(Konservat. Monatsschr. 64, I, 239-49.) [3764
Bernhardi, Th. v., Aus d. Leben. IX: In
Spanien u. Portugal. Tagebuchbil. 1869 - 71,
8. 06, 3481. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 84,
460-63 Ködderitz; Lit. Zbl. ’06, Nr. 44; Hist.
Zt. 98, 404-6 O. Harnack; Forschgn. z. brandb.
u. pr. G. 20, 293-99 v. Petersdorff. [3765
Krokinius, Th., Erinnergu. a. d. Feldzuge
1870-71. Mit 3 Taf. u. 2 Kartenskizzen.
Berl.: Paetel. 176 S. 3 M. (5766
*135
Güßfeldt, P., Meine Kriegserlebuisse im
dt.-franz. Feldzug, nebst autobiogr. Mitteilgn.
a. d. Jahren 1:68,6 '. (Dt. Rundschau 131, 42
-62; 199-224; 351-77. 133, 189-209.) [3767
Fautras, G., Souvenirs et impressions de
1870-71. Le 3e bataillon de la gurde mobile
de Seine-et-Oise pend. le siège de Paris.
Paris: Hachette 1:06. 135 S. 2 fr. [3768
Bouchet, E. et G. Duriau, 1870-1871.
L’Annöe terrible à Dunkerque. (Sep. a. Mé-
moires de la Soc. dunkerquoise. T. 42.) Dunk.:
Impr. Dunkerquoise 1905. 535 3. Rez.: Ann.
de l'Est et du Nord 3, 132.36 Desplangue. [3769
Lindenberg, P., Briefe Kais. Na-
poleons III. an d Gräfin Luise de
Mercy-Argenteau. (Velhagen & Kla-
sing Monatshfte. Jg. 21, I, 102-9.) [3770
Gontaut-Biron, De, Dernières
H
années de l'ambassade en Allemagne,
1874-77; d'apr. ses notes et papiers
dipl. p. A. Dreux. Paris: Plon. xj,
396 S. 7 fr. 50. [3771
Rez.: Rev. d’hist. dipl. 21, 616f.
Bülow, Fürst, Reden nebst urkdl.
Beitrr. zu sein. Politik. Gesamm. u.
hrsg. v. J. Penzler. I: 1897-1903.
N. Tit.-Ausg. (’03.) II: 1903-6. Berl.:
Reimer. x, 523; 496 S. 14M. [3772
Heigel, K. Th. v., Polit. Hauptströmungen
in Europa im 19. Jh. (Aus Natur u. Geistes-
welt. 129.) Lpz.: Teubner. 112S. 1 M. [3773
Rain, P., La France et les armees
d'occupation, 1815-18. (Rev. des
questions hist. 81, 229-39.) [3774
Haupt, H., Die geplante Gründg. e dt.-
amerikan. Republik in d. Reaktionszeit. (Dt.
Revue ’07, Juli.) [3775
Lentner, F., Frau v.Krüdener u. d. Tränen-
sozietät. (Zt. f. öst. Gymn. 58, 153-85.) [3776
Schoen, Th., Zur Koserizschen Verschwö-
rung. (Diözesanarch. 25, 17-24; 33-46.) [3777
Helfert, J. A. Frhr. v., G.d. österr.
Revolution im Zusammenhange m. d.
mitteleurop. Bewegung d. Jahre 1848
-49. Bd. I: Bis z. öst. Verfg. v.
25. Apr. 1848. Freib : Herder. xjx,
636 S. 10 M. [3778
Sann, H. v. der (J. Krainz), Feldmarsch.
Graf Radetzky. Mit 24 1U. Graz: Styria.
ZU, 176 S. 1906. 1 K. 20. [3779
Pauer v. Budahegy, M., Feldzug
v. Isaszeg 1849. (Streffleurs milit. Zt.
'07, 539-56; 727-47; 867-86.) [3780
Sauer, K. Th. v., Üb. d. oberbayor.
Flottenverein v. 1848. (Beil. z. Allg. Ztg. ’07,
Nr. 87) [3781
Hansen, G. v. Mevissen, s. Nr. 1826. Rez.:
Forschen. z. brandb. u. pr. G. 20, 211-17
Rerwengrün; Hist. Zt. 99, 402-7 Meinecke
Hist. Vierteljschr. 10, 451-56 Oncken; Mitt
d. hist. Lit. 35, 473-77 Koehne. — d. Hashagen,
Mevissen. (Allg. dt. Biogr. 53, 77 2-88.) (3783
Bourgeois, E. et E. Clermont,
Rome et Napoléon HI., 1849-70,
Etude sur les origines et la chute
*136
du second empire. Paris: Colin.
ze, 871 S. 7 fr. 60. [3783
Rez.: Dt. Lit -Ztg. "07, Nr. 19 Stern; Rev.
d’bist. dipl. 21, 465-70 de Saint-Charles; Rev.
crit. ’07, Nr. 42 Mathiez.
Wyliy, H. C., The campaign of
Magenta and Solferino 1859. Lond.:
Sonnenschein. 250 S. 5 sh. [3784
Kerchnawe, H., Kaiserl. Waffen
in Schlesw.-Holstein u. Jütland 1864.
Wien: Stern. 48 S. m. Abbildgn. u.
5 Kartenskizzen. 1 M. 50. [3785
Wenger, v. d., Attacke d. 2. Eskadron d.
Hannov. Drag -Reg. Herzog v. Cambridge b.
Langensalza 27. Juni 1866. (N. milit. Bil. 69,
Nr.17.)— Zur Frage d. Untergangos d.Hannov.
Heeres. (Mil.-Wochenbl. ’07, Nr. 81f) [3786
Duval, J., Vers Sadowa. Etude
stratégique. Paris: Berger-Levrault.
jx, 312 S.; Ktn. 6 fr. [3787
Kovarik, 0., Feldzeugmeister
Benedek u. d Krieg 1866. Neue
Daten z. öst.-preuß. Feldzuge. Lpz.:
Gracklauer. 116 S. 2 M. 50. [3787a
Regensberg, F., 1866. Bd. I: Von
Dresd. bis Münchengrätz; Gitschin;
Custozza. Mit Illustr. u. Ktn. Stuttg.:
Franckh. x1j, 78; 80; 1268. 3M. [3788
L 1 (Von D. bis M.) 5. Aufl. I, 2 (Gitsch.)
4. Aufl. I, 3 (Cust) 7 Aufl.
Von Königgrätz bis an d. Donau.
Darstellg. d. Operationen d. üst.-
preuß. Feldzuges 1866 nach d. Schlacht
b. Königgrätz. 5 Bde. Wien: Seidel
1903-7. [3789
1: Rückzug d. Nordarmee v. Schlachtfeld
d. 3. VII. Mit Generalkte., 6 Beilagen u.
Textskizze. jx, 188 S. 5 M. — 2: Das öst.
Kavalleriekorps Holstein u. d. Vordringen d.
preuß. Hauptkraft geg. Wien. Mit Generalkte.,
10 Beil. u. 2 Textskizzen. xj, 206 S. 6M. —
8: Die Donauverteidigung. Mit Generalkte,.,
8 Beil. u. Textskizze jx, 1598. 5 M. —
4 = ’04, 1537. — 5 = ’05, 1808.
Kuntzemüller, 0., Ende d. Dt. Bundes-
tags. (Grenzboten ’06, IV, 628-32.) [3790
Wilhelm I. u. Franz Joseph I. i. J. 1867.
(Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 191.) — H. C. H.,
Die Begegnung zu Oels 1867. (Ebd. Nr.195.) [3791
Cosse, D. R., La France et la
Prusse avant la guerre. I: La polit.
de Sadowa. I: La polit. de Sedan.
is: Nouv. libr. nat. 289; 295 8.
à 3 fr. 50. 3792
Ollivier, E., L'Europe à la fin de
l'année 1869. (Rev. des deux mondes
07,5 Pér., T. 39, 53-90.) — P. Muret,
La question des alliances en 1869 et
1870. (Rev. d’hist. mod. et contemp.
8, 116-31.) — Raqueni, La triple
alliance de 1870. (La Nouv. Rev. ‘06,
Sept. 1.) [3793
Bibliographie Nr. 3783— 38365.
Guerre, La, de 1870-71 (s. Nr. 1840).
Mesures d’organisation dep. le debut
de la guerre jusqu'au 19 sept. (Rev.
d’hist. red. à l'État-Major de l’armée
26, 106-229: 326-444.) — Desgl.
Opérations dans l'Est. (Ebd. 548-602.
27, 131-298.) — Desgl. L'armée de
Châlons (s. ‘06, 3506 u. ‘07, 1840).
II: Nouart-Beaumont. 253, 349 S.;
Ktn. II: Sedan. 397 RB, Ktn.;
485 5. (docc.). [3794
Schmid, E. v., Das franz. Generalstabs-
werk üb. d. Krieg 1870/71. Wahres u. Falsches
(s.’05, 3574a). Hft. VII: Schlachten vor Metz.
Hft. 3: Gravelotte, Amanvillers u. St. Privat
18. u. 19. VIII. Mit 18 Kartenskizzen im
Text u. 3 Kartenbeilagen. 264 S. 10 M. Rez.
v. H. 1-6: Lit. Zbl. ’06, Nr. 31 v. Janson;
v. H. 5/6: Rev. d’hist. réd. à l'État-Major de
l’armée 19, 632-34. [8795
Regensberg, F., 1870-71 (8. ‘06,
3508). Abt. III. Bd. I, 209-336; 3 Ktn.
2M.60. (1.Bd. vollst.: 7 M. 50.) [3796
Inh.: Einmarschkämpfe d. dt. Heere. Die
Komödie v. Saarbrücken. Der erste Sieg.
Eine improvis. Schlacht. Die Suldatenschlacht
b. Spicheren.
Cardinal v. Widdern, 6., Aus d.
dt.-franz. Kriege 1870/71. (Cardin.
v. W., Der kleine Krieg u. d. Etappen-
dienst. III.) Berl.: Eisenschmidt. 188;
102 S. 4 M. 60. [3797
Koch-Breuberg, F., Die Bayern im groß.
Kriege 1870-71. Mit Ill. Regensb: Habbel.
260 S.; 7 Taf. 1 M. 20. (3738
Mappes, H., Frankfurter Kriegsgefährten
1870/71. Frankf. a. M.: Gebr. Kuauer 1%6.
147 S. 6 M. 50. [3733
Picard, E., 1870. La perte d'Al-
sace. Avec 2 cartes. Paris: Plon.
376 S.; 2 Ktn. 8 fr, 50. [3800
Schäfer, v., Das 6. franz. Armeekorps,
General de Failly, v. 5. bis 11. Aug. 1870.
(Milit.-Wochenbl. ’07, Nr. 71-73.) [3801
Tournès, R., De Gunstett au
Niederwald pend. la bataille de
Froeschwiller. Étude de tactique
d'infanterie. Paris: Charles - Lavau-
zelle. 302 S.; 4 Ktn. 6 fr. [3802
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. ’07, Nr.4 v. Caemmerar.
Regensberg, F. Wörth. Stuttg.:
Franckh. 45 S.: Ete. 1 M. [3803
Courson de la Villeneuve, de, La brigade
Bellecourt à l’armée du Rhin. (Le spectateur
milit. T. 65.) (3-04
Jolly, C., Le blocus et le bom-
bardement de Thionville 1870.
Chateauroux. 1906. 164, xı) S. [3805
Schultheß europ. G.-Kalender (s.
’06,3518). N. F. Jg. XXIT: 1906; hrsg.
v. G. Roloff. 498 S. 10 M. [3806
Schiemann, Th., Dtld. u. d. große
Politik (s. '06, 1836). VI: 1906.
451 S. 6 M.
[3507
Neueste Zeit seit 1815.
Kämpfe d. dt’ Truppen in Südwestafrika
(s. ’06, 3519). Hft. 4u. 5. (Aus: „Vierteljschr.
f. Truppenführg. u. Heereskde.“) 207 8.
80 Pf. [3808
Brunswik v. Korompa, Krieger. Ereig-
nisse in Innerösterr. etc. 1796-1866 s. Nr.
3697. [3809
Ilwof, F., Karl Rechbauer. (Allg. dt. Biogr-
53, 225-33.) — Ders, J. B. Graf Rechberg u.
Rothenlöwen. (Ebd. 233-46.) (3810.
Bernoulli, A., Basel in d. Dreißiger-
wirren. I: Die erste Revolution bis
z. neuen Verfassg. v. Febr. 1831.
(85. Neujahrsbl. hrsg. v. d. Ges. z.
Beförderg. d. Guten u. Gemein-
nützigen.) Basel: Helbing & L. 798.
m. 4 Abbildgn. u. 1Taf. ıM.40. [3811
Gubler, H., G. d. Kantons Tessin
v. 1830-1841. (Zürich. Diss.) Zür.:
Gebr. Leemann. 216 S. 4 M. [3812
Brunner, L., Polit. Bewegungen
in Nürnberg 1848/49. (= Nr. 2618.)
Heidelb.: Winter. 1908. 5 M. (oun.
Heidelb. Diss.) [3813
Därck, K., Johs. Huber u. Ludwig II.
(Beil. z. Allg. Ztg. ’06, 118f.) [3814
Krauß, R., Entwicklg. d. dt. Einheits-
gedankens in Württemb. (Konservat. Mo-
natsschr. 64, I, 123-35.) [3815
Puttkammer, A., Max v. Puttkammer.
(Dt. Revue 32, IL, 66-85.) [3816
Krieg, Th., General Herm. v. Gers-
dorff. Berl.: Mittler. 128S. 3M. [3817
Werner, A., Die polit. Bewegungen
in Mecklenb. u. d. außerord. Landtag
im Frühj. 1848. (II v. 2617.) Berl.:
Rothschild. 117 S. 3 M. 60. (Subskr.-Pr.:
3M ) (95 S.: Freiburg. Diss.’06.) [3818
Rez.: Lit. Zbl. wg Nr. 30 F. Fdch.; Hist.
Zt. 99, 400 f. Goldschmidt.
Innere Verhältnisse.
Triepel, H., Quellensammlg. z. dt.
Reichsstaatsrecht. 2. bis z. Gegenw.
fortges. Ausg. Tübing.: Mohr. xvırj,
378 S. 5 M. [3819
Rauchalles, H., Die dt. Reichsverfg.
Erläuterg. d. Reichsverfgs.urk. v. 16. IV. 1x1,
m. Anh. u. Sachreg. Ansb.: Brügel. 500 S.
5 M. 5v. [3820
Wertheimer, E. v., Ungedr. Denk-
schrift üb. d. preuß. Zentralstelle f.
Preßangelegenheiten. (Dt. Revue 32,
I, 181-94.) [3821
Denkschrift d. livländ. Ritterschaft. Bei-
lage zu e. gemäß. Landtagsbeschluß v. März
1906 überreicht. Bittschrift. (Balt. Monatsschr.
62, 279-501.) [3322
Meier, Ernst v., Franz. Einflüsse
auf d. Staats- u. Rechtsentwicklg.
Preußens im 19. Jahrh. Bd. I: Pro-
WEN
legomena. Lpz.: Duncker &H. 2428.
5
M. 40. [3823
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 31, 1837-46
Schmoller.
Loening, E., Grundzüge d. Verfassg. d.
Dt. Reiches. 2. Aufl. (Aus Natur u. Geistes-
welt. XXXIV.) Lpz.: Teubner. 1109. 1 M. 25.
Rez.: Hist. Jahrb. 2x, 655f. Riedner. [3824
Spahn, M., Das deutsche Zentrum.
(Kultur u. Katholizismus. IV.) Mainz:
Kirchheim. 177 S. 1 M. pu [3826
Rez.: Lit. Zbl. oi, Nr. à.
Hüsgen, E., Ldw. Windthorst.
Köln: Bachem. xvj,477S. 8M. [3825 a
v. Schulte, Erinnergn. an Windthorst.
(Dt. Revue 31, IL)
Petersdorff, H. v., Kleist-Retzow.
Stuttg. & Berl.: Cotta. xıj, 556 S.
8 M. [3826
Rez.: Lit. Zbl. mi, Nr. 31 G. Kaufmann;
Dt. Lit.-Ztg. ui, Nr.36 Kohl; Grenzboten “v7,
I, 615-23 Jentsch; Dt. Rundschau 133, 312-
16 D. — H. Prutz, Hans v. Kl.-R., d.
Bannerträger d. pr-uß. Reaktion. (Beil. z.
Allg. Ztg. ’07, Nr. 84.)
Neubaur, P., Der Norddt. Lloyd.
50 Jahre d Entwicklg. 1857/1907.
3 Bde. Lpz.: Grunow. 60 M. [3327
Staël v. Holstein, R. Baron, Freigebg. d.
Rittergüter-Besitzrechts. (Balt. Monatsschr.
63, 180-208; 276-302) [3528
Emele, J., G. d. Gewerbevereins
Karlsruhe. Karlsr.: Gutsch. 201 S,
2 M. 50. [3829
Moltke, S., Leipzigs Handelskor-
porationen, Versuch d. Gründg. sächs.
Handelskammern im 19. Jh. Lpz.:
Twietmeyer. 249S.;8Taf. 10 M. [3830
Laubert, M., Episode a. d. Schmuggler-
wesen unser. Provinz. (Hist. Monat bll. f. d.
Prov. Posen 7, 33-37.) [3531
Bernstein, E., G. d. Berliner Ar-
beiter-Bewegung. Kapitel z. G. d.
dt. Sozialdemokratie. Tl. I: Vom J.
1848 bis z. Erlaß d. Sozialistenge-
setze. Bd. I. Berlin: Vorwärts. 404 S.
5 M. [3832
Wassermann, R., Entwicklig. d. jüd. Be-
völkerg. in Bayern im 19. Jh (Zt. f. Demo-
graphie u. Statist. d. Juden I, Hp 11.) —
Ders., Stand d. jüd. Bevölkerg. in Bayern
1. Dez. 1905. (Ebd. II, Hft. 10.) [3833
Koch, P., G. d. dt. Marine. 2. fort-
ges. u. teilw. umgearb. Aufl. Berl.:
Mittler 1906. 169 S.; 14 Taf. u.
3 Textskizzen. 3 M. [3834
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 51/52 Perels u.
Entgegng. v. Koch m. Antw. v. P. ebd. v7,
Nr. 6.
e
Freytag-Loringhoven, Frhr. v., Die Exer-
zier-Reglemeuts f. d. Infanterie v. 1 12, 1-47,
1888 u. 1906 Ein Jahrh. takt. Entwicklg.
(Beihft. z. Inf.-Wochenbl. '07, 27-49.) [3535
Histor. Vierteljahrschrift. 1907. 4. Bibliographie. 10
*138 Bibliographie Nr. 3836—3897.
Scheibel, 5. niederschles. Inf.-Reg. Nr. 154
in d. erst. 10 Jahren sein. Bestehens 1897-1907.
Jaueri. Schl.: Hellmann. 145 S. 8 M. [3836
Sell, K., Die allgem. Tendenzen
u. d. relig. Triebkräfte in d. Kirch.-
G. d. 19. Jh. (Zt. f. Theol. u. Kirche
16, 347-85.) [3837
Freisen, J., Der Apostol. Stuhl
u. d. Regelung d. kath. Kirchenver-
hältnisse in d. kleiner. dt. Bundes-
stuaten seit Anfang d. 19. Jh. (Arch.
t kath. Kirchenrecht 86,35-81.) [3838
Mundwiler, J., Geo. v. Waldburg-Zeil, S. J.
Ein Volksmissionar d. 19. Jh. Freib.: Herder
1906. 162 S. 1 M. 80. [3839
Poschinger, H. v., Geb. Verhdlgn.
m. Rom unt. d. Ministerium Man-
teuffel. (Grenzboten '06, III, 497-
603.) [3840
Wertheimer, E., Ungedr. Briefe
e. geheim. Wiener Agenten a. d. J.
1856. Beitr. z. G. d. österr. Konkor-
dats v. 1855. (Dt. Revue '07, II,
1-12; 210-30.) [3841
v. Schulte, J. Hub. Reinkens. (Allg. dt.
Biogr. 53, 287-92.) [3842
Nithack-Stahn, W., Die preuß. Landes-
kirche unter Friedr. Wilh. IV. (Preuß. Jahrbb.
128, 191-208.) [3843
Pöhlmann , H., Die Erlanger
Theologie, ihre G. u. ihre Bedeutg.
(Aus: Theol. Stud. u. Krit. ‘07.) Sep.
Gotha: Perthes. 73 S. 1 M. 20. [3844
Michels, V., J. W. Pruger. (Allg. dt. Biogr.
53, 107-13.) — M. Scheibe, R. A. Lipsius.
(Ebd 52,7-27.) — Kamphausen, M. Mangold.
(Ebd. 170-76.) [3845
Seeberger, G., Chronik d. prot. Pfarrei
Bamberg, 1807-1907 Bamb.: Hübscher. #98 .;
Taf. 1 M. | [3846
Eichner, K., Wilh. Löhe. Nürnb.: Löhes
Buchh. 129 S. 2 M. [3547
Friedrich, H., Chronikblätter d. ev. Mili-
tärgemeinde zu Metz. Metz: Scriba 1906.
112 S. 1 M. 50. (38418
Rotscheidt, W., Gottfr. Kinkel als Hilfs-
prediger in Köln. Mitt. a. d. Arch. d. Ev.
Gemeinde zu Köln. (Theol. Arbeiten a. d.
rhein. wiss. Prediger-Ver. N.F 9, 126-33.) [3849
Haccius, OG. Hannov. Missions-G.
(8. ’05, 2376). jÍ: G. d. He
Mission v. 1848 bis zum Tode v.
Harms. 568 S. 3 M. 60. [3850
Rez.: Zt. f£. Kirch.-G. 28, 256-58 Reichel.
Flanß, R. v., Marienwerder, e. Verban-
nungsort. Ein Blatt a. d preuß. Kirch.-G.
d. 19. Jb. (Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder
45, 19-32.) . i (3851
Eberlein, Aus e. reich. Leben.
Bil. d. Erinnerg. an Dav. Erdmann.
Generalsuperint. v. Schlesien. Berl.:
Warneck. xj, 483 S. 4 M. [3852
Rez.: Theo!. Lit.-Ztg. 07, Nr. 6 Schian.
Jüngst, J., Der Methodismus in Dud
3. Aufl. Gießen: Töpelmann 1906. 119 8.
2 M. 40. Rez.: Theol. Lit-Ztg. ’06, Nr. 6
Mirbt. (3853
Mirbt, Die kath.-theol. Fakultät zu Mar-
burg, s. ‘06, 1873. Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 46;
Hist. Zt. 98, 225 Kattenbusch; Hist. Vier-
teljschr. 9, 598 Sehling; Dt. Lit.-Ztg. 07,
Nr. 4 W. Köhler; Zt. d. Ver. f. hess. G. 40,
189f Wenck. [3854
Ziegler, A., Mitt. a. d. G. d. Kandidaten
Konvikts U. L. F. in Magdeb. u. Verz. sein.
bisher. Mitglieder. Magdeb. Progr. 4°. 50 S. [3555
Fabricius, W., G. u. Chronik d. Kösener
8. C. Verbandes. Nach d. Akten. Marb.:
Elwert. 113 S. 4 M. [3856
Fröhlich, K., Der Würzburger S. C. im
vorig. Jahrh. v. 1800 bis zur Neuzeit. Würzb.:
Stürtz. 4%. 156 S. 8 M. (3857
Lange, E., Der Konflikt d. „Allgemwin-
heit“ u. d. Landsmannschaft Pomerania in
Greifswald im Sommerhalbj. 1821. (Balt. Stud.
N.F. 10, 119-33.) [3555
Nentwig, H., Die katb. dt. Studentenver-
bindg Wiufridia in Breslau 1881-1906. Bresl.:
Goerlich 1906. 242 S. 4 M. LK
Machule, P., Entwicklg. d. öffentl.
Schulwesens d. alt. Provinzen d.
reuß. Staates 1816-1901 (s. Nr. 1929.)
l. II. Progr. Ratibor. 4°. 81 S. [3860
Denig, Aus d. Lebenserinnergn. d kel,
hannov. Generalschuldirektors Frdr. Kobl-
rausch, 1780-1867. Bingen. Progr. 4° 18 S. [3851
Asbach, J., Zur Charakterist. K. W. Kor-
tüms. (In: stud. z. niederrh. G. Festschr. d.
Düsseld. Gymn. S. 1-13.) [5862
Holzer, J., Entwicklg. d. steirisch. Mittel-
schulwesene seit Erscheinen d „Organisa-
tionsentwurfes“ (s. ’06, 1882). Forts.: Das
Mittelschulwesen d. steir. Landstädte. Gymn.-
Progr. Graz. 1906. 23 S. — A. Mell, Gb. d.
Aufänge d. Rlindenfürsorge in Steiermark.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Steierm. 4 137-71 ) [3563
Krumbholz, P., Aus d. G. d. Weimar.
Volksschule unt. d. Regierg. d. Grhzgs. Karl
August. (Mitt. d. Ges f. dt. Erzichgs.- u.
Schul-G. 17, 32-56.) [384
Gerber, G., Zur G. d Kgl. Friedrich-
Wilhelms-Gymn. zu Berlin 1327-38; hrsg. v.
E. Heyfelder (Aus: Annalen u. Historien
Mitt. d. Ver. ehem. Schüler d Fr-Wilh.-
Gymn. Jg.24u.25.) Berl.: B. Paul. 4°. 31 S. [556
Wittichen, F. C., Briefe v. Gentz
an Ranke. (Hist. Zt. 98, 329-36.) —
H. F. Helmolt, Merkwürdiger Brief
Rankes. (Beil. z. Allg. Ztg. ur,
Nr. 106.) [3866
e, Schulte, Clem. Th. Perthes. (Allg. dt.
Biogr. 53, 12-17.) — H. Meisner, Frz Pott-
hast. (Ebd. 102-5.) — M. Lenz, Const. Rößler.
(Ebd. 514-22) — H. Simonsfe d, W. H. Riehl.
(Ebd. 3862-83.) — K. v. Amira, P. R. Roth
(Ebd. 538-4.) — C. Mirbt, Herm. Reuter
(Ebd. 310-19.) — E. Huhle, Hnr. v. Treitschke
u. sein Geburtshaus. Dresd. 1906: Linke.
32 S. — J. Trefftz, P. Hassel. (Hist. Vier-
telischr. 10, 127f) — H. Semel, Vikt Hehn.
(Balt. Monatsschr. 63, 41-65; 1381-62; 4359)
Sep. Riga: Löffler. 56 S. 1 M. 40. EEN
Neueste Zeit seit 1815.
Klopp, W., Lebenslauf v. Onno
Klopp. (Sep. a.: Jahrb. d. Ges. f.
bild. Kunst etc. zu Emden 16, 1-181.)
Osnabr.: Wehberg. 2 M [3868
Wilcken, U., Hnr. Gelzer. (Berr. üb. d.
Verhdlgn. d. Kgl. Süchs. Ges. d. Wiss. zu
Leipz. 58, 199-205.) — d. Leipoldt, Desgl.
(Hist. Vierteljschr. 10, 139-41) — E. Gerland,
Desgl. (Byzant. Zt. 16, 417-30.) [3869
Borchling, C., Mor. Heyne. (Protokolle
d. Ver. f. G. Götting. IlI. 4, 73-85.) —
M. Roediger, Desgl. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
16, 245-47.) (3870
Totenschau schweiz. Historiker. 1901-1906.
(Anz. f. schweiz. G. oe, 51-56; 84-88. ’07, 160
-64; 177-87.) — W. Hadorn, K. E. Blösch.
(Sammig. bern. Biographien 5, 616-28.) [3871
Henner, Th., Dr. Friedr. Stein, d. G.-
schreiber Frankens. (Arch. d. Hist. Ver. v.
Unterfrank. An, 187-214.) [3872
Rachfahl, F., Rob. Fruin. (Hist. Zt. 98,
507-43.) — G. Goyau, Godefr. Kurth. (Rev. des
2 mondes Année 77. Pér. 5, T. 37, 367-95.) [3873
Pauls, E., Der Düsseldorfer G.-Verein in
d. ersten 25 Jahren sein. Tätigkeit. (Beitrr.
z. G. d. Niederrh. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver.
20, 355-404.) [3874
Maetschke, E., Die Zeitschrift d. Ver. f.
G. Schlesiens 1855-1905. (Zt. d. Ver. f. G.
Schles. 41, 1-16.) [3875
Hase, O. v., Emil Strauß, e. dt. Buch-
bändler am Rheine. Lpz.: Breitkopf & H.
Xj, 2768. 3 M. [3876
Witkowski, G., Das dt. Drama d. 19. Jh.,
in sein. Entwicklg. dargest. 2. durchges. Aufl.
hr Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 51.) Lpz.:
eubner 1906. 1728. 1 M. [3877
Eichendorff, Frhr. J. v., Aus d.
Nachlaß. Briefe u. Dichtgn. Hrsg.
eingel. v. W. Kosch. Köln: Bachem
1906. 111 S. 1 M. 80. [3878
Exped. Schmidt, Eichendorff. (Hist.-
polit. Bil. 140, 641-55.)
Aus Frdr. Rückerts Leben. (Jahresber. d.
Hist. Ver. Mittelfrank. 54, 1-93 ) — H. Houben,
Bundestag u. Junges Deutschland. (Beil. z.
Allg. Ztg. ’07, Nr. 68.) — L. Geiger, Ernst
Ortlepp u. d. Zerfsur. (Euphorion 13, 805-9.)
— T. Halusa, Adalb. Stifter. (Stud. u. Mitt.
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 27, 399-408; 650
-59.) — A. Bettelheim, Berth. Auerbachs
erste Schwarzw. Dorfgeschichten. (Dt. Rund-
schau 130, 14-42.) — A. Frey, Gottfr. Keller-
Briefe. (Ebd. 283-93.) [3879
Drescher, Die Quellen zu Hauffs Liechten-
stein, 8. ’06, 1902. Rez.: Stud. z. vergleich.
Lit.-G. 7, 147-54 Hans Hofmann. [3880
Kuh, E., Biogr. Frdr. Hebbels. 2 Bde.
2. unveränd. Aufl. Wien: Braumüller. 419;
538 S. 10 M. [3381
ve
Eggert-Windeck, Eduard
Mörikes Haushaltungsbuch 1843-47.
|
|
|
|
"139
Stuttg.: Strecker E Schr. 18 S.; 34 S.
in Fksm. 4 M. [3882
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. ’07, Nr. 85 O. B.
Badstüber, H., Chr. Kuffner, e.
vergess. Poet d. Vormärz, Beitr. z. öst.
Lit.-G. Lpz.: Fock. 76S. 2M.50. [3883
Proelß, J., Scheffels Leben. Stuttg. :
Bonz & Co. 94 S. 2 M. [3884
Gurlitt, C., Die dt. Kunst d. 19. Jh.
3. umgearb. Aufl. Berl.: Bondi. xv,
7225. m. 48 Vollbildern. 10 M. [3885
(Das 19. Jb. in Dtlds. Entwicklg., hrsg. v.
Schlenther. XI.)
Schöne, R., Anfänge d. dt. Kunst d. 19. Jh.
(Rede.) Berl.: Mittler. 22 S. 60 Pf. (3586
Sigismund, E., 30 Jahre Dresdner Kunst-
ausstellgn. 1801-1830. Kunstgeschichtl. Studie.
(Dresdner G.bll. "ue, 93-110.) [3187
Lichtenberg, R. Frhr. v.u. E. J affé,
100 Jahre dt.-rôm. Landschaftsmalerei.
Berl.: Oesterheld & Co. 2188.; 45 Taf.
18 M. 3888
Ostini, F. v., Wilh. v. Kaulbach.
(Künstler - Monographien. LXXXIV.)
ielef.: Velhagen E Kl. 1906. 132 8.
m. 148 Abb. 4 M.
Rez.: Lit. Zbl. ’07, Nr. 8.
Sigismund, E., Ferd. v. Rayski.
Biogr. Versuch. (= Nr. 2782.) Dresd.:
Baensch. 86 S.; Taff. 2 M. [8890
Rille, A., Die städt. Heinr. Gomperz-
Gemäldesammig. in Brünn. (Zt. d. Dt. Ver.
f. G. Mührens etc. 11, 1-58.) [3891
Herzog, H., Aus d. Briefwechs. ::w. Joh.
Fr. Böhmer u. Kupferstechor Sam. Amsler.
(Taschenb. d. Hist. Ges. Aargau ‘06, 131
-60.) [3893
[3889
Deutsch, O. E., Schuberts Verlassenschaft.
(Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 215.) [3893
Neumann, Angelo, Erinnergn. an
Rich. Wagner. Mit 4 Kunstbll. u.
2 Fksms. 1. u. 2. Aufl. Lpz.: Staack-
mann. 341 S. 6 M. [3894
Deutsch, E., Beitrr. z. G. d. Grazer
Theaters (s. '06, 3596). Forts. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Steierm. 4, 172-224.) — H. Stümcke,
Berlin. Theaterhändel vor 80 Jabren. (Preuß.
Jbb. 129, 110-28.) — M. Laubert, Zur G. d
Posener Theaterzensur. (Hist. Monatsbl. f.
d. Prov. Posen 7, 65-76.) (3895
Koehler, Das Eisaß u. sein Theater s.
Nr. 2573. [3896
Freytag, E. R., Sächs. Krieger- u. Kriegs-
poesie 1866. (Mitt. d. Ver. f. süchs. Volkskde.
4, 156-63.) [3397
10°
*140
Alphabetisches Register.
Nicht berücksichtigt wurden die auf S. *23—*28 und *96—*101 verzeichneten „Gesamm.
Abhandlungen und Zeitschriften“, ferner anonyme Zeitschriftenaufsätze und die
Abele 2225
Abeling 2860
Abhandlungen: Corvey
185
Achscharumow 1653
Acta Borussica 1574
Actes 66
Actus 890
Adam 2125. — 2226
Adámek 1551
Adler 1897
Adlhoch 908. 2888
Affry, d’ 8541
Agahd 779a
Agricola 3217
Ahlefeldt 1459
Ahn 1239. 1828. 1330
Akten etc.: Jetzerprozeß
3137; Kirchenpol. Ge-
orgs 1240; Univers.
Frankf. 500
Aktenstücke : Riga 1470
Albani 1370
Albert 1165. 1170. 1718.
3643
Alberti 1285
Albrecht 1218. 3200
Album: ac. Viteb. 498
Allen 1186
Alpartil 1108
Altertiimer: heidn. Vor-
zeit 782. 2804
Altrock 3665
Aluins 925
Amardel 2049
Ambrozy 3759
Amira, v.988. 2982. 3867
Amrhein 1292. 2472
Anacker 3503
Andreae 1616
Andree 581
Anemüller 1655. 2197
Anheisser 538. 2540
Rezensenten-Namen.
Ankert 329
Anrich 1294
Anschütz 1584
Anthes 2812. 2828
Apell 3358
Apianus 251
Appellation 1046
Arbenz 1230. 3215
Arbois deJubainville 877
Archiv: Hirzel 2093;
Ref.-G. 1211. 3197
Archivalien : G. Öst. 2162
Archives: Orange Nas-
sau 1468
Arens 564. — 2180
Armbrust 1420. 2307.
3088. 3411
Arndt, G. 1393
Arndt, L. 1404
Arndt, W. 2027
Arnheim 2303
Arnold, H. 1156
Arnold, J. F. 808
Arnswaldt, v. 2088
Arras 210. 3123
Arx, v. 2526
Asbach 2826. 3862
Askenazy 3717
Aspern 149
Atlas 34
Aufleger 536
August, der 18. 1850
Aus: d. Franzosenzeit
1638; d. G. d. Univ.
Greifsw. 502; d. geist.
Leben Westf. 523; d.
Zeiten d. Basl. Revol.
1623
Ausfeld 2196
Autogramme 70. 2030
Auvray 976
Averdunk 391
Axenfeld 2122
Baas 1193. 2607
Baasch 2402. 2403
Bach 2945
Bachmann 250. 325. 960.
3041
Backhaus 185
Badstüber 3883
Badtke 373
Bähler 1287. 1374. 1496
Bär 1573. 2336. 3570
Bahder, v. 2013
Bahlmann 521
Bahrfeldt 2061
Baier 1005. 3136
Bailleu 1685
Bainville 1799
Balagny 1695
Baldasseroni 1066
Baldauf 835
Baldes 2813. 2814
Ballhausen 2978
Ballin 361
Bally 2057
Balszus 2051
Bamberg, v. 1923
Bang 810. — 2407
Bappert 1052
Bardeleben, v.
3457. 3495
Bardy 1720
Barge 1268. 8203
Barrelet 1525. 8517
Bartels 185
Barth 1118. — 2954
Barthel 2833
Bartolomaeus 3681
Baruzi 3524
Barwinski 3308
Baschin 4. 1963
Bassermann, E. 139
Bassermann - Jordan
2385
BaBler 1291. 3285
1425.
om D EEN A EE > 0? > Öle
Bastgen 465. 2479
Bastian 3435
Batka 553. 1208
Battenberg 3144
Batzer 1138
Bauch 500. 1182. 2512.
3134 3304
Bauchond 436a
Baudenbacher 459
Bau-u.Kunstdenkmiiler:
226 F. 2233 ff.
Bauer, B. 278
Bauer, L. 3368
Bauer, M. 2599
Bauer, W. 1414. 3268.
3407
Bauernhaus 686f.
Baum 1445. 8178
Baumann 2227
Baumberger 8154
Baumgartner 2448
Bayer 2807
Beam 3527
Bechade 98
Beck, H. 3096
Beck, P. 1717. 1751.
1755. 1867. 2047. 2473.
3119. 3158
Beck, W. 2003
Becker, A. 1972
Becker, E. 514
Becker, G. 1571
Becker, H. 1136
Becker, J. 2205. 2351
Becker, K. 3534
Beckmann 3024
Beemelmans 111. 3397
Beethoven 1773
Begemann 3425
Behrend 2404
Behrens, C 1111
Behrens, H. 112
Behrmann 2406
Beichtbüchlein 3145
Beinert 389
Beintker 319
Beißel 1032. 2555. 2562
Beiträge z. : G. Eisenachs
2324; Fam. Huyssen
143; St. Weilburg 284;
dt.-böhm. Volkskde.
2578
Bekefi 505
Below, v. 2431
Beltz 798
Bendel 466
Benecke 297
Benkert 3615
Alphabetisches Register.
Bennigsen 1805. — 3618
Benoit 2092
Benrath 3632. 3714
Benziger 197
Beowulf 839. 2857
Berbig 1212. 1224. 1237.
1249 1307. 3210
Berdolet 3415
Berg, G. 484. 2331. 3496
Berg, W. 3557
Berger 256. — 1096
Bergmann, A. 2327
Bergmann, E. 1942
Bergner 226
Bergsträßer 1560
Berichtie): d Röm.-
Germ. Komm. 2823: d.
Konservators Ostpr.
238: d. Prov.-Komm.
f. Denkm. d. Rbein-
prov. 232
Berléung 378
Berlière 3131. 3163
Bernhardi, v. 3765
Bernheim 942. 2943
Bernoulli 495.— 3260. —
3811
Bernstein 3832
Bertram 1750a
Bertsche 61
Beschorner
2327
Beschreibung: Münzen
2057
Beschütz 2441
Besse 2926
Besson 918
Best 2281
Bethcke 3543
Bethge 900
Bettelheim 3879
Beulay 3629
Beyer, C. 2328
Beyer, R. 1594. 3580
Beyerle 2288. 2377
Beyschlag 509. — 1455
Biber 22
E české hist.
32. 1995.
Bibliographie d.: württ.
G. 1971; d. schweiz.
Landeskde. 10. 1968;
d kirchengeschichtl].
Lit. 25. 1988; d. dt.
Zeitschriften-Lit. 3.
1962
Bibliotheca: geogr. 4.
1963; ref. Neerl. 3221
EE EE EE nn EE
*141
Bibliothek: dt. G. 245.
2255; liturg. 3223
Bickel 3170
Bickell 2547
Bickerich 1596. — 3501
Bidder 2523
Biehringer 3012
Bier 3109
Bierbach 851
Biereye 2323
Biernatzki 3405
Biese 2528
Bigwood 387. 2352. 3567
Bihl 3006. 3116
Bihler 15a
Bihlmeyer 3138
Bilder: Augsb. 2496
Bilderchronik 224
Bildnisse d. Königin
Luise 1662.
Binder 109
Binding 1877
Bindschedler 2449
Biographie(n): allg. dt.
167. 2130; badische
168; nat. de Belg. 2132
Bischofschronik 2158
Bismarck 1798
Bissinger 825. 2849
Bitterauf 2901
Bittner 2163
Blanchet 2839
Blank 270
Blau 254
Bleibtreu 1831.
3554. 3687
Bleyer 846
Bliemetzrieder 1102.
1106. 3080
Blind 1791
Bloch 2905
Blocher 2349
Blok 1657. 2304
Blümml 1384.1472.1505.
2609
Blume, v. 1904
Blumenthal 1804
Blumrich 2806
Bluntschli 2078
Bock 488
Bockenheimer 3700a
Bockmühl 3375£.
Bode 449
Bodemann 1549
Bodemer 1287
Boden #58. 2875
Bodewig 2851
Boeck, v. d. 1750
1833.
*142
Böger 2019
Boeglin 1915
Boegner 1229
Böhi 1736
Böhme 519
Boehmer 1016. 1257.
3251
Böhnisch 518
Boelcke 1891
Boeles 2814
Bömer 529
Bönhoff 46. 2486
Boer, R. C. 843. 2863
Boer, T. J. de 1978
Börger 3189
Börner 1166
Bösken 286. 2500
Boetticher, P. 2070
Bötticher, A. 2230
Bogner 931. 2536. 2934
Boie 1641
Boissonnade 1987
Bojanowski, v. 3598
Bolte 8475
Bonardi 3078
Bondois 2898
Bondy 415
Bonhomini 1322
Bonin, v. 1422
Bonnell 3645. 3745
Bonte 3048
Bonwetsch 3277
Booß 2937
Borchling 221.989.1189.
1417. 1978. 2990. 3870
Borel 2001
Bornhak 1874
Borrmann 2557. — 2834
Bos 3294
Bose, v. 2080
Bossert, A. 1271
Bossert, G. 1250. 1436.
3257. 3278. 3370
Boßhardt 3227
Bothe 360. 2379
Boucharlat 920
Bouchet 3769
Bour 240. — 606
Bourdon 1275
Bourgeois 3783
Bourguet 1563. 3656
Bourrilly 1277
Brabant 3653
Brackmann 953. 1004.
2996
Brader 2974
Brahms 1968
Brambach 2047
Alphabetisches Register.
' Brandenburg 1786
.—
ee am, ge ` m msn re qe ee
Brandes 485. — 837 .
Brandstetter 1968. 1969
Brandt 2422
Brann 2428
Brants 496. 3323
Braun, H. 575
Braun, J. 1659
Braun, L. 443
Braun, O. 1765
Braune, H. 961. — 3179
Braune, W. 2931
Brauneck, v. 133
Braunsberger 1819.3818.
3342
Brecht 1188
Bredt 3726
Brehm 459. 2473
Breithaupt 2082
Bremen, v. 3680
Brenner 2595
BreBlau 945
Bretholz 249. 1008. 1967.
2162
Breuer, J. 1766
Breuer, K. 1360
Breuer, R. 1313
Breyther 1119
Brie 2590
Briefe: an Erasmus 1187;
von u. an Lessing 3590
Briefsammlung, Vadian.
1230. 3215
Briefwechsel Helts 3230
Brieger, R. 2291
Brieger, Th. 1238. 1254
Brinckmann, A. E. 546
Brinkmann 542
Brinkmann, C. 1476
Brode 2509 8
Broekhuysen 2306
Brohm 2317
Brom 3306
Brons 2381
Broßwitz 1946
Brouwers 3507
Bruce 3082
Bruchmüller 1528
Bruckauf 2339
Bruckner 929
Brückner, A. 889
Brückner, E. 2248
Brückner, K. 2279
Brünneck, v. 2439
Brüsselle-Schaubeck
1516
Bruhns 2606
Bruiningk, v. 474
Brun 2532
Brunner, H. 422. — 2244
Brunner, J. 2277
Brunner, K. 277. — 2133
Brunner, L. 3818
Brunswik v. Korompa
3697
Buchberger 1742
Buchell 3305f.
Buchenau 102. 118
Buchholtz 1470
Buchkremer 931
Buchner 458a
Buchtela 2807
Buchwald, G. 1215
Buchwald, R. 3440
Buck 545
Bücher 367. 2375
Büchi 1969. — 3062
Bückling 2392
Bühler 2593
Bülow, Fürst 8772
Bülow, A. v. 158
Bünker 2596
Bürgersprachen (Wis-
mar) 2216
Bütler 2169
Buffen 1066
Bugge 1000
Bugiani 8508
Buisson 540
BuitenrustHettema 3109
Bullinger 3216
Bulmerincq, v. 1470
Burbach 3718
Burbure, de 1207
Burckhardt, D. 1199
Burckhardt - Bieder-
mann 815. 2887. 2813
Burdach 3513
Burkhardt, K. A H. 3200
Burri 2274
Busch 1933
Buschbeck 2606
Bussemaker 3541
Busson 890
Byloff 3414
Caemmerer, v. 1683.
3683
Cahn 3245
Callewaert 81. 2190
Calmette 912
Campagne (de 1794.
1800. 1805): 1674. 1678.
3651. 3658
Campagne 3183
Camphausen 1786
Canisius 1319. 3313
Canonge 1841
Cardauns 1247. 3301
Cardinal v. Widdern
1844. 3797
Carillius 8821
Carlbom 3477
Caro, G. 368. 972. 2382. `
2911
Caro, J. 614
Caron 1966
Carstens 64. — 2588
Cartellieri 2978. 2975
Cartulaire: Bruges 2212;
Dinant 2188; Gand
2191; Metz 2178
Caspar 978. 2897
Castelot 3114
Castle 1945
Catalogue: docc.aStrasb.
202; monnaies Als.-
Lorr. 110
Catalogus stud. Marp.
497
Cauchie 3001. 3316
Cazalas 3618
Cerenville 1744
Chalybaeus 2503
Chamberlayne 1084
Champeaux 1150
Chance 1492
Chelminski 3634
Chevalier 6. 1964
Chèvre 456
Chmiel 2164
Christ 1738. 2006. 2206
Chronik: Bamb. 3093 ;
Brüssow 314; Hannov.
2167; österr. (Hayen-
sche) 1071; Wildegg
2271
Chronique: St.-Hubert
938
Chroust 67. 2026. 2964.
3093
Chrząszcz 1592
Chuquet 8703
Chytil 2559
Cipolla 971
Classen 1386
Clausewitz, v. 1651
Clausing 13853
Clausnitzer 27
Clauss 1886
Clemen, O. 1232. 1266 f.
3168.3218. 3220. 3230f.
3302. 8338. 3418. 3422.
3424
|
Alphabetisches Register.
Clemen, P. 1034. 2243
Clement 1015
Clerc 804
Clermont 3783
Cochläus 3230
Codex: dipl. Lusatiae
|
sup. 2198; dipl. Warm.
213; documentorum
Kloosterrade 204
Cohen 410
Colbus 790
Colenbrander 1630
Comenius 3329
Concilium Trid. 1318
Conrady, v. 3695
Conrat 910
Consentius 1513
Constitutiones etc. 1041
Coolidge 899
Cordey 3045
Corpus: reform. 1228.
3213
Cosse 3792
Courson de la Villeneuve
3804 `
Cramer,F.792.2814. 2854
Cramer, J. 855
Cramm-Burgdorf 1814
Crassier, de 287
Criste 1565. 1696
Crivellucci 2873. 2891
rnologar, K. 521. 1735
Csallner 2168
Cürlis 3581
Cuno 3379
Cuntz 2841
Cuny 1197
Curschmann 47.472.1183
Curtius 1799
Cuvelier 3039
Czapla 3511
Czerny 3359
Czygan 8638. 3741
Däbritz 846
Daenell 3110
Daffis 1948
Dahl 2598
Dahlmann-Waitz1.1961
Dahn 880. 2874
Dalitz 449
Dalton 1922
Dalwigk, v. 3612. 3641
Dammann 2956
Dannenberg 99
Darpe 206
Darstellung(en): Bau- u.
Kunstdenkmäler: Kgr.
"143
Sachs.236; Technik etc.
Bayern 374
Dartein, de 2944
Darvai 2268
Dassel 290
Davillé 2918. 3309
Deecke 394. 2821
Deegen 2337
Degenfeld - Schonburg
3760
Degering 1390
Dehio 2233
Delbrück, F. 1636. 8618
Delbrück, H. 439. 1061.
1799
Del Court 1499. 3467
Del Giudice 2877
Delehaye 2222
Delisle 2940
Demmler 1700
Demski 1055
Denifle 1258
Denig 3861
Denk 262
Denkinger 3514
Denkmäler: dt. Kult.-G.
2574
Depoin 2948
Dernjač 2539
Dersch 3382
Deslandres 2979
Des Marez 1132. 8103
Detlefsen 1392
Detten, v. 2604
Dettling 582
Deutsch 3893. 3896
Deutschland in seiner
Erniedrig. 1659
Devillers 2192
Devrient, E. 189. 304.
1640. 1687
Devrient, H. 1774
Dibelius 1032. 3017
Dieffenbacher 3019
Diehl 1340. 1383. 3521
Diem 2071
Diemar 1114
Diener-WyB 1271
Dienstbach 1486
Dierauer 258. 1363
Diest, v. 1637
Dietrich, E. 868
Dietrich, G: 281
Dietrich, L. 1991
Dietz 2427
Digard 3026
Diplomi: Guido e Lam-
berto 895
*144
Dirr 272
Discailles 3763
Divis-Cistecky 2167
Dobenecker 21
Doblinger 1333. 2126
Dodgson 3187
Döberl 2275
Doebner 1935. 3185
Doehler 2328
Dühmann 289
Döhring, A. 2009
Doering, O. 535
Dörler 2584
Dörnhöffer 1198. 1451
Dohna 1314. — 3674
Doležil 2266
Domanig 100. 2568
Domarus 3609. 3737
Domaszewski,v.830.831.
832. 2850
Doppler 220. 2043. 2211
Dopsch 891
Dotzauer, v. 2409
Doubravsky 1128
Dove 3537
Dragendorff 835. 2823.
2855
Drees 3712
Dreher 823
Dresbach 452
Drescher, K. 1028
Drescher, M. 3880
Dreux 3771
Driault 1673. 3689
Droege 2862
Drottboom 3721
Droysen 1471. 1541
Dubrulle 3164
Duchesne 2878
Dübi 3194
Düning 177
Dünnebacke 2482
Dünzelmann 807. 2831
Dürck 3814
Dürrwächter 1932
Duhr 2465
Du Moulin-Eckart 1659
Dumrath 2084
Duncker 1516.3371.3515
Dungern, v. 116. 952.
1832. 3758
Dupreel 949
Dupuis 3652
Durian 3769
Durm 870
Durrer 227. 2935
Duval 3787
Duyse, van 3307
|
Alphabetisches Register.
Dvořák 2162
Dworsky 415
Dyserinck 1350
Ebel, K. 464
Ebell, C. C. D. 1151
Ebell, M. 136
Ebenstein 3450
Eberhardt, v. 3619
Eberle 2285
Eberlein 3852
Ebermann 29
Ebhardt 2548
Ebner 109
Ebran v. Wildenberg
3053 |
Ebrard 483 |
Ebstein, E. 1608
Ebstein, W. 1090
Eckardt, J. H. 1781
Eckehard 2861
Eckert 1956
Eckhardt 2572
Edda 841
Egelhaaf 1868
Egger 3002
Eggert-Windeck 3882
Eginhard 885
Egli, E. 1228. 1231. 1269.
3213. 3260
Egli, J. 1423
Egloffstein, v. 1699
Ehrenthal, v. 551
Ehrentreich 3747
Ehrhard, L. 1548
Ehrismann 2859
Ehrle 1103
Ehrlich 578
Ehses 1318. 3237. 8242
Ehwald 1156
Eichendorff, v. 3878 |
Eichholz 1020 |
Eichhorn 796
Eichler 1167
Eichner 3847
Eichwede 869
Eid 264
Eiermann 1347
Einfeldt 2297
Eisentraut 3542. 3562
Eisler, M. 985
Eisler, R. 2563. 2969.
3192
Eitel 3038
Eitle 511
Ekedahl 1676
Elkan 1349. 3317
Elle 303
; Eltester 8705
Emele 3829
Emser 3230
Enders 3529
Endl 3526
Endres 926. 1022. 1937.
2888. 3445
Engel, A. 97
Engel, E. 525
Engel, K. 1586
Engel, L. 603
Engelke 517. — 2437
Engelmann 2506
Englert 3443
Enthoven 1187
Episoden 1834
Erasmus 1186
Erbe 2646
Erben 2031. 2136
Erler 1819
Ermisch 1117. 3108
Ernst, Hrzg. v. Coburg
1796
Ernst, C. v. 2053
Ernst, H. 447
Ernst, V. 1123
Erzieher d. pr. Heeres
445
Esbach 117. 1361
Eschbach 1166. 2383
Escher 196. — 547. —
3127
Espinas 219. 1987
Estorff, v. 2467
Ewald 86
Eyd 1488
Eynern, v. 137
Fabricius, F. 813
Fabricius, W. 3856
| Fälligen 2360
Fain 8640
Falck 2101
Falckenberg 1938
Falckenheiner 3295
Falk, F. 463. 1174. 2997.
3145. 3206
Falke, v. 2243
Fastlinger 1488
Fautras 3768
Favre 3482
Fayen 2191
Feaux de Lacroix 2245
Fedele 948
Federmann 493
Fehling 1480. — 1873.
1898
Fehr 854. 991. 1125
Fehse 3176
Feilitsch 1455
Feist 1529. 3520
Feit 2584. 3528
Felber 3549
Feld 1895
Felder 2561
Feller 3366
Fellner 2344
Fengler 2923
Ferber 449
Fester 1602
Festschrift: Unie. Bibl.
Münster 523
Feuereisen 1985
Fey 1296. — 1973
Feyler 1290
Fiala 2058
Ficker 68. 2237. 2240
Fiebiger 802
Finder 3455
Fineisen 2395
Fink 3141. 3384. 3545
Finkbeiner 459
Finke 1057
Finkel 23
Finsler 1228. 1269. 3213
Firmenich-Richartz2243
Fischel 325. 2343. 3502
Fischer 3276
Fischer, A. 476
Fischer, Adf. 2075. 2229
Fischer, F. 1301
Fischer, G. 1316
Fischer, Hans 173
Fischer, Herm. 56. 2017.
2887
Fischer, W. A. 944
Fischer-Benzon 1979
Fittig 1039
Flament 2189. 2306
Flamm 1144. 1170. 3121
Flan, v. 133. 3639. 3861
Fleischel 103
Fleischer 1839
Fleischmann 859
Fliedner 996
Flodoard 934
Flugschriften d. Ref.
1232. 3218
Flurı 507. 1040. 1432.
3260
Förch 274
Foerstemann, C. F. 498
Förstemann, E. W. 2087
Foerster, E. 1758
Foerster, R. 3304. 3446
Förtsch 2818
Alphabetisches Register.
Foltz 3402
Folz 2979
Fontaine, de. 1871
Fontes rer. Austr. 2160
Ford 1670
Forrer 790
Forst 3379
Forster, v. 2810
Fournier, A. 1664. 1782.
3614. 3631. 3649.
Fournier, P. 913. 2913
Fox 1520. 3426
Fränkel 1936
Fraikin 8236
Fraknöi 1481
Francke, H. G. 138
Frank, Ch. 2846
Frank, K. 1402
Franke, E. 3304
Franke, J. 889
Franke, R. 1306
Frankhauser 15
Frankl 1091
Franz 3147
Franziß 2845
Franzosenzeit 1638
Frauenstädt 1421
Freckmann 1506. 3494
Freisen 1911. 3338
Freitag 1221
Frensdorff, E. 3599. 3604
Frensdorff, F. 428. 1544.
2373. 2434. 3642.
Fressel 2357
Frey 821. — 3879
Freydorf, v. 3764
Freyer 2451
Freytag, E. R. 3897
Freytag, G. 1796
Freytag, H. 3090. 3098
Freytagh - Loringhoven
2439. 3835
Friedel 3589
Friedensburg, F. 388
Friedensburg, W. 3238.
3275
Friederich 1701. 1750
Friedjung 1827. 1860
Friedli 563
Friedrich III. 1815
Friedrich Wilhelm I
1469
Friedrich Wilhelm IV.
1786
Friedrich, F. 1826
Friedrich, G. 1001/2
Friedrich, H. 3848
Friedrich, J. 1235. 1933
nn a n e e a nn © © a e
*145
Friedrichs 2986.
Friese 3623
Frimmel, v. 1773
Fris 1977
Fritsch 382
Fritz 2517
Frobenius 1843. 1907
Fröhlich, F. 3647
Fröhlich, K. 3857
Frommann 2972
Frommhold 1416
Fruin 3464. 3541
Fuchs, A’ F. 216. 2164.
3129
Fuchs, K. 1122
Fuchs, P. D. 3383
Fuentes, 3357
Fürer 1556
Fürstenberg, v. 3542
Füssenich 454. 2476
Füßlein 3167
Funch 2099
Funck, M. 2438
Furtenbach, v. 444
Fustel de Coulanges 2914
G., E. 2111
Gachot 1659
Gädcke 2856
Gaisberg - Schöckingen
2239
Gallavresi 3030
Galle 27.
Galopin 3640
Gantzer 3479. 3497
Ganz 95. 548f.
` Ganzenmüller 2420
Gasser 2474. — 3404 `
Gaßmann 2585
Gatti 440
Gauthier 1145
Gebauer 1243.— 1394. —
1741. — 3354. — 3743
Gebert 108
Gebhardt, B. 243
Gebhardt, O. 2278
Gedenkstukken 1630
Geffcken 321a
Gehring 265. 567
Geiger 3879
Geisberg 3452
Gelpke 349
Gembarzewski 3717
Gemeindelexikon 33.
1997
Genevois 1852
Genthe 2359
Gentile 1238
*146
Gentz 3631
Gerber 3865
Gering 839. 841
Gerland 3869
Gerstenberg 3622
Geschichte d.: Befrei-
ungskriege 1701; d.
ev. Kirchengemeinde
Preßb. 2493; mecklenb.
317.2332; K.K. Kriegs-
marine 2454; techn.
Milit.-Akad. 440; Stadt
Wien 249. 2258; Univ.
Greifswald 502; Frankf.
Ztg. 1953.
Geschichtsquellen des
Geschlechts v. Borcke
2079; Prov. Sachs. 176
Geschlechterbuch 2072
Geschwind 1737
Geselbracht 1012
GeB 1240
GeBler 1952
Geyer 1197. 1376. 3733
Geyso, v. 1667
Gfrörer 1352
Ghy. 1838
Gieseke 488
GieB, H. 791
Gigalski 3430
Gilliodts van Severen
2212
Gilsa, v. 1808
Ginsburger 419
Ginzel 79
Gislebert de Mons 962
Gladbach 589
Glasschröder 3133. 3143
Gleichen-Rußwurm 3547
Gleim 1607
Glitsch 359
Gloede 2584
Gloning 1521
Glücklich 1859
Gmür 331. 424
Gnerich 1534
Gnirs 818
Goebel 1783
Göhler 1959.
Göller 2038
Görges 2518
Goerlitz 432
Görres 881
Goerrig 1625
Goeßler 780.
2811. 2847f.
Goeters 3378
Goethe 1610
8754
803. 823.
Alphabetisches Register.
Götz 3280. 3284
Götze,A.1232.3212.3218.
— 2865
Goetze, J. V. v. 8625
Göz 1879
Goldberg 1885
Goldmann 2345
Goldschmidt 1824
Goltz, v. der 3664. 3676
Gontaut-Biron 3771
Goos 3228
GooBens 204
Gorge 3365
Gorges 2818
Gossart 3343
Gothein 3666
Gottfried v. StraBburg
1027
Gottschick 1256
Gougaud 2889
Goyau 1913. 3573
Graber 76
Grabmann 1215
Grabowski 3634
Gradmann 229
Gramm 1201
Granderath 1916
Granier 1692. 1732. 3716 |
Grant 885
Grauert 2234
Graus 531. 3178
Grawitz 502
Grazioli 188
Grenier 828
Greving 1253.1273.3248
Griebel 3222
Grienberger, v. 2885
Grimm 2013
Grimme 1535
Grippel 3616
Grisar 3003
Grisebach 2537
Gritzner 85. 89
Größler 1222.2319.2321.
2819. 2894. 2910. 3239
Groller, v. 2834
Grosch 1154
Groß 3094
Großmann 1721
Grotefend 1995. — 3208
Grouard 1842. 3691
Grove 3466
Grube 131
Grünberg 1523
Grünenwald 792. 2850
Grünhagen 1581. 3035
Grundriß: d. G.wiss.
607. 2610
Gruner, v. 1708
Grupp 863. 2576
Gubler 3812
Gümbel 88. 1197f. 1205
Günter, H. 1877. 2223
Günther 2814
Günther, A. 1490
Günther, F. 296. 2386.
— 1600
Günther, L. 1453
Günther, O. 1181. 3054.
3426
Günther, S. 40
Guerre, de 1870/71 1840.
3794
Guerrini 3657
Güßfeldt 8767 -
Güterbock 9968
Guggenberger 3064
Guglia 1099
Guillot 3468
Gulat, v. 1712. 3611
Gulhoff 3021
Gulik 3287
Gumowski 99. 2063
Gundlach 1507
Gurlitt 236. 3885
Gutjahr 53. 2037
Gutmann 917. — 826.
2313. — 1620
Guyer 2237
Haag 1617. 1760
Haak 3113
Haake 3481
Haarbeck 2499
Haase 1510
Haccius 3850
Hackmann 799a
Hadorn 478. 2494. 3871
Häberlin 2316
Häbler 1411. 3264
Haedrich 1463
Haendcke 1396. 3353
Häpke 916
Häuserbuch 2288
Haevernick 2463
Hagen, E. 1845
Hagen, J. 2352
Hagen, J. O. v. d. 2047
Hager, G. 228. 2238
Hahn, E. v. 2202
Hahn, H. 2047
Hahn, K. 3340
Hajdecki 2538
Haise 2957
Haldenwang, v. 141
Haller 958. 1104. 2497.
3515
Hallwich 1365. 3328
Halphen 2949
Halusa 3879
Hamann 1771
Hamm 2380
Hammann 3491
Hammel, v. 3707
Hammer 3603
Hammerl 2164
Hampe 1053
Handel-Mazzetti 2164
Handbuch, Gen., bürg.
Fam. 2069
Handschriften: Kgl. Bib-
lioth. Berl. 179; Bibl.
Karlsruhe 2141; Stadt-
bibl. Zürich 2138; Hist.
Ver. Mittelfrank. 2140
Handzeichnungen 548
Hanftmann 2547
Hanquet 938
Hänselmann 3492
Hansen, A. L. 3485
Hansen, J. 1826. 3782
Hansen, R. 1134. 1177
Hantzsch 19. 499. 1935.
1980
Happel 3014
Harbauer 787. 822. 847.
— 1836
Hardegen 980
Hardy de Perini 1478
Haring 955
Harms, B. 3099
Harms, P. 1887
Harnack 1609
Harrach 2259
Harraeus 3319
Hartmann, A. 2225
Hartmann, E. v. 1938
Hartmann, J. 37. 1662
Hartmann, L. M. 896.
2919
Hartmann, M. 365. —
3752
Hartmeyer 386
Hartnack 2592
Harvey 3259
Hase, v. 3876
Hasenclever 1779. 1832.
1881. 3214
Hashagen 1825. 3701.
3729. 3782
Haslingen, v. 2460
Hassebrauk 428. 15388
Hasselblatt, 1876
Alphabetisches Register.
Hassenstein 2090
Hatschek 1888
Hatzfeldt 1811
Hauber 1063
Hauck 983. 1010. 2999
Hauer 113
Hauffen 3442
Haug, F. 2847.2849.2850
Haug, F. H. 3042
Haupt, E. 1541. 3518
Haupt, H. 3775
Haupt, W. 3218
Hauptmann 2298. 2980.
Haury 836
Hausenstein 1818
Hauser, K. 3227°
Hauser, P. 1200
Hausmann 3401
Hausrath 1920. — 1437
Hay 3489
Hebbel 1948
Hebel 577
Heck 358. 408. 915. 991
Hecker 1279
Hecking 2366
Hedemann, v. 2384
Hedenström 1927
Heerwagen 2196. 2280.
3456
Hefner 3087
Hegemann 1258
Hegi 3085
Heidenhain 355
Heierli 786
Heigel 615. 3606. 3648.
3773
Heil 943. 2362
Heiman, H. 2410
Heimann, F. 3348
Heinemann, F. 1968f.
Heinemann, O. 146. 211.
2511. 3052
Heinrich 1192
Heintzel 2059
Helbig 2247
Helbling 1519
Heldmann 857
Helfert, v. 1788. 3778
Heling 3269
Hellmann 2902
Hellwig 1019
Helm 779b. 867. 1589.
1936
Helmke 2051
Helmolt 3866
Helmrich 366
Helssig 178. 2148
Helt 3230
— nn EE
*147
' Hemmerle 1101
Henkelmann 589
Henn 1461
Hennecke 486
Henner 3872
Hennig 1179
Henning 2867
Hennings 579. — 2081
Henrici 3441
Hensel 147
Hensler 1627. — 2602
Hentze, O. 3298
Henze, E. 3253
Herbeck 3171
Hering 1419
Herkalović 1861
Hermann 1479
Hermelink 1180. 1185.
2508. 3153
Herr, E. 924. 1415. 2177
Herre, H. 1074
Herrklotsch 1469a
Herrmann, 3157
Herrmann, P. 864
Herrmann, O. 1555. 1847
Hertlein 2811
Hertz 3500
Hertzberg 3667
Hertzog 1138
Herwegen 21429
Herzig 2933
Herzog 1061. 3225. 3892
Heskel 3352
Heß, P. D. 1759
Heß, W. 508
Hessel 939. 2942
Hettlage 990
Hetzinger 459
Heubaum 27
Heusler 323. 842
Hey 2007
Heyck 244. 2253
Heyd 1971
Heyfelder 3865
Heyne 62. 2373
Hildebrand, F. 1690
Hildebrand, J. 3678
Hildebrandt, E. 1772 `
Hildenbrand 2580
Hildenfinger 418
Hillebrand 121.
2083
Hilliger 856a. 2208/9.
2924
Hiltebrandt 8470. 8481
2068.
| Hintze, O. 492. 1406
Hinze, A. 402
Hirn 1400. 1698. — 86318
*148
Hirnbach 2596
Hirsch 1377
Hirsch, E. 2953
Hirsch, F. 1464. — 2288
Hirsch, H. 1003.
Hirt 779. 2800
His 2442
Hittmair 3577
Hitzigrath 3386
Hocquet 3291
Hoede 2363
Hörer, H. 2545
Höfer, P. 878. 2818. 2909
Höfler, M. 596. 598. 2600
Högl 1357. 1375
Höhn 2287
Höhne 2951
Höhnk 1459
Hölscher 3388
Hoepffner 1568
Hoernes 784. 2806 f.
Hößlin, v. 1694
Hötzsch 1501
Hofbauer 2871
Hoffmann, Ch. 280. 1569.
1719. 2290
Hoffmann, F. 241
Hoffmann, H. 2492
Hoffmann, J. 1774
Hotkalender 115
Hofmann, F. H 228
Hofmann, L. 2162
Hofmann, R. 1438
Hofmeister 501.914. 963.
2942
Hofordnungen 3395
Hofstede de Groot 1448.
1449
Hogendorp, van 3546
Hohenlohe-Ingelfingen
1810
Hohenlohe-Schillings-
fürst 1799
Hoiningen -Huene 3313
Holder, A. 2141
Holder-Egger 940.996 a.
2950. 2969. 2975
Hollweg 3072
Holthausen 286. 2857
Holtmanns 1335
Holtmeyer 541
Holtze 2329
Holtzmann 1057. 1845
Holzapfel 3663
Holzer 1612. — 3863
Holzhausen 1659. 1685.
8644. 3659. 3727. 3739.
3745
m U nn U à om mm"
|
Alphabetisches Register.
Holzinger 1220
Honigsheim 903 |
Hoogeweg 207 |
Hoop, d’. 2182
Hoops 861/62 |
Hoppeler 3046. 3126
Horcicka 1157
Hornbach 2596
Hoßfeld 305
Hottenroth 3574
Houben 1778.1941.1946.
1959. 3879
Hove, van 3818
Hradil 426
Hrotsvitha 935
Huber, F. 1593
Huber, F. C. 1894
Hübner 2462
Hütfer 1672. 3656
Hüllen 3339
Hürbin 257
Hüser 2603
Hüsgen 3825 a
Hutischmid 2006. 2510
Hufschmidt 2308
Hugelmann, K. 1657
Hugelmann, K. G. 951
Huble 3867
Human 2418
Humboldt, v. 1770
Huncke 1901
Hunziker 588. 3699
Hunzinger 1259
Hupp 2047
Husserl 414
Huybrigts 792. 834
Huyskens 1412. 3413
Hymnarium 1009
Hymmen 1686
Ibáñez Marin 3662
Idiotikon 55. 2016
Ilgen 84.1080.2179.2397
Illesy 1495
Ilwof 7. 60. 1934. 3360.
3810
Imbart de La Tour 2921
Inama 3508
Ingold 279 f. 1369. 1497.
1603. 1756. 2290
Inventaires: Belg. 2182;
Pays-Bas 2184
Inventare d. Bad. Gen.
Landesarchivs 2175
Ischer 1604
Issleib 3272
——————— ae a a a he EE E EE EE EE EE
Jaccardo 36
Jacob, K. 184
Jacob, K. 1362.1856.3476
Jacob, L. 2947
Jacobi, H. 811. — 1813
Jacobi, W. 3704
Jacobs, E. 1213. 1393.
1517. 1572 3049. 3255
Jacobs, J. 2837. 2846
Jaeger 291
Jaekel 992. 2164. 2433.
2912
Jaffé 3888
Jagemann, v. 1160
Jahn 2976
Jaksch, v. 191.2086. 3362
Janitsch 3448
Jansen, G. 3564
Jansen, M. 183. 1085
Jansen, M. J. 467
Janssen, J. 1427
Janson, v. 1704. 3688
Jany 1587. 3558
Japiske 3467
Jastrzemski 1784
Jecht 987. 1137. 2321.
2983. 3069
Jecklin 588. 3010. — 98.
1373. 2171
Jeep 2059
Jeiler 342. 2356
Jekel 1481
Jellinek 28. 1990
Jellinghaus 43
Jentsch 1980. 2220
Jessen, de 1801
Jeunhomme 461
Joachim, E. 3675
Joachim, H. 362
Jocksch-Poppe 351
Joetze 1576
Johannsen 1978
John 584.845.2510. 2593
Johner 1520
Jolivet 2049
Jolly 3805
Jonas 2889
Joneli 379
Joos 1483
Joosting 81. 2186. 2210
Jordan, G. 380
Jordan, H. 2952
Jordan, L. 876. 2893
Jordan, R. 1326. 1647
Jorgensen, G. 1260
Joseph II. 1550
Jostes 356
Juchler 436
Jüngst 3853
Jürgens 2157. 3498
Juffinger 370
Jullian 2914
Jund 1264
Jung 982
Junge 2094
Jungnitz, J. 2489. 2490
Junk 1031
Juritsch 2398
Just 3679
Justus 2930
Juten 2480
Kaeber 2256
Kälin 1269. 1319
Kämmel 306. 1799.2408.
3757
Kämpfe (Südwestafrika)
3803
Kahl 1430
Kahle 2324
Kaindl 11583. 2270. 3089.
3751 -
Kaiser, H. 16. 1047. 2219
Kaiser, P. 1767
Kalbeck 1958
Kalischer 1773
Kalkotf 1242. 1244. 1265.
1300. 1305. 3233. 3258.
3265
Kamann 1245
Kamphausen 3845
KanngieBer 2464
Kanter 1092
Kantorowicz 72
Kapf 2833
Kapper 3361
Kapras 430. 3120
Karg-Bebenburg 2002
Karl Eugen 1558
Karl, H. 268
Karll, A. 2412
Kaser 1083. 3063
Kasser 442
Kassowitz 1344 \
Kasthofer 3699
Katalog d.: Hss. Bibl.
Bamberg 173; Hss.Un.-
Bibl. Leipz. 178. 2148;
d. Hauptmünzamtes
Wien 2048
Katechismus, Heidelb.
1338
Katharina II. 1549
Kauffmann, F. 867. 2014
Kauffmann, O. E. 2095
+ e Le e e a a U m mm U m m nl m en nn >
Alphabetisches Register.
Kauffungen,v.1442.1980.
3533
Kaufmann, G. 500
Kaufmann, J. 1573. 2337
Kautzsch 3178
Kawerau 1226.
3299. 3512
Kayser, K. 487. 1341
Kayser, R. 3601
Keck 427
Kehr, K. A. 74
Kehr, P. 222. 970. 2218.
2967
Keller, A. 2587
Keller, L. 1387. 3425.
3565
Keller, W. 69
Keller-Escher 1129
Kelleter 2181
Kellner 2039
Kemmer 1683
Kemmerich 2561
Kemp 2603
Kempfler 2065
Kenner 818. 2834
Kentenich 986. 1121.
1206. 1408. 1789. 1935.
2374. 3617
Kerchnawe 3785
Kern, A. 3395
Kern, F. 2033
Kernkamp 3464
Keßler 809 ;
Ketrzynski 2200
Kettner 3304
Keune 41. 814. 829. 2293
Keussen 3097
Keußler, v. 2962
Keutgen 1143
Khevenhüller - Metsch
3539
Kick 2541
Kienzl 3742
Kiesel 993
Kietzell, v. 1905
Killmer 2353. 2436
Kind 3653
Kindler, P. 2336
3204.
Kindler v. Knobloch 127 :
Kirch, J. P. 1477
Kirch, K. 1916
Kircheisen 526. 1728
Kirchengalerie 490. 2502
Kirchhammer 1679
Kirchhoff 44. — 316
Kisa 833
Kisch 2000
Kisky 1121. 2476
*149
Kissel 2456
Kißling 3296
Kittel 3548
Klaar 1030. 1540
Klaje 3671
Klammer 1948
Klapper 573
Klassert 1194
Klee 3125
Klein 1127
Kleinclauß 1196
Kleiner 154. 1138
Kleinermanns 2478
Kleinschmidt 20. 1566
Klemm 145
Klessing 2421
Kling, C. 2461
Kling, G. 1086
Klinkenberg 2243. 2853
Klinkenborg 2990
Klopp 3868
Kloppenburg 1393
Klose 819
Knaake 1730
Knatlitsch 506.2514.3533
Knapp, Ch. 2001
Knapp, H. 2204. 2445
Knetsch 2066.2088.2096.
2106. 2553
Knieb 2484
Knipfer 1522
Knipping 2544
Knipscheer 3380
Knoche 3385
Knochenhauer 3093
Knod 1294. 1338
Knöptfler 941
Knötel 3543
Knoke, F. 2827
Knoke, K. 3336
Knoke, W. 1526
Knoop 584
Knops 1749
Knorr 824. 2847
Knott 1371
Kober 2423
Kobert 3419
Koch, E. 3390
Koch, F.1227.1248.1474.
3392
Koch, M. 1957
Koch, P. 3834
Koch-Breuberg 3798
Koegler 3190
Köhler, G. 2573
Köhler, K. 3480
Köhler, W. 1236. 3249
Kölbing 477
*150
Kölle 2286
König 1107
Königer 275. 1014
Königgrätz 3789
Könnecke 1527. 3337
Koepp 808. 2831
Körber 830f. 2850
Körholz 3702
Körner 2314
Köster, A. 1951
Köster, H. L. 527
Köstler 2065
Kötzschke 30. 2208/9
Koffmane 48. 1216
Kogler 2440
Kohl, I. 510
Kobl, O. 792
Kohler 2399
Kohut 1767. 3525
Kolb 2497
Kolbe 3671. 3694
Kolde 1233. 1515. 2496.
3219. 3243. 3282
Kolmer 1889
Komatar 192. 218
Konrad v. Megenberg
3139
Konsistorial-Beschlüsse
3334
Konze 3356
Koolemans Beijnen 3654
Kopietz 1875
Kopp 1434. 1623. 3444
Koppmann 3457
Korn 1426
Kornemann 2836
Koscinski 473
Koser 1541. 2069. 3650
Kovaïik 3787a
Alphabetisches Register.
Kreiselmeyer 2282
Kremer 2485
Krencker 1304
Kreppel 1118
Kreß, v. 1169
Kretzschmar 101. 999
1746
: Kretschmayer 2344
Kretschmer 31
Kretzmeyer 26
Kreuzberg 2296
Krieg 2224
Krieg, A. 3427
Krieg, Th. 3817
Krieg geg. d. franz. Rev.
1665
Krieger 39.184. 168.1934
Kriegsjahr (1809) 1697
Krofta 1175
Krokisius 8766
Krollmann 1314
Kromayer 2950
Kronfeld 556
Krosch 3878
‘ Krudewig 2243
Krücke 2504
Krüger, E. 832. 2236
Krüger, F. 233
Krüger, G. 1267
Krüger, H. 1935
Krumbholz 3864
Krumholz 1899
Krusch 2889
Kryspin 3698
Krystufek 3279
Kubisch 2501
- Kubitschek 2841
Kozlowski, v. 3584.3592. |
3740
Krabbo 968. 979. 983.
1018. 1044
Krähe 1605
Krämer 1468. 3312
Krainz 3779
Kramer 2813
Krammer 911.2338. 2924
Krauel 1684
Kraus, J. 88. 1722. 2045.
2510. 3327. 3373. 3673
Kraus, V. 1083
Krause, G. 1648
Krauske 1469
Krauß 1457. 1769. 3815
Krebs, E. 1184
Krebs, G. 1906
Krebs, K. 1681
Kuderna 1807
Küch 3066. 3177. 3207
Küchler 283
Kühnau 2590
Kühnemann 1660
Kühnhold 1341
Kühns 3277
Küpfer 1883
Künstle 932. 2936
Künstler - Lexikon 2582
Kürschner 2164
Küstner 1722
Kuh 3881
Kuhlmann 2363
Kuhlow 1955
Kuhn 1932
Kull 107. 2055
Kunstdenkmäler 226 ff.;
2233 ff.
Kuntzemüller 3790
Kunze, J. 1338
1
|
|
Kunze, K. 2195
Kunze, R. 800. 2825
Kupffer 1928
Kupka 795. 2818
Kurabacek 1935
Kurth 2928. 2989
Kuske 390. 2396. 2411
Kusserow, v. 1800
Kutter 3449
Kybal 1108
Lachenmaier 812
Läßer 2530
La Fontaine 2882
Lager 1461. 3196
Lahaye 2188
Lamanskij 889
La Mara 1954
Lamberg, v. 3463
Lambert 2535
La Ménardière 1854
Lampel 1048. 2917.2987.
3363
Lamprecht 242. 2252
Landau, F. 2313
Landau, H. 381
Landmann 513
Landrechte 2214
Landsberger 3725
Lang, A. 1388
Lang, K. 1491
Lang, K. v. 1484
Lange, Ch. 113
Lange, E. 3858
Lange, K. 8178
Langenbeck 1368
Langer, E. 159.565. 2123
Langer, J. 44
Langer, O. 956. 3458
Langeraad, van 3306
Langewiesche 883
Langguth 3678
Langwerth v. Simmern
2097
Lanz-Bloesch 820
Larraß 1706
Laßberg, v. 1812
Latouche 890. — 1658
Lau 2207
Laubert 1883.1902. 3831.
3895
Lauchert 458. 3205
Lauckner 1599
Laudan 1029
Lauer 934
Lauffer 29. 1992
Lauridsen 1500
Laxague, de 1707
Lazarus 1541
Lazius 1996
Leben: Dt. d. Vergan-
genh. 2575 ; u. Schaffen
in Westf. 523
Lebermann 1429
Lebey 1821
Lechner 431.891.— 1120.
3137
` Ledru 890
Leger 2257
Legers 1098
Lehautcourt 1848
Lehfeldt 235. 2246
Lehmann, H. 549. 1269.
2560
Lehmann, P. 1225. 3208
Lehndorff, v. 1542
Lehner 832. 2852
Leidinger 13. 1970
Leidolph 1687
Leineweber 981
Leipoldt 1255. 3869
Leisching 2564
Leithaeuser 570. 2582
Leitschuh 3013
Leitzmann 1026
Lejeune 982
Lemcke 1936. 2249
Lempfrid 977
Lennhotf 413a
Lentner 3776
Lenz 1830. 3867
Lesne 922
Lessiak 1998
Lessing 3590
Lettenbauer 2276
Lettow -Vorbeck 1701
Leutwein 1817
Levec 372. 1087
Levillain 877
Levin 3530
Levinson, A. 1466
Levison, W. 875. 1039.
2134. 2896. 2906. 3022
Levy 1756
Lewinsky 421
Lichnock 2498
Lichtenberg, v. 3888
Lichtwark 3181
Liebe 396.491. 561.1320.
1533. 1986. 3389. 3455
Liebegott 349
Lieben 1582
Liebesbriefe 594
Liedtke 213
Lienhart 57
Liesching 1890
Alphabetisches Register.
Liese 2828
Lignitz, v. 1803
Liman 311a
Limes 811. 2833f.
Lindenberg 3770
Lindenschmit 783. 2840.
2866
Lindner, A. 533
Lindner, P. 455
Lindner, Th. 247
Lingke, A. 445
Linke, O. 1732. 3715
Lippert 215. 351. 1210 |
Litzel 1753
Litzmann 1538
Loch 552
Lochner 3081
Loebl 1355. 1399. 3344.
3417
Lödler 2260
Löffler 3229
Loening 3824
Loesch, v. 1138
Loesche 1223f. 1240.
1246. 1324. 1989. 3234
Lötscher 1944
Löw 3451
Loewe 2. 13. 3369
Lohmeyer 2358
Loisne, de 834
Lokys 904
Loncao 852
Lonchay 3322
Loose 239
Looshorn 267
Lorentzen 17
Lorenz, H. 1135. 1598.
3711
Lorenz, K. 1331
Lorenz, P. 366
Lormc, de 2102
Loserth 246. 1325. 1370.
1401. 2121. 2165
Loth 3586
Lotz 2340
Luchaire 978. 2977
Lucke 1232. 3218
Ludorff 2245
Ludwig, A.F. 1752. 1754
Ludwig, D. A. 3350
Ludwig, F. 3421
Ludwig, K. 600
Ludwigs 1934
Lüdicke 3460
Lühr 520a
Lüthi 260. 442
Lütkemann 1526
Lütolf 2470
*151
Lützen 3685
Lützow 252. 2264
Luginbühl 1094. 1636.
2153. 3055. 3226
Lunzer 1191
Luschin v. Ebengreuth
100. 2051
Lustig 2822
Luther, J. 3202
, Luther, M. 1214ff. 3199ff.
Luthmer 2242
Lutsch 2250
Lutze 2322
Maag 3260
Maas 3426
Macco 1296. 3377. 3616
Machatezk 816
Muchmer 2608
Machule 1929. 3860
Mack 1748. 2434
Mackel 2021
Mader 1999
MaenB 3568. 3710
Maere 1388
Maetschke 3875
Mager 2415
Magnus 3596
| Maier, A. F. 1510.
Maikov 1656
Mailhet 3262
Major 1206. 3190
Malagola 3484
Mallibran 8634
Malouet 1780
Mancinelli 3044
Mandel 1261
Mander, van 550
Mangner 520
Manitius 504a.
1190. 2922
1024
, Mann, F. E. 2363
Mann, J. 2060
Mannheim 2295
Manoeuvre 3651
Mantuani 2569
Manuel (Slesvig) 1801
Mappes 3799
Marcks 1870. 1934
Marcus, W. 3566
Marichal 2178
Marin 3662
Maring 469
Marius 458
Markgraf 596. 2581. —
24248
Markus 471
Maroder 582
*152
Marold 1027
Marquart 1508
Marquiset 1711
Marsıgli 3462
Martens, de 214
Martin, A. 604
Martin, C. 261
Martin, E. 57. 1658
Martin, F. 2447
Martroye 849. 2869
Marx 2417. 3161
Marzi 82
Masclli 927
Maske 2008
Masner 2565
Maß 449
Materialien 2171
Matern 403
Mathesius 1223
Mathys 1785
Matrikeln (Tübing.)
2508
Matter 1799
Matzat 2941. 2960
Maurer, A. 2288
Maurer, H. 2103
Maurer, K. 857. 2876
Mayer, Ch. 62
Mayer, Ch. A. 845
Mayer, E. 896
Mayer, J. 1591
Mayerhotfer v. Vedro-
polje 1696
Mayr, M. 2161. 2262
Mazzatinti 2217
Meder 2558
Medicus 3665
Megenberg 3139
Mehlis 1765
Mehring 1900. 2127
Meiche 2327
Meier, E. v. 3323
Meier, G. 3261
Meier, H. 2994
Meier, P. J. 234f. 2991.
3165
Meinardus 1465. 2215a.
2984
Meinecke 1669. 1799
Meinhold 3637
Meininger 3372
Meininghaus 2310
Meisinger 58. 569. 2349
Meisner, H. 3867
Meißner, R. 3106
Meister, A. 71. 607. 991.
2355. 3720
Meister, W. 2105
Alphabetisches Register.
ı Meisterwerke 535
Melander 1531
Mell 34. 217. 1934. 2165.
3863
Menadier 2050
Menke-Glückert 3595
Menn 1917
Mentzel, L. 1570
Menzel, A. 1687. 3575
Mergentheim 3576
Meringer 585
Merk 401
Merkel, J 2439
Merkel, O. 295
Merkel, R. 1309
Merkert 2946
Mertens 285
Mertz, G. 27
Merz, W. 544. 2044
Meschwitz 2459
Messerschmidt 3065
Messing 2955
Mettig 1138
Metzen 2368
Metzner 3008
Meusch 1892
Meusel 1734. 3537. 3540.
3621
Meuß 1217
Meyer, A. O. 1467
Meyer, Chr. 269. 273.377.
406. 409. 1112. 1202.
1281. 1289. 1346. 1410.
1446. 1575. 1716. 2284
Meyer, E. H. 865
Meyer, Herb. 2410
Meyer, Herm. 1647
Meyer, J. 1362
Meyer, L. 2024
Mever, Ph. 1925
Meyer, S. 3060. 3104
Meyer, W. 516
Meyer v. Knonau 950
Michael 1025
Michaelis 481
Michaud 2054
Michel 27. 1428
Michels 3846
Miedel 38
Mieg 2811
Mielke 2371
Mihofanov 3561
Miller 3636
Minde-Pouet 1982
Minn 3459
Mirbt 3854. 3867
Mitis, v. 2034. 8472
Mitterwieser 400. 2416
Môllenberg 1266
Moeller, Ch. 2903
Möller, E. 798
Moeller, E. v. 395. 2430
Mörath 254. 2162
Moeschler 413
Moffat 1729
Mogk 866. 2881
Mohr 1085
Mohrmann 869 ,
Molinier 182. 2150
Molitor 1190
Molsdorf 3186
Moltke, H. v. 1903
Moltke, S. 3830
Montelius 2805
Montmorency, de 3148
Monumenta: hist. duc.
Carinth.191; Germ.hist.
169; hist. Warm. 181;
Germ. paed. 504. 2513;
palaeogr. 67. 2026
Monuments (St. Philib.)
875
Morsbach 2858
Mosellanus 1428
Moser, J. 1390
Moser, L. K. 2203
Mosler 2398
Mott 2930
Much 780. 785
Mucke 65
Mühlbacher 524. 891
Mühlbauer 333
Mülilbrecht 1986
Müller, A. 303. 796. —
3573
Müller, B. 2813
Müller, E. 1611 a. — 2899
Müller, F. v. 1639
Müller, G. 1263. — 1424
Müller, H. 1393. — 2500
Müller, Herb. 449
Müller, Herm. 1689
Müller, J. O. 3375
Müller, Joh. 2337. —
3112. 3406
Müller, K. 3731
Müller, Karl 443
Müller, Kurt 2368
Müller, L. 1869
Müller, M. 42
Müller, N. 3303
Müller, R. 35650
Müller-Brauel 794
Müller- Fraureuth 2586
Müller-Horsky 2808
Müller-Röder 599
D
g H
d Gd
rh ei
wc
Mülverstedt, v. 131f.144.
2100. 2232. 3091
Münch, F. X. 3578
Münch, O. J. 1089
Münchhausen 1544
Münker 3410
Münzenberger 2555
Müsebeck 142
Muller 81. 2042. 2188.
2210. 3305
Mummenhoff 852. 2426.
3281
Muncker 8590
Mundwiler 3839
Muratore 1068
Muret 3793
Mutzig 2292
Naber 1724
Nägeli 1768
Nägle 3076
Nagl, A. 2052
Nagl, J. W. 2529
Narratio 1316
Naumann 491. 1762
Nebe 1924. 2518
Nebel 482
Nebelsieck 3235
Neckel 2931
Necrologia 2221
Nedoma 3325
Neeb 2241
Nef 1864
Neipperg, de 1634
Nejedlý 1093. 1332
Nelis 81. 2086. 2042
Nentwig 2489. 3859
Nesselrode, de 3635
Nestle, W. 823. 2847
Neu 1293. 2176
Neubauer, E. 2228
Neubaur, P. 3827
Neuenstein, v. 93
Neumann, A. 3894
Neuroth 3374
Neuwirth 1195
Niebour 1615
Niedhammer 2294
Niemann 3439
Niemöller 1302
Niese 966. 2963 2985
Nießen, v. 2330
Nippold 1797. 1919
Nithack-Stahn 83843
Nithard 2899
Nizze 3696
Noack 2527
Noailles, de 1867
Alphabetisches Register.
Noël 313. 3666
Nöthe 781
Noll 2481. — 2531
Nopp 2164
Nordmann 417
Norman, G. 263
Normann, J. 8122
NoB 108
Notthafft zu Weißen-
stein 2172
Novák 1056. — 1431
Novotny, V. 3070
Nowotny, E. sagt
Nübling 3101
Nüscheler 2470
Nuglisch 399 1142
Nuntiaturberichte 1322.
3238
Oberhummer 1996
Obermayer, v 440
Oberndorff 2176
Oberreiner 806. 907
Oberseider 203. 1482
Oberziner 3487
Obser 3680. 3606
Och 2056
Oechsler 460
Oechsli 1372. 3690
Oelenheinz 1619
Oergel 3734
Offenbächer 385
Officia 2483
Ohle 3169
Ohr 1124. 3075
Olbertz 3176
Olbrich, K. 602
Olbrich, R. 1060
Olfers, v. 1654
Ollivier 8793
Oncken 1806. 3762
Onestinghel 3074
Oorkondenboek: Gent
2191
Opel 8324
Opérations 1668
Oppenhoff 2300
Oppenraaij, van 1297
Oppermann, 2365
Ortneit 1191
Osten-Sacken, 1702
Osterkorn 266
Ostheide 2601
Ostini, v. 3889
Osuchowski 1081
Ottmann 3018
Otto 1045
Ovary 2268
Hist. Vierteljahrschrift 1907. 4. Bibliographie.
*153
Overmann 171. 2214
Oxé 2835
Oxilia 1823
Pabst 2370. 3383. 3568
Pachali 3272 a
PäBler 2115
Pagenstert 3723
Pages 1475. — 2592
Pajot 827
Pallas 83. 1236
Paolucci 2992
Paquay 204. 925. 2996
Parthey 3589
Pascal 2891
Paschinger 108
Pastor 1274. 1427. 3266
Pauer v. Budahegy 3780
Paulicsek 2905
Paulin 1535
Pauls 1413. 1418. 1748.
2302 8118. 3874
Paulsen 494
Paulus 1215. 1272. 3264.
3286
Pawelitzki 1708
Pekař 937. 937a
Pelet-Narbonne 448
Pelka 879
Peltzer R. A. 1140
Pelzer, H. 2971
Penzler 3772
Perdelwitz 1510
Perels 894
Pergameni 2988
Pefina 3229
Perlbach 225. 8202
Pernot 1846
Pernthaler 557. 1632
PeBler 592
Peter 1606
Peterka 438. 2347
Peters, C. 1816
Peters, R. 1761
Petersdorff, v. 1552.1781.
1794. 3826
Petit 1976
Petre 3660f.
Petrich 1522
Petry 1761
Petsch 3400
Peyster, de, 3546
Pfändler 871
Pfättisch 1590
Pfaff 568. 3009
Pfau 384
Pfeiffer 2541. 8602
Pfender 3375
11
*154
Pfister, A. 1713. 1828.
3665
Pfister, Ch. 8851
Pfleger 1161. 3169. 3160
Pflugk-Harttung 1011.
1710. 3000. 3692
Philipp 574
Philippi 185. 2214
Pit 2808
Picard 3655. 3800
Piepape 1855
Pieper 3028
Pierson 311
Pieth 1969
Pietsch 3630. — 8718
Pijper 3221
Piloty 1878
Piltz 1658
Pinnow 976
Piper, 543. 2550
Pirchegger 34
Pirchstaller 3034
Pirenne 219. 2303. 2958 f.
Pisacane 1793
Plage 2062
Plager 2047
Planta, v. 1713
Platen, v. 2110
Plüß 12. 1969. 3128
Pochon 441
Podlaha 2469
Pöhlmann 3844
Pogatschnigg 2584
Pohl 1166
Polain 2047
Pollio 1709
Polthier 816
Pomot 2844
Pompen 1116
Poncelet 874. 2890. —
2187
Poppelreuter 2852.
Poschinger,v. 1795.1800.
3756. 3764. 3840
Posse 87
Poten, v. 1903
Poupardin 901. 2906.
2916. 2947
Prailes 1379
Preger 3198. 3209
Prein 2831
Préliminaires 1554
Prelinger 1773
Preuß, A. 94
Preuß, G. F. 1485
Preuß, H. 352. 1262
Preuß, L. 2267. 2425
Pribram, A. F. 2163
Alphabetisches Register.
Přibram, K. 2387
Priebsch 3174
Procopius 836
Proelß 3884
Protiwinsky 906
Prümers 3625
Prutz 559. 3826
Publicatiën 1630
Publikationen: d. Ges. f.
rhein. G.kde. 174. 2142
Puchleitner 1735
Puttkammer 3816
Pyl 1981
a 435
uellen (etc.): a. d. Ge-
biete d G. 170; z. G.
v. Fulda 2146; 2. G. d.
Reform.-Jahrh. 1212; z.
Schweiz. G. 2137; z.
G. Westpreuß. 180; z.
Rechte OG. etc. d. rhein.
Städte 2207
Quennerstedt 3670
Quentin 868
Quistorp, v. 3668
Raab, v. 3398
Rabius 1896
Rachel 2326
Rachfahl 614. 1348.3878
Rackwitz 3399. 3499
Rademacher 2158. 8051.
3166
Radics, v. 186
Raffalovich 1671
Rahden, v. 2104
Rahn 227. 3180
Rain 3774
Ramler 1607
Ramung 3143
Ranck 2594
Rangger 3433
Raqueni 3793
Rassow 1646
Rathje 341
Ratsrechnungen 1187
Rauch, Ch. 3182
Rauch, K. 1397
Hauch, P. 3230
Rauchalles 3820
Raudnitz 105
Rauff 3011
Raunecker 511. 2515
Rausch 1384
Rauscher 1591
Rautenstrauch 3454
Ravesteyn 1407
nn nn Le m a e
Rayle 1858
Real 128. 392. 578. 1115.
1487. 3289. 3722
Rech 1131
Rechnungsbücher 8105
Rechtsbuch: Herford
3122; Neumarkter
2215 a. 2984
Recueil (Martens) 214
Redlich, Osw. 1611a.
1993. 2031
Redlich, Otto R. 3132.
Regensberg 1833. 1835.
3788. 3796. 3803
Regesta: chartarum It.
2216; dipl. ete. hist.
Thur. 209; pontificum
Rom. 222 2218.
Regesten (Markgrafen v.
Bad.) 200
Registres: Bonif. VIIL
3025 ; Conseil de Genève
3059; Grégoire IX. 975.
2968
Regula 130
Rehker 1403
Rehm 407
Reichert 1214
Reichstagsakten 1074
Reimers 2156. 3293
Reinecke, P. 783. 2804.
2810. 2813
Reinecke, W. 233. 1133.
2605
Reinfried 460
Reinhardstoettner 1733
Reinbardt 1322
Reissenberger 2269
Reitzenstein, v. 1358
Renard 363. 834. 2866
Renaud 1597. 3473. 3503
Renaux 947
Reu 1234
Reuss 3137
Rey 2892
Rhamm, A. 343
Rhamm, K. 860
Rhode 1626
Richard 1173
Richert 3073
Richter, E. 34
Richter, G. 2354. 3016.
8141. 3588. 3608. 3706.
8724. 3732
Richter, J. 2822
Richter, O. 224. 3585
Richter, W. 5615. 8706
Ridderhoff 3592
Riebensahm 2112
Rieck 2521
Ried, v. 2089
Rieder, H. 954
Rieder, K. 77. 1163. 3023 `
Rieder, O. 198. 335. 1152
Rief 2468
Rieffel 3178
Rieger 840
Riehl 530
Rieken 2820
Riemer 3518
Riemsdijk, van 1088
Riese 2853
Rıetschel, H 2519
Rietschel, S. 352. 406.
856f. 909. 2419
Riezler 1455. 3086
Rille 3891
Rindfleisch 24. 1983
Ringhoffer 3755
Ritter, M. 1343. 1364
Ritterling 2830. 2838
Rixen 420
Roberts 3660
Rockinger 172
Rockstroh 3478
Rockwell 1278
Roder 460
Rodt 2272
Rôchling 3548
Röder, v. 2060
Roediger 3870
Röhrich, V. 213
Köhricht, H. 1168
Rönne, v. 1880
Rörig 340
Rösch 337
Roessel 1489
Röttgen 2301
Roger 928
Rohde 2390
Rolfs 3387
Rolle 320
Roller 119. 2378
Roloff 3806
Romano 1064
Romanowski 1985
Rommel 3600
Rosanow 3593
Rose, J. H. 3676
Rose, R. 2231
Rose, V. 179
Rosenfeld 2444
Rosenlehner 1493. 1494.
1567. 3486
Rosenthal, E. 332
Rosenthal, W. 3709
Alphabetisches Register.
Roßbach 3457
Roth, A. 338
Roth, C. 1109
Roth, F. 88. — 1289. 3240
Roth, L. v. 2113
Roth, V. 2556
Rothenbücher 429
Rothert 453
Rotscheid 1329. 2500.
3224.3288. 3334 f. 3376.
3509. 3849
Rott 3346
Rottenburg, v. 1799
Rouquerol 1851
Rrzehak 2806
Rudolph, E. 104
Rudolph, F. 839. 3117
Rudortf 912. 2432. 2943
Rübel 288. 900. 2309.
2878. 2904
Rückert, G. 109
Rückert, O. 519
Rühl 1638
Rülf 3505
Rüther 2194
Rüthnick1559.3123.3561
Rüthning 293. 397. 3047.
3112
Rütten 1299
Ruppersberg 1267
Ruyter, de 3466
Saager 282
Saalwächter 3431
Sabel 88
Such 298
Saegher, de 1132
Sagittarius 304
Saintenoy 3434
Salis-Soglio 3347
Salomon 2032
Salzer 1829
Samanek 1059. 3026
Sammlung bern. Biogr.
2131
Sammter 1705. 8686
Sander, H. 1284. 2364
Sander, P. 324
Sann 3779
Santelmann 8700
Sarowy 3735
Sarsfield 2970
Sartori 1080. 2583
Sastrow 3228
Sauer, J. 231. 1038
Sauer, K. Th. v. 3781
Sauerland 3027
Sauppe 2487
|
|
e
|
*155
Sauret 2114
Sautai 35-0
Sauze 1915
Savelli 838
Savelsberg 522. 1975
Savio 2961. 3032
Scandone 3033
Schack, v. 148
Schädel 1359
| Schäfer, v. 3801
mæ o Mle EE e m EE nn nn m
Schäfer, D. 940. 945.
2195. 2400
Schaefer, H. 995. 2180.
3027. 3040. 3167
Schaefer, K. 591
Schäfer, R. 2435
Schäfer, W. 593
Schaer 1951
Schalk 96. 2058
Scharr 1837
Schatz 54
Schaub 398. 2414
Schaube 2993
Schaumkell 1601. 3585
Schaus 2369
Scheel, O. 1215
Scheel, W. 1159
Scheffel, v. 1950
Scheffler 797
Scheibe, A. 3597
Scheibe, M. 3845
Scheibel 3836
Scheible 1263
Scheid 1518
Scheinigg 1998
Scheiwiler 1374
Schell 2299. 2592
Schellerer 268
Schellhass 1965
Schempp, v. 3627
Schenk zu Schweinsberg
3005. 3274
Schenner 1370
Schepenbrieven220.2211
Scherer, C. 3311
Scherer, Chr. 1621
Scherr, 569
Schiaparelli 895. 2028.
2216
Schiemann 3807
Schieß 1231. 2169. 3216
Schipper 2424
Schirmacher, K. 1857
Schirmer 3036
Schirrmacher, B. 3469
Schlacht b. Jena 1687
Schlager 1337. 2476f.
2482
11°
*156
Schlesinger, S. 1946
SchleuBner 3149
Schlickinger 3474
Schlieffen 1651
Schlitter 1550.
3320. 3539
Schliz 784. 789. 2847
Schlockwerder 946
Schlosser 3349
SchloBrechnungen 3405
Schlüter 46. 2010
Schlumberger-Vischer
1638
Schmaltz 1523
Schmeidler 964
Schmelzing, v. 152
Schmid, Jos. 2040
Schmidlin 959. 2953
Schmidt 187. — 1178
Schmidt, A. 799. — 1836.
— 2144
Schmidt, B. 1643. — 2251
Schmidt, Ch. 50. 1723
Schmidt, E.2318.— 2864
Schmid, E. v. 8795
Schmidt, Erich 321. 560
Schmidt, Eug. 1433
Schmidt, Exp. 3878
Schmidt, F. 984. — 2320
Schmidt, F. J 3250
Schmidt, G. 125. 2070
Schmidt, H. 799. —- 2820
Schmidt, J. 2930
Schmidt, K. E. 1542
Schmidt, L. 802. 848.
800. 2868
Schmidt, O. E. 309. 1561.
3519
Schmidt, R. 88. 135
Schmidt, V. 566
Schmidt, W. 1308
Schmidt-Degener 1450
Schmidts 1909
Schmitt, E. 2129. 3646.
3705
Schmittmann 484
Schmitz 1035.1172 1174.
2567
Schmitz - Kallenberg
1315. 2031
Schneideck 1936
Schneider, E. 1680
Schneider, F. 2216. 2925
Schneider, H. 933.
1512
Schneider, M. 519. 1441.
3622
Schneider, Ph. 3139
1934.
Alphabetisches Register.
Schnell 2520. — 8391
Schneller 1999. — 2067
Schnippel 1645. 3626
Schnittger 3746
Schnock 2367. 2802
Schnürer 892. 1935
. Schnüriger 331
Schön 14. 181. 161. 276.
1971. 2078. 2085. 2155.
3084. 8173. 8777
Schönach 1069
Schoenaich 601.— 8026 a
Schönbach 1007. 2998
Schöne 3886
Schönemann 2289
Schönfeld 2022
Schôünfelder 3223
Schönfeldt, v. 1666
Schoengen 2029. 3381
Schöning, v. 449
Schöningh, H. 1126
Schoenmakers 2305
Schoepflin 1602
Schöppe 1398.2075.3408.
3408
Schöttle 1130. 2050
Scholinus 2117
Schollenberger 380
Scholten 468. 2109. —
2477
Scholz 1049. 1057a
Schoof 2023
Schornbaum 1276. 1282.
1289. 3283. 3367
Schott 27a
Schotte 301
Schottelius 428. 2434
Schottenloher 8438
Schottmüller 3624 _
Schrader, F. X. 2311
Schrader, O. 2799
Schrader, R. 2245
Schrader, Th. 3105
Schrüpler 412
Schram 562. 2164. 2265
Schreckenbach 1682
Schrecker 344
Schreiber 1204. 3186
Schrempf 3694
Schriever 292
Schriften (Ref.-G.) 1252.
3247
Schröder, A. 271. 532.
2004. 2283
Schröder, C. 1774
Schröder, F. 1589
Schröder, H. 2004
Schröder, L. v. 550. 2880
| Schuchhardt
| Schrörs 1034. 1914. 2476.
3016. 3152
Schrötter, F. v. 5. 114
Schrötter, G. 1659. —
1716
Schrötter, R. v. 2118
Schrohe 1042. 1051. 3490
Schubert, F. 449
Schubert, H. v. 1342
793. 808.
2908
Schüddekopf 1607
Schürmann 1918
Schütte, H. 3262
Schütte, M. 3154
Schütte, O. 1452
Schuh, v. 1866
Schulenburg, v. der 153
Schuler 118
Schuller 1205. 3326
Schullerus 2579
i Schulte, A. 466. 1097.
2966. 8114. 3232
Schulte, F.v. 354.3825 a.
3842. 3867
Schulte, W. 1021. 1036.
2149. 3007
SchultheiB 3744
SchulteB 3314. — 3806
Schultheß-Meyer 1585
Schultz 3416. 3672
Schultze, S. 1939
Schultze, V. 237
Schulz, F. T. 2542. 3181.
3183
Schulz, H. 3738
Schulz, Th. 2050
Schulz, W. 2162
; Schulze, C. 2007
Schulze, M. 1271
Schumacher 3736
Schumacher, F. 1714
Schumacher, K. 783.786.
830. 1932. 2812. 2823,
2840. 2932
Schumann, C. 2020
Schumann, E. 3100
Schurrer 822
Schurz 1787
Schuster, E. 2552
Schuster, G. 1685. 1815.
2064. 3613
Schuster, H. 3004
Schwab 605. — 3428
Schwabe 3522
Schwärzler 1511
Schwalm 1041.1046.1050
Schwann 383
Schwartz, J. 1509. 1608.
1780
Schwarz, B. 3195
Schwarz, O. 3156
Schwarz, P. G. 3341
Schwarzkopf 3544
Schweinichen, v. 3228
Schweisthal 590
Schweitzer, V. 8271
Schweizer, P. 196
Schwerdfeger 3488
Schwerzenbach, v. 2842
Scriptores rer.: Germ. in
us. schol. 2899; Polon.
3308
Scultetus 1530
Seeberger 480. 3846
Seelengärtlein 1451
Seeliger 404f. 2419
Seelmann 2818
Seemüller 1071. 3175
Seerecht 3107
Seger 847. 2822. 2855
Segre 1283. 2907. 3083
Sehling 2491
Seidel 1618. 1662
Seidlitz, v. 3185
Seitz 1532. 1974
Selbst 3730
Sell 8677. 3837
Sellmann 2866
Sello 393. 2079 .
Sembritzki 322. 1953.
3741
Semel 3867
Semper 3179
Sepp 2888
Seppeler 63
Seraphim, A. 974. 2201
Seraphin, F. W. 1206.
3191. 3429
Serignan, de 3665
Serrure 97
Servieres 1725
Seuffert 3592
Seuse 3138
Sexau 528
Seyler 2824
Shaw 882
Shore 2870
Sichler 10
Sidler 928
Siebern 2244
Siebert 3150
Siebmacher 90. 2046
Siegel (rhein.) 86
Sieger 1998
Siegl 1079. 2235
Alphabetisches Register.
Sietz 1908
Sieveking 1139
Sievers 1447
Sifferlen 281
Sig 2573
Sigismund 3887. 3890
Sijmons 841
Sikora 556. 1622. 2570.
3603
Simäk 2510
Simbôück 256
Simek 1286
Simon, VI. 1315
Simon, K. 2534
Simon, O. 1164
Simone, de 838
Simons 3290. 3334
Simonsfeld 969. 3316.
3867
Simson, B. v. 886
Simson, P. 2100. 2218.
3058. 3124. 3396
' Sinz 1514
Sıxt 788. — 1361. 3355
Skalsky 1989
Skalweit 1507
Skarbina 1587
Skladky 897
Slaski, v. 1146
Slavik 1100
Sig. 512. 2516a
Smedt, de 2895
Smejkal 801
Smend 1661
Smet de Naeyer 3307
Smid 1339
Smolik 2050
Snopek 1339
Solmi 3273
Sommerfeld, E. v. 930
Sommerfeldt, G. 1162.
1456. 1559. 2100. 3061.
3079. 3090. 3142. 3394.
8465. 3538. 3620. 3741
Sommerfeld, W. v. 348
Sommerlad 2376
Sondermann 2389
Sontheimer 823
Sora 2966
Sorel 1663
Spaethen 965
Spahn 3825
Speth 157
Spielmann 1677
Spieß 2597
Spirkner 583
Spitta 1222. 3201
Sponsel 1537
157
Sprengler, 1072
Springer 3185
Srbik, v. 2391
Staatsgrundgesetze 1877
Staatsverträge 2163
Stachel 1440
Stackelberg 2120
Stadelmann 820
Stadler, F. J. 8184
Stadler, H. 1023
Stadtbücher 3092
Stadtrechte: Freiburg
1149; westf. 2214
Staël-Holstein1884.8828
Stägemann, v. 1638
Stähelin 1287
Stahl 2535
Stahlecker 2516
Stange 13:48. — 2525
Stapper 3140
| Starzer 2164. 2235.2258.
2467
Statuten 495
Stauber 1072
Staudinger 198. 2455
Stavenhagen 2076
Steck 479. 1269. 1775.
8137
Steffen 1501
Steffens 1822
Steichele, v. 271. 2283
Steier 787
Stein 2446
Steinacker, H. 2348
Steinacker, K. 234f. 8531
Steinberg 416
Steinberger 1865
Steinberger,L. 1366.2589
Steinbrenner 576
Steiner 2852f.
Steinhausen 25748
Steinherz 1321
Steinhuber 503
Steinmann 2811
Steinmetz 489
Stengel 75
Stentrup 185
Stephan 3580
Stern 1949. — 3748. 3750
Sternfeld 1054
Stettiner 2938
Steuer 1910
Sthamer 1075
Stiassny 1199
Sticker 575
Stieber 994
Stieda 375
Stockmann 2505
*158
Stocks 1303
Stoerk 214
Stoewer 3671f.
Stolz 872. 2842
Stork 13.1
Stouff 3057
Straganz 150. 193
Straßburger 300
Strecker, G. F. A. 3607
Strecker, K. 935. 2861
Strickler 106. 3643
Strieder 1557
Striedinger 1076
Strnadt 34
Strobl v. Ravelsberg
34168. 3682
Stroobant 2045
Strunz 8436
Stubenrauch 2108
Studien (etc.): schles.
Kirch.-G. 2489; re-
formationsgeschichtl.
1253. 3248
Stückelberg 91
Stümcke 3895
Stüve 2 1
Stuhr 1745
Stuke 1740
Sturmhoetel 1490
Stutz 2929. 2954
Süskind 1378
Süßmann 1148
Sufflay, v. 80. 2041
Suhle 120. 3050
Sulze 1764
Susta 1141. 1318. 2162
Sutner, v. 1878
Swarzenski 2939
Sydow, v. 1770
Szekfü 3429
Tagebücher 1543
Tangl 73 891. 893. 967.
1019. 2027. 2041
Taranowsky 24:9
Taschenbuch 122
Taube, v. 2076
Taysen, v. 1688
Techen 2215. 2405
Tecklenburg 2312. 3297
Teige 2167
Telting 3102
Tempeltey 1796
Tenckhoff 3029
Terlizzi 3031
Terwelp 1317
Teutsch 1912. — 2806
Texte 863
Alphabetisches Register.
Thaler 457
Thalhofer 2471
Theissen 3292
Theobald 14:13. — 3244
Thesaurus 49. 2011
Theunissens 1207
Thibault 2915
Thiel, F. 1147
Thiele, E. 3217
Thiele, R. 1073
Thielisch 2124
Thom 3267
Thomas 2812
Thubert 905a
Thudichum 450
Tichon 3146
Tietze 3453
Tietze-Conrat 1536
Tille 1. 171.
2159. 2886
Timon 326
Tischer 3364
Tobler, G. 1624. 1785
1944
Tobler, O. 331
Törne, v. 2091
Topographie 35
Totenbuch 225
Tournès 3802
Tournier 1288
Traber 3728
Traditionen 2901
Traktat 1397
Trampler 817
Transehe, v. 2098. 2110a
Trautenau 1836
Trauttmansdorff 1550
Traversa 1037
Treblin 320
Trefftz 3867
Trescher 345
Tretzel 2150
Triepel 3819
Trockels 997
Troeger 1562
Trabrig 3095
Tschackert 1921
Tscharner, v. 2273
Tscherning 160
Tschirch 1310. 1686
Tuckermann 364. 2374.
Tümpel 476. — 1070
Türler 106. 140. 1460.
1715. 3056
Tumbült 198
Tuor 457
Turba 1503
11472
Thurn-Valsässina 3761
Tuxen 3485
Tyszka, v. 2388
Ubald 1766
Uckeley 1311. 3211
Uebersberger 3345
Uebinger 3162
Uhl 2413
Uhle 1078. 1439. 1516.
1893. 1930
Ublirz 2164
Ulivi 892
Unger, v. 3693
Unterforcher 1999
Unterkircher 8. 1967
Unterreiner 806. 907
Upmeyer 1579
Urban 253
Urbare: Get 216; rhein.
2208
Urkunden (etc): Agss-
bach 8129: Essen 2180;
z. G. d. Kurf. Friedr.
Wilh. 146+; Ingweiler
2177; Karolinger 8:1.
2900; Rembrandt 1448;
Rheinlande 3027
Urkundenbuch (etc.):
Bero- Münster 2170;
Coesfeld 205; Eßling.
2174; bans. 2195; Hil-
desheim 207; Kaisers-
werth 2181; v. Kalck-
stein 144; ev. Kirche
Schles. 212; Meppen
206; Neuenwalde 2194;
Paulinzelle 2197; pom-
mersches 211; St.Gall.
2169; Schaffhaus. 194;
wirtemb. 2173; Zürich
196
Urteil 1467
Uslar-Gleichen, v. 1614
Ussel, d’ 3684
Utitz 1618
Vacandard 437. 919
Vaernewyck, van 3307
Valentiner 1449
Valois, v. 1x02
Vancsa 35. 1967. 2164.
2235
Vanden Gheyn 2145.
2183. 3071
Vander Essen 873. 2888
Vander Haeghen 2191
Vanderkindere 353. 411.
962. 998
Vander Linden 3020
Vara 449
Variloquus 1078
Varnhagen v. Ense 1778
Varrentrapp 3749
Veen, van 1151. 1298.
— 138). 1524
Veith 2829 |
Velden, v. d. 1382. 2077.
2510. 2981
Veldheer 1449
Vellay 1629
Velthem, van 3020
Veluanus 3221
Verdene 2443
Veröffentlichungen d.:
Ges. f. fränk. G. 2139;
Komm. f. n. G Öst.
2135; hist. Komm. f.
Westf. 175. 2147
Verzeichnis: Hss. Trier
2143; illum. Hss. Öst.
2563
Vetter 1040
Viard 3043
Vidoni 1166
Vielhaber 2390
Vierling 2591
Vigener 1043. 1067.1171.
3130
Vigilio 2263
Viollier 2843
Virck 1241
Visitationsberichte 2490
Visscher 3461
Vitae Bonif. 2896
Vitale 3270
Vitrac 3640
Voeltzkow 2125
Vogel 905. 2405
Vogeler 129. 161. 571.
1409. 1454. 1510. 1677
Voges 2817
Vogt, E. 1006. 1062
Voigt, E. 1514
Voigt, H. G. 936. 937b
Vollert 3330
Volquardsen 2315
Volkskunde (Breisg.)568
Volksüberlieterungen
672
Voltelini, v. 8115
Voltz, L. 1280. 1973
Volz, G. B. 1545. 1564.
8659
Vom Berg 484. 1335
Vonderau, J. 2815
Vor 40 Jahren 1806
Alphabetisches Register.
Voß, G. 235. 535. 2246 |
Voss, H. 3447
Votteler 3241
Vreese, de 3020
Vrhovec 423
Vug 2801
Vuylsteke 2191
Wachter 1546. 1882.
Wackernagel 195. 259
Wackernell 1792
Waddington 1473. 3498
Wäschke 470. 558. 1077.
1436. 1462. 1960. 3310
Wagner 2497
Wagner, F. H. W. 1648
Wagner, Ferd. 2193
Wagner, K. 201
Wagner, P. 190. 2045.
3048
Wagner, R.1502.— 1957
Wahlund 888
Waldberg, v. 1943
Walderdorff, v. 822
Waldmann 1203
Waldthausen, v. 143
Waldsteut 1809
Walker 1270
Wallau, H. 830
Wallmenich, v. 1488
Walsmann 1417
Walter 491. — 2821
Walter, F. 155. 1382.
1510. 2206. 2295
Walter, G. 194
Walter, Th. 22. 462
Walter, W. 1258
Walther, W. L. 1580
Wania 1872
War 1356
Ward 294
Warner 3471
Warschauer 2200
Wartmann, E. 1926
Wartmann, H 1230.3215
Waschinsky 3416
Wasiliewski 23:14
Wassenaer-Obdam 3466
Wassermann 3833
Wattenbach 2151
Wauer 451
Wavre 2844
Weber, A. 2888
Weber, F. 787. 2809
Weber, O. 243 1650
Weber, P 1687
Weber v. Rosenkrantz
1082. 2116
159
Weddigen 554
Weech, v. 168
Weerd, van de 2832
Wegeli 1158
Wegener 1694
Wehrhan 2446. 2592
Wehrle 2025
Wehrmann 27.318.2219.
2333. 3420. 3669
Weicker 1739
Weigel 1176. 3155
Weilen, v. 555
Weinhold 307
Weinmann 1009
Weinmeister 2059
Weis, A. 3437
Weise, O. 1994. 2012
Weiß, A. M. 1208. 3252
Weiß, B. 242
Weiß, J. 1578. 3571
Weiß, J. G. A. 2334
Weiß, Th. 1790
Weißenberger 2837
Weißenborn 124
Weißler 4228
Weißmann 509
Weitzel 2549
Welker 2128
Weller 2350. 2515
Welschinger 1820
Welti 260
Wenck 1057. 2306
Wendland 1498. — 3188
Wendt 2372
Wengen, v. d. 3786
Wenger 1940. — 2965
Wenker 43. 206
Wenzel 2809
Werbrun 2374. 3583
Werken 2210
Werminghoff 898. 1038.
2811. — 2363
Werner, À 1327.— 8818
Werner, H 3161
Werner, J. 973
Werner, R. M. 1947
Wernle 3214
Wertheimer 1820. 3821.
3841
Werveke, van 2191
Wessenberg 3631
Westphal 475. — 8300
Wettstein 1863
Wetzstein 504b
Weyhe 1980. 2007
Weyrauter 3172
Whitney 3246
Wibel 2942
*160
Wichmann 1189
Wickhoff 2563
Widemann, E. 310
Widemann, J. 3037
Widmann, H 1967.2166.
2261
Wiedemann, F. 3623.
3628
Wiederhold 223. 2220
Wiedmer-Stern, J. 786.
847
Wiegand 1444
Wienecke 2522. 2524
Wiepen 3432
Wieris 3388
Wierzbicki 936
Wiese 2872
Wieser 2806
Wihan 3591
Wilbrand 793
Wilcken 3869
Wilckens 92
Wild 834. 1504
Wilhelm VIII. Landgraf
v. Hess. 3542
Wilhelm 438. — 1028
Wilke 805
Will 16968
Willaert 1323
Wille 521
Willers 2879
Willoh 3536
Wilm 1817
Wilmanns 844
Wilser 2802/3
Wimarson 1458
Wimbersky 369
Wimmer 371
Winckelmann, J. J. 8621
Winckelmann, O. 68.
3160
Winkel, te 59
Winkler 419
Winning, v. 162
Winter, G. 1552. 3587.
3633
Wintera 255
Winterfeld, v. 1943
Wintershoven 467
Wintterlin 336
Wippermann 1691. —
1858
Wirth, G. 1454
With-Seidelin 3485
Witkowski 3877
Alphabetisches Register.
Witry 1776. 3610
Witt, F. 208
Witt, Joh. de 3464
Witte, H. 65
Wittich 163. — 408
Wittichen, F. C. 1628.
3866
Wittichen, P. 1631. 1727
Wittmann 1933
Wodsak 1058
Wörterbuch 2018
Woerth 18308
Wohlwill 1690. 1725.
3708 gd
Woinovich, v. 1697
Wolf, B. 445. 2458
Wolf, G.1295. 1822. 8268
Wolff, C. 233
Wolff, G. 2823
Wolff, J. 3144
Wolff, M. v. 3077
Wolff, W. 1386. 3376
Wolfram v. Esch. 1026
Wolfsgruber 537
Wolkan 27. 1261
Woltereck 294
Woltmann 2577
Wopfner 328. 2346
Woringer 2401. 3644
Wormstall 2883. 8679
Wossidlo 572
Wostry 3068
Wotschke 1312. 3392f.
3409. 3523
Wrampelmeyer 1219
Wretschko, v. 3582
Wrochem, v. 2463
Wülfing 164
Württemberg 2005
Würtz 1831
Würzburger 1901
Wüstenhagen 44
Wunder 2310
Wunderlich 2018
Wundrack 8569
Wurzbach, v. 534. 2538
Wustmann 2325. 2566.—
2254
Wutke 2489
Wutte 1998. 2015
Wuttig 1931
Welle 3784
Wymann 2571.8366.3510
Yver 3111
een
ce nn ee de nn nn cor
Zahn, J. v. 902. 1649.
1676
Zahn, W. 302 -
Žák 2466
Zanutto 1105
Zap 8067
Zedler 1973
Zedtwitz, v. 2047
Zebmen, v. 165
Zehntbauer 1149
Zeidler 2529. 3193
Zeiller 2927
Zeiten 1633
Zeitschriftenschau 1991
Zelizko 2808
Zell 1789
Zeller, H. 8107
Zeller, J. 2884
Zemp 2935
Zenker 376
Zeschau, v. 166
Zesiger 441
‚Zeumer 2990
Zibermayr 2164
Zibrt 9
Ziegler, A. 3855
Ziegler, H. 3256
Ziegler, O. 1354
Ziekursch 2361. 3719
Ziesemer 1406
Zillessen 3333
Zillich 1588
Zimmer 1206. 3196.
3455
Zimmermann, E. 3504
Zimmermann, H. 1726
Zimmermann, J. 1110
Zimmermann, J.G.1549.
1604
Zimmermann, P. 1616.
1763. 3455. 3532
Zingeler 545
Zingerle 1209
Zöltfel 241
Zösmair 2262
Zollinger 434
Zorn 1880
Zschau 1443
Zschiesche 796
Zurkalowski 322
Zwicker 3218
Zwiedineck - Südenhorst
1553
Zwingli 1228. 3213
| Zwingliana 1269. 3260
bill, zn: